Audit Report / Information • Jun 13, 2019
Audit Report / Information
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über die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlagebericht
Köln
Gemäß den Anforderungen von § 321 Abs. 5 Satz 1 HGB und § 48 Abs. 1 WPO tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.
Der Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe des Unternehmens.

Seite
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
| A. | PRÜFUNGSAUFTRAG | 1 |
|---|---|---|
| B. | STELLUNGNAHME ZUR LAGEBURTEILUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER |
2 |
| C. | WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS |
6 |
| D. | GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung |
11 11 11 |
| E. | FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNRECHNUNGSLEGUNG I. Konzernbuchführung und weitere geprüfte Unterlagen II. Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag III. Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse IV. Konzernabschluss V. Gesamtaussage des Konzernabschlusses VI. Konzernlagebericht |
14 14 16 15 16 18 |

| Konzernabschluss | |
|---|---|
| Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 | 1 |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2018 | 2 |
| Konzerneigenkapitalspiegel | 3 |
| Konzernkapitalflussrechnung | 4 |
| Konzernanhang 2018 | 5 |
| Entwicklung des Konzernanlagevermögens | 5a |
| Konzernlagebericht 2018 | 6 |
| Allgemeine Auftragsbedingungen | 7 |
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen aufgrund der Darstellung in TEUR auftreten.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2018 der
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" "SEVEN PRINCIPLES" oder "7P AG" genannt)
sind wir zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt worden. Der Aufsichtsrat hat unsdaraufhin den Auftrag erteilt,den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung des Konzernlageberichts nach den §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung unterrichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) Prüfungsstandard 450 erstellt wurde. Der Prüfungsbericht richtet sich an das geprüfte Unternehmen.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Stand 1. Januar 2017) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage 7 beigefügt sind.

Folgende Kernaussagen des Konzernlageberichts sind aus unserer Sicht hervorzuheben:
Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P) Gruppe bietet innovative IT-Dienstleistungen rund um die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und -prozessen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte IT-Wertschöpfungskette von der Prozess- und Architekturberatung über Softwareentwicklung, Systemintegration bis hin zu Managed Services. Innovative Themen wie Blockchain, Big Data, Analytics, Künstliche Intelligenz/Machine Learning, Cloud Beratung und SAP-HANA-Beratung & Entwicklung, Security und agile Softwareentwicklung/DevOps stehen dabei im Fokus des 7P-Portfolios.
SEVEN PRINCIPLES positioniert sich als international agierendes, mittelständisches IT-Beratungs-, Entwicklungs- und Systemintegrationshaus.
Der Hauptsitz der SEVEN PRINCIPLES AG ist Köln. Weitere deutsche Niederlassungen befinden sich in Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Mannheim, München, Ratingen, Stuttgart und Wolfsburg. Über seine Tochtergesellschaften ist der Konzern weiterhin in Estland, Dänemark, Großbritannien und Österreich vertreten.
Zu den Kernaussagen des Wirtschaftsberichtes geben wir folgende Erläuterungen:


Vorjahresniveau Die Veränderung beruht im Wesentlichen aus den Auszahlungen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und der ersten Rate der Kaufpreiszahlung der akquirierten DTS – Data Transition Services GmbH.
· Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist negativ mit -2,6 Mio. EUR (VJ: 1,0 Mio. EUR) und ergibt sich im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen (4,0 Mio. EUR).
Zu den Kernaussagen des Prognose-, Risiko- und Chancenberichtes geben wir folgende Erläuterungen:

Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns vom Vorstand im Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht nach unserer Auffassung zutreffend dargestellt und beurteilt werden. Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im Konzernlagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume gegeben sind. Nach unserer Auffassung ist diese Darstellung insgesamt plausibel und zutreffend.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln:
Wir haben den Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt G des Konzernlageberichts enthaltenen ergänzenden Angaben gemäß § 315a HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal-

sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Gegenstand unserer Prüfung waren der Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang, für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr sowie der Konzernlagebericht.
Der Konzernabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (§ 290 ff. HGB) in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt worden.
Die Konzernabschlussprüfung erstreckt sich auf die Prüfung des Konsolidierungskreises, die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie auf die getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen. Die Prüfung erstreckte sich ebenfalls auf die notwendigen Anpassungen an die Konzernansätze gemäß § 300 Abs. 2 HGB sowie an die konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden gemäß § 308 HGB.
Hinsichtlich der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten Kontrollen sowie hinsichtlich der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes verweisen wir auf die Ausführungen im Bestätigungsvermerk, der im Abschnitt C. wiedergegeben ist.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich unsere Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Konzerns oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.
Wir haben unsere Prüfung nach §§ 316 ff. HGB und den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung ausgerichtet. Ziel unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Den Konzernlagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend sind.

Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen sich wie folgt dar:
In der ersten Phase haben wir ein Verständnis für das Geschäft des Konzerns erlangt. Hierzu haben wir uns
Vor diesem Hintergrund haben wir auf Basis unserer Risikoeinschätzung folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt:
Das Prüfungsteam sowie den Einsatz von Spezialisten wählten wir im Rahmen unserer Prüfungsplanung aus. Zudem bestimmen wir die Strategie und den zeitlichen Ablauf der Prüfung, sodass sich ein strukturierter risikoorientierter Prüfungsplan ergeben hat.
In der zweiten Phase haben wir auf Basis unserer Risikoeinschätzung und der Kenntnisse der Geschäftsprozesse und Systeme Prüfungshandlungen ausgewählt. Hierzu haben wir die Ausgestaltung sowie die Wirksamkeit der von uns ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen beurteilt. Des Weiteren haben wir den Konsolidierungsprozess und die konzernweiten Kontrollen beurteilt.
Im weiteren Verlauf haben wir bei wesentlichen Posten des Konzernabschlusses analytische Prüfungshandlungen und stichprobenweise Einzelfallprüfungen durchgeführt, um insgesamt eine hinreichende Prüfungssicherheit zu erlangen. Daneben haben wir in dieser dritten Phase schwerpunktmäßig wesentliche Einzelsachverhalte geprüft und die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und die Nutzung von Ermessenspielräumen beurteilt.

Im Rahmen der prüferischen Handlungen in Bezug auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen haben wir Bestätigungen der für die Tochtergesellschaften tätigen Kreditinstitute, Rechtsanwälte und Steuerberater eingeholt.
Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312) haben wir in Form von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Im Rahmen der Prüfung des Konzernlageberichts haben wir geprüft, ob insbesondere die Aussagen über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage sowie die Angaben zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren mit dem Konzernlagebericht in Einklang stehen. Die zukunftsorientierten Angaben haben wir unter Beachtung der angewandten Methoden, nebst Datenerfassung und -aufbereitung auf Plausibilität geprüft.
Die Beurteilung unserer Prüfungsergebnisse bildete in der vierten Phase die Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, auf deren Basis wir den Bestätigungsvermerk erteilt haben. Dieser ist neben dem Prüfungsbericht Bestandteil unserer Berichterstattung.
Alle von uns erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden uns vom Vorstand des Mutterunternehmens sowie der Tochterunternehmen und den von ihr benannten Mitarbeitern erteilt. Der Vorstand hat uns die Vollständigkeit des Konzernabschlusses schriftlich bestätigt.
In einer ergänzenden Erklärung hat der Vorstand zudem bestätigt, dass nach ihrer Auffassung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Konzernabschluss und von nicht korrigierten Angaben im Konzernlagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich sind.

Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus den zu konsolidierenden Einzelabschlüssen entwickelt worden.
Die für die Konsolidierung notwendigen Informationen werden aus den einzelnen Jahresabschlüssen entnommen und manuell unter Zuhilfenahme von Tabellenkalkulationsprogrammen zusammengestellt. Der Konzernabschluss wird manuell aufgestellt. Die aus den Konsolidierungsmaßnahmen resultierenden Bilanzposten, wie z.B. Geschäftswerte oder aufgedeckte stillen Reserven, sind ebenfalls manuell erfasst und fortgeführt worden.
Der Konsolidierungskreis ist zutreffend ermittelt und im Konzernanhang (Anlage 6) dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Data Transition Services GmbH erworben und rückwirkend auf den 1. Januar 2018 auf die SEVEN PRINCIPLES AG verschmolzen.
Das Konzerngeschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 auf.

Die Ordnungsmäßigkeit des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens ergibt sich aus dem von uns mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss. Die Ordnungsmäßigkeit der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen ergibt sich aus den Reporting Packages für die wir eigene Prüfungshandlungen durchgeführt haben.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen Gesellschaft folgte den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Reporting Packages der ausländischen Gesellschaften werden ebenfalls nach deutschem Handelsrecht erstellt.
Der Konzern verfügt über keine Konzernbilanzierungsrichtlinie. Aufgrund unserer Prüfungshandlungen in den Einzelabschlüssen haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Posten der Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften nach konzerneinheitlichen Grundsätzen bilanziert und bewertet wurden.
Der Konzernabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen allen für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens.
Der Konzernabschluss ist ordnungsgemäß aus den einbezogenen Abschlüssen abgeleitet worden. Die angewandten Konsolidierungsmethoden und die angewandten Grundsätze der Währungsumrechnung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und werden aus dem Vorjahr stetig und zutreffend fortgeführt. Die Konsolidierungsbuchungen wurden zutreffend weitergeführt.
Die Grundsätze der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, der Behandlung der Zwischenergebnisse sowie der Währungsumrechnung sind im Konzernanhang umfassend dargestellt.

Der von uns geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 13. April 2018 gebilligt.
Der gesetzliche Vertreter der Muttergesellschaft hat die Berichterstattung im Konzernanhang gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB über Organbezüge aufgrund der mittelbaren Schutzwirkung des § 286 Absatz 4 HGB berechtigterweise eingeschränkt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in dem Eigenkapitalspiegel (Anlage 3) dargestellt. Die Aufstellung erfolgt gem. DRS 22.
Die gem. § 297 Abs. 1 HGB beigefügte Kapitalflussrechnung (Anlage 4) ist unter Beachtung des DRS 21 ordnungsgemäß erstellt worden. Erläuternde Angaben sind in den Anhang aufgenommen worden.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung und Konzernanhang, vermittelt nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Die Bewertungsgrundsätze sind im Konzernanhang (Anlage 5 zu diesem Bericht) zutreffend dargestellt.
Die Ausübung der folgenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sowie Ermessensspielräume hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Konzernabschlusses:
Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus der Kapitalkonsolidierung und werden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorgaben planmäßig abgeschrieben. Die angesetzte Nutzungsdauer liegt zwischen 5 und 20 Jahren; die Restlaufzeit der noch nicht vollständig abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt 5 bis 9 Jahre. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird von der Gesellschaft auf Basis von Discounted Cash Flow-Modellen analysiert. Hierbei hat sich keine Notwendigkeit für eine außerplanmäßige Abwertung ergeben.

Im Geschäftsjahr wurde die Data Transition Services GmbH erworben und rückwirkend auf den 1. Januar 2018 auf die SEVEN PRINCIPLES AG verschmolzen. Im Rahmen der Verschmelzung wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 2.475 aufgedeckt. Die Nutzungsdauer dieses Geschäftsund Firmenwerts wurde vor dem Hintergrund des langfristigen Geschäftsmodells der verschmolzenen Einheit mit 10 Jahren festgelegt.
Es wurde von dem Wahlrecht des Ansatzes von aktiven latenten Steuern gemäß § 274 (1) HGB Gebrauch gemacht. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Darüber hinaus haben unterschiedliche Bilanzansätze in Konzernabschluss und Steuerbilanz im Wesentlichen bei immateriellen Vermögensgegenständen (Kundenstämme, eigene Entwicklungen) sowie Pensionsrückstellungen zu der Bildung von latenten Steuern geführt. Basierend auf der durchgeführten steuerlichen Unternehmensplanung des Vorstands wurden körperschaftund gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 4.537 bzw. TEUR 2.823 im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt, da von einem vollständigen Verbrauch ausgegangen wird. Der Berechnung der aktiven latenten Steuern lag ein Steuersatz von 31,58% zugrunde.
Die zuvor genannten Bewertungswahlrechte wurden in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt.
Die folgende sachverhaltsgestaltende Maßnahme hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Konzernabschlusses:
Die Gesellschaft unterhält Forfaitierungslinien in Höhe von TEUR 12.000 für den Verkauf von Forderungen bestimmter Kunden. Zum Stichtag war ein Forderungsbestand in Höhe von TEUR 9.918 (Vorjahr: TEUR 8.016) im Rahmen der echten Forfaitierung an ein Kreditinstitut verkauft.
Diese sachverhaltsgestaltende Maßnahme hat insgesamt dazu geführt, dass die Gesellschaft früher über die Liquidität aus ihren Kundenforderungen verfügen kann. Die verkauften Forderungen wurden dementsprechend ausgebucht. Eine Verbindlichkeit wurde passiviert, wenn der Kunde an die Gesellschaft zahlt und diese die Beträge noch nicht weitergeleitet hat.

Der Konzernlagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften sowie den Anforderungen des DRS 20 (Konzernlagebericht), soweit diese die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Er steht mit dem Konzernabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Konzernlagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind nach unserer Auffassung zutreffend im Konzernlagebericht dargestellt.

Eine Verwendung unseres Bestätigungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder des Konzernlageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Düsseldorf, den 5. April 2019
GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stork Baum Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
ZUM 31. DEZEMBER 2018
| EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 58.136,00 | 145.316,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
177.639,00 | 136.653,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwerte | 4.089.963,72 | 2.503.108,38 |
| 4.325.738,72 | 2.785.077,38 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 937.859,44 | 871.618,72 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 78.889,91 | 0,00 |
| 1.016.749,35 | 871.618,72 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 100,00 | 100,00 |
| 5.342.588,07 | 3.656.796,10 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| Unfertige Leistungen | 1.188.481,50 | 737.449,62 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.337.784,01 | 15.876.594,74 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.393.893,55 | 1.455.325,84 |
| 17.731.677,56 | 17.331.920,58 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.334.172,70 | 7.012.324,70 |
| 22.254.331,76 | 25.081.694,90 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 243.260,57 | 311.895,64 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 1.565.691,04 | 1.938.016,98 |
| 29.405.871,44 | 30.988.403,62 |
| PASSIVA | ||
|---|---|---|
| EUR | 2018 | 2017 |
| A. KONZERNEIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.770.662,00 | 3.770.662,00 |
| II. Kapitalrücklage | 10.881.053,20 | 10.881.053,20 |
| III. Bilanzverlust | -10.542.534,29 | -10.564.982,97 |
| 4.109.180,91 | 4.086.732,23 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.377.025,00 | 2.161.324,00 |
| 2. Steuerrückstellungen | 70.820,00 | 710,00 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7.034.248,25 | 5.841.132,36 |
| 9.482.093,25 | 8.003.166,36 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.757.220,32 | 2.115.396,11 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.757.220,32 EUR (VJ: 2.115.396,11 EUR) |
||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.956.204,02 | 9.127.993,44 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.956.204,02 EUR (VJ: 9.127.993,44 EUR) |
||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.705.149,51 | 5.543.638,06 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.705.149,51 EUR (VJ: 5.543.638,06 EUR) |
||
| davon aus Steuern 1.474.761,31 EUR (VJ: 1.328.873,28 EUR) |
||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 107.001,64 EUR (VJ: 91.885,02 EUR) |
||
| 13.418.573,85 | 16.787.027,61 | |
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.232.322,13 | 1.799.878,74 |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 163.701,30 | 311.598,68 |
| 29.405.871,44 | 30.988.403,62 |
VOM 1. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018
| EUR | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 101.550.881,46 | 93.325.292,30 | |
| 2. Erhöhung / Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen | 361.031,88 | -186.985,42 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.213.056,72 | 2.292.754,47 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung 207.935,05 EUR (VJ: 366.248,51 EUR) |
|||
| 4. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -50.250.713,56 | -43.471.534,65 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -35.052.299,69 | -34.536.967,54 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
-6.155.017,10 | -41.207.316,79 | -5.706.784,48 |
| davon für Altersversorgung 302.712,16 EUR (VJ: 152.004,11 EUR) |
|||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-1.451.367,12 | -946.298,22 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -10.562.366,84 | -10.408.936,48 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 303.935,33 EUR (VJ: 425.876,50 EUR) |
|||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 48.350,92 | 10.166,22 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -346.257,66 | -358.101,03 | |
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung 30.500,00 EUR (VJ: 0,00 EUR) |
|||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -296.559,40 | 384.335,33 | |
| davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 224.428,56 EUR (VJ: 348.227,29 EUR) |
|||
| 11. Ergebnis nach Steuern | 58.739,61 | 396.940,50 | |
| 12. Sonstige Steuern | -36.290,93 | -38.793,10 | |
| 13. Konzernjahresüberschuss | 22.448,68 | 358.147,40 | |
| 14. Verlustvortrag | -10.564.982,97 | -10.923.130,37 | |
| 15. Bilanzverlust | -10.542.534,29 | -10.564.982,97 |
Der vorliegende Konzernabschluss für die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihre Tochtergesellschaften ("SEVEN PRINCIPLES") wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern es nicht anders angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) bzw. auf Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben.
Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.
Bei der erstmaligen Einbeziehung der akquirierten Tochtergesellschaften wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet bzw. angesetzt. Bei Akquisitionen in der Vergangenheit wurden im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte und Kundenstämme angesetzt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde die DTS – Data Transition Services GmbH akquiriert. Zudem wurde die Gesellschaft rückwirkend zum 1. Januar 2018 auf die SEVEN PRINCIPLES AG verschmolzen. Der Konsolidierungskreis umfasst die Muttergesellschaft und stellt sich per 31. Dezember 2018 hinsichtlich der Tochterunternehmen wie folgt dar:
NAME UND SITZ DER GESELLSCHAFT
| KAPITALANTEIL | |
|---|---|
| 7P UK Ltd., London, Großbritannien | 100% |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100% |
| 7P Nordic AS, Tallinn, Estland | 100% |
| 7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark | 100% |
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. sofern notwendig durch außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Geschäfts- oder Firmenwerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen und Kundenstämme werden über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren linear abgeschrieben. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, über welchen Zeitraum der Geschäfts- oder Firmenwert voraussichtlich nutzbar sein wird und dann entsprechend linear abgeschrieben.
Vor dem Hintergrund des langfristigen Geschäftsmodells und der sehr langfristigen Kundenbeziehungen wurden für die verschiedenen Firmenwerte die oben genannten Nutzungsdauern angenommen. Entsprechend ergeben sich folgende Restnutzungsdauern in Jahren:
| RESTNUTZUNGSDAUER | |
|---|---|
| 7P Mobile & IT Services GmbH | 5 |
| 7P ERP Consulting GmbH | 5 |
| 7P bicon GmbH | 6 |
| 7P Austria GmbH | 6 |
| DTS – Data Transition Services GmbH | 9 |
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zu einem Wert von 250 EUR im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und bei Werten zwischen 250 und 1.000 EUR im Rahmen eines Sammelpostens berücksichtigt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten wurden direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB ebenso nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 Prozent (VJ: 0,5 Prozent) der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive latente Steuern werden separat ausgewiesen.
Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen am Bilanzstichtag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum Monatsmittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.
Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert, der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Kapitalkonsolidierung für Gesellschaften oder für zugekaufte Kapitalanteile, die vor dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung vorgenommen. Die zu aktivierenden Beträge werden dabei so weit wie möglich den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag wurde als Firmenwert ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
In den Konzernabschluss einbezogen sind folgende ausländische Tochterunternehmen, welche die SEVEN PRINCIPLES AG unmittelbar beherrscht.
NAME UND SITZ DER GESELLSCHAFT
| KAPITALANTEIL | |
|---|---|
| 7P UK Ltd., London, Großbritannien | 100% |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100% |
| 7P Nordic AS, Tallinn, Estland | 100% |
| 7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark | 100% |
Im Geschäftsjahr 2018 wurde die DTS – Data Transition Services GmbH zum 1. Januar 2018 akquiriert. Die sodann zu 100 Prozent im Besitz der SEVEN PRINCIPLES AG befindliche Gesellschaft wurde rückwirkend zum 1. Januar 2018 auf diese verschmolzen.
Die Entwicklung der Geschäfts- und Firmenwerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Firmenwert der akquirierten DTS – Data Transition Services GmbH erstmalig bilanziert. Es wird auf die Angaben unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Die im Rahmen von Akquisitionen erworbenen Kundenstämme werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2018 kam es beim Kundenstamm der 7P ERP Consulting GmbH zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 267 TEUR. Die unterjährige Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die unterjährige Entwicklung der Sachanlagen ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Das Sachanlagevermögen umfasst die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen.
Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet waren.
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr vollumfänglich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind um Positionen reduziert, welche im Rahmen einer Forfaitierung verkauft und hierdurch vorzeitig erlöst werden konnten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Fremdwährungsforderungen in Höhe von 2.170 TEUR (VJ: 901 TEUR). Diese wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Zum 31. Dezember 2018 sind Mietkautionen in Höhe von 726 TEUR enthalten, welche eine Laufzeit analog zu den Mietverträgen haben. Darin enthalten ist eine Kaution bei einem Fuhrparkdienstleister über 500 TEUR, deren Laufzeit analog zu den Leasingverträgen ist.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Aufwendungen für Fremddienstleistungen.
Latente Steuern (zugrundeliegender Steuersatz 31,58 Prozent) werden für temporäre und quasi temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Handelsbilanz und dem steuerlichen Wertansatz und Verlustvorträgen gebildet. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzdifferenzen und Verlustvorträgen:
ART DER LATENTEN STEUERN
| TEUR | BASIS DER LATENTEN STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 2018 |
BASIS DER LATENTEN STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 2017 |
|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwerte | 108 | 130 |
| Rückstellungen für Pensionen | 1.019 | 839 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 7 | 8 |
| Rückstellungen für drohende Verluste | 142 | 74 |
| Gewerbesteuerliche Verlustvorträge | 2.823 | 4.314 |
| Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge | 4.537 | 5.853 |
Die in der Bilanz angesetzten latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 | 1.938 |
|---|---|
| Veränderungen im Geschäftsjahr | -372 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2018 | 1.566 |
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 3.770.662,00 EUR und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
Im Jahr 2018 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert:
| TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 3.771 | 3.771 |
| Kapitalrücklage | 10.881 | 10.881 |
| GESAMT | 14.652 | 14.652 |
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von 2.000 TEUR ausgesprochen, der mit Besserungsschein versehen ist. Die Bedingungen für das Aufleben des Besserungsscheins sind noch nicht eingetreten.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (PUC-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 3,21 Prozent (VJ: 3,68 Prozent) gemäß der Abzinsungsverordnung vom 18. November 2009 zugrunde gelegt. Als weitere Parameter werden Gehaltssteigerungen zwischen 0 und 2 Prozent und Rentenerhöhungstrends von 1,75 Prozent angenommen. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen basiert auf den Richttafeln 2018 G von Herrn Prof. Dr. Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,32 Prozent) ergibt zum 31. Dezember 2018 einen Betrag von 380 TEUR.
Unter Inanspruchnahme des Art. 28 EGHGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre (VJ: sieben Jahre) in Höhe von 598 TEUR (VJ: 540 TEUR) nicht in der Bilanz ausgewiesen. Der Fehlbetrag gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 19 TEUR (VJ: 33 TEUR).
Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal (Urlaub, Sondervergütungen und Berufsgenossenschaftsbeiträge), Gewährleistungsverpflichtungen und ausstehenden Rechnungen. Des Weiteren ist der Barwert zukünftiger Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit der Akquisition der DTS – Data Transition Services GmbH zurückgestellt.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverhältnissen sind teilweise durch Investmentguthaben gesichert. Die Investmentguthaben wurden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den ihnen zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vorgenommen:
| TEUR | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|
| Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag | 121 |
| Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten 103 TEUR) | 103 |
| Bilanzausweis Altersteilzeitrückstellung | 18 |
Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet:
| TEUR | 31. DEZEMBER 2018 |
|---|---|
| Erträge | 1 |
| Aufwendungen | 0 |
| Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (unter Personalaufwand) | 1 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus der Nutzung der Forfaitierungslinie und dem Bankdarlehen über 1.500 TEUR.
| TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
3.757 | 0 | 0 | 2.115 | 0 | 0 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.956 | 0 | 0 | 9.128 | 0 | 0 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.705 | 0 | 0 | 5.544 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | 1.475 | 0 | 0 | 1.329 | 0 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
107 | 0 | 0 | 92 | 0 | 0 |
| GESAMT | 13.419 | 0 | 0 | 16.787 | 0 | 0 |
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten Dienstleistungsprojekten in Höhe von 2.232 TEUR (VJ: 1.800 TEUR).
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 31,58 Prozent zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzdifferenzen:
ART DER LATENTEN STEUERN
| TEUR | BASIS DER LATENTEN STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 2018 |
BASIS DER LATENTEN STEUERN ZUM 31. DEZEMBER 2017 |
|---|---|---|
| Kundenstamm 7P ERP Consulting GmbH | 0 | 303 |
| Kundenstamm 7P bicon GmbH | 460 | 538 |
| Eigene Entwicklungen | 58 | 145 |
Die in der Bilanz angesetzten latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 | 312 |
|---|---|
| Veränderungen im Geschäftsjahr | -148 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2018 | 164 |
Zur Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum 31. Dezember 2018 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 9.918 TEUR (VJ: 8.016 TEUR) verkauft, wovon 7.661 TEUR noch nicht fällig waren. Ein Risiko wird hieraus nicht abgeleitet.
Für verschiedene Leasinggegenstände wurden zur Vermeidung von Kapitalbindung Operating Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Leasingraten des Geschäftsjahres betrugen 762 TEUR (VJ: 781 TEUR). Die zukünftigen Verpflichtungen aus diesem Operating Leasing-Vertrag betragen 1.083 TEUR (VJ: 2.046 TEUR). Das Risiko besteht in der regelmäßigen Verpflichtung zur Zahlung liquider Mittel.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am 31. Dezember 2018 betrugen insgesamt 5.213 TEUR (VJ: 4.160 TEUR). Die Mietverträge enden zwischen 2019 und 2024 und teilen sich wie folgt auf:
| TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Miete | Leasing | Gesamt | Miete | Leasing | Gesamt | |
| bis zu einem Jahr | 1.570 | 768 | 2.338 | 1.688 | 976 | 2.664 |
| ein bis fünf Jahre | 3.536 | 315 | 3.851 | 2.472 | 1.070 | 3.542 |
| über fünf Jahre | 107 | 0 | 107 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 5.213 | 1.083 | 6.296 | 4.160 | 2.046 | 6.206 |
Es wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt.
Die Umsatzerlöse werden durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen, Handelsgeschäft mit Fremddienstleistungen sowie mit der eigenentwickelten Mobile Device Management Lösung erzielt.
UMSATZERLÖSE NACH SPARTEN
| TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| IT Dienstleistungen & Consulting | 49.774 | 44.117 |
| Fremdleistungen | 50.251 | 47.939 |
| Mobile Device Management | 1.526 | 1.270 |
| SUMME | 101.551 | 93.325 |
| TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| davon Umsatz national | 75.573 | 70.395 |
| Anteil am Gesamtumsatz in% | 74,4 | 75,4 |
| davon Umsatz international | 25.978 | 22.930 |
| Anteil am Gesamtumsatz in% | 25,6 | 24,6 |
| SUMME | 101.551 | 93.325 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus pauschal versteuerten Sachbezügen und Erträgen aus der Währungsumrechnung. Weiterhin gab es Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über 799 TEUR (VJ: 589 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen aufgrund von Zahlungen auf einzelwertberichtigte Forderungen über 32 TEUR (VJ: 68 TEUR). Diese periodenfremden Erträge belaufen sich insgesamt auf 831 TEUR (VJ: 657 TEUR).
| TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.382 | 1.636 |
| davon Erträge aus Währungsumrechnungen | 208 | 366 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 799 | 589 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung zu Forderungen | 32 | 68 |
| SUMME | 2.213 | 2.293 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten den Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen in Höhe von 79 TEUR (VJ: 82 TEUR).
Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1.451 TEUR (VJ: 946 TEUR) und beinhalten im aktuellen Jahr sowie im Vorjahr außerordentliche Abschreibungen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte. Die außerordentlichen Abschreibungen 2018 begründeten sich durch die Abschreibung des Kundenstammes der 7P ERP Consulting GmbH in Höhe von 267 TEUR. Hinzu kam die ordentliche Abschreibung des Firmen- und Geschäftswerts der neu erworbenen DTS – Data Transition Services GmbH mit 248 TEUR. Die bestehenden Firmenwerte und Kundenstämme werden planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis 20 Jahren abgeschrieben. Auf die bereits bestehenden Firmenwerte entfielen planmäßige Abschreibungen auf den Firmenwert der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P B2B Mobile & IT Services GmbH in Höhe von 78 TEUR (VJ: 78 TEUR), auf den Firmenwert und Kundenstamm der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P bicon GmbH von 106 TEUR (VJ: 106 TEUR), auf den Firmenwert 7P ERP Consulting GmbH von 104 TEUR (VJ: 140 TEUR inklusive der planmäßigen Abschreibung des Kundenstammes) sowie auf den Firmenwert der Tochtergesellschaft 7P Austria GmbH von 48 TEUR (VJ: 48 TEUR). Weitere außerplanmäßige Abschreibungen fielen im Geschäftsjahr 2018 nicht an (VJ: 30 TEUR für die adjustierte Software "Customer Relationship Management").
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 304 TEUR (VJ: 426 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen fielen nicht an.
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Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag machen im Geschäftsjahr einen Aufwand von 297 TEUR (VJ: Steuerertrag 384 TEUR) aus und resultieren in Höhe von 224 TEUR aus der Veränderung der latenten Steuern. Dies im Wesentlichen bedingt durch die Inanspruchnahme aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Zudem fiel ein laufender Steueraufwand in Höhe von 73 TEUR für das Geschäftsjahr an.
Im Geschäftsjahr wurden Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen in Höhe von 799 TEUR (VJ: 589 TEUR) realisiert. Dieser Sachverhalt ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den Kundenstamm der 7P ERP Consulting GmbH in Höhe von 267 TEUR vorgenommen.
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.
Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Zahlungsmittelbestand und die kurzfristigen Einlagen von SEVEN PRINCIPLES betragen zum Stichtag 3.334 TEUR (VJ: 7.012 TEUR). Konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds haben sich in Höhe von 442 TEUR ergeben. Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen von 0,0001 Prozent p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von 599 TEUR (VJ: 498 TEUR) als Sicherheitsleistungen, z.B. für Mietavale. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von 1.000 TEUR sowie eine Forfaitierungslinie von maximal 12.000 TEUR. Die Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Forderungsbestand der hinterlegten Kunden.
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf unverändert 3.770.662,00 EUR und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
In Höhe der folgenden Beträge ergeben sich für die SEVEN PRINCIPLES AG Gewinnausschüttungssperren:
| TEUR | |
|---|---|
| Aus der Aktivierung von latenten Steuern | 1.402 |
| Aus der Aktivierung von eigenen Entwicklungen | 58 |
| Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB für Zinssatzänderung | 380 |
| SUMME | 1.840 |
| EUR | |
|---|---|
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 319.008 |
| Erwarteter Ertragssteueraufwand | |
| Konzernsteuersatz 31,58% | 100.743 |
| Überleitung | |
| steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 15.995 |
| periodenfremde tatsächliche Steuern | -710 |
| abweichende ausländische Steuerbelastung | 47.865 |
| steuerfreie Erträge | -12.902 |
| sonstige Steuereffekte | -14.542 |
| temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden | 160.110 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 296.559 |
Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt aufgrund der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr betrugen im Geschäftsjahr 2018 gesamt 70 TEUR (VJ: 70 TEUR).
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Geschäftsjahres beläuft sich auf 529 Mitarbeiter (VJ: 507 Mitarbeiter). Davon waren 460 (VJ: 436) operative Mitarbeiter und 69 (VJ: 71) Mitarbeiter im Verwaltungsbereich inkl. Sales angestellt.
Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen einschließlich Nebenkosten betrug im Geschäftsjahr 2018 71 TEUR.
Es sind keine besonderen Vorgänge bekannt.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust des Mutterunternehmens (SEVEN PRINCIPLES AG, Köln) in Höhe von -5.930 TEUR, auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 29. März 2019
Joseph Kronfli Vorstand
IM GESCHÄFTSJAHR 2018
| EUR | ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ZU BEGINN DES GESCHÄFTS JAHRES (GESAMT) |
ZUGÄNGE AUS ÄNDERUNGEN DES KONSOLI DIERUNGS KREISES (GESCHÄFTS JAHR) |
ZUGÄNGE (GESCHÄFTS JAHR) |
ABGÄNGE (GESCHÄFTS JAHR) |
AM ENDE DES GESCHÄFTS JAHRES (GESAMT) |
||
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
465.462,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 465.462,86 | |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessio nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
2.170.309,37 | 0,00 | 107.225,65 | 0,00 | 2.277.535,02 | |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwerte | 10.541.563,63 | 2.475.000,00 | 0,00 | 0,00 | 13.016.563,63 | |
| 13.177.335,86 | 2.475.000,00 | 107.225,65 | 0,00 | 15.759.561,51 | ||
| II. SACHANLAGEN | ||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2.387.897,83 | 21.591,00 | 454.452,53 | 212.876,15 | 2.651.065,21 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 78.889,91 | 0,00 | 78.889,91 | |
| 2.387.897,83 | 21.591,00 | 533.342,44 | 212.876,15 | 2.729.955,12 | ||
| III. FINANZANLAGEN | ||||||
| Beteiligungen | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | |
| 15.565.333,69 | 2.496.591,00 | 640.568,09 | 212.876,15 | 18.489.616,93 |
| ABSCHREIBUNGEN | BUCHWERTE | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ZU BEGINN DES GESCHÄFTS JAHRES (GESAMT) |
ZUGÄNGE ABSCHREI BUNGEN (GESCHÄFTS JAHR) |
ABGÄNGE ABSCHREI BUNGEN (GESCHÄFTS JAHR) |
AM ENDE DES GESCHÄFTS JAHRES (GESAMT) |
2018 | 2017 |
| 320.146,86 | 87.180,00 | 0,00 | 407.326,86 | 58.136,00 | 145.316,00 |
| 2.033.656,37 | 66.239,65 | 0,00 | 2.099.896,02 | 177.639,00 | 136.653,00 |
| 8.038.455,25 | 888.144,66 | 0,00 | 8.926.599,91 | 4.089.963,72 | 2.503.108,38 |
| 10.392.258,48 | 1.041.564,31 | 0,00 | 11.433.822,79 | 4.325.738,72 | 2.785.077,38 |
| 1.516.279,11 | 409.802,81 | 212.876,15 | 1.713.205,77 | 937.859,44 | 871.618,72 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 78.889,91 | 0,00 |
| 1.516.279,11 | 409.802,81 | 212.876,15 | 1.713.205,77 | 1.016.749,35 | 871.618,72 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | 100,00 |
| 11.908.537,59 | 1.451.367,12 | 212.876,15 | 13.147.028,56 | 5.342.588,07 | 3.656.796,10 |
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
| EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| 1. CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | ||
| Konzernjahresüberschuss | 22.448,68 | 358.147,40 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.451.367,12 | 946.298,22 |
| Abnahme (-) der Rückstellungen | -242.306,54 | -1.497.675,91 |
| Zunahme (-)/ Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
352.492,42 | -1.369.172,81 |
| Zunahme (+)/ Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzie rungstätigkeit zuzuordnen sind |
-1.909.699,88 | 2.358.866,56 |
| Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -1.573,55 | 14.118,66 |
| Zinsaufwendungen (+) | 297.906,74 | 347.934,81 |
| Ertragsteueraufwand (+)/-ertrag (-) | 296.559,40 | -384.335,33 |
| Ertragssteuerzahlungen | -134.043,75 | -23.891,96 |
| CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 133.150,64 | 750.289,64 |
| 2. CASHFLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT | ||
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -107.225,65 | -45.818,60 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 1.573,55 | 0,00 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -533.342,44 | -265.346,09 |
| Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | -1.000.000,00 | 0,00 |
| Erhaltene Zinsen | 63,82 | 10.166,22 |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | -1.638.930,72 | -300.998,47 |
| 3. CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | ||
| Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten | 0,00 | 1.500.000,00 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Krediten | -4.000.000,00 | 0,00 |
| Einzahlungen (+) und Auszahlungen (-) aus Forfaitierung | 1.641.824,21 | -162.530,82 |
| Gezahlte Zinsen | -255.757,66 | -298.101,03 |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | -2.613.933,45 | 1.039.368,15 |
| 4. FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -4.119.713,53 | 1.488.659,32 |
| Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 441.561,53 | 0,00 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 7.012.324,70 | 5.523.665,38 |
| FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE | 3.334.172,70 | 7.012.324,70 |
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
| EUR | GEZEICHNETES KAPITAL |
KAPITAL RÜCKLAGE |
BILANZVERLUST | KONZERN EIGENKAPITAL |
|---|---|---|---|---|
| STAND AM 01.01.2017 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -10.923.130,37 | 3.728.584,83 |
| Konzernjahresüberschuss 2017 | 0,00 | 0,00 | 358.147,40 | 358.147,40 |
| STAND AM 31.12.2017 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -10.564.982,97 | 4.086.732,23 |
| Konzernjahresüberschuss 2018 | 0,00 | 0,00 | 22.448,68 | 22.448,68 |
| STAND AM 31.12.2018 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -10.542.534,29 | 4.109.180,91 |

Ø 529 Mitarbeiter im
Konzern
Enabling Your Digital Business: Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P) bietet innovative IT-Dienstleistungen rund um die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und -prozessen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte IT-Wertschöpfungskette von der Prozess- und Architekturberatung über Softwareentwicklung, Systemintegration bis hin zu Managed Services. Innovative Themen wie Blockchain, Big Data, Analytics, Künstliche Intelligenz/Machine Learning, Cloud Beratung und SAP HANA Beratung & Entwicklung, Security und agile Softwareentwicklung / DevOps stehen dabei im Fokus des 7P-Portfolios.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe positioniert sich als international agierendes, mittelständisches IT-Beratungs-, Entwicklungs- und Systemintegrationshaus.
Der Hauptsitz der SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist Köln. Weitere deutsche Niederlassungen befinden sich in Berlin, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Mannheim, München, Ratingen, Stuttgart und Wolfsburg. Über seine Tochtergesellschaften ist der Konzern weiterhin in Estland, Dänemark, Großbritannien und Österreich vertreten.
Folgende wesentliche Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zum SEVEN PRINCIPLES Konzern:
ø 529 Mitarbeiter
KÖLN, DEUTSCHLAND Consulting – Strategic Staffing & Sourcing – DevOps – Near- and Offshore – Sales – Corporate Center
7P Austria GmbH WIEN, ÖSTERREICH Enterprise Mobility Management Sales, F&E & Customizing
Management F&E
LONDON, GROßBRITANNIEN Strategic Staffing & Sourcing – Consulting – IT Services
SEVEN PRINCIPLES bietet herausragende branchenspezifische Themen an, beispielsweise für
7P Scandinavia ApS KOPENHAGEN, DÄNEMARK Enterprise Mobility Management Sales
ENERGY: SAP-Beratung und Entwicklung von Lösungen auf Basis von SAP HANA, SAP IS-U und SAP Hybris sowie ISO 27001 Audits und Energiedatenmanagement.
TELECOMMUNICATION: Transformation von OSS-Landschaften, SAP Hybris Billing, Implementierung von Cloud- & Netzvirtualisierungslösungen (NFV / SDN) und Billing / Omnichannel-Lösungen sowie IoT Integration.
TRAVEL, TRANSPORT & LOGISTICS: Mobility Services, Supply Chain Management, Predictive Maintenance, Tourenoptimierung und Identity Management.
AUTOMOTIVE: Prozessmodellierung, Betrieb von kritischer Infrastruktur sowie Output Management.
Anlage 6/1
Auch in den Branchen Einzelhandel und öffentliche Verwaltung bedient SEVEN PRINCIPLES erfolgreich ihre Kunden.
Das operative Leistungsspektrum der SEVEN PRINCIPLES AG ist nach folgenden Business Areas organisiert: Agile Mobile Revolution, Automotive Operations, Business Intelligence & Big Data, Digitization, Software Architecture & Development/DevOps, Managed Services, Security, Telecommunication Operations, Strategic Staffing & Sourcing, Energy & Utilities Unit sowie EMM (Enterprise Mobility Management) Unit.
Die ausländischen Tochtergesellschaften 7P Austria GmbH (Wien, Österreich), 7P Nordic AS (Tallinn, Estland) und 7P Scandinavia ApS (Kopenhagen, Dänemark) vermarkten, supporten und entwickeln hauptsächlich die selbstentwickelte Enterprise Mobility Management (EMM)-Lösung, deren Rechte bei der SEVEN PRINCIPLES AG liegen. Der Vertrieb der Lösung über Vertriebspartner erfolgt für Österreich und die Balkanstaaten über die 7P Austria GmbH, für die skandinavischen Länder über die 7P Scandinavia ApS und für Deutschland über die Muttergesellschaft SEVEN PRINCIPLES AG.
Die 7P UK Ltd. bedient sehr erfolgreich den Markt in Großbritannien und Nordirland überwiegend mit Consulting und weiteren Leistungen von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES betreibt ein Integriertes Managementsystem, in dem aktuell das Qualitätsmanagement, die Informationssicherheit und der Datenschutz integriert sind. Dabei setzt die SEVEN PRINCIPLES durch den holistischen Ansatz zur Effizienzsteigerung auf unternehmensweite Rationalisierungseffekte durch die Integration gleichartiger Themenbereiche innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Diese prozessorientierte Methodik entlang der Unternehmensprozesse minimiert Aufwände insbesondere in den Bereichen Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, Richtlinien, Prüfungen, Audits und Managementbewertungen, einhergehend mit Risikobewertung und Maßnahmenplanung.
Aufgrund der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden in 2018 die in 2017 begonnenen Maßnahmen innerhalb des Integrierten Managementsystems umgesetzt. Die in 2018 durchgeführten Tätigkeiten im Datenschutz waren sehr deutlich und umfänglich geprägt von Vertragsanfragen, -erweiterungen und -ergänzungen unserer Kunden.
In 2018 wurde das Überwachungsaudit der ISO 9001 durchgeführt. Der Qualitätsmanagementbeauftragte ist personell der Business Area Security zugeordnet, da der Betrieb und der Ausbau der Managementsysteme durch deren Spezialisten durchgeführt werden. Die Rezertifizierung für die ISO 9001:2015 konnte erfolgreich durch die Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft (DeuZert) bestätigt werden.
Auch das Überwachungsaudit zur ISO 27001 für die zertifizierten Bereiche Köln, Ratingen, Stuttgart und Wolfsburg der SEVEN PRINCIPLES AG konnte erfolgreich durch die FOX Certification absolviert werden.
Sowohl die ISO 9001 wie auch die ISO 27001 stehen in ihren aktuellen Versionen in den Anforderungen für ein Alignement an die Unternehmensstrategie und unterstützen damit den vorliegenden integrativen Ansatz des Integrierten Managementsystems (IMS) bei SEVEN PRINCIPLES. Die Erwartung, durch das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Synergieeffekte für das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) zu erreichen, konnte realisiert werden. Dennoch waren die Aufwände im Bereich Datenschutz durch die hohe Individualität und den Komplexitätsgrad eine große Herausforderung an die bereitstehenden Ressourcen.
Durch die Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes (Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme) erfolgte die Einstufung von Kunden der SEVEN PRINCIPLES zur Definition der kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Damit fallen Projekte in sicherheitskritischen Bereichen, die zur Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland gehören, unter den Sabotageschutz und / oder Geheimschutz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betreut und kontrolliert die Unternehmen, die Aufträge von Bundesbehörden oder KRITIS-Unternehmen erhalten. Hierfür hat die SEVEN PRINCIPLES die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Eine Integration des Geheimschutzbeauftragten und des Sabotageschutzbeauftragten in das Integrierte Managementsystem wurde durchgeführt, somit konnte der stetig steigenden Zahl zu überprüfender Mitarbeiter durch entsprechende Prozesse und Verfahren bestens begegnet werden.
Dies und mögliche andere, aufgrund von Marktanforderungen erforderliche Zertifizierungsvorhaben verlangen von den betroffenen Organisationseinheiten weitere Anstrengungen in der Verbesserung ihrer Prozesse und der Schärfung der Verantwortlichkeiten. Aktuell ist der Trend erkennbar, dass ein immer größer werdender Anteil an Ausschreibungen die Erfüllung von unterschiedlichen Zertifizierungen für eine Projektteilnahme voraussetzt.
SEVEN PRINCIPLES erfüllt den Großteil der Anforderungen bereits heute und unterstreicht auch hiermit ihre hohe Verantwortung für die Weiterentwicklung ihres Geschäftsund Unternehmensmodells, basierend auf einem hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzbewusstsein.
"7P ist als Trusted Advisor der innovative und strategische Partner für die digitale Transformation."
Wir begleiten Sie entlang der Wertschöpfungskette passgenau ins digitale Zeitalter.
Wir verstehen unsere Kunden und machen ihre Werte zu unseren. Unsere 7 Prinzipien spiegeln das wider.

bedeutet für uns:

Digitalisierung steht bei uns für Innovation. Partnerschaften wie mit dem DFKI operationalisieren den ständigen Austausch mit neuesten Technologien.
Durch einen starken Branchenfokus verfügen wir über spezifisches Know-how und kennen die üblichen Prozesse, das Vokabular & Geschäftsmodelle.
Die digitale Transformation braucht ganzheitliche Lösungen – SEVEN PRINCIPLES hat das Ziel, die Erwartungen ihrer Kunden zu übertreffen und eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen. Hierzu bietet 7P entlang der Wertschöpfungskette ihren Kunden Verbundlösungen an, wobei ein besonderer Fokus auf branchenunabhängigen Wachstumsthemen wie Internet of Things (IoT), Cloud, Omnichannel, Security, BI/ Big Data, SAP HANA und SAP Hybris liegt.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist weiterhin auf ihre Vision und Mission 2020 fokussiert, die im Jahr 2016 verabschiedet wurde:
Mit dem Fokus auf die Branchen Telecommunication, Automotive, Energy und Travel, Transport & Logistics hat sich die SEVEN PRINCIPLES Gruppe als strategischer Partner dieser Branchen entlang der Wertschöpfungskette etabliert und unterstützt ihre Kunden dabei, ihre Unternehmensprozesse zu optimieren. Diese Fokussierung trägt in hohem Maße zur Marktattraktivität bei und stellt somit zielgerichtet den Kern der Unternehmensstrategie dar.
Auch im Jahr 2018 konnte SEVEN PRINCIPLES entlang ihrer Strategie eine Vielzahl von Kunden aus dem Mittelstand und Fokus Accounts aus den Bereichen Öffentliche Hand, Produktion und Einzelhandel hinzugewinnen. Schlüssel sind das Methoden- und Technologie-Know-how, mit dem SEVEN PRINCIPLES maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe schaffen kann.
Technologie-Innovationen setzen sich in unterschiedlicher Geschwindigkeit in den einzelnen Branchen durch: Es gibt Early Adopters, Fast Follower und solche Unternehmen, die nur auf ausgereifte Lösungen setzen. SEVEN PRINCIPLES ist in Zukunftsthemen wie Big Data oder Enterprise Mobility vielseitig und branchenunabhängig aufgestellt, sodass Kunden jeder Reifegradstufe von den Erfahrungen aus Innovation-Labs, von Referenzen bei Kunden in der gleichen Branche oder von Early Adopters aus einer Branche mit höherem Innovationsdruck profitieren.
Darüber hinaus wurde die Portfoliostrategie von SEVEN PRINCIPLES konsequent entlang der 4-Jahres-Strategie weiterentwickelt – vor allem in den Bereichen Security, Business Intelligence / Big Data sowie Agile Softwareentwicklung. Mit Cloud, Internet of Things, DevOps, Omnichannel sowie Machine Learning wurde zudem in Zukunftsthemen investiert, die eine zentrale Rolle bei der Digitalen Transformation der Kunden spielen werden.
SEVEN PRINCIPLES will entsprechend ihrer Strategie bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus nachhaltig und profitabel wachsen. Im Fokus steht daher der langfristige und nachhaltige Erfolg. Zu einem unternehmerischen Handeln gehören auch effiziente Steuerungsinstrumente mit wesentlichen Kennzahlen zur Orientierung im Hinblick auf die Strategiepläne, um in bestimmten Abständen die Entwicklung zu messen und gegebenenfalls gegensteuern zu können.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Abgeleitet aus der Strategie ist das oberste wirtschaftliche Ziel der Unternehmensentwicklung die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum.
Die jährliche Unternehmensplanung ist die Grundlage für die Steuerung der SEVEN PRINCIPLES Gruppe mit den für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wie Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA, EBIT jeweils mit Wachstumsraten und Margen; ferner Cashflow und Bilanzrelationen. Die jährlich festgelegten Zielwerte werden im Rahmen des kontinuierlichen Controllings mit den Ist-Werten abgeglichen.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist bestrebt, mit soliden bilanziellen Strukturen ihre Wachstumsziele zu erreichen. Ein wichtiger Faktor ist der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Das Eigenkapital wird dabei monatlich einem Monitoring und Forecasting unterzogen, um die zukünftige Entwicklung zu bewerten.
Das Reporting des Vorstands an den Aufsichtsrat basiert ausgehend von der Unternehmensplanung auf den genannten quantitativen und ergänzenden qualitativen Parametern. Hier sind vor allem erfolgskritische Größen wie Kundenzufriedenheit, Reputation der Marke, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter zu nennen. Insbesondere Ausbildung und Personalentwicklung sind gerade vor dem Hintergrund des Fach- und Führungskräftemangels in der gesamten IT-Branche kritische Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung der Strategie und der Verfolgung langfristiger Erfolgsziele. Der Anspruch ist, durch qualifiziertes Personal lösungsorientierte und innovative Konzepte für Kunden anzubieten und sich somit in einem sich stark verändernden Umfeld weiterhin erfolgreich zu positionieren. Als wesentliche Indikatoren dienen Folgeaufträge und eine geringe Fluktuation.
Die Belegschaft von SEVEN PRINCIPLES ist ein Team aus ca. 500 qualifizierten und engagierten Mitarbeitern, bestehend aus Beratern, Entwicklern und Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen.
Unsere Kunden schätzen insbesondere das fachliche Know-how und die hohe Leistungsbereitschaft der SEVEN PRINCIPLES Mitarbeiter, dies wird uns regelmäßig insbesondere von den Fachverantwortlichen unserer Kunden bestätigt.
Wie alle Unternehmen im Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK)-Sektor befindet sich auch SEVEN PRINCIPLES in einem Prozess der kontinuierlichen Veränderung, die mit stetiger Neuentwicklung und Anpassungen an das Kundenumfeld verbunden ist. Eine Herausforderung im heutigen hart umkämpften Arbeitnehmer-Markt stellt die Mitarbeiter-Bindung und -Gewinnung dar. SEVEN PRINCIPLES investiert daher insbesondere in die Personalentwicklung der eigenen Mitarbeiter und die Gewinnung von neuen Kolleginnen und Kollegen, da die Mitarbeiter den Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bilden.
Im Jahr 2018 hat SEVEN PRINCIPLES aus rund 5.000 Bewerbungen die Besten ausgewählt und mehr als 160 hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt. Damit konnten deutlich mehr Talente für das Unternehmen gewonnen werden als im Vorjahr. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren 529 (VJ: 507) Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig. Dies entspricht einer Zunahme der durchschnittlichen Beschäftigung in 2018 gegenüber 2017 um ca. 4,3 Prozent. Am 31. Dezember 2018 waren 506 (31. Dezember 2017: 493) Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern angestellt.
Der Fachkräftemangel in der ITK-Branche spitzt sich weiter zu. Mit 82.000 offenen Stellen ist das Stellenangebot gegenüber dem Vorjahr um 49,0 Prozent gestiegen. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich fortsetzen und stellt für IT-Unternehmen, die sowohl in der Beratung als auch in der Software-Entwicklung tätig sind, eine große Herausforderung dar. IT-Jobs bleiben im Schnitt fünf Monate vakant.1
Um das geplante Wachstum sicherzustellen, muss SEVEN PRINCIPLES weiter qualifizierte Talente gewinnen, integrieren und langfristig binden. SEVEN PRINCIPLES setzt dabei auf einen Recruiting-Mix, um eine zielgerichtete Ansprache an potenzielle Mitarbeiter auf dem Bewerbermarkt zu gewährleisten. So veröffentlicht SEVEN PRINCIPLES Stellenausschreibungen in diversen Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke. Zudem rekrutiert 7P aktiv über die Netzwerke ihrer Mitarbeiter und arbeitet eng mit Hochschulen und Personaldienstleistern zusammen. SEVEN PRINCIPLES bietet kontinuierlich offene Vakanzen für hochqualifizierte IT-Fachkräfte, die aufgrund des Fachkräftemangels nur sukzessive besetzt werden können.
SEVEN PRINCIPLES zählt zu den bedeutendsten Lösungsanbietern im Bereich Digitale Transformation und Enterprise Mobility im deutschen Markt. Schon sehr frühzeitig besetzte SEVEN PRINCIPLES diese Themengebiete für sich, die heute in vielen geschäftlichen Bereichen an hoher Relevanz gewonnen haben.
Mit dem einleitend dargestellten 7P-Portfolio wird das Unternehmen den damit einhergehenden Marktanforderungen gerecht.
Zusätzlich investiert SEVEN PRINCIPLES gezielt in die Entwicklung und den Ausbau von innovativen Lösungen und Leistungen, wie Künstliche Intelligenz/Machine Learning, und den Ausbau des Security Leistungsspektrums. Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit neuen Lösungen und Services für die Vermarktung an Kunden werden dabei direkt aufwandswirksam erfasst.
Im Jahr 2018 hat SEVEN PRINCIPLES vorrangig in die Themen Cloud, Internet of Things, Machine Learning und Omnichannel investiert, um die Marktposition in diesen wichtigen Zukunftsthemen systematisch auf- und auszubauen. Cloud-Lösungen sind die Basis für innovative Infrastruktur-, Plattform- und Software-Lösungen der Kunden. Das Internet der Dinge (Internet of Things) ist eines der Wachstumsfelder mit der größten Marktdynamik und lässt sich sehr gut verknüpfen mit dem Know-how von SEVEN PRINCIPLES im Telekommunikationsbereich, aber auch in den Themen Security und Big Data. Machine Learning-Algorithmen sowie ganz allgemein Künstliche Intelligenz haben eine zentrale Bedeutung bei der Daten-Analyse und der Automatisierung von Entscheidungen, z.B. in der Prozesssteuerung. Omnichannel-Lösungen verbinden die unterschiedlichen Vertriebswege mit komplexen Produktstrukturen und helfen den Kunden von SEVEN PRINCIPLES in ihrer digitalen Transformation und der Gewinnung neuer Kunden und Marktanteile. Hierzu ist SEVEN PRINCIPLES mit namhaften Forschungsinstituten wie der DFKI (Deutsche Forschung für Künstliche Intelligenz) strategische Partnerschaften eingegangen.
Im Berichtsjahr hat sich die deutsche Wirtschaft positiv entwickelt – wenn auch schwächer als in der Vorperiode. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 1,5 Prozent und liegt somit unter dem Vorjahreswert von 2,2 Prozent.2
Auch 2019 wird die Konjunktur der aktuellen Prognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zufolge den Wachstumskurs fortführen; das Ministerium rechnet mit einem preisbereinigten Wachstum des BIP um 1,0 Prozent. Zum einen haben sich die Erwartungen für die Weltwirtschaft auch aufgrund der protektionistischen Tendenzen, der Ungewissheiten infolge des anstehenden Brexits und der weiteren Entwicklung des Handelskonfliktes sowie der schwächeren Schwellenländer eingetrübt. Zum anderen wird die wirtschaftliche Lage in großen Industrieländern durch eine robuste Binnenkonjunktur unterstützt. So prognostiziert das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) insgesamt eine Verlangsamung der weltwirtschaftlichen Dynamik auf etwa 3,25 Prozent.3
Die Informationstechnik (IT) gehörte auch 2018 zu den Wachstumsmärkten. Nach Angaben des Branchenverbandes bitkom steigt das Marktvolumen für IT-Services in Deutschland um 2,3 Prozent auf 40,8 Mrd. EUR, das für die gesamte Informationstechnik um 2,5 Prozent auf 92,2 Mrd. EUR.4
Der Vorstand erwartet auch zukünftig eine positive Entwicklung des IT-Sektors und der Digitalisierung, vor allem bei den digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Blockchain und Internet of Things, aus dem auch ein entsprechender Innovations- und Investitionsbedarf resultiert. Die Bedeutung hochwertiger und belastbarer IT-Lösungen sowohl für die Wirtschaft als auch für Institutionen der öffentlichen Hand wird nach Einschätzung der SEVEN PRINCIPLES Gruppe weiterhin zum Wachstum beitragen.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe wird den eingeschlagenen Weg der Konzentration auf zukunftsträchtige Geschäftsmodelle, der kontinuierlichen Weiterentwicklung innovativer und relevanter IT-Themen sowie der Optimierung der internen Strukturen und Prozesse fortführen.
Das Jahr 2018 war für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe ein weiteres erfolgreiches, wachstumsstarkes Jahr, in dem der Konzern das Überschreiten eines wichtigen Meilensteins erreichte: die Gruppe generierte einen Umsatz von über 100 Mio. EUR und einen leicht positiven Konzernjahresüberschuss von 22 TEUR, der von einigen Sonderfaktoren beeinflusst war.
Der Gruppenumsatz lag bei 101,6 Mio. EUR und damit um 8,8 Prozent über dem Vorjahreswert (93,3 Mio. EUR), dies entspricht auch einer klaren Übererfüllung der Planerwartung. Hierzu trug die Konzentration auf die Geschäftsfelder BI/ Big Data, Cloud, Security sowie agile Softwareentwicklung ebenso bei wie der weitere Ausbau der Kernbranchen Telecommunication (+7,2 Mio. EUR), Automotive (+0,1 Mio. EUR), Travel, Transport & Logistics (+0,2 Mio. EUR) und Energy (+0,5 Mio. EUR). Zudem vergrößerte SEVEN PRINCIPLES erfolgreich das Branchenportfolio um andere Kunden (+0,3 Mio. EUR). Zu Letzterem trug auch die in 2018 erworbene und im gleichen Jahr auf die SEVEN PRINCIPLES AG verschmolzene DTS – Data Transition Services GmbH bei.
Im Berichtsjahr wurde weiterhin konsequent in die Entwicklung der Enterprise Mobility Management (EMM)- Lösung investiert, um eine europäische Lösung gemäß der von der Deutschen Bundesregierung im 4. Quartal 2017 verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzubieten. Diese Aktivitäten sind im Geschäftsbereich EMM unter einer Leitung gebündelt. Kunden aus verschiedenen regionalen Märkten wie Deutschland, Österreich, Schweiz und Skandinavien wurden 2018 gewonnen und trugen zum Umsatz in Höhe von 1,5 Mio. EUR bei (VJ: 1,3 Mio. EUR), dies auch durch einen um 40,0 Prozent erhöhten Verkauf der Lizenzen.
Zu den erwähnten Sondereffekten zählt vor allem die Auflösung von Geschäftseinheiten mit einem einhergehenden Rückgang der Mitarbeiterzahl (30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Die Fluktuation wurde durch verstärkten Einsatz von Fremdleistern aufgefangen, um die Kundenaufträge zu erfüllen. Darüber hinaus kam es zu einer entsprechenden Abschreibung des Immateriellen Vermögens. Auch angesichts dieser Veränderungen im Portfolio hat die Geschäftsleitung eine umfangreiche Umorganisation konzipiert, die zu Beginn des neuen Geschäftsjahres umgesetzt wird. Mit diesen umfassenden strukturellen Anpassungen gehen auch weitere Prozessoptimierungen einher, die gemeinsam mit weiteren nachhaltigen und erfolgsfokussierten Maßnahmen in Verbesserungen der Kostenstruktur münden werden.
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr von 1,3 Mio. EUR (2017) auf 2,1 Mio. EUR. Das EBIT verbesserte sich trotz der in 2018 erstmalig zu berücksichtigenden Abschreibung auf den Geschäfts- und Firmenwert der ehemaligen DTS – Data Transition Services GmbH auf 0,7 Mio. EUR nach 0,4 Mio. EUR im Vorjahr. Die ehemalige DTS – Data Transition Services GmbH erzielte in 2018 einen Ergebnisbeitrag in Form des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR. Nach dem Steueraufwand von 0,3 Mio. EUR (VJ: Ertrag von 0,3 Mio. EUR) ergibt sich ein leicht positiver Konzernjahresüberschuss von 22 TEUR (VJ: 0,4 Mio. EUR). Entsprechend ergibt sich das Ergebnis je Aktie von 0,01 EUR nach einem Vorjahresergebnis von 0,09 EUR. Die Anzahl der Aktien berechnet sich nach den durchschnittlich ausstehenden Aktien des Geschäftsjahres und betrug wie auch im Vorjahr 3.770.662 Stück.


Verteilt über das Jahr 2018 waren die ausgewiesenen Umsätze unterschiedlich hoch. Das erste Quartal des Berichtsjahres startete mit einem Umsatzzuwachs auf 24,9 Mio. EUR, ein Anstieg von 8,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal (VJ: 22,9 Mio. EUR). Der Umsatzanstieg in Relation zu den Vergleichsperioden des Vorjahres konnte sowohl im zweiten Quartal mit 25,7 Mio. EUR für 2018 (+23,6 Prozent zu VJ) als auch im dritten Quartal mit ebenfalls 25,7 Mio. EUR (+13,8 Prozent zu VJ) fortgeführt werden. Auch bedingt durch saisonale Effekte und die erwähnte Veränderung in den Geschäftseinheiten war das vierte Quartal mit einem erwirtschafteten Umsatz von 25,3 Mio. EUR schwächer als das entsprechende Quartal 2017 (27,0 Mio. EUR).
Die positive Geschäftsentwicklung war maßgeblich geprägt durch die deutlich verbesserte Projektauftragslage in Verbindung mit einer hohen Auslastung der festangestellten Mitarbeiter und dem umfangreichen Einsatz von Fremdleistern. Zum Umsatzanstieg trug das mit der DTS – Data Transition Services GmbH akquirierte Geschäft ebenso bei wie das organische Wachstum – insbesondere durch die Fokussierung des Leistungsspektrums, die verstärkten Vertriebsaktivitäten sowie die konzentrierte Adressierung von mittelständischen Unternehmen. Dies spiegelt sich nicht nur in der Fortführung von Projekten und Folgeaufträgen bei den Bestandskunden wider, sondern auch in der Gewinnung namhafter Großkunden.
Die britische Tochtergesellschaft 7P UK Ltd. konzentriert sich auf die Vermittlung von Fremddienstleistungen und weist im Berichtsjahr einen Umsatz vor Konsolidierung von 1,9 Mio. EUR (VJ: 7,5 Mio. EUR) aus. Das im Berichtsjahr erreichte EBIT der 7P UK Ltd. betrug -0,6 Mio. EUR.
Für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe war das Geschäftsjahr 2018 ein erfolgreiches, wachstumsstarkes Jahr. Allerdings war es auch von sich negativ auf das Ergebnis auswirkenden Sondereffekten geprägt, die zu einem leicht positiven Konzernergebnis führten. Während das operative, um Sondereffekte adjustierte Ergebnis nah bei den Erwartungen lag, ist das ausgewiesene Konzernergebnis deutlich unter den Erwartungen. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr zeigt sich auch bei den ausgewiesenen Werten EBITDA und EBIT, die deutlich über den Vorjahreswerten liegen. Mit diesen Ergebnissen befindet sich die Gruppe auf einem von Wachstum und Profitabilität geprägten Pfad. Hierzu trug auch das IT-Branchenwachstum bei, das auch weiterhin von Dynamik geprägt ist.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Werte auf Tausend Euro (TEUR) oder Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben, die sich ggf. auch in den Prozentangaben widerspiegeln.
Die Umsatzerlöse von SEVEN PRINCIPLES konnten im Geschäftsjahr 2018 um 8,2 Mio. EUR auf 101,6 Mio. EUR (VJ: 93,3 Mio. EUR) gesteigert werden. Hierzu trug die in 2018 akquirierte DTS – Data Transition Services GmbH mit rund 3,8 Mio. EUR bei. Die Bestandsveränderung weist die Veränderung der unfertigen Projekte aus, welche im Rahmen des Konzernabschlusses finanziell nach Fertigstellungsgrad bewertet werden. Im Berichtsjahr kam es zu einem Anstieg der Bestände in Höhe von 0,4 Mio. EUR.
Der nationale Umsatz stieg 2018 um 7,4 Prozent (VJ: 27,2 Prozent) auf 75,6 Mio. EUR und trägt mit 74,4 Prozent (VJ: 75,4 Prozent) zum Gesamtumsatz bei. Der Anteil des internationalen Umsatzes am Gesamtumsatz erhöhte sich um 1,0 Prozentpunkte auf 25,6 Prozent (VJ: 24,6 Prozent), absolut erhöhte er sich jedoch um rund 3,0 Mio. EUR auf 26,0 Mio. EUR.
Der Auftragseingang lag 2018 mit 112,2 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert von 87,6 Mio. EUR (+28,1 Prozent).
Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2,2 Mio. EUR (VJ: 2,3 Mio. EUR) resultieren aus Auflösungen von Rückstellungen (0,8 Mio. EUR – VJ: 0,6 Mio. EUR), aus Erträgen aus Kursdifferenzen (0,2 Mio. EUR – VJ: 0,4 Mio. EUR), aus pauschal versteuerten Sachbezügen (1,0 Mio. EUR – VJ: 1,2 Mio. EUR) und Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen (0,01 Mio. EUR – VJ: 0,1 Mio. EUR).
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE | 101.551 | 93.325 | 8,8% |
| davon Umsatz national | 75.573 | 70.395 | 7,4% |
| Anteil am Gesamtumsatz | 74,4% | 75,4% | -1,0% |
| davon Umsatz international | 25.978 | 22.930 | 13,3% |
| Anteil am Gesamtumsatz | 25,6% | 24,6% | 1,0% |
| VERMINDERUNG ODER ERHÖHUNG DES BESTANDS AN FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN |
361 | -187 | >100% |
| SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE | 2.213 | 2.293 | -3,5% |
SEVEN PRINCIPLES ergänzt Kapazitätsengpässe und speziell nachgefragte Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sowohl durch Partnerunternehmen als auch durch freiberufliche Mitarbeiter gebildet wird. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz stieg im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mio. EUR bzw. um 3,3 Prozent. Der Anteil der Umsätze mit Fremdleistern am Gesamtumsatz stieg um 2,9 Prozentpunkte und erhöhte sich somit auf 49,5 Prozent.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| WARENEINSATZ / FREMDLEISTER | 50.251 | 43.472 | 15,6% |
| Anteil am Gesamtumsatz | 49,5% | 46,6% | 2,9% |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 51.300 | 49.667 | 3,3% |
Mit einem Anstieg um fast 1,0 Mio. EUR summierten sich die Personalkosten auf 41,2 Mio. EUR (VJ: 40,2 Mio. EUR), was auch aus dem höheren Mitarbeiterstamm resultiert. Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter stieg im Vorjahresvergleich auf 529 Mitarbeiter (VJ: 507). Zum 31. Dezember 2018 lag die Mitarbeiterzahl mit 506 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um 2,6 Prozent höher im Vergleich zum Vorjahresstichtag (31. Dezember 2017: 493). Hier zeigen sich auch die mit der DTS Akquisition gewonnenen Mitarbeiter.
Ausgehend von Durchschnittswerten entwickelten sich die Personalkosten (+2,5 Prozent) deutlich geringer als der Anstieg der Mitarbeiterzahl (+4,3 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um rund 153 TEUR (1,5 Prozent) gegenüber dem Vorjahr und liegen damit nahezu auf Vorjahresniveau.
Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus kam es 2018 zu einer Sonderabschreibung auf den Kundenstamm in Höhe von 267 TEUR. Der Anstieg der Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr resultiert auch aus den planmäßigen Abschreibungen des Firmenwerts der in 2018 akquirierten DTS – Data Transition Services GmbH.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| Personalkosten | 41.207 | 40.244 | 2,4% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.562 | 10.409 | 1,5% |
| Abschreibungen | 1.452 | 946 | 53,5% |
| KOSTEN GESAMT | 53.221 | 51.599 | 3,1% |
| Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter | 529 | 507 | 4,3% |
Das EBIT verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr signifikant und beträgt 0,7 Mio. EUR nach 0,4 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg im Vorjahresvergleich von 1,3 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR. Zum Vorsteuerergebnis trug die akquirierte DTS – Data Transition Services GmbH mit rund 0,5 Mio. EUR bei.
Das Finanzergebnis betrug -0,3 Mio. EUR (VJ: -0,3 Mio. EUR), davon entfiel der Hauptteil der Zinsen auf die laufenden Zinszahlungen aus Krediten, Darlehen und im Zusammenhang mit der Forfaitierung. Der Konzernjahresüberschuss betrug 22 TEUR (VJ: 0,4 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie ergibt 0,01 EUR (VJ: 0,09 EUR).
Wichtigste Treiber für die positive Geschäftsentwicklung von SEVEN PRINCIPLES waren die Verbesserung der Auslastung der festangestellten Mitarbeiter in den Kerngeschäftsfeldern, die Ausweitung des Geschäfts mit externen Beratern und die erfolgreiche Integration der DTS – Data Transition Services GmbH. Darüber hinaus konnten die Kosten abermals durch hohes Kostenbewusstsein optimiert werden.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| EBITDA | 2.105 | 1.307 | 61,1% |
| EBIT | 653 | 361 | 80,9% |
| EBIT-Marge in% v. Umsatz | 0,6% | 0,4% | 0,2% |
| Finanzergebnis | -298 | -348 | 14,4% |
| Steuerergebnis | -333 | 345 | >100% |
| KONZERNJAHRESÜBERSCHUSS | 22 | 358 | -93,9% |
| ERGEBNIS JE AKTIE IN EUR | 0,01 | 0,09 | -88,9% |
SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 3,3 Mio. EUR (VJ: 7,0 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Darlehen in Höhe von 4,0 Mio. EUR in zwei Schritten zurückgeführt. Das bestehende Bankdarlehen über 1,5 Mio. EUR wurde in 2019 in einen unbefristeten Kontokorrentkredit umgewandelt.
Im Geschäftsjahr 2016 verzichtete ein Darlehensgeber auf 2,0 Mio. EUR seines Darlehens gegen einen Besserungsschein. Dieser Forderungsverzicht wird bei Erreichen vertraglich definierter Konditionen wiederaufleben. Dies war im Geschäftsjahr 2018 nicht der Fall; ein potenzielles Wiederaufleben wird im Rahmen des monatlichen Reportings kontinuierlich überwacht.
Die verfügbare Liquidität betrug unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien zum Geschäftsjahresende 13,0 Mio. EUR (VJ: 13,0 Mio. EUR). Die verfügbare Liquidität beinhaltet eine zum Bilanzstichtag nicht genutzte Kontokorrentlinie in Höhe von 1,0 Mio. EUR. Weiterhin betragen zum Jahresende zinstragend angelegte Gelder 0,6 Mio. EUR (VJ: 0,5 Mio. EUR), die nicht zur freien Verfügung stehen.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| 1. CASHFLOW AUS OPERATIVER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT | 133 | 750 | -82,2% |
| 2. CASHFLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT | -1.639 | -301 | >100% |
| Free Cashflow | 1.506 | 449 | >100% |
| 3. CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | -2.614 | 1.039 | >100% |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -4.120 | 1.489 | >100% |
| Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 442 | 0 | 100% |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | 7.012 | 5.524 | 27,0% |
| LIQUIDE MITTEL ZUM ENDE DER PERIODE | 3.334 | 7.012 | -52,5% |
Im Berichtsjahr wurde mit 0,1 Mio. EUR (VJ: 0,8 Mio. EUR) ein positiver Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erzielt. Dafür waren ausgehend vom Konzernjahresüberschuss im Wesentlichen die zahlungsunwirksamen Abschreibungen (+1.451 TEUR) sowie die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+645 TEUR) sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-2.005 TEUR) ausschlaggebend.
Im Jahr 2018 bewegten sich die Nettoausgaben für Investitionen in Software sowie für die Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 1,6 Mio. EUR (VJ: 0,3 Mio. EUR) über dem Vorjahresniveau. Die Veränderung beruht im Wesentlichen aus den Auszahlungen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und der ersten Rate der Kaufpreiszahlung der akquirierten DTS – Data Transition Services GmbH.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist negativ mit -2,6 Mio. EUR (VJ: 1,0 Mio. EUR) und ergibt sich im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen (4,0 Mio. EUR). Zum Stichtag 31. Dezember 2018 bestehen 3,8 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Demgegenüber stehen 3,3 Mio. EUR Zahlungsmittel zum Stichtag.
Zum 31. Dezember 2018 reduzierte sich die Bilanzsumme der SEVEN PRINCIPLES Gruppe auf 29,4 Mio. EUR (VJ: 31,0 Mio. EUR).
Die Position Anlagevermögen erhöhte sich um 1,7 Mio. EUR (VJ: 3,7 Mio. EUR) vor allem durch die Akquisition der DTS – Data Transition Services GmbH und der damit einhergehenden Aktivierung des Firmenwertes. Zugleich kam es neben den planmäßigen Abschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und bei den Kundenstämmen zu einer Sonderabschreibung eines Kundenstammes durch Wegfall des Geschäfts.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | 5.343 | 3.657 | 46,1% |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
58 | 145 | -60,0% |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
178 | 137 | 29,9% |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 4.090 | 2.503 | 63,4% |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 938 | 872 | 7,6% |
| Geleistete Anzahlungen | 79 | 0 | 100% |
Das Umlaufvermögen reduzierte sich um 2,8 Mio. EUR. Dabei stiegen die aus dem operativen Geschäft resultierenden Positionen hauptsächlich infolge der verbesserten Geschäftssituation im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 0,5 Mio. EUR an, während der Kassenbestand um 52,5 Prozent abnahm. Unfertige Erzeugnisse aus Projektgeschäften erhöhten sich, bewegen sich allerdings im Rahmen der gängigen Schwankungsbreite. Die Sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuerforderungen und hinterlegten Kautionen. Im Rahmen der Optimierung des Finanzergebnisses wurden Darlehen zurückgezahlt mit entsprechenden Auswirkungen auf die liquiden Mittel.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 22.254 | 25.082 | -11,3% |
| Unfertige Leistungen | 1.188 | 737 | 61,2% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.338 | 15.877 | 2,9% |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.394 | 1.455 | -4,2% |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.334 | 7.012 | -52,5% |
Die Veränderung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist an die Veränderung des Projektgeschäfts gekoppelt. Der Berechnung der aktiven latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,58 Prozent zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Pensionsrückstellungen 322 TEUR (VJ: 265 TEUR), Drohverlustrückstellungen 45 TEUR (VJ: 23 TEUR) sowie aus körperschaft- (718 TEUR – VJ: 926 TEUR) und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen (445 TEUR – VJ: 679 TEUR).
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 243 | 312 | -22,1% |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 1.566 | 1.938 | -19,2% |
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 3.770.662,00 EUR (VJ: 3.770.662,00 EUR) und ist eingeteilt in 3.770.662 (VJ: 3.770.662) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Konzernjahresüberschuss von 22 TEUR (VJ: 0,4 Mio. EUR) stabilisiert das Eigenkapital auf 4,1 Mio. EUR (VJ: 4,1 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich vor allem infolge der geringeren Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr auf 14,0 Prozent (VJ: 13,2 Prozent).
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| A. EIGENKAPITAL | 4.109 | 4.087 | 0,5% |
| Eigenkapitalquote | 14,0% | 13,2% | 0,8% |
Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,5 Prozent. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stiegen leicht aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus. Die Steuerrückstellungen mussten für die SEVEN PRINCIPLES AG gebildet werden.
Die Veränderung der Sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Bildung von Rückstellungen für künftige Kaufpreiszahlungen für die ehemalige DTS – Data Transition Services GmbH.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 9.482 | 8.003 | 18,5% |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.377 | 2.161 | 10,0% |
| Steuerrückstellungen | 71 | 1 | >100% |
| Sonstige Rückstellungen | 7.034 | 5.841 | 20,4% |
Im Vergleich zum Vorjahresstichtag sanken die Verbindlichkeiten insgesamt um 20,1 Prozent, während die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die Fortführung eines Bankdarlehens in Höhe von 1,5 Mio. EUR s o w i e die Verbindlichkeiten aus der Forfaitierung in Höhe von 2,3 Mio. EUR.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| C. VERBINDLICHKEITEN | 13.419 | 16.787 | -20,1% |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.757 | 2.115 | 77,6% |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.956 | 9.128 | -12,8% |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.705 | 5.544 | -69,2% |
Der Umsatzanstieg führte auch zu einer Erhöhung bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten um 0,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahresstichtag. Die passiven latenten Steuern beziehen sich im Wesentlichen auf Kundenstämme (145 TEUR – VJ: 266 TEUR) und eigene Entwicklungen (18 TEUR – VJ: 46 TEUR), die jährlich planmäßig abgeschrieben werden.
| TEUR | 2018 | 2017 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.232 | 1.800 | 24,0% |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 164 | 312 | -47,4% |
Die relevanten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe sind Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA, EBIT, Cashflow und Bilanzrelationen (insbesondere die Eigenkapitalquote) sowie Mitarbeiterfluktuation.
Der Umsatz stellt den Gesamtwert der von einem Unternehmen verkauften Waren oder Dienstleistungen in einer Periode dar. Bei SEVEN PRINCIPLES wird er im Rahmen des Monatsabschlusses überwacht. Der Umsatz besteht aus der Summe aller im Monat an Kunden geschriebenen Rechnungen inkl. der Veränderung der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Beim Bruttoergebnis vom Umsatz werden die eingekauften Fremdleistungen vom generierten Monatsumsatz abgezogen. Diese Kennziffer verschafft einen guten Eindruck über die eigene Ertragskraft von SEVEN PRINCIPLES.
Das EBITDA – Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation – steht für das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Dieses Ergebnis eliminiert etwaige Unterschiede bei Abschreibungen, Steuern oder Zinsen und eignet sich damit als Ergebnisgröße zum Vergleich mit anderen Unternehmen.
Das EBIT – Earnings before Interest and Taxes – ist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Die Eigenkapitalquote setzt das Konzerneigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital.
Der Cashflow gliedert sich dabei in drei Cashflow-Arten:
Cashflow aus operativer Tätigkeit: Der operative Cashflow beinhaltet u.a. das Betriebsergebnis sowie die Veränderung des operativen kurzfristigen Working Capital (Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten) und gibt Auskunft über die Ertragskraft aus dem operativen Geschäft.
Cashflow aus Investitionstätigkeit: Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet alle Zahlungsmittelflüsse aus Investitionen und Desinvestitionen innerhalb der SEVEN PRINCIPLES Gruppe.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt die Zahlungsmittelflüsse aus Finanzierungen wie die Aufnahme / Rückführung eines Darlehens oder einer Kapitalerhöhung.
Die Mitarbeiterfluktuation wird auf der Basis der Austritte aufgrund arbeitnehmerseitiger Kündigungen angegeben.
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| Umsatz | TEUR | 101.551 | 93.325 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | TEUR | 51.300 | 49.667 |
| EBITDA | TEUR | 2.105 | 1.307 |
| EBIT | TEUR | 653 | 361 |
| Eigenkapital-Quote | % | 14,0 | 13,2 |
| Cashflow | TEUR | -4.120 | 1.489 |
| – aus operativer Tätigkeit | TEUR | 133 | 750 |
| – aus Investitionstätigkeit | TEUR | -1.639 | -301 |
| – aus Finanzierungstätigkeit | TEUR | -2.614 | 1.039 |
| Mitarbeiterfluktuation | Anzahl | -122 | -97 |
Als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen sind für SEVEN PRINCIPLES die Mitarbeiter das wertvollste Kapital. Der Unternehmenserfolg beruht auf ihrem Fachwissen, ihrer Kompetenz, ihrem Engagement und ihrer Leistungsbereitschaft. Durch ihre Bestleistung überzeugen sie Bestandskunden und gewinnen das Vertrauen, aus dem Folgeaufträge entstehen können. Auszeichnungen namhafter Kunden belegen die qualifizierte Serviceleistung. Daher investiert SEVEN PRINCIPLES in Trainings und Weiterbildung, aber auch in das Recruiting und die Kooperation mit Hochschulen zur Gewinnung neuer Mitarbeiter.
Im Berichtsjahr gewann SEVEN PRINCIPLES 161 neue Mitarbeiter, nach Berücksichtigung der Austritte von 148 ergibt sich zum Jahresende 2018 ein Endbestand von 506 Mitarbeitern (VJ: 493). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die durchschnittliche Beschäftigung um 4,3 Prozent (VJ: -2,5 Prozent). Die arbeitnehmerseitige Mitarbeiterfluktuation lag bei 122 Mitarbeitern im Geschäftsjahr und 97 im Vorjahr.
Im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ist es wichtig, für die Kandidaten ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und unterschiedlichen Bedürfnissen, Ausbildungsniveaus und Erfahrungen durch flexible Angebote und Maßnahmen gerecht zu werden. Hier sind vor allem verschiedene Modelle der Einbindung von Mitarbeitern in Kundenprojekte und in den zentralen Funktionen zu nennen. Hierzu zählen die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung, die Attraktivität innovativer Projekte, in denen unterschiedliche Kompetenzen zu komplexen Lösungsthemen gebündelt werden und die Kooperation in Teams mit einem Team-Spirit sowie die unterstützenden Services der zentralen Funktionen. Somit gelingt ein kooperatives Miteinander wie es auch durch das interne Logo Wir7P verdeutlicht wird.
Das Chancen- und Risikomanagement bei SEVEN PRINCIPLES ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssteuerung mit dem Ziel, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und adäquat zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen unternehmerisch sinnvolle Chancen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken zu begrenzen. Gerade in dem dynamischen IT-Markt bieten sich vielfältige Marktchancen für weiteres profitables Wachstum und zur Steigerung des Unternehmenswerts. Implizit sind damit auch Risiken verbunden, unter denen SEVEN PRINCIPLES Ereignisse versteht, die das Erreichen ihrer operativen und strategischen Ziele gefährden oder negativ beeinflussen können. Als Chance definiert SEVEN PRINCIPLES mögliche Erfolge, die über ihre vereinbarten Ziele hinausgehen.
Für die kommenden Jahre wird von einer Fortsetzung des Wachstums im Markt für Informationstechnologie ausgegangen. Wesentliche konjunkturelle Risiken könnten aufgrund des angestrebten Brexits, den protektionistischen Tendenzen in einigen Ländern – inklusive der Handelskonflikte – und aus einer erneuten Verschärfung der Staatsschulden- und Bankenkrise in Europa resultieren.
Wesentliche Chancen und Risiken ergeben sich zudem aus der Entwicklung der wichtigsten Abnehmerindustrie, der Telekommunikationsbranche, die vor der Herausforderung von hohen Investitionen in die Netzinfrastruktur in 5G bei gleichzeitig begrenzten Umsatzwachstumsperspektiven steht. Die Lieferantenkonsolidierung, der Trend zum Outsourcing von IT – hier sind vor allem Cloud Lösungen genannt – und die zunehmende Bedeutung von Digitalisierung in allen Facetten bieten für SEVEN PRINCIPLES Chancen, stellen aber auch Risiken durch die verstärkte Verantwortungsübernahme in Projekten und neuen Geschäftsmodellen mit höheren Risikoanteilen dar.
Eine Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagementund Kontrollsysteme – inklusive des Frühwarn- und Überwachungssystems – sind auf die strategische und operative Überwachung von Entwicklungen ausgerichtet, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine wesentliche Unterstützung bei der Überwachung der Unternehmensrisiken ist das im Einsatz befindliche ERP-Tool, das ein zeitnahes und transparentes Reporting ermöglicht. Darüber hinaus werden regelmäßig alle relevanten Geschäftsrisiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet und die Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung überprüft. Die identifizierten Risiken werden in strategische, operative, finanzielle und Compliance-Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen aber auch die internen Leitlinien.
Die Unternehmensplanung dient der Abschätzung potenzieller Risiken von wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken ermöglicht. Im Rahmen der Bewertung von Risiken differenziert SEVEN PRINCIPLES in vernachlässigbare bis zu wesentlichen und bestandsgefährdenden Risken und informiert den Vorstand entsprechend. Dies inkludiert die Evaluierung potenzieller Gegenmaßnahmen.
Das Risikomanagement wird von einer zentralen Funktion wahrgenommen. Aufgrund flacher Hierarchien bei SEVEN PRINCIPLES ist der Vorstand in regelmäßigen Meetings mit den einzelnen Bereichen eng an das operative Geschäft angebunden. Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, sodass beide Gremien vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.
Nachfolgend sind Chancen und Risiken skizziert, die eine potenzielle Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis oder die Reputation haben können. Es bestehen zwar weitere – derzeit jedoch als weniger relevant eingestufte – Chancen und Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinflussen können, die im Folgenden nicht weiter ausgeführt werden.
Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor ein Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen sowie Beratungshäuser mit einem vergleichbaren Angebot werden auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in einem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Das Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf das Ergebnis und den Cashflow.
Der ITK-Markt unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Der Schwerpunkt der Innovationen von SEVEN PRINCIPLES liegt im Bereich "Enabling Your Digital Business", der mit neuen Serviceangeboten und Lösungen kontinuierlich auf den aktuellen Stand gebracht wird. Letztere werden partiell auch im Verbund oder basierend auf Partnerschaften mit Technologieunternehmen entwickelt. Ein Wegbrechen der Technologiepartner bzw. eine veränderte Produktstrategie bei diesen kann auch den Erfolg der darauf basierenden Innovationsprojekte von SEVEN PRINCIPLES gefährden. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ebenfalls ein hohes Engagement. Die inhärenten Risiken können sich auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktfähiger Lösungen beeinflussen die Ertragslage der Gruppe. Durch sorgfältige Marktanalysen und Tests – ergänzt um eine frühzeitige Einbindung der Kunden, den Einsatz etablierter Technologien und ein konsequentes Projektcontrolling – werden diese Risiken minimiert.
Die Strategie von SEVEN PRINCIPLES beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquiriert SEVEN PRINCIPLES Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen. Hieraus ergeben sich Chancen für die zukünftige Unternehmensentwicklung. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.
Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration bzw. unerwartet hohe Integrationskosten können die Realisierung der geplanten quantitativen und qualitativen Ziele, wie Synergien
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und die erfolgreiche Fortführung der Geschäftsaktivitäten der übernommenen Firmen und Firmenteile, gefährden. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Kundenstämme aus vergangenen Akquisitionen sind nach wie vor im Anlagevermögen enthalten und werden planmäßig abgeschrieben. Bei einer Verschlechterung der Geschäftslage der betroffenen Einheiten besteht die Möglichkeit von Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen, was erheblichen Einfluss auf die Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES haben kann. Akquisitionen werden von erfahrenen Integrationsteams begleitet. Für die Steuerung der Integrationsprozesse und Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt und die Geschäftsleitung adäquat informiert.
Für die nachhaltige Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES ist auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Organisationsstruktur und der Ablaufprozesse sowie ein Ausbau der unterstützenden IT-Systeme notwendig. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in der Wertschöpfungskette führen und die Ertragslage negativ beeinflussen. SEVEN PRINCIPLES hat verschiedene Projekte aufgesetzt, um die organisatorischen Prozesse und Strukturen an das Größenwachstum anzupassen. Mit dem Ausbau der aktuellen Systeme zu einem integrierten Managementsystem und der Erweiterung der IT-Unterstützungssysteme baut SEVEN PRINCIPLES langfristig adäquate Strukturen auf und beabsichtigt, diese extern zertifizieren zu lassen.
Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte, motivierte und serviceorientierte Mitarbeiter erfolgskritisch. Insbesondere in einem intensiven Wettbewerbsumfeld können sich Know-how-Verlust aufgrund überdurchschnittlich hoher Fluktuation sowie mangelnder Qualifikation und Leistungsorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Unternehmenserfolg auswirken. Bisher ist es SEVEN PRINCIPLES mit einem guten Betriebsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, qualifizierte Mitarbeiter an verschiedenen Standorten zu gewinnen und zu integrieren. Entsprechende Maßnahmen zur Weiterbildung, Förderung und Entwicklung stehen im Mittelpunkt der Personalarbeit.
Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragslage. Dieses Risiko hat sich aufgrund des Fachkräftemangels im IT-Bereich noch weiter erhöht.
Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenrisikomanagement. SEVEN PRINCIPLES greift zur Leistungserstellung auf Fremddienstleister zurück. Bei einer guten Branchenkonjunktur besteht das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite gegebenenfalls nicht direkt an die Kunden weitergegeben bzw. Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechende negative Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES übernimmt in zunehmendem Maße Gesamtprojektverantwortung gegenüber den eigenen Kunden. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiter berechnet werden kann, können die Ertragsentwicklung beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte können zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. SEVEN PRINCIPLES hat ein zentrales Bid-Management, eine Strategic Deal Unit für größere Projektausschreibungen und ein Projektmanagement-Office mit einem systematischen, laufenden Projektcontrolling eingerichtet und entwickelt hier Prozesse und Steuerungssysteme kontinuierlich weiter. Die Übernahme größerer Wertschöpfungsteile bietet auch die Chance für eine optimierte Leistungserstellung und höhere Gewinnmargen.
Das Liquiditätsrisiko wird im Konzern zentral überwacht und gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 3,3 Mio. EUR. Die erstklassige Bonität der Kunden sichert SEVEN PRINCIPLES die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen einer Forfaitierungslinie zu veräußern. Weiterhin bestehen Kontokorrentlinien über 1,0 Mio. EUR.
Das Wiederaufleben des im Geschäftsjahr 2016 begebenen Besserungsscheins wird sich auf die Liquiditätssituation auswirken. Entsprechende Prolongationen von Linien und Abstimmung der Tilgungszeitpunkte werden mit den Darlehensgebern abgestimmt oder alternative Finanzierungsquellen evaluiert. Unzureichende Liquidität oder keine Prolongationsmöglichkeit der Darlehen stellen ein Risiko dar. Daher überwacht SEVEN PRINCIPLES die Liquidität intensiv, erstellt Forecasts und Szenarien, um mit den Darlehensgebern frühzeitig das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weiterhin bestehen Chancen / Risiken aus erhöhten Erträgen / Aufwendungen für Kursdifferenzen, die entsprechend dem Geschäftswachstum in Großbritannien bestehen und auch durch die Unsicherheiten infolge des Brexit-Votums beeinflusst sind. Die Gewinne / Verluste aus Kursdifferenzen sind jedoch im Wesentlichen Buchgewinne bzw. Buchverluste (und weniger Folge währungsraumübergreifender Transaktionen), da das Geschäft in der britischen Tochtergesellschaft 7P UK Ltd. nahezu ausschließlich in Pfund über ein Pfundbankkonto abgewickelt wird.
Das Thema Compliance gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl bei SEVEN PRINCIPLES als auch bei ihren Kunden. Es ist das Selbstverständnis der Gruppe, sich ausdrücklich zur Beachtung geltender Gesetze, Regelungen und Vorschriften zu bekennen sowie relevante Standards einzuhalten. Dies erfolgt auch mit Hilfe externer Experten wie rechtlichen Beratern.
Als überregional tätiges Unternehmen im dynamischen IT-Umfeld hat die börsennotierte SEVEN PRINCIPLES Gruppe unterschiedliche Gesetze zu beachten. Daraus können sich für Rechtsgeschäfte Risiken ergeben, denen bei Bedarf mit der internen Rechtsabteilung oder auch externen Experten begegnet wird. Zurzeit ist SEVEN PRINCIPLES in keine Rechtsstreitigkeiten involviert, durch die ein signifikanter Effekt auf das Konzernergebnis zu erwarten wäre bzw. für die nicht adäquate Rückstellungen aufgebaut wurden. Somit werden erkennbare potenzielle Rechtstreitigkeiten im angemessenen Umfang berücksichtigt.
SEVEN PRINCIPLES bewegt sich in einem weiterhin positiv wachsenden Marktumfeld und ist bestrebt, die sich entsprechend ergebenden Chancen wahrzunehmen. Demgegenüber stehen Risiken wie die demografische Entwicklung, verstärkt um den aktuellen Mangel an IT-Fachkräften. SEVEN PRINCIPLES steht im starken Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Die Gewinnung, Integration, Weiterentwicklung und Bindung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist essenziell für den Unternehmenserfolg von SEVEN PRINCIPLES.
Getreu der Mission "Enabling Your Digital Business" unterstützt die SEVEN PRINCIPLES Gruppe ihre Kunden dabei, ihre Geschäftsprozesse nachhaltig zu digitalisieren und damit zu optimieren.
Unabhängig ob Großkonzern oder Mittelständler – alle Unternehmensgrößen und Branchen sind von der Digitalen Transformation betroffen. Neben neuen Chancenpotenzialen entstehen dabei auch existenzielle Risiken für diejenigen, die sich nicht (schnell genug) anpassen. Dies betrifft auch die Kernbranchen von SEVEN PRINCIPLES.
Treiber der Digitalisierung sind vor allem die Unternehmen der Telekommunikationsbranche. Der kommende 5G-Standard und die Vernetzung im "Internet of Things" (IoT) werden ganz neue Umsatzströme bringen. Schon heute investieren viele Unternehmen massiv in den Aufbau von IoT-Cloud. Waren es im Jahr 2017 bereits ca. acht Milliarden "vernetzte Dinge", so wird diese Zahl nach aktuellen Schätzungen auf über 20 Milliarden im Jahr 2020 steigen.5 Gleichzeitig müssen die Telekommunikationsunternehmen selbst in IP-Technologien und Netzwerk-Virtualisierung investieren, um den massiv gestiegenen Anforderungen an Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeit gerecht zu werden. Um Veränderungen und damit anvisierte Verbesserungen im Geschäftsablauf zu erzielen, wird vermehrt Advanced Data Analytics genutzt. So können zum einen die Customer Experience und die operative Effizienz erhöht werden, aber auch neuartige, innovative Geschäftsmodelle und Monetarisierungspotenziale angehoben werden. Vor allem aktuelle Verfahren aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz wie Neuronale Netze und Machine Learning Algorithmen bieten enorme Potenziale für Automatisierungen – und damit Einsparungen und bessere Kundenservices. SEVEN PRINCIPLES hat diese neuen Themenfelder erkannt, im Rahmen ihres Portfolios entwickelt und sich als kompetenter Partner für die zu erwartenden Anforderungen positioniert.
In der Branche Energy & Utilities erwartet SEVEN PRINCIPLES steigenden Beratungsbedarf im Bereich der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz). Darüber hinaus rechnet SEVEN PRINCIPLES mit ersten Beratungsprojekten zur Implementierung der neuen Softwaresuite "SAP S / 4HANA for Utilities". Zudem zeigt sich in der Branche eine zunehmende Bereitschaft hinsichtlich innovativer Softwareprodukte und Betriebsmodelle (Cloud-Computing).
Die Automobilhersteller und ihre Zulieferindustrie befinden sich weiterhin in einer tiefgreifenden Transformation. Auch im Jahr 2018 ist der Veränderungsdruck weiter angestiegen. Dabei geht es nicht nur um neue Antriebstechnologien wie E-Mobility. Sich vom reinen Hersteller von Fahrzeugen zum integrierten Mobilitätsdienstleister zu wandeln, erfordert neues Denken und erhebliche Investitionen in IT und Technologie. Begleitet wird die Transformation weiterhin von bahnbrechenden Technologien, um die Fähigkeit von selbstfahrenden Autos und die Sicherheit der Autofahrer signifikant zu erhöhen.
Auch für die Transport- und Logistikbranche ergeben sich weiterhin neue Einsatzfelder: Schon heute hat die Digitalisierung der Lieferketten einen wichtigen Stellenwert. Mittels moderner Systeme sind Waren, Transportbehälter oder Beförderungsmittel verknüpft und können miteinander kommunizieren. Dabei steigen das Transportvolumen sowie die Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität immer weiter. Konzepte wie "Same Day Delivery", Lieferung zum Wunschtermin und Wunschort oder die Frei-Haus-Zustellung von empfindlichen Waren wie Lebensmitteln werden immer gefragter und erfordern neue Logistik-Konzepte mit entsprechender IT-Unterstützung. Dabei steigt auch die Granularität, in der das Tracking und die Steuerung stattfinden können. Waren es anfangs ganze Container oder LKW bzw. Güterwaggons, so konnten bald schon einzelne Paletten oder Gebinde auf ihrem Weg vom Hersteller zum Abnehmer verfolgt werden. In Zukunft wird es möglich sein, dass z.B. bei Medikamenten einzelne Blister vom Pharmaunternehmen über die Apotheke bis zum Patienten lückenlos nachverfolgt werden können. Eine logische Folge ist der Anstieg des Datenvolumens und auch die Anforderungen an Real Time Analysen. Mit modernen Big Data-Ansätzen, State-of-the-Art In Memory-Datenbanken, preisgünstigen Sensoren auf jeder Packung und selbstlernenden Algorithmen lassen sich diese Business Cases zeitnah in der Breite umsetzen. Erhebliche Optimierungs- und Kosteneinsparpotenziale verspricht der Einsatz von Blockchains und Distributed Ledger Technologien. Kann man z.B. die heute meist papierbasierten Frachtbriefe auf eine volldigitale Blockchain-basierte Lösung umstellen, so lassen sich leicht Kosten im siebenoder achtstelligen Bereich einsparen.
Auch der Handel, der durch das Aufkommen des Onlinehandels (E-Commerce) bereits einen grundlegenden Wandel erlebt hat, steht erneut vor einem Paradigmenwechsel. Beispielsweise durch die Nutzung innovativer Technologien bieten sich dem stationären Handel viele Chancen. Digitale Erlebniswelten ermöglichen zudem eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene und qualitativ hochwertige Beratung. In digitalen Showrooms werden Produkte kundenspezifisch konfiguriert und präsentiert. Die aus diesem Kontext entstehenden Daten liefern im Rahmen von Big Data interessante Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zu speziellen Produkt- und Servicepräferenzen der Kundengruppen. Business-Technologien ermöglichen eine 360-Grad-Sicht auf den Kunden, den Aufbau personalisierter Kundenservices und eine Begleitung des gesamten Customer Journey von der Erstinformation bis zu After Sales. Beim "phygitalischen E-Commerce" kommen physische und digitale Welten zueinander und verschmelzen in Teilen.
Auch die Bank- und Versicherungsbranche durchläuft eine signifikante Transformation ihrer traditionellen Geschäftsmodelle und ihrer Geschäftsprozesse, da diese u.a. durch neue entstehende Fintech- und Insurtech-Unternehmen in Frage gestellt werden. "Cyber Money" auf Basis von Blockchain wirkt dabei ebenso disruptiv auf die Branche wie Robo-Advisor, die ganze Berufsgruppen wie Finanzanlageberater in Frage stellen.
Aus der Blickrichtung der Technologie setzen sich die Trends der letzten Jahre mit wachsender Reife aber auch steigendem Handlungsdruck fort:
Diese dynamische Entwicklung betrifft insbesondere die Themenbereiche Big Data, IoT, Cloud, Mobility und Security. Ein weiteres "Aufsteiger-Thema" ist Artificial Intelligence (AI), das seinen Weg aus den Laboren und Early Adopter-Unternehmen in die Breite des Marktes gefunden hat. Viele Anwendungsbereiche profitieren von den enormen Fortschritten durch die Hardware, aber auch durch die Verfügbarkeit von Software, die direkt im Unternehmenskontext eingesetzt werden kann. Jedoch sind solche Hypes auch immer mit Vorsicht zu betrachten, da nicht überall wo "AI draufsteht" auch "AI drin ist". Zudem wird der Einsatz in der Fläche noch durch die stark limitierte Verfügbarkeit von qualifizierten Ressourcen verzögert. SEVEN PRINCIPLES gehört zu den ersten IT-Dienstleistern ihrer Art, die schon in 2017 qualifizierte Referenzen bei Großkunden mit diesen Technologien aufbauen konnten.
Bei der Integration digitaler Lösungen in bestehende IT Systeme gibt es weiterhin großen Nachholbedarf. Hier müssen zahlreiche Unternehmen beraten werden, beispielsweise wie Modernisierungsprojekte parallel zum Betrieb und der Weiterentwicklung der Bestandssysteme durchgeführt werden können ("Two Speed IT"). Oder wie man agile Vorgehensweisen zur Anwendung bringt, die die klassische Wasserfallmethode ersetzen und Konzeption, Entwicklung, Qualitätssicherung und Betrieb in einen eng getakteten Zyklus bringt (DevOps/ Continuous Deployment). Um auch auf Unternehmensebene "agil" und "lean" zu werden, kommen Frameworks wie SAFe (Scaled Agile Framework) zum Einsatz. Dabei wird auf drei Ebenen gearbeitet: Portfolio, Programm und Team. Die Portfolio-Ebene entscheidet über strategische Themen und überträgt diese auf das Programm. Auf der Programm-Ebene wird das Portfolio weiter verfeinert und in einzelne Features aufgeteilt. Diese werden Teams zugewiesen, um Iterationen-übergreifend ein Agile Release Train zu liefern. SEVEN PRINCIPLES berät seine Kunden beim Einsatz von SAFe und hilft ihnen, die Unternehmenskultur entscheidend weiter zu entwickeln und die Herausforderungen der Digitalen Transformation auch in der Aufbau- und Ablauforganisation abzubilden.
Technologien wie Cloud oder Big Data haben mittlerweile einen hohen Reifegrad erreicht. Dieser erlaubt es, auch unternehmenskritische Anwendungen zu realisieren. Während sich die Nutzung von Cloud-basierten "Infrastructure as a Service" (IaaS) und "Platforms as a Service" (PaaS) über alle Branchen etabliert hat, hat sich vor allem das Angebot im Bereich "Software as a Service" (SaaS) über die letzten Jahre deutlich erweitert, und alle großen Software-Hersteller sehen ihr künftiges Wachstum fast nur noch in diesem Bereich. Big Data ist in etablierten Unternehmen angekommen und die Möglichkeit, neue datengetriebene Geschäftsmodelle zu realisieren oder durch vorausschauende Analysen ("Predictive Maintenance") Kosten zu vermeiden, wird in allen Branchen und Unternehmensgrößen durch Big Data zunehmend realisiert. Ein Treiber dieses Wachstums ist auch das Internet of Things. IoT generiert riesige Mengen an strukturierten und unstrukturierten Daten und ein wachsender Anteil dieser Daten wird von Cloud-Services bereitgestellt und mit Big Data-Technologien analysiert.
Auch die Notwendigkeit von Omnichannel-Lösungen hat zugenommen. Diese ermöglichen es, unterschiedliche Vertriebswege mit komplexen Produktstrukturen zu verbinden. Unternehmen, die im Zuge ihrer digitalen Transformation den Vertriebswegemix weiter entwickeln wollen und / oder eine heterogene Produktstruktur in einheitlicher Weise vermarkten möchten, können sich dieser Lösung bedienen.
Der Stellenwert von Mobility wird sich auch weiterhin auf das Gerätemanagement auswirken. In den letzten Jahren hat sich das Management von mobilen Endgeräten kontinuierlich weiterentwickelt. Durch neue Technologien, die Vielzahl an Geräten und schärfere Datenschutzverordnungen sind Anforderungen an die effiziente und sichere Verwaltung von mobilen Endgeräten kontinuierlich und spürbar gestiegen. In den kommenden Jahren werden Big Data und IoT sowie die Vereinheitlichung des Workspace Managements zu einem Paradigmenwechsel im Gerätemanagement führen. Zukünftig wird sich MDM/ EMM zu einem zentralen Bestandteil eines einheitlichen Endpoint Managements (UEM) entwickeln. SEVEN PRINCIPLES stellt sich dieser Herausforderung mit der eigenen Enterprise Mobility Management-Lösung und seinen Partnerlösungen durch den Aufbau eines Best of Breed Ecosystems.
Ein weiterhin präsentes Thema in der IT ist und bleibt der Schutz der Unternehmensdaten – gerade bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle sowie der Digitalisierung der Prozesse. Treiber sind dabei neben der klassischen Unternehmens-IT die Umsetzung von Industrie 4.0 und IoT-Szenarien. Industriespionage und Sabotage sind konkrete Gefahren, die auch und gerade bei systemkritischen Infrastrukturen wie Strom, Wasser und Telekommunikation höchste Aufmerksamkeit erfordern. Nicht zuletzt durch mobile Lösungen entstehen ganz neue Bedrohungspotenziale. Mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, aber auch mit dem IT-Sicherheitskatalog, haben die Gesetzgeber reagiert und regulatorische Vorgaben gemacht, die die Unternehmen gezwungen haben, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen und zu optimieren. Mehr als je zuvor sind heute alle personenbezogenen Daten unter besonderen Schutz gestellt. Die zentralen Konzepte sind Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default). Um EU-DSGVO-compliant zu werden, mussten umfangreiche Maßnahmen unternommen werden wie z.B. die Definition von Abwägungskriterien für die Risikoanalyse sowie die Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Beweislastumkehr wird kommen und damit verbunden umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten für alle Unternehmen. Ein großer Nutzen, der sich für Unternehmen aus diesen Herausforderungen ergibt, ist die Chance, bei guter Datenpflege, Wissen zu extrahieren. So können Kunden und Märkte besser verstanden und die Digitalisierung des Geschäfts vorangetrieben werden, damit sie im Wettbewerb besser bestehen.
SEVEN PRINCIPLES schafft innovative IT-Architekturen und -Lösungen und legt so die Basis für eine nachhaltige, digitale Transformation der Unternehmen. Ob Großkonzern oder Mittelständler: alle benötigen mobile Endgeräte und Lösungen, um Prozesse zu beschleunigen, Daten zu verarbeiten, Informationen in Echtzeit zu gewinnen, Kosten zu sparen und Kommunikationslücken zu schließen. Dabei nimmt SEVEN PRINCIPLES stets die aktuellen Entwicklungen im IT-Bereich auf und setzt sie zum Nutzen der eigenen Kunden ein.
Die dargestellte starke Dynamik und Veränderungsnotwendigkeit betrifft natürlich auch SEVEN PRINCIPLES selbst. Den extrem schnellen und fachlich anspruchsvollen Prozess an der Seite der Kunden zu begleiten, verlangt eine ständige Hinterfragung der Organisations- und Geschäftsmodellstrukturen. SEVEN PRINCIPLES wird sich dementsprechend organisatorisch neu aufstellen, um seine Expertisen optimal nach dem Kunden und seinen individuellen Anforderungen auszurichten.
Der systematische Portfolio-Management-Prozess von SEVEN PRINCIPLES der letzten Jahre hat dazu geführt, dass auch im Jahr 2018 weiterhin ein signifikanter Anteil des Geschäfts in aktuelle Themen wie Big Data, Cloud oder Security erzielt wurde. Diese stehen zum einen für sich am Markt, zum anderen können sie optimal mit den bestehenden Stärkefeldern kombiniert werden. Auch und gerade in der Zusammenführung dieser Fähigkeiten, Skills, Referenzen, Domänenwissen, aber auch Partnerschaften, lassen sich "Unique Selling Positions" entwickeln, die zu Gunsten der Kunden zum Einsatz kommen.
Um sicherzustellen, dass SEVEN PRINCIPLES ihren Kunden stets innovative Lösungen und Leistungen anbieten kann, ist aktives Portfolio-Lifecycle-Management sehr wichtig. So prüft SEVEN PRINCIPLES kontinuierlich, welche Leistungsangebote nicht mehr zeitgemäß sind und aus der aktiven Vermarktung herausgenommen werden können. Gleichzeitig wird das Portfolio kontinuierlich angereichert um neue oder weiterentwickelte Skills, Kompetenzen und Solutions.
Die Data Transition Services GmbH (DTS) wurde 2013 als IT-Dienstleistungs- und Systemintegrationsunternehmen gegründet. Schon seit 2014 arbeitete die SEVEN PRINCIPLES AG mit dem schnell gewachsenen und wirtschaftlich gesunden Unternehmen in verschiedenen Kundenprojekten erfolgreich zusammen. Einen Teil ihres Umsatzes erzielte die DTS so als Subunternehmer von SEVEN PRINCIPLES. Weitere Kunden der DTS sind DAX-Unternehmen der Luftfahrtbranche sowie öffentliche Dienstleister und gehobener Mittelstand.
Die Data Transition Services GmbH wurde zum 1. Januar 2018 zu 100 Prozent von der SEVEN PRINCIPLES AG übernommen und rückwirkend zum 1. Januar 2018 auf die SEVEN PRINCIPLES AG verschmolzen.
SEVEN PRINCIPLES gewann durch den Kauf rund 20 hochqualifizierte Mitarbeiter und wertvolles Know-how in den Bereichen SAP, Big Data / Analytics sowie Machine Learning. Im Jahr 2018 profitierte SEVEN PRINCIPLES schon von den sehr guten Zugängen zu Partnerunternehmen und Hochschulen, konnte den Vertrieb ausbauen und die Mitarbeitergewinnung stärken.
Der DTS Standort in Dresden wird für den Bereich Managed Services weiter strategisch ausgebaut.
Mit der bestehenden Strategie 2020 und den daraus abgeleiteten quantitativen Zielen strebt SEVEN PRINCIPLES weiterhin ein ambitioniertes, nachhaltiges und profitables Wachstum an. Um dies zu erreichen, wurde im zweiten Halbjahr 2018 eine Umorganisation der operativen und kundenorientierten Einheiten gestartet. Dies wird die SEVEN PRINCIPLES in ihrem geplanten Ziel, einen Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR zu erreichen, weiter stärken. Vor allem ergeben sich deutliche Verbesserungen von EBIT und EBITDA sowie ein signifikant positives Jahresergebnis. Analog wird sich auch die Eigenkapitalquote wesentlich verbessern. Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Netto-Verschuldung des fortgeführten Geschäfts in 2019 auf dem Niveau vom Ende des Geschäftsjahres 2018 bewegen wird. Zur Zielerreichung geht SEVEN PRINCIPLES von einem Anstieg der Mitarbeiter aus und einer marktgemäßen Mitarbeiterfluktuation.
Für das Jahr 2019 plant die Gesellschaft mit einem konstanten Niveau des operativen Cashflows sowie einer Umstrukturierung der aktuellen Finanzierung zur weiteren Verbesserung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Bei allen weiteren wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wird auch von einer deutlichen Verbesserung ausgegangen.
Angesichts der für Deutschland prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung von 1,0 Prozent für 2019 (Wachstum des Bruttoinlandsproduktes lt. BMWI) mit den dynamischen IT-Wachstumstreibern (lt. bitkom mit Wachstumsraten für 2018 / 19 von +6,3 Prozent für Software und +2,3 Prozent für IT-Services) und der signifikanten Bedeutung der Digitalisierung bewegt sich SEVEN PRINCIPLES in einer innovativen Wachstumsbranche; ein Umfeld, in dem die gesteckten Ziele weiterhin realisierbar sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch eine Einheit im Zentralbereich Finanzen. Der Abschlussprozess der SEVEN PRINCIPLES Gruppe basiert auf einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine gruppenweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und ergänzenden Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Zur Abbildung der buchhalterischen Vorgänge in den Einzelabschlüssen sowie der Aufstellung des Konzernabschlusses wird Standardsoftware eingesetzt; die Zugriffsberechtigungen der Beteiligten sind eindeutig geregelt. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Zwischen den beteiligten Facheinheiten und Gesellschaften besteht eine klare Aufgabenabgrenzung. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch spezialisierte Dienstleister erstellt.
Die wesentlichen verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Darlehen, Forfaitierungslinien, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen der Forfaitierung werden nur Forderungen von Kunden mit guter Bonität verkauft. Es besteht die vertragliche Verpflichtung, verkaufte Forderungen, die (aus anderen Gründen als Bonität oder politischen Umständen im Umfeld des Schuldners) nicht bezahlt werden, zurückzukaufen. Historisch sind diese Fälle nicht vorgekommen. Das theoretische maximale Risiko für den Rückkauf entspricht dem Nennwert der zum Bilanzstichtag verkauften Forderungen (9.918 TEUR). Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Die Gesellschaft verfügt über Cashpooling-Vereinbarungen mit den Hauptbankverbindungen.
SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Stichtag über rund 3,3 Mio. EUR (VJ: 7,0 Mio. EUR) liquide Mittel. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von 1,0 Mio. EUR sowie eine Forfaitierungslinie von 12,0 Mio. EUR. Die Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Bestand der Kundenforderungen, die flexibel genutzt werden können.
Ferner besteht ein Darlehen mit einer ursprünglichen Höhe von 3,0 Mio. EUR. Das sogenannte Darlehen I datiert aus Januar 2015. Bei Darlehen I wurde auf 2,0 Mio. EUR gegen einen Besserungsschein verzichtet. Der verbleibende Betrag (1,0 Mio. EUR) sowie ein Darlehen II wurden in Beträgen zu jeweils 2,0 Mio. EUR zum 30. April 2018 respektive zum 31. Dezember 2018 zurückgezahlt.
Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen 600,0 TEUR. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit in Großbritannien und der damit verbundenen Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung unterliegt SEVEN PRINCIPLES Währungsrisiken. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist im Anhang des Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angegeben. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB allerdings verzichtet.
Im Folgenden wird ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben:
Die Angemessenheit der Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung besteht eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung des Vorstands bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen und Konzernzielen zusammen, für die die Parameter Ergebnis vor Steuern und Rohertrag verwendet werden. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa 50 Prozent der Vergütung fix und 50 Prozent variabel ausgestaltet. Die variable Vergütung wird vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses, spätestens zum 30. April des folgenden Jahres, fällig. In 2018 erfolgte eine vollständige Auszahlung der Tantieme für das Jahr 2017 auf Grundlage eines separaten Beschlusses des Aufsichtsrats.
Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter besteht die Möglichkeit, dem Vorstand eine Zusatztantieme über einen 5-Jahreszeitraum zu gewähren. Diese Zusatztantieme beträgt drei Prozent vom Konzernergebnis vor Steuern, dabei werden negative Ergebnisse mit positiven verrechnet. Soweit die Zusatztantieme zustande kommt, ist die Auszahlung vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021, spätestens am 30. April 2022, fällig. In den Jahren 2019 und 2021 erfolgen Abschlagzahlungen auf die Zusatztantieme.
Für den Vorstand bestehen keine Pensionszusagen.
Der Vorstand partizipiert am Stock-Option-Programm, sofern Optionen über ein Programm ausgegeben werden. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft dem Vorstand weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen.
Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 30,0 TEUR für den Vorsitzenden, 22,5 TEUR für den Stellvertreter sowie 15,0 TEUR für das einfache Mitglied. Ab der 5. Sitzung eines Geschäftsjahres wird ein Sitzungsgeld von 500 EUR je Sitzung gewährt. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Vergütung (Tantieme) in Höhe von 500 EUR für je 0,01 EUR, um die das Konzernergebnis je Aktie steigt. Dabei wird die Steigerung durch einen Vergleich des durchschnittlichen Konzernergebnisses je Aktie des maßgeblichen Geschäftsjahres und des vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorjahr) gegenüber dem durchschnittlichen Konzernergebnis je Aktie des vorausgehenden (Vorjahr) und des zweiten dem maßgeblichen Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorvorjahr) ermittelt. Beträgt das Konzernergebnis je Aktie in einem der für die Ermittlung zugrundeliegenden Geschäftsjahre weniger als 0,20 EUR, so ist für diese Geschäftsjahre das für die Berechnung maßgebende Konzernergebnis je Aktie mit dem Wert 0,20 EUR anzusetzen. Die Tantieme ist auf maximal 30,0 TEUR je Aufsichtsratsmitglied begrenzt.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2018 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Grundkapital in Höhe von 3.770.662,00 EUR eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu je 1 EUR aus. Sonderrechte oder Beschränkungen für Aktien bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.
Die SEVEN PRINCIPLES AG ist seit 1. März 2017 im Börsensegment "Basic Board" am Open Market der deutschen Börse notiert. Das Segment Basic Board stellt keinen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG dar, daher entfällt eine Meldepflicht gemäß § 21 WpHG. Somit ist die Möglichkeit einer Veröffentlichung direkter oder indirekter Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, nicht gegeben.
Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien aus genehmigtem bzw. bedingtem Kapital auszugeben (siehe § 6 Abs. 2 - 4 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Nr. 8 AktG bis zum 10. Juni 2020 zu erwerben.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 84, 85 AktG.
Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung befugt, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für eine Anpassung der Satzung infolge einer Änderung des Grundkapitals.
Die SEVEN PRINCIPLES AG hat sich aufgrund der weitreichenden Veränderungen im Konzern und der Neustrukturierung entschlossen, für die Entwicklung des Frauenanteils in den vom Gesetz definierten Führungsebenen Ziele zu formulieren, die dem Status quo zum Beginn der Berichtspflicht entsprechen.
Für die Erreichung der Frauenquote bis zum 30. Juni 2017 wurde im Rahmen der ersten Festlegung als Zielgröße 0 Prozent sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand bestimmt. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde als Zielgröße 0 Prozent und für die zweite Ebene unterhalb des Vorstands als Zielgröße 10 Prozent bestimmt.
Diese Zielgrößen wurden zum 30. Juni 2017 vollständig erfüllt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde eine Quote von 14 Prozent erreicht, in der zweiten Ebene eine Quote von 19 Prozent.
Für den Zeitraum bis 30. Juni 2019 wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2017 folgende neue Zielgrößen festgelegt: 0 Prozent sowohl für den Aufsichtsrat als auch den Vorstand, 14 Prozent für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie 19 Prozent für die zweite Ebene unterhalb des Vorstands.
Zum Stichtag 30. Juni 2018 betrug die Frauenquote für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands 22 Prozent, für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ebenfalls 22 Prozent.
Die konzerninternen Veränderungen erlauben es innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nicht, wirksame Verpflichtungen zur Entwicklung des Frauenanteils in hohen Führungspositionen einzugehen.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 29. März 2019
Joseph Kronfli Vorstand
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