Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 16, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt G des Lageberichts enthaltenen ergänzenden Angaben gemäß § 289 a HGB und § 289 f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt „Prüfungsurteile“ genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 5. April 2019
**GaMa GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Stork, Wirtschaftsprüferin
Baum, Wirtschaftsprüfer
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2018 hat SEVEN PRINCIPLES erneut ein positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erwirtschaften können. Ein wichtiger Schlüssel war das Erreichen der Schwelle von 100 Mio. EUR an Umsatzerlösen. Im Aufsichtsrat betrachten wir das als Signal dafür, dass SEVEN PRINCIPLES mit der Positionierung als Business Partner auf Augenhöhe für die Umsetzung von anspruchsvollen Digitalisierungsprojekten die richtige Strategie verfolgt.
Als weiteren wichtigen Schritt in der Umsetzung dieser Strategie will der Vorstand den Kunden noch stärker in den Mittelpunkt des operativen Handelns rücken. Daraus erwarten wir positive Impulse für die Weiterentwicklung des Geschäfts von SEVEN PRINCIPLES auf Basis noch besserer und passgenauer Lösungen für die Kunden.
Neben dem angestrebten Wachstum bleibt es für SEVEN PRINCIPLES zur Erzielung einer kontinuierlichen Ergebnisverbesserung von großer Bedeutung, die eigenen Prozesse zu optimieren und dadurch die operative Effizienz zu steigern. Die Entwicklung der Kostenseite werden wir im Geschäftsjahr 2019 sehr genau im Blick behalten. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Kostenposition soll der Abschluss des internen IT-Refresh-Projekts sein. Aus den optimierten IT-Systemen erwarten wir spürbare Effizienzgewinne und zukünftige Kostenersparnisse bei SEVEN PRINCIPLES.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten mit großer Sorgfalt wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands regelmäßig überwacht. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend unterstützt und sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern unmittelbar von Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat jederzeit eingebunden. Dies geschah insbesondere durch die transparente Führung des Vorstands und, sofern erforderlich, durch die Präsenz seiner Direct Reports in Aufsichtsratssitzungen.
Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche und zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG hat den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte über alle wichtigen Aspekte und Geschäftsvorfälle des Unternehmens ausführlich informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten rechtzeitig vor allen Sitzungen alle relevanten Unterlagen und konnten sich zu jeder Zeit mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandersetzen und eigene Anregungen einbringen. Die vom Vorstand erteilten Berichte zur Lage und den Perspektiven des Unternehmens wurden konstruktiv von Aufsichtsrat und Vorstand diskutiert. Nach gründlicher Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat allen Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt.
Der Aufsichtsrat stand zwischen allen Sitzungsterminen in einem regelmäßigen, intensiven Informationsaustausch mit dem Vorstand und wurde laufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Dabei wurden Fragen zur Strategie und zur aktuellen Risikolage sowie zu Risikomanagement und Compliance erörtert.
Bei allen Sitzungen war der Aufsichtsrat vollzählig vertreten.
SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRAT
In der Sitzung am 16. Februar 2018 wurde insbesondere die Planung für das Geschäftsjahr 2018 erörtert. Die Besprechung von Jahresabschluss 2017 und Agenda der Hauptversammlung 2018 waren Schwerpunktthemen in der Sitzung am 13. April 2018. Inhalt der Sitzung am 21. Juni 2018 war die allgemeine Geschäftsentwicklung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2018. In der Sitzung am 7. September 2018 wurden schwerpunktmäßig die Themen Mitarbeiterbindung und Recruiting behandelt. Themen der Sitzung am 19. Oktober 2018 waren der Year-End-Forecast sowie die neue Organisation 2019. In der letzten Sitzung des Jahres am 7. Dezember 2018 wurde die Planung für das Geschäftsjahr 2019 analysiert.
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Demzufolge wurden keine Ausschüsse gebildet.
FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Jahresabschluss und Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden durch den von der Hauptversammlung am 21. Juni 2018 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind rechtzeitig an die Aufsichtsratsmitglieder verteilt und im Anschluss intensiv von diesen geprüft worden. In der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2019 wurde in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, mit dem Vorstand beraten. Das Ergebnis der Prüfung entspricht vollständig dem der Abschlussprüfung. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegte Konzernlagebericht und der Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Die im vergangenen Geschäftsjahr erreichte Stabilisierung der SEVEN PRINCIPLES AG in der Profitabilitätszone wäre ohne das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich gewesen. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Aufsichtsrats herzlich bei Herrn Joseph Kronfli und dem gesamten SEVEN PRINCIPLES Team.
NACHTRAG
In der Sitzung am 12. April 2019 bat Joseph Kronfli den Aufsichtsrat, ihn von seinen Aufgaben als Vorstand zu entbinden. Diesem Wunsch hat der Aufsichtsrat mit Bedauern entsprochen. Joseph Kronfli verlässt die SEVEN PRINCIPLES AG zum 31. Mai 2019.
Der Aufsichtsrat dankt Joseph Kronfli für sein großes Engagement in den letzten Jahren. Er hat das Unternehmen SEVEN PRINCIPLES AG in einer sehr schwierigen Phase erfolgreich umstrukturiert und am Markt neu positioniert. Dank seiner Arbeit ist die SEVEN PRINCIPLES AG ein homogenes IT-Beratungshaus mit einem zukunftsorientierten Produktportfolio. Außerdem zählt die SEVEN PRINCIPLES AG heute zu einem der Top-Arbeitgeber in der IT-Branche.
Der Aufsichtsrat hat gleichzeitig Dr. Michael Pesch mit sofortiger Wirkung interimsmäßig zum Vorstand berufen.
Köln, den 12. April 2019
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. h.c. Hans Albert Aukes, Vorsitzender
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