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Secanda AG

Annual Report May 25, 2020

5458_10-k_2020-05-25_9612de03-3dc7-4bbd-a235-6a56daccfee0.pdf

Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2019

InterCard AG Informationssysteme

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10 78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

VORWORT DES VORSTANDS 04
ZAHLEN IM ÜBERBLICK 06
KONZERNGESELLSCHAFTEN 08
Eine ID für alles 10
Chipkarte und App zur ID 12
Das Guthabenkonto zur ID 14
Überall bargeldlos bezahlen 16
Mieten per App oder Chipkarte 20
Zeiterfassung 22
Zutrittskontrolle und Authentifizierung 24
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 26
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT 30
INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS 38
Bilanz 40
Gewinn- und Verlustrechnung 42
Anhang (Notes) 44
Entwicklung des Anlagevermögens 54
Kapitalflussrechnung 56
Entwicklung des Eigenkapitals 58
Bestätigungsvermerk 60
INTERCARD AG JAHRESABSCHLUSS 62
Bilanz 64
Gewinn- und Verlustrechnung 66
Anhang 68
Entwicklung des Anlagevermögens 72
Entwicklung des Eigenkapitals 74
Verbindlichkeitenspiegel 76
Bestätigungsvermerk 78

VORWORT DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die InterCard-Gruppe ist im Geschäftsjahr 2019 stark gewachsen. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist auf die erstmalige Konsolidierung unserer Mehrheitsbeteiligung Polyright in der Schweiz aber auch auf das organische Wachstum bei den übrigen Tochtergesellschaften zurückzuführen.

Mit der vollständigen und mehrheitlichen Übernahme der Polyright AG im ersten Halbjahr 2019 geht die InterCard-Gruppe einen entscheidenden Schritt nach vorne. Denn neben den Kunden und Systemen von Polyright gehört damit auch eine Nutzerplattform für bargeldloses Bezahlen an Hochschulen zu InterCard.

Alle Studierenden, die eines der zahlreichen Chipkartensysteme von Polyright in der Schweiz nutzen, können sich auf dieser Nutzerplattform anmelden. Über die zugehörige App oder direkt auf dem Internetportal lassen sich dann Guthaben aufladen, Transaktionen einsehen und vieles mehr. > Mehr über unsere Nutzerplattform auf Seite 12.

Um die Anzahl der angemeldeten Nutzer auf dieser Plattform und der App weiter zu steigern, werden wir im ersten Schritt den Kunden unserer zweiten schweizerischen Tochtergesellschaft Multi-Access Migrationsprojekte anbieten. Damit ermöglichen wir zahlreichen weiteren Studierenden in der deutschsprachigen Schweiz den Zugang zu der Plattform von Polyright.

Polyright und Multi-Access haben bei Chipkarten- und Bezahlsystemen an Hochschulen in der Schweiz zusammen einen Marktanteil von rund 90%. Einschließlich der Installationen von InterCard und Professional Services in Deutschland betreut die InterCard-Gruppe mehr als 200 relevante Hochschulen mit mehr als 1,6 Mio. Studierenden. > Einen Überblick über unsere Tochtergesellschaften finden Sie auf Seite 8.

Durch die Zusammenführung der Systeme und Lösungen von Polyright mit denen der weiteren InterCard-Firmen ergeben sich neue Absatzmöglichkeiten für die Produkte der InterCard-Gruppe. Die ersten Integrationsschritte hierzu haben wir schon zur Jahresmitte 2019 abgeschlossen. Polyright vermarktet bereits erfolgreich die Schließfachsysteme der InterCard-Gruppe in der Schweiz. In Zukunft wird Polyright auch die Bezahlterminals und Aufladeautomaten der InterCard-Gruppe in den eigenen Bestandsinstallationen sowie bei

Neuprojekten einsetzen können und dadurch zugekaufte Produkte ersetzen. InterCard bietet seit diesem Jahr die gemeinsame Lösung auch in Deutschland für Interessenten und Kunden in der Industrie, an Klinken und der öffentlichen Hand an. > Unsere neuen Terminals und Automaten haben wir in diesem Geschäftsbericht abgebildet.

Die InterCard GmbH Kartensysteme ist im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls weiter gewachsen und konnte neue Kunden auch außerhalb dem Hochschulumfeld gewinnen. Bestehende Hochschulkunden haben ihre Chipkartensysteme mit neuen Produkten aktualisiert und erweitert. Diese Projekte und Neuinstallationen stärken die Kundenbindung und damit das Folgegeschäft mit den Bestandskunden in den kommenden Jahren.

Auch international konnten weitere Vertriebserfolge erzielt werden. Die InterCard Systems Inc. eine Tochtergesellschaft der InterCard GmbH Kartensysteme konnte zwei große Öffentliche Bibliotheken in San Diego und Cleveland mit einem Abrechnungssystem für Kopierer und Drucker ausrüsten. Hierdurch verfügt InterCard nun über gute lokale Referenzen für zukünftige Vertriebsaktivitäten.

Die IntraKey technologies AG ist über Jahre zu einer tragenden Säule der InterCard-Gruppe geworden und konnte auch 2019 mit einem starken Umsatz- und Ergebniswachstum ihren Marktanteil weiter ausbauen.

Im Geschäftsjahr 2019 sind alle Firmen der InterCard-Gruppe erfolgreich gewachsen und haben damit einen wichtigen und positiven Beitrag zum Gesamtergebnis geleistet.

Eigene Apps für Smartphones spielen in Zukunft in der gesamten InterCard-Gruppe eine wichtige Rolle. So sollen die Nutzer unserer Chipkartensysteme neben der Chipkarte auch mit der App ihr Guthaben aufladen und bezahlen können. Unsere neu entwickelten Terminals können neben der Chipkarte auch mit Smartphones kommunizieren. Diese Terminals haben wir bereits in zahlreichen unserer Bestandsinstallationen eingeführt und somit die Grundlage für Migrationsprojekte geschaffen. > Mehr über unsere Bezahl-App ab Seite 14.

Wir wollen weitere Akzente durch den Ausbau unseres Vertriebes in Deutschland und international setzen. Auch über Deutschland und die Schweiz hinaus, sollen unsere Produkte und Systeme an Bedeutung gewinnen.

Durch die zusätzlichen Möglichkeiten der Nutzerplattform mit einer zentralen Verwaltung von Guthaben und Zugangsberechtigungen können neue Kundenkreise akquiriert und neue Märkte adressiert werden.

Trotz aller Neuentwicklungen, der Integration der Systeme und den damit verbundenen Anstrengungen ist es uns gelungen, unsere Ergebnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder zu steigern. Dafür bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der InterCard-Gruppe.

Seit Februar dieses Jahres hat die Corona-Pandemie die Welt fest im Griff. Davon betroffen ist auch die InterCard-Gruppe. Universitäten und Schulen wurden geschlossen. Firmen schicken Ihre Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen ins Home-Office und haben Kurzarbeit angemeldet. Projekte können dadurch nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Die Vertriebs- und Serviceaktivitäten sind nur sehr eingeschränkt möglich. Neuprojekte werden verschoben.

Zum heutigen Zeitpunkt kann keine fundierte Aussage getroffen werden wie sich die Corona-Krise auf die weitere Geschäftsentwicklung in diesem Jahr

auswirken wird. InterCard hat viele Maßnahmen getroffen, um diese Krise durchzustehen, jedoch ist entscheidend wie lange dieser wirtschaftliche, aber auch gesellschaftliche Stillstand andauert.

Die Kundenbasis mit einem gesicherten Basisgeschäft ist vorhanden, die ersten Monate 2020 sind sehr positiv verlaufen, bereits gestartete Projekte werden sicher in den kommenden Monaten weiter umgesetzt und in vielen Projekten bei potenziellen Neukunden haben die Firmen der InterCard-Gruppe bereits wichtige Vorarbeiten getätigt.

Auf dieser Basis schauen wir trotz der aktuell schwierigen Situation zuversichtlich in die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Gerson Riesle

Vorstand

ZAHLEN IM ÜBERBLICK

InterCard Konzern (IFRS) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Umsatz in TEUR 19.147 14.448 14.182
EBITDA in TEUR 1.840 987 745
EBIT in TEUR 798 342 185
EBT in TEUR 675 255 73
Jahresüberschuss in TEUR 241 83 -43
Ergebnis je Aktie in EUR 0,14 0,05 -0,03
Bilanzsumme in TEUR 15.460 12.072 12.380
Gezeichnetes Kapital in TEUR 1.690 1.690 1.600
Eigenkapital in TEUR 7.809 7.446 6.979
Mitarbeiter Anzahl 132 112 113

UMSATZENTWICKLUNG INTERCARD-GRUPPE

Mio. EUR

7

KONZERNGESELLSCHAFTEN

InterCard AG Informationssysteme

InterCard GmbH Kartensysteme, Villingen-Schwenningen 100%
IntraKey technologies AG, Dresden 100%
Multicard GmbH, Villingen-Schwenningen 100%
Multi-Access AG, Regensdorf 100%
Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen 100%
InterCard Systems Inc., Cortland/NY 100%
Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen 70%
Polyright AG, Sion 61,03%
Control Systems GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen 52%

Stand 31.12.2019

EINE ID FÜR ALLES

MIT DERSELBEN ID ÜBERALL BEZAHLEN, GERÄTE NUTZEN, TÜREN ÖFFNEN ODER SCHLIESSFÄCHER MIETEN

Überall, wo viele Menschen regelmäßig eine gemeinsame Infrastruktur nutzen, machen Bezahl- und Identifikationssysteme das Leben leicht, schnell und effizient.

Studierende und Lehrkräfte, Arbeitnehmer oder Besucher können sich an allen Standorten frei bewegen und alles nutzen. So werden sie zu Mitgliedern einer aktiven Community mit individuellen Rechten für jeden.

Für die bargeldlose Bezahlung im Shop, in der Kantine oder Mensa, am Drucker, an der Fahrradbox oder am Schließfach und an jeder anderen Bezahlstelle identifizieren sich die Nutzer mit derselben ID und Chipkarte.

Zahlbeträge werden entweder gebührenfrei vom persönlichen Guthabenkonto abgebucht oder über die persönliche ID definierten Kostenstellen zugeordnet.

Mit derselben ID oder Chipkarte erhalten Nutzer auch individuelle Rechte zum Öffnen von Türen oder Abrufen von Daten. Sie nutzen Schließfächer, erfassen Zeiten oder mieten Räume und Fahrradboxen.

Mit dem zentralen ID-Management werden Nutzer im System angemeldet und deren persönliche Daten verwaltet.

CHIPKARTE UND APP ZUR ID

JEDE PERSON ERHÄLT EINE EINZIGE ID, UM SICH ÜBERALL IM SYSTEM MIT DERSELBEN CHIPKARTE ODER APP ZU IDENTIFIZIEREN

Jeder Nutzer bekommt eine einzige ID, die für alle Funktionen im System genutzt wird. Zur ID wird für jeden Nutzer eine persönliche Chipkarte, eine App mit eigenem Account und ein persönliches Guthabenkonto zugeordnet.

Über das zentrale ID-Management kann der Systembetreiber jeden Nutzer zu jeder Zeit aufrufen und innerhalb einer Bedienoberfläche verwalten: Karte sperren und neu erstellen, Konten einsehen, Nutzerdaten ändern, Rechte vergeben oder entziehen. Das System lässt sich bequem über den Webbrowser und damit von überall aus steuern.

Sofort wenn der neue Nutzer im ID-Management angelegt ist, kann seine persönliche Chipkarte erstellt werden: Name, Foto und weitere Informationen werden auf die Karte gedruckt und die Karte wird zugleich mit der persönlichen ID kodiert.

Sobald die Chipkarte kodiert ist, können Nutzer im ganzen System an allen angeschlossenen Terminals und Geräten mit der Chipkarte bezahlen und sich identifizieren. Über die zugeordnete App verwalten sie das persönliche Guthabenkonto. Sie überprüfen ihre Transaktionen, laden das Guthaben auf oder überweisen Geld an andere Nutzer.

DAS GUTHABENKONTO ZUR ID

ZU JEDER ID EIN GUTHABENKONTO FÜHREN, AUFLADEN UND DAVON BEZAHLEN, TRANSAKTIONEN ONLINE EINSEHEN UND GELDBETRÄGE TRANSFERIEREN

Immer, wenn der Nutzer mit der persönlichen Chipkarte bezahlt, wird der Zahlbetrag direkt vom persönlichen Guthabenkonto abgebucht. Aufladevorgänge mit der Chipkarte am Automaten werden dem Guthabenkonto gutgeschrieben.

An den Aufladeautomaten lässt sich das Guthaben mit Banknoten, Münzen, mit der Kreditkarte oder der girocard aufladen. Der Nutzer identifiziert sich mit der Chipkarte am Automaten und der Aufladebetrag wird anschließend direkt auf dem Guthabenkonto gutgeschrieben. Bei Bedarf kann Guthaben auch am Automaten ausgezahlt werden.

Wer über das Nutzerportal für das Online-Konto oder die App angemeldet ist, kann das Guthabenkonto auch mit dem Smartphone aufladen. Der Aufladebetrag wird eingegeben, dem Guthabenkonto gutgeschrieben und automatisch vom hinterlegten Bankkonto, der Kreditkarte oder PayPal abgebucht.

Der Inhaber eines Accounts kann auf dem Nutzerportal alle Transaktionen einsehen, das Guthaben aufladen und Geld an andere Nutzer im gleichen Bezahlsystem transferieren. Dabei können Eltern sogar auf mehrere Konten ihrer Kinder zugreifen.

ÜBERALL BARGELDLOS BEZAHLEN

MIT DER CHIPKARTE AN ALLEN BEZAHLSTELLEN IDENTIFIZIEREN UND ÜBERALL VOM GLEICHEN GUTHABENKONTO BEZAHLEN

Nutzer können überall im System mit der gleichen Chipkarte vom gleichen Guthabenkonto bezahlen. Egal, ob sie an der Kasse, am Kioskautomaten, am Drehkreuz in der Kantine, am Drucker und Kopierer oder am Schließfach bezahlen: Immer wird der Zahlbetrag vom selben Guthabenkonto abgebucht.

Durch das eigene zentrale Guthabenkonto bleiben Betreiber und Nutzer des Systems unabhängig von externen Payment-Dienstleistern und Banken. Transaktionsgebühren fallen für die Nutzer nicht an.

Das Guthabenkonto kann vollkommen gebührenfrei genutzt werden. Transaktionen können von Dritten nicht ausgewertet werden, Nutzerprofile werden nicht erfasst und trotzdem sind alle Vorgänge für jeden Nutzer transparent einsehbar.

Bezahlvorgänge lassen sich mit der Chipkarte wesentlich schneller als mit Bargeld abwickeln. Egal, ob im Shop, am Kiosk oder in der Cafeteria: Die Artikel werden in die Kasse eingegeben und durch einfaches Auflegen der Chipkarte auf den Chipkartenleser vom Guthabenkonto bezahlt.

Verschiedene Kassensysteme lassen sich in das Identifikations- und Bezahlsystem einbinden. Auch Windows-PCs und Tablets können als Kasse eingesetzt werden. Alternativ zum vollständigen Kassensystem mit Chipkartenleser kann jeder Shop auch ein Smartphone als Bezahlterminal einsetzen. Dabei wird der Zahlbetrag in die App eingegeben und die Chipkarte des Kunden an das Smartphone gehalten. Der Betrag wird dann direkt vom Guthabenkonto abgebucht.

BikeParkBox – Fahrradboxen per App oder Chipkarte mieten und bezahlen

SCHLIESSFÄCHER, RÄUME UND FAHRRADBOXEN MIETEN

MIT DER CHIPKARTE ODER PER APP MIETZEITEN RESERVIEREN UND BUCHEN UND FÜR ANDERE NUTZER ZENTRAL WIEDER FREI GEBEN

Raumvergabe per App

Auch Schließfächer und Schrankschlösser lassen sich in das System integrieren. Das Öffnen und Schließen geschieht dann unkompliziert mit der Chipkarte oder der App – entweder am Terminal oder direkt am Schloß. Außerdem werden die Schließfächer am Terminal mit der Chipkarte bezahlt. Schlüssel müssen nicht mehr ausgegeben oder zurückgebracht werden. Die Berechtigungen zur Nutzung der Schränke lassen sich individuell vergeben. Mit der App informieren sich die Nutzer über freie Schränke oder über die aktuelle Belegung eines Schrankes.

Fahrradboxen lassen sich ebenfalls in das bestehende Bezahlsystem mit App oder Chipkarte integrieren. Für einzelne Fahrräder bis hin zur Gesamtlösung für größere Abstellflächen sind die Fahrradboxen in vielen Varianten erhältlich. Reservierung, Buchung und Bezahlung lassen sich bequem per Chipkarte oder App erledigen.

Das Raumvergabesystem ermöglicht eine flexible und intuitive Verwaltung von Raumressourcen. Übungs-, Seminarraum oder Konferenzsaal können per App von unterwegs mit dem Smartphone oder am PC im Webbrowser reserviert und gebucht werden. Am Tag der Reservierung registriert sich der Nutzer am Raumvergabeterminal mit Chipkarte oder App. Die reservierte Raumkategorie und der vom System zugewiesene Raum werden angezeigt. Mit einem Klick erfolgt die Anmeldung und die Zutrittsrechte für Türen und Schließfächer werden auf das Identmedium geschrieben oder zentral im System gespeichert.

ZEITERFASSUNG

ARBEITSZEITEN UND ABWESENHEITEN ERFASSEN: ZEITSPAREND UND TRANSPARENT PER APP, WEBAPP ODER AM TERMINAL

Das Zeiterfassungssystem ermöglicht die Buchung von Zeiten und den Abruf von Zeitkonten bequem per App. Arbeitszeiten, Abwesenheits- und Fehlzeiten lassen sich schnell und übersichtlich verwalten. Der Abgleich der Daten erfolgt in Echtzeit und verschafft dem Personalmanagement jederzeit einen genauen Überblick.

Die objektive und verlässliche Nachweisführung über geleistete Arbeitszeit gewinnt immer mehr an Bedeutung, da diese Informationen neben der Lohn-und Gehaltszahlung zum Beispiel auch als abrechnungskonformer Nachweis für Kurzarbeitergeld (KuG), Fördermittel oder den späteren Umgang mit Ausfallzeiten erforderlich sein werden. Das System bietet Ihnen aber natürlich auch nach der Krise unschlagbare Vorteile.

Mit dem Workflow können persönliche Zeitbuchungen, Abwesenheiten wie Home Office oder Fehlgründe wie Kurzarbeit abgerufen oder gebucht werden.

Die Software ist mit allen gängigen Webbrowsern kompatibel. Anträge auf Zeitkorrekturen, Urlaub und andere Abwesenheiten können online an Stellvertreter oder Vorgesetzte übermittelt und von diesen genehmigt werden. Die Benachrichtigung zu den Anträgen erfolgt per E-Mail.

Zeiterfassung per Webapp

ZUTRITTSKONTROLLE UND AUTHENTIFIZIERUNG

TÜREN UND SCHRANKEN MIT DER CHIPKARTE ODER DER APP ÖFFNEN UND DATEN MIT DER 2-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG ABSICHERN

2-Faktor-Authentifizierung mit Fingerabdruck

Mit dem System für Zutrittskontrolle bekommen Nutzer Zugang zu Gebäuden, Parkplätzen oder zum Firmengelände. Im Gebäude selbst regelt der Systembetreiber den Zutritt zu einzelnen Räumen, Aufzügen oder ganzen Bereichen. Die Zutrittsrechte lassen sich für jeden Nutzer individuell vergeben. Über die Kontrollzentrale wird geregelt, welcher Nutzer an welchem Zutrittspunkt eintreten darf.

Online-Terminals an Türen und Schranken sind per Datenleitung mit dem System verbunden. Dadurch kann den Nutzern die Zutrittsberechtigung innerhalb kürzester Zeit gestattet oder entzogen werden. Sind einzelne Türen mit Offline-Terminals ausgestattet, wird den Nutzern die Zutrittsberechtigung tagesaktuell per Funk oder wireless auf die Chipkarte oder die App aufgespielt.

Für das Entsperren von Computern oder den Zugang zu Netzwerken bietet das einfache Passwort häufig keinen ausreichenden Schutz. Mit der Chipkarte oder der App lässt sich der Zugang zu Netzwerken und Daten zusätzlich absichern. Wird zur Eingabe des Passworts auch die persönliche Chipkarte des Nutzers am PC eingelesen, erhöht sich die Sicherheit erheblich. Das bedeutet: Ohne den physischen Besitz der Chipkarte ist der Zugang zu vertraulichen Daten ausgeschlossen.

Mit Single Sign-on reicht eine einzige Anmeldung am persönlichen Computer aus, um Zugriff auf verschiedenste Daten und Server gleichzeitig und ohne Eingabe weiterer Zugangsdaten zu ermöglichen. So muss sich der Nutzer nur noch ein einziges Passwort merken.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

LIEBE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die Covid-19-Pandemie hat die Welt fest im Griff. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik ist das alles beherrschende Thema dieser Tage. Die Berichte, Informationen, Spekulationen, Meinungen, Prognosen und Gerüchte sind so allumfassend und erdrückend, dass der Einzelne sie nur schwerlich filtern und verwerten kann.

Fakt ist, dass – natürlich – auch die InterCard AG Informationssysteme und ihre Tochtergesellschaften von der durch die Krankheit und seine Folgen ausgelösten Krise betroffen sind. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts arbeitete der weit überwiegende Teil der Belegschaft im Home-Office, davon teilweise in Kurzarbeit, Universitäten und Hochschulen, Hauptmarkt für die InterCard-Erzeugnisse waren geschlossen, der Vertrieb nahezu zum Nichtstun gezwungen.

Gleichwohl hat die InterCard-Gruppe aus heutiger Sicht die Kraft, diese Krise durchzustehen. Der Vorstand hat wichtige Maßnahmen getroffen, um auf der Basis eines erfolgreichen Geschäftsjahres 2019 und eines guten Starts in das Jahr 2020 mit einem hohen Auftragsbestand und hohen freien Mitteln unter Berücksichtigung freier Kreditlinien kommende ertrags- und liquiditätsschwache Monate kompensieren zu können. Natürlich würde auch die InterCard-Gruppe einen langandauernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stillstand nicht ohne Schaden überstehen. Doch bei einer

zum heutigen Zeitpunkt zumindest absehbaren schrittweisen Rückkehr ins normale Leben wären die InterCard AG Informationssysteme und ihre Tochtergesellschaften imstande, durch die weiterhin bestehende Marktführerschaft bei Universitäten und Hochschulen ausgefallenes Geschäft aufholen zu können sowie – im Falle der IntraKey technologies AG – ausgewählte, verschobene Projekte noch in diesem Jahr nachholen zu können.

Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt von der konsequenten Fortführung der in den Vorjahren begonnenen Wachstumsstrategie. Durch die Übernahme der mehrheitlichen Anteile an der Polyright AG und der damit verbundenen Konsolidierung von Umsatz und Ergebnis im Konzern sowie durch organisches Wachstum in den übrigen Tochtergesellschaften stiegen die Umsatzerlöse im Konzern auf rund 19,1 Mio. EUR, das Ergebnis verbesserte sich entsprechend. Alle Tochtergesellschaften in Deutschland leisteten dabei einen Beitrag zum Gewinn, auch die Polyright AG und die Multi-Access AG in der Schweiz waren insgesamt profitabel.

Der Aufsichtsrat hat dabei die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, die strategische Ausrichtung und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung. In allen Punkten ist der Vorstand dabei seiner Pflicht zur gewissenhaften

und effizienten Unternehmensführung nachgekommen.

Wesentliche Grundlage für die Erfüllung unserer gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand berichtete uns dabei regelmäßig und zeitnah umfassend über die Geschäftsentwicklung des Konzerns, über die Unternehmensstrategie und die Risikosituation sowie auch über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung und über wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen.

Seinen Informationspflichten kam der Vorstand dabei stets vollständig und zeitnah nach. Auf diese Weise waren wir immer über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, über wichtige operative und organisatorische Fragen und über die für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge unterrichtet. Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats standen wir mit dem Vorstand in vertrauensvollem und engem Austausch. Wir konnten so alle für den Konzern relevanten Geschäftsvorfälle ausführlich prüfen, würdigen und erörtern.

Die Satzung und die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat enthalten einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die Geschäfte und Maßnahmen, die uns der Vorstand

gemäß diesem Katalog im Geschäftsjahr 2019 zur Zustimmung vorgelegt hat, haben wir mit dem Vorstand eingehend diskutiert und geprüft und den vorgelegten Maßnahmen und Geschäften jeweils zugestimmt.

Im Jahr 2019 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. An diesen Sitzungen nahmen – bis auf die letzte Sitzung im Jahr, bei der ein Mitglied verhindert war – stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Über zwischen den Sitzungen zu entscheidende Sachverhalte haben wir im Umlaufverfahren Beschluss gefasst.

In allen Sitzungen des Geschäftsjahres informierte uns der Vorstand jeweils umfassend und unter Vorlage schriftlicher Auswertungen über die Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und sämtlicher nationaler und ausländischer Tochtergesellschaften. Wir hatten stets Gelegenheit, diese Auswertungen eingehend zu hinterfragen und mit dem Vorstand zu erörtern. Das Reporting und Controlling ist aus unserer Sicht auf ausgesprochen hohem Niveau. Der Vorstand berichtete uns zudem stets über operative und organisatorische Vorfälle von Bedeutung in den einzelnen Gesellschaften.

In der ersten Sitzung des Jahres am 11. März 2019 unterrichtete uns der Vorstand insbesondere über die von ihm beabsichtigte Zusammenlegung der drei Tochtergesellschaften Cosmo.ID GmbH, Multicard GmbH und MobileServices GmbH zur Bündelung von Ressourcen, Schaffung von Synergien und steuerlichen Optimierung. Ferner besprachen

wir mit dem Vorstand die Vorbereitungen zur mehrheitlichen Beteiligung an der Polyright AG, Schweiz.

In der Bilanzsitzung am 09. April 2019 stand naturgemäß die Erörterung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 im Mittelpunkt. Daneben gaben wir unsere Zustimmung zum Vollzug der mehrheitsbegründenden Kapitalerhöhung an der Polyright AG sowie zur in der vorherigen Sitzung vorgestellten Zusammenlegung der drei Tochtergesellschaften Cosmo.ID GmbH, Multicard GmbH und MobileServices GmbH.

Die dritte Sitzung des Geschäftsjahres fand im Vorfeld der Hauptversammlung am 25. Juni 2019 statt. Neben den üblichen Themen und der Vorbereitung der Aktionärsversammlung berichtete uns der Vorstand über eine erfolgreich abgeschlossene juristische Auseinandersetzung über die Urheberrechte an der Kodierung von Chipkarten mit einem großen Universitätskunden.

In der Sitzung am 17. September 2019 berieten wir u.a. ausführlich über die Aufnahme weiterer Bankdarlehen zur Verschiebung und Glättung der in 2019 und den Folgejahren anstehenden Tilgungen bereits bestehender Kredite. Effekt ist, dass die hohen freien Kreditlinien auch weiter als Reserve zur Verfügung stehen. Nach eingehender Erörterung stimmten wir der Aufnahme dieser Darlehen zu. Der Vorstand berichtete uns des weiteren über die vollzogene Zusammenlegung der erwähnten drei Gruppenfirmen.

In der letzten Sitzung des Geschäftsjahres am 12. Dezember 2019 präsentierte uns der Vorstand die – allerdings naturgemäß noch nicht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – Konzernplanung für das Jahr 2020 mit den wesentlichen Eckpunkten eines Migrationsprojektes in der Schweiz zum Einsatz des von der Polyright AG entwickelten Systems in Installationen der Multi-Access AG, der Vermarktung des von der Polyright AG entwickelten Systems über den InterCard-Vertrieb in Deutschland und den Ausbau der Systeme von InterCard hin zum System my.InterCard.

In der Sitzung am 09. April 2019 haben wir darüber hinaus beschlossen, Herrn Gerson Riesle erneut für die Zeit bis zum 31. März 2024 zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft zu bestellen und seinen Anstellungsvertrag entsprechend zu verlängern. Der Aufsichtsrat war und ist der Auffassung, mit der weiteren Bindung von Herrn Riesle an die Gesellschaft und seinem engagierten und effizienten Wirken den richtigen Schritt zur kontinuierlichen Entwicklung des Unternehmens getan zu haben.

Der Aufsichtsrat stand in der Hauptversammlung am 25. Juni 2019 zur Neuwahl an. Dabei stellten sich alle bisherigen vier Mitglieder des Gremiums zur Wiederwahl und wurden mit deutlichen Mehrheiten in ihren Ämtern bestätigt. Zusätzlich wurde der Aufsichtsrat in dieser Hauptversammlung durch entsprechende Satzungsänderung um einen fünften Sitz erweitert und für diese

Position Herr Steffen Seeger, Mitglied des Verwaltungsrats des Mehrheitsaktionärs Sandpiper Digital Payments AG, gewählt. In seiner ersten Sitzung nach der Hauptversammlung konstituierte sich der Aufsichtsrat dann neu und wählte Herrn Ulf Meyer-Kessel zu seinem Vorsitzenden und Herrn Volker Rofalski zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden.

Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 entsprechend dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer bestellte LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, hat den nach den deutschen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss und den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den zusammengefassten Lagebericht für Gesellschaft und Konzern geprüft und jeweils mit den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie seinen Gewinnverwendungsvorschlag fristgerecht vorgelegt. Desgleichen erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats rechtzeitig und fristgerecht die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 14. Mai 2020 erläuterte uns der Abschlussprüfer die Schwerpunkte seiner Prüfungen und die Prüfungsergebnisse. Er stand uns für ergänzende Beiträge und Fragen zur Verfügung. Nach eingehender Diskussion und Prüfung aller Vorlagen und Berichte ergaben sich für uns keine Einwendungen, so dass wir dem

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmten. Mit Beschluss vom 14. Mai 2020 billigten wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Inter-Card AG Informationssysteme und den zusammengefassten Lagebericht. Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme ist damit festgestellt.

Uns ist ferner der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) einschließlich des entsprechenden Prüfungsberichts des auch insoweit beauftragten Abschlussprüfers vorgelegt worden. Wir haben auch diese Berichte ausführlich behandelt und geprüft.

Der Abschlussprüfer, die LFK WPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, hat hierzu folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind;
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Bei unserer Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Wir haben auch den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Unter Berücksichtigung der besonderen, durch die Corona-Krise ausgelösten Umstände und der Notwendigkeit, liquiditätsschonend zu wirtschaften, halten wir den Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, für richtig und angemessen und schließen uns ihm an.

Die InterCard AG Informationssysteme und ihre Tochtergesellschaften stehen – wie die große Mehrheit der Unternehmen jeder Größenordnung weltweit – durch den durch die Pandemie verursachten Abschwung vor einer großen Herausforderung. Soweit sich das heute beurteilen lässt, ist der Konzern dafür jedoch vergleichsweise gut aufgestellt. Unseren herzlichen Dank an Vorstand und Mitarbeiter der Gruppe für ihre Leistung im Jahr 2019 verbinden wir daher heute mit dem Wunsch, ihre Kraft und Stärke in die weitere Zukunft des Unternehmens zu investieren.

Villingen-Schwenningen, im Mai 2020

Für den Aufsichtsrat:

Ulf Meyer-Kessel

Vorsitzender

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

FÜR DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME UND DEN INTERCARD-KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Geschäftstätigkeit und Strategie

InterCard AG Informationssysteme

Die InterCard AG Informationssysteme (kurz: InterCard AG), Villingen-Schwenningen, fungiert als Holding für Unternehmen aus dem Bereich der Bezahl- und Abrechnungssysteme für geschlossene Nutzergruppen sowie aus dem Bereich der Systeme für die Identifikation von Personen für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und andere Anwendungen.

Die Nutzer der Systeme identifizieren sich in der Regel mit ihrer Chipkarte oder dem Smartphone an einem der Terminals. Die Identifikation erfolgt berührungslos auf der Basis der RFID-Technologie.

Mit zahlreichen Beteiligungen und Übernahmen konnte die InterCard-Gruppe in den vergangenen Jahren ihre marktführende Position bei Chipkarten- und Bezahlsystemen an Hochschulen in Deutschland und der Schweiz ausbauen und ihr Produktund Technologieportfolio stärken.

Die Tochtergesellschaften und Beteiligungen der InterCard AG arbeiten daran, ein einheitliches unternehmensübergreifendes System für Chipkarten- und Bezahlsysteme zu etablieren, dadurch Entwicklungssynergien noch besser zu nutzen und den Anwendern neue Möglichkeiten für das Bezahlen zu bieten und zugleich neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt einführen und neue Märkte im In- und Ausland zu erschließen.

InterCard GmbH Kartensysteme

Die InterCard GmbH Kartensysteme (kurz: InterCard), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte ihren Kundenbestand im Geschäftsjahr 2019 weiter ausbauen und ein Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres erreichen.

Die multifunktionalen Chipkartensysteme von InterCard wurden auch im Jahr 2019 vorwiegend an Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke vermarktet. Dort nutzen die Studierenden die Chipkarte von InterCard, um auf dem Hochschulgelände zu bezahlen oder sich zu identifizieren. Das Kerngeschäft von InterCard umfasst unverändert die Entwicklung und den Vertrieb von Zahlungs-, ID-Systemen und Gesamtlösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Märkte. Die InterCard GmbH Kartensysteme tritt als Lösungsanbieter mit einem umfangreichen eigenen Produktportfolio und als Generalunternehmer auf und bietet den Kunden eine komplette Dienstleistung von der Beratung über die Produktentwicklung, das Projektmanagement bis hin zur System-Inbetriebnahme und dem After-Sales-Service.

Die InterCard GmbH Kartensysteme hat im Hochschulbereich, aber auch in anderen Märkten neue Kunden gewonnen. Bestehende Hochschulkunden haben ihre Chipkartensysteme mit neuen Produkten aktualisiert und erweitert. Es bestätigt sich aus unserer Sicht, dass diese Projekte und die damit verbundenen Neuinstallationen die Kundenbindung stärken und damit das Folgegeschäft mit den Bestandskunden in den kommenden Jahren sichern.

Neben dem Neukundengeschäft wird das Bestandskundengeschäft auch zukünftig bei InterCard eine wichtige Rolle spielen. Im Rahmen der Upgradestrategie sollen weiterhin neue Anwendungen und neue Technologien bei bestehenden Kunden vermarktet werden. Dies wiederum ermöglicht über viele Jahre aufgrund von Kartenbestellungen und anderen Folgebestellungen ein gesichertes Basisgeschäft von mindestens EUR 6,0 Mio. pro Jahr. Hierzu zählen auch Serviceumsätze und technologisch bedingte Systemwechsel.

Im Rahmen der Diversifizierungsstrategie sollen auch weiterhin neue Märkte mit vorhandenen Produkten erschlossen werden. So sollen Industriekunden, Kliniken, öffentliche Verwaltungen und öffentliche Bibliotheken für die Systeme von InterCard gewonnen werden. Neue Märkte lassen sich zusätzlich auch über das Vertriebsnetz

der Schwestergesellschaften IntraKey, Professional Services und Multicard sowie der Polyright erschließen.

InterCard ist über die Tochtergesellschaft InterCard Systems Inc. mit Sitz im Bundesstaat New York direkt in den USA vertreten. Die InterCard Systems Inc. wurde im Geschäftsjahr 2015 von der InterCard GmbH Kartensysteme mit der Absicht gegründet, auf dem amerikanischen Absatzmarkt Fuß zu fassen. Kunden kommen im Wesentlichen aus dem Bereich von öffentlichen Bibliotheken 'Public Libraries' und Universitäten. Die Systeme und Lösungen werden hierbei über die großen Kopierer- und Druckerhersteller und deren Handelsnetz angeboten. Diese Händler integrieren die InterCard Produkte und Lösungen in Ihre Lösungen und übernehmen auch Installation und Service vor Ort.

Für den angelsächsischen Raum und Asien verfügt InterCard über freie Vertriebsmitarbeiter in Großbritannien und den USA. InterCard hatte die festen Kosten in diesem Bereich reduziert, nachdem der Umsatz zunächst hinter den Erwartungen zurückgeblieben war. Mit dem Vertriebserfolg zweier Großprojekte an den Public Libraries in San Diego und Cleveland wurde das internationale Engagement wieder gestärkt.

In der Schweiz verfügt InterCard im Hochschulbereich über ihre Schwestergesellschaft Multi-Access AG bereits seit vielen Jahren über eine gute Marktposition. Diese Position soll auch durch die Zusammenarbeit mit der Polyright weiter ausgebaut werden. Um diese Zusammenarbeit zu intensivieren, wurden die Vertriebs- und Servicestandorte beider Firmen in der deutschsprachigen Schweiz an einem gemeinsamen Standort gebündelt.

Auch in Zukunft sollen eigene Produkte und innovative Technologien die Alleinstellungsmerkmale von InterCard

unterstreichen. Die InterCard GmbH Kartensysteme beschäftigt hierfür 11 feste Mitarbeiter für die Entwicklung eigener Produkte. Zusätzlich werden externe Dienstleister mit der Produktentwicklung beauftragt.

IntraKey technologies AG

Die IntraKey technologies AG (kurz: IntraKey), Dresden, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte im Geschäftsjahr 2019 weiter wachsen. Das Wachstum von IntraKey lässt sich auf zahlreiche Maßnahmen zurückführen, die in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. IntraKey erstellt Chipkartensysteme für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und das Fuhrparkmanagement. Die Produktpalette in diesen Bereichen wurde in den letzten Jahren erneuert und erweitert.

Das Produktangebot umfasst moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Apps für die Zeiterfassung, den Zutritt zu Gebäuden ebenso wie die chipkartenbasierte Verwaltung von Schrankschlössern, Schließfächern und Spinden. Seit dem Jahr 2017 bietet IntraKey auch Lösungen für die Reservierung und Planung von Räumen und seit dem Jahr 2018 für die Nutzung und Abrechnung von Fahrradboxen an.

Um das Produktportfolio auch in Zukunft auf dem aktuellsten Stand zu halten, beschäftigt IntraKey 6 eigene Mitarbeiter in der Produktentwicklung und greift zusätzlich auf externe Entwicklungsressourcen zurück.

Der Vertrieb von IntraKey wurde und wird weiter forciert. Die in den vergangenen Jahren neu gewonnenen Vertriebsmitarbeiter haben eine Intensivierung der Vertriebsaktivitäten ermöglicht, wodurch die Gesellschaft auch 2019 eine deutlich über dem Marktwachstum liegende Umsatzsteigerung realisieren konnte.

Die enge Kooperation der IntraKey technologies AG mit ihren Schwestergesellschaften InterCard GmbH Kartensysteme, Multicard GmbH, Multi-Access AG und Polyright trägt zu der positiven Entwicklung bei. Die Systeme von IntraKey ergänzen die Funktionen der InterCard-Chipkartensysteme in idealer Weise. So lassen sich die IntraKey-Produkte erfolgreich bei den InterCard-Kunden, insbesondere im Hochschulumfeld vermarkten, indem dort die InterCard-Systeme um IntraKey-Produkte ergänzt werden. Im Rahmen dieser Cross-Selling-Strategie werden die Unternehmen der Inter-Card-Gruppe zukünftig noch enger zusammenarbeiten, um die jeweils eigenen Produkte noch besser in den Zielmärkten der anderen Unternehmen zu platzieren.

Multicard GmbH

Die Multicard GmbH (kurz: Multicard), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, erstellt Chipkartenlösungen für Mitarbeiterausweise, Kunden- oder Bürgerkarten. Zu den Kunden von Multicard zählen vor allem Industriekunden und öffentliche Einrichtungen. Die Chipkarten werden auch für Bonusprogramme, Freizeitangebote und Mitgliedschaften ausgegeben. Multicard eröffnet den Unternehmen der InterCard-Gruppe den Zugang zu Zielgruppen außerhalb des Hochschulbereichs.

Im Berichtsjahr wurden die bisherige MobileServices und die Multicard GmbH rückwirkend zum 1. Januar verschmolzen, die Firmierung Multicard GmbH wurde dabei übernommen.

Cosmo.ID GmbH

Die Cosmo.ID GmbH (kurz: Cosmo.ID), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG seit Dezember 2019 100% der Anteile hält, tritt als unabhängiges Beratungsunternehmen für Chipkartenlösungen auf. Zusätzlich stärkt Cosmo.ID das Kundennetzwerk im Konzern. Mit nur einem Mitarbeiter trägt die Gesellschaft nicht nennenswert zu den Konzernzahlen bei.

Professional Services GmbH

Die InterCard AG hat sich im Jahr 2015 mit 70% mehrheitlich an der Professional Services GmbH Datentechnik (kurz: Professional Services) mit Sitz in Villingen-Schwenningen beteiligt.

Das Unternehmen erstellt multifunktionale Chipkartensysteme für Universitäten und Hochschulen in Deutschland und in der Schweiz und ist damit im selben Geschäftsbereich wie die InterCard GmbH Kartensysteme aktiv. Außerdem hat das Unternehmen ein eigenes Karten-Management-System entwickelt, das die Produkte der InterCard-Gruppe speziell für den industriellen Markt ergänzt.

Professional Services unterstützt die InterCard GmbH Kartensysteme im Rahmen verschiedener Entwicklungsaufträge bei der Weiterentwicklung und Ergänzung ihres Produktportfolios.

Weiterhin wird die Professional Services GmbH Datentechnik die Installationen bei ihren Bestandskunden im Hochschulbereich kontinuierlich auf das entstehende gemeinsame Produktportfolio von InterCard und Professional Services migrieren. Darüber hinaus will das Unternehmen die Vermarktung seines Karten-Management-Systems über ihr Händlernetzwerk sowie ihre Schwestergesellschaften stärken. Professional Services beschäftigt hierfür 5 feste Mitarbeiter für die Entwicklung eigener Produkte, den Vertrieb und für die Auftragsentwicklung.

Multi-Access AG

Die InterCard AG Informationssysteme hat im Jahr 2015 100% der Anteile an der Multi-Access AG (kurz: Multi-Access) mit Sitz in Regensdorf bei Zürich, Schweiz, übernommen.

Multi-Access ist bereits seit vielen Jahren Vertriebspartner für Chipkartensysteme von InterCard, vornehmlich an Hochschulen in der Schweiz. Darüber hinaus vermarktet das Unternehmen die Produkte weiterer Unternehmen der InterCard-Gruppe, so zum Beispiel die Systeme für Zutrittskontrolle der Schwestergesellschaft IntraKey.

Der direkte Zugang zu den Bestandskunden von Multi-Access mit ihren Nachbestellungen von Chipkarten, Updates und Upgrades sowie dem Servicegeschäft sichert der InterCard-Gruppe das wichtige Nachfolgegeschäft in der Schweiz.

Polyright AG

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich die InterCard AG Informationssysteme mit 29,4% an der Polyright AG (Polyright) mit Sitz in Sion im schweizerischen Wallis beteiligt. Die InterCard AG Informationssysteme hat ihre Beteiligung an der Polyright AG im Mai 2019 durch die Wandelung eines Darlehens auf 52% und durch die Opportunität, weitere Anteile erwerben zu können im Dezember 2019 auf insgesamt 61,03% aufgestockt. Polyright ist heute der größte Anbieter für chipkartenbasierte Bezahl- und Identifikationssysteme an Hochschulen in der Schweiz. Zusammen mit der Multi-Access AG sind beide Unternehmen gemeinsam klarer Marktführer für Chipkartensysteme an Hochschulen in der Schweiz.

Control Systems GmbH & Co. KG

Die mehrheitliche Beteiligung an der Control Systems GmbH & Co. KG (kurz: Control Systems) im Jahr 2016 stärkt den Bereich Drucken, Kopieren und Scannen in der InterCard-Gruppe. Mit den Chipkartensystemen von InterCard lassen sich Drucke, Kopien und Scans abrechnen und bargeldlos bezahlen. Zusätzlich können mit der Chipkarte von InterCard beispielsweise Druckaufträge an beliebigen Druckern abgerufen und Scans automatisch einem Chipkarteninhaber zugeordnet werden. Control Systems verfügt auf diesem Gebiet über umfangreiches

Know-how und eigene Softwareprodukte, die das bisherige Angebot der InterCard-Gruppe ergänzen.

Nach ersten Erfolgen bei der Vermarktung einer eigenen Druckmanagementlösung über Toshiba und der Etablierung einer weiteren Kundenbeziehung mit einem großen Hersteller zum Jahresende 2019 erwartet das Unternehmen ab 2020 einen deutlichen Anstieg bei Umsatz und vor allem dem Ergebnis.

Markt und Wettbewerb

Die InterCard GmbH Kartensysteme ist in Deutschland mit einem Marktanteil, gemessen an den heute installierten Chipkartensystemen, von mehr als 80% Marktführer im Hochschulmarkt bei Chipkartensystemen (Hochschulkarte). InterCard betreut alleine in Deutschland Chipkartensysteme bei mehr als 140 relevanten Kunden. Dieser Kundenstamm ermöglicht aufgrund der technologischen Bindung an InterCard ein gesichertes Folgegeschäft über viele Jahre. InterCard verfügt damit im Kernmarkt über eine starke Marktposition und ist trotz vereinzelt neuer Mitbewerber einem vergleichsweise geringen Wettbewerb ausgesetzt. Beim Neugeschäft wird InterCard sich in Zukunft auf kleinere Universitäten und Hochschulen sowie Märkte außerhalb der Hochschulen konzentrieren, nachdem viele der großen Hochschulstandorte heute schon Kunden von InterCard sind.

Es ist weiter davon auszugehen, dass Bund und Länder auch in Zukunft unverändert in die Bildungsinfrastruktur investieren.

Der Markt von IntraKey ist von hohem Wettbewerb und einer großen Anzahl mittelständischer Anbieter geprägt. Der Kernmarkt der IntraKey technologies AG für Zutrittsmanagement-Systeme ist nach einer Markterhebung

des Branchenverbands BHE im Jahr 2019 um 6,9% (nach Schätzung) gewachsen, nach 6,7% im Jahr 2018. Die IntraKey technologies AG ist mit einem Wachstum von rund 18,0% im Jahr 2019 mehr als doppelt so stark gewachsen wie der Markt.

Der Markt von Multicard für Chipkarten und Systeme wächst nach wie vor, unterliegt allerdings infolge des hohen Handelsanteils am Geschäft einem starken Wettbewerb.

Die Cosmo.ID trifft bei der Beratung für Chipkartenlösungen von Hochschulen auf nur wenige Wettbewerber. Dagegen steht Cosmo.ID im industriellen Umfeld einer großen Anzahl an Wettbewerbern gegenüber.

Die Professional Services konzentriert sich bei der Vermarktung ihrer Produkte auf die bestehenden Kunden im Hochschulbereich sowie ihr Händlernetzwerk, über das Kartenmanagementlösungen und Gesamtlösungen angeboten werden. Außerdem adressiert das Unternehmen Märkte außerhalb des Hochschulbereichs. Zusätzlich erhält das Unternehmen projektspezifische Entwicklungsaufträge von externen Kunden und von der InterCard GmbH Kartensysteme.

Control Systems vermarktet Systeme für das Abrechnen, Bezahlen und Verwalten von Druckaufträgen, Scans und Kopien. Zu den Kunden des Unternehmens zählen Toshiba und seit Ende 2019 ein weiterer großer Hersteller von Druck- und Kopiergeräten. Beide Hersteller vermarkten dann die Druckmanagement-Lösung von Control Systems zusammen mit ihren Geräten. Die Entwicklung dieser beiden und ggf. weiterer Kooperationen ist angesichts hoher Software-Margen ausschlaggebend für die zukünftige Gewinnentwicklung von Control Systems. Zusätzlich beliefert Control Systems zahlreiche Händler für Kopier- und Drucklösungen mit eigenen und fremden Produkten.

Die Multi-Access vermarktet vorwiegend die Systeme von InterCard und IntraKey an Hochschulen und andere Einrichtungen in der Schweiz. Dabei profitiert Multi-Access mit einem Geschäftsmodell vergleichbar mit der InterCard GmbH Kartensysteme aufgrund der Technologiebindung von einem gesicherten Folgegeschäft mit hohem Anteil wiederkehrender Umsätze. Allerdings verfügt Multi-Access in der Schweiz über einen geringeren Marktanteil als InterCard in Deutschland und damit über eine etwas schwächere Marktposition.

Die Polyright AG hat in den letzten Jahren das Entwicklungskonzept dahingehend geändert, dass überwiegend Softwarelösungen den Schwerpunkt bilden. Die Migration von bestehenden reinen Kartenlösungen auf die Polyright Software Nutzerplattform ermöglichte ein Wachstum im Bereich der Serviceund Wartungsverträge, aber auch neue Anwendungen für mobiles Bezahlen. Ferner wurden Partnerlösungen mit dem damit verbundenen Lizenzgeschäft eingebunden. So wurde z.B. die Mobile Lösung TWINT integriert, ein Zahlungssystem, an dem die wichtigsten Schweizer Banken sowie die Postfinance beteiligt sind. Mit diesem Angebot avancieren Polyright und Multi-Access gemeinsam zum klaren Marktführer in der Schweiz.

Die InterCard Systems Inc. konzentriert sich überwiegen auf die indirekte Vermarktung von Kopier- und Druckabrechnungslösungen an große Kopierer- und Druckerhersteller. Die Produkte werden dann durch die Hersteller als Gesamtpaket über deren Handelsnetz an die Endkunden angeboten. Die Kunden sind vornehmlich große öffentliche Bibliotheken.

Ertragslage

Die InterCard AG Informationssysteme konnte ihre Umsatzerlöse im Konzern

von TEUR 14.448 auf TEUR 19.147 steigern und damit um 32,5%, was im Wesentlichen auf die erstmalige Konsolidierung der Mehrheitsbeteiligung Polyright seit Mai 2019, den starken Umsatzanstieg bei der Tochtergesellschaft IntraKey und das organische Wachstum bei den übrigen Tochtergesellschaften zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse von IntraKey stiegen von TEUR 4.255 im Jahr 2018 auf TEUR 5.022 im Jahr 2019 und damit um TEUR 767 bzw. um rund 18,0%. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft InterCard stiegen im Geschäftsjahr 2019 dagegen von TEUR 7.971 auf TEUR 8.557. Die Mehrheitsbeteiligung Control Systems steigerte ihre Umsatzerlöse von TEUR 966 auf TEUR 1.042 im Jahr 2019. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multicard lagen im Jahr 2019 bei TEUR 1.179 nach TEUR 670 im Vorjahr. Die Umsatzerlöse von Professional Services lagen bei TEUR 803 (Vj. TEUR 621). Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multi-Access stiegen im Jahr 2019 leicht von TEUR 705 auf TEUR 748. Cosmo.ID erzielte im Jahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 97 nach TEUR 150 im Jahr 2018. Die Mehrheitsbeteiligung Polyright wurde im Geschäftsjahr 2019 ab Mai 2019 mit einem Umsatz von TEUR 2. 747 konsolidiert. Die schon länger zum Konzern gehörende, aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit erstmals konsolidierte InterCard Systems Inc. erzielte Umsatzerlöse von TEUR 353.

Das EBIT stieg im Geschäftsjahr 2019 im Konzern auf TEUR 798, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 342 gelegen hatte. Vor allem in Folge der Erstkonsolidierung von Polyright sowie des starken Wachstums von IntraKey stieg der Personalaufwand um TEUR 1.608 auf TEUR 8.044. Der Materialaufwand stieg um TEUR 2.089 auf TEUR 7.471. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 179 und damit um 7,8% auf TEUR 2.462.

Das EBT lag bei TEUR 675 (Vj. 255).

Dabei lag der EBT-Anteil der InterCard GmbH Kartensysteme bei TEUR 406 (Vj. 413), der der IntraKey technologies AG bei TEUR 424 (Vj. 232). Das EBT der Multicard GmbH lag bei TEUR 43 im Jahr 2019 nach TEUR -15 im Jahr 2018. Der EBT-Beitrag von Professional Services lag bei TEUR 23 (Vj. TEUR 7), der EBT-Beitrag von Multi-Access bei TEUR -50 (Vj. TEUR -69) und der EBT-Beitrag von Control Systems bei TEUR 229 (Vj. TEUR 125). Das EBT der erstmalig konsolidierten Polyright AG lag bei TEUR 187. Das EBT der InterCard AG lag bei einem Betrag von TEUR 328 (Vj. 31); In diesem Betrag sind Erträge aus Ergebnisabführungen von der InterCard GmbH mit TEUR 417 (Vj. 222) und der IntraKey AG mit TEUR 420 (Vj. 232) enthalten. Die EBT-Beiträge der übrigen Unternehmen der Gruppe lagen jeweils im einstelligen Bereich und absolut jeweils unter TEUR 6. Insgesamt ergab sich im Konzern ein Jahresüberschuss von TEUR 241 (Vj. TEUR 83). Das Ergebnis pro Aktie beträgt im Konzern 0,14 EUR (Vj. 0,05).

Vermögens- und Finanzlage

Die InterCard AG Informationssysteme verfügt weiterhin über eine sehr gute Eigenkapital- und Finanzausstattung. Das Eigenkapital stieg im Konzern von TEUR 7.446 um TEUR 363 auf TEUR 7.809. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den Jahresüberschuss sowie die Übernahme von Polyright zurückzuführen.

Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2019 in Folge der Vollkonsolidierung der neuen Beteiligung Polyright sowie dem erstmaligen Ausweis von Nutzungsrechten nach IFRS 16 von TEUR 7.019 im Jahr 2018 um TEUR 1.528 auf TEUR 8.547.

Bei regulären Tilgungen und geringeren Inanspruchnahmen bestehender Kreditlinien stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

von TEUR 2.696 im Jahr 2018 auf TEUR 3.183 im Jahr 2019, was im Wesentlichen auf die Neuaufnahme von Darlehen und den Zugang der Bankverbindlichkeiten der Polyright zurückzuführen ist. Zugleich stiegen die Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 1.147 im Jahr 2018 auf TEUR 1.873 im Jahr 2019. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen stiegen auf TEUR 127 im Jahr 2019 nach TEUR 101 im Jahr 2018. Hiervon entfallen TEUR 29 auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16.

Auf Basis der freien Kreditlinien besteht weiterhin ein guter Handlungsspielraum für die Unternehmensgruppe.

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind zum aktuellen Zeitpunkt noch gering, werden jedoch je nach Entwicklung und Dauer die Vermögensund Finanzlage der InterCard-Gruppe beeinflussen.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2019 waren im Konzern Umsatzerlöse in Höhe von mehr als EUR 15 Mio. bei einem verbesserten Konzernergebnis und niedrigeren Kosten erwartet worden. Mit einem Umsatz von 19,1 Mio. Euro einschließlich des Umsatzbeitrags der neu übernommenen Polyright in Höhe von 2,7 Mio. Euro, lagen Umsatz und Ergebnis damit im Konzern im Geschäftsjahr 2019 leicht oberhalb unserer Erwartungen.

Die beiden größten Tochtergesellschaften InterCard und IntraKey sind mit einem guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2020 gestartet.

Für das Jahr 2020 wurde bei der Planung im Konzern von einer Steigerung der Umsatzerlöse auf rund EUR 20 Mio. bei einem leicht verbesserten Konzernergebnis ausgegangen. Umsatz und Ergebnis berücksichtigen die ganzjährige Konsolidierung der Tochtergesellschaft Polyright. Auswirkungen der Corona-Situation waren bei der Erstellung der Planung noch nicht berücksichtigt. Aus aktueller Sicht und durch die bereits eingetretene Verschiebung von Projekten in den Monaten April und Mai ist das ursprünglich geplante Umsatz- und Ergebnisziel jedoch zu überprüfen.

Chancen und Risiken

Die Corona-Situation führt vor allem ab dem 2. Quartal zu einer Verschiebung von Projekten. Universitäten, Hochschulen und Schulen sind über einen längeren Zeitraum geschlossen, die Mitarbeiter arbeiten überwiegend im Home-Office, so dass bereits geplante und notwendige Projektmeetings bislang noch nicht stattfinden konnten. Ferner können Serviceeinsätze und Installationen nicht zeitnah und planmäßig durchgeführt werden. Auch persönliche Vertriebstreffen und Kundenkontakte sind derzeit nicht möglich. Ebenso werden durch die räumliche Trennung von Mitarbeitern bei den InterCard Firmen und die Nutzung von Kurzarbeit in diesem Zusammenhang Arbeitsabläufe gestört. Dies alles wird mindestens im laufenden Geschäftsjahr zu einer Beeinträchtigung des Geschäfts führen. Wie stark der negative Einfluss ist, kann derzeit nicht beziffert werden, da dies im Wesentlichen davon abhängig ist, wann die Universitäten und Hochschulen wieder geöffnet werden und wann die geplanten Projekte dann umgesetzt werden.

Auch in den Märkten außerhalb der Hochschulen werden derzeit Projekte gestoppt oder zumindest verschoben. So wurde z.B. ein Neuvorhaben im Bereich eines Freitzeitbades, das bereits beauftragt war, zunächst gestoppt. Ob die Umsetzung nun in 2020 noch vollständig erfolgt, ist derzeit nicht sicher.

Die InterCard AG Informationssysteme ist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Beteiligungen und Übernahmen eingegangen. InterCard wird auch in Zukunft attraktive Beteiligungs- und Übernahmemöglichkeiten prüfen. Eine gelungene Übernahme könnte im Konzern zu einem deutlichen Umsatz- und Ergebnissprung führen. Sollte sich trotz sorgfältiger Prüfung eine neue Übernahme oder Beteiligung schlecht entwickeln, könnte dies das Konzernergebnis belasten und zu Abschreibungen führen.

Risiken in der zukünftigen Entwicklung der InterCard GmbH Kartensysteme, speziell für Neugeschäfte, liegen unverändert darin begründet, dass das Chipkartengeschäft auf eher komplexen, teilweise saisonal bedingten Projekten basiert, die überwiegend mit Einrichtungen der öffentlichen Hand getätigt werden. Hier können politische Entwicklungen Investitionen zumindest verzögern. Das zyklische Neugeschäft erfordert verstärkte Bemühungen im Bereich der Ressourcen und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus dürfte es aufgrund der hohen Marktdurchdringung in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, attraktive Neukunden im Hochschulbereich in Deutschland zu gewinnen. Aufgrund des bestehenden Kundenstamms und des daraus resultierenden garantierten Basisumsatzes ist die Abhängigkeit vom Neu-Projektgeschäft jedoch deutlich reduziert.

Die InterCard GmbH Kartensysteme hat über die Hochschulen, die die Chipkartensysteme von InterCard einsetzen, Zugang zu Kunden, die wiederum rund 1,3 Millionen Studierende vorwiegend in Deutschland betreuen. Hinzu kommen die Kunden der Schwestergesellschaften und Beteiligungen in Deutschland und in der Schweiz. Sollte es InterCard gelingen, gemeinsam mit neuen Partnern Verträge im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Studierenden abzuschließen, könnte dies zu einem erheblichen Anstieg der Gewinne führen.

Für Ansprüche aus eventuell durch Produkte verursachte Schäden bestehen

Produkthaftpflichtversicherungen, dennoch könnte es in der Unternehmensgruppe zu Schäden kommen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

Bei der IntraKey technologies AG besteht die Chance, ihr derzeitiges Wachstum auch in Zukunft fortzusetzen. Allerdings ist das Unternehmen mit seinen Industriekunden stärker als die InterCard GmbH konjunkturellen Risiken ausgesetzt. Bei einem schlechten wirtschaftlichen Umfeld könnte es zu Verschiebungen der Investitionsentscheidungen bei den Kunden kommen.

Für InterCard als Technologieunternehmen ergibt sich die Herausforderung, die über Jahre entstandene, sehr breit aufgestellte Produktpalette immer zeitnah auf dem neuesten Stand hinsichtlich Design und Funktionalität zu halten – und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen.

Aufgrund steigender funktionaler Anforderungen und der generellen technischen Weiterentwicklung muss InterCard aktiv neue Technologien verfolgen und implementieren, was tendenziell zusätzliche Personalressourcen erfordert.

Durch die mehrheitliche Beteiligung an der Polyright AG hat InterCard weitere Entwicklungsressourcen hinzugewonnen und auch den Zugang zu neuen Technologien, die bei der Polyright bereits vorhanden sind und damit nicht neu entwickelt werden müssen.

Die Polyright Technologie und Nutzerplattform bietet für Polyright und den Gruppenfirmen neue Anwendungsmöglichkeiten und damit den Zugang zu neuen Märkten und Kundenkreisen. Die Vermarktung der Lösungen in neue Märkte national und international werden Investitionen im Bereich Vertrieb und Service erfordern.

Es treten weiter Firmen aus den unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Kassenlösungen, Zutrittslösungen oder IT-Systemen in den attraktiven und wirtschaftlich interessanten Bildungsbereich und dadurch in den Markt der InterCard GmbH Kartensysteme ein. Hierdurch entstehen neue Mitbewerber, die von Beginn an zumindest die Marktpreise beeinflussen können.

InterCard ist mit der Chipkarte an den Hochschulen im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme tätig. Neue Anbieter und neue Technologien wie Mobile Payment streben nach Marktanteilen in diesem Bereich. Das bietet InterCard Chancen durch die Einführung und Lizensierung neuer Technologien und Dienste im Kundenkreis der Hochschulen, bei deren Studierenden und darüber hinaus. Allerdings entstehen auch Risiken, dass neue Bezahlsysteme die vorhandenen InterCard-Lösungen nicht nur ergänzen, sondern teilweise ersetzen.

Die mittlerweile hohe Anzahl an Bestandskunden bestellt regelmäßig Chipkarten für neue Studierende oder andere Chipkartennutzer nach. Dieses Geschäft trägt heute wesentlich zur Umsatz- und Ertragslage der InterCard GmbH Kartensysteme bei. Die Kunden sind dabei technisch an die von Inter-Card kodierten Chipkarten gebunden. Sollte es dennoch zu einem Rückgang des Kartenvolumens, der Lizenzen oder der Margen in diesem Geschäft kommen, könnte dies erheblichen Einfluss auf die Gewinne der InterCard GmbH Kartensysteme haben.

Die Konzerngesellschaften müssen sich immer wieder neuen Rahmenbedingungen anpassen und die strukturellen Grundlagen für ihr Wachstum schaffen. Dies kann zu Reorganisationen führen, die dann mit Kosten verbunden sein können. Mit zunehmenden Exporten steigt bei den Konzerngesellschaften das Wechselkursrisiko. Allerdings ist der Exportanteil außerhalb der Eurozone abgesehen von Exporten in die Schweiz noch sehr gering und stellt dadurch

derzeit noch kein erhöhtes Risiko dar. Als Publikumsgesellschaft war die InterCard AG Informationssysteme in den letzten Jahren Veränderungen im Aktionärskreis ausgesetzt. So hat die Sandpiper Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen im Juni 2016 an die Inter-Card AG Informationssysteme gemeldet, dass sie mehr als 50% der Anteile hält. Dies könnte zu einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit führen (Change-of-Control-Risiken). Andererseits könnten sich für die InterCard-Gruppe auch Chancen durch den Zugang zu neuen Märkten, Technologien und Geschäftspartnern ergeben.

Die Gesellschaft hat nach Einschätzung der Geschäftsführung die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kosten- und Ertragssituation der InterCard zu sichern, das Kapital zu erhalten sowie einen möglichen zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu gewährleisten.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gerüstet. Jedoch kann die Corona-Situation einen relevanten Einfluss auf den Liquiditätsbedarf der InterCard Gruppe haben. Die Geschäftsführung prüft derzeit alle verfügbaren Möglichkeiten diesen Liquiditätsbedarf abzuschätzen und zu sichern. Neben Kurzarbeit wurden bereits in der Schweiz für Polyright und Multi-Access staatliche Unterstützungsprogramme (Sonderdarlehen) genutzt, die sich in Summe auf ca. CHF 520.000 belaufen. Entsprechende Programme werden auch in Deutschland angeboten und eine mögliche Inanspruchnahme durch InterCard geprüft.

Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Kundenstamm setzt sich bei der InterCard GmbH Kartensysteme im Wesentlichen aus Hochschulen und Universitäten zusammen. Das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftende inhärente Ausfallrisiko wird von der Geschäftsführung anhand von Plan-Ist-Vergleichen systematisch monatlich überwacht. Durch die Durchführung von Factoring sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen sowohl die InterCard GmbH Kartensysteme als auch die IntraKey technologies AG durch die Factoring Vereinbarung zudem über ein adäquates Debitorenmanagement. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmittel und Lieferantenkrediten sowie über Kontokorrentlinien und Factoring.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Unterjährig erfolgt hier monatlich ein Abgleich zwischen der Ertragsplanung und den Ausweisen in den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sodass mögliche Risiken zeitnah erkannt werden können.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften

und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Villingen-Schwenningen im April 2020

Gerson Riesle

Vorstand

INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS (IFRS)

Bilanz 40
Gewinn- und Verlustrechnung 42
Anhang 44
Entwicklung des Anlagevermögens 54
Kapitalflussrechnung 56
Entwicklung des Eigenkapitals 58
Bestätigungsvermerk 60

BILANZ ZUM 31.12.2019

AKTIVA 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
Lizenzen und sonstige Rechte
Geschäfts- oder Firmenwert
Geleistete Anzahlungen
1.435.452,75
512.568,47
5.011.232,67
16.420,00
628.883,68
817.552,37
4.607.304,35
12.899,00
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
7.776,66
1.563.265,17
6.975.673,89 6.066.639,40
26.613,36
368.442,74
Finanzanlagen
Beteiligungen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Genossenschaftsanteile
0,00
0,00
150,00
1.571.041,83 395.056,10
219.432,81
337.752,26
150,00
150,00 557.335,07
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
In Arbeit befindliche Aufträge
Fertige Erzeugnisse und Waren
Geleistete Anzahlungen
755.319,94
302.433,71
64.583,22
1.231.958,09
45.365,10
599.393,43
145.076,44
79.187,19
1.452.773,35
0,00
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
1.532.327,17
778.269,38
2.399.660,06 2.276.430,41
677.618,38
828.457,21
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
2.310.596,55
1.873.293,92
1.506.075,59
1.146.602,41
Aktive latente Steuern 329.100,54 124.001,55
15.459.516,79 12.072.140,53
PASSIVA 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.690.000,00
863,00-
1.690.000,00
863,00-
Eingefordertes Kapital 1.689.137,00 1.689.137,00
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Anteile Minderheitsgesellschafter
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
2.458.349,36
1.466.887,56
241.372,58
9.853,98
1.702.117,84
241.372,27
2.492.869,62
1.466.887,56
98.395,28
1.745,80-
1.617.316,22
82.872,32
6.119.953,59
7.809.090,59 7.445.732,20
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
81.027,85
825.878,47
17.138,08
551.971,19
906.906,32 569.109,27
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
3.182.762,09
36.449,82
1.143.192,25
2.114.134,72
2.696.035,88
68.736,46
552.352,13
504.633,84
6.476.538,88 3.821.758,31
Passive latente Steuern 266.981,00 235.540,75
15.459.516,79 12.072.140,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

vom 1.1. bis 31.12.2019 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Umsatzerlöse 19.146.730,76 14.447.523,66
Erhöhung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
154.760,20
253.894,86
10.712,82-
422.128,18
Gesamtleistung 19.555.385,82 14.858.939,02
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu
Gegenständen des Anlagevermögens
Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwert
berichtigung zu Forderungen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige sonstige betriebliche Erträge
0,00
0,00
30.843,77
231.070,29
5.524,37
600,00
15.206,28
207.987,69
261.914,06 229.318,34
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
7.025.037,53
446.193,38
7.471.230,91 5.119.012,61
263.411,53
5.382.424,14
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
6.867.798,02
1.176.117,69
5.428.297,26
1.007.835,32
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8.043.915,71
1.042.275,20
6.436.132,58
645.486,65
vom 1.1. bis 31.12.2019 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Raumkosten 310.531,80 398.701,02
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 84.900,52 80.259,02
Reparaturen und Instandhaltungen 153.834,86 128.560,49
Fahrzeugkosten 333.278,74 469.042,67
Werbe- und Reisekosten 393.659,62 312.651,81
Kosten der Warenabgabe 99.267,17 27.637,50
Verschiedene betriebliche Kosten 999.779,20 845.084,90
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens 5.321,29 5.427,00
Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang
von Gegenständen des Umlaufvermögens und
Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 7.636,16 6.400,35
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 73.565,10 8.516,60
2.461.774,46 2.282.281,36
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.582,82 14.407,07
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 126.834,25 101.081,48
Steuern vom Einkommen und Ertrag 170.187,47 48.313,91
Ergebnis nach Steuern 504.664,70 206.944,31
Sonstige Steuern 12.795,93 9.112,40
Ausgleichszahlung an Minderheiten (Tochter) 250.496,50 114.959,59
Jahresüberschuss 241.372,27 82.872,32

ANHANG (NOTES)

ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DIE PERIODE VOM 1. JANUAR 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019

A. Allgemeine Angaben

Der von der InterCard AG Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, als Obergesellschaft erstellte Konzernabschluss der InterCard-Firmengruppe zum 31. Dezember 2019 wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den zum Abschlussdatum geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) freiwillig aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der InterCard AG Informationssysteme dauert vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

Die Angaben erfolgen in EUR.

Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht erstellt sind, wurden an IFRS sowie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der InterCard AG Informationssysteme angepasst. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel der InterCard AG Informationssysteme durch Zu- und Abflüsse innerhalb der Berichtsperiode. Bei der Darstellung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) in Zahlungsströme aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 waren folgende Standards bzw. Änderungen erstmals verbindlich anzuwenden:

  • IFRS 16 "Leasing" Die Anwendung von IFRS 16 verändert im Wesentlichen die Bilanzierung durch Leasingnehmer und führt zum bilanziellen Ansatz nahezu aller Leasingverhältnisse.
  • IFRS 9 "Finanzinstrumente" (Anpassungen im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsregelungen) bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
  • IAS 26 "Gemeinschaftsunternehmen" (Anpassungen)
  • IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" (Anpassungen)
  • IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung"
  • Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen 2015-2017 (EU-Endorsement erfolgt)

Die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasing" führte ab dem Jahr 2019 zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns. Die anderen neuen Regelungen hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. den Konsolidierungskreis des Konzerns.

IFRS 16 "Leasing"

Der Standard IFRS 16 "Leasing" hebt die bisherige Unter-

scheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing für den Leasingnehmer auf und verlangt den Ansatz eines Nutzungsrechts (right-of-use-asset) und einer finanziellen Verbindlichkeit für noch zu zahlende Leasingraten für fast alle Leasingverträge, und führt damit zu einer Bilanzverlängerung sowie einer korrespondierenden Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Für kurzfristige und geringwerte Leasingverhältnisse nimmt der Konzern die möglichen Ausnahmeregelungen des IFRS 16 in Anspruch.

Der Konzern hat für die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 den modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet. Daraus ergab sich eine wesentliche Erhöhung des Anlagevermögens um einen Betrag von TEUR 1.354. Die Finanzverbindlichkeiten haben sich durch die erstmalige Erfassung der Leasingverbindlichkeiten als abgezinster Wert der noch ausstehenden Leasingzahlungen um einen Wert von TEUR 1.354 erhöht. Weiterhin erfolgten zum 1. Mai 2019 im Rahmen der Erstkonsolidierung der Polyright AG Zugänge zum Anlagevermögen in Höhe von TEUR 232 mit einer entsprechenden Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten um TEUR 233. Aus der Erhöhung der Bilanzsumme resultiert ein korrespondierender Rückgang der Eigenkapitalquote. Außerdem hat die geänderte Erfassung der Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu einer Verbesserung des EBITDA um TEUR 369 sowie einer Verbesserung des EBIT um TEUR 21 geführt. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen, was zu einer Verbesserung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit im Vergleich zu den Regelungen des IAS 17 um TEUR 371 führt. Es wurde ein Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 2,2% angewendet.

Für Ansatz- und Bewertungszwecke wird der Portfolioansatz gem. IFRS 16.B1 angewendet. Hiernach werden Mietverträge für Gebäude, Leasingverträge für Dienstfahrzeuge und Geschäftsausstattung aufgrund ähnlicher Eigenschaften zusammengefasst. Hierdurch entstehen keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zur Einzelbilanzierung der Vereinbarungen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss wurden die verbundenen Unternehmen einbezogen, an denen die InterCard AG Informationssysteme direkt mehrheitlich beteiligt ist. Es handelt sich einschließlich der Muttergesellschaft um neun deutsche Gesellschaften, eine amerikanische Gesellschaft und um zwei schweizerische Gesellschaften. Nachfolgend aufgeführte

Gesellschaften wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

  • InterCard GmbH Kartensysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12.
  • IntraKey technologies AG, Sitz in Dresden (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12., Erstkonsolidierung zum 30.08.2007. Durch notariellen Vertrag vom 30.06.2010 hat die InterCard AG Informationssysteme weitere Anteile in Höhe von 15% des Stammkapitals hinzuerworben. Sämtliche Rechte und Pflichten wurden mit Wirkung zum 01.01.2010 übertragen. Mit notariellem Vertrag vom 07.05.2014 wurde ein Formwechsel vorgenommen - die Firma lautet nun IntraKey technologies AG. Mit Vertrag vom 21.07.2014 hat die InterCard AG Informationssysteme die restlichen 34% des Grundkapitals übernommen.
  • MobileServices GmbH Informationssysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12., Erstkonsolidierung zum 03.09.2012. Mit notariellem Vertrag vom 03.09.2012 wurde die Bargründung der MobileServices GmbH Informationssysteme beglaubigt. Mit notariellem Vertrag vom 16.07.2013 wurde das Stammkapital der MobileServices GmbH Informationssysteme von TEUR 25,0 auf TEUR 105,0 erhöht – die Erhöhung des Stammkapitals um TEUR 80,0 wurde in voller Höhe von der InterCard AG Informationssysteme gezeichnet. Mit notariellem Vertrag vom 29.10.2014 hat die InterCard AG Informationssysteme die restlichen 4,76% des Stammkapitals übernommen. Mit notariellem Vertrag vom 17. Juni 2019 wurde die Gesellschaft in Multicard GmbH umbenannt.
  • Multicard GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12. Mit notariellem Vertrag vom 07.08.2014 hat InterCard AG Informationssysteme 100% des Stammkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt vereinfacht zum 31.12.2014 anstatt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde nicht erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich jedoch nicht. Mit notariellem Vertrag vom 17. Juni 2019 wurde die Gesellschaft rückwirkend zum 01. Januar 2019 auf die MobileServices GmbH Informationssysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland) verschmolzen.
  • Cosmo.ID GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember

2019 100% (Vorjahr 51%). Mit notariellem Vertrag vom 08.08.2014 erfolgte die Neugründung der Gesellschaft und gleichzeitig die Übernahme von 51% des Stammkapitals durch die InterCard AG Informationssysteme. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum 31.12.2014 anstatt zum Erwerbszeitpunkt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich jedoch nicht. Mit notariellem Vertrag vom 02.12.2019 hat die InterCard AG Informationssysteme die restlichen 49% des Stammkapitals erworben.

  • Professional Services Datentechnik GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 70% (Vorjahr 70%). Mit notariellem Vertrag vom 29.04.2015 hat InterCard AG Informationssysteme 70% des Stammkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich nicht.
  • Multi-Access AG, Sitz in Regensdorf (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100%(Vorjahr 100%). Mit Kaufvertrag vom 13.08.2015 hat die InterCard AG Informationssysteme 100% des Aktienkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich nicht.
  • Control Systems GmbH & Co KG, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Kommanditkapital am 31. Dezember 2019 52% (Vorjahr 52%). Mit notariellem Vertrag vom 27.01.2016 hat die InterCard AG Informationssysteme 52% des Kommanditkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Erwerbszeitpunkt.
  • Control Systems Verwaltungs GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 52% (Vorjahr 52%). Mit notariellem Vertrag vom 27.01.2016 hat die InterCard AG Informationssysteme 52% des Stammkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Erwerbszeitpunkt.
  • Intercard Systems Inc., Sitz in Cortland, NY (USA), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 100% (Vorjahr 100%). Mit Vertrag vom 30. April 2015 hat die InterCard GmbH Kartensysteme als im Rahmen der Gründung der Gesellschaft 100% des Gesellschaftskapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 1.1.2019 aufgrund der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung der Gesellschaft im Konzern. Es

ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag von TEUR 2, der sich aus den aufgelaufenen Ergebnisvorträgen seit der Gründung ergibt. Er wurde deshalb in die Gewinnrücklagen eingestellt.

• Polyright AG, Sion (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2019 zu 61,03% (Vorjahr 29,4%). Mit Kaufvertrag aus August 2017 hat sich die InterCard AG Informationssysteme mit 29,4% an der Gesellschaft beteiligt. Durch die Wandelung eines Darlehens zum 15.05.2019 wurden die Anteile auf 52% aufgestockt. Mit Kaufvertrag vom 16.12.2019 wurde die Beteiligung auf insgesamt 61,03% aufgestockt. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 01.05.2019; ein Zwischenabschluss wurde erstellt.

Die Einbeziehung der Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Ermittlung der Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung erfolgte bei der InterCard GmbH Kartensysteme zum Erwerbszeitpunkt 30.09.2004, bei der heutigen IntraKey technologies AG zum Erwerbszeitpunkt 30.08.2007. Für die Multicard GmbH (vorher: MobileServices GmbH Informationssysteme) existierte zum Erwerbszeitpunkt kein Unterschiedsbetrag zur Kapitalkonsolidierung, die Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung wurden bei der Multicard GmbH und bei der Cosmo.ID GmbH vereinfacht zum 31.12.2014 ermittelt. Die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung bei der Professional Services GmbH Datentechnik, bei der Multi-Access AG und der Polyright AG wurden jeweils zum Erwerbszeitpunkt ermittelt. Die Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung wurden bei der Control Systems GmbH & Co KG und der Control Systems Verwaltungs- GmbH vereinfacht zum 31.12.2016 ermittelt. Aufgrund der Verschmelzung der bisherigen Multicard GmbH (alt) auf die Multicard GmbH (neu) wurde deren Unterschiedsbetrag unverändert fortgeführt.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch Zwischengewinne wurden konsolidiert.

Auch gegenseitige Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden gegeneinander aufgerechnet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung nicht

planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde zum Bilanzstichtag nach IFRS 3.54 unter entsprechender Anwendung von IAS 36 hinsichtlich möglicher Wertminderungen (Impairments) untersucht; Wertminderungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Den Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 – 8 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 – 8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13 Jahre

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zu Grunde gelegt.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert abzüglich der Wertminderungen aufgrund erwarteter Forderungsausfälle angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle erfolgt nach IFRS 9 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dabei wird sowohl dem individuellen Ausfallrisiko, als auch einem aus Erfahrungswerten abgeleiteten erwarteten Ausfallrisiko für eine Gruppe von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Rechnung getragen, indem eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Forderungsausfällen unter Verwendung eines Wertberichtigungskonzept erfasst wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten werden, wurden nach IFRS 9 zum Zeitwert (Fair Value) bewertet.

Die sonstigen ausgewiesenen Vermögenswerte wurden mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen entsprechend IAS 36 zum Bilanzstichtag hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Wertminderungen untersucht. Werden derartige Anhaltspunkte für einzelne Vermögenswerte oder eine Zahlungsmittel generierende Einheit identifiziert, so wird für diese ein Wertminderungstest durchgeführt.

Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zählen frei verfügbare Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage bzw. Anschaffung eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwertige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die angesetzten Werte stellen die bestmöglichste Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Die Aufstellung des Abschlusses nach IFRS verlangt von der Unternehmensleitung bestimmte Annahmen, die Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -schulden zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die Schätzungen können hierbei von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses waren insbesondere Schätzungen bezüglich der Wertansätze der aktiven latenten Steuern sowie bei der Bewertung von sonstigen Rückstellungen erforderlich. Weitere Schätzungen wurden bei der Berechnung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen.

3. Unternehmenszusammenschlüsse

Mit notariellem Kaufvertrag vom 14. September 2004 hat die Card3 GmbH mit Wirkung zum 30.09.2004 sämtliche Geschäftsanteile an der InterCard GmbH Kartensysteme erworben. Als Kaufpreis wurden USD 2.500.000,00 vereinbart. Ferner wurde gemäß § 6 des Kaufvertrages Bedingungen für eine Kaufpreisanpassung definiert. Aufgrund dieser Bedingungen wurde der Kaufpreis durch Vergleichsvereinbarung vom 12. Oktober 2005 basierend auf einem Equity-Status zum 30.09.2004 angepasst. Die in der Vergleichsvereinbarung dokumentierten Sachverhalte führten saldiert zu einer Minderung des Kaufpreises um EUR 87.220,00.

Die Umrechnung des Kaufpreises erfolgte zum maßgeblichen Stichtagskurs des USD am 30.09.2004 (1,2409 USD).

Im Rahmen der Verschmelzung der Card3 GmbH auf die InterCard AG Informationssysteme wurde eine Kapitalerhöhung um EUR 1.000.800,00 durchgeführt, was zu einem Beteiligungsansatz für die InterCard GmbH Kartensysteme von EUR 3.785.248,38 führt.

Die Einbeziehung des Tochterunternehmens InterCard GmbH Kartensysteme im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der gesamten erworbenen stillen Reserven von EUR 2.832.799,70. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich.

Beim heutigen Tochterunternehmen IntraKey technologies AG erfolgte die Einbeziehung durch Vollkonsolidierung bei der InterCard AG Informationssysteme nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der anteilig der InterCard AG Informationssysteme erworbenen stillen Reserven von EUR 169.453,79. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich. Im Rahmen des Erwerbs von weiteren 15% des Stammkapitals der IntraKey technologies GmbH durch die InterCard AG Informationssysteme am 30.06.2010 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft. Im Rahmen des Erwerbs der restlichen 34% des Grundkapitals der IntraKey technologies AG durch die InterCard AG Informationssysteme am 21.07.2014 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs in Höhe von EUR 18.160,80 dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Multicard GmbH entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 257.074,79, bei der Cosmo.ID GmbH in Höhe von EUR 18.252,50. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Professional Services GmbH Datentechnik entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 163.651,53, bei der Multi-Access AG in Höhe von EUR 687.711,24. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Gründung bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Control Systems GmbH & Co KG entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 460.200,00, bei der Control Systems Verwaltungs GmbH entstand im Rahmen des Erwerbs kein Firmenwert. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschaften bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern bzw. im Kundenstamm.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Polyright AG entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 403.928,32. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

4. Latente Steueransprüche

Die als latente Steueransprüche ausgewiesenen Beträge betreffen aktive Steuerabgrenzungen in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes). Diese umfassen im Wesentlichen aktive latente Steuern aus der zukünftigen Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.

Gemäß IAS 12.37 wurde die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge beurteilt. Die sich für den Berichtszeitraum ergebenden Auswirkungen wurden erfolgswirksam erfasst.

Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Aus dieser Abweichung ergaben sich zum 31. Dezember 2019 gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 287.642,50.

Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern berücksichtigt. Die entsprechende aktive latente Steuer wurde mit der passiven latenten Steuer verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristkongruenz besteht. Zum 31. Dezember 2019 betrug die passive latente Steuer nach Verrechnung EUR 266.981,00.

Für das Geschäftsjahr wird im Konzernabschluss eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%, welcher bei der Entwicklung der aktivierten latenten Steuern insoweit berücksichtigt wurde, als die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer als auch für Gewerbesteuer nutzbar sind.

5. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der als Anlage I zu den Notes beigefügte Anlagespiegel.

Ferner wurde in den Finanzanlagen eine in 2012 gezeichnete Beteiligung mit einen Genossenschaftsanteil bei der Volksbank Rottweil eG in Höhe von EUR 150,00 ausgewiesen.

6. Vorräte

In dieser Position sind fertige Erzeugnisse, Ersatzteile sowie Handelswaren berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden die Vorräte angeschafft und zu Anschaffungskosten bewertet.

7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Universitäten und Hochschulen. Warenkreditversicherungen sind im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung abgeschlossen.

Die sonstigen kurzfristigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Factoring-Gesellschaft (TARGO Commercial Finance AG).

8. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.690.000,00. Es ist eingeteilt in 1.690.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 erfolgte keine Zuweisung zu den Gewinnrücklagen. Der Bilanzgewinn wurde in voller Höhe vorgetragen.

In der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 845.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2024 läuft. Das aus dem Beschluss vom 26. Juni 2018 noch offene Genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 2 wurde per Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 aufgehoben.

Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital zu erhöhen, beträgt EUR 845.000,00.

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 1.677,20 zwischen Nennwert und Kaufpreis wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach Abzug des vorgenannten Unterschiedsbetrages in Höhe von EUR 1.677,00 beträgt die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2019 EUR 2.458.349,36.

Von der Kapitalrücklage wurden in 2006 und 2013 Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt rd. TEUR 200 abgesetzt.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Der Anteil von Minderheitsgesellschaftern beinhaltet das anteilige Eigenkapital inkl. Ergebnisanteil der Professional Services GmbH Datentechnik (30% Herr Ulf Bernstorff), der Control Systems Verwaltungs GmbH (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier), das anteilige Eigenkapital der Control Systems GmbH & Co. KG (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Ulrich Maier) sowie der Polyright AG (38,97 % diverse Anteilseigner).

9. Eigene Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis in Höhe von EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2019: Anzahl: 863 Stück Nennbetrag: 863 EUR Anteil am Grundkapital: 0,06% Zeitpunkt Erwerb: 29. Oktober + 14. November 2012 Durchschnittl. Erwerbspreis: 2,94 EUR Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

10. Rückstellungen

Folgender Rückstellungsspiegel zeigt die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Positionen:

RÜCKSTELLUNGEN Stand
01.01.2019
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Stand
31.12.2019
EUR
Personalrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
332.810,00
219.161,19
17.138,08
250.590,57
161.614,26
15.290,36
17.765,37
12.979,39
99,01
505.683,10
211.173,77
79.279,14
570.137,16
255.741,31
81.027,85
569.109,27 427.495,19 30.843,77 796.136,01 906.906,32

11. Verbindlichkeiten

Der Verbindlichkeitenspiegel zeigt die Zusammensetzung und Laufzeit der Position:

31.12.2019 bis zu Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre zusammen
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.225.650,83 1.703.440,12 253.671,14 3.182.762,09
Erhaltene Anzahlungen 36.449,82 0,00 0,00 36.449,82
aus Lieferungen und Leistungen 1.143.192,25 0,00 0,00 1.143.192,25
Sonstige 1.883.804,89 161.230,88 69.098,95 2.114.134,72
4.289.097,79 1.864.671,00 322.770,09 6.476.538,88
31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige
719.348,74
68.736,46
552.352,13
504.633,84
1.424.213,73
0,00
0,00
0,00
552.473,41
0,00
0,00
0,00
2.696.035,88
68.736,46
552.352,13
504.633,84
1.845.071,17 1.424.213,73 552.473,41 3.821.758,31

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers der InterCard GmbH in Höhe von EUR 24.137,00 besichert.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe übliche Eigentumsvorbehalte sowie Avalkredite.

Im Konzern werden ausschließlich Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen genutzt.

Die Summe der Leasingverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 333.803,27, mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 574.189,72 Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

12. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von EUR 189.133,07 (Vorjahr EUR 172.179,56) geldwerte Vorteile.

Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 30.843,77 (Vorjahr EUR 15.206,28) enthalten.

13. Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr sind im Konzern interne Entwicklungskosten angefallen, von denen EUR 253.894,86 aktiviert wurden, da sämtliche Voraussetzungen i.S.d. IAS 38.57 erfüllt wurden. Für die übrigen Entwicklungskosten, bei denen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Berücksichtigung als Personalaufwand.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von EUR 44.284,71 (Vorjahr EUR 42.230,706) Factoringgebühren. Forderungsverluste und Einstellung in die Einzelwertberichtigung sind in 2019 in Höhe von EUR 7.636,16 eingetreten (Vorjahr EUR 6.400,35). Aufwendungen für freie Mitarbeiter sind mit EUR 179.481,40 (Vorjahr EUR 56.947,12) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen EUR 3.582,82 (Vorjahr EUR 14.407,07) und Zinsaufwendungen EUR 126.834,25 (Vorjahr EUR 101.081,48) zusammen, der Posten Zinsaufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsen aus Bankverbindlichkeiten. Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Ausleihungen.

16. Ertragsteuern

Im Konzernabschluss wird eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%.

Vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

TEUR 2019 2018
Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
- sonstige Steuern
674,9
12,8
255,2
9,1
Ergebnis vor Ertragsteuern 662,1 246,1
Gesamt-Ertragsteuersatz
Erwartete Ertragsteuern
Steuerliche Hinzurechnungen
sonstige Abweichungen
30%
198,6
19,5
-47,9
30%
73,8
-27,2
1,7
Ertragssteueraufwand 170,2 48,3
Steuerquote 25,7 % 19,6 %

Der Steueraufwand betrifft in Höhe von EUR 94.529,10 tatsächliche Steuern (Vorjahr EUR 9.949,97) und in Höhe von EUR 75.658,37 (Vorjahr EUR 38.363,94) latente Steuern.

17. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer im Berichtszeitraum betrug im Berichtsjahr 132 (Vorjahr 112). Im Berichtsjahr teilen sich die Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:

Vertrieb 31 (Vorjahr 30)
Service 36 (Vorjahr 31)
Fertigung 14 (Vorjahr 14)
Verwaltung 20 (Vorjahr 14)
Entwicklung 31 (Vorjahr 23)

18. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24

Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen und Personen die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie Unternehmen und Personen, die kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der InterCard AG maßgeblich zu steuern oder an der gemeinsamen Führung beteiligt sind. Die Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der InterCard AG hält. Der größte Einzelaktionär ist die SANDPIPER Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen, die direkt mehr als 50% der Anteile hält und damit als nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24 gilt. Jedoch bestehen keinerlei Beziehungen zwischen den Gesellschaften welche nach IAS 24 offenzulegen wären.

Als nahestehende Personen der InterCard AG gelten ferner die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (vgl. Abschnitt 21).

Neben den Vergütungen an den Vorstand in Höhe von EUR 203.793,00 (Vorjahr EUR 188.640,00) wurden geldwerte Vorteile für die Nutzung des Firmenfahrzeuges in Höhe von EUR 2.400,00 (Vorjahr EUR 2.400,00) verbucht.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 22.000,00 (Vorjahr EUR 18.000,00) aufgewendet.

19. Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Finanzmittelbestände unterliegen den unter Punkt 11 dargelegten Verfügungsbeschränkungen.

20. Ergebnis

Das gemäß IAS 33 ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr EUR 0,14 je Aktie (Vorjahr EUR 0,05 je Aktie). Sachverhalte, die zu einem veränderten verwässerten Ergebnis je Aktie führen, bestanden nicht.

21. Gremien

Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

• Herr Gerson Riesle, Dipl.-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:

  • Herr Ulf Meyer-Kessel, Steuerberater, Rechtsanwalt, Lüneburg (Vorsitzender)
  • Herr Eduard Wyss, Technischer Kaufmann, CH-Adliswil
  • Herr Holger Bürk, Diplom-Informatiker, Niedereschach
  • Herr Volker Rofalski, Diplom-Kaufmann, München (stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Steffen Seeger, Diplom-Kaufmann, Bad Homburg

22. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 46.000,00; andere Beratungsleistungen wurden nicht erbracht.

23. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten:

Seit Januar 2020 wird die weltweite Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Derzeit sind die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und unseren Geschäftsbereich sehr schwer abzuschätzen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat Anfang März 2020 infolge des Corona-Ausbruchs seine Prognose für die Weltwirtschaft auf eine Wachstumsrate von unter 2,9 % angepasst.

Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der InterCard Gruppe lassen sich noch keine eindeutigen Aussagen treffen, allerdings ist absehbar, dass es aufgrund der zeitweisen Schließung von Hochschulen zu zeitlichen Verschiebungen auch in bereits beauftragten und laufenden Projekten mit kommen wird. Auf die im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Risikobericht" und Kapital "Prognosebericht" gemachten Ausführungen wird verwiesen.

Villingen-Schwenningen, 28. April 2020

Gerson Riesle

Vorstand InterCard AG Informationssysteme

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2019

ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Stand am
1.1.2019
Zugänge Abgänge Änderung
Konsolidie-
rungskreis
Währung Stand am
31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögens
gegenstände
Selbstgeschaffene
Wirtschaftsgüter
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
749.459,81 249.641,18 0,00 1.039.029,85 55.809,34 2.093.940,18
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
Geleistete Anzahlungen
Geschäfts- oder Firmenwert
2.321.836,88
12.899,00
4.607.304,35
2.533,63
16.420,00
0,00
8.100,56
12.899,00
0,00
0,00
0,00
403.928,32
0,00
0,00
0,00
2.316.269,95
16.420,00
5.011.232,67
7.691.500,04 268.594,81 20.999,56 1.442.958,17 55.809,34 9.437.862,80
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
291.894,77
1.986.172,30
0,00
1.471.162,53
2.883,00
449.949,99
0,00
459.688,09
0,00
25.479,64
289.011,77
3.492.552,57
2.278.067,07 1.471.162,53 452.832,99 459.688,09 25.479,64 3.781.564,34
Finanzanlagen
Ausleihungen
Beteiligungen
Genossenschaftsanteile
337.752,26
219.432,81
150,00
557.335,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-337.752,26
-219.432,81
0,00
-557.185,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
150,00
150,00
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche
124.001,55 15.029,02 59.247,14 234.073,11 15.243,99 329.100,54
10.650.903,73 1.754.786,36 533.079,69 1.579.534,30 96.532,98 13.548.677,68
Passive latente Steuern
Latente Steueransprüche
235.540,75 60,53 -31.379,72 0,00 0,00 266.981,00
ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Stand am
1.1.2019
Zugang Abgang Änderung
Konsolidie-
rungskreis /
Stand am
31.12.2019
Stand am
1.1.2019
Stand am
31.12.2019
EUR EUR EUR Währung
EUR
EUR EUR EUR
120.576,13 214.774,26 0,00 323.137,04 658.487,43 628.883,68 1.435.452,75
1.504.284,51
0,00
0,00
306.155,23
0,00
0,00
6.750,56
0,00
0,00
12,30
0,00
0,00
1.803.701,48
0,00
0,00
817.552,37
12.899,00
4.607.304,35
512.568,47
16.420,00
5.011.232,67
1.624.860,64 520.929,49 6.750,56 323.149,34 2.462.188,91 6.066.639,40 6.975.673,89
265.281,41 15.989,70 36,00 0,00 281.235,11 26.613,36 7.776,66
1.617.729,56 505.356,01 426.067,89 232.269,72 1.929.287,40 368.442,74 1.563.265,17
1.883.010,97 521.345,71 426.103,89 232.269,72 2.210.522,51 395.056,10 1.571.041,83
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
337.752,26
219.432,81
150,00
0,00
0,00
150,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 557.335,07 150,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 124.001,55 329.100,54
3.507.871,61 1.042.275,20 432.854,45 555.419,06 4.672.711,42 7.143.032,12 8.875.966,26
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 235.540,75 266.981,00

KAPITALFLUSSRECHNUNG

2019
EUR
2018
EUR
1. Jahresüberschuss ohne Ergebnisanteil Minderheiten 241.372 82.872
2. Ergebnisanteil Minderheiten 250.497 114.960
3. +/- Abschreibungen / Zuschreibungen 1.042.275 645.487
4. + Zahlungsunwirksame Aufwendungen 0 0
5. +/- Zunahme / Abnahme Rückstellungen 337.797 117.707
6. -/+ Zunahme / Abnahme akt. latenter Steuern -205.099 -24.913
7. -/+ Zunahme / Abnahme der sonstigen Aktiva -927.751 1.242.235
8. +/- Zunahme / Abnahme der passiven latenten Steuern 31.440 63.277
9. +/- Zunahme / Abnahme der sonstigen Passiva 1.937.725 13.961
10. +/- Zinsaufwendungen/ Zinserträge 123.251 86.674
11. = Mittelzufluß / -abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.831.508 2.342.260
12. - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögens -2.217.021 -1.049.473
13. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten
Unternehmen/ Geschäfts- oder Firmenwert -309.250 0
14. + Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen 40.978
15. + Erhaltene Zinsen 3.583 14.407
16. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Investitionstätigkeit -2.481.710 -1.035.066
17. + Einzahlung aus Eigenkapitalzuführungen 0 378.000
18. - Auszahlungen an Unternehmenseigner -272.959 -114.952
19. + Konsolidierungsbedingte Änderungen 466.827 0
20. + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 686.604 186.276
21. - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -735.488 -621.073
22. - Gezahlte Zinsen -126.834 -101.081
23. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit 18.150 -272.830
24. +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 367.948 1.034.364
25. +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 11.599 5.827
26. + Konsolidierungskreisbedingte Zugänge des Finanzmittelfonds -84.817 0
27. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.073.549 33.359
28. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.368.279 1.073.549
2019 2018
EUR EUR
Control Systems GmbH & Co KG 213.228,48 182.035,35
Control Systems GmbH 0 0
Cosmo.ID GmbH 27.266,65 46.407,26
InterCard AG Informationssysteme 36.040,93 7.963,01
IntraKey AG 838.761,47 690.691,99
InterCard GmbH 374.954,08 32.161,67
InterCard Systems Inc. 19.360,91
Multicard GmbH 158.226,00 25.395,04
Mobile Services GmbH 1.428,81
Multi-Access AG 54.247,17 121.725,74
Professional Services GmbH 150.380,78 38.793,54
Polyright AG 827,45
1.873.293,92 1.146.602,41
InterCard AG Informationssysteme -69.039,62
InterCard GmbH Kartensysteme -400.000,00 -4.013,75
Multi-Access AG -8,88
Polyright AG -105.005,74
-505.014,62 -73.053,37
1.368.279,30 1.073.549,04

Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

Für die Zeit vom 31.12.2017 bis 31.12.2019 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Andere
Gewinnrücklagen
EUR EUR EUR
Stand 31.12.2017 1.599.137,00 2.204.869,62 1.466.887,56
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresfehlbetrag 2017
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 2018
Veränderung Währungsdifferenz
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
90.000,00 288.000,00
Stand 31.12.2018 1.689.137,00 2.492.869,62 1.466.887,56
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresüberschuss 2018
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 2019
Veränderung Währungsdifferenz
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Hinzuerwerb Cosmo.ID GmbH
Hinzuerwerb InterCard Systems Inc.
Hinzuerwerb Polyright AG (Mai 2019)
Hinzuerwerb Polyright AG (Dezember 2019)
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
10.032,28
-44.552,54
Stand 31.12.2019 1.689.137,00 2.458.349,36 1.466.887,56
Eigenkapital
gesamt
EUR
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
vor Minderheiten
EUR
Anteile von
Minderheits-
gesellschaftern
EUR
EK-Differenz aus
Währungs-
umrechnung
EUR
Gewinnvortrag
EUR
6.979.025,30 -43.154,49 98.387,38 -7.572,48 1.660.470,71
0,00
0,00
197.831,91
5.826,68
43.154,49
82.872,32
114.959,59 5.826,68 -43.154,49
0,00
-114.951,69
378.000,00
-114.951,69
7.445.732,20 82.872,32 98.395,28 -1.745,80 1.617.316,22
0,00
0,00
491.868,72
-82.872,32
241.372,22
250.496,50 82.872,32
11.599,78 11.599,78
0,00
-12.250,00
1.929,30
130.919,68
-69.181,81
-191.527,33
0,00
-22.282,28
130.919,68
-24.629,27
-191.527,33
1.929,30
7.809.090,54 241.372,22 241.372,58 9.853,98 1.702.117,84

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME, VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss und Konzernlagebericht in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord nungs mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschluss, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschluss sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu

erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschluss relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Konzerns abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern

dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientier ten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Villingen-Schwenningen, 28. April 2020 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl Wirtschaftsprüfer Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME JAHRESABSCHLUSS

Bilanz 64
Gewinn- und Verlustrechnung 66
Anhang 68
Entwicklung des Anlagevermögens 72
Entwicklung des Eigenkapitals 74
Verbindlichkeitenspiegel 76
Bestätigungsvermerk 78

BILANZ ZUM 31.12.2019

AKTIVA 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 29.475,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
6.915.734,17
400.000,00
0,00
0,00
7.315.734,17
6.271.073,91
400.000,00
224.632,44
337.752,26
7.233.458,61
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
614.495,80
1.909,62
672.637,27
78.699,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
616.405,42
36.040,93
751.337,23
7.963,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.940,00 6.260,00
7.977.120,52 8.028.493,85
PASSIVA 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.690.000,00
-863,00
1.690.000,00
-863,00
Eingefordertes Kapital 1.689.137,00 1.689.137,00
II. Kapitalrücklage 2.692.695,80 2.692.695,80
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
1.466.887,56 1.466.887,56
IV. Gewinnvortrag 131.255,25 161.811,08
V. Jahresüberschuss 236.683,07 -30.555,83
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
58.994,47
148.850,00
750,00
52.500,00
207.844,47 53.250,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1.084.962,00
3.773,06
32.536,99
147.500,82
1.529.220,30
6.301,68
130.240,20
77.041,28
1.268.772,87 1.742.803,46
D. Passive latente Steuern 283.844,50 252.464,78
7.977.120,52 8.028.493,85

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

vom 1.1. bis 31.12.2019 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 204.000,00 210.000,00
2. Gesamtleistung 204.000,00 210.000,00
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b) Übrige sonstige betriebliche Erträge
71,22
10.596,56
55,05
8.787,48
10.667,78 8.842,53
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
463.266,59
21.074,60
340.900,92
22.739,72
484.341,19 363.640,64
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
29.475,00 39.300,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a)
Versicherungen, Beiträge und Abgaben
b)
Reparaturen und Instandhaltungen
c)
Fahrzeugkosten
d)
Werbe- und Reisekosten
e)
Verschiedene betriebliche Kosten
f)
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
14.162,35
98,74
444,32
34.968,08
145.649,31
0,00
18.026,73
0,00
107,35
27.509,88
160.159,47
200,00
195.322,80 206.003,43
7. Erträge aus Beteiligungen 15.000,00 0,00
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
836.693,42 453.986,33
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.000,00 21.333,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.626,98 53.859,54
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 90.373,87 61.914,08
12. Ergebnis nach Steuern 237.221,36 30.555,83-
13. Sonstige Steuern 538,29 0,00
14. Jahresüberschuss 236.683,07 30.555,83-

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DIE PERIODE VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von der Erleichterungsvorschrift i. S. v. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Die InterCard AG Informationssysteme hat ihren Sitz in Villingen-Schwenningen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 603048 eingetragen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Die Bewertung erfolgte zum notwendigen Erfüllungsbetrag.

4. Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Gegenüber der InterCard GmbH Kartensysteme sind Forderungen in Höhe von EUR 79.718,74 ausgewiesen. Diese beinhalten den noch offenen Verrechnungssaldo aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 11. April 2011 per 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 0,00 sowie Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von EUR 79.718,74. Zusätzlich bestehen Forderungen aus Darlehensgewährungen in Höhe von EUR 300.000,00.

Gegen die IntraKey technologies AG bestehen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 per 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 501.705,98 sowie sonstige Verbindlichkeiten (Zinsen) in Höhe von EUR 7.536,99.

Gegenüber der Multicard GmbH bestehen Forderungen aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt EUR 10.318,04, sonstige Forderungen in Höhe von EUR 5.375,00 sowie Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung in Höhe von EUR 25.000,00.

Gegenüber der Control Systems GmbH & Co. KG bestehen Forderungen aus Darlehensgewährung in Höhe von EUR 100.000,00 sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 17.378,04.

3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2010 war die Gesellschaft berechtigt eigene Aktien anzukaufen. Per 29. Oktober 2012 und 14. November 2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis i.H. v. EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2019:

Anzahl: 863 Stück
Nennbetrag: 863 EUR
Anteil am Grundkapital: 0,06%
Zeitpunkt Erwerb: 29. Oktober + 14. November 2012
Durchschnittlicher Erwerbspreis: 2,94 EUR
Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

5. Angaben über das genehmigte Kapital

In der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 845.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2024 läuft.

Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 25. Juni 2019 noch ein genehmigtes Kapital von EUR 845.000,00.

6. Eigenkapitalentwicklung

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 1.690.000,00, es ist eingeteilt in EUR 1.690.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019, nach Abzug des Unterschiedsbetrages aus dem Erwerb eigener Aktien in Höhe von EUR 1.677,20, insgesamt EUR 2.692.695,80.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 131.255,25 auf neue Rechnung vorgetragen.Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 74 dargestellt.

7. Erläuterungen zu Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die erforderlichen Steuerrückstellungen des laufenden Geschäftsjahres.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (EUR 38.000,00) sowie um Rückstellungen für Personal (EUR 106.000,00).

8. Verbindlichkeitenspiegel

Die Darstellung auf Seite 76 zeigt die Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 127.500,82 (Vorjahr EUR 63.041,28).

9. Latente Steuern

Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Aus dieser Abweichung ergaben sich zum 31. Dezember 2019 gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 283.844,50.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem effektivem Steuersatz in Höhe von 30%. Dieser beinhaltet die Körperschaftsteuer von 15%, den Solidaritätszuschlag von 5,5% zuzüglich der Gewerbesteuer.

10. Haftungsverhältnisse

Es wurden selbstschuldnerische Bürgschaften zur Besicherung von Darlehen der Tochterunternehmen Inter-Card GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG und der Multi-Access AG in Höhe von insgesamt EUR 1.427.683,87 sowie für Kontokorrentkredite der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG sowie der Multicard GmbH von insgesamt EUR 400.000,00 abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13.000,00 enthalten.

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3.551,03 enthalten.

13. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

Posten der Ergebnisverwendung Betrag
EUR
Jahresüberschuss
+
Gewinnvortrag
236.683,07
131.255,25
=
Bilanzgewinn
367.938,32

Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 100% an der InterCard GmbH Kartensysteme, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.600.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 1.945.000,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 100% an der IntraKey technologies AG, Dresden beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 771.557,06.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 100% an der Multicard GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 105.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 191.630,09.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 100% an der Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Gesellschaft wurde im August 2014 neu gegründet und hat entsprechend im August 2014 den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 34.816,86.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 70% an der Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 60.000,00. Die Übernahme von Geschäftsanteilen erfolgte Ende April 2015. Das bilanzielle Eigenkapital

beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 203.196,85.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 100% an der Multi-Access AG, CH-Regensdorf beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 100.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2015. Das negative bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 CHF 259.046,52.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu jeweils 51% an der Control Systems Verwaltungs GmbH (gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59) und der Control Systems GmbH & Co KG, Villingen-Schwenningen beteiligt. Die Übernahme der Geschäftsanteile bzw. der Kommanditanteile erfolgte im Januar 2016. Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 30.066,72, das Kommanditkapital der GmbH & Co KG beläuft sich auf EUR 15.000,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2019 zu 61,03% an der Polyright AG, Ch-Sion beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 1.250.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2017, im April 2019 sowie im Dezember 2019. Das negative bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 CHF 245.382,22.

2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres neben dem Vorstand im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1,0.

3. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

  • a) Vorstand: Gerson Riesle Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen
  • b) Aufsichtsrat: Ulf Meyer-Kessel Rechtsanwalt, Lüneburg (Vorsitzender)

Eduard Wyss Technischer Kaufmann, CH-Adliswil

Holger Bürk Diplom-Informatiker, Niedereschach

Volker Rofalski Diplom-Kaufmann, München (stellvertretender Vorsitzender)

Steffen Seeger Diplom-Kaufmann, Bad Homburg

4. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Auf die Angabe der Gesamtbezüge für den Vorstand wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB sowie § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 22.000,00 aufgewendet.

5. Konzernabschluss

Die SANDPIPER Digital Payments AG, St. Gallen stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss auf, in dem die Gesellschaft einbezogen wird.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten:

Seit Januar 2020 wird die weltweite Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie eingestuft. Derzeit sind die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und unseren Geschäftsbereich sehr schwer abzuschätzen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat Anfang März 2020 infolge des Corona-Ausbruchs seine Prognose für die Weltwirtschaft auf eine Wachstumsrate von unter 2,9 % angepasst.

Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der InterCard Gruppe lassen sich noch keine eindeutigen Aussagen treffen, allerdings ist absehbar, dass es aufgrund der zeitweisen Schließung von Hochschulen zu zeitlichen Verschiebungen auch in bereits beauftragten und laufenden Projekten mit kommen wird.

7. Ergebnisverwendung

Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres beträgt EUR 236.683,07. Der Vorstand schlägt vor, das Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Villingen-Schwenningen, 28. April 2020

Gerson Riesle Vorstand InterCard AG Informationssysteme

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2019

ANSCHAFFUNGS- / HERSTELLUNGSKOSTEN

Stand am
1.1.2019
Zugänge Umbuchungen Stand am
31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 228.674,73 0,00 0,00 228.674,73
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
228.674,73 0,00 0,00 228.674,73
II. Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbundene
6.271.073,91 82.275,56 562.384,70 6.915.734,17
Unternehmen 400.000,00 0,00 0,00 400.000,00
3.
Beteiligungen
224.632,44 0,00 224.632,44- 0,00
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
337.752,26 0,00 337.752,26- 0,00
Summe Finanzanlagen 7.233.458,61 82.275,56 0,00 7.315.734,17
Summe Anlagevermögen 7.462.133,34 82.275,56 0,00 7.544.408,90

ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Stand am
Zugänge
Umbuchungen
Stand am
1.1.2019
31.12.2019
EUR
EUR
EUR
EUR
Stand am
1.1.2019
EUR
Zugänge
EUR
Stand am
31.12.2019
EUR
Stand am
31.12.2019
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
228.674,73
0,00
0,00
228.674,73
199.199,73 29.475,00 228.674,73 0,00 29.475,00
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
228.674,73
0,00
0,00
228.674,73
199.199,73 29.475,00 228.674,73 0,00 29.475,00
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
6.271.073,91
82.275,56
562.384,70
6.915.734,17
Ausleihungen an verbundene
0,00 0,00 0,00 6.915.734,17 6.271.073,91
Unternehmen
400.000,00
0,00
0,00
400.000,00
Beteiligungen
224.632,44
0,00
224.632,44-
0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
400.000,00
0,00
400.000,00
224.632,44
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
337.752,26
0,00
337.752,26-
0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 337.752,26
Summe Finanzanlagen
7.233.458,61
82.275,56
0,00
7.315.734,17
0,00 0,00 0,00 7.315.734,17 7.233.458,61
Summe Anlagevermögen
7.462.133,34
82.275,56
0,00
7.544.408,90
199.199,73 29.475,00 228.674,73 7.315.734,17 7.262.933,61

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklage
EUR EUR EUR
Stand 01.01.2018 1.599.137,00 2.404.695,80 1.466.887,56
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
90.000,00 288.000,00
Stand 31.12.2018 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56
Stand 01.01.2019 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
0,00 0,00
Stand 31.12.2019 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56
Kapital
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Stand 01.01.2018
1.599.137,00
2.404.695,80
1.466.887,56
71.441,58
90.369,50
5.632.531,44
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
90.369,50
-90.369,50
Jahresüberschuss
-30.555,83
-30.555,83
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
90.000,00
90.000,00
Einstellung in Kapitalrücklage
288.000,00
288.000,00
Stand 31.12.2018
1.689.137,00
2.692.695,80
1.466.887,56
161.811,08
-30.555,83
5.979.975,61
Stand 01.01.2019
1.689.137,00
2.692.695,80
1.466.887,56
161.811,08
-30.555,83
5.979.975,61
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
-30.555,83
30.555,83
0,00
Jahresüberschuss
236.683,07
236.683,07
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
0,00
0,00
Einstellung in Kapitalrücklage
0,00
0,00
Stand 31.12.2019
1.689.137,00
2.692.695,80
1.466.887,56
131.255,25
236.683,07
6.216.658,68
Eigenkapital
gesamt
Jahresüberschuss Gewinnvortrag Gewinnrücklage

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1-5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
zusammen
EUR
Gegenüber Kreditinstituten1
Vorjahr
312.868,00
444.258,30
772.094,00
1.063.545,00
0,00
21.417,00
1.084.962,00
1.529.220,30
Aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
3.773,06
6.301,68
0,00
0,00
0,00
0,00
3.773,06
6.301,68
Gegenüber verbundenen Unternehmen
Vorjahr
32.536,99
130.240,20
0,00
0,00
0,00
0,00
32.536,99
130.240,20
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
147.500,82
77.041,28
0,00
0,00
0,00
0,00
147.500,82
77.041,28
Summe
Vorjahr
496.678,87
657.841,46
772.094,00
1.063.545,00
0,00
21.417,00
1.268.772,87
1.742.803,46

1 = In voller Höhe durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der InterCard GmbH Kartensysteme

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME, VILLINGEN-SCHWENNINGEN

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-

thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im inter-nen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Villingen-Schwenningen, 28. April 2020 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl Wirtschaftsprüfer Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10 78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

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