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SDX ENERGY PLC — Annual Report 2015
Jan 2, 2017
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Annual Report
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Publication
SDX AG
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 53.710,00 | 74.888,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.336,00 | 2.439,00 |
| II. Sachanlagen | 52.374,00 | 72.449,00 |
| B. Umlaufvermögen | 1.516.600,50 | 1.402.196,36 |
| I. Vorräte | 176.634,00 | 32.520,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 776.513,61 | 476.336,33 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 563.452,89 | 893.340,03 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 14.548,17 | 14.548,17 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 1.584.858,67 | 1.491.632,53 |
| Passiva | ||
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 860.229,83 | 701.733,83 |
| I. gezeichnetes Kapital | 250.000,00 | 250.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen | 25.000,00 | 25.000,00 |
| III. Bilanzgewinn | 585.229,83 | 426.733,83 |
| B. Rückstellungen | 492.135,00 | 571.637,45 |
| C. Verbindlichkeiten | 232.493,84 | 218.261,25 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 1.584.858,67 | 1.491.632,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
Angaben zur Bilanz
I. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Es besteht aus 2.500 vinkulierten Namensaktien zu einem Nennwert von EUR 100,00 pro Aktie.
II. Gesetzliche Rücklage
Die gesetzliche Rücklage ist nach § 150 Abs. 2 AktG gebildet worden
III. Angabe zu Restlaufzeiten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 1.987,50 (Vorjahr: EUR 1.987,50).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 232.493,84 (Vorjahr: EUR 218.261,25).
Sonstige Angaben
I. Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 426.733,83 einbezogen.
II. Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB zu vermerken.
III. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Aktionären die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 208.496,00 .
Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 585.229,83 der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden EUR 585.229,83 vorgetragen.
IV. Organe der Gesellschaft
Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Geschäftsjahr 2015 Herr Werner Franz, Kaufmann bestellt.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2015 folgende Personen an:
Steffen Schlatter, Diplom-Kaufmann, Neu-Isenburg, (Vorsitzender)
Simone Franz, kfm. Angestellte, Geiselbach, (stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Stefan Wiltz, Diplom-Kaufmann, Mannheim (bis Oktober 2015)
Dr. Gesine von der Groeben, Rechtsanwältin, Frankfurt (ab November 2015)
Werner Franz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2016 festgestellt.