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SFC Energy AG Annual Report 2020

Mar 25, 2021

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2020

INHALTSVERZEICHNIS

SFC ENERGY AG – KOMPAKT 3
BRIEF AN DIE AKTIONÄRE 6
WIR WOLLEN UNSEREN BEITRAG FÜR FOLGENDE GENERATIONEN LEISTEN
Gespräch von Dr. Peter Podesser mit Prof. Dr. Werner Tillmetz
12
DIE BRENNSTOFFZELLE ALS SCHLÜSSELTECHNOLOGIE
Infografik
16
NEUE SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
Aus vier Geschäftsfeldern werden zwei Geschäftsfelder
18
"DARUM INVESTIERE ICH IN SFC ENERGY"
Interview mit Dr. Hendrik Leber
20
MEILENSTEINE 2020 22
SUCCESS STORIES 27
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 28
SFC ENERGY AM KAPITALMARKT 35
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §315D
I.V.M §289F
HGB
39
KONZERNLAGEBERICHT 57
KONZERNABSCHLUSS 121
KONZERNANHANG 131
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
208
209
FINANZKALENDER 2021/AKTIENINFORMATION/INVESTOR-RELATIONS/IMPRESSUM 218/219

SFC ENERGY A G – KOMPAKT

KONZERN–KENNZAHLEN in TEUR

2020 2019
01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12. Veränderung
Umsatz 53.223 58.538 – 5.315
Bruttoergebnis vom Umsatz 17.915 20.128 – 2.213
Bruttomarge 33,7 % 34,4 % – 0,5 %
EBITDA – 986 2.042 – 3.028
EBITDA-Marge – 1,9 % 3,5 % – 5,4 %
EBITDA bereinigt 2.936 3.614 – 678
EBITDA-Marge bereinigt 5,5 % 6,2 % – 0,7 %
EBIT – 4.501 – 1.288 – 3.213
EBIT-Marge – 8,5 % – 2,2 % – 6,3 %
EBIT bereinigt – 579 284 – 863
EBIT-Marge bereinigt – 1,1 % 0,5 % – 1,6 %
Konzernperiodenergebnis – 5.184 – 1.927 – 3.257
Ergebnis je Aktie, unverwässert – 0,39 – 0,17 – 0,22
Ergebnis je Aktie, verwässert – 0,39 – 0,17 – 0,22

UMSATZERLÖSE NACH QUARTALEN in TEUR

UMSATZ NACH REGIONEN
01.01.– 31.12.2020
in TEUR UMSATZ NACH SEGMENTEN
01.01.– 31.12.2020
in TEUR
Rest der Welt Defense & Security
Asien 463 2.990 Clean Energy &
6.304 Mobility
Deutschland Nordamerika Industry 18.998
8.279 18.913 13.582
Europa
(ohne Deutschland) Oil & Gas
19.264 17.652

Offshore-Windmesssystem: Windmesssysteme an Standorten von potenziellen Windparks erfordern eine zuverlässige netzferne Stromversorgung von zwölf Monaten. EFOY Brennstoffzellen beeinträchtigen weder die Akustikmessungen wie Generatoren es tun, noch müssen sie wie Batterien in kurzen Intervallen ausgetauscht werden.

AN DIE AKTIONÄRE 01

BRIEF AN DIE AKTIONÄRE 6
WIR WOLLEN UNSEREN BEITRAG FÜR FOLGENDE GENERATIONEN LEISTEN 12
DIE BRENNSTOFFZELLE ALS SCHLÜSSELTECHNOLOGIE 16
NEUE SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 18
INTERVIEW MIT DR. HENDRIK LEBER 20
MEILENSTEINE 2020 22
SUCCESS STORIES 27
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 28
SFC ENERGY AM KAPITALMARKT 35
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §315D
I.V.M §289F
HGB
39

BRIEF AN DIE AKTIONÄRE

Sehr geehr t e Aktionär innen und Aktionär e, liebe Geschäftspar tner innen und Geschäftspar tner, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SFC,

seit mehr als 20 Jahren konzentrieren wir unsere gesamte Energie darauf, innovative und qualitativ hochwertige Brennstoffzellen zu entwickeln, die es unseren Kunden ermöglichen, nachhaltig und sauber Energie zu erzeugen. Doch erst jetzt rückt diese Technologie in den Fokus der Aufmerksamkeit von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Wasserstoff und Brennstoffzellen sind Schlüsseltechnologien auf dem Weg zu einer klimaneutralen und dezentralen Energieversorgung. Wir unterstützen bereits seit Jahren zahlreiche Anwenderbranchen bei stationärer und netzferner Energieversorgung durch den Ersatz von konventionellen (Diesel-) Stromerzeugern auf Ihrem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung. SFC Energy ist eines der ersten Unternehmen, das bereits heute in der Lage ist, seinen Kunden markterprobte und industriell ausgereifte Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher sind wir sehr gut positioniert, um den Transformationsprozess hin zu einer sauberen Energieversorgung nachhaltig zu gestalten.

Wie wichtig die Brennstoffzellen-Technologie ist und wie hoch die Nachfrage-Dynamik bereits ist, konnten wir trotz des starken Einflusses der COVID-19 Pandemie in Teilen unseres Geschäftes in den vergangenen Monaten unter Beweis stellen. Mit der deutlichen Geschäftsbelebung im vierten Quartal und der anhaltend hohen Nachfrage im Segment Clean Energy & Mobility ist es uns gelungen, das durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigte und stark herausfordernde Geschäftsjahr 2020 insgesamt mit einer soliden Umsatzund Ergebnisentwicklung abzuschließen.

Wesentlich dafür war eine regional breite, noch nie dagewesene Dynamik in der Nachfrage nach Methanolund Wasserstoff-Brennstoffzellen für zivile Anwendungen.

Gemeinsam in eine Grüne Zukunft

Stellvertretend hierfür steht der Abrufauftrag unsers Partners adKor über EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzellen als Notstromaggregate für das digitale Behördenfunknetz BOSNet in Deutschland.

Gleichzeitig ist es uns gelungen, weitere Schritte zur internationalen Ausweitung des Geschäfts mit Wasserstoffund Methanol-Brennstoffzellen zu gehen. In diesem Zusammenhang ist unsere Kooperation und exklusive Vertriebsvereinbarung für Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen mit Toyota Tsusho im japanischen Markt zu nennen. Bereits in den ersten Wochen des laufenden Jahres haben wir die Zusammenarbeit zügig und nachhaltig vertieft und auf wichtige Märkte wie China und Südostasien ausgeweitet. Toyota Tsusho ist in der gesamten Region vertreten, SFC Energy stellt die Produkte zur Verfügung. So bündeln zwei starke Partner ihre Kompetenzen mit wachstumsstarken Märkten im Blick. Aktuell prüfen SFC Energy und Toyota Tsusho, die Kooperation in Form eines Joint Ventures weiter zu formalisieren.

Gemeinsam mit VINCORION, dem Mechatronikhersteller des Technologiekonzerns JENOPTIK, entwickeln wir das nachhaltige und portable Energiemanagement-System P2M2. Unsere Zusammenarbeit mit ePropulsion, einem Hersteller von Elektro-Bootsmotoren, zeigt zudem die Vielseitigkeit unserer EFOY Brennstoffzellen-Serie für den Endkundenbereich. Im September 2020 haben wir zudem die neue und insgesamt fünfte Generation der EFOY Brennstoffzelle sowie die zugehörige EFOY Lithium-Batterie auf dem Caravan-Salon in Düsseldorf vorgestellt. Jüngst gewann die EFOY Hybrid Power den European Innovation Award. Anfang März folgte der nächste Produktlaunch für die neue Generation der EFOY Pro. Die Brennstoffzelle für professionelle Anwender*innen überzeugt durch eine höhere Effizienz, ist kleiner und konnektiver für noch mehr IoT-Anwendungen.

Erfolgsfaktor der Energiepolitik: Brennstoffzellen aus Brunnthal

Mit unseren EFOY Wasserstoff- und Direktmethanol-Brennstoffzellen sind wir bereits heute in vielen Anwendungen vertreten. Egal, ob als leistungsstarkes Notstromaggregat in Mobilfunkmasten, als Energiequelle für Smart-City- und Smart-Traffic-Anwendungen oder im Reisemobil- und Freizeitboot-Bereich. Wir ersetzen konventionelle Stromerzeugungstechnologien und ebnen somit den Weg zu einer sauberen und effizienteren Energieversorgung und einer CO2-armen Gesellschaft. Unsere Aktivitäten im Bereich Wasserstoff als Betriebsstoff der Zukunft bauen wir konsequent weiter aus. Nationale und internationale Förderprogramme werden uns dabei helfen, diese Aktivitäten noch zu beschleunigen. Zudem stehen auch weitere bereichernde Kooperationen über Branchengrenzen hinweg auf der Agenda.

All die ambitionierten Ziele, alle Vorhaben sind jedoch wertlos, wenn wir sie nicht leben. Um unsere feste Überzeugung von der Richtigkeit Grüner Technologien im Kampf gegen den Klimawandel zu unterstreichen, veröffentlichen wir erstmalig im zweiten Quartal 2021 einen ESG-Report. Detailliert schlüsseln wir auf, welchen Beitrag SFC Energy selbst zu einer grüneren Zukunft leistet und wo wir besser werden können und müssen. Nur wer sich bewegt, kann andere bewegen – und nichts liegt uns mehr am Herzen.

Hohe Dynamik im Segment Clean Ener gy & Mobilit y

Die SFC Energy-Unternehmensgruppe erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von EUR 53,2 Mio. und lag damit 9,1% unter dem Vorjahreswert (2019: EUR 58,5 Mio.). Wir konnten uns den Auswirkungen der Pandemie nicht gänzlich entziehen. Dennoch liegen die Umsatz- und Ergebniszahlen absolut im Erwartungshorizont. Das um Sondereffekte bereinigte EBITDA für den Konzern belief sich im Berichtsjahr auf EUR 2,9 Mio. gegenüber EUR 3,6 Mio. im Vorjahr und damit am oberen Rand unserer Erwartungen. Das bereinigte EBIT betrug im Geschäftsjahr 2020 minus TEUR 579 gegenüber TEUR 284 im Vorjahr.

In den einzelnen Segmenten der SFC Energy AG zeigte sich im Jahresverlauf eine heterogene Entwicklung.

Positiv hervorzuheben ist die hohe Dynamik im Segment Clean Energy & Mobility, das sich im Jahr 2020 trotz der Corona-Krise mit einem Umsatzplus von 61,6% im Vergleich zum Vorjahr äußerst robust, pandemieresistent und durch eine hohe Wachstumsdynamik auszeichnete. Demgegenüber belasteten die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie die Umsatzentwicklung der Segmente Oil & Gas (–19,6%), Industry (–21,2%) sowie Defense & Security (–60,6%) deutlich. Den stärksten Einfluss hatten Shutdown- und vor allem harte Lockdown-Maßnahmen in verschiedenen Ländern auf Auftragsvergaben im internationalen Verteidigungsgeschäft.

Clean Energy & Mobility

Das Segment Clean Energy & Mobility realisierte im Geschäftsjahr 2020 mit einem Umsatzplus von EUR 7,2 Mio. ein besonders starkes Wachstum von 61,6% (2020: EUR 19,0 Mio. / 2019: EUR 11,8 Mio.) bei einer stabilen Bruttoertragsmarge. Treiber dieser positiven Entwicklung war eine hohe Nachfrage nach Brennstoffzellen insbesondere für industrielle und Anwendungen in Europa, Nordamerika und Asien.

Oil & Gas

Der Umsatz im Segment Oil & Gas lag im Berichtsjahr 2020 aufgrund der stark durch die COVID-19 Pandemie geprägten Nachfragesituation 19,6% unter dem Vorjahr (2020: EUR 17,7 Mio. / 2019: EUR 22,0 Mio.). Für das Geschäftsjahr 2021 zeichnet sich bereits eine zunehmende Belebung des Geschäfts für die Kunden der Öl- und Gasindustrie ab. Im laufenden Geschäftsjahr steht der weitere Ausbau des Geschäfts außerhalb der Öl- und Gasindustrie in Kanada und den USA im strategischen Fokus, um die Abhängigkeit von einer Branche weiter nachhaltig zu reduzieren.

Industry

Im Segment Industry führten reduzierte Abrufaufträge und Verschiebungen von Investitionsentscheidungen auf Kundenseite im Zuge der COVID-19 Pandemie zu einer rückläufigen Umsatzentwicklung. Insbesondere die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wie Reise-, Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen, erschwerten sowohl die Vertriebsaktivitäten als auch die Vor-Ort-Installationen der Anwendungen bei Kunden. Der Umsatz reduzierte sich im Berichtsjahr 2020 um 21,2% auf EUR 13,6 Mio. nach EUR 17,2 Mio. im Vorjahr. Das vierte Quartal 2020 zeigte jedoch eine erwartet starke Belebung und auch das laufende erste Quartal konnte an das starke vierte Quartal anknüpfen. Die Kunden haben sich inzwischen an die Umfeldbedingungen der COVID-19 Pandemie angepasst.

Defense & Security

Das Geschäft im Segment Defense & Security war infolge der COVID-19 Pandemie aufgrund besonders restriktiver Lockdown-Maßnahmen in den internationalen Kernmärkten wie Israel und Indien sowie durch den teilweisen Stillstand bzw. erhebliche Verzögerungen bei der Auftragsvergabe der staatlichen Beschaffungsstellen deutlich belastet. Dies führte im Berichtsjahr 2020 zu einem deutlichen Umsatzrückgang von 60,6 % auf EUR 3,0 Mio. nach EUR 7,6 Mio. im Vorjahr. Allerdings zeigen sich in Europa bereits in dieser frühen Phase des laufenden Geschäftsjahres 2021 starke Aktivitäten der Kunden in diesem Segment. Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in wichtigen Märkten erleichtern die Vertriebsaktivitäten und erhöhen die Investitionsneigung der Kunden vor Ort. In der Gesamtschau ergeben sich somit positive Wachstumserwartungen, die auf einer breiten internationalen Kundenbasis fußen.

Insgesamt wies das vierte Quartal 2020 über alle Segmente hinweg gegenüber dem zweiten und dritten Quartal 2020 wieder ein erhebliches Wachstum aus und trug damit in einem außergewöhnlichen Jahr 2020 zu einer insgesamt soliden Geschäftsentwicklung bei. So konnten wir bereits im Schlussquartal 2020 wieder das Prä-Corona-Niveau erreichen. Diese Dynamik gegen Jahresende sowie in den ersten Wochen des laufenden Geschäftsjahres stimmt uns optimistisch für den weiteren Geschäftsverlauf.

Im Rahmen der Konzentration auf beide Kerntechnologien Brennstoffzelle ("Clean Energy") und Energieumwandlung ("Clean Power Management") hat der Vorstand der SFC Energy AG die Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns neu aufgestellt. Im Zuge dessen orientieren sich die Geschäftssegmente des Konzerns nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nicht mehr an den jeweiligen Endkundenmärkten, sondern an den Technologieplattformen bzw. dem angebotenen Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Konzerns. Die Zusammenfassung in zwei anstatt bisher vier Segmente steigert zudem die Effizienz.

Bilanz

Per 31. Dezember 2020 verbesserte sich die Eigenkapitalquote im Wesentlichen aufgrund der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalmaßnahme deutlich auf 63,5% (Bilanzstichtag 2019: 55,3%). Die frei verfügbaren Zahlungsmittel betrugen zum Bilanzstichtag 2020 EUR 31,5 Mio. nach EUR 20,9 Mio. zum Ende des Geschäftsjahres 2019. Die gute Kapitalausstattung und das insgesamt solide Bilanzbild versetzen uns trotz der aktuell sehr herausfordernden und dynamischen Situation in die Lage, stabil durch eine turbulente Phase zu gehen und mittelfristig nachhaltig zu wachsen, essenzielle Produktentwicklungen voranzutreiben und neue Marktsegmente zu erschließen.

Aktie

Die SFC-Aktie verzeichnete im Berichtsjahr ein deutliches Kursplus von 64%. Zur positiven Kursentwicklung trugen auch die solide Geschäftsentwicklung sowie die Anpassung der Kostenstrukturen an ein herausforderndes Pandemieumfeld bei. Staatliche Maßnahmen wie die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und der Europäischen Union sind gleichermaßen Faktor wie Ergebnis für die kontinuierlich zunehmende gesellschaftlichen Akzeptanz und die steigende Nachfrage nach sauberen Formen der Energieerzeugung. Damit begünstigen und beflügeln wesentliche Makrotrends die Nachfrage nach Brennstoffzellen und sorgen auch für ein zunehmendes Interesse von Investoren an der SFC Energy AG.

Prognose 2021 und strat egische Mitt elf ristplanung 2025

Im herausfordernden Jahr 2020 verzeichneten wir im zivilen Brennstoffzellengeschäft eine völlig pandemieresistente Entwicklung. In den weiteren Segmenten stellen wir fest, dass sich unsere Kunden auf die veränderten Bedingungen durch die Corona-Pandemie eingestellt haben. Auch wenn ein weiterer strenger Lockdown zu Verzögerungen in unserem Geschäft speziell mit Behörden führen würde, sind die großen Trends intakt.

Wir befinden uns derzeit an einem entscheidenden Punkt in der Akzeptanz von nachhaltigen Energieerzeugern sowie Wandler- und Speichertechnologie. Sowohl in der EU als auch in Deutschland hat man sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Technologien wie die der SFC Energy AG sind bereits enorm gestiegen. Wenn wir die gesellschaftlichen Ziele erreichen wollen, wird diese Dynamik noch eine erhebliche Beschleunigung erfahren.

Einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger zufolge werden europäische Unternehmen im Jahr 2030 Umsätze von bis zu EUR 65 Mrd. in Europa und weiteren EUR 65 Mrd. auf den weltweiten Märkten im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen erzielen. Positiv auf die Nachfrage nach Brennstoffzellen werden sich dabei umfangreiche staatliche Investitionsprogramme und -anreize, wie z.B. die im Juni 2020 vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte Nationale Wasserstoffstrategie sowie die breit angelegten europäischen Wasserstoffinitiativen ("Green-Deal") auswirken.

Positive Wachstumsbeiträge erwartet der Konzern von einer zunehmenden Nachfrage nach der neuen Generation der Methanol-Brennstoffzelle sowie der Wasserstoff-Brennstoffzelle.

Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr 2021 von einem Wachstum des Konzernumsatzes im Vergleich zum Vorjahr von 15 % bis 30 % auf etwa EUR 61 Mio. bis 70 Mio. aus (Geschäftsjahr 2020: EUR 53,2 Mio.). Hauptsächlicher Treiber dieses Wachstums wird das Segment "Clean Energy" sein, welches im Wesentlichen die Umsätze der ehemaligen Segmente "Clean Energy & Mobility" und "Defense & Security" beinhaltet.

Für den Konzern erwartet das Unternehmen eine leichte Bruttomargenausweitung im Vergleich zum Vorjahr. Getragen von der erwarteten dynamischen Nachfrageentwicklung und einer stabilen Marge bzw. einer leichten Margenausweitung, wird das bereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich ein starkes Wachstum gegenüber dem Vorjahr verzeichnen können und etwa zwischen EUR 3,5 und EUR 6,0 Mio. liegen.

Auf Basis der Planung der Segmente Clean Energy und Clean Power Management geht das Management davon aus, dass das bereinigte EBIT für den Konzern im Jahr 2021 zwischen EUR –0,9 und EUR 1,6 Mio. liegen wird.

Angesichts dieser enormen Wachstumschancen für Wasserstoff und Brennstoffzellen verbunden mit umfangreichen staatlichen Investitionsprogrammen weltweit in diese Technologie hat der Vorstand der SFC Energy AG seine strategische Mittelfristplanung überarbeitet, neu formuliert und mit Vorlage der vorläufigen Zahlen am 15. Februar 2021 veröffentlicht.

Der beschleunigte Wachstumsplan sieht bis 2025 ein organisches und anorganisches Umsatzwachstum auf rund EUR 350 bis 400 Mio. sowie einen Anstieg der bereinigten EBITDA-Marge auf über 15% vor. Unsere Annahmen beruhen auf der sich enorm dynamisch entwickelnden weltweiten Nachfrage nach Wasserstoffund Methanol-Brennstoffzellen in stationären Anwendungen. Brennstoffzellen der SFC Energy AG stellen hier einen integralen Bestandteil für nachhaltige dezentrale Energielösungen als Ersatz für konventionelle (Diesel-) Generatoren dar, egal, ob für Industrie, Behörden oder private Anwendungen. Ob für die Notstromversorgung kritischer Infrastrukturen, die Telekommunikation, neue autonome Mobilitätskonzepte oder die voranschreitende Digitalisierung – die Brennstoffzelle ist eine Schlüsseltechnologie, um effizient und sauber elektrische Energie zu erzeugen.

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner hatte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten gilt unser Dank unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hohe Einsatzbereitschaft in einem schwierigen Umfeld. Ebenso bedanken wir uns bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir für Ihr in uns gesetztes Vertrauen.

Bleiben Sie uns gewogen, Ihr

Dr. Peter Podesser Hans Pol Daniel Saxena Vorstandsvorsitzender (CEO) Vorstand (COO) Vorstand (CFO)

WIR W OLLEN UN SEREN BEI TRA G FÜR F OL GENDE GENERAT IONEN LEI S TEN

SFC Energy steht seit mehr als 20 Jahren für innovative Brennstoffzellen-Technologie. CEO Dr. Peter Podesser und Prof. Dr. Werner Tillmetz (wissenschaftlicher Berater bei SFC) erklären im Interview, warum Wasserstoff und Brennstoffzelle Schlüsseltechnologien der Energiewende sind, wie SFC Energy schneller als der Gesamtmarkt wachsen will und werfen gemeinsam einen Blick in die grüne Zukunft.

Der im September 2020 vorgestellte Klimazielpan der EU sieht vor, die Treibhausgasemission bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Zuvor lautete die Zielmarke 40 Prozent. In Deutschland soll die Industrie bis 2050 klimaneutral aufgestellt sein. Dazu muss die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verdoppelt werden. Wie kann das gelingen?

Dr. Peter Podesser: Wir sind beim Zubau – speziell in Deutschland – ganz gut unterwegs. Im ersten Halbjahr 2020 lag die Abdeckung des Strombedarfs durch regenerative Energien bereits bei 50 Prozent.1 Um die Klimaschutzziele zu erreichen, reicht es allerdings nicht aus, ausschließlich den Anteil der erneuerbaren Energien auszubauen. Gleichzeitig brauchen wir zuverlässige Stromspeicher und eine effiziente Wandlertechnologie. Nur so kann es gelingen, den Strom dorthin zu bringen, wo er benötigt wird: bei den Verbraucher*innen. Die Brennstoffzelle ist in diesem Zusammenhang eine Schlüsseltechnologie.

Prof. Dr. Werner Tillmetz: Strom aus Wind und Sonne ist inzwischen kostengünstiger als dessen Erzeugung aus fossilen Energien. Das liegt an den jährlichen weltweiten Investitionen in erneuerbare Energien, die sich

"Steigende Preise für CO2 machen den Umbau der Energiewirtschaft attraktiv und der politische Wille dazu ist vorhanden."

PROF. DR. WERNER TILLMETZ

seit Jahren im Bereich von 300 Milliarden US-Dollar bewegen. Das hat zu einem Zubau der installierten Leistung von 100 GW pro Jahr geführt – vor allem in den USA und China. Da ist es nur konsequent, dass Europa mit seinem unglaublich hohen Potenzial für grünen Strom nachzieht. Steigende Preise für CO2 machen den Umbau der Energiewirtschaft attraktiv und der politische Wille dazu ist vorhanden.

Die Nationale Wasserstoffstrategie der deutschen Bundesregierung umfasst sowohl ein Investitionsprogramm von sieben Milliarden Euro für den Markthochlauf von Grünem Wasserstoff, den Aufbau der Infrastruktur sowie der zugehörigen Wertschöpfungskette. Zwei Milliarden Euro kommen zur Unterstützung internationaler Kooperationen hinzu. Inwiefern kann SFC davon profitieren oder profitiert bereits davon?

Podesser: Als Brennstoffzellen-Pionier verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit Blick auf dezentrale Energieerzeuger. Wir sind in der Lage, essenzielle und markterprobte Lösungen im industriellen Maßstab zu liefern und konventionelle Stromerzeuger wie Dieselgeneratoren in der Breite zu ersetzen. Das haben wir bereits frühzeitig und über Jahre unter Beweis gestellt und rüsten Mobilfunkmasten des digitalen Behördenfunks mit EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzellen als Notstrom-

1 https://ec.europa.eu/germany/news/20201116-konsultationen-klimaneutralitaet\_de https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip\_20\_1599

aggregat aus. Wir sind überzeugt, dass die Nationale Wasserstoffstrategie den richtigen Impuls für eine massive Beschleunigung der Nachfrage auf dem Weg zu einer grüneren Energieversorgung setzt.

SFC Energy war mit Blick auf Kooperationen im vergangenen Jahr sehr aktiv. Neben Toyota Tsusho und VINCORION, dem Mechatroniker der Jenoptik AG, arbeitet SFC beispielsweise auch mit dem Hersteller von Elektro-Bootsmotoren ePropulsion zusammen. In welchem Bereich sind weitere Partnerschaften denkbar?

Podesser: Die Brennstoffzelle ist für eine große Bandbreite von Anwenderbranchen interessant. Unsere Partnerschaften unterstreichen dies eindrucksvoll. Häufig wird bei der Euphorie allerdings vergessen, dass die Brennstoffzelle nicht nur für mobile Anwendungen interessant ist, sondern auch für stationäre.

"Die Brennstoffzelle ist für nahezu alle Anwendungen interessant, in denen es darum geht, sauber, zuverlässig und vergleichsweise verbrauchsarm Energie zu erzeugen." DR. PETER PODESSER

Bereits heute sorgt sie als Energiequelle in Smart-Traffic-Anwendungen für einen effizienteren Fluss des Verkehrs oder als Notstromaggregat für unterbrechungsfreien Strom in kritischen Infrastrukturen. Momentan ersetzen wir zahlreiche Diesel-Generatoren durch umweltfreundliche Brennstoffzellentechnologie. So gesehen ist die Brennstoffzelle für nahezu alle Anwendungen interessant, in denen es darum geht, sauber, zuverlässig und vergleichsweise verbrauchsarm Energie zu erzeugen.

Wie sieht die Wasserstoff-Roadmap von SFC Energy aus?

Tillmetz: SFC Energy hat sich einen hervorragenden Marktzugang in allen Bereichen der sicheren und netzfernen Stromversorgung geschaffen. Mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien (Fluktuation in der Stromerzeugung, Inselnetze) wird der Bedarf an geeigneten Produkten deutlich steigen. Aufbauend auf dem bestehenden Produktportfolio wird SFC Energy seine Produktpalette weiter konsequent optimieren und im Leistungsbereich nach oben ausbauen.

Herr Prof. Dr. Tillmetz, nach Stationen bei der Daimler Benz AG, Ballard Power Systems und in der Wissenschaft sind Sie nun seit Oktober 2020 bei SFC Energy als wissenschaftlicher Berater für Wasserstoff-Technologien zuständig. Was gab den Ausschlag für Ihre Zusage und woran arbeiten Sie konkret?

Tillmetz: In meiner mehr als 30-jährigen Tätigkeit in Industrie und Forschung konnte ich sehr viel Erfahrung zu Brennstoffzellen, Batterien und Elektrolyse sammeln. Das gilt nicht nur für die Technologien,

"Der breite Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur ist auch für die Märkte der SFC Energy von großer Bedeutung."

PROF. DR. WERNER TILLMETZ

sondern auch für deren Umsetzung in der Wirtschaft und die Zusammenarbeit mit der Politik. Das hilft, einerseits die SFC-Strategie kritisch zu hinterfragen. Anderseits kann ich mit neuen Impulsen die künftige Ausrichtung bereichern.

Bei ihren Stationen stand die Brennstoffzellen-Technologie vor allem im Fokus mobiler Anwendungen. Sind Antriebstechnologien ein Bereich, der auch für SFC interessant ist?

Tillmetz: Die Fahrzeug-Industrie investiert weltweit viele Milliarden in Brennstoffzellen-Antriebe und geht zunehmend in die Serienproduktion über. Damit einher geht eine Industrialisierung der Technologie. Das bedeutet, dass viele Komponenten oder Baugruppen, die auch in SFC Energy-Produkten zum Einsatz kommen, immer leistungsfähiger und kostengünstiger werden. Und der breite Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur ist auch für die Märkte der SFC Energy von großer Bedeutung. Ich halte die Strategie von SFC, sich auf die Bereiche stationäre und portable Anwendungen zu konzentrieren für zukunftsträchtig und am geeignetsten.

Vergangenes Jahr feierte SFC Energy seinen 20. Geburtstag. Das bedeutet, Pionierarbeit und 20 Jahre dicke Bretter in Sachen Brennstoffzellen-Technologie zu bohren. Sehen Sie sich in Ihrer Annahme bestätigt, dass die Brennstoffzelle einer der Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung ist?

Podesser: Es ist natürlich schön zu sehen, dass Jahre der Überzeugungsarbeit Früchte tragen. Dabei geht es allerdings nicht darum, mit aller

Prof. Dr. Werner Tillmetz: Nach Stationen bei der Daimler Benz AG, Ballard Power Systems und in Wissenschaft und Forschung ist Prof. Dr. Tillmetz seit Oktober 2020 wissenschaftlicher Berater der SFC Energy AG.

Macht Recht zu behalten oder zu bekommen. Es geht darum, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sicher zu stellen und im Sinne der Umwelt zu handeln. Wir wollen unseren Beitrag auch für nachfolgende Generationen leisten; wir sind bereit.

SFC Energy hat in den 20 Jahren mehr als 50.000 Wasserstoff- und Direktmethanol-Brennstoffzellen verkauft. Das ist beeindruckend, doch zum absoluten Erfolg braucht es steigende Stückzahlen und fallende Preise. Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein?

Tillmetz: Mit der zuvor genannten globalen Industrialisierung von Brennstoffzellen und Wasserstoff wird genau das passieren. Hinzu kommt, dass Wasser

stoff und Brennstoffzelle in der Gesellschaft eine hohe Akzeptanz erreicht haben – inzwischen besteht fast schon eine richtige Euphorie.

In welche Bereiche möchten Sie bei professionellen Anwendungen vordringen und aus welchen Bereichen müssten Partner stammen, um Sie dabei zu unterstützen?

Podesser: Wir wollen und werden auf industrieller Breite konventionelle Stromerzeuger bei stationären Anwendungen durch saubere Technologien ersetzen. Dazu streben wir weitere Partnerschaften sowohl regional als auch anwendungsspezifisch an. Die langgjährige Zusammenarbeit mit unserem Partner Toyota Tsusho in Japan und ihre Ausweitung in Wachstumsmärkte in Asien dient uns als Blaupause.

Bei Anwendungen im Endkundengeschäft ist SFC vor allem bei Camping-Freunden bekannt. Welche weiteren Anwendungsbereiche sehen Sie hier für SFC?

Podesser: Unsere treuen Kunden im Caravaning-Markt sind und bleiben weiterhin wichtig für uns. Wir sind dabei, über Partnerschaften wie mit ePropulsion das Geschäft im Bereich e-Boating und auch tiny housing mit Brennstoffzellen auszuweiten. Anstatt des nicht immer zuverlässigen Solar-Panels und des nicht mehr zeitgemäßen Generators übernimmt die Brennstoffzelle sauber und leise die Energieversorgung von zahlreichen Endgeräten wie beispielsweise von Kühlschrank, Kaffeemaschine, TV und Laptop.

Wenn die Einsatzmöglichkeiten der Brennstoffzelle so zahlreich sind und SFC die Zukunft der Energieversorgung weiter prägen will, wo sehen Sie SFC Energy dann auf kurz- und mittelfristige Sicht?

Podesser: Nicht nur Deutschland und die EU haben sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Wir möchten bis zum Jahr 2025 unseren Umsatz auf 350 bis 400 Mio. Euro steigern – bei einer EBITDA-Marge von mehr als 15 Prozent. Unsere Annahmen beruhen dabei auf der sich enorm dynamisch entwickelnden weltwei"Wir wollen und werden auf industrieller Breite konventionelle Stromerzeuger bei stationären Anwendungen durch saubere Technologien ersetzen. Dazu streben wir weitere Partnerschaften sowohl regional als auch anwendungsspezifisch an." DR. PETER PODESSER

ten Nachfrage nach Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen in stationären Anwendungen. Neben strategischen Akquisitionen – interessant sind insbesondere Brennstoffzellen-Produzenten und Unternehmen, die unsere eigenen etablierten Marktzugänge ergänzen – gehören regionale Partnerschaften ebenso zu unserer internationalen Wachstumsstrategie. Dabei geht es nicht darum, wahllos Umsatz über Akquisitionen hinzuzukaufen. Wir haben die Grundlagen dafür geschaffen, von der hohen Marktdynamik überproportional zu profitieren und schneller als der Gesamtmarkt wachsen zu können. Dabei liegt unser Fokus auf nachhaltigem, organischem Wachstum.

Tillmetz: Es gibt eine ganze Palette von neuen Geschäftsmöglichkeiten, die direkt mit dem globalen Energie- und Mobilitätswandel einhergehen. Und dabei wird die SFC Energy mit ihren Stärken ein wichtiger Spieler sein.

DIE BRENNSTOFFZELLE ALS SCHLÜSSELTECHNOLOGIE

Im Verbund wird es gelingen: mit erneuerbaren Energien, Wasserstoff und Methanol sowie der Brennstoffzelle als umweltfreundliche Wandlertechnologie auf dem Weg zu einer dezentraleren und grüneren Stromversorgung

des Alkohols unterschieden.

Wasserstoff unterschieden.

Die Prozesskette der dezentralen Stromversorgung

Erneuerbare Energien aus Wind- und Solarkraft bilden den Startpunkt und die Basis, um die Energieversorgung perspektivisch klimaneutral aufzustellen. Allerdings muss der Strom dort ankommen, wo er gebraucht wird. Wasserstoff oder Methanol fungieren im nächsten Schritt der Prozesskette als umweltfreundliche Betriebsstoffe. Sie sorgen dafür, dass die gewonnene Energie speicherund transportierbar wird. Die Brennstoffzelle wandelt Wasserstoff oder Methanol abschließend sauber, effizient, zuverlässig und vor allem dezentral wieder in elektrischen Strom um. Und das in immer mehr Bereichen und Anwendungen.

NEUE SEGMENTBERICHTERSTAT TUNG – ZWEI STARKE SPARTEN

Das Geschäftsjahr 2021 bringt zahlreiche Neuerungen und Herausforderungen mit sich, denen sich SFC Energy mit vollem Engagement widmen wird. Deutlich wahrnehmbar ist bereits der neue, vereinheitlichte Markenauftritt. Seit dem 1. Januar 2021 tragen alle Tochtergesellschaften der SFC Energy Gruppe den Namen SFC Energy.

Für Geschäftspartner, Investoren sowie Mitarbeitende der Einzelunternehmen Simark Controls (Kanada), PBF Group (Niederlande) und PBF Power (Rumänien) ändert sich nichts – lediglich der Name der Gesellschaften. Somit vereinheitlicht das Unternehmen sein Erscheinungsbild für eine klare und trennscharfe Positionierung.

Anstelle der bisherigen vier Geschäftsfelder treten zwei Geschäftsfelder: Clean Energy und Clean Power Management.

Parallel zum neuen Markenauftritt berichtet SFC Energy ab dem 1. Januar 2021 in einer neuen Segmentierung. Anstelle der bisherigen vier Geschäftsfelder Clean Energy&Mobility, Defense&Security, Industry und Oil & Gas treten zwei Geschäftsfelder: Clean Energy und Clean Power Management.

Die neue Segmentierung bietet dem Unternehmen sowie seinen Stakeholdern zahlreiche Vorteile. Durch eine klare Fokussierung auf lediglich zwei Segmente trägt SFC Energy einem sich dynamisch wandelnden Markt für umweltfreundliche Energie Rechnung. Clean Energy und Clean Power Management unterstreichen durch ihre Bezeichnung eindeutig die stringente Produktkommunikation entlang der Technologieplattformen. Für die Unternehmensgruppe vereinfachen sich im Rahmen der Umstellung zudem die internen Reportingprozesse.

Die Segmente tragen im Jahr 2020 ca. im Verhältnis 60 zu 40 zum Gesamtumsatz der Gruppe bei. Während Clean Energy alle Wasserstoff und Methanol Brennstoffzellen-Systeme sowie damit oft verbundene Automatisierungslösungen umfasst, sind in Clean Power Management Leistungselektronik und Frequenzwandler gebündelt.

Konkret werden fortan die Aktivitäten der Geschäftsfelder Clean Energy&Mobility und Defense&Security im Segment Clean Energy zusammengefasst. Ergänzt wird dieses Geschäftsfeld um die EFOY-Produkte sowie Automatisierungslösungen der Sparte Oil&Gas. Hierzu gehören unter anderem markterprobte Systeme wie der EFOY ProCube, die EFOY ProEnergyBox, der EFOY ProCabinet sowie der EFOY ProTrailer und Produkte des Partners Schneider Electric für die Öl und Gas Kunden. Das Geschäft mit Frequenzwandlern unseres Partners ABB, wird dem neuen Segment Clean Power Management zugeordnet.

Die Sparte Industry, hierin sind alle Geschäftsaktivitäten im Bereich Leistungselektronik mit Drittkunden gebündelt, geht ebenfalls im Segment Clean Power Management auf. Leistungselektronik als Komponenten für Wasserstoff und Methanolbrennstoffzellen wird im Segment Clean Energy berichtet.

Konsequent berichtet SFC Energy fortan unter einem einheitlichen Markenauftritt mit zwei deutlich voneinander abgegrenzten Segmenten, die sich dennoch technologisch und als breites Angebot beim Kunden ergänzen: Clean Energy und Clean Power Management.

Die neue Segmentierung der SFC Energy

Br e nns t off z e lle n und integrierte Lösungen

Bu sine s s t o bu sine s s Telekommunikation, Wind, Infrastruktur, Sicherheit, Energie

Business to government Inne r e Sic he r he it, Ve r t e idigung , Transport, Verkehr

Business to consumer Caravaning, Marine, Hütten

CLEAN ENERGY CLEAN POWER MANAGEMENT

P o w e r Pr odukt e und Leistungselektronik

Analytisc he Ge r ät e und Systeme

L a se r s y s t e me und Pr oduktions s y s t e me für die Halbleiterherstellung

Industrielle High-Tech-Steuerungslösungen

"D AR UM INVE S T IERE ICH IN SFC ENER GY – S CHON SEIT VIELEN JAHREN"

Warren-Buffett-Jünger und ESG-Investment Pionier Dr. Hendrik Leber (ACATIS Investment) beobachtet die Entwicklung von SFC Energy bereits seit mehr als 20 Jahren. Im Interview erklärt er, warum ESG wichtig ist und an welchen Zukunftstechnologien Investoren nicht vorbeikommen

Dr. Hendrik Leber ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Er verwaltet mit seinem Team ein Vermögen von EUR 7,3 Milliarden (Stand 31.12.2020). Herr Leber, Sie gelten als einer der Pioniere in Sachen Environment, Social, Governance-Investments (ESG). Was sind die Gründe für diese Vorliebe?

Dr. Hendrik Leber: Über die Jahre hat sich diese Thematik kontinuierlich und interessant weiterentwickelt. Inzwischen gibt es vier große Themenblöcke:

  • die (1) normativen Controversial Activities,
  • die (2) positiven ESG-Kriterien,
  • der (3) Treibhausgas-Footprint und schließlich
  • (4) die Sustainable Development Goals der UNO.

Man kann es aber auch auf eine einfache Formel bringen, wenn man das "G" für Governance aus dem Akronym ESG betrachtet: Unternehmen mit schlechter Governance sind schlecht für das Aktionariat. Wenn aber die Governance stimmt, dann wird sich das Unternehmen aktiv mit seinem sozialen und ökologischen Umfeld auseinandersetzen. Dann stimmt auch die Produktpalette des Unternehmens. Wir haben alle Faktoren einzeln untersucht und kommen verstärkt zu dem Schluss, dass die Beachtung dieser Kriterien performancesteigernd wirkt und sich gut mit unserem Value-Ansatz kombinieren lässt. Insbesondere die Sustainable Development Goals sind überraschend klare und detaillierte Vorgaben, sowohl für die Entwicklung unserer Welt als auch für das Produktangebot von Unternehmen und folgerichtig für unsere Investitionen in genau diese Unternehmen.

Ein Unternehmen mit guter Governance ist offenbar die SFC Energy AG, ansonsten hätten Sie mit Ihrer Fondsgesellschaft ACATIS wohl nicht investiert.

Dr. Hendrik Leber: Als Investor ist es unter anderem meine Aufgabe, Geld dahin zu bringen, wo es produktiv arbeiten kann und wo Zukunft entsteht. Sonst würde ich meinen Job nicht richtig machen. Zukunft entsteht vor allem in Bereichen, die sich mit dem Klimaschutz und der Umwelt insgesamt beschäftigen. Dabei ist die Frage, wie die Energieversorgung in einer zunehmend vernetzten und digitalen Welt aufgestellt sein wird, entscheidend. Hierzu leistet SFC Energy bereits seit 20 Jahren einen wichtigen Beitrag. Meine ersten Due-Diligence-Notizen zu SFC gehen sogar in das Jahr 1999 zurück – damals war SFC noch eine technologische Idee und keine börsennotierte Firma. Ich finde es schade, dass wir in Deutschland das Licht unserer Technologieführer im internationalen Vergleich derart unter den Scheffel stellen. Und wie heißt es so treffend: "It takes a long time to be an overnight success" – also etwa: "Es braucht lange, bis man über Nacht zum Star wird". Dass SFC Energy mit Dr. Peter Podesser über einen kompetenten, engagierten und langjährigen CEO verfügt, der schon fast ein Synonym für Brennstoffzellen-Technologie in Deutschland ist, steht außer Frage. Verlässlichkeit ist für mich ganz wichtig, und die erlebe ich in jedem Gespräch mit dem Management. Diese Faktoren haben bei uns dazu geführt, bei steigenden Fondsvolumina auch immer mehr in SFC Energy zu investieren.

Sie bezeichnen sich selbst als Warren Buffett-Jünger, sind also ein Anhänger des Value-Investierens. Mit Ihren Fonds adressieren sie allerdings zu einem großen Teil Zukunftsthemen, also Wachstumsunternehmen. Wie passt das zusammen?

Dr. Hendrik Leber: Wir müssen Value neu denken, denn dieser Buffett-Graham-Ansatz stammt aus einer längst vergangenen, statischen Zeit der 1920er-Jahre. 100 Jahre später leben wir in einer Epoche, in der sich komplette Märkte mit einer hohen Dynamik verändern. Corona hat diese Zeitintervalle sogar noch verkürzt. Beispiel: Wer sich als Investor für die Stahlindustrie interessierte, konnte bei Unternehmen auf Basis des Kurs-Buchwert-Verhältnisses, des Kurs-Gewinn-Verhältnisses und der Dividendenrendite eine fundierte Aussage darüber treffen, ob sich ein Investment unter Value-Gesichtspunkten lohnt. Dieses Modell hatte über einen langen Zeitraum Bestand. Was wir jetzt und heute erleben, ist die Umkehrung dieser Logik. Ich muss mich jetzt fragen, welche dieser Stahlfirmen am ehesten auf Wasserstoff-Technologie umstellt, um ihren CO2 -Footprint zu reduzieren. Wer dies nicht tut, wird von den CO2 -Kosten erdrückt und aus dem Markt gedrängt – und die physischen Assets verlieren ihren Wert. Das bedeutet für mich als Investor, dass ich mir vergegenwärtigen muss, was morgen gefragt sein wird, um heute die Unternehmen herauszufiltern, die in der Lage sind, diese Technologien zu liefern. Konkret handelt es sich um die Batterie-Technologie, die Brennstoffzellen-Technologie und den Wasserstoff. Dies sind Technologien, an denen kein Investor vorbeikommt.

MEILENSTEINE 2020

SFC Ener gy und adKor unt er zeichnen Komponenten-Lieferver tr ag mit Ballard Power Systems

Gleich zu Jahresbeginn 2020 sichern sich SFC Energy und adKor einen wichtigen Liefervertrag. Ballard Power liefert fortan Brennstoffzellenstacks an adKor und SFC Energy, die in das JUPITER-Wasserstoff-Brennstoffzellen-System integriert werden. Die JUPITER Wasserstoff-Brennstoffzelle kommt unter anderem als Notstromaggregat in Mobilfunkstationen zum Einsatz.

14.01.2020 18.02.2020

EF OY Pr oCube Br ennst off zellenlösung kommt als Back -up-Str omver sor gung in BOS-Funkstationen zum Einsatz

Das Landratsamt Meißen setzt zur Back-up-Stromversorgung des BOS-Funksystems EFOY ProCube Brennstoffzellensysteme ein. Die beauftragte Back-up-Lösung hält das Funksystem bei Stromausfall über mindestens 72 Stunden unterbrechungsfrei betriebsfähig.

02.03.2020

SFC Energy1 er hält einen Folgeauftrag über vollintegrierte Frequenzwandler

SFC Energy 1 verbucht einen Folgeauftrag über vollintegrierte Frequenzwandler-Antriebssysteme von einem bestehenden Ölkonzernkunden in Alberta, Kanada. Der Auftrag beinhaltet VFD-Systeme für insgesamt 68 ESP-Systeme. Die Systeme betreiben Pumpen an Förderstellen und sorgen für signifikante Einsparungen bei Installation und Betrieb.

1 Zu diesem Zeitpunkt unter dem Namen Simark Controls firmierend

25.03.2020 08.06.2020

1.000st e inst allier t e EF OY Pr o Br ennst off zelle unt er stützt Sicher heit und Gesundheit in Singapur

Im März installiert SFC Energy die 1.000ste EFOY Pro Brennstoffzelle in Singapur. Sie ist Teil einer großen Brennstoffzellenund Tankpatronenauslieferung an SFC-Partner Oneberry Technologies aus Singapur. Hier sorgen sie in Flutfrühwarn-, Überwachungs- und zahlreichen weiteren Sicherheitsanwendungen für einen zuverlässigen Betrieb.

SFC Ener gy er hält einen Abr uf auftr ag der adKor GmbH über Wasserstoff-Brennstoffzellen-Module im Volumen von mehr als EUR 2,5 Mio.

Gemeinsam mit Kooperations- und Lizenzpartner, der adKor GmbH in Wildau, liefert SFC Energy bis Dezember 2020 in Systemschränken verbaute JUPITER-Wasserstoff-Brennstoffzellen-Module zur Notstromabsicherung von Mobilfunkmasten für ein weiteres Bundesland aus. Frühzeitig positioniert sich SFC Energy als ProfiTEUR der Nationalen Wasserstoffstrategie der deutschen Bundesregierung.

16.06.2020

SFC Energy2 er hält Ser ienf olgeauftr ag über High-Per f or mance-Netzt eile für Sicher heits- und Kommunikationsanwendungen

SFC Energy 2 hat einen weiteren Folgeauftrag eines großen internationalen Sicherheitssystemanbieters zur Lieferung von Netzteillösungen für Sicherheits- und Kommunikationsanwendungen erhalten. Der Auftrag wird 2020 und 2021 einen Gesamtumsatz in Höhe von ca. EUR 3 Mio. erzielen.

2 Zu diesem Zeitpunkt unter dem Namen PBF Group firmierend

30.06.2020 04.09.2020

SFC Energy1 erhält Auftrag über EFOY Pro Brennstoffzellen zur Stromversorgung von Video-Fernüberwachungsgeräten eines großen Pipelineprojekts

SFC Energy 1 hat von SiteWatch Safety Inc. einen Auftrag zur Lieferung von EFOY Pro 2400 Duo Brennstoffzellen als Hybrid-Stromquelle für ihr Fernüberwachungspaket SiteWatch SENTRY SKID erhalten. Die Komponenten werden während der Bauphase entlang der neu entstehenden 980 Kilometer langen Pipeline eingesetzt.

31.08.2020

Der Br ennst off zellenpionier f eier t sein 20-jähriges Bestehen

Seit 20 Jahren entwickelt und vertreibt SFC Energy Brennstoffzellen – und das weltweit. Als Smart Fuel Cell GmbH gestartet, hat das Unternehmen bis heute mehr als 50.000 Brennstoffzellen weltweit verkauft. In Summe kommen die Aggregate auf mehr als 100 Millionen Betriebsstunden und sparten mehr als 3.600 Tonnen klimaschädliches CO2 ein.

SFC Ener gy st ellt die fünft e Gener ation der EF OY Br ennst off zelle mit per f ekt abgestimmt er neuer EF OY L ithium Batt er ie auf dem Car av an Salon Düsseldorf vor

Weltpremiere auf dem Caravan Salon Düsseldorf. BesucherInnen der Reisemobil- und Camping-Fachmesse erleben die Vorstellung der neuen EFOY 150 und EFOY 80 Brennstoffzellen. Abgerundet wird der Auftritt der Weltneuheiten durch die EFOY Li 105 und EFOY Li 70 Lithium-Batterien. Die neue EFOY Hybrid Power bestehend aus Brennstoffzelle und Lithium-Batterie ist das intelligente Energiepaket für netzferne Stromversorgung.

1 Zu diesem Zeitpunkt unter dem Namen Simark Controls firmierend

10.09.2020

SFC Ener gy und VINCORION schließen weitr eichende Kooper ation zur Ent wicklung und Vermarktung des portablen Ener giemanagement Systems "P2M2"

SFC Energy erweitert erneut sein Partner-Netzwerk. Gemeinsam mit VINCORION, dem Mechatronikhersteller des Technologiekonzerns JENOPTIK, entwickelt und vermarktet der Brennstoffzellen-Pionier das portable Energiemanagement System "P2M2". Die Lösung adressiert vor allem Verteidigungs-, Rettungs- und Katastrophenschutzkräfte.

12.10.2020

Pr of. Dr. Wer ner T illmetz verstärkt das SFC Energy-Team als wissenschaftlicher Berater für Wasserstoff-Technologien

Mit Prof. Dr. Werner Tillmetz gewinnt SFC Energy einen höchst renommierten und fachlich anerkannten Experten im Bereich nachhaltiger Energiekonzepte. Für den Brennstoffzellen-Pionier SFC Energy wird Prof. Dr. Tillmetz in erster Linie seine Expertise im Bereich Wasserstoff-Brennstoffzellen und Elektrolyse als wissenschaftlicher Berater einbringen.

18.09.2020

SFC Ener gy kooper ier t mit ePr opulsion im Ber eich elektr ischer Bootsantr iebe – EF OY Br ennst off zelle versorgt Testsieger-Außenbordmotor mit Energie

Auf der INTERBOOT-Branchenmesse in Friedrichshafen verkündet SFC Energy eine weitere Kooperation. Künftig arbeitet das Unternehmen mit ePropulsion, einem führenden internationalen Hersteller von elektrischen Bootsmotoren, zusammen. Alle Segler und Bootsfahrer, welche die Laufzeit des Motors erhöhen möchten, können dies nun einfach und komfortabel mit der EFOY Direktmethanol-Brennstoffzelle als zuverlässigem Range-Extender tun.

12.11.2020

SFC Energy AG und Toyota Tsusho Corporation unterzeichnen exklusiven Vertriebs- und Partnerschaftsvertrag

Mit der Vereinbarung wird Toyota Tsusho, hierbei handelt es sich um die Vertriebsgesellschaft der Toyota Gruppe, exklusiver Partner für Vermarktung und Vertrieb von SFC Wasserstoff- und Direktmethanol-Brennstoffzellen für den japanischen Markt. Die Vertiefung der Partnerschaft knüpft an die erfolgreiche Zusammenarbeit beider Unternehmen seit 2015 an.

25.11.2020 30.11.2020

Er f olgr eicher Abschluss der Kapit aler höhung – Beschleunigung der Umsetzung der Wasser st off- und Wachstumsstrategie

SFC Energy fließt nach dem erfolgreichen Abschluss einer Kapitalerhöhung um zehn Prozent des Grundkapitals ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 19,4 Mio. zu. Die Mittel dienen der Beschleunigung der Wachstums- und der stringenten Umsetzung der Wasserstoff-Strategie.

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Chinesische W indindustr ie setzt EFOY Pro Brennstoffzellensysteme ein

Gegen Jahresende orderte Kooperationspartner Beijing Green Century Technology Co., Ltd. 48 EFOY Pro Direktmethanol-Brennstoffzellen-Systeme für den Einsatz in Messstationen im Offshore-Bereich. So versorgt die EFOY Pro Brennstoffzelle die schwimmenden Stationen zuverlässig mit sauberem Strom. China gehört neben den USA zu den größten Windenergie-Märkten der Welt.

01.12.2020

SFC Energy vereinheitlicht seinen Markenauftritt

Ab dem 1. Januar 2021 treten alle Tochtergesellschaften der SFC Energy-Familie unter dem Namen SFC Energy auf. Für Geschäftspartner, Investoren sowie Mitarbeitende der Einzelunternehmen Simark Controls (Kanada), PBF Group (Niederlande) und PBF Power (Rumänien) ändert sich nichts – lediglich der Name der Gesellschaften. Somit vereinheitlicht das Unternehmen sein Erscheinungsbild für eine klare und trennscharfe Positionierung.

S UC CE S S S T OR IE S

SFC Energy zählt weltweit zu den führenden Brennstoffzellenherstellern – eine Erfolgsgeschichte in sechs Eckdaten

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Überwachung der Geschäftsführung

Das vergangene Geschäftsjahr 2020 war entscheidend durch die Kapitalmarktstrategie, insbesondere die Suche nach möglichen Investoren und strategischen Partnern, die Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft in Gestalt einer umfangreichen Kapitalmaßnahme und die mögliche Akquisition von attraktiven Unternehmen sowie die geschäftlichen Herausforderungen aufgrund der COVID-19 Pandemie und der allgemeinen Marktentwicklungen geprägt. An diesen Prozessen hat der Aufsichtsrat aktiv durch Beratungen und Diskussionen mit dem Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Arbeit des Vorstands eng begleitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und sorgfältig überwacht und sich von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat, wie unten näher erläutert, frühzeitig und unmittelbar eingebunden. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat der Aufsichtsrat überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.

Aufsichtsratszusammensetzung

Nach §10 Abs.1 der Satzung setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 aus insgesamt drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 waren: (i) Herr Tim van Delden, (ii) Herr Hubertus Krossa und (iii) Herr David Morgan bis zu seiner Niederlegung des Aufsichtsratsmandats zum Ablauf des 30. Mai 2020 bzw. Herr Gerhard Schempp ab dem 1. Juni 2020 nach seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2020. Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 Herr Tim van Delden, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender war Herr David Morgan bis zum 30. Mai 2020 bzw. Herr Hubertus Krossa ab dem 31. Juli 2020.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf insgesamt neun Sitzungen – am 25. März (Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2019), 7. April, 29. April, 18. Mai, 31. Juli, 28. Oktober, 24. November (zwei Sitzungen) und 16. Dezember 2020 (fortgesetzt am 18. Dezember 2020) – beraten. Davon fand eine Sitzung, nämlich am 31. Juli 2020, als Präsenzsitzung statt. Die übrigen acht Sitzungen am 25. März, 7. April, 29. April, 18. Mai, 28. Oktober, 24. November (zwei Sitzungen) und 16. Dezember 2020 (fortgesetzt am 18. Dezember 2020) wurden mittels Video- oder Telefonkonferenz abgehalten. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen stets alle Aufsichtsratsmitglieder teil. An der Präsenzsitzung am 31. Juli 2020 nahm Herr Hubertus Krossa mittels Videokonferenz teil. Darüber hinaus stimmte sich der Aufsichtsrat – soweit erforderlich – auch außerhalb seiner Sitzungen telefonisch, persönlich und per Email ab.

Der Aufsichtsrat hat sich auf seinen Sitzungen vom Vorstand ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnisund insbesondere Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die konzernweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert, sich von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und

des Risikomanagements überzeugt und wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in verschiedenen Aufsichtsratssitzungen über den Status der einzelnen Geschäftsbereiche (Business Units), die wirtschaftliche, finanzielle, technologische und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Wachstumsstrategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse, etwa Kooperationen oder strategische Partnerschaften. Regelmäßige Themen der Beratungen des Plenums waren zudem die Bereiche Finanzen und Controlling, Vertrieb und Marketing, Operations, Qualitätsmanagement, Human Resources sowie Forschung und Entwicklung. Der Vorstand erstattete zudem Bericht über die strategische Situation der ausländischen Tochtergesellschaften der SFC Energy AG sowie die wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf diese.

Darüber hinaus hat der Vorstand nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat für ihn erlassenen Geschäftsordnung dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig und dem Gesamtgremium auf den Aufsichtsratssitzungen ausführlich durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sowie durch die Mitteilung von Finanzdaten (jeweils im Vergleich zum Budget und zum Vorjahr) informiert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, insbesondere zum Vorstandsvorsitzenden, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete.

Ein weiteres wichtiges Thema der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2020 bildete erneut die Suche nach möglichen Investoren und strategischen Partnern sowie die Erörterung möglicher Kapitalmarktmaßnahmen der Gesellschaft zur Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis der Gesellschaft, um so auch mittelfristig eine Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie gewährleisten zu können. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter Einbindung externer Berater detailliert über mögliche Maßnahmen zur Gewinnung neuer Investoren im In- und Ausland, zur Finanzierung des weiteren Wachstums sowie zur Verbesserung der Equity Story der Gesellschaft berichten, erörterte diese Maßnahmen intern und mit dem Vorstand und wägte ihre Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Im Geschäftsjahr 2020 betraf dies insbesondere die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in einem Umfang von ca. 19,4 Millionen Euro, die zum Erwerb attraktiver Unternehmen, die in der Wasserstofftechnologie tätig sind, und für Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte in der Elektrolysetechnologie zur Erzeugung "grünen Wasserstoffs" eingesetzt werden sollen. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten und begleitete und überwachte diesen Prozess.

Das Geschäftsjahr 2020 war stark von der COVID-19 Pandemie geprägt. Neben den erheblichen, unmittelbaren ökonomischen Folgen der Pandemie, sind die langfristigen und strukturellen Auswirkungen gegenwärtig nur im Ansatz absehbar. So war der Aufsichtsrat insbesondere auch in der Entscheidung involviert, die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie am 19. März 2020 zurückzuziehen. Oberste Priorität bei allen Überlegungen, Entscheidungen und Maßnahmen haben seit Beginn der COVID-19-Ausnahmesituation stets die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter der Gesellschaft und deren Familien sowie der Kunden und Lieferanten der Gesellschaft.

Im Rahmen der Sitzung am 25. März 2020, die als Videokonferenz abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen, inklusive zeitweise teilnehmender Vertreter der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit der Unabhängigkeit seiner Mitglieder und kam zu dem Ergebnis, dass seine Mitglieder unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind (siehe noch unter "Corporate Governance"). Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit

dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie dem IFRS-Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der Gesellschaft des Geschäftsjahrs 2019 befasst, diese erörtert und gebilligt. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Berichts – jeweils für das Geschäftsjahr 2019 – und die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne des §161 AktG. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, insbesondere vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, und mit dem Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020. Mit dem Vorstand wurden außerdem ausführlich die aktuellen Geschäftsprozesse und -entwicklungen im zurückliegenden Quartal und ein Ausblick auf die Entwicklung im ersten Quartal sowie die Chancen und Risiken der aktuellen Entwicklung der einzelnen Business Units und der Tochtergesellschaften der Gesellschaft, insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, erörtert. Im Weiteren besprach sich der Aufsichtsrat zu möglichen Finanzierungsoptionen unter Beteiligung möglicher Investoren und strategischer Partnerschaften mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat bestätigte den Vorstand in seiner Einschätzung, dass sich eine Beteiligung möglicher Investoren sowie strategischer Partnerschaften aufgrund der Unsicherheiten, die mit der COVID-19 Pandemie einhergehen, verlangsamen werden. Der Aufsichtsrat setzte schließlich die Boni der zwei amtierenden Vorstandsmitglieder für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 fest und mandatierte den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Tim van Delden, Herrn Daniel Saxena als Finanzvorstand der Gesellschaft zu gewinnen und mit ihm in Verhandlungen über einen Vorstandsdienstvertrag einzutreten.

Am 7. April 2020 beschloss der Aufsichtsrat die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung in einer Sitzung, die als Videokonferenz abgehalten wurde, bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen. Insbesondere beschloss der Aufsichtsrat, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und vorzugeben, dass Fragen der Aktionäre bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft informieren. Auch beschloss er, mit dem ausscheidenden Aufsichtsratsmitglied, Herrn David Morgan, den Abschluss eines Beratervertrags für eine zukünftige Zusammenarbeit zu eruieren.

Im Rahmen der Sitzung am 29. April 2020, die als Videokonferenz abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen mit der Bestellung von Herrn Daniel Saxena zum Finanzvorstand (CFO) der Gesellschaft zum 1. Juli 2020. Mit Blick auf die Unsicherheiten aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Zahlen im ersten Quartal und Szenarien zum Geschäftsjahr 2020 informieren.

Am 18. Mai 2020 hielt der Aufsichtsrat eine Sitzung ab, die als Videokonferenz abgehalten wurde, und beschäftigte sich bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19 Pandemie mit der aktuellen Geschäftslage und -entwicklung in den einzelnen Business Units und den Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie den Umsatzzahlen im ersten Quartal auf Grundlage des zu veröffentlichenden Quartalsberichts und mit Szenarien für das Geschäftsjahr 2020. Zudem beschloss der Aufsichtsrat die Ressortaufteilung des Vorstands mit Blick auf den Eintritt von Herrn Daniel Saxena als neues Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

In seiner Sitzung am 31. Juli 2020, die als einzige Sitzung des Geschäftsjahrs als Präsenzsitzung – unter Video-Zuschaltung von Herrn Hubertus Krossa – abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat bei Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands sowie von Gästen mit der aktuellen Geschäftslage und -entwicklung in den einzelnen Business Units und den Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie den Umsatzzahlen im zweiten Quartal und im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020. Teil der Beratungen war auch die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche sowie die Vorstellung neuer Produktfamilien. Prägend waren auch insoweit die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie. Auch die Finanzierungs- und Liquiditätsoptionen der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen sowie die Beteiligung möglicher Investoren und strategischer Partner waren Gegenstand der Beratung. Der Aufsichtsrat beriet sich schließlich zu einem einheitlichen Markenauftritt aller Gesellschaften des SFC Energy-Konzerns, einer neuen Segmentberichterstattung der Geschäftsbereiche, die die Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns besser widerspiegelt, und zur Wasserstoff-Strategie der Gesellschaft.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung vom 28. Oktober 2020, die als Videokonferenz abgehalten wurde, gab der Vorstand, der bei der Sitzung neben Gästen anwesend war, einen Überblick zu den Geschäftszahlen im dritten Quartal und auf 9-Monats-Basis sowie einen Ausblick auf die Entwicklung im vierten Quartal des Geschäftsjahr 2020. Schließlich nahmen die an der Sitzung teilnehmenden Vertreter der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur anstehenden Jahresabschlussprüfung Stellung. Maßgebend waren insoweit die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie. Vor diesem Hintergrund befasste sich der Aufsichtsrat unter Mitwirkung des Vorstands mit den aktuellen Finanzkennzahlen und der Liquiditätslage der Gesellschaft sowie ihrer Tochtergesellschaften. Gegenstand der Erörterung war zudem die Wasserstoff-Strategie der Gesellschaft, die der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Vorstand als Schlüsseltechnologie für eine klimaneutrale Energieversorgung mit großer Wachstumsperspektive identifiziert hat. Auch beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit der Suche neuer möglicher Investoren und strategischen Partnerschaften. Auch beriet sich der Aufsichtsrat zu einem möglichen anorganischen Wachstum durch die mögliche Akquisition attraktiver Unternehmen. Schließlich billigte der Aufsichtsrat den Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2021 und beriet sich erneut zum einheitlichen Markenauftritt aller Konzern-Gesellschaften. Abschließend beriet sich der Aufsichtsrat erstmals zu einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen, um mit den Erlösen attraktive Unternehmen, die in der Wasserstofftechnologie tätig sind, erwerben und Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte in der Elektrolysetechnologie zur Erzeugung "grünen Wasserstoffs" setzen zu können.

Im Rahmen der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 24. November 2020 beschlossen Aufsichtsrat und Vorstand nach intensiver Beratung, das Grundkapital der Gesellschaft um bis 10% unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen und den Inhalt des Beschlusses entsprechend zu veröffentlichen. Später am 24. November 2020 hat der Aufsichtsrat sodann im Rahmen einer weiteren telefonischen Aufsichtsratssitzung die Vorstandsentscheidungen hinsichtlich der Durchführung der Kapitalerhöhung sowie der Festsetzung der Anzahl der neuen Aktien und des Platzierungspreises gebilligt.

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2020, die am 18. Dezember 2020 fortgesetzt und jeweils als Videokonferenz abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Vorstands sowie von Gästen zunächst mit den allgemeinen Geschäftszahlen im dritten Quartal und der Prognose für das vierte Quartal des Geschäftsjahrs 2020. Dabei wurde insbesondere ausführlich die aktuelle Situation in den einzelnen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften der Gesellschaft erörtert unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie. Zudem wurde die Budget Planung für das Geschäftsjahr 2021

sowie die mittelfristige Budget Planung für die Geschäftsjahre 2021-2025 in sämtlichen Geschäftsbereichen besprochen und gebilligt. Auch beriet sich der Aufsichtsrat zur Verschuldungs- und Finanzierungssituation der Gesellschaft. Zudem wurden die Möglichkeiten für etwaige strategische Partnerschaften und mögliche Akquisitionen attraktiver Unternehmen diskutiert sowie die Suche neuer möglicher Investoren erörtert. Der Aufsichtsrat beschloss schließlich ein Aktienoptionsprogramm für zwei ausgewählte Führungskräfte und legte die Ziele für den Vorstand für die Auszahlung des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2021 fest.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüsse gebildet, da er – im Einklang mit dem juristischen Schrifttum – die Ansicht vertritt, dass die Effizienz der Beratungs- und Kontrolltätigkeit bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch Ausschussbildung nicht sinnvoll erhöht werden kann.

Corporate Governance

Informationen zu den aufsichtsratsbezogenen Aspekten der Corporate Governance der Gesellschaft sind in dem Corporate Governance Bericht zu finden, der als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung auf den Seiten 39 ff. des Geschäftsberichts abgedruckt ist.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht, der auf den Seiten 110 ff. des Geschäftsberichts abgedruckt ist, individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen.

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2020 – insbesondere auf der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2020 – ausführlich mit potenziellen Interessenkonflikten seiner Mitglieder befasst und seinen Umgang hiermit erörtert und abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ein Aufsichtsratsmitglied festgestellt. Zudem stellte der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 25. März 2020 fest, dass ihm eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören. Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Interessenkonflikte zu einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen können sich schon deshalb nicht ergeben, weil die Gesellschaft von keinem ihrer Aktionäre kontrolliert wird. Denn es besteht kein Beherrschungsvertrag mit einem Aktionär und kein Aktionär verfügt über die absolute Mehrheit der Stimmrechte oder zumindest über eine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit.

Die Gesellschaft bekennt sich zu den im Deutschen Corporate Governance Kodex niedergelegten Empfehlungen. Die von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich abzugebende Entsprechenserklärung, zuletzt vom 23. März 2021, ist auf der Homepage der Gesellschaft unter www.sfc.com/investoren/corporate-governance/#s2 abrufbar. Sie ist auch im Geschäftsbericht abgedruckt (auf Seite 39 ff).

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag verhandelt, Prüfungspunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die vereinbarten Prüfungsschwerpunkte waren:

IFRS-Konzernabschluss

  • i. Nachweis der Umsatzerlöse
  • ii. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
  • iii. Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten
  • iv. Bewertung der Vorräte
  • v. Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen

HGB-Jahresabschluss

  • i. Nachweis der Umsatzerlöse
  • ii. Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen
  • iii. Bewertung der Vorräte
  • iv. Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der SFC Energy AG zum 31. Dezember 2020 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde gemäß §315e HGB auf der Grundlage internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat auch diesen Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Am 23. März 2021 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung, zu der sich zwei Aufsichtsratsmitglieder mittels Videokonferenz zuschalteten, für das Geschäftsjahr 2020 statt. Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen sowie Prüfberichte und alle sonstigen Vorlagen und Sitzungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung rechtzeitig ausgehändigt und von diesen sorgfältig studiert. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ausführlich besprochen. Da der handelsrechtliche Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr keinen Bilanzgewinn ausweist, bedurfte es keines Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen, ergänzende Auskünfte sowie zur Diskussion der Unterlagen zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Prüfberichte der Abschlussprüfer sowie in Gesprächen und Diskussionen mit diesen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die jeweiligen Lageberichte geprüft und sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Er hat auf Basis seiner eigenen Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss sowie der jeweiligen Lageberichte danach festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er billigte in dieser Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. März 2021 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit den jeweiligen Lageberichten. Der Jahresabschluss 2020 ist damit festgestellt (§172 Satz 1 AktG).

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2020 erzielten, besonderen Erfolge.

Brunnthal, 23. März 2021

Der Aufsichtsrat

SFC ENERGY AM KAPITALMARKT

Entwicklung der Indizes

Die Entwicklung der internationalen Finanzmärkte war 2020 insgesamt von der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie geprägt. Im Jahresverlauf erholten sich die Aktienmärkte von den erheblichen Kursverlusten der ersten Jahreshälfte, welche vor allem aus der globalen Verbreitung der Pandemie und den erwarteten negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaftsentwicklung resultierten.

Der US-amerikanische Leitindex Dow Jones verzeichnete 2020 ein Plus von 6,9% gegenüber dem Schlussstand des Vorjahres, der breiter gefasste S&P 500 sogar von 16,2%.1,2 Während sich die US-amerikanischen Börsen erfreulich entwickelten, hatten die nach Marktkapitalisierung größten europäischen sowie deutschen Konzerne stärker mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen. Der EURO STOXX 50 ging um 4,7% zurück.3 In Deutschland startete der DAX am 2. Januar bei 13.233 Punkten in das Börsenjahr 2020. Ausgehend vom Zwischenhoch bei 13.795 Punkten am 17. Februar verbuchte das Börsenbarometer durch die COVID-19-Pandemie einen Einbruch bis auf 8.256 Punkte am 16. März 2020. Das Minus im ersten Quartal 2020 betrug insgesamt 25%. Während ein positiverer als zwischenzeitlich erwarteter Konjunkturausblick, umfangreiche Staatshilfen und eine Flut an Zentralbankliquidität im zweiten Quartal zur starken Erholungsbewegung des Leitindex beitrugen, verlangsamte sich der Anstieg beeinträchtigt durch die erwarteten negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der zweiten COVID-19-Welle ab dem dritten Quartal wieder. Die monetären Hilfprogramme sowie die Aussicht auf einen COVID-19-Impfstoff sorgten im Laufe des vierten Quartals 2020 allerdings erneut für insgesamt steigende Aktienkurse. Am 30. Dezember 2020 schloss der DAX bei 13.719 Punkten mit einem Zuwachs von 3,5% im Vergleich zum Schlusswert 2019.4 Einen Tag zuvor, am 29. Dezember 2020, erreichte der Leitindex mit einer Notiz von 13.903 Punkten ein neues Allzeithoch. Der deutsche Technologiewerteindex TecDAX stieg im Jahresverlauf 2020 um 6,6% und ging am 30. Dezember bei einem Stand von 3.212 Punkten aus dem Börsenhandel.5

Entwicklung der SFC-Aktie

1 https://www.boerse-frankfurt.de/index/dow-jones-industrial

2 https://www.boerse-frankfurt.de/index/s-p-500

3 https://www.boerse-frankfurt.de/index/euro-stoxx-50

4 https://www.boerse-frankfurt.de/index/dax 5 https://www.boerse-frankfurt.de/index/tecdax Die SFC-Aktie konnte im Berichtsjahr mit einem deutlichen Plus von 64% zulegen. Unter Berücksichtigung der COVID-19-Auswirkungen auf die Gewinnerwartungen der Unternehmen bevorzugten Anleger tendenziell Technologiewerte mit Ausrichtung auf Geschäftsmodelle mit langfristigen positiven Auswirkungen für die Gesellschaft. Zur positiven Kursentwicklung trugen auch die solide Geschäftsentwicklung sowie die Anpassung der Kostenstrukturen an ein herausforderndes Pandemieumfeld bei. Staatliche Maßnahmen wie die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und der Europäischen Union sind gleichermaßen Faktor wie Ergebnis für die kontinuierliche zunehmende gesellschaftlichen Akzeptanz und die steigende Nachfrage nach sauberen Formen der Energieerzeugung. Damit begünstigen und beflügeln wesentliche Makrotrends die Nachfrage nach Brennstoffzellen und sorgen auch für ein zunehmendes Interesse von Investoren an der SFC Energy AG.

Die SFC-Aktie startete am 2. Januar mit einem Eröffnungskurs von EUR 9,72 in das Börsenjahr 2020. Der Tiefstkurs im Berichtszeitraum lag am 19. März 2020 bei EUR 7,00. Im weiteren Verlauf stiegen die Notierungen der SFC-Aktie wieder an und erreichten zu Beginn des zweiten Halbjahres 2020 am 6. Juli mit einem Kurs von EUR 18,00 den Höchststand im Berichtsjahr. Zum Ende des dritten Quartals belasteten Korrekturen der Technologiewerte nach den starken Anstiegen der Vormonate die Kursentwicklung zwischenzeitlich. Die Papiere der SFC Energy AG gingen am 30. Dezember 2020 mit einem Schlusskurs von EUR 15,94 aus dem Handel. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen stieg an allen deutschen Handelsplätzen aufgrund des erhöhten Investoreninteresses weiter auf 41.343 Aktien an (Vorjahr: 29.424 Aktien).

Zum 30. Dezember 2020 belief sich der Börsenwert der SFC Energy AG auf EUR 230,65 Mio. bei 14,47 Mio. ausstehenden Aktien und einem Schlusskurs von EUR 15,94. Zum Bilanzstichtag 2019 lag die Marktkapitalisierung auf der Basis von 12,95 Mio. Aktien und einem Schlusskurs von EUR 9,72 bei EUR 125,87 Mio. (alle Angaben auf Basis von Xetra-Kursen).

in EUR
02.01.2020 9,72
06.07.2020 18,00
19.03.2020 7,00
30.12.2020 15,94

Ausübung der platzierten Optionsanleihe

Im Januar 2020 floss der SFC Energy AG mit Ausübung der im August 2017 platzierten Optionsanleihe durch den Harbert European Growth Capital Fund ein Bruttoemissionserlös von EUR 0,75 Mio. zu. Durch die Ausübung erhöhte sich das Grundkapital der SFC Energy AG von EUR 12.949.612,00 um EUR 204.700,00 auf EUR 13.154.312,00. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft stieg entsprechend auf 13.154.312 Stück.

Kapitalerhöhung

Zur Beschleunigung des Unternehmenswachstums und der weiteren Öffnung des Fokus auf Wasserstoff-Technologien führte SFC Energy im November 2020 im Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren erfolgreich eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage um rund 10% durch. Mit der Ausgabe von rund 1,3 Mio. neuen Aktien erzielte die SFC Energy AG einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 19,4 Mio. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.315.431,00 auf EUR 14.469.743,00 wurde am 27. November 2020 in das Handelsregister eingetragen. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien stieg entsprechend auf 14.469.743 Stück. Mit dem Emissionserlös plant SFC, strategische Akquisitionen im Rahmen der Wasserstofftechnologie sowie den Aufbau von Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten in der Elektrolysetechnologie zur Erzeugung "grünen Wasserstoffs" zu finanzieren.

Investor Relations-Aktivitäten

Neben Roadshows und Kapitalmarktkonferenzen kommunizierte das Management der SFC Energy AG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 regelmäßig – sofern im Rahmen der Pandemiemaßnahmen möglich – in persönlichen Gesprächen mit der Finanz- und Wirtschaftspresse sowie institutionellen Investoren die Strategie des Unternehmens sowie Vorgänge von Bedeutung für die Kursentwicklung.

Während SFC Energy im ersten Quartal 2020 noch auf zahlreichen Kapitalmarkt- und Analystenkonferenzen vertreten war und die US-Roadshow Anfang März in persönlichem Austausch stattfinden konnte, verhinderten behördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Präsenzveranstaltungen weitestgehend im weiteren Jahresverlauf. Der Vorstand nutzte im zweiten Halbjahr 2020 die Möglichkeiten zahlreicher virtueller Roadshows und Konferenzen zur Präsentation des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt.

Als Designated Sponsor sorgte die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für verbindliche Geld-/Briefkurse sowie angemessene Liquidität und entsprechende Handelbarkeit der SFC-Aktie.

Im Investor-Relations-Bereich der SFC Energy-Website – sfc.com – bietet die Gesellschaft umfassende Informationen zur Geschäftslage, aktuelle Nachrichten und einen Überblick über künftige Events und Aktivitäten.

Analystenresearch

Die Aktien der SFC Energy AG notieren im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und werden regelmäßig von renommierten Research-Häusern analysiert und bewertet. Im Berichtszeitraum haben die Commerzbank sowie ABN AMRO die Coverage der SFC Energy-Aktie neu aufgenommen. Detaillierte Informationen stehen interessierten Anlegern unter www.sfc.com im Bereich Investor Relations/Aktie zur Verfügung.

RESEARCH-BEWERTUNGEN
in EUR
Herausgeber Datum Empfehlung Kursziel
First Berlin – Equity Research 16.02.2021 Buy 44,00
M.M. Warburg 16.02.2021 Buy 35,00
Commerzbank 16.02.2021 Hold 34,00
Metzler 15.12.2020 Buy 24,00
ABN Amro 23.12.2020 Hold 16,00

Aktionärsstruktur

Die Aktionärsstruktur der SFC Energy AG hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung sowie der Ausübung der Optionsanleihe wesentlich verbreitert. Im Besitz institutioneller Investoren befinden sich rund 35,8% der Aktien. Das erweiterte Management inklusive des Aufsichtsrats verfügt über knapp 1,7% der Stimmrechte. Der Anteil der im Streubesitz befindlichen Aktien der SFC Energy AG liegt per Ende Februar 2021 bei rund 57,5%.

ERKLÄR UNG Z UR UNTERNEHMEN SFÜHR UNG GEMÄSS § 315D I.V. M § 289F HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f HGB bzw. §315d i.V.m. §289f HGB ist Teil des Lageberichts und enthält zugleich den Vergütungsbericht. Im Folgenden berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat auch über die Corporate Governance bei der SFC Energy AG gemäß Grundsatz 22 und Ziffer F.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in Fassung vom 16. Dezember 2019 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. März 2020).

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und an einer nachhaltigen Wertschaffung orientierte Unternehmensführung und umfasst das gesamte Leitungs- und Überwachungssystem eines Unternehmens einschließlich seiner Organisation, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerungs- und Überwachungsmechanismen. Corporate Governance fördert das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Geschäftspartner, der Finanzmärkte, der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die Führung und Überwachung der SFC Energy AG. Mittel einer effektiven Corporate Governance sind die vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie eine offene und aktuelle Unternehmenskommunikation. Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG fühlen sich den Grundsätzen einer guten Corporate Governance verpflichtet und sind davon überzeugt, dass diese eine wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens ist.

Die Corporate Governance wird bei der SFC Energy AG in regelmäßigen Abständen überprüft und weiterentwickelt. Die SFC Energy AG folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit nur wenigen Ausnahmen, die der folgenden Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz (AktG) entnommen werden können.

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Nach §161 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden bzw. werden. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Die Gesellschaften können somit von den Empfehlungen des Kodex abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchenoder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. So trägt der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung bei.

Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG haben am 23. März 2021 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 25. März 2020 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, "DCGK") mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde sowie derzeit und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:

  • Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG hat bis zur Abgabe dieser Erklärung entgegen Ziffer B.5 DCGK keine festen Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder festgelegt. Das Lebensalter allein ist zwar nicht entscheidend für die Leistungsfähigkeit, Eignung und Unabhängigkeit eines aktuellen oder potenziellen Vorstandsmitglieds. Mit Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder durch Beschluss vom 23. März 2021 wird nunmehr aber der Empfehlung B.5 DCGK entsprochen.
  • Gemäß Ziffer C.1 des DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren. Von der Empfehlung zur Benennung konkreter Ziele, der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium sowie der Information über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder wird abgewichen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss eine am Unternehmensinteresse ausgerichtete effektive Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleisten. Um eine pflichtgemäße Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen, wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen auch zukünftig in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dabei wird der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Die vorherige Festlegung von über die gesetzlich geforderte Festsetzung einer Frauenzielquote für den Aufsichtsrat nach §111 Abs. 5 AktG hinausgehenden konkreten Zielen oder Quoten erachtet der Aufsichtsrat indes weder für erforderlich noch für angemessen, da hierdurch die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten gerade für die SFC Energy AG als kleinerer börsennotierter Aktiengesellschaft mit einem nur aus drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat pauschal eingeschränkt würde. Dementsprechend erfolgt in der Erklärung zur Unternehmensführung auch keine Berichterstattung über eine diesbezügliche Zielsetzung. Insoweit besteht eine Abweichung von Ziffer C.1 des DCGK.
  • Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG hat bis zur Abgabe dieser Erklärung entgegen Ziffer C.2 DCGK keine festen Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Das Lebensalter allein ist zwar nicht entscheidend für die Leistungsfähigkeit, Eignung und Unabhängigkeit eines aktuellen oder potenziellen Aufsichtsratsmitglieds. Mit Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder durch Beschluss vom 23. März 2021 wird nunmehr aber der Empfehlung C.2 DCGK entsprochen.
  • Gemäß Ziffer D.2 des DCGK soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden, wobei nach Ziffer D.3 des DCGK insbesondere ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) eingerichtet werden soll. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus nur drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist im Einklang mit dem juristischen Schrifttum der Ansicht, dass die Effizienz der Beratungs- und Kontrolltätigkeit bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll erhöht werden kann. Entsprechend konnten die jeweiligen Ausschussmitglieder und der jeweilige Ausschussvorsitzende in der Erklärung zur Unternehmensführung nicht angegeben werden. Insoweit besteht eine Abweichung von den Empfehlungen in Ziffern D.2 und D.3 des DCGK. Mangels Bildung von Aufsichtsratsausschüssen ergeben sich auch mit Blick auf weitere Empfehlungen des DCGK, die auf Aufsichtsratsausschlüsse und deren Mitglieder Bezug nehmen (Ziffern C.10, D.4, D.8, D.11, D.13 und G.17 des DCGK), Folgeabweichungen. Vorstand und Aufsichtsrat haben aber am 23. März 2021 beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die satzungsmäßige Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf vier zu erhöhen und zwar auch mit dem Ziel, künftig einen Prüfungsausschuss zu bilden.
  • Gemäß Ziffer D.5 des DCGK soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat vertritt im Einklang mit dem juristischen Schrifttum die Ansicht, dass die Bildung eines Nominierungsausschusses obsolet ist, wenn im Aufsichtsrat keine Arbeitnehmer vertreten sind. Insoweit besteht eine Abweichung von Ziffer D.5 des DCGK.
  • Gemäß Ziffer G.1 des DCGK soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden, wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Das am 23. März 2021 beschlossene Vergütungssystem entspricht dieser Empfehlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte ab Geschäftsjahr 2014 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm implementiert, das für die zum bzw. ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge galt und die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vorsah. Nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit gewährten die Aktienoptionen bei Ausübung

ein Recht auf Barauszahlung in Abhängigkeit vom Aktienkurs der Aktie der SFC Energy AG zum Zeitpunkt der Ausübung. Während die Stückzahl der zuzuteilenden virtuellen Aktienoptionen von vornherein begrenzt war, war im Hinblick auf das Kurssteigerungspotenzial im Ausübungszeitraum der virtuellen Aktienoptionen keine betragsmäßige Begrenzung festgelegt. Der Aufsichtsrat vertritt die Ansicht, dass die Begrenzung des Wertzuwachses einer aktienkursbezogenen Vergütung dem Grundgedanken dieser Vergütungsform widersprechen und ihren wesentlichen Anreiz, auf einen steigenden Unternehmenswert hinzuwirken, konterkarieren kann, erkennt aber auch den Vorteil einer höhenmäßigen Begrenzung. Die Hauptversammlung der SFC Energy AG hatte den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 19. Mai 2020 ermächtigt, ein Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstands einzuführen. Der Aufsichtsrat wurde in diesem Zusammenhang auch ermächtigt, eine Begrenzung der Gesamthöhe (Cap) der Aktienoptionen festzulegen, was für alle danach implementierten Aktienoptionsprogramme vereinbart wurde. Da der Aufsichtsrat der SFC Energy AG insoweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht hat, besteht bezogen auf die später implementierten Programme keine Abweichung mehr von Ziffer G.1 DCGK. Gemäß Ziffer G.1 des DCGK soll im Vergütungssystem insbesondere auch festgelegt werden, welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben. Das am 23. März 2021 beschlossene Vergütungssystem entspricht dieser Empfehlung. Mangels Festlegung einer solchen Ziel-Gesamtvergütung, konnte bisher der Anteil der einzelnen Vergütungsbestandteile an dieser Ziel-Gesamtvergütung nicht festgelegt werden, sodass insoweit eine Abweichung von Ziffer G.1 des DCGK bestand.

Brunnthal, 23. März 2021

SFC Energy AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat"

Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der SFC Energy AG unter www.sfc.com/investoren/corporate-governance/#s2 dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Struktur und Arbeitsweise der Leitungs- und Kontrollorgane

Eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und Kontrollstruktur ist für die SFC Energy AG die zentrale Grundlage zur Schaffung von Werten und Vertrauen. Die Struktur der Leitungs- und Kontrollorgane innerhalb der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der SFC Energy AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Die SFC Energy AG unterrichtet ihre Aktionäre, wie auch Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Im Rahmen ihrer Investor Relations-Tätigkeit finden zudem regelmäßige Treffen der Gesellschaft mit Analysten und institutionellen Anlegern statt. Zudem hält die Gesellschaft jährlich eine Analystenkonferenz ab, zuletzt am 16. November 2020.

Die Hauptversammlung der SFC Energy AG findet jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt und entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie z.B. die Gewinnverwendung, Wahl und Entlastung der Aufsichtsrats- sowie Entlastung der Vorstandsmitglieder, Wahl des Abschlussprüfers oder Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Vorbereitung der Aktionäre auf die Hauptversammlung werden diese bereits im Vorfeld der Hauptversammlung durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die anstehenden Tagesordnungspunkte unterrichtet. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung, einschließlich des Geschäftsberichts, sind auch auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht. Um die Wahrnehmung der Aktionärsrechte zu erleichtern, bietet die SFC Energy AG allen Aktionären, die ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben können oder wollen, an, über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung abzustimmen. Im Jahr 2020 wurde die ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.

Vorstand

Der Vorstand der SFC Energy AG leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen. Der Vorstand handelt dabei frei von Weisungen Dritter und nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand der SFC Energy AG zudem auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an (weiterführend hierzu sogleich die Angaben nach §289f Abs. 2 Nr. 4 HGB, S. 39).

Unbeschadet des Grundsatzes der Gesamtverantwortung, wonach alle Mitglieder des Vorstands die Verantwortung für die Geschäftsführung gemeinsam tragen, führt jedes Mitglied des Vorstands das ihm übertragene Ressort in eigener Verantwortung. Der Vorstandsvorsitzende hat die Federführung in der Gesamtleitung und der Geschäftspolitik des Unternehmens. Er sorgt für die Koordination und Einheitlichkeit der Geschäftsführung im Vorstand und vertritt die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Seit dem 1. Juli des abgelaufenen Geschäftsjahrs bestand der Vorstand der SFC Energy AG aus drei Mitgliedern, nämlich Herrn Dr. Peter Podesser, der die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) ausübt, Herrn Daniel Saxena, der in der Funktion des Chief Financial Officer (CFO) tätig ist sowie Herrn Hans Pol als Chief Operating Officer (COO). Mit Ablauf des 29. Februar 2020 ist Herr Marcus Binder aus dem Vorstand der SFC Energy AG ausgeschieden.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SFC Energy AG arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über alle sonstigen wichtigen Ereignisse, die für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Auch die strategische Ausrichtung der SFC Energy AG wird regelmäßig mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands sind nach der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand zudem an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Potenzielle Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen von Vorstandsmitgliedern nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten bei den Mitgliedern des Vorstands der SFC Energy AG keine Interessenkonflikte auf, die unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen gewesen wären. Im vergangenen Geschäftsjahr war kein Vorstandsmitglied Mitglied des Aufsichtsrats bei nicht zum Konzern gehörenden Handelsgesellschaften.

Gemäß Ziffer B.2 des DCGK soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Im vergangenen Jahr hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand über die Nachbesetzungen im Vorstandsgremium und über langfristige Personalplanungen beraten. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat auf eine für die Gesellschaft bestmögliche, vielfältige und sich gegenseitig ergänzende Zusammensetzung des Vorstandsgremiums und auf eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Sichtung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Führungsqualitäten, bisherige Leistungen, Erfahrung und Branchenkenntnisse sowie Kenntnisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Der Aufsichtsrat wird kein Vorstandsmitglied bestellen, das zum Zeitpunkt der Bestellung das 65. Lebensjahr vollendet hat. Maßgeblich für die Entscheidung über die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Als Ausfluss dieser Planungen hat der Aufsichtsrat Herr Daniel Saxena am 28. April 2020 zum 1. Juli 2020 als Vorstandsmitglied für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht diesen bei der Leitung der SFC Energy AG. In Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Bestimmte Angelegenheiten der Geschäftsführung bedürfen nach Maßgabe von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Vorstands oder Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat begleitet den Vorstand aktiv durch Beratungen und Diskussionen, nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr und überwacht die Geschäftsführung auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend (siehe hierzu auch den Bericht des Aufsichtsrats auf Seite 28 ff).

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet die Aufsichtsratssitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Mit dem Vorstand steht er in regelmäßigem Kontakt und berät mit ihm insbesondere die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die im Rahmen von Gesetz und Satzung u.a. Regelungen zu den Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen, zur Verschwiegenheitspflicht und zum Umgang mit Interessenkonflikten enthält. Die Geschäftsordnung ist über die Internetseite der SFC Energy AG allen Aktionären zugänglich.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Nach §10 Abs. 1 der Satzung setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 aus insgesamt drei Mitgliedern zusammen, die allesamt von der Hauptversammlung gewählt wurden. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 waren (i) Herr Tim van Delden, (ii) Herr Hubertus Krossa und (iii) Herr David Morgan bis zum Ablauf des 31. Mai 2020 sowie Herr Gerhard Schempp ab dem 1. Juni 2020. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden Herr Tim van Delden, Herr David Morgan und Herr Hubertus Krossa bei der letzten Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 sowie Herr Gerhard Schempp in der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 einzeln gewählt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Tim van Delden, ist seit dem 9. Mai 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Herr David Morgan gehörte dem Aufsichtsrat seit dem 8. März 2010 an. Herr Hubertus Krossa ist seit dem 16. Mai 2014 und Herr Gerhard Schempp seit dem 1. Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Von den amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern qualifiziert sich insbesondere Herr Tim van Delden als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG. Er verfügt über die erforderliche Fachexpertise aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in der Unternehmensfinanzierung und -entwicklung.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele mit Ausnahme zur gesetzlich notwendigen Festlegung einer Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat benannt (dazu sogleich die Angaben nach §289f Abs. 2 Nr. 4 HGB). Um eine pflichtgemäße Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen, wird sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch zukünftig in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der in Betracht kommenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dabei wird der Aufsichtsrat auch die internationale Tätigkeit

des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegte Altersgrenze sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Die vorherige Festlegung von über die gesetzlich geforderte Festsetzung einer Frauenzielquote für den Aufsichtsrat nach §111 Abs. 5 AktG hinausgehenden konkreten Zielen oder geschlechtsspezifischen Quoten erachtet der Aufsichtsrat indes weder für erforderlich noch für angemessen, da hierdurch die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten gerade für die SFC Energy AG als kleinere börsennotierte Aktiengesellschaft mit einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat pauschal eingeschränkt würde.

Der Aufsichtsrat wird bei Wahlvorschlägen keine Personen berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr vollendet haben.

Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands der SFC Energy AG an. Dem Aufsichtsrat gehört nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an.

Potenzielle Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern

Regelungen zur Vermeidung und Behandlung von potenziellen Interessenkonflikten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2020 ausführlich mit potenziellen Interessenkonflikten seiner Mitglieder befasst und seinen Umgang hiermit erörtert und abgestimmt. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ein Aufsichtsratsmitglied festgestellt. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Nachdem Herr Tim van Delden und Herr Hubertus Krossa auf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt wurden, endet die laufende Amtsperiode dieser beiden Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2022. Die Amtszeit von Herrn Gerhard Schempp, der auf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 für eine Amtszeit von einem Jahr neu gewählt wurde, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2021.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüsse gebildet, da er – im Einklang mit dem juristischen Schrifttum – die Ansicht vertritt, dass die Effizienz der Beratungs- und Kontrolltätigkeit bei einem aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch Ausschussbildung nicht sinnvoll erhöht werden kann. Die Bildung eines Nominierungsausschusses ist nach Ansicht des Aufsichtsrats zudem obsolet, da im Aufsichtsrat der Gesellschaft keine Arbeitnehmervertreter vertreten sind.

Aus- und Fortbildung; Selbstbeurteilung

Gemäß Ziffer D.12 des DCGK soll die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Herr Gerhard Schempp, der dem Aufsichtsrat der SFC Energy AG seit dem 1. Juni 2020 angehört, wurde durch die übrigen Aufsichtsratsmitglieder in seine Tätigkeit eingeführt. Herr Tim van Delden und Herr Hubertus Krossa führen ihre Ämter seit

dem Jahr 2010 bzw. 2014 aus, sodass insoweit nur über die angemessene Unterstützung bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu berichten ist.

Gemäß Ziffer D.12 des DCGK soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG evaluiert regelmäßig, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt und beschließt Verbesserungsmaßnahmen. Zuletzt hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 eine Selbstbeurteilung (sog. Effizienzprüfung) mit einem Fragenkatalog durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden im Aufsichtsrat erörtert und Verbesserungsmaßnahmen unter Einbeziehung des Vorstands besprochen. Der Aufsichtsrat hat seine Selbstbeurteilung aufgrund der zusätzlichen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 nicht erneut vorgenommen, plant die Durchführung einer Selbstbeurteilung mit einem Fragenkatalog, ggf. unter Hinzuziehung eines externen Experten, allerdings für das Geschäftsjahr 2021.

Angaben zu relevanten Unternehmensführungspraktiken

Es werden bei der SFC Energy AG keine Unternehmensführungspraktiken angewandt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Risikomanagement und Compliance

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken zählt zu den Aufgaben einer guten Corporate Governance. Der Vorstand der SFC Energy AG stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher (Compliance Management System). Hierdurch ist gewährleistet, dass Risiken rechtzeitig erkannt und Risikopotenziale minimiert werden. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Chancenund Risikobericht des Konzernlageberichts, auf Seite 89 ff. dargestellt.

Eine Einhaltung der für die Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der SFC Energy AG als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, auf die Einhaltung der in jedem Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Um dies zu gewährleisten, finden bei der SFC Energy AG regelmäßig Business und Finance Reviews im Unternehmen statt. Im Unternehmen wird zudem allen Mitarbeitern die Möglichkeit gewährt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben ("Whistleblowing").

Transparenz

Es ist das Ziel der SFC Energy AG, eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über das Internet können sich alle Zielgruppen über aktuelle Entwicklungen bei der Gesellschaft informieren. Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft sind auf der Webseite der SFC Energy AG veröffentlicht. Auch Pressemitteilungen sowie sonstige Unternehmensnachrichten werden hier zur Verfügung gestellt. Die Entsprechenserklärung und alle nicht mehr aktuellen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind auf der Internetseite der Gesellschaft ebenfalls zugänglich gemacht.

Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (VO (EU) Nr. 596/2014, MAR) müssen die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG und bestimmte Mitarbeiter in Führungspositionen sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft und sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenlegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von EUR 5.000 erreicht oder übersteigt.

Sämtliche Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MAR sind über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH) veröffentlicht und können über die Webseite der Gesellschaft unter www.sfc.com/investoren/corporate-governance/directors-dealings/ abgerufen werden. Der Gesamtbesitz aller Vorstandsmitglieder an Aktien der SFC Energy AG betrug zum 31. Dezember 2020 1,63%, wobei auf den Vorstandsvorsitzenden Dr. Peter Podesser 0,74 %, auf das Vorstandsmitglied Hans Pol 0,87 % und auf das Vorstandsmitglied Daniel Saxena 0,02% entfielen. Von den Aufsichtsratsmitgliedern besaß zu diesem Stichtag Hubertus Krossa 0,05% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss der SFC Energy AG sowie die Zwischenberichte erfolgen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) gemäß den Vorgaben des International Accounting Standards Board. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Konzernabschluss teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Anteilseignern und Interessenten stehen der Abschluss und die Zwischenberichte auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung.

Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB

Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat verpflichtet, eine Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand und eine Frist für deren Erreichung festzulegen. Der Vorstand ist wiederum gehalten, Zielquoten für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und Fristen für deren Erreichung festzulegen.

Um einen Gleichlauf mit dem kalendergleichen Geschäftsjahr der Gesellschaft zu erreichen, setzte der Aufsichtsrat für die Zielquoten im Aufsichtsrat und im Vorstand und setzte der Vorstand für die Zielquote für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands jeweils den Ablauf des 31. Dezember 2021 als Ende der Zielerreichungsfristen fest.

Frauenzielquote für den Aufsichtsrat

In seiner Sitzung vom 6. März 2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, im Anschluss an die erstmalige Festsetzung der Zielgröße bis zum 31. Dezember 2016 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erneut eine Zielgröße von 0 % festzusetzen. Maßgebliche Erwägung war hierbei, dass die Besetzung des Aufsichtsrats zwar die geschlechterspezifische Vielfalt (Diversity) berücksichtigen, sich jedoch im wohlverstandenen Unternehmensinteresse in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen soll. Die Festlegung einer höheren Zielgröße würde die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten von vornherein pauschal einschränken. Bei der Festlegung hat der Aufsichtsrat berücksichtigt, dass die Amtszeit der damals und derzeit amtierenden sämtlichen männlichen Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 endete und daher neue Mitglieder zu wählen waren. Des Weiteren hat er berücksichtigt, dass kein Aufsichtsratsmitglied mitgeteilt hat, sein Amt vor Ablauf der Amtszeit niederzulegen, und dass eine Vergrößerung des dreiköpfigen, effizient tätigen Gremiums nicht geplant ist.

Zum Ablauf des 31. Dezember 2020 hat sich an der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nichts geändert, sodass die gesetzte Zielgröße von 0 % erreicht wurde.

Frauenzielquote für den Vorstand

In seiner Sitzung vom 6. März 2017 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, im Anschluss an die erstmalige Festsetzung der Zielgröße bis zum 31. Dezember 2016 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 für den Frauenanteil im Vorstand erneut eine Zielgröße von 0 % festzusetzen. Maßgebliche Erwägung war auch hier, dass die Besetzung des Vorstands zwar die geschlechterspezifische Vielfalt (Diversity) berücksichtigen, sich jedoch im wohlverstandenen Unternehmensinteresse in erster Linie von den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen soll. Die Festlegung einer höheren Zielgröße würde die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten von vornherein pauschal einschränken. Bei der Festlegung berücksichtigte der Aufsichtsrat zum einen seine Entscheidung vom 16. September 2016 zur Vorstandserweiterung um ein Mitglied auf drei Vorstandsmitglieder. Eine erneute Vergrößerung des Vorstands um weitere Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht beabsichtigt.

Zum Ablauf des 31. Dezember 2020 hat sich an der Zusammensetzung des Vorstands mit Blick auf die geschlechterspezifische Vielfalt nichts geändert, sodass die gesetzte Zielgröße von 0 % erreicht wurde.

Frauenzielquoten für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand zunächst erneut die bisherige Definition der beiden Führungsebenen überprüft und erachtet es für zweckmäßig, die im Beschluss vom 10. September 2015 zur erstmaligen Festsetzung der Zielgrößen festgelegten Kriterien weiterhin wie folgt zu definieren: Der Vorstand bestimmt die Führungsebenen der Gesellschaft anhand ihrer direkten Berichtslinien zum Vorstand und der Disziplinarhoheit. Alle Führungskräfte sind Mitglied des Managementteams und haben die Berechtigung zur Verhaltenssteuerung anderer Personen qua Weisung. Es werden nur solche Personen berücksichtigt, die in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft stehen. Auf der Basis dieser Kriterien besteht bei der Gesellschaft weiterhin nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstandes, die zwölf Personen umfasst, von denen sechs weibliche Personen und sechs männliche Personen sind. Daher beträgt der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands derzeit 50%. Mangels einer zweiten Führungsebene in der Gesellschaft, ist ein entsprechender Frauenanteil nicht festzustellen.

Personelle Vielfalt (Diversity) des Führungspersonals ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der Gesellschaft und für den Vorstand ein wichtiger, allerdings unverbindlicher, Aspekt bei der Besetzung der Führungsebenen. Um der Gesellschaft dennoch die größtmögliche Flexibilität bei der Besetzung der Führungspositionen einzuräumen, setzte der Vorstand auf seiner Sitzung am 6. März 2017 für die Führungsebene unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 erneut eine Zielgröße für den Frauenanteil in Höhe von 30% fest.

Zum Ablauf des 31. Dezember 2020 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 50%, sodass die gesetzte Zielgröße von 30% erreicht wurde.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der SFC Energy AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Im Vergütungsbericht werden des Weiteren die Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Vergütungssystem des Vorstandes

Mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Geschäftsstrategie der SFC Energy AG und deren Umsetzung gefördert werden. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung geleistet werden, indem auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bezogene Leistungskriterien definiert und diese mit anspruchsvollen jährlichen und mehrjährigen Zielvorgaben versehen werden. Herausragende Leistungen sollen durch eine angemessene Vergütung honoriert werden. Leistung, die hinter den festgelegten Zielen bleibt, soll zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem setzt Anreize, die im Einklang mit dieser Unternehmensstrategie stehen und diese fördern.

Nach dem Aktiengesetz ist die Festsetzung der Vorstandsvergütung dem Aufsichtsrat vorbehalten. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus den folgenden Elementen:

Grundvergütung

Die Vorstände erhalten eine feste jährliche Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Die Höhe der Grundvergütung orientiert sich an der Verantwortung und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen. So stellt die Gesellschaft den Vorständen jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt für die Vorstände die Prämien für eine Unfall-, Renten- und Lebensversicherung bis zu einem Höchstbetrag sowie die Zahlung der jährlichen Prämie für die abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Kurzfristig variable Vergütung (Bonus)

Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder im Falle des Erreichens bestimmter Erfolgsziele jährlich eine variable Vergütung (erfolgsabhängiger Bonus), die den Beitrag zur Umsetzung der Geschäftsstrategie während eines Geschäftsjahrs honoriert. Die kurzfristig variable Vergütung setzt sich aus vier gleichgewichteten Komponenten zusammen: drei Komponenten mit festen finanziellen Leistungskriterien, die die Umsatzziele bzw. Profitabilität des Unternehmens abbilden sowie eine in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellte Komponente, die finanzielle oder nicht-finanzielle Leistungskriterien oder eine Kombination aus beiden vorsehen kann. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für die finanziellen Leistungskriterien gleichgewichtete Ziele mit Blick auf die Budgetzielerreichung Konzernumsatz (basierend auf dem budgetierten Umrechnungskurs des kanadischen Dollars zum Euro), Bruttomarge und bereinigtes EBITDA festgesetzt.

Langfristig variable Vergütung

Ein bedeutender Teil der Vorstandsvergütung ist an die langfristige Entwicklung der SFC-Aktie gebunden. Als langfristig variable aktienbasierte Vergütung werden virtuelle oder physische Aktienoptionen gewährt.

Virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR-Programm)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zum Geschäftsjahr 2014 erstmals ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR-Programm 2014–2016) mit dem Ziel implementiert, eine Gleichrichtung der Interessenlage von Aktionären und Vorstand zu schaffen. Das SAR-Programm 2014–2016, das die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vorsieht, gilt für die zum bzw. ab dem 1. Januar 2014 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge.

Herr Hans Pol hat in den Jahren 2014 (Hans Pol Programm 1), 2015 (Hans Pol Programm 2) und 2018 im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages (Hans Pol Programm 4) virtuelle Aktienoptionen erhalten.

Herr Dr. Peter Podesser hat in den Jahren 2014 (Dr. Peter Podesser Programm 1), 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 3) und 2020 (Dr. Peter Podesser Programm 5), jeweils im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages, virtuelle Optionen erhalten. Im Interesse der Schonung der Liquidität der Gesellschaft hat die ordentliche Hauptversammlung 2020 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, das bestehende Dr. Peter Podesser Programm 5 von einem Barausgleich in ein aktienbasiertes Programm (Aktienausgleich) zu überführen. Von dieser Ermächtigung hat der Aufsichtsrat Gebrauch gemacht und mit Dr. Peter Podesser eine Überführung des (virtuellen) Dr. Peter Podesser Programms 5 in ein (physisches) Aktienoptionsprogramm (Aktienoptionsprogramm 2020-2024) zum 9. Juli 2020 vereinbart. Das Dr. Peter Podesser Programm 5 wird daher im Folgenden nicht weiter aufgeführt.

Herr Daniel Saxena hat mit Bestellung im Juli 2020 virtuelle Aktienoptionen erhalten (Daniel Saxena Programm 5).

Nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit gewähren die virtuellen Aktienoptionen bei Ausübung ein Recht auf Barauszahlung in Abhängigkeit vom Aktienkurs der Aktie der SFC Energy AG zum Zeitpunkt der Ausübung. Die Stückzahl der zuzuteilenden virtuellen Aktienoptionen ist von vornherein begrenzt und reduziert sich, wenn zu vorab festgelegten Stichtagen der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft vereinbarte Schwellen unterschreitet. Das virtuelle Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von sieben bzw. acht Jahren, wobei erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ein Teil der ausgegebenen virtuellen Aktienoptionen gegen Zahlung eines Ausübungspreises von EUR 1,00 je virtueller Aktienoption ausgeübt werden kann, sofern vorab definierte Erfolgsziele erreicht worden sind.

Die Rahmenbedingungen für das SAR-Programm 2014–2016 (Programm 1), 2015–2018 (Programm 2), 2017 – 2019 (Programm 3), 2018–2021 (Programm 4) und 2020–2024 (Programm 5) lauten wie folgt:

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE SAR-PROGRAMME 2014–2016, 2015–2018, 2017–2020, 2018–2021 UND 2020–2024

Ausgabedatum 1. Januar 2014 (Hans Pol Programm 1);
1. April 2014 (Dr. Peter Podesser Programm 1);
1. Juli 2015 (Hans Pol Programm 2);
1. April 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 3)
1. Juli 2018 (Hans Pol Programm 4)
1. Juli 2020 (Daniel Saxena Programm 5)
Laufzeit Programme 1 bis 4: 7 Jahre
Programm 5: 8 Jahre
Wartezeit 4 Jahre (Hans Pol Programm 1);
4 bis 6 Jahre (Dr. Peter Podesser Programm 1 und Programm 3);
4 bis 6 Jahre (Hans Pol Programm 2)
4 bis 6 Jahre (Hans Pol Programm 4);
4 bis 7 Jahre (Daniel Saxena Programm 5)
Verfalldaten 1. Januar 2015 (Hans Pol Programm 1);
1. April 2015, 1. April 2016 und 1. April 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 1),
1. September 2015, 1. Juli 2016, 1. Juli 2017 und zum 1. Juli 2018 (Hans Pol Programm 2);
1. April 2018, 1. April 2019 und 1. April 2020 (Dr. Peter Podesser Programm 3);
1. Juli 2019, 1. Juli 2020 und 1. Juli 2021 (Hans Pol Programm 4);
1. Juli 2021, 1. Juli 2022, 1. Juli 2023 und 1. Juli 2024 (Daniel Saxena Programm 5)
Ausübungspreis EUR 1,00
Erfolgsziel für
Programme bis 2016
Kursanstieg gegenüber Aktienkurs am Ausgabetag und bessere Entwicklung als Benchmark-Index
(ÖkoDax)
Erfolgsziel für
Programme ab 2017
Kursanstieg gegenüber Aktienkurs am Ausgabetag

Weitere Informationen zum (virtuellen) SAR- /Aktienoptionsprogramm finden sich in der Erläuterung (34) "Anteilsbasierte Vergütung" im Konzernanhang.

Aktienoptionsprogramm

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 der SFC Energy AG hat den Aufsichtsrat ermächtigt, das bestehende Dr. Peter Podesser Programm 5 von einem Barausgleich in ein aktienbasiertes Programm (Aktienausgleich) zu überführen.

Das Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von maximal acht Jahren. Die Optionsrechte können nach Maßgabe der Optionsbedingungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit für die Ausübung ist nach ausgegebenen Tranchen gestaffelt, sodass je ein Viertel der Optionsrechte der jeweiligen Tranche (Teil-Tranche) ausgeübt werden kann. Die Wartezeit für die Ausübung der Teil-Tranchen beläuft sich auf vier, fünf, sechs bzw. sieben Jahre, jeweils beginnend am Ausgabetag der Tranche. Der Ausübungspreis beträgt EUR 1,00. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug einer SFC Energy AG-Aktie. Gewährte Bezugsrechte können nur abhängig davon ausgeübt werden, dass ein von der Hauptversammlung näher definierter durchschnittlicher Börsenkurs der SFC Energy AG-Aktie zu bestimmten Zeitpunkten während der vierjährigen Wartezeit ein bestimmtes Kursziel erreicht hat und Bezugsrechte deswegen nicht (ganz oder teilweise) verfallen sind.

Die Ausübung von Aktienoptionen ist in Bezug auf jede Teil-Tranche ferner davon abhängig, dass ein von der Hauptversammlung näher definierter durchschnittlicher Börsenkurs der SFC Energy AG-Aktie zum Ausübungszeitpunkt von der Hauptversammlung festgelegte Schwellenwerte erreicht oder übersteigt.

Das Aktienoptionsprogramm stellt sicher, dass nach Ablauf der Wartezeit eine Ausübung von Optionsrechten für den jeweiligen Ziehungszeitraum nur möglich ist, soweit die Summe aus der Anzahl der ausgeübten Optionsrechte multipliziert mit dem Schlusskurs am Ausübungstag dieser Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises und der Anzahl auszuübenden Optionsrechte multipliziert mit dem Schlusskurs am Handelstag vor dem intendierten Tag der Ausübung der Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises einen Betrag von EUR 1 Mio. nicht überschreitet (Cap).

Die Rahmenbedingungen für das Aktienoptionsprogramm 2020-2024 (Dr. Peter Podesser Aktienoptionsprogramm 1) lauten wie folgt:

Ausgabedatum 9. Juli 2020
Laufzeit 8 Jahre
Wartezeit 4 bis 7 Jahre
Verfalldaten 9. Juli 2021,
9. Juli 2022,
9. Juli 2023
und
9. Juli 2024
Ausübungspreis EUR 1,00
Cap Eine Ausübung von Optionsrechten ist für den jeweiligen Ziehungszeitraum nur möglich,
soweit die Summe aus der Anzahl der bereits ausgeübten Optionsrechte multipliziert
mit dem Schlusskurs im XETRA-Handel am Ausübungstag dieser Optionsrechte abzüglich
des Ausübungspreises in Höhe von EUR 1,00 und der Anzahl auszuübenden Options
rechte multipliziert mit dem XETRA-Schlusskurs am Handelstag vor dem intendierten Tag
der Ausübung der Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises in Höhe von EUR 1,00
den Betrag von EUR 1 Mio. nicht überschreitet.
Erfolgsziel Kursanstieg gegenüber Aktienkurs an den letzten 30 Handelstagen vor dem Tag, an dem
eine Bezugserklärung in Hinblick auf gewährte und noch nicht verfallene Optionsrechte
abgegeben wird.

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DAS AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2020–2024

Vorstandsvergütung im Jahr 2020

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt EUR 4.456.914. In den Bezügen des Geschäftsjahres 2020 ist die jährliche feste Vergütung, die Nebenleistungen, die kurzfristige variable Vergütung (Bonus), sowie die langfristige variable Vergütung in Form von Aufwendungen für das SAR Programm bzw. Aktienoptionsprogramm enthalten. Diese Summe enthält sämtliche Beträge, die im Jahr 2020 ausgezahlt oder im Konzernabschluss 2020 zurückgestellt worden sind, abzüglich der zum 31. Dezember 2019 zurückgestellten Beträge.

Der Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder in individualisierter Form erfolgt auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Tabellen. In Tabelle 1 werden die im Geschäftsjahr 2020 gewährten Zuwendungen, in Tabelle 2 die ausgezahlten Zuflüsse ausgewiesen. Da keine Höchstbeträge für die Vergütung im Rahmen des SARP vorgesehen sind, werden abweichend vom Deutschen Corporate Governance Kodex keine Maximalbeträge für die Vergütung ausgewiesen.

TABELLE 1 – VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2020 (ZUWENDUNGSBETRACHTUNG) 1 in EUR Dr. Peter Podesser Vorstandsvorsitzender seit 01.11.2006 Hans Pol Vorstand (COO) seit 01.01.2014 Marcus Binder Vorstand (CSO) von 01.03.2017 – 29.02.2020 Daniel Saxena Vorstand (CFO) seit 01.07.2020 Gewährte Zuwendungen 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) Festvergütung 365.000 365.000 350.000 199.767 199.767 199.898 29.483 29.483 180.000 120.000 120.000 Nebenleistungen 21.073 21.073 19.597 18.996 18.996 18.568 3.644 3.644 21.859 12.000 12.000 Summe 386.073 386.073 369.597 218.763 218.763 218.466 33.126 33.126 201.859 132.000 132.000 Einjährige variable Vergütung 138.396 – 290.821 50.062 – 81.398 3.500 – 53.724 – – Mehrjährige variable Vergütung 2.193.912 – 955.526 735.252 – 286.044 398.718 – 207.817 167.112 – SAR- /Aktienoptionsprogramm 2.193.912 – 955.526 735.252 – 286.044 398.718 – 207.817 167.112 – Summe 2.718.380 386.073 1.615.944 1.004.078 218.763 585.908 435.344 33.126 463.400 299.112 132.000 Versorgungsaufwand – – – – – – – – – – – Gesamtvergütung 2.718.380 386.073 1.615.944 1.004.078 218.763 585.908 435.344 33.126 463.400 299.112 132.000

1 Da für die variable Vergütung teilweise keine Höchstwerte vorgesehen sind, wird von einer Ausweisung des Höchstbetrages abgesehen.

TABELLE 2 – VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2020 (ZUFLUSSBETRACHTUNG) in EUR

Zufluss Dr. Peter Podesser
Vorstandsvorsitzender
seit 01.11.2006
Hans Pol
Vorstand (COO)
seit 01.01.2014
Marcus Binder
Vorstand (CSO)
von 01.03.2017 – 29.02.2020
Daniel Saxena
Vorstand (CFO)
seit 01.07.2020
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 365.000 350.000 199.767 199.898 29.483 180.000 120.000
Nebenleistungen 21.073 19.597 18.996 18.568 3.644 21.859 132.000
Summe 386.073 369.597 218.763 218.466 33.126 201.859 132.000
Einjährige variable
Vergütung
137.896 326.957 58.062 96.613 67.037
Mehrjährige variable
Vergütung
53.625
SAR- /Aktienoptions
programm
53.625
Summe 523.969 696.554 276.825 368.704 33.126 268.896 132.000
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung 523.969 696.554 276.825 368.704 33.126 268.896 132.000

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine jährliche Festvergütung in Höhe von jeweils EUR 25.000,00, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Zweifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung erhält. Bei unterjährigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden die Bezüge pro rata temporis auf einer monatlichen Basis gewährt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem Anspruch auf Ersatz der ihnen in Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit entstandenen baren Auslagen, zu denen auch die auf ihre Auslagen entfallende Umsatzsteuer zu rechnen ist, sowie auf Einbeziehung in die von der Gesellschaft für ihre Organe abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung.

Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 verteilen sich auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder wie folgt:

GESCHÄFTSJAHR 2020 in EUR
Tim van Delden, Vorsitzender 50.000
Hubertus Krossa, Stellv. Vorsitzender (seit 1. Juni 2020), zuvor Mitglied des Aufsichtsrats 32.292
Gerhard Schemp, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 1. Juni 2020) 15.625
David Morgan, Stellv. Vorsitzender (bis 31. Mai 2020) 14.583

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Telekommunikationsmast in Norditalien: Um zwei Täler in Norditalien über Funkstationen zu verbinden, wurden die Masten mit der EFOY Pro 12000 Duo ausgerüstet. Die Brennstoffzelle fungiert als Notstromaggregat, falls die Solarpanele in Dunkelphasen nicht genügend Strom generieren können.

KONZERNLAGEBERICHT 02

GRUNDLAGEN DES KONZERNS 60
WIRTSCHAFTSBERICHT 65
GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE 72
RISIKO- UND CHANCENBERICHT 89
INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM 90
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN 92
RISIKOBERICHT 95
CHANCENBERICHT 106
PROGNOSEBERICHT 108
VERGÜTUNGSBERICHT 110
NACHTRAGSBERICHT 118

KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Organisatorische Struktur des Konzerns und Standorte

Der Konzern (SFC oder der SFC Konzern) besteht aus der SFC Energy AG (SFC AG), Brunnthal, der PBF Group B.V., Almelo, Niederlande, und deren Tochterunternehmen (PBF) sowie der Simark Controls Ltd., Calgary, Kanada, (Simark).

Der Vorstand der SFC AG leitet den Konzern in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für SFC sind, unmittelbar eingebunden. Informationen zur Vergütungsstruktur des Vorstands und des Aufsichtsrats können dem Vergütungsbericht entnommen werden.

Rechtliche Grundlagen zur Führung und Überwachung des Konzerns sind das deutsche Aktiengesetz und Kapitalmarktrecht sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex.

Standort der SFC AG in Deutschland ist Brunnthal, Deutschland. PBF hat seinen Sitz in Almelo, Niederlande, sowie in Cluj, Rumänien. Der Sitz von Simark ist Calgary, Kanada, mit weiteren kanadischen Niederlassungen in Edmonton, und Grand Prairie.

Segmente, Absatzmärkte, Produkte und Dienstleistungen

Der Vorstand steuerte den Konzern im Geschäftsjahr 2020 nach den Segmenten "Clean Energy & Mobility", "Oil & Gas", "Industry" sowie "Defense & Security". Diese Segmente sind gleichbedeutend mit den wesentlichen Absatzmärkten des Konzerns.

Gegenstand des Unternehmens der SFC AG ist die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten für netzunabhängige und netzgebundene Geräte, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie, und die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Zum Produktportfolio zählen auch Zubehör und Ersatzteile, insbesondere Tankpatronen, Lösungen für die Kombination von Brennstoffzellenprodukten mit anderen Stromquellen, -speichern und -verbrauchern sowie mechanische, elektronische und elektrische Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen. Die SFC AG verfügt als weltweit erstes Unternehmen über kommerzielle Serienprodukte im Bereich von Direkt-Methanol-Brennstoffzellen (DMFC) für eine Reihe von Absatzmärkten. Die SFC AG verfügt zudem über kommerzielle Serienprodukte im Bereich von Wasserstoff-Brennstoffzellen.

Das Segment "Clean Energy & Mobility" ist hinsichtlich der Absatzmärkte stark diversifiziert. Zum einen gehören dazu alle industriellen Einsatzbereiche, in denen professionelle Anwender elektrische Anlagen in der Regel netzfern betreiben und die EFOY Pro Methanol-Brennstoffzelle oder die EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzelle von SFC AG nutzen. Hierzu zählen unter anderem Anwendungen in der Sicherheits- und Überwachungsindustrie, in der Telekommunikationsnetzinfrastruktur, im Verkehrsmanagement sowie in

der Windindustrie. Zum anderen bietet die SFC AG für den Freizeitmarkt über etablierte Handelskanäle (Großund Einzelhändler sowie OEMs) kompakte Brennstoffzellengeneratoren unter der Marke EFOY COMFORT als Stromerzeuger für Reisemobile, Segelboote und Ferienhütten an.

Das Segment "Oil & Gas" ist auf den Vertrieb-, die Systemintegration und den Service von Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte für die Öl- & Gasindustrie sowie Bergbauindustrie spezialisiert. Das Segment umfasst das von Simark angebotene Produkt- und Dienstleistungsportfolio von Instrumentierung und Messsystemen, Stromversorgungskomponenten und Antrieben, Sicherheits- und Überwachungstechnik einschließlich Brennstoffzellen für unterschiedliche Anwendungen in der Industrie. Bei Simark erfolgt der Verkauf der Produkte vorwiegend durch Direktvertrieb.

Im Segment "Defense & Security" erzielt die SFC AG Umsätze im Markt Verteidigung & Sicherheit. Zum Markt "Verteidigung & Sicherheit" gehören Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen von Militärorganisationen und Behörden. Das Produktportfolio umfasst im Wesentlichen die tragbare JENNY, die fahrzeugbasierte EMILY, den SFC Power Manager sowie Netzwerklösungen. Neben diesem Produktanteil wird ein weiterer Umsatzanteil mit Dienstleistungsumsätzen erwirtschaftet.

Das Segment "Industry" umfasst die von der PBF angebotenen High Power-Plattformen, welche eine zuverlässige qualitative Aufbereitung von Netzstrom exakt nach spezifischen Anforderungen von Systemen und Geräten ermöglichen. Die Netzgeräte passen die elektrische Leistung modular an die jeweils von den Systemen bzw. Geräten benötigte Energie an. Die PBF setzt anspruchsvolle Kundenanforderungen auf Basis der eigenentwickelten Technologie um. Die kompakte, skalierbare Power-Supply-Technology bietet maximale Flexibilität in der Entwicklung und Herstellung standardisierter und semistandardisierter Hochleistungs- und Hochpräzisionsnetzgeräte für anspruchsvolle Anwendungen, z.B. in der Lasertechnologie und anderen Hightech-Industriebereichen. Der Vertrieb der Produkte erfolgt im Wesentlichen durch Direktvertrieb und ergänzend über Vertriebspartner.

Neustrukturierung der Segment e ab dem Geschäftsjahr 2021

Im Rahmen der strategischen Roadmap "Fit for the Future" zur langfristigen Wertsteigerung und zur Stärkung der beiden Kerngeschäftsfelder Brennstoffzelle und Energieumwandlung hat der Vorstand der SFC Energy AG die Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns neu aufgestellt. Im Zuge dessen orientieren sich die Geschäftssegmente des Konzerns nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nicht mehr an den jeweiligen Endkundenmärkten, sondern an den Technologieplattformen bzw. dem angebotenen Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Konzerns.

In Anlehnung an die interne Berichterstattungsstruktur des Unternehmens für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 'Geschäftssegmente' berichtet die SFC Energy AG ab dem 1. Januar 2021 in einer neuen Segmentierung. Anstelle der bisherigen vier Segmente "Clean Energy & Mobility", "Oil & Gas", "Defense & Security" und "Industry" treten die beiden Geschäftssegmente "Clean Energy" und "Clean Power Management". Die zwei operativen Segmente werden nach der Art der angebotenen Technologien bzw. Lösungen und deren unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen eigenständig organisiert und geführt. Das Management bemisst den Erfolg der Segmente anhand der Segmentergebnisgrößen Umsatz, Bruttoergebnismarge, bereinigtes EBITDA und bereinigtes EBIT.

Im Rahmen der Neusegmentierung in 2021 werden die Konzerneinheiten "Clean Energy & Mobility" sowie "Defense & Security" in dem neuen Segment Clean Energy zusammengefasst. Die Konzerneinheit "Industry" wird dem neuen Segment "Clean Power Management" zugeordnet. Das Segment "Oil & Gas" wird aufgeteilt und die jeweiligen Teile den neuen Bereichen Clean Energy und Clean Power Management zugeordnet.

Das Kerngeschäft des Segmentes Clean Energy beinhaltet die Entwicklung, Herstellung, einschließlich kompletter Systemmontage, Vermarktung und Lieferung von mobilen und netzunabhängigen Energielösungen auf Basis von Brennstoffzellen für unterschiedliche Endkundenmärkte. In diesem Zusammenhang kommen sowohl die Brennstoffzellen des Konzerns auf Basis der Wasserstoff-Technologie (PEMFC) als auch die Brennstoffzellen auf Basis der DMFC-Technologie (Direct Methanol Fuel Cell) zum Einsatz.

Das Kerngeschäft des Segmentes Clean Power Management ist die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von hochspezialisierten, standardisierten und semi-standardisierten Power Management und Electronics Solutions wie z.B. Spannungswandlern, Spulen und Frequenzumwandlern für den Betrieb von High-Tech-Geräten. Teile des Produktportfolios des Segmentes Clean Power Management werden auch im Segment Clean Energy eingesetzt.

Ziele und Strategien

SFC hat in den vergangenen Jahren sein Geschäftsmodell konsequent in Richtung umfassender netzunabhängiger Energielösungen auf Basis von Direkt-Methanol- und Wasserstoff-Brennstoffzellen für unterschiedliche stationäre und mobile Anwendungen entwickelt. Der strategische Schwerpunkt liegt dabei auf der Bereitstellung ganzheitlicher Produktlösungen und der Ausrichtung des Produktportfolios auf integrierte Gesamtlösungen mit der Brennstoffzelle als Kerntechnologie und Kernkomponente. Ziel ist es, für die adressierten Anwendungen die Marktführerschaft als kommerzieller Anbieter von Direkt-Methanol-Brennstoffzellensystemen auszubauen und für Wasserstoff-Brennstoffzellen mittelfristig global zu etablieren.

Die strategische Ausrichtung des Konzerns blieb im Geschäftsjahr 2020 unverändert. Der Konzern unternahm weiter gezielt Anstrengungen zur verstärkten Durchdringung von bestehenden Endkundenmärkten und regionalen Märkten sowie zur Erschließung von neuen Endkundenmärkten und regionalen Märkten. Die Umsetzung der Strategie soll sowohl durch organisches Wachstum als auch durch akquisitorisches Wachstum realisiert werden.

Seit dem Geschäftsjahr 2019 bietet die SFC AG über einen Kooperationsvertrag mit der adKor GmbH, der eine Lizenzvereinbarung für die bestehenden EFOY Jupiter Brennstoffzellen und eine Entwicklungspartnerschaft für eine neue Wasserstoff-Brennstoffzellengeneration einschließlich Energiemanagement umfasst, Wasserstoff-Brennstoffzellen an. Die SFC AG hat damit Zugang zu einem bestehenden Produktportfolio und erweitert mit der neuen Brennstoffzelle mittelfristig das eigene Leistungsspektrum bis 100 kW.

Steuerungssystem

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des operativen Geschäftes durch den Vorstand verwendet werden sind Umsatzerlöse, Bruttoergebnismarge, EBITDA bereinigt (bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen), EBIT bereinigt (bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern) für den Konzern und die Segmente.

Im Rahmen des vorhandenen Risikomanagementsystems werden neben einem detaillierten Finanzberichtswesen und -controlling auch zahlreiche nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen wie z.B. Qualitätsparameter verwendet.

Forschung und Entwicklung

Der Konzern investiert nach wie vor erhebliche Mittel in den Entwicklungsbereich. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Gesamtaufwand, d.h. F&E-Kosten laut Gewinn- und Verlustrechnung zzgl. aktivierter Entwicklungsaufwendungen, des Aufwandes im Rahmen von gemeinsamen Entwicklungsprojekten (Joint Development Agreements) und erhaltener Zuschüsse TEUR 6.718 (Vorjahr: TEUR 6.760) und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres.

in TEUR
2020 2019
F&E-Kosten gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 2.843 3.104
Aktivierte Entwicklungsleistungen 3.104 2.456
Joint Development Agreements Aufwand 577 1.038
Erhaltene Zuschüsse 195 163
Ausgaben im Bereich F&E 6.718 6.760

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.104 (Vorjahr: TEUR 2.456) aktiviert. Ursächlich für die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr waren zu aktivierende Entwicklungskosten für die EFOY 3.0, einer Remote Monitoring Lösung für die EFOY Brennstoffzelle, sowie die Wasserstoff-Brennstoffzelle EFOY Jupiter bei der SFC AG. Der Anteil der aktivierten Entwicklungsaufwendungen an dem gesamten F&E-Gesamtaufwand (Aktivierungsquote) betrug somit 46,2% (Vorjahr: 36,3%).

Bei der PBF beinhalteten die aktivierten Entwicklungsaufwendungen im Wesentlichen Entwicklungskosten für neue Produktplattformen für die Stromversorgung.

Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden unter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst, davon TEUR 287 bei der PBF aufgrund der Stornierung eines Entwicklungs- und ersten Serienauftrages durch einen Kunden.

Mit 65 (Vorjahr: 61) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag sind etwa 23% (Vorjahr: 22%) des gesamten Personals des Konzerns im Wesentlichen mit der Entwicklung der Brennstoffzellen-Technologie bzw. von Spannungswandlern und Stromversorgungssystemen und deren Umsetzung in Produkte des Konzerns beschäftigt. Der SFC Konzern verfolgt eine aktive Patentstrategie zum Aufbau von Markteintrittsbarrieren sowie zur Sicherstellung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und Vermarktungsmöglichkeiten.

Der Konzern plant auch weiterhin deutliche Aufwendungen für den F&E-Bereich, um die starke Position des Konzerns in der Technologie und bei der Vermarktung auszubauen. Die F&E-Aktivitäten des Konzerns wurden im Geschäftsjahr 2020 in geringem Umfang, und werden voraussichtlich auch zukünftig, durch Zuschüsse der öffentlichen Hand gefördert, z.B. über die "Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie".

Die SFC AG hält aktuell ein Portfolio von 19 (Vorjahr: 20) erteilten Patentfamilien.

Die Schwerpunkt e der For schungs- und Ent wicklungsakti vit ät en der SFC AG w ar en im Geschäftsjahr 2020 folgende:

  • Entwicklung der neuen Produktgeneration EFOY 3.0
  • Entwicklung eines intelligenten Fuel-Management-Systems (FMD) zur Autonomieverlängerung für neue Produktgenerationen
  • Entwicklung einer auf die EFYO Brennstoffzelle zugeschnittene Batterie, einschließlich eines Batterie-Management-Systems (BMS) für LithiumBatterien zur optimierten Anbindung neuer Produktgenerationen
  • Entwicklung einer Remote Monitoring-Lösung für neue Produktgenerationen in netzfernen Anwendungen
  • Analyse, Aufbau und Weiterentwicklung von Wasserstoff-Brennstoffzellensystemen auf Basis des EFOY Jupiter-Systems
  • Konsequente Qualitätsverbesserungen an den Serienprodukten
  • Konsequente Verbesserung, Weiterentwicklung und Portfolioerweiterung der Energielösungen für den industriellen Einsatz
  • Weiterführende Untersuchungen zur Leistungssteigerung und zur Kostenreduzierung kommender EFOY Generationen

Die Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von PBF waren folgende:

  • Entwicklung einer 2,5 kW Stromversorgung für einen Kunden in der Halbleiterindustrie
  • Entwicklung einer 3,8 kW Stromversorgung für einen Kunden in der Halbleiterindustrie
  • Entwicklung einer 900 W Stromversorgung für Telekommunikationsanwendungen
  • Laufende Entwicklung einer 21 kW Stromversorgungsplattform für Anwendungen in der Laserindustrie

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Cor ona-Pandemie belast et Welt wir tschaft

Die Weltwirtschaft stand im Jahr 2020 wesentlich unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in seiner Konjunkturprognose vom Januar 2021 ist das globale Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr 2020 um 3,5% gesunken.1 Damit revidierte der IWF seine vorangegangene Oktober-Prognose, in der noch von einem Rückgang der Weltwirtschaft um 4,4% ausgegangen wurde.2 Bei der Betrachtung einzelner Staaten zeigt sich eine heterogene Entwicklung. Industriestaaten reagierten mit umfangreichen Hilfspaketen, jeweilige Zentralbanken mit einer Senkung der Leitzinsen. Demzufolge rechnet der IWF damit, dass beispielsweise die USA und Japan die Prä-Corona-Niveaus früher erreichen werden (zweite Hälfte des Jahres 2021) als die Eurozone und Großbritannien. Eine ähnliche Entwicklung beobachtet der IWF in Schwellen- und Entwicklungsländern. Während China durch eine restriktive Corona-Eindämmungspolitik flankiert mit hoher Zentralbank-Liquidität starke Erholungstendenzen zeigt, traf die Corona-Pandemie Erdöl exportierende Länder und vom Tourismus weitgehend abhängige Länder hart. Nach starken Einbrüchen zu Beginn des Jahres 2020 und Tiefpunkten wesentlicher Indikatoren in den Sommermonaten – wie der globalen Industrieproduktion oder dem Einkaufsmanagerindex – zeigten diese gegen Ende des Jahres deutliche Erholungstendenzen.3

Lockdown trifft produzierendes und Dienstleistungsgewerbe in Deutschland gleichermaßen

Im Herbst 2020 stiegen die Infektionszahlen in Deutschland wieder spürbar an, sodass im November ein erneuter Lockdown verhängt wurde. Die zweite Infektionswelle dämpfte insbesondere den privaten Konsum. Ende Dezember waren 2,7 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, 666.000 waren in Kurzarbeit.4 Insgesamt schrumpfte die deutsche Wirtschaft gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) um 5,0%.5 Nach zehn Jahren des Wachstums geriet die deutsche Wirtschaft Corona bedingt in eine tiefe Rezession. Einen ähnlich starken Rückgang verzeichnete Destatis zuvor mit –5,7% zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Von der Rezession im Jahr 2020 waren sowohl produzierendes als auch das Dienstleistungsgewerbe gleichermaßen betroffen. Verglichen mit dem Jahr 2019 schrumpfte beispielsweise der Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe preisbereinigt um 6,3%. Das Produzierende Gewerbe (ohne Bau) ging um 9,7% zurück, das Verarbeitende Gewerbe nach Einschätzung von Destatis um 10,4%.6

Welt wirtschaft 2021 mit Erholungspot enzial

Der Internationale Währungsfonds rechnet in seiner Januar-Veröffentlichung des World Economic Outlook mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2021 von 5,5%. Die Prognose ist vor allem von vielen Unsicherheiten rund um die weitere Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens und der mit ihm verbun-

1 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

2 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update 3 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

4 https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020

5 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21\_020\_811.html 6 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21\_020\_811.html

denen Eindämmungsmaßnahmen der einzelnen Länder verbunden. Dennoch revidierten die IWF-Volkswirte ihre Prognose um 0,3 Prozentpunkte nach oben. Hierfür spielen insbesondere die gestarteten Impfmaßnahmen eine Rolle. Der IWF geht davon aus, dass die wirtschaftliche Erholung auf Einzelländerebene unterschiedlich verlaufen wird. Dabei kommt es vor allem auf den Zugang der Länder zu den Impfstoffen, die Effizienz der Maßnahmen durch die jeweilige Landesregierung sowie strukturelle und geografische Besonderheiten an. Unsicherheiten und eventuelle Belastungen ergeben sich laut IWF nach wie vor aus andauernden oder möglicherweise neuen Lockdown-Maßnahmen und logistischen Problemen bei der Verteilung des Impfstoffs.

Für das Jahr 2021 prognostiziert das ifo-Institut für die deutsche Wirtschaft einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 4,2 %.7 Dabei nehmen die Münchner an, dass die seit November geltenden Infektionsschutzmaßnahmen unverändert bis März 2021 in Kraft bleiben und danach allmählich gelockert werden. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) erwartet, dass die deutsche Wirtschaft im Laufe des Frühjahrs wieder an Schwung gewinnen wird, da mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung eine nachhaltige Verringerung der Infektionsrisiken und eine fortschreitende Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet werden kann. Dies dürfte sich laut Einschätzung von IW-Direktor Michael Hüther positiv auf den Konsum sowie die Investitionen auswirken, sodass die deutsche Wirtschaft schon Ende des aktuellen Jahres wieder ihr Vorkrisenniveau erreichen kann.8 Dennoch weist auch das IW darauf hin, dass die wirtschaftliche Entwicklung eng mit den weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch die Bundesregierung verbunden ist. Weitere Lockdown-Szenarien bremsen die Wirtschaft signifikant. Berechnungen des IW zufolge bewegen sich die volkswirtschaftlichen Kosten pro Lockdown-Woche zwischen 3,5 und 5,0 Mrd. Euro.9 Die Kosten eines harten Lockdowns, der auch Industrie-Unternehmen betreffen würde, belaufen sich nach Einschätzung des IW auf bis zu zehn Mrd. Euro pro Woche.10

Segment Oil & Gas

Zur Darstellung der konjunkturellen Entwicklung der Märkte, in denen SFC Energy in diesem Segment (Instrumentierung und Messsysteme, Stromversorgungskomponenten und Antriebe, Sicherheits- und Überwachungstechnik) tätig ist, werden Daten zu den internationalen Öl- und Gasmärkten herangezogen. Die Entwicklung des Öl-Preises im Allgemeinen sowie die die wirtschaftliche Prosperität Kanadas im Speziellen sind für SFC Energy und seine kanadische Tochtergesellschaft Simark ausschlaggebend. Über seine kanadische Tochtergesellschaft vertreibt SFC Energy Energieversorgungslösungen auf Brennstoffzellen-Technologie-Basis an Kunden aus der Öl- und Gas-Branche. Kanada ist nicht nur einer der weltweit größten Erdöl-Märkte, sondern zugleich auch ein essenzieller Markt für nachhaltige Technologien. Pro Jahr investiert allein die kanadische Erdöl-Industrie etwa 1,4 Mrd. US-Dollar in nachhaltige Technologien. Das ist mehr als alle weiteren kanadischen Industriezweige in Summe investieren.11

Der globale Energiemarkt war 2020 infolge der Corona-Krise historisch beispiellosen Turbulenzen ausgesetzt. Als Folge der globalen Eindämmungsmaßnahmen der Pandemie ist die weltweite Mobilität, die 57% der globalen Ölnachfrage ausmacht, im ersten Halbjahr drastisch eingebrochen. Der Luftverkehr ging in einigen europäischen Ländern um mehr als 90 % zurück. Der Transport auf der Straße betrug im ersten Halbjahr zeitweise nur noch zwischen 50% und 75% im Vergleich zu 2019.12 Die OPEC reagierte im April

7 https://www.ifo.de/ifo-konjunkturprognose/20201216

8 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/michael-groemling-ende-2021-ist-das-vorkrisenniveau-erreicht.html

9 https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/beitrag/michael-huether-unternehmen-in-existenznot.html

10 https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/beitrag/hubertus-bardt-harter-lockdown-koennte-zehn-milliarden-euro-pro-woche-kosten.html 11 https://aimlandservices.com/canadian-oil-and-gas-is-canadas-largest-cleantech-industry/

12 https://www.iea.org/reports/global-energy-review-2020/oil#abstract

2020 mit der historisch einmaligen Förderkürzung von 9,7 Millionen Barrel pro Tag (Mio. bpd) auf die eingebrochene Nachfrage. Der Preis des WTI sank im April 2020 dennoch mit einem Monatsdurchschnittspreis von 16,55 US-Dollar je Barrel auf sein Jahrestief, konnte sich im zweiten Halbjahr aber wieder erholen und erreichte im Dezember 2020 wieder einen Durchschnittspreis von 47,02 US-Dollar je Barrel.13 UK Brent lag im April 2020 durchschnittlich bei 18,38 US-Dollar je Barrel, im Dezember 2020 im Schnitt bei 49,99 US-Dollar je Barrel.14 Für das Gesamtjahr 2020 betrug die weltweite Nachfrage 91,2 Mio. bpd und lag damit 8,8 Mio. bpd unter dem Niveau von 2019. Im vierten Quartal 2020 blieb die Nachfrage aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Vergleich zum vierten Quartal 2019 um 6,2 Mio. bpd niedriger. Die Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2020 ist fast ausschließlich auf die Aufhebung des Lockdowns in China zurückzuführen. Die Nachfrage in den OECD-Ländern blieb niedrig. In Europa war die Nachfrage im vierten Quartal 2020 niedriger als im dritten Quartal 2020.15 Die erweiterte Allianz erdölproduzierender Länder OPEC+ hat aufgrund der schwachen Nachfrage, hoher Lagerbestände sowie der wirtschaftlichen Unsicherheiten beschlossen, die Ölförderung im Februar und März 2021 um mindestens 1,425 Millionen Barrel pro Tag zu senken.

Für die langfristige Entwicklung der Öl-Nachfrage und damit implizit der Ölförderung sowie des Preises hält die Internationale Energieagentur (IEA) zwei Szenarien für denkbar. In einem Basisszenario steigt die Nachfrage bis 2030 pro Jahr um durchschnittlich 0,1 Mio. bpd. In einem Szenario fortschreitender Konzentration auf nachhaltige Energieträger hingegen würden entschlossene politische Interventionen bereits in den nächsten Jahren zu einem Höhepunkt der globalen Ölnachfrage führen. Die Internationale Energieagentur rechnet damit, dass die Nachfrage in den Industriestaaten zwischen 2018 und 2040 um mehr als 50% und in den Entwicklungsländern um 10% sinkt.16 Die OPEC prognostiziert, dass Öl bis 2045 weiterhin den größten Anteil am weltweiten Energiemix behalten wird. Erdgas soll laut OPEC-Prognose im Zeitraum zwischen 2019 und 2045 der am schnellsten wachsende fossile Brennstoff sein und 2045 mit 25% den zweitgrößten Anteil am globalen Energiemix einnehmen.17

Kanada

Das GTAI (German Trade and Invest) geht davon aus, dass die Wirtschaft in Kanada, dem zweitgrößten Flächenstaat der Erde sowie dem Kernmarkt der Simark, im Gesamtjahr 2020 um 6% geschrumpft ist. Aufgrund anhaltend niedriger Energiepreise bleiben die Exportaussichten weiterhin gedämpft.18 Kanada weist mit knapp 170 Mrd. Barrel die drittgrößten Ölreserven weltweit aus. Zu den nachgewiesenen Erdölreserven zählen diejenige Mengen, die aus den aktuell bekannten Vorkommen und unter den derzeitigen wirtschaftlichen und technischen Bedingungen gefördert werden können.19 Erdöl ist neben Erdgas Kanadas größter Export-Rohstoff. Zusammen machten sie 2019 mit 112 Mrd. US-Dollar ca. 19% Kanadas gesamter Exportleistung aus. Kanadische Öl-Förderer verringerten 2020 nach Daten des Industrieverbands CAPP (Canadian Association of Petroleum Producers) aufgrund der Corona-Pandemie die Öl-Produktion um 740.000 Barrel pro Tag (bpd). Zudem wurden in der Branche Investitionskürzungen in Höhe von 8,7 Mrd. Dollar angekündigt, was einem Rückgang von 32% gegenüber dem Jahr 2019 entspricht.20

13 https://www.mwv.de/statistiken/rohoelpreise/

14 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1331/umfrage/preisentwicklung-der-rohoelsorte-uk-brent-monatsdurchschnittswerte/

15 https://www.iea.org/reports/oil-market-report-december-2020

16 https://www.iea.org/fuels-and-technologies/oil

17 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/246114/umfrage/anteile-ausgewaehlter-energietraeger-am-weltweiten-primaerenergieangebot/

18 https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/wirtschaftsausblick/kanada/kanadas-wirtschaft-kommt-nach-starker-rezession-wieder-zu-kraeften-272204

19 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36452/umfrage/oelreserven-wichtiger-laender-seit-1990/

20 https://www.capp.ca/wp-content/uploads/2020/09/A-Vision-for-Canadas-Recovery-375388-1.pdf

Vor der pandemischen Wirtschaftskrise war Kanadas Erdgas- und Ölindustrie bereits durch rückläufige Kapitalinvestitionen und geringes Produktionswachstum geprägt. Der Verband beklagt unter anderem regulatorische Einschränkungen. CAPP gibt daher nur eine eingeschränkt positive Perspektive für die kanadische Ölförderung von 2019 bis 2035. Obwohl die Produktion bis 2035 um 1,27 Millionen bpd steigen soll, liegt die Wachstumsrate etwa 6% unter der CAPP-Prognose von 2018.21

Da sich der Ölpreis für die Sorte Brent im Januar 2021 wieder der Marke von 60 Dollar näherte, könnte sich dies positiv auf die die Investitionsneigung für Pipeline-Ausrüstungen auswirken. Es bestehen jedoch Unsicherheiten bezüglich der Geschwindigkeit und der Nachhaltigkeit der Erholung. SFC begegnet dem unsicheren Ausblick in diesem Segment mit fortschreitenden Optimierungen im Produktmix und der strategischen Ausrichtung der Gesamtgruppe. Der steigende Anteil von Brennstoffzellen wirkt sich positiv auf die Erlöse sowie auf die Bruttomarge aus.

Umsatzerlöse und Aufwendungen für EFOY-Produkte und Automatisierungslösungen des Segments "Oil & Gas" werden ab dem 1. Januar 2021 dem neuen Segment "Clean Energy" zugeordnet. Umsatzerlöse und Aufwendungen für Frequenzwandler werden zeitgleich dem neuen Segment "Clean Power Management" zugeordnet.

Segment Clean Energy & Mobility

Für das Segment "Clean Energy & Mobility" (künftig Teil des Segments "Clean Energy") wird insbesondere die Entwicklung in der Brennstoffzellenindustrie in Betracht gezogen.

Brennstoffzellen

Die Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen und die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, sind dramatische Veränderungen in der Art und Weise erforderlich, wie Energie erzeugt, verteilt und gespeichert wird. Die Bedeutung dieser Zielsetzung spiegelt sich unter anderem im Europäischen Klimagesetz wider, in dem festgeschrieben wurde, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft in Europa zu etablieren.22 Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und der Schutz der natürlichen Umwelt dafür sorgen, dass in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten Netto-Null-Emissionen erzielt werden. Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen spielen in diesem Kontext eine zentrale Rolle als Schlüsseltechnologien, da sie saubere Energie speicher- und transportierbar machen und diese den Abnehmern dezentral zur Verfügung stellen.

Regierungen weltweit sowie Branchenführer aus diversen Sektoren (Automobil, Chemie, Öl, Gas) erkennen zunehmend die Fähigkeit von Wasserstoff an, Sektoren zu dekarbonisieren, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen zu leisten sowie zur Verbesserung der Energiesicherheit beizutragen. Dazu existieren zahlreiche staatliche und branchenspezifische Investitionsprogramme. Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie im Juni 2020 hat die Bundesregierung die Bedeutung der Technologie unterstrichen. Das Ziel besteht darin, den Markthochlauf der Technologie – insbesondere des sogenannten grünen Wasserstoffs – bis 2023 zu forcieren, die nationale Versorgung mit CO2-freiem Wasserstoff zu gewähr-

21 https://www.capp.ca/resources/crude-oil-forecast/

22 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12108-Climate-Law

leisten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen in diesem Markt zu stärken. Davon dürfte SFC in den kommenden Jahren profitieren. Durch die steigenden Investitionen werden nach Schätzungen des Hydrogen Council im Verlauf des weiteren Ausbaus der Wasserstoffproduktion, -verteilung, -ausrüstung und -komponentenherstellung die Kosten für eine Vielzahl von Anwendungen bis 2030 voraussichtlich um bis zu 50% sinken.23 Infolgedessen dürfte Wasserstoff 18% des weltweiten Energiebedarfs decken, den CO2-Ausstoß um 6 Gigatonnen pro Jahr senken und bis 2050 ca. 30 Millionen Arbeitsplätze schaffen.24

Für SFC Energy ergeben sich aus diesen Branchenentwicklungen positive Impulse für das Segment Clean Energy. Der dynamisch wachsende Markt birgt signifikante wirtschaftliche Potenziale. Laut Prognosen der Unternehmensberatung Roland Berger werden europäische Unternehmen im Jahr 2030 Umsätze von bis zu 65 Mrd. EUR in Europa und weiteren 65 Mrd. EUR auf den weltweiten Märkten im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen erzielen.25 Für SFC Energy besteht die Zielsetzung darin, die gesamte Wertschöpfungskette der Erzeugung von sauberer Energie mithilfe der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie weiterzuentwickeln. Als Quelle sauberer und zuverlässiger Energie ist Wasserstoff in Kombination mit der Wasserstoff-Brennstoffzelle ein Mittel der Zukunft. Die Technologien und Produkte von SFC Energy fungieren als Speicherlösungen und Wandlertechnologien, die große Mengen Energie bevorraten können, gleichzeitig aber flexibel und dezentral funktionieren. Die Brennstoffzelle als Stromquelle bietet sich insbesondere für industrielle Anwendungen an, zum Beispiel in der Bahn- und Verkehrsüberwachung, in Rechenzentren und Umspannwerken sowie in der Telekommunikationstechnik. So führt die Einführung der 5G-Technologie im Telekommunikationsmarkt dazu, dass künftig deutlich mehr Mobilfunk- und Repeater-Stationen betrieben werden müssen.26 Hier ist SFC Energy mit den EFOY Jupiter Brennstoffzellen-Systemen hervorragend positioniert. Mit der flächendeckenden Ausbreitung des 5G-Mobilfunkstandards, der zugleich die Basis für Autonomes Fahren legt, dürfte auch die Nachfrage nach Notstromaggregaten und Netzersatzanlagen steigen.

Reisemobile

SFC Energy produziert Brennstoffzellen für den Freizeitmarkt im Allgemeinen und für Reisemobile, Freizeitboote und Ferienhütten fernab vom konventionellen Stromnetz im Speziellen. Nach Zahlen des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) erreichten die Neuzulassungen von Caravans und Reisemobilen in Deutschland einen Rekordwert. Zum ersten Mal wurden binnen eines Kalenderjahres mehr als 100.000 Freizeitfahrzeuge neu zugelassen. Die Caravaningbranche übertraf diese historische Marke bereits Ende November. Die Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen stiegen somit seit Jahresbeginn um 28,8%. Das Ergebnis teilt sich auf in 73.070 Caravans und 27.780 Reisemobile.27 Im November verdoppelten sich die Neuzulassungen von Reisemobilen im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres (plus 116,1%). 4.523 erstmals zugelassene Fahrzeuge sind ein neuer Rekord für den Monat November. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie dürften eine wesentliche Rolle für die positive Entwicklung gespielt haben, ebenso wie die Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte. Wie groß das Potenzial in den kommenden Jahren ist, zeigt eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Dem größten deutschen Marktforschungsinstitut zufolge können sich 14,2 Millionen Deutsche über 18 Jahre vorstellen, in den nächsten fünf Jahren einen Caravaning-Urlaub zu machen. Das ist fast ein Viertel der Erwachsenen in Deutschland. Im laufenden Jahr erwägen 5,3 Millionen Deutsche, mit

23 https://hydrogencouncil.com/wp-content/uploads/2020/06/Hydrogen-Cost-Competitiveness\_ONE-PAGER.pdf

24 https://hydrogencouncil.com/en/invest-in-hydrogen-for-a-robust-resilient-and-sustainable-growth-as-a-response-to-the-covid-19-pandemic/

25 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/6\_Wirtschaft/Ressourceneffizienz\_und\_Umwelttechnik/Wasserstoff/200724-Potentialstudie-H2-

einem Caravan oder Reisemobil in den Urlaub zu fahren. 23% der Deutschen, die sich in den nächsten fünf Jahren für einen Caravaning-Urlaub interessieren, fallen in die Altersgruppe zwischen 25 und 34 Jahren. Ein Viertel der Caravaning-affinen verfügt über ein Haushalts-Netto-Einkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat.28

Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segmentes "Clean Energy & Mobility" werden ab dem 1. Januar 2021 vollständig dem neuen Segment "Clean Energy" zugeordnet.

Segment Industry

Leistungselektronik und Schaltnetzteile

SFC Energy bietet für die komplexen Stromversorgungsanforderungen von Halbleiterherstellungsanlagen hocheffiziente und kostenattraktive Lösungen. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt extrem zuverlässige, standardisierte und semistandardisierte Powerplattformlösungen für die hochdynamischen Anforderungen von Halbleiterherstellungsanlagen, Analytik-Anwendungen und anderen Hightech-Industriesystemen. Die Power Supply- und Power Management-Systeme von SFC Energy stellen sicher, dass die Geräte zuverlässig in einer engen Bandbreite und ohne Schwankungen mit präzisem Strom versorgt werden. Für die Betrachtung der konjunkturellen Entwicklung der Märkte, in denen SFC Energy in diesem Segment tätig ist (Leistungselektronik und Schaltnetzteile), werden Daten aus den Fachverbänden "Elektronische Komponenten und Baugruppen" ("Electronic Components & Systems") sowie "PCB & Electronic Systems" des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) herangezogen.

Der ZVEI-Weltmarktausblick für die Elektroindustrie umfasst insgesamt 53 Länder, die zusammen rund 98% des globalen Marktes auf sich vereinen. Für 2020 erwartet der Verband in seiner Publikation von August 2020, dass der Corona bedingte Rückgang des europäischen Elektromarktes bei 7% liegt. Für 2021 wird ein Zuwachs von 5% erwartet. Für die Schwellenländer geht die ZVEI-Prognose für 2020 von einer Verringerung um 1 % und für das laufende Jahr von einem Anstieg um 7 % aus. Die elektronischen Bauelemente als Teilsegment der Gesamtbranche dürften 2020 mit minus 2% nur einen vergleichsweise geringen Marktrückgang ausweisen und 2021 um 7% auf 1.105,8 Mrd. Euro zulegen können.29 Da die deutsche Elektroindustrie im November 2020 insgesamt 14% mehr neue Bestellungen erhalten hat als im November 2019, lagen die Auftragseingänge nunmehr den dritten Monat in Folge im Plus. Das Geschäftsklima in der deutschen Elektroindustrie ist im Dezember 2020 im achten Monat in Folge gewachsen. Sowohl die Bewertung der aktuellen Lage als auch die allgemeinen Geschäftserwartungen verbesserten sich, wobei vor allem letztere merklich anzogen. 23% der Branchenunternehmen haben ihre gegenwärtige wirtschaftliche Situation im Dezember als gut beurteilt, 58% als stabil und 19% als schlecht. Gleichzeitig erwarteten 34% der Firmen anziehende Geschäfte in den kommenden sechs Monaten. 53% gingen von gleichbleibenden und 13% von nachlassenden Aktivitäten aus.30

28 https://www.civd.de/artikel/studien/

29 https://www.zvei.org/fileadmin/user\upload/Presse\_und\_Medien/Pressebereich/2020-065\_ZVEI-Umfrage\_Unternehmen-sehen-leichten-Aufwaertstrend/ZVEI\_Welt-Elektromarkt\_Ausblick\ bis\_2021.pdf

30 https://www.zvei.org/fileadmin/user\_upload/Presse\_und\_Medien/Publikationen/2021/Januar/ZVEI-Konjunkturbarometer\_Januar\_2021/ZVEI-Konjunkturbarometer-Januar-2021.pdf

Der Fachverband "Printed Circuit Boards and Electronic Systems" des ZVEI meldete für das dritte Quartal 2020 ein Umsatzminus der Leiterplattenhersteller von insgesamt 15% gegenüber dem Vorjahreszeitraum, wobei der Juli der umsatzschwächste Monat war. Im Vergleich zum vorangegangenen zweiten Quartal lag der Umsatz auf gleicher Höhe (+0,3%). Bei den Auftragseingängen verzeichneten die Leiterplattenhersteller im dritten Quartal ein Plus von 47% bei den Auftragseingängen im Vergleich zum zweiten Quartal 2020. Dieses war noch von einem Rückgang von 37% gekennzeichnet. Das Geschäftsklima verbesserte sich ebenfalls im dritten Quartal, allerdings waren die Erwartungen der Leiterplattenunternehmen nur verhalten optimistisch.31

Die mittel- bis langfristigen Aussichten für elektronische Bauelemente und Baugruppen sind positiv, da sie einen wesentlichen Beitrag zum technischen Fortschritt im Zuge der Industrie 4.0 und weiterer Digitalisierungstrends in diversen Branchen leisten. Weltweit ist der Halbleitermarkt 2020 um 4% auf 428 Mrd. US-Dollar gewachsen. 2021 dürfte laut ZVEI weltweit eine Umsatzsteigerung von 8% auf 463 Mrd. US-Dollar und europaweit eine Umsatzsteigerung von 5% auf 38 Mrd. US-Dollar zu erwarten sein.32 Die Branchenaussichten bleiben mittelfristig positiv. So prognostiziert der ZVEI für 2024 auf dem Halbleitermarkt einen globalen Umsatz von 532 Mrd. US-Dollar und bis dahin 5,2% jährliches Durchschnittswachstum der Branche, wobei Amerika und Asien (exklusive China) mit 7,1% und 6,3% ein überdurchschnittlich hohes Wachstum aufweisen.33

Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segmentes "Industry" werden ab dem 1. Januar 2021 vollständig dem neuen Segment "Clean Power Management" zugeordnet.

Segment Defense & Security

Für die Betrachtung der konjunkturellen Entwicklung des Segmentes "Defense & Security" (künftig das Segment Clean Energy) wird der Markt Verteidigung & Sicherheit herangezogen.

Mit der 28. Ausgabe des Konfliktbarometers hat das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung (HIIK) insgesamt 358 Konflikte für das Jahr 2019 weltweit dokumentiert. Für 2020 liegt die Dokumentation noch nicht vor. Im Vergleich zu 2018 ging die Zahl der Kriege von 16 auf 15 leicht zurück, wobei der häufigste Konflikttyp der innerstaatliche Konflikt ist. Häufigster Konfliktgegenstand ist die Auseinandersetzung um die politische Orientierung oder ideologische Ausrichtung des politischen Systems.34 Nach Einschätzung des Thinktanks IISS hat die Corona-Pandemie erheblichen Einfluss auf die internationalen Bemühungen, Stabilität und Frieden zu gewährleisten. Die Gesundheitskrise birgt das Potenzial, schwelende Konflikte zu verschärfen und zusätzliche Instabilitäten zu erzeugen. Die in der IISS-Datenbank Military Balance verfügbaren Daten zu internationalen Einsätzen legen jedoch nahe, dass zahlreiche Friedensmissionen ihre Präsenz vor Ort aufrechterhalten haben. Angesichts dieser immer anspruchsvolleren Umstände ist es für die beitragenden Staaten und internationalen Organisationen wichtig, Wege zu finden, wie die Stabilisierung im Bedarfsfall effizient und effektiv umgesetzt werden kann.35 Die Corona-Pandemie hat 2020 jedoch dazu geführt, dass es bei zahlreichen Auftragsvergaben zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist.

34 https://hiik.de/tag/conflict-barometer-2019/

31 https://www.zvei.org/verband/fachverbaende/fachverband-pcb-and-electronic-systems?showPage=3207687&cHash=79ef74493c850eaad26feb3f9067ff49 32 https://www.zvei.org/presse-medien/pressebereich/halbleitermarkt-schafft-weltweit-moderates-wachstum

33 https://www.zvei.org/fileadmin/user\upload/Presse\_und\_Medien/Publikationen/2020/Juni/Mikroelektronik-Trendanalyse\_bis\_2024/2020-06\_Mikroelektronik\-\_Trendanalyse\_bis\_2024.pdf

35 https://www.iiss.org/blogs/research-paper/2020/12/promoting-and-projecting-stability

Grundsätzlich besteht jedoch weiterhin der Trend zu steigenden Ausgaben im Militärsektor. Nach Angaben des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) erreichten die globalen Militärausgaben im Jahr 2019 den höchsten Stand seit 1988. Die Summe war real um 3,6% höher als im Jahr 2018 und 7,2% höher als 2010.36 Den größten Anteil an den globalen Militärausgaben haben die USA mit 38%. Den zweitgrößten Anteil hält China mit 14 %, wobei China seit 2010 mit 85 % den größten Zuwachs erzielt hat. Deutschlands Verteidigungsausgaben lagen 2020 bei 45,2 Mrd. Euro. Der Etat für 2021 wird auf 46,81 Mrd. Euro steigen. Die größten Zuwächse bei den Ausgaben sollen im Bereich der militärischen Beschaffungen und bei der Unterbringung der Soldaten liegen. Hintergrund für die Steigerung sind die zunehmenden Anforderungen an die Streitkräfte. Ihr Aufgabenspektrum umfasst neben der Landes- und Bündnisverteidigung auch internationale Militäreinsätze sowie einsatzgleiche Verpflichtungen.37

Umsatzerlöse und Aufwendungen des Segmentes "Defense & Security" werden ab dem 1. Januar 2021 vollständig dem neuen Segment "Clean Energy" zugeordnet.

Geschäftsverlauf und Lage

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Konzern einen Umsatz von TEUR 53.223 (Vorjahr: TEUR 58.538) und verzeichnete vor allem im Zuge der COVID-19 Pandemie einen Umsatzrückgang von 9,1% im Vergleich zum Vorjahr. Einerseits führten in diesem Zusammenhang in einzelnen Segmenten insbesondere die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie wie z.B. Reise- und Zutrittsbeschränkungen zu starken Einschränkungen der technischen Vertriebsaktivitäten sowie der Vor-Ort Installation und der Inbetriebnahme von Systemen in denen die Brennstoffzellenlösungen integriert werden. Andererseits resultierte aus den Unsicherheiten hinsichtlich der mittel- und langfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung vor allem im zweiten und dritten Quartal eine verhaltene Nachfrage in einzelnen Segmenten.

Die SFC AG, deren Umsatz ausschließlich den Segmenten "Clean Energy & Mobility" sowie "Defense & Security" zugeordnet wird, realisierte einen Umsatz von TEUR 20.761 (Vorjahr: TEUR 19.346) und lag damit 7,3% über dem Vorjahresniveau. Getragen wurde das Wachstum von der positiven Umsatzentwicklung des Segmentes "Clean Energy & Mobility", dessen Umsatz 61,6% über dem Vorjahresniveau lag. In diesem Zusammenhang stieg insbesondere die Nachfrage nach Brennstoffzellen für professionelle Anwendungen besonders stark an. Das Segment "Defense & Security" hingegen verzeichnete einen besonders starken Rückgang um 60,6% im Vergleich zum Vorjahr. Maßgeblich für diesen Rückgang war ein weitgehender Stillstand der Auftragsvergabe staatlicher Beschaffungsstellen in den internationalen und nationalen Zielmärkten, hauptsächlich aufgrund der COVID-19 Pandemie.

36 https://www.sipri.org/sites/default/files/2020-04/fs\_2020\_04\_milex\_0.pdf

37 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw40-de-verteidigung-793448

PBF, deren Umsatzerlöse ausschließlich dem Segment "Industry" zugeordnet werden, lag mit einem Umsatz von TEUR 13.582 (Vorjahr: TEUR 17.238) 21,2% unter dem Vorjahreswert. Wesentliche Gründe für den Umsatzrückgang lagen in reduzierten Abrufaufträgen sowie Verschiebungen von Investitionsentscheidungen auf Kundenseite hauptsächlich aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie im zweiten und dritten Quartal des Geschäftsjahres 2020.

Simarks Umsatzerlöse, die im Geschäftsjahr 2020 erstmalig neben dem Segment "Oil & Gas" zu einem geringen Anteil auch dem Segment "Clean Energy & Mobility" zugeordnet wurden, lagen mit TEUR 18.879 (Vorjahr: TEUR 21.954) und einem Rückgang von 14,0% deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der Anteil des Umsatzes, der dem Segment "Clean Energy & Mobility" zugeordnet wurde, betrug TEUR 1.227 und somit 6,5% des Simark Umsatzes. Hierbei handelt es sich um die Umsatzerlöse Simarks aus Brennstoffzellenlösungen, die nicht im Öl- und Gassektor realisiert wurden. Für den Umsatzrückgang der Simark waren vor allem eine zurückhaltende Investitionstätigkeit im Öl- und Gassektor einerseits aufgrund der COVID-19 Pandemie und andererseits aufgrund des gesunkenen Ölpreises maßgeblich. Simark führt seine Transaktionen nahezu ausschließlich in CAD durch. Auf Basis von CAD reduzierte sich der Umsatz von TCAD 32.615 auf TCAD 28.885.

Das Konzern EBIT reduzierte sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR – 4.501 (Vorjahr: TEUR – 1.288). Wesentliche Gründe hierfür waren sowohl das geringere Bruttoergebnis hauptsächlich infolge des um TEUR 5.315 geringeren Konzernumsatzes als auch die höheren allgemeinen Verwaltungskosten aufgrund der höheren Aufwendungen für die unten aufgeführten Sondereffekte.

Das Konzern EBITDA betrug für das Geschäftsjahr 2020 TEUR –986 (Vorjahr: TEUR 2.042) und lag damit im Wesentlichen aufgrund der für das EBIT vorgenannten Gründe TEUR 3.028 unter dem Vorjahresniveau.

Sondereffekte in Form von Aufwendungen für das Stock Appreciation Rights ("SAR") Programm für den Vorstand der SFC AG, mit Akquisitionsbemühungen verbundenen Aufwendungen sowie Restrukturierungsaufwendungen in Summe von TEUR 3.922 (Vorjahr: TEUR 1.572) für das Geschäftsjahr 2020 sind in dem EBIT und dem EBITDA enthalten. In diesem Zusammenhang wurden die Aufwendungen für das SAR- / Aktienoptionsprogramm sowohl den Vertriebskosten als auch den allgemeinen Verwaltungskosten und der Akquisitionsaufwand den allgemeinen Verwaltungskosten zugeordnet. Die Sondereffekte setzten sich wie folgt zusammen:

  • Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.447 (Vorjahr: TEUR 1.446) aus der Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem SAR- /Aktienoptionsprogramm.
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Akquisitionsbemühungen in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr: TEUR 126).
  • Aufwendungen für Restrukturierung in Höhe von TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 0).

Diese Sondereffekte werden im Geschäftsjahr 2020 im Rahmen der Überleitung zum bereinigten EBIT und bereinigten EBITDA eliminiert. Die Überleitung auf das bereinigte EBIT (= bereinigtes Betriebsergebnis) und die Verteilung der Sondereffekte auf die Posten der Gewinn und Verlustrechnung stellt sich dementsprechend wie folgt dar:

in TEUR
2020 2019
Ergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Segmentberichterstattung (EBIT) – 4.501 – 1.288
Vertriebskosten
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand, Personalaufwand 2.012 872
Allgemeine Verwaltungskosten
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand, Personalaufwand 1.436 573
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
Aufwand für Akquisitionsbemühungen 281 126
Restrukturierungsaufwendungen 193 0
EBIT bereinigt – 579 284
EBITDA – 986 2.042
Vertriebskosten
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand (Personalaufwand) 2.012 872
Allgemeine Verwaltungskosten
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand (Personalaufwand) 1.436 573
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
Aufwand für Akquisitionsbemühungen 281 126
Restrukturierungsaufwendungen 193 0
EBITDA bereinigt 2.936 3.614

Für das Geschäftsjahr 2020 waren am 11. Februar 2020 ursprünglich ein Konzernumsatz von TEUR 64.000 bis TEUR 71.000, ein bereinigtes EBITDA in Höhe von TEUR 3.600 bis TEUR 6.600 und ein bereinigtes EBIT in Höhe von TEUR 100 bis TEUR 3.100 prognostiziert worden. Aufgrund der so nicht vorhergesehenen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Geschäftsverlauf ab März 2020 wurde die Prognose am 19. März 2020 zurückgezogen. Eine stabile und hinreichend verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2020 in Form der dahin prognostizierten Bandbreiten war nur mehr bedingt möglich. Insgesamt erwartete der Vorstand vor jenem Hintergrund und angesichts der damaligen hohen Unsicherheit – vorbehaltlich einer Rezession – Umsatzerlöse und eine Profitabilität deutlich unter dem Vorjahreswert.

Der Konzern liegt 2020 mit dem erreichten Umsatz von TEUR 53.223 deutlich unter dem Vorjahreswert. Trotz des Rückganges des bereinigten EBITDAs um TEUR 678 im Berichtsjahr 2020 und der signifikanten Verfehlung der zurückgezogenen Prognose, lag dieses mit TEUR 2.936 noch am oberen Rand der Erwartungen des Managements. Ein wesentlicher Grund hierfür war das besonders starke Umsatzwachstum des Segmentes "Clean Energy & Mobility", welches den zum Teil starken Umsatzrückgang der übrigen Segmente teilweise kompensieren konnte, in Verbindung mit einer annähernd stabilen Bruttoergebnismarge des Konzerns.

Das bereinigte EBIT lag mit TEUR –579 ebenfalls signifikant unter der zurückgezogenen Prognose.

Umsatz nach Segmenten

Die Umsatzsegmentierung für das Geschäftsjahr 2020 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

UMSATZ NACH SEGMENTEN
in TEUR
Segment 2020 2019 Veränderung Veränderung in %
Clean Energy & Mobility 18.998 11.758 7.240 61,6 %
Oil & Gas 17.652 21.954 – 4.302 – 19,6 %
Industry 13.582 17.238 – 3.656 – 21,2 %
Defense & Security 2.990 7.588 – 4.598 – 60,6 %
Summe 53.223 58.538 – 5.315 – 9,1 %

Durch hohe relative Krisenresilienz zeichnete sich das Segment "Clean Energy & Mobility" aus, welches das Geschäft mit Brennstoffzellen für professionelle Anwendungen sowie privaten Endkunden umfasst. Der im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Segmentumsatz in Höhe von TEUR 18.998 (Vorjahr: 11.758) nahm insbesondere aufgrund des Umsatzes mit Brennstoffzellen für professionelle Anwendungen besonders stark um 61,6% zu. Sowohl aufgrund der erhöhten Nachfrage von bestehenden Kunden, der Erweiterung der Kundenbasis als auch durch die Auslieferung der EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzellen konnte der Umsatz mit Brennstoffzellen für professionelle Anwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 71,8% verbessert werden. Der Umsatz mit EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzellen betrug im Geschäftsjahr 2020 TEUR 2.038 nach TEUR 203 im Vorjahr.

In einem herausfordernden Umfeld verzeichnete das Segment "Oil & Gas" im Geschäftsjahr 2020 einen deutlichen Umsatzrückgang um 19,6% auf TEUR 17.652 (Vorjahr: TEUR 21.954). Geprägt war das Geschäftsjahr in diesem Segment von einer deutlichen Investitionszurückhaltung der Öl und Gasindustrie aufgrund der oben ausgeführten Gründe.

Im Segment "Industry" resultierte aus reduzierten Abrufaufträgen und Verschiebungen von Investitionsentscheidungen auf Kundenseite – ebenfalls im Zuge der COVID-19 Pandemie – eine rückläufige Umsatzentwicklung von –21,2% und ein Segmentumsatz von TEUR 13.582 (Vorjahr: TEUR 17.238).

Besonders betroffen von den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie war das Segment "Defense & Security". Mit einem Segmentumsatz von TEUR 2.990 (Vorjahr: TEUR 7.588) im Geschäftsjahr 2020 und einem Rückgang von 60,6% lag der Umsatz besonders stark unter dem Vorjahreswert. Insbesondere aus den internationalen Zielmärkten fehlten aufgrund besonders restriktiver Lockdown-Maßnahmen und der daraus resultierenden erheblichen Verzögerungen in der Auftragsvergabe staatlicher Beschaffungsstellen sowie umgekehrt einer eingeschränkten Vertriebstätigkeit Umsatzbeiträge.

Umsatz nach Regionen

Der Umsatz nach Regionen hat sich wie folgt entwickelt:

UMSATZ NACH REGIONEN
in TEUR
Region 2020 2019 Veränderung Veränderung in %
Nordamerika 18.913 22.668 – 3.756 – 16,6 %
Europa (ohne Deutschland) 19.264 21.458 – 2.194 – 10,2 %
Deutschland 8.279 7.909 370 4,7 %
Asien 6.304 4.825 1.480 30,7 %
Rest der Welt 463 1.679 – 1.215 – 72,4 %
Summe 53.223 58.538 – 5.315 – 9,1 %

In der Aufteilung des Umsatzes nach Regionen ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen.

Europa (ohne Deutschland) und Nordamerika haben mit einem Anteil von 36,2% (Vorjahr: 36,7%) bzw. 35,5% (Vorjahr: 38,7%) nahezu gleichermaßen zum Konzernumsatz beigetragen. Während die Umsatzerlöse in Europa (ohne Deutschland) ausschließlich von den Konzerngesellschaften SFC AG und PBF erzielt werden, beinhaltet der Umsatzanteil Nordamerikas im Wesentlichen die Umsatzerlöse von Simark bzw. des Segmentes "Oil & Gas".

Der Umsatzanteil Deutschlands am Konzernumsatz nahm um 2,1 Prozentpunkte auf 15,6% (Vorjahr: 13,5%) zu. Mit 83,9% trugen hierzu überwiegend die SFC AG und die Segmente "Clean Energy & Mobility" sowie "Defense & Security" bei.

Mit einem Konzernumsatzanteil von 11,8% (Vorjahr: 8,2%), verzeichnete die Region Asien sowohl absolut mit TEUR 1.480 als auch relativ mit 30,7% den größten Zuwachs. Auf die SFC AG entfielen hierbei 86,9% und auf die PBF 13,1% der Umsätze.

Der Umsatzanteil der Rest der Welt belief sich auf 0,9% (Vorjahr 2,9%). Auch diese Entwicklung war im Wesentlichen durch das fehlende internationale Verteidigungsgeschäft bedingt.

Bruttoergebnis vom Umsatz

Das im Geschäftsjahr 2020 erzielte Bruttoergebnis vom Umsatz betrug TEUR 17.915 (Vorjahr: TEUR 20.128) und blieb damit TEUR 2.213 hinter dem Vorjahreswert zurück.

Die aus der Umsatzentwicklung resultierende Bruttoergebnismarge des Konzerns (Bruttoergebnis vom Umsatz in Prozent der Umsatzerlöse) verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 geringfügig auf 33,7% (Vorjahr: 34,4%). Insbesondere der deutlich höhere Umsatzbeitrag des margenstärksten Segmentes "Clean Energy & Mobility", mit einer Bruttoergebnismarge von 42,8% (Vorjahr: 43,2%) hat hierzu beigetragen.

Die Bruttoergebnismarge des Segmentes "Oil & Gas" lag im Geschäftsjahr 2020 mit 25,1% (Vorjahr: 29,2%), vor allem aufgrund eines deutlich höheren Anteils margenschwächerer Produkte am Segmentumsatz in Verbindung mit durchschnittlich leicht geringeren Bruttoergebnismargen der Produktfamilien, um 4,1 Prozentpunkte unter der des Vorjahreszeitraums.

Die Bruttoergebnismarge des Segmentes "Industry" lag mit 32,0% (Vorjahr: 30,4%) leicht über Vorjahresniveau. Der wesentliche Grund hierfür sind TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 0) staatliche Lohnkostenzuschüsse im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, die zu einer Entlastung der in den Herstellkosten des Segmentes enthaltenen Personalkosten führten. Weiterhin im Vordergrund steht die Margenverbesserung unter Betrachtung der Einkaufsseite sowie der Verkaufsseite bei gleichzeitiger Umsatzskalierung auf Basis der High-Power-Standard-Plattformtechnologie im Vordergrund.

Das Segment "Defense & Security" lag mit 33,4% (Vorjahr: 44,7%) deutlich unter dem Vorjahreswert. Insbesondere der Produktmix hat in diesem Zusammenhang zur reduzierten Marge beigetragen.

Für die einzelnen Segmente stellt sich das Bruttoergebnis vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

BRUTTOERGEBNIS VOM UMSATZ
in TEUR
Segment 2020 2019 Veränderung Veränderung in %
Clean Energy & Mobility 8.133 5.085 3.047 59,9 %
Oil & Gas 4.439 6.413 – 1.974 – 30,8 %
Industry 4.345 5.241 – 896 – 17,1 %
Defense & Security 998 3.388 – 2.390 – 70,5 %
Summe 17.915 20.128 – 2.213 – 11,0 %

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 316 auf TEUR 12.122 (Vorjahr: TEUR 12.438).

Die um die oben aufgeführten Sondereffekte in Höhe von TEUR 2.012 (Vorjahr: TEUR 872) bereinigten Vertriebskosten sanken um 12,6% auf TEUR 10.111 (Vorjahr: TEUR 11.566), vor allem aufgrund der pandemiebedingten geringeren Marketing- und Reisekosten sowie der staatlichen Lohnkostenzuschüsse in Kanada und den Niederlanden.

Konzernweit sind die bereinigten Vertriebskosten im Verhältnis zum Umsatz auf 19,0% (Vorjahr: 19,8%) gesunken.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2020 um 8,4% auf TEUR 2.843 (Vorjahr: TEUR 3.104).

Einschließlich der im Geschäftsjahr 2020 aktivierten Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.104 (Vorjahr: TEUR 2.456), des Aufwandes für gemeinsame Entwicklungsprojekte ("Joint Development Agreements") und erhaltener Zuschüsse belief sich der gesamte Forschungs- und Entwicklungsaufwand des Konzerns auf TEUR 6.718 (Vorjahr: TEUR 6.760). Daraus ergab sich eine gesamte Entwicklungsquote des Konzerns (Forschungs- und Entwicklungskosten einschließlich der aktivierten Entwicklungskosten und Joint Development Agreements) in Prozent der Umsatzerlöse) von 12,6% (Vorjahr: 11,5%). Die nahezu stabile Entwicklungsquote im Vergleich zum Vorjahr dokumentiert die Umsetzung der Unternehmensstrategie in Bezug auf die Entwicklung neuer Produktgenerationen und -plattformen.

Für die SFC AG waren aufgrund erheblich höherer Aktivierungen im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 2.818 (Vorjahr: TEUR 1.943) mit TEUR 672 (Vorjahr: TEUR 776) insgesamt niedrigere Forschungs- und Entwicklungskosten zu verzeichnen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten für PBF beliefen sich auf TEUR 2.009 (Vorjahr: TEUR 2.107) und lagen moderat unter Vorjahresniveau. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen der PBF betrugen TEUR 286 (Vorjahr: TEUR 512) und lagen ebenfalls unter Vorjahresniveau. Simark ist mit TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 221) an den Forschungs und Entwicklungskosten beteiligt.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten lagen im Geschäftsjahr 2020 mit TEUR 7.125 (Vorjahr: TEUR 5.994) 18,9% über denen des Vorjahres. Bereinigt um die oben beschriebenen Sondereffekte in Höhe von TEUR 1.717 (Vorjahr: TEUR 699) belief sich der allgemeine Verwaltungsaufwand auf TEUR 5.408 (Vorjahr: TEUR 5.295) und lag somit leicht über Vorjahresniveau.

Die allgemeine Verwaltungskostenquote des Konzerns (Allgemeine Verwaltungskosten in Prozent der Umsatzerlöse) im Geschäftsjahr 2020 erhöhte sich auf 13,4% (Vorjahr: 10,2%). Die Erhöhung der Quote resultiert im Wesentlichen aus den höheren Sondereffekten in Verbindung mit dem geringeren Konzernumsatz. Die bereinigte Quote erhöhte sich leicht auf 10,2% (Vorjahr: 9,0%).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 157 (Vorjahr: TEUR 178) beinhalten als größte Positionen mit TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 157) Erträge aus Kursdifferenzen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 290 (Vorjahr: TEUR 57) und resultieren aus Aufwendungen aus Währungskursdifferenzen.

Restrukturierungsaufwendungen

Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 193 (Vorjahr: TEUR 0). Bei dem Aufwand handelt es sich um Abfindungszahlungen an vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PBF im Zusammenhang mit der weiteren Verlagerung von Produktionskapazitäten nach Cluj, Rumänien.

Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA)

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Konzerns im Geschäftsjahr 2020 reduzierte sich auf TEUR –986 (Vorjahr: TEUR 2.042), woraus eine negative EBITDA-Marge (EBITDA in Relation zum Umsatz) von –1,9% (Vorjahr: 3,5%) resultierte. Gründe hierfür sind das im Vorjahresvergleich geringere Bruttoergebnis hauptsächlich resultierend aus dem geringeren Konzernumsatz in Höhe von TEUR 5.315 als auch die höheren allgemeinen Verwaltungskosten im Wesentlichen resultierend aus den höheren Aufwendungen für die oben aufgeführten Sondereffekte.

Ein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des operativen Geschäfts, das um Sondereffekte bereinigte EBITDA, betrug im Geschäftsjahr TEUR 2.936 (Vorjahr: TEUR 3.614) und lag somit TEUR 678 unter dem Vorjahreswert. Die bereinigte EBITDA-Marge lag mit 5,5% (Vorjahr: 6,2%) leicht unter Vorjahresniveau.

Betriebsergebnis (EBIT)

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Konzerns verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR –4.501 (Vorjahr: TEUR –1.288). Die EBIT-Marge (EBIT in Relation zum Umsatz) ging besonders stark von –2,2% auf –8,5% zurück.

Das um die oben erwähnten Sondereffekte bereinigte EBIT betrug TEUR –579 (Vorjahr: TEUR 284) und lag damit TEUR 863 unter dem Vorjahreswert. Daraus resultiert eine bereinigte EBIT-Marge von –1,1% (Vorjahr: 0,5%).

Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinsen und ähnlichen Erträge beliefen sich aufgrund des niedrigen Zinsniveaus auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 443 (Vorjahr: TEUR 752) beinhalten Zinsen an Kreditinstitute sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

2020
Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16)
238
2019
293
Kreditinstitute
187
262
Finanzierung Harbert
4
178
Aufzinsung Rückstellungen und sonstige
14
19
Summe
443
752

Konzernjahresergebnis

Das Konzernjahresergebnis verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR –5.184 ( Vorjahr: TEUR –1.927). Darin sind im Geschäftsjahr 2020 die oben angeführten Sondereffekte von TEUR 3.922 (Vorjahr: TEUR 1.572) enthalten.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie gemäß IFRS unverwässert und verwässert verschlechterte sich aufgrund der Entwicklung des Konzernjahresergebnisses auf EUR –0,39 (EUR –0,17) bzw. auf EUR –0,39 (EUR –0,17).

Auftragseingang und Auftragsbestand

Die Auftragseingänge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 49.095 (Vorjahr: TEUR 59.840). Entsprechend reduzierte sich der Auftragsbestand des Konzerns stichtagsbezogen zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 9.881 (Vorjahr: TEUR 15.489). Davon entfielen auf die SFC AG TEUR 3.412 (Vorjahr: TEUR 3.412), auf PBF TEUR 5.886 (Vorjahr: TEUR 6.209) und auf Simark TEUR 1.825 (Vorjahr: TEUR 5.868).

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Das Ziel des Finanzmanagements ist es, die Finanzkraft der SFC langfristig zu sichern. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe, den Finanzbedarf des operativen Geschäfts sowie den Finanzbedarf für Investitionen ausreichend zu decken. Das Finanzmanagement der SFC umfasst das Kapitalstrukturmanagement, das Liquiditätsmanagement, das Management von Marktpreisrisiken (Währung, Zinsen) sowie das Management von Kreditausfallrisiken.

Das Kapitalstrukturmanagement gestaltet die Kapitalstruktur des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften. Die Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften wird nach den Grundsätzen kosten- und risikooptimaler Finanz- und Kapitalausstattung vorgenommen.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements werden die Zahlungsströme aus dem operativen Geschäft und aus Finanzgeschäften in einer rollierenden Planung erfasst. Die entstehenden Liquiditätsbedarfe deckt SFC mittels geeigneter Instrumente zur Liquiditätssteuerung wie beispielsweise der internen Konzernfinanzierung durch Ausleihungen oder durch Kreditfinanzierungen mit lokalen Banken. SFC folgt einer bedachten Finanzierungspolitik, die auf ein komfortables Liquiditätspolster und ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio mit diversifizierten Fälligkeiten ausgerichtet ist.

Das Management von Marktpreisrisiken hat die Aufgabe, die Auswirkungen von Schwankungen bei Währungen und Zinssätzen auf das Ergebnis des Konzerns zu begrenzen.

Das Management von Kreditausfallrisiken umfasst die Überwachung des Risikovolumens der Kreditorenpositionen des Konzerns gegenüber Finanzinstituten und Kunden. Das Kreditrisiko gegenüber Finanzinstituten ergibt sich aus der Anlage liquider Mittel im Rahmen des Liquiditätsmanagements. Das Management dieser Kreditrisiken basiert im Wesentlichen auf der Beurteilung der Bonität des Finanzinstituts beziehungsweise der entsprechenden Einlagensicherungssysteme. Das Kreditrisiko gegenüber Kunden aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft resultiert aus der Beziehung zu Händlern, sowie Firmen- und Privatkunden. Wesentliche Elemente für die Steuerung der Kreditrisiken sind eine sachgerechte Kreditbeurteilung, die durch Risikoklassifizierungsverfahren unterstützt wird, sowie eine strukturierte Portfolioanalyse und -überwachung.

Kapitalstruktur

Das Eigenkapital betrug zum 31. Dezember 2020 TEUR 54.838 (Vorjahr: TEUR 40.260) und erhöhte sich somit um TEUR 14.578.

Die Nettofinanzposition (frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) erhöhte sich im Geschäftsjahr um TEUR 12.521 auf TEUR 26.915 (Vorjahr: TEUR 14.394). Maßgeblich hierfür war die Barkapitalerhöhung im November 2020.

Die strategische Ausrichtung von SFC und speziell die gewählte Strategie erfordern weitere Investitionen, die zur Sicherstellung des zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen. Dies bezieht sich auf die Bereiche Produktentwicklung, Erschließung weiterer Marktsegmente sowie neuer Regionen und Ausbau bestehender Marktsegmente. Die insbesondere durch die Kapitalmaßnahmen, zuletzt im November 2020, in das Unternehmen geflossenen Mittel wurden für diese Investitionen eingeworben. Bis zur Verwendung werden Liquiditätsüberschüsse in Finanztitel mit geringem Risiko (z. B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt.

In der Satzung von SFC sind keine Kapitalerfordernisse definiert.

Das Kapitalmanagement des Konzerns bezieht sich auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Investoren.

Kapitalmaßnahme und Finanzierung Harbert

Am 3. August 2017 hat der Vorstand der SFC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage ein Gesamtfinanzierungskonzept bestehend aus der Ausgabe einer besicherten, festverzinslichen Schuldverschreibung und der Ausgabe einer Optionsanleihe mit Harbert European Growth Capital Fund (Harbert) abgeschlossen. Während bereits im Geschäftsjahr 2019 die Schuldverschreibung vollständig zurückgeführt wurde, wurde die Optionsanleihe im Januar 2020 ausgeübt. Der SFC AG floss dadurch ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 0,75 Mio. zu.

Barkapitalerhöhung

Die SFC AG hat am 24. November 2020 eine Kapitalerhöhung beschlossen und im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens 1.315.431 Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 14,77 je neue Aktie festgelegt. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von TEUR 19.429 zu.

Zahlungsmittel

Die frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2020 TEUR 31.464 (Vorjahr: TEUR 20.906).

Insgesamt verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Jahresende 2019 um TEUR 1.964 auf TEUR 4.549 (Vorjahr: TEUR 6.513). Von der Rückführung der Kredite entfielen TEUR 1.012 auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zum Geschäftsjahresende TEUR 4.340 (Vorjahr: TEUR 5.352) betrugen und TEUR 952 auf die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zum Geschäftsjahresende TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 1.161) betrugen.

SFC AG

Aufgrund der vorhandenen Liquidität und der kurzen Kreditlaufzeiten wurden die zwei Betriebsmittelkreditlinien zum 31.12.2020 seitens der SFC AG nicht verlängert.

Simark

Im Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft Simark wurden mit Banken ein mittelfristiger Darlehensvertrag mit Laufzeit bis Juli 2022 und variablem Zinssatz (Canadian Variable Rate plus Margengrid abhängig von "Senior Funded Debt to Equity") sowie ein Betriebsmittelkreditvertrag ohne feste Laufzeit ebenfalls mit variablem Zinssatz (Canadian Prime Lending Rate plus Fix-Marge) abgeschlossen.

Für beide Kredite gelten umfangreiche Financial Covenants (Einhaltung verschiedener Finanzrelationen) ("Working Capital Ratio", "Debt Service Coverage Ratio" und "Senior Funded Debt to EBITDA Ratio"), bei deren Nichteinhaltung die Kredite von den Kreditgebern fällig gestellt werden können. Die Financial Convenants wurden im Geschäftsjahr 2020 sowohl für das Jahr 2020 als auch 2021 neu verhandelt. Die Schwellenwerte der neu verhandelten Financial Covenants ("Amendment") zum 31. Dezember 2020 wurden eingehalten. Seitens der SFC AG wurde gegenüber den Banken der Simark eine Rangrücktrittserklärung für ein bestehendes Gesellschafterdarlehen in Höhe von TCAD 1.956 bis zum 1. Januar 2022 verlängert sowie eine Rangrücktrittserklärung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TCAD 750 bis zum 1. Januar 2021 abgegeben. Zusätzlich hat die SFC AG gegenüber den Banken einer Verlängerung des Zahlungsziels für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Simark in Höhe von TCAD 753 auf den 1. Januar 2022 zugestimmt.

Das Gesellschafterdarlehen hat keine feste Laufzeit und wird mit 5,6% p.a. verzinst. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TCAD 1.956 inkl. Zinsen.

PBF

Im Rahmen der Finanzierung der Tochtergesellschaft PBF Almelo, Niederlande, wurde ein Betriebsmittelkreditvertrag mit einem Volumen bis zu TEUR 2.000 und einem variablen Zinssatz (EURIBOR plus Fix-Marge) abgeschlossen. Mit der finanzierenden Bank wurde keine Financial Covenant (Kreditvereinbarungsklausel) vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Verlängerung.

Im Rahmen der Finanzierung der unmittelbaren Tochtergesellschaft PBF Cluj, Rumänien, wurde mit einer Bank ein Betriebsmittelkreditvertrag bis zu TEUR 1.000, einem variablen Zinssatz (Reference Rate plus Fix-Marge) und einer Laufzeit von 12 Monaten mit Verlängerungsoption abgeschlossen. Die in dem Vertrag vereinbarten Financial Covenants ("Debt-Ratio" und "Solvency-Ratio") wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eingehalten.

Die folgende Darstellung zeigt Eigenkapital und Bilanzsumme des Konzerns zu den jeweiligen Stichtagen:

EIGENKAPITALQUOTE DES KONZERNS in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital 54.837.964 40.260.269
als % vom Gesamtkapital 63,5 % 55,3 %
Langfristige Verbindlichkeiten 12.711.252 12.084.529
Kurzfristige Verbindlichkeiten 18.780.475 20.514.044
Fremdkapital 31.491.727 32.598.573
als % vom Gesamtkapital 36,5 % 44,7 %
Gesamtkapital 86.329.691 72.858.842

Die Kapitalstruktur im Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der durchgeführten Kapitalmaßnahme deutlich verbessert. Der Konzern weist damit eine Eigenkapitalquote von 63,5% (Vorjahr: 55,3%) aus.

Das Anlagevermögen (ohne latente Steuern) ist weiterhin über das Eigenkapital finanziert, die kurzfristigen Vermögenswerte decken die kurzfristigen Schulden.

Investitionen

Die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 7.352 (Vorjahr: TEUR 4.330) und lagen deutlich über dem Vorjahreswert. In diesem Zusammenhang wurden TEUR 4.016 (Vorjahr: TEUR 1.748) in Sachanlagen und TEUR 3.336 (Vorjahr: TEUR 2.582) in immaterielle Vermögenswerte investiert. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte TEUR 3.104 (Vorjahr: TEUR 2.456) aktivierte Entwicklungsaufwendungen für die Weiterentwicklung der Produkte der SFC AG und PBF enthalten.

Die Investitionen wurden aus Eigenmitteln bzw. im Rahmen der bestehenden Kreditvereinbarungen vorgenommen.

Die Investitionen nach Segmenten inkl. der unterjährigen Neuzugänge während des Geschäftsjahres 2020 ohne IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:

INVESTITIONEN in EUR
2020 2019
Clean Energy & Mobility 1.685 1.341
Oil & Gas 246 132
Industry 673 753
Defense & Security 1.760 1.401
Summe 4.364 3.628

Liquidität

Im Geschäftsjahr 2020 war ein Netto-Mittelzufluss von Finanzmitteln in Höhe von TEUR 10.558 (Vorjahr: TEUR 13.387) zu verzeichnen.

Die frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Ende Dezember 2020 erhöhten sich auf TEUR 31.464 (Ende Dezember 2019: TEUR 20.906). Zudem waren Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 286 (Vorjahr: TEUR 286) zu Gunsten eines Vermieters verfügungsbeschränkt.

SFC legt die liquiden Mittel momentan ausschließlich in kurzfristigen Anlagen an. Demzufolge unterliegt SFC grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko in Zeiten niedrigster Zinsen oder gar bei Negativzinsen.

Zum 31. Dezember 2020 bestanden keine offenen Devisen oder Warentermingeschäfte.

Zum Bilanzstichtag bestanden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 4.340 (Vorjahr: TEUR 5.352). Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen TEUR 209 (Vorjahr: TEUR 1.161). Eine Verletzung des neu verhandelten Financial Covenants lag nicht vor.

Zum Stichtag bestehen Kreditlinien, die wie folgt in Anspruch genommen sind:

Simark: Betriebskreditlinie TCAD 4.000, davon ausgeübt: TCAD 2.154
PBF, Cluj, Rumänien: Betriebskreditlinie TEUR1.000, davon ausgeübt: TEUR 611
PBF, Almelo, Niederlande: Betriebskreditlinie TEUR2.000, davon ausgeübt: TEUR 1.729

Die Ausübungsmöglichkeiten der Betriebsmittellinien der Simark und PBF (NL) sind dabei an den Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. an Vorräten gebunden.

Die Kreditlinien der SFC AG bei der Deutsche Bank AG und der Commerzbank AG sind zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen.

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Nach Berücksichtigung der Veränderung des Nettoumlaufvermögens sowie der liquiditätswirksamen Ertragsteuerzahlungen in Höhe von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 672) ergab sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR –595 (Vorjahr: TEUR –1.261).

Der operative Cashflow vor Veränderung des Nettoumlaufvermögens lag für das Geschäftsjahr 2020 bei TEUR 3.456 (Vorjahr: TEUR 3.896).

Hinsichtlich der wesentlichen Veränderungen des Nettoumlaufvermögens reduzierten sich einerseits die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2020 liquiditätswirksam um TEUR 663 und andererseits verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im gleichen Zeitraum liquiditätswirksam um TEUR 3.152. Die Vorräte haben sich in dem Geschäftsjahr um TEUR 1.237 liquiditätswirksam erhöht. Zusammen mit den weiteren Posten des Nettoumlaufvermögens resultierte daraus eine Zunahme des Nettoumlaufvermögens um TEUR 3.893 (Vorjahr: 4.485).

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit lag mit TEUR –4.279 (Vorjahr: TEUR –3.628) deutlich über dem Vorjahresniveau. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass TEUR –3.104 (Vorjahr: TEUR –2.456) aus aktivierbarem Entwicklungsaufwand resultieren.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in 2020 in Höhe von TEUR 15.432 (Vorjahr: TEUR 18.275) war im Wesentlichen durch den Emissionserlös aus Kapitalerhöhungen in Höhe von TEUR 20.179 (Vorjahr TEUR 27.000) geprägt. Dem stand ein Mittelabfluss aus Kosten der Kapitalerhöhungen in Höhe von TEUR 514 (Vorjahr: TEUR 3.381) gegenüber. Die Mittelveränderung aus der Aufnahme und Tilgung von Finanzschulden sowie der Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten lag mit TEUR –1.751 (Vorjahr: TEUR –2.631) unter Vorjahresniveau. In 2020 sind zudem Zinsen in Höhe von TEUR –429 (Vorjahr: TEUR –705) gezahlt worden.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme von TEUR 86.330 (Vorjahr: TEUR 72.859) zum 31. Dezember 2020 hat sich mit TEUR 13.471 gegenüber dem Vorjahr um 18,5% erhöht. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die getätigten Barkapitalerhöhungen, die das Eigenkapital auf insgesamt TEUR 54.838 (Vorjahr: TEUR 40.260) erhöht haben. Insgesamt betrugen die Emissionserlöse der Kapitalerhöhungen TEUR 20.179.

Die Vorräte erhöhten sich insbesondere aufgrund einer höheren Bevorratung von Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen bei der SFC AG, um potenziellen Unterbrechungen in den Lieferketten aufgrund der COVID-19 Pandemie vorzubeugen, um rund 4,9% auf TEUR 12.617 (Vorjahr: TEUR 12.032).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich deutlich um 9,7% auf TEUR 12.363 (Vorjahr: TEUR 13.694). Insbesondere Simark konnte die Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende durch ein konsequentes Forderungsmanagement stark reduzieren.

Im Geschäftsjahr 2020 verringerte sich der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen um 2,1 Prozentpunkte auf 32,3% (Vorjahr: 34,4%).

Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 15.999 (Vorjahr: TEUR 13.921), hauptsächlich aufgrund der aktivierten Entwicklungsaufwendungen. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen den Geschäfts oder Firmenwert von Simark in Höhe von TEUR 6.675 (Vorjahr: TEUR 7.134) sowie unverändert von PBF in Höhe von TEUR 1.179 (Vorjahr: TEUR 1.179), sowie aktivierte Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 7.733 (Vorjahr: TEUR 5.292). Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2020 mit TEUR 368 (Vorjahr: TEUR 354) planmäßig abgeschrieben. Die Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen betrugen TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 0) und betrafen eine Auftragsentwicklung bei PBF.

Die Sachanlagen erhöhten sich leicht auf TEUR 9.985 (Vorjahr: TEUR 9.869). Die Aktivierungen im Zusammenhang mit IFRS 16 betrugen TEUR 3.073 (Vorjahr: 358), welche zum größten Teil aus einem neuen Geschäftsgebäude für Simark resultieren.

Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten sind leicht um 3,4% auf TEUR 31.492 (Vorjahr: TEUR 32.599) gesunken. Insgesamt belief sich der Anteil der Verbindlichkeiten am Gesamtkapital auf 36,5% (Vorjahr: 44,7%).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 1.964 auf TEUR 4.549 (TEUR 6.513), im Wesentlichen aufgrund geringerer Kreditverbindlichkeiten bei Simark.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit TEUR 4.742 (Vorjahr: TEUR 8.090) TEUR 3.348 unter dem Vorjahresniveau, insbesondere aufgrund der Ausnutzung von Skontoabzugsmöglichkeiten bei der SFC AG.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2020 um TEUR 3.481 auf TEUR 6.670 (Vorjahr: 3.189), insbesondere aufgrund der Umgliederung von SARs Verbindlichkeiten aus den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.931.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten verringerten sich um TEUR 925 auf TEUR 1.353 (Vorjahr: 2.278), insbesondere aufgrund neuer Mietverträge der Simark.

Zusammenfassung zu Geschäftsverlauf und Lage

Zusammenfassend lässt sich aus der oben dargestellten Geschäftslage schließen, dass der Konzern zum Stichtag, insbesondere aufgrund der durchgeführten Kapital und Finanzierungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung weiterer möglicher zukünftiger Kapitalzuführungen, unabhängig vom aktuellen negativen Ergebnis, über eine stabile Vermögens- und Finanzlage verfügt. Bei einer auftretenden negativen Entwicklung der Ertragslage in Abweichung von den prognostizierten Umsätzen und Ergebnissen und einer damit einhergehenden Verschlechterung der Finanzlage könnte sich das Gesamtbild jedoch negativ verändern.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der Vorstand legt einen besonderen Fokus auf eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns. Die finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns und deren Entwicklung im Geschäftsjahr 2020 wurden oben unter dem Punkt "Steuerungssystem" bereits dargestellt.

Von den nichtfinanziellen Kennzahlen und Leistungsindikatoren zieht der Vorstand für Kontrollzwecke in erster Linie die folgenden regelmäßig erhobenen mitarbeiterbasierten Größen bzw. Nachhaltigkeitskennzahlen heran:

  • Qualitätskennzahlen, -bewertungen und Ausschussquoten
  • Anzahl der Beschäftigten und Mitarbeiterentwicklung

Diese Kennzahlen bzw. Indikatoren werden jedoch, anders als die o.g. finanziellen Leistungsindikatoren, nicht zur direkten Unternehmenssteuerung eingesetzt.

Der Vorstand wird laufend über Lieferantenqualität und Produktqualität informiert.

Zur Ermittlung der Lieferantenqualität wurde bisher das Verhältnis zwischen der Anzahl der Reklamationen der Wareneingänge im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Wareneingänge gebildet. Die Berechnungsmethodik der Lieferantenqualität wurde im Berichtszeitraum dahingehend verändert, dass die Anzahl der reklamierten Teile im Verhältnis zu der Anzahl der gelieferten Teile bezogen auf die neun wichtigsten Lieferanten betrachtet wird, da diese Kennzahl aussagekräftiger ist. Diese neun wichtigsten Lieferanten werden jährlich von der Qualitätskontrolle und dem Einkauf auf Basis verschiedener Kriterien festgelegt. Die Lieferantenqualitätsquote lag mit 1,41% fehlerhaften Teilen (Vorjahr: 1,79%) unter der Vorjahresquote.

Zur Ermittlung der Produktqualität wird die mittlere Betriebsdauer bis zum Ausfall (Mean Time To Failure) für die Industriegeräte der SFC AG herangezogen. Diese blieb mit 2.798 Stunden (Vorjahr: 2.800 Stunden) auf Vorjahresniveau.

Da Nachhaltigkeit eine wesentliche Grundlage für den langfristigen Geschäftserfolg des Konzerns ist, strebt der Vorstand eine möglichst hohe ökologische Effizienz aller Aktivitäten an. Dieser Aspekt steht sowohl bei der Produktentwicklung als auch bei den Produktionsprozessen im Mittelpunkt. Darüber hinaus nimmt der Konzern seine soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr.

Für eine möglichst umweltschonende Produktion arbeitet der Konzern daran, den Ressourceneinsatz kontinuierlich zu optimieren. Häufig wirken sich diese Maßnahmen auch kostensenkend aus.

Voraussetzung für ein möglichst nachhaltiges und umweltfreundliches Wirtschaften ist höchste Qualität, um den Ausschuss im Produktionsprozess möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck verfügen alle Produktionsstandorte der SFC Konzern über ein eigenständiges Qualitätsmanagement, das zudem nach DIN ISO 9001 zertifiziert ist. SFC wendet hier den Ansatz eines integrierten Qualitätsmanagement-Systems an, das die Überwachung und Steuerung der gesamten Prozesskette in einer Fachverantwortlichkeit bündelt. Darüber hinaus haben die SFC AG und PBF seit 2014 ein Umweltmanagementsystem, das nach ISO 14001 zertifiziert ist. Simark ist nach COR (Certificate of Recognition) geprüft und zertifiziert.

Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung bietet SFC seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein motivierendes und sozial ausgewogenes Arbeitsumfeld. SFC legt Wert auf zufriedene Mitarbeiter, um eine langfristige Bindung an das Unternehmen zu erreichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei SFC individuell gefördert. Neben fachlichen Qualifizierungsmaßnahmen werden hierzu auch individuelle Fortbildungen angeboten. Diese Maßnahmen werden im Zuge der jährlichen Mitarbeitergespräche festgelegt. Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes setzen wir ein jährliches Trainingsprogramm an allen weltweiten SFC Energy Standorten um. Zudem beteiligt SFC die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen variablen Anteil angemessen am Unternehmenserfolg.

Mitarbeiter zum Jahresende

Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar:

MITARBEITER

31.12.2020 31.12.2019
Vorstand 3 3
Forschung und Entwicklung 65 61
Produktion, Logistik, Qualitätsmanagement 96 105
Vertrieb & Marketing 82 85
Verwaltung 34 28
Festangestellte Mitarbeiter 280 282

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2020 insgesamt 15 (Vorjahr: 17) Werkstudenten, Diplomanden und Praktikanten beschäftigt.

Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 31. Dezember 2020 lag für die SFC AG mit 105 (Vorjahr: 100) über dem Vorjahresniveau.

Bei PBF war die Mitarbeiterzahl nahezu unverändert und somit stabil bei 112 (Vorjahr: 113).

Bei Simark waren zum Bilanzstichtag mit 63 (Vorjahr: 69) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine geringere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als im Vorjahr beschäftigt.

Es waren damit zum Geschäftsjahresende 2020 insgesamt zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weniger beschäftigt als zum Vorjahreszeitpunkt.

Risiko- und Chancenbericht

Die Segmente der SFC sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unter einem Risiko wird die Möglichkeit verstanden, dass Ereignisse oder Handlungen den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine avisierten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für SFC wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern oder auszubauen. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Die wesentlichen Risiken werden im Folgenden dargestellt.

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Stufen "Unwahrscheinlich", "Möglich" und "Wahrscheinlich", sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos. Die Bewertung über das mögliche Ausmaß bezieht sich auf das operative Ergebnis (EBITDA underlying) der SFC.

Beurteilung Eintrittswahrscheinlichkeit/Mögliches Ausmaß

Unwahrscheinlich 0%–20% Eintrittswahrscheinlichkeit
Möglich 21%–70% Eintrittswahrscheinlichkeit
Wahrscheinlich 71%–100% Eintrittswahrscheinlichkeit
Niedrig TEUR0–TEUR500 Ausmaß
Mittel TEUR500–TEUR1.000 Ausmaß
Hoch >TEUR1.000 Ausmaß

Beschreibung der Chancen und Risiken

Die SFC unterscheidet zwischen finanzwirtschaftlichen Risiken einerseits sowie Geschäftschancen und -risiken andererseits. Diese stellen die wesentlichen Einflussfaktoren für SFC dar.

Unter "Risikoberichterstattung in Bezug auf Verwendung von Finanzinstrumenten" werden die finanzwirtschaftlichen Risiken dargestellt.

Unter "Risikobericht" werden die finanzwirtschaftlichen Risiken sowie die Geschäftsrisiken und Geschäftschancen im Detail diskutiert. Veränderungen zum Vorjahr werden explizit erläutert.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

SFC verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern) Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind.

Dies ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Dies stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und Rechnungslegungsvorschriften sicher.

Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert und die daraus resultierenden Änderungen in den konzerninternen Systemen und Prozessen angepasst.

Grundlagen des internen Kontrollsystems sind neben definierten Kontrollmechanismen, z.B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse, die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen.

Die Buchhaltung des niederländischen Tochterunternehmens PBF erfolgt durch die Buchhaltungsabteilung in den Niederlanden, die Buchhaltung für die rumänische Gesellschaft erfolgt in Cluj, Rumänien. Die konzerneinheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards nach IFRS wird durch entsprechend qualifiziertes Personal vor Ort sowie des Mutterunternehmens sichergestellt.

Die Buchhaltung des kanadischen Tochterunternehmens Simark wird durch die Buchhaltungsabteilung in Kanada durchgeführt. Die konzerneinheitliche Anwendung von Rechnungslegungsstandards nach IFRS wird durch entsprechend qualifiziertes Personal des Mutterunternehmens sichergestellt.

Auf Basis der Daten der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen erfolgen die Konsolidierungsmaßnahmen und bestimmte Abstimmungsarbeiten durch das Rechnungswesen des Mutterunternehmens. Eine gesonderte Abteilung Konzernrechnungswesen besteht aufgrund der Größe des Konzerns nicht.

Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungswesens überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt. Grundsätzlich gibt es auf jeder Ebene zumindest ein Vier-Augenprinzip.

Im gesamten Rechnungslegungsprozess müssen bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen werden.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung des internen Kontrollsystems, dies schließt das (konzern-) rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem mit ein. Eine konzerneigene Interne Revision existiert aufgrund der Größe des Konzerns nicht.

Der Vorstand der SFC AG ist nach seiner Beurteilung der Auffassung, dass das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem im Geschäftsjahr 2020 funktionsfähig war. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird vom Aufsichtsrat der SFC AG überwacht. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Risikomanagementsystem

Zum Zweck des systematischen und organisatorischen Umgangs mit Risiken hat der Vorstand ein umfassendes Risikomanagementsystem implementiert. Dafür sind geeignete Instrumente zur Erkennung, Analyse, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen definiert und werden systematisch umgesetzt und weiterentwickelt.

Die Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt anhand der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des Risikoausmaßes. Das Risikomanagementsystem bildet ausschließlich die Risiken des Konzerns ab, Chancen werden nicht erfasst.

Die direkte Verantwortung zur Früherkennung, Analyse, Steuerung und Kommunikation der Risiken obliegt dem operativen Management. Im Rahmen von Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Vorstand und den Verantwortlichen der Geschäftsbereiche sowie durch regelmäßige Berichterstattung informieren die Geschäftsbereiche über Veränderungen der geschäftsbereichsindividuellen Risikosituation.

Zu dem bei SFC eingesetzten Risikomanagementsystem zählt ergänzend ein Frühwarnsystem. Die Kennzahlen ermöglichen eine objektive Übersicht über die finanzielle Situation des Konzerns, einen Soll-Ist-Vergleich zwischen Budget und Kosten, eine detaillierte Vorausschau erwarteter Auftragseingänge und Umsätze für jedes Segment (Sales Pipeline), ein bereichsspezifisches Kostencontrolling, ein Kostencontrolling für Entwicklungs-und Marketingprojekte, ein Projektmanagement-Tool für den gesamten Konzern und weitere prozesstechnische Indikatoren. PBF und Simark sind (für bestimmte Kennzahlen) in das Risikomanagementsystem integriert.

Mit diesen Instrumenten prüft der Vorstand regelmäßig und zeitnah, ob sich Einschätzungen und Rahmenbedingungen verändert haben und welche Korrekturmaßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind.

Risikober icht er st attung in Be zug auf Ver wendung von Finanzinstrumenten

Der Aufsichtsrat erhält monatlich ein Finanzreporting, der Aufsichtsratsvorsitzende wird in der Regel wöchentlich mündlich vom Vorstandsvorsitzenden über wesentliche Themen informiert und zusätzlich, bei Bedarf, wird auch der gesamte Aufsichtsrat kurzfristig über aktuelle Entwicklungen informiert. Der Aufsichtsrat ist damit durch die Berichte des Vorstands über die Geschäfte, die für die Rentabilität und Liquidität von besonderer Bedeutung sein können, in das Risikomanagement eingebunden.

Die Gesellschaften und der Konzern unterliegen im Zuge ihrer operativen Geschäftstätigkeit hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente verschiedenen Risiken. Hierunter fallen Marktrisiken, insbesondere Zinsänderungsund Währungsrisiken, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Kreditrisiken. Zu den Finanzinstrumenten zählen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie vertragliche Ansprüche und Verpflichtungen über den Tausch bzw. die Übertragung finanzieller Vermögenswerte.

Originäre Finanzinstrumente sind auf der Aktivseite die flüssigen Mittel sowie Forderungen und Finanzanlagen. Aus Wesentlichkeitsgründen wird dazu auf die Ausführungen im Konzernanhang hingewiesen. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken wahrscheinlich sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Auf der Passivseite sind den Finanzinstrumenten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Verbindlichkeiten und die Leasingverbindlichkeiten zuzuordnen.

Ziel des Risikomanagements in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten ist die Minimierung der oben angeführten Risiken. Zu diesem Zweck werden folgende Methoden eingesetzt:

RISIKEN IN BEZUG AUF FINANZINSTRUMENTE

Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Ausfallrisiko möglich hoch
Liquiditätsrisiko unwahrscheinlich hoch
Zinsänderungsrisiko möglich niedrig
Währungsrisiko möglich niedrig
Kreditrisiko möglich mittel

Ausfallrisiko

Ausfallrisiken resultierten hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und dem Risiko des potenziellen Ausfalls eines Vertragspartners. Die Kundenstruktur der SFC AG ist unter anderem durch verschiedene Großkunden geprägt. Um dem Ausfallrisiko vorzubeugen, werden Bonitätsprüfungen in Form von Anfragen bei Kreditauskunfteien für ausgewählte Kunden durchgeführt und regelmäßig Statusberichte mit Frühwarnfunktion abgefragt. Neukunden werden in der Regel nur gegen Vorauskasse beliefert. Zudem

werden wöchentlich im Rahmen des Forderungsmanagements alle überfälligen Forderungen besprochen und Maßnahmen mit den verantwortlichen Vertriebsmitarbeitern eingeleitet. Für PBF und Simark erfolgt die Vorbeugung hinsichtlich des Ausfallrisikos grundsätzlich in der Weise, dass überfälligen Forderungen zunächst durch Buchhaltungsmitarbeiter nachgegangen wird und sie sodann durch den verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter mit dem Kunden diskutiert werden.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge verstehen sich abzüglich der Wertberichtigung für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen, die seitens des Managements auf der Grundlage von Erfahrungen aus der Vergangenheit und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt wurden. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, sobald eine Indikation besteht, dass Forderungen uneinbringlich sein könnten.

Die Indikationen beruhen auf intensiven Kontakten im Rahmen des Forderungsmanagements.

Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Nettobuchwert der Forderungen. In der Berichtsperiode wie auch im Vorjahr wurden keine Sicherheiten aus ausgefallenen Forderungen erworben und angesetzt. Die Forderungen aus Produktverkäufen sind für die SFC AG durch Eigentumsvorbehalte besichert.

Die ausstehenden Forderungen, die weder überfällig noch wertberichtigt wurden, sind aufgrund der vorliegenden Kundenstruktur von hoher Bonität. Zum Bilanzstichtag lagen trotz der Auswirkungen infolge der COVID-Pandemie keine Anhaltspunkte vor, dass bezüglich dieser Forderungen Zahlungsausfälle zu erwarten sind.

Ferner bestehen Ausfallrisiken bei den liquiden Mitteln. Die liquiden Mittel umfassen im Wesentlichen kurzfristige Fest- und Tagesgelder und sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist SFC Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Zur Minimierung dieses Risikos werden die Finanzinstitute, bei denen Anlagen getätigt werden, sorgfältig ausgewählt und die Anlagen auf mehrere Banken verteilt. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass die liquiden Mittel mehrheitlich bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten, die Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind, angelegt werden. Darüber hinaus werden nur kurzfristige Festgelder mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten vereinbart. Die maximale Risikoposition entspricht dem Buchwert der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag.

In dem Maße in dem der Umsatz mit Großkunden und damit auch das Umsatzvolumen pro Kunde zunimmt, erhöht sich das auch das Risikoausmaß. Folglich wurde das Ausmaß des Risikos in 2020 von "mittel" auf "hoch" hochgestuft.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der SFC-Konzern seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen kann. Diesem Risiko wurde durch diverse Kapitalerhöhungen in der Vergangenheit zuletzt im November 2020 begegnet. Die Liquiditätsreserven sind insbesondere durch die Kapitalerhöhung in 2020 deutlich gestiegen. Aufgrund der vorhandenen Liquidität und der kurzen Laufzeiten wurden die zwei bestehenden Kreditlinien für Betriebsmittel zum 31.12.2020 seitens SFC AG nicht verlängert.

In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz, mittel und langfristigen Finanzierungs und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. SFC steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der o.g. Financial Covenants besteht darüber hinaus das Risiko, dass der entsprechende Kredit vorzeitig fällig gestellt wird.

Zum Stichtag verfügte die SFC über liquide Mittel ohne Verfügungsbeschränkung in Höhe von TEUR 31.464 (Vorjahr: TEUR 21.192).

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsrisiko resultiert einerseits aus der Anlage der liquiden Mittel. Aktuell erfolgen Geldanlagen mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten, insofern wird das Zinsergebnis von SFC maßgeblich durch die kurzfristigen Zinsen am Kapitalmarkt beeinflusst.

Andererseits unterliegt der Konzern Zinsänderungsrisiken aus kurz und mittelfristigen variabel verzinslichen Verbindlichkeiten. Darüber hinaus besteht ein Zinsänderungsrisiko aufgrund des Kreditratings. Der Konzern unterliegt darüber hinaus keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Instrumenten.

Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der Financial Covenants besteht darüber hinaus das Risiko, dass ein Zuschlag bei der Verzinsung zu entrichten ist. Die Risikomessung des Zinsänderungsrisikos erfolgt im Zuge der rollierenden unterjährigen Jahresendvorschau.

Währungsrisiko

SFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines Konzernumsatzes in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen SFC AG und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in US-Dollar, denen Aufwendungen bzw. Ausgaben der SFC AG und Simark in US-Dollar gegenüberstehen.

Um Risiken aus Fremdwährungen zu begrenzen, sollen im Rahmen eines Fremdwährungsmanagements Überschüsse in kanadischen Dollar und US-Dollar vermieden werden sowie Währungsverluste im Vergleich zu den Budgetannahmen minimiert werden.

Die geplante Fremdwährungsposition wird nicht gesichert. Im Falle größerer offener Positionen bzw. eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Derivative Finanzinstrumente wurden auch unterjährig zur Absicherung von Währungsgeschäften nicht eingesetzt.

Kreditrisiko

In den Kreditverträgen der Simark und PBF in Cluj, Rumänien, sind Financial Covenants (Einhaltung verschiedener Finanzrelationen) vereinbart. Bei einer Nichteinhaltung bzw. Nichterfüllung der Covenants besteht das Risiko, dass ein Zuschlag bei der Verzinsung zu entrichten ist bzw. der entsprechende Kredit vorzeitig fällig gestellt wird. Neben der Ertragssituation kann auch ein erhöhter Finanzierungsbedarf zu einem erhöhten Covenant-Risiko führen.

Ziel eines konsequenten Monitorings der Kreditrisiken ist es, die mögliche Nichteinhaltung von Financial Covenants eines Kreditvertrages früh zu erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Risikobericht

Aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns ergeben sich die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Risiken. Soweit nachfolgend nicht einzelne Segmente benannt sind, beziehen sich die Risiken auf alle Segmente.

Die Risiken zu den Konzernunternehmen Simark und PBF beziehen sich jeweils anteilig auf die Segmente "Oil & Gas" sowie "Industry". Das Segment Oil & Gas wird ab 1. Januar 2021 wie folgt aufgeteilt: EFOY-Produkte und Automatisierungslösungen werden Teil des Segments Clean Energy; Frequenzwandler werden Teil des Segments Clean Power Management. Das Segment Industry wird ab 1. Januar 2021 Teil des Segments Clean Power Management.

Geschäftsrisiken

GESCHÄFTSRISIKEN

Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Marktrisiken wahrscheinlich hoch
Segment Oil & Gas wahrscheinlich hoch
Segment Clean Energy & Mobility möglich mittel
Segment Industry möglich hoch
Segment Defense & Security möglich hoch

Marktrisiken

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Laut ifo Winter-Konjunkturprognose hängt die weltwirtschaftliche Entwicklung stark vom Pandemieverlauf und den damit zusammenhängenden Eindämmungsmaßnahmen ab. Demnach besteht weiterhin das Risiko, dass Neuinfektionen in vielen Ländern nicht ausreichend reduziert werden können und/ oder Lieferengpässe bei den erforderlichen Impfstoffen eintreten, sodass erneut weitreichendere Shutdowns der Wirtschaft notwendig werden könnten. Zudem besteht das Risiko einer geringen Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Sollten die Neuinfektionen schneller als erwartet reduziert werden können, besteht die Möglichkeit, die Eindämmungsmaßnahmen früher als erwartet zurückzufahren oder aufheben zu können. Der Fortgang der handelspolitischen Beziehungen – insbesondere zwischen den USA und China, aber auch zwischen den USA und Europa – ist immer noch ungewiss. Zwar steht die neue US-Administration für eine Deeskalation der Handelskonflikte, dennoch besteht das Risiko einer nur zögerlichen und unvollständigen Aufhebung von Handelsbeschränkungen. Die steigende Unternehmensverschuldung insbesondere in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften durch die Ausgabe von Anleihen sowie in China stellt mit anhaltender Dauer der Pandemie ein Abwertungsrisiko dar, das auch die Preise in anderen Anlageklassen beeinträchtigen könnte.38

In Deutschland stellt die Dauer der mit dem Pandemieverlauf zusammenhängenden Eindämmungsmaßnahmen ein erhebliches Risiko für die anschließende wirtschaftliche Erholung dar. So ist bei einem andauernden Shutdown mit einer Zunahme von Insolvenzen in Wirtschaftsbereichen zu rechnen, die über einen längeren Zeitraum von staatlichen Beschränkungen betroffen waren oder deren Erholung der Nachfrage infolge von Präferenzverschiebungen der Konsumenten ausgeblieben ist. Dabei könnten sich mit Insolvenzen die Produktionsmöglichkeiten verringern und das Produktionspotenzial dämpfen. Demgegenüber könnten die Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung den Umfang einer Insolvenzwelle abschwächen sowie eine schneller als erwartete Erholung der wirtschaftlichen Aktivität nach Beendigung des Shutdowns eintreten.39

Strategische Risiken

Insbesondere hinsichtlich der Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie stellt die notwendige Veränderungsbereitschaft in Bezug auf bereits verwendete Technologien oder Beschaffungsstrategien bei Kunden ein Risiko dar. Weitere umsatzbezogene Risiken bestehen zudem hinsichtlich der Abhängigkeit sowohl des Kundenprojektgeschäftes als auch des Sektorengeschäftes (z.B. Öl- und Gasindustrie) vom Geschäftserfolg einzelner Kunden in ihren Märkten und der Entwicklung der wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Märkte bzw. Marktsegmente in denen die Kunden operieren. Enge Kundenbeziehungen, die eigene Weiterentwicklungen sowie Marktnähe inklusive genauer Marktanalysen dienen uns dabei als Mitigierungsmaßnahmen.

Die Unternehmensstrategie des Konzerns ist maßgeblich auf Wachstum und Internationalisierung im Brennstoffzellenmarkt ausgelegt. Die strategischen Annahmen bezüglich des Wachstums basieren auf Annahmen und Schätzungen, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen könnten. Hierzu gehören operative und regulatorische Entwicklungen sowie zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen, da sich Endmärkte und regionale Märkte auf die sich der Konzern strategisch konzentriert, anders als erwartet entwickeln können. Der Konzern reduziert diese Risiken durch sorgfältige Analysen. Ungeachtet dessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass jeder der vorgenannten Sachverhalte dazu führt, dass erwartete Resultate in einzelnen Märkten nicht erzielt werden können. Insgesamt versucht der Konzern diesen Risiken durch eine breite Diversifikation der Märkte und Regionen entgegenzuwirken.

38 https://www.ifo.de/sites/default/files/secure/prognosen/sd-2020-sonderausgabe-dezember-wollmershaeuser-etal-konjunkturprognose-winter-2020.pdf 39 https://www.ifo.de/sites/default/files/secure/prognosen/sd-2020-sonderausgabe-dezember-wollmershaeuser-etal-konjunkturprognose-winter-2020.pdf

Segment Oil & Gas

Die kanadische Vereinigung der Erdölproduzenten (CAPP) prognostiziert für 2021 einen Anstieg der Upstream Erdgas- und Erdölinvestitionen um 14%.40 Zudem hat die kanadische Petroleum Services Association (PSAC) ihre Bohrprognose für 2021 um 29 % angehoben und erwartet, dass insgesamt 3.350 neue Bohrlöcher gebohrt werden.41 Der Marktzugang für das prognostizierte kanadische Produktionswachstum erscheint auf absehbare Zeit ausreichend, da selbst mit der kürzlich erfolgten Einstellung der Keystone XL-Pipeline durch die Biden-Administration die Pipelines Enbridge Line 3 und Trans Mountain weitergeführt werden.42 Die Trans Mountain-Pipeline wird einen zusätzlichen Offshore-Marktzugang für kanadisches Rohöl bieten.

Der Fokus sowohl der kanadischen als auch der neuen US-Regierung auf die Bekämpfung des Klimawandels wird das Marktpotenzial für SFC AG's Brennstoffzellentechnologie in der nordamerikanischen Öl- und Gasindustrie weiter erhöhen. Um den ökologischen Fußabdruck des Sektors zu reduzieren, können Brennstoffzellen entlang der Wertschöpfungskette helfen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die integrierten Steuerungs- und Stromversorgungssysteme des Konzerns sichern zudem den zuverlässigen und kostenoptimierten Betrieb netzferner Anlagen zu jeder Jahreszeit, auch an schwer zugänglichen Orten. Sowohl der Fokus auf die Dekarbonisierung des Sektors als auch die anhaltende Fokussierung auf die Effizienzsteigerung konventioneller Förderanlagen bieten Chancen für die Produkte des Konzerns.

Die Pläne für Neuinvestitionen in und deren Finanzierung der Öl- und Gas Industrie sind unter anderem auch vom Ölpreis abhängig. Goldman Sachs geht in einer Studie davon aus, dass die weltweite Ölnachfrage bis August 2021 auf dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie von 100 Mio. Barrel pro Tag (bpd) zurückkehren dürfte. Laut Goldman Sachs hatte der Ölmarkt im letzten Quartal 2020 ein Angebotsdefizit von 2,3 Mio. bpd.43 Da das Angebot zu Beginn des Jahres 2021 immer noch knapp war, ist ein Preisanstieg in der Zukunft, trotz einer langsamen Erholung der Nachfrage, zu erwarten.

Obwohl wir einen zunehmenden Trend zu nachhaltigen Energielösungen feststellen, der unabhängig von zyklischen Schwankungen zuzunehmen scheint, können Risiken aus wirtschaftlichen Abschwüngen in Nordamerika insbesondere als Folge der Pandemie nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens können einen Konjunkturaufschwung verzögern und bremsen. Regulatorische und politische Herausforderungen sowie eine negative Ölpreisentwicklung können die Exploration neuer Projekte ebenso wie den Ausbau und die Automatisierung existierender Projekte beeinträchtigen. Diese Faktoren haben auch Einfluss auf die geschäftlichen Chancen der Produkte der SFC.

Segment Clean Energy & Mobility

Sowohl die Gesellschaft als auch die Politik erwarten, dass Brennstoffzellen bei der Begrenzung des Klimawandels durch Reduzierung der weltweiten CO2-Emissionen bzw. der Dekarbonisierung zukünftig eine Schlüsselrolle einnehmen werden.44 Zahlreiche staatliche und suprastaatliche Institutionen haben in 2020

40 Canadian Association of Petroleum Producers, "Natural Gas and Oil Industry Investing in Canada's Economic Recovery", 13.01.2021

41 Petroleum Services Association of Canada (PSAC), 2021 Canadian Oilfield Services Activity Forecast, 28.01.2021

42 Enbridge Pipelines Inc., February 2021; Trans Mountain Corp. February 2021 43 OPC Markets, Pressemitteilung vom 01.02.2021

44 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, "Die Nationale Wasserstoffstrategie" 10.06.2020, Europäische Kommission; Pressemitteilung vom 08.07.2020

erklärt, die Ausschöpfung des Potenzials von Wasserstoff und Brennstoffzellen durch Investitionen, Regulierung, die Schaffung von Märkten sowie Forschung und Innovation zu unterstützen. Einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger zufolge werden europäische Unternehmen im Jahr 2030 Umsätze bis zu EUR 65 Mrd. in Europa und weitere EUR 65 Mrd. auf den weltweiten Märkten im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen erzielen.45

Hinsichtlich des Caravaning-Marktes rechnet die große Mehrheit der Mitgliedsunternehmen des Branchenverbandes in 2021 mit einer weiter steigenden Binnennachfrage, obwohl gerade erst im Jahr 2020 ein neuer Rekord erreicht wurde. Bei Reisemobilen erwarten 87% der Hersteller eine Steigerung des Absatzes.46

Für die Realisierung der wirtschaftlichen und weiteren Potenziale der Technologie sind in den kommenden Jahren weitere zielgerichtete Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene notwendig. In diesem Zusammenhang sind politische und regulatorische Rahmenbedingungen, die den weiteren Ausbau der Nutzung der Technologie nachhaltig unterstützen, wichtig. Risiken bestehen hinsichtlich der Geschwindigkeit der Implementierung dieser Maßnahmen und in der Abhängigkeit vieler, insbesondere öffentlicher Projekte, von der Gesamtwirtschaftslage und staatlichen Unterstützungsprogrammen. Ungeachtet der von uns bewerteten Szenarien und möglichen Reaktionen in diesem komplexen Risikofeld können diese Entwicklungen die Geschäftsentwicklung und Ertragslage negativ beeinflussen.

Die COVID-19 Pandemie birgt erhebliche Risiken für die Lieferketten und den Verkauf unserer Brennstoffzellen. Diese Auswirkungen könnten beispielsweise durch anhaltende Einschränkungen der Reisetätigkeit von Vertriebsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen, durch Einschränkungen von Behörden aufgrund regionaler, nationaler oder internationaler Auflagen und durch die Nichtverfügbarkeit kritischer Komponenten verursacht werden und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Insbesondere aufgrund dieses Risikos haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit von "Unwahrscheinlich" auf "Möglich" erhöht.

Segment Industry

Leistungselektronik und Schaltnetzteile: Leistungselektronik-Bauelemente und Komponenten werden überall benötigt, wo Strom verwendet wird. Die Entwicklung des Elektronikmarktes folgt üblicherweise der wirtschaftlichen Gesamtkonjunktur. Für SFC entstehen neue Chancen insbesondere durch die von der Tochter PBF entwickelte PBF-Produktplattform, die unterschiedlich nach Kundenanforderung konfiguriert werden kann. Sie bildet eine schnelle, kostenattraktive und extrem effiziente hochdynamische Stromversorgungslösung für anspruchsvolle Anwendungen wie Laser- und Plasmatechnologien sowie andere Hightech-Industriebereiche. Mit dieser Plattform verfügt die SFC über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Markt. Aktuell haben zwei internationale Hersteller die Plattform in ihre Serienprodukte aufgenommen und ein weiterer Hersteller testet die Plattform. In den kommenden Jahren werden hieraus Folgeaufträge erwartet.

Da der Elektronikmarkt vom globalen Wirtschaftswachstum abhängig ist und somit Schwankungen ausgesetzt ist, besteht in den adressierten Märkten das Risiko von kurzfristigen Marktschwankungen. Hinzu kommt, dass unsere Produkte eine starke Abhängigkeit vom Geschäftserfolg einzelner Kunden in ihren Märkten haben und die Projekt-Vorlaufzeiten bis zum "Design-Win" lange sein können. Das Bestellverhalten unserer Kunden

45 Roland Berger 02/2020

46 Caravaning Industrie Verband e.V., Pressemitteilung vom 28.01.2021

ist daher nach wie vor schwer einschätzbar. Dadurch bedingt unterliegen die Prognosen der eigenen Geschäftsentwicklung Unsicherheiten.

Aufgrund der in den mit COVID19 zusammenhängenden Beschränkungen kann es zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen sowohl in den Lieferketten als auch im Bestellverhalten von Kunden kommen.

Aufgrund der Umsätze mit Großkunden haben wir das Ausmaß der Geschäftsrisiken für das Segment von "Mittel" auf "Hoch" gesetzt.

Segment Defense & Security

Weltweit ist ein Anstieg der Verteidigungsetats zum Schutz gegen Bedrohungen unterschiedlichster Art zu beobachten.47 Dabei geht der Trend in Richtung Vernetzung, Digitalisierung und Mobilität. Traditionelle, moderne und unkonventionelle Ausstattung, Technologien, Strategien und Arbeitsweisen werden integriert und verbunden genutzt, um Agilität und Mobilität in klassischen und modernen Verteidigungsszenarien zu steigern. Zusätzlich zur Einführung neuer innovativer Technologien ist ein Trend zur Modernisierung bereits im Einsatz befindlicher Technologien erkennbar, zur Steigerung und Gewährleistung von Wirksamkeit und Schutz der Soldaten und Geräte im Einsatz. Regierungen und Verteidigungsorganisationen suchen gezielt nach alternativen, umweltfreundlichen Netzfern- und Backup-Lösungen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung. Hier ergeben sich internationale Potenziale für die zuverlässigen, nachhaltigen Brennstoffzellenlösungen des Unternehmens. Mehrere SFC-Produkte belegen bereits mit einer NATO Stock Number / Versorgungsnummer ihren erfolgreichen Einsatz in Verteidigungsanwendungen.

Ein erhebliches Risiko geht hingegen von den langsamen bürokratischen Prozessen und Zyklen der Verteidigungsorganisationen selbst aus, aufgrund derer von den Nutzern angeforderte Lösungen häufig lange nicht bestellt werden können. Lock-down Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie stellen ein zusätzliches Risiko dar, da diese die Vertriebstätigkeit insbesondere in internationalen Märkten erheblich beeinträchtigen und zu Verzögerungen in der Auftragsvergabe führen.

Da ein Ende der globalen Pandemie noch nicht absehbar ist, haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit des Geschäftsrisikos für das Segment auf "Möglich" gesetzt.

47 International Institute for Strategic Studies (IISS); "The Military Balance 2021", 25.02.2021

Operative Risiken

OPERATIVE RISIKEN

Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Technologische Risiken möglich mittel
Patentrechtliche Risiken unwahrscheinlich niedrig
Wettbewerb möglich mittel
Produktrisiken möglich hoch
Beschaffungs- und produktionstechnische Risiken möglich hoch
Rohstoffpreisrisiken möglich niedrig
Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie möglich hoch

Technologische Risiken

Die von SFC hergestellten Produkte müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen, um im Markt zugelassen zu werden und nachhaltig von Kunden angenommen zu werden. Neben der Weiterentwicklung der eigenen Technologie für neue Anwendungen widmet SFC der Qualitätssicherung bei gleichzeitiger Senkung der Herstellkosten hohe Aufmerksamkeit. SFC arbeitet in diesem Zusammenhang im Rahmen intensiver Kooperationen mit wichtigen Lieferanten zusammen und setzt besondere Schwerpunkte auf Kostensenkung bei der technologischen Weiterentwicklung der Produkte.

Das dabei entstehende Know-how stellt einen wichtigen Wettbewerbsvorsprung für SFC dar. Insgesamt bestehen jedoch wie bei vielen innovativen Unternehmen Risiken durch neue Produkt- und Technologiemerkmale. Nicht alle im Konzern hergestellten Produkte unterliegen einem Patentschutz. Demzufolge besteht das generelle Risiko, dass Wettbewerber mit Eigenentwicklungen in Konkurrenz treten. Durch Geschwindigkeit im Entwicklungsprozess und faktischen Schutz in Form des im Konzern befindlichen Know-hows werden solche Risiken abgemildert.

Eine veränderte Haushaltslage in Deutschland könnte zu Restriktionen bei der Vergabe von Fördermitteln führen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in 2020 keine weiteren Förderprojekte gestartet wurden und die Zuschüsse für vorhandene Projekte nahezu ausgelaufen waren, so dass hier insbesondere auch durch die in Kraft getretene Nationale Wasserstoffstrategie sowie zum Teil auch das Forschungszulagengesetz die Chancen überwiegen.

Patentrechtliche Risiken

Die immer unübersichtlicher werdende Schutzrechtslage und die Komplexität der Produkte bedeuten unverändert, dass einige unserer Prozesse oder Produkte gegen Patente verstoßen, deren Existenz uns nicht bekannt ist.

SFC hat durch seine bisherige Alleinstellung als Anbieter kommerzieller Direkt-Methanol-Brennstoffzellen-Systeme seinerseits Schutzrechte und -anmeldungen (aktuell: 19 Patentfamilien) erarbeitet, die gegenüber Wettbewerbern eine starke Wettbewerbsposition begründen. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Verteidigung dieser Patente Rechtskosten entstehen können. Durch die Ausrichtung von SFC als Anbieter von Energieversorgungslösungen besteht zudem das Risiko, dass Integrationslösungen bereits erteilten Schutzrechten unterliegen. SFC arbeitet kontinuierlich gemeinsam mit erfahrenen Patentanwälten daran, Rechtssicherheit auch in anderen Ländern bezüglich dort erteilter, möglicherweise relevanter Patente zu erlangen.

Patentrechtliche Risiken hinsichtlich der Brennstoffzellen-Patente der University of Southern California und des California Institute of Technology bestehen nicht mehr.

Wettbewerb

Derzeit besitzt die SFC AG eine Alleinstellung durch Technologieführerschaft und den Vermarktungsvorsprung im Bereich Direkt-Methanol-Brennstoffzellen-Systeme (DMFC-Systeme). Im Bereich wasserstoffbetriebene PEM Brennstoffzellen verfügt SFC als eines der ersten Unternehmen über ein industriell gereiftes Produkt im Bereich der stationären Anwendungen bis 50 KW Leistung und damit einen Wettbewerbsvorteil (Zeitvorsprung). Dieser Vorsprung wird u.a. durch Schutzrechte, Schnelligkeit und Fokussierung auf die technologischen Konzepte gesichert. Durch die massive Veränderung der Nachfragesituation, enorme staatliche Förderprogramme und den Zufluss von privatem Kapital ist hier eine höhere Wettbewerbsintensität ebenso zu erwarten wie verbesserte Kapitalverfügbarkeit für Entwicklungsprogramme des Unternehmens. Einige auch mögliche zukünftige Wettbewerber verfügen über einen regional besseren oder einen zumindest vergleichbar guten Marktzugang in China und den USA, wodurch prinzipiell das Risiko besteht, die Führungsrolle einzubüßen. Im Segment "Clean Energy" bestehen zudem Risiken durch Ankündigungseffekte und tatsächliche Substitutionslösungen, die zu Verunsicherungen bei Marktteilnehmern und zu Umsatzeinbußen bei der SFC führen könnten. Diesen Risiken tritt SFC AG durch eine auf Standardprodukte, attraktive Gewährleistungsangebote und Systemlösungen fokussierte Produktentwicklung entgegen.

In dem Segment "Clean Power Management" unterliegt der Konzern den üblichen Risiken des Wettbewerbs. Diesen Risiken begegnet der Konzern durch ein modulares Grundkonzept und kundenspezifische "Design-in"-Konzepte, mittels derer man Wettbewerbsbarrieren aufbaut. Des Weiteren führt die intensive Pflege der langfristig etablierten Kundenbeziehungen, mit einer klaren Schwerpunktsetzung im Bereich Service und einer Fokussierung auf Produkt- und Systemintegration, zu Wettbewerbsvorteilen und damit zu einer weiteren Risikominimierung.

Produktrisiken

Produktrisiken, wie beispielsweise Haftungsansprüchen aufgrund von Produktmängeln, werden wir durch die hohe Qualität unserer Produkte sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Gleichwohl kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler oder Defekte, die Qualitätsvorgaben nicht erfüllen, bei unseren Produkten auftreten. Die Fehler können auch durch Zulieferer verursacht sein und zu Kosten, allgemeinen Beeinträchtigungen oder einem Imageschaden führen. Schadenersatz, Minderungs- oder Rückabwicklungsansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern können in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal der Konzern die Produkte auch selbst in den Markt bringt und vertreibt. Bei Großprojekten insbesondere im Segment "Clean Energy" besteht zudem das Risiko, diese Projekte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums mit der entsprechenden Qualität abzuschließen, was Auswirkungen auf Folgebeauftragungen haben könnte. SFC wirkt diesem Risiko durch verstärkte Anstrengungen im Bereich Qualitätssicherung entgegen.

Beschaffungs- und produktionstechnische Risiken

Die SFC AG kauft die für die Produktion von Brennstoffzellensystemen, Schaltnetzteilen und Spulen erforderlichen Komponenten und Betriebsmittel von verschiedenen Herstellern und fertigt diese nicht selbst. Die Zulieferindustrie für SFC-Komponenten ist allerdings bislang nur zum Teil auf die speziellen Anforderungen des entstehenden Massenmarktes für Brennstoffzellen vorbereitet. Um eine Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten zu vermeiden, arbeitet SFC an der Diversifizierung seiner Zulieferer und geht dazu intensive Kooperationen ein. Für einige Komponenten wurden adäquate Zweitlieferanten aufgebaut. Durch professionelles Qualitäts- und Lieferantenmanagement werden die Risiken in der Lieferkette reduziert. Dennoch bestehen Risiken durch mangelnde Verfügbarkeit aller Zulieferkomponenten, falls diese nicht pünktlich, nicht zu geplanten Kosten oder nicht in der erforderlichen Qualität verfügbar sein sollten oder bei Ausfall eines Lieferanten. Dies kann zu Folgeschäden bei Kunden führen, wenn SFC nicht rechtzeitig liefern kann. Des Weiteren besteht das Risiko, aus nicht ausgeschöpften Rahmenverträgen in Anspruch genommen zu werden.

Für bestimmte Komponenten besteht im Bereich Zulieferung das Risiko, dass aufgrund von Umständen wie z.B. dem Coronavirus, Lieferketten verzögert oder auch unterbrochen werden könnten, was zu Umsatzeinbußen führen kann.

SFC wirkt diesem Risiko durch verstärkte Nachverfolgung im Bereich Supply Chain sowie in bestimmten Fällen durch erhöhte Lagerhaltung von Komponenten entgegen.

In Erwartung von Großaufträgen insbesondere aus dem Verteidigungsbereich, muss die SFC AG in Vorleistung treten und sich das zu erwartende Auftragsvolumen auf Lager legen. Bei einer Nichtbeauftragung besteht zudem das Risiko, dass die sodann im Wert zu berichtigenden Vorräte in nur geringerem Umfang an andere Kunden veräußert werden können.

Simark erzielte 2020 rund 55% seines Umsatzes (Vorjahr: 57%) mit den Produkten von zwei Zulieferern. Infolgedessen hängt das Ergebnis von Simark maßgeblich von der Stabilität dieser Lieferantenbeziehungen ab.

Rohstoffpreisrisiken

In einer wesentlichen Komponente der Brennstoffzelle wird Platin und in geringem Umfang auch Ruthenium als Katalysator eingesetzt. Um für den mittelfristigen Bedarf der Edelmetalle Kalkulationssicherheit sicherzustellen, werden Platin und Ruthenium bei Unterschreiten gewisser Mindestmengen und in Abhängigkeit der Markteinschätzungen zur Preisentwicklung zum Tageskurs beim Lieferanten der Komponente gekauft und auf einem separaten Konto verwaltet. Daneben werden die Edelmetalle aus der Komponente von recycelten Brennstoffzellensystemen ebenfalls auf diesem Konto gutgeschrieben. Bei Lieferung der Komponente werden die entsprechenden Mengen an Platin und Ruthenium von diesem Konto verwendet. Beide Edelmetalle sind zu Tageskursen handelbar.

Bis zum Verbrauch in den Produkten von SFC werden die Edelmetalle in der Bilanz als Vorratsvermögen ausgewiesen. Eine Abwertung der Edelmetalle wäre nur vorzunehmen, wenn das damit produzierte Produkt am Markt nicht kostendeckend veräußert werden kann. Der Buchwert des bevorrateten Platins und Rutheniums zum Bilanzstichtag betrug TEUR 455.

Generell bestehen nach wie vor Risiken in steigenden Rohstoff- und Energiekosten, die sich belastend auf die Produktmargen auswirken können. Bei einer angenommenen Volatilität des Platinpreises von 5% beträgt die Auswirkung auf den Aufwand rund TEUR 22 p.a..

Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Die COVID-19 Pandemie hat sich auf die operativen Geschäftsaktivitäten des Konzerns ausgewirkt, jedoch sind diese Auswirkungen bisher nicht materiell. Die weltweiten Gegenmaßnahmen zur Eindämmung des Virus haben zu einer Rezession geführt, gefolgt von einer erwarteten Konjunkturerholungsperiode deren Beginn und Dauer derzeit ungewiss ist. Die Rezession könnte weitere negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Energielösungen der SFC Gruppe haben und könnte beim längeren Anhalten zu geringeren Erträgen sowie zu außerplanmäßigen Wertberichtigungen führen. Beeinträchtigungen in den Lieferketten, die z.B. aus Inanspruchnahme vertraglicher Regelungen in Bezug auf höhere Gewalt, Reisebeschränkungen oder fehlendes Material resultieren, könnten zu Verzögerungen in der Produktion führen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die rasche Verbreitung der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Krankheit zu umfangreichen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungen zur Vermeidung der Übertragung des Virus geführt. Trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, birgt die Coronavirus-Pandemie das Risiko, dass es durch die Infektion einer oder mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Einstellung der Produktion in den Konzernunternehmen kommt. Die Coronavirus-Pandemie sowie jede andere Pandemie, Epidemie oder der Ausbruch von Infektionskrankheiten könnten sich erheblich nachteilig auf die Geschäfts- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Diese Effekte könnten sich noch verstärken, je länger die Coronavirus-Pandemie anhält.

Finanzwirtschaftliche Risiken

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Währungskursrisiken unwahrscheinlich niedrig
Finanz- und Liquiditätsrisiken unwahrscheinlich hoch
Zinsänderungsrisiken möglich niedrig
Personalwirtschaftliche Risiken möglich niedrig
Informationstechnologische Risiken möglich hoch
Risiken im regulatorischen Umfeld möglich hoch

Währungskursrisiken

SFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines Konzernumsatzes in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen die SFC AG und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in USDollar, denen insbesondere Aufwendungen bzw. Ausgaben in USDollar in den USA für den Erwerb von Produkten gegenüberstehen.

Grundsätzlich können bei volatilen Preisentwicklungen von US-Dollar und kanadischem Dollar Buchverluste aufgrund der Neubewertung von Devisentermingeschäften entstehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden – wie im Vorjahr – keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Insofern besteht für den nicht abgesicherten Teil der Transaktionen ein niedriges Fremdwährungsrisiko.

Aus der Währungsumrechnung der Aktiva und Schulden von Simark zum 31. Dezember 2020 hätte sich bei einer Kursschwankung des CAD zum EUR von –5% ein Effekt von TEUR –802 (Vorjahr: TEUR –850) und bei einer Kursschwankung von + 5 % ein Effekt von TEUR 802 (Vorjahr: TEUR 850) ergeben, der sich im Eigenkapital des Konzerns niedergeschlagen hätte.

Bei einer Änderung des Wechselkurses des CAD zum EUR im Vergleich zu den Annahmen in der Unternehmensplanung von 5% hat dies eine Auswirkung von rund 2% auf den Konzernumsatz und von rund 1% auf das bereinigte Konzern EBITDA.

Finanz- und Liquiditätsrisiken

Die strategische Ausrichtung von SFC erfordert weitere Investitionen, die zur Sicherstellung des zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen – speziell in den Bereichen Produktlösungen, Durchdringung von bestehenden Endkundenmärkten und regionalen Märkten sowie zur Erschließung von neuen Endkundenmärkten und regionalen Märkten. Die im Rahmen der 2019 sowie 2020 durchgeführten Kapitalerhöhungen in den Konzern geflossenen Mittel wurden gezielt auch für diese Investitionen eingeworben.

Bis zur Verwendung im Rahmen der Wachstumsstrategie werden liquide Mittel in Finanztitel mit geringem Risiko (z.B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt. Aufgrund der Kapitalerhöhung in 2020 hat sich der Finanzmittelbestand erheblich erhöht.

Aufgrund der Kundenstruktur des Konzerns (hoher Anteil von Industriekunden, Sicherheitsbehörden und Großhandel, geringer Anteil von privaten Endkunden) waren im Jahr 2020 keine erwähnenswerten Zahlungsausfälle zu verzeichnen, die nicht durch Wertberichtigungen abgesichert waren. Für ausfallbedrohte Forderungen wurden zum Bilanzstichtag bei der SFC AG Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 788 gebildet. Bei PBF wurden TEUR 63 und bei Simark TEUR 210 wertberichtigt.

Grundsätzlich können sich weitere Liquiditätsrisiken aus der Verschiebung bzw. Nichtbeauftragung von erwarteten Großaufträgen ergeben. Sollte durch den zukünftigen Umschlag des Vorratsbestandes die erwartete Liquidität nicht zufließen, würde es insoweit zu einer verringerten Liquidität kommen. Aufgrund der bestehenden Liquiditätsausstattung erwachsen dem Konzern hieraus keine bestandsgefährdenden Risiken.

SFC steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen sowie durch fortlaufendes Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme sowie der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

Der Fortbestand der Geschäftstätigkeit von SFC hängt mittelfristig von der Realisierung des aktuellen Businessplans ab. Ein wesentliches Verfehlen der wesentlichen Annahmen des Businessplans, insbesondere der

Steigerung der Umsatzerlöse, der Erhöhung des Bruttoergebnisses vom Umsatz, des EBIT und des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, könnte die Zahlungsfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen und damit mittelfristig und darüber hinaus Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung begründen.

Zinsänderungsrisiken

RISIKEN IN BEZUG AUF BESTANDSGEFÄHRDUNG
Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Bestandsgefährdung unwahrscheinlich
(Vorjahr: möglich)
hoch

Das Zinsänderungsrisiko resultiert hauptsächlich aus der oben erwähnten Fremdfinanzierung der Tochtergesellschaften Simark und PBF, denen variable Zinssätze zugrunde liegen sowie aus der kurzfristigen Anlage von liquiden Mitteln.

Das Zinsrisiko aus der Anlage von liquiden Mitteln ergibt sich insbesondere aufgrund der positiven und negativen Zinsen für kurzfristige Termingelder.

Personalwirtschaftliche Risiken

Qualifizierte, engagierte und zum Teil spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach wie vor vor dem Hintergrund des geplanten Wachstums eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Sollte es dem Konzern nicht gelingen im erforderlichen Ausmaß Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben. Zudem besteht das Risiko, dass bestehendes Schlüsselpersonal den Konzern verlässt.

Insbesondere in der Öl- und Gasindustrie sind zudem spezielle Branchenkenntnisse ein wesentlicher Faktor des wirtschaftlichen Erfolgs.

Wichtige Bestandteile der Personalpolitik des Konzern sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit zunehmend erfolgsabhängigen Komponenten, flache Hierarchien und sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, um im Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt (Diversität) ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials. Für Schlüsselmitarbeiterinnen und -mitarbeiter hat der Konzern ein Long-Term Incentive Programm implementiert, so dass insoweit im Gegensatz zum Vorjahr eine Abmilderung des Risikos eintreten sollte.

Gleichwohl bleibt das Risiko, hinreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere aus dem technischen Bereich zu rekrutieren, bestehen.

Der Konzern ist jedoch mit seiner Brennstoffzellentechnologie in einer sehr zukunftsträchtigen und gesellschaftlich relevanten Technologie und Branchen tätig, die für Menschen verschiedenen Alters und mit unterschiedlichen Ausbildungsniveaus und -schwerpunkten äußerst interessant sind.

Informationstechnologische Risiken

Wichtige IT-Merkmale wie Datensicherung, Wiederverfügbarkeit, Redundanz und Ausfallsicherheit wurden stetig vorangetrieben und weiter verbessert. Das Monitoring der hochverfügbaren Serverlandschaft wurde ebenfalls den wachsenden Bedürfnissen angepasst. Softwareupdates wie Antivirenprogramme sowie Updates des Serverbetriebssystems auf den Fileservern stellen die Verfügbarkeit und Zukunftssicherheit der IT-Infrastruktur im Konzern sicher.

Risiken im regulatorischen Umfeld

Die Regulierungsdichte im Geschäftsfeld des Konzerns ist unverändert sehr hoch. Dies begründet sich u.a. mit der Produktion, Distribution und Vermarktung komplexer technischer Produkte und methanolgefüllter Tankpatronen, dem Vertrieb in sicherheitstechnisch anspruchsvolle Märkte (z.B. kritische Kommunikationsinfrastruktur, Militärorganisationen), aber auch mit sehr komplexen, teils uneinheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in zahlreichen Märkten und Ländern. Vereinzelt wurden in der Vergangenheit Produktkennzeichnung und Vertriebswege durch Behörden in Deutschland beanstandet. SFC reagierte auf eventuelle Beanstandung mit Stellungnahmen. Sollten Änderungen erforderlich sein, so werden diese in der gesetzten Frist umgesetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich anwendbare Vorschriften (z.B. wegen verschärfter Gesetzeslage vor dem Hintergrund der Terrorismusabwehr, gesetzlicher Neuregelungen im Rahmen von REACH oder GHS, oder erhöhter Visibilität von SFC-Produkten aufgrund der stärkeren Verbreitung) verschärfen könnten und zusätzliche Auflagen für den Vertrieb von Produkten des Konzerns entstehen. Um negative Auswirkungen auf den Verkauf von Produkten zu vermeiden, bietet die SFC AG Zusatzschulungen im Endkundenhandel zur Sicherstellung von weitergehender Sachkenntnis bei den betroffenen Betrieben an.

Ebenso besteht das Risiko, dass sich Länder wieder verstärkt abschotten und versuchen, sich mit Einfuhrzöllen vor Importen zu schützen. Dies kann zu einer verminderten Wettbewerbsfähigkeit in diesen Ländern führen.

Zusammenfassung zum Risikobericht

Nach den uns heute bekannten Informationen sind im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Liquiditätsausstattung des Konzerns keine Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Konzerns oder wesentlicher Konzernunternehmen gefährden könnten.

Chancenbericht

Die bedeutendsten Chancen für den Konzern werden im Folgenden beschrieben, stellen jedoch nur einen Ausschnitt der sich uns bietenden Möglichkeiten dar. Die Beurteilung der Chancen ist zudem fortlaufenden Änderungen unterworfen, da sich das Unternehmen, die Märkte und die Technologien kontinuierlich weiterentwickeln. Aus diesen Entwicklungen können sich neue Chancen ergeben, bereits existierende an Relevanz verlieren oder die Bedeutung von Chancen für uns verändern. Die Unternehmensleitung führt regelmäßig Gespräche mit wichtigen Kunden sowie Industrie- und Technologieexperten, um neue Chancen und technologische Trends frühzeitig zu erkennen.

Marktchancen

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Brennstoffzellentechnologie ist SFC ein führender Anbieter im Bereich Brennstoffzellenlösungen für stationäre und mobile Anwendungen. Neben langjährigen Erfolgen in der Vermarktung von Direkt-Methanol-Brennstoffzellen hat auch die Wasserstoff-Brennstoffzelle des Unternehmens viel Aufmerksamkeit bei Kunden gewonnen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Konzern EFOY Jupiter Wasserstoff-Brennstoffzellen als Notstromaggregat für das digitale Behördenfunknetz BOSNet in Deutschland geliefert.

Wesentliche Chancen zur Verbesserung und Beschleunigung der zukünftigen Entwicklung des Konzerns liegen vor allem in Maßnahmen zur Ausschöpfung des Umsatzwachstumspotenzials. Dabei sind vor allem die verstärkte Durchdringung von bestehenden Endkundenmärkten und regionalen Märkten sowie die Erschließung von neuen Endkundenmärkten und regionalen Märkten durch eine weitere Fokussierung auf die Lieferung von Systemlösungen zu erwähnen.

Energiewende unterstützen und Klimawandel begegnen

Mit der wachsenden Weltbevölkerung, der zunehmenden Industrialisierung und Digitalisierung steigt auch der globale Energiebedarf. Um die CO2-Emissionen zu begrenzen, die auf dem Pariser Klimagipfel in 2015 beschlossene Dekarbonisierung der Welt bis zum Ende dieses Jahrhunderts zu erreichen sowie die im Rahmen des "Green-Deal-Konzepts" avisierte Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 umzusetzen, werden erneuerbare Energien eine entscheidende Rolle spielen. Inzwischen haben zahlreiche Nationen und die EU auf supranationaler Ebene Wasserstoff als Element der Wahl auserkoren, die Energiewende erfolgreich zu finalisieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energieproduktionskapazität bedingt die Speicher- und Transportfähigkeit der Energie. Dies soll über Wasserstoff erfolgen, Brennstoffzellen von SFC Energy AG hingegen ermöglichen dann die saubere und effiziente Wandlung von Wasserstoff in elektrische Energie dezentral und nah am Nutzer. Brennstoffzellen werden immer breiter als Substitut für konventionelle Stromerzeuger (Dieselaggregate) eingesetzt, zum Beispiel in netzfernen Industrieanwendungen und als Notstromaggregate für die Telekommunikationsinfrastruktur. Der Konzern sieht hier weiteres Umsatzpotenzial durch zahlreiche Neukundengewinne sowie durch den Ersatz bestehender Technologien (Austausch von umweltbelasteten Dieselgeneratoren).

Marktzugang und Aktivitäten in Asien und Nordamerika

Sowohl Asien als auch Nord-Amerika sind für SFC Regionen mit hohem Umsatzpotenzial. Dementsprechend sind die dortigen Entwicklungen und Wachstumschancen von höchster Bedeutung und betreffen die von der SFC bedienten industriellen Märkte, den Verteidigungsmarkt sowie den Öl- und Gasmarkt. Wenn es gelingt, die internationalen Vertriebsaktivitäten zu verstärken und SFC in den unterschiedlichen Märkten präsenter zu positionieren, könnte das zu einer Vielzahl neuer und zusätzlicher Chancen führen und sich positiv auf Wachstum und Profitabilität des Geschäfts auswirken.

Sonstige Chancen

Strategischer Ansatz "Systemlösungen"

Mit dem strategischen Ansatz "Systemlösungen" wollen wir zusätzlichen Kundennutzen auf Systemebene aus unserem breiten Technologie- und Produktportfolio der Segmente "Clean Energy" und "Clean Power

Management" identifizieren. Das ermöglicht uns, die Wertschöpfungstiefe und damit auch Produktumsätze zu erhöhen und damit unsere Wachstums- und Margenziele zu realisieren. Durch diesen Ansatz reduzieren wir darüber hinaus den Integrationsaufwand bei Kunden und verkürzen so die Zeit bis zur Markteinführung der Produkte.

Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios

Die SFC Energy AG entwickelt das Produktportfolio laufend weiter und orientiert sich dabei an Impulsen von Kunden und aus Zielmärkten. Hierbei stehen Produkte mit höheren Leistungsklassen, zusätzlichen Funktionalitäten sowie Projekte zur Materialkostensenkung im Vordergrund. Damit will das Unternehmen stets auf Kundenbedürfnisse vorbereitet sein und schafft gleichzeitig durch innovative und wirtschaftliche Lösungen aktiv neue Bedürfnisse am Markt. Eine enge Vernetzung der Entwicklungsabteilungen mit Marktforschung, Vertrieb und Service als auch die Bereitstellung eines angemessenen F&E-Budgets sichern die Innovationskraft von SFC Energy für die Zukunft. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Produktportfolios kann zu Veränderungen im Produktmix führen.

Entwicklungs- und Vertriebspartnerschaften mit Gesellschaften mit strategisch relevantem Know-how

Die SFC Energy AG verfügt über ein breites Produktportfolio und zahlreiche Ideen für die Weiterentwicklung ihrer Produkte und die Erschließung neuer Marktchancen. Deshalb steht das interne Wachstum im Vordergrund der Strategie. Dennoch verfolgt das Unternehmen auch Möglichkeiten für externes Wachstum, das sich aus dem Erwerb von oder Partnerschaften mit Gesellschaften mit komplementärer Technologie und / oder strategisch relevantem Know-how ergeben könnte.

Externe Bestimmungsfaktoren

Zusätzliche Chancen könnten sich durch externe Bestimmungsfaktoren ergeben: Aus sinkenden Rohstoffpreisen sowie vorteilhaften Wechselkursentwicklungen könnten positive Auswirkungen auf die Ertragslage resultieren.

Eine neue Priorisierung von Forschung & Entwicklung in Deutschland könnte zu einer Erhöhung beim Erhalt von Fördermitteln führen. Die damit verbundene steigende Finanzierung bei Entwicklungsprojekten der SFC Energy AG würde eine entsprechende Ergebnisverbesserung mit sich bringen.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2021 rechneten die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Januar 2021 mit einer Wiederaufnahme des Wachstums der Weltwirtschaft bei einem Anstieg um 5,5%.48 Risiken für die erwartete Erholung des Wirtschaftswachstums bestehen vor allem in der Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie, aber auch durch die nach wie vor ungelösten geopolitischen Konflikte.

Trotz der Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der Weltwirtschaft erwarten Marktanalysten, dass der weltweite Markt für Brennstoffzellen in 2027 ein Volumen von US-Dollar 33 Milliarden erreichen wird sowie

48 IWF World Economic Outlook 27.01.2021

eine ausgesprochen positive Entwicklung und ein sehr starkes Wachstum.49 Positiv auf die Nachfrage nach Brennstoffzellen werden sich dabei umfangreiche staatliche Investitionsprogramme und -anreize, wie z.B. die im Juni 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte Nationale Wasserstoffstrategie sowie die breit angelegten europäischen Wasserstoffinitiativen ("Green-Deal") auswirken.

Positive Wachstumsbeiträge erwartet der Konzern von einer zunehmenden Nachfrage nach der neuen Generation der Methanol-Brennstoffzelle sowie der Wasserstoff-Brennstoffzelle.

Umsatzerlöse

In Anbetracht der oben geschilderten Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft und des für SFC relevanten Marktes für Brennstoffzellen rechnet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 mit einem Wachstum des Konzernumsatzes im Vergleich zum Vorjahr von 15 % bis 30 % auf etwa TEUR 61.000 bis TEUR 70.000 (Geschäftsjahr 2020: TEUR 53.223), welches hauptsächlich von dem Segment "Clean Energy" getrieben sein wird, welches im Wesentlichen die Umsätze der ehemaligen Segmente "Clean Energy & Mobility" und "Defense & Security" beinhaltet.

Bruttoergebnismarge

Für den Konzern erwarten wir eine leichte Bruttomargenausweitung im Vergleich zum Vorjahr.

EBITDA bereinigt

Getragen von der erwarteten dynamischen Nachfrageentwicklung und einer stabilen Marge bzw. einer leichten Margenausweitung, wird das bereinigte EBITDA im Geschäftsjahr 2021 voraussichtlich ein starkes Wachstum gegenüber dem Vorjahr verzeichnen können und etwa zwischen TEUR 3.500 und TEUR 6.000 liegen.

EBIT bereinigt

Auf Basis der Planung der Segmente Clean Energy und Clean Power Management geht das Management davon aus, dass das bereinigte EBIT für den Konzern im Jahr 2021 zwischen TEUR –900 und TEUR 1.600 liegen wird.

Die Aktivierungsquote der Forschungs- und Entwicklungskosten wird voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau liegen.

Zum Bilanzstichtag weist der Konzern frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von TEUR 31.464 aus. Bei einer Entwicklung der Ertragslage für das Geschäftsjahr 2021 entsprechend der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse wird das Unternehmen über ausreichend liquide Mittel verfügen, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die tatsächliche Entwicklung des SFC-Konzerns und seiner Segmente kann aufgrund der beschriebenen Chancen und Risiken sowohl positiv als auch negativ von den Prognosen abweichen (siehe hierzu Risikobericht sowie Chancenbericht).

49 Grand View Research, Press release 02.2020

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der SFC AG Anwendung finden und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Im Vergütungsbericht werden des Weiteren die Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Vergütungssystem des Vorstandes

Mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Geschäftsstrategie der SFC AG und deren Umsetzung gefördert werden. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung geleistet werden, indem auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bezogene Leistungskriterien definiert und diese mit anspruchsvollen jährlichen und mehrjährigen Zielvorgaben versehen werden. Herausragende Leistungen sollen durch eine angemessene Vergütung honoriert werden. Leistung, die hinter den festgelegten Zielen bleibt, soll zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem setzt Anreize, die im Einklang mit dieser Unternehmensstrategie stehen und diese fördern.

Nach dem Aktiengesetz ist die Festsetzung der Vorstandsvergütung dem Aufsichtsrat vorbehalten. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus den folgenden Elementen:

Grundvergütung

Die Vorstände erhalten eine feste jährliche Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Die Höhe der Grundvergütung orientiert sich an der Verantwortung und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen. So stellt die Gesellschaft den Vorständen jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt für die Vorstände die Prämien für eine Unfall-, Renten- und Lebensversicherung bis zu einem Höchstbetrag sowie die Zahlung der jährlichen Prämie für die abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Kurzfristig variable Vergütung (Bonus)

Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder im Falle des Erreichens bestimmter Erfolgsziele jährlich eine variable Vergütung (erfolgsabhängiger Bonus), die den Beitrag zur Umsetzung der Geschäftsstrategie während eines Geschäftsjahrs honoriert. Die kurzfristig variable Vergütung setzt sich aus vier gleichgewichteten Komponenten zusammen: drei Komponenten mit festen finanziellen Leistungskriterien, die die Umsatzziele bzw. Profitabilität des Unternehmens abbilden sowie eine in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellte Komponente, die finanzielle oder nicht-finanzielle Leistungskriterien oder eine Kombination aus beiden vorsehen kann. Im Geschäftsjahr 2020 wurden für die finanziellen Leistungskriterien gleichgewichtete Ziele mit Blick auf die Budgetzielerreichung, Konzernumsatz (basierend auf dem budgetierten Umrechnungskurs des kanadischen Dollars zum Euro), Bruttomarge und bereinigtes EBITDA festgesetzt.

Langfristig variable Vergütung

Ein bedeutender Teil der Vorstandsvergütung ist an die langfristige Entwicklung der SFC-Aktie gebunden. Als langfristig variable aktienbasierte Vergütung werden virtuelle oder physische Aktienoptionen gewährt.

Virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR- / Aktienoptionsprogramm)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zum Geschäftsjahr 2014 erstmals ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR- /Aktienoptionsprogramm 2014–2016) mit dem Ziel implementiert, eine Gleichrichtung der Interessenlage von Aktionären und Vorstand zu schaffen. Das SAR- /Aktienoptionsprogramm 2014–2016, das die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vorsieht, gilt für die zum bzw. ab dem 1. Januar 2014 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträge.

Herr Hans Pol hat in den Jahren 2014 (Hans Pol Programm 1), 2015 (Hans Pol Programm 2) und 2018 im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages (Hans Pol Programm 4) virtuelle Aktienoptionen erhalten.

Herr Dr. Peter Podesser hat in den Jahren 2014 (Dr. Peter Podesser Programm 1), 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 3) und 2020 (Dr. Peter Podesser Programm 5), jeweils im Rahmen der Verlängerung seines Vorstandsanstellungsvertrages, virtuelle Optionen erhalten. Im Interesse der Schonung der Liquidität der Gesellschaft hat die ordentliche Hauptversammlung 2020 den Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, das bestehende Dr. Peter Podesser Programm 5 von einem Barausgleich in ein aktienbasiertes Programm (Aktienausgleich) zu überführen. Von dieser Ermächtigung hat der Aufsichtsrat Gebrauch gemacht und mit Dr. Peter Podesser eine Überführung des (virtuellen) Dr. Peter Podesser Programms 5 in ein (physisches) Aktienoptionsprogramm (Aktienoptionsprogramm 2020-2024) zum 9. Juli 2020 vereinbart. Das Dr. Peter Podesser Programm 5 wird daher im Folgenden nicht weiter aufgeführt.

Herr Daniel Saxena hat mit Bestellung im Juli 2020 virtuelle Aktienoptionen erhalten (Daniel Saxena Programm 5).

Nach Ablauf einer festgelegten Wartezeit gewähren die virtuellen Aktienoptionen bei Ausübung ein Recht auf Barauszahlung in Abhängigkeit vom Aktienkurs der Aktie der SFC AG zum Zeitpunkt der Ausübung. Die Stückzahl der zuzuteilenden virtuellen Aktienoptionen ist von vornherein begrenzt und reduziert sich, wenn zu vorab festgelegten Stichtagen der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft vereinbarte Schwellen unterschreitet. Das virtuelle Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von sieben bzw. acht Jahren, wobei erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ein Teil der ausgegebenen virtuellen Aktienoptionen gegen Zahlung eines Ausübungspreises von EUR 1,00 je virtueller Aktienoption ausgeübt werden kann, sofern vorab definierte Erfolgsziele erreicht worden sind.

Die Rahmenbedingungen für das SAR- /Aktienoptionsprogramm 2014–2016 (Programm 1), 2015–2018 (Programm 2), 2017–2019 (Programm 3), 2018–2021 (Programm 4) und 2020–2024 (Programm 5) lauten wie folgt:

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DAS SAR- / AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2014–2016, 2015–2018, 2017–2020, 2018–2021 UND 2020–2024

Ausgabedatum 1. Januar 2014 (Hans Pol Programm 1);
1. April 2014 (Dr. Peter Podesser Programm 1);
1. Juli 2015 (Hans Pol Programm 2);
1. April 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 3)
1. Juli 2018 (Hans Pol Programm 4)
1. Juli 2020 (Daniel Saxena Programm 5)
Laufzeit Programme 1 bis 4: 7 Jahre
Programm 5: 8 Jahre
Wartezeit 4 Jahre (Hans Pol Programm 1);
4 bis 6 Jahre (Dr. Peter Podesser Programm 1 und Programm 3);
4 bis 6 Jahre (Hans Pol Programm 2)
4 bis 6 Jahre (Hans Pol Programm 4);
4 bis 7 Jahre (Daniel Saxena Programm 5)
Verfalldaten 1. Januar 2015 (Hans Pol Programm 1);
1. April 2015, 1. April 2016 und 1. April 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 1),
1. September 2015, 1. Juli 2016, 1. Juli 2017 und zum 1. Juli 2018 (Hans Pol Programm 2);
1. April 2018, 1. April 2019 und 1. April 2020 (Dr. Peter Podesser Programm 3);
1. Juli 2019, 1. Juli 2020 und 1. Juli 2021 (Hans Pol Programm 4);
1. Juli 2021, 1. Juli 2022, 1. Juli 2023 und 1. Juli 2024 (Daniel Saxena Programm 5)
Ausübungspreis EUR 1,00
Erfolgsziel für
Programme bis 2016
Kursanstieg gegenüber Aktienkurs am Ausgabetag und bessere Entwicklung als Benchmark-Index
(ÖkoDax)
Erfolgsziel für
Programme ab 2017
Kursanstieg gegenüber Aktienkurs am Ausgabetag

Weitere Informationen zum (virtuellen) SAR- /Aktienoptionsprogramm finden sich in der Erläuterung (34) "Anteilsbasierte Vergütung" im Konzernanhang.

Aktienoptionsprogramm

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 der SFC AG hat den Aufsichtsrat ermächtigt, das bestehende Dr. Peter Podesser Programm 5 von einem Barausgleich in ein aktienbasiertes Programm (Aktienausgleich) zu überführen.

Das Aktienoptionsprogramm hat eine Laufzeit von maximal acht Jahren. Die Optionsrechte können nach Maßgabe der Optionsbedingungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf einer Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit für die Ausübung ist nach ausgegebenen Tranchen gestaffelt, sodass je ein Viertel der Optionsrechte der jeweiligen Tranche (Teil-Tranche) ausgeübt werden kann. Die Wartezeit für die Ausübung der Teil-Tranchen beläuft sich auf vier, fünf, sechs bzw. sieben Jahre, jeweils beginnend am Ausgabetag der Tranche. Der Ausübungspreis beträgt EUR 1,00. Jedes Optionsrecht berechtigt zum Bezug einer SFC AG-Aktie. Gewährte Bezugsrechte können nur abhängig davon ausgeübt werden, dass ein von der Hauptversammlung näher definierter durchschnittlicher Börsenkurs der SFC AG-Aktie zu bestimmten Zeitpunkten während der vierjährigen Wartezeit ein bestimmtes Kursziel erreicht hat und Bezugsrechte deswegen nicht (ganz oder teilweise) verfallen sind.

Die Ausübung von Aktienoptionen ist in Bezug auf jede Teil-Tranche ferner davon abhängig, dass ein von der Hauptversammlung näher definierter durchschnittlicher Börsenkurs der SFC AG-Aktie zum Ausübungszeitpunkt von der Hauptversammlung festgelegte Schwellenwerte erreicht oder übersteigt.

Das Aktienoptionsprogramm stellt sicher, dass nach Ablauf der Wartezeit eine Ausübung von Optionsrechten für den jeweiligen Ziehungszeitraum nur möglich ist, soweit die Summe aus der Anzahl der ausgeübten Optionsrechte multipliziert mit dem Schlusskurs am Ausübungstag dieser Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises und der Anzahl auszuübenden Optionsrechte multipliziert mit dem Schlusskurs am Handelstag vor dem intendierten Tag der Ausübung der Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises einen Betrag von EUR 1 Mio. nicht überschreitet (Cap).

Die Rahmenbedingungen für das Aktienoptionsprogramm 2020-2024 (Dr. Peter Podesser Aktienoptionsprogramm 1) lauten wie folgt:

Ausgabedatum 9. Juli 2020
Laufzeit 8 Jahre
Wartezeit 4 bis 7 Jahre
Verfalldaten 9. Juli 2021,
9. Juli 2022,
9. Juli 2023
und
9. Juli 2024
Ausübungspreis EUR 1,00
Cap Eine Ausübung von Optionsrechten ist für den jeweiligen Ziehungszeitraum nur möglich,
soweit die Summe aus der Anzahl der bereits ausgeübten Optionsrechte multipliziert
mit dem Schlusskurs im XETRA-Handel am Ausübungstag dieser Optionsrechte abzüglich
des Ausübungspreises in Höhe von EUR 1,00 und der Anzahl auszuübenden Options
rechte multipliziert mit dem XETRA-Schlusskurs am Handelstag vor dem intendierten Tag
der Ausübung der Optionsrechte abzüglich des Ausübungspreises in Höhe von EUR 1,00
den Betrag von EUR 1 Mio. nicht überschreitet.
Erfolgsziel Kursanstieg gegenüber Aktienkurs an den letzten 30 Handelstagen vor dem Tag, an dem
eine Bezugserklärung in Hinblick auf gewährte und noch nicht verfallene Optionsrechte
abgegeben wird.

RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DAS AKTIENOPTIONSPROGRAMM 2020–2024

Vorstandsvergütung im Jahr 2020

Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf insgesamt EUR 4.456.914. In den Bezügen des Geschäftsjahres 2020 sind die jährliche feste Vergütung, die Nebenleistungen, die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) sowie die langfristige variable Vergütung in Form von Aufwendungen für das SAR- /Aktienoptionsprogramm enthalten. Diese Summe enthält sämtliche Beträge, die im Jahr 2020 ausgezahlt oder im Konzernabschluss 2020 zurückgestellt worden sind, abzüglich der zum 31. Dezember 2019 zurückgestellten Beträge.

Der Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder in individualisierter Form erfolgt auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Tabellen. In Tabelle 1 werden die im Geschäftsjahr 2020 gewährten Zuwendungen, in Tabelle 2 die ausgezahlten Zuflüsse ausgewiesen. Da keine Höchstbeträge für die Vergütung im Rahmen des SARP vorgesehen sind, werden abweichend vom Deutschen Corporate Governance Kodex keine Maximalbeträge für die Vergütung ausgewiesen:

TABELLE 1 – VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2020 (ZUWENDUNGSBETRACHTUNG) 1 in EUR Dr. Peter Podesser Vorstandsvorsitzender seit 01.11.2006 Hans Pol Vorstand (COO) seit 01.01.2014 Marcus Binder Vorstand (CSO) von 01.03.2017 – 29.02.2020 Daniel Saxena Vorstand (CFO) seit 01.07.2020 Gewährte Zuwendungen 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) 2019 2020 2020 (Min) Festvergütung 365.000 365.000 350.000 199.767 199.767 199.898 29.483 29.483 180.000 120.000 120.000 Nebenleistungen 21.073 21.073 19.597 18.996 18.996 18.568 3.644 3.644 21.859 12.000 12.000 Summe 386.073 386.073 369.597 218.763 218.763 218.466 33.126 33.126 201.859 132.000 132.000 Einjährige variable Vergütung 138.396 – 290.821 50.062 – 81.398 3.500 – 53.724 – – Mehrjährige variable Vergütung 2.193.912 – 955.526 735.252 – 286.044 398.718 – 207.817 167.112 – SAR- /Aktienoptionsprogramm 2.193.912 – 955.526 735.252 – 286.044 398.718 – 207.817 167.112 – Summe 2.718.380 386.073 1.615.944 1.004.078 218.763 585.908 435.344 33.126 463.400 299.112 132.000 Versorgungsaufwand – – – – – – – – – – – Gesamtvergütung 2.718.380 386.073 1.615.944 1.004.078 218.763 585.908 435.344 33.126 463.400 299.112 132.000

1 Da für die variable Vergütung teilweise keine Höchstwerte vorgesehen sind, wird von einer Ausweisung des Höchstbetrages abgesehen.

TABELLE 2 – VERGÜTUNG DES VORSTANDS 2020 (ZUFLUSSBETRACHTUNG) in EUR

Dr. Peter Podesser
Vorstandsvorsitzender
seit 01.11.2006
Hans Pol
Vorstand (COO)
seit 01.01.2014
Marcus Binder
Vorstand (CSO)
von 01.03.2017 – 29.02.2020
Daniel Saxena
Vorstand (CFO)
seit 01.07.2020
Zufluss 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 365.000 350.000 199.767 199.898 29.483 180.000 120.000
Nebenleistungen 21.073 19.597 18.996 18.568 3.644 21.859 132.000
Summe 386.073 369.597 218.763 218.466 33.126 201.859 132.000
Einjährige variable
Vergütung
137.896 326.957 58.062 96.613 67.037
Mehrjährige variable
Vergütung
53.625
SAR- /Aktienoptions
programm
53.625
Summe 523.969 696.554 276.825 368.704 33.126 268.896 132.000
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung 523.969 696.554 276.825 368.704 33.126 268.896 132.000

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine jährliche Festvergütung in Höhe von jeweils EUR 25.000,00, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Zweifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung erhält. Bei unterjährigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats werden die Bezüge pro rata temporis auf einer monatlichen Basis gewährt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem Anspruch auf Ersatz, der ihnen in Ausübung ihrer Aufsichtsratstätigkeit entstandenen baren Auslagen, zu denen auch die auf ihre Auslagen entfallende Umsatzsteuer zu rechnen ist, sowie auf Einbeziehung in die von der Gesellschaft für ihre Organe abgeschlossene D&O-Haftpflichtversicherung.

Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 verteilen sich auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder wie folgt:

GESCHÄFTSJAHR 2020 in EUR
Tim van Delden, Vorsitzender 50.000
Hubertus Krossa, Stellv. Vorsitzender (seit 1. Juni 2020), zuvor Mitglied des Aufsichtsrats 32.292
Gerhard Schemp, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 1. Juni 2020) 15.625
David Morgan, Stellv. Vorsitzender (bis 31. Mai 2020) 14.583

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Wir verweisen auf die Erläuterung (35) "Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" im Konzernanhang.

Übernahmerelevante Angaben (Angaben nach § 315a HGB)

Das Grundkapital der SFC Energy AG beträgt zum Bilanzstichtag EUR 14.469.743,00 und ist eingeteilt in 14.469.743 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Erläuterung (36) "Ergebnis je Aktie" im Konzernanhang. Die Änderung der Anzahl der Aktien um 1.520.131 Stückaktien im Vergleich zum Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

ÄNDERUNG DER ANZAHL DER AKTIEN Grundkapital in EUR
Anzahl der Aktien 31.12.2019 12.949.612
Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital Januar 2020 204.700
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital November 2020 1.315.431
Anzahl der Aktien 31.12.2020 14.469.743

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen oder Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Der Gesellschaft waren zum Stichtag 31. Dezember 2020 gemäß der nach der nach §40 WpHG i.V.m. §33 WpHG gemeldeten Stimmrechte keine direkt und indirekt am Kapital Beteiligten bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten. Für Inhaber von Aktien gelten keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der SFC AG ergeben sich aus den §§84, 85 AktG und §7 der Satzung der Gesellschaft.

Satzungsänderungen bedürfen gemäß §179 Abs.2 AktG in Verbindung mit §20 Abs.2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft der gesetzlich bestimmten Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Eine Aufhebung oder Änderung des §20 Abs.2 Satz 1 der Satzung sowie eine Änderung dieses Mehrheitserfordernisses (§20 Abs.2 Satz 2 der Satzung) bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Änderungen des §15a der Satzung bedürfen einer qualifizierten Stimmenmehrheit von mindestens 90% des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals. Eine Änderung dieses Mehrheitserfordernisses bedarf ebenfalls einer Mehrheit von mindestens 90% des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals (§20 Abs.2 Satz 3 der Satzung). Ein Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung der Gesellschaft bedarf gemäß §22 der Satzung einer Mehrheit von 80% des gesamten stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft.

Genehmigtes Kapital

Die SFC Energy AG verfügt nach der unten beschriebenen Barkapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2020 gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung zum Bilanzstichtag noch über ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 3.809.375,00 (Genehmigtes Kapital 2019).

Bedingtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020) und die Ergänzung des §5 der Satzung um den Abs.7 beschlossen.

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der SFC Energy AG vom 19. Mai 2020 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Das Bedingte Kapital 2020 dient ausschließlich der Gewährung neuer Stückaktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) durch die Gesellschaft ausgegeben werden können.

Der Vorstand der SFC Energy AG hatte am 3. August 2017 auf Grundlage der von der Hauptversammlung der SFC Energy AG am 14. Juni 2016 erteilten Ermächtigung eine Optionsschuldverschreibung ausgegeben. Diese Optionsschuldverschreibung hat ein Optionsrecht auf 204.700 Aktien der SFC Energy AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie zu einem Optionspreis von EUR 3,6639 geboten. Diese Option wurde im Januar 2020 durch den Harbert European Growth Capital Fund ausgeübt. Durch die Ausübung der Optionsanleihe hat sich das Grundkapital der SFC Energy AG von EUR 12.949.612,00 auf EUR 13.154.312,00 erhöht. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 21. April 2020. Nach der Wandlung einer Optionsanleihe verringerte sich das Bedingte Kapital 2016 im Januar 2020 durch Ausgabe von 204.700 neuen Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 um EUR 204.700,00. Das Bedingte Kapital 2016 besteht noch in Höhe von EUR 295.300,00.

Die SFC Energy AG verfügt des Weiteren über weitere Bedingte Kapitalia in Höhe von EUR 2.824.503,00 (Bedingtes Kapital 2019) und in Höhe von EUR 278.736,00 (Bedingtes Kapital 2011) für die Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

Barkapitalerhöhung

Die SFC Energy AG hat am 24. November 2020 eine Barkapitalerhöhung beschlossen und platziert. Im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens konnten 1.315.431 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft erfolgreich bei institutionellen Investoren platziert werden. Der Platzierungspreis wurde in einem beschleunigten Platzierungsverfahren auf EUR 14,77 je neuer Aktie festgelegt. Aus der Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 19,4 Mio. zu. Durch die Kapitalerhöhung hat sich das Grundkapital der SFC Energy AG auf EUR 14.469.743,00 erhöht. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 26. November 2020.

Vereinbarungen mit Vorständen

Bei der SFC AG liegen derzeit folgende Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands vor, die teilweise unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen:

Herrn Dr. Peter Podesser wurden gemäß Vorstandsanstellungsvertrag am 1. April 2014 360.000 virtuelle Aktienoptionen für das SAR- /Aktienoptionsprogramm 2014 –2016 mit einem Ausübungspreis pro virtueller Aktienoption von EUR 1,00 gewährt. Die SAR können in einem festgelegten Umfang an drei definierten Stichtagen in Abhängigkeit des Aktienkurses der SFC AG verfallen. Nach einer Wartezeit von vier bis sechs Jahren kann je ein Drittel des nicht verfallenen Volumens zum definierten Referenzkurs bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Im Falle eines Kontrollerwerbs an der SFC AG sind die SAR, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Übernahmeangebotes noch nicht verfallen waren, gemäß festgelegten Bandbreiten in Abhängigkeit vom Referenzkurs auszuzahlen. Der Referenzkurs entspricht dabei dem Angebotspreis im Sinne des §31 Abs.1 WpÜG. Der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Peter Podesser wurde vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2020 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 14. Dezember 2016 weitere 360.000 SAR gewährt (SAR- /Aktienoptionsprogramm 2017–2020). Des Weiteren wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Peter Podesser vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 15. Mai 2019 weitere 420.000 SAR gewährt (SAR- /Aktienoptionsprogramm 2020 –2024). Dieses SAR- /Aktienoptionsprogramm wurde, wie unter "Vergütungssystems des Vorstands" und "Aktienoptionsprogramme" erläutert, in das Aktienoptionsprogramm 2020-2024 überführt.

Hans Pol wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2015 zum Vorstand bestellt. Sein Vorstandsanstellungsvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung zum SAR- /Aktienoptionsprogramm 2014 –2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Herrn Pol wurden am 1. Januar 2014 90.000 SAR gewährt. Am 24. März 2015 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2015 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR- /Aktienoptionsprogramm 2015 –2018). Am 27. März 2018 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2018 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR- / Aktienoptionsprogramm 2018 –2021).

Daniel Saxena wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 zum Vorstand bestellt. Sein Vorstandsanstellungsvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung zum SAR- /Aktienoptionsprogramm 2020 –2024 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027. Herrn Saxena wurden 228.000 SAR gewährt.

Marcus Binder wurde mit Wirkung ab 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2020 zum Vorstand bestellt. Der Vorstandsvertrag wurde nicht über den 28. Februar 2020 hinaus verlängert.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f HGB bzw. §315d i. V m. §289f HGB am 23. März 2021 abgegeben und im Internet unter www.sfc.com/investoren/corporate-governance öffentlich zugänglich gemacht.

Nachtragsbericht

Seit dem 1. Januar 2021 tragen alle Tochtergesellschaften der SFC AG den Namen SFC Energy. Die Tochtergesellschaft PBF firmiert unter den Namen SFC Energy B.V. und die Simark firmiert unter dem Namen SFC Energy Ltd..

Ein beim Landgericht München I rechtsanhängiges Verfahren zwischen dem ehemaligen Vorstandsmitglied Marcus Binder und der SFC Energy AG ist nach dem Abschlussstichtag am 4. Februar 2021 durch Vergleich gütlich beigelegt worden. Der vereinbarte Vergleichsbetrag umfasst sämtliche Verpflichtungen für kurzfristige Vergütungen (Bonus) und langfristige variable Vergütungen (SAR-Programm) sowie für Beratungsleistungen, für die zum Abschlussstichtag Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet waren.

Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG hat am 23. Februar 2021 im Einvernehmen mit Herrn Hans Pol einstimmig beschlossen, dessen Bestellung sowie den Vorstandsanstellungsvertrag vom 6./22. März 2018 mit Wirkung zum 28. Februar 2021 aufzuheben. Mit Beschluss ebenfalls vom 23. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat Herrn Hans Pol mit Wirkung zum 1. März 2021 für eine Amtszeit von vier Jahren bis zum 28. Februar 2025 zum Vorstand bestellt und einen neuen Vorstandsanstellungsvertrag abgeschlossen.

Darüber hinaus sind bis zum Aufstellungszeitpunkt keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SFC Energy AG erwartet wird.

Brunnthal, den 23. März 2021

Der Vorstand

Dr. Peter Podesser Hans Pol Daniel Saxena Vorstandsvorsitzender (CEO) Vorstand (COO) Vorstand (CFO)

MOSAiC-Arktis-Expedition: Über mehr als 389 Tage erforschten mehr als 600 Personen die klimatischen Bedingungen in der Arktis. Zur Messung des Energietransfers zwischen Atmosphäre und Eis mussten die Atmospheric Surface Flux Stations (ASFS) für ein bis zwei Monate ununterbrochen Daten erheben. In den rauen Witterungsbedingungen brauchte es zur Stromversorgung der Messstationen eine zuverlässige und wartungsarme Energiequelle. Die EFOY Pro Brennstoffzelle war die Lösung.

KONZERNABSCHLUSS 03

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 122
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 123
KONZERNBILANZ 124
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG 126
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 128
KONZERNSEGMENTBERICHTERSTATTUNG 129

KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR Konzernanhang 2020 01.01.– 31.12. 2019 01.01.– 31.12. Umsatzerlöse (1) 53.222.770 58.538.144 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (2) – 35.307.390 – 38.409.809 Bruttoergebnis vom Umsatz 17.915.380 20.128.335 Vertriebskosten (3) – 12.122.424 – 12.438.244 Forschungs– und Entwicklungskosten (4) – 2.842.861 – 3.103.601 Allgemeine Verwaltungskosten (5) – 7.125.004 – 5.994.437 Sonstige betriebliche Erträge (6) 156.686 177.543 Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) – 289.858 – 57.481 Restrukturierungsaufwendungen (8) – 193.361 0 Betriebsergebnis – 4.501.442 – 1.287.885 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9) – 443.258 – 751.855 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 4.944.700 – 2.039.740 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (10) – 239.354 112.626 Konzernperiodenergebnis – 5.184.054 – 1.927.114 Ergebnis je Aktie unverwässert (36) – 0,39 – 0,17 verwässert – 0,39 – 0,17

Konzerngesamtergebnisrechnung

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang 2020
01.01.– 31.12.
2019
01.01.– 31.12.
Konzernjahresergebnis – 5.184.054 – 1.927.114
Sonstiges Ergebnis, das zukünftig in das Periodenergebnis
umgegliedert wird:
Unterschiede aus der Umrechnung ausländischer
Tochtergesellschaften
– 459.813 364.091
Im Eigenkapital direkt erfasste Wertänderungen
(Summe sonstiges Ergebnis)
(30) – 459.813 364.091
Ausbuchung Finanzinstrumente 0 – 71
Konzerngesamtergebnis des Jahres – 5.643.867 – 1.563.095

Die Beträge sind vollständig den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen. Es ergeben sich keine latenten Steuereffekte auf die im Eigenkapital direkt erfassten Wertänderungen.

Konzernbilanz

AKTIVA ZUM 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Vermögenswerte 58.447.329 47.818.345
Vorräte (14) 12.617.145 12.031.984
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (15) 12.362.867 13.693.778
Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (16) 668.212 79.096
Forderungen aus Ertragsteuern (17) 0 2
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen (18) 1.049.387 821.485
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (19) 31.464.099 20.906.380
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit
Verfügungsbeschränkung
(20) 285.620 285.620
Langfristige Vermögenswerte 27.882.362 25.040.497
Immaterielle Vermögenswerte (21) 15.999.278 13.921.284
Sachanlagen (22) 9.985.098 9.869.180
Finanzanlagen (33) 0 0
Aktive latente Steuern (10) 1.897.987 1.250.033
Aktiva 86.329.691 72.858.842

Konzernbilanz

PASSIVA ZUM 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang 31.12.2020 31.12.2019
Kurzfristige Schulden 18.780.475 20.514.044
Steuerrückstellungen (23) 7.476 34.252
Sonstige Rückstellungen (23) 1.575.879 1.228.689
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (24) 4.339.954 5.351.805
Verbindlichkeiten aus Anzahlungen (25) 39.531 62.184
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26) 4.742.006 8.090.427
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (27) 1.353.289 2.278.193
Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (16) 51.928 279.503
Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten und PRAP (28) 6.670.413 3.188.993
Langfristige Schulden 12.711.252 12.084.529
Sonstige Rückstellungen (23) 1.407.402 1.334.420
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (24) 209.446 1.160.830
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (27) 6.547.750 5.755.073
Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten (28) 0 4.639
Sonstige Verbindlichkeiten (28) 2.752.773 2.792.231
Passive latente Steuern (10) 1.793.881 1.037.336
Eigenkapital 54.837.963 40.260.269
Gezeichnetes Kapital (30) 14.469.743 12.949.612
Kapitalrücklage (30) 119.118.339 100.416.909
Sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung (30) – 1.118.708 – 658.895
Ergebnisvortrag (30) – 72.447.357 – 70.520.243
Jahresüberschuss (30) – 5.184.054 – 1.927.114
Passiva 86.329.691 72.858.842

Konzernkapitalflussrechnung

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang 2020
01.01.– 31.12.
2019
01.01.– 31.12.
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern – 4.944.700 – 2.039.740
Zinsergebnis (9), (37) 443.258 751.855
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
(12), (21), (22) 3.515.663 3.329.916
Erträge/Aufwendungen aus SAR Plan/
Transaktionsbonus
(32) 3.447.474 1.445.762
Änderung von Wertberichtigungen (14), (15) 866.530 4.399
Verluste/Gewinne aus dem Abgang von
Anlagevermögen
(21), (22) 24.624 0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen
und Erträge
102.817 403.796
Operativer Cashflow vor Working-Capital
Veränderungen
3.455.667 3.895.988
Veränderung der Rückstellungen (23) 407.200 541.212
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
(15) 662.970 – 3.722.318
Veränderung der Vorräte (14) – 1.237.248 – 2.109.988
Veränderung sonstiger Forderungen und
Vermögenswerte
(16(, (17), (18) – 844.656 199.757
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
(26) – 3.151.584 809.888
Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten (25), (28) 270.251 – 203.154
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit vor
Ertragsteuern
– 437.400 – 588.615
Ertragsteuererstattungen/-zahlungen (10), (37) – 157.978 – 672.158
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit – 595.377 – 1.260.773

Konzernkapitalflussrechnung

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang 2020
01.01.– 31.12.
2019
01.01.– 31.12.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vemögenswerte
aus Entwicklungsprojekten
(21) – 3.103.523 – 2.455.877
Investitionen in sonstige immaterielle
Vermögenswerte
(21) – 232.572 – 125.763
Investitionen in Sachanlagen (22), (27) – 942.691 – 1.109.574
+ Verkauf von Anlagevermögen 0 63.630
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (21), (22) – 4.278.785 – 3.627.584
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
+ Erlöse aus der Ausgabe von
Eigenkapitalinstrumenten der Gesellschaft
(30) 20.178.917 27.000.000
Kosten der Eigenkapitalausgabe (30) – 513.597 – 3.380.796
Tilgung von Finanzschulden (24) – 899.953 – 3.249.560
+/– Veränderung von Kontokorrentverbindlichkeiten (24) – 851.033 618.606
Tilgung von Verbindlichkeiten aus
Finanzierungsleasing
(27) – 2.053.150 – 2.008.287
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen (9), (37) – 429.302 – 704.915
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 15.431.881 18.275.048
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds
10.557.719 13.386.691
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zu Beginn der Berichtsperiode
(19) 20.906.380 7.519.689
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
am Ende der Berichtsperiode
(19) 31.464.099 20.906.380
Nettoveränderung von Zahlungsmitteln und
Zahlungsmitteläquivalenten
10.557.719 13.386.691

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Konzernanhang Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Sonstige
ergebnis
neutrale
Eigenkapital
veränderung
Konzern
bilanzverlust
Summe
Stand 01.01.2019 10.249.612 79.497.706 – 1.022.986 –70.520.171 18.204.161
Konzerngesamtergebnis der Periode
Konzernjahresverlust – 1.927.114 – 1.927.114
Erfolgsneutrales Jahresergebnis aus
Währungsumrechnung
(30) 364.091 364.091
Abgang Finanzinstrumente FVOCI – 71 – 71
Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung (30) 2.700.000 24.300.000 27.000.000
Kosten der Kapitalerhöhung (30) – 3.380.797 – 3.380.797
Stand 31.12.2019 12.949.612 100.416.909 – 658.895 –72.447.357 40.260.269
Konzerngesamtergebnis der Periode
Konzernjahresverlust – 5.184.054 – 5.184.054
Erfolgsneutrales Jahresergebnis aus
Währungsumrechnung
(30) – 459.813 – 459.813
Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente
(34) 556.241 556.241
Kapitalerhöhung
Ausübung Optionsanleihe (30) 204.700 545.300 750.000
Kapitalerhöhung (30) 1.315.431 18.113.485 19.428.916
Kosten der Kapitalerhöhung (30) – 513.597 – 513.597
Stand 31.12.2020 14.469.743 119.118.339 – 1.118.708 –77.631.411 54.837.963

Segmentierung (Teil des Konzernanhangs)

1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020 in EUR

Clean Energy & Mobility Industry Oil & Gas Defense & Security Konzernabschluss
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Umsatzerlöse 18.998.286 11.757.856 13.582.136 17.238.171 17.652.193 21.953.932 2.990.155 7.588.185 53.222.770 58.538.144
Herstellungskosten
der zur Erzielung
der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen
–10.865.663 –6.672.593 –9.236.935 –11.996.749 –13.212.965 –15.540.445 –1.991.827 –4.200.022 –35.307.390 –38.409.809
Bruttoergebnis
vom Umsatz
8.132.623 5.085.263 4.345.201 5.241.422 4.439.228 6.413.487 998.328 3.388.163 17.915.380 20.128.335
Vertriebskosten –3.466.330 –3.478.408 –873.070 –1.265.223 –4.375.893 –4.894.393 –3.407.131 –2.800.220 –12.122.424 –12.438.244
Forschungs– und
Entwicklungskosten
–424.450 –375.416 –2.008.880 –2.106.995 –150.145 –220.832 –259.386 –400.358 –2.842.861 –3.103.601
Allgemeine
Verwaltungskosten
–2.642.370 –1.717.812 –1.048.241 –1.299.684 –1.136.464 –904.140 –2.297.929 –2.072.801 –7.125.004 –5.994.437
Sonstige betriebliche
Erträge
16.193 25.276 0 0 100.407 126.998 40.087 25.269 156.686 177.543
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
–28.918 –9.468 0 0 –245.218 –38.548 –15.722 –9.465 –289.858 –57.481
Andere Aufwendungen/
Erträge (Saldo)
–12.726 15.808 0 0 –144.811 88.453 24.364 15.804 –133.173 120.065
Restrukturierungs
aufwendungen
0 0 –193.360 0 0 0 0 0 –193.360 0
Betriebsergebnis
(EBIT)
1.586.747 –470.565 221.650 569.520 –1.368.085 482.572 –4.941.755 –1.869.412 –4.501.442 –1.287.885
Anpassungen EBIT 800.936 431.298 193.361 0 842.610 199.476 2.085.366 940.988 3.922.273 1.571.762
EBIT bereinigt 2.387.683 –39.267 415.011 569.520 –525.475 682.048 –2.856.389 –928.424 –579.169 283.877
Abschreibungen –999.017 –871.177 –1.016.517 –880.226 –731.365 –786.159 –768.764 –792.355 –3.515.663 –3.329.917
EBITDA 2.585.764 400.612 1.238.167 1.449.746 –636.720 1.268.731 –4.172.991 –1.077.057 –985.780 2.042.032
Anpassungen EBITDA 800.936 431.298 193.361 0 842.610 199.476 2.085.366 940.988 3.922.273 1.571.762
EBITDA bereinigt 3.386.700 831.910 1.431.528 1.449.746 205.891 1.468.207 –2.087.625 –136.069 2.936.493 3.613.794
Betriebsergebnis
(EBIT)
–4.501.442 –1.287.885
Finanzergebnis –443.258 –751.855
Ergebnis vor Steuern –4.944.700 –2.039.740
Steuern vom
Einkommen und
vom Ertrag
–239.354 112.626
Konzernjahresergebnis –5.184.054 –1.927.114

Bezüglich der Angaben zur Konzernsegmentberichterstattung verweisen wir auf Erläuterung (38) "Angaben zur Konzernsegmentberichterstattung" des Konzernanhangs.

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KONZERNANHANG 04

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS 132
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 142
2. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 157
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 166
4. SONSTIGE ANGABEN 184
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER 208
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 209

131

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. Allgemeine Grundsätze und Konsolidierungskreis

Die SFC Energy AG (die "Gesellschaft" oder "SFC") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 144296 eingetragen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern) sind die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Energieversorgungssystemen und deren Komponenten für netzunabhängige und netzgebundene Geräte, unter anderem auf Basis der Brennstoffzellentechnologie, die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen sowie alle sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Zum Produktportfolio zählen auch Zubehörund Ersatzteile, insbesondere Tankpatronen, Lösungen für die Kombination von Brennstoffzellenprodukten mit anderen Stromquellen, -speichern und -verbrauchern sowie mechanische, elektronische und elektrische Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Produktions- und Logistikprozessen. Als Anbieter von netzfernen und netzbasierenden Stromversorgungen bedient der Konzern die Segmente "Clean Energy & Mobility", "Industry", "Oil & Gas" und "Defense & Security".

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss 2020 wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Zum 31. Dezember 2020 waren keine geltenden Standards oder Interpretationen anzuwenden, die bis dato nicht von der EU übernommen wurden und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten. Entsprechend stimmt der Konzernabschluss auch mit den IFRS in ihrer vom IASB herausgegebenen Fassung überein.

Darüber hinaus wurden die in §315e Abs.1 HGB genannten deutschen handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die Angaben in diesem Konzernanhang erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, gerundet auf volle Euro (EUR). Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die zusätzlichen Angaben zum Material- und Personalaufwand sind im Konzern-Anhang gesondert ausgewiesen.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter des SFC AG dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben die Unternehmensvertreter die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, falls einschlägig, anzugeben. Zusätzlich sind die gesetzlichen Unternehmensvertreter dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern nicht die Absicht der Liquidierung oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs des Konzerns besteht oder keine realistische Alternative zur Unternehmensfortführung besteht.

Der Konzernabschluss 2020 der SFC AG wurde auf der Basis der Unternehmensfortführung erstellt und auch dementsprechend bilanziert.

Der Vorstand der SFC Energy AG hat den Konzernabschluss am 23. März 2021 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Angewandte neue Rechnungslegungsstandards

Die folgenden vom IASB veröffentlichten, zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen und von der EU-Kommission übernommenen Standards und Interpretationen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2020 angewendet:

Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards

Das überarbeitete Rahmenkonzept dient zum einen dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zum anderen unterstützt es Unternehmen bei der Klärung von Bilanzierungssachverhalten, die nicht direkt in den IFRS geregelt sind. Letztlich soll es auch allen anderen interessierten Parteien helfen, die IFRS besser zu verstehen.

Das Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt "Status and purpose of the conceptual framework" sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten.

Die Änderungen des neu überarbeiteten Standards sind zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden und haben keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 – "in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit"

Die Änderungen dienen der Verfeinerung der Definition des Wesentlichkeitsbegriffs durch Vereinheitlichung des Wortlauts der in den verschiedenen Standards und Verlautbarungen des IASB enthaltenen Wesentlichkeitsdefinition und der Schärfung von mit der Definition in Zusammenhang stehenden Begrifflichkeiten. Zur Vermeidung einer Dopplung der Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 und IAS 8, ist eine solche zukünftig nur noch in IAS 1 (IAS 1.7) enthalten. In IAS 8 wird lediglich darauf verwiesen, dass "wesentlich" in IAS 1 definiert und in IAS 8 mit der gleichen Bedeutung anzuwenden ist.

Die Änderungen der neu überarbeiteten Standards sind zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden und haben keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 – "Interest Rate Benchmark Reform"

Durch die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen die Auswirkungen, die sich auf die Finanzberichterstattung durch die IBOR-Reform ergeben, gemildert werden. Trotz der erwarteten Ablösung einiger Referenzzinssätze, zielen die Änderungen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (sog. "Hedge Accounting") fortbestehen, respektive fortlaufend designiert werden können.

Die Änderungen der neu überarbeiteten Standards sind zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden und haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 3 – "Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs"

Die Änderungen an IFRS 3 hinsichtlich der "Definition eines Geschäftsbetriebs" betreffen den Anhang A "Definitionen", Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 3 und Änderungen der erläuternden Beispiele.

Durch die Änderungen wird klargestellt, dass:

  • Ein erworbenes Bündel von Aktivitäten und Vermögenswerten, um als Unternehmen betrachtet zu werden, mindestens eine Eingabe (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten muss, die gemeinsam erheblich zur Fähigkeit der Schaffung von Ergebnissen (Outputs) beitragen;
  • Die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und von Ergebnissen werden geschärft, indem sie sich auf Waren und Dienstleistungen konzentrieren, die für Kunden erbracht werden, und indem der Bezug auf die Fähigkeit, Kosten zu senken, gestrichen wird;
  • Es wird die Bedingung gestrichen, zu prüfen, ob die Marktteilnehmer in der Lage sind, fehlende Eingaben und Prozesse zu ersetzen, und in der Lage sind, weiterhin Ergebnisse zu produzieren;
  • Es werden Leitlinien und erläuternde Beispiele aufgenommen, die hinsichtlich der Bestimmung helfen sollen, ob ein substantieller Prozess erworben wurde; und
  • Es wird eine optionale Konzentrierungsprüfung hinzugefügt, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten keinen Geschäftsbetrieb darstellt.

Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr resultierten hierdurch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änder ung an IFRS 16 – " Auf die Conr onavir us-Pandemie be zogene Mietkonzessionen"

Im Mai 2020 veröffentliche der IASB die Änderung zu IFRS 16, um Leasingnehmern eine praktische Erleichterung bei der Bilanzierung von Mietkonzessionen zu ermöglichen, welche als Konsequenz der COVID-19-Pandemie eingeräumt wurde.

Die praktische Erleichterung erlaubt es Leasingnehmern, auf die Beurteilung, ob eine aufgrund der Corona-Pandemie eingeräumte Mietkonzession eine Vertragsänderung darstellt, zu verzichten. Ein Leasingnehmer, welcher diese Erleichterung in Anspruch nimmt, muss jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der COVID-19-bezogenen Mietkonzession resultiert, auf dieselbe Weise bilanzieren, wie er die Änderung unter Anwendung von IFRS 16 bilanzieren würde, wenn diese keine Änderung des Leasingvertrags wäre.

Die praktische Erleichterung gilt nur für Mietzugeständnisse, die als direkte Folge von COVID-19 vereinbart oder erlassen wurden, und nur dann, wenn alle der folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die Änderung der Leasingzahlungen darf nur zu einer Veränderung der Gegenleistung führen, die substanziell gleich oder geringer der Gegenleistung vor Gewährung war.
  • Jede Reduzierung der Leasingzahlungen betrifft nur Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren (eine Mietkonzession erfüllt diese Bedingung, wenn sie zu verringerten Mietzahlungen am oder vor dem 30. Juni 2021 und erhöhten Mietzahlungen führt, die über den 30. Juni 2021 hinausgehen).
  • Die Änderungen dürfen nicht mit weiteren wesentlichen Änderungen der Bedingungen oder Vertragskonditionen einhergehen.

SFC hat die Änderungen an IFRS 16 unterjährig angewendet. Dies hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da SFC von keinerlei Mietkonzessionen Gebrauch gemacht hat.

Neue, noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsstandards

Folgende, von SFC nicht vorzeitig für das Jahr 2020 angewandten, neuen und überarbeiteten Standards wurden bis zum Datum der Erstellung dieses Konzernabschlusses vom IASB veröffentlicht und teilweise von der EU-Kommission anerkannt:

Anwendung von IFRS 17 – "Ver sicher ungs ver tr äge"

IFRS 17 ersetzt IFRS 4 und macht damit erstmals einheitliche Vorgaben für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung von und Anhangangaben zu Versicherungsverträgen, Rückversicherungsverträgen sowie Investmentverträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 gilt für alle Arten von Versicherungsverträgen (d.h. Lebens-, Sach-, Erst- und Rückversicherung), unabhängig von der Art der Unternehmen, die sie ausstellen, sowie für bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Kernstück von IFRS 17 ist das allgemeine Modell, ergänzt durch eine spezifische Anpassung für Verträge mit direkten Partizipationsmerkmalen (variable fee approach) und ein vereinfachter Ansatz (premium allocation approach), hauptsächlich für kurzfristige Verträge.

Nach dem Bewertungsmodell des IFRS 17 werden Gruppen von Versicherungsverträgen bewertet, und zwar basierend auf dem Erwartungswert abgezinster Zahlungsströme mit einer expliziten Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken sowie einer vertraglichen Servicemarge, die zu einem Gewinnausweis entsprechend der Leistungserbringung führt.

Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, ist IFRS 17 verpflichtend auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änderungen an IAS 1 – "in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig"

Die Änderungen hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen lediglich den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage des Konzerns. Hiervon nicht betroffen sind der Betrag oder der Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die SFC zu diesen Posten leisten muss.

Durch die Änderungen wird spezifiziert, dass:

  • Die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen. Im Zuge dessen werden die sprachlichen Formulierungen aller betroffenen Textziffern angeglichen, sodass auf das "Recht" Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben, und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichtsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben;
  • Die Klassifizierung nicht von den Erwartungen in Bezug darauf abhängt, ob der Konzern von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben; und
  • Die Erfüllung sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änder ungen an IFRS 3, IA S 16 und IA S 37

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards im Zeitraum von 2018 – 2020 werden IFRS 3, IAS 36 sowie IAS 37 geändert.

Änderungen an IFRS 3 – "Unternehmenszusammenschlüsse" aktualisieren einen Verweis in IFRS 3 auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung, ohne die Bilanzierungsvorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse zu ändern.

Die Änderungen an IAS 16 – "Sachanlagen" verbieten es einem Unternehmen, Beträge, die es durch den Verkauf von Gegenständen erhält, die es während der Vorbereitung des Vermögenswerts für seine beabsichtigte Nutzung herstellt, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen abzuziehen. Stattdessen wird ein Unternehmen solche Verkaufserlöse und die damit verbundenen Kosten im Gewinn oder Verlust erfassen.

Änderungen an IAS 37 – "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" legen fest, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht.

Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Jähr liche Ver besser ungen an den IFRS-St andar ds Zyklus IFRS 2018 – 2020

Jährliche Verbesserungen nehmen kleinere Änderungen an IFRS 1 – "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards", IFRS 9 – "Finanzinstrumente", IAS 41 – "Landwirtschaft und den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 – "Leasingverhältnisse" vor.

Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – "Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2"

Der IASB hat "Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2" mit Änderungen herausgegeben, die Sachverhalte adressieren, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze.

Die Änderungen in Phase 2 des Projekts beziehen sich auf die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten, Vorschriften in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und Angabevorschriften unter Anwendung von IFRS 7, um die Änderungen in Bezug auf Modifizierungen sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu begleiten.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änder ungen an IFRS 4 und Ver länger ung der vor über gehenden Bef r eiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)

Der IASB hat "Änderungen an IFRS 17" herausgegeben, um Bedenken sowie Umsetzungsherausforderungen zu adressieren, welche in Bezug auf "IFRS 17 'Versicherungsverträge" identifiziert wurden.

Vorbehaltlich der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Union, sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Der IASB hat darüber hinaus "Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)" veröffentlicht, um das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auch auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änder ungen an IA S 1 und am IFRS-L eitliniendok ument 2 – " Angabe von Bilanzier ungs- und Bewertungsmethoden"

Um Unternehmen dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind, wurde festgehalten, dass die Anwendung der Wesentlichkeit für die Entscheidung, welche Bilanzierungsund Bewertungsmethoden anzugeben sind, von entscheidender Bedeutung ist. Einem Unternehmen wird durch die Änderung vorgeschrieben, wesentliche Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht mehr seine bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben.

Die Änderungen sind, vorbehaltlich einer Übernahme durch die EU, für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Änderungen an IAS 8 - "Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen"

In den IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, wird nach Art der Bilanzierungsänderung unterschieden, wie ein Unternehmen diese im Abschluss darzustellen und anzugeben hat. Änderungen in Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen rückwirkend angewendet werden, während Änderungen in Schätzungen prospektiv anzuwenden sind. Um es Unternehmen zu erleichtern zwischen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen von Schätzungen zu unterscheiden, wurde die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen geändert und Klarstellungen in Bezug auf die Behandlung und Darstellung von Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen aufgenommen.

Die Änderungen sind, vorbehaltlich einer Übernahme durch die EU, für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.

Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert von der Unternehmensleitung bestimmte Annahmen, die Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen haben. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Des Weiteren werden für solche Vermögenswerte und Schulden die Buchwerte am Abschlussstichtag angegeben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf:

Bewertung von Rückstellungen

Zur Bewertung der Rückstellungen werden Schätzungen des Managements herangezogen. Die Höhe der Gewährleistungsrückstellung basiert dabei auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftigen, möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Der unter diesen Annahmen ermittelte langfristige Teil der Rückstellungen wird

abgezinst. Im Berichtsjahr wurden die bisher verwendeten Zinssätze an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst. Erläuterung (23) enthält Informationen zu den verwendeten Zinssätzen, der Entwicklung der Barwerte und den Auswirkungen, die sich aufgrund der Anpassungen ergeben haben.

Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die festgelegten Nutzungsdauern für das Anlagevermögen basieren auf Schätzungen des Managements. SFC überprüft zu Ende eines jeden Geschäftsjahres die geschätzten Nutzungsdauern von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Während des laufenden Geschäftsjahres kam es zu keiner veränderten Schätzung von Nutzungsdauern. Im Rahmen von Unternehmenserwerben wurden die Nutzungsdauern der Kundenbeziehungen anhand von statistischen Analysen unter Einbeziehung von Einschätzungen des Managements ermittelt und die Nutzungsdauer der erworbenen Technologie anhand von Erfahrungswerten bezüglich des durchschnittlichen Produktlebenszyklus in der Branche bestimmt (siehe Erläuterungen zu "Immaterielle Vermögenswerte" im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze).

Aktivierungspflicht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Basierend auf den Planungen und Einschätzungen des Managements werden Entwicklungskosten, sofern die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllt sind, aktiviert. Zur Entwicklung der im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungskosten siehe Erläuterung (21) Immaterielle Vermögenswerte.

Ansatz aktiver latenter Steuern, insbesondere auf Verlustvorträge

Auf steuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft werden aktive latente Steuern basierend auf steuerlichen Ergebnisplanungen bilanziert. Siehe hierzu Erläuterung (10) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Bewertung von anteilsbasierter Vergütung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (SAR- /Aktienoptionsprogramm) sowie ein Aktienoptionsprogramm mit dem Ziel implementiert, eine Gleichrichtung der Interessenlage von Aktionären und Vorstand zu schaffen. Dieses sieht die Zuteilung virtueller Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands vor. Erläuterung (34) Anteilsbasierte Vergütung enthält Angaben über die in das Bewertungsmodell eingehenden geschätzten Bewertungsparameter zur Ermittlung der daraus resultierenden Aufwendungen.

Umsatzrealisierung bei Auftragsentwicklung

Im Rahmen der Joint Development Agreements ("JDA") führt SFC Auftragsentwicklungen durch. Ebenso ergeben sich bei Simark langfristige Kundenaufträge, die nach der zeitraumbezogenen Umsatzerlösmethode gemäß IFRS 15 bilanziert werden.

L easingver hältnisse – Schätzung des Gr enzf r emdk apit alzinssatzes sowie Ber ücksichtigung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen

Der Konzern kann den den Leasingverhältnissen zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet SFC zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren, sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Darüber hinaus enthalten eine Reihe von Leasingverträgen des Konzerns, insbesondere von Immobilien, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, unterliegt Ermessensentscheidungen. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingvertrags werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungs- oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern beurteilt zu jedem Bilanzstichtag für alle nicht-finanziellen Vermögenswerte, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich überprüft, unabhängig davon, ob Anzeichen potenzieller Wertminderungen vorliegen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte und der Zahlungsmittel generierenden Einheiten ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden.

Werthaltigkeit von Forderungen

Wertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen werden seitens des Managements auf der Grundlage des "expected credit loss" Modells und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt. Siehe hierzu Erläuterung (33) Finanzinstrumente.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind die SFC Energy AG sowie alle Unternehmen, die die Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beherrscht, einbezogen. Beherrschung besteht dann, wenn die Gesellschaft die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:

  • den Umfang der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stimmrechte im Verhältnis zum Umfang der Verteilung der Stimmrechte anderer Stimmrechtsinhaber;
  • potentielle Stimmrechte der Gesellschaft, anderer Stimmrechtsinhaber und anderer Parteien;
  • Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen; und
  • weitere Tatsachen und Umstände, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft die gegenwärtige Möglichkeit besitzt oder nicht besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu den Zeitpunkten, zu denen Entscheidungen getroffen werden müssen, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens bei früheren Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen zu bestimmen.

Der Konzernabschluss umfasst somit die SFC als oberstes Mutterunternehmen, die im Jahr 2011 erworbene PBF Gruppe sowie die im Jahr 2013 erworbene Simark Controls Ltd. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurde die amerikanische Tochtergesellschaft SFC Energy Inc. zum 31.12.2016 entkonsolidiert und seitdem in der Konzernbilanz als Beteiligung geführt. In 2019 wurde der als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswert gegen den Konzernbilanzverlust ausgebucht. Der Beteiligungswert in Höhe von EUR 71 wurde folglich auf EUR 0 reduziert. Siehe hierzu Erläuterung (33) Finanzinstrumente.

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht aufgestellt sind, wurden auf IFRS übergeleitet und an die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns angepasst. Das Geschäftsjahr aller einbezogenen Gesellschaften entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Der in den Konsolidierungskreis aufgenommene direkte und indirekte Anteilsbesitz der Gesellschaft an Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2020 geht aus der folgenden Tabelle hervor.

TOCHTERUNTERNEHMEN, DIE VOLL IN DEN KONSOLIDIERUNGSKREIS EINBEZOGEN WERDEN
Gesellschaft Sitz Anteil am Kapital Währung
unmittelbar mittelbar gesamt
Simark Controls Ltd. Calgary (Kanada) 100,00 100,00 CAD
PBF Group B. V. Almelo (Niederlande) 100,00 100,00 EUR
PBF Power Srl Cluj-Napoca (Rumänien) 100,00 100,00 RON

Im Geschäftsjahr 2020 waren keine Veränderungen von Eigentumsanteilen im Konzern zu verzeichnen, die zu einem Beherrschungsverlust geführt hätten. Es liegen keine maßgeblichen Beschränkungen der Möglichkeiten des Konzerns oder der Tochterunternehmen vor, Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns und deren Nutzung bzw. die Erfüllung von Verbindlichkeiten des Konzerns zu erlangen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Umsatzrealisierung

Der Umsatz der SFC AG wird mit dem Verkauf von Brennstoffzellensystemen erzielt. Die EFOY COMFORT kommt unter anderem im Segment Clean Energy & Mobility, Teilbereich Freizeitmarkt, insbesondere in Wohnmobilen und auf Booten, zum Einsatz. Daneben wird im Teilbereich Industrielle Anwendungen die EFOY Pro für netzferne Industrieapplikationen verkauft. Ferner werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von speziell für den Markt Verteidigung & Sicherheit im Segment Defense & Security entwickelten Brennstoffzellensystemen (EMILY) und aus Verkäufen von portablen Brennstoffzellen (JENNY) erzielt. In diesem Markt kommt auch der Power Manager zum Einsatz. Das Produkt Power Manager ist ein elektronischer, universell einsetzbarer Wandler, der Ladung und Betrieb verschiedener Endgeräte und Batterien mit unterschiedlichen Stromquellen ermöglicht. Ferner werden Umsätze aus Verkäufen von Tankpatronen und sonstigen Produkten für Netzwerklösungen sowie aus sonstigen Dienstleistungen und Beratungen im militärischen Bereich erzielt.

Die PBF entwickelt, produziert und vermarktet kundenspezifische Hightech-Stromversorgungslösungen, von Netzgeräten bis hin zu kompletten Stromsystemen für die Hersteller von Industrieanlagen und -ausstattung. Diese Lösungen, teilweise über Plattformlösungen, überträgt PBF in marktfähige Produkte mit integrierter High Power-Plattform von PBF Group B.V., dem Unternehmen der SFC Energy Group in den Niederlanden und Rumänien. Dies ermöglicht die zuverlässige qualitative Aufbereitung von Netzstrom exakt nach den spezifischen Anforderungen der Anlage. Die Power Supplies passen die elektrischen Leistungen modular an die jeweils von der Anlage benötigte Energie an. Die PBF Group setzt anspruchsvolle Kundenanforderungen auf Basis der eigenentwickelten PBF Technology um. Diese kompakte, skalierbare Power Supply-Technologie bietet maximale Flexibilität in der Entwicklung und Herstellung standardisierter und semistandardisierter Hochleistungs- und Hochpräzisions-Power Supplies für anspruchsvolle Industrieanwendungen, z.B. in der Lasertechnologie und anderen Hightech-Industriebereichen.

Simark vertreibt und konzipiert Kundenlösungen als Produktintegrator für Hightech Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte insbesondere in der kanadischen Öl- & Gas-Industrie. Das Produktportfolio von Simark umfasst Instrumentierung und Messsysteme, Stromversorgungskomponenten und Antriebe für unterschiedliche Anwendungen.

Die Realisierung dieser Umsätze richtet sich grundsätzlich danach, zu welchem Zeitpunkt (bzw. über welchen Zeitraum) die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wird, d.h. die Verfügungsgewalt (Control) über die betreffenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurde. Dies ist erfüllt, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, den Vermögenswert zu nutzen und im Wesentlichen sämtliche verbleibenden wirtschaftlichen Vorteile aus dem Vermögenswert erhält.

Die Erlöse werden realisiert, wenn der Betrag der erwarteten Gegenleistung verlässlich bestimmt werden kann, es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließt und die eigenen Kosten geschätzt werden können. Daher erfasst SFC Erlöse aus dem Verkauf von Produkten dann, wenn die Kontrolle auf den Käufer übergegangen ist. Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird durch den Verkauf von Produkten zeitpunktbezogen realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Güter übergegangen ist (Control-Wechsel). Kundenskonti und -rabatte sowie Warenrückgaben werden grundsätzlich erlösmindernd berücksichtigt. Vorsorge für Kundenskonti und -rabatte sowie Warenrückgaben werden periodengerecht entsprechend den zugrundeliegenden Umsätzen erfasst. Dabei verwendet das Management bestmögliche Schätzwerte. Verträge mit Kunden werden zudem auf separate Leistungsverpflichtungen überprüft. Dies ist insbesondere für Umsätze von Bedeutung, welche eine über die gesetzliche Garantiedauer hinausgehende zusätzliche Garantie gewähren. SFC grenzt in diesem Zusammenhang Zahlungen für mehrjährige Wartungsverträge für jenen Teil ab, welcher über das gesetzliche Minimum des ersten Jahres hinausgeht und vereinnahmt diese Umsätze ratierlich über die vertragliche Garantiedauer.

Die Bestimmung des Transaktionspreises ist von der zu erwartenden Gegenleistung des Kunden für die zu erbringende Leistung abhängig. Soweit für Verträge von SFC mit ausschließlich einer Leistungsverpflichtung ausgegangen werden kann, wird der Transaktionspreis, welcher auf die jeweilige Leistungsverpflichtung entfällt, als Umsatz, unter Abzug geschätzter Kundenskonti und -rabatte, erfasst, sobald die entsprechende Leistungsverpflichtung erfüllt ist. Nach erfolgtem Zahlungseingang, wird der Umsatz um die tatsächliche Zahlung angepasst. Da die Leistungsverpflichtungen i.d.R. deutlich kürzer als ein Jahr sind, wird auf eine Darstellung der zum Stichtag offenen Verpflichtungen im Anhang verzichtet. SFC macht vom Wahlrecht nach IFRS 15 Gebrauch, wonach keine Finanzierungskomponente bei kurzfristigen Leistungserbringungszeiträumen zu berücksichtigen ist.

Im Rahmen von Joint Development Agreements ("JDA") entwickelt SFC auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Brennstoffzellen. Die Joint Development Agreements sind Auftragsentwicklungen, die von der Gesellschaft in Zusammenarbeit mit verschiedenen öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden.

Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, werden die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag erfasst. Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten ermittelt.

Die langfristigen Entwicklungsaufträge sowie die durch Simark erbrachten langfristigen Auftragsfertigungen werden nach der zeitraumbezogenen Erlösmethode bilanziert. Dementsprechend werden Leistungsverpflichtungen kontinuierlich über einen Zeitraum erfüllt, wenn durch die Leistung des Unternehmens ein Vermögenswert geschaffen oder erweitert wird, über den der Kunde die Verfügungsgewalt hat oder ein Vermögenswert geschaffen wird, für den das leistende Unternehmen keine alternative Verwendungsmöglichkeit hat und der Kunde zeitgleich mit den erbrachten Leistungen einen Nutzen hieraus erhält oder ein anderes Unternehmen die bereits durchgeführten Arbeiten bei Übernahme der Leistungsverpflichtungen i.W. nicht erneut erbringen müsste oder das leistende Unternehmen einen Anspruch auf Zahlung der bereits durchgeführten Arbeiten hat und davon ausgeht, den Vertrag auch zu erfüllen. Umsatzerlöse aus derart bestimmten kontinuierlichen Leistungsverpflichtungen sind entsprechend dem Leistungsfortschritt i.S.d. Transfers von Verfügungsmacht an Gütern bzw. Dienstleistungen im o.g. Sinn zu erfassen, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Der anzusetzende Leistungsfortschritt je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den

erwarteten Gesamtkosten (Cost-to-Cost-Methode) bestimmt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden. Soweit die kumulierten Leistungen (angefallene Auftragskosten und ausgewiesene Gewinne) die Teilabrechnungen im Einzelfall übersteigen, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vermögenswerten aus Verträgen mit Kunden. Verbleibt nach Abzug der Teilabrechnung ein negativer Saldo, erfolgt der Ausweis unter den Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, werden die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag erfasst. Der Leistungsfortschritt wird auf Basis der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten ermittelt.

Aufwandsrealisierung

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen und betrieblichen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Bewer tungen zum beizulegenden Zeit wer t

Vermögenswerte, Eigenkapital- und Schuldinstrumente, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden einheitlich nach den Regelungen des IFRS 13 bewertet. Davon ausgenommen sind anteilsbasierte Vergütungen im Anwendungsbereich von IFRS 2 sowie Leasingverhältnisse im Anwendungsbereich von IFRS 16.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder angegeben wird, werden in die nachfolgend beschriebene Hierarchie gemäß IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Level 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht bereinigte) Preise.
  • Level 2: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputfaktoren auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Level 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Immaterielle Vermögenswerte

Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich planmäßig linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die Abschreibungsdauern betragen für:

  • ERP-Software 5–8 Jahre
  • Software 3–10 Jahre
  • Patente 5–14 Jahre
  • Lizenzen 2–5 Jahre

Customizingkosten für die erworbene ERP-Software sind als Anschaffungsnebenkosten den immateriellen Vermögenswerten zugerechnet. Die Abschreibung erfolgt linear über die Nutzungsdauer der ERP-Software.

Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert, wenn ein neu entwickelter Vermögenswert eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist, die Absicht der Fertigstellung besteht und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Außerdem müssen adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen verfügbar sein, um die Entwicklung abzuschließen. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden d.h. ein entsprechender künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird und die für die Entwicklung angefallenen Ausgaben zuverlässig bewertet werden können. Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der abzuschreibenden Entwicklungskosten liegt bei SFC sowie bei PBF bei 5 Jahren. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet. Forschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand ausgewiesen.

In den Folgeperioden werden die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet.

Die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert.

Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert an dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist mindestens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstest durchzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten

Geschäfts- oder Firmenwerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswerts im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert.

Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.

Bei den im Rahmen des Unternehmenserwerbs der PBF Gruppe identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerten entsprechen die Anschaffungskosten den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt. Sie wurden um planmäßige Abschreibungen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer gemindert.

  • Kundenbeziehungen PBF 8 Jahre
  • Technologie PBF 5 Jahre

Die Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen wurde anhand von statistischen Analysen unter Einbeziehung von Einschätzungen des Managements ermittelt und die der Technologie anhand von Erfahrungswerten bezüglich des durchschnittlichen Produktlebenszyklus in der Branche bestimmt.

Im Laufe des vorherigen Geschäftsjahres 2019 wurden die residualen identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerte der PBF Gruppe (Kundenbeziehungen) vollständig auf EUR 0 abgeschrieben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten alle direkt zuordenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand zu bringen.

Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Abschreibungsdauern betragen für:

Technische Anlagen und Maschinen 3–10 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–13 Jahre

Fremdkapitalkosten

Erstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungsoder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 aktiviert. Im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr fielen in diesem Zusammenhang keine Fremdkapitalkosten an. Insoweit wurden alle Fremdkapitalkosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Die Werthaltigkeit des aktivierten Buchwertes von immateriellen Vermögenswerten sowie von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird auf Basis der zukünftig aus der Nutzung zu erwartenden Zahlungsströme (abgezinst mit einem zeit- und risikoadäquaten Zinssatz) sowie auf Basis des Nettoveräußerungspreises überprüft (Impairment Test), wenn besondere Ereignisse oder Marktentwicklungen eine mögliche Korrektur der geschätzten Nutzungsdauer oder einen eventuellen Wertverfall anzeigen. Des Weiteren erfolgt für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte jährlich eine Überprüfung auf Wertminderung. Falls der Nettobuchwert von Vermögenswerten größer ist als der erzielbare Betrag (höherer Wert aus Nutzungswert und Nettoveräußerungswert), wird eine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt. Bei der Festlegung der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme werden das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau sowie geschäftsfeldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt. Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.

Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungsmittel generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Synergien aus der jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswerten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte. Gemäß IAS 36 werden keine Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts (Right-of-Use Assets) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt überträgt.

Seit dem 1. Januar 2019 bilanziert SFC als Leasingnehmer für Leasingverhältnisse grundsätzlich Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen (Right-of-Use Assets) und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (z.B. geringwertige IT-Geräte). Das Nutzungsrecht wird initial mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet und anschließend planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben bzw, um Wertberichtigungen korrigiert. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich im Zugangszeitpunkt als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bezahlen sind. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert

mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Die Leasingzahlungen des SFC Konzerns werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst.

Für die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:

  • Feste Zahlungen, abzüglich vom Leasinggeber zu leistender Leasinganreize,
  • variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind,
  • erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien,
  • Verlängerungs- und Kündigungsoptionen,
  • der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird, und
  • Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.

Der Konzern nimmt für folgende Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des korrespondierenden Nutzungsrechts vor:

  • Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet.
  • Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Kursänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasing-Zahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszins neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall ist ein aktualisierter Zinssatz zu verwenden).
  • Ein Leasingverhältnis wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung abgezinst werden.

Der Konzern hat in den dargestellten Perioden keine solchen Anpassungen vorgenommen.

Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets) werden mit den Anschaffungskosten bewertet, welche sich wie folgt zusammensetzen:

  • Leasingverbindlichkeit,
  • bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize,
  • anfängliche direkt zurechenbare Kosten, sowie
  • Rückbauverpflichtungen.

Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertberichtigung eines Nutzungsrechts wendet der Konzern IAS 36 an. Für nähere Erläuterungen verweisen wir auf "Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten".

Die aktivierten Nutzungsrechte werden folglich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern betragen auf Grundlage der derzeit bestehenden Verträge für:

Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) 3–7 Jahre

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im Zeitpunkt des Zugangs mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die einzubeziehenden Fertigungs- und Materialgemeinkosten.

In der Folge werden die Vorräte unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag bewertet. Als Verbrauchsfolgeverfahren wird die Methode des gewogenen Durchschnitts verwendet.

Finanzielle Vermögenswerte

Im Sinne des IFRS 9 gilt der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows, widerspiegelt. Folgende Kategorien von Finanzinstrumenten sind nach IFRS 9 möglich:

  • Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten;
  • Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (fair value through other comprehensive income, FVOCI) bewertet werden, wobei die kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts in die GuV umgegliedert werden (mit Umgliederung);
  • Schuldinstrumente, Derivate und Eigenkapitalinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit or loss, FVTPL) bewertet werden;
  • Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wobei die Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bleiben (ohne Umgliederung).

Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte ist entweder zum Handels- oder zum Erfüllungstag anzusetzen bzw. auszubuchen. Die gewählte Methode muss konsequent auf alle Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die in gleicher Weise gemäß IFRS 9 klassifiziert sind, angewendet werden. Nach IFRS 9 werden sämtliche finanziellen Vermögenswerte mit erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, unabhängig davon, welcher Bewertungsklasse ein Finanzinstrument zugeordnet ist. Ferner sind Transaktionskosten in den Wertansatz miteinzubeziehen, wenn Finanzinstrumente in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten ist weiterhin abhängig von der Klassifizierung. Für Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Dabei erfolgt die Bewertung je nach Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Für Instrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, kommt die Effektivzinsmethode zum Tragen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 ist eine Zuordnung bzw. Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" im Konzern nicht erfolgt.

Bei den finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet werden, handelt es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.

Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente können Wandelanleihen (Optionsanleihen) umfassen, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der auszugebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ändert, und ein Sonderkündigungsrecht der Wandelanleihe besteht. Die Bestandteile eines von der Gesellschaft emittierten zusammengesetzten Instruments (Wandelanleihe) werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und den Regelungen des IAS 32 getrennt als finanzielle Verbindlichkeiten und als Eigenkapitalinstrument erfasst.

Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst.

Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst.

Die Kündigungskomponente der Wandelanleihe wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert über ein zweistufiges Optionspreismodell ermittelt.

Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.

Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

Die Folgebewertung der Kündigungskomponente der Wandelanleihe, die als eingebettetes Derivat klassifiziert wird, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren.

Die Optionsschuldverschreibung ist ebenfalls ein zusammengesetztes Finanzinstrument und daher gemäß IAS 32 getrennt zu erfassen. Die Option ist in diesem Fall als Eigenkapitalinstrument einzustufen, da eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten gegen einen festen Betrag an flüssigen Mitteln geliefert wird. Die Anleihe hingegen ist als Fremdkapitalinstrument zu klassifizieren.

Die Verpflichtung des Emittenten zu regelmäßigen Zins- und Kapitalzahlungen stellt eine finanzielle Verbindlichkeit dar. Beim erstmaligen Ansatz entspricht der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente dem Barwert der vertraglich festgelegten künftigen Cashflows, die zum marktgängigen Zinssatz abgezinst werden, der zu diesem Zeitpunkt für Finanzinstrumente gültig ist, die einen vergleichbaren Kreditstatus haben und die bei gleichen Bedingungen zu im Wesentlichen den gleichen Cashflows führen, bei denen aber keine Aktienoption vorliegt.

Die Zugangsbewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum Fair Value. Die Summe der Fremd- und Eigenkapitalkomponente muss gem. IAS 32.31 bei Erstansatz dem Emissionserlös des zusammengesetzten Finanzinstruments entsprechen. Folglich ist der Wert der Optionskomponente durch die sogenannte Residualwertmethode zu ermitteln, indem der Wert der Fremdkapitalkomponente vom Wert der für den Optionsschein als Ganzes erhaltenen Gegenleistung zum Emissionsstichtag abzuziehen ist.

Die Folgebewertung der als FLAC kategorisierten Optionsschuldverschreibung und des als FLAC kategorisierten Darlehens erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Transaktionskosten des Darlehens sind folglich ertragswirksam über die Laufzeit zu verteilen. Die Folgebewertung für die Eigenkapitalkomponente entfällt, sodass deren Buchwert unverändert bleibt. Das Darlehen wurde in 2019 vollständig zurückgeführt und die Optionskomponente zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ausgeübt. Diesbezüglich wird auf die Abschnitte (30) Eigenkapital und (33) Finanzinstrumente verwiesen.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

SFC wendet zur Ermittlung des erwarteten Kreditausfalls für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 den vereinfachten Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge ("expected credit loss model") an, wonach der Kreditausfall auf Basis der Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen. Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus

Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt, sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen.

Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (expected credit loss) nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:

Level1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.

Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er dem Level 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er dem Level 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer kontinuierlich durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen.

Ein finanzieller Vermögenswert wird in Level 2 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wesentlich angestiegen ist. SFC schätzt das Kreditrisiko auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit ein. Im Level 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und dem Level 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet.

Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet:

  • Neutraler und wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag;
  • Zeitwert des Geldes; und
  • angemessene und belastbare Informationen (sofern diese ohne unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand zur Verfügung stehen) zum Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Umstände und Vorhersagen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Erwartete Kreditverluste werden berechnet als wahrscheinlichkeitsgewichteter Barwert aller Zahlungsausfälle über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts. Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen einbezogen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich angemessener Wertberichtigungen für erkennbare Ausfallrisiken ausgewiesen, dies entspricht dem Marktwert. Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen werden ebenfalls zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Saldierung und Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und mit ihrem Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Der Konzern verfügt zum Abschlussstichtag über kein Engagement in finanziellen Vermögenswerten, die übertragen, aber nicht vollständig ausgebucht wurden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand umfassten im abgelaufenen Geschäftsjahr unter anderem Fördermittel für die Entwicklungsaktivitäten von SFC und PBF und wurden für die Neuentwicklung von Brennstoffzellensystemen und Stromversorgungslösungen gewährt.

Werden die Entwicklungskosten gemäß IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert, werden die Zuwendungen für Vermögenswerte als Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betroffenen Vermögenswertes bilanziert.

Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Zuschüsse als Minderung der Forschungs- und Entwicklungskosten und der allgemeinen Verwaltungskosten direkt ertragswirksam erfasst.

Zuschüsse für Investitionen werden von den Anschaffungskosten in Abzug gebracht.

Staatliche Lohnkostenzuschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie wurden direkt mit dem Personalaufwand der entsprechenden Funktionskosten verrechnet.

Latente und tatsächliche Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 "Ertragsteuern" nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept für sämtliche temporären und quasi-permanenten Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS Wertansätzen gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge dürfen gemäß IAS 12.34 nur in dem Maße angesetzt werden, als es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerliche Gewinne entstehen werden, die eine Verrechnung dieser Verlustvorträge ermöglichen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden vom Konzern daher derzeit nur in der Höhe, in welcher sie mit passiven latenten Steuern verrechnet werden können, angesetzt, da zukünftige steuerliche Erträge noch nicht hinreichend sicher angenommen werden können.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten.

Die tatsächlichen Steuern werden mit den länderspezifisch gültigen Steuersätzen berechnet.

Kurzfristige und sonstige langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ist in der Periode der Leistungserbringung seitens der Arbeitnehmer der nicht abgezinste Betrag der Leistung zu erfassen, der erwartungsgemäß im Austausch für die erbrachte Leistung gezahlt wird.

Die erwarteten Kosten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer in Form von vergüteten Abwesenheiten sind im Fall ansammelbarer Ansprüche dann zu erfassen, wenn die Arbeitsleistungen, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf bezahlte künftige Abwesenheit erhöhen, erbracht werden. Im Fall nicht ansammelbarer Ansprüche erfolgt die Erfassung hingegen in dem Zeitpunkt, in dem die Abwesenheit eintritt.

Verbindlichkeiten aus sonstigen langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer werden mit dem Barwert der geschätzten zukünftigen Mittelabflüsse bewertet, die der Konzern für die von den Mitarbeitern bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erwartet.

Rückstellungen

Gemäß IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" werden Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50% liegen muss. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden abgezinst. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs unter Berücksichtigung von künftigen Erträgen aus dem Recycling von Brennstoffzellen gebildet. Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen, die über die geschäftsüblichen Garantie-/Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, bestehen nicht.

Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst die Gesellschaft die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Drohverlustrückstellung. Diese wird mit dem niedrigeren Betrag bewertet, um den die zu erwartenden Kosten bei Erfüllung des Vertrags oder die zu erwartenden Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vertrag übersteigen.

Sowohl im abgelaufenen als auch im vorherigen Geschäftsjahr waren keine Drohverlustrückstellungen zu bilden.

Eine Rückbauverpflichtung für Mietereinbauten der SFC AG ist unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen sind ferner Rückstellungen für Entsorgung- und Recyclingverpflichtungen enthalten.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (financial liabilities measured at amortised cost, FLAC) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (financial liabilities at fair value through profit or loss, FVTPL) klassifiziert. Die Kategorisierung als FVTPL erfolgt grundsätzlich, wenn die finanzielle Verbindlichkeit als zu Handelszwecken gehalten eingestuft werden, es sich um eine bedingte Gegenleistung eines Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss handelt oder die Verbindlichkeiten im Zugangszeitpunkt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden.

SFC legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung, abzüglich eventueller mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten, bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Konsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 10 "Konzernabschlüsse" durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwertes mit dem Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung.

Die Auswirkungen aller wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Dabei werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Ebenso erfolgt eine Eliminierung sämtlicher Erträge und Aufwendungen aus angefallenen konzerninternen Transaktionen.

Ergebnisse aus konzerninternen Warenlieferungen, die im Buchwert von Vorräten enthalten sind, werden eliminiert. Auf die durch die Zwischenergebniseliminierung entstandenen Differenzen werden latente Steuern gebildet.

Währungsumrechnung

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden die aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Fremdwährungstransaktionen gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" unter der Verwendung des Transaktionskurses bewertet. Gewinne oder Verluste, die aus der Fremdwährungsumrechnung entstehen, werden erfolgswirksam erfasst.

Die Umrechnung des von in fremder Währung aufgestellten Einzelabschlusses der einbezogenen Gesellschaften folgt auf der Grundlage des Konzeptes der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse" nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Da die Tochtergesellschaften der SFC ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung identisch mit der Landeswährung der Gesellschaften.

Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion umzurechnen. Nicht monetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mittels Kurs zum Bewertungsstichtag umzurechnen.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, die Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert als sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung ausgewiesen.

Der Währungskurs der für den Konzern wesentlichen Fremdwährungen hat sich wie folgt entwickelt:

WÄHRUNGSKURS in EUR
Durchschnittskurs Stichtagskurs
2020 2019 31.12.2020 31.12.2019
US-Dollar (USD) 1,1423 1,1196 1,2273 1,1227
Kanadischer Dollar (CAD) 1,5300 1,4856 1,5627 1,4620

2. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

in EUR
2020 2019
Umsatzerlöse 53.222.770 58.538.144
davon aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung 5.495.281 3.524.807

Im Segment Oil & Gas ging der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 19,6% zurück, basierend auf einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit im Öl- und Gassektor einerseits aufgrund der COVID-19 Pandemie und andererseits aufgrund des gesunkenen Ölpreises. Im Segment "Industry" musste ein Umsatzrückgang in Höhe von 21,2% verzeichnet werden. Wesentliche Gründe für den Umsatzrückgang lagen in reduzierten Abrufaufträgen sowie Verschiebungen von Investitionsentscheidungen auf Kundenseite, hauptsächlich aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie. Der Umsatz im Segment "Clean Energy & Mobility" legte signifikant um 61,6% zu. Getragen wurde das starke Wachstum von der insbesondere gestiegenen Nachfrage nach Brennstoffzellen für professionelle Anwendungen. Im Segment "Defense & Security" lag der Umsatz mit 60,6% unter dem Vorjahreswert. Maßgeblich für diesen Rückgang war ein weitgehender Stillstand der Auftragsvergabe staatlicher Beschaffungsstellen in den internationalen und nationalen Zielmärkten, hauptsächlich aufgrund der COVID-19 Pandemie.

Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt aufgliedern:

UMSATZERLÖSE in EUR
Clean Energy & Mobility Industry Oil & Gas Defense & Security Total
2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Regionen
Nordamerika 1.227.151 0 28.568 383.816 17.652.193 21.953.932 4.840 330.546 18.912.752 22.668.294
Europa
(ohne Deutschland)
7.221.228 6.470.288 11.200.663 13.392.376 0 0 841.855 1.595.506 19.263.746 21.458.170
Deutschland 5.400.038 2.787.761 1.336.337 2.888.546 0 0 1.542.237 2.232.263 8.278.612 7.908.570
Asien 4.907.745 2.351.110 825.623 362.115 0 0 570.939 2.111.287 6.304.307 4.824.512
Rest der Welt 242.124 148.697 190.945 211.318 0 0 30.284 1.318.583 463.353 1.678.598
Summe 18.998.286 11.757.856 13.582.136 17.238.171 17.652.193 21.953.932 2.990.155 7.588.185 53.222.770 58.538.144
Produktlinien
Brennstoffzellen und
Zubehör
18.998.286 11.757.856 0 0 1.714.462 3.467.286 2.990.155 7.588.185 23.702.903 22.813.327
Instrumentierungs
und Automatisierungs
produkte in der
Öl & Gas-Industrie
0 0 0 0 15.937.731 18.486.646 0 0 15.937.731 18.486.646
Stromversorgungs
systeme
0 0 13.582.136 17.238.171 0 0 0 0 13.582.136 17.238.171
Summe 18.998.286 11.757.856 13.582.136 17.238.171 17.652.193 21.953.932 2.990.155 7.588.185 53.222.770 58.538.144
Umsatzrealisierung
Zeitpunktbezogene
Übertragung von
Gütern
18.998.286 11.757.856 13.582.136 17.238.171 12.730.977 19.665.542 2.416.090 6.351.768 47.727.489 55.013.337
Zeitraumbezogene
Umsatzrealisierung/
Erbringung von
Dienstleistungen
Summe
0
18.998.286
0
11.757.856
0
13.582.136
0
17.238.171
4.921.216
17.652.193
2.288.390
21.953.932
574.065
2.990.155
1.236.417
7.588.185
5.495.281
53.222.770
3.523.807
58.538.144

Weiterführende Informationen können der Erläuterung (38) Angaben zur Konzern-Segmentberichterstattung und Erläuterung (16) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden entnommen werden.

(2) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

HERSTELLUNGSKOSTEN in EUR
2020 2019
Materialaufwand 27.576.651 30.138.786
Personalkosten 3.977.213 4.351.597
Raumkosten 293.724 144.564
Transportkosten 731.406 796.748
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 368.269 350.574
Übrige Abschreibungen 1.337.631 1.366.874
Beratung 99.788 116.968
Aktivierung anteilige Abschreibung von Entwicklungskosten 0 – 64.815
Übrige 922.708 1.208.513
Summe 35.307.390 38.409.809

(3) Vertriebskosten

Die Vertriebskosten stellen sich wie folgt dar:

VERTRIEBSKOSTEN in EUR
2020 2019
Personalkosten 8.310.822 8.246.168
Abschreibungen 641.392 809.638
Werbe- und Reisekosten 1.054.978 1.718.046
Beratung/Provision 764.690 519.534
Materialaufwand 557.054 199.960
Zuführung zu den Wertberichtigungen auf Forderungen 534.630 25.661
Übrige 258.858 919.237
Summe 12.122.424 12.438.244

SFC ENERGY GESCHÄFTSBERICHT 2020 159

(4) Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN in EUR
2020 2019
Personalkosten 3.113.518 3.320.724
Beratung und Patente 821.311 861.663
Raumkosten 67.847 47.803
Materialaufwand 1.276.727 612.648
Übrige Abschreibungen 732.007 440.194
Aktivierung als selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte – 3.103.523 – 2.455.878
Verrechnung mit erhaltenen Zuschüssen – 195.183 – 6.543
Übrige 130.157 282.990
Summe 2.842.861 3.103.601

In den Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte sind Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Entwicklungskosten i.H.v. EUR 294.392 (Vorjahr: EUR 0) enthalten.

(5) Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten stellen sich wie folgt dar:

ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN in EUR
2020 2019
Personalkosten 3.888.154 3.193.482
Prüfungs- u. Beratungskosten 1.170.271 815.833
Investor Relations/Hauptversammlung 362.633 233.944
Versicherung 239.135 225.688
Abschreibungen 436.363 427.451
Personalbeschaffungskosten 55.821 114.673
KfZ-Kosten 31.505 67.594
Reisekosten 71.633 161.633
Aufsichtsratsvergütung 112.500 112.500
Wartungskosten für Hard- und Software 168.443 43.903
Verrechnung mit erhaltenen Zuschüssen – 6.003 – 2.257
Übrige 594.549 599.993
Summe 7.125.004 5.994.437

(6) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE in EUR

2020 2019
Erträge aus Kursdifferenzen 118.989 156.845
Übrige 37.697 20.698
Summe 156.686 177.543

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN in EUR
2020 2019
Aufwendungen aus Kursdifferenzen 289.858 57.481
Summe 289.858 57.481

(8) Restrukturierungsaufwendungen

Im Geschäftsjahr 2020 sind Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 193.361 entstanden (Vorjahr: EUR 0).

(9) Finanzergebnis

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keinerlei Zins- oder zinsähnliche Erträge generiert (Vorjahr: EUR 0).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen können folgender Übersicht entnommen werden:

FINANZERGEBNIS in EUR
2020 2019
Zinsaufwendungen Optionsschuldverschreibung/Darlehen 1.181 177.999
Zinsähnliche Aufwendungen 190.341 262.146
Zinsaufwendungen Leasing 237.780 292.860
Aufzinsung sonstiger Rückstellungen 13.956 18.850
Summe Zinsen und ähnliche Aufwendungen 443.258 751.855

(10) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Zusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG in EUR
2020 2019
Tatsächliche Ertragsteuern auf das Ergebnis des laufenden Jahres 192.642 206.611
Latenter Steuerertrag (–)/-aufwand (+) 46.712 – 319.237
Summe 239.354 – 112.626

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Gemeinde Brunnthal beträgt 330% auf den Steuermessbetrag von 3,5%. Es ergibt sich somit ein Gewerbesteuersatz von 11,5% und ein Gesamtunternehmenssteuersatz der SFC einschließlich Körperschaftsteuer mit 15% und Solidaritätszuschlag mit 5,5% auf die Körperschaftsteuer von 27,38% (Vorjahr: 27,38%).

Für die Tochtergesellschaften in den Niederlanden, Rumänien und Kanada erfolgt die Berechnung der Ertragsteuern mit dem dort geltenden länderspezifischen Steuersatz. Hierbei wurden Steuersätze von 16% bis 26,91% (Vorjahr: 16% bis 26,91%) angewandt.

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

BESTAND AN AKTIVEN UND PASSIVEN LATENTEN STEUERN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern
Verlustvorträge 1.665.542 940.389
Rückstellungen 46.249 43.262
Vorräte 130.706 124.086
Forderungen 45.670 66.824
Leasingverbindlichkeiten 655.366 62.559
Übrige 12.913 12.913
Saldierung aktive latente Steuern – 658.459 0
Summe aktive latente Steuern 1.897.987 1.250.033
Passive latente Steuern
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 1.691.879 998.552
Anlagevermögen 625.347 0
Forderungen 21.463 0
Sonstige Vermögenswerte 113.651 38.784
Saldierung passive latente Steuern – 658.459 0
Summe passive latente Steuern 1.793.881 1.037.336

Zum Stichtag bestanden unter dem Vorbehalt der Betriebsprüfung steuerliche Verlustvorträge in Deutschland und in den Niederlanden in Höhe von ca. EUR 68.834.664 (Vorjahr: EUR 60.056.227) für die Körperschaftsteuer sowie ca. EUR 62.394.270 (Vorjahr: EUR 57.014.524) für die Gewerbesteuer. Auf diese steuerlichen Verlustvorträge der SFC AG und ihrer niederländischen Tochtergesellschaft, wurden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 1.675.206 (Vorjahr: EUR 940.389) gebildet. Zum 31. Dezember 2020 werden für im Konzern bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 115.502.367 (Vorjahr: EUR 104.459.563) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von diesen steuerlichen Verlustvorträgen ist der gesamte Betrag in Höhe von EUR 115.502.367 (Vorjahr: EUR 104.459.563) in Deutschland unbegrenzt vortragsfähig; in den Niederlanden ebenfalls der gesamte Betrag in Höhe von EUR 3.232.493 (Vorjahr: EUR 2.800.000). Die Vorjahreswerte bei den Verlustvorträgen wurden entsprechend den gesonderten Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrags angepasst.

Passive latente Steuern auf sog. Outside basis differences bestehen nicht.

Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteuerertrag zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand (+) bzw. -ertrag (–) laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung:

STEUERLICHE ÜBERLEITUNGSRECHNUNG in EUR
2020 2019
Steuersatz 27,38 % 27,38 %
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 4.944.700 – 2.039.740
Erwarteter Steuerertrag – 1.353.859 – 558.481
Überleitung zum ausgewiesenen Steuerertrag/-aufwand
Steuerlich unwirksame Verlustvorträge 80.376 20.322
Änderung der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern 1.540.770 1.666.389
Unterschiede im Steuersatz 10.781 – 62.696
Steuern aus permanenten Differenzen – nicht abzugsfähige Aufwendungen 56.587 47.780
Anpassung latenter Steuerverbindlichkeiten aus Vorjahren 0 – 264.499
Währungsdifferenzen 0 1.616
Aktivierung Kosten Kapitalmaßnahme – 140.623 – 925.662
Sonstige 45.322 – 37.395
Steueraufwand laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 239.354 – 112.626

(11) Materialaufwand

Der Materialaufwand (vor Verrechnung mit erhaltenen Zuschüssen und Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten) setzt sich wie folgt zusammen:

MATERIALAUFWAND in EUR
2020 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 27.026.629 28.274.975
Bezogene Leistungen 2.383.803 2.243.735
Summe 29.410.432 30.518.710

(12) Abschreibungen

Zu den vorgenommenen Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird auf die Erläuterungen (21) Immaterielle Vermögenswerte, (22) Sachanlagen sowie (27) Leasingverhältnisse verwiesen.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren finden sich anteilige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten.

(13) Personalaufwand und Mitarbeiter

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

PERSONALAUFWAND in EUR 2020 2019 Löhne und Gehälter 12.562.705 14.049.695 Gesetzliche Sozialaufwendungen 1.525.435 1.716.995 Variablen/Prämien 968.617 726.232 Sonstige soziale Abgaben, Altersversorgung 467.711 395.758 Aufwendungen für Abfindungen 54.000 42.222 Aufwand SAR/Long Term Incentive Plan 3.447.474 1.445.762 Übrige 267.260 735.307 Summe 19.293.202 19.111.971

In den gesetzlichen Sozialaufwendungen sind die von der Gesellschaft zu tragenden Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von EUR 529.533 (Vorjahr: EUR 667.861) enthalten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem beitragsorientierten Plan nach IAS 19 gleichgestellt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhielt der Konzern staatliche Zuschüsse zu den Lohnkosten in Höhe von EUR 1.502.341 als Teil einer Regierungsinitiative zur sofortigen finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie. In Bezug auf diese Zuschüsse, die ausschließlich als Ausgleich für im laufenden Berichtsjahr entstandene Kosten gewährt wurden, gibt es keine zukünftigen damit verbundenen Kosten. Die Zuschüsse zu den Lohnkosten wurden in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten sowie den Allgemeinen Verwaltungskosten erfasst.

Die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter hat sich folgendermaßen entwickelt:

MITARBEITER

2020 2019
Angestellte in Vollzeit (einschließlich Vorstand) 247 255
Angestellte in Teilzeit 33 30
Summe 280 285

Darüber hinaus waren im Jahresdurchschnitt 15 (Vorjahr: 14) Praktikanten, Diplomanden und Werkstudenten angestellt.

3. Erläuterungen zur Konzernbilanz

(14) Vorräte

Die Vorräte haben sämtlich eine erwartete Umschlagsdauer von weniger als einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

VORRÄTE in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Fertige Erzeugnisse 6.854.921 7.560.370
Unfertige Erzeugnisse 616.091 494.582
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.146.133 3.977.032
Summe 12.617.145 12.031.984

Unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungserlöse wurden folgende Abwertungen auf den Vorratsbestand vorgenommen:

VORRATSBESTAND – ROH-, HILFS- UND BETRIEBSSTOFFE in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe – vor Abwertung 5.688.222 4.196.410
Bewertungsabschläge – 542.089 – 185.378
Nettobuchwert 5.146.133 3.977.032
VORRATSBESTAND – UNFERTIGE UND FERTIGE ERZEUGNISSE in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Unfertige und fertige Erzeugnisse – vor Abwertung 8.122.323 8.991.808
Bewertungsabschläge – 651.311 – 936.856
Nettobuchwert 7.471.012 8.054.952

Es wurden Vorräte mit einem Restbuchwert in Höhe von EUR 4.390.171 (Vorjahr: EUR 4.811.673) als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen auf Vorräte i.H.v. EUR 437.506 (Vorjahr: EUR 59.362) erfasst.

(15) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die für Ausfallrisiken vorgenommenen Einzelwertberichtigungen stellen sich folgendermaßen dar:

EINZELWERTBERICHTIGUNGEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Einzelnachweis 13.424.023 14.325.910
Einzelwertberichtigungen – 1.061.156 – 632.132
Summe 12.362.867 13.693.778

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zur Entwicklung der Wertberichtigungen siehe Abschnitt "Ausfallrisiko" unter Erläuterung (33) Finanzinstrumente. Das übliche Zahlungsziel für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 30 Tage. Für einzelne Verträge mit Kunden kann sich das Zahlungsziel auch auf bis zu 90 Tage erstrecken.

Für weitere Angaben zum Risikoprofil sowie der Wertberichtigungsmatrix von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf das Ausfallrisiko in Anhangangabe (33) Finanzinstrumente verwiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Restbuchwert in Höhe von EUR 4.327.056 (Vorjahr: EUR 7.831.464) sind als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet.

(16) Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

Sofern die angefallenen Kosten der im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossenen Aufträge einschließlich Ergebnisbeiträge die bereits in Rechnung gestellten Beträge (erfolgte Teilabrechnungen) übersteigen, wird der sich daraus ergebende Saldo als Vermögenswert aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen. Umgekehrt werden die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo als Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen.

VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden
(Ausweis als Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden)
668.212 79.096
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden
(Ausweis als Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden)
– 51.928 – 279.503

Während der Projektlaufzeit können Auftragsänderungen vom Kunden im Hinblick auf den vereinbarten zu erbringenden Leistungsumfang, z.B. Änderungen an der Spezifikation der Leistung oder der Vertragsdauer, zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Auftragserlöse und -kosten führen. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen für die laufende Periode sowie Fremdwährungseffekte werden ergebniswirksam erfasst.

Hinsichtlich des Risikoprofils der Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden sind im abgelaufenen Geschäftsjahr keine signifikanten Bewertungs- oder Schätzungsänderungen eingetreten.

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Der Transaktionspreis für die verbleibenden Leistungsverpflichtungen, welche in 2021 erfüllt werden, beträgt EUR 225.337.

Zum Stichtag 31.12.2020 bestanden keine aktivierten Kosten, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung entstanden.

(17) Forderungen aus Ertragsteuern

Forderungen aus Ertragsteuern, die sich auf Steuerrückforderungen der SFC AG bezogen, bestehen zum Stichtag nicht mehr (Vorjahr: EUR 2).

(18) Sonstige Vermögenswerte und Forderungen

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

SONSTIGE VERMÖGENSWERTE UND FORDERUNGEN
in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Rechnungsabgrenzungsposten 128.655 279.143
Umsatzsteuerforderungen 445.263 304.093
Forderungen aus Zuschüssen 0 3.133
Geleistete Anzahlungen 407.033 91.469
Übrige 68.435 143.647
Summe 1.049.386 821.485

In den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten und Forderungen sind zum Stichtag keine finanziellen Vermögenswerte enthalten (Vorjahr: EUR 3.133).

(19) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben sowie Fest- und Tagesgeldkonten bei Kreditinstituten zusammen, die innerhalb von drei Monaten fällig sind.

(20) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit Verfügungsbeschränkung

Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für das Gebäude der Gesellschaft im Eugen-Sänger-Ring 7 besteht zum Bilanzstichtag ein zu Gunsten des Vermieters gesperrtes Festgeldkonto in Höhe von EUR 285.620 (Vorjahr: EUR 285.620).

(21) Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE in EUR

Software Erworbene
Patente und
Lizenzen
Aktivierte
Patente
Entwick
lungskosten
Geschäfts
oder
Firmenwert
PBF Gruppe
und Simark
Andere
immaterielle
Vermögens
werte
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2019
1.005.978 422.069 571.488 6.718.820 12.827.861 6.563.521 28.109.736
Zugänge 125.763 0 0 2.455.877 0 0 2.581.640
Währungsdifferenzen 3.090 0 0 0 446.468 260.991 710.549
Stand zum 31.12.2019 1.134.831 422.069 571.488 9.174.697 13.274.329 6.824.512 31.401.926
Zugänge 207.400 25.172 0 3.103.523 0 0 3.336.095
Abgänge – 45.224 0 0 0 0 0 – 45.224
Umbuchungen 11.401 – 11.401 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen – 2.783 0 0 0 – 459.736 – 268.745 – 731.264
Stand zum 31.12.2020 1.305.625 435.840 571.488 12.278.220 12.814.593 6.555.767 33.961.533
Abschreibungen und
Wertminderungsaufwand
Stand zum 01.01.2019
– 907.711 – 241.098 – 571.488 – 3.529.179 –4.961.138 –6.402.146 –16.612.759
Abschreibung – 64.155 – 25.286 0 – 353.698 0 – 161.377 – 604.516
Währungsdifferenzen – 2.376 0 0 0 0 – 260.989 – 263.365
Stand zum 31.12.2019 – 974.242 – 266.384 – 571.488 – 3.882.877 – 4.961.138 – 6.824.512 –17.480.640
Abschreibung – 103.748 – 29.480 0 – 662.661 0 0 – 795.889
Umbuchungen 23.678 – 23.678 0 0 0 0 0
Abgänge 45.072 0 0 0 0 0 45.072
Währungsdifferenzen 458 0 0 0 0 268.745 269.202
Stand zum 31.12.2020 – 1.008.782 – 319.542 – 571.488 – 4.545.538 – 4.961.138 – 6.555.767 –17.962.255
Buchwerte
Stand zum 01.01.2019 98.267 180.971 0 3.189.641 7.866.723 161.375 11.496.977
Stand zum 31.12.2019 160.589 155.685 0 5.291.820 8.313.191 0 13.921.284
Stand zum 31.12.2020 296.843 116.298 0 7.732.682 7.853.455 0 15.999.278

Entwicklungskosten

In Zusammenhang mit den Entwicklungstätigkeiten wurden Zuschüsse in Höhe von EUR 201.186 (Vorjahr: EUR 8.800) vereinnahmt und als Minderung der Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von EUR 195.183 (Vorjahr: EUR 6.543) sowie den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von EUR 6.003 (Vorjahr: EUR 2.257) ausgewiesen.

Die Abschreibungen beinhalten eine außerplanmäßige Abschreibung auf Entwicklungskosten bei der PBF aufgrund der Stornierung eines Entwicklungs- und ersten Serienauftrages durch einen Kunden in Höhe von EUR 287.398,81 (Vorjahr: EUR 0).

Impairment Tests für Geschäfts- oder Firmenwerte

Die im Konzernabschluss enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen die im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse der PBF Gruppe sowie der Simark Controls Ltd. entstandenen Unterschiedsbeträge der jeweiligen Kaufpreise über das gemäß IFRS 3 bewertete Nettovermögen der erworbenen Geschäftsbetriebe.

Der Geschäfts- oder Firmenwert der PBF Gruppe wurde in vollem Umfang der zahlungsmittelgenerierenden Einheit PBF Gruppe innerhalb des Segments Industry, der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss Simark Controls Ltd. vollständig dem Segment Oil & Gas zugeordnet.

Die Bestimmung des jeweiligen erzielbaren Betrags erfolgt in beiden Fällen durch die Ermittlung des höheren Betrags aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert mit Hilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes fällt unter Berücksichtigung der wesentlichen Inputfaktoren insgesamt unter Stufe 3 der Hierarchie nach IFRS 13.

Dabei werden die geplanten Cashflows aus der durch das verantwortliche Management erstellten Fünfjahresplanung (2021 bis 2025) verwendet. Darüber hinaus erfolgte im Anschluss eine Extrapolation der Planwerte mit einer Wachstumsrate von 0,5% (2026 ff.), welche auch als nachhaltige Wachstumsrate angesetzt wurde.

Geschäfts- oder Firmenwert PBF Gruppe

Der Geschäfts- oder Firmenwert der PBF Gruppe beläuft sich auf EUR 1.178.831 (Vorjahr: EUR 1.178.831).

Wesentliche Grundannahmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Kosten der Veräußerung und des Nutzungswerts sind das Umsatzwachstum, die operative EBIT-Marge sowie der verwendete Kapitalkostensatz.

Umsatzwachstum und EBIT-Marge

Die Annahmen ergeben sich aus dem durch das Management erstellten Budget, welches eine Projektion der Umsatzerlöse, der operativen Kosten sowie der Investitionen und Abschreibungen für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. Die bewertungsrelevanten Cashflows resultieren aus der Umsatz- und Ergebnisplanung sowie ergänzenden Annahmen zum Working Capital.

Die Wachstumsannahmen des Umsatzes basieren auf dem allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Umfeld, der Entwicklung der relevanten Märkte sowie der konkreten Erschließung neuer Zielmärkte in regionaler Hinsicht (Asien) und branchenspezifischer Hinsicht (Laser, Semiconductor, Security), insbesondere auch auf Basis von Systemlösungen. Aufgrund dieser identifizierten Potentiale wird eine überdurchschnittliche Entwicklung erwartet, welche bezogen auf den gesamten Planungshorizont (2021 – 2025) einem durchschnittlichen Umsatzwachstum (CAGR) von rd. 18,9% p.a. entspricht.

Die geplante Entwicklung der EBIT-Marge basiert auf historisch beobachtbaren Bruttomargen vom Umsatz sowie einer detaillierten Ressourcen- und Sachkostenplanung. Die langfristig erwartete operative EBIT-Marge beläuft sich auf rd. 7,9%.

Kapitalkostensatz

Der zur Diskontierung der Cashflows verwendete Kapitalkostensatz entspricht den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC), welche auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen in der gleichen Branche wie die PBF Gruppe mittels öffentlich verfügbarer Daten ermittelt wurden. Der WACC gibt die durchschnittliche gewichtete Renditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber auf der Basis des Verhältnisses des jeweils gewährten Kapitals zu Zeitwerten an. Zur Ermittlung des WACC ist eine Analyse der Eigenkapitalkosten sowie der Fremdkapitalkosten und der Kapitalstruktur zu Zeitwerten erforderlich. Der verwendete Kapitalkostensatz belief sich im Berichtsjahr auf rd. 8,05 % (bzw. rd. 7,55 % nach Wachstumsabschlag im Terminal Value).

Auf Basis der vorangegangenen Ausführungen wurde im Berichtsjahr kein Wertminderungsaufwand hinsichtlich des Geschäfts- oder Firmenwerts festgestellt.

Die Geschäftsführung hat festgestellt, dass eine für möglich gehaltene Änderung von zwei wesentlichen Parametern dazu führen könnte, dass der Buchwert der ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Diese Situation tritt ein, wenn:

  • der Abzinsungssatz (WACC) den Betrag von 17,46% (bisheriger Parameter: 8,05%) übersteigt, oder
  • die nachhaltige EBIT-Marge im Rentenjahr niedriger ist als 2,15% (bisheriger Parameter: 7,94%).

Bei den Berechnungen wurde unterstellt, dass der jeweils andere Parameter unverändert bleibt (ceteris paribus).

Geschäfts- oder Firmenwert der Simark Controls Ltd.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss der Simark Controls Ltd. beläuft sich auf EUR 6.674.624 (CAD 10.430.435).

Wesentliche Grundannahmen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Kosten der Veräußerung sind das Umsatzwachstum, die operative EBIT-Marge sowie der verwendete Kapitalkostensatz.

Umsatzwachstum und EBIT-Marge

Die Annahmen ergeben sich aus dem durch das Management erstellten Budget, welches eine Projektion der Umsatzerlöse, der operativen Kosten sowie der Investitionen und Abschreibungen für einen Zeitraum von drei Jahren enthält. Die bewertungsrelevanten Cashflows resultieren aus der Umsatz- und Ergebnisplanung sowie ergänzenden Annahmen zum Working Capital.

Die Wachstumsannahmen des Umsatzes basieren auf dem segmentspezifischen Marktumfeld sowie auf aktuell beobachteten Wachstumsraten des Unternehmens. Bezogen auf den gesamten Planungshorizont (2021 – 2025) beläuft sich das durchschnittliche Umsatzwachstum (CAGR) auf rd. 14,8% p.a.

Die geplante Entwicklung der EBIT-Marge basiert auf historisch beobachtbaren Bruttomargen vom Umsatz sowie einer detaillierten Ressourcen- und Sachkostenplanung. Die langfristig erwartete operative EBIT-Marge beläuft sich auf rd. 7,7%.

Kapitalkostensatz

Der zur Diskontierung der Cashflows verwendete Kapitalkostensatz entspricht den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC), welche auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen in der gleichen Branche wie die Simark Ltd. mittels öffentlich verfügbarer Daten ermittelt wurden. Der WACC gibt die durchschnittliche gewichtete Renditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber auf der Basis des Verhältnisses des jeweils gewährten Kapitals zu Zeitwerten an. Zur Ermittlung des WACC ist eine Analyse der Eigenkapitalkosten sowie der Fremdkapitalkosten und der Kapitalstruktur zu Zeitwerten erforderlich. Der verwendete Kapitalkostensatz belief sich im Berichtsjahr auf rd. 8,51% (bzw. rd. 8,01% nach Wachstumsabschlag im Terminal Value).

Im Berichtsjahr ergaben sich keine Anzeichen für eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Die Geschäftsführung hat festgestellt, dass eine für möglich gehaltene Änderung von zwei wesentlichen Parametern dazu führen könnte, dass der Buchwert der ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Diese Situation tritt ein, wenn:

  • der Abzinsungssatz (WACC) den Betrag von 12,12% (bisheriger Parameter: 8,05%) übersteigt, oder
  • die nachhaltige EBIT-Marge im Rentenjahr niedriger ist als 4,52% (bisheriger Parameter: 7,94%).

Bei den Berechnungen wurde unterstellt, dass der jeweils andere Parameter unverändert bleibt (ceteris paribus).

Andere immaterielle Vermögenswerte PBF Gruppe

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs der PBF Gruppe wurden die Kundenbeziehungen und Technologie sowie der Auftragsbestand des Unternehmens identifiziert. Im Berichtsjahr 2019 wurden die fortgeführten Restbuchwerte der identifizierten anderen immateriellen Vermögenswerte vollständig auf EUR 0 abgeschrieben.

(22) Sachanlagen

Die Sachanlagen des Konzerns entwickelten sich wie folgt:

SACHANLAGEN in EUR

Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs
und Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2019
0 2.269.905 4.578.810 66.018 6.914.734
Anpassung IFRS 16 9.009.969 0 443.096 0 9.453.065
Zugänge 139.327 166.464 1.220.736 221.421 1.747.949
Abgänge 0 0 – 120.815 – 286.664 – 407.479
Währungsdifferenzen 133.471 8.048 40.564 0 182.083
Stand zum 31.12.2019 9.282.768 2.444.417 6.162.391 776 17.890.352
Zugänge 2.754.301 354.579 906.885 0 4.015.765
Abgänge – 1.951.788 0 – 123.549 0 – 2.075.337
Umbuchungen 0 0 776 – 776 0
Währungsdifferenzen – 154.907 – 10.184 – 50.580 0 – 215.671
Stand zum 31.12.2020 9.930.374 2.788.812 6.895.923 0 19.615.109
Abschreibungen und
Wertminderungsaufwand
Stand zum 01.01.2019
0 – 1.679.842 – 3.639.152 0 – 5.318.994
Planmäßige Abschreibung – 1.892.754 – 116.675 – 715.971 0 – 2.725.401
Abgänge 0 0 63.630 0 63.630
Währungsdifferenzen – 10.052 – 4.054 – 26.302 0 – 40.408
Stand zum 31.12.2019 – 1.902.806 – 1.800.572 – 4.317.795 0 – 8.021.172
Planmäßige Abschreibung – 1.837.732 – 129.693 – 752.348 0 – 2.719.773
Abgänge 946.552 0 99.076 0 1.045.628
Währungsdifferenzen 33.201 3.814 28.290 0 65.305
Stand zum 31.12.2020 – 2.760.785 – 1.926.451 – 4.942.776 0 – 9.630.012
Buchwerte
Stand zum 01.01.2019 0 590.063 939.659 66.018 1.595.740
Stand zum 31.12.2019 7.379.962 643.846 1.844.596 776 9.869.180
Stand zum 31.12.2020 7.169.589 862.361 1.953.147 0 9.985.097

Resultierend aus der Erstanwendung des IFRS 16 zum 01.01.2019, auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode, hat sich das Sachanlagevermögen des Konzerns zu Beginn des vorherigen Berichtsjahrs um EUR 9.453.065 erhöht. Hierbei entfielen EUR 9.009.969 auf gemietete Gebäude sowie EUR 443.096 auf gemietete Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) wurden zunächst mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglicher anfänglicher direkter Kosten bewertet (siehe Erläuterung (27) Leasingverhältnisse).

Bei der Simark Controls Ltd. ist Anlagevermögen mit einem Restbuchwert in Höhe von EUR 439.547 (Vorjahr: EUR 348.664) als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Bei der PBF Gruppe ist zum 31.12.2020 kein Anlagevermögen als Sicherheit verpfändet (Vorjahr: EUR 94.465). Bei der SFC AG ist zum 31.12.2020 kein Anlagevermögen als Sicherheit übereignet (Vorjahr: EUR 0).

(23) Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN in EUR
Gewährleistungs
rückstellungen
Übrige sonstige
Rückstellungen
Summe Sonstige
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Stand zum 01.01.2019 2.463.109 100.000 2.563.109 34.252
Währungsdifferenzen – 984 0 – 984 0
Zuführung 525.213 193.361 718.574 0
Aufzinsung 13.956 0 13.956 0
Verbrauch – 159.340 – 7.500 – 166.840 – 26.776
Auflösung – 144.534 0 – 144.534 0
Stand zum 31.12.2020 2.697.419 285.861 2.983.281 7.476
davon mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 Jahr und 5 Jahren
1.407.402 0 1.407.402 0

Gewährleistungsrückstellungen

Der Ansatz erfolgt in Höhe des Barwerts des Nettobetrags zur Erfüllung der Verpflichtung. Zur Diskontierung wird ein Zinssatz von 0,47% (Vorjahr: 0,63%) auf den Teil, der nach 2 Jahren fällig ist, 0,54% (Vorjahr: 0,72%) auf den Teil, der nach 3 Jahren fällig ist, 0,64% (Vorjahr: 0,84%) auf den Teil, der nach 4 Jahren fällig ist und 0,74% (Vorjahr: 0,97%) auf den Teil, der nach 5 Jahren fällig ist, zu Grunde gelegt.

Restrukturierungsrückstellung

Im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung wurde in den übrigen sonstigen Rückstellungen eine Restrukturierungsrückstellung i.H.v. EUR 193.360 im abgelaufenen Geschäftsjahr (Vorjahr: EUR 0) eingestellt.

Entsorgung- und Recyclingverpflichtungen

In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Entsorgung- und Recyclingverpflichtungen i.H.v. EUR 16.000 (Vorjahr: EUR 0) enthalten.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten niederländische und rumänische Körperschaftsteuern und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(24) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019 Zinssatz Fälligkeit
Kurzfristige verzinsliche Darlehen
Kurzfristige Verbindlichkeiten Darlehen Simark 620.587 663.332 Canadian Variable Rate
+ 3,5 %
bis September 2022
Inanspruchnahme Kreditlinie Simark 1.378.859 1.993.561 Bank´s Prime Lending
+ 1,25 %
bis auf Weiteres
Inanspruchnahme Kreditlinie PBF BV 1.729.540 1.888.079 EURIBOR + 2,5 % jährliche Verlängerung
Inanspruchnahme Kreditlinie PBF SRL 610.968 806.832 EURIBOR + 2,0 % jährliche Verlängerung
Langfristige Verbindlichkeiten
Bankdarlehen Simark 209.446 1.160.830 Canadian Variable Rate
+ 3,5 %
bis September 2022

Für das Darlehen sowie für die Kreditlinie der Simark Controls Ltd. bestehen die folgenden Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln):

  • "Working Capital Ratio",
  • "Debt Service Coverage Ratio",
  • "Senior Funded Debt to EBITDA Ratio".

Für die Kreditlinie der rumänischen Tochtergesellschaft der PBF Gruppe bestehen die folgenden Financial Covenants (Kreditvereinbarungsklauseln):

  • "Debt Ratio",
  • "Solvency Ratio"

Im abgelaufenen sowie im vorherigen Geschäftsjahr wurden sämtliche Financial Covenants eingehalten.

Für weiterführende Angaben hinsichtlich der Kategorisierung der Darlehen wird auf (33) Finanzinstrumente verwiesen.

(25) Verbindlichkeiten aus Anzahlungen

Die Verbindlichkeiten aus Anzahlungen beziehen sich auf erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden, welche aus Verträgen mit zeitpunktbezogener Realisierung resultieren.

(26) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

(27) Leasingverhältnisse

Durch die Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden sämtliche gemietete Gebäude sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung als Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) mit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfasst.

Die Laufzeiten der Verträge belaufen sich auf weniger als ein Jahr und auf bis zu sieben Jahre. Die Verträge enthalten Verlängerungsklauseln auf Monatsbasis sowie Kaufoptionen zum Ende der Leasingverträge. Die zum Abschlussstichtag bestehenden Nettobuchwerte der im Rahmen der Leasingverhältnisse aktivierten Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) können der nachfolgenden Darstellung entnommen werden:

LEASINGVERHÄLTNISSE in EUR
Gebäude Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2019
9.009.969 443.096 9.453.065
Zugänge 139.327 218.829 358.156
Währungsdifferenzen 133.471 3.169 136.640
Stand zum 31.12.2019 9.282.767 665.094 9.947.861
Zugänge 2.754.303 318.772 3.073.075
Abgänge – 1.951.788 0 – 1.951.788
Umgliederungen 0 459.733 459.733
Währungsdifferenzen – 154.909 -16.473 – 171.382
Stand zum 31.12.2020 9.930.373 1.427.126 11.357.499

Fortsetzung

LEASINGVERHÄLTNISSE in EUR

Gebäude Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand
Stand zum 01.01.2019
0 0 0
Planmäßige Abschreibung – 1.892.754 – 245.012 – 2.137.766
Währungsdifferenzen – 10.052 370 – 9.682
Stand zum 31.12.2019 – 1.902.806 – 244.642 – 2.147.448
Planmäßige Abschreibung – 1.837.732 – 270.443 – 2.108.175
Abgänge 946.552 0 946.552
Umgliederungen 0 – 358.987 – 358.987
Währungsdifferenzen 33.202 10.243 43.445
Stand zum 31.12.2020 – 2.760.784 – 863.829 – 3.624.613
Buchwerte
Stand zum 31.12.2019 7.379.961 420.452 7.800.413
Stand zum 31.12.2020 7.169.589 563.297 7.732.886

Die aktivierten Nutzungsrechte an den gemieteten Gebäuden werden zum Stichtag über einen Zeitraum von drei bis zu über sieben Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungszyklen der Nutzungsrechte an den Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erstrecken sich von weniger als einem Jahr bis zu mehr als fünf Jahren.

In der nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung finden sich anteilige Abschreibungen auf die gemieteten Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten und beliefen sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf EUR 2.108.176 (Vorjahr EUR 2.137.766).

Die anteiligen Abschreibungen wurden wie folgt in den Funktionskosten vorgenommen:

ABSCHREIBUNGEN in EUR
Gebäude Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Gesamtabschreibungen für das für das Geschäftsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2020 enthalten in
Herstellungskosten – 790.919 – 144.152 – 935.071
Vertriebskosten – 567.319 – 51.002 – 618.321
Allgemeine Verwaltungskosten – 187.802 – 21.746 – 209.548
F&E-Kosten – 291.692 – 53.544 – 345.236
Stand zum 31.12.2020 – 1.837.732 – 270.444 – 2.108.176

ABSCHREIBUNGEN in EUR

Gebäude Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe
Gesamtabschreibungen für das für das Geschäftsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2019 enthalten in
Herstellungskosten – 850.646 – 133.309 – 983.955
Vertriebskosten – 556.381 – 47.602 – 603.983
Allgemeine Verwaltungskosten – 184.709 – 24.493 – 209.201
F&E-Kosten – 301.019 – 39.608 – 340.627
Stand zum 31.12.2019 – 1.892.754 – 245.012 – 2.137.766

Die vertraglich vereinbarten undiskontierten Leasingzahlungen zum 31.12.2020 beliefen sich in Summe auf EUR 8.234.593 (Vorjahr EUR 8.078.139) und gliederten sich wie folgt in die unterschiedlichen Fristigkeitsbänder:

FRISTIGKEITSBÄNDER in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Leasingverbindlichkeiten/Fälligkeitsanalyse – vertraglich vereinbarte
undiskontierte Cash Flows
Zahlungen innerhalb 1 Jahres 1.623.717 2.064.745
Zahlungen zwischen 1 und 5 Jahren 6.103.047 5.750.320
Zahlungen > 5 Jahren 507.829 263.074
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen zum 31.12. 8.234.593 8.078.139

In der Konzernbilanz zum 31.12.2020 wurden abgezinste Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 7.901.039 (Vorjahr EUR 8.033.265) ausgewiesen. Diese Leasingverbindlichkeiten sind wie folgt in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten untergliedert:

KURZFRISTIGE UND LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Leasingverblichkeiten/Aufstellung in der Konzernbilanz
Kurzfristig 1.353.289 2.278.192
Langfristig 6.547.750 5.755.073
Summe der Leasingverblichkeiten in der Konzernbilanz zum 31.12. 7.901.039 8.033.265

Die Zahlungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten, die sowohl im operativen als auch im Finanzierungs-Cashflow berücksichtigt wurden, können für das abgelaufene sowie für das vorherige Geschäftsjahr der folgenden Darstellung entnommen werden:

KLASSIFIZIERUNG IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2020
Zahlungsabfluss für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten im
Finanzierungs-Cashflow
– 2.053.151 – 2.008.287
Zahlungsabflüsse für die Zinsanteile der Leasingverbindlichkeiten – 237.780 – 292.860
Zahlungen für Kurzzeit-Leasingverbindlichkeiten (short-term leases),
Zahlungen für Leasingvereinbarungen, bei dem der dem Leasingvertrag
zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (low-value asset
leases), sowie variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der
Leasingverbindlichkeit einfließen und im operativen Cashflow zu erfassen sind
– 4.880 0

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Zinsaufwand der Leasingverbindlichkeiten belief sich für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 auf EUR 237.780 (Vorjahr EUR 292.860). Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ausgaben im Zusammenhang mit kurzfristigen Mietverträgen beliefen sich für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 auf EUR 4.880 (Vorjahr EUR 0).

LEASINGAUFWENDUNGEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2020
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten – 237.780 – 292.860
Ausgaben im Zusammenhang mit kurzfristigen Mietverträgen – 4.880 0

(28) Sonstige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

KURZFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Erfolgsorientierte Vergütung/Prämien 933.482 928.610
Ausstehender Urlaub 566.736 597.105
Lohnsteuer 981.387 276.348
Umsatzsteuer 339.144 135.986
Im Rahmen der sozialen Sicherheit 97.203 103.871
Aufsichtsratvergütung 96.875 112.500
13. Gehalt 10.296 210.503
Berufsgenossenschaftsbeiträge 51.600 43.200
SAR Stock Appreciation Rights 2.930.691 0
Aufbewahrung für Geschäftsunterlagen 73.800 33.400
Schwerbeschädigtenausgleichsabgabe 13.680 10.920
Überstunden 75.040 89.838
Aufwendungen aus Vertragsauflösungen 54.000 0
Übrige 446.479 646.712
Summe 6.670.413 3.188.993

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 148.475 (Vorjahr: EUR 155.700).

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

LANGFRISTIGE SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
SAR Stock Appreciation Rights 2.752.773 2.792.231
Summe 2.752.773 2.792.231

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 betreffen ausschließlich die passivierte Schuld aus dem Stock Appreciation Rights Plan (SAR Plan) für Vorstände in Höhe von EUR 2.752.773 (Vorjahr: EUR 2.792.231).

Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Optionsschuldverschreibung 0 4.639
Summe 0 4.639

(29) Ertragsteuerverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Ertragsteuerverbindlichkeiten (Vorjahr: EUR0).

(30) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals der SFC ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich das gezeichnete Kapital von EUR 12.949.612 auf EUR 14.469.743. Diese Erhöhung resultierte zum einen aus der Ausübung einer Optionsanleihe im Januar 2020 mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 750.000 sowie einer Kapitalerhöhung im November 2020 mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 19.428.916. Infolge dieser beiden eigenkapitalverändernden Maßnahmen erhöhte sich das Grundkapital des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 1.520.131.

Die im August 2017 durch den Harbert European Growth Fund platzierte Optionsanleihe beinhaltete ein Optionsrecht auf 204.700 Aktien des Konzerns mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie, geboten zu einem Optionspreis von EUR 3,6639.

Die im November 2020 beschlossene Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital hat SFC im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens im Umfang von 1.315.431 Stück bei institutionellen Investoren platziert. Dieser Umfang entsprach etwa 10% des bisherigen Grundkapitals. Der Platzierungspreis war in einem beschleunigten Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding) auf EUR 14,77 je neuer Aktie festgelegt worden. Die 1.315.431 ausgegeben neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.

Im vorherigen Geschäftsjahr 2019 erhöhte sich das gezeichnete Kapital von EUR 10.249.612 auf EUR 12.949.612. Dies war auf eine Kapitalerhöhung im Juli 2019 mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 27.000.000 zurückzuführen. Im Zuge dessen erhöhte sich das Grundkapital um EUR 2.700.000.

Die voll eingezahlten auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien von 14.469.743 (Vorjahr: 12.949.612), mit einem anteiligen Betrag von EUR 1 je Stückaktie, tragen jeweils ein Stimmrecht und sind voll dividendenberechtigt (IAS 1.79(a)).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag EUR 119.118.339 (Vorjahr: EUR 100.416.909). Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage netto um EUR 18.701.430, resultierend aus der Brutto-Erhöhung im Zusammenhang mit der Wandlung der Optionsanleihe im Januar 2020 in Höhe von EUR 545.300, abzüglich der Kosten der Kapitalerhöhung, welche sich auf EUR 6.000 beliefen, aus der Brutto-Erhöhung im Rahmen der Kapitalerhöhung im November 2020 in Höhe von EUR 18.113.485, gemindert um die hiermit verbundenen Kosten, welche EUR 507.596 betrugen, sowie durch anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von EUR 556.241.

Die Kapitalrücklage erhöhte sich im vorherigen Geschäftsjahr netto um EUR 20.919.203, resultierend aus der Brutto-Erhöhung im Juli 2019 in Höhe von EUR 24.300.000 abzüglich der hiermit verbundenen Kosten, die sich auf EUR 3.380.797 beliefen.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals vom 17. Mai 2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I), die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapitals 2019/I) und die Änderung des §5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 15. Mai 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.124.806,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).

Die SFC Energy AG verfügt nach der im folgenden beschriebenen Barkapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2020 gemäß §5 Abs.6 der Satzung noch über ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 3.809.375,00 (Genehmigtes Kapital 2019/I).

Bedingtes Kapital

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der SFC Energy AG vom 19. Mai 2020 wurde dem Vorstand die Ermächtigung erteilt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.300.000,00 zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Das Bedingte Kapital 2020 dient ausschließlich der Gewährung neuer Stückaktien an die Inhaber von Optionsrechten, die gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. a) durch die Gesellschaft ausgegeben werden können.

Die SFC Energy AG verfügt des Weiteren über weiteres Bedingtes Kapital in Höhe von EUR 2.824.503,00 (Bedingtes Kapital 2019), in Höhe von EUR 295.300,00 (Bedingtes Kapital 2016) und in Höhe von EUR 278.736,00 (Bedingtes Kapital 2011) für die Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

SFC verfügt des Weiteren über ein Bedingtes Kapital 2011 in Höhe von EUR 278.736 für die Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

Genehmigung zum Erwerb eigener Aktien

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Vorstand der Gesellschaft nicht ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

Sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung

Die sonstige ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderung bezieht sich auf erfolgsneutrale Änderungen aus der Währungsumrechnung von ausländischen Tochtergesellschaften.

4. Sonstige Angaben

(31) Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der SFC liegen. Ferner stellen gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten dar, wenn eine Inanspruchnahme hieraus nicht wahrscheinlich ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

Zum Bilanzstichtag waren keine Eventualverbindlichkeiten erkennbar.

(32) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bestellobligo

Im Konzern bestehen zum Abschlussstichtag Einkaufsverpflichtungen von EUR 15.583.591 (Vorjahr: EUR 12.617.426). Diese betreffen vor allem Rahmenbestellungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse.

(33) Finanzinstrumente

In der nachfolgenden Übersicht sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen dargestellt:

BUCHWERTE LAUT KONZERNBILANZ in EUR
31.12.2020 31.12.2019
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.362.867 13.693.778
Sonstige Vermögenswerte und Forderungen – kurzfristig 0 3.133
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.464.099 20.906.380
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit Verfügungsbeschränkung 285.620 285.620
Finanzielle Schulden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.549.400 6.512.634
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.742.006 8.090.427
Leasingverbindlichkeiten 7.901.039 8.033.266
Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 4.639
Sonstige Verbindlichkeiten – kurzfristig 148.475 155.700

Die Buchwerte der im Abschluss zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen weitgehend den beizulegenden Zeitwerten.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind den folgenden drei Hierarchieebenen zuzuordnen: Dem Level 1 sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden zuzuordnen, sofern ein Börsenpreis für gleiche Vermögenswerte und Schulden auf einem aktiven Markt vorliegt. Die Zuordnung auf Level 2 erfolgt, sofern die Parameter, die der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt werden, entweder direkt als Preise oder indirekt aus Preisen abgeleitet beobachtbar sind. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden im Level 3 ausgewiesen, sofern der beizulegende Zeitwert aus nicht beobachtbaren Parametern ermittelt wird. Im Geschäftsjahr 2020 bestehen keine finanziellen Verbindlichkeiten und finanziellen Vermögenswerte, die auf einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Level 3 beruhen.

Die Zuordnung zu den Fair Value-Leveln stellt sich wie folgt dar:

FAIR VALUE-LEVEL in EUR

31.12.2020
Level 1 Level 2 Summe
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 12.362.867 12.362.867
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 31.464.099 31.464.099
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
mit Verfügungsbeschränkung
0 285.620 285.620
Finanzielle Schulden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 4.549.400 4.549.400
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 4.742.006 4.742.006
Leasingverbindlichkeiten 0 7.901.039 7.901.039
Sonstige Verbindlichkeiten 0 148.475 148.475

FAIR VALUE-LEVEL in EUR

31.12.2019 Level 1 Level 2 Summe Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 13.693.778 13.693.778 Sonstige Vermögenswerte und Forderungen - kurzfristig 0 3.133 3.133 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 20.906.380 20.906.380 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit Verfügungsbeschränkung 0 285.620 285.620 Finanzielle Schulden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 6.512.634 6.512.634 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 8.090.427 8.090.427 Leasingverbindlichkeiten 0 8.033.266 8.033.266 Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten 0 4.639 4.639 Sonstige Verbindlichkeiten 0 155.700 155.700

Die Aufwendungen und Erträge der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:
AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE FINANZINSTRUMENTE in EUR
2020 2019
Finanzielle Vermögenswerte
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Aufwand aus Wertberichtigungen – 534.630 – 43.463
Ertrag aus Währungsumrechnung 98.593 143.887
Aufwand aus Währungsumrechnung – 274.382 – 37.971
Nettoergebnis der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte – 710.419 62.453
Finanzielle Schulden
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zinsaufwand – 163.569 – 262.146
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Ertrag aus Währungsumrechnung 20.396 12.958
Aufwand aus Währungsumrechnung – 15.476 – 19.510
Leasingverbindlichkeiten
Zinsaufwand – 237.780 – 292.860
Sonstige Verbindlichkeiten – kurzfristig
Zinsaufwand – 1.181 – 177.999
Nettoergebnis der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte – 397.610 – 739.557

Kapitalmanagement

SFC sieht ein starkes Finanzprofil des Konzerns als Grundvoraussetzung für weiteres Wachstum. Die strategische Ausrichtung von SFC und speziell die gewählte expansive Strategie erfordern weitere Investitionen, die zur Sicherstellung zukünftigen Geschäftserfolgs finanziert werden müssen – speziell in den Bereichen Produktentwicklung, Erschließung weiterer Marktsegmente und neuer Regionen und Ausbau bestehender Marktsegmente. Die dem Unternehmen im Rahmen der im Juli 2019 sowie im November 2020 durchgeführten Kapitalerhöhungen und der Ausübung der Optionsanleihe im Januar 2020 zugeflossenen Mittel wurden für diese Investitionen eingeworben. Bis zur Verwendung im Rahmen der Wachstumsstrategie werden Liquiditätsüberschüsse in Finanztitel mit geringem Risiko (z.B. Tages- und Festgelder) bei verschiedenen Banken angelegt.

Am 3. August 2017 schloss der Vorstand der SFC AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage ein Gesamtfinanzierungskonzept ab, bestehend aus der Ausgabe einer besicherten, festverzinslichen Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 4.997.500 sowie dem Abschluss der entsprechenden Sicherheitenverträge und der Ausgabe einer Optionsanleihe mit Harbert European Growth Capital Fund (Harbert). Die besicherte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibung wurde stufenweise bis zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres getilgt. Die Optionsanleihe wurde auf Grundlage der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 erteilten Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft mittels einer Privatplatzierung an Harbert ausgegeben.

Die Optionsanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 2.500 und mit einer Laufzeit bis 2022 wird mit 4,0% p.a. verzinst. Der Ausgabepreis der Optionsanleihe wurde auf 100% des Nennbetrages festgelegt. Zudem bietet die Optionsanleihe Optionsrechte auf 204.700 Inhaber-Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie zu einem Optionspreis von je EUR 3,6639. Der Darlehensteil der Optionsanleihe wurde im Laufe des Geschäftsjahr 2019 vollständig getilgt. Im Januar 2020 wurde zudem die Optionsanleihe ausgeübt. Für weitere Details hierzu wird auf Erläuterung (30) Eigenkapital verwiesen.

Das Kapitalmanagement des Konzerns bezieht sich auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (siehe Erläuterung (19) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente), das Eigenkapital (siehe Erläuterung (30) Eigenkapital) und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe Erläuterung (24) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten).

EIGENKAPITALQUOTE DES KONZERNS in EUR 31.12.2020 31.12.2019 Eigenkapital 54.837.963 40.260.269 als % vom Gesamtkapital 63,5 % 55,3 % Langfristige Schulden 12.711.252 12.084.529 Kurzfristige Schulden 18.780.476 20.514.044 Fremdkapital 31.491.728 32.598.573 als % vom Gesamtkapital 36,5% 44,7 % Gesamtkapital 86.329.691 72.858.842

Die folgende Darstellung zeigt Eigenkapital und Bilanzsumme zu den jeweiligen Stichtagen:

Die Kapitalstruktur von SFC hat sich im sowohl im vorherigen als auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 durch die Durchführung der Kapitalerhöhungen sowie der Ausübung der Optionsanleihe verändert. Aufgrund der durchgeführten Kapitalmaßnahmen erhöht sich die Eigenkapitalquote auf 63,5% (Vorjahr: 55,3%).

Bereinigtes Betriebsergebnis

Für die interne Steuerung verwendet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 unter anderem das sogenannte "bereinigte Betriebsergebnis". Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des in der Konzern-Gewinnund Verlustrechnung der SFC ausgewiesenen Betriebsergebnisses auf das bereinigte Betriebsergebnis:

ÜBERLEITUNG AUF DAS BEREINIGTE BETRIEBSERGEBNIS in EUR
2020 2019
Betriebsergebnis (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) – 4.501.442 – 1.287.885
Restrukturierungsaufwendungen 193.361 0
Unter Vertriebskosten ausgewiesen:
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand 2.011.534 872.446
Unter allgemeine Verwaltungskosten ausgewiesen:
Aufwendungen für SAR- /Aktienoptionsprogramm Vorstand 1.435.940 573.316
Mit Akquisitionsbemühungen verbundene Kosten 281.438 126.000
Bereinigtes Betriebsergebnis – 579.169 283.877

In Verbindung mit Finanzinstrumenten können finanzwirtschaftliche Risiken, wie z.B. Markt-, Ausfall- oder Liquiditätsrisiken auftreten, die nachfolgend erläutert werden.

Risiken und Sicherungspolitik

Durch die internationalen Aktivitäten von SFC wirken sich Änderungen der Währungskurse, Rohstoffpreise sowie Zinsen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus. Ferner bestehen Ausfall- und Liquiditätsrisiken, die im Zusammenhang mit den Marktpreisrisiken stehen oder mit einer Verschlechterung des operativen Geschäfts beziehungsweise mit Störungen an den Finanzmärkten einhergehen.

Generell bestehen nach wie vor Risiken in steigenden Rohstoff und Energiekosten, die sich belastend auf die Produktmargen auswirken können. Bei einer Volatilität des Platinpreises von 5% beträgt die Auswirkung auf den Aufwand rund EUR 21.000 p. a.

Ausfallrisiko

Ausfallrisiken resultierten hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners, was durch die Kundenstruktur mit verschiedenen Großkunden geprägt ist. Um dem Ausfallrisiko vorzubeugen, werden Bonitätsprüfungen in Form von Anfragen bei Kreditauskunfteien für ausgewählte Kunden durchgeführt und regelmäßig Statusberichte mit Frühwarnfunktion abgefragt. Neukunden werden in der Regel nur gegen Vorauskasse beliefert. Zudem werden wöchentlich im Rahmen des Forderungsmanagements alle überfälligen Forderungen besprochen und Maßnahmen mit den verantwortlichen Vertriebsmitarbeitern eingeleitet. Für die Tochterunternehmen PBF und Simark erfolgt die Vorbeugung hinsichtlich des Ausfallrisikos in der Weise, dass auf Grund des überschaubaren Kundenkreises bzw. Forderungsausfalls überfälligen Forderungen zunächst durch Buchhaltungsmitarbeiter nachgegangen wird und sodann durch den verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter mit dem Kunden diskutiert wird.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge verstehen sich abzüglich der Wertberichtigung für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen, die seitens des Managements auf der Grundlage des "expected credit loss Modells" und des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes geschätzt wurde. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, sobald eine Indikation besteht, dass Forderungen uneinbringbar sind. Die Indikationen beruhen auf intensiven Kontakten im Rahmen des Forderungsmanagements. Die erwarteten Verluste werden basierend auf dem historischen Zahlungsverhalten von Kunden ermittelt. Zu jedem Bilanzstichtag wird der erwartete Verlust über die Restlaufzeit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit bestimmt.

Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss. Der maximale Ausfallbetrag entspricht dem Nettobuchwert der Forderungen. In der Berichtsperiode wie auch im Vorjahr wurden keine Sicherheiten aus ausgefallenen Forderungen erworben und angesetzt. Die Forderungen aus Produktverkäufen sind für SFC durch Eigentumsvorbehalte besichert.

Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtig ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:

  • signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden
  • ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen
  • Restrukturierung eines Darlehens oder Kredits durch den Konzern, die er andernfalls nicht in Betracht ziehen würde
  • es ist wahrscheinlich, dass der Kunde in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder
  • durch finanzielle Schwierigkeiten bedingtes Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 12.362.867 (Vorjahr: EUR 13.693.778) entfallen auf die 5 größten Kunden EUR 1.711.755, EUR 750.357, EUR 666.868, EUR 633.866 bzw. EUR 571,440, in Summe EUR 4.334.286. (Vorjahr: auf die 5 größten Kunden EUR 2.113.761, EUR 779.820, EUR 573.556, EUR 340.139 bzw. EUR 314.225, in Summe EUR 4.121.501.). Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN
UND LEISTUNGEN
in EUR
2020 2019
Stand zum 01.01. 632.132 678.499
Zuführung 534.630 25.661
Inanspruchnahme – 105.606 0
Auflösung 0 – 72.028
Stand zum 31.12. 1.061.156 632.132

Die Laufzeitenbänder der überfälligen aber bisher nicht wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 6.541.506 (Vorjahr: EUR 4.188.535) sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

FORDERUNGSBESTAND in EUR
2020 2019
Weder überfällig, noch wertberichtigt 5.821.361 9.505.243
Überfällig, nicht wertberichtigt
bis zu einem Monat überfällig 651.850 1.409.010
ein bis drei Monate überfällig 1.052.411 545.834
drei bis sechs Monate überfällig 59.757 603.846
über sechs Monate überfällig 4.777.488 1.629.845
Forderungsbestand laut Bilanz 12.362.867 13.693.778

Die ausstehenden Forderungen, die weder überfällig noch wertberichtigt wurden, sind aufgrund der vorliegenden Kundenstruktur von hoher Bonität. Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte vor, dass bezüglich dieser Forderungen Zahlungsausfälle zu erwarten sind.

Die erwartete Verlustrate je Laufzeitband gliedert sich wie folgt:

VERLUSTRATE in EUR

31.12.2020
Nicht überfällig Überfällig weni
ger als 30 Tage
Überfällig
30 bis 90 Tage
Überfällig mehr
als 90 Tage
Summe
Erwartete Verlustrate (in %) 1 % 3 % 7 % 16 %
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (brutto)
5.874.758 672.804 1.126.977 5.749.484 13.424.023
Wertberichtigung auf zweifelhafte
Forderungen
53.397 20.954 74.566 912.239 1.061.156
31.12.2019
Überfällig weni Überfällig Überfällig mehr
Nicht überfällig Überfällig weni
ger als 30 Tage
Überfällig
30 bis 90 Tage
Überfällig mehr
als 90 Tage
Summe
Erwartete Verlustrate (in %) 1 % 2 % 10 % 17 %
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen (brutto)
9.582.206 1.436.783 609.193 2.697.729 14.325.910
Wertberichtigung auf zweifelhafte
Forderungen
76.963 27.773 63.359 464.038 632.132

Für die weiteren finanziellen Vermögenswerte wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen. Zum Bilanzstichtag bestehen diesbezüglich keine überfälligen Ansprüche.

Ferner bestehen Ausfallrisiken bei den liquiden Mitteln. Die liquiden Mittel umfassen im Wesentlichen kurzfristige Fest- und Tagesgelder und sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist SFC Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Zur Minimierung dieses Risikos werden die Finanzinstitute, bei denen Anlagen getätigt werden, sorgfältig ausgewählt und die Anlagen auf mehrere Banken verteilt. Darüber hinaus werden nur kurzfristige Festgelder vereinbart, die durch die Einlagensicherung der Finanzinstitute abgedeckt sind. Die maximale Risikoposition entspricht dem Buchwert der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass SFC seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen kann. Diesem Risiko wurde durch die Kapitalerhöhungen im Juli 2019 sowie im November 2020 sowie der Ausübung der Optionsanleihe im Januar 2020 sowie allen vorherigen kapitalerhöhenden Maßnahmen begegnet. Die Liquiditätsreserven sind aufgrund der getätigten Kapitalmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr signifikant gestiegen.

In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von Rücklagen sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und die Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

SFC entstehen aus den gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten Liquiditätsabflüsse, die im untenstehenden Schema mit ihren frühestmöglichen Zeitpunkten undiskontiert dargestellt sind. Analog hierzu sind die Zahlungsmittelzuflüsse aus Finanzinstrumenten der kurz- und langfristigen Vermögenswerte dargestellt. Der verbleibende Netto-Liquiditätsabfluss wird durch die bestehenden liquiden Mittel gedeckt.

FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN in EUR
2020 2019
Summe 1 Jahr 1 – 5 Jahre >5 Jahre Summe 1 Jahr 1 – 5 Jahre >5 Jahre
Nicht derivative
finanzielle
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
– 4.549.400 – 4.339.954 – 209.446 0 – 6.512.634 – 5.351.804 – 1.160.830 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
– 4.742.006 – 4.742.006 0 0 – 8.090.427 – 8.090.427 0 0
Leasingverbindlich
keiten
– 7.901.039 – 1.353.289 – 6.055.455 – 492.296 – 8.033.266 – 2.278.193 – 5.755.073 0
Sonstige langfristige
Finanzverbindlich
keiten
0 0 0 0 – 4.639 0 – 4.639 0
Sonstige kurzfristige
Finanzverbindlich
keiten
0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
– 148.475 – 148.475 0 0 – 155.700 – 155.700 0 0
Liquiditätsabfluss –17.340.920 –10.583.724 – 6.264.901 – 492.296 –22.796.666 –15.876.124 – 6.920.542 0
Nicht derivative
finanzielle
Vermögenswerte
Liquide Mittel 31.749.719 31.749.719 0 0 21.192.000 21.192.000 0 0
Forderungen aus
Lieferungen
und Leistungen
12.362.867 12.362.867 0 0 13.693.778 13.693.778 0 0
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
0 0 0 0 3.133 3.133 0 0
Liquiditätszufluss 44.112.586 44.112.586 0 0 34.888.911 34.888.911 0 0
Nettoliquidität aus
Finanzinstrumenten
26.771.666 33.528.862 – 6.264.901 – 492.296 12.092.245 19.012.787 – 6.920.542 0

Der Konzern rechnet bezogen auf die Finanzschulden bei Simark bis zum Ende der Restlaufzeit, basierend auf einem Zinssatz von 4,50 %, der sich aus der Canadian Variable Rate zuzüglich 3,5 % ermittelt (Vorjahr: Canadian Variable Rate + 3,5%), mit Zinszahlungen in Höhe von EUR 73.579 (Vorjahr: EUR 102.543).

Die liquiden Mittel sind inkl. der Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung dargestellt.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko resultiert hauptsächlich aus der Fremdfinanzierung der Tochtergesellschaften Simark und PBF, denen variable Zinssätze zugrunde liegen sowie aus der kurzfristigen Anlage von liquiden Mitteln.

Ein um 50 Basispunkte erhöhtes oder vermindertes Zinsniveau hätte das Zinsergebnis um EUR 11.479 (Vorjahr: EUR 11.755) verbessert bzw. verschlechtert. Der Konzern unterliegt darüber hinaus keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Instrumenten.

Auf die Ziele und Maßnahmen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht des Konzernlageberichts verwiesen. Die Risikomessung erfolgt im Zuge der rollierenden unterjährigen Jahresendvorschau.

Währungsrisiko

SFC erzielt aufgrund des Geschäftsvolumens von Simark einen wesentlichen Teil seines Konzernumsatzes in kanadischen Dollar, dem Aufwendungen bzw. Ausgaben in derselben Währung gegenüberstehen. Ferner erzielen SFC und Simark in Nordamerika Umsatzerlöse in US-Dollar. Zudem kauft Simark einige Produkte in US-Dollar ein. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen.

Aus der Währungsumrechnung der Aktiva und Schulden der Simark Controls Ltd. zum 31. Dezember 2020 hätte sich bei einer Kursschwankung von –5% ein Effekt von EUR –801.518 (Vorjahr: EUR –850.494) und bei einer Kursschwankung von +5% ein Effekt von EUR 801.518 (Vorjahr: EUR 850.494) ergeben, der sich im Eigenkapital des Konzerns niedergeschlagen hätte.

Aus der Umrechnung der rumänischen Tochtergesellschaft bzw. der Transaktionen in RON ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen.

Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der SFC, PBF und Simark zum 31. Dezember 2020 hätte bei einer Kursschwankung von –5% zu einem um EUR 79.755 (Vorjahr: EUR 3.372) und bei einer Kursschwankung um + 5 % zu einem um EUR – 79.755 (Vorjahr: EUR – 3.372) veränderten Fremdwährungsergebnis geführt.

Ziel des Fremdwährungsmanagements ist die Minimierung von Währungsverlusten im Vergleich zu den Budgetannahmen. Zu diesem Zweck wird auf Basis der tatsächlichen und geplanten Fremdwährungspositionen eine offene Fremdwährungsposition berechnet und im Rahmen der rollierenden Jahresendvorschau angepasst. Bei Bestehen größerer offener Positionen wird der offene Saldo größtenteils über Devisentermingeschäfte abgesichert, sofern sich aus der Prognose und den Markterwartungen signifikante Abweichungen zu den budgetierten Annahmen ergeben. Zum Bilanzstichtag bestehen keine offenen Devisentermingeschäfte. Insofern besteht für den nicht abgesicherten Teil der Umsätze ein Fremdwährungsrisiko.

(34) Anteilsbasierte Vergütung

Im Zuge der Vorstandsverträge wurde zwischen der Gesellschaft und den Vorständen ein Vertrag zum Abschluss eines Stock Appreciation Rights Plans (SAR Plan) geschlossen. Ziel des Plans ist es eine vorrangig an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftspolitik, welche die langfristige Wertsteigerung der Beteiligung der Aktionäre fördert, zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen des neuen Vorstandsvertrags gegenüber Herrn Saxena weitere SAR gewährt (Tranche DS1). Weiterhin wurden die Wartefristen für zwei Teiltranchen der Tranche PP3 um 7 bzw. 14 Monate verkürzt.

Die Tranche PP3 wurde während des Geschäftsjahres durch ein Aktienoptionsprogramm abgelöst, weshalb zum Ende des Geschäftsjahres keine Verpflichtungen aus dieser Tranche mehr bestehen.

Der Plan sieht eine variable Vergütung in Form von sogenannten Stock Appreciation Rights (SAR) vor. Ein SAR gewährt dem Inhaber das Recht auf eine wertgleiche Barzahlung in Höhe des gültigen Aktienkurses bei Ausübung abzüglich des Ausübungspreises. Die SAR können nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist in einem Zeitraum von einem Jahr unter der Bedingung des Erreichens der Erfolgsziele und unter Beachtung der sogenannten Blackout-Perioden ausgeübt werden. Die Anzahl der ausübbaren SAR hängt dabei wesentlich vom durchschnittlichen Aktienkurs der SFC über einen Zeitraum von 30 Handelstagen vor Ablauf der jeweiligen Wartefrist ab (Referenzkurs).

Im Zuge der Erfolgsziele muss der durchschnittliche Börsenkurs der Gesellschaft 30 Handelstage vor dem Ablauf der jeweiligen Wartefrist den durchschnittlichen Börsenkurs 30 Handelstage vor Ausgabe der SAR übersteigen. Des Weiteren muss sich der Aktienkurs zum Ablauf der jeweiligen Wartezeit besser entwickelt haben als der ÖkoDAX der Frankfurter Wertpapierbörse.

Die Gewährung der SAR wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der SAR wird an jedem Bilanzstichtag unter Anwendung eines Monte-Carlo Modells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die SAR gewährt wurden, neu bewertet.

Die SAR haben sich im Jahr 2020 wie folgt entwickelt:

SAR-ENTWICKLUNG 2020 in EUR
Tranche HP2 Tranche PP2 Tranche MB1 Tranche HP3 Tranche PP3 Tranche DS13
Anzahl Stock Appreciation Rights (SAR) 180.000 360.000 180.000 180.000 420.000 228.000
Maximale Laufzeit (Jahre) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 8,00
Zu Beginn der Berichtsperiode 2020
ausstehende SAR (01.01.2020)
20.000 260.000 102.500 150.000 420.000 0
In der Berichtsperiode 2020
gewährte SAR 0 0 0 0 0 228.000
verwirkte SAR 0 40.000 47.500 30.000 420.000 0
ausgeübte SAR 0 0 0 0 0 0
verfallene SAR 0 0 0 0 0 0
Am Ende der Berichtsperiode 2020
ausstehende SAR (31.12.2020)
20.000 220.000 55.000 120.000 0 228.000
Am Ende der Berichtsperiode 2020
ausübbare SAR (31.12.2020)
0 0 0 0 0 0

Im Vorjahreszeitraum haben sich die SAR wie folgt entwickelt:

SAR-ENTWICKLUNG 2019 in EUR

Tranche HP2 Tranche PP2 Tranche MB1 Tranche HP3 Tranche PP3
Anzahl Stock Appreciation Rights (SAR) 180.000 360.000 180.000 180.000 420.000
Maximale Laufzeit (Jahre) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Zu Beginn der Berichtsperiode 2019 ausstehende SAR
(01.01.2019)
20.000 300.000 150.000 180.000 0
In der Berichtsperiode 2019
gewährte SAR 0 0 0 0 420.000
verwirkte SAR 0 40.000 47.500 30.000 0
ausgeübte SAR 0 0 0 0 0
verfallene SAR 0 0 0 0 0
Am Ende der Berichtsperiode 2019 ausstehende SAR
(31.12.2019)
20.000 260.000 102.500 150.000 420.000
Am Ende der Berichtsperiode 2019 ausübbare SAR
(31.12.2019)
0 0 0 0 0

Im Rahmen der Bewertung zum 31.12.2020 wurden folgende Parameter berücksichtigt:

2020 in EUR
Tranche HP2 Tranche PP2 Tranche MB1 Tranche HP3 Tranche PP3 Tranche DS1
Bewertungszeitpunkt 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020
Restlaufzeit (in Jahren) 1,50 3,25 3,17 4,50 6,00 7,50
Volatilität 64,05 % 55,05 % 54,69 % 54,73 % 49,68 % 48,63 %
Risikoloser Zinssatz – 0,76 % – 0,77 % – 0,77 % – 0,76 % – 0,73 % – 0,69 %
Erwartete Dividendenrendite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Ausübungspreis EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00
Aktienkurs der SFC Aktie zum
Bewertungszeitpunkt
EUR 15,94 EUR 15,94 EUR 15,94 EUR 15,94 EUR 15,94 EUR 15,94
2019 in EUR
Tranche HP2 Tranche PP2 Tranche MB1 Tranche HP3 Tranche PP3
Bewertungszeitpunkt 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019
Restlaufzeit (in Jahren) 2,50 4,25 4,17 5,50 7,00
Volatilität 45,54 % 48,46 % 48,29 % 45,87 % 43,04 %
Risikoloser Zinssatz – 0,61 % – 0,51 % – 0,52 % – 0,44 % – 0,33 %
Erwartete Dividendenrendite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Ausübungspreis EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR 1,00
Aktienkurs der SFC Aktie zum Bewertungszeitpunkt EUR 9,72 EUR 9,72 EUR 9,72 EUR 9,72 EUR 9,72

Im Rahmen der Bewertung zum Vorjahr (31.12.2019) wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:

Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Vertragsende der jeweiligen Vereinbarung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des XETRA-Handels zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität der SFC Aktie über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die erwartete Dividendenrendite beruht auf Markteinschätzungen für die Höhe der erwarteten Dividende der SFC Aktie in den Jahren 2020 und 2021.

Zum 31. Dezember 2020 wurde im Rahmen des SAR Plans eine Schuld in Höhe von EUR 5.683.464 (davon EUR 2.752.773 langfristig) unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert (31. Dezember 2019: EUR 2.792.231; davon EUR 2.792.231 langfristig). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember beträgt EUR 2.891.233 (Vorjahreszeitraum EUR 1.445.762).

Aktienoptionsplan

Im Zuge der Vorstandsverträge wurden zwischen der Gesellschaft und Herrn Dr. Podesser ein Vertrag zum Abschluss eines Aktienoptionsplans (AOP) geschlossen. Ziel des Plans ist es eine vorrangig an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Geschäftspolitik, welche die langfristige Wertsteigerung der Beteiligung der Aktionäre fördert, zu unterstützen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden als Ersatz für die Ansprüche aus der Tranche PP3 des SAR ausschließlich Aktienoptionen gegenüber. Herrn Dr. Podesser gewährt.

Der Plan sieht eine variable Vergütung in Form von sogenannten Aktienoptionen vor. Eine Aktienoption berechtigt den Inhaber zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stammaktie der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktie) bei gleichzeitiger Bezahlung des Ausübungspreises durch den Optionsinhaber. Die Aktienoptionen können nach Ablauf der jeweiligen Wartefrist in einem Zeitraum von einem Jahr unter Beachtung der sogenannten Blackout-Perioden ausgeübt werden. Die Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen hängt dabei wesentlich vom durchschnittlichen Aktienkurs der SFC über einen Zeitraum von 30 Handelstagen vor Ablauf der jeweiligen Wartefrist ab (Referenzkurs).

Die Gewährung der Aktienoptionen wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird einmalig zum Tag der Gewährung unter Anwendung eines Monte-Carlo Modells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden, bewertet.

Die Aktienoptionen haben sich im Jahr 2020 wie folgt entwickelt:

AKTIENOPTIONEN 2020

Tranche PP1
Anzahl Aktienoptionen 504.000
Maximale Laufzeit (Jahre) 8,00
Zu Beginn der Berichtsperiode 2020 ausstehende Aktienoptionen 01.01.2020 0
In der Berichtsperiode 2020
gewährte Aktienoptionen 504.000
verwirkte Aktienoptionen 0
ausgeübte Aktienoptionen 0
verfallene Aktienoptionen 0
Am Ende der Berichtsperiode 2020 ausstehende Aktienoptionen (31.12.2020) 504.000
Am Ende der Berichtsperiode 2019 ausübbare Aktienoptionen (31.12.2020) 0

Im Rahmen der Bewertung zum 31.12.2020 wurden folgende Parameter berücksichtigt:

2020
Tranche PP1
Bewertungszeitpunkt 31.12.2020
Bewertungszeitpunkt 19.5.2020
Restlaufzeit (in Jahren) 8,15
Volatilität 45,18 %
Risikoloser Zinssatz – 0,54 %
Erwartete Dividendenrendite 0,00 %
Ausübungspreis EUR 1,00
Aktienkurs der SFC Aktie zum Bewertungszeitpunkt EUR 10,00

Zum 31. Dezember 2020 wurde im Rahmen des Aktienoptionsplans eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 556.241 bilanziert (31. Dezember 2019: EUR 0). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 beträgt EUR 556.241 (Vorjahreszeitraum EUR 0).

(35) Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" gelten Unternehmen und Personen, wenn eine der Parteien direkt oder indirekt über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben oder an der gemeinsamen Führung des Unternehmens beteiligt ist.

Personen in Schlüsselpositionen der SFC sind die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie deren nahe Familienangehörige. Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wie folgt zusammen:

Mitglieder des Vorstandes

Dr. Peter Podesser, Simbach am Inn, Kaufmann (Vorsitzender) Daniel Saxena, Thalwil, Schweiz, Kaufmann (seit dem 1. Juli 2020) Hans Pol, Ede, Niederlande, Kaufmann Marcus Binder, München, Dipl.-Ing. Elektrotechnik (bis zum 28. Februar 2020)

Mitglieder des Aufsichtsrates

Tim van Delden, Düsseldorf, Dipl.-Ingenieur (Vorsitzender) Gerhard Schempp, Kaltental, Dipl.-Mathematiker (seit dem 1. Juni 2020) David William Morgan, Rolvenden (Großbritannien), MA ACA, Kaufmann (bis zum 31. Mai 2020) Hubertus Krossa, Wiesbaden, Kaufmann

Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen direkt oder indirekt beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen, sind ebenfalls gemäß IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" als nahe stehend zu klassifizieren.

Die Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen sind im Folgenden dargestellt:

VERGÜTUNG in EUR
2020 2019
Fixer Anteil Variabler Anteil Fixer Anteil Variabler Anteil
Vorstand 769.962 3.740.808 789.922 1.875.330
Aufsichtsrat 112.500 0 112.500 0
Summe 882.462 3.740.808 906.283 1.875.330

Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten gegenüber Personen in schlüsselpositionen in Höhe von EUR 3.417.069 (Vorjahr: EUR 3.242.129) verbucht.

Vereinbarung mit Vorständen

Bei der SFC Energy AG liegen derzeit folgende Vereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands vor, die teilweise unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen:

Dr. Peter Podesser wurden gemäß Vorstandsanstellungsvertrag am 1. April 2014 360.000 virtuelle Aktienoptionen (SAR) für das SAR-Programm 2014 – 2016 mit einem Ausübungspreis pro virtueller Aktienoption von EUR 1,00 gewährt. Die SAR konnten in einem festgelegten Umfang an drei definierten Stichtagen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Abhängigkeit des Aktienkurses der SFC Energy AG verfallen. Nach einer Wartezeit von vier bis sechs Jahren konnte bzw. kann je ein Drittel des nicht verfallenen Volumens zum definierten Referenzkurs bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Im Falle eines Kontrollerwerbs an der SFC Energy AG sind die SAR, die zum Zeitpunkt der Abgabe eines Übernahmeangebotes noch nicht verfallen waren, gemäß festgelegten Bandbreiten in Abhängigkeit vom Referenzkurs auszuzahlen. Der Referenzkurs entspricht dabei dem Angebotspreis im Sinne des §31 Abs.1 WpÜG. Der Vorstandsanstellungsvertrag von Herrn Dr. Peter Podesser wurde vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2020 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 14. Dezember 2016 weitere 360.000 SAR gewährt (SAR-Programm 2017 – 2020). Die Bedingungen des SAR-Programm 2017 – 2020 entsprachen im Wesentlichen dem SAR-Programm 2014 – 2016. Des Weiteren wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Dr. Peter Podesser vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Herrn Dr. Peter Podesser am 15. Mai 2019 weitere 420.000 SAR gewährt (SAR-Programm 2020 – 2024). Die SAR können in einem festgelegten Umfang an vier definierten Stichtagen in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Abhängigkeit des Aktienkurses der SFC Energy AG verfallen. Nach einer Wartezeit von vier bis sieben Jahren kann je ein Viertel des nicht verfallenen Volumens zum definierten Referenzkurs bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Das SAR-Programm 2020 – 2024 wurde im Geschäftsjahr 2020 in ein physisches Aktienoptionsprogramm überführt, das im Wesentlichen die Bedingungen des entsprechenden SAR-Programm enthält.

Hans Pol wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2015 zum Vorstand bestellt. Sein Vorstandsanstellungsvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung zum SAR-Programm 2014 – 2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Herrn Pol wurden am 1. Januar 2014 90.000 SAR gewährt. Am 24. März 2015 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2018 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2015 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR-Programm 2015 – 2018). Am 27. März 2018 wurde der Vorstandsanstellungsvertrag von Hans Pol bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Im Rahmen dessen wurden Hans Pol am 1. Juli 2018 weitere 180.000 SAR gewährt (SAR-Programm 2018 – 2021).

Daniel Saxena wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 zum Vorstand bestellt. Sein Vorstandsanstellungsvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung zum SAR-Programm 2020 – 2024 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2027. Herrn Saxena wurden 228.000 SAR gewährt.

Marcus Binder wurde mit Wirkung ab 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2020 zum Vorstand bestellt. Der Vorstandsvertrag wurde nicht über den 28. Februar 2020 hinaus verlängert.

Der variable Anteil beinhaltet unter anderem den Aufwand für den Stock Appreciation Rights Plan (SAR Plan) für die Vorstände.

fixe Vergütung kurzfristige erfolgs
abhängige Vergütung
langfristige erfolgs -
abhängige Vergütung
Summe
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Dr. Peter Podesser 386.073 369.597 138.396 290.821 2.295.287 955.526 2.819.756 1.615.944
Hans Pol 218.763 218.466 50.062 81.398 735.252 286.044 1.004.077 585.908
Marcus Binder – bis 29.02.2020 33.126 201.859 3.500 53.724 398.718 207.817 435.344 463.400
Daniel Saxena – ab 01.07.2020 132.000 0 0 0 119.593 0 251.593 0
Summe 769.962 789.922 191.958 425.943 3.548.850 1.449.387 4.510.770 2.665.252

VERGÜTUNG GESCHÄFTSJAHRE in EUR

(36) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des Konzernjahresergebnisses, das insgesamt auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens zuzurechnen ist, durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Verlust und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien. Im Geschäftsjahr 2020 sind das verwässerte und das unverwässerte Ergebnis je Aktie aufgrund des Vorliegens eines Verwässerungsschutzes identisch, da die Umwandlung in Stammaktien den Verlust je Aktie aus dem laufenden Geschäft reduzieren würde.

Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien zum 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar:

DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN in EUR
2020 2019
Zahl der Aktien, die sich am Anfang der Periode im Umlauf befanden 12.949.612 10.249.612
Auswirkung der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien 321.220 1.246.154
Gewichteter Durchschnitt der Aktien zum 31. Dezember 13.270.832 11.495.766

Das unverwässerte sowie das verwässerte Ergebnis je Aktie ist der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.

(37) Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittelströme. Entsprechend IAS 7 "Kapitalflussrechnung" werden Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sowie aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds entspricht der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben in Höhe von EUR 31.359.700 (Vorjahr: EUR 20.388.605) sowie Termin- und Tagesgeldern in Höhe von EUR 390.018 (Vorjahr: EUR 803.395) zusammen.

Die Ertragsteuerzahlungen und -erstattungen betreffen im Wesentlichen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, die bei der Fälligkeit von Tages- und Festgeldern von Zinsgutschriften einbehalten wurden sowie Ertragsteuerzahlungen für die kanadischen und rumänischen Tochtergesellschaften.

Da vorhandene Liquiditätsüberschüsse der SFC in kurzfristige, risikoarme Finanztitel angelegt werden, werden die erhaltenen Zinsen dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Die Zinszahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit abgebildet.

Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten.

BEWEGUNGEN DER SCHULDEN 2020 in EUR

31.12.2019 Zahlungswirksam 31.12.2020
Wechselkurs
änderung
Zinsen Zugänge &
Abgänge
IFRS 16
Zuteilung
Aktienoptions
programm
Summe
Sonstige Finanz
verbindlichkeiten
– 4.639 – 5.820 0 1.181 0 0
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
– 6.512.635 – 1.936.688 – 216.887 190.340 0 – 4.549.400
Leasingverbind
lichkeiten
– 8.033.266 – 2.290.931 – 132.552 237.780 2.053.476 – 7.901.039
Gezeichnetes
Kapital und
Kapitalrücklage
– 113.366.521 19.665.320 0 0 0 556.241 – 133.588.082
Summe – 127.917.061 15.431.881 – 349.439 429.301 2.053.476 556.241 – 146.038.521

BEWEGUNGEN DER SCHULDEN 2019 in EUR

31.12.2018 Zahlungswirksam Zahlungsunwirksam 31.12.2019
Wechselkurs
änderung
Zinsen Erstanwen
dung & Zugän
ge IFRS 16
Zuteilung
Aktienoptions
programm
Summe
Sonstige Finanz
verbindlichkeiten
– 2.573.193 – 2.746.674 0 177.999 0 0 – 4.639
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
– 6.295.250 – 296.334 251.573 262.145 0 0 – 6.512.635
Leasingverbind
lichkeiten
– 97.389 – 2.301.147 133.063 292.860 9.811.101 0 – 8.033.266
Gezeichnetes
Kapital und
Kapitalrücklage
– 89.747.318 23.619.203 0 0 0 0 – 113.366.521
Summe – 98.713.150 18.275.048 384.636 733.004 9.811.101 0 – 127.916.939

(38) Angaben zur Konzernsegmentberichterstattung

Im Rahmen der Konzern-Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 "Operative Segmente" erfolgt eine Aufgliederung der Segmente nach der internen Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat, welche als Basis für die Unternehmensplanung und die Ressourcenabbildung dient.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den beschriebenen Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Für die interne Ausrichtung auf die Kernmärkte Clean Energy & Mobility, Industry, Oil & Gas sowie Defense & Security und zur Steuerung des Konzerns verwendet der Vorstand die Umsatzerlöse, die Bruttomarge, das bereinigte Bruttoergebnis vom Umsatz und den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA), das bereinigte Bruttoergebnis vom Umsatz und den Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Entwicklung des Zahlungsmittelbestands auf Konzernebene.

Im Segment "Defense & Security" erzielt die SFC Energy AG Umsätze im Markt Verteidigung & Sicherheit. Zum Markt Verteidigung & Sicherheit gehören Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen von Militärorganisationen und Behörden.

Das Segment "Clean Energy & Mobility" ist stark diversifiziert. Zum einen gehören dazu alle industriellen Einsatzbereiche, in denen professionelle Anwender elektrische Anlagen fern vom Netz betreiben und die EFOY Pro Brennstoffzelle von SFC nutzen. Zum anderen bietet SFC für den Freizeitmarkt über etablierte Handelskanäle kompakte Brennstoffzellengeneratoren als Stromerzeuger für Reisemobile, Segelboote und Ferienhütten an.

Im Segment "Industry" entwickelt und produziert PBF hochwertige und zuverlässige Stromversorgungssysteme.

Im Segment "Oil & Gas" ist Simark als spezialisiertes Vertriebs-, Service- und Produktintegrationsunternehmen für Hightech-Stromversorgungs-, Instrumentierungs- und Automatisierungsprodukte in der Öl- & Gas-Industrie tätig.

Verrechnungen zwischen den Segmenten finden nicht statt. Im Finanzergebnis wird der Saldo aus Zinsertrag und Zinsaufwand ausgewiesen.

Die Aufteilung der Umsatzerlöse sowie des langfristigen Segmentvermögens nach Regionen ist nachfolgend dargestellt:

AUFTEILUNG DER UMSATZERLÖSE SOWIE DES LANGFRISTIGEN SEGMENTVERMÖGENS NACH REGIONEN in EUR

Umsatzerlöse aus Geschäften
mit externen Kunden
Langfristige
Vermögenswerte
2020 2019 31.12.2020 31.12.2019
Nordamerika 18.912.752 22.668.294 9.578.428 9.082.242
Europa (ohne Deutschland) 19.263.746 21.458.099 4.509.290 4.588.200
Deutschland 8.278.612 7.908.642 11.896.657 10.120.022
Asien 6.304.307 4.824.511 0 0
Rest der Welt 463.353 1.678.598 0 0
Summe 53.222.770 58.538.144 25.984.375 23.790.464

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgte anhand der eingetragenen Firmensitze der jeweiligen Kunden. Im deutschen Heimatmarkt des Konzerns wurden Umsätze in Höhe von EUR 8.278.612 (Vorjahr: EUR 7.908.642) erzielt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden mit keinem Kunden Umsatzerlöse in Höhe von mehr als 10% (Vorjahr: 0) des Gesamtumsatzes erwirtschaftet.

Die Abschreibungen des Anlagevermögens, welche innerhalb der Herstellungskosten angefallen sind, können den einzelnen Segmenten wie folgt zugeordnet werden:

ABSCHREIBUNGEN DES ANLAGEVERMÖGENS in EUR
2020 2019
Clean Energy & Mobility 846.328 487.360
Industry 456.076 475.075
Oil & Gas 101.211 217.687
Defense & Security 302.285 472.511
Summe 1.705.900 1.652.633

Es bestanden im Geschäftsjahr 2020 keine Zinserträge, welche auf die jeweiligen Segmente zu allokieren gewesen wären.

Zinsaufwendungen entfallen auf das Segment "Clean Energy & Mobility" in Höhe von EUR 187.545 (Vorjahr: EUR 242.271), auf das Segment "Industry" in Höhe von EUR 74.875 (Vorjahr: EUR 91.907), auf das Segment "Oil & Gas" in Höhe von EUR 153.340 (Vorjahr: EUR 278.856) sowie auf das Segment "Defense & Security" in Höhe von EUR 27.498 (Vorjahr: EUR 138.821).

Das interne Berichtswesen beschränkt sich auf Aufwands- und Ertragsposten. Die Segmentberichterstattung enthält dementsprechend keine Bilanzposten.

Neustrukturierung der Segment e ab dem Geschäftsjahr 2021

Im Rahmen der strategischen Roadmap "Fit for the Future" zur langfristigen Wertsteigerung und zur Stärkung der beiden Kerngeschäftsfelder Brennstoffzelle und Energieumwandlung, hat der Vorstand der SFC Energy AG die Zuständigkeiten innerhalb des Konzerns neu aufgestellt. Im Zuge dessen orientieren sich die Geschäftssegmente des Konzerns nach Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nicht mehr an den jeweiligen Endkundenmärkten, sondern an den Technologieplattformen bzw. dem angebotenen Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Konzerns. Die Zusammenfassung in zwei anstatt bisher vier Segmente steigert zudem die Effizienz.

In Anlehnung an die interne Berichterstattungsstruktur des Unternehmens für Managementzwecke und gemäß der Definition des IFRS 8 'Geschäftssegmente' sind zum 1. Januar 2021 die zwei Geschäftssegmente "Clean Energy" und "Clean Power Management" bestimmt worden. Die zwei operativen Segmente werden nach der Art der angebotenen Technologien bzw. Lösungen und deren unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen eigenständig organisiert und geführt. Das Management bemisst den Erfolg der Segmente anhand der Segmentergebnisgrößen Umsatz, Bruttoergebnissmarge, bereinigtes EBITDA und bereinigtes EBIT.

Im Rahmen der Neusegmentierung in 2021 werden die Konzerneinheiten "Clean Energy & Mobility" sowie "Defense & Security" in dem neuen Segment Clean Energy zusammengefasst. Die Konzerneinheit "Industry" wird dem neuen Segment "Clean Power Management" zugeordnet. Das Segment "Oil & Gas" wird aufgeteilt und die Teile separat unter den neuen Bereichen Clean Energy und Clean Power Management gruppiert.

Das Kerngeschäft des Segmentes Clean Energy beinhaltet die Entwicklung, Herstellung, einschließlich kompletter Systemmontage, Vermarktung und Lieferung von mobilen und netzunabhängigen Energielösungen auf Basis von Brennstoffzellen für unterschiedliche Endkundenmärkte. In diesem Zusammenhang kommen sowohl die Brennstoffzellen des Konzerns auf Basis der Wasserstoff-Technologie (PEMFC) als auch die Brennstoffzellen auf Basis der DMFC-Technologie (Direct Methanol Fuel Cell) zum Einsatz.

Das Kerngeschäft des Segmentes Clean Power Management ist die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von hochspezialisierten, standardisierten und semi-standardisierten Power Management und Electronics Solutions wie z.B. Spannungswandlern, Spulen und Frequenzumwandlern für den Betrieb von High-Tech-Geräten. Teile des Produktportfolios des Segmentes "Clean Power Management" werden auch im Segment "Clean Energy" eingesetzt.

(39) Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare betragen:

HONORARE in EUR
2020 2019
Abschlussprüfungsleistungen 191.000 183.000
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen1 0 499.000
Summe 191.000 682.000

1 Bei den sonstigen Leistungen handelt es sich um Leistungen in Zusammenhang mit Comfort Letters.

(40) Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. März 2021 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese auf der Internetseite der SFC Energy AG (www.sfc.com/de/investoren/corporate-governance) veröffentlicht. Die Erklärung ist für die nächsten fünf Jahre im Internet verfügbar und der Öffentlichkeit somit dauerhaft zugänglich gemacht worden.

(41) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Seit dem 1. Januar 2021 tragen alle Tochtergesellschaften der SFC AG den Namen SFC Energy. Die Tochtergesellschaft PBF firmiert unter den Namen SFC Energy B.V. und die Simark firmiert unter dem Namen SFC Energy Ltd..

Ein beim Landgericht München I rechtsanhängiges Verfahren zwischen dem ehemaligen Vorstandsmitglied Marcus Binder und der SFC Energy AG ist nach dem Abschlussstichtag am 4. Februar 2021 durch Vergleich gütlich beigelegt worden. Der vereinbarte Vergleichsbetrag umfasst sämtliche Verpflichtungen für kurzfristige Vergütungen (Bonus) und langfristige variable Vergütungen (SAR-Programm) sowie für Beratungsleistungen, für die zum Abschlussstichtag Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet waren.

Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG hat am 23. Februar 2021 im Einvernehmen mit Herrn Hans Pol einstimmig beschlossen, dessen Bestellung sowie den Vorstandsanstellungsvertrag vom 6./22. März 2018 mit Wirkung zum 28. Februar 2021 aufzuheben. Mit Beschluss ebenfalls vom 23. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat Herrn Hans Pol mit Wirkung zum 1. März 2021 für eine Amtszeit von vier Jahren bis zum 28. Februar 2025 zum Vorstand bestellt und einen neuen Vorstandsanstellungsvertrag abgeschlossen.

Darüber hinaus sind bis zum Aufstellungszeitpunkt keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SFC Energy AG erwartet wird.

Brunnthal, den 23. März 2021

Der Vorstand

Dr. Peter Podesser Hans Pol Daniel Saxena Vorstandsvorsitzender (CEO) Vorstand (COO) Vorstand (CFO)

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Konzer nabschluss und Konzer nlageber icht für das Geschäftsjahr 2020

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Brunnthal, den 23. März 2021

Der Vorstand

Dr. Peter Podesser Hans Pol Daniel Saxena Vorstandsvorsitzender (CEO) Vorstand (COO) Vorstand (CFO)

BE S TÄT IGUNGS VERMERK DE S UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SFC Energy AG, Brunnthal

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERN ABSCHL USSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SFC Energy AG, Brunnthal, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SFC Energy AG, Brunnthal, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzu-wenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB.

Gemäß §322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen

handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  • a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)
  • b) Prüferisches Vorgehen

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Die im Konzernabschluss der SFC Energy AG ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt TEUR 7.853 (entsprechend 9,1% der Konzernbilanzsumme) beziehen sich auf zwei Geschäftsoder Firmenwerte, die mindestens einmal jährlich zum Abschlussstichtag einem Wertminderungstest (sog. Impairment Test) unterzogen werden.

Die Bestimmung des jeweiligen erzielbaren Betrags erfolgt durch die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung auf Basis der Discounted Cashflow-Methode. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter beeinflussen dabei maßgeblich das Ergebnis dieser Bewertungen bei der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelzuflüsse sowie der Wahl des Diskontierungszinssatzes. Infolgedessen sind die entsprechenden Wertminderungstests mit einer hohen Unsicherheit verbunden.

Der Sachverhalt wurde von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, weil die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte komplex ist sowie auf einer Reihe ermessensbehafteter Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.

Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den durchgeführten Wertminderungstests finden sich im Konzernanhang unter Punkt (21) "Immaterielle Vermögenswerte"; Angaben zu den angewandten Bilanzierungsund Bewertungswahlrechten erfolgen in Abschnitt 1. unter dem Gliederungspunkt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten".

b) Wir haben die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und Ermessensentscheidungen sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests auch unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten aus dem Bereich Valuation Services beurteilt.

Unsere Analyse der von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten künftigen Zahlungsströme für die Beurteilung der erwarteten Auswirkungen von Ereignissen und Entwicklungen erfolgte unter der Berücksichtigung unserer Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Planungssystems der SFC Energy AG, unter anderem durch eine Analyse der Planungstreue. Vor dem Hintergrund der besonderen Prognoseunsicherheiten haben wir die von den gesetzlichen Vertretern erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und gewürdigt.

Als Ausgangsbasis unserer Beurteilung der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte eine Überleitung der Mittelzuflüsse auf die von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Fünfjahresplanungen (2021 bis 2025). Im Rahmen der Würdigung der zugrunde liegenden Fünfjahresplanungen haben wir die zentralen Planungsannahmen und -maßnahmen mit Schwerpunkten auf der Entwicklung der Absatzmärkte in Kanada und in Europa sowie der Absatz- und Beschaffungspreisentwicklung mit den gesetzlichen Vertretern erörtert.

Bei der Prüfung der Ermittlung der verwendeten Diskontierungszinssätze haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten (WACC) geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Zusätzlich haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests nachvollzogen und die Anwendung des Kalkulationsschemas (Discounted Cashflow-Methode) unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten gewürdigt.

Abschließend erfolgte durch uns eine Beurteilung der Vollständigkeit und Angemessenheit der Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" verwiesen wird,
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. §315 Abs.1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und
  • alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, der nach Erteilung dieses Bestätigungsvermerks veröffentlicht wird,
  • aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung gemäß §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im Konzernlagebericht genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f und §315d HGB ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Ver ant wor tung der gesetzlichen Ver tr et er und des Auf sichtsr ats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Ver ant wor tung des Abschlusspr üf er s für die Pr üfung des Konzer nabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche

Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONS T IGE GESE T ZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Ver mer k über die Pr üfung der für Zwecke der Off enlegung er st ellt en elektr onischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß §317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei, die den

SHA-256-Wert 8A4E460ED327C4ABD73BDF0BFEAC2FE71578A42B2D0EC0C0681D07C93785DE07 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs.1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Ver ant wor tung der gesetzlichen Ver tr et er und des Auf sichtsr ats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des §328 Abs.1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des §328 Abs.1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übr ige Angaben gemäß Ar tikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der SFC Energy AG, Brunnthal, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Julius Pinckernelle.

München, den 23. März 2021

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Julius Pinckernelle Oliver Pointl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

FINANZKALENDER 2021

15. FEBRUAR 2021 VORLÄUFIGE ZAHLEN 2020
25. MÄRZ 2021 GESCHÄFTSBERICHT 2020
18. MAI 2021 QUARTALSMITTEILUNG Q1 2021
19. MAI 2021 ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
19. AUGUST 2021 HALBJAHRESBERICHT 2021
25. AUGUST 2021 KAPITALMARKTKONFERENZ HIT, HAMBURG
15. NOVEMBER 2021 QUARTALSMITTEILUNG Q3 2021
22. NOVEMBER 2021 DEUTSCHES EIGENKAPITALFORUM, FRANKFURT

AKTIENINFORMATIONEN

Bloomberg Symbol F3C
Reuters Symbol CXPNX
WKN 756857
ISIN DE0007568578
Anzahl ausgegebener Aktien Stand 31.12.2020 14.469.743
Aktienausstattung Nennwertlose Stückzahlen
Börsensegment Prime Standard, Erneuerbare Energien
Börse Frankfurt, FWB
Designated Sponsors mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

INVESTOR-RELATIONS

SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal Deutschland

Telefon: +49 (0)89/673 592–378 Telefax: +49 (0)89/673 592–169 E-Mail: [email protected]

IMPRESSUM

SFC Energy AG Eugen-Sänger-Ring 7 85649 Brunnthal Deutschland Telefon: +49 (0)89/673 592–0 Telefax: +49 (0)89/673 592–369

Verantwortlich: SFC Energy AG Text & Redaktion: SFC Energy AG/ CROSS ALLIANCE communication GmbH Gestaltung und Umsetzung: Anzinger und Rasp Titel: iStock/aprott Fugro Norway AS; Martin Bolle; Werner Tillmetz; Michael Paukner; Oneberry Technologies Pte Ltd; iStock/KristinaGreke; Hendrik Leber; iStock/mantaphoto; adKor GmbH; SiteWatch Safety Inc.; unsplash.com/ Rune Hausgeng; ePropulsion Technology; iStock/fokkebok; Calzavara S.p.A.; National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA); AuroraHuts Oy Alle weiteren Motive: SFC Energy AG

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen – also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von SFC liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse von SFC. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen des Konzerns wesentlich abweichen von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistung. SFC übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.