Annual Report • Apr 24, 2020
Annual Report
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des secunet-Konzerns (nach IFRS)
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| in Mio. Euro | 2019 | 2018 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 226,9 | 163,3 | 39 |
| EBIT | 33,2 | 26,9 | 23 |
| EBT | 32,9 | 26,6 | 24 |
| Konzernperiodenergebnis | 22,2 | 17,8 | 25 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 3,44 | 2,77 | 24 |
| Bilanzsumme | 186,8 | 145,2 | 29 |
| Eigenkapital 1 | 78,0 | 69,5 | 12 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 64,5 | 56,1 | 15 |
| Verbindlichkeiten | 84,7 2 | 54,1 | 57 |
| Kredite | - | - | - |
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 31,2 | 7,7 | 405 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 8,3 | 6,6 | 26 |
| Dividende je Aktie in Euro 3 | 1,56 3 | 2,04 | -24 |
| Auftragsbestand (IFRS) | 78,5 | 79,7 | -2 |
| Festangestellte Mitarbeiter per 31.12. | 588 | 525 | 12 |
1 inklusive nicht beherrschende Anteile
2 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
3 Vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung

Prozesse und IT-Infrastrukturen bei öffentlichen Bedarfsträgern stellen besondere Anforderungen an die Informationssicherheit. Der Public Sector von secunet berät nationale und internationale Kunden aus dem öffentlichen Bereich und der Verteidigung und greift dabei auf bedarfsgerecht kombinierbare, dem State of the Art entsprechende Produkte und Dienstleistungen sowie individuelle Sicherheitslösungen zurück. Diese werden den Ansprüchen einer modernen Verwaltung gerecht, ermöglichen die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und entsprechen den Hochsicherheitsanforderungen für den Schutz klassifizierter Informationen.
Angriffe auf Unternehmensnetze, Industriespionage, Cyberkriminalität und Datenschutz erfordern intelligente IT-Sicherheitslösungen. Der Business Sector von secunet unterstützt seine Kunden bei der sicheren Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der internen EDV, im eigenen Kerngeschäft und "embedded" in ihren Produkten und Diensten. Die Kernkompetenz des Business Sectors liegt dabei in der Entwicklung und Produktion flexibler Sicherheitslösungen, die sich, ohne laufende Geschäftsprozesse zu beeinflussen, in bestehende IT-Landschaften integrieren und an die fortschreitende technische Entwicklung anpassen lassen.
secunet ist einer der führenden deutschen Anbieter für hochwertige IT-Sicherheit. Im engen Dialog mit seinen Kunden - Unternehmen, Behörden und internationale Organisationen - entwickelt secunet leistungsfähige Produkte und fortschrittliche IT-Sicherheitslösungen. Damit sichert secunet nicht nur IT-Infrastrukturen für seine Kunden, sondern erzielt intelligente Prozessoptimierungen und schafft nachhaltige Mehrwerte.
Der secunet Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut hervorragende Ergebnisse erreicht. So konnten wir die Umsatzerlöse von 163,3 Mio. Euro im Jahr 2018 um 63,3 Mio. Euro oder 39 Prozent auf 226,9 Mio. Euro im abgeschlossenen Geschäftsjahr steigern. Die Zuwächse sind im Wesentlichen im Produktgeschäft entstanden und dort schwerpunktmäßig aus dem Rollout des secunet Gesundheitskonnektors in die deutschen Arztpraxen. Durch diesen Sondereffekt konnten wir im Jahr 2019 Rekord-Umsatzerlöse realisieren.
Parallel zur Umsatzsteigerung hat das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich von 26,9 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 33,2 Mio. Euro im abgeschlossenen Geschäftsjahr zugenommen. Damit setzten wir unseren nachhaltig profitablen Wachstumskurs im sechsten Jahr in Folge fort.
Das starke Umsatzwachstum im Jahr 2019 ist zu großen Teilen auf die Zunahme der Umsatzerlöse mit dem secunet konnektor zurückzuführen, die dem Geschäftsbereich Business Sector zugerechnet werden. Der Business Sector bediente bis zum Jahresende 2018 mit seinem Angebot vornehmlich Unternehmen aus dem Bereich kritische Infrastrukturen und der Automobilbranche. Mit dem Rollout des secunet konnektors konnte im Gesundheitsmarkt eine bedeutende Steigerung erzielt werden. Entsprechend sind die Umsatzerlöse im Business Sector von 16,1 Mio. Euro im Jahr 2018 um 41 Mio. Euro auf 57,1 Mio. Euro im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2019 gestiegen. Der Business Sector konnte damit seinen Beitrag zum Konzernumsatz von 10 Prozent im Vorjahr auf 25 Prozent im Geschäftsjahr 2019 steigern. Der Business Sector erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 5,6 Mio. Euro nach 0,7 Mio. Euro im Vorjahr.
Im Geschäftsbereich Public Sector, dessen Angebot sich an die öffentlichen Bedarfsträger im In- und Ausland sowie an internationale Organisationen richtet, sind die Umsatzerlöse ebenfalls gewachsen. Das Portfolio im Public Sector umfasst das SINA-Produktgeschäft, Lösungen für die automatisierte Grenzkontrolle (z. B. eGates) sowie Beratung und Entwicklung. Von einem mit 147,2 Mio. Euro im Jahr 2018 bereits hohen Niveau kommend stieg der Umsatz im Public Sector um 15 Prozent oder 22,6 Mio. Euro auf 169,8 Mio. Euro. Auch hier war das Produktgeschäft Treiber für das Wachstum. Das EBIT im Geschäftsbereich Public Sector ist von 26,2 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 27,6 Mio. Euro im abgeschlossenen Geschäftsjahr gestiegen.
Zu Beginn des Jahres 2019 erwarteten wir noch lediglich leicht über dem Vorjahr liegende Umsatzerlöse bei einem EBIT leicht unterhalb des Vorjahres. Die im Geschäftsjahr 2019 tatsächlich erreichten Ergebnisse haben unsere eigenen Erwartungen übertroffen. Wir sind sehr zufrieden, erneut Umsatz- und EBIT-Rekordmarken gesetzt zu haben.
An den hervorragenden Ergebnissen im operativen Bereich partizipieren unsere Aktionäre in Form steigender Dividenden und steigenden Aktienvermögens.
Die secunet AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von 20,2 Mio. Euro nach 14,7 Mio. Euro im Vorjahr. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, an die Aktionäre 10,1 Mio. Euro durch Zahlung einer Regeldividende von 1,56 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50 Prozent des Jahresüberschusses) auszuschütten. Dies entspricht einem Rückgang der Gesamtdividende um 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Entwicklungen im Hinblick auf die Corona-Epidemie sehen wir für das Geschäftsjahr 2019 von einer Sonderdividende, wie sie noch im Vorjahr gewährt wurde, ab. Wir haben den Anspruch, unseren Aktionären dauerhafte und verlässliche Dividendenerträge zu ermöglichen.
Die Vermögensposition unserer Aktionäre - der Wert ihrer Aktien - hat sich im Laufe des Jahres 2019 ebenfalls deutlich verbessert. Der Kurs der Aktie der secunet Security Networks AG stieg zwischen dem 2. Januar 2019 (91,2 Euro) und dem 31. Dezember 2019 (140,0 Euro) um 53,5 Prozent. Entsprechend stieg der Börsenwert der Gesellschaft von 592,8 Mio. Euro auf 910,0 Mio. Euro. Auch in der langfristigen Perspektive hat sich die secunet-Aktie als Investment mit hervorragender Performance erwiesen. Wer zu Beginn des abgelaufenen Jahrzehnts Aktien zum Xetra-Eröffnungskurs von 7,6 Euro (4. Januar 2010) gekauft hatte, konnte sich am 30. Dezember 2019 neben den ausgeschütteten Dividenden über einen deutlichen Wertzuwachs von über 1.742 Prozent freuen, der den Zuwachs der deutschen Aktienindizes deutlich übertroffen hat.
Zu Beginn des Jahres 2020 hat secunet eine ausgezeichnete Marktposition und ist für weiteres Wachstum gut aufgestellt.
Eine stabile Basis besitzen wir mit dem Geschäftsbereich Public Sector. Dies betrifft zum einen die umfassende Produktpalette, die wir fortlaufend entsprechend der Anforderungen unserer Kunden in diesem Segment überarbeiten und erweitern: Dazu zählen beispielsweise die SINA-Produktfamilie, die Lösungen zur automatisierten Grenzkontrolle und die Sicherheitsinfrastruktur für die elektronische Steuererklärung ELSTER. Zum anderen haben wir über diese Produkte und die hochwertige Beratung zu unseren Kunden eine nachhaltige Partnerschaft aufbauen können. Das zeigt sich auch daran, dass wir weiterhin einer der wenigen IT-Sicherheitspartner der Bundesrepublik Deutschland sind. Wir versprechen uns vom Geschäftsbereich Public Sector auch weiterhin Wachstumsimpulse.
Im Business Sector wollen wir ebenfalls langfristig wachsen. Zu diesem Geschäftsbereich zählt zum einen der Bereich, der den Gesundheitsmarkt adressiert. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir einen ersten großen Erfolg mit dem Rollout des secunet konnektors bei den deutschen Arztpraxen erzielt. Für die Zukunft versprechen wir uns weiteres Wachstum, beispielsweise aus der Ausweitung der Systeminfrastruktur auf Apotheken und Krankenhäuser - entsprechende Hardware-Komponenten (Rechenzentrumskonnektor) sind bereits zugelassen worden. Zum anderen gehört der Bereich Industry zum Geschäftsbereich Business Sector. Wir verfügen hier unter anderem mit unserem Produkt secunet edge über attraktive, erfolgversprechende Angebote für unsere Kunden.
Wir streben auch weiterhin internationales Wachstum an. Unsere gegenwärtigen Zielmärkte sind die Länder der Europäischen Union und EU-Organisationen sowie der mittlere Osten. Zusätzliches Wachstum versprechen wir uns in Fernost sowie bei den NATO-Organisationen.
Sofern sich lohnende Ziele ergeben, werden wir unser organisches Wachstum durch gezielte Akquisitionen erweitern. Entsprechende M&A-Aktivitäten bewerten wir kontinuierlich.
Mit starkem Einsatz und Motivation liefern die hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Beratung und Entwicklung unseren Kunden vertrauenswürdige Lösungen und intelligente Konzepte und tragen damit zu den Umsätzen im Dienstleistungsgeschäft bei.
Ebenso wäre das stark wachsende Produktgeschäft ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen dazu beitragenden Bereichen, die ihre Aufgaben mit großem Engagement erfüllen, nicht zu realisieren.
Nicht zuletzt sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Verwaltung und Services, die dauerhaft die gute und reibungslose Funktion der Organisation secunet sichern.
Ohne den unermüdlichen Einsatz der gesamten Belegschaft hätten wir die hervorragenden Geschäftsergebnisse im Jahr 2019 nicht erreichen können. Wir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher ausdrücklich für diese hervorragende Leistung.
IT-Sicherheit ist unverändert ein Wachstumsmarkt. Sowohl bei privaten Unternehmen als auch bei staatlichen Organisationen sind die Erhaltung und Verbesserung der IT-Sicherheit und die Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen in jeglicher Form unverändert im Fokus. Auch in der Öffentlichkeit sind die Themen IT-Sicherheit oder Cyber-Sicherheit, Informationssicherheit und Datenschutz dauerhaft präsent. Sie begleiten jede Diskussion um technische und um gesellschaftlichpolitische Entwicklungen. Wir gehen davon aus, dass die Digitalisierung der Gesellschaft ohne Flankierung durch Informationssicherheit und Datenschutz keinen Erfolg haben wird. Daher rechnen wir sowohl bei staatlichen Stellen als auch bei Unternehmen der Privatwirtschaft mit umfangreichen Investitionen in die technischen Infrastrukturen und in die Organisation. Entsprechend erwarten wir auch weiterhin ein hohes Nachfragevolumen nach vertrauensvoller und hochwertiger IT-Sicherheit.
Unsere Strategie basiert unverändert auf den drei Säulen der Sicherung und Ausweitung der guten Marktposition bei deutschen Behörden, der Ausweitung des Geschäfts in der privaten Wirtschaft sowie der Internationalisierung.
Der secunet Konzern ist zu Beginn des Jahres 2020 gut aufgestellt. Per Ende Dezember 2019 liegt der Auftragsbestand mit 78,5 Mio. Euro auf ebenso hohem Niveau wie im Vorjahr (79,7 Mio. Euro).
Nichtsdestotrotz stellt uns das laufende Geschäftsjahr 2020 vor Herausforderungen:
Nach mehreren Rekordjahren in Folge wird der Maßstab für weiteres Wachstum immer höher.
Seit Beginn des Jahres 2020 gilt die Coronavirus-Epidemie als das beherrschende Risiko für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Es ist anzunehmen, dass der Coronavirus auch die Geschäftsentwicklung des secunet-Konzerns berühren wird. Wir können jedoch bisher nicht abschätzen, wie die damit einhergehenden Wirkungen auf unsere Geschäftszahlen zu bewerten sind.
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 gehen wir gegenüber 2019 von einem leichten Umsatzrückgang aus und erwarten ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). das ebenfalls leicht unter dem Vorjahr liegt.
Wir werden auch weiterhin unsere ganze Kraft darauf richten, den secunet-Konzern im Interesse aller Stakeholder erfolgreich weiterzuentwickeln.
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
wir blicken auf ein außerordentlich erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Die secunet Security Networks AG hat sich auf ihren angestammten Märkten weiter gut entwickelt und hat auf dem Zielmarkt Gesundheit erste beeindruckende Erfolge erzielt. Damit ist die Gesellschaft für zukünftige Herausforderungen und weiteres Wachstum gut aufgestellt. Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Fokus auf hochwertige und vertrauenswürdige Cyber-Security-Lösungen für immer breitere Anwendungsfelder wird vom Aufsichtsrat voll unterstützt.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Der Aufsichtsrat wurde stets zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen wesentlichen Vorkommnisse und Maßnahmen, insbesondere über die Strategie, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat seine Prüfungen im Wesentlichen gestützt auf
| ― | die regelmäßigen Berichte des Vorstands, wie sie im Gesetz und in der Geschäftsordnung des Vorstands vorgesehen sind, |
| ― | die gesonderten Berichte, die der Vorstand anlassbezogen erstattet hat sowie |
| ― | die ergänzenden Erläuterungen des Vorstands und der Abschlussprüfer. |
Die Berichte haben jeweils dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegen. Soweit der Vorstand dem Aufsichtsrat geschäftliche Maßnahmen zur Zustimmung vorgelegt hat, war der Aufsichtsratsvorlage jeweils eine Darstellung der wesentlichen bei der Entscheidung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beigefügt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 in keinem Fall Veranlassung gesehen, selbst durch einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats oder besondere Sachverständige in die Bücher und Schriften der Gesellschaft Einsicht zu nehmen oder diese zu prüfen.
Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Sitzungen statt: am 27. März, am 15. Mai, am 18. September sowie am 27. November 2019.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an allen Sitzungen des Aufsichtsrats, die während der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds stattfanden, teilgenommen.
Bei Bedarf hat der Aufsichtsrat zudem zwischen den Sitzungen im Rahmen von schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Auch zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand in schriftlichen Berichten ausführlich über für die Gesellschaft besonders bedeutsame Projekte und Vorhaben informiert. Unterjährige Finanzinformationen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand vor der Veröffentlichung erörtert.
In allen Sitzungen hat der Vorstand uns über die aktuelle Geschäftsentwicklung der secunet Security Networks AG berichtet. Darüber hinaus beschäftigten wir uns eingehend mit allen relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Investitionsplanung, der Entwicklung von Erträgen und Liquidität, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Wir haben uns zudem ausführlich mit den Einschätzungen des Vorstands in Bezug auf das Marktgeschehen, die weitere Entwicklung und die langfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens auseinandergesetzt und diese Themen mit dem Vorstand eingehend erörtert. Des Weiteren haben wir die wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen behandelt.
In allen Aufsichtsratssitzungen haben wir uns über die Risikolage, das Risikomanagement sowie die Compliance der Gesellschaft, einschließlich der durch den Vorstand eingerichteten Compliance-Organisation, berichten lassen.
In der Bilanzsitzung am 27. März 2019 hat sich der Aufsichtsrat vorrangig mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die secunet AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 sowie mit dem Bericht des Aufsichtsrats und der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die Hauptversammlung am 15. Mai 2019 befasst. Nach ausführlicher Behandlung und Erörterung mit dem anwesenden Abschlussprüfer, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt bzw. gebilligt.
In der Sitzung am 27. März 2019 erörterte der Aufsichtsrat außerdem laufende M&A-Projekte. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten. Anpassungen zu der Geschäftsordnung für den Vorstand haben wir behandelt und beschlossen. Des Weiteren erörterten wir die Selbstevaluation unserer Tätigkeit mit dem Ziel der weiteren Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit (Effizienzprüfung).
Des Weiteren befassten wir uns am 27. März 2019 mit der Förderung eines Forschungsprojekts mit der TU Ilmenau. Das Aufsichtsratsratsmitglied Professor Dr. Günter Schäfer ist als Universitätsprofessor an der TU Ilmenau tätig und hat daher aufgrund eines potentiellen Interessenkonflikts nicht an der Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesem Gegenstand teilgenommen.
Im Rahmen der Sitzung am 15. Mai 2019, die als konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, wählte der Aufsichtsrat Herrn Ralf Wintergerst erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Dr. Peter Zattler zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Herr Wintergerst und Herr Dr. Zattler enthielten sich bei der jeweiligen Abstimmung über die Wahl ihrer Person zum Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Im Anschluss behandelte der Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftslage sowie die strategischen Ziele der Gesellschaft und erörterte diese mit dem Vorstand.
In der Sitzung am 18. September 2019 standen erneut die aktuelle Geschäftslage und die strategischen Ziele der Gesellschaft im Vordergrund unserer Beratungen. Vorstand und Aufsichtsrat erörterten intensiv die voraussichtlichen Marktentwicklungen und daraus resultierende Potentiale für die Gesellschaft. Des Weiteren berichtete uns der Vorstand zum Status möglicher M&A-Projekte.
In der Sitzung vom 27. November 2019 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der aktuellen Geschäftslage und der zukünftigen strategischen und operativen Entwicklung der Gesellschaft. Des Weiteren wurde der Status laufender M&A-Projekte diskutiert sowie Vorstandsangelegenheiten behandelt. Zudem erörterte der Aufsichtsrat die Jahres- und Budgetplanung für das Jahr 2020 sowie den Drei-Jahres-Budgetplan und stimmte diesen zu. Weiterer Gegenstand dieser Sitzung waren Angelegenheiten der Corporate Governance, insbesondere die der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 Aktiengesetz.
Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex messen wir hohe Bedeutung bei und die Anwendung und Weiterentwicklung von Corporate-Governance-Standards im Unternehmen wird von uns intensiv verfolgt.
In der Aufsichtsratssitzung am 27. November 2019 hat der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG abgegeben. Weitere Informationen zur Corporate Governance der Gesellschaft und des Konzerns finden Sie im Kapitel Corporate-Governance-Bericht (Erklärung zur Unternehmensführung) dieses Geschäftsberichts. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist dort auch wiedergegeben. Die Entsprechenserklärung ist auch auf der Unternehmenswebsite zugänglich.
Für seine eigene Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat konkrete Besetzungsziele sowie ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat beschlossen. Beides ist im Corporate-Governance-Bericht näher erläutert.
Der Aufsichtsrat strebt an, die Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats ist auch jährlich Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats.
Die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und zu neuen Technologien nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Zur gezielten Fortbildung werden auch interne Informationsveranstaltungen zu den für die Gesellschaft relevanten Themen und Fragestellungen angeboten.
Im Geschäftsjahr 2019 gab es sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat personelle Veränderungen.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2019 hat Herr Axel Deininger den Vorstandsvorsitz der secunet Security Networks AG übernommen. Der vorherige Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Rainer Baumgart, ist nach Vollendung seines 65. Lebensjahres zum 31. Mai 2019 planmäßig in den Ruhestand gegangen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Baumgart für seinen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der secunet.
Zudem wurde der Vorstand erweitert: Mit Herrn Torsten Henn und Herrn Dr. Kai Martius wurden zum 1. Juni 2019 zwei neue Mitglieder in den Vorstand berufen. Beide waren bereits vor ihrer Bestellung in den Vorstand langjährig als Führungskräfte der secunet Security Networks AG tätig.
Im Aufsichtsrat ergaben sich personelle Veränderungen aufgrund des Ablaufs der turnusmäßigen Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 sowie des Umstandes, dass die secunet Security Networks AG nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz unterfällt. Die Anwendbarkeit dieses Gesetzes setzt die Beschäftigung von in der Regel mehr als 500, aber nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmern voraus und führt dazu, dass der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zu bestehen hat, das heißt, dass im Fall der secunet Security Networks AG zwei von insgesamt sechs Aufsichtsratsmitgliedern von den Arbeitsnehmern zu wählen sind.
Dementsprechend wurden durch die ordentliche Hauptversammlung am 15. Mai 2019 die Herren Ralf Wintergerst, Dr. Peter Zattler, Professor Dr. Günter Schäfer und Dr. Elmar Legge erneut als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 sind die bisherigen Mitglieder Herr Wolf-Rüdiger Moritz und Herr Hans-Joachim Kunz mit Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Moritz und Herrn Kunz für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement. Zudem wurde am 13. März 2019 das gesetzlich vorgesehene Wahlverfahren durch die Wahl von Frau Gesa-Maria Rustemeyer und Herrn Jörg Marx als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG abgeschlossen.
Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Düsseldorf, hat den vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und den nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Prüfung auch beurteilt, ob der Vorstand ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Den Prüfungsauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 vergeben.
Des Weiteren hat der Abschlussprüfer den im Hinblick auf die bestehende Mehrheitsbeteiligung der Giesecke+Devrient GmbH, München, vom Vorstand aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Die Abschlussunterlagen, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden unmittelbar nach ihrer Aufstellung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. In der Bilanzsitzung am 27. März 2020 wurden die oben genannten Abschlüsse und Berichte sowie der Gewinnverwendungsvorschlag in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat geprüft. Die Prüfung des Aufsichtsrats umfasste auch die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB für die secunet Security Networks AG und den Konzern.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Abschlüsse, den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der hierin enthaltenen Schlusserklärung des Vorstands sowie gegen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat schloss sich daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse der secunet Security Networks AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019; der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurde damit am 27. März 2020 festgestellt.
Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 1,56 Euro pro dividendenberechtigter Aktie vorsieht, hat der Aufsichtsrat auch im Hinblick auf die Liquidität der Gesellschaft sowie ihrer Finanz- und Investitionsplanung in Zusammenhang mit den bisher noch nicht absehbaren Entwicklungen im Hinblick auf die Corona-Epidemie geprüft. Der Vorschlag entspricht dem Gesellschaftsinteresse und berücksichtigt die Aktionärsinteressen. Nach Prüfung und Abwägung aller Argumente stimmt der Aufsichtsrat diesem Gewinnverwendungsvorschlag zu.
Das ausgesprochen gute Ergebnis der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2019 ist der hervorragenden Leistung des Vorstands und der Belegschaft der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Essen, 27. März 2020
Der Aufsichtsrat
Ralf Wintergerst
Nach dem enttäuschenden Börsenjahr 2018 hat sich der globale Aktienmarkt im Jahr 2019 erholt und eine gute Performance gezeigt. Wirtschafts- und Rezessionsängste, der Brexit und nicht zuletzt der amerikanisch-chinesische Handelskrieg waren aber weiterhin beherrschende Themen an den Finanzmärkten. Die großen Notenbanken forcierten angesichts dieser Unsicherheiten ihre expansive Geldpolitik und weiteten ihre Bilanzen aus. Insgesamt sorgte die Geldschwemme für Auftrieb bei den weltweiten Aktienkursen.
Auch die deutschen Aktienindizes konnten Kursgewinne verzeichnen. Der deutsche Leitindex DAX stieg um ca. 25 Prozent und der TecDAX um ca. 23 Prozent. Der MDAX und der SDAX konnten jeweils sogar um ca. 31 Prozent zulegen.
Der Kurs der Aktie der secunet Security Networks AG stieg zwischen dem 2. Januar 2019 (91,2 Euro) und dem 31. Dezember 2019 (140,0 Euro) um 53,5 Prozent. Entsprechend stieg der Börsenwert der Gesellschaft von 592,8 Mio. Euro auf 910,0 Mio. Euro. Nach steigenden Kursen in der ersten Jahreshälfte sowie einer andauernden Seitwärtsbewegung in der zweiten, verzeichnete der Kurs infolge der Prognoseerhöhung für das abgelaufene Geschäftsjahr am 12. Dezember mit 148,5 Euro ein neues Allzeithoch.
Auch in der langfristigen Perspektive hat sich die secunet-Aktie als Investment mit hervorragender Performance erwiesen. Wer zu Beginn des abgelaufenen Jahrzehnts Aktien zum Xetra-Eröffnungskurs von 7,6 Euro (4. Januar 2010) gekauft hatte, konnte sich am 31. Dezember 2019 neben den ausgeschütteten Dividenden über einen deutlichen Wertzuwachs von über 1.740 Prozent freuen und somit die deutschen Aktienindizes deutlich übertreffen.
Die secunet Security Networks AG führte auch 2019 mit der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 ihre langfristig orientierte Dividendenpolitik der letzten Jahre fort. Aktionäre des Unternehmens partizipierten mit Ausschüttung einer Regeldividende von 1,13 Euro je Aktie und einer Sonderdividende von 0,91 Euro je Aktie, insgesamt 2,04 Euro je Aktie, so stark am Unternehmenserfolg wie nie zuvor.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet AG schlagen der Hautversammlung vor, an die Aktionäre 10,1 Mio. Euro durch Zahlung einer Regeldividende von 1,56 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50 Prozent des Jahresüberschusses) auszuschütten.
Seit 2009 ist die Giesecke&Devrient (G&D) GmbH aus München unmittelbar mit 78,96 Prozent an der secunet AG beteiligt. Einen bedeutenden Anteil an der secunet Security Networks AG halten außerdem Ingrid und Christiane Weispfenning, deren zusammengerechneter Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG 3,95 Prozent beträgt, die Axxion S.A. (3,18 Prozent) sowie die Frankfurter Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), die mit 2,81 Prozent beteiligt ist.
Weitere 0,47 Prozent der Aktien (30.498 Stück) hält secunet selbst. Die verbleibenden 10,63 Prozent befinden sich weiterhin im Streubesitz.
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der secunet-Aktie auf Xetra gemessen in Stück sank im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.041 Aktien, während im Vorjahr noch im Durchschnitt täglich 1.699 Aktien gehandelt wurden.
Die Präsenz auf der Hauptversammlung 2019 lag bei ca. 83 Prozent des Grundkapitals. Die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten betrug jeweils mehr als 99 Prozent. Der Gewinnverwendungsbeschluss, der unter anderem die Ausschüttung einer Regeldividende von 1,13 Euro sowie einer Sonderdividende von 0,91 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsah (Vorjahr 1,20 Euro), wurde mit 99,9 Prozent der Stimmen angenommen.
Die Pflege der Investor Relations spielt bei secunet eine wichtige Rolle. Die zeitnahe, transparente, umfassende und gleichmäßige Information der Öffentlichkeit hat einen hohen Stellenwert.
secunet informiert ihre Aktionäre umfassend über die secunet Security Networks AG und deren Geschäftsentwicklung. Alle Informationen, die secunet veröffentlicht, werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.secunet.com) zeitnah zugänglich gemacht. Dort finden Interessenten außerdem Finanzberichte und Präsentationen sowie den aktuellen Finanzkalender. Zudem stehen die Mitarbeiter des Investor-Relations-Bereichs Aktionären und Interessenten telefonisch unter +49 201 54 54-12 27 und per E-Mail unter [email protected] für Fragen zur Verfügung.
Index, Kurs 1. Januar 2019 = 100

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| Börsenkürzel Reuters | YSNG.DE |
| Börsenkürzel Bloomberg | YSN |
| WKN | 727650 |
| ISIN | DE0007276503 |
| Aktiengattung | Nennwertlose Inhaberaktien |
| Grundkapital in Euro | 6.500.000 |
| Grundkapital in Stück | 6.500.000 |

Für die secunet Security Networks AG haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen weiterhin erfolgreich am Markt behaupten kann.
Der Begriff Corporate Governance bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Dieser muss nach breiter Auffassung darauf ausgerichtet sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung sorgen. Empfehlungen und Anregungen, wie dieser Anspruch bei der Führung und Kontrolle von Unternehmen umgesetzt werden kann, sind im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zusammengefasst. Der Kodex soll das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in deutsche börsennotierte Unternehmen stärken.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG überprüfen daher regelmäßig die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der secunet Security Networks AG. Auch im Geschäftsjahr 2019 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 auseinandergesetzt. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf unserer Internetseite veröffentlicht und wird bei Änderungen zeitnah aktualisiert.
Vorstand und Aufsichtsrat erstatten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung sowie gemäß §289f HGB den folgenden Bericht:
Die secunet Security Networks AG unterliegt dem deutschen Aktien- und Kapitalmarktrecht. Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt sie über eine dualistische Leitungs- und Kontrollstruktur, die sich in den Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2019 zunächst aus drei Mitgliedern und ab dem 1. Juni 2019 aus vier Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Aufsichtsrat nimmt die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und seiner eigenen Prüfung. Der Aufsichtsrat überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung. In seinen Aufgabenbereich fällt weiter die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - z.B. größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen -sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat strebt an, die Effizienz seiner Tätigkeit laufend zu verbessern. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats war auch im Geschäftsjahr 2019 Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunkts der Sitzungen des Aufsichtsrats.
Dem Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG gehören gemäß Satzung sechs Mitglieder an. Bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 setzte sich der Aufsichtsrat allein aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Da im Geschäftsjahr 2018 absehbar wurde, dass die secunet Security Networks AG nunmehr in der Regel mehr als 500, aber nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt und somit dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegt, hat sich der Aufsichtsrat nunmehr zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer (Arbeitnehmervertretern) zusammenzusetzen. Der Vorstand der Gesellschaft hat im Oktober 2018 die Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats durch Einleitung eines sogenannten Statusverfahrens begonnen und im Dezember 2018 das Verfahren zur Wahl von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat eingeleitet. Letzteres wurde am 13. März 2019 mit der Wahl von zwei Arbeitnehmervertretern, Frau Gesa-Maria Rustemeyer und Herrn Jörg Marx, abgeschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung 2019 wurden mit Herrn Ralf Wintergerst, Herrn Dr. Peter Zattler, Professor Dr. Günter Schäfer und Herrn Dr. Elmar Legge die vier Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.
Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Ziel des Kompetenzprofils ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten des secunet-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Darüber hinaus ist für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 70 Jahren vorgesehen.
Unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation der Gesellschaft strebt der Aufsichtsrat bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats unter fachlich und persönlich qualifizierten Kandidaten auch Vielfalt (Diversity) an. Der Aufsichtsrat achtet daher bei geeigneten Kandidaten auf internationale Erfahrung, Unabhängigkeit und eine angemessene Beteiligung von Frauen. Im Hinblick auf die Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung war für die Wahlen zum Aufsichtsrat im Jahr 2019, die im Zusammenhang mit der Neukonstituierung des Aufsichtsrats infolge des Eingreifens des Drittelbeteiligungsgesetzes standen, zumindest ein Aufsichtsratssitz im Gesamtgremium für eine Frau vorgesehen.
Weiterhin soll jedenfalls ein Aufsichtsratsmitglied über besondere, langjährige Erfahrungen im Ausland verfügen, die es aufgrund einer Tätigkeit im Ausland oder seiner ausländischen Herkunft erworben hat. Zudem sollen dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehören im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung. Des Weiteren soll auf Basis der Beschlusslage des Aufsichtsrats diesem ein im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung unabhängiges Mitglied angehören. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist diese Anforderung gegenwärtig mit dem Mitglied Dr. Elmar Legge erfüllt. Bis zur Neukonstituierung des Aufsichtsrats im Mai 2019 gehörte dem Aufsichtsrat mit Herrn Wolf-Rüdiger Moritz ein weiteres nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängiges Mitglied im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung an. Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll über langjährige internationale Erfahrung verfügen.
Die vorgenannten Zielsetzungen für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 beschlossen und bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 2019 berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat erfüllte in seiner Zusammensetzung vor und nach den Aufsichtsratswahlen 2019 die Vorgaben des Kompetenzprofils. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügten und verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Sie waren und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und verfügten und verfügen über die für die Gesellschaft wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
Der Aufsichtsrat verfügt über keine Ausschüsse. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. In einem Gremium dieser Größe ist eine effiziente Arbeit auch ohne die Bildung von Ausschüssen gewährleistet.
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Er orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Bestimmte Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung für den Vorstand beschrieben sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsmitteilungen des Unternehmens, der Halbjahresfinanzberichte des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Der Aufsichtsrat hat die Vorgaben des seit dem 1. Mai 2015 bestehenden Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen umgesetzt.
In seiner Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Aufsichtsrat für den Umsetzungszeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 für den Aufsichtsrat eine Zielgröße von 17 Prozent festgelegt, was dem Ziel entspricht, eine Frau in den Aufsichtsrat wählen zu lassen. Diese Zielvorgabe hat der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung im Mai 2019 berücksichtigt.
Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat in derselben Sitzung am 4. Mai 2017 für den Umsetzungszeitraum bis zum 31. Mai 2019 an der schon für den vergangenen Zeitraum festgelegten Zielgröße von null Prozent festgehalten, da zum Zeitpunkt des Beschlusses in diesem Zeitraum keine Erweiterung des Vorstands vorgesehen war. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten Erweiterung des Vorstands zum 1. Januar 2018 durch die Bestellung von Herrn Axel Deininger hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 27. März 2019 erneut mit den Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Vorstands, insbesondere mit den Zielvorgaben für die Beteiligung von Frauen, auseinandergesetzt und bezüglich des Frauenanteils im Vorstand für den Umsetzungszeitraum bis zum 31. Mai 2019 sowie darüber hinaus bis zum 31. Mai 2020 entschieden, an der Zielgröße von null Prozent festzuhalten. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im derzeitigen Marktumfeld und in den Geschäftsfeldern der secunet Security Networks AG die Suche nach geeigneten weiblichen Kandidaten herausfordernd bleibt, und deshalb eine höhere Zielsetzung aus Sicht des Aufsichtsrats zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als realistisch angesehen werden kann. Mit Wirkung zum 1. Juni 2019 wurden Herr Torsten Herr und Herr Dr. Kai Martius in den Vorstand bestellt.
Für die beiden nachfolgenden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 die folgenden Zielgrößen für die Beteiligung von Frauen festgelegt: Für die erste Ebene null Prozent und für die zweite Ebene elf Prozent. Im Hinblick auf die geringe Größe des Unternehmens, die begrenzte Anzahl von Führungspositionen und die damit einhergehende geringe Fluktuation hält der Vorstand weitergehende Zielvorgaben derzeit für nicht realistisch. Der Vorstand bekräftigt aber, dass er im Rahmen des Möglichen auf eine höhere Beteiligung von Frauen in Führungspositionen hinwirken möchte.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 8 Prozent (Vorjahr 10,5 Prozent).
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und die Risikopositionen optimiert werden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Einzelheiten zum Risikomanagement bei der secunet Security Networks AG werden im zusammengefassten Lagebericht erläutert. Hierin ist auch der Bericht über die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems enthalten.
Transparenz der Unternehmensführung hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert. Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden umfassend, regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen des Unternehmens informiert.
Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com zur Verfügung. Die Termine der regelmäßigen Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Wenn bei der secunet Security Networks AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der secunet Security Networks AG erheblich zu beeinflussen, werden diese im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durch Adhoc-Mitteilung bekannt gemacht. Der Finanzkalender und die Adhoc-Mitteilungen stehen auf der Internetseite der secunet Security Networks AG im Bereich >>Das Unternehmen >> Investor Relations >> Finanznachrichten und Berichte zur Verfügung.
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite verfügbar.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2019 gewählt.
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsmitteilungen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.
Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite www.secunet.com zusammengestellt.
Die Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen Entsprechenserklärung, den Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich >> Das Unternehmen >>Investor Relations >> Corporate Governance abrufbar.
Der Vorstand hat für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter einen Verhaltenskodex eingeführt, in dem die Geschäftsgrundsätze der secunet Security Networks AG zusammengefasst sind. Diese Grundsätze stellen ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs der secunet Security Networks AG dar. Der Verhaltenskodex regelt Verhaltensstandards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und soll ein Maßstab und eine Hilfe für die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern sowie das Verhalten gegenüber Wettbewerbern sein. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten im finanziellen Bereich und beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für die Behandlung von Fragen, die sich im Umgang mit dem Verhaltenskodex ergeben, hat die Gesellschaft eine Compliance-Stelle eingerichtet.
Entsprechend den Vorgaben von Ziffer 4.1.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung hat die Gesellschaft über ein elektronisches Hinweisgebersystem den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Diese Möglichkeit steht auch Dritten zur Verfügung.
Die secunet Security Networks AG folgt den gesetzlichen Regelungen und den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 geltenden Fassung und legt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands individuell offen. In diesem Geschäftsbericht berichten wir im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, ausführlich über die Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrats.
Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme für Organmitglieder oder Mitarbeiter der Gesellschaft.
Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Organmitglieder (Aufsichtsrat/Vorstand) und bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 20.000 Euro (bis zum 31. Dezember 2019: 5.000 Euro) innerhalb des Kalenderjahres erreicht oder übersteigt. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf unserer Internetseite unter Investor Relations im Bereich Directors' Dealings veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2019, in dem der Schwellenwert von 5.000 Euro maßgeblich war, wurden keine Directors' Dealings gemeldet.
Die secunet Security Networks AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) und dem Aktiengesetz. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Vorstand und Aufsichtsrat erörtern die Konzernquartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht vor der Veröffentlichung.
Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der secunet Security Networks AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2019 gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Düsseldorf, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach §317 Handelsgesetzbuch (HGB) und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der secunet Security Networks AG sind Martin C. Bornhofen und Dr. Dominic Sommerhoff.
Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unterrichtet.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2019 wurden einer prüferischen Durchsicht durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist. Diese Entsprechenserklärung ist im Volltext mit Erläuterungen im Folgenden abgedruckt. Die Entsprechenserklärung findet sich auch auf der Internetseite der secunet Security Networks AG im Bereich >>Das Unternehmen >> Investor Relations >> Corporate Governance. Die in den letzten fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite dauerhaft zugänglich.
Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 wurde und wird mit nachstehenden Ausnahmen entsprochen:
Erläuterung: Der secunet-Aufsichtsrat führt die Geschäfte mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Ein Selbstbehalt würde hier keine zusätzliche Verbesserung oder Anreizwirkung erzielen.
Erläuterung: Die secunet Security Networks AG verzichtet auf die Festlegung einer Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder, da die Eignung zur Ausübung eines Vorstandsamtes nicht pauschal vom Alter des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängt. Eine Altersgrenze würde daher die Auswahl geeigneter Kandidaten generell unangemessen beschränken.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG verfügt über keine Ausschüsse. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats auch nicht notwendig, da sich der Aufsichtsrat aus nur sechs Mitgliedern zusammensetzt. Vier Mitglieder sind von den Anteilseignern gewählt und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter) nach Maßgabe des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). In einem Gremium dieser Größe ist eine effiziente Arbeit des Aufsichtsrats auch ohne die Bildung von Ausschüssen gewährleistet.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder sind von den Anteilseignern gewählt und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter) nach Maßgabe des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Prüfungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Rechnungslegung, das Risikomanagement, die Compliance und Abschlussprüfung nicht erhöhen.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG besteht lediglich aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder sind von den Anteilseignern gewählt und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter) nach Maßgabe des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Nominierungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Benennung von geeigneten Kandidaten für die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht erhöhen. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist eine solche Einschränkung im Hinblick auf eine effiziente Arbeit des Gremiums nicht erforderlich, zumal die Arbeit des Gremiums von der Erfahrung langjähriger Mitglieder profitieren kann.
Bei der Festsetzung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sollen der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat verfügt über keine Ausschüsse, so dass sich die Frage einer gesonderten Vergütung für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen derzeit nicht stellt.
Essen, 27. März 2020
secunet Security Networks AG
Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, (im Folgenden "secunet AG") bieten Produkte und Lösungen sowie Beratungsleistungen im Bereich der IT-Sicherheit an. Dabei hat sich secunet auf IT-Hochsicherheit, auf komplexe Lösungen und auf anspruchsvolle Projekte, bei denen Technologien und Prozesse zusammengeführt werden, spezialisiert. Dazu gehören die Bereiche der IT-Sicherheit, in denen Anwendungen für die professionelle Nutzung entwickelt und angeboten werden, z. B. hochsichere kryptografische Systeme, Public-Key-Infrastrukturen (PKI), sichere elektronische Identitäten (eID) und Infrastrukturkomponenten für den Gesundheitsbereich. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet. Meist erhalten die Kunden maßgeschneiderte, auf ihre individuellen Wünsche ausgerichtete Lösungen, selbst wenn diese auf der Basis gängiger Anwendungen aufgebaut sind.
Zum secunet-Konzern gehören in Deutschland die secunet AG sowie die Tochterunternehmen secunet Service GmbH (100%), die secunet International GmbH&Co. KG (100%) sowie die secunet International Management GmbH (100%), alle mit Sitz in Essen. Die secustack GmbH (51%) hat ihren Sitz in Dresden. Außerdem gehören zum secunet-Konzern das Tochterunternehmen secunet s.r.o. in Prag/Tschechische Republik, die finally safe GmbH in Essen und die secunet Inc. in Austin, Texas/USA. Die Tochtergesellschaften secunet s.r.o. und finally safe GmbH sind in Liquidation.
In der secunet International GmbH&Co. KG werden die internationalen Vertriebsaktivitäten für die SINA-Produktfamilie gebündelt. Der secunet International Management GmbH als Komplementärin der secunet International GmbH&Co. KG obliegt die Geschäftsführung der secunet International GmbH&Co. KG. Die secunet Service GmbH umfasst die Verwaltungsbereiche im secunet-Konzern. In der Servicegesellschaft sind nahezu alle Funktionen angesiedelt, die die operativen Einheiten der secunet AG unterstützen. Die Gesellschaft kümmert sich als interner Dienstleister um Serviceleistungen wie beispielsweise Buchhaltung, Controlling, Personal und Logistik.
Der Schwerpunkt der finally safe GmbH lag auf der Veranschaulichung von Kommunikationslagen in Netzwerken, dem Erreichen einer höheren Netzwerk-Resistenz und dem schnelleren Erkennen fortgeschrittener Angriffsformen. Mit dem Frühwarnsystem "Advanced Security Analytics Platform" können Schwachstellen und Angriffe im Netzwerk aufgedeckt und analysiert werden.
Dadurch ergibt sich einerseits ein umfassender Schutz vor möglichen, zukünftigen Angriffen durch ein rechtzeitiges Schließen von Sicherheitslücken und Schwachstellen und andererseits eine maschinelle Erkennung von Unregelmäßigkeiten durch eine kontinuierliche Analyse des Netzwerks. Diese Aktivitäten werden in der secunet Security Networks AG fortgeführt.
Die secustack GmbH ist ein am 26. März 2019 von der secunet Security Networks AG und der Cloud&Heat Technologies GmbH gemeinsam gegründetes Unternehmen, welches die operative Geschäftstätigkeit im Mai 2019 aufgenommen hat. Es entwickelt Cloud-Lösungen, die ein sehr hohes Sicherheitsniveau mit Nutzerfreundlichkeit verbinden. Die Lösungen basieren auf der führenden Open-Source-Cloud-Plattform OpenStack und erweitern diese um zusätzliche Sicherheitsmechanismen. Dadurch sind die Daten eines Nutzers einer Cloud-Infrastruktur jederzeit ausschließlich nur diesem Nutzer zugänglich. Mit seinen Lösungen richtet sich secustack unter anderem an Behörden, F&E-Einrichtungen, Unternehmen im Industrie-4.0-Umfeld, Energieversorger, Krankenhäuser und Banken.
secunet hat elf Standorte in Deutschland: Berlin, Bonn, Dresden, Essen (Zentrale), Frankfurt, Hamburg, Ilmenau, München, Paderborn, Siegen und Stuttgart. Dort werden die Beratungs- und Entwicklungsaufträge kundennah abgewickelt. In Dresden unterhält secunet außerdem ein Training Center, in dem vor allem Anwender und Administratoren für die Sichere Inter-Netzwerk Architektur SINA geschult werden.
secunet hat eine marktorientierte Organisationsstruktur: Zwei Geschäftsbereiche - der Public Sector und der Business Sector - fokussieren sich auf die Bedürfnisse der beiden Zielgruppen öffentliche Bedarfsträger und internationale Organisationen einerseits sowie private Wirtschaft andererseits und bieten diesen Beratungsleistungen, Produkte und Lösungen an.
Der Geschäftsbereich Public Sector bietet seinen Kunden zum einen die SINA Produktfamilie an. Das sind Lösungen (Software, Hardware und Management) zur krypto-grafisch hochsicheren Bearbeitung, Übermittlung und Speicherung von Verschlusssachen unterschiedlich hoher Vertraulichkeit. Zum anderen gehören zum Angebot eine große Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen rund um IT-Sicherheit für öffentliche Kunden, angefangen bei IT-Sicherheitsberatung und -schulung bis hin zu Produkten rund um elektronische Reisepässe, automatisierte (biometrische) Grenzkontrollsysteme, die elektronische Steuererklärung ELSTER sowie die Ausstattung großer Infrastrukturen mit Hochsicherheitstechnologie und Public-Key-Infrastrukturen.
Der Geschäftsbereich Business Sector bietet IT-Sicherheitsberatung und -lösungen für den Gesundheitsmarkt sowie für den spezifischen Bedarf von Unternehmen der privaten Wirtschaft an. Das Lösungsangebot im Gesundheitsmarkt bestand im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen aus dem zum Ende des Jahres 2018 zugelassenen secunet konnektor für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Die Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der privaten Wirtschaft reichen von Sicherheitsanalysen (sogenannten Penetrationstests) über Sicherheitsberatung (zum Beispiel für Sicherheitsrichtlinien und deren Umsetzung) bis hin zur Unterstützung bei Zertifizierungsprojekten. Die kundenspezifischen Lösungen im Business Sector richten sich an Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Telekommunikationsunternehmen, Energie- und Versorgungsunternehmen, sowie an die Automotive-Branche. Zum Portfolio gehört beispielsweise die Lösung eID PKI Suite, welche zur Erzeugung, Nutzung und Verwaltung von digitalen Zertifikaten eingesetzt wird. Die Zertifikate dienen der Authentisierung von Nutzern und technischen Komponenten sowie zum Signieren und Verschlüsseln von Daten und Nachrichten. Ebenfalls angeboten wird das Produkt secunet edge, mit dem vernetzte Sensoren, Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 vor CyberAngriffen geschützt werden.
Die Geschäftsergebnisse des internationalen Vertriebs von SINA-Produkten sind der secunet International GmbH&Co. KG zugeordnet und werden im secunet-Konzern dem Segment Public Sector zugerechnet.
Innerhalb der Geschäftsbereiche ist die Organisation prozessorientiert gestaltet und zielt auf eine optimale Bedienung der jeweiligen Märkte und Kunden ab.
Mehrheitsaktionärin mit einer direkten Beteiligung von 78,96% und Mutterunternehmen der secunet AG ist die Giesecke+Devrient GmbH, München. Die Giesecke+Devrient Unternehmensgruppe (im Folgenden "G+D") ist ein international führender Technologiekonzern mit Hauptsitz in München. Das 1852 gegründete Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt Produkte und Lösungen rund um die Absicherung von Bezahlvorgängen, Identitäten, Konnektivität und Daten.
Das Produktportfolio von secunet umfasst Hardware, Software und Dienstleistungen. Zu den Dienstleistungen gehören die Spezialberatung in der IT-Sicherheit, die Softwareentwicklung sowie die Entwicklung und Realisierung von umfassenden Sicherheitslösungen. In den Bereichen Hardware und Software deckt secunet die Wertschöpfungskette von Design über Entwicklung bis hin zu Integration, Betrieb, Wartung und Support der Produkte ab. Kernkompetenz von secunet ist die Anwendung kryptografischer Verfahren in Systemlösungen.
Zielmärkte für das Produktportfolio von secunet sind öffentliche Auftraggeber und die private Wirtschaft. Zur Zielgruppe der öffentlichen Auftraggeber, die durch den Geschäftsbereich Public Sector bedient werden, gehören Regierungsorganisationen, Organisationen im Bereich der Verteidigung (einschließlich Organisationen wie die NATO), EU-Organisationen, die Sicherheitsbehörden und die Grenzpolizei. In der privaten Wirtschaft zielt der Business Sector von secunet auf die Kundensegmente Finanz-, Versicherungs- und Energiewirtschaft, Versorger, Telekommunikation, und Fertigungs-/Produktionsindustrie, Automobilhersteller und Zulieferer (Automotive) sowie den Bereich der Gesundheitsfürsorge.
Der geografische Schwerpunkt des Absatzes von secunet liegt vorwiegend in Deutschland. Die Vertriebsaktivitäten von secunet im Ausland konzentrieren sich bislang auf die Länder der Europäischen Union, die NATO-Mitgliedsländer und den Mittleren Osten.
Die Steuerung des secunet-Konzerns und der secunet AG durch den Vorstand der secunet AG erfolgt nach finanziellen Kennzahlen: Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind jeweils der Umsatz und das EBIT. Der Vorstand informiert sich im Rahmen seiner Sitzungen umfassend über die Geschäftslage und diese Kennzahlen. Regelmäßig stimmt sich der Vorstand auf dieser Basis mit den operativ verantwortlichen Führungskräften über notwendige Maßnahmen im Vertrieb, im Produktmanagement und in der Projektleitung ab.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des secunet-Konzerns und der secunet AG zielen auf Verbesserungen und Innovationen bei Verfahren, Produkten und Lösungen ab. secunet trägt damit dem wachsenden Bedürfnis seiner Kunden nach erhöhter Sicherheit in den bestehenden Infrastrukturen sowie nach Lösungen gegen Bedrohungen in neuen technischen Umgebungen Rechnung.
secunet stützt seine Innovationsanstrengungen strategisch auf die folgenden drei Säulen:
| ― | Förderung der Innovationskultur, |
| ― | Kooperation und Partnerschaften mit Kunden und Lieferanten sowie mehreren Universitäten und verschiedenen Verbänden und |
| ― | Bündelung von Kompetenzen bei Produktmanagern, welche die Entwicklungen vom Innovationsmanagement bis zur Erstellung marktreifer Produkte begleiten. |
Zudem sind secunet-Mitarbeiter Mitglieder in vielen nationalen und internationalen Standardisierungs- und Normungsgremien. Dort findet ein wertvoller Austausch von Knowhow statt, der die Qualifikation der eigenen Belegschaft kontinuierlich aufwertet und dafür sorgt, dass secunet frühzeitig und umfassend an technologischen Entwicklungen teilnimmt.
Beginnend mit der Entwicklung des secunet konnektors für das Gesundheitswesen im Geschäftsbereich Business Sector hat secunet seit dem Geschäftsjahr 2018 höhere eigenfinanzierte Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt.
Im Geschäftsjahr 2019 betrafen die wesentlichen Entwicklungsaktivitäten den SINA Communicator H, eine innovative Lösung für hochsichere Telefonie. Für den SINA Communicator wurden 2,8 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung investiert. Weitere Entwicklungsaufwendungen betrafen in Höhe von 0,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 die Entwicklung des secunet Rechenzentrumskonnektor - der vor allem in Krankenhäusern Anwendung findet.
Insgesamt wurden damit im Geschäftsjahr 2019 3,1 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung investiert (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro).
Der secunet-Konzern ist im Wesentlichen auf dem deutschen Markt tätig und damit auch in erster Linie von den hier vorherrschenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Jahr 2019 um 0,6%. Damit legte die gesamtwirtschaftliche Leistung nach dem Wachstum von 1,5% im Vorjahr schwächer zu. Die schwächere konjunkturelle Grundtendenz lag in erster Linie an einer rückläufigen Entwicklung in der exportabhängigen Industrie während die binnenwirtschaftlich orientierten Sektoren weiterhin für Auftrieb sorgten. Gleichzeitig setzte die deutsche Bundesregierung weiterhin auf eine expansiv wirkende Fiskalpolitik zur Anregung der Konjunktur. Damit verbunden ist eine stabile Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Staatliche Investitionen, zu deren Schwerpunkten die digitale Infrastruktur zählt, steigen spürbar. Die geschäftliche Situation des secunet-Konzerns wird von diesen Rahmenbedingungen positiv beeinflusst.
Marktstatistiken für die IT-Branche erstellt der Branchenverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.).
Der Markt für Informationstechnik ist ein Wachstumsmarkt. In den Jahren 2018 und 2019 ist die Branche um 3,5% respektive 2,9% gewachsen (Quelle: Bitkom). Innerhalb der Branche sind die folgenden Entwicklungen zu beobachten:
| ― | Der Markt für Hardware wächst, dieses Wachstum ist allerdings aufgrund von (Ersatz-)Beschaffungszyklen durch Niveauunterschiede gekennzeichnet. Auf ein Wachstum von 2,7% im Jahr 2018 folgte im Jahr 2019 nur eine leichte Zunahme um 0,5%. |
| ― | Der Markt für Software wächst durchgängig um deutlich über 6%. |
| ― | Das Wachstum bei den IT-Services ist geringer und liegt kontinuierlich auf einem Niveau von 2,4%. |
Sicherheit ist ein unverändert wichtiges Thema für den IT-Markt. Verschiedene Datenskandale und Cyberattacken haben eine sehr starke Öffentlichkeitswirkung entfaltet und das Thema "CyberSecurity" für viele priorisiert. Mit den Fortschritten der Digitalisierung steigt die Bedeutung des Schutzes von IT-Systemen vor Bedrohungen durch Spionage und Sabotage noch weiter.
Als Konsequenz daraus hat die deutsche Bundesregierung eine Cyber-Sicherheitsstrategie entwickelt, deren Leitlinien das Ziel verfolgen, die mit der Digitalisierung verbundenen Risiken beherrschbar zu machen. Auf verschiedenen Handlungsfeldern sollen staatliche Stellen und Unternehmen zusammenarbeiten. Unter anderem sollen die IT-Sicherheitsforschung vorangetrieben, Zertifizierungen und Zulassungen gestärkt und eine Plattform für den vertrauensvollen Informationsaustausch geschaffen werden.
Auch bei den Unternehmen der privaten Wirtschaft hat sich eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema eingestellt. Aktuelle Befragungen (Allianz Risikobarometer 2020) ergeben, dass Cyber-Vorfälle als größtes globales Geschäftsrisiko für Unternehmen angesehen werden. Nach dem Global Risks Report 2020 des World Economic Forum rangieren Cyber-Attacken und der Ausfall von Informationsinfrastrukturen weltweit unter den Top 10 Risiken. Der materielle Schaden durch Cybercrime für Unternehmen in Deutschland im Jahr 2018 beläuft sich nach Schätzungen des Bundeskriminalamts auf 100 Mrd. Euro, weltweit wird der Schaden im gleichen Zeitraum auf 600 Mrd. Dollar geschätzt. Zusätzliche Unterstützung erfährt das Thema durch das IT-Sicherheitsgesetz. Dieses fordert für die Anbieter und Betreiber kritischer Infrastrukturen, dass sie ihre IT nach dem Stand der Technik angemessen absichern und IT-Sicherheitsvorfälle melden.
Spezifische Marktstatistiken für den Bereich der IT-Sicherheit kommen zu dem Ergebnis, dass der Markt für IT-Sicherheit stärker wächst als der Gesamtmarkt für Hardware, Software und IT-Services. Im abgeschlossenen Jahr 2019 gaben Unternehmen in Deutschland schätzungsweise 4,6 Milliarden Euro für Hardware, Software und Services im Bereich IT-Sicherheit aus - ein Allzeithoch und 10% mehr als im bisherigen Rekordjahr 2018 (Quelle: Bitkom). Weltweit geht man von einem ähnlich hohen Marktwachstum aus, das Marktvolumen läge demnach 2019 bei 124 Mrd. Dollar (Quelle: Statista).
Der secunet-Konzern bewegt sich damit sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch in der eigenen Branche in einem förderlichen Umfeld für das Unternehmenswachstum.
Aufgrund der bereits im Jahr 2018 erreichten sehr hohen Geschäftsergebnisse, die ein weiteres Wachstum als herausfordernd erscheinen ließen, erwartete der Vorstand der secunet für das Geschäftsjahr 2019 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2018 eine leichte Steigerung der Konzernumsatzerlöse. Aufgrund des Rollouts des secunet konnektors in den Arztpraxen wurde mit überproportional steigenden Umsätzen im Geschäftsbereich Business Sector und einer entsprechenden Steigerung des Umsatzbeitrags dieses Segments zum Konzernumsatz gerechnet. Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung erwartete der Vorstand gleichzeitig ein leicht unter dem Vorjahr liegendes EBIT.
Die mit dem Rollout des secunet konnektors verbundenen Umsatzerlöse haben die Erwartungen weit übertroffen. Zugleich konnten auch in den anderen Geschäftsbereichen deutliche Steigerungen der Umsätze gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 erzielt werden. Korrespondierend zum gestiegenen Umsatzvolumen wurden die im Geschäftsbericht 2018 dargestellten EBIT-Erwartungen ebenfalls weit übertroffen. In Übereinstimmung mit der im Geschäftsbericht 2018 enthaltenen Prognose stieg der Umsatz- und EBIT-Beitrag des Geschäftsbereichs Business Sector deutlich an.
Vor dem Hintergrund der im ersten Quartal 2019 bereits erzielten deutlichen Umsatzsteigerung sowie der guten Aussicht auf das gesamte Geschäftsjahr erhöhte der Vorstand der secunet Anfang Mai 2019 seinen Jahresausblick für den secunet Konzern auf Umsatzerlöse um 190 Mio. Euro und ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) um 30 Mio. Euro.
Mit Mitteilungen vom 11. September 2019 und 12. Dezember 2019 erhöhte der Vorstand seine Prognose für 2019 erneut, zunächst auf Umsatzerlöse um 210 Mio. Euro bei einem EBIT um 32 Mio. Euro, dann auf Umsatzerlöse um 230 Mio. Euro bei einem EBIT um 35 Mio. Euro. Hintergrund der Prognoseerhöhungen waren die fortgesetzt guten Geschäftsergebnisse im zweiten Halbjahr 2019 sowie größere Projekte und Abrufe aus Rahmenverträgen im Dezember 2019, die zunächst nicht absehbar waren.
Die tatsächliche Geschäftsentwicklung übertraf die mit dem Geschäftsbericht 2018 veröffentlichte Umsatz- und EBIT-Prognose deutlich. Der secunet-Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 226,9 Mio. Euro (Vorjahr: 163,3 Mio. Euro) und ein EBIT von 33,2 Mio. Euro (Vorjahr: 26,9 Mio. Euro). Damit wurden zum wiederholten Male Rekordmarken gesetzt. Die Ergebnisse unterschritten leicht die zuletzt veröffentlichte Prognose. Dies lag im Wesentlichen daran, dass mehrere kleine bis mittlere Projekte noch nicht zur Abrechnung kamen. Auf das Ergebnis wirkten sich zudem nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie beispielsweise die Abwertung eines Lagerbestands aus.
Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung des secunet-Konzerns im Jahr 2019 als hervorragend.
Für die Prognose der secunet AG galten die gleichen Annahmen wie für den secunet-Konzern. Entsprechend erwartete der Vorstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2018 eine leichte Umsatzzunahme bei einem moderat sinkenden EBIT.
Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 mit Umsatzerlösen in Höhe von 221,6 Mio. Euro (Vorjahr 161,2 Mio. Euro) sowie mit einem EBIT in Höhe von 33,8 Mio. Euro (Vorjahr 22,6 Mio. Euro) ebenfalls kräftig gestiegene Geschäftsergebnisse.
Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung der secunet AG im Jahr 2019 als hervorragend.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung für den secunet-Konzern nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2019 sind die Umsatzerlöse des secunet-Konzerns von 163,3 Mio. Euro im Vorjahr um 63,6 Mio. Euro oder 39% auf 226,9 Mio. Euro gewachsen. Bei weiterhin hoher Auslastung der Beraterkapazitäten sind die entsprechenden Dienstleistungsumsätze gegenüber dem Vorjahrsniveau leicht gesunken. Spürbare Zuwächse sind in erster Linie im Produktgeschäft (Umsatz mit Handelsware, Lizenzen, Wartung und Support) entstanden.
Zur Umsatzsteigerung haben sowohl der Geschäftsbereich Public Sector als auch der Geschäftsbereich Business Sector beigetragen.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz im Public Sector von 147,2 Mio. Euro auf 169,8 Mio. Euro um 15% oder 22,6 Mio. Euro. Der Anteil des Geschäftsbereichs Public Sector am Umsatz des secunet-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 betrug damit 75% (Vorjahr: 90%).
Im Geschäftsbereich Business Sector hat der Rollout des secunet konnektors für die Einbindung in die Telematik-Infrastruktur rund um die elektronische Gesundheitskarte bei den Arztpraxen für eine starke Zunahme der Umsatzerlöse gesorgt. Diese stiegen von 16,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 57,1 Mio. Euro im abgeschlossenen Berichtsjahr. Dadurch ist der Beitrag des Business Sectors zum Konzernumsatz von 10% im Vorjahr auf 25% im Geschäftsjahr 2019 gewachsen.
Die Umsatzerlöse aus Projekten mit dem Giesecke+Devrient-Konzern sind von 0,8 im Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 0,4 Mio. Euro im Berichtsjahr gesunken und liegen damit auf unverändert geringem Niveau.
Der Auslandsumsatz mit secunet-Produkten und -Lösungen liegt mit 17,4 Mio. Euro um 2% oder 0,4 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahresniveau von 17,8 Mio. Euro. Demzufolge nahm der Beitrag der Auslandsumsätze zum Konzernumsatz von 11% im Vorjahr auf 8% ab.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des secunet-Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr um 23% von 26,9 Mio. Euro auf 33,2 Mio. Euro angestiegen. Die EBIT-Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus der Steigerung der Umsatzerlöse im Produktgeschäft.
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| in TEuro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzkosten | 171.389 | 115.567 |
| Vertriebskosten | 15.580 | 14.088 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 6.515 | 5.779 |
Im Einzelnen sind die folgenden Entwicklungen der Kostenseite eingetreten:
Die Herstellungskosten des Umsatzes (Umsatzkosten) sind von 115,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 um 55,8 Mio. Euro oder 48% auf 171,4 Mio. Euro im Berichtsjahr angestiegen. Die Zunahme hängt unmittelbar mit der Entwicklung der Umsatzerlöse im Produktgeschäft zusammen: Der Materialaufwand ist überproportional zum Umsatz gestiegen. Zum Materialaufwand werden der Kauf von Waren für den Einsatz in Produkten sowie der Bezug von Fremdleistungen gerechnet. Des Weiteren wirken sich hier gestiegene Personalaufwendungen aus, im Wesentlichen bedingt durch den Zuwachs der Belegschaft. Zudem wirken sich Abschreibungen auf die in den Vorjahren aktivierten Aufwendungen für eigene Entwicklungsleistungen, insbesondere für den secunet konnektor, sowie Abschreibungen auf im Rahmen der Erstkonsolidierung der finally safe GmbH erworbene Software, aus.
Die Vertriebskosten sind von 14,1 Mio. Euro im Vorjahr um 1,5 Mio. Euro oder 11% auf 15,6 Mio. Euro gestiegen, im Wesentlichen bedingt durch die Zunahme der Personalaufwendungen.
Die allgemeinen Verwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahreswert von 5,8 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro oder 12% auf 6,5 Mio. Euro angestiegen. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf gestiegenen Personalaufwand zurückzuführen.
Das EBIT im Geschäftsbereich Public Sector stieg um 5% von 26,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 27,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019. Die Ergebnisverbesserung ist unterproportional zur Umsatzverbesserung. Grund sind stark gestiegene Umsatzkosten (Herstellkosten des Umsatzes).
Das EBIT im Geschäftsbereich Business Sector nahm um 4,9 Mio. Euro oder über 700% von 0,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 5,6 Mio. Euro im Berichtsjahr zu. Hier wirkten sich in erster Linie die durch den Rollout des Gesundheitskonnektors sehr stark gestiegenen Umsatzerlöse aus.
Die Zinserträge im secunet-Konzern sind von 92 TEuro im Geschäftsjahr 2018 auf 70 TEuro im Berichtsjahr um 24% oder 22 TEuro zurückgegangen. Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Darlehen, welche die secunet AG unterjährig an die Muttergesellschaft Giesecke+Devrient GmbH, München, ausgereicht hatte. Im Geschäftsjahr 2019 wurden erneut weniger Darlehen als im Vorjahr ausgegeben. Die Zinsaufwendungen sind von 135 TEuro auf 363 TEuro gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Bilanzierung nach den Regeln des IFRS 16 zurückzuführen. Insgesamt veränderte sich das Zinsergebnis von -43 TEuro auf -293 TEuro.
Das Ergebnis vor Steuern lag nach 26,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 bei 32,9 Mio. Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019; dies entspricht einer Steigerung um 6,3 Mio. Euro oder 24%. Die steuerliche Belastung des Ergebnisses stieg von 8,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 10,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019. Der Anstieg des Steueraufwands um 1,9 Mio. Euro ist auf das gestiegene Ergebnis zurückzuführen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 2019 32% (im Vorjahr: 33%).
Im Ergebnis erzielte der secunet-Konzern im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernjahresüberschuss in Höhe von 22,2 Mio. Euro, dies entspricht einer Steigerung um 4,4 Mio. Euro oder 25% gegenüber dem Vorjahr (17,8 Mio. Euro). Davon entfallen auf die Anteilseigner der secunet AG 22,3 Mio. Euro und auf nicht beherrschende Anteile (Minderheitsgesellschafter der secustack GmbH) -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: -0,1 Mio. Euro, Minderheitsgesellschafter der finally safe GmbH). Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2019 3,44 Euro nach 2,77 Euro im Vorjahr.
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG wird die Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die secunet AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 221,6 Mio. Euro nach 161,2 Mio. Euro im Vorjahr, eine Zunahme um 60,4 Mio. Euro oder 37%. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 3,8 Mio. Euro im Berichtsjahr gestiegen. Die Zunahme resultierte im Wesentlichen aus einer Zuwendung für Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro und dem Beitrag eines Herstellers zum Produktaustausch in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Die Bestandsveränderung des Geschäftsjahres 2019 beträgt 728 TEuro (im Vorjahr 348 TEuro).
Bei den Aufwandspositionen sind die folgenden Entwicklungen festzustellen:
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| in TEuro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Materialaufwand | 119.535 | 74.562 |
| Personalaufwand | 43.679 | 39.073 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 2.661 | 2.294 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 26.611 | 24.916 |
Die Materialaufwendungen sind von 74,6 Mio. Euro im Vorjahr um 44,9 Mio. Euro oder 60% auf 119,5 Mio. Euro gestiegen. Die Zunahme hängt unmittelbar mit der Entwicklung der Umsatzerlöse im Produktgeschäft zusammen. Der Materialaufwand ist überproportional zum Umsatz gewachsen.
Der Personalaufwand ist von 39,1 Mio. Euro im Vorjahr um 12% oder 4,6 Mio. Euro auf 43,7 Mio. Euro im Jahr 2019 gestiegen. Die Zunahme erklärt sich aus dem Wachstum der Belegschaft, aus Gehaltserhöhungen und einer steigenden variablen Vergütung.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind von 2,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 2,7 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 um 0,4 Mio. Euro oder 17% gestiegen. Der Anstieg resultiert aus dem weiteren Aufbau des Sachanlagevermögens der Gesellschaft, im Wesentlichen sind dies Büroausstattung und IT-Infrastruktur.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 24,9 Mio. Euro im Vorjahr um 1,7 Mio. Euro oder 7% auf 26,6 Mio. Euro gestiegen. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf Aufwendungen zurückzuführen, die aufgrund der Ausgliederung der Geschäftsbereiche Zentrale Dienstleistungen, Zentrale Vertriebskoordination und Zentrales Projektmanagement durch die secunet Service GmbH mit einer entsprechenden Marge auf die originären Kosten der secunet Service GmbH an die secunet AG belastet werden.
Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden 63.011,40 Euro aus der Auskehrung des Bankkontos der secunet SwissIT AG, Solothurn/Schweiz, nach abgeschlossener Liquidation im Juni 2019 ausgewiesen. Im Vorjahr wurde an dieser Stelle der Jahresüberschuss der secunet International GmbH&Co. KG, Essen, in Höhe von 449.628,64 Euro abzgl. des Verlustvortrags 2017 in Höhe von 1.729,60 Euro aufgrund phasengleicher Vereinnahmung ausgewiesen.
Daraus resultierend stieg das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der secunet AG um 39% oder 8,9 Mio. Euro von 22,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 auf 31,5 Mio. Euro in der abgelaufenen Berichtsperiode.
Das Finanzergebnis 2019 betrug -2,9 Mio. Euro nach -0,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018. Die Veränderung ist auf die außerordentliche Abschreibung der Beteiligung an der finally safe GmbH um 2,2 Mio. Euro zurückzuführen.
Damit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern der secunet AG im Geschäftsjahr 2019 30,9 Mio. Euro nach 22,2 Mio. Euro im Vorjahr. Der Jahresüberschuss stieg von 14,7 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 20,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019.
Die Bilanz des secunet-Konzerns ist nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Bilanzsumme ist von 145,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 auf 186,8 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 gewachsen.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 64.492.741,83 | 56.084.381,70 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 44.943.649,78 | 41.776.937,04 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 117.904,76 | 452.438,07 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.787.251,28 | 2.648.354,51 |
| Vorräte | 21.570.841,56 | 19.348.793,59 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.746.947,30 | 1.132.135,08 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 135.659.336,51 | 121.443.039,99 |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagevermögen | 5.718.170,00 | 4.555.737,00 |
| Nutzungsrechte | 17.231.604,86 | - |
| Immaterielle Vermögenswerte | 8.172.156,96 | 5.990.220,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 4.625.031,00 | 4.625.031,00 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.141.883,00 | 5.860.888,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.727.008,44 | 0,00 |
| Latente Steuern | 2.303.869,56 | 1.592.036,82 |
| Sonstige langfristigen Vermögenswerte | 2.205.150,34 | 1.142.447,60 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 51.124.874,16 | 23.766.360,42 |
| Aktiva, gesamt | 186.784.210,67 | 145.209.400,41 |
Auf der Aktivseite der Bilanz sind zwischen den beiden Bilanzstichtagen die folgenden wesentlichen Veränderungen eingetreten:
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist im Wesentlichen aufgrund der Verbesserung des Ergebnisses und der Veränderung des Working Capital (Lagerbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten) um 15% oder 8,4 Mio. Euro von 56,1 Mio. Euro auf 64,5 Mio. Euro gestiegen.
Die kurz- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um 7,9 Mio. Euro oder 19% von 41,8 Mio. Euro auf 49,7 Mio. Euro gestiegen. Grund ist die Zunahme der Umsatzerlöse.
Zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit für das nachhaltig wachsende Produktgeschäft hat der Vorratsbestand von 19,3 Mio. Euro um 2,3 Mio. Euro oder 12% auf 21,6 Mio. Euro zugenommen.
Die Nutzungsrechte sind aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 in 2019 erstmalig aktiviert. Der Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorjahresbeträge nicht anzupassen. Die Nutzungsrechte resultieren aus Leasingverträgen für Gebäude/Büros und Firmenwagen. Sie werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Korrespondierender Posten sind die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten auf der Passivseite.
Der Wert der immateriellen Vermögenswerte ist von 6,0 Mio. Euro um 2,2 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro gestiegen. Gründe hierfür sind die aktivierten Entwicklungskosten immaterieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem secunet Communicator und die Aktivierung erworbener Lösungen (Software) für verschiedene Servicebereiche im Unternehmen, aufgrund der im Januar 2020 erfolgten Umstellung des ERP-Systems auf SAP Hana.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Fremdmittel | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27.953.644,22 | 22.797.180,71 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 280.968,68 | 283.951,48 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.600.883,05 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 13.695.372,45 | 12.577.879,75 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 5.446.232,78 | 6.695.131,05 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.621.460,71 | 4.739.511,25 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 9.960.482,92 | 8.682.677,88 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 63.559.044,81 | 55.776.332,12 |
| Langfristige Fremdmittel | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 14.936.347,1 | - |
| Latente Steuern | 1.883.251,83 | 1.886.488,94 |
| Pensionsrückstellungen | 8.229.598,00 | 6.781.816,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 356.381,00 | 321.152,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 19.857.502,46 | 10.927.251,63 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 45.263.080,34 | 19.916.708,57 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | -2.160.360,07 | -1.627.934,01 |
| Gewinnrücklagen | 51.192.282,72 | 42.363.484,81 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 77.453.928,45 | 69.157.556,60 |
| Nicht beherrschende Anteile | 508.157,07 | 358.803,12 |
| Eigenkapital, gesamt | 77.962.085,52 | 69.516.359,72 |
| Passiva, gesamt | 186.784.210,67 | 145.209.400,41 |
Die Passivseite der Bilanz des secunet-Konzerns weist im Vergleich zwischen 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2019 die folgenden wesentlichen Veränderungen auf:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um 5,2 Mio. Euro oder 23% von 22,8 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 auf 28,0 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 angestiegen. Der Zuwachs ist mit dem allgemein gestiegenen Geschäftsvolumen des secunet-Konzerns zu erklären. Der secunet-Konzern ist jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 17,5 Mio. Euro resultieren wie die auf der Aktivseite ausgewiesenen Nutzungsrechte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. Die kurz- und langfristigen Leasingzahlungen werden in Höhe der zukünftigen abgezinsten Zahlungsverpflichtungen angesetzt. Der Konzern hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorjahresbeträge nicht anzupassen. Die Abweichung zwischen dem auf der Aktivseite ausgewiesenen Wert für die Nutzungsrechte zum Wert der auf der Passivseite ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten resultiert aus den Wertunterschieden zwischen Abschreibung und Abzinsung.
Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sind um 1,1 Mio. Euro oder 9 % von 12,6 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro gestiegen. Wesentlicher Grund hierfür ist die gestiegene Bildung von Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile, die im Wesentlichen mit der gewachsenen Belegschaft einhergeht.
Die kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten sind von 19,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2018 um 10,2 Mio. Euro auf 29,8 Mio. Euro angestiegen. Die Zunahme des Betrags steht in Zusammenhang mit dem wachsenden Geschäftsvolumen.
Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 42,4 Mio. Euro auf 51,2 Mio. Euro erhöht. Die Veränderung (8,8 Mio. Euro) ergibt sich im Wesentlichen aus dem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenen Teil des Konzernperiodenergebnisses von 22,3 Mio. Euro sowie der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlung für 2018 in Höhe von 13,2 Mio. Euro.
Das positive Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 des secunet-Konzerns trägt zur Steigerung des gesamten Eigenkapitals bei, das gegenüber dem Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2019 um 8,5 Mio. Euro oder 12% auf 78,0 Mio. Euro zugenommen hat.
Weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2019 hat secunet Kredite aufgenommen, sondern alle Ausgaben aus liquiden Mitteln bestritten. Damit liegt die Verschuldungsquote bei 0%. Als Sicherheit bei Kunden im Rahmen von größeren Aufträgen sowie für Bürgschaften, zum Beispiel bei Vermietern von Büroflächen, bestehen unverändert zum Vorjahr für den secunet-Konzern die von der secunet AG bei ihren Hausbanken abgeschlossenen Avalkreditlinien in einem Gesamtrahmen von 12,0 Mio. Euro. Diese waren zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen.
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit hat mit 31,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahreswert (7,7 Mio. Euro) deutlich zugenommen. Der positive Liquiditätseffekt aus der Verbesserung des Ergebnisses vor Steuern wird durch die Zunahme der Abschreibungen und Verbindlichkeiten verstärkt. Gegenläufig wirken sich nur die gewachsenen Steuerzahlungen aus.
Im Wesentlichen durch die Investitionstätigkeit sind Zahlungsmittel in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) abgeflossen. Die Zunahme der Abflüsse erklärt sich im Wesentlichen durch die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die um 1,7 Mio. Euro zugenommen haben.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 im Geschäftsjahr 2019 um 6,6 Mio. Euro gestiegen. Die Veränderung erklärt sich im Wesentlichen daraus, dass im Geschäftsjahr 2019 für das vorausgegangene Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von rund 13,2 Mio. Euro an die Aktionäre der secunet AG gezahlt wurde, verglichen mit 7,8 Mio. Euro im Vorjahr. Des Weiteren wirken sich aufgrund der Anwendung von IFRS 16 erstmalig ausgewiesene Leasingzahlungen in Höhe von 2,6 Mio Euro aus.
Die bilanziellen Wertansätze im handelsrechtlichen Jahresabschluss der secunet AG unterscheiden sich von denjenigen für den secunet-Konzern, der nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt ist, im Wesentlichen bei der Bilanzierung des Anlagevermögens von Forderungen, Vorräten, Pensionsrückstellungen und latenten Steuern. Ebenfalls mit einem unterschiedlichen Wertansatz versehen sind die Geschäfts- oder Firmenwerte, die gemäß HGB über neun bis 15 Jahre linear abgeschrieben werden, während die IFRS nur außerplanmäßige Abschreibungen nach einem Impairment-Test vorsehen.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.791.289,43 | 1.586.970,00 |
| II. Sachanlagen | 5.416.709,00 | 4.258.680,00 |
| III. Finanzanlagen | 7.787.060,76 | 8.269.415,21 |
| Summe Anlagevermögen | 15.995.059,19 | 14.115.065,21 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 23.307.459,09 | 20.118.541,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 50.026.173,05 | 45.605.200,53 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 61.141.900,00 | 51.070.220,29 |
| Summe Umlaufvermögen | 134.475.532,14 | 116.793.961,82 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.090.266,15 | 1.728.399,46 |
| Aktiva, gesamt | 153.560.857,48 | 132.637.426,49 |
Auf der Aktivseite der Bilanz der secunet AG sind zwischen den beiden Bilanzstichtagen 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2019 die folgenden wesentlichen Veränderungen eingetreten:
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind von 1,6 Mio. Euro um 1,2 Mio. Euro oder 75% auf 2,8 Mio. Euro gestiegen. Wesentlicher Grund hierfür ist die Aktivierung von Software und Lösungen, die nach der Einführung des ERP-Systems SAP Hana in Januar 2020 in den unterschiedlichen Servicebereichen Anwendung finden.
Die Steigerung des Vorratsbestands resultiert aus einem Aufbau des Handelswarenbestands, damit die Lieferverpflichtungen aus dem wachsenden Produktgeschäft besser erfüllt werden können.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 4,4 Mio. Euro oder 10% gestiegen. Grund ist der Anstieg des Geschäftsvolumens.
Die liquiden Mittel sind aufgrund der Veränderung des Working Capital (Lagerbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten) um 20% oder 10,0 Mio. Euro von 51,1 Mio. Euro auf 61,1 Mio. Euro gestiegen.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Rücklage wegen eigener Anteile | 30.498,00 | 30.498,00 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 32.872.483,59 | 22.786.735,42 |
| IV. Bilanzgewinn | 10.092.423,12 | 13.197.784,08 |
| Summe Eigenkapital | 71.121.212,13 | 64.140.824,92 |
| B. Rückstellungen | 23.950.148,93 | 24.760.215,27 |
| C. Verbindlichkeiten | 30.347.531,49 | 26.480.780,23 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 28.141.964,93 | 17.255.606,07 |
| Summe Passiva | 153.560.857,48 | 132.637.426,49 |
Die Passivseite der Bilanz weist die folgenden wesentlichen Veränderungen auf:
Wesentlicher Grund für den Rückgang der Rückstellungen ist die geringere Zuführung zur Rückstellung für Steuerzahlungen aufgrund unterjährig höherer geleisteter Vorauszahlungen für 2019.
Im Wesentlichen bedingt durch höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die Verbindlichkeiten um 3,9 Mio. Euro oder 14% von 26,5 Mio. Euro auf 30,3 Mio. Euro gestiegen.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist um 64% oder 10,8 Mio. Euro von 17,3 Mio. Euro auf 28,1 Mio. Euro gestiegen. Wesentlicher Grund ist das wachsende Produktgeschäft und die damit verbundenen steigenden Erlöse aus Lizenzen und Wartung, die laufzeitgerecht abgegrenzt werden.
Aus dem im Geschäftsjahr 2019 realisierten Jahresüberschuss in Höhe von 20,2 Mio. Euro in Verbindung mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 13,2 Mio. Euro wird ein Betrag von 10,1 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Unter Berücksichtigung der aus dem Bilanzgewinn 2018 im Jahr 2019 gezahlten Dividende in Höhe von 13,2 Mio. Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 10,1 Mio. Euro.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet AG schlagen der Hauptversammlung vor, an die Aktionäre 10,1 Mio. Euro durch Zahlung einer Regeldividende von 1,56 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50% des Jahresüberschusses) auszuschütten.
Abschließend beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des secunet-Konzerns und der secunet AG als hervorragend.
Die Investitionsausgaben in Höhe von 8,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) bestehen im Wesentlichen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Ausgaben für diese Art von Investitionen 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Während im Vorjahr noch die Aufwendungen für die Entwicklung des secunet konnektors mit 4,0 Mio. Euro den Großteil ausmachten, wurden im Jahr 2019 neben den Entwicklungsaufwendungen für den SINA Communicator H auch im Rahmen der Umstellung des ERP-Systems im Januar 2020 verschiedene größere Softwareprogramme für die Service-Bereiche angeschafft. Des Weiteren gehören zu den Investitionen auch weiterhin in nennenswerter Höhe Ausgaben für die Neuanschaffung und den Ersatz von Hardware, Software und anderer Geschäfts- und Betriebsausstattung.
Die Investitionen wurden aus liquiden Mitteln getätigt.
Die Investitionsausgaben der secunet AG betrugen im Jahr 2019 6,6 Mio. Euro. Davon entfallen 5,1 Mio. Euro auf Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen. 1,5 Mio. Euro wurden in den Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen investiert. Im Vorjahr betrugen die Investitionsausgaben wie für den Konzern 3,1 Mio. Euro.
Der Auftragsbestand des secunet-Konzerns nach IFRS zum Jahresende 2019 betrug 78,5 Mio. Euro und liegt damit nahezu auf dem gleichen Niveau wie zum Vorjahresstichtag (79,7 Mio. Euro per 31. Dezember 2018).
Der Auftragsbestand der secunet AG (ebenfalls nach IFRS) zum Jahresende 2019 betrug 66,9 Mio. Euro und ist gegenüber dem Stand von 75,2 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 um 11% oder 8,3 Mio. Euro zurückgegangen.
Für unseren Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität unserer Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören mit zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 beschäftigte der secunet-Konzern 588 fest angestellte Mitarbeiter. Das sind 63 Personen oder rund 12% mehr als zum Ende des Jahres 2018. Hinzu kommen 72 Aushilfskräfte (Vorjahr: 69). Der Zuwachs der Belegschaft hat in erster Linie in den produktiven Bereichen Entwicklung und Beratung sowie im Bereich des Vertriebs stattgefunden.
Die secunet AG beschäftigte zum Jahresende 2019 494 fest angestellte Mitarbeiter (Vorjahresende: 437) und 57 Aushilfskräfte (Vorjahresende: 57).
Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Mitarbeiter von secunet hoch qualifiziert und hervorragend ausgebildet sind. Unsere Experten haben umfassende praktische Erfahrungen in der Projekt- und Entwicklungsarbeit. Zudem legt secunet großen Wert darauf, dass die Mitarbeiter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen, um stets auf dem aktuellen Wissensstand zu sein.
Für secunet ist eine kooperative Führung, die die Bedürfnisse und die Qualifikation der Mitarbeiter berücksichtigt, von großer Wichtigkeit. Als Führungstechnik ist für secunet das Führen nach Zielen etabliert - Management by Objectives (MbO). MbO ist eine Führungstechnik, bei der die Personalführung auf der Grundlage von Zielvereinbarungen erfolgt. Das Zielsystem besteht aus Ober- und Unterzielen. Die Oberziele werden von der Unternehmensleitung durch Umsatz- und EBIT-Prognose festgelegt. Darauf basierend werden persönliche Unterziele abgeleitet und von den Geschäftsbereichsleitern mit den einzelnen Mitarbeitern abgestimmt. Die Kontrolle der Umsetzung und die Bewertung der vereinbarten Ziele erfolgen jährlich: Auf dieser Basis errechnet sich die variable Vergütung der Mitarbeiter.
Das Risikomanagement wird für den secunet-Konzern und für die secunet AG in gleicher Weise und parallel durchgeführt. Daher treffen die im folgenden dargestellte Funktion sowie die Beschreibung von Einzelrisiken und -chancen sowohl auf den secunet-Konzern als auch auf die secunet AG zu.
Das Risikomanagement wird bei secunet durch einen Risikoausschuss wahrgenommen. Diesem gehören die Mitglieder des Vorstands sowie der für Risikomanagement zuständige Bereichsleiter an. Der Risikoausschuss trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen einmal im Quartal. Sämtliche Entwicklungen, die eine Gefahr für die Zielerreichung oder sogar den Fortbestand des Unternehmens darstellen könnten, werden vom Risikoausschuss intensiv analysiert, beobachtet und bewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen zu erlangen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Chancen mit dem dann einhergehenden Ergebnispotenzial erkannt und genutzt werden.
In Vorbereitung der Sitzungen des Risikoausschusses findet jeweils eine umfassende Risikoinventur in allen Bereichen des Unternehmens statt. Nach einem Bottom-up-Ansatz werden die Risiken identifiziert, aggregiert und nach ihrer Schadenhöhe und nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die so erhobenen unternehmensspezifischen Risiken werden im Rahmen der Sitzungen des Risikoausschusses top down erörtert und validiert. Eine Saldierung der Wirkungen von Risiken und Chancen erfolgt nicht. Bei der Betrachtung der potenziellen Schadenwirkungen von Risiken wird auf eine Nettobetrachtung abgestellt, d.h. dass die Auswirkungen bereits getroffener Risikobegrenzungsmaßnahmen in die Bewertung eingerechnet werden. In Abhängigkeit des wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwerts der Risiken (Risikowert) wird die weitere Behandlung der Risiken festgelegt. Diese reicht von einer reinen Dokumentation bei unbedenklichem Wert (im Geschäftsjahr 2019 wahrscheinlichkeitsgewichteter Schadenwert kleiner als 1,25 Mio. Euro EBIT-Einbuße) über die weitere Beobachtung (Verfolgung der bestehenden Maßnahmen - bei einem Risikowert im Geschäftsjahr 2019 bis 2,6 Mio. Euro) bis hin zur Notwendigkeit, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen und zu verfolgen (Meldegrenze - bei einem wahrscheinlichkeitsgewichteten Schadenwert im Geschäftsjahr 2019 über 2,6 Mio. Euro). Die so definierten Wertgrenzen werden jährlich in Abhängigkeit des geplanten Jahresergebnisses neu festgesetzt. Sofern die identifizierten Risiken quantifizierbar sind, werden die entsprechenden (stichtagsbezogenen) Risikowerte in das Berichtswesen aufgenommen.
Anschließend werden im Bedarfsfall Vorschläge für Gegenmaßnahmen erarbeitet. Der Vorstand prüft diese Maßnahmen und setzt sie zeitnah um. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wurden verschiedentlich Risiken identifiziert, die das Ergreifen von Maßnahmen erforderlich machten. Diese betrafen im Wesentlichen die Bereiche Vertrieb und Produktion. Das in diesen Fällen umgesetzte operative Schadenmanagement konnte in allen Fällen dazu beitragen, dass der entsprechende Risikowert deutlich unter die Warngrenze abgesenkt wurde.
Das Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem der secunet AG wird laufend weiterentwickelt und optimiert.
Die Risiken für den secunet-Konzern und somit auch für die secunet AG als Konzernobergesellschaft werden seit dem Jahr 2019 entsprechend ihrem Ursprung in den funktionalen Bereichen der secunet hauptsächlich eingeteilt in
| ― | Absatzrisiken: Das sind Risiken in allen Bereichen rund um die Distribution. Sie betreffen im Wesentlichen die Funktionen Einkauf und Eingangslogistik, Absatz und Ausgangslogistik sowie Vertrieb und Marketing. |
| ― | Produktrisiken: Das sind die Risiken, die im Zusammenhang mit den Produkten und Lösungen der secunet entstehen können. Sie betreffen im Wesentlichen Risiken aus technischen Defekten oder aus möglichen Sicherheitsschwächen der verwendeten Komponenten. Hinzu kommen Risiken aus den Bereichen, die für die Planung und Koordination der Marktreife von Produkten und Lösungen des secunet-Konzerns verantwortlich sind. |
| ― | Projektrisiken: Das sind die Risiken, die im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Beratungsprojekten entstehen können. Hierzu gehören in erster Linie die Risiken der Budgetplanung sowie der darauf folgenden Budgeteinhaltung. |
| ― | Strukturrisiken: Das sind die Risiken, die sich aus Unterstützungsfunktionen wie beispielsweise Finanzen und Controlling, Recht und Personal sowie IT ergeben. Hier werden ebenfalls Risiken aus M&A-Aktivitäten sowie Compliance-Risiken erfasst. |
Im Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem für das Jahr 2018 orientierte sich die Einteilung der Risiken noch nach ihrer Wirkung auf die Stufen der Wertschöpfung der secunet (Risiken der Unternehmensinfrastruktur, Risiken im Produktmanagement, Risiken im Vertrieb, Risiken in der Produktion). Die überarbeitete und optimierte Einteilung gliedert einige Risiken stärker nach Verantwortungsbereichen (aus Produktmanagement und Produktion wurden Produkt- und Projektrisiken) während andere weitgehend unverändert sind (Unternehmensinfrastruktur wird Infrastruktur, Vertrieb wird Absatz).
Ein Risiko für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 stellt darüber hinaus der Coronavirus dar. Seit Januar 2020 breitet sich das Virus weltweit weiter aus. Mit den möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den secunet-Konzern befasst sich der Vorstand kontinuierlich und mit hoher Priorität. Dabei werden alle Aspekte des Geschäftsbetriebs durchleuchtet, bewertet und wo nötig Maßnahmen entwickelt. Dies betrifft insbesondere die Zulieferungen durch Lieferanten und die Leistungen bei unseren Kunden sowie die eigene Infrastruktur und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des secunet-Konzerns. Bewertbare Aussagen für den secunet-Konzern sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht verlässlich möglich.
Die wesentlichen identifizierten und quantifizierbaren Risiken betreffen wie in den Vorjahren im Wesentlichen die Absatzrisiken (Akquisition und Ausführung von Aufträgen) und Projektrisiken (Bearbeitung von Projekten).
Im Bereich der Absatzrisiken dominiert das Vertriebsrisiko. secunet ist im Projektgeschäft tätig: Viele Aufträge betreffen individuell gestaltete Infrastrukturen und Lösungen. Die darauf basierenden IT-Sicherheitsinfrastrukturen sind oftmals mit einem großen Investitionsvolumen verbunden. Daraus entsteht beim Kunden ein aufwendiges, oftmals langwieriges Ausschreibungs- und Entscheidungsprozedere. Dies betrifft sowohl die Kunden im Public Sector als auch diejenigen im Business Sector. Dadurch ist die Planbarkeit von Umsätzen stark eingeschränkt, entsprechend hoch ist die potenzielle Volatilität im Geschäft von secunet. Das Vertriebsrisiko wird fortlaufend im Rahmen des Risikomanagements sowie den laufenden Vorstandssitzungen überprüft, nötigenfalls wird mit adäquaten Maßnahmen gegengesteuert. Diese Maßnahmen zur Reduktion des Vertriebsrisikos bestehen oftmals darin, einen engen Kontakt und damit eine laufende Abstimmung mit dem Kunden, zum Beispiel über den Einsatz von dedizierten Key Account Managern, zu suchen.
Eng verbunden mit dem Vertriebsrisiko ist der Risikofaktor Kundenstruktur, der darin gesehen wird, dass secunet den Hauptanteil seines Geschäfts mit Behörden und Organisationen aus dem öffentlichen Sektor abwickelt. Der Verlust von Teilen der Nachfrage dieser Kundengruppe kann sich negativ auf Umsatz und Ergebnis auswirken. Dieses Risiko wird im Risikoausschuss regelmäßig ausführlich diskutiert. IT-Investitionen und darunter besonders die Investitionen in IT-Sicherheit gelten als besonders wichtig für die reibungslose Erfüllung staatlicher Aufgaben, zumal in einer immer stärker durch Informationstechnologie geprägten Welt. Daher wird das Risiko des Ausfalls staatlicher Nachfrage zwar laufend begutachtet, derzeit aber als vergleichsweise gering angesehen.
Um mittelfristig auf das eventuelle Risiko eines Nachfragerückgangs vonseiten der staatlichen Kunden besser reagieren zu können bzw. um den daraus entstehenden Umsatz- und Ergebnisrückgang zu reduzieren und zu kompensieren, wird secunet auch weiterhin intensiv den Ausbau seiner Aktivitäten bei der Zielgruppe der privaten Wirtschaft (Business Sector) vorantreiben.
Ein weiteres Risiko kann darin gesehen werden, dass ein großer Teil der Umsatzerlöse sich auf einige wenige öffentliche Bedarfsträger und Unternehmen konzentriert. Fällt einer dieser größeren Kunden auch nur kurzfristig aus und verschieben sich entsprechend erwartete Beauftragungen, kann zumindest die Erreichung von Jahreszielen für secunet gefährdet sein. Auch hier kann der Einsatz von Key Account Managern im Vertrieb zur Risikominderung hilfreich sein. Er ermöglicht über den engen Kontakt zum Kunden eine rechtzeitige Reaktion auf Veränderungen der Nachfrage.
Zudem wird es als Risiko für das weitere Wachstum von secunet angesehen, dass die Geschäftsergebnisse noch immer stark durch die Nachfrage aus dem nationalen Umfeld beeinflusst werden. Daher stehen auch weiterhin der Ausbau eines leistungsfähigen internationalen Vertriebs, die Erschließung neuer Märkte und die Gewinnung weiterer Kunden im Ausland mit im Fokus der Anstrengungen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Eine strategische Maßnahme ist die Bündelung der internationalen Vertriebsaktivitäten in der eigens dafür gegründeten Gesellschaft.
Das Vertriebsrisiko wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als unbedenklich eingestuft.
Zu den Absatzrisiken gehören auch die Risiken der Lagerhaltung. Diese steigen mit dem wachsenden Produktgeschäft des secunet Konzerns. Zu den Risiken der Lagerhaltung gehört zum einen das Risiko der kurzfristigen Lieferfähigkeit, dem durch entsprechende vernetzte Disposition begegnet wird. Zum anderen werden besonders Hardwarekomponenten aufgrund des sich beschleunigenden technischen Fortschritts obsolet. Aufgrund dieses technischen Alterungsprozesses sind gegebenenfalls Lagerbestände im Wert gemindert. secunet trägt diesen Risiken durch eine professionelle Lagerbestandsoptimierung Rechnung. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Lagerbestände in Höhe von 0,6 Mio. Euro abgewertet.
Die auf dem deutschen Markt für IT-Sicherheit vorherrschenden guten geschäftlichen Rahmenbedingungen haben besonders in der jüngeren Vergangenheit neue Wettbewerber angezogen. Die damit verbundene, sich verändernde Wettbewerbsintensität wird von secunet fortlaufend beobachtet und evaluiert. Gegenwärtig sind negative Auswirkungen auf die Marktstellung von secunet nicht ersichtlich.
Absatzrisiken waren kumuliert über alle in diesem Bereich identifizierten Einzelrisiken per Ende Dezember 2019 mit insgesamt 0,2 Mio. Euro als unbedenklich eingestuft.
Das Produktportfolio der secunet AG fokussiert auf Lösungen im Bereich der Cyber Security, speziell sind dies im Falle der SINA-Produktfamilie kryptografisch auf hohem Niveau abgesicherte und zugelassene Lösungen.
Ein Risiko, das im Zusammenhang mit den technischen Eigenschaften dieser Produkte laufend begutachtet wird, ist die Auswirkung von möglichen - bisher unentdeckten - Sicherheitsschwächen dieser Lösungen. Hier wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit durch Sicherheitslücken in einzelnen Komponenten das mit der Gesamtlösung verbundene Sicherheitsversprechen der secunet an ihre Kunden eventuell kompromittiert wird.
Zur Risikominimierung findet in diesem Bereich ein umfassender Prozess der fortlaufenden Risikoidentifizierung und -evaluierung statt. Dabei werden Erkenntnisse aus verschiedensten Quellen über potenzielle Sicherheitsrisiken durch secunet gesammelt und bewertet. Sofern im Ergebnis dieser Bewertung auch nur eine eventuelle Angreifbarkeit der Systeme möglich erscheint, werden die Kunden unverzüglich in Kenntnis gesetzt und bei der Schließung der potenziellen Sicherheitslücke unterstützt.
Dieser Prozess der Überwachung und Lösung potenzieller technischer Sicherheitsrisiken wird in enger Abstimmung mit dem Entwicklungs- und Zulassungspartner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt.
Vor dem Hintergrund der praktizierten Risikominimierungsmaßnahmen wird das wirtschaftliche Risiko der technischen Produktsicherheit als gering eingeschätzt.
Mögliche Gewährleistungsansprüche werden über die Bildung einer entsprechenden Risikovorsorge berücksichtigt.
Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte werden die folgenden Risiken regelmäßig diskutiert und abgewogen:
| ― | Das Risiko einer eventuell ausfallenden Nachfrage: Das Produkt bewährt sich nicht am Markt. |
| ― | Das Risiko technischer Fehlentwicklungen: Das Produkt weist Mängel auf, die zu Gewährleistungsansprüchen führen. |
| ― | Das Risiko der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Produkts: Das Entwicklungsprojekt braucht wesentlich mehr Zeit als veranschlagt. |
In der Vergangenheit entwickelte secunet Produkte und Lösung im Wesentlichen als Folge von Beauftragungen zur Deckung spezifischer Sicherheitsbedarfe im öffentlichen Sektor. Die IT-Hochsicherheit orientiert sich stark an den Kundenbedürfnissen, Produkte werden grundsätzlich nicht ohne gezielte Anforderung konzipiert. Die meisten Entwicklungen von secunet sind auftragsinduziert und werden entsprechend durch die bestellenden Kunden finanziert. Entwicklungsrisiken bestehen daher nicht mit Bezug auf eine eventuell ausfallende Nachfrage. Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte, die sich dann am Markt nicht bewähren, waren daher für secunet in den meisten Produktbereichen von untergeordneter Bedeutung.
Mit der Entwicklung des secunet konnektors im Geschäftsjahr 2018 und aufgrund des Volumens der damit verbundenen Investitionen sind Entwicklungsrisiken stärker in den Fokus der Risikoevaluierung geraten. Ähnliche Betrachtungen wurden im Geschäftsjahr 2019 mit Blick auf den secunet Communicator im Public Sector und auf den Rechenzentrumskonnektor und secunet edge im Business Sector angestellt. Hierbei sind weniger die mit den Produkten verbundenen Absatzaussichten als die Dauer von Entwicklung und Zulassung im Fokus. Das größte Risiko bei Entwicklungsprojekten besteht in der Unterschätzung des notwendigen Zeitbedarfs bis zur Abnahmereife neuer Lösungen. Dadurch können Zeit- und Personalaufwendungen entstehen, welche die Profitabilität des Projekts beschränken. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, setzt secunet an verschiedenen Stellen umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen, verbunden mit einer dezidierten Berichtslinie, ein. Dieser Teil der Risikoanalyse und des Risikomanagements deckt sich mit den Aktivitäten, die sich auf Großprojekte beziehen. Für den Bereich der Entwicklungsprojekte wird das Risiko zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gering eingestuft.
Produktrisiken waren kumuliert über alle in diesem Bereich identifizierten Einzelrisiken per Ende Dezember 2019 mit insgesamt 0,1 Mio. Euro als unbedenklich eingestuft.
Großprojekte: Vertrieb und Projektmanagement (Vertriebs- und Produktionsrisiko)
Neben dem bereits bei den Absatzrisiken beschriebenen Vertriebsrisiken bei Großprojekten besteht ein Projektmanagementrisiko. Hinzu kommen spezielle Risiken bei sehr lange laufenden Großprojekten.
Das Projektmanagementrisiko entsteht nach der Beauftragung von Großprojekten: Allein aufgrund ihrer Dimension sind diese in der Umsetzung durch vielfältige Unwägbarkeiten gekennzeichnet. Das Risiko besteht dann beispielsweise in der Nichteinhaltung von Terminplänen und von Projektbudgets. Diesen Risiken trägt secunet durch ein umfassendes Projektmanagement Rechnung, aus dem regelmäßig Steuerungsberichte an Projektleitung, Geschäftsbereichsleitung und Vorstand erzeugt werden. Die Risiken aus Großprojekten werden - wie auch die Entwicklungsrisiken - über umfassende Projektplanungs- und Kontrollmechanismen verbunden mit einem risikoorientierten Berichtswesen fortlaufend überwacht. Bei Abweichungen von den eingestellten Sollgrößen werden unmittelbar Maßnahmen zur Risikominderung beschlossen und umgesetzt. Diese können in der Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für die Bearbeitung des Projekts bestehen sowie in der Erörterung von Abweichungen mit den Kunden, um deren Erwartungshaltung mit den geänderten Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen.
In sehr lange laufenden Projekten, die sich über Zeiträume von mehr als fünf Jahren erstrecken, können zudem Risiken entstehen, weil beispielsweise die dort eingesetzten Lösungen an das Ende ihrer technologischen Lebensdauer stoßen (Update-Probleme, Probleme mit veralteter Technologie). Auch können beispielsweise Lieferanten, die über die Dauer von solchen Projekten vom Markt verschwinden, ein Wiederbeschaffungsrisiko erzeugen.
Projektrisiken waren kumuliert über alle in diesem Bereich identifizierten Einzelrisiken per Ende Dezember 2019 mit insgesamt 0,3 Mio. Euro als unbedenklich eingestuft.
Strukturrisiken, die sich aus Unterstützungsfunktionen wie beispielsweise Finanzen und Controlling, Recht und Personal sowie IT ergeben, wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht identifiziert beziehungsweise als unbedenklich eingestuft. Gleiches betraf mögliche Compliance-Risiken.
Zu den Risiken aus M&A-Aktivitäten gehört auch das Beteiligungsrisiko. Hierzu wurden im Geschäftsjahr 2019 laufend die wesentlichen Beteiligungen der secunet AG bewertet. Zum Jahresende 2019 wurde das Beteiligungsrisiko als unbedenklich eingestuft.
Unverändert wirken sich die nachfolgend beschriebenen Treiber positiv auf das zukünftige Wachstum von secunet aus:
Die zunehmende Sensibilisierung für Fragen der IT-Sicherheit der letzten Jahre wurde unter anderem durch verschiedene Berichte zu Cyber-Security-Bedrohungen (wie beispielsweise Abhöraffären, versuchtes und erfolgreiches Hacking von Behörden- und Unternehmensnetzen, Angriffe auf kritische Infrastrukturen) im Laufe der letzten Jahre medial stark unterstützt.
Untersuchungen zur mittel- bis langfristigen Einschätzung von Risiken bei Unternehmen und Entscheidern ergeben zudem, dass Cyber Security eine deutlich steigende Bedeutung zugemessen wird. Das Thema Cybersicherheit steht weithin im Fokus verschiedenster Untersuchungen und Tagungen sowie daraus abgeleiteten Veröffentlichungen. Cybervorfälle stehen zunehmend im Fokus der Risikobetrachtungen, und zwar nicht nur von Behörden, sondern auch von Unternehmen der privaten Wirtschaft. So werden zum Beispiel im Allianz Risk Barometer 2020 der Top Business Risks in Deutschland der vergangenen drei Jahre Cyber-Vorfälle durchgängig unter den bedeutendsten drei Risiken genannt, das gleiche Bild ergibt sich in der globalen Betrachtung. Auch der Global Risk Report 2020 des World Economic Forum listet Cyberattacken und die Verwundbarkeit von wichtiger Infrastruktur unter den Top 10 Risiken weltweit.
Hieraus kann ein positiver Trend für die Nachfrage nach hochwertigen und vertrauenswürdigen IT-Sicherheitslösungen "made in Germany" abgeleitet werden. Dies betrifft sowohl Behörden, die ihre bestehenden Anstrengungen um Sicherheit der IT-Systeme und -Infrastrukturen noch ausweiten, als auch Unternehmen, die dem konkret gewordenen Risiko, zum Beispiel der Wirtschaftsspionage, entsprechende Schutzmaßnahmen entgegensetzen. Hinzu kommen verstärkt Betreiber kritischer Infrastrukturen, für die IT-Sicherheit immer wichtiger wird (siehe auch "Wachstum aufgrund zunehmender Regulierung"). Durch entsprechende vertriebliche Aktivitäten im Behörden- und Unternehmensbereich zielt secunet darauf, an dieser positiven Nachfrageentwicklung zu partizipieren.
Das zunehmende Interesse an IT-Sicherheit, unter anderem getrieben durch die hohe mediale Aufmerksamkeit, und die in der Folge wachsende Nachfrage ziehen auch einen zunehmenden Wettbewerb nach sich. Dieser ist bei der Bewertung der Chancen mit zu berücksichtigen.
Die deutsche Bundesregierung will den Schutz kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Telekommunikationsnetze sowie von IT-Systemen erhöhen. Sie hat dazu im Juli 2015 das IT-Sicherheitsgesetz erlassen. Wachstumschancen ergeben sich daraus auf verschiedenen Ebenen:
| ― | Das Gesetz betrifft besonders die Betreiber kritischer Infrastrukturen, also von Einrichtungen, die für das Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Energieversorgung. Sie sollen spezifische Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen. Hieraus entsteht potenzielle Nachfrage nach Umsetzungskonzepten für diese Anforderungen. |
| ― | Des Weiteren ist die Rolle des BSI durch das Gesetz gestärkt worden und trägt seiner gewachsenen Bedeutung als zentrale Stelle für die IT-Sicherheit Rechnung. Unter anderem hat das BSI die Befugnis erhalten, auf dem Markt befindliche IT-Produkte und -Systeme im Hinblick auf ihre IT-Sicherheit zu prüfen, zu bewerten und die Ergebnisse bei Bedarf zu veröffentlichen. Hieraus können sich positive Impulse auf das Produktgeschäft der secunet ergeben. |
Für die Zukunft wird eine Weiterentwicklung der Gesetze zur Regulierung der kritischen Infrastrukturen erwartet. So sollen sowohl die spezifischen Vorgaben als auch die einbezogenen Sektoren ausgeweitet werden.
IT-Sicherheitslösungen "made in Germany" erfreuen sich weltweit aufgrund ihrer Qualität und Vertrauenswürdigkeit eines guten Rufs. Die internationale Nachfrage nach entsprechenden hochwertigen Lösungen, wie sie auch secunet anbietet, wächst.
Unter dem Eindruck von Abhöraffären und Cyber-Attacken dürfte die Nachfrage noch deutlichere Unterschiede nach Herstellerländern machen, von denen secunet als deutscher Hersteller auch profitiert. Hinzu kommen die Zulassungen von secunet-Produkten für den Einsatz im internationalen Kontext, beispielsweise bei der EU und der NATO.
Das Angebot für Kunden im industriellen Sektor durch den Geschäftsbereich Business Sector soll auch im Ausland ausgeweitet werden, beispielsweise für ausländische Tochtergesellschaften und Produktionsstätten deutscher Konzerne. Hierzu werden vielversprechende Potenziale identifiziert und geprüft.
Der Ausbau der Auslandsaktivitäten über den secunet-eigenen Vertrieb sowie über lokale Multiplikatoren soll dazu beitragen, diese Potenziale zu heben.
Neben dem organischen Wachstum auf Inlands- wie Auslandsmärkten verfolgt secunet seit Jahren das Ziel, über M&A-Aktivitäten weiteres Wachstum herbeizuführen. Vielversprechend ist der Zuwachs im Produktbereich über den Erwerb von entsprechenden Lösungsanbietern. Der Markt für Unternehmen mit hochwertigen, zugelassenen IT-Sicherheitslösungen für die Bearbeitung von Verschlusssachen, auf dem secunet tätig ist, ist in viele kleine bis mittlere Anbieter zersplittert. Zudem ist das M&A-Geschäft auch weiterhin durch sehr hohe Preisvorstellungen seitens der Verkäufer geprägt. Der Prozess der Identifizierung erfolgversprechender und preislich akzeptabler Targets ist entsprechend aufwendig, wird aber dennoch kontinuierlich verfolgt.
Eine zusammenfassende Betrachtung der Chancen und Risiken, welche die weitere Entwicklung des secunet-Konzerns beeinflussen könnten, führt zu einer insgesamt zuversichtlichen Einschätzung.
Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts insgesamt unbedenklich und damit beherrschbar sind, und die identifizierten Risiken einzeln und in ihrer Gesamtheit keine den Fortbestand des Konzerns und des Unternehmens gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Berichtszeitraum von mindestens einem Jahr darstellen. Im operativen Management des Konzerns werden durchgängig Maßnahmen ergriffen, die eine Steigerung der Risikoposition verhindern sollen. Zugleich wird mit einer Vielzahl von Aktivitäten die Nutzung der beschriebenen Chancen vorangetrieben. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Risiken vor.
Die Geschäftsentwicklung der secunet AG unterliegt den gleichen Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Daher gilt die Darstellung und Würdigung der Risiken und Chancen analog für die secunet AG.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Umsatzerlöse und EBIT zum wiederholten Male kräftig angestiegen, in der Folge ist das Jahr 2019 mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen worden. Der Vorstand der secunet AG sieht die Voraussetzungen für eine gute Geschäftsentwicklung für das kommende Jahr 2020 grundsätzlich optimistisch. Jedoch stellt der Coronavirus ein schwierig einzuschätzendes Risiko für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 dar.
Die Rahmenbedingungen für das Geschäftsjahr 2020 vor Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen des Coronavirus stimmten optimistisch:
| ― | Die gesamtwirtschaftlichen Wachstumsaussichten der deutschen Bundesregierung waren positiv: Für das laufende Jahr wurde ein Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,1% erwartet. |
| ― | Für den Inlandsmarkt rechneten wir auch weiterhin mit einer wachsenden Nachfrage nach IT-Sicherheit. Dies betrifft sowohl den Public Sector, also das Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern, als auch den Business Sector, der Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie den Gesundheitssektor bedient. Für das Jahr 2020 prognostizierte Bitkom ein Wachstum der Ausgaben für Hardware, Software und Services im Bereich IT-Sicherheit um 7,5 % auf 4,9 Mrd. Euro. secunet wird diese wachsende Nachfrage auch in Zukunft mit optimierten und neuen Dienstleistungen, Produkten und Lösungen gut befriedigen können. |
| ― | Der Auslandsmarkt birgt signifikante Wachstumspotenziale: Um diese zu heben, ist secunet prinzipiell gut aufgestellt. Die im internationalen Vertrieb tätigen Mitarbeiter der secunet AG und der secunet International GmbH&Co. KG können sich auf eine mehrjährige Erfahrung im Konzern und im Umgang mit internationalen Kunden stützen. |
| ― | Im Laufe des letzten Jahres hat der secunet-Konzern die Zahl seiner produktiven Mitarbeiter erneut gesteigert und kann somit steigende Nachfrage und hohe Kapazitätsauslastung in gute Geschäftsergebnisse umsetzen. |
| ― | Die Bestrebungen, nationale wie internationale Verteidigungshaushalte auszuweiten und der dabei auf Cyber Defence gesetzte Fokus begründen positive Wachstumserwartungen. |
Der Vorstand erachtet den secunet-Konzern und die secunet AG zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts als gut aufgestellt und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns ist aus der Sicht der Unternehmensleitung nach wie vor gut:
| ― | Der secunet-Konzern und die secunet AG stehen wirtschaftlich und finanziell gut da: Das bisherige Wachstum wurde profitabel erreicht, es bestehen keine Kredite, und der Bestand an liquiden Mitteln ist hoch. |
| ― | Der Vorstand ist der Ansicht, dass secunet über leistungsfähige, motivierte und ausgezeichnet qualifizierte Mitarbeiter verfügt, damit eine hervorragende Grundlage an Knowhow gegeben ist. |
| ― | Das bestehende Produkt- und Leistungsportfolio der Gesellschaft hat sich im Wettbewerb gut bewährt und wird fortlaufend in enger Abstimmung mit den Kunden und ihren Bedürfnissen ausgeweitet. Hinzu kommen Erweiterungen der Produktpalette, die auch zukünftiges Wachstum stützen. |
| ― | secunet vertritt die Ansicht, dass die Produkte und Lösungen von secunet einen ausgezeichneten Ruf haben, das Unternehmen als Lieferant von hochwertiger und vertrauenswürdiger IT-Sicherheit für höchste Ansprüche anerkannt ist und daher eine stabile und zuverlässige (Bestands-)Kundenstruktur hat. |
Gleichwohl bestehen mit Blick auf das kommende Jahr auch Risiken:
| ― | secunet ist weiterhin stark abhängig von der Beschaffungsaktivität der deutschen Bundesbehörden. Auswirkungen, die aus einer sich verändernden Haushaltspolitik herrühren, können derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Eine negative Folge für secunet könnte die Verschiebung oder Streichung von geplanten Projekten sein. |
| ― | Das Projektgeschäft birgt ebenso viele Chancen wie Risiken: Der Umfang der Investitionsentscheidung bei Großprojekten, zumal wenn diese in einen politischen Prozess eingebunden sind, kann den Eintritt erwarteter Beschaffungen deutlich verzögern. Außerdem bergen laufende Großprojekte auch immer das Risiko vorab nicht kalkulierbarer Verzögerungen oder Budgetüberschreitungen. |
| ― | Die hohe Aufmerksamkeit, die sich auf IT-Sicherheit als Thema richtet, schürt einerseits die Erwartung steigender Nachfrage. Davon angezogen wird andererseits auch ein zunehmender Wettbewerb, dessen Auswirkungen bisher noch nicht absehbar sind. |
| ― | Ein Risiko für die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 stellt die Ausbreitung des Coronavirus dar. Seit Januar 2020 breitet sich das Virus weltweit weiter aus. Mit den möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den secunet-Konzern befasst sich der Vorstand kontinuierlich und mit hoher Priorität. Dabei werden alle Aspekte des Geschäftsbetriebs durchleuchtet, bewertet und wo nötig Maßnahmen entwickelt. Dies betrifft insbesondere die Zulieferungen durch Lieferanten und die Leistungen bei unseren Kunden sowie die eigene Infrastruktur und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des secunet-Konzerns. Laut Schätzung des ifo-Instituts vom 19. März 2020 könnte die deutsche Wirtschaft in 2020 um 1,5 % schrumpfen. |
Bewertbare Aussagen für den secunet-Konzern sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts nicht möglich.
Die im Geschäftsjahr 2019 erreichten sehr hohen Geschäftsergebnisse stellen eine Herausforderung für weiteres Wachstum dar - die Überschreitung der Rekordergebnisse wird zunehmend anspruchsvoller. So ist beispielsweise für den Gesundheitssektor eine Sonderkonjunktur wie im Geschäftsjahr 2019 (ausgelöst durch den Rollout der Gesundheitskonnektoren in den Arztpraxen) nicht mehr zu erwarten.
Daher formuliert der Vorstand der Gesellschaft seine Erwartungen für den secunet-Konzern für das kommende Geschäftsjahr 2020, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Epidemie, wie folgt: gerechnet wird mit einem leichten Rückgang der Umsatzerlöse. Entsprechend wird für den secunet-Konzern mit einem EBIT leicht unterhalb des Vorjahres gerechnet.
Für die Prognose der secunet AG gelten die gleichen Annahmen wie für den secunet-Konzern. Entsprechend erwartet der Vorstand für die secunet AG einen leichten Rückgang von Umsatz und EBIT.
Die Auswirkungen der seit Jahresbeginn sich ausbreitenden Coronavirus-Epidemie in Bezug auf die Geschäftsentwicklung des secunet-Konzerns können derzeit nicht verlässlich bewertet werden - sie stellen einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar. Der Vorstand sieht derzeit keine Notwendigkeit, seine Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung in 2020 gegenüber der in der oben stehenden Prognose verarbeiteten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung aus November 2019 anzupassen.
Das Finanzmanagement der Gesellschaft und des Konzerns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Damit wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Der Konzern und seine Gesellschaften waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt streng risikominimierend. Das laufende Monitoring der liquiden Mittel und die Abstimmung mit dem Liquiditätsbedarf dienen der dauerhaften Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dies ist auch das oberste Ziel des Finanzmanagements.
Das interne Kontrollsystem im secunet-Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Im secunet-Konzern besteht das interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der secunet AG - mit seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte - hat hierfür insbesondere die in der secunet Service GmbH geführten Bereiche Controlling, Finanzen sowie Recht und Personal als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im secunet-Konzern beauftragt.
Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im secunet-Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien wie den Risikoausschuss sowie durch spezifische Konzernfunktionen wie den Bereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.
Das hier dargestellte Risikomanagementsystem richtet sich im Wesentlichen auf die Vermeidung des Eintretens von Schäden durch Risiken.
Die interne Revision der secunet AG ist mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im secunet-Konzern eingebunden.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt bei der secunet AG im Wesentlichen durch das ERP-System des Herstellers SAP.
Spezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können sich z. B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte ergeben sowie aus Geschäftsvorfällen, die nicht routinemäßig bearbeitet werden.
Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen z. B. die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlenanalysen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduzieren die Möglichkeit zu dolosen Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist z. B. sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrundeliegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des secunet-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher.
Die Bilanzierungsvorschriften im secunet-Konzern regeln einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss der secunet AG einbezogenen Unternehmen.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden, Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Die deutschen Tochterunternehmen sowie das Mutterunternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse nach deutschem Handelsrecht, die ausländischen Tochtergesellschaften nach jeweiligem Landesrecht. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Abschlüsse nach einheitlichen Maßstäben durch das Konzernrechnungswesen auf die Handelsbilanz II nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, übergeleitet und durch Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Summenbilanz und -Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Konzernabschluss ermittelt.
Trotz der genannten internen Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden. Diese führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung des eingesetzten Systems nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung und den Jahresabschlüssen der Einzelgesellschaften gewährleisten kann.
Die Angaben nach §289a Absatz 1 und §315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019 erläutert der Vorstand der secunet Security Networks AG wie folgt:
1. Das Grundkapital der secunet Security Networks AG beträgt unverändert 6.500.000 Euro und ist in 6.500.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der secunet Security Networks AG eine Stimme.
2. Eine Beschränkung für die Übertragung der secunet-Aktien kann sich aufgrund der von der secunet Security Networks AG angebotenen Produkte aus dem Außenwirtschaftsgesetz ergeben. So bestimmt etwa §5 (3) Ziffer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), dass "Beschränkungen ... angeordnet werden (können) in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen ... Produkte mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung von staatlichen Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte herstellen oder hergestellt haben und noch über die Technologie verfügen, wenn das Gesamtprodukt mit Wissen des Unternehmens vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen wurde." Außerhalb der Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes sind die Aktionäre der secunet Security Networks AG in ihrer Entscheidung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, weder durch deutsche Gesetze noch durch die Satzung der Gesellschaft beschränkt. Insbesondere bedürfen der Erwerb und die Veräußerung von Aktien zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Organe der Gesellschaft oder anderer Aktionäre. Das Stimmrecht der Aktionäre unterliegt weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft Beschränkungen. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung von Aktien der Gesellschaft ergeben.
3. Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstands zu ca. 10,38% im Streubesitz. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, hält nach Kenntnis des Vorstands die Giesecke+Devrient GmbH, München, Deutschland, mit einer direkten Beteiligung von 78,96%. Indirekt ist die MC Familiengesellschaft mbH, Tutzing, Deutschland, über ihre Beteiligung an der Giesecke+Devrient GmbH mit 79,43% (unter Zurechnung der von der secunet Security Networks AG gehaltenen eigenen Aktien) an der secunet Security Networks AG beteiligt. Wiederum indirekt über ihre Mehrheitsbeteiligung an der MC Familiengesellschaft mbH ist Verena von Mitschke-Collande, Deutschland, ebenfalls mit 79,43% an der secunet Security Networks AG beteiligt.
4. Die secunet Security Networks AG hat keine Aktien ausgegeben, die Sonderrechte gewähren.
5. Wie alle anderen Aktionäre der Gesellschaft entscheiden auch die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstands, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, über die Ausübung ihrer Stimm- und Kontrollrechte selbst und üben daher ihre Kontrollrechte unmittelbar aus.
6. Der Vorstand der secunet Security Networks AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§84, 85 AktG, bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für ihre Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig.
Er bestellt Vorstandsmitglieder für höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Änderungen der Satzung bedürfen nach §179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, wobei Änderungen, die nur die Fassung betreffen, auch dem Aufsichtsrat übertragen werden können. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß §22 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht die Satzung oder zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen. §10 Absatz 5 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
7. Der Vorstand ist nicht zur Ausgabe neuer Aktien ermächtigt. Weder sieht die Satzung der secunet Security Networks AG eine bedingte Kapitalerhöhung vor, noch besteht eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Auch besteht keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß §71 Absatz 1 Nr. 8 AktG. Per 31. Dezember 2019 hielt die Gesellschaft 30.498 Stück eigene Inhaberaktien, die sie auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2001 erworben hatte. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 ist der Vorstand ermächtigt, diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats an einer Börse zu veräußern. Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der secunet Security Networks AG bis zum 31. Dezember 2019 keinen Gebrauch gemacht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
9. Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die secunet AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Gesteuert werden die Gesellschaft und der Konzern durch den Vorstand, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Eine vertiefende Betrachtung der Führung des secunet-Konzerns findet sich im Corporate-Governance-Bericht der secunet AG. Dort findet sich auch die Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f Absatz 1 HGB und §315d HGB. Der Corporate-Governance-Bericht ist dauerhaft über die Website der secunet AG unter www.secunet.com unter >> Das Unternehmen >> Investor Relations >> Corporate Governance zugänglich.
Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen.
secunet kommt mit der vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen für das Geschäftsjahr 2019 entsprechend dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG)" gemäß §§315b, 315c i.V.m. 289c - 289e HGB nach. Die vorliegende Erklärung wird mit dem zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der Website von secunet im Bereich >> Investor Relations >> Finanzberichte und Nachrichten öffentlich zugänglich gemacht.
Die Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns sind gemäß §317 Absatz 2 Satz 4 HGB nicht in die Jahres- und Konzernabschlussprüfung einbezogen. Stattdessen wurde die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorgaben des Prüfungsstandards ISAE 3000 mit einer "Limited Assurance" geprüft.
Bei der Erstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns folgen wir bei der Auswahl der relevanten Aspekte sowie der Beschreibung der Konzepte der Einteilung nach Belangen des CSR-RUG (§289c HGB). Bei der Wahl der einzelnen Themen innerhalb der Belange orientieren wir uns an den ausführlichen Auflistungen des Rahmenwerks Sustainability Reporting Standards (SRS) für nichtfinanzielle Berichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI). Zur Erstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns wurde ein gesonderter interner Prozess eingerichtet, um die Nachhaltigkeitsthemen im Hinblick auf die Anforderungen des Gesetzes zu analysieren und zu bewerten.
Der Erstellungsprozess für die Erklärung fokussierte entsprechend der Mindestanforderungen des §289c (2) auf die fünf Aspekte "Arbeitnehmerbelange", "Sozialbelange", "Bekämpfung von Korruption und Bestechung", "Umweltbelange" und "Achtung der Menschenrechte". Die Auswahl der jeweiligen Inhalte der Erklärung erfolgte auf Basis einer im Jahr 2018 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. Diese wurde im Dialog mit zentralen Stakeholdern zu diesen Belangen im Unternehmen erarbeitet: Dies sind die Bereiche Compliance, Einkauf, Personal sowie Qualitäts- und Umweltmanagement. Es wurden infolge der Wesentlichkeitsanalyse diejenigen Themen ausgewählt, die hinsichtlich der Auswirkungen des Unternehmens und des Konzerns auf die jeweiligen Aspekte und auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der secunet AG sowie des secunet-Konzerns relevant sind.
Die Ergebnisse der im Jahr 2018 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden im Berichtsjahr überprüft und bestätigt. Zudem ist für das kommende Jahr vorgesehen, die Einbeziehung externer Stakeholder zu evaluieren.
Ziel der secunet AG und des secunet-Konzerns ist es, positive Auswirkungen auf die einzelnen Aspekte zu erzeugen und negative Konsequenzen soweit wie möglich zu minimieren. Daher schloss sich an die Wesentlichkeitsanalyse eine Risikoanalyse für die betrachteten Belange an. Hierzu wurden die mit den Aspekten der Belange möglicherweise verbundenen Risiken bewertet. Die Bewertung der mit den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten verbundenen Risikoszenarien erfolgt analog zur Methode für die unternehmerischen Risiken, wie sie im Abschnitt Risikomanagementziele und -methoden dieses Lageberichts beschrieben ist. Dabei wurden ebenfalls Nettorisikowerte herangezogen, die unter Einbeziehung der zur Risikominimierung ergriffenen Maßnahmen ermittelt wurden. Wesentliche Risiken werden in §289c Absatz 3 Nr. 3 und 4 als Risiken definiert, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft und des Konzerns verbunden sind und sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die Aspekte der Belange haben oder haben werden. Aus der durchgeführten Risikobewertung ergaben sich keine wesentlichen nichtfinanziellen Risiken. Auch die Risikoanalyse wurde in Zusammenarbeit mit den unternehmensinternen Stakeholdern durchgeführt.
Der Berichtserstellungsprozess für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns schloss damit ab, dass die zu den wesentlichen Themen verfolgten (Management-)Konzepte beschrieben wurden.
Gemäß den Gesetzesanforderungen wurden die folgenden Themen für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 als relevant festgelegt:
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| Belange gem. CSR-RUG | Wesentliche Themen |
|---|---|
| Arbeitnehmerbelange | Diversität und Verhaltensgrundsätze |
| Arbeitgeberattraktivität, Recruiting und Nachwuchssicherung | |
| Arbeitsschutz und Gesundheit | |
| Lebensphasenorientierte Arbeitsgestaltung (Zeiten und Orte) | |
| Aus- und Weiterbildung | |
| Sozialbelange | Informationssicherheit |
| Datenschutz | |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Compliance |
| Umweltbelange | Umweltmanagement |
Im Rahmen der im Jahr 2019 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse ist der Aspekt der Menschenrechte von uns als nicht wesentlich für die Darstellung in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns bewertet worden. Dies begründet sich daraus, dass unser Unternehmen und der Konzern in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette wesentlichen Einfluss lediglich auf die Teile Entwicklung und Beratung haben. Auch der Großteil unserer direkten Lieferanten hat seinen Sitz in Deutschland bzw. agiert hier, womit auch in diesem Fall Menschenrechtsverstöße durch die Einhaltung der Gesetze im Wesentlichen ausgeschlossen werden können.
Im Berichtsjahr 2019 wurde die Wesentlichkeit der Menschenrechte wiederholt erörtert und im Ergebnis bestätigt. Insbesondere wurde hierbei der Vertriebsprozess in Drittstaaten berücksichtigt. So ist es der Anspruch von secunet, eine in Aspekten der Menschenrechte vertretbare Ausfuhr von Produkten und Lösungen zu gewährleisten. Hierzu wurden entsprechende interne Prozesse (z.B. exportrechtliche Vorabprüfungen) und die Stabstelle Export etabliert.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung zu der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) werden Vorbereitungen zum Monitoring getroffen, um im ersten Schritt die Kernelemente des Aktionsplans zu identifizieren und im zweiten Schritt die Umsetzung im Konzern und in der AG anzustreben.
Der Vorstand der secunet AG erörterte die Ergebnisse der Wesentlichkeits- und Risikoanalyse, die beschriebenen Konzepte, sowie diese zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns und übergab diese zur Prüfung an den Aufsichtsrat.
Das Geschäftsmodell des secunet-Konzerns und der secunet AG ist ausführlich unter Grundlagen des Konzerns in diesem zusammengefassten Lagebericht 2019 beschrieben. Verantwortungsvolles Handeln, gesellschaftliche Akzeptanz und ein hohes Maß an Integrität sind wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens. Deshalb ist es der Anspruch von secunet, als einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit, zu einer nachhaltigen Entwicklung in Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beizutragen.
Nichtfinanzielle Themen von Relevanz werden im Zuge der Beschlüsse zu den damit verbundenen Maßnahmen und Managementkonzepten an den Vorstand der secunet AG berichtet und durch diesen erörtert.
Für unseren Unternehmenserfolg sind die Kreativität, die Motivation und die Integrität unserer Mitarbeiter entscheidende Faktoren. Ihr Engagement, ihre Flexibilität und ihre Kompetenz gehören mit zu den ausgewiesenen Stärken unseres Unternehmens. secunet zielt mit verschiedenen Maßnahmen darauf ab, den Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld zu bieten, das diese Stärken fördert.
Die Arbeitnehmer von secunet sind festangestellte Mitarbeiter in den Bereichen Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement sowie Verwaltung und Services. Hinzu kommen Werkstudenten und Praktikanten sowie in seltenen Fällen bei spezifischem Bedarf nach Vertretungen in der Verwaltung externe Kräfte (z.B. Leiharbeitnehmer). Aufgrund der relativen Homogenität dieser Gruppen werden die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für alle Arbeitnehmer angewendet.
Zusätzlich zu den fest angestellten Mitarbeitern beschäftigt secunet in einzelnen produktiven Bereichen zur Abfederung von Spitzen in der Kapazitätsauslastung oder wenn sehr spezifisches Knowhow gefragt ist so genannte Freelancer. Da die Zahl der Freelancer im Verhältnis zu den fest angestellten Mitarbeitern gering ist, beziehen sich die folgenden Aussagen zu Maßnahmen oder Kennzahlen ausschließlich auf die eingangs definierten Arbeitnehmer.
In seiner Belegschaft empfindet secunet Vielfalt nicht nur als persönliche Bereicherung, vielmehr liegt in der Pluralität der Mitarbeiter ein Potenzial für den Erfolg. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Vielfalt und Chancengleichheit in allen Konzernbereichen und über alle Hierarchieebenen, Geschlechter, religiösen Ansichten und Nationalitäten hinweg verantwortungsvoll von allen Mitarbeitern sowie den Leitungs- und Überwachungsorganen gelebt werden. Ein formal niedergelegtes Konzept gibt es dazu nicht, jedoch wird aus diesem Selbstverständnis heraus auf allen Hierarchieebenen das Thema Diversität berücksichtigt.
Durch einen von Vertrauen und Respekt getragenen Umgang miteinander möchte secunet die notwendige Basis schaffen, die es jedem einzelnen Mitarbeiter ermöglicht, seine Potenziale optimal zu entfalten und eine Gleichbehandlung und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte zu erfahren. So haben alle Mitarbeiter samt Leitungs- und Kontrollorganen die secunet-weit gültigen Verhaltensgrundsätze und Werte des Verhaltenskodex zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese Verhaltensgrundsätze und Werte können über interne Meldekanäle an geeigneter Stelle im Konzern und in der AG angezeigt werden.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden über diese Meldekanäle keine Meldungen über den Verdacht von Verstößen oder Missständen abgegeben.
Der IT-Sektor wächst deutlich stärker als die Zahl der verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte. Daher ist der Wettbewerb um die Einstellung von erfahrenen Mitarbeitern und Nachwuchskräften hoch. Nachwuchssicherung und Recruiting werden damit zu kritischen Erfolgsfaktoren für die langfristig positive Entwicklung des Unternehmens.
Daher strebt secunet danach, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und diese Attraktivität hochzuhalten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verfolgt secunet unter Federführung des Personalbereichs eine Vielzahl von Maßnahmen. Zum einen geschieht dies durch einen durchgängigen Austausch mit den einzelnen Mitarbeitern und der Belegschaft als Ganzes. Zur Bewertung der individuellen Leistung und Zufriedenheit der einzelnen Arbeitnehmer werden jährliche Mitarbeitergespräche geführt. Dabei handelt es sich um standardisierte, strukturierte Gespräche innerhalb derer Mitarbeiter und Vorgesetzte sich gegenseitig im Sinne einer Performance-Beurteilung bewerten. Gleichzeitig werden hier die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation, mögliche Überlastungen und der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung abgefragt. Hieraus wird unter anderem der Bedarf an Schulungen für die Arbeitnehmer abgeleitet.
Um die Zufriedenheit der Belegschaft zu messen, werden zudem regelmäßig Befragungen durchgeführt. Für das Berichtsjahr 2019 war die Durchführung einer neuen Befragung vorgesehen; diese wurde jedoch aufgrund organisatorischer Veränderungen im Personalbereich auf das Jahr 2020 verschoben.
Aus den Ergebnissen bisheriger Umfragen wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet, beispielsweise die sogenannte Mobile-Office-Regelung. Ebenso wurden infolge der Auswertung der Mitarbeiterbefragung sogenannte Kompetenzprofile für Mitarbeiter entwickelt. Diese bieten Transparenz über Anforderungen und Eigenschaften, die notwendig sind, um Karrierestufen zu erreichen.
Zur Herstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds und angenehmer Arbeitsbedingungen werden außerdem Leistungen wie freie Getränke und Obst, Unterstützung bei der individuellen Gestaltung von Arbeitsplätzen und das Leasing von Dienstfahrrädern angeboten.
Es entspricht dem Selbstverständnis von secunet, sämtliche relevanten Vorschriften und anerkannten Standards zu Arbeitnehmerrechten einzuhalten. Es finden verschiedene Maßnahmen Anwendung, die auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Belegschaft wirken. Hierzu zählt der gesetzliche Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz und der Personalbereich von secunet, unterstützt durch den betriebsärztlichen Dienst, führen dazu verschiedene Maßnahmen durch, die darauf abzielen, berufsbedingte gesundheitliche Überbeanspruchungen möglichst gering zu halten. Aus dem Geschäftsmodell von secunet ergibt sich, dass die Tätigkeiten der Mitarbeiter überwiegend innerhalb von Bürogebäuden und dort am Schreibtisch erfolgen.
Die Vermeidung von Unfällen ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesundheitsförderung, auf den secunet in seiner Organisation viel Wert legt. Im Berichtsjahr 2019 wurden im secunet-Konzern insgesamt sechs Arbeitsunfälle (2018: sechs) registriert und der zutreffenden Berufsgenossenschaft gemeldet. Mit Arbeitsunfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, körperschädigendes, von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis gemeint, das mit der Arbeitstätigkeit bei secunet in einem ursächlichen Zusammenhang steht. Zu den Arbeitsunfällen zählen auch Unfälle, die sich auf einer Dienstreise oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Wegeunfall) ereignen.
secunet ermöglicht seinen Mitarbeiter zudem einen kostenlosen Gesundheitscheck beim betriebsärztlichen Dienst.
secunet bietet seinen Arbeitnehmern verschiedene, den individuellen Anforderungen entsprechende, Entwicklungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten der individuellen Arbeitszeiten an. Damit kann jeder im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten in den jeweiligen Lebensphasen seine Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Work-Life-Balance gestalten. Hinzu kommt die (aus der Mitarbeiterbefragung entstandene) Mobile-Office-Regelung, innerhalb derer die Mitarbeiter ihr Arbeitsumfeld völlig ortsunabhängig dynamisch selbst gestalten können. Hierfür stehen 36 Tage im Jahr zur Verfügung.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Nachwuchssicherung und Weiterentwicklung der eigenen Belegschaft. Hierzu gehört unter anderem die fortlaufende Qualifizierung der fest angestellten Mitarbeiter. Im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche werden der individuelle Förderungsbedarf ausgelotet und entsprechende Maßnahmen geplant.
Im Berichtsjahr 2019 wurde in Schulungsmaßnahmen in Höhe von durchschnittlich rund 1.190 Euro je Mitarbeiter investiert, im Jahr 2018 waren es durchschnittlich rund 960 Euro und im Jahr 2017 durchschnittlich 820 Euro. Die Schulungsmaßnahmen betreffen sowohl fachliche (inhaltliche) Themen als auch methodische Themen (Projektmanagement, Kommunikation, Präsentation). Die Führungskräfte im secunet-Konzern und in der secunet AG erhalten zudem spezifische Schulungen in Themen der Führung.
Für die Entwicklung der Belegschaft des secunet-Konzerns und der secunet AG sind auch die Nachwuchssicherung und das Recruiting wichtig. Die secunet betreibt universitätsnahe Standorte und steht darüber im engen Kontakt mit potenziellen zukünftigen Arbeitnehmern. Unter anderem mit studienbegleitenden Praktika und der Unterstützung bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten werden Mitarbeiter der Zukunft für secunet gewonnen. Auch Kooperationen mit Universitäten schaffen Verbindungen, um die qualifizierte Belegschaft von secunet auszubauen.
Im Rahmen der organisatorischen Optimierung im Personalbereich hat secunet erstmalig eine für Personalentwicklung und Talent Management zuständige Stelle geschaffen. Zu den Aufgaben gehören u.a. die effektive Steuerung und Bewertung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Belegschaft.
Einen Beitrag zu gesellschaftlichen Belangen bietet secunet in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz (informationelle Selbstbestimmung).
secunet ist einer der führenden deutschen Anbieter für anspruchsvolle IT-Sicherheit. Unsere Produkte und Dienstleistungen zielen auf Informationssicherheit, besonders durch den Einsatz kryptografischer Methoden. Informationssicherheit ist selbst eine essenzielle Voraussetzung für eine auf Vertrauen basierende Digitalisierung. Mit der Informationssicherheit ist auch die Basis für wirksamen Datenschutz gelegt. Die hier geltenden technischen Vorgaben, z.B. der EU DSGVO, werden ergänzend durch Beratungsansätze mit organisatorischen Maßnahmen verbunden.
Unsere internen Prozesse haben wir mit hohem Anspruch an Datensicherheit und Datenschutz gestaltet. Hierzu haben wir umfassende Maßnahmen in unsere Geschäftsprozessen integriert und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Gefördert durch den IT-Sicherheitsbeauftragten und den Datenschutzbeauftragten des secunet-Konzerns und der secunet AG werden die entsprechenden Ziele verfolgt. Die secunet AG ist ISO/IEC 27001:2013 zertifiziert und erfüllt damit hohe Qualitätsansprüche im Hinblick auf die Informationssicherheit im eigenen Hause. Die fortlaufende Weiterentwicklung der damit verbundenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass auf bestmöglichen Datenschutz hingewirkt wird.
Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz geben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Leistungserbringung zugrunde liegen, an unsere Lieferanten weiter.
Mit Blick auf unsere Kunden stehen Informationssicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt. Die IT-Sicherheitspartnerschaft mit der Bundesrepublik Deutschland sowie die große Zahl der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen sowie zertifizierten secunet-Produkte und -Lösungen sind gute Indikatoren unserer Leistung. Auch über die Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheitssysteme und Datenschutz wirkt secunet auf Datensicherheit und Datenschutz hin. Die wachsenden Umsätze sowie die von Jahr zu Jahr steigende Verbreitung der secunet-Lösungen insbesondere im öffentlichen Bereich dokumentieren, dass die Zahl der Kunden, die secunet in dieser Hinsicht vertrauen, zunimmt. Ein Beispiel dafür, wie das Produktportfolio zur Informationssicherheit und Stärkung des Vertrauens in die Digitalisierung beitragen kann, ist der Beitrag von secunet zur elektronischen Steuererklärung ELSTER. Die secunet AG hat im Auftrag des Landesamtes für Steuern Bayern eine neue Sicherheitsplattform für das ElsterOnline-Portal realisiert, die hohe Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Lösung unterstützt Authentisierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur für Web-Anwendungen über zertifikatsbasierte Verfahren. Der Einsatz dieser Verfahren öffnet neue komfortable Online-Wege für nahezu alle steuerrelevanten Bereiche, wie zum Beispiel Steueranmeldungen, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer und Steuerkontoabfrage.
Ein weiteres Beispiel ist die Entwicklung, Integration und technische Betreuung von Systemen der automatisierten Grenzkontrolle (eGates). Steigende Fluggastzahlen und größere Passagiermaschinen bei gleichzeitig zunehmendem Sicherheitsbewusstsein stellen Personal, Technik und Infrastruktur an allen Flughäfen weltweit vor große Herausforderungen. Lösungen von secunet sorgen für den größtmöglichen und umfassenden Schutz elektronischer Identitäten und gleichzeitig für eine zuverlässige Verifikation und Identifikation. Sie modernisieren, automatisieren und mobilisieren das ID-Management.
Mit der Entwicklung und Zulassung des secunet konnektors für die Arztpraxen überträgt secunet seine Erfahrung in der IT-Sicherheit auf den Gesundheitssektor. Der secunet konnektor dient beispielsweise Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern als zentrales Element zum Anschluss der Computernetze an die Telematikinfrastruktur (TI). Die belastbare Sicherheitsinfrastruktur des secunet konnektors wird in Zukunft unter anderem die sichere und schnelle Abfrage von persönlichen Gesundheitsdaten (wie z. B. Vorerkrankungen) ermöglichen, die insbesondere in Notfallsituationen unmittelbar gefragt sind.
Ein besonderes Augenmerk legt secunet auf die technologische Vorausschau. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von secunet zielen auf Verbesserung und Innovationen bei Verfahren, Produkten und Lösungen. secunet trägt damit dem wachsenden Bedürfnis seiner Kunden nach erhöhter Sicherheit in den bestehenden Infrastrukturen sowie nach Lösungen gegen Bedrohungen in neuen technologischen Umgebungen Rechnung. secunet beschreibt im Innovationsbericht die strategischen Innovationsanstrengungen im Konzern und in der AG.
Integrität ist für secunet von besonderer Bedeutung. Wesentlich dabei ist die wirksame Verhinderung von Korruption und Bestechung. secunet hat dafür ein umfassendes Compliance-Management-System implementiert. Das Compliance-Management-System richtet sich gegenwärtig auf die internen Strukturen der secunet AG und des secunet-Konzerns. Zudem ist geplant, alle Lieferanten von secunet zu einer Selbstauskunft zu verpflichten, um Themen der Compliance und der Ethik in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu dokumentieren.
Aus dem klaren Commitment der Unternehmensführung zu Integrität ("Tone from the Top") erwachsen verschiedene Maßnahmen.
Dies sind zum einen Schulung und Beratung. Die Mitarbeiter von secunet werden regelmäßig in Fragen der Compliance geschult und sensibilisiert. Die Teilnahme an den Präsenzschulungen, die an allen größeren secunet-Standorten jährlich mindestens einmal stattfinden, ist für alle Mitarbeiter im Zweijahresturnus verpflichtend.
Für darüber hinaus gehende Compliance-Fragen stehen die Compliance-Beauftragte und der Compliance Officer mit Rat zur Verfügung.
Des Weiteren legen klare und eindeutige Richtlinien fest, wie mit Interessenkonflikten und Korruption umzugehen ist. Im Zuge der Compliance-Schulungen wird auch immer auf die Beachtung der entsprechenden Richtlinien und Vorgaben bei den Geschäftspartnern von secunet hingewiesen.
secunet leistet grundsätzlich keine Geld- und Sachspenden an politische Organisationen, Parteien oder einzelne Politiker. Auch haben Mitarbeiter bei privat geleisteten politisch motivierten Spenden sicherzustellen, dass solche privaten Spenden nicht in einen Zusammenhang mit secunet gebracht werden können.
Sonstige Spenden und Aufwendungen für Sponsoringmaßnahmen erfordern grundsätzlich die Freigabe des Vorstands. Im Berichtsjahr 2019 wurden rund 76.000 Euro für solche Maßnahmen aufgewendet. Im Wesentlichen wurden dabei themenspezifische Konferenzen und Roundtables gesponsert, die dem fachlichen und inhaltlichen Austausch dienen.
Zudem wurde im Berichtsjahr 2018 ein Hinweisgebersystem implementiert, das Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter sowie allen weiteren an der Geschäftstätigkeit beteiligten Personen die Möglichkeit gibt, anonym interne Missstände und Risiken zu melden.
Im Jahr 2019 hat der Compliance-Bereich keine Hinweise auf Korruptionsfälle erhalten. Auch wurden bei den für die secunet zuständigen Behörden keine Meldungen registriert und der secunet übermittelt.
secunet ist sich bewusst, dass Ressourcen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Der secunet-Konzern und die secunet AG halten daher eine adäquate Umweltpolitik für erstrebenswert.
secunet betreibt keine Produktionsstätten mit Maschinen im herkömmlichen Sinne. Die IT-Ausstattung der Mitarbeiter, die eigenen Rechenzentren, Firmenfahrzeuge und Facilities bilden somit die eigentliche sogenannte betriebsnotwendige Ausstattung, die zur Erbringung der Tätigkeiten notwendig ist. Im Zuge des Verkaufs von Hardware wird zudem Verpackungsmaterial eingesetzt und am Ende des Produktlebenszyklus entsteht Elektroschrott. Diese Umweltbelastungen stehen damit direkt mit unserer Geschäftstätigkeit in Zusammenhang.
Bislang sind zum Umweltschutz Vorgaben allgemeiner Natur vorhanden, die im secunet-weit gültigen Verhaltenskodex niedergelegt sind. Wie im Rahmen der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 erklärt, hat secunet ein erstes Konzept für ein Umweltmanagementsystem erstellt. Ergebnisse zu einzelnen Konzepten und Maßnahmen bestehen bisher zu den Themen (Dienst-)Fahrzeugnutzung, Energieaudit und Lieferantenmanagement. So werden Dienstfahrzeuge mit einem geringeren CO2-Ausstoß über günstigere Leasingraten gefördert. Der secunet-Konzern ist verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Das letzte Audit fand im September 2019 statt und wird turnusmäßig nach vier Jahren im Jahr 2023 erneuert. Darüber hinaus verpflichtet secunet seine Lieferanten, gesetzliche Bestimmungen über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vorschriften zu elektromagnetischer Verträglichkeit einzuhalten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen wahrzunehmen.
Im secunet-Konzern werden zudem systematisch Änderungen aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen speziell in den Bereichen Energie- und Umweltrecht verfolgt, um jederzeit auf sich wandelnde Gegebenheiten reagieren zu können. Mit Einführung dieses Prozesses wurde ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem Umweltmanagementkonzept etabliert.
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der secunet AG Anwendung finden, und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben sowie Angaben zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der secunet AG zuständig.
Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands setzt sich im Geschäftsjahr 2019 aus fünf Komponenten zusammen: einem festen Jahresgehalt, einem variablen Bonus, einer Sondertantieme, Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und einem Beitrag zur Altersversorgung.
Im Einzelnen setzt sich die Vorstandsvergütung folgendermaßen zusammen:
| ― | Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausbezahlt. |
| ― | Die variable Vergütung orientiert sich am Ergebnis des Konzerns. Sie besteht aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente. Die kurzfristige Komponente bemisst sich am Umsatz und EBIT des laufenden Geschäftsjahres (hier 2019), die langfristige Komponente am durchschnittlichen EBIT der vergangenen drei Geschäftsjahre (hier 2017-2019). |
| ― | Der Aufsichtsrat kann den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen seines Ermessens für ihre außergewöhnlichen Leistungen im Geschäftsjahr jeweils eine Sondertantieme gewähren. |
| ― | Die Sach- und sonstigen Bezüge bestehen im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für die Dienstwagennutzung. |
| ― | Im Rahmen der Altersversorgung erhalten Mitglieder des Vorstands Beiträge, deren Höhe einzelvertraglich geregelt ist. Diese Versorgungszusagen sehen entweder eine lebenslange Rente mit Hinterbliebenenversorgung oder die Zahlung eines monatlichen Beitrags zur Altersvorsorge vor. |
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Für den Fall eines sogenannten Change of Control - d.h., wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der secunet AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die secunet AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags im Sinne des §291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird, oder bei Verschmelzung der secunet AG mit anderen Unternehmen - sind keine besonderen Regelungen in den Vorstandsverträgen vorgesehen.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Tochterunternehmen erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung.
In Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex stellt sich die Vergütung des Vorstands der secunet AG wie folgt dar:
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| Dr. Rainer Baumgart1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2019 (min) | 2019 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 260.000 | 108.333 | 108.333 | 108.333 |
| Nebenleistungen | 31.683 | 13.380 | 13.380 | 13.380 |
| Summe | 291.683 | 121.713 | 121.713 | 121.713 |
| Einjährige variable Vergütung | 60.000 | 25.000 | 0 | 50.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | 100.000 | |||
| Profit Sharing 2019 | 41.667 | 0 | 41.667 | |
| Sondertantieme | 100.000 | 0 | 0 | 100.000 |
| Summe | 260.000 | 66.667 | 0 | 191.667 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | 8.896 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 560.579 | 188.380 | 121.713 | 313.380 |
1 Austritt zum 31. Mai 2019
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| Axel Deininger2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand / Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2019 (min) | 2019 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 220.020 | 240.425 | 240.425 | 240.425 |
| Nebenleistungen | 26.552 | 26.785 | 26.785 | 26.785 |
| Summe | 246.572 | 267.210 | 267.210 | 267.210 |
| Einjährige variable Vergütung | 50.000 | 64.584 | 0 | 129.168 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | 100.000 | 0 | 0 | 0 |
| Profit Sharing 2019 | - | 100.000 | 0 | 100.000 |
| Sondertantieme | 50.000 | 100.000 | 0 | 100.000 |
| Summe | 200.000 | 264.584 | 0 | 329.168 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | 14.626 | 530 | 530 | 530 |
| Gesamtvergütung | 461.198 | 532.324 | 267.740 | 596.908 |
2 Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Juni 2019
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| Thomas Pleines | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2019 (min) | 2019 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 220.001 | 228.750 | 228.750 | 228.750 |
| Nebenleistungen | 28.148 | 28.595 | 28.595 | 28.595 |
| Summe | 248.149 | 257.345 | 257.345 | 257.345 |
| Einjährige variable Vergütung | 50.000 | 58.750 | 0 | 117.500 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | 100.000 | |||
| Profit Sharing 2019 | 100.000 | 0 | 100.000 | |
| Sondertantieme | 50.000 | 100.000 | 0 | 100.000 |
| Summe | 200.000 | 258.750 | 0 | 317.500 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | 30.041 | 36.418 | 36.418 | 36.418 |
| Gesamtvergütung | 478.190 | 552.513 | 293.763 | 611.263 |
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| Dr. Kai Martius3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2019 (min) | 2019 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | - | 102.083 | 102.083 | 102.083 |
| Nebenleistungen | - | 16.420 | 16.420 | 16.420 |
| Summe | - | 118.503 | 118.503 | 118.503 |
| Einjährige variable Vergütung | - | 29.166 | 0 | 58.332 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | - | - | - | - |
| Profit Sharing 2019 | - | 58.333 | 0 | 58.333 |
| Sondertantieme | - | 75.000 | 0 | 100.000 |
| Summe | - | 162.499 | 0 | 216.665 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | - | 281.002 | 118.503 | 335.168 |
3 Bestellung zum Vorstand zum 1. Juni 2019
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| Torsten Henn3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2019 (min) | 2019 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | - | 102.083 | 102.083 | 102.083 |
| Nebenleistungen | - | 17.430 | 17.430 | 17.430 |
| Summe | - | 119.513 | 119.513 | 119.513 |
| Einjährige variable Vergütung | - | 29.166 | 0 | 58.332 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | - | |||
| Profit Sharing 2019 | - | 58.333 | 0 | 58.333 |
| Sondertantieme | - | 75.000 | 0 | 100.000 |
| Summe | - | 162.499 | 0 | 216.665 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | - | 282.012 | 119.513 | 336.178 |
3 Bestellung zum Vorstand zum 1. Juni 2019
Dabei sind für die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Zahlungen geflossen:
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| Dr. Rainer Baumgart1 | Axel Deininger2 | Thomas Pleines | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Vorstand/Vorstandsvorsitzender | Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 260.000 | 108.333 | 220.020 | 240.425 | 220.001 | 228.750 |
| Nebenleistungen | 31.683 | 13.380 | 26.552 | 26.785 | 28.148 | 28.595 |
| Summe | 291.683 | 121.713 | 246.572 | 267.210 | 248.149 | 257.345 |
| Einjährige variable Vergütung | 50.010 | 44.515 | 41.675 | 114.996 | 41.675 | 104.609 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Profit Sharing 2018 | 100.000 | 100.000 | - | 100.000 | ||
| Profit Sharing 2019 | 41.667 | 100.000 | 100.000 | |||
| Sondertantieme | 100.000 | 0 | 50.000 | 100.000 | 50.000 | 100.000 |
| Summe | 250.010 | 86.182 | 191.675 | 314.996 | 191.675 | 304.609 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | 8.896 | 0 | 14.626 | 530 | 30.041 | 36.418 |
| Gesamtvergütung | 550.589 | 207.895 | 452.873 | 582.736 | 469.865 | 598.372 |
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| Dr. Kai Martius3 | Torsten Henn3 | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | Vorstand | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Euro | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | - | 102.083 | - | 102.083 |
| Nebenleistungen | - | 16.420 | - | 17.430 |
| Summe | - | 118.503 | - | 119.513 |
| Einjährige variable Vergütung | - | 51.934 | - | 51.934 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Profit Sharing 2018 | - | - | - | |
| Profit Sharing 2019 | - | 58.333 | - | 58.333 |
| Sondertantieme | - | 75.000 | - | 75.000 |
| Summe | - | 185.267 | - | 185.267 |
| Vorsorgeaufwand (IFRS) | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | - | 303.770 | - | 304.780 |
1 Austritt zum 31. Mai 2019
2 Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Juni 2019
3 Bestellung zum Vorstand zum 1. Juni 2019
Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 1.961 TEuro (Vorjahr: 1.420 TEuro).
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| Dr. Baumgart | Deininger | Pleines | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Komponenten | 291.683 | 121.713 | 246.572 | 267.210 | 248.149 | 257.345 |
| Erfolgsabhängige Komponenten | 150.010 | 44.515 | 91.675 | 214.996 | 91.675 | 204.609 |
| Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | 100.000 | 41.667 | 100.000 | 100.000 | 100.000 | 100.000 |
| Gesamtvergütung | 541.693 | 207.895 | 438.247 | 582.206 | 439.824 | 561.954 |
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| Dr. Martius | Henn | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erfolgsunabhängige Komponenten | - | 118.503 | - | 119.513 |
| Erfolgsabhängige Komponenten | - | 126.934 | - | 126.934 |
| Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | - | 58.333 | - | 58.333 |
| Gesamtvergütung | - | 303.770 | - | 304.780 |
Die Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder betrugen zum 31. Dezember 2019:
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| gemäß IFRS | gemäß HGB | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Barwert | laufender Dienstzeitaufwand | nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | Verpflichtungsumfang | Rückstellung | Prämie |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Baumgart | 1.242.739 | 0 | 0 | 984.673 | 950.337 | 80.924 |
| Deininger | 554.830 | 530 | 0 | 354.064 | 354.064 | 63.716 |
| Pleines | 1.050.823 | 36.418 | 0 | 721.422 | 695.676 | 118.433 |
Zum 31. Dezember 2018 betrugen die Pensionsansprüche des Vorstands:
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| gemäß IFRS | gemäß HGB | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Barwert | laufender Dienstzeitaufwand | nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | Verpflichtungsumfang | Rückstellung | Prämie |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Baumgart | 1.106.083 | 8.896 | 0 | 910.616 | 869.413 | 125.869 |
| Deininger | 428.166 | 14.626 | 0 | 290.348 | 290.348 | 290.348 |
| Pleines | 837.920 | 30.041 | 0 | 608.138 | 577.242 | 95.953 |
Aufgrund des Wahlrechts gemäß Art. 67 Absatz 1 und 2 EGHGB, den Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung aufgrund des BilMoG mit jährlich 1/15 zuzuführen, besteht eine Unterdeckung zwischen HGB-Verpflichtungsumfang und gebildeter Rückstellung in Höhe von insgesamt 60 TEuro.
Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstands insgesamt 880 Aktien der secunet. Zum gleichen Stichtag des Vorjahres wurden von den Mitgliedern des Vorstands keine Aktien der secunet AG gehalten.
Im Berichtszeitraum wurden den Mitgliedern des Vorstands von der Gesellschaft keine Kredite gewährt.
Auch sind keinem Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands zugesagt oder im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt worden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in §17 der Satzung der secunet AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.
Auf der Hauptversammlung der secunet AG am 15. Mai 2019 wurde die Aufsichtsratsvergütung neu geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 12 TEuro (bisher: 8 TEuro). Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung von 24 TEuro (bisher: 16 TEuro), der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats von 16 TEuro (bisher: 12 TEuro). Damit steigt die jährliche Gesamtvergütung des Aufsichtsrats von vormals 60 TEuro auf 88 TEuro. Bei unterjährigen Wechseln innerhalb des Aufsichtsrats werden die Vergütungen zeitanteilig gewährt. Reisekosten im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit werden nach Abrechnung gesondert erstattet.
Für das Geschäftsjahr 2019 betrugen die Bezüge des Aufsichtsrats 77,8 TEuro (Vorjahr: 60,0 TEuro). Die Steigerung ergibt sich aus der zeitanteiligen Berücksichtigung der Erhöhung der Vergütung nach der Hauptversammlung 2019.
Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats stellen sich die Ansprüche wie folgt dar:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Wintergerst | 21.063,01 | 16.000,00 |
| Zattler | 14.531,51 | 12.000,00 |
| Kunz 1 | 2.958,90 | 8.000,00 |
| Legge | 10.531,51 | 8.000,00 |
| Marx 2 | 7.594,52 | 0,00 |
| Moritz 1 | 2.958,90 | 8.000,00 |
| Rustemeyer 2 | 7.594,52 | 0,00 |
| Schäfer | 10.531,51 | 8.000,00 |
| 77.764,38 | 60.000,00 |
1 bis 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats
2 ab 15. Mai 2019 Mitglied des Aufsichtsrats, Arbeitnehmervertreter/-in
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden zum 31. Dezember 2019, wie bereits zum gleichen Stichtag des Vorjahres, keine Aktien der secunet AG gehalten.
Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.
Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand gemäß §312 Absatz 3 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht enthält die folgende Schlusserklärung: "Es wird erklärt, dass unsere Gesellschaft bei jedem der aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. Über die berichteten Aktivitäten hinaus waren keine weiteren berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte, Maßnahmen oder Unterlassungen zu verzeichnen."
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des secunet-Konzerns und der secunet AG sowie auf wirtschaftliche und politische Entwicklungen beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder weitere Risiken eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr können wir für diese Angaben daher nicht geben.
Essen, den 27. März 2020
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
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| in Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.20181 |
|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1 | 64.492.741,83 | 56.084.381,70 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2, 12 | 44.943.649,78 | 41.776.937,04 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | 2 | 117.904,76 | 452.438,07 |
| Vertragsvermögenswerte | 2, 12 | 2.787.251,28 | 2.648.354,51 |
| Vorräte | 8 | 21.570.841,56 | 19.348.793,59 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2 | 1.746.947,30 | 1.132.135,08 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 135.659.336,51 | 121.443.039,99 | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagevermögen | 3 | 5.718.170,00 | 4.555.737,00 |
| Nutzungsrechte | 5 | 17.231.604,86 | - |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 8.172.156,96 | 5.990.220,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7 | 4.625.031,00 | 4.625.031,00 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 9 | 6.141.883,00 | 5.860.888,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2, 12 | 4.727.008,44 | 0,00 |
| Latente Steuern | 10 | 2.303.869,56 | 1.592.036,82 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 2 | 2.205.150,34 | 1.142.447,60 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 51.124.874,16 | 23.766.360,42 | |
| Aktiva, gesamt | 186.784.210,67 | 145.209.400,41 | |
| Passiva | |||
| In Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 1 |
| Kurzfristige Fremdmittel | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11 | 27.953.644,22 | 22.797.180,71 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 11 | 280.968,68 | 283.951,48 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 11 | 2.600.883,05 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 14 | 13.695.372,45 | 12.577.879,75 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 11 | 5.446.232,78 | 6.695.131,05 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11 | 3.621.460,71 | 4.739.511,25 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 11, 12 | 9.960.482,92 | 8.682.677,88 |
| Kurzfristige Fremdmittel, gesamt | 63.559.044,81 | 55.776.332,12 | |
| Langfristige Fremdmittel | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 5, 11 | 14.936.347,05 | - |
| Latente Steuern | 10 | 1.883.251,83 | 1.886.488,94 |
| Pensionsrückstellungen | 13 | 8.229.598,00 | 6.781.816,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 14 | 356.381,00 | 321.152,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 11, 12 | 19.857.502,46 | 10.927.251,63 |
| Langfristige Fremdmittel, gesamt | 45.263.080,34 | 19.916.708,57 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 15 | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 |
| Kapitalrücklage | 15 | 21.922.005,80 | 21.922.005,80 |
| Sonstige Rücklagen | 15 | -2.160.360,07 | -1.627.934,01 |
| Gewinnrücklagen | 15 | 51.192.282,72 | 42.363.484,81 |
| Eigenkapital der Aktionäre des Mutterunternehmens | 77.453.928,45 | 69.157.556,60 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 15 | 508.157,07 | 358.803,12 |
| Eigenkapital, gesamt | 23 | 77.962.085,52 | 69.516.359,72 |
| Passiva, gesamt | 186.784.210,67 | 145.209.400,41 |
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.20181 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 16 | 226.901.500,04 | 163.286.560,91 |
| Umsatzkosten | -171.388.831,23 | -115.567.445,80 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 55.512.668,81 | 47.719.115,11 | |
| Vertriebskosten | -15.579.720,38 | -14.087.648,26 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 18 | -257.096,74 | -1.017.187,94 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -6.514.832,57 | -5.779.399,10 | |
| Wertaufholungen/Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 2 | 19.932,61 | -75.621,07 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 122,24 | 161.340,68 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.406,05 | -11.511,00 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 33.179.667,92 | 26.909.088,42 | |
| Zinserträge | 19 | 69.557,48 | 91.803,53 |
| Zinsaufwendungen | 19 | -362.908,42 | -135.110,74 |
| Gewinn- oder Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 0,00 | -226.875,04 | |
| Beteiligungsergebnis | 6 | -31.255,52 | 0,00 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 32.855.061,46 | 26.638.906,17 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 20 | -10.676.721,80 | -8.815.687,35 |
| Konzernperiodenergebnis | 22.178.339,66 | 17.823.218,82 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 22.270.432,59 | 17.923.374,06 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | 15 | -92.092,93 | -100.155,24 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | 15 | 3,44 | 2,77 |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (verwässert, unverwässert), Stück | 6.469.502 | 6.469.502 |
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.20181 |
|---|---|---|---|
| Konzernperiodenergebnis | 22.178.339,66 | 17.823.218,82 | |
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | |||
| Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | 13 | -1.212.779,00 | -106.060,00 |
| Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragssteuer | 406.246,18 | 33.843,75 | |
| -806.532,82 | -72.216,25 | ||
| Posten, die in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen (erfolgsneutrale Veränderung) | 15 | 274.106,76 | -8.257,20 |
| Sonstiges Ergebnis | -532.426,06 | -80.473,45 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | 21.645.913,60 | 17.742.745,37 | |
| davon entfallen auf Anteilseigner der secunet AG | 21.738.006,53 | 17.842.900,61 | |
| davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter | -92.092,93 | -100.155,24 |
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
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| in Euro | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.20181 |
|---|---|---|
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 32.855.061,46 | 26.638.906,17 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 6.728.563,97 | 2.204.621,90 |
| sonstige zahlungsunwirksame Erträge | -283.610,38 | 0,00 |
| Veränderung der Rückstellungen | 1.241.507,70 | -1.760.565,30 |
| Buchverluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1.283,81 | 11.511,00 |
| Zinsergebnis | 293.350,94 | 43.307,21 |
| Veränderung der Forderungen, Vertragsvermögenswerte, Vorräte und sonstigen Vermögenswerte | -11.596.826,56 | -12.872.194,06 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten | 14.243.486,04 | 926.296,53 |
| Gewinn- oder Verlustanteile von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 0,00 | 226.875,04 |
| Steuerzahlungen | -12.234.443,74 | -7.752.839,23 |
| Mittelzufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 31.248.373,24 | 7.665.919,26 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -8.263.127,87 | -6.584.208,07 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 56.797,46 | 14.769,00 |
| Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | -61.625,61 | -214.395,00 |
| Einzahlungen aus finanziellen Vermögenswerten | 95.496,51 | 0,00 |
| Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener liquider Mittel | -361.664,10 | 5.537,36 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -8.534.123,61 | -6.778.296,71 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen der Minderheitsgesellschafter | 12.250,00 | 0,00 |
| Einzahlungen für Zuwendungen | 1.601.779,59 | 0,00 |
| Dividendenauszahlung | -13.197.784,08 | -7.763.402,40 |
| Tilgungsanteil von Zahlungen i.Z.m. Leasingzahlungen 1 | -2.576.041,68 | 0,00 |
| Zinseinzahlungen | 69.557,48 | 59.114,63 |
| Zinsauszahlungen | -216.691,42 | -20.705,74 |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -14.306.930,11 | -7.724.993,51 |
| Wechselkursbedingte Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.040,61 | -1.134,01 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.408.360,13 | -6.838.504,97 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Beginn der Periode | 56.084.381,70 | 62.922.886,67 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 64.492.741,83 | 56.084.381,70 |
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
Zu weiteren Erläuterungen siehe Anhangangabe 21
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| Sonstige Rücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für eigene Anteile | Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2017/1.1.2018 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | -5.490,41 |
| Anpassungsbetrag aus der Erstanwendung von IFRS 9 | 0,00 | 0,00 | ||
| Angepasster Stand zum 1.1.2018 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | -5.490,41 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | ||
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2018 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2018 | 0,00 | -8.257,20 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2018 | 0,00 | -8.257,20 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2018/1.1. 2019 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | -13.747,61 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | ||
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 0,00 | ||
| Sonstiges Ergebnis - Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 273.727,30 | ||
| Übriges Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 379,46 | ||
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 274.106,76 | ||
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 274.106,76 | ||
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 | ||
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | 6.500.000,00 | 21.922.005,80 | -103.739,83 | 260.359,15 |
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| Sonstige Rücklagen | ||
|---|---|---|
| in Euro | Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen | Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer |
| --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2017/1.1.2018 | -2.120.568,20 | 682.337,88 |
| Anpassungsbetrag aus der Erstanwendung von IFRS 9 | 0,00 | 0,00 |
| Angepasster Stand zum 1.1.2018 | -2.120.568,20 | 682.337,88 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2018 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2018 | -106.060,00 | 33.843,75 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2018 | -106.060,00 | 33.843,75 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2018/1.1. 2019 | -2.226.628,20 | 716.181,63 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges Ergebnis - Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 |
| Übriges Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | -1.212.779,00 | 406.246,18 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | -1.212.779,00 | 406.246,18 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2019 | -1.212.779,00 | 406.246,18 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | 0,00 |
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | -3.439.407,20 | 1.122.427,81 |
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| Sonstige Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Gesamt Sonstige Rücklagen | Gewinnrücklagen | Eigenkapital der Aktionäre der secunet AG | Rücklage für eigene Anteile | Nicht beherrschende Anteile | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital zum 31.12.2017/1.1.2018 | -1.547.460,56 | 32.212.789,03 | 59.087.334,27 | -103.739,83 | 0,00 | 59.087.334,27 |
| Anpassungsbetrag aus der Erstanwendung von IFRS 9 | 0,00 | -11.300,00 | -11.300,00 | 0,00 | 0,00 | -11.300,00 |
| Angepasster Stand zum 1.1.2018 | -1.547.460,56 | 32.201.489,03 | 59.076.034,27 | -103.739,83 | 0,00 | 59.076.034,27 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 2.024,12 | 2.024,12 | 0,00 | 458.958,36 | 460.982,48 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2018 | 0,00 | 17.923.374,06 | 17.923.374,06 | 0,00 | -100.155,24 | 17.823.218,82 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2018 | -80.473,45 | 0,00 | -80.473,45 | 0,00 | 0,00 | -80.473,45 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2018 | -80.473,45 | 17.914.098,18 | 17.833.624,73 | 0,00 | 358.803,12 | 18.192.427,85 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -7.763.402,40 | -7.763.402,40 | 0,00 | 0,00 | -7.763.402,40 |
| Eigenkapital zum 31.12.2018/1.1. 2019 | -1.627.934,01 | 42.363.484,81 | 69.157.556,60 | -103.739,83 | 358.803,12 | 69.516.359,72 |
| Veränderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | -243.850,60 | -243.850,60 | 0,00 | 241.446,88 | -2.403,72 |
| Konzernperiodenergebnis 1.1.-31.12.2019 | 0,00 | 22.270.432,59 | 22.270.432,59 | 0,00 | -92.092,93 | 22.178.339,66 |
| Sonstiges Ergebnis - Veränderung des Konsolidierungskreises | 273.727,30 | 0,00 | 273.727,30 | 0,00 | 0,00 | 273.727,30 |
| Übriges Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | -806.153,36 | 0,00 | -806.153,36 | 0,00 | 0,00 | -806.153,36 |
| Sonstiges Ergebnis 1.1.-31.12.2019 | -532.426,06 | 0,00 | -532.426,06 | 0,00 | 0,00 | -532.426,06 |
| Konzern-Gesamtergebnis 1.1.-31.12.2019 | -532.426,06 | 22.026.581,99 | 21.494.155,93 | 0,00 | 149.353,95 | 21.643.509,88 |
| Dividendenauszahlung | 0,00 | -13.197.784,08 | -13.197.784,08 | 0,00 | 0,00 | -13.197.784,08 |
| Eigenkapital zum 31.12.2019 | -2.160.360,07 | 51.192.282,72 | 77.453.928,45 | -103.739,83 | 508.157,07 | 77.962.085,52 |
Weitere Erläuterungen zur Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals siehe Anhangangabe 15
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft (im Folgenden "secunet AG" oder "secunet") ist beim Amtsgericht Essen, Deutschland, (HRB 13615) eingetragen. Sie ist eine börsennotierte Gesellschaft im Segment Prime Standard im regulierten Markt in Frankfurt. Die Anschrift lautet: secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen, Deutschland.
Der secunet-Konzern (im Folgenden "secunet") und die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, bieten Produkte und Lösungen sowie Beratungsleistungen im Bereich der IT-Sicherheit an. Dabei hat sich secunet auf IT-Hochsicherheit, auf komplexe Lösungen und auf anspruchsvolle Projekte, bei denen Technologien und Prozesse zusammengeführt werden, spezialisiert. Das sind die Bereiche der IT-Sicherheit, in denen Anwendungen für die professionelle Nutzung entwickelt und angeboten werden, z. B. hochsichere kryptografische Systeme, Public-Key-Infrastrukturen (PKI), sichere elektronische Identitäten (eID) und Infrastrukturkomponenten für den Gesundheitsbereich. Das Angebot ist in der Regel auf groß angelegte Infrastrukturen ausgerichtet. Meist erhalten die Kunden maßgeschneiderte, auf ihre individuellen Wünsche ausgerichtete Lösungen, selbst wenn diese auf der Basis gängiger Anwendungen aufgebaut sind.
Der Konzernabschluss wird nach den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Voraussetzungen der §§315, 315e Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) werden eingehalten. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des Standing Interpretations Committee (SIC). Sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses geltenden Standards und Interpretationen werden angewandt, sofern sie von der EU übernommen wurden (Endorsement). Insoweit entspricht der Konzernabschluss der secunet AG den IFRS.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden nach ihrer Aufstellung am 27. März 2020 vom Vorstand freigegeben.
Der Konzernabschluss - ebenso wie der Jahresabschluss der secunet AG - wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und nach der Einreichung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er steht auf der Internetseite www.secunet.com zum Download zur Verfügung. Zudem kann er bei der secunet AG unter obiger Adresse angefordert oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.
Die Muttergesellschaft ist die Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München. Sie ist direkt mit 78,96% an der secunet AG beteiligt.
Der Konzernabschluss der secunet AG wird über den Konzernabschluss der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, Tutzing, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse der MC Familiengesellschaft mbH sowie der Giesecke + Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 waren die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen aufgrund der erfolgten Übernahme in EU-Recht (EU-Endorsement) oder des Inkrafttretens der Regelung erstmals anzuwenden:
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| Standard/Interpretation | Wesentliche Neuerung | Inkrafttreten für Geschäftsjahresbeginn am oder nach dem: |
|---|---|---|
| Neue Standards | ||
| IFRS 16 | Leasing | 1.1.2019 |
| Geänderte Standards | ||
| Amendments to IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 1.1.2019 |
| Amendments to IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.1.2019 |
| Amendments to IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltung | 1.1.2019 |
| Improvements to IFRS 2015-2017 | Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 | 1.1.2019 |
| Geänderte Interpretationen | ||
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1.1.2019 |
Der Konzern hat den IFRS 16 zum 1. Januar 2019 nach der modifiziert retrospektiven Methode angewendet, wonach der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung grundsätzlich in den Gewinnrücklagen erfasst wird. Daher wurden die Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus werden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet.
Die bisherige Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, erfolgte nach IFRIC 4.
Der Konzern beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie in den Rechnungslegungsgrundlagen unter Leasing erläutert.
Beim Übergang auf IFRS 16 hat der Konzern die Erleichterungsvorschriften zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, angewendet.D.h. der Konzern wendet IFRS 16 beim Übergang nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnis identifiziert wurden. Verträge die nach den bisherigen Vorschriften nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurden, wurden daher nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wird die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.
Als Leasingnehmer least der Konzern sämtliche verwendete Büroflächen sowie den verwendeten Fuhrpark. In der Vergangenheit wurden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. Gemäß IFRS 16 werden für diese Leasingverhältnisse Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanziell erfasst. Am Bereitstellungstag oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf.
Beim Übergang auf IFRS 16 wurden für die bisher als Operating-Leasingverhältnis eingestuften Verträge Leasingverbindlichkeiten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, und mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019 abgezinst. Die angewendeten laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinsen liegen in einer Bandbreite von 1,0% - 1,35%.
Die Nutzungsrechte wurden in Höhe der Leasingverbindlichkeit angepasst, um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, bewertet. Für die so erfassten Nutzungsrechte hat eine Prüfung auf Wertminderungen stattgefunden. Es wurden keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung identifiziert.
Beim Übergang auf die Vorschriften des IFRS 16 hat der Konzern die folgenden Erleichterungsvorschriften angewendet:
| ― | Bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wurden weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt, |
| ― | Bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (z.B. Büroausstattung und Dienstfahrräder), wurden weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt, |
| ― | Die Laufzeit von Leasingverhältnissen wurde rückwirkend bestimmt. |
Aktuell ist der Konzern nicht als Leasinggeber tätig.
Beim Übergang auf IFRS 16 hat der Konzern bisher nicht bilanzierte Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst. Eine Auswirkung auf die Gewinnrücklagen hat sich nicht ergeben. Die folgende Tabelle fasst die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs (1. Januar 2019) zusammen:
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| In Mio. Euro | Mietgebäude | KFZ-Leasing | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte | 18,2 | 1,1 | 19,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 18,2 | 1,1 | 19,3 |
| Gewinnrücklagen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zur Überleitung der Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen vom 31. Dezember 2018 auf die bilanzierten Leasingverbindlichkeiten vgl. Absatz Leasing/sonstige finanzielle Verpflichtungen (Angabe 5).
Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich durch die Anwendung der weiteren, nicht im Detail erläuterten, geänderten Standards nicht ergeben.
Die folgenden Standards und Interpretationen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, aber entweder noch nicht nach den Vorgaben des Standards bzw. der Interpretation anzuwenden oder noch nicht von der EU in europäisches Recht übernommen.
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| Standard/Interpretation | Wesentliche Neuerung | Erstmalige Anwendung |
|---|---|---|
| Neue Standards (noch nicht von der EU übernommen) | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | GJ 2021 |
| Geänderte Standards (noch nicht von der EU übernommen) | ||
| Amendments to IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | GJ 2020 |
| Geänderte Standards (EU Endorsement ist bis zum 31. Dezember 2019 erfolgt) | ||
| Amendments to IAS 1 and 8 | Definition von wesentlich | GJ 2020 |
| Framework | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards | GJ 2020 |
Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards und Interpretationen ist nicht geplant.
Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den secunet-Konzernabschluss erwartet.
Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 basiert, mit Ausnahme der oben erläuterten Änderungen aufgrund der Erstanwendung von neuen oder geänderten IAS/IFRS Vorschriften, auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Berechnungsgrundsätzen wie im Vorjahr. Die Bilanz zum 31. Dezember 2019 ist nach Fristigkeiten gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang erläutert worden.
Der Konzernabschluss der secunet AG wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - in Euro ausgewiesen.
In den Konzernabschluss werden neben der secunet Security Networks Aktiengesellschaft alle Beteiligungsunternehmen einbezogen, die von der secunet AG beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen gegeben ist, ein Anrecht auf variable Rückflüsse aus der Beteiligung und die Möglichkeit besteht, die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass die variablen Rückflüsse beeinflusst werden können.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis verändert. Zum 31. Dezember 2019 besteht der Konsolidierungskreis aus der Muttergesellschaft secunet AG und sechs (Vorjahr: sechs) vollkonsolidierten Tochtergesellschaften.
Die secunet SwissIT AG, Solothurn/Schweiz, wurde mit Stichtag 30. Juni 2019 liquidiert und entkonsolidiert.
Die secustack GmbH, Dresden, wurde neu gegründet und zum Stichtag 1. April 2019 erstkonsolidert.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wurden die Anteile an der finally safe GmbH durch eine Kapitalerhöhung erhöht. Im November wurden sämtliche noch nicht beherrschten Anteile an der finally safe GmbH übernommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 hält die secunet AG nun 100% der Anteile. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 wurde die Gesellschaft aufgelöst und befindet sich seit diesem Stichtag in Liquidation.
Nach den IFRS weisen die Tochtergesellschaften folgende Werte aus:
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| Gesellschaft | Sitz | Beteiligungshöhe | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital zum 31.12.2019 | Jahresergebnis 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| secunet Service GmbH | Essen | 100% | 0,00% | 883 TEuro | 554 TEuro |
| secunet International GmbH&Co. KG | Essen | 100% | 0,00% | -505 TEuro | -627 TEuro |
| secunet International Management GmbH | Essen | 100% | 0,00% | 37 TEuro | 7 TEuro |
| secustack GmbH | Dresden | 51% | 49,00% | 1.037 TEuro | -188 TEuro |
| finally safe GmbH i.L. | Essen | 100% | 0,00% | 621 TEuro | -856 TEuro |
| secunet s.r.o.i.L. | Prag/Tschechische Republik | 100% | 0,00% | 2.240 TCZK | -306 TCZK |
Die konsolidierten Tochtergesellschaften secunet s.r.o., Prag/Tschechische Republik, und finally safe GmbH befinden sich in Liquidation.
Die Secunet Inc., Austin, Texas/USA, 100%ige Beteiligung, ist nicht mehr operativ tätig und wird aus Wesentlichkeitsgründen seit dem Geschäftsjahr 2002 nicht mehr konsolidiert.
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der secunet AG und der Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Abschlussstichtag der secunet AG sowie sämtlicher einbezogenen Gesellschaften ist der 31. Dezember 2019.
Die unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogene 100%ige Tochtergesellschaft secunet International GmbH&Co. KG macht für das Geschäftsjahr 2019 von den Befreiungsvorschriften des §264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch. Die secunet International Management GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der secunet International GmbH&Co. KG.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Hierbei werden im Rahmen der Erstkonsolidierung die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Die Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Tochterunternehmens werden dabei mit ihren jeweiligen Zeitwerten angesetzt. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.
Nicht beherschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
In Einzelabschlüssen vorgenommene Abschreibungen auf Anteile an konsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegen konsolidierte Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen.
Bei der Equity-Methode wird der Buchwert der Gesellschaft um das anteilige Ergebnis, ausgeschüttete Dividenden sowie sonstige Eigenkapitalveränderungen fortgeschrieben.
Die Berichtswährung des Konzerns ist Euro.
Die in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Tochtergesellschaft tätig ist. Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag, da die funktionale Währung der Tochtergesellschaften die Landeswährung ist; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften werden erfolgsneutral behandelt und in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst.
Für die Währungsumrechnung wurden bezüglich der relevanten Währungen der Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
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| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| 1 Euro = | CZK | CHF | CZK |
| --- | --- | --- | --- |
| 31.12. | 25,4384 | 1,1262 | 25,7448 |
| Durchschnitt | 25,6784 | 1,1696 | 25,6754 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem sie entstanden sind. Sie werden zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung werden die finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts nicht ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird (FVTPL), kommen hierzu die Transaktionskosten.
Die Kategorisierung erfolgt im Zeitpunkt des Zugangs in die folgenden Kategorien:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| ― | FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden) |
| ― | FVOCI-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden) |
| ― | FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) |
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen kumuliert erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
| ― | Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
| ― | Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| ― | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene. In der Vergangenheit hat der secunet Konzern sämtliche Finanzinstrumente ausschließlich zum Zwecke des Haltens zur Vereinnahmung von Zins- und Tilgungsleistungen erworben. Auf dieser Basis wird davon ausgegangen, dass dies auch zukünftig gilt.
Zur Beurteilung des Zahlungstromkriteriums, d.h. ob die vertraglichen Zahlungströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag (beizulegender Zeitwert beim erstmaligen Ansatz) sind, berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen.
Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:
| ― | bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden |
| ― | Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden |
| ― | vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und |
| ― | Bedingungen, die den Anspruch des Konzern auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswerts einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung). |
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann.
Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert aufgestellt, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Auf Grundlage der in IFRS 13 aufgeführten Stufen der Bewertungshierarchie erfolgt die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten nach Verfügbarkeit relevanter Informationen. Für die erste Stufe sind notierte (unbereinigte) Marktpreise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf aktiven Märkten direkt beobachtbar. Auf der zweiten Stufe wird die Bewertung auf Grundlage von Bewertungsmodellen vorgenommen, in welche am Markt beobachtbare Größen einfließen. Die Anwendung von Bewertungsmodellen, die nicht auf am Markt beobachtbare Inputfaktoren zurückgreifen, sieht die dritte Stufe vor.
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Finanzielle Vermögenwerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen die langfristigen Finanzinstrumente. Sie enthalten die Deckungskapitale aus Rückdeckungsversicherungen. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts für das Deckungskapital wird durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen und erfolgt für den weit überwiegenden Anteil des Rückdeckungskapitals anhand anerkannter finanzmathematischer Verfahren (Barwertmethode unter Anwendung von Swapzinssätzen zuzüglich emittentenspezifischer Risikoaufschläge). Aufgrund der Zusammensetzung des Rückdeckungskapitals wurde eine Einstufung in der Fair Value-Hierarchie in Stufe 2 vorgenommen.
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust ungegliedert.
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern betrachtet alle hochliquiden Anlagen, deren Abhebung oder Gebrauch nicht eingeschränkt sind, als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Hierzu zählen neben Bargeld und Sichteinlagen auch kurzfristige Bankeinlagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Nennwert.
Leistungen, die im Rahmen von Kundenprojekten bereits erbracht wurden, aber noch nicht an den Kunden abgerechnet wurden, werden im Posten der Vertragsvermögenswerte erfasst.
Vorräte, die fast ausschließlich Handelswaren umfassen, sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt nach der Durchschnittsmethode.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie Kosten der Herstellung bewertet.
Das Sachanlagevermögen umfasst neben Betriebs- und Geschäftsausstattung grundsätzlich auch Anlagen im Bau und wird zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Wenn Sachanlagen veräußert werden oder ausscheiden, werden deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen aus der Bilanz eliminiert und der aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordnungsfähigen Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt.
Nachträgliche Anschaffungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Die Abschreibungsdauer basiert auf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird über drei bis sieben Jahre linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzen vorhandener Softwaresysteme zu erhalten, werden als Aufwand erfasst, wenn die Arbeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38.57 erfüllt werden. Die Abschreibung des immateriellen Vermögenswerts beginnt im Zeitpunkt der operativen Einsatzfähigkeit.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte stellen den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten der erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt dar.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 sowie IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet.
Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden gegebenenfalls Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (zahlungsmittelgenerierende Einheit).
Wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass die Wertminderung nicht länger besteht oder sich verringert hat, wird die Wertaufholung für den jeweiligen Vermögenswert als Ertrag in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Im Berichtsjahr lagen keine außerplanmäßigen Wertminderungen oder Wertaufholungen vor.
Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitieren. Dieser Impairment-Test wird jährlich vorgenommen und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für eine Wertminderung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit gibt.
Sollte der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigen, so ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des ermittelten Differenzbetrags abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden dabei nicht wieder rückgängig gemacht. Wenn die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, so ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig bei den Buchwerten der einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen.
Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des jährlichen Periodenergebnisses und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Ertragsteuern) unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke nach den IFRS und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke gebildet. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steueransprüche werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die Differenz verwendet werden kann.
Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Die latenten Steuern, die sich aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten ergeben, werden saldiert ausgewiesen.
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise in Leasing- und Nichtleasingkomponenten auf.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswerts bzw. des Standorts, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer über oder in den Kosten des Nutzungsrechts ist berücksichtigt, dass der Leasingnehmer eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, erfasst. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogene Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind und den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Leasingzahlungen für Mietverlängerungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-) Satzänderung verändern, wenn der Leasingnehmer seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Leasingnehmer seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf Null verringert hat.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Leasingnehmer erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die verlässlich geschätzt werden können und deren Abfluss eines wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Die Rückstellungen werden in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Mögliche Erstattungsansprüche werden nicht saldiert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend IAS 19 nach der Projected Unit Credit Method für leistungsorientierte Pläne. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bei Schätzung der relevanten Einflussgrößen bewertet und zur Bestimmung ihres Barwerts abgezinst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Zeitpunkt der Entstehung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Aktuar zugrunde.
Beiträge für beitragsorientierte Versorgungszusagen werden in den jeweiligen Funktionsbereichen als Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in dem Zeitraum erfasst in dem die damit verbundenen Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer erbracht werden.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag werden, soweit sie zu Erlösen nach diesem Tag führen, als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt.
Das gezeichnete Kapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen beinhalten die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.
Eigene Anteile sind die eigenen Aktien der secunet AG, die von dieser selbst gehalten werden. Der Erwerb der eigenen Aktien wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung (Rücklage für eigene Anteile) ausgewiesen. In der Gewinn-und-Verlustrechnung wird kein Gewinn oder Verlust für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung eigener Anteile ausgewiesen. Die Gegenleistung im Rahmen solcher Transaktionen wird im Konzernabschluss als Eigenkapitalveränderung erfasst.
In den Gewinnrücklagen werden die nicht an Anteilseigner ausgeschütteten Gewinne des laufenden Geschäftsjahres sowie der Vorjahre erfasst.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Anteile der nicht beherrschenden Anteile am Konzernergebnis führen zu einer Erhöhung oder Verminderung der nicht beherrschenden Anteile.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Veränderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Der secunet Konzern erzielt seine Umsätze mit dem Verkauf von Hardware, Lizenzen, Service- und Wartungsleistungen, sowohl getrennt als auch in Produktbundlen, und der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen. Die Zahlungen werden typischerweise innerhalb von 30-90 Tagen fällig.
Beim getrennten Verkauf von Hardware oder Lizenzen erübrigt sich die Aufgliederung in Leistungsverpflichtungen, da der jeweilige Verkauf eine einzelne Leistungsverpflichtung darstellt. Beim Verkauf von Hardware findet eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 in dem Zeitpunkt statt, in dem der Kunde die Kontrolle über den Vermögenswert erlangt. Bei Lizenzübertragungen ist nach IFRS 15 zu beurteilen, ob der Kunde hierdurch ein Recht auf Zugang bzw. ein Recht auf Nutzung erhält. Hieraus ergibt sich, ob eine zeitraumbezogene bzw. zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung erfolgt.
Beim Verkauf von Produktbundlen handelt es sich nach IFRS 15 um Mehrkomponentengeschäfte. IFRS 15 verlangt bei Mehrkomponentengeschäften die Identifikation der separierbaren, eigenständigen Leistungsverpflichtungen innerhalb des Produktbundles. Im Anschluss ist für jede dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen, ob die Umsatzrealisierung zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfolgt. Hierbei ist auf die allgemeinen Grundsätze zur Umsatzrealisierung wie weiter vorn dargestellt abzustellen.
Für die in den Produktbundlen enthaltenen Dienst- und Serviceleistungen (z. B. Softwaresubscription, Service Level Agreements, Supportleistungen oder verlängerte Garantien) ist unter Ausnutzung von Ermessenentscheidungen zu bestimmen, ob es sich jeweils um eigene Leistungsverpflichtungen handelt, oder ob diese Dienstund Serviceleistungen zusammen mit einer anderen Leistungsverpflichtung aus dem Produktbundle ein Leistungsbundle darstellen.
Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Konzern sowohl auf der Basis von Dienstverträgen als auch auf der Basis von Werkverträgen.
In der Form von Dienstverträgen werden im wesentlichen Beratungsleistungen erbracht, bei denen es zu einem zeitlichen Zusammenfall von Leistungserbringung und Leistungsverbrauch kommt. Dem Wesen von Dienstverträgen nach wird die Leistungsbringung geschuldet, nicht das Ergebnis.
Nach IFRS 15.35 erfolgt die Leistungserfassung in diesen Fällen über den Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem Anteil an der Gesamtleistungserbringung (outputorientiert).
Als Abgrenzungsmerkmal zu den Dienstverträgen wird im Rahmen der Werkverträge das Ergebnis geschuldet.D.h. im erweiterten Sinne wird ein Vermögenswert für den Kunden geschaffen. Für diesen Vermögenswert hat der Konzern keine alternative Verwendungsmöglichkeit. Unter diesen Vertragstyp fasst der Konzern im Wesentlichen kundenindividuelle Softwareentwicklungen aber auch Lizenzverkäufe mit umfangreichem Customizing.
Bei Werkverträgen ist der Umsatz im Verhältnis des Fertigstellungsgrades zu realisieren (IFRS 15.39). Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten geschätzt (inputorientiert).
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge sowie der Aufwendungen ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Einschätzung der Nutzungsdauer für abnutzbare materielle und immaterielle Vermögenswerte (Erläuterung 3 und 4), der Werthaltigkeit von Forderungen (Erläuterung 2), den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen (Erläuterungen 13 und 14), der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (Erläuterung 10) sowie die Realisierung der Erträge bei Dienstleistungen (siehe Abschnitt Umsatzrealisierung in diesem Kapitel). Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Impairment-Tests für den Geschäfts- oder Firmenwert sind Schätzungen und Annahmen bei der Bestimmung der künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes vorzunehmen (siehe Erläuterung 7).
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellung werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden gemäß dem Wahlrecht von IAS 20.24 nach IAS 20.27 direkt mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten des bezuschussten Vermögenswerts verrechnet und stellen somit eine Anschaffungskostenminderung dar. Die Zuwendungen werden ratierlich in Form von geringeren Abschreibungen erfolgswirksam vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Zuwendungen in Höhe von 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erhalten.
Die übrigen Zuwendungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der der Anspruch entsteht.
Ermessen wird ausgeübt bei der Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke des Goodwill Impairment-Tests (siehe Erläuterung 7) und bei der Kategorisierung der Finanziellen Vermögenwerte und Schulden (siehe Erläuterungen 2 und 9).
Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden dabei solche Vermögenswerte und Schulden angesetzt, die innerhalb eines Jahres fällig sind.
Entsprechend IAS 12 werden die latenten Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditunternehmen.
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 49.670.658,22 Euro (Vorjahr: 41.776.937,04 Euro).
Im Berichtsjahr werden Vertragsvermögenswerte für bereits im Rahmen von Kundenprojekten erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 2.787.251,28 Euro (Vorjahr 2.648.354,51 Euro) ausgewiesen (davon gegen verbundene Unternehmen: 0,00 Euro (Vorjahr: 795,00 Euro)).
Die finanziellen Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen betragen 117.904,76 Euro (Vorjahr: 452.438,07 Euro) und resultieren in Höhe von 117.904,76 Euro (Vorjahr: 86.630,07 Euro) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 365.808,00 Euro) aus sonstigen Forderungen.
Die Fristigkeit sämtlicher aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Forderungen stellt sich folgendermaßen dar:
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| nicht fällig | 40.196.182,44 | 35.084.405,18 |
| 1-30 | 8.891.589,00 | 6.918.717,00 |
| 31-90 | 606.211,00 | 161.276,00 |
| 91-180 | 149.556,00 | 80.653,00 |
| 181-360 | 6.640,00 | 27.434,00 |
| >360 | 5.373,00 | 43.811,00 |
| Gesamt | 49.855.551,44 | 42.316.296,18 |
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wurden die folgenden Wertberichtigungen vorgenommen:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.1. | 86.921,07 | 16.857,50 |
| Abgeschriebene Beträge | 0,00 | -5.557,50 |
| Neubewertung der Wertberichtigungen | -19.932,61 | 75.621,07 |
| Stand zum 31.12. | 66.988,46 | 86.921,07 |
Die Erfassung einer spezifischen Wertberichtigung auf einem gesonderten Wertberichtigungskonto erfolgt bei deutlicher Überfälligkeit (>180 Tage) der Forderungen bei nicht öffentlichen Auftraggebern oder besonderer Informationen für den Einzelfall. Eine ergebniswirksame Ausbuchung erfolgt bei festgestellter Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder wenn die Forderung aus anderen Gründen als uneinbringlich eingeschätzt wird.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde, die nicht einer spezifischen Wertberichtigung unterliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis berechnet. Die Berechnung der erwarteten Verluste auf kollektiver Basis basiert auf einer Wertminderungsmatrix, die eine Analyse historischer Daten über die Laufzeit der letzten fünf Jahre enthält. Die Wertberichtigung auf kollektiver Basis ist auf Basis historischer Daten bereits bei dem Erstansatz der Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte anzusetzen und ist an jedem Abschlussstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen anzupassen.
Nicht fällige und nicht einzelwertberichtigte Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden vom Vorstand als werthaltig eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit, der Kundenstruktur sowie der langfristigen Geschäftsbeziehungen.
Die Zuführung zu und die Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Wertaufholungen/Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gezeigt.
Bei den sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 3.952.097,64 Euro (Vorjahr: 2.274.582,68 Euro) handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen an Lieferanten, Reisekostenvorschüsse, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen sowie übrige Forderungen. Wertberichtigungen wurden keine vorgenommen.
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sachanlagevermögen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 15.046.470,04 | 15.046.470,04 | 13.917.602,55 | 13.917.602,55 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 141.663,09 | 141.663,09 |
| Zugänge | 3.569.876,29 | 3.569.876,29 | 2.030.795,04 | 2.030.795,04 |
| Abgänge | -1.225.345,28 | -1.225.345,28 | -1.043.590,64 | -1.043.590,64 |
| Stand am 31.12. | 17.391.001,05 | 17.391.001,05 | 15.046.470,04 | 15.046.470,04 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 10.490.733,04 | 10.490.733,04 | 9.492.949,72 | 9.492.949,72 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 98.654,09 | 98.654,09 |
| Zugänge | 2.349.362,02 | 2.349.362,02 | 1.918.376,87 | 1.918.376,87 |
| Abgänge | -1.167.264,01 | -1.167.264,01 | -1.019.247,64 | -1.019.247,64 |
| Stand am 31.12. | 11.672.831,05 | 11.672.831,05 | 10.490.733,04 | 10.490.733,04 |
| Restbuchwert am 31.12. | 5.718.170,00 | 5.718.170,00 | 4.555.737,00 | 4.555.737,00 |
Verfügungsbeschränkungen oder an Darlehensgeber verpfändete Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen nicht vor.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene Immaterielle Vermögenswerte | erworbene Immaterielle Vermögenswerte | geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögenswerte | Summe Immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 4.013.694,00 | 3.009.680,72 | 299.000,00 | 7.322.374,72 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 588.000,00 | 0,00 | 588.000,00 |
| Zugänge | 1.202.238,00 | 1.025.559,56 | 863.674,43 | 3.091.471,99 |
| Umbuchungen | 0,00 | 299.000,00 | -299.000,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | -263.686,05 | 0,00 | -263.686,05 |
| Stand am 31.12. | 5.215.932,00 | 4.658.554,23 | 863.674,43 | 10.738.160,66 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 66.900,00 | 1.265.254,72 | 0,00 | 1.332.154,72 |
| Zugänge | 802.800,00 | 694.735,03 | 0,00 | 1.497.535,03 |
| Abgänge | 0,00 | -263.686,05 | 0,00 | -263.686,05 |
| Stand am 31.12. | 869.700,00 | 1.696.303,70 | 0,00 | 2.566.003,70 |
| Restbuchwert am 31.12. | 4.346.232,00 | 2.962.250,53 | 863.674,43 | 8.172.156,96 |
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| 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Euro | Selbst geschaffene Immaterielle Vermögenswerte | erworbene Immaterielle Vermögenswerte | geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögenswerte | Summe Immaterielle Vermögenswerte |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 0,00 | 1.717.853,05 | 0,00 | 1.717.853,05 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 1.255.000,00 | 0,00 | 1.255.000,00 |
| Zugänge | 4.013.694,00 | 240.359,03 | 299.000,00 | 4.553.053,03 |
| Abgänge | 0,00 | -203.531,36 | 0,00 | -203.531,36 |
| Stand am 31.12. | 4.013.694,00 | 3.009.680,72 | 299.000,00 | 7.322.374,72 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 1.247.504,05 | 0,00 | 1.247.504,05 |
| Zugänge | 66.900,00 | 219.345,03 | 0,00 | 286.245,03 |
| Abgänge | 0,00 | -201.594,36 | 0,00 | -201.594,36 |
| Stand am 31.12. | 66.900,00 | 1.265.254,72 | 0,00 | 1.332.154,72 |
| Restbuchwert am 31.12. | 3.946.794,00 | 1.744.426,00 | 299.000,00 | 5.990.220,00 |
Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der Zugehörigkeit des Vermögenswerts in den Funktionsbereichen erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - nicht vorgenommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung selbst geschaffener Immaterieller Vermögenswerte wurden nach Absetzung von Zuwendungen gem. IAS 20.27 in Höhe von 1.601.779,59 Euro Entwicklungskosten in Höhe von 1.202.238,00 Euro (Vorjahr: 4.013.694 Euro) aktiviert, da die Voraussetzungen des IAS 38.57 vollumfänglich erfüllt waren. Für den im Geschäftsjahr aktivierten immateriellen Vermögenswert ist die Betriebsbereitschaft noch nicht hergestellt. Für den im Vorjahr aktivierten selbst geschaffenen Vermögenswert wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren unterstellt.
Im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der finally safe GmbH wurde die dort entwickelte Lösung "Advanced Security Analytics Plattform" neubewertet und der daraus entstandene Wert im Vorjahr unter erworbene immaterielle Vermögenswerte erfasst. Es wird eine Nutzungsdauer von vier Jahren unterstellt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft resultieren im Vorjahr überwiegend aus langfristigen Mietverträgen für Büroräume sowie Leasingverträgen für Kfz.
Die Mietverträge für Büroräume haben Restlaufzeiten von ein bis elf Jahren. Mietverlängerungsoptionen sind teilweise vereinbart.
Die Kfz-Leasing-Verträge haben Restlaufzeiten von ein bis vier Jahren. Verlängerungs- oder Kaufoptionen bestehen nicht.
Die Leasingbestimmungen enthalten keinerlei Beschränkungen solcher Geschäftsaktivitäten, die Dividenden, zusätzliche Schulden oder weitere Leasingverhältnisse betreffen.
Im Vorjahr wurden insgesamt Leasingzahlungen in Höhe von 3.319.932,57 Euro geleistet.
Zukünftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen waren in folgender Höhe zu leisten:
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| Nominal/in Euro | 31.12.2018 |
|---|---|
| Langfristige Mietverpflichtungen für diverse Büroräume | 14.279.922,93 |
| Mietverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.489.376,33 |
| Gesamt | 15.769.299,26 |
Die Fristigkeiten der Verpflichtungen stellten sich wie folgt dar:
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| Nominal/in Euro | 31.12.2018 |
|---|---|
| Bis zu 1 Jahr | 3.610.443,43 |
| Mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahre | 9.352.394,65 |
| Mehr als 5 Jahre | 2.806.461,18 |
| Gesamt | 15.769.299,26 |
Mit dem Übergang auf IFRS 16 werden diese Verpflichtungen zukünftig im Rahmen von Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Im Folgenden wird eine Überleitung der bisherigen Erfassung nach IAS 17 auf IFRS 16 dargestellt.
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| in Mio. Euro | 1.1.2019 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 | 15,8 |
| Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen | 8,2 |
| Nichtleasingkompenten die nach IAS 17 einbezogen wurden | -3,6 |
| Abzinsungseffekt zum Grenzfremdkapitalzinssatz | -1,1 |
| Leasingverbindlichkeiten im Übergangszeitpunkt | 19,3 |
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| 2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mietgebäude | KFZ | kurzfristige Leasingverhältnisse | geringwertige Leasingverhältnisse | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 18.243.017,87 | 1.050.377,76 | - | - | 19.293.395,63 |
| Zugänge | 645.861,58 | 174.014,57 | - | - | 819.876,15 |
| Leasingzahlungen | -2.334.639,25 | -458.093,85 | -41.484,80 | -84.058,56 | -2.918.276,46 |
| Zinsaufwand | 207.224,38 | 9.467,04 | - | - | 216.691,42 |
| Stand 31.12. | 16.761.464,58 | 775.765,52 | - | - | 17.537.230,10 |
Zur Fristigkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 vgl. Textziffer 11 Verbindlichkeiten.
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| 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Mietgebäude | KFZ | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 18.243.017,87 | 1.050.377,76 | 19.293.395,63 |
| Zugänge | 645.861,58 | 174.014,57 | 819.876,15 |
| Abschreibungen | -2.429.115,05 | -452.551,87 | -2.881.666,92 |
| Stand 31.12. | 16.459.764,40 | 771.840,46 | 17.231.604,86 |
Mit Wirkung zum 1. April 2019 wurde die secustack GmbH aufgrund der zu diesem Zeitpunkt ausgeübten Beherrschung (51% der Anteile und damit die Mehrheit der Stimmrechte) durch die secunet AG vollkonsolidiert. Die Gesellschaft wurde neu gegründet, um Unternehmen und Behörden eine sicherheitsgehärtete Cloud-Plattform made in Germany bereitzustellen.
secunet hat insgesamt 625 TEuro für das anteilige Stammkapital sowie die Kapitalrücklage in bar eingezahlt. Der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung beläuft sich somit auf 625 TEuro. Es sind unwesentliche Transaktionskosten angefallen.
Die nicht beherrschenden Anteile wurden im Erwerbszeitpunkt mit 600 TEuro bewertet. Dies entspricht dem anteiligen Nettovermögen (49%) im Zeitpunkt des Erwerbs.
Folgende Vermögenswerte und Schulden wurden zum Erwerbszeitpunkt übernommen:
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| in TEuro | |
|---|---|
| Zahlungsmittel | 637 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 588 |
Die Buchwerte der Vermögenswerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht entstanden.
Da sich die secunet SwissIT AG bereits in der Liquidationsphase befand, entstand bei der Entkonsolidierung nur ein unwesentlicher Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 31 TEuro.
Die segmentbezogene Verteilung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Public Sector | Business Sector | Summe | Public Sector | Business Sector | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte zum 1.1. | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 | 3.325.331,00 | 282.000,00 | 3.607.331,00 |
| Änderung des Konsolidierungskreises | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.017.700,00 | 1.017.700,00 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zugänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abgänge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand am 31.12. | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Restbuchwert am 31.12. | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 | 3.325.331,00 | 1.299.700,00 | 4.625.031,00 |
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basierend auf erwarteten Synergien aus dem jeweiligen Unternehmenszusammenschluss verteilt. Diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten stellen die unterste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den Segmenten.
Der secunet-Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector.
Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf eine gegebenenfalls vorliegende Wertminderung gemäß IAS 36 wird im Rahmen des Impairment-Tests der erzielbare Betrag der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch den Nutzungswert bestimmt. Die Überprüfung findet jährlich zum 31. Dezember statt. Der Nutzungswert wird aus den diskontierten Zahlungsströmen der jeweiligen Einheit errechnet. Die Zahlungsströme werden aus dem im Rahmen der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung ermittelten EBIT ermittelt. Dieses wird zum Noplat (net-operating profit less adjusted taxes) übergeleitet und um Abschreibungen und Investitionen korrigiert. Bei den Berechnungen kam ein Diskontierungssatz (WACC) von 8,10% (Vorjahr: 8,10%) zur Anwendung. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes werden ein risikoloser Zins (der Analysteneinschätzung entnommen) von 1,5% (Vorjahr: 1,5%), eine Marktrisikoprämie von 5,5% (Vorjahr: 5,5%) sowie ein Beta-Faktor von 1,2 (Vorjahr: 1,2) berücksichtigt. Da die Gesellschaft überwiegend im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, werden einheitliche Parameter für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verwendet. Die dem Test zugrundeliegenden Planungen basieren auf einem Zeitraum von drei Jahren und berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit sowie die Erwartungen des Managements in Bezug auf die künftige Marktentwicklung unter Berücksichtigung eines Wachstums innerhalb des Detailplanungszeitraums. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme mit Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 0,5% (Vorjahr: 0,5%) im Nutzungswert berücksichtigt.
Da die diskontierten Zahlungsströme die Buchwertansätze der Geschäfts- oder Firmenwerte überstiegen, waren keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde der Risikozuschlag um 1% erhöht und pauschale Abschläge in Höhe von 20% auf die erwarteten Cashflows der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Auch hierbei ergab sich kein Wertminderungsbedarf für einen der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Handelswaren | 20.566.577,50 | 18.945.240,76 |
| Fertige Erzeugnisse | 399.483,35 | 41.717,04 |
| Unfertige Erzeugnisse | 541.780,71 | 280.672,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 63.000,00 | 81.163,79 |
| Gesamt | 21.570.841,56 | 19.348.793,59 |
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten bewertet.
Die Herstellkosten der Fertigen und Unfertigen Erzeugnisse werden anhand der Anschaffungskosten der eingesetzten Materialien sowie der Kosten der Herstellung bewertet.
Für die Sicherstellung des nachhaltig gewachsenen Produktgeschäfts hat der Vorratsbestand um 2,2 Mio. Euro zugenommen.
Im Berichtsjahr führten Wertkorrekturen für Handelswaren zu einem Aufwand in Höhe von 625 TEuro (Vorjahr: 150 TEuro).
Die innerhalb der langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesenen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen betragen 6.141.883,00 Euro (Vorjahr: 5.860.888,00 Euro). Der Anstieg resultiert aus den regelmäßigen Beiträgen sowie den Ertragsgutschriften durch die Versicherungsgesellschaften. Gegenläufig wirken Auszahlungen für Rentenzahlungen.
Die Rückdeckungsversicherungen dienen der Rückversicherung bestehender Pensionsverpflichtungen von aktuellen und ehemaligen secunet-Mitarbeitern aus übernommenen Pensionszusagen früherer Arbeitgeber. Bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Planvermögen nach IAS 19.
Im Konzern bestehen Verlustvorträge in Höhe von 3.731 TEuro (Vorjahr: 2.115 TEuro).
In der ausländischen Gesellschaft bestehen 40 TEuro Verlustvorträge (Vorjahr: 38 TEuro), für die keine latenten Steuern angesetzt werden. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 12 TEuro (Vorjahr: 8 TEuro). Diese Verlustvorträge verfallen fünf Jahre nach Entstehung der Verluste.
In den inländischen Gesellschaften bestehen 3.691 TEuro (Vorjahr 2.077 TEuro) Verlustvorträge. Auf Verluste in Höhe von 2.732 TEuro wurden keine latenten Steuern gebildet, da kurz- bis mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieser Verlustvorträge gerechnet wird. Sie sind unverfallbar. Die hierauf nicht angesetzten latenten Steueransprüche betragen 872 TEuro.
Auf Verluste in Höhe von 959 TEuro wurden aktive latente Steuern in Höhe von 198 TEuro gebildet. Die Verluste sind unverfallbar.
Für die Berechnung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 31,90% bzw. 16,07% bei Personengesellschaften (Vorjahr: 31,93%) zugrunde gelegt. Durch die Aufnahme neuer Standorte und Gesellschaften sowie die abweichende Gewichtung der Lohnzahlungen kam es zu einer geringfügigen Änderung des durchschnittlichen Gewerbeertragssteuersatzes. Der Steuersatz für die Latenten Steuern beinhaltet Gewerbeertragsteuer und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Die Zusammensetzung der latenten Steuern im Bilanzansatz stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | 1.738.865,17 | 1.318.346,59 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | 31.285,29 | 32.992,31 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 47.583,95 | 59.729,22 |
| aus Sachanlagevermögen | 11.385,75 | 0,00 |
| aus Leasingverhältnissen i.S.d. IFRS 16 | 97.413,03 | 0,00 |
| aus Verlustvorträgen | 197.758,83 | 0,00 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 179.577,54 | 180.968,70 |
| 2.303.869,56 | 1.592.036,82 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | -176.004,10 | -179.021,30 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -1.629.788,23 | -1.635.612,33 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -8.720,82 | -3.610,96 |
| aus Sachanlagevermögen | -24.030,91 | 0,00 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -44.707,77 | -68.244,35 |
| -1.883.251,83 | -1.886.488,94 | |
| Gesamt | 420.617,73 | -294.452,12 |
Die Entwicklung der latenten Steuern in der Gewinn-und-Verlustrechnung stellt sich wie folgt dar:
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| in Euro | 1.1.- 31.12. 2019 | 1.1.- 31.12. 2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| aus Pensionsrückstellungen | 14.272,40 | 82.250,19 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -1.707,02 | -14.410,95 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | -12.145,27 | 59.729,22 |
| aus Sachanlagevermögen | 11.385,75 | 0,00 |
| aus Leasingverhältnissen i.S.d. IFRS 16 | 97.413,03 | 0,00 |
| aus Verlustvorträgen | 197.758,83 | 0,00 |
| aus sonstigen Sachverhalten | -1.391,16 | 69.971,35 |
| 305.586,56 | 197.539,81 | |
| Passive latente Steuern | ||
| aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten | 3.017,20 | -64.915,28 |
| aus immateriellen Vermögenswerten | 5.824,10 | -1.235.141,83 |
| aus Geschäfts- oder Firmenwerten | -5.109,86 | -3.610,96 |
| aus Sachanlagevermögen | -24.030,91 | 0,00 |
| aus sonstigen Sachverhalten | 23.536,58 | 10.054,49 |
| 3.237,11 | -1.293.613,58 | |
| Ertrag/Aufwand aus latenten Steuern | 308.823,67 | -1.096.073,77 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein latenter Steuerertrag in Höhe von 406.246,18 Euro (im Vorjahr Steuerertrag in Höhe von 33.843,75 Euro) im sonstigen Ergebnis erfasst.
Im Vorjahr wurden Passive Latente Steuern auf Differenzen bei immateriellen Vermögenswerten im Rahmen der Erstkonsolidierung der finally safe GmbH in Höhe von 400.470,50 Euro erfasst.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (223.561,18 Euro (Vorjahr: 283.951,48 Euro)) und um sonstige Verbindlichkeiten (57.407,50 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)). Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen dem Nominalwert.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abzuführende Umsatzsteuer | 2.863.968,88 | 4.139.037,65 |
| Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 668.136,69 | 562.762,11 |
| Abzuführende Sozialversicherungsbeiträge | 14.767,42 | 1.639,34 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 74.587,72 | 36.072,15 |
| Gesamt | 3.621.460,71 | 4.739.511,25 |
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:
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| Summe | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27.953.644,22 | 22.797.180,71 | 27.953.644,22 | 22.797.180,71 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 280.968,68 | 283.951,48 | 280.968,68 | 283.951,48 | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten 1 | 17.537.230,10 | - | 2.600.883,05 | - | 8.452.000,76 | - |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 5.446.232,78 | 6.695.131,05 | 5.446.232,78 | 6.695.131,05 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.621.460,71 | 4.739.511,25 | 3.621.460,71 | 4.739.511,25 | 0,00 | 0,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 29.817.985,38 | 19.609.929,51 | 9.960.482,92 | 8.682.677,88 | 19.851.507,49 | 10.902.149,46 |
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| Restlaufzeit über 5 Jahre | ||
|---|---|---|
| in Euro | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| Leasingverbindlichkeiten 1 | 6.477.949,79 | - |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.994,97 | 25.102,17 |
1 Der Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewendet. Aufgrund der angewendeten Übergangsvorschrift wurden die Vergleichszahlen nicht neu dargestellt.
Die folgende Darstellung stellt Informationen über Forderungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten für Kundenverträge bereit:
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 49.670.658,22 | 41.776.937,04 |
| Vertragsvermögenswerte | 2.787.251,28 | 2.648.354,51 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 29.817.985,38 | 19.609.929,51 |
Die Vertragsvermögenswerte beinhalten im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen bereits erbrachte Dienstleistungen, die jedoch gegenüber dem Kunden noch nicht abgerechnet wurden. Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr hierauf nicht zu erfassen.
Mit Fakturierung an den Kunden werden die Vertragsvermögenswerte zu den Forderungen umgebucht.
In den Vertragsverbindlichkeiten werden Kundenzahlungen erfasst, die nach dem Bilanzstichtag als Umsatzerlöse realisiert werden. Hier werden Sachverhalte erfasst, bei denen der Konzern aufgrund von mehrjährigen Wartungs- und Supportverträgen sowie verlängerten Garantien vorschüssige Einzahlungen generiert oder Anzahlungen für spätere Lieferungen oder Leistungen erhält. Die Umsatzerlöse entstehen in einem Zeitraum der den unter 11. ausgewiesenen Fristigkeiten entspricht.
Die Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 19.609.929,51 | 13.416.089,20 |
| erfasst in den Umsatzerlösen | -8.682.677,88 | -7.498.990,71 |
| Zugang durch Erstkonsolidierung | 0,00 | 78.728,19 |
| Zugang aus erhaltenen Zahlungen | 18.890.733,75 | 13.614.102,83 |
| Stand 31.12. | 29.817.985,38 | 19.609.929,51 |
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 6.781.816,00 | 6.029.924,67 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -58.816,00 | -18.562,00 |
| Zuführung | 293.819,00 | 664.393,33 |
| Erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste Zuführung | 1.212.779,00 | 106.060,00 |
| Endbestand zum 31.12. | 8.229.598,00 | 6.781.816,00 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund einzelvertraglicher Zusagen der Konzerngesellschaft an die Mitarbeiter gebildet. Pensionsberechtigt sind im secunet Konzern 25 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter (Vorjahr: 25 Mitarbeiter), die in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen beschäftigt waren. Die 25 Pensionsberechtigten teilen sich auf in 22 Anwärter und drei Rentenempfänger.
Aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen und der Übernahme von Mitarbeitern von anderen Unternehmen bestehen in der Gesellschaft unterschiedliche Pensionspläne. Diese lassen sich im Wesentlichen zu zwei Arten von Plänen zusammenfassen.
Die erste Art von Plänen gewährt dem Pensionsberechtigten für jedes Dienstjahr einen definierten Prozentsatz (zwischen 0,6% und 1,5%) der Bezüge als Altersruhegeld. In der zweiten Art von Plänen wird den Pensionsberechtigten ein fixer Baustein für die Altersversorgung gewährt.
In beiden Plänen besteht unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente.
Beide Pläne gewähren Invaliden- und Hinterbliebenenrente.
Den Gutachten für die berechtigten Arbeitnehmer des secunet Konzerns zum 31. Dezember 2019 liegen Trendannahmen für die Gehaltsentwicklung von 2,5% (Vorjahr: 2,5%), ein Rententrend von 2,0% p.a. (Vorjahr: 2,0% p.a.), eine Inflationsrate von 2,0% p.a. (Vorjahr: 2,0% p.a.) und ein Rechnungszins von 1,15 % p.a. (Vorjahr: 1,9% p.a.) zugrunde. Bei der Ermittlung wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Zur Festlegung des Rechnungszinses wird auf Basis von Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating mit dem Bootstrapping-Verfahren eine Zinsstrukturkurve zum Bilanzstichtag abgeleitet. Der Rechnungszins ergibt sich durch Matching der Zinsstrukturkurve mit der tatsächlichen Laufzeit der Verpflichtungen.
Die Parameter wurden auf Basis der Daten von Dezember 2019 festgelegt.
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| Bewertungsparameter | Ausgangswert | Sensitivität | Auswirkung auf die Rückstellung (in TEuro) |
|---|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,15% | + 1,00% | -1.554 |
| Rechnungszins | 1,15% | - 1,00% | 2.080 |
| Gehaltstrend | 2,50% | + 0,50% | 164 |
| Gehaltstrend | 2,50% | - 0,50% | -157 |
| Rententrend | 2,00% | + 0,50% | 737 |
| Rententrend | 2,00% | - 0,50% | -501 |
| Lebenserwartung | Heubeck 2018 G | + 1 Jahr | 330 |
| Lebenserwartung | Heubeck 2018 G | - 1 Jahr | -325 |
Den Sensitivitätsberechnungen liegen die durchschnittlichen Laufzeiten der zum 31. Dezember 2019 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2019 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen beziehungsweise Trendaussagen.
Die Schätzung und Festlegung der Parameter liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 6.781.816,00 | 6.029.924,67 |
| Laufender Dienstzeitaufwand 1 | 165.566,00 | 549.988,33 |
| Zinsaufwand | 128.253,00 | 114.405,00 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 7.352,00 | 55.634,00 |
| Änderungen der finanziellen Annahmen | 1.205.427,00 | 50.426,00 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -58.816,00 | -18.562,00 |
| Stand 31.12. | 8.229.598,00 | 6.781.816,00 |
1 Für die Übernahme von Pensionsansprüchen vom ehemaligen Arbeitgeber wurde im Vorjahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von 366 TEuro erhalten. Die erstmalige Bildung der Rückstellung erfolgte über laufenden Dienstzeitaufwand.
Von den Pensionsverpflichtungen entfallen 58,8% (Vorjahr 75,2%) auf aktive Anwärter. 14,4% (Vorjahr 12,8%) entfallen auf ausgeschiedene Anwärter und 26,8% (Vorjahr: 12,0%) entfallen auf Rentenempfänger. Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar.
Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 22,0 Jahre (Vorjahr: 22,0 Jahre).
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aus Pensionsverpflichtungen setzt sich folgendermaßen zusammen:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 165.566,00 | 549.988,33 |
| Zinsaufwand | 128.253,00 | 114.405,00 |
| Jahresaufwand | 293.819,00 | 664.393,33 |
Die Aufwendungen aus den Zusagen werden gemäß versicherungsmathematischem Gutachten über die Dienstzeit der Beschäftigten verteilt und bestehen aus dem Zinsaufwand und dem Dienstzeitaufwand. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst, der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand in den Funktionsbereichen erfasst.
Im Berichtsjahr wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 58.816 Euro (Vorjahr: 18.562 Euro) direkt vom Arbeitgeber gezahlt.
Den Pensionsverpflichtungen stehen Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 6.141.883,00 Euro (Vorjahr: 5.860.888,00 Euro) gegenüber, die kein Planvermögen i.S.d. IAS 19 darstellen.
Zum 31. Dezember 2020 wird unter Berücksichtigung eines Jahresaufwands von 260.253 Euro und geplanten Versorgungsleistungen in Höhe von 80.697 Euro eine Pensionsrückstellung in Höhe von 8.409.154 Euro erwartet.
Der secunet Konzern hat im Berichtsjahr 3.226 TEuro (Vorjahr: 2.889 TEuro) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die als beitragsorientierter Versorgungsplan anzusehen sind. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen eingegangen.
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 1.1.2019 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | |||||
| Jubiläumsrückstellung | 321.152,00 | 0,00 | 0,00 | 35.229,00 | 356.381,00 |
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Mitarbeiter-Jahresboni | 8.996.362,00 | -8.996.362,00 | 0,00 | 10.404.235,00 | 10.404.235,00 |
| Rückständiger Urlaub | 790.531,00 | -790.531,00 | 0,00 | 923.284,00 | 923.284,00 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 577.552,17 | 0,00 | 0,00 | 95.060,91 | 672.613,08 |
| Gewährleistung | 974.049,00 | -338.821,50 | -73.227,50 | 14.000,00 | 576.000,00 |
| Nachlaufende Kosten | 235.759,45 | -219.041,90 | -8.000,00 | 157.526,73 | 166.244,28 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 132.000,00 | -132.000,00 | 0,00 | 165.700,00 | 165.700,00 |
| Drohende Vertragsstrafe | 244.000,00 | 0,00 | -244.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige | 627.626,13 | -562.970,13 | 0,00 | 722.640,09 | 787.269,09 |
| 12.577.879,75 | -11.039.726,53 | -325.227,50 | 12.482.446,73 | 13.695.372,45 | |
| Gesamt | 12.899.031,75 | -11.039.726,53 | -325.227,50 | 12.517.675,73 | 14.051.753,45 |
Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Gewährleistungen bzw. Kulanzen im Produkt- sowie Projektgeschäft wurde im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 339 TEuro in Anspruch genommen. 73 TEuro konnten ergebniswirksam in den Umsatzkosten aufgelöst werden.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für die angemieteten Objekte in Essen, München und Dresden.
Die gesamten Rückstellungen wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme aus den Risiken gebildet.
Die Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die erwartete Inanspruchnahme der Rückstellungen liegt im Ermessen des Vorstands.
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die secunet AG hält am Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 30.498 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 0,469% des gezeichneten Kapitals.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien sind voll eingezahlt. Das verwässerte und unverwässerte Ergebnis pro Aktie ergibt sich bei einem auf die Anteilseigner der secunet AG entfallenden Konzernperiodenergebnis von 22.270.432,59 Euro in Höhe von 3,44 Euro pro Aktie (6.469.502 Aktien) nach 2,77 Euro (6.469.502 Aktien) im Vorjahr.
Die Minderheitenanteile entwickelten sich wie folgt:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand zum 1.1. | 358.803,12 | 0,00 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 600.250,00 | 458.958,36 |
| Anteil am Jahresergebnis | -92.092,93 | -100.155,24 |
| Veränderung nicht beherrschende Anteile | -358.803,12 | 0,00 |
| Endbestand zum 31.12. | 508.157,07 | 358.803,12 |
Die im Umlauf befindlichen Anteile betragen unverändert 6.469.502 Aktien. Jede im Umlauf befindliche Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie im Fall einer Ausschüttung einen gleichwertigen Dividendenanspruch.
Die gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage der secunet AG resultiert in Höhe von 1.902.005,80 Euro aus Einzahlungen der Gesellschafterin vor Umwandlung der secunet AG in eine Aktiengesellschaft. 20.020.000,00 Euro betreffen das Agio aus dem Börsengang. Die Kapitalrücklage steht, vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften, zur Verrechnung mit anfallenden Verlusten und für Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln zur Verfügung.
Die sonstigen Rücklagen umfassen die Rücklage für eigene Anteile sowie das sonstige Ergebnis.
Die Rücklage für eigene Anteile des Unternehmens umfasst die Anschaffungskosten der vom Konzern gehaltenen Anteile des Unternehmens. Aktuell hält die Gesellschaft 30.498 eigene Aktien.
Im sonstigen Ergebnis sind Währungskursdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bewertung der Pensionsrückstellung sowie latente Steuern hierauf enthalten.
Die Gewinnrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr von 42.363.484,81 Euro auf 51.192.282,72 Euro erhöht. Der Anstieg ergibt sich aus dem den Anteilseignern der secunet AG zuzurechnenden Konzernperiodenergebnis von 22.270.432,59 Euro abzüglich der im Berichtsjahr geleisteten Dividendenzahlungen in Höhe von 13.197.784,08 Euro sowie der Veränderung der Gewinnrücklagen durch Konsolidierungseffekte.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2018 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 13.197.784,08 Euro wurden im Geschäftsjahr 2019 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 Dividenden in Höhe von 2,04 Euro je Aktie, also insgesamt 13.197.784,08 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüberschuss von 20.178.171,29 Euro aus. Hieraus haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, einen Betrag von 10.085.748,17 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Für den 31. Dezember 2019 ergibt sich ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn in Höhe von 10.092.423,12 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 1,56 Euro je dividendenberechtigter Aktie (dies entspricht einer Regelausschüttung von 50% des Jahresüberschusses), somit insgesamt: 10.092.423,12 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht.
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| in Euro | 2019 |
|---|---|
| Gewinnvortrag zum 1.1.2019 | 13.197.784,08 |
| Jahresüberschuss 2019 | 20.178.171,29 |
| Dividendenzahlung im Jahr 2019 für 2018 | -13.197.784,08 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -10.085.748,17 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2019 | 10.092.423,12 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenauszahlung 2020 | -10.092.423,12 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Der secunet-Konzern erzielt seine Umsatzerlöse vollständig im Rahmen von Verträgen mit Kunden.
Die folgende Übersicht gliedert die Umsätze nach geographischen Merkmalen, hauptsächlichen Umsatzströmen sowie der Umsatzrealisierung.
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| Public Sector | Business Sector | Konzern | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geografische Zuordnung | ||||||
| Inland | 152.742,9 | 129.692,6 | 56.797,4 | 15.745,7 | 209.540,3 | 145.438,3 |
| Ausland | 17.070,1 | 17.464,0 | 291,6 | 384,3 | 17.361,7 | 17.848,3 |
| Gesamt | 169.813,0 | 147.156,6 | 57.089,0 | 16.130,0 | 226.902,0 | 163.286,6 |
| Umsatzerzielung | ||||||
| Beratungsgeschäft | 23.771,1 | 22.357,3 | 7.961,3 | 11.547,5 | 31.732,4 | 33.904,8 |
| Produktgeschäft | 146.041,9 | 124.799,3 | 49.127,7 | 4.582,5 | 195.169,6 | 129.381,8 |
| Gesamt | 169.813,0 | 147.156,6 | 57.089,0 | 16.130,0 | 226.902,0 | 163.286,6 |
| Erfassung der Umsätze | ||||||
| über Zeitraum | 38.785,4 | 34.804,2 | 13.190,2 | 13.728,4 | 51.975,6 | 48.532,6 |
| im Zeitpunkt | 131.027,6 | 112.352,4 | 43.898,8 | 2.401,6 | 174.926,4 | 114.754,0 |
| Gesamt | 169.813,0 | 147.156,6 | 57.089,0 | 16.130,0 | 226.902,0 | 163.286,6 |
Insgesamt wurden im Inland Umsätze in Höhe von 209.540,3 TEuro (Vorjahr: 145.438,3 TEuro) erwirtschaftet. Der Auslandsanteil am Umsatz betrug 17.361,7 TEuro (Vorjahr: 17.848,3 TEuro). Die Aufteilung der Umsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden.
Von den Umsatzerlösen entfallen ca. 127,9 Mio. Euro auf den größten Kunden des Konzerns im Sinne des IFRS 8.34. Diese Umsätze werden im Geschäftsbereich Public Sector erwirtschaftet. Kein weiterer einzelner Kunde hat 2019 10% oder mehr zum Konzernumsatz beigetragen.
Mit Ausnahme des Materialaufwands, der immer den Umsatzkosten zuzurechnen ist, werden sämtliche Kostenarten in den Umsatzkosten, in den Vertriebskosten sowie innerhalb der allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die nachstehend aufgeführten Kostenarten sind in der folgenden Höhe enthalten:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 105.337.741,76 | 65.050.221,85 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14.497.286,77 | 7.477.383,24 |
| Materialaufwand | 119.835.028,53 | 72.527.605,09 |
| Löhne und Gehälter | 44.282.020,96 | 39.248.159,54 |
| Soziale Abgaben | 6.805.876,03 | 5.754.678,09 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 164.797,27 | 546.050,49 |
| Personalaufwand | 51.252.694,26 | 45.548.888,12 |
| Abschreibungen (planmäßige) | 6.415.685,50 | 2.204.621,90 |
Die Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen 257.096,74 Euro (Vorjahr: 1.017.187,94 Euro). Davon entfielen 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) auf die Entwicklung des secunet Rechenzentrumskonnektors. Hierbei handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Kostenbestandteile.
0,1 Mio. Euro entfallen auf nicht aktivierungsfähige Kostenbestandteile im Zusammenhang mit der Entwicklung des SINA Communicator H. Weitere 1,2 Mio. Euro wurden im Rahmen dieser Entwicklung als Entwicklungskosten unter Anwendung des IAS 38 aktiviert.
Im Vorjahr wurden 0,5 Mio. Euro in ein Entwicklungsprojekt zu Sicherheitserweiterungen für Cloud-Infrastrukturen investiert. Hier wurden die in IAS 38.57 dargelegten Kriterien zur Begründung einer Aktivierungspflicht zum Bilanzstichtag nicht vollumfänglich erfüllt. Daher wurden die angefallenen Aufwendungen nicht aktiviert.
Im Geschäftsjahr 2019 sind Zinserträge in Höhe von 69.557,48 Euro (Vorjahr: 91.803,53 Euro) erzielt worden. Davon entfallen 68.923,61 Euro (Vorjahr: 59.027,77 Euro) auf Zinserträge aus kurzfristigen Darlehen an den Anteilseigner Giesecke + Devrient GmbH. Der restliche Betrag (633,87 Euro Vorjahr: 32.775,76 Euro) entfällt auf Verzugszinsen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr im Wesentlichen Zinserträge auf Ausleihungen gegenüber assoziierten Unternehmen).
Der Zinsaufwand des Jahres 2019 von 362.908,42 Euro (Vorjahr 135.110,74 Euro) besteht im Wesentlichen aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen (128.253,00 Euro, Vorjahr: 114.405,00 Euro) sowie des Zinsaufwandes im Rahmen der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 (216.691,42 Euro). Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Verzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen.
Im Berichtsjahr sind laufende Steuern in Höhe von 10.985.545,73 Euro angefallen (Vorjahr: 7.719.613,58 Euro). Hierin enthalten ist ein Steuerertrag für Vorjahre in Höhe von 37.039,46 Euro (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von 128.777,80 Euro). Zu den Latenten Steuern vgl. Erläuterungen 10.
Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird ein Steuersatz in Höhe von 31,90% (Vorjahr: 31,93%) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der sich bei der Anwendung des Steuersatzes des Konzerns ergebende Steueraufwand lässt sich wie folgt überleiten:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steuern | 32.855.061,46 | 26.638.906,17 |
| Erwarteter Steueraufwand | -10.479.121,85 | -8.505.802,74 |
| Nichtansatz von Verlusten | -209.690,94 | -70.955,08 |
| Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen | -58.043,09 | -51.632,70 |
| Steuersatzdifferenzen | 0,00 | 7.583,56 |
| Vorjahressteuern | 37.039,46 | -128.777,80 |
| Permanente Differenzen | 0,00 | -72.431,37 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | -21.505,00 | -21.178,84 |
| Sonstige Sachverhalte | 54.599,62 | 27.507,62 |
| Effektiver Steueraufwand | -10.676.721,80 | -8.815.687,35 |
Zum 31. Dezember 2019 sind die angewendeten Steuersätze bei der Ermittlung der aktiven und passiven latenten Steuern geringfügig verändert zum Vorjahr.
Der effektive Steuersatz, bezogen auf das Konzernergebnis vor Steuern, beträgt im Berichtsjahr 32,5% (Vorjahr: 33,1%).
Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel im Laufe des Berichtsjahres dar. Dabei wird unterschieden nach Zahlungsströmen aus der betrieblichen Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit wurde nach der indirekten Methode ermittelt.
Der secunet Konzern gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Public Sector und Business Sector. Beide Geschäftsbereiche werden als separate Segmente in der Segmentberichterstattung ausgewiesen, da sie mindestens ein Größenkriterium des IFRS 8.13 erfüllen.
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2019 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 169.813 | 57.089 | 226.902 |
| Umsatzkosten | -125.125 | -46.264 | -171.389 |
| Vertriebskosten | -12.129 | -3.431 | -15.560 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -49 | -208 | -257 |
| Verwaltungskosten | -4.906 | -1.610 | -6.516 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 27.604 | 5.576 | 33.180 |
| Zinsergebnis | -294 | ||
| Beteiligungsergebnis | -31 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 32.855 | ||
| Firmenwerte | 3.325 | 1.300 | 4.625 |
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| in TEuro | Public Sector | Business Sector | secunet 2018 |
|---|---|---|---|
| Segmenterlöse | 147.157 | 16.130 | 163.287 |
| Umsatzkosten | -103.481 | -12.087 | -115.568 |
| Vertriebskosten | -11.977 | -2.187 | -14.164 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -503 | -514 | -1.017 |
| Verwaltungskosten | -4.956 | -673 | -5.629 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 26.240 | 669 | 26.909 |
| Zinsergebnis | -43 | ||
| Beteiligungsergebnis | -227 | ||
| Konzernergebnis vor Steuern | 26.639 | ||
| Firmenwerte | 3.325 | 1.300 | 4.625 |
Der Geschäftsbereich Public Sector befasst sich mit den hochkomplexen Sicherheitsanforderungen von Behörden und Streitkräften sowie internationalen Organisationen. Kernstück des Angebots ist die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte Sichere Inter-Netzwerk Architektur SINA.
Darüber hinaus unterstützt er Behördenkunden im In- und Ausland bei allen Themen rund um E-Government und IT-Sicherheit. Darunter fallen biometrische Lösungen und hoheitliche Dokumente, Sicherheitsvalidierung sowie Secure Web Solutions. Der Geschäftsbereich betreibt eine vom BSI zertifizierte Prüfstelle für IT-Konformität.
Für die Mitarbeiter im Geschäftsbereich Business Sector stehen die Sicherheitsthemen von Industrieunternehmen im Vordergrund. Zur Angebotspalette gehören unter anderem Identity-Management-Systeme, qualifizierte Massensignaturlösungen zur elektronischen Rechnungstellung, Public-Key-Infrastrukturen sowie Network Security. In allen Bereichen werden Analysen, Beratungen sowie Komplettlösungen individuell erstellt.
Der Geschäftsbereich befasst sich darüber hinaus mit den Fragen der IT-Sicherheit, die Automobilhersteller zu lösen haben. Da immer mehr Fahrzeugfunktionen in Software umgesetzt werden, wird es für Automobilhersteller und Zulieferer immer wichtiger, dass verbaute Hard- und Softwarekomponenten vor unbefugter Veränderung geschützt sind.
Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen, wie die für den Konzernabschluss. Mittels Umlagen werden die nicht direkt den berichtspflichtigen Segmenten zurechenbaren Aufwendungen (z.B. Overhead-Kosten) den berichtspflichtigen Segmenten zugerechnet.
Die Steuerung der Segmente erfolgt mittels der Segmentergebnisse.
Mit Ausnahme unwesentlicher Bestandteile konzentriert sich das Vermögen der Segmente auf das Inland. Wesentliche Veränderungen des Segmentvermögens lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere Angaben zu den Umsatzerlösen sind der Erläuterung 16 zu entnehmen.
In der Segmentberichterstattung werden in den Verwaltungskosten die allgemeinen Verwaltungskosten sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst.
Die Vertriebskosten werden mit dem Wertminderungsergebnis aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zusammengefasst.
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 630 Mitarbeiter (559 Festangestellte sowie 71 Aushilfen (Vorjahr: 567 Mitarbeiter (501 Festangestellte sowie 66 Aushilfen)). Im Vorjahr waren bis zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in assoziierten Unternehmen durchschnittlich neun Mitarbeiter (acht Festangestellte sowie eine Aushilfe) beschäftig.
Das Kapitalmanagement des secunet-Konzerns orientiert sich in erster Linie an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Erfordernissen. Dabei soll sichergestellt werden, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Das zu steuernde Eigenkapital besteht in den Fällen, in denen keine gesonderten Bestimmungen zu beachten sind, aus dem bilanziellen Eigenkapital. Ansonsten wird das bilanzielle Eigenkapital jeweils an die aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Vorgaben angepasst. Der Konzern unterliegt keinen weitergehenden Mindestkapitalanforderungen.
Das Eigenkapital des Konzerns (inkl. nicht beherrschende Anteile) am 31. Dezember 2019 beträgt 77.962.085,52 Euro (Vorjahr: 69.516.359,72 Euro).
Die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Risiken betreffen Liquiditäts-, Ausfall- und Marktrisiken.
Zur Sicherstellung ausreichender Finanzmittel erstellt der Konzern im Rahmen der Dreijahresplanung einen Liquiditätsplan. Dieser wird monatlich mit den Zahlen des Monatsabschlusses verglichen und analysiert.
Das Finanzwesen meldet dem Finanzvorstand täglich den aktuellen Stand der Zahlungsmittel. In Verbindung mit einem permanenten Mahnwesen stellt dies einen hohen Zahlungsmittelbestand sicher.
Aufgrund der hohen Finanzmittelbestände ergab sich für den Konzern bisher keine Notwendigkeit für eine Kreditlinie.
Zum Bilanzstichtag bestehen Avalkreditlinien in Höhe von insgesamt 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) von denen 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) in Anspruch genommen sind.
Zum Jahresende standen dem Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 64.492.741,83 Euro (Vorjahr: 56.084.381,70 Euro) zur Verfügung. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betragen 49.863.672,36 Euro (Vorjahr: 43.198.452,37 Euro).
Ausfallrisiken bzw. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, wird durch Genehmigungs- und Kontrollverfahren begegnet.
Ferner nimmt der Konzern regelmäßige Einschätzungen zur Zahlungsfähigkeit seiner Kunden vor.
Die maximale Höhe der für den Konzern bestehenden Ausfallrisiken ergibt sich aus dem gesamten Forderungsbestand. Für den Konzern bestehen keine außergewöhnlichen Ausfallrisiken hinsichtlich einzelner Vertragspartner oder Gruppen von Vertragspartnern. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Kunden besteht nicht. Insgesamt wird das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt.
Eine Analyse der Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zeigt die Übersicht unter Erläuterung 2.
Der Konzern erwirtschaftet den Hauptteil der Umsätze im europäischen Währungsraum. Die Risiken aus Währungskursschwankungen sind daher unwesentlich. Bei den verzinslichen Tages- und Festgeldanlagen des Unternehmens werden feste Zinsen vereinbart. Aufgrund des hohen Bestands an liquiden Mitteln wird keine Kreditfinanzierung benötigt. Risiken aus der Veränderung von Zinsen sind daher ebenfalls als gering zu bewerten.
Im Berichtsjahr wurde keine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in eine andere Bewertungskategorie des IFRS 9 vorgenommen. Mit Ausnahme des Deckungskapitals aus Rückdeckungsversicherungen (langfristige finanzielle Vermögenswerte) wurden keine finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft (FVTPL).
Für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stellt der jeweilige Buchwert eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts im Sinne der IFRS dar.
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen langfristigen Finanzinstrumente - ausgewiesen unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten - entspricht dem Buchwert. Sie entwickelten sich wie folgt:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Buchwert 1.1. | 5.860.888,00 | 5.646.493,00 |
| Einzahlungen | 61.625,61 | 80.551,85 |
| Auszahlungen | -95.496,51 | -13.379,28 |
| In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Erträge | 314.865,90 | 147.222,43 |
| Buchwert 31.12. | 6.141.883,00 | 5.860.888,00 |
Im Geschäftsjahr 2019 ist für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ein Aufwand aus Wertminderungen und Abschreibungen in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr: 89 TEuro) und ein Ertrag aus Wertaufholungen in Höhe von 20 TEuro (Vorjahr 1 TEuro) entstanden.
Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt:
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| 31.12.2019 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Verpflichtend als FVTPL | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe der Buchwerte | Level 1 | Level 2 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.141.883,00 | - | - | 6.141.883,00 | - | 6.141.883,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 64.492.741,83 | - | 64.492.741,83 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 49.670.658,22 | - | 49.670.658,22 | - | - |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | - | 117.904,76 | - | 117.904,76 | - | - |
| Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | - | 3.952.097,64 | - | 3.952.097,64 | - | - |
| 0,00 | 118.233.402,45 | 0,00 | 118.233.402,45 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | 27.953.644,22 | 27.953.644,22 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | 280.968,68 | 280.968,68 | - | - |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | - | - | 3.621.460,71 | 3.621.460,71 | - | - |
| 0,00 | 0,00 | 31.856.073,61 | 31.856.073,61 | 0,00 | 0,00 |
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| 31.12.2019 | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|
| in Euro | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 6.141.883,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | - | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | - | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | - | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 |
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| 31.12.2018 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Verpflichtend als FVTPL | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe der Buchwerte | Level 1 | Level 2 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.860.888,00 | - | - | 5.860.888,00 | - | 5.860.888,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 56.084.381,70 | - | 56.084.381,70 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 41.776.937,04 | - | 41.776.937,04 | - | - |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | - | 452.438,07 | - | 452.438,07 | - | - |
| Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | - | 2.274.582,68 | - | 2.274.582,68 | - | - |
| 0,00 | 100.588.339,49 | 0,00 | 100.588.339,49 | 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | 22.797.180,71 | 22.797.180,71 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | - | 283.951,48 | 283.951,48 | - | - |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | - | - | 4.739.511,25 | 4.739.511,25 | - | - |
| 0,00 | 0,00 | 27.820.643,44 | 27.820.643,44 | 0,00 | 0,00 |
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| 31.12.2018 | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|
| in Euro | Level 3 | Summe der beizulegenden Zeitwerte |
| --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 5.860.888,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 0,00 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 0,00 |
| Finanzielle Vermögenswerte gegen verbundene Unternehmen | - | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte | - | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 0,00 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | - | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 |
Das Nettoergebnis (Gewinn+/Verlust-) aus Finanzinstrumenten ergibt sich für die beiden Geschäftsjahre in folgender Höhe:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | ||
| Zinsergebnis | 69.557,48 | 91.803,53 |
| Verluste aus ausgebuchten Forderungen | 0,00 | -18.675,72 |
| Gewinne aus abgeschriebenen Forderungen | 3,98 | 1.378,90 |
| Wertminderungen(-)/ Wertaufholungen (+) | 19.932,61 | -75.621,07 |
| 89.494,07 | -1.114,36 | |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet werden | ||
| Zinsergebnis | 314.865,90 | 147.222,43 |
| Gesamt | 404.359,97 | 146.108,07 |
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gem. §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Das Unternehmen >> Investor Relation >> Corporate Governance >> Entsprechenserklärung nach §161 AktG dauerhaft zugänglich gemacht.
Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Dr. rer. nat. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender (Austritt zum 31. Mai 2019)
Dipl.-Wirtschaftingenieur Axel Deininger (Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Juni 2019)
Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines
Dr.-Ing. Kai Martius (Bestellung zum 1. Juni 2019)
Dipl.-Ing. Torsten Henn (Bestellung zum 1. Juni 2019)
Honorar des Konzernabschlussprüfers
Im Geschäftsjahr und Vorjahr wurden für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die folgenden Beträge als Aufwand erfasst.
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| in TEuro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | ||
| Konzern- und Jahresabschlussprüfung, prüferische Durchsicht Halbjahresfinanzbericht, Begleitung DPR Verfahren | 277 | 260 |
| davon für die Abschlussprüfung des Vorjahres | 77 | 39 |
| Andere Bestätigungsleistungen | ||
| betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung | 17 | 14 |
| Steuerberatungsleistungen | ||
| Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: Umsatzsteuerliche Beratung) | 0 | 8 |
| Sonstige Leistungen | ||
| Begleitung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen | 27 | 0 |
| Effizienzprüfung des Aufsichtsrats | 10 | 0 |
| 331 | 282 |
Die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen gliedert sich gemäß IAS 24 in die folgenden Kategorien:
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| in TEuro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vorstand | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.602,3 | 1.119,8 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 36,9 | 53,6 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 358,3 | 300,0 |
| Insgesamt | 1.997,5 | 1.473,4 |
| Aufsichtsrat | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 77,8 | 60,0 |
Die Gesamtbezüge der im Berichtsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands betrugen für das Berichtsjahr 1.961 TEuro (Vorjahr 1.420 TEuro). Für frühere Mitglieder des Vorstands werden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 1.640 TEuro (Vorjahr 343 TEuro) ausgewiesen.
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands werden Versorgungsleistungen in Höhe von 27,1 TEuro (Vorjahr: 0,0 TEuro) gezahlt.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 6 TEuro (Vorjahr: 0,0 TEuro) erhalten.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 77,8 TEuro (Vorjahr 60,0 TEuro).
Die individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder sowie weitere Details zum Vergütungssystem der Organmitglieder finden sich im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts der secunet AG.
Im Geschäftsjahr halten Vorstände 880 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) der secunet Security Networks AG. Aufsichtsräte halten wie im Vorjahr keine Aktien der secunet AG.
Die secunet AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Giesecke+Devrient GmbH, München, die an der Gesellschaft mit 78,96% beteiligt ist. Die secunet AG wird mit ihrem Konzernabschluss in den Konzernabschluss der MC Familiengesellschaft mbH, Tutzing, einbezogen.
Die folgenden Transaktionen wurden im oben genannten Zeitraum mit Unternehmen aus dem Konzernverbund der MC Familiengesellschaft mbH zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 19.350,46 | 55.829,29 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München | 64.550,75 | 460.708,77 |
| Veridos GmbH, Berlin | 251.157,00 | 228.414,55 |
| Giesecke+ Devrient Currency Technologies GmbH, München | 59.010,63 | 29.750,00 |
| Gesamt | 394.068,84 | 774.702,61 |
Die Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen aus dem MC-Familiengesellschafts-Konzern werden im Rahmen von Hardware- und Dienstleistungsprojekten erzielt.
Bei Projekten, die mit verbundenen Unternehmen aus dem MC Familiengesellschafts-Konzern durchgeführt werden, wurden Rückstellungen für nachlaufende Kosten in Höhe von 0 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) gebildet.
Aus der Gewährung von kurzfristigen Darlehen an die Giesecke+Devrient GmbH, München, wurden Zinserträge in Höhe von 68.923,61 Euro (Vorjahr: 59.027,77 Euro) erzielt.
Im Rahmen einer Ausgleichszahlung für die Übernahme einer Pensionsverpflichtung für einen ehemaligen Mitarbeiter wurden mit der Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München, im Vorjahr sonstige Erträge in Höhe von 365.808,00 Euro erzielt.
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 206.580,95 | 160.833,94 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München | 802.554,16 | 156.026,00 |
| Giesecke and Devrient Mobile Security Australia Pty Ltd, Knoxfield/Victoria | 163.910,10 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 72.879,29 | 0,00 |
| Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München | 48.815,00 | 0,00 |
| Veridos GmbH, Berlin | 439,00 | 21.850,00 |
| Giesecke+Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 0,00 | 11.100,00 |
| Gesamt | 1.295.178,50 | 349.809,94 |
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 0,00 | 18.554,93 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München | 105.063,91 | 365.808,00 |
| Giesecke+Devrient Currency Technologies GmbH, München | 12.840,85 | 0 |
| Veridos GmbH, Berlin | 0,00 | 68.075,14 |
| Gesamt | 117.904,76 | 452.438,07 |
Die Forderungen gegen Konzerngesellschaften bestehen in Höhe von 117.904,76 Euro (Vorjahr: 86.630,07 Euro) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zu 0,00 Euro (Vorjahr: 365.808,00 Euro) aus Sonstigen Forderungen.
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mutterunternehmen | ||
| Giesecke+Devrient GmbH, München | 138.442,55 | 50.142,98 |
| Sonstige verbundene Unternehmen | ||
| Giesecke + Devrient Immobilien Management GmbH, München | 58.089,85 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Currency Technology FZE, Dubai/VAE | 0,00 | 11.100,00 |
| Giesecke and Devrient Mobile Security Australia Pty Ltd, Knoxfield/Victoria | 16.975,61 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Mobile Security Asia Pte. Ltd., Singapur | 10.053,17 | 0,00 |
| Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, München | 57.407,50 | 222.708,50 |
| Gesamt | 280.968,68 | 283.951,48 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestehen in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Bis zur Erstkonsolidierung in den secunet-Konzern wurden für die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten und die Vermietung von Büroflächen mit der finally safe GmbH, Essen, im Vorjahr sonstige Erträge in Höhe von 161.340,68 Euro erzielt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Essen, 27. März 2020
Der Vorstand
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Wir haben den Konzernabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder secunet) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht - Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "Konzernlagebericht") der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Ausführungen im Konzern-Anhang unter dem Abschnitt "Allgemeine Grundlagen" sowie Abschnitt 16 "Umsatzerlöse". Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft ist in Abschnitt 2.3.1 im Konzernlagebericht beschrieben.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der secunet Security Networks Aktiengesellschaft weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 226,9 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen tragen insbesondere Mehrkomponentenverträge sowie die Erbringung von Dienstleistungen (Entwicklungs- und Beratungsgeschäft) bei. Mehrkomponentenverträge umfassen die Lieferung von Hardware, die Einräumung von Softwarelizenzen inklusive Updates sowie Support- und Wartungsleistungen.
secunet erfasst Umsätze für die identifizierten Leistungsverpflichtungen entsprechend der Leistungserfüllung entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Mehrkomponentengeschäfte werden in separate Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Dabei erfolgt die Aufteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen entsprechend der relativen Einzelveräußerungspreise, wofür auf vertraglich festgelegte Preise bzw. Listenpreise abgestellt wird.
Bei Hardware und Softwarelizenzen wird der Umsatz zeitpunktbezogen mit Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden gelegt. Im Fall der Einräumung von Support- und Wartungsleistungen, Updates sowie erweiterten Garantiezusagen erfolgt die Übertragung der Verfügungsgewalt zur Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum. Entsprechend wird der Umsatz zeitraumbezogen über die Vertragslaufzeit realisiert. Bei Dienstleistungen wird die zum Stichtag übertragene Verfügungsgewalt im Wesentlichen anhand von geleisteten Arbeitsstunden bzw. dem Fertigstellungsgrad beurteilt.
Der Konzern erzielt seine Umsatzerlöse im Wesentlichen mit öffentlichen Auftraggebern. Zum weiteren Kundenkreis gehören darüber hinaus u.a. Automobilhersteller. Diese tätigen zum Jahresende überproportional viele Bestellungen, sodass es zu einer erhöhten Anzahl an Aufträgen und dementsprechend zu einer hohen Anzahl an Lieferungen und Leistungen zum Jahresende kommt.
Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle in den letzten Wochen vor dem Bilanzstichtag, dem unterschiedlichen Auslieferungsfortschritt zum Bilanzstichtag und dem hohen Anteil an Mehrkomponentenverträgen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr zu hoch und somit nicht periodengerecht erfasst werden.
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzerlösrealisierung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die Auftragsannahme, den Warenausgang bzw. die Abnahme der Leistung und die Faktura beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2019 erfasst wurden.
Darüber hinaus wurden für die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor dem 1. Dezember 2019 verbucht und in der Folge nicht durch oben genannte Stichprobe abgedeckt waren, Saldenbestätigungen eingeholt, die auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählt wurden. Für ausgebliebene Rückmeldungen der Saldenbestätigungsaktion wurden alternative Prüfungshandlungen vorgenommen, indem die Umsatzerlöse unter anderem mit den zugrundeliegenden Bestellungen, Verträgen, internen Rechnungsfreigaben, Rechnungen, Liefernachweisen und Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen sowie den eingegangenen Zahlungen abgestimmt wurden.
Für die in den beiden Stichproben enthaltenen Mehrkomponentenverträge wurde die Unterteilung in einzelne Geschäftsvorfälle sowie deren Umsatzerlösrealisierung auf Basis der zugrundeliegenden Verträge beurteilt.
Die Vorgehensweise des Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Kapitel 7 des Konzernlageberichts Bezug genommen wird, |
| ― | die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Kapitel 8 des Konzernlageberichts enthalten ist, |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, den Jahresabschluss und die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 25. März 2020 hin.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen.
Düsseldorf, den 27. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Bornhofen, Wirtschaftsprüfer
Dr. Sommerhoff, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, den 27. März 2020
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Aktiva
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| in Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.791.289,43 | 1.586.970,00 | |
| II. Sachanlagen | 5.416.709,00 | 4.258.680,00 | |
| III. Finanzanlagen | 7.787.060,76 | 8.269.415,21 | |
| Summe Anlagevermögen | 1 | 15.995.059,19 | 14.115.065,21 |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 2 | 23.307.459,09 | 20.118.541,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 50.026.173,05 | 45.605.200,53 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 4 | 61.141.900,00 | 51.070.220,29 |
| Summe Umlaufvermögen | 134.475.532,14 | 116.793.961,82 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 3.090.266,15 | 1.728.399,46 | |
| Summe Aktiva | 153.560.857,48 | 132.637.426,49 | |
| Passiva | |||
| In Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| A. Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 | |
| Nennbetrag eigene Anteile | -30.498,00 | -30.498,00 | |
| I. Ausgegebenes Kapital | 6.469.502,00 | 6.469.502,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 21.656.305,42 | 21.656.305,42 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Rücklage wegen eigener Anteile | 30.498,00 | 30.498,00 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 32.872.483,59 | 22.786.735,42 | |
| IV. Bilanzgewinn | 10.092.423,12 | 13.197.784,08 | |
| Summe Eigenkapital | 5 | 71.121.212,13 | 64.140.824,92 |
| B. Rückstellungen | 6 | 23.950.148,93 | 24.760.215,27 |
| C. Verbindlichkeiten | 7 | 30.347.531,49 | 26.480.780,23 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 28.141.964,93 | 17.255.606,07 |
| Summe Passiva | 153.560.857,48 | 132.637.426,49 |
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| in Euro | Anhang | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 221.621.354,04 | 161.150.933,48 |
| Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen/unfertigen&fertigen Erzeugnissen | 727.512,53 | 347.611,98 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 3.831.369,29 | 1.548.175,38 |
| Materialaufwand | 11 | -119.535.449,10 | -74.562.740,30 |
| Personalaufwand | 12 | -43.678.694,33 | -39.072.761,80 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 13 | -2.661.610,67 | -2.294.150,67 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14 | -26.611.071,69 | -24.916.053,26 |
| Erträge aus Beteiligungen | 15 | 63.011,40 | 447.899,04 |
| Finanzergebnis | 16 | -2.851.799,60 | -466.967,82 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 17 | -10.686.450,54 | -7.459.665,65 |
| Ergebnis nach Steuern | 20.218.171,33 | 14.722.280,38 | |
| Sonstige Steuern | 17 | -40.000,04 | -43.419,02 |
| Jahresüberschuss | 20.178.171,29 | 14.678.861,36 | |
| Gewinnvortrag | 13.197.784,08 | 7.763.402,40 | |
| Dividendenausschüttung | -13.197.784,08 | -7.763.402,40 | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -10.085.748,17 | -1.481.077,28 | |
| Bilanzgewinn | 18 | 10.092.423,12 | 13.197.784,08 |
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft in Essen (im Folgenden "secunet AG" oder "Gesellschaft) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 S. 1 und 2 Handelsgesetzbuch (HGB) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg. Nr. 13615).
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der secunet AG erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG).
Die Wertansätze zum 31. Dezember 2018 wurden unverändert übernommen.
Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. In Ergänzung des handelsrechtlichen Gliederungsschemas wurde in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" (Anlage zum Anhang) die Position "Finanzanlagen" um den Posten "Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen" erweitert.
Bilanzierung und Bewertung werden nach den im Folgenden aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Unter diesem Posten wird im Wesentlichen der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Übernahme der SECARTIS AG ausgewiesen. Aufgrund der vorliegenden Kundenstruktur (öffentliche Institutionen) wurde für den Geschäfts- oder Firmenwert eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren geschätzt. Bei sofortiger Verrechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Jahr 2004 wäre das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 um 50 TEuro höher ausgefallen. Der Geschäfts- und Firmenwert war Ende März 2019 vollständig abgeschrieben.
Ein weiterer im Geschäftsjahr 2016 entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert wird gemäß §253 Abs. 3 S. 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben, da die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 wurden im Rahmen eines Asset Deals Vermögenswerte erworben. Die übernommenen Aktiva und Passiva sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, und der übersteigende Kaufpreis ist als Geschäfts- und Firmenwert bilanziert. Dieser Geschäfts- und Firmenwert wird über eine durchschnittliche Restnutzungsdauer von neun Jahren linear abgeschrieben, da die im Rahmen des Asset Deals erworbene Software zwingend für ein Kundenprojekt mit einer durchschnittlichen Laufzeit von neun Jahren vorgehalten werden muss.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Seit dem Jahr 2008 werden neu angeschaffte Vermögensgegenstände ausschließlich linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 Euro (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 Euro im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 Euro (vorher über 150 Euro) bis 1.000 Euro werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den weiteren vier Jahren linear abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen erfolgt zum Aktivwert.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen sowie unfertigen Erzeugnisse und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung. Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie betriebliche Altersversorgung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung werden beachtet.
Die Handelswaren werden mit den als gleitendem Durchschnitt ermittelten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten abzüglich angemessener Abschläge für erkennbare Einzelrisiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Gutachten eines Versicherungsmathematikers auf Basis der projizierten Einmalbeitragsmethode ("Projected-Unit-Credit-Methode") unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Bewertung wurde ein Rechnungszins von 2,85% (im Vorjahr: 3,34%), der sich nach den Vorschriften des §253 Abs. 2 S. 2 HGB im Dezember 2019 aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (im Vorjahr: zehn) Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 20 (im Vorjahr: 20) Jahren, prognostiziert auf den 31. Dezember 2019, ergeben hat, verwendet.
Bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (2,13%) würde sich zum 31. Dezember 2019 eine Verpflichtung in Höhe von 6.559.120 Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, bewertet mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (2,85%), beträgt zum 31. Dezember 2019 864.860 Euro (im Vorjahr: 924.442 Euro); dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen (§253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Erfolgswirkungen aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Ferner erfolgt die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter Annahme einer Dynamik der anrechenbaren Bezüge in Höhe von 2,5% (im Vorjahr 2,5%) sowie einer Dynamik der Anpassung der laufenden Renten in Höhe von 2,0% (im Vorjahr 2,0%) und einer Fluktuation von 5,5% (im Vorjahr 5,5%) im Mittel.
Nach den Bewertungsvorgaben des §253 Absatz 1 Satz 2 HGB sind Pensionsrückstellungen seit dem Jahre 2010 zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der erforderliche Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen wurde zum Übergangszeitpunkt 1. Januar 2010 ermittelt. Der damalige Unterschiedsbetrag aus der Neubewertung der Verpflichtungsseite betrug 746.432 Euro. Die secunet AG hat im Geschäftsjahr 2019 mit Bezug auf das Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB 49.763 Euro (1/15 Mindestzuführung p.a.) über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeführt. Die noch resultierende Unterdeckung zum 31. Dezember 2019 beträgt somit 248.802 Euro.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen mit dem voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet worden. Sofern Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegen, werden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Die nachfolgende Tabelle stellt Aktiv- und Passivüberhänge dar, wobei sich bei der secunet AG ausschließlich Aktivüberhänge ergeben.
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| in Euro | Aktiv | Passiv |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 54.408,00 | 0,00 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 41.142,71 | 0,00 |
| Pensionsrückstellungen | 853.727,90 | 0,00 |
| Sonstige Rückstellungen | 111.164,47 | 0,00 |
| Gesamt | 1.060.443,08 | 0,00 |
Der angewendete Steuersatz beträgt 31,91% (Vorjahr: 31,91%). In Anwendung des Wahlrechts nach §274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde auf einen Ansatz der aktiven latenten Steuern in der Bilanz verzichtet.
Die Realisierung der Umsätze erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mischgeschäften sind die Realisationskriterien für jede Teilleistung separat anzuwenden. Der Leistungsübergang im Projektgeschäft wird grundsätzlich über Abnahmeprotokolle definiert.
Umsatzerlöse werden abzüglich der Umsatzsteuer sowie etwaiger Preisnachlässe erfasst, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und die mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen worden sind.
Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens der secunet AG sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| ― | secunet s.r.o., Tschechische Republik/Prag, 100%-ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 2.240 TCZK, Jahresergebnis 2019 -306 TCZK. |
| ― | secunet Service GmbH, Essen, 100%-ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 892 TEuro, Jahresergebnis 2019 598 TEuro. |
| ― | secunet International GmbH&Co. KG, Essen, 100%-ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 -653 TEuro, Jahresergebnis 2019 -761 TEuro. |
Zum 31. Dezember 2019 ist die secunet International GmbH&Co. KG zwar bilanziell überschuldet, verfügt aber über ausreichend liquide Mittel ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Der zum 31. Dezember 2019 ermittelte beizulegende Zeitwert liegt über dem Buchwert, der den Anschaffungskosten (108 TEuro) entspricht.
| ― | secunet International Management GmbH, Essen, 100%-ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 37 TEuro, Jahresergebnis 2019 7 TEuro. |
| ― | finally safe GmbH i. L., Essen 100%-ige Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 34 TEuro, Jahresergebnis 2019 -638 TEuro. |
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die secunet AG zugelassen war, sowie durch Anteilskauf- und Übertragungsverträge mit den Minderheitsgesellschaftern sämtliche Anteile an der finally safe GmbH durch die secunet AG übernommen, sodass sich die Anteile von 63,28% zum 31. Dezember 2018 auf 100% zum 31. Dezember 2019 erhöhten. Die secunet AG hatte am 13. November 2019 als zu dem Zeitpunkt bereits 100%ige Gesellschafterin die Auflösung der Gesellschaft durch Liquidation mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 beschlossen. Auf die Gesamtanschaffungskosten in Höhe von 3.111.960,31 Euro wurde aufgrund der beschlossenen Liquidation eine Wertberichtigung in Höhe von 2.249.960,31 Euro vorgenommen. Der zum 31. Dezember 2019 verbleibende beizulegende Zeitwert wurde mit 862 TEuro ermittelt.
| ― | secustack GmbH, Dresden 51% Beteiligung, Eigenkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019, 949 TEuro, Jahresergebnis 2019 -276 TEuro. |
Am 26. März 2019 hat die Gesellschaft mit einem weiteren Gesellschafter die secustack GmbH gegründet. Im Rahmen der Gründung wurde die Gesellschaft zur Übernahme von 51% der Anteile zugelassen und hat 12.750 Euro in das gezeichnete Kapital der Gesellschaft sowie 588.000,00 Euro in die Kapitalrücklage der secustack GmbH jeweils in bar geleistet. Der zum 31. Dezember 2019 ermittelte beizulegende Zeitwert liegt über dem Buchwert, der den Anschaffungskosten (625 TEuro) entspricht.
| ― | secunet Inc./USA, Austin, Texas, 100%ige Beteiligung; auf die Angabe des Eigenkapitals sowie Jahresergebnisses wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung der Gesellschaft verzichtet. |
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Unfertige Leistungen | 2.134.210,62 | 2.112.915,11 |
| Unfertige Erzeugnisse | 541.780,71 | 280.672,00 |
| Fertige Erzeugnisse | 399.483,35 | 41.717,04 |
| Handelswaren | 20.168.984,41 | 17.615.736,85 |
| Geleistete Anzahlungen | 63.000,00 | 67.500,00 |
| Gesamt | 23.307.459,09 | 20.118.541,00 |
Der Anstieg der Handelswarenbestände zum Bilanzstichtag erfolgte vor dem Hintergrund der Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Lieferfähigkeit für das Produktgeschäft.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 45.576.203,38 | 38.152.162,60 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.658.027,75 | 6.971.119,19 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | (3.632.246,24) | (6.129.713,82) |
| davon Ergebnisvereinnahmung | (0,00) | (447.899,04) |
| davon Übertrag Versorgungsbezüge | (0,00) | (365.808,00) |
| davon sonstige Leistungen | (25.781,51) | (27.698,33) |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 791.941,92 | 481.918,74 |
| Gesamt | 50.026.173,05 | 45.605.200,53 |
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 4.727.008,44 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
Die Restlaufzeit bei allen anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt bis zu einem Jahr.
Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 61.141.900,00 Euro (Vorjahr 51.070.220,29 Euro). Vereinzelt erfolgt die Anlage in Form von unterjährigen kurzfristigen Festgeldanlagen bei der Giesecke&Devrient GmbH, München.
Das Grundkapital beträgt 6.500.000,00 Euro. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Insgesamt hält die Gesellschaft am Bilanzstichtag weiterhin 30.498 eigene Aktien (Vorjahr 30.498 Aktien). Sie entsprechen einem rechnerischen Wert von 0,469% oder 30.498 Euro des Grundkapitals (Vorjahr 0,469%). Der Nennwert der eigenen Anteile wurde vom Grundkapital offen abgesetzt.
Bedingt durch die Anpassungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die Rücklage für eigene Anteile in Höhe des rechnerischen Werts der eigenen Anteile von 30.498 Stück in die Rücklage für eigene Anteile eingestellt und der verbleibende Betrag mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die eigenen Aktien wurden im Rahmen eines Aktienoptions-Programms für die Mitarbeiter der secunet in den Jahren 2001 bis 2002 erworben.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 13.197.784,08 zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Es erfolgte ab dem 20. Mai 2019 eine Ausschüttung von 2,04 Euro je Aktie (6.469.502 Stück), somit insgesamt 13.197.784,08 Euro.
Vom Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 20.178.171,29 Euro werden 10.085.748,17 (= 49,98%) gem. §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 beträgt 10.092.423,12 Euro (Vorjahr 13.197.784,08 Euro).
Der Mehrheitsaktionär, die Giesecke&Devrient GmbH, hält - unverändert zum Vorjahr - Anteile in Höhe von 78,96% an der secunet AG.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5.395.695,00 | 4.639.909,00 |
| Steuerrückstellungen | 3.941.175,08 | 6.435.184,42 |
| Sonstige Rückstellungen | 14.613.278,85 | 13.685.121,85 |
| Gesamt | 23.950.148,93 | 24.760.215,27 |
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||
| Jubiläumsrückstellung | 314.974,00 | 285.574,00 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||
| Mitarbeiter Jahresboni | 9.097.263,00 | 7.930.793,00 |
| Provisionen | 1.484.914,54 | 1.568.572,15 |
| Gewährleistung | 576.000,00 | 974.049,00 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 1.294.454,40 | 1.002.046,53 |
| Rückständiger Urlaub | 824.642,00 | 692.259,00 |
| Nachlaufende Kosten | 184.972,73 | 231.186,99 |
| Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen | 403.219,18 | 382.051,18 |
| Drohende Vertragsstrafen | 0,00 | 244.000,00 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 160.500,00 | 118.500,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 145.200,00 | 132.000,00 |
| Sonstige | 127.139,00 | 124.090,00 |
| Gesamt | 14.613.278,85 | 13.685.121,85 |
Die Rückstellung für Provisionen umfasst für das Geschäftsjahr 2019 zu leistende Zahlungen für den Vertrieb der SINA Lizenzen, Elster-Sticks und Oracle Lizenzen.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen in Höhe von 576 TEuro eine Rückstellung für Verpflichtungen aus einer dreijährigen Gewährleistungszusage auf bestimmte SINA Core-Module.
Die Rückstellung für Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen beinhaltet im Wesentlichen durch die Gesellschaft zu leistende Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen für angemietete Objekte in Dresden, Essen und München.
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| in Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 119.590,01 | 1.168.399,27 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24.817.191,62 | 20.587.375,49 |
| Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen | 796.104,20 | 55.715,73 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 796.104,20 | 55.715,73 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.614.645,66 | 4.669.289,74 |
| davon aus Steuern | (4.535.608,90) | (4.637.425,63) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (4.635,47) | (1.501,98) |
| Gesamt | 30.347.531,49 | 26.480.780,23 |
Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit, die weniger als ein Jahr beträgt.
Aufgrund des zunehmenden Supportgeschäfts werden vermehrt Einnahmen im Zusammenhang mit einer nach dem Stichtag liegenden Leistungserbringung abgegrenzt.
Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Regionen erzielt:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Inland | 216.701.720,14 | 152.801.687,92 |
| Ausland | 4.919.633,90 | 8.349.245,56 |
| Gesamt | 221.621.354,04 | 161.150.933,48 |
Sie teilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Public | 164.671.722,25 | 144.323.735,57 |
| Business | 56.776.637,51 | 16.619.237,23 |
| Sonstige | 172.994,28 | 207.960,68 |
| Gesamt | 221.621.354,04 | 161.150.933,48 |
In den Umsatzerlösen sind 521.026,86 Euro für Handelswaren erhalten, die aufgrund erschwerter Verwertbarkeit zu Einstandspreisen an die secunet International GmbH&Co. KG abgegeben wurden, da es sich um durch diese Gesellschaft reservierten Lagerbestand bei der secunet AG handelte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.831.369,29 Euro (Vorjahr 1.548.175,38 Euro) enthalten im Wesentlichen öffentliche Projektzuwendungen (1.601.779,59 Euro), Gegenposten aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen (905.055,34 Euro), Erstattungen aus Schadenersatz (428.690,00 Euro), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (339.173,20 Euro), versicherungsmathematische Erträge aus der Anpassung des AHV Deckungskapitals (314.865,90 Euro) sowie sonstige Erträge (241.805,26 Euro).
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen 2.711,34 Euro (Vorjahr: 13.446,22 Euro).
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind ca. 339 TEuro (9%) periodenfremd und resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen.
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 106.010.051,14 | 65.505.213,39 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.525.397,96 | 9.057.526,91 |
| Gesamt | 119.535.449,10 | 74.562.740,30 |
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 37.811.463,76 | 34.157.458,48 |
| Soziale Abgaben | 5.725.912,64 | 4.980.364,86 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 99.896,26 | +82.544,44 |
| Aufwendungen für Unterstützung | 41.421,67 | 17.482,90 |
| Gesamt | 43.678.694,33 | 39.072.761,80 |
Die Abschreibungen sind in der Entwicklung des Anlagevermögens nach Einzelposten aufgegliedert (siehe Anlage zum Anhang).
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dienstleistungen secunet-Konzern | 7.710.813,47 | 6.108.587,88 |
| Raumkosten | 3.996.811,26 | 3.492.240,93 |
| Prüfung, Beratung, Rechtsschutz | 1.400.034,18 | 3.468.049,33 |
| Reisekosten | 2.464.639,23 | 2.407.820,79 |
| Verkaufsprovisionen | 1.696.827,04 | 1.651.436,20 |
| Zuführung zu sonstigen Rückstellungen | 644.800,00 | 760.714,08 |
| Werbeaufwendungen | 831.643,79 | 725.858,56 |
| Personalnebenkosten | 993.857,97 | 825.462,73 |
| Kommunikationsaufwendungen | 952.643,78 | 628.626,84 |
| Kraftfahrzeugkosten | 900.201,68 | 970.531,35 |
| Instandhaltungskosten | 1.694.656,55 | 977.531,30 |
| Sonstige Fremdleistungen | 649.188,94 | 698.048,36 |
| Bewirtungen und Repräsentation | 253.688,59 | 216.863,96 |
| Versicherungsprämien | 208.663,08 | 183.589,10 |
| Gebühren | 180.331,17 | 144.113,26 |
| Außergewöhnliche Posten aus der BilMoG - Neubewertung von Pensionsrückstellungen | 49.763,00 | 49.763,00 |
| Einzelwertberichtigung von Forderungen | 0,00 | 52.127,72 |
| Sonstige Aufwendungen | 1.982.507,96 | 1.554.687,87 |
| Gesamt | 26.611.071,69 | 24.916.053,26 |
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen 9.456,94 Euro (Vorjahr: 10.529,49 Euro).
Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden 63.011,40 Euro aus der Auskehrung des Bankkontos der secunet SwissIT AG, Solothurn/Schweiz, nach abgeschlossener Liquidation im Juni 2019 ausgewiesen. Im Vorjahr wurde an dieser Stelle der Jahresüberschuss der secunet International GmbH&Co. KG, Essen, in Höhe von 449.628,64 Euro abzgl. des Verlustvortrags 2017 in Höhe von 1.729,60 Euro aus der phasengleichen Vereinnahmung ausgewiesen.
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 78.888,71 | 98.687,55 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (78.254,84) | (65.711,79) |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | ||
| - sämtlich verbundene Unternehmen - | -2.249.960,31 | 0,00 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -680.728,00 | -565.655,37 |
| davon aus der unterjährigen Aufzinsung von Pensionsrückstellungen | (-680.122,00) | (-545.587,00) |
| Gesamt | -2.851.799,60 | -466.967,82 |
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| in Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.686.450,54 | 7.459.665,65 |
| Sonstige Steuern | 40.000,04 | 43.419,02 |
| Gesamt | 10.726.450,58 | 7.503.084,67 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen überwiegend das Geschäftsjahr 2019. Aufwendungen in Höhe von 17.099,54 Euro sowie Erträge in Höhe von 63.261,00 Euro sind periodenfremd.
Aus dem für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 13.197.784,08 Euro wurden im Geschäftsjahr 2019 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2019 Dividenden in Höhe von 2,04 Euro je Aktie, also insgesamt 13.197.784,08 Euro, ausgeschüttet.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der secunet AG für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresüberschuss von 20.178.171,29 Euro aus. Von diesem werden 10.085.748,17 (= 49,98%) gem. §58 Abs. 2 S. 1 AktG in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Danach ergibt sich ein Bilanzgewinn von 10.092.423,12 Euro.
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 6.469.502,00 Euro eine Regeldividende von 1,56 Euro je dividendenberechtigter Aktie, und somit insgesamt 10.092.423,12 Euro, auszuschütten. Bei der Ermittlung des dividendenberechtigten Grundkapitals wurde die Gesamtzahl von 30.498 eigenen Aktien in Abzug gebracht.
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| in Euro | 2019 |
|---|---|
| Gewinnvortrag zum 1.1.2019 | 13.197.784,08 |
| Jahresüberschuss 2019 | 20.178.171,29 |
| Dividendenzahlung 2019 | -13.197.784,08 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -10.085.748,17 |
| Bilanzgewinn zum 31.12.2019 | 10.092.423,12 |
| Gewinnverwendungsvorschlag | |
| Dividendenzahlung 2020 | -10.092.423,12 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 |
Im Jahresdurchschnitt waren einschließlich der Vorstandsmitglieder 468 Angestellte (Vorjahr 425 - einschließlich Vorstandsmitglieder) beschäftigt. Ferner waren 57 Aushilfen (Vorjahr 55), also insgesamt 525 (Vorjahr 480) Mitarbeiter beschäftigt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich am Bilanzstichtag auf 18.440.887,80 Euro. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um den Nominalbetrag der Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büroräume sowie aus Leasingverträgen für Firmen-Kfz.; davon sind 2.739.121,52 Euro innerhalb eines Jahres und 8.977.548,50 Euro in einem Zeitraum von über einem bis fünf Jahren fällig. Verpflichtungen in Höhe von 6.724.217,78 Euro sind nach über fünf Jahren fällig. Von den Gesamtverpflichtungen entfallen keine auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Es existiert ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem verbundenen Unternehmen secunet Service GmbH, Essen, über die zentrale Erbringung von Dienstleistungen für die secunet AG. Für diese Dienstleistungen werden monatlich pauschal 595 TEuro berechnet und vierteljährlich eine Spitzabrechnung über die Umlage der Kosten durchgeführt. Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen und mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verpflichtungen aus offenen Bestellungen zu Waren und Dienstleistungen in Höhe von 4.243.940,23 Euro.
Bei der Gesellschaft bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 165.541,00 (Vorjahr: EUR 170.567) aus einer Schuldbeitritts- und Freistellungsvereinbarung mit der secunet Service GmbH, Essen, und der secunet International GmbH&Co. KG, Essen, hinsichtlich der abgesicherten Direktzusagen (Pensions-, Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen) gegenüber den Mitarbeitern, die im Rahmen des mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erfolgten Betriebsübergangs nach §613a BGB auf die Gesellschaft übertragen wurden.
Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Tochtergesellschaften nicht gerechnet.
Die Gesellschaft ist über die Giesecke&Devrient GmbH, München, ein verbundenes Unternehmen der MC Familiengesellschaft mbH, Tutzing, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Giesecke&Devrient GmbH, München, einbezogen. Die secunet AG stellt daneben einen eigenen IFRS-Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr und Vorjahr wurden für Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die folgenden Beträge als Aufwand erfasst.
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| in TEuro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 244 | 227 |
| Konzern- und Jahresabschlussprüfung, prüferische Durchsicht Halbjahresfinanzbericht, Begleitung DPR-Verfahren | ||
| davon für die Abschlussprüfung des Vorjahres | 71 | 39 |
| Andere Bestätigungsleistungen | ||
| betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung | 17 | 14 |
| Steuerberatungsleistungen | ||
| Umsatzsteuerliche Beratungen | 0 | 8 |
| Sonstige Leistungen | ||
| Begleitung bei der Umsetzung von EU Richtlinien und Verodnungen | 27 | 0 |
| Effizienzprüfung des Aufischtsrats | 10 | 0 |
| 298 | 249 |
Die Gesamtbezüge der im Berichtsjahr tätigen Mitglieder des Vorstands betragen für das Berichtsjahr 1.961 TEuro (Vorjahr: 1.420 TEuro). Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen zum Stichtag Verpflichtungen aus Pensionszusagen in Höhe von 1.287 TEuro (Vorjahr: 271 TEuro).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Versorgungsleistungen in Höhe von 27,1 TEuro (Vorjahr: 0,0 TEuro) gezahlt.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 77,8 TEuro (Vorjahr: 60 TEuro).
Mitglieder des Vorstands hielten zum Stichtag 880 Stück Aktien der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zum Stichtag keine Aktien der Gesellschaft.
Die individualisierte Angabe der Aufsichtsratsbezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem sowie Pensionen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns.
Für die secunet AG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die gem. §161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese ist den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.secunet.com) unter >> Das Unternehmen >> Investor Relations >> Corporate Governance >>Entsprechenserklärung nach §161 AktG dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Im Rahmen von Beratungsverträgen haben ehemalige Mitglieder des Vorstands Honorare in Höhe von 6 TEuro (Vorjahr: 0,0 TEuro) erhalten.
Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den von den Mitteilungspflichtigen gemachten Angaben nach §26 Abs. 1 WpHG.
Die Frankfurter Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), Grevenmacher/Luxemburg, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 12. Dezember 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN 727650 am 6. Dezember 2017 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,81% (das entspricht 182.681 Stimmrechten) betragen hat.
Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 5. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN 727650 am 1. Oktober 2017 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Frankfurter Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), Grevenmacher/Luxemburg, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 4. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 1. Oktober 2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07% (das entspricht 199.284 Stimmrechten) betragen hat.
Die BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 10. Juni 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 6. Juni 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,06% (das entspricht 198.930 Stimmrechten) betragen hat.
Frau Ingrid Weispfenning, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 12. April 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 11. April 2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,00% (das entspricht 129.881 Stimmrechten) betragen hat.
1,05% der Stimmrechte (das entspricht 68.457 Stimmrechten) sind Frau Weispfenning gemäß §22 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Felix Beteiligungen AG zuzurechnen.
Mit Schreiben vom 6. November 2012 wurde uns namens und in Vertretung der MC Familiengesellschaft mbH, Deutschland, gemäß §27a Absatz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§21, 22 WpHG der MC Familiengesellschaft mbH vom 9. Oktober 2012 folgendes mitgeteilt:
Die Überschreitung der in §27a Absatz 1 WpHG genannten Schwelle durch die MC Familiengesellschaft mbH erfolgte aufgrund Zurechnung. Sie ist Nebenfolge der Einbringung der von Frau Verena von Mitschke-Collande zuvor persönlich gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, in die MC Familiengesellschaft mbH im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung. Die Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist Mehrheitsaktionärin Ihrer Gesellschaft, an der MC Familiengesellschaft mbH hält Frau Verena von Mitschke-Collande die Mehrheit der Stimmrechte.
Gegenstand des Unternehmens der MC Familiengesellschaft mbH ist die Tätigkeit einer reinen Vermögensholding, insbesondere die Verwaltung der von Frau Verena von Mitschke-Collande eingebrachten Beteiligung an der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung; die Beteiligung der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung an Ihrer Gesellschaft dient unverändert der Umsetzung strategischer Ziele. Die MC Familiengesellschaft mbH beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an Ihrer Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen Ihrer Gesellschaft durch die MC Familiengesellschaft mbH ist nicht angestrebt. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur Ihrer Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von der MC Familiengesellschaft mbH ebenfalls nicht angestrebt.
Für den Erwerb der Anteile an der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurden keine finanziellen Aufwendungen getätigt: Als Gegenleistung für die Einbringung der Anteile an der Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die MC Familiengesellschaft mbH (mit der Folge der Zurechnung der von dieser gehaltenen Aktien Ihrer Gesellschaft) wurden im Rahmen der Sachkapitalerhöhung neue Anteile an der MC Familiengesellschaft mbH ausgegeben.
Die MC Familiengesellschaft mbH, mit Sitz in Tutzing, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 9. Oktober 2012 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der MC Familiengesellschaft mbH an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 8. Oktober 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,43% (das entspricht 5.163.102 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind der MC Familiengesellschaft mbH nach §22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 78,96% (das entspricht 5.132.604 Stimmrechten) über die Giesecke+Devrient Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München, und 0,47% (das entspricht 30.498 Stimmrechten) über die secunet Security Networks AG, Essen, zuzurechnen.
Frau Christiane Weispfenning, Deutschland, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 23. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 5. März 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 1,95% (das entspricht 126.626 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind ihr 0,40% der Stimmrechte (das entspricht 26.234 Stimmrechten) gemäß §22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Axxion S.A., L-5365 Luxemburg-Munsbach, Luxemburg, hat uns gemäß §21 Absatz 1 WpHG am 6. Oktober 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 4. Oktober 2011 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,18% (das entspricht 206.766 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Günter Weispfenning, Frankfurt, Deutschland, hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 7. Dezember 2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 30. November 2010 die Schwelle von 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,0006% (das entspricht 325.038 Stimmrechten) betragen hat.
Weiter hat Herr Weispfenning mitgeteilt, dass ihm davon 1,0564% der Stimmrechte (das entspricht 68.665 Stimmrechten) gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind.
Herr Günter Weispfenning, Deutschland hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 2. Juni 2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, WKN: 727650 am 2. Juni 2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02% (das entspricht 196.226 Stimmrechten) betragen hat.
1,06% der Stimmrechte (das entspricht 68.665 Stimmrechten) sind Herrn Weispfenning gemäß §22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die "Aktaios" Verwaltungs-GmbH, die RWTÜV Aktiengesellschaft und der RWTÜV e.V., alle mit Sitz in Essen, Deutschland, haben uns nach §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr jeweiliger Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 16. Juli 2009 jeweils die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20% 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt jeweils 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt.
Frau Verena von Mitschke-Collande, Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Herrn Günther Siegfried Otto am 26. März 2004 die Schwellen von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 78,88% (das entspricht 5.127.103 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind Frau Verena von Mitschke-Collande 46,88% (das entspricht 3.047.201 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke&Devrient GmbH, München, und 32,00% (das entspricht 2.079.902 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 WpHG über die CUBIS COM Holding GmbH, Essen und über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.
Frau Claudia Miller, USA, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Herrn Günther Siegfried Otto am 26. März 2004 die Schwellen von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 78,88% (das entspricht 5.127.103 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind Frau Claudia Miller 46,88% (das entspricht 3.047.201 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke&Devrient GmbH, München, und 32,00% (das entspricht 2.079.902 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 WpHG über die CUBIS COM Holding GmbH, Essen und die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.
Frau Claudia Miller, USA, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, aufgrund der erfolgten (Teil-) Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach Herrn Günther Siegfried Otto mit Ablauf des 30. November 2006 die Schwellen von 75%, 50%, 25%, 10% und 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt.
Die Giesecke&Devrient Holding GmbH, München, Deutschland, hat uns nach §21 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der secunet Security Networks AG, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen, Deutschland, ISIN: DE0007276503, am 30. November 2006 die Schwellen von 5%, 10%, 25%, 50% und 75% überschritten hat und zu diesem Tag 76,38% (das entspricht 4.964.958 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind der Giesecke&Devrient Holding GmbH 50% + 1 Aktie (das entspricht 3.250.001 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die Giesecke&Devrient GmbH, München, und 26,38% (das entspricht 1.714.957 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 WpHG über die RWTÜV AG, Essen, zuzurechnen.
Dr. rer. nat. Rainer Baumgart, Vorstandsvorsitzender bis 31. Mai 2019
Dipl.-Wirtschaftsingenieur Axel Deininger, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2019
Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Pleines
Dr. Kai Martius, seit 1. Juni 2019
Torsten Henn, seit 1. Juni 2019
Vorsitzender
Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Giesecke + Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien:
| ― | Forschungsinstitut Cyber-Defence, Universität der Bundeswehr München |
| ― | Vorsitzender Gesellschafterausschuss der veridos GmbH |
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied der Geschäftsführung der Giesecke & Devrient GmbH, München
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien:
| ― | Veridos Matsoukis S. A., Athen / Griechenland |
| ― | Mitglied Gesellschafterausschuss der veridos GmbH |
| ― | Geschäftsführer Giesecke+Devrient Immobilien Management GmbH |
| ― | Geschäftsführer Giesecke+Devrient ImmobilienVerwaltungsgesellschaft GmbH |
Mitglied des Aufsichtsrats (bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019)
CEO der Veridos GmbH, Berlin
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien:
| ― | Veridos Matsoukis S. A., Athen / Griechenland |
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Vorstands des RWTÜV e. V., Essen
Mitglied des Vorstands der RWTÜV-Stiftung, Essen
Mitglied des Vorstands der GREIF-Stiftung,
Mülheim a. d. Ruhr
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien:
| ― | AHV VVAG, EssenTÜV Thüringen e. V., Erfurt |
| ― | TÜV NORD AG, Hannover |
Konzernmandate gem. § 100 Abs. 2 AktG:
| ― | VAI Van Ameyde International B. V., Rijswijk / Niederlande |
| ― | RWTÜV GmbH, Essen |
| ― | CTC advanced GmbH, Saarbrücken |
| ― | Cetecom GmbH, Essen |
Vertreter der ArbeitnehmerInnen
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien
Mitglied des Aufsichtsrats
Corporate Vice President Business Continuity, Infineon Technologies AG, Neubiberg
Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien:
| ― | Cryptomathic A / S, Aahrhus, Dänemark |
| ― | Cryptomathic Holding Aps, Aahrhus, Dänemark |
Vertreterin der ArbeitnehmerInnen
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien
Mitglied des Aufsichtsrats
Universitätsprofessor, Technische Universität, Ilmenau
Keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten / Kontrollgremien
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Essen, den 27. März 2020
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
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| Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|
| in Euro | Stand am 1.1.2019 | Zugänge | Umbuchungen |
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.613.861,70 | 740.975,80 | 299.000,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 3.795.966,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 299.000,00 | 863.674,43 | -299.000,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 5.828.827,70 | 1.604.650,23 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.314.306,43 | 3.477.390,14 | 0,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 14.314.306,43 | 3.477.390,14 | 0,00 |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.965.067,17 | 1.486.610,86 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 613.550,26 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen | 5.860.888,00 | 280.995,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 9.439.505,43 | 1.767.605,86 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 29.582.639,56 | 6.849.646,23 | 0,00 |
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| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | ||
|---|---|---|---|
| in Euro | Abgänge | Stand am 31.12.2019 | Stand am 1.1.2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 0,00 | 120.000,00 | 120.000,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | -263.686,05 | 2.390.151,45 | 1.066.422,70 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 3.795.966,00 | 3.055.435,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 863.674,43 | 0,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | -263.686,05 | 7.169.791,88 | 4.241.857,70 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -1.221.431,29 | 16.570.265,28 | 10.055.626,43 |
| Sachanlagen, gesamt | -1.221.431,29 | 16.570.265,28 | 10.055.626,43 |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | -529.238,28 | 3.922.439,75 | 556.539,96 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 613.550,26 | 613.550,26 |
| 3. Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen | 0,00 | 6.141.883,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | -529.238,28 | 10.677.873,01 | 1.170.090,22 |
| Summe Anlagevermögen | -2.014.355,62 | 34.417.930,17 | 15.467.574,35 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Euro | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2019 | Stand am 31.12.2019 | Stand am 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 0,00 | 0,00 | 120.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 258.890,80 | -263.686,05 | 1.061.627,45 | 1.328.524,00 | 547.439,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 141.440,00 | 0,00 | 3.196.875,00 | 599.091,00 | 740.531,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 863.674,43 | 299.000,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände, gesamt | 400.330,80 | -263.686,05 | 4.378.502,45 | 2.791.289,43 | 1.586.970,00 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.261.279,87 | -1.163.350,02 | 11.153.556,28 | 5.416.709,00 | 4.258.680,00 |
| Sachanlagen, gesamt | 2.261.279,87 | -1.163.350,02 | 11.153.556,28 | 5.416.709,00 | 4.258.680,00 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.249.960,31 | -529.238,28 | 2.277.261,99 | 1.645.177,76 | 2.408.527,21 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 613.550,26 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Deckungskapitalanteile aufgrund von Rückdeckungsversicherungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.141.883,00 | 5.860.888,00 |
| Finanzanlagen, gesamt | 2.249.960,31 | -529.238,28 | 2.890.812,25 | 7.787.060,76 | 8.269.415,21 |
| Summe Anlagevermögen | 4.911.570,98 | -1.956.274,35 | 18.422.870,98 | 15.995.059,19 | 14.115.065,21 |
Wir haben den Jahresabschluss der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht -Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "Lagebericht") der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang unter dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Abschnitt 9 "Umsatzerlöse". Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft ist in Abschnitt 2.3.2 im Lagebericht beschrieben.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der secunet Security Networks Aktiengesellschaft weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 221,6 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen tragen insbesondere Mehrkomponentenverträge sowie die Erbringung von Dienstleistungen (Entwicklungs- und Beratungsgeschäft) bei. Mehrkomponentenverträge umfassen die Lieferung von Hardware, die Einräumung von Softwarelizenzen inklusive Updates sowie Support- und Wartungsleistungen.
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, wenn die Leistung erbracht bzw. die Gefahr an den verkauften Produkten auf die Kunden übergegangen ist. Dienstleistungen werden im Wesentlichen nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Bei Mehrkomponentengeschäften sind die Realisationskriterien für jede Komponente separat anzuwenden.
Die secunet Security Networks Aktiengesellschaft erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen mit öffentlichen Auftraggebern. Zum weiteren Kundenkreis gehören darüber hinaus u.a. Automobilhersteller. Diese tätigen zum Jahresende überproportional viele Bestellungen, sodass es zu einer erhöhten Anzahl an Aufträgen und dementsprechend zu einer hohen Anzahl an Lieferungen und Leistungen zum Jahresende kommt.
Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle in den letzten Wochen vor dem Bilanzstichtag, dem unterschiedlichen Auslieferungsfortschritt zum Bilanzstichtag und dem hohen Anteil an Mehrkomponentenverträgen besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse im abgelaufenen Geschäftsjahr zu hoch und somit nicht periodengerecht erfasst werden.
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzerlösrealisierung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf die Auftragsannahme, den Warenausgang bzw. die Abnahme der Leistung und die Faktura beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, Verträgen, externen Liefernachweisen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen beurteilt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematischstatistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die im Dezember 2019 erfasst wurden.
Darüber hinaus wurden für die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vor dem 1. Dezember 2019 verbucht und in der Folge nicht durch oben genannte Stichprobe abgedeckt waren, Saldenbestätigungen eingeholt, die auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählt wurden. Für ausgebliebene Rückmeldungen der Saldenbestätigungsaktion wurden alternative Prüfungshandlungen vorgenommen, indem die Umsatzerlöse unter anderem mit den zugrundeliegenden Bestellungen, Verträgen, internen Rechnungsfreigaben, Rechnungen, Liefernachweisen und Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen sowie den eingegangenen Zahlungen abgestimmt wurden.
Für die in den beiden Stichproben enthaltenen Mehrkomponentenverträge wurde die Unterteilung in einzelne Geschäftsvorfälle sowie deren Umsatzerlösrealisierung auf Basis der zugrunde liegenden Verträge beurteilt.
Die Vorgehensweise der secunet Security Networks Aktiengesellschaft bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Kapitel 7 des Lageberichts Bezug genommen wird, |
| ― | die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Kapitel 8 des Lageberichts enthalten ist, |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, den Jahresabschluss und die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 25. März 2020 hin.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen.
Essen, den 27. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Bornhofen, Wirtschaftsprüfer
Dr. Sommerhoff, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Essen, den 27. März 2020
Axel Deininger
Torsten Henn
Dr. Kai Martius
Thomas Pleines
Wir haben die für die secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen und den Konzern (im Folgenden "secunet" oder "Gesellschaft") zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns sowie die durch Verweisungen als Bestandteile qualifizierten Abschnitte im zusammengefassten Lagebericht -Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns "Grundlagen des Konzerns" und "Risikomanagementziele und -methoden" (im Folgenden "Erklärung") nach §§315b und 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter von secunet sind verantwortlich für die Aufstellung der Erklärung in Übereinstimmung mit den §§315b und 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Angaben ist.
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Erklärung abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Erklärung der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315b, 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― | Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von secunet zu erlangen |
| ― | Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von secunet in der Berichtsperiode |
| ― | Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten |
| ― | Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind |
| ― | Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― | Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden |
| ― | Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an dem Standort in Essen |
| ― | Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben |
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Erklärung von secunet für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§315b und 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der secunet Security Networks Aktiengesellschaft, Essen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Essen, den 25. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Stauder
ppa. Dietrich
Wirtschaftsprüfer
secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
Tel: +49 201 5454 - 0
Fax: +49 201 5454 - 1000
secunet Security Networks AG
Alt-Moabit 96
10559 Berlin
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Godesberger Allee 127
53175 Bonn
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Ammonstraße 74
01067 Dresden
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Mergenthalerallee 77
65760 Eschborn
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Osterbekstraße 90 b
22083 Hamburg
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Werner-von-Siemens-Straße 6
98693 Ilmenau
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Konrad-Zuse-Platz 2 - 4
81829 München
secunet Security Networks AG
Hauptstraße 35
33178 Borchen
secunet Security Networks AG
Weidenauer Straße 223 - 225
57076 Siegen
secunet Security Networks AG
Neue Brücke 3
70173 Stuttgart
secunet Security Networks AG
Ammonstraße 74
01067 Dresden
Geschäftsbericht 2019
Analystenkonferenz
Konzernquartalsmitteilung zum 31. März 2020
Hauptversammlung
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2020
Konzernquartalsmitteilung zum 30. September 2020
Der Geschäftsbericht der secunet Security Networks AG ist im Internet unter www.secunet.com als PDF-Datei abrufbar. Der Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache erhältlich. Im Zweifelsfall ist der deutsche Bericht maßgeblich.
Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.
secunet Security Networks AG
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
Investor Relations
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Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
Tel.: +49 201 54 54-12 27
Fax: +49 201 54 54-12 28
E-Mail: [email protected]
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