Annual / Quarterly Financial Statement • Aug 8, 2014
Annual / Quarterly Financial Statement
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Wir haben den von der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 28. März 2014
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Gockel, Wirtschaftsprüfer
Galden, Wirtschaftsprüfer
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| Anhang | 2013 EUR |
2012 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5 | 98.709.258,63 | 97.516.355,61 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6 | 2.497.609,34 | 1.457.870,72 |
| Materialaufwand | 7 | 37.757.287,25 | 37.651.457,81 |
| Personalaufwand | 8 | 52.348.762,90 | 49.143.682,65 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | 11.344.398,57 | 11.438.695,19 |
| Abschreibungen | 1.722.370,15 | 1.281.401,71 | |
| Betriebsergebnis | -1.965.950,90 | -541.011,03 | |
| Zinserträge | 10 | 45.359,61 | 10.025,49 |
| Zinsaufwendungen | 10 | -424.459,02 | -232.748,14 |
| Ergebnis vor Steuern | -2.345.050,31 | -763.733,68 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 11 | 192.779,12 | -194.872,98 |
| Sonstige Steuern | 84.174,30 | 73.198,57 | |
| Konzernjahresfehlbetrag | -2.622.003,73 | -642.059,27 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 0,00 | 0,00 | |
| davon auf Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG entfallend | -2.622.003,73 | -642.059,27 | |
| Sonstiges Ergebnis aus Pensionsverpflichtungen | 112.109,59 | -520.951,93 | |
| Sonstiges Ergebnis, das in späteren Perioden nicht erfolgswirksam umzugliedern ist | 112.109,59 | -520.951,93 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | -2.509.894,14 | -1.163.011,20 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 0,00 | 0,00 | |
| davon auf Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG entfallend | -2.509.894,14 | -1.163.011,20 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) | 12 | -0,65 | -0,16 |
AKTIVA
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| Anhang | 31.12.2013 EUR |
31.12.2012 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 13 | 19.242.620,23 | 19.112.796,57 |
| Sachanlagen | 14 | 1.022.373,59 | 1.341.667,10 |
| Latenter Steueranspruch | 11 | 2.561.205,68 | 2.879.309,56 |
| Genossenschaftsanteil | 100,00 | 100,00 | |
| 22.826.299,50 | 23.333.873,23 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 16.472.458,29 | 16.359.394,74 |
| Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo | 16 | 2.112.712,22 | 1.892.088,35 |
| Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 17 | 712.462,65 | 762.034,45 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 11 | 430.324,44 | 321.936,54 |
| Steuerforderungen | 11 | 370.467,08 | 470.222,75 |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 18 | 3.696.535,41 | 7.662.026,49 |
| 23.794.960,09 | 27.467.703,32 | ||
| BILANZSUMME | 46.621.259,59 | 50.801.576,55 | |
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2013 EUR |
31.12.2012 EUR |
|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 19 | 4.040.000,00 | 4.040.000,00 |
| Kapitalrücklage | 19 | 11.755.379,25 | 11.755.379,25 |
| Ergebnisvortrag | 20 | 3.077.935,32 | 5.699.939,05 |
| Übriges Eigenkapital | 20 | 134.064,31 | 21.954,72 |
| 19.007.378,88 | 21.517.273,02 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 21 | 2.162.392,31 | 2.266.285,56 |
| Sonstige langfristige Kaufpreisverpflichtungen | 1.140.630,00 | 3.012.190,00 | |
| Langfristige Finanzschulden | 22 | 872.750,00 | 2.266.666,66 |
| Latente Steuerschulden | 11 | 1.912.504,15 | 1.979.169,85 |
| 6.088.276,46 | 9.524.312,07 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 22 | 7.991.310,74 | 7.535.596,73 |
| Finanzschulden | 22 | 1.560.091,14 | 856.522,96 |
| Ertragsteuerschulden | 11 | 0,00 | 79.248,09 |
| Steuerschulden | 11 | 1.694.016,50 | 1.679.810,74 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 23 | 685.700,00 | 317.700,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 22 | 9.594.485,87 | 9.291.112,94 |
| 21.525.604,25 | 19.759.991,46 | ||
| BILANZSUMME | 46.621.259,59 | 50.801.576,55 |
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| Übriges Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Sonstiges Ergebnis Pensions- verpflichtungen EUR |
Übriges kumuliertes Konzern- eigenkapital EUR |
Ergebnisvortrag EUR |
Konzern- eigenkapital EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2012 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | 97.170,77 | 445.735,88 | 6.341.998,32 | 22.680.284,22 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2012 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -642.059,27 | -642.059,27 |
| Sonstiges Ergebnis 2012 | 0,00 | 0,00 | -520.951,93 | 0,00 | 0,00 | -520.951,93 |
| Konzerngesamtergebnis 2012 | 0,00 | 0,00 | -520.951,93 | 0,00 | -642.059,27 | -1.163.011,20 |
| Stand 31.12.2012 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | -423.781,16 | 445.735,88 | 5.699.939,05 | 21.517.273,02 |
| Stand 1.1.2013 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | -423.781,16 | 445.735,88 | 5.699.939,05 | 21.517.273,02 |
| Konzernjahresfehlbetrag 2013 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -2.622.003,73 | -2.622.003,73 |
| Sonstiges Ergebnis 2013 | 0,00 | 0,00 | 112.109,59 | 0,00 | 0,00 | 112.109,59 |
| Konzerngesamtergebnis 2013 | 0,00 | 0,00 | 112.109,59 | 0,00 | -2.622.003,73 | -2.509.894,14 |
| Stand 31.12.2013 | 4.040.000,00 | 11.755.379,25 | -311.671,57 | 445.735,88 | 3.077.935,32 | 19.007.378,88 |
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| Anhang | 31.12.2013 EUR |
31.12.2012 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernjahresfehlbetrag | -2.622.003,73 | -642.059,27 | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 1.722.370,15 | 1.281.401,71 | |
| Gewinne (-)/ Verluste (+) aus Abgang von Anlagevermögen | 3.957,50 | -15.651,72 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | 112.109,59 | -520.951,93 | |
| Veränderung der Rückstellungen, Pensionsrückstellungen | -1.607.453,25 | 50.049,34 | |
| Veränderung der latenten Steuern | 251.438,18 | -473.776,79 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und | |||
| Leistungen und sonstige Forderungen | -292.657,85 | 3.653.220,71 | |
| Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.371.011,71 | -2.770.028,59 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 28 | -61.227,70 | 562.203,46 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -864.187,48 | -777.783,87 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -284.462,26 | -619.645,33 | |
| Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögenswerten | 0,00 | 11,00 | |
| Einzahlungen aus den Abgängen von Sachanlagen | 5.850,50 | 39.287,22 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | -2.071.025,66 | -2.463.494,70 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 28 | -3.213.824,90 | -3.821.625,68 |
| 3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) langfristiger Finanzschulden | -812.116,66 | 933.333,34 | |
| Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) kurzfristiger Finanzschulden | 121.768,18 | 719.720,13 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 28 | -690.348,48 | 1.653.053,47 |
| 4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | |||
| Nettoveränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -3.965.401,08 | -1.606.368,75 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar | 7.662.026,49 | 9.268.395,24 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember | 28 | 3.696.625,41 | 7.662.026,49 |
| Einzahlungen aus Zinsen | 2.368,81 | 7.476,18 | |
| Auszahlungen aus Zinsen | 278.359,51 | 156.068,34 | |
| Erstattete Steuern | 1.879,11 | 64.019,64 | |
| Gezahlte Steuern | 3.625,46 | 1.201.318,94 |
Das Mutterunternehmen, die SEVEN PRINCIPLES AG, ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln, deren Aktien seit dem 20. Oktober 2005 öffentlich im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierhandelsbörse gehandelt werden. Die Adresse lautet: Erna-Scheffler-Str. 1a, 51103 Köln. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. SEVEN PRINCIPLES ist eine international agierende Unternehmensberatung für die Vernetzung von Prozessen, Informationen und Technologien sowie Spezialist für Enterprise Mobility. Als strategischer Partner unserer Kunden sind wir einer der führenden Consulting- und IT-Dienstleister in der Telekommunikationsbranche in Deutschland. Wir sind aber auch in weiteren Kundensegmenten wie Energie, Transport/ Logistik, Finanzen, Automotive und Industrie geschäftlich aktiv. Wir erbringen Dienstleistungen in den Bereichen IT- und Informationsmanagement, Softwareentwicklung, SAP-Beratung sowie Test- und Qualitätsmanagement und Betrieb. Wir bieten das Thema "Enterprise Mobility" in all seinen Facetten und Anforderungen umfassend an. Unsere Leistungen erbringen wir in verschiedensten Geschäftsmodellen: von der aufwandsbasierten Abrechnung über Gewerke bis hin zu Managed oder Cloud Services.
Der Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG (der "Konzern") zum 31. Dezember 2013 wurde am 21. März 2014 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben. Bis zur Billigung durch den Aufsichtsrat, die für den 28. März 2014 vorgesehen ist, sind deshalb weiterhin Änderungen möglich.
Der vorliegende Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG und ihrer Tochterunternehmen wurde gemäß § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Alle zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verbindlichen IFRS/IAS Standards und Interpretationen sind bei der Aufstellung beachtet worden. Der Konzernabschluss steht damit im Einklang mit den IFRS, die in der Europäischen Union anzuwenden sind. Über die Anhangsangaben nach IFRS hinaus werden auch die Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, die das deutsche Handelsrecht verlangt. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.
Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Für die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Nach IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigem Vermögen sowie kurz- und langfristigem Fremdkapital unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres realisierbar bzw. fällig sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.
Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 01.01.2010:
Akquisitionen wurden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Mit der Akquisition verbundene Anschaffungsnebenkosten wurden aktiviert. Bedingte Gegenleistungen wurden nur dann erfasst, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung hatte, wenn mehr für den Abschluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als dagegen sprach und eine verlässliche Schätzung möglich war. Nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen führten zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.
Unternehmenszusammenschlüsse nach dem 01.01.2010:
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2013 wurde mit Wirkung zum 01. Februar 2013 die Gesellschaft 7P Scandinavia ApS mit Sitz in Kongens Lyngby, Dänemark gegründet. Die SEVEN PRINCIPLES AG hält 100 % der Geschäftsanteile.
Der Konsolidierungskreis des SEVEN PRINCIPLES Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr insofern wie folgt verändert:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
|---|---|
| 7P Solutions & Consulting AG, Köln* | 100% |
| 7P Trusted Experts GmbH, Köln* | 100% |
| 7P B2B Mobile & IT Services GmbH, Köln* | 100% |
| 7P ERP Consulting GmbH, Mannheim* | 100% |
| 7P UK Limited, London, Großbritannien | 100% |
| 7P bicon GmbH, Hamburg* | 100% |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100% |
| 7P Infolytics AG, Köln* | 100% |
| 7P Nordic SL, Tallinn, Estland | 100% |
| Fromdistance AS, Spanien | 100% |
| Zugang: 7P Scandinavia ApS | 100% |
* Für diese Gesellschaften wurde die Befreiung gem. §264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung, Prüfung (7P Solutions & Consulting AG, 7P B2B Mobile & IT Services GmbH, 7P Trusted Experts GmbH, 7P ERP Consulting GmbH) und Offenlegung des jeweiligen Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Beschlüsse wurden gem. §325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.
| ― | Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Buchwerte der zum 31. Dezember 2013 erfassten Geschäfts- und Firmenwerte betragen TEUR 12.691 (VJ: TEUR 12.691). |
| ― | Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, erwarteten Erträgen aus Planvermögen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 21 zu entnehmen. |
| ― | In diesem Zusammenhang sind weiterhin im Bereich der aktiven latenten Steuern die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge sowie die Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zu nennen. Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Unsicherheiten entstehen auch aus möglichen Änderungen im Steuerrecht oder in der Höhe der Steuersätze. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 11 zu entnehmen. Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf TEUR 2.379 (VJ: TEUR 2.379). |
| ― | Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden im Zusammenhang mit Markenrechten sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch SEVEN PRINCIPLES verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Für Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung der Rückstellungen für Steuern mit Unsicherheiten verbunden. Für einen Markenrechtsstreit besteht zum 31. Dezember 2013 eine Rückstellung i.H.v TEUR 686 (VJ: TEUR 358) (siehe auch Anmerkung 23). |
| ― | Entwicklungskosten werden teilweise entsprechend der in der Anhangsangabe 2.3 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung insbesondere Annahmen über die technische Durchführbarkeit sowie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen zu treffen. Bei intern genutzten immateriellen Vermögenswerten wird auf die Nützlichkeit des Vermögenswertes abgestellt. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2013 betrug TEUR 918 (VJ: TEUR 803). Im Geschäftsjahr 2013 sind Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 371 (VJ: TEUR 158) aktiviert worden. |
| ― | Die langfristigen Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverpflichtungen aus den Akquisitionen für die 7P Austria GmbH, der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS unterliegen Unsicherheiten bei der Schätzung. Bilanziert wurde der wahrscheinlichkeitsgewichtete Erwartungswert der Kaufpreisverpflichtungen. Durch Deckelung der bedingten Kaufpreisverpflichtung kann bei der 7P Austria GmbH maximal der bilanzierte Wert als Kaufpreisverpflichtung resultieren. Bei der 7P Infolytics AG und der 7P Nordic AS ist der Kaufpreis in Abhängigkeit von Umsatz- und Ertragszielen nach oben offen. |
Bestehende Unsicherheiten wurden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Während der 12 Monate bis zum 31. Dezember 2013 wurden im Konzern Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 17 (VJ: TEUR 0) auf Vermögenswerte aktiviert. Zur Berechnung der anteiligen Fremdkapitalkosten für die eigens entwickelten Vermögensgegenstände wurde ein Finanzierungskostensatz von durchschnittlich 4,8 % zugrunde gelegt.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Im Geschäftsjahr 2013 fielen Erträge aus Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 71 TEUR (VJ: 11 TEUR) und Aufwand in Höhe von TEUR 73 (VJ: TEUR 112) an.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern (zwischen 3 - 15 Jahren) der Vermögenswerte zugrunde.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 wurden Anschaffungsnebenkosten als Teil der Anschaffungskosten bei der Firmenwertberechnung berücksichtigt. Bei Transaktionen nach dem 1.1.2010 ist dies nach IFRS 3 nicht mehr möglich.
Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden bei Zusammenschlüssen nach dem 1.1.2010 in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei Zusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 führen nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.
Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf bei Erhöhung des erzielbaren Betrags in den Folgejahren nicht aufgeholt werden.
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder eine unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte beträgt zurzeit zwischen 3 und 20 Jahren. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögensgegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögensgegenstandes mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Als IT-Dienstleister basiert die Geschäfts- und Vertriebstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES darauf, langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen und die Kunden vertrieblich zu durchdringen. Wir nehmen dabei die vielfältigen Kundenanforderungen auf und bieten maßgeschneiderte Lösungen und Services an. Somit unterliegen unsere Kundenbeziehungen nicht einem Lebenszyklus von eigenen Produkten, sondern sind auf Dauer angelegt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Aufwendungen für die Forschung im Zusammenhang mit neuer selbsterstellter Software für die nachgewiesene Möglichkeiten zum Verkauf bestehen, werden bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Bei intern genutzter selbsterstellter Software werden Aufwendungen, die bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert anfallen in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Anschließende Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 38 aktiviert, sofern die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Fertigstellung der Software sichergestellt ist und die zurechenbaren Entwicklungskosten zuverlässig ermittelt werden können. In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 wurden keine Entwicklungskosten für zur Vermarktung vorgesehene selbsterstellte Software aktiviert. Die aktivierte selbsterstellte Software wird über die Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt nach Abschluss der Entwicklung, sobald die Software zum Verkauf zur Verfügung steht. Bei intern genutzter Software beginnt die Abschreibung zum Zeitpunkt der produktiven Nutzbarkeit der Software. Im Jahr 2013 wurden Aktivierungen in Höhe von 354 TEUR (VJ: 158 TEUR) auf das selbst erstellte Social Intranet, das selbst erstellte DMS, das selbst erstellte Abrechnungssystem Billing Box und Customizing Aufwände für das intern genutzte CRM vorgenommen. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nachfolgende Produktpflegeaufwendungen werden direkt aufwandswirksam erfasst. Wertminderungen wird gemäß IAS 36 Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf die selbsterstellte Softwarelösungen sowie die Internetseite vorgenommen. In Summe wurden im Geschäftsjahr 256 TEUR (VJ: 233 TEUR) an Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. IAS 36 definiert den erzielbaren Betrag als den höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen, als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die in die beiden letztgenannten Kategorien fallen, sind weder in diesem noch im Vorjahr vorhanden. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Stichtag entsprechen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte deren Zeitwerten.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d.h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.
Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. In diese Berechnung fließen alle zwischen den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren und sonstige Entgelte ein, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und aller anderen Agien und Disagien sind. Gewinne und Verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinvestitionen werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zum 31. Dezember 2013 bestehen keine solchen Geldanlagen. Wesentliche Zinsrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken oder Cashflow Risiken ergeben sich insofern hieraus nicht.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative, finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen 56% (VJ: 53%) gegenüber den 9 größten Kunden. Da es sich hierbei ausschließlich um Kunden höchster Bonität handelt, bestehen trotz der Risikokonzentration keine wesentlichen Forderungsrisiken.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen Rechten und Chancen übertragen werden.
Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, so werden Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Krediten, Forderungen und den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich der anteilig zu realisierenden Marge bzw. zu den niedrigeren voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Der Nettoverkaufserlös stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Im SEVEN PRINCIPLES Konzern handelt es sich bei diesen Vermögenswerten um erbrachte Leistungen für zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene Projekte.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung gelten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht sowie ein Vertragsbruch wie z.B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Der Betrag der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Die eigenen Anteile stellen die Kosten der Anteile an der SEVEN PRINCIPLES AG dar, die am Markt gekauft wurden. Zum 31.12.2013 wurden keine eigenen Anteile gehalten.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und Kontokorrentkredite.
Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.
In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert.
Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Die Rückstellungen werden gem. IAS 39 zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.
In der SEVEN PRINCIPLES AG, der 7P Solutions & Consulting AG und der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH bestehen Pensionsvereinbarungen mit Mitarbeitern, nach denen die Gesellschaften nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Zahlungen verpflichtet sind.
Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten Leistungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in Übereinstimmung mit IAS19 (2011) im sonstigen Ergebnis der Periode ihrer Entstehung direkt im Eigenkapital erfasst. Der Konzern wendete IAS 19 (2011) freiwillig vorzeitig für das Geschäftsjahr 2012 an.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ist die Veränderung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung bei Anpassung oder Kürzung des Plans. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird aufwandswirksam erfasst zum Zeitpunkt der Anpassung des Plans oder zum Zeitpunkt an dem SEVEN PRINCIPLES verbundene Umstrukturierungskosten oder Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ansetzt. Maßgeblich ist der frühere der beiden Zeitpunkte. In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 ist kein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand angefallen.
Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf die Summe aus dem noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan.
Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.
Für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen werden Verbindlichkeiten und Aufwand basierend auf einem Bewertungsverfahren, das den Mitarbeitern des SEVEN PRINCIPLES Konzerns zustehenden Bonus/Gewinn berücksichtigt, passiviert bzw. erfasst.
Im Konzernabschluss wird eine Verbindlichkeit in den Fällen passiviert, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.
Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Erhöhung der Kapitalrücklage erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines modifizierten Black-Scholes-Optionspreismodells zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Der Erdienungszeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Erdienungszeitraum sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Das Unternehmen erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.
Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annuliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annulierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Wird die annulierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und wird die neue Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annulierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite und ein Investitionsdarlehen.
Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite sowie das Investitionsdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden ebenfalls nach erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe hat im Wesentlichen unkündbare Operating-Leasingvereinbarungen über Immobilien, Fahrzeuge und Hardware (Kopierer) geschlossen. Die Laufzeit beträgt in der Regel 2-5 Jahre. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen und Staffelmieten.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe erzielt ihre Umsätze hauptsächlich aus dem Beratungs- und Projektgeschäft sowie der Vergabe von Lizenzen für die Nutzung von selbsterstellten Softwareprodukten.
Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.
Umsätze aus Beraterverträgen werden nach erbrachter Leistung entweder nach geleisteten Stunden, Tagen oder zu monatlichen Festpreisen auf Basis eines vom Kunden bestätigten Leistungsnachweises abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum jeweiligen Monatsende.
Erträge aus Projekten und Gewerken werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades im Verhältnis zu den vereinbarten Gesamterlösen als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe realisiert ihre Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages, sobald die Lizenz und einhergehende vertragliche Verpflichtungen erfüllt wurden bzw. die maßgeblichen Risiken und Chancen der verkauften Waren auf den Käufer übergegangen sind.
Zum Teil bietet die SEVEN PRINCIPLES Gruppe in Mehrkomponentenverträgen Wartungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder sonstige Leistungen zusammen mit dem Nutzungsrecht an der Software an. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
In Mehrkomponentenverträgen erfolgt die Umsatzrealisierung von Schulungs- oder anderen Leistungen unabhängig von der Realisierung der Lizenzumsätze, sofern diese Leistungen für die Funktionen der Software als wesentlich anzusehen sind.
Die Realisierung von Wartungserlösen erfolgt anteilig linear über den vertraglichen Leistungszeitraum. Zeigt die Historie bei einzelnen Kunden, dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Wartungsvertrag unsicher ist, erfolgt eine Ertragsrealisierung erst bei Zahlungseingang.
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).
Dividenden werden grundsätzlich zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.
Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer) und der latenten Steuer dar.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gesamtergebnisrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind.
Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird auf Grundlage der geltenden bzw. bis zum Bilanzstichtag angekündigten Steuersätze berechnet.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden. |
| ― | Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede sowie noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden. |
| ― | Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
| ― | Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. |
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
Wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.
Im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 "Employee Benefits" veröffentlicht. Die Änderungen führen zum Wegfall bestehender Wahlrechte bei der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sind fortan sofort in voller Höhe und ausschließlich erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen. Bisher hat SEVEN PRINCIPLES diese direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst.
Weitere Änderungen betreffen die Erfassung von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und die Darstellung des Nettozinsergebnisses bei leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Unterscheidung zwischen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) und anderen Leistungen an Arbeitnehmer. Als eine wesentliche Folge dieser Änderungen dürfen die Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitprogrammen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert werden und müssen daher über den Zeitraum der Erdienung angesammelt werden. Zudem werden Angabepflichten erweitert, z.B. für Eigenschaften und Risiken von leistungsorientierten Plänen. Die Änderungen zu IAS 19 sind rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden im Juni 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Bereits im Geschäftsjahr 2012 hat SEVEN PRINCIPLES entschieden, IAS 19 (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer" freiwillig vorzeitig anzuwenden. Bisher vollständig erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden fortan im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Änderungen wurden rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" vorgenommen und führten zur Anpassung der Finanzinformationen des Vorjahres.
Im Geschäftsjahr 2013 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:
Im Dezember 2011 hat das IASB in IFRS 7 "Financial Instruments: Disclosures" erweiterte Angabepflichten zu Saldierungsrechten veröffentlicht. Neben erweiterten Angaben zu nach IAS 32 tatsächlich vorgenommenen Saldierungen werden für bestehende Saldierungsrechte unabhängig davon, ob eine Saldierung nach IAS 32 tatsächlich vorgenommen wird, Angabepflichten eingeführt. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Für SEVEN PRINCIPLES ergeben sich keine signifikanten Effekte für die Berichterstattung.
Im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 "Fair Value Measurement" veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung schafft das IASB einen einheitlichen übergreifenden Standard zur Fair Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder die Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value Preis, der im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts erhältlich oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen ist . Der Standardumfasst nahezu alle Vermögensgegenstände und Schulden, lediglich IAS 2 "Inventories", IAS 17 "Leases" und IFRS 2 "Share-based Payment" sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Die bereits bekannte drei-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Bei Umgruppierungen von Vermögensgegenständen hinsichtlich der Bewertungsmethodik werden diese in der jeweiligen Anhangsangabe erläutert. In 2013 nahm SEVEN PRINCIPLES keine Umgruppierungen vor. Die Regelungen wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements" veröffentlicht. Die Änderungen verlangen, dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten in zwei Kategorien unterteilt werden müssen - in Abhängigkeit davon, ob sie in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, und wurden am 05. Juni 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.
Im Juni 2012 hat das IASB Änderungen an den Übergangsvorschriften zu den im Mai 2011 verabschiedeten drei neuen Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind voraussichtlich innerhalb der Europäischen Union für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES haben.
Im November 2012 hat das IASB weitere Änderungen zu den Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Konsolidierung von Investment-Gesellschaften. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung der geänderten IFRS wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES haben.
Neben den oben angeführten IFRS sind zum Berichtszeitpunkt noch weitere IFRS-Standards vom IASB veröffentlicht und in Kraft getreten. Eine Anwendung der Standards ist bereits möglich, jedoch nicht verpflichtend. Einzig IFRS 9 ist noch nicht anwendbar, da es am Endorsement in der EU mangelt.
Im November 2009 veröffentlichte das IASB IFRS 9, Finanzinstrumente. Dieser Standard beinhaltet die erste von drei Phasen des IASB Projekts, den bestehenden IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, zu ersetzen. IFRS 9 ändert die Ansatz und Bewertungsvorschriften von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich verschiedener hybrider Verträge. Er verwendet einen einheitlichen Ansatz, um festzulegen, ob ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren ist. Die Festlegung hängt davon ab, wie ein Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert (sein Geschäftsmodell) und welche Charakteristika die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts aufweisen. Im Oktober 2010 wurden die Anforderungen des IAS 39 zu finanziellen Verbindlichkeiten größtenteils unverändert in den IFRS 9 übernommen. Im Dezember 2011 wurde IFRS 9 dahingehend ergänzt, dass bei Erstanwendung keine Anpassung von Vorjahresabschlüssen erforderlich ist, zusätzliche Angabepflichten zu erfüllen sind und der verpflichtende Anwendungszeitpunkt auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, verschoben wurde. Im Rahmen des laufenden Projekts »Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9« hat das IASB im Juli 2013 jedoch vorläufig entschieden, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt erneut zu verschieben und bis zur Fertigstellung der begrenzten Änderungen und zum Abschluss der zweiten Phase des IFRS 9 zur Wertminderungsmethodologie offen zu lassen. Eine vorzeitige Anwendung ist weiterhin zulässig. Die European Financial Reporting Advisory Group hat die Empfehlung zur Übernahme des derzeit veröffentlichten IFRS 9 in der EU verschoben. Aufgrund der fortlaufenden Anpassungen von IFRS 9 durch das IASB hat das Unternehmen die Prüfung, welche Auswirkungen die Anwendung des IFRS 9 auf den Konzernabschluss hat, noch nicht abgeschlossen.
Das IASB hat im Mai 2011 drei neue IFRS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12) sowie zwei überarbeitete Standards (IAS 27, IAS 28) zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen veröffentlicht. Die Regelungen wurden am 11.12.2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES haben. Davon ausgenommen ist allerdings die Neufassung des IAS 27, da dieser sich nunmehr ausschließlich auf den Einzelabschluss erstreckt, SEVEN PRINCIPLES hingegen keinen IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB erstellt.
Mit IFRS 10 "Consolidated Financial Statements" führt das IASB ein einheitliches Konsolidierungskonzept ein. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen "klassischen" Tochterunternehmen (IAS 27) und Zweckgesellschaften (SIC-12) aufgegeben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Mit Inkrafttreten des IFRS 10 wird SIC-12 "Consolidation - Special Purpose Entities" aufgehoben; ebenfalls aufgehoben werden die konzernabschlussrelevanten Vorschriften des IAS 27 "Consolidated and Separate Financial Statements". Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Für den aktuellen Konsolidierungskreis der SEVEN PRINCIPLES Gruppe ergeben sich derzeit keine Auswirkungen.
IFRS 11 "Joint Arrangements" wird IAS 31 "Interests in Joint Ventures" sowie SIC-13 "Jointly Controlled Entities - Non-Monetary Contributions by Venturers" ersetzen. Er regelt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode für Gemeinschaftsunternehmen nicht länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr in der Neufassung des IAS 28 "Interests in Associates and Joint Ventures" geregelt und erstreckt sich sowohl auf assoziierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen. Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in den Konzern- und Jahresabschluss des "Joint Operator" übernommen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
In IFRS 12 "Disclosure of Interests in Other Entities" werden sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Aktuell ermittelt SEVEN PRINCIPLES die erwarteten Auswirkungen bis zum Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung.
Die Neufassung des IAS 27 "Separate Financial Statements" regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Jahresabschluss sowie zugehörige Anhangsangaben (Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB). Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
Die Neufassung des IAS 28 "Investments in Associates and Joint Ventures" regelt die Einbeziehung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. In der aktuellen Gruppenstruktur ergeben sich keine Auswirkungen auf SEVEN PRINCIPLES.
Im Dezember 2011 hat das IASB in IAS 32 "Financial Instruments: Presentation" Präzisierungen zu den Saldierungsvorschriften veröffentlicht. Um die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 zu erfüllen, darf nach den neuen Vorschriften der für den Bilanzierenden zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Rechtsanspruch auf Saldierung nicht unter der Bedingung eines künftigen Ereignisses stehen und muss sowohl im ordentlichen Geschäftsverkehr als auch bei Verzug und Insolvenz einer Vertragspartei gelten. Des Weiteren wird bestimmt, dass ein Bruttoausgleichsmechanismus die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt, sofern keine wesentlichen Kredit- und Liquiditätsrisiken verbleiben, Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Verrechnungsprozess verarbeitet werden und er damit im Ergebnis äquivalent ist zu einem Nettoausgleich. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und wurden im Dezember 2012 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows, geht jedoch derzeit von keinen wesentlichen Änderungen aus.
Die Änderungen des IAS 36 beinhalten Überarbeitungen zu den erforderlichen Anhangsangaben, wenn der erzielbare Betrag für wertgeminderte Vermögensgegenstände auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt wurde. Die geänderte Fassung des IAS 36 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen SEVEN PRINCIPLES hat bei der Wertminderungsprüfung von Vermögensgegenständen ausschließlich den Nutzungswert ermittelt. Erweiterte Anhangsangaben im Sinne des IAS 36 i. V. m. IFRS 13 entfallen daher.
Der SEVEN PRINCIPLES Konzern macht von der freiwilligen vorzeitigen Anwendung -sofern nicht explizit im Einzelfall angegeben - keinen Gebrauch. In der aktuellen Konzernstruktur werden vom Vorstand aus der Anwendung dieser Standards in zukünftigen Berichtsperioden keine bzw. nur die angegebenen Auswirkungen erwartet. Die neuen Standards werden von SEVEN PRINCIPLES zu dem Zeitpunkt erstmals angewandt, wenn ihre Anwendung verpflichtend vorgeschrieben ist.
Nach dem Regelwerk des IFRS 8 soll eine Segmentberichterstattung dem Management Approach folgen d.h. die im Abschluss dargestellten Segmente sollen ihre Entsprechung im internen Controlling finden anhand dessen das Management den Konzern tatsächlich steuert. Nach IFRS 8 ist ein Geschäftssegment definiert als ein Bereich des Unternehmens, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die operativen Ergebnisse werden von den Hauptentscheidungsträgern regelmäßig überprüft. Grundsätzlich ist auf Grund dieser Definition im Geschäftsjahr 2013 jedes der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein eigenes Geschäftssegment. Auf Basis zur Zusammenfassung von Segmenten des IFRS 8.12 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd, 7P Austria GmbH, 7P Nordic AS, Fromdistance SL, 7P Scandinavia ApS und 7P Infolytics AG zu einem Geschäftssegment zusammengefasst. Im Vorjahr wurden die 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd, 7P Austria GmbH, 7P Nordic AS, Fromdistance SL und 7P Infolytics AG zu einem Segment zusammengefasst. Die Veränderungen entsprechen den Veränderungen im Konsolidierungskreis.
Die 7P Solutions & Consulting AG deckt das Leistungsspektrum vom Business- und IT-Consulting bis hin zur Umsetzung in der Softwareentwicklung und Systemintegration ab. Die Leistungen der Gesellschaft sind organisiert in sechs Business Areas: Process & Integration Consulting (PIC), Enterprise Information Management (EIM), Software Architecture & Development (SAD), Telco Services & Operations (TS&O), Telco Solutions (TS) sowie IT-Infrastructure & Services (I&S). Das Portfolio der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH fokussiert sich auf Mobile Business Solutions, Test & Qualitätsmanagement und Enterprise IT Services. Externe Dienstleister, eingesetzt als Subunternehmer, werden über die 7P Trusted Experts GmbH eingekauft.
Für die Segmente kommen handelsrechtliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Die wesentlichen Unterschiede zur IFRS Rechnungslegung sind hinsichtlich der Umsätze die unterschiedliche Bewertung von Fertigungsaufträgen nach IAS 11 sowie die Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aktivierte Kundenstämme und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände. In der Überleitungsrechnung sind sowohl Konzernkonsolidierungsbuchungen sowie Überleitungsbuchungen zur IFRS-Konzernrechnungslegung enthalten. Die intersegmentären Umsätze, die mit Materialaufwänden bei den Gesellschaften korrespondieren, werden dabei konsolidiert. Die Überleitungsrechnung beinhaltet ferner die SEVEN PRINCIPLES AG als Führungsgesellschaft der Gruppe. Der Ergebniseffekt der IFRS-Überleitung beträgt im Konzern -803 TEUR (VJ:- 2.798 TEUR). Die Umsätze der Töchter werden primär über die Muttergesellschaft als Rahmenvertragspartnerin der Kunden fakturiert. Im Konzern gibt es 2 Großkunden mit 20,5 % und 15,7% Umsatzanteil. Im Konzern fielen Auslandsumsätze in Höhe von 10,5 Mio. EUR (VJ: 12,3 Mio. EUR) an. SEVEN PRINCIPLES ist ausschließlich in Ländern der europäischen Union tätig. Schwerpunkt der Auslandsaktivitäten ist Großbritannien. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen wurden meist ohne Marge durchgeführt. Verwaltungsleistungen werden zu Selbstkosten verrechnet.
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| 2013 (TEUR) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7P Solutions & Consulting AG | 7P Trusted Experts GmbH | 7P B2B Mobile & IT Services GmbH | Sonstige Gesellschaften | Überleitung | Konzern | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsätze | 43.747 | 24.625 | 12.983 | 17.337 | 18 | 98.709 |
| Intersegmentäre Umsätze | 668 | 6.458 | 488 | 384 | -7.998 | 0 |
| Materialaufwand | -8.807 | -28.479 | -2.165 | -8.491 | 10.185 | -37.757 |
| Personalaufwand | -28.073 | -524 | -10.202 | -9.119 | -4.430 | -52.349 |
| Abschreibungen | -1.364 | -17 | -225 | -119 | 3 | -1.722 |
| sonstiger Betriebsaufwand | -8.088 | -781 | -2.783 | -3.068 | 3.376 | -11.344 |
| sonstige betriebliche Erlöse | 1.650 | 58 | 1.780 | 965 | -1.956 | 2.498 |
| Segment-Betriebsergebnis | -267 | 1.340 | -124 | -2.112 | -803 | -1.966 |
| Finanzergebnis | -379 | |||||
| Steuern | -277 | |||||
| Konzernergebnis | -2.622 |
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| 2012 (TEUR) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7P Solutions & Consulting AG | 7P Trusted Experts GmbH | 7P B2B Mobile & IT Services GmbH | Sonstige Gesellschaften | Überleitung | Konzern | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsätze | 42.322 | 24.998 | 13.617 | 17.047 | -467 | 97.516 |
| Intersegmentäre Umsätze | 375 | 4.605 | 390 | 302 | -5.672 | 0 |
| Materialaufwand | -6.963 | -27.086 | -2.095 | -7.622 | 6.114 | -37.651 |
| Personalaufwand | -27.635 | -462 | -9.214 | -7.968 | -3.865 | -49.144 |
| Abschreibungen | -1.252 | -12 | -162 | -83 | 228 | -1.281 |
| sonstiger Betriebsaufwand | -9.107 | -763 | -2.712 | -2.037 | 3.180 | -11.439 |
| sonstige betriebliche Erlöse | 1.473 | 62 | 1.607 | 633 | -2.317 | 1.458 |
| Segment-Betriebsergebnis | -787 | 1.342 | 1.430 | 272 | -2.798 | -541 |
| Finanzergebnis | -223 | |||||
| Steuern | 122 | |||||
| Konzernergebnis | -642 |
Mit Wirkung zum 1. August 2012 erwarb die SEVEN PRINCIPLES AG 100% der Aktien der 7P Infolytics AG, einem Unternehmen mit Sitz in Köln, das auf Datenbanksysteme und Daten- und Anwendungsmigrationen spezialisiert ist. Seit dem 1. August 2012 sind Umsatz und Ergebnis der 7P Infolytics AG im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der 7P Infolytics AG stellten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
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| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Historische Buchwerte TEUR |
Anpassung an Zeitwerte TEUR |
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt TEUR |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 3.547 | 3.547 |
| Sachanlagen | 70 | 70 | |
| Übriges kurzfristiges Vermögen | 616 | 616 | |
| Vermögen | 686 | 3.547 | 4.233 |
| übrige Verbindlichkeiten | 233 | 233 | |
| Fremdkapital | 233 | 0 | 233 |
| Nettovermögen/ Kaufpreis | 453 | 3.547 | 4.000 |
Der aktivierte Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Es wurden Forderungen in Höhe von 429 TEUR übernommen auf die keine Einzelwertberichtigungen gebildet sind.
Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 17 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Das übrige immaterielle Vermögen beinhaltet insbesondere eine Bewertung der übernommenen Kundenbeziehungen. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf 4.000 TEUR. Hiervon waren Kaufpreisanteile in Höhe von nominal 2.350 TEUR nur in Abhängigkeit von Lizenzerlösen und Ertragszielen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2013 bis 2015 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 2.343 TEUR bilanziert. In 2013 ergaben sich Kaufpreisnachzahlungen in Höhe von 898 TEUR sowie Auflösungen auf Kaufpreisrückstellungen in Höhe von 702 TEUR.
Die Kaufpreisverpflichtung ist in Abhängigkeit von der Erreichung von Lizenzerlösen nach oben offen, weswegen auch keine Bandbreite angegeben werden kann. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2012 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von 147 TEUR übernommen. Die 7P InfoLytics AG hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 3.450 TEUR und einem Betriebsergebnis von 542 TEUR zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die 7P Infolytics AG bereits zum 01. Januar 2012 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2012 Umsatzerlöse von 98,7 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis von -0,4 Mio. EUR ausweisen.
Mit Wirkung zum 10. August 2012 erwarb die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH 100% der Aktien der 7P Nordic AS, einem Unternehmen mit Sitz in Tallinn, Estland, das auf die Entwicklung und Vermarktung der selbst erstellten Mobile Device Management Lösung spezialisiert ist, die bereits bisher integraler Bestandteil der 7P MDM-Lösung war. Seit dem 10. August 2012 sind Umsatz und Ergebnis der 7P Nordic AS im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der 7P Nordic AS stellten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
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| Erworbene Vermögenswerte und Schulden | Historische Buchwerte 7PNO Teilkonzern EUR |
Anpassung an Zeitwerte EUR |
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt EUR |
|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 504 | 504 |
| übriges immaterielles Vermögen | 1 | 265 | 266 |
| Sachanlagen | 4 | 0 | 4 |
| Finanzanlagen | 13 | -13 | 0 |
| Forderungen | 11 | 0 | 11 |
| Intercompany Forderungen | 96 | -96 | 0 |
| Übriges kurzfristiges Vermögen | 205 | 0 | 205 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 1 | 0 | 1 |
| Vermögen | 330 | 660 | 990 |
| übrige Rückstellungen | 31 | 31 | |
| übrige Verbindlichkeiten | 17 | 17 | |
| Passive Rechnungsabgrenzung | 37 | 37 | |
| Fremdkapital | 85 | 0 | 85 |
| Nettovermögen/ Kaufpreis | 245 | 660 | 905 |
Der aktivierte Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Es wurden Forderungen in Höhe von 108 TEUR und Finanzanlagen in Höhe von 13 TEUR übernommen. Auf die Forderungen wurden zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Einzelwertberichtigungen in Höhe von 96 TEUR gebildet und auf die Finanzanlagen in Höhe von 13 TEUR gebildet, welche vollständig in Anspruch genommen wurden.
Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 2 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Das übrige immaterielle Vermögen beinhaltet insbesondere eine Bewertung der übernommenen MDM-Software. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf 905 TEUR. Hiervon sind die als wahrscheinlich bewerteten Kaufpreisanteile in Höhe von nominal 746 TEUR nur in Abhängigkeit von Lizenzerlösen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2013 bis 2015 fällig und wurden dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von 746 TEUR per 31.12.2012 bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung ist in Abhängigkeit von der Erreichung von Lizenzerlösen nach oben offen, weswegen auch keine Bandbreite angegeben werden kann. In 2013 ergaben sich Kaufpreisnachzahlungen in Höhe von 54 TEUR und eine als sonstiger Ertrag ausgewiesene Rückstellungsauflösung in Höhe von 67 TEUR. Der Zeitwert der Kaufpreisnachzahlung per 31.12.2013 betrug daher 628 TEUR. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2012 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von 197 TEUR übernommen. Die 7P Nordic AS hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von 716 TEUR und einem Betriebsergebnis von -455 TEUR zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die 7P Nordic AS bereits zum 01. Januar 2012 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2012 Umsatzerlöse von 97,8 Mio. EUR und ein operatives Ergebnis von -0,5 Mio. EUR ausweisen.
Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen erzielt. Wesentliche Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten oder der Vergabe von Software-Lizenzen wurden im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr nicht erzielt.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige ordentliche Erträge | 694 | 299 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.703 | 1.144 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung zu Forderungen | 100 | 15 |
| 2.498 | 1.458 |
Die sonstigen ordentlichen Erträge sind insbesondere durch Versicherungsentschädigungen und Währungsumrechnungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ferner haben analog zum Vorjahr auch pauschal versteuerte Sachbezüge zu den Erträgen beigetragen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren hauptsächlich aus der ergebniswirksamen Auflösung von bedingten Kaufpreisrückstellungen (siehe auch Anmerkung 4), da die ambitioniert geplanten Wachstumsziele beim Umsatz und den geplanten Softwarelizenzverkäufen nicht erreicht werden konnten. Weitere Rückstellungen wurden im Zusammenhang mit variablen Gehaltsbestandteilen aufgelöst. Weiterhin gab es Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen aufgrund von Zahlungen auf einzelwertberichtigte Forderungen.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Materialaufwand | 37.757 | 37.651 |
| 37.757 | 37.651 |
Die Materialaufwendungen betreffen nahezu ausschließlich Fremddienstleistungen im Rahmen von Kundenprojekten.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 45.440 | 42.376 |
| - davon für Eigenentwicklungen aktiviert | -287 | -134 |
| - davon für Altersteilzeitvereinbarungen | -81 | -55 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung | 7.276 | 6.957 |
| 52.349 | 49.144 |
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern betrug im vergangenen Jahr 686 Mitarbeiter nach 666 Mitarbeitern im Jahr 2012. Zum Geschäftsjahresende waren 651 (VJ: 692) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Hierbei handelt es sich um Angestellte und Auszubildende. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung betrug TEUR 7.276. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden Personalkosten gemäß IAS 38 aktiviert.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Betriebsaufwand | 4.642 | 4.633 |
| Verwaltungsaufwand | 1.816 | 1.676 |
| Vertriebsaufwand | 2.940 | 2.831 |
| übrige Aufwendungen | 1.946 | 2.323 |
| - davon für Eigenentwicklungen aktiviert | -67 | -24 |
| 11.344 | 11.439 |
Der Betriebsaufwand umfasst Kosten für Mieträume, Kfz, Reparaturen und Wartung. Der Verwaltungsaufwand beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen für Versicherungen, Verbrauchsmaterialien, Kommunikation, Beratung sowie die Abschlusserstellung und Prüfung. Im Vertriebsaufwand sind Werbe- und Reisekosten sowie Vermittlungsprovisionen enthalten. Die übrigen Aufwendungen betreffen die Aufsichtsratsvergütung, Fortbildungskosten, Wertberichtigungen auf Forderungen, , Recruitingkosten für Mitarbeiter und sonstige Kosten. Die Kosteneinsparungen konnten im Wesentlichen im Bereich der Fortbildungs- und Recruitingkosten erreicht werden. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden in 2013 betriebliche Aufwendungen gemäß IAS 38 aktiviert.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen | 441 | 233 |
| - davon aktivierte Fremdkapitalkosten | 17 | |
| Zinserträge | 45 | 10 |
| -379 | -223 |
Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 441 TEUR (Vj. 233 TEUR). Hierin enthalten sind nicht liquiditätswirksame Zinsaufwendungen in Höhe von 146 TEUR (Vj. 18 TEUR) im Wesentlichen aus Rückstellungen für Zinsen im Zusammenhang mit einem Markenrechtsstreit. Darüber hinaus enthalten die Zinsaufwendungen Zinsen aus der Nutzung von Kontokorrent- und Forfaitierungslinien. Für eigenentwickelte Software wurden ferner Fremdkapitalkosten nach IAS 23 in Höhe von 17 TEUR aktiviert. Die Zinserträge belaufen sich auf 45 TEUR (VJ: 10 TEUR).
Im Jahr 2013 unterlagen deutsche Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 15 % (VJ: 15 %) für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne. Hinzu kam der Solidaritätszuschlag auf den Körperschaftsteuersatz von 5,5 %. Damit betrug der verwendete Körperschaftsteuersatz in 2013 15,83 % (VJ: 15,83 %). Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Es ergab sich ein gewichteter Durchschnittsatz für die SEVEN PRINCIPLES in 2013 von 15,75 % (VJ: 15,75 %). Damit ergibt sich insgesamt ein durchschnittlicher Ertragssteuersatz in Deutschland für 2013 von 31,58 % (VJ: 31,58 %).
Der Ertragssteuersatz für unsere österreichische Tochtergesellschaft wurde mit 25 % angesetzt. Der Ertragssteuersatz für die britische Tochter wurde mit 28% angesetzt. Der Ertragssteuersatz für die estnische Tochter wurde mit 0% angesetzt, da nur ausgeschüttete Gewinne der Ertragsbesteuerung mit einem Satz von 25% unterworfen werden. Der Ertragssteuersatz für die spanische Tochter wurde mit 30% angesetzt. Der Ertragssteuersatz für unsere neu gegründete dänische Tochter wurde mit 25 % angesetzt.
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragssteueraufwands für die Geschäftsjahre 2013 und 2012 setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer | 0 | 37 |
| Ausländische Ertragssteuern | 2 | 10 |
| Ausländische Ertragssteuern Vorjahre | -9 | 9 |
| Steuern für Vorjahre | 0 | -18 |
| Laufender Aufwand für Ertragssteuern | -7 | 38 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand | 200 | -233 |
| 200 | -233 | |
| In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand | 193 | -195 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand OCI Pensionen | -52 | 240 |
| Im Sonstigen Ergebnis ausgewiesener Steueraufwand | -52 | 240 |
Im Geschäftsjahr ergab sich ein latenter Steueraufwand in Höhe von 200 TEUR, hauptsächlich aufgrund der Auflösung von Kaufpreisrückstellungen gem. IFRS 3 für die 7P Infolytics AG und die 7P Nordic AS.
Der tatsächliche Steueraufwand weicht von dem auf Basis von 31,58 % (VJ: 31,58 %) ermittelten theoretischen Steuerwand wie folgt ab:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -2.429 | -837 |
| Theoretischer Steueraufwand mit 31,58% | -767 | -264 |
| Veränderungen des theoretischen Steueraufwands wegen: | ||
| - AFA Software 7P Nordic | -17 | -8 |
| - nicht abzugsfähige Aufwendungen | 145 | 133 |
| - Unterschiede im Steuersatz ausländischer Gesellschaften | 205 | 34 |
| - Steuern für Vorjahre | 0 | -18 |
| - nicht angesetzte latente Steuer auf Verlust 7P Organschaft, Austria und UK | 705 | 0 |
| - Abschreibung Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation | -78 | -78 |
| - nicht angesetzte Anschaffungsnebenkosten bei Akquisitionen | 0 | 6 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 193 | -195 |
| Effektiver Steuersatz in % | 0 | 0 |
In den inländischen Tochtergesellschaften sind ausschüttungsfähige Gewinne in Höhe von TEUR 6.024 (VJ: 6.024 TEUR) vorhanden. Bei einer möglichen Vollausschüttung würde sich in der Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von TEUR 95 (VJ: 95 TEUR) aufgrund der 5% als nicht abzugfähige Betriebsausgabe qualifizierten Ausschüttung ergeben. Die ausländischen Tochtergesellschaften haben einen ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 404 TEUR (VJ: 1.019 TEUR). Hierauf werden bei Ausschüttung ebenfalls Steuern auf 5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von 20 TEUR (VJ: 50 TEUR) erhoben, sodass eine zusätzliche Steuerbelastung von 6 TEUR (Vj: 16 TEUR) entstehen würde.
Abgrenzungsposten für latente Steuern:
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| in TEUR | Aktive latente Steuern 31.12.2013 | Passive latente Steuern 31.12.2013 | Aktive latente Steuern 31.12.2012 | Passive latente Steuern 31.12.2012 |
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 0 | 1.761 | 0 | 1.772 |
| Forderungen/ sonstige Aktiva | 0 | 152 | 0 | 207 |
| Pensionsrückstellungen | 308 | 0 | 341 | 0 |
| Rückstellung Altersteilzeit | 8 | 0 | 9 | 0 |
| Kaufpreisrückstellung | -203 | 0 | 74 | 0 |
| Veräußerung Teilbetrieb "Test & Qualitätssicherung" | 69 | 0 | 75 | 0 |
| Aus steuerlichen Verlustvorträgen | 2.379 | 0 | 2.380 | 0 |
| 2.561 | 1.913 | 2.879 | 1.979 | |
| davon im sonstigen Ergebnis erfasst | 308 | 0 | 341 | 0 |
Die aktiven latenten Steuern fielen hauptsächlich aufgrund diskontierungszinssatzbedingter niedrigerer Pensionsrückstellungen und der Auflösung von Kaufpreisrückstellungen. Die passiven latenten Steuern fielen aufgrund von Abschreibungen auf die aktivierten Kundenstämme und geringere unfertige Leistungen zu 2012.
Die Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft ist durch den Abschluss weiterer Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in 2011 und 2013 sichergestellt worden. Erste Verträge hierzu wurden im Jahr 2008 bereits abgeschlossen.. Ferner wurde in 2009 die Systematik der Konzernumlagen für gegenüber den Tochtergesellschaften erbrachten Serviceleistungen zu marktgerechten Konditionen neu aufgesetzt. Mit dem wachstumsbedingt steigendem Umfang der Serviceleistungen fließen so der Muttergesellschaft steigende Erträge zur Deckung der Kosten für zentrale Funktionen zu, so dass mittelfristig ausreichend positive steuerliche Ergebnisse vorliegen.
Die Ertragsteuererstattungsansprüche betreffen überwiegend Kapitalertragsteuern. Die sonstigen Steuerforderungen entfallen überwiegend auf Umsatzsteueransprüche.
Ertragsteuerschulden betreffen Verbindlichkeiten aus noch nicht veranlagten Ertragsteuern des laufenden Jahres und des Vorjahres.
Steuerschulden betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus veranlagter Umsatzsteuer und sonstigen Steuern (insbesondere Lohnsteuer).
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| Periodenergebnis (EUR) | -2.622.004 | -642.059 |
| Anzahl der Aktien (gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien) | 4.040.000 | 4.040.000 |
| Ergebnis je Aktie (EUR) | -0,65 | -0,16 |
Das Ergebnis je Aktie wurde in Übereinstimmung mit IAS 33 auf Basis des Periodenergebnisses und der gewichteten Anzahl durchschnittlich ausstehender Aktien ermittelt. Ausstehende Aktienoptionen sind verwässernd, wenn sie zur Ausgabe von Stammaktien zu einem geringeren als dem durchschnittlichen Börsenkurs der Stammaktien während der Periode führen und alle Ausübungsbedingungen zum Stichtag erfüllt sind. In 2013 gab es keine ausstehenden Aktienoptionen. Die letzten ausstehenden Aktienoptionen sind in 2012 verfallen. Ein Verwässerungseffekt lag nicht vor.
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| in TEUR | Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte | Kundenstamm | Firmenwerte | Insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten: | 3.143 | 5.774 | 13.322 | 22.239 |
| Stand am 01.01.2013 | ||||
| Zugänge selbsterstellte Software | 371 | 0 | 0 | 371 |
| Zugänge | 888 | 0 | 0 | 888 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2013 | 4.401 | 5.774 | 13.322 | 23.497 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | 1.530 | 964 | 632 | 3.126 |
| Stand am 01.01.2013 | ||||
| Zugänge selbsterstellte Software | 256 | 0 | 0 | 256 |
| Zugänge | 719 | 153 | 0 | 872 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | |
| Stand am 31.12.2013 | 2.505 | 1.117 | 632 | 4.254 |
| Nettobuchwert am 31.12.2013 | 1.896 | 4.657 | 12.690 | 19.243 |
| Anschaffungskosten: | 2.158 | 4.158 | 10.265 | 16.581 |
| Stand am 01.01.2012 | ||||
| Zugänge Unternehmenserwerbe | 266 | 1.616 | 3.057 | 4.939 |
| Zugänge selbsterstellte Software | 158 | 0 | 0 | 158 |
| Zugänge | 620 | 0 | 0 | 620 |
| Abgänge | 59 | 0 | 0 | 59 |
| Stand am 31.12.2012 | 3.143 | 5.774 | 13.322 | 22.239 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | 1.052 | 811 | 632 | 2.495 |
| Stand am 01.01.2012 | ||||
| Zugänge selbsterstellte Software | 233 | 0 | 0 | 233 |
| Zugänge | 304 | 153 | 0 | 457 |
| Abgänge | 59 | 0 | 0 | 59 |
| Stand am 31.12.2012 | 1.530 | 964 | 632 | 3.126 |
| Nettobuchwert am 31.12.2012 | 1.613 | 4.810 | 12.690 | 19.113 |
Die höheren Abschreibungen in 2013 sind auf erworbene Softwarelizenzen sowie reguläre Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen. Nicht aktivierungsfähige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen der Pflege bestehender Softwarelösungen wurden direkt aufwandswirksam erfasst. Hierbei handelt es sich um Systeme im Bereich Mobiler Lösungen.
Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume liegen zwischen 2 und 12 Jahren. Die wesentlichen Vermögensgegenstände verteilen sich wie folgt:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
verbleibender Abschreibungszeitraum Jahre | |
|---|---|---|---|
| Marke "7-principles" | 14 | 17 | 4 |
| Software für Geschäftsprozesse | 0 | 20 | 0 |
| ERP-Software | 355 | 532 | 2 |
| Software zur Rechnungserstellung | 163 | 128 | 4 |
| Intranet | 65 | 117 | 1 |
| Social Intranet | 217 | 0 | 5 |
| MDM Software | 190 | 243 | 4 |
| Office-Software | 587 | 285 | 2 |
| Sonstige | 297 | 271 | 1 |
| Summe | 1.888 | 1.613 |
Die Geschäfts- und Firmenwerte verteilen sich wie folgt auf einzelne Tochtergesellschaften:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| 7P Trusted Experts GmbH | 1.074 | 1.074 |
| 7P Solutions & Consulting AG | 3.713 | 3.713 |
| 7P bicon GmbH | 1.874 | 1.874 |
| 7P ERP Consulting GmbH | 1.914 | 1.914 |
| 7P Austria GmbH | 1.057 | 1.057 |
| 7P Infolytics AG | 2.554 | 2.554 |
| 7P Nordic AS | 504 | 504 |
| 12.691 | 12.691 |
In 2013 wurden keine Akquisitionen getätigt und somit auch keine neuen Firmenwerte aktiviert.
Geschäftswerte werden entsprechend IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Impairmenttest unterzogen. Hierzu wird der erzielbare Betrag der akquirierten Gesellschaften auf Basis einer Discounted Cash Flow-Bewertung ermittelt. Als Basis gilt der Nutzungswert für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit des in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens. Dieser wird anhand der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren ermittelt. Die nach diesem Zeitraum anfallenden Cashflows werden unter Anwendung einer Wachstumsrate von 0 % extrapoliert. Der verwendete durchschnittliche Abzinsungssatz bewegte sich in einer Bandbreite zwischen 4,9 % und 6,6 % (VJ. 4,3 - 5,6 %) und berücksichtigt angemessene Risikozuschläge von 6,0% (VJ.6,0 %) auf den risikofreien Basiszins von 2,75 %.
Die Planungsprämissen für die jeweiligen Unternehmensplanungen liegen im Rahmen eines konservativen Planungsansatzes durchgängig im Rahmen der in der Vergangenheit von den Firmen erzielten Umsatzwachstumsraten. Es wird ein Umsatzwachstum von 0-5 % p.a. angesetzt. Überdurchschnittliche Wachstumsraten wurden lediglich im Rahmen der Planung bei der 7P Austria zugrunde gelegt, da hier von einem überdurchschnittlichen Wachstum im Bereich Enterprise Mobility ausgegangen wird. Aufgrund der sinkenden Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr wurden Kosteneinsparungen im Personalbereich für 2014 berücksichtigt. Der projektierte Personal- und Betriebsaufwand über 2014 hinaus wurde mit jeweils entsprechenden Wachstumsraten von 5 % gesteigert. Zusätzliches Wachstum aufgrund von Synergieeffekten wurde nicht angesetzt.
Die so ermittelten Unternehmenswerte liegen jeweils über den bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerten, so dass ausreichende Sensitivitätszuschläge auf die bilanzierten Werte gegeben sind. Insofern ist nach vernünftigem Ermessen derzeit nicht davon auszugehen, dass eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen wird, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigen wird.
Kundenstämme die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden, wurden bisher planmäßig über 20 Jahre linear abgeschrieben.
Die Buchwerte der im Rahmen von Akquisitionen der 7P ERP Consulting und der 7-principles GmbH erworbenen Kundenstämme betragen 1.951 TEUR (VJ: 2.105 TEUR). Darüber hinaus werden, im Zuge der Akquisition der 7P bicon GmbH und der 7P Infolytics AG weitere Kundenstämme in Höhe von 2.705 TEUR (VJ: 2.705 TEUR) ausgewiesen. Ferner enthält die Bilanz noch einen Kundenstamm der 7P Solutions & Consulting AG mit einem Wert von 1 EUR.
Im Jahr 2013 betrugen die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenstämme 153 TEUR (VJ: 153 TEUR). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Der verbleibende Abschreibungszeitraum für die bestehenden Kundenstämme beträgt 13 Jahre. Für die ausgewiesenen Kundenstämme der 7P bicon GmbH und der 7P Infolytics AG wird weiterhin von einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausgegangen, so dass hierauf in 2013 keine Abschreibungen entfallen sind. Der Buchwert des Kundenstamms der 7P Infolytics AG beträgt 1.616 TEUR. Der Kundenstamm der 7P Bicon GmbH beträgt 1.089 TEUR. Ein durchgeführter Impairmenttest auf diese Kundenstämme konnte die Werthaltigkeit nachweisen.
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| in TEUR | Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|---|---|
| Anschaffungskosten: | |
| Stand am 01.01.2013 | 3.707 |
| Zugänge | 284 |
| Abgänge | 597 |
| Stand am 31.12.2013 | 3.395 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | |
| Stand am 01.01.2013 | 2.365 |
| Zugänge | 594 |
| Abgänge | 587 |
| Stand am 31.12.2013 | 2.372 |
| Nettobuchwert am 31.12.2013 | 1.022 |
| Anschaffungskosten: | |
| Stand am 01.01.2012 | 3.286 |
| Zugang Unternehmenserwerbe | 74 |
| Zugänge | 620 |
| Abgänge | 273 |
| Stand am 31.12.2012 | 3.707 |
| Aufgelaufene Abschreibungen: | |
| Stand am 01.01.2012 | 2.023 |
| Zugänge | 591 |
| Abgänge | 249 |
| Stand am 31.12.2012 | 2.365 |
| Nettobuchwert am 31.12.2012 | 1.342 |
Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Ersatzinvestitionen bzw. aus lokalen Erweiterungen der Bürofläche.
Für die nicht verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen ergibt sich zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeitsstruktur:
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| 2013 TEUR |
2013 % |
2012 TEUR |
2012 % |
|
|---|---|---|---|---|
| noch nicht fällig | 14.088 | 85,5% | 14.390 | 88,0% |
| <= 30 Tage | 1.222 | 7,4% | 1.265 | 7,7% |
| 31-60 Tage | 451 | 2,7% | 182 | 1,1% |
| 61-90 Tage | 61 | 0,4% | 151 | 0,9% |
| > 90 Tage | 650 | 3,9% | 371 | 2,3% |
| Summe | 16.472 | 100,0% | 16.359 | 100,0% |
Im Jahr 2013 bewegen sich die Konzernforderungen nahezu auf Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung beinhalten Forderungen in Höhe von 372 TGBP, diese wurden zum Devisenmittelkassakurs bewertet. Zur Risikovorsorge erfolgten Wertberichtigungen auf Forderungen. Anteilige Wertberichtigungen werden gebildet, wenn von einer anteiligen Realisierung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist. Es wurden sowohl anteilige als auch vollständige Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 197 | 91 |
| Netto-Zuführungen | 148 | 121 |
| Inanspruchnahmen | 88 | 0 |
| Auflösung | 36 | 15 |
| Stand zum 31. Dezember | 221 | 197 |
Die Höhe der überfälligen nicht wertberichtigten Forderungen beträgt 2.383 TEUR (VJ.: 1.969 TEUR)
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Angefallene Kosten für unfertige Leistungen | 1.829 | 1.777 |
| Erfasste Gewinne für unfertige Leistungen | 287 | 588 |
| Summe Auftragserlöse | 2.115 | 2.364 |
| Abzüglich erhaltene Anzahlungen | -3 | -472 |
| 2.113 | 1.892 |
Bei den Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen mit aktivischem Saldo handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet waren. Die Summe der für die Projekte angefallenen Kosten sowie die bereits erfassten Teilgewinne werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich als Quotient aus angefallenen Kosten für unfertige Leistungen und voraussichtlichen Gesamtkosten. Dieser wird in einem Projekt für einzelne Arbeitspakete ermittelt und mit dem zugeordneten Umsatz bewertet. Die Umsatzbewertungen der einzelnen Arbeitspakete im Projekt werden dann im bottum-up Verfahren zum aktivischem Saldo des Projekts hochsummiert. Es wurden Auftragserlöse von insgesamt 2.115 TEUR (VJ: 2.364 TEUR) erfasst.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungen | 435 | 560 |
| übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 278 | 202 |
| 712 | 762 |
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Aufwendungen für Fremddienstleistungen. Die übrigen Forderungen erhalten im Wesentlichen Steuerforderungen und geleistete Kautionen.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 3.692 | 7.658 |
| Kassenbestände | 5 | 4 |
| 3.697 | 7.662 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Wesentlichen aus Bankguthaben zusammen. Die Verzinsung der Kontokorrentguthaben erfolgte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht. Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen zwischen 0,05% und 1,5% p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von 850 TEUR als Sicherheitsleistungen z.B. für Mietavale und Wertguthaben aus Altersteilzeit und stehen nicht zur freien Verfügung. Es existieren Finanzierungslinien in Höhe von TEUR 14.000, die flexibel genutzt werden können.
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2013 auf 4.040.000,00 EUR und ist eingeteilt in 4.040.000 Inhaber-Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).
Die Hauptversammlung beschloss am 18. Juni 2010 was folgt:
a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 17. Juni 2015 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage um nicht mehr als 5 % über- bzw. unterschreiten.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.
Die hiermit erteilte Ermächtigung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung spätestens am 17. Juni 2015.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Juli 2009 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktie.
c) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
d) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb auszugeben.
e) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Verwendung der Aktie.
f) Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehend b), d) und e) ausgeschlossen. Die unter Buchstaben b) bis e) genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
In 2013 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.040 | 4.040 |
| Kapitalrücklage | 11.755 | 11.755 |
| 15.795 | 15.795 |
a) Das bedingte Kapital der Gesellschaft von bis zu EUR 150.000,00 eingeteilt in bis zu 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2011 ausgelaufen. Es können aus diesem Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben werden.
Nach teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals I durch die Ausübung von 12.500 Aktienoptionen durch Mitarbeiter in 2011 besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 07.02.2012 noch ein bedingtes Kapital I zur Ausgabe von bis 137.500 Aktien.
b) Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 beschloss die Schaffung eines bedingten Kapitals II. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktienrechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung unter TOP 6 lit. a) bis zum 17. Juni 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß TOP 6 lit. a) festgelegten Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird, oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird zudem ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der vorstehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals II Gebrauch gemacht wird, bzw. die Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals gegenstandslos wird.
Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.420.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig
| ― | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, |
| ― | um in Höhe von bis zu EUR 200.000,00 Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben, |
| ― | zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| ― | zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, |
| ― | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. |
Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Form einer Barkapitalerhöhung besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 29. November 2010 noch ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von bis 972.500 Aktien.
Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2011 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Juni 2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.040.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig:
| ― | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, |
| ― | zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| ― | zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, |
| ― | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen ktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. |
SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt mit finanzieller Flexibilität seine Wachstums- und Portfoliooptimierungsziele zu erreichen. Eine besondere Bedeutung hat hierbei der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Die Relation Eigenkapital zu Gesamtkapital sollte hierbei 30% nicht unterschreiten. Das Eigenkapital, das im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerte Fremdkapital und das Gesamtkapital betrugen zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2012:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Eigenkapital | 19.007 | 21.517 |
| als % vom Gesamtkapital | 40,8% | 42,4% |
| Kurzfristige Finanzschulden | 1.560 | 857 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.991 | 7.536 |
| langfristige Finanzschulden | 873 | 2.267 |
| Fremdkapital | 10.424 | 10.659 |
| als % vom Gesamtkapital | 22,4% | 21,0% |
| Gesamtkapital | 46.621 | 50.802 |
Im Geschäftsjahr 2013 konnte das im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerte Fremdkapital absolut zwar abgebaut werden, ist prozentual jedoch aufgrund des abnehmenden Gesamtkapitals gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies liegt im Wesentlichen an den negativen Effekten aus dem Jahresfehlbetrag auf das Eigenkapital, was zu einem insgesamt fallenden Gesamtkapital führte. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich zum Stichtag. SEVEN PRINCIPLES unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnisvortrag | 3.078 | 5.700 |
| Sonstiges Ergebnis | -456 | -619 |
| Latente Steuern | 144 | 196 |
| Übriges Eigenkapital | 446 | 446 |
| 3.212 | 5.722 |
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses verminderte sich der Ergebnisvortrag um das Periodenergebnis. Das sonstige Ergebnis enthält ausschließlich die kumulierten Effekte aus der Anwendung des neuen IAS 19 betreffend der Verrechnung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen mit dem Eigenkapital, welcher sich in Zukunft ergebniswirksam auswirken kann. Weiterhin resultieren daraus latente Steuereffekte in Höhe von 144 TEUR.
SEVEN PRINCIPLES hat den neuen IAS19 (2011) bereits in 2012 vorzeitig freiwillig angewendet.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die folgenden Positionen:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen | 2.101 | 2.172 |
| Jubiläumsrückstellungen | 14 | 13 |
| Altersteilzeit | 0 | 36 |
| Sonstige | 47 | 45 |
| 2.162 | 2.266 |
Der Konzern hat historisch zwei leistungsorientierte Pensionspläne aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften bzw. dem Erwerb von Teilgeschäftsbetrieben übernommen für die SEVEN PRINCIPLES verantwortlich ist. Es handelt sich bei einigen wenigen Mitarbeitern um einen Plan nach dem Modell des Essener Verbandes (EV). Weitere Mitarbeiter verfügen über Zusagen nach dem Modell der Mannesmann Leistungsordnung (MLO). Im Jahr 2010 wurde mit dem Erwerb des Teilgeschäftsbetriebs Telekommunikation der PSI Transcom GmbH ein weiterer leistungsorientierter Pensionsplan nach dem Modell der Versorgungsordnung 76 (VO76) übernommen. Die Versorgungszusagen bemessen sich nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder der Einstufung in Leistungsgruppen.
Die Versorgungszusagen werden über Pensionsrückstellungen abgedeckt. Im Jahr 2007 wurde mit dem überwiegenden Teil der Mitarbeiter, die über Pensionszusagen gem. Mannesmann-Leistungsordnung verfügten, eine Vereinbarung über die Ausfinanzierung der Pensionszusagen an einen Pensionsfonds abgeschlossen. Der Marktwert des Pensionsfondsvermögens ist bei der Berechnung des Bilanzansatzes mit der Verpflichtung zu verrechnen. Die Bewertung der Pensionspläne erfolgt anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden nach dem neuen IAS 19 (2011) erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen gemäß IAS 19) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 3,70% | 3,70% |
| Gehaltstrend | 3,00% | 1,50-3,00% |
| Rententrend | 2,00% | 2,00% |
| Erwartete Rendite auf Planvermögen | 4,25% | 4,25% |
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Für den in 2010 übernommenen Teilgeschäftsbetrieb wurden aufgrund dessen Historie bis 2012 andere Annahmen für den Gehaltstrend unterstellt. Ab 2013 hat sich der Gehaltstrend aufgrund zunehmender Integration des Bereichs der Entwicklung des übrigen Unternehmens angeglichen, so dass hier nur noch ein Parameter verwendet wird. Die erwartete Rendite des Planvermögens ist unverändert zum Vorjahr.
Die Pensionsverpflichtungen nach VO76 beinhalten nur Leistungen, die bis einschließlich 2006 erworben wurden. Ab 2007 wurde auf einen beitragsorientierten Pensionsplan umgestellt. Insofern fallen hier keine Dienstzeitaufwände mehr an.
Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz ermittelt sich für die einzelnen Pläne wie folgt:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gesamt | VO76 | MLO | EV | gesamt | VO76 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anwartschaftsbarwert am 01.01. | 2.571 | 960 | 662 | 949 | 1.737 | 722 |
| Dienstzeitaufwand | 38 | 0 | 7 | 31 | 31 | 0 |
| Rentenzahlungen | -26 | -20 | 0 | -6 | -14 | -10 |
| Zinsaufwand | 96 | 35 | 25 | 36 | 95 | 39 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | -169 | 3 | -23 | -149 | 722 | 209 |
| Anwartschaftsbarwert am 31.12. | 2.510 | 978 | 671 | 861 | 2.571 | 960 |
| Entwicklung des Planvermögens | ||||||
| Planvermögen am 01.01. | 399 | 0 | 399 | 0 | 372 | 0 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 0 | 0 | 0 | 0 | 38 | 0 |
| Versicherungsmathematischer Verlust | -5 | 0 | -5 | 0 | -31 | 0 |
| Gewinn aus Planvermögen | 15 | 0 | 15 | 0 | 20 | 0 |
| Planvermögen am 31.12. | 409 | 0 | 409 | 0 | 399 | 0 |
| Pensionsrückstellungen am 31.12. | 2.101 | 978 | 262 | 861 | 2.172 | 960 |
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| 2012 | ||
|---|---|---|
| TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| MLO | EV | |
| --- | --- | --- |
| Anwartschaftsbarwert am 01.01. | 424 | 591 |
| Dienstzeitaufwand | 4 | 27 |
| Rentenzahlungen | -3 | -1 |
| Zinsaufwand | 23 | 33 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | 214 | 299 |
| Anwartschaftsbarwert am 31.12. | 662 | 949 |
| Entwicklung des Planvermögens | ||
| Planvermögen am 01.01. | 372 | 0 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 38 | 0 |
| Versicherungsmathematischer Verlust | -31 | 0 |
| Gewinn aus Planvermögen | 20 | 0 |
| Planvermögen am 31.12. | 399 | 0 |
| Pensionsrückstellungen am 31.12. | 263 | 949 |
Die Pensionsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gesamt | VO76 | MLO | EV | gesamt | VO76 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstzeitaufwand | 38 | 0 | 7 | 31 | 31 | 0 |
| Zinsaufwand | 96 | 35 | 25 | 36 | 95 | 39 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | -164 | 3 | -18 | -149 | 753 | 209 |
| Pensionsaufwendungen | -30 | 38 | 14 | -82 | 879 | 248 |
| - davon im Personalaufwand erfasst | 134 | 35 | 32 | 67 | 126 | 39 |
| - davon im sonstigen Ergebnis erfasst | -164 | 3 | -18 | -149 | 753 | 209 |
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| 2012 | ||
|---|---|---|
| TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| MLO | EV | |
| --- | --- | --- |
| Dienstzeitaufwand | 4 | 27 |
| Zinsaufwand | 23 | 33 |
| Versicherungsmathematisches Ergebnis | 245 | 299 |
| Pensionsaufwendungen | 272 | 359 |
| - davon im Personalaufwand erfasst | 27 | 60 |
| - davon im sonstigen Ergebnis erfasst | 245 | 299 |
Die Dienstzeitaufwände stiegen leicht aufgrund steigender Gehälter. Die Zinskosten waren aufgrund eines unveränderten Zinsniveaus nahezu unverändert. Das versicherungsmathematische Ergebnis war in 2013 aufgrund eines Austritts eines Mitarbeiters im Essener Verband positiv. Es wurde erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Planvermögen besteht aus Aktien und Rentenpapieren die über Spezialfonds gehalten werden. Die Anlagestrategie für das Planvermögen ist auf Wertstabilität ausgerichtet, ohne jedoch die Wachstumschancen der Aktienanlage zu vernachlässigen. Im vergangenen Geschäftsjahr war die Wertentwicklung des Planvermögens mit +2,5 % positiv. Das Planvermögen unterliegt Zins- und Kursrisiken. Auf Basis versicherungsstatistischer Daten wird für das Planvermögen eine durchschnittliche jährliche Rendite von 4,25 % erwartet. Die Verpflichtungen für Versorgungszusagen führten in 2013 zu Mittelabflüssen in Höhe von TEUR 27 (VJ: 14),
Eine Änderung des Rechnungszinses um 0,25 Prozentpunkte hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Angaben folgende Auswirkung auf die Versorgungsverpflichtung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bzw. auf den Pensionsaufwand des nachfolgenden Jahres:
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| Rechnungszins | 3,70% | 3,45% | 3,95% |
| Inflationsrate | 2,00% | 2,00% | 2,00% |
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| Anwartschaftsbarwert zum 31.12.2013 (TEUR) | 2.511 | 2.689 | 2.436 |
| Erwarteter Pensionsaufwand 2014 (TEUR) | 97 | 94 | 103 |
Im Mehrperiodenvergleich ergibt sich folgende Entwicklung bei Anwartschaftsbarwert und Planvermögen:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
2011 TEUR |
2010 TEUR |
2009 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert | 2.511 | 2.571 | 1.737 | 1.925 | 822 |
| Planvermögen | 409 | 399 | 372 | 365 | 322 |
| Unterdeckung/(Überschuss) | 2.102 | 2.172 | 1.365 | 1.560 | 500 |
Die Historie der Unterschiede zwischen erwarteter und realisierte Rendite des Planvermögens sowie die realisierten Gewinne und Verluste der geplanten Anwartschaftsbarwerte stellen sich wie folgt dar:
Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Erträgen des Planvermögens:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
2011 TEUR |
2010 TEUR |
2009 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | 5 | 31 | 29 | -4 | 5 |
| % des Planvermögens | 1,2% | 7,8% | 7,8% | -1,2% | 1,5% |
Historische Gewinne und Verluste auf Plananwartschaftsbarwerte:
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| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| Betrag | -169 | -8 | -76 | -43 | -13 |
| % des Plananwartschaftsbarwertes | -6,6% | -0,3% | -4,3% | -3,8% | -1,5% |
Aufgrund der Altersstruktur der Mitarbeiter ergeben sich für einige Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES Gruppe in den nächsten 5 Jahren Pensionszahlungen.
Verpflichtungen für Dienstjubiläen resultieren aus übernommenen Arbeitsverhältnissen.
Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie zu arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Pensionszusagen bei denen es sich nach IAS 19 um beitragsorientierte Pensionspläne handelt, beträgt im Berichtsjahr 3.211TEUR (VJ: 3.422 TEUR). Auf arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen entfielen davon 0 TEUR (VJ: 38 TEUR). Aufgrund der guten Performance des Planvermögens sind im Geschäftsjahr 2013 keine Aufwände angefallen. Die Beiträge wurden nicht passiviert sondern erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Die unter Personalaufwand ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge umfassen nicht nur Beiträge zur Rentenversicherung, so dass ein direkter Abgleich nicht möglich ist.
Zur Abdeckung von Liquiditätsspitzen im Working Capital werden Fremdfinanzierungen im kurzfristigen Bereich temporär mit Zinssätzen zwischen 1,925 % und 4,5 % in Anspruch genommen. Ferner nutzt der Konzern langfristige Investitionsdarlehen zur Finanzierung des anorganischen Wachstums, welches im Vorjahr aufgenommen wurde. Für diese Investitionsdarlehen wurden 2013 Zinsen i. H. v. 48 TEUR (Vj.: 35 TEUR) entrichtet. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2.433 TEUR, davon 1.560 TEUR kurzfristig. Die Restlaufzeit beträgt für die kurzfristige Verbindlichkeit per 31.12.2013 0 Tage bis zu einem Jahr. Die Laufzeit der langfristigen Verbindlichkeiten beträgt im Durchschnitt noch 2,5 Jahre. Sicherheiten wurden hierfür nicht gestellt.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalverpflichtungen und Sonstige | 4.049 | 2.803 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 3.891 | 2.681 |
| Jahresabschluss | 74 | 64 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3 | 111 |
| Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit | 138 | 128 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.185 | 1.398 |
| Kaufpreisverbindlichkeit | 255 | 2.106 |
| 9.594 | 9.291 |
Die Position Personalverpflichtungen und Sonstige umfasst im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus variablen Vergütungen einschließlich hierauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubsansprüche. Dies umfasst auch Abfindungsansprüche aus aufgelösten Beschäftigungsverhältnissen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten Dienstleistungsprojekten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend noch ausstehende Rechnungen mit Lieferanten. Die Kaufpreisverbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten für die 7P Austria GmbH, die 7P Infolytics AG und die 7P Nordic AS und stellen den kurzfristigen Teil der Kaufpreisverbindlichkeiten dar. Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Finanzschulden nicht verzinslich und die Restlaufzeit beträgt:
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.991 | 0 | 0 | 7.536 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | 1.560 | 873 | 0 | 857 | 2.266 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Personalverpflichtungen | 4.049 | 0 | 0 | 2.803 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 3.891 | 0 | 0 | 2.681 | 0 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3 | 0 | 0 | 111 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit | 138 | 0 | 0 | 128 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 1.185 | 0 | 0 | 1.462 | ||
| Kaufpreisverbindlichkeit | 255 | 0 | 0 | 2.106 | 0 | 0 |
| Gesamt | 19.072 | 873 | 0 | 17.685 | 2.266 | 0 |
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Firmennamen und Marken "TECON Technologies", "TECON Systems" und "TECON Management Consulting". Zwecks Wahrung der eigenen Rechtsposition werden die Angaben zu dem drohenden Rechtsstreit eingeschränkt.
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 358 | 340 |
| Zuführung | 482 | 18 |
| Inanspruchnahme | 154 | 0 |
| Auflösung | 0 | 0 |
| Stand am 31.12. | 686 | 358 |
Die Rückstellung wurde im Jahr 2007 gebildet und aufgrund Mangel an konkreten Anhaltspunkten zur Höhe einer Kompensationszahlung als Ergebnis des möglichen Rechtsstreits beibehalten. Zur Fälligkeit können keine Angaben gemacht werden, da der mögliche Rechtsstreit sich voraussichtlich mit ungewisser Verfahrensdauer fortsetzen wird. Versuche einer außergerichtlichen Beendigung waren bisher nicht erfolgreich (siehe auch Risikobericht im Lagebericht unter "Compliance Risiken"). Im Jahr 2013 wurde die Risikovorsorge um 522 TEUR erhöht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am 31. Dezember 2013 betrugen insgesamt 9.990 TEUR (VJ: 10.378 TEUR); davon entfallen auf Mietverpflichtungen 8.479 TEUR (VJ: 8.531 TEUR) und auf Leasing 1.510 TEUR (VJ: 1.847 TEUR).
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| 31.12.2013 TEUR |
31.12.2012 TEUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Miete | Leasing | Gesamt | Miete | Leasing | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| bis zu einem Jahr | 1.843 | 1.079 | 2.923 | 1.694 | 978 | 2.672 |
| ein bis fünf Jahre | 5.506 | 431 | 5.937 | 4.700 | 869 | 5.569 |
| über fünf Jahre | 1.130 | 0 | 1.130 | 2.137 | 0 | 2.137 |
| Gesamt | 8.479 | 1.510 | 9.990 | 8.531 | 1.847 | 10.378 |
Im Geschäftsjahr 2013 sind Mietaufwendungen in Höhe von 1.648 TEUR (VJ: 1.624 TEUR) und Leasingaufwendungen in Höhe von 1.470 TEUR (VJ: 1.403 TEUR) angefallen.
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2006 hatte dem "Aktienoptionsplan 2006" zugestimmt. Im Jahr 2007 wurden erstmalig 88.750 Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter ausgegeben. Im Jahr 2011 wurden keine Optionen ausgegeben. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2011 ausgelaufen. Es können aus diesem Programm keine Aktienoptionen mehr ausgegeben werden, so dass die 61.250 bisher nicht zugeteilten Optionen verfallen sind. In 2012 sind 59.750 Optionen (VJ: 11.000) aufgrund Zeitablaufs verfallen und 0 Optionen (VJ: 12.500 zum Preis von 5,85 EUR) wurden ausgeübt. Zum Bilanzstichtag sind somit keine Optionen mehr ausstehend.
Die Optionen konnten bis einschließlich 2012 unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittpreis des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an den letzten 5 Börsentagen vor Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen um wenigstens 20 % im Vergleich zum Basispreis gestiegen ist.
Die Optionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit der Gewährung der Optionen. Die Optionen enden fünf Jahre nach ihrer Gewährung. Bezugsrechte, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatzlos.
Die Optionen können nur gegen Zahlung des Basispreises ausgeübt werden. Ein Barausgleich ist nicht vorgesehen.
Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn das Dienstverhältnis des Bezugsberechtigten mit der SEVEN PRINCIPLES AG oder einer Konzerngesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch besteht. Entfällt diese Voraussetzung, so verfallen die Optionen entschädigungslos. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:
| ― | Nach Ablauf der Wartezeit wurde das Arbeitsverhältnis weder vom Bezugsberechtigten selbst noch durch die Gesellschaft fristlos gekündigt, so verfallen die Optionen erst mit Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses. |
| ― | Das Dienstverhältnis wurde im Zusammenhang mit einem Change of Control (Mehrheitsübernahme) beendet. Hiernach kann der Bezugsberechtigte die Optionen bis zu einem Jahr nach Ablauf der Wartezeit noch ausüben. |
Sofern die Ausübungsbedingungen erfüllt gewesen wären, hätten die ausgegebenen Optionen frühestens ab August 2009 ausgeübt werden können. Tatsächlich waren die Ausübungsbedingungen erstmals im Jahr 2011 erfüllt. Die Bewertung der Optionen erfolgte gem. IFRS 2 auf Basis des Black-Scholes Modells. Der zeitanteilige Aufwand aus der Optionsgewährung betrug im Geschäftsjahr 2013 TEUR 0 (VJ: TEUR 0). In das Modell sind in 2007 die folgenden Parameter eingeflossen, für 2012 und 2013 können mangels Ausgabe von Optionen konkrete Parameter nicht angegeben werden.
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| 2007 | |
|---|---|
| Risikoloser Zinssatz (%) | 3,83 |
| durchschnittlich antizipierte Laufzeit der Option (Jahre) | 3,00 |
| durchschnittlich erwartete Volatilität (%) | 17,86 |
| durchschnittlicher Fair Value der Optionen (€) | 1,27 |
Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität hiervon abweichen kann. Der risikolose Zins entspricht dem Mittelwert der Zinssätze für Bundeswertpapiere mit 3 Jahren Restlaufzeit zu den jeweiligen Zuteilungszeitpunkten. Die Mitarbeiterfluktuation wurde personenbezogen definiert und liegt zwischen 5 und 10%.
Als nahestehende Personen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie deren enge Familienmitglieder angesehen.
Jens Harig (Vorstandsvorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats der Aragon AG
Ulrich Trinkaus, COO (bis 15.04.2013)
Dr. Kai Höhmann, CSO
Joseph Kronfli, COO (seit 10.03.2014)
Prof. Dr. h.c. Hans Albert Aukes (Aufsichtsratsvorsitzender) (seit 14.06.2013)
Professor an der Technischen Universität Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH
Kurator der Fraunhofer Gesellschaft e.V.
Johannes Mohn (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) (seit 14.06.2013)
Unternehmer
Andreas Lange (Vorsitzender) (bis 14.06.2013)
Unternehmer
Oliver Gorny (bis 14.06.2013)
Unternehmensberater
Dr. Oliver Böttcher
Rechtsanwalt
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben in Orientierung an den Vorgaben und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. abgegeben, die auf der Website des Unternehmens der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern.
Für Erläuterungen zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstands wird auf die Ausführungen im Lagebericht unter F. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a verwiesen.
Auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallen die folgenden Beträge:
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| Vorstand | fixe Vergütung TEUR |
Sachbezüge + sonstige Leistungen TEUR |
variable Vergütung TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Jens Harig | 2013 | 300 | 28 | 30 | 358 |
| 2012 | 263 | 54 | 15 | 332 | |
| Ulrich Trinkaus | 2013 | 209 | 8 | 0 | 217 |
| 2012 | 203 | 15 | 12 | 230 | |
| Dr. Kai Höhmann (seit 1.7.2011) | 2013 | 210 | 27 | 24 | 261 |
| 2012 | 203 | 20 | 20 | 243 | |
| Insgesamt | 2013 | 719 | 64 | 54 | 837 |
| Insgesamt | 2012 | 669 | 89 | 47 | 805 |
Der Aufsichtsrat hat insgesamt eine Vergütung von TEUR 70 (VJ: TEUR 73) erhalten.
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| 2013 | 2012 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | TEUR | TEUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| fix | variabel | gesamt | fix | variabel | gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Oliver Gorny | 13 | 0 | 13 | 28 | 0 | 28 |
| Prof. Dr. h.c. Hans Albert Aukes | 19 | 0 | 19 | 0 | 0 | 0 |
| Johannes Mohn | 8 | 0 | 8 | 0 | 0 | 0 |
| Andreas Lange | 15 | 0 | 15 | 30 | 0 | 30 |
| Dr. Oliver Böttcher | 15 | 0 | 15 | 15 | 0 | 15 |
| Insgesamt | 70 | 0 | 70 | 73 | 0 | 73 |
Zum 31. Dezember 2013 wurden von Mitgliedern des Vorstands die folgenden Aktien der SEVEN PRINCIPLES AG gehalten:
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| Vorstand | 2013 Anzahl Aktien | 2012 Anzahl Aktien |
|---|---|---|
| Jens Harig | 39.954 | 39.954 |
| Jens Harig mittelbar über HIC GmbH | 37.168 | 30.168 |
| Dr. Kai Höhmann | 6.698 | 6.698 |
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Forfaitierungslinien, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Der Konzern verfügt über Cashpoolingvereinbarungen mit den Hauptbankverbindungen.
SEVEN PRINCIPLES nutzt bisher Fremdfinanzierungen hauptsächlich zum Ausgleich von Liquiditätsspitzen und hat aufgrund der hohen Eigenkapitalquote die Möglichkeit, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Ferner wurde im Jahr 2012 ein längerfristiges Investitionsdarlehen zur Finanzierung der in 2012 getätigten Akquisition der 7P Infolytics AG aufgenommen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind überwiegend mit einem kurzfristig rollierenden Zinssatz im niedrigen Tages- bzw. Monatsgeldbereich für die Restlaufzeit ausgestattet. Aufgrund der Restlaufzeit besteht für SEVEN PRINCIPLES ein geringes Zinsänderungsrisiko. Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen 850 TEUR. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft. Im Jahr 2013 wurden 278 TEUR (VJ: 233 TEUR) an Zinsen gezahlt. Die nachstehende Tabelle zeigt die erwarteten Abflüsse an Zahlungsmitteln aus Finanzschulden mit deren Fristigkeit.
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| 2013 | 2012 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kurzfristige Finanzschulden | 1.560 | 0 | 0 | 857 | 0 | 0 |
| langfristige Finanzschulden | 0 | 873 | 0 | 0 | 2.267 | 0 |
Aufgrund der Geschäftstätigkeit in Großbritannien und die damit verbundene Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung unterliegt SEVEN PRINCIPLES Währungsrisiken. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte. Das maximale Ausfallrisiko beträgt ca. 16 Mio. EUR.
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 Kapitalflussrechnungen wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.
Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand beinhaltet die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen.
Die folgende Tabelle stellt die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns dar. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde und wird für alle Instrumente durch Ab- bzw. Aufzinsung ermittelt. Der erstmalig für das Geschäftsjahr anzuwendende IFRS 13 bietet zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eine sog. Fair-Value Hierarchie an. Gemäß dieser Hierarchie ist eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden vorzunehmen. Dabei gibt es folgende drei Stufen:
Fair Value-Hierarchie
Stufe 1:
Marktpreise für Standardgüter auf einem aktiven Markt zum Bewertungszeitpunkt
Stufe 2:
Sonstige beobachtbare Marktpreise die jedoch nicht die Bedingungen von Stufe 1 erfüllen (z.B. Marktpreise für ähnliche Güter)
Stufe 3:
Verwendung von nicht beobachtbaren Parameter, d.h. unternehmensinterne Faktoren (z.B. geplante Cashflows), welche auch andere Marktteilnehmer verwenden würden.
Die Vermögensgegenstände oder Schulden sind dabei in sachgerechte Klassen einzuteilen auf Grundlage von Beschaffenheit, Merkmalen, Risiken und dem gewählten Bewertungsansatz. SEVEN PRINCIPLES hat im Geschäftsjahr 2013 den beizulegenden Zeitwert für die noch ausstehenden bedingten Kaufpreisraten auf Basis der Fair-Value Hierarchiestufe 3 ermittelt. Dabei wurden die langfristigen Kaufpreisraten mit einem Laufzeitkongruenten Zinssatz von 0,31 % auf den jeweiligen Gegenwartswert diskontiert. Die Fristigkeiten der noch ausstehenden Kaufpreisraten beliefen sich dabei auf bis zu zwei Jahre.. Die weiteren finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristig, insofern entspricht der Zeitwert dem Buchwert. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die dargestellten beizulegenden Zeitwerte nur als Indikation für tatsächlich am Markt realisierbare Werte angesehen werden:
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| Kategorie nach IAS 39 | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
2013 TEUR |
2012 TEUR |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel | 1 | 3.697 | 7.662 | 3.697 | 7.662 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 16.472 | 16.359 | 16.472 | 16.359 |
| übrige Forderungen und sonstiges Vermögen | 1 | 712 | 762 | 712 | 762 |
| endfällig gehaltene Finanzinvestitionen | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2 | 7.991 | 7.536 | 7.991 | 7.536 |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 2 | 2.433 | 3.123 | 2.433 | 3.123 |
| sonstige langfristige Kaufpreisverpflichtungen | 3 | 1.141 | 3.012 | 1.141 | 3.012 |
| sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2 | 9.594 | 9.291 | 9.594 | 9.291 |
Kategorien nach IAS 39:
1) Ausleihungen und Forderungen
2) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
3) zum Fair-Value bewertet (Stufe 3)
Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2013 keine Umklassifizierungen zwischen den Bewertungskategorien oder Umgliederungen innerhalb der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
Das Honorar für die Abschlussprüfung betrug im Geschäftsjahr 2013 78 TEUR (VJ: 75 TEUR).
Mit Wirkung zum 10.3.2014 wurde Joseph Kronfli zum COO berufen.
Köln, 21.03.2014
gez. Jens Harig
gez. Josef Kronfli
gez. Dr. Kai Höhmann
Wir sind eine international agierende Unternehmensberatung für die Vernetzung von Prozessen, Informationen und Technologien sowie Spezialist für Enterprise Mobility. Als strategischer Partner unserer Kunden sind wir einer der führenden Consulting- und IT-Dienstleister in der Telekommunikationsbranche in Deutschland. Wir sind aber auch in weiteren Kundensegmenten wie Energie, Transport/ Logistik, Automotive und Industrie geschäftlich aktiv. Unser Leistungsspektrum umfasst IT-Consulting, Prozess- und Informations-Management, SAP-Beratung, Softwareentwicklung, mobile Lösungen sowie Test- und Qualitätsmanagement und Application-Management. Dabei decken wir die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Geschäftsprozess-Analyse über die Anwendungsentwicklung und Implementierung bis hin zu Wartung und Betrieb. Im Rahmen unserer Strategie fokussieren wir unser Portfolio auf den Zukunftsmarkt "Enterprise Mobility". Unsere Leistungen erbringen wir in verschiedensten Geschäftsmodellen; von der aufwandsbasierten Abrechnung über Festpreisprojekte bis hin zu Managed Services.
Folgende wesentliche Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zur SEVEN PRINCIPLES Gruppe:
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| SEVEN PRINCIPLES AG | ||
|---|---|---|
| Strategie • Vertrieb • Marekting • Finanzen • Personal • Bachoffice • ca. 50 Mitarbeiter | ||
| --- | --- | --- |
| 7P Solution Consulting AG | 7P B2B Mobile & IT Services GmbH | 7P ERP Consulting GmbH |
| Consulting • Development • Solution | IT Services • Mobile Technologies | SAP Consulting |
| ca. 340 Mitarbeiter | ca. 140 Mitarbeiter | ca. 70 Mitarbeiter |
| 7P Trusted Experts GmbH | 7P Austria GmbH | 7P bicon GmbH |
| Freelance • Near- and Offshore | Mobile Solutions | Utility Consulting & Services |
| ca. 7 Mitarbeiter | ca. 10 Mitarbeiter | ca. 20 Mitarbeiter |
| 7P UK LTD | 7P Nordic AS | 7P Infolytics AG |
| Consulting • IT Services | Mobile Solutions | Database Technologies |
| ca. 5 Mitarbeiter | ca. 10 Mitarbeiter | ca. 20 Mitarbeiter |
| 7P Scandinavia ApS | ||
| Mobile Solutions | ||
| ca. 2 Mitarbeiter |
Darüber hinaus hat die 7P Nordic AS eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Spanien, die aber aufgrund der Größe von untergeordneter Bedeutung ist. Weitere Konzerngesellschaften oder -beteiligungen bestehen nicht.
Der Hauptsitz der Gruppe ist in Köln. Über zahlreiche Niederlassungen und Tochtergesellschaften ist das Unternehmen in Deutschland, Österreich, Estland Dänemark, Großbritannien und Spanien vertreten.
Die SEVEN PRINCIPLES AG ist die strategische und operative Führungsgesellschaft der Gruppe mit den zentralen Funktionen Gesamtleitung Vorstand, Controlling und Finanzen, Personalservices, Fuhrparkmanagement, Marketing, Key Account Vertrieb und verschiedene Back Office Funktionen. Die Leistungserbringung erfolgt durch die operativen Tochtergesellschaften. Die Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis der Legaleinheiten.
Die 7P Solutions & Consulting AG deckt das Leistungsspektrum vom Business- und IT-Consulting bis hin zur Umsetzung in der Softwareentwicklung und Systemintegration ab. Zur Steuerung auf Gesellschaftsebene sind die Leistungen der Gesellschaft in sechs Business Areas organisiert: Process & Integration Consulting (PIC), Enterprise Information Management (EIM), Software Architecture & Development (SAD), Telco Services & Operations (TS&O), Telco Solutions (TS) sowie IT-Infrastructure & Services (I&S).
Das Portfolio der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH mit den ausländischen Tochtergesellschaften 7P Austria GmbH, Wien, Österreich, 7P Nordic AS, Tallinn, Estland, und 7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark, fokussiert sich auf mobile Enterprise Solutions sowie Enterprise IT Services in den Bereichen Test & Qualitätsmanagement, Application-Management und Support. Dabei sind die Aktivitäten der ausländischen Tochtergesellschaften auf die selbstentwickelten Mobile Device Management (MDM) - Lösung ausgerichtet, deren Entwicklung und Rechte in der 7P Nordic AS liegen. Der Vertrieb der Lösung über Vertriebspartner erfolgt für Österreich aus der 7P Austria GmbH, für Skandinavien aus der 7P Scandinavia ApS und für Deutschland aus der Muttergesellschaft 7P B2B Mobile & IT Services GmbH.
Die 7P ERP Consulting GmbH bietet SAP Consulting und Services und die 7P bicon GmbH konzentriert sich auf SAP-Beratung und Entwicklung für Energieversorger (SAP IS-U). Die 7P Infolytics AG ist Service- und Entwicklungspartner und Reseller der SAP-Datenbanklösung MaxDB. Sie ist weiterhin tätig im Bereich der Daten- und Anwendungsmigrationen.
Externe Dienstleister, eingesetzt als Subunternehmer, werden über die 7P Trusted Experts GmbH eingekauft und betreut.
Die 7P UK LTD bedient den Markt in Großbritannien vielfach auch unter Einsatz externer Subunternehmer mit Consulting und weiteren Leistungen von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES versteht sich als strategischer Partner ihrer Kunden für die Vernetzung von Prozessen, Informationen und Technologien. Mit dem Ziel bis zum Jahr 2015 der führende Anbieter für die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb von Enterprise Mobility Lösungen und Services in Deutschland zu werden, verfolgen wir einen ehrgeizigen Wachstumsplan in einem Zukunftsmarkt.
Mit dem Jahreswechsel 2012/13 haben wir begonnen unser Portfolio auf dieses Ziel auszurichten. Wir wollen unser Geschäft noch enger an den Bedürfnissen unserer Kunden ausrichten und mit innovativen Lösungen zu ihrem Erfolg beitragen. Diesen Anspruch formuliert der Slogan "Enabling your Business" mit der Ausrichtung unserer Leistungen auf Enterprise Mobility. So investieren wir u.a. in die Weiterentwicklung und Vermarktung unserer MDM-Lösung. Die Fokussierung auf das Zukunftsthema "Enterprise Mobility" verbessert unsere Wachstumschancen in weiteren Kundensegmenten wie Energie, Transport/ Logistik, Automotive, Industrie, Public und Handel.
Wachstumschancen für unsere SAP-Aktivitäten streben wir im Bereich der SAP-Datenbanktechnologien an und positionieren uns für die mittelfristigen Chancen im Energiemarkt.
Die jährliche Unternehmensplanung bildet das Zielsystem für die Steuerung der SEVEN PRINCIPLES Gruppe mit den für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA, EBIT und Cashflow. Dabei wird beim Cashflow unterschieden nach dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionen und Finanzierungen. Die jährlich festgelegten Zielwerte gleichen wir hier im Rahmen des kontinuierlichen Controllings mit den Ist-Werten ab.
Zusätzlich zu den oben besprochenen finanziellen Leistungsindikatoren verwenden wir verschiedene andere finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen, um den wirtschaftlichen Erfolg unserer Geschäftsaktivitäten zu steuern. Hierfür überwacht das Management kontinuierlich Kennziffern zur Auslastung der Mitarbeiter mit Projekten und wertet regelmäßig auch die Produktivität in den Projekten über eine Analyse der fakturierten Stunden aus. Auch die längerfristige Entwicklung der Stunden- und Tagessätze wird verfolgt und bildet eine wichtige Kennziffer zur Bewertung der Portfolioleistungen. Die Produktivität in den Projekten wird dabei definiert als Bruttoergebnis pro Mitarbeiter.
Wir sind bestrebt mit soliden bilanziellen Strukturen unsere Wachstumsziele zu erreichen. Eine besondere Bedeutung hat hierbei der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Die Relation Eigenkapital zu Gesamtkapital sollte 30% nicht unterschreiten.
Die Segmenteinteilung erfolgt bei SEVEN PRINCIPLES entsprechend dem internen Controlling anhand dessen das Management den Konzern steuert. Basis sind hier die einzelnen Konzerngesellschaften, die aber teilweise aus Gründen der Wesentlichkeit zu einem Segment zusammengefasst wurden.
Die 7P Solutions & Consulting AG konnte nachfolgend zur Reorganisation in 2012 eine ansteigende Geschäftsentwicklung mit Wachstum bei Umsatz und Ergebnis verzeichnen.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 43.747 | 42.322 | 3,4% |
| Segement-Betriebsergebnis | -267 | -787 |
Die 7P Trusted Experts erreichte mit dem Einsatz von Subunternehmern eine stabile Geschäftsentwicklung mit Umsatz und Ertrag auf dem Niveau des Vorjahres.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 24.625 | 24.998 | -1,5% |
| Segement-Betriebsergebnis | 1.340 | 1.342 | -0,1% |
Die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH verzeichnete leicht rückläufige Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Test & Qualitätssicherung und investierte verstärkt in die Entwicklung und Vermarktung mobiler Lösungen. Dies führte zu einem Ergebnisrückgang.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 12.983 | 13.617 | -4,7% |
| Segement-Betriebsergebnis | -124 | 1.430 |
Das Geschäft der sonstigen Gesellschaften (siehe auch Erläuterungen Anhang Anmerkung 3) wurde insbesondere durch die Investitionen in die Entwicklung und den Vertriebsaufbau für die in 2012 mit der 7P Nordic AS erworbene Lösung Mobile Device Management belastet. Hier konnten die höheren Gesamtkosten noch nicht durch eine entsprechende Umsatzsteigerung kompensiert werden, so dass das Betriebsergebnis im Vorjahresvergleich deutlich gesunken ist.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 17.337 | 17.047 | 1,7% |
| Segement-Betriebsergebnis | -2.112 | 272 |
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend. Wir sind überzeugt, dass engagierte Mitarbeiter ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Unternehmenserfolg sind. Aus der regelmäßig durchgeführten Mitarbeiterbefragung -dem sogenannten "7P-Barometer" - generieren wir wichtige Anstöße für Verbesserungen zum Arbeitsumfeld, den Geschäftsprozessen, der Qualität unserer Dienstleistungen sowie der Personalführung. Ziel ist eine offene Führungskultur, die auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Leistungsbereitschaft beruht.
Gerade in einer Phase marktgetriebener Veränderungen in unserem Portfolio und der dazugehörigen Organisation ist es uns wichtig, unsere Mitarbeiter in die Veränderungen einzubinden. Mit unserer Strategie, das Leistungsportfolio entlang der Ansprüche unserer Kunden weiterzuentwickeln und erfolgreich neue Geschäftsmodelle aufzubauen, entstehen neue Anforderungen an die Ausbildungsinhalte unserer Fach- und Führungslaufbahnen. Für ein konsequentes Business Development müssen wir die Innovationskraft und Fachexpertise unserer Mitarbeiter gezielt fördern. Die Marktveränderungen wirken sich in komplexeren Geschäftsmodellen, Übernahme von mehr Projektverantwortung durch 7P sowie aufwendigere Vertriebsprozesse für Lösungen und Services aus. Mit der für 2014 geplanten Einführung der 7P Academy werden wir entsprechend unsere Fach- und Führungskräfte auch systematisch in Themen wie Betriebswirtschaft, Recht und Vertrieb ausbilden.
Der Beschäftigungsboom der Unternehmen aus der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) setzt sich fort. Rund 2/3 der Unternehmen wollen in 2014 zusätzliches Personal einstellen, wie aus einer Konjunkturumfrage von BITKOM hervorgeht. Damit fallen die Beschäftigungspläne noch optimistischer aus als 2013, als die Zahl der Mitarbeiter in der ITK-Branche um 15.000 auf den Rekordwert von 917.000 Mitarbeitern in Deutschland angestiegen ist. Viele Unternehmen suchen weiterhin vergeblich nach geeigneten Fachkräften.
Aus 2.692 Bewerbungen im vergangenen Jahr haben wir die Besten selektiert und mehr als 60 hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt. Im Jahresdurchschnitt 2013 waren 686 (Vorjahr: 666) Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig. Dies entspricht einem Zuwachs der durchschnittlichen Beschäftigung in 2013 gegenüber 2012 von 3,0 Prozent. Die getroffenen Maßnahmen zur Straffung des Portfolios haben im vergangenen Jahr aber auch zu einer erhöhten Fluktuation geführt, die auch arbeitgeberseitige Personalmaßnahmen einschloss. Ziel der Maßnahmen ist es, SEVEN PRINCIPLES besser im Markt zu positionieren und auf Wachstumsfelder zu fokussieren. Aufgrund des Rückgangs der Beschäftigtenzahl im 2. Halbjahr 2013 waren per 31.12.2013 noch 651 (31.12.2012: 692) Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern angestellt.
Für die Rückkehr auf den Wachstumskurs um unserer Ziele zu erreichen, müssen wir zukünftig weiter qualifizierte Talente für uns gewinnen und langfristig integrieren. SEVEN PRINCIPLES veröffentlicht Stellenausschreibungen in Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke wie Facebook oder XING. Zudem rekrutieren wir aktiv über die Netzwerke unserer Mitarbeiter und arbeiten mit Personaldienstleistern zusammen. SEVEN PRINCIPLES bietet kontinuierlich mehr als 50 offene Stellen für hochqualifizierte IT-Fachkräfte, die aufgrund des Fachkräftemangels nur sukzessive besetzt werden können.
Für unsere strategische Zielsetzung, der führende Anbieter für die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb von Enterprise Mobility-Lösungen und Services in Deutschland zu werden, sind Innovationen auf Basis effizienter Forschung und Entwicklung ein wichtiger Wachstumsmotor. Basierend auf unserer langjährigen Expertise in der Telekommunikationsbranche und als Spezialist für mobile Technologien investieren wir in die Entwicklung innovativer Dienstleistungen und Lösungen für Enterprise Mobility. Sämtliche Investitionen in Innovationen basieren auf einer Analyse der Marktentwicklungen und erfolgen in enger Abstimmung mit Kunden und Kooperationspartnern. Wie im Vorjahr lag auch im Jahr 2013 der Schwerpunkt von Forschung und Entwicklung auf neuen mobilen Anwendungen und Services. So entstanden sowohl Prototypen-Apps zur Abbildung von Geschäftsprozessen in der Telekommunikations- und Versicherungsindustrie als auch solche zur Steuerung von Außendienstmitarbeitern und Wartungsprozessen. Eine weitere Priorität lag auf der Weiterentwicklung der eigenen Mobile Device Management (MDM) - Lösung für die Sicherheit und Administration im mobilen Internet.
Entwicklungskosten für Services und Lösungen zur Vermarktung an Kunden wurden wie im Vorjahr voll aufwandswirksam erfasst. Investitionen in die Neuentwicklung eines Social Intranets sowie interner IT-Systeme zur Geschäftsprozessunterstützung wurden im Jahr 2013 in Höhe von 371 TEUR (VJ: 158 TEUR) gemäß IAS 38 aktiviert.
Die Schuldenkrise und die daraus resultierenden Konsolidierungsanstrengungen belasteten nach wie vor die Konjunktur in Europa. In der Folge stagnierte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Ländern der Europäischen Union im Jahr 2013, auch wenn nach einem schwachen 1. Quartal in den folgenden Quartalen leicht positive Wachstumsraten zu verzeichnen waren. Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2013 insgesamt als stabil erwiesen und das BIP konnte um 0,4 Prozent zulegen. Dies stellt aber eine Abschwächung des Wachstums gegenüber den Vorjahren dar. Die deutsche Wirtschaft wurde durch die anhaltende Rezession in einigen europäischen Ländern und eine gebremste weltwirtschaftliche Entwicklung belastet. So wurde das Wachstum wesentlich von einer starken Binnennachfrage getrieben. Für das Jahr 2014 sagen die Konjunkturforscher der deutschen Wirtschaft einen guten Start ins neue Jahr voraus. Sie erwarten für 2014 in Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 1,5 bis 2,0 Prozent.
Der Bundesverband BITKOM meldet, dass 80 Prozent der mittelständischen IT-Unternehmen für das erste Halbjahr 2014 mit steigenden Umsätzen rechnen und 2/3 der Unternehmen Personal einstellen wollen. Besonders zuversichtlich sind, gemäß der von BITKOM durchgeführten Konjunkturumfrage, Softwarehäuser sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen. Der Bundesverband BITKOM erwartet für den deutschen Markt für Informationstechnik in 2014 ein Wachstum um 2,8 Prozent auf 76,8 Mrd. EUR, nachdem in 2013 ein Wachstum von 2,0 Prozent realisiert wurde. Softwarelösungen sollen dabei im Jahr 2014 mit 5,1 Prozent den stärksten Wachstumsbeitrag liefern. Für IT-Services wird in 2014 ein Wachstum von 3,2 Prozent nach 2,4 Prozent in 2013 erwartet.
Das wichtigste IT-Thema des Jahres 2014 ist infolge des amerikanischen Abhörskandals die IT-Sicherheit. Dies ergab die jährliche Trendumfrage des Hightech-Verbands BITKOM in der ITK-Branche. IT-Sicherheit hat damit den langjährigen Spitzenreiter Cloud Computing auf Platz zwei verdrängt, dicht gefolgt von Mobile Computing und Big Data Analytics. Sicherheitsfragen bestehen auch im Zusammenhang mit der mobilen IT-Nutzung, wie zum Beispiel der Einbindung privater Endgeräte in die IT-Landschaft von Unternehmen und anderen Organisationen unter dem Stichwort "Bring Your Own Device (BYOD)". Administrations- und Sicherheitslösungen für Mobile Computing bietet SEVEN PRINCIPLES mit der eigenentwickelten 7P MDM-Software für die sichere Administration von mobilen Endgeräten an. 85 Prozent der Internetnutzer gehen heute mit mobilen Geräten ins Netz. Die mobile Nutzung von sozialen Netzwerken, Video- und Musikdiensten, Navigation oder Spielen erreicht schon heute einen Massenmarkt. Laut Gartner werden bis zum Jahr 2017 weltweit rund 268 Milliarden Apps für Mobilgeräte heruntergeladen. Smartphones und Tablets sind die Treiber des digitalen Wandels. Unternehmen und andere Organisationen stehen vor der Herausforderung sich in diesen von Konsumenten getriebenen Megatrend der vergangenen Jahre zu positionieren und mobile Geräte und Anwendungen in die eigene komplexe IT-Infrastruktur sicher zu integrieren und nutzbar zu machen. Auch der nächste Schritt der Digitalisierung im produzierenden Gewerbe, die Herstellung und Pflege von Produkten, Maschinen und Anlagen über das Internet - bezeichnet als Industrie 4.0 - setzt stark auf die mobile Vernetzung einzelner Komponenten und Systeme.
Den notwendigen Veränderungsprozess der Unternehmens-IT mit dem Eintritt in die mobile Welt beschreibt der Begriff "Enterprise Mobility", der im Zentrum der strategischen Ausrichtung des Portfolios von SEVEN PRINCIPLES steht und enorme Wachstumschancen für die kommenden Jahren verspricht.
SEVEN PRINCIPLES litt im Geschäftsjahr 2013 unter einer verhaltenen Investitionsbereitschaft wichtiger Abnehmerbranchen. Dies betraf insbesondere die Telekommunikations- und Energiewirtschaft, die für rund 65 Prozent der Umsatzerlöse von SEVEN PRINCIPLES stehen. Erwartete Entscheidungen für größere Projekte haben sich insbesondere im 1. Halbjahr verzögert bzw. wurden ganz in nachfolgende Geschäftsjahre verschoben. So war vor allem im 1. Halbjahr die Projektauslastung insgesamt noch zu niedrig mit entsprechenden Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag. Bei einem Umsatz von 47,9 Mio. EUR (VJ: 47,1 Mio. EUR) betrug das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im 1. Halbjahr -2,7 Mio. EUR. Der EBIT-Fehlbetrag betrug -3,6 Mio. EUR.
Wir haben auf die negative Geschäftsentwicklung bereits im 1. Halbjahr 2013 reagiert und Maßnahmen umgesetzt. Das Engagement und die Qualifikation unserer Mitarbeiter sind für uns erfolgskritisch. Die Weiterentwicklung der Organisation, der Geschäftsmodelle sowie die Fokussierung des Portfolios haben wir mit differenzierten Personalmaßnahmen unterstützt. So haben wir in Motivationsanreize für unsere Leistungsträger investiert, es fielen aber auch im 1. Halbjahr Aufwendungen für Abfindungen an, die im 4. Quartal 2013 im Zusammenhang mit dem Ausscheiden weiterer Mitarbeiter noch einmal aufgestockt wurden. Insgesamt ergaben sich aus den Personalstrukturmaßnahmen im Jahr 2013 einmalige Sonderaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR.
Wir hatten bereits aus der Geschäftsentwicklung im Jahr 2012 Maßnahmen abgeleitet. So haben wir zum 01.01.2013 mit Dr. Joachim Philippi, zuvor Bereichsvorstand bei Steria Mummert Consulting, den Vorstand der größten Tochtergesellschaft, der 7P Solutions & Consulting AG, verstärkt. Unter seiner Führung wurde die im Jahr 2012 erfolgte organisatorische Neuordnung von Lokationen hin zu standortübergreifenden, thematisch ausgerichteten Business Units fortgesetzt und zum 01.07.2013 weiter fokussiert. So wurde die zweite und dritte Managementebene zusammengefasst und die drei thematisch ausgerichteten Business Areas mit zehn nachgeordneten Business Lines zu nunmehr sechs Business Areas zusammengelegt. Daraus resultiert auch eine deutliche Verschlankung des obersten Führungskreises der Gesellschaft.
Zum 01.04.2013 hat Bernd Bönte, nach Karrierestationen bei IBM, T-Systems, Integrata und Collax, die Geschäftsführung der zweitgrößten Tochtergesellschaft, der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH, zur Leitung des Bereichs Mobile Device Management verstärkt. Ziel ist hier den Aufbau dieses zukunftsträchtigen Geschäftsfeldes mit der Produktübernahme im Rahmen des Erwerbs der AS Fromdistance - heute 7P Nordics AS -, deutlich dynamischer voranzutreiben. Unter seiner Führung erfolgte für die MDM-Lösung eine strikte Fokussierung auf den indirekten Vertrieb über Vertriebspartner. So wird eine direkte Wettbewerbssituation mit den Vertriebspartnern durch einen eigenen Direktvertrieb vermieden. Zunächst reduziert diese Strategie die kurzfristige Umsatzsteigerung, verspricht aber mittelfristig ein stärker skalierbares Wachstum. Mit der Kündigung des weiteren Geschäftsführers übernahm Bernd Bönte ab Juni 2013 die operative Geschäftsleitung der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH.
Enttäuschend war im Jahr 2013 insbesondere die Geschäftsentwicklung der 7P UK LTD. Hier mussten im großen Umfang nach Fertigstellungsgrad bewertete Projekte des Vorjahres abgewertet werden und auch Forderungen gegen Kunden abgeschrieben werden. Zum 01.06.2013 wurde daraufhin die Geschäftsführung der 7P UK LTD intern neu besetzt und auch das operative Management nachfolgend gekündigt und ebenfalls neu besetzt. Das zuvor autonome Projektcontrolling wurde zentralisiert. Die Restrukturierungsmaßnahmen in der 7P UK LTD haben das operative Ergebnis von SEVEN PRINCIPLES in 2013 mit Einmalaufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR infolge der Neubewertung von Beständen, Forderungsabschreibungen und Personalmaßnahmen belastet.
Im langjährigen Rechtsstreit um die ehemalige Firmierung "TECON". erfolgte im Jahr 2013 eine erste Schadensersatzzahlung an den Kläger in Höhe von 0,15 Mio. EUR. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren wurden die Rückstellungen für einen potentiellen weiteren Schadensersatz zuzüglich Verzinsung und Verfahrenskosten in 2013 um 0,5 Mio. EUR aufgestockt.
Wie mit Veröffentlichung der Halbjahreszahlen angekündigt, konnte SEVEN PRINCIPLES im 2. Halbjahr 2013 bei Umsatzerlösen von 50,8 Mio. EUR (VJ: 50,4 Mio. EUR) in die Gewinnzone zurückkehren. Es wurde ein EBITDA von 2,5 Mio. EUR (VJ: 2,0 Mio. EUR) erzielt.
Im Geschäftsjahr 2013 konnte SEVEN PRINCIPLES den Umsatz um 1,2 Prozent auf 98,7 Mio. EUR (VJ: 97,5 Mio. EUR) steigern. Die Verluste im 1. Halbjahr 2013 führten dazu, dass sich für das Gesamtjahr 2013 ein negatives operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von -0,2 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR) ergibt. Das EBIT beträgt -2,0 Mio. EUR (VJ: -0,5 Mio. EUR). Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt -2,6 Mio. EUR (VJ: -0,6 Mio. EUR) und das Ergebnis je Aktie fiel auf -0,65 EUR nach einem Vorjahresergebnis von -0,16 EUR.
Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Geschäftsjahr 2013 um 4,0 Mio. EUR auf 3,7 Mio. EUR zum 31.12.2013 gesunken. Es wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein nahezu ausgeglichener operativer Cashflow von -0,1 Mio. EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR) erzielt. Der Free Cashflow betrug aufgrund von Investitionen und Kaufpreiszahlungen für Akquisitionen -3,3 Mio. EUR (VJ: -3,3 Mio. EUR). Unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien beträgt die verfügbare Liquidität zum Geschäftsjahresende 9,2 Mio. EUR (VJ: 13,3 Mio. EUR).
Für das Geschäftsjahr 2013 ergab sich aus den dargestellten Gründen insgesamt eine unbefriedigende Ertragslage. SEVEN PRINCIPLES verfügt aber weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögenlage.
Der Umsatz von SEVEN PRINCIPLES ist im Geschäftsjahr 2013 leicht um 1,2 Prozent auf 98,7 Mio. EUR (VJ: 97,5 Mio. EUR) gestiegen. Dabei entwickelten sich die Umsätze in der Telekommunikation, deren Anteil an den Gesamtumsätzen rd. 60 Prozent beträgt, wie schon im Vorjahr mit rund 2 Prozent leicht rückläufig. Die Umsätze mit Energiekunden blieben weitgehend stabil. Ein Wachstum konnte insbesondere in der Automobilindustrie mit einem Plus von 23 Prozent auf 9,2 Mio. EUR sowie bei weiteren Bestandskunden und über die Gewinnung von mehr als 50 Neukunden mit einem Umsatzbeitrag von 2,7 Mio. EUR erzielt werden.
Während der nationale Umsatz um 3,6 Prozent zulegen konnte, sank der internationale Umsatz um 15,1 Prozent auf 10,5 Mio. EUR beziehungsweise 10,6 Prozent der Gesamtumsätze. Nach dem Geschäftsjahreswechsel bei Vodafone per 31.03. war der Umsatz insbesondere im 2. Quartal in der 7P UK LTD niedriger, konnte sich im 2. Halbjahr aber wieder erholen.
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| Umsatz | 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 98.709 | 97.516 | 1,2% |
| Umsatz national | 88.240 | 85.181 | 3,6% |
| %-Anteil vom Gesamtumsatz | 89,4% | 87,4% | |
| Umsatz international | 10.469 | 12.335 | -15,1% |
| %-Anteil vom Gesamtumsatz | 10,6% | 12,6% |
SEVEN PRINCIPLES ergänzt Kapazitätsengpässe und spezielle Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sowohl durch Partnerunternehmen als auch durch freiberufliche Mitarbeiter gebildet wird. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten. Der Anteil von Hard- und Software am Materialaufwand beträgt lediglich 4,1 Prozent.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz stieg in 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1 Mio. EUR bzw. 1,8 Prozent.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Wareneinsatz/ Fremddienstleister | 37.757 | 37.651 | 0,3% |
| %-Anteil vom Umsatz | 38,3% | 38,6% | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 60.952 | 59.865 | 1,8% |
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter wuchs im Jahr 2013 im Vorjahresvergleich um 3,0 Prozent auf 686 Mitarbeiter (VJ: 666 Mitarbeiter). Allerdings sank die Mitarbeiterzahl im Jahresverlauf, so dass im 1. Halbjahr 2013 noch durchschnittlich 698 Mitarbeiter beschäftigt waren. Im 2. Halbjahr waren nur noch durchschnittlich 676 Festangestellte für SEVEN PRINCIPLES tätig. Zum 31.12.2013 war die Mitarbeiterzahl um 5,9 Prozent auf 651 (31.12.2012: 692) gesunken. Die einmaligen Sonderaufwendungen für Personalmaßnahmen von 1,5 Mio. EUR und hatten wesentlichen Anteil am Anstieg der Personalkosten um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die bereinigten durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter stiegen nur moderat um 0,7 Prozent.
Die Betriebskosten waren gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die akquisitionsbedingten Erweiterungen der angemieteten Büroflächen wurden durch Sparmaßnahmen im Bereich der Kfz-Kosten kompensiert. Höhere Beiträge und Abgaben sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit dem Markenrechtsstreit führten zu einem Anstieg der Verwaltungskosten. SEVEN PRINCIPLES hat im 1. Halbjahr 2013 verstärkt in Marketing und Messeauftritte für die eigenen Lösungen und Services investiert. Dementsprechend stiegen die Vertriebsaufwendungen. Im 2. Halbjahr 2013 waren die Vertriebsaufwendungen rückläufig. Reduzierte Ausgaben für die Personalgewinnung und für Fortbildungsmaßnahmen führten zu einem deutlichen Rückgang der übrigen Aufwendungen. Trotz eines Mitarbeiterwachstums im Jahresdurchschnitt lagen die Betriebs- und Verwaltungskosten insgesamt um 0,8 Prozent unter dem Vorjahr.
Höhere Investitionen in die IT- und Softwareausstattung und IT-Unterstützungssysteme führten zu einem Anstieg der Abschreibungen.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Personalkosten | 52.349 | 49.144 | 6,5% |
| Personalkosten bereinigt*) | 51.135 | 49.277 | 3,8% |
| Betriebs- u. Verwaltungskosten | 11.344 | 11.439 | -0,8% |
| Betriebskosten | 4.642 | 4.633 | 0,2% |
| Verwaltungsaufwand | 1.816 | 1.676 | 8,4% |
| Vertriebsaufwand | 2.940 | 2.831 | 3,8% |
| übrige Aufwendungen | 1.946 | 2.299 | -15,4% |
| Abschreibungen | 1.722 | 1.281 | 34,4% |
| Kosten gesamt | 65.415 | 61.864 | 5,7% |
| Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter | 686 | 666 | 3,0% |
*) bereinigt um Einmalaufwendungen für Abfindungen, etc. sowie Zurechnung aktivierte Personalentwicklungskosten
Eine verhaltene Kundennachfrage führte im 1. Halbjahr 2013 zu einer schwächeren Projektauslastung. Im 2. Halbjahr 2013 wirkten sich die Maßnahmen zur Fokussierung des Portfolios und Verbesserung der Vertriebsprozesse aus und die Projektauslastung konnte verbessert werden. Bei einem stabilen Preisniveau in den Jahren 2012 und 2013 waren die Projektauslastung und die Produktivität in den Projekten die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Profitabilität.
SEVEN PRINCIPLES verzeichnete im 1. Halbjahr 2013 einen hohen operativen Verlust. Im 2. Halbjahr 2013 konnte die Projektauslastung um 1,2 Prozent und die Produktivität um 6,8 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr gesteigert werden. Dies bildete die Basis für die Rückkehr in die Profitabilität im 2. Halbjahr. Das schwache 1. Halbjahr konnte aber nicht mehr vollständig kompensiert werden. Zusätzlich wurde das operative Ergebnis im Jahr 2013 von diversen einmaligen Sonderaufwendungen aus Personalmaßnahmen, Wertberichtigungen auf Projekte und Forderungen der 7P UK LTD sowie erhöhter Risikovorsorge für den Markenrechtsstreit von insgesamt 2,5 Mio. EUR belastet. Demgegenüber standen sonstige betriebliche Erträge aus der Auflösung von Kaufpreisrückstellungen in Höhe von fast 1,7 Mio. EUR (VJ: 0,8 Mio. EUR). Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) sank im Vorjahresvergleich von 0,7 Mio. EUR auf -0,2 Mio. EUR. Das operative Ergebnis (EBIT) fiel von -0,5 Mio. EUR in 2012 auf -2,0 Mio. EUR in 2013. Bereinigt um einmalige Sonderaufwendungen und -erträge ergibt sich in 2013 aber bereits eine Steigerung des EBITDA gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. EUR.
Das Finanzergebnis betrug -0,4 Mio. EUR (VJ: -0,2 Mio. EUR), davon 0,1 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR) für gebuchte Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Kaufpreis- und Markenrechtsrückstellungen. Der Konzernjahresfehlbetrag stieg von 0,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 2,6 Mio. EUR in 2013. Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,65 EUR (VJ: -0,16 EUR).
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| 1. HJ 2013 '000 EUR |
2. HJ 2013 '000 EUR |
2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|---|---|
| EBITDA | -2.754 | 2.511 | -244 | 740 | |
| EBITDA bereinigt*) | -1.436 | 2.058 | 622 | -75 | |
| EBIT | -3.620 | 1.654 | -1.966 | -541 | 263,4% |
| EBIT-Marge in % v. Umsatz | -7,6% | 3,3% | -2,0% | -0,6% | |
| Finanzergebnis | -120 | -259 | -379 | -223 | 70,0% |
| Konzernergebnis | -3.683 | 1.061 | -2.622 | -642 | 308,4% |
| Ergebnis je Aktie in EUR | -0,91 | 0,26 | -0,65 | -0,16 | 308,4% |
*) bereinigt um Einmalaufwendungen für Personalmaßnahmen, Wertberichtigungen auf Bestände und Forderungen, Erhöhung Markenrechtsrückst. sowie Auflösungen aus Kaufpreisrückstellungen
Ein Vorjahresvergleich des von einmaligen Sonderaufwendungen und -erträgen bereinigten operativen Ergebnisentwicklung (EBITDA und EBIT) zeigt, dass nach einem schwächeren 1. Halbjahr im 2. Halbjahr 2013 ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes operatives Ergebnis erzielt wurde. So stieg das bereinigte EBITDA im 2. Halbjahr 2013 im Vorjahresvergleich um 70 Prozent und das EBIT um 130 Prozent. Basierend auf dem Gewinn zahlreicher strategischer Kundenprojekte und einer gut gefüllten Projektpipeline, zeigt dies den deutlichen Aufwärtstrend auf Basis der getroffenen Maßnahmen und strategischen Veränderungen.
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| 1. HJ 2013 '000 EUR |
1. HJ 2012 '000 EUR |
Veränderung % |
2. HJ 2013 '000 EUR |
2. HJ 2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|---|---|---|
| EBITDA | -2.754 | -1.284 | -114,5% | 2.511 | 2.024 | 24,1% |
| EBITDA bereinigt*) | -1.436 | -1.284 | -11,8% | 2.058 | 1.209 | 70,2% |
| EBIT | -3.620 | -1.877 | -92,9% | 1.654 | 1.336 | 23,8% |
| EBIT bereinigt*) | -2.302 | -1.877 | -22,6% | 1.201 | 521 | 130,3% |
*) bereinigt um Einmalaufwendungen für Personalmaßnahmen, Wertberichtigungen auf Bestände und Forderungen, Erhöhung Markenrechtsrückst. sowie Auflösungen aus Kaufpreisrückstellungen
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2013 mit einem Umsatzwachstum auf rund 100 Mio. EUR und einem EBITDA von 3,0 Mio. EUR wurde deutlich verfehlt. Die verhaltene Nachfrage aus wichtigen Kundengruppen von SEVEN PRINCIPLES deckte die noch bestehenden Schwachpunkte in der Organisation, dem Portfolio und den Vertriebsprozessen auf. Zudem waren unerwartete Wertberichtigungen in der 7P UK LTD erforderlich. Die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen abzüglich Sondererträge aus Kaufpreisrückstellungsauflösungen für akquirierte Gesellschaften haben die Ergebnisentwicklung mit rund 1,2 Mio. EUR zusätzlich belastet, so dass das erwartete Ergebnis um 3,2 Mio. EUR verfehlt wurde. Dementsprechend wurde auch der erwartete operative Cashflow um 1,1 Mio. EUR verfehlt.
SEVEN PRINCIPLES ist solide finanziert und in der Lage das Geschäftsportfolio weiterzuentwickeln sowie strategische Optionen wahrzunehmen. So betrug die verfügbare Liquidität unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien zum Geschäftsjahresende 9,2 Mio. EUR (VJ: 13,3 Mio. EUR).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde mit -0,1 Mio. EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR) ein nahezu ausgeglichener Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erzielt. Der schwache operative Cashflow ist auf den deutlichen Jahresfehlbetrag zurückzuführen und konnte durch einen Ausweitung der Verbindlichkeiten teilweise kompensiert werden.
Im Jahr 2013 betrugen die Nettoausgaben für Investitionen in Software sowie in die Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,1 Mio. EUR (VJ: 1,4 Mio. EUR). Kaufpreisnachzahlungen für erworbene Unternehmen führten zu Mittelabflüssen von rund 2,1 Mio. EUR (VJ: 2,5 Mio. EUR). Insgesamt erfolgten im Jahr 2013 Investitionen in Höhe von 3,2 Mio. EUR (VJ: 3,8 Mio. EUR).
Die Tilgungsraten auf Akquisitionsdarlehen in Höhe von 0,7 Mio. EUR führten zu Mittelabflüssen aus Finanzierungstätigkeiten. Im Vorjahr hatte noch die Aufnahme eines Akquisitionsdarlehens in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie die erhöhte Inanspruchnahme kurzfristiger Finanzierungslinien zu Mittelzuflüssen aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 1,7 Mio. EUR geführt.
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| 2013 '000 EUR |
2012 '000 EUR |
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|---|---|---|
| Laufende Geschäftstätigkeit | -61 | 562 |
| Investitionstätigkeit | -3.214 | -3.822 |
| Free Cash flow | -3.275 | -3.259 |
| Finanzierungstätigkeit | -690 | 1.653 |
| Erhöhung (Verminderung) der liquiden Mittel | -3.965 | -1.606 |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | 7.662 | 9.268 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 3.697 | 7.662 |
Der Kapitalbedarf umfasst die Finanzierung von Investitionen sowie der operativen Geschäftstätigkeit. Die vertraglichen Verpflichtungen beschränken sich auf Miet- und Leasingverträge und betragen insgesamt 10,0 Mio. EUR (VJ: 10,4 Mio. EUR).
Zum 31.12.2013 sank die Bilanzsumme aufgrund des Jahresfehlbetrags auf 46,6 Mio. EUR (VJ: 50,8 Mio. EUR).
Die Position der langfristigen Vermögenswerte sank im Vorjahresvergleich leicht, da die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen die Neuinvestitionen überstiegen und gebildete latente Steuern für Verlustvorträge sich reduzierten. Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte ergaben sich nicht.
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| 31.12.2013 '000 EUR |
31.12.2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 22.826 | 23.334 | -2,2% |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12.691 | 12.691 | 0,0% |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6.552 | 6.422 | 2,0% |
| Latenter Steueranspruch | 2.561 | 2.879 | -11,1% |
| Sachanlagen | 1.022 | 1.342 | -23,8% |
Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken infolge des Rückgangs der liquiden Mittel. Ursächlich hierfür ist der negative Free Cashflow aufgrund der Investitionen ins Anlagevermögen sowie der Zahlungen aus Kaufpreisnachbesserungsregelungen bei gleichzeitig ausgeglichenem operativem Cashflow. Die sonstigen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Steuerrückforderungen.
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| 31.12.2013 '000 EUR |
31.12.2012 '000 EUR |
Veränderung % |
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|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 23.795 | 27.468 | -13,4% |
| Forderungen aus Lief. u. Leistungen | 16.472 | 16.359 | 0,7% |
| Dienstleistungen mit aktivischem Saldo | 2.113 | 1.892 | 11,7% |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.513 | 1.554 | -2,6% |
| Kurzfristige Wertpapiere, liquide Mittel | 3.697 | 7.662 | -51,7% |
Das langfristige Fremdkapital sank aufgrund des Rückgangs der Verpflichtungen aus Kaufpreisnachbesserungen. Kaufpreisnachzahlungen ergeben sich in Abhängigkeit von der Entwicklung wirtschaftlicher Kennwerte der akquirierten Firmen. Hier ergaben sich Auflösungen, da die ambitioniert geplanten Wachstumsziele nicht erreicht werden konnten. Aus den langfristigen Finanzschulden wurden, aufgrund der Fristigkeit die in 2014 erwarteten Tilgungsraten in Höhe von 0,2 Mio. EUR, ins kurzfristige Fremdkapital umgegliedert. Es bestehen Pensionsverpflichtungen für in früheren Jahren übernommene Mitarbeiter. Passive latente Steuern bestehen aufgrund aktivierter Entwicklungskosten für IT-Systeme zur internen Geschäftsprozessunterstützung und übernommener immaterieller Vermögensgegenstände im Zuge der Akquisitionen.
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| 31.12.2013 '000 EUR |
31.12.2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Langfristiges Fremdkapital | 6.089 | 9.524 | -36,1% |
| Verbindlichkeiten aus Pensionen u.ä. | 2.162 | 2.266 | -4,6% |
| Finanzschulden | 873 | 2.267 | -61,5% |
| Sonstige langfristige Kaufpreisverpflichtungen | 1.141 | 3.012 | -62,1% |
| Latente Steuern | 1.913 | 1.979 | -3,4% |
Das kurzfristige Fremdkapital ist im Vorjahresvergleich in Summe nahezu unverändert. Veränderungen in den kurzfristigen Finanzschulden ergaben sich aus der temporären Inanspruchnahme einer Forfaitierungslinie im Rahmen des Working Capital Managements und aufgrund der in 2014 erwarteten Tilgungsraten für das Investitionsdarlehen. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Personalverpflichtungen, Rückstellungen für Gewährleistungen und Restarbeiten in Festpreisprojekten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Markenrechtsstreitigkeiten bezüglich der ehemaligen Firmierung "TECON". Hier erfolgte in 2013 eine Zahlung an den Kläger in Höhe von 0,15 Mio. EUR und eine Wiederaufstockung der Rückstellung aufgrund der Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren.
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| 31.12.2013 '000 EUR |
31.12.2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Kurzfristiges Fremdkapital | 21.525 | 19.760 | 8,9% |
| Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen | 7.991 | 7.536 | 6,0% |
| Finanzschulden | 1.560 | 857 | 82,1% |
| Steuerschulden | 1.694 | 1.759 | -3,7% |
| Sonstige kurfristige Rückstellungen | 686 | 318 | 115,8% |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9.594 | 9.291 | 3,3% |
Der Jahresfehlbetrag sowie die im Eigenkapital verrechneten versicherungsmathematischen Gewinne aus den Pensionsverpflichtungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR führten zu einem Rückgang des Eigenkapitals zum 31.12.2013 um 2,5 Mio. EUR auf 19,0 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote sank im Vergleich zum Vorjahr auf 40,8 Prozent (VJ: 42,3 Prozent).
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| 31.12.2013 '000 EUR |
31.12.2012 '000 EUR |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Summe Eigenkapital | 19.007 | 21.517 | -11,7% |
| Eigenkapitalquote | 40,8% | 42,3% |
Der Aufsichtsrat der SEVEN PRINCIPLES AG hat zum 10. März 2014 Herrn Joseph Kronfli für drei Jahre zum für das operative Geschäft zuständigen Vorstand (Chief Operating Officer) der SEVEN PRINCIPLES AG bestellt.
Weitere wesentliche, den Geschäftsverlauf beeinflussende Vorgänge sind seit Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Das Risikomanagement von SEVEN PRINCIPLES hat zum Ziel, Chancen und Risiken frühestmöglich zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken einzugrenzen. So soll eine Bestandsgefährdung von SEVEN PRINCIPLES verhindert werden und verbesserte unternehmerische Entscheidungen zu Wachstum, Erfolg und Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Unter Risiko verstehen wir Ereignisse, die das Erreichen unserer operativen und strategischen Ziele gefährden oder negativ beeinflussen können. Als Chance definieren wir mögliche Erfolge, die über unsere Ziele hinausgehen.
Wir rechnen für die beiden kommenden Jahre mit einer Fortsetzung des Wachstums in der Informationstechnologie. Wesentliche konjunkturelle Risiken sehen wir in einer erneuten Verschärfung der Staatsschuldenkrise in Europa, der politischen Unsicherheit in der Ukraine sowie im Schattenbankensystem und einem nachlassenden Wirtschaftswachstum in China. Wesentliche Chancen und Risiken ergeben sich zudem aus der Entwicklung unserer wichtigsten Abnehmerindustrie, der Telekommunikationsbranche, die vor der Herausforderung von hohen Investitionen in die Netzinfrastruktur bei gleichzeitig sehr begrenzten Umsatzwachstumsperspektiven steht. Die Lieferantenkonsolidierung und der Trend zum Outsourcing von IT bietet für SEVEN PRINCIPLES Chancen aber auch Risiken aus der verstärkten Verantwortungsübernahme in Projekten und neuen Geschäftsmodellen mit höheren Risikoanteilen auf unserer Seite. Unserer Einschätzung nach bestehen keine wesentlichen Einzelrisiken, die den Fortbestand der SEVEN PRINCIPLES Gruppe gefährden. Dasselbe gilt für die Gesamtbetrachtung aller Risiken.
Eine Reihe aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsysteme helfen Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. In den Jahren 2013 und 2014 fanden beziehungsweise finden weitere Investitionen in den Ausbau dieser Systeme statt. Jährlich überprüfen wir im Rahmen eines Workshops die relevanten Geschäftsrisiken, bewerten diese nach Eintrittswahrscheinlichkeit und wirtschaftlichen Auswirkungen und überprüfen die Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung. Die identifizierten Risiken werden in strategische, operative, finanzielle und Compliance Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen. Die Unternehmensplanung dient der Abschätzung potentieller Risiken vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken ermöglicht. Aufgrund flacher Hierarchien bei SEVEN PRINCIPLES ist der Vorstand in regelmäßigen Meetings mit den einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften eng an das operative Geschäft angebunden. Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, so dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.
Nachfolgend beschreiben wir Chancen und Risiken, die positive oder nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis und unser Image haben können. Es bestehen zwar weitere - derzeit jedoch als weniger relevant eingestufte - Chancen und Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinflussen können.
Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor (Informationstechnologie und Telekommunikation) ein Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen werden auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in unserem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Das Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf unser Ergebnis und unseren Cashflow.
Wie in den vergangenen Jahren liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von SEVEN PRINCIPLES in der Telekommunikationsbranche mit einer Umsatzkonzentration auf Großkunden. Ein Wegbrechen einzelner Kunden könnte zu signifikanten Umsatzrückgängen mit Auswirkungen auf das Ergebnis führen. Aber auch schon eine reduzierte Nachfrage dieser Großkunden hat Einfluss auf unsere Wachstumschancen. Die strategische Ausrichtung auf Enterprise Mobility Leistungen und Services bietet die Chance auf Wettbewerbsvorteile und überdurchschnittliches Wachstum. Sie soll helfen die Branchendiversifizierung voranzutreiben. Im Jahr 2013 konnten Umsätze außerhalb der Telekommunikationsbranche gesteigert werden. So konnte die Branchendiversifizierung verbessert und die Abhängigkeit von einzelnen Branchen verringert werden.
Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologie unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Der Schwerpunkt der Innovationen von SEVEN PRINCIPLES liegt im Bereich "Enterprise Mobility" mit neuen Serviceangeboten und Lösungen. Lösungen werden teilweise auch im Verbund oder basierend auf Partnerschaften mit Technologieunternehmen entwickelt und vermarktet. Ein Wegbrechen der Technologiepartner beziehungsweise eine veränderte Produktstrategie bei diesen kann auch den Erfolg der darauf basierenden Innovationsprojekte von SEVEN PRINCIPLES gefährden. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ein hohes Engagement, das nicht immer erfolgreich sein muss. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktgängiger Lösungen beeinflusst die Ertragslage der Gesellschaft. Durch eine sorgfältige Marktanalyse, den Einsatz etablierter Technologien und eines strikten Projektcontrollings werden diese Risiken minimiert. Frühzeitige Markttests und die Einbindung potenzieller Kunden in die Entwicklung sollen helfen, Kosten für eine nicht marktfähige Lösung zu minimieren. Eigenentwickelte, bereits in den Markt eingeführte innovative Lösungen, wie zum Beispiel die 7P MDM-Lösung, bieten weit überdurchschnittliche Wachstumschancen für die kommenden Geschäftsjahre.
Unsere Strategie beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquirieren wir Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen, um schneller zu wachsen oder unser Leistungsportfolio gezielt zu stärken. Hieraus ergeben sich Chancen für die zukünftige Unternehmensentwicklung. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.
Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Der Anteil des Goodwill und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte im SEVEN PRINCIPLES Konzernabschluss hat durch die in 2011 und 2012 getätigten Akquisitionen deutlich zugenommen. Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration beziehungsweise unerwartet hohe Integrationskosten können die Realisierung der geplanten quantitativen und qualitativen Ziele, wie beispielsweise Synergien und die erfolgreiche Fortführung der Geschäftsaktivitäten der übernommenen Firmen, gefährden. Dies könnte Anlass zu Wertberichtigungen auf übernommene immaterielle Vermögenswerte, einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte, zur Folge haben und unsere Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Unsere Akquisitionen werden von Integrationsteams begleitet. Für die Steuerung der Integrationsprozesse und Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt.
Das Wachstum von SEVEN PRINCIPLES erfordert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Organisationsstruktur und Ablaufprozesse sowie einen Ausbau der unterstützenden IT-Systeme. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in unserer Wertschöpfungskette führen und unsere Ertragslage negativ beeinflussen. Wir haben verschiedene Projekte aufgesetzt, um die organisatorischen Prozesse und Strukturen an das Größenwachstum anzupassen. Mit dem Ausbau der aktuellen Systeme zu einem integrierten Managementsystem und der Erweiterung der IT-Unterstützungssysteme einschließlich der geplanten Einführung einer ERP-Lösung im Jahr 2015 bauen wir langfristig adäquate Strukturen auf und beabsichtigen diese extern zertifizieren zu lassen.
Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu adäquaten Konditionen erfolgskritisch. SEVEN PRINCIPLES steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Bisher ist es SEVEN PRINCIPLES mit einem guten Arbeitsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu integrieren. In einem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte IT-Experten wird es schwieriger, gute Mitarbeiter zu gewinnen und es ist mit steigenden Lohnkosten zu rechnen. Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu akzeptablen Konditionen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen und kann den künftigen Erfolg negativ beeinflussen.
Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenrisikomanagement. SEVEN PRINCIPLES greift vielfach zur Leistungserstellung auf Fremddienstleister zurück. Es besteht das Risiko im Zuge einer guten Branchenkonjunktur, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite gegebenenfalls nicht direkt an die Kunden weitergegeben werden können beziehungsweise Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechend negative Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES übernimmt in zunehmendem Maße Gesamtprojektverantwortung gegenüber ihren Kunden. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiter berechnet werden kann, können die Ertragsentwicklung beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte können zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. SEVEN PRINCIPLES hat ein zentrales Bid-Management für größere Projektausschreibungen und ein systematisches, laufendes Projektcontrolling und entwickelt hier Prozesse und Steuerungssysteme kontinuierlich weiter. Die Übernahme größerer Wertschöpfungsteile bietet auch die Chance für eine optimierte Leistungserstellung und größere Gewinnmargen.
Das Liquiditätsrisiko, also das Risiko, aufgrund einer mangelnden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können, wird im Konzern zentral überwacht und über das Cash-Pooling gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES verfügt über ausreichende Liquiditätsreserven für mögliche Abweichungen bei geplanten Zahlungsströmen. Aufgrund der guten Eigenkapitalquote und der erstklassigen Bonität der Kunden bestehen gegebenenfalls weitere Möglichkeiten, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.
SEVEN PRINCIPLES ist immer wieder in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert. Diese stehen zumeist im Zusammenhang mit Personalabgängen. Darüber hinaus besteht ein langjähriger Rechtsstreit um die ehemalige Firmierung "TECON". Der Rechtsstreit setzt sich fort, da Versuche einer außergerichtlichen Einigung bisher nicht erfolgreich waren. Der Konzern bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar sind. Rückstellungen für den Markenrechtsstreit wurden bereits im Jahr 2007 gebildet. Im Jahr 2013 erfolgte eine erste Schadensersatzzahlung an den Kläger in Höhe von 0,15 Mio. EUR. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren wurde die Rückstellung in 2013 aufgestockt. Es ist jedoch nicht endgültig auszuschließen, dass sich aufgrund abschließender Entscheidungen zum Schadensersatzanspruch die gebildeten Rückstellungen als unzureichend erweisen und höhere Aufwendungen entstehen können.
Der deutsche und europäische Markt für Informationstechnologie soll auch im Jahr 2014 stärker als die Gesamtwirtschaft wachsen. Die Unternehmen der Informationstechnologie blicken insofern mit Zuversicht auf die nationale und internationale Marktentwicklung im Jahr 2014 und erwarten steigende Umsätze. Allerdings wird der Markt für IT-Services weiterhin von einem intensiven Wettbewerb mit einer fortschreitenden Konsolidierung und dem Vordringen von Anbietern aus Niedriglohnländern in den europäischen Markt geprägt sein.
Das prognostizierte, moderate Wachstum für den Telekommunikationsmarkt von 0,5 Prozent, weiterhin das wichtigste Kundensegment von SEVEN PRINCIPLES, wird sich nur im Absatz der Endgeräte und den Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur abbilden. Auch wenn für 2014 ein Wachstum der Umsätze mit mobilen Datendiensten auf 9,6 Milliarden Euro - ein Plus von 5,5 Prozent gegenüber 2013 -erwartet wird, so soll der Umsatz mit mobilen Sprachdiensten um 6 Prozent auf 10,9 Milliarden Euro sinken. Die Umsätze mit mobilen Datendiensten werden in den kommenden Jahren an der mobilen Telefonie vorbeiziehen. Daraus ergeben sich enorme Herausforderungen für die Netzbetreiber. Aufgrund des Preisverfalls zeigt sich die wirkliche Dynamik der mobilen Datendienste erst bei der Betrachtung der übertragenen Datenmengen. Seit 2008 ist das mobile Datenvolumen von 11 Millionen Gigabyte auf voraussichtlich 330 Millionen Gigabyte in 2014 um den Faktor 30 gestiegen. Und der Trend setzt sich aufgrund der weiteren Verbreitung von Mobilfunkgeräten, neuen mobilen Anwendungen und in der Kommunikation zwischen Maschinen mit ungebrochener Dynamik fort. Der Datenboom erfordert von den Netzbetreibern Milliardeninvestitionen in Highspeed-Netze. Der intensive Wettbewerb und die Eingriffe der staatlichen Regulierungsbehörde begrenzen jedoch das Umsatzwachstum. Dies führt bei den Telekommunikationsunternehmen weiterhin zu einem starken Kostendruck.
Umso bedeutender ist es für SEVEN PRINCIPLES, sich im Zukunftsmarkt Enterprise Mobility über Innovationen und hohe Qualität vom Wettbewerb abzusetzen. Die konsequente Umsetzung dieser Strategie wird für SEVEN PRINCIPLES das Jahr 2014 prägen. Die hierfür erforderlichen Investitionen in Portfolio und Vertrieb dämpfen die kurzfristige Wachstumserwartung. Erste Erfolge in der Umsetzung der Strategie zeigen aber bereits das Potential für ein mittelfristig überdurchschnittliches Wachstum bei Umsatz und Ertrag und eröffnen große Chancen für eine weitere Diversifizierung des Kundenspektrums.
SEVEN PRINCIPLES Leistungserstellung erfolgt durch die Mitarbeiter. Wir starten mit 645 Mitarbeitern in das Jahr 2014. Das sind 48 Mitarbeiter weniger als zum Jahresanfang 2013. Wir erwarten auch, dass unsere Kunden weniger Aufträge ausschreiben, in denen wir Freelancer als Subunternehmer beauftragen könnten. Wir erwarten für 2013 insofern, dass der Gesamtumsatz leicht von rund 99 Mio. EUR auf rund 98 Mio. EUR in 2014 sinken wird. Dennoch gehen wir für das Gesamtjahr 2014 auf Basis einer steigenden Produktivität unserer Festangestellten davon aus, dass ein Wachstum beim Bruttoergebnis vom Umsatz von mehr als 2 Prozent erreicht wird. Für das Jahr 2014 erwarten wir, bedingt durch weniger Personalkosten und der Vermeidung von Sonderaufwendungen, ein operatives Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 2,5 und 3,2 Mio. EUR. Wir erwarten spätestens im Jahr 2015 auf den Wachstumskurs zurückzukehren und den Umsatz über dem Branchendurchschnitt zu steigern. Mit dem Umsatzwachstum soll ein überproportionales Ergebniswachstum verbunden sein.
Unter der Voraussetzung stabiler Zahlungsziele unserer Kunden erwarten wir für 2014 einen positiven operativen Cashflow von mehr als 1,0 Mio. EUR. Aufgrund der unterplanmäßigen, negativen Ergebnisentwicklung wurde die Prognose für das Vorjahr 2013 um rund 1,0 Mio. EUR verfehlt. Für 2014 planen wir Investitionen in die Büro- und Geschäftsausstattung sowie IT-Systeme zur Organisations- und Geschäftsprozessunterstützung in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR. Es werden Kaufpreisnachzahlungen aus Akquisitionen der Vergangenheit in Abhängigkeit von wirtschaftlichen Kennwerten in Höhe von rund 0,2 Mio. EUR in 2014 erwartet.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch eine Einheit im Zentralbereich Finance. Der Abschlussprozess der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine gruppenweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und übrigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Zur Abbildung der buchhalterischen Vorgänge in den Einzelabschlüssen sowie der Aufstellung des Konzernabschlusses wird Standardsoftware eingesetzt, wobei die jeweiligen Zugriffsberechtigungen der Beteiligten eindeutig geregelt sind. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Zwischen den beteiligten Facheinheiten und Gesellschaften besteht eine klare Aufgabenabgrenzung. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch spezialisierte Dienstleister erstellt.
Die für die SEVEN PRINCIPLES-Gruppe wesentlichen Risiken sind in einem Risikokatalog zentral erfasst. Dieser wird jährlich überprüft und aktualisiert.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2013 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Grundkapital in Höhe von 4.040.000,00 EUR eingeteilt in 4.040.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je 1 EUR aus. Sonderrechte oder Beschränkungen für Aktien bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.
Die SEVEN PRINCIPLES AG ist im Entry-Standard der deutschen Börse notiert. Da dieser keinen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG darstellt, entfällt eine Meldepflicht gemäß § 21 WpHG. Somit ist die Möglichkeit einer Veröffentlichung direkter oder indirekter Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, nicht gegeben.
Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien aus genehmigtem bzw. bedingtem Kapital auszugeben (siehe § 6 Abs. 2 - 4 der Satzung und Anhang Anmerkung 19). Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Nr. 8 AktG zu erwerben (siehe Anhang Anmerkung 19).
Der jährliche Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung gemäß § 161 AktG ist im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.7p-group.com) veröffentlicht. Sowohl der Corporate Governance Bericht als auch der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht erläutern die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus einer oder mehrerer Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 84, 85 AktG.
Der Aufsichtsrat ist zur Änderung der Satzung befugt, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für eine Anpassung der Satzung infolge einer Änderung des Grundkapitals.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrats ist im Konzernanhang des Konzernabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, individualisiert ausgewiesen (siehe Anhang Anmerkung 26).
Darüber hinaus wird im Folgenden ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben:
Die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem der Vorstände der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung besteht eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen, die sich von den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder ableiten und Konzernzielen zusammen, für die die Parameter EBIT und Cashflow verwendet werden. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa 60 Prozent der Vergütung fix und 40 Prozent variabel ausgestaltet. Die variable Vergütung wird zur Hälfte nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft fällig. Weitere 30 Prozent der variablen Vergütung kommen nach Jahresabschluss des Folgejahres und weitere 20 Prozent der variablen Vergütung nach Abschluss des 2. Folgejahres zur Auszahlung, sofern erneut die Gewinnziele erreicht werden. Eine Verfehlung dieser Vorgaben führt zu einer entsprechenden Kürzung der nachträglichen Auszahlungen. Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstände eine Zusatztantieme in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Ergebnis je Aktie in den Geschäftsjahren 2012 - 2014 mit Fälligkeit nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014.
Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) haben die Vorstände ein Sonderkündigungsrecht mit einer Abfindungszahlung in Höhe von 40 Prozent der kalenderjährlichen Bezüge. Für den Vorstand bestehen keine Pensionszusagen.
Der Vorstand partizipiert am Stock-Option-Programm, sofern Optionen über ein Programm ausgegeben werden. Die Einzelheiten regelt das Stock-Option-Programm. Der Aktienoptionsplan 2006 ist im Jahr 2012 ausgelaufen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm.
Die Laufzeit der Verträge der Vorstandsmitglieder ist an die Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund ist die Zahlung einschließlich Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen.
Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 30 TEUR für den Vorsitzenden, 22,5 TEUR für den Stellvertreter sowie 15 TEUR für das einfache Mitglied. Ab der 5. Sitzung eines Geschäftsjahres wird ein Sitzungsgeld von 500 EUR je Sitzung gewährt. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Vergütung (Tantieme) in Höhe von 500,00 EUR für je 0,01 EUR, um den das Konzernergebnis je Aktie steigt. Dabei wird die Steigerung durch einen Vergleich des durchschnittlichen Konzernergebnisses je Aktie des maßgeblichen Geschäftsjahres und des vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorjahr) gegenüber dem durchschnittlichen Konzernergebnis je Aktie des vorausgehenden (Vorjahr) und des zweiten dem maßgeblichen Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorvorjahr) ermittelt. Beträgt das Konzernergebnis je Aktie in einem der für die Ermittlung zugrundeliegenden Geschäftsjahre weniger als 0,20 EUR, so ist für diese Geschäftsjahre das für die Berechnung maßgebende Konzernergebnis je Aktie mit dem Wert 0,20 EUR anzusetzen. Die Tantieme ist auf maximal 30 TEUR je Aufsichtsratsmitglied begrenzt.
Köln, den 27. März 2014
gez. J. Harig
gez. Dr. K. Höhmann
gez. J. Kronfli
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