Annual Report (ESEF) • Mar 20, 2025
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Download Source File529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900PG9O7YFYX5UM882022-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900PG9O7YFYX5UM882023-01-012023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900PG9O7YFYX5UM882023-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900PG9O7YFYX5UM882024-01-012024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:SharePremiumMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember529900PG9O7YFYX5UM882024-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember JAHRESFINANZBERICHT 2024 TABELLE Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht ................................................................................................................................................................................................3 Konzerngewinn- und -verlustrechnung ...................................................................................................................................................163 Konzerngesamtergebnisrechnung ...............................................................................................................................................................164 Konzerngeldflussrechnung .................................................................................................................................................................................165 Konzernbilanz ...............................................................................................................................................................................................................166 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung .......................................................................................................................................167 Konzernanhang ...........................................................................................................................................................................................................168 Bestätigungsvermerk (Nachhaltigkeitserklärung)..................................................................................................................247 Erklärung der gesetzlichen Vertreter .........................................................................................................................................................251 Semperit Gruppe I Jahresfinanzbericht 2024 Inhaltsverzeichnis 2 Jahresabschluss Semperit AG Holding .......................................................................................................................................................253 Lagebericht Semperit AG Holding .................................................................................................................................................................273 Bestätigungsvermerk (Jahresabschluss; Lagebericht)...................................................................................................................284 Impressum und Kontakt .......................................................................................................................................................................................289 Bestätigungsvermerk (Konzernabschluss; Konzernlagebericht)............................................................................................243 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Wirtschaftliches Umfeld 3 Wirtschaftliches Umfeld Im Geschäftsjahr 2024 war das globale wirtschaftliche Umfeld von einer moderaten Erholung geprägt, wobei es regional große Unter- schiede gab. Die Inflation blieb in vielen Ländern ein beherrschendes Thema – trotz der schrittweisen Entspannung, die sich gegen Ende des Jahres einstellte. Zu den wesentlichsten Einflussfaktoren auf die globale Wirtschaftsentwicklung zählten des Weiteren unverändert geopolitische Unsicherheiten, eine Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie zunehmend protektionistische Maßnahmen und die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner im Jänner 2025 veröffentlichten Wachstumsprognose von einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 3,2% für das Jahr 2024 aus. Für 2025 und 2026 ist die derzeitige Prognose mit 3,3% nur minimal besser. Ob- gleich die Prognose für 2025 gegenüber der Einschätzung vom Oktober 2024 um 0,1 Prozentpunkte angehoben wurde, liegt die Schätzung unter dem historischen Durchschnitt (2000–2019) von 3,7%. Für die USA wurde für 2024 eine Wachstumsrate von 2,8% berechnet, die vor allem von einer starken Konsumnachfrage und Investiti- onen in Infrastrukturprojekte getrieben war. Für das Jahr 2025 werden aktuell 2,7% erwartet – im Vergleich zur Schätzung vom vergange- nen Oktober ist die Prognose für 2025 um 0,5 Prozentpunkte erhöht worden. Die Wirtschaft der Eurozone hingegen wuchs 2024 lediglich um 0,8%, und die Wachstumserwartung für 2025 wurde von 1,2% auf 1,0% nach unten revidiert. Die Energiepreise blieben 2024 hoch, was die Produktionskosten in vielen Industrien erhöhte. Die Europäische Zentralbank behielt ihre expansive Geldpolitik bei, um das Wachstum zu unterstützen. Mit Blick auf die großen Volkswirtschaften der Eurozone sticht vor allem Deutschland negativ hervor – das deutsche BIP war 2024 um 0,2% rückläufig. Auch die Aussichten sind nüchtern: Für 2025 sieht der IWF ein geringes Wachstum von ledig- lich 0,3%, nachdem zuletzt noch 0,8% erwartet wurden. Frankreichs und Italiens Wirtschaft wuchsen 2024 um 1,1% bzw. um 0,6% und sollten 2025 neuerlich nur sehr moderat um 0,8% bzw. 0,7% zulegen. Österreich zählt zu den Wachstums-Schlusslichtern in der EU und blickt auf das zweite Rezessionsjahr zurück. Laut österreichischem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) schrumpfte Österreichs Wirtschaft 2024 um 0,9%. In den Sektoren Industrie und Bauwirtschaft spiegelte sich die Belastung deutlich wider. Die Lohnstückkosten stiegen 2024 um 9,0% in der Gesamtwirtschaft. Da dies deutlich stärker als bei internationalen Mitbewerbern ist, bedingt dies einen Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit. Für 2025 wird eine verhaltene wirtschaftliche Erholung mit einem BIP-Wachstum um 0,6% prognostiziert. Im Vergleich dazu wuchs Asien 2024 kräftig um 5,2%, angeführt von China und Indien, und sollte dieses Tempo laut IWF 2025 in etwa beibehalten. Chinas Wirtschaft erholte sich dank starker Exporte und staatlicher Investitionen in Technologie und Infrastruktur und legte 2024 um 4,8% zu. Indien profitierte mit einem BIP-Wachstum von 6,5% von einer dynamischen Binnenwirtschaft und Reformen, die das Geschäftsumfeld verbesserten. Andere asiatische Volkswirtschaften zeigten ebenfalls positive Wachstumsraten, unterstützt durch eine zunehmende regionale Integration und Handelsaktivitäten. Konzernlagebericht Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Entwicklung an den Rohstoffmärkten 4 Entwicklung an den Rohstoffmärkten Verschiedene Rohstoffe wie Butadien, Ruß und Naturkautschuk sind wichtige Grundkomponenten für die Herstellung von Polymerpro- dukten. Nach den Preisrückgängen im Jahr 2023 verzeichneten die Butadien- und Naturkautschukpreise im Berichtszeitraum wieder einen Aufwärtstrend, während sich der Rohölpreis seitwärts bewegte. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Rohstoffe: Rohöl ist ein wichtiger Rohstoff für die Herstellung von synthetischen Gummivorprodukten wie Butadien und Ruß. Im Jahr 2024 lag der Preis für Brent-Rohöl in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Durchschnittspreise für Butadien, ein wichtiger Grundstoff für beide Divisionen, stiegen in Asien deutlich, aber auch in Europa an. Dieser Trend zeigte sich auch bei den Preisen für Butadienderivate: Sowohl in Asien als auch in Europa waren die Durchschnittspreise 2024 deutlich höher als 2023. Die Rußpreise, die beide Divisionen betreffen, korrelierten in der Vergangenheit stark mit der Entwicklung von Schweröl (Heavy Fuel Oil, HFO). Analog zu den Rohölpreisen lagen die Preise für Schweröl im Berichtszeitraum in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die Rußpreise hielten sich ähnlich. Die Preise für Naturkautschuk, der hauptsächlich im Geschäftsbereich Belting eingesetzt wird, stiegen an den asiatischen Rohstoffbör- sen weiter deutlich an und lagen im Berichtszeitraum 2024 rund 27% über dem Durchschnittspreis von 2023. Der Durchschnittspreis für Eisenerz, einem Rohstoff für die Herstellung von Walzdraht, lag 2024 um 9% unter 2023. Auch Walzdraht wurde im Jahresdurchschnitt unter dem Niveau von 2023 gehandelt. Rohstoffpreisentwicklung 0 50 100 150 200 250 Butadien Europa Butadien Korea TSR 20 Indexiert auf 100 per 1. Jänner 2021; Quelle: Reuters, Refinitiv Eikon; Butadien, PHAKE00 BD Korea, AAXOJ00 BD Europe (USD/t) Technically Specified Rubber, TSR20 SICOM (Usc/kg) 2024202320222021 0 50 100 150 200 250 300 Brent HFO 2024202320222021 Brent Crude, LCOc1 ICE Europe Brent Crude Electronic Energy Future (USD/bbl) HFO, Heavy Fuel Oil 1% NWE (USD/t) Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Umsatz- und Ergebnisentwicklung 5 Umsatz- und Ergebnisentwicklung Kennzahlen Semperit-Gruppe in Mio. EUR 2024 1 Veränderung 2023 1 Umsatzerlöse 676,6 –0,8% 681,8 EBITDA 84,9 21,1% 70,1 EBITDA -Marge 12,5% +2,3 PP 10,3% Operatives EBITDA 1 86,3 8,0% 80,0 Operative EBITDA-Marge 12,8% +1,0 PP 11,7% EBIT 35,0 3,0% 34,0 EBIT-Marge 5,2% +0,2 PP 5,0% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 11,4 –53,2% 24,4 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0,1 n/a –41,4 Ergebnis nach Steuern 11,5 n/a –17,1 Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 62,4 –77,5% 277,0 Mitarbeiter (Durchschnitt) 4.125 –8,2% 4.495 1 Operatives EBITDA: Exklusive Positionen, die die Vergleichbarkeit beeinflussen. 2024: angepasst um den Aufwand für das „oneERP“-Projekt (2024: EBITDA-Wirkung: –1,5 Mio. EUR). 2023: angepasst um folgende negative Effekte: einmalige Abfindungen für Veränderungen im Vorstand und für Reduktionen des Personalstands (2023: EBITDA-Wirkung: –2,2 Mio. EUR), Einmaleffekte aus dem Verkauf des Medizingeschäfts (2023: EBITDA-Wirkung: –1,3 Mio. EUR), Transaktionskosten für Rico (2023: EBITDA-Wirkung: –3,3 Mio. EUR) und aus in der Kaufpreisallokation vorweggenommenen Gewinnen der Rico-Gruppe (2023: EBITDA- Wirkung: –3,0 Mio. EUR). 2 Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 Die Semperit-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2024 das EBITDA um 21,1% auf 84,9 Mio. EUR gesteigert und das Ergebnis nach Steuern auf 11,5 Mio. EUR deutlich verbessert nach –17,1 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bei einem nahezu stabilen Umsatz von 676,6 Mio. EUR (–0,8%) konnte die EBITDA-Marge vor allem aufgrund des bereits 2023 eingeleiteten Sparprogramms um 2,3 Prozent- punkte auf 12,5% gesteigert werden. Die Semperit-Gruppe, die mit ihren beiden Divisionen Semperit Industrial Applications (SIA) und Semperit Engineered Applications (SEA) ausschließlich auf Industriekunden fokussiert, erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 676,6 Mio. EUR (–0,8%). Die bei- den Divisionen entwickelten sich dabei abhängig vom Marktumfeld und den Kundenbranchen unterschiedlich. Während die unverändert herausfordernde Konjunkturlage bei SIA (Hoses und Profiles) zum Rückgang des Umsatzes um 11,3% auf 293,5 Mio. EUR führte, verbes- serte sich das Divisions-EBITDA vor allem dank Kostenmaßnahmen und Effizienzsteigerungen um 11,4% auf 52,2 Mio. EUR. Die Division SEA (Form, Belting und Rico bzw. Flüssigsilikon) steigerte den Umsatz um 9,1% auf 383,0 Mio. EUR, davon entfielen 94,6 Mio. EUR auf Rico, die im Vorjahreszeitraum nur für fünf Monate inkludiert war (August–Dezember 2023: 37,2 Mio. EUR). Das EBITDA der Division SEA lag bei 48,1 Mio. EUR (–4,8%), wobei auf Rico ein operativer EBITDA-Beitrag von 16,0 Mio. EUR entfiel. Somit erreichte die EBITDA-Marge bei SEA 12,6% (nach 14,4%), während sie sich bei SIA auf 17,8% (nach 14,2%) verbesserte. Der Bestand an eigenen Erzeugnissen verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 15,0 Mio. EUR (Vorjahr: Verringerung um 11,3 Mio. EUR), was den Fokus auf das Working-Capital-Management widerspiegelt. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen leicht auf 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR). Die gesamten Aufwendungen sanken um 3,6% auf 587,9 Mio. EUR. Der Materialaufwand (inklusive Energie und bezogener Leistungen) reduzierte sich um 28,1 Mio. EUR oder 9,1% auf 279,7 Mio. EUR (Vorjahr: 307,8 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf eine Entspannung bei den Einkaufspreisen für Rohstoffe sowie auf geringere Absatz- bzw. Produktionsmengen in einzelnen Geschäftsbereichen zurückzuführen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Umsatz- und Ergebnisentwicklung 6 Der Personalaufwand erhöhte sich um 6,0% auf 218,8 Mio. EUR (Vorjahr: 206,5 Mio. EUR), bereinigt um Rico lag er allerdings um 6,0% unter dem Vorjahreswert. Inflationsbedingten Lohn- und Gehaltserhöhungen standen kapazitätsbedingte Anpassungen des Personal- stands und Kostensenkungen gegenüber. Auch war der Personalaufwand im Vergleichsjahr durch Veränderungen im Vorstand belastet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 89,3 Mio. EUR um 6,7% unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 95,8 Mio. EUR), was vor allem auf deutliche Einsparungen beim Beratungsaufwand und die Auflösung von Reklamationsrückstellungen zurückzuführen war. Das EBITDA verbesserte sich somit deutlich und hat mit 84,9 Mio. EUR (Vorjahr: 70,1 Mio. EUR) die Guidance von rund 80,0 Mio. EUR übertroffen. Die EBITDA-Marge kletterte auf 12,5% (Vorjahr: 10,3%). Das operative EBITDA betrug 86,3 Mio. EUR. Dabei wurde das EBITDA 2024 um ergebniswirksame Effekte des Leitprojekts für die digi- tale Transformation der Gruppe („oneERP“) in Höhe von 1,5 Mio. EUR bereinigt. Es handelt sich um aufwandswirksame, nicht aktivierbare Kosten für die Implementierung eines konzernweiten einheitlichen Unternehmensressourcen-Planungssystems (Enterprise Resource Planning). Die aktivierbaren Entwicklungskosten der laufenden Implementierung betrugen 0,7 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2024. Dabei kommt es zur Verlagerung der Softwareanwendungen in eine Public-Cloud-Umgebung mit dem Servicemodell „Software as a Service“, bei der die Cloud-Infrastruktur vom Anbieter verwaltet und gesteuert wird. Das Projekt soll aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2028 abge- schlossen werden. Die operative EBITDA-Marge 2024 betrug 12,8%. Das bereinigte EBITDA im Vorjahr lag bei 80,0 Mio. EUR, die entspre- chende Marge lag bei 11,7%. Operatives EBITDA in Mio. EUR 2024 EBITDA 84,9 Projektkosten „oneERP“ –1,5 EBITDA vor Projektkosten 86,3 Die regulären Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 vor allem infolge der erweiterten Konsolidierungsbasis durch Rico (15,8 Mio. EUR) auf 47,5 Mio. EUR (Vorjahr: 36,5 Mio. EUR). Somit lag das EBIT mit 35,0 Mio. EUR um 3,0% über dem Vorjahreswert von 34,0 Mio. EUR. Das Finanzergebnis belief sich auf –13,4 Mio. EUR (Vorjahr: –8,7 Mio. EUR), was vor allem auf höhere Finanzierungsaufwendungen infolge neuer Bankenfinanzierungen für strategische Wachstumsprojekte zurückzuführen war. Damit lag das Ergebnis vor Steuern bei 21,5 Mio. EUR (Vorjahr: 25,3 Mio. EUR). Der Steueraufwand stieg auf 10,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR), wovon 8,3 Mio. EUR auf den laufenden Steueraufwand (Vorjahr: 11,0 Mio. EUR) und 1,9 Mio. EUR auf den latenten Steueraufwand (Vorjahr: –10,1 Mio. EUR Steuerertrag) entfielen. Im Geschäftsjahr 2024 betrug der effektive Steuersatz somit 40,5% gegenüber 3,2% in der Vergleichsperiode, wobei der effektive Steuersatz 2023 insbe- sondere durch den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verluste in der österreichischen Steuergruppe vergleichsweise sehr niedrig war. Der effektive Steuersatz bezieht sich dabei auf die Ertragsteuern im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern abzüglich des auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallenden Ergebnisses. Das Ergebnis nach Steuern der fortgeführten Geschäftsbereiche lag bei 11,4 Mio. EUR (Vorjahr: 24,4 Mio. EUR) und das Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich bei 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: –41,4 Mio. EUR). Letzteres enthielt im Vergleichszeitraum 2023 eine durch die Entkonsolidierung bedingte Umgliederung von historischen Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von –23,5 Mio. EUR. Insgesamt hat sich das Ergebnis nach Steuern (aus den fortgeführten Geschäftsbereichen und dem aufgegebenen Geschäftsbereich) somit auf 11,5 Mio. EUR deutlich verbessert (Vorjahr –17,1 Mio. EUR). Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,56 EUR (Vorjahr: –0,82 EUR). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Umsatz- und Ergebnisentwicklung 7 Aufgegebener Geschäftsbereich Die Semperit-Gruppe hat am 21. März 2024 mit Harps, dem Käufer des Medizingeschäfts, einen Mitbenutzungsvertrag (Co-Use Agree- ment) abgeschlossen und mit Wirkung zum 30. Juni 2024 das zweite und finale Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts getätigt. Der Mitbenutzungsvertrag ermöglicht es Harps, den Produktionsstandort für Handschuhe in Wimpassing nach dem Ankauf des Geschäftsbe- reichs Surgical Operations von Semperit zu benutzen. Damit lagen die Voraussetzungen für eine Darstellung als aufgegebener Geschäfts- bereich für Surgical Operations erstmals zum 31. März 2024 vor. Die Vergleichsperiode (2023) wurde entsprechend angepasst. Ebenso wird in den Vergleichszahlen 2023 der aufgegebene Geschäftsbereich Examination Operations dargestellt. Im Geschäftsjahr 2024 umfasste der aufgegebene Geschäftsbereich nur Surgical Operations; dieser erwirtschaftete mit der Auftrags- fertigung für Harps einen Umsatz von 23,2 Mio. EUR und ein EBITDA in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Für Surgical Operations wurde zum 30. Juni 2024 ein beizulegender Zeitwert auf Basis des Verkaufspreises und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Preisanpassungs- mechanismus ermittelt. Daraus resultierte ein Wertminderungsbedarf für Surgical Operations in Höhe von 2,8 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs lag somit bei 0,1 Mio. EUR. Dividendenpolitik und eigene Aktien Die Dividendenpolitik der Semperit-Gruppe zielt grundsätzlich auf eine Ausschüttung von rund 50% des Ergebnisses nach Steuern ab – vorausgesetzt, dass sich die Geschäftsentwicklung erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände eintreten. Angesichts der guten Liquiditätslage und Entwicklung des Free Cashflows (vor Unternehmensverkäufen) im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Vorstand zu einer Abweichung von der Dividendenpolitik entschlossen und wird der Hauptversammlung eine Dividende von 0,50 EUR je Aktie vorschlagen. In Summe sollen damit 10,3 Mio. EUR zur Ausschüttung gelangen. Bei einem Aktienkurs von 11,84 EUR per Jahresende 2024 errechnet sich eine Dividendenrendite von 4,2%. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde eine Dividende von EUR 0,50 je Aktie ausgeschüttet. Das entsprach in Bezug auf den Schlusskurs 2023 bei 14,16 EUR einer Dividendenrendite von 3,5%. Die Semperit AG Holding besaß zum 31. Dezember 2024 – ebenso wie zum 31. Dezember 2023 – keine eigenen Aktien. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage 8 Vermögens- und Finanzlage Bilanz Die Entwicklung der Bilanzstruktur lässt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammenfassen: in Mio. EUR 31.12.2024 Anteil 31.12.2023 Anteil Veränderung Langfristiges Vermögen 604,2 66% 597,7 64% +1,1% Kurzfristiges Vermögen 308,6 34% 339,6 36% –9,1% Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0,1 0% 0,5 0% –85,9% AKTIVA 912,9 100% 937,9 100% –2,7% Eigenkapita l 1 430,9 47% 425,3 45% +1,3% Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 314,4 34% 346,6 37% –9,3% Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 167,6 18% 165,5 18% +1,3% Zur Veräußerung gehaltene Rückstellungen und Verbindlichkeiten 0,0 0% 0,4 0% –93,1% PASSIVA 912,9 100% 937,9 100% –2,7% 1 Inkl. nicht beherrschender Anteile. Das langfristige Vermögen entwickelte sich stabil mit 604,2 Mio. EUR (+1,1%). Im Wesentlichen standen den Zugängen zum Anlagever- mögen in Höhe von 69,8 Mio. EUR (v.a. Maschinen, technische Anlagen und Anlagen im Bau infolge der Investitionen für die Erweiterung der Schlauchproduktion in Odry und bei Rico in Thalheim) reguläre Abschreibungen in Höhe von 47,5 Mio. EUR gegenüber. Von den In- vestitionen entfielen 34,0 Mio. EUR auf Tschechien, insbesondere für die Erweiterung der Schlauchproduktion in Odry, 9,0 Mio. EUR auf die Standortmodernisierung in Wimpassing (AT), 6,4 Mio. EUR auf Polen sowie 5,6 Mio. EUR bzw. 4,3 Mio. EUR auf die Erweiterung von Rico in Miami (USA) bzw. in Thalheim (AT). Das kurzfristige Vermögen reduzierte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 9,1% auf 308,6 Mio. EUR, vor allem durch die Re- duktion der Vorräte um 25,0 Mio. EUR und den Abbau der Forderungen von Lieferungen und Leistungen unter anderem durch Factoring um 12,5 Mio. EUR auf 73,6 Mio. EUR. Die liquiden Mittel stiegen um 13,3 Mio. EUR auf 126,0 Mio. Im Eigenkapital spiegeln sich vor allem die erfolgte Dividendenzahlung im April sowie das positive Ergebnis wider. Bei den Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden Schuldscheindarlehen im Ausmaß von 31,0 Mio. EUR in den kurzfristigen Bereich umgegliedert. Dem standen im Wesentlichen geringere kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (–13,2 Mio. EUR) und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (–11,9 Mio. EUR) gegenüber. Somit blieben die kurzfristigen Verbindlichkei- ten und Rückstellungen beinahe unverändert. Netto finanzverschuldung in Mio. EUR 31.12.2024 Veränderung 31.12.2023 Schuldscheindarlehen 38,4 0,0% 38,4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 195,7 3,3% 189,4 Finanzverbindlichkeiten 234,1 2,7% 227,8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 126,0 11,8% 112,7 Kurzfristige Termineinlagen 4,8 n/a 0,0 Zahlungsmittel und zahlungsmittelähnliche Veranlagungen 130,7 16,0% 112,7 Nettofinanzverschuldung (+) / Nettofinanzmittelüberschuss (–) 103,3 –10,3% 115,2 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage 9 Die Semperit-Gruppe hatte per 31. Dezember 2024 eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 103,3 Mio. EUR, da die Finanzverbind- lichkeiten (234,1 Mio. EUR) die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (126,0 Mio. EUR) zuzüglich kurzfristige Termineinlagen überstiegen (31. Dezember 2023: Nettofinanzverschuldung von 115,2 Mio. EUR). Die Leverage-Ratio als Quotient von Nettofinanzver- schuldung dividiert durch EBITDA lag mit 31. Dezember bei 1,2x (Vorjahr: 1,6x). Mit Wirkung vom 31. März 2023 wurden zwei Bankenfinanzierungen mit einem Volumen von bis zu 360 Mio. EUR abgeschlossen. Ein Finanzierungsvertrag über insgesamt 250 Mio. EUR setzt sich dabei aus einem Darlehen von bis zu 150 Mio. EUR und einer Rahmenkre- ditlinie von 100 Mio. EUR zusammen. Im Juli 2023 wurde das Darlehen im Ausmaß von 150 Mio. EUR für den Erwerb der Rico-Gruppe gezogen. Davon wurden 40 Mio. EUR im Dezember 2023 und ein weiterer Teil in Höhe von 10 Mio. EUR im Juli 2024 wieder getilgt. Die Kreditlinie ist nicht ausgenutzt. Der zweite Finanzierungsvertrag für 110 Mio. EUR wurde insbesondere für die Erweiterungsinvestitionen am Standort Odry abgeschlossen. Davon sind 59 Mio. EUR zum Stichtag gezogen worden (Vorjahr: 33 Mio. EUR). Cashflow Die Geldflussrechnung wird gemeinsam für die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich erstellt; es wird nicht zwischen den Cashflows der einzelnen Geschäftsbereiche unterschieden. Die Cashflows aus der Betriebs-, Investitions- und Finan- zierungstätigkeit des aufgegebenen Geschäftsbereichs werden im Anhang angegeben. Die Entwicklung der Liquiditätssituation im Geschäftsjahr 2024 lässt sich wie folgt darstellen: Cashflow 1 in Mio. EUR 2024 Veränderung 2023 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 94,6 42,8% 66,2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit –56,7 –56,9% –131,4 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –25,9 n/a 20,5 Veränderung der liquiden Mittel 13,3 n/a –45,2 1 Die Berechnung beinhaltet die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Geschäftsjahr 2024 stieg der Cashflow aus der Betriebstätigkeit auf 94,6 Mio. EUR, was vor allem auf den verbesserten Cashflow aus dem Ergebnis zurückzuführen war. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug –56,7 Mio. EUR (Vorjahr: –131,4 Mio. EUR) und war vor allem durch die Erweiterungs- investitionen beeinflusst, während das Vergleichsjahr 2023 vor allem die großen Unternehmenstransaktionen (Verkauf Medizingeschäft und Erwerb Rico) beinhaltete. Die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen im Ge- schäftsjahr 2024 mit 64,6 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 55,6 Mio. EUR). Davon entfielen 29,5 Mio. EUR auf die stra- tegischen Wachstumsinvestitionen (Kapazitätserweiterungen im Flüssigsilikon- und Schlauchbereich). Im Vorjahr lag dieser Wert bei 19,4 Mio. EUR (exklusive Rico-Akquisition von 164,8 Mio. EUR). Länderspezifisch wurden die größten Investitionen in Tschechien mit 31,1 Mio. EUR (Vorjahr: 23,5 Mio. EUR), in Österreich mit 17,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,6 Mio. EUR), in Polen mit 7,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,9 Mio. EUR), in den USA mit 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR) und in Deutschland mit 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 3,7 Mio. EUR) getätigt. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug –25,9 Mio. EUR (Vorjahr: 20,5 Mio. EUR) und beinhaltete im Geschäftsjahr 2024 unter anderem Zinszahlungen in Höhe von –15,0 Mio. EUR (Vorjahr: –7,5 Mio. EUR), Dividendenzahlungen in Höhe von –10,3 Mio. EUR (Vorjahr: –92,6 Mio. EUR), die Tilgung von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von –18,7 Mio. EUR (Vorjahr: –58,6 Mio. EUR) und die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten von –5,1 Mio. EUR (Vorjahr: –4,4 Mio. EUR). Gegenläufig wirkte die Auf- nahme von Finanzverbindlichkeiten in der Höhe von 26,0 Mio. EUR (Vorjahr: 190,0 Mio. EUR). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Vermögens- und Finanzlage 10 Cashflow 1 in Mio. EUR 2024 Veränderung 2023 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 94,6 42,8% 66,2 Gezahlte Zinsen –15,0 99,9% –7,5 Erhaltene Zinsen 3,7 31,3% 2,8 Zahlungswirksame Investitionen für Instandhaltung und kleine Wachstumsprojekte (immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ) –35,1 –3,0% –36,2 Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswert en, aus der Tilgung von Finanzveranlagungen, erhaltene Investitionszuschüsse und Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzveranlagungen –2,3 n/a 0,9 Free Cashflow vor Unternehmensverkäufen 45,8 74,4% 26,3 Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen abzüglich veräußerter Zahlungsmittel 6,6 –92,3% 85,3 Free Cashflow nach Unternehmensverkäufen 52,4 –53,0% 111,5 1 Die Berechnung beinhaltet die fortgeführten Geschäftsbereiche und den aufgegebenen Geschäftsbereich. Der Free Cashflow ist jener um Zinszahlungen bereinigte Netto-Geldfluss, der für strategische Wachstumsinvestitionen, Dividenden und Tilgung von Fremdkapital zur Verfügung steht. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2024 45,8 Mio. EUR (Vorjahr: 26,3 Mio. EUR). Nach Berück- sichtigung der Erlöse für den Verkauf der Surgical Operations ergeben sich 52,4 Mio. EUR (Vorjahr, nach Berücksichtigung der Erlöse für den Verkauf der Examination Operations: 111,5 Mio. EUR). Davon wurden 29,5 Mio. EUR für die Kapazitätsausbauten für die Schlauch- produktion in Odry (CZ) und Flüssigsilikonkomponenten in Thalheim (AT) verwendet. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Entwicklung der Divisionen 11 Entwicklung der Divisionen Division Semperit Industrial Applications (SIA) Kennzahlen Semperit Industrial Applications in Mio. EUR 2024 Veränderung 2023 Umsatzerlöse 293,5 –11,3% 330,8 EBITDA 52,2 11,4% 46,9 EBITDA -Marge 17,8% +3,6 PP 14,2% EBIT 31,3 5,2% 29,7 EBIT -Marge 10,7% +1,7 PP 9,0% Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1 40,8 15,5% 35,3 1 Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 In der Geschäftsentwicklung der Division SIA spiegelt sich das anhaltend herausfordernde wirtschaftliche Umfeld wider. Dies führte zu einem Rückgang der Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 11,3% – vor allem aufgrund von gesunkenen Absatzmengen, aber auch durch eine Verschiebung im Produktmix. Dank frühzeitig eingeleiteter Kostenmaßnahmen und operativer Verbesserungen konnte das EBITDA deutlich auf 52,2 Mio. EUR (Vorjahr: 46,9 Mio. EUR) verbessert werden, die EBITDA-Marge erhöhte sich folglich um 3,6 Prozent- punkte auf 17,8%. Die Nachfrage nach Hydraulik- und Industrieschläuchen sowie die Auftragseingänge waren marktbedingt auf niedrigem Niveau, unter anderem aufgrund der Verlangsamung des Erstausrüster(OEM)-Geschäfts, das nach wie vor von einem schwächeren Auftragseingang und Überbestand an fertigen Geräten gekennzeichnet war. Aufgrund kurzer Lieferzeiten bestand für die Kunden auch kein Druck, lange im Vorhinein zu ordern. Im Jahresverlauf zeigte sich im Schnitt eine Stabilisierung der Auftragseingänge, damit lag der Auftragsbestand zum Jahresende über dem schwachen Niveau des Vorjahres. Die Nachfrage nach und der Auftragseingang bei Elastomer- und Dichtungsprofilen waren infolge der unverändert schwachen Baukon- junktur auf reduziertem Niveau. Kurzfristig ist keine Erholung zu erwarten, da Vorindikatoren, wie z.B. die Baugenehmigungen für das deutsche Baugewerbe, nach wie vor rückläufig sind. Umsatz und Verkaufsmenge lagen im Geschäftsjahr geringfügig unter dem Vorjah- resniveau. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Entwicklung der Divisionen 12 Division Semperit Engineered Applications (SEA) Kennzahlen Semperit Engineered Applications in Mio. EUR 2024 Veränderung 2023 Umsatzerlöse 383,0 9,1% 351,0 EBITDA 48,1 –4,8% 50,5 EBITDA -Marge 12,6% –1,8 PP 14,4% EBIT 20,8 –37,5% 33,2 EBIT -Marge 5,4% –4,0 PP 9,5% Zugänge in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1 20,2 –91,6% 240,0 1 Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 Die Geschäftsentwicklung in der Division SEA war vor allem von der ganzjährigen Einbeziehung der Rico-Gruppe gekennzeichnet. Diese war im Vergleichszeitraum 2023 für fünf Monate (August bis Dezember) konsolidiert. Der Divisions-Umsatz erhöhte sich um 9,1% auf 383,0 Mio. EUR (davon Rico: 94,6 Mio. EUR). Der Geschäftsbereich Form weist eine nahezu stabile Entwicklung auf, während der Umsatz bei Belting erwartungsgemäß unter dem starken Vorjahresniveau lag. Dies sowie ein etwas margenschwächerer Produktmix in manchen Bereichen belasteten auch das operative Ergebnis, was der nun ganzjährige Beitrag von Rico nicht zur Gänze ausgleichen konnte: Ins- gesamt entwickelte sich das EBITDA der Division SEA daher annähernd stabil mit 48,1 Mio. EUR und einer Marge von 12,6% (Vorjahr: 50,5 Mio. EUR bzw. 14,4%). Die Nachfrage nach den einzelnen Produkten des Geschäftsbereichs Form zeigte in Summe ein gemischtes Bild. Die Bereiche Handlauf, Transport und Mountain Applications verzeichneten eine gute Nachfrage, während jene Bereiche, die z.B. Anwendungen im Haushalts- warengeschäft bzw. Dichtungen für die Baubranche sowie Membrane für die Mining Industrie liefern, den konjunkturbedingten Rück- gang widerspiegelten. Insgesamt lagen Auftragseingang und Absatzmengen über Vorjahresniveau. Das Marktumfeld für das spätzyklische Geschäft mit Fördergurten (Belting) war zwar nach einem herausragenden 2023 auch 2024 durch die Preisentwicklung für Bergbauprodukte und den daraus resultierenden Bedarf an Förder- und Transportgurten positiv beeinflusst, Projektverschiebungen bei einzelnen Kunden, eine geringere Nachfrage aus dem europäischen Kohlebergbau, eine temporäre Verlage- rung im Produktmix zu leichteren Gurten sowie Preisdruck seitens asiatischer Mitbewerber wirkten allerdings entgegen. Hinsichtlich Abnehmerbranchen konnte die Kupferproduktion zum größten Bereich ausgebaut werden, knapp gefolgt von Kohleabbau, der eine weiterhin sinkende Tendenz aufweisen wird. Insgesamt lag der Auftragseingang von Belting unter dem starken Vorjahresniveau, durch das kontinuierliche Abarbeiten der Aufträge ging der Auftragsbestand zurück. Im Bereich Flüssigsilikon (Rico) war der Auftragseingang für die Teile-Produktion insgesamt zufriedenstellend, wenn auch unterschied- lich nach Produktgruppen. So waren die Produktionsabrufe aus den Bereichen Gesundheitswesen und Lebensmittel stabil und verharr- ten im Mobilitätsbereich auf hohem Niveau, während es bei den Bereichen mit Bezug zum Baugewerbe zum Teil deutliche Rückgänge gab. Im Werkzeugbau für externe Werkzeuge kam es zur Verschiebung einiger Projekte (etwa aus dem Automotive-Bereich). Aufgrund des Marktumfelds halten sich Kunden mit größeren Investitionen aktuell zurück. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Nachhaltigkeit 13 Nachhaltigkeit Für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichte die Semperit-Gruppe ihren ersten integrierten Geschäftsbericht (nach bereits sieben eigen- ständigen Nachhaltigkeitsberichten). Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis gemäß den European Sustainability Re- porting Standards (ESRS) erstellt. Für weitere Details siehe Abschnitt Nachhaltigkeitserklärung. Die Nachhaltigkeitsberichte der Vorjahre können online auf der Semperit-Website abgerufen werden. Mitarbeiter:innen Der Personalstand per 31. Dezember 2024 lag für die fortgeführten Geschäftsbereiche mit 4.006 Mitarbeiter:innen (FTE, Vollzeitäquiva- lent, inkl. Leiharbeiter:innen) unter dem Niveau vom 31. Dezember 2023 (4.260). Der Rückgang im Jahresvergleich ist auf die Reduktion des Personalstands im Rahmen des Kostensenkungsprogramms zurückzuführen, gleichzeitig wirkte die Integration der Rico-Gruppe ge- genläufig. Im Jahresdurchschnitt lag der Personalstand bei 4.125 Mitarbeiter:innen (Durchschnitt 2023: 4.495). Die Personenzahl der Semperit-Gruppe exkl. Leiharbeiter:innen zum Bilanzstichtag betrug 4.084 (2023: 4.220) Forschung und Entwicklung Das Team im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) der Semperit-Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung innovativer Werk- stoffe und Produkte sowie an der Verbesserung von Fertigungsprozessen. Das konzernweit implementierte Innovationsmanagement ist das Herzstück aller F&E-Tätigkeiten und umfasst die systematische Identifikation von Potenzialen, die Auswahl vielversprechender Ideen, die Risikoanalyse hinsichtlich der Auswirkung der Produkte auf Umwelt und Mensch sowie ein erfolgreiches Projektmanagement. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Ausgaben im Bereich F&E des fortgeführten Geschäftsbereichs (für Personal und sonstige Aufwendun- gen) rund 14,9 Mio. EUR (Vorjahr: 15,7 Mio. EUR) und damit rund 2,2% des Umsatzes (Vorjahr: 2,3%). Für weiterführende Informationen siehe Nachhaltigkeitserklärung. Zusätzliche Angaben Corporate Governance Der Corporate Governance Bericht ist im Internet unter www.semperitgroup.com/ir, Menüpunkt Corporate Governance abrufbar. Der Direktlink zu dem Bericht lautet: www.semperitgroup.com/ir/corporate-governance/corporate-governance-berichte. Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB Das Grundkapital der Semperit AG Holding („SAG“) betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 21.358.996,53 EUR und war auf 20.573.434 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Über- tragung von Aktien betreffend. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. Die B&C KB Holding GmbH war direkt per 31. Dezember 2024 zu 53,07% an der SAG beteiligt und ist die unmittelbare Mehrheitsgesell- schafterin der SAG. Darüber hinaus hält die B&C Kratos Holding GmbH 4,18%. Die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit- Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH. Mitarbeiter:innen, die im Besitz von Aktien sind, können ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung ausüben. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen. Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Zusätzliche Angaben 14 Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Die Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung mindestens zwei Mitglieder aus dem Auf- sichtsrat aus, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die seit der letzten Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind oder ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niederlegen, auf diese Zahl anzurechnen sind. Im Übrigen werden die Ausscheidenden wie folgt bestimmt: In erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode abläuft. Trifft dies nicht auf mindestens so viele Mitglieder zu, dass, zusammengerechnet mit anderen Mitgliedern, die seit der letzten Hauptversammlung ausgeschieden sind oder ihr Amt zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niedergelegt haben, zwei Mitglieder bestimmt werden können, scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amt sind. Ist die Zahl der hiernach für das Ausscheiden in Betracht kommenden Mitglieder größer als erforderlich, entscheidet unter diesen Mitgliedern das Los. Das Los entscheidet auch dann, wenn nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt sind. Die Ausschei- denden sind sofort wieder wählbar. Scheidet ein gewähltes Mitglied während seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl nur dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktions- periode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, falls die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt. Wird ein Mit- glied des Aufsichtsrats durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, gilt sein erstes Amtsjahr mit dem Schluss der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als beendet. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. In Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, beschließt sie mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Kapitalmehrheit vorschreibt. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu 10.679.497,23 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen. Ebenso wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Be- zugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien der SAG verbunden werden. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu 10.679.497,23 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) bedingt erhöht. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfas- sung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Hauptversamm- lung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Akti- onäre zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm; die SAG hält keine eigenen Aktien. Im Rahmen bestimmter Finanzierungsverträge bestehen Vereinbarungen hinsichtlich Kontrollwechsel bei Übernahmen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 8 UGB. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikomanagement 15 Risikomanagement Die Semperit-Gruppe ist als international tätige Produzentin von Elastomerprodukten in ihrer Geschäftstätigkeit unterschiedlichen allgemeinen sowie branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Mit einem integrierten Risikomanagementsystem verfügt der Konzern über eine solide Grundlage, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ein proaktiver Umgang mit Risiken eröffnet gleichzeitig neue Chancen, die zur Steigerung der Wertschöpfung beitragen können. Die Unternehmensstrategie der Semperit-Gruppe konzentriert sich darauf, Risiken gezielt zu reduzieren und Wachstumschancen konsequent zu nutzen. Im Jahr 2024 wurden im Risikomanagement wesentliche Verbesserungspotenziale umgesetzt, die zu einer stärkeren Verzahnung mit der Unternehmensstrategie und einer optimierten Steuerungsfähigkeit beigetragen haben. Ein zentrales Element war die engere Integra- tion des Risikomanagements in den strategischen Planungsprozess, wodurch Risiken frühzeitig in strategische Entscheidungen einfließen können. Zudem wurde die Abstimmung mit dem laufenden Forecasting-Prozess verbessert, sodass aktuelle Entwicklungen zeitnah in die Risikoanalyse einfließen können. Weiters wurde die Kennzahl Free Cashflow als zusätzliche Bewertungsdimension neben dem bewährten EBITDA eingeführt. Diese Erweiterung ermöglicht eine umfassendere Bewertung der finanziellen Auswirkungen von Risiken auf die Liqui- dität und Zahlungsfähigkeit. Ergänzend wurden die Auswertung und Interpretation der Risikotragfähigkeit weiterentwickelt, um eine fun- dierte Beurteilung des maximal tragbaren Risikoausmaßes auf Basis der Auswirkungen auf EBITDA und Free Cashflow sicherzustellen. Diese Maßnahmen stärken die Transparenz und Resilienz des Unternehmens gegenüber internen und externen Unsicherheiten. Darüber hinaus wurde das Reporting modernisiert und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Dies umfasste auch eine inhaltliche und visuelle Überarbeitung der Berichte, um eine noch klarere, präzisere und empfängerorientierte Darstellung der Risikoinformationen zu gewähr- leisten. Grundprinzipien des Risikomanagements (Enterprise Risk Management) Die Risikopolitik der Semperit-Gruppe unterstützt im Bestreben, Wettbewerbsvorteile zu erzielen und den Unternehmenswert der Semperit-Gruppe damit langfristig zu steigern. Das Risikomanagement dient dabei der Schaffung robuster betrieblicher Abläufe. Neben der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse liegt der Fokus auf der Erkennung negativer Entwicklungen in strategischen, operativen, Markt- und Finanzbereichen. Wesentliche Bestandteile der Risikopolitik sind die Themengebiete Environment, Social und Governance (ESG) so- wie die Sicherstellung stabiler Lieferketten und termingerechter Lieferungen. Diese Aspekte werden systematisch in den Risikomanage- mentprozess integriert, um Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Risikomanagementprozess folgt einem klaren systematischen Ansatz, der darauf abzielt, das Risikobewusstsein konzernweit zu stärken. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen sowohl in die strategische Unternehmensentwicklung als auch in die operative Arbeit ein. Die Steuerung von Risiken erfolgt über vier zentrale Ansätze: Risiken werden aktiv vermieden, wenn ihre Eintrittswahrscheinlichkeit oder die potenziellen Auswirkungen zu hoch sind. Durch präventive Maßnahmen werden Risiken reduziert und auf ein akzeptables Maß gesenkt. Bestehende Risiken können auch transferiert werden, etwa durch die Übertragung an Dritte, wie Versicherungsanbieter. Schließ- lich werden akzeptable Risiken bewusst in Kauf genommen und vom Unternehmen getragen, wenn deren potenzielle Auswirkungen als vertretbar eingestuft werden. Das konzernweite Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und begleitet die Planung sowie die laufende Überprüfung der Zielerreichung. Es fungiert als Sparringpartner der Geschäftsführung und unterstützt die kontinuierliche Optimierung der Geschäftsprozesse. Die Verantwortung für die Risikopolitik liegt beim Vorstand, der die strategischen Leitplanken vorgibt. Alle Konzerneinheiten sind ver- pflichtet, den zentralen Risikomanagementprozess umzusetzen und an dessen Weiterentwicklung mitzuwirken. Organisatorisch ist das Enterprise Risk Management (ERM) in der Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ angesiedelt. Diese Abteilung überwacht, koordiniert und unterstützt den Risikomanagementprozess konzernweit, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken transparent er- fasst und effektiv gesteuert werden. Prozess des unternehmensweiten Risikomanagements (Enterprise-Risk-Management-Prozess) Die Semperit-Gruppe setzt auf eng verzahnte interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, um bestandsgefährdende Risiken und negative Abweichungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Diese Systeme basieren auf konzernweiten standardisierten Prozessen, um potenzielle Risiken bereits vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen zu identifizieren und zu bewerten. Ein effizientes internes Be- richtswesen unterstützt die kontinuierliche Überwachung dieser Risiken. Dadurch wird sichergestellt, dass Veränderungen zeitnah erkannt und angemessene Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese proaktive Herangehensweise trägt maßgeblich zur Sicherstellung der Unternehmensstabilität und der strategischen Zielerreichung bei. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikomanagement 16 Das Risikomanagement basiert auf einem umfassenden Enterprise-Risk-Management-Ansatz (ERM-Ansatz), der tief in die Unterneh- mensorganisation integriert ist. Dieser Ansatz folgt dem weltweit anerkannten Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organiza- tions of the Treadway Commission (COSO), bekannt als „Enterprise Risk Management – Integrated Framework“. Der ERM-Prozess zielt darauf ab, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Diese Risiken können die Erreichung der strategischen, opera- tiven, finanziellen, sozialen sowie Governance- und Compliance-relevanten Ziele wesentlich beeinflussen. Zudem umfasst der ERM- Ansatz auch arbeitssicherheitstechnische, gesundheits- und umweltbezogene Risiken (HSEQ) sowie ESG-Aspekte (Environment, Social, Governance). Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird die Risikotransparenz erhöht und eine gezielte Risikominderung ermöglicht, um die nachhaltige Entwicklung der Semperit-Gruppe sicherzustellen. Die Identifikation und Bewertung von Risiken erfolgt entlang eines strukturierten Prozesses, der Bottom-up- und Top-down-Elemente kombiniert. Dieser duale Ansatz ermöglicht eine umfassende Erfassung von Risiken sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene. Im Rahmen des ERM-Ansatzes umfasst der Berichtszeitraum für die Risikoeinschätzung in der Regel ein Jahr sowie – im Einklang mit der Mittelfristplanung – bis zu fünf Jahre. Bei ESG-relevanten Risiken kann der Betrachtungszeitraum davon abweichen und deutlich länger ausfallen. Klimarisiken werden unter Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben oft in Dekaden in die Zukunft projiziert. Dies reflektiert die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels und die Notwendigkeit einer nachhaltigen strategischen Planung. Das ERM der Semperit-Gruppe basiert auf einem Nettoprinzip, wonach nur solche Risiken adressiert werden, die nach der Umsetzung bestehender Maßnahmen zur Risikominderung oder -übertragung weiterhin bestehen bleiben. Risiken, deren potenzielle Auswirkungen bereits im Konzernabschluss, im Budget oder in der Mittelfristplanung berücksichtigt wurden, erscheinen nicht mehr gesondert als Risiken im ERM-Prozess. Die Umsetzung der risikoreduzierenden Maßnahmen wird systematisch und kontinuierlich überwacht. Diese Informati- onen fließen in die interne Risikoberichterstattung ein und werden bis auf die Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften detailliert auf- geschlüsselt. Dadurch sind eine transparente Berichterstattung und Verantwortungszuweisung gewährleistet, und die Wirksamkeit der Risikominderungsmaßnahmen wird weiter erhöht. Die Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ verantwortet die zentrale Koordination, Moderation und Überwachung des strukturierten Risikomanagementprozesses für die gesamte Semperit-Gruppe. Relevante Risiken werden aus verschiedenen Perspektiven priorisiert und in einem weiteren Schritt im Hinblick auf ihre potenziellen Auswirkungen und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Bottom-up-Identifizierungs- und Priorisierungsprozess wird durch Workshops mit dem jeweiligen Management der Konzernunter- nehmen der Semperit-Gruppe unterstützt. Dieses Bottom-up-Element stellt sicher, dass potenzielle neue Risiken auf Managementebene zur Diskussion gestellt und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Diese Risiken werden mit der Bereichsleitung im Top-down-Ansatz abgestimmt, wodurch eine durchgängige Bewertung und Abstimmung der identifizierten Risiken sichergestellt wird. Die Einzelberichterstattung findet unmittelbar nach einem Risiko-Update in den jeweiligen Konzerngesellschaften statt. Mindestens ein- mal jährlich erfolgt eine umfassende Risikoberichterstattung der Einzelrisiken samt Aggregation auf Konzernebene. Darüber hinaus wird quartalsweise ein Fortschrittsbericht zu aktuellen Entwicklungen, Änderungen und Erweiterungen des Risikoportfolios an den Prüfungs- ausschuss und den Aufsichtsrat übermittelt. Der reguläre Berichterstattungsprozess wird durch einen Ad-hoc-Berichtsprozess ergänzt, um bei kritischen Themen eine zeitnahe Information sicherzustellen. Zur quantitativen Bewertung der Risiken wird neben der bewährten Dimension des EBITDA auch die Auswirkung auf den Free Cashflow analysiert. Diese erweiterte Betrachtung ermöglicht eine differenzierte Beurteilung der finanziellen Belastbarkeit des Unternehmens. Während die EBITDA-basierte Analyse auf den operativen Geschäftserfolg ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, Zinsen und Steu- ern fokussiert, bietet die Free-Cashflow-Bewertung eine zusätzliche Perspektive auf die Liquiditätslage und Zahlungsfähigkeit. Anhand der ermittelten Auswirkungen der Risiken auf beide Kennzahlen lässt sich die Risikotragfähigkeit des Unternehmens fundiert bewerten. Die Risikotragfähigkeit beschreibt dabei das maximale Risikoausmaß, das das Unternehmen ohne Gefährdung seines Fortbestands verkraften kann. Während das EBITDA Aufschluss über die operative Profitabilität gibt, zeigt der Free Cashflow, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Investitionen zu tätigen, Schulden zu bedienen und Dividenden auszuschütten. Die Kombination beider Perspektiven ermöglicht eine ganzheitliche Einschätzung der finanziellen Resilienz. Im Jahr 2024 wurde die 2023 übernommene Rico-Gruppe vollständig in den unternehmensweiten Risikomanagementprozess integriert. Dies umfasste die Einbindung aller relevanten Geschäftsbereiche, Prozesse und Systeme in die bestehenden Strukturen zur Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung, sodass die Risiken der Rico-Gruppe nun einheitlich nach den konzernweiten Standards erfasst und bewertet werden können. Dadurch wird eine konsolidierte und transparente Darstellung der Gesamtrisikoposition ermöglicht, was die Steuerungsfähigkeit des Unternehmens weiter verbessert und die Grundlage für eine ganzheitliche Beurteilung der Risikotragfähigkeit schafft. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 17 Organisation des Risikomanagements und der Verantwortlichkeiten Die Semperit-Gruppe hat eine klare Struktur für die Überwachung und Steuerung des Enterprise-Risk-Management(ERM)-Prozesses etab- liert. Um die Integration und Harmonisierung der bestehenden Kontrollaktivitäten im Einklang mit rechtlichen und operativen Anforde- rungen weiter voranzutreiben, werden Risiken, Veränderungen und Entwicklungen im Risikomanagementprozess quartalsweise in Vor- stands-, Prüfungsausschuss- und Aufsichtsratssitzungen diskutiert. Diese regelmäßige Berichterstattung stellt sicher, dass relevante Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ spielt eine zentrale Rolle im Risikomanagementprozess. Sie wird dabei von den Konzernunternehmen und Zentralfunktionen unterstützt. Der Fortschritt der Maßnahmen wird von den verantwortlichen Risiko- bzw. Maßnahmenverantwortlichen überwacht und der Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ gemeldet. Diese Struktur ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Steuerung der Risikomaßnahmen. Versicherbare Risiken werden, sofern wirtschaftlich sinnvoll, über Versicherungen abgedeckt und damit die finanzielle Belastung durch unerwartete Schadensfälle minimiert. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Abschnitt „Versicherbare Risiken“ zu finden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundsätze des Risikomanagements sind in der Risk Management Guideline der Semperit- Gruppe festgehalten. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an den Risikomanagementprozess und bildet die Grundlage für die Umsetzung und Weiterentwicklung des ERM-Systems. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems der Semperit- Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 im Berichtsjahr 2025 gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und bestätigt. Diese Bestätigung unterstreicht die Wirksamkeit und Effizienz des Risikomanagementsystems sowie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Risikobericht Die Semperit-Gruppe sieht sich als international agierender Konzern fortlaufend mit den Herausforderungen einer globalisierten Wirt- schaft konfrontiert. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, weisen erhebliche Unter- schiede auf. Diese Differenzen betreffen wirtschaftliche, politische, rechtliche sowie soziale Entwicklungen. Entsprechend unterschiedlich sind die Auswirkungen auf die beiden Divisionen Semperit Industrial Applications und Semperit Engineered Applications sowie auf die einzelnen operativen Geschäftsbereiche. Im Geschäftsjahr 2024 sah sich die Semperit-Gruppe mit einer Vielzahl externer Herausforderungen konfrontiert. Die gedämpfte ge- samtwirtschaftliche Entwicklung, anfangs hohe Inflationsraten und die eingeschränkte Möglichkeit, damit verbundene Kostensteigerun- gen an die Kund:innen weiterzugeben, belasteten die Ergebnissituation. Hinzu kamen politische Unsicherheiten, insbesondere durch den anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt, geopolitische Spannungen zwischen den großen Handelsmächten sowie damit verbundene Han- delsbeschränkungen und restriktive Zollpolitiken. Darüber hinaus prägten volatile Preisentwicklungen bei Rohstoffen und Energie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Trotz dieser Herausforderungen konnte die Semperit-Gruppe aufgrund ihrer weltweiten Präsenz, der Diversifizierung mit fünf Geschäftsbereichen sowie frühzeitig eingeleiteter Kostensenkungen eine starke Resilienz unter Beweis stellen. Die unterschiedliche Marktdynamik in den jeweiligen Regionen trug dazu bei, Risiken zu streuen und negative Effekte abzufedern. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in Kombination den Fortbestand der Semperit-Gruppe gefährden könnten. Zur Absicherung gegen spezifische Haftungsrisiken und Schadensfälle werden, soweit wirtschaftlich vertretbar, adäquate Versicherungen abgeschlossen. Im Folgenden werden ausgewählte Einzelrisiken beschrieben, die wesentliche nega- tive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe haben könnten, ebenso wie Chancen für die Semp- erit-Gruppe. Zusätzlich zu den genannten Einzelrisiken bestehen möglicherweise weitere potenzielle Risiken, die sich auf strategische, operative, finanzielle, soziale sowie Governance-, Compliance- und HSEQ-Themen (Health, Safety, Environment and Quality) beziehen. Diese Risiken sind aktuell noch nicht bekannt oder bewusst, könnten aber bei Eintritt erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Semperit-Gruppe haben. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 18 Versicherbare Risiken Obwohl die Semperit-Gruppe globale Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft relevanten Risiken abgeschlossen hat, beispielsweise im Hinblick auf Feuer, Elementarereignisse und Naturkatastrophen, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig, bzw. die Versicherungsdeckungen ausreichend sind. Um diesem Verlustpotenzial entgegenzuwirken, hat die Semperit-Gruppe weitere Vorkehrungen im Sinne zusätzlicher Versicherungsdeckungen getroffen, so beispielsweise im Hinblick auf sogenannte Erdbeben- oder Hochwasser-Layer, womit zusätzlich zu den im Rahmen anderer Versicherungen bestehende Deckungen teils verdoppelt werden. Darüber hinaus werden sowohl im Rahmen von Risk Assessments als auch im Zuge des Business Continuity Managements regelmäßig kritische Geschäftsprozesse mit hoher poten- zieller Bedrohung durchleuchtet bzw. daraus vorbeugende Strategien sowie Maßnahmen entwickelt, mit denen die Geschäftsfähigkeit des Betriebs im Ernstfall sichergestellt werden kann. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird laufend überwacht. In diesem Zusammenhang wurden auch konkrete Effekte des Klimawandels auf Basis einer 2023 durchgeführten Klimarisikoanalyse erhoben und in den Katalog aufgenommen. Dabei wurden einerseits unmittelbare physische Risiken, wie zum Beispiel akute Ereignisse (Stürme und Starkregenereignisse) sowie chronische Veränderungen (Anstieg des Meereswasserspiegels) identifiziert. Mögliche Folgen reichen hier von Sturmschäden an Gebäuden bis hin zu temporären Unterbrechungen von globalen Lieferketten. Andererseits wurden mittelbare physische Risiken erhoben. Dies sind Risiken, die sich aus den indirekten oder langfristigen Auswirkungen des Klimawandels ergeben können, zum Beispiel Einbußen in der Produktion durch eine Verknappung des Wasserangebots infolge langanhaltender Tro- ckenperioden. Gemäß dieser Analyse ist keiner der Semperit-Standorte aktuell und kurzfristig einem physischen Klimarisiko ausgesetzt. Mittel- und langfristig wurden wasserbedingte Risiken, wie Überflutungen und Wasserknappheit an den Standorten Roha, Odry und Bełchatów identifiziert. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, wurden Projekte zu effizienter Wasserverwendung und nachhaltigem Was- sermanagement initiiert. Seitens Semperit wird sichergestellt, dass durch einen regulären Austausch mit beauftragten Versicherern das Risiko von versicherbaren Elementarereignissen so gut wie möglich reduziert wird. Vor allem mögliche Rechtsstreitigkeiten, die über die Versicherungssumme hin- ausgehen oder nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, können für die Semperit-Gruppe einen zusätzlichen Verlust bedeuten. Ein weiteres Risiko liegt darin, dass nicht gewährleistet werden kann, dass die Semperit-Gruppe auch künftig adäquaten Versicherungs- schutz zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erhält. Wesentliche Risiken und Chancen sowie Maßnahmen Die nachfolgende Tabelle bietet einen strukturierten Überblick über die identifizierten Hauptrisiken und Chancen innerhalb der Semperit- Gruppe. Sie zeigt die Kategorisierung der Risiken und Chancen sowie mögliche Maßnahmen zur Risikominderung und Chancennutzung. Die Risiken und Chancen im Kontext Environment, Social and Governance (ESG), die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der ESRS als wesentlich identifiziert wurden, sowie die weiteren Angaben dazu sind in der Nachhaltigkeitserklärung im Kapitel „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ angeführt. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 19 Strategische Risiken und Chancen (R&C) R&C -Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C - Trend R&C - Indikator Markt Zahlreiche Marktsegmente sind von Wettbewerb gekennzeichnet. Künftige Markttrends müssen rechtzeitig erkannt sowie Produkte und Dienst - leistungen adaptiert werden, um negative Effekte auf Ertragslage und Marktposition zu vermeiden. Die gesamtwirtschaftliche Abschwächung der letzten Jahre führt zu einem Rückgang der Investi - tionsbereitschaft und einer Verschiebung der Kundennachfrage zu günstigeren Segmenten, was den Preisdruck erhöht. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass neue Wettbewerber :innen, insbesondere aus aufstrebenden Märkten, in Kernmärkte eindringen und Marktanteile gewinnen. Fokussierung auf profitable Wachstumssegmente, bei denen entweder die Größe oder das Know -how als kritischer Erfolgsfaktor genutzt werden kann. Enge Kooperation mit Kund :innen und F&E mit Schwerpunkt auf innovative Materialien, Technologien und Produkte. Entwicklung kosteneffizienter Produktalternativen, um auf geänderte Kundennachfrage reagieren zu können. Strikte Kostenkontrolle und Effizienzsteigerungen. Mit dem im Jahr 2023 eingeleiteten Kosten - senkungsprogramm wurde die Kostenbasis insgesamt um mehr als EUR 18 Mio. reduziert. ↑ Risiko & Chance Akquisitionen und Desinvestitionen Die Strategie von Semperit bezieht Akquisitionen, Investitionen in das Kerngeschäft, strategische Partnerschaften und Desinvestitionen mit ein. Dies hängt von der Fähigkeit ab, diese Möglichkeiten erfolgreich zu identifizieren, umzusetzen bzw. zu integrieren. Den Chancen aus Unternehmensentwicklung und Wachstum stehen dabei zahlreiche Risiken gegen - über, u.a. aus der Transaktion, ein Verfehlen der erwarteten Renditen, Altlasten und daraus folgende mögliche Wertminderungsaufwendungen (Impairments). Die Strategie konzentriert sich auf Märkte und Projekte, in denen Semperit nachweislich Stärken hat. Im Jahr 2024 schloss Semperit den Verkauf des Medizinbereichs gänzlich ab (Closing 2). Chancen und Risiken von Investitionen und Des - investitionen werden im Rahmen eigener Projekte inklusive Risikomanagement Rechnung getragen. Transformation Die Fähigkeit, die Strategie an Megatrends, wie etwa Green Deal und Dekarbonisierung, anzupassen, ist entscheidend, um Wettbewerbs- fähigkeit und Nachhaltigkeit langfristig zu sichern. Kontinuierliche Evaluierung der Strategie, des Gesamtmarkts und des Einflusses von Mega trends und daraus ableitend mögliche Adaptierungen des Geschäftsmodells. Vorbereitungen für die Ausarbeitung eines Dekarbonisierungsplans gemäß Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Strukturanpassung Strukturanpassungen, etwa hinsichtlich der Sicher - stellung zukunftsfähiger Geschäftsbereiche und wettbewerbsfähiger Kostenstrukturen an einzelnen Standorten, bieten die Chance für mittel - bis langfristiges Umsatzwachstum. Demgegenüber stehen Risiken aus Kostenüberschreitungen, verfehlten Umsatz - und Renditeerwartungen sowie Widerstand seitens der Mitarbeiter:innen. Ein diesbezügliches Projekt wurde im Geschäftsjahr 2024 für den Standort Wimpassing (AT) initiiert. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts abzusichern und ein Portfolio an leistungsfähigen Geschäftsmodellen zu definieren, das durch eine konkurrenzfähige Kostenstruktur unterstützt wird. Einsatz detaillierte r Planungen mit klar definierten Zielen und Meilensteinen sowie Monitoring und Controlling der Fortschritte. Transparente Kommunikation mit allen Stakeholder :innen und aktive Einbindung der Mitarbeiter:innen. ↗ Risiko & Chance Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 20 R&C -Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C - Trend R&C - Indikator Governance Die Semperit -Gruppe hat sich zu verantwortungs- vollem und nachvollziehbarem Handeln sowie zur Einhaltung rechtlicher Regeln und Vorschriften verpflichtet. Risiken in diesem Bereich ergeben sich durch Abweichungen von diesen Grundsätzen sowie steigenden regulatorischen Anforderungen, die umzusetzen sind . Die Einhaltung dieser Vorschriften und das Vertrauen der Kund:innen, Aktionär:innen, Kreditgeber:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen sind entscheidend, um die Kontinuität des Unternehmens zu gewährleisten. Zur Vorbeugung dieser Risiken wurden in allen relevanten Unternehmensbereichen Richtlinien für das Handeln der Organe und der Mitarbeiter:innen implementiert. Regelmäßige Schulungen sollen das Verständnis für und die Einhaltung der geltenden Vorschriften und ethischen Standards sicherstellen. Dies wird durch ein Kontrollsystem und regelmäßige Audits unterstützt. Der Verhaltenskodex der Semperit -Gruppe und die damit verbundenen Richtlinien stehen im Einklang mit allgemein anerkannten Normen und Werten sowie mit den lokalen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Regelungen. Alle Mitarbeiter:innen müssen sich zur die Einhaltung des Verhaltens - kodex bekennen und werden regelmäßig geschult. Die Gruppe verfügt über einen robusten „Speak up!“ - Ansatz (einschließlich einer externen Meldestelle), so dass Verstöße gegen den Kodex und die Richt- linien über verschiedene Kanäle gemeldet werden können. Die Compliance -Beauftragten überwachen die Einhaltung und beraten zu Fragen der Integrität. → Risiko Geopolitik Risiken aus politischen Geschäftsrestriktionen und Unsicherheiten, etwa durch nachteilige Änderungen lokaler Steuer -, Lizenz-, Export- und Arbeitsgesetze sowie aus Import - und Exportbeschränkungen. Politische Instabilität, Krieg, Terrorismus oder andere gewaltsame Konflikte können erheblichen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. K ontinuierliche Überwachung politischer Entwicklungen in den relevanten Märkten. Verbreiterung der Beschaffungsmärkte und weitere Diversifizierung der Absatzmärkte, um Abhängig - keiten von einzelnen Ländern zu reduzieren. ↑ Risiko Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 21 Operative Risiken und Chancen R&C Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C Trend R&C Indikator Innovationen Risiken und Chancen durch technologische Innovationen und geänderte Marktanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit und technologische Führerschaft. Digitalisierungs - und Automatisierungsinitiativen bieten die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten bzw. die Marktposition weiter auszubauen. Verfügbarkeit geeigneter Technologien zur Produktion recycelter oder biobasierter Materialien. Management der Innovationen erfolgt in strukturierter Weise und überwiegend auf Produktebene. Kontinuierliche Evaluierung und Umsetzung innovativer Produkt -Markt-Kombinationen, wie etwa hybrider Handlauf und Schienenzwischen - lagen mit deutlicher Geräuschreduktion. Harmonisierung der gruppenweiten ERP -Landschaft ist in Umsetzung. Die Erweiterungsinvestition im Schlauchbereich in Odry (DH 5) setzt neue Maßstäbe an Digitalisierung und Automatisierung. Start einer gruppenweiten Circularity Initiative, welche unter anderem die Nutzung recycelter und biobasierter Materialien förder n sowie Abfälle drastisch reduzier en bzw. diese einer teilweisen Wiederverwertung zuführen soll . ↑ Risiko & Chance Produkte und Dienstleistungen Negative Auswirkungen aus Verzögerungen bei der Markteinführung. Mögliche Gründe dafür können etwa sein: • Unzureichende Auswahl umweltfreundlicher Rohstoffe kann den ESG-Anforderungen des Marktes nicht gerecht werden. • Limitierungen im Produktportfolio können das Wachstum und die Anpassungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Chancen und Risiken aus dem frühzeitigen Erkennen von Markttrends/Kundenbedürfnissen Wettbewerbsvorteile aus der Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Optimierung von Lieferketten und enge Zusammen - arbeit mit Lieferanten Vermehrte Integration von ESG-Kriterien in Rohstoffbeschaffung Enge Zusammenarbeit mit Kunden, Marktanalysen und Innovationsprojekte sichern das zukünftige Wachstum und erhöhen die Resilienz gegenüber Marktschwankungen. Effizienzsteigerungen durch moderne Technologien und Automatisierung. → Risiko & Chance Kundenstruktur Risiken aus erhöhter Abhängigkeit von Großkunden. Diversifizierung des Kundenportfolios und Steigerung der Vertriebsexzellenz mittels eines strukturierten, daten - und faktenbasierten Vertriebsmodells. ↑ Risiko Beschaffung / Supply Chain Risiko von erheblichen Preiserhöhungen (insb. bei Rohstoffen), die nicht an Kunden weitergegeben werden können. Risiko aus Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten Hohe Volatilität der Transportkosten im Übersee - verkehr, verursacht durch geopolitische Krisen, Rebellenangriffe oder Streiks. Aufbau eines diversifizierten Lieferantennetzwerks sowie Optimierung des Bestandsmanagements und Frühwarnsystem für Lieferengpässe Regelmäßige Risikoanalysen und Entwicklung von Notfallplänen Diversifizierung der Transportwege und -methoden → Risiko Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 22 R&C Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C Trend R&C Indikator Produktion und Auslastung Mehrere Faktoren im Produktionsprozess können Effizienz, Wachstum und Versorgungssicherheit negativ beeinträchtigen. Beispiele dafür sind: • energieintensive Prozesse, die Kostenstruktur und Nachhaltigkeit belasten, • Verschiebung von Investitionen in den Maschinenpark und Infrastruktur, • längerer Ausfall von Produktionsanlagen, für die es keinen adäquaten Ersatz gibt, • Beeinträchtigung oder Ausfall von Produktions- anlagen aufgrund externer Einflüsse, u.a. Unwetter, Überschwemmungen. Chancen ergeben sich durch die Erhöhung des Automatisierungsgrads des Produktionsprozesses und damit einhergehende Effizienzsteigerungen. Regelmäßige Investitionen in den Ersatz von bereits länger im Einsatz stehenden Anlagen und in die Erweiterung von Produktionsanlagen. Regelmäßige Revision einschließlich Wartung und Instandhaltung. Bestehende Hochwasserschutzmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls verstärkt. Verstärkter Einsatz von Automatisierungs - technologien, allen voran bei der Erweiterung der Schlauchproduktion am Standort Odry und im Bereich Flüssigsilikon, trägt zu Kosten senkungen, Effizienzsteigerungen und einem konsistent hohen Qualitätsniveau bei. → Risiko & Chance Qualitäts - management Risiken durch Qualitätsprobleme bei Produkten, z.B. aufgrund minderwertiger Rohstoffe oder aus der Entwicklung oder Produktion resultierend. Kontinuierliche Weiterentwicklung des Qualitätskontrollsystems Enge Zusammenarbeit zwischen Qualitätsabteilung und F&E → Risiko & Chance Personal und Mitarbeiter - bindung Risiken und Chancen aus der Verfügbarkeit qualifizierter Fach - und Führungskräfte an den einzelnen Standorten, u.a. infolge von Wettbewerb, strukturellen Anpassungen. Risiken aus der Abhängigkeit von Schlüsselkräften bzw. aus der Konzentration des Fachwissens in spezifischen Bereich (z.B. Werkzeugbau) auf einzelne/wenige Personen. Risiken aus Arbeitskräftemangel bzw. Beschrän - kungen bei der Aufnahme von Gastarbeitern, staatliche Mindestlohnregime, Streiks. Chancen aus Stärkung der Arbeitgeberattraktivität. Sicherstellung wettbewerbsfähiger Löhne und Angebot zusätzlicher Sozialleistungen Programme zur Mitarbeiterbindung, wie Karriere - entwicklungs - und Weiterbildungsangebote Programme für Nachfolgeplanung und Talente - Management Teilnahme an Programmen zur Anwerbung aus - ländischer Mitarbeiter an einzelnen Standorten Flexible Arbeitsmodelle ↑ Risiko & Chance Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt (HSEQ) Das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Vermei- dung arbeitsbedingter gesundheitlicher (Langzeit -) Erkrankungen der Mitarbeiter:innen sind von entscheidender Bedeutung für Semperit. Sicherheits - vorfälle können zu schweren Verletzungen, Todesfällen, Produktionsbeeinträchtigungen oder zusätzlichen Kosten für Semperit führen. Risiken aus der potenziellen Nichteinhaltung von Vorschriften für Arbeitsschutz, Gebäudestandards und betrieblicher Genehmigungen. Risiken aus der unsachgemäßen Verwendung, Handhabung und Lagerung von gefährlichen Stoffen Etablierung eines umfassenden Management - systems in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit mit regelmäßigen Schwerpunktinitiativen und regelmäßigem Reporting. Investitionen in die Verbesserung der Arbeitsplatz - sicherheit und regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter. Details dazu unter Angabepflicht S1-14, Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Nachhaltigkeitserklärung, S . 185. Umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitsschutz - und Gebäudestandards. Strikte Lagerungs - und Handhabungsrichtlinien für gefährliche Stoffe → Risiko Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 23 R&C Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C Trend R&C Indikator Compliance Ethisches Fehlverhalten oder Nichteinhaltung von geltenden Gesetzen, Vorschriften und internen Regelungen (z. B. Umweltschutz, Wettbewerb, Bestechung und Korruption, Menschenrechte, Datenschutz) könnten Semperit einer Haftung aussetzen oder negative Auswirkungen auf den Geschäftsgang und die Reputation h aben. Implementierung eines umfassenden Compliance - Management -Systems, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter:innen zu ethischen Standards und gesetzlichen Anforderungen sowie strenge interne Kontrollmechanismen. Die Gruppe verfügt über einen robusten „speak up“ - Ansatz, sodass Verstöße gegen den Kodex und die Politik über verschiedene Kanäle gemeldet werden können. Die Compliance -Beauftragten überwachen die Einhaltung und beraten zu Fragen der Integrität. ↘ Risiko Rechtsstreitig - keiten Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Verfahren, die zu Schadenersatzforderungen, straf - oder zivilrechtlichen Sanktionen, Geldbußen oder Gewinnabschöpfungen führen können. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Verträgen Enge Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsexperten und vorbeugende Compliance -Maßnahmen und Schulungen. → Risiko R&C Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C Trend R&C Indikator IT - und Cybersecurity Risiko aus vorsätzlichem Angriff auf Daten und IT- Systeme. Mögliche Folgen beinhalten u.a. Kontrollverlust und Produktionsunterbrechungen, Datendiebstahl und Cyber -Erpressung und dementsprechend negative Auswirkungen auf die Ertrags - und Finanzlage der Gruppe sowie die Reputation. Risiko aus Datenlecks und Systemausfällen Implementierung von Systemen zur IT -Sicherheit und Cybersecurity, inklusive regelmäßiger Sicher - heitsüberprüfungen, Schwachstellenanalysen und Penetrationstests Einsatz moderner Sicherheitslösungen Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter ↑ Risiko & Chance Verfügbarkeit und Harmonisierung von Systemen Risiko aus der Vielzahl selbst entwickelter IT/OT- Systeme und Vielfalt der Anwendungen, die manuelle Eingriffe erfordern bzw. personen - abhängig sind, wodurch Datenqualität und Prozesse beeinträchtigt sein können Chancen und Risiken aus dem OneERP -Projekt und der Einführung von SAP S/4 Hana zur Harmonisierung der IT -Infrastruktur Standardisierung der IT/OT -Landschaft und der Automatisierung von Prozessen Detaillierte Projektplanung und Projektmanagement sowie kontinuierliche Überwachung und Stakeholder -Management inklusive Schulungen bei der Einführung des OneERP -Projekts Semperit verfügt über ein strukturiertes Krisen - management - und Business Continuity System, um die Kontinuität in den Werken, Büros und Home Offices sicherzustellen. → Risiko Geschäfts - kontinuität Krisen und Störungen der Geschäftskontinuität, etwa durch Naturkatastrophen oder Pandemien, können wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens haben. Semperit verfügt über ein strukturiertes Krisen - management - und Business Continuity System, um die Kontinuität in den Werken, Büros und Home Offices sicherzustellen. ↑ Risiko Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Risikobericht 24 Finanzielle Risiken und Chancen Die Semperit-Gruppe ist als international tätiges Unternehmen finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere im Be- reich der Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, der Fremdwährungs- und Zinsrisiken sowie in den Ausfallrisiken von Kunden und Banken auswirken können. Wie gemäß IFRS 7 vorgesehen, erfolgt eine ausführliche Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken und deren Management im Konzernanhang im Kapitel 11. R&C Kategorie Beschreibung und möglicher Impact Managementmaßnahmen R&C Trend R&C Indikator Zinsumfeld Steigende bzw. sinkende Zinsaufwendungen/Zinserträge aufgrund geänderter Marktzinsen Langfristige Fixzinsvereinbarungen sowie Einsatz von Hedging-Instrumenten Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zins-Swap im Volumen von 30 Mio. EUR abgeschlossen. → Risiko Kontrahenten Zahlungsausfall von Kunden, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Wirtschaftslage Ausfallrisiko von Banken in Bezug auf Bankguthaben Implementierung eines umfassenden Credit Managements inklusive standardisierter Bonitätsprüfungen, definierter Kreditlimits und Kreditversicherungen Streuung der liquiden Mittel auf mehrere Banken mit hoher Bonität → Risiko Steuern, Fiskal - und öffentliche Abgaben Risiken aus der Nichteinhaltung lokaler Steuergesetze und der OECD -Richtlinien für Verrechnungspreise Implementierung eines umfassenden Tax -Compliance-Management-System Mitarbeiterschulungen zu steuerlichen Compliance -Themen ↑ Risiko Fremdwährungen Risiken und Chancen aus dem Einsatz von Fremdwährungen und Wechselkursschwankungen Absicherung durch Devisentermingeschäfte und gezielte Währungsdiversifizierung der Finanzströme → Risiko & Chance Kapital - verfügbarkeit Risiko hinsichtlich eingeschränkter Verfügbarkeit und steigender Kosten von Kapital, insbesondere aufgrund von ESG -Regularien, Verschlechterung der eigenen Bonität oder aufgrund der Erhöhung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheit und Risikoaversion an den Finanzmärkten Chance durch frühzeitige Berücksichtigung der ESG - Regularien und Erfüllung dieser Anforderungen Kapitalrisikomanagement zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung, einer wachstums - orientierten Investitionstätigkeit und einer darauf abgestimmten Dividendenpolitik. Per 31. Dezember 2024 weist die Semperit -Gruppe eine konservative Nettoverschuldung von 103,3 Mio. EUR sowie liquide Mittel von 126,0 Mio. EUR auf. Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Unternehmensstrategie und Finanzplanung Kontinuierliche Berichterstattung und Verbesserung von ESG -Ratings ↗ Risiko & Chance Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Internes Kontrollsystem (IKS) 25 Internes Kontrollsystem (IKS) Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Semperit-Gruppe dient der Sicherstellung der Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Ge- schäftsprozesse, der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben. Darüber hinaus unterstützt das IKS die frühzeitige Erkennung, Überwachung und Prävention von Risiken sowie betrügerischen Handlungen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des IKS erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Abteilung „Group Risk Ma- nagement & Assurance“ und den jeweiligen Fachabteilungen. Durch diesen integrativen Ansatz wird gewährleistet, dass das Kontrollsys- tem stets an aktuelle Anforderungen und veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird, wodurch ein hohes Maß an Transparenz und Kontrollsicherheit erreicht wird. Die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des IKS liegt beim Management der je- weiligen Unternehmenseinheiten. Zur Gewährleistung einer einheitlichen und konzernweit konsistenten Steuerung definiert der Vorstand der Semperit AG Holding bereichsübergreifende Rahmenbedingungen und verbindliche Regelungen für die gesamte Semperit-Gruppe. Um die nachhaltige Implementierung dieser Rahmenbedingungen und Regelungen sicherzustellen, werden regelmäßige Überprüfungen an den Standorten und in der Zentrale durchgeführt. Die Grundsätze des Internen Kontrollsystems (IKS): Gewährleistung der Korrektheit des Rechnungswesens und Reportings – Sicherstellung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlich- keit von Finanz- und Berichtskennzahlen Einhaltung interner und externer Vorschriften – Compliance mit internen Regelwerken (z. B. Limits of Authority) sowie externen Geset- zen, Verordnungen und regulatorischen Anforderungen Erhöhung der Zahlungssicherheit – Implementierung eines vordefinierten Kontrollrahmens für den Zahlungsverkehr zur Minimierung von Fehlbuchungen und Betrugsrisiken Sicherstellung der Funktionstrennung (Segregation of Duties) – Trennung kritischer Aufgaben, um Interessenkonflikte und Betrugsrisiken zu vermeiden Durchführung prozessintegrierter Kontrollen – Sicherstellung der Durchführung und Dokumentation von prozessrelevanten Kontrollen Nachvollziehbarkeit und Transparenz – Schaffung einer lückenlosen Dokumentation, die es sachverständigen Dritten ermöglicht, Kon- trollen und Entscheidungen zu überprüfen Schutz des Vermögens – Maßnahmen zum Schutz materieller und immaterieller Vermögenswerte des Unternehmens Erkennung operativer Risiken und Schadenssichtbarkeit – Identifikation potenzieller operativer Risiken sowie die zeitnahe Erkennung und Offenlegung entstandener Schäden Steigerung der operativen Effizienz – Verbesserung der betrieblichen Abläufe durch die Optimierung von Prozessen und die Reduzierung von Verschwendung und Ineffizienzen Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die zentralen Eckpunkte des bestehenden IKS und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungspro- zess lassen sich wie folgt zusammenfassen: Funktionstrennung – Die Aufgaben des Rechnungswesens sind klar von anderen Verantwortungsbereichen, wie beispielsweise Treasury, abgegrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Manipulationsrisiken zu minimieren. IT-Sicherheit und Zugriffskontrollen – Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie Zugriffsberechtigungen und Firewalls, gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Einsatz von Standardsoftware – Für die Rechnungslegung wird weitgehend auf bewährte Standardsoftware zurückgegriffen, wodurch die Systemstabilität sowie die Einhaltung von Best Practices gewährleistet werden. Richtlinien- und Vorgabensystem – Ein adäquates Richtliniensystem (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien) definiert ver- bindliche Vorgaben zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung und schafft klare Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Prüfung der Buchhaltungsdaten – Übermittelte und empfangene Buchhaltungsdaten werden von den verantwortlichen Stellen auf Voll- ständigkeit und Richtigkeit geprüft, wobei stichprobenbasierte Überprüfungen als zusätzliche Kontrollmaßnahme eingesetzt werden. Anwendung des Vier-Augen-Prinzips – In rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird das Vier-Augen-Prinzip konsequent angewandt, um Fehler sowie Manipulationsrisiken zu reduzieren. Überwachung durch Internal Audit – Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig sowie stichprobenweise durch die In- terne Revision (Internal Audit) überprüft, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und kontinuierliche Verbesserungen sicherzustellen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – Inhaltsverzeichnis 26 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen ................................................................................................................................................................. 27 ESRS 2 Allgemeine Angaben ............................................................................................................................................................ 27 2. Umweltinformationen ....................................................................................................................................................................... 77 Angaben zu EU-Taxonomie nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 ..................................................................................... 77 ESRS E1 Klimawandel....................................................................................................................................................................... 88 ESRS E2 Umweltverschmutzung .................................................................................................................................................... 103 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft .................................................................................................................... 109 3. Sozialinformationen ......................................................................................................................................................................... 121 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ..................................................................................................................................... 121 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ....................................................................................................................... 143 4. Governance-Informationen ............................................................................................................................................................. 148 ESRS G1 Unternehmensführung .................................................................................................................................................... 148 Nachhaltigkeitserklärung Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 27 1. Allgemeine Informationen ESRS 2 Allgemeine Angaben Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Dies ist die konzernweite Nachhaltigkeitserklärung der Semperit-Gruppe. Die berichtende Organisation ist die Semperit AG Holding. Die Erklärung enthält Informationen zur Governance, den Strategien und Zielen sowie zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Unternehmensgruppe im Kontext mit ESG (Environmental, Social and Governance). Sie bietet Stakeholder:innen umfassende Einblicke in die Geschäftstätigkeit von Semperit und beschreibt insbesondere, wie die Gruppe ihren wirtschaftlichen, sozialen und ökolo- gischen Verantwortlichkeiten nachkommt. Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFI-Richtlinie) und deren Umsetzung im ös- terreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) fasst Semperit die geforderten Informationen gem. § 267a UGB (NaDiVeG) in der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht des Geschäftsberichts 2024 zusammen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist Semperit zudem zur Offenlegung von Informationen gem. der EU-TaxonomieVO (EU) 2020/852 verpflichtet. Dieser Berichtspflicht wird im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung im Abschnitt „Umweltinformationen“ nachgekommen. Gemäß § 267a UGB (NaDiVeG) Abs. 5, kann sich Semperit bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke stützen. Alle Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung sind erstmalig an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausgerichtet. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD“) in österreichisches Recht (durch das Nachhal- tigkeitsberichtsgesetz „NaBeG“) noch nicht abgeschlossen. Daher werden die folgenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung freiwil- lig nach den ESRS berichtet. Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitserklärung stimmt mit jenem des Konzernabschlusses überein (siehe Anhang Abschnitt 10.2 Vollkonsolidierungskreis). Die Beschreibung der Managementansätze und Leistungen im Zusammenhang mit den wesentlichen Nachhal- tigkeitsaspekten bezieht sich auf den Gesamtkonzern und alle Tochterunternehmen. Die Umweltkennzahlen umfassen nur die Produkti- onsstandorte. Die Vertriebsstandorte und die Konzernzentrale sind aufgrund ihrer geringen ökologischen Relevanz in den meisten Um- weltkennzahlen nicht enthalten. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Unternehmens (Inside-Out-Perspektive) entstehen nicht nur an den eigenen Standorten, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette. Außerdem können mit den Aktivitäten, die in vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette stattfinden, finanzielle Chancen und Risiken für das Un- ternehmen verbunden sein (Outside-In-Perspektive). Das Nachhaltigkeitsmanagement der Semperit-Gruppe, der Prozess der Wesentlich- keitsanalyse sowie die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 decken den Großteil der vor- und nachgelagerten Bereiche der Wertschöpfungskette ebenso ab wie die entsprechenden Geschäftsbeziehungen zu Lieferant:innen, Kund:innen und anderen Stakeholdergruppen. Da nicht zutreffend, hat das Unternehmen nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigen- tum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. Das Unternehmen hat von der Ausnahmeregelung nach Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtlinie 2013/34/EU keinen Gebrauch gemacht. Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Semperit hat den Verkauf des restlichen Medizingeschäfts an Harps Europe Manufacturing GmbH frühzeitig abgeschlossen. Zum 30. Juni 2024 wurden die Produktion von Operationshandschuhen in Wimpassing sowie deren Verpackung in Sopron an Harps übergeben. Sem- perit hat die Kennzahlen der Operationshandschuhproduktion Surgical Operations am Standort Wimpassing für den Zeitraum von 1. Jän- ner bis 30. Juni 2024 in die Nachhaltigkeitserklärung integriert. Stichtagsbezogene Kennzahlen, wie zum Beispiel die Personenanzahl, die mit Ende der Berichtsperiode (31.12.2024) berichtet werden, beinhalten keine Angaben zu Surgical Operations. Angaben zu Zeithorizonten (siehe Angaben unter IRO-1), Schätzungen zur Wertschöpfungskette (siehe Angaben unter SBM-1) und Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit sind den jeweiligen Kennzahlenerläuterungen in den Umwelt-, Sozial- und Gover- nance-Kapiteln der Nachhaltigkeitserklärung zu entnehmen. Die in dieser Nachhaltigkeitserklärung angeführten Kennzahlen basieren überwiegend auf direkten Messungen und Erhebungen, Maschinenangaben, Ressourcenverbräuchen und anderen absoluten Daten. Auf Schätzungen wurde nur dort zurückgegriffen, wo Primärdaten aus direkten Messungen oder konkrete Angaben von Geschäftspartner:in- nen aus der Wertschöpfungskette im Berichtszeitraum nicht vorlagen, wie bei manchen Rohstoffen, Kapitalgütern oder Pendeldistanzen der Mitarbeiter:innen für die Berechnung der Scope-3-Emissionen (weiterführende Informationen zu diesen Schätzungen und Sekundär- daten aus der ecoinvent Datenbank siehe E1, Abschnitt E1-6). Im Rahmen der Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurde auf Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 28 Annahmen und statistisch wahrscheinliche Prognosen zurückgegriffen (siehe Methodologiebeschreibung im Abschnitt IRO1 - E1). Auch bei den Ressourcenzuflüssen (Anteil an Sekundärrohstoffen in Produkten und Verpackungen) und Ressourcenabflüssen (Abfallaufberei- tungsmethoden, Produktlebenszyklus, Rezyklierbarkeit, Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Entsorgungsmethoden am Ende des Lebenszyklus) wurde überall dort auf Schätzungen und Annahmen zurückgegriffen, wo lediglich Lieferanten- oder Kundeninformationen oder Produkt- und Branchendurchschnitte und keine Daten vorhanden waren (siehe E5, Abschnitte E5-4 und E5-5). Aufgrund der Erstanwendung der ESRS sind die Angabepflichten 13a bis inklusive 14c zu Änderungen und Fehlern bei der Berichterstat- tung gegenüber früheren Berichtszeiträumen, in denen nach GRI berichtet wurde, nicht möglich und werden in der gegenständlichen Nachhaltigkeitserklärung für das Jahr 2024 nicht getätigt. Aufgrund wesentlicher Änderungen in der Konzernstruktur, insbesondere durch das Ausscheiden des Medizingeschäfts sowie der Akquisition der RICO-Gruppe ist kein aussagekräftiger Periodenvergleich möglich. Die Änderungen in der Konzernstruktur wirken sich auf sämtliche Kennzahlen in der nichtfinanziellen Erklärung 2024 aus. Die Erstanwendung der ESRS resultiert ebenfalls in einer wesentlichen Anpassung der Kennzahlendefinitionen für die Berichtsperiode 2024. Durch die Neu- strukturierung des Konzerns und des Berichtswesens werden im Rahmen der Erstanwendung der ESRS keine Vorjahreswerte offengelegt. Die Offenlegung von Informationen zur EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, der Delegierten Ver- ordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 sowie der dazugehörigen veröffentlichten FAQs. Semperit hat keine ESRS-Angabepflichten mittels Verweis aufgenommen und verweist lediglich im Falle zusätzlich ergänzender Informa- tionen oder zum Vergleich in andere Teile des Geschäftsberichts oder Dokumente der Gruppe, wie zum Beispiel in den Vergütungsbericht oder die Vergütungspolitik. Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Zusammensetzung und Funktion des Vorstands Der Vorstand setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 aus drei Mitgliedern zusammen: Karl Haider (Chief Executive Officer), Helmut Sorger (Chief Financial Officer) und Gerfried Eder (Chief Industrial Officer). Karl Haider (m) 1 Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer, CEO) seit 11. Jänner 2022; Ende der Funktionsperiode: 31. März 2025. Dr. Karl Haider, geboren 1965, startete seine Karriere als chemischer Labortechniker. Danach studierte er Technische Chemie und Wirt- schaftswissenschaften mit anschließender Promotion in Technischer Chemie an der Johannes Kepler Universität Linz (AT). Zunächst ar- beitete er in den Bereichen Sales und Projektmanagement im voestalpine-Konzern, ehe er zum Vorstandsmitglied der Edelstahldivision avancierte. Karl Haider war vor Semperit bei der zu den weltweit größten Stahlunternehmen zählenden Tata Steel Europe als Chief Com- mercial Officer tätig, wo er unter anderem auch M&A-Transaktionen leitete und als Director Operations Downstream agierte. Als ausge- wiesener Industrieexperte verfügt er über umfassende Erfahrungen bei großen internationalen Industriekonzernen. In seinen bisherigen Funktionen hatte Karl Haider zudem zahlreiche Aufsichtsratsmandate bei den jeweiligen Konzerntochtergesellschaften inne. Karl Haider hat am 10. Juni 2024 dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Semperit AG Holding mitgeteilt, dass er für eine Verlängerung seines am 31. März 2025 auslaufenden Vorstandsmandats nicht mehr zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat hat am 26. September 2024 Manfred Stanek zum Vorstandsvorsitzenden der Semperit AG Holding bestellt. Manfred Stanek ist seit 1. März 2025 Mitglied des Vor- stands und wird am 1. April 2025 die Rolle des Vorstandsvorsitzenden übernehmen; sein Vorstandsmandat läuft bis 29. Februar 2028. Verantwortungsbereiche: Division Semperit Engineered Applications, Communications & Capital Markets, Corporate Development, ESG, Hu-man Resources, Investor Relations, Manufacturing & Engineering, Mixing Operations Zusätzliche Funktionen: Seit 23. Mai 2024 übt Karl Haider ein Verwaltungsratsmandat bei der in Schweiz ansässigen Swiss Steel Group aus. Helmut Sorger (m) 1 Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2022; Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO); Ende der Funktionsperiode: 30. September 2028. Dr. Helmut Sorger, geboren 1978, ist promovierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. Er startete seine Karriere als wissenschaftli- cher Mitarbeiter und Universitätslektor am Institut für quantitative Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Im Jahr 2007 wechselte er zur Wienerberger AG und übernahm noch im selben Jahr die Leitung des externen Berichtswesens. Im Sommer 2010 übersiedelte er in die USA und leitete die Finanz- und IT-Abteilungen von General Shale Brick Inc. Im Jahr 2013 kehrte er als Head of Corporate Reporting der Wienerberger AG nach Wien zurück, übernahm Anfang 2015 als CFO der Region Nordamerika die Verantwortung für den amerikanischen Finanzbereich der Wienerberger für die nächsten sieben Jahre und unterstützte die strategische Neuorientierung und den Wachstumskurs der Division durch Akquisitionen und deren rasche Integration in die bestehende Organisation. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 29 Verantwortungsbereiche: Finance, Accounting, Tax, CISO, Compliance, Controlling, IR, Internal Audit, Legal, Risk Management & Assur- ance, Business Process Automation, Treasury Zusätzliche Funktionen: Aktuell übt er kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaf- ten im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. Gerfried Eder (m) 1 Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2023; Chief Industrial Officer (CIO); Ende der Funktionsperiode: 30. Juni 2026 Mag. Gerfried Eder, geboren 1972, verantwortet in seiner Funktion die Division Semperit Industrial Applications, zu der Produktion, Marketing und Verkauf von Hydraulik- und Industrieschläuchen sowie von Profilen zählen. Gerfried Eder hat Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien studiert und arbeitet seit dem Jahr 2000 bei Semperit in verschiedenen Führungspositionen. Vor seiner Bestellung zum Vorstand war er als Managing Director für den Produktionsbereich Hyd- raulik- und Industrieschläuche mit Werken in Tschechien, Thailand, China, Österreich, den USA, Indien und Singapur verantwortlich. Verantwortungsbereiche: Division Semperit Industrial Applications, Commercial Excellence, HSEQ, Research & Development, Supply Chain Management, Procurement Zusätzliche Funktionen: Aktuell übt er kein Aufsichtsratsmandat in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaf- ten im Sinne der C-Regel 16 des Österreichischen Corporate Governance Kodex aus. 1 Die Vorstände gehören keinen Minderheiten an; (m) steht für das Geschlecht „männlich“ Zusammensetzung des Aufsichtsrats 1 Der Aufsichtsrat setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2024 aus sechs Kapitalvertreter:innen und drei Arbeitnehmervertreter:innen zusammen, die die Interessen eigener Belegschaft und anderer Arbeitskräfte einbringen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 30 Geburts - jahr Erstmalige Wahl in den Aufsichtsrat Mandatsdauer Aufsichtsratsfunktionen in weiteren börsennotierten Konzerngesellschaften Kapitalvertreter:innen Thomas Cord Prinzhorn (m), MBA, Vorsitzender 2 1972 25.04.2023 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt Lenzing AG (Vorsitzender) Dr. Stefan Fida (m), Stellvertreter des Vorsitzenden 2 1979 29.04.2014 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2024 beschließt Lenzing AG Mag. Birgit Noggler (w), Mitglied 2 1974 08.05.2019 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2024 beschließt Raiffeisen Bank International AG, AMAG Austria Metall AG Mag. Stephan Büttner (m), Mitglied 2, 3, 4 1973 27.04.2022 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027 beschließt – Dr. Klaus Friedrich Erkes (m), Mitglied 2 1958 23.05.2017 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2026 beschließt Simona AG (Vorsitzender) Univ. -Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl (w), Mitglied 2, 3 1966 25.04.2023 Bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt MTU Aero Engines AG Arbeitnehmervertreter:innen Betriebsratsfunktion Monika Müller (w) 1964 27.04.2021 – Betriebsratsvorsitzende Angestellte, Wien Michael Schwiegelhofer (m) 1975 08.03.2017 – Stellv. Vorsitzender des Zentral betriebsrats der Semperit AG Holding, Betriebsratsvorsitzender Arbeiter:innen, Wimpassing, Vorsitzender des europäischen Betriebsrats Ing. Markus Stocker (m) 1979 01.01.2017 – Vorsitzender des Zentral betriebsrats der Semperit AG Holding, Betriebs ratsvorsitzender Angestellte, Wimpassing, stellv. Vorsitzender des europäischen Betriebsrats 1 Stichtag 31. Dezember 2024. 2 Haben dem Aufsichtsrat ihre Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex erklärt. 3 Keine Vertretung eines Anteilseigners über 10% (C-Regel 54 des Österreichischen Corporate Governance Kodex). 4 Stephan Büttner ist Vorsitzender des Vorstands der börsennotierten AGRANA Beteiligungs-AG. Ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats Geburtsjahr Erstmalige Wahl in den Aufsichtsrat Mandatsdauer Kapitalvertreter Dipl. -Wirt.-Ing. (FH) Claus Möhlenkamp (m), Mitglied 1965 22.07.2020 Niederlegung des Mandats per 23.04.2024 Arbeitnehmervertreter Herbert Ofner (m) 1966 27.04.2021 Niederlegung des Mandats per 23.04.2024 Diversität im Vorstand und Aufsichtsrat Im Berichtsjahr setzte sich der Vorstand aus drei männlichen (100% männlich, 0% weiblich) und der Aufsichtsrat aus sechs männlichen und drei weiblichen Vertretern (66% männlich, 33% weiblich) zusammen. Das Aufsichtsorgan hat im Berichtsjahr zu 100% aus unabhän- gigen Mitgliedern gemäß C-Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodex bestanden. Die Vorstände und Aufsichtsrät:innen gehören keinen Minderheiten an. Weiterführende Informationen zur Diversität im Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Corporate Governance Bericht auf der Unternehmenswebsite zu entnehmen (https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/berichte-praesentationen/). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 31 Zugang vom Vorstand und Aufsichtsrat zu Fachwissen und Kompetenzen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Fachkenntnisse, die für Semperit in Bezug auf Nachhaltigkeit zentral sind, wurden 2024 mittels Fragebogen von Vorstands- und Aufsichts- ratsmitgliedern erhoben. Alle Fachbereiche (sektor-, produkt-, markt- und nachhaltigkeitsspezifisch) sowie konkrete Themenkenntnisse (u.a. Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Rohstoff- und Energiequellen, Recycling, Abfallmanagement, faire Arbeitspraktiken, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, Informationssicherheit) sind durch die Besetzung der beiden Organe abgedeckt. Weiterführende Informati- onen zu professioneller und regionaler Erfahrung von Aufsichträt:innen sind dem Corporate Governance Bericht auf der Unternehmens- website zu entnehmen (https://www.semperitgroup.com/de/investor-relations/berichte-praesentationen/). Zudem werden die Vor- stände und Aufsichtsräte in den Aufsichtsratssitzungen und Ausschüssen über laufende Nachhaltigkeitsaktivitäten bezogen auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie maßgebliche regulatorische Rahmenbedingungen bzw. Veränderungen unterrich- tet, wie folgend näher beschrieben wird. In besonderen Fällen wird der Aufsichtsrat auch unmittelbar informiert. Aufgaben und Zuständigkeiten vom Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Verantwortlich für die Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext ESG sind der Vorstand sowie der Prüfungsaus- schuss und der Strategie- und ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats. Die Zuständigkeit für Chancen, Risiken und Auswirkungen ist in der Ge- schäftsordnung verankert. Das Risikomanagement wird als systematischer Prozess zur Identifikation, Kategorisierung, Quantifizierung und Definition der Mitigationsmaßnahmen sowie zur Nachverfolgung der Effektivität jener Maßnahmen definiert. Der Prozess umfasst alle das Unternehmen betreffenden Risiken und soll damit dem Management zusätzlich erlauben, mögliche Chancen zu erfassen. Die Zustän- digkeit für die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagement- systems (inklusive Risikosteuerung und -mitigation) obliegt dem Prüfungsausschuss. Dieser nimmt Aufgaben gemäß § 92 Abs. 4a Aktien- gesetz und gemäß Regel 40 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wahr. Die Abteilung Group Risk Management & Assurance berichtet quartalsweise an den Prüfungsausschuss und stellt sicher, dass die erforderlichen risikokontrollierenden Maßnahmen umgesetzt werden. Auch der Strategie- und ESG-Ausschuss beschäftigt sich regelmäßig mit Auswirkungen, Risiken und Chancen im ESG-Bereich. Dazu ge- hören die Diskussion der Unternehmensstrategie, inklusive daraus abgeleiteter Key Performance Indicators, mit dem Vorstand; und die laufende Kontrolle der Strategieumsetzung des Vorstands. Die Überwachung der Einrichtung und die Wirksamkeit von Prozessen zur Um- setzung und Beurteilung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) Nr. 2022/2464 – CSRD) und der weiteren anwendbaren Bestimmungen (einschließlich insbesondere der österreichischen Umsetzungsgesetz- gebung) obliegt dem Prüfungsausschuss und zielt darauf ab, dass ab dem Geschäftsjahr 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Anforderungen der CSRD erfolgt. Zusätzlich berät und unterstützt der Strategie- und ESG-Ausschuss den Nominierungs- und Vergü- tungsausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung sowie bei allen anderen ESG-Themen. Der Semperit-Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung in einer Form, wie es das Wohl des Unternehmens unter Be- rücksichtigung der Interessen der Aktionär:innen und der Arbeitnehmer:innen sowie des öffentlichen Interesses erfordert. In der Ge- schäftsordnung für den Vorstand sind die Geschäftsverteilung und die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Grundle- gende Entscheidungen obliegen dem Gesamtvorstand. Der Vorstand nimmt Kommunikationsaufgaben, die das Erscheinungsbild des Unternehmens für die Stakeholder:innen wesentlich prägen, umfassend und eigenverantwortlich wahr. Grundlage der Unternehmens- führung bilden die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßig Kontakt und diskutiert mit ihm die Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 32 Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, eine Unter- nehmenskultur der Integrität zu schaffen und sicherzustellen, dass Führungskräfte auf allen Ebenen die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich geltenden Richtlinien in Bezug auf die Unternehmenskultur, Schutz von Hinweisgeber:innen, Korruption und Bestechung und Beziehungen zu Lieferant:innen übernehmen (weiterführende Informationen zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Unternehmensführung und Compliance finden sich im Abschnitt G1). In Bezug auf die Leitungsorgane im Bereich Compliance & Antikorruption ist der Finanzvorstand (CFO) der Semperit-Gruppe die höchste Instanz, der die:der Group Compliance Officer unterstellt ist. Zusätzlich hat Semperit ein Compliance Board (Vorstände und Group Compliance Officer) eingerichtet, das spezielle Fragestellungen im Bereich Compliance behandelt. Hauptaugenmerk liegt auf der Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Antikorruption, Kartellrecht, Exportkontrolle und Sanktionen sowie Datenschutz. Das Sustainability Council von Semperit legt in enger Abstimmung mit der:dem Head of ESG die Schwerpunkte des operativen Nach- haltigkeitsmanagements fest und treibt die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen voran. Der Vorstand verabschiedet jährlich (wenn erforderlich) die Liste der wesentlichen Themen der Semperit-Gruppe und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und den Fortschritt der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Die ESG-Abteilung, bestehend aus der:dem Head of ESG sowie zwei ESG Expert:innen, koordiniert die Nachhaltigkeitsagenden, die sich mit allen Aufgaben im Kontext von ESG befassen. Die:der Head of ESG untersteht der:dem Director Corporate Development & ESG, die:der an den CEO berichtet. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und den oben genannten Ausschüssen über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Soziales und Governance sowie über damit zusammenhängende Ziele und Leistungen von Semperit mithilfe der intern verteilten monatlichen und jährlichen Berichte aus den jeweiligen Datenbanken. Das Thema Nachhaltigkeit ist fixer Tagesordnungspunkt jeder Sitzung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses, wo aktuelle Themen und Trends aufgegriffen und diskutiert werden, um die strategischen Weichen für eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns zu stellen. Darüber hinaus werden in den Sitzungen des Strategie- und ESG-Ausschusses auch etwaige Zielsetzungen und Anpassungen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 durch die leitenden Organe der Gruppe diskutiert. Die Ziele, bzw. ihre Anpassungen werden anhand der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe Angabe SBM-3) durch die jeweiligen Fachabteilungen und das ESG-Team anhand der identifizierten Verbes- serungspotenziale vorgeschlagen, mit dem Vorstand und den Geschäftsbereichen der Gruppe im Sustainability Council diskutiert und dem Aufsichtsrat im Strategie- und ESG-Ausschuss zur Diskussion vorgelegt. Aufgrund der wesentlichen Änderungen im Semperit-Portfo- lio (Verkauf des Medizingeschäfts, Kauf der Rico-Gruppe) wurden die Ziele im Jahr 2023 in den Bereichen Energie, Emissionen, Nachhal- tigkeit in der Lieferkette, Diversität und Inklusion (Frauenanteil) neu evaluiert und angepasst. Die ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2030 gültigen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 im Zusammenhang mit den Angaben der ESRS sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. ESRS -Angaben Semperit Nachhaltigkeitsstrategie 2030 Sustainable Development Goals ESRS ESRS -Thema ESRS -Unterthema Thema in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 Ziel 2030 (Basisjahr 2023) E1 Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz Emissionen (Scope -1 und Scope-2) - 10% pro Good Product 1 bis 2030 Energie Energie - 5% pro Good Product 1 bis 2030 E2 Umweltverschmutzung Luftverschmutzung Mikroplastik E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse, Ressourcennutzung Nachhaltigkeit in der Liefer - kette (EcoVadis -Bewertung von Lieferant:innen) 75% aller Ausgaben bis 2030 Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Abfälle Abfall -7% pro Good Product 1 bis 2030 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 33 ESRS -Angaben Semperit Nachhaltigkeitsstrategie 2030 Sustainable Development Goals ESRS ESRS -Thema ESRS -Unterthema Thema in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 Ziel 2030 (Basisjahr 2023) S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Unfallrate - 8% jährlich Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Frauenanteil allgemein Frauenanteil im Leadership Frauenanteil im Senior Leadership +0,5% jährlich +1,0% jährlich +1,0% jährlich S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen Nachhaltigkeit in der Liefer - kette (EcoVadis -Bewertung von Lieferant:innen) 75% aller Ausgaben bis 2030 Sonstige arbeitsbezogene Rechte G1 Unternehmensführung Unternehmenskultur Schutz von Hinweisgeber:innen Verstöße gegen Compliance - relevante Gesetze 0 jährlich Korruption und Bestechung Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, einschließlich Zahlungspraktiken Nachhaltigkeit in der Liefer - kette (EcoVadis -Bewertung von Lieferant:innen) 75% aller Ausgaben bis 2030 1 Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit vom Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde Darüber hinaus findet ein anlassbezogener Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen zwischen Semperit und den Schwesterunternehmen, aber auch anderen Unternehmen bzw. Industrie und Branchenverbänden statt. Dadurch können mögliche Synergien identifiziert und genutzt werden. Spezielle Kontrollen und Verfahren, die in den Angaben unter IRO-1 beschrieben werden, sind vor allem in den Funktionen Compliance, interne Kontrolle, Risikomanagement und Versicherung sowie Quality Management integriert. Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen ESG-Auswirkungen, Risiken und Chancen werden dem Vorstand und dem Sustainability Council zur Überprüfung, Diskussion und Geneh- migung vorgelegt. Die Risiken, die die gesetzten Schwellenwerte finanzieller Wesentlichkeit überschreiten, werden dann in die konzern- weite Risikodatenbank aufgenommen und gleichzeitig die entsprechenden Gegenmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Zeitpläne er- fasst. Risiken und deren Effekte auf die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden analysiert und im Konzernabschluss berücksichtigt. Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Unternehmensstruktur bei Semperit verankert. Die Verantwortung für alle klimarelevanten Themen wurde 2023 in den Funktionsbereich des CEO der Semperit-Gruppe übertragen, was die Bedeutung und strategische Relevanz sowohl intern als auch extern unterstreicht. Das Sustainability Council tagt vierteljährlich und informiert den Vorstand über wichtige Entwicklun- gen. Der Vorstand trägt die finale Verantwortung für die Ausrichtung des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. In Abstimmung mit der:dem Head of ESG ist das Council für die Definition operativer Prioritäten und die Förderung entsprechender Maßnahmen im Unter- nehmen verantwortlich. Darüber hinaus werden relevante Nachhaltigkeitsthemen sowie potenzielle Chancen und Risiken in diesem Kon- text in den Vorstandssitzungen diskutiert. Durch die organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit stellt Semperit sicher, dass bei jeder Entscheidung Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich Klima- und Umwelt- schutz Berücksichtigung finden. Der Vorstand unterrichtet in weiterer Folge den Aufsichtsrat, den Prüfungs- und den Strategie- und ESG- Ausschuss über aktuelle Entwicklungen sowie über Ziele und Leistungen von Semperit im ESG-Kontext. Durch die regelmäßige Information kann der Aufsichtsrat die Fortschritte in den einzelnen Bereichen überwachen und vorantreiben. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des „OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles un- ternehmerisches Handeln“ ergreift die Semperit-Gruppe Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen und entwickelt Initiativen zur Be- wusstseinsbildung und zum Wissenstransfer (siehe auch Angaben unter GOV-4). Bei M&A-Transaktionen berücksichtigt das Unternehmen im Rahmen der Due Diligence wesentliche Chancen und Risiken. Diese wer- den systematisch in verschiedenen Arbeitsbereichen, wie Umwelt oder Finanzen, überprüft und bewertet, um sicherzustellen, dass die Zielgesellschaft sowohl zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens passt als auch den ESG-Standards entspricht. Im Rahmen des standardisierten Due-Diligence-Prozesses wird die Übereinstimmung des Zielunternehmens mit den eigenen Unternehmenszielen Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 34 überprüft, wobei auf Themen wie Arbeitssicherheit, soziale Verantwortung und Governance fokussiert wird. Dies ermöglicht den Verwal- tungs- und Leitungsorganen, fundierte Entscheidungen über Transaktionen zu treffen, einschließlich der Berücksichtigung von Kompro- missen im Zusammenhang mit den identifizierten Risiken und Chancen. Im Berichtszeitraum haben sich das Sustainability Council, der Vorstand und Aufsichtsgremien insbesondere mit strategischen Initiati- ven, Zielerreichung und Maßnahmenplänen im Bereich ESG, der Vorbereitung der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2024, der Planung und Umsetzung der CSRD-Implementierung sowie mit weiteren ESG-Regularien befasst und in die Wege geleitet. Die in die- sen Gremien im Berichtsjahr besprochenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind der tabellarischen IRO-Übersicht im Abschnitt SBM-3 zu entnehmen. Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Das Vergütungssystem setzt im Allgemeinen die gesetzlichen Anforderungen des österreichischen Aktiengesetzes (§§ 78 ff. AktG) sowie die Empfehlungen des österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) zur Förderung langfristigen Erfolgs und nachhaltiger Unter- nehmensentwicklung um. In der von der Hauptversammlung 2022 verabschiedeten Vergütungspolitik wurden erneut Nachhaltigkeitsziele in das langfristige Anreizprogramm (Long-Term-Incentive; LTI) wie auch in das kurzfristige Anreizprogramm (Short-Term-Incentive; STI) integriert. Der LTI wird rollierend gewährt, d.h. in jährlichen Tranchen mit jeweils dreijährigen Beurteilungszeiträumen. Dadurch können Nachhaltigkeitsziele regelmäßig an das Geschäfts- und Marktumfeld der Semperit-Gruppe angepasst und unterschiedliche Prioritäten gesetzt werden. Der STI schafft Anreize für Mitarbeiter:innen unterhalb des Vorstands, und enthält ebenso Nachhaltigkeitsziele. Der Auf- sichtsrat unterliegt keiner solchen ESG-Incentivierung. Die ESG-Leistungskriterien im Berichtszeitraum bezogen sich auf die Zielerreichung in den Bereichen Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, Abfallreduktion und Frauenanteil im Senior Leadership in der variablen Langfrist- Vergütung des Vorstands. Die kurz- und langfristige Incentivierung der obersten Führungsebene sowie das kurzfristige Anreizsystems aller Arbeitnehmer:innen, die unter die Group Bonus Policy fallen, hat 2024 die ESG-Leistungskriterien Arbeitssicherheit, Energieeffizienz und Abfallreduktion beinhaltet. Die Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats werden in einem separaten Vergütungsbericht behandelt und der Hauptver- sammlung vorgelegt (siehe auch www.semperitgroup.com/investor-relations/reports-presentations). Langfristiges Anreizprogramm (LTI) Beim LTI handelt es sich um eine mehrjährige, erfolgsabhängige Vergütung, welche eine langfristige Anreizwirkung erzielen soll. Da die Leistungskriterien des LTI auf dem Durchschnitt eines dreijährigen Beurteilungszeitraums basieren, kann ein Vorstand auch nach dem Ausscheiden leistungsabhängige Bonuszahlungen über der LTI erhalten. Damit werden Vorstandsmitglieder dazu angeregt, strategische Entscheidungen und langfristig wirksame Investitionen zu beschließen, die über ihre Mandatsdauer hinausreichen. Des Weiteren wird der Einfluss zyklischer Ergebnisschwankungen durch den mehrjährigen Beurteilungszeitraum nivelliert. Eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems und einen Überblick über die den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats geschul- deten und gewährten Vergütungen, einschließlich aller Leistungen in jeglicher Form enthält der Vergütungsbericht. Dieser ist spätestens mit Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung für das jeweilige Geschäftsjahr auf der Website verfügbar. Für den LTI werden finanzielle Leistungskriterien herangezogen: der durchschnittliche Konzern-Jahresüberschuss (das Ergebnis nach Steuern im IFRS-Konzernabschluss), der durchschnittliche Konzern-Return on Capital Employed (ROCE), die Kapitalmarktperformance der Gesellschaft in Relation zu ausgewählten Vergleichsunternehmen (TSR), und seit dem Geschäftsjahr 2022 auch nicht-finanzielle Nachhal- tigkeitskriterien (ESG-KPIs). Die Zielerreichung in den Nachhaltigkeitskriterien – für die LTI-Tranche 2024-2026 sind dies Energie, Abfall, Arbeitssicherheit und der Frauenanteil im Senior Leadership (+1% Prozentpunkte jährlich) - wird mit insgesamt 20% im LTI gewichtet. Übersicht Leistungskriterien LTI Finanziell Nicht-finanziell Leistungskriterium Konzernjahresüberschuss Return on Capital Employed (ROCE) Relativer Total Shareholder Return (TSR) Nachhaltigkeitskriterien/ ESG-KPIs Gewichtung 30% 30% 20% 20% Kurzfristiges Anreizprogramm (STI) Der STI orientiert sich am Unternehmenserfolg im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr. Für 2024 waren dies Konzern-EBITDA und Kon- zern-Free Cashflow. Nicht-finanzielle Kriterien können für die Bestimmung des Modifiers relevant sein. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 35 Übersicht Leistungskriterien STI 2024 Finanziell Nicht-finanziell Leistungskriterium EBITDA (absolut) Free Cashflow Multiplikator Gewichtung 60% 40% 0,8 – 1,2 Der Nominierungs- und Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates genehmigt und aktualisiert grundsätzlich bis zum 31. Jänner des Ge- schäftsjahres die Zielwerte sowie Unter- und Obergrenzen für die finanziellen LTI- und STI-Leistungskriterien für den nächsten Beurtei- lungszeitraum. Die Vergütungspolitik muss der Hauptversammlung zumindest alle vier Jahre sowie bei wesentlichen Änderungen zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Abstimmung hat dabei empfehlenden Charakter. Der Vergütungsbericht wird jährlich der Hauptver- sammlung vorgelegt. Die variable Vergütung ist an das klimabezogene Ziel geknüpft, eine Reduktion der Energieintensität um 5% relativ zum Produktionsout- put bis 2030 zu erreichen, gemessen an der Energieintensität 2023. Eine Steigerung der Energieeffizienz kann zu einer Reduktion von Scope-1- und Scope-2-Emissionen führen und ist dadurch klimarelevant. An der Erreichung der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele hängen, je nach Geschäftsbereichszuordnung, 10% bis 20% der kurzfristigen variablen Vergütung. Im LTI-Programm für Vorstand und jene Mitglie- der des Managementforums, die dem langfristigen Anreizsystem unterliegen, sind die vier ESG-Kriterien, darunter die Energieeffizienz, mit 20% gewichtet. Sollten nur einzelne, aber nicht alle Kriterien erfüllt sein, erfolgt die Auszahlung anteilig. Falls keines der definierten Ziele im Berechnungsjahr erreicht wird, entfällt der Bonus gänzlich. Im Berichtszeitraum wurden drei der bonusrelevanten ESG-Ziele im Social- und Governance-Bereich erreicht (Arbeitssicherheit, Abfallreduktion, Frauenanteil im Senior Leadership), das klimarelevante Ener- gieziel 2024 jedoch nicht. Daher war im Berichtszeitraum kein Anteil der anerkannten Vergütung klimabezogen. Weitere Informationen zum Vergütungssystem und ausgezahlten Anreizen sind der auf der Semperit-Website veröffentlichten Vergütungspolitik und dem Vergü- tungsbericht 2024, der rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht wird, zu entnehmen. Das Emissionsreduktions- ziel von Semperit – Senkung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 10% bis 2030, gemessen an 2023 – ist bislang nicht in die An- reizsysteme integriert, wird aber durch das Energieeffizienzziel unterstützt. Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht Due-Diligence-Prozesse von Semperit im Bereich ESG basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der UN- Kinderrechtskonvention, der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, den Kernarbeitsnormen der Inter- nationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Internationalen Menschenrechtscharta. Um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte gerecht zu werden, empfiehlt der „OECD- Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“ nachfolgend beschriebene sechs Schritte. Dieser Empfehlung entsprechend setzt die Semperit-Gruppe auch in anderen Bereichen, wie dem gruppenweiten Risiko-, Ein- kaufs- und Lieferkettenmanagement Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen Gesetze und Semperit-Standards und entwickelt Aktivitäten zu Bewusstseinsbildung und Wissenstransfer, die in der Nachhaltigkeitserklärung beschrieben sind – siehe untenstehende Tabelle. Liste der bereitgestellten Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Kernelemente der Sorgfaltspflicht Fundstelle in der Nachhaltigkeitserklärung a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-3 (siehe S1 und S2) E5-1 S1-1 S2-1 G1-1 b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-2 (siehe S1 und S2) E5-2 E2-1 S1-1 S2-1 G1-1 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 36 Kernelemente der Sorgfaltspflicht Fundstelle in der Nachhaltigkeitserklärung c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen E1-1 E2-1 S1-3 G1-2 d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen S1-4 G1-3 G1-4 e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation S1-2 G1-3 Semperit erfüllt die Sorgfaltspflicht durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung umfasst. Dies ist eine kontinuierliche Aufgabe, zu der verschiedene Ebenen und Funktionen des Unternehmens beitragen und die sich in zahleichen Richtlinien und Prozessen des Unternehmens widerspiegelt. 1. Verankerung und öffentliche Verpflichtung: Definition und Verankerung der Grundsätze der Sorgfaltspflichten in den Konzepten und Richtlinien des Unternehmens (z.B. in den Geschäftsordnungen, Strategien, Verhaltenskodizes sowie HSEQ- und anderen Richtlinien). Verpflichtungserklärungen und Nachweise über deren Einhaltung (z.B. Modern Slavery Act Statement, United Nations Global Compact Prinzipien, UN Women Empowerment Principles und Charta der Vielfalt). Integration dieser Grundsätze in die Managementsysteme. 2. Bestimmung und Bewertung: Identifizierung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen durch direkte oder indirekte Geschäftstätigkeiten und -beziehungen. Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen als Teil des jährlichen klassischen Risikomanagements und der IRO-Analyse nach den Anforderungen der ESRS. 3. Integration, Beseitigung, Vermeidung oder Minderung: Einbeziehung der Erkenntnisse aus den Folgenabschätzungen in alle relevanten Unternehmensprozesse, wie Management-, Qualitäts-, Vergütungs- und Reporting-Systeme. Ergreifung geeigneter Maßnahmen, wie Wissenstransfer zwischen den Standorten und Funktionen, Training und Bewusstseinsbildung, Einführung und Betreuung des Whistleblowing-Systems und Durchführung von Mitarbeiterumfragen. 4. Monitoring: Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung, Minderung oder Beseitigung negativer Auswirkungen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 37 Durchführung interner und externer Audits (z.B. Qualitätsaudits, Risikoaudits, Business Partner Checks, ISO-Standard-Audits, TfS-Audits, Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung durch den Wirtschaftsprüfer). Bewertung und Monitoring durch EcoVadis, CDP, Integrity Next, UN Women Empowerment Principles, Dow Jones etc. 5. Kommunikation: Transparente Kommunikation der gesetzten Maßnahmen und deren Wirksamkeit über interne Kanäle, wie Sustainability Council, Aus- hänge an Standorten, im Intranet und in den zuständigen Gremien und Arbeitsgruppen sowie über externe Kanäle, wie den integrierten Geschäftsbericht, die Hauptversammlung, die Unternehmenswebsite oder Kommunikation mit Investor:innen, Medien und weiteren Stakeholder:innen. Veröffentlichung von Berichten, Erklärungen und Daten wie z.B. Nachhaltigkeitserklärung, Modern Slavery Act Statement, UNGC-Fort- schrittsbericht, UN Women Empowerment Principles, EcoVadis- und CDP-Bericht sowie interne und externe Mitteilungen. 6. Verantwortung übernehmen: Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen. Proaktive Kooperationen mit Organisationen und Initiativen, u.a. „Together for Sustainability“, Wirtschaftsverband der deutschen Kaut- schukindustrie (WDK) oder themenspezifische Roundtables. Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Abteilung Group Risk Management & Assurance ist für die zentrale Koordination, Moderation und Überwachung des konzernweiten Enterprise Risk Managements (ERM) verantwortlich. Die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chan- cen ist integrativer Bestandteil des Risikomanagements und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Abteilung ESG. Der von Semperit verfolgte und in die Unternehmensorganisation integrierte ERM-Ansatz stellt Risiken und Chancen als entscheidungs- relevante Komponenten in den Mittelpunkt und gewährleistet, dass diese sowohl bei der strategischen Planung und Umsetzung als auch bei der Steuerung der operativen Leistung berücksichtigt werden. In der Risikorichtlinie von Semperit spiegelt sich die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems wider. Dieses umfasst die Elemente Risikostrategie und -politik, Risikomanagementprozess, organisatorische Verankerung, Methoden und Tools sowie Berichterstattung und Kommunikation. Die Risiken und Chancen im ESG-Kontext, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der ESRS als wesentlich iden- tifiziert wurden, fließen in den Risikomanagementprozess ein. Dieser umfasst die Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -kon- trolle. Die Bewertung der ESG-Risiken und der konventionellen Unternehmensrisiken wurde hinsichtlich der Bewertungskriterien und - skalen weitestgehend harmonisiert. Das interne Kontrollsystem (IKS) der Semperit-Gruppe zielt darauf ab, die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstä- tigkeiten, sowie die Zuverlässigkeit der Berichterstattung und die Einhaltung relevanter gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Dar- über hinaus unterstützt es die Früherkennung und Überwachung von ESG-Risiken, die aus unzureichenden Überwachungssystemen und betrügerischen Handlungen resultieren können. Die Abteilungen Internal Audit und Risk Management & Assurance arbeiten in enger Kooperation mit den jeweiligen Fachabteilungen an der kontinuierlichen Verbesserung und Erweiterung des IKS auch in den ESG-Berei- chen. Die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des IKS und des Risikomanagementsystems liegt beim Management der jeweiligen Unternehmenseinheiten. Der Vorstand der Semperit AG Holding wiederum legt bereichsübergreifende, konzernweite Rah- menbedingungen und Regelungen fest. Um deren Umsetzung sicherzustellen, werden regelmäßige Überprüfungen sowohl an den Stand- orten als auch in der Zentrale durchgeführt. Der ERM-Prozess basiert auf dem international anerkannten Rahmenwerk des „Committee of Sponsoring Organizations of the Trade- way Commission“ (COSO) und verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und gezielt zu steuern. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (Compliance) liegt der strategische Fokus auf der frühzeitigen Identifizierung potenziell erfolgsmindernder Entwicklungen in den Bereichen Strategie, Nachhaltigkeit, operative Geschäftstätigkeit sowie Markt- und Finanzumfeld der Semperit- Gruppe. 2023 und 2024 wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance im Rahmen einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der ESRS identifiziert und bewertet. Die in diesem neuen Bewertungspro- zess identifizierten wesentlichen Risiken wurden teilweise in den Risikokatalog und den ERM-Prozess übernommen. An einer tiefergehen- den, granularen Integration wird 2025 gearbeitet. Relevante Risiken werden im Rahmen von Workshops mit den Fachabteilungen sowie mittels Experteninterviews identifiziert und hin- sichtlich ihrer potenziellen finanziellen Effekte, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Prioritäten bewertet und gereiht. Außerdem werden Verantwortlichkeiten zugewiesen und Maßnahmen definiert, um die Risiken zu steuern. Der Prozess integriert sowohl Bottom-up- als Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 38 auch Top-down-Ansätze, damit potenziell neue Risiken auf Managementebene diskutiert und bei Relevanz in den Risikokatalog aufge- nommen werden. Semperit integriert die Ergebnisse der Risikobewertung sowie der internen Kontrollen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsbe- richterstattung systematisch in relevante interne Funktionen und Prozesse und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für strategische und operative Entscheidungen. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Abteilungen ESG, Compliance, Risk Ma- nagement, Accounting und Controlling. Die als wesentlich bewerteten ESG-Risiken werden in regelmäßigen Abstimmungsrunden an die zuständigen Fachabteilungen kommu- niziert und bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung berücksichtigt. Die Ergebnisse fließen zudem in die Weiterentwicklung bestehender Richtlinien und Standards ein. Beschreibung der wichtigsten identifizierten Risiken und Gegenmaßnahmen sind den Angaben unter IRO-1 und den themenspezifischen Kapiteln dieser Erklärung zu entnehmen. Der Vorstand wird über die Ergebnisse des Risikomanagements und der internen Kontrollen laufend in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichts- rat und Prüfungsausschuss erhalten quartalsweise standardisierte Berichte des Managements, die in den Sitzungen der Gremien behan- delt werden. Diese Berichte umfassen zumindest einmal jährlich eine detaillierte Übersicht der identifizierten Risiken inklusive jener im Bereich ESG und enthalten die Bewertung hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzieller finanzieller Effekte sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Risikosteuerung und -minderung. Darüber hinaus werden quartalsweise wesentliche Veränderungen in der Risikositua- tion, neu aufgetretene Risiken sowie Fortschritte bei der Umsetzung risikomindernder Maßnahmen dargelegt. Unabhängig davon werden wesentliche ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen dem Vorstand, dem Strategie- und ESG-Ausschuss sowie dem Sustainability Coun- cil ebenfalls quartalsweise präsentiert, von diesen Gremien geprüft, diskutiert und zur weiteren Umsetzung freigegeben. Die Berichter- stattung unterstützt die Gremien dabei, Entscheidungen auf Basis der aktuellen Risikolage zu treffen, und gegebenenfalls strategische Anpassungen vorzunehmen. Zudem wird sichergestellt, dass die Risiko-Exposition des Unternehmens stets mit der definierten Risikobe- reitschaft aber auch mit der Strategie und den Nachhaltigkeitszielen von Semperit im Einklang steht. Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Semperit-Strategie 2030 in Bezug auf Nachhaltigkeit Die Semperit-Gruppe ist ein globaler Pionier in der Produktion von Elastomerprodukten und -anwendungen für industrielle Kund:innen mit einer 200-jährigen Geschichte. Im Rahmen der Semperit-Strategie 2030 wurde wachstumsorientiertes Handeln unter Berücksichti- gung von ESG (Umwelt, Soziales und Governance) als Treiber für die Zukunft identifiziert. Dieses Prinzip ist ein integraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und beeinflusst die Entscheidungsfindung in den Bereichen Produktentwicklung, Produkti- onsbetrieb, Material- und Personalbeschaffung sowie Arbeitsplatzgestaltung. Durch die Optimierung der Prozesse und des Ressourceneinsatzes zielt Semperit darauf ab, Emissionen, Energieverbrauch, Abfall und Unfallraten zu reduzieren. Dies stärkt die Nachhaltigkeitsbilanz und erhöht gleichzeitig die Rentabilität. Semperit strebt Kostenführer- schaft durch Ressourceneffizienz und energiesparende Technologien an, um wettbewerbsfähige Preise zu halten und ökologische Auswir- kungen zu minimieren. Die Geschäftsstrategie der Semperit-Gruppe konzentriert sich auf Innovation, operative Exzellenz und Kundennähe. Der Aufbau lang- fristiger Kundenbeziehungen bleibt eine zentrale strategische Priorität. Nachhaltigkeitskriterien werden, soweit durchführbar, in Beschaf- fungsprozesse integriert, um auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die im Jahr 2023 eingeführte Divisionsstruktur von Semperit vereinfachte Abläufe und verbesserte die Skalierbarkeit des Geschäfts. Die Hauptgeschäftsbereiche – Semperit Industrial Applications (SIA) und Semperit Engineered Applications (SEA) – optimieren Wachstum, reduzieren Komplexität und ermöglichen Innovationen. Die Division SIA konzentriert sich auf Kostenführerschaft, Standardisierung von Hochleistungsprodukten und Volumensteigerung durch effiziente Prozesse. Die Division SEA spezialisiert sich auf hochwertige Nischenmärkte, in denen Agilität und fortschrittliche technologische Lösungen ent- scheidend sind. Die Hauptproduktkategorien umfassen Hydraulik- und Industrieschläuche, Fördergurte, Handläufe, Profile für Fenster, Türen und Fas- saden, Seilbahnringe, Skifolien, Produkte für Eisenbahnoberbau sowie Werkzeugbau und die Herstellung von präzisen Flüssigsilikon-Teilen. Weitere Informationen zu Produkten der Semperit-Gruppe sind dem E5-Abschnitt, Angabe E5-5 Ressourcenabflüsse – Produkte zu ent- nehmen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Produktpalette, das zweite und finale Closing zum Ver- kauf des Medizingeschäfts an Harps und damit das Ende der Auftragsfertigung von Operationshandschuhen fand per 30. Juni 2024 statt. Semperit verkauft keine Produkte, für die auf bestimmten Märkten Verbote gelten. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 39 Im Berichtszeitraum hat die Semperit-Gruppe einen Gesamtumsatzerlös in der Höhe von 676,6 Mio. EUR erwirtschaftet, zur Gänze im Primärsektor „Herstellung von Chemikalien“ MCP (Manufacturing of Chemicals and Polymers). Innerhalb des Primärsektor MCP produziert Semperit-Komponenten für folgende Sektoren: CCE (Construction and Engineering) HHG (Household goods n.e.c) MCM (Construction Materials) MEL (Electronics and electrical equipment) MFB (Food and Beverages) MME (Machinery and Equipment) MMI (Medical Instruments) MMV (Motor Vehicles) MPB (Pharma and Biotechnology) MQC (Mining, Quarrying and Coal) TOT (Other Transportation) TRT (Road Transport) Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie „Move Hearts and Minds“ fokussiert Semperit darauf, Prozesse und Produkte des aktuellen Geschäftsmodells dahingehend zu verbessern, dass negative ökologische und soziale Auswirkungen verhindert oder zumindest minimiert werden. Die unter der Angabe GOV-1 dargestellten ESG-Ziele und die Unternehmensstrategie legen einen stärkeren Fokus auf den euro- päischen Markt, während die Bedeutung des asiatischen Marktes abgenommen hat. Begründet ist dies mit der geografischen Verschie- bung nach dem Verkauf des Medizingeschäfts und der damit verbundenen Umstrukturierung. Als Komponentenzulieferin für größere Industrien arbeitet Semperit eng mit Erstausrüstern (OEMs) und Vertriebspartner:innen zusammen. Die Semperit-Nachhaltigkeitsstrate- gie bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen, sämtliche geografischen Gebiete, in denen Semperit tätig ist, die verschiedenen Kundenkategorien sowie alle Mitarbeiter:innen. Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen der Semperit-Grupp inklusive Aufteilung nach geographischen Gebieten per Jahresende 2024 ist dem Abschnitt S1 unter der Angabe S1-6 zu entnehmen. Das Geschäftsmodell der Semperit-Gruppe Zur Herstellung ihrer Produkte erwirbt die Semperit-Gruppe unter anderem große Mengen an Rohstoffen, wie Kautschuk (Natur- und Synthesekautschuk), Chemikalien, Füllstoffe und Festigkeitsträger aus Textil und Stahl sowie Energie (Gas, Strom). Die Rohstoffpreise und Energiekosten können dabei marktbedingt erheblichen Schwankungen unterliegen. Können Preiserhöhungen nicht oder nur in Teilen beziehungsweise mit Zeitverzug an Kund:innen weitergegeben werden, kann dies zu Ergebnisbelastung führen. Hinsichtlich einiger Rohstoff- und Chemielieferant:innen bzw. bei Energie- und Wasserversorger:innen bestehen monopolistische und oligopolistische Versorgungssituationen, wodurch die Semperit-Gruppe lediglich über eingeschränkte Verhandlungsoptionen verfügt. Ge- opolitische Unruhen und Konflikte können die beschriebene Ergebnisbelastung erhöhen. Ein Engpass bei einzelnen Rohstoffen oder Fer- tigprodukten, Beschränkungen von Importen, Einschränkungen infolge geopolitischer Spannungen oder internationaler Beschränkungen und Sanktionen oder der Ausfall einer wesentlichen Lieferant:in können zu einem Produktionsverlust und zu einer negativen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe führen. Das Management entsprechender Sicherheitsbestände, Mul- tiple Sourcing und die Reduktion der Abhängigkeit von einzelnen Lieferant:innen, der Abschluss langfristiger Verträge und Preisgleitklau- seln mit den Lieferant:innen sowie die kontinuierliche Überprüfung dieser hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung wirken diesen Risiken entgegen. Semperit hat einen funktionsübergreifenden Prozess der Nachfrageprognose und der Planung von Betriebsabläufen implementiert, um Kundenanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Leistungsparameter wie Lagerbestände optimal zu halten. Für Kund:innen bedeutet dies eine verlässliche Versorgung, da Semperit seine Produktionskapazitäten und Prozesseffizienz laufend beobachtet und entsprechend anpasst. Für andere Interessenträger:innen, einschließlich Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Investor:innen, zeigt Semperit durch seine Geschäftspraktiken und den Fokus auf kontinuierliche Verbesserung der Betriebsabläufe ein Engagement für nachhaltige Stabilität und Wachstum. Die Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe Die Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe umfasst mehrere Schritte und Prozesse, die von der Rohstoffbeschaffung und Produktion bis zur Kundennutzungsphase und dem Recycling reichen. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Inside-out- Perspektive) entstehen nicht nur innerhalb der eigenen Standorte, sondern auch in vor- und nachgelagerten Bereichen der Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 40 Wertschöpfungskette. Genauso wirken sich die Chancen und Risiken aus den vor- und nachgelagerten Prozessen der Wertschöpfungskette finanziell auf das Unternehmen aus (Outside-in). Das Nachhaltigkeitsmanagement von Semperit, der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse und der Identifikation von Auswirkungen, ESG-Risiken und Chancen wie auch die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 umfassen diese Bereiche und die damit zusammenhängenden Geschäftsbeziehungen mit Lieferant:innen, Kund:innen und anderen Stakeholder:innengruppen. Semperit agiert als Komponentenzulieferin an Originalausrüstungshersteller:innen (OEMs), Systemhersteller:innen und Distributor:innen im B2B-Bereich ohne Direktverkauf und hat keinen Kontakt zu Endkonsument:innen. Die folgenden Angaben in der Klammer stellen die für den jeweiligen Prozessschritt wesentlichen Stakeholder:innen der Semperit-Gruppe dar, siehe Übersicht der Stakeholder:innen unter SBM-2. MARKT Diverse Kundenbedürfnisse und Marktanforderungen sind die wichtigsten Treiber für die strategische Ausrichtung der Sempe- rit-Gruppe und ihrer Aktivitäten. Die enge Zusammenarbeit mit bestehenden Kund:innen und Lieferant:innen sowie die Erschließung neuer Märkte sind für Semperit von strategischer und innovationsfördernder Bedeutung. (1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, 11) FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in den Bereichen Werkstoff, Produkt und Prozess basiert auf dem Wissen, das Semperit durch Stakeholderdialoge, gezielte Marktbeobachtung und angewandte Forschung generiert. In enger Zusammenarbeit mit der Produktion erarbeitet die Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Semperit-Gruppe die verschiedenen Rezepturen für Gummimischungen, die die Ausgangsbasis aller weiteren Schritte darstellen. Neben der kontinuierlichen Verbesserung Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 41 der Ausgangsmaterialien stehen die Neu- und Weiterentwicklung der bestehenden Produkte und Produktionsprozesse sowie eines ent- sprechenden Dienstleistungsangebots im Vordergrund der F&E-Arbeit und der strategischen und operativen Unternehmensausrichtung. (1, 4, 6, 9, 10, 11, 12, 13) EINKAUF Der zentral organisierte Einkauf beschafft direkte Materialien für die Produktion und indirekte Güter. Dies sind Rohstoffe und Sekundärrohstoffe (Kautschuk, Latex, Ruß), Prozesschemikalien, Verstärkungs- und Verpackungsmaterialien (unter anderem Stahl, Texti- lien, Papier, Holz, Plastik), Energie (Gas, Heizöl, Strom und Dampf) sowie Logistik und benötigte Infrastruktur wie Maschinen oder Fahr- zeuge, Büroausstattung und Dienstleistungen. Weiterführende Informationen zur Organisation und zu Aktivitäten der Einkaufsabteilung befinden sich im Abschnitt G1 Unternehmensführung (1, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12) LAGER & INTERNE TRANSPORTE Der Begriff „Lager“ bezeichnet einen Ort, an dem sich alle bei Semperit eingehenden Rohstoffe, an- dere Waren sowie Halberzeugnisse und fertige Produkte befinden. Die Einhaltung diverser Sicherheitsmaßnahmen muss gewährleistet werden. Transport innerhalb der einzelnen Standorte zwischen Abteilungen und Lager wird durch interne Logistik abgedeckt. (1, 4, 8) MISCHBETRIEB Die wertschöpfenden Prozesse der Semperit-Gruppe starten mit den jeweiligen Mischbetrieben, die Rohstoffe dispo- nieren, Halberzeugnisse, in dem Fall Gummimischungen, produzieren und nach Qualitätskontrolle an die internen Divisionen ausliefern. (1, 4, 6, 8, 9, 10, 13) PRODUKTION Im vorgelagerten Prozessschritt, dem Mischbetrieb, wird das Ausgangsprodukt für die Semperit-Produkte, die Gummi- mischung, hergestellt. Die Zusammensetzung der jeweiligen Mischung richtet sich nach dem zukünftigen Verwendungszweck. Dabei kön- nen die Mischungen je nach Division in weiterer Folge zu sämtlichen Produkten von Semperit, wie Schläuchen, Fördergurten, Fenster- dichtungen oder Elastomerplatten, verarbeitet werden. Die Produktion arbeitet in jedem Schritt eng mit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung zusammen. Dabei generiertes Wissen wird direkt intern weitergegeben und ist wesentlicher Bestandteil der Ope- rationalisierung von Rohstoff-, Produkt- und Prozessinnovation. (1, 4, 6, 8, 9, 10, 11) IN-PROCESS & POST-INDUSTRIAL RECYCLING Soweit möglich, werden Mischungs- und Rohmaterialabfälle bereits im Mischbetrieb oder in der Produktfertigung recycelt, indem sie zurück in den Produktionsprozess gebracht werden (In-Process Recycling). Zurzeit werden Abfälle aus dem Post-Industrial-Bereich, die nicht im Prozess recycelbar sind, energetisch weiterverwertet (verbrannt). Im Bereich Post- Industrial und Post-Consumer Recycling forscht Semperit an Möglichkeiten, diese Recyclingprozesse zukünftig abdecken zu können. Um dennoch zur Kreislaufwirtschaft beizutragen, setzt Semperit im Post-Industrial Recycling auf Zusammenarbeit mit externen Partnern (De- vulkanisierung als Outsourced Service), mit deren Hilfe Produktionsabfälle von Fenster-, Tür- und Fassadendichtungen devulkanisiert wer- den und das daraus gewonnene Rezyklat zurück in den eigenen Produktionskreislauf der Profilfertigung integriert werden kann. Weiter- führende Informationen zu diesem Projekt sind im Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft unter der Angabe E5-5 zu finden. (1, 4, 6, 10, 11, 12, 13) VERPACKUNG Die fertigen Produkte werden je nach Eigenschaft und Kundenspezifikationen verpackt. Zu den wichtigsten Verpackungs- materialien zählen Karton, Holz und Plastik. Durch besseres Datenmanagement und interne und externe Maßnahmen war es Semperit in den letzten zwei Jahren möglich, an ausgewählten Standorten Karton und Plastik einzusparen und ausgewählte Verpackungen intern und in Zusammenarbeit mit den Lieferant:innen wiederzuverwenden, siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft (1, 4, 5, 6, 8, 9) MARKETING & SALES Die marktorientierten Teams von Vertrieb, Produktmanagement und Innendienst nutzen einen stark kundenori- entierten Ansatz, um Potenziale zu identifizieren und Produktinnovation in Zusammenarbeit mit Forschung und Entwicklung (F&E) zur Erfüllung der Marktanforderungen anzustoßen. Made-to-Stock Products (vor allem Division Semperit Industrial Applications): Die Ver- triebsteams von Semperit identifizieren und verkaufen jene Produkte, die am besten zu den Anforderungen der Kund:innen passen, ba- sierend auf deren Spezifikationen. Engineered-to-Order Products (vor allem Division Semperit Engineered Applications): Die weltweit tätigen Vertriebsteams arbeiten gemeinsam mit den Kund:innen und dem Produktmanagement zusammen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen und zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kund:innen entspricht. (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 11, 12) TRANSPORT Beschaffung und Transport von Rohstoffen von Lieferant:innen ist einer der ersten Schritte in der Wertschöpfung (In- bound-Logistik), reicht bis zur Verfügbarkeit der Rohstoffe und Mischungen sowohl in der Produktion (Intralogistik) als auch zwischen den einzelnen Standorten (Inter-Company-Logistik) und endet mit der Ankunft des Produkts bei Kund:innen (Outbound-Logistik). Bis auf die Intralogistik innerhalb der Standorte werden alle anderen Transportdienstleistungen von Dritten übernommen (Outsourced Services). Für die Herstellung von Elastomerprodukten werden verschiedene Chemikalien benötigt. Im Umgang mit diesen Stoffen gilt es, vom Transport über die Lagerung bis hin zur Verarbeitung strenge Auflagen zu beachten und einzuhalten. So müssen beispielweise in der EU die Vorga- ben der REACH-(Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und Deforestation-Verordnungen laufend über- wacht und eingehalten werden. (1, 4, 6, 8) KUND:INNEN: NUTZUNGSPHASE & POST-CONSUMER RECYCLING Nach der Verpackung und dem Versand der Produkte erfolgt die Nutzungsphase. Semperit ist eine Komponentenherstellerin, die Fertigprodukte werden bei Kund:innen in Systeme eingebaut und entweder direkt installiert oder weiter an Endkund:innen verkauft. Die Divisionen der Semperit-Gruppe verfügen über ein breites Kundenportfolio von OEMs (Original Equipment Manufacturer oder Originalgerätehersteller:innen) und Systemhersteller:innen, über Distributor:innen Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 42 und Großhändler:innen, Einzelhändler:innen und Institutionen in zahlreichen Branchen, u.a. Gesundheitswesen, Technologie, Landwirt- schaft und Baubranche. Aus diesem Grund verfügt Semperit nicht immer über die Information, wo sich die Produkte während der Nut- zungsphase befinden. Am Ende der Produktnutzungsdauer werden sie je nach Zusammensetzung entweder einer thermischen Nutzung zugeführt oder den Auflagen entsprechend entsorgt. Momentan am Markt vorhandene Lösungen für Post-Consumer Recycling werden laufend analysiert. Zurzeit bestehen für Semperit als Komponentenherstellerin allerdings limitierte Möglichkeiten, End-of-Life-Produkte, die in Systemlösungen integriert werden, am Ende ihres Lebenszyklus zu identifizieren und zurückzugewinnen (Reverse-Logistik). (2, 3, 4, 5, 6, 9, 10, 11) RICO-GRUPPE Bei der Rico-Gruppe sind Beschaffung und Transport von Rohmaterialien erste Schritte in der Wertschöpfungskette. Vorgelagerte und nachgelagerte Logistik wird von Dritten übernommen. Die Lagerung der eingehenden Waren und Rohstoffe erfolgt unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen. Das Rohmaterial, wie beispielsweise Flüßigsilikon oder Thermoplast, wird zu kundenspezifischen Endprodukten verarbeitet. Bevor ein Produkt in die Serienproduktion geht, werden Spezifikationen mit der Kund:in abgeklärt. Der Werk- zeugbau umfasst ebenfalls die Ausarbeitung maßgeschneiderter Gesamtkonzepte. Die Teams von Vertrieb und Kundenservice nutzen einen starken kundenorientierten Ansatz, um Potenziale zu identifizieren und Produktinnovationen durch technische Lösungen in Zusam- menarbeit mit F&E zu entwickeln. Besonderer Fokus liegt auf Automatisierung, fortschrittlichen Werkzeugkonzepten und optimierten Spritzprozessen. Die zur Rico-Gruppe zählende Härtereitechnik Rosenblattl GmbH (HTR) ist auf effiziente Vakuumhärte-, Nitrier-, Glüh- und Tiefkühlpro- zesse für Bauteile im Werkzeugbau spezialisiert. Die Logistik gestaltet sich je nach Auftrag unterschiedlich. HTR bietet Kund:innen mit hauseigenen Transportern einen Hol- und Bringservice an, unterstützt durch eine optimierte Auslastungsplanung. Warenanlieferungen für die Dienstleistungsproduktion erfolgen hingegen direkt durch die Lieferant:innen. Die eingehende Ware der Kund:innen wird nach Spezifikation sowie nach Stahlwerkstoff aufgeteilt und im Anschluss dem Wärmebehandlungsverfahren unterzogen. Vor Auslieferung an den Kund:innen werden die Bauteile qualitativ überprüft und verpackt. Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Soziale Verantwortung, enge Beziehungen zu sämtlichen Interessenträger:innen, und Berücksichtigung von ihren Erwartungen und An- forderungen stellen einen integralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie von Semperit dar. Die wichtigsten Interessenträger:innen des Unternehmens, die von den wesentlichen IROs (siehe Angaben unter SBM-3) betroffen sind (B) oder die Nutzer:innen der Berichterstattung (N) darstellen, sind in der unten stehenden Tabelle aufgelistet. Die Nummerierung der Stakeholder:innen verweist auf die Einflüsse der wesentlichen IROs (siehe Tabelle unter SBM-3) und die Verortung dieser Einflüsse der zugehörigen Prozesse in der Wertschöpfungskette (siehe Angaben unter SBM-1). Bei den in der Liste genannten Stakeholder:innen handelt es sich sowohl um interne als auch externe Interessenträger:innen – diese werden in die strategischen und nachhaltigkeitsbezogenen Überlegungen des Unternehmens im Dialogformat miteinbezogen. Dies erfolgt unter anderem durch Stakeholderinterviews, Mitarbeiterdialoge, Kundenumfragen, die Whistleblower-Hotline SemperLine, laufende Kundengespräche, Social Media, Messen, Audits Kapitalmarktkommunikation, wie Investoren-Calls, Pressegespräche oder die Hauptver- sammlung die Hauptversammlung, und andere Formate. Mit vielen externen Stakeholder:innen, etwa Kund:innen und Lieferant:innen steht Semperit täglich im Kontakt. Damit soll sichergestellt werden, die Anliegen und Interessen der einzelnen Gruppen zu kennen und diese untereinander und mit den Interessen des Unternehmens ausbalancieren zu können, damit eine langfristig erfolgreiche Entwicklung möglich ist. Die eigenen Arbeitskräfte und ihre Interessen und Rechte stellen eine der wichtigsten Säulen von Stakeholdermiteinbeziehung des Unternehmens dar. Grundlage dafür sind der Dialog, den Semperit mit ihren Mitarbeiter:innen pflegt sowie regelmäßige Konsultationen und Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertreter:innen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt S1, Angaben zu S1-2. Eine proaktive Einbindung von eigenen Mitarbeiter:innen erfolgt unter anderem über regelmäßige, institutionalisierte Befragungen. Für das Jahr 2026 ist erneut eine gruppenweite Umfrage geplant, um direktes Feedback von der Belegschaft zu erhalten. Zusätzlich bietet Semperit mit den Plattformen SemperLine und „Speak up!“ anonyme Kommunikationskanäle an, über die Bedenken und Vorschläge geäußert werden können. Das Feedback der Mitarbeiter:innen an ihre Vorgesetzten wird im Rahmen des Leistungsmanagement-Zyklus systematisch erfasst und ausgewertet. Darüber hinaus werden der Austausch und die Kommunikation durch Town Halls, Team Meetings und weiteren Formaten gefördert. Detailliertere Informationen zu den Mitarbeiter-Engagement-Aktivitäten und zu den spezifischen Maß- nahmen zur Einbindung der Mitarbeiter:innen finden sich auch im Abschnitt S1 unter S1-2. Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind ebenso ein integraler Bestandteil der Nach- haltigkeitsstrategie 2030 sowie der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells. Semperit verpflichtet sich dabei zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen inklusive Gesundheit und Sicherheit sowie Diversität und Inklusion entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der Verankerung der Interessen und Standpunkte in der Unternehmensstrategie und im Geschäftsmodell Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 43 wird mit dem Management der Lieferkettenverantwortung, Business Partner Checks von Lieferant:innen, Kund:innen und weiteren Ge- schäftspartner:innen sowie mit der Transparenz durch ESG-Ratings, Audits und der kontinuierlichen Berichterstattung Rechnung getragen. Weitere Informationen zu diesen Konzepten sind den Abschnitten S2 und G1 zu entnehmen. Stakeholdergruppen Nachhaltigkeitsthemen Frequenz der Einbindung Einbindung und Dialogformate 1. Aufsichtsrat (N) ESG -Risiken und Chancen, nachhaltiger Finanzmarkt, Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzung, Implementierung neuer Gesetze und Richtlinien im Bereich Nachhaltigkeit Kontinuierlich Sitzungen, Einzel - und Gruppengespräche, Interviews 2. Aktionär:innen (N) ESG -Ratings, Zielsetzungen & Risiken im Nachhaltigkeitsbereich, nachhaltige Finanzierungen, Treibhausgasemissionen, zukünftige Ausrichtung des Unternehmens (Green Deal, grüne Investments etc.) Kontinuierlich Einzel - und Gruppengespräche, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Roadshows, Telefontermine, Hauptversammlung, Pressekonferenzen 3. Banken und Finanzinstitute (N) ESG -Ratings, Zielsetzungen & Risiken im Nachhaltigkeitsbereich, nachhaltige Finanzierungen, zukünftige Ausrichtung des Unternehmens (Green Deal, grüne Investments etc.), ESG -basierte Finanzierung Kontinuierlich Einzel - und Gruppengespräche, Konferenzen, Telefontermine, Stakeholderinterviews, Verhandlungen 4. Mitarbeiter:innen (N, B) Soziale Standards, Sicherheit, Gesundheit am Arbeitsplatz, Diversität, attraktive Arbeitgeberin, Abfall, Energie, Treibhausgasemissionen etc. Kontinuierlich Mitarbeiterdialoge & -befragung, Whistleblowing -Hotline, interne Medien, Town Hall Meetings, Management Calls, Mitarbeiterveranstaltungen, Interne Trainings, Betriebsversammlungen, Mentoring - Programme, Group Conference 5. Kund:innen (N, B) Rohstoffauswahl, Treibhausgasemissionen, Zertifikate & Audits, Sorgfaltspflichten, Gesundheit & Sicherheit, Wasser und Abfall Kontinuierlich Kundengespräche, Kundenbefragung, Social Media, Messen, Medien, Whistleblowing - Hotline 6. Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und ihre Arbeitnehmer:innen (N, B) Rohstoffauswahl, Energie, Treibhausgasemissionen, Zertifikate & Audits, Effizienz, Marktentwicklungen, Menschenrechte, Soziale Standards, Gesundheit und Sicherheit Kontinuierlich Dialoge, Veranstaltungen, Schulungen, Vorträge, Lieferantbefragungen, Audits, Whistleblowing -Hotline 7. NGOs als Vertreter:innen von Umwelt und Gesellschaft (N, B) Kreislaufwirtschaft & Abfallmanagement, Menschenrechte & soziale Standards, Green Deal Kontinuierlich Dialoge, One -to-one-Meetings, Fachveranstaltungen, Beantwortung von Anfragen, Medien 8. Lokale Stakeholder:innen (Anrainer:innen), (B) Gesundheit & Sicherheit, Abfall, Wasser, Unternehmenssteuerung, Emissionen, Mitarbeiterinnenkennzahlen Kontinuierlich Persönliche Gespräche, Werksführungen, Nachbarschaftsgespräche, Pressetermine, Whistleblowing -Hotline 9. Politische Entscheidungsträger:innen (N) Treibhausgasemissionen, Energie, Innovationsleistung, Mitarbeiterkennzahlen Kontinuierlich Veranstaltungen, Einreichungen 10. Wissenschaft, Forschung (N, B) Kreislaufwirtschaft, Rohstoffauswahl, smarte Technologien Kontinuierlich Runde Tische, F&E -Kooperationen, Vorträge, Diskussionen, Kooperation bei Masterarbeiten und Dissertationen 11. Medien (N) Zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und des Produktportfolios, Kreislaufwirtschaft, Effekte durch den Klimawandel Kontinuierlich Pressegespräche, -informationen und - konferenzen, Messen, Interviews, Einzelgespräche, Telefongespräche, informeller Austausch 12. Netzwerke, Verbände (N, B) Treibhausgasemissionen, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechte, Lieferkette, Materialeinsatz, soziale Standards Kontinuierlich Teilnahme von Vorständen, Führungskräften oder technischen Expert:innen an Initiativen, Foren und Veranstaltungen, Mitgliedschaften 13. Studierende (N) Soziale Standards, Diversität, attraktive Arbeitgeberin, Abfall, Energie, Treibhausgasemissionen etc., Rohstoffe, Kreislaufwirtschaft Kontinuierlich Studierendendialoge, Tag der offenen Tür, Traineeship, F&E -Kooperationen, Vorträge, Mitwirkung an Masterarbeiten und Dissertationen Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 44 Die Interessen der Stakeholder:innen werden im Tagegeschäft ebenso berücksichtigt, wie in den laufenden Due-Diligence-Prozessen von Semperit und in der langfristigen strategischen Planung. Im Geschäftsjahr 2024 kam es zu keiner wesentlichen Änderung der Strategie oder des Geschäftsmodells. Neben der strukturierten Wesentlichkeitsanalyse stehen den Stakeholder:innen Kanäle zur Verfügung, um sich zu äu- ßern und sich zu beteiligen, entweder direkt an den Werkstoren oder über SemperLine sowie andere online und offline öffentlich zugängliche Kommunikationsmittel. Die strukturierte Wesentlichkeitsanalyse der IROs bezieht wichtige Stakeholder:innen entweder direkt ein oder ihre Meinungen und Anliegen werden den lokalen Verantwortlichen vor Ort gemeldet und von diesen in den Wesentlichkeitsbewertungsprozess eingebracht. Ergebnisse werden in gruppenweiten Richtlinien und Procedures sowie in Business-Strategien, aber auch in der Zielsetzung im ESG- Bereich in entsprechenden Gremien (siehe GOV-1) diskutiert und berücksichtigt. Ein Bericht zur Wesentlichkeitsanalyse, der die Interes- sen und Standpunkte der betroffenen Stakeholder:innen umfassend berücksichtigt, wird von der ESG- und Risikoabteilung an den Vor- stand und den Aufsichtsrat übermittelt. Der Vorstand wird vom Sustainability Council regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklun- gen informiert und trägt als höchster Entscheidungsträger die Letztverantwortung für die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens, einschließlich der Berücksichtigung der Stakeholderinteressen. Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Semperit hat die Auswirkungen, Risiken und Chancen 2023 erstmalig nach den Vorgaben der ESRS identifiziert. Die finalen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 2024 sind der unteren Tabelle zu entnehmen, einschließlich einer Beschreibung, ob diese in eigenen Tätigkeiten oder der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette konzentriert sind (Spalte 3), welche Stakeholder:innen betroffen sind (Spalte 4), ob es um potenzielle oder tatsächliche Auswirkungen handelt (Spalte 5), in welchen Zeithorizonten diese erwartet werden (Spalte 6) und welche messbaren Ziele (Spalte 9) und im Berichtsjahr tatsächlich umgesetzten Schlüsselmaßnahmen (Spalte 10; weitere Informationen zu geplanten Maßnahmen finden sich in den jeweiligen themenspezifischen Abschnitten) gesetzt wurden. Bei der Identi- fizierung und Bewertung der IROs wurden alle für Semperit relevanten geographischen Gebiete, ihre Standorte und Vermögenswerte, Inputs, Outputs und Vertriebskanäle berücksichtigt (weiterführende Angaben zum Wesentlichkeitsprozess siehe Angabe IRO-1). Der Ein- fluss auf Strategie, Geschäftsmodell und Maßnahmenpläne des Unternehmens ist in der Auflistung der wesentlichen IROs unter der An- gabe IRO-1 sowie in den themenspezifischen Abschnitten der Nachhaltigkeitserklärung näher beschrieben. Semperit verzichtet in der Übergangsfrist auf die Offenlegung der Bewertung der erwarteten finanziellen Effekte. Im aktuellen Ge- schäftsjahr wurden keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen in Verbindung mit den relevanten Risiken und Chancen auf die Finanz- lage, finanzielle Leistungsfähigkeit oder dem Cashflow identifiziert. Es besteht kein erhebliches Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte der im zugehörigen Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im nächsten Berichtszeitraum. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 45 1…Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen unter SBM-2 Zahlen in Klammern (#) geben IRO-Nummern an, die in den themenspezifischen ESRS-Abschnitten als IRO-Referenz verwendet werden E1 – Klimawandel Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel definiert Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Klimaschutz Eigene Geschäftstätigkeit 4, 5, 6, 7 T K, M, L (#1) Prozessemissionen in eigenen Be- trieben tragen zu steigenden globalen Treibhausgasemissionen (THG) bei, die letztendlich zum Klimawandel führen: globale Erwärmung, erhöhte Häufigkeit extremer Wetterereignisse (Über- schwemmungen, Dürre, Stürme, Wald- brände), Verlust der Biodiversität, stei- gender Meeresspiegel oder globale Ozeanversauerung. (#2) Vorschriften zur Minderung des Klima- wandels können die traditionelle Industrie und das Geschäftsmodell von Semperit beeinflus- sen, indem sie das Unternehmen auffordern, sich an veränderte Marktdynamiken anzupas- sen. Ein solcher Übergang würde erhebliche Investitionen in die Zukunftssicherung der ei- genen Betriebe und des Geschäftsmodells er- fordern. (Übergangsrisiko) - 10% Scope -1- und Scope -2- Emissionen pro Produktein- heit bis 2030 (Basisjahr 2023) Energie -Exzellenz-Programm mit Maßnahmen wie Maschinenaus- tausch, Gebäudeisolierung, Installa- tion von LED -Leuchten, Bewegungs- sensoren und Automatisierung (Projektliste siehe E1, E1 -3) Installation eigener Photovoltaikanla- gen an Standorten Vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöp- fungskette 5, 6, 7 T K, M, L (#3) THG -Emissionen in der Wertschöp- fungskette des Unternehmens tragen zu steigenden globalen THG-Emissionen bei, die letztendlich zu Umweltverände- rungen führen: globale Erwärmung, er- höhte Häufigkeit extremer Wetterereig- nisse (Überschwemmungen, Dürre, Stürme, Waldbrände), Verlust der Bio- diversität, steigender Meeresspiegel oder globale Ozeanversauerung. Anpassung an den Klimawandel Eigene Geschäfts - tätigkeit 4 L (#4) Investitionen in Anpassung der Produkti- onsanlagen an den Klimawandel (z.B. Hoch- wasserschutz, Sturmschutz, Installation von Klimaanlagen, andere Kühltechnologie, wenn Semperit -Standorte von Wasserstress betrof- fen sind, etc.). (Übergangsrisiko) - Standortbezogene Klimarisikopräven- tions - und Anpassungsmaßnahmen wie Hochwasserreservoirs (Odry, CZ) oder Hochwasserschutz (Hat Yai, TH) Jährliche Überprüfung der Risikobe- wertung und Minderungsmaßnahmen an betroffenen Standorten Eigene Geschäfts - tätigkeit 4 L (#5) Schäden, Zerstörung oder Ausfall von Pro- duktionsanlagen aufgrund extremer Wetterer- eignisse (Überschwemmungen, Hagel, Erdbe- ben etc.) oder sturmbedingter Unfälle. (Physisches Risiko) Energie Eigene Geschäfts - tätigkeit 4, 5, 6 T K, M, L (#6) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz - und Kühlenergie in der eigenen Produk- tion ist mit THG - Emissionen verbunden, gefolgt von den Folgen der globalen Er- wärmung. - 5% Energie pro Produktein- heit bis 2030 (Basisjahr 2023) Energie -Exzellenz-Programm (Projekt- liste siehe E1, E -3) Vorgelagerte und na- chgelagerte Wertschöp- fungskette 5, 6 T K, M, L (#7) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz - und Kühlenergie entlang der Wertschöp- fungskette ist mit THG -Emissionen ver- bunden, gefolgt von den Folgen der glo- balen Erwärmung. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 46 E2 – Umweltverschmutzung Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Luftverschmutzung Eigene Geschäftstätigkeit 4, 8 P M, L (#8) Verschmutzung durch flüchtige Ver- bindungen (VOC), Staub, Partikel, Ammo- niak, Chlorgas, Rauchgas oder andere Schadstoffe in eigenen Betrieben trägt zu den von Industrieunternehmen verursach- ten negativen Umweltauswirkungen bei. Dies kann die Luftqualität verschlechtern, das Leben unter Wasser, das Pflanzen- wachstum beeinträchtigen, die Bodenver- sauerung erhöhen und indirekt natürliche Lebensräume a uf lokaler Ebene stören. Global tragen diese Industrieauswirkun- gen zu Veränderungen der Klimamuster, der Wolkenbildung und der Niederschläge bei und tragen zu umfassenderen Um- weltveränderungen bei. (#9) Kostensteigerung durch Infrastruktur - und Maschinenausbau und -erneuerung, ausgelöst durch strengere Umweltvorschriften, gesetzli- che Anforderungen an zulässige Emissionsgren- zen und veraltete Ausrüstung. (Übergangsrisiko) - Präventive Messung relevanter Schad- stoffe gemäß den von den lokalen Be- hörden oder der Standortleitung fest- gelegten Schwellenwerten Strikte Einhaltung von REACH und an- deren Vorschriften zu chemischen Sub- stanzen und Materialkonformität Eigene Geschäftstätigkeit 4, 8 P K, M, L (#10) Luftverschmutzung in industriellen Betrieben kann kurz - und langfristig nega- tive Auswirkungen auf die Gesundheit der exponierten Arbeitnehmer:innen und in- direkt auf betroffene Gemeinschaften ha- ben. Atemwegserkrankungen, die durch Partikel in der Luft verursacht werden, können langfristige Atemwegs- und Herz- Kreislauf -Auswirkungen haben. - Mikroplastik Eigene Geschäfts -tätigkeit 4, 8 P K, M, L (#11) Gummi - und Abfallverschmutzung aus eigenen Betrieben kann zur Anwesen- heit von Staub und Partikeln kleiner als 0,5 mm außerhalb der Anlagen führen, die für Bodenorganismen und Pflanzen schädlich sind. - Operational -Excellence-Initiativen mit Fokus auf Prozesseffizienz und Abfall- vermeidung Vorgelagerte und na- chgelagerte Wertschöp- fungskette 4, 5, 6, 8 P K, M, L (#12) Gummi - und Abfallverschmutzung entlang der Wertschöpfungskette, verur- sacht während der Rohstoffproduktion, des Transports, der Produktnutzung und des End -of-Life, führt zur Emission von Mikroplastik und Gummipartikeln in die Umwelt. Dies kann zu phys ischem und chemischem Schaden für Bodenorganis- men und zur Aufnahme durch Pflanzen führen. - Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Zer- tifizierung von Lieferant:innen durch EcoVadis, Lieferanteninitiativen von To- gether for Sustainability Die Circularity Initiative mit Fokus auf Produktlanglebigkeit und potenzielles End -of-Life-Recycling Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 47 E5 – Kreislaufwirtschaft Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigene Geschäftstätigkeit 4, 5, 6, 7, 10, 12 T K, M, L (#13) Beitrag zur Reduzierung der globalen Nachfrage nach Primär- ressourcen durch Ersatz mit alter- nativen nachhaltigen Rohstoffen (z.B. biologische oder recycelte Rohstoffe), was letztendlich zu ei- ner erhöhten Nachfrage nach al- ternativen Rohstoffen auf dem Gummimarkt führt und somit den Ausbau von Kreislaufansät- zen innerhalb der Branche unter- stütz t. (#14) Potenzielle langfristige Kosteneinsparungen durch An- wendung von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Langlebig- keit, Haltbarkeit, Reparierbar- keit von Materialien und Pro- dukten) durch Wartung und Optimierung des Produktle- benszyklus. Fokus auf mo- dernste Technologie in neuen Geschäftsmöglichkeiten und Akquisitionen. - Die Circularity -Initiative – bereichs- übergreifendes Programm, das sich un- ter anderem auf die Skalierung von rezyklierten und biologischen Materia- lien in Semperit-Produkten kon- zentriert Spezielle Produktlinien, mit verlänger- ter Lebensdauer, wie Förderbänder mit erhöhter Resistenz Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7, 12 T K, M, L (#15) Die Gewinnung und Herstellung von chemischen und industriellen Primärma- terialien im Allgemeinen trägt zur Er- schöpfung natürlicher Ressourcen bei und erhöht die Umweltbelastung (Land, Ab- holzung, Luft- und Wasserverschmutzung) (#16) Senkung der Rohstoffbe- schaffungskosten durch Mate- rialeffizienz oder - eliminierung und effizientes Produkt - und Prozessdesign. 75% Abdeckung von al- len Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 Lieferkettensorgfaltspflicht durch die Business Partner Checks und ESG -Be- wertungen durch EcoVadis und TfS mit Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und regulatorische Konformität Eigene Geschäfts - tätigkeit 4, 5, 6 L (#17) Höhere Betriebs - und Investitionskosten aufgrund gestiegener Materialbeschaffungskos- ten infolge möglicher geopolitischer Konflikte und Klimawandelbeschränkungen. (Über- gangsrisiko) - Lieferantendiversifizierung über Regio- nen und Länder Lieferkettensorgfaltspflicht durch die Business Partner Checks Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Vorgelagerte Wertschöp- fungskette, eigene Ge- schäftstätigkeit, nachgela- gerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6, 7, 10, 12 T M, L (#18) Einsatz von Kreislaufmateri- alien, Entwicklung von kreislauf- fähigen Produkten und Betonung ihrer Vorteile für Umwelt und Kund:innen auf industriellen Märkten schafft die Notwendig- keit neuer Kreislauflieferketten und Lösungen, die sonst nicht existiere n würden. (#19) Fokus auf Abfall - und End -of-Life-Recycling, das in- novative Kreislauflösungen er- fordert, bietet neue Ge- schäftsmöglichkeiten, z.B. für geschredderte oder devulkani- sierte Gummiprodukte. - Die Circularity -Initiative – bereichs- übergreifendes Programm, das sich un- ter anderem auf die Kreislauffähigkeit von Materialien und Produkten kon- zentriert, wie z.B. Material -wiederver- wendung und -rückgewinnung mit Wiedereingliederung in den Produkti- onsproz ess Eigene Geschäfts- tätigkeit, nachgela- gerte Wertschöp- fungskette 5, 6 L (#20) Änderungen in der Kundennachfrage und den Präferenzen hin zu nachhaltiger Produktion und nachhaltigen Produkten mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft könnten zu einem Vertrau- ensverlust der Kund:innen führen, wenn sie nicht umgesetzt werden. (Übergangsris iko) - Die Circularity -Initiative – bereichs- übergreifendes Programm, das sich un- ter anderem auch auf die strukturierte Analyse der Kund:innennachfrage und der Wettbewerberinitiativen zu Kreis- lauflösungen konzentriert Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 48 Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Abfall Eigene Geschäfts- tätigkeit, nachgela- gerte Wertschöp- fungskette 5, 6, 8 T K, M, L (#21) Abfall, der in der Produktion und der nachgelagerten Wertschöpfungskette entsteht, landet in einigen Märkten auf Deponien oder wird verbrannt, was zu THG -Emissionen (nachgelagerte Scope-3- Emissionen) beiträgt. (#22) Strengere Vorschriften oder Kostensteige- rungen in Bezug auf die Entsorgung von Abfäl- len aus eigenen Produktionsprozessen insbe- sondere durch Einwegkunststoffverbrauch. (Übergangsrisiko) - 7% Abfall pro Produkteinheit bis 2030 (Basisjahr: 2023) Operational -Excellence-Initiativen zur Abfallreduzierung Die Circularity Initiative – bereichs- übergreifendes Programm, das sich un- ter anderem auf die Wiederverwen- dung und das Recycling von Abfallmaterialien, externe Rückgewin- nung von Gummiabfallmengen, die nicht verhindert oder reduziert werden können, und auf den Aufbau geeigne- ter Lieferketten mit Kooperations- partner:innen und Kund:innen kon- zentriert Product Carbon Footprint für Produkte, die rezyklierte und andere nachhaltige Rohstoffe enthalten Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6 P M, L (#23) Die Reduktion des Pro- zessabfalls von Semperit und, wo dies nicht möglich ist, die Um- wandlung von überschüssigem Material, das sonst entsorgt würde, in recycelte Materialien führt langfristig zur Etablierung neuer Geschäftsmodelle (Schaf- fung neuer Recyclingmärkte in Zusammenarbeit mit Geschäfts- partner :innen und Kund:innen) und trägt somit zum Wachstum der Kreislaufwirtschaft in der Gummiindustrie bei. (#24) Mögliche Kosteneinspa- rungen durch Recycling - und Wiederverwendungsmöglich- keiten von Abfällen, anstatt für die Abfallentsorgung zu zahlen. Eigene Ge- schäftstä- tigkeit, nachgela- 5, 12 M, L (#25) Strengere Vorschriften für das Recycling von Ausschuss und Abfällen, insbesondere für geschredderten Gummi. (Übergangsrisiko) - Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 49 S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Arbeitsbedingungen Sichere Bes- chäftigung Eigene Geschäftstätigkeit 4, 5 P K, M, L (#26) Angst vor Kündigungen während wirtschaftlicher Ab- schwünge kann das emotionale Wohlbefinden der Mitar- beiter:innen beeinträchtigen. - Keine Anstellung ohne schriftli- che Vereinbarung mit festgesetz- ten Laufzeiten, Arbeitsstunden und Zeiten, die lokalen Gesetzen entsprechen; Flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit - und Teilzeitregelun- gen), Remote Work Tarifverträge; Group Bonus Policy (STI, LTI); Leistungen zur sozialen oder fi- nanziellen Absicherung der Mit- arbeiter:innen, wie etwa Unfall - oder Krankenversicherungen, Beiträge zur Pensionsvorsorge; Reguläre Quality Management Audits an allen Standorten; die öffentlich zugängliche, ano- nyme Whist leblowing-Hotline SemperLine Ar- beitszeit 4 P K, M (#27) Überstunden und unregelmäßige Arbeitszeiten kön- nen sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen auswirken. Angemessene Entlohnung 4 T K, M, L (#28) Sicheres und angemessenes Ein- kommen erhöht die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter:innen und ge- währleistet ihnen einen angemessenen Lebensstandard. Sozialer Dialog 4, 5 (#29) Aktive Mitarbeiterbeteiligung und Vertretung durch den Betriebsrat fördert ein gerechtes, inklusives und sicheres Ar- beitsumfeld, was zu höherer Zufrieden- heit, Mitarbeiterbindung und allgemei- nem Wohlbefinden beiträgt. (#30) Umsatz - und Betriebsstillstandver- luste aufgrund von möglichen Streiks. (Übergangsrisiko) - Vereinigungsfreiheit, Betriebsräte, Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Information, Anhörung und Mitbestimmung T K, M, L Tarifverhand- lungen, durch Tarifverträge abgedeckte Ar- beitskräfte Gesundheitsschutz und Sicherheit 4 P M, L (#31) Steigende Temperaturen (aufgrund des Klimawandels und extremer Wetterbedingungen) können, wenn keine an- gemessenen Gebäude und Infrastrukturen bereitgestellt werden, zu einer höheren Anzahl hitzebedingter Erkrankun- gen führen und die allgemeine Gesundheit und das Wohl- befinden der Mitarbeiter:innen am Arbeitspla tz negativ be- einflussen. (#32) Betriebskostensteigerung aufgrund von Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen durch steigende Tem- peraturen (Klimawandel), wenn keine an- gemessenen Gebäude und Infrastruktu- ren bereitgestellt werden. (Physisches Risiko) - 4 P K, M, L (#33) Verletzungen (einschließlich vorübergehender und dauerhafter Auswirkungen) und Unfälle inklusive tödlicher Unfälle von Mitarbeiter:innen können die betroffenen Per- sonen und ihre Familien erheblich beeinträchtigen, und auch das emotionale Wohlbefinden anderer am Arbeits- platz belasten. (#34) Vorfälle oder Unfälle, die auftreten können, wenn das Unternehmen nicht den Sicherheitsvorschriften folgt, z.B. Be- triebsanweisungen, Arbeitssicherheitsan- weisungen, Arbeitsschutzpflichten, kön- nen zu Reputationsverlust und/oder (finanziellen) Sanktione n führen. (Physi- sches Risiko) 8% Reduktion der Arbeitsunfall- rate jährlich „Safety first“: tägliche Produkti- onsbesprechungen beginnen im- mer mit dem Thema Sicherheit; Fokussierte Arbeitssicherheits- kampagnen wie „Focus on Safety Again!“ im Jahr 2024; Designierte Sicherheitsverant- wortliche:r an jedem Standort; Monatliche Berichterstattung über unsichere Handlungen und Arbeitsbedingungen; Reduktion der Unfallrate als eine der bonus -relevanten KPIs in der Group Bonus Policy Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 50 Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Eigene Geschäftstätigkeit 4 P K, M, L (#35) Unbeachtete Geschlechterdiskriminierung und un- gleiche Bezahlung am Arbeitsplatz, die keine inklusiven, ge- rechten Strukturen und definierten Prozesse aufweisen, könnten die geschlechtsspezifische Lohnlücke vergrößern und langfristige wirtschaftliche Nachtei le für betroffene Personen verursachen. +0,5% Anstieg des Frauenanteils jähr- lich insgesamt +1% Anstieg des Frauenanteils im Leadership jährlich +1% Anstieg des Frauenanteils im Senior Leadership jährlich Das D&I Global Council und die D&I Local Councils – globale und lokale Fokusgruppen von enga- gierten Mitarbeiter:innen über Organisationshierarchien, Funkti- onen, Standorte und Geschäfts- bereiche hinweg, die sich auf die Identifizierung und Umsetzung von D&I -Initiativen mit Fokus auf Geschlecht, Alter, Behinderung und kulturelle Inklusion konzent- rieren; Integration des D&I -Ziels (Frau- enquote) in das variable Vergü- tungssystem Women International Network (Kick -off Q1 2025) – eine eigene Netzwerkinitiative mit Fo kus auf Inklusion, Empowerment und In- spiration weiblicher Kolleginnen in ihrem Arbeitsalltag 4 T K, M, L (#36) Proaktive Sicherstellung der Chan- cengleichheit und Gerechtigkeit für alle, insbesondere der Geschlechtergleichstel- lung, verbessert das mentale und emotio- nale Wohlbefinden der Gesellschaft. Die Vision ist es, die Industrie für Mitarbei- ter:innen aller Geschlechter attraktiv zu machen und insbesondere Frauen zu er- mutigen, technische Berufe zu studieren und eine Karriere in technischen Berei- chen einzuschlagen. Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 4 T K, M, L (#37) Förderung des Wissens der Mitar- beiter:innen und Stärkung ihrer Attraktivi- tät als Arbeitnehmer:innen im Hinblick auf die komplexen Anforderungen des in- dustriellen Arbeitsmarktes (z.B. Digitalisie- rung, industrielle und chemische Fach- kenntnisse, etc.). - Breites Angebot an obligatori- schen und freiwilligen Schulun- gen: E -Learnings und Präsenz- schulungen für Angestellte mit Fokus auf Compliance, Nachhal- tigkeit und Cyber Security; On -the-Job- und Präsenzschulun- gen für Arbeiter:innen mit Fokus auf Prozesswissen und Arbeitssi- cherheit Beschäftigung und Inklusion von Men- schen mit Behinderungen 4 T K, M, L (#38) Förderung von Wissen und Innova- tion durch Vielfalt der Mitarbeiter:innen und Inklusion von Menschen mit Behinde- rungen erhöhen das Bewusstsein. Die un- terschiedlichen Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten der vielfältigen Beleg- schaft steigern die Kreativität und Prob- lemlösungsfähigkeit der Teams, und schaffe n für Menschen mit Behinderung ein inklusiveres Arbeitsumfeld. - Das D&I Global Council und die D&I Local Councils – globale und lokale Fokusgruppen von enga- gierten Mitarbeiter:innen über Organisationshierarchien, Funkti- onen, Standorte und Geschäfts- bereiche hinweg, die sich auf die Identifizierung und Umsetzung von D&I -Initiativen mit Fokus auf Geschlecht, Alter, Behinderung und kulturelle Inklusion konzent- rieren. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 51 Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Vielfalt 4 P M, L (#39) Schaffung einer nicht -inklusiven Arbeitskultur, die zu einer geringeren Moral der Mitarbeiter:innen und potenzi- ellen zukünftigen Arbeitskräften auf dem Markt, ihrem En- gagementmangel und geringer Arbeitsmotivation beitragen könnte, indem soziale Ungleichheiten toleriert werden, schafft sys temische Barrieren und verringert Chancen für marginalisierte Gruppen. +0,5% Anstieg des Frauenanteils jähr- lich insgesamt +1% Anstieg des Frauenanteils im Leadership jährlich +1% Anstieg des Frauenanteils im Senior Leadership jährlich Integration des D&I -Ziels (Frau- enquote) in das variable Vergü- tungssystem. Women International Network (Kick -off Q1 2025) – eine eigene Netzwerkinitiative mit Fokus auf Inklusion, Empowerment und In- spiration weiblicher Kolleginnen in ihrem Arbeitsalltag 4 T M, L (#40) Schaffung einer inklusiven Arbeits- platzkultur, die zu einer erhöhten Mitar- beiterzufriedenheit, Engagement und Ar- beitszufriedenheit beiträgt, verbessert auch die soziale Gleichheit, kreative Zu- sammenarbeit und Innovation in der Elastomerindustrie allg emein. (#41) Wettbewerbsvor- teil durch Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeberin durch Viel- falt und Inklusion der Be- legschaft. Unterschiedli- che Fähigkeiten, Perspektiven und Erfah- rungen werden abge- deckt, die Teams tenden- ziell effizienter und produktiver mac hen. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 52 S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wert- schöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Be- richtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7 P K (#42) Unfälle, Verletzungen oder vorübergehende und dauerhafte Gesundheitsschäden oder sogar To- desfälle von Arbeitnehmer:innen in der Wertschöp- fungskette, die auftreten können, wenn Sicherheits- vorschriften und Präventionsmaßnahmen von Geschäftspartner:innen nicht ordnungsgemäß befolgt werden. 75% Abdeckung von allen Ausga- ben an Liefe- rant:innen zertifi- ziert mit EcoVadis bis 2030 Sorgfaltspflicht in der Wert- schöpfungskette: Business Part- ner Checks und ESG -Bewertun- gen von Lieferant:innen durch EcoVadis und TfS -Audits Unterzeichnung der Supplier Po- licy und des CoC Die öffentlich zugängliche, ano- nyme Whistleblowing -Hotline SemperLi ne Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7 P K (#43) Geschäftspartner:innen, die Kinderarbeit unter unsicheren und ausbeuterischen Bedingungen zulas- sen, können schwere Gesundheitsrisiken und körper- liche Verletzungen verursachen und Bildungsein- schränkung und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu Folge haben. Zwangsarbeit Vorgelagerte Wertschöp- fungskette 6, 7 P K (#44) Geschäftspartner:innen, die Zwangsarbeit un- terstützen oder Personen unter Androhung von Ge- walt oder anderen Formen der Einschüchterung zur Arbeit zwingen, können schwere Gesundheitsrisiken und körperliche Schäden verursachen und andere grobe Verletzungen der Arbeitnehmerrechte, Würde, Freiheitseinschränkungen und andere schwerwie- gende Mensche nrechtsverletzungen zu Folge haben. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 53 G1 – Unternehmensführung Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel- oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Unternehmenskultur Eigene Geschäftstätigkeit 4 P K, M, L (#45) Wenn die Unternehmensführung die Gesetze und Vorschriften nicht in eine gelebte faire und trans- parente Unternehmenskultur übersetzt, kann dies zu negativen Auswirkungen auf Vertrauen und Integrität mit dem Code of Conduct, Erosion des Vertrauens von Mitarbeiter:innen und Öffentlichkeit, Missach- tung gesellschaftlicher Normen und Eindämmung von langfristigem Wohlstand führen. - Unternehmenswerte als Rückgrat des Code of Conduct Jährliche Leistungsbeurteilungen von Angestellten basierend auf den Unternehmenswerten Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Vorgelagerte Wertschöp- fungskette, eigene Ge- schäftstätigkeit, nachgela- gerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6, 8, 10, 12 T K, M, L (#46) Ohne den Schutz von Hinweisge- ber:innen, die über unethische oder ille- gale Aktivitäten berichten, würden Com- pliance -Fälle nicht gemeldet und rechtliche Konsequenzen nicht verhindert werden, was negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen, Unternehm en- simage und Corporate Responsibility hätte. 0 Verstöße gegen Compliance -rele- vante Gesetze und Vorschriften Die öffentlich zugängliche, ano- nyme Hinweisgeber -Hotline Sem- perLine Management der Beziehungen zu Lieferant:innen, Zahlungspraktiken Vorgelagerte Wert- schöpfungskette, eigene Geschäfts- tätigkeit 5, 6 P K, M, L (#47) Förderung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette durch faire Geschäftsbezie- hungen, ESG - Bewertungen und Audits bei den Lieferant:innen tragen zur Verbesse- rung der Nachhaltigkeitsstandards in der Elastomerindustrie generell bei. 75% Abdeckung von allen Ausga- ben an Liefe- rant:innen zertifi- ziert mit EcoVadis bis 2030 Lieferkettensorgfaltspflicht durch die Business Partner Checks und ESG -Bewertungen durch EcoVa- dis und TfS mit Fokus auf Quali- tät, Nachhaltigkeit und regulato- rische Konformität Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufde- ckung einschließlich Schu- lung Eigene Geschäftstätigkeit 4 T K, M, L (#48) Schulungen als Risikopräventions- maßnahme fördern eine Kultur der Ver- antwortlichkeit und Transparenz, bauen Vertrauen bei den Stakeholder:innen auf und fördern eine nachhaltige und ge- rechte Wirtschaft, wodurch das Risiko un- ethischer Praktiken im Unternehmen, ih- rer Wertsch öpfungskette und auf dem Markt verringert wird. 0 Verstöße gegen Compliance -rele- vante Gesetze und Vorschriften Breites Angebot an obligatori- schen und freiwilligen Schulun- gen: E -Learnings und Präsenz- schulungen für Angestellte mit Fokus auf Compliance, Nachhal- tigkeit und Cyber Security, On -the-Job- und Präsenzschulun- gen für Arbeiter:innen mit Fokus auf Prozesswissen und Arbeitssi- cherheit Die öffentlich zugängliche, ano- nyme Hinweisgeber -Hotline Sem- perLine Vorkommnisse Eigene Geschäftstätig- keit, nachgelagerte Wert- schöpfungskette 4, 5, 6 T K, M, L (#49) Korruptionsvorfälle führen zur Erosion des Ver- trauens von Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Liefe- rant:innen, Investor:innen und der allgemeinen Öf- fentlichkeit und tragen zu breiteren gesellschaftlichen Problemen wie wirtschaftlicher Ungleichheit und re- d uziertem Vertrauen in die Fairness auf dem Indust- riemarkt und die Effektivität der Regulierungsmecha- nismen bei. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 54 Die Semperit-Gruppe verfolgt einen proaktiven Ansatz zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen und Risiken, die ihr Geschäfts- modell, ihre Wertschöpfungskette und ihre strategischen Entscheidungen beeinflussen könnten. Im Rahmen des Strategic-Foresight-Pro- jekts 2022 führte Semperit eine Megatrend-Studie durch, um potenzielle zukünftige Szenarien und deren Auswirkungen auf die Resilienz des Geschäftsmodells zu bewerten. Diese Szenarien wurden aus den Ergebnissen eines multidimensionalen Trendradars abgeleitet, das den Einfluss und die Wahrscheinlichkeit verschiedener Makrotrends darstellt. Die Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells wurde im Rahmen von Strategic-Foresight in einer Trendanalyse mit Szenario- bildung bewertet. Dabei wurden die relevanten Makro- und Megatrends in drei Kategorien je nach Handlungsbedarf und Zeithorizont gruppiert: Act (kurz- bis mittelfristige Trends mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und großem Einfluss des Unternehmens), Prepare (mit- tel- bis langfristig hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziell hoher Wesentlichkeit für das Unternehmen), und Watch (langfristige Trends, die das Unternehmen beobachten sollte). Als ESG-Trends in Kategorie Act wurden Kreislaufwirtschaft, Abfall und Recycling, Ener- gieproduktion, Diversität und Inklusion, Weiterbildung und Upskilling, zukünftige Arbeitskräfte, regulatorische Anforderungen, agile Ge- schäftsmodelle, Geschäftsmodelle mit positiven Auswirkungen (Positive Impact Enterprise) und Digitalisierung identifiziert. Die Resilien- zbewertung berücksichtigte kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte. In der kurzfristigen Perspektive lag der Fokus auf unmittelbaren betrieblichen Herausforderungen, in der langfristigen auf strategischen Zielen im Zusammenhang mit den Megatrends. Diese Trendbe- wertung ist unter anderem in die Gewichtung der IROs in der Wesentlichkeitsanalyse eingeflossen. Die wesentlichen Trends haben vier mögliche Zukunftsszenarien für Semperit, ihre Wertschöpfungskette, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie ergeben. In der Szenarioanalyse wurde auch die mögliche Erderwärmung auf 1,5 Grad laut Pariser Klimaabkommen in Betracht gezogen. Die Szenarien werden in der strategischen Planung der Geschäftsbereiche sowie im umfassenden Strategieprozess 2023 berück- sichtigt, der in eine Neuaufstellung der Semperit-Gruppe in zwei Divisionen, sowie einer klaren Formulierung der langfristigen Ziele für 2030 mündete. Die Division SIA priorisiert Prozessinnovationen und Ressourceneffizienz, um langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu ge- währleisten und Nachhaltigkeitsziele wie Emissionsreduzierung und Materialwiederverwendung zu erreichen. Die Division SEA setzt auf flexible Produktionsmodelle, technologische Innovationen und Resilienz in ihrer Wertschöpfungskette, um die Nachfrage nach maßge- schneiderten und nachhaltigen Lösungen zu erfüllen. Auch durch die strategische Forcierung der Bereiche Nachhaltigkeit, operative Effi- zienz und technologische Innovation ist Semperit in der Lage, sich an dynamische Entwicklungen des Umfelds anzupassen und diese vorteilhaft zu nutzen. Die Studie identifizierte Risiken wie geopolitische Störungen, Ressourcenknappheit und zunehmenden regulatorischen Druck im Kon- text von ESG. Zu den erwarteten Risiken gehören höhere Investitionen in F&E, Lieferkettenunterbrechungen und potenzielle Talentknapp- heit in hochspezialisierten Bereichen. Neben den Risiken hat Semperit auch erhebliche Chancen identifiziert, wie Fortschritte in der Ma- terialtechnologie und Ressourceneffizienz durch das Schließen von Materialkreisläufen. Diese Themen werden im Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft näher erläutert. Weitere Informationen zu identifizierten Chancen und Risiken sind den Angaben unter IRO-1 zu ent- nehmen. Das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie „Move Hearts and Minds“ von Semperit ist es, bestehende Prozesse des aktuellen Geschäftsmodells dahingehend zu verbessern, dass negative ökologische und soziale Auswirkungen verhindert oder zumindest minimiert werden. Dazu gehören auch einige Themen und Bereiche, die die ESRS nicht vorsehen und Semperit gesondert misst und berichtet. So wie in den vergangenen Jahren, wird auch in dieser Nachhaltigkeitserklärung über die Zielerreichung in der Nachhaltigkeitsstrategie berichtet (siehe Zielerreichung in den themenspezifischen Abschnitten). Folgende Kennzahlen wurden hierzu definiert: Umwelt – Circular Waste (kreislauffähiger Abfall und Nebenprodukte, IROs #13-16, 18-20, 23-24) bezeichnet die Menge an Abfall und Nebenprodukten aus dem Produktionsprozess, die über internes oder externes Recycling aufbereitet und in den Produktionsprozess zurückgeführt wurden. Diese Kennzahl ist in den ESRS nicht vorgesehen, für Semperit macht sie allerdings ihr proaktives Engagement in der Kreislaufwirtschaft messbar und die Entwicklung in Richtung zirkulärer Rohstoffe und Produkte steuerbar. Governance – Nachhaltigkeit in der Lieferkette: 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferanten mit einer ESG-Bewertung (EcoVadis) (IROs #15-16, 42-44, 47) – Um die Nachhaltigkeit des eigenen Geschäftsmodels zu verbessern und die Einhaltung der hohen Standards in der Lieferkette zu überprüfen, Risiken rechtzeitig zu mindern und Chancen vor allem bei nachhaltigen Rohstoffen zu ergreifen, über- prüft Semperit die Nachhaltigkeit aller Lieferant:innen anhand von EcoVadis. Diese Kennzahl ist von den ESRS nicht vorgesehen, stellt jedoch sowohl einen strategisch wichtigen Baustein für die umwelt- und sozialbezogene Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und die Cor- porate Sustainability Due Diligence Directive sowie für die gruppenweite Finanzierung der Semperit-Gruppe, die auch an diese Kennzahl gebunden ist, dar. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 55 Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Semperit nutzt etablierte Prozesse wie das gruppenweite Risikomanagement, die Budget- und Mittelfristplanung sowie anlassbezogene strategische Projekte, um ESG-Auswirkungen, -Risiken und -Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; IROs) zu ermitteln und zu bewer- ten. Dazu gehören auch Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltsplicht in Geschäftsprozessen, wie der Business Partner Check mit Ge- schäftspartner:innen in der Wertschöpfungskette oder Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen. Weitere Elemente des Verfahrens zur Ermittlung der IROs sind: Stakeholderinvolvement, ESRS-Workshops, Umfragen, interne und externe Roundtables mit Ex- pert:innen, Nutzung von Datenbanken und wissenschaftlichen Publikationen sowie laufendes Medien- und Regulatorien-Screening. Der Wesentlichkeitsprozess Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Semperit nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) basiert auf der Durch- führung einer Wesentlichkeitsanalyse. Sie dient dazu, die größten Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und die Umwelt (In- side-out-Perspektive; Impact Materiality) und die finanziellen Effekte von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-in- Perspektive; Financial Materiality) zu identifizieren. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sind nicht nur der Ausgangspunkt für eine standardkonforme und transparente Berichterstattung für die Semperit-Gruppe. Die Erkenntnisse, die im Zuge ihrer Durchführung ge- wonnen werden, sind darüber hinaus eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung oder Anpassung von Strategien, Zielen und Maßnahmen, um negative Auswirkungen und Risiken zu mindern sowie um positive Auswirkungen und Chancen zu realisieren. Da etwaige Änderungen im Unternehmen und in seinem Umfeld – wie Marktentwicklungen, ökologische, gesellschaftliche und regulatori- sche Entwicklungen oder Änderungen im Portfolio – eine regelmäßige Neubewertung der IROs erforderlich machen, führt Semperit jähr- lich ein Update der Wesentlichkeitsanalyse und alle vier Jahre eine Stakeholderbefragung durch. Die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erfolgt nicht nur im Rahmen der formalisierten Wesentlich- keitsanalyse. Es gehört zur Sorgfaltspflicht von Semperit, mögliche negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und sie ggf. wiedergutzumachen. Dieser Pflicht gerecht zu werden ist eine kontinuierliche Aufgabe, zu deren Erfüllung verschiedene Ebenen und Funktionen des Unternehmens beitragen und die sich in den Richtlinien und Prozessen des Unternehmens widerspiegelt. Die Sorgfalts- pflicht erfüllt Semperit in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung, siehe dazu die genauere Erläuterung unter der Angabe GOV-4. In Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der ESRS hat Semperit bereits 2023 die wesentlichen öko- logischen, sozialen und Governance-Themen entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Dies erfolgte unter Berücksichtigung von Mikro-, Makro- und Megatrends sowie strategischen und gesetzlichen Gesichtspunkten. Ausgangspunkt für die Sammlung der potenziell wesentlichen Themen waren einerseits die Nachhaltigkeitsthemen der ESRS und andererseits die bereits in früheren Wesentlichkeitsana- lysen identifizierten Themen. Die so erstellte Themenliste mit den potenziell wesentlichen Themen wurde einer Bewertung durch ver- schiedene Stakeholder:innen unterzogen. In Interviews mit 33 internen und externen Stakeholder:innen wurden die sozialen, ökologi- schen und marktwirtschaftlichen Auswirkungen von Semperit im Zusammenhang mit diesen Themen qualitativ bewertet. Bei der Auswahl der Stakeholder:innen hat Semperit darauf geachtet, Menschen mit unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftli- chen Hintergründen, Sichtweisen, Geschlechtern und Interessensbeziehungen zu Semperit zu befragen, um ein möglichst umfassendes Bild davon zu bekommen, welche Themen den Stakeholder:innen des Unternehmens wichtig sind. Unter anderem wurden folgende Sta- keholdergruppen befragt: Kund:innen, Lieferant:innen, Aktivist:innen (NGOs), Finanzexpert:innen und Bankenvertreter:innen, Nachhal- tigkeitsexpert:innen, Student:innen und Fachhochschulvertreter:innen, externe Berater:innen, Mitglieder des Aufsichtsrats und des Be- triebsrats sowie Semperit-Mitarbeiter:innen von unterschiedlichen Standorten und Abteilungen. Weiterführende Informationen zu den Stakeholder:innen von Semperit sind unter SBM-2 zu finden. Im nächsten Schritt wurden die im Rahmen der Stakeholderinterviews identifizierten Auswirkungen um jene IROs ergänzt, die im Rah- men der etablierten internen Prozesse und Evaluierungen als relevant bewertet wurden. Dazu zählen das Strategic-Foresight-Projekt, das Trendradar und Future Scenarios, interne Umfragen, die Klimaszenarioanalyse, der Budgetierungs- und Mittelfristplanungsprozess sowie der ESG-Risikokatalog. Darauf aufbauend erfolgte die interne Analyse der potenziellen ESG-bezogenen Risiken und Chancen sowie deren finanziellen Effekte auf das Unternehmen. Grundlage dafür waren die Auswirkungen, die direkt durch Semperit-Geschäftstätigkeiten oder indirekt in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette und entlang des Produktlebenszyklus auftreten können, sowie die Abhängigkeiten der Semperit-Gruppe von natürlichen und sozialen Ressourcen. Diese umfangreiche Analyse ermöglichte durch das Einbeziehen von Branchenrisiken (z.B. verschärfte Chemikalienverordnungen, Rohstoffknappheiten und Lieferengpässe oder Fach- kräftemangel), spezifischen Herausforderungen (z.B. Auswirkungen von Mikroplastik, Umweltbelastungen durch Emissionen etc.), Chan- cen (z.B. Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Rohstoffe) oder Länderspezifika (z.B. nationale Vorschriften und Richtlinien, Einkommensunter- schiede, kulturelle Besonderheiten etc.) eine weitgreifende Betrachtungsweise, die in diesem Detailgrad auch 2024 beibehalten wurde. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 56 Das Ergebnis war eine in Anlehnung an den umfangreichen Themenkatalog der ESRS konsolidierte Liste mit Nachhaltigkeitsaspekten und diesen zugeordneten IROs. Danach folgten Workshops mit internen Fachexpert:innen zu den themenbezogenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards der ESRS. Die Workshops mit verantwortlichen Personen, unter anderem aus den Bereichen Einkauf und Liefer- kette, Forschung und Entwicklung, Health-, Safety-, Environment-, Quality (HSEQ), Logistik, Compliance, Legal, Human Resources (HR), Risikomanagement, Corporate Development, Business Development und Produktmanagement, dienten der Bewertung der Auswirkun- gen aus der Inside-out-Perspektive. In diesem Schritt wurden auch Anpassungen der identifizierten IROs vorgenommen, die sich durch den Kauf der Rico-Gruppe und dem Verkauf des Handschuhgeschäfts ergaben. Als wesentlich wurden Themen bewertet, mit denen er- hebliche tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen von Semperit auf Menschen oder die Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der kurz-, mittel- oder langfristigen Perspektive verbunden sind. Die im Rahmen des Prozesses identi- fizierten und beschriebenen Risiken und Chancen wurden 2023 noch nicht quantitativ bewertet. Dies wurde im Rahmen der 2024 erfolg- ten Aktualisierung und Vertiefung der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS nachgeholt. Aktualisierte und vertiefte Wesentlichkeitsanalyse 2024 Basierend auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2023, hat Semperit 2024 die IRO-Analyse weiter vertieft, um ESRS-Konformität sicherzustellen. Dabei wurde erneut eine umfassende IRO-Analyse entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch- geführt. Es wurden die Auswirkungen sorgfältig den vorgelagerten, nachgelagerten oder internen Prozessen (eigene Tätigkeiten) zuge- ordnet, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen akkurat im Geschäftsmodell und der Wertschöpfungskette zu verorten und sie an- schließend quantitativ bewerten zu können. Bewertung der Auswirkungen Im ersten Schritt wurden die Auswirkungen gemäß dem Themenkatalog der ESRS auf Vollständigkeit geprüft. Die Konsolidierung der bestehenden Auswirkungen, die sich überwiegend aus mehreren Treibern zusammensetzen, erfolgte auf Basis wissenschaftlich fundierter Quellen, Studien sowie allgemeiner Medienrecherche und wurde durch externe Beratung unterstützt. Anschließend erfolgte eine Aktua- lisierung und Validierung der quantitativen Bewertung durch das ESG-Team sowie interne Expert:innen verschiedener Abteilungen. Die quantitative Bewertung erfolgte, wie bereits im Vorjahr, auf einer fünfstufigen Skala unter Berücksichtigung der in ESRS 1 vorgege- benen Parameter und Zeithorizonte. Die Bewertung der einzelnen Auswirkungen wurde mathematisch aus der Bewertung der relevanten Einzelparameter (Wahrscheinlichkeit, Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit) ermittelt. Dabei wurde die Beschreibung einzelner Skalenstu- fen präzisiert, um sie besser voneinander abgrenzen zu können und die Bewertung der Auswirkungen zu erleichtern. Parameter: Ausmaß Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen auf Menschen und Gesellschaft Minimale oder vernachlässigbare Auswirkungen Veränderungen sind oft nicht wahrnehmbar und verändern natürliche Prozesse oder Ökosysteme nicht signifikant. Jegliche (negative) Auswirkungen, die nicht das Recht auf Leben, Gesundheit oder den Zugang zu grundlegenden Lebensbedürfnissen verletzen. Sehr geringe Auswirkungen Veränderungen sind klein und lokal begrenzt, mit begrenzten und kurzfristigen Effekten auf natürliche Prozesse oder Ökosysteme. Sehr geringe Auswirkungen auf Menschenrechte, Gesundheit usw. Geringe Auswirkungen Veränderungen sind signifikanter und können größere Gebiete oder mehrere Aspekte des Ökosystems betreffen, sind aber noch beherrschbar und oft abmilderbar. Auswirkungen auf Menschenrechte, Gesundheit und begrenzter Zugang zu grundlegenden Lebensbedürfnissen (einschließlich Bildung, Lebensunterhalt usw.). Erhebliche Auswirkungen Veränderungen sind beträchtlich und können zu langfristigen oder weitreichenden Effekten auf natürliche Prozesse, Ökosysteme und die Biodiversität führen. Kritische Menschenrechtsverletzungen und sehr begrenzter Zugang zu grundlegenden Lebensbedürfnissen (einschließlich Bildung, Lebensunterhalt usw.). Schwere Auswirkungen Veränderungen sind tiefgreifend, oft irreversibel und können zu kritischen Schäden an Ökosystemen, Verlust der Biodiversität und erheblichen Veränderungen natürlicher Prozesse führen. Führt zu Tod oder gesundheitlichen Problemen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder der Lebenserwartung führen können. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 57 Parameter: Umfang Umwelt Menschen und Gesellschaft Umgebung Auswirkungen, die das unmittelbare Umfeld von Betriebsstätten betreffen und mit begrenzten Stufen der Wertschöpfungskette an einem einzigen Standort verbunden sind. Auswirkungen betreffen eine kleine Gruppe (100 -1.000 Personen), z.B. eine kleine Gruppe von Mitarbeiter:innen oder Nachbar:innen. Lokale Gemeinschaft Auswirkungen, die sich über mehrere Betriebsstätten in einem begrenzten Gebiet (Region oder Stadtteil) erstrecken und mehrere Kernprozesse betreffen. Die Auswirkungen betreffen mehrere oder größere Gruppen von Menschen (1.000-10.000 Personen), z.B. alle Mitarbeiter:innen an einem bestimmten Standort. Stadtebene Auswirkungen, die größere geografische Gebiete betreffen, z.B. eine Stadt oder ein Bundesland, die in verschiedenen Stufen der Wertschöpfungs kette in Verbindung mit eigenen Kernprozessen oder bei Lieferant:innen/Kund:innen auftreten. Auswirkungen betreffen bestimmte Gemeinschaften oder mehrere direkt beteiligte Personen (10.000 -100.000 Personen), z.B. Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen. Länderebene Auswirkungen, die ein großes geografisches Gebiet betreffen, z.B. eine Nation oder einen Kontinent, die in mehreren Stufen der Wertschöpfungskette in Verbindung mit eigenen Kernprozessen oder bei Lieferant:innen/Kund:innen im ganzen Land auftreten. Auswirkungen betreffen die meisten indirekten Interessengruppen und einen breiten Umfang von Gemeinschaften (100.000 -1 Million Menschen), z.B. Kund:innen oder Mitarbeiter:innen (auch entlang der Wertschöpfungskette). Globale Ebene Auswirkungen auf die globale Umwelt, die in mehreren Stufen der Wertschöpfungskette auftreten und auf eigene Kernprozesse und die Aktivitäten von Lieferant:innen und Kund:innen weltweit zurückzuführen sind. Die Allgemeinheit ist betroffen (>1 Million Menschen). Parameter: Unabänderlichkeit Umwelt Menschen und Gesellschaft Sehr leicht zu beheben mit (sehr) geringem Aufwand Die Auswirkungen sind kurzfristig und ohne großen Aufwand reversibel, z.B. kurzfristige Störung der lokalen Fauna durch eine vorübergehende Erhöhung des Geräuschpegels einer Produktionsanlage. Die Auswirkungen sind kurzfristig und ohne großen Aufwand reversibel, z.B. negative Auswirkungen auf Kund:innen durch geringfügigen Produktionsausfall und Produktrückruf. Mit etwas Aufwand zu beheben Kurzfristige Auswirkungen, die mit etwas Aufwand rückgängig gemacht werden können - z.B. Verschmutzung durch Mikroplastik in der Produktion, die durch Präventionsmaßnahmen vermieden werden kann. Kurzfristige Auswirkungen, die mit etwas Aufwand rückgängig gemacht werden können, z.B. unternehmensweite Schulungsmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung oder zur Verbesserung des Fehlverhaltens von Mitarbeiter:innen. Schwierig zu beheben, erfordert viel Aufwand Auswirkungen führen zu langfristigen Konsequenzen von bis zu einem Jahr, z.B. übermäßige Nutzung von Grundwasser für industrielle Prozesse. Auswirkungen führen zu langfristigen Konsequenzen von bis zu einem Jahr, z.B. Erholung von einem Arbeitsunfall. Sehr schwierig zu beheben, erfordert (sehr) großen Aufwand Die Auswirkungen haben langfristige Konsequenzen, die schwierig, aber nicht unmöglich rückgängig zu machen sind, z.B. Bodenverunreinigung durch Chemikalienlecks. Die Auswirkungen haben langfristige Konsequenzen, die schwierig, aber nicht unmöglich rückgängig zu machen sind, z.B. ein Datenleck, das zur Offenlegung sensibler Kundendaten führte. Nicht behebbar Die Auswirkungen werden dauerhafte Konsequenzen haben, z.B. das Aussterben von Arten. Die Auswirkungen werden dauerhafte Konsequenzen haben, z.B. Tod durch Arbeitsunfall mit schwerwiegenden Folgen für das Einkommen von Haushalten. Überleitung der ESG-Risiken aus dem gruppenweiten Risikomanagement in die IRO-Analyse Neben der Verankerung der Nachhaltigkeitsstrategie, dem Vorantreiben der gruppenweiten Ziele und der Vorbereitung auf künftige Her- ausforderungen ist die jährliche Neubewertung der ESG-Risiken ein wichtiger Bestandteil der Nachhaltigkeitsarbeit der Semperit-Gruppe. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 58 Dafür werden jährlich vom ESG-Team die wesentlichen Risiken und Chancen identifiziert und evaluiert. Dieser Schritt erfolgt unter Einbeziehung aller relevanten Unternehmensbereiche, unter anderem Risikomanagement, Human Resources, HSEQ, Produktion und In- novation sowie der verschiedenen Semperit-Standorte. Die Zuordnung der Risiken und Chancen in den ESG-Risiken- und -Chancenkatalog entspricht der Struktur des bereits etablierten internen gruppenweiten Risikomanagements. Im gruppenweiten Risikomanagement betrachtet Semperit insbesondere ökologische, soziale, finanzielle und wirtschaftspolitische Themen und Herausforderungen. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden interne und externe Entwicklungen sowie Auswirkungen aus dem Bereich ESG identifiziert und bewertet, um diese in weiterer Folge im Management und in der IRO-Analyse nach ESRS berücksichtigen zu können. Externe Entwicklungen beziehen sich beispielweise auf finanzielle Effekte für Semperit aufgrund des Klimawandels, Veränderungen der Marktsituationen, der Wettbewerbsbedingungen oder des Kundenverhaltens. Ergänzende umweltbe- dingte Risiken in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise Wassermangel bzw. -knappheit und andere klimabedingte Wetterereignisse, wurden auf Basis der 2023 durchgeführten Klimaszenarioanalyse erhoben und in den ESG-Risiken- und -Chancenkatalog aufgenommen. Weiterführende Informationen zur Klimarisiko- bzw. -szenarioanalyse befinden sich im Abschnitt E1 Klimawandel und im folgenden Kapi- tel unter IRO-1. Im Zuge der Evaluierung der ESG-Risiken und -Chancen werden auch aktuelle und mögliche risikomitigierende sowie chancennutzende Maßnahmen gesammelt, Verantwortlichkeiten bzw. Zeithorizonte festgehalten, diskutiert und dokumentiert. Die Risiken und deren Ef- fekte auf die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden analysiert und im Konzernabschluss berücksichtigt. Bewertung der Risiken und Chancen Die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken und Chancen wurden 2024 mit dem bestehenden – in das interne grup- penweite Risikomanagement integrierten – ESG Risiken- und -Chancenkatalog abgeglichen, hinsichtlich Vollständigkeit und Relevanz über- prüft und aktualisiert bzw. ergänzt. Anschließend wurden alle Risiken und Chancen vom ESG-Team, dem internen Risikomanagement sowie internen Fachexpert:innen (standortspezifisch) auf einer fünfstufigen Skala (unter Berücksichtigung der in ESRS 1 vorgegebenen Parameter) in Übereinstimmung mit den finanziellen Schwellenwerten des betriebsinternen Risikomanagementsystems quantitativ be- wertet. Vorgaben über das Verfahren, Schwellenwerte und sonstige Kriterien werden in der internen Risk Policy festgehalten, die vom Vorstand genehmigt wird. Eine jährliche Überprüfung der Policy und deren Einhaltung erfolgt im Rahmen der Überprüfung gemäß Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Die letzte durchgeführte Überprüfung zeigte keine Beanstandungen. Die Bewertung der einzelnen Risiken und Chancen wurde mathematisch aus der Bewertung der relevanten Einzelparameter Eintritts- wahrscheinlichkeit und Ausmaß ermittelt. Alle Risiken und Chancen mit einem Wert größer gleich 2,5 wurden als wesentlich identifiziert. Ausgenommen sind Risiken im Bereich Menschenrechtsverletzungen, die auch ohne hohe Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch riskant eingestuft werden. Eine genaue monetäre Abschätzung der finanziellen Effekte der Risiken und Chancen wurde aufgrund der hohen Kom- plexität bisher noch nicht vorgenommen. Finale Liste wesentlicher Themen Um die für die Nachhaltigkeitserklärung 2024 wesentlichen Themen final zu bestimmen, wurde aus den zuvor genannten Parametern ein Mittelwert der IROs errechnet. Alle Auswirkungen mit einem Wert größer gleich 3 und alle Risiken und Chancen mit einem Wert größer gleich 2,5 wurden als wesentlich angesehen. Abschließend wurde die Liste der wesentlichen Themen vom Sustainability Council validiert, vom Vorstand freigegeben und dem Prüfungsausschuss und dem Strategie- und ESG-Ausschuss zur Information vorgelegt. Wesentliche ESRS -Themen 2024 ESRS ESRS -Thema ESRS -Unterthema ESRS -Unter-Unterthema E1 Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz Energie E2 Umweltverschmutzung Luftverschmutzung Mikroplastik E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse, Ressourcennutzung Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Abfälle Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 59 Wesentliche ESRS -Themen 2024 ESRS ESRS -Thema ESRS -Unterthema ESRS -Unter-Unterthema S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Sichere Beschäftigung Arbeitszeit Angemessene Entlohnung Sozialer Dialog Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitnehmer auf Information, Anhörung und Mitbestimmung Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der durch Tarifverträge abgedeckten Arbeitskräften Gesundheitsschutz und Sicherheit Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vielfalt S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung Gesundheitsschutz und Sicherheit Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Zwangsarbeit G1 Unternehmensführung Unternehmenskultur Schutz von Hinweisgebern Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufdeckung einschließlich Schulung Vorkommnisse Management der Beziehungen zu Lieferant:innen , einschließlich Zahlungspraktiken Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Im Rahmen der Vorbereitung auf die CSRD, aber auch um die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung zu erfüllen, wurde 2023 eine wissenschaftlich fundierte Analyse von Klimaszenarien und der Vulnerabilität der Semperit-Anlagen durchgeführt, die u.a. auch die Be- wertungsgrundlage der klimarelevanten Risiken in E1 (IROs #2, #4, #5) darstellt. Der von Semperit implementierte Risikomanagement- prozess bezieht die gesamte Wertschöpfungskette der Gruppe ein. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Ansatzes, um Risiken und Chancen umfassend zu identifizieren und zu bewerten. Die Wertschöpfungskette ist ebenfalls in dem Risikokatalog abgebildet, der als Grundlage für jedes Risk Assessment dient. Ebenso werden im Risikokatalog von Semperit alle relevanten Risikoquellen entlang der gesamten Wert- schöpfungskette berücksichtigt, einschließlich klimabezogener Übergangsrisiken. Übergangsrisiken beschreiben, wie sich die globale Ge- sellschaft, Demografie und Wirtschaft im nächsten Jahrhundert im Rahmen der unterschiedlichen Szenarien ändern könnten (siehe Ab- schnitt E1, Angabe SBM-3). Diese Risiken werden systematisch identifiziert, bewertet und in den Bewertungsprozess integriert, die Identifizierung und Bewertung von Übergangsrisiken ist ein fester Bestandteil des Risk Assessments. Hierbei wird sowohl auf die betrieb- lichen Prozesse als auch auf die externen Faktoren entlang der Wertschöpfungskette eingegangen, um sicherzustellen, dass alle relevan- ten Aspekte in die Analysen einfließen. Die klimabezogenen physischen Risiken (siehe tabellarische Übersicht im Abschnitt E1 unter SBM-3) wurden mit dem Climanomics- Szenariomodell von S&P modelliert und bewertet. Die Ergebnisse des Modells basieren u.a. auf folgenden Quellen: Jupiter Intelligence Climate Score Global, SwissRe CatNet, UNESCO Land Subsidence International Initiative, wissenschaftliche Fachzeitschriften und Nach- richtenberichte. Außerdem wurden für die sozioökonomischen Veränderungen von heute bis 2100, die Shared Socioeconomic Pathways (SSPs) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eingesetzt, um mögliche Treibhausgasemissions-Szenarien und Klimapoliti- ken der Zukunft abzuleiten und so auch die Übergangsrisiken zu betrachten. Climanomics ermöglicht allerdings keine fokussierte Bewertung der klimabezogenen Risiken, diese werden im Rahmen des gruppen- weiten Risikomanagements bewertet. Climanomics wurde herangezogen, um die Komplexität der Veränderung verschiedener Klimarisi- ken über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum in den unterschiedlichen Szenarien zu modellieren. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 60 Die Zeiträume wurden basierend auf der bestehenden Risk Management Guideline festgelegt: Kurzfristiger Zeithorizont (1 Jahr): Fokussiert auf unmittelbare Risiken, die bereits durch aktuelle Klimavariabilität auftreten, wie z.B. Extremwetterereignisse (Fluvialflutungen, Hitzewellen). In dieser Phase werden präventive Maßnahmen zur Schadensminimierung und kurzfristige operative Anpassungen umgesetzt. Mittelfristiger Zeithorizont (bis 5 Jahre): Betrachtet die progressiven Veränderungen physischer Risiken wie Wasserstress oder Tempe- raturanstiege. Dies ist der primäre Planungshorizont für Investitionen in Infrastruktur und resiliente Technologien, die die Nutzungs- dauer von Vermögenswerten verlängern und Risiken minimieren. Langfristiger Zeithorizont (mehr als 5 Jahre): Umfasst langfristige, potenziell signifikante Klimaveränderungen wie steigende Tempera- turen oder zunehmende Wasserknappheit. Strategische Investitionen und Kapitallokationen werden auf die Widerstandsfähigkeit ge- genüber langfristigen Risiken ausgelegt. Im Einklang mit der gängigen Praxis wurden das „The Most Likely Scenario“ SSP2-RCP 4.5 und das „Worst Case Scenario“ SSP5-RCP 8.5 angewendet. Das Szenario SSP2-4.5 „Middle of the Road“ geht davon aus, dass historische Trends anhalten und die Erreichung der nach- haltigen Entwicklungsziele langsam und inkonsistent erfolgt, was dazu führt, dass die globale Erwärmung bis 2100 im Bereich von 2,1 bis 3,5°C fortschreitet. Das SSP5-8.5 „Fossil-fueled Development“ prognostiziert eine rasche technologische Entwicklung auf Basis fossiler Brennstoffe, die den ressourcen- und energieintensiven Lebensstil weltweit vorantreiben wird, und prognostiziert eine starke Erwärmung im Bereich von 3,3 bis 5,7°C bis 2100. Zusätzlich wurden auch Net-Zero-Emissions-Szenarien der International Energy Agency (IEA) und NGFS-Szenarien berücksichtigt. Die Vulnerabilität eines Unternehmens hängt davon ab, inwieweit seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein können. Im Rahmen der Analyse wurde die Vulnera- bilität von Semperit anhand der möglichen jährlichen Veränderung der absoluten und relativen wirtschaftlichen Vermögenwerte, vergli- chen mit einem konstanten Vermögenswert über ein Jahrzehnt, berechnet. Die Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurde 2023 an 20 Vermögenswerten durchgeführt, darunter waren alle 16 Produktions- standorte von Semperit sowie vier Standorte von strategischen Lieferant:innen. Chronische und akute Klimarisiken wurden in den zuvor beschriebenen Szenarien kurz-, mittel- und langfristig für die kommenden neun Jahrzehnte bis 2100 prognostiziert. Die dabei identifizier- ten und analysierten Risiken sind im Abschnitt E1 unter SBM-3 aufgelistet. Das Ergebnis zeigt, dass von den 20 analysierten Standorten drei eigene Betriebe (Sempertrans in Bełchatów, Polen; Sempertrans India in Roha, Indien; und Semperflex Optimit in Odry, Tschechische Republik) bis 2100 im SSP2-4.5-Szenario von Wasserstress um mehr als 10% des Vermögenswert betroffen sein werden. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte der übrigen Standorte liegen im SSP2-4.5-Szenario bis zum Ende des 21. Jahrhunderts bei unter 5% Veränderung des Vermögenswerts. Im Allgemeinen gibt es keinen wesentlichen Unter- schied zwischen den meisten Vermögenswerten in beiden untersuchten Szenarien. Die gefährdeten Standorte befinden sich auf verschie- denen Kontinenten, jedoch sind die Vermögenswerte in Osteuropa am ehesten gefährdet. Dies ist größtenteils auf die bereits niedrigen Niederschlagsmengen in der Region (500-700 mm pro Jahr) und die Wassernutzung in diesen hydrologischen Becken zurückzuführen. Die restlichen Risiken sind für alle Standorte, Jahrzehnte und Szenarien gering und beeinflussen keine Vermögenswerte wesentlich. Die Ergebnisse der Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse wurden den risikobehafteten Standorten, dem Vorstand, dem Sustaina- bility Council und dem Strategie- und ESG-Ausschuss präsentiert. Zudem wurden die Risiken in das gruppenweite Risikomanagement integriert, im Rahmen dessen entsprechende risikomitigierende Maßnahmen definiert und umgesetzt werden. Im Rahmen des regulären Risikomanagementprozesses werden außerdem die wesentlichen standortspezifischen Übergangsrisiken un- ter Einbeziehung der internen Expert:innen vor Ort identifiziert und bewertet. Diese fließen gemeinsam mit den physischen Risiken in den regulären Risikomanagementprozess ein. Eine Szenarioanalyse der Übergangsrisiken und deren Auswirkung auf das Geschäftsmodell von Semperit wurde im Rahmen des Strategic Foresights Ende 2022 durchgeführt und wird in die kurz-, mittel- und langfristige strategi- sche und finanzielle Planung der Geschäftsbereiche einbezogen, die für laufende Analyse und Bewertung der unterschiedlichen Zukunfts- szenarien und Übergangsrisiken auf ihren Märkten zuständig sind. Die analysierten Szenarien haben unter anderem auch die mögliche Erderwärmung auf 1,5 Grad laut Pariser Klimaabkommen berücksichtigt. Weiterführende Informationen zum Prozess sind den Angaben unter SBM-3 zu entnehmen. Die kritischen Annahmen im Zusammenhang mit den klimabedingten Risiken werden auch in der Finanzberichterstattung berücksich- tigt (siehe Abschnitt 1.4 Anhang des Konzernabschlusses). Beispielweise werden bei der Nutzungsdauer und Bewertung der Vermögens- werte, v.a. physischer Anlagen, klimabedingte Risiken wie Wasserstress, Energieverfügbarkeit oder regulatorische Veränderungen berück- sichtigt. Finanzprognosen für die Ermittlung der Investitionsausgaben (Capex) enthalten Investitionen zur Dekarbonisierung, für technologische Upgrades oder zur Risikominderung; erhöhte Energiepreise, CO₂-Bepreisung und weitere klimabedingte Ausgaben sind in Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 61 den Kostenstrukturen berücksichtigt. Auch für die Umsatzprognosen werden Marktveränderungen hin zu nachhaltigen Produkten sowie Compliance-Kosten in die Annahmen einbezogen. Aktuell bedarf es bei fast allen Vermögenswerten und Prozessen der Semperit-Gruppe erheblicher finanzieller und transformativer Anstrengungen, um mit einer klimaneutralen Wirtschaft kompatibel und in dieser wettbewerbsfähig zu sein. Die Bewertung und das Monitoring aller klimabezogenen und anderer Risiken sowie die Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen werden unter den Angaben zu GOV-5 näher erläutert. Im Rahmen der von der Semperit-Gruppe durchgeführten Klimarisikoanalyse wurden die Klimagefahren Abtauen von Permafrost, Ver- sauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion, Überlaufen von Gletscherseen und Solifluktion für die Standorte der Gruppe zum Zeitpunkt der Erstanalyse als nicht relevant eingestuft und daher nicht in eine detaillierte Analyse einbezogen. Für den Standort Odry, Tschechische Republik, wurden diese Risiken einer gezielten Risikobewertung unterzogen, um die Vulnerabilität der EU-Taxonomie-konformen Vermö- genswerte auszuschließen. Die Beurteilung, welche Klimagefahren für die Standorte der Semperit-Gruppe keine signifikanten finanziellen oder operativen Auswir- kungen haben und daher nicht in die Analyse einbezogen werden, fand in Abstimmung mit den Klimarisiko-Expert:innen, die die Risiko- analyse im Rahmen der Climanomics-Methodologie (gemäß der Methodik von S&P Global Sustainable) durchgeführt haben, statt. Die Entscheidung basiert auf einer systematischen und nachvollziehbaren Relevanzprüfung, die durch anerkannte wissenschaftliche Stan- dards und Best Practices zur Klimarisikoanalyse (z. B. Climanomics-Methodologie) gestützt wird. Im Rahmen zukünftiger Aktualisierungen oder erneuter Durchführungen der Klimarisikoanalyse wird die Wesentlichkeit dieser Risiken erneut überprüft um sicherzustellen, dass mögliche Veränderungen der Risikolage frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Gründe für den Ausschluss folgender Risiken: Abtauen von Permafrost: Die Standorte der Semperit-Gruppe befinden sich in keinen Regionen mit Permafrostböden. Da Permafrost nur in bestimmten geografischen Gebieten (überwiegend im Norden) vorkommt, stellt das Risiko des Auftauens von Permafrost für die Semperit-Standorte keine unmittelbare Gefährdung dar. Versauerung der Ozeane: Da die Geschäftsaktivitäten der Semperit-Gruppe keine maritimen Produktionsstandorte oder Meeresres- sourcen betreffen, besteht keine Exponierung gegenüber den Auswirkungen der Versauerung der Ozeane. Folglich hat dieses Risiko nur eine untergeordnete Relevanz für die Produktionsstandorte und operativen Einheiten der Gruppe. Salzwasserintrusion: Dies betrifft Küstenregionen und Grundwasservorräte, die durch Meerwasserinfiltration beeinträchtigt werden. Die Standorte der Semperit-Gruppe befinden sich, mit Ausnahme des Produktionsstandorts von SIMTEC Silicone Parts, LLC in Florida, der in Küstennähe liegt, nicht in gefährdeten Küstenregionen. Solifluktion (Bodenkriechen): Solifluktion tritt typischerweise in kalten, feuchten Klimazonen auf, insbesondere in Regionen mit Per- mafrost oder saisonal gefrorenen Böden. Da sich die Semperit-Standorte nicht in solchen klimatischen Zonen befinden, besteht keine unmittelbare Gefährdung durch dieses Risiko. Überlaufen von Gletscherseen: Die potenzielle Bedrohung durch den Ausbruch von Gletscherseen betrifft Standorte in unmittelbarer Nähe zu Gletschern oder in Flusstälern, die durch Gletscherabflüsse geprägt sind. Keine der Semperit-Standorte liegt in einer solchen geografischen Lage. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E2– Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Die Bewertung potenzieller und tatsächlicher Auswirkungen von Semperit im Kontext Umweltverschmutzung sowie der Risiken und Chan- cen, die damit verbunden sind, erfolgt im Rahmen der konzernweiten Wesentlichkeitsanalyse. Sie erfolgt unter Einbeziehung der poten- ziell betroffenen Stakeholder:innen, die von etwaigen Umweltverschmutzungen oder durch sonstige negative Auswirkungen von Sempe- rit unmittelbar betroffen sein können. Lokale Anwohner:innen oder Vertreter:innen betroffener Gemeinschaften werden entweder direkt in die Wesentlichkeitsanalyse der Semperit-Gruppe eingebunden, oder ihre Meinungen und Anliegen werden der:m HSE-Verantwortli- chen (Health, Safety, Environment) oder dem Standortmanagement gemeldet und fließen dadurch in den Bewertungsprozess ein. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Erstellung und Aktualisierung von internen Richtlinien und in der strategischen Planung berücksichtigt. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 62 Alle Produktionsstandorte der Gruppe wurden hinsichtlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Umweltver- schmutzung bewertet, da bei Gummimischungen Chemikalien verwendet werden, die Luft, Wasser oder Boden verschmutzen können. Standorte ohne Mischbetriebe haben ein geringeres Verschmutzungsrisiko. Von den Standorten mit Mischbetrieb Wimpassing (AT), Bełchatów (PL), Hückelhoven (DE), Roha (IN) und Hat Yai (TH) hat nur Wimpassing (AT) in diesem Zusammenhang eine ganzheitliche Umweltverträglichkeitsanalyse durchgeführt. Weiterführende Informationen zur Methodologie sind dem Abschnitt E2, Angabe E2-2 Maß- nahmen und Mittel zu entnehmen. Semperit verfügte 2024 kaum über messbare Daten zu Auswirkungen, Risiken und Chancen von Um- weltverschmutzung in der vor- und nachgelagerter Wertschöpfungskette, um diese quantitativ bewerten zu können, und widmet sich in diesem Bericht vorrangig den IROs in eigenen Produktionsbetrieben (IROs #8-11), wo Semperit unmittelbar messbare Maßnahmen setzen kann. Die Emission von Luftschadstoffen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, aber auch in der eigenen Produktion (IROs #8-10), stellt eine negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Semperit auf die Umwelt dar. Diese Emissionen entstehen etwa bei der Herstellung der bezogenen Rohstoffe, Energie, durch Transport- und Logistikleistungen, bei der Verbrennung von Abfall und bei der Abwasserklärung. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette von Semperit werden nicht erneuerbare, unter anderem erdölbasierte Materialien und Chemikalien verarbeitet. Bei sorglosem Umgang und ohne entsprechende Schutzmaßnahmen, können diese Prozesse umweltschädigende Emissionen von Luftschadstoffen verursachen, die Ökosysteme und biologische Vielfalt beeinträchtigen und zum Klimawandel beitragen. Luftschadstoffe, die durch Aktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und durch eigene Aktivitäten von Semperit freigesetzt werden, tragen indirekt zur Bildung von bodennahem Ozon und photochemischem Smog bei, was die Luftqualität und Sicht- weite beeinträchtigen und sowohl Ökosysteme (IRO #8) als auch die menschliche Gesundheit schädigen kann (IRO #10). Zudem führen NOx und Schwefeldioxid (SO 2 ) zur Bildung von saurem Regen, der den Boden versauert, Gewässer kontaminiert und Wälder sowie aqua- tische Ökosysteme schädigt. Diese Umweltbelastungen können zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Vor allem an den größeren Standorten wie Wimpassing (AT) oder Odry (CZ), die in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten liegen, können Lärm, Licht, Staub und Geruchsbelästigungen, die durch Produktionsprozesse, Logistik oder Bauarbeiten verursacht werden, zu Beeinträchtigungen der Anwohner:innen führen, weshalb präventive Umweltschutzmaßnahmen wie Messungen im Fokus stehen. Die Freisetzung von Mikroplastik stellt eine weitere negative Umweltauswirkung dar, die sowohl in eigenen Betrieben (IRO #11) als auch entlang der Wertschöpfungskette auftreten kann (IRO #12). In den innerbetrieblichen Produktionsprozessen werden zu geringen Anteilen von ungefähr 0,2% des jährlichen Rohstoffvolumens synthetische Polymerpartikel (SPM) eingesetzt, die die ESRS als Mikroplastik definiert (Kunststoffpartikel kleiner als 5mm). SPM wird nicht freigesetzt, sondern über manuelle oder automatisierte Dosierungssysteme sachgemäß entsprechend den Arbeitsvorschriften in Spritzgussmaschinen direkt verarbeitet. Durch unsachgemäße Lagerung, Reinigung oder Transport von Gebinden kann SPM dennoch in die Umwelt gelangen. Auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette können durch Abrieb von Elastomerprodukten wie Förderbändern, Kautschukmatten oder Seilbahnringen Mikropartikel der Elastomere freigesetzt werden. Feinstaub und Mikropartikel können in den Boden eindringen, wo sie physikalischen und chemischen Schaden an Bodenorganismen verursachen können, die wiederum von Tieren und Pflanzen aufgenom- men werden und so letztlich in die Nahrungskette gelangen. Umweltverschmutzung und insbesondere die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften können zu rechtlichen Sanktionen, Reputati- onsverlust und finanziellen Einbußen führen (#IRO 9). Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Regulierungsbehörden für Umweltschutz erhöht die Wahrscheinlichkeit von strengeren Vorschriften und Kontrollen. Darüber hinaus können negative Auswir- kungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anrainer:innen zu sozialen Spannungen und Widerständen gegen betriebliche Aktivitäten führen. Aus diesen Gründen setzt Semperit einen starken Fokus auf sorgfältige Einhaltung von Umweltvorschriften auf inter- nationaler und nationaler Ebene. Semperit legt zu den ESRS-Angabepflichten E2-5 „Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe“ aufgrund von unwesentlichen Mengen dieser Stoffe, die jährlich eingesetzt werden und an deren Eliminierung laufend gearbeitet wird, keine Informa- tionen offen. Dennoch hat es in der Unternehmenspraxis höchste Priorität sicherzustellen, dass alle verwendeten chemischen Substanzen registriert sind, weil Semperit erst eine nachgeschaltete Kundin der chemischen Rohstoffkette ist, aber dennoch die Verantwortung für Produkt- und Materialkonformität trägt. Weiterführende Informationen zu Konzepten, Maßnahmen und Mitteln in Zusammenhang mit der REACH-Verordnung sind dem Abschnitt E2 zu entnehmen. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 63 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und E5 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Bewertung der Auswirkungen, die mit der Gewinnung und Nutzung unterschiedlicher Rohstoffe und Materialien sowie mit ihrer Kreis- laufführung verbunden sind, ist bei Semperit ein andauernder Prozess, in den laufend neue Erkenntnisse und spezifische Informationen einfließen. Parallel dazu evaluiert das Unternehmen auch die finanziellen Risiken und Chancen, die damit verbunden sind. Die Bewertung der IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft erfolgt unter Einbindung und Konsultation verschiedener Stakeholder:innen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie interner und externer Fachexpert:innen. So arbeitet Sem- perit etwa mit Kund:innen, Lieferant:innen und Universitäten zusammen, konsultiert externe Expert:innen zu Recyclingforschung, Pro- dukt- und Abfallklassifizierung und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WDK), dem Deutschen Institut für Kautschuktechnologie (DIK), offiziellen Stellen der Landesregierungen, der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer, um IROs fundiert bewerten und zielführend managen zu können. Die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, die negativen Umweltauswirkungen von Semperit zu mindern. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette arbeitet Semperit in Kooperation mit Zulieferern an der Umstellung auf recycelte und nachhaltige Rohstoffe (IROs #13, 15, 18, 19). Semperit verarbeitet jedes Jahr eine große Menge an synthetischem Kautschuk. Die Gewinnung dieser nicht erneuerbaren, überwiegend erdölbasierten Materialien kann, wenn sie nicht sorgfältig erfolgt, zum Klimawandel, zur Umweltver- schmutzung und zum Verlust der Biodiversität beitragen (IROs #15, 16). Diese Materialien müssen daher effizient und sparsam verwendet, zunehmend rezykliert und, sofern vorhanden, durch geeignete umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden, wie beispielsweise die Substitution von herkömmlichem Synthesekautschuk auf Synthesekautschuk basierend auf nachhaltigen Rohstoffen (nachwachsend und/oder rezykliert). Auch die partielle Substitution des synthetischen Kautschuks durch Naturkautschuk ist eine Option, die allerdings nicht zwingend zu einer Verbesserung der Ökobilanz führt. Denn auch die massenhafte Gewinnung dieses erneuerbaren Rohstoffs ist mit negativen Umweltauswirkungen verbunden, beispielsweise durch Abholzung, die Ausweitung von Monokulturen oder den Einsatz che- misch-synthetischer Pestizide. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette sind der Aufbau von Rücknahmesystemen, Partnerschaften zur Wiederverwendung und Rezyklierung sowie die Förderung einer möglichst langen Produktnutzung durch Reparatur- und Upcycling-Dienstleistungen entscheidend, um die Ökobilanz der Produkte zu verbessern (IROs #19, 22-25). Das Schließen von Ressourcenkreisläufen ist für Semperit mit Kosten und Aufwänden verbunden (IROs #17, 20, 22, 25). Hohe Investiti- onskosten für neue Technologien, nötige Anpassungen in der Lieferkette und erhöhte Anforderungen an Produktdesign und Materialrück- gewinnung sowie das Risiko von erhöhtem Ausschuss und potenzielle Kundenreklamationen stellen ein finanzielles Risiko für das Unter- nehmen dar. Anderseits können die Integration von Recyclingmaterialien, die Entwicklung von Produkt-Rücknahmesystemen, von langlebigen Produkten und von Recyclinginfrastrukturen sowie die Reduktion von Abfällen durch Wiederverwendung auch finanzielle Vorteile bieten (IROs #14, 16, 19, 24). Die Verwendung von recyceltem Gummi oder zurückgewonnenem Ruß, das Recycling von Abfällen, Chemikalien oder Verstärkungsma- terialien sowie die Integration von ESG-Bewertungskriterien in die Rohstoffbeschaffungsprozesse kann aus Sicht von Semperit negative Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette reduzieren. Welche Konzepte, Maßnahmen und Ziele das Unterneh- men diesbezüglich verfolgt, und welche Ergebnisse diesbezüglich 2024 erzielt wurden, ist im Abschnitt E5 dargestellt. Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und G1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung Der unter den Angaben IRO-1 beschriebene Wesentlichkeitsanalyseprozess hat unter anderem auch die folgend angeführten wesentli- chen Auswirkungen im Bereich G1 Unternehmensführung identifiziert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensführung identifiziert. Die Abteilung Group Risk Management & Assurance erhebt und evaluiert – regelmäßig und bei Bedarf anlassbezogen – operative, rechtliche, strategische und reputationsgefährdende Risiken für die Semperit- Standorte. Dabei werden interne und externe Risiken bewertet – darunter auch solche aus dem Themenbereich der Unternehmensfüh- rung (IROs #45-49). 2024 wurden an 15 Standorten insgesamt 20 Risikoüberprüfungen durchgeführt, wodurch 74% der Standorte abge- deckt wurden. Neben den Überprüfungen an den Standorten finden zudem regelmäßige Risikogespräche sowie abteilungsübergreifende Risiko-Workshops mit internen Expert:innen, unter anderem mit Fokus auf Korruptionsrisiken, statt. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen der IRO-Analyse evaluiert, wie unter der Angabe IRO-1 näher beschrieben wird. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 64 Darüber hinaus werden standardisierte Business Partner Checks durchgeführt, die der Überprüfung von Geschäftspartner:innen dienen und dem Unternehmen dabei helfen, die wesentlichen IROs #45-49 zu überwachen und effizient zu steuern. Sie werden bei Unternehmen, die in Risikoländern (Hochrisikoländer gemäß Transparency International Corruption Index <55) sind oder aus anderen Gründen ein er- höhtes Risikoprofil aufweisen, verpflichtend durchgeführt. Die Business Partner Checks werden für Lieferant:innen, Kund:innen, Händ- ler:innen ebenso wie für andere Dritte angewandt – mit dem Ziel, Risiken im Vorfeld einer Zusammenarbeit aufzudecken und gegebe- nenfalls risikominimierende Maßnahmen zu setzen. Diese können bis zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses reichen. Die Business Partner Checks betreffen vorerst die direkten Geschäftspartner:innen in Hochrisikoländern mit einem Einkaufsvolumen über 300.000 EUR und sind ein erster Schritt in Richtung detaillierterer Überprüfung und Kontrolle der vor- und nachgelagerten Lieferkette (IRO #47). Neben der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit externen, stehen auch interne Stakeholder:innen im Fokus. Semperit sieht es als positive Auswirkung (siehe IRO #46), durch Maßnahmen wie der SemperLine – Whistleblower-Hotline – und einer umfassenden Bewusst- seinskampagne „Speak up!“ eine transparente Unternehmenskultur zu fördern und über diese Kanäle wesentliche IROs zu identifizieren. Allen Meldungen wird strukturiert nachgegangen, ggf. werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet und zeitnah umgesetzt, um Risiken aus Reputationsverlusten oder Sanktionen aufgrund unentdeckter Korruptionsfälle oder anderer ethischer Konflikte zu minimieren. Lang- fristig trägt dies zur Förderung einer Kultur der Transparenz, des Vertrauens und des Verantwortungsbewusstseins gegenüber allen Sta- keholder:innen bei, sowie zu einem nachhaltigen, gerechten und ethischen Wirtschaften. Weitere Informationen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung bzw. gemeldeter Fälle finden sich im Abschnitt G1, Angabe G1-3 bzw. G1-4. Weiterführende Informationen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Stra- tegie und dem Geschäftsmodell sind den Angaben unter SBM-3 zu entnehmen. Die unternehmerische Sorgfaltspflicht wird unter GOV-4 näher erläutert. Änderungen zum Vorjahresbericht und Ausblick Im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum hat sich das Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit bei Semperit signifikant geändert. Im Jahr 2023 erfolgte eine Anpassung der Wesentlichkeitsanalyse an die Vorgaben der European Sustainability Reporting Stan- dards (ESRS), welche teilweise eine Überarbeitung der bisherigen Methodik erforderte. Das Verfahren wurde im Jahr 2023 geändert, um den Übergang von den Global Reporting Initiative (GRI) Standards zu den ESRS zu vollziehen. Bisher wurden primär nur die Auswirkungen von Semperit auf die Umwelt und Gesellschaft bewertet. Für eine ESRS-konforme Nachhaltigkeitserklärung erfolgte 2024 eine umfas- sende Bewertung aller IROs. Der dabei durchgeführte Prozess basiert auf einer detaillierten und strukturierten Methodik und fußt auf Expertenwissen und wissenschaftlichen Quellen mit externer Unterstützung. Die nächste Validierung der Bewertung der Wesentlichkeit ist für 2025 geplant, da Semperit eine jährliche Überprüfung als notwendig erachtet um sicherzustellen, dass alle relevanten Themen kontinuierlich und aktuell berücksichtigt werden. Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Der nachfolgende Index zeigt die Angabepflichten, die bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der Wesentlichkeit befolgt wurden (siehe Liste wesentlicher Themen unter IRO-1), einschließlich der NaDiVeG-Belange und der Seitenzahlen, die die entsprechenden Angaben in der Nachhaltigkeitserklärung enthalten. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 65 Index der in dieser Nachhaltigkeitserklärung abgedeckten Angabepflichten Angabepflichten NaDiVeG -Belange Seite Angabepflicht BP -1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung Sozialbelange 72 Angabepflicht BP -2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Sozialbelange 72 Angabepflicht GOV -1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Sozialbelange 73 Angabepflicht GOV -2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs - und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Sozialbelange 78 Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Sozialbelange 79 Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht Sozialbelange; Umweltbelange 80 Angabepflicht GOV -5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Sozialbelange; Umweltbelange 82 Angabepflicht SBM -1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Sozialbelange 83 Angabepflicht SBM -2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger Sozialbelange 87 Angabepflicht SBM -3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Sozialbelange; Umweltbelange 89 Angabepflicht IRO -1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Sozialbelange; Umweltbelange 100 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO -1 und E1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Umweltbelange 104 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO -1 und E2– Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 106 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO -1 und E5 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 107 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 und G1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung Sozialbelange 108 Angabepflicht IRO -2 – In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Sozialbelange 109 Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C) Sozialbelange 121 Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Umweltbelange 125 Capex -Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Umweltbelange 126 Opex -Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind Umweltbelange 128 Umfang der Taxonomiefähigkeit und –konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024 Umweltbelange 130 Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Umweltbelange 132 Angabepflicht E1 -1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Umweltbelange 134 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Umweltbelange 134 Angabepflicht E1 -2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Umweltbelange 138 Angabepflicht E1 -3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Umweltbelange 139 Angabepflicht E1 -4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Umweltbelange 141 Angabepflicht E1 -5 – Energieverbrauch und Energiemix Umweltbelange 143 Angabepflicht E1 -6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- Gesamtemissionen Umweltbelange 144 Angabepflicht E1 -7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2 -Zertifikate Umweltbelange 147 Angabepflicht E1-8 – Interne CO2-Bepreisung Umweltbelange 147 Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 66 Angabepflichten NaDiVeG -Belange Seite Angabepflicht E1 -9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Umweltbelange 147 Angabepflicht E2 -1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 148 Angabepflicht E2 -2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 150 Angabepflicht E2 -3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 152 Angabepflicht E2 -4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Umweltbelange 152 Angabepflicht E2 -6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltbelange 153 Angabepflicht E5 -1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 155 Angabepflicht E5 -2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 156 Angabepflicht E5 -3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 158 Angabepflicht E5 -4 – Ressourcenzuflüsse Umweltbelange 159 Angabepflicht E5 -5 – Ressourcenabflüsse Umweltbelange 161 Angabepflicht E5 -6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Umweltbelange 165 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM -3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Sozialbelange, Umweltbelange 168 Angabepflicht S1 -1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 170 Angabepflicht S1 -2 –Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 172 Angabepflicht S1 -3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 173 Angabepflicht S1 -4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unter nehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 174 Angabepflicht S1 -5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 177 Angabepflicht S1 -6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 178 Angabepflicht S1 -7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 181 Angabepflicht S1 -8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 181 Angabepflicht S1 -9 – Diversitätskennzahlen Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 181 Angabepflicht S1 -10 – Angemessene Entlohnung Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 182 Angabepflicht S1 -11 – Soziale Absicherung Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 183 Angabepflicht S1 -12 – Menschen mit Behinderungen Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 183 Angabepflicht S1 -13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 184 Angabepflicht S1 -14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange; Achtung der Menschenrechte 185 Angabepflicht S1 -16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Arbeitnehmerbelange; Sozialbelange 186 Angabepflicht S1 -17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Achtung der Menschenrechte 187 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM -3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Sozialbelange 188 Angabepflicht S2 -1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Sozialbelange 189 Angabepflicht S2 -2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Sozialbelange 191 Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 67 Angabepflichten NaDiVeG -Belange Seite Angabepflicht S2 -3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Sozialbelange 191 Angabepflicht S2 -4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Sozialbelange 192 Angabepflicht S2 -5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Sozialbelange 192 Angabepflicht G1 -1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung (IROs #45- 49) Sozialbelange; Arbeitnehmerbelange; Bekämpfung von Korruption und Bestechung 194 Angabepflicht G1 -2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen (IRO #47) Sozialbelange 196 Angabepflicht G1 -3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49) Bekämpfung von Korruption und Bestechung 199 Angabepflicht G1 -4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle (IRO #49) Bekämpfung von Korruption und Bestechung 200 Angabepflicht G1 -6 – Zahlungspraktiken (IRO #47) Sozialbelange 202 ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben zu IRO #45 Arbeitnehmerbelange; Bekämpfung von Korruption und Bestechung 202 ESRS-Themen, die infolge der Wesentlichkeitsanalyse 2024 als nicht wesentlich bewertet wurden und über die in dieser Nachhaltig- keitserklärung nicht berichtet wird: Nicht wesentliche ESRS -Themen 2024 ESRS ESRS -Thema ESRS -Unterthema E3 Wasser - und Meeresressourcen Wasser Meeresressourcen E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Auswirkungen auf den Zustand der Arten Auswirkungen auf den Umfang und den Zustand von Ökosystemen Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen S3 Betroffene Gemeinschaften Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften Bürgerrechte und politische Rechte von Gemeinschaften Rechte indigener Völker S4 Verbraucher und Endnutzer Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern Da Wasser bei Semperit nur für den Produktionsprozess primär zu Kühlzwecken in geschlossenen Wasserkreisläufen und nicht als Be- standteil der Produkte verwendet wird, lässt Semperit die Angaben von E3 Wasser und Meeresressourcen als unwesentlich aus. Darüber hinaus werden auch keine Angaben zu E4 Biodiversität getätigt, da die Wesentlichkeit der direkten Auswirkung von und auf Biodiversität für Semperit zurzeit nicht vorhanden ist. Zudem ist auch S4 Verbraucher und Endnutzer als nicht wesentlich zu erachten: Semperit agiert ausschließlich als Komponentenzulieferin an Originalausrüstungshersteller:innen (OEMs), Systemhersteller:innen und Distributor:innen im B2B-Bereich ohne Direktverkauf und hat keinen Kontakt zu Endkonsument:innen. Um negativen Auswirkungen aufgrund potenziell fehlendem sozialen Mindestschutz und Transparenz gegenüber Verbraucher und Endnutzer vorzubeugen, setzt Semperit in Bezug auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Verbraucherschutz sowie Steuertransparenz Maßnahmen, die im Abschnitt G-1, Unterneh- mensspezifische Angaben erläutert werden. Unter S3 Betroffene Gemeinschaften wurden lediglich IROs identifiziert, die Themen unter E2 Umweltverschmutzung und Anrainer:innen der Produktionsstandorte betreffen. Aus diesem Grund wird auf diese IROs im Abschnitt E2 eingegangen, es werden aber keine gesonderte Angaben unter S3 getätigt. Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 68 Wie bereits unter IRO-1 beschrieben, nutzt Semperit für die Bewertung der Wesentlichkeit, aber auch für die Ermittlung der Informa- tionen, die zu den wesentlichen Themen angegeben werden, etablierte Unternehmensprozesse und strategische Projekte wie das grup- penweite Risikomanagement, die Budget- und Mittelfristplanung sowie Strategic Foresight. Dazu gehören auch Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltsplicht in gewöhnlichen und besonderen Geschäftsprozessen, wie der Business Partner Check mit Geschäftspartner:innen in der Wertschöpfungskette oder Due-Diligence-Prüfungen bei anorganischem Unternehmenswachstum, über die Informationen und Daten gesammelt werden. Semperit bevorzugt Primärdaten als Informationsquelle und setzt Sekundärdaten nur zweitrangig ein. Die wichtigsten Informations- und Datenquellen für die ESRS-Kennzahlen stellen interne Datenbanken und Systeme dar (SAP, Business Data Warehouse, SuccessFactors, Maschinen- und Produktionsdatenbanken), externe Datenbanken (Dow Jones Tool, ecoinvent, S&P Capital IQ und wis- senschaftliche Quellen). Wesentliche Kennzahlen werden berechnet und nur in Ausnahmefällen über Annäherung geschätzt (wie zum Beispiel die Scope-3-Emissionen). Auf Schwellenwerte wird nur dort zurückgegriffen, wenn die Datenmengen einen wirtschaftlich sinn- vollen Umfang übersteigen (wie Klassifizierung mancher seltener Rohstoffe nach den ESRS-Kategorien, s. Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft). Wo auf Schätzungen und Schwellenwerte zurückgegriffen wird, befindet sich eine entsprechende Kennzeichnung und Erklärung im be- gleitendem Text bei der jeweiligen Kennzahl. Überdies bietet die Nachhaltigkeitserklärung von Semperit im Folgenden Angaben zu Datenpunkten im ESRS 2 und in den themenbe- zogenen ESRS, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B), sowie Anforderungen gemäß den themenbezoge- nen ESRS, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind (ESRS 2 Anlage C). Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2 Anlage B) Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS 2 GOV -1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs - und Kontroll- organen, Absatz 21 Buchstabe d Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission 5) , Anhang II 73 ff 73 ff ESRS 2 GOV -1 Prozentsatz der Leitungs - organ mitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Wesentlicher Datenpunkt Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 73 ff ESRS 2 GOV -4 Erklärung zur Sorgfalts - pflicht, Absatz 30 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 80 ff ESRS 2 SBM -1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen hang mit fossilen Brenn stoffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Nicht wesentlich (Semperit ist nicht im fossilen Sektor tätig) Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission 6) , Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II - - - ESRS 2 SBM -1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammen hang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Nicht wesentlich (Semperit ist nicht im relevanten Sektor tätig) Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II - - Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 69 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS 2 SBM -1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammen hang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Nicht wesentlich (Semperit ist nicht im relevanten Sektor tätig) Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 7) , Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II - - ESRS 2 SBM -1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Nicht wesentlich (Semperit ist nicht im relevanten Sektor tätig) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II - ESRS E1 -1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klima - neutralität bis 2050, Absatz 14 Wesentlicher Datenpunkt, wird aber in der Übergangsfrist nicht berichtet Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 134 ff ESRS E1 -1 Unternehmen, die von den Paris -abgestimmten Referenz werten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g Wesentlicher Datenpunkt (Semperit ist nicht ausgenommen) Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangs risiko im Zusammen hang mit dem Klimawandel: Kredit - qualität der Risiko - positionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 134 ff 134 ff ESRS E1 -4 THG -Emissionsreduktions- ziele, Absatz 34 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangs risiko im Zusammen hang mit dem Klimawandel: Angleichungs parameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 141 f 141 f 141 f ESRS E1 -5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufge - schlüsselt nach Quellen (nur klima intensive Sektoren), Absatz 38 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 143 f Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 70 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS E1 -5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 143 f ESRS E1 -5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klima - intensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 143 f ESRS E1 -6 THG -Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG -Gesamt- emissionen, Absatz 44 Wesentlicher Datenpunkt Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangs risiko im Zusammen hang mit dem Klimawandel: Kredit - qualität der Risiko - positionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 144 ff 144 ff 144 ff ESRS E1 -6 Intensität der THG - Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch- führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangs risiko im Zusammenhang mit dem Klima wandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 144 ff 144 ff 144 ff ESRS E1 -7 Abbau von Treibhaus gasen und CO 2 -Gutschriften, Absatz 56 Nicht wesentlich Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 - ESRS E1 -9 Risikoposition des Referenz - wert -Portfolios gegenüber klima bezogenen physischen Risiken, Absatz 66 Wesentlicher Datenpunkt, wird aber in der Übergangsfrist nicht berichtet Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II - Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 71 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS E1 -9 Aufschlüsselung der Geld - beträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1 -9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögens werte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c. Wesentlicher Datenpunkt, wird aber in der Übergangsfrist nicht berichtet Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Melde bogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusam - menhang mit dem Klima - wandel: Risiko positionen mit physischem Risiko. - ESRS E1 -9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energie - effizienz klassen, Absatz 67 Buchstabe c. Wesentlicher Datenpunkt, wird aber in der Übergangsfrist nicht berichtet Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durch - führungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangs risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten - ESRS E1 -9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klima - bezogenen Chancen, Absatz 69 Wesentlicher Datenpunkt, wird aber in der Übergangsfrist nicht berichtet Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II - ESRS E2 -4 Menge jedes in Anhang II der E -PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstoff - frei setzungs- und - verbringungs register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Nicht wesentlich Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E3 -1 Wasser - und Meeres- ressourcen, Absatz 9 Nicht wesentlich Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E3 -1 Spezielle Strategie, Absatz 13 Nicht wesentlich Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 - Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 72 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS E3 -1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 Nicht wesentlich Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E3 -4 Gesamtmenge des zurück - gewonnenen und wieder - verwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E3 -4 Gesamtwasser verbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 Nicht wesentlich Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Nicht wesentlich Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 - ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe b Nicht wesentlich Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS 2 – SBM-3 – E4, Absatz 16 Buchstabe c Nicht wesentlich Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E4 -2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Land- nutzung und Land - wirtschaft, Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E4 -2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe c. Nicht wesentlich Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E4 -2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 - ESRS E5 -5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe d Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 161 ff ESRS E5 -5 Gefährliche und radio aktive Abfälle, Absatz 39 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 161 ff ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangs arbeit, Absatz 14 Buchstabe f Nicht wesentlich Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 - ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinder arbeit, Absatz 14 Buchstabe g Nicht wesentlich Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 - Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 73 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS S1 -1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts politik, Absatz 20 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 170 ff ESRS S1 -1 Vorschriften zur Sorgfalts - prüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund - legenden Konventionen 1 bis 8 der Inter nationalen Arbeits organisation behandelt werden, Absatz 21 Wesentlicher Datenpunkt Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 170 ff ESRS S1 -1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschen handels, Absatz 22 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 170 ff ESRS S1 -1 Strategie oder ein Management system in Bezug auf die Verhütung von Arbeits unfällen, Absatz 23 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 170 ff ESRS S1 -3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe c Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 173 f ESRS S1 -14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeits - unfälle, Absatz 88 Buchstaben b und c Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 185 f 185 f ESRS S1 -14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe e Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 185 f ESRS S1 -16 Unbereinigtes geschlechts - spezifisches Verdienst - gefälle, Absatz 97 Buchstabe a Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 186 f 186 f ESRS S1 -16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungs - organe, Absatz 97 Buchstabe b Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 186 f Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 74 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS S1 -17 Fälle von Diskrimi nierung, Absatz 103 Buchstabe a Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 187 ESRS S1 -17 Nichteinhaltung der Leit - prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen rechte und der OECD -Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe a Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 187 187 ESRS 2 SBM -3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinder arbeit oder Zwangs- arbeit in der Wertschöpfungs kette, Absatz 11 Buchstabe b Wesentlicher Datenpunkt Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 188 f ESRS S2 -1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts politik, Absatz 17 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 189 ff ESRS S2 -1 Strategien im Zusammen - hang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungs kette, Absatz 18 Wesentlicher Datenpunkt Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 189 ff ESRS S2 -1 Nichteinhaltung der Leit - prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen rechte und der OECD -Leitlinien, Absatz 19 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 189 ff 189 ff ESRS S2 -1 Vorschriften zur Sorgfalts - prüfung in Bezug auf Fragen, die in den grund - legenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeits organisation behandelt werden, Absatz 19 Wesentlicher Datenpunkt Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 189 ff ESRS S2 -4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschen rechten innerhalb der vor - und nachgelagerten Wertschöpfungs kette, Absatz 36 Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 192 Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 75 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS S3 -1 Verpflichtungen im Bereich der Menschen rechte, Absatz 16 Nicht wesentlich Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 - ESRS S3 -1 Nichteinhaltung der Leit - prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen rechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD -Leitlinien, Absatz 17 Nicht wesentlich Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 - - ESRS S3 -4 Probleme und Vorfälle im Zusammen hang mit Menschen rechten, Absatz 36 Nicht wesentlich Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 - ESRS S4 -1 Strategien im Zusammen - hang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 Nicht wesentlich Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 - ESRS S4 -1 Nichteinhaltung der Leit - prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen rechte und der OECD -Leitlinien, Absatz 17 Nicht wesentlich Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 - - ESRS S4 -4 Probleme und Vorfälle im Zusammen hang mit Menschen rechten, Absatz 35 Nicht wesentlich Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 - ESRS G1 -1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe b Nicht wesentlich Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 - ESRS G1 -1 Schutz von Hinweis gebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe d Nicht wesentlich Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 - ESRS G1 -4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions - und Bestechungs vorschriften, Absatz 24 Buchstabe a Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II 200 ff 200 ff Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 1. Allgemeine Informationen 76 Seitenverweise Angabepflicht und zugehöri- ger Datenpunkt Wesentlich für Semperit (1) SFDR -Referenz 1) (2) Säule -3-Referenz 2) (3) Benchmark - Verordnungs -Referenz 3) (4) EU -Klimagesetz- Referenz 4) (1) (2) (3) (4) ESRS G1 -4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe b Wesentlicher Datenpunkt Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 200 ff 1) Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1). 2) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). 3) Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1). 4) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1). 5) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1) 6) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1). 7) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17). Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten (ESRS 2 Anlage C) Angabepflicht nach ESRS 2 Entsprechender ESRS -Absatz Abschnitt / Seitenverweise GOV -1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 5) ESRS 2, S. 72; G1, S. 193 GOV -3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS E1 Klimawandel (Absatz 13) ESRS 2, S. 72; E1, S. 133 SBM -2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absatz 12) ESRS 2, S. 72; S1, S. 166 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absatz 9) S2, S. 188 ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absatz 7) (nicht wesentlich) ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absatz 8) (nicht wesentlich) SBM -3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammen spiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E1 Klimawandel (Absätze 18 und 19) E1, S. 133 ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16) (nicht wesentlich) ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absätze 13 bis 16) S1, S. 166 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absätze 10 bis 13) S2, S. 188 ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absätze 8 bis 11) (nicht wesentlich) ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12) (nicht wesentlich) IRO -1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesent lichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS E1 Klimawandel (Absätze 20 und 21) ESRS 2, S. 72 ESRS E2 Umweltverschmutzung (Absatz 11) ESRS 2, S. 72 ESRS E3 Wasser - und Meeresressourcen (Absatz 8) (nicht wesentlich) ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absätze 17 und 19) (nicht wesentlich) ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Absatz 11) ESRS 2, S. 72 ESRS G1 Unternehmensführung (Absatz 6) ESRS 2, S. 72 Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 77 2. Umweltinformationen Angaben zu EU-Taxonomie nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 Um das Ziel der EU, im Rahmen des Green Deals bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen, müssen Gelder vom Kapitalmarkt in nachhaltige Aktivitäten fließen. Dafür hat die EU die EU-Taxonomie entwickelt, ein einheitliches und transparentes Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Gemäß den Bestimmungen der EU-Taxonomie-Verordnung muss Semperit jene Anteile der Umsatzerlöse (Turnover), der Investitionen (Capital Expenditures; Capex) und der Betriebsausgaben (Operational Expenditures; Opex) offenlegen, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zusammenhängen und somit taxonomiefähig und bei Einhaltung der Kriterien sogar taxonomiekonform sind. Die nachfolgende Offenlegung von Informationen zur EU-Taxonomie erfolgt auf Basis der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486. Zudem wurden auch die dazugehörigen veröffentlichten FAQs zur EU-Taxonomie auf die für Semperit relevanten Inhalte überprüft. Dementsprechend enthält der Bericht Angaben über den Anteil der unter die EU-Taxonomie fallenden Geschäftsaktivitäten (taxonomiefähig, auch „taxonomy eligible“, und taxonomiekonform, auch „taxonomy aligned“ genannt) von Semperit sowie die erforder- lichen qualitativen Angaben. Bei der Erfassung der Kennzahlen (Umsatzerlös, Capex und Opex) in Bezug auf die unternehmerischen Akti- vitäten wurden alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie herangezogen, wobei sich die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Ak- tivitäten der Semperit-Gruppe derzeit auf Klimaschutz und Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschränken. Die Grundsätze der EU-Taxonomie Das Klassifizierungssystem der EU unterscheidet zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten. Taxono- miefähigkeit ist dann gegeben, wenn eine Geschäftsaktivität eines Unternehmens den Wirtschaftstätigkeiten zugeordnet werden kann, die in den delegierten Rechtsakten aufgelistet sind. Taxonomiekonformität hingegen kann erst dann ausgewiesen werden, wenn – wie nachfolgend beschrieben - auch alle technischen Bewertungskriterien, DNSH-Kriterien, sowie die Mindestschutzkriterien für Arbeitssi- cherheit und Menschenrechte (Minimum Social Safeguards) nachweislich erfüllt sind. Gemäß EU-Taxonomie gelten Geschäftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig, wenn sie: 1. Einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten Eine solche sog. „Substantial Contribution“ muss durch Einhaltung bestimmter Kriterien (Technical Screening Criteria) nachgewiesen wer- den. Die EU-Taxonomie-relevanten Geschäftsaktivitäten der Semperit-Gruppe in Bezug auf die Umsatzerlöse sowie wesentlichen Investi- tions- und Betriebsausgaben leisten einen Beitrag zu den Umweltzielen Klimaschutz sowie Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und lassen sich in die folgenden vier großen Themenblöcke gliedern: Energie Produkte (Aktivität 3.5 Manufacture of energy efficiency equipment for buildings) Photovoltaikanlagen (Aktivitäten 4.1 Electricity generation using solar photovoltaic technology; 7.6 Installation, maintenance and repair of renewable energy technologies on-site) Wasser Optimierung der Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungssysteme (Aktivität 5.2 Renewal of water collection, treatment and supply systems) Fahrzeuge Transport – Erwerb, Finanzierung, Vermietung, Leasing und Betrieb von E-Fahrzeugen (Aktivität 6.5 Purchase, financing, renting, leasing and operation of vehicles) Gebäude Gebäudemanagement (Aktivitäten 7.2 Renovation of existing buildings; 7.3 Installation, maintenance and repair of energy efficiency equipment; 7.4 Installation, maintenance and repair of charging stations for electric vehicles in buildings and parking spaces attached to buildings; 7.5 Installation, maintenance and repair of instruments and devices for measuring, regulation and controlling energy per- formance of buildings; 7.6 Installation, maintenance and repair of renewable energy technologies on-site; 7.7 Acquisition and owner- ship of buildings) Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 78 2. Keine erhebliche Beeinträchtigung der weiteren EU-Umweltziele verursachen Die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele darf durch die Erreichung eines Ziels nicht erheblich beeinträchtigt werden (Do No Significant Harm; DNSH). Die Vorgaben der delegierten Rechtsakte zur Erfüllung des DNSH-Prinzips beziehen sich vor allem auf gesetzliche und be- hördliche Bestimmungen sowie technische Bewertungskriterien. Vor allem um die DNSH-Kriterien hinsichtlich der Umweltziele Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel zu erfüllen, hat Semperit für 16 eigene Standorte und vier Standorte strategischer Lieferant:in- nen eine Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt. Weiterführende Informationen zu der Methodologie und Ergebnissen der Klimaszenarioanalyse sind dem Abschnitt E1, unter den Angaben zu IRO-1 und dem Abschnitt E1, Angaben E1-1 zu entnehmen. 3. Der Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Menschenrechte eingehalten wird Gemäß den Kriterien der Taxonomie-Verordnung müssen auch soziale Mindestschutzstandards (Minimum Social Safeguards; MSS) erfüllt sein, damit Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards in den Be- reichen Arbeits- und Menschenrechte oder Gesundheits- und Arbeitsschutz, wird auf Konzernebene für alle Gesellschaften und Standorte mithilfe verschiedener Werkzeuge, Prozesse, Konzepte und Aktivitäten sowie eines vielfältigen Leistungs- und Schulungsangebots sicher- gestellt. Informationen zu den gruppenweit gültigen Richtlinien, den Due-Diligence-Prozessen im Bereich Menschenrechte sowie zu den gesetzten Maßnahmen und erzielten Leistungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten, wie im Abschnitt ESRS 2 unter „Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht“ dargestellt. Um sicherzugehen, dass gruppenweit die sozialen Mindeststandards erfüllt werden, wird jährlich eine ausführliche Analyse folgender Rahmenwerke und deren Integration in die gruppenweiten Prozesse vor allem im Bereich Procurement, Legal und Compliance, HR, Tax, Sales und Customer Service durchgeführt, zu denen sich Semperit bekennt: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ILO-Kernarbeitsnormen und ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit Internationale Menschenrechtscharta Taxonomiefähige Umsatzerlöse von Semperit Von den Umsatzerlösen können vorerst ausschließlich die wärmedämmenden Tür-, Fenster- und Fassadenprofile aus dem Produktbereich Profiles der Division Semperit Industrial Applications sowie Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Produktion derselben stehen, als taxonomiefähige Kategorie 3.5 (Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen) ausgewiesen werden. Profile erhöhen auf- grund der wärmedämmenden und abdichtenden Eigenschaften die Energieeffizienz von Gebäuden und leisten damit einen positiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in diesem Bereich. Eine Wirtschaftstätigkeit in dieser Kategorie ist eine „ermöglichende Tätigkeit“ im Sinne von Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe i der Verord- nung (EU) 2020/852, wenn sie die in diesem Abschnitt festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Andere Produktgruppen aus dem Semperit-Portfolio finden derzeit keine Erwähnung im Klassifizierungssystem, das in vielen Kriterien nicht auf Komponenten, wie die Produkte von Semperit und Rico ausgerichtet ist, sondern auf Systemlösungen. Hierbei kommt zum Tragen, dass diese Produkte die sogenannten technischen Bewertungskriterien erfüllen müssen. Diese Kriterien beziehen sich im Bereich der Fensterprodukte auf den Wärmestrom (U-Wert) bzw. bei Dämmprodukten auf die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert). Es konnte keine Konformität mit den Kriterien der EU-Taxonomie nachgewiesen werden, da die Nachweise bzw. die zu- grunde liegenden Berechnungen nur teilweise vorliegen. Dementsprechend wird Semperit in den kommenden Jahren die Kriterien und deren Nachweisbarkeit laufend evaluieren und an deren Optimierung arbeiten. Taxonomiefähige Capex und Opex von Semperit Tätigkeiten und die damit verbundenen Investitions- oder Betriebsausgaben (Capex/Opex), die aktuell als taxonomiefähig ausgewiesen werden können, beziehen sich vornehmlich auf die oben beschriebenen Themenfelder und Aktivitäten der Kreislaufwirtschaft, Energie, Wasser, Transport und Gebäudetechnik. Taxonomiekonforme Capex und Opex von Semperit Ein wesentlicher Anteil der Investitionsausgaben von Semperit ergab sich auch im Berichtszeitraum 2024 durch den ökologisch nachhal- tigen Bau der energieeffizienten Produktionshalle DH5 am Standort Odry (Hoses, Division SIA). Investitionen im Zusammenhang mit die- sem Gebäudebau können unter der Aktivität 7.7 Acquisition and ownership of buildings als konform ausgewiesen werden. In dieser Ka- tegorie müssen für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 gebaut werden, die technischen Bewertungskriterien der Kategorie 7.1 Construction of new buildings erfüllt werden. Diese sehen einen deutlich reduzierten Primärenergiebedarf vor. Durch die energieeffizi- ente Bauweise kann bei der Produktionshalle DH5 ein Primärenergiebedarfswert unterhalb des vorgegebenen Schwellenwerts und somit Semperit-Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 79 die Energieeffizienzklasse B erreicht werden, wodurch die technischen Bewertungskriterien erfüllt sind. Zudem werden auch die DNSH- Kriterien mit der Umsetzung einer Klimarisikoanalyse und Implementierung von Maßnahmen direkt beim Gebäudebau eingehalten. Mit- tel- und langfristig wasserbedingte Risiken, wie Überflutungen und Wasserknappheit, wurden am Standort Odry unter anderem durch kreislauffähige Wassersysteme und Wasserauffangwannen, welche die Wasserversorgung am Standort sichern und vor Überflutungen schützen, gemindert. Um die Taxonomiekonformität vollumfänglich zu erfüllen, müssen auch die Mindestschutzkriterien (Minimum Social Safeguards) erfüllt sein. Semperit hält sich dabei an Art. 18 EU-Taxonomie-VO, die OECD-Leitsätze, die UN Guiding Principles, die ILO- Grundprinzipien und die Internationale Menschenrechtscharta. Vorgehensweise der Kennzahlenerhebung 2024 Auch 2024 wurden die Kennzahlen systemgestützt durch verantwortliche Expert:innen an den Standorten der Semperit-Gruppe erhoben und zentral durch Group Accounting und Group ESG konsolidiert und überprüft. Damit wurden Doppelzählungen vermieden. Von der Möglichkeit, eine Wesentlichkeitsgrenze bei Opex-Ausgaben anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht. Folgende Schritte und Re-Evaluierung bestehender Prozesse werden jährlich durchgeführt, um Vollständigkeit der Kennzahlenerhebung sicherzustellen: Durchsicht der für Semperit relevanten Wirtschaftsaktivitäten mit Unterstützung der NACE-Codes (statistische Systematik der Wirt- schaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) Integration des Semperit-Handbuchs für die EU-Taxonomie in das Group Accounting Manual und entsprechende Kommunikation an lokale Verantwortliche Training und / oder Aktualisierung und Zurverfügungstellung der Trainingsunterlagen an die Expert:innen in den jeweiligen lokalen Capex-Opex-Projekt- und Finanzabteilungen an den Standorten der Semperit-Gruppe Klassifizierung aller Capex- und Opex-Projekte durch Projektverantwortliche auf inhaltliche Taxonomiefähigkeit, relevante Aktivität und weitere Auswirkungen auf ESG-Kriterien Durchsicht dieser Bewertung durch Accounting, Controlling und ESG, um die Vollständigkeit der Aktivitätenliste vor der Kennzahlener- hebung zu überprüfen Analyse und Optimierung der Berichtsprozesse, die zur Erhebung der relevanten Daten beitragen Dry-Run: Test- und Erprobungsphase mit Datenerhebung durch die für den Finanzbereich verantwortlichen Personen im dritten Quartal des Jahres, um entsprechende Datenqualität im Jahresabschluss zu gewährleisten Jahresabschluss: Erhebung von Umsatzerlösen, Capex und Opex für die ökologisch nachhaltigen Aktivitäten durch die für den Finanz- bereich verantwortlichen Personen im Jahresabschluss Würdigung des signifikanten Beitrags zum Umweltziel und der DNSH-Anforderung in Bezug auf die weiteren Umweltziele (auf Basis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben) bei relevanten Projekten, wie dem Bau der neuen DH5-Halle am Standort Odry Überprüfung der Einhaltung der sozialen Mindestschutzstandards auf Konzernebene Auf Basis der von der EU angeführten Aktivitäten wurden die für Semperit relevanten Aktivitäten 2024 gemeinsam mit internen und externen Expert:innen auf Vollständigkeit überprüft. Es wurde keine zusätzliche relevante Aktivität im Vergleich zu 2023 identifiziert. In die Kontenstruktur wurden „Technologies & Trademarks“ als zusätzliches Buchungskonto aufgenommen. Diese Kategorie ist seit 2023 durch den Kauf der Rico-Gruppe relevant, aber noch ohne taxonomiefähige Beträge. Erläuterungen zu den Offenlegungstabellen Für die Offenlegung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) gemäß Taxonomieverordnung verwendet Semperit die Meldebogen, die im Wesentlichen in den Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 geregelt sind. In den Offenlegungstabellen werden bei Bedarf folgende Abkürzungen für die sechs Umweltziele angeführt: Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation) Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaption) Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control) Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water and Marine Resources) Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy) Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and Ecosystems) Durchkreuzte Felder in den Meldebogen bedeuten, dass diese Felder nicht ausgefüllt werden müssen. Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 80 Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschafts tätigkeiten (1) Code (2) Umsatz (3) Umsatz- anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindest - schutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Umsatz, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs- tätigkeiten (20) EUR % J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein % E T A. TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN A -1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie - konform) 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen CCM 3.5 CCA 3.5 0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00% E Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,00 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00% davon ermöglichende Tätigkeiten 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 0,00% E davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen CCM 3.5 CCA 3.5 –91.767.413,53 13,56% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 14,00% E Umsatz taxonomief ähiger, aber nicht öko logisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) (A.2) –91.767.413,53 13,56% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14,00% E A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) –91.767.413,53 13,56% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 14,00% B. NICHT TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN Umsatz nicht taxonomie- fähiger, Tätigkeiten (B) –584.805.795,77 86,44% Gesamt (A + B) –676.573.209,30 100,00% 1) J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit 2) EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 81 Capex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschafts tätigkeiten (1) Code (2) Capex (3) Capex- Anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindest schutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Capex, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs- tätigkeiten (20) EUR % J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein % E T A. TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN A -1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomie - konform) 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 CCA 7.7 6.852.307,88 9,81% Y Y N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 4,63% E Capex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie konform) (A.1) 6.852.307,88 9,81% 9,81% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 4,63% davon ermöglichende Tätigkeiten 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 100,00% E davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen CCM 3.5 CCA 3.5 2.306.407,28 3,30% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,84% 5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, - behandlung und -versorgung CCM 5.2 CCA 5.2 275.368,62 0,39% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,04% 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 CCA 6.5 2.034.984,61 2,91% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,15% 7.2. Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 CCA 7.2 0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,00% 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 CCA 7.3 3.960.976,99 5,67% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,18% 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 CCA 7.4 0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03% Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 82 Geschäftsjahr 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschafts tätigkeiten (1) Code (2) Capex (3) Capex- Anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindest schutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Capex, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs- tätigkeiten (20) EUR % J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein % E T 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 CCA 7.5 419.669,74 0,60% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,18% 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 CCA 7.6 481.669,94 0,69% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 1,00% 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 CCA 7.7 56.827,58 0,08% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,03% Capex taxonomie fähiger, aber nicht öko logisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) (A.2) 9.535.904,76 13,65% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 5,45% A. Capex taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 16.388.212,64 23,46% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10,09% B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Capex nicht taxonomie- fähiger, Tätigkeiten (B) 53.454.984,86 76,54% Gesamt (A + B) 69.843.197,50 100,00% 1) J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit 2) EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 83 Opex-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2024 Geschäftsjahr 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschafts tätigkeiten (1) Code (2) Opex (3) Opex- Anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindest schutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Opex, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs- tätigkeiten (20) EUR % J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein % E T A. TAXONOMIE FÄHIGE TÄTIGKEITEN A -1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 CCA 7.7 378.496,17 1,04% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL Ja Ja Ja Ja Ja Ja 1,99% E Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomie konform) (A.1) 378.496,17 1,04% 1,04% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 1,99% davon ermöglichende Tätigkeiten 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% Ja Ja Ja Ja Ja Ja 100,00% E davon Übergangstätigkeiten 0,00% 0,00% Nein Nein Nein Nein Nein Nein 0,00% A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL EL 2) ; N/EL 3.5. Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen CCM 3.5 CCA 3.5 2.867.057,63 7,91% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 9,90% 5.2. Erneuerung von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung CCM 5.2 CCA 5.2 15.210,35 0,04% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,02% 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 CCA 6.5 842.413,14 2,32% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,99% 7.2. Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 CCA 7.2 0,00 0,00% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,93% 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 CCA 7.3 251.582,81 0,69% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,77% Semperit -Gruppe | Geschäftsbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 84 Geschäftsjahr 2024 2024 Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien („Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschafts tätigkeiten (1) Code (2) Opex (3) Opex- Anteil (4) CCM (5) CCA (6) WTR (7) CE (8) PPC (9) BIO (10) CCM (11) CCA (12) WTR (13) CE (14) PPC (15) BIO (16) Mindest schutz (17) Anteil taxonomie- konformer (A.1) oder taxonomie- fähiger (A.2) Opex, Jahr N-1 (18) Kategorie ermögli- chende Tätigkeiten (19) Kategorie Übergangs- tätigkeiten (20) EUR % J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) J; N; N/EL 1) Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein Ja/ Nein % E T 7.4. Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) CCM 7.4 CCA 7.4 10.648,17 0,03% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,01% 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 CCA 7.5 23.181,01 0,06% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,08% 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien CCM 7.6 CCA 7.6 26.605,67 0,07% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,44% 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 CCA 7.7 3.138,95 0,01% EL EL N/EL N/EL N/EL N/EL 0,01% Opex taxonomiefähiger, aber nicht öko logisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie - konforme Tätigkeiten) (A.2) 4.039.837,71 11,15% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 13,15% A. Opex taxonomie fähiger Tätigkeiten (A.1 + A.2) 4.418.333,88 12,19% 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 15,14% B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Opex nicht taxonomiefähiger, Tätigkeiten (B) 31.821.242,21 87,81% Gesamt (A + B) 36.239.576,09 100,00% 1) J – Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit N – Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit N/EL – (Not eligible) Für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit 2) EL – (Eligible) Für das jeweilige Umweltziel taxonomiefähige Tätigkeit Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 85 Umfang der Taxonomiefähigkeit und –konformität je Umweltziel – Offenlegung für das Jahr 2024 Umsatzanteil am Gesamtumsatz taxonomie konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM 0,00% 13,56% CCA 0,00% 0,00% WTR 0,00% 0,00% CE 0,00% 0,00% PPC 0,00% 0,00% BIO 0,00% 0,00% Capex -Anteil am Gesamt-Capex taxonomie konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM 9,81% 13,65% CCA 0,00% 0,00% WTR 0,00% 0,00% CE 0,00% 0,00% PPC 0,00% 0,00% BIO 0,00% 0,00% Opex -Anteil am Gesamt-Opex taxonomie konform je Ziel taxonomiefähig je Ziel CCM 1,04% 11,15% CCA 0,00% 0,00% WTR 0,00% 0,00% CE 0,00% 0,00% PPC 0,00% 0,00% BIO 0,00% 0,00% Umsatz im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2024 Laut der auf den Angaben der EU-Taxonomie basierenden Zuordnung der Semperit-Produkte sind nur die Produkte Profiles aus der Divi- sion Semperit Industrial Applications taxonomiefähig. Ausgenommen davon sind Handelswaren und Dienstleistungen, deren Anteil am Umsatz vergleichsweise gering ist. Somit liegt der taxonomiefähige Prozentsatz im Bereich Umsatzerlöse aufgrund der EU-weiten Über- gangsregelung für das Geschäftsjahr 2024 bei 13,6% (ähnlich im Vergleich zu 14,0% im Vorjahr). Die angegebene Prozentzahl und Infor- mationen ergeben sich aus dem Nenner, der den Umsatzerlösen des fortgeführten Geschäftsbereichs der Semperit- Gruppe und der Rico- Gruppe im IFRS-Konzernabschluss von 676,6 Mio. EUR entspricht. Dem gegenüber steht der Zähler – Umsatzerlös 91,8 Mio. EUR des Geschäftsbereichs Profiles – der sich auf Basis der Angaben der EU-Taxonomie auf die Produkte beschränkt, die einen wesentlichen Bei- trag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leisten. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 86 Capex im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2024 Der Prozentsatz taxonomiefähiger Investitionsausgaben (Capex) ergibt sich aus dem Nenner – der Summe an Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (inkl. IFRS 16) des fortgeführten Geschäftsbereichs – und beträgt in Summe 69,8 Mio. EUR (im Ver- gleich zu 260,8 Mio. EUR im Vorjahr), siehe Zugänge zum Sachanlagevermögen und immateriellen Anlagevermögen laut Segmentbericht- erstattung im Konzernlagebericht zuzüglich 7,4 Mio. EUR Zugänge zu IFRS 16. Demgegenüber steht der Zähler von 16,4 Mio. EUR, der sich aus den taxonomiefähigen Aktivitäten und darauf entfallenden Investitionsausgaben in den verschiedenen Themenfeldern, wie in der Tabelle beschrieben, zusammensetzt. Die Kennzahlen wurden exklusive des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs der Surgical Operations am Standort Wimpassing ermittelt. Die prozentuellen Änderungen der Capex-Werte im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aus dem we- sentlich niedrigeren Gesamt-Capex 2024. Die wesentlichste Investition betrifft die taxonomiekonforme Produktionshalle DH5 am Standort Odry, CZ (für weitere Erläuterungen siehe „Taxonomiekonforme Capex und Opex von Semperit“ weiter oben). Weitere Capex-Aktivitäten in Bezug auf verschiedene Nebentä- tigkeiten werden in den EU-Taxonomie-Bereichen Energie, Transport und Gebäudemanagement erhoben. Die in diesem Zusammenhang getätigten Investitionen erfolgten vornehmlich in den Bereichen Infrastrukturerrichtung zur Verbesserung des Gebäudemanagements und Optimierung des Energieeinsatzes. Darüber hinaus investiert Semperit in den Ausbau von Energiemesssysteme, um die Verbräuche spezifisch messen zu können und basierend auf diesen Ergebnissen weitere Maßnahmen zu erarbeiten. Hier ist der höhere taxonomiefä- hige Capex unter der Aktivität 7.3 dem DH-5-Projekt zuzuschreiben. Bei Transporten liegt das Augenmerk auf dem Kauf oder dem Leasing von Autos und Kleinfahrzeugen in Verbindung mit E-Mobilität oder der Einhaltung von Maximalgrenzen beim Emissionsausstoß, die im Vergleich zum Vorjahr ebenso gestiegen sind. Dazu ist seit 2021 eine aktualisierte Car-Policy in Anwendung, die den Umstieg auf vollelekt- rische und hybride Firmenfahrzeuge und somit die bewusste Entscheidung für E-Mobilität fördert. Opex im Rahmen der EU-Taxonomie – Detailangaben 2024 Der Prozentsatz taxonomiefähiger Betriebsausgaben (Opex) ergibt sich aus dem Nenner – der Summe der Betriebsausgaben aus direkten nicht aktivierten Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, IT-Services, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Lea- sing sowie Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen inklusive direkt zurechenbaren Personalkosten – und beträgt 36,2 Mio. EUR (im Vergleich zu 38,1 Mio. EUR im Vorjahr). Dem gegenüber steht der Zähler von 4,4 Mio. EUR, der sich aus den taxonomiefähigen Aktivitäten und den entsprechenden Betriebsausgaben in den verschiedenen Themenfeldern, wie in der Tabelle (Opex-Detailangaben) beschrieben, zusammensetzt. Im Zusammenhang mit umsatzbezogenen Opex-Aktivitäten liegt das Hauptaugenmerk auf der Verbesserung der Produktionsprozesse zur Herstellung der taxonomiefähigen Produkte. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Wartung der Produktionsmaschinen sowie auf andere Arbeiten zur Prozessverbesserung. Diese Ausgaben sind im Berichtsjahr 2024 niedriger als im Vorjahr (9,9% Taxonomiefähigkeit unter der Aktivität 3.5. 2023 gegenüber 7,9% 2024). Ein weiterer wichtiger Ausgabenfaktor aus Sicht der EU-Taxonomie im Berichtszeit- raum war die Verbesserung und Instandhaltung von Fahrzeugen unter 6.5. Weitere Opex-relevante Ausgaben im Sinne der Nebenaktivi- täten erfolgten im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen und Instandhaltungsprojekten, wie beispielsweise der Erneuerung und Um- stellung der Beleuchtungssysteme auf LED oder Arbeiten im Zuge der Gebäudeisolation. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 87 Standardmeldebögen für die Offenlegung nach Artikel 8 Absätze 6 und 7 Meldebogen 1 – Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Zeile Tätigkeiten Umsatz-KPI Ja/Nein Capex-KPI Ja/Nein Opex-KPI Ja/Nein Tätigkeiten im Bereich Kernenergie 1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz in- novativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder häl t Risi- kopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein 2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Er- zeugung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industri- elle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Ver- besserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein 3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeu- gung von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesse- rung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas 4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossi- len gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein 5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft -Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein Nein Nein 6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätig- keiten. Nein Nein Nein Da Semperit in keine Tätigkeiten in diesem Bereich involviert ist, wird auf weitere Berichterstattung zu Kernenergie und fossilem Gas verzichtet. EU-Taxonomie Ausblick Um die bestmögliche Daten- und Reportingqualität zu gewährleisten, werden weiterhin Optimierungen bei Prozessautomatisierung, Stan- dardisierung und Dokumentenablage vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich in den Folgejahren die Kennzahlen zu taxono- miefähigen sowie zu taxonomiekonformen Aktivitäten aufgrund verschiedener Parameter verändern können. Dies ergibt sich einerseits aus dynamischen regulatorischen Entwicklungen und Erweiterungen der EU-Taxonomie und der CSRD, wie auch andererseits aus der mögliche Expansion der Geschäftstätigkeit und des Produktportfolios von Semperit durch organisches und anorganisches Wachstum. Damit könnten neue Aktivitäten zukünftig Relevanz erlangen. Die Kennzahlen zu den Ausgaben und Investitionen stehen in direktem Zusammenhang mit den übergeordneten Zielsetzungen in den Bereichen Energie, Emissionen und Abfall der Semperit-Gruppe, die in der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verankert sind. Insbesondere bei der neuen Produktionshalle in Odry könnten sich weitere taxonomiekonforme Investitionen und Betriebsausgaben ergeben, etwa in Zu- sammenhang mit dem geplanten Ausbau von PV-Anlagen und geschlossenen Wasserkreisläufen an diesem Standort. Im Hinblick auf zukünftige Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft könnten sich weitere taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Aktivitäten unter der Aktivität 2.7 Sorting and material recovery of non-hazardous waste ergeben, weshalb die Kategorie bereits im Reportingprozess aufge- nommen wurde, obwohl im Berichtsjahr 2024 noch keine Beträge unter dieser Kategorie berichtet werden. Insgesamt ist davon auszuge- hen, dass für taxonomiekonforme Aktivitäten weiterhin niedrigere Kennzahlen ausgewiesen werden als für taxonomiefähige. Denn um als taxonomiekonform zu gelten, müssen alle vorgegebenen Kriterien (Technical Screening Criteria, Do No Significant Harm und Minimum Social Safeguards) erfüllt werden. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 88 ESRS E1 Klimawandel Der sorgfältige Umgang mit Ressourcen – mit dem Fokus auf Energieeffizienz und der damit verbundenen Reduk- tion von Scope-1- und Scope-2-Emissionen, Vermeidung von Abfall und Ausschuss – sowie die schrittweise Substitu- tion kritischer Primärstoffe mit Rezyklaten sind wichtige umwelt- und klimarelevante Ziele, die Semperit in der eigenen Produktion und der Wertschöpfungskette verfolgt. Die Europäische Union und ihre Regulierungsbehörden ergreifen verstärkt Maßnahmen, um die Re- duktion von Kohlendioxidemissionen, bis hin zur angestrebten Klimaneutralität Europas, zu forcieren. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, verstärkt Semperit schrittweise ihre Bestrebungen, unternehmerische Entscheidungen unter Bedachtnahme auf etwaige öko- logische und soziale Auswirkungen zu treffen. In der Zukunft wird Semperit zudem kontinuierlich Maßnahmen setzen, um negative Aus- wirkungen weitestgehend zu minimieren. Zudem wird Semperit die Integration klimarelevanter Ziele in konzernweite Umsatz- und Inves- titionsentscheidungen sowie tragfähige Prozesse vorantreiben, um Geschäftsmodelle derart weiterentwickeln zu können, dass sie resilient, nachhaltig und somit zukunftsfähig sind. Klimaschutz wird auch marktseitig an Bedeutung gewinnen, da Kund:innen, Liefe- rant:innen und Kapitalgeber:innen zunehmend Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klima- wandel erwarten. Semperit erzielt kontinuierliche Verbesserungen durch Prozess- und Produktinnovation, internen Wissensaufbau und ein etabliertes Präventions- und Notfallsystem, um umweltschädigende Vorkommnisse zu vermeiden. Wie Semperit die in der Tabelle dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Klimawandel steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert. Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Negative Auswirkung Risiko Messbares Ziel definiert Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fort- geführt) Klimaschutz Eigene Geschäftstätigkeit 4, 5, 6, 7 T K, M, L (#1) Prozessemissionen in eigenen Be- trieben tragen zu steigenden globalen Treibhausgasemissionen (THG) bei, die letztendlich zum Klimawandel führen: globale Erwärmung, erhöhte Häufigkeit extremer Wetterereignisse (Über- schwemmungen, Dürre, Stürme, Wald- brände), Verlust der Biodiversität, stei- gender Meeresspiege l oder globale Ozeanversauerung. (#2) Vorschriften zur Minderung des Klima- wandels können die traditionelle Industrie und das Geschäftsmodell von Semperit beeinflus- sen, indem sie das Unternehmen auffordern, sich an veränderte Marktdynamiken anzupas- sen. Ein solcher Übergang würde erhebliche Investitionen in die Zukunftssicherung der ei- genen Betriebe und des Geschäftsmodells er- fordern. (Übergangsrisiko) - 10% Scope -1- und Scope -2- Emissionen pro Produktein- heit bis 2030 (Basisjahr 2023) Energie -Exzellenz- Programm mit Maß- nahmen wie Maschi- nenaustausch, Ge- bäudeisolierung, Installation von LED - Leuchten, Bewe- gungssensoren und Automatisierung (Projektliste siehe E1, E1 -3); Installation eigener Photovoltaikanlagen an Standorten Vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöp- fungskette 5, 6, 7 T K, M, L (#3) THG -Emissionen in der Wertschöp- fungskette des Unternehmens tragen zu steigenden globalen THG -Emissionen bei, die letztendlich zu Umweltverände- rungen führen: globale Erwärmung, er- höhte Häufigkeit extremer Wetterereig- nisse (Überschwemmungen, Dürre, Stürme, Waldbrände), Verlust der Bio- diversität, steigender Meeresspiegel oder globale Ozeanversauerung. Anpassung an den Klimawandel Eigene Geschäfts - tätigkeit 4 L (#4) Investitionen in Anpassung der Produkti- onsanlagen an den Klimawandel (z.B. Hoch- wasserschutz, Sturmschutz, Installation von Klimaanlagen, andere Kühltechnologie, wenn Semperit -Standorte von Wasserstress betrof- fen sind, etc.). (Übergangsrisiko) - Standortbezogene Klimarisikopräven- tions - und Anpas- sungsmaßnahmen wie Hochwasserreser- voirs (Odry, CZ) oder Hochwasserschutz (Hat Yai, TH) ; Jährliche Überprü- fung der Risikobewer- tung und Minde- rungsmaßnahmen an betroffenen Standor- ten Eigene Geschäfts -tätigkeit 4 L (#5) Schäden, Zerstörung oder Ausfall von Pro- duktionsanlagen aufgrund extremer Wetterer- eignisse (Überschwemmungen, Hagel, Erdbe- ben etc.) oder sturmbedingter Unfälle. (Physisches Risiko) Energie Eigene Geschäfts - tätigkeit 4, 5, 6 T K, M, L (#6) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz- und Kühlenergie in der eigenen Produk- tion ist mit THG - Emissionen verbunden, gefolgt von den Folgen der globalen Er- wärmung. - 5% Energie pro Produktein- heit bis 2030 (Basisjahr 2023) Energie -Exzellenz- Programm (Projekt- liste siehe E1, E -3) Vorgelagerte und na- chgelagerte Wertschöp- fungskette 5, 6 T K, M, L (#7) Der Verbrauch von Elektrizität, Heiz - und Kühlenergie entlang der Wertschöp- fungskette ist mit THG -Emissionen ver- bunden, gefolgt von den Folgen der glo- balen Erwärmung. 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 89 Angabepflicht E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz Semperit wird einen langfristigen Übergangsplan für den Klimaschutz beschließen und veröffentlichen, sobald dies durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für das Unternehmen verpflichtend wird. Die Offenlegung wird demnach frühestens in der Nachhaltigkeitserklärung 2029 erfolgen (Stand 19. März 2025). Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Durch die Prozesse, die mit den eigenen Geschäftstätigkeiten sowie der Liefer- und Wertschöpfungskette der Semperit-Gruppe verbunden sind, entstehen Auswirkungen auf Umweltveränderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel, zunehmenden Ext- remwetterereignissen und Verlust an biologischer Vielfalt. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur die Umwelt, sondern bergen auch ge- schäftliche Risiken und Chancen für die Semperit-Gruppe. Dies umfasst klimabezogene Übergangsrisiken (siehe folgende Tabelle „We- sentliche klimabezogene Übergangsereignisse“) und physische Risiken (siehe Tabelle „Wesentliche Klimagefahren“ und Angaben zur Klimaszenario- und Vulnerabilitätsanalyse weiter unten). Übergangsrisiken entstehen hauptsächlich durch regulatorische und politische Anforderungen, wie beispielsweise die Einführung einer CO 2 -Steuer sowie durch marktspezifische und gesellschaftlich motivierte Ent- wicklungen in Richtung Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft. Physische Risiken hingegen beziehen sich auf die direkten Folgen kli- mabedingter Veränderungen wie beispielsweise Extremwetterereignisse oder Hitzeextreme. Semperit bewertet beide Risikoarten kurz-, mittel- und langfristig gemäß ESRS, wie in den Angaben zu IRO-1 im Abschnitt ESRS 2 beschrieben. Klimaschutz (Climate Change Mitigation) – Die direkten Treibhausgasemissionen (THG) aus der Nutzung fossiler Energiequellen in der Produktion (IRO #1), wie der Betrieb von Maschinen, Verwaltung und Bürogebäuden, Leckagen von Gasen während des eigenen Betriebs und der Produktion (Kühlmittel), Fahrzeuge (Firmenwagen, Gabelstapler) oder Pendelverkehr der Mitarbeiter:innen, tragen negativ zu den globalen THG-Emissionen und den entsprechenden Effekten des Klimawandels bei. Diese Emissionen führen zu Umweltveränderun- gen wie globaler Erwärmung, erhöhter Häufigkeit extremer Wetterereignisse, Verlust der Biodiversität, steigendem Meeresspiegel und globaler Ozeanversauerung. Auch die indirekten Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette (IRO #3), wie der Kauf von Energiequellen (Strom, Heizung, Kühlung), Aktivitäten der vorgelagerten Lieferkette (eingekaufte Ressourcen und Materialien) und der hohe Stromverbrauch durch die Nutzung von Rechenzentren, tragen negativ zu diesen globalen Effekten bei. Angesichts dieser Effekte können regulatorische und politische Anforderungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz zu Übergangs- risiken hinsichtlich des Geschäftsmodells der Semperit-Gruppe führen (IROs #2). Solche Übergangsrisiken können die traditionelle Indust- rie und das Geschäftsmodell der Semperit-Gruppe beeinträchtigen und eine Anpassung an sich ändernde Marktdynamiken erfordern. Dies bezieht sich insbesondere auf die Zunahme nationaler und internationaler ESG-Vorgaben sowie strengere rechtliche Grundlagen in Bezug auf Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung (nähere Angaben siehe Abschnitt E2) sowie Abfall und Recycling (nähere Angaben dazu siehe Abschnitt E5). Aber auch der potenzielle Verlust von Wettbewerbsvorteilen aufgrund steigender CO 2 -Steuern oder der Umset- zung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen (CBAM; Carbon Border Adjustment Mechanism), die sicherstellen sollen, dass Importe in die EU die gleichen CO 2 -Kosten tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden, stellen Übergangsrisiken für Semperit dar. Nähere Informationen zu den Auswirkungen der klimabezogenen Übergangsrisiken auf Strategie und Geschäftsmodell finden sich unter IRO-1 im Abschnitt ESRS 2. Semperit legt einen Schwerpunkt auf klimabewusste und nachhaltig agierende Lieferant:innen sowie emissionsärmere Rohstoffe aus Sekundärquellen und natürlichen Ursprungs. Dies wird in der vorgelagerten Wertschöpfungskette als positive Auswirkung gesehen (IRO #13), die Klimawandelkomplexität positiv zu beeinflussen (weiterführende Informationen zu diesen unter E5 identifizierten IROs siehe Abschnitt E5). Damit können auch Chancen der Kreislaufwirtschaft für Dekarbonisierung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette schrittweise genutzt werden. Dazu zählen die Entwicklung von Produkten mit reduziertem Product Carbon Footprint sowie Produkte, die als Komponenten die Energieeffizienz von Industrielösungen erhöhen (wie Fensterdichtungen oder Förderbänder) und dadurch Emissio- nen senken, oder die Entwicklung nachhaltiger Verpackungsalternativen gemeinsam mit den Kund:innen (IRO #18). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 90 Energie – Der Energieverbrauch (Heizung, Strom, Kühlung etc.) in Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten hat eine negative Wirkung. Vor allem die Recyclingprozesse sind mit einer hohen Energieintensität und dadurch wiederum mit einem großen CO 2 -Fußab- druck sowie einem hohen Wasserverbrauch verbunden (IRO #6). Der Energieverbrauch entlang der Wertschöpfungskette, wie beispiels- weise der Energieverbrauch in Rechenzentren und energieintensiven Herstellungsprozessen von Lieferant:innen, trägt ebenfalls zur Emis- sion von Treibhausgasen bei, was die globalen Erwärmungseffekte verstärkt (IRO #7). In diesem Zusammenhang stellen auch geopolitische Unruhen und die damit zusammenhängende Volatilität der globalen Energieversorgung und -preise ein operatives bzw. finanzielles Über- gangsrisiko für die Produktionsstandorte von Semperit dar (IRO #17). Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation) – Um gegen die Folgen des Klimawandels und die entsprechenden Extremwetterereignisse abgesichert zu sein, sind Investitionskosten zur Sicherstellung klimabeständiger Produktionsstätten notwendig. Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Sturmschutz, Installation von Klimaanlagen und unterschiedliche Kühltechnologien stellen zukünftig eine potenzielle finanzielle Belastung dar (IRO #4). Physische Risiken, wie Schäden, Zerstörungen oder Ausfälle von Produktionsstätten aufgrund der extremen Wetterereignisse (Überschwemmungen, Dürre, Stürme u.a.) oder Brandunfälle, können sich ebenfalls finanziell negativ auswirken (IRO #5). Eine Analyse der Resilienz des Geschäftsmodels im Kontext klimabedingter Veränderungen in unterschiedlichen Zukunftsszenarien wurde im Rahmen der Klimaszenarioanalyse 2023 und der Strategic-Foresight-Modellierung Ende 2022 durchgeführt. Weiterführende Informationen zu Methodologie, Prozess und Ergebnissen der Klimaszenarioanalyse, des Strategic-Foresight-Projekts sowie der Resilien- zanalyse sind den Angaben zu IRO-1 und SBM-3 im ESRS 2 Abschnitt zu entnehmen. Zusammenspiel der wesentlichen klimabezogenen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell Übergangsrisiken beinhalten Risiken wie technologische Veränderungen, regulatorische Anpassungen, Marktveränderungen und Re- putationsschäden. Diese Übergangsrisiken werden im Rahmen der Resilienzanalyse auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht auf Ausmaß, Wahrscheinlichkeit und Dauer bewertet. Die Analyse zeigt die Sensibilität von Vermögenswerten und Geschäftsaktivitäten gegenüber den identifizierten Übergangsereignissen. Die Methodik der Analyse ist im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 – „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ im Detail beschrieben. Die in der unteren Tabelle beschriebenen klimabezogenen Übergangsereignisse können das Geschäftsmodell ganzer Branchen, von Semperit oder auch nur den Einsatz bestimmter Technologien betreffen. Auch Veränderungen im Kundenverhalten und Nachfrage, die sich aus diesen Risiken ergeben, müssen in Strategie und Planung berücksichtigt werden. Um den sich ändernden Anforderungen des Marktes und der Regulatorik gerecht zu werden, sind umfangreiche Investitionen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Innovation, Produktion und Logistik. Wenn die Unternehmensstrategie die Nachhaltigkeits- und Klimawandelaspekte unzureichend berücksichtigt, kann dies auch die Attraktivität von Semperit auf den Kapitalmärkten schwächen, die sich nachhaltig ausrichten. Beide Aspekte – die Erfüllung regulatorischer Anforderungen (IROs #2, #22, #25) und die notwendigen Investitionen (IROs #4, #9) einerseits und die Berück- sichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensstrategie zur Stärkung der Attraktivität (IRO #2) andererseits – haben mittel- oder langfristige Auswirkungen und können zu einer Schwächung der Marktpositionierung sowie zu einem Verlust von Marktanteilen führen. Geeignete Gegenmaßnahmen tragen nicht nur zur Reduktion des Risikos bei, sondern werden im Idealfall sogar zu Chancen und Wettbewerbsvorteilen, etwa über einen Imagegewinn oder erhöhte Mitarbeiterbindung. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 91 Wesentliche klimabezogene Übergangsereignisse (auf der Grundlage der TCFD-Klassifizierung) Politik und Recht Technologie Markt Ansehen Begrenzte Reaktion auf neue ESG - Entwicklungen und geringe Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen (z.B. CO 2 -Steuer oder CBAM) in der Unternehmens - und Innovationsstrategie. (IRO #2) Investitionskosten für Maßnahmen aufgrund Klimaanpassungen der Produktionsanlagen (z.B. Hochwasserschutz, Klimaanlagen, Kühltechniken bei Wasserstress) zur Stärkung der Resilienz gegenüber Auswirkungen des Klimawandels. (IRO #4) Geringe Berücksichtigung der potenziellen Auswirkungen geopolitischer Unruhen auf ESG -relevante Themen, insbesondere im Hinblick auf die Volatilität der globalen Energieversorgung und - preise, die ein operatives und finanzielles Risiko für Produktionsstandorte darstellen. (IRO #17) Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle aufgrund von Streiks. (IRO #30) Zunahme nationaler und internationaler ESG -Vorgaben in Bezug auf Wasser -/Luft-/ Bodenverschmutzung, Abfall (Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen), Recycling, Biodiversität usw. und damit veränderte Marktanforderungen im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels. (IRO #22) Kostensteigerung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen veralteter Infrastruktur und Maschinen aufgrund strengerer gesetzlicher Anforderungen hinsichtlich zulässiger Emissionsgrenzwerte. (IRO #9) Fehlende Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien und Veränderungen von Kundennachfrage und Ansehen am Finanzmarkt hin zu einer nachhaltigen Produktion und einem grünen Produktportfolio mit dem Fokus auf Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft . (IRO #20) Strengere rechtliche Vorgaben für das Recycling von Abfällen, insbesondere von Gummiabfällen. (IRO #25) Wesentliche Klimagefahren (Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission) Klassifikation von Klimagefahren Temperatur Wind Wasser Feststoffe Chronisch Temperaturänderung (Luft, Süßwasser, Meerwasser) Änderung der Wind - verhältnisse Änderung der Nieder - schlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis) Küstenerosion Hitzestress Variabilität von Nieder - schlägen oder der Hydrologie Bodendegradation Temperaturvariabilität Anstieg des Meeres spiegels Bodenerosion Wasserknappheit Akut Hitzewelle Zyklon, Hurrikan, Taifun Dürre Lawine Kältewelle/Frost Sturm (einschließlich Schnee -, Staub- und Sandstürme) Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/Eis) Erdrutsch Wald - und Flächenbrände Tornado Hochwasser (Küsten -, Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grund - hochwasser) Bodenabsenkung Die in der Tabelle angeführten physischen Klimarisiken wurden im Rahmen einer Klimarisikoanalyse für die Aktivitäten und globalen Standorte von Semperit ermittelt. Die Klimagefahren Abtauen von Permafrost, Versauerung der Ozeane, Salzwasserintrusion, Überlaufen von Gletscherseen und Flächenabtragung der Erdoberfläche an Hängen (Solifluktion) wurden für die Standorte zum Zeitpunkt der Er- stanalyse als nicht relevant eingestuft und daher nicht in eine detaillierte Analyse einbezogen. Die Methodik der Klimarisikoanalyse wird Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 92 im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 – „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswir- kungen, Risiken und Chancen“ im Detail beschrieben. Basierend auf dieser Analyse wurde die Resilienz des Geschäfts gegenüber den identifizierten Klimagefahren, wie Wasserstress, Fluvi- alflutung, Temperaturanstiege und anderen physischen Ereignissen untersucht. Dies erfolgte mithilfe der Climanomics-Methodik, die phy- sische Klimamodelle mit sozioökonomischen Faktoren kombiniert. Diese Modelle bieten eine auf Durchschnittsverlusten (AAL – Average Annual Loss) basierende Risikoabschätzung. Zudem wurden Klimaszenarien (SSP2-4.5 und SSP5-8.5) berücksichtigt, um die Auswirkungen auf die langfristige Resilienz des Geschäftsmodells zu bewerten. In die Analyse wurden 20 global diversifizierte Standorte eingebunden, darunter sowohl 16 eigene als auch 4 von strategischen Lieferant:innen. Weitere Details zur Methodik sind im Abschnitt ESRS 2 unter IRO- 1 – „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chan- cen“ beschrieben. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass Wasserstress das größte potenzielle Risiko für einzelne Standorte darstellt. Standorte in Tsche- chien, Polen und Indien sind dabei besonders betroffen, wobei der AAL in einer Langzeitbetrachtung in einigen Fällen über 10% steigt. Der Average Annual Loss (AAL) quantifiziert die durchschnittlichen wirtschaftlichen Kosten, die durch Veränderungen physikalischer Kli- magefahren entstehen können. Dabei dient der AAL als Modellkennzahl, die auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basiert und die zu- grunde liegenden physikalischen Veränderungen nicht direkt abbildet. Ein AAL von unter 5% signalisiert ein Szenario, in dem nur geringe oder keine spürbaren Auswirkungen auf die Vermögenswerte zu erwarten sind. Liegt der AAL zwischen 5% und 10%, weist dies auf mo- derate, jedoch nicht wesentliche Risiken hin, während ein AAL von über 10% erhebliche und materielle Auswirkungen signalisiert. In letzterem Fall deuten die Ergebnisse darauf hin, dass bereits deutliche physikalische Veränderungen stattgefunden haben und wissen- schaftlich fundierte Prognosen klare und nachweisbare zukünftige Trends bestätigen. Der AAL bietet somit eine wichtige Grundlage, um potenzielle Klimarisiken zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln. Andere Risiken wie Temperaturanstiege und Lauffeuer sind von geringerer Bedeutung, jedoch ebenfalls Teil des langfristigen Risikoma- nagements. Die Mehrheit der Standorte zeigt keine signifikante Gefahrenzunahme durch physische Klimarisiken bis 2050. Neben der oben angeführten Analyse der Klimarisiken werden regelmäßig Risikogespräche sowohl mit dem jeweiligen Management als auch mit den zentralen Funktionen an den Standorten durchgeführt. Diese ermöglichen eine fortlaufende Abstimmung und Bewertung der identifizierten Risiken sowie die Ableitung konkreter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen und Anpassungslösungen zur Stär- kung der Resilienz des Geschäftsmodells und der Unternehmensstrategie gegenüber dem Klimawandel. Resilienz des Geschäftsmodells gegen Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel Eine kurz- und mittelfristige Anpassung der Strategie sowie des Geschäftsmodells an die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel kann nur begrenzt und schrittweise erfolgen. Sie spiegelt sich in der Ausrichtung auf klimafreundliche Produkte (IRO #20) (siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft, Angaben zu E5-5 Ressourcenabflüsse) und in den Investitionen in klimaneutrale Prozesse und Vermögenswerte wider (siehe Angaben zu Capex- und Opex-Konformität im Abschnitt EU-Taxonomie). Diese strategischen Entscheidun- gen sind insofern eine Herausforderung, als sie teils mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden sind. So lässt sich die Produktion, die aktuell überwiegend auf fossilen Energiequellen basiert und einen relativ hohen Energieverbrauch und dadurch Treibhausgasemissionen aufweist, nicht kurzfristig auf klimaneutrale Prozesse umstellen. Die Umsetzung eines Übergangsplans für den Klimaschutz und die Transformation des Geschäftsmodells weisen erhebliche organisa- torische, technische und finanzielle Komplexität auf. Dies erfordert einen teilweisen Ersatz von Maschinen und eine zusätzliche Dekarbo- nisierung des Rohstoff- und damit des Semperit-Produktportfolios (IROs #4, #9), was aufgrund nicht bzw. nur teilweise verfügbarer Mög- lichkeiten nur schrittweise erfolgen kann. Insgesamt hängt eine langfristige Transformation auch von der Dekarbonisierung der Industrie und dem Fortschritt von Forschung und Technologie ab. Ohne verfügbare Optionen kann Semperit keinen Übergangsplan umsetzen. Um langfristig den möglichen Übergangsrisiken im Hinblick auf das Geschäftsmodell entgegenzuwirken, wird das Innovationspotenzial von Semperit genutzt und Produkte und Dienstleistungen werden an veränderte Markt- und Klimabedingungen angepasst. Dies schließt die Entwicklung nachhaltiger, ressourcenschonender Lösungen ein (IROs #14, #16, #19). Die Mitarbeiter:innen sind ein wesentlicher Bestandteil des Geschäfts und des Innovationspotenzials von Semperit. Ein zentrales Ele- ment der Klimaanpassungsstrategie ist die Weiterbildung und Schulung der Belegschaft, damit diese für neue zukünftige Technologien und Prozesse qualifiziert ist. Schulungsprogramme werden schrittweise implementiert, um Fachwissen zu Themen wie Energieeffizienz, klimafreundlichen Produktionsmethoden und Risikomanagement aufzubauen (siehe auch Abschnitt S1, Angabe S1-13). Die Minderung der identifizierten physikalischen Klimarisiken an den Standorten (Klimaanpassung) ist im Vergleich zur Transformation des Geschäftsmodells (Klimaschutz) von geringerer Komplexität und wird bei lokalen Erweiterungs- und Modernisierungsprojekten be- rücksichtigt. Semperit verfügt über ein adäquates Finanzmanagement und entsprechenden Zugang zu Finanzierungsquellen, um die not- wendigen Anpassungsmaßnahmen zu implementieren. Dies umfasst Investitionen in klimabeständige Infrastruktur, effizientere Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 93 Produktionsprozesse und resiliente Lieferketten. Durch eine proaktive Finanzplanung und regelmäßige Risikoüberprüfungen werden die Kapitalkosten überwacht und langfristig tragbare Finanzierungsmöglichkeiten gesichert. Identifizierte Risiken im Zusammenhang mit Vermögenswerten, wie Wasserstress oder Temperaturanstiege, werden gezielt adressiert, indem betroffene Anlagen modernisiert oder, falls notwendig, stillgelegt und in andere geografische Regionen verlagert werden (IROs #4, #5). Anhand der Risiko- und Resilienzanalyse, die Teil des regelmäßigen Risikomanagementprozesses ist, werden der Zustand und die Klimaanfälligkeit der Vermögenswerte kontinuierlich bewertet. Generelle Informationen zum Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell sind den Angaben im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-3 zu entnehmen. Die Implikationen der klima- und ESG-Risiken generell für die Unternehmensprozesse werden in den einzelnen themenspezifischen Angaben IRO-1 im ESRS 2 Abschnitt beschrieben. Angabepflicht E1-2 – Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz und alle damit zusammenhängenden Themen haben bei Semperit eine hohe strategische Bedeutung und fallen in die Res- sortverantwortung des CEO. Vierteljährlich tagt der Nachhaltigkeitsrat (Sustainability Council), der den Vorstand über wichtige klimabe- zogene Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert, die im Zusammenhang mit den eigenen Aktivitäten und der Produktion sowie jenen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stehen oder sich durch regulatorische und marktseitige Entwicklungen ergeben. Die Definition der Ziele und der damit einhergehenden zentralen Klimaschutzmaßnahmen erfolgt durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Im Health-, Safety-, Environment-, Quality-Bereich (HSEQ) werden die relevanten Energie- und Emissionsdaten erfasst und der Zielfortschritt auf Standort- und Gruppenebene überwacht. Zudem liegt hier auch die fachliche Verantwortung für die Chancen- und Risikoidentifikation, die gemeinsam mit der Risikoabteilung erfolgt, sowie die interne Berichterstattung, die in das interne Kontroll- system integriert ist. Die externe Berichterstattung aller Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen nach ESRS obliegt der ESG-Abteilung. In Abstimmung mit der:dem Head of ESG obliegt es dem Sustainability Council, operative Schwerpunkte zu definieren und entspre- chende Maßnahmen voranzutreiben. In Vorstandssitzungen werden anlassbezogen relevante Themen aus dem Bereich Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Klimawandel sowie themenspezifische potenziell wesentliche klimarelevante Chancen und Risiken besprochen. Durch die organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit direkt auf Vorstandsebene (wie in ESRS 2 GOV-1 beschrieben), stellt Semperit sicher, dass bei jeder zukunftsgerichteten Entscheidung auch Klima- und Umweltschutz Berücksichtigung finden. Der Vorstand unterrich- tet in weiterer Folge den Aufsichtsrat sowie den Prüfungs- und den Strategie- und ESG-Ausschuss über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz. Die:der Head of ESG fungiert als Schnittstelle zwischen den Entscheidungsträger:innen in der Produktion, im Vertrieb, jenen in anderen relevanten Bereichen, etwa der Innovations-, Einkaufs- oder Risikoabteilung, und dem Vorstand von Semperit. Im Hinblick auf die Fach- bereiche tragen die jeweiligen Bereichsleiter:innen die Klimaschutzverantwortung und treiben entsprechende Umweltthemen voran. Auf Produktionsseite sind die technischen Operations Directors der Geschäftsbereiche die höchste Instanz. Sie koordinieren die Steue- rung relevanter Produktionsparameter mit Fokus auf Energieeffizienz und berichten direkt an den Vorstand. Im Zusammenhang mit Um- weltaspekten liegt der Fokus aktuell vor allem auf Energie- und Materialeffizienzsteigerung, die für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft bei Semperit entscheidend sind, sowie auf Fragen zur Dekarbonisierung des Produktportfolios, der Produktion und der Innovationsleis- tung. Gemeinsam mit den Geschäftsführer:innen der Standorte und der Operational-Excellence-Abteilung sind die Operations Directors verantwortlich, die nötigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele umzusetzen. Für die strategisch nachhaltige Ausrichtung der Geschäfts- bereiche sind die Commercial Directors gemeinsam mit den Operations und Finance Directors zuständig. Auf Produktseite liegt die Verantwortung für klimarelevante Themen, insbesondere auch die Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks und seine Optimierung, im Bereich der Geschäftsbereiche sowie in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung (F&E), die Neu- und Weiter- entwicklungen auf Produktebene vorantreibt. Dabei pflegt Semperit eine enge Zusammenarbeit mit Kund:innen, Lieferant:innen und Forschungsinstitutionen, um bedarfsgerechte Lösungen entwickeln zu können. Die wichtigste Richtlinie im Zusammenhang mit Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien (IROs #1-7) ist die gruppenweit gültige Health, Safety, Environment, Quality Richtlinie (HSEQ Policy). Weitere Vor- gaben finden sich in der Management of Resources Policy (siehe Abschnitt E5 unter Angabe E5-1), der Innovation Policy (siehe Abschnitt E5 unter Angabe E5-1), der Supplier Policy (siehe Abschnitt G1 unter Angabe G1-1) und im Code of Conduct (siehe Abschnitt S1 unter Angabe S1-1). Diese öffentlich verfügbaren Richtlinien zielen darauf ab, die Qualität der Aktivitäten, Prozesse und Produkte sowohl inner- halb der Semperit-Gruppe als auch in der Lieferkette kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig Menschen und Umwelt zu schützen. Im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz gibt die HSEQ Policy den Rahmen für Energie- und Emissionsreduktionsprojekte vor, um den Anteil erneuerbarer Energie sowie die Energieeffizienz zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen zu senken (IRO #1, #3, #6). Alle dies- bezüglichen Projekte werden im globalen Energy-Excellence-Programm von Semperit kontinuierlich überwacht und die Ergebnisse mo- natlich ausgewertet. Für den Einsatz erneuerbarer Energien setzt Semperit auf eine schrittweise Umstellung, vorerst ohne strategische Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 94 und messbare Ziele. Hinsichtlich der Lieferkette enthält unter anderem die Supplier Policy Vorgaben zur Einhaltung ökologischer Kriterien, wie beispielsweise eine effiziente und ressourcenschonende Logistik zur Verringerung von Treibhausgasen (IROs # 3, #7). Die Anpassung an den Klimawandel wird zudem auch in der Risk Management Guideline adressiert. Diese bildet den zentralen Rahmen für die Erhebung und Bewertung von Risiken und Chancen, einschließlich der zunehmend relevanten Klimarisiken (IROs #2, #4, #5). Diese werden dabei in den bestehenden Risikomanagementprozess eingebunden und gleichwertig mit allen anderen Risiken behandelt. Damit ist sichergestellt, dass potenzielle Auswirkungen des Klimawandels, wie physische Risiken und regulatorische Veränderungen, systema- tisch identifiziert, bewertet und adressiert werden. Gleichzeitig ermöglicht die Guideline, Chancen aus klimabezogenen Entwicklungen gezielt zu nutzen. So unterstützt das Risikomanagement die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens und trägt dazu bei, langfristig Werte zu sichern. Der Vorstand ist für die Umsetzung der Richtlinien verantwortlich und achtet zudem auf die Einhaltung nationaler Standards und ISO- Normen, die für die Erreichung der strategischen Ziele grundlegend sind, unter der Berücksichtigung von Industriestandards und Best Practices. Alle relevanten Vorgaben, Zuständigkeiten und detaillierten Prozessbeschreibungen zur Umsetzung interner Richtlinien sind im gruppenweit zur Anwendung kommenden Semperit Combined Management System festgelegt. Das nach ISO 14001 zertifizierte Umwelt- managementsystem ist in das Semperit Combined Management System ebenso integriert wie die nach ISO 9001, ISO 13485 und ISO 45001 zertifizierten Managementsysteme. Sie umfassen sämtliche Mitarbeiter:innen, Prozesse und Aktivitäten jener Standorte, an denen sie implementiert sind. Die Managementsysteme sind auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nach dem Plan-Do-Check-Act- Zyklus ausgerichtet. Ihre Wirksamkeit und der Fortschritt hinsichtlich der gesteckten Ziele werden durch regelmäßige interne und externe Audits überprüft und sichergestellt. Gesellschaft Standort ISO 9001 ISO 13485 ISO 14001 ISO 45001 ISO 50001 IATF 16949 Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. Österreich X X 2 X X Rico Elastomere Projecting GmbH Österreich X x X x Härtereitechnik Rosenblattl GmbH Österreich X X x Semperit (Shanghai) Rubber & Plastic Products Co. Ltd. China X X x Semperflex Shanghai Ltd. China X X x Semperit Profiles Deggendorf GmbH Deutschland X X x x Semperit Profiles Leeser GmbH Deutschland X x Semperflex Rivalit GmbH Deutschland X X x M+R Dichtungstechnik GmbH Deutschland X x Sempertrans India Private Limited Indien X X x Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o. Polen X X x Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S. Frankreich X Semperform Kft. Ungarn X X x Semperit Industrial Products Inc. USA X 1 SIMTEC Silicone Parts LLC USA X X x Semperflex Asia Corporation Ltd. Thailand X X x Semperflex Optimit s.r.o. Tschechische Republik X X x SILCOPLAST AG Schweiz X X X 1…Die Zertifizierung nach 9001 umfasst den Service für Handläufe, der Geschäftsbereich Profile ist derzeit nicht im Scope enthalten 2…Nur für den Bereich Operationshandschuhe (seit H2 2024 aus der Semperit-Gruppe ausgeschieden) Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten Die wesentlichste Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Semperit auf die Umwelt besteht im Ausstoß von Treibhausgasen (THG), die zum Klimawandel beitragen (IROs #1, #3). Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verfolgt Semperit Ziele zur Reduktion der Energie- intensität und THG-Emissionen (siehe Angaben unter E1-4), um diese negativen Auswirkungen zu mindern. Semperit hat gruppenweit Maßnahmen und Aktivitäten definiert, um die Effizienz der Produktionsprozesse zu steigern und den Ener- gieverbrauch zu senken (IRO #6). Das Energy Excellence Team überwacht das wachsende Projektportfolio in den Bereichen Energieeffizi- enz, Prozessverbesserung und Ausbau erneuerbarer Energieversorgung aus eigener Produktion, koordiniert den Know-how-Transfer zwi- schen den Standorten und erhebt und kontrolliert die Kennzahlen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 95 Im Jahr 2024 haben die Abteilungen HSEQ und Operational Excellence die relevanten Systeme und Projektmanagement-Tools weiter verbessert, um geplante und laufende Aktivitäten sowie deren Beitrag zur Zielerreichung konzernweit konsistenter, flexibler und proakti- ver zu verfolgen. Dies umfasste die Erstellung eines standardisierten Projektregisters in einer Datenbank und die Weiterentwicklung des Systems zur standardisierten Projekterfassung und -verfolgung. Damit wurde eine Übersicht über alle laufenden und geplanten Projekte im gesamten Konzern sowie deren prognostizierte Einsparungen bis zum Jahr 2030 geschaffen. Mitarbeiter:innen können ebenfalls Ener- giesparpotenziale über die Datenbank melden. Diese werden geprüft und Verbesserungsmöglichkeiten rasch umgesetzt. Zur Erreichung der klimarelevanten Ziele bis 2030 hat Semperit Ausgaben in Höhe von mehr als 11 Mio. EUR vorgesehen (siehe Tabelle unten, angefallener und künftiger Capex und Opex), um ökologisch-nachhaltige Aktivitäten an den Produktionsstandorten auszubauen und die Nutzung nachhaltiger Technologien zu fördern. Dieses Maßnahmenpaket wird jährlich im Rahmen des Budget- und Mittelfrist- planungsprozesses evaluiert und angepasst, dem Sustainability Council zur Prüfung vorgelegt und durch den Vorstand und Aufsichtsrat freigegeben. Die operative Umsetzung obliegt den Geschäftsbereichen, unterstützt durch das HSEQ-Team und die Operational-Excellence- Abteilung, wie unter Angabe E1-2 beschrieben. Semperit setzt keine naturbasierten Lösungen, das heißt Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Land-, Süßwasser- und Meeresökosystemen um. T EUR Erhebliche Investitionsausgaben (Capex) Erhebliche operative Ausgaben (Opex) Angefallene klimarelevante finanzielle Mittel 2024 7.664,8 300,0 Künftige klimarelevante finanzielle Mittel aus dem Budget 2025 3.173,7 59,9 Die angefallenen finanziellen Mittel für klimarelevante Maßnahmen sind in den Capex- bzw. Opex-Beträgen in den sonstigen betriebli- che Aufwendungen (siehe Abschnitt 2.6 Anhang des Konzernabschlusses) bzw. in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (siehe Abschnitt 3.1 bzw. 3.2 Anhang des Konzernabschlusses) sowie in den Offenlegungspflichten der EU Taxonomie (siehe Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 zu den Aktivitäten 3.5, 5.2, 6.5, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 7.7) inkludiert. Klimarelevante Maßnahmen im Jahr 2024 Im Folgenden wird ein Auszug aus wesentlichen klimarelevanten Schlüsselmaßnahmen aus der Strategie 2030 in Form eines Projektplans aufgelistet, die an den Semperit-Standorten im Berichtsjahr 2024 zur Erzielung von Energie- bzw. THG-Einsparungen ergriffen wurden (IROs #1, #3, #6, #7). Umgesetzt in 2024 (tatsächliche Einsparungen 2024): Wimpassing, Österreich – Neue Osmosemembranen für die Frischwasserversorgung der Dampfkessel (1.426.854 kWh | 313.908 kg CO 2 ), eigenes Photovoltaiksystem Ausbauphase 1 (354.289 kg CO 2 ) Thalheim, Österreich – Wärmerückgewinnung für die Temperöfen (210.000 kWh | 8.400 kg CO 2 ), Vakuumpumpen mit Maschinenstill- stand abschalten (23.000 kWh | 920 kg CO 2 ) Odry, Tschechische Republik – Steuerungssystem für den Vulkanisationsstart (227.028 kWh | 49.946 kg CO 2 ) Bełchatów, Polen – Motortausch beim Mischer 4 (87.976 kWh | 61.583 kg CO 2 ) Hückelhoven, Deutschland – Optimierung der Salzrückgewinnung (37.265 kWh | 8.198 kg CO 2 ) Shanghai, China – Neuisolierung der Dampfleitungen (471.357 kWh | 174.402 kg CO 2 ) Hat Yai, Thailand – Steigerung der Dampfeffizienz (246.241 kWh | 91.109 kg CO 2 ), Temperaturoptimierung im Extrusionsbad (29.454 kWh | 61.362 CO 2 ) Umgesetzt in 2023 mit Einsparungen in 2024 (tatsächliche Einsparungen 2024): Wimpassing, Österreich – Optimierung der Kühlung von überhitztem Dampf (239.140 kWh | 52.611 kg CO 2 ), neuer Beth-Filter (165.498 kWh | 72.819 kg CO 2 ) Odry, Tschechische Republik – Optimierung des Vulkanisationsprogramms (500.184 kWh | 110.040 kg CO 2 ), LED-Beleuchtung (325.532 kWh | 172.532 kg CO 2 ) Hat Yai, Thailand – Eigenes Photovoltaiksystem (624.623 kg CO 2 ) Sopron, Ungarn – Gebäudeisolierung (225.259 kWh | 49.556 kg CO 2 ) Schlüsselmaßnahmen, deren Start im Jahr 2025 geplant ist (geplante Einsparungen pro Jahr): Wimpassing, Österreich – Anpassung der Dampfüberhitzung (1.540.000 kWh | 338.000 kg CO2) Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 96 Odry, Tschechische Republik - Eigenes Photovoltaiksystem auf der DH5-Halle (320.760 kg CO 2 ) Thalheim, Österreich – Wärmerückgewinnung für die Temperöfen (280.000 kWh | 11.200 kg CO 2 ), Vakuumpumpen abschalten mit Maschinenstillstand (3.400 kWh | 136 kg CO 2 ), Umstellung auf LED-Beleuchtung im Bürogebäude (6.000 kWh | 240 kg CO 2 ) Deggendorf, Deutschland – Reduzierung des Gasverbrauchs 2025 (466.000 kWh | 102.000 kg CO 2 ) Bełchatów, Polen – Wechsel von Wärmetauschern (geplante Einsparungen: 180.000 kWh | 36.000 kg CO 2 ), Reduktion der Mischprozess- gänge (1.117.000 kWh | 782.460 kg CO 2 ), Optimierung der Heißwassertemperatur für die Belüftung (650.000 kWh | 136.500 kg CO 2 ) Roha, Indien – Ersatz von drei Mühlen durch einen Kaltzuführungs-Extruder (156.000 kWh | 118.560 kg CO 2 ), Installation eines neuen energieeffizienten Staubabscheiders (70.303 kWh | 63.273 kg CO 2 ) Erläuterungen zu Projekteinsparungen Die Energieeinsparungen basieren auf Messungen, Schätzungen und Berechnungen. Relevante Informationen werden auf Standortebene in der Projektregistrierungsplattform erfasst. Die Berechnung der CO 2 -Emissionen erfolgt automatisch und basiert auf Umrechnungsfak- toren eines marktspezifischen Strommixes, die ebenfalls im System hinterlegt sind. An Standorten mit Verträgen, die einen Energiebezug aus erneuerbaren Quellen sicherstellen, werden nur Energieeinsparungen ohne Einsparungen von CO 2 -Emissionen erhoben. Für die Be- rechnung der CO 2 -Emissionen aller weiteren Brennstoffe (Gas, Öl etc.) wird ebenfalls auf Emissionsfaktoren zurückgegriffen, wobei diese vor allem von der ecoinvent-Datenbank stammen (siehe E1-6 Erläuterungen zu Emissionsfaktoren). Diese sind in der Plattform hinterlegt und werden jährlich aktualisiert. Indirekte Emissionen werden dabei nicht berücksichtigt. Energieeinsparungen: Einsparungen werden entweder gemessen oder geschätzt. Diese Informationen werden von den Standorten in der internen Datenbank erfasst. Die oben gelisteten Angaben spiegeln abgeschlossene Projekte für das Jahr 2024 wider. Emissionseinsparungen: Die Berechnungen basieren auf CO 2 -Emissionsfaktoren (weiterführende Informationen zu Emissionsfaktoren siehe Abschnitt E1-6). Strom-Emissionsfaktoren: Die Berechnungen basieren auf dem marktspezifischen Strommix, wie im System hinterlegt, das automatisch die CO 2 -Emissionen aus Projekteingaben berechnet. Wenn ein Standort Energieeinsparungen aus Strom meldet, aber grüne Stromver- träge (0 CO 2 -Emissionsfaktor) nutzt, werden nur die Energieeinsparungen, ohne CO 2 -Einsparungen gezählt. Gas-Emissionsfaktoren: In der Projektdatenbank können Standorte die Art des eingesparten Brennstoffs angeben. CO 2 -Emissionsfakto- ren, die auf der ecoinvent-Datenbank basieren, werden für diese Berechnungen verwendet. Es werden keine indirekten Emissionen bei der Berechnung der Einsparungen verwendet. Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel Mittelfristige Ziele Semperit hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen pro produzierter Einheit messbar und nachhaltig zu verringern. Bis zum Jahr 2030 soll die Summe der relativen Scope-1- und Scope-2-Emissionen, also jene Treibhausgasemissionen die aus Quellen stammen, die direkt vom Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden, um 10% pro Good Product (eine Einheit des vermarktbaren Outputs) sinken (IRO #1). Als Basisjahr wurde 2023 ausgewählt, um vor dem Hintergrund von Desinvestitionen (Verkauf des Medizingeschäfts) und Akquisitio- nen (Zukauf der Rico-Gruppe) eine durchschnittliche Darstellung der zukünftigen Betriebsstruktur zu erzielen. Wie in Tabelle „Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag zur Zielerreichung“ weiter unten dargestellt, entspricht das relative Ziel von -10% pro Good Product einer angenommen absoluten Reduktion von 19.223 Tonnen CO 2 -Äquivalente bis 2030. Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 10 % Reduktion von Scope -1- und Scope-2-Emissionen pro Good Product 1 bis 2030 im Vergleich zu 2023 1,4 % Reduktion von Scope-1- und Scope-2- Emissionen pro Good Product 1 pro Jahr 2023 0,984 kg CO 2 -Äquivalente pro Good Product 1 01.01.2024 bis 31.12.2030 2,1 % Reduktion von Scope-1- und Scope-2-Emissionen pro Good Product 1 im Vergleich zu 2023 1… Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit vom Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde Das Ziel ist kohärent mit den Begrenzungen des Treibhausgasinventars von Semperit in Bezug auf die Scope-1- und Scope-2-Emissionen (siehe Tabelle und Erläuterungen in Angabe E1-6) und umfasst alle sieben Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll geregelt sind. Zur Be- rechnung der in die Zielvorgabe einbezogenen Scope-2-Treibhausgasemissionen wird die marktbezogene Methode verwendet. Das Ziel beinhaltet nicht die Emissionen der Lieferant:innen und andere Scope-3-Emissionen aus der Wertschöpfungskette. Semperit ist sich den Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 97 negativen Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Scope-3-Emissionen, insbesondere durch den hohen Energie- und Ressourcen- verbrauch entlang der gesamten Wertschöpfungskette (IROs #3, 7) bewusst und setzt deshalb bereits klimarelevante Maßnahmen, wie in Angabe E1-3 und in Abschnitt E5, unter der Angabe E5-3 beschrieben. Derzeit gibt es noch keine quantifizierten Ziele zur Reduzierung der Scope-3-Emissionen. Semperit arbeitet kontinuierlich daran, die Datenqualität hinsichtlich der Scope-3-Aktivitäten zu optimieren, das die Basis für die Quantifizierung eines Zieles im Bereich Scope-3 ermöglichen soll. Die Emissionsreduktion wird durch das Ziel unterstützt, die Energieintensität um 5% pro Good Product bis 2030 im Vergleich zu 2023 zu senken (IRO #6). Das Ziel im Bereich Energie ist in die variable Vergütung des Vorstands, der obersten Führungsebene und aller Arbeit- nehmer:innen integriert, die dem gruppenweiten Bonussystem unterliegen. Weiterführende Informationen zu ESG-Leistungskriterien im Anreizsystem befinden sich unter Angaben im Zusammenhang mit GOV-3 in diesem und im ESRS 2 Abschnitt. Im Berichtsjahr konnte das jährliche Reduktionsziel von 0,7% bei der Energieintensität nicht erreicht werden. Der Energieanstieg pro Good Product um 3,9% im Vergleich zu 2023 begründet sich durch einen Rückgang produzierter Güter aufgrund geringerer Auftragslage, trotz hohem Energieauf- wand. Auf den Energieverbrauch haben neben der Produktherstellung unterschiedliche Aspekte Einfluss. So werden trotz geringerem Auftragsvolumen, auch Testläufe im Bereich Mischbetrieb, Material- und Produktinnovation sowie Verfahrens- und Prozessanpassungen oder das Anfahren der Maschinen nach Stillständen vorgenommen, was mit einem hohen Energieverbrauch verbunden ist. Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 5 % Energiereduktion pro Good Product 1 bis 2030 im Vergleich zu 2023 0,7 % Energiereduktion pro Good Product 1 pro Jahr 2023 2,78 kWh pro Good Product 1 01.01.2024 bis 31.12.2030 +3,9 % Energieanstieg pro Good Product 1 im Vergleich zu 2023 1…Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit vom Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde. Die klimarelevanten Ziele sind hinsichtlich ihrer Ambition nicht im Einklang mit dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen, das eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C anstrebt und eine Emissionsreduktion von -42% bis 2030 verglichen zum Bezugsjahr 2020 empfiehlt. Das Ziel wurde keiner wissenschaftlichen Validierung unterzogen. Beide klimarelevanten Reduktionsziele gelten für alle 16 Standorte der Semperit-Gruppe mit Produktionsoutput. Die Energieintensität wird monatlich gemessen und die Entwicklung im Vergleich zum gesetzten Ziel intern an den Vorstand und das obere Management kom- muniziert, um bei Bedarf Korrekturmaßnahmen schnell umsetzen zu können. Die Zielerreichung im Bereich Emissionen wird jährlich am Jahresende auf Basis der jährlichen Gesamtenergieverbräuche und Energiemixe der Standorte unter Verwendung aktueller Emissionsfak- toren berechnet. Als (bonusrelevantes) kurzfristiges Teilziel gilt eine Reduktion von 0,7% der Energie pro Jahr gemessen am aktuellen Jahresoutput zwischen 2024 und 2030 im Vergleich zu 2023. Langfristige Ziele Semperit hat keine langfristigen klimarelevanten Ziele gesetzt, die über das Jahr 2030 hinausgehen. Geplante Reduktionen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten (t CO 2 e) Basisjahr 2023 Ziel für 2030 THG -Emissionen – Scope 1 und 2 105.045 85.823 Hebel zur Reduktion der Treibhausgase und deren Beitrag zur Zielerreichung Energieeffizienz und Verbrauchssenkung 19.223 Materialeffizienz und Verbrauchssenkung Brennstoffwechsel Elektrifizierung Nutzung erneuerbarer Energien Schrittweise Einstellung, Ersetzung oder Änderung des Produkts Schrittweise Einstellung, Ersetzung oder Änderung des Verfahrens Sonstiges Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 98 Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix Energieverbrauch und Energiemix (MWh) 2024 1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 0 2) Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 14.806 3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas 91.952 4) Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 0 5) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen 127.409 6) Energieverbrauch aus fossilen Energiequellen (Summe der Zeilen 1 bis 5) 234.167 Anteil des Energieverbrauchs aus fossilen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 79,7% 7) Energieverbrauch aus nuklearen Quellen 13.617 Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 4,6% 8) Brennstoffverbrauch aus erneuerbaren Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) 0 9) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen 41.858 10) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 4.051 11) Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (Summe der Zeilen 8 bis 10) 45.908 Anteil des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 15,6% Gesamtenergieverbrauch (Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 293.693 Gesamtenergieverbrauch der Semperit-Gruppe 294.952 1…Der Gesamtenergieverbrauch der Gruppe inkludiert ebenfalls den Verbrauch von Flüssigstickstoff, Ammoniak und Methanol, abzüglich dem Anteil an produziertem Strom aus eigenen PV-Anlagen der im Berichtsjahr verkauft wurde. 2024 waren vier Werke der Semperit-Gruppe für über 70% des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich (IRO #6). Das sind jene an den Standorten Wimpassing, Odry, Bełchatów und Thalheim. Auf den Energieverbrauch haben neben der Produktion und Herstellung der Gummimischungen auch andere Faktoren Einfluss, wie z.B. Testläufe im Bereich der Material- und Produktinnovation, Verfahrens- und Prozessanpassungen, das Anfahren der Maschinen nach Stillständen sowie die Beleuchtung und Beheizung oder Kühlung der Gebäude. Auch standortspezifische Faktoren und Änderungen die sich aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben, können Ef- fekte haben. So können sich Umstellungen in der Vorproduktion oder Sortimentsanpassungen an einzelnen Standorten auch auf den gruppenweiten Energieverbrauch auswirken. Der Anteil des Energieverbrauchs aus fossilen Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch betrug im Berichtsjahr 79,7%. Der Anteil des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen (selbst erzeugt und von Dritten bezogen) am Gesamtenergieverbrauch lag bei 15,6%. Die beiden österreichischen Standorte der Rico-Gruppe in Thalheim (HTR und Rico Elastomere) verwenden ausschließlich Strom aus er- neuerbaren Quellen. Davon ausgenommen sind Notstromgeneratoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Der Energiever- brauch des amerikanischen Standorts Simtec basiert zur Hälfte auf Atomstrom und zur anderen Hälfte auf Erdgas. Auch Silcoplast in der Schweiz wird mit Atomstrom betrieben. Energie aus eigenen Photovoltaik-Anlagen 2024 Anteil am Stromverbrauch Anteil am Gesamtenergieverbrauch 1 Installierte Anlagenleistung gesamt 5 MWp PV -Stromproduktion 4.188 MWh PV -Stromverbrauch 4.051 MWh 3% 1,4% PV -Stromverkauf 137 MWh 1…Entspricht dem Gesamtenergieverbrauch der Gruppe (inkludiert ebenfalls den Verbrauch von Flüssigstickstoff, Ammoniak und Methanol, abzüglich dem Anteil an produziertem Strom aus eigenen PV- Anlagen der im Berichtsjahr verkauft wurde) Rund 47,5% des konzernweiten Gesamtenergieverbrauchs entfallen auf den Bedarf an elektrischer Energie, der 2024 zu 3 % von eige- nen PV-Anlagen abgedeckt wurde (IRO #1, 2, 6). Seit 2020 werden an den Standorten der Gruppe schrittweise PV-Anlagen installiert und erweitert. Bis dato verfügen die Standorte Wimpassing (1 MWp-Photovoltaikanlage), Thalheim (1,1 MWp), die beiden chinesischen Stand- orte in Shanghai (jeweils ca. 400 kWp), Waldböckelheim (135 kWp), Hat Yai (1 MWp), Odry (939 kWp) über eigene PV-Anlagen. Insgesamt Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 99 haben diese PV-Anlagen 2024 4.188 MWh produziert. Hiermit konnten 1,4% des Gesamtenergieverbrauchs der Semperit-Gruppe aus eigenen PV-Anlagen gedeckt werden, dies entspricht 4.051 MWh. Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse Der gesamte Energieverbrauch der Semperit-Gruppe wird für Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren verwendet. MWh/EUR 2024 Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh) 294.952 Nettoumsatzerlöse aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (EUR) 676.573.209 Gesamtenergieverbrauch aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren pro Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren (MWh/EUR) 0,0004 Konnektivität der Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung Zur Berechnung der Energieintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet, siehe Konzernab- schluss, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzernanhang, Abschnitt 2.2, da alle Geschäftsbereiche unter Sektoren mit hoher Klimaauswirkung fallen. EUR 2024 Nettoumsatzerlöse aus Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren, die zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden 676.573.209 Nettoumsatzerlöse (sonstige) 0 Gesamtnettoumsatzerlöse (Abschluss) 676.573.209 Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Erläuterungen zu Scope-1-, -2- und -3-THG-Emissionen 2024, berücksichtigten Treibhausgasen und verwendeten Emissionsfaktoren Im Berichtszeitraum wurde eine absolute Reduktion der Scope-1-Emissionen um 5% und eine absolute Reduktion der Scope-2-Emissionen um 22,0% standortbezogen, beziehungsweise 10,7% marktbezogen erreicht. Dies ist vor allem den Portfolioänderungen, also dem Aus- scheiden der energieintensiven Standorte aus der Semperit-Gruppe zuzuschreiben. Semperit verfolgt zurzeit kein Ziel für eine Reduktion von Scope-3-Emissionen. Semperit sind keine Emissionen (Scope 2 und Scope 3) aus Verbrennung oder Abbau von Biomasse in eigenem Betrieb oder in der Wertschöpfungskette bekannt. Semperit nutzt keine vertraglichen Instrumente in Scope-1 oder -2 (0% der zugekauften Energie ist mit vertraglichen Instrumenten oder Zertifikaten hinterlegt). Alle sieben Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll geregelt sind, wurden bei der Berechnung des unternehmerischen CO 2 -Fußabdrucks berücksichtigt. Dazu gehören Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffmonoxid (N 2 O), Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), Per- fluorkohlenwasserstoffe (FKW/PFCs), Schwefelhexafluorid (SF 6 ) und Stickstofftrifluorid (NF 3 ). Die Emissionsfaktoren für Brennstoffe (Erd- gas, Flüssiggas, Heizöl, Kraftstoffe usw.) und die Aufteilung der brennstoffbezogenen Emissionen in Scope 1 und Scope 3 basieren auf Daten des Österreichischen Umweltbundesamts vom Dezember 2023 und wurden auf alle betrachteten Länder angewandt. Die markt- basierten Treibhausgasemissionen des eingekauften, selbst erzeugten sowie verbrauchten Stroms wurden auf Basis des jeweiligen Ener- giemixes berechnet, wobei für jede Primärenergiequelle die Emissionen anhand der Emissionsfaktoren aus der ecoinvent-Datenbank in der aktuellen Version 3.11 (2024) berechnet wurden. Auch die standortbasierten Treibhausgasemissionen stammen aus ecoinvent 3.11, ebenso wie die Emissionsfaktoren für die unten beschriebenen Scope-3-Kategorien. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 100 2024 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 Rückblickend Etappenziele und Zieljahre t CO 2 e Basisjahr Berichtsjahr Jährlich % des Ziels/Basisjahr 2023 2024 2030 Scope-1-Treibhausgasemissionen Scope -1-THG-Bruttoemissionen 26.828 25.501 24.145 –4,9% Prozentsatz der Scope -1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0,0% 0,0% Scope-2-Treibhausgasemissionen Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 95.026 74.151 85.523 –22,0% Marktbezogene Scope -2-THG-Bruttoemissionen 78.217 69.818 70.396 –10,7% Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen Gesamte indirekte (Scope-3)-THG-Bruttoemissionen 805.038 1) Erworbene Waren und Dienstleistungen 294.280 2) Investitionsgüter 15.377 3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) 27.471 4) Vorgelagerter Transport und Vertrieb 29.477 5) Abfallaufkommen in Betrieben 155.306 6) Geschäftsreisen 2.457 7) Pendelnde Arbeitnehmer:innen 8.015 8) Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 9) Nachgelagerter Transport 20.489 10) Verarbeitung verkaufter Produkte 11) Verwendung verkaufter Produkte 12) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 252.166 13) Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 14) Franchises 15) Investitionen THG-Emissionen insgesamt THG -Emissionen insgesamt (standortbezogen) 121.854 904.690 THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 105.045 900.357 Das oben dargestellte THG-Emissionen-Inventar 2024 (Scope 1-3) deckt den gesamten Konsolidierungskreis ab. Erläuterungen zu der Berechnung der Scope-3-THG-Bruttoemissionen Als Scope-3-Emissionen gelten indirekte Emissionen, die bei der Förderung, Produktion und Verarbeitung der verwendeten Energieträger anfallen, aber auch Emissionen, die aus Aktivitäten vor- und nachgelagerter Bereiche der Wertschöpfungskette von Semperit resultieren. Gemäß „GHG-Protocol Corporate Standard“ werden diese Aktivitäten in 15 Kategorien gegliedert. In der obigen Tabelle sind in all jenen Scope-3-Kategorien die THG-Emissionen des gesamten Konsolidierungskreises angeführt, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöp- fungskette von Semperit signifikant und quantifizierbar sind. Die Kategorien 2, 5, 7 und 12 wurden 2024 das erste Mal quantifiziert. Die nicht angeführten Kategorien 8, 10, 11, 13, 14 und 15 stellen nicht-wesentliche Scope-3-Emissionen dar, über die nicht berichtet wird, da sie im Vergleich zu anderen Kategorien von unbedeutender Höhe sind. Die angeführten Scope-3-Emissionen umfassen folgende Primär- daten (rund 45% der Scope-3-Emissionen) und Schätzungen (rund 55% der Scope-3-Emissionen) und folgen unterschiedlichen Berech- nungsmethoden: 1) Erworbene Waren und Dienstleistungen stellen Emissionen dar, die im Zusammenhang mit im Berichtsjahr von Dritten bezogenen Rohstoffen entstehen. Diese Emissionen ergeben sich aus lieferantenspezifischen Primärdaten und Angaben aus der ecoinvent-Daten- bank 3.11, multipliziert mit der bezogenen Menge des jeweiligen Rohstoffs im Berichtsjahr. Hierbei werden alle Rohstoffe, Verstärkungs- und Verpackungsmaterialien berücksichtigt. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 101 2) Investitionsgüter beinhalten den Capex-Betrag 2024, der nach der „spend-based“ Methode des GHG-Protocols mit dem Emissionsfak- tor „Supply Chain Greenhouse Gas Emission Factors v1.2 by NAICS-6“ der U.S. Environmental Protection Agency multipliziert wird. Dieser lag als der angemessenste Emissionsfaktor für Kapitalgüter der Industriebranche zum Zeitpunkt der Kalkulation vor (https://ca- talog.data.gov/dataset/supply-chain-greenhouse-gas-emission-factors-v1-2-by-naics-6). Zurzeit stellen die Lieferant:innen keine liefe- rantenspezifischen Emissionsangaben für Capex zur Verfügung und die Scope-3-Emissionen aus den Investitionsgütern stellen eine Schätzung dar. 3) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope-1 oder Scope-2 enthalten) zeigen die Emissionen aus der Energielieferkette von Semperit, also aus dem Transport der Brennstoffe, die unter Scope-1 und Scope-2 ausgewiesen werden. Die Scope-3-Anteile aus Brennstoffen und Energie entstehen, wenn Lieferant:innen den Brennstoff direkt verbrennen. Dies geschieht bei- spielsweise bei der Anlieferung der Brennstoffe mit einem LKW, oder bei Strom, der verbraucht wird. Semperit berechnet diese Emis- sionen mit Primärdaten, indem die Menge des Brennstoffs und Stroms mit dem entsprechenden Emissionsfaktor aus der ecoinvent- Datenbank multipliziert wird. 4) und 9) Transport und Vertrieb (vor- und nachgelagert) ergibt sich aus der Summe der gefahrenen Kilometer für Upstream-, Intercom- pany- und Downstream-Transport von Waren, die die Semperit-Gruppe im Berichtsjahr von Logistikdienstleister:innen bezogen hat. Die Kilometer pro Frachtmittel (Flug-, Bahn-, Lastwagen- und Seefracht) stellen Primärdaten dar, welche mit frachtspezifischen Emissions- faktoren aus der ecoinvent-Datenbank multipliziert werden. Dabei wird auch das Ausmaß der Beladung in der Multiplikation berück- sichtigt. In die Berechnung fließen nur die Distanzen zu Tier-1-Geschäftspartner:innen ein. 5) Emissionen aus dem Abfallaufkommen in Betrieben entstehen aus dem Gesamtabfall inklusive Abfall aus Sondervorkommnissen und Abwasserentsorgung (Primärdaten). Die von den Standorten gemeldeten Primärdaten zu Abfall- und Abwassermengen werden mit den jeweiligen länderspezifischen Emissionsfaktoren der üblichen Entsorgungsart aus der ecoinvent-Datenbank multipliziert. Dadurch wer- den nicht nur die unterschiedlichen üblichen Arten der Abfallentsorgung, sondern auch die länderspezifischen Prozessemissionen be- rücksichtigt. 6) Geschäftsreisen verursachen je nach Verkehrsmittel und Brennstoff unterschiedliche Emissionen, die in der Emissionsbilanz von Sem- perit mit den tatsächlich hinterlegten Kilometern multipliziert werden. Die Kilometer pro Verkehrsmittel und Brennstoff werden auf Standortebene aus internen Systemen und Angaben von externen Reiseagenturen als Primärdaten gesammelt. Einmal pro Jahr werden diese an das zentrale ESG-Team zur Konsolidierung und Umrechnung berichtet. Auch hierbei werden ecoinvent-Faktoren herangezogen. 7) Pendelnde Arbeitnehmer:innen verursachen reisebezogene Emissionen, bei denen es sich 2024 um eine Schätzung der lokalen HR- Verantwortlichen zu durchschnittlich hinterlegten Pendelkilometern pro Mitarbeiter:in und Verkehrsmittel und Standort am Tag han- delt. Diese wurden mit den gleichen Emissionsfaktoren aus der ecoinvent-Datenbank multipliziert wie die für Geschäftsreisen hinter- legte Kilometer. 8) Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer stellen geschätzte Emissionen dar, die sich aus der Menge der im Berichtsjahr produzierten und vermarktbaren Güter (Good Product) pro Produktgruppe ergeben. Für jede Produktgruppe wurde eine Schätzung vorgenommen, zu welchem Anteil diese Produkte am Ende des Lebenszyklus verbrannt, rezykliert oder deponiert werden (nähere Informationen dazu siehe Angaben zu Produktrezyklierbarkeit im Abschnitt E5, E-5 Ressourcenabflüsse). Die Produktmengen pro Ent- sorgungsart wurden mit entsprechenden Emissionsfaktoren der jeweiligen Entsorgungsmethode aus der ecoinvent-Datenbank multi- pliziert. Semperit arbeitet kontinuierlich daran, weitere Schritte in Bezug auf das Datenmanagement zu tätigen, die sich auf die Scope-3-Aktivitä- ten beziehen. Dazu gehören sowohl die Erhöhung des Anteils an Primärdaten in der Gesamtbilanz durch Zusammenarbeit mit Lieferant:in- nen an der Verfügbarkeit und Datenqualität, als auch die Berechnung des Product Carbon Footprint (PCF) mit einem eigenen PCF-Berech- nungsmodell, basierend auf Daten aus der ecoinvent-Datenbank und jenen von Rohstofflieferant:innen. Die PCF-Berechnung wird je nach Kundeninteresse schrittweise auf das gesamte Produktportfolio erweitert, um der Erfassung des gruppenweiten Product Portfolio Carbon Footprint näherzukommen. Das Unternehmen gewinnt dadurch Erkenntnisse, die zur weiteren Reduktion der PCFs gemeinsam mit den Kund:innen und Lieferant:innen genutzt werden können. Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse Zur Berechnung der Treibhausgasintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet. t CO 2 e/EUR 2024 THG -Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoumsatzerlös 0,0013 THG -Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoumsatzerlös 0,0013 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 102 Konnektivität der Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse mit Informationen zur Finanzberichterstattung Zur Berechnung der Treibhausgasintensität wurde der konsolidierte Umsatz der Semperit-Gruppe als Nenner verwendet, siehe Konzern- abschluss, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzernanhang, Abschnitt 2.2. EUR 2024 Nettoumsatzerlöse, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden 676.573.209 Nettoumsatzerlöse (sonstige) 0 Gesamtnettoumsatzerlöse (im Abschluss) 676.573.209 Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 - Zertifikate Semperit fokussiert sich auf die Senkung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen und hat im Berichtsjahr keine Maßnahmen zur Entnahme und Speicherung von Treibhausgasen gesetzt – weder bei den eigenen Tätigkeiten noch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungs- kette. Es wird auch auf etwaige Offsetting-Maßnahmen oder Projektfinanzierungen durch CO 2 -Zertifikate zur Verringerung von Treibhaus- gasen verzichtet. Angabepflicht E1-8 – Interne CO 2 -Bepreisung Semperit nutzt zurzeit keine interne CO 2 -Bepreisung für die Steuerung klimarelevanter Maßnahmen. Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken Im Berichtsjahr 2024 wurden auf Basis der Klimarisikoanalyse aus dem Jahr 2023 keine Standorte mit bedeutenden Vermögenswerten identifiziert, die einem unmittelbaren und materiellen physischen Risiko durch den Klimawandel ausgesetzt sind. Dennoch hat die Analyse mit Blick auf die zukünftige Entwicklung für drei Standorte – Odry und Bełchatów in Mitteleuropa sowie Roha in Indien – potenzielle physische Risiken durch klimawandelbedingte Auswirkungen ab dem Jahr 2040 aufgezeigt. Diese Risiken betreffen insbesondere eine mögliche Verknappung in der Verfügbarkeit von Wasser für die Produktionsprozesse, die langfristig die Vermögenswerte und die Produk- tionsfähigkeit an diesen Standorten beeinträchtigen könnten. Die finanziellen Auswirkungen dieser potenziellen Risiken werden im Rah- men der dreijährigen Übergangsfrist gemäß den Berichtspflichten analysiert, quantifiziert und rechtzeitig offengelegt. Hierbei werden Szenarioanalysen und wissenschaftliche Klimamodellierungen einbezogen, um die Unsicherheiten und die potenzielle Bandbreite der Auswirkungen auf die betroffenen Standorte detaillierter bewerten zu können. Semperit hat darüber hinaus präventive Maßnahmen zur Risikominderung initiiert, einschließlich der Prüfung von Standortstrategien, Investitionen in resilienzfördernde Infrastruktur und in die Anpassung an klimatische Veränderungen. Diese Maßnahmen werden laufend im Rahmen des integrierten Risikomanagementsystems überwacht. Weiterführende Informationen zum Management wesentlicher Klimarisiken befinden sich unter ESRS 2 SMB-3 und IRO-1. Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Übergangsrisiken Die Übergangsrisiken werden im gruppenweiten Risikomanagementprozess regelmäßig bewertet und bei Bedarf mit Maßnahmen verse- hen. Die finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Übergangsrisiken sowie jene von wesentlichen klimabezogenen Chancen werden in der dreijährigen Übergangsfrist dieser Angabe quantifiziert und rechtzeitig offengelegt. Weiterführende Informationen zum Management wesentlicher Übergangsrisiken sind den Angaben unter ESRS 2 SMB-3 und IRO-1 zu entnehmen. Konnektivität mit Informationen zur Finanzberichterstattung Diese Angaben werden im Zusammenhang mit den finanziellen Auswirkungen fristgerecht in drei Jahren offengelegt. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 103 ESRS E2 Umweltverschmutzung Die Umweltverschmutzung durch Schadstoffe und Mikroplastik stellt eine bedeutende Umweltbelastung der Wertschöpfungs- ketten in der gesamten Industriebranche dar, die zu ökologischen und gesundheitlichen Schäden führen kann. Semperit legt großen Wert auf die Einhaltung von Umweltvorschriften, um die Umwelt und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen und Anwohner:innen zu schützen und rechtliche Sanktionen und Reputationsverluste zu vermeiden. Die meisten Rohstoffe der Semperit-Gruppe werden von Distributor:innen oder herstellenden Großunternehmen geliefert, von welchen Umweltschutz und soziale Sorgfaltspflicht durch Semperit zwar gefordert, aber deren Umsetzung bei den Lieferant:innen nur in Ausnahmefällen überprüft wird (weiterführende Informationen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette und Lieferantenaudits sind den Abschnitten E5 und G1 zu entnehmen). Wie Semperit die in der folgenden Tabelle dargestellten komplexen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umweltverschmutzung steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert. Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Negative Auswirkung Risiko Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Luftverschmutzung Eigene Geschäftstätigkeit 4, 8 P M, L (#8) Verschmutzung durch flüchtige Verbindungen (VOC), Staub, Partikel, Ammoniak, Chlorgas, Rauchgas oder andere Schadstoffe in eigenen Betrieben trägt zu den von Industrieunternehmen verursachten negati- ven Umweltauswirkungen bei. Dies kann die Luftquali- tät verschlechtern, das Leben unter Wasser, das Pflan- zenwachstum beeinträchtigen, di e Bodenversauerung erhöhen und indirekt natürliche Lebensräume auf loka- ler Ebene stören. Global tragen diese Industrieauswir- kungen zu Veränderungen der Klimamuster, der Wol- kenbildung und der Niederschläge bei und tragen zu umfassenderen Umweltveränderungen bei. (#9) Kostensteigerung durch Infrastruktur - und Maschinenausbau und -erneuerung, ausgelöst durch strengere Umweltvorschriften, gesetzli- che Anforderungen an zulässige Emissionsgren- zen und veraltete Ausrüstung. (Übergangsrisiko) - Präventive Messung relevanter Schad- stoffe gemäß den von den lokalen Be- hörden oder der Standortleitung fest- gelegten Schwellenwerten ; Strikte Einhaltung von REACH und an- deren Vorschriften zu chemischen Sub- stanzen und Materialkonformität Eigene Geschäftstätigkeit 4, 8 P K, M, L (#10) Luftverschmutzung in industriellen Betrieben kann kurz - und langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der exponierten Arbeitnehmer:innen und indirekt auf betroffene Gemeinschaften haben. Atemwegserkrankungen, die durch Partikel in der Luft verursacht werden, können langfristige Atemwegs - und Herz -Kreislauf-Auswirkungen haben. - Mikroplastik Eigene Geschäfts - tätigkeit 4, 8 P K, M, L (#11) Gummi - und Abfallverschmutzung aus eigenen Betrieben kann zur Anwesenheit von Staub und Parti- keln kleiner als 0,5 mm außerhalb der Anlagen führen, die für Bodenorganismen und Pflanzen schädlich sind. - Operational -Excellence-Initiativen mit Fokus auf Prozesseffizienz und Abfall- vermeidung Vorgelagerte und na- chgelagerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6, 8 P K, M, L (#12) Gummi - und Abfallverschmutzung entlang der Wertschöpfungskette, verursacht während der Roh- stoffproduktion, des Transports, der Produktnutzung und des End -of-Life, führt zur Emission von Mikroplas- tik und Gummipartikeln in die Umwelt. Dies kann zu physischem und chemischem Schaden für Bodenorga- nismen und zur Aufnahme durch Pflanzen führen. - Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Zer- tifizierung von Lieferant:innen durch EcoVadis, Lieferanteninitiativen von To- gether for Sustainability ; Die Circularity Initiative mit Fokus auf Produktlanglebigkeit und potenzielles End -of-Life-Recycling 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Angabepflicht E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Umweltschutzkonzepte im eigenen Betrieb Zu den wichtigsten Konzepten in Bezug auf Umweltschutz im eigenen Betrieb (IROs #8-11) gehören die Überwachung und strenge Einhal- tung gesetzlicher Anforderungen und die Reduktion von Emissionen durch Investitionen in die Infrastruktur an den Produktionsstandor- ten. Zurzeit verfügt Semperit über keine strategischen Pläne oder messbaren Ziele für Umweltschutz auf Gruppenebene. Die Standorte sind dafür verantwortlich, die Einhaltung lokaler gesetzlicher Anforderungen und aller vorgegebenen Grenzwerte regelmäßig zu überwa- chen und zu evaluieren. Die ISO-zertifizierten Managementsysteme der Gruppe, insbesondere das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, regeln das einheitliche Verfahren zur Risikoidentifikation, Vermeidung von Umweltverschmutzung (von Luft, Boden und Wasser) und die Handhabungsprinzipien im Falle bei einem Vorfall und tragen dazu bei, dass Umweltverschmutzung verhindert oder gemindert wird und dass damit zusammenhängende negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen und Anrainer:innen minimiert werden kön- nen. Für eine Übersicht der ISO-Zertifikate, siehe Abschnitt E1 Klimawandel, Angabe E1-2. Die von den wesentlichen Umweltverschmutzungs-IROs der Semperit-Gruppe betroffenen Gemeinschaften sind die Anrainer:innen der Produktionsstandorte, die sich von Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung in Standortnähe gestört fühlen könnten. Diese Auswirkungen sind Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 104 für das Unternehmen messbar und direkt beeinflussbar. Dies bedeutet nicht, dass andere Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungs- kette ausgeschlossen sind, nur liegen diese potenziellen Auswirkungen außerhalb des Informations- und Wirkungsbereichs von Semperit. In der öffentlich über die Semperit-Website zugängigen HSEQ- und Management of Resources Policy ist definiert, dass die Semperit Produktionsstandorte die Arbeits- und Umweltsicherheit zu maximieren und Risiken von Umweltverschmutzung (Luft, Boden und Wasser) auf das niedrigste Niveau zu reduzieren haben, um alle potenziell Betroffenen, einschließlich der Arbeitnehmer:innen und der lokalen Anrainer:innen, vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Semperit sorgt für eine sichere Lagerung und sicheren Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen, um Vorfälle und Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Ereignisses, das Gemeinschaften betrifft oder die Umwelt schädigen könnte, wird Semperit den Unfall sofort eindämmen und die Auswirkungen begrenzen. In der ebenso online veröffentlichten People Policy sind Konzepte zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und Anrainer:innen vor etwaigen Umweltver- schmutzungen und sonstigen Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität enthalten. Die Konzepte im Zusammenhang mit Luft- und Umweltverschmutzung bei Semperit werden von folgenden zwei Verordnungen über den Einsatz von chemischen Stoffen stark geprägt, die Rohstoffauswahl, Gesundheit- und Sicherheit am Arbeitsplatz, Produkt- und Pro- zessdesign wesentlich beeinflussen (IROs #8-10): REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) und Implikationen für Produktzusammensetzung Das Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist, eine EU-weit einheitliche Regelung, um das Wissen über chemische Stoffe und deren Verwendung zu erweitern und der Industrie eine größere Verantwortung für das Management der IROs zu übertragen, die Chemikalien für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können. Eine REACH-Registrierung muss daher für jede chemische Substanz erfolgen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr und pro Hersteller:in/Importeur:in in der EU produziert oder in die EU impor- tiert wird. In einem Registrierungsdossier muss die Hersteller:in/Importeur:in die mit der Substanz verbundenen Risiken beschreiben und identifizieren. Semperit unterstützt das Ziel von REACH, das im Einklang mit dem eigenen Engagement steht, eine verantwortungsvolle Produktion, Nutzung und Handhabung der Semperit-Produkte sicherzustellen und den Einsatz von besorgniserregenden und besonders besorgniser- regenden Stoffen zu vermeiden. Semperit legt zu den ESRS-Angabepflichten E2-5 „Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgnis- erregende Stoffe“ aufgrund der unwesentlichen Mengen dieser Stoffe, die jährlich eingesetzt werden, keine Informationen offen. Den- noch hat es für Semperit höchste Priorität sicherzustellen, dass alle verwendeten chemischen Substanzen registriert sind, da Semperit ein nachgeschalteter Kunde der chemischen Rohstoffkette ist, aber dennoch die Verantwortung für Produktkonformität trägt. Semperit arbeitet eng mit nationalen und EU-Plattformen zusammen, die Empfehlungen für Maßnahmen zur Einhaltung der REACH-Vorschriften geben. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Kund:innen und Lieferant:innen, um alle erforderlichen Informationen über in Semperit- Produkten verwendete chemische Substanzen zu erhalten. Bei Approbation von neuen Rohstoffquellen für europäische Standorte über- prüft der Rohstoffeinkauf, ob die neuen Quellen gemäß der REACH-Verordnung registriert sind. Damit ist sichergestellt, dass nur REACH- registrierte Rohstoffe in Europa zum Einsatz kommen. 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) Semperit legt großen Wert auf die Einhaltung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Diese Richtlinie gilt für Betriebe, in denen bestimmte Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind, und legt besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit fest. Wenn Seveso-Stoffe in Mengen gelagert werden, die die in der Richtlinie festgelegten Schwellenwerte überschreiten, wird der Standort als Seveso-Betrieb eingestuft. Diese Einstufung bringt besondere Anforde- rungen an die Anlagensicherheit mit sich. Der Standort in Bełchatów (PL) ist als einziger Standort von Semperit als Seveso-Betrieb klassi- fiziert; strenge Compliance mit allen entsprechenden Richtlinien zählt zu den wichtigsten lokalen Konzepten der dortigen Fördergurtpro- duktion. Umweltschutzkonzepte in der vor- und nachgelagerter Wertschöpfungskette In der vorgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) von Semperit werden zum überwiegenden Teil nicht erneuerbare, fossile und syn- thetische Materialien verarbeitet. Diese sollen möglichst effizient und sparsam verwendet, zunehmend rezykliert und durch erneuerbare und umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden. Semperit hat 2024 erstmals ein Konzept zur Klassifizierung nachhaltiger, nicht-fossi- ler Rohstoffe entwickelt, das sowohl rezyklierte als auch biobasierte Materialien umfasst. Ziel dieses Konzepts ist es, den Anteil nachhal- tiger Rohstoffe in Produkten messbar zu machen und sukzessiv zu erhöhen, um primäre fossile Ressourcen zu sparen und die negativen Auswirkungen in der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu minimieren (genauere Ausführung siehe Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft). Insgesamt galten 2024 19% der eingesetzten Rohstoffe samt Verpackungen als nachhaltig (inklusive Rohstoffe für Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 105 Operationshandschuhe bis Juni 2024 und exklusive Rohstoffe der Rico-Gruppe). Dies bedeutet, dass im Berichtsjahr insgesamt 21.600 Tonnen entweder rezyklierten Rohstoffen oder Rohstoffen (teilweise) biologischen Ursprungs an Semperit-Standorten eingesetzt wurden. Die Semperit-Konzepte für Umweltschutz generell (IROs #8-11) sind in der HSEQ- und Management of Resources Policy definiert, die über die Supplier Policy in die Lieferkette getragen werden. Semperit fordert von Lieferant:innen die Unterzeichnung der Supplier Policy und Nachweis einer ESG-Bewertung, wie EcoVadis. Eine Nichterreichung der gesetzten Mindestpunktzahl bei EcoVadis muss von den Lieferant:innen erklärt werden. Diese Lieferant:innen werden aufgefordert, die gesetzte Mindestpunktzahl zu erreichen und präventive Maßnahmen für Umweltschutz, unter anderem auch in Bezug auf Messung und Sorgfalt mit Schadstoffen, zu setzen, potenziell betroffene Gemeinschaften vor unzumutbaren Belastungen zu schützen und ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern. Weiterfüh- rende Informationen zur Lieferant:innenbewertung und zum Ziel, bis 2030 75% aller Ausgaben nur an Lieferant:innen mit einer vorgege- benen ESG-Bewertung zu tätigen, sind den Abschnitten E5 Kreislaufwirtschaft und G1 Unternehmensführung zu entnehmen. Darüber hinaus verfügt Semperit derzeit über keine weiteren strategischen Konzepte oder Ziele in Bezug auf Umweltverschmutzung, die im Her- stellungsprozess der Rohstoffe in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verursacht wird, ist sich aber der Verantwortung bewusst und will im Rahmen der Möglichkeiten einen Beitrag zu einer postfossilen Kreislaufwirtschaft leisten (wie im Abschnitt E5 näher beschrieben). Die Herausforderungen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) beziehen sich vor allem auf den Gummi-Abrieb der von Semperit hergestellten Produkte, der während der Nutzung aufgrund von Produktverschleiß, insbesondere unter extremen Wetterbedin- gungen und bei starker Beanspruchung, auftreten kann. Hier fokussiert sich Semperit auf Konzepte zur Verlängerung der Produktlebens- dauer und Widerstandsfähigkeit, die im Abschnitt E5 Kreislaufwirtschaft unter E5-5 Ressourcenabflüsse näher beschrieben werden. Die durch den Produktverschleiß freigesetzten Mikropartikel werden in einer geteilten Verantwortung von Semperit und den Kund:innen für eine produktschonende und Lebensdauer-maximierende Anwendung der Gummikomponenten gesehen. Angabepflicht E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Semperit setzt eine Reihe von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung (IROs #8-12) wie beispielsweise Substitution von Stoffen und Verbindungen, die negative Auswirkungen haben (Vermeidung der Verschmutzung an der Quelle), und Einsatz der besten verfügbaren Techniken, wie beispielsweise die Erneuerung der Filteranlagen in Wimpassing zur Verringe- rung der Lärm- und Luftverschmutzung, siehe Tabelle unten, um die Umweltauswirkungen der Produktionsprozesse zu minimieren und die betroffenen Gemeinschaften zu schützen. Des Weiteren werden die Arbeitnehmer:innen beispielsweise mittels Monitoring der als Gift- oder CMR-klassifizierten (krebserregend, mutagen oder reprotoxisch) Stoffe (IRO #10) geschützt. Die Mehrzahl der Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zum Schutz von gegebenenfalls betroffenen Gemein- schaften entfallen auf die eigene Produktion (IROs #8-11). Hier hat das Unternehmen einen direkten Einfluss und kann durch präventive Maßnahmen die unmittelbare Umwelt und die lokalen Anwohner:innen vor negativen Auswirkungen schützen. Dieser Fokus auf Maß- nahmen und Mittel für die eigenen Betriebe und ihre unmittelbare Umgebung impliziert nicht, dass keine Auswirkungen auf die Umwelt und Gemeinschaften in der vorgelagerten oder nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten. Die wichtigsten Wirkungshebel für Ver- besserungen liegen jedoch bei den eigenen Aktivitäten und in der physischen Nähe der Produktionsstandorte des Unternehmens. Um produktionsbedingte Umweltverschmutzung, aber auch die Lärm-, Geruchs- und Emissionsbelästigungen der Anwohner:innen zu verhindern (IROs #8-12), misst Semperit kontinuierlich die potenziellen negativen Auswirkungen. Diese sind zum Beispiel am Standort Odry, wo Auswirkungen identifiziert wurden, häufiger eingetaktet, als behördlich vorgegeben, um Auswirkungen im Falle von Problemen durch sofortiges Handeln einzudämmen. Die Zeithorizonte für die Umsetzung der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Nachrüstung von Staubfiltern oder Investitionen in Mess- geräte und Reinigung, variieren je nach Standort und den spezifischen lokalen Anforderungen. Feinstaub und andere Partikel, wie Mikro- plastik (synthetische Polymermikropartikel), die während der Produktionsprozesse freigesetzt werden, werden laufend gesammelt, gefil- tert bzw. sortiert und ordnungsgemäß entsorgt, um nicht in die unmittelbare Umwelt der Produktionsstandorte zu gelangen (IRO #11). Zu den wichtigsten Vermeidungsmaßnahmen im Produktionsbetrieb gehören die Einhaltung gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben und Grenzwerte und die Eliminierung vermeidbarer Emissionen (IRO #9). Diese auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittenen Maßnahmen werden im jährlichen Budget- und Mittelfristplanungsprozess definiert und durch den Vorstand freigegeben. Das Management der IROs obliegt der Standortleitung und den lokalen HSE-Verantwortlichen. Auf Gruppenebene überwacht das F&E-Team die Auswahl und den Einsatz chemischer Rohstoffe, das HSEQ-Team die Einhaltung der Richtlinien und ISO-Normen so wie die Definition der wichtigsten Maß- nahmen im Bereich Umweltschutz und die jeweilige Produktionsleitung den Einsatz von produktionsrelevanten Hilfsstoffen im Betrieb. Ausgewählte Beispiele für Umweltschutzmaßnahmen an den Semperit-Standorten im Berichtszeitraum sind folgender Tabelle zu ent- nehmen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 106 Standort Beispielmaßnahmen in Bezug auf Umweltverschmutzung Planungs - oder Umsetzungshorizont Involvierte Interessengruppen Zugewiesene Ressourcen und Mittel Odry, Tschechische Republik Regelmäßige Berichte an lokale und nationale Behörden zu Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und anderen Umweltthemen Information der lokalen betroffenen Gemeinschaften (Anrainer:innen und Gemeinde) über Messungen und potenzielle Auswirkungen durch bspw. Lichtverschmutzung auf die Lebensqualität Aktive Zusammenarbeit und regelmäßiger Austausch mit lokalen Behörden (Gemeinde, Amt für Anliegen in Bezug auf den Fluss Oder, tschechisches Umweltministerium, externe Labore, Sicherheitsdienste) Regelmäßiger Prozess, mehrmals im Jahr Mehrmals im Jahr und anlassbezogen Anrainer:innen (direkte Standortnachbarn), Mitarbeiter:innen, Gemeinde Odry und ihre Behörden, das Umweltministerium, externe Expert:innen wie Messlabore und Sicherheitsdienste Zugewiesene Ressourcen: HSE -Verantwortliche:r, Standortmanagement Bełchatów, Polen Schadstoffmessungen werden in definierten Zeitabständen durchgeführt und Stichproben einmal im Jahr einem externen Labor zur Untersuchung übermittelt. Geplante Ausweitung der Messungen auf 90 Schadstoffe. Jährlich 2025 - 2026 Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Behörden Untersuchung der Stichproben: bis zu 10.000 EUR im Jahr, Umweltgebühr an lokale Behörde: ca. 1.300 EUR im Jahr Wimpassing, Österreich Tausch von Filteranlagen zur Reduktion der Lärm - & Luftverschmutzung. Zwischen 2022 und 2024 Anrainer:innen, Mitarbeiter:innen, Kund:innen Zugewiesene Ressourcen: Produktion, Instandhaltung Wimpassing, Österreich Substitution von aromatischem Öl (CMR, Seveso -III). 2024 Anrainer:innen, Mitarbeiter:innen, Kund:innen Zugewiesene Ressourcen: F&E, Produktion Gruppenweit / standortübergreifend Überprüfung der REACH -Liste der SVHC -Stoffe (besonders besorgniserregender Stoffe) und deren aktive Eliminierung. Laufend mit halbjährlicher Überprüfung Anrainer:innen, Mitarbeiter:innen, Kund:innen Zugewiesene Ressourcen: F&E Maßnahmen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung Die REACH-Verordnung gilt für europäische Standorte, dennoch gilt seitens F&E gruppenweit und damit für alle Produktionsstandorte, Mischungsrezepte gemäß der REACH-Verordnung zu gestalten. Gemäß der REACH-Verordnung werden Kund:innen umgehend informiert, falls ein Produkt die Schwelle von 0,1% bei besonders besorgniserregenden Stoffen überschreitet. Semperit setzt derzeit vereinzelt CMR-Stoffe (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) ein, arbeitet jedoch kontinuierlich daran, diese zu ersetzen, sofern die technischen Eigenschaften und Kund:innenanforderungen dies zulassen. Im Jahr 2024 konnte Semperit in den Werken Wimpassing (AT) und Odry (CZ) jeweils einen CMR-Stoff erfolgreich ersetzen. Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit wurde ein CMR-Kontaktzeit-Monitoring System für Mitarbeiter:innen eingeführt, das es ermöglicht, die Expositionszeiten zu erfassen und entspre- chende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auf Gruppenebene wurde eine Liste an Stoffen definiert, die in den Mischbetrieben möglichst vermieden werden sollten. Diese Liste dient als Unterstützung um die Verwendung potenziell gefährlicher Stoffe weiter zu reduzieren und sicherere Alternativen zu fördern. Der Rico-Standort in Thalheim (AT) steht ebenso in der gesetzlichen und kundenseitigen Verpflichtung, die Materialkonformität der Silikonprodukte sicherzustellen. Dafür wurde ein internes System implementiert, das die spezifischen Zulassungen und Materialanforde- rungen, wie jener REACH-, RoHS-, TSCA-, California-Prop.65- und anderer relevanter Verordnungen, global verfolgt und bewertet. Die inhaltliche Bewertung auf Plausibilität erfolgt durch eine designierte Material-Compliance-Beauftragte anhand bereitgestellter Nachweis- dokumente der Materiallieferant:innen und extern durchgeführter Labor-Analyseberichte. Um die durchgehende Aufrechterhaltung der Materialkonformität den Kund:innen und Behörden gegenüber nachweisen zu können, werden die anwendbaren gesetzlichen und mate- rialspezifischen Vorgaben in regelmäßigen Intervallen überprüft, bewertet und bei Änderungen entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 107 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seveso-III-Richtlinie Semperit führt umfassende Analysen durch, um sicherzustellen, dass alle relevanten gefährlichen Stoffe identifiziert und überwacht wer- den. Für jede Umweltgefahrenklasse sind Schwellenwerte für Lagermengen gesetzlich festgelegt. In der zentralen Materialdatenbank am Standort Wimpassing (AT) wird jedem Seveso Rohstoff die ihm zugehörige Umweltgefahrenklasse zugeteilt. Zur Überwachung des Lager- stands wird der für die jeweilige Umweltgefahrenklasse festgelegte Schwellenwert in einer Formel hinterlegt, welche die Überwachung der Lagerstände sicherstellt, sodass sie innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. Der einzige Seveso-Betrieb, das Semperit-Werk in Bełchatów (PL), erfüllt alle entsprechenden Richtlinien. Dies gewährleistet, dass Semperit die Standards der Anlagensicherheit einhält und die Risiken schwerer Unfälle minimiert. Durch diese Maßnahmen und Überwachung der Schwellenwerte stellt Semperit sicher, dass nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch ein präventiver Beitrag zu sicheren Arbeitsbedingungen und Um- weltschutz geleistet wird. Beispielsweise wurde ein aromatisches Öl in Wimpassing (AT), welches unter die Seveso-Richtlinie fällt, eliminiert. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Umweltverschmutzung an den Stand- orten der Gruppe verzeichnet. Es sind keine weiteren Sonderinvestitionen oder Maßnahmen zur Wiedergutmachung notwendig gewesen, als unter E2-6 beschrieben. Die Einbindung von Stakeholder:innen ist zur Identifizierung von solchen Risiken und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf be- troffene Gemeinschaften in der Umgebung der Betriebe entscheidend. Dafür setzt Semperit auf öffentlich zugängliche Kommunikations- kanäle und persönlichen Dialog. Anrainer:innen der Standorte haben stets die Möglichkeit, sich mit dem lokalen HSE- und Standort-Ma- nagement auszutauschen, um ihre Anliegen oder Beobachtungen zu den IROs #8-11 vorzubringen. Die Anliegen werden vom lokalen Team bewertet und behandelt. Weitere Möglichkeiten für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften, die je nach lokalen Bedürfnissen am Standort definiert und umgesetzt werden, umfassen Werksführungen, Tage der offenen Tür, Nachbarschaftstreffen sowie Pressekon- ferenzen. Darüber hinaus steht die frei zugängige Semperit-Whistleblowing-Hotline SemperLine rund um die Uhr und anonym für Feed- back zur Verfügung. Falls negative Auswirkungen in der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette (IRO #12) auftreten, haben auch alle ex- ternen Stakeholder:innen, wie betroffene Anrainer:innen oder Geschäftspartner:innen, die Möglichkeit, ihre Bedenken über Online- oder physische Kontaktkanäle von Semperit oder via Whistleblowing-Hotline zu melden. Alle Fälle werden von der gruppenweiten Compliance- Abteilung bearbeitet. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt S1 unter S1-3 und im Abschnitt G1-Unternehmensführung. Angabepflicht E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Semperit verfolgt bei Umweltschutz sowie bei der Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb die Vision von „null Unfällen“ (IROs #8-11). Jeder Standort der Gruppe ist durch Richtlinien dazu angehalten und durch die Managementsysteme in der Lage, die Produktionsprozesse derart zu führen, dass es zu keinen außerordentlichen Belastungen für die Umwelt oder zur Verletzung von Gesetzen und anderen recht- lichen Vorgaben im Bereich Umweltschutz kommt. Damit tragen sie zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden bei und vermeiden, dass die Gesundheit und Lebensqualität der Arbeitnehmer:innen und Anrainer:innen beeinträchtigt wird. Der Einsatz von besorgniserre- genden und besonders besorgniserregenden Stoffen ist zu vermeiden. Konzernweit gültige und quantitativ messbare Ziele im Zusammen- hang mit den Themen Umweltverschmutzung hat Semperit zurzeit nicht festgelegt. Die Umsetzung und Wirksamkeit der Richtlinien und Maßnahmen zu IROs #8, 9, 10 und 12 werden im einem internen Berichts- und Projektmanagementsystem gemessen. Darin werden Umweltverschmutzungsgefahren, Ereignisse und Vorfälle dokumentiert sowie Ver- besserungsideen und Projekte von Mitarbeiter:innen vor Ort gemeldet und Verantwortung für die Umsetzung zugewiesen. Nachdem ein Vorfall erfasst und alle negativen Auswirkungen eingedämmt wurden, führt die:der zuständige HSE-Verantwortliche eine Ursachenanalyse durch und passt bei Bedarf Verfahren und Schulungen an, um das Risiko eines erneuten Auftretens zukünftig zu vermeiden. Die statisti- sche Übersicht der Umweltvorkommnisse wird – ähnlich wie bei der Arbeitssicherheit mithilfe der Heinrich-Pyramide – mit dem „Grünen E“ auf Standort- und Gruppenebene tagesgenau visualisiert und als Aushang und im Intranet an die Mitarbeiter:innen und das Manage- ment kommuniziert. Die Effizienz der Bearbeitung der durch betroffene Gemeinschaften gemeldeten Anliegen im eigenen Betrieb und entlang der Wert- schöpfungskette (IROs #8-12) wird über die Anzahl der Meldungen und gegebenenfalls daraus resultierenden Compliance-Fällen gemes- sen. Werden keine Verstöße gegen relevante Gesetze und Vorschriften verzeichnet, gelten die Richtlinien und Maßnahmen als wirksam und die Risiken, die Gemeinschaften rund um die Standorte zu schädigen, als effektiv gemindert. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 108 Angabepflicht E2-4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Die an den Semperit-Standorten emittierten Schadstoffe, die in Luft, Wasser und Boden gelangen – gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, E-PRTR) – wurden im Berichtsjahr 2024 gemessen und dokumentiert. Die von der Verordnung festgelegten Schwellenwerte wurden nicht über- schritten. Die Messungen der verschiedenen Emissionen an den Semperit-Standorten (IROs #9-10) basieren auf anerkannten Standardmethoden direkter Messung an den Anlagen und auf Umweltverträglichkeitsbewertungen. VOC-Emissionen (Volatile Organic Compounds, also flüch- tige organische Verbindungen) werden mit einem Flammenionisationsdetektor gemessen, während andere Emissionen, wie Staubbelas- tung mit einer manuellen gravimetrischen Methode erhoben werden. In der holistischen Umweltbelastungsanalyse am Standort Wim- passing im Jahr 2022 basierten die meisten Emissionsdaten, wie eben die für VOC und Staub, auf Messungen einer externen Prüf- und Inspektionsstelle, die akkreditierte und unabhängige Laboranalytik durchführt. Unterstützende Datenquellen sind interne Produktions- datenbanken und Systeme, in denen Eingangs- und Ausgangsmengen erfasst werden. Die Berechnung der Umweltbelastung durch Schad- stoffe basiert auf repräsentativen Messungen. In Kombination mit Informationen aus den internen Datenbanken kann so eine robuste Schätzung der Verschmutzung vorgenommen werden. Unsicherheiten in den Schätzungen können aufgrund der Vollständigkeit der Daten und der zur Anwendung kommenden standardisierten Methoden als minimal angesehen werden. Die Auswirkungen der Semperit-Stand- orte auf Verschmutzung von Wasser oder Boden sind im Vergleich zu den Emissionen in die Luft unwesentlich, weshalb sich die beschrie- benen Konzepte, Maßnahmen und Mittel in diesem Abschnitt vorrangig auf Luftverschmutzung beziehen. Aufgrund des Verkaufs des Handschuhgeschäfts (Closings erfolgten 2023 und 2024) und des Ausscheidens aller Handschuhprodukte und Prozesse aus der Wertschöpfungskette und dem Geschäftsmodell von Semperit im Jahr 2024, werden mehrere Schadstoffe, die im Zusammenhang mit dem Chemikalieneinsatz in der Handschuhproduktion in die Umwelt gelangen könnten, nicht mehr erfasst, da die Unternehmen und Produktionsanlagen nicht mehr unter operativer Kontrolle von Semperit stehen. Darüber hinaus traten im Berichts- zeitraum keine wesentlichen Änderungen auf. t 2024 Menge an eingesetztem Mikroplastik (synthetische Polymermikropartikel) 3,1 Bei den berichteten Mengen an eingesetztem Mikroplastik geht es um extern beschaffte Rohstoffmengen an synthetischen Polymer- mikropartikeln (SPM) in standardisierter Granulatform (IRO #11), die geschmolzen und in Spritzgussprozessen an allen Standorten der Rico- und einigen Standorten der Semperit-Gruppe eingesetzt werden. Die Mengen des eingesetzten SPM (Ressourcenzufluss), die ESRS ebenso als Mikroplastik versteht (Kunststoffteil kleiner als 5 mm), lagen 2024 bei 2,6% des Gesamtvolumens aller eingesetzter Rohstoffe. Das SPM wird über manuelle oder automatisierte Dosierungssysteme in Spritzgussmaschinen verarbeitet und verlässt die Betriebe ent- weder in gebundener Form eines Produkterzeugnisses oder als Abfall und Ausschuss (Ressourcenabfluss). Die Mengen an SPM, die an der Produktionslinie auf den Boden fallen, nicht sorgfältig entsorgt werden und aus der Produktion in die Böden oder Gewässer gelingen könnten, sind im Vergleich zu dem im Produkt gebundenen SPM unwesentlich (< 0,1% des zugekauften Granulats). Die Menge an Mikroplastik, das durch Abrieb in der Produktanwendung entsteht (IRO #12), ist Semperit in den meisten Produktappli- kationen unbekannt und kann zurzeit nicht berichtet werden. Angabepflicht E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Die Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch das wesentliche Risiko #9 im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung werden im Rahmen der einjährigen Übergangsfrist erst 2025 getätigt. Für Standorte, an denen eine Bodenverunreinigung oder andere Umwelt- belastungen festgestellt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen, bestehen finanzielle Auswirkungen. Diese ergeben sich unter anderem durch Maßnahmen wie beispielsweise die Einbeziehung externer Gutachter oder die Reinigung und Entfernung kontaminierten Bodens. Das Ausmaß der finanziellen Effekte ist von Art und Ausmaß des konkreten Vorfalls abhängig. Im Berichtsjahr kam es zu Capex- Ausgaben für einen Ölauffang-Tank für das Rohmaterial-Lager am Standort Bełchatów, Polen in der Höhe von 364 TEUR. Überdies hinaus kam es im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertrags- lage von Semperit. Weitere Informationen zur Rückstellung in Bezug auf Umweltverschmutzung finden sich im Konzernabschluss, Ab- schnitt 7.2 Sonstige Rückstellungen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 109 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ein möglichst effizienter Materialeinsatz entlang der Wertschöpfungskette sowie eine gezielte Abfall- und Ausschuss- vermeidung sind wichtige Steuerungsgrößen für eine wirtschaftliche und nachhaltige Produktion. Im Sinne der Kreis- laufwirtschaft gilt es bei Semperit Materialflüsse innerhalb und außerhalb des Betriebs zu optimieren sowie Materialien und Produkte, wenn möglich und sinnvoll, wiederzuverwenden oder zu rezyklieren. Ein systematisches Abfallmanagement und eine sorgsame Trennung und Dokumentation der verschiedenen Rest- und Abfallstoffe sind Voraussetzung dafür. Das Unternehmen setzt beim Materialeinsatz sowie Abfall- und Reststoffmanagement an mehreren Stellen an, um dem Ziel geschlossener Material- und Produktkreisläufe stetig nä- herzukommen. Wie Semperit die dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Kreislaufwirtschaft steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert. Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortge- führt) Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigene Geschäftstätigkeit 4, 5, 6, 7, 10, 12 T K, M, L (#13) Beitrag zur Reduzie- rung der globalen Nach- frage nach Primärressour- cen durch Ersatz mit alternativen nachhaltigen Rohstoffen (z.B. biologi- sche oder recycelte Roh- stoffe), was letztendlich zu einer erhöhten Nach- frage nach alternativen Rohstoffen auf dem Gum- mimarkt führt und somit den Ausbau von Kreis- laufansätzen innerhalb der Branche unterstützt. (#14) Potenzielle lang- fristige Kosteneinsparun- gen durch Anwendung von Prinzipien der Kreis- laufwirtschaft (Langle- bigkeit, Haltbarkeit, Re- parierbarkeit von Materialien und Produk- ten) durch Wartung und Optimierung des Pro- duktlebenszyklus. Fokus auf modernste Techno- logie in neuen Ge- schäftsmöglichkeiten und Akquisitionen. - Die Circularity -Initiative – bereichsübergreifen- des Programm, das sich unter anderem auf die Skalierung von rezyklier- ten und biobasierten Materialien in Semperit- Produkten konzentriert Spezielle Produktlinien, mit verlängerter Lebens- dauer, wie Förderbänder mit erhöhter Resistenz Vorgelagerte Wertschöpfungs- kette 6, 7, 12 T K, M, L (#15) Die Gewinnung und Herstellung von chemischen und indust- riellen Primärmateria- lien im Allgemeinen trägt zur Erschöpfung natürlicher Ressourcen bei und erhöht die Um- weltbelastung (Land, Ab- holzung, Luft - und Was- serverschmutzung) (#16) Senkung der Roh- stoffbeschaffungskosten durch Materialeffizienz oder -eliminierung und effizientes Produkt - und Prozessdesign. 75% Abdeckung von al- len Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 Lieferkettensorgfalts- pflicht durch die Busi- ness Partner Checks und ESG - Bewertungen durch EcoVadis und TfS mit Fo- kus auf Qualität, Nach- haltigkeit und regulatori- sche Konformität Eigene Geschäfts- tätigkeit 4, 5, 6 L (#17) Höhere Betriebs - und Investitionskosten aufgrund gestiegener Materialbeschaffungs- kosten infolge möglicher geopolitischer Konflikte und Klimawandelbe- schränkungen. (Über- gangsrisiko) - Lieferantendiversifizie- rung über Regionen und Länder ; Lieferkettensorgfalts- pflicht durch die Busi- ness Partner Checks Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 110 Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächli- che Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortge- führt) Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Vorgelagerte Wertschöpfungskette, eigene Geschäftstätigkeit, nachgela- gerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6, 7, 10, 12 T M, L (#18) Einsatz von Kreis- laufmaterialien, Entwick- lung von kreislauffähigen Produkten und Betonung ihrer Vorteile für Umwelt und Kund:innen auf in- dustriellen Märkten schafft die Notwendigkeit neuer Kreislauflieferket- ten und Lösungen, die sonst nicht existiere n würden. (#19) Fokus auf Abfall- und End-of-Life-Recyc- ling, das innovative Kreislauflösungen erfor- dert, bietet neue Ge- schäftsmöglichkeiten, z.B. für geschredderte oder devulkanisierte Gummiprodukte. - Die Circularity-Initiative – bereichsübergreifen- des Programm, das sich unter anderem auf die Kreislauffähigkeit von Materialien und Produk- ten konzentriert, wie z.B. Material -wiederver- wendung und -rückge- winnung mit Wiederein- gliederung in den Produktionsproz ess Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte Wertschöpfungskette 5, 6 L (#20) Änderungen in der Kundennachfrage und den Präferenzen hin zu nachhaltiger Produktion und nachhaltigen Pro- dukten mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft könnten zu einem Ver- trauensverlust der Kund:innen führen, wenn sie nicht umge- setzt werden. (Über- gangsrisiko) - Die Circularity -Initiative – bereichsübergreifen- des Programm, das sich unter anderem auch auf die strukturierte Analyse der Kund:innennach- frage und der Wettbe- werberinitiativen zu Kreislauflösungen kon- zentriert Abfall Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte Wertschöp- fungskette 5, 6, 8 T K, M, L (#21) Abfall, der in der Produktion und der nachgelagerten Wert- schöpfungskette ent- steht, landet in einigen Märkten auf Deponien oder wird verbrannt, was zu THG -Emissionen (nachgelagerte Scope -3- Emissionen) beiträgt. (#22) Strengere Vor- schriften oder Kosten- steigerungen in Bezug auf die Entsorgung von Abfällen aus eigenen Produktionsprozessen insbesondere durch Ein- wegkunststoffver- brauch. (Übergangsri- siko) - 7% Abfall pro Produkteinheit bis 2030 (Basisjahr: 2023) Operational -Excellence- Initiativen zur Abfallre- duzierung ; Die Circularity Initiative – bereichsübergreifen- des Programm, das sich unter anderem auf die Wiederverwendung und das Recycling von Abfall- materialien, externe Rückgewinnung von Gummiabfallmengen, die nicht verhindert oder reduziert werden können, und auf d en Aufbau geeigneter Lie- ferketten mit Kooperati- onspartner:innen und Kund:innen kon- zentriert ; Product Carbon Foot- print für Produkte, die rezyklierte und andere nachhaltige Rohstoffe enthalten Eigene Geschäftstätigkeit, nachgelagerte Wertschöp- fungskette 4, 5, 6 P M, L (#23) Die Reduktion des Prozessabfalls von Semperit und, wo dies nicht möglich ist, die Um- wandlung von überschüs- sigem Material, das sonst entsorgt würde, in recy- celte Materialien führt langfristig zur Etablierung neuer Geschäftsmodelle (Schaffung neuer Recyc- lingmärkte in Zusammen- arbeit mit Geschäfts- partner :innen und Kund:innen) und trägt so- mit zum Wachstum der Kreislaufwirtschaft in der Gummiindustrie bei. (#24) Mögliche Kosten- einsparungen durch Re- cycling- und Wiederver- wendungsmöglichkeiten von Abfällen, anstatt für die Abfallentsorgung zu zahlen. Eigene Geschäftstätig- keit, nachgelagerte Wertschöpfungskette 5, 12 M, L (#25) Strengere Vor- schriften für das Recyc- ling von Ausschuss und Abfällen, insbesondere für geschredderten Gummi. (Übergangsri- siko) - 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen unter im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Angabepflicht E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (IROs #13-25) sind in der Richtlinie zum Management von Ressourcen definiert und auch jeweils in der HSEQ- und Innovations-Policy verankert. Semperit analysiert und verbessert kontinuierlich Prozesse, um einen ressourcenschonenden Materialeinsatz zu gewährleisten. Das Abfallreduktionsziel von 7% bis 2030 (mehr dazu im Abschnitt E5 unter E5-3) bezieht sich auf die IROs #21-24 und entspricht den Grundsätzen der Abfallwirtschaft gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie, indem die Vermeidung von Abfall gegenüber der Abfallbehandlung (Recycling) priorisiert wird. Dieses Reduktionsziel ist auch als Leistungsparameter in der variablen Vergütung verankert. Wenn Produktionsabfall nicht vermieden werden kann, arbeitet Semperit an Möglichkeiten, diesen intern oder extern zu rezyklieren. Wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll, kauft Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 111 und verwendet Semperit biologische, rezyklierte und rezyklierbare Materialien und folgt den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft ein- schließlich langer Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Jedoch ist der Ersatz von Primärrohstoffen durch die oben genannten nachhaltigeren Alternativen bei manchen Semperit-Produkten nur teilweise, bei anderen noch gar nicht gege- ben. So bestehen zum Beispiel bei den Produkten der Rico-Gruppe noch keine Ersatzmöglichkeiten für Primärsilikon. Während für das Recycling bisher überschüssige vulkanisierte Materialien aus eigener Produktion als Ausgangsstoffe verwendet wur- den (Post-Production Recycling; PPR), könnten künftig auch Produktionsabfälle von anderen Elastomerproduzent:innen und Kund:innen (Post-Industrial Recycling; PIR), sowie Produkte, die am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind (Post-Consumer Recycling; PCR), rezykliert werden. Das Circularity-Projekt von Semperit konzentriert sich daher nicht allein auf Produktionsabfälle, sondern auch auf die Rezyklier- barkeit der Produkte nach der Nutzungsphase und erstreckt sich damit über alle wesentlichen IROs der Kreislaufwirtschaft und zahlreiche Bereiche und Abteilungen der Semperit-Gruppe. Eine Herausforderung stellt dabei das Business-to-Business-Geschäftsmodell von Semp- erit dar, da überwiegend Produktkomponenten erzeugt werden und Semperit somit keinen direkten Kontakt zu den Endkund:innen der fertigen Produkte hat. Daher stellt die Produktrückführung derzeit noch eine zu große organisatorische, logistische und finanzielle Hürde für ein End-of-Life-Recycling dar. Angabepflicht E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Die Forschungs- & Entwicklungsteams (F&E-Teams) spielen eine zentrale Rolle in der bereichsübergreifenden Forcierung der Kreislauf- wirtschaft bei Semperit. Sie arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung innovativer und zirkulärer Werkstoffe und Produkte sowie an der Verbesserung von Fertigungsprozessen. Der zentrale F&E-Bereich, der hauptsächlich im F&E-Zentrum in Wimpassing ist, beschäftigt sich neben Grundlagenprojekten mit der Materialentwicklung, der zentralen Prozessentwicklung sowie der Steuerung der gruppenweiten Entwicklungsaktivitäten. Auf Ebene der Geschäftsbereiche untersuchen die dezentralen F&E-Teams Kreislauffähigkeit, Produkt- und Pro- zessoptimierungen entlang der Circularity-Grundsätze der neun „R“: „Refuse, Rethink, Reduce, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture and Repurpose, Recycle“ (ablehnen, überdenken, verringern, wiederverwenden, reparieren, aufbereiten, wiederaufbereiten, umfunktio- nieren, rezyklieren). Die Anwendbarkeit variiert je nach Produkt und Prozess und kann somit nicht für alle Bereiche der Semperit-Gruppe generalisiert werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Kund:innen, die durch die Produkt- und Prozessentwicklungsteams der unterschiedlichen Geschäftsbereiche sichergestellt wird. Neben jenem in Wimpassing betreibt Semperit sieben weitere Forschungs- standorte. Zusätzlich verfügen die meisten Produktionsstätten über lokale Labore. Neben der klassischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit legt Semperit besonderen Fokus auf das konzernweite Innovationspro- gramm. Damit soll von der Entstehung einer kreislauffähigen Idee über deren Entwicklung bis hin zur Markteinführung durchgängig Trans- parenz gewährleistet werden. Ziel ist es, das gesamte Ideen- und Projektportfolio vor dem Hintergrund der Auswirkungen, Risiken und Chancen der Kreislaufwirtschaft effektiv auszuwerten und in Richtung der finanziellen und nicht-finanziellen Ziele zu steuern. Um die Markt- und Kundenanforderungen zu erfüllen, werden die Elastomer-Materialien laufend weiterentwickelt. Dabei kommen – neben schon bekannten und approbierten – auch immer wieder neue ökologischere, rezyklierte und rezyklierbare Rohstoffe zum Einsatz. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einkaufs-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie der Produktion, um neue Rohstoffe zu identifizieren, zu beschaffen, zu erproben und in die Produktion einzubinden. Veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse werden zeitgerecht weitergegeben, um die Planbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstoffauswahl über die Verfügbarkeit bis zum Materialeinsatz zu gewährleisten. Folgende Maßnahmen und Mittel setzt Semperit beim Management der oben dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs #13-25) ein, um eine wirtschaftliche und nachhaltige Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft im und außerhalb des Unternehmens voranzutreiben: Abfallreduktion, Materialeffizienz und Ressourcenschonung (Produktionsbereiche der Geschäftsbereiche, F&E, HSEQ) Durch die Optimierung von Produktionsprozessen und die Entwicklung neuer Produkte sollen die Ressourceneffizienz kontinuierlich ge- steigert und das Abfallaufkommen reduziert werden. Folgende Maßnahmen tragen unter anderem dazu bei: Das nachstehend beschrie- bene Circularity-Projekt, die Nutzung von rezykliertem Polyamid und Stahlabfällen für die Herstellung von Schläuchen und Geweben, die Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks für einen Großteil der Produkte und die Entwicklung von Produkten, die bis zu einem Anteil von 50% aus nachhaltigeren Rohstoffen als bisher bestehen. Circularity-Projekt (F&E, ESG, HSEQ, Geschäftsbereiche, Kund:innen, Lieferant:innen und andere Geschäftspartner:innen) Im Rahmen dieses Projektes arbeitet ein bereichsübergreifendes Team aus verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen seit 2024 an der effektiven Umsetzung von Circularity-Maßnahmen. Die Initiativen ragen über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus in die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette hinein. Damit werden folgende Schritte laufend analysiert: Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 112 Entwicklung, Herstellung und Einsatz nachhaltiger und zirkulärer Rohstoffe und Produkte Lösungen zum internen und externen Recycling von Abfall und Nebenprodukten Nutzung von granulierten Materialien in neuen Produkten Laufende Markt- und Wettbewerbsanalysen zu zirkulären Rohstoffen und Lösungen Eine dieser Circularity-Maßnahmen wird im Abschnitt „E5-5 Produkte und Materialen: In-Process-Recycling“ näher beschrieben. Kreislauffähige Rohstoffentwicklung und Abkehr von Primärrohstoffen (F&E mit Geschäftsbereichen, Einkauf, Lieferant:innen) Das Rohstofflabor untersucht neue, nachhaltigere Materialien und prüft deren Eignung für Semperit-Produkte. Beispiele hierfür sind die Forschungs- & Entwicklungsarbeit zum Einsatz von biologischen Elastomeren und die Verwendung von Naturkautschuk, dessen Anteil in den vergangenen zwei Jahren insbesondere in Förderbändern, Schläuchen und Formteilen gesteigert wurde. Semperit setzt verstärkt auf die Nutzung sekundärer (rezyklierter) Ressourcen, wie zum Beispiel auf Material, das auf rezykliertem Synthesekautschuk und wiederge- wonnenem Ruß (recovered Carbon Black) basiert, sowie Gummimehl aus Altreifen. Die Anteile von wiedergewonnenem Gummi, rezyk- liertem Ruß und Gummipulver wurden in Teilen von Produkten der Divisionen SIA und SEA 2024 erfolgreich erhöht. Nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen (Einkauf, ESG, Lieferant:innen, Kund:innen) Dabei wird auf den Einsatz von biologischen Elastomeren und natürlichen Kautschuken geachtet, die aus Quellen stammen, die ökologi- schen und sozialen Kriterien, etwa den Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), entsprechen. Nachhaltigkeit in der Roh- stofflieferkette fördert Semperit generell, indem Lieferant:innen dazu aufgefordert werden, sich einem EcoVadis-Rating zu unterziehen. Das quantitative Ziel 2030 dazu lautet: 75% des Beschaffungsvolumens für Ressourcen werden mit Lieferant:innen umgesetzt, die eine EcoVadis-Bewertung vorweisen können (siehe E5-3). Kreislauffähige Prozess- und Produktentwicklung (F&E mit Geschäftsbereichen, Innovation) Gemeinsam mit den Kund:innen optimiert Semperit kreislauffähige Produktionsprozesse und entwickelt neue Produkte gemäß den Prin- zipien der Kreislaufwirtschaft. Die Berechnung des CO 2 -Fußabdrucks der meisten Produkte hilft dabei festzustellen, ob Sekundärrohstoffe im Vergleich zu Primärrohstoffen dazu geeignet sind, die Treibhausgasemissionen zu senken. Eine weitere Maßnahme sind abteilungs- übergreifende Workshops zur Entwicklung von Ideen für eine effektivere Ressourcennutzung und das Schließen von Materialkreisen in- nerhalb des Unternehmens sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Reduktion von potenziellen oder tatsächlichen negativen ökologischen Auswirkungen in der Nutzungsphase ist ein wichtiger An- satzpunkt. Hier wird angestrebt, durch geringeres Produktgewicht, verbessertes Design und optimierte Materialeigenschaften eine effi- zientere Nutzung und längere Lebensdauer zu erzielen und somit die Umweltbelastung (z.B. Gummiabrieb und Freisetzung von Mikro- plastik) in der Nutzungsphase der Produkte zu verringern. Ein Best-Practice-Beispiel aus dem Gleisoberbau ist eine abgewinkelte Polyamid-Führungsplatte zur Befestigung der Schwelle an der Schiene. Der Materialverbrauch wurde bei gleichbleibender Funktionalität um 25% reduziert. Vermeidung und Ersatz schädlicher Additive (F&E, Einkauf) Der Fokus von Semperit liegt auf der Entwicklung schadstofffreier Materialien und der Reduktion von Umweltbelastungen durch den Einsatz umweltfreundlicherer Alternativen. Seit 2020 wurden zwei Produkte im Bereich der Dichtungsprofile nach den Kriterien der Ma- terialgesundheitskategorie des Cradle to Cradle Certified™ Produktstandards bewertet und mit einem Gold-Level Material Health Certifi- cate ausgezeichnet. Das bedeutet, dass die Produktgestaltung und -herstellung als nachhaltig deklariert ist, die Materialien dieser Pro- dukte keine schädlichen Chemikalien beinhalten und Gesundheit und Umwelt schützen (siehe dazu auch Abschnitt E2 Umweltverschmutzung). Partnerschaften und Zusammenarbeit mit Interessensträger:innen für nachhaltige und kreislauffähige Material- und Produktentwick- lung (F&E, Einkauf, ESG, HSEQ, Geschäftsbereiche) Semperit setzt auf enge Zusammenarbeit mit Kund:innen und Lieferant:innen in Forschung und Entwicklung, um deren Wünsche und Anforderungen bestmöglich und zeitnah erfüllen zu können. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen kontinuierlich an der Erweiterung des Produktportfolios, um umweltfreundlichere und wettbewerbsfähige Produkte anbieten zu können. Ökologische Vorteile umfassen einen geringen Materialverbrauch in der Produktion und damit ein geringeres Gewicht in der Anwendung sowie eine Reduzierung des Energieverbrauchs im Betrieb bei Endkund:innen. Auch die Zusammenarbeit mit Universitäten und Konsultationen mit externen Ex- pert:innen zu Recyclingforschung, Produkt- und Abfallklassifizierung und ein regelmäßiger Austausch mit dem Wirtschaftsverband der Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 113 deutschen Kautschukindustrie, dem Deutschen Institut für Kautschuktechnologie, offiziellen Stellen der Landesregierungen, der Industri- ellenvereinigung oder der Wirtschaftskammer zählen zu Schlüsselfaktoren. Um die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen zu können, benötigt es eine intensive Kooperationen mit externen Partner:innen und Kund:innen, um die organisatorischen und finanziellen Risiken zu reduzieren. Im Berichtsjahr konnten mithilfe dieser Maßnahmen folgende Meilensteine erreicht werden, die für das ursprünglich als nicht-erneu- erbar und nicht-ersetzbar wahrgenommene Rohstoffportfolio der Semperit-Gruppe von großer Bedeutung sind: 31 als nachhaltig (= biologisch oder rezykliert) klassifizierte Rohstoffe im Einsatz: 5 Naturkautschukarten, 3 Gummi-Regenerate (durch Devulkanisierung erneuerter Gummi), 1 Gummimehl, 2 Typen recovered Carbon Black (rCB, durch Altreifenpyrolyse rezykliert), 14 nachhaltige Weichmacher, 2 Arten Zinkoxid (Rezyklat-basiert), 1 Aktivierungsmittel, 1 Trennmittel, 1 Ölrezyklat (intern rezykliert) und 1 Filterrezyklat (intern rezykliert) 13 weitere nachhaltige Rohstoffe werden getestet: 3 neue nachhaltige Polymere, 1 rCB, 1 Gummi-Regenerat, 3 Regenerate aus Semperit- Produkten (aus Post-Production überschüssigem Material), 3 neue biologische Füller, 1 Aktivierungsmittel aus Stearinsäure 95 nachhaltige Rohstoffe wurden bereits Labortests unterzogen: 2 Polymere, 56 Gummi-Regenerat-Arten, 1 Typ Carbon Black, 21 rCB-Arten, 5 Füllstoffe, 9 Weichmacher und 1 Aktivierungsmittel, die nachhaltiger (=biologisch oder rezykliert) im Vergleich zu Primärrohstoffen sind Geschäftsbeziehungen mit 42 Lieferant:innen dieser nachhaltigen Rohstoffen wurden etabliert Kooperation mit acht Recyclingpartner:innen für Aufbereitung von vulkanisiertem Semperit-Überschussmaterial und Produkten am Ende ihres Lebenszyklus Angabepflicht E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Semperit Ziele im Bereich Kreislaufwirtschaft beziehen sich einerseits auf effiziente Nutzung von primären Rohstoffen (IROs #21-24) und andererseits auf die erhöhte Nutzung von nach ESG-Kriterien geprüften, nachhaltigen und sekundären Rohstoffen (IROs #13-20, 25). Wenn Materialüberschuss und Abfälle nicht vermieden werden können, arbeitet Semperit an Möglichkeiten, diese intern oder extern aufzubereiten oder zu rezyklieren. Zurzeit strebt Semperit kein quantitatives und terminiertes Ziel für einen Übergang zu bzw. einer Erhö- hung des Anteils von Sekundärmaterialien in Produkten an. Die Recyclingrate von Elastomeren als Material ist deutlich niedriger als jene von Stahl, Glas, Papier oder Karton. Grundsätzlich können Sekundärrohstoffe verwendet werden, wenn sie den gewünschten Material- und Produkteigenschaften des Endprodukts entsprechen. Allerdings kann nicht jeder Rohstoff der Gummimischung durch einen Sekun- därrohstoff ersetzt werden, da sich eine Veränderung in der Rezeptur sowohl auf Produkteigenschaften als auch auf verfahrens- sowie prozesstechnische Eigenschaften auswirkt. Daher arbeitet Semperit im Rahmen des Circularity-Projekts derzeit intensiv an neuen Rezep- turen und Verfahren, um den Anteil der intern rückgeführten Materialien und extern zugekauften Sekundärrohstoffen in den Produkten zu erhöhen (siehe Abschnitt E5, Angaben unter E5-2 und dazugehörige Kennzahlen unter E5-5). 7% Abfallreduktion bis 2030, relativ zu produzierten Einheiten (IROs #21-24) Wie in der Richtlinie zum Management von Ressourcen definiert und in der HSEQ- und Innovations-Policy verankert, analysiert und verbessert Semperit kontinuierlich Prozesse, um Materialabfälle zu minimieren. Seit 1. Jänner 2024 strebt Semperit an, bis 2030 das relative Abfallvolumen um 7% zu reduzieren, was eine jährliche Reduktion um 1% impliziert. Darüber hinaus gibt es keine veröffentlichten Zwischenziele. Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 7% Abfallreduktion pro Good Product 1 bis 2030 1% Abfallreduktion pro Good Product 1 im Jahr 2023 0,094 kg pro Good Product 1 01.01.2024 bis 31.12.2030 9,1% Abfallreduktion pro Good Product 1 im Vergleich zu 2023 1…Good Product ist eine im Berichtszeitraum produzierte Einheit vom Output und Nebenprodukt, die vermarktet oder für zukünftige Vermarktung gelagert wurde Die Leistung in Bezug auf das Abfallreduktionsziel wird monatlich auf Standortebene erhoben, an das zentrale HSEQ-Team gemeldet und die Zielerreichung im jeweiligen Monat an alle Bereiche der Organisation berichtet, um den Fortschritt effizient steuern und gegebe- nenfalls Korrekturmaßnahmen rechtzeitig setzen zu können. Die jährliche Zielerreichung auf Gruppenebene ist einer der ESG- Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 114 Leistungsparameter, für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder und jener Mitarbeiter:innen, die unter die Group Bonus Policy fallen (mehr dazu siehe ESRS 2 GOV-3). In die Status-quo- und Reduktionspotenzialanalyse, die der Zielsetzung zugrunde liegt, wurden auf Standortebene interne Expert:innen einbezogen. Auf Gruppenebene wurden verschiedene interne und externe Stakeholder:innen wie die HSEQ- und ESG-Teams, externe Berater:innen, der Vorstand und der Aufsichtsrat einbezogen. Das Abfallreduktionsziel fördert das Sammeln, die interne Wiederverwendung und das industrielle Aufbereiten von Materialien, die andernfalls als Abfall entsorgt würden sowie die Wiedereingliederung der zurückgewonnenen, beispielsweise als Halbzeug bezeichnete Outputs (Materialien, die bereits eine oder mehrere Verarbeitungsstufen durchlaufen haben und als Basis für die Herstellung fertiger Produkte benötigt werden), in die Produktionsprozesse. Darüber hinaus haben Produkte, die wiederaufbereitete Sekundärrohstoffe statt Primärrohstoffen enthalten, zumeist einen geringeren CO 2 -Fußabdruck. Damit sinken der Unternehmens-CO 2 -Fußabdruck von Semperit und die Scope-3-Emissionen der Kund:innen. Bei der Festlegung des Ziels wurden keine ökologischen Schwellenwerte, wissenschaftliche Validierung oder unternehmensspezifische Aufteilung berücksichtigt. Das gesetzte Ziel ist freiwillig und obliegt keinen verpflichtenden Rechtsvorschriften. Alle Produktionsstandorte sind gleichermaßen verpflichtet, ihr Abfallvolumen pro Good Product bis 2030 um 7%, also um 1% pro Jahr, zu reduzieren. Unterstützendes messbares Ziel in der Lieferkette: 75% Abdeckung aller Ausgaben an Lieferant:innen mit EcoVadis-Zertifizierung (IROs #15-16, 47) Bis 2030 sollen Lieferant:innen von zumindest 75% der Ausgaben für Rohstoffe und andere Güter und Leistungen mithilfe von EcoVadis auf die Einhaltung von ESG-Kriterien und Standards geprüft sein. EcoVadis untersucht unter anderem die Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Fortschritte des zertifizierten Unternehmens in Bezug auf kreislauforientiertes Produktdesign und Material, Minimierung von Primär- rohstoffen und Abfallmanagement. Semperit gibt vor, welches Rating-Ergebnis ihre Lieferant:innen erzielen sollen, um sicherzustellen, dass sie die Kreislaufwirtschaft und andere wesentliche Themen mit einem für Semperit akzeptablen Minimum an Ressourcenzuteilung und strategischer Bedeutung unterstützen. Lieferant:innen, die unter dem Schwellenwert von 45 bei einer Maximalanzahl von 100 Punk- ten liegen, wird von Semperit nahegelegt, Verbesserungsmaßen zu ergreifen. Bei Bedarf unterstützt sie Semperit auch dabei. Im Jahr 2024 wurden die Lieferant:innen der Rico-Gruppe in dieses Ziel integriert. Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 2024: 45% 2025: 50% 2026: 55% 2027: 60% 2028: 65% 2029: 70% 2023 42% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis 01.01.2024 bis 31.12.2030 47% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis (+5 PP über dem Ausgangswert 2023, +3 PP über dem Interimsziel 2024) Die Bewertung der Lieferant:innen wird jährlich verfolgt und ist ein wichtiger Meilenstein für die Organisation. Die Margen der im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierung der SAG sind an die Leverage-Ratio und ESG-Leistungskriterien unter anderem auch an das oben dargestellte Ziel gebunden. Darüber hinaus gibt es keine Zwischenziele. Auf Gruppenebene wurden verschiedene interne und externe Stakeholder:innen wie Mitarbeiter:innen der Einkaufsabteilung, des ESG- und Treasury-Teams, die finanzierenden Banken und der Vorstand in die Bewertung der Wesentlichkeit dieser Themen und des überge- ordneten Ambitionsniveaus in der Lieferkette einbezogen. Bei der Festlegung des Ziels wurden keine ökologischen Schwellenwerte, wis- senschaftliche Validierung oder unternehmensspezifische Aufteilungen genutzt. Die gesetzten Ziele sind freiwillig und obliegen keinen verpflichtenden Rechtsvorschriften. Angabepflicht E5-4 – Ressourcenzuflüsse Um die verschiedenen Elastomerprodukte wie z.B. Gurte, Schläuche und Dichtungen herzustellen, verwendet Semperit unterschiedliche Rohstoffe. Die Hauptbestandteile sind Natur- und Synthesekautschuk, Flüssigsilikon, Füllstoffe (z.B. Ruß, Silica, Kreide, Kaoline etc.) Weich- macher, Chemikalien und diverse Festigkeitsträger (Stahl, Textil etc.). Viele der von Semperit hergestellten Produkte sind damit Verbund- werkstoffe (Composites), die neben Elastomer auch noch Verstärkungsmaterialien beinhalten, wie etwa Stahlseile bzw. Stahldrähte, Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 115 Garne oder Gewebe. Da der Anteil von Prozess- und Verpackungsmaterialien, in denen die Rohstoffe ins Unternehmen kommen, im Ver- gleich zu den Produktmaterialien gering ist, fokussiert sich Semperit in der Berichterstattung über Ressourcenzuflüsse auf den Verbrauch von Rohstoffen und Verstärkungsmaterialien. Die verpackungsbezogenen Angaben auf den folgenden Seiten betreffen somit also lediglich Verpackungen, in denen Semperit die Produkte zu den Kund:innen transportiert. Den mengenmäßig größten Anteil an Ressourcenzuflüssen im Produktionsprozess von Semperit haben Kautschuk-Polymer und Füll- stoffe (Ruße oder helle Füllstoffe) sowie Weichmacher. Semperit setzt keine kritischen Rohstoffe oder seltene Erden ein. Darüber hinaus werden unterschiedliche direkte und indirekte Güter und Dienstleistungen von Drittanbietern bezogen, unter anderem Energie, Wasser, Verpackungsmaterial für Produkttransport, vor- und nachgelagerte Transportdienstleistungen im Güter- und Personenverkehr (Dienstrei- sen), maschinelle Ausrüstung, Lagerausrüstung, Büromöbel, Hardware und Software, Beratungs-, Service- und Reparaturleistungen. Grundsätzlich können Sekundärrohstoffe eingesetzt werden, wenn die gewünschten Material- und Produkteigenschaften des Endpro- dukts dies zulassen. Jedoch ist nicht jeder Rohstoff einer Gummimischung durch einen Sekundärrohstoff substituierbar, da sich eine Ver- änderung in der Rezeptur einerseits auf Produkteigenschaften und andererseits auf verfahrens- sowie prozesstechnische Eigenschaften auswirkt. „Furnace-Ruß“ (Industrieruß) beispielsweise ist normiert, weshalb hier eine Rußtype von Hersteller:in A relativ einfach durch dieselbe Type von Hersteller:in B ersetzt werden kann, ohne die Prozesseigenschaften stark zu verändern. Bei Rohstoffen, die keiner Norm entsprechen (wie z.B. rezyklierter Ruß), müssen alle nachfolgenden Prozessschritte (Rezepturen, Verfahrensparameter, Maschinenein- stellungen) in Einklang mit den jeweiligen Stoffeigenschaften gebracht werden. Der Einsatz von rezykliertem Gummi (Regenerat) oder rückgewonnenem Ruß (recovered Carbon Black) sowie der Einsatz von rezyklierten Chemikalien bzw. von Festigkeitsträgern sind für Sem- perit zentrale Forschungsthemen. Auch in der Produktion von Kunststoffprodukten setzt das Unternehmen bereits rezyklierte Materialien ein. Im Rahmen des Circularity-Projekts hat Semperit im Jahr 2024 vor allem die Anteile von Gummi-Regenerat, recovered Carbon Black und Gummimehl in Produkten sukzessive erhöht. Neben der Verwertung von eigenem wiederaufbereiteten Produktionsabfall und über- schüssigem Material kauft Semperit auch eine beträchtliche Menge an rezyklierten Rohstoffen von Lieferant:innen, die teilweise aus Ab- fall- und Nebenprodukten hergestellt werden. Der nachfolgenden Tabelle sind die zugekauften und eingesetzten Mengen der Rohstoffe für 2024 zu entnehmen. Ressourcenzuflüsse 2024 t % Gesamtgewicht der Produkte und technischen/biologischen Materialien 118.697 t % Biologische Materialien 16.084 13,6% Wiederverwendete/ Recycelte Materialien (einschließlich Verpackungen) 7.550 6,4% Daten zu Ressourcenzuflüssen beinhalten Rohstoffe für Mischungen und Festigkeitsträger sowie Verpackungsmaterialien, die für die Produktverpackung verwendet werden. Semperit inkludiert in den oben dargestellten Kennzahlen nicht den Zufluss von Verbrauchsma- terialien, Ersatzteilen und Komponenten, da diese Materialien nicht nach Gewicht gekauft werden. Darüber hinaus sind diese Zuflüsse im Vergleich zum Materialverbrauch weder monetär, noch hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Umwelt wesentlich. Bei ausgewählten Ressourcenzuflüssen handelt es sich um Rohstoffe mit einem wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekt, die im Berichtsjahr für die Herstellung der Produkte verwendet und anhand folgender Eigenschaften klassifiziert wurden: Biologische Ressourcen – Materialien, die aus Substanzen bestehen, die von lebenden oder ehemals lebenden Organismen stammen und in der Regel erneuerbar sind, wie Naturkautschuk, Holz usw., sind oft, aber nicht immer, biologisch abbaubar. Beispiel: Ein Weich- macher mit 5% pflanzlichem Ölanteil ist ein mit 5% biologisches Material. Wiederverwendete Ressourcen – Bei der Wiederverwendung von Rohstoffen werden Produkte und Nebenprodukte, die keine Abfälle sind, wieder für den ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet, ohne die Produktion des Unternehmens zu verlassen. Dies kann Reinigung oder kleine Anpassungen erfordern, damit sie ohne wesentliche Änderungen für den nächsten Gebrauch bereit sind. Beispiel: IBC-Container, in denen Flüssigkeiten oder andere Stoffe gelagert werden. Rezyklierte Ressourcen – Dies sind Abfälle und Nebenprodukte, die durch Verwertungsprozesse wieder zu Produkten, Materialien, Verpackungen oder anderen Substanzen für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck aufbereitet werden. Dies schließt die Wie- deraufbereitung von organischem Material ein, aber nicht die Energierückgewinnung und die Wiederaufbereitung zu Materialien, die als Brennstoffe oder Füllmittel verwendet werden sollen. Beispiel: rezyklierte Kunststofffolien. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 116 Beispiele für Sekundärrohstoffe und Rezyklate aus Abfall und Nebenprodukten, die im Berichtsjahr eingesetzt wurden: Recovered Carbon Black - Bei der Pyrolyse von Altreifen entsteht ein fester kohlenstoffhaltiger Rückstand, der den Primärrohstoff Car- bon Black bzw. Ruß als Kernkomponente in bestimmten technischen Anwendungen ersetzen oder ergänzen kann. Begrenzte Verfügbar- keit, höhere Kosten sowie verfahrens- und produktspezifische Anforderungen limitieren den Einsatz noch. Reprocessed Rubber – Dies sind Elastomere, die aus Abfällen und überschüssigen Materialien aus der Produktion von Polymerherstel- ler:innen in den Prozess rückgeführt und wiederverarbeitet werden, um die gleiche oder ähnliche Verwendbarkeit als Synthesekaut- schuk zu erreichen. Gummi-Regenerat (Reclaimed Rubber) – Dies ist ein Material, das durch einen Wiederaufbereitungsprozess aus vulkanisiertem Gummi hergestellt wird. Während dieses Prozesses werden die bei der Vulkanisation entstandenen Molekülbrücken des Gummis teilweise oder vollständig aufgebrochen, sodass das Material wieder eine plastische Form annimmt und für die Herstellung neuer Mischungen ver- wendet werden kann. Gummimehl – Dies wird aus vulkanisiertem Material, wie z.B. Altreifen, überschüssigen Materialien aus der Produktion oder Neben- produkten gewonnen. Dabei werden Nicht-Gummibestandteile, wie Fasern und Drähte, entfernt, der Gummi gereinigt und zu Krümeln gemahlen, die zum Beispiel der Mischung für die Produktion von Gummiplatten zugesetzt werden. Zinkoxid aus Zinkabfällen – Zinkschlacke ist ein Nebenprodukt des Galvanisierungsprozesses. Die Schlacke wird regelmäßig entfernt, um die Qualität der galvanischen Beschichtung zu erhalten, kann aber auch als Ausgangsmaterial für Zinkoxid verwendet werden, das Semperit statt Primärrohstoff zukauft. Rezykliertes Polyamid Schlauchdraht aus Stahlschrott Insgesamt wurden 2024 19% der über 118.000 Tonnen eingesetzten Rohstoffe samt Verpackungen als nachhaltig klassifiziert (inklusive Rohstoffe für Operationshandschuhe bis Juni 2024). Im Berichtsjahr wurden somit insgesamt mehr als 23.600 Tonnen an rezyklierten Rohstoffen oder Rohstoffen (teilweise) biologischen Ursprungs an Semperit-Standorten eingesetzt. Allgemeine Grundlage für die Berechnung der Kennzahlen sind die Daten aus internen Systemen und Datenbanken. Unternehmen der Gruppe, die direkten Systemzugriff haben, übertragen täglich Wareneingangsdaten einschließlich Informationen über Materialnummer, Materialbezeichnung, Lieferant:innen, Menge und die jeweilige Basiseinheit. Alle anderen Standorte, die Rohstoffe einkaufen, stellen ihre Einkaufsdaten monatlich zur Verfügung, die in die Datenbanken der Gruppe integriert werden. Die oben genannten Materialeigenschaften „biologisch“, „wiederverwendet“ und „rezykliert“ werden in Zuordnungstabellen (mapping Tabelle) gepflegt. Dies geschieht entweder auf Ebene der Materialnummer in Kombination mit der Lieferantennummer oder auf Materi- algruppenebene. Alle Rohstoffe der Hauptmaterialgruppen (Kautschuk, Ruß, weiße Füllstoffe, Öle, Verstärkungsmaterialien) wurden wäh- rend der Umstellung auf die ESRS im Jahr 2024 entsprechend klassifiziert. Materialgruppen mit geringer Masse, wie z.B. einige Chemika- lien, wurden erst ab einer Schwelle von 50 eingesetzten Tonnen pro Jahr klassifiziert und sonst keiner dieser Kategorie zugeordnet. Die Daten in der Datenbank über die gelieferten Mengen werden mit den Informationen aus der Zuordnungstabelle abgeglichen, um die relevanten Mengen für die jeweiligen ESRS-Datenpunkte abzuleiten. Beim Abgleich der Daten mit den oben genannten Mapping-Tabellen kann jeder Datensatz nur einer Mapping-Tabelle zugeordnet wer- den. Dadurch wird die Duplizierung von Datensätzen vermieden. Schließlich wird ein Vergleich der Mengen aus der Datenbank vor und nach dem Mapping durchgeführt. Angabepflicht E5-5 – Ressourcenabflüsse Produkte und Materialien Semperit stellt Qualitätsprodukte basierend auf Natur- und Synthesekautschuk und Silikon her. Die Semperit-Hydraulikschläuche der Di- vision SIA werden im Maschinen-, Berg- und Anlagenbau sowie in der Agrartechnik eingesetzt. Die Industrieschläuche der Division SEA, die unter anderem in der Bau-, Chemie- und Lebensmittelindustrie zur Anwendung kommen, sorgen für den sicheren Transport von Ma- terialien. Die Division SIA liefert des Weiteren Dichtungen für Fenster und Türen, Fassaden, Verglasungsdichtungen, Rohrisolierungen, EPDM-Dichtungen und Sonderdichtungen. Der Geschäftsbereich Form der Division SEA ist ein führender Hersteller von geformten und extrudierten Polymer- und Kunststoffproduk- ten, wie z.B. Handläufen für Rolltreppen, Berganwendungen (Ski- und Snowboardfolien, Seilbahnringe und Schienenbänder bzw. Antriebs- riemen für Pistenraupen) und Elastomerplatten sowie kundenspezifischen Lösungen mit Dichtungs- oder Isolierfunktionen. Dazu zählen etwa Schienenunterlagen im Eisenbahnoberbau, verschiedene Rohrdichtungen und große Membranen, die weltweit z. B. in Filtrations- pressen eingesetzt werden. Die ebenso in der Division SEA erzeugten Fördergurte reichen von Textilgurten bis hin zu Stahlseilgurten für Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 117 einen hocheffizienten Transport auch unter extremen Bedingungen, die im Bergbau, in der Stahlindustrie, in der Zementindustrie, in Kraftwerken, in Schüttgutumschlagterminals und vielen anderen Bereichen eingesetzt werden. Die SEA-Standorte der Rico-Gruppe kon- zentrieren sich auf den Werkzeugbau und die Herstellung von Präzisionsteilen aus Flüssigsilikon und bietet maßgeschneiderte Komplett- lösungen für die Bereiche Gesundheitswesen, Mobilität, Lebensmittel, Industrie, Konsumgüter und Haushaltsgeräte sowie Sanitär. Wei- tere Informationen über die Wertschöpfungskette, das Geschäftsmodell und die Outputs von Semperit sind dem Abschnitt ESRS2, Angaben unter SBM-1 zu entnehmen. Kreislauffähigkeit von Semperit-Produkten: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklierbarkeit Division Repräsentative Produktgruppen Durchschnittliche erwartete Produkthaltbarkeit Erwartete Haltbarkeit im Vergleich zum Branchendurchschnitt SIA Profile Bis zu 30 Jahre, abhängig von der Anwendung 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt Hydraulikschläuche Bis zu 10 Jahre 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt Industrieschläuche Bis zu 10 Jahre, abhängig von der Anwendung 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt SEA Textilverstärkte Fördergurte Bis zu 10 Jahre, abhängig von der Anwendung >100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt (längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt) Stahlverstärkte Fördergurte Bis 20 Jahre, abhängig von der Anwendung >100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt (längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt) Elastomerplatten Bis zu 10 Jahre, abhängig von der Anwendung 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt Handläufe Bis zu 10 Jahre, abhängig von der Anwendung >100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt (längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt) Seilbahnringe Bis zu 10 Jahre, abhängig von der Anwendung >100% im Vergleich zum Branchendurchschnitt (längere Haltbarkeit als durchschnittliches vergleichbares Produkt) Produkte für den Schienenverkehr Bis zu 40 Jahre, abhängig von der Anwendung 100% vergleichbare Haltbarkeit mit dem Branchendurchschnitt Silikonprodukte der Rico -Gruppe Von Einweggebrauch bis zu mehr als 20 Jahre >100% Haltbarkeit im Vergleich zum Branchendurchschnitt. Die Komponenten sind darauf ausgelegt, die Lebensdauer des Produkts, in dem sie verwendet werden, zu überdauern. Die in obiger Tabelle dargestellten Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit der Semperit-Produkte basieren auf laufenden Recherchen, Produktvergleichstests und Kundenfeedback und liegen im oder über dem Durchschnitt der am Markt verfügbaren, vergleichbaren Produkte. Die Daten und Erfahrungswerte werden laufend gesammelt und stellen geschätzte Angaben ohne direkte Mes- sungen pro Produktgruppe in der häufigsten, durchschnittlichen Produktanwendung dar. Die Reparierbarkeit und Rezyklierbarkeit der Semperit-Produkte hängt von ihrer Art und Anwendung ab. Bei den meisten Produkten handelt es sich um Komponenten, die in Systemlösungen eingebaut sind und bei Beschädigung oder am Ende ihres Lebenszyklus in der Regel komplett ausgetauscht werden (z.B. Fenster- und Türprofile, Industrieschläuche, Seilbahnringe und Skifolien). Die getauschten Pro- dukte werden zurzeit entweder einem Recycling oder einer Verbrennung mit oder ohne Energiegewinnung zugeführt. Dabei ist nicht gänzlich auszuschließen, dass Produkte in manchen Ländern deponiert werden, wo dies die lokale Gesetzgebung noch erlaubt. Bei einigen Produkten ist eine Teilreparatur mit Einschränkungen möglich, wenn während der Produktlebensdauer Schäden auftreten (z.B. bei Hand- läufen und einigen Stahlförderbändern). Hydraulikschläuche dürfen nicht repariert werden und müssen aufgrund des Sicherheitsrisikos ersetzt werden (wie von DIN20066 / ISO8331 vorgegeben). Im Allgemeinen werden Semperit-Produkte zurzeit selten repariert oder einem Post-Consumer-Recycling zugeführt. Bestimmte Produkt-Teile sind grundsätzlich zu nahezu 100% rezyklierbar (z.B. Stahlverstärkung). An- dere Produkt-Teile (z.B. vulkanisierte Elastomere) werden derzeit aufgrund fehlender technischer Lösungen noch nicht rezykliert. % 2024 Recyclebarer Anteil in Verpackungen 95,0% Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 118 Die fertigen Produkte werden je nach Eigenschaft und Kundenspezifikationen verpackt. Zu den wichtigsten Verpackungsmaterialien zählen Karton, Holz und Plastik. Diese Materialien gelten prinzipiell als rezyklierbar. Bei der Angabe von 95% handelt es sich um eine Annahme, da dem Unternehmen weder Informationen über die Rezyklierbarkeit der von Dritten bezogenen Verpackungen noch über die tatsächliche Behandlung der Verpackungen am Ende des Lebenszyklus vorliegen. Materialwiederverwendung und Recycling Weiters fallen in der Semperit-Produktion Nebenprodukte an, also Materialien, die nicht als Primärprodukt verkauft werden, sondern Drittabnehmer:innen zugeführt werden, um für andere Zwecke genutzt oder durch verschiedene Verfahren wie Mahlen oder Granulieren aufbereitet und dann als Rohstoff wiederverwendet werden. Die Wiederverwendung erfolgt zum Teil durch Semperit oder durch Verkauf an Dritte auf dem Industriemarkt. So setzt Semperit zum Beispiel Gummi-Regenerat aus eigenen vulkanisierten Produkten, aber auch aus Altreifen ein. Zudem wird von Rico ausgesondertes vulkanisiertes und nicht-vulkanisiertes Silikon als Rohstoff für die Herstellung von Silikonöl verwendet. Weiterführende Informationen zu Nebenprodukten sind dem Abschnitt E5, Angaben unter E5-4 Ressourcenzuflüsse, beziehungsweise E5-5 Abfall zu entnehmen. In der Kautschukproduktion ist das Recycling von Abfällen, Halbzeugen und Produkten nach dem Ende ihrer Nutzungsphase generell noch beschränkt. Mischungen, die schon einmal verarbeitet wurden, können je nach Produktionsschritt entweder direkt oder, wenn der Kautschuk bereits vulkanisiert wurde, erst nach einer thermischen, chemischen oder mechanischen Bearbeitung wiederverwendet wer- den. Deshalb ist die globale Recyclingquote von Gummi deutlich geringer als beispielsweise von Stahl, Glas, Papier oder Kartonage. Semperit ist es durch intensive Forschung und in Zusammenarbeit mit einer externen Recyclingpartner:in gelungen, auch die vulkani- sierten Reststoffe, die im Betrieb anfallen, als Sekundärrohstoffe nutzbar zu machen. Dadurch ist Semperit seit etwa zwei Jahren in der Lage, Produkte herzustellen, die bis zu 70% aus regenerierten vulkanisierten Abfällen aus der eigenen Profilfertigung bestehen. Damit trägt das Unternehmen dazu bei, die Recyclinglücke von Industriegummi zu schließen. Im Berichtszeitraum ist es Semperit gelungen, 85 Tonnen mithilfe von Dritten und intern 1.349 Tonnen an Material wiederzuverwenden oder aufzubereiten und einzusetzen, dass sonst als Abfall deklariert und entsorgt wäre. Materialwiederverwendung, Aufbereitung und Recycling t 2024 Zirkulärer Abfall (von externen Recycler:innen) 85 Zirkulärer Abfall (intern aufbereitet und recycelt) 1.349 Semperit ist es durch intensive Forschungsarbeit und in Zusammenarbeit mit externen Recyclingpartner:innen gelungen, vulkanisierte Reststoffe, die anfallen, als Sekundärroh- stoffe nutzbar zu machen. Dadurch ist Semperit seit etwa zwei Jahren in der Lage, Produkte herzustellen, die bis zu 70% aus regenerierten vulkanisierten Abfällen aus der eigenen Profilfertigung bestehen können. Im Berichtszeitraum hat es Semperit bewerkstelligt, mithilfe von Dritten 85 Tonnen und intern 1.349 Tonnen an Material wiederzuverwenden oder aufzubereiten und einzusetzen, dass sonst als Abfall deklariert und entsorgt worden wäre. Der Prozess der Vernetzung während der Vulkanisierung, der aus der Kautschuk- mischung ein unlösliches und nicht mehr verformbares Elastomer generiert, wird wie beim Recycling der Produktionsabfälle mit Hilfe einer externen Recyclingpartner: in rück- gängig gemacht. Die bei der Vernetzung gebildeten Brücken werden aufgespalten und eine verformbare, lösliche Kautschukmischung entsteht. Der neu gewonnene Rohstoff kann – je nach Produkt – in unterschiedlichem Ausmaß in einer neuen EPDM-Mischung wiederverwendet werden. Ein Semperit-Dichtungsprofil, das aus einer EPDM-Mischung mit einem Recycling Anteil von 50% hergestellt wird, weist einen um 47% geringeren Product Carbon Footprint (PCF) als vergleichbare herkömmliche Profile auf (Quelle: Ökobaudat). Gegenüber dem Semperit- Standardprofil ist der PCF um 26% geringer. Semperit evaluiert gerade diese Methode des Regenerierens auch auf Post-Industrial-Produk- ten ihrer Kunden und auch auf Post-Consumer-Artikeln anzuwenden. Damit leistet Semperit durch In-Prozess-Recycling nicht nur einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch zur Dekarbonisierung. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 119 Abfälle Wie unter E5-2 erläutert und in den Ressourcenmanagement-, Innovations- und HSEQ-Policies verankert, analysiert und verbessert Sem- perit kontinuierlich die Prozesse, um Abfall zu minimieren. Falls überschüssiges Material, nicht vermieden werden kann, arbeitet Semperit an Möglichkeiten, dieses intern oder extern zu rezyklieren. Ein systematisches Abfallmanagement und stetige Verbesserung der Abfall- trennung und Dokumentation der verschiedenen Rest- und Abfallstoffe sind Voraussetzung dafür. Die Steuerung der verschiedenen Pro- duktionsparameter, um Materialeffizienz und Abfallprävention zu steigern, liegt in der Verantwortung der Site-Manager:innen und der technischen Divisionsleiter:innen. Durch den Einsatz diverser Verbesserungsprogramme sowie Operational Excellence Aktivitäten können der Einsatz von Materialien optimiert sowie Abfall und Ausschuss reduziert werden. Das Abfallmanagement ist Teil des konzernweiten Umweltmanagementsystems, das nach ISO 14001 zertifiziert ist und dem eine Due- Diligence-Prüfung auf Umweltrisiken zugrunde liegt. Alle relevanten Abfall- und Ausschusskennzahlen werden an die zentrale HSEQ-Ab- teilung gemeldet und in den monatlichen Produktionsberichten abgebildet, um die Steuerung zur Zielerreichung der Abfallreduktion von 7% bis 2030 (gemessen an 2023) zu ermöglichen. Weiterführende Informationen zur Strategie und Zielsetzung im Bereich Abfall befinden sich im Abschnitt E5-3. Die Entscheidungsträger:innen in den Produktionsbereichen analysieren die Daten und leiten darauf basierend Verbesserungsmaßnahmen ab. In den Kennzahlen sind auch jene Abfälle erfasst, die beispielsweise durch Testläufe bei Material- oder Produktneuentwicklungen ent- stehen. Alle Abfälle, die das Werksgelände verlassen, werden von zertifizierten und zugelassenen Abfallentsorgungsunternehmen abge- holt und ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt. Zurzeit werden die meisten Gummiabfälle energetisch verwertet (verbrannt), was hinsichtlich des Bestrebens, die Kreislaufwirtschaft und den Klimaschutz (Senkung der Scope-3-Emissionen) zu fördern, unzufriedenstel- lend ist. Semperit hat im Rahmen des Circularity-Projekts mehrere Maßnahmen in die Wege geleitet, die zu einer erhöhten Rückführung von vulkanisiertem und unvulkanisiertem Gummiabfall in den Produktionsprozess beitragen. Weiterführende Informationen zur Nutzung von Chancen der Kreislaufwirtschaft mittels rezyklierter Materialien und Entwicklung kreislauffähiger Produkte sind den Abschnitten E5- 4 Ressourcenzuflüsse und E5-5 Ressourcenabflüsse zu entnehmen. Abfälle die einem Verwertungsverfahren zugeführt werden Gefährlicher Abfall Nicht gefährlicher Abfall t 2024 t 2024 Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 Recycling 170 Recycling 5.806 Sonstige Verwertungsverfahren 234 Sonstige Verwertungsverfahren 3.430 Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle, die einem Verwertungsverfahren zugeführt werden 404 Gesamtmenge der nicht gefährlichen Abfälle, die einem Verwertungsverfahren zugeführt werden 9.237 Abfälle die der Entsorgung zugeführt werden Gefährlicher Abfall Nicht gefährlicher Abfall t 2024 t 2024 Verbrennung 438 Verbrennung 1.042 Deponierung 18 Deponierung 1.961 Sonstige Arten der Beseitigung 0 Sonstige Arten der Beseitigung 0 Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle, die entsorgt werden 456 Gesamtmenge der nicht gefährlichen Abfälle, die entsorgt werden 3.003 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 2. Umweltinformationen 120 Nicht recycelte Abfälle t 2024 Nicht recycelte Abfälle 7.123 Anteil nicht recycelter Abfälle 54% Abfälle gesamt t 2024 Gesamtmenge der nicht gefährlichen Abfälle 12.239 Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle 860 Gesamtmenge des Abfallaufkommens 13.100 Abfälle, die durch besondere Vorkommnisse entstehen 151 Gesamtmenge des Abfallaufkommens inkl. Abfälle durch besondere Vorkommnisse 13.251 Semperit-Abfälle bestehen aus Gummi-, Silikon- und Plastikabfällen, Papier, Pappe, Kunststoffen und Folien, Metall, Holz, Bauschutt, Elektronik und aus gefährlichen chemischen Abfällen und Altöl. Abfälle, die durch besondere Vorkommnisse (special occurrence waste) entstehen, beispielsweise durch den Abbruch eines Gebäudes oder die Entsorgung von Maschinen, werden separat gemeldet und sind nicht im gefährlichen oder ungefährlichen Abfall enthalten. Diese Abfälle (151 Tonnen im Berichtsjahr 2024), anders als die übrigen Ab- fallströme, stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit von Semperit und sind daher nicht in den Basiswert für das auf Prozesseffizienz ausgerichtete Abfallreduktionsziel eingerechnet. Die in der obigen Tabelle dargestellten Recycling-Mengen beinhalten ausschließlich Abfälle (gefährlich und nicht gefährlich) die an Ent- sorgungsunternehmen übergeben und von jenen recycelt werden. Die Abfallkategorie „Sonstige Verwertungsverfahren“ beinhaltet die energetische Verwertung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, z.B. Rückgewinnung von Wärme und anschließende Produk- tion von Dampf, Warmwasser oder Elektrizität. Verbrannte Abfälle ohne energetische Verwertung werden der Kategorie „Verbren- nung“ zugerechnet. Die Zuführung des Abfalls zu den oben angeführten Verwertungsanlagen wird von den beauftragen Entsorgungsun- ternehmen, unter Einhaltung gesetzlicher Auflagen, organisiert. Neben den produktionsbezogenen Abfallströmen tragen auch Verpackungen zum berichteten Gesamtabfall bei. Dies sind einerseits die Transport- und Materialverpackungen, in denen Rohstoffe und Materialien angeliefert werden und die bei Semperit verbleiben, anderer- seits auch die Transport- und Produktverpackungen, in denen die Semperit-Produkte zu den Kund:innen gelangen. Diese werden von Semperit – abhängig vom Produkt und der Kundenbeziehung – teilweise wieder zurückgenommen. Auf Verpackungen, die im Zuge der Rohstoffanlieferung anfallen, kann Semperit nur bedingt Einfluss nehmen, sie werden aber jedenfalls getrennt, gesammelt und wenn möglich wiederum zu Verpackungszwecken oder einem anderen Zweck verwendet oder fachgerecht entsorgt. Für die Verpackung der eigenen Produkte gilt, dass Semperit so wenig und so umweltfreundlich wie möglich verpackt, um die Menge an Abfall in der nachgela- gerten Wertschöpfungskette niedrig zu halten. In der Regel werden allerdings seitens der Kund:innen Vorgaben zu Verpackungsgröße und -art gemacht, was teils sehr einschränkend wirkt. In der Kennzahlenerhebung und Auswertung verlässt sich Semperit auf eigene direkte Messungen sowie auf Angaben von Dritten, also etwa Abfallentsorgungsunternehmen, Rohstoff- und Verpackungslieferanten, ohne auf Schätzungen zurückgreifen zu müssen. Alle Krite- rien und Berechnungsgrundlagen, inklusive der Vorgaben zu Abfällen durch besondere Vorkommnisse, sind in den internen Richtlinien im Qualitätsmanagementsystem verankert. Angabepflicht E5-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Semperit lässt die in ESRS E5-6 vorgeschriebenen und im ersten Jahr der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichtserklärung nicht verpflich- tend offenzulegenden Informationen zu den erwarteten finanziellen Effekten der Kreislaufwirtschaft 2024 weg. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 121 3. Sozialinformationen ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens Die Mitarbeiter:innen von Semperit tragen wesentlich zum Erfolg des Unternehmens bei. Ihr Engagement und ihr unternehmerisches Handeln ermöglichen eine laufende Weiterentwicklung und die Umsetzung der Unternehmensstrategie mit Fokus auf hochqualitative Elastomerprodukte und -anwendungen für die Industrie. Als Arbeitgeberin ist Semperit, wie auch viele andere Unternehmen, mit perso- nellen Herausforderungen konfrontiert, die beispielsweise aus demografischem Wandel, geänderten Ansprüchen der Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen oder der Entwicklung der Lohnkosten resultieren. Um Mitarbeiter:innen langfristig einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz zu bieten und im Gegenzug auf deren Fachwissen, Einsatz und Loyalität vertrauen zu können, setzt Semperit auf eine mo- derne, gesunde und fördernde Unternehmenskultur. Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Aktivitäten im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Diversität und Inklusion sind nur einige Bereiche, für die Semperit Aktionspläne und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung umsetzt. Die in folgenden Angaben beschriebene Optimierung der Arbeitsbedingungen für die eigene Belegschaft nutzt den Mitarbeiter:innen ebenso wie dem Unternehmen. Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Arbeitsbedingungen Sichere Beschäftigung Eigene Geschäftstätigkeit 4, 5 P K, M, L (#26) Angst vor Kündi- gungen während wirt- schaftlicher Abschwünge kann das emotionale Wohlbefinden der Mitar- beiter:innen beeinträch- tigen. - Keine Anstellung ohne schriftliche Vereinbarung mit festgesetzten Laufzei- ten, Arbeitsstunden und Zeiten, die lokalen Gesetzen entsprechen; Flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit - und Teilzeitrege- lungen), Remote Work Tarifverträge; Group Bonus Policy (STI, LTI); Leistungen zur sozialen oder finanziellen Absiche- rung der Mitarbeiter:innen, wie etwa Unfall - oder Kran- kenversicherungen, Bei- träge zur Pensionsvorsorge; Reguläre Quality Manage- ment Audits an allen Stand- orten; die öffentlich zugängliche, anonyme Whist leblowing- Hotline SemperLine Arbeitszeit 4 P K, M (#27) Überstunden und unregelmäßige Arbeits- zeiten können sich nega- tiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen auswirken. Angemessene Entloh- nung 4 T K, M, L (#28) Sicheres und ange- messenes Einkommen erhöht die Zufriedenheit und Motivation der Mit- arbeiter:innen und ge- währleistet ihnen einen angemessenen Lebens- standard. Sozialer Dialog 4, 5 T K, M, L (#29) Aktive Mitarbeiter- beteiligung und Vertre- tung durch den Betriebs- rat fördert ein gerechtes, inklusives und sicheres Arbeitsumfeld, was zu höherer Zufriedenheit, Mitarbeiterbindung und allgemeinem Wohlbefin- den beiträgt. (#30) Umsatz - und Be- triebsstillstandver- luste aufgrund von möglichen Streiks. (Übergangsrisiko) - Vereinigungsfreiheit, Betriebsräte, Rechte der Arbeitnehmer:innen auf f i h Tarifverhand- lungen, durch Tarifverträge b dk Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 122 Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel- oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Gesundheitsschutz und Sicherheit 4 P M, L (#31) Steigende Tempe- raturen (aufgrund des Klimawandels und extre- mer Wetterbedingun- gen) können, wenn keine angemessenen Gebäude und Infrastrukturen be- reitgestellt werden, zu einer höheren Anzahl hitzebedingter Erkran- kungen führen und die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz negativ beeinflussen. (#32) Betriebskosten- steigerung aufgrund von Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen durch steigende Tem- peraturen (Klimawan- del), wenn keine an- gemessenen Gebäude und Infrastrukturen bereitgestellt werden. (Physisches Risiko) - 4 P K, M, L (#33) Verletzungen (ein- schließlich vorüberge- hender und dauerhafter Auswirkungen) und Un- fälle inklusive tödlicher Unfälle von Mitarbei- ter:innen können die be- troffenen Personen und ihre Familien erheblich beeinträchtigen, und auch das emotionale Wohlbefinden ander er am Arbeitsplatz belas- ten. (#34) Vorfälle oder Unfälle, die auftreten können, wenn das Un- ternehmen nicht den Sicherheitsvorschrif- ten folgt, z.B. Be- triebsanweisungen, Arbeitssicherheitsan- weisungen, Arbeits- schutzpflichten, kön- nen zu Reputationsverlust und/oder (finanziel- len) Sanktione n füh- ren. (Physisches Ri- siko) 8% Reduktion der Arbeitsun- fallrate jährlich „Safety first“: tägliche Pro- duktionsbesprechungen be- ginnen immer mit dem Thema Sicherheit; Fokussierte Arbeitssicher- heitskampagnen wie „Focus on Safety Again!“ im Jahr 2024; Designierte Sicherheitsver- antwortliche:r an jedem Standort; Monatliche Berichters tat- tung über unsichere Hand- lungen und Arbeitsbedin- gungen; Reduktion der Unfallrate als eine der bonus -relevanten KPIs in der Group Bonus Po- licy Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Eigene Geschäftstätigkeit 4 P K, M, L (#35) Unbeachtete Ge- schlechterdiskriminie- rung und ungleiche Be- zahlung am Arbeitsplatz, die keine inklusiven, ge- rechten Strukturen und definierten Prozesse auf- weisen, könnten die ge- schlechtsspezifische Lohnlücke vergrößern und langfristige wirt- schaftliche Nachteile für betroffene Personen ver- ursachen. +0,5% Anstieg des Frauenan- teils jährlich ins- gesamt +1% Anstieg des Frauenanteils im Leadership jährlich +1% Anstieg des Frauenanteils im Senior Lea- dership jährlich Das D&I Global Council und die D&I Local Councils – glo- bale und lokale Fokusgrup- pen von engagierten Mitar- beiter:innen über Organisationshierarchien, Funktionen, Standorte und Geschäftsbereiche hinweg, die sich auf die Identifizie- rung und Umsetzung von D&I -Initiativen mit Fokus auf Geschlecht, Alter, Be- hinderung und kulturelle In- klusion konzentrieren; Integration des D&I -Ziels (Frauenquote) in das vari- able Vergütungssystem; Women International Net- work (Kick -off Q1 2025) – eine eigene Netzwerkinitia- tive mit Fokus auf Inklusion, Empowerment und Inspira- tion weiblicher Kolleginnen in ihrem Arbeitsalltag 4 T K, M, L (#36) Proaktive Sicher- stellung der Chancen- gleichheit und Gerechtig- keit für alle, insbesondere der Ge- schlechtergleichstellung, verbessert das mentale und emotionale Wohlbe- finden der Gesellschaft. Die Vision ist es, die In- dustrie für Mitarbei- ter:innen aller Ge- schlechter attraktiv zu machen und insbeson- dere Frauen zu ermuti- gen, technische Berufe zu studieren und eine Karriere in technischen Bereichen einzuschla- gen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 123 Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel - oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Risiko Chance Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Weiterbildung und Kompetenzentwicklung 4 T K, M, L (#37) Förderung des Wis- sens der Mitarbeiter:in- nen und Stärkung ihrer Attraktivität als Arbeit- nehmer:innen im Hin- blick auf die komplexen Anforderungen des in- dustriellen Arbeitsmark- tes (z.B. Digitalisierung, industrielle und chemi- sche Fachkenntnisse, etc.). - Breites Angebot an obliga- torischen und freiwilligen Schulungen: E -Learnings und Präsenzschulungen für Angestellte mit Fokus auf Compliance, Nachhaltigkeit und Cyber Security ; On -the-Job- und Präsenz- schulungen für Arbeiter:in- nen mit Fokus auf Prozess- wissen und Arbeitssicherheit Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen 4 T K, M, L (#38) Förderung von Wissen und Innovation durch Vielfalt der Mitar- beiter:innen und Inklu- sion von Menschen mit Behinderungen erhöhen das Bewusstsein. Die un- terschiedlichen Perspek- tiven, Erfahrungen und Fähigkeiten der vielfälti- gen Belegschaft steigern die Kreativität und Prob- lemlösungsfähigkeit der Teams, und schaffen für Menschen mit Behinde- rung ein inklusiveres Ar- beitsumfeld. - Das D&I Global Council und die D&I Local Councils – glo- bale und lokale Fokusgrup- pen von engagierten Mitar- beiter:innen über Organisationshierarchien, Funktionen, Standorte und Geschäftsbereiche hinweg, die sich auf die Identifizie- rung und Umsetzung von D&I -Initiativen mit Fokus auf Geschlecht, Alter, Be- hinderung und kulturelle In- klusion konzentrieren. Integration des D&I -Ziels (Frauenquote) in das vari- able Vergütungssystem. Women International Net- work (Kick -off Q1 2025) – eine eigene Netzwerkinitia- tive mit Fokus auf Inklusion, Empowerment und Inspira- tion weiblicher Kolleginnen in ihrem Arbeitsalltag Vielfalt 4 P M, L (#39) Schaffung einer nicht -inklusiven Arbeits- kultur, die zu einer gerin- geren Moral der Mitar- beiter:innen und potenziellen zukünftigen Arbeitskräften auf dem Markt, ihrem Engage- mentmangel und gerin- ger Arbeitsmotivation beitragen könnte, indem soziale Ungleichheiten toleriert werden, schafft systemische Barrieren und verringert Chancen für marginalisierte Grup- pen. +0,5% Anstieg des Frauenan- teils jährlich ins- gesamt +1% Anstieg des Frauenanteils im Leadership jährlich +1% Anstieg des Frauenanteils im Senior Lea- dership jährlich 4 T M, L (#40) Schaffung einer in- klusiven Arbeitsplatzkul- tur, die zu einer erhöh- ten Mitarbeiterzufrieden- heit, Engagement und Arbeitszufriedenheit bei- trägt, verbessert auch die soziale Gleichheit, kreative Zusammenar- beit und Innovation in der Elastomerindustrie allgemein. (#41) Wettbewerbsvor- teil durch Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeberin durch Viel- falt und Inklusion der Be- legschaft. Unterschiedli- che Fähigkeiten, Perspektiven und Erfah- rungen werden abge- deckt, die Teams tenden- ziell effizienter und produktiver mac hen. 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Identifizierung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, wie im Abschnitt ESRS 2 unter IRO-1 beschrieben, einschließlich jener, die sich auf die eigenen Arbeitskräfte und für Semperit tätige Fremdarbeitskräfte beziehen (IROs #26-41), hängen grundlegend mit der Strategie und dem Geschäftsmodell zusammen. Sie sind darauf ausgerichtet, den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmensgruppe sicherzustellen, und schaffen somit die Voraussetzung für attraktive, faire und sichere Arbeitsplätze. Semperit ist die Wahrung hoher sozialer und arbeitsrechtlicher Standards ein wichtiges Anliegen, es werden umfassende Maßnahmen gesetzt, um diese sicherzustellen. In Österreich und anderen EU-Ländern, in denen ein Großteil der Mitarbeiter:innen beschäftigt ist und Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 124 die ILO- und OECD-Prinzipien vollständig implementiert sind, sind hohe arbeitsrechtliche Standards gewährleistet. Semperit ist als Pro- duktionsunternehmen auf Mitarbeiter:innen angewiesen, die bereit sind, im Schichtbetrieb zu arbeiten – einschließlich Nacht- und Wo- chenendschichten. Je nach lokaler Arbeitsmarktsituation wird dabei auch auf ausländische Arbeitskräfte zurückgegriffen. Ein Risiko für Menschenrechtsverletzungen besteht in diesen Ländern vor allem für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, die über nicht autorisierte Zwischendienstleister:innen vermittelt werden. Deshalb arbeitet Semperit ausschließlich mit staatlich anerkannten Partner:innen für die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften zusammen, die sich an alle arbeitsrechtlichen Regelungen des Standortlandes halten. Die Konformität mit Semperit-Standards wird regelmäßig in Qualitätsaudits überprüft. Mögliche Risiken aus der Nichteinhaltung hoher sozialer und arbeitsrechtlicher Standards sind negative finanzielle Effekte durch Reputationsschäden, Strafen oder Maßnahmen zur Wie- dergutmachung. Einige der im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewerteten IROs (z. B. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, IROs #31-34) sind bereits seit Jahren in der Unternehmensstrategie verankert. Die umfassende Auseinandersetzung mit den mitarbeiterbezo- genen Auswirkungen, Risiken und Chancen schafft die Grundlage für eine differenziertere Berücksichtigung und Steuerung der Human Resources in der Unternehmensstrategie. Von den Auswirkungen des Unternehmens sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen sowie Fremdarbeitskräfte betroffen, wobei die Auswirkung sich je nach Tätigkeit im Unternehmen unterscheiden kann. Ein besonderes Augen- merk wird der Auswirkungen auf Gesundheits- und Arbeitsschutz bei Mitarbeitern im Produktionsbereich gewidmet. Die im Zusammenhang mit dem Klimawandel steigenden Temperaturen (IROs #31-32) könnten im Falle unzureichender Infrastruktur an manchen Standorten zu einer Hitzebelastung am Arbeitsplatz führen und somit das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbei- ter:innen gefährden. Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere in der Produktion und Lagerlogistik, könnten die Unfallwahr- scheinlichkeit und damit die Verletzungsgefahr erhöhen. Durch Unfälle verursachte Ausfalltage und Langzeitkrankenstände würden für Semperit finanzielle Risiken bergen und dem Ansehen des Unternehmens schaden und somit auch negative finanzielle Effekte bewirken. Investitionen in die Infrastruktur und Belüftung der Produktionsgebäude, starker Fokus auf Arbeitssicherheit und Unfallprävention sowie Optimierung von Arbeitsplätzen, wie z.B. ergonomische Arbeitsplätze, moderne Technologien und flexible Arbeitsmodelle, hingegen kön- nen die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen erheblich steigern. Der Arbeitsmarkt und die Ansprüche zukünftiger Mitarbeiter:innen werden unter anderem durch technologische Fortschritte und de- mografische Veränderungen bestimmt. Semperit muss sich anpassen, um attraktiv für neue Talente zu bleiben, was einen stärkeren Fokus auf digitale Kompetenzen, lebenslanges Lernen, aber auch gelebte Inklusion und Fairness erfordert (IROs #26-30, 35-41). Ein starkes Ar- beitgeber-Image ist entscheidend, um die besten Talente anzuziehen und zu halten. Neben einer attraktiven Bezahlung und Benefits sind die Unternehmenskultur und Werte, die mit jenen der Mitarbeiter:innen übereinstimmen, wichtige Faktoren, die zu einem angemesse- nen Lebensstandard beitragen und Semperit zu einer attraktiven Arbeitgeberin machen. Zu lange Arbeitszeiten und eine übermäßige Arbeitsbelastung können hingegen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen negativ beeinflussen. Dem Unternehmen drohen in dem Fall finanzielle Sanktionen oder Reputationsschäden. In einer sich schnell verändernden Arbeitswelt ist vielen Mitarbeiter:innen die Sicherheit des Arbeitsplatzes ein großes Anliegen (IRO #26). Semperit unterstützt die transparente Kommunikation über Unternehmensstrategien und -ziele, interne Mobilität und Umschulun- gen sowie Weiterbildungsprogramme, um die Wissensentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen zu fördern (IRO #37). Darüber hinaus bildet Semperit an einigen Standorten selbst Fachkräfte aus. Der Rico-Standort in Thalheim (AT) widmet sich seit vielen Jahren dem Aufbau von internem Know-how im Rahmen einer eigenen Lehrlingswerkstatt. In dieser werden kontinuierlich mehr als 40 Nachwuchskräfte in aktuell 9 verschiedenen Lehrberufen ausgebildet. Weiters werden im Rahmen der Rico-Academy Arbeitskräfte von Kolleg:innen mit hohem technischen Fachwissen weitergebildet, damit Abgänge umgehend und ohne Qualitätsverlust intern nach- besetzt werden können. Semperit ist sich der Risiken von fehlenden oder unzureichenden Angeboten zur Weiterbildung und Kompeten- zentwicklung bewusst. Auch ein diskriminierender Zugang zu solchen Angeboten könnte zu einem Mangel an Fachwissen und Qualifika- tion in der Belegschaft führen (IROs #35-41). In solchen Fällen droht der Verlust jener Mitarbeiter:innen, denen die Angebote und damit zusammenhängende Karrierechancen verwehrt werden. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Gleichbehandlung und Chancengleichheit (IROs #35-41) für alle Mitarbeiter:innen ist ein weiterer wesentlicher Aspekt der Nachhaltig- keitsstrategie von Semperit, dem in zahlreichen Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion (D&I) Rechnung getragen wird. Eine vielfältige Belegschaft bringt unterschiedliche Fähigkeiten und Erfahrungen ein, die zu effizienteren und produktiveren Teams führen. Ein diverses Team bringt unterschiedliche Perspektiven und Ideen ein, was zu innovativeren Lösungen und einer besseren Entscheidungs- findung führt. Diskriminierende Praktiken hätten hingegen unmittelbare und langfristige Nachteile für betroffene Mitarbeiter:innen und letztendlich auch für das Unternehmen, weswegen sich Semperit stark für Gleichbehandlung und Chancengleichheit einsetzt. Dem Un- ternehmen könnten Strafen und Reputationsschäden drohen. Vielfalt und Inklusion sind somit nicht nur ethisch wichtig, sondern auch geschäftlich vorteilhaft. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 125 Semperit legt großen Wert darauf, allen Mitarbeiter:innen faire Arbeitsbedingungen zu bieten (IROs #28-30). Die Förderung von sozia- lem Dialog und die Einbindung von Arbeitnehmervertreter:innen gewährleisten, dass die Interessen der Mitarbeiter:innen berücksichtigt und ihre Rechte gewahrt werden. Dies trägt zur Sicherheit der Arbeitsplätze und zu einem fairen Arbeitsumfeld bei. Eine angemessene Entlohnung sichert den Lebensunterhalt und fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen. Wenn hingegen Arbeitnehmerrechte nicht eingehalten werden, hat dies potenziell negative Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen. Für das Unternehmen besteht in diesem Fall ein Risiko von Reputationsschäden und finanziellen Sanktionen. Aufgrund der Inflationsentwicklung in Europa und dem damit zusam- menhängenden Druck auf höhere Lohnabschlüsse ist das Streikrisiko tendenziell gestiegen. Auf europäischer Ebene wurden Arbeitsun- ruhen häufiger, teilweise kam es auch an einzelnen Semperit-Standorten zu temporären Produktionsstillständen, z.B. in Polen oder Deutschland. Während in Polen ein Streik im Berichtszeitraum vermieden werden konnte, gab es an einem Standort in Deutschland einige kleinere Warnstreiks. Semperit ist es ein Anliegen, kollektivvertragliche Entgelterhöhungen so gut wie möglich mit der aktuellen wirt- schaftlichen Situation in Einklang zu bringen und die Mitarbeiter:innen fair und gerecht zu bezahlen. Der klare Fokus liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, um bestehende Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Die Handhabung dieser und weiterer sozialer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs #26-41) ist den folgenden Angaben zu entnehmen. Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter:innen ist nicht nur ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie, sondern spiegelt sich auch in mehreren Richtlinien und Selbstverpflichtungen von Semperit wider. Zu den wichtigsten Unternehmensrichtlinien für das Management der mitarbeiterbezogenen IROs gehören: HSEQ-Policy (IROs #31-34) People Policy (IROs #26-41) Group Compensation and Benefits Policy (IROs #27-30) Group Employment Guidelines (IROs #26-28, 35-41) und Group Recruitment Policy (IROs #26-28, 35-41) Code of Conduct (IROs #26-41, 45-49) In diesen Richtlinien sind die normativen Werte und konkreten Vorgaben von Semperit in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte festge- schrieben. Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und die Null-Toleranz von Kinder-, Zwangsarbeit oder einer anderen Art von Ausbeutung sind explizit im Code of Conduct, der People Policy und den Employment Guidelines thematisiert. So müssen gemäß den Vorgaben des Code of Conduct alle Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und anderen internationalen Sorgfaltspflichtprinzipien erfolgen (IROs #26-41). Auch die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt (IROs #35-41) werden in mehreren der angeführten Dokumente adressiert. Um die diesbezüglichen Ambitionen des Unternehmens zu unterstreichen, hat Semp- erit zudem die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Im Code of Conduct ist unter anderem festgehalten, dass niemand aufgrund von Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, nationaler Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Behinderung, Veteranenstatus oder anderen gesetzlich ge- schützten Aspekten diskriminiert wird. Die zuständigen Stellen in der HR- und HSEQ-Organisation der Unternehmensgruppe sind dafür verantwortlich, dass diese Vorgaben sowie das lokal gültige Arbeitsrecht in allen Semperit-Gesellschaften eingehalten werden. Die People Policy, die HSEQ-Policy, das Modern Slavery Act Statement und der Code of Conduct sind öffentlich auf der Semperit Website verfügbar. Die anderen Richtlinien sind zum Teil im Quality-Management-System erfasst oder werden an anderer Stelle intern kommuniziert. In enger Kooperation mit den jeweiligen Fachexpert:innen ist der Bereich Compliance für die Erstellung und Aktualisierung von kon- zernweiten Compliance-Richtlinien zuständig. Semperit bezieht sich in diesen Policies auf die jeweils relevanten internationalen Rahmen- werke und Sorgfaltspflichtprinzipien wie zum Beispiel auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien für Wirt- schaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Internationale Charta der Menschenrechte, die Sustainable Development Goals (SDGs), den UN Global Compact (UNGC) oder die Pariser Klimaschutzziele und bekennt sich zu den darin enthaltenen Grundsätzen, Vor- gaben und Zielen. Weiterführende Informationen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht sind im Abschnitt ESRS 2 unter GOV-4 zu finden. Bestehende HR-Policies und -Guidelines wurden im Jahr 2024 einem Review und gegebenenfalls einer Anpassung unterzogen. Für die Bereiche Compensation & Benefits sowie Employment hat das Unternehmen 2024 neue Richtlinien beschlossen und veröffentlicht. Lokale Richtlinien für die eigene Belegschaft werden vor Inkrafttreten von der:dem Director Group HR überprüft. Die lokalen HR-Abteilungen wiederum kontrollieren, ob die Abläufe den lokalen Gesetzen entsprechen. Darüber hinaus ermöglichen lokale Beschwerdeverfahren im Rahmen von „Speak up!“ (Details siehe Angabe S1-3) und gegebenenfalls im Rahmen lokaler Grievance-Mechanismen den Mitarbeiter:in- nen, Themen vor Ort anzusprechen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 126 Die Einhaltung sozialer Mindestschutzstandards in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte oder Gesundheits- und Arbeitsschutz werden auf Konzernebene für alle Gesellschaften und Standorte mithilfe verschiedener Werkzeuge, Prozesse und Aktivitäten sowie eines vielfältigen Leistungs- und Schulungsangebots sichergestellt. Das Trainingsangebot wird laufend thematisch und auch hinsichtlich der verfügbaren Sprachen erweitert. Wesentliche Inhalte in den gängigsten Semperit-Sprachen anzubieten ist entscheidend, wenn es darum geht, erfolgreich Wissen zu vermitteln und Bewusstsein zu schaffen. Nur so kann die Einhaltung folgender Richtlinien und Grundsätze gewährleistet werden. People Policy (IROs #26-41) Die Semperit People Policy wurde im Jahr 2024 aktualisiert, damit alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft abgedeckt sind. Die eigene Belegschaft umfasst sowohl Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit Semperit stehen, als auch Nicht-Beschäftigte, die als Auftragnehmer:innen ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Selbständige), oder Leiharbeits- kräfte (Fremdarbeitskräfte), die im Bereich Produktion tätig sind (weiterführende Angaben siehe Angaben zu S1-7). Sie enthält Bestimmungen zu folgenden Nachhaltigkeitsaspekten: Sichere Beschäftigung (IRO #26) Faire Arbeitsbedingungen (IRO #27) Faire Bezahlung (IRO #28) Geschlechtergleichstellung (IROs #35-36) Ausbildung und Kompetenzentwicklung (IRO #37) Menschenrechte (IROs #35-36, 39-41) Kultur (IROs #39-41) HSEQ (IROs #31-34) Sozialer Dialog (IROs #29-30) Attraktivität als Arbeitgeber:in (IROs #26-28, 30, 34, 36-37, 41) Integrität (IROs #37, 39-41) Vielfalt (IROs #39-41) Vertraulichkeit und Diskretion in Whistleblowing-Prozessen (IRO #46) Die People Policy verweist unter anderem auf den Code of Conduct, die Charta der Vielfalt und die HSEQ-Policy. Neue Mitarbeiter:innen werden mit der People Policy im Rahmen von Onboarding-Prozessen vertraut gemacht. Charta der Vielfalt (IROs #39-41) Die Charta der Vielfalt, die 2023 vom Vorstand auf Gruppenebene und vom lokalen Management der Tochterunternehmen unterzeichnet wurde, ist ein Dokument, das die Bedeutung der Förderung einer vernetzten und inklusiven Kultur bei Semperit unterstreicht. Die unter- schriebene Charta ist im Intranet und auf der Website verfügbar, an den Standorten ausgehängt und dient als sichtbare Selbstverpflich- tung von Semperit gegenüber den Mitarbeiter:innen, Diversität und Inklusion aktiv zu fördern und kontinuierliche Verbesserungen in diesem Bereich zu unterstützen. Um dies zu erreichen, setzt Semperit unter anderem auf Aus- und Weiterbildung. Themenspezifisches Wissen und Bewusstsein wird etwa in den E-Learnings zu Diversität & Inklusion (D&I), zum Code of Conduct sowie zu Environment, Social and Governance (ESG) vermittelt. Darüber hinaus wurden 2024 Inclusive Leadership Workshops organisiert. Die Teilnahme daran war für die Mitarbeiter:innen des Managements in Österreich verpflichtend. Group Recruitment Policy (IROs #26-28, 35-41) Auch die Group Recruitment Policy gibt Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer:innen unabhängig von Rasse und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politischer Meinung, nationaler Ab- stammung oder sozialer Herkunft sowie anderer Formen der Diskriminierung vor. Die Policy wurde im Jahr 2024 aktualisiert und folgende Aspekte wurden dabei neu aufgenommen, detaillierter geregelt oder stärker akzentuiert: Personalauswahl auf Basis von Qualifikationen und Erfahrung Nichtdiskriminierung bei der Personalauswahl – egal aus welchen Gründen (Alter, Geschlecht, Nationalität, Ethnizität, Religion oder sexuelle Orientierung etc.) Attraktivität als Arbeitgeberin Faire Bezahlung Chancen für interne Bewerber Angemessene Löhne Einhaltung der Datenschutzanforderungen in Rekrutierungsprozessen Vielfalt Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 127 Semperit bekennt sich zur Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen. Ausschlaggebend sind das Können und das Potenzial der Men- schen. Die sukzessive Erhöhung des Frauenanteils in der Semperit-Gruppe, der im Vergleich zu anderen Sektoren geringer ist, stellt ein zentrales Ziel dar (siehe Angaben zu S1-5), für dessen Erreichung faire Konzepte im Recruitment in der Mitarbeitergewinnung eine Schlüs- selrolle spielen. Gruppenweite Richtlinien im Bereich Human Resources werden zur Durchsicht und Rückmeldung an alle HR-Verantwortlichen in den Ländern gesendet, bevor sie für gültig erklärt und im Intranet zur Verfügung gestellt und in standortbezogene Richtlinien integriert werden. Es erfolgen interne und externe Schulungen und E-Learnings. Sollten aufgrund lokaler Gegebenheiten Adaptierungen notwendig sein, können diese von der zentralen HR-Organisation vorgenommen werden. Lokale Dokumente und Richtlinien in diesem Bereich müssen vor der Veröffentlichung stets mit der Semperit-Group-HR abgestimmt werden. Auf diese Weise wird die Einhaltung der Prinzipien, die die Semperit-Gruppe verfolgt, sichergestellt. Code of Conduct (IROs #26-41, 45-49) Der Code of Conduct bietet einen umfassenden Überblick über das regulative Sozial- und Governance-Gerüst der Semperit-Gruppe, be- stehend aus Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen, und trägt dazu bei, dass sich Mitarbeiter:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den Werten und Vorgaben des Unternehmens verhalten. Der Semperit Verhaltenskodex setzt klare Maßstäbe und Erwartungen, wie in bestimmten Situationen und zwischenmenschlichen Beziehungen zu handeln und zu reagieren ist. Die Verantwortlichkeiten und Re- chenschaftspflichten von Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Geschäftspartner:innen sind ebenfalls konkret definiert. Der Verhal- tenskodex enthält unter anderem Vorgaben zu Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsthemen sowie zu IT- und Datenschutz. Außerdem wird darin auf die Möglichkeit und Bedeutung von Whistleblowing hingewiesen und die dafür zur Verfügung stehenden Instrumente zur Meldung von Fehlverhalten werden erläutert. Der Verhaltenskodex ist in 13 Sprachen verfügbar. Ebenfalls in allen für Semperit relevanten Sprachen zugänglich sind jene Kommunikationsunterlagen, mit denen der Verhaltenskodex den verschiedenen Zielgruppen im Unterneh- men nähergebracht wird. Dazu zählen zum Beispiel online und offline verfügbare Whistleblowing-Informationsmaterialien, themenspe- zifische Postkarten, Content-Sticker und Plakate. Zur Wissensvermittlung dienen außerdem sogenannte „Integrity Booths“ – das sind aus- gewiesene Aufsteller an den Standorten mit Informationen zu den Kodex-Themen. Um Risiken von Verstößen gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex vorzubeugen, setzt Semperit auf eine vertrauensvolle Unternehmenskultur (weiterführende Angaben sind dem Ab- schnitt G-1 Unternehmenskultur, Angabe G1-1 zu entnehmen) und darüber hinaus auf verschiedene Werkzeuge und Möglichkeiten, um etwaiges Fehlverhalten anonym melden zu können. Wenn ein tatsächliches Fehlverhalten festgestellt wurde, schlägt die Compliance- Abteilung Abhilfemaßnahmen vor und empfiehlt gegebenenfalls weitere Schritte zur Minderung zukünftiger Risiken für die Semperit- Gruppe, ihre Mitarbeiter:innen, Kund:innen und andere Stakeholder:innen. HSEQ-Policy (IROs #31-34) Eine zentrale Verantwortung der Semperit-Gruppe besteht darin, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die individuelle Gesundheit und physische Unversehrtheit aller Personen schützt, die im Betrieb oder am Betriebsgelände von Semperit tätig sind. In diesem Zusammen- hang hat die Prävention von Arbeitsunfällen hohe Priorität. Die meisten Semperit-Standorte haben ein Gesundheits- und Sicherheitsma- nagement nach ISO 45001 implementiert, das laufend weiterentwickelt wird. Organisatorisch sind die Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zusammen mit Umwelt und Qualität im Bereich Health, Safety, Environment & Quality (HSEQ) gebündelt. In der HSEQ-Policy sind die konzernweit gültigen Erwartungen und Prinzipien im Zusammen- hang mit Arbeitssicherheit und Umwelt festgehalten. An jedem Standort gibt es lokale Verantwortungsträger:innen für Gesundheits- und Arbeitsschutz. Diese sind dem Director HSEQ un- terstellt, der wiederum im Rahmen monatlich stattfindender Meetings an den Vorstand berichtet. Somit wird die Effektivität der HSEQ- Policy, des Managementsystems und der damit zusammenhängenden Prozesse und Maßnahmen von höchster Stelle kontinuierlich über- wacht und gewährleistet. Um eine langfristige Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen, werden HSEQ-Kennzahlen erfasst und mit dem Management darauf basierende Zielvereinbarungen getroffen. Die Ziele im Bereich Arbeitssicher- heit sind nicht nur in den gruppenweiten Anreizsystemen für Mitarbeiter:innen und den Vorstand verankert, sie bilden auch eine Kompo- nente der 2023 mit einer Bank abgeschlossenen ESG-basierten Fremdfinanzierung. Weiterführende Informationen zu diesen Prozessen sind den Angaben unter S1-3 zu finden. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 128 Angabepflicht S1-2 –Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertreter:innen in Bezug auf Auswirkungen Sozialer Dialog: Vereinigungsfreiheit und Mitsprache (IROs #29-30) Das Recht der Mitarbeiter:innen auf Vereinigungsfreiheit und die Möglichkeit, ihre Standpunkte und Interessen auf verschiedenen Wegen mitzuteilen und gegenüber der Unternehmensleitung zu vertreten, sind selbstverständliche Grundlagen des Semperit-Personalmanage- ments. Neben regelmäßigen Mitarbeiterversammlungen, regionalen oder lokalen Gremien und anderen freiwilligen Initiativen erfüllt Semperit alle gesetzlichen Anforderungen, die dazu dienen, die Interessen der Mitarbeiter:innen zu vertreten und ihnen Mitsprache- rechte einzuräumen. In allen Semperit-Gesellschaften können von der Belegschaft Arbeitnehmervertreter:innen gewählt werden, das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist vollständig gewährleistet. In den meisten Produktionsunternehmen und vielen Ver- triebsunternehmen werden die Interessen der Mitarbeiter:innen durch Arbeitnehmervertreter:innen wie z.B. Betriebsrat oder Gewerk- schaft vertreten. Diese sind im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften tätig. Mit Arbeitnehmervertreter:innen findet mindestens vierteljährlich ein Austausch mit der Geschäftsführung und der Personalabteilung statt. An einigen Standorten steht das lokale Management auch in Kontakt mit den jeweiligen Gewerkschaften. Darüber hinaus vertritt ein Europäischer Betriebsrat die Interessen der europäischen Arbeitnehmer:innen gegenüber dem Vorstand. Das Unternehmen fördert den sozialen Dialog und bindet Arbeitnehmer- vertreter:innen in Entscheidungsprozesse ein. Die Beschlüsse solcher Treffen werden zur Nachverfolgung protokolliert. Der Interessen- sausgleich zwischen Semperit und den Arbeitnehmer:innen trägt zu einem fairen und unterstützenden Arbeitsumfeld bei, verbessert die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter:innen und fördert deren Zufriedenheit und Wohlbefinden. Die regelmäßig stattfindende Mitarbeiterbefragung „myVoice“ ist ein wichtiges Instrument im Personalmanagement. Die anonyme Umfrage ist ein Seismograf für die Stimmung in der Belegschaft und beinhaltet Rückmeldungen zu den Arbeitsbedingungen und zur Mitarbeiter- zufriedenheit. Sie zeigt auf, was von den Mitarbeiter:innen positiv und was kritisch gesehen wird. Aus dem Feedback, das auch Ideen und Vorschläge beinhaltet, leitet Semperit gezielte Maßnahmen ab. Die letzte Umfrage fand im Jahr 2022 statt, die nächste ist 2026 geplant. Weitere formalisierte Kanäle zur Mitsprache und Einbeziehung sind die in mehreren Betrieben implementierten Systeme für betriebli- ches Vorschlagswesen und Ideenmanagement sowie die gruppenweite Hinweisgeber-Hotline SemperLine. Darüber hinaus finden an vie- len Produktionsstandorten tägliche kurze Meetings statt, sogenannte „5-Minuten-Meetings“ oder „Sprint-Meetings“, um alle aktuellen Themen zu besprechen und gezielt zu bearbeiten. Ein besonderes Augenmerk legt Semperit auf Diversität und Inklusion (D&I) sowie Chancengleichheit. Um Einblicke in die Sichtweisen der Mitarbeiter:innen zu erhalten, die von negativen Auswirkungen stärker betroffen und/oder marginalisiert sein könnten, hat Semperit auf Gruppen und Standortebene D&I-Councils und Gender-Focus-Groups ins Leben gerufen. Die Rico-Standorte verfügen derzeit noch über keine D&I-Councils. Im Jahr 2024 wurde eine neue D&I-Organisation mit Teams aus verschiedenen Unternehmensbereichen, Stand- orten, Altersgruppen und Hierarchieebenen aufgebaut. Diese fungieren als Botschafter:innen und Change Agents für die vier D&I-Dimen- sionen Geschlecht, Kultur, Alter und Behinderung. Die D&I-Councils erfüllen auch die Funktion von Thinktanks, die Daten analysieren, Ideen austauschen und Initiativen konzipieren. Die Konzepte zur Förderung der Vielfalt und Inklusion in der Belegschaft werden mit dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der zuständigen HR-Organisation abgestimmt und nach Freigabe umgesetzt. Sämtliche Formate zur Einbeziehung dienen dazu, die aktuelle Sichtweise der Mitarbeiter:innen und deren Zufriedenheit unmittelbar den direkten Vorgesetzten bis hin zum Top-Management zugänglich zu machen. Aufgabe des Managements ist es, die Anliegen und Verbesserungsvorschläge aufzu- greifen und Verbesserungen herbeizuführen. Ob dies zur Zufriedenheit der Arbeitskräfte gelungen ist, erfährt das Unternehmen unmit- telbar im Rahmen des laufenden Austauschs. Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können „Speak up!“ und die Whistleblowing-Hotline SemperLine (IROs #26-41, 46-49) Das umfassende Programm „Speak up!“ von Semperit bietet allen internen und externen Stakeholder:innen die Möglichkeit, Vorfälle und Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, Richtlinien und sonstige Verpflichtungen des Unternehmens zu melden. Den Mitarbeiter:innen ste- hen dafür neben der direkten Kommunikation unterschiedliche Kanäle zur Verfügung. Dazu zählen die lokal installierten Briefkästen „Sem- perBox“ für briefliche Meldungen, Briefe per Post, persönliche Meldungen, der direkte E-Mail- und Telefonkontakt mit dem Compliance- Team auf globaler und lokaler Ebene und die öffentlich zugängliche Whistleblowing-Hotline SemperLine. Die Meldungen können gesichert anonym oder unter Bekanntgabe der Identität übermittelt werden. Bei der SemperLine handelt es sich um eine Kommunikationsplattform, die von einem externen Unternehmen betrieben wird und der Übermittlung, Erfassung und Bearbeitung von Meldungen über wahrge- nommene Verstöße gegen die bei Semperit geltenden Vorschriften dient. Sofern sie nicht anonym erfolgen, wird die Identität der Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 129 meldenden Person absolut vertraulich behandelt und diese vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Seit 2023 werden alle Meldungen, die Group Compliance und lokale Compliance-Koordinator:innen über die verschiedenen Kanäle erhalten, in diesem einheitlichen Whist- leblowing-System erfasst. Die 2021 gestartete Bewusstseinskampagne zu „Speak up!“ wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. Die Mitar- beiter:innen wurden über verschiedene Kommunikationskanäle und Schulungen auf den Beschwerdeprozess aufmerksam gemacht und darüber informiert, wie sie Hinweise auf vermeintliches Fehlverhalten melden können. Die Abteilung Group Compliance sowie die lokalen Compliance-Koordinator:innen prüfen jede eingegangene Meldung, entscheiden über die Untersuchung und informieren das Compliance Board, das die endgültigen Maßnahmen zur Risikominderung festlegt. 2024 sind gesamt 49 Meldungen eingegangen (detaillierte Infor- mationen siehe Abschnitt G1 unter Angaben zu G1-4). Das Onboarding für neu eingetretene Mitarbeiter:innen enthält umfangreiche Informationen zu den Meldemöglichkeiten. Angestellte werden über ein E-Learning-System (im Berichtszeitraum bei Rico-Standorten noch nicht implementiert) und in Live-Schulungen, die von der Group Compliance und den lokalen Compliance-Koordinator:innen durchgeführt werden, trainiert. Auch werden Informationen im Ver- haltenskodex durch Informationsmaterial wie Aufkleber, Poster, Postkarten, interne Newsletter und andere Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt. Darüber hinaus werden Führungskräfte darin geschult, wie sie mit erhaltenen Meldungen umgehen und wen sie informie- ren sollen. Informationen zu standortspezifischen Maßnahmen und Möglichkeiten, Bedenken zu äußern und Verstöße zu melden, werden von den lokalen Compliance-Koordinator:innen für Angestellte und Arbeiter:innen verantwortet sowie an einigen Standorten auch in lokalen Handbüchern bereitgestellt. Darüber werden Mitarbeiter:innen auch in Schulungen oder persönlichen Gesprächen von ihren Vorgesetz- ten informiert. Die Whistleblowing-Vorgehensweise als Verfahren zur Verbesserung (IROs #26-41, 45-49) Bewertung und Entscheidung: Die Abteilung Group Compliance bzw. die lokalen Compliance-Koordinator:innen überprüfen das gemel- dete Anliegen und entscheiden, ob eine interne oder externe Untersuchung erforderlich ist. Die meldende Person erhält, wenn möglich, die Bestätigung der Meldung. Weitere Prüfung: Sofern eine weitere Untersuchung erforderlich ist, kann die Meldung zur weiteren Bearbeitung und Untersuchung an eine andere zuständige Abteilung innerhalb von Semperit oder, wenn gesetzlich vorgeschrieben, an eine zuständige Behörde weiterge- leitet werden. Informationen werden nach dem „Need-to-know-Prinzip“ nur mit jenen Personen geteilt, die direkt für die weitere Prü- fung und Untersuchung einbezogen werden müssen. Untersuchungsprozess: Die Abteilung Group Compliance bzw. lokale Compliance-Koordinator:innen prüfen relevante Dokumente, ana- lysieren Daten und führen Interviews mit Zeug:innen und beteiligten Personen durch. Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit wird während des gesamten Prozesses gewahrt. Wenn die meldende Person ihren Namen angege- ben hat, aber anonym bleiben möchte, muss dies im Bericht angegeben werden. Ergebnis und Nachverfolgung: Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Ergebnisse der Untersuchung sind gut dokumentiert und werden Group Compliance zur Ver- fügung gestellt. Der abschließende Untersuchungsbericht wird an das Compliance Board weitergeleitet. Basierend auf ihrer Entschei- dung werden wichtige Maßnahmen an relevante interne Stakeholder:innen kommuniziert. Maßnahmen und Empfehlungen: Die Dokumentation kann Korrekturmaßnahmen, Empfehlungen zur Vermeidung zukünftiger Ver- stöße, Prozessverbesserungen und Disziplinarmaßnahmen enthalten. Das Compliance Board bestätigt auf Grundlage des Berichts besagte Maßnahmen und schlägt diese über die Abteilung Group Compliance vor. Feedback: Wenn möglich und rechtlich zulässig, informiert Semperit die meldende Person innerhalb von drei Monaten über Maßnah- men, die als Reaktion auf ihre Meldung ergriffen wurden. Abhilfemaßnahmen: Ein gruppenweiter Ansatz für Durchführung von oder Beteiligung an Abhilfemaßnahmen wurde nicht definiert, da Fälle einzeln und nach lokalem Arbeitsrecht behandelt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird nicht standardisiert bewertet. Semperit erkennt an der Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Trainings zu Whistleblowing-Prozessen und der von Jahr zu Jahr stei- genden Anzahl der getätigten Meldungen durch eigene Arbeitskräfte das vorhandene Bewusstsein und Vertrauen in die Whistleblowing- Prozesse und in den Schutz der meldenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen durch die Anonymität der Meldeprozesse. Weiter- führende Informationen zu den Verfahren und Schutz von Whistleblowern sind dem Abschnitt G1, Angabe G1-1 zu entnehmen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 130 Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Für die Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Human Resources (IROs #26-41, 45- 46 und 48-49) sind bei Semperit mehrere Organisationseinheiten zuständig, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit ausreichend Mitteln ausgestattet sind. Nachfolgend sind die wichtigsten aufgelistet: Das Group-HR-Team, welches sich um die strategischen Themen des Personalmanagements kümmert und sicherstellt, dass die Prinzi- pien und Vorgaben in der gesamten Semperit-Gruppe umgesetzt werden Das Standortmanagement und die lokalen HR-Organisationen, bestehend aus HR-Manager:innen und Spezialist:innen (einschließlich Learning & Development, Gehaltsabrechnung) Die Belegschaftsvertreter:innen an den Standorten und im Aufsichtsrat Das zentrale und lokale HSEQ-Management bestehend aus HSE-Manager:innen, Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsmediziner:innen D&I-Councils für jeden Standort und auf Gruppenebene (Rico-Standorte verfügen derzeit noch über keine D&I-Councils), um Diversität und Inklusion (D&I) zu fördern Compliance-Koordinator:innen, der:die die Einhaltung der Compliance-Vorschriften an den Standorten überwachen und Datenschutz gewährleisten Für spezielle mitarbeiterbezogenen Leistungen, etwa psychologische Beratung, Webinare zur mentalen Gesundheit, Sport- und Bewe- gungsangebote oder Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz, können externe Dienstleister:innen, diverse Sportanbieter oder die Be- triebsärzt:in herangezogen werden. Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Arbeitsbedingungen (IROs #26-34) und Gleichbehandlung (IROs #35-41) Semperit setzt im Personal- und Arbeitssicherheitsmanagement laufend Maßnahmen, um positive Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu erzielen und die sich daraus ergebenden Chancen umzusetzen bzw. um negative Auswirkungen und damit zusammenhängende Risiken zu minimieren. Zu einer der Schlüsselmaßnahmen 2024 gehört das unter S1-1 ausgeführte Update der Policies im Bereich HR, um die Prozesse und Initiativen an den Standorten der Gruppe zu standardisieren und auf die wesentlichen IROs auszurichten. Im Berichtsjahr wurden flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit- und Teilzeitregelungen), der Einsatz moderner Informations- und Kom- munikationstechnologien und Regelungen für Home-Office bzw. Remote-Arbeit von Semperit fortgeführt, um den Angestellten die Ver- einbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern. Dies trägt zur Unterstützung der allgemeinen Zufriedenheit und der mentalen Ge- sundheit bei, aber auch zur Förderung durch Sondervereinbarungen für Elternteilzeit für alle Geschlechter. Semperit plant nicht, die Regelungen für Home Office bzw. Remote-Arbeit abzuschaffen. In Produktionsbetrieben können übermäßige Arbeitszeiten und das Arbeiten in Nachschichten belastend sein. Die von Semperit ange- strebte weitestgehende Automatisierung einfacher Aufgaben sollte in der Zukunft dazu beitragen, diese Belastung zu reduzieren. Bei der Rico-Gruppe am Standort Thalheim (AT) wurden sogenannte „Geisterschichten“ implementiert. Diese Nachtschichten laufen vollautoma- tisiert und ohne Personal zur Überwachung der Maschinen. Die Möglichkeiten für solche Umstellungen an den Semperit-Standorten wurden im Berichtsjahr analysiert, weitere Bewertungen werden auch in Folgejahren fortgeführt. Semperit setzt sich seit 2022 aktiv für Diversität und Inklusion ein, um Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen zu schaffen. Zusätz- lich zu den im Berichtszeitraum erstmals verfolgten D&I-Zielen und den seit vier Jahren aktiven D&I-Councils wurde im Jahr 2024 ein Reporting-Dashboard mit aktuellen Kennzahlen zur Verteilung von Geschlechtern auf Gruppen-, Geschäftsbereichs- und Standortebene eingeführt. An den Produktionsstandorten wird die Anstellung von Frauen in bisher männerdominierten Positionen forciert. Beispiele dafür sind z.B. Schicht- und Produktionsleiterinnen, Maschinenführerinnen und Gabelstapler-Fahrerinnen an den Standorten in Odry (CZ), Bełchatów (PL) und Deggendorf (DE), die 2024 erfolgreich ihren Job angetreten haben. Auch die Analyse des Gender Pay Gaps (siehe Angaben unter S1-16) wird als strategisch wichtig erachtet. Sie wurde 2024 fortgeführt und wird 2025 einer tieferen Auswertung auf Geschäftsbereichs- und Job-Grade-Ebene unterzogen, um geeignete Maßnahmen zu definieren. 2024 wurde eine gruppenweite Analyse der Zugänglichkeit von Produktionsarbeitsplätzen durch das Operational-Excellence-Team durchgeführt, um die Ergonomie und die Arbeitsprozesse inklusiver und geschlechtsunabhängiger zu gestalten. Die Erkenntnisse wurden an die Geschäftsbereiche der Gruppe kommuniziert und geeignete Maßnahmen wie z.B. Exoskelette, die das Heben von schweren Ge- wichten erleichtern, werden an den jeweiligen Standorten getestet und gegebenenfalls in den nächsten Jahren umgesetzt. Der fortschreitende Klimawandel kann sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter:innen auswirken. Semperit investiert daher in die Infrastruktur und die Anpassung des Arbeitsumfelds an steigende Temperaturen, etwa durch die Isolierung von Gebäuden oder die Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 131 Kühlung von Räumen in den Sommermonaten. Über diese Maßnahmen und themenspezifische ESG-Trainings an den Standorten und via E-Learnings hinausgehend gibt es zurzeit keine geplanten gruppenweiten Initiativen, um die negativen Auswirkungen des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren, klimaneutralen Wirtschaft auf die eigenen Arbeitskräfte abzumildern. Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Mitarbeiterentwicklung und Karriereplanung (IRO #37) Semperit will ein Arbeitsumfeld schaffen, das die Mitarbeiter:innen unterstützt, eigeninitiativ und selbstständig zu arbeiten und laufend ihre Fähigkeiten zu erweitern. Ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten und eine strukturierte Karriereplanung ermöglichen die Verfolgung eines individuellen Karrierewegs innerhalb des Unternehmens. Die jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche beinhal- ten neben den Jahreszielen die Schwerpunkte der persönlichen Weiterentwicklung und -bildung, die gemeinsam mit der Führungskraft besprochen und evaluiert werden. Diese Vereinbarungen werden mit einer HR-Software erfasst. Mögliche nächste Karriereschritte werden aufgezeigt sowie geplant und können von der Weiterentwicklung der Fähigkeiten über einen Karriereschritt bis hin zur Versetzung an einen ausländischen Semperit-Standort reichen. Darüber hinaus bietet Semperit verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten und -programme für Fach- und Führungskräfte sowie für Neueinsteiger:innen aus allen Altersgruppen an. Im Rahmen der Mitarbeitergespräche findet des Weiteren die jährliche Leistungsbeurteilung statt. Folgende Instrumente unterstützen die Karriereentwicklungsprozesse: People Days und People Development Talks: Im Rahmen der People Days werden die Leistungsbeurteilungen der Mitarbeiter:innen bereichs- und abteilungsübergreifend betrachtet, im Rahmen der People Development Talks werden mögliche Entwicklungsmaßnah- men und Karriereschritte diskutiert. Darüber hinaus wird besprochen, welche internen Kandidat:innen für die Besetzung von Schlüssel- positionen oder für konkrete Projektaufgaben geeignet sind und wie sie am besten darauf vorbereitet werden können. Technischer Entwicklungspfad: Mit diesem Programm wird das Fachwissen der technischen Expert:innen erweitert. Sie erhalten die Möglichkeit, für ein bestimmtes Projekt temporär in einen anderen Fachbereich zu wechseln. Graduate Trainee Programm: Semperit bietet Hochschulabsolvent:innen die Möglichkeit, das Unternehmen in den ersten zwei Jahren nach ihrem Studienabschluss in unterschiedlichen Abteilungen kennenzulernen mit der Option, anschließend eine fixe Position zu über- nehmen. New Horizon Academy: Mit dieser alle zwei Jahre stattfindenden Academy werden Semperit-Talente auf zukünftige Führungsaufgaben vorbereitet. Damit wird die Basis für die interne Besetzung von Schlüsselpositionen geschaffen. Alle Mitarbeiter:innen können sich für dieses Programm bewerben, zusätzlich erfolgen Einladungen auf Basis eines strukturierten Auswahlprozesses. Die Academy besteht aus mehreren Modulen, die Teilnehmer:innen arbeiten an praxisnahen und auf D&I- und ESG-Themen fokussierten Projekten. Im Jahr 2024 haben sich die Arbeitsgruppen etwa der Digitalisierung in der Produktion, der Gestaltung geschlechterinklusiver Arbeitsplätze in den Mischbetrieben und der Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette (Reduktion der Scope-3-Emissionen) gewidmet. Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (IROs #31-34) Um den negativen Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer:innen vorzubeugen, hat Sem- perit an den meisten Standorten ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagement nach ISO 45001 implementiert, das laufend weiterentwi- ckelt wird. Die häufigsten Verletzungen innerhalb der Semperit-Gruppe betreffen Stich- und Schnittverletzungen an den Händen. Die Ursache liegt in den zahlreichen Schnittarbeiten und dem Gebrauch von manuellen Schneidwerkzeugen im Produktionsbereich von Sem- perit. Um das Sicherheitsniveau des Betriebs zu erhöhen und die Gefahren der Arbeitstätigkeiten bei der Anwendung von verschiedenen Maschinen und Werkzeugen zu reduzieren, hat 2024 jeder Standort im Rahmen des Arbeitssicherheitsprogramms „Focus on Safety Again!“ fokussierte Maßnahmenpläne entwickelt und umgesetzt. Organisatorisch sind die Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zusammen mit Umwelt und Qualität im Bereich HSEQ ge- bündelt. An jedem Standort ist die Verantwortlichkeit für Gesundheits- und Arbeitsschutz fest definiert und einer verantwortlichen Person zugewiesen, die als Ansprechpartner:in agiert und Konformität hinsichtlich der lokalen Gesetzgebung, der Arbeitsschutzstandards (ISO 45001) und gruppenweiter Richtlinien sicherstellt. Die lokalen HSE-Verantwortlichen sind dem Director HSEQ unterstellt, die:der wiede- rum im Rahmen monatlich stattfindender Meetings an den Vorstand berichtet. Somit wird die Effektivität des Managementsystems und der damit zusammenhängenden Prozesse und Maßnahmen von höchster Stelle kontinuierlich überwacht und sichergestellt. An allen österreichischen Standorten besteht entsprechend dem Arbeitnehmerschutzgesetz eine Arbeitsschutzorganisation, die durch Betriebsratsmitglieder, Vertreter:innen der Arbeitgeberin, Betriebsärzt:innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbe- auftragte besetzt ist. Diese werden im Zuge regelmäßiger Konsultationstreffen in die Weiterentwicklung und Evaluierung des Manage- mentsystems eingebunden. Auch an den Standorten außerhalb Österreichs hat Semperit adäquate und an die jeweiligen Regularien an- gepasste Arbeitsschutzorganisationen eingerichtet. An den Produktionsstandorten Wimpassing (AT), Odry (CZ) und Bełchatów (PL) Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 132 werden Betriebsfeuerwehren betrieben. Die Feuerwehrleute versehen ihren Einsatz zum Teil sowohl ehrenamtlich und zum Teil auch hauptberuflich. Neben der standardisierten und regelmäßig durchgeführten Gefährdungs- und Risikobeurteilung im Bereich Arbeitssicherheit gibt es vielfältige Möglichkeiten für Mitarbeitende, unsichere Zustände oder Handlungen zu melden. Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeiter:in- nen zu jeder Zeit und an jedem Ort unsichere Handlungen beenden und sich aus dem Gefahrenbereich entfernen können und sollen. Bei Identifizierung einer unbekannten Gefahrenquelle im Betrieb – dies kann durch Beobachtung eines unsicheren Zustands oder einer unsi- cheren Handlung sein – muss das entstehende Risiko durch ein Bewertungsteam beurteilt und die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden. Dies kann durch eine direkte Meldung an die jeweilige Vorgesetzte:n oder im Rahmen von Schichtübergaben erfolgen. Meldun- gen können aber auch direkt über die Semperit-eigene Datenbank getätigt werden. Semperit bietet zusätzlich die Möglichkeit, Meldungen anonymisiert abzugeben. Dies kann über die Whistleblowing-Plattform SemperLine oder eigens dafür eingerichtete Briefkästen erfolgen, welche von lokalen Compliance-Koordinator:innen bzw. Group Compliance eingesehen und gegebenenfalls an das HSE-Team weitergeleitet werden. Alle eingegangenen Meldungen werden durch das HSE-Team auf Standort-Ebene mit Unterstützung von und bei Bedarf Beglei- tung durch das Group-HSE-Team strukturiert geprüft und bearbeitet. Schulungen und Workshops sowie die visuelle Kennzeichnung von potenziellen Gefahrenquellen sind wichtige Maßnahmen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Um alle Mitarbeiter:innen so gut wie möglich zu erreichen und sicherzustellen, dass ein gutes Verständ- nis vermittelt werden kann, werden Mitarbeiteranweisungen oder betriebliche Verfahren zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit – entsprechend der sprachlichen Diversität der Belegschaft – in den verschiedenen Sprachen angeboten. In einigen Werken werden Schu- lungen in eigens dafür eingerichteten Räumen (Dojo/Safety Center) abgehalten. Dort finden praktische Übungen unter aktiver Einbindung der Mitarbeiter:innen statt. Neben den unterschiedlichen Maßnahmen zur Unfall- und Verletzungsprävention schreibt Semperit eine lü- ckenlose Dokumentation aller Ereignisse (Unfälle, Beinahe-Unfälle sowie unsichere Handlungen und Zustände) vor. Mithilfe von Wissens- transfer, Bewusstseinsbildung, Dokumentation und Analyse von Arbeitsunfällen sowie der Verbreitung sogenannter „Lessons Learned“ möchte Semperit eine längerfristige Verhaltensänderung erzielen. Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Semperit ist der kontinuierlichen Verbesserung und Nachhaltigkeit verpflichtet. Obwohl nicht für alle IROs quantitative und gruppenweit geltende Ziele definiert wurden, wird regelmäßig die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen an allen Standorten gemessen. Dies erfolgt durch die gruppenweite Umfrage myVoice, die bereits für Anfang 2026 geplant ist. Details dazu finden sich unter Angabe S1-2. Die Ergebnisse zeigen, wie die Mitarbeiter:innen Semperit als Arbeitgeberin wahrnehmen und helfen dabei, Verbesserung zu identifi- zieren und umzusetzen. Sowohl zentrale als auch lokale Management-Teams nutzen diese Informationen, um Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und zur Förderung einer positiven Arbeitsumgebung zu ergreifen. Ziele im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit (IROs #31-34) Die Nachhaltigkeitsstrategie 2030 enthält im Bereich Gesundheit und Sicherheit das quantitative Ziel, die konzernweite Unfallrate jährlich um 8% zu senken. Dies ist ein ambitioniertes Ziel, weil die Unfallrate von Semperit bereits unter dem Branchendurchschnitt (Quelle: https://www.bls.gov/web/osh/table-1-industry-rates-national.htm) liegt. Im Berichtsjahr 2024 konnte durch Schwerpunkte in den Berei- chen Bewusstseinsbildung und Prävention die Arbeitsunfallrate um 37,6% reduziert werden. Semperit wird 2025 den Fokus auf die Null- Unfälle-Politik und präventive Maßnahmen beibehalten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu verbessern. Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 8% Reduktion der Arbeitsunfallrate jährlich keine Vorjahr 2023: 11,59 01.01.2024 bis 31.12.2024 37,6% Reduktion der Arbeitsunfallrate im Vergleich zum Vorjahr Die Kennzahlen zur Arbeitssicherheit folgen einer Klassifikation und Dokumentation der Arbeitsunfälle nach einer gruppenweiten Sys- tematik. Dabei werden der Grad der Verletzung, die Körperstelle und die damit verbundenen Behandlungsmaßnahmen erhoben und dokumentiert. Mithilfe einer internen Datenbank können Gefahren, Aktivitäten und Maßnahmen auf Standortebene strukturiert gemel- det, gesteuert, geteilt und gruppenweit nachvollzogen werden. Zudem wurde 2024 die interne Kommunikation über alle Organisations- bereiche hinweg im Rahmen des Programmes „Focus on Safety Again!“ weiter intensiviert. Dadurch wird eine breite Beteiligung erzielt und sichergestellt, dass die notwendigen Maßnahmen effizient umgesetzt werden und auf andere Standorte skalierbar sind, die Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 133 Kennzahlen standardisiert erhoben werden und das Ziel der Unfallreduktion erreicht wird. Um langfristig die Unterstützung der Arbeits- sicherheit und des Gesundheitsschutzes sicherzustellen, werden mit den leitenden Organen, den Manager:innen und allen Angestellten, die unter die Group Bonus Policy fallen, Zielvereinbarungen getroffen, in denen auch die Reduktion der Unfallrate verankert ist (für wei- tere Details siehe Angaben zu STI und LTI im Abschnitt ESRS 2 unter GOV-1). Ziele im Zusammenhang mit Diversität und Inklusion (IROs #35-36, 39-41) In einem stufenweisen Prozess verfolgt Semperit seit 2023 eine ausgewogene Geschlechterverteilung auf allen Hierarchieebenen der Gruppe und hat jährlich steigende Frauenquoten als Ziel bis 2030 definiert. Zur Vereinfachung referenziert Semperit in diesem Kontext auf eine Frauenquote, die sich allerdings auf alle nicht-männlichen Geschlechter bezieht (Non-Male Gender Target). Die folgenden Ziele wurden mit einer jährlichen Progression festgelegt: 0,5 Prozentpunkte Anstieg des Frauenanteils über alle Hierarchieebenen im Vergleich zum Vorjahr, 1,0 Prozentpunkte Anstieg des Anteils von weiblichen Führungskräften im Vergleich zum Vorjahr (als Führungskräfte werden jene Mit- arbeiter:innen definiert, die zumindest eine Mitarbeiter:in in direkter Personalverantwortung haben), 1,0 Prozentpunkte Anstieg von weiblichen Führungskräften in höheren Führungspositionen (Senior Leadership) im Vergleich zum Vor- jahr (als Senior Leader gelten Führungskräfte der Job Grades 10-14) Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr + 0,5 PP Anstieg des Frauenanteils jährlich insgesamt keine Vorjahr 2023: 23,7% 01.01.2024 bis 31.12.2024 + 0,8 PP Anstieg: 24,5% Frauenanteil + 1 PP Anstieg des Frauenanteils im Leadership jährlich keine Vorjahr 2023: 12,7% 01.01.2024 bis 31.12.2024 + 2,4 PP Anstieg: 15,2% Frauenanteil im Leadership + 1 PP Anstieg des Frauenanteils im Senior Leadership jährlich keine Vorjahr 2023: 11,1% 01.01.2024 bis 31.12.2024 + 3,2 PP Anstieg: 14,3% Frauenanteil im Senior Leadership Der Anteil der nicht-männlichen Mitarbeiter:innen wird damit in der gesamten Organisation mit klarem Fokus auf Führungsfunktionen erhöht. Semperit strebt danach, eine attraktive Arbeitgeberin für alle Bewerber:innen und Mitarbeiter:innen zu sein, unabhängig von Geschlecht und sonstigen Diversitätsmerkmalen. Das Ziel für den Anstieg des Frauenanteils im Senior Leadership in den variablen Ge- haltsvereinbarungen des Vorstands und jener Mitarbeiter:innen, die unter die Group Bonus Policy fallen, integriert und soll damit die kontinuierliche Erhöhung des Frauenanteils unterstützen (für weitere Details siehe Angaben unter S1-6 und S1-9). Die fortlaufenden Be- strebungen von Semperit, eine faire und inklusive Arbeitgeberin zu sein und die definierten D&I-Ziele, die drei Frauenquoten bis 2030 jährlich zu steigern, zeigten im Berichtsjahr Erfolge. In diesem Zuge wurden zahlreiche Positionen in der Produktion und im Angestellten- bereich, vor allem im Management und oberen Management mit weiblichen Mitarbeiterinnen besetzt. Dies führte unter anderem auch zur Senkung des Gender Pay Gaps (siehe Kennzahlen unter S1-16). Den rechtlichen Vorgaben entsprechend sind im Aufsichtsrat von Semperit Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Somit wird die Beleg- schaftsvertretung als Teil des Aufsichtsrats direkt informiert – unter anderem über Unternehmenszielsetzungen, den aktuellen Geschäfts- verlauf und darüber, wie sich die Leistung von Semperit im Vergleich zu den gesetzten Zielen entwickelt. Dieser Soll-Ist-Vergleich erfolgt für die gruppenweiten Ziele im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen. Informationen über den aktuellen Stand der Geschäftsentwicklung und den weiteren Ausblick erhalten die Mitarbeiter:innen nicht nur vom Betriebsrat: Das Unternehmen kommuniziert sie aktiv und über mehrere Formate, beispielsweise auch via Townhall-Meetings. Als börsennotiertes Unternehmen ist Semperit zudem zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie weiterer Berichte und anlassbezogener Ad-hoc-Meldungen verpflichtet, die den Mitarbei- ter:innen ebenso wie allen anderen Stakeholder:innen als Informationsquelle dienen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 134 Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Zum Ende des Jahres 2024 waren insgesamt 4.084 Mitarbeiter:innen, davon 1.375 Angestellte und 2.709 Arbeiter:innen (berichtet als Personenanzahl) bei Semperit beschäftigt. Davon waren 3.177 (78%) Arbeitnehmer:innen in Europa, 759 (19%) in Asien und 148 (4%) in Amerika für das Unternehmen tätig. Der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft lag bei 24,5%. Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2024 Angestellte 1.375 Arbeiter:innen 2.709 Im Jahr 2024 haben insgesamt 617 Arbeitnehmer:innen das Unternehmen verlassen, die Quote der Arbeitnehmerfluktuation betrug 14,6%. Der Anstieg der Fluktuationsrate (2023: 13%) ist im Wesentlichen auf die zur Wettbewerbssicherung eingeleiteten Kostensen- kungsprogramme sowie auf kapazitätsbedingte Anpassungen zurückzuführen. Die Semperit-Gruppe erfasst das Geschlecht ihrer Mitarbeiter:innen gemäß der Angaben im jeweiligen behördlichen Dokument. Wel- che Geschlechtskategorien von den Behörden erfasst und in den Dokumenten ausgewiesen werden, hängt vom Standortland ab. Semperit erfasst das Geschlecht ihrer Mitarbeiter:innen in folgenden 5 Kategorien: weiblich (female), männlich (male), unbekannt (unknown), nicht angegeben (undeclared) und divers (non-binary). Aufgrund dieser Vorgehensweise kann Semperit nur das Geschlecht laut behördlichem Dokument vollständig berichten. Anfang 2024 wurde im HR-System die Möglichkeit für Selbstidentifikation der Mitarbeiter:innen geschaf- fen. So können alle Mitarbeiter:innen mit Systemzugriff bei Interesse ihren präferierten Namen, Pronomen und Erst- bzw. Kommunikati- onssprache ihrer Präferenz angeben. Diese Informationen sind für andere Mitarbeiter:innen im System und somit auch beispielsweise in den Organigrammen ersichtlich. Die Wahl der Geschlechtsidentität dient jedoch nicht der detaillierten Erfassung für externe Berichte und ist in den Kennzahlen in diesem Bericht nicht abgebildet. Um die Selbstbestimmung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf ihre Geschlechts- identität aktiv zu fördern, setzt das Unternehmen gezielt auf positive Kommunikationsmaßnahmen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter:innen in ihrer Geschlechtsidentität anerkannt und wertgeschätzt fühlen. Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2024 Männlich 3.110 Weiblich 974 Divers 0 Unbekannt 0 Nicht angegeben 0 Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 4.084 Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte 71 Ausgeschiedene Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2024 Arbeitnehmer:innen -Fluktuationsrate 14,6% Gesamtzahl der ausgeschiedenen Arbeitnehmer:innen 617 Die für die oben angeführte Arbeitnehmerpersonenanzahl zum Stichtag 31.12.2024 nicht vergleichbare, aber dennoch repräsentativste Kennzahl befindet sich im Konzernanhang, siehe 4.031 durchschnittliche FTE im fortgeführtem und 288 durchschnittliche FTE im aufge- gebenen Geschäftsbereich im Abschnitt 2.5 „durchschnittliche Vollzeitäquivalente für den fortgeführten Geschäftsbereich“. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 135 Arbeitnehmer:innen nach Ländern Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2024 Österreich 1.222 Schweiz 45 China 233 Tschechien 696 Deutschland 372 Frankreich 57 Ungarn 111 Indien 152 Polen 674 Singapur 12 Thailand 362 Vereinigte Staaten von Amerika 148 Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen 4.084 Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Geschlecht 2024 Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) Weiblich Männlich Divers Unbekannt Nicht angegeben Insgesamt Arbeitnehmer:innen 974 3.110 0 0 0 4.084 Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen 950 3.023 0 0 0 3.973 Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen 24 87 0 0 0 111 Abrufkräfte 0 0 0 0 0 0 Vollzeitkräfte 830 3.064 0 0 0 3.894 Teilzeitkräfte 144 46 0 0 0 190 Die Zahl der weiblichen Teilzeitkräfte ist im Verhältnis zu den männlichen um ein vielfaches höher, da weibliche Mitarbeiter:innen stärker in familiäre und gesellschaftliche Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen eingebunden sind und dadurch flexiblere Arbeitsmodelle insbesondere im White Collar Bereich bevorzugen. Arbeitnehmer:innen nach Art des Vertrags und Region 2024 Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) EMEA AMERICAS APAC Insgesamt Arbeitnehmer:innen 3.177 148 759 4.084 Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen 3.103 148 722 3.973 Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen 74 0 37 111 Abrufkräfte 0 0 0 0 Vollzeitkräfte 2.994 148 752 3.894 Teilzeitkräfte 183 0 7 190 Der Anstieg der Mitarbeiter:innen in den Regionen AMERICAS und EMEA begründet sich insbesondere durch den Zukauf der Rico Gruppe mit dem Standort Simtec Silicone Parts in den USA sowie den europäischen Standorten in Österreich und der Schweiz. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 136 Angabepflicht S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Die Personenzahl der Fremdarbeitskräfte (siehe „Gesamtzahl der Fremdarbeitskräfte“ in der Tabelle „Arbeitnehmer:innen nach Ge- schlecht“ weiter oben) ist derzeit mit 71 Personen geringer als im Vorjahr. Die Ursache dafür liegt im Verkauf des Medizingeschäfts, in dem für unterjährige Marktfluktuationen auf Fremdarbeitskräfte zurückgegriffen wurde. Bei den Fremdarbeitskräften handelt es sich vor allem um Leiharbeitskräfte in der Produktion, die über Vermittlungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auf Fremdarbeitskräfte war Semperit im Jahr 2024 größtenteils angewiesen, wenn sich kurzfristig Schwankungen der Produktionsmenge nach oben ergaben. Die berichtete Anzahl der Fremdarbeitskräfte 2024 teilt sich in ähnlicher Größenordnung auf die Standorte in Österreich, Tschechien und Deutschland auf. Die Kennzahlen werden so wie jene zu eigenen Mitarbeiter:innen im gruppenweiten HR-System erfasst und verwaltet. Wie bei der Personenanzahl der eigenen Mitarbeiter:innen handelt es sich auch bei Fremdarbeitskräften um die Personenanzahl zu Be- richtsperiodenende. Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Tarifverträge – in Österreich Kollektivverträge genannt – sind ein wichtiges Instrument zur kollektiven Regulierung von Arbeits- und Be- schäftigungsverhältnissen. Sie tragen zur Stabilität und Vorhersehbarkeit in der Arbeitswelt und zum Erhalt der Kaufkraft der Mitarbei- ter:innen bei. Bei Semperit sind rund 68% der Belegschaft von Tarifverträgen abgedeckt. In folgenden Standortländern von Semperit unterliegen die Mitarbeiter:innen tarifvertraglichen Regelungen: Österreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Frankreich und Indien . Im Berichtsjahr wurden am deutschen Standort in Hückelhoven erfolgreich erstmals ein Haustarifvertrag verhandelt. Die Belegschaften der meisten Semperit-Standorte werden durch Arbeitnehmervertreter:innen vertreten. Semperit verfolgt eine kon- struktive Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertreter:innen. Zudem werden die europäischen Mitarbeiter:innen auch durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR) laut gesetzlichen Vorgaben ver- treten. Der EBR zielt darauf ab, dass die Beschäftigten über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert werden und zu bestimmten Entwicklungen, die für die Beschäftigten von Auswirkung sind, angehört werden. Der EBR tritt regelmäßig zusammen, um grenzübergreifende Beratungen anzustellen. Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog Informationen zur tarifvertraglichen Abdeckung und zum sozialen Dialog 2024 Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog Arbeitnehmer:innen – EWR Arbeitnehmer:innen – Nicht-EWR-Länder Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) Abdeckungsquote (für Länder mit >50 Arbeitnehmer:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) (Schätzung für Regionen mit >50 Arbeitnehmer:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) (für Länder mit >50 Arbeitnehmer:innen, die >10% der Gesamtzahl ausmachen) 0 –19% Ungarn APAC, Americas Frankreich 20 –39% 40 –59% Deutschland 60 –79% Österreich, Polen 80 –100% Frankreich, Polen, Österreich, Tschechien Deutschland, Tschechien, Ungarn, Angabepflicht S1-9 – Diversitätskennzahlen Um die unter S1-5 beschriebenen Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils zu erreichen, arbeitet Semperit konzernweit an der Beseitigung von etwaigen Einstiegs- und Förderbarrieren für Frauen. Umgestaltung der Produktionsarbeitsplätze, Optimierung der Prozesse, flexible Arbeitszeitmodelle in Form von Gleit- und Teilzeit sowie Sondervereinbarungen für Mitarbeiter:innen in Elternteilzeit sollen dazu beitra- gen und generell die Attraktivität von Semperit als Arbeitgeberin steigern. Darüber hinaus entwickelt jeder Semperit-Standort mit dem globalen und lokalen D&I-Council einen auf die Standort- und Arbeitsmarktsituation abgestimmten Aktionsplan. Dieser muss mindestens zwei Initiativen zur Beseitigung von lokal vorherrschenden geschlechtsspezifischen Barrieren beinhalten. Seit 2024 berichtet Group HR über ein eigens eingerichtetes Dashboard über das aktuelle Geschlechterverhältnis. Weiterführende Informationen zu D&I-Aktionsplänen sind den Angaben unter S1-4 Maßnahmen und Mittel zu entnehmen. Die fortlaufenden D&I-Bestrebungen von Semperit zeigten im Be- richtsjahr Erfolge: alle drei gesetzten Frauenquoten wurden 2024 erreicht (siehe auch Zielerreichung unter der Angabe S1-5). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 137 Die unten dargestellten Kennzahlen zur Diversität in der obersten Führungsebene beziehen sich auf die Vorstandmitglieder (Executive Board) und das obere Management mit Job Grade 10-14 (Senior Leadership). Geschlechterverteilung von Arbeitnehmer:innen in der obersten Führungsebene (Executive Board und Senior Leaders) 2024 Personenzahl % Weiblich 15 14,3% Männlich 90 85,7% Divers 0 0,0% Nicht angegeben 0 0,0% Unbekannt 0 0,0% Gesamt Arbeitnehmer:innen auf der obersten Führungsebene 105 100,0% Altersverteilung von Arbeitnehmer:innen in der obersten Führungsebene (Executive Board und Senior Leaders) 2024 Personenzahl % Arbeitnehmer:innen < 30 Jahre 0 0,0% Arbeitnehmer:innen 30 Jahre –50 Jahre 69 65,7% Arbeitnehmer:innen > 50 Jahre 36 34,3% Altersverteilung Arbeitnehmer:innen gesamt 2024 Personenzahl % Arbeitnehmer:innen < 30 Jahre 558 13,7% Arbeitnehmer:innen 30 Jahre –50 Jahre 2.529 61,9% Arbeitnehmer:innen > 50 Jahre 997 24,4% Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung In den Ländern Österreich, Deutschland, Tschechien, Polen, Frankreich und Indien (für Arbeiter:innen) hält Semperit die tarifvertraglichen Regelungen zur Höhe der Löhne und Gehälter ein und stellt damit ein Mindestniveau an Lebensstandard für die Arbeitnehmer:innen sicher. Die tatsächlich vom Unternehmen bezahlten Entgelte orientieren sich an der marktüblichen Vergütung für eine vergleichbare Po- sition im relevanten Umfeld und liegen daher teilweise über den tarifvertraglichen Mindestlöhnen. Marktkonforme Entgelte zahlt Semp- erit auch in jenen Ländern, in denen es keine tarifvertraglichen Bestimmungen gibt. Außerdem bietet das Unternehmen variable Vergütungsbestandteile, die auf individuell vereinbarten Zielen oder Gruppenzielen beru- hen. In der Semperit Group Bonus Policy sind konzernweit vereinheitlichte Bonusregeln für alle Mitarbeiter:innen ab einem bestimmten Level (Managementebene und Expert:innen) geregelt. Weiterführende Informationen zum Bonussystem sind den Angaben im Abschnitt ESRS 2 unter GOV-1 zu entnehmen. An manchen Standorten gibt es zudem lokale Bonusregelungen, von denen auch Gruppen von Mitar- beiter:innen profitieren können, die nicht unter das konzernweite Anreizsystem fallen. Deren Ausgestaltung ist an die spezifischen Gegebenheiten des Standortlandes und des regionalen Wirtschaftsumfelds angepasst, wie nachfolgend für China und Polen beispielhaft dargestellt. China: Die in China ansässigen Semperit-Gesellschaften haben eine Richtlinie für das Leistungsmanagement und ein Handbuch mit Leistungsvorgaben für die Mitarbeiter:innen entwickelt. Die Bonus-Regelung knüpft an diese Managementinstrumente an und schafft finanzielle Anreize für eine aktive Mitarbeit und das Erreichen von Zielen. Die Evaluierung der Leistung erfolgt im Rahmen von regelmä- ßigen Feedbackgesprächen zwischen den Mitarbeiter:innen und ihren Vorgesetzten. Polen: Der polnische Standort bietet ein Produktionsanreizprogramm, das auf eine Steigerung von Qualität und Output abzielt und die diesbezügliche Leistung des Unternehmens vierteljährlich evaluiert wird und mit der jener der Mitarbeiter:innen verknüpft. Semperit regelt die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer:innen (Blue Collar Worker) durch Lohntabellen oder Systeme, welche die Marktpraktiken in den relevanten Beschäftigungsmärkten widerspiegeln. Es kann sich dabei um tarifvertragliche Lohntabellen handeln oder um ein eigens entwickeltes System, die der folgenden Logik folgen: Die Einstufung der Entgelthöhe basiert hauptsächlich auf der ausgeübten Position und der Erfahrung des Einzelnen. Zuschläge für Schichtarbeit und andere relevante Lohnbestandteile werden gemäß Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 138 den lokalen Vorschriften und Marktstandards angewendet. Dieser Ansatz gewährleistet eine faire, gerechte und marktorientierte Vergü- tung und verhindert finanzielle Diskriminierung. Zur Festlegung einer marktüblichen Vergütung an den verschiedenen Standorten zieht Semperit die Rewards-Daten von Mercer als Benchmark heran. Dies geschieht auf nationaler Ebene, wobei die Höhe der Vergütung in größeren Beschäftigungsmärkten wie in China, Indien oder Deutschland auch regional variieren kann. Für die Festsetzung der Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer:innen (Blue Collar Worker) ist der in Betracht kommende Beschäftigungsmarkt in der Regel geografisch kleiner als der für Angestelltenpositionen (White Collar Worker). Durch Vernetzung mit nahegelegenen Unternehmen, die ähnliche Positionen anbieten, hat Semperit Einblick in die lokalen Lohnniveaus und kann darauf basierend eine Vergütung festlegen, die dem lokalen Lohn- und Leistungsniveau entspricht. Wenn es Indi- zien dafür gibt, dass die Vergütung nicht mehr marktkonform ist, sammelt Semperit Marktdaten und prüft, ob Anpassungen in den eige- nen Strukturen und Systemen erforderlich sind. In Unternehmen, die einem Tarifvertrag unterliegen, wird diese Aufgabe zumeist von den Tarifparteien übernommen. Dadurch ist eine angemessene und faire Vergütung unter Berücksichtigung der lokalen Marktbedingungen gewährleistet. Semperit stellt sicher, dass die Entgeltniveaus einmal jährlich systematisch überprüft werden. Dieser regelmäßige Erhöhungszyklus folgt wiederum den geltenden Regeln im relevanten Markt. Wenn Tarifverträge anwendbar sind, wird der Prozess befolgt, ansonsten wird unternehmensintern und auf Basis von Marktdaten und eine Überprüfung durchgeführt. Tarifvertragliche Erhöhungen stellen typischer- weise Anpassungen an die Lebenshaltungskosten dar. In solchen Fällen wird eine zweite Überprüfung durchgeführt, um zu bewerten, ob darüberhinausgehende Angleichungen an den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Wo kein Tarifvertrag anwendbar ist, werden Anpassungen an die Lebenshaltungskosten sowie Leistungssteigerungen und Arbeitsmarktbedingungen gleichzeitig überprüft. Die Vergütungsstruktu- ren von Semperit umfassen auch Leistungen zur sozialen oder finanziellen Absicherung der Mitarbeiter:innen, wie etwa Unfall- und Kran- kenversicherungen oder Beiträge zur Pensionsvorsorge. Art und Umfang dieser Vergütungsbestandteile sind an die Gegebenheiten des Standortlandes und des regionalen Arbeitsmarktes angepasst. So bietet Semperit in Ländern mit geringen staatlichen Sozialleistungen diese ergänzenden Leistungen als Teil der Vergütung an. Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 wurden in den Semperit-eigenen Standorten Fragebögen ausgefüllt. Diese haben aufgezeigt, dass alle Arbeitnehmer:innen an allen Standorten in folgenden Fällen geschützt sind: Verdienstausfälle aufgrund von Krankheit Einkommensverlust aufgrund von Arbeitslosigkeit (mit Ausnahme von Singapur, wo die Arbeitslosenunterstützung ab 2025 von der Regierung eingeführt wird) Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen und jenen, die zu einer Behinderung führen Ruhestand Elternkarenz Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen Semperit setzt sich für Arbeitsplätze ein, an denen sich jede:r wertgeschätzt und einbezogen fühlt. Dies wird von Richtlinien und Prozessen in vielen Bereichen reflektiert. Im Jahr 2025 plant Semperit die Implementierung des „Disability-Inclusion-Ansatzes“ an allen Standorten der Gruppe. Bislang wurde dies nur an ausgewählten Standorten umgesetzt. Diese Initiative konzentriert sich auf: Barrierefreiheit, also Sicherstellung, dass die relevanten Arbeitsplätze und soziale Einrichtungen für alle Mitarbeiter:innen zugänglich sind, einschließlich behindertengerechter Parkplätze. Bewusstsein schaffen durch Bereitstellung von Informationen, um das Verständnis für Kolleg:innen mit Behinderungen zu fördern. Und Fürsprache, also Förderung der Rechte und Inklusion von Menschen mit Behinderung innerhalb von Semperit und der weiteren Gemeinschaft. Das D&I Global Council wird diese Themen auch in der Zukunft im Fokus der Maßnahmenpläne haben. Die Definition von Personen mit Behinderung folgt größtenteils der gesetzlichen Definition jedes einzelnen Landes. In einigen Fällen wird diese Information aus Datenschutzgründen nicht mit der Arbeitgeberin geteilt, in anderen Fällen erfährt Semperit davon durch die Behörden oder von den betroffenen Mitarbeiter:innen selbst. Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen basieren auf den behördlich gemeldeten Fällen und den anonymisierten freiwilligen Erklärungen der betroffenen Mitarbeiter:innen an die jeweilige Personalabteilung. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen lag 2024 mit 1,1% höher als im Vorjahr (0,6%), was auf das vollständige Ausscheiden des Medizingeschäfts und dadurch die niedrigere Gesamtanzahl der Beschäftigten (mit oder ohne Behinderung) zurückzuführen ist. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 139 Arbeitnehmer:innen mit Behinderung Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) 2024 Weiblich 11 Männlich 34 Divers 0 Nicht angegeben 0 Unbekannt 0 Insgesamt 45 % 2024 Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten 1,1% Angabepflicht S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung Die Daten der Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen (Performance Indicator), beinhalten alle aktiven und inaktiven White-Collar-Mitar- beiter:innen. Wie die untenstehende Tabelle zeigt, haben im Berichtsjahr 34% aller Mitarbeiter:innen an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen. Leistungs - und Laufbahnbeurteilungen 2024 Schulungsstunden 2024 Anzahl der durchgeführten Performance - Bewertungen 1.402 Gesamtzahl Schulungsstunden (Industriestunden) 53.162 Weiblich 517 Weiblich 13.716 Männlich 885 Männlich 39.446 Divers 0 Divers 0 Nicht angegeben 0 Nicht angegeben 0 Unbekannt 0 Unbekannt 0 Angestellte 1.402 Angestellte 29.072 Arbeiter:innen 0 Arbeiter:innen 24.090 % der Mitarbeiter:innen mit durchgeführten Performance -Bewertungen 34% Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Mitarbeiter:in (Industriestunden) 13 Weiblich 53% Weiblich 14 Männlich 28% Männlich 13 Divers 0% Divers 0 Nicht angegeben 0% Nicht angegeben 0 Unbekannt 0% Unbekannt 0 Angestellte 100% Angestellte 21 Arbeiter:innen 0% Arbeiter:innen 9 Die dargestellten Schulungsstunden zeigen die Trainingsstunden (Industriestunden) aller Mitarbeiter:innen, inklusive jener der ausge- schiedenen Mitarbeiter:innen. Nicht enthalten sind Schulungsstunden von Leiharbeiter:innen und Mitarbeiter:innen der Sempermed (Verkauf des Medizingeschäfts im Berichtsjahr) sowie alle unvollständigen Trainings. Die Trainingsstunden werden direkt von den Stand- orten in einem gruppenweiten Software-Tool erfasst. An den Standorten, die über dieses Tool nicht verfügen, werden die Daten auf Basis eines Uploadfiles von Group HR ins System eingetragen. Zusätzlich werden auch die gemeldeten Trainings von zentralen Abteilungen wie z.B. der IT oder ESG ins System eingetragen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 140 Anzahl der insgesamt geschulten Mitarbeiter:innen (Personenzahl) 2024 Gesamt Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Unbekannt Angestellte 1.407 483 924 0 0 0 % der geschulten Angestellten 37,6% 58,3% 31,7% 0% 0% 0% Arbeiter:innen 2.333 346 1.987 0 0 0 % der geschulten Arbeiter:innen 62,4% 41,7% 68,3% 0% 0% 0% Folgende Tabelle stellt die Anzahl der geschulten Mitarbeiter:innen in Compliance-relevanten Themen. Weitere Informationen zu diesen Schulungen sind den Angaben G1-1 zu Unternehmenskultur und G1-3 zu Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung im Abschnitt G1 zu entnehmen. Geschulte Mitarbeiter:innen nach Themenfeld 2024 Zahl der Arbeitnehmer:innen (Personenzahl) Gesamt Weiblich Männlich Divers Nicht angegeben Unbekannt Korruption & Bestechung 1.132 416 716 0 0 0 Erkennung und Vermeidung von Betrug 2.096 761 1.335 0 0 0 Verhaltenskodex 2.616 778 1.838 0 0 0 Whistleblowing 1.819 523 1.296 0 0 0 Interessenkonflikte 1.108 406 702 0 0 0 Kartell - und Wettbewerbsrecht 256 107 149 0 0 0 Exportkontrolle & Due -Diligence-Prüfung von Dritten 97 51 46 0 0 0 Belästigung, Diskriminierung, Mobbing 1.051 382 669 0 0 0 Datenschutz 1.694 568 1.126 0 0 0 Cyber Security 1.654 608 1.046 0 0 0 ESG 1.175 402 773 0 0 0 Die Kategorie „Code of Conduct“ in der oben dargestellten Tabelle beinhaltet das Thema Integritätserklärung. Die Kategorie „Korruption & Bestechung“ deckt auch die Themen Geschenke, Reisen und Unterhaltung ab. Weitere Informationen dazu sind im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-3 zu finden. Angabepflicht S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Semperit verfolgt seit einigen Jahren eine Null-Unfälle-Politik und auch die 2021 eingeführte Nachhaltigkeitsstrategie 2030 enthält im Bereich Gesundheit und Sicherheit das quantitative Ziel, die konzernweite Unfallrate jährlich um 8% zu senken, wobei Semperit im Berichtszeit- raum auf eine erfolgreiche Reduktion von 37,6% zurückblicken kann. Auch die Anzahl unfallbedingter Fehltage konnte mit 1.745 niedrig gehalten werden (2023: 2.002 verlorene Arbeitstage inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereichs). Seit vielen Jahren war kein tödlicher Arbeitsunfall innerhalb der eigenen Belegschaft oder Leiharbeiter:innen zu verzeichnen. Semperit sind im Berichtszeitraum auch keine meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen oder Todesfälle bekannt, die auf arbeitsbedingte Erkrankungen zurückzuführen sind. Im Berichtszeitraum 2024 ist es zu einem schweren Arbeitsunfall bei eigenen Arbeitnehmer:innen gekommen. Auch deswegen stellt Shopfloor Leadership eine der wichtigsten Säulen der Kampagne „Focus on Safety Again!“ dar – hierbei werden Vorarbeiter:innen und Schichtleiter:innen in ihrer leitenden Rolle unterstützt, umfassend geschult und übernehmen im Zuge dessen auch mehr Verantwortung. 2024 waren 80% der Personen unter den Arbeitskräften des Unternehmens auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit nach ISO 45001 abgedeckt. So können Pro- zesse und Verbesserungen im Bereich Arbeitssicherheit standardisiert gruppenweit aufgesetzt und überwacht werden (siehe auch Tabelle ISO-zertifizierter Standorte im Abschnitt E1 unter der Angabe E1-2). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 141 Um sicherzustellen, dass auch Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen, die am Werksgelände von Semperit tätig sind, ihre Arbeit sicher durchführen können, sind diese ebenso in das Arbeitsschutzmanagement integriert. Den Mitarbeiter:innen von Fremdfirmen werden alle sicherheitsrelevanten Informationen, Anforderungen und Freigaben vor Beginn der Tätigkeit mündlich und schriftlich kommuniziert. Im Berichtszeitraum wurde der Fokus wiederholt auf die Arbeitsfreigabeprozesse und Fremdfirmenaufsicht gelegt. Dennoch kam es zu einem nicht durch Semperit verschuldeten Arbeitsunfall am Werksgelände in Sopron (HU), in dessen Folgen zwei Mitarbeiter:innen einer Fremd- firma (Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette) bei Arbeiten tödlich verunglückt sind. Dies veranlasst Semperit dazu, Fremdfir- menarbeiter:innen, deren Equipment und Arbeitsdurchführung verstärkt zu überprüfen. Arbeitsunfälle und Verletzungen 2024 Anzahl Arbeitnehmer:innen Leih- und Zeitarbeiter:innen Drittleister:innen und Ähnliche Gesamt Todesfälle durch Arbeitsunfälle 0 0 2 2 Schwere arbeitsbedingte Verletzungen (ohne Todesfälle) 1 0 0 1 Unfälle mit Krankenstand 31 4 1 36 Medizinische Behandlungen 17 3 1 21 Unfälle insgesamt 60 Raten der Arbeitsunfälle 2024 Arbeitnehmer:innen Anzahl der Arbeitsstunden [Mio. h] 7,4 Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen [bezogen auf Mio. h] 6,6 Gesamt Arbeitnehmer:innen inkl. Leih- und Zeitarbeiter:innen Anzahl der Arbeitsstunden [Mio. h] 7,7 Rate der aufgenommenen arbeitsbedingten Verletzungen [bezogen auf Mio. h] 7,2 Verlorene Arbeitstage Anzahl 2024 Arbeitnehmer:innen 1.727 Leih - und Zeitarbeiter:innen 18 Gesamt 1.745 Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung (Fat Cat Ratio) Folgender Faktor stellt dar, in welchem Verhältnis die jährliche Gesamtvergütung der Bestverdienenden von Semperit zum Jahres-Medi- aneinkommen aller anderen Mitarbeiter:innen steht. Semperit berechnet diesen Faktor anhand des Gesamtjahreseinkommens inklusive etwaiger Sonderzahlungen, die zum Beispiel bei Austritten ausbezahlt werden. Das Verhältnis lag 2024 mit Faktor von 30,3 wesentlich niedriger als im Vorjahr (2023: 111). Dies ist vor allem auf den Verkauf des Medizingeschäfts mit den Niederlassungen in Niedriglohnlän- dern Malaysien und Ungarn zurückzuführen, aber auch auf die Inflationsanpassungen der Kollektivverträge, wodurch das Jahres-Median- einkommen gestiegen ist. Der Gegeneffekt 2023, also der Vorstandswechsel mit den damit verbundenen Sonderzahlungen bei Austritt, ist 2024 entfallen, wodurch der Faktor erheblich gesunken ist. 2024 Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung 30,3 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 142 Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (Gender Pay Gap) Die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Gender Pay Gap) zeigen die Unterschiede beim Stundenlohn zwischen Männern und Frauen in Euro auf. Hierbei wurden Grundgehälter, Zulagen, Prämien und Zuschläge berücksichtigt, Überstundenzuschläge und -vergü- tungen ausgeklammert. Die Daten der Rico-Gruppe sind in der Gender-Pay-Gap-Kennzahl noch nicht inkludiert. Zur Berechnung des durchschnittlichen Stundenlohns wurde ein gewichteter Durchschnitt auf Länderebene berechnet. Dieser Ansatz versucht den regionalen Lohnunterschied abzubilden. Er gewährleistet damit einen umfassenden Überblick über das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das die Komplexität der Wirtschaft in den einzelnen Ländern widerspiegelt. 2024 % in EUR Gender Pay Gap 8,5% Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen - Männlich 24,08 Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen - Weiblich 22,03 Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen - Divers 0,00 Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen - Nicht angegeben 0,00 Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmer:innen - Unbekannt 0,00 Der Rückgang des durchschnittlichen Lohnunterschieds zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten von 15% im Jahr 2023 zu 8,5% im Jahr 2024 unterstreicht die fortlaufenden Bestrebungen von Semperit, eine faire und gleichwertige Vergütung sicherzustellen. Das im Oktober 2023 vom Vorstand definierte Ziel, die Frauenquote bis 2030 jährlich zu steigern, zeigt Erfolge. In diesem Zuge wurden mehrere Führungs- und Senior-Leadership-Positionen mit weiblichen Führungskräften besetzt, was maßgeblich zur Reduzierung des Gen- der Pay Gaps beigetragen hat. Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Semperit hat im Berichtszeitraum und in den vergangenen Jahren keine Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (z.B. Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) identifiziert und es wurden keine Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlun- gen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen gegen das Unternehmen verhängt. Es wurden auch keine Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen im Zusammenhang mit Vorfällen arbeitsbezogener Diskriminie- rung und Belästigung gegen Semperit verhängt. Eine Übersicht zu der im Berichtszeitraum eingegangenen Meldungen in Bezug auf Dis- kriminierung, Belästigung, Verstoß gegen Arbeitsbedingungen und Korruptions- und Bestechungsfälle sowie Hintergrundinformationen zur Datenerhebung und Zusammenstellung sind im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-4 zu finden. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 143 ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Semperit steht für faire Löhne, Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und spricht sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette für die Wahrung von Menschenrechten, vor allem für Schutz von Gesundheit und Sicherheit und Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit aus. Gegenüber Diskriminierung, Belästigung und Verstößen gegen sozialen Mindestschutz und die Unternehmensgrundsätze gibt es keine Toleranz, egal an welcher Stelle der Wertschöpfungskette diese auftreten. Durch Aufklärung, Schulungen und Maßnahmen, wie Bewertungen und Audits der Geschäftspartner:innen, soll sichergestellt werden, dass hohe soziale Standards eingehalten und die Menschenrechte jederzeit gewahrt werden. Wie Semperit die in der folgenden Tabelle dargestellten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette steuert, wird in den folgenden Angaben im Detail erläutert. Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wert- schöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mit- tel - oder langfristig Negative Auswirkung Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeit- raum umgesetzt oder fortgeführt) Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7 P K (#42) Unfälle, Verletzungen oder vorübergehende und dau- erhafte Gesundheitsschäden oder sogar Todesfälle von Ar- beitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette, die auftre- ten können, wenn Sicherheitsvorschriften und Präventionsmaßnahmen von Geschäftspartner:innen nicht ordnungsgemäß befolgt wer den. 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungs- kette: Business Partner Checks und ESG - Bewertungen von Lieferant:innen durch EcoVadis und TfS -Audits Unterzeichnung der Supplier Policy und des CoC Die öffentlich zugängliche, anonyme Whistleblowing -Hotline SemperLine Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7 P K (#43) Geschäftspartner:innen, die Kinderarbeit unter unsi- cheren und ausbeuterischen Bedingungen zulassen, können schwere Gesundheitsrisiken und körperliche Verletzungen verursachen und Bildungseinschränkung und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu Folge ha- ben. Zwangsarbeit Vorgelagerte Wert- schöpfungskette 6, 7 P K (#44) Geschäftspartner:innen, die Zwangsarbeit unterstüt- zen oder Personen unter Androhung von Gewalt oder ande- ren Formen der Einschüchterung zur Arbeit zwingen, kön- nen schwere Gesundheitsrisiken und körperliche Schäden verursachen und andere grobe Verletzu ngen der Arbeitneh- merrechte, Würde, Freiheitseinschränkungen und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu Folge haben. 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen unter im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Semperit hat in der Wertschöpfungskette keine wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen, aber dennoch die drei oben tabellarisch dargestellten wesentlichen Auswirkungen identifiziert, die potenzielle Verletzung von Menschenrechten und lokalen Arbeitsgesetzen (IROs #43 und 44) einschließlich der Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (IRO #42) betreffen. Diese Themen wer- den in der Supplier Policy geregelt und als notwendige Voraussetzung der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen bzw. Geschäftspartner:in- nen genannt. Die wesentlichen Lieferant:innen (mit einem jährlichen Einkaufsvolumen über 500.000 EUR) sind verpflichtet, diese Richtli- nie zu unterzeichnen oder einen gleichwertigen eigenen Verhaltenskodex vorzulegen. Mit diesem Ansatz fördert Semperit verlässliche, langfristige und transparente Geschäftsbeziehungen, die als Grundlage für die Prävention der genannten potenziellen Auswirkungen die- nen. Bei allen drei identifizierten wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelt es sich um potenzielle negative Auswirkungen, die Arbeitskräfte der direkten und indirekten Geschäftspartner:innen von Semperit in der Lieferkette betreffen könnten. Sie beziehen sich überwiegend auf weitverbreitete Auswirkungen im Bereich Rohstoffgewinnung, Raffination, chemi- sche Verarbeitungsprozesse, Transport oder Installations- und Wartungsarbeiten die weniger mit individuellen Vorfällen, aber mehr mit den Geschäftsbeziehungen in der chemischen Wertschöpfungskette zusammenhängen. Im Berichtszeitraum wurden in der Wertschöp- fungskette keine spezifischen Arbeitskräfte oder Gruppen von Arbeitskräften identifiziert, die von Geschäftsaktivitäten der Semperit- Gruppe direkt oder indirekt wesentlich negativ betroffen sein könnten. Auch hat Semperit im Berichtszeitraum keine Regionen oder Wa- ren in der eigenen Wertschöpfungskette identifiziert, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit unter den Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette des Unternehmens besteht. Im Berichtszeitraum konnten im Zusammenhang mit den identifizierten abstrakten Länder- und Branchenrisiken keine konkreten Fälle von Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt werden. Semperit erhebt derzeit nicht, ob bestimmte Mitarbeitergruppen, wie solche mit bestimmten Merkmalen (z.B. Minderheiten), in Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 144 bestimmten Umgebungen (z.B. Risikoländer oder -märkte) oder mit bestimmten Aufgaben (z.B. körperlich belastende Tätigkeiten), einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Angabepflicht S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Die Prinzipien und Richtlinien der Semperit-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte und zum respektvollen Umgang miteinander, wel- che die IROs #42-44 betreffen, stehen im Einklang mit international anerkannten Standards, wie der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Verpflichtungen sind fest in den Unterneh- menswerten sowie in zentralen Dokumenten, wie dem Verhaltenskodex (Code of Conduct), der People Policy, dem Modern Slavery Act Statement und der Supplier Policy, verankert. Alle genannten Richtlinien sind öffentlich auf der Semperit-Website einsehbar und beinhal- ten klare Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte sowie Gesundheit und Sicherheit. Im Berichtsjahr wurden keine Fälle auf- grund Nichteinhaltung der oben genannten Standards (Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, Erklä- rung der internationalen Arbeitsorganisation, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) im Zusammenhang mit Arbeitskräften der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, gemeldet. Semperit hat Anti-Bestechungs- und Antikorruptions-Maßnahmen (ABAC, Anti-Bribery and Anti-Corruption) intern umgesetzt und ver- langt von ihren Lieferant:innen und Kund:innen, diese zu befolgen. Die Überprüfung erfolgt während des Beschaffungs- und Verkaufspro- zesses durch den Business Partner Check als Schlüsselmaßnahme für die IROs in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Im Bereich Datennutzung wurden keine negativen Auswirkungen identifiziert, da Semperit als produzierendes Unternehmen vor allem roh- stoff- und produktbezogene Daten verarbeitet. Personenbezogene Daten der eigenen Belegschaft, Arbeitnehmer:innen in der Wertschöp- fungskette, Kund:innen und Lieferant:innen werden gesetzeskonform geschützt und verarbeitet (siehe Code of Conduct). Die genannten Richtlinien und Guidelines werden regelmäßig einem Update unterzogen und an neue gesetzliche und interne Anforde- rungen angepasst. Die ABAC-bezogenen Guidelines wurden zuletzt im Jahr 2024 adaptiert, der Code of Conduct wird 2025 aktualisiert. In Zukunft wird Semperit ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitnehmer:innen in der gesamten Wertschöpfungskette detaillierter bewerten. Aktuell sind die bisherigen IROs und Maßnahmen nur für Arbeitnehmer:innen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ausgerichtet. Die wichtigsten Konzepte im Zusammenhang mit Rechten, Sicherheit und Gesund- heit der Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette (IROs #42-44) werden folgend beschrieben: Supplier Policy und Lieferantenbewertungsprozess mit Risiko-Mapping In der gruppenweiten Supplier Policy sind relevante Verpflichtungen festgehalten, die für die Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungs- kette in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsnormen, HSE (Gesundheit, Sicherheit und Umwelt), Geschäftsintegrität und Ethik sowie geschäftliche und operative Exzellenz von Bedeutung sind. Die Supplier Policy orientiert sich an internationalen Richtlinien, wie den Grundsätzen des UN Global Compact, die Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC) und die relevan- ten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen. Die Supplier Policy wird Lieferant:innen mit ei- nem Einkaufsvolumen von über 500.000 EUR mit der Bitte um Unterzeichnung zugesandt. Sollten die Geschäftspartner:innen über eine eigene Richtlinie verfügen und diese bevorzugen, muss sie zumindest Semperit-Standards entsprechen. Vor der Entscheidung über die Durchführung von Bewertungen oder Audits wird ein Risiko-Mapping durchgeführt, um prioritäre Lieferant:innen gezielt auszuwählen. Der Evaluierungsprozess umfasst eine Reihe unterschiedlicher Methoden: von der Kenntnisnahme der Supplier Policy und die Evaluierung durch EcoVadis bis hin zu umfassenden Audits. Zudem beinhaltet der Prozess auch einen Business Partner Check (nähere Angaben dazu finden sich weiter unten und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-2), um eine ganzheitliche Risikobewertung sicherzustellen und poten- zielle Risiken bereits im Vorfeld zu minimieren. Semperit fordert ihre Lieferant:innen auf, die Gesetze und Vorschriften sowie die angeführten Standards einzuhalten und verpflichtet sie, diese Verantwortung in ihren jeweiligen Lieferketten zu übernehmen – einschließlich der Arbeitsnormen und der Menschenrechte für alle Mitarbeiter:innen und Vertragsarbeiter:innen – um sicherzustellen, dass diese fair und mit Würde und Respekt behandelt werden. Dies umfasst ein striktes Verbot von Kinderarbeit, Zwangs- und Pflichtarbeit bzw. Sklaverei. Die Beschäftigung muss auf freiwilliger Basis erfolgen, die Einhaltung von Sozial- und Mindeststandards wie Mindestlöhne, faire Arbeitszeiten und Vereinigungsfreiheit sind einzuhal- ten. Es wird keine Formen der Diskriminierung geduldet, das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit ist anzuerkennen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Lieferant:innen sollen proaktiv und verantwortungsbewusst in Fragen der Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes handeln und die geltenden Gesetze einhalten. Sie müssen die Umsetzung und Einhaltung der Standards und Grunds- ätze sicherstellen und ihre Mitarbeiter:innen und Auftragnehmer:innen über deren jeweiligen Rechte und Pflichten informieren. Semperit behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Umsetzung zu überprüfen und im Fall von Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zur Einstellung der Geschäftsbeziehung. Bei Nichteinhaltung arbeitet Semperit zuerst mit den jeweiligen Lieferant:innen Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 145 zusammen, um sicherzustellen, dass sie Verbesserungspläne umsetzen und Korrekturmaßnahmen ergreifen. Ein systematischer Prozess zur Auswahl und Bewertung von Lieferant:innen sowie eine enge Zusammenarbeit stellen die Einhaltung der von Semperit definierten Standards sicher. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette führt Semperit derzeit keine direkten Maßnahmen durch, sondern bewertet Kund:innen teilweise im Rahmen des Business Partner Checks über ein entsprechendes Tool. Bei Verstößen behält sich Semperit vor, Geschäftsbezie- hungen abzulehnen bzw. zu beenden. Treten ernsthafte Risiken auf, müssen die jeweiligen Geschäftspartner:innen einer erneuten Prü- fung und Bewertung unterzogen werden. Business Partner Check Lieferant:innen aus Ländern mit einem Transparency International Corruption Index <55 mit einem Einkaufsvolumen über 300.000 EUR sowie kritische Lieferant:innen (basierend auf der subjektiven Einschätzung des Lead Buyers) werden einem Business Partner Check un- terzogen. Die Abteilung Einkauf ist für diesen Prozess zentral verantwortlich. Für Hochrisiko-Geschäftspartner:innen führt die Compliance- Abteilung zusätzliche Prüfungen durch. Semperit unterzieht auch Kund:innen einem Business Partner Check, beobachtet deren Aktivitä- ten und bewertet identifizierte Risiken. Auf dieser Grundlage werden geeignete Folgemaßnahmen eingeleitet. Nähere Informationen zum Business Partner Check finden sich im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-2. Semperit Code of Conduct Der Code of Conduct bietet einen umfassenden regulativen Überblick, bestehend aus Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen, und trägt dazu bei, dass sich Mitarbeiter:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den Werten und Vorgaben des Unternehmens verhalten. Die Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten von Mitarbeiter:innen, Führungskräften und Geschäftspartner:innen gegenüber ih- ren Arbeitnehmer:innen sind ebenfalls konkret definiert. Zudem beinhaltet der Verhaltenskodex Vorgaben zu Menschenrechts- und Nach- haltigkeitsthemen sowie zu IT- und Datenschutzerklärungen. Außerdem wird auf die Möglichkeit und Bedeutung von Whistleblowing hingewiesen und die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Meldung von Fehlverhalten werden erklärt. Diese stehen auch den Ar- beitnehmer:innen und betroffenen Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung. Die Hotline SemperLine bietet eine si- chere Whistleblowing-Plattform in zwölf Sprachen, ist kostenlos und kann von jeder Stakeholder:in (Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lie- ferant:innen, Geschäftspartner:innen, ihre Arbeitnehmer:innen und andere Stakeholder:innen ihrer Wertschöpfungskette) überall auf der Welt 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche genutzt werden. Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, ihre Bedenken auch extern an die Behörden zu melden. Weitere Informationen zum Code of Conduct und dem Whistleblowing-System sind den Angaben im Abschnitt S1 unter S1-3 und im Abschnitt G1 zu entnehmen. Modern Slavery Act Statement Im jährlich aktualisierten und veröffentlichten Modern Slavery Act Statement legt Semperit ihre Strategien zur Vermeidung von moderner Sklaverei und Menschenhandel dar. Inkludiert sind Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenstätigkeiten und Lieferketten frei von moderner Sklaverei sind. Dazu zählen die Verpflichtung zur Übernahme der zehn Prinzipien des UN Global Compact, der Sustainable Development Goals (SDGs) sowie der OECD-Leitlinie für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln (Due Diligence Guidance). Darüber hinaus wird die Einhaltung relevanter internationaler Rahmenwerke hervorgehoben, darunter die OECD-Leitsätze, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Kernarbeitsnormen und die Internationale Menschenrechtskonvention (im Einklang mit Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852). Diese Rahmenwerke dienen vor allem dazu, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit gezielt zu verhindern. Durch die Orientierung an diesen internationalen Standards und Leitlinien schafft Sem- perit die Grundlage für Maßnahmen zur Wahrung hoher Sozialstandards und insbesondere der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Im Verhaltenskodex sowie der Supplier Policy werden Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Kinderar- beit explizit behandelt (Details dazu siehe S2-1). Semperit hat im Berichtszeitraum in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette keine Fälle der Nichteinhaltung dieser Standards identifiziert oder gemeldet, die Arbeitnehmer:innen betreffen. Für den Fall zukünftiger Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen verfügt Semperit über geeignete Mechanismen, um Abhilfemaßnahmen zu setzen und die Einhaltung der genannten Standards sicherzustellen. Bewertung der Lieferant:innen nach ESG-Kriterien (EcoVadis) Semperit legt den Schwerpunkt auf die eigene Lieferkette (Tier-1). Neben der in der Supplier Policy vorgesehenen Lieferantenbewertung, werden Lieferant:innen auch nach ESG-Kriterien – beispielsweise durch die Plattform EcoVadis – bewertet. Dabei werden die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte, fairer Arbeitsbedingungen, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette, Gesundheit und Sicherheit sowie Diversität und Inklusion überprüft. Derzeit sind 47% der Gesamtausgaben durch sogenannte Dokumenten-Audits von EcoVadis-Audits Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 146 abgedeckt. Bis 2030 wird eine Abdeckung von 75% angestrebt. Weiterführende Informationen hierzu sind unter S2-5 und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-2 zu finden. Together for Sustainability Die Brancheninitiative „Together for Sustainability“ (TfS) hat sich das Ziel gesetzt, die globalen Lieferketten der chemischen Industrie nachhaltiger zu gestalten (siehe nähere Angaben im Abschnitt G1 unter G1-2). Dazu bewertet TfS die Nachhaltigkeitsleistung von Unter- nehmen mithilfe von Gutachten und Audits und stellt die Ergebnisse allen Mitgliedern zur Verfügung. Die Initiative folgt dabei den Grunds- ätzen des UN Global Compact und von Responsible Care und verbessert durch die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder proaktiv die nach- haltige Beschaffung in der chemischen Industrie. In Bezug auf Rechte, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (IROs #42-44) beschäftigt sich die Initiative unter anderem mit Mindestschutz-Standards in der chemischen Liefer- kette sowie strukturierter Risikoidentifizierung und Bewertung im Bereich Menschenrechte sowie mit Lieferantenbewertungen, Audits vor Ort und korrektiven Maßnahmenplänen. Semperit beteiligt sich an dieser Multi-Stakeholder-Initiative aktiv und profitiert von einer erhöhten Transparenz in der eigenen Lieferkette. 2024 hat Semperit ein TfS-Audit und vier Audits vor Ort bei Lieferant:innen durchgeführt, um die Umsetzung der eigenen und der TfS-Standards hinsichtlich der Rechte, Sicherheit und Arbeitsschutz zu überprüfen. Angabepflicht S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Semperit arbeitet gegenwärtig nicht aktiv mit den Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungskette zusammen, um sie in die Konzepte zur Wahrung ihrer Rechte, Sicherheit und Gesundheit miteinzubeziehen und orientiert sich daher an international anerkannten und bran- chenüblichen Standards, Prozessen und Praktiken, wie unter S2-1 beschrieben. Semperit prüft derzeit die Einführung eines allgemeinen Verfahrens zur Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, um den Dialog und die Kommunikation langfristig zu stärken und wird im nächsten Bericht die Ergebnisse dieser Prüfung offenlegen. Um den Arbeitnehmer:innen in der Wertschöpfungs- kette jedoch eine Möglichkeit zu geben, Bedenken oder Beschwerden vorzubringen, stehen öffentlich zugängliche Kommunikationskanäle, wie die SemperLine sowie eine eigens eingerichtete E-Mail-Adresse, zur Verfügung. Die Semperline ist eine Whistleblowing-Plattform, die in zwölf Sprachen verfügbar ist, kostenlos genutzt werden kann und weltweit rund um die Uhr erreichbar ist. Bislang wurden keine Mel- dungen dieser Stakeholdergruppe über diese Kanäle verzeichnet. Die Group Compliance ist für die Prüfung und Untersuchung aller ein- gehenden Meldungen verantwortlich. Sie geht Hinweisen von Whistleblowern in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zur Umset- zung der Richtlinie (EU) 2019/1937 nach. Darüber hinaus berät die Group Compliance bei der Einleitung geeigneter Korrektur- und Risikominderungsmaßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen zu bewältigen (Details zur SemperLine sind im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-1 sowie im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-3 zu finden). Semperit verfügt über Verfahren zur unverzüglichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung von Vorfällen (Details zu Einzelheiten siehe S1-3 sowie Abschnitt G1 unter der Angabe G1- 3), jedoch noch über keine definierten Verfahren zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen bei negativen Auswirkungen auf die Arbeits- kräfte in der Wertschöpfungskette. Angabepflicht S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Die Supplier Policy von Semperit enthält eine Erklärung zur Meldung von Bedenken zu den identifizierten IROs #42-44, sowie zu etwaigen anderen Auswirkungen des Unternehmens. Lieferant:innen haben jederzeit die Möglichkeit über die Whistleblowing-Hotline Verstöße gegen die Supplier Policy zu melden. Semperit informiert ihre Geschäftspartner:innen über den Code of Conduct, die Supplier Policy und das Human Rights and Modern Slavery Act Statement unter anderem über die Website sowie durch Übermittlung der Dokumente (siehe Angabe S2-1). Die Erklärungen zu Whistleblowing, inklusive der Whistleblowing-Policy, die auch den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen umfasst, sind auf der Semperit-Website und auf der eigens eingerichteten SemperLine-Website öffentlich verfügbar und im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-3 und im Abschnitt G1 unter der Angabe G1-1 näher beschrieben. Die Arbeitskräfte der Lieferant:innen, die an Semperit-Standorten ihre Güter oder Dienstleitungen erbringen, werden zusätzlich über Kanäle wie beispielsweise Aushänge, Poster und Sticker am Standort informiert. Darüber hinaus werden derzeit keine weiteren Maßnahmen gesetzt, die Arbeitskräfte in der Wertschöp- fungskette darüber zu informieren, auf welchem Weg sie Anliegen bzw. Beschwerden melden können. Es wird derzeit nicht erhoben, ob die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette diese Strukturen oder Verfahren in Bezug auf Beschwerdemechanismen kennen und ihnen vertrauen. Dies wird lediglich über die Quote der eingereichten Meldungen interpretiert. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 3. Sozialinformationen 147 Angabepflicht S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Mit dem Code of Conduct für Lieferant:innen, der Supplier Policy, den Lieferantenbewertungen und Business Partner Checks, der Unterzeich- nung des Modern Slavery Acts und dem Beitritt und der aktiven Mitgliedschaft der Initiative „Together for Sustainability (TfS)“ (Näheres siehe weiter oben unter Angabe S2-1) hat Semperit präventive Maßnahmen gesetzt, die auf menschenrechtskonforme Praktiken abzielen und eine positive Auswirkung in der Wertschöpfungskette fördern. Deren Wirksamkeit wird derzeit nicht systematisch erfasst. Darüber hinausgehende proaktive Prozesse, die Missstände in der Lieferkette systematisch identifizieren (z.B. durch Audits oder spezifische Risikoanalysen), hat Sem- perit noch nicht installiert. Auch konkrete Verfahren, um bei möglichen Menschenrechtsverletzungen gezielt Maßnahmen zu ergreifen, sind aktuell noch nicht implementiert. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine tatsächlichen negativen Auswirkungen auf Arbeits- kräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert. Ebenso wenig wurden im Berichtszeitraum schwerwiegende Menschenrechtsverstöße und Vorfälle gemeldet. Sollte jedoch ein konkreter Fall bekannt werden, würde Semperit in Zusammenarbeit mit den betroffenen Geschäfts- partner:innen und Stakeholder:innen Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen. Zum Beispiel: Gespräche mit den betroffenen Lieferant:innen Unterstützung bei der Implementierung von Korrekturmaßnahmen Prüfung der Geschäftsbeziehung bei wiederholten Verstößen Beendigung der Geschäftsbeziehung Angabepflicht S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Bis 2030 sollen 75% des Einkaufsvolumens für Rohstoffe sowie Waren und Dienstleistungen von Lieferant:innen stammen, die durch EcoVadis auf die Einhaltung von ESG-Kriterien und -Standards geprüft wurden. Die EcoVadis-Zertifizierung bewertet unter anderem die Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Fortschritte eines Unternehmens in Berei- chen wie Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Diversität und Inklusion. Bewertet werden hier- bei Tier-1-Lieferant:innen von Semperit. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards bei den unmittelbaren Zulieferern in der Lieferkette sicherzustellen. Semperit definiert selbst den Schwellenwert, den ihre Lieferant:innen errei- chen müssen, um sicherzustellen, dass grundlegende Arbeitnehmerrechte und andere wichtige Themen mit angemessenen Ressourcen und strategischer Priorität behandelt werden. Folglich werden Lieferant:innen mit einem Rating unter 45 von maximal 100 Punkten auf- gefordert, wirksame Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. 75% Abdeckung aller Ausgaben an Lieferant:innen mit EcoVadis-Zertifizierung (IROs #42-44, 47) Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 2024: 45% 2025: 50% 2026: 55% 2027: 60% 2028: 65% 2029: 70% 2030: 75% 2023 42% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis 01.01.2024 bis 31.12.2030 47% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis (+5 PP über dem Ausgangswert 2023, +3 PP über dem Interimsziel 2024) Die Leistung in Bezug auf die Bewertung der Lieferant:innen wird jährlich anhand der EcoVadis-Lieferantenleistung verfolgt und in diesem Bericht veröffentlicht. Die Zielerreichung dieser Lieferantenbewertung ist zusammen mit Arbeitssicherheit und Energieeffizienz eine der drei Leistungskriterien, die der Bankenfinanzierung unterliegen und für Semperit finanziell wesentlich sind. Auf Gruppenebene wurden verschiedene interne und externe Stakeholder:innen in die Bewertung der Wesentlichkeit sozialer Themen und die Festlegung des Ambitionsniveaus in der Lieferkette eingebunden. Dazu zählen Mitarbeitende – insbesondere Mitarbeitende der Einkaufsabteilung – Betriebsräte, auf soziale Themen spezialisierte NGOs, Lieferant:innen sowie Kund:innen. Das Ziel wurde auf Basis der Ergebnisse dieser Wesentlichkeitsbewertung unter Einbindung interner und externer Interessenträger als strategisch wichtig definiert und demzufolge ambitionierter gesetzt (bis Ende 2023 hat sich das Ziel 2030 lediglich auf direkte Materialien bezogen, ab 2024 auf das gesamte Einkaufsvolumen). Im Berichtszeitraum wurden jedoch weder die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette noch ihre legitimen Vertreter:innen oder glaubwürdigen Stellvertretenden direkt in die Festlegung des Ziels einbezogen. Das festgelegte Ziel ist freiwillig und basiert nicht auf verbindlichen rechtlichen Vorgaben. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 148 4. Governance-Informationen ESRS G1 Unternehmensführung Die nachhaltige Unternehmensführung der Semperit-Gruppe ist darauf ausgelegt, die Interessen der Stakeholder:innen auszubalancieren, die Umwelt zu schützen und langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Um dies zu erreichen und Nachhaltigkeit erfolgreich in der gesamten Wertschöpfungskette zu verankern und steuern zu können, hat Semperit einen verbindlichen Ordnungsrahmen geschaffen. Dieser definiert, welche Werte, Grundsätze, Regeln und Vorschriften gelten und wie deren Einhaltung organisiert und überwacht wird. Im Fokus stehen dabei wichtige Themen, wie der Schutz der Menschrechte, die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Grundregeln, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht. Da die unternehmerische Verantwortung nicht nur innerhalb der eigenen Werkstore zum Tragen kommen soll, sondern die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, werden zahlreiche Initiativen gesetzt. Diese sollen sicherstellen, dass auch bei den Lieferant:innen hohe ökologische und soziale Standards eingehalten und negative Auswirkungen vermieden werden. Wie Semperit die in der Tabelle angeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Unternehmensführung steuert, wird in den folgenden Angaben näher erläutert. Unterthema Unter - Unterthema Vorkommen in der Wertschöpfungskette Betroffene Stakeholder:innen 1 Potenzielle/ tatsächliche Auswirkung Zeithorizont: kurz -, mittel- oder langfristig Positive Auswirkung Negative Auswirkung Messbares Ziel Schlüsselmaßnahmen (im Berichtszeitraum umgesetzt oder fortgeführt) Unternehmenskultur Eigene Geschäftstätigkeit 4 P K, M, L (#45) Wenn die Unternehmensführung die Gesetze und Vorschriften nicht in eine gelebte faire und transparente Unternehmenskultur übersetzt, kann dies zu negativen Auswirkungen auf Vertrauen und Integrität mit dem Code of Conduct, Erosion des Vertrauens von Mitarbeiter:innen und Öffentlich- keit, Missachtung gesellschaftlicher Normen und Eindämmung von langfris- tigem Wohlstand führen. - Unternehmenswerte als Rück- grat des Code of Conduct ; Jährliche Leistungsbeurteilun- gen von Angestellten basie- rend auf den Unternehmens- werten Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Vorgelagerte Wertschöp- fungskette, eigene Ge- schäftstätigkeit, nachgela- gerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6, 8, 10, 12 T K, M, L (#46) Ohne den Schutz von Hinweisge- ber:innen, die über unethische oder ille- gale Aktivitäten berichten, würden Com- pliance -Fälle nicht gemeldet und rechtliche Konsequenzen nicht verhin- dert werden, was negative Auswirkun- gen auf Geschäftsbeziehungen, Unter- nehm ensimage und Corporate Responsibility hätte. 0 Verstöße gegen Compliance -rele- vante Gesetze und Vorschriften Die öffentlich zugängliche, anonyme Hinweisgeber -Hot- line SemperLine Management der Be- ziehungen zu Liefe- rant:innen, Zahlungs- praktiken Vorgelagerte Wert- schöpfungskette, ei- gene Geschäftstätig- keit 5, 6 P K, M, L (#47) Förderung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette durch faire Geschäftsbe- ziehungen, ESG -Bewertungen und Au- dits bei den Lieferant:innen tragen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsstan- dards in der Elastomerindustrie generell bei. 75% Abdeckung von allen Ausga- ben an Liefe- rant:innen zertifi- ziert mit EcoVadis bis 2030 Lieferkettensorgfaltspflicht durch Business Partner Checks und ESG -Bewertungen durch EcoVadis und TfS mit Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und regulatorische Konformi- tät Korruption und Bestechung Vermeidung und Aufde- ckung einschließlich Schu- lung Eigene Geschäftstätigkeit 4 T K, M, L (#48) Schulungen als Risikopräventions- maßnahme fördern eine Kultur der Ver- antwortlichkeit und Transparenz, bauen Vertrauen bei den Stakeholder:innen auf und fördern eine nachhaltige und gerechte Wirtschaft, wodurch das Risiko unethischer Praktiken im Unternehmen, ihrer Wertschöpfungskette und auf dem Markt verringert wird. 0 Verstöße gegen Compliance -rele- vante Gesetze und Vorschriften Breites Angebot an obligatori- schen und freiwilligen Schu- lungen: E -Learnings und Prä- senzschulungen für Angestellte mit Fokus auf Compliance, Nachhaltigkeit und Cyber Securit y; On -the-Job- und Präsenzschu- lungen für Arbeiter:innen mit Fokus auf Prozesswissen und Arbeitssicherheit ; Die öffentlich zugängliche, anonyme Hinweisgeber -Hot- line SemperLine Vorkommnisse Eigene Geschäftstätigkeit, nachge- lagerte Wertschöpfungskette 4, 5, 6 T K, M, L (#49) Korruptionsvorfälle führen zur Erosion des Vertrauens von Mitarbei- ter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, Investor:innen und der allgemeinen Öf- fentlichkeit und tragen zu breiteren ge- sellschaftlichen Problemen wie wirt- schaftlicher Ungleichheit und red uziertem Vertrauen in die Fairness auf dem Industriemarkt und die Effek- tivität der Regulierungsmechanismen bei. 1 Siehe Übersicht der Semperit-Stakeholder:innen unter im Abschnitt ESRS 2 unter SBM-2 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 149 Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung (IROs #45-49) Kultur ist ein System von Werten, Überzeugungen und Verhaltensweisen im täglichen Tun, beim Treffen von Entscheidungen und der Interaktion innerhalb und außerhalb der Organisation. Die Unternehmenswerte der Semperit-Gruppe sind daher integraler Bestandteil der Unternehmenskultur (IRO #45). Bereits 2012 wurde eine Wertekatalog definiert, der mit Hilfe von externen Expert:innen in den Jahren 2019 und 2020 zu den aktuell geltenden Grundsätzen erweitert wurde: „We trust, we create, we own and we deliver“. Im jährlichen Performance-Zyklus, in dem unter anderem gruppenweit Beurteilungs- und -Entwicklungsgespräche mit Mitarbeiter:innen geführt wer- den, bewerten diese (White Collar) selbst, wie sie die Semperit-Werte leben. Dies stellt neben individueller Zielvereinbarung und Ent- wicklungsplänen die Grundlage für die jährliche Leistungsbewertung von Mitarbeiter:innen (White Collar) dar. Die Werte und Wertprin- zipien sind im gruppenweiten Verhaltenskodex verankert. Neuen Mitarbeiter:innen werden sie erstmals im Rahmen des Onboarding- Prozesses vermittelt. Zu den wichtigsten Unternehmensrichtlinien im Bereich der Nachhaltigkeit zählen die HSEQ-Policy, People Policy, Supplier Policy und das Modern Slavery Act Statement, die gemeinsam mit dem konzernweit gültigen Verhaltenskodex (Code of Conduct; CoC) die Werte und Vorgaben von Semperit abbilden. Semperit bezieht sich in diesen Richtlinien auf die jeweils relevanten internationalen Rahmenwerke, wie zum Beispiel auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die „Transparency International Business Principles for Countering Bribery“, ISO Standards (ISO 37001, ISO 37002), die Internationale Charta der Menschenrechte, die SDGs (Sustainable Development Goals) oder den UNGC (UN Global Compact) und bekennt sich zu darin enthaltenen Grundsätzen, Vorgaben und Zielen. Wo lokal strengere Gesetze oder Vorschriften existieren, kommen diese zur Anwendung. Die im Folgenden erläuterten Richtlinien gelten für alle Mitarbeiter:innen, Leih- und Zeitarbeiter:innen, Praktikant:innen, Auszubildende sowie für die Vorstandsmitglieder und gruppenweit für alle Standorte der Gruppe, die Semperit mit einem Anteil von über 50% hält. So implementiert der Joint-Venture-Standort Hat Yai in Thailand ausgewählte, lokal wesentliche Richtlinien, wie zum Beispiel die HSEQ Policy, unterliegt aber nicht dem vollen Umfang des Qualitätsmanagementsystems der Semperit-Gruppe. Der Verhaltenskodex und die Lieferantenrichtlinie gelten darüber hinaus für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen (Tier-1) auf globaler Ebene. Die People Policy – die unter anderem die Unternehmenskultur von Semperit basierend auf Integrität, Leistung und Werten beschreibt – , die HSEQ Policy, das Modern Slavery Act Statement, die Supplier Policy und der Code of Conduct sind öffentlich auf der Semperit- Website verfügbar. Interne Richtlinien werden unter anderem auch über das Quality-Management-System erfasst und intern vollumfäng- lich via Intranet kommuniziert. Nähere Informationen zu den Richtlinien finden sich im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-1 – Konzepte. Der öffentlich auf der Semperit-Website zugängliche Verhaltenskodex ist die zentrale Richtlinie in Bezug auf Compliance und bietet einen umfassenden Überblick über das regulative Gerüst, bestehend aus Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen. Er zielt darauf ab, dass sich Mitarbeiter:innen ethisch korrekt und im Einklang mit den Werten und Vorgaben des Unternehmens verhalten können (IROs #45-49). Der Semperit Verhaltenskodex setzt klare Maßstäbe und Erwartungen, wie zu handeln und zu reagieren ist. Die Verantwortlich- keiten und Rechenschaftspflichten sind ebenfalls konkret definiert. Zudem beinhaltet der Verhaltenskodex Vorgaben zu Arbeits- und Men- schenrechtsthemen (Diskriminierung, Mobbing, Belästigung, Drogen und Alkohol etc.), Nachhaltigkeit (Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Qualität, Diversität und Inklusion etc.), allgemeinen Themen im Bereich Compliance (Antikorruption und Betrug, Interessenkonflikte, Geldwäscheprävention, Insiderhandel, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Exportkontrollen, Sanktionen, interne Kontrollregeln) sowie Cy- bersicherheit und erläutert die für die Meldung von Fehlverhalten, sogenanntes Whistleblowing, zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Weitere Informationen zu den Inhalten des Verhaltenskodex und den zugehörigen bewusstseinsbildenden Maßnahmen werden im Ab- schnitt S1 unter der Angabe S1-1 – Konzepte erläutert. Die Whistleblowing-Plattform „SemperLine“ (IROs #46, 48, 49) (https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clien- tInfo?cin=19semp16&c=-1&language=eng) steht weltweit allen internen und externen Stakeholder:innen in zwölf Sprachen, 24 Stunden und kostenlos zur Verfügung. Das Mail-Postfach sowie die Telefonnummer des Compliance-Teams der Gruppe sind ebenfalls öffentliche Anlaufstellen. Ziel der Whistleblowing-Plattform ist das frühzeitige Aufdecken und Verhindern von Missständen und Rechtsverletzungen insbesondere im Bereich Korruption und Bestechung, Diskriminierung und Menschenrechte (IRO #49). Allgemeine Informationen zum umfassenden Bewusstseinsförderungs-Programm „Speak up!“ und der Whistleblowing-Hotline Semp- erLine finden sich unter der Angabe S1-3 – Verfahren und Kanäle. Die interne Whistleblowing-Richtlinie bietet einen umfassenden Leitfaden für Hinweisgeber:innen und umfasst folgende Aspekte: de- taillierte Informationen zum Meldeprozess, eine transparente Beschreibung des Untersuchungsverfahrens, Regelungen zu Vertraulichkeit und Anonymität sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden. Darüber hinaus werden die Umsetzung von Maßnahmen, länder- spezifische Bestimmungen (innerhalb und außerhalb des Rechtsrahmens der EU), der Schutz der personenbezogenen Daten (in Überein- stimmung mit der für die Semperit-Gruppe relevanten Gesetze) und das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen klar geregelt. Alle Meldun- gen werden nach einem unternehmensweiten, transparenten und zugänglichen Beschwerde- und Meldeverfahren entgegengenommen und bearbeitet. Dieses standardisierte Verfahren ist für alle zugänglich und stellt sicher, dass jede Meldung einheitlich und in voller Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 150 Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen behandelt wird. Das Verfahren sieht vor, dass eingehende Meldungen an die lokale Compliance-Koordinator:innen übermittelt werden, sofern nicht eine direkte Eingabe an die gruppenweite Compliance-Abteilung (Group Compliance) erfolgt. Grundsätzlich leiten die lokalen Compliance-Koordinator:innen alle Meldungen an Group Compliance weiter, wo sie in das einheitliche Whistleblowing-Management-System hochgeladen werden. Group Compliance ist die zentrale Meldestelle, die alle Bedenken und Meldungen bearbeitet, unabhängig davon, über welchen Kanal sie eingereicht wurden. Gemeldet werden können alle Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, den Verhaltenskodex oder gegen interne Richtlinien zu folgenden Themen: Menschenrechte, Ge- sundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Arbeitsstandards, Bestechung und Korruption, Interessenkonflikte, kartell- und wettbewerbswidri- ges Verhalten, Insiderhandel oder Marktmissbrauch, Betrug und Finanzberichterstattung, Datenschutz und Cybersicherheit, Verstöße ge- gen Exportkontrollvorschriften oder Außenhandel und Sanktionen und alle sonstigen Verstöße und Fehlverhalten. Um die Rechenschaftsplicht zu gewährleisten und Rechtsverstöße zu vermeiden (IRO #49) geht Semperit allen Hinweisen von Whist- leblowern in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 nach. Dabei haben Maßnahmen zum Schutz der Whistleblower gemäß geltender Rechtsvorschriften oberste Priorität (IRO #46). Alle bereitgestellten Informationen, De- tails zu weiteren Untersuchungen und die Identität der meldenden Person werden diskret und streng vertraulich behandelt. Autorisierte Mitarbeiter:innen, die zur Aufarbeitung von Hinweisen hinzugezogen werden, unterliegen einer besonderen Schweigepflicht, sind unpar- teiisch und verfügen über die notwendige Expertise, um Beschwerden und Meldungen professionell zu bearbeiten. Das Compliance Board behandelt den abschließenden Untersuchungsbericht und beschließt die notwendigen Maßnahmen. Um einen potenziellen Interessen- konflikt zu vermeiden, verlangt die interne Whistleblowing-Richtlinie spezielle Maßnahmen, wenn gegen den Vorstand (oder einzelne Vorstandsmitglieder) oder Group Compliance Meldungen eingebracht werden. Bei Meldungen gegen den Vorstand berichtet die:der Group Compliance Officer direkt an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats. Vertrauliche Daten dürfen nur für Zwecke der Beschwerdelösung an befugte Abteilungen oder Personen wie HR oder den Vorstand von Semperit und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Behörden, Gerichte oder Rechtsvertreter weitergegeben werden. Meldun- gen, die über die SemperLine eingehen, sind nur eingeschränkt zugänglich und können nur von der meldenden Person sowie den autori- sierten Mitarbeiter:innen der Compliance-Abteilung eingesehen werden. Die im System verarbeiteten Daten im Rahmen der Meldung sind die personenbezogenen Daten (wie Name, Position, Sprache und andere) von Hinweisgeber:innen und den an Meldungen beteiligten Personen sowie Zeug:innen. Die Daten werden nur für die Dauer der Bearbeitung der Beschwerde gespeichert und anschließend gelöscht. Die Beschreibung des Prozesses im Zusammenhang mit eingehenden Compliance-Meldungen werden im Abschnitt S1 unter der Angabe S1-3 – Verfahren und Kanäle erläutert. Das Modern Slavery Act Statement, das von Semperit jährlich aktualisiert und veröffentlicht wird, zielt auf die Vermeidung von moder- ner Sklaverei und Menschenhandel ab. Darin werden auch die Strategien und Maßnahmen beschrieben, die Semperit ergriffen hat, um sicherzustellen, dass ihre Unternehmenstätigkeiten und Lieferketten frei von moderner Sklaverei sind und bleiben (IROs #43, 44). Das 2024 erstellte Statement für das Jahr 2023 ist auf der Semperit-Website zugänglich. Detaillierte Informationen zum Modern Slavery Act Statement finden sich im Abschnitt S2, unter der Angabe S2-1 – Konzepte. Die gruppenweite Lieferantenrichtlinie und der Verhaltenskodex bilden die Grundlage für langjährige vertrauensvolle Partnerschaften, denen Semperit im Lieferkettenmanagement große Bedeutung beimisst. Sie zielen primär auf die Förderung einer nachhaltigen Liefer- kette – insbesondere der chemischen Industrie – ab (IRO #47). Die ESG-Anforderungen, die Semperit an ihre Lieferant:innen stellt, sind in der Lieferantenrichtlinie (Supplier Policy) beschrieben und folgen internationalen Vorgaben, wie den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC) sowie den einschlägigen Konventionen der Internatio- nalen Arbeitsorganisation (ILO). Semperit erwartet von ihren Lieferant:innen die Einhaltung dieser Standards und ermutigt sie, diese Ver- antwortung auch in ihre jeweiligen Lieferketten weiter zu tragen. Die Lieferantenrichtlinie enthält im Bereich Geschäftsintegrität und Ethik strenge Antikorruptionsanforderungen. Von allen Lieferant:innen und deren Geschäftspartner:innen wird die Einhaltung einer „Null-To- leranz“-Politik gegenüber Bestechung, Betrug und Korruption erwartet. Dazu erhalten alle Lieferant:innen mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von über 500.000 EUR die Lieferantenrichtlinie und sind auf- gefordert, diese zu unterschreiben. Bei Lieferant:innen, die auf einen eigenen Verhaltenskodex bzw. entsprechende Richtlinien verweisen, werden diese Dokumente auf Gleichwertigkeit mit der Semperit Lieferantenrichtlinie geprüft und in der Lieferantendatenbank vermerkt. 2024 hat Semperit 92% ihres Einkaufsvolumens über 500.000 EUR mit Lieferant:innen umgesetzt, die die Semperit Lieferantenrichtlinie unterzeichnet haben oder einer zumindest gleichwertigen Policy folgen (der Prozentsatz beinhaltet keine Lieferant:innen der Rico- Gruppe). Darüber hinaus werden schrittweise alle wesentlichen Lieferant:innen (Hochrisikoländer gemäß Transparency International Cor- ruption Index <55) mit einem Einkaufsvolumen über 300.000 EUR vonseiten der Compliance-Abteilung einem sogenannten Business Part- ner Check (siehe Angaben G1-2 und G1-3) unterzogen, um etwaige Risiken frühzeitig aufzudecken. Die interne Anti-Bestechungs- und Antikorruptionsrichtlinie (Anti-Bribery and Anti-Corruption Policy, IRO #48-49) beinhaltet unter an- derem Vorgaben zu Verantwortlichkeiten, zum Umgang mit primären Risikobereichen (Geschenke, Einladungen, Spenden, Sponsoring, Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 151 Zuwendungen an politische Parteien oder Funktionsträger:innen), Dienstleistungen Dritter, Meldungen von Verstößen sowie Genehmi- gungsprozessen. Die Agency Agreements Policy beinhaltet Vorgaben zu Vereinbarungen mit Dritten, die im Namen von Semperit auftre- ten oder für Semperit nach außen tätig werden. Wesentliche Vorgaben im Bereich Compliance sind auch die Richtlinie zur Nutzung des Business Partner Check Tools oder sogenannte „blaue/weiße Bücher“ mit internen Regeln und Verhaltensanweisungen. All diese Richtli- nien zielen darauf ab, Korruption und Bestechung zu verhindern bzw. entsprechende Maßnahmen zu setzen. Zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung oder Weitergabe von Insiderinformationen im börserechtlichen Sinn hat die Sem- perit AG Holding zudem eine Emittenten-Compliance-Richtlinie erlassen. Eine Emittenten-Compliance-Beauftragte:r, die:der direkt dem Gesamtvorstand untersteht, administriert dieses Spezialgebiet und überwacht die Einhaltung und Gesetzeskonformität. Die organisationsinternen Schulungen im Bereich Unternehmensführung und Compliance (IRO #48) werden im internen Schulungsplan für Angestellte festgelegt, der jährlich aktualisiert wird. Der Zyklus der Compliance-Schulungen ist abhängig vom Inhalt, sie erfolgen in der Regel jährlich. Schulungen zum Verhaltenskodex finden alle zwei Jahre statt. Zudem gibt es eine laufende Sensibilisierungskampagne „Speak up!“, um Mitarbeiter:innen zu ermutigen, alle Bedenken sofort zu melden. Sie werden darüber informiert, wie sie Verstöße erken- nen können, und mit dem Beschwerdeprozess vertraut gemacht, um Missstände und Rechtsverletzungen insbesondere im Bereich Kor- ruption und Bestechung, Diskriminierung und Menschenrechte zu verhindern bzw. frühzeitig aufzudecken (IRO #49). Eine ausführliche Erläuterung zur Kampagne findet sich im Abschnitt S1, Angabe S1-3 – Verfahren und Kanäle. Die Integritätserklärung (Integrity Declaration) wird von den Mitarbeiter:innen einmal jährlich unterzeichnet. Allgemeine Compliance-Schulungen auf der E-Learning-Plattform (im Be- richtszeitraum bei Rico-Standorten noch nicht implementiert) werden basierend auf den gruppenweit identifizierten Bedürfnissen fest- gelegt und richten sich an alle Angestellten (White Collar). Grundsätzlich erfolgen Schulungen je nach Zielgruppe und erforderlicher Tiefe auch persönlich in Form von Kursen oder virtuell. Für Arbeiter:innen (Blue Collar), die keinen Zugang zur Plattform haben, werden Schu- lungen zum Verhaltenskodex oder Whistleblowing persönlich oder über Teams-Meetings abgehalten. Sonstige Trainings zu Themen wie Nachhaltigkeit, Diskriminierung, Belästigung und auch Whistleblowing sind von Mitarbeiter:innen jährlich verpflichtend abzuschließen. Jene Gruppen, die in Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten exponiert sind – darunter fallen der Vorstand, die Geschäfts- führung, das Management, aber auch die Bereiche Verkauf und Einkauf – werden jährlich zu diesen Themen geschult. Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen (IRO #47) Der Einkauf liegt in der Verantwortung des Chief Industrial Officer und untersteht der Leitung der:des Director Supply Chain Management & Procurement. Das Einkaufsteam umfasste per Jahresende 34 Mitarbeiter:innen, die weltweit tätig sind. Die Disponent:innen für die Mischungsrohstoffe berichten an das zentrale Mixing Operations Team. Der lokale Einkauf und das zugehörige Lagermanagement unter- stehen den einzelnen Standorten, werden aber, soweit möglich, zentral von Group Procurement & Logistics gesteuert und unterstützt. Der zentrale Einkauf ist in fünf thematische Gruppen gegliedert: Rohstoffe (Kautschuk, Latex, Chemikalien, Ruß, Stahl, Textilien und Verpackungen) Investmentgüter (Maschinen und Fahrzeuge) Logistik (Inbound- & Outbound-Logistik) Indirekte Beschaffung (Capex/Opex, Büromaterialien und Dienstleistungen) Energie (Gas, Heizöl, Strom und Dampf) Semperit legt ihren Fokus im nachhaltigen Lieferkettenmanagement auf den Materialeinkauf. Dieser hat aufgrund des hohen Anteils der Materialkosten am Gesamtpreis des Produkts unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Darüber hin- aus sind mit der Beschaffung der Rohstoffe, Verpackungsmaterialien und Handelswaren potenziell auch die größten indirekten ökologi- schen und sozialen Auswirkungen des Unternehmens verbunden. Der Einkauf verantwortet auch die Zusammenarbeit und den Austausch mit den Lieferant:innen. Dank einer engen Kooperation mit bestehenden Lieferant:innen und dem Know-how der Einkäufer:innen ist das Lieferantennetzwerk der Semperit-Gruppe bereits über Jahre weitgehend stabil und unterliegt nur geringen Veränderungen. Semperit verfolgt das Ziel, für jede Materialgruppe mindestens eine Lieferant:in aus Europa und eine aus einer anderen Weltregion im Portfolio zu führen. Diese Diversifikation der Bezugsquellen minimiert das Risiko von Lieferausfällen oder Beschaffungsproblemen, wie sie beispielsweise durch die Covid-19-Pandemie, geopolitische Konflikte oder wirtschaftliche Sanktionen entstanden sind. Das Unternehmen bevorzugt in der Regel den direkten Kontakt zu den Produzent:innen und vermeidet den Einsatz von Zwischenhändler:innen. Die Änderung der Firmenstruktur – mit der finalen Trennung vom Sektor Medizin und der Integration der Rico-Gruppe in den letzten zwei Jahren – hatte aufgrund des gefestigten Lieferantenmanagements keinerlei Aus- wirkung auf bisherige Lieferant:innen. Für die Herstellung von Gummiprodukten werden verschiedene Chemikalien benötigt, die bei unsachgemäßer Lagerung und Handha- bung negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben könnten. Daher erfordert der Umgang mit diesen Stoffen die Einhaltung Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 152 strenger Auflagen, die den gesamten Prozess von Transport und Lagerung bis zur Verarbeitung umfassen. Dazu gehört beispielsweise die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die innerhalb der EU von Semperit und ihren Lieferant:innen einzuhalten ist. Semperit erfüllt sowohl auf europäischer als auch auf nationalstaatlicher und regionaler Ebene alle ge- setzlichen Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung und Substitution von Gefahrenstoffen. Weitführende Informationen zu diesen An- sätzen und Maßnahmen bietet der Abschnitt E2 Umweltverschmutzung. Semperit bezieht und verarbeitet unter anderem Naturkautschuk, Holz- sowie Palmölderivate (Holz findet sich in Verpackungen; Palm- ölderivate werden als Weichmacher-Hilfsstoff in Produkten eingesetzt) und bringt daraus hergestellte Produkte sowohl innerhalb der EU als auch weltweit in Verkehr. Somit fällt das Unternehmen in den Geltungsbereich der künftigen Deforestation Regulation (EU) 2023/1115. Die ESG- und Procurement-Teams arbeiten gemeinsam an den komplexen Themenstellungen, die mit der Umsetzung dieser Richtlinie verbunden sind. Die Einhaltung der neuen Vorgaben soll im Rahmen der bestehenden Prozesse zum Lieferantenmanagement sicherge- stellt werden. Semperit ist dabei in kontinuierlichem Austausch mit den Lieferant:innen, um den Kund:innen bis zum Inkrafttreten der Verpflichtungen der Verordnung auch entsprechende Nachweise für abholzungsfreie Produkte zur Verfügung stellen zu können. Auch beim Klimaschutzinstrument CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), das einen emissionsabhängigen CO 2 -Preis für die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren vorsieht, steht Semperit bereits im Austausch mit den betroffenen Lieferant:in- nen. Ziel ist, bis 2026 ein transparentes und regelkonformes CBAM-Reporting zu etablieren, das die tatsächlichen Emissionen importierter Produkte abbildet. Der Bewertung und Auswahl von Lieferant:innen liegt ein strukturierter Prozess zugrunde: Allgemeine potenzielle Nachhaltigkeitsrisi- ken im Zusammenhang mit Lieferketten und Lieferantenmanagement (vgl. Abschnitt ESRS 2, Angabe IRO-1) werden im Rahmen der jähr- lichen ESG-Risikoneubewertung und der IRO-Analyse systematisch erfasst. Der konkreten Lieferantenauswahl geht ein Bewertungsprozess voraus, der Kriterien, wie die Beschaffungskategorie, die geografische Präsenz der Lieferant:innen, ihre kritische Bedeutung für die Pro- duktion sowie den Einkaufswert berücksichtigt. Die für die Bewertung erforderlichen Informationen stammen aus unterschiedlichen Quel- len: von der zur Kenntnis genommenen Semperit-Lieferantenrichtlinie und Selbstauskünften von (potenziellen) Lieferant:innen über Be- wertungen durch EcoVadis bis hin zur Durchführung von Audits. Zusätzlich schreiben die internen Richtlinien bei neuen Geschäftspartner:innen (in Hochrisikoländern gemäß Transparency International Corruption Index <55) mit einem potenziellen jährlichen Einkaufsvolumen von über 300.000 EUR die Durchführung eines Business Partner Checks vor, um deren wirtschaftliche Stabilität, Liefer- fähigkeit und Zuverlässigkeit zu prüfen. Im Rahmen einer gezielten Risikokartierung werden schließlich die Lieferant:innen identifiziert, die bewertet oder auditiert werden sollen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsstandards effektiv umgesetzt und po- tenzielle Risiken frühzeitig adressiert werden. Der Business Partner Check basiert auf einem externen Tool, das auch für die kontinuierliche Überwachung von Compliance-Verstößen durch bestehende Lieferant:innen eingesetzt wird. Dabei werden kontinuierlich potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Lieferant:innen überwacht und berücksichtigt. In den letzten Jahren wurden diese Checks dezentralisiert und auf die zuständigen Fachbereiche, wie die Einkaufsabteilung oder Customer Service, ausgedehnt. Die Business Partner Checks befähigen Semperit, Risiken und potenzielle Auswir- kungen frühzeitig zu identifizieren und gezielt Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Vorbereitung auf die kommende Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sowie zur Förderung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lieferketten. Um ökologische und soziale Standards innerhalb der weltweiten Lieferketten sicherzustellen, fordert Semperit ihre Lieferant:innen auf, ihr Engagement für ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeit zu bestätigen, indem sie die Semperit Lieferantenrichtlinie unter- zeichnen (siehe dazu nähere Informationen zur Lieferantenrichtlinien unter G1-1). Um sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferkette erfüllt werden, nutzt Semperit zudem das EcoVadis-Rating und Vor-Ort-Audits bei den Lieferant:innen. Um Austausch von Wissen und Erfahrungen zu intensivieren und Synergien zu nutzen, trat Semperit 2020 der Brancheninitiative „To- gether for Sustainability“ (TfS) bei. Diese Initiative vereint über 50 international agierende Chemieunternehmen mit dem Ziel, die globalen Lieferketten der chemischen Industrie nachhaltiger zu gestalten. Auch einige Lieferant:innen von Semperit sind Teil dieser Partnerschaft. TfS bewertet die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen anhand standardisierter Gutachten und Audits, deren Ergebnisse allen Mit- gliedern zugänglich gemacht werden. Dabei orientiert sich die Initiative an den Prinzipien des UN Global Compact und von Responsible Care. Durch die enge Zusammenarbeit ihrer Mitglieder fördert TfS aktiv eine nachhaltige Beschaffung in der chemischen Industrie. TfS pflegt eine strategische Partnerschaft mit der Lieferantenbewertungsplattform EcoVadis, die in den letzten Jahren branchenübergreifend an Bedeutung gewonnen hat. TfS nutzt dabei einerseits die Expertise von EcoVadis für die Durchführung von Lieferant:innen-Assessments, andererseits werden Resultate von EcoVadis-Bewertungen auf der TfS-Plattform für Mitglieder geteilt. Neben diesen Bewertungen führt TfS in Zusammenarbeit mit renommierten Auditfirmen auch Vor-Ort-Audits durch, die auf einem für die chemische Industrie entwickelten Auditstandard basieren. Alle Ergebnisse, Aktivitäten und Entwicklungen werden im Netzwerk geteilt, mit dem Ziel, Transparenz zu schaf- fen, Synergien zu nutzen und Nachhaltigkeit auf allen Ebenen voranzutreiben. Die aktive Teilnahme an TfS und die Positionierung als sozial Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 153 verantwortliche und attraktive Partnerin für Investor:innen, potenzielle Mitarbeitende, Geschäftspartner:innen und weitere Stakehol- der:innen stärken die Reputation und Integrität von Semperit. Durch die Mitgliedschaft bei TfS hat Semperit Zugriff auf EcoVadis-Lieferantenbewertungen und Vor-Ort-Auditergebnissen der anderen Mitglieder (siehe dazu nähere Informationen unter Angabe ESRS 2 IRO-1). Ziel ist es, neben der sukzessiven Bewertung und Auditierung der Lieferant:innen auch gemeinsame Lösungsansätze für Herausforderungen, wie etwa die harmonisierte Berechnung von Scope-3- Emissionen oder die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette, zu entwickeln. Jedes Mitgliedsunternehmen ist Teil einer thematischen Arbeitsgruppe. Regelmäßige Treffen dienen dem fachlichen Austausch und stellen sicher, dass die hohen Stan- dards der TfS-Initiative eingehalten werden und konsequent an den festgelegten Aufgabenstellungen gearbeitet wird. Als Mitglied des TfS-Netzwerks treibt Semperit Nachhaltigkeitsthemen voran und nimmt eine tragende Rolle bei der Entwicklung von Standards ein. TfS ist dabei weit mehr als ein bloßes Label – die Mitgliedschaft verlangt aktiven Einsatz von Personalressourcen und ein starkes Engagement innerhalb des Netzwerks. Mehr Informationen finden sich unter www.tfs-initiative.com. Im gruppenweiten Verhaltenskodex und in der Lieferantenrichtlinie der Semperit-Gruppe sind die ethischen, ökologischen und sozialen Grundsätze festgeschrieben, die bei der Auswahl von und in der Zusammenarbeit mit Lieferant:innen zu berücksichtigen sind (siehe dazu nähere Informationen zum Verhaltenskodex und der Lieferantenrichtlinien unter G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte). Die wichtigsten Werkzeuge in diesem Zusammenhang sind neben der Supplier Policy die Bewertungen der Lieferant:innen nach ESG- Kriterien, wie zum Beispiel durch EcoVadis. Als Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Chemieindustrie (IRO #47) überprüfen diese „Desktop Audits“ ökologische und soziale Kriterien. Als ökologische Kriterien – vorgegeben durch die gruppenweit gültige Lieferanten- richtlinie – sind beispielsweise ein verantwortungsvoller Umgang bzw. Bezug von Rohstoffen, der Einsatz von Sekundärrohstoffen (recy- celte Rohstoffen) sowie eine effiziente und demzufolge ressourcenschonende Logistik wesentliche Kriterien bei Auswahl von Lieferant:in- nen. Diese werden ebenfalls prioritär gegenüber wirtschaftlichen Kriterien betrachtet. Zudem werden auch soziale Kriterien bei der Auswahl der Lieferant:innen überprüft. Diese werden durch den Verhaltenskodex oder die Lieferantenrichtlinie vorgegeben und unter anderem auch im Rahmen der Business Partner Checks geprüft. Sie beziehen sich beispielsweise auf folgende Kriterien: Einhaltung inter- nationaler Sozial- und Arbeitsstandards (ILO) und Menschenrechte, faire Entlohnung, Chancengleichheit oder die Umsetzung des Modern Slavery Act gegen Kinder- und Zwangsarbeit, die auch im Rahmen von Lieferantenaudits durch Semperit geprüft und in einem Auditbericht dokumentiert werden. Die Prinzipien des Verhaltenskodex sowie der Lieferantenrichtlinie werden kontinuierlich im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen vermittelt. Seit 2021 führt Semperit ein speziell auf die Nachhaltigkeitsaspekte entlang der Lieferkette ausgerichtetes Online-Training für Mitarbeitende durch. Die Inhalte werden gemeinschaftlich von den Abteilungen ESG und Compliance ausgewählt und ausgearbeitet. Zusätzlich setzt sich das gruppenweite Einkaufsteam verstärkt mit internationalen Initiativen und Benchmarks auseinander. Die Mitarbei- ter:innen beteiligen sich etwa an Aktivitäten des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Kautschukindustrie oder der International Rubber Study Group, Singapur. Der kontinuierliche Austausch mit Lieferant:innen spielt eine zentrale Rolle beim Vorantreiben gemeinsamer In- novationen, insbesondere im Materialbereich. Im Jahr 2024 setzte Semperit die Schulungen und Bewusstseinsbildung der Lead Buyer fort, um deren Know-how in der Sicherstellung von Nachhaltigkeit innerhalb der Lieferkette zu vertiefen. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Auswahl geeigneter Lieferant:innen und deren Integration in den TfS-Bewertungsprozess. Das Einkaufsteam erhielt 2024 Schulungen im Rahmen verschiedener intern und extern geleiteter Veranstaltungen. Das Trainingsprogramm umfasste unter anderem den Umgang mit der EcoVadis-Plattform und zielte darauf ab, das Verständnis für soziale und ökologische Themen zu vertiefen sowie die Fähigkeiten zur Risikoerkennung und -vermeidung zu stärken. Ziel 2030: 75% Abdeckung aller Ausgaben an Lieferant:innen mit EcoVadis-Zertifizierung (IRO #15-16, 42-44, 47) Semperit verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und insbesondere die Förderung einer nachhaltigen Chemieindustrie kon- tinuierlich voranzutreiben (siehe IRO #47). Dies geschieht durch eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferant:innen und das gemeinsame Setzen von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Teilnahme an der TfS-Initiative und den Lieferantenbewertungen durch EcoVadis. Im Jahr 2023 wurden im Zuge von Portfolio- und Strategieanpassungen auch die Nachhaltigkeitsziele für die Lieferkette überprüft und ambi- tionierter definiert. Somit zielt Semperit seit 2024 auf die Bewertung aller Ausgaben im Bereich Einkauf durch EcoVadis ab – im Gegensatz zum vorhergegangenen Ziel, das sich nur auf direkte Materialien bezogen hat. Bis 2030 will das Unternehmen 75% ihres gesamten Be- schaffungsvolumens mit Lieferant:innen umsetzen, die eine Mindestbewertung von 45 bei EcoVadis haben und den hohen Anforderungen von Semperit entsprechen. Im Jahr 2024 wurden hierbei 47% erreicht. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 154 Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 75% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis bis 2030 2024: 45% 2025: 50% 2026: 55% 2027: 60% 2028: 65% 2029: 70% 2023 42% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis 01.01.2024 bis 31.12.2030 47% Abdeckung von allen Ausgaben an Lieferant:innen zertifiziert mit EcoVadis (+5 PP über dem Ausgangswert 2023, +3 PP über dem Interimsziel 2024) Die Ziele im Bereich Nachhaltigkeit in der Lieferkette umfassen neben den durch EcoVadis bewerteten Lieferant:innen, die Zahl der durchgeführten Audits sowie die im Zuge der Neubewertungen erzielte Verbesserungsrate. Ende 2024 konnte Semperit bereits von 169 Lieferant:innen Materialien oder Dienstleistungen beziehen, die ein aktives EcoVadis-Rating (EcoVadis Scorecard nicht älter als drei Jahre) haben. Zudem hat Semperit 2024 ein TfS-Audit und vier Audits vor Ort bei Lieferant:innen durchgeführt. Die Verbesserungsrate der EcoVadis-Ratings lag 2024 bei 65%. Somit konnte mehr als die Hälfte der Lieferant:innen ihr EcoVadis-Rating im Berichtszeitraum steigern. Die jährliche Messung dieser Kennzahl soll Aufschluss über die langfristige Entwicklung der Nachhaltigkeitsleistung geben und kann als wichtiger Indikator der Semperit-Nachhaltigkeitsstrategie 2030 gesehen werden, die auf kontinuierliche Zusammenarbeit und nachhaltige Weiterentwicklung setzt, anstatt auf einmalige Bewertungen. Semperit strebt nicht nur an, möglichst viele Materialien und Dienstleistungen von EcoVadis-bewerteten Lieferant:innen zu beziehen, sondern setzt auch Anforderungen an die Rating-Ergebnisse. Im Jahr 2024 erzielten sechs Lieferant:innen einen Score unter dem derzeit vorgegebenen Schwellenwert von 45. Diese werden aufgefordert, wirksame Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, wobei Semperit sie bei Bedarf unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Kreislaufwirtschaft und dem vermehrten Einsatz recycelter Materialien. Dazu pflegt Semperit einen engen und kontinuierlichen Austausch mit der noch geringen Anzahl an Anbieter:innen von re- cyceltem Ruß (recovered Carbon Black) und wiederverwertetem Gummi (reclaimed Rubber). Zahlungsverzug wird durch Prozesse verhindert, die in gruppenweiten internen Richtlinien zu Zahlungsvorgängen festgelegt sind. Die Prozesse gelten gleichermaßen für kleine, mittlere und große Unternehmen. Darunter fallen u.a. die Payment Guideline und die Payment Security Guideline. Zahlungen an Lieferant:innen werden grundsätzlich durch einen wöchentlichen Zahlungslauf durchgeführt. Dabei wer- den alle Zahlungen, die bis zum Stichtag des nächsten Zahlungslaufs fällig werden, einbezogen. Die Einbeziehung in den Zahlungslauf erfolgt ausschließlich aufgrund der Fälligkeit der Verbindlichkeit gegenüber den Lieferant:innen. Eine Unterscheidung nach Art oder Größe der Lieferant:innen erfolgt nicht. Die Zahlungen an Lieferant:innen werden am Fälligkeitstag ausgeführt. Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49) Die Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung hat für Semperit im Hinblick auf Compliance-Themen hohe Priorität. Semperit verfügt über ein Compliance-Management-System, ein Regelwerk das auf anerkannten internationalen Standards basiert (IDW PS 980, Transparency International Business Principles for Countering Bribery, ISO-Standards) und ethische Verhaltensweisen, Unterneh- menswerte, Schulungen, Geschäftsintegrität, interne Kontrollen, Hinweisgebersysteme, Sanktionen sowie die Umsetzung von Richtlinien, internen Leitlinien und Instrumenten zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption umfasst. Für Infor- mationen zum Hinweisgebersystem sowie zum Meldeverfahren und -prozess siehe G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte. Das Compliance-Management hat das Ziel, potenzielles Fehlverhalten zu verhindern, Verstöße frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beheben oder ihre Folgen zu mildern. Es basiert auf drei zentralen Ansätzen: Vorbeugung: Schulungen und Wissensvermittlung unterstützen Mitarbeiter:innen dabei, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Identifizierung: Menschen werden ermutigt, Verstöße unverzüglich über die bereitgestellten Meldekanäle zu melden. Bekämpfung: Maßnahmen zur Korrektur und Schadensbegrenzung werden eruiert und umgesetzt. Bei Untersuchungen von Korruptions- oder Bestechungsfällen agieren die damit beauftragten Mitarbeiter:innen der Semperit-Compli- ance-Abteilung unabhängig von der Management-Ebene (siehe dazu nähere Informationen zum Prozess und den involvierten Personen unter G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte). Untersuchungsergebnisse werden in einem detaillierten Bericht dokumentiert und von Group Compliance verwaltet. Der Bericht wird mit relevanten internen Stakeholder:innen, einschließlich dem Compliance Board, geteilt und enthält unter anderem Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, Empfehlungen zur Prävention künftiger Verstöße und Prozessoptimie- rungen. Dem Prüfungsausschuss und dem Gesamtaufsichtsrat berichtet Group Compliance regelmäßig. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 155 Zur frühzeitigen Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung werden alle Mitarbeiter:innen über geltende Richtlinien, Tools und Anleitungen informiert. Dies erfolgt über die Compliance-Seite im Intranet, das Semperit-Combined-Management-System (SCMS), Online-Trainings, persönliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, die von der Group Compliance und lokalen Compli- ance-Koordinator:innen durchgeführt werden. Group Compliance führt für alle Mitarbeiter:innen jährlich verpflichtende Schulungen – in Präsenz oder online – zur Prävention von Korruption und Bestechung durch. Diese Schulungen decken zahlreiche Themen, wie Richtlinien und Grundsätze, den Meldeprozess (Whistleblowing-Verfahren), Korruptionsbekämpfung, Interessenkonflikte sowie den Umgang mit Geschenken, Reisen und Unterhaltung ab (siehe Tabelle unten). Sie vermitteln Informationen zu geltenden Gesetzen, Vorschriften und internen Prozessen. Arbeiter:innen (Blue Collar) werden insbesondere in den Grundlagen des Verhaltenskodex und den Verfahren zur Meldung von Bedenken, einschließlich Be- stechung und Korruption, geschult. Darüber hinaus erhalten lokale Compliance-Koordinator:innen regelmäßige Schulungen mit Fokus auf die Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen. Informationen über Schulungen zur Korruptions - und Bestechungsbekämpfung 2024 Risikobehaftete Funktionen Gesamt (Führungskräfte, Organe, Einkauf, Vertrieb) Führungskräfte Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) Sonstige eigene Arbeitskräfte Abdeckung durch Schulungen (Personenzahl) Personen, denen Schulungen zugewiesen wurden 298 | 7,3% 89 3 3.786 Personen, die die Schulungen absolviert haben 260 67 3 1.567 Häufigkeit Wie häufig sind Schulungen erforderlich? Jährlich Jährlich Jährlich Jährlich Schulungsmethode und Dauer (Industriestunden) Präsenzschulungen 6,8 9,3 1,7 13,1 Computerbasierte Schulungen 1,7 1,7 1,7 1,8 Freiwillige Schulungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Behandelte Themen Geschenke, Reisen und Unterhaltung x x x x Meldeprozess / Speak up! x x x x Richtlinien und Grundsätze x x x x Korruptions - und Bestechungsbekämpfung x x x x Interessenkonflikte x x x x Für stärker risikoexponierte Unternehmensfunktionen wie Führungskräfte sowie Mitarbeiter:innen in den Bereichen Vertrieb, Kunden- service und Einkauf werden Präsenzschulungen durchgeführt. Dabei stehen Due-Diligence-Prozesse sowie Themen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, insbesondere Whistleblowing im Fokus. Auch der Vorstand wird gezielt im Themenbereich Korruptions- und Bestechungsprävention geschult. Die Schulungen vermitteln unter anderem die Inhalte der Richtlinien und der Ansätze zur Früherken- nung und Verhinderung von Korruption und Bestechung durch die Nutzung unternehmenseigener Instrumente. Die 7,3% aller Mitarbei- ter:innen, die eine risikobehaftete Funktion (Führungskräfte, Vorstand, Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, Einkauf, Vertrieb) ausführen, wurden vom Schulungsprogramm vollständig abgedeckt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die abgedeckten Schwerpunkte und Themenfelder. Die hier dargestellten Stunden beziehen sich auf Industriestunden (die Zeitdarstellung basierend auf der Industriezeit erfolgt nicht in Stunden, Minuten und Sekunden, sondern in Dezimalzahlen) und stellen die angebotenen Ausbildungs- stunden je Schulungsmethode dar. Eine detaillierte Übersicht von Trainingsstunden sowie die Anzahl geschulter Mitarbeiter:innen je The- menfeld findet sich in Abschnitt S1, unter der Angabe S1-13. Angabepflicht G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle (IRO #49) Neben der übergeordneten Zielsetzung „keine rechtskräftig bestätigten Verstöße gegen Compliance-relevante Gesetze“ arbeitet Semperit verstärkt an einer transparenten und vertrauensvollen Unternehmenskultur. Diese soll das Ansprechen von Bedenken oder möglichem Fehlverhalten fördern, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Damit soll vorsätzliches Fehlverhalten verringert bzw. verhindert werden. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 156 Ziel: 0 Verstöße gegen Compliance-relevante Gesetze und Vorschriften (IROs #46, 48-49) Ziel Interimsziele Basisjahr Ausgangswert Periode Zielerreichung im Berichtsjahr 0 rechtskräftig bestätigte Verstöße gegen Compliance- relevante Gesetze und Vorschriften keine - - 01.01.2024 bis 31.12.2024 (zeitlich unbefristetes Ziel) 0 rechtskräftig bestätigte Verstöße gegen Compliance- relevante Gesetze und Vorschriften Wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, gab es im Berichtsjahr 2024 hinsichtlich Compliance keine rechtskräftige Bestätigung eines Verstoßes und auch keine Verurteilungen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften. Auch in Bezug auf umweltrelevante Gesetze und Vorschriften sowie Steuergesetze kam es zu keiner rechtskräftigen Feststellung bzw. Geldstrafe. Zudem bestehen auch keine aus früheren Jahren laufenden Verfahren. In Bezug auf Verstöße gegen wettbewerbswidriges Verhalten gab es im Berichtsjahr keine Verstöße. Jedoch bestehen zwei laufende Verfahren hinsichtlich wettbewerbswidrigem Verhalten aus vergangenen Jahren. Der Ausgang eines dieser Verfahren kann nicht vollstän- dig abgeschätzt werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass aus diesem Verfahren mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Ver- mögens-, Finanz und Ertragslage der Gruppe zu rechnen ist. Für die erwarteten Kosten und das entsprechende Risiko wurde gemäß der Einschätzung der Semperit-Gruppe mit einer Rückstellung in Höhe des wahrscheinlichsten Betrags gemäß IAS 37 entsprechend vorgesorgt. Ein allfälliger Anpassungsbedarf wird periodisch neu beurteilt. Der zweite Fall bezieht sich auf einen Antrag auf Anwendung der Kronzeu- genregelung in Bezug auf einen überholten, aber formell nicht gekündigten Vertrag. Insgesamt erhielt die Compliance-Abteilung im Berichtsjahr 49 Meldungen, die über alle verfügbaren Whistleblowing-Kanäle einge- reicht wurden (Meldungen per E-Mail, Post, Telefon sowie über die SemperLine und SemperBox). Die 20 gemeldeten Fälle von Diskrimi- nierung zeigen die Anzahl der im Berichtszeitraum eingereichten Beschwerden zu Diskriminierung, Belästigung bzw. Verstoß gegen Ar- beitsbedingungen. Bei keinem der 49 gemeldeten Fälle handelte es sich um einen schweren Vorfall oder eine Verletzung der Menschenrechte. Darüber hinaus gab es keine Beschwerden bei nationalen Kontaktstellen oder schwerwiegende Menschenrechtsverlet- zungen und Vorfälle in Bezug auf eigene Mitarbeiter:innen bzw. auch keine Geldstrafen oder Sanktionen in diesem Zusammenhang. Compliance -Meldungen 2024 Anzahl Vorfälle in EUR Gemeldete Fälle von Diskriminierung 20 Beschwerden, die über Kanäle eingereicht werden, über die Arbeitnehmer:innen ihre Anliegen einbringen können 29 Beschwerden bei nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund von Diskriminierungsvorfällen, einschließlich Belästigung und eingereichter Beschwerden 0 Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle in Bezug auf eigene Arbeitnehmer:innen 0 Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle in Bezug auf eigene Arbeitnehmer:innen, bei denen die UN -Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen nicht eingehalten wurden 0 Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Vorfällen 0 Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions - und Bestechungsvorschriften 0 Verstöße Antikorruption und -bestechung 0 Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions - und Bestechungsvorschriften 0 Verstöße aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten 0 Verstöße gegen umweltrelevante Gesetze und Vorschriften 0 Verstöße gegen Steuergesetze 0 Zentrale Maßnahmen und Mittel zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung (IROs #48-49) Das Compliance-Management-System, als zentrales Werkzeug von Semperit zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung beinhaltet und regelt alle Prozesse, Richtlinien und Leitlinien sowie Instrumente zur Risikominimierung um alle Mitarbeiter:innen dabei zu unter- stützen, die strengen ethischen und rechtlichen Standards einzuhalten. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Be- stechung kann unter anderem auf die im Berichtsjahr aktualisierte und mit 1. Jänner 2025 in Kraft gesetzte Anti-Bestechungs- und Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 157 Antikorruptionsrichtlinie, die Lieferantenrichtlinie sowie auf den Verhaltenskodex verwiesen werden (siehe dazu nähere Informationen unter G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte). Diese umfassen u.a. die folgenden Risikobereiche: Umgang mit öffentlich Bediensteten, Verwaltung von Zuwendungen, Spenden und Sponsoring, Umgang mit politischen Beiträgen oder Aufträge an Dritte. Semperit setzt auch auf laufende Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen wie Poster, Sticker und Aushänge im Bereich Antikorruption und Anti-Bestechung. Um die Inhalte der Richtlinien für die Mitarbeiter:innen greifbarer und verständlicher zu machen, wurde im Berichtsjahr 2024 das neue Rahmendokument „Anti-Bribery and Anti-Corruption Program“ eingeführt, das alle Anforderungen in diesem Bereich übersichtlich zusammenfasst. Ergänzend wurden folgende spezifische Richtlinien veröffentlicht: die Conflict of Interest Policy (Interessenkonflikt-Richtlinie), die Gifts, Hospitality and Entertainment Guideline (Richtlinie für Geschenke, Reisen und Unterhal- tung), die Donations and Sponsorship Guideline (Richtlinie für Spenden und Sponsoring) sowie die Third Party Intermediaries Policy (Richt- linie für Drittparteien-Intermediäre). Diese Themen waren bereits im Verhaltenskodex und der Anti-Bestechungs- und Antikorruptions- richtlinie enthalten, wurden jedoch durch die neuen Dokumente präziser aufbereitet und um konkrete Genehmigungsprozesse sowie Vorlagen ergänzt. Der Bereich Compliance wird auch künftig einer weiteren Optimierung des Rahmenprogramms und der Richtlinien arbeiten, unter anderem auch im Kontext der Regulierungen zu Sozial- und Governance-Themen des EU Green Deals. Um gegen Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung vorzugehen, gibt es ein umfangreiches Schulungsangebot, insbesondere für Korruption und Bestechung, das auch im Berichtsjahr 2024 weitergeführt und um aktuelle Themen, wie ESG-Regulatorik, Cyber Security und Diskriminierung, ergänzt wurde. Die Zahlen zu den im Berichtsjahr durchgeführten Schulungen im Bereich Korruption und Bestechung sowie weiteren Themen finden sich unter G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung. Semperit bevorzugt jene Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, die ESG-Standards erfüllen, indem sie die Semperit-Lieferanten- richtlinie unterzeichnen oder anderweitig nachweisen, dass sie über angemessene – insbesondere auch präventive – Maßnahmen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption verfügen. In diese Überprüfung wurden im Berichtsjahr erstmals auch die ESG- und Compli- ance-Abteilungen involviert, um die Sorgfaltspflicht nach dem Vier-Augen-Prinzip zu stärken. Zudem sind auch in den Verträgen Antikor- ruptions- und Anti-Bestechungs-Bestimmungen gemäß internationalen Vorschriften enthalten. Sollten im Rahmen der Überprüfung oder auch später Risiken festgestellt werden, werden die Geschäftspartner:innen darüber informiert und zu entsprechenden Maßnahmen aufgefordert. Eine umfassende Beschreibung dieser Prozesse zur Überprüfung und zum allgemeinen Beziehungsmanagement finden sich unter G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferant:innen. Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken (IRO #47) Semperit vereinbart mit den Lieferant:innen individuelle Zahlungsfristen, die zwischen 0 und 120 Tagen liegen. Eine systematische Unter- scheidung nach Lieferantenkategorien wird dabei nicht getroffen. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Zeitspanne (in Tagen), die Semperit im Berichtsjahr benötigte, um eine Rechnung ab Beginn der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Zahlungsfrist zu beglei- chen. Grundsätzlich werden Rechnungen immer pünktlich zum Ende der Zahlungsfrist beglichen. Für die Berechnung der Zeitspanne wurden alle Rechnungen herangezogen, die 2024 beglichen wurden. Zahlungspraktiken 2024 Anzahl Tage Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs 0 Durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen 25 % Invoices with a payment term of 0 -15 days 30% Invoices with a payment term of 16-30 days 48% Invoices with a payment term of 31 -45 days 8% Invoices with a payment term of 46 -60 days 11% Invoices with a payment term over 60 days 3% ESRS G1 Zusätzliche unternehmensspezifische Angaben zu IRO #45 Um ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter:innen zu schaffen, ist eine Unternehmenskultur, die auf Integrität, Transparenz, Fairness und Gleichberechtigung basiert, unumgänglich. Dies beinhaltet, dass Gesetze sowie auch interne Richtlinien (u.a. Verhaltenskodex, Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 158 People Policy) in eine gelebte Kultur übersetzt werden. Um potenziellen negativen Auswirkungen aufgrund fehlender Transparenz (IRO #45) entgegenzuwirken, setzt Semperit in Bezug auf die Themen Datenschutz, Informationssicherheit, Verbraucherschutz sowie Steuertranspa- renz Maßnahmen, die im Folgenden erläutert werden. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinie informiert die Stakeholder:innen über Datenverarbeitungsaktivitäten und den Austausch personenbezogener Da- ten in der Peer-to-Peer- und Geschäftskommunikation. Sie stellt den Grundstein für die systematische Erfassung von Beschwerden zu ver- meintlichem Datenmissbrauch dar. Jeder Beschwerde wird umgehend nachgegangen und der vermeintliche Datenmissbrauch wird unter- sucht. Um das Bewusstsein für das Thema Datenschutz zu fördern und die Mitarbeiter:innen bei ihren Bemühungen um Datensicherheit und Datenschutz zu unterstützen, wurden 2024 diverse E-Learnings (im Berichtszeitraum bei Rico-Standorten noch nicht implementiert) und Vor-Ort-Schulungen durch die Senior Group Compliance Manager:in, die:den Chief Information Security Officer (CISO) oder die lokalen Datenschutzkoordinator:innen durchgeführt. Zudem treffen lokale Datenschutzkoordinator:innen einander regelmäßig, um relevante The- men auf gruppen- und standortspezifischer Ebene zu diskutieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen weiterhin sicherzustellen. Informationssicherheit Informationssicherheit hat zum Ziel, Informationen und die für ihre Verarbeitung und Speicherung notwendigen Informations- und Kom- munikationstechnologien im Interesse der Semperit-Konzerngesellschaften, der Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen und Kund:in- nen in angemessener Art und Weise zu schützen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: Vertraulichkeit (Schutz vor dem Zugriff durch Unbefugte) Integrität (Schutz vor unerlaubter Veränderung) Verfügbarkeit (Zugriff bei Bedarf und Schutz vor Verlust) Um das Risiko technischer Systemausfälle und den damit verbundenen Mehraufwand und Umsatzeinbußen zu mindern, werden lau- fend Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Verfügbarkeit gesetzt und es wird beispielsweise in die Ausstattung der Serverräume investiert. Ebenso werden Maßnahmen eingeleitet, um die Vertraulichkeit (u.a. Awareness-Schulung der Mitarbeiter:innen) und die Integrität (z.B. Back-up-Sicherung der Daten) zu erhöhen. Neben der technischen Absicherung sorgt die:der Chief Information Security Officer für eine konzernweit einheitliche Steuerung und Überwachung (Security-Governance) der Informationssicherheit. Die Risken der Informationssi- cherheit werden im Rahmen des gruppenweiten Enterprise Risk Managements behandelt. Das gruppenweite Information-Security-Man- agement-System basiert auf den folgenden Guidelines: End-User Guideline, Mobile Device Guideline, Incident Guidelines, Malware Guideline, Physical Control Guideline und Technology Guideline. Die:der CISO ist aus der IT-Organisation ausgegliedert und direkt dem CFO unterstellt, um Unabhängigkeit von akuten Anliegen und eine hohe Agilität des Managements zu gewährleisten. Die konsequente Security-Governance umfasst laufende Maßnahmen und Prü- fungen zur Vermeidung von Schäden – zum Beispiel durch Schadsoftware – und zur Reduktion identifizierter Risiken. Der Faktor Mensch ist insbesondere in der Informationssicherheit von großer Bedeutung. Semperit ist bestrebt, die Mitarbeiter:innen für Cyber Security zu sensibilisieren und eine proaktive Fehlerkultur zu etablieren. Dafür wurde ein umfassendes und konzernweit einheitliches Awareness- Konzept erstellt. Im Jahr 2024 lag der Fokus dabei auf der Erkennung und Behandlung von Phishing-E-Mails. Als Kommunikations- und Lernkanäle wurden zum Beispiel E-Learnings, Schulungen mit interaktiven Komponenten, Mock-E-Mails (fingierte E-Mails zu Übungszwe- cken) und dynamische Sperrbildschirme verwendet. Diese Kommunikations- und Lernkanäle sind an allen Semperit-Standorten verfügbar, die Ausweitung der Tools auf die Rico-Standorte wird schrittweise in den kommenden Jahren umgesetzt. Verbraucherschutz Als Komponentenherstellerin und Business-to-Business-agierendes Unternehmen steht Semperit nicht in direktem Kontakt mit Verbrau- cher:innen. Dennoch ist der Verbraucherschutz ein zentrales Anliegen. Die Semperit-Gruppe legt hohen Wert auf Transparenz und Produkt- sicherheit und steht daher in engem Kontakt zu den Kund:innen, die die Semperit-Produkte weiter bearbeiten, in industrielle Gesamtlösungs- systeme integrieren und servicieren. Auf Anfrage werden gewünschte Informationen zur Verfügung gestellt und der Dialog mit Verbraucher:innen wird unterstützt, um entsprechende Anliegen zu adressieren. Kontaktaufnahmemöglichkeit besteht durch die SemperLine und andere öffentliche Kontaktstellen wie E-Mail, Post oder LinkedIn. Semperit gibt weder irreführende Zusicherungen ab noch verschleiert das Unternehmen Informationen, die sich nachteilig auf Geschäftspartner:innen auswirken könnten. In Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen wie Zollämtern, Behörden und Zertifizierungsstellen setzt Semperit sich dafür ein, missbräuchliche Marketingpraktiken aufzudecken und zu verhindern. Zudem verfolgt Semperit konsequent das Ziel, potenzielle negative Auswirkungen ihrer Produkte auf die öffentliche Ge- sundheit, Sicherheit oder die Umwelt zu vermeiden (weiterführende Informationen befinden sich in den Abschnitten E1, E2 und S1). Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Nachhaltigkeitserklärung – 4. Governance-Informationen 159 Steuertransparenz Steuerkonzept Das Steuermanagement der Unternehmensgruppe orientiert sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Unternehmensführung. Dabei stehen die sorgfältige Abwägung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte sowie ein fairer Ausgleich der Interessen aller Stakeholder:innen im Mittelpunkt. Die steuerlichen Grundprinzipien leiten sich unmittelbar aus der allgemeinen Unternehmensstrategie ab: Die Semperit- Gruppe ist sich auch in steuerlichen Belangen ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bewusst und sieht sich verpflichtet, dieser an allen Standorten gerecht zu werden. Betriebliche Transaktionen sollen steuereffizient strukturiert werden. Im Zweifel sollen betriebswirtschaftliche Überlegungen jedoch Vorrang vor steuerlichen Optimierungen haben („tax follows business“). Die Kernaufgabe der Semperit-Steuerabteilung ist der Schutz des Vermögens der Semperit-Gruppe und die Minimierung von Haftungsrisiken für die Organe der Konzerngesellschaften sowie für alle Mitarbeitenden mit steuerlichen Aufgaben. Dies wird durch die strikte Einhaltung aller nationalen und internationalen Steuergesetze und Vorschriften gewährleistet. Semperit distanziert sich ausdrücklich von aggressiven Steuer- planungsstrategien. Künstliche Konstruktionen mit dem alleinigen Ziel der Steuervermeidung werden nicht umgesetzt. Gesetzliche Wahl- rechte werden im Rahmen einer verantwortungsvollen und wirtschaftlich sinnvollen Steueroptimierung genutzt. Verrechnungspreise inner- halb des Konzerns dienen nicht der Steuervermeidung; vielmehr werden Steuern dort entrichtet, wo die Wertschöpfung erfolgt. Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement Die Konzernfunktion Steuern und Abgaben (Group Tax) hat in der Semperit-Gruppe eine wesentliche Koordinationsaufgabe zwischen den Konzerngesellschaften, aber auch zwischen den Corporate-Funktionen der Divisionen und einzelnen Geschäftsbereiche.- Um dem Grundsatz der Transparenz Rechnung zu tragen und auch im Steuerbereich eine klare und offene Kommunikation zu gewährleisten, bildet das steuerli- che Berichtswesen einen zentralen Bestandteil des Konzern-Berichtswesens. Der CFO ist für das Risikomanagement und somit auch für das Steuerrisiko verantwortlich. Die Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ übernimmt die zentrale Koordination und Überwachung des Risikomanagementprozesses für die gesamte Semperit-Gruppe. Relevante Risiken (inklusive Steuerrisiken) werden identifiziert und in Bezug auf ihre Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Verantwortlichkeiten werden festgelegt, Maßnahmen definiert und de- ren Nachverfolgung wird sichergestellt. Dadurch soll auch gewährleistet werden, dass potenzielle neue Risiken auf Managementebene zur Diskussion gestellt und bei Relevanz in die Berichterstattung aufgenommen werden. Die Abteilung Group Risk Management & Assurance berichtet quartalsweise an den Prüfungsausschuss und stellt sicher, dass die erforderlichen risikokontrollierenden Maßnahmen im Steuerma- nagement umgesetzt werden. Des Weiteren ist die Geschäftsführung jedes einzelnen Konzernunternehmens verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen. Für die steuerliche Würdigung von wesentlichen Sachverhalten und die Steuererklärungen ist prin- zipiell eine externe Steuerberatung hinzuzuziehen. Das Steuermanagement sowie das Risikomanagement folgen mit dem Grundsatz der Transparenz den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Einbeziehung von Stakeholder:innen und Management von steuerlichen Bedenken Der Dialog mit den Abgabenbehörden ist offen und sachlich, um das Handeln der Semperit-Gruppe nachvollziehbar und verständlich darlegen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Abgabenbehörden ist fair, konstruktiv, kooperativ und zuverlässig. Ungeachtet dessen werden – wenn erforderlich – sämtliche legalen und legitimen Wahlmöglichkeiten und Rechtsnormen ausgeschöpft, um steuerliche Rechtspositionen des Konzerns zu verteidigen. Die Anforderungen an die Compliance-Standards im Steuerbereich sind entsprechend hoch: Jegliche steuerliche Mitwirkungspflicht wird erfüllt, insbesondere werden sämtliche Aufbewahrungs-, Anzeige-, Erklärungs-, Einreichungs- und Zahlungspflichten in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, fristgerecht, gesetzmäßig und vollumfänglich umgesetzt. Für die Umsetzung und Einhaltung der Steuervorschriften ist die Geschäftsführung jeder Gesellschaft verantwortlich. Potenzielle Steuerrisiken sind über das Konzernrisikoma- nagementsystem von den einzelnen Gesellschaften und Abteilungen zu erfassen und die entsprechenden Gegenmaßnahmen werden laufend kontrolliert. Der Group-Risikomanagementbericht wird regelmäßig dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats übergeben. Nicht gesetzeskon- forme oder bedenkliche Sachverhalte können über die Compliance Hotline SemperLine gemeldet werden. Des Weiteren werden durch Schu- lungen und regelmäßige Informationen zu den aufgabenspezifischen Themen laufend Maßnahmen gesetzt, um die Einhaltung der Compli- ance sicherzustellen. Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Konzernlagebericht – Ausblick 160 Ausblick Nach einer sehr soliden Performance der Geschäftsbereiche im Jahr 2024 geht der Vorstand der Semperit-Gruppe für die nächsten Monate von einem unverändert herausfordernden Marktumfeld aus. Für die Division SIA wird aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds kurzfristig noch keine wesentliche Erholung der Nachfrage erwartet. Darüber hinaus ist der Bedarf der relevanten Industrien und (unter anderem Baumaschinen und landwirtschaftliche Maschinen, wie Traktoren) nach wie vor rückläufig bzw. zeigt noch keine Erholung. Das für Schläuche relevante Geschäft der Erstausrüster (OEMs, Original Equipment Manufacturers) ist nach wie vor von einem schwachen Auftragseingang gekennzeichnet. Der Gewinn von Marktanteilen, insbesondere bei mittelgroßen Kunden, kann diese Effekte voraussichtlich nur teilweise ausgleichen. Vorlaufindikatoren für das Geschäft mit Profilen, wie etwa die Baugenehmigungen für das deutsche Baugewerbe, weisen ebenfalls weiterhin einen rückläufigen Trend auf. Für die Division SEA sollte die Nachfrage aus der Bergbauindustrie, dem Gesundheits- wesen und dem Lebensmittel- sowie dem Bahnbereich anhalten, während Produkte mit Bezug zur Baubranche und verwandten Berei- chen auf Sicht der nächsten Monate in geringerem Umfang nachgefragt werden. In Vorausschau dieser Entwicklung wurden bereits frühzeitig im Geschäftsjahr 2023 Gegenmaßnahmen eingeleitet. Diese umfassen Verbesserungen des Produktmix in Richtung margenstärkerer Produkte, Kostensenkungen im Ausmaß von kumuliert mehr als 18 Mio. EUR seit Anfang 2023 sowie Verschlankungen von Prozessen und damit einhergehend eine Erhöhung der operativen Effizienz, um flexibel auf weitere Marktschwankungen reagieren zu können. Diese Maßnahmen greifen, wie in der positiven Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 deutlich sichtbar ist, und werden weiterhin konsequent umgesetzt. Abhängig vom Zeitpunkt und Intensität einer Markterholung er- wartet der Vorstand dabei ein operatives EBITDA für das Gesamtjahr 2025 von 70 Mio. EUR bis 90 Mio. EUR. Bei einer Verbesserung der Marktlage und einem damit verbundenen Anstieg der Auslastung wird dies die operative Effizienz (operating leverage) weiter deutlich ver- bessern. Vor diesem Hintergrund halten wir an unserem Mittelfristziel fest, wonach das operative EBITDA im Geschäftsjahr 2026 auf rund 120 Mio. EUR steigen soll. Voraussetzung dafür ist ein Einsetzen der wirtschaftlichen Erholung im Geschäftsjahr 2025. Mit einer Nettofinanzverschuldung von 103,3 Mio. EUR, einer Eigenkapitalquote von 47,2% und liquiden Mitteln von 126,0 Mio. EUR ver- fügt Semperit über eine starke Bilanz, die es ermöglicht, sowohl in das bestehende Geschäft zu investieren als auch Wachstumsinvestitionen zu tätigen. Themen wie die allgemeine konjunkturelle Entwicklung in wichtigen Ländern, geopolitische Spannungen und Ereignisse oder eine zunehmend protektionistische Politik der US-Regierung stellen Unsicherheitsfaktoren dar, welche die angenommenen Marktentwicklungen beeinflussen könnten. Mit eigenen Produktionen in Europa, Asien und Nordamerika sieht sich Semperit auch für diesen Fall gut aufgestellt. Dividende Die Dividendenpolitik der Semperit zielt grundsätzlich auf eine Ausschüttung von rund 50% des Ergebnisses nach Steuern ab – vorausge- setzt, dass sich die Geschäftsentwicklung erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände eintreten. Angesichts der guten Liquiditätslage und Entwicklung des Free Cashflows (vor Unternehmensverkäufen) im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Vorstand zu einer Abweichung von der Dividendenpolitik entschlossen und wird der Hauptversammlung eine Dividende von 0,50 EUR je Aktie vorschlagen. In Summe sollen damit 10,3 Mio. EUR zur Ausschüttung gelangen. Hinweis Dieser Ausblick entspricht den Einschätzungen des Vorstands am 19. März 2025 und berücksichtigt keine Auswirkungen von möglichen Akquisitionen, Veräußerungen oder sonstigen nicht vorhersehbaren strukturellen und konjunkturellen Änderungen im weiteren Jahres- verlauf. Die genannten Einschätzungen unterliegen sowohl bekannten als auch unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse von den hier getroffenen Aussagen abweichen. Wien, am 19. März 2025 Der Vorstand Karl Haider CEO Helmut Sorger CFO Gerfried Eder CIO Manfred Stanek Mitglied des Vorstands Konzernabschluss Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 162 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 163 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzernabschluss Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 163 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 164 Konzerngeldflussrechnung 165 Konzernbilanz 166 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 167 Konzernanhang 168 1. Allgemeines 168 2. Performance 175 3. Langfristige Vermögenswerte 191 4. Trade Working Capital 202 5. Eigenkapital 206 6. Nettoverschuldung 208 7. Rückstellungen 215 8. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 224 9. Steuern 225 10. Struktur des Unternehmens 228 11. Risikomanagement 232 12. Sonstiges 240 13. Freigabe des Konzernabschlusses 242 Bestätigungsvermerk 243 164 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in TEUR Anhang 1–12 2024 1–12 20231 Umsatzerlöse 2.1, 2.2 676.573 681.764 Veränderungen des Bestands an Erzeugnissen –15.019 –11.330 Aktivierte Eigenleistungen 2.576 2.554 Betriebsleistung 664.131 672.988 Sonstige betriebliche Erträge 2.3 8.619 7.144 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen 2.4 –279.693 –307.783 Personalaufwand 2.5 –218.832 –206.519 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.6 –89.350 –95.757 EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) 2.1 84.875 70.073 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.1, 3.1, 3.2 –47.451 –36.507 Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.1, 3.1, 3.2 –2.449 0 Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.1, 3.1, 3.2 0 392 EBIT (Betriebsergebnis) 2.1 34.976 33.958 Finanzierungserträge 2.7 3.453 3.038 Finanzierungsaufwendungen 2.7 –14.133 –7.791 Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 2.7 –3.469 –2.877 Sonstiges Finanzergebnis 2.7 716 –1.074 Finanzergebnis 2.7 –13.433 –8.704 Ergebnis vor Steuern 21.544 25.254 Ertragsteuern 2.8 –10.134 –892 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 11.409 24.362 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 2.9 92 –41.435 Ergebnis nach Steuern 11.501 –17.073 davon auf die Aktionäre der Semperit AG Holding entfallendes Ergebnis 2.10 11.501 –16.807 davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 2.10 0 –266 Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert und verwässert)2 2.10 0,56 –0,82 davon Ergebnis je Aktie in EUR aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert) 0,56 1,18 davon Ergebnis je Aktie in EUR aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert) 0,00 –2,00 1Die Vergleichszahlen wurden angepasst (siehe Abschnitt 2.9). 2Das Ergebnis je Aktie bezieht sich nur auf die Aktionäre der Semperit AG Holding. 165 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzern-Gesamtergebnisrechnung in TEUR Anhang 1–12 2024 1–12 2023 Ergebnis nach Steuern 11.501 –17.073 Sonstige Ergebnisse, die in zukünftigen Perioden nicht ergebniswirksam werden 308 –1.195 Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen 7.1 –917 –2.081 darauf entfallende Ertragsteuer 9. 1.224 887 Sonstige Ergebnisse, die in zukünftigen Perioden ergebniswirksam werden können 4.053 17.662 Bewertungsergebnisse von Cashflow Hedges 2.7, 6.4, 11.4 –560 0 darauf entfallende Ertragsteuer 129 0 Währungsumrechnungsdifferenzen 5.1 4.484 17.662 davon Umgliederung in den Gewinn oder Verlust der Periode 2.9 0 23.541 Sonstiges Ergebnis gesamt 4.360 16.467 Gesamtergebnis 15.862 –606 davon auf die Aktionäre der Semperit AG Holding entfallendes Gesamtergebnis 15.862 –287 davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Gesamtergebnis 0 –319 166 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzerngeldflussrechnung in TEUR Anhang 1–12 2024 1–12 20231 Ergebnis vor Steuern 21.544 25.254 Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen abzüglich Transaktionskosten 2.9 109 –19.314 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.1, 3.1, 3.2 52.977 35.627 Gewinne / Verluste aus Anlagenabgängen (einschließlich lang- und kurzfristiger Wertpapiere und Finanzveranlagungen) –120 233 Veränderung langfristiger Rückstellungen 7. –2.688 –3.791 Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 6.1 3.469 2.877 Zinsergebnis (inklusive Wertpapiererträge) 9.839 4.628 Gezahlte Ertragsteuern 2.8 –9.244 –18.877 Sonstige unbare Erträge bzw. Aufwendungen 2.11 –1.215 –2.220 Cashflow aus dem Ergebnis 74.669 24.417 Veränderung Vorräte 4.1 18.810 44.842 Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2 13.565 16.846 Veränderung sonstiger Forderungen und Vermögenswerte 3.3, 6.5, 8.1 8.170 1.569 Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.3 –2.809 –13.760 Veränderung sonstiger Verbindlichkeiten und kurzfristiger Rückstellungen 6.3, 7.2, 8.2 –17.854 –7.724 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 94.552 66.190 Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 3.2 1.093 528 Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen abzüglich veräußerter Zahlungsmittel 2.9 6.586 85.252 Einzahlungen aus dem Abgang von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 3.4 1.200 0 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 2.11 –64.577 –55.603 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe abzüglich erworbener Zahlungsmittel 10.1 0 –164.824 Erhaltene Zinsen 2.11 3.655 2.787 Erhaltene Investitionszuschüsse 117 385 Einzahlungen aus der Tilgung von Finanzveranlagungen 0 33 Auszahlungen aus dem Erwerb von Finanzveranlagungen 6.5 –4.750 0 Cashflow aus der Investitionstätigkeit –56.677 –131.443 Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten 2.11, 6.2 26.000 190.037 Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten 2.11, 6.2 –10.000 –40.000 Tilgung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten –8.671 –18.565 Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 2.11 –5.094 –4.446 Dividende an die Aktionäre der Semperit AG Holding 5.2 –10.287 –92.580 Dividenden an kündbare nicht beherrschende Anteile an Tochterunternehmen 6.1 –2.884 –6.482 Gezahlte Zinsen 2.11 –14.969 –7.487 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –25.904 20.477 Währungsdifferenzen 1.330 –458 Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13.301 –45.235 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im fortgeführten Geschäftsbereich 112.236 105.487 zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im aufgegebenen Geschäftsbereich 435 52.419 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (Konzernbilanzwert) 112.671 157.906 Endbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 125.972 112.671 abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im aufgegebenen Geschäftsbereich 0 435 Endbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im fortgeführten Geschäftsbereich (Konzernbilanzwert) 6.6 125.972 112.236 1Die Vergleichszahlen wurden angepasst (siehe Abschnitt 2.9). 167 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzernbilanz in TEUR Anhang 31.12.2024 31.12.2023 Immaterielle Vermögenswerte 3.1 120.701 124.971 Sachanlagen 3.2 466.617 447.498 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2 142 51 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.3 7.469 6.491 Sonstige Vermögenswerte 8.1 5.938 14.422 Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 9. 120 0 Latente Steuern 9. 3.240 4.302 Langfristiges Vermögen 604.228 597.734 Vorräte 4.1 85.745 110.760 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2 73.581 86.074 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.3, 6.5 5.390 1.574 Sonstige Vermögenswerte 8.1 16.078 23.781 Forderungen aus laufenden Ertragsteuern 9. 1.827 4.750 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.6 125.972 112.671 Kurzfristiges Vermögen 308.593 339.609 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 3.4 76 541 AKTIVA 912.898 937.885 Grundkapital 5.1 21.359 21.359 Kapitalrücklagen 5.1 21.503 21.503 Gewinnrücklagen 5.1 372.645 371.554 Währungsumrechnungsrücklage 5.1 15.375 10.891 Eigenkapital der Aktionäre der Semperit AG Holding 430.882 425.307 Rückstellungen 7. 31.216 35.184 Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen 6.1 12.527 11.905 Finanzverbindlichkeiten 6.2 190.009 219.165 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.3 1.656 851 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.3 50.039 49.779 Sonstige Verbindlichkeiten 8.2 2.602 3.052 Latente Steuern 9. 26.328 26.693 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 314.377 346.630 Rückstellungen 7. 21.406 23.824 Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen 6.1 3.745 2.820 Finanzverbindlichkeiten 6.2 44.059 8.657 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.3 55.099 68.336 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.3 11.368 14.330 Sonstige Verbindlichkeiten 8.2 29.953 41.887 Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 1.979 5.674 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 167.610 165.527 Zur Veräußerung gehaltene Rückstellungen und Verbindlichkeiten 3.4 29 421 PASSIVA 912.898 937.885 168 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung in TEUR Anhang Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Währungsumrechnungsrücklage Summe Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital Stand 01.01.2023 21.359 21.503 482.136 –6.825 518.174 970 519.145 Ergebnis nach Steuern 0 0 –16.807 0 –16.807 –266 –17.073 Sonstiges Ergebnis 0 0 –1.195 17.716 16.521 –53 16.467 Gesamtergebnis 0 0 –18.002 17.716 –287 –319 –606 Dividende 5.2 0 0 –92.580 0 –92.580 0 –92.580 Entkonsolidierung nicht beherrschender Anteile 0 0 0 0 0 –651 –651 Stand 31.12.2023 21.359 21.503 371.554 10.891 425.307 0 425.307 Stand 01.01.2024 21.359 21.503 371.554 10.891 425.307 0 425.307 Ergebnis nach Steuern 0 0 11.501 0 11.501 0 11.501 Sonstiges Ergebnis 0 0 –123 4.484 4.360 0 4.360 Gesamtergebnis 0 0 11.378 4.484 15.862 0 15.862 Dividende 5.2 0 0 –10.287 0 –10.287 0 –10.287 Stand 31.12.2024 21.359 21.503 372.645 15.375 430.882 0 430.882 169 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Konzernanhang 1. Allgemeines 1.1 Allgemeine Informationen Die Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“), eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht, ist das Mutterunternehmen eines international tätigen Industriekonzerns (in der Folge: Semperit-Gruppe) mit Sitz in 1100 Wien, Am Belvedere 10, Österreich, der in den Divisionen Semperit Industrial Applications („SIA“) und Semperit Engineered Applications („SEA“) hochspezialisierte Polymerprodukte entwickelt, produziert und vertreibt. Die B&C KB Holding GmbH ist die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der SAG und die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Durch den in zwei Schritten, im August 2023 bzw. Juni 2024, erfolgten Verkauf des Medizingeschäfts hat die Semperit-Gruppe die strategische Neuausrichtung und die Transformation zum Industriegummi-Spezialisten vollzogen. Für weiterführende Informationen zu den Geschäftsbereichen siehe Abschnitt 2.1. Aufgrund des Erwerbs der Rico-Gruppe zum 31. Juli 2023 ist die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nur beschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. 1.2 Grundsätze der Erstellung Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards („IFRS“), wie sie in der Europäischen Union („EU“) anzuwenden sind, sowie in Übereinstimmung mit § 245a UGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember. Der Konzernabschluss wurde am 19. März 2025 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Berichtswährung ist der Euro („EUR“), wobei die Zahlen auf Tausend gerundet sind, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes angegeben ist. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Der Geschäftsbereich Surgical Operations war im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 als aufgegebener Geschäftsbereich einzustufen (siehe Abschnitt 2.9). Gemäß den Bilanzierungsregeln in IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“ erfolgte in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung eine Trennung zwischen den Ergebnissen nach Steuern aus fortgeführten und aus aufgegebenen Geschäftsbereichen. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wurde inklusive des Ergebnisses nach Steuern, das sich aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bzw. aus der Entkonsolidierung ergibt, als separater Posten ausgewiesen. Die Vergleichszahlen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend angepasst und beinhalten auch den im August 2023 veräußerten Geschäftsbereich Examination Operations. In der Konzerngeldflussrechnung erfolgte eine gemeinsame Darstellung der Cashflows aus den fortgeführten und den aufgegebenen Geschäftsbereichen. Die Cashflows aus der Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit der aufgegebenen Geschäftsbereiche werden im Konzernanhang dargestellt (siehe Abschnitt 2.9). Die Angaben im Konzernanhang zur Erläuterung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Konzernbilanz folgen der an dieser Stelle beschriebenen Darstellungsweise. Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Bewertung von bestimmten Finanzinstrumenten sowie Rückstellungen und latenter Steuern auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die einzelnen Stufen in der Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte sind wie folgt definiert: ● Stufe 1: Bewertung anhand von auf einem aktiven Markt beobachtbaren Preisen für ein spezifisches Finanzinstrument ● Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf Inputfaktoren basieren, die am Markt beobachtbar sind ● Stufe 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten, nicht am Markt beobachtbaren Inputfaktoren Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten keine Umgliederungen von Finanzinstrumenten zwischen den einzelnen Stufen. Der Betrag von Rückstellungen entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zum Abschlussstichtag erforderlich sind. Voraussichtlich realisierbare latente Steuern werden ausgehend vom Nominalbetrag bestehender temporärer Differenzen zwischen IFRS- und steuerlichen Bilanzansätzen auf Basis des voraussichtlich zur Anwendung kommenden Steuersatzes ermittelt. 1.3 Konsolidierungsgrundsätze 170 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und die Abschlüsse der vom Konzern beherrschten Tochterunternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Für nähere Ausführungen zum Konsolidierungskreis siehe Abschnitt 10.1 bis 10.2. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Aufrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung am Tochterunternehmen und des auf die Beteiligung entfallenden Eigenkapitals des betreffenden Tochterunternehmens. Im Zuge der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises aufgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Transaktionen, wie zum Beispiel Lieferungen und Leistungen, Konzernfinanzierungen oder Gewinnausschüttungen, saldiert. Fremdwährungsdifferenzen aus der Aufwands- und Ertragseliminierung werden abhängig von der jeweils zugrundeliegenden Transaktion im Materialaufwand, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Des Weiteren werden Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminiert. Währungsumrechnung Vermögenswerte und Schulden einschließlich eines Geschäfts- oder Firmenwerts von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden mit dem Devisenmittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet, die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzerngeldflussrechnung mit einem durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres. Für die Währungsumrechnung werden grundsätzlich die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank („EZB“) herangezogen. Währungsdifferenzen, die aus dieser Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen resultieren, werden im Konzernabschluss über das sonstige Ergebnis in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst und bei Veräußerung oder sonstigem Abgang der betreffenden Tochterunternehmen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bei einigen Tochterunternehmen liegen gemäß IAS 21 gemischte Faktoren und Indikatoren zur Festlegung der funktionalen Währung vor. Bei den folgenden Tochterunternehmen überwiegen entsprechend der Ermessensentscheidung des Managements die Attribute, die zu einer von der Landeswährung abweichenden funktionalen Währung führen: ● Semperflex Optimit s.r.o., Tschechische Republik: Euro ● Semperit Industrial Products Singapore Pte Ltd., Singapur: US-Dollar ● Sempermed Singapore Pte Ltd., Singapur: US-Dollar Im Zuge der fortschreitenden Bankenfinanzierung der Semperflex Optimit s.r.o. („SFO“), Tschechische Republik, in Euro führte die Beurteilung des Managements der (gemischten) Faktoren und Indikatoren zur Umstellung der funktionalen Währung von Tschechische Krone in Euro. Die neue funktionale Währung Euro, welche von der Landeswährung Tschechische Krone abweicht, wurde prospektiv mit 1. Jänner 2024 angewendet. Bei der Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o. („STB“), Polen, führt die Beurteilung der (gemischten) Faktoren und Indikatoren bei der Festlegung der funktionalen Währung zur Verwendung der Landeswährung als funktionale Währung. 1.4 Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten Ermessensentscheidungen Die in den IFRS vorgegebenen Rechnungslegungsmethoden räumen den Anwendern der Standards diverse implizite und explizite Wahlrechte ein. Die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden unterliegt daher verschiedenen Ermessensausübungen des Managements, die die Beträge im Abschluss erheblich beeinflussen können. Folgende Ermessenentscheidungen des Managements haben wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss: ● Festlegung der funktionalen Währung von Tochterunternehmen (siehe Abschnitt 1.3) ● Festlegung des Vorliegens hinreichender Anhaltspunkte für Wertminderungen bzw. Wertaufholungen (siehe Abschnitt 3.1 und 3.2) ● Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte: Beurteilung, ob der zukünftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist (siehe Abschnitt 3.1) ● Festlegung, ob die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten unbestimmbar ist (siehe Abschnitt 3.1) ● Laufzeit von Leasingverträgen: Beurteilung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nichtausübung von Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist; Ermittlung etwaiger wirtschaftlicher Nachteile, die sich aus einer vorzeitigen Kündigung ergeben (siehe Abschnitt 3.2) ● Behandlung der Fremdanteile an Tochterunternehmen mit Kündigungsoptionen (siehe Abschnitt 6.1 und 10.2) 171 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss ● Einstufung von Geldmarktfondsanteilen als Zahlungsmitteläquivalente (siehe Abschnitt 6.6) ● Vollkonsolidierung von Unternehmen: Beurteilung, ob Kontrolle über ein Tochterunternehmen besteht oder nicht besteht (siehe Abschnitt 10.2) ● Festlegung, ob die Voraussetzungen für die Darstellung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten bzw. von aufgegebenen Geschäftsbereichen vorliegen (siehe Abschnitt 2.9 sowie Konzernbilanz) Wesentliche Schätzungen und Annahmen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management zu treffende Einschätzungen und Annahmen über künftige Entwicklungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung von bilanzierten Vermögenswerten und Schulden, die Angaben zu sonstigen Verpflichtungen am Abschlussstichtag und den Ausweis von während des Geschäftsjahres erzielten Erträgen und aufgelaufenen Aufwendungen auswirken. Die schlussendlich realisierten Beträge können von den auf Basis der getroffenen Einschätzungen und Annahmen angesetzten Beträgen abweichen. Die Einschätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es wurden folgende Schätzungen und Annahmen getroffen; nähere Erläuterungen dazu finden sich beim jeweiligen Posten: ● Immaterielle Vermögenswerte: jährliche Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts bzw. von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (siehe Abschnitt 3.1) ● Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer (siehe Abschnitt 3.1 und 3.2) ● Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen: anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung von Vermögenswerten, Abgrenzung und Ermittlung von Veräußerungskosten (siehe Abschnitt 3.2) ● Vorräte: Ermittlung der Nettoveräußerungswerte im Rahmen der Vorratsbewertung (siehe Abschnitt 4.1) ● Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Ermittlung von Wertberichtigungen (siehe Abschnitt 4.2) ● Finanzinstrumente: Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte, für die kein aktiver Markt vorhanden ist (siehe Abschnitt 6.4) ● Vertragsvermögenswerte: Ermittlung des Fertigstellungsgrads anhand der erwarteten gesamten Auftragskosten für Kundenwerkzeuge (siehe Abschnitt 2.2 und 8.1) ● Steuerunsicherheiten: Ansatz und Bewertung von tatsächlichen und latenten Ertragsteuern in Fällen, in denen Unsicherheit hinsichtlich des Betrags der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern besteht (siehe Abschnitt 2.8 und 9) ● Aktive latente Steuern: Verfügbarkeit von zukünftig zu versteuernden Ergebnissen, gegen die noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge oder Steuergutschriften verwendet werden können, oder von Steuergestaltungsmöglichkeiten, die künftig zu versteuernde Ergebnisse erzeugen (siehe Abschnitt 2.8 und 9) ● Personalrückstellungen: wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder (siehe Abschnitt 7.1 und 7.2) ● Sonstige Rückstellungen: wesentliche Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß (siehe Abschnitt 7.2) Auswirkungen klimabezogener Sachverhalte und Risiken Die Semperit-Gruppe bekennt sich zum Klimaschutz und ist bestrebt, unternehmerische Entscheidungen unter Bedachtnahme auf etwaige ökologische und soziale Auswirkungen zu tätigen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 verfolgt die Semperit-Gruppe klare Ziele zur Reduktion der Energieintensität und der Emission von Treibhausgasen, um damit den Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Die Semperit-Gruppe hat eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen und Risiken zukünftiger Klimaentwicklungen zu identifizieren und zu bewerten sowie um fundierte Entscheidungen in Bezug auf Klimaanpassung und allenfalls erforderliche Investitionen zu ermöglichen. Die aktuellen Entwicklungen und definierten Maßnahmen in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel werden im Hinblick auf ihre bilanziellen Auswirkungen laufend evaluiert bzw. in den finanziellen Mittelfristplanungen der Geschäftsbereiche der Semperit-Gruppe entsprechend abgebildet. Die aktuellen klimabezogenen Schlüsselmaßnahmen betreffen insbesondere das gruppenweite „Energie-Exzellenz-Programm“ mit Maßnahmen wie der planmäßigen energieeffizienten Erneuerung des Maschinenparks am Ende der Nutzungsdauer, Steigerung des Automatisierungsgrads in der Produktion, Verbesserung von Gebäudeisolierungen sowie Installation von LED-Leuchten und Bewegungssensoren. Die Schlüsselmaßnahmen umfassen weiters Investitionen in Photovoltaikanlagen und die Installation von Hochwasserreservoirs. Nähere Informationen zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sowie den daraus abgeleiteten Risiken und Maßnahmen siehe Nachhaltigkeitserklärung, Kapitel ESRS E1 Klimawandel. 172 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Bei den Auswirkungen klimabezogener Sachverhalte und Risiken auf den Konzernabschluss wurden folgende Aspekte zum 31. Dezember 2024 berücksichtigt: ● Nutzungsdauer von Vermögenswerten Für die Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele werden umfangreiche Investitionen notwendig sein. Im Vordergrund stehen dabei die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion und im Gebäudemanagement sowie weiterführende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (z.B. die Installation von Photovoltaikanlagen). Im Sinne der Nachhaltigkeit ist geplant, bestehende Anlagen nach Möglichkeit bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer einzusetzen und danach gegen energieeffizientere Maschinen auszutauschen. Im Zuge der jährlichen Schätzung der Restnutzungsdauern konnte keine Verkürzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bestehender Anlagen aufgrund strengerer Umweltgesetze oder drohender Umwelteinflüsse ermittelt werden. ● Wertminderung von Vermögenswerten Die klimarelevanten Chancen und Risiken sind bestmöglich in den Unternehmensplanungen anhand der zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen berücksichtigt. Diese betreffen insbesondere die erforderlichen Investitionen sowie gegebenenfalls Maßnahmen und Aufwendungen aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen. Weitere klimabezogene Aspekte, wie strengere Umweltgesetze oder ein daraus abgeleitetes, geändertes Marktumfeld , können einen wesentlichen Einfluss auf die zugrundeliegenden Annahmen der Mittelfristplanungen und in weiterer Folge auf die Werthaltigkeit der langfristigen Vermögenswerte der Geschäftsbereiche haben. Solche wertmindernden klimabezogenen Indikatoren wurden nicht identifiziert. ● Bilanzierung von Emissionszertifikaten Aufgrund gezielter emissionssenkender Maßnahmen in der Vergangenheit fällt die Semperit-Gruppe derzeit nicht in den Anwendungsbereich der landesspezifischen Emissionszertifikategesetze an den betroffenen Standorten. Zum 31. Dezember 2024 waren daher – wie auch zum 31. Dezember des Vorjahres – keine Emissionszertifikate zu bilanzieren. Die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Emissionen und deren Einhaltung wird laufend überwacht. ● Personalrückstellungen Bei der Ermittlung von personalbezogenen Prämienrückstellungen werden ESG-Leistungskriterien berücksichtigt, deren Erreichen eine Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung bzw. des Personalaufwands hat (siehe Abschnitt 7.2). ● Sonstige Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Verpflichtungen in Bezug auf klimabezogene Sachverhalte, die den Ansatz einer Rückstellung oder die Angabe einer Eventualverbindlichkeit erfordert hätten, wurden zum Bilanzstichtag nicht identifiziert. Sonstige umweltbezogene Rückstellungen werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags angesetzt (siehe Abschnitt 7.2). ● Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Factoring Die Bemessung der Marge bei der Bankenfinanzierung der SAG ist unter anderem an drei ESG-Leistungskriterien gebunden, welche die Höhe der Zinsen im Ausmaß von bis zu 6 Basispunkten beeinflussen können (siehe Abschnitt 11.1). Diese ESG-Leistungskriterien kommen auch im Rahmen des Factoring-Programms zur Anwendung (siehe Abschnitt 4.2). Einflüsse des makroökonomischen Umfelds Die Semperit-Gruppe sah sich im Geschäftsjahr 2024 mit einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert, das sich insbesondere durch die Veränderung von Handelsstrukturen und geopolitischen Unsicherheiten inmitten einer anhaltend schwachen Erholung auszeichnete. 173 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die beiden Divisionen Semperit Industrial Applications (SIA) und Semperit Engineered Applications (SEA) entwickelten sich unterschiedlich in Abhängigkeit vom Marktumfeld und den Kundenbranchen, konnten jedoch das EBITDA stabil halten. Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die Division SIA einen Umsatzrückgang um 11,3% auf 293,5 Mio. EUR (Vorjahr: Rückgang um 26,5% auf 330,8 Mio. EUR), bedingt durch die schwache Nachfrage nach Hydraulik- und Industrieschläuchen sowie Elastomer- und Dichtungsprofilen infolge einer rückläufigen Baukonjunktur und des schwächelnden Erstausrüstergeschäfts (OEM), wobei eine Verschiebung im Produktmix ebenfalls zu dem Rückgang beitrug; dennoch stieg das EBITDA dank proaktiver Kostenoptimierung und operativer Effizienzsteigerungen auf 52,2 Mio. EUR (Vorjahr: 46,9 Mio. EUR). Die Division SEA konnte im Jahr 2024 ihren Umsatz um 9,1% auf 383,0 Mio. EUR steigern (Vorjahr: um 23,7% auf 351,0 Mio. EUR). Dieser Zuwachs resultiert hauptsächlich aus der Einbeziehung der Rico-Gruppe, die 2023 nur für fünf Monate konsolidiert wurde. Trotz eines Umsatzrückgangs im Geschäftsbereich Belting sowie einer gemischten Nachfrage im Geschäftsbereich Form – gute Nachfrage in den Segmenten Handläufe, Transport, Sanitär und Haushalt, während im Industrie- und Baubereich ein konjunkturbedingter Rückgang spürbar war – blieb das EBITDA mit 48,1 Mio. EUR stabil (Vorjahr: 50,5 Mio. EUR). Die Nachfrage nach Rico-Produkten aus Flüssigsilikon zeigte sich insgesamt zufriedenstellend, obwohl Baugewerbe-nahe Bereiche deutliche Rückgänge verzeichneten. Dennoch konnte SEA von der Diversifikation der Produktpalette und den positiven Effekten der Integration von Rico profitieren, was sich stabilisierend auf das Ergebnis auswirkte. Ergebnisverbessernd wirkten die Verschlankung von Prozessen und die damit einhergehende Erhöhung der operativen Effizienz, kapazitätsbedingte Anpassungen des Personalstands sowie Einsparungen durch das divisionsübergreifende Kostensenkungsprogramm. Die Erfolge des Kostensenkungsprogramms spiegeln sich vor allem im Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wider, die einen wesentlichen Anteil an den Einsparungen ausmachen. Für weitere Details zur Performance der einzelnen Divisionen siehe Abschnitt 2.1. Trotz erheblicher militärischer Konflikte (Russland-Ukraine-Konflikt, Konflikte im Nahen und Mittleren Osten) blieben die Rohstoffe im Jahr 2024 allgemein gut verfügbar. Obwohl im Zuge der aktuellen Handelskonflikte zwischen China und den USA steigende Preistendenzen sowie Verknappung des Angebots bei Halbleitermetallverbindungen zu beobachten waren, zeigte die Preisentwicklung der unterschiedlichen Rohstoffe ein gemischtes Bild. Die Semperit-Gruppe hat in dieser Zeit die EU-Sanktionen strikt befolgt und dank zahlreicher Optimierungsinitiativen alternative Lieferant:innen für alle betroffenen Rohstoffe etabliert, was teilweise zu höheren Preisen führte. Der internationale Schiffsverkehr von China nach Europa erfolgt weiterhin auf dem Umweg über Afrika, was die Verfügbarkeit von Schiffen und Containern leicht beeinträchtigt und die Preise auf einem leicht erhöhten Niveau stabilisiert hat. Im Geschäftsjahr 2024 ist der Anteil des russischen Pipelinegases in Europa stark zurückgegangen. Bis Ende des Jahres wurde weiterhin russisches Gas nach Österreich geliefert. Ab dem 1. Januar 2025 hat die Ukraine den Gastransit jedoch eingestellt, da der Transitvertrag mit Russland nicht verlängert wurde. Der Gaspreis hat sich insgesamt auf einem höheren Niveau stabilisiert und wird voraussichtlich auch weiterhin hoch bleiben. Im Zuge der Energiewende haben sich die Strompreise deutlich erhöht und zeigen eine erhebliche Volatilität. Insbesondere im Sommer können die Preise am Nachmittag negativ werden, während sie in Phasen einer winterlichen Dunkelflaute auf ein Vielfaches ansteigen. Die Schwankungen der Gas- und Strompreise wurden durch aktive Einkaufspolitik abgemildert. Der Geschäftsbereich Surgical Operations wurde bis zum endgültigen Verkauf als Auftragsfertigung für Harps Global Pte. Ltd. bzw. Harps Investment Asia Pte. Ltd. durch die Semperit-Gruppe weitergeführt. Bis zum zweiten und finalen Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts zum 30. Juni 2024 erwirtschaftete der aufgegebene Geschäftsbereich Surgical Operations in Folge der gestiegenen Absatzmengen ein EBITDA in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR). Für Surgical Operations wurde zum 30. Juni 2024 ein beizulegender Zeitwert auf Basis des Verkaufspreises und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Preisanpassungsmechanismus ermittelt. Daraus resultierte ein Wertminderungsbedarf für Surgical Operations in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) – siehe Abschnitt 2.9. Trotz eines herausfordernden Wirtschaftsumfelds, das voraussichtlich mindestens bis zur Jahresmitte andauern dürfte, sollte im Laufe der zweiten Jahreshälfte eine allmähliche Erholung einsetzen. Dies wurde in den finanziellen Mittelfristplanungen, die gegebenenfalls der Ermittlung von Nutzungswerten im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen zugrunde liegen, bereits entsprechend antizipiert. Die geänderte Zinslandschaft, bedingt durch die Zinssenkungen der Zentralbanken, beeinflusst im Wesentlichen die Veranlagungserträge, den Kapitaldienst für die Finanzverbindlichkeiten, das Sozialkapital (d.h. die Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder) und die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfungen (siehe Abschnitt 7.1 und 3.1). Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen wurde der durch die krisenhaften Entwicklungen erhöhten Prognoseunsicherheit durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien begegnet. Bedingt durch die Senkung der Leitzinssätze durch die Zentralbanken sowie rezessive Wirkungen und geringere Volatilität am Kapitalmarkt sind der risikofreie Zinssatz sowie die Marktrisikoprämie im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Bei der Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten wurde ein risikofreier Zinssatz in Höhe von 2,5% (Vorjahr: 2,7%) berücksichtigt; dieser wird auf der Basis von deutschen Bundeswertpapieren mit 30-jähriger Laufzeit nach der Svensson-Methode ermittelt. Die Marktrisikoprämie wurde, die beobachtbaren Entwicklungen von Marktrenditen berücksichtigend, mit 5,5% (Vorjahr: 5,8%) angenommen. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3.1. 174 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Bei der Bewertung des Sozialkapitals wurde die geänderte Zinslandschaft dadurch berücksichtigt, dass die zum Abschlussstichtag aktuellsten, auf der Mercer Yield Curve („MYC“) basierenden und die entsprechende Duration der Verpflichtungen berücksichtigenden Rechenzinssätze, die von einer Spot Rate Yield Curve aus Anleihen des Euroraums abgeleitet sind, angewendet wurden. Dem derzeitigen Lohn- und Gehaltskostendruck wurde bei der Bewertung des Sozialkapitals dadurch begegnet, dass für die Jahre 2025 bis 2027 Entgeltsteigerungen angenommen wurden, die über den langfristig (für die Jahre ab 2028) erwarteten Entgeltsteigerungen lagen. Siehe Abschnitt 7.1. und 7.2 für nähere Ausführungen zur Bewertung von Sozialkapital inklusive Sensitivitätsanalyse. Im Geschäftsjahr 2024 blieb die Finanzposition der Semperit-Gruppe größtenteils unverändert, wobei sich die Nettoverschuldung von 192.411 TEUR im Vorjahr auf 180.385 TEUR zum 31. Dezember 2024 leicht reduziert hat. Die Finanzposition wurde maßgeblich durch Erweiterungsinvestitionen in die Schlauchproduktion in Odry und bei Rico, Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Tilgungen von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten, Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie durch den stark positiven Cashflow aus der Betriebstätigkeit beeinflusst. Die Finanzverbindlichkeiten der Semperit-Gruppe bestehen derzeit aus fest verzinsten Schuldscheindarlehen und aus überwiegend variabel verzinsten Bankenfinanzierungen (siehe Abschnitt 6.2). Die Schuldscheindarlehen tragen bei steigenden Zinsen auch kein (negatives) Barwertrisiko, im Gegensatz zu den höheren variabel verzinsten Bankenfinanzierungen. Die Effektivverzinsung der Schuldscheindarlehen liegt unterhalb des aktuellen Zinsniveaus und wirkt sich beim aktuellen Inflationsniveau günstig auf die Finanzposition der Semperit-Gruppe aus (siehe Abschnitt 6.4). Im vergangenen Jahr wurden variabel verzinste Bankenfinanzierungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 360.000 TEUR aufgenommen. Zum Stichtag belief sich die ausstehende Verbindlichkeit aus dem ersten Darlehen nach vorzeitiger Tilgung in Höhe von 10.000 TEUR auf 100.000 TEUR. Das zweite Darlehen wurde um 26.000 TEUR aufgestockt, sodass hieraus insgesamt 59.000 TEUR in Anspruch genommen wurden (siehe Abschnitt 6.2). Die Bankenfinanzierungen unterliegen Schwankungen der üblichen Referenzzinsätze am europäischen Geldmarkt, wobei das Zinsänderungsrisiko zum Teil durch einen Zinsswap abgesichert wird (siehe Abschnitt 6.4 und 11.4). Für nähere Ausführungen zu Zinsmodalitäten und kreditrechtlichen Vorgaben siehe Abschnitt 11.1. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ist der 3-Monats-EURIBOR von 3,9% auf 2,7% gesunken und konnte den gestiegenen Zinsaufwand (insbesondere durch die fortschreitende Bankenfinanzierung des Werksausbaus am Standort Odry) nur geringfügig kompensieren, siehe Entwicklung der Finanzierungsaufwendungen im Abschnitt 2.7 sowie weitere Ausführungen zu Zinsprofil und Zinssensitivitäten im Abschnitt 11.4. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts wies die Entwicklung der 3-Monats-EURIBOR-Forward-Zinskurve darauf hin, dass in den Jahren von 2024 bis 2030 ein niedrigeres Zinsniveau zu erwarten ist, was sich günstig auf das Refinanzierungsrisiko auswirkt, siehe nähere Ausführungen zu Liquiditätssteuerung und Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten im Abschnitt 11.2. Die Semperit-Gruppe ist aufgrund ihrer internationalen Handelsbeziehungen Währungsschwankungen ausgesetzt, die stark von makroökonomischen Einflüssen geprägt werden, siehe nähere Ausführungen zum Währungsrisikoprofil im Abschnitt 11.5. 1.5 Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze Folgende neue/geänderte Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2024 erstmals angewendet: Endorsement Pflicht zur Anwendung für die Semperit-Gruppe Auswirkungen auf die Semperit-Gruppe Neue Standards und Interpretationen keine Geänderte Standards Diverse Änderungen zu Kapitalflussrechnungen und zu Angabepflichten in Bezug auf Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) 15. Mai 2024 1. Jänner 2024 nein IAS 1 Änderungen zur Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, langfristige Schulden mit Covenants 19. Dezember 2023 1. Jänner 2024 nein IFRS 16 Änderungen zu einer Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback 20. November 2023 1. Jänner 2024 nein 175 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Folgende neue/geänderte Standards und Interpretationen werden künftig anzuwenden sein: Endorsement Pflicht zur Anwendung für die Semperit-Gruppe Auswirkungen auf die Semperit-Gruppe Neue Standards und Interpretationen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss offen 1. Jänner 2027 ja IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben offen 1. Jänner 2027 nein Geänderte Standards IAS 21 Änderungen zu den Auswirkungen von Wechselkursänderungen bei einem Mangel an Umtauschbarkeit 12. November 2024 1. Jänner 2025 nein Diverse Verträge mit Bezug auf naturabhängige Elektrizität (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) offen 1. Jänner 2026 nein Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Band 11 (Zyklus 2021–2023) offen 1. Jänner 2026 nein Diverse Änderungen zu der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) offen 1. Jänner 2026 nein Am 9. April 2024 veröffentlichte das International Accounting Standards Board („IASB“) den neuen Standard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, den Nachfolgestandard von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Die neuen Regelungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, anzuwenden, sofern der Standard von der EU übernommen wird. Eine retrospektive Anwendung der Vergleichsperioden ist gemäß IAS 8 ebenfalls erforderlich. Eine vorzeitige Anwendung wird nicht durchgeführt. IFRS 18 ist als Antwort auf die Anforderungen von Investoren hinsichtlich der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensleistung in der Finanzberichterstattung entstanden. Die Semperit-Gruppe betreffende Neuerungen sind insbesondere Vorgaben hinsichtlich der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Klassifizierung von Hedging-Effekten und Fremdwährungsdifferenzen sowie Regelungen zu Anhangangaben. Es werden neue Angaben hinsichtlich managementdefinierter Leistungskennzahlen (Management-defined Performance Measures, „MPMs“) eingeführt und die Vorschriften zur Aggregation und Disaggregation von Informationen im Abschluss verbessert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Semperit-Gruppe werden die drei neuen Kategorien „Operativ“, „Investiv“ und „Finanziell“ verpflichtend hinzugefügt. Insgesamt werden daher fünf Kategorien zu unterscheiden sein: „Operativ“, „Investiv“, „Finanziell“, „Ertragsteuern“ sowie „aufgegebene Geschäftsbereiche“. Zusätzlich dazu werden verpflichtende Zwischensummen für das „operative Ergebnis“ sowie das „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ eingeführt. Fremdwährungsdifferenzen werden grundsätzlich in die gleichen Bereiche gegliedert wie die Erträge und Aufwendungen aus den Posten, die sie verursacht haben. IFRS 18 wird auch Folgeänderungen in IAS 7 „Kapitalflussrechnung“, IAS 33 „Ergebnis je Aktie“, IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ sowie IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ mit sich bringen. 176 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2. Performance 2.1 Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 nach der internen Berichterstattung an den Gesamtvorstand der SAG als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker), die über die Allokation von Ressourcen auf die Geschäftsbereiche entscheidet. Die Segmentberichterstattung setzt sich aus den zwei Divisionen SIA und SEA sowie den zwei (aufgegebenen) Geschäftsbereichen Surgical Operations und Examination Operations zusammen. Die divisionale Struktur differenziert nach Geschäftsmodellen, die jeweils auf unterschiedliche Kundengruppen und deren spezifische technische und organisatorische Anforderungen fokussieren. ● Semperit Industrial Applications: Die Division Semperit Industrial Applications konzentriert sich auf industrielle Anwendungen, wie Hydraulik- und Industrieschläuche sowie Profile. Ihr Geschäftsmodell zeichnet sich durch Kostenführerschaft im Volumengeschäft, die Optimierung von Gummi-Mischungen, die Herstellung von Standardprodukten mit langen Lebenszyklen, hohe Standardisierung von Produkten und Prozessen und relativ geringe Produktportfolio-Komplexität aus. ● Semperit Engineered Applications: Die Division Semperit Engineered Applications legt den Schwerpunkt auf kundenspezifisch maßgeschneiderte technische Lösungen und umfasst Rolltreppenhandläufe, Seilbahnringe sowie weitere kundenspezifisch konstruierte Elastomer-Produkte inklusive Elastomerplatten und Transport- und Fördergurte; die Rico-Gruppe, eine führende Anbieterin von Silikonspritzguss-Werkzeugen und Produzentin von Flüssig- und Feststoffsilikon-Komponenten, ist ebenfalls ein Teil dieser Division. Das Geschäftsmodell der Division Semperit Engineered Applications ist durch Nischenorientierung, Erzeugung von Produkten mit hohem Grad der Kundenanpassung durch den Einsatz von anwendungsspezifischen Technologien und Know-how und relativ hohe Produktportfolio-Komplexität gekennzeichnet. ● Surgical Operations und Examination Operations: Das Medizingeschäft, das ehemalige Segment Sempermed, bestand aus zwei Geschäftsbereichen: die Examination Operations – diese umfassten die Produktion von Untersuchungshandschuhen, die Herstellung von Porzellantauchformen für die Produktion von Handschuhen in Malaysia und weltweite Vertriebs- und Distributionseinheiten – und die Surgical Operations, welche aus der Produktion von Operationshandschuhen im österreichischen Wimpassing durch die Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. („STP“) und deren Verpackung im ungarischen Sopron bestanden. Mit Wirkung vom 31. August 2023 erfolgte das (erste) Closing zum Verkauf der Examination Operations an Harps Global Pte. Ltd. Das (zweite) Closing zum Verkauf der Surgical Operations erfolgte mit Wirkung vom 30. Juni 2024. Für weitere Informationen zu den aufgegebenen Geschäftsbereichen siehe Abschnitt 2.9. Die bei der Ableitung der Segmentzahlen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ident mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Semperit-Gruppe. Ausgenommen davon sind die Darstellungs- und die Bewertungsvorschriften gemäß IFRS 5 für aufgegebene Geschäftsbereiche; diese wurden bei der internen Segmentberichterstattung nicht angewendet (siehe unten). Das Segmentergebnis ist das EBITDA. Es ist jenes Ergebnis, das an den Vorstand für Zwecke der Ressourcenallokation und der Erfolgsmessung berichtet wird. Als Kennzahlen des Segmentvermögens werden das Trade Working Capital und die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen an den Vorstand berichtet. Segmentierung nach Divisionen und Geschäftsbereichen Die Segmentierung nach Divisionen und Geschäftsbereichen stellt auf die interne Steuerung und Berichterstattung ab und beinhaltet im Geschäftsjahr 2024 noch den Geschäftsbereich Surgical Operations. 177 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 1–12 2024 in TEUR Semperit Industrial Applications Semperit Engineered Applications Surgical Operations2 Examination Operations Corporate Konzern- eliminie- rungen Summe Umsatzerlöse 293.524 383.049 23.151 0 0 0 699.724 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 212 7 0 0 0 –219 0 EBITDA 52.225 48.075 740 0 –12.913 0 88.128 EBIT 31.261 20.780 –2.518 0 –14.373 0 35.151 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –18.877 –26.933 –468 0 –1.460 0 –47.738 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –2.087 –362 –2.790 0 0 0 –5.239 Trade Working Capital 44.598 63.699 0 0 –4.070 0 104.227 Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 40.767 20.176 358 0 1.166 0 62.466 1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 2Im EBITDA und im EBIT sind die Transaktionskosten zum Verkauf des Geschäftsbereichs Surgical Operations berücksichtigt, siehe Abschnitt 2.9. 1–12 2024 in TEUR Summe Anpassungen2 Aufgegebene + fortgeführte Geschäftsbereiche Aufgegebene Geschäftsbereiche Fortgeführte Geschäftsbereiche Umsatzerlöse 699.724 0 699.724 23.151 676.573 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0 0 0 0 0 EBITDA 88.128 144 88.271 3.396 84.875 EBIT 35.151 144 35.295 319 34.976 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –47.738 0 –47.738 –287 –47.451 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –5.239 0 –5.239 –2.790 –2.449 Trade Working Capital 104.227 0 104.227 0 104.227 Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 62.466 0 62.466 41 62.426 1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 2Siehe Abschnitt 2.9. 178 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 1–12 2023 in TEUR Semperit Industrial Applications Semperit Engineered Applications2 Surgical Operations Examination Operations3 Corporate Konzern- eliminie- rungen Summe Umsatzerlöse 330.786 350.978 42.120 81.327 0 0 805.211 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 278 163 0 0 0 –441 0 EBITDA 46.867 50.475 –6.150 –41.946 –20.965 0 28.281 EBIT 29.718 33.248 –6.996 –40.942 –22.373 0 –7.346 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –17.541 –17.228 –846 –7.625 –1.408 0 –44.648 Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 392 0 0 1.570 0 0 1.962 Trade Working Capital 53.340 72.022 6.741 –2 –3.603 0 128.497 Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 35.289 239.958 1.426 1.729 383 0 278.786 1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 2Im EBITDA und im EBIT sind die Transaktionskosten zum Erwerb der Rico-Gruppe in Höhe von 3.350 TEUR berücksichtigt. 3Im EBITDA und im EBIT sind die Transaktionskosten zum Verkauf des Geschäftsbereichs Examination Operations, das Entkonsolidierungsergebnis sowie die Umgliederung von sonstigen Ergebnissen aus (historischen) Währungsumrechnungsdifferenzen in den Gewinn oder Verlust des aufgegebenen Geschäftsbereichs berücksichtigt, siehe Abschnitt 2.9. 1–12 2023 in TEUR Summe Anpassungen Aufgegebene + fortgeführte Geschäftsbereiche Aufgegebene Geschäftsbereiche Fortgeführte Geschäftsbereiche Umsatzerlöse 805.211 24.245 829.457 147.693 681.764 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 0 0 0 0 0 EBITDA 28.281 22.320 50.601 –19.472 70.073 EBIT –7.346 22.320 14.974 –18.984 33.958 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –44.648 7.059 –37.589 –1.082 –36.507 Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 1.962 0 1.962 1.570 392 Trade Working Capital 128.497 0 128.497 0 128.497 Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 278.786 0 278.786 1.752 277.034 1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 Konzernunternehmen, die im Produktions- und/oder Vertriebsbereich in mehreren Segmenten tätig sind, werden bezüglich ihrer Erträge und Aufwendungen segmentgerecht geteilt und zugeordnet, sodass keine weiteren Eliminierungen erforderlich sind. Das Corporate Center besteht aus der nicht operativ tätigen SAG sowie aus jenen Teilen einer Servicegesellschaft in Singapur, die dem Corporate Center zugeordnet sind. Zusätzlich werden gewisse Leistungen des Corporate Centers von operativ tätigen Gesellschaften erbracht. Weiterverrechnungen und Allokationen des Corporate Centers sind, soweit möglich, bereits den Segmenten zugewiesen. Der Geschäftsbereich Surgical Operations beinhaltet Kostenremanenzen am Produktionsstandort in Wimpassing, welche nicht dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuordenbar sind und somit im fortgeführten Geschäftsbereich verbleiben. Die konzerninternen Verrechnungen zwischen den fortgeführten und den aufgegebenen Geschäftsbereichen wurden vollständig eliminiert. Die Primäraufwendungen, die den konzerninternen Verrechnungen zugrunde liegen, wurden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit Harps Global Pte. Ltd. auf die Geschäftsbereiche verteilt. Zusätzlich wurden das EBITDA und das EBIT um die Transaktionskosten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 144 TEUR (Vorjahr: 612 TEUR) angepasst. Die Transaktionskosten werden im aufgegebenen Geschäftsbereich nach dem Ergebnis nach Steuern ausgewiesen (siehe Abschnitt 2.9). Das EBITDA in der Spalte „Fortgeführte Geschäftsbereiche“ entspricht jenem in der Konzern-Gewinn‑ und Verlustrechnung der Semperit-Gruppe; die Überleitungsrechnung auf das Ergebnis vor Ertragsteuern kann daher der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden. Für das EBITDA des aufgegebenen Geschäftsbereichs siehe Abschnitt 2.9. In der Spalte „Anpassungen“ sind die angefallenen Transaktionskosten enthalten, die im Unterschied zur internen Segmentberichterstattung in der Gewinn- und Verlustrechnung des aufgegebenen Geschäftsbereichs separat nach dem Ergebnis nach Steuern dargestellt werden. 179 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Das Trade Working Capital setzt sich aus den Vorräten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen (siehe auch Abschnitt 4). Geografische Segmentierung Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Asien und Amerika betrieben. In Übereinstimmung mit IFRS 8 werden die Angaben zu den Umsatzerlösen nach den Standorten der Kund:innen, und jene zum langfristigen Vermögen und zu den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen auf Basis der jeweiligen Standorte der Konzernunternehmen der Semperit-Gruppe dargestellt. Die entsprechenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Im langfristigen Vermögen sind keine aktiven latenten Steuern und keine Wertpapiere enthalten. Soweit möglich wurden Konsolidierungsbuchungen den entsprechenden Regionen zugeteilt. Die Semperit-Gruppe erzielt mit keiner externen Kund:in mehr als 10% ihres Umsatzes. 2024 2023 in TEUR Langfristiges Vermögen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 Umsatzerlöse Langfristiges Vermögen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen1 Umsatzerlöse Europa 520.312 56.837 457.764 518.594 248.934 467.506 davon EU 488.875 56.509 418.422 485.028 215.166 430.183 davon Österreich 250.679 13.196 39.673 251.484 181.845 35.695 davon EU ohne Österreich 238.196 43.314 378.749 233.545 33.321 394.488 davon restliches Europa 31.437 328 39.342 33.565 33.769 37.323 Amerika 46.758 3.592 116.843 41.404 23.222 99.478 Asien-Pazifik 27.615 1.997 84.322 27.211 4.877 96.156 Afrika 0 0 17.644 0 0 18.624 Gruppe 594.685 62.426 676.573 587.209 277.034 681.764 1Exklusive Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 180 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2.2 Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden mit den Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreisen erfasst, wobei Minderungen für vereinbarte Rabatte, Boni, Skonti und ähnliche Erlösschmälerungen sowie Vertragsstrafen und voraussichtliche Rücklieferungen vorgenommen werden. Diese Erlösschmälerungen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen. Bei der Schätzung der variablen Preiskomponenten werden alle vorliegenden Informationen und Erfahrungswerte berücksichtigt. Dabei wird in der Regel jener Betrag als Transaktionspreisminderung abgegrenzt, der auf Basis von Vereinbarungen bzw. Erfahrungswerten wahrscheinlich geltend gemacht werden wird; diese Schätzungen werden regelmäßig aktualisiert. Für potenzielle Rücklieferungen und erwartete Rückzahlungen wird eine Rückerstattungsverbindlichkeit (Refund Liability) auf Basis der Verträge bzw. Erfahrungswerte der letzten drei Jahre gebildet. Vermögenswerte aus Rückerhaltungsansprüchen (Refund Assets) werden mit dem originären Buchwert abzüglich erwarteter Kosten für den Rückerhalt der Produkte angesetzt und sind in den Vorräten ausgewiesen. Der vereinbarte Transaktionspreis wird in der Regel mit Auslieferung abgerechnet. Umsatzerlöse aus Lieferungen sind grundsätzlich mit dem wirtschaftlichen Kontrollübergang auf die Kund:in gemäß dem für die Warenlieferung vereinbarten Incoterm und damit zeitpunktbezogen zu erfassen. Im Geschäftsbereich Rico werden die Umsatzerlöse im Bereich Werkzeugbau zeitraumbezogen erfasst. Dies erfolgt unter Anwendung der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Method), wodurch der Leistungsfortschritt der hergestellten Werkzeuge am sachgerechtesten widergespiegelt wird. Dabei werden die bereits angefallenen Aufwendungen für Kundenwerkzeuge ins Verhältnis zu den erwarteten gesamten Auftragskosten gesetzt und die anteiligen Margen anhand des Fertigstellungsgrads zeitraumbezogen realisiert. Bei der Herstellung von Spritzgusswerkzeugen im Geschäftsbereich Rico wird der Umsatz teilweise mit einer Amortisationskomponente realisiert. Diese Spritzgusswerkzeuge werden zu einem reduzierten Verkaufspreis an die Kund:in verkauft. Im Gegenzug werden höhere Verkaufspreise bei der Serienfertigung von kundenindividuellen Fertigerzeugnissen verrechnet. Sowohl die Forderung aus der Amortisationskomponente als auch der Umsatz aus dem Spritzgusswerkzeug werden zum nicht reduzierten Verkaufspreis erfasst. Die Forderung aus der Amortisationskomponente wird anschließend anhand der aufgeschlagenen Marge der verkauften Erzeugnisse aus der Serienfertigung abgeschmolzen. Die üblicherweise gewährten Zahlungsziele betragen 14 bis 90 Tage. Aus praktischen Gründen wurde darauf verzichtet, die Umsatzerlöse um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn die Zeitspanne zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und der Bezahlung durch die Kund:in maximal ein Jahr beträgt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden ebenso wie im Vorjahr keine Erlöse aus Verträgen generiert, die eine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten und bei denen die Zeitspanne zwischen Erfüllung der Leistungsverpflichtung und der Bezahlung durch die Kund:in länger als ein Jahr ist. Bei manchen Verträgen handelt es sich um Mehr-Komponenten-Verträge, die neben dem Verkauf von bestimmten Produkten auch zusätzliche Leistungsverpflichtungen, wie beispielsweise Serviceleistungen, beinhalten. Gemäß IFRS 15 wird gegebenenfalls die Gegenleistung auf die Komponenten entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Vertraglich vereinbarte Gewährleistungen, die eine eigenständige und abgrenzbare Leistungsverpflichtung darstellen, werden ab der Übertragung der Verfügungsmacht des verkauften Produkts anteilig über den Gewährleistungszeitraum realisiert. Vertragserfüllungskosten bestehen in Form von Werkzeugkosten, welche von Kund:innen bezahlt werden, aber nicht in deren Eigentum übergehen. Die Werkzeuge werden gemäß den Bestimmungen des IAS 16 aktiviert und über eine Nutzungsdauer von einem bis zehn Jahren abgeschrieben. Diesen Werkzeugen stehen Vertragsverbindlichkeiten gegenüber, welche verteilt über die Nutzungsdauer der Werkzeuge in den Umsatzerlösen realisiert werden. Vertragsanbahnungskosten werden, wenn sie wesentlich sind, bei einer Vertragsdauer von über zwölf Monaten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2024 gab es ebenso wie im Vorjahr hierfür keinen Anwendungsfall. 181 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kund:innen gliedern sich nach Divisionen und geografischen Regionen, die dem Sitz der Rechnungsempfänger:innen entsprechen, wie folgt: 1–12 2024 in TEUR Semperit Industrial Applications Semperit Engineered Applications Gruppe Europa 234.726 223.038 457.764 Amerika 34.818 82.025 116.843 Asien-Pazifik 23.377 60.945 84.322 Afrika 603 17.041 17.644 Umsatzerlöse 293.524 383.049 676.573 1–12 2023 in TEUR Semperit Industrial Applications Semperit Engineered Applications Gruppe Europa 263.980 203.526 467.506 Amerika 41.870 57.608 99.478 Asien-Pazifik 24.176 71.980 96.156 Afrika 760 17.865 18.624 Umsatzerlöse 330.786 350.978 681.764 Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Umsatzerlöse der Semperit-Gruppe mit Kund:innen in den vom Russland-Ukraine-Konflikt betroffenen Ländern insgesamt 0,6% (Vorjahr: 0,7%) der Umsatzerlöse der fortgeführten Geschäftsbereiche. In Russland und Weißrussland wurden (wie im Vorjahr) keine Umsatzerlöse erzielt. Die Umsatzerlöse der Semperit-Gruppe mit Kund:innen in der Ukraine gliedern sich nach Divisionen wie folgt: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Semperit Industrial Applications 2.476 2.762 Semperit Engineered Applications 1.337 2.156 Umsatzerlöse Ukraine 3.813 4.919 Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Brutto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ukrainischen Kund:innen auf insgesamt 101 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 2.3 Sonstige betriebliche Erträge in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Erträge aus den TSFAs und dem Mitbenutzungsvertrag mit der Harps Global Pte. Ltd. und deren Tochtergesellschaften 2.773 620 Forschungsförderungen 940 1.565 Schadensvergütungen 893 742 Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen 807 246 Verkauf von Neben- und Abfallprodukten 285 479 Mieterträge 243 228 Erträge aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten 0 932 Übrige 2.679 2.333 Summe 8.619 7.144 182 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Im Zuge der Veräußerung des Medizingeschäfts hat die Semperit-Gruppe mit der Harps Global Pte. Ltd. bzw. deren Tochtergesellschaften vorübergehende Leistungsvereinbarungen (Transitional Service Framework Agreement, „TSFA“) und einen Mitbenutzungsvertrag (Co-Use Agreement) abgeschlossen, um einen reibungslosen Übergang bzw. eine reibungslose Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in den Räumlichkeiten der STP zu gewährleisten. Im Rahmen der TSFAs und des Mitbenutzungsvertrags hat die Semperit-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 Dienstleistungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, technisches Produktmanagement, Qualitätsmanagement und regulatorische Angelegenheiten, IT, Personalwesen, Steuern und Logistik sowie Vermietungsleistungen erbracht. Die daraus entstandenen sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 2.773 TEUR (Vorjahr: 620 TEUR). Die Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen resultieren insbesondere aus dem Verkauf der Liegenschaft samt darauf befindlichen Gebäuden der deutschen Semperit Profiles Leeser GmbH. Der Buchwert betrug 541 TEUR und wurde bis zur Veräußerung in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen. Der Ertrag aus der Veräußerung (abzüglich Veräußerungskosten) betrug 612 TEUR und wurde in der Division SIA erfasst. In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 422 TEUR (Vorjahr: 904 TEUR) enthalten, welche die Semperit-Gruppe im Wesentlichen für Unterstützungsprogramme für Mitarbeiter:innen, Forschungsaufwendungen und Investitionen erhalten hat. Die Zuwendungen wurden im Wesentlichen in Österreich in Höhe von 385 TEUR (Vorjahr: 830 TEUR) gewährt. 2.4 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Materialaufwand 238.390 262.958 Aufwendungen für Energie 26.851 29.540 Produktionsbezogene Wartungsaufwendungen 9.679 11.442 Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.772 3.843 Summe 279.693 307.783 2.5 Personalaufwand in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Gehälter 92.412 84.113 Löhne 78.890 76.150 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 40.128 37.577 Aufwendungen für Abfertigungen 3.072 5.146 Sonstige Sozialaufwendungen 2.956 2.166 Aufwendungen für Altersversorgung 1.374 1.367 Summe 218.832 206.519 Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den fortgeführten Geschäftsbereichen rund 14.900 TEUR (Vorjahr: 15.700 TEUR); diese entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen. Im Personalaufwand sind auch Aufwendungen für Leihpersonal enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 betrug die durchschnittliche Anzahl des Leihpersonals (in Vollzeitäquivalenten) 93 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 159). Für Informationen zu den Vergütungen für Vorstandsmitglieder siehe Abschnitt 12. Von den Personalaufwendungen entfallen 39.580 TEUR (Vorjahr: 15.752 TEUR) auf die zum 31. Juli 2023 erworbene Rico-Gruppe. 183 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss In Österreich betrug die durchschnittliche Anzahl (in Vollzeitäquivalenten) insgesamt 1.208 Mitarbeiter:innen (Vorjahr: 1.261); der durchschnittliche Personalstand der Semperit-Gruppe in den fortgeführten Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar: in Vollzeitäquivalenten 2024 2023 Arbeiter:innen 2.695 2.909 Angestellte 1.336 1.427 Summe fortgeführte Geschäftsbereiche1 4.031 4.336 1Die entsprechende Personenzahl zum Bilanzstichtag beträgt 4.084 (Vorjahr: 4.220). 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Ausgangsfrachten 22.890 22.958 Instandhaltung und fremde Leistungen 12.499 9.539 Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwand 7.314 10.967 Versicherungsprämien 6.770 6.256 Reise- und Fahrtaufwand 5.534 5.535 Software-Lizenzaufwand 4.099 3.176 Provisions- und Werbeaufwand 3.959 3.984 IT-Beratungs- und Implementierungsaufwendungen 3.698 4.473 Nicht produktionsbedingte Energiekosten 3.013 3.930 Miet- und Leasingaufwand 2.540 2.393 Abfallentsorgung 2.391 2.172 Reinigungsaufwendungen 2.193 2.035 Sonstige Steuern 1.823 2.473 Fortbildungsaufwendungen 1.032 763 Forschungsaufwendungen 993 941 Büromaterial 901 915 Gebühren, Beiträge, Spenden 876 1.217 Kommunikation 839 729 Reklamationsaufwand (+) / Erträge aus der Auflösung von Reklamationsrückstellungen (–) –503 3.891 Übrige 6.487 7.409 Summe 89.350 95.757 Der Reklamationsaufwand ist im Geschäftsjahr 2024 negativ; per Saldo ergibt sich ein Ertrag aus der Auflösung von Reklamationsrückstellungen. Dieser Ertrag ist im Wesentlichen auf eine Schätzungsänderung in Bezug auf die Gewährleistungsrisiken eines Einzelfalls bei Schläuchen in der Division Semperit Industrial Applications zurückzuführen. Für die im Geschäftsjahr 2024 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sowie der Gesellschaften des weltweiten Netzwerks von Ernst & Young sind folgende Honorare als Beratungs- und Prüfungsaufwand erfasst worden: in TEUR 2024 2023 Prüfung des Konzernabschlusses und damit zusammenhängende Bestätigungsleistungen 928 1.082 davon Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. 496 505 Andere Bestätigungsleistungen 130 261 Sonstige Leistungen 0 356 Summe 1.059 1.699 184 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2.7 Finanzergebnis in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Aufwand (+) / Ertrag (–) Zinserträge –3.352 –2.919 Erträge aus Wertpapieren –101 –119 Finanzierungserträge –3.453 –3.038 Zinsaufwand 14.133 7.791 Finanzierungsaufwendungen 14.133 7.791 Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 3.469 2.877 Netto-Fremdwährungsergebnis –1.310 582 Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie FVPL –245 9 Übrige 839 484 Sonstiges Finanzergebnis –716 1.074 Finanzergebnis 13.433 8.704 Der Zinsaufwand beinhaltet Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.201 TEUR (Vorjahr: 1.214 TEUR) und aus Factoring in Höhe von 780 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Von dem im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwand entfallen 14.104 TEUR (Vorjahr: 7.670 TEUR) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten). Aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen ist ein Zinsaufwand in Höhe von 92 TEUR (Vorjahr: 42 TEUR) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen repräsentiert der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ergebnisanteil in Höhe von 3.469 TEUR (Vorjahr: 2.877 TEUR) den „Zinsaufwand“. Das Nettoergebnis von finanziellen Vermögenswerten aus der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Aufwand (+) / Ertrag (–) Zinserträge –3.352 –2.919 Netto-Fremdwährungsergebnis –737 633 Wertberichtigungen (+) / Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (–) 71 –90 Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie AC (At Cost) –4.017 –2.375 Die Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (siehe Abschnitt 2.6) erfasst. Darin sind auch Auflösungen von zuvor aufwandswirksam erfassten Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 betreffen die Finanzinstrumente der Bewertungskategorie FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Teilen des operativen Geschäfts bei der thailändischen Semperflex Asia Corp. Ltd. „SAC“ (siehe Abschnitt 11.5). 185 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie FVPL setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Aufwand (+) / Ertrag (–) Ergebnisse aus der Bewertung und dem Abgang von Wertpapieren und Derivaten –390 –106 Erträge aus Devisentermingeschäften –38 –48 Aufwendungen aus Devisentermingeschäften 183 162 Nettoergebnis aus der Bewertungskategorie FVPL (Fair Value through Profit and Loss) –245 9 Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein als Cashflow Hedge designierter Zinsswap zur Absicherung von Teilen des Zinsrisikos aus der Bankenfinanzierung der SAG abgeschlossen (siehe Abschnitt 6.4 bzw. 11.4). Die im Gesamtergebnis erfassten Effekte aus dem Zinsswap stellen sich wie folgt dar: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Aufwand (+) / Ertrag (–) Cashflow Hedges – erfolgswirksam im Zinsaufwand der Periode erfasst –92 n.a Cashflow Hedges – im sonstigen Ergebnis (Hedge-Rücklage) erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 560 n.a Cashflow Hedges – ineffektiver Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 0 n.a Das Netto-Fremdwährungsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten beträgt –452 TEUR (Vorjahr: –299 TEUR). 2.8 Ertragsteuern Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Steueraufwand umfasst die für die einzelnen Konzernunternehmen der fortgeführten Geschäftsbereiche aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz errechneten laufenden Steuern sowie die latenten Steuern. in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Laufender Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–) für die laufende Periode 8.573 11.268 für Vorperioden –313 –239 Summe laufender Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–) 8.260 11.030 Latenter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–) aus der Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen 124 2.126 aus der Veränderung der Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen, Steuergutschriften und temporären Differenzen 3.797 –10.998 sonstige latente Steuereffekte –2.047 –1.265 Summe latenter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (–) 1.874 –10.137 Summe 10.134 892 Steuerunsicherheiten in Bezug auf den Bestand zu verwertender steuerlicher Verlustvorträge wurde durch entsprechende Vorsorgen Rechnung getragen. Für Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Ergebnisüberleitung sowie Details zu latenten Steuern siehe Abschnitt 9. 186 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2.9 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Am 16. Dezember 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Semperit-Gruppe beschlossen, das ehemalige Segment Sempermed, bestehend aus den Geschäftsbereichen Examination Operations und Surgical Operations, an Harps Global Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur und Produktion in Malaysia zu verkaufen. Der entsprechende Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement, „SPA“) wurde ebenfalls am 16. Dezember 2022 abgeschlossen. Damit erfolgte die Umsetzung der strategischen Grundsatzentscheidung des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 28. Jänner 2020, sich vom Medizingeschäft zu trennen, sich künftig auf den Sektor Industrie zu konzentrieren und die Transformation zum Industriegummi- und Elastomer-Spezialisten zu vollziehen. Die Durchführung der Transaktion stand unter dem Vorbehalt investitionskontroll- und wettbewerbsrechtlicher Behördenzustimmungen und fand in zwei Schritten statt: Das (erste) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts erfolgte am 31. August 2023 und umfasste den Verkauf der 100%igen Beteiligungen an der singapurischen Semperit Investments Asia Pte. Ltd. (nunmehr Harps Investment Asia Pte. Ltd.) und an der österreichischen Sempermed Europe GmbH (nunmehr HARPS Europe GmbH) sowie bestimmter Immaterialgüterrechte durch die STP. Mit dieser Transaktion trennte sich die Semperit-Gruppe von den Examination Operations und somit insgesamt 12 Tochterunternehmen. Das (zweite) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts umfasste den Verkauf des von der STP beherbergten Betriebs zur Produktion von Operationshandschuhen im österreichischen Wimpassing an die HARPS Europe Manufacturing GmbH sowie den Verkauf der 100%igen Beteiligung an der Sempermed Kft., welche die Verpackung der Operationshandschuhe im ungarischen Sopron vornimmt, an die Harps Global Pte. Ltd. Diese Surgical Operations wurden bis zum endgültigen Verkauf noch als Auftragsfertigung für Harps Global Pte. Ltd. bzw. Harps Investment Asia Pte. Ltd. durch die Semperit-Gruppe weitergeführt. Dazu wurde eine Auftragsfertigungsvereinbarung (Contract Manufacturing Agreement, „CMA“) abgeschlossen, die eine Lieferung von definierten Mengen zu „cost plus“ vorsah. Am 21. März 2024 erfolgte der Abschluss eines Mitbenutzungsvertrags, welcher die Bedingungen zur Nutzung bestimmter Immobilien am Produktionsstandort Wimpassing durch Harps nach dem (zweiten) Closing vorsieht. Damit lagen die Voraussetzungen für eine Darstellung als aufgegebener Geschäftsbereich für den Geschäftsbereich Surgical Operations erstmals zum 31. März 2024 vor. Das (zweite) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts erfolgte zum 30. Juni 2024. Der vorläufige Kaufpreis in Höhe von 9.116 TEUR wurde durch die Käuferinnen bezahlt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der entkonsolidierten Gesellschaft betrugen zum Closing insgesamt 2.530 TEUR. Die Nettoeinzahlungen aus Unternehmensverkäufen beliefen sich daher auf 6.586 TEUR. Der endgültige Kaufpreis beträgt 9.182 TEUR. Die daraus entstandene Kaufpreisforderung in Höhe von 66 TEUR wurde im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt. Für Surgical Operations wurde zum 30. Juni 2024 ein beizulegender Zeitwert (Stufe 1) auf Basis des Verkaufspreises (Cash and Debt Free) und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Preisanpassungsmechanismus ermittelt. Der daraus resultierende Wertminderungsbedarf für Surgical Operations zum 30. Juni 2024 in Höhe von 2.790 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wurde auf das wesentliche langfristige Vermögen des Geschäftsbereichs alloziert. Das in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellte Ergebnis der beiden aufgegebenen Geschäftsbereiche setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Ergebnis Surgical Operations 92 503 Ergebnis Examination Operations 0 –41.938 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 92 –41.435 187 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Nachstehend wird die Gewinn- und Verlustrechnung der aufgegebenen Geschäftsbereiche dargestellt: Surgical Operations Examination Operations in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 1–12 2024 1–12 2023 Umsatzerlöse 23.151 39.317 0 108.376 Veränderungen des Bestands an Erzeugnissen –175 328 0 –3.774 Aktivierte Eigenleistungen 16 75 0 216 Betriebsleistung 22.993 39.720 0 104.817 Sonstige betriebliche Erträge 628 1.200 0 400 Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen –11.518 –22.871 0 –93.620 Personalaufwand –7.171 –13.562 0 –19.113 Sonstige betriebliche Aufwendungen –1.536 –2.720 0 –13.722 EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) 3.396 1.766 0 –21.238 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –287 –1.082 0 0 Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –2.790 0 0 0 Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 0 0 0 1.570 EBIT (Betriebsergebnis) 319 684 0 –19.668 Finanzierungserträge 0 0 0 189 Finanzierungsaufwendungen –4 –10 0 –40 Sonstiges Finanzergebnis –61 3 0 141 Finanzergebnis –66 –7 0 289 Ergebnis vor Steuern 253 677 0 –19.379 Ertragsteuern –17 –174 0 –239 Ergebnis nach Steuern 236 503 0 –19.618 Erfasste Transaktionskosten –144 0 0 –612 Ertragsteuern auf die erfassten Transaktionskosten 0 0 0 0 Entkonsolidierungs- und Veräußerungsergebnis 0 0 0 1.833 Umgliederung von sonstigen Ergebnissen in den Gewinn oder Verlust 0 0 0 –23.541 Zwischensumme –144 0 0 –22.320 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 92 503 0 –41.938 davon auf die Aktionäre der Semperit AG Holding entfallendes Ergebnis 92 503 0 –41.672 davon auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 0 0 0 –266 Die Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Surgical Operations Examination Operations in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 1–12 2024 1–12 2023 Materialaufwand 8.508 15.439 0 68.032 Aufwendungen für Energie 1.355 4.097 0 23.849 Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.192 2.150 0 209 Produktionsbezogene Wartungsaufwendungen 463 1.184 0 1.531 Summe 11.518 22.871 0 93.620 188 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: Surgical Operations Examination Operations in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 1–12 2024 1–12 2023 Löhne 3.522 6.580 0 3.687 Gehälter 2.220 4.248 0 11.078 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 1.265 2.425 0 2.256 Sonstige Sozialaufwendungen 90 173 0 1.879 Aufwendungen für Abfertigungen 67 136 0 68 Aufwendungen für Altersversorgung 7 0 0 144 Summe 7.171 13.562 0 19.113 In Österreich betrug die durchschnittliche Anzahl (in Vollzeitäquivalenten) insgesamt 89 Mitarbeiter:innen im Geschäftsbereich Surgical Operations (Vorjahr: 86 Mitarbeiter:innen im Geschäftsbereich Surgical Operations und 23 Mitarbeiter:innen im Geschäftsbereich Examination Operations). Der durchschnittliche Personalstand der Semperit-Gruppe im Geschäftsbereich Surgical Operations bis zum 30. Juni 2024 bzw. im Geschäftsbereich Examination Operations bis zum 31. August 2023 stellt sich wie folgt dar: Surgical Operations Examination Operations in Vollzeitäquivalenten 2024 2023 2024 2023 Arbeiter:innen 243 253 0 1.797 Angestellte 45 48 0 411 Summe aufgegebene Geschäftsbereiche 288 301 0 2.208 Cashflows aus der Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit der aufgegebenen Geschäftsbereiche Der Einfluss der aufgegebenen Geschäftsbereiche auf die Konzerngeldflussrechnung stellt sich (verkürzt) wie folgt dar: Surgical Operations Examination Operations in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 1–12 2024 1–12 2023 Cashflow aus der Betriebstätigkeit 1.076 –1.961 –421 –10.646 Cashflow aus der Investitionstätigkeit –171 –1.360 0 –1.521 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit –25 –107 0 –455 189 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Das abgegangene Nettovermögen in Höhe von 9.182 TEUR im Zeitpunkt der Entkonsolidierung setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR 30.06.2024 Immaterielle Vermögenswerte 225 Sachanlagen 1.474 Langfristiges Vermögen 1.698 Vorräte 8.057 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 19 Sonstige Vermögenswerte 125 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.530 Kurzfristiges Vermögen 10.730 Rückstellungen 1.615 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 142 Sonstige Verbindlichkeiten 22 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.779 Rückstellungen 198 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 172 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 267 Sonstige Verbindlichkeiten 803 Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragsteuern 27 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.468 Abgang Nettovermögen 9.182 Das Entkonsolidierungs- und Veräußerungsergebnis stellt sich wie folgt dar: in TEUR 30.06.2024 Verkaufspreis 9.182 Abgegangenes Nettovermögen –9.182 Entkonsolidierungs- und Veräußerungsergebnis 0 2.10 Ergebnis je Aktie in EUR 1–12 2024 1–12 2023 Ergebnis nach Steuern 11.501.180 –17.073.158 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 0 –265.909 Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 11.501.180 –16.807.249 Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 20.573.434 20.573.434 Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) 0,56 –0,82 davon Ergebnis je Aktie in EUR aus fortgeführten Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert) 0,56 1,18 davon Ergebnis je Aktie in EUR aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (unverwässert und verwässert) 0,00 –2,00 Zum 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 waren keine Verwässerungseffekte zu berücksichtigen. 190 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2.11 Konzerngeldflussrechnung Die Geldflussrechnung wird gemeinsam für die fortgeführten und die aufgegebenen Geschäftsbereiche erstellt; es wird nicht zwischen den Cashflows der einzelnen Geschäftsbereiche unterschieden. Die Cashflows aus der Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit der aufgegebenen Geschäftsbereiche werden im Anhang (siehe Abschnitt 2.9) angegeben. Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit wird unter Anwendung der indirekten Methode erstellt. Die Bewertungseffekte werden unter den sonstigen unbaren Aufwendungen bzw. Erträgen dargestellt. Diese umfassen insbesondere das Ergebnis aus Wechselkursänderungen, Bewertung von Derivaten sowie die Veränderung der Wertberichtigungen von Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Von den sonstigen unbaren Erträgen bzw. Aufwendungen in Höhe von –1.215 TEUR (Vorjahr: –2.220 TEUR) entfielen –477 TEUR (Vorjahr: –2.309 TEUR) auf Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung zwischen Konzernunternehmen, –291 TEUR (Vorjahr: –314 TEUR) auf Bewertungseffekte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie –177 TEUR (Vorjahr: –323 TEUR) auf die Bewertung von Derivaten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit basieren auf einer direkten Ermittlung. Erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit dargestellt, gezahlte Zinsen im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Die Zugänge der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen 69.884 TEUR (Vorjahr: 66.177 TEUR). Davon betreffen 7.418 TEUR (Vorjahr: 4.326 TEUR) Zugänge von Nutzungsrechten. Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Zugängen der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 10.029 TEUR gesunken (Vorjahr: um 11.800 TEUR gestiegen), und die Anzahlungen sind um 7.051 TEUR gesunken (Vorjahr: um 5.697 TEUR gestiegen). Aktivierte Zinsen auf das Anlagevermögen in Höhe von 867 TEUR (Vorjahr: 430 TEUR) werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Die Nettoeinzahlungen aus Unternehmensverkäufen beliefen sich auf 6.586 TEUR und resultieren aus dem (zweiten) Closing im Rahmen des Verkaufs des Medizingeschäfts. Die Aufnahmen langfristiger Finanzverbindlichkeiten beziehen sich auf die Werkserweiterung am tschechischen Standort in Odry in Höhe von 26.000 TEUR (Vorjahr: 150.000 TEUR für den Erwerb der Rico-Gruppe und 33.000 TEUR für die Werkserweiterung Odry). Die Tilgung langfristiger Finanzverbindlichkeiten beinhaltet die vorzeitige Tilgung der Bankenfinanzierung der SAG in Höhe von 10.000 TEUR (Vorjahr: 40.000 TEUR). Der Anstieg der gezahlten Zinsen in Höhe von 7.482 TEUR resultiert im Wesentlichen aus den Bankenfinanzierungen von SAG und SFO sowie aus den übernommenen Banken- und Leasingfinanzierungen der Rico-Gruppe. 191 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten in TEUR Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen Derivative Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Gesamt Stand 01.01.2023 52.460 18.907 1.923 19.952 93.243 Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 131.472 –6.482 0 –4.031 120.960 Gezahlte Zinsen –6.225 0 0 –1.222 –7.447 Effekte aus Wechselkursänderungen –826 –592 0 –194 –1.613 Zugänge aus Unternehmenserwerben 44.590 0 0 29.736 74.326 Sonstige Veränderungen 6.351 2.892 207 4.188 13.638 Stand 31.12.2023 227.822 14.725 2.130 48.429 293.107 davon langfristig 219.165 11.905 2.130 43.574 276.774 davon kurzfristig 8.657 2.820 0 4.855 16.332 Stand 01.01.2024 227.822 14.725 2.130 48.429 293.107 Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 7.329 –2.884 0 –5.083 –638 Gezahlte Zinsen –12.764 0 0 –2.203 –14.967 Effekte aus Wechselkursänderungen 30 987 1 796 1.815 Sonstige Veränderungen 11.650 3.444 258 6.795 22.147 Stand 31.12.2024 234.068 16.272 2.390 48.733 301.463 davon langfristig 190.009 12.527 2.368 43.524 248.427 davon kurzfristig 44.059 3.745 22 5.209 53.036 Die sonstigen Veränderungen beinhalten Zinsaufwendungen, den Anteil am Ergebnis nach Steuern von kündbaren nicht beherrschenden Anteilen sowie unbare Zugänge und Abgänge aus Leasingverhältnissen. 192 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 3. Langfristige Vermögenswerte 3.1 Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, die in der Folge planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, angesetzt. Die angenommene Nutzungsdauer liegt in der Regel in der Bandbreite von einem bis 15 Jahren. Bei der Festlegung von Nutzungsdauern sind Annahmen und Einschätzungen zu treffen. Bei beobachtbaren Anhaltspunkten für eine Wertveränderung erfolgt für die erworbenen immateriellen Vermögenswerte eine Werthaltigkeitsprüfung. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. In Bezug auf die planmäßigen Abschreibungen und die Werthaltigkeitsprüfungen gilt das zu den erworbenen immateriellen Vermögenswerten Ausgeführte sinngemäß. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Software-Implementierungen und in geringem Umfang aktivierungsfähige Entwicklungskosten, wobei diese nur angesetzt werden, wenn entsprechend der Ermessensentscheidung des Managements der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich ist. Die angenommene Nutzungsdauer liegt in der Regel bei acht Jahren. Im Wege von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte Bei im Wege eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen und gesondert von einem allfälligen Geschäfts- oder Firmenwert angesetzten immateriellen Vermögenswerten stellt der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten dar. Es handelt sich hierbei insbesondere um Marken, technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte sowie (nicht) vertragliche Kundenbeziehungen. Die angenommenen Nutzungsdauern liegen in der Regel bei technologiebasierten immateriellen Vermögenswerten in einer Bandbreite von fünf bis 15 Jahren und bei (nicht) vertraglichen Kundenbeziehungen von einem bis 25 Jahren. Für Marken wird gegebenenfalls eine unbestimmbare Nutzungsdauer angenommen; sie unterliegen diesfalls einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Ansonsten erfolgt für im Wege von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle Vermögenswerte nur bei beobachtbaren Anhaltspunkten für eine Wertveränderung eine Werthaltigkeitsprüfung. Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen von Umständen, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, auf ihre Werthaltigkeit überprüft, vorausgesetzt, es liegen gemäß IAS 36 keine Umstände vor, die ein Entfallen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung gestatten. In der Semperit-Gruppe stellen die Geschäftsbereiche die niedrigste Ebene (zahlungsmittelgenerierende Einheit, ZGE) dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Die Geschäftsbereiche Hoses und Profiles bilden die Division SIA, die Geschäftsbereiche Belting, Form und Rico bilden die Division SEA. Für die Werthaltigkeitsprüfung des im Geschäftsbereich Hoses (Herstellung und Vertrieb von Hydraulik- und Industrieschläuchen) bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 1.677 TEUR (Vorjahr: 1.677 TEUR) ermittelte das Management den erzielbaren Betrag zum 30. September 2024. Der erzielbare Betrag wurde als Nutzungswert berechnet. Der durch die abgekühlte wirtschaftliche Entwicklung und die geopolitischen Krisen erhöhten Prognoseunsicherheit wurde durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien (Upside- und Downside-Szenarien) begegnet. Die Produkte des Geschäftsbereichs Hoses werden typischerweise im Umfeld der Land- und Bauwirtschaft sowie in der Lebensmittel- und chemischen Industrie eingesetzt und sind deren zyklischen Entwicklungen ausgesetzt. Volle Kundenläger in den ersten beiden Quartalen im Geschäftsjahr 2024, Verschiebungen im Produktmix sowie die anhaltende Rezession waren die Hauptgründe für den Erlösrückgang im Geschäftsjahr 2024 (siehe Abschnitt 2.2). Für das Geschäftsjahr 2025 ist keine wesentliche Erholung des europäischen Marktes absehbar. Die Entwicklung des nordamerikanischen Marktes wird etwas positiver eingeschätzt als jene des europäischen. Die Planungsszenarien unterscheiden sich vom Base-case-Szenario im Wesentlichen in den Annahmen zur unterschiedlichen Abschätzung der Marktentwicklung und folglich in der jährlichen Wachstumsrate der Produktionsmengen. Zusätzlich wurde im Downside-Szenario von einer verringerten Bruttomarge ausgegangen, welche aus höheren Personalaufwendungen stammt. Die relative Bruttomarge im Upside-Szenario ist unverändert zum Base-case-Szenario. 193 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die wesentliche Annahme, die bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags des Geschäftsbereichs Hoses verwendet wurde, bezieht sich auf die zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge. In der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2030) beträgt die EBITDA-Marge rund 23% (Vorjahr: 23%). Die EBITDA-Margen in der Rentenphase unterscheiden sich je nach Planungsszenario und liegen bei rund 20% (Vorjahr: 22%) im Downside-Szenario und 23% (Vorjahr: 23%) im Upside-Szenario. Der Planung lagen dabei die Annahmen des Managements zur Entwicklung der Märkte, der Marktanteile des Geschäftsbereichs Hoses und zu strategischen Produkt- und Kundeninitiativen zugrunde. Die Mittelfristplanung des Managements fußt auf der Weiterführung der erfolgreichen Nischenstrategie des Geschäftsbereichs Hoses, sich ausschließlich auf die Schlauchproduktion zu fokussieren und sich dadurch von Mitbewerber:innen, die darüber hinaus auch Armaturen und Leitungen produzieren bzw. montieren oder komplette Hydrauliksysteme fertigen, abzugrenzen. Geplante ergebnisverbessernde Maßnahmen, die eine Kapazitätserweiterung oder Infrastrukturverbesserung erfordern, sowie solche, welche noch nicht hinreichend konkretisiert sind, wurden bei der Ermittlung des Nutzungswerts nicht berücksichtigt. Berücksichtigt wurde allerdings der in Umsetzung befindliche neuerliche Werksausbau im tschechischen Odry mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 110.000 TEUR, welcher im Jahr 2023 begonnen hatte: Zur Kapazitätserweiterung werden dort im Zeitraum 2025–2029 noch weitere 50.500 TEUR in die Hydraulikschlauchproduktion investiert werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und die Erreichung eines hohen Automatisierungsgrads gelegt. Die Kapazitätserweiterung beträgt rund 24 Mio. Meter; der Hochlauf der Produktionsanlagen wird stufenweise ab dem Geschäftsjahr 2025 erfolgen. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2024 die Produktion von 3,6 Mio. Meter an flexiblen Spiralschläuchen vom österreichischen Wimpassing nach Odry verlegt. Die bereits im Geschäftsjahr 2023 beschlossene Anpassung der Werksausbaupläne wurde bei der Werthaltigkeitsprüfung berücksichtigt. Die neuen Produktionsanlagen werden ausschließlich unter Verwendung grüner Energien und somit emissionsarm betrieben. Der Gesamtwasserverbrauch am Standort in Odry wird – ungeachtet der Kapazitätsausweitung – nach Fertigstellung der neuen Produktionsanlagen um rund 40–50% sinken. Die übrigen Sachanlageninvestitionen wirken kapazitätserhaltend. Die Veränderungen des Trade Working Capitals wurden umsatzabhängig geplant. Die Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2030) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Die Wachstumsrate reflektiert den Wettbewerbs- und Preisdruck am Markt, ein moderat angenommenes Marktwachstum und ein normalisiertes Inflationsniveau. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Hierbei wurde für die Geschäftsbereiche Hoses, Profiles, Belting und Form eine einheitliche Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Der Kapitalisierungszinssatz vor Steuern, der für den Geschäftsbereich Hoses ermittelt wurde, liegt bei 10,3% (Vorjahr: 10,5%). Der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern beträgt 8,0% (Vorjahr: 8,8%). Die Werthaltigkeit des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts wurde im Rahmen der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für den Geschäftsbereich Hoses bestätigt. Für die Werthaltigkeitsprüfung des im Geschäftsbereich Rico (Herstellung von Spritzgusswerkzeugen, Herstellung von Kunststoffteilen insbesondere aus Flüssigsilikon und Feststoffsilikon im Ein-, Zwei- oder Mehrkomponentenspritzguss und deren Vertrieb) bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 49.358 TEUR (Vorjahr: 49.358 TEUR) sowie der Markenrechte in Höhe von 10.029 TEUR (Vorjahr: 9.907 TEUR) ermittelte das Management den erzielbaren Betrag zum 30. September 2024. Für die im Zuge der Kaufpreisallokation identifizierten Marken der Rico-Gruppe wurden unbestimmbare Nutzungsdauern angenommen, da die Markennamen auf den jeweiligen Produktmärkten sehr gut etabliert sind und eindeutige Markenattribute aufweisen. Die Semperit-Gruppe wird die Markennamen auf unbestimmbare Zeit nutzen und den Geschäftsbereich Rico unter diesen Markennamen weiter ausbauen. Methodisch erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung der Marken gemeinsam mit dem Geschäfts- oder Firmenwert auf Ebene der ZGE, folglich auf Ebene des Geschäftsbereichs Rico. Der erzielbare Betrag wurde als Nutzungswert berechnet. Die Produkte des Geschäftsbereichs Rico werden insbesondere in der Automobil- und Medizintechnikindustrie sowie in der Konsum- und Haushaltsgüterindustrie eingesetzt. Der durch die abgekühlte wirtschaftliche Situation und die geopolitischen Krisen erhöhten Prognoseunsicherheit wurde durch die Berücksichtigung alternativer Planungsszenarien (Upside- und Downside-Szenarien) begegnet. Die Planungsszenarien unterscheiden sich vom Base-case-Szenario im Wesentlichen in den Annahmen zur unterschiedlichen Abschätzung der Marktentwicklung und folglich in der jährlichen Wachstumsrate der Produktionsmengen (d.h. der Kundenabrufe von Kunststoffteilen und der Verkäufe von Spritzgusswerkzeugen). Die relative Bruttomarge ist im Upside- bzw. Downside-Szenario unverändert. 194 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die wesentlichen Annahmen, die bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags des Geschäftsbereichs Rico verwendet wurden, beziehen sich auf den Hochlauf der Produktionsanlagen aus den Kapazitätserweiterungen, zu denen sich Vorstand und Aufsichtsrat der SAG im Zuge des Unternehmenserwerbs kommittiert haben, auf die verstärkte Bearbeitung des US-amerikanischen Marktes und auf die zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge. In der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2030) beträgt die EBITDA-Marge rund 23% (Vorjahr: 25%). Die EBITDA-Margen in der Rentenphase unterscheiden sich je nach Planungsszenario und liegen bei rund 22% (Vorjahr: 24%) im Downside-Szenario und 24% (Vorjahr: 26%) im Upside-Szenario. Der Planung lagen dabei die Annahmen des Managements zur Entwicklung der Märkte, der Marktanteile des Geschäftsbereichs Rico und zu strategischen Produkt- und Kundeninitiativen in Bezug auf die Herstellung von Spritzgusswerkzeugen sowie die Beratung bei der Bauteileentwicklung bis hin zur Serienfertigung von kundenindividuellen Kunststoffteilen zugrunde. Die Mittelfristplanung des Managements fußt auf der Festigung und dem Ausbau des technologischen Vorsprungs in der Herstellung von Hoch-Kavitäten-Spritzgusswerkzeugen, in der Automatisation und Problemlösungskompetenz. Zusätzlich stehen die Stärkung des Vertriebs und damit im Zusammenhang stehend, die geografische Expansion im Fokus. Geplante ergebnisverbessernde Maßnahmen, die eine Kapazitätserweiterung oder Infrastrukturverbesserung erfordern, sowie solche, welche noch nicht hinreichend konkretisiert sind, wurden bei der Ermittlung des Nutzungswerts nicht berücksichtigt. Berücksichtigt wurde allerdings der in Umsetzung befindliche Werksausbau im österreichischen Thalheim sowie weitere Kapazitätserweiterungen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 36.479 TEUR (Vorjahr: 39.800 TEUR) bis zum Geschäftsjahr 2029. Die übrigen Sachanlageninvestitionen wirken kapazitätserhaltend; sie entsprechen in etwa den geplanten Abschreibungen. Die Veränderungen des Trade Working Capitals wurden umsatzabhängig geplant. Die Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2030) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Hierbei wurde für den Geschäftsbereich Rico eine separate Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) gebildet. Diese Unternehmen sind in ähnlichen geografischen Märkten aktiv und weisen vergleichbare Geschäftsmodelle auf. Der Kapitalisierungszinssatz vor Steuern, der für den Geschäftsbereich Rico ermittelt wurde, liegt bei 9,3% (Vorjahr: 9,9%). Der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern beträgt 7,8% (Vorjahr: 8,3%). Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäftsbereichs Rico wurden die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des erzielbaren Betrags einer Sensitivierung unterzogen. Der Nutzungswert des Geschäftsbereichs Rico würde unter den Buchwert sinken, wenn eine der folgenden Änderungen einträte: Die nachhaltige Wachstumsrate ab dem letzten Planjahr sinkt unter 0,9% anstelle der geplanten 2,0%, der WACC erhöht sich auf über 8,4% statt 7,8% oder das EBITDA reduziert sich um mehr als 2.957 TEUR im letzten Planjahr, was einer EBITDA-Marge von 21% im Base-case-Szenario, 20% im Downside-Szenario und 23% im Upside-Szenario entspricht. Die Werthaltigkeit des angesetzten Geschäfts- oder Firmenwerts und der Markenrechte wurde im Rahmen der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung für den Geschäftsbereich Rico bestätigt. Werthaltigkeitsprüfungen (außerhalb der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte) Im Rahmen eines laufenden Software-Entwicklungsprojekts zur gruppenweiten Erfassung von Produktions- und Maschinendaten wurde im Geschäftsjahr 2024 die Implementierungspartnerin gewechselt. Im Zuge dessen war eine Wertminderung für einen Teil des Projekts, für den sich kein weiterer Nutzen ergab, in Höhe von 215 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) zu erfassen. Für eine gesamthafte Darstellung der im Geschäftsjahr erfassten Wertminderungen siehe Abschnitt 3.2. 195 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: in TEUR Software-Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwert Entwicklungskosten Gesamt Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand 01.01.2023 40.747 2.537 2.650 45.934 Währungsdifferenzen 869 0 6 875 Zugänge 402 0 14 416 Zugänge aus Unternehmenserwerben 71.515 49.358 0 120.872 Abgänge –243 0 0 –243 Umbuchungen 33 0 130 163 Stand 31.12.2023 113.323 51.894 2.800 168.018 Währungsdifferenzen –164 0 2 –162 Zugänge 371 0 1.566 1.937 Abgänge –13.004 0 –30 –13.033 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten –468 0 –550 –1.018 Umbuchungen 90 0 –90 0 Stand 31.12.2024 100.148 51.894 3.698 155.741 Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen Stand 01.01.2023 37.203 859 1.589 39.651 Währungsdifferenzen 41 0 0 41 Abschreibungen 3.391 0 146 3.537 Abgänge –184 0 0 –184 Stand 31.12.2023 40.452 859 1.735 43.046 Währungsdifferenzen 56 0 0 56 Abschreibungen 4.524 0 103 4.627 Wertminderungen 72 0 323 394 Abgänge –12.110 0 0 –12.110 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten –462 0 –512 –974 Stand 31.12.2024 32.532 859 1.649 35.040 Buchwerte Buchwert 01.01.2023 3.544 1.677 1.061 6.283 Buchwert 31.12.2023 72.872 51.035 1.065 124.971 Buchwert 31.12.2024 67.617 51.035 2.049 120.701 3.2 Sachanlagen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich ihrer erwarteten Restwerte linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Bei der Festlegung der Nutzungsdauern waren Schätzungen und Annahmen zu treffen, die an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die angenommenen Nutzungsdauern je Sachanlagenkategorie liegen in den folgenden Bandbreiten: 196 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Sachanlagen exkl. Nutzungsrechte Nutzungsdauer in Jahren Betriebsgebäude und sonstige betriebliche Baulichkeiten 2–50 Technische Anlagen und Maschinen 2–40 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–25 Fahrzeuge 2–25 Die angenommenen Nutzungsdauern der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechte liegen in den folgenden Bandbreiten: Nutzungsrechte Nutzungsdauer in Jahren Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund 2–20 Technische Anlagen und Maschinen 2–5 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–8 Fahrzeuge 2–7 Werthaltigkeitsprüfungen Sachanlagen werden bei beobachtbaren Anhaltspunkten auf Wertminderung dahingehend überprüft, ob der Buchwert des Vermögenswerts bzw. der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag gemäß IAS 36 übersteigt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird eine entsprechende Wertminderung erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Ermittlung des erzielbaren Betrags unterliegen wesentlichen Schätzungen und Annahmen. Dies betrifft insbesondere Annahmen zur Unternehmensplanung, zu künftigen Inflations- und Wachstumsraten sowie zu Fremdwährungskursen, zum Kapitalkostensatz zur Abzinsung künftiger Cashflows, zur erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie zu den separaten erzielbaren Beträgen für einzelne Vermögenswerte als Wertuntergrenze einer etwaigen Wertminderung. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 berücksichtigt. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit enthält die Nutzungsrechte; er wird vermindert um den Buchwert der Leasingverbindlichkeiten. Der erzielbare Betrag als Gesamtwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit beinhaltet den Barwert der Cashflows, der um die Leasingzahlungen reduziert ist. Aufgrund fehlender künftiger Einsatzmöglichkeiten wurden zwei Salzbadanlagen der deutschen Semperit Profiles Leeser GmbH in Höhe von 1.745 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und eine Knetmaschine in der österreichischen STP in Höhe von 315 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) wertgemindert. Die verbleibenden Wertminderungen von Sachanlagen betreffen Maschinen in der tschechischen SFO, für die es keine zukünftige Verwendungsmöglichkeit gibt. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (siehe Abschnitt 3.1) und Sachanlagen gliedern sich nach Divisionen wie folgt: Semperit Industrial Applications Semperit Engineered Applications in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 1–12 2024 1–12 2023 Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte 67 0 148 0 Wertminderungen auf Sachanlagen 2.020 0 214 0 Summe Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2.087 0 362 0 197 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Entwicklung der Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar: in TEUR Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Anlagen in Bau Gesamt Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand 01.01.2023 184.024 514.507 73.306 29.613 801.451 Währungsdifferenzen –267 697 –489 29 –30 Zugänge 4.798 13.200 6.161 38.891 63.049 Zugänge aus Unternehmenserwerben 48.641 51.965 4.862 20.331 125.799 Abgänge –700 –2.791 –4.384 –90 –7.964 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten –778 0 –271 0 –1.050 Umbuchungen 27.113 13.841 1.778 –42.894 –163 Stand 31.12.2023 262.831 591.418 80.962 45.879 981.091 Währungsdifferenzen 2.317 5.938 810 161 9.226 Zugänge 19.479 18.002 4.962 25.462 67.906 Abgänge –3.019 –10.994 –3.579 –1.653 –19.245 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten –4.027 –34.337 –2.976 –24 –41.364 Umbuchungen 19.765 16.823 2.193 –38.738 43 Stand 31.12.2024 297.345 586.850 82.373 31.088 997.657 Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen Stand 01.01.2023 93.648 357.416 55.195 1.660 507.920 Währungsdifferenzen 35 –155 –421 54 –488 Abschreibungen 6.758 21.854 5.441 0 34.052 Wertaufholungen –392 0 0 0 –392 Abgänge –456 –2.617 –3.907 –10 –6.990 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten –249 0 –260 0 –509 Umbuchungen 12 1.263 3 –1.279 0 Stand 31.12.2023 99.355 377.761 56.051 426 533.593 Währungsdifferenzen 758 3.664 680 5 5.106 Abschreibungen 9.599 27.109 6.401 0 43.110 Wertminderungen 893 2.258 0 1.745 4.896 Abgänge –583 –10.875 –3.343 –1.106 –15.907 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten –3.619 –33.682 –2.499 –3 –39.802 Umbuchungen 250 44 –220 –32 43 Stand 31.12.2024 106.654 366.279 57.071 1.035 531.039 Buchwerte Buchwert 01.01.2023 90.376 157.091 18.111 27.953 293.531 Buchwert 31.12.2023 163.476 213.657 24.911 45.453 447.498 Buchwert 31.12.2024 190.691 220.571 25.302 30.053 466.617 198 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Von dem für Grundstücke und Bauten (einschließlich der Bauten auf fremdem Grund) ausgewiesenen Buchwert entfallen 10.568 TEUR (Vorjahr: 11.060 TEUR) auf Grund und Boden (Grundwert). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten im Zuge der Erweiterung einer Produktionshalle in Odry, Tschechien, in Höhe von 867 TEUR aktiviert (Vorjahr: 145 TEUR betreffend die Produktionshalle in Odry bzw. 285 TEUR betreffend die Produktionsstätte Thalheim). Aktiviert wurden die direkt der Herstellung zuordenbaren Fremdkapitalkosten. Zum 31. Dezember 2024 sind Sachanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 22.455 TEUR (Vorjahr: 23.422 TEUR) im Geschäftsbereich Rico als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet. Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine neue, dem Geschäftsbereich Profiles zuzurechnende Produktionsstätte in den USA eröffnet. Die Eigentumsrechte an den neu gebauten Produktionslinien der US-amerikanischen Semperit Industrial Products Inc. wurden an die staatliche Entwicklungsagentur von Coweta County, Georgia, übertragen, um die vermögensbezogenen Steuern zu optimieren. Gleichzeitig hat die Gesellschaft eine von der Entwicklungsagentur zur Finanzierung der Transaktion emittierte Kommunalanleihe (Revenue Bond) gekauft und einen Leasingvertrag für die Nutzung der übertragenen Produktionslinie abgeschlossen. Der Nominalbetrag der Anleihe beträgt zum 31. Dezember 2024 umgerechnet 9.077 TEUR (Vorjahr: 7.025 TEUR) und wurde durch die im Geschäftsjahr 2024 getätigten Investitionen in Höhe von umgerechnet 1.541 TEUR (Vorjahr: 433 TEUR) erhöht. Mit den Leasingraten wird die Anleihe getilgt. Das Unternehmen kann jederzeit bzw. spätestens am Ende der Laufzeit die Anleihe an die Entwicklungsagentur zurückübertragen, wodurch die Eigentumsrechte an der Produktionslinie wieder erworben werden. Da das Unternehmen sowohl Leasingnehmer als auch Anleihegläubiger ist, finden keine Geldflüsse statt. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde daher weder ein Sale-and-Lease-back-Vertrag abgeschlossen, noch eine Kommunalanleihe gezeichnet bzw. bilanziert. Die Produktionslinien für Gummidichtungen werden weiterhin im Sachanlagevermögen erfasst. Nutzungsrechte Die Semperit-Gruppe ist insbesondere Leasingnehmer in Bezug auf Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden, Büroausstattungen und Kraftfahrzeugen. Als Leasingnehmer erfasst die Semperit-Gruppe im Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts für ansatzpflichtige Leasingverträge eine Leasingverbindlichkeit als sonstige finanzielle Verbindlichkeit und einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht als Teil des Sachanlagevermögens. Die Leasingverbindlichkeit wird verzinst und durch die laufenden Zahlungen annuitätisch getilgt; das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abgeschrieben. Das Wahlrecht, die Regel zur Leasingbilanzierung nicht auf Leasingverträge mit kurzfristiger (d.h. bis zu 12-monatiger) Laufzeit, auf Leasingobjekte von geringem Wert (d.h. bis zu einem Neuwert in Höhe von rund 5 TEUR) und auf immaterielle Vermögenswerte anzuwenden, wird ausgeübt. Die Semperit-Gruppe weist somit für diese Art von Verträgen keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus; Leasingzahlungen aus diesen Verträgen werden linear über die Laufzeit als Aufwand erfasst. 199 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die in den Sachanlagen enthaltenen Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Nutzungsrechte in TEUR Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Gesamt Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand 01.01.2023 19.642 922 4.641 25.204 Währungsdifferenzen –254 35 –2 –221 Zugänge 1.282 51 2.033 3.366 Zugänge aus Unternehmenserwerben 27.334 2.048 354 29.736 Abgänge –494 –5 –1.087 –1.587 Stand 31.12.2023 47.509 3.051 5.938 56.499 Währungsdifferenzen 904 5 0 908 Zugänge 5.643 132 1.643 7.418 Abgänge –2.870 –110 –1.256 –4.236 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten –211 0 –142 –353 Stand 31.12.2024 50.975 3.078 6.182 60.236 Abschreibungen / Wertminderungen / Wertaufholungen Stand 01.01.2023 3.546 149 2.131 5.825 Währungsdifferenzen –38 4 –1 –35 Abschreibungen 2.772 381 1.279 4.432 Abgänge –253 0 –926 –1.179 Stand 31.12.2023 6.027 534 2.483 9.044 Währungsdifferenzen 148 3 –1 151 Abschreibungen 3.738 647 1.529 5.914 Wertminderungen 98 0 0 98 Abgänge –602 –17 –1.028 –1.647 Umgliederung zu zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten –172 0 –65 –237 Stand 31.12.2024 9.237 1.167 2.918 13.322 Buchwerte Buchwert 01.01.2023 16.096 773 2.510 19.379 Buchwert 31.12.2023 41.482 2.518 3.455 47.455 Buchwert 31.12.2024 41.738 1.911 3.264 46.913 Zum 31. Dezember 2024 sind Nutzungsrechte in Höhe von 46.913 TEUR (Vorjahr: 47.455 TEUR) in den Sachanlagen sowie Leasingverbindlichkeiten in den kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 48.733 TEUR (Vorjahr: 48.429 TEUR) erfasst. Für die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 siehe Abschnitt 11.2. Die Semperit-Gruppe hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Diese Optionen wurden vom Management ausgehandelt, um das Portfolio an Leasinggegenständen flexibel und im Einklang mit den jeweiligen Geschäftsanforderungen des Konzerns verwalten zu können. Die Beurteilung der Frage, ob die Ausübung dieser Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hinreichend sicher ist, erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen vonseiten des Managements. 200 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die folgende Tabelle zeigt die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingerechnet sind. in TEUR innerhalb der nächsten 5 Jahre über 6 bis 10 Jahre Summe Verlängerungsoptionen, die voraussichtlich nicht ausgeübt werden 2.030 4.964 6.994 Kündigungsoptionen, die voraussichtlich ausgeübt werden 841 841 1.681 Summe potenzieller zukünftiger Leasingzahlungen zum 31.12.2024 2.871 5.805 8.676 in TEUR innerhalb der nächsten 5 Jahre über 6 bis 10 Jahre Summe Verlängerungsoptionen, die voraussichtlich nicht ausgeübt werden 1.468 3.830 5.299 Kündigungsoptionen, die voraussichtlich ausgeübt werden 658 841 1.499 Summe potenzieller zukünftiger Leasingzahlungen zum 31.12.2023 2.127 4.671 6.798 Folgende Beträge aus Leasingverhältnissen wurden erfolgswirksam erfasst: in TEUR 2024 2023 Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte 5.914 4.432 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 2.206 1.264 Aufwand für Leasingverhältnisse mit kurzfristiger Laufzeit 1.104 1.089 Aufwand für sonstige Mietverhältnisse 1.054 1.137 Aufwand für Leasingverhältnisse über Leasingobjekte von geringem Wert 397 725 Wertminderung für Nutzungsrechte 98 0 Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag 10.773 8.647 davon auf fortgeführte Geschäftsbereiche entfallend 10.639 7.975 davon auf aufgegebene Geschäftsbereiche entfallend 134 672 Die Zahlungsmittelabflüsse der Semperit-Gruppe für Leasingverhältnisse (inklusive Leasingverhältnisse mit kurzfristiger Laufzeit und Leasingverhältnisse über Leasingobjekte von geringem Wert) betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 8.697 TEUR (Vorjahr: 7.052 TEUR). 201 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 3.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) Die Buchwerte der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Fondsanteile, Aktien, andere Wertpapiere 6.303 6.224 6.303 6.224 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen 13 19 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.153 248 1.166 267 Summe 7.469 6.491 Bei den Fondsanteilen handelt es sich um 97.500 Stück Anteile (Vorjahr: 97.500 Stück Anteile) am Amundi GF Euro Rent, einem Anleihenfonds, der zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet ist und überwiegend in fest und variabel verzinsliche Staatsanleihen in der Eurozone veranlagt, in Höhe von 5.770 TEUR (Vorjahr: 5.702 TEUR) sowie um 3.402 Stück Anteile (Vorjahr: 3.402 Stück Anteile) am Portfolio Management Solide T Fonds, einem Investmentfonds, der zu rund 70% in in- und ausländische Anleiheninvestments sowie zu rund 30% in in- und ausländische Aktieninvestments veranlagt, in Höhe von 533 TEUR (Vorjahr: 522 TEUR). Der Portfolio Management Solide T Fonds dient der Sicherstellung von Bankenfinanzierungen im Geschäftsbereich Rico. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen gesperrte Finanzmittel in Höhe von 750 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die als Sicherstellung für die Bankkredite der Rico-Gruppe dienen, sowie Miet- und sonstige Kautionen. Angaben zu Finanzinstrumenten – langfristige und kurzfristige Vermögenswerte Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte gegliedert nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. in TEUR Bewertungskategorie gemäß IFRS 91 Stufe Anhang Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.2 Zur Vereinnahmung gehalten AC – 4.2 45.693 48.782 Zur Vereinnahmung oder zum Verkauf gehalten FVOCI 2 4.2 28.030 37.343 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.3, 6.5 Wertpapiere FVPL 1 3.3 6.303 6.224 Derivative Finanzinstrumente FVPL 2 6.5 0 98 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte AC – 3.3, 6.5 6.556 1.743 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.6 125.972 112.671 1FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); FVOCI (Fair Value through OCI – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Finanzveranlagungen, Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen und sonstige Forderungen enthalten (siehe Abschnitt 3.3 und 6.5). Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert Der Ansatz bzw. die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte aufgrund eines marktüblichen Kaufs bzw. Verkaufs erfolgen zum Erfüllungstag. Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere werden anhand von öffentlich zugänglichen Kursen ermittelt. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte. 202 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden neben operativen Maßnahmen einzelne derivative Finanzinstrumente, vor allem Devisentermingeschäfte, eingesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem aktuellen Marktwert. Der Marktwert entspricht jenem Wert, den das jeweilige Konzernunternehmen bei Auflösung des Geschäfts am Abschlussstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive Marktwerte zum Abschlussstichtag werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und negative Marktwerte unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sollten die Voraussetzungen für Hedge Accounting gegeben sein, wird dieses zum Teil angewendet. Je nachdem ob es sich dabei um einen Cashflow Hedge oder einen Fair Value Hedge handelt, erfolgt die Erfassung wie im Abschnitt 6.4 beschrieben. Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen jene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factoring-Programms zur Vereinnahmung oder zum Verkauf gehalten werden (siehe Abschnitt 4.2). Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Bei allen finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen die Buchwerte annähernd dem beizulegenden Zeitwert. 3.4 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Rückstellungen und Verbindlichkeiten Gemäß IFRS 5 sind all jene langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung aufgrund einer entsprechend dokumentierten Veräußerungsabsicht des Managements innerhalb von 12 Monaten sehr wahrscheinlich ist. Die Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten bzw. Veräußerungsgruppen erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte bzw. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 betreffen sonstige finanzielle Forderungen bzw. sonstige finanzielle Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe des aufgegebenen Geschäftsbereichs Surgical Operations. Zum 31. Dezember 2023 sind im Posten „Zur Veräußerung gehaltene Rückstellungen und Verbindlichkeiten“ Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs Examination Operations enthalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die zur Veräußerung gehaltene Liegenschaft samt darauf befindlichen Gebäuden der deutschen Semperit Profiles Leeser GmbH verkauft (siehe Abschnitt 2.3). Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte der Semperit-Gruppe außerhalb der Veräußerungsgruppen der aufgegebenen Geschäftsbereiche stellen sich wie folgt dar: in TEUR Geschäftsbereich Vermögenswert 31.12.2024 31.12.2023 Semperit Profiles Leeser GmbH, Hückelhoven, Deutschland Profiles Grund und Boden 0 158 Bauten 0 373 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 11 Summe 0 541 203 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 4. Trade Working Capital Das Trade Working Capital setzt sich aus den Vorräten, den kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zusammen. 4.1 Vorräte Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert zu bewerten, wobei bei der Ermittlung der Nettoveräußerungswerte insbesondere auch den Verwertungsrisiken in Bezug auf veraltete Bestände oder Überbestände Rechnung getragen wird. Die Einsatzermittlung erfolgt grundsätzlich mithilfe des gleitenden Durchschnittspreisverfahrens. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen von Vorräten werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 37.728 42.182 Fertige Erzeugnisse und Waren 36.446 50.811 Unfertige Erzeugnisse 11.527 17.079 Rückerhaltungsansprüche 45 26 Geleistete Anzahlungen 0 662 Summe 85.745 110.760 in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Vorräte davon zu Anschaffungs- / Herstellungskosten 66.655 82.644 davon zu Nettoveräußerungswerten 19.090 28.116 Summe 85.745 110.760 Bei der Ermittlung der Nettoveräußerungswerte im Rahmen der Vorratsbewertung zum Abschlussstichtag werden einerseits konkrete Kundenverträge oder, wenn solche nicht vorliegen, vorhandene Listenpreise herangezogen; andererseits erfolgen Einschätzungen des Managements in den jeweiligen Geschäftsbereichen in Bezug auf die erzielbaren Preise und die Marktentwicklungen. Die ergebniswirksam erfassten Auflösungen von Wertberichtigungen auf Vorräte betrugen per Saldo 424 TEUR (Vorjahr: Zuführungen zu Wertberichtigungen 1.936 TEUR). 4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – sie stammen aus Umsatzerlösen mit Kund:innen der Semperit-Gruppe – sind gemäß IFRS 9 der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) zuzurechnen und werden deshalb zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich erwarteter Ausfälle bewertet. Im Rahmen eines am 29. Dezember 2023 abgeschlossenen Factoring-Programms können Euro- und US-Dollar-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der österreichischen STP, der tschechischen SFO und der polnischen STB bis zu einem Höchstbetrag von 75.000 TEUR an eine deutsche Factoring-Bank verkauft werden. Der Kaufpreis und somit auch der Zeitwert der verkauften Forderungen entspricht dem Nominalwert, wodurch es keinen Ergebniseffekt bei der Ausbuchung gibt. Das Delkredererisiko geht vollständig auf die Factoring-Bank über, lediglich das Zahlungszeitpunktrisiko und das Zinsänderungsrisiko verbleiben teilweise bei der Semperit-Gruppe. Die Voraussetzungen für eine vollumfängliche Ausbuchung der unter dem Factoring-Programm verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 9 erfüllt. Die Zinsen für das Factoring werden im Zinsaufwand ausgewiesen und basieren auf dem 1-Monats-EURIBOR (bzw. 1-Monats-SOFR für Forderungen in USD) zuzüglich einer Marge, wobei ein Nachlass von bis zu 2,5 Basispunkten an die Erreichung von ESG-Leistungskriterien gekoppelt ist. Die ESG-Leistungskriterien entsprechen jenen, die bei der Bankenfinanzierung der SAG zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt 11.1). Zum 31. Dezember 2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 16.826 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) an die Factoring-Bank verkauft. Im Geschäftsjahr 2024 sind 780 TEUR Zinsaufwendungen für das Factoring angefallen (Vorjahr: 0 TEUR). 204 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2024 31.12.2023 in TEUR Brutto Wertberichtigung Netto Brutto Wertberichtigung Netto Nicht fällige Forderungen 60.756 –7 60.749 69.791 –11 69.780 Bis zu 30 Tage überfällig 10.390 0 10.390 10.596 –1 10.595 Mehr als 30 bis zu 90 Tage überfällig 1.823 0 1.823 5.100 –5 5.095 Mehr als 90 Tage überfällig 1.521 –760 761 1.486 –831 656 Summe 74.490 –767 73.723 86.973 –848 86.125 Die Bewertung der Bonität erfolgt nach internen Bewertungsrichtlinien. Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs werden in der Semperit-Gruppe die Ausfälle der letzten vier Jahre nach Geschäftsbereichen und Ländergruppen analysiert. Darauf aufbauend wird eine Wertminderungsmatrix auf der Basis von Zeitbändern erstellt. Diese Wertminderungsmatrix wird um zukunftsbezogene makroökonomische Variablen ergänzt. Dabei wurde die seitens des Kreditversicherers Allianz Trade prognostizierte Entwicklung der Zahlungsausfälle für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 bei der Berechnung der Wertminderungsmatrix berücksichtigt. Aufgrund der Analyse der Vergangenheit konnte ein erhöhtes Ausfallrisiko bei Forderungen, die über 90 Tage überfällig sind, nicht festgestellt werden. Eine Überfälligkeit über 90 Tage wird daher nicht als Indikator für ein eingetretenes Ausfallereignis, das eine Zuordnung zur Stufe 3 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 bedeuten würde, angesehen. Als Ausfallereignisse sind beispielsweise eine erhebliche Herabstufung der Kreditwürdigkeit durch Kreditratingagenturen, die Beauftragung von Inkassodienstleistungen oder die Insolvenz der Kund:in anzusehen. Die dem Geschäftsbereich Rico zugehörigen Tochterunternehmen wurden im Geschäftsjahr 2024 in das Kreditversicherungsregime der Semperit-Gruppe eingegliedert. Für einen wesentlichen Teil der Brutto-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Semperit-Gruppe (97,8%; Vorjahr: 90,3% bzw. 77,2% inklusive der Rico-Gruppe) bestehen Kreditversicherungen, Bankgarantien, sichere Zahlungsbedingungen oder Bank Acceptance Drafts. Die Kreditversicherungen sehen einen Selbstbehalt im Schadensfall vor. Bei diesen Forderungen wird als erwarteter Kreditverlust maximal der Selbstbehalt wertberichtigt. Im Falle von Zahlungen der Kreditversicherung wird die versicherte Forderung entsprechend der Zahlungshöhe im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgebucht. Die Zahlungen der Kreditversicherungen werden im sonstigen betrieblichen Ertrag dargestellt. Basierend auf Erfahrungswerten erfolgt – in Bezug auf Forderungen, die nicht kreditversichert sind, bzw. in Bezug auf den Selbstbehalt bei kreditversicherten Forderungen – eine Forderungswertberichtigung gemäß den Ausfallrisiko-Klassen der Wertminderungsmatrix (Stufe 2 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9). Forderungen, die aufgrund einer individuellen Einschätzung der Bonität der betreffenden Kund:innen der Stufe 3 des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 zugeordnet werden, werden zusätzlich auf den voraussichtlich einbringlichen Betrag wertgemindert. Die überfälligen Forderungen sind im Wesentlichen durch Kreditversicherungen gedeckt, da alle Tochterunternehmen mit wesentlichen Forderungsvolumina kreditversichert sind. In Bezug auf die nicht kreditversicherten Forderungen bzw. in Bezug auf den Selbstbehalt kreditversicherter Forderungen besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos, da die Kund:innen breit gestreut sind. 205 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Den Wertberichtigungen der Stufe 2 in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 101 TEUR) liegt folgende Wertberichtigungsmatrix zugrunde: 31.12.2024 nicht fällig 1–30 Tage 31–90 Tage >90 Tage Hoses 0,00–0,01% 0,00–0,01% 0,00–0,16% 0,00–0,13% Profiles 0,00–0,02% 0,00–0,31% 0,00–2,47% 0,00–3,51% Form 0,00–0,01% 0,00–0,04% 0,00–0,32% 0,00–0,86% Belting 0,00–0,01% 0,00–0,04% 0,00–0,16% 0,00–0,06% Rico 0,00–0,00% 0,00–0,01% 0,00–0,05% 0,00–0,28% 31.12.2023 nicht fällig 1–30 Tage 31–90 Tage >90 Tage Hoses 0,00–0,01% 0,00–0,01% 0,00–0,17% 0,00–0,14% Profiles 0,00–0,01% 0,00–0,34% 0,00–3,10% 0,00–2,65% Form 0,00–0,01% 0,00–0,03% 0,00–0,30% 0,00–0,81% Belting 0,00–0,01% 0,00–0,07% 0,00–0,20% 0,00–0,06% Rico 0,00–0,00% 0,00–0,00% 0,00–0,07% 0,00–0,30% Die Bandbreiten ergeben sich aus den geografischen Regionen, in denen der Umsatz erzielt wird. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Regelfall indirekt über Wertberichtigungskonten erfasst. Die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt: in TEUR über Laufzeit erwarteter Kreditverlust auf Portfolioebene wertberichtigt (Stufe 2) über Laufzeit erwarteter Kreditverlust auf Einzelebene wertberichtigt (Stufe 3) Summe Stand 01.01.2023 22 1.155 1.178 Auflösung –18 –407 –425 Währungsdifferenz 3 18 22 Wegen Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge 0 –20 –20 Zuführung 94 0 94 Stand 31.12.2023 101 747 848 Auflösung –82 –25 –107 Währungsdifferenz –2 16 13 Wegen Uneinbringlichkeit abgeschriebene Beträge –9 –3 –12 Zuführung 1 23 24 Stand 31.12.2024 9 758 767 206 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Als uneinbringlich festgestellte Forderungen werden, wenn der Forderungsverlust endgültig feststeht, unter Verwendung von zuvor gebildeten Wertberichtigungen ausgebucht. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 135 TEUR (Vorjahr: 429 TEUR), die nicht zuvor wertberichtigt waren, ausgebucht. 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß IFRS 9 der Bewertungskategorie AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) zuzurechnen und werden deshalb zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Buchwert der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 56.756 TEUR (Vorjahr: 69.187 TEUR). 207 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 5. Eigenkapital 5.1 Grundkapital und Rücklagen Grundkapital Das Grundkapital der SAG beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr 21.359 TEUR. Es ist zerlegt in 20.573.434 Stück voll eingezahlte nennbetragslose Stammaktien, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Sie tragen jeweils ein Stimmrecht und sind dividendenberechtigt. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschluss-fassung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Haupt-versammlung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräu-ßerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigungen erfolgten unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 27. April 2022. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um 50% oder bis zu 10.286.716 Stück neue Stückaktien zu erhöhen. Ebenso wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Bezugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien (50% der bestehenden Aktien) der Gesellschaft verbunden werden. Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklagen resultieren im Wesentlichen aus dem bei der Ausgabe von Aktien über den anteiligen Betrag des Grundkapitals hinaus erzielten Betrag (Agio). Von den Kapitalrücklagen sind zum 31. Dezember 2024 insgesamt Rücklagen in Höhe von 21.503 TEUR (Vorjahr: 21.503 TEUR) gebunden. Diese dürfen nur zum Ausgleich eines ansonsten im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der SAG auszuweisenden Bilanzverlusts aufgelöst werden, soweit freie Rücklagen zur Abdeckung nicht zur Verfügung stehen. 208 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die thesaurierten Ergebnisse der Semperit-Gruppe und die kumulierten sonstigen Ergebnisse (exklusive Währungsumrechnungsdifferenzen). Die Aufteilung der Gewinnrücklagen stellt sich wie folgt dar: in TEUR Erwirtschaftete Ergebnisse Hedge- Rücklage IAS-19-Rücklage Summe Stand 01.01.2023 490.601 0 –8.464 482.136 Ergebnis nach Steuern –16.807 0 0 –16.807 Sonstiges Ergebnis 0 0 –1.195 –1.195 Gesamtergebnis –16.807 0 –1.195 –18.002 Dividende –92.580 0 0 –92.580 Stand 31.12.2023 381.213 0 –9.659 371.554 Stand 01.01.2024 381.213 0 –9.659 371.554 Ergebnis nach Steuern 11.501 0 0 11.501 Sonstiges Ergebnis 0 –431 308 –123 Gesamtergebnis 11.501 –431 308 11.378 Dividende –10.287 0 0 –10.287 Stand 31.12.2024 382.427 –431 –9.351 372.645 Die erwirtschafteten Ergebnisse enthalten unter anderem die gesetzliche Rücklage der SAG in Höhe von 999 TEUR (Vorjahr: 999 TEUR), die nur zum Ausgleich eines ansonsten in ihrem unternehmensrechtlichen Jahresabschluss auszuweisenden Bilanzverlusts aufgelöst werden darf, wobei der Auflösung zum Verlustausgleich nicht entgegensteht, dass freie Rücklagen zum Verlustausgleich zur Verfügung stehen. Die Hedge-Rücklage umfasst den Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge) verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme im Gewinn oder Verlust. In der IAS-19-Rücklage sind die Effekte der Neubewertungen aus leistungsorientierten Plänen aus Abfertigungen und Pensionen enthalten. Währungsumrechnungsrücklage In der Währungsumrechnungsrücklage werden aus der Umrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen von der funktionalen Währung auf Euro resultierende Umrechnungsdifferenzen bis zur Veräußerung oder bis zum sonstigen Abgang der betreffenden Tochterunternehmen erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Währungsumrechnungsdifferenzen insgesamt 4.484 TEUR (Vorjahr: 17.662 TEUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden davon 0 TEUR (Vorjahr: 23.541 TEUR) in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, d.h. „recycelt“. An sonstigen Ergebnissen, die in zukünftigen Perioden ergebniswirksam werden können, sind – unter Berücksichtigung der Hedge-Rücklage – zum 31. Dezember 2024 insgesamt 14.944 TEUR (Vorjahr: 10.891 TEUR) erfasst. 5.2 Dividende und eigene Aktien Zur Ausschüttung an die Aktionäre steht der Bilanzgewinn der SAG zur Verfügung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr schlägt der Vorstand eine Dividende von 0,50 EUR je Aktie, insgesamt somit von 10.287 TEUR, vor, die von der Hauptversammlung noch beschlossen werden muss und daher in diesem Abschluss noch nicht als Verbindlichkeit bilanziert ist. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte im April 2024 und betrug 10.287 TEUR (0,50 EUR je Aktie). Die Semperit-Gruppe besaß weder zum 31. Dezember 2024 noch zum 31. Dezember 2023 eigene Aktien. 209 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 6. Nettoverschuldung Die Nettoverschuldung in Höhe von 180.385 TEUR (Vorjahr: 192.411 TEUR) setzt sich aus den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen, Finanzverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich sonstiger finanzieller Vermögenswerte (kurzfristig) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zusammen. 6.1 Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen Als Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen werden Minderheitenanteile am Nettovermögen der Tochterunternehmen ausgewiesen, wenn den betreffenden Gesellschaftern ein unbedingtes Kündigungsrecht oder ein Kündigungsrecht zusteht, das an Bedingungen geknüpft ist, deren Eintritt bzw. Nichteintritt nicht im Machtbereich der Semperit-Gruppe liegt, oder wenn die Gesellschaft, an der der nicht beherrschende Anteil gehalten wird, befristet ist. Die Ersterfassung der Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Da die Folgebewertung derartiger Verpflichtungen in den IFRS nicht geregelt ist, wird – analog zu der dargestellten Möglichkeit in IDW RS HFA 45 – der bei der Erstbewertung der Verbindlichkeit angesetzte Betrag um einen bis zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen Gewinnanteil erhöht oder um einen aufgelaufenen Verlustanteil vermindert, wobei dieser Gewinn- oder Verlustanteil auch den Anteil am sonstigen Ergebnis umfasst. Darüber hinaus werden allenfalls direkt im Eigenkapital erfasste Beträge in die Bemessung der Verbindlichkeit einbezogen. Gewinnausschüttungen an die Inhaber nicht beherrschender Anteile vermindern die Verbindlichkeit. Die im Rahmen der Folgebewertung erfassten Beträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und stellen einen Finanzierungsaufwand dar, der gesondert als auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis ausgewiesen wird. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (Stufe 3) der kündbaren nicht beherrschenden Anteile der thailändischen SAC wurden die anteiligen bewertungsrelevanten Cashflows aus der jüngsten finanziellen Mittelfristplanung abgeleitet. Der Detailplanungszeitraum erstreckt sich bis zum Ende des Planjahres 2029. Die anteiligen bewertungsrelevanten Cashflows in der Rentenphase (d.h. ab dem Planjahr 2030) wurden mit einer nachhaltigen Wachstumsrate von 2,0% (Vorjahr: 2,0%) extrapoliert. Die Wachstumsrate reflektierte den Wettbewerbs- und Preisdruck am Markt, ein moderat angenommenes Marktwachstum sowie ein normalisiertes Inflationsniveau. Als Kapitalisierungszinssatz wurden die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern liegt bei 9,0% (Vorjahr: 9,8%). Die wesentlichen Annahmen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet wurden, beziehen sich insbesondere auf die marktabhängige zukünftige Entwicklung der EBITDA-Marge. Die Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen entwickelten sich wie folgt: in TEUR 2024 2023 Buchwert 01.01. 14.725 18.907 Ausschüttungen –2.884 –6.482 Anteil am Ergebnis nach Steuern 3.469 2.877 Anteil an den Neubewertungen von leistungsorientierten Plänen –26 15 Währungsumrechnungsdifferenzen 987 –592 Buchwert 31.12. 16.272 14.725 davon Semperflex Asia Corp. Ltd., Thailand 16.272 14.725 Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 73.507 86.027 210 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 6.2 Finanzverbindlichkeiten Sowohl die Schuldscheindarlehen als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden im Rahmen der Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten angesetzt. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine Ausbuchung erfolgt, wenn und soweit die zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt oder gekündigt wurde oder ausgelaufen ist. in TEUR 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Schuldscheindarlehen 38.404 6.990 31.414 38.392 37.970 422 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 195.664 183.019 12.645 189.430 181.196 8.235 Summe 234.068 190.009 44.059 227.822 219.165 8.657 Schuldscheindarlehen In den Jahren 2013 bis 2016 wurden von der SAG mehrere teils fix, teils variabel verzinste Schuldscheindarlehen sowohl in EUR als auch in den Fremdwährungen US-Dollar („USD“), Polnische Zloty („PLN“) und Tschechische Kronen („CZK“) begeben. Das Gesamtvolumen belief sich auf 344.466 TEUR. Das noch ausstehende Gesamtnominale (exklusive abgegrenzte Zinsen) beläuft sich zum Abschlussstichtag auf insgesamt 38.000 TEUR (Vorjahr: 38.000 TEUR); dieses ist fix verzinst und entfällt zu 100% auf EUR. Zum 31. Dezember 2024 sind abgegrenzte Zinsen in Höhe von 421 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR) als Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Der Unterschied zwischen Buchwert exklusive Zinsen (Clean Price) und dem Nominale ergibt sich aus den Transaktionskosten der Emissionen, welche über die Laufzeit der einzelnen Tranchen der Schuldscheindarlehen entsprechend der Effektivzinsmethode verteilt werden. 31.12.2024 Endfälligkeit Effektivverzinsung Währung Nominale in Begebungswährung Buchwert in TEUR davon langfristig davon kurzfristig Fix verzinstes Schuldscheindarlehen 25.07.2025 2,41% TEUR 31.000 31.320 0 31.320 Fix verzinstes Schuldscheindarlehen 25.07.2030 3,09% TEUR 7.000 7.084 6.990 95 Summe 38.404 6.990 31.414 31.12.2023 Endfälligkeit Effektivverzinsung Währung Nominale in Begebungswährung Buchwert in TEUR davon langfristig davon kurzfristig Fix verzinstes Schuldscheindarlehen 25.07.2025 2,41% TEUR 31.000 31.309 30.981 327 Fix verzinstes Schuldscheindarlehen 25.07.2030 3,09% TEUR 7.000 7.083 6.988 95 Summe 38.392 37.970 422 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Mit Wirkung vom 31. März 2023 wurden zwei Bankenfinanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 360.000 TEUR abgeschlossen. Eine Bankenfinanzierung über insgesamt 250.000 TEUR setzt sich aus einem Darlehen von bis zu 150.000 TEUR und einer Rahmenkreditlinie von bis zu 100.000 TEUR zusammen. Sie wird von einem Konsortium aus sechs österreichischen und internationalen Banken bereitgestellt. Das Darlehen wurde am 28. Juli 2023 zur Finanzierung des Unternehmenserwerbs der Rico-Gruppe vollständig ausgenutzt. Am 20. Dezember 2023 wurde eine erste vorzeitige Tilgung von 40.000 TEUR und am 30. Juli 2024 eine weitere vorzeitige Tilgung in Höhe von 10.000 TEUR durchgeführt. Von der Rahmenkreditlinie ist zum Abschlussstichtag ein Betrag von insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgenutzt. Die zweite Bankenfinanzierung in Höhe von 110.000 TEUR wurde insbesondere zur Finanzierung der Erweiterungsinvestition in Odry abgeschlossen. Zum Abschlussstichtag ist von dieser Kreditlinie ein Betrag von 59.000 TEUR (Vorjahr: 33.000 TEUR) ausgenutzt. 211 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Für Details zu im Zusammenhang mit diesen Bankenfinanzierungen bestehenden Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants) siehe Abschnitt 11.1. Des Weiteren bestehen Bankenfinanzierungen der Rico-Gruppe. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 ist von diesen Kreditlinien ein Betrag von 36.882 TEUR (Vorjahr: 46.377 TEUR) ausgenutzt. 31.12.2024 Effektivverzinsung Währung Nominale in Begebungswährung Buchwert in TEUR davon langfristig davon kurzfristig Fix verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2,50% TEUR 1.329 1.192 917 275 1,00%–2,49% TCHF 2.012 2.119 1.729 390 3,44%–5,52% TUSD 1.598 1.451 710 741 2,00% TEUR 210 210 210 0 Variabel verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4,88% TEUR 12.530 12.530 12.113 417 4,63%–5,75% TEUR 8.228 8.228 5.572 2.655 1,50% TCHF 1.466 1.552 1.536 16 4,31% TEUR 6.000 6.000 5.200 800 4,90% TEUR 100.000 100.449 99.647 801 4,50% TEUR 3.600 3.600 0 3.600 4,08% TEUR 59.000 58.333 55.383 2.950 Summe 195.664 183.019 12.645 31.12.2023 Effektivverzinsung Währung Nominale in Begebungswährung Buchwert in TEUR davon langfristig davon kurzfristig Fix verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2,50% TEUR 1.431 1.431 1.164 268 1,00%–2,49% TCHF 2.246 2.426 584 1.842 3,44%–5,52% TUSD 2.132 1.930 1.268 662 2,00% TEUR 210 210 210 0 Variabel verzinste Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5,25%–5,75% TEUR 16.815 16.815 15.693 1.122 5,24%–6,00% TEUR 11.570 11.570 8.077 3.494 2,34% TCHF 1.476 1.594 1.545 49 4,93% TEUR 6.800 6.800 6.000 800 5,44% TEUR 110.000 110.607 110.607 0 4,75% TEUR 3.600 3.600 3.600 0 5,29% TEUR 32.446 32.446 32.446 0 Summe 189.430 181.196 8.235 212 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 6.3 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der Derivate nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für Details zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte siehe Abschnitt 6.4. Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen (inkl. Bonifikationen und Provisionen) werden zum Barwert des erwarteten Auszahlungsbetrags erfasst, sofern diese bereits von ihnen erbrachte Leistungen betreffen. Eine Abzinsung erfolgt jedoch nur bei einer Wesentlichkeit des Zinseffekts. in TEUR 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Leasingverbindlichkeiten 48.733 43.524 5.209 48.429 43.574 4.855 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen 4.414 0 4.414 6.337 0 6.337 Derivate 2.390 2.368 22 2.130 2.130 0 Abgegrenzte Provisionen 835 0 835 1.075 0 1.075 Rückerstattungsverbindlichkeiten 229 0 229 1.284 0 1.284 Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.808 4.148 660 4.853 4.075 778 Summe 61.408 50.039 11.368 64.109 49.779 14.330 In den Derivaten werden die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der M+R Dichtungstechnik GmbH („M+R“) in Höhe von 1.808 TEUR (Vorjahr: 2.130 TEUR), die Verbindlichkeit aus einem Cashflow Hedge in Höhe von 560 TEUR (Vorjahr: n.a.) sowie Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) ausgewiesen. Für nähere Erläuterungen zum Cashflow Hedge siehe Abschnitt 11.4. Der Barwert der gestundeten Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb der Rico-Gruppe ist in den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.148 TEUR (Vorjahr: 3.925 TEUR) enthalten. 213 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 6.4 Angaben zu Finanzinstrumenten – Verbindlichkeiten in TEUR Bewertungskategorie gemäß IFRS 91 Stufe Anhang Buchwert 31.12.2024 Buchwert 31.12.2023 Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen AC 3 6.1 16.272 14.725 Schuldscheindarlehen AC 3 6.2 38.404 38.392 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 3 6.2 195.664 189.430 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC – 4.3 56.756 69.187 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.3 Derivative Finanzinstrumente FVPL 2 6.3 22 0 Derivative Finanzinstrumente FVPL 3 6.3 1.808 2.130 Derivative Finanzinstrumente FVOCI 2 6.3 560 0 Leasingverbindlichkeiten AC – 6.3 48.733 48.429 Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC – 6.3 10.284 13.550 1FVPL (Fair Value through Profit and Loss – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert); FVOCI (Fair Value through OCI – Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert); AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden vereinzelt derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Sofern die von IFRS 9 geforderten prospektiven Effektivitätsmessungen sowie die Dokumentation der Hedgingstrategie erfüllt werden, werden die derivativen Finanzinstrumente entweder als Cashflow Hedge oder als Fair Value Hedge bilanziert. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten handelt es sich um Devisentermingeschäfte (siehe Abschnitt 6.3 bzw. 11.5) sowie um eine bedingte Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Unternehmenserwerb der M+R am 4. Jänner 2021, die als Derivat bilanziert wird (siehe Abschnitt 6.3). Bei den erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten handelt es sich um einen als Cashflow Hedge designierten Zinsswap zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken (siehe Abschnitt 6.3 bzw. 11.4). Die Erfassung unrealisierter Gewinne und Verluste für den effektiven Teil (gemäß Effektivitätsmessung) erfolgt im sonstigen Ergebnis. Der ineffektive Teil wird erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust der Periode im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Bei Realisierung des abgesicherten Geschäfts (z.B. Zinszahlung) wird der entsprechende im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und des Zinsswaps erfolgt mittels anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle. Dabei werden zukünftige Zahlungsströme anhand der zum Abschlussstichtag veröffentlichten Zinsstrukturkurven simuliert. Zusätzlich wird beim Buchwert eine Kreditrisikoanpassung der jeweiligen Gegenpartei vorgenommen. Dabei werden positive Exposures mit dem Ausfallrisiko der Gegenpartei und negative Exposures mit dem eigenen Ausfallrisiko bewertet. Die bedingte Kaufpreisverbindlichkeit wird anhand der zukünftigen Entwicklung der Geschäftstätigkeit der M+R berechnet und mit einem markttypischen Eigenkapitalkostensatz abgezinst. Sie wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Derivat in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 214 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Bei allen finanziellen Verbindlichkeiten mit Ausnahme der im Folgenden angegebenen sowie den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (siehe Abschnitt 6.1) entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten. Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden finanzmathematische Bewertungsmodelle herangezogen. Die Bestimmung der dem beizulegenden Zeitwert zugrunde gelegten bewertungsrelevanten Parameter beruht zum Teil auf zukunftsbezogenen Annahmen. in TEUR Bewertungskategorie gemäß IFRS 91 Stufe Beizulegender Zeitwert 31.12.2024 Beizulegender Zeitwert 31.12.2023 Verbindlichkeiten Schuldscheindarlehen AC 3 37.831 37.445 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 3 195.884 190.771 1AC (At Cost – Zu fortgeführten Anschaffungskosten) Bei den Schuldscheindarlehen sowie bei den fix verzinsten Bankenfinanzierungen wurde der beizulegende Zeitwert durch Diskontierung der vertraglichen Zahlungsströme mit aktuellen Zinssätzen ermittelt. Die Vergleichszinssätze zum Bilanzstichtag wurden dabei aus den laufzeitkonformen Kapitalmarktrenditen abgeleitet, um am Markt beobachtbare aktuelle Risiko- und Liquiditätskosten angepasst und mit einer Bandbreite von 0,72–7,90% (Vorjahr: 1,68–5,81%) ermittelt. Der Ableitung der Vergleichszinssätze liegt eine aktuelle Einschätzung des Ratings der Semperit-Gruppe anhand einer Moody’s Methodologie durch das Management zugrunde. Der Unterschied zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert ergibt sich einerseits aufgrund der seit der Emission der Schuldscheindarlehen bzw. Eingang der Bankenfinanzierungen deutlich volatilen Refinanzierungskosten der Banken und andererseits aus einigen günstigen Vertragsklauseln der Schuldscheindarlehen. Die volatilen Refinanzierungskosten der Banken – sie sind Bestandteil der Finanzierungskosten von Unternehmensfinanzierungen über Banken – entstehen durch die Maßnahmen der EZB, wie beispielsweise mittelfristige Refinanzierungstender für Banken zu unterschiedlichen Zinssätzen, und durch im Zuge der geldpolitischen Maßnahmen der EZB deutlich schwankende Risikoaufschläge. Bei variabel verzinsten Bankenfinanzierungen entspricht der beizulegende Zeitwert dem Buchwert. 6.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Derivate 0 98 0 98 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Forderungen gegenüber Mitarbeiter:innen 152 231 Abgrenzungen 40 204 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.198 1.042 5.390 1.476 Summe 5.390 1.574 Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten insbesondere kurzfristige Finanzveranlagungen in Höhe von 4.750 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Miet- und sonstige Kautionen in Höhe von 158 TEUR (Vorjahr: 691 TEUR) sowie gesperrte Finanzmittel in Höhe von insgesamt 193 TEUR (Vorjahr: 120 TEUR). Für Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten und sonstige weiterführende Informationen siehe Abschnitt 3.3. Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ist gegebenenfalls eine Wertminderung zu berücksichtigen (siehe Abschnitt 4.2). 215 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 6.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Guthaben bei Kreditinstituten 110.630 101.299 Kurzfristige Veranlagungen 15.326 11.357 Kassabestand 16 15 Summe 125.972 112.671 Die kurzfristigen Veranlagungen stellen Zahlungsmitteläquivalente dar und setzen sich aus Festgeldern mit einer Restlaufzeit ab dem Erwerbszeitpunkt von nicht mehr als drei Monaten in Höhe von 10.805 TEUR (Vorjahr: 9.205 TEUR) und aus Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 4.522 TEUR (Vorjahr: 2.152 TEUR) zusammen. Die Festgelder setzen sich aus Euro in Höhe von 10.000 TEUR (Vorjahr: 750 TEUR), Indischen Rupien („INR“) in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 4.896 TEUR), Chinesischen Renminbi („CNY“) in Höhe von 805 TEUR (Vorjahr: 318 TEUR) und Schweizer Franken („CHF“) in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 3.240 TEUR) zusammen. Diese Posten dienen der Semperit-Gruppe dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und das Zinsrisiko zu minimieren; sie werden daher für gewöhnlich nicht zu Investitions- oder anderen Zwecken gehalten. Die Einschätzung, ob Geldmarktfondsanteile als Zahlungsmitteläquivalente gemäß IAS 7 einzustufen sind, ist ermessensbehaftet. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen; Kapitalbeteiligungen sind grundsätzlich nicht als Zahlungsmitteläquivalente einzustufen, es sei denn, sie wären nach ihrem Wesen solche. Die seitens der Semperit-Gruppe vorgenommenen Veranlagungen in den CIFM RMB Geldmarktfonds wurden zum 31. Dezember 2024 als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft. Diese Einstufung erfolgte auf der Basis einer Analyse der Fondscharakteristika und der Einbindung der Fondsanteile in die Zahlungsmitteldisposition bzw. das Liquiditätsmanagement der Semperit-Gruppe. Die Beurteilung, ob die Finanzinvestition hoch liquide ist, berücksichtigte dabei die Einlösungsmöglichkeiten und die Liquidität des Fonds. Da die Einstufung als Zahlungsmitteläquivalent weiters erfordert, dass die Finanzinvestition unmittelbar in einen bereits zum Beginn der Veranlagung festgelegten Zahlungsbetrag umgewandelt werden kann, können Geldmarktfondsanteile nicht alleine deshalb, weil sie jederzeit zum jeweiligen Marktpreis auf einem aktiven Markt gehandelt werden können, als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft werden. Was die Einschätzung der Unwesentlichkeit von Wertschwankungsrisiken angeht, so analysiert die Semperit-Gruppe fortwährend, ob die Schwankungsbereite der Renditen klein und mit jener des Geldmarktzinssatzes, der „PBOC (People’s Bank of China) 7 Days Deposit Rate“, vergleichbar ist. Diese Einschätzung berücksichtigt weiters die stringente Veranlagungspolitik des Fonds, die deutlich unter drei Monaten liegende gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer des Fondsportfolios, die Risiko- und Volatilitätsexposition des Fonds und dessen hohe Diversifikation und Emittentenstreuung sowie das gute Credit Rating des Fonds. Die Geldmarktfondsanteile sind ein integraler Bestandteil der Zahlungsdisposition bzw. des Liquiditätsmanagements der Semperit-Gruppe. 216 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 7. Rückstellungen in TEUR Anhang 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen 7.1 24.928 22.742 2.187 27.542 25.712 1.830 Sonstige Rückstellungen 7.2 27.693 8.475 19.219 31.467 9.473 21.994 Summe 52.622 31.216 21.406 59.008 35.184 23.824 7.1 Altersversorgungsaufwendungen, Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen Altersversorgungspläne – leistungsorientierte Pläne Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Erbringung der Versorgungsleistung unter Anwendung des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. Projected Unit Credit Method, „PuC“) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Sämtliche Neubewertungsergebnisse von Planvermögen und Verpflichtungen, insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Rückstellung in der Bilanz für die gemäß einem Versorgungsplan zu erbringenden Leistungen entspricht dem Barwert der von den Mitarbeiter:innen bis zum Abschlussstichtag erworbenen Leistungsansprüche abzüglich des beizulegenden Zeitwerts eines etwaigen zur Deckung der Verpflichtung dienenden Planvermögens zum Abschlussstichtag. Pensionszusagen Aufgrund eines bestehenden Pensionsstatuts der SAG und der STP werden vor dem 1. Jänner 1991 eingetretenen Mitarbeiter:innen Betriebspensionen in Form eines fixen Betrags, dessen Höhe von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre abhängig ist, gewährt. Anspruchsberechtigt nach diesem Statut sind nunmehr nur noch pensionierte ehemalige Mitarbeiter:innen oder Hinterbliebene von ehemaligen Mitarbeiter:innen. Die Verpflichtungen aus diesem Statut sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Mehreren ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurden einzelvertraglich Pensionszusagen gewährt. Auch diese Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Abfertigungszusagen Abhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit haben im Wesentlichen Mitarbeiter:innen in Österreich, Frankreich, Indien, Polen, der Schweiz und Thailand aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf eine Einmalzahlung insbesondere bei Pensionsantritt. Bei den anlässlich des Pensionsantritts fälligen Leistungen handelt es sich demnach um nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Vergütungen im Sinne von IAS 19; die diesbezüglichen Verpflichtungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. 217 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Überblick der Buchwerte der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen Die Buchwerte der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen teilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt auf: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Österreich – Pensionen 9.628 9.964 Österreich – Abfertigungen 10.551 12.948 Deutschland – Pensionen 1.903 2.035 Schweiz – Pensionen 429 424 Übrige Länder – Abfertigungen Frankreich 1.125 1.055 Schweiz 195 211 Polen 172 182 Indien 214 157 Thailand 713 565 Summe 24.928 27.542 Versicherungsmathematische Annahmen Die wichtigsten versicherungsmathematischen Parameter der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungspläne stellen sich wie folgt dar. Die Zinssätze wurden in den einzelnen Ländern je nach Leistungsplan differenziert ermittelt. Zinssatz p.a. in % 31.12.2024 31.12.2023 Österreich – Pensionen 3,10% / 3,20% 3,60% Österreich – Abfertigungen 2,90%–3,50% 3,60% / 3,70% Deutschland – Pensionen 3,31% 3,44% Schweiz – Pensionen 0,95% 1,50% Übrige Länder – Abfertigungen Frankreich 3,34% 3,62%–4,00% Schweiz 0,95% 1,50% Polen 5,00% 5,00% Indien 7,04% 7,51% Thailand 1,99%–3,55% 2,36%–4,69% Die Entgeltsteigerungen wurden für die einzelnen Länder je nach Leistungsplan und gegebenenfalls nach Arbeiter:innen und Angestellten differenziert ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Entgeltsteigerungen entsprechen den langfristigen Annahmen des Managements; für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 wurden höhere Entgeltsteigerungen angenommen. 218 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Entgeltsteigerungen p.a. in % 31.12.2024 31.12.2023 Österreich – Pensionen 0,00% / 1,75% 0,00% / 1,75% Österreich – Abfertigungen 2,00% 2,00% Deutschland – Pensionen 2,00% / 3,25% 2,00% Schweiz – Pensionen 1,00% 1,50% Übrige Länder – Abfertigungen Frankreich 2,50% 1,83% Schweiz 0,00% 0,00% Polen 2,50% 2,83% Indien 5,00% / 10,00% 5,00% / 10,00% Thailand 3,00% 3,00% Fluktuationsabschläge wurden abhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Mitarbeiter:innen berücksichtigt. Fluktuationsabschläge p.a. in % 31.12.2024 31.12.2023 Österreich – Pensionen 0,00% 0,00% Österreich – Abfertigungen 0,00% 0,00% Deutschland – Pensionen 0,00% 0,00% Schweiz – Pensionen 0,00% 0,00% Übrige Länder – Abfertigungen Frankreich 0,00%–5,00% 0,00%–7,00% Schweiz 0,00%–14,80% 0,00%–15,00% Polen 0,00%–24,20% 0,00%–24,00% Indien 1,00% / 2,00% 1,00% / 2,00% Thailand 0,00%–30,00% 0,00%–35,00% Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit (Duration) der leistungsorientierten Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen in Jahren stellt sich wie folgt dar: Durchschnittliche gewichtete Laufzeit (Duration) in Jahren 31.12.2024 31.12.2023 Österreich – Pensionen 8,1 7,9 Österreich – Abfertigungen 8,9 8,7 Deutschland – Pensionen 7,9 8,3 Schweiz – Pensionen 12,8 12,3 Übrige Länder – Abfertigungen Frankreich 12,1 15,5 Schweiz 3,8 4,7 Polen 10,2 11,9 Indien 15,8 15,0 Thailand 15,2 15,0 Das Pensionsantrittsalter wurde entweder entsprechend der individuellen Regelung des jeweiligen Plans oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorschriften angesetzt. 219 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Für die Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, „DBO“) wurden die folgenden biometrischen Rechnungsgrundlagen und Annahmen verwendet: ● Österreich: AVÖ 2018-P ANG ● Deutschland: Heubeck 2018G ● Frankreich: TH 00–02 / TF 00–02 ● Schweiz: BVG 2020G ● Polen: Life Expectancy Table of Poland 2023 ● Indien: Indian Assured Lives Mortality (2012–2014) ● Thailand: Thailand TM017 Die Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR Gesamt 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig Gesamt 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Rückstellungen für Pensionen 11.960 10.620 1.339 12.424 10.985 1.439 Rückstellungen für Abfertigungen 12.969 12.121 847 15.118 14.727 391 Summe 24.928 22.742 2.187 27.542 25.712 1.830 Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der erwarteten Leistungsauszahlungen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Pensionen Bis zu 1 Jahr 1.339 1.439 1 bis 5 Jahre 7.366 7.604 6 bis 10 Jahre 4.978 5.136 Über 10 Jahre 10.274 9.888 Abfertigungen Bis zu 1 Jahr 847 391 1 bis 5 Jahre 3.680 6.145 6 bis 10 Jahre 6.137 6.775 Über 10 Jahre 12.365 16.064 Rückstellungen für Pensionen in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Barwert der gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen 9.397 8.353 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens –7.111 –5.936 Unterdeckung 2.286 2.418 Barwert der ungedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen 9.674 10.006 Rückstellungen für Pensionen per 31.12. 11.960 12.424 220 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Der Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen hat sich wie folgt entwickelt: in TEUR 2024 2023 Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 01.01. 18.359 11.999 Laufender Dienstzeitaufwand 303 53 Zinsaufwand 517 529 Summe der Aufwendungen für Pensionen 820 582 Neubewertungen 1.082 1.475 Auszahlungen / Übertragungen –1.105 –1.760 Zugänge aus Unternehmenserwerben 0 5.766 Fremdwährungsdifferenzen –85 297 Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 31.12. 19.070 18.359 Sowohl der Dienstzeitaufwand als auch der Zinsaufwand werden in der Konzern-Gewinn‑ und Verlustrechnung als Aufwendungen für Altersversorgung im Personalaufwand erfasst (siehe Abschnitt 2.5). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen setzt sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Barmittel 7.111 5.936 Zeitwert des Planvermögens per 31.12. 7.111 5.936 Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt: in TEUR 2024 2023 Zeitwert des Planvermögens per 01.01. 5.936 80 Zinserträge aus Planvermögen 88 47 Neubewertungen des Planvermögens 489 142 Zugänge aus Unternehmenserwerben 0 5.640 Beiträge der Arbeitgeberin 406 259 Beiträge der Arbeitnehmer:innen 183 70 Auszahlungen / Übertragungen 88 –577 Fremdwährungsdifferenzen –79 277 Zeitwert des Planvermögens per 31.12. 7.111 5.936 221 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Rückstellungen für Abfertigungen in TEUR 2024 2023 Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 01.01. 15.118 14.722 Laufender Dienstzeitaufwand 410 342 Zinsaufwand 528 608 Summe der Aufwendungen für Abfertigungen 938 950 Neubewertungen 324 748 Zugänge aus Unternehmenserwerben 0 1.005 Auszahlungen –2.142 –2.305 Fremdwährungsdifferenzen 79 –2 Umgliederung zu den zur Veräußerung gehaltenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten –1.349 0 Barwert der Verpflichtungen (DBO) per 31.12. 12.969 15.118 Neubewertungen Die gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 2024 2023 Pensionen aus der Änderung finanzieller Annahmen –524 –737 aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen –558 –739 –1.082 –1.475 Neubewertungen des Planvermögens 489 142 Summe Pensionen –593 –1.334 Abfertigungen aus der Änderung demografischer Annahmen 285 –18 aus der Änderung finanzieller Annahmen –684 –717 aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen 74 –12 Summe Abfertigungen –324 –748 Neubewertungen gesamt –917 –2.081 Sensitivitätsanalyse Für Pensions- und Abfertigungspläne wurden Sensitivitätsanalysen hinsichtlich der Auswirkung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen durchgeführt. Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte unter Zugrundelegung jener versicherungsmathematischen Annahmen, die auch für die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen zur Anwendung kommen, wobei jeweils ein Parameter verändert wurde. Die übrigen Parameter blieben jeweils unverändert. Wenn sich aufgrund der Veränderung der Parameter ein negativer Zinssatz ergibt, dann wird dieser zur Berechnung herangezogen. 222 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Veränderungen dieser Parameter um jeweils plus/minus einen Prozentpunkt bei Zinssatz und Entgeltsteigerungen bzw. um plus/minus ein Jahr bei der Lebenserwartung wirkten sich auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 19.070 TEUR (Vorjahr: 18.359 TEUR) und auf den Barwert der Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 12.969 TEUR (Vorjahr: 15.118 TEUR) wie folgt aus: Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2024 Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2023 in TEUR Veränderung des Parameters Zunahme Parameter Abnahme Parameter Zunahme Parameter Abnahme Parameter Pensionen Zinssatz +/– 1 Prozentpunkt 17.371 21.140 16.273 20.576 Entgeltsteigerungen +/– 1 Prozentpunkt 19.920 18.319 19.623 17.327 Lebenserwartung +/– 1 Jahr 19.735 18.425 19.343 17.397 Abfertigungen Zinssatz +/– 1 Prozentpunkt 11.774 14.102 13.866 16.558 Entgeltsteigerungen +/– 1 Prozentpunkt 14.060 11.789 16.188 14.244 Altersversorgungspläne – beitragsorientierte Pläne Beiträge zu beitragsorientierten Versorgungsplänen werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Mitarbeiter:innen die Arbeitsleistung erbracht haben, die das Unternehmen zur Beitragsleistung verpflichtet. Die SAG ist verpflichtet, für alle aktiven Vorstandsmitglieder Beiträge an eine Pensionskasse zu leisten. Jährlich wird ein vertraglich vereinbarter Fixbetrag in die APK Pensionskasse AG einbezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 ist für diese Beiträge ein Aufwand von 153 TEUR (Vorjahr: 163 TEUR) angefallen. Einem ehemaligen Vorstandsmitglied und ausgewählten leitenden Angestellten wurden in der Vergangenheit Pensionszusagen gewährt, die durch Rückdeckungsversicherungen bei der Generali Versicherung AG gedeckt sind, wobei der Pensionsanspruch jeweils dem rückgedeckten Betrag entspricht. Im Geschäftsjahr 2024 ist für diese Beiträge in Summe ein Aufwand von 93 TEUR (Vorjahr: 103 TEUR) angefallen. Mitarbeiter:innen, deren Dienstverhältnis österreichischem Recht unterliegt und die nach dem 31. Dezember 2002 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, erwerben keine Abfertigungsansprüche gegenüber der jeweiligen Dienstgeberin. Für diese Mitarbeiter:innen und für alle aktiven Vorstandsmitglieder waren Beiträge in Höhe von 1,53% (Vorjahr: 1,53%) des Lohns bzw. Gehalts an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu zahlen. Im Geschäftsjahr 2024 ist für diese Beiträge ein Aufwand von insgesamt 811 TEUR (Vorjahr: 895 TEUR) angefallen. Für Mitarbeiter:innen in Singapur werden Beiträge in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes des Jahresgehalts an eine Pensionskasse geleistet. Im Geschäftsjahr 2024 ist für diese Beiträge ein Aufwand von insgesamt 88 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR) angefallen. Die Mitarbeiter:innen der Semperit-Gruppe gehören zudem den länderspezifischen staatlichen Pensionsplänen an, die in der Regel im Umlageverfahren finanziert werden. Die Verpflichtung der Semperit-Gruppe beschränkt sich darauf, die Beiträge bei Fälligkeit zu entrichten. Eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zu künftigen Leistungen besteht nicht. 7.2 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden mit dem Barwert des erwarteten Erfüllungsbetrags gemäß der bestmöglichen Schätzung des Managements der ungewissen Verpflichtung angesetzt. Dabei werden unvermeidbare, mit vielen Ereignissen und Umständen verbundene Risiken und Unsicherheiten sowie künftige Ereignisse, sofern ausreichend objektive substanzielle Hinweise für deren Eintritt vorliegen, berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nur bei einer Wesentlichkeit des Zinseffekts. Sofern davon ausgegangen werden kann, dass der für die Erfüllung erforderliche Betrag zur Gänze oder teilweise durch einen Dritten erstattet wird, wird dieser Rückerstattungsanspruch bilanziert, wenn und soweit diese Erstattung so gut wie sicher ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Die Zeitpunkte der erwarteten Zahlungsströme der sonstigen Rückstellungen (ausgenommen Jubiläumsgelder) entsprechen im Wesentlichen den unten genannten Fristigkeiten. 223 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Buchwerte der sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Prämien- und sonstige Personalrückstellungen 12.303 562 11.741 11.242 689 10.554 Gewährleistungen 4.295 0 4.295 7.579 0 7.579 Jubiläumsgelder 3.900 3.382 517 4.484 3.959 525 Übrige 7.196 4.530 2.666 8.161 4.825 3.336 Summe 27.693 8.475 19.219 31.467 9.473 21.994 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: in TEUR 01.01.2024 Zuführung Währungsdifferenzen Auflösung Verbrauch Umgliederung 31.12.2024 Prämien- und sonstige Personalrückstellungen 11.242 13.486 129 –2.842 –9.516 –197 12.303 Gewährleistungen 7.579 5.545 52 –6.171 –2.608 –102 4.295 Jubiläumsgelder 4.484 446 –1 –319 –297 –414 3.899 Übrige 8.161 1.121 –538 –601 –1.050 102 7.196 Summe 31.467 20.598 –357 –9.933 –13.471 –611 27.693 Die Umgliederung betrifft insbesondere die Rückstellungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs Surgical Operations, welche den zur Veräußerung gehaltenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten zugewiesen wurden (siehe Abschnitt 2.9), sowie Personalrückstellungen, die zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umgegliedert wurden. Jubiläumsgelder Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden unter Anwendung der PuC gemäß IAS 19 basierend auf einer versicherungsmathematischen Bewertung ermittelt. Neubewertungen (versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) werden im Gewinn oder Verlust der Periode als Personalaufwand erfasst. Die Rückstellungen für Jubiläumsgelder werden für Mitarbeiter:innen in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der Tschechischen Republik gebildet, denen aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder zustehen. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung jener versicherungsmathematischen Annahmen, die auch für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und Abfertigungen zur Anwendung kommen. Für die Rückstellung für Jubiläumsgelder ergeben sich undiskontierte Zahlungsströme zum 31. Dezember 2024 von 517 TEUR (Vorjahr: 525 TEUR) innerhalb eines Jahres und von 3.442 TEUR (Vorjahr: 4.332 TEUR) bis zu 10 Jahren. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit des Barwerts der Jubiläumsgeldverpflichtungen beträgt rund acht Jahre (Vorjahr: rund acht Jahre). Die Sensitivitätsanalysen hinsichtlich der Auswirkung der wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter (Zinssatz, Entgeltsteigerungen) wurden durchgeführt. Daraus ergeben sich folgende Auswirkungen auf den Barwert der Rückstellungen für Jubiläumsgelder: Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2024 Barwert der Verpflichtung (DBO) 31.12.2023 in TEUR Veränderung des Parameters Zunahme Parameter Abnahme Parameter Zunahme Parameter Abnahme Parameter Zinssatz +/– 1 Prozentpunkt 3.627 4.215 4.162 4.859 Entgeltsteigerungen +/– 1 Prozentpunkt 4.144 3.679 4.780 4.222 224 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Gewährleistungen Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden grundsätzlich auf der Basis von Einzelbeurteilungen der Gewährleistungsrisiken gebildet; auf Erfahrungswerten basierende Gewährleistungsrückstellungen auf Portfoliobasis sind in der Semperit-Gruppe von untergeordneter Bedeutung. Da der Inanspruchnahme lange dauernde Verhandlungen und auch Rechtsstreitigkeiten vorausgehen können, ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme ungewiss. Prämien- und sonstige Personalrückstellungen Die Rückstellungen für Prämien der Mitarbeiter:innen (gemäß der Semperit Group Bonus Policy), der Führungskräfte (zusätzlich für einen ausgewählten Teilnehmerkreis gemäß einem Long-term Incentive Plan, der sich an den langfristigen Leistungsboni für den Vorstand orientiert) und der Vorstände (entsprechend der Vergütungspolitik) werden mit den bestmöglich geschätzten Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die geschätzten Erfüllungsbeträge berücksichtigen die prognostizierte Zielerreichung von Konzernzielvorgaben, welche unter anderem ESG-Leistungskriterien umfassen (siehe Nachhaltigkeitserklärung, Kapitel ESRS 2 Allgemeine Angaben, Angaben zu GOV-3). Sollten Prämien der Mitarbeiter:innen auch auf individuellen Zielerreichungen basieren, so wird in diesen Fällen der Durchschnittswert der individuellen Zielerreichung der letzten drei Jahre herangezogen. Langfristige Leistungsboni werden über mehrere Perioden verteilt angesammelt; die zu erwartende Unverfallbarkeit der Ansprüche bestimmt dabei das Ende des Ansammlungszeitraums. Mangels Wesentlichkeit erfolgt keine Abzinsung der langfristigen Leistungsboni. Darüber hinaus gibt es für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte gegebenenfalls lokale Prämienvereinbarungen, welche ebenfalls auf Basis der individuell geschätzten voraussichtlichen Zielerreichung in den Rückstellungen berücksichtigt werden. Übrige Rückstellungen In den übrigen sonstigen Rückstellungen ist eine Rückstellung für Steuerverfahren zu Verkehrssteuern in Brasilien betreffend die Veranlagungsjahre 2008 bis 2010 in Höhe von 3.206 TEUR (Vorjahr: 3.571 TEUR) enthalten. Die Abgabe (PIS/COFINS) wird beim Import und beim Wiederverkauf von Waren in Brasilien eingehoben. Für die Wiederverkaufs-PIS/COFINS wurde im Geschäftsjahr 2017 nach erfolglosen Rechtsmitteln im Verwaltungsverfahren eine Kaution für die weitere Behandlung des Falles in den gerichtlichen Verfahrensinstanzen gelegt. Der Rückstellung in Höhe von 3.206 TEUR (Vorjahr: 3.571 TEUR) steht weiterhin eine entsprechende Forderung aus einer Rückerstattung der Depositleistung beim Zivilgericht gegenüber. Für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 geht das Management davon aus, dass eine Verjährung eingetreten ist. Für strittige Abgaben (inkl. allfälliger Verzugszinsen) auf die Entsorgung von importierten Rohstoffen in Polen besteht eine Rückstellung in Höhe von 1.649 TEUR (Vorjahr: 1.430 TEUR). Weiters besteht eine Umweltrückstellung in Höhe von 513 TEUR (Vorjahr: 863 TEUR) für eine Verpflichtung zur Bodenaufbereitung bei einem polnischen Tochterunternehmen. Ein Tochterunternehmen ist in ein wettbewerbsrechtliches Verfahren involviert. Dieses langwierige Verfahren befindet sich derzeit in einem Stadium, in dem der Ausgang mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Das Verfahren wird in Abstimmung mit lokalen Spezialisten vor der Behörde abgewickelt. Das Tochterunternehmen kooperiert mit den zuständigen Behörden und sichert seine volle Unterstützung zu. Für die erwarteten Kosten und das entsprechende Risiko wurde gemäß der Einschätzung der Semperit-Gruppe mit einer Rückstellung in Höhe des wahrscheinlichsten Betrags vorgesorgt. Ein allfälliger Anpassungsbedarf wird periodisch neu beurteilt. Detaillierte Angaben zu den konkreten finanziellen Auswirkungen würden die Position der Semperit-Gruppe bei der Durchsetzung ihrer Interessen in laufenden Rechtsstreitigkeiten ernsthaft beeinträchtigen, weshalb diese in Anwendung von IAS 37.92 unterblieben sind. 225 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 8. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 8.1 Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte in TEUR 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Forderungen aus Steuern 8.533 3.210 5.323 9.732 4.060 5.672 Abgegrenzte Aufwendungen 7.476 1.824 5.651 7.774 2.428 5.346 Vertragsvermögenswerte 3.701 0 3.701 6.532 0 6.532 Geleistete Anzahlungen 1.937 810 1.127 13.577 7.858 5.719 Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte 370 93 276 588 76 512 Summe 22.016 5.938 16.078 38.203 14.422 23.781 Die Vertragsvermögenswerte beinhalten die in Erstellung befindlichen Kundenwerkzeuge des Geschäftsbereichs Rico (siehe Abschnitt 2.2). 8.2 Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten in TEUR 31.12.2024 davon langfristig davon kurzfristig 31.12.2023 davon langfristig davon kurzfristig Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit 11.344 0 11.344 11.532 0 11.532 Vertragsverbindlichkeiten 9.711 1.922 7.788 20.783 2.330 18.453 Nicht konsumierte Urlaube und Zeitsalden 8.926 3 8.924 9.417 2 9.415 Übrige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 2.574 677 1.896 3.207 720 2.486 Summe 32.555 2.602 29.953 44.939 3.052 41.887 Von den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 9.711 TEUR (Vorjahr: 20.783 TEUR) sind 5.386 TEUR im Geschäftsjahr 2024 (Vorjahr: 12.798 TEUR) entstanden. Vom Vorjahreswert der Vertragsverbindlichkeiten wurden 14.868 TEUR (Vorjahr: 6.778 TEUR) als Umsatzerlös realisiert. 226 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 9. Steuern Steuerüberleitungsrechnung Die Überleitung vom Ergebnis vor Steuern auf den Steueraufwand im Konzern wird gemeinsam für die fortgeführten und die aufgegebenen Geschäftsbereiche aufgestellt und stellt sich wie folgt dar: in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 21.544 25.254 Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 109 –41.022 Ergebnis vor Steuern 21.653 –15.768 Steueraufwand (–) / Steuerertrag (+) zu 23% (Vorjahr: 24%) –4.980 3.784 Abweichende ausländische Steuersätze 129 311 Steuersatzänderungen 104 –1.055 Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis –798 –690 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen –863 –3.196 Nicht steuerbare Erträge, Steuerfreibeträge und Steuerabsetzbeträge 146 706 Minderung des laufenden Steueraufwands aufgrund Verwertung bisher nicht angesetzter Verlustvorträge und Steuergutschriften 361 461 Nicht angesetzte latente Steueransprüche auf im Geschäftsjahr neu entstandene Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften –3.306 –6.099 Veränderung der Wertberichtigung von latenten Steueransprüchen aus temporären Differenzen, sowie in Vorjahren entstandene Verlustvorträge und Steuergutschriften –860 11.969 Veränderung der Outside-Basis-Differenzen 351 35 Steuereffekte auf Beteiligungsbewertungen von vollkonsolidierten Unternehmen 322 –774 Steuereffekt auf die Entkonsolidierung der aufgegebenen Geschäftsbereiche und auf die Umgliederung von (historischen) Fremdwährungsdifferenzen in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 654 –5.210 Quellensteuern –1.131 –1.590 Steuern für Vorperioden 314 183 Sonstige –596 –139 Ertragsteuern –10.152 –1.306 davon Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen –10.134 –892 davon Ertragsteuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen –17 –413 Das Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beinhaltet das Ergebnis vor Steuern in Höhe von 253 TEUR (Vorjahr: –18.702 TEUR), die Transaktionskosten in Höhe von –144 TEUR (Vorjahr: –612 TEUR), das Ergebnis aus der Entkonsolidierung in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 1.833 TEUR) und die Umgliederung von sonstigen Ergebnissen in den Gewinn oder Verlust in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: –23.541 TEUR), siehe Abschnitt 2.9. in TEUR 1–12 2024 1–12 2023 Ergebnis vor Steuern 21.653 –15.768 Auf kündbare nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis 3.469 2.877 Summe 25.122 –12.891 Ertragsteuern 10.152 1.306 Effektivsteuersatz in % 40,4% –10,1% 227 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Latente Steuern Nach temporären Differenzen setzen sich die in der Konzernbilanz für die fortgeführten Geschäftsbereiche erfassten latenten Steuern wie folgt zusammen: 31.12.2024 31.12.2023 in TEUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Immaterielle Vermögenswerte 604 13.749 769 14.444 Sachanlagen 252 39.983 127 39.448 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 1 14 0 Vorräte 2.248 47 2.600 17 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 263 250 262 117 Sonstige (finanzielle) Vermögenswerte 209 174 119 234 Personalrückstellungen 3.131 0 3.278 0 Sonstige Rückstellungen 2.325 85 2.354 99 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 237 0 351 14 Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 11.947 392 12.496 1.355 Temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (Outside-Basis-Differenzen) 0 1.459 0 1.728 Steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften 68.016 n.a. 65.461 n.a. Summe aktive / passive latente Steuern 89.232 56.140 87.829 57.456 Wertberichtigung für aktive latente Steuern –56.181 n.a. –52.765 n.a. Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern –29.812 –29.812 –30.763 –30.763 Aktive latente Steuern 3.240 4.302 Passive latente Steuern 26.328 26.693 Die Wertberichtigungen für aktive latente Steuern in Höhe von 56.181 TEUR (Vorjahr: 52.765 TEUR) umfassen die Wertberichtigung für aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 1.575 TEUR (Vorjahr: 2.496 TEUR), die Wertberichtigung für aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 28.680 TEUR (Vorjahr: 24.088 TEUR) und die Wertberichtigung für nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 25.925 TEUR (Vorjahr: 26.180 TEUR). Die Wertberichtigungen pro Jurisdiktion setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Tschechische Republik 24.766 25.043 Österreich 23.139 19.675 USA 5.205 5.195 Frankreich 1.011 256 Australien 640 651 Brasilien 583 717 Deutschland 330 329 Indien 150 477 Ungarn 122 69 Thailand 107 98 Singapur 84 0 China 44 226 Polen 0 29 Wertberichtigung für aktive latente Steuern 56.181 52.765 228 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Wertberichtigung enthält auch im jeweiligen Geschäftsjahr entstandene, aber (noch) nicht angesetzte aktive latente Steuern. Aktive und passive latente Steuern ein und desselben Steuersubjekts werden saldiert, wenn sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, und ein Recht auf Aufrechnung laufender Steuerschulden mit laufenden Steuererstattungsansprüchen besteht. Die in Österreich gemäß § 9 KStG gebildete Unternehmensgruppe wird dabei als ein Steuersubjekt betrachtet. In Deutschland besteht eine körperschaftsteuerliche Organschaft zwischen der Semperit Profiles Deggendorf GmbH und der Semperit Profiles Leeser GmbH. Aktive latente Steuern mit einer Laufzeit von über fünf Jahren wurden wertberichtigt, außer es stehen ausreichend langfristige zu versteuernde temporäre Differenzen zur Verrechnung zur Verfügung. In der Gesamtergebnisrechnung sind in den Ertragsteuern Effekte aus der Veränderung der Wertberichtigung von langfristigen aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.013 TEUR (Vorjahr: 441 TEUR) enthalten. Von den Wertberichtigungen für aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge entfallen insgesamt 23.139 TEUR (Vorjahr: 19.412 TEUR) auf die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG, deren Gruppenträgerin die SAG ist. Aufgrund der Verlusthistorie der österreichischen Steuergruppe in der jüngeren Vergangenheit sind die Anforderungen, welche die IFRS an die Verlässlichkeit der Steuerplanung stellen, erhöht. Eine Bilanzierung von (nicht durch passive latente Steuern gedeckten) aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge erfordert zusätzliche substanzielle Hinweise, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Ergebnisse zur voraussichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Angesichts der Verlusthistorie der österreichischen Steuergruppe in der jüngeren Vergangenheit und angesichts der Unwägbarkeiten, die vor allem im Zusammenhang mit der abgekühlten wirtschaftlichen Entwicklung und den geopolitischen Krisen bestehen, sind die aktiven latenten Steuern der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG auf Basis künftiger zu versteuernder Ergebnisse nicht ansatzfähig. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG um die österreichischen Gesellschaften der Rico-Gruppe erweitert. Dadurch ist es möglich, die Verlustvortragsgrenze berücksichtigend, Teile der passiven latenten Steuern, die insbesondere durch die Kaufpreisallokation bei der RICO Group GmbH, der RICO-Elastomere Projecting GmbH und der HTR GmbH entstanden sind, mit aktiven latenten Steuern auf die Verlustvorträge der SAG zu saldieren. Die Summe aus aktiven und passiven latenten Steuern hat sich per Saldo um 696 TEUR verändert. Davon wurden 1.768 TEUR als Steueraufwand (davon fortgeführte Geschäftsbereiche: Steueraufwand in Höhe von 1.874 TEUR; davon aufgegebene Geschäftsbereiche: Steuerertrag in Höhe von –107 TEUR), –1.353 TEUR als auf das sonstige Ergebnis entfallende Ertragsteuern aus der Neubewertung leistungsorientierter Pläne und aus der Bewertung von Cashflow Hedges und 282 TEUR im Zusammenhang mit der Währungsumrechnung der latenten Steuerposten von der funktionalen Währung in die Berichtswährung erfasst. Zum Abschlussstichtag bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 6.247 TEUR (Vorjahr: 10.419 TEUR), steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 123.279 TEUR (Vorjahr: 102.608 TEUR) sowie noch nicht genutzte steuerliche Gutschriften in Höhe von 29.578 TEUR (Vorjahr: 29.842 TEUR), für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Von diesen nicht genutzten steuerlichen Verlusten und steuerlichen Gutschriften verfallen 26.953 TEUR innerhalb der nächsten fünf Jahre (Vorjahr: 17.887 TEUR innerhalb der nächsten fünf Jahre bzw. 26.463 TEUR innerhalb der nächsten sechs Jahre). Die restlichen Verluste und abzugsfähigen temporären Differenzen sind im Wesentlichen zeitlich unbeschränkt verwertbar. Im Geschäftsjahr sind die Überhänge an aktiven latenten Steuern von 128 TEUR (Vorjahr: 3.254 TEUR) für Steuerjurisdiktionen mit steuerlichen Verlusten bilanziert und betreffen China (Vorjahr: 3.218 TEUR Deutschland und 36 TEUR Frankreich). Für zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 118.798 TEUR (Vorjahr: 128.953 TEUR) in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden passive latente Steuern von 26.363 TEUR (Vorjahr: 29.146 TEUR) nicht angesetzt, da das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. Darüber hinaus bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 6.337 TEUR (Vorjahr: 4.001 TEUR), für die aktive latente Steuern von 829 TEUR (Vorjahr: 920 TEUR) nicht angesetzt wurden, weil es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden. Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Recht umgesetzt. Zahlreiche weitere Länder haben bereits entsprechende Mindestbesteuerungsregelungen eingeführt. Von jenen Ländern, in denen die SAG mit Konzerngesellschaften tätig ist, wurden bisher in China, USA, Indien, Polen, Thailand, Brasilien sowie in Singapur noch keine Umsetzungsmaßnahmen gesetzt. Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der SAG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteuerungsregeln. Die SAG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft. 229 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß MinBestG länderbezogen, d.h. für sämtliche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abgabenrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechender Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung abgeschlossen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaiger in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuerausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll. Da die Teilkonzerne der B&C Privatstiftung mit ihren jeweiligen Geschäftseinheiten außerhalb Österreichs zum Teil in denselben Ländern vertreten sind, ist vor dem Hintergrund der länderbezogenen Betrachtung für Zwecke der Mindestbesteuerungsvorschriften eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen zur Erfüllung sämtlicher sich aus den gesetzlichen Bestimmungen in den betroffenen Ländern ergebenden abgabenrechtlichen und administrativen Pflichten unerlässlich. Dazu wurde von den Teilkonzernen im Geschäftsjahr 2024 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet, die – unter Berücksichtigung der lokalen gesetzlichen Bestimmungen – die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch die verursachungsgerechte Verteilung etwaiger in den betroffenen Ländern anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne regelt, sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes vorsehen. Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-II-Regelungen auf die SAG als Teilkonzern der B&C Privatstiftung werden laufend gemeinsam evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe-Harbour-Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine wesentlichen Effekte auf die Ertragsteuern der SAG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by-Country Reportings für das Geschäftsjahr 2023 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 und wird laufend aktualisiert. Auf Basis dieser Evaluierungen werden die Safe-Harbour-Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns der SAG gegenwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abweichenden gesetzlichen Bestimmungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt werden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird die Ausnahmeregelung gemäß IAS 12.4A hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewendet. Laufende Steuern aus Pillar II werden als laufende Steuer gemäß IAS 12 erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 auf Basis der vorläufigen Berechnung keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren. Forderungen aus laufenden Ertragsteuern Die Forderungen aus laufenden Ertragssteuern resultieren aus rückerstattungsfähigen Vorauszahlungen. 10. Struktur des Unternehmens 10.1 Konsolidierungskreis Tochterunternehmen, über die eine Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausgeübt wird, werden mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der SAG einbezogen. Der Konsolidierungskreis der Semperit-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Vollkonsolidierte Unternehmen Stand 01.01.2024 31 Entkonsolidierungen –1 Umgründungen –4 Stand 31.12.2024 26 230 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Vollkonsolidierte Unternehmen Stand 01.01.2023 39 Erstkonsolidierungen 5 Entkonsolidierungen –12 Umgründungen –1 Stand 31.12.2023 31 Entkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2024 Im Geschäftsjahr 2024 hat die Semperit-Gruppe das (zweite) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts an den südostasiatischen Handschuhproduzenten Harps Global Pte. Ltd. erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge dessen wurde die ungarische Sempermed Kft. zum 30. Juni 2024 entkonsolidiert. Betreffend das abgegangene Nettovermögen, das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs und das Entkonsolidierungs- und Veräußerungsergebnis siehe Abschnitt 2.9. Umgründungen im Geschäftsjahr 2024 Die französischen Gesellschaften Semperit (France) S.A.R.L. und Sempertrans France Belting Technology S.A.S. wurden im Geschäftsjahr 2024 auf die französische Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S. verschmolzen. Die amerikanischen Gesellschaften Sempertrans USA, LLC und Sempertrans North America Investments Corp. wurden im Geschäftsjahr 2024 auf die amerikanische Semperit Industrial Products Inc. verschmolzen. Erstkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Rico-Gruppe infolge des Unternehmenserwerbs erstkonsolidiert. Durch den Erwerb von 100% der Stimmrechtsanteile an der Rico-Gruppe erlangte die SAG die Beherrschung an folgenden Unternehmen zum 31. Juli 2023: ● RICO Group GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich ● RICO-Elastomere Projecting GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich ● Härtereitechnik Rosenblattl GmbH (nunmehr HTR GmbH), Thalheim bei Wels, Österreich ● Silcoplast AG, Wolfhalden, Schweiz ● SIMTEC Silicone Parts, LLC, Miramar, Florida, USA Entkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 hat die Semperit-Gruppe das (erste) Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts an Harps Global Pte. Ltd. erfolgreich abgeschlossen. Folgende Gesellschaften wurden zum 31. August 2023 entkonsolidiert: ● Sempermed Europe GmbH, Wien, Österreich ● Shanghai Changning Sempermed Glove Trading Co. Ltd., Shanghai, China ● Semperit Industrial Products Ltd., Birmingham, Großbritannien ● Sempermed Magyarország Kft., Budapest, Ungarn ● Latexx Partners Berhad, Kamunting, Malaysia ● FormTech Engineering (M) Sdn Bhd, Nilai, Malaysia ● Latexx Engineering Technology Asia Sdn Bhd, Penang, Malaysia ● Latexx Manufacturing Sdn Bhd, Kamunting, Malaysia ● Latexx Manpower Services Sdn Bhd, Kamunting, Malaysia ● Medtexx Manufacturing Sdn Bhd, Kamunting, Malaysia ● Semperit Investments Asia Pte. Ltd., Singapur ● Sempermed USA Inc., Clearwater, Florida, USA 231 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Umgründungen im Geschäftsjahr 2023 Die polnische Carlona Sp. z o.o. wurde im Geschäftsjahr 2023 auf die österreichische Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH verschmolzen. 10.2 Vollkonsolidierte Unternehmen 31.12.2024 31.12.2023 Währung Nenn- kapital in Tsd. Direkter Anteil in % Konzern- anteil in % Nenn- kapital in Tsd. Direkter Anteil in % Konzern- anteil in % Europa Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien, Österreich EUR 21.359 21.359 Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich EUR 61.701 100,00 100,00 61.701 100,00 100,00 Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH, Wien, Österreich EUR 3.136 100,00 100,00 3.136 100,00 100,00 RICO Group GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich EUR 39 100,00 100,00 39 100,00 100,00 RICO-Elastomere Projecting GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich EUR 35 100,00 100,00 35 100,00 100,00 HTR GmbH, Thalheim bei Wels, Österreich EUR 35 100,00 100,00 35 100,00 100,00 Silcoplast AG, Wolfhalden, Schweiz CHF 100 100,00 100,00 100 100,00 100,00 Semperflex Rivalit GmbH, Waldböckelheim, Deutschland EUR 1.281 100,00 100,00 1.281 100,00 100,00 Semperit Profiles Deggendorf GmbH, Deggendorf, Deutschland EUR 11.050 100,00 100,00 11.050 100,00 100,00 Semperit Profiles Leeser GmbH, Hückelhoven, Deutschland EUR 81 100,00 100,00 81 100,00 100,00 M+R Dichtungstechnik GmbH, Seligenstadt, Deutschland EUR 249 100,00 100,00 249 100,00 100,00 Semperit (France) S.A.R.L., Courbevoie, Frankreich EUR 0 0,00 0,00 2 495 100,00 100,00 Sempertrans France Belting Technology S.A.S., Courbevoie Cedex, Frankreich EUR 0 0,00 0,00 2 2.542 100,00 100,00 Sempertrans Maintenance France Nord S.A.S., Annezin, Frankreich EUR 176 100,00 100,00 176 100,00 100,00 Sempertrans Bełchatów Sp. z o.o., Rogowiec, Polen PLN 7.301 100,00 100,00 7.301 100,00 100,00 Semperflex Optimit s.r.o., Odry, Tschechische Republik CZK 470.318 100,00 100,00 470.318 100,00 100,00 Semperflex A.H. s.r.o., Odry, Tschechische Republik CZK 100 100,00 100,00 100 100,00 100,00 Sempermed Kft., Sopron, Ungarn EUR 0 0,00 0,00 3 3.680 100,00 100,00 Semperform Kft., Sopron, Ungarn HUF 243.000 100,00 100,00 243.000 100,00 100,00 232 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 31.12.2024 31.12.2023 Währung Nenn- kapital in Tsd. Direkter Anteil in % Konzern- anteil in % Nenn- kapital in Tsd. Direkter Anteil in % Konzern- anteil in % Amerika Sempermed Brasil Promoção de Vendas Ltda., Sao Paulo, Brasilien BRL 33.971 100,00 100,00 33.971 100,00 100,00 Semperit Industrial Products Inc., Newnan, New Jersey, USA USD 19.800 100,00 100,00 1 100,00 100,00 Sempertrans North America Investments Corp., Atlanta, USA USD 0 0,00 0,00 2 19.800 100,00 100,00 Sempertrans USA, LLC, Atlanta, USA USD 0 0,00 0,00 2 17.894 100,00 100,00 SIMTEC Silicone Parts, LLC, Miramar, Florida, USA USD 3.393 100,00 100,00 3.393 100,00 100,00 Asien-Pazifik Semperflex Shanghai Ltd., Shanghai, China USD 15.000 100,00 100,00 15.000 100,00 100,00 Semperit (Shanghai) Management Co. Ltd., Shanghai, China USD 2.570 100,00 100,00 2.570 100,00 100,00 Shanghai Semperit Rubber & Plastic Products Co. Ltd., Shanghai, China EUR 2.471 100,00 100,00 2.471 100,00 100,00 Sempertrans India Pte. Ltd., Roha, Maharashtra, Indien INR 790.769 100,00 100,00 790.769 100,00 100,00 Semperit Industrial Products Singapore Pte Ltd., Singapur USD 2.965 100,00 100,00 2.965 100,00 100,00 Sempermed Singapore Pte Ltd., Singapur USD 11.285 100,00 100,00 4 11.285 100,00 100,00 4 Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand THB 380.000 50,00 50,00 1 380.000 50,00 50,00 1 1Die Anteile der anderen Gesellschafter werden als kündbare nicht beherrschende Anteile ausgewiesen. 2Verschmolzen 3Aufgegebener Geschäftsbereich 4In Liquidation In Bezug auf die SAC beträgt der Kapital- und Stimmrechtsanteil der Semperit-Gruppe 50%. Das Management der Semperit-Gruppe unterzog bzw. unterzieht das Tochterunternehmen laufend einer Analyse, ob eine Beherrschung im Sinne von IFRS 10 vorliegt und eine Vollkonsolidierung daher gerechtfertigt ist. Basierend auf den vergangenen bzw. aktuellen Analysen kommt das Management der Semperit-Gruppe zum 31. Dezember 2024 unverändert zu dem Schluss, dass die SAC als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Semperit-Gruppe einzubeziehen ist. Die Basis für diese Ermessensentscheidung bilden die zugrundeliegenden Verträge, die Analyse der maßgeblichen Tätigkeiten sowie die faktischen Umstände. Die folgenden Punkte wurden dabei gewürdigt: ● Es besteht ein Dirimierungsrecht des von der Semperit-Gruppe benannten Vorsitzenden des Board of Directors. ● Es besteht eine Kaufoption seitens der Semperit-Gruppe für die verbleibenden 50% der Anteile der Sri-Trang-Gruppe, die bis Jahresmitte 2026 zu einem festgelegten Preis ausgeübt werden kann. ● Die Einkaufs-, Produktions- und Vertriebssteuerung erfolgt durch das Management der Division Semperit Industrial Applications. ● Es sind zwei Stellen für lokal tätige Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der Kontrollrechte der Semperit-Gruppe etabliert. ● Es liegen zum Abschlussstichtag keine Anhaltspunkte vor, die auf eine faktische Beschränkung der Kontrollrechte der Semperit-Gruppe durch die Sri-Trang-Gruppe hindeuten. Es bestehen keine nicht beherrschende Anteile für die Semperit-Gruppe. Die Minderheitenanteile an der SAC sind als kündbare nicht beherrschte Anteile in den Verbindlichkeiten aus kündbaren nicht beherrschenden Anteilen (siehe Abschnitt 6.1) dargestellt. 233 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 11. Risikomanagement Die globale wirtschaftliche Entwicklung mit ihren regional stark unterschiedlichen Ausprägungen stellt die Semperit-Gruppe als international tätige Unternehmensgruppe laufend vor neue Herausforderungen. Die Semperit-Gruppe ist in Ländern aktiv, in denen unterschiedliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen herrschen. Ebenso befinden sich die Länder in unterschiedlichen Phasen politischer, rechtsstaatlicher sowie sozialer Entwicklung. Der Erfolg der aus zwei Divisionen bestehenden Semperit-Gruppe ist aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung unterschiedlich stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig. Die Semperit-Gruppe ist dementsprechenden Risiken ausgesetzt. Aufgrund der internationalen Handelsbeziehungen in unterschiedlichen Fremdwährungen ist die Semperit-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt. In der Semperit-Gruppe werden grundsätzlich derivative Finanzinstrumente und Natural Hedges zur Absicherung von insbesondere Fremdwährungs-, aber auch von Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die Risikomanagementstrategie zur Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken ist im langfristigen wie auch im kurzfristigen Bereich einzelfall- und projektbezogen. Dabei spielen Kosten-Nutzen-/Risiko-Überlegungen eine entscheidende Rolle. Fremdwährungsänderungsrisiken, die beispielsweise aus erwarteten Kunden-, Investitions- und Dividendenzahlungen resultieren, werden zum Teil durch Devisentermingeschäfte, die als freistehende Derivate bilanziert werden, abgesichert. Zinsänderungsrisiken aus einer Bankenfinanzierung werden aktuell zum Teil durch einen als Cashflow Hedge designierten Zinsswap abgesichert. 11.1 Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Kapitalmanagements sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, die Ermöglichung einer wachstumsorientierten organischen und gegebenenfalls anorganischen Investitionstätigkeit und eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik. Die Finanzierungsstruktur, die Liquidität und die Finanzrisikopositionen werden in der Semperit-Gruppe zentral gesteuert. Basierend auf kapitalmarktorientierten Grundlagen beinhaltet das langfristige Kapitalmanagement darüber hinaus Entscheidungen hinsichtlich fest oder variabel verzinslicher bzw. auch hybrider Kreditaufnahmen. Im Zusammenhang mit Kreditverträgen bestehen Kreditvertragsklauseln (Financial Covenants), die bei Nicht-Erfüllung bis hin zu einer Kündigung seitens der Geldgeber:innen sowie zu einer Verschlechterung der Bonitätseinschätzung der Semperit-Gruppe durch Ratingagenturen und einer damit einhergehenden negativen Belastung der Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen können sowie Kreditvertragsklauseln (ESG-Leistungskriterien), die bei Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung Auswirkungen auf die Verzinsung haben können. Aus der Sicht des Kapitalmanagements setzt sich das Gesamtkapital der Semperit-Gruppe aus dem Eigenkapital einschließlich allfälliger Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von Tochterunternehmen, den kündbaren nicht beherrschenden Anteilen und der in den Financial Covenants definierten Nettofinanzverschuldung zusammen. Die Nettofinanzverschuldung von 103.345 TEUR (Vorjahr: 115.151 TEUR) entspricht der Summe aus den Finanzverbindlichkeiten von 234.068 TEUR (Vorjahr: 227.822 TEUR) aus den Schuldscheindarlehen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten von 125.972 TEUR (Vorjahr: 112.671 TEUR) und kurzfristigen Finanzveranlagungen von 4.750 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Semperit-Gruppe unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben bezogen auf Mindesteigenkapital, Mindesteigenkapitalquote oder maximalen Verschuldungsgrad; sie unterliegt allerdings bestimmten kreditvertraglichen Vorgaben. Diese beziehen sich neben den in Kreditverträgen üblichen Formalkriterien auch auf eine maximale Leverage-Ratio. Diese ist der Quotient von EBITDA und Nettofinanzverschuldung. Ein Kreditausfall (Default) würde eintreten, wenn es zu einer Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5 kommt. Eine zweimalige Überschreitung der Leverage-Ratio von 3,5 während der Kreditlaufzeit bis zu einem Wert von 4,0 ist im Falle eines Unternehmenserwerbs im jeweiligen Berichtszeitraum zulässig. Die Einhaltung der kreditvertraglichen Vorgaben wird zweimal jährlich, per 30. Juni sowie per 31. Dezember, überprüft. Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Leverage-Ratio 1,2 (Vorjahr: 1,6). Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommene Bankenfinanzierung der SAG mit einem Buchwert in Höhe von 100.449 TEUR (Vorjahr: 110.607 TEUR) ist variabel verzinst und an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt. Nach Ausübung einer Verlängerungsoption um ein Jahr im Geschäftsjahr 2024 ist das Darlehen am 31. März 2029 fällig. Zudem besteht eine zweite Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Die Margen sind an die Leverage-Ratio (150 bis 250 Basispunkte bei Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5) und ESG-Leistungskriterien (bis zu 6 Basispunkte ab dem Geschäftsjahr 2025) gebunden. Die ESG-Leistungskriterien umfassen die Reduktion des Energieverbrauchs – ausgehend vom Referenzjahr 2023 – um 5% bis zum Jahr 2030, die Reduktion der Unfallrate um 8% p.a. sowie die Integration von Nachhaltigkeit in der Lieferkette mit über 75% Abdeckung aller Ausgaben über ESG-zertifizierte Lieferant:innen bis zum Jahr 2030. Die bisher nicht ausgenutzte Rahmenkreditlinie in Höhe von 100.000 TEUR weist vergleichbare Konditionen in Bezug auf die Leverage-Ratio (120 bis 220 Basispunkte bei Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5) und identische ESG-Leistungskriterien auf. Die Bestimmungen betreffend Kreditausfall (Default) gelten analog. 234 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Bankenfinanzierung für den Werksausbau in Odry mit einem Buchwert in Höhe von 58.333 TEUR (Vorjahr: 32.446 TEUR) ist während der Verfügbarkeitszeit (bis 30. September 2025) an den 1-Monats-EURIBOR und danach an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt, plus 0,675% Marge. Der erste Tilgungstermin ist am 31. Dezember 2025. Dabei werden keine ESG-Leistungskriterien berücksichtigt und ein Kreditausfall (Default) würde analog zur Bankenfinanzierung der SAG eintreten, wenn es zu einer Überschreitung einer Leverage-Ratio von 3,5 bzw. 4,0 auf Basis des Konzernabschlusses der Semperit-Gruppe kommt. Die Überprüfung erfolgt ebenfalls zweimal jährlich, per 30. Juni und per 31. Dezember. Die Financial Covenants wurden sowohl zum 31. Dezember 2024 als auch zu den vorangegangenen Überprüfungsstichtagen eingehalten. Die Semperit-Gruppe geht davon aus, dass die Vorgaben auch in den nächsten zwölf Monaten eingehalten werden. 11.2 Liquiditätsrisikomanagement Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements werden zusätzlich zur laufenden Liquiditätsplanung die bestehenden Financial Covenants überwacht sowie Ziehungsmöglichkeiten (aus dem Rahmenkreditvertrag) und Reserveliquidität vorgehalten. Darüber hinaus besteht für wesentliche Konzernunternehmen ein Cash-Pool in EUR bzw. seit dem Geschäftsjahr 2024 ergänzend ein Cash-Pool in USD. Die Fristigkeiten der undiskontierten vertraglichen Cashflows aus finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: 31.12.2024 in TEUR Gesamt bis 1 Monat 2 bis 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Schuldscheindarlehen 40.045 0 0 31.963 865 7.216 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 233.548 1.595 874 16.767 182.609 31.702 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 56.756 34.386 19.202 1.511 1.424 233 Rückerstattungsverbindlichkeiten 229 0 0 229 0 0 Derivate 2.566 –27 3 132 2.458 0 Leasingverbindlichkeiten 67.202 615 1.215 5.366 20.702 39.305 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.415 4.218 881 816 4.500 0 Summe 410.760 40.787 22.175 56.784 212.558 78.456 31.12.2023 in TEUR Gesamt bis 1 Monat 2 bis 3 Monate 4 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Schuldscheindarlehen 41.006 0 0 965 32.609 7.432 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 237.534 478 1.175 16.537 186.133 33.210 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 66.510 46.539 17.265 1.855 851 0 Rückerstattungsverbindlichkeiten 1.280 4 110 1.165 0 0 Derivate 2.333 0 0 0 2.333 0 Leasingverbindlichkeiten 67.046 541 1.171 5.052 20.673 39.609 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12.265 5.226 1.140 476 4.843 581 Summe 427.974 52.789 20.862 26.049 247.442 80.832 Die im Geschäftsjahr 2023 von einem Konsortium sechs österreichischer und internationaler Banken bereitgestellte variabel verzinste Rahmenkreditlinie von 100 Mio. EUR wurde zum 31. Dezember 2024 nicht ausgenutzt. Für nähere Ausführungen zu definierten Zinsmodalitäten sowie zur Auswirkung von definierten ESG-Leistungskriterien und Leverage-Ratio auf die Zinshöhe siehe Abschnitt 11.1. 235 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Die Einhaltung der mit den Finanzierungen verbundenen Financial Covenants (siehe Abschnitt 11.1) wird kontinuierlich überwacht und mögliche Abweichungen werden prognostiziert, um rechtzeitig Risikominimierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei wird die Liquiditäts- und Cashflow-Entwicklung vorausschauend analysiert, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Bedingungen eingehalten und potenzielle finanzielle Engpässe frühzeitig identifiziert und angegangen werden können. Im Unterschied zu den in Abschnitt 11.1 erläuterten variablen Bankenfinanzierungen sind die Schuldscheindarlehen und ein Teil der im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Erwerbs der Rico-Gruppe übernommenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fix verzinst. Für nähere Ausführungen zu Fälligkeiten und Zinsmodalitäten siehe Abschnitt 6.2. Durch das Cash-Pooling in EUR bzw. in USD sowie durch das Factoring-Programm kann die Liquidität der Semperit-Gruppe verbessert werden. Für nähere Ausführungen zum Verkauf der Forderungen im Rahmen des Factoring-Programms siehe Abschnitt 4.2. Das Cash-Pooling ermöglicht die optimale Nutzung von Liquiditätsüberschüssen in verschiedenen Unternehmensbereichen und trägt so zur Reduzierung der Finanzierungskosten bei, während das Factoring-Programm die durchschnittliche Forderungslaufzeit verkürzt und die Liquiditätsposition optimiert. Diese Strategien, kombiniert mit einem hohen Niveau an kreditversicherten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Abschnitt 4.2), tragen wesentlich dazu bei, die Semperit-Gruppe vor potenziellen Liquiditätsengpässen zu schützen und die finanzielle Stabilität aufrechtzuerhalten. Die individuellen Zinsstrategien werden kontinuierlich überprüft, beispielsweise durch den Abschluss von Fixzinsswaps. Derartige Maßnahmen ermöglichen es, Zinsrisiken aktiv zu managen und von günstigen Marktbedingungen zu profitieren, was sich positiv auf die Liquiditätsposition auswirkt. Die Fristigkeiten der undiskontierten vertraglichen Cashflows aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten das Darlehen der SAG in Höhe von 119.404 TEUR, das am 31. März 2029 fällig ist, sowie der SFO mit einem Betrag von 65.903 TEUR, dessen Rückzahlung in 20 vierteljährlichen fixen Raten ab dem 31. Dezember 2025 erfolgt, und die Bankverbindlichkeiten der Rico-Gruppe in Höhe von 48.242 TEUR mit unterschiedlichen Fälligkeiten bis längstens 31. Juli 2030. Für das Darlehen der SAG besteht eine Verlängerungsoption um ein Jahr. Die Fristigkeiten der undiskontierten Cashflows der Derivate zum 31. Dezember 2024 betreffen im Wesentlichen die Bezahlung einer bedingten Kaufpreisverbindlichkeit (siehe Abschnitt 6.3) sowie die Nettozahlungen (Net Settlement) aus einem Zinsswap (siehe Abschnitt 6.4 bzw. 11.4). 11.3 Ausfall- und Kreditrisikomanagement Kreditrisiken ergeben sich, wenn selbsterstellte Erzeugnisse oder Waren an Kund:innen auf Kredit verkauft werden. Das Risiko entsteht, sobald auf die versendeten Erzeugnisse oder Waren kein Zugriff mehr durch die Semperit-Gruppe besteht; bei kundenspezifischen Fertigungen allerdings eigentlich schon mit der Produktion. Um die Risiken zu mindern, erfolgt für die Kund:innen grundsätzlich eine Geschäftspartnerprüfung und es werden Wirtschaftsauskünfte eingeholt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zudem zu einem sehr hohen Anteil durch Kreditversicherungen geschützt. Laut der Kreditrichtlinie der Semperit-Gruppe muss jede auf Kredit bediente Kund:in über ein genehmigtes Kreditlimit verfügen. Bei Überschreiten des Limits oder im Falle von Zahlungsverzug sind Liefersperren vorgesehen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von in den Konzernrichtlinien festgelegten zuständigen Personen wieder aufgehoben werden können. Die Bonitätsrisiken der Kund:innen werden auch bei bester Bonität laufend beobachtet und die Kreditlimits entsprechend angepasst. Somit ist das Ausfallrisiko bei nicht kreditversicherten Forderungen gegenüber Kund:innen grundsätzlich als gering zu bewerten, da die Kreditwürdigkeit der Abnehmer:innen kontinuierlich überprüft wird und die breite Streuung der Kundenstruktur die Risikokonzentration mitigiert. Das Ausfallrisiko wird jedenfalls als signifikant erhöht angenommen, wenn Bonitätsbeeinträchtigungen aufgrund des Eintretens eines Konkurses oder des Beginns eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Ein Ausfall wird dann angenommen, wenn eine Einbringung nicht mehr als realistisch angesehen wird und ein Zahlungseingang daher nicht mehr zu erwarten ist. Für nähere Informationen zu den im Geschäftsjahr 2024 ausgebuchten Forderungen siehe Abschnitt 4.2. Im Falle einer Schieflage einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf die Guthaben, welche die Semperit-Gruppe bei Banken hält. Diese Guthaben sind nicht oder nur teilweise über Einlagensicherungsfonds abgesichert. Es besteht eine Veranlagungsrichtlinie, welche die Höhe der liquiden Mittel, die pro Bank gehalten werden dürfen, beschränkt und die Finanzinstrumente definiert, in welche die überschüssige Liquidität investiert werden darf. Im Falle eines Konkurses einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise kann es dazu kommen, dass die Semperit-Gruppe nicht oder nur teilweise oder nur mit Verzögerung auf diese Liquidität oder auf Kreditlinien zugreifen kann. In Bezug auf die Veranlagungen in liquiditätsnahe Geldmartkfondsanteile ist das Ausfallrisiko im Grunde mit jenem von Bankguthaben vergleichbar, durch den Sondervermögensstatus des Fonds und durch die Diversifikation in verschiedene Veranlagungstitel und Emittenten innerhalb des Fonds aber deutlich reduziert. Des Weiteren betreibt die Semperit-Gruppe geschäftliche Aktivitäten in Ländern mit Kapitalverkehrskontrollen, oder es existieren beschränkende Vereinbarungen mit Joint-Venture-Partner:innen. In Ländern, in denen der Transfer liquider Mittel eingeschränkt ist, versucht die Semperit-Gruppe den vor Ort gehaltenen Betrag auf das operativ notwendige Minimum zu begrenzen. Die angeführten Risiken können zu einer Belastung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch Einschränkungen auf die freie Verfügbarkeit liquider Mittel oder den Zugriff auf Kreditlinien führen. 236 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Bei finanziellen Vermögenswerten wird das Kreditausfallrisiko durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das maximale Ausfallrisiko in den entsprechenden Bewertungskategorien – dieses wird anhand des Risikos eines Totalausfalls aller Schuldner (exklusive der Kreditversicherungen) ermittelt – beläuft sich insgesamt auf: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 125.972 112.671 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.398 25.580 Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Wertpapiere 6.303 6.224 Derivative Finanzinstrumente 0 98 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.556 1.743 Summe 151.230 146.316 11.4 Zinsrisikomanagement Im Rahmen des Geschäftsbetriebs werden Betriebsmittel, Investitionen und Akquisitionen unter anderem mit Fremdkapital, das zum Teil variabel und zum anderen Teil auch fix verzinst ist, finanziert. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage signifikant beeinflussen. Das Risiko bei fix verzinsten Finanzinstrumenten besteht darin, dass eine negative Marktwertanpassung aufgrund von geänderten Zinsen erfolgen könnte. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten besteht das Risiko darin, dass Schwankungen der Cashflows negative Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand und auf die Planbarkeit von Zahlungsflüssen haben können. Die Firmeneinlagen der Semperit-Gruppe sind durchwegs positiv verzinst und die Verzinsung der variabel verzinsten Finanzschulden verzeichnete, als Konsequenz der jüngsten Leitzinsentscheidungen der EZB, eine fallende Tendenz. Die Semperit-Gruppe verfolgt eine Strategie des aktiven Liquiditätsmanagements. Dabei wird die Anlagerichtlinie der Semperit-Gruppe stets strikt befolgt. Das Zinsprofil der verzinslichen Finanzinstrumente der Semperit-Gruppe stellt sich wie folgt dar: 31.12.2024 31.12.2023 in TEUR fix verzinst variabel verzinst fix verzinst variabel verzinst Finanzielle Vermögenswerte 28.228 93.203 30.759 79.692 Finanzielle Verbindlichkeiten 43.376 190.842 45.934 182.038 71.604 284.045 76.693 261.730 Bei der Zinsrisiko-Sensitivitätsanalyse steht das Risiko von variabel verzinsten Finanzinstrumenten im Vordergrund. Dabei wird angenommen, dass die zum Abschlussstichtag bestehenden variabel verzinsten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ein ganzes Jahr lang ausstehend sind, wobei die mittels Zinsswap abgesicherten variabel verzinsten finanziellen Verbindlichkeiten bei der Ermittlung der Sensitivitäten nicht berücksichtigt werden. Bei der Sensitivitätsanalyse wird jeweils eine Veränderung um plus/minus 100 Basispunkte simuliert. Daraus würden sich die folgenden Auswirkungen auf das Finanzergebnis ergeben: 31.12.2024 31.12.2023 Sensitivität bei Zinsänderung um Sensitivität bei Zinsänderung um in TEUR Bestand +100 Basispunkte –100 Basispunkte Bestand +100 Basispunkte –100 Basispunkte Variabel verzinste finanzielle Vermögenswerte 93.203 932 –798 79.692 797 –205 Variabel verzinste finanzielle Verbindlichkeiten 190.842 –1.609 1.609 182.038 –1.820 1.896 Die Semperit-Gruppe evaluiert laufend individuelle Zinsstrategien, unter anderem durch den Abschluss von Fixzinsswaps. 237 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Am 16. Juli 2024 wurde ein als Cashflow Hedge designierter Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken in selbiger Höhe aus der Bankenfinanzierung der SAG mit einem zum 31. Dezember 2024 aushaftenden Volumen von 100.000 TEUR abgeschlossen. Damit wurde der variable (3-Monats-EURIBOR-)Zinssatz für das Nominale in Höhe von 30.000 TEUR gegen einen fixen Zinssatz ab Ende Juli 2024 getauscht. Die relevanten Konditionen betreffend die Zahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft (zukünftige Zinszahlungen) und dem Sicherungsinstrument sind ident bzw. verhalten sich gegenläufig; ein „Critical Terms Match“ ist gegeben. Das Sicherungsverhältnis, basierend auf den prognostizierten Zinszahlungsströmen des Sicherungsinstruments, beträgt 1:1. Das bedeutet, dass 100% des Zinsrisikos des abgesicherten Teils des Grundgeschäfts vollständig abgesichert sind. Ineffektivitäten können insbesondere aus zeitlichen Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen des Grundgeschäfts oder aus einer Änderung des Kreditrisikos der Vertragsparteien resultieren. Dieses Risiko wird als gering eingestuft. Die Nettozahlungen aus dem Cashflow Hedge wurden im Zinsaufwand erfasst (siehe Abschnitt 2.7). Das Derivat wird gemäß IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum 31. Dezember 2024 wurde in diesem Zusammenhang eine sonstige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 560 TEUR (Vorjahr: n.a.) erfasst (siehe Abschnitt 6.3 bzw. 6.4). 31.12.2024 Zinsderivate Nominale in TEUR Buchwert in TEUR2 Sicherungszeitraum Nettozinsen in TEUR2 Fester Zinssatz Fix Kauf / Variabel Verkauf1 30.000 –560 07/2024 - 04/2028 –92 2,699% 1Das zugrundeliegende Darlehen war zum 31. Dezember 2024 an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt. 2Forderung, Aufwand (+)/Verbindlichkeit, Ertrag (–) 11.5 Fremdwährungsrisikomanagement Aufgrund der internationalen Handelsbeziehungen in unterschiedlichen Fremdwährungen ist die Semperit-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt. Transaktionsrisiken bestehen in allen Konzernunternehmen, die z.B. Inputfaktoren in Fremdwährung beziehen bzw. Erzeugnisse in einer anderen Währung verkaufen. Die wesentlichen Währungen in den fortgeführten Geschäftsbereichen sind in diesem Zusammenhang USD, CNY, INR, PLN, CZK und CHF. Die bedeutsamste Fremdwährung der fortgeführten Geschäftsbereiche der Semperit Gruppe ist der USD mit 18,4% (Vorjahr: 15,7%) des Umsatzes sowie 13,2% (Vorjahr: 10,8%) des Materialaufwands. Aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse in die Berichtswährung Euro entstehen Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiko), welche in Höhe von 4.484 TEUR (Vorjahr: –5.878 TEUR) im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte keine Umgliederung von sonstigen Ergebnissen in den Gewinn oder Verlust. Im Vorjahr hat sich die Währungsumrechnungsrücklage aufgrund der Umgliederung von sonstigen Ergebnissen in den Gewinn oder Verlust infolge der Entkonsolidierung der Unternehmen des (ersten) Closings zum Verkauf des Medizingeschäfts in Höhe von 23.541 TEUR erhöht. Die Währungsumrechnungsdifferenzen sind im Geschäftsjahr 2024 wie auch im Vorjahr im Wesentlichen auf die Kursentwicklung des USD zurückzuführen. Der EUR/USD-Kurs entwickelte sich von einem Kurs von 1,10500 USD/EUR per 31. Dezember 2023 auf 1,03890 USD/EUR per 31. Dezember 2024 bzw. einen Durchschnittskurs von 1,08227 USD/EUR im Geschäftsjahr 2024 (Vorjahr: 1,08122 USD/EUR). Die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von nicht in der Eurozone ansässigen Tochterunternehmen und der Beitrag dieser Tochterunternehmen zum Ergebnis der Semperit-Gruppe sind wesentlich von den Entwicklungen der Euro-Wechselkurse der funktionalen Währungen dieser Tochterunternehmen abhängig; das Translationsrisiko bleibt im Rahmen der folgenden Angaben gemäß IFRS 7 unberücksichtigt. Die folgende Aufgliederung der Umsatzerlöse, Materialaufwendungen und Personalaufwendungen der fortgeführten Geschäftsbereiche der Semperit-Gruppe nach den wesentlichen Währungen (in % des Umsatzes der fortgeführten Geschäftsbereiche) zeigt, dass im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 27,9% (Vorjahr: 25,8%) der Umsätze in Fremdwährungen erzielt wurden bzw. 35,5% (Vorjahr: 32,3%) des Materialaufwands und 35,4% (Vorjahr: 36,4%) des Personalaufwands. Daraus lässt sich ableiten, dass die absatz- und beschaffungsseitigen Währungsrisiken durch die natürlichen Ausgleichseffekte großteils eliminiert werden. Zudem muss angemerkt werden, dass die funktionale Währung in der Regel der Landeswährung entspricht (für Ausnahmen siehe Abschnitt 1.3) und dass der Personalaufwand immer in der Landeswährung anfällt. 238 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss in % des Umsatzes der fortgeführten Geschäftsbereiche 2024 2023 EUR 72,2% 74,2% USD 18,4% 15,7% CNY 4,4% 3,9% INR 2,2% 2,6% CHF 1,5% 0,6% PLN 0,6% 1,9% GBP 0,5% 0,4% THB 0,1% 0,2% AUD 0,1% 0,1% SEK 0,1% 0,3% CZK 0,0% 0,1% in % des Materialaufwands der fortgeführten Geschäftsbereiche 2024 2023 EUR 64,5% 67,7% USD 13,2% 10,8% CZK 7,7% 6,9% CNY 5,1% 4,2% INR 4,2% 3,9% PLN 2,6% 3,6% THB 1,5% 2,1% CHF 0,6% 0,2% HUF 0,5% 0,6% in % des Personalaufwands der fortgeführten Geschäftsbereiche 2024 2023 EUR 64,6% 63,6% PLN 10,7% 10,5% CZK 9,5% 12,5% USD 6,4% 5,3% CNY 2,6% 2,7% CHF 2,0% 0,9% HUF 1,4% 1,6% THB 1,3% 1,3% INR 0,9% 0,7% SGD 0,6% 0,8% Ein bedeutender Teil des Ergebnisses der Semperit-Gruppe wird von Tochterunternehmen erzielt, die ihren Sitz nicht in der Eurozone haben (siehe Abschnitt 10.2). Das Finanzmanagement ist bestrebt, Fremdwährungsrisiken durch die Steuerung der Zahlungsströme nach Möglichkeit zu vermeiden. Die nachstehende Tabelle zeigt die zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos erworbenen derivativen Finanzinstrumente nach Konzernunternehmen, Art des Sicherungsgeschäfts und gesicherter Währung. Im Geschäftsjahr 2024 betrafen die Finanzinstrumente Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Teilen des operativen Geschäfts bei der SAC. 239 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 31.12.2024 Land Sicherungsart Währung Sicherungsbetrag1 Sicherungskurs2 Beizulegender Zeitwert in TEUR 2024 Bandbreite der Restlaufzeiten in Tagen Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand Thailand Devisentermingeschäft USD 2.200.000 33,48 –22 72-172 1Dabei handelt es sich um den Gesamtbetrag aller zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente für USD. 2Dabei handelt es sich um einen gewichteten Durchschnittskurs, der sich aus den zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumenten errechnet. 31.12.2023 Land Sicherungsart Währung Sicherungsbetrag1 Sicherungskurs2 Beizulegender Zeitwert in TEUR 2023 Bandbreite der Restlaufzeiten in Tagen Semperflex Asia Corp. Ltd., Hat Yai, Thailand Thailand Devisentermingeschäft USD 3.293.454 34,93 98 57–187 1Dabei handelt es sich um den Gesamtbetrag aller zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente für USD. 2Dabei handelt es sich um einen gewichteten Durchschnittskurs, der sich aus den zum Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumenten errechnet. Die derivativen Finanzinstrumente der SAC wurden als freistehende Finanzinstrumente und nicht als Sicherungsgeschäfte bilanziert. Die beizulegenden Zeitwerte wurden in der Konzernbilanz als sonstige finanzielle Vermögenswerte bzw. sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für das Fremdwährungsrisiko wurden Sensitivitätsanalysen für die Stichtagsbewertung der von der funktionalen Währung abweichenden monetären Posten erstellt. Dabei werden die Ergebnisauswirkungen aufgrund hypothetischer Wechselkursänderungen pro Währungspaar dargestellt. Als Basis werden die zum Stichtag vorhandenen Forderungen und Verbindlichkeiten der jeweiligen Währungspaare sowie die Devisentermingeschäfte berücksichtigt. Bei der Schwankungsbreite der Fremdwährungskurse wurde keine einheitliche Veränderung angenommen, sondern aufgrund der historischen unterjährigen Schwankungen wurden passende Schwankungsbreiten pro Währungspaar ermittelt. Folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen von Auf- und Abwertungen der wichtigsten Fremdwährungen gegenüber EUR und USD: 2024 2023 Errechnete Schwankungs- breite Ergebnisauswirkung Kurssteigerung Ergebnisauswirkung Kursabfall Errechnete Schwankungs- breite Ergebnisauswirkung Kurssteigerung Ergebnisauswirkung Kursabfall Veränderung Währung zu EUR in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR USD 3% 431 –431 3% 77 –77 THB 7% 88 –88 5% –60 60 PLN 1% –12 12 6% –79 79 CZK 2% –224 224 3% 903 –903 HUF 4% 17 –17 4% –11 11 GBP 2% 35 –35 2% 30 –30 CNY 2% –8 8 6% –3 3 INR 3% –2 2 3% –4 4 SEK 3% 0 0 5% 20 –20 CHF 4% 197 –197 4% –12 12 240 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 2024 2023 Errechnete Schwankungs- breite Ergebnisauswirkung Kurssteigerung Ergebnisauswirkung Kursabfall Errechnete Schwankungs- breite Ergebnisauswirkung Kurssteigerung Ergebnisauswirkung Kursabfall Veränderung Währung zu USD in % in TEUR in TEUR in % in TEUR in TEUR EUR 3% 275 –275 3% 384 –384 PLN 3% –98 98 8% –21 21 CZK 4% 0 0 5% 52 –52 CNY 2% –11 11 5% –42 42 INR 1% 4 –4 1% –4 4 SGD 3% 3 –3 2% 2 –2 AUD 4% –127 127 6% –157 157 THB 7% 36 –36 5% –19 19 241 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 12. Sonstiges 12.1 Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Salden und Transaktionen zwischen der SAG und ihren Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht weiter erläutert. Die B&C KB Holding GmbH ist die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der SAG und die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit-Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH. Die B&C Privatstiftung und ihre Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sind gemäß IAS 24 der Semperit-Gruppe nahestehende Unternehmen. Zu den der Semperit-Gruppe nahestehenden Personen zählen die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrats der SAG, die Geschäftsführer und die Mitglieder eines Aufsichtsrats aller Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich an der SAG beteiligt sind, und schließlich die Mitglieder des Vorstands der B&C Privatstiftung und die nahen Angehörigen dieser Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden unentgeltliche Beraterverträge zwischen (dem Aufsichtsrat) der SAG und den Geschäftsführern der B&C KB Holding GmbH: mit Herrn Dr. Markus Fürst. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder und die Aufsichtsratsvergütungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 2024 2023 in TEUR Aufsichtsräte Vorstände Summe Aufsichtsräte Vorstände Summe Kurzfristig fällige Leistungen 714 2.512 3.226 731 1.626 2.357 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 153 153 0 163 163 Andere langfristig fällige Leistungen 0 145 145 0 72 72 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0 0 0 1.325 1.325 Summe 714 2.810 3.524 731 3.186 3.917 Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten neben den laufenden Bezügen auch den kurzfristigen variablen Leistungsbonus (Short-term Incentive, STI), welcher innerhalb eines Jahres fällig wird. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Zahlungen an die APK Pensionskasse AG. Die Zahlungen, welche die SAG für die Vorstände an die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) leistet, stellen ebenfalls Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Diese betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 27 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR). Um eine Vergleichbarkeit mit dem Vergütungsbericht zu erreichen, wurden diese Zahlungen allerdings nicht in die obige Tabelle aufgenommen. Die anderen langfristig fälligen Leistungen beziehen sich auf den langfristigen variablen Leistungsbonus (Long-term Incentive, LTI). Die im Geschäftsjahr 2023 gewährten Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen sich auf die einmalige Abfindung von Kristian Brok. Ehemaligen Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 752 TEUR (Vorjahr: 680 TEUR) ausbezahlt. Mit nachfolgenden sonstigen nahestehenden Unternehmen erfolgten folgende Transaktionen und bestanden zum Abschlussstichtag folgende Salden: Mit der unit-IT Dienstleistungs GmbH & Co KG wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt Geschäfte im Ausmaß von 637 TEUR (Vorjahr: 640 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen den Erwerb und die Wartung von SAP-Lizenzen und wurden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt. Zum 31. Dezember 2024 bestehen keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber der unit-IT Dienstleistungs GmbH & Co KG (Vorjahr: 0 TEUR). Mit der Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt Geschäfte im Ausmaß von 13 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen rechtliche Beratungsleistungen und wurden zu fremdüblichen Konditionen getätigt. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 242 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss Mit der B&C KB Holding GmbH wurden im Geschäftsjahr 2024 Geschäfte im Ausmaß von 54 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen Management- und sonstige Dienstleistungen sowie Weiterverrechnungen und wurden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der B&C KB Holding GmbH in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR). Mit der B&C Holding Österreich GmbH wurden im Geschäftsjahr 2024 Geschäfte im Ausmaß von 65 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) getätigt. Diese Geschäfte betreffen Management- und sonstige Beratungsleistungen sowie Weiterverrechnungen zur Anwendung der Vorschriften zur globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) und wurden zu fremdüblichen Konditionen getätigt. Im Geschäftsjahr 2024 wurde zudem ein Ausgleichsvertrag unterzeichnet, um eine abgestimmte Vorgehensweise zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten aus den Mindestbesteuerungsregeln sicherzustellen. Für nähere Ausführungen dazu siehe Abschnitt 9. Zum 31. Dezember 2024 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der B&C Holding Österreich GmbH in Höhe von 65 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Mit Herrn Mag. Patrick Lackenbucher wurden im Geschäftsjahr 2024 keine Geschäfte getätigt (Vorjahr: 161 TEUR). 12.2 Sonstige Verpflichtungen und Risiken Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die ständige Veränderung und teilweise Verschärfung von Regeln des nationalen und internationalen Steuerrechts erhöht die Anforderungen an die Tax Compliance zur Überwachung und zur Einhaltung dieser Regeln. Vor diesem Hintergrund bestehen Steuerunsicherheiten und steuerbezogene Eventualverbindlichkeiten insbesondere bei Ertragsteuern (z.B. in Bezug auf den Bestand von steuerlichen Verlustvorträgen und aus internationalen Verrechnungspreisregelungen) und Verkehrssteuern sowie aufgrund von Haftungen aus Steuerfreistellungen aus dem SPA mit Harps Global Pte. Ltd. für die ehemaligen Tochterunternehmen des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Des Weiteren bestehen Eventualverbindlichkeiten aufgrund noch bestehender, transaktionsüblicher Zusicherungen und Gewährleistungszusagen bezogen auf die Tochterunternehmen des ehemaligen aufgegebenen Geschäftsbereichs aus dem SPA gegenüber Harps Global Pte. Ltd. Detaillierte Angaben zu den konkreten finanziellen Auswirkungen würden die Position der Semperit-Gruppe bei der Durchsetzung ihrer Interessen in laufenden Rechtsstreitigkeiten ernsthaft beeinträchtigen, weshalb diese in Anwendung von IAS 37.92 unterblieben sind. Es bestehen Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aufgrund von Miet- und Leasingverhältnissen, die nicht gemäß IFRS 16 bilanziert werden, da das Wahlrecht für Leasingverträge mit kurzfristiger (d.h. bis zu 12-monatiger) Laufzeit und Leasingobjekte von geringem Wert (d.h. bis zu einem Neuwert in Höhe von rund 5 TEUR) ausgeübt wurde (siehe Abschnitt 3.2). Darüber hinaus bestanden zum 31. Dezember 2024 vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von insgesamt 5.044 TEUR (Vorjahr: 15.082 TEUR). Rechtsstreitigkeiten Verschiedene Konzernunternehmen sind in einzelnen Fällen beklagte Partei, in denen die Kläger behaupten, durch Produkte der beklagten Partei Schäden erlitten zu haben. Das Management geht davon aus, dass aus diesen Verfahren auch aufgrund des bestehenden Versicherungsschutzes mit keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe zu rechnen sein wird. Weiters bestehen Rechtsstreitigkeiten bzw. rechtliche Unsicherheiten in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Für alle wesentlichen Rechtsstreitigkeiten, für die Rückstellungen gebildet wurden, siehe Abschnitt 7.2. 243 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Konzernabschluss 12.3 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Im Zuge der Optimierung der Konzernstruktur wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 1. Jänner 2025 mit der Liquidation der Semperit (Shanghai) Management Co. Ltd., Shanghai, China, begonnen. 13. Freigabe des Konzernabschlusses Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand der SAG am 19. März 2025 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Wien, am 19. März 2025 Der Vorstand Karl Haider CEO Helmut Sorger CFO Gerfried Eder CIO Manfred Stanek Mitglied des Vorstands 244 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk1 Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Werthaltigkeit der Vermögenswerte Der Konzernabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding weist per 31. Dezember 2024 466.617 TEUR an Sachanlagen und 120.701 TEUR an immateriellen Vermögenswerten – davon 51.035 TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte – auf. Im Zuge der Bewertung der Vermögenswerte ist laufend zu beurteilen ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Dabei sind gem. IAS 36.12. externe und interne Indikatoren zu berücksichtigen. Für die Geschäftsbereiche (=zahlungsmittelgenerierende Einheiten) Hoses und Rico ist ein verpflichtender Wertminderungstest aufgrund des vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer jährlich durchzuführen. Darüber hinaus wurde für den Geschäftsbereich Belting ein Wertminderungsindikator aufgrund des geänderten Marktumfelds identifiziert. )Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. 245 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Bestätigungsvermerk Für die genannten Geschäftsbereiche wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit per 30. September 2024 die erzielbaren Beträge als Nutzungswerte ermittelt. Nach erfolgtem Vergleich mit den Buchwerten ergab sich weder ein Wertminderungs- noch ein Wertaufholungsbedarf. Im Rahmen der Ermittlung der Nutzungswerte sind wesentliche Annahmen und Schätzungen notwendig, welche mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Es besteht demnach das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine Wertminderung oder -aufholung nicht oder nicht in angemessener Höhe berücksichtigt wird. Die entsprechenden Angaben der Semperit-Gruppe sind in den Anhangsangaben „3.1 Immaterielle Vermögenswerte“ und „3.2 Sachanlagen“ enthalten. Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben Wir haben die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: ● Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses sowie der Kontrollen zur Identifikation einer potenziellen Wertminderung oder -wertaufholung, sowie der anschließenden Bewertung von Vermögenswerten. ● Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Trade Working Capital und Cashflow) ● Prüfung der Ableitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse mit den, dem Aufsichtsrat vorgelegten, Plänen sowie deren Überleitung auf die Erfordernisse des IAS 36 ● Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausibilisierung des Diskontierungssatzes für die Berechnung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Beiziehung unserer Bewertungsspezialisten ● Prüfung der korrekten Zuordnung der Buchwerte der Vermögenswerte als Vergleichswert zum erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ● Prüfung der Angemessenheit der Anhangsangaben Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. 246 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Bestätigungsvermerk Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: ● Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ● Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. ● Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. ● Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. ● Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. ● Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. 247 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Bestätigungsvermerk Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2012 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich Sorli. Wien, am 19. März 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Hans-Erich Sorli eh Wirtschaftsprüfer ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh Wirtschaftsprüferin 248 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Zusicherungsvermerk Zusicherungsvermerk Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung 2024 Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Semperit Aktiengesellschaft Holding für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den rechtlichen Anforderungen des § 267a UGB übereinstimmt, einschließlich ● der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO), sowie ● der Übereinstimmung mit den Standards für die nichtfinanzielle Erklärung ("European Sustainability Reporting Standards", in der Folge ESRS), ● der Übereinstimmung des durchgeführten Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge "Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse"), mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2. Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 Revised) durchgeführt. Die Prüfungshandlungen bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich in Art und Zeitpunkt von denen einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit und sind in ihrem Umfang geringer. Folglich ist das Maß an Sicherheit, das bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit erreicht wird, wesentlich geringer als bei einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung" unseres Zusicherungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernabschluss, im Konzern-Lagebericht und im Geschäftsbericht, ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und unseren Zusicherungsvermerk. Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. 249 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Zusicherungsvermerk Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich, ein Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse zu entwickeln und umzusetzen und dieses Verfahren in der Angabe zu IRO-1 gemäß ESRS 2 darzustellen. Diese Verantwortlichkeit umfasst: ● die Erlangung eines Verständnisses der Rahmenbedingungen, in dem die Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen des Konzerns stattfinden, und die Erlangung eines Verständnisses für die davon betroffenen Interessengruppen, ● die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (sowohl negativ als auch positiv), im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sowie der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Konzerns auswirken oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sich auswirken könnten, ● die Beurteilung der Wesentlichkeit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten durch Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz- und Schwellenwerte, und ● das Treffen von Annahmen und Schätzungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Die gesetzlichen Vertreter sind außerdem für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich, die alle durch das Verfahren identifizierten Informationen gemäß den geltenden Anforderungen und Standards enthält, einschließlich: ● Einhaltung der Anforderungen des § 267a UGB und ● Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO, sowie der ● Einhaltung der ESRS. Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters ● die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ● die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse und der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich. Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist das Unternehmen verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen des Unternehmens zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unterschiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten. Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß den Anforderungen des §267a UGB, sowie die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO und die Berichterstattung gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich dem Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse, frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Erklärung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. 250 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Zusicherungsvermerk Während der gesamten Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Unsere Verantwortlichkeit in Bezug auf die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse umfasst: ● die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Risiken zu identifizieren, die dazu führen, dass das Verfahren nicht den geltenden Anforderungen der ESRS entspricht, jedoch nicht zum Zweck der Abgabe einer zusammenfassenden Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit dieses Verfahrens, und ● die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen zur Bewertung, ob das Verfahren mit der Beschreibung des Unternehmens in der Angabe IRO-1 gemäß ESRS 2 übereinstimmt. Zu unseren weiteren Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gehören ● die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlicher zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens abzugeben, und ● die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlicher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung. Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von professionellem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur begrenzten Sicherheit in Bezug auf das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse gehen wir wie folgt vor: ● Wir gewinnen ein Verständnis des Verfahrens, indem wir ● Erhebungen durchführen, um die Quellen der von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Informationen zu verstehen (z.B. Einbindung von Stakeholdern, Geschäftspläne und Strategiedokumente); und ● eine Durchsicht der unternehmensinternen Verfahrensdokumentation vornehmen. ● Wir beurteilen, ob die aus unseren Prüfungshandlungen erlangten Nachweise über die vom Unternehmen implementierten Verfahren mit der Beschreibung in der Angabe IRO‑1 gemäß ESRS 2 übereinstimmen. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor: ● Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren des Unternehmens, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind. ● Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse ermittelten Informationen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen wurden. ● Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen. 251 Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024Zusicherungsvermerk ● Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. ● Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Darstellungen in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch. ● Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzern-Lageberichts ab. ● Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen. ● Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung. Abgrenzungen zum Leistungsumfang: ● Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies ist für Plausibilitätsverprobungen erforderlich. ● Zahlen, die aus externen Studien entnommen werden, wurden nicht geprüft. Es wurde lediglich die korrekte Übernahme der relevanten Angaben und Daten in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung überprüft. ● Die im Rahmen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfung geprüften finanziellen Leistungs-indikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner weiteren Prüfung unterzogen. Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung Bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7 der AAB 2018. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt unsere Ersatzpflicht höchstens das Zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das sind insgesamt EUR 726.730. Der Lauf der Verjährungsfrist bestimmt sich nach Punkt 7. Abs. 4 AAB 2018. Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitserklärung" enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Wien, am 19. März 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 Börsegesetz Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 der Semperit AG Holding ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 19. März 2025 Der Vorstand Karl Haider CEO Helmut Sorger CFO Gerfried Eder CIO Manfred Stanek Mitglied des Vorstands 252 Konzernabschluss Semperit-Gruppe I Geschäftsbericht 2021 20 41 Jahresabschluss und Lagebericht Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Inhalt 253 Bilanz zum 31.12.2024 ........................................................................................................................................................................ 254 Gewinn- und Verlustrechnung von 1.1.2024 bis 31.12.2024 ............................................................................................................... 256 Anhang ................................................................................................................................................................................................ 257 1. Allgemeine Erläuterung ............................................................................................................................................................. 257 2. Konzernverhältnisse .................................................................................................................................................................. 257 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ............................................................................................................................... 257 Anlagevermögen ..................................................................................................................................................................... 257 Umlaufvermögen .................................................................................................................................................................... 258 Rückstellungen ........................................................................................................................................................................ 258 Verbindlichkeiten .................................................................................................................................................................... 259 Latente Steuern ....................................................................................................................................................................... 259 4. Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................................................................... 260 AKTIVA ........................................................................................................................................................................................... 260 4.1 Anlagevermögen ............................................................................................................................................................... 260 4.2 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................................................................ 260 4.3 Ausleihungen .................................................................................................................................................................... 260 4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens .................................................................................................................................. 261 4.5 Umlaufvermögen .............................................................................................................................................................. 261 PASSIVA ......................................................................................................................................................................................... 262 4.6 Eigenkapital ....................................................................................................................................................................... 262 4.7 Entwicklung des Bilanzgewinns ......................................................................................................................................... 262 4.8 Sonderposten Investitionszuschuss................................................................................................................................... 262 4.9 Rückstellungen .................................................................................................................................................................. 262 4.10 Verbindlichkeiten ............................................................................................................................................................ 263 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ..................................................................................................................... 265 5.1 Umsatzerlöse .................................................................................................................................................................... 265 5.2 Sonstige betriebliche Erträge ............................................................................................................................................ 265 5.3 Personalaufwand .............................................................................................................................................................. 265 5.4 Abschreibungen ................................................................................................................................................................ 265 5.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ............................................................................................................................... 266 5.6 Erträge aus Beteiligungen ................................................................................................................................................. 266 5.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ............................................................................................................................... 266 5.8 Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen ............................................................................................................... 266 5.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen.................................................................................................................................... 266 5.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ............................................................................................................................... 266 5.11 Steuern vom Einkommen und Ertrag .............................................................................................................................. 266 5.12 Vorschlag zur Gewinnverwendung .................................................................................................................................. 267 6. Sonstige Angaben ...................................................................................................................................................................... 267 Derivative Finanzinstrumente ................................................................................................................................................. 267 Mindestbesteuerung („Pillar II“) ............................................................................................................................................. 267 Gruppenbesteuerung .............................................................................................................................................................. 268 Angaben zu Arbeitnehmern und Organen .............................................................................................................................. 268 7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag ..................................................................................................................................... 269 Beilage 1 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 ........................................................................................... 270 Lagebericht .......................................................................................................................................................................................... 273 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage .............................................................................................. 273 1.1 Wirtschaftliches Umfeld .................................................................................................................................................... 273 1.2 Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ............................................................................................. 273 1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ....................................................................................................... 275 1.4 Zweigniederlassungen ....................................................................................................................................................... 275 2. Bericht über die Forschung und Entwicklung ............................................................................................................................ 276 3. Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) ................................................................................ 276 3.1 Risikobericht ...................................................................................................................................................................... 276 3.2 Internes Kontrollsystem (IKS) ............................................................................................................................................ 280 4. Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB ............................................................................................................................................... 281 5. Ausblick ..................................................................................................................................................................................... 283 Inhalt Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bilanz 254 31.12.2024 31.12.2023 AKTIVA EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Rechte 353.158,78 571 Geleistete Anzahlungen 715.467,40 0 1.068.626,18 571 II. Sachanlagen Bauten auf fremdem Grund 363.723,45 396 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 650.928,50 841 1.014.651,95 1.237 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 445.801.420,18 436.935 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 15.942.671,96 33.948 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.299.726,41 4.251 466.043.818,55 475.134 Summe A. Anlagevermögen 468.127.096,68 476.942 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.300,00 110 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 9.485.152,15 18.451 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 4.930.828,47 460 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 14.428.280,62 19.020 II. Guthaben bei Kreditinstituten 74.232.150,87 48.318 Summe B. Umlaufvermögen 88.660.431,49 67.339 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.358.838,50 1.964 AKTIVA Summe 559.146.366,67 546.245 Bilanz zum 31.12.2024 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bilanz 255 31.12.2024 31.12.2023 PASSIVA EUR TEUR A. EIGENKAPITAL I. Eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 21.358.996,53 21.359 Übernommenes Grundkapital 21.358.996,53 EUR (Vorjahr: 21.359 TEUR) II. Kapitalrücklagen Gebundene 21.503.186,70 21.503 Nicht gebundene 36.336,42 36 III. Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage 999.251,47 999 Andere (freie) Rücklagen 293.059.571,67 275.634 IV. Bilanzgewinn 10.286.717,00 10.287 davon Gewinnvortrag 0,00 10.287 Summe A. Eigenkapital 347.244.059,79 329.818 B. SONDERPOSTEN INVESTITIONSZUSCHUSS Investitionszuschuss 25.131,12 36 Summe B. Sonderposten Investitionszuschuss 25.131,12 36 C. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Abfertigungen 767.849,01 1.009 Rückstellungen für Pensionen 7.870.559,02 8.165 Sonstige Rückstellungen 8.205.349,11 7.761 Summe C. Rückstellungen 16.843.757,14 16.935 D. VERBINDLICHKEITEN I. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 38.421.158,45 38.422 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 31.421.158,45 EUR (Vorjahr: 422 TEUR) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.000.000,00 EUR (Vorjahr: 38.000 TEUR) II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.801.177,78 110.997 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 801.177,78 EUR (Vorjahr: 997 TEUR) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 100.000.000,00 EUR (Vorjahr: 110.000 TEUR) III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.897.861,96 2.569 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.897.861,96 EUR (Vorjahr: 2.569 TEUR) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 47.707.722,05 40.365 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 47.707.722,05 EUR (Vorjahr: 40.365 TEUR) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) V. Sonstige Verbindlichkeiten 5.205.498,38 7.101 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.057.915,95 EUR (Vorjahr: 3.176 TEUR) davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.147.582,43 EUR (Vorjahr: 3.925 TEUR) davon aus Steuern 518.074,48 EUR (Vorjahr: 1.208 TEUR) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 448.357,91 EUR (Vorjahr: 457 TEUR) Summe D. Verbindlichkeiten 195.033.418,62 199.455 PASSIVA Summe 559.146.366,67 546.245 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Gewinn- und Verlustrechnung 256 2024 2023 EUR TEUR 1. Umsatzerlöse 34.328.677,45 35.065 2. Sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 50,00 18 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 182.656,32 1.198 c) Übrige 109.495,49 673 3. Personalaufwand a) Gehälter –20.477.540,63 –22.692 b) soziale Aufwendungen –5.795.583,00 –8.916 davon Aufwendungen für Altersversorgung 993.922,85 EUR (Vorjahr: 1.550 TEUR) aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen 604.019,31 EUR (Vorjahr: 2.595 TEUR) bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 4.002.312,14 EUR (Vorjahr: 4.586 TEUR) 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen –596.812,02 –728 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 15 fallen –30.578,64 –83 b) Übrige –25.710.110,13 –30.337 6. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 5 (Betriebserfolg) –17.989.745,16 –25.801 7. Erträge aus Beteiligungen 49.500.000,00 164.522 davon aus verbundenen Unternehmen 49.500.000,00 EUR (Vorjahr: 164.522 TEUR) 8. Erträge aus anderen Wertpapieren 29.100,84 29 davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.684.210,18 6.461 davon aus verbundenen Unternehmen 1.964.665,00 EUR (Vorjahr: 3.751 TEUR) 10. Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen 49.108,45 7.433 11. Aufwendungen aus Finanzanlagen –505.000,00 0 davon Abschreibungen 505.000,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) davon aus verbundenen Unternehmen 505.000,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –9.144.360,32 –8.139 davon aus verbundenen Unternehmen 1.866.529,44 EUR (Vorjahr: 743 TEUR) 13. Zwischensumme aus Z 7 bis Z 12 (Finanzerfolg) 44.613.059,15 170.306 14. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 6 und Z 13) 26.623.313,99 144.504 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.088.928,39 4.192 davon latente Steuern 0,00 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 27.712.242,38 148.696 17. Zuweisung von Gewinnrücklagen –17.425.525,38 –148.696 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 10.287 19. Bilanzgewinn 10.286.717,00 10.287 Gewinn- und Verlustrechnung von 1.1.2024 bis 31.12.2024 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 257 1. Allgemeine Erläuterung Der vorliegende Jahresabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“) wurde nach den Vorschriften des Unternehmensge- setzbuches („UGB“) in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, in Euro („EUR“) erstellt. Die zahlenmäßige Darstellung im Anhang erfolgt in Tausend Euro („TEUR“). Aufgrund der Darstellung in TEUR kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Zur Bilanzierung von Transaktionen in Fremdwährung sowie zur Bewertung von Posten in Fremdwährung werden die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank („EZB“) herangezogen. 2. Konzernverhältnisse Die SAG mit Sitz in Wien ist ein Tochterunternehmen der B&C Holding Österreich GmbH, wobei unmittelbar 53,07% der Anteile an der SAG durch die B&C KB Holding GmbH und 4,18% der Anteile an der SAG durch die B&C Kratos Holding GmbH gehalten werden. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SAG nach § 245a UGB einbezogen, welche den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser Konzernabschluss liegt am Sitz der Gesellschaft, Am Belvedere 10, 1100 Wien, auf. Die B&C Holding Österreich GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist, und legt ihn offen. Dieser Konzernabschluss liegt am Sitz der Gesellschaft, Universitätsring 14, 1010 Wien, auf. Zwischen den Konzerngesellschaften der Semperit-Gruppe bestehen vertragliche Vereinbarungen, insbesondere ein Group Central Ser- vice Agreement und Group Business Division Agreements, auf deren Basis die SAG erbrachte Leistungen an die (anderen) Konzernunter- nehmen verrechnet. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z.B. bei Softwarelizenzen aus Software-Implementierung, Customizing, etc.), vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Eigenstän- dige immaterielle Vermögensgegenstände aus Software-Implementierungen werden nur dann angesetzt, wenn das Wesen der imple- mentierten Software geändert wird und das Herstellerrisiko nicht von der SAG, sondern vom externen Implementierungspartner getragen wird. Besteht kein wirtschaftliches Eigentum an der Software (z.B. bei Software-as-a-service-Lösungen), so werden die Kosten aus Soft- ware-Implementierung nur dann angesetzt, wenn eigenständige immaterielle Vermögensgegenstände entstehen und das Herstellerrisiko nicht von der SAG, sondern vom externen Implementierungspartner getragen wird. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Ab- schreibungen werden linear vorgenommen, wobei im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt wurden: Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungssatz in % Konzessionen, Rechte 3-10 10-33 Bauten auf fremdem Grund 15 7 Andere Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung 3-10 10-33 In Anlehnung an die steuerrechtlichen Bestimmungen wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, das sind abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von maximal 1.000 EUR, werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt. Die Bewertung erfolgt anhand der Discounted-Cashflow-Methode unter Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) beziehungsweise anhand der Net-Asset-Value-Methode. Die Bewertungsergebnisse und etwaige Ergebnisse aus der Fremdwährungsbewertung von Anhang Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 258 Ausleihungen an verbundenen Unternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen“ bzw. „Aufwendungen aus Finanzanlagen“ dargestellt. Als Ausleihungen werden jene Forderungen definiert, deren Laufzeit zum Zeitpunkt der Begebung länger als ein Jahr ist. Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit dem Anschaffungskurs oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Umlaufvermögen Forderungen werden zum Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken werden Forderungen mit einem risikoangepassten Wert angesetzt. Zuschreibungen bzw. Abschreibungen von Forderungen aus operativer Tätigkeit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ dargestellt. Überschreiten die Abschreibungen von Forderungen aus operativer Tätigkeit eine im Unternehmen übliche Höhe, erfolgt der Ausweis unter dem Posten „Abschreibungen“. Die Bewertung von kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungen, mit einer Laufzeit zum Zeitpunkt der Begebung von weniger als einem Jahr werden in dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ bzw. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ dargestellt. Forderungen in Fremdwährungen werden zum Buchkurs des Entstehungstages, maximal aber zum entsprechenden Referenzkurs der EZB zum Abschlussstichtag, umgerechnet. Periodenübergreifende Rechnungsbeträge, die über den Abschlussstichtag hinausreichen, werden gemäß den geltenden Bilanzierungs- richtlinien abgegrenzt. Rückstellungen Rückstellungen werden für die gesetzlichen und vertraglichen Abfertigungs- und Pensionsansprüche ebenso wie für die kollektivvertrag- lichen Jubiläumsgeldansprüche der Mitarbeiter:innen gebildet. Der Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung wurden die biometrischen Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018-P für Angestellte zugrunde gelegt. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden aus historischen Mitarbeiterdaten erhoben und liegen in einer Bandbreite zwischen 0,00% (Dienstalter von 40 bis 99 Jahren) und 14,90% (Dienstalter von 0 bis 2 Jahren). Die Rückstellungen für Abfertigungen, die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen sowie die Rück- stellungen für Jubiläumsgelder werden nach der „Projected Unit Credit Method“ gemäß den Vorschriften der International Financial Re- porting Standards (IAS 19) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 3,4% (Vorjahr: 3,7%) für Jubiläumsgelder, 2,9% (Vor- jahr: 3,6%) für Abfertigungen, 3,2% (Vorjahr: 3,6%) für Pensionen und eines langfristigen Gehaltstrends von 2,0% berechnet. Für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 wurden höhere Entgeltsteigerungen angenommen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden zur Gänze angesetzt und als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Die im Geschäftsjahr angefallenen versicherungsmathematischen Ver- luste belaufen sich auf 398 TEUR (Vorjahr: 933 TEUR) und sind im Wesentlichen auf die Veränderung des Rechnungszinssatzes sowie auf die Reduktion der anspruchsberechtigten Personen zurückzuführen. Die Verteilung des Dienstzeitaufwandes für Abfertigungen erfolgt vom Eintritt ins Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem weitere Arbeitsleistungen nicht mehr zu einer Erhöhung der Anwartschaft führen. Die Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus schriftlichen Einzelverträgen mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern und leitenden Ange- stellten, die sich bereits alle im Ruhestand befinden. Des Weiteren besteht ein Pensionsstatut, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, an vor dem 1. Jänner 1991 eingetretene und aktive Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt bestimmte Parameter erfüllt hatten, Be- triebspensionen zu gewähren. Für diese Verpflichtungen wurde ebenfalls vorgesorgt. Für die Pensionszusagen dienten die Tafeln AVÖ 2018-P für Angestellte als biometrische Rechnungsgrundlagen. Alle anspruchsberechtigten Personen befinden sich bereits im Ruhestand. Sonstige Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Personalbereich und beziehen sich auf Prämien, nicht konsumierte Urlaube und noch ausstehende Eingangsrechnungen. Sie werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Rückstellungen für Prämien der Mitarbeiter:innen (entsprechend der Semperit Group Bonus Policy), der Führungskräfte (entspre- chend der Semperit Group Bonus Policy und einem Long-term Incentive Plan, der sich an den langfristigen Leistungsboni für den Vorstand orientiert) und der Vorstände (entsprechend der Vergütungspolitik) werden mit den bestmöglich geschätzten Erfüllungsbeträgen ange- setzt. Die geschätzten Erfüllungsbeträge berücksichtigen die voraussichtliche Zielerreichung von Konzernzielvorgaben sowie aktuelle Er- gebnisse aus der Leistungsbeurteilung. Langfristige Leistungsboni werden über mehrere Perioden verteilt angesammelt; die zu erwar- tende Unverfallbarkeit der Ansprüche bestimmt dabei das Ende des Ansammlungszeitraums. Mangels Wesentlichkeit erfolgt keine Abzinsung der langfristigen Leistungsboni. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 259 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit der bestmöglichen Schätzung ihres Erfüllungsbetrags unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Referenzkurs der EZB am Abschlussstichtag umgerechnet, wenn dieser über dem Buchkurs liegt, es sei denn, das Fremdwährungsrisiko ist abgesichert. Latente Steuern Im Jahresabschluss wird das Temporary-Konzept angewendet. Dieses ist bilanzorientiert und geht von Differenzen unternehmensrechtli- cher und steuerrechtlicher Wertansätze aus, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehren. Latente Steuern werden als Aufwand oder Ertrag im Gewinn oder Verlust der Periode erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert und entweder als eigener Aktivposten oder als Rückstellung ausgewiesen. Latente Steuern sind nicht zu berücksichtigen, soweit sie aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenwerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der keine Umgründung oder Über- nahme ist, und wenn zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst ist. Weiters nicht zu berücksichtigen sind latente Steuern in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, wenn das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht angesetzt. Bei Aktivierung latenter Steuern gemäß § 198 Abs. 9 UGB dürfen außerdem Gewinne nur ausgeschüttet werden, soweit die danach verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags dem aktivierten Be- trag mindestens entsprechen. Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen betragen zum 31.12.2024 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Werthaltigkeit der aktiven Steuerlatenzen als Ergebnis der Gesamtdifferenzenbetrachtung konnte daher im Geschäftsjahr 2024 (wie auch im Vorjahr) nicht bestätigt werden. Um die Werthaltigkeit von aktiven Steuerlatenzen als Ergebnis der Gesamtdifferenzenbetrachtung bestätigen zu können, wäre es notwendig, dass in den nachfolgenden Geschäftsjahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit steuerliche Ergebnisse zur voraus- sichtlichen Steuerentlastung herangezogen werden können. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Körperschaftsteuersatz von 23% herangezogen. Wesentliche Differenzen ergeben sich aus den Personalrückstellungen und offenen Sie- bentelabschreibungen auf Beteiligungen. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 260 4. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA 4.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten werden in Beilage 1 „Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr“ dargestellt. Aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen (geleaste Wirtschaftsgüter) ergeben sich folgende finanzielle Ver- pflichtungen: in TEUR 2024 2023 Auf das Geschäftsjahr folgendes Jahr 1.017 883 Auf das Geschäftsjahr folgenden 5 Jahre 4.364 3.839 4.2 Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzten sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: Beteiligung zum 31.12.2024 in % Buchwert zum 31.12.2024 in TEUR Buchwert zum 31.12.2023 in TEUR Jahres- ergebnis 2023 in TEUR 1 Eigenkapital 2023 in TEUR 1 Inlandsbeteiligungen Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H., Wien, Österreich 100,00 203.202 193.802 19.500 161.163 Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH, Wien, Österreich 100,00 46.045 38.245 24.205 46.828 RICO Group GmbH, Thalheim, Österreich 100,00 186.554 186.682 –1.016 12.398 435.801 418.729 42.689 220.389 Auslandsbeteiligungen Sempertrans India Private Limited, Roha, Maharashtra, Indien 99,99 9.000 9.505 1.755 8.687 Sempertrans France Belting Technology S.A.S., Argenteuil, Frankreich - 0 7.700 1.897 5.027 Semperit (Shanghai) Management Co. Ltd., Shanghai, China 100,00 1.000 1.000 2 957 10.000 18.205 3.654 14.671 Summe 445.801 436.934 46.343 235.060 1 Die Angabe von Jahresergebnis und Eigenkapital erfolgt nach jeweils geltenden lokalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß dem zuletzt aufgestellten und, sofern eine Veröffentlichungspflicht besteht, veröffentlichten Jahresabschluss. Jahresergebnisse in Fremdwährung wurden mit dem durchschnittlichen Devisenmittelkurs des Geschäftsjahres umgerechnet, Eigenkapitalien in Fremdwährung mit dem Devisenmittelkurs zum Abschlussstichtag. Für die Währungsumrechnung werden die Referenzkurse der EZB herangezogen. Die Anteile an der Semperit Technischen Produkte GmbH („STP“) stiegen in Höhe von 9.400 TEUR durch die Verschmelzung der Sempertrans North America Investments Corp. („SNA“), USA, in die Semperit Industrial Products Inc. („SIP-US“), USA, eine 100%ige Toch- ter der STP. Die Anteile an der Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH („SCBS“) reduzierten sich in Höhe von 9.400 TEUR durch die Verschmelzung der SNA in die SIP-US und stiegen durch einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 9.499 TEUR. Des Weiteren wurden die Anteile an der Sempertrans France Belting Technology S.A.S. („SFBT“) in Höhe von 7.700 TEUR als Sacheinlage abgetreten und in die SCBS eingebracht. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Korrektur der Anschaffungskosten der RICO-Gruppe in Höhe von 128 TEUR. Die Anteile an der Sempertrans India Private Limited („SIPL“) wurden in Höhe von 505 TEUR abgewertet. 4.3 Ausleihungen In den Ausleihungen sind Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen von insgesamt 15.943 TEUR (Vorjahr: 33.948 TEUR) enthalten. Im Jahr 2024 wurden keine neuen bzw. zusätzlichen Ausleihungen gewährt (Vorjahr: 5.794 TEUR). Es wurden Ausleihungen in der Höhe von 18.005 TEUR (Vorjahr: 29.985 TEUR) vorzeitig zurückbezahlt. Es bestehen Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Höhe von 2.309 (Vorjahr: 0 TEUR). Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 261 Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: Währung Nominale in Tausend Buchwert in TEUR Endfälligkeit Semperit Industrial Products Inc., Newnan, USA fix verzinst USD 2.500 2.309 20.01.2025 Semperit Industrial Products Inc., Newnan, USA fix verzinst USD 4.000 3.547 26.01.2026 Sempertrans Belchatow Sp. z o.o., Rogowiec, Polen fix verzinst EUR 2.500 2.500 15.11.2026 Semperit Profiles Deggendorf GmbH, Deggendorf, Deutschland fix verzinst EUR 6.000 6.000 25.11.2026 SIMTEC Silicone Parts, LLC, Miramar, USA fix verzinst USD 1.800 1.587 25.11.2028 Summe 15.943 4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen überwiegend, nämlich mit 4.300 TEUR (Vorjahr: 4.250 TEUR), den Anleihefonds Amundi GF Euro Rent. Die Zuschreibung beträgt im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 49 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). 4.5 Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 12 TEUR (Vorjahr: 110 TEUR) bestehen zum 31. Dezember 2024 zur Gänze gegenüber der Harps Europe Manufacturing GmbH. Anlässlich der Veräußerung des Medizingeschäfts haben die SAG und die STP mit der Harps Europe Manufacturing GmbH eine vorübergehende Leistungsvereinbarung (Transitional Service Framework Agreement, „TSFA“) abgeschlossen, um einen reibungslosen Übergang des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Im Rahmen dieses TSFA hat die SAG im Geschäftsjahr 2024 Dienstleistungen im Bereich der IT und des Personalmanagements erbracht. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.792 2.812 Forderungen aus Gewinnausschüttungen 0 3.250 Forderungen aus Steuerumlagen 1.580 4.744 Forderungen aus dem Cash -Pool 1.012 6.088 Forderungen aus kurzfristigen Darlehen und Zinsen 101 1.557 Summe 9.485 18.451 In den sonstigen Forderungen sind im Wesentlichen Forderungen aus Geldmarktveranlagungen mit einer Laufzeit von vier Monaten in Höhe von 4.750 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Anzahlungen an Lieferanten in Höhe von 105 TEUR (Vorjahr: 214 TEUR) und Zinsabgrenzungen aus Bankguthaben in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr: 140 TEUR) enthalten. Im Posten „Guthaben bei Kreditinstituten“ sind 10.000 TEUR als Zahlungsmitteläquivalente eingestufte Geldmarktveranlagungen ent- halten (Vorjahr: 0 TEUR). In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2.359 TEUR (Vorjahr: 1.964 TEUR) sind überwiegend Versicherungsabgren- zungen und verschiedene im Voraus bezahlte Aufwendungen enthalten. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 262 PASSIVA 4.6 Eigenkapital Das Grundkapital beträgt 21.359 TEUR (Vorjahr: 21.359 TEUR) und ist auf 20.573.434 Stück Stammaktien (Stückaktien) aufgeteilt, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist und ein Stimmrecht gewährt. In der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 wurde die Auszahlung von einer Dividende in Höhe von 0,50 EUR pro divi- dendenberechtige Aktie beschlossen. Die Ausschüttung dieser Dividende erfolgte am 30. April 2024. Für den Dividendenvorschlag in der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2025, siehe Abschnitt 5.12. 4.7 Entwicklung des Bilanzgewinns in TEUR 2024 2023 Bilanzgewinn zum Jahresbeginn 10.287 102.867 Dividende –10.287 –92.580 Jahresüberschuss 27.712 148.696 Zuweisung zu anderen (freien) Gewinnrücklagen –17.425 –148.696 Bilanzgewinn zum Jahresende 10.287 10.287 4.8 Sonderposten Investitionszuschuss Der Sonderposten „Investitionszuschuss“ beträgt 25 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR). Es handelt sich um COVID19-Investitionsprämien, welche nach Maßgabe der Abschreibung der geförderten Investitionen erfolgswirksam aufgelöst werden. 4.9 Rückstellungen in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Rückstellungen für Abfertigungen 768 1.009 Rückstellungen für Pensionen 7.871 8.165 Sonstige Rückstellungen 8.205 7.761 Summe 16.844 16.935 Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 aus Personalbereich 6.910 6.528 Rückstellungen für Prämien 4.684 4.525 Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube 1.854 1.682 Rückstellungen aus Jubiläumsgelder 131 118 Rückstellungen aus Zeitsalden 219 182 Rückstellungen aus sonstigen Personalrückstellungen 22 21 Sonstige 1.295 1.233 Summe Sonstige Rückstellungen 8.205 7.761 Im Posten „Sonstige“ sind im Wesentlichen Rückstellungen für Wirtschaftsprüfung in Höhe von 534 TEUR (Vorjahr: 485 TEUR) sowie Rückstellungen für Beratungsleistungen in Höhe von 406 TEUR (Vorjahr: 453 TEUR) enthalten. Zum 31. Dezember 2024 waren die für die Bedeckung der Pensionsrückstellung erforderlichen Wertpapiere in ausreichender Höhe vorhanden; der Deckungswert für das Geschäfts- jahr 2024 betrug 5.283 TEUR (Vorjahr: 5.283 TEUR). Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 263 4.10 Verbindlichkeiten in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 I. Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 38.421 38.422 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.421 422 davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 7.000 38.000 II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 100.801 110.997 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 801 997 davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 100.000 110.000 III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.898 2.569 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.898 2.569 IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 47.708 40.365 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 47.708 40.365 V. Sonstige Verbindlichkeiten 5.205 7.101 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.057 3.176 davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 4.148 3.925 Summe 195.033 199.455 davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 83.885 47.530 davon mit Restlaufzeit von 1-5 Jahren 111.148 151.925 Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Schuldscheindarlehen zur Tilgung fällig (Vorjahr: 13.161 TEUR). Es wurden Zinsen auf Schuld- scheindarlehen in Höhe von 963 TEUR (Vorjahr: 1.298 TEUR) bezahlt. Zum 31. Dezember 2024 sind abgegrenzte Zinsen auf Schuldschein- darlehen in Höhe von 421 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR) als kurzfristige Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen zum 31. Dezember 2024 setzen sich wie folgt zusammen: Zinssatz per 31.12.2024 Währung Nominale in Tausend Buchwert in TEUR Endfälligkeit 10 Jahre fix verzinst 2,41% EUR 31.000 31.000 25.07.2025 15 Jahre fix verzinst 3,09% EUR 7.000 7.000 25.07.2030 Zwischensumme 38.000 Zinsabgrenzung 421 Summe Schuldscheindarlehen 38.421 Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierungen mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu 250.000 TEUR stehen zum Stichtag 31. Dezember 2024 mit 100.000 TEUR zu buche. Der Finanzierungsvertrag setzt sich aus einem Darlehen von 150.000 TEUR und einer Rahmenkreditlinie von 100.000 TEUR zusammen. Diese Finanzierung wird von einem Konsortium aus sechs österreichischen und internationalen Banken bereitgestellt. Das Darlehen in Höhe von 150.000 TEUR wurde am 28. Juli 2023 zur Finanzierung des Erwerbs der 100%igen Beteiligung an der RICO Group GmbH vollständig ausgenutzt. Nachdem im Dezember 2023 bereits eine erste vorzeitige Tilgung in Höhe von 40.000 TEUR erfolgte, wurden im Juli 2024 weitere 10.000 TEUR vorzeitig getilgt. Die Rahmenkreditlinie wurde nicht gezogen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Zinsen in Höhe von 5.889 TEUR (Vorjahr: 2.350 TEUR) bezahlt. Zum 31. Dezember 2024 sind ab- gegrenzte Zinsen in Höhe von 801 TEUR (Vorjahr: 997 TEUR) als kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus der Bankenfinanzierung abgeschlossen; siehe Abschnitt 6 „Derivative Finanzinstrumente“. Im Posten „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ sind 46.870 TEUR (Vorjahr: 39.081 TEUR) aus dem Cash-Pooling und 837 TEUR (Vorjahr: 1.284 TEUR) aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 264 In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von 503 TEUR (Vorjahr: 1.786 TEUR) ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus dem Barwert des gestun- deten Kaufpreises (4.500 TEUR, zahlbar drei Jahre nach Closing) aus dem Erwerb der 100%igen Beteiligung an der RICO Group GmbH in Höhe von 4.148 TEUR (Vorjahr: 3.925 TEUR), aus Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 1.503 TEUR) sowie aus Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 518 TEUR (Vorjahr: 1.208 TEUR) zusammen. Im Posten „Ver- bindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter:innen“ ist im Wesentlichen die gestundete Zahlung für Jubiläumsgelder für ausgeschiedene Mitar- beiter:innen ausgewiesen. Die sonstigen vertraglichen Haftungen aus Avalkreditlinien der SAG und aus Konzerngarantien in Höhe von 14.483 TEUR (Vorjahr: 21.865 TEUR) bestehen gegenüber Dritten und sind ausschließlich zugunsten direkter oder indirekter Tochterunternehmen ein- gegangen worden. Es handelt sich dabei insbesondere um Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Kreditbesicherungs- sowie Rückhaftungsga- rantien. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 265 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse Die Umsätze beinhalten im Wesentlichen die Verrechnung von Dienstleistungen, welche die in der SAG (dienstleistende Holdinggesell- schaft) angesiedelten Zentralfunktionen der Semperit-Gruppe für Tochterunternehmen erbringen. Sie gliedern sich geografisch wie folgt: in TEUR 2024 2023 Österreich 10.316 8.533 Europa ohne Österreich 18.192 17.206 Amerika 2.121 1.358 Asien 3.700 7.967 Summe 34.329 35.064 5.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 292 TEUR (Vorjahr: 1.889 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge ent- halten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 183 TEUR (Vorjahr: 1.198 TEUR) und Erträge aus Kurs- gewinnen in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr: 454 TEUR). 5.3 Personalaufwand Die Aufwendungen für Gehälter, Sozialabgaben sowie für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr 26.273 TEUR (Vor- jahr: 31.607 TEUR). Die Aufwendungen für Abfertigungen (inkl. Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen) und Pensionen gliedern sich wie folgt: in TEUR 2024 2023 Abfertigungen 604 2.595 Vorstand 27 1.360 leitende Angestellte 1 18 430 übrige Dienstnehmer 559 805 Pensionen 994 1.550 Vorstand 153 163 leitende Angestellte 1 36 48 übrige Dienstnehmer 805 1.339 1 Unter leitenden Angestellten sind die Prokuristen zu verstehen. Im Geschäftsjahr wurden in Summe inklusive Vorstände, leitende Angestellte und sonstige Mitarbeiter:innen 303 TEUR (Vor- jahr: 334 TEUR) an Beiträgen an betriebliche Vorsorgekassen entrichtet. Der Pensionsaufwand beinhaltet Beiträge an die APK Pensionskasse AG sowie Beiträge an eine Rückdeckungsversicherung aus einem Pensionsstatut an die Generali-Gruppe. 5.4 Abschreibungen Die Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 597 TEUR (Vorjahr: 728 TEUR). Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 266 5.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: in TEUR 2024 2023 Aufwendungen aus Konzernverrechnungen 7.514 9.118 EDV -Betriebskosten 5.499 5.437 Beratungsaufwand 4.783 6.916 Fremde Leistungen, Instandhaltung 1.935 2.050 Rechtskosten, Gebühren, Beiträge 1.369 1.818 Mieten 1.219 1.144 Versicherungsprämien 1.066 1.290 Reiseaufwendungen 791 873 Schulungen, Seminare 396 221 Übrige andere Aufwendungen 1.138 1.470 Summe 25.710 30.337 Im Geschäftsjahr 2024 wurden 714 TEUR (Vorjahr: 731 TEUR) an Bezügen für den Aufsichtsrat ausbezahlt. Für die im Geschäftsjahr 2024 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft m.b.H. sowie der Gesellschaften des weltweiten Ernst & Young-Netzwerks wird an dieser Stelle auf die Anhangsangabe im IFRS- Konzernabschluss der Semperit-Gruppe verwiesen. 5.6 Erträge aus Beteiligungen Im März des Geschäftsjahres 2024 erfolgte eine Gewinnausschüttung der SCBS in Höhe von 9.500 TEUR. Des Weiteren erfolgten Gewinn- ausschüttungen der STP im Mai und September 2024 in Höhe von insgesamt 40.000 TEUR. Die Gewinnausschüttungen wurden zur Gänze erfolgswirksam vereinnahmt. 5.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in der Höhe von 4.684 TEUR (Vorjahr: 6.461 TEUR) kommen überwiegend aus den Darlehens- zinsen verbundener Unternehmen in Höhe von 1.532 TEUR (Vorjahr: 2.804 TEUR), aus Bankzinsen in Höhe von 2.118 TEUR (Vor- jahr: 1.905 TEUR) und aus Fremdwährungsgewinnen in Höhe von 713 TEUR (Vorjahr: 1.534 TEUR). 5.8 Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen Die Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen beinhalten die Zuschreibung von Wertpapieren des Anlagevermögens aufgrund von Marktbewertungen in Höhe von 49 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). 5.9 Aufwendungen aus Finanzanlagen Die Aufwendungen aus Finanzanlagen beinhalten die Abwertung der Beteiligung an der SIPL in Höhe von 505 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). 5.10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in der Höhe von 9.144 TEUR (Vorjahr: 8.139 TEUR) resultierten überwiegend aus den Zinsen für die Bankenfinanzierung in Höhe von 5.693 TEUR (Vorjahr: 3.349 TEUR), für Cash-Pool in Höhe von 1.845 TEUR (Vorjahr: 645 TEUR), für begebene Schuldscheindarlehen in Höhe von 962 TEUR (Vorjahr: 1.182 TEUR) und aus Fremdwährungsbewertungen. Die Fremdwäh- rungsverluste betrugen 22 TEUR (Vorjahr: 1.140 TEUR). In diesem Posten sind außerdem Aufwendungen für Kreditbeschaffungskosten in Höhe von 36 TEUR (Vorjahr: 1.018 TEUR) sowie für Bereitstellungsgebühren in Höhe von 455 TEUR (Vorjahr: 524 TEUR) enthalten. 5.11 Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich im Wesentlichen aus einem Ertrag aus der Steuerumlage der STP in Höhe von 1.270 TEUR (Vorjahr: 4.744 TEUR) und der RICO – Elastomere Projecting GmbH in Höhe von 255 TEUR sowie aus Aufwendungen für nicht anrechenbare Quellensteuern in Höhe von 431 TEUR (Vorjahr: 543 TEUR) und der Mindestkörperschaftsteuer zusammen. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 267 Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 907 TEUR (Vorjahr: 1.081 TEUR) waren angesichts der erhöhten Anforderungen, die aufgrund der Verlusthistorie der steuerlichen Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG mit der SAG als Gruppenträger an die Steuerplanung zu stellen waren, nicht bilanzierungsfähig. 5.12 Vorschlag zur Gewinnverwendung Der Jahresabschluss der SAG zum 31. Dezember 2024 weist einen Bilanzgewinn von 10.287 TEUR aus. Der Vorstand der SAG beabsichtigt, der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 zur Beschlussfassung vorzuschlagen. 6. Sonstige Angaben Derivative Finanzinstrumente Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zinsswap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus der Bankenfinanzierung mit einem zum 31. Dezember 2024 aushaftenden Volumen von 100.000 TEUR als qualifizierte Sicherungsbezie- hung für den Zeitraum Juli 2024 bis März 2028 abgeschlossen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle. Dabei werden zukünftige Zahlungsströme anhand der zum Abschlussstichtag veröffentlichten Zinsstrukturkurven simuliert. Zusätzlich wird beim Buchwert eine Kreditrisikoanpassung der jeweiligen Gegenpartei vorgenommen. Dabei werden positive Exposures mit dem Ausfallrisiko der Gegenpartei und negative Exposures mit dem eigenen Ausfallrisiko bewertet. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 belief sich der negative beizulegende Zeitwert auf 560 TEUR (Vorjahr: n.a.). Mit dem Zinsswap wurde der variable (3-Monats-EURIBOR) Zinssatz für das Nominale in Höhe von 30.000 TEUR gegen einen fixen Zinssatz ab Ende Juli 2024 getauscht. Die relevanten Konditionen betreffend den Zahlungen aus dem gesicherten Grundgeschäft (zukünftige Zinszahlungen) und dem Siche- rungsinstrument sind ident bzw. verhalten sich gegenläufig; ein „Critical Terms Match“ ist gegeben. Das Sicherungsverhältnis, basierend auf den prognostizierten Zinszahlungsströmen des Sicherungsinstruments, beträgt 1:1. Das bedeutet, dass 100% des Zinsrisikos des ab- gesicherten Teils des Grundgeschäfts vollständig abgesichert sind. Ineffektivitäten können insbesondere aus zeitlichen Änderungen der zukünftigen Zinszahlungen des Grundgeschäfts oder aus einer Änderung des Kreditrisikos der Vertragsparteien resultieren. Dieses Risiko wird als gering eingestuft, weshalb auf die Bildung einer Drohverlustrückstellung verzichtet wurde. Im Rahmen der Nettoabrechnung der Zahlungen aus dem Zinsswap („Net Settlement“) wurde ein Zinsertrag in Höhe von 92 TEUR (Vorjahr: n.a.) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Mindestbesteuerung („Pillar II“) Mit dem ab 1. Jänner 2024 in Österreich anzuwendenden Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) wurden die OECD-Musterregelungen sowie die entsprechende EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen („Pillar II“) in österreichisches Recht umgesetzt. Die B&C Privatstiftung, Wien, ist die oberste Muttergesellschaft der SAG und ihrer Tochtergesellschaften im Sinne der Mindestbesteu- erungsregeln. Die SAG ist gemäß Mindestbesteuerungsgesetz eine im Teileigentum stehende Muttergesellschaft und trägt sämtliche eventuell in Österreich anfallenden Ergänzungssteuern. Die Berechnung des Effektivsteuersatzes und allfälliger Ergänzungssteuerbeträge erfolgt gemäß MinBestG länderbezogen, d.h. für sämt- liche in einem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe gemeinsam („jurisdictional blending“). Die Unternehmensgruppe der B&C Privatstiftung besteht aus mehreren Teilkonzernen. Um eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den Teilkonzernen der B&C Privatstiftung zur Erfüllung sämtlicher sich in Österreich im Zusammenhang mit dem MinBestG ergebenden abga- benrechtlichen Pflichten und insbesondere auch den administrativen Anforderungen zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 ein entsprechender Ausgleichsvertrag zwischen den obersten Muttergesellschaften der Teilkonzerne und der B&C Privatstiftung abgeschlos- sen. Weiters werden damit auch die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen sowie Verantwortlichkeiten, Kostentragung, Haftungen und insbesondere auch Regelungen über Steuerumlagen vertraglich festgehalten, wobei eine verursachungsgerechte Verteilung etwaig in Österreich anfallender Ergänzungssteuern anhand einer isolierten Betrachtungsweise der Teilkonzerne bei der Ermittlung von Steuer- ausgleichsbeträgen sichergestellt werden soll. Die Steuerbelastungen und Auswirkungen der Pillar-II-Regelungen werden laufend gemeinsam mit der B&C Privatstiftung sowie deren Teilkonzernen evaluiert, wobei aktuell aufgrund der temporären Safe Harbour Regelungen sowie der Mindeststeuerkalkulation keine we- sentlichen Effekte auf die Ertragsteuern der SAG erwartet werden. Diese Einschätzung basiert vor allem auf den Daten des Country-by- Country Reportings für das Geschäftsjahr 2023 sowie einer vorläufigen Berechnung für das Geschäftsjahr 2024 und wird laufend aktuali- siert. Auf Basis dieser Evaluierungen werden die Safe Harbour Regelungen bei einer Stand-alone-Betrachtung des Teilkonzerns Semperit- Gruppe gegenwärtig deutlich eingehalten, wobei sich aufgrund der länderbezogenen Betrachtungsweise geringfügige Unsicherheiten Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 268 hinsichtlich der Auswirkungen aus den übrigen Teilkonzernen der B&C Privatstiftung sowie aus vom österreichischen MinBestG abwei- chenden gesetzlichen Bestimmungen im Ausland ergeben können, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt wer- den. Die SAG wendet die Ausnahmeregelung gem. § 198 Abs 10 Satz 3 Z 4 UGB hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an. Laufende Steuern aus Pillar II werden im laufenden Steueraufwand erfasst, wobei im Geschäftsjahr 2024 keine entsprechenden Steuern zu erfassen waren. Gruppenbesteuerung Die SAG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der STP, der SCBS und der im Geschäftsjahr 2024 neu in die Unternehmensgruppe aufgenommenen Rico Group GmbH, RICO – Elastomere Projecting GmbH und Härtereitechnik Rosenblattl GmbH. Das steuerlich maßgebliche Ergebnis der Gruppenmitglieder wird der SAG als Gruppenträger zugerechnet. Gemäß dem zwischen den Gesellschafen abgeschlossenen Gruppen- und Steuerumlagevertrag wird der dem steuerlich maßgeblichen Gewinn dieser Gruppenmit- glieder zuordenbare Körperschaftsteueraufwand an diese weiterbelastet. Bei Beendigung der Gruppe oder bei Ausscheiden eines Grup- penmitgliedes aus der Gruppe nach Ablauf der Mindestdauer gemäß § 9 Abs. 10 1. Teilstrich KStG hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Schlussausgleich zu erfolgen. Zum 31. Dezember 2024 bestanden Verlustvorträge der Steuergruppe in Höhe von 141.850 TEUR (Vor- jahr: 128.686). Angaben zu Arbeitnehmern und Organen 2024 2023 per Stichtag 31.12. 163 161 Jahresdurchschnitt Angestellte 160 161 Die Personenzahlen beziehen sich auf Vollzeitäquivalente, wobei Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Beschäftigungsquote einbe- zogen sind. Der Vorstand setzte sich aus den folgenden Personen zusammen: Mitglieder des Vorstands Dr. Karl Haider, CEO Dr. Helmut Sorger, CFO Mag. Gerfried Eder, CIO Mag. Manfred Stanek, Mitglied des Vorstands (ab 01.03.2025) Die an den Vorstand abgerechneten Bezüge setzen sich wie folgt zusammen: 2024 2023 Gesamtbezüge 1 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen 2 Summe Gesamtbezüge 1 Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen 2 Summe Karl Haider 993 58 1.051 692 55 747 Helmut Sorger 723 43 766 490 41 530 Gerfried Eder 928 52 979 263 25 288 Kristian Brok 14 0 14 253 1.368 1.621 Summe 2.658 153 2.810 1.698 1.488 3.186 1 Die Gesamtbezüge beinhalten fixe und kurzfristig sowie langfristig variable Vergütungen, inkl. Sachbezüge. 2 Die Angaben sind exkl. Beträge an betriebliche Vorsorgekassen zu verstehen. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die diesbezüglichen auf die Vorstände entfallenden Beträge insgesamt 27 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR). Die Pensionsbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder belaufen sich im Geschäftsjahr 2024 auf 752 TEUR (Vorjahr: 680 TEUR). Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Anhang 269 Der Aufsichtsrat setzte sich aus den folgenden Personen zusammen: Mitglieder des Aufsichtsrats – Kapitalvertreter: Thomas Cord Prinzhorn, MBA, Mitglied und Vorsitzender Dr. Stefan Fida, Stellvertreter des Vorsitzenden Mag. Stephan Büttner Dr. Klaus Friedrich Erkes Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) Claus Möhlenkamp (bis 23.04.2024) Mag. Birgit Noggler Univ-Prof. Dr. Marion Anna Weissenberger-Eibl Mitglieder des Aufsichtsrats – Arbeitsnehmervertreter: Monika Müller Michael Schwiegelhofer Ing. Markus Stocker Herbert Ofner (bis 23.04.2024) 7. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 wurde die Liquidation über die chinesische Konzerngesellschaft Semperit (Shanghai) Management Co., Ltd. beschlossen. Wien, am 19. März 2025 Der Vorstand Karl Haider CEO Helmut Sorger CFO Gerfried Eder CIO Manfred Stanek Mitglied des Vorstands Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Beilage 270 Beilage 1 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024 A n s c h a f f u n g s k o s t e n in EUR Stand am 01.01.2024 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2024 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Rechte 12.963.528,38 69.302,28 –9.962.285,44 3.070.545,22 Geleistete Anzahlungen 0,00 715.467,40 0,00 715.467,40 12.963.528,38 784.769,68 –9.962.285,44 3.786.012,62 II. Sachanlagen Bauten auf fremdem Grund 474.127,23 0,00 0,00 474.127,23 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.421.430,69 45.446,37 –62.422,09 1.404.454,97 Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 42.593,08 –42.593,08 0,00 1.895.557,92 88.039,45 –105.015,17 1.878.582,20 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 447.321.109,01 17.071.556,00 –13.339.006,73 451.053.658,28 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.948.400,12 0,00 –18.005.728,16 15.942.671,96 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.673.761,73 0,00 0,00 4.673.761,73 485.943.270,86 17.071.556,00 –31.344.734,89 471.670.091,97 500.802.357,16 17.944.365,13 –41.412.035,50 477.334.686,79 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Beilage 271 K u m u l i e r t e A b s c h r e i b u n g e n in EUR Stand am 01.01.2024 Zugänge Abgänge Zuschreib- ungen Stand am 31.12.2024 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Rechte 12.392.289,94 287.381,94 –9.962.285,44 0,00 2.717.386,44 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.392.289,94 287.381,94 –9.962.285,44 0,00 2.717.386,44 II. Sachanlagen Bauten auf fremdem Grund 78.507,78 31.896,00 0,00 0,00 110.403,78 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 580.074,99 234.941,00 –61.489,52 0,00 753.526,47 Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 42.593,08 –42.593,08 0,00 0,00 658.582,77 309.430,08 –104.082,60 0,00 863.930,25 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 10.386.244,83 505.000,00 –5.639.006,73 0,00 5.252.238,10 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wertpapiere des Anlagevermögens 423.143,77 0,00 0,00 –49.108,45 374.035,32 10.809.388,60 505.000,00 –5.639.006,73 –49.108,45 5.626.273,42 23.860.261,31 1.101.812,02 – 15.705.374,77 –49.108,45 9.207.590,11 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Beilage 272 B u c h w e r t e in EUR Stand am 31.12.2024 Stand am 31.12.2023 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Rechte 353.158,78 571.238,44 Geleistete Anzahlungen 715.467,40 0,00 1.068.626,18 571.238,44 II. Sachanlagen Bauten auf fremdem Grund 363.723,45 395.619,45 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 650.928,50 841.355,70 Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 1.014.651,95 1.236.975,15 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 445.801.420,18 436.934.864,18 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 15.942.671,96 33.948.400,12 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.299.726,41 4.250.617,96 466.043.818,55 475.133.882,26 468.127.096,68 476.942.095,85 Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 273 Die Semperit Aktiengesellschaft Holding („SAG“) ist die geschäftsleitende Holdinggesellschaft der Semperit-Gruppe und nimmt neben der finanziellen Beteiligung an den rechtlich selbständigen Tochterunternehmen als dienstleistende Holding auch Führungs- und Steuerungs- aufgaben wahr (z.B. Unternehmensentwicklung, Unternehmenskommunikation, Investor Relations, Markenmanagement, Personalma- nagement, Compliance, Konzernrechnungswesen und -steuern, Controlling, Treasury, Innenrevision, Risikomanagement, Recht, IT, Ein- kauf und Logistik). 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1 Wirtschaftliches Umfeld Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seiner im Jänner 2025 veröffentlichten Wachstumsprognose von einem weltweiten Wirt- schaftswachstum von 3,2% für das Jahr 2024 aus. Für 2025 und 2026 ist die derzeitige Prognose mit 3,3% nur minimal besser. Obgleich die Prognose für 2025 gegenüber der Einschätzung vom Oktober 2024 um 0,1 Prozentpunkte angehoben wurde, liegt die Schätzung unter dem historischen Durchschnitt (2000–2019) von 3,7%. Österreich zählt zu den Wachstums-Schlusslichtern in der EU und blickt auf das zweite Rezessionsjahr zurück. Laut österreichischem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) schrumpfte Österreichs Wirtschaft 2024 um 0,9%. In den Sektoren Industrie und Bauwirtschaft spiegelte sich die Belastung deutlich. Die Lohnstückkosten stiegen 2024 um 9,0% in der Gesamtwirtschaft. Da dies deutlich stärker als bei internationalen Mitbewerbern ist, bedingt dies einen Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit. Für 2025 wird eine verhaltene wirt- schaftliche Erholung mit einem BIP-Wachstum um 0,6% prognostiziert. 1.2 Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2024 insgesamt 34.329 TEUR gegenüber 35.065 TEUR im Jahr 2023 (-2,1%) und resultierten im We- sentlichen aus Konzernverrechnungen, welche unter anderem als Basis der Dienstleistungsverrechnung von Zentralfunktionen der Semperit-Gruppe dienen. Die mit 31. Juli 2023 erworbene RICO Group GmbH und ihre vier Tochterunternehmen wurden ab 1. Jänner 2024 in die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der Semperit-Gruppe, insbesondere das Group Central Service Agreement, auf- genommen. Die Umsatzerlöse gegenüber Dritten in Höhe von 182 TEUR (Vorjahr: 542 TEUR) betreffen Dienstleistungen und Weiterver- rechnungen an die Harps Investment Asia Pte. Ltd. (vormals Semperit Investments Asia Pte. Ltd.) sowie die Harps Europe Manufacturing GmbH unter den Transitional Service Framework Agreements, „TSFA“, welche im Zuge der Veräußerung des Medizingeschäfts der Semperit-Gruppe abgeschlossen wurden. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 292 TEUR (Vorjahr: 1.889 TEUR), die Veränderung re- sultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Prämienrückstellungen in Höhe von 931 TEUR im Vorjahr sowie aus der Senkung von Fremdwährungskursgewinnen aus dem operativen Geschäft in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr: 454 TEUR). Im Geschäftsjahr 2024 wurden aufgrund der Fokussierung auf das Kerngeschäft für industrielle Elastomerprodukte und des herausfor- dernden Marktumfeldes Maßnahmen zur Fixkostenreduktion eingeleitet, welche sich insbesondere im Personalaufwand auswirkten. Die Reduktion der Gehälter auf 20.478 TEUR (Vorjahr: 22.691 TEUR) ist insbesondere auf geleistete Sonderzahlungen im Zusammenhang mit Austritten sowie abgegrenzten Aufwendungen für ausgeschiedene Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im Vorjahr zurückzuführen. Die Veränderung im Bereich der sozialen Aufwendungen auf 5.796 TEUR (Vorjahr: 8.916 TEUR) ist hauptsächlich durch gesetzliche und frei- willige Abfertigungen für ausgeschiedene Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im Vorjahr sowie durch die Senkung des Pensionsauf- wandes aufgrund versicherungsmathematischer Verluste gegenüber dem Vorjahr zu begründen. Der Rückgang im Beratungs- sowie im Rechtsberatungsaufwand innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentli- chen auf Aufwendungen für strategische Projekte in der Unternehmensentwicklung aus dem Geschäftsjahr 2023, insbesondere im Zu- sammenhang mit dem Verkauf des Medizingeschäfts der Semperit-Gruppe an den südostasiatischen Handschuhproduzenten Harps Glo- bal Pte. Ltd., dem Erwerb der Anteile an der RICO-Gruppe sowie auf Restrukturierungs- und Optimierungsprojekte der IT-Landschaft, zurückzuführen. Der Rückgang der Aufwendungen aus Konzernverrechnungen ist im Wesentlichen durch die Umstrukturierung der Semperit-Gruppe bedingt. Der Rückgang der Beteiligungserträge auf 49.500 TEUR (Vorjahr: 164.522 TEUR) ist auf niedrigere Gewinnausschüttungen der Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. („STP“), im Zusammenhang mit dem Verkauf des Medizingeschäfts im Vorjahr, zurückzuführen. Die Beteiligungserträge aus dem Geschäftsjahr 2024 wurden im Wesentlichen aus der Gewinnausschüttung der tschechischen Semperflex Optimit s.r.o. („SFO“), der thailändischen Semperflex Asia Corp. („SAC“) und der chinesischen Semperit (Shanghai) Rubber & Plastic Pro- ducts Co., Ltd. („SSM“) gespeist. Weitere Beteiligungserträge resultierten aus der Gewinnausschüttung der Sempertrans Conveyor Belt Solutions GmbH („SCBS“). Lagebericht Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 274 Die Veränderung von sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist im Wesentlichen auf die Reduktion der Zinsen für Darlehen an ver- bundenen Unternehmen aufgrund von Rückzahlungen und auf den Rückgang von Fremdwährungsgewinnen zurückzuführen. Die Veränderungen von Erträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen sind durch die Abschreibung der Beteiligung an der Sempertrans India Private Limited („SIPL“) in Höhe von 505 TEUR (Vorjahr: Zuschreibung in Höhe von 4.800 TEUR) sowie die Zuschreibung der Sempertrans France Belting Technology S.A.S. („SFBT“) in Höhe von 2.400 TEUR aus dem Vorjahr bedingt. Weiters wurde die Zuschrei- bung der Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe 49 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR) vorgenommen. Die Veränderungen von Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergaben sich durch den Anstieg des Zinsaufwandes aufgrund der im Juli 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierung zur Finanzierung des Erwerbs der 100%igen Beteiligung an der RICO Group GmbH. Des Weiteren erhöhten sich die Zinsaufwendungen aus dem Cash-Pool im Wesentlichen aufgrund höherer Zinssätze sowie der Gutschrift von Zinserträgen an die am Cash-Pool teilnehmenden Gesellschaften, welche aus der Veranlagung des Guthabens des Cash-Pool Master Ac- counts der SAG stammten. Der Zinsaufwand aus Schuldscheindarlehen verminderte sich aufgrund planmäßiger Tilgungen im Laufe des vorangegangenen Ge- schäftsjahres. Die Aufwendungen aus Fremdwährungseffekten sanken im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Zins- swap mit einem Nominale in Höhe von 30.000 TEUR zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus der Bankenfinanzierung abgeschlos- sen. Im Rahmen der Nettoabrechnung der Zahlungen aus dem Zinsswap („Net Settlement“) wurde ein Zinsertrag in Höhe von 92 TEUR (Vorjahr: n.a.) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. Der Jahresüberschuss belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 27.712 TEUR nach einem Jahresüberschuss von 148.696 TEUR im Vorjahr. Der Jahresabschluss der SAG zum 31. Dezember 2024 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 10.287 TEUR aus. Der Vorstand der SAG beabsichtigt, der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von EUR 0,50 je Aktie (Vorjahr: EUR 0,50 je Aktie) vorzuschlagen. Was die Vermögenslage der SAG angeht, so ist insbesondere auf die Investitionstätigkeit zur Finanzierung verbundener Unternehmen und auf die Restrukturierung der Semperit-Gruppe einzugehen: Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen betrifft im Wesentlichen die Reduktion der Anteile der SAG an der SCBS durch die Übertragung der 100%igen Beteiligung der SCBS an der SNA mit einem Buchwert in Höhe von 9.400 TEUR im Wege der Verschmelzung mit der Semperit Industrial Products Inc., USA, einem 100%igen Beteiligungsunternehmen der STP, wodurch sich die Anteile der SAG an der STP gleichermaßen in Höhe von 9.400 TEUR erhöhten. In weiterer Folge erhöhten sich die Anteile an der SCBS durch einen Gesellschafterzuschuss der SAG an die SCBS in Höhe von 9.499 TEUR. Des Weiteren wurde die SFBT mit einem Buchwert der Beteiligung in Höhe von 7.700 TEUR in die SCBS eingebracht. Die Anteile an der SIPL wurden in Höhe von 505 TEUR abgewertet. Im Geschäftsjahr kam es zu einer nachträglichen Kaufpreisreduktion der RICO Group GmbH in Höhe von 128 TEUR. Die im Anlagevermögen ausgewiesene Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 715 TEUR betreffen Implementierungsleistungen im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2024 gestarteten Projekt „OneERP“, wel- ches die gruppenweite Einführung eines neuen ERP-Systems vorsieht. Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist im Wesentlichen auf die Trennung vom Medizingeschäft im Vorjahr zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund der Anpassung des Konzernverrechnungsprozes- ses der SAG im Dezember 2024 gestiegen; die Forderungen aus Dividenden gegenüber der Sempertrans Belchatow Sp. z o.o., Polen wur- den im Geschäftsjahr 2024 getilgt; die Forderungen aus Steuerumlagen sind gesunken; die Forderungen aus Cash-Pool sind gesunken; der Rückgang von Forderungen aus kurzfristigen Darlehen ist auf die Tilgung im Geschäftsjahr 2024 zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2024 sind Geldmarktveranlagungen mit einer Laufzeit von 4 Monaten in Höhe von 4.750 TEUR als sonstige Forderun- gen sowie als Zahlungsmitteläquivalente eingestufte Geldmarktveranlagungen in Höhe von 10.000 TEUR ausgewiesen, welche mit einem höheren Zinssatz als Bankguthaben verzinst sind. Was die Finanzlage der SAG angeht, ist Folgendes zu erwähnen: In den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen wurden die versicherungsmathematischen Verluste des Geschäftsjahres berücksichtigt. Die Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist auf eine vorzeitige Tilgung in Höhe von 10.000 TEUR, der im Jahr 2023 aufgenommenen Bankenfinanzierung, zurückzuführen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf höhere Cash-Pool-Verbindlichkeiten zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde neben dem bereits bestehenden EUR-Cash-Pool ein USD-Cash-Pool eingerichtet. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten ist auf die Abgrenzung der gestundeten Abfindungszahlung für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied sowie freiwillige Abfertigungen für ausscheidende Führungskräfte und Mitarbeiter:innen zum 31. Dezember 2023 zu- rückzuführen. Gegenüber Finanzbehörden bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 518 TEUR (Vorjahr: 1.208 TEUR), wovon 682 TEUR gehaltsbezogene Abgaben für den Dezember 2024 betreffen. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 275 1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die verkürzte Geldflussrechnung der SAG ist wie folgt: in TEUR 2024 2023 Netto -Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit –45.796 –20.682 Netto -Geldfluss aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen 62.840 –3.104 Netto -Geldfluss aus Investitionstätigkeit –937 325 Netto -Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 9.807 9.242 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 25.914 –14.219 Der negative Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen der SAG in Ausübung ihrer Funktion als dienstleistende Holding und aus den Einzahlungen aus der Weiterverrechnung ihrer Dienstleistungen. Die wesentliche Veränderung des Netto-Geldflusses aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen ist insbesondere durch die Veränderung der Beteiligungen an der STP und der SCBS und durch die Gewinnausschüttungen der STP bedingt. Die Veränderung des Netto-Geldflusses aus Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen auf Investitionen des laufenden Geschäftsbetriebes in immaterielle Vermögenswerte zurück- zuführen. Die Veränderung des Netto-Geldflusses aus der Finanzierungstätigkeit ist insbesondere durch die Dividendenzahlung an die Aktionäre der SAG, die Teiltilgung der Bankenfinanzierung, sowie das konzerninterne Cash-Pooling bedingt. in TEUR 2024 2023 Gesamtkapitalrentabilität 6,1% 32,5% Eigenkapitalrentabilität 7,9% 47,9% Eigenkapitalquote 62,1% 60,4% EBIT (um Nettozinsaufwand bereinigtes Ergebnis vor Steuern) 31.182 149.190 Nettoverschuldungsgrad 34,4% 43,5% Die Gesamtkapitalrentabilität wird wie folgt berechnet: Ergebnis vor Steuern plus Fremdkapitalzinsen in Beziehung zum durchschnitt- lichen Gesamtkapital. Die Eigenkapitalrentabilität wird wie folgt berechnet: Ergebnis vor Steuern in Beziehung zum durchschnittlichen Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote berechnet sich als das Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital. Der Nettoverschuldungsgrad (Gearing) wird definiert als das Verhältnis von Nettoverschuldung (verzinsliches Fremdkapital einschließlich Sozialkapital abzüglich flüssi- ger Mittel) zum Eigenkapital. Die Börsenkennzahlen haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Semperit Aktie im Überblick 01.01. – 31.12.2024 Change 01.01. – 31.12.2023 Kurs zum Stichtag in EUR 11,84 –16,4% 14,16 Tiefstkurs in EUR 10,24 –24,7% 13,60 Höchstkurs in EUR 15,56 –42,6% 27,10 Marktkapitalisierung zum Stichtag in Mio. EUR 243,59 –16,4% 291,32 Anzahl der ausgegebenen Aktien in Stk. 20.573.434 – 20.573.434 Durchschnittlicher Börsenumsatz / Tag 1 in TEUR 207,7 –28,7% 291,2 Durchschnittlich gehandelte Aktien / Tag 1 in Stk. 17.179 +18,2% 14.536 1 in Einzelzählung 1.4 Zweigniederlassungen Es bestand im Geschäftsjahr 2024 weiterhin eine Zweigniederlassung in Wimpassing, Niederösterreich. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über die Forschung und Entwicklung 276 2. Bericht über die Forschung und Entwicklung Der Bereich Forschung und Entwicklung der Semperit-Gruppe wird im Forschungszentrum Wimpassing der Semperit Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. akkordiert und gesteuert. 3. Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) Grundprinzipien des Risikomanagements (Enterprise Risk Management) Risikomanagement, als systematisches Vorgehen die Bedrohungen, Gefahren und Risiken, denen die SAG in ihrer Geschäftstätigkeit aus- gesetzt ist, rechtzeitig zu erkennen und daraus resultierenden Schaden zu vermeiden oder minimieren, unterstützt die SAG im Bestreben, Wettbewerbsvorteile zu erzielen und den Unternehmenswert der Semperit-Gruppe langfristig zu steigern. Dafür gilt als Teil des Risiko- managementsystems ein gruppenweiter, standardisierter Prozess (Enterprise-Risk-Management-Prozess, ERM-Prozess), der auch inner- halb der SAG vollumfänglich implementiert ist. Organisation des Risikomanagements und der Verantwortlichkeiten Die Abteilung „Group Risk Management & Assurance“ der SAG wird in ihrer hochgradig kooperativen Aufgabe von den einzelnen Kon- zernunternehmen im ERM-Prozess unterstützt, findet sich in der Aufbauorganisation wieder und ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgabe notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems der Semperit- Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und bestätigt. Diese Überprüfung unterstreicht die Wirksamkeit und Angemessenheit des implementierten Systems zur Identifikation, Bewertung und Steue- rung wesentlicher Risiken. Sie belegt die Einhaltung der Best-Practice-Standards für Corporate Governance sowie die Fähigkeit der SAG und der Semperit-Gruppe, frühzeitig auf potenzielle Risiken zu reagieren. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems sowie die regelmäßige externe Überprüfung stärkt die SAG ihre Position als verantwortungsbewusstes, risikobewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen. 3.1 Risikobericht Der Risikobericht bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Einzelrisiken, die für die SAG von Bedeutung sind. Neben den identifizierten und beschriebenen Risiken können weitere strategische, operative, finanzielle, soziale, Governance- und Compliance- relevante Risiken sowie Risiken im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt (HSEQ) bestehen. Diese können auch externe Fak- toren umfassen, die der SAG derzeit nicht bekannt oder bewusst sind. Das systematische Enterprise Risk Management (ERM) der SAG zielt darauf ab, sowohl bekannte als auch potenziell unbekannte Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass bei Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken erhebliche nach- teilige Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der SAG entstehen. Strategische Risiken Transformations- und Governance-Risiken Die Semperit-Gruppe treibt die Modernisierung ihrer Management-Informationssysteme sowie die Implementierung neuer Strukturen und standardisierter Prozesse mit Nachdruck voran. Diese Maßnahmen eröffnen beträchtliche Chancen, da sie die Effizienz der Führungs- und Steuerungsaufgaben innerhalb der Gruppe steigern und die Kontrolle sowie das Management der Rückflüsse aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen weiter optimieren. Insbesondere im Finanz- und IT-Bereich werden Modernisierungs- und Implementie- rungsinitiativen konsequent vorangetrieben, um die Basis für zukunftssicheres und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Jedoch gehen mit diesen Transformations- und Governance-Maßnahmen auch Risiken einher. Es besteht die Möglichkeit, dass die Um- setzung der Maßnahmen länger dauert als ursprünglich geplant, höhere Kosten verursacht oder der erwartete Nutzen nur teilweise oder gar nicht realisiert wird. Solche Verzögerungen oder Abweichungen können die Profitabilität der Semperit-Gruppe beeinträchtigen. Ins- besondere bei strategisch bedeutsamen Projekten zur Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen ist eine enge Überwachung erforderlich, um Zielabweichungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) 277 Die Profitabilität der Semperit-Gruppe hängt maßgeblich von der Fähigkeit ab, die fortlaufenden Transformationsprojekte entlang der Strategie zur Fokussierung auf den Industriegummi-Spezialisten nachhaltig umzusetzen. Die tatsächlich erzielten Effizienzgewinne und Einsparungen sowie die effektive Steuerung dieser Projekte sind dabei zentrale Hebel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und lang- fristigen Wertschöpfung der Gruppe. Risiken von Investitionen und Desinvestitionen Investitionen in neue Unternehmen oder Geschäftsfelder sowie Desinvestitionen durch Verkäufe oder Schließungen bestehender Unter- nehmensteile bergen vielfältige Risiken. Diese Risiken stehen den Chancen einer strategischen Weiterentwicklung und der nachhaltigen Transformation der Semperit-Gruppe zu einem Industriegummi-Spezialisten gegenüber. Zu den wesentlichen Risiken zählen insbesondere Transaktionsrisiken, Kostenremanenzen, Fehleinschätzungen im Transaktionsprozess sowie die im Zuge der Desinvestition oder Über- nahme auftretenden Altlastenrisiken. Darüber hinaus birgt die strategische Entscheidung zur Fokussierung auf den Industriegummi-Spezialisten sowie die abschließende Trennung vom Medizingeschäft weitere Herausforderungen. Diese Transformation kann Unsicherheiten innerhalb der Belegschaft auslö- sen, die potenziell folgende Auswirkungen haben können, wie zu einer vermehrten Fluktuation, reduzierter Produktivität, beeinträchtig- ten Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie zum Verlust von betrieblichem und technischem Know-how. Operative Risiken Risiken externer Ereignisse Auch das Geschäftsjahr 2024 war weiterhin von einer Vielzahl externer Risiken geprägt, die in den Mittelpunkt des Betätigungsfelds des Risikomanagements und auch der anderen, von der SAG als dienstleistende Holding wahrgenommenen Führungs- und Steuerungsfunk- tionen rückten. Geopolitische Verwerfungen, die Ausgestaltung und Entwicklung der Sanktions- und Embargopolitik gegenüber Kunden, Lieferanten und Produkten lenkten den Fokus auf externe politische Risiken. Bei geopolitischen Spannungen können ganze Märkte plötz- lich nicht mehr, oder nur mehr sehr eingeschränkt zugänglich sein. Das Steigern der unternehmerischen Aufmerksamkeit in Bezug auf diese Themen, ein aktives Screening relevanter Informationen und eine rasche und durchgängig(er)e Informationskette im Unternehmen sowie Prozesse und Tools zur Wahrung der Trade-Compliance wurden unabdingbar, um diesem Risiko zu begegnen. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor in der ersten Jahreshälfte 2024 war die weltweit anhaltende (wenn auch konstant rückläufige) Inflation. Das Risikomanagement unterstützt in der Früherkennung entsprechender Auswirkungen und dient als Ideenplattform für Risiko mitigierende Maßnahmen. Risiken der Informationstechnologie (IT) und des Datenschutzes Datenmanagement hat sich in der Semperit-Gruppe zu einem strategischen Erfolgsfaktor entwickelt. Daten gelten zunehmend als wert- volles Unternehmenskapital und bilden eine zentrale Kernaufgabe innerhalb der Risikolandschaft der Semperit-Gruppe. Eine stabile und störungsfreie IT-Infrastruktur ist essenziell für die Produktion, die Unternehmenssteuerung sowie die Erbringung von Serviceleistungen. Insbesondere der Betrieb von Produktions- und Steuerungssystemen sowie wesentlichen ERP-Systemen ist auf eine durchgängig verfüg- bare und sichere IT-Umgebung angewiesen. Das Risiko von Systemausfällen, Nichtverfügbarkeiten oder unautorisierten Eingriffen in IT-Netzwerke (Cyberkriminalität) stellt eine erhebliche Bedrohung dar. Ein Ausfall von Servern, Produktionssteuerungseinheiten oder ERP-Systemen könnte zu Produktionsstillstän- den, Qualitätseinbußen und Lieferverzögerungen führen. Darüber hinaus könnten Cyberangriffe zu Datenverlust, Datenverfälschung, Da- tenspionage oder dem Missbrauch von Informationssystemen führen. Solche Vorfälle bergen das Risiko negativer Auswirkungen auf die Reputation sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit-Gruppe. Die Semperit-Gruppe ist – wie viele multinationale Unternehmen – den zunehmenden Risiken durch Cyberangriffe ausgesetzt. Insbe- sondere durch den digitalen Wandel sowie die geopolitischen Auswirkungen diverser globaler Konflikte hat sich die Bedrohungslage ver- schärft. Cyberangriffe könnten die Offenlegung vertraulicher Informationen, den Missbrauch von IT-Systemen sowie die Manipulation von Daten nach sich ziehen. Mögliche Konsequenzen sind Beeinträchtigungen der Produktqualität, Produktionsausfälle sowie Unterbrechun- gen der Lieferketten. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, hat die Semperit-Gruppe umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der IT- Sicherheit und Cyberresilienz implementiert. Externe kriminelle Handlungen wie Betrugsangriffe (z. B. E-Mail-Fraud, Fake-President-Fraud) stellen eine ernstzunehmende Bedrohung für die SAG dar. Diese Formen der Wirtschaftskriminalität zielen darauf ab, Mitarbeiter:innen durch Täuschung zur ungewollten Weiter- gabe sensibler Informationen oder zur Durchführung unrechtmäßiger Transaktionen zu verleiten. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) 278 Das Risiko besteht insbesondere darin, dass solche Attacken trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen nicht rechtzeitig erkannt werden oder dass interne Kontrollmechanismen (IKS) versagen. In einem solchen Fall könnten finanzielle Verluste, Störungen der opera- tiven Abläufe sowie Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SAG die Folge sein. Durch die gezielte Kombination technischer Schutzmaßnahmen, klarer interner Kontrollen und umfassender Schulungen von Mitarbeiter:innen reduziert die SAG das Risiko finanzieller Schäden und schützt gleichzeitig ihre operative Stabilität sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die ordnungsgemäße Handhabung von schützenswerten und vertraulichen Daten stellt einen wesentlichen Bestandteil der Unterneh- mensgovernance dar. Eine unsachgemäße Verarbeitung oder eine Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO), birgt erhebliche Risiken. Gemäß der DSGVO liegt ein Risiko vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Ereignis eintritt, das zu einem Schaden führt oder die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ungerechtfertigt beeinträchtigt. Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, wurde eine umfassende Datenschutzorganisation etabliert. Diese umfasst die Definition klarer Prozesse, die Entwicklung verbindlicher Policies, Richtlinien und Leitfäden sowie die regelmäßige Durchführung von Schulungs- und In- formationsveranstaltungen. Diese Maßnahmen gewährleisten ein hohes Maß an Sensibilisierung und Fachwissen bei den Mitarbeiter:in- nen und unterstützen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im gesamten Unternehmen. Personalrisiken Die Semperit-Gruppe im Allgemeinen und die SAG im Besonderen sind auf fortlaufend hochqualifizierte Mitarbeiter:innen angewiesen. Angesichts des verschärften Wettbewerbs um Fach- und Führungskräfte ist die Sicherstellung der personellen Ressourcen von zentraler strategischer Bedeutung. Die künftige Entwicklung der SAG, insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung ihrer Führungs- und Steue- rungsaufgaben, hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren, zu integrieren, weiter- zuentwickeln und langfristig im Unternehmen zu halten. Zur Minimierung des Risikos von personellen Engpässen wurden umfangreiche Maßnahmen implementiert. Dazu zählen die frühzeitige Identifikation und Entwicklung interner Nachfolgekandidaten, die Stärkung der Arbeitgebermarke (Employer Branding) zur Unterstützung externer Rekrutierungsprozesse sowie die Förderung von Stellvertreterrege- lungen. Zudem werden flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office-Optionen angeboten, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und die Personalverfügbarkeit zu sichern. Gelingt es nicht, den Abgang von Schlüsselpersonen rechtzeitig zu kompensieren, könnte dies negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SAG haben. Kapital-, Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken (Kapitalmanagement) Kapitalrisiko bezeichnet das Risiko des durch Investitionen gebundenen Kapitals. Liquiditätsrisiko (auch Refinanzierungsrisiko) bezeichnet das Risiko, benötigte Zahlungsmittel für allfällige Zahlungen nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten beschaffen zu können. Finanzierungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass Finanzierungsinstrumente nicht oder nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen und dadurch Zahlungsstörungen oder gar Insolvenz drohen. Ziel des Kapitalmanagements in der SAG ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung, die Ermöglichung einer wachstumsori- entierten organischen und anorganischen Investitionstätigkeit der Semperit-Gruppe sowie eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik. Die SAG ist im Kapitalmanagement auch Unternehmens- und ESG-Risiken ausgesetzt. Eine Verschlechterung der Bonität der Semperit- Gruppe kann beispielsweise dazu führen, dass sich die Aufnahmen von Finanzmitteln verteuern oder Kreditgeber keine weiteren Finan- zierungen gewähren. Darüber hinaus ist das Thema der Nachhaltigkeit mit seinen drei zentralen Dimensionen „Environmental“, „Social“ und „Governance“ (ESG) auch in der Bankenfinanzierung angekommen. Die gegenwärtigen regulatorischen und marktbezogenen Entwicklungen in Bezug auf nachhaltige Finanzierungen (Sustainable Finance) können für die SAG zu erschwerten Finanzierungsbedin- gungen führen und aufgrund einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zukünftige Finanzierungen verteuern. Im Zu- sammenhang mit laufenden Kreditverträgen und Schuldscheindarlehen bestehen übliche Kreditvertragsklauseln (Covenants), deren Nicht-Erfüllung gegebenenfalls zu einer Kündigung durch die Geldgeber führen kann. Eine Erhöhung der Kreditrisikoaufschläge aufgrund von Unsicherheiten und Risikoaversion oder einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten an den Finanzmärkten kann auch zu einer negativen Veränderung der Marktwerte finanzieller Vermögenswerte führen. Des Weiteren existieren Vereinbarungen mit Joint-Venture-Partnern, die indirekt einen Einfluss auf die Mittelrückflüsse an die SAG haben können. Die Risiken aus dem Kapitalmanagement können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant negativ beeinflussen. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) 279 Fremdwährungsrisiken Für die SAG besteht insbesondere im Zusammenhang mit Finanzinvestitionen in verbundenen Unternehmen bzw. mit Konzernfinanzie- rungen ein Transaktionsrisiko bei Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung, deren Werte sich durch Wechselkurs- schwankungen verändern können. Darüber hinaus gibt es in manchen Ländern Kapitalverkehrskontrollen, welche die Semperit-Gruppe im Allgemeinen und die SAG, die in der Semperit-Gruppe die Finanzierungsfunktion wahrnimmt, im Speziellen in ihrer Handlungsfreiheit einschränken. So schränken einige Nationalbanken den Handel mit Währungen und Sicherungsinstrumenten ein. Die Risiken aus dem Fremdwährungsrisikomanagement können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Semperit- Gruppe signifikant negativ beeinflussen. Einzelne Risikopositionen wurden bzw. werden in der SAG mittels derivativer Finanzinstrumente oder Natural-Hedging abgesichert. Zinsrisiken Zinsrisiken ergeben sich aus der Veränderung von Zinssätzen, sowohl bei variabel als auch bei fix verzinsten Finanzierungen, in Form des Zinsänderungsrisikos bzw. des Barwertrisikos. Die externen Finanzierungen der Semperit-Gruppe bestehen vornehmlich in der SAG. Ein Teil davon ist mit einem Zinsderivat abgesi- chert. Seit dem Geschäftsjahr 2023 bestehen auch nennenswerte Finanzierungen auf der Ebene von Tochterunternehmen, bei der SFO für die Werkserweiterung zum Ausbau der Hydraulikschlauchproduktion im tschechischen Odry und bei der im Jahr 2023 erworbenen RICO Group GmbH und deren Tochterunternehmen. Für das Darlehen der SFO besteht eine Konzerngarantie seitens der SAG. Teilweise sind diese Finanzierungen variabel verzinst, teilweise auch fix. Aufgrund dieser Situation besteht ein Zinsänderungsrisiko. Die Zinskurven sind 2024 gesunken, 2025 sind weitere Zinssenkungen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko bei Forderungen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind überwiegend kurzfristig, sodass kein wesentliches Zinsänderungsrisiko dies- bezüglich besteht. Zudem sind die Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen gänzlich fix verzinst. Bei Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren erfolgt zur Mitte der Laufzeit eine Neufestlegung des grundsätzlich fixen Zinssatzes. Ausfallsrisiken von Banken Die Vertragspartner der SAG sind Banken mit guter Bonität. Zur Minimierung des Ausfallrisikos bestehen definierte maximale Anlagebe- träge je Bank. Es bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf die Guthaben, welche die SAG bei Banken hält. Diese Guthaben sind teilweise oder gar nicht über Einlagensicherungsfonds abgesichert. Es besteht eine Veranlagungsrichtlinie, welche die Höhe der liquiden Mittel, die pro Bank gehalten werden dürfen, beschränkt und welche die Finanzinstrumente definiert, in welche die überschüssige Liquidität investiert werden darf. Im Falle eines Konkurses einzelner Banken oder einer erneuten Banken- und/oder Finanzmarktkrise kann es dazu kommen, dass die Semperit-Gruppe nicht oder nur teilweise oder nur mit Verzögerung auf diese Liquidität oder auf Kreditlinien zugreifen kann. In Bezug auf etwaige Veranlagungen in liquiditätsnahe Geldmarktfondsanteile ist das Ausfallsrisiko im Grunde mit jenem von kurzlaufenden Anleihen hoher Bonität vergleichbar, durch den Sondervermögensstatus des Fonds und durch die Diversifikation in verschiedene Veranlagungstitel und Emittenten innerhalb des Fonds aber deutlich reduziert. Die Risiken aus dem Ausfall von Banken können die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens signifikant negativ beeinflussen. Ausfallsrisiko in Zusammenhang mit der Finanzierung verbundener Unternehmen Als für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentliche Finanzinstrumente sind die Anteile an verbundenen Unter- nehmen mit einem Buchwert von 445.801 TEUR zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 436.935 TEUR) und die Forderungen und Ausleihungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 25.428 TEUR (Vorjahr: 52.418 TEUR) zu nennen. Das in Bezug auf diese Finanzinstrumente gegebene Ausfallsrisiko ist mit den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten begrenzt. Im Fall, dass der niedrigere beizuliegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizu- legenden Wert durchgeführt. Der beizulegende Wert unterliegt Schwankungen, die im Wesentlichen vom wirtschaftlichen Erfolg des be- treffenden Tochterunternehmens, aber auch vom allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld einschließlich der Attraktivität von Alternativan- lagen abhängen und beträchtlich sein können. Die Anteile an verbunden Unternehmen, Forderungen und Ausleihungen gegenüber Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Bericht über Risikomanagmentsystem und Internes Kontrollsystem (IKS) 280 verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen, nämlich mit 192.170 TEUR (Vorjahr: 186.511 TEUR), das 100%ige Tochterunter- nehmen STP. Bei der Ermittlung des Ausfallsrisikos in Bezug auf die STP wurden etwaige Forderungen und Verbindlichkeiten saldiert. Wenngleich die Risikokonzentration insbesondere in Bezug auf die STP sehr hoch ist, wird aufgrund der Bonität und der Profitabilität dieses Tochterunternehmens ein Ausfallsrisiko nicht gesehen. Auch in Bezug auf die anderen oben angeführten Anteile an Tochterunter- nehmen wird kein konkretes Ausfallsrisiko gesehen. Wenn und sobald ein konkretes Ausfallsrisiko erkannt wird, werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen erfasst. Steuerrisiken Die Konzernunternehmen der Semperit-Gruppe sind in den jeweiligen Ländern lokaler Steuergesetzgebung unterworfen und müssen sowohl Ertragssteuern als auch andere (lokale) Steuern und Gebühren abführen. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen in die- sen Jurisdiktionen könnten zu höheren Steueraufwendungen führen. Die ständige Veränderung und teilweise Verschärfung von steuer- rechtlichen Vorschriften erhöht die Anforderungen an die Tax-Compliance zur Einhaltung und Überwachung dieser Bestimmungen. Un- zureichende Kontrollen in den Geschäftsprozessen oder mangelnde Dokumentation können zur Verletzung von Vorschriften im nationalen und internationalen Steuerrecht sowie potenziell zu negativen Feststellungen in Steuerprüfungen führen. Weiters könnten steuerlich nicht genutzte Verlustvorträge auch Gegenstand von steuerlichen Betriebsprüfungen sein und zum Teil hinterfragt werden. Bei Eintritt eines oder mehrerer der oben genannten Ereignisse ist von einer negativen Auswirkung auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auszugehen. Die SAG ist als Mutterunternehmen der Semperit-Gruppe und steuerlicher Gruppenträger in Österreich auch entsprechenden Steuer- risiken ausgesetzt. Compliance Risiken Die ständige Verschärfung internationaler Verhaltensrichtlinien und Gesetze erhöht die Anforderungen zur Einhaltung und Überwachung dieser Bestimmungen. Unzureichende Kontrollen in den Geschäftsprozessen oder mangelnde Dokumentation können zur Verletzung von geltenden Regeln führen und die Reputation sowie den wirtschaftlichen Erfolg durch Compliance-Verstöße gefährden. Die Semperit- Gruppe begegnet diesem Risiko unter anderem durch die Implementierung eines umfassenden Compliance-Management-Systems. Die- ses umfasst die Definition der Compliance-Organisation, die Veröffentlichung und Aktualisierung eines konzernweit gültigen Verhaltens- kodex (Code of Conduct) und damit die Regelungen zum Umgang mit Compliance-relevanten Sachverhalten sowie die kontinuierlichen Schulungen für alle Mitarbeiter:innen weltweit, um das Bewusstsein für Non-Compliance weiter zu stärken. Auch das implementierte Hinweis-Geber-System (Whistleblowing) leistet hier einen wertvollen Beitrag, Bedenken und Missbräuche betreffend unethisches oder rechtswidriges Verhalten aufzuzeigen. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Die SAG ist und wird auch künftig im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten oder Ver- fahren konfrontiert. Diese können insbesondere dazu führen, dass die SAG die Zahlung von Schadensersatz, Strafschadensersatz, die Erfüllung anderer Ansprüche sowie straf- oder zivilrechtliche Sanktionen, Geldbußen oder Vorteilsabschöpfungen auferlegt werden. Zu- dem können hieraus in Einzelfällen formelle oder informelle Ausschlüsse bei Ausschreibungen oder der Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis resultieren. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausge- weitet werden. Risiken aus Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt Gegenwärtige oder künftige arbeitssicherheitstechnische, gesundheits- und umweltrelevante oder sonstige staatliche Regulierungen oder deren Änderung könnten zu einer Steigerung der Kosten führen. Darüber hinaus bestehen Risiken eines möglichen arbeitssicher- heitstechnischen, umwelt- und gesundheitsbezogenen Zwischenfalls, ebenso wie einer Nichteinhaltung umweltrechtlicher, gesundheits- bezogener oder arbeitssicherheitstechnischer Regelungen, die in der Folge zu ernsthaften Unfällen, Ausfall von Personal, Reputationsver- lust und rechtlichen Konsequenzen führen könnten. Sicherheit und Gesundheit des Personals sind Schwerpunkte der Unternehmensstrategie mit dem Ziel, den Schutz der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten, das Bewusstsein für Gefahrensituationen weiter zu schärfen und die Arbeitssicherheit kontinuierlich zu verbessern. 3.2 Internes Kontrollsystem (IKS) Das interne Kontrollsystem der SAG verfolgt das Ziel, die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Zuverläs- sigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung maßgeblicher gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Es unterstützt zudem die Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB 281 Früherkennung und Überwachung von Risiken und betrügerischen Handlungen und wird von der Abteilung „Group Risk Manage- ment & Assurance“ gemeinsam mit den jeweiligen Fachabteilungen laufend verbessert und erweitert. Für die Implementierung und Überwachung des IKS und des Risikomanagementsystems ist das Management der jeweiligen Unterneh- menseinheiten zuständig. Bereichsübergreifende, für die Semperit-Gruppe konzernweit geltende Rahmenbedingungen und Regelungen werden vom Vorstand der SAG vorgegeben. Um die nachhaltige Implementierung dieser Rahmenbedingungen und Regelungen sicherzu- stellen, werden regelmäßige interne als auch externe Überprüfungen an den einzelnen Standorten der Semperit-Gruppe und in der Un- ternehmenszentrale durchgeführt. Folgende Grundsätze bilden das Fundament des IKS: Sicherung der Korrektheit des Rechnungswesens und des Reportings Compliance mit internen Regularien (Limits of Authority) und externen Gesetzen und Regularien Sicherstellung einer adäquaten Funktionstrennung (Segregation of Duties) Sicherung der Durchführung von im Prozess vorgesehen Kontrollen Nachverfolgbarkeit durch sachverständige Dritte Schutz des Besitzes Erkennen potenzieller operativer Risiken und Sichtbarmachung bereits entstandener Schäden Verbesserung der betrieblichen Effektivität Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die isoliert oder in ihrem Zusammenspiel den Fortbestand der SAG gefährden könnten. Für spezifische Haftungsrisiken und Schadensfälle werden unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Möglichkeit adäquate Versicherungen abgeschlossen. 4. Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB Das Grundkapital der SAG betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 21.358.996,53 EUR und war auf 20.573.434 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Es gibt keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Über- tragung von Aktien betreffend. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. Die B&C KB Holding GmbH war direkt per 31. Dezember 2024 zu 50% an der SAG beteiligt und ist die unmittelbare Mehrheitsgesell- schafterin der SAG. Die B&C Privatstiftung ist die oberste beherrschende Rechtsträgerin. Mittelbar mehrheitlich beteiligte Gesellschafterin, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt, in den die Semperit-Gruppe einbezogen ist, ist die B&C Holding Österreich GmbH. Mitarbeiter:innen, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus. Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Personen. Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Die Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Jedoch scheiden alljährlich mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung aus der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder mindestens zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat aus, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die seit der letzten Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind oder ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niederlegen, auf diese Zahl anzurechnen sind. Im Übrigen werden die Ausscheidenden wie folgt bestimmt: In erster Linie scheiden diejenigen Mitglieder aus, deren Funktionsperiode abläuft. Trifft dies nicht auf mindestens so viele Mitglieder zu, dass, zusammengerechnet mit anderen Mitgliedern, die seit der letzten Hauptversammlung ausgeschieden sind oder ihr Amt zum Ablauf der jeweiligen Hauptversammlung niedergelegt haben, zwei Mitglieder bestimmt werden können, scheiden diejenigen Mitglieder aus, die in ihrer Funktionsperiode am längsten im Amt sind. Ist die Zahl, der hiernach für das Ausscheiden in Betracht kommenden Mitglieder größer als erforderlich, entscheidet unter diesen Mitgliedern das Los. Das Los entscheidet auch dann, wenn nach den vorstehenden Vorschriften die Ausscheidenden noch nicht bestimmt sind. Die Ausschei- denden sind sofort wieder wählbar. Scheidet ein gewähltes Mitglied während seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so ist eine Ersatzwahl nur dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Aufsichtsratsmitglieder unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Angaben laut § 243a Abs. 1 UGB 282 Funktionsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, falls die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt. Wird ein Mitglied des Aufsichtsrats durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, gilt sein erstes Amtsjahr mit dem Schluss der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als beendet. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. In Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, beschließt sie mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Kapitalmehrheit vorschreibt. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2023 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in den kommenden fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch – allenfalls in mehreren Tranchen – gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 10.679.497,23 durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück neue auf Inhaber oder Namen lautende Stückaktien zu erhöhen und die Art der Aktien, den Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen festzulegen. Ebenso wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen zu begeben. Damit kann ein Umtausch- oder Be- zugsrecht bzw. eine Umtausch- oder Bezugspflicht auf bis zu 10.286.716 Stückaktien der SAG verbunden werden. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 10.679.497,23 durch Ausgabe von bis zu 10.286.716 Stück auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) bedingt erhöht. Der Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. April 2024 zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfas- sung in der Hauptversammlung gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt. In der gleichen Hauptversamm- lung wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 65 Abs. 1bb AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Akti- onäre zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm; die SAG hält keine eigenen Aktien. Im Rahmen bestimmter Finanzierungsverträge bestehen Vereinbarungen hinsichtlich Kontrollwechsel bei Übernahmen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Lagebericht – Ausblick 283 5. Ausblick Die Semperit-Gruppe hat bereits Ende Jänner 2020 im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung das Ziel der Transformation zum In- dustriegummi- und Elastomer-Spezialisten und die Trennung vom Medizingeschäft bekanntgegeben. Mit dem Erwerb der RICO-Gruppe im Jahr 2023 und der Integration im Jahr 2024, dem zweiten Closing zum Verkauf des Medizingeschäfts an den südostasiatischen Hand- schuhproduzenten Harps Global Pte. Ltd. im Juni 2024 und der Reorganisation der Segmentstruktur in die beiden Divisionen „Semperit Industrial Applications“ (SIA) und „Semperit Engineered Solutions“ (SEA) hat das Management die industriestrategische Ausrichtung der Semperit-Gruppe weiterentwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die Fokussierung auf die beiden Divisionen bedingt auch eine Verschlan- kung der in der SAG als dienstleistende Holdinggesellschaft angesiedelten Zentralfunktionen. Maßnahmen zur Kostenreduktion, zur Ver- einfachung der gesellschaftsrechtlichen Konzernstruktur und zur Digitalisierung von Prozessen und damit zur Erhöhung der Profitabilität der dienstleistenden Holdinggesellschaft stehen unverändert auf der Agenda des Vorstands; ergänzt werden diese durch strategische Projekte in der Unternehmensentwicklung mit dem klaren Ziel, organisch und anorganisch zu wachsen sowie durch Modernisierungs- und Harmonisierungsprojekte in der IT-Landschaft wie „OneERP“. Dieses Projekt wurde in 2024 gestartet, wobei weiter Anstrengungen unternommen und erhebliche Projektfortschritte in 2025 erwartet werden. Gewinne aus Tochterunternehmen sollen von der SAG durch Erträge aus Beteiligungen und Netto-Geldflüsse aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen vereinnahmt werden, um eine wachstumsorientierte Investitionstätigkeit und eine darauf abgestimmte Dividendenpolitik zu ermöglichen. Durch die Einbeziehung der österreichischen Gesellschaften der RICO-Gruppe in die steuerliche Unter- nehmensgruppe mit der SAG als Gruppenträger sollen in der Zukunft die Synergien aus dieser Transaktion in Zusammenhang mit den bestehenden Verlustvorträgen realisiert werden. Das globale wirtschaftliche Umfeld war im Geschäftsjahr 2024 von einer moderaten Erholung geprägt, wobei es aber regional große Unterschiede gab. Die Inflation blieb in vielen Ländern ein beherrschendes Thema, trotz einer schrittweisen Entspannung. Insgesamt bleibt das Umfeld allerdings schwierig. Ob und inwiefern sich geopolitische Unsicherheiten, eine Verschärfung des Handelskonflikts zwi- schen USA und China, zunehmend protektionistische Maßnahmen und der Russland-Ukraine-Konflikt zukünftig auf die SAG und ihre di- rekten und indirekten Tochterunternehmen auswirken werden, ist gegenwärtig noch nicht abschätzbar. Die zukünftigen Erträge aus Beteiligungen und die Netto-Geldflüsse aus Finanzinvestitionen in verbundene Unternehmen sind allerdings angesichts dessen mit einer zusätzlichen Prognoseunsicherheit behaftet. Die Umsätze der SAG werden vom Ausmaß der im Konzern verrechenbaren Leistungen abhängen. Es ist aufgrund geltender Verrech- nungspreisrichtlinien davon auszugehen, dass Kostenremanenzen und bestimmte Ausgaben für strategische Projekte in der Unterneh- mensentwicklung nicht weiterverrechnet werden können; Ausgaben für Modernisierungs- und Harmonisierungsprojekte in der IT- Landschaft werden annahmengemäß nicht phasenkongruent, sondern „erst“ entsprechend den Nutzenverläufen bei den servicierten Tochterunternehmen zur Weiterverrechnung gelangen können. Vor diesem Hintergrund wird von einer stärkeren Belastung des Betriebs- erfolgs und des Nettogeldflusses aus laufender Geschäftstätigkeit auszugehen sein. Wien, am 19. März 2025 Der Vorstand Karl Haider CEO Helmut Sorger CFO Gerfried Eder CIO Manfred Stanek Mitglied des Vorstands Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bestätigungsvermerk) – Ausblick 284 Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst ge- treues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den öster- reichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grund- lage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. ) Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfol- gen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Bestätigungsvermerk ) Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bestätigungsvermerk) – Ausblick 285 Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben Bewertung von Anteilen und Ausleihungen an sowie Forde- rungen gegenüber verbundenen Unternehmen Im Jahresabschluss der Semperit Aktiengesellschaft Holding zum 31. Dezember 2024 sind Anteile an verbundenen Unterneh- men (TEUR 445.801), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 15.943) sowie Forderungen gegenüber verbundenen Un- ternehmen (TEUR 9.485) in wesentlichem Umfang ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen im Ausmaß von TEUR 505 abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wer- den regelmäßig auf Hinweise auf außerplanmäßige Abschreibun- gen sowie Zuschreibungsbedarf überprüft. Für alle Tochtergesell- schaften, bei welche n solche Hinweise vorliegen, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Werthaltigkeits- tests, welche grundsätzlich unter Verwendung von Discounted Cashflow Berechnungen durchgeführt werden, sind wesentliche Annahmen und Schätzungen hinsichtlich zukünftiger Cashflows und Zinssätze zu treffen. Das wesentliche Risiko besteht in der Schätzung dieser zukünftigen Cashflows und der Zinssätze. Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen und Ausleihungen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Jahresabschluss in den Bilan- zierungs- und Bewertungsgrundsätzen, in den Angaben zu den Fi- nanzanlagen bzw. den Forderungen gegenüber verbundenen Un- ternehmen sowie in den Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung in Abschnitt (5.9) Aufwendungen aus Finanzanla- gen enthalten. Darüber hinaus wird auf die Angaben in "Beilage 1 - Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024" hin- gewiesen. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei un- ter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Beurteilung von Konzeption und Ausgestaltung des Prozesses sowie der Kontrollen zur Bewertung von Anteilen und Auslei- hungen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unter- nehmen Nachvollziehen der Überprüfung sämtlicher Anteile und Auslei- hungen an sowie Forderungen gegenüber verbundenen Unter- nehmen auf Hinweise zu außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Zuschreibungen Prüfung der angewandten Methodik, der rechnerischen Richtig- keit der vorgelegten Unterlagen und Berechnungen sowie Plausi- bilisierung der Diskontierungssätze und Wachstumsraten unter Beiziehung unserer Bewertungsspezialisten Durchsicht der Planungsunterlagen sowie Plausibilisierung und Analyse der wesentlichen Werttreiber (Umsatz, Aufwendungen, Investitionen, Veränderungen im Working Capital und Cash- flows), um die Angemessenheit dieser Planungen zu beurteilen Nachvollziehen der Überleitung der prognostizierten Umsätze und Ergebnisse zu den dem Aufsichtsrat vorgelegten Plänen Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben keine Art der Zusiche- rung darauf ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bestätigungsvermerk) – Ausblick 286 Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustel- len oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstel- lungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolo- sen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei- chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kol- lusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen inter- ner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertret- barkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bestätigungsvermerk) – Ausblick 287 Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsys- tem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhän- gigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Be- seitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach- verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unse- rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mittei- lung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen un- ternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesell- schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Juli 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsaus- schuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Semperit Aktiengesellschaft Holding | Jahresabschluss 2024 Bestätigungsvermerk*) – Ausblick 288 Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Hans-Erich Sorli. Wien, am 19. März 2025 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Hans-Erich Sorli eh ppa Viola Vostatek-Thomas, MSc eh Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Semperit-Gruppe | Jahresfinanzbericht 2024 Kontakt/Finanzkalender 289 Kontakt Semperit AG Holding Am Belvedere 10 1100 Wien, Österreich Tel.: +43 1 79 777-0 Fax: +43 1 79 777-600 www.semperitgroup.com Investor Relations Mag. Judit Helenyi Tel.: +43 1 79 777-310 www.semperitgroup.com/ir Finanzkalender 2025 20.03.2025 Veröffentlichung des Jahresergebnisses 2024 13.04.2025 Nachweisstichtag Hauptversammlung 23.04.2025 Hauptversammlung 25.04.2025 Dividenden Ex-Tag 28.04.2025 Nachweisstichtag Dividende (= Tag, an dessen Ende die anspruchsberechtigten Wertpapiere beim CSD Austria festgestellt werden) 30.04.2025 Dividenden Zahltag 14.05.2025 Bericht über 1-3 2025 13.08.2025 Halbjahresfinanzbericht 2025 12.11.2025 Bericht über 1-9 2025 Adressen der Semperit Gruppe www.semperitgroup.com/de/kontakt Impressum Medieninhaber: Semperit Aktiengesellschaft Holding, Am Belvedere 10, 1100 Wien, Österreich. Inhouse produziert mit firesys GmbH, www.firesys.de Disclaimer In diesem Bericht ist mit „Semperit“ oder „Semperit Gruppe“ der Konzern gemeint, mit „Semperit AG Holding“ oder „Semperit Aktiengesellschaft Holding“ wird die Muttergesellschaft (Einzelgesellschaft) bezeichnet. Wir haben diesen Bericht mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satz- oder Druckfehler kön- nen dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und bei Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung (Redaktionsschluss: Wien, am 19. März 2025). Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsäch- lichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden. Diese Aus- sagen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwarten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“, „ins Auge fassen“ oder ähnlichen Begriffen. Weiters kann keine Garantie für die Vollstän- digkeit der Inhalte gegeben werden. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Dieser Bericht wurde in deutscher und englischer Sprache verfasst. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version. WWW.SEMPERITGROUP.COM
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