Annual / Quarterly Financial Statement • Feb 7, 2014
Annual / Quarterly Financial Statement
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Wir haben den von der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-nisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 28. März 2013
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Gockel, Wirtschaftsprüfer
Galden, Wirtschaftsprüfer
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| Anhang | 2012 EUR |
2011*angepasst EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5 | 97.516.355,61 | 98.916.401,11 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 1.457.870,72 | 587.719,88 |
| Materialaufwand | 7 | 37.651.457,81 | 36.056.750,77 |
| Personalaufwand | 8 | 49.143.682,65 | 47.656.231,13 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | 11.438.695,19 | 10.015.907,42 |
| Abschreibungen | 1.281.401,71 | 979.788,44 | |
| Betriebsergebnis | - 541.011,03 | 4.795.443,23 | |
| Zinserträge | 10 | 10.025,49 | 9.531,09 |
| Zinsaufwendungen | 10 | - 232.748,14 | - 350.837,66 |
| Ergebnis vor Steuern | - 763.733,68 | 4.454.136,66 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11 | - 194.872,98 | 1.330.627,11 |
| Sonstige Steuern | 73.198,57 | 58.340,83 | |
| Konzernjahresfehlbetrag (Vj. Konzernjahresüberschuss) | - 642.059,27 | 3.065.168,72 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 0,00 | 0,00 | |
| davon auf Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG entfallend | - 642.059,27 | 3.065.168,72 | |
| Sonstiges Ergebnis aus Pensionsverpflichtungen | - 520.951,93 | 198.798,42 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | - 1.163.011,20 | 3.263.967,14 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 0,00 | 0,00 | |
| davon auf Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG entfallend | - 1.163.011,20 | 3.263.967,14 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) | 12 | - 0,16 | 0,76 |
* Die Angaben wurden aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler angepasst.
AKTIVA
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| Anhang | 31.12.2012 EUR |
31.12.2011*angepasst EUR |
01.01.2011*angepasst EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13 | 19.112.796,57 | 14.085.590,17 | 13.408.892,47 |
| Sachanlagen | 14 | 1.341.667,10 | 1.263.208,48 | 1.178.232,02 |
| Latenter Steueranspruch | 11 | 2.879.309,56 | 2.530.939,63 | 3.421.212,57 |
| Genossenschaftsanteil | 100,00 | 100,00 | 100,00 | |
| 23.333.873,23 | 17.879.838,28 | 18.008.437,06 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Forderungen | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 16.359.394,74 | 19.400.186,78 | 19.466.511,22 |
| Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo | 16 | 1.892.088,35 | 2.457.943,90 | 1.058.321,69 |
| Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 17 | 762.034,45 | 412.262,44 | 434.155,98 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 11 | 321.936,54 | 54.138,09 | 2.069,06 |
| Steuerforderungen | 11 | 470.222,75 | 422.692,11 | 350.813,35 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 18 | 7.662.026,49 | 9.268.395,24 | 6.365.342,28 |
| 27.467.703,32 | 32.015.618,56 | 27.677.213,58 | ||
| Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 57.600,00 | |
| BILANZSUMME | 50.801.576,55 | 49.895.456,84 | 45.743.250,64 | |
| PASSIVA | ||||
| Anhang | 31.12.2012 EUR |
31.12.2011*angepasst EUR |
01.01.2011*angepasst EUR |
|
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 19 | 4.040.000,00 | 4.040.000,00 | 4.027.500,00 |
| Kapitalrücklage | 19 | 11.755.379,25 | 11.755.379,25 | 11.706.901,93 |
| Ergebnisvortrag | 20 | 5.699.939,05 | 6.341.998,32 | 3.276.829,60 |
| Übriges Eigenkapital | 20 | 21.954,72 | 542.906,65 | 348.228,23 |
| 21.517.273,02 | 22.680.284,22 | 19.359.459,76 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | ||||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 21 | 2.266.285,56 | 1.472.533,22 | 1.761.393,54 |
| Sonstige langfristige Kaufpreisverpflichtungen | 3.012.190,00 | 2.811.480,00 | 0,00 | |
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 2.266.666,66 | 1.333.333,32 | 2.884.699,12 |
| Latente Steuerschulden | 11 | 1.979.169,85 | 1.594.243,91 | 1.601.162,49 |
| 9.524.312,07 | 7.211.590,45 | 6.247.255,15 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 22 | 7.535.596,73 | 7.813.298,07 | 6.000.254,30 |
| Finanzschulden | 22 | 856.522,96 | 136.802,83 | 363.887,75 |
| Ertragsteuerschulden | 11 | 79.248,09 | 303.170,00 | 1.161.488,24 |
| Steuerschulden | 11 | 1.679.810,74 | 3.057.805,91 | 1.664.510,41 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 23 | 317.700,00 | 300.000,00 | 200.000,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 22 | 9.291.112,94 | 8.392.505,36 | 10.746.395,03 |
| 19.759.991,46 | 20.003.582,17 | 20.136.535,73 | ||
| BILANZSUMME | 50.801.576,55 | 49.895.456,84 | 45.743.250,64 |
* Die Angaben wurden aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler angepasst.
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| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapital- rücklage EUR |
Übriges Eigenkapital | Ergebnisvortrag EUR |
Konzern- eigenkapital EUR |
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|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstiges Ergebnis Pensions- verpflichtungen EUR |
Übriges kumuliertes Konzern- eigenkapital EUR |
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| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2011*(angepasst) | 4.027.500,00 | 11.706.901,93 | 0,00 | 449.855,88 | 3.175.201,95 | 19.359.459,76 |
| Anpassungen nach IAS 8 aufgrund vorzeitiger Anwendung von IAS 19 | 0,00 | 0,00 | - 101.627,65 | 0,00 | 101.627,65 | 0,00 |
| Stand 01.01.2011 nach IAS 8 aufgrund vorzeitiger Anwendung von IAS 19 | 4.027.500,00 | 11.706.901,93 | - 101.627,65 | 449.855,88 | 3.276.829,60 | 19.359.459,76 |
| Konzernjahresüberschuss 2011 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.065.168,72 | 3.065.168,72 |
| Sonstiges Ergebnis 2011 | 0,00 | 0,00 | 198.798,42 | 0,00 | 0,00 | 198.798,42 |
| Konzerngesamtergebnis 2011 | 0,00 | 0,00 | 198.798,42 | 0,00 | 3.065.168,72 | 3.263.967,14 |
| Kapitalerhöhung | 12.500,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 12.500,00 |
| Einzahlung in die Kapitalrücklage | 0,00 | 60.625,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 60.625,00 |
| Kapitalbeschaffungskosten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | - 4.120,00 | 0,00 | - 4.120,00 |
| Aktienoptionen | 0,00 | - 12.147,68 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | - 12.147,68 |
| Stand 31.12.2011*(angepasst) | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | 97.170,77 | 445.735,88 | 6.341.998,32 | 22.680.284,22 |
| Stand 01.01.2012 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | 97.170,77 | 445.735,88 | 6.341.998,32 | 22.680.284,22 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2012 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | - 642.059,27 | - 642.059,27 |
| Sonstiges Ergebnis 2012 | 0,00 | 0,00 | - 520.951,93 | 0,00 | 0,00 | - 520.951,93 |
| Konzerngesamtergebnis 2012 | 0,00 | 0,00 | - 520.951,93 | 0,00 | - 642.059,27 | - 1.163.011,20 |
| Stand 31.12.2012 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | - 423.781,16 | 445.735,88 | 5.699.939,05 | 21.517.273,02 |
* Die Angaben wurden aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler angepasst.
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| Anhang | 01.01. - 31.12.2012 EUR |
01.01. - 31.12.2011*angepasst EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernjahresüberschuss | - 642.059,27 | 3.065.168,72 | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 1.281.401,71 | 979.788,44 | |
| Gewinne (-)/ Verluste (+) aus Abgang von Anlagevermögen | - 15.651,72 | - 125.548,06 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | - 520.951,93 | 186.650,74 | |
| Veränderung der Rückstellungen, Pensionsrückstellungen | 50.049,34 | - 856.009,44 | |
| Veränderung der latenten Steuern | - 473.776,79 | 947.843,39 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 3.653.220,71 | - 1.398.406,60 | |
| Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | - 2.770.028,59 | 1.686.605,34 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 28 | 562.203,46 | 4.486.092,53 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - 777.783,87 | - 107.264,14 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | - 619.645,33 | - 577.760,51 | |
| Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögenswerten | 11,00 | 180.000,00 | |
| Einzahlungen aus den Abgängen von Sachanlagen | 39.287,22 | 19.263,56 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | - 2.463.494,70 | - 2.272.531,88 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 28 | - 3.821.625,68 | - 2.758.292,97 |
| 3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhung | 0,00 | 69.005,00 | |
| Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) langfristiger Finanzschulden | 933.333,34 | 1.333.333,32 | |
| Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) kurzfristiger Finanzschulden | 719.720,13 | - 227.084,92 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 28 | 1.653.053,47 | 1.175.253,40 |
| 4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | |||
| Nettoveränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 1.606.368,75 | 2.903.052,96 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | 9.268.395,24 | 6.365.342,28 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | 28 | 7.662.026,49 | 9.268.395,24 |
| Einzahlungen aus Zinsen | 7.476,18 | 9.531,09 | |
| Auszahlungen aus Zinsen | 156.068,34 | 155.024,51 | |
| Erstattete Steuern | 64.019,64 | 1.517,06 | |
| Gezahlte Steuern | 1.201.318,94 | 628.137,47 |
* Die Angaben wurden aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler angepasst.
Das Mutterunternehmen, die SEVEN PRINCIPLES AG, ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln, deren Aktien seit dem 20. Oktober 2005 öffentlich im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierhandelsbörse gehandelt werden. Die Adresse lautet: Im Mediapark 8, 50670 Köln. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gegenstand des Unternehmens und die Hauptaktivitäten sind die Erbringung von Beratungsleistungen mit IT-Fokus und Entwicklung innovativer Lösungen und Services in den Bereichen Organisationsberatung, Produkt- und Projektmanagement, Enterprise Application Integration, Test und Qualitätssicherung sowie Mobile Marketing und Solutions. Schwerpunkt ist die Telekommunikationsbranche.
Der Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG (der „Konzern“) zum 31. Dezember 2012 wurde am 22. März 2013 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben. Bis zur Billigung durch den Aufsichtsrat, die für den 28. März 2013 vorgesehen ist, sind deshalb weiterhin Änderungen möglich.
2.1 Grundlage der Erstellung des Abschlusses
Der vorliegende Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG und ihrer Tochterunternehmen wurde gemäß § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Alle zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verbindlichen IFRS/IAS Standards und Interpretationen sind bei der Aufstellung beachtet worden. Der Konzernabschluss steht damit im Einklang mit den IFRS, die in der Europäischen Union anzuwenden sind. Über die Anhangsangaben nach IFRS hinaus werden auch die Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, die das deutsche Handelsrecht verlangt. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.
Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Für die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Nach IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigem Vermögen sowie kurz- und langfristigem Fremdkapital unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres realisierbar bzw. fällig sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.
Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 01.01.2010:
Akquisitionen wurden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Mit der Akquisition verbundene Anschaffungsnebenkosten wurden aktiviert. Bedingte Gegenleistungen wurden nur dann erfasst, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung hatte, wenn mehr für den Abschluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als dagegen sprach und eine verlässliche Schätzung möglich war. Nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen führten zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.
Unternehmenszusammenschlüsse nach dem 01.01.2010:
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden mit Wirkung zum 10. August 2012 100 % der Geschäftsanteile der AS Fromdistance mit Sitz in Tallinn/Estland erworben. Mit Wirkung zum 01. August 2012 wurden 100 % der Aktien der InfoLytics Information Technologies AG/Köln erworben. Nachfolgend gab es folgende Umfirmierung:
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| Datum der Umfirmierung | Fima alt | Firma neu |
|---|---|---|
| 15.10.2012 | InfoLytics Information Technologies AG | 7P Infolytics AG |
| 08.01.2013 | AS Fromdistance | 7P Nordic AS |
Der Konsolidierungskreis des SEVEN PRINCIPLES Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr insofern wie folgt verändert:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
|---|---|
| 7P Solutions & Consulting AG, Köln* | 100 % |
| 7P Trusted Experts GmbH, Köln* | 100 % |
| 7P B2B Mobile & IT Services GmbH, Köln* | 100 % |
| 7P ERP Consulting GmbH, Mannheim* | 100 % |
| 7P UK Limited, London, Großbritannien | 100 % |
| 7P bicon GmbH, Hamburg* | 100 % |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100 % |
| Zugang: 7P Infolytics AG, Köln | 100 % |
| Zugang: 7P Nordic AS, Tallinn, Estland | 100 % |
| Zugang: Fromdistance SL, Spanien | 100 % |
* Für diese Gesellschaften wurde die Befreiung gem. §264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung, Prüfung (7P Solutions & Consulting AG, 7P B2B Mobile & IT Services GmbH, 7P Trusted Experts GmbH, 7P ERP Consulting GmbH) und Offenlegung des jeweiligen Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Beschlüsse wurden gem. §325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Unsicherheiten bei der Schätzung
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.
| • | Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Buchwerte der zum 31. Dezember 2012 erfassten Geschäfts- und Firmenwerte betragen TEUR 12.691 (VJ: TEUR 9.633). |
| • | Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, erwarteten Erträgen aus Planvermögen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 21 zu entnehmen. |
| • | In diesem Zusammenhang sind weiterhin im Bereich der aktiven latenten Steuern die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge sowie die Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zu nennen. Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Unsicherheiten entstehen auch aus möglichen Änderungen im Steuerrecht oder in der Höhe der Steuersätze. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 11 zu entnehmen. Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf TEUR 2.379 (VJ: TEUR 2.230). |
| • | Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden im Zusammenhang mit Markenrechten sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch SEVEN PRINCIPLES verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Für Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung der Rückstellungen für Steuern mit Unsicherheiten verbunden. Für einen Markenrechtsstreit besteht zum 31. Dezember 2012 eine Rückstellung i.H.v TEUR 318 (VJ: TEUR 300) (siehe auch Anmerkung 23). |
| • | Entwicklungskosten werden teilweise entsprechend der in der Anhangsangabe 2.3 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung insbesondere Annahmen über die technische Durchführbarkeit sowie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen zu treffen. Bei intern genutzten immateriellen Vermögenswerten wird auf die Nützlichkeit des Vermögenswertes abgestellt. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2012 betrug TEUR 803 (VJ: TEUR 878). Im Geschäftsjahr 2012 sind Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 158 (VJ: TEUR 0) aktiviert worden. |
| • | Die langfristigen Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverpflichtungen aus den Akquisitionen für die 7P bicon GmbH, den Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation der PSI Transcom GmbH, der 7P Austria GmbH, der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS unterliegen Unsicherheiten bei der Schätzung. Bilanziert wurde der wahrscheinlichkeitsgewichtete Erwartungswert der Kaufpreisverpflichtungen. Durch Deckelung der bedingten Kaufpreisverpflichtung kann bei der 7P bicon, beim Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation der PSI Transcom GmbH und der 7P Austria GmbH maximal der bilanzierte Wert als Kaufpreisverpflichtung resultieren. Bei der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS ist der Kaufpreis in Abhängigkeit von Umsatz- und Ertragszielen nach oben offen. |
Bestehende Unsicherheiten wurden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Während der 12 Monate bis zum 31. Dezember 2012 wurden im Konzern keine Fremdkapitalkosten auf Vermögenswerte aktiviert.
Fremdwährungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro.
Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Im Geschäftsjahr 2012 fielen Erträge aus Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 11 TEUR (VJ: 12 TEUR) und Aufwand in Höhe von TEUR 112 (VJ: TEUR 50) an.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern (zwischen 3 – 15 Jahren) der Vermögenswerte zugrunde.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 wurden Anschaffungsnebenkosten als Teil der Anschaffungskosten bei der Firmenwertberechnung berücksichtigt. Bei Transaktionen nach dem 1.1.2010 ist dies nach IFRS 3 nicht mehr möglich.
Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden bei Zusammenschlüssen nach dem 1.1.2010 in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei Zusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 führen nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.
Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf bei Erhöhung des erzielbaren Betrags in den Folgejahren nicht aufgeholt werden.
Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder eine unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte beträgt zurzeit zwischen 3 und 20 Jahren. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögensgegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögensgegenstandes mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten
Aufwendungen für die Forschung im Zusammenhang mit neuer selbsterstellter Software für die nachgewiesene Möglichkeiten zum Verkauf bestehen, werden bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Bei intern genutzter selbsterstellter Software werden Aufwendungen, die bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert anfallen in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Anschließende Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 38 aktiviert, sofern die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Fertigstellung der Software sichergestellt ist und die zurechenbaren Entwicklungskosten zuverlässig ermittelt werden können. In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 wurden keine Entwicklungskosten für zur Vermarktung vorgesehene selbsterstellte Software aktiviert. Die aktivierte selbsterstellte Software wird über die Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt nach Abschluss der Entwicklung, sobald die Software zum Verkauf zur Verfügung steht. Bei intern genutzter Software beginnt die Abschreibung zum Zeitpunkt der produktiven Nutzbarkeit der Software. Es wurden letztmalig im Jahr 2012 Aktivierungen auf eine eigenentwickelte Softwarelösung vorgenommen, die künftig der Geschäftsprozessunterstützung der Gruppe dient. Ferner wurden im Jahr 2012 Aktivierungen in Höhe von 158 TEUR (VJ: 0 TEUR) auf den selbst erstellten Internetauftritt vorgenommen. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nachfolgende Produktpflegeaufwendungen werden direkt aufwandswirksam erfasst. Wertminderungen wird gemäß IAS 36 Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf die selbsterstellte Softwarelösung sowie die Internetseite vorgenommen. In Summe wurden im Geschäftsjahr 233 TEUR (VJ: 239 TEUR) an Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.
Wertminderung von Vermögenswerten außer einem Geschäfts- oder Firmenwert
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. IAS 36 definiert den erzielbaren Betrag als den höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen, als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die in die beiden letztgenannten Kategorien fallen, sind weder in diesem noch im Vorjahr vorhanden. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Stichtag entsprechen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte deren Zeitwerten.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d.h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. In diese Berechnung fließen alle zwischen den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren und sonstige Entgelte ein, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und aller anderen Agien und Disagien sind. Gewinne und Verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinvestitionen werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zum 31. Dezember 2012 bestehen keine solchen Geldanlagen. Wesentliche Zinsrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken oder Cashflow Risiken ergeben sich insofern hieraus nicht.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht derivative, finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen 53 % (VJ: 66 %) gegenüber den 9 größten Kunden. Da es sich hierbei ausschließlich um Kunden höchster Bonität handelt, bestehen trotz der Risikokonzentration keine wesentlichen Forderungsrisiken.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen Rechten und Chancen übertragen werden.
Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, so werden Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Krediten, Forderungen und den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo
Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich der anteilig zu realisierenden Marge bzw. zu den niedrigeren voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Der Nettoverkaufserlös stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Im SEVEN PRINCIPLES Konzern handelt es sich bei diesen Vermögenswerten um erbrachte Leistungen für zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene Projekte.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung gelten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht sowie ein Vertragsbruch wie z.B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Der Betrag der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Eigene Anteile
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Die eigenen Anteile stellen die Kosten der Anteile an der SEVEN PRINCIPLES AG dar, die am Markt gekauft wurden. Zum 31.12.2012 wurden keine eigenen Anteile gehalten.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und Kontokorrentkredite.
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.
In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.
Eigenkapital
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert.
Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.
Rückstellungen
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
In der SEVEN PRINCIPLES AG, der 7P Solutions & Consulting AG und der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH bestehen Pensionsvereinbarungen mit Mitarbeitern, nach denen die Gesellschaften nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Zahlungen verpflichtet sind.
Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten Leistungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in Übereinstimmung mit IAS19 (2011) im sonstigen Ergebnis der Periode ihrer Entstehung direkt im Eigenkapital erfasst. Bisher wurden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst. Der Konzern wendet IAS 19 (2011) freiwillig vorzeitig für das Geschäftsjahr 2012 an. Die Auswirkungen sind unter 2.4 im Konzernanhang dargestellt.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird grundsätzlich linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach der Einführung oder der Änderung eines Pensionsplans unverfallbar werden, ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 ist kein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand angefallen.
Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf die Summe aus dem noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan.
Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Bonuspläne
Für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen werden Verbindlichkeiten und Aufwand basierend auf einem Bewertungsverfahren, das den Mitarbeitern des SEVEN PRINCIPLES Konzerns zustehenden Bonus/Gewinn berücksichtigt, passiviert bzw. erfasst.
Im Konzernabschluss wird eine Verbindlichkeit in den Fällen passiviert, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.
Aktienbasierte Vergütung
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Erhöhung der Kapitalrücklage erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines modifizierten Black-Scholes-Optionspreismodells zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Der Erdienungszeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Erdienungszeitraum sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Das Unternehmen erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annuliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annulierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Wird die annulierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und wird die neue Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annulierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite und ein Investitionsdarlehen.
Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite sowie das Investitionsdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden ebenfalls nach erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Leasing
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe hat im Wesentlichen unkündbare Operating-Leasingvereinbarungen über Immobilien, Fahrzeuge und Hardware (Kopierer) geschlossen. Die Laufzeit beträgt in der Regel 2-5 Jahre. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen und Staffelmieten.
Ertragserfassung
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe erzielt ihre Umsätze hauptsächlich aus dem Beratungs- und Projektgeschäft sowie der Vergabe von Lizenzen für die Nutzung von selbsterstellten Softwareprodukten.
Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.
a) Beratungsleistungen
Umsätze aus Beraterverträgen werden nach erbrachter Leistung entweder nach geleisteten Stunden, Tagen oder zu monatlichen Festpreisen auf Basis eines vom Kunden bestätigten Leistungsnachweises abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum jeweiligen Monatsende.
b) Projektgeschäft
Erträge aus Projekten und Gewerken werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades im Verhältnis zu den vereinbarten Gesamterlösen als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.
c) Verkauf von Lizenzen
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe realisiert ihre Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages, sobald die Lizenz und einhergehende vertragliche Verpflichtungen erfüllt wurden bzw. die maßgeblichen Risiken und Chancen der verkauften Waren auf den Käufer übergegangen sind.
Zum Teil bietet die SEVEN PRINCIPLES Gruppe in Mehrkomponentenverträgen Wartungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder sonstige Leistungen zusammen mit dem Nutzungsrecht an der Software an. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
In Mehrkomponentenverträgen erfolgt die Umsatzrealisierung von Schulungs- oder anderen Leistungen unabhängig von der Realisierung der Lizenzumsätze, sofern diese Leistungen für die Funktionen der Software als wesentlich anzusehen sind.
Die Realisierung von Wartungserlösen erfolgt anteilig linear über den vertraglichen Leistungszeitraum. Zeigt die Historie bei einzelnen Kunden, dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Wartungsvertrag unsicher ist, erfolgt eine Ertragsrealisierung erst bei Zahlungseingang.
d) Zinserträge
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).
e) Dividenden
Dividenden werden grundsätzlich zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.
Steuern
Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer) und der latenten Steuer dar.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gesamtergebnisrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind.
Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird auf Grundlage der geltenden bzw. bis zum Bilanzstichtag angekündigten Steuersätze berechnet.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| • | Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden. |
| • | Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede sowie noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| • | Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. |
| • | Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
| • | Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. |
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzsteuer
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.
2.4 Auswirkungen von freiwillig vorzeitig angewendeten neuen Rechnungslegungsstandards
Im Geschäftsjahr 2012 hat SEVEN PRINCIPLES entschieden, IAS 19 (2011) „Leistungen an Arbeitnehmer“ freiwillig vorzeitig anzuwenden. Bisher vollständig erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden fortan im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Änderungen wurden rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ vorgenommen und führten zur Anpassung der Finanzinformationen des Vorjahres.
Aufgrund der freiwilligen Änderung werden folgende Anpassungen bei den Finanzinformationen vorgenommen:
Zum 1. Januar 2011:
| Nettozunahme des Ergebnisvortrags: 102 TEUR | |
| Nettoabnahme des Sonstigen Ergebnisses: 102 TEUR |
Für den Zeitraum 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011:
| Im Sonstigen Ergebnis erfasster Ertrag: 199 TEUR | |
| Nettoabnahme des Steueraufwandes: 92 TEUR | |
| Nettozunahme des Personalaufwandes: 291 TEUR |
Für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012:
| Im Sonstigen Ergebnis erfasster Aufwand: 521 TEUR | |
| Nettozunahme des Steueraufwandes: 240 TEUR | |
| Nettoabnahme des Personalaufwandes: 761 TEUR |
Der Effekt auf das Ergebnis je Aktie betrug -0,05 EUR für das Jahr 2011 und -0,13 EUR für das Jahr 2012. Die Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht für das Jahr 2011 wurden entsprechend angepasst.
2.5 Auswirkung von neuen Rechnungslegungsstandards
Im Geschäftsjahr 2012 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:
IFRS 7 Finanzinstrumente
Im Oktober 2010 hat das IASB Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht, die erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte betreffen und dem Bilanzadressaten ein besseres Verständnis der Auswirkungen der beim übertragenden Unternehmen verbleibenden Risiken ermöglichen sollen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Im Jahr der erstmaligen Anwendung sind Vergleichsangaben nicht zwingend zu machen. Diese Verlautbarung wurde im November 2011 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES verfügt über keine Finanzinstrumente, die von dieser Regelung betroffen sind und es ergeben sich daher aus der Änderung zu IFRS 7 keine Auswirkungen.
IAS 12 Deferred Tax
Das IASB hat im Dezember 2010 die Verlautbarungen „Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets – Amendments to IAS 12“ veröffentlicht. Die neue Verlautbarung bestimmt, welche Art der Realisierung für bestimmte Vermögenswerte zu unterstellen ist. Dies ist wichtig in Fällen, in denen sich je nach Art der Realisierung unterschiedliche Steuerkonsequenzen ergeben. Die Verlautbarung setzt die widerlegbare Vermutung, dass der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die nach dem Neubewertungsmodell des IAS 40 „Investment Property“ zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Des Weiteren gilt in jedem Fall die unwiderlegbare Vermutung, dass der Buchwert eines nicht abnutzbaren Vermögenswerts, der nach dem Neubewertungsmodell des IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ zum Neubewertungsbetrag bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Durch die neue Verlautbarung wird die Interpretation SIC-21 „Income Taxes – Recovery of Revalued Non-Depreciable Assets“ außer Kraft gesetzt. Die Verlautbarung wurde im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Aus der Anwendung des geänderten IAS 12 ergeben sich für SEVEN PRINCIPLES keine Änderungen.
.Von den sonstigen neuen Rechnungslegungsvorschriften hatte keine einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bzw. den Cashflow der laufenden Berichtsperiode.
2.6 Freiwillig neu anzuwendende IFRS und IFRIC Vorschriften
Neben den oben angeführten IFRS sind zum Berichtszeitpunkt noch weitere IFRS-Standards vom IASB veröffentlicht und in Kraft getreten. Eine Anwendung ist bereits möglich, jedoch nicht verpflichtend.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Im November 2009 wurde IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“ veröffentlicht. Die Änderungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist das Ergebnis der ersten von drei Phasen des Projekts zum Ersatz des IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ durch IFRS 9. Der Standard regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögensgegenständen. Durch IFRS 9 werden die bisherigen Bewertungskategorien „Kredite und Forderungen“, „bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte“, „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögensgegenstände“ ersetzt durch die Kategorien „fortgeführte Anschaffungskosten (amortised cost)“ und „beizulegender Zeitwert (fair value)“. Ob ein Instrument in die Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten eingeordnet werden kann, ist einerseits abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens und andererseits von den Produktmerkmalen des einzelnen Instrumentes. Instrumente, die nicht die Definitionsmerkmale der Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten erfüllen, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente zulässig.
Im Oktober 2010 hat das IASB Ergänzungen zu IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“ veröffentlicht. Ergänzend zu den bisher im November 2009 veröffentlichten Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten des IFRS 9 (2009) enthält der nun veröffentlichte IFRS 9 (2010) Regelungen für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten sowie zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Vorperioden brauchen bei erstmaliger Anwendung nicht geändert zu werden, wobei Angabepflichten zu den sich aus der Erstanwendung ergebenden Effekten bestehen. Die Anwendung der Neuerungen aus der ersten Phase des Projektes zum Ersatz des IAS 39 wird Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenwerten des Konzerns haben, jedoch keine Auswirkung auf die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten. In weiteren Projektphasen wird der IASB die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und die Wertminderung von finanziellen Vermögensgegenständen behandeln. Wenn der endgültige Standard mit allen Phasen veröffentlicht wird, wird SEVEN PRINCIPLES die Auswirkungen der weiteren Phasen bewerten.
IFRS 10, 11 und 12 sowie IAS 27 und 28
Das IASB hat im Mai 2011 drei neue IFRS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12) sowie zwei überarbeitete Standards (IAS 27, IAS 28) zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen veröffentlicht. Die Regelungen wurden am 11.12.2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows von SEVEN PRINCIPLES haben. Davon ausgenommen ist allerdings die Neufassung des IAS 27, da dieser sich nunmehr ausschließlich auf den Einzelabschluss erstreckt, SEVEN PRINCIPLES hingegen keinen IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB erstellt.
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ führt das IASB ein einheitliches Konsolidierungskonzept ein. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen „klassischen“ Tochterunternehmen (IAS 27) und Zweckgesellschaften (SIC-12) aufgegeben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Mit Inkrafttreten des IFRS 10 wird SIC-12 „Consolidation – Special Purpose Entities“ aufgehoben; ebenfalls aufgehoben werden die konzernabschlussrelevanten Vorschriften des IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
IFRS 11 Joint Arrangements
IFRS 11 „Joint Arrangements“ wird IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ sowie SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-Monetary Contributions by Venturers“ ersetzen. Er regelt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode für Gemeinschaftsunternehmen nicht länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr in der Neufassung des IAS 28 „Interests in Associates and Joint Ventures“ geregelt und erstreckt sich sowohl auf assoziierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen. Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in den Konzern- und Jahresabschluss des „Joint Operator“ übernommen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities
In IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ werden sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aktuell ermittelt SEVEN PRINCIPLES die erwarteten Auswirkungen bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung.
IAS 27 Separate Financial Statements
Die Neufassung des IAS 27 „Separate Financial Statements“ regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Jahresabschluss sowie zugehörige Anhangangaben (Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB). Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures
Die Neufassung des IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ regelt die Einbeziehung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ebenfalls im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 „Fair Value Measurement“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung schafft das IASB einen einheitlichen übergreifenden Standard zur Fair Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder die Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen am Bewertungs-Stichtag charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 2 „Inventories“, IAS 17 „Leases“ und IFRS 2 „Share-based Payment“ sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Die bereits bekannte drei-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 13 führt voraussichtlich zu erweiterten Anhangsangaben im Abschluss der SEVEN PRINCIPLES. Die Regelungen wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.
IAS 1 Presentation of Financial Statements
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen, dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten in zwei Kategorien unterteilt werden müssen – in Abhängigkeit davon, ob sie in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, und wurden am 05. Juni 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows und geht derzeit von den oben beschriebenen Änderungen im Ausweis der Gesamtergebnisrechnung aus.
IAS 19 Employee Benefits
Ebenfalls im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“ veröffentlicht. Die Änderungen führen zum Wegfall bestehender Wahlrechte bei der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sind fortan sofort in voller Höhe und ausschließlich erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen. Bisher hat SEVEN PRINCIPLES diese direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst.
Weitere Änderungen betreffen die Erfassung von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und die Darstellung des Nettozinsergebnisses bei leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Unterscheidung zwischen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) und anderen Leistungen an Arbeitnehmer. Als eine wesentliche Folge dieser Änderungen dürfen die Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitprogrammen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert werden und müssen daher über den Zeitraum der Erdienung angesammelt werden. Zudem werden Angabepflichten erweitert, z.B. für Eigenschaften und Risiken von leistungsorientierten Plänen. Die Änderungen zu IAS 19 sind rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden im Juni 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES wendet die Regelungen des neuen IAS19 bereits im Geschäftsjahr 2012 an. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind unter 2.4 im Konzernanhang dargestellt.
IAS 32 Financial Instruments: Presentation
Im Dezember 2011 hat das IASB in IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ Präzisierungen zu den Saldierungsvorschriften veröffentlicht. Um die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 zu erfüllen, darf nach den neuen Vorschriften der für den Bilanzierenden zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Rechtsanspruch auf Saldierung nicht unter der Bedingung eines künftigen Ereignisses stehen und muss sowohl im ordentlichen Geschäftsverkehr als auch bei Verzug und Insolvenz einer Vertragspartei gelten. Des Weiteren wird bestimmt, dass ein Bruttoausgleichsmechanismus die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt, sofern keine wesentlichen Kredit- und Liquiditätsrisiken verbleiben, Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Verrechnungsprozess verarbeitet werden und er damit im Ergebnis äquivalent ist zu einem Nettoausgleich. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows, geht jedoch derzeit von keinen wesentlichen Änderungen aus.
IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures
Ebenfalls im Dezember 2011 hat das IASB in IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ erweiterte Angabepflichten zu Saldierungsrechten veröffentlicht. Neben erweiterten Angaben zu nach IAS 32 tatsächlich vorgenommenen Saldierungen werden für bestehende Saldierungsrechte unabhängig davon, ob eine Saldierung nach IAS 32 tatsächlich vorgenommen wird, Angabepflichten eingeführt. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows und geht derzeit von keinen signifikanten Effekten für die Berichterstattung aus.
Annual Improvements to IFRSs 2009 – 2011 Cycle
Im Mai 2012 hat das IASB „Annual Improvements to IFRSs 2009 – 2011 Cycle“ veröffentlicht, durch die fünf Standards geändert werden. Die neuen Vorschriften sind rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows und geht von keinen wesentlichen Änderungen aus. In den Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ wird klargestellt, dass bei Angabe freiwilliger Vergleichsinformationen im Abschluss auch die diesbezüglichen Anhangangaben offenzulegen sind. Die Änderungen zu IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ haben zur Folge, dass Wartungsgeräte in Abhängigkeit der erwarteten Nutzungsdauer als Sachanlagen oder Vorräte auszuweisen sind. Änderungen zu IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ stellen klar, dass Steuereffekte bei Ausschüttungen an Eigenkapitalgeber und bei Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion in Übereinstimmung mit IAS 12 auszuweisen sind. Aufgrund der Änderungen zu IAS 34 „Interim Financial Reporting“ sind Angaben zu Segmentvermögen und Schulden nur dann notwendig, wenn diese Gegenstand der regelmäßigen Management-Berichterstattung sind und sich seit dem letzten Jahresabschluss wesentliche Änderungen ergeben haben. Die Änderungen an IFRS 1 „First-time Adoption of IFRS“ haben auf SEVEN PRINCIPLES keine Auswirkung.
Übergangsvorschriften IFRS 10, 11 und 12
Im Juni 2012 hat das IASB Änderungen an den Übergangsvorschriften zu den im Mai 2011 verabschiedeten drei neuen Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind voraussichtlich innerhalb der Europäischen Union für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows von SEVEN PRINCIPLES haben.
Änderungen zu IFRS 10, 11 und 12
Im November 2012 hat das IASB weitere Änderungen zu den Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Konsolidierung von Investment-Gesellschaften. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der geänderten IFRS wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows von SEVEN PRINCIPLES haben.
Der SEVEN PRINCIPLES Konzern macht von der freiwilligen vorzeitigen Anwendung - sofern nicht explizit im Einzelfall angegeben - keinen Gebrauch. In der aktuellen Konzernstruktur werden vom Vorstand aus der Anwendung dieser Standards in zukünftigen Berichtsperioden keine bzw. nur die angegebenen Auswirkungen erwartet. Die neuen Standards werden von SEVEN PRINCIPLES zu dem Zeitpunkt erstmals angewandt, wenn ihre Anwendung verpflichtend vorgeschrieben ist.
Nach dem Regelwerk des IFRS 8 soll eine Segmentberichterstattung dem Management Approach folgen d.h. die im Abschluss dargestellten Segmente sollen ihre Entsprechung im internen Controlling finden anhand dessen das Management den Konzern tatsächlich steuert. Nach IFRS 8 ist ein Geschäftssegment definiert als ein Bereich des Unternehmens, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die operativen Ergebnisse werden von den Hauptentscheidungsträgern regelmäßig überprüft.
Grundsätzlich ist auf Grund dieser Definition im Geschäftsjahr 2012 jedes der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein eigenes Geschäftssegment. Auf Basis zur Zusammenfassung von Segmenten des IFRS 8.12 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd, 7P Austria GmbH, 7P Nordic AS, Fromdistance SL und 7P Infolytics AG zu einem Geschäftssegment zusammengefasst. Im Vorjahr wurden die 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd und die 7P Austria GmbH zu einem Segment zusammengefasst. Die Veränderungen entsprechen den Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Die 7P Solutions & Consulting AG ist in die drei Business Areas Telco Enabling & Operations (TEO), Process & Information Management (PIM) und IT-Consulting (ITC) mit insgesamt zehn nachgeordneten Business Lines aufgeteilt. Das Portfolio der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH fokussiert sich auf Mobile Business Solutions, Test & Qualitätsmanagement und Enterprise IT Services. Externe Dienstleister, eingesetzt als Subunternehmer, werden über die 7P Trusted Experts GmbH eingekauft.
Für die Segmente kommen handelsrechtliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Die wesentlichen Unterschiede zur IFRS Rechnungslegung sind hinsichtlich der Umsätze die unterschiedliche Bewertung von Fertigungsaufträgen nach IAS 11 sowie die Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aktivierte Kundenstämme und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände. In der Überleitungsrechnung sind sowohl Konzernkonsolidierungsbuchungen sowie Überleitungsbuchungen zur IFRS-Konzernrechnungslegung enthalten. Die intersegmentäre Umsätze die mit Materialaufwänden bei den Gesellschaften korrespondieren werden dabei konsolidiert. Die Überleitungsrechnung beinhaltet ferner die SEVEN PRINCIPLES AG als Führungsgesellschaft der Gruppe. Der Ergebniseffekt der IFRS-Überleitung beträgt im Konzern -2.798 TEUR (VJ:-2.453°TEUR). Die Umsätze der Töchter werden primär über die Muttergesellschaft als Rahmenvertragspartnerin der Kunden fakturiert. Im Konzern gibt es 2 Großkunden mit 16,6 % und 16,3 % Umsatzanteil. Im Konzern fielen Auslandsumsätze in Höhe von 12,3 Mio. EUR (VJ: 14,8 Mio. EUR) an. SEVEN PRINCIPLES ist nahezu ausschließlich in Ländern der europäischen Union tätig. Schwerpunkt der Auslandsaktivitäten ist Großbritannien.
Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen wurden meist ohne Marge durchgeführt. Verwaltungsleistungen werden zu Selbstkosten verrechnet.
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| 2012 | 7P Solutions & Consulting AG (TEUR) |
7P Trusted Experts GmbH (TEUR) |
7P B2B Mobile & IT Services GmbH (TEUR) |
Sonstige Gesellschaften (TEUR) |
Überleitung (TEUR) |
Konzern (TEUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze | 42.322 | 24.998 | 13.617 | 17.047 | - 467 | 97.516 |
| Intersegmentäre Umsätze | 375 | 4.605 | 390 | 302 | - 5.672 | 0 |
| Materialaufwand | - 6.963 | - 27.086 | - 2.095 | - 7.622 | 6.114 | - 37.651 |
| Personalaufwand | - 27.635 | - 462 | - 9.214 | - 7.968 | - 3.865 | - 49.144 |
| Abschreibungen | - 1.252 | - 12 | - 162 | - 83 | 228 | - 1.281 |
| sonstiger Betriebsaufwand | - 9.107 | - 763 | - 2.712 | - 2.037 | 3.180 | - 11.439 |
| sonstige betriebliche Erlöse | 1.473 | 62 | 1.607 | 633 | - 2.317 | 1.458 |
| Segment-Betriebsergebnis | - 787 | 1.342 | 1.430 | 272 | - 2.798 | - 541 |
| Finanzergebnis | - 223 | |||||
| Steuern | 122 | |||||
| Konzernergebnis | - 642 |
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| 2011 (angepasst) | 7P Solutions & Consulting AG (TEUR) |
7P Trusted Experts GmbH (TEUR) |
7P B2B Mobile & IT Services GmbH (TEUR) |
Sonstige Gesellschaften (TEUR) |
Überleitung (TEUR) |
Konzern (TEUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsätze | 41.291 | 26.569 | 13.187 | 17.385 | 484 | 98.916 |
| Intersegmentäre Umsätze | 107 | 1.582 | 486 | 106 | - 2.281 | 0 |
| Materialaufwand | - 3.921 | - 25.882 | - 1.421 | - 7.044 | 2.210 | - 36.057 |
| Personalaufwand | - 27.160 | - 393 | - 9.112 | - 7.602 | - 3.390 | - 47.656 |
| Abschreibungen | - 1.105 | - 6 | - 131 | - 59 | 321 | - 980 |
| sonstiger Betriebsaufwand | - 7.996 | - 699 | - 2.086 | - 1.811 | 2.577 | - 10.016 |
| sonstige betriebliche Erlöse | 1.737 | 82 | 1.066 | 366 | - 2.664 | 588 |
| Segment-Betriebsergebnis | 2.955 | 1.254 | 1.990 | 1.341 | - 2.744 | 4.795 |
| Finanzergebnis | - 341 | |||||
| Steuern | - 1.389 | |||||
| Konzernergebnis | 3.065 |
Erwerb der 7P Infolytics AG (vormals InfoLytics Information Technologies AG):
Mit Wirkung zum 1. August 2012 erwarb die SEVEN PRINCIPLES AG 100 % der Aktien der 7P Infolytics AG, einem Unternehmen mit Sitz in Köln, das auf Datenbanksysteme und Daten- und Anwendungsmigrationen spezialisiert ist. Seit dem 1. August 2012 sind Umsatz und Ergebnis der 7P Infolytics AG im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der 7P Infolytics AG stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Zeitwerte der Vermögenswerte der InfoLytics AG:
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| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Historische Buchwerte TEUR |
Anpassung an Zeitwerte TEUR |
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt TEUR |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 3.547 | 3.547 |
| Sachanlagen | 70 | 70 | |
| Übriges kurzfristiges Vermögen | 616 | 616 | |
| Vermögen | 686 | 3.547 | 4.233 |
| übrige Verbindlichkeiten | 233 | 233 | |
| Fremdkapital | 233 | 0 | 233 |
| Nettovermögen/Kaufpreis | 453 | 3.547 | 4.000 |
Der aktivierte Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Es wurden Forderungen in Höhe von 429 TEUR übernommen auf die keine Einzelwertberichtigungen gebildet sind.
Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 17 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Das übrige immaterielle Vermögen beinhaltet insbesondere eine Bewertung der übernommenen Kundenbeziehungen. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf 4.000 TEUR. Hiervon sind Kaufpreisanteile in Höhe von nominal 2.350 TEUR nur in Abhängigkeit von Lizenzerlösen und Ertragszielen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2013 bis 2015 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 2.343 TEUR bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung ist in Abhängigkeit von der Erreichung von Lizenzerlösen nach oben offen, weswegen auch keine Bandbreite angegeben werden kann. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2012 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von 147 TEUR übernommen. Die 7P Infolytics AG hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 1.020 TEUR und einem Betriebsergebnis von 112 TEUR zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die 7P Infolytics AG bereits zum 01. Januar 2012 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2012 Umsatzerlöse von 98,7 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis von -0,4 Mio. EUR ausweisen.
Erwerb der 7P Nordic AS (vormals AS Fromdistance):
Mit Wirkung zum 10. August 2012 erwarb die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH 100 % der Aktien der 7P Nordic AS, einem Unternehmen mit Sitz in Tallinn, Estland, das auf die Entwicklung und Vermarktung der selbst erstellten Mobile Device Management Lösung spezialisiert ist, die bereits bisher integraler Bestandteil der 7P MDM-Lösung war. Seit dem 10. August 2012 sind Umsatz und Ergebnis der 7P Nordic AS im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der 7P Nordic AS stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Zeitwerte der Vermögenswerte des 7P Nordic Teilkonzerns
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| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Historische Buchwerte 7PNO Teilkonzern EUR |
Anpassung an Zeitwerte EUR |
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt EUR |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 504 | 504 |
| übriges immaterielles Vermögen | 1 | 265 | 266 |
| Sachanlagen | 4 | 0 | 4 |
| Finanzanlagen | 13 | - 13 | 0 |
| Forderungen | 11 | 0 | 11 |
| Intercompany Forderungen | 96 | - 96 | 0 |
| Übriges kurzfristiges Vermögen | 205 | 0 | 205 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 1 | 0 | 1 |
| Vermögen | 330 | 660 | 990 |
| übrige Rückstellungen | 31 | 31 | |
| übrige Verbindlichkeiten | 17 | 17 | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | 37 | 37 | |
| Fremdkapital | 85 | 0 | 85 |
| Nettovermögen/ Kaufpreis | 245 | 660 | 905 |
Der aktivierte Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Es wurden Forderungen in Höhe von 108 TEUR und Finanzanlagen in Höhe von 13 TEUR übernommen, Auf die Forderungen wurden zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Einzelwertberichtigungen in Höhe von 96 TEUR gebildet und auf die Finanzanlagen in Höhe von 13 TEUR. SEVEN PRINCIPLES geht von einer vollständigen Inanspruchnahme der Einzelwertberichtigungen aus.
Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 2 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Das übrige immaterielle Vermögen beinhaltet insbesondere eine Bewertung der übernommenen MDM-Software. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf 905 TEUR. Hiervon sind die als wahrscheinlich bewerteten Kaufpreisanteile in Höhe von nominal 746 TEUR nur in Abhängigkeit von Lizenzerlösen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2013 bis 2015 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 746 TEUR bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung ist in Abhängigkeit von der Erreichung von Lizenzerlösen nach oben offen, weswegen auch keine Bandbreite angegeben werden kann. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2012 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von 197 TEUR übernommen. Die 7P Nordic AS hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 218 TEUR und einem Betriebsergebnis von 33 TEUR zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die 7P Nordic AS bereits zum 01. Januar 2012 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2012 Umsatzerlöse von 97,8 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis von -0,5 Mio. EUR ausweisen.
Erwerb der Eydolon Mobile Solutions GmbH
Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 erwarb die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH 100 % der GmbH-Anteile der Eydolon Mobile Solutions GmbH, eines Unternehmens mit Sitz in Wien/Österreich, das auf Kundenprojekte im Bereich mobiler Endgeräte spezialisiert ist. Seit dem 1. Juli 2011 sind Umsatz und Ergebnis der Eydolon Mobile Solutions GmbH im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der Eydolon Mobile Solutions GmbH stellten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Zeitwerte der Vermögenswerte der 7P Austria GmbH:
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| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Historische Buchwerte TEUR |
Anpassung an Zeitwerte TEUR |
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt TEUR |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 1.057 | 1.057 |
| übriges immaterielles Vermögen | 9 | 9 | |
| Sachanlagen | 6 | 6 | |
| Übriges kurzfristiges Vermögen | 37 | 37 | |
| Latente Steuern | 0 | 64 | 64 |
| Vermögen | 52 | 1.122 | 1.174 |
| übrige Verbindlichkeiten | 280 | 280 | |
| Fremdkapital | 280 | 0 | 280 |
| Nettovermögen/Kaufpreis | - 228 | 1.122 | 894 |
Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 15 TEUR an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen wurden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf 900 TEUR, Hiervon waren zunächst Kaufpreisanteile in Höhe von nominal 600 TEUR nur in Abhängigkeit von Umsatz- und Ertragszielen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2012 bis 2014 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit per 31.12.2011 zum Zeitwert in Höhe von 494 TEUR bilanziert. Aufgrund einer strittigen Formulierung zur Kaufpreisnachbesserungsregelung erfolgte im Jahr 2012 eine Vertragsanpassung dergestalt, dass nunmehr der noch ausstehende Kaufpreis auf insgesamt maximal 550 TEUR begrenzt ist, der zum 31.12.2012 mit einem Zeitwert von 150 TEUR bilanziert ist. In 2012 ergaben sich Kaufpreisnachzahlungen in Höhe von 134 TEUR und eine als sonstiger Ertrag ausgewiesene Rückstellungsauflösung in Höhe von 216 TEUR.
Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2011 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von 0 TEUR übernommen. Die Eydolon Mobile Solutions GmbH hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 363 TEUR und einem Betriebsergebnis von -67 TEUR zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die Eydolon bereits zum 01. Januar 2011 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2011 Umsatzerlöse von 99,0 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis von 5,1 Mio. EUR ausweisen.
5 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen erzielt. Wesentliche Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten oder der Vergabe von Software-Lizenzen wurden im Geschäftsjahr 2012 und im Vorjahr nicht erzielt.
6 Sonstige betriebliche Erträge
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige ordentliche Erträge | 299 | 339 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.144 | 240 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung zu Forderungen | 15 | 9 |
| 1.458 | 588 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind bedingt durch geringere Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ferner haben analog zum Vorjahr auch pauschal versteuerte Sachbezüge zu den Erträgen beigetragen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren hauptsächlich aus der ergebniswirksamen Auflösung
von bedingten Kaufpreisrückstellungen (815 TEUR) und aus Rückstellungsauflösungen im Zusammenhang mit variablen Gehaltsbestandteilen.
7 Materialaufwand
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Materialaufwand | 37.651 | 36.057 |
| 37.651 | 36.057 |
Die Materialaufwendungen betreffen nahezu ausschließlich Fremddienstleistungen im Rahmen von Kundenprojekten.
8 Personalaufwand
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 42.376 | 41.220 |
| - davon für Eigenentwicklungen aktiviert | - 134 | 0 |
| - davon für Altersteilzeitvereinbarungen | - 55 | - 91 |
| + Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung | 6.957 | 6.527 |
| 49.144 | 47.656 |
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern betrug im vergangenen Jahr 666 Mitarbeiter nach 626 Mitarbeitern im Jahr 2011. Zum Geschäftsjahresende waren 692 (VJ: 637) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Hierbei handelt es sich um Angestellte und Auszubildende. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung betrug TEUR 6.957. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden Personalkosten gemäß IAS 38 aktiviert.
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Betriebsaufwand | 4.633 | 3.540 |
| Verwaltungsaufwand | 1.676 | 1.531 |
| Vertriebsaufwand | 2.831 | 2.913 |
| übrige Aufwendungen | 2.323 | 2.032 |
| - davon für Eigenentwicklungen aktiviert | - 24 | 0 |
| 11.439 | 10.016 |
Der Betriebsaufwand umfasst Kosten für Mieträume, Kfz, Reparaturen und Wartung. Der Verwaltungsaufwand beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen für Versicherungen, Verbrauchsmaterialien, Kommunikation, Beratung sowie die Abschlusserstellung und Prüfung. Im Vertriebsaufwand sind Werbe- und Reisekosten sowie Vermittlungsprovisionen enthalten. Die übrigen Aufwendungen betreffen die Aufsichtsratsvergütung, Fortbildungskosten, Wertberichtigungen auf Forderungen, Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit den Akquisitionen und sonstige Kosten. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden in 2012 betriebliche Aufwendungen gemäß IAS 38 aktiviert.
10 Finanzergebnis
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen | 233 | 351 |
| Zinserträge | 10 | 10 |
| - 223 | - 341 |
Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 233 TEUR (Vj. 351 TEUR). Hierin enthalten sind nicht liquiditätswirksame Zinsaufwendungen in Höhe von 18 TEUR (Vj. 100 TEUR) im Wesentlichen aus Rückstellungen für Zinsen im Zusammenhang mit einem Markenrechtsstreit. Die Zinserträge belaufen sich auf 10 TEUR (VJ: 10 TEUR).
11 Ertragsteuern
Im Jahr 2012 unterlagen deutsche Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 15 % (VJ: 15 %) für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne. Hinzu kam der Solidaritätszuschlag auf den Körperschaftsteuersatz von 5,5 %. Damit betrug der verwendete Körperschaftsteuersatz in 2012 15,83 % (VJ: 15,83 %). Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Es ergab sich ein gewichteter Durchschnittsatz für die SEVEN PRINCIPLES in 2012 von 15,75 % (VJ: 15,75 %). Damit ergibt sich insgesamt ein durchschnittlicher Ertragssteuersatz in Deutschland für 2012 von 31,58 % (VJ: 31,58 %).
Der Ertragssteuersatz für unsere österreichische Tochtergesellschaft wurde mit 25 % angesetzt. Der Ertragssteuersatz für die britische Tochter wurde mit 28 % angesetzt. Der Ertragssteuersatz für die estnische Tochter wurde mit 0 % angesetzt, da nur ausgeschüttete Gewinne der Ertragsbesteuerung mit einem Satz von 25 % unterworfen werden. Der Ertragssteuersatz für die spanische Tochter wurde mit 25 % angesetzt.
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragssteueraufwands für die Geschäftsjahre 2012 und 2011 setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer | 37 | 321 |
| Ausländische Ertragsteuern | 10 | 233 |
| Ausländische Ertragsteuern für Vorjahre | 9 | 38 |
| Steuern für Vorjahre | - 18 | - 118 |
| Laufender Aufwand für Ertragsteuern | 38 | 474 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand | - 233 | 798 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand Vorjahre | 0 | 59 |
| - 233 | 857 | |
| In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesener Steueraufwand | - 195 | 1.331 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand OCI Pensionen | 240 | - 92 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand Vorjahre OCI Pensionen | 0 | 47 |
| Im Sonstigen Ergebnis ausgewiesener Steueraufwand | 240 | - 45 |
Im Geschäftsjahr ergab sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 233 TEUR aufgrund geringerer Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo und planmäßiger Abschreibung der Kundenstämme mit definierter Nutzungsdauer.. Im Vorjahr ergab sich ein latenter Steueraufwand aus der Nutzung des aktivierten steuerlichen Verlustvortrags.
Der tatsächliche Steueraufwand weicht von dem auf Basis von 31,58 % (VJ: 31,58 %) ermittelten theoretischen Steuerwand wie folgt ab:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 837 | 4.396 |
| Theoretischer Steueraufwand mit 31,58 % (2011: 31,58 %) | - 264 | 1.389 |
| Veränderungen des theoretischen Steueraufwands wegen: | ||
| - nicht abzugsfähige Aufwendungen | 133 | 109 |
| - Unterschiede im Steuersatz ausländischer Gesellschaften | 34 | - 25 |
| - Steuern für Vorjahre | - 18 | - 21 |
| - Folgewirkung Anschlussbuchung Betriebsprüfung | 0 | - 8 |
| - Aktivierung Beschaffungskosten Kapitalerhöhung | 0 | - 1 |
| - kein Ansatz von Anschaffungsnebenkosten bei Akquisitionen | 6 | 5 |
| - sonstige Steuereffekte | - 8 | - 4 |
| - Anpassung Mitarbeiteraktienoptionen | 0 | - 4 |
| - Abschreibung Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation | - 78 | - 78 |
| - Auflösung Rückstellung Kaufpreisrate 7P Austria | 0 | - 31 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | - 195 | 1.331 |
| Effektiver Steuersatz in % | 23,3 % | 30,3 % |
In den inländischen Tochtergesellschaften sind ausschüttungsfähige Gewinne in Höhe von TEUR 6.024 (VJ: 5.732 TEUR) vorhanden. Bei einer möglichen Vollausschüttung würde sich in der Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von TEUR 95 (VJ: 91 TEUR) aufgrund der 5 % als nicht abzugfähige Betriebsausgabe qualifizierten Ausschüttung ergeben. Die ausländischen Tochtergesellschaften haben einen ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 1.019 TEUR (VJ: 843 TEUR). Hierauf werden bei Ausschüttung ebenfalls Steuern auf 5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von 50 TEUR (VJ: 42 TEUR) erhoben, sodass eine zusätzliche Steuerbelastung von 16 TEUR (Vj: 12 TEUR) entstehen würde.
Abgrenzungsposten für latente Steuern:
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| Aktive latente Steuern 31.12.2012 in TEUR |
Passive latente Steuern 31.12.2012 in TEUR |
Aktive latente Steuern 31.12.2011 in TEUR |
Passive latente Steuern 31.12.2011 in TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 0 | 1.772 | 0 | 1.334 |
| Forderungen/ sonstige Aktiva | 0 | 207 | 0 | 260 |
| Pensionsrückstellungen | 341 | 0 | 109 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 0 | 0 | 7 | 0 |
| Rückstellung Altersteilzeit | 9 | 0 | 3 | 0 |
| Kaufpreisrückstellung | 74 | 0 | 0 | 0 |
| Veräußerung Teilbetrieb "Test & Qualitätssicherung" | 75 | 0 | 83 | 0 |
| Aus steuerlichen Verlustvorträgen | 2.380 | 0 | 2.329 | 0 |
| 2.879 | 1.979 | 2.531 | 1.594 |
Die aktiven latenten Steuern stiegen hauptsächlich aufgrund des Aufbaus steuerlicher Verlustvorträge und diskontierungszinssatzbedingter höherer Pensionsrückstellungen. Die passiven latenten Steuern stiegen aufgrund der Aktivierung des Kundenstamms aus der Akquisition der 7P Infolytics AG.
Die Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft ist durch den Abschluss weiterer Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in 2011 sichergestellt worden. Erste Verträge hierzu wurden im Jahr 2008 bereits abgeschlossen. Weitere Verträge sind für die Zukunft vorgesehen. Ferner wurde in 2009 die Systematik der Konzernumlagen für gegenüber den Tochtergesellschaften erbrachten Serviceleistungen zu marktgerechten Konditionen neu aufgesetzt. Mit dem wachstumsbedingt steigendem Umfang der Serviceleistungen fließen so der Muttergesellschaft steigende Erträge zur Deckung der Kosten für zentrale Funktionen zu, so dass mittelfristig ausreichend positive steuerliche Ergebnisse vorliegen.
Die Ertragsteuererstattungsansprüche betreffen überwiegend Kapitalertragsteuern. Die sonstigen Steuerforderungen entfallen überwiegend auf Umsatzsteueransprüche.
Ertragsteuerschulden betreffen Verbindlichkeiten aus noch nicht veranlagten Ertragsteuern des laufenden Jahres und des Vorjahres.
Steuerschulden betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus veranlagter Umsatzsteuer und sonstigen Steuern (insbesondere Lohnsteuer).
12 Ergebnis je Aktie
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| 2012 | 2011 | |
|---|---|---|
| Periodenergebnis (EUR) | - 642.059 | 3.065.169 |
| Anzahl der Aktien (gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien) | 4.040.000 | 4.029.103 |
| Ergebnis je Aktie (EUR) | - 0,16 | 0,76 |
Das Ergebnis je Aktie wurde in Übereinstimmung mit IAS 33 auf Basis des Periodenergebnisses und der gewichteten Anzahl durchschnittlich ausstehender Aktien ermittelt. Die ausstehenden Aktienoptionen wären im Vorjahr verwässernd gewesen, wenn sie zur Ausgabe von Stammaktien zu einem geringeren als dem durchschnittlichen Börsenkurs der Stammaktien während der Periode geführt hätten und alle Ausübungsbedingungen zum Stichtag erfüllt gewesen wären. Da dies nicht der Fall war, trat in 2011 kein Verwässerungseffekt ein. Im Jahr 2012 sind alle noch ausstehenden Aktienoptionen verfallen, so dass hier ebenfalls kein Verwässerungseffekt eingetreten ist.
13 Immaterielle Vermögenswerte
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| Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte in TEUR |
Kundenstamm in TEUR |
Firmenwerte in TEUR |
Insgesamt in TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten: | 2.158 | 4.158 | 10.265 | 16.585 |
| Stand am 01.01.2012 | ||||
| Zugänge Unternehmenserwerbe | 266 | 1.616 | 3.057 | 4.939 |
| Zugänge selbsterstellte Software | 158 | 0 | 0 | 158 |
| Zugänge | 620 | 0 | 0 | 620 |
| Abgänge | 59 | 0 | 0 | 59 |
| Stand am 31.12.2012 | 3.143 | 5.774 | 13.322 | 22.243 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | 1.056 | 811 | 632 | 2.499 |
| Stand am 01.01.2012 | ||||
| Zugänge Unternehmenserwerbe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge selbsterstellte Software | 233 | 0 | 0 | 233 |
| Zugänge | 304 | 153 | 0 | 457 |
| Abgänge | 59 | 0 | 0 | 59 |
| Stand am 31.12.2012 | 1.534 | 964 | 632 | 3.130 |
| Nettobuchwert am 31.12.2012 | 1.609 | 4.810 | 12.690 | 19.113 |
| Anschaffungskosten: | 2.046 | 4.158 | 9.208 | 15.416 |
| Stand am 01.01.2011 | ||||
| Zugänge Unternehmenserwerbe | 9 | 0 | 1.057 | 1.066 |
| Zugänge selbsterstellte Software | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 107 | 0 | 0 | 107 |
| Abgänge | 4 | 0 | 0 | 4 |
| Stand am 31.12.2011 | 2.158 | 4.158 | 10.265 | 16.585 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | 717 | 657 | 632 | 2.006 |
| Stand am 01.01.2011 | 0 | |||
| Zugänge Unternehmenserwerbe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge selbsterstellte Software | 229 | 0 | 0 | 229 |
| Zugänge | 114 | 154 | 0 | 268 |
| Abgänge | 4 | 0 | 0 | 4 |
| Stand am 31.12.2011 | 1.056 | 811 | 632 | 2.499 |
| Nettobuchwert am 31.12.2011 | 1.101 | 3.347 | 9.633 | 14.086 |
Die höheren Abschreibungen in 2012 sind auf erworbene Softwarelizenzen zurückzuführen. Nicht aktivierungsfähige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen der Pflege bestehender Softwarelösungen wurden direkt aufwandswirksam erfasst. Hierbei handelt es sich um Systeme im Bereich Mobiler Lösungen. Per 01. August 2012 wurden 100 % der Geschäftsanteile an der 7P Infolytics AG erworben und per 10. August 2012 wurden 100 % der Geschäftsanteile an der 7P Nordic AS erworben. Hieraus resultieren die Zugänge beim Firmenwert und beim Kundenstamm.
Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte
Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume liegen zwischen 2 und 12 Jahren. Die wesentlichen Vermögensgegenstände verteilen sich wie folgt:
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| 2012 TEUR |
2012 TEUR |
Abschreibungszeitraum Jahre | |
|---|---|---|---|
| Marke "7-principles" | 17 | 21 | 5 |
| Software für Geschäftsprozesse | 20 | 80 | 0 |
| ERP-Software | 532 | 710 | 3 |
| Intranet | 117 | 169 | 2 |
| Software zur Rechnungserstellung | 128 | 0 | 5 |
| MDM Software | 243 | 0 | 5 |
| Office-Software | 285 | 0 | 2 |
| Sonstige | 271 | 125 | 2 |
| Summe | 1.613 | 1.105 |
Geschäfts- oder Firmenwerte
Die Geschäfts- und Firmenwerte verteilen sich wie folgt auf einzelne Tochtergesellschaften:
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| 2012 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| 7P Trusted Experts GmbH | 1.074 | 1.074 |
| 7P Solutions & Consulting AG | 3.714 | 3.714 |
| 7P bicon GmbH | 1.874 | 1.874 |
| 7P ERP Consulting GmbH | 1.914 | 1.914 |
| 7P Austria GmbH | 1.057 | 1.057 |
| 7P Infolytics AG | 2.554 | 0 |
| 7P Nordic AS | 504 | 0 |
| 12.691 | 9.633 |
Durch Akquisition der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS werden neue Firmenwerte in Höhe von 3.058 TEUR ausgewiesen.
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes
Geschäftswerte werden entsprechend IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Impairmenttest unterzogen. Hierzu wird der erzielbare Betrag der akquirierten Gesellschaften auf Basis einer Discounted Cash Flow-Bewertung ermittelt. Als Basis gilt der Nutzungswert für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit des in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens. Dieser wird anhand der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von 3 Jahren ermittelt. Die nach diesem Zeitraum anfallenden Cashflows werden unter Anwendung einer Wachstumsrate von 0 % extrapoliert. Der verwendete durchschnittliche Abzinsungssatz beträgt aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus 4,8 % (VJ. 8,3 %) und berücksichtigt insofern angemessene Risikozuschläge von 6,0 % (VJ.5,5 %) auf den risikofreien Basiszins.
Die Planungsprämissen für die jeweiligen Unternehmensplanungen liegen im Rahmen eines konservativen Planungsansatzes durchgängig im Rahmen der in der Vergangenheit von den Firmen erzielten Umsatzwachstumsraten. Es wird ein Umsatzwachstum von 0-2 % p.a. angesetzt. Personal- und Betriebsaufwand wurden mit jeweils entsprechenden Wachstumsraten gesteigert. Zusätzliches Wachstum aufgrund von Synergieeffekten bzw. Kosteneinsparungen wurde nicht angesetzt.
Die so ermittelten Unternehmenswerte liegen jeweils deutlich über den bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerten, so dass ausreichende Sensitivitätszuschläge auf die bilanzierten Werte gegeben sind. Insofern ist nach vernünftigem Ermessen derzeit nicht davon auszugehen, dass eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen wird, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigen wird.
Kundenstämme
Kundenstämme die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden, wurden bisher planmäßig über 20 Jahre linear abgeschrieben.
Die Buchwerte der im Rahmen von Akquisitionen der 7P ERP Consulting und der 7-principles GmbH erworbenen Kundenstämme betragen 2.105 TEUR (VJ: 2.258 TEUR). Darüber hinaus werden, im Zuge der Akquisition der 7P bicon GmbH und der 7P Infolytics AG weitere Kundenstämme in Höhe von 2.705 TEUR (VJ: 1.089 TEUR) ausgewiesen.
Im Jahr 2012 betrugen die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenstämme 153 TEUR (VJ: 153 TEUR). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Der verbleibende Abschreibungszeitraum für die bestehenden Kundenstämme beträgt 14 Jahre. Für die ausgewiesenen Kundenstämme der 7P bicon GmbH und der 7P Infolytics AG wird von einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausgegangen, so dass hierauf in 2012 keine Abschreibungen entfallen sind. Ein durchgeführter Impairmenttest auf diesen Kundenstamm konnte die Werthaltigkeit nachweisen.
14 Sachanlagen
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| Betriebs- und Geschäftsausstattung in TEUR |
|
|---|---|
| Anschaffungskosten: | |
| Stand am 01.01.2012 | 3.286 |
| Zugang Unternehmenserwerbe | 74 |
| Zugänge | 620 |
| Abgänge | 273 |
| Stand am 31.12.2012 | 3.707 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | |
| Stand am 01.01.2012 | 2.023 |
| Zugang Unternehmenserwerbe | 0 |
| Zugänge | 591 |
| Abgänge | 249 |
| Stand am 31.12.2012 | 2.365 |
| Nettobuchwert am 31.12.2012 | 1.342 |
| Anschaffungskosten: | |
| Stand am 01.01.2011 | 2.991 |
| Zugang Unternehmenserwerbe | 6 |
| Zugänge | 578 |
| Abgänge | 289 |
| Stand am 31.12.2011 | 3.286 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | |
| Stand am 01.01.2011 | 1.813 |
| Zugang Unternehmenserwerbe | 0 |
| Zugänge | 473 |
| Abgänge | 263 |
| Stand am 31.12.2011 | 2.023 |
| Nettobuchwert am 31.12.2011 | 1.263 |
Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Neuanschaffungen im Zusammenhang mit dem Ausbau bestehender Standorte sowie den Akquisitionen.
15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Für die nicht verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen ergibt sich zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeitsstruktur:
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| Fälligkeit in Tagen | 2012 | 2011 | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| noch nicht fällig | 14.390 | 88,0 % | 18.070 | 93,1 % |
| <= 30 Tage | 1.265 | 7,7 % | 640 | 3,3 % |
| 31-60 Tage | 182 | 1,1 % | 89 | 0,5 % |
| 61-90 Tage | 151 | 0,9 % | 88 | 0,5 % |
| >90 Tage | 371 | 2,3 % | 513 | 2,6 % |
| Summe | 16.359 | 100,0 % | 19.400 | 100,0 % |
Im Jahr 2012 waren die Konzernforderungen niedriger als im Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf ein verbessertes Working Capital Management zurückzuführen.
Zur Risikovorsorge erfolgten ausschließlich vollständige Wertberichtigungen auf Forderungen. Anteilige Wertberichtigungen werden gebildet, wenn von einer anteiligen Realisierung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist. Anteilige Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 91 | 100 |
| Netto-Zuführungen | 121 | 0 |
| Inanspruchnahmen | 0 | 9 |
| Auflösung | 15 | 0 |
| Stand zum 31. Dezember | 197 | 91 |
16 Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Angefallene Kosten für unfertige Leistungen | 1.777 | 1.935 |
| Erfasste Gewinne für unfertige Leistungen | 588 | 1.113 |
| Summe Auftragserlöse | 2.364 | 3.048 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | - 472 | - 590 |
| 1.892 | 2.458 |
Bei den Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen mit aktivischem Saldo handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet waren. Die Summe der für die Projekte angefallenen Kosten sowie die bereits erfassten Teilgewinne werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich als Quotient aus angefallenen Kosten für unfertige Leistungen und voraussichtlichen Gesamtkosten. Es wurden Auftragserlöse von insgesamt 2.364 TEUR (VJ: 3.048 TEUR) erfasst.
17 Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungen | 560 | 278 |
| übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 202 | 134 |
| 762 | 412 |
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Aufwendungen für Fremddienstleistungen. Die übrigen Forderungen erhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Personal und Kautionen.
18 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 7.658 | 9.262 |
| Kassenbestände | 4 | 6 |
| 7.662 | 9.268 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Wesentlichen aus Bankguthaben zusammen. Die Verzinsung der Kontokorrentguthaben erfolgte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht. Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen zwischen 0,05 % und 1,5 % p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von 884 TEUR als Sicherheitsleistungen z.B. für Mietavale und Wertguthaben aus Altersteilzeit und stehen nicht zur freien Verfügung. Es existieren Finanzierungslinien in Höhe von TEUR 14.000, die flexibel genutzt werden können.
19 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf 4.040.000,00 EUR und ist eingeteilt in 4.040.000 Inhaber-Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).
Im Jahr 2011 stieg das gezeichnete Kapital entsprechend der Ausübung von 12.500 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital.
Aktienrückkauf/ eigene Aktien
Die Hauptversammlung beschloss am 18. Juni 2010 was folgt:
a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 17. Juni 2015 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage um nicht mehr als 5 % über- bzw. unterschreiten.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.
Die hiermit erteilte Ermächtigung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung spätestens am 17. Juni 2015.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Juli 2009 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktie.
c) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
d) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb auszugeben.
e) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Verwendung der Aktie.
f) Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehend b), d) und e) ausgeschlossen. Die unter Buchstaben b) bis e) genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
In 2012 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.040 | 4.040 |
| Kapitalrücklage | 11.755 | 11.755 |
| 15.795 | 15.795 |
Das gezeichnete Kapital wurde in 2011 aufgrund Ausübung von 12.500 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals um 12.500,00 EUR auf 4.040.000,00 EUR erfolgte am 07. Februar 2012.
Bedingtes Kapital
a) Das bedingte Kapital der Gesellschaft von bis zu EUR 150.000,00 eingeteilt in bis zu 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen „Aktienoptionsplan 2006“. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2011 ausgelaufen. Es können aus diesem Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben werden.
Nach teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals I durch die Ausübung von 12.500 Aktienoptionen durch Mitarbeiter in 2011 besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 07.02.2012 noch ein bedingtes Kapital I zur Ausgabe von bis 137.500 Aktien.
b) Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 beschloss die Schaffung eines bedingten Kapitals II. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktienrechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung unter TOP 6 lit. a) bis zum 17. Juni 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß TOP 6 lit. a) festgelegten Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird, oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird zudem ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der vorstehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals II Gebrauch gemacht wird, bzw. die Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals gegenstandslos wird.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.420.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
| ― | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, |
| ― | um in Höhe von bis zu EUR 200.000,00 Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, |
| ― | zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| ― | zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, |
| ― | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. |
Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Form einer Barkapitalerhöhung besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 29. November 2010 noch ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von bis 972.500 Aktien.
Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2011 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Juni 2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.040.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig:
| • | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| • | zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, |
| • | zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| • | zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, |
| • | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. |
Kapitalmanagement
SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt mit finanzieller Flexibilität seine Wachstums- und Portfoliooptimierungsziele zu erreichen. Eine besondere Bedeutung hat hierbei der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Die Relation Eigenkapital zu Gesamtkapital sollte hierbei 30 % nicht unterschreiten. Das Eigenkapital, das im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerte Fremdkapital und das Gesamtkapital betrugen zum 31. Dezember 2012 und 31. Dezember 2011:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Eigenkapital | 21.517 | 22.680 |
| als % vom Gesamtkapital | 42,4 % | 45,5 % |
| Kurzfristige Finanzschulden | 857 | 137 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.536 | 7.813 |
| langfristige Finanzschulden | 2.267 | 1.333 |
| Fremdkapital | 10.659 | 9.283 |
| als % vom Gesamtkapital | 21,0 % | 18,6 % |
| Gesamtkapital | 50.802 | 49.895 |
Im Geschäftsjahr 2012 ist der prozentuale Anteil des im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerten Fremdkapitals am Gesamtkapital im Wesentlichen aufgrund der Neuaufnahme eines langfristigen Investitionsdarlehens gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Eigenkapitalquote sank aufgrund der negativen Effekte aus Jahresfehlbetrag und sonstigem Ergebnis bei gleichzeitig steigendem Gesamtkapital. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich zum Stichtag. SEVEN PRINCIPLES unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.
20 Ergebnisvortrag, sonstiges Ergebnis und übriges Eigenkapital
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnisvortrag | 5.700 | 6.342 |
| sonstiges Ergebnis | - 761 | 142 |
| latente Steuern | 240 | - 45 |
| Übriges Eigenkapital | 446 | 446 |
| 5.722 | 6.885 |
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses verminderte sich der Ergebnisvortrag um das Periodenergebnis. Das sonstige Ergebnis enthält die kumulierten Effekte aus der Erstanwendung des neuen IAS 19 betreffend der Verrechnung versicherungs-mathematischer Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen mit dem Eigenkapital inklusive der daraus resultierenden latenten Steuereffekte in Höhe von 195 TEUR.
21 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
SEVEN PRINCIPLES wendet den neuen IAS19 (2011) in 2012 vorzeitig freiwillig an. Hieraus resultieren in der Darstellung gem. IAS 8 auch veränderte Darstellungen der Vorjahre.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die folgenden Positionen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen | 2.172 | 1.365 |
| Jubiläumsrückstellungen | 13 | 12 |
| Altersteilzeit | 36 | 62 |
| Sonstige | 45 | 34 |
| 2.266 | 1.473 |
Der Konzern hat historisch zwei leistungsorientierte Pensionspläne aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften bzw. dem Erwerb von Teilgeschäftsbetrieben übernommen für die SEVEN PRINCIPLES verantwortlich ist. Es handelt sich bei einigen wenigen Mitarbeitern um einen Plan nach dem Modell des Essener Verbandes (EV). Weitere Mitarbeiter verfügen über Zusagen nach dem Modell der Mannesmann Leistungsordnung (MLO). Im Jahr 2010 wurde mit dem Erwerb des Teilgeschäftsbetriebs Telekommunikation der PSI Transcom GmbH ein weiterer leistungsorientierter Pensionsplan nach dem Modell der Versorgungsordnung 76 (VO76) übernommen. Die Versorgungszusagen bemessen sich nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder der Einstufung in Leistungsgruppen.
Die Versorgungszusagen werden über Pensionsrückstellungen abgedeckt. Im Jahr 2007 wurde mit dem überwiegenden Teil der Mitarbeiter, die über Pensionszusagen gem. Mannesmann-Leistungsordnung verfügten, eine Vereinbarung über die Ausfinanzierung der Pensionszusagen an einen Pensionsfonds abgeschlossen. Der Marktwert des Pensionsfondsvermögens ist bei der Berechnung des Bilanzansatzes mit der Verpflichtung zu verrechnen. Die Bewertung der Pensionspläne erfolgt anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden aufgrund der vorzeitigen Anwendung des IAS 19 (2011) erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen gemäß IAS 19) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:
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| 2012 | 2011 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,70 % | 5,40 % |
| Gehaltstrend | 1,50-3,00 % | 1,50-3,00 % |
| Rententrend | 2,00 % | 2,00 % |
| Erwartete Rendite auf Planvermögen | 4,25 % | 4,25 % |
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Für den in 2010 neu übernommenen Teilgeschäftsbetrieb wurden aufgrund dessen Historie andere Annahmen für den Gehaltstrend unterstellt. Die erwartete Rendite des Planvermögens ist unverändert zum Vorjahr.
Die Pensionsverpflichtungen nach VO76 beinhalten nur Leistungen, die bis einschließlich 2006 erworben wurden. Ab 2007 wurde auf einen beitragsorientierten Pensionsplan umgestellt. Insofern fallen hier keine Dienstzeitaufwände mehr an.
Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz ermittelt sich für die einzelnen Pläne wie folgt:
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| Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gesamt | VO76 | MLO | EV | gesamt | VO76 | MLO | EV | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anwartschaftsbarwert am 01.01. | 1.737 | 722 | 424 | 591 | 1.925 | 809 | 478 | 638 |
| Dienstzeitaufwand | 31 | 0 | 4 | 27 | 36 | 0 | 5 | 31 |
| Rentenzahlungen | - 14 | - 10 | - 3 | - 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zinsaufwand | 95 | 39 | 23 | 33 | 92 | 38 | 23 | 31 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | 722 | 209 | 214 | 299 | - 316 | - 125 | - 82 | - 109 |
| Anwartschaftsbarwert am 31.12. | 2.571 | 960 | 662 | 949 | 1.737 | 722 | 424 | 591 |
| Entwicklung des Planvermögens | ||||||||
| Planvermögen am 01.01. | 372 | 0 | 372 | 0 | 365 | 0 | 365 | 0 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 38 | 0 | 38 | 0 | 16 | 0 | 16 | 0 |
| Versicherungsmathematischer Verlust | - 31 | 0 | - 31 | 0 | - 29 | 0 | - 29 | 0 |
| Erwarteter Gewinn des Planvermögens | 20 | 0 | 20 | 0 | 20 | 0 | 20 | 0 |
| Planvermögen am 31.12. | 399 | 0 | 399 | 0 | 372 | 0 | 372 | 0 |
| Pensionsrückstellungen am 31.12. | 2.172 | 960 | 263 | 949 | 1.365 | 722 | 52 | 591 |
Die Pensionsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gesamt | VO76 | MLO | EV | gesamt | VO76 | MLO | EV | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstzeitaufwand | 31 | 0 | 4 | 27 | 36 | 0 | 5 | 31 |
| Zinsaufwand | 95 | 39 | 23 | 33 | 92 | 38 | 23 | 31 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | 753 | 209 | 245 | 299 | - 287 | - 125 | - 53 | - 109 |
| Pensionsaufwendungen | 879 | 248 | 272 | 359 | - 159 | - 87 | - 25 | - 47 |
| - davon im Personalaufwand erfasst | 126 | 39 | 27 | 60 | 128 | 38 | 28 | 62 |
| - davon im sonstigen Ergebnis erfasst | 753 | 209 | 245 | 299 | - 287 | - 125 | - 53 | - 109 |
Die Dienstzeitaufwände sanken leicht. Die Zinskosten stiegen aufgrund der höheren Bemessungsgrundlage leicht an. Das versicherungsmathematische Ergebnis war in 2012 aufgrund eines um 1,7 % niedrigeren Abzinsungssatzes deutlich negativ. Es wurde erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Planvermögen besteht aus Aktien und Rentenpapieren die über Spezialfonds gehalten werden. Die Anlagestrategie für das Planvermögen ist auf Wertstabilität ausgerichtet, ohne jedoch die Wachstumschancen der Aktienanlage zu vernachlässigen. Im vergangenen Geschäftsjahr war die Wertentwicklung des Planvermögens mit +8 % deutlich positiv. Auf Basis versicherungsstatistischer Daten wird für das Planvermögen eine durchschnittliche jährliche Rendite von 4,25 % erwartet. Die Verpflichtungen für Versorgungszusagen führten in 2012 zu Mittelabflüssen in Höhe von TEUR 14 (VJ: 0),
Sensitivitätsanalyse
Eine Änderung des Rechnungszinses um 0,25 Prozentpunkte hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Angaben folgende Auswirkung auf die Versorgungsverpflichtung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bzw. auf den Pensionsaufwand des nachfolgenden Jahres:
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| Rechnungszins | 3,70 % | 3,45 % | 3,95 % |
| Inflationsrate | 2,00 % | 2,00 % | 2,00 % |
| Anwartschaftsbarwert zum 31.12.2012 (TEUR) | 2.571 | 2.710 | 2.443 |
| Erwarteter Pensionsaufwand 2013 (TEUR) | 121 | 118 | 124 |
Mehrperiodenvergleich:
Im Mehrperiodenvergleich ergibt sich folgende Entwicklung bei Anwartschaftsbarwert und Planvermögen:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
2010 TEUR |
2009 TEUR |
2008 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert | 2.571 | 1.737 | 1.925 | 822 | 804 |
| Planvermögen | 399 | 372 | 365 | 322 | 311 |
| Unterdeckung/(Überschuss) | 2.172 | 1.365 | 1.560 | 500 | 492 |
Die Historie der Unterschiede zwischen erwarteter und realisierte Rendite des Planvermögens sowie die realisierten Gewinne und Verluste der geplanten Anwartschaftsbarwerte stellen sich wie folgt dar:
Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Erträgen des Planvermögens:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
2010 TEUR |
2009 TEUR |
2008 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | 31 | 29 | - 4 | 5 | 13 |
| % des Planvermögens | 7,8 % | 7,8 % | - 1,2 % | 1,5 % | 4,3 % |
Historische Gewinne und Verluste auf Plananwartschaftsbarwerte:
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| Betrag | - 8 | - 76 | - 43 | - 13 | - 1 |
| % des Plananwartschaftsbarwertes | - 0,3 % | - 4,3 % | - 3,8 % | - 1,5 % | - 0,1 % |
Aufgrund der Altersstruktur der Mitarbeiter ergeben sich für einige Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES Gruppe in den nächsten 5 Jahren Pensionszahlungen.
Verpflichtungen für Dienstjubiläen resultieren aus übernommenen Arbeitsverhältnissen.
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie zu arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Pensionszusagen bei denen es sich nach IAS 19 um beitragsorientierte Pensionspläne handelt, beträgt im Berichtsjahr 3.422 TEUR (VJ: 3.343 TEUR). Auf arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen entfielen davon 38 TEUR (VJ: 20 TEUR). Die Beiträge wurden nicht passiviert sondern erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Die unter Personalaufwand ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge umfassen nicht nur Beiträge zur Rentenversicherung, so dass ein direkter Abgleich nicht möglich ist.
22 Verbindlichkeiten
Finanzschulden
Zur Abdeckung von Liquiditätsspitzen im Working Capital werden Fremdfinanzierungen im kurzfristigen Bereich temporär mit Zinssätzen zwischen 1,925 % und 4,5 % in Anspruch genommen. Ferner nutzt der Konzern langfristige Investitionsdarlehen zur Finanzierung des anorganischen Wachstums. In 2012 wurde ein weiteres langfristiges Investitionsdarlehen abgeschlossen. Für diese Investitionsdarlehen wurden 2012 Zinsen i. H. v. 35 TEUR entrichtet. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3.123 TEUR, davon 857 TEUR kurzfristig. Die Restlaufzeit beträgt für die kurzfristige Verbindlichkeit per 31.12.2012 0 Tage. Die Laufzeit der langfristigen Verbindlichkeiten beträgt im Durchschnitt noch 2 Jahre. Sicherheiten wurden hierfür nicht gestellt.
Sonstige Verbindlichkeiten
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalverpflichtungen und Sonstige | 2.803 | 3.988 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 2.681 | 1.870 |
| Jahresabschluss | 64 | 105 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 111 | 189 |
| Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit | 128 | 109 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.398 | 1.489 |
| Kaufpreisverbindlichkeit | 2.106 | 643 |
| 9.291 | 8.393 |
Die Position Personalverpflichtungen und Sonstige umfasst im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus variablen Vergütungen einschließlich hierauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubsansprüche. Dies umfasst auch Abfindungsansprüche aus aufgelösten Beschäftigungsverhältnissen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten Dienstleistungsprojekten. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus der Kaufpreiszahlung für die 7P Austria GmbH, die 7P Infolytics AG und die 7P Nordic AS sowie ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Finanzschulden nicht verzinslich und die Restlaufzeit beträgt:
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.536 | 0 | 0 | 7.813 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | 857 | 2.266 | 0 | 137 | 1.333 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Personalverpflichtungen | 2.803 | 0 | 0 | 3.988 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 2.681 | 0 | 0 | 1.870 | 0 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 111 | 0 | 0 | 189 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit | 128 | 0 | 0 | 109 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.462 | 1.594 | 0 | 0 | ||
| Kaufpreisverbindlichkeit | 2.106 | 0 | 0 | 643 | 0 | 0 |
| Gesamt | 17.684 | 2.266 | 0 | 16.343 | 1.333 | 0 |
23 Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Firmennamen und Marken „TECON Technologies“, „TECON Systems“ und „TECON Management Consulting“. Zwecks Wahrung der eigenen Rechtsposition werden die Angaben zu dem drohenden Rechtsstreit eingeschränkt.
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 300 | 200 |
| Zuführung | 18 | 100 |
| Inanspruchnahme | 0 | |
| Auflösung | 0 | |
| Stand am 31.12. | 318 | 300 |
Die Rückstellung wurde im Jahr 2007 gebildet und aufgrund Mangel an konkreten Anhaltspunkten zur Höhe einer Kompensationszahlung als Ergebnis des möglichen Rechtsstreits beibehalten. Zur Fälligkeit können keine Angaben gemacht werden, da der mögliche Rechtsstreit sich voraussichtlich mit ungewisser Verfahrensdauer fortsetzen wird. Versuche einer außergerichtlichen Beendigung waren bisher nicht erfolgreich (siehe auch Risikobericht im Lagebericht unter „Compliance Risiken“). Im Jahr 2012 wurde die Risikovorsorge um Verzugszinsen in Höhe von 18 TEUR erhöht.
24 Andere Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am 31. Dezember 2012 betrugen insgesamt 10.378 TEUR (VJ: 7.434 TEUR); davon entfallen auf Mietverpflichtungen 8.531 TEUR (VJ: 5.785 TEUR) und auf Leasing 1.847 TEUR (VJ: 1.649 TEUR).
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| 31.12.2012 TEUR |
31.12.2011 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Miete | Leasing | Gesamt | Miete | Leasing | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| bis zu einem Jahr | 1.694 | 978 | 2.672 | 1.791 | 846 | 2.637 |
| ein bis fünf Jahre | 4.700 | 869 | 5.569 | 3.277 | 803 | 4.080 |
| über fünf Jahre | 2.137 | 0 | 2.137 | 717 | 0 | 717 |
| Gesamt | 8.531 | 1.847 | 10.378 | 5.785 | 1.649 | 7.434 |
Im Geschäftsjahr 2012 sind Mietaufwendungen in Höhe von 1.624 TEUR (VJ: 1.780 TEUR) und Leasingaufwendungen in Höhe von 1.403 TEUR (VJ: 1.283 TEUR) angefallen.
25 Aktienbasierte Vergütungssysteme
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2006 hatte dem „Aktienoptionsplan 2006“ zugestimmt. Im Jahr 2007 wurden erstmalig 88.750 Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter ausgegeben. Im Jahr 2011 wurden keine Optionen ausgegeben. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2011 ausgelaufen. Es können aus diesem Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben werden, so dass die 61.250 bisher nicht zugeteilten Optionen verfallen sind. In 2012 sind 59.750 Optionen (VJ: 11.000) aufgrund Zeitablaufs verfallen und 0 Optionen (VJ: 12.500 zum Preis von 5,85 EUR) wurden ausgeübt. Zum Bilanzstichtag sind somit keine Optionen mehr ausstehend.
Die Optionen konnten bis einschließlich 2012 unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittpreis des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an den letzten 5 Börsentagen vor Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen um wenigstens 20 % im Vergleich zum Basispreis gestiegen ist.
Die Optionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit der Gewährung der Optionen. Die Optionen enden fünf Jahre nach ihrer Gewährung. Bezugsrechte, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatzlos.
Die Optionen können nur gegen Zahlung des Basispreises ausgeübt werden. Ein Barausgleich ist nicht vorgesehen.
Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn das Dienstverhältnis des Bezugsberechtigten mit der SEVEN PRINCIPLES AG oder einer Konzerngesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch besteht. Entfällt diese Voraussetzung, so verfallen die Optionen entschädigungslos. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
| • | Nach Ablauf der Wartezeit wurde das Arbeitsverhältnis weder vom Bezugsberechtigten selbst noch durch die Gesellschaft fristlos gekündigt, so verfallen die Optionen erst mit Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses. |
| • | Das Dienstverhältnis wurde im Zusammenhang mit einem Change of Control (Mehrheitsübernahme) beendet. Hiernach kann der Bezugsberechtigte die Optionen bis zu einem Jahr nach Ablauf der Wartezeit noch ausüben. |
Sofern die Ausübungsbedingungen erfüllt gewesen wären, hätten die ausgegebenen Optionen frühestens ab August 2009 ausgeübt werden können. Tatsächlich waren die Ausübungsbedingungen erstmals im Jahr 2011 erfüllt. Die Bewertung der Optionen erfolgte gem. IFRS 2 auf Basis des Black-Scholes Modells. Der zeitanteilige Aufwand aus der Optionsgewährung beträgt im Geschäftsjahr 2012 TEUR 0 (VJ: TEUR 0). In das Modell sind in 2007 die folgenden Parameter eingeflossen, für 2011 und 2012 können mangels Ausgabe von Optionen konkrete Parameter nicht angegeben werden.
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| 2007 | |
|---|---|
| Risikoloser Zinssatz (%) | 3,83 |
| durchschnittlich antizipierte Laufzeit der Option (Jahre) | 3,00 |
| durchschnittlich erwartete Volatilität (%) | 17,86 |
| durchschnittlicher Fair Value der Optionen (€) | 1,27 |
Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität hiervon abweichen kann. Der risikolose Zins entspricht dem Mittelwert der Zinssätze für Bundeswertpapiere mit 3 Jahren Restlaufzeit zu den jeweiligen Zuteilungszeitpunkten. Die Mitarbeiterfluktuation wurde personenbezogen definiert und liegt zwischen 5 und 10 %.
26 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Personen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie deren enge Familienmitglieder angesehen.
Vorstand:
| Jens Harig (Vorstandsvorsitzender) | |
| Ulrich Trinkaus, COO | |
| Dr. Kai Höhmann, CSO |
Aufsichtsrat:
| Andreas Lange (Vorsitzender) Unternehmer |
|
| Oliver Gorny Unternehmensberater |
|
| Dr. Oliver Böttcher Rechtsanwalt |
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat:
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben in Orientierung an den Vorgaben und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. abgegeben, die auf der Website des Unternehmens der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern.
Für Erläuterungen zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter D. Zusätzliche Angaben gem. § 289 und 315 HGB verwiesen.
Auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallen die folgenden Beträge:
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| Vorstand | fixe Vergütung TEUR |
Sachbezüge + sonstige Leistungen TEUR |
variable Vergütung TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Jens Harig | 2012 | 263 | 54 | 15 | 332 |
| 2011 | 200 | 18 | 82 | 300 | |
| Ulrich Trinkaus | 2012 | 203 | 15 | 12 | 230 |
| 2011 | 178 | 15 | 65 | 258 | |
| Dr. Kai Höhmann (seit 1.7.2011) | 2012 | 203 | 20 | 20 | 243 |
| 2011 | 89 | 5 | 37 | 131 | |
| Insgesamt | 2012 | 669 | 89 | 47 | 805 |
| Insgesamt | 2011 | 467 | 38 | 184 | 689 |
Im Geschäftsjahr 2011 wurden den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Rahmen der Aktienoptionsplans 2006 keine Optionen zugeteilt. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2011 ausgelaufen, ausübbare Optionen bestehen nicht mehr.
Der Aufsichtsrat hat insgesamt eine Vergütung von TEUR 73 (VJ: TEUR 115) erhalten.
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| Aufsichtsrat | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| fix | variabel | gesamt | fix | variabel | gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Oliver Gorny | 28 | 0 | 28 | 25 | 15 | 40 |
| Andreas Lange | 30 | 0 | 30 | 30 | 15 | 45 |
| Dr. Oliver Böttcher | 15 | 0 | 15 | 15 | 15 | 30 |
| Insgesamt | 73 | 0 | 73 | 70 | 45 | 115 |
Zum 31. Dezember 2012 wurden von Organmitgliedern die folgenden Aktien der SEVEN PRINCIPLES AG gehalten:
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| Vorstand | 2012 Anzahl Aktien |
2011 Anzahl Aktien |
|---|---|---|
| Jens Harig | 39.954 | 39.954 |
| Jens Harig mittelbar über HIC GmbH | 30.168 | 26.168 |
| Ulrich Trinkaus | 27.000 | 37.000 |
| Ulrich Trinkaus mittelbar über Familienangehörige | 2.257 | 4.409 |
| Dr. Kai Höhmann | 6.698 | 6.698 |
| Aufsichtsrat | ||
| Oliver Gorny | 0 | 830 |
27 Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Der Konzern verfügt über Cashpoolingvereinbarungen mit den Hauptbankverbindungen.
SEVEN PRINCIPLES nutzt bisher Fremdfinanzierungen hauptsächlich zum Ausgleich von Liquiditätsspitzen und hat aufgrund der hohen Eigenkapitalquote die Möglichkeit, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Ferner wurde im Jahr 2012 ein längerfristiges Investitionsdarlehen zur Finanzierung der in 2012 getätigten Akquisition der 7P Infolytics AG aufgenommen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind überwiegend mit einem kurzfristig rollierenden Zinssatz im niedrigen Tages- bzw. Monatsgeldbereich für die Restlaufzeit ausgestattet. Aufgrund der Restlaufzeit besteht für SEVEN PRINCIPLES ein geringes Zinsänderungsrisiko. Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen 884 TEUR. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft. Im Jahr 2012 wurden 233 TEUR (VJ: 155 TEUR) an Zinsen gezahlt. Die nachstehende Tabelle zeigt die erwarteten Abflüsse an Zahlungsmitteln aus Finanzschulden mit deren Fristigkeit.
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| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
> 5 Jahre TEUR |
< 1 Jahr TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
> 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kurzfristige Finanzschulden | 857 | 0 | 0 | 137 | 0 | 0 |
| langfristige Finanzschulden | 0 | 2.267 | 0 | 0 | 1.333 | 0 |
Aufgrund der Geschäftstätigkeit in Großbritannien und die damit verbundene Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung unterliegt SEVEN PRINCIPLES Währungsrisiken. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte. Das maximale Ausfallrisiko beträgt ca. 16 Mio. EUR.
28 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 Kapitalflussrechnungen wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.
Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand beinhaltet die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen.
29 Finanzinstrumente
Die folgende Tabelle stellt die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns dar. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde und wird für alle Instrumente durch Ab- bzw. Aufzinsung ermittelt. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristig, insofern entspricht der Zeitwert dem Buchwert. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die dargestellten beizulegenden Zeitwerte nur als Indikation für tatsächlich am Markt realisierbare Werte angesehen werden:
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| Kategorie nach IAS 39 | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2012 TEUR |
2011 TEUR |
2012 TEUR |
2011 TEUR |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel | 1 | 7.662 | 9.268 | 7.662 | 9.268 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 16.359 | 19.400 | 16.359 | 19.400 |
| übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 1 | 762 | 412 | 762 | 412 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 7.536 | 7.813 | 7.536 | 7.813 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 2 | 3.123 | 1.470 | 3.123 | 1.470 |
| sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2 | 9.291 | 8.393 | 9.291 | 8.393 |
Kategorien nach IAS 39:
1) Ausleihungen und Forderungen
2) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
30 Abschlussprüferhonorar
Das Honorar für die Abschlussprüfung betrug im Geschäftsjahr 2012 75 TEUR (VJ: 70 TEUR).
31 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentlich beeinflussende Geschäftsvorfälle sind seit Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Köln, 22.03.2013
gez. Jens Harig
gez. Ulrich Trinkaus
gez. Dr. Kai Höhmann
Im Jahr 2012 sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Ländern der Europäischen Union um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weiterhin prägt die Staatsschuldenkrise die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone und hemmt das Wirtschaftswachstum. Auch in Deutschland wächst die Wirtschaft immer langsamer. Das BIP ist im vierten Quartal sogar um 0,6 Prozent gesunken. Insgesamt weist Deutschland aber für das Jahr 2012 ein Wachstum des BIP von 0,7 Prozent auf und konnte sich in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld von der europäischen Rezession erfolgreich abkoppeln. So sind sich die Wirtschaftsforscher trotz einer Abkühlung der Konjunktur im 2. Halbjahr 2012 einig, dass sich ab Jahresbeginn 2013 allmählich eine Wiederbelebung einstellen soll. Sie erwarten für 2013 in Deutschland ein moderates Wirtschaftswachstum von 0,3 bis 1,0 Prozent.
Der Bundesverband BITKOM meldet, dass 3/4 der IT- und Telekommunikationsunternehmen im ersten Halbjahr 2013 mit steigenden Umsätzen rechnen. Besonders zuversichtlich sind gemäß Ergebnissen der von BITKOM unter den ITK-Unternehmen durchgeführten Konjunkturumfrage Softwarehäuser sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen. Der Bundesverband BITKOM erwartet für den deutschen Markt für Informationstechnik in 2013 ein Wachstum um 2,2 Prozent auf 75,0 Mrd. EUR, nachdem in 2012 ein Wachstum von 2,7 Prozent realisiert wurde. Für 2014 wird ein weiteres Wachstum von 2,8 Prozent erwartet. Softwarelösungen sollen dabei in den Jahren 2013 und 2014 mit 4,6 bzw. 5,0 Prozent jeweils den stärksten Wachstumsbeitrag liefern. Für IT-Services wird in 2013 ein Wachstum von 2,5 Prozent und für 2014 von 3,4 Prozent nach 2,1 Prozent in 2012 erwartet.
Die jährliche Trendumfrage des Hightech-Verbands BITKOM in der ITK-Branche zeigt Veränderungen im Ranking der Branchentrends: Big Data hat sich in die Spitzengruppe der wichtigsten Hightech-Themen geschoben. Danach sehen 37 Prozent der befragten Unternehmen Big Data, wo es um die schnelle Auswertung riesiger Datenmengen aus unterschiedlichsten Quellen geht, als maßgeblichen Trend des Jahres. Spitzenreiter ist wie in den Vorjahren Cloud Computing mit 59 Prozent der Nennungen, gefolgt von mobilen Anwendungen mit 48 Prozent. Ein Dauerbrenner bleibt mit 33 Prozent das Thema IT-Sicherheit. Im Zusammenhang mit der mobile IT-Nutzung steht das Thema Bring Your Own Device (BYOD), das 27 Prozent der ITK-Unternehmen als wichtige Herausforderung nennen. Unter BYOD wird die Einbindung privat angeschaffter Geräte wie Smartphones in die IT-Umgebungen von Unternehmen und anderen Organisationen verstanden. Dieser Trend erfordert im Unternehmensumfeld Lösungen, wie z.B. die 7P MDM-Software für die sichere Administration von mobilen Endgeräten.
Insbesondere Big Data, mobile Anwendungen und BYOD werden stark von der gestiegenen Leistungsfähigkeit des mobilen Internets sowie der hierfür relevanten Endgeräte getrieben. Aber auch viele der weiteren wichtigen IT-Themen resultieren aus der mobilen Internetnutzung und den damit verbundenen möglichst allumfassenden Zugriffsmöglichkeiten auf Daten und Anwendungen.
Mobile Kommunikationstechnologien und Lösungen sind seit Jahren die Kernkompetenz von SEVEN PRINCIPLES. Im Jahr 2012 haben wir uns zusätzlich im Bereich der Datenbankentechnologien, der Basis für Big Data, verstärkt. SEVEN PRINCIPLES ist in den Zukunftsthemen der ITK-Branche gut aufgestellt.
I. Verlauf des Geschäftsjahres
SEVEN PRINCIPLES versteht sich als strategischer Partner ihrer Kunden für die Vernetzung von Prozessen, Informationen und Technologien. Im Jahr 2012 haben wir unser Leistungsportfolio gezielt weiterentwickelt. Mit dem Jahreswechsel 2012/13 haben wir begonnen, alle Leistungen auf unser Ziel auszurichten, bis zum Jahr 2015 der führende Anbieter für die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb von Enterprise Mobility Lösungen und Services in Deutschland zu werden. Die Basis hierfür bildet unsere Stellung als einer der führenden Consulting- und IT-Dienstleister in der Telekommunikationsbranche in Deutschland. Wir erbringen Dienstleistungen in den Bereichen IT- und Informationsmanagement, Softwareentwicklung, SAP-Beratung sowie Test- und Qualitätsmanagement und Betrieb. So können wir das Thema „Enterprise Mobility“ in all seinen Facetten und Anforderungen umfassend und End-to-End anbieten. Dabei bieten wir unsere Leistungen vielfach auch als Managed oder Cloud Services an. Die Fokussierung auf das Zukunftsthema „Enterprise Mobility“ verbessert auch unsere Wachstumschancen in unseren weiteren Kundensegmenten wie Energie, Transport/ Logistik, Finanzen, Automotive und Industrie.
Mit der Akquisition der InfoLytics Information Technologies AG, Köln, zum 01.08.2012 haben wir einen Spezialisten für Datenbanksysteme sowie Daten- und Anwendungsmigrationen erworben. Die nachfolgend in 7P Infolytics AG umfirmierte Gesellschaft ist seit Jahren Service- und Entwicklungspartner der SAP für deren Datenbanklösungen. Die Positionierung der Gesellschaft verstärkt unser Know-how in den Basistechnologien für die wichtigen Zukunftsthemen Cloud Computing und Big Data.
Die Übernahme der AS Fromdistance, Tallin, Estland, im August 2012 ist die konsequente Fortführung unserer Positionierung im Wachstumsmarkt für Mobile Device Management (MDM) Lösungen. Mobile Device Management ist die Schlüsseltechnologie für die Verwaltung von Smartphones, die in Unternehmen eingesetzt werden. Die selbstentwickelte MDM-Software von Fromdistance, nachfolgend umfirmiert in 7P Nordic AS, war bereits zuvor zentraler Technologiebestandteil der MDM Lösung von SEVEN PRINCIPLES. Die 7P MDM-Lösung ist bei zahlreichen namhaften Kunden wie u.a. Deutsche Bahn, Österreichische Bundesbahn, BP, Deichmann, der Landeshauptstadt München und ProSiebenSat.1 im Einsatz. Durch den Kauf von Fromdistance kommt künftig das gesamte Produkt aus dem eigenen Haus. Aufgrund vermehrter Datenschutzrisiken bestehen insbesondere für eine europäische MDM-Lösung wie von 7P, die von vielen europäischen Firmen bevorzugt wird, exzellente Wachstumsaussichten.
Folgende wesentliche Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zur SEVEN PRINCIPLES Gruppe. Darüber hinaus hat die in 2012 übernommene 7P Nordic AS zwei Tochtergesellschaften mit Sitz in Spanien und Norwegen, die aber aufgrund der Größe von untergeordneter Bedeutung sind. Weitere Konzerngesellschaften oder -beteiligungen bestehen nicht:
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| SEVEN PRINCIPLES AG Strategie · Vertrieb · Marketing · Finanzen · Personal · Backoffice · ca. 40 Mitarbeiter |
||
| 7P Solutions & Consulting AG Consulting · Development · Solutions ca. 380 Mitarbeiter |
7P B2B Mobile & IT Services GmbH IT-Services · Mobile Technologies ca. 135 Mitarbeiter |
7P ERP Consulting GmbH SAP Consulting ca. 70 Mitarbeiter |
| 7P Trusted Experts GmbH Freelance · Near- und Offshore 7 Mitarbeiter |
7P Austria GmbH IT-Services · Mobile Technologies ca. 10 Mitarbeiter |
7P bicon GmbH Utility Consulting & Services ca. 25 Mitarbeiter |
| 7P UK LTD Großbritannien ca. 5 Mitarbeiter |
7P Nordic AS Mobile Solutions ca. 15 Mitarbeiter |
7P Infolytics AG Database Technologies ca. 20 Mitarbeiter |
Das Jahr 2012 war geprägt von der strategische Weiterentwicklung von SEVEN PRINCIPLES, der Fokussierung auf zukünftige Wachstumsmärkte im Bereich IT-Services und der konsequenten Ausrichtung des Leistungsportfolios. Allerdings führte die zum 01.01.2012 in der größten Tochtergesellschaft 7P Solutions & Consulting AG durchgeführte Veränderung von einer Organisation nach Standorten hin zu drei thematisch ausgerichteten Business Areas mit zehn nachgeordneten Business Lines nicht kurzfristig zu den angestrebten Erfolgen. Im Gegenteil, die Kombination aus einer verhaltenen Nachfrage der Großkunden in den Kernmärkten Telekommunikation und Energie, massiven Bemühungen von Wettbewerbern in der Phase der organisatorischen Veränderungen bei SEVEN PRINCIPLES hochqualifiziertes Personal abzuwerben, was zu einer erhöhten Fluktuation im 1. Halbjahr 2012 führte sowie einer „Findungsphase“ infolge der internen Organisationsänderungen schlug sich deutlich in der operativen Geschäftsentwicklung nieder. Hinzu kam, dass auch die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH im 1. Halbjahr 2012 von einer Phase der Unsicherheit in Bezug auf die Produktentwicklung des MDM-Technologielieferanten Fromdistance betroffen war, die die Vermarktungsmöglichkeiten für die 7P MDM-Lösung stark einschränkten. Die Firma Fromdistance war im Herbst 2011 zunächst von Numara Software Inc., USA, übernommen worden, bevor Numara dann Anfang 2012 von BMC Software Inc., USA, erworben wurde. Die Verunsicherung in Bezug auf die Strategie der MDM-Lösung bei BMC konnten wir dann erst im August 2012 mit dem Erwerb von Fromdistance (jetzt 7P Nordic) von Numara/ BMC erfolgreich auflösen, so dass bei diesem Produkt zukünftig die Abhängigkeit von Technologiepartnerschaften entfällt.
SEVEN PRINCIPLES verzeichnete infolge dessen im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatzrückgang von 1,4 Prozent auf 97,5 Mio. EUR (VJ: 98,9 Mio. EUR). Die Verluste im 1. Halbjahr 2012 führten dazu, dass sich für das Gesamtjahr 2012 ein operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von nur 0,7 Mio. EUR ergibt. Im Vorjahr wurde im Vergleichszeitraum ein EBITDA von 5,7 Mio. EUR erzielt. Das EBIT beträgt -0,5 Mio. EUR (VJ: 4,8 Mio. EUR). Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt -0,6 Mio. EUR nach einem Konzernjahresüberschuss im Vorjahr von 3,1 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie fiel auf -0,16 EUR nach einem Vorjahresergebnis von 0,76 EUR.
Wie mit Veröffentlichung der Halbjahreszahlen angekündigt, konnte SEVEN PRINCIPLES im 2. Halbjahr 2012 bei Umsatzerlösen von 50,4 Mio. EUR (VJ: 50,4 Mio. EUR) in die Gewinnzone zurückkehren. Es wurde ein EBITDA von 2,0 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR) erzielt.
Das moderate organische Personalwachstum wurde durch den Abschluss der Akquisitionen der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS gestützt, so dass die Mitarbeiterzahl seit Jahresanfang um 8,6 Prozent auf 692 Festangestellte per 31.12.2012 (31.12.2011: 637 Mitarbeiter) angestiegen ist. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug 666 Mitarbeiter (VJ: 626 Mitarbeiter) und stieg somit um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Geschäftsjahr 2012 um 1,6 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR zum 31.12.2012 gesunken. Der operative Cashflow beträgt im Geschäftsjahr 0,6 Mio. EUR und der Free Cashflow aufgrund von Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen -3,3 Mio. EUR. Unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien beträgt die verfügbare Liquidität zum Geschäftsjahresende 13,3 Mio. EUR.
II. Ertragslage
Umsatz
Der Umsatz von SEVEN PRINCIPLES ist im Geschäftsjahr 2012 leicht um 1,4 Prozent auf 97,5 Mio. EUR (VJ: 98,9 Mio. EUR) gesunken. Erstmals in der Firmengeschichte sanken die Umsätze mit Telekommunikationskunden, so dass deren Anteil an den Gesamtumsätzen auf rd. 62 Prozent (Vorjahr ca. 65 Prozent) zurückgegangen ist. Die Branche steht weiterhin vor der Herausforderung von großen Investitionen in den Netzausbau bei in Summe stagnierenden Endkundenumsätzen. Die Energieversorger haben auf den politisch forcierten Wandel in der Energieerzeugung und dem Wegbrechen von Gewinnen aus der Atomenergie mit deutlichen Kostensparmaßnahmen reagiert. Die Umsatzrückgänge in den genannten Branchen konnten durch Zuwächse insbesondere im Automotive-Sektor und mit rund 5,0 Mio. EUR bei Neukunden weitgehend kompensiert werden, aber das angestrebte Wachstum blieb damit für SEVEN PRINCIPLES aus.
Der Ausweis des internationalen Umsatzes war im Vorjahr noch durch den Einkauf von Leistungen eines Kunden für deutsche Tochtergesellschaften über die ausländische Einkaufsorganisation geprägt. Im weiteren Jahresverlauf 2011 wurden Bestellungen wieder zunehmend direkt von den deutschen Tochtergesellschaften generiert. In 2012 stimmt der ausgewiesene Auslandsumsatz deutlich genauer mit der Leistungserbringung überein. Der Umsatzrückgang im internationalen Geschäft ist aber auch auf weniger Auslandsprojekte zurückzuführen.
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| Umsatz | 2012 '000 EUR |
2011 '000 EUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 97.516 | 98.916 | - 1,4 % |
| Umsatz national | 85.181 | 84.138 | 1,2 % |
| %-Anteil vom Gesamtumsatz | 87,4 % | 85,1 % | |
| Umsatz international | 12.335 | 14.778 | - 16,5 % |
| %-Anteil vom Gesamtumsatz | 12,6 % | 14,9 % |
Materialaufwand / Bruttoergebnis vom Umsatz:
SEVEN PRINCIPLES ergänzt Kapazitätsengpässe und spezielle Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sowohl durch Partnerunternehmen als auch durch freiberufliche Mitarbeiter gebildet wird. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten, der Anteil von Hard- und Software am Materialaufwand beträgt lediglich 3,4 Prozent.
Der Anstieg der Fremddienstleistungen ist sowohl auf die Übernahme von Gesamtprojektverantwortung unter dem fortwährenden Einsatz bestehender Fremddienstleister als auch auf einen höheren Fremddienstleistungsanteil im Ausland zurückzuführen. Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank in 2012 im Vorjahresvergleich um rund 3,0 Mio. EUR bzw. 4,8 Prozent. Das 2. Halbjahr 2012 zeigt eine Verbesserung in der Geschäftsentwicklung: Der Rückgang im Bruttoergebnis betrug „nur“ noch 0,7 Mio. EUR bzw. 2,3 Prozent.
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| Materialaufwand/ Bruttoergebnis vom Umsatz | 2012 '000 EUR |
2011 '000 EUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Wareneinsatz/ Fremddienstleister | 37.651 | 36.057 | 4,4 % |
| %-Anteil vom Umsatz | 38,6 % | 36,5 % | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 59.865 | 62.860 | - 4,8 % |
Gesamtkosten
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter wuchs im Jahr 2012 im Vorjahresvergleich um 6,4 Prozent auf 666 Mitarbeiter (VJ: 626 Mitarbeiter). Zum 31.12.2012 waren 692 (31.12.2011: 637) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Die Personalkosten stiegen im Jahr 2012 unterproportional zum Wachstum der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Die geringeren durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter resultieren aus niedrigeren variablen Vergütungsbestandteilen aufgrund der schwachen Ergebnisentwicklung als auch aus dem niedrigeren Gehaltsniveau der in 2012 akquirierten 7P Nordic AS mit Sitz in Estland. Dies gilt unabhängig davon, dass der Personalaufwand des Vorjahres aus der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des neuen IAS 19 um 291 TEUR gestiegen ist. Bisher vollständig erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden fortan im Sonstigen Ergebnis erfasst und mit dem Eigenkapital verrechnet (siehe auch Konzernanhang 2.4.).
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| Gesamtkosten | 2012 '000 EUR |
2011 '000 EUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Personalkosten | 49.144 | 47.656 | 3,1 % |
| Betriebskosten | 4.633 | 3.540 | 30,9 % |
| Verwaltungsaufwand | 1.676 | 1.531 | 9,4 % |
| Vertriebsaufwand | 2.831 | 2.913 | - 2,8 % |
| übrige Aufwendungen | 2.299 | 2.032 | 13,1 % |
| Abschreibungen | 1.281 | 980 | 30,8 % |
| Kosten gesamt | 61.864 | 58.652 | 5,5 % |
| Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter | 666 | 626 | 6,4 % |
Der Anstieg der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Erweiterung der angemieteten Büroflächen sowie gestiegenen Kfz-Kosten. Die Verwaltungskosten stiegen infolge höherer Telefonkosten im Zusammenhang mit der durchgängigen Einführung von Smartphones. Die Werbe- und Reisekosten reduzierten sich und führten zu niedrigeren Vertriebsaufwendungen. Die übrigen Aufwendungen erhöhten sich insbesondere aufgrund höherer Ausgaben für Personalvermittlung im Zuge von Neueinstellungen bei Fach- und Führungskräften, steigenden Investitionen in die Weiterqualifizierung unserer Mitarbeiter sowie der Risikovorsorge bei Forderungen. Höhere Investitionen in die IT- und Softwareausstattung führten zu einem Anstieg der Abschreibungen. Insgesamt stiegen die Gesamtkosten in 2012 mit 5,5 Prozent leicht unterproportional zum Personalwachstum.
Ergebnis der Betriebstätigkeit / Konzernjahresüberschuss / Ergebnis je Aktie
Obwohl mehr Mitarbeiter beschäftigt waren, sanken gegenüber dem Vorjahr Umsatz und Bruttoergebnis vom Umsatz. Die Reorganisation der größten Tochtergesellschaft zusammen mit einer verhaltenen Kundennachfrage führte insbesondere im 1. Halbjahr 2012 zu einer schwächeren Projektauslastung. Das Personalwachstum und der erforderliche Ausbau der Infrastruktur sorgten zwangsläufig für einen Kostenanstieg. Der Rückgang des Bruttoergebnisses vom Umsatz in Verbindung mit dem Anstieg der Kosten führte im 1. Halbjahr 2012 zu einer defizitären Geschäftsentwicklung mit einem operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von -1,3 Mio. EUR (VJ: 2,8 Mio. EUR). Im 2. Halbjahr 2012 wurde auf Basis einer höheren Projektauslastung eine Rückkehr in die Gewinnzone erreicht. Das EBITDA betrug im 2. Halbjahr 2,0 Mio. EUR (VJ: 2,9 Mio. EUR). Im 2. Halbjahr 2012 trugen sonstige betriebliche Erträge aus der Auflösung von Kaufpreisrückstellungen in Höhe von knapp 0,8 Mio. EUR zum Ergebnis bei.
SEVEN PRINCIPLES verzeichnete im Jahr 2012 einen deutlichen Ergebnisrückgang. Das EBITDA sank im Vorjahresvergleich von 5,8 Mio. EUR auf 0,7 Mio. EUR. Das operative Ergebnis (EBIT) fiel von 4,8 Mio. EUR in 2011 auf -0,5 Mio. EUR. Auch hier ist zu beachten, dass die Vorjahreswerte aufgrund der Anwendung von IAS 19 angepasst wurden.
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| 2012 '000 EUR |
2011 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| EBITDA | 740 | 5.775 | - 87,2 % |
| EBIT | - 541 | 4.795 | - 111,3 % |
| EBIT-Marge in % v. Umsatz | - 0,6 % | 4,8 % | |
| Finanzergebnis | - 223 | - 341 | - 34,7 % |
| Konzernergebnis | - 642 | 3.065 | - 120,9 % |
| Ergebnis je Aktie in EUR | - 0,16 | 0,76 | - 119,7 % |
Das Finanzergebnis betrug -0,22 Mio. EUR (VJ: -0,34 Mio. EUR), davon -0,1 Mio. EUR (VJ: -0,26 Mio. EUR) für gebuchte Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den Kaufpreis- und Markenrechtsrückstellungen. Es ergab sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -0,6 Mio. EUR nach einem Konzernjahresüberschuss in 2011 von 3,1 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,16 EUR (VJ: 0,76 EUR).
III. Vermögens- und Finanzlage
Zum 31.12.2012 erhöhte sich die Bilanzsumme leicht infolge der Akquisitionen auf 50,8 Mio. EUR (VJ: 49,9 Mio. EUR).
Die Position der langfristigen Vermögenswerte stieg im Vorjahresvergleich deutlich. Die Geschäfts- und Firmenwerte stiegen infolge der Akquisitionen 7P Infolytics AG und 7P Nordic AS um rund 3,0 Mio. EUR. Auch der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte ist im Wesentlichen auf die Akquisitionen zurückzuführen. Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung ließen das Sachanlagevermögen ansteigen. Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte ergaben sich nicht. Zudem wurden latente Ertragssteuern für steuerliche Verlustvorträge aufgrund der defizitären Geschäftsentwicklung gebildet.
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| 31.12.2012 '000 EUR |
31.12.2011 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 23.334 | 17.880 | 30,5 % |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12.691 | 9.633 | 31,7 % |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6.422 | 4.452 | 44,2 % |
| Latenter Steueranspruch | 2.879 | 2.531 | 13,8 % |
| Sachanlagen | 1.342 | 1.263 | 6,2 % |
Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken infolge des Rückgangs der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo. Die sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Steuerrückforderungen. Der negative Free Cashflow, insbesondere aufgrund der Akquisitionen, führte zu einem Rückgang der liquiden Mittel.
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| 31.12.2012 '000 EUR |
31.12.2011 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 27.468 | 32.016 | - 14,2 % |
| Forderungen aus Lief. u. Leistungen | 16.359 | 19.400 | - 15,7 % |
| Dienstleistungen mit aktivischem Saldo | 1.892 | 2.458 | - 23,0 % |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.554 | 889 | 74,8 % |
| Kurzfristige Wertpapiere, liquide Mittel | 7.662 | 9.268 | - 17,3 % |
Das langfristige Fremdkapital stieg durch die Aufnahme eines vierjährigen Akquisitionsdarlehens in Höhe von 1,6 Mio. EUR. Gleichzeitig wurde das bereits zuvor bestehende Akquisitionsdarlehen quartalsweise getilgt. Es bestehen Pensionsverpflichtungen für übernommene Mitarbeiter. Der starke Anstieg resultiert aus versicherungsmathematischen Verlusten, die im Eigenkapital verrechnet wurden. Langfristige Rückstellungen wurden für Kaufpreisnachzahlungen gebildet, die jedoch nur in Abhängigkeit von der Entwicklung wirtschaftlicher Kennwerte der akquirierten Firmen fällig werden. Passive latente Steuern bestehen aufgrund aktivierter Entwicklungskosten für IT-Systeme zur internen Geschäftsprozessunterstützung und übernommene immaterielle Vermögensgegenstände im Zuge der Akquisitionen.
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| 31.12.2012 '000 EUR |
31.12.2011 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Langfristiges Fremdkapital | 9.524 | 7.212 | 32,1 % |
| Verbindlichkeiten aus Pensionen u.ä. | 2.266 | 1.473 | 53,9 % |
| Finanzschulden | 2.267 | 1.333 | 70,0 % |
| Sonstige langfristige Kaufpreisverpflichtungen | 3.012 | 2.811 | 7,1 % |
| Latente Steuern | 1.979 | 1.594 | 24,1 % |
Das kurzfristige Fremdkapital ist im Vorjahresvergleich in Summe nahezu unverändert. Kurzfristige Finanzschulden ergaben sich aus der temporären Inanspruchnahme der Forfaitierungslinie im Rahmen des Working Capital Managements. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Personalverpflichtungen, Rückstellungen für Gewährleistungen und Restarbeiten in Festpreisprojekten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Markenrechtsstreitigkeiten bezüglich der ehemaligen Firmierung „TECON“ und erhöhten sich aufgrund berücksichtigter Verzinsung.
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| 31.12.2012 '000 EUR |
31.12.2011 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Kurzfristiges Fremdkapital | 19.760 | 20.004 | - 1,2 % |
| Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen | 7.536 | 7.813 | - 3,6 % |
| Finanzschulden | 857 | 137 | 526,1 % |
| Steuerschulden | 1.759 | 3.361 | - 47,7 % |
| Sonstige kurfristige Rückstellungen | 318 | 300 | 5,9 % |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9.291 | 8.393 | 10,7 % |
Der Jahresfehlbetrag sowie die im Eigenkapital verrechneten versicherungsmathematischen Verluste aus den Pensionsverpflichtungen führten zu einem Rückgang des Eigenkapitals zum 31.12.2012 um rund 1,1 Mio. EUR auf 21,5 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote sank im Vergleich zum Vorjahr auf 42,3 Prozent (VJ: 45,5 Prozent).
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| 31.12.2012 '000 EUR |
31.12.2011 '000 EUR |
Veräbderybg % |
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|---|---|---|---|
| Summe Eigenkapital | 21.517 | 22.680 | - 5,1 % |
| Eigenkapitalquote | 42,3 % | 45,5 % |
IV. Liquidität und Finanzausstattung
SEVEN PRINCIPLES ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das die finanzielle Flexibilität bietet, unser Geschäftsportfolio weiterzuentwickeln und strategische Optionen wahrzunehmen. So betrug die verfügbare Liquidität unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien zum Geschäftsjahresende 13,3 Mio. EUR (VJ: 13,3 Mio. EUR). Die finanzielle Stabilität von SEVEN PRINCIPLES zeigt sich auch im positiven Saldo aus kurzfristigen Forderungen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten, der zum Geschäftsjahresende 7,7 Mio. EUR (VJ: 12,0 Mio. EUR) betrug.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 0,6 Mio. EUR (VJ: 4,5 Mio. EUR). Der deutlichen Verbesserung im Working Capital Management der Forderungen standen ein Abbau von Verbindlichkeiten - insbesondere für variable Vergütungen des Vorjahres - sowie ein Jahresfehlbetrag gegenüber, so dass der Mittelzufluss aus dem operativen Geschäft begrenzt blieb.
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Im Jahr 2012 betrugen die Nettoausgaben für Investitionen in Software sowie die Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung rund 1,4 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR). Kaufpreiszahlungen für verschiedene erworbene Unternehmen führten zu Mittelabflüssen von rund 2,5 Mio. EUR (VJ: 2,3 Mio. EUR). Insgesamt erfolgten im Jahr 2012 Investitionen in Höhe von 3,8 Mio. EUR (VJ: 2,8 Mio. EUR).
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Die Aufnahme eines Akquisitionsdarlehens in Höhe von 1,6 Mio. EUR mit vierjähriger Laufzeit sowie die erhöhte Inanspruchnahme kurzfristiger Finanzierungslinien führten zu Mittelzuflüssen aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 1,7 Mio. EUR (VJ: 1,2 Mio. EUR).
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| 2012 '000 EUR |
2011 '000 EUR |
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|---|---|---|
| Laufende Geschäftstätigkeit | 562 | 4.486 |
| Investitionstätigkeit | - 3.822 | - 2.758 |
| Free Cash flow | - 3.259 | 1.728 |
| Finanzierungstätigkeit | 1.653 | 1.175 |
| Erhöhung (Verminderung) der liquiden Mittel | - 1.606 | 2.903 |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | 9.268 | 6.365 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 7.662 | 9.268 |
Der Kapitalbedarf umfasst die Finanzierung von Investitionen sowie der operativen Geschäftstätigkeit. Die vertraglichen Verpflichtungen beschränken sich auf Miet- und Leasingverträge und betragen insgesamt 10,4 Mio. EUR (VJ: 7,4 Mio. EUR).
V. Personalentwicklung
Unsere hervorragenden Mitarbeiter sind unsere Stärke. Die Innovationskraft und der Pioniergeist unserer Mitarbeiter bringen SEVEN PRINCIPLES jeden Tag voran. Für nachhaltiges Wachstum und Erfolg ist es für uns wichtig, kontinuierlich die richtigen Fachkräfte am Markt zu gewinnen und langfristig zu integrieren.
SEVEN PRINCIPLES erwartet Höchstleistungen von den Mitarbeitern und unterstützt sie im Gegenzug gezielt bei der Entfaltung ihrer Potentiale. Wir haben im Jahr 2012 unsere Investitionen in die Fortbildung unserer Mitarbeiter erneut gesteigert. Wir fördern nicht nur das Fachwissen unserer Mitarbeiter, sondern auch gezielt ihr unternehmerisches Handeln, ihre Eigeninitiative und ihre Bereitschaft, größere Verantwortung zu übernehmen.
Die Unternehmenskultur von SEVEN PRINCIPLES - beschrieben u.a. in den sieben Prinzipien – ist für uns ein Schlüsselfaktor zum Erfolg und ein Wert im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte am Markt. Unser Ziel ist es, über eine offene Führungskultur, die auf Vertrauen, Respekt und Leistungsbereitschaft beruht, für die Mitarbeiter eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die inspiriert und verbindet. Unsere regelmäßige Mitarbeiterbefragung – das sogenannte „7P-Barometer“ – ist dabei ein Gradmesser für die Umsetzung dieses Anspruchs. Das 7P-Barometer gibt uns wichtige Anstöße für Verbesserungen zum Arbeitsumfeld, den Geschäftsprozessen, der Qualität der Leistungen und Führung und bindet unsere Mitarbeiter in Veränderungen ein. Hieraus leiten wir konkrete Projekte und Maßnahmen für die Stärkung unserer gemeinsamen Unternehmenskultur ab.
Die Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologien (ITK) sind mit rund 900.000 Mitarbeitern zum zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland aufgestiegen. Mehr als 75.000 neue Arbeitsplätze wurden in den vergangenen vier Jahren geschaffen. Ohne den Fachkräftemangel könnten es noch mehr sein, offerieren die Unternehmen der ITK-Branche doch in Deutschland fast 45.000 offene Stellen.
SEVEN PRINCIPLES veröffentlicht Stellenausschreibungen in Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke wie Facebook oder XING. Zudem rekrutieren wir aktiv über die Netzwerke unserer Mitarbeiter und arbeiten mit Personaldienstleistern zusammen. SEVEN PRINCIPLES bietet kontinuierlich mehr als 100 offene Stellen für hochqualifizierte IT-Fachkräfte, die nur sukzessive besetzt werden können.
Aus rund 2.800 Bewerbungen im vergangenen Jahr haben wir die Besten selektiert und erneut mehr als 100 hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt. Auch die Akquisitionen haben zum Mitarbeiterwachstum beigetragen. Verstärkte Abwerbungen von Wettbewerbern im Zeitraum der Veränderungen in unserer Organisationsstruktur haben temporär zu einer erhöhten Fluktuation geführt. Zum 31.12.2012 waren 692 (31.12.2011: 637) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2012 waren 666 (Vorjahr: 626) Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig. Dies entspricht einem Zuwachs von 6,4 Prozent.
VI. Forschung und Entwicklung
Wohl keine andere Branche unterliegt einem so dynamischen Technologiewandel und -fortschritt wie die Informations- und Telekommunikationstechnik. „Shareconomy“ ist das Leitthema der CeBIT im März 2013 und rückt den Trend zum Teilen und gemeinsamen Nutzen von digitalen Inhalten, Wissen, Ideen und Dingen in den Mittelpunkt. „Shareconomy“ verbindet die fünf Top-Trendthemen Cloud Computing, Big Data, Mobile, Security und Industrie 4.0. Zur Realisierung der Chancen, die die Informationstechnologie bietet, ist es wichtig, eine Digitalisierung der zentralen Infrastrukturnetze zügig voranzubringen. Dazu gehören Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und Verwaltung sowie die Breitbandnetze der Telekommunikation. Die Bedeutung des Internets und insbesondere der mobilen Datenübertragung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft steigt. Der Top-Trend „Industrie 4.0“, der für die Steuerung von Entwicklung und Produktion über das Internet steht, zeigt dies deutlich.
SEVEN PRINCIPLES hat sich im Zuge der Weiterentwicklung der Strategie das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2015 der führende Anbieter für die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb von Enterprise Mobility-Lösungen und Services in Deutschland zu werden. Basierend auf der langjährigen Expertise als einer der führenden Consulting und Lösungsanbieter für die Telekommunikationsbranche und Spezialist für mobile Technologien werden wir in den kommenden Jahren verstärkt in die Entwicklung innovativer Dienstleistungen und Lösungen für Enterprise Mobility investieren. Dies ist ein wichtiger Baustein für das strategische Wachstum und die Erschließung neuer Geschäftsansätze. Auch im Jahr 2012 lag der Schwerpunkt von Forschung und Entwicklung auf neuen mobilen Anwendungen und Services und der Weiterentwicklung der bestehenden Lösung für die Sicherheit und Administration im mobilen Internet (Mobile Device Management). Mit dem Erwerb der 7P Nordic AS liegen die Rechte und die Entwicklungskompetenz der bereits erfolgreich im Markt etablierten 7P-MDM-Lösung vollständig bei SEVEN PRINCIPLES.
Sämtliche Investitionen in Innovationen basierten auf einer Analyse der Marktentwicklungen und erfolgten in enger Abstimmung mit Kunden und Kooperationspartnern. Entwicklungskosten für Services und Lösungen zur Vermarktung an Kunden wurden wie im Vorjahr voll aufwandswirksam erfasst.
Investitionen in die Modernisierung des Internetauftritts sowie interner IT-Systeme zur Geschäftsprozessunterstützung wurden in 2012 in Höhe von 158 TEUR (VJ: 0 EUR) gemäß IAS 38 aktiviert.
Wesentlich beeinflussende Geschäftsvorfälle sind seit Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Gezeichnetes Kapital und Stimmrechte
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2012 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Grundkapital in Höhe von 4.040.000,00 EUR eingeteilt in 4.040.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je 1 EUR aus. Sonderrechte oder Beschränkungen für Aktien bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.
Die SEVEN PRINCIPLES AG ist im Entry-Standard der deutschen Börse notiert. Da dieser keinen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG darstellt, entfällt eine Meldepflicht gemäß § 21 WpHG. Somit ist die Möglichkeit einer Veröffentlichung direkter oder indirekter Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, nicht gegeben.
Ausgabe und Rückkauf von Aktien durch den Vorstand
Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien aus genehmigtem bzw. bedingtem Kapital auszugeben (siehe § 6 Abs. 2 - 4 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Nr. 8 AktG zu erwerben (siehe Anhang Anmerkung 19).
Erklärung zur Unternehmensführung
Der jährliche Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung gemäß § 161 AktG ist im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.7p-group.com) veröffentlicht.
Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus einer oder mehrerer Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 84, 85 AktG.
Der Aufsichtsrat ist zur Änderung der Satzung befugt, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für eine Anpassung der Satzung infolge einer Änderung des Grundkapitals.
Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die Organe Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrats ist im Konzernanhang des Konzernabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen (siehe Anhang Anmerkung 26).
Darüber hinaus wird im Folgenden ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben:
Die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem der Vorstände der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung besteht eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen, die sich von den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder ableiten und Konzernzielen zusammen, für die die Parameter EBIT und Cashflow verwendet werden. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa 60 Prozent der Vergütung fix und 40 Prozent variabel ausgestaltet. Die variable Vergütung wird zur Hälfte nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft fällig. Weitere 30 Prozent der variablen Vergütung kommen nach Jahresabschluss des Folgejahres und weitere 20 Prozent der variablen Vergütung nach Abschluss des 2. Folgejahres zur Auszahlung, sofern erneut die Gewinnziele erreicht werden. Eine Verfehlung dieser Vorgaben führt zu einer entsprechenden Kürzung der nachträglichen Auszahlungen. Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstände eine Zusatztantieme in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Ergebnis je Aktie in den Geschäftsjahren 2011 – 2013.
Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) haben die Vorstände ein Sonderkündigungsrecht mit einer Abfindungszahlung in Höhe von 40 Prozent der kalenderjährlichen Bezüge. Für den Vorstand bestehen keine Pensionszusagen.
Der Vorstand partizipiert am Stock-Option-Programm, sofern Optionen über ein Programm ausgegeben werden. Die Einzelheiten regelt das Stock-Option-Programm. Der Aktienoptionsplan 2006 ist ausgelaufen, ausübbare Optionen bestehen nicht mehr. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm.
Die Laufzeit der Verträge der Vorstandsmitglieder ist an die Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund ist die Zahlung einschließlich Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen.
Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 30 TEUR für den Vorsitzenden, 22,5 TEUR für den Stellvertreter sowie 15 TEUR für das einfache Mitglied. Ab der 5. Sitzung eines Geschäftsjahres wird ein Sitzungsgeld von 500 EUR je Sitzung gewährt. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Vergütung (Tantieme) in Höhe von 500,00 EUR für je 0,01 EUR, um den das Konzernergebnis je Aktie steigt. Dabei wird die Steigerung durch einen Vergleich des durchschnittlichen Konzernergebnisses je Aktie des maßgeblichen Geschäftsjahres und des vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorjahr) gegenüber dem durchschnittlichen Konzernergebnis je Aktie des vorausgehenden (Vorjahr) und des zweiten dem maßgeblichen Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorvorjahr) ermittelt. Beträgt das Konzernergebnis je Aktie in einem der für die Ermittlung zugrundeliegenden Geschäftsjahre weniger als 0,20 EUR, so ist für diese Geschäftsjahre das für die Berechnung maßgebende Konzernergebnis je Aktie mit dem Wert 0,20 EUR anzusetzen. Die Tantieme ist auf maximal 30 TEUR je Aufsichtsratsmitglied begrenzt.
SEVEN PRINCIPLES unterliegt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken. Das Risikomanagement von SEVEN PRINCIPLES hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken einzugrenzen. So soll eine Bestandsgefährdung von SEVEN PRINCIPLES verhindert werden und verbesserte unternehmerische Entscheidungen zu Wachstum, Erfolg und Steigerung des Unternehmenswertes beitragen.
Risikomanagement
Eine Reihe aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsysteme helfen Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. In den Jahren 2012 und 2013 fanden bzw. finden weitere Investitionen in den Ausbau dieser Systeme statt. Die relevanten Geschäftsrisiken wurden identifiziert und in strategische, operative, finanzielle und Compliance Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen. Die Unternehmensplanung dient der Abschätzung potentieller Risiken vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken im Laufe von Unternehmensprozessen ermöglicht. Aufgrund flacher Hierarchien bei SEVEN PRINCIPLES ist der Vorstand in regelmäßigen Meetings mit den einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften eng an das operative Geschäft angebunden. Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, so dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.
Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis und unser Image haben können. Es bestehen weitere, derzeit als weniger relevant eingestufte Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinträchtigen können.
Strategische Risiken
Markt und Wettbewerb
Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor ein deutliches Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen werden auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in unserem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Das Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf unser Ergebnis und unseren Cashflow.
Wie in den vergangenen Jahren liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von SEVEN PRINCIPLES in der Telekommunikationsbranche mit einer Umsatzkonzentration auf Großkunden. Ein Wegbrechen einzelner Kunden könnte zu signifikanten Umsatzrückgängen mit Auswirkungen auf das Ergebnis führen. SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt, auf Basis der Kommunikationstechnologien und weiteren IT-Services die Branchendiversifizierung voranzutreiben. Im Jahr 2012 konnten mehr als 100 Neukunden verschiedener Branchen, die einen Umsatzbeitrag von 5,0 Mio. EUR generierten, gewonnen werden sowie insbesondere die Umsätze mit Kunden aus der Automobilbranche deutlich gesteigert werden und damit die Branchendiversifizierung verbessert und die Abhängigkeit von einzelnen Branchen verringert werden.
Innovationsmanagement
Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologie unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Der Schwerpunkt der Innovationen von SEVEN PRINCIPLES liegt im Bereich „Enterprise Mobility“ mit neuen Serviceangeboten und Lösungen. Lösungen werden teilweise auch im Verbund oder basierend auf Partnerschaften mit Technologieunternehmen entwickelt und vermarktet. Ein Wegbrechen der Technologiepartner bzw. eine veränderte Produktstrategie bei diesen kann auch den Erfolg der darauf basierenden Innovationsprojekte von SEVEN PRINCIPLES gefährden. SEVEN PRINCIPLES hat im Jahr 2012 mit der Übernahme der 7P Nordic AS die Abhängigkeit von Technologiepartnern für die 7P-MDM-Lösung erfolgreich abgebaut. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ein hohes Engagement, das nicht immer erfolgreich sein muss. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktgängiger Lösungen beeinflusst die Ertragslage der Gesellschaft. Durch eine sorgfältige Marktanalyse, den Einsatz etablierter Technologien und eines strikten Projektcontrollings werden diese Risiken minimiert. Frühzeitige Markttests und die Einbindung potenzieller Kunden in die Entwicklung sollen helfen, Kosten für eine nicht marktfähige Lösung zu minimieren.
Akquisitionen und Desinvestitionen
Unsere Strategie beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquirieren wir Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.
Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Der Anteil des Goodwill und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte im SEVEN PRINCIPLES Konzernabschluss hat durch die in 2011 und 2012 getätigten Akquisitionen deutlich zugenommen. Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration bzw. unerwartet hohe Integrationskosten können die Realisierung der geplanten quantitativen und qualitativen Ziele, wie beispielsweise Synergien und die erfolgreiche Fortführung der Geschäftsaktivitäten der übernommenen Firmen, gefährden. Dies könnte Anlass zu Wertberichtigungen auf übernommene immaterielle Vermögenswerte, einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte, zur Folge haben und unsere Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Unsere Akquisitionen werden von Integrationsteams begleitet. Für die Steuerung der Integrationsprozesse und Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt.
Ineffiziente Organisationsstrukturen
Das Wachstum von SEVEN PRINCIPLES erfordert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Organisationsstruktur und Ablaufprozesse sowie einen Ausbau der unterstützenden IT-Systeme. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in unserer Wertschöpfungskette führen und unsere Ertragslage negativ beeinflussen. Über fortwährende Verbesserungen, insbesondere mit einem umfangreichen Investitionsprogramm 2012/13, sind wir bemüht, die organisatorischen Prozesse und Strukturen an das Größenwachstum anzupassen.
Operative Risiken
Personal
Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte, motivierte Mitarbeiter zu adäquaten Konditionen erfolgskritisch. SEVEN PRINCIPLES steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Bisher ist es SEVEN PRINCIPLES mit einem guten Arbeitsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu integrieren. In einem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte IT-Experten steigen zukünftig die Herausforderungen in der Mitarbeitergewinnung und es ist mit steigenden Lohnkosten zu rechnen. Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu akzeptablen Konditionen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen und kann den künftigen Erfolg negativ beeinflussen.
Lieferanten
Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenrisikomanagement. SEVEN PRINCIPLES greift vielfach zur Leistungserstellung auf Fremddienstleister zurück. Es besteht das Risiko im Zuge einer guten Branchenkonjunktur, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite ggf. nicht direkt an die Kunden weitergegeben werden können bzw. Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechend negative Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES.
Projekte
SEVEN PRINCIPLES übernimmt in zunehmendem Maße Gesamtprojektverantwortung gegenüber ihren Klienten. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiter berechnet werden kann, können die Ertragsentwicklung beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte könnten zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. SEVEN PRINCIPLES hat ein zentrales Bid-Management für größere Projektausschreibungen und ein systematisches, laufendes Projektcontrolling und entwickelt hier Prozesse und Steuerungssysteme kontinuierlich weiter.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Das Liquiditätsrisiko, d.h. das Risiko, aufgrund einer mangelnden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können, wird im Konzern zentral überwacht und über das Cash-Pooling gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES hat im vergangenen Jahr über eine Aufnahme eines Akquisitionsdarlehens sowie eine Ausweitung der Kreditmöglichkeiten bei Banken die Liquiditätsspielräume noch einmal erweitert. SEVEN PRINCIPLES verfügt damit über ausreichende Liquiditätsreserven für mögliche Abweichungen bei geplanten Zahlungsströmen. Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote und der erstklassigen Bonität der Kunden bestehen gegebenenfalls weitere Möglichkeiten, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.
Compliance Risiken
SEVEN PRINCIPLES ist immer wieder in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert. Diese stehen zumeist im Zusammenhang mit Personalabgängen. Darüber hinaus besteht ein langjähriger Rechtsstreit um die ehemalige Firmierung „TECON“. Der Rechtsstreit setzt sich fort, da Versuche einer außergerichtlichen Einigung bisher nicht erfolgreich waren. Der Konzern bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar sind. Rückstellungen für den Markenrechtsstreit wurden bereits im Jahr 2007 gebildet. Es ist jedoch nicht endgültig auszuschließen, dass sich aufgrund abschließender Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch die gebildeten Rückstellungen als unzureichend erweisen und höhere Aufwendungen entstehen können.
Der deutsche und europäische Markt für Informationstechnologie soll auch im Jahr 2013 deutlich stärker als die Gesamtwirtschaft wachsen. Die Unternehmen der Hightech-Wirtschaft blicken insofern mit hoher Zuversicht auf die nationale und internationale Marktentwicklung im Jahr 2013 und erwarten steigende Umsätze. Auch der Telekommunikationsmarkt, weiterhin das wichtigste Kundensegment von SEVEN PRINCIPLES, erwartet ein Wachstum um 1,3 Prozent. Allerdings ist dieses Wachstum stark von den Endgeräten getrieben. Waren 2009 nur 17 Prozent der verkauften Geräte die teureren Smartphones, so werden es aktuell bereits 81 Prozent sein. Die Umsätze mit Telekommunikationsdiensten sollen um 1,6 Prozent sinken. Der Umsatz mit mobilen Datendiensten legt kräftig zu und soll auch 2013 um 7 Prozent steigen. Die mobilen Sprachdienste sind jedoch im Umsatz aufgrund von Wettbewerb und Eingriffen der staatlichen Regulierungsbehörde rückläufig. Im Gegenzug erfordert der Datenboom von den Netzbetreibern Milliardeninvestitionen für den Breitbandausbau in Festnetz und Mobilfunk. Und auch die Branche der Energieversorger leidet weiterhin unter fehlenden politischen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung und Übertragungsnetze der Zukunft. Dies führt sowohl bei den Telekommunikationsunternehmen als auch bei den Energieversorgern weiterhin zu einem starken Kostendruck.
So werden auch die Anbieter von Software und IT-Services in 2013 fortgesetzt einem intensiven Wettbewerb mit einer fortschreitenden Konsolidierung und dem Vordringen von Anbietern aus Niedriglohnländern in den europäischen Markt unterliegen.
Umso bedeutender ist es für SEVEN PRINCIPLES, sich über Innovationen, hohe Qualität und Kosteneffizienz vom Wettbewerb abzusetzen. Die in 2012 betriebene konsequente Ausrichtung nach Leistungen und die Fokussierung auf den Zukunftsmarkt Enterprise Mobility ist hier nach unserer Auffassung die richtige Strategie. In Verbindung mit unserer guten Marktstellung in der Telekommunikationsbranche sowie bei marktführenden, internationalen Großkunden aus den weiteren Branchen Energie, Logistik, Automotive, Finanzen und Industrie sehen wir attraktive Chancen für die erfolgreiche Rückkehr zu Wachstum bei Umsatz und Ergebnis.
Im 1. Halbjahr 2013 wird die operative Geschäftsentwicklung noch von der Fokussierung des Portfolios und der Ausrichtung auf das Zukunftsthema „Enterprise Mobility“ geprägt sein. Für das Gesamtjahr 2013 streben wir ein moderates Umsatzwachstum auf 100 Mio. EUR an. Im Jahr 2014 wollen wir unsere Wachstumsrate wieder steigern und den Umsatz auf mehr als 110 Mio. EUR ausbauen. Das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) soll – nach einem noch durch nachlaufende Effekte der Reorganisation und den Aufbau Enterprise Mobility geprägten schwächeren 1. Halbjahr – im 2. Halbjahr 2013 an die Profitabilität der Vergangenheit anknüpfen. Für das Jahr 2013 erwarten wir ein EBITDA von mehr als 3,0 Mio. EUR. Mit dem weiteren Wachstum in 2014 soll ein weit überproportionales Ergebniswachstum verbunden sein.
Auf Basis stabiler Zahlungsziele unserer Kunden erwarten wir für 2013 einen positiven operativen Cashflow von mehr als 1,0 Mio. EUR. Für 2013 planen wir Investitionen in die Büro- und Geschäftsausstattung sowie IT-Systeme zur Organisations- und Geschäftsprozessunterstützung in Höhe von bis zu 1,0 Mio. EUR. Es werden Kaufpreiszahlungen aus Akquisitionen in Höhe von 2,0 Mio. EUR in 2013 fällig.
Die zukünftige Geschäftsentwicklung von SEVEN PRINCIPLES unterliegt trotz einer positiven Wachstumsprognose für IT-Services konjunkturellen Risiken. Aufgrund der guten Positionierung von SEVEN PRINCIPLES blicken wir mit Zuversicht auf das Geschäftsjahr 2013.
Köln, 22. März 2013
gez. J. Harig
gez. U. Trinkaus
gez. Dr. K. Höhmann
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich von den Rechts- und Ordnungsmäßigkeiten der Geschäftsführung überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten zu jeder Zeit nachgekommen und hat den Aufsichtsrat frühzeitig in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar mit eingebunden. In fünf ordentlichen Sitzungen hat der Vorstand ausführlich durch schriftliche und mündliche Berichte über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Rentabilität sowie die Unternehmensplanung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften informiert.
Zu jeder Zeit konnten sich die Mitglieder des Aufsichtsrats mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandersetzen und eigene Anregungen einbringen. Die vom Vorstand erteilten Berichte zur Lage und zu den Perspektiven des Unternehmens wurden kritisch diskutiert. Nach gründlicher Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat den Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt. Der Aufsichtsrat der SEVEN PRINCIPLES AG tagte zusätzlich in zwei außerordentlichen Sitzungen per Telefonkonferenz. Auch zwischen den Sitzungen stand der Aufsichtsrat in einem monatlich regelmäßigen, intensiven Informationsaustausch mit dem Vorstand und wurde über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert, erörterte Fragen der Strategie, der Planung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Aufsichtsrat war auch in die Neubesetzung im Vorstand der Tochtergesellschaft 7P Solutions & Consulting AG eingebunden. An allen Sitzungen haben sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
Die SEVEN PRINCIPLES AG schaut auf ein Geschäftsjahr zurück, welches von operativen Herausforderungen in Verbindung mit der notwendigen strategischen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft geprägt war. Schwerpunktthema in allen Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 war die unter den Erwartungen liegende Geschäftsentwicklung, die Auswirkungen auf die Liquidität und die Maßnahmen der Geschäftsleitung zur Gegensteuerung. In allen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat auch mit der Weiterentwicklung der Geschäftsaktivitäten im Einzelnen und den individuellen Geschäftsfeldstrategien der SEVEN PRINCIPLES Gruppe auseinandergesetzt.
In der Sitzung am 6. Februar 2012 wurden die Unternehmensplanungen des SEVEN PRINCIPLES Konzerns und der einzelnen Tochtergesellschaften für das Jahr 2012 intensiv diskutiert und genehmigt. Auf Basis der Geschäftsplanungen wurden die Ziele des Vorstands für die variable Vergütung diskutiert und in der Aufsichtsratssitzung am 15. Juni 2012 final festgelegt. Die Sitzung am 29. März 2012 umfasste in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer die Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses. Verabschiedet wurden auch die Tagesordnung für die Hauptversammlung, die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex sowie der Bericht des Aufsichtsrats. In einer außerordentlichen Sitzung per Telefonkonferenz am 25. April 2012 hat der Aufsichtsrat verschiedene Vorstandsangelegenheiten diskutiert. In der Aufsichtsratssitzung am 15. Juni 2012 wurden die Neuregelung des Midterm-Incentives des Vorstands und die Wiederbestellung von Jens Harig zum Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft beschlossen. Diskutiert wurde eine Analyse zu den Erfolgen der bisherigen Akquisitionspolitik von SEVEN PRINCIPLES sowie Strategieszenarien für 2012 bis 2016 mit oder ohne weitere Akquisitionen. In der Sitzung wurde auch nach intensiver Beratung zu den Chancen und Risiken der Übernahme von 100 Prozent der Geschäftsanteile an der InfoLytics Information Technologies AG sowie der Aufnahme einer Akquisitionsfinanzierung zugestimmt. In der außerordentlichen Sitzung per Telefonkonferenz am 27. Juli 2012 hat der Aufsichtsrat der Übernahme von 100 Prozent der Geschäftsanteile an der AS Fromdistance zugestimmt. Wesentliche Themen der Aufsichtsratssitzung am 12. September 2012 waren neben der Geschäftsentwicklung der Status der Integration der übernommenen Gesellschaften, die Erweiterung der Geschäftsleitungen in den Tochtergesellschaften sowie die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung. In der Sitzung am 30. November 2012 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die geplante Ausweitung der Finanzierungslinien vor dem Hintergrund steigender Working-Capital-Anforderungen. Darüber hinaus diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam den Status der Integration der akquirierten Gesellschaften und die Ergebnisse des strategischen Jahreszielmeetings des Steering Committee von SEVEN PRINCIPLES, besetzt aus dem Vorstand sowie der Geschäftsleitungen der Tochtergesellschaften.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Demzufolge wurden keine Ausschüsse gebildet.
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Neufassung vom 15. Mai 2012 befasst. In der Sitzung am 28. März 2013 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Corporate-Governance-Grundsätze der SEVEN PRINCIPLES AG mit der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz verabschiedet. Die SEVEN PRINCIPLES AG entspricht dem Kodex mit ganz wenigen Ausnahmen. Die vollständige Entsprechenserklärung ist Teil des Corporate-Governance-Berichts, der im Geschäftsbericht abgedruckt ist.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wurden durch den von der Hauptversammlung am 15. Juni 2012 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind rechtzeitig an die Aufsichtsratsmitglieder verteilt und im Anschluss intensiv von diesen geprüft worden.
In der Aufsichtsratssitzung am 28. März 2013 wurde in Gegenwart des Abschlussprüfers mit dem Vorstand beraten. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Das Ergebnis der eigenen Prüfung entspricht vollständig dem der Abschlussprüfung. Für den Aufsichtsrat haben sich keine Einwendungen ergeben. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegte Konzernlagebericht und der Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Im Vorstand gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei der Unternehmensleitung sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SEVEN PRINCIPLES AG für die gute und engagierte Zusammenarbeit und ihren Einsatz für das Unternehmen.
Köln, 28. März 2013
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