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SDX ENERGY PLC Annual Report 2012

Jan 8, 2014

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Annual Report

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Publication

SDX AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.660,00 1.273,00
II. Sachanlagen 121.251,00 134.143,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 28.888,00 54.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.987,50 (EUR 1.987,50) 727.048,33 323.985,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 293.939,20 393.150,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.814,15 12.390,01
Sonstige Aktiva 0,00 2.500,00
Summe Aktiva 1.181.600,68 922.242,01

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnrücklagen 17.419,00 14.060,00
III. Gewinnvortrag 0,00 116.512,03
IV. Bilanzgewinn 185.948,60 55.615,27
B. Rückstellungen 498.373,00 268.294,00
C. Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 229.242,72 (EUR 215.677,08) 229.860,08 217.760,71
Summe Passiva 1.181.600,68 922.242,01

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Gezeichnetes Kapital

II. Gesetzliche Rücklage

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Organe der Gesellschaft

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern der Organe der Gesellschaft sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.

Selbständig nutzungsfähige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen.

Der Sammelposten wird beginnend mit dem Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Es besteht aus 2.500 vinkulierten Namensaktien zu einem Nennwert von EUR 100,00 pro Aktie.

II. Gesetzliche Rücklage

Die gesetzliche Rücklage ist nach § 150 Abs. 2 AktG gebildet worden.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Organe der Gesellschaft

Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Geschäftsjahr 2012

Herr Werner Franz, Kaufmann

bestellt.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2012 folgende Herren an:

-- Steffen Schlatter, Diplom-Kaufmann, Neu-Isenburg

(Vorsitzender)

-- Maximilian Politschek, Maschinenbauingenieur, Frankfurt

(stellvertretender Vorsitzender)

-- Dr. Stefan Wiltz, Diplom-Kaufmann, Mannheim

Frankfurt, den 21. August 2013

Werner Franz

Frankfurt, den 21. August 2013

gez. Werner Franz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.08.2013