Annual Report • May 23, 2022
Annual Report
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Finanzbericht: 30666268

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der SCHWEIZER-Gruppe ("SCHWEIZER" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von SCHWEIZER. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. SCHWEIZER übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochtergesellschaften verbunden.

* Gründung: Juni 2021 | Sitz: Delaware, USA
Schweizer ist ein internationaler Hersteller von Leiterplatten für die Anforderungen der unterschiedlichsten Branchen und Märkte. SCHWEIZERs innovative Leiterplatten-Technologien kommen in anspruchsvollsten Anwendungen in den Bereichen Automotive, Luft- & Raumfahrt, Industrial & Medical sowie Communications & Computing zum Einsatz. Branchenführende Unternehmen weltweit setzen auf SCHWEIZERs Innovationskraft und jahrzehntelange Erfahrung sowie auf die Produkt- und Service-Qualität bei Leiterplatten- und Embedding-Lösungen. Zudem zeichnen sich die Leiterplatten-Technologien von SCHWEIZER durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.
Durch hochmoderne Leiterplatten-Fertigungen in Schramberg und in Jintan (China) sowie durch enge Partnerschaften mit anderen Technologieführern bietet SCHWEIZER Zugriff auf hochwertige Leiterplatten - von Standard bis zu komplexen kundenspezifischen Lösungen.
Stärkster Fokus der strategischen globalen Ausrichtung als Ergänzung zu Europa ist die Wachstumsregion Asien. SCHWEIZER hat sich als einer der führenden Hersteller von Leiterplatten für die Automobilindustrie etabliert und als Anbieter von Highend-Leiterplatten & Embedding-Lösungen in vielen weiteren Branchen weltweit einen guten Namen gemacht.
Mit dem neuen Hightech-Werk in Jintan (China) steht SCHWEIZER eine weitere Produktionsfläche von insgesamt 90.000 Quadratmetern zur Herstellung von Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen zur Verfügung. Der Aufbau der neuen Fertigungskapazitäten erfolgt in drei Produktionsanlaufphasen mit einer Kapazität von je 1.200 m 2 Leiterplattenfläche/Tag.
Von einfachen 2-Lagen-Schaltungen bis hin zu komplexen Hochstrom-, Logik- oder Radaraufbauten bietet SCHWEIZER ein umfangreiches Technologie- und Lösungsspektrum für höchste Anforderungen an. Durch ausgewiesene Standardprozesse kann schnell und flexibel auf Kundenanfrage reagiert und diese umgesetzt werden. Für komplexe Problemstellungen stehen den Kunden Experten-Teams zur Verfügung, die kompetent beraten und in Kundenprojekten spezifische Lösungen erarbeiten und dies von der ersten Idee bis zur Großserie.
Dem Bereich der Standard-Leiterplatten sind zum Beispiel einfache Multilayer-Aufbauten bis zu komplexen HDI Schaltungen, die mit herkömmlicher Multilayertechnik nicht realisierbar sind, zugeordnet. Für alle diese Leiterplatten können zusätzlich Impedanz Anforderungen erfüllt werden.
Dem Bereich der Innovativen Leiterplatten-Technologien sind Lösungen für die Themen Hochstrom, Hochfrequenz, Hochtemperatur und Miniaturisierung zugeordnet. Modernste Leiterplatten-Technologien ermöglichen Highend-Lösungen. Das Inlay Board etwa bietet maximale Entwärmung und Stromtragfähigkeit. Radar-Leiterplatten erfassen Geschwindigkeiten, Abstände und Objekte. Und biegbare FR4-Flex-Leiterplatten eignen sich für besonders kleine Einbauräume. Dickkupfer-Leiterplatten mit Stärken bis zu 400 pm ermöglichen eine Stromtragfähigkeit von mehreren Hundert Ampere. Und das CombiBoard verbindet die Funktionalität mehrerer Leiterplatten ohne Steckverbinder und Kabel.
Embedding Lösungen mit integrierten Leistungshalbleitern ermöglichen extrem zuverlässige Hochleistungsmodule mit erheblich besserem Schaltverhalten und optimierter Erwärmung gegenüber SMT-Lösungen. Die Smart p2 Pack Embedding-Lösungen erlauben zudem die Kombination mit der Logik-Beschaltung ohne zusätzliche Verbindungselemente.
Insgesamt konzentriert sich die Prozesstechnik mit ihren Projekten und Neuinvestitionen auf die definierten Ziele, wie Speed 2x, CostDown -30%, Flowfaktor <6. Weitere Ziele sind die Optimierung des Prozessflusses und der Wege, sowie die Möglichkeit im 712 & 762er Format zu fertigen. Bei allen neuen Anlagen, Maschinen, Prozessen werden die Punkte Traceability, IoT, Industrie 4.0, Shop-Floor-Visualisierung, Datensammlung und Optimierung integriert.
Projekt p2 Pack: Die Priorität in der Prozesstechnik liegt auf der Ausoptimierung von p2 Pack, im Vordergrund steht dabei die weitere Optimierung der Einzelprozesse.
Für das Einbetten leistungselektronischer Komponenten, für die p2-Technik, wurde eine Handhabungs- und Bestückungsanlage für das Werk in Jintan bei unserem deutschen Zulieferer bestellt und qualifiziert. Die Anlage am Standort Schramberg wurde bereits im Jahr 2021 für die Produktion freigegeben.
Projekt Leiterbild (DES+DI): Im Bereich Leiterbild wurde die Leiterbildlinie 3 qualifiziert und in Betrieb genommen. Die Auflösung liegt hier bei L/S 50/50. Des Weiteren sind Innenlagendicken von 50 pm möglich. Der Wegfall der Filme & Filmerstellung trägt zur Kosteneinsparung bei.
Projekt Stopplack-Direktbelichter: Der neue Direkt-Belichter befindet sich in der finalen Freigabe, damit sind deutlich höhere Auflösungen, Registriergenauigkeiten und kleinere Freisparungen, Stege sowie Undercut möglich. Nach Inbetriebnahme des Direktbelichters kann die Skalierung der Nutzen im Haus freigegeben werden, was die Verfügbarkeit im Leiterbild und Stopplack zusätzlich steigert und die Genauigkeiten für unsere Kunden erhöht.
Projekt Stopplack-HT-Lack: Der neu qualifizierte Hochtemperaturlack im Bereich Stopplack steht unmittelbar vor der generellen Freigabe - Temperaturen bis 160°C sind damit möglich. Diese ist für das erste Quartal 2022 geplant.
Projekt Endreinigung: Die neue Endteilereinigung / Zwischenlagenreinigung wurde abgenommen, installiert und wird aktuell qualifiziert. Die Anlage ist speziell auf eine geringe Partikelbelastung und eine niedrige ionische Kontamination ausgelegt. Die bei diesem Projekt freiwerdenden beiden Endreinigungen werden anschließend inline für die Endreinigung der Besäumlinien eingesetzt.
Projekt GAP-Filling: Im Projekt konnten die Paste und der Prozessablauf für unsere QIT-Technik festgelegt werden.
Projekte Mechanik: Im Bereich Mechanik wurden mit Hilfe der "Förderung von Investitionen zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie" des Bundes neue High-End Fräs-, Bohr- und Röntgenbohrmaschinen spezifiziert und bestellt, die voraussichtlich im April/Juli 2022 in Betrieb gehen. Inkludiert sind Automatisierung über Roboter, Lasermarker, DMC/Traceability, autom. Cpk-Ermittlung, Visualisierung der Zustände und aller Daten.
Darüber hinaus konnten im Bereich Mechanik, Galvanik und Endoberflächen durch verschiedene Maßnahmen die Kosten weiter optimiert werden.
Die Serienentwicklung hat SCHWEIZER weiter fokussiert vorangetrieben. Im Bereich Sensorik und Hochfrequenz war im Jahr 2021 das Thema Materialien im Fokus. SCHWEIZER konnte im Bereich "High Speed Digital" (HSD) das Produktportfolio durch die Qualifikation von neuen Materialien erweitern. Diese Materialien vereinen hervorragende elektrische Eigenschaften bezüglich Signalintegrität mit den Zuverlässigkeitsanforderungen der Automobilindustrie. Zusätzlich wurde für die 24 GHz Technologie verschiedene Materialien und Aufbauten erprobt, die vorrangig im Industrie-Segment Anwendung finden, um diese Branche weiter zu stärken. Im Bereich Radar- und HF-Leiterplatten besteht weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit unserem Partner WUS. Zusammen wurde auch bei Radaranwendungen im Bereich 77 GHz der Einsatz von alternativen Basismaterialien getestet und qualifiziert, vorrangig getrieben von der Ausbreitung der Hohlleitertechnologie. Neu hinzugekommen sind Projekte mit dem Anwendungsbereich der Innenraumüberwachung im Automobil, die meist im Frequenzbereich von 60-62 GHz liegen. Ein weiterer Schwerpunkt in der Serienentwicklung ist das Thema Leistungselektronik. Neben Projekten in den Bereichen Inlay und Dickkupfer Technologie, wurde die Entwicklung einer neuartigen Aufbautechnik gestartet, die Vorteile von Inlay und Dickkupfer Technologie vereint. Diese Technologie bietet eine sehr hohe Designfreiheit bei hoher thermischer und elektrischer Leistungsfähigkeit und soll 2022 den Kunden von SCHWEIZER zur Verfügung stehen. Weiterhin erfolgreich gestaltete sich das Projektgeschäft der Leiterplatten mit Goldoberflächen. Diese werden für die Bestückung von Bare-Die Chips verwendet und kommen insbesondere im Bereich der Sensorik zum Einsatz wie zum Beispiel bei Lidar oder Kameraanwendungen.
Der Technologietransfer von Schramberg zu unserem Standort in Jintan (China) blieb weiterhin im Fokus der Serienentwicklung. Der Transfer der FR4-Flex Technologie ist mittlerweile entsprechend fortgeschritten, so dass Kundenmuster aus Jintan geliefert werden konnten. Priorität hatte der Transfer der p2 Pack Embedding Technologie. Hierfür wurden alle nötigen Prozesserweiterungen durchgeführt, so dass der Grundstein für die geplante Qualifikation der Embedding Technologie aus Jintan im Jahr 2022 gelegt ist, um damit die Produktionsbereitschaft ab 2023 sicherstellen zu können.
2022 ist das Jahr des Produktions-Hochlaufs der neuen Embedding-Technologie p2 Pack. Nachdem alle Qualifikationsschritte erfolgreich abgeschlossen werden konnten, bereitet sich Schweizer intern auf die nächste Generation dieser Technologie vor, das Hochvolt p2 Pack. Die Weiterentwicklung hin zu 400-/800-V-Hochspannungs-Bordnetzen ist die logische Fortsetzung der erfolgreichen Implementierung im Niedervolt Bereich. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte und abgeschlossene Projekt SiCmodul konnten anhand eines Demonstrators eines Hochvolt Antriebsinverters die Vorteile dieser Technologie auch in dieser Anwendung gezeigt werden. Die Vorteile liegen in einer gesteigerten Leistungsdichte, der damit verbundenen Reduzierung des notwendigen Bauraums und der Reduzierung der Schaltverluste in Verbindung mit sehr effizienten Siliziumkarbid-, SiC-Leistungshalbleitern. Aufgrund der sehr kompakten Topologie der Schaltzelle im p2 Pack werden niedrige Schaltverluste erreicht, was zu einer Erhöhung der Inverter-Effizienz führt, die wiederum die Reichweite eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs erhöht. Es wird auch erwartet, dass die geringeren Verluste und die sehr gute Kühlmöglichkeit der Halbleiter zu einer Leistungssteigerung der Halbleiter bei gleicher Chipfläche im Vergleich zu konventionell verbauten Chips führen kann.
Schweizer ist bereits mit potenziellen Kunden dabei, Demonstratoren und Muster für das Hochvolt SiC p2 Pack aufzubauen. Die derzeitige Allokation von Halbleiterkomponenten, insbesondere auch von SiC-Komponenten stellt eine aktuelle Herausforderung dar. Da für die Embedding-Technologie bei den Halbleitern angepasste Oberflächen erforderlich sind, muss hier im Rahmen von Kooperationen mit Halbleiterherstellern, Automobilzulieferern und Automobilherstellern über gemeinsame Projekte die Versorgung gesichert werden.
Gallium Nitrid Halbleiter sind wie SiC ebenfalls so genannte Wide Bandgap Halbleiter, von denen sich unsere Kunden eine höhere Energieeffizienz aufgrund geringerer Schaltverluste versprechen. Auch diese Halbleiter wurden im vergangenen Jahr erfolgreich in der p2 Pack Technologie verbaut und als Demonstratoren unseren Kunden zur Verfügung gestellt. Anwendungen für diese Halbleiter im Bereich des Embeddings sind ebenfalls schnell schaltende Applikationen wie DC-DC Wandler, On-Board Charger und auch Antriebsinverter im Hochvolt-Bereich.
Der Hochspannungsbereich mit Spannungen >1000V ist bislang nicht die Domäne der Leiterplattenindustrie, auch wenn einzelne Anwendungen bereits mit Leiterplatten gefertigt werden. Daher müssen die Basismaterialien für diesen Anwendungszweck speziell ausgewählt und qualifiziert werden. Neben der guten Isolationseigenschaften ist auch eine gesteigerte Wärmeleitfähigkeit wichtig, um die bei den Halbleitern auftretende Erwärmung, verursacht durch die Verlustleistung, effizient abzuführen. SCHWEIZER konnte im Jahr 2021 insgesamt drei Materialkombinationen identifizieren, die nunmehr in die Qualifizierung überführt werden.
Das für 2021 geplante Evaluierungs-Kit für diese Technologie hat sich verzögert. Auch SCHWEIZER war von der mangelhaften Bauteileverfügbarkeit betroffen, wodurch lange Lieferzeiten für die notwendigen Bauelemente auf der Außenlage entstanden. Mit der ersten Auslieferung der Evaluierungs-Kits wird nunmehr Mitte 2022 gerechnet.
Für das autonome Fahren steigt die Leistung der zentralen Bordrechner im Automobilbereich immer weiter an, da hier die Signale sämtlicher Sensoren zusammengeführt, berechnet und bewertet werden. Dabei fordern die steigenden Rechnergeschwindigkeiten eine immer höhere Taktfrequenz bei hoher Signalqualität. Die Anforderung an verlustarmes Schalten und die Signalqualität sind aus Serveranforderungen grundsätzlich bekannt. Der Einsatz solcher Rechenarchitekturen im Automotive-Bereich schafft ein neues Anforderungsprofil für im Fahrzeug verbaute Computer und deren Leiterplatten: hohe Taktraten, verlustarmes Schalten bei gleichzeitig höchster thermomechanischer Zuverlässigkeit. Im zurückliegenden Jahr konnten - über eine weit gefasste Materialstudie - neue geeignete Basismaterialien identifiziert werden, die diesem neuen Anforderungsprofil gerecht werden. Diese Materialien werden nunmehr qualifiziert, um den Kunden eine neue, hochzuverlässige Leiterplattengeneration zur Verfügung stellen zu können.
Schweizer beteiligt sich an einem weiteren EU-Förderprojekt "iRel 4.0", in dem auch die Embedding-Technologien eine zentrale Rolle spielen. So sollen mittels eingebetteter Komponenten z.B. ein Schädigen von Elektronik frühzeitig detektiert werden und eine beginnende Schädigung vor Ausfall erkannt werden. Für dieses Projekt stellt Schweizer seine Technologien p2 Pack und p2 Pack zur Verfügung, mit deren Hilfe leistungselektronische Komponenten, aber auch Logik-Komponenten in Leiterplatten verbaut werden können. Potenzielle Anwendungsfälle könnten dabei im Bereich der Luftfahrt zur Erhöhung der Ausfallsicherheit von elektronischen Komponenten führen.
Mit diesen Aktivitäten wird die Grundlage für viele Anwendungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität, der erneuerbaren Energien sowie der energieeffizienten Energiewandlung erarbeitet.
Die gesamten von SCHWEIZER in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Jahr 2021 2,9 Mio. EUR. Davon wurden Entwicklungskosten in Höhe von 240 TEUR aktiviert, deren Abschreibung mit Beginn der Serienproduktion erfolgt. Schweizers Forschungs- und Entwicklungsabteilung liegt in Deutschland. Diesem Bereich waren 29 Mitarbeiter zugeordnet. Weltweit beschäftigt SCHWEIZER zum 31. Dezember 2021 219 Ingenieure und Techniker.
Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2021 auf 58 Patente erhöht.

* einschließlich Leiharbeiter
Zum 31. Dezember 2021 waren bei SCHWEIZER 1.091 Mitarbeitende beschäftigt. Aufgrund der wieder steigenden Angebotsnachfrage unserer Kunden konnte die Kurzarbeit am Standort Schramberg im Februar 2021 beendet werden. Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung des Standortes in Jintan (China) vorangeschritten und die Mitarbeiterzahl ist aufgebaut worden. Die Schweizer Electronic Americas Inc. mit Sitz in den USA befindet sich mit einem Mitarbeitenden im Aufbau.
Mit einem Umsatzanteil von rund 71 Prozent im Jahr 2021 bleibt die Automobilindustrie die bedeutendste Kundengruppe für das Unternehmen. SCHWEIZER verfügt über Kundenbeziehungen zu fast allen großen global tätigen Tier-1 und OEMs. Der Fokus der Vertriebsaktivitäten liegt auf der ständigen Verbreiterung des Netzwerks, insbesondere in den Wachstumsmärkten der APAC-Region und den USA. Neben einem eigenen Vertriebsteam in China und der im Jahr 2021 neu gegründeten Vertriebsgesellschaft in den USA sind Vertriebspartnerschaften für den asiatischen (Südkorea, Japan) und israelischen Markt implementiert.
Durch das neue Hightech-Werk in China hat sich SCHWEIZER im Wachstumsmarkt Asien, speziell in China, gut aufgestellt. Dadurch kann SCHWEIZER den lokalen und schnell wachsenden asiatischen Markt besser mit ihren Technologien sowie ihrem Applikationsverständnis beliefern und beraten. Durch die globale Aufstellung der Gruppe mit Produktionswerken in Deutschland und China erhöht sich die immer wichtiger werdende Versorgungssicherheit unserer Kunden in einem hohen Maße.
Die Elektrifizierung der Antriebstechnik hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt. Mit den Lösungen für die 48Volt- und Hybrid- sowie Hochvolt-Applikationen für Elektroantriebe verfügt SCHWEIZER über ein breit gefächertes Leistungselektronik-Angebot. Autonomes Fahren gehört zu den großen zukünftigen Herausforderungen der Automobilbranche. Für diese Entwicklung werden neben der künstlichen Intelligenz hochkomplexe Steuergeräte und Lösungen für die Umfeldsensorik benötigt. Lösungen hierfür sind im Wesentlichen Radar- und Kamera- sowie Lidar-applikationen. SCHWEIZER bietet mit ihren Portfolio Leiterplattenlösungen für diese Anwendungen.
In den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung verfügt SCHWEIZER über weitreichende Erfahrungswerte. Diese Kernkompetenzen werden in allen Marktsegmenten von Automotive, hin zu Industrial & Medical und Aviation benötigt. Durch ein breites Spektrum an Basismaterialien für Hochtemperatur- und Hochvolt-Anwendungen können Kunden verschiedenste Optionen angeboten werden.
Durch die Kombination der Produktionsstätten in Deutschland und China können neue Marktsegmente optimal mit technologischem Know-how, Flexibilität, dem Qualitätsstandard des Stammwerks in Deutschland und dem speziellen Bedürfnis unserer Industriekunden - der Produktion vom Muster bis hin zur Großserie - bedient werden.
Im Jahr 2021 erfolgte die Re-Zertifizierung gemäß der ISO 14001. Bei den Überprüfungen der IATF 16949, EN 9100, ISO 50001 und der Nadcap AC 7119 wurde sowohl die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen als auch den Produktions- und Geschäftsprozessen nachvollzogen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Re-Zertifizierungsaudit im Jahr 2020 laufen die Vorbereitungen für die im Jahr 2022 anstehende Re-Zertifizierungen der EN 9100 und der ISO 50001. Weiterhin erfolgt die Anpassung des Systems auf die neuen Auditkataloge der Nadcap AC 7119.
Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, ist es ein hohes Ziel von SCHWEIZER, durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklungen die Auswirkungen auf die Umwelt bestmöglich zu begrenzen. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Die konsequente Anwendung von Umwelt- und Gefährdungsanalysen zum Schutze der Umwelt, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner steht an erster Stelle.
Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und wurden auch für das Jahr 2021 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.
Im Berichtsjahr erholte sich die Weltwirtschaft von der globalen Rezession des Vorjahres infolge der Corona-Pandemie, so dass das Welt-Bruttoinlandsprodukt mit einer Rate von +5,7 Prozent (2020: -3,8 Prozent) stieg. Die zunehmende Verbreitung von Impfstoffen und die damit einhergehende Lockerung der Beschränkungen ermöglichte diesen Aufschwung. Die anhaltenden Infektionswellen und damit verbundenen regionalen Einschränkungen führten jedoch in vielen Bereichen der Warenproduktion zu spürbaren Störungen in den globalen Lieferketten und zu Engpässen in der Versorgung mit Rohstoffen und Vorprodukten. Hinzu kam noch ein verstärkter Inflationsdruck, der sich im vierten Quartal nochmals deutlich erhöhte. Viele Rohstoffe stiegen auf ein im historischen Vergleich hohes Preisniveau. Im dritten Quartal waren die Energiemärkte von einem drastischen Anstieg des Gaspreises geprägt. In diesem Zuge erhöhte sich zum Jahresende auch der Ölpreis.
Die zum Halbjahr ausgeprägte Schwäche des Welthandels wurde in den letzten Monaten des Jahres überwunden. Die nachlassenden Unterbrechungen des Transports im Seeverkehr, welche im ersten Halbjahr 2021 im Wesentlichen von China ausgingen, dürften dabei eine Rolle gespielt haben. Allerdings war der Anteil an Containerfracht, welche in Staus gebunden war, zum Jahresende nach wie vor deutlich höher als vor der Corona-Pandemie.
In den Volkswirtschaften der Industrieländer lag die Expansion der Wirtschaftsleistung bei +5,2 Prozent (2020: -5,1 Prozent). Insbesondere zeigten sich im vierten Quartal regionale Unterschiede im Aufwärtstrend. Während sich der im Gesamtjahr erfolgte deutliche Produktionsanstieg in den USA nochmals leicht verstärkte und sich in Japan eine Erholung vom Wirtschaftseinbruch durch die Corona-Welle in den Sommermonaten einstellte, war der Zuwachs der Wirtschaft in Europa vor allem wegen der stark steigenden Infektionszahlen und den damit einhergehenden neuerlichen Eindämmungsmaßnahmen im vierten Quartal nur noch moderat. Allein die Industrieproduktion hingegen entwickelte sich gegen Jahresende sehr dynamisch, wozu eine spürbare Ausweitung der Produktion von Fahrzeugen kam. Diese war zum Halbjahr aufgrund von Lieferengpässen stark eingeschränkt.
In den Entwicklungs- und Schwellenländern war eine deutliche Steigerung der Wirtschaftsleistung in Höhe von +6,9 Prozent (2020: -2,9 Prozent) festzustellen. In vielen Ländern war zunächst der Aufschwung durch pandemiebedingte Einschränkungen gebremst.
Die Wirtschaft in China wuchs im Verlauf des Jahres 2021 um +8,1 Prozent (2020: +1,8 Prozent). Der hohe Zuwachs ist aber vorwiegend auf eine rasche Erholung von der letztjährigen Corona-Pandemiekrise zurückzuführen. Im Verlauf des zweiten und dritten Quartals verlangsamte sich die gesamtwirtschaftliche Produktion mehr und mehr. Vor allem im dritten Quartal wirkten sich Engpässe in der Energieversorgung und umfangreiche pandemiebedingte Mobilitäteinschränkungen infolge der Null-Covid Politik der Regierung dämpfend auf die Binnennachfrage aus. Zur Abschwächung der Konjunktur trugen auch Unsicherheiten im Hinblick auf die Verschuldung des Immobiliensektors und die damit verbundenen Einschränkungen in der Kreditvergabe bei. Im vierten Quartal nahmen die Wirtschaftsaktivitäten nach Überwindung der Energiekrise im Vergleich zum Vorquartal wieder zu. Die Wachstumsrate des vierten Quartals erreichte dennoch im Vergleich zum Vorjahresquartal nur vier Prozent.
Auch die US-Volkswirtschaft verzeichnete ein BIP-Wachstum von +5,7 Prozent (2020: -3,6 Prozent), was dem höchsten prozentualen Anstieg seit 1984 entsprach. Im ersten Halbjahr trieben die Unterstützungsmaßnahmen und fiskalische Impulse die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung an. Im dritten Quartal führten hohe coronabedingte Infektionszahlen und die zunehmenden Lieferengpässe zu einer vorübergehenden Dämpfung der Konjunktur, während im vierten Quartal das Wachstum zum Vorquartal mit 1,7 Prozent wieder anzog. Wesentliche Wachstumstreiber im Jahresverlauf gegenüber Vorjahr waren die Anlageinvestitionen, der private Konsum und der Außenhandel.
Im EURO-Raum stieg das Brutto-Inlandsprodukt um +5,3 Prozent (2020: -7,2 Prozent) und damit war auch das Niveau der Wirtschaftsleistung vor der Corona-Pandemie überschritten. Nach kräftigen Zuwächsen im zweiten und dritten Quartal mit jeweils über zwei Prozent stieg die gesamtwirtschaftliche Produktion im vierten Quartal nur noch moderat. Hier zeigten sich zuletzt die Auswirkungen steigender Infektionszahlen und anhaltender Versorgungsproblemen in den internationalen Lieferketten in einer deutlichen Abschwächung der Konjunkturdynamik. Die Verbraucherpreisinflation stieg im Zuge steigender Energiepreise seit Beginn des Jahres 2021 kontinuierlich auf 5,0 Prozent an.
Das Brutto-Inlandsprodukt in Deutschland für das gesamte Jahr stieg um +2,9 Prozent (2020: -4,9 Prozent). Während das erste Quartal 2021 im Verhältnis zum Vorquartal einen Rückgang verzeichnete, waren das zweite und das dritte Quartal mit deutlichen Zuwächsen trotz zunehmender Liefer- und Materialengpässe jeweils bestimmend für das Gesamtjahreswachstum. Das vierte Quartal schrumpfte hingegen wieder im Vergleich zum Vorquartal. Bestimmend für diese Entwicklung waren verhaltene private Konsumausgaben infolge der Einschränkungen der vierten Corona-Welle. Kompensierend hingegen wirkten sich im vierten Quartal gestiegene staatliche Konsumausgaben und Mehrinvestitionen in Ausrüstungen, vor allem in Maschinen, Geräten und Fahrzeugen aus. Die Wirtschaftsleistung des vierten Quartals 2021 lag damit um -1,1 Prozent niedriger als das vierte Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Coronakrise. Im Vorjahresvergleich stiegen im Jahr 2021 am stärksten die Investitionen in Ausrüstungen um +3,4 Prozent (2020: -12,5 Prozent) und Konsumausgaben des Staates mit +3,1 Prozent (2020: +3,4 Prozent). Die privaten Konsumausgaben wiesen nur ein schwaches Wachstum um +0,1 Prozent (2020: -6,0 Prozent) auf, erholten sich aber deutlich gemessen am niedrigen Niveau des Vorjahres. Auch der Außenbeitrag trug mit +0,6 Prozentpunkten (2020: -1,1 Prozentpunkte) zum gestiegenen Brutto-Inlandsprodukt bei. Im Jahr 2021 wurden um +9,9 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland exportiert (2020: -9,9 Prozent). Gleichzeitig stiegen die Importe um +9,3 Prozent (2020: -8,6 Prozent). Im vierten Quartal erzielten insbesondere der Export und Import von Dienstleistungen hohe Zuwächse.
Die für SCHWEIZER wichtigste Kundengruppe - die Automobilindustrie -, welche rund 71 Prozent des Umsatzes ausmacht, konnte im ersten Halbjahr 2021 ihre PKW-Absatzzahlen im Rahmen der dynamischen weltwirtschaftlichen Erholung zum pandemiebeeinflussten ersten Halbjahr des Vorjahres noch im zweistelligen Bereich steigern. Die in der zweiten Jahreshälfte 2021 verstärkt aufgetretenen Versorgungsengpässe bei Halbleitern führten trotz einer hohen Nachfrage bei den Verbrauchern zu einem deutlichen Rückgang bei den Absatzzahlen. Mit einem weltweiten Wachstum von +4,4 Prozent und 81,2 Mio. abgesetzten Fahrzeugen bis zu sechs Tonnen trat damit der Erholungseffekt zum Krisenjahr 2019 nur moderat ein. Die Halbleiterkrise hatte weltweit Produktions- und Absatzausfälle zur Folge, welche sich im Jahr 2021 auf Absatzeinbußen von knapp zehn Mio. Fahrzeugen summierten. Die Regionen Europa und Nordamerika waren dabei am stärksten betroffen. Im Verlauf des Jahres 2021 reagierten die Automobilproduzenten mit der Priorisierung von Modellen mit höherer Marge, wohingegen die Zulieferindustrie aufgrund der stückzahlabhängigen Vergütung keine höheren Preise erlangte. In Europa betrug das Wachstum nur +1,0 Prozent, während in China Steigerungsraten in Höhe von +4,5 Prozent und in USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) Absatzsteigerungen in Höhe von +3,5 Prozent zu verzeichnen waren.
Verglichen mit dem Vorkrisenjahr 2019 beliefen sich die Rückgänge der abgesetzten Automobile in Europa infolge von anhaltend wirtschaftlichen Unsicherheiten aus den Infektionszahlenentwicklungen auf -19 Prozent. In den USA belief sich der Rückgang auf -13 Prozent, dort insbesondere aufgrund der Halbleiterkrise und erschöpften Händler-Lagerbeständen im zweiten Halbjahr 2021. In China hingegen lagen die Absatzzahlen des Jahres 2021 auf dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019.
Weltweit ergaben sich im Jahr 2021 66,7 Mio. Neuzulassungen für Personenkraftwägen. China erwies sich auch im Jahr 2021 mit 21,1 Mio. Neuzulassungen als weltweit größter Markt für diese Fahrzeugklasse, gefolgt vom zweitgrößten Markt die USA mit 14,9 Mio. bzw. Europa mit 11,8 Mio. Zulassungen.
Unterstützt durch Fördermaßnahmen und eine verbesserte Ladeinfrastruktur schritt die Marktdurchdringung von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) zu Lasten der Verbrenner-Fahrzeuge auch im Jahr 2021 weiter voran. So stieg der weltweite Marktanteil der BEV von 3 Prozent im Vorjahr auf 6 Prozent im Jahr 2021 an. Am stärksten war der Marktanteilzugewinn in China von 1,0 Prozent auf 2,7 Prozent, gefolgt von Europa mit 0,8 Prozent auf 1,2 Prozent im Jahr 2021. In Deutschland lag der Marktanteil der BEV seit September 2021 erstmalig über dem Marktanteil von Dieselfahrzeugen.
Die Marktbeherrschung der Leiterplattenbranche durch asiatische Produzenten hat sich nochmals verstärkt. Bei einem voraussichtlichen weltweiten Produktionsvolumen von 91,3 Mrd. USD im Jahr 2021 (2020: 81,7 Mrd. US-Dollar), entsprechend +11,7 Prozent, stieg der Weltmarktanteil der Leiterplattenproduktion aus Asien nochmals leicht an und beträgt knapp 92,3 Prozent (2020: 91,8 Prozent). Bei weitem der wichtigste Produktionsstandort für Leiterplatten war China mit einem Anteil von 62,6 Prozent. An zweiter Stelle liegt Taiwan mit einem Anteil von 9,1 Prozent, gefolgt von Südkorea mit einem Anteil von 7,8 Prozent. Vom Gesamt-Handelsvolumen entfallen 3,7 Prozent auf den amerikanischen Kontinent und 2,6 Prozent auf die EMEA-Länder.
Weltweit produzierten 2.450 Leiterplattenwerke mit dem regionalen Schwerpunkt in Asien, welches eine Anzahl von 1.990 Produktionsstätten (81 Prozent der weltweiten Produktionsstätten) aufwies.
Das anteilige Geschäftsvolumen für die in Automobilen eingesetzten Leiterplatten betrug 10,1 Prozent (2020: 9,6 Prozent) und folgte dem Trend des steigenden Marktanteils von batterieelektrischen und Plugin-Hybriden Fahrzeugen. Hier zeigt sich auch die Bedeutung der Automobilbranche in der Abnahme von elektronischen Bauelementen. Die Versorgungsproblematik mit Halbleitern in der Automobilindustrie wirkte sich dämpfend auf die Absatzzahlen von Leiterplatten aus, wodurch sich die Vorräte bei den Leiterplattenproduzenten teilweise erhöhten. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Leiterplattenbranche selbst mit Versorgungsengpässen, Unterbrechungen der Lieferketten und vor allem im vierten Quartal 2021 deutlichen, teils im oberen zweistelligen Bereich gestiegenen Preisen bei Laminaten, Metallen, Frachtraten und der Energiebereitstellung auseinandersetzen musste. Aufgrund von langfristigen Lieferverträgen mit Kunden konnten die Preiserhöhungen nicht in vollem Umfang weitergegeben werden, so dass die Margen unter Druck kamen.
(Quellen: Kieler Konjunkturberichte Nr. 87 und Nr. 85, Statistisches Bundesamt (Destatis Pressemitteilung Nr. 074 v. 25.02.2022), Statista 2021, LBBW Fokusbranche Automobil, Data4PCB, NT Information, Ltd.)
Im folgenden Abschnitt berichten wir über die Ertragslage des Konzerns nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS).
Der Konzernumsatz belief sich auf 122,7 Mio. EUR (2020: 98,3 Mio. EUR). Dies entspricht einer Erhöhung von +24,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
in Mio. EUR / Veränderung zum Vorjahr

Die Umsatzsteigerung des ersten Halbjahres mit +30,9 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres war geprägt von der starken Erholung der Industrieproduktion gegenüber dem Vorjahr, in welchem insbesondere im 2. Quartal des Jahres 2020 ein starker Einbruch der wirtschaftlichen Aktivitäten infolge der Corona-Pandemie einsetzte. Die Umsätze des zweiten Halbjahres stiegen mit +19,5 Prozent ebenfalls sehr stark zur Vergleichsperiode des Vorjahres. Im dritten Quartal des Geschäftsjahres waren eine Umsatzsteigerung von +30,9 Prozent und im vierten Quartal immer noch ein deutliches Wachstum von +10,3 Prozent gegenüber den Vergleichsquartalen des Vorjahres zu verzeichnen. Im vierten Quartal des Jahres 2020 nahm die Bestelldynamik insbesondere wegen des verstärkten Lageraufbaus von Automotive-Kunden bereits wieder dynamisch zu. Die zunehmenden Geschäftsaktivitäten im Markt China der dort operierenden Tochtergesellschaft trugen zu einem Konzernumsatzwachstum in Höhe von +16,5 Mio. EUR bei, entsprechend +16,8 Prozent-Punkte in der Umsatzwachstumsrate (2020: +6,2 Mio. EUR).
Die Steigerung des Jahresumsatzes im Vergleich zum Jahr 2020 betraf sowohl Umsätze aus Eigenproduktion mit einer Steigerung von +30,3 Prozent wie auch die Umsätze mit Produkten, welche bei WUS am Standort Kunshan oder bei Meiko Electronics an den Standorten China und Vietnam hergestellt wurden. Insgesamt wurden 33,8 Mio. EUR Umsatz (2020: 30,2 Mio. EUR) mit diesen Handelsprodukten erzielt, was einem Zuwachs von +12,2 Prozent entspricht. Der Umsatzanteil der Handelsware reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 27,6 Prozent (2020: 30,7 Prozent).
Mit Automotive-Kunden wurde ein Umsatzvolumen von 86,6 Mio. EUR erzielt, was einer Erhöhung zum Vorjahr von +19,8 Prozent entspricht. Der Umsatz mit Automotive-Kunden beträgt 70,6 Prozent (2020: 73,5 Prozent). Mit Industrie-Kunden wurden im Geschäftsjahr ein Umsatz von 29,2 Mio. EUR erzielt. Dies entspricht einer Steigerung von +58,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Kundengruppe, deren Anwendungsgebiete vor allem in der Detektion, Sensorik und Anlagensteuerung liegen, repräsentiert mittlerweile 23,8 Prozent des Konzernumsatzes (2020: 18,7 Prozent). Die Umsätze mit sonstigen Kunden aus den Bereichen Communication, Consumer und Computer reduzierten sich hingegen um -10,1 Prozent auf 6,9 Mio. EUR. Dieser Kundenbereich entspricht 5,6 Prozent (2020: 7,8 Prozent) des Konzernumsatzes. Die im Vorjahr prognostizierte Ausweitung des Anteils der Kunden im Non-Automotive auf 40 Prozent wurde mit 29,4 Prozent im Geschäftsjahr nicht erreicht.
in Mio. EUR

Bei den Absatzregionen ergab sich eine deutliche Verschiebung zugunsten der asiatischen Märkte, was auf die gestiegenen Umsätze der Tochtergesellschaft in China, allgemein auf die robustere Verfassung und Erholung dieser Märkte nach den ersten Wellen der Corona-Pandemie sowie auf verstärkte Produktionsverlagerungen der Tier1-Kunden zurückzuführen ist.
Mit Ausnahme der Umsätze in Europa (ohne Deutschland) ergaben sich gegenüber dem Vorjahr für alle übrigen Absatzregionen deutliche Umsatzsteigerungen. Während der Umsatz in der Region Europa (ohne Deutschland) um -15,1 Prozent - insbesondere aus Gründen der zunehmenden Verlagerung der Produktion unserer Kunden in den asiatischen Raum - zurückging, verzeichneten die Umsätze in Deutschland eine Erhöhung um +11,5 Prozent. Am stärksten wuchs der Umsatz in den asiatischen Ländern und in Amerika mit einer Rate in Höhe von +82,3 Prozent bzw. +100,8 Prozent und einer moderaten Umsatzausweitung in übrigen Exportländern mit +25,0 Prozent. Auf Deutschland und Europa entfallen 60,9 Prozent der Umsätze (2020: 73,6 Prozent), 30,2 Prozent auf Asien (2020: 20,7 Prozent) und 8,9 Prozent auf Amerika/Übrige Länder (2020: 5,7 Prozent). Insgesamt hat sich der Umsatzanteil in den Marktregionen außerhalb Deutschlands gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 49,2 Prozent auf 54,6 Prozent erhöht.
in %

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| in Mio. EUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Deutschland | 55,7 | 49,9 |
| Europa (ohne Deutschland) | 19,1 | 22,5 |
| Asien | 37,0 | 20,3 |
| Amerika | 10,4 | 5,2 |
| Andere | 0,5 | 0,4 |
| 122,7 | 98,3 |
Der Auftragseingang im Jahr 2021 erhöhte sich um +123,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und beträgt 175,2 Mio. EUR (2020: 78,4 Mio. EUR). Damit stieg in diesem Jahr die Book-to Bill-Verhältniszahl von 0,8 im Vorjahr auf 1,4. Im ersten Halbjahr stieg der Auftragseingang um das 6-fache im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Diese sprunghafte Erhöhung ist neben der gestiegenen Dynamik der Nachfrage auch dem im zweiten Quartal des Vorjahres eingetretenen Auftragsstornierungen bzw. -verschiebungen infolge der wirtschaftlichen Verunsicherung durch die Coronapandemie geschuldet. Der Zuwachs setzte sich im dritten Quartal mit +39,9 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres fort. Im vierten Quartal betrug das Wachstum gegenüber dem vierten Vergleichsquartal 2020 +17,4 Prozent. In der geringeren Wachstumsrate des vierten Quartals zeigte sich bereits eine gedämpfte Nachfrage der Kunden infolge der Produktionsdrosselung in der Automotive-Industrie aufgrund der Rohstoff- und Bauteileknappheit.
Der Auftragsbestand betrug Ende des Geschäftsjahres 191,8 Mio. EUR (31.12.2020: 109,2 Mio. EUR). Davon steht ein Auftragsbestand in Höhe von 128,3 Mio. EUR für das Jahr 2022 zur Auslieferung an (31.12.2020: 80,5 Mio. EUR für 2021). Der Auftragsbestand für 2023 und Folgejahre beträgt zum Bilanzstichtag bereits 63,5 Mio. EUR. Der Anteil von 66,9 Prozent der kurzfristigen Liefertermine signalisiert gegenüber dem Vorjahr (31.12.2020: 73,7 Prozent) ein wieder längerfristig ausgerichtetes Dispositionsverhalten der Kunden im Automotive- und Industriebereich.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz belief sich auf -4,9 Mio. EUR (2020: +0,4 Mio. EUR), was einer negativen Bruttomarge von -4,0 Prozent entspricht (2020: +0,4 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr wirkten sich die gestiegenen Aufbau- und Anlaufkosten der Produktion des Werkes in China mit einer Erhöhung des Bruttoergebnisverlustes um -11,7 Mio. EUR auf -18,1 Mio. EUR aus. Insbesondere durch die stark gestiegenen Kosten für Zuliefermaterialien, welche nur teilweise an Kunden weitergegeben wurden, und die im Anlauf typischen Ausschussraten generierten die getätigten Umsätze noch keine wesentliche Fixkostendeckung. Zudem kam aufgrund der strikten Quarantänebedingungen und den damit verbundenen Reiserestriktionen in China ein Wissenstransfer des Standorts Schramberg zu Themen komplexer Produktionsverfahren gegenüber dem Zeitplan nahezu zum Erliegen, so dass das Werk in China verhältnismäßig hohe Lernkurvenkosten insbesondere im Materialverbrauch zu verkraften hatte. Das Brutto-Ergebnis der Gruppe ohne China belief sich auf +13,1 Mio. EUR, was zu einer Steigerung des Bruttoergebnisses in Höhe von +6,7 Mio. EUR zum Vorjahr führte. Zu dieser Entwicklung trugen neben der Umsatzsteigerung insbesondere die im Vorjahr durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen und die gute Auslastungssituation am Standort Schramberg entschieden bei. Aufgrund der guten Auslastungssituation war im Geschäftsjahr am Standort Schramberg in der Produktion keine Kurzarbeit erforderlich. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Vergleich zum Vorjahr um +1,2 Mio. EUR auf +4,8 Mio. EUR (2020: +3,7 Mio. EUR). Wesentliche Einflüsse bildeten hierbei der Zufluss von investitionsunabhängigen Zuwendungen der Behörden in China und Mehrerlöse aus der Verwertung von recycelten Metallen.
Die Funktionskosten des Vertriebes und der Verwaltung sowie der betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr um -2,8 Mio. EUR bzw. -12,6 Prozent. Bereinigt um Sonderaufwendungen in Höhe von -2,3 Mio. EUR aus Restrukturierung, welche im Vorjahr in den Funktionskosten ausgewiesen waren, ergäbe sich eine Kostensenkung um -0,5 Mio. EUR. Im Jahr 2020 wirkten sich in hohem Maße Einsparungen aus der Kurzarbeit auf Produktion und Verwaltung aus.
Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) betrug -8,5 Mio. EUR (2020: -9,5 Mio. EUR). Die EBITDA-Quote verbesserte sich im Vergleich zu Vorjahr auf -6,9 Prozent (2020: -9,7 Prozent). In der Gruppe ohne China wurde ein EBITDA in Höhe von +9,1 Mio. EUR erzielt. Dies entspricht einer operativen Ergebnisverbesserung in Höhe von +7,4 Mio. EUR unter Herausrechnung von Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. EUR, welche das Ergebnis des Vorjahres belasteten.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich auf -19,8 Mio. EUR (2020: -18,5 Mio. EUR) und fiel damit um -1,3 Mio. EUR geringer als im Vorjahr aus. Die Abschreibungen betrugen -11,4 Mio. EUR (2020: -9,0 Mio. EUR). Eine maßgebliche Ursache für die Erhöhung ist, dass die Gesamtheit der betriebsbereiten Anlagen und Maschinen des Werkes in China vorwiegend in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Betriebsbereitschaft erreichten und damit erst der verbundene Abschreibungsbeginn ausgelöst wurde. Die Gruppe ohne China erzielte im Geschäftsjahr einen positiven EBIT-Beitrag in Höhe von +2,4 Mio. EUR. Unter Herausrechnung der Sonderaufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. EUR im ersten Halbjahr des Vorjahres hat sich dieser um +6,9 Mio. EUR erhöht.
Das Finanzergebnis betrug -3,5 Mio. EUR (2020: -2,3 Mio. EUR). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Aufnahme von Darlehen aus den von den lokalen Hausbanken zur Verfügung gestellten Kreditlinien für die Investitionen in China sowie aus der Aufnahme der zweiten Tranche des Sonderdarlehens des KfW-Sonderprogramms. Die zahlungswirksamen Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Finanzverbindlichkeiten beliefen sich auf -4,0 Mio. EUR.
Das Konzernergebnis ging gegenüber dem Vorjahr um -8,3 Mio. EUR auf -26,2 Mio. EUR zurück (2020: -17,9 Mio. EUR). Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag betrug der steuerliche Aufwand im Geschäftsjahr -2,9 Mio. EUR (2020: +3,0 Mio. EUR). Die wesentlichen Einflussfaktoren bei den Konzernsteuern bildeten die erhobene Steuerlast für das Werk in China und eine Auflösung von im Vorjahr aktivierten latenten Steuern. Ein Steueraufwand ergab sich aus der Veranlagung von erhaltenen Zuwendungen für den Grundstückerwerb im Jahre 2018 in China und Zuwendungen für die Anlagen- und Maschineninvestitionen. Dafür wurden 1,5 Mio. EUR Steuern entrichtet, da zum Zeitpunkt der Veranlagung noch keine verrechenbaren Verlustvorträge zur Verfügung standen.
Des Weiteren ergaben sich insgesamt aus der Reduktion der latenten Steuern ein Steueraufwand in Höhe von -2,0 Mio. EUR. Davon gegenläufig entfielen auf aktivierte nutzbare steuerliche Verlustvorträgen der Schweizer Electronic AG +2,3 Mio. EUR.
Das Ergebnis je Aktie beläuft sich für das Geschäftsjahr 2021 auf -6,95 EUR (2020: -4,74 EUR).
Schweizer will in Zukunft im globalen Markt für Leistungselektronik- und Chip Embedding-Anwendungen dynamisch wachsen. Angesichts des Konzernjahresfehlbetrages und der notwendigen hohen Investitionsmittel für den weiteren Ausbau des Hightech-Werkes in China schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat vor, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 auszusetzen.
Am Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von 94,4 Mio. EUR (2020: 84,9 Mio. EUR). Die langfristigen Finanzierungen betrugen 81,1 Mio. EUR, was einer Erhöhung um +0,8 Mio. EUR gegenüber 2020 entspricht. Für das Werk in China wurden im Geschäftsjahr lokale Darlehen in Höhe von 9,6 Mio. EUR aufgenommen. Die Schweizer Electronic AG nahm ein Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. EUR aus einer Gesamtlinie von 7,1 Mio. EUR aus dem KfW-Sonderprogramm auf. Die KfW-Darlehensmittel sind Ende des ersten Halbjahres 2022 endfällig.
Die in der Gesamtsumme der langfristigen Bankverbindlichkeiten enthaltenen Darlehen (Senior Loans) der Schweizer Electronic AG für die Eigenkapitalausstattung des Werkes China valutieren mit 28,6 Mio. EUR. Diese Darlehen besitzen eine Laufzeit von acht bis zehn Jahren und eine variable Verzinsung auf Basis des EURIBOR mit einem Margengitter, welches vom aktuellen Verschuldungsgrad der Schweizer Electronic AG abhängt.
Zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des Werkes in China ist für die Zukunft auch eine weitere Eigenkapitalmaßnahme in ähnlicher Größenordnung wie die im Januar 2022 erfolgte Beteiligung an der Schweizer Electronic China durch einen strategischen Investor geplant. Es wird hier auch auf den nachfolgenden Prognosebericht verwiesen.
Die Betriebsmittel-Kreditlinien betrugen Ende des Jahres 2021 7,2 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag lag keine Inanspruchnahme der Linien vor.
Im Gegensatz zu den langfristigen Kreditlinien sind alle kurzfristigen Kreditlinien unbefristet und nicht besichert. China standen zum 31.12.2021 noch keine Betriebsmittellinien zur Verfügung. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 13,2 Mio. EUR (2020: 4,6 Mio. EUR). Darin enthalten sind zum 31. Dezember 2021 valutierende Darlehen in Höhe von 7,1 Mio. EUR aus dem KfW-Sonderdarlehen, welche Ende Juni 2022 fällig werden. Des Weiteren wird ein Teil der übrigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten des Vorjahres im Jahr 2022 fällig, was zu einer Umgliederung in Höhe der planmäßigen Tilgungen in den Kurzfristbereich führte. Im Geschäftsjahr wurden eine Sale-and-Lease-Back-Finanzierung einer Großanlage am Standort Schramberg und verschiedene Forderungsabtretungen als Finanzierungsinstrumente verwendet.
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 14,4 Mio. EUR. Dies entspricht einer Abnahme um -8,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.
Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit belief sich im Geschäftsjahr auf -14,8 Mio. EUR und sank im Vergleich zum Vorjahr um -6.9 Mio. EUR (2020: -8,0 Mio. EUR). Neben dem um +1,1 Mio. EUR höheren EBITDA wirkte sich insbesondere die zusätzliche Kapitalbindung durch das Working Capital in Höhe von -7,1 Mio. EUR, hier vor allem durch den Aufbau von Vorräten, aus. Unterjährig wurden Forderungsabtretungsgeschäfte mit einem Kreditinstitut getätigt. In dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist ein daraus resultierender Effekt zum Stichtag in Höhe von +6,1 Mio. EUR enthalten. Die zahlungswirksamen Investitionen betrafen hauptsächlich den zahlungswirksamen Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten für den Produktionsstandort in China in Höhe von -24,0 Mio. EUR. Dem gegenüber ergaben sich Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen im Wege einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion in Höhe von +4,9 Mio. EUR. Auf der Grundlage von im Vorjahr und im Geschäftsjahr getätigten Investitionen wurden Zuwendungen aus öffentlicher Hand in Höhe von +20,3 Mio. EUR (2020: +4,0 Mio. EUR) eingenommen. Insgesamt betrachtet saldierte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit auf +1,2 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres wurden restliche Mittel aus dem Sonderprogramm der KfW in Höhe von 3,5 Mio. EUR abgerufen und weitere Mittel aus der Langfrist-Darlehenszusagen des lokalen Konsortiums der Hausbanken in China in Höhe von 9,6 Mio. EUR aufgenommen. Dieser Neuverschuldung stehen Tilgungs- und Zinszahlungen in Höhe von 9,3 Mio. EUR gegenüber, so dass sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf +3,6 Mio. EUR (2020: +12,9 Mio. EUR) belief. Insgesamt betrug die wechselkursbereinigte Veränderung des Finanzmittelfonds -8,6 Mio. EUR (2020: -11,4 Mio. EUR).
(in Mio. EUR)

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| in Mio. EUR | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Cashflow aus Geschäftstätigkeit | -14,8 | -8,0 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1,2 | -15,5 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 3,6 | 12,9 |
Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich das Gesamtvermögen um -14,4 Mio. EUR auf 182,3 Mio. EUR.
Das langfristige Vermögen nahm um +5,6 Mio. EUR auf 117,1 Mio. EUR zu. Wesentliche Ursache war die Erhöhung der Nutzungsrechte gem. IFRS 16 um +5,5 Mio. EUR, im Wesentlichen infolge der Leasingfinanzierung einer Großanlage am Standort Schramberg. Der Buchwert der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte stieg um +0,7 Mio. EUR auf 101,6 Mio. EUR (2020: 100,9 Mio. EUR) an.
Die planmäßig verlaufenden Investitionen zum Ausbau der Produktion am Standort China beliefen sich auf 9,4 Mio. EUR. Am Standort Schramberg wurden 8,5 Mio. EUR investiert. Insgesamt betrug die Investitionen der SCHWEIZER-Gruppe 17,9 Mio. EUR (2020: 22,5 Mio. EUR).
Die Aktiva im kurzfristigen Bereich nahmen gegenüber dem Stand am Jahresende um -20,0 Mio. EUR auf 65,2 Mio. EUR (2020: 85,1 Mio. EUR) ab.
Maßgeblich waren hierbei die Reduzierung der sonstigen Vermögenswerte in Höhe von -15,9 Mio. EUR auf 7,3 Mio. EUR, der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von -2,8 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR und die um 8,6 Mio. EUR gesunkenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Rückgang der sonstigen Vermögenswerte ergab sich im Wesentlichen aus den im ersten Halbjahr erhaltenen Zuwendungen seitens der staatlichen Behörden in China. Im Gegenzug erhöhten sich die Vorräte um +8,8 Mio. EUR auf 18,1 Mio. EUR. Die liquiden Mittel betrugen Ende des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 14,4 Mio. EUR (31.12.2020: 23,0 Mio. EUR).
Das Eigenkapital verringerte sich hauptsächlich aufgrund des negativen Konzernergebnisses auf 9,7 Mio. EUR (31.12.2020: 34,3 Mio. EUR). Positiv wirkte sich hierbei das sonstige Ergebnis mit einem Beitrag in Höhe von +1,9 Mio. EUR aus. Die Eigenkapitalquote verringerte sich um -12,1 Prozent-Punkte auf 5,3 Prozent.
Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um insgesamt um +9,4 Mio. EUR auf 94,4 Mio. EUR. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten stiegen um +0,8 Mio. EUR auf 81,1 Mio. an, die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um +8,6 Mio. EUR. Auf diesen Anstieg entfielen 7,1 Mio. EUR für das KfW-Sonderdarlehen, welches im Jahr 2022 fällig wird. Die Netto-Verschuldung als Verhältnis von Netto-Bankschulden zum Eigenkapital beträgt rd. 823 Prozent (31.12.2020: rd. 181 Prozent). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nahmen um -4,0 Mio. EUR auf 32,3 Mio. EUR (31.12.2020: 36,3 Mio. EUR) ab. Dieser Rückgang ist maßgeblich auf die zum Vorjahr verminderten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen insbesondere im Zusammenhang mit dem fertiggestellten Bau in China zurückzuführen. Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen um +1,1 Mio. EUR auf 2,0 Mio. EUR an.
Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:
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| ― | Wirtschaftlichkeit |
| ― | Wachstum und Investitionen |
| ― | Kapitalbindung |
| ― | Finanzierung |
Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Nachfolgender Vergleich bezieht sich auf die Zielerreichung im Vergleich zur am 23. April 2021 veröffentlichten Prognose des Geschäftsberichts 2020 bzw. deren Anpassung vom 23. Juli 2021.
Schweizer beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA-Quote. Die EBITDA-Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation zum Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittsmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA-Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von quantitativem und qualitativem Wachstum haben beide Kennzahlen bei SCHWEIZER eine gleichhohe Wichtigkeit.
Schweizer prognostizierte im Geschäftsbericht 2020 eine EBITDA-Quote von 0 bis -6 Prozent für das Geschäftsjahr 2021. Diese Prognose stützte sich einerseits auf die erwartete signifikante Verbesserung der Geschäftsaussichten gegenüber dem Jahr 2020, die volle Wirksamkeit der Restrukturierungsmaßnahmen am Standort Schramberg und eine bessere Fixkostendeckung durch den Produktionshochlauf von Technologieprodukten am Standort in China. Im Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 wurde die Erwartung für die EBITDA-Quote auf -5 bis -10 Prozent korrigiert. Ausschlaggebend für die Aktualisierung der bisherigen Einschätzung waren die sich unterjährig abzeichnenden ungünstigen Entwicklungen. Insbesondere waren dies die stark gestiegenen Rohstoffpreise bei geringen Verkaufsmargen sowie die strikten Reisebeschränkungen infolge der Null-Covid-Strategie der chinesischen Regierung. Letztere hat den Zeitplan für den Technologietransfer und die Qualifizierung behindertet und zu deutlich über dem Plan liegenden Anlaufverlusten des Werkes in China geführt.
Die ursprünglich am 23. April 2021 veröffentlichte Prognose mit einer EBITDA-Quote von 0 bis -6 Prozent entsprach einer Bandbreite des EBITDA zwischen 0 und -7,7 Mio. EUR. Die Korrektur der Prognose zum 23. Juli 2021 entsprach einer Bandbreite zwischen -5,9 und -12,8 Mio. EUR. Das tatsächlich erreichte EBITDA des Geschäftsjahres beträgt -8,5 Mio. EUR.
Schweizer misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Für das Jahr 2021 setzte sich SCHWEIZER ein Wachstumsziel in Höhe zwischen +20 bis +30 Prozent, was in etwa einem Zielumsatz zwischen 120 und 130 Mio. EUR entsprach.
Im Geschäftsjahr wurde ein tatsächlicher Umsatz in Höhe von 122,7 Mio. EUR erwirtschaftet. Dies entspricht einer Steigerung von +24,8 Prozent zum Vorjahr.
Das Verhältnis von Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Aufgrund der negativen EBITDA-Prognose war eine Berechnung der Investitionsquote für 2021 nicht zielführend. Gruppenweit lag die Erwartung für die Gesamtinvestitionen im Jahr 2021 bei einem Betrag von 17,5 Mio. EUR. Die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen (ohne Desinvestition) beliefen sich auf 17,9 Mio. EUR.
Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagements ist die Optimierung der Kapitalbindung. Die Kapitalbindung wird anhand des Working Capital gemessen. Das Working Capital ist die Differenz zwischen kurzfristigem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Berechnung erfolgt durch Abzug der kurzfristigen Verbindlichkeiten des Umlaufvermögens (exklusive liquider Mittel). Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Die Aufgabe des Working Capital Management ist es, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. SCHWEIZER zieht aus Rentabilitätsoptimierungsgründen wo immer möglich die Nutzung potenzieller Skontoerträge konsequent vor. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, selbst wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann.
Schweizer hatte im Geschäftsbericht des letzten Jahres ein entsprechend der Umsatzveränderung ansteigendes Working Capital prognostiziert. Das Working Capital betrug im Geschäftsjahr 9,0 Mio. EUR. Somit ergab sich gegenüber dem Vorjahr, in welchem das bereinigte Working Capital infolge aufgelaufener Forderungen aus Zuwendungen der staatlichen Institutionen in China -4,8 Mio. EUR betrug, ein Anstieg in Höhe von +13,8 Mio. EUR. Maßgeblich für die Erhöhung des Working Capital waren die erwartete Erhöhung der Vorräte um +8,8 Mio. EUR und die Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um -4,0 Mio. EUR, welche im Vorjahr noch Verbindlichkeiten aus der fertiggestellten Gebäudeerrichtung beinhalteten. Das Umlaufvermögen des Geschäftsjahres erhöhte sich gegenüber dem bereinigten Umlaufvermögen des Vorjahres wie erwartet um +11,8 Mio. EUR bzw. +30,4 Prozent. Ohne eine Bereinigung des Wertes um die staatlichen Zuwendungen chinesischer Institutionen im Jahr 2020 hätte sich eine Verminderung des Umlaufvermögens in Höhe von -11,4 Mio. EUR bzw. -18,4 Prozent ergeben.
Schweizer konzentrierte sich in den Jahren vor der Direktinvestition in China auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand derer die Zielkategorie .Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für das Jahr 2021 wurde im Geschäftsbericht 2020 eine deutliche Verringerung der Eigenkapitalquote auf eine Bandbreite zwischen 10 bis 15 Prozent prognostiziert. Im Konzernzwischenabschluss des ersten Halbjahres 2021 wurde diese Erwartung mit dem Hinweis auf die Prüfung von Kapitalmaßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung bestätigt. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich im Geschäftsjahr um -12,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent. Der Abschluss der geplanten Kapitalmaßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung durch eine Direktinvestition eines weiteren Investors in die chinesische Tochtergesellschaft hatte sich auf Januar 2022 verschoben. Unter Berücksichtigung, dass diese Kapitaltransaktion noch im Jahr 2021 stattgefunden hätte, läge die Eigenkapitalquote bei 10,5 Prozent.
Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital. Für das Jahr 2021 wurde ein deutlicher Anstieg des Nettoverschuldungsgrades erwartet. Der tatsächliche Nettoverschuldungsgrad zum 31.12.2021 betrug 823 Prozent (2020: 181 Prozent).
Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2021.
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| Ist 2020 | Ziel 2021 | Ist 2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Prognose Geschäftsbericht am 23. April 2021 | Prognoseanpassung am 23. Juli 2021 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz / im Vgl. zu Vj. | 98,3 Mio. EUR / -18,6% | +20% bis +30% | - | 122,7 Mio. EUR / +24,8% |
| EBITDAQuote | -9,7% | -6% bis 0% | -10% bis -5% | -6,9% |
| Working Capital | -18,4 Mio. EUR, bereinigt -3,9 Mio. EUR | steigend entsprechend Geschäftsvolumen | - | 9,0 Mio. EUR |
| Nettoverschuldungsgrad | 181% | deutlicher Anstieg | - | 823% |
| Eigenkapitalquote | 17,4% | 10% bis 15% | - | 5,3% |
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg AG ist die Muttergesellschaft des sieben Unternehmen umfassenden SCHWEIZER-Konzerns. In Schramberg befindet sich neben dem seit dem Frühjahr 2020 operativen Werk in China eine Produktionsstätte für Leiterplatten, die Forschung- und Entwicklung, der zentrale Vertrieb und die zentralen Verwaltungsfunktionen der Gruppe. Der Abschluss der Schweizer Electronic AG wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 90.559 | 76.146 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -75.703 | -69.057 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 14.856 | 7.089 |
| Vertriebskosten | -4.051 | -4.078 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -10.319 | -10.202 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.043 | 2.257 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.514 | -2.564 |
| Erträge aus Beteiligungen | 0 | -5 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10 | 7 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | -111 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.484 | -1.535 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | +2.296 | -4 |
| Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag | 2.837 | -9.146 |
| Verlustvortrag (Vj. Gewinnvortrag) | -5.895 | 3.251 |
| Bilanzverlust | -3.057 | -5.895 |
Die Schweizer Electronic AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz in Höhe von 90,6 Mio. EUR (2020: 76,1 Mio. EUR), was einer Steigerung um +18,9 Prozent entspricht. Damit wurde das im Vorjahr prognostizierte moderate Umsatzwachstum übertroffen. Dieser Anstieg war geprägt von der bereits im vierten Quartal 2020 eingetretenen und im Geschäftsjahr fortgesetzten gesamtwirtschaftlichen Erholung vom Wirtschaftseinbruch im Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie. Die hohe Dynamik der Nachfrage zeigte sich auch in einer Steigerung der Auftragseingänge des Geschäftsjahrs zum Vorjahr um +155,0 Prozent auf 134,9 Mio. EUR.
Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um +57,2 Prozent auf 136,4 Mio. EUR. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 90,6 Mio. EUR zur Auslieferung im Jahr 2022 terminiert.
Die Bruttomarge erhöhte sich um +7,8 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR und entsprach 16,4 Prozent vom Umsatz (2020: 9,3 Prozent).
Die Vertriebskosten lagen mit 4,1 Mio. EUR auf gleichem Niveau wie im Vorjahr (2020: 4,1 Mio. EUR). Die Verwaltungskosten stiegen moderat um +0,1 Mio. EUR auf 10,3 Mio. EUR (2020: 10,2 Mio. EUR).
Das Betriebsergebnis / EBIT im Geschäftsjahr betrug +2,0 Mio. EUR (2020: -7,5 Mio. EUR). Die EBIT-Quote lag bei +2,2 Prozent (2020: -9,8 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf +6,6 Mio. EUR (2020: -3,1 Mio. EUR). Dies entspricht einer EBITDA-Quote von +7,3 Prozent (2020: -4,0 Prozent), die die Vorjahresprognose von +3 bis +7 Prozent leicht übertraf.
Infolge der Aktivierung nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge ergab sich ein steuerlicher Ertrag in Höhe von +2,3 Mio. EUR. Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf +2,8 Mio. EUR (2020: Jahresfehlbetrag von -9,1 Mio. EUR).
Aktiva
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| 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 801 | 682 |
| Sachanlagen | 26.447 | 33.887 |
| Finanzanlagen | 40.886 | 40.511 |
| 68.134 | 75.080 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 16.525 | 12.773 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 15.988 | 17.825 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 7.668 | 3.515 |
| 40.181 | 34.113 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 316 | 202 |
| Aktive latente Steuer | 3.641 | 1.297 |
| Summe Aktiva | 112.272 | 110.693 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 49.119 | 46.281 |
| Rückstellungen | 13.797 | 13.960 |
| Verbindlichkeiten | 49.357 | 50.452 |
| Summe Passiva | 112.272 | 110.693 |
Zum 31. Dezember 2021 stieg die Bilanzsumme der Schweizer Electronic AG um +1,6 Mio. EUR auf 112,3 Mio. EUR an.
Das Anlagevermögen ging gegenüber dem Vorjahr um -6,9 Mio. EUR auf 68,1 Mio. EUR zurück. Im Wege einer Sale-and-Lease-Back Finanzierung wurde im Geschäftsjahr eine Großanlage mit einem Verkaufspreis von 4,9 Mio. EUR an ein Kreditinstitut veräußert.
Das Umlaufvermögen erhöhte sich um +6,1 Mio. EUR auf 40,1 Mio. EUR. Hier wirkten sich maßgeblich eine Erhöhung der liquiden Mittel um +4,2 Mio. EUR und der Aufbau von Vorräten in Höhe von +3,8 Mio. EUR aus. Demgegenüber reduzierten sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen um -1,8 Mio. EUR. Am 20. Dezember des Geschäftsjahres wurde ein Teil der Forderungen in Höhe von 6,6 Mio. EUR an ein Kreditinstitut regressfrei verkauft. Von diesen abgetretenen Forderungen waren Forderungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR noch nicht fällig. Durch eine Sale-and-Lease-Back-Finanzierung sowie Forderungsabtretungen sind der Gesellschaft unterjährig liquide Mittel in Höhe von 33,7 Mio. EUR zugeflossen. Der Liquiditätseffekt zum Stichtag liegt bei 10,2 Mio. EUR. Der Anstieg in den Aktiven latenten Steuern beträgt +2,3 Mio. EUR.
Das Eigenkapital stieg zum Bilanzstichtag infolge des Jahresüberschusses um 2,8 Mio. EUR auf 49,1 Mio. EUR an. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 43,8 Prozent (31. Dezember 2020: 41,8 Prozent) und hat sich entgegen des im Vorjahr prognostizierten Rückgangs erhöht.
Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer Electronic AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Die im Vorjahr prognostizierte Entwicklung der Geschäftstätigkeit der Gruppe für das Geschäftsjahr ergibt sich auch wesentlich aus der Entwicklung der Zielgrößen der Muttergesellschaft. Der Umsatz mit im Werk Schramberg produzierten Leiterplatten in Höhe von 79,4 Mio. EUR (2020: 68,4 Mio. EUR) wies eine Steigerungsrate von +16,1 Prozent auf. Das EBITDA verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um +9,7 Mio. EUR und erlangte eine Quote von +7,3 Prozent vom Umsatz (2020: -4,0 Prozent). Damit lag die Ergebnisentwicklung über den Planerwartungen. Die Netto-Verschuldung sank um -4,0 Mio. EUR auf 30,8 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr wurde die zweite Tranche des KfW-Sonderdarlehens in Höhe von 3,5 Mio. EUR aufgenommen. Dem gegenüber standen planmäßige Tilgungen von langfristigen Darlehen in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Die prognostizierte leichte Abnahme des Verschuldungsgrades ist eingetreten.
Die im Prognosebericht des SCHWEIZER-Konzerns aufgeführte Einschätzung der Geschäftsentwicklung gilt auch als Prämisse für die Prognose der Kennzahlen der Schweizer Electronic AG.
Für den Produktionsstandort in Deutschland wird im Jahr 2022 ein Umsatzwachstum zwischen +10 und +20 Prozent erwartet. Die EBITDA-Quote wird zwischen +5 bis +7 Prozent vom Umsatz prognostiziert. Es wird ferner damit gerechnet, dass der Netto-Verschuldungsgrad leicht abnimmt und sich die Eigenkapitalquote moderat erhöht.
Die Prognoseinstitute haben in den letzten Monaten ihre Wachstumserwartungen für das Jahr 2022 teils deutlich reduziert. Die Wachstumsprognosen für Deutschland, dem weiterhin wichtigsten Markt von SCHWEIZER, betrugen zum Jahreswechsel 2021 / 2022 noch zwischen +3,5 und +4,0 Prozent. Angesichts der Folgen des Ukrainekriegs wurde diese vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IFW) im März 2022 nochmals auf 2,1 Prozent gesenkt.
Ähnlich sind die Erwartungen für den Euroraum, welche bei rund +2,8 Prozent Wachstum liegen. Damit liegt sowohl Deutschland als auch Europa unterhalb des erwarteten weltweiten Wirtschaftswachstums von +3,5 Prozent. Die größten Steigerungsraten erwartet das IfW in Indien mit 9,2 Prozent und in Ostasien mit 5,2 Prozent. Für China und die Vereinigten Staaten, Länder, die für Schweizer eine zunehmend wichtige Rolle bei den Absatzmärkten einnehmen werden, wird mit +4,8 Prozent bzw. +3,1 Prozent ein Wachstum etwa in Höhe der Weltwirtschaft erwartet.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich das Wachstum im Vergleich zum Jahr 2021 etwas abschwächt.
Die wesentlichen Punkte, welche Einfluss auf die Wachstumsparameter haben, sind die anhaltenden Probleme im internationalen Lieferverkehr, die Corona-Infektionswelle sowie politische Krisen insbesondere der Russland-Ukraine Konflikt. Diese Faktoren belasten die Konjunktur länger als erwartet. Für Deutschland könnte die Summe der negativen Faktoren sogar zu einem Schrumpfen der Wirtschaft im ersten Quartal führen. Es bleibt abzuwarten, wann eine nachhaltige Erholung der wirtschaftlichen Situation eintreten wird. Positive Signale bei der Bauteileversorgung bestehen. Wie nachhaltig diese sein werden, ist zum Redaktionszeitpunkt noch offen. Die Einschränkungen aus der aktuellen Corona-Welle werden vermutlich gegen Ende des ersten Quartals 2022 weitgehend beseitigt sein. Offen bleibt, wie die pandemische Entwicklung zum Herbst sein wird bzw. ob neue Virusvarianten die Oberhand gewinnen. Für China ergibt sich eine spezifische Lage. Dort entwickelt sich die Liefersituation mit Bauteilen positiv. Eine hohe Unsicherheit ergibt sich jedoch aus der Entwicklung der Coronapandemie in China. Die dortige strikte Null-Covid-Strategie ist per dato sehr erfolgreich. Ob dies langfristig auch für die ansteckenderen Virusvarianten erfolgreich durchgehalten werden kann, ist fraglich. Würde sich das Coronavirus in China stark ausbreiten, würde das dortige Wirtschaftswachstum ohne Zweifel negativ beeinflusst. Dies gilt auch für die verflochtenen internationalen Lieferketten. Der Russland-Ukraine Konflikt kann Teile der europäischen Technologie-Wertschöpfungskette beeinträchtigen, zusätzliche Risiken für Transportwege und einen noch stärkeren Anstieg von Rohstoff- und Energiepreisen auslösen.
Während für die globale Gesamtwirtschaft noch im Jahr 2022 eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau erwartet wird, fallen die Prognosen für die Automobilindustrie pessimistischer aus. Die Automobilproduktion wurde bereits im Jahr 2021 überproportional stark von der Halbleiterkrise getroffen. Es wird erwartet, dass auch im Jahr 2022 die vorhandene Nachfrage nach Fahrzeugen aufgrund der Knappheit an Halbleitern nicht befriedigt werden kann. Dieser Effekt sollte sich aber nach und nach abschwächen, so dass im vierten Quartal 2022 die Nachfrage nach Automobilen weitgehend gedeckt werden könnte. Weltweit wird mit einer Steigerung des Absatzes an Fahrzeugen (bis 6 Tonnen) von +6,0 Prozent auf rund 86 Mio. Einheiten gerechnet. Dies wäre eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, in dem das Wachstum lediglich +4,4 Prozent betrug. Dies ist dennoch deutlich unter den Absatzzahlen von 2018, als ca. 95 Mio. Fahrzeuge verkauft wurden. Insbesondere das zweite Halbjahr 2021 wurde immens durch die Halbleiterengpässe beeinträchtigt.
Die optimistischere Entwicklung im Jahr 2022 basiert auf einer schrittweisen Beseitigung der Halbleiter-Engpässe und einer Normalisierung der internationalen Lieferketten. In Europa wird mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der Pkw-Absatzzahlen von +6,5 Prozent gerechnet. Damit könnte das Vorkrisenniveau in Europa bei weitem noch nicht erreicht werden. Auch Nordamerika und Asien (ohne China) wachsen voraussichtlich stärker als der weltweite Durchschnitt. Der chinesische Automarkt wird mit einem Anstieg von +4,3 Prozent nur unterdurchschnittlich wachsen. Hierbei ist zu allerdings zu berücksichtigen, dass China mit einem erwarteten Absatz im Jahr 2021 von 26,6 Mio. Fahrzeugen das Vorkrisenniveau bereits wieder übertroffen hat.
Die technologischen Trends für die Automobilindustrie setzten sich auch im Jahr 2022 voraussichtlich fort. Die Corona-Pandemie hat den Trend zur Elektromobilität sogar noch verstärkt. Nach dem Benzinantrieb werden batteriebetriebene Fahrzeuge voraussichtlich den zweithöchsten Marktanteil in Deutschland erreichen. Das autonome Fahren und die Vernetzung entwickeln sich dynamisch fort. Für die Automobilelektronik wird mit einem jährlichen Wachstum von 6,7 Prozent bis zum Jahr 2030 gerechnet. Der wichtigste Markt für batteriebetriebene Fahrzeuge ist China mit einem erwarteten Volumen von 5 Mio. Einheiten im Jahr 2022, dahinter Europa mit 2 Mio. und die USA mit 0,8 Mio. Elektrofahrzeugen. Somit wächst der Markt für Batterieelektrische Fahrzeuge mit +70 Prozent wesentlich stärker als der Gesamtmarkt.
Es wird erwartet, dass bis 2030 der weltweite Umsatz für Automobilelektronik auf 417 Mrd. USD steigen wird - was fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Jahr 2020 wäre. Pro Automobil steigt die Anzahl der Sensoren und Kontrolleinheiten deutlich an. Hybrid und Elektro forcieren den Einsatz von Hochvolt-Komponenten. Beides sind Bereiche, in denen SCHWEIZER ein umfangreiches Produktportfolio anbietet.
Von der zunehmenden Bedeutung der Elektronik wird auch die Leiterplattenbranche profitieren. Nachdem im Vorjahr insbesondere Elektronikanwendungen außerhalb des Automobilsektors von der Pandemie profitierten - namentlich die Spieleindustrie oder die mobile Kommunikation - erwarten wir ab dem Jahr 2022, dass auch die Anbieter von Leiterplatten für die Automobilindustrie deutlicher am Aufschwung teilhaben werden.
Auf dieser Basis rechnen wir für das Jahr 2022 mit einer Erhöhung des weltweiten Leiterplattenbedarfs für die Automobilindustrie von rund +10 bis +12 Prozent. Bis zum Jahr 2026 rechnen wir mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von Leiterplatten für die Automobilindustrie von +7 Prozent. Dies ist höher als das durchschnittlich erwartete jährliche Wachstum von +6 Prozent für den weltweiten Leiterplattenmarkt. Aus technologischer Sicht würde dies ein überdurchschnittlich starkes Wachstum bei Multilayer und HDI Technologien mit sich bringen.
Das Jahr 2021 stellte produzierende Unternehmen vor große Herausforderungen auf dem Beschaffungsmarkt für Rohstoffe, Materialien und Energie. Dies galt auch für die Leiterplattenindustrie. Verfügbarkeit, Lieferzeiten, Transportkapazitäten und Rohstoffkosten entwickelten sich zu einer großen Herausforderung. Zum Berichtszeitpunkt zeichnet sich eine Tendenz zur Normalisierung der Lieferzeiten ab, was ein Indikator für eine schrittweise Annäherung von Nachfrage und Angebot ist. Die Materialpreise verharren auf dem hohen Niveau. Dies ist auch den weiterhin sehr hohen Transportkosten aus Asien geschuldet. Für das Jahr 2022 sehen wir bei unseren wichtigsten Materialien weiterhin eine Tendenz zur Stabilisierung auf hohem Niveau, wobei wir im zweiten Halbjahr eine leichte Entspannung bei den Preisen erwarten. Dies wird jedoch stark von der weiteren Entwicklung der Rohstoffkosten, insbesondere Kupfer, Aluminium und Gold abhängen. Besonders in Deutschland wird auch im Jahr 2022 mit steigenden Energiekosten gerechnet.
Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2022 eine neutrale Entwicklung der summarischen Einkaufspreis-Situation. Eine leicht positive Entwicklung der Zuliefermaterialpreise wird durch die Verteuerung der Energiekosten voraussichtlich weitgehend neutralisiert. Die neuesten Entwicklungen im Ukraine-Konflikt könnten zudem zu einer weiteren Verteuerung der Energiepreise führen.
(Quellen: Stand Dez/Jan basierend auf Ifo, IWH, IfW, RWI, Bundesregierung | IfW Kiel, März 2022 | LBBW, Jan 2022)
Auch für das Jahr 2022 erwarten wir positive Impulse für das Geschäftsvolumen. Diese Erwartung wird getrieben durch den fortschreitenden Hochlauf des Werkes in China und einer stärkeren Auslastung im Werk Schramberg. Die Profitabilität wird, entsprechend dem Jahr 2021, deutlich von der Entwicklung im chinesischen Werk bestimmt sein. Bilanziell wird ein Schwerpunkt auf die Stärkung der Eigenkapitalbasis gelegt, insbesondere bei unserer chinesischen Tochtergesellschaft. Durch das anhaltende Wachstum wird zudem die Finanzierung des ansteigenden Working Capital eine zentrale Rolle einnehmen.
Wir erwarten auch für das Jahr 2022 stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen. In Abwägung der aktuell bekannten Chancen und Risiken prognostizieren wir für diesen Zeitraum ein weiteres Umsatzwachstum zwischen +10 und +20 Prozent, was einer Spanne von circa 135 bis 150 Mio. EUR entspricht. Die zusätzlichen globalen Unsicherheiten durch die Ukraine-Krise wurden hier mitberücksichtigt. Aufgrund der Dynamik dieser Krise, können wir die Auswirkungen auf unseren Umsatz mit Leiterplatten noch nicht genau beziffern. Wir erwarten aber zusätzliche Störungen der Supply Chain, insbesondere für die europäische Automobilindustrie. Beispielsweise spielt die Ukraine eine wichtige Rolle bei Bordnetzen, welche bei Schließung der lokalen Produktionsstätten zu Produktionsausfällen bei den Automobilproduzenten führen können. Ferner könnte eine Abkühlung der Nachfrage nach Automobilen durch die signifikant gestiegenen Preise für Treibstoff eintreten.
Diese könnte durch die gestiegenen Unsicherheiten zu einer Kaufzurückhaltung von Investitionsgütern führen.
Wir erwarten, dass alle globalen Regionen zum Umsatzwachstum von SCHWEIZER beitragen. Durch die neu aufgebaute Vertriebsstruktur in Nordamerika erwarten wir positive Impulse insbesondere in den USA und Kanada aus den Bereichen Mobility und Non-Mobility. Auch in Europa wird mit einem weiteren Ausbau der Marktanteile gerechnet. Dies basiert insbesondere auf dem Serienanlauf der Embedding-Technologie und dem breiten Angebot wettbewerbsfähiger Leiterplattentechnologien aus dem Werk in China auch für den europäischen Markt. Wie bereits im Vorjahr erwarten wir im Jahr 2022 für den asiatischen Markt die größte Umsatzsteigerung. Hier wird unser Werk in China wesentlich dazu beitragen können, steigende Anteile an der lokalen asiatischen Supply-Chain zu sichern.
Für das Jahr 2022 rechnen wir mit einer Verbesserung des Konzernergebnisses im Vergleich zum Jahr 2021. Wir gehen dabei von einer EBITDA-Quote von -4 bis +1 Prozent in Bezug auf den Umsatz aus. Der Eintritt der prognostizierten Umsatzsteigerung würde sich überproportional positiv auf die Fixkostendegression beider Standorte auswirken.
Für den Standort Schramberg erwarten wir einen großen Schritt in Richtung Vor-Corona-Niveau. Der Trend zu komplexen Leiterplatten hält unvermindert an. Schramberg, das größte Leiterplattenwerk Europas, gewinnt auch globalstrategisch an Bedeutung und trägt zur Sicherung der europäischen Elektronik-Supply-Chain bei. Wir rechnen damit, dass sich für das Werk in Schramberg auch im Jahr 2022 die Verteuerung der Einsatzfaktoren nicht spürbar verändert bzw. verbessert. Der Druck auf die Rohstoffmärkte bleibt hoch, so dass bei den wichtigsten Industriemetallen weiterhin keine deutliche Entspannung absehbar ist. Wir gehen davon aus, dass die aktuellen Spannungen mit Russland, ein wichtiger Lieferant von bestimmten Rohstoffen, hierzu einen zusätzlichen negativen Einfluss haben wird. Wir erwarten, dass steigende Energiekosten und anhaltend hohe Logistikkosten auch im Jahr 2022 die Margen belasten. Andererseits wirken sich die bereits im Jahr 2019 begonnen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz am Standort Schramberg positiv aus, so dass wir davon ausgehen, dass sich die aufgeführten negativen Einflussfaktoren weitgehend neutralisieren werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts in China wird auch im Jahr 2022 einen wesentlichen Einfluss auf die Profitabilität der Gruppe haben. Für die chinesische Tochtergesellschaft wird das Jahr 2022 ein Brückenjahr zwischen dem Ramp-Up Jahr 2021 und dem Jahr 2023 sein, welches durch die Volumenproduktion hochwertiger Leiterplattentechnologien insbesondere für den Export nach Europa und USA charakterisiert sein soll. Schwerpunkt wird die Fortentwicklung der Produktionsprozesse sein, wie beispielsweise die Embedding-Technologie, die im Jahr 2023 und 2024 auch in China in Serie gehen soll. Diese Entwicklungsphase sieht deutlich steigende Produktionsvolumen vor, begleitet durch hohe Aufwendungen zur Vorbereitung der Prozesse für die High-Tech-Produktion. Ferner herrscht Unsicherheit, wie sich die Fortführung der chinesischen Null-Covid Strategie zukünftig mit dem Auftreten weiterer Coronavarianten auf die Bewegungsfreiheit der Menschen und den Warenverkehr auswirken wird. Diese Summe an Faktoren wird voraussichtlich auch im Jahr 2022 zu einem negativen EBITDA-Beitrag in der Größenordnung zwischen -9 Mio. EUR und -12 Mio. EUR der chinesischen Einheit für die Gruppe führen.
Schwerpunkt der Investitionen sollen die Kapazitätsausweitung und Technologieinvestitionen am Standort in China sein. Ebenso werden wir unsere Aktivitäten auf die Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie den Ausbau der Automatisierung im Produktionsbereich beider Standorte konzentrieren. Diese Ziele werden mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10 bis 15 Mio. EUR für das Jahr 2022 in der Gruppe umgesetzt.
Erster Fokus am Standort in China wird die Durchführung einer weiteren Investitionsphase zum Kapazitätsaufbau sein. Bis Ende 2022 soll eine Produktionskapazität zur Verfügung stehen, die ein Umsatzvolumen ermöglicht, das die EBIT-Gewinnschwelle des Standorts sichert. Hierzu werden Prozesse erweitert, die aufgrund der zunehmenden Technologietiefe zu Engpassbereichen geworden sind. Zweiter und genauso wichtiger Fokus der Investitionen in China ist die Befähigung des Standorts für die Produktion der SCHWEIZER Chip-Embedding Technologie.
Der Standort Schramberg wird sich stark auf das Thema Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz bei kritischen Herstellungsprozessen konzentrieren. Kapazitätserweiterungen werden zielgenau in Bereichen durchgeführt, die durch die ansteigende Produktkomplexität zum Engpass geworden sind.
Am Standort in Schramberg rechnen wir aufgrund des operativen Geschäftsverlaufs mit einer positiven Entwicklung der Liquidität im Jahr 2022. Die weiterhin herausfordernde Situation auf den Beschaffungsmärkten bei gleichzeitig stark schwankendem Abnahmeverhalten der Kunden, aufgrund des andauernden Chip-Mangels, insbesondere in der europäischen Automobilindustrie führt voraussichtlich auch zu stärkeren Schwankungen beim Working Capital. Unterjährig könnten deutlich steigende Materialbestände auftreten. Diesen Effekt erwarten wir eher im ersten Halbjahr des Jahres 2022. In der zweiten Jahreshälfte dürfte sich die Situation, insbesondere unter der Annahme sich normalisierender Beschaffungsmärkte und der Entspannung auf dem Halbleitermarkt, wieder normalisieren. Zur Überbrückung der Schwankungen stehen SCHWEIZER ausreichende Kredit- und Factoring-Linien zur Verfügung. Die Tilgungslast für Darlehen wird am Standort in Schramberg im Prognosejahr besonders hoch sein. Dafür können in ausreichendem Maße Finanzinstrumente wie Leasing, Kontokorrent- und Factoringlinien sowie Intercompany-Finanzdarlehen der Tochtergesellschaft in Singapur genutzt werden. Neben den planmäßigen Tilgungen der langfristigen Darlehen in Höhe von 3,2 Mio. EUR wird insbesondere die Rückführung des endfälligen Corona-KfW-Darlehens in Höhe von 7,1 Mio. EUR den Cashflow belasten.
Bei der chinesischen Tochtergesellschaft wird für das Jahr 2022 wie bereits im Jahr 2021 mit einem negativen operativen Cashflow gerechnet. Die zu erwartende Verbesserung in der Profitabilität wird durch einen deutlichen Anstieg des Working-Capital, ausgelöst durch die Zunahme des Geschäftsvolumens, negativ belastet. Die Finanzierung des operativen Cashflows soll durch bestehende Liquidität und zusätzlichem Eigenkapital sowie weiteren Zuflüssen von lokalen Darlehen erfolgen. Die Investitionen werden im Schwerpunkt über die zur Verfügung stehenden Mitteln aus den lokalen Projektdarlehen bestritten. Wie bereits im Januar 2022 mitgeteilt, hat sich unser Ankeraktionär WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. mit rund 13 Prozent an der chinesischen Tochtergesellschaft beteiligt und hierfür einen Kaufpreis von 75 Mio. CNY (rd. 10,5 Mio. EUR) entrichtet. Das Management arbeitet daran, weitere Mittel zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität des Standorts in China im Laufe des Jahres 2022 zu erschließen. Des Weiteren wurde am 30. März 2022 zwischen den Parteien WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. (WUS), Schweizer Electronic AG und Schweizer Electronics (Jiangsu) Co., Ltd (SEC) ein Letter of Intent gezeichnet, wonach WUS beabsichtigt, weitere Geschäftsanteile an der SEC zu einem nicht höher als 100 Mio. CNY (rd. 14,1 Mio. EUR) benannten Kaufpreis zu erwerben.
Zum Jahresende 2022 gehen wir von einer Zunahme des Working Capital, das etwas oberhalb des geplanten Umsatzwachstums liegt, aus. Diese Erwartung berücksichtigt die beschriebenen Unsicherheiten in der Supply Chain.
Die Summe der Neuaufnahme von Fremdkapital in der Gruppe wird sich im Vergleich zum Jahr 2021 wesentlich reduzieren, so dass wir von einer Stabilisierung des Nettoverschuldungsgrads im Vergleich zum Jahr 2021 ausgehen. Die Eigenkapitalquote wird zwischen +6 und +11 Prozent erwartet. Diese Prognose beinhaltet eine weitere Eigenkapitalmaßnahme in ähnlicher Größenordnung, wie die durch WUS Kunshan erfolgten Beteiligung im Januar 2022.
Wir erwarten, das SCHWEIZER aufgrund ihrer strategischen Positionierung auch im Jahr 2022 überproportional stark wachsen und neue Marktanteile gewinnen wird. Unsicherheiten bestehen in der anhaltenden Knappheit von Bauteilen, in einer weiterhin hohen Inflationsrate und der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise, die durch die aktuelle Ukraine-Krise noch verstärkt wird. SCHWEIZER erwartet beim Umsatz ein Rekordjahr und eine Ergebnisverbesserung, jedoch kann die Gewinnzone im Jahr 2022 noch nicht erreicht werden. Auf dieser Basis sehen wir für die Gruppe ein Umsatzwachstum von +10 bis +20 Prozent bei einer EBITDA Quote von -4 bis +1 Prozent. Die Herausforderungen durch den Standort in China werden weiterhin die Eigenkapitalausstattung belasten, was weitere Kapitalmaßnahmen erfordert, um die Eigenkapitalquote zwischen +6 und +11 Prozent zu stabilisieren.
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| Ist 2021 | Prognose 2022 | |
|---|---|---|
| Umsatz / Wachstumsquote | 122,7 Mio. EUR / +24,8% | +10% bis +20% |
| EBITDA-Quote | -6,9% | -4% bis +1% |
| Working Capital | 9,0 Mio. EUR | etwas überproportional zum Umsatz |
| Nettoverschuldungsgrad | 823% | stabil |
| Eigenkapitalquote | 5,3% | 6% bis 11% |
Für SCHWEIZER als Lieferant für technologisch hochwertige und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für die Geschäftstätigkeit und das Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft.
Die Risikomanagement der SCHWEIZER-Gruppe unterscheidet zwischen der operativen Ebene des Chancen- und Risikomanagements in den einzelnen eingebundenen geschäftsrelevanten Konzerngesellschaften und der Risiko- und Chancenerfassung und -bewertung auf Ebene des Konzerns als Corporate-Risikomanagement.
Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat erfolgt mittels regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichterstattung durch den Vorstand.
Die Berichterstattung an den Vorstand erfolgt zum einen durch einen jährlichen Risikobericht, der neben dem Einzelrisikostatus und risikobegrenzenden Maßnahmen die Ermittlung der Risikotragfähigkeit, die Bewertung der Risiken und Chancen sowie das aggregierte Gesamtrisiko beinhaltet.
Darüber hinaus werden zur Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. In 14-tägig stattfindenden Sitzungen zwischen Vorstand und dem Führungskreis werden mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).
Im Jahr 2021 berücksichtigte das Risikomanagement weiterhin die Auswirkungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Um die fortwährenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrieb zu analysieren, sorgfältig zu überwachen und abzumildern, wurde im Jahr 2020 mit den wesentlichen Funktionsbereichen eine Task-Force errichtet. So konnte bereichsübergreifend der Informationsfluss gesichert und angemessene Maßnahmen getroffen werden. Der Schwerpunkt lag und liegt hierbei vor allem auf der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Sicherung der Liquidität und der Geschäftskontinuität.
Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Die grundlegende Ausgestaltung des Kontrollsystems hat zum Ziel, Effektivität zu gewährleisten und dabei alle bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen zu umfassen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.
Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
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| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess, |
| ― | Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands, |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen, |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und die Datenintegrität sicherstellen, |
| ― | Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess sowie ein mehrstufiger Beurteilungsprozess zwischen dem Finanz- und Rechnungswesen und Vorstand, |
| ― | Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahres- und Konzernabschlusses sicherzustellen. |
Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet.
Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben. Darüber hinaus werden im Zuge des monatlichen Reportings der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage sowie von prozessbezogenen Kennzahlen an den Aufsichtsrat auftretende Risiken systematisch identifiziert und geeignete Korrekturmaßnahmen initiiert.
Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.
Die für den SCHWEIZER-Konzern maßgeblichen Risiken lassen sich wie folgt kategorisieren:
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| Strategische Risiken | Finanzrisiken | Operative Risiken | Compliance Risiken |
|---|---|---|---|
| Markt und Wettbewerb, Technologie, Erweiterungsinvestitionen | Liquiditätsversorgung, Rohstoffe, Vorprodukte | Beschaffung, Prozesse IT | Verletzung von Patenten und Urheberrechten, Cyberkriminalität, Spionage und Datenmissbrauch |
Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das SCHWEIZER Risikomanagement-System der einzelnen einbezogenen Konzerngesellschaften, Ad-hoc Meldungen sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.
Alle auf für den SCHWEIZER-Konzern bedeutsamen Risiken und Chancen werden einheitlich aus quantitativer und qualitativer Perspektive in den Dimensionen Grad der Auswirkung (Relevanz) und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Das mit der Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtete Schadensausmaß in EUR definiert die rechenbare Obergrenze des Maximalschadens eines Einzelrisikos in der durchzuführenden Risikoaggregation zur Ermittlung des Gesamtrisikos des Konzerns.
Daraus ergibt sich folgende Risikoklassifizierungsmatrix:

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| 1 < 1 Mio. EUR | verkraftbare Auswirkung auf Unternehmensziel |
| 2 < 6 Mio. EUR | deutliche Auswirkung auf Unternehmensziel |
| 3 < 10 Mio. EUR | überragende Auswirkung auf Unternehmensziel |
| 4 > 10 Mio. EUR | katastrophal, existenzgefährdend |
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| 1 < 10% | alle 10 Jahre oder mehr | sehr gering wahrscheinlich |
| 2 < 33% | alle 3 Jahre | weniger wahrscheinlich |
| 3 < 50% | alle 2 Jahre | wahrscheinlich |
| 4 > 90% | jährlich | sicher oder fast sicher |
Das mit der Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtete Schadensausmaß in EUR definiert die rechenbare Obergrenze des Maximalschadens eines Einzelrisikos in der durchzuführenden Risikoaggregation zur Ermittlung des Gesamtrisikos des Konzerns. Die sich aus der jährlich durchgeführten Risikotragfähigkeitsanalyse ergebende maximale Risikotragfähigkeitsschwelle wird mit dem Gesamtrisiko aus der Risikoaggregation abgeglichen. Damit wird erkennbar, mit welcher Wahrscheinlichkeit die ermittelte Risikotragfähigkeit des Konzerns ausreicht, um das Gesamtrisiko zu decken.
Im Folgenden werden die Risken beschrieben, die wesentliche bis erhebliche Auswirkungen auf das Konzernergebnis und -eigenkapital haben können und den Risikoklassen "hoch" und "mittel" zuzuordnen sind.
Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und Entwicklung der Lieferkettenproblematik sind wesentliche Faktoren für die weitere globale wirtschaftliche Entwicklung, der einzelnen Regionen und Branchen.
Durch die Gewinnung von weiteren Marktanteilen im Non-Mobility Bereich, ist SCHWEIZER gelungen den Umsatz auf eine breitere Kundenbasis zu stellen. Dennoch besteht mit einem Umsatzanteil der Automobilkunden von 71 Prozent im Jahr 2021 für SCHWEIZER eine große Abhängigkeit von der Entwicklung dieser Branche. Trotz der Aufhellung im globalen Pkw-Absatz im Jahr 2021 konnte das Niveau von 2019 noch nicht wieder erreicht werden. Als Hauptursache sind hierfür neben einem großen Chipmangel, die Corona-bedingten massiven Störungen in den Lieferketten, u. a. verursacht durch gesperrte Häfen und reduzierte Frachtkapazitäten, zu nennen.
Für das Jahr 2022 fallen die Wachstumsprognosen für den Absatz an Pkw zwar besser aus, was allerdings den schwächeren Jahre 2020 und 2021 als Ausgangsbasis geschuldet ist. Aufgrund der weltweiten Herausforderungen erscheint ein Pkw-Absatz im Jahr 2022 auf Vor-Corona-Niveau wenig wahrscheinlich. SCHWEIZER rechnet aufgrund des weltweiten Chipmangels für das Jahr 2022 nur mit einer leichter Verbesserung in diesem Markt.
Sollte die schwache Pkw-Absatzentwicklung weiter andauern oder sich diese noch durch einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verstärken, hätte dies Auswirkung auf das Umsatzwachstum und die Profitabilität von SCHWEIZER.
Ein weiteres Risiko ist die Wettbewerbssituation im Automobilsegment, welche sich im internationalen Kontext signifikant verstärkt. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den mittelfristigen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. SCHWEIZER begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und dem erfolgreichen Aufbau unseres eigenen Hightech-Werks in Jintan (China). Durch die erfolgreichen Qualifizierungen unseres neuen Werks in China eröffnen sich für SCHWEIZER sowohl die Chance eines größeren Umsatzpotenzials bei neuen sowie bestehenden Kunden, die Bereitstellung eines breiteren Produktportfolios und damit die Gewinnung zusätzlicher Marktanteile.
Diesem generellen Risiko des geringeren Pkw-Absatzes steht die Transformation der Automobilindustrie hin zu mehr Hybrid- und Elektrofahrzeugen (also mehr Elektronik pro Fahrzeug) und somit ein höherer Bedarf an Leiterplatten entgegen.
Durch die hohe Qualität und technologische Kompetenz sowie der örtlichen Nähe zu vielen der weltweit größten Tier-1s, bietet sich für SCHWEIZER die Chance, als zuverlässiger Partner in diesem Markt erfolgreich zu sein. Chancen auf eine sehr gute Marktposition im E-Mobility-Bereich sieht Schweizer durch seine Embedding Technology im Bereich der 48Volt-Applikationen. Die Gewinnung von Großprojekten in den letzten Jahren bestätigt dies. Der Bereich Hochvolt-Embedding ist ein weiterer Meilenstein in dieser Entwicklung.
Ein Umsatzanteil von 71 Prozent im Bereich Automotive und einem Anteil von 56 Prozent am Gesamtumsatz der fünf größten Kunden birgt für das Unternehmen im Falle von signifikanten Änderungen in deren Markt, Profitabilität bzw. finanziellen Lage wesentliche Risiken für SCHWEIZER.
Durch die Neugründung einer Vertriebsstätte in den USA verbessert sich die Chance auf Präsenz bei Kunden in den Fokusmärkten Automotive, Industry, Medical und Aviation.
Des Weiteren können durch die globale Aufstellung mit den Produktionsstätten in Deutschland und China neue Kunden in Absatzmärkten besser generiert werden. Mit unserem technologischen Know-how, der Flexibilität, sowie dem Qualitätsstandard des Stammwerks in Deutschland und deren Transfer in die chinesische Produktionsstätte steigen die Chancen, Marktanteil in diesen Bereichen ausbauen zu können.
Schweizer konnte sich als zuverlässiger Technologiepartner für die europäischen sowie in Zukunft auch die asiatischen Automobilzulieferer etablieren. Dies eröffnet gute Chancen, von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von SCHWEIZER sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Die Markteintrittsbarrieren sind aufgrund des hohen technologischen Know-hows und dem geforderten Qualitätsansatz für neue Wettbewerber in der Regel hoch.
Das Marktumfeld der Leiterplattenherstellung ist nach wie vor von einem hohen Wettbewerbsdruck geprägt. Standardprodukte werden überwiegend in Low-Cost Countries, vor allem China gefertigt.
Durch den Neuanlauf des Werks in Jintan können auch im Hochlauf der noch zu transferierenden Technologien Risiken bezüglich der Zeitleiste und der Fertigungsausbeuten nicht ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen der Corona Pandemie und der damit verbundenen, fehlenden Möglichkeit Personal von Deutschland nach China zu entsenden und damit den Transfer zu unterstützen, ebenso wie die fehlende Möglichkeit, Personal von China in Deutschland auszubilden, tragen ebenfalls zu den Risiken bei.
Die Verfügbarkeit geeigneter Leistungshalbleiter und verbesserter Basismaterialien, die zum Teil für die neue Technologie erforderlich sind, ist derzeit gering, was ein Risiko für deren Markteinführung darstellt.
Weitere Risiken sind in alternativen Technologien für Antriebsinverter zu sehen, die sog. Leistungsmodule auf Basis keramischer Substrate. Im Bereich dieser Leistungsmodule hat ebenfalls ein starker Innovationsschub eingesetzt, da der Markt für Antriebsinverter stark wächst und daher sehr attraktiv für viele Anbieter und andere Technologien ist. Dadurch kommen die erzielbaren Preise für Antriebsinverter stärker unter Druck.
Die Chancen im Bereich Technologie werden weiter als hoch bewertet. SCHWEIZER hat ein breites Technologieportfolio vor allem für den Bereich der Leistungselektronik entwickelt, das in den Bereichen der Elektromobilität, der alternativen Energieerzeugung und der verlustarmen Energie wandlung große Aufmerksamkeit von Seiten unserer Kunden erfährt. Der starke Wandel der Automobilindustrie hin zur Elektrifizierung der Fahrzeuge birgt somit für SCHWEIZER große Chancen.
Mit der neu eingeführten Technologie p2 Pack ist SCHWEIZER in der Lage, neue Produkte unserer Kunden zu ermöglichen und hat hier bereits Projekte im Automotive Umfeld für das 48 V Bordnetz gewonnen. Mit weiteren interessierten Kunden, die unter dem Druck weiterer CO 2 Reduzierungen stehen, ist SCHWEIZER auf einem guten Weg, zusätzliches Volumen in dieser Technologie zu gewinnen. Weitere Chancen bieten sich im Bereich der Automotive Hochspannungs-Bordnetze 400 V und 800 V. Mit Hilfe des p2 Packs kann die Effizienz von Antriebsinvertern von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen, sog. BEV (Battery Electric Vehicles) gesteigert werden, was zu einer Steigerung der Reichweite solcher Fahrzeuge führt. SCHWEIZER konnte die Eignung dieser Technologie eindrucksvoll in einem öffentlich geförderten Projekt unter Beweis stellen. Derzeit werden erste Demonstratoren für interessierte Kunden gebaut. SCHWEIZER rechnet ebenfalls mit der erfolgreichen Einführung der p2 Pack Technologie in diesem Marktsegment.
Durch den Neuaufbau des neuen Standorts in Jintan (China) stehen SCHWEIZER neben einer hohen Fertigungskapazität auch kostengünstigere Herstellungsprozesse als am Stammwerk in Schramberg zur Verfügung.
Schweizer hat den Weg zu einer klaren Wachstumsstrategie eingeschlagen. Das Wachstum wird insbesondere durch den Bau eines neuen Leiterplattenwerkes in China ermöglicht. Durch den Standort in China können wesentliche Strategien realisiert werden, die bisher weder durch den Standort in Schramberg noch durch die Kooperationen mit Meiko und WUS in ausreichendem Maße erreicht werden konnten bzw. können. Die zusätzlich zur Verfügung stehende Produktionskapazität ermöglicht es, den Kunden auch Leiterplatten im Volumensegment zur Verfügung zu stellen. Ferner ermöglicht der neue Standort durch die niedrigeren Produktionskosten auch Produktsegmente zu erschließen, die eine höhere Preissensitivität der Kunden aufweisen. Schließlich ist eine Präsenz im asiatisch-chinesischen Markt auch eine maßgebliche Eintrittsmöglichkeit in die chinesischen und asiatischen Absatzmärkte.
Den außerordentlich großen Chancen, die ein solches Werk bietet, stehen auch signifikante Risiken gegenüber. Neben dem Länderrisiko bestehen wesentlich Risiken in neuen Handelsbarrieren zwischen China und anderen Ländern, welche geplante Exporte nach USA oder Europa wesentlich erschweren könnten. Zudem besteht das Risiko einer länger andauernden Corona-Pandemie, welches durch situative Lockdowns, Quarantäneverpflichtungen und Einschränkungen in der interkontinentalen Mobilität spürbaren Einfluss auf die Entwicklung des neuen Werks haben könnte. Ferner bedeutet der Aufbau eines großen Werkes auch hohe finanzielle Belastungen in den ersten Jahren, so dass beispielsweise ein konjunktureller Einbruch die Erreichung der profitablen Vollauslastung des Werkes wesentlich verschieben könnte.
Mit der Umsetzung der Großinvestition in das neue Werk in China hat sich die Verschuldung erhöht. Der höhere Verschuldungsgrad macht SCHWEIZER gegenüber einem konjunkturellen Einbruch anfälliger. Dieses Risiko wurde durch die weltweite Corona-Pandemie für den Automotive- und Industriebereich und den daraus resultierenden Lieferengpässen bei Rohmaterialien und Vorprodukten nochmals verstärkt.
Im operativen Bereich hängt die Liquidität vom Geschäftsverlauf ab. Es besteht das Risiko, dass durch unzureichende Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können oder bei Engpässen unvorteilhafte Finanzierungsbedingungen akzeptiert werden müssen. Im Werk China belastet die Anlaufphase die Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Es sind Maßnahmen definiert, den Finanzbedarf in China über angestrebte Eigenkapitalmaßnahmen und Zusagen von Working-Capital-Linien zu decken. Im Januar 2022 beteiligte sich WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. mit Sitz in China im Wege einer Kapitalerhöhung an der Tochtergesellschaft in China, wodurch weitere Eigenmittel in Höhe von 10,5 Mio. EUR dem Konzern zuflossen. Für das Krisenjahr 2020 hatte die Schweizer Electronic AG im Vorjahr und im Geschäftsjahr eine Sonderkredit-Linie der KfW in Anspruch genommen. Das Darlehen in Höhe von 7,1 Mio. EUR wird im Jahr 2022 endfällig.
Zur Verminderung des Risikos überwachte das Management im Geschäftsjahr die strikte Einhaltung von Kostenbudgets, welche unter dem Aspekt einer nachhaltigen und signifikanten Kostenreduzierung vereinbart wurden. Darüber hinaus wurden nur Investitionen und Einmalkosten für Sonderprojekte mit hoher Wirtschaftlichkeit freigegeben.
Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik wird SCHWEIZER auch zukünftig die Nettoverschuldung, welche sich aus der jeweiligen wirtschaftlichen Finanz- und Ertragslage ergibt, Ratingorientiert anpassen.
Auf die liquiden Mittel und Kontokorrentlinien der Schweizer Electronic AG kann kurzfristig zugegriffen werden. Der zugesagte Gesamtrahmen der Linien beträgt 7,2 Mio. EUR.
Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und geeignete gegensteuernde Maßnahmen umgesetzt. Zu der bestehenden Projektfinanzierung für die Investition in China stehen SCHWEIZER ausreichende weitere diversifizierte Finanzierungswege wie Factoring, Leasing, Eigenkapitalmaßnahmen oder weitere Instrumente einer mittelstandsgeeigneten Fremdkapitalfinanzierung zur Verfügung.
Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten, wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Dieser Aspekt hat vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 ausgebrochenen weltweiten Corona-Pandemie und den wirtschaftlichen Folgen noch mehr an Bedeutung gewonnen. Durch die angestrebte Differenzierung zusätzlicher Kunden aus dem Non-Automotive Bereich wird dem Credit-Risk-Management zukünftig ein noch höherer Stellenwert zukommen. Interne und externe Informationsquellen werden für die initiale Beurteilung des Kreditrahmens von Neu-Kunden sowie für alle Bestandskunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so werden Produktions- und Lieferaufträge zunächst gesperrt. Kann das Kreditlimit, z. B. mittels vorgezogener Zahlungen, nicht gesenkt werden, erfolgt nach dem Eskalationsprinzip eine Sonderfreigabe nach Ermessen der Sachlage durch den Vorstand oder per Delegation durch den Bereich Finance. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden bei Bestandskunden je nach Ausprägung verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Vorauskasse oder Lieferstopp in Kraft gesetzt. Bei Neu-Kunden werden bei unzureichender Bonität Aufträge mit Zahlung auf Ziel abgelehnt. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft. Infolge des Konjunkturverlaufs und der fortwährenden Unsicherheit über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird aber die Zeichnungsbereitschaft durch die Kreditversicherungsunternehmen aktuell eher restriktiv gehandhabt.
Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, können derivative Finanzinstrumente entsprechend der Einschätzung der Rohstoff-Marktpreisentwicklung eingesetzt werden. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen. Am Abschlussstichtag lagen aufgrund der unterjährigen Beurteilung der Marktentwicklung sechs Derivatgeschäfte zur Rohstoffpreissicherung vor. Bei den Rohstoffsicherungen handelt es sich um Commodity SWAP-Derivate (Gold- und Palladiumswaps), für welche ein Festpreis für Gold bzw. Palladium bezahlt wird und die Bank variable Beträge entrichtet. Der Nominalbetrag beläuft sich insgesamt auf 2.741 TUSD.
Die Volatilität und die Schwankungsbreiten des Goldpreises am Weltmarkt können zu signifikanten Erhöhungen aber auch zu Reduzierungen des Materialeinsatzes in einem Geschäftsjahr führen. Im Jahr 2021 betrug das Beschaffungsvolumen für den Einsatz von Goldsalz im Produktionsprozess entsprechend dem Vorjahr 4,7 Mio. EUR bei einem Durchschnittspreis von 33,49 EUR pro Gramm (2020: 30,20 EUR pro Gramm).
Eine Schwankungsbreite von +/- 10 Prozent bezogen auf diesen Preis hätte bei gleichem Beschaffungsvolumen eine maximale Verteuerung bzw. Verbilligung von rd. 467 TEUR des Rohstoffs mit direkter Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung zur Folge. Dies gilt für die Annahme, dass der Goldpreis zum entsprechenden im Durchschnitt erhöhten oder geringeren Marktpreis bezogen würde.
Für SCHWEIZER besteht auch im Jahr 2022 das Risiko, dass gewisse Rohstoffe und Produktionsmaterialien nicht verfügbar sein könnten. Verzögerungen in der globalen Lieferkette, die sowohl die Lieferungen von Rohstoffen als auch von Handelsware unserer asiatischen Partner betreffen, können sich negativ auf die Umsatzentwicklung und Ertragslage auswirken. Die unverändert anhaltenden globalen Logistikprobleme führen vor allem bei Importen zu längeren, teilweise unkalkulierbaren Laufzeiten. Die damit verbundenen Kostensteigerungen bei See-/Luftfracht und bei Lkw- und Bahntransporten werden sich auch im Jahr 2022 niederschlagen.
Obwohl SCHWEIZER auf eine Multiple-Choice-Strategie setzt, gibt es in einzelnen Warengruppen Abhängigkeiten von einer Bezugsquelle. Sollte jedoch ein Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommen können (beispielsweise wegen Insolvenz, Beschädigung von Produktionsanlagen durch Naturkatastrophen oder aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie), kann SCHWEIZER unter Umständen, die für die Herstellung der eigenen Erzeugnisse benötigten Produkte kurzfristig nicht in den benötigten Mengen von anderen Lieferanten beziehen.
Die Bauteileknappheit wirkt sich beschaffungsseitig direkt oder indirekt in beinahe allen Warengruppen durch nicht vorhandene Verfügbarkeit, längere Lieferzeiten und Preiserhöhungen aus.
Chancen könnten sich aus sinkenden Preisen bei den hauptsächlich eingesetzten Rohstoffen wie Gold, Palladium, Kupfer oder Aluminium ergeben. Positiv wirkt sich der Produktionsstart unseres eigenen Produktionswerks Jintan (China) aus. Durch die enge Abstimmung ist SCHWEIZER in der Lage, sich gegenseitig mit Materialien zu versorgen und ist bei regional auftretenden Versorgungsengpässen in der Lage, diese zu kompensieren. Mit der Erhöhung der Volumina der eigenen Produktionsstätte und dem engen Abgleich auf strategischer und operativer Ebene werden sich weitere Synergien ergeben, die sich versorgungsseitig und kostenseitig positiv niederschlagen und das Beschaffungsrisiko für die gesamte Gruppe reduzieren können.
Die Geschäfts- und Produktionsprozesse, sowie die interne und externe Kommunikation bei Schweizer sind in hohem Maße von funktionierenden IT-Systemen und zugehöriger IT-Infrastruktur abhängig. Diese sind potenziell verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen Störungen oder Ausfällen, die durch eine Vielzahl von Ursachen ausgelöst werden können, sind vor allem die allgemein beobachtbare Dynamik im Bereich Cyber-Angriffe und Cyber-Kriminalität als wesentliche Risiken zu nennen. Dazu gehören v.a. Versuche unberechtigter Dritter, Zugriff auf vertrauliche Informationen oder Daten zu erlangen, die Kontrolle über Systeme zu übernehmen, Daten zu veröffentlichen oder IT-Systeme großflächig inklusive Datensicherungen unbrauchbar zu machen, z. B. durch Verschlüsselung.
Auch wenn SCHWEIZER entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um diese Risiken zu mitigieren, könnten Beeinträchtigungen, Ausfälle von IT-Systemen, Cyber-Angriffe oder ähnliche Ereignisse den Betrieb des Unternehmens wesentlich einschränken oder sogar längerfristig unterbrechen. Die ergriffenen Maßnahmen umfassen u.a. Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlustes, die robuste und ausfallsichere Auslegung geschäftskritischer Systeme, entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe, aber auch die Ausweitung von Schulungsmaßnahmen, vor allem für die Steigerung des Bewusstseins innerhalb der Belegschaft für die Bedrohung durch Cyber-Angriffe. Um die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer Daten und die unserer Kunden sicherzustellen, orientieren wir uns an anerkannten Standards, wie bspw. den Normen der ISO2700x-Familie.
Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, um die genannten Risiken wirksam zu begrenzen, könnten SCHWEIZER durch Ausfälle oder die Kenntnis und Nutzung ihrer Informationen durch Dritte erhebliche Schäden und Nachteile entstehen.
Chancen sieht SCHWEIZER vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.
Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte gibt es eine immer größere Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Um diesem Risiko zu begegnen, beinhaltet der interne Stage-Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung daher die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation von Patenten eine Kollision nicht auszuschließen.
Schweizer investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz seines geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.
Weitere Risiken erwachsen aus der zunehmenden Komplexität der organisatorischen und technischen Vernetzung von Standorten und Systemen. Trotz umfangreicher Abwehrmechanismen kann sich ein produzierendes Industrieunternehmen nicht voll umfänglich vor Risiken der Cyberkriminalität schützen. Die finanziellen Folgen daraus sind schwer kalkulierbar. Zur Schadensvermeidung stehen die Fachabteilungen regelmäßig mit den Experten der Versicherungsgesellschaft in Kontakt. Eine entsprechende Cyberversicherung wurde abgeschlossen.
Die mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Kriegshandlungen in der Ukraine, die Störungen der globalen Lieferketten bezüglich unserer wichtigsten Kundengruppen repräsentieren die aktuell wichtigsten Herausforderungen für SCHWEIZER. Es ergeben sich daraus sowohl Chancen als auch Risiken für den weiteren Geschäftsverlauf.
Die Corona-Pandemie hat die Transition zu digitalen Arbeits- und Kommunikationsprozessen beschleunigt. Home-Office, individuelle Mobilität oder Anwendungen im Bereich Medical werden in Zukunft immer wichtiger. Das Thema Digitalisierung in allen Bereichen des Geschäftslebens und im privaten Umfeld gewinnt durch die Krise an Bedeutung und an Umsetzungsgeschwindigkeit. Der teilweise Ersatz der persönlichen Kontakte durch virtuelle Zusammenarbeit erfordert zusätzliche Elektronik und damit auch den Bedarf an Leiterplatten.
Die fortwährende Instabilität der globalen Lieferketten führt zu einer verstärkten Nachfrage nach sicheren Versorgungsmodellen, wie sie SCHWEIZER durch ihre deutsch-chinesische Struktur besser abbilden kann als rein europäische oder rein asiatische Hersteller. Das eröffnet zusätzliche Geschäftschancen für SCHWEIZER.
Andererseits dämpfen die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine die Wachstumserwartungen von Schweizers Kundengruppen - allen voran die Automobil-, Luftfahrt- und die Investitionsgüterindustrie. Ebenso könnten die kontinental-protektionistischen Tendenzen zu weiteren Herausforderungen in der globalen Wertschöpfungskette führen, was limitierend auf die Wachstumschancen wirken könnte. Schließlich besteht auch für das Jahr 2022 das Risiko, dass die Versorgungsengpässe von wichtigen Bauteilen der Elektronik, wie zum Beispiel von Halbleitern oder Basismaterialien, für einige unserer wichtigen Kundengruppen limitierend auf die bestehenden Wachstumspotenziale wirken, beziehungsweise knappheitsbedingt höhere Preise auf der Beschaffungsseite auslösen und somit einen negativen Einfluss auch auf die Profitabilität haben können, sofern diese nicht an die Kunden weitergegeben werden können.
Für den Hochlauf des Werks in Jintan (China) bewirken länger anhaltende Kontaktbeschränkungen durch die Pandemie das Risiko einer geringeren Geschwindigkeit und Güte von Technologietransfers und den Aufbau neuer Kundenbeziehungen. Diese Faktoren können den Zeitpunkt des ProfitBreak Even verschieben und zwischenzeitlich zu einer zusätzlichen Finanzierungsnotwendigkeit für das chinesische Tochterunternehmen führen.
(nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.664.053,86 EUR ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer, wohnhaft in Schramberg/Deutschland, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong, sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd., mit Sitz in Kaohsiung/Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.
Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2026 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 auszuschließen.
Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag, der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung.
Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Juni 2026 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu 35.000.000 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.832.026,93 EUR zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.832.026,93 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 bis zum 24. Juni 2026 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/ Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 24. Juni 2026 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von 9.664.053,86 EUR oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.
Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2021 unter: https://schweizer.ag/investoren-und-medien/hauptversammlung/archiv beschrieben.
Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von 9,9 Mio. EUR sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mindestens 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.
Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und steht als Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" im Geschäftsbericht und auf der Internetseite unter: https://schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html zur Verfügung.
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht in Form eines nichtfinanziellen Konzernberichts als separates Kapitel im Geschäftsbericht und auf der Internetseite unter: https://schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung.
Schramberg, 8. April 2022
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
N. F. Schweizer
M. Bunz
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| Angabe | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.1 | 122.657 | 98.307 |
| Umsatzkosten | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -127.586 | -97.938 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | -4.929 | 369 | |
| Vertriebskosten | -5.056 | -4.795 | |
| Verwaltungskosten | -13.575 | -14.504 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.2 | 4.840 | 3.661 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.3 | -1.088 | -3.261 |
| Betriebsergebnis | -19.808 | -18.530 | |
| Finanzerträge | 3.4 | 526 | 43 |
| Finanzaufwendungen | 3.5 | -3.990 | -2.378 |
| Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag | -23.272 | -20.865 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.8 | -2.916 | 2.983 |
| Konzernergebnis | -26.188 | -17.882 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | -26.188 | -17.877 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 0 | -5 | |
| Ergebnis je Aktie | 3.9 | ||
| unverwässerter (= verwässerter) Aktienbestand | 3.770.713 | 3.770.713 | |
| unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (in EUR) | -6,95 | -4,74 |
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| Angabe | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | -26.188 | -17.882 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): | 482 | -1.879 | |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 4.8 | 482 | -1.879 |
| In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): | 863 | -1.167 | |
| Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne | 4.12 | 1.223 | -1.494 |
| und vergleichbarer Verpflichtungen | 0 | 259 | |
| Gewinne (Verluste) aus erfolgsneutralen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten | 0 | -280 | |
| Ertragsteuern | 3.8 | -360 | 348 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 1.345 | -3.046 | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | -24.843 | -20.928 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | -24.843 | -20.945 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 0 | 17 |
Aktiva
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| Angabe | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 117.139 | 111.557 | |
| Sachanlagen | 4.1 | 99.875 | 99.365 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.1 | 1.739 | 1.524 |
| Sonstige Beteiligungen | 12 | 12 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.3 | 5 | 5 |
| Sonstige Vermögenswerte | 4.3 | 702 | 0 |
| Latente Steueransprüche | 3.8 | 3.641 | 4.965 |
| Nutzungsrecht gem. IFRS 16 | 4.2 | 11.165 | 5.686 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 65.163 | 85.121 | |
| Vorräte | 4.4 | 18.137 | 9.322 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.5 | 16.980 | 19.795 |
| Vertragsvermögenswerte | 4.6 | 7.474 | 8.315 |
| Forderungen aus Steuern | 3.8 | 5 | 4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.3 | 830 | 1.476 |
| Sonstige Vermögenswerte | 4.3 | 7.315 | 23.236 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.7 | 14.422 | 22.973 |
| Bilanzsumme | 182.302 | 196.678 | |
| Passiva | |||
| Angabe | 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
|
| Eigenkapital | 4.8 | 9.721 | 34.274 |
| Gezeichnetes Kapital | 9.664 | 9.664 | |
| Eigene Anteile | -24 | -24 | |
| Kapitalrücklage | 21.779 | 21.795 | |
| Gewinnrücklagen | -21.698 | 2.748 | |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 9.721 | 34.183 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 0 | 91 | |
| Langfristige Schulden | 116.423 | 112.984 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 4.10 | 81.127 | 80.333 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.11 | 8.579 | 4.093 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 4.12 | 21.514 | 23.636 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.13 | 89 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.16 | 578 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 4.14 | 3.749 | 4.334 |
| Latente Steuerschulden | 3.8 | 787 | 588 |
| Kurzfristige Schulden | 56.158 | 49.420 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 4.10 | 13.248 | 4.615 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.11 | 2.049 | 972 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 4.12 | 943 | 908 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.13 | 32.224 | 36.323 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.13 | 4.503 | 3.588 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 3.8 | 201 | 179 |
| Sonstige Rückstellungen | 4.14 | 2.990 | 2.835 |
| Summe Schulden | 172.581 | 162.404 | |
| Bilanzsumme | 182.302 | 196.678 |
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| Angabe | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Steuern | -23.272 | -20.865 | |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows: | |||
| Finanzerträge | 3.4 | -526 | -43 |
| Finanzaufwendungen | 3.5 | 3.990 | 2.378 |
| Abschreibungen und Wertminderung aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 4.1 | 11.353 | 9.002 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen | -67 | -282 | |
| Gewinne (-)/ Verluste (+) aus dem Abgang von Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten | 4.3 | 0 | -4 |
| Veränderungen Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne (ohne ergebnisneutral verbuchte Veränderungen) | 4.12 | -526 | -471 |
| Veränderung der sonstigen Rückstellungen | 4.14 | -430 | -1.171 |
| Erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.16 | 1.452 | 1.003 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte | 4.5/4.3 | -841 | 7.467 |
| Veränderung der Vorräte | 4.4 | -8.192 | 415 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | 4.13 | 3.754 | -6.038 |
| Erhaltene Zinsen | 3.4 | -48 | -26 |
| Erhaltene Dividenden | 3.4 | 0 | 4 |
| Gezahlte / erstattete Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.8 | -1.481 | 669 |
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | -14.834 | -7.962 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen | 4.1 | 4.881 | 365 |
| Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 4.1 | -24.020 | -20.275 |
| Zahlungseingänge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.16 | 20.333 | 4.019 |
| Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 4.2 | 0 | 344 |
| Cashflows aus der Investitionstätigkeit | 1.193 | -15.548 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | 7.5 | -99 | 0 |
| Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen | 4.10 | 13.067 | 19.652 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen | 4.10 | -3.639 | -2.563 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 4.2 | -1.842 | -871 |
| Gezahlte Zinsen | 3.5 | -3.865 | -3.319 |
| Dividendenzahlungen | 4.9 | 0 | 0 |
| Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 3.620 | 12.900 | |
| Nettoänderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -10.020 | -10.611 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.469 | -769 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 22.973 | 34.353 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 14.422 | 22.973 |
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| in Gewinnrücklagen enthalten: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Angabe | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne und vergleichbare Verpflichtungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nr. 4.8 | ||||||
| Stand 1. Januar 2020 | 9.664 | -24 | 21.795 | 23.693 | -5.618 | |
| Konzernergebnis | -17.877 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -3.068 | -886 | ||||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -20.945 | -886 | |
| Änderung Minderheitenanteile | ||||||
| Veränderung eigener Anteile | ||||||
| Long-Term Incentives | ||||||
| Dividendenzahlung | ||||||
| Einstellung in Rücklagen | ||||||
| Übrige Veränderungen | ||||||
| Stand 31. Dezember 2020 | 9.664 | -24 | 21.795 | 2.748 | -6.504 | |
| Stand 1. Januar 2021 | 9.664 | -24 | 21.795 | 2.748 | -6.504 | |
| Konzernergebnis | -26.188 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | 1.345 | 863 | ||||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -24.844 | 863 | |
| Nicht beherrschende Anteile aus Unternehmenszusammenschlüssen | 398 | |||||
| Veränderung eigener Anteile | ||||||
| Long-Term Incentives | -16 | |||||
| Dividendenzahlung | ||||||
| Einstellung in Rücklagen | ||||||
| Übrige Veränderungen | ||||||
| Stand 31. Dezember 2021 | 9.664 | -24 | 21.779 | -21.698 | -5.641 |
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| in Gewinnrücklagen enthalten: | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Währungsumrechnungsdifferenz | Konzernergebnis (Anteil der Aktionäre der SEAG) | Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmes entfallendes Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2020 | 554 | 1.072 | -19.724 | 55.128 |
| Konzernergebnis | -17.877 | -17.877 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -280 | -1.902 | -3.068 | |
| Gesamtergebnis | -280 | -1.902 | -17.877 | -20.945 |
| Änderung Minderheitenanteile | ||||
| Veränderung eigener Anteile | ||||
| Long-Term Incentives | ||||
| Dividendenzahlung | ||||
| Einstellung in Rücklagen | ||||
| Übrige Veränderungen | ||||
| Stand 31. Dezember 2020 | 274 | -830 | -37.601 | 34.183 |
| Stand 1. Januar 2021 | 274 | -830 | -37.601 | 34.183 |
| Konzernergebnis | -26.188 | -26.188 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 482 | 1.345 | ||
| Gesamtergebnis | 0 | 482 | -26.188 | -24.843 |
| Nicht beherrschende Anteile aus Unternehmenszusammenschlüssen | 398 | |||
| Veränderung eigener Anteile | ||||
| Long-Term Incentives | -16 | |||
| Dividendenzahlung | ||||
| Einstellung in Rücklagen | ||||
| Übrige Veränderungen | ||||
| Stand 31. Dezember 2021 | 274 | -348 | -63.789 | 9.721 |
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| in TEUR | nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital |
| --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2020 | 74 | 55.202 |
| Konzernergebnis | -5 | -17.882 |
| Sonstiges Ergebnis | 22 | -3.046 |
| Gesamtergebnis | 17 | -20.928 |
| Änderung Minderheitenanteile | ||
| Veränderung eigener Anteile | ||
| Long-Term Incentives | ||
| Dividendenzahlung | ||
| Einstellung in Rücklagen | ||
| Übrige Veränderungen | ||
| Stand 31. Dezember 2020 | 91 | 34.274 |
| Stand 1. Januar 2021 | 91 | 34.274 |
| Konzernergebnis | -26.188 | |
| Sonstiges Ergebnis | 1.345 | |
| Gesamtergebnis | 0 | -24.843 |
| Nicht beherrschende Anteile aus Unternehmenszusammenschlüssen | -91 | 307 |
| Veränderung eigener Anteile | ||
| Long-Term Incentives | -16 | |
| Dividendenzahlung | ||
| Einstellung in Rücklagen | ||
| Übrige Veränderungen | ||
| Stand 31. Dezember 2021 | 0 | 9.721 |
Die SCHWEIZER-Gruppe, bestehend aus der Schweizer Electronic AG und deren Tochterunternehmen, ist ein globaler Technologiekonzern für die Herstellung von hochwertigen Leiterplatten und innovativen Lösungen für Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik. Basierend auf anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz adressieren Produkte und Lösungen von Schweizer zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie ("Embedding-Technologie") und Kostenreduktion und zeichnen sich durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.
Das Mutterunternehmen der SCHWEIZER-Gruppe ist die Schweizer Electronic AG (nachfolgend als das Unternehmen oder SCHWEIZER bezeichnet). Der eingetragene Firmensitz der Schweizer Electronic AG befindet sich in der Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 480540 eingetragen. Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen (Regulierter Markt).
Der Konzernabschluss der SCHWEIZER-Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 wurde am 8. April 2022 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Daneben wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB beachtet.
Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der Schweizer Electronic AG aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet, so dass sich geringfügige Abweichungen bei der Addition ergeben können.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente sowie bestimmte Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diverse Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden für eine anschaulichere Darstellung zusammengefasst und entsprechend im Anhang erläutert. Die Erstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt hinsichtlich des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach der indirekten Methode und hinsichtlich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode.
Die folgenden für die SCHWEIZER-Gruppe relevanten Verlautbarungen des International Accounting
Standards Board (IASB) sind für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend anzuwenden:
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| Auswirkungen auf den Konzernabschluss | ||
|---|---|---|
| IFRS 4 | Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 | keine |
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietzugeständnisse nach dem 30. Juni 2020 | keine wesentlichen |
| IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 | keine wesentlichen, da dem bestehenden Vertrag der bereits reformierte europäische Referenzzinssatz EURIBOR zugrunde liegt |
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Verlautbarungen resultierten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SCHWEIZER-Gruppe.
Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Die SCHWEIZER-Gruppe wird diese nicht vorzeitig freiwillig anwenden.
Aus der erstmaligen Anwendung werden gegenwärtig keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
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| Standards/Interpretationen | Anwendungspflicht 1) | Übernahme in EU-Recht | Voraussichtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16: Leasingverhältnisse - Auf COVID-19 bezogene Mietkonzessionen | 1. April 2021 | ja | keine wesentlichen |
| IFRS 3 | Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse | 1. Januar 2022 | ja | keine wesentlichen |
| IAS 16 | Änderungen an IAS 16 Sachanlagen: Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung | 1. Januar 2022 | ja | keine wesentlichen |
| IAS 37 | Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung | 1. Januar 2022 | ja | keine wesentlichen |
| IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 | Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2018 bis 2020 | 1. Januar 2022 | ja | keine wesentlichen |
| IAS 1 | Änderungen an IAS 1 Angaben zu Rechnungslegungsmethoden sowie Klassifizierung von lang-/ kurzfristigen Schulden | 1. Januar 2023 | nein | keine wesentlichen |
| IAS 1 | Änderungen an IAS 1 Darstellung von Abschlüssen: Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | 1. Januar 2023 | ja | keine wesentlichen |
| IAS 8 | Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 1. Januar 2023 | ja | keine wesentlichen |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: latente Steuern auf Vermögenswerte und Schulden aus einer gemeinsamen Transaktion | 1. Januar 2023 | nein | keine wesentlichen |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 einschließlich Änderungen an IFRS 17 (veröffentlicht am 25. Juni 2020) | 1. Januar 2023 | ja | keine |
| IFRS 17 | Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsangaben (veröffentlicht am 9. Dezember 2021) | 1. Januar 2023 | nein | keine |
1) Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt.
In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der Schweizer Electronic AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Schweizer Electronic AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.
Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Schweizer Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind auf den Stichtag 31. Dezember 2021 aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - werden latente Steuern angesetzt.
Neben der Schweizer Electronic AG als Mutterunternehmen setzt sich der Konsolidierungskreis wie folgt zusammen:
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| Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen | |||
|---|---|---|---|
| Inland | Ausland | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| 31. Dezember 2019 | 1 | 5 | 6 |
| Erstmals einbezogen im Geschäftsjahr 2020 | - | - | - |
| Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2020 | - | 1 | 1 |
| 31. Dezember 2020 | 1 | 4 | 5 |
| Erstmals einbezogen im Geschäftsjahr 2021 | - | 1 | 1 |
| Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2021 | - | - | - |
| 31. Dezember 2021 | 1 | 5 | 6 |
Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der Schweizer Electronic AG kann der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 7.5 entnommen werden.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt jeweils mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet. Auf fremde Währung lautende monetäre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die Effekte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:
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| Devisenkurse | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR | 31.12.2021 | 31.12.2020 | 2021 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD USA | 1,1326 | 1,2271 | 1,1835 | 1,1413 |
| CNY China | 7,1947 | 8,0225 | 7,6340 | 7,8708 |
| SGD Singapore | 1,5279 | 1,6218 | 1,5897 | 1,5736 |
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaige Wertminderungen, bewertet. Für die lineare Abschreibung der Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bestehen nicht.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein künftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. Bei SCHWEIZER handelt es sich bei den aktivierten Entwicklungskosten um eine Technologie, die in zukünftigen Leiterplatten angewendet wird und für welche bereits zukünftige Kundenaufträge vorliegen.
Die aktivierten Kosten umfassen alle direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Der Vermögenswert wird linear ab dem zukünftigen Start der Serienproduktion, über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaige Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Kosten für die Durchführung von größeren Wartungen sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind, aktiviert.
Grundstücke und Anlagen im Bau unterliegen nicht einer planmäßigen Abschreibung. Den übrigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens liegen die folgenden Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung zugrunde:
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| ― | Gebäude: zehn bis 50 Jahre |
| ― | Technische Anlagen und Maschinen: fünf bis 20 Jahre |
| ― | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis 20 Jahre |
Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode.
Schweizer beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 begründet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, aktiviert die SCHWEIZER-Gruppe ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und zeigt die Verpflichtung zur Leasingzahlung als Verbindlichkeit.
Die SCHWEIZER-Gruppe erfasst als Leasingnehmer Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.
Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).
Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, wenn der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Erleichterungsvorschrift für Leasinggegenstände von geringem Wert und kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden von der SCHWEIZER-Gruppe in Anspruch genommen. In Bezug auf Kraftfahrzeuge macht die SCHWEIZER-Gruppe von dem Wahlrecht in Bezug auf die Aufhebung der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten Gebrauch und bilanziert die entsprechenden Leasingkomponenten und damit verbundene Nichtleasingkomponenten als eine Leasingkomponente.
Schweizer bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option nicht ausüben wird. Das heißt im Rahmen der Betrachtung aller relevanten Faktoren wird Ermessen ausgeübt.
Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt SCHWEIZER die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob SCHWEIZER die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. geplante Umstrukturierungen bzgl. des Standorts oder seiner Größe).
Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist in der Regel nicht ohne Weiteres zu bestimmen, so dass zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten regelmäßig der Grenzfremdkapitalzinssatz zum Einsatz kommt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Die SCHWEIZER-Gruppe ermittelt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind.
Für langfristige Vermögenswerte, einschließlich immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen, erfolgt zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Vermögenswerte vorliegen. Beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Unabhängig davon, ob irgendein Anhaltspunkt für eine Wertminderung besteht, wird bei noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten und den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt und im Anschluss dessen Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Eine Wertminderung des Vermögenswerts liegt vor, sofern und soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. In diesem Fall erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Wertminderungsaufwands.
Sofern eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung aufgrund von Änderungen der zugrunde liegenden Schätzungen nicht mehr bzw. nicht mehr in dem Ausmaß vorliegt, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung. Die Wertaufholung ist dabei auf den Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung ergeben hätte.
Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission zurechenbar sind, werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung richtet sich nach der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.
IFRS 9 enthält drei Kategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung erfolgt anhand des Geschäftsmodells von SCHWEIZER zur Steuerung von finanziellen Vermögenswerten (Geschäftsmodellbedingung) und der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung).
In dieser Kategorie werden strategische Beteiligungen der SCHWEIZER-Gruppe erfasst. Diese Beteiligungen stellen Beteiligungen mit langfristiger Halteabsicht dar und werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
In manchen Fällen repräsentieren die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, z.B. wenn nicht genügend Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen. Daneben wären die Anschaffungskosten auch eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, wenn für die mögliche Bemessung eine größere Bandbreite vorliegt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.
Im Falle eines Abgangs der Beteiligungen erfolgt keine Umgliederung des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung.
In dieser Kategorie sind sonstige Beteiligungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte enthalten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von etwaigen Wertminderungen.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte werden unabhängig von ihrer Laufzeit der vereinfachte Ansatz für die Ermittlung von Wertberichtigungen nach IFRS 9 angewendet. Entsprechend wird immer der über die Gesamtlaufzeit erwartete Verlust als Risikovorsorge erfasst. Die erwarteten Verlustquoten werden auf Basis von kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten unter Berücksichtigung externer Bonitätsauskünfte (soweit verfügbar) ermittelt. Ausbuchungen von Forderungen erfolgen grundsätzlich nur, wenn eine Forderung als uneinbringlich gilt. Faktoren für Uneinbringlichkeit sind unter anderem der Abschluss eines Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Der Ausweis des Wertminderungsaufwands erfolgt im sonstigen betrieblichen Aufwand.
Hinsichtlich der übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie findet der allgemeine Wertminderungsansatz Anwendung. Danach wird eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in zwei Schritten ermittelt. Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu berücksichtigen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Der Bestimmung zur Veränderung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz liegen Bonitätsauskünfte zugrunde. Sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz basierend auf Kreditauskünften oder Informationen zu drohenden Zahlungsausfällen signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe zu erwartenden Kreditausfälle gebildet. Gewinne bzw. Verluste dieser finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam erfasst, wenn diese Vermögenswerte wertgemindert, modifiziert oder ausgebucht werden.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.
In der SCHWEIZER-Gruppe werden fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Währungsrisiken- und Rohstoffpreisrisiken entgegenzuwirken. Die derivativen Finanzinstrumente der Schweizer-Gruppe werden der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) bestehen in der SCHWEIZER-Gruppe nicht. Die SCHWEIZER-Gruppe behält sich das Wahlrecht des IFRS 9 vor, in künftigen Fällen weiterhin nach den Hedge-Kriterien des IAS 39 zu verfahren.
In der SCHWEIZER-Gruppe gibt es zum Bilanzstichtag nur Commodity Derivate, für die Kaufpreisvereinbarungen bestehen, welche durch die IBOR Reform nicht beeinflusst werden.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:
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| Stufe 1: | Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten. |
| Stufe 2: | Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten. |
| Stufe 3: | Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen. |
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Herstellungskosten bestimmt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, die auch Abschreibungen enthalten, einbezogen.
Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten, die keinen alternativen Nutzen aufweisen und für die ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch in Höhe der bereits entstandenen Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden.
Für die Wertminderung der Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, so dass eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird.
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barmittel, Sichteinlagen sowie alle Finanzmittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen, die unmittelbar in einen festgelegten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
Die Risikovorsorge wird auf Grundlage von aktuellen Marktdaten und internen Risikoeinschätzungen sowie externen Bonitätsauskünften gebildet. Es wurden keine wesentlichen Wertminderungssachverhalte nach IFRS 9 identifiziert.
Die Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne wird auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen errechnet. Dabei werden der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ergebniswirksam erfasst. Die Neubewertungen der angesetzten Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Buchwerten in der Konzernbilanz, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersätze der Steuersubjekte, die zum Zeitpunkt der Realisation gültig und am Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung finden.
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, wenn diese denselben Steuergläubiger betreffen und Fristenkongruenz vorliegt.
Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist. Rückgriffsrechte werden dabei gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen werden als langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) nach IAS 19 eingestuft und zurückgestellt. Die Rück stellungen werden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Anwendung des FIFO-Verfahrens (first in, first out), bei dem der von der Gesamtheit aller Aufstockungen erdiente Anteil so verteilt wird, dass die zuerst auszuzahlenden Aufstockungen auch zuerst voll ausfinanziert werden, ermittelt. Der Ansammlungszeitraum endet für alle Aufstockungen einheitlich mit dem Ende der Arbeitsphase. Für die ausfinanzierten Leistungen wird als Erfüllungsbetrag der Barwert ermittelt. Für den Kreis von Arbeitnehmern, die einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages haben, wurden unter Annahme der wahrscheinlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch die Arbeitnehmer Potentialrückstellungen gebildet. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens aus der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen wird vom Barwert der Leistungsverpflichtungen abgezogen, so dass die Nettoschuld in den Rückstellungen erfasst ist.
Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.
Umsatzerlöse werden bei SCHWEIZER mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung realisiert, d.h. bei Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter auf den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen entsprechend der vertraglichen Gegebenheiten und Ansprüche.
Die Umsätze aus dem Verkauf von Produkten werden überwiegend zeitraumbezogen erfasst, da für die Produkte keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und ein Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung vorliegt.
In den übrigen Fällen erfolgt die Übertragung der Verfügungsgewalt zeitpunktbezogen mit Lieferung der Teile oder bei Entnahme aus dem Konsignationslager.
Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die SCHWEIZER im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhält. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt in Höhe des vereinbarten Preises für die jeweiligen Güter. Zum Teil werden Kunden Boni, Skonti, Gutschriften oder Rabatte gewährt, welche eine variable Gegenleistung darstellen. Diese werden als Reduktion der Umsatzerlöse auf Basis von Erfahrungswerten bzw. getätigten Umsatzerlösen erfasst. Entsprechend den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst.
Da Gewährleistungsvereinbarungen in Zusammenhang mit den veräußerten Gütern lediglich hinsichtlich der Absicherung von vertraglich vereinbarten Produktspezifikationen bestehen, stellen diese keine Leistungsverpflichtung dar. Diese werden weiterhin nach IAS 37 bilanziert.
Bei SCHWEIZER beträgt die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter und der Bezahlung nicht mehr als ein Jahr, so dass SCHWEIZER den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 anwendet und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente anpasst.
Üblicherweise betragen die Zahlungsziele für Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden zwischen 30 und 90 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt in den meisten Fällen zum Lieferzeitpunkt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden zunächst als Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst und im Zeitpunkt des betriebsbereiten Zustands werden diese von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden von den entsprechenden Aufwendungen abgezogen.
Sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht erfasst und sonstige Finanzerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs vereinnahmt.
Die Bewertung der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich (LTI Plan) erfolgt gemäß IFRS 2 zum beizulegenden Zeitwert. Erdiente Ansprüche aus dem LTI Plan in Form von virtuellen Aktien werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf Basis der jeweils relevanten Börsenkurse bewertet. Zu Bewertungszeitpunkten vor Auszahlung der Vergütungsansprüche erfolgt die Bewertung zudem unter Verwendung des Black/Scholes Modells sowie ggfs. auf Basis von Annahmen über zukünftige Zielerreichungsgrade. Der ermittelte Wert wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst; die Gegenbuchung erfolgt im Eigenkapital (Kapitalrücklage). Wertschwankungen aus Veränderungen des Aktienkurses, die nach dem Datum der Gewährung eintreten, werden im Personalaufwand ausgewiesen.
Bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses spielten Schätzungen und Ermessensentscheidungen eine wesentliche Rolle. Dabei trifft das Management diverse Annahmen und Schätzungen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Bei den folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:
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| ― | Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern Der Ansatz aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, welchen nicht passive latente Steuern aus temporären Differenzen gegenüberstehen, erfordert eine wesentliche Einschätzung des Managements im Hinblick auf das geplante zu versteuernde Einkommen (siehe auch "Latente Steuern" und Abschnitt 3.8). |
| ― | Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit (siehe auch "Sachanlagen" und "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1). |
| ― | Ansatz und Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten Der Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfordert eine Einschätzung des Managements im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der betroffenen Technologie. Die Schätzung der Nutzungsdauer basiert auf dem zu erwartenden Produktlebenszyklus (siehe Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1). Solange noch keine planmäßige Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten erfolgt, werden die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte mindestens jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. |
| ― | Ermittlung Risikovorsorge Forderungen Die Schweizer Electronic AG führt eine regelmäßige Überprüfung des Modells der erwarteten Kreditverluste des IFRS 9 durch, um potenzielle Auswirkungen auf das Modell zu identifizieren und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Eine Überprüfung auf Basis der aktuellen Informationslage ergab wie im Vorjahr keinen Anpassungsbedarf zum 31. Dezember 2021. Die Einschätzung und Bewertung der Werthaltigkeit der Forderungen erfolgt auf Basis des jeweiligen Kreditrisikos aus Bonitätsauskünften. Während des Geschäftsjahres haben sich keine nennenswerten Einflüsse gezeigt, die auf die Coronapandemie zurückzuführen wären. |
| ― | Bewertung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft (siehe "Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne" und Abschnitt 4.12). |
| ― | Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken Der Ansatz von Rückstellungen für die Risikovorsorge aus Rechtsstreitigkeiten erfordert eine wesentliche Schätzung des Managements. Auf Basis des aktuellen Status des jeweiligen Verfahrens, der Abwägung der Erfolgswahrscheinlichkeit sowie unter Berücksichtigung anwaltlicher Einschätzungen wird das Risiko eingeschätzt und bewertet. Diese Schätzung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Dynamik im Verlauf des Rechtsverfahrens als auch die Unbestimmbarkeit eines zukünftigen Vergleichs oder Gerichtsurteils. |
| ― | Umsatzrealisierung Die zeitraumbezogene Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgt nach der Input-Methode. Dabei werden zur Ermittlung der Umsatzerlöse zunächst die Herstellkosten der Materialien für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse herangezogen. In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, wie hoch der Auftragsbestand in Abhängigkeit des Bestelldatums in der Frozen Zone ist. Die Frozen Zone ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Kunde keine Änderung mehr an der Bestellung oder dem Auftrag vornehmen kann und verpflichtet ist, die Erzeugnisse abzunehmen. In einem weiteren Schritt wird bei den unfertigen Erzeugnissen zusätzlich der Fertigstellungsgrad betrachtet, d.h. zu welchem Prozentsatz die Materialien fertig sind. Daraufhin wird geprüft, zu welchem Verkaufspreis die Materialien verkauft werden, was schließlich den Umsatz nach IFRS 15 ergibt bzw. zu Vertragsvermögenswerten führt. Die diesem Umsatz zuzuordnenden Anteile der Herstellungskosten werden entsprechend von den Vorräten abgesetzt und fließen erfolgswirksam in die Herstellkosten des Umsatzes (siehe "Umsatzerlöse" und Abschnitt 3.1). |
Die mit der Coronapandemie verbundenen wesentlichen Unsicherheiten wurden, soweit relevant, bei Ermessensentscheidungen und Schätzungen berücksichtigt und sind in den jeweiligen Abschnitten des Anhanges dargestellt. Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Anpassungen der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden. Zu erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Coronapandemie siehe Abschn. 4.16 und zu im Geschäftsjahr aufgenommenen Darlehen aus dem Corona-Hilfsprogramm der KfW siehe Abschnitt 4.10.
Die SCHWEIZER-Gruppe besteht ausschließlich aus dem Geschäftssegment "Electronic". In diesem Segment entwickelt, produziert und vertreibt die SCHWEIZER-Gruppe hochwertige Leiterplatten für die Automobil-, Solar-, Luftfahrt- und allgemeine Industrie. Es bestehen Partnerschaften mit der Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen/Deutschland, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan, und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China.
Hinsichtlich der Angaben zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen sowie der Informationen zu den Hauptkunden verweisen wir auf Abschnitt 3.1.
Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich wie folgt:
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| Umsatzerlöse 2021 in Mio. EUR |
HDI | Multilayer | Durchmetallisierte Schaltungen | Nicht durchmetallisierte Schaltungen | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 32,2 | 10,3 | 10,1 | 1,5 | 1,6 | 55,7 |
| Europa (ohne Deutschland) | 6,8 | 8,7 | 2,8 | 0,8 | - | 19,1 |
| Asien | 18,4 | 12,7 | 1,0 | 4,7 | 0,2 | 37,0 |
| Amerika | 4,3 | 2,7 | 3,2 | 0,2 | - | 10,4 |
| Übrige Länder | - | 0,1 | 0,4 | - | - | 0,5 |
| 61,7 | 34,5 | 17,5 | 7,2 | 1,8 | 122,7 |
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| Umsatzerlöse 2020 in Mio. EUR |
HDI | Multilayer | Durchmetallisierte Schaltungen | Nicht durchmetallisierte Schaltungen | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 32,7 | 6,8 | 7,2 | 1,7 | 1,5 | 49,9 |
| Europa (ohne Deutschland) | 4,9 | 14,5 | 2,3 | 0,7 | 0,1 | 22,5 |
| Asien | 15,1 | 1,5 | 1,0 | 2,3 | 0,4 | 20,3 |
| Amerika | 2,1 | 1,6 | 1,3 | 0,2 | - | 5,2 |
| Übrige Länder | - | - | 0,4 | - | - | 0,4 |
| 54,8 | 24,4 | 12,2 | 4,9 | 2,0 | 98,3 |
Vorstehende Informationen zu Umsatzerlösen sind nach Lieferregion der Kunden gegliedert.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Salden der Forderungen und der Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden:
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| Vertragssalden | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.980 | 19.795 |
| Vertragsvermögenswerte | 7.474 | 8.315 |
Im Jahr 2021 beliefen sich die Umsatzerlöse mit drei Kunden auf insgesamt ca. 45% des Gesamtumsatzes (2020: 50%). Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden beliefen sich dabei auf 34,3 Mio. EUR (2020: 31,9 Mio. EUR), 11,2 Mio. EUR (2020: 8,8 Mio. EUR) und 9,9 Mio. EUR (2020: 8,4 Mio. EUR). Somit macht lediglich ein Kunde mehr als 25% des Gesamtumsatzes aus.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den nicht erfüllten zeitraum- und zeitpunktbezogenen Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 zugeordnet wird, beträgt insgesamt 1.628 TEUR (2020: 10.126 TEUR). Die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen erfolgte in den Monaten Januar und Februar 2022.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Recycling Erlöse Goldabfälle | 1.401 | 802 |
| Währungsgewinne | 1.304 | 1.310 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 336 | 321 |
| Erträge aus Schadensersatzansprüchen | 0 | 73 |
| Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 29 | 0 |
| Erträge aus Fördermitteln | 1.476 | 200 |
| Übrige Erträge | 294 | 955 |
| Summe | 4.840 | 3.661 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Währungsverluste | 380 | 1.004 |
| Aufwand aus Wertberichtigungen auf Forderungen | 40 | 292 |
| Zuführung zu Rückstellung aus Produktrisiken | 4 | 54 |
| Zuführung zu Rückstellung für Prozessrisiken | 0 | 317 |
| Sonstige Steuern | 0 | 193 |
| Restrukturierungsaufwand an Transfergesellschaften | 0 | 745 |
| Übrige Aufwendungen | 664 | 656 |
| Summe | 1.088 | 3.261 |
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 52 | 26 |
| Dividendenerträge | 0 | 4 |
| Sonstiges | 474 | 13 |
| Summe | 526 | 43 |
Die sonstigen Finanzerträge beinhalten Zinserträge aus Rückstellungsveränderungen in Höhe von 474 TEUR.
Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gezahlte Zinsen (brutto) | 3.865 | 3.319 |
| Aktivierte Zinsen | 0 | -1.365 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 125 | 424 |
| Summe | 3.990 | 2.378 |
Die gezahlten Zinsen sind in Höhe von 2.465 TEUR (2020: 2.315 TEUR) auf den lokalen Investitionskredit für den Standort Jintan und in Höhe von 896 TEUR (2020: 855 TEUR) für die übrigen Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen; davon 136 TEUR (2020: 34 TEUR) auf im Geschäftsjahr vollständig ausgezahlte Darlehen aus dem Corona-Hilfsprogramm der KfW. Des Weiteren beinhalten sie die Zinsaufwendungen für Leasing Verpflichtungen in Höhe von 331 TEUR (2020: 93 TEUR).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungsveränderungen in Höhe von 125 TEUR (2020: 387 TEUR).
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | 38.301 | 34.114 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 6.850 | 5.095 |
| Altersversorgung | 708 | 841 |
| Summe | 45.859 | 40.050 |
Im Berichtsjahr und im Vorjahr minderte die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld die Löhne und Gehälter. In diesem Zusammenhang wurde der SCHWEIZER-Gruppe Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 8 TEUR (2020: 1,3 Mio. EUR) erstattet.
Die Kriterien des IAS 38 für die Aktivierung der angefallenen Entwicklungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr erstmals erfüllt. In diesem Zuge wurden 240 TEUR als selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die aufwandswirksam erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 2,7 Mio. EUR (2020: 2,7 Mio. EUR).
In dieser Position sind inländische Körperschaftsteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen.
Weiterhin werden in dieser Position latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz bestehen oder die im Zusammenhang mit dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in dem Umfang gebildet wurden, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.
Die latenten Steuern werden auf Grundlage, der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich zusammen aus Aufwand (+) / Ertrag (-):
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuern der laufenden Berichtsperiode | 243 | 185 |
| Periodenfremde Ertragsteuern | 1.317 | 49 |
| Latente Steuern | 1.356 | -3.217 |
| davon latente Steuern aus temporären Differenzen -202 TEUR (2020: -455 TEUR) | ||
| davon Veränderung aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste -2.303 TEUR (2020: -2.761 TEUR) | ||
| davon Veränderung aufgrund einer Auflösung von bereits berücksichtigter steuerlicher Verluste 3.861 TEUR (2020: 0 TEUR). | ||
| Summe Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2.916 | -2.983 |
Latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst sind, resultieren aus leistungsorientierten Pensionsplänen und haben sich im Geschäftsjahr eigenkapitalvermindernd in Höhe von 360 TEUR (2020: eigenkapitalerhöhend 348 TEUR) ausgewirkt.
Die Schweizer Electronic AG in Deutschland unterliegt mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der dem erwarteten Steueraufwand zugrunde liegende Steuersatz in Höhe von 29,13% (2020: 29,13%) berücksichtigt die für die Besteuerung relevante Gesellschaftsstruktur.
Ausgehend vom Konzernjahresergebnis vor Ertragssteuern und der erwarteten Ertragssteuer gestaltet sich die Überleitung auf den tatsächlichen Ertragssteueraufwand wie folgt:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -23.272 | -20.865 |
| Erwarteter Ertragssteueraufwand (-) / Ertrag (+) | 6.778 | 6.077 |
| Abweichende Steuersätze | -778 | -230 |
| Steuerfreie Erträge | 33 | 195 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -859 | -178 |
| Periodenfremde Steuern | -1.317 | -49 |
| Auswirkung durch die Anpassung von steuerlichen Verlustvorträgen des Vorjahrs | -1.311 | -374 |
| Auswirkungen durch die Nutzung von Verlustvorträgen, auf die vorher keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden | 0 | 43 |
| Auswirkungen durch den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge | -5.805 | -2.582 |
| davon Schweizer Electronic AG | - | -2.582 |
| davon Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. | -5.795 | - |
| davon Schweizer Electronic Americas Inc. | -10 | - |
| Sonstige | 344 | 81 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -2.916 | 2.983 |
| Effektiver Steueraufwand | 13% | 14% |
Die Positionen enthalten nur Ertragsteuern; etwaige sonstige Steuern sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Forderungen enthalten.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuererstattung Körperschaftsteuer | 5 | 2 |
| Steuererstattung Gewerbesteuer | 0 | 2 |
| Summe Forderungen Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5 | 4 |
| Langfristig | 0 | 0 |
| Kurzfristig | 5 | 4 |
Die latenten Steuern ergeben sich aus den folgenden Bilanzpositionen:
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| Aktive latente Steuern 31.12.2021 TEUR |
Passive latente Steuern 31.12.2021 TEUR |
Aktive latente Steuern 31.12.2020 TEUR |
Passive latente Steuern 31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 128 | 5.370 | 505 | 5.727 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 70 | 0 | 0 |
| Nutzungsrechte | 1 | 1.770 | 17 | 722 |
| Vorräte | 954 | 0 | 1.670 | 0 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 135 | 168 | 2 | 28 |
| Vertragsvermögenswerte | 0 | 1.308 | 0 | 2.271 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5.221 | 0 | 5.791 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 412 | 37 | 529 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 1.588 | 0 | 474 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 3.140 | 0 | 4.137 | 0 |
| 11.577 | 8.723 | 13.125 | 8.748 | |
| Saldierung | -7.936 | -7.936 | -8.160 | -8.160 |
| Ansatz latenter Steuern | 3.641 | 787 | 4.965 | 588 |
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Zum 31. Dezember 2021 betrugen die steuerlichen Verlustvorträge 49.297 TEUR (2020: 26.054 TEUR).
Die auf die inländische Schweizer Electronic AG entfallenden Verlustvorträge in Höhe von 10.625 TEUR (2020: 11.354 TEUR) können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Im Geschäftsjahr wurden auf bisher nicht berücksichtigte Verlustvorträge aktive latente Steuern in Höhe von 2.303 TEUR aktiviert, da die Gesellschaft plant, diese mit zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnen zu können. Diese Einschätzung fußt auf der Erkenntnis, dass die Restrukturierungen im Zuge der Coronapandemie am Standort Schramberg im Jahr 2020 erfolgreich umgesetzt werden konnten und sich erstmals im Geschäftsjahr 2021 bemerkbar machten. Auch für die kommenden Geschäftsjahre gehen wir von einem positiven und nachhaltigen Effekt auf die Ertragslage aus. Unter der Annahme, dass sich die Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage nach der Coronapandemie fortsetzt und dass sich der Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts wie bisher unwesentlich auf die Auftragslage auswirkt, wird damit gerechnet, die entstandenen Verlustvorträge aus den Jahren 2019 und 2020 in den Jahren 2022 bis 2024 verrechnen zu können.
Die übrigen Verlustvorträge in Höhe von 38.672 TEUR (2020: 14.700 TEUR) betreffen das Ausland und entfallen in Höhe von 47 TEUR auf die Schweizer Electronics Americas Inc. und in Höhe von 38.625 TEUR auf die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China; diese können zeitlich auf fünf Jahre begrenzt vorgetragen werden.
Im Geschäftsjahr 2021 fand eine steuerliche Außenprüfung der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China statt, bei der keine Verstöße gegen das lokale Steuerrecht festgestellt wurden; allerdings beurteilte die lokale Steuerbehörde die Kaufpreisminderung für das Landnutzungsrecht im Jahr 2018, welcher keine monetäre Zuwendung zugrunde lag, als steuerwirksamen Zufluss zum steuerlichen Einkommen 2018, was eine ungeplante Steuernachzahlung von 1.315 TEUR verursachte. Hinsichtlich der Zuwendungen für die Gebäudeinvestition vertrat die Steuerbehörde die Auffassung, dass die Zuwendungen im jeweiligen Jahr des Geldzuflusses dem steuerlichen Einkommen hinzuzurechnen sind, welche der Regelung im zugrundeliegenden Investitionsabkommen widerspricht. Entgegen dieser Auffassung wurden die Zuflüsse aus den Jahren 2019 und 2020 nicht dem steuerlichen Einkommen der entsprechenden Jahre hinzugerechnet. Eine Festlegung hinsichtlich des Zeitpunktes der Versteuerung erfolgte von Seiten der Finanzverwaltung nicht. Sollte es zu einer Abweichung zu dem, im Investitionsabkommen vereinbarten Zeitpunkt der Versteuerung im Jahre 2026 kommen, besteht eine Unsicherheit der Steuerplanung für die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge aus den Anlaufverlusten. Diese Unsicherheit hat die Annahmen und Schätzungen wesentlich beeinflusst und zu einem Verzicht des Ansatzes latenter Steuern von 5.795 TEUR auf steuerlichen Verlustvorträge für 2021 in Höhe von 23.179 TEUR sowie einer Auflösung von bereits aktivierten latenten Steuern von 3.861 TEUR auf Verlustvorträge aus den Vorjahren in Höhe von 15.446 TEUR geführt.
Zum Stichtag verbleiben Verlustvorträge in Höhe von 38.672 TEUR (2020: 8.902 TEUR), auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, da deren Nutzung nicht wahrscheinlich ist.
Schweizer hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten (=verwässerten) Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis | -26.188 | -17.877 |
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| 2021 | 2020 | |
|---|---|---|
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien ** | 3.770.713 | 3.770.713 |
** In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.
Das Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis, beträgt für das Geschäftsjahr -6,95 EUR (2020: -4,74 EUR).
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden keine (2020: 0) Stammaktien aus der aktien-basierten Vergütung übertragen.
Die Entwicklung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2021 und 2020 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 01.01.2021 | Zugänge | Von den Anschaffungskosten abgesetzte Zuwendungen öffentlicher Hand | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 59.244 | 2.089 | 2.510 | |||
| Technische Anlagen und Maschinen | 122.851 | 2.580 | 8.341 | 1.550 | 3.201 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 57.785 | 891 | 113 | 62 | 275 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 7.911 | 5.280 | -813 | 5.753 | -1.715 | 350 |
| Summe Sachanlagen | 247.791 | 10.840 | -813 | 14.207 | -103 | 6.336 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 7.725 | 6.755 | 0 | 0 | 0 | 543 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.671 | 95 | 103 | 113 | ||
| Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte | 240 | |||||
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 6.671 | 335 | 0 | 0 | 103 | 113 |
| Gesamtsumme | 262.187 | 17.930 | -813 | 14.207 | 0 | 6.992 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2021 | 01.01.2021 | planmäßige Abschreibungen | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 63.843 | 16.645 | 1.809 | 131 | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 121.841 | 81.681 | 5.636 | 8.180 | -151 | 351 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 58.900 | 50.100 | 2.010 | 113 | 47 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.260 | |||||
| Summe Sachanlagen | 249.844 | 148.426 | 9.455 | 8.293 | -151 | 529 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 15.023 | 2.039 | 1.579 | 151 | 89 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.982 | 5.147 | 320 | 16 | ||
| Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte | 240 | |||||
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 7.222 | 5.147 | 320 | 0 | 0 | 16 |
| Gesamtsumme | 272.089 | 155.612 | 11.353 | 8.293 | 0 | 634 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||
|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten | 18.586 | 45.257 | 42.599 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 79.338 | 42.503 | 41.170 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 52.045 | 6.855 | 7.685 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5.260 | 7.911 | |
| Summe Sachanlagen | 149.969 | 99.875 | 99.365 |
| Nutzungsrechte | |||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 3.858 | 11.165 | 5.686 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.483 | 1.499 | 1.524 |
| Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte | 240 | ||
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 5.483 | 1.739 | 1.524 |
| Gesamtsumme | 159.309 | 112.779 | 106.575 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 01.01.2020 | Zugänge | Von den Anschaffungskosten abgesetzte Zuwendungen öffentlicher Hand | Abgänge | Umbuchungen | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 38.527 | 5.675 | -37.528 | 526 | 53.094 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 96.750 | 7.081 | -7.066 | 1.586 | 27.673 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 56.362 | 1.063 | -161 | 500 | 1.031 | -9 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 89.279 | 5.141 | 2.537 | -81.805 | -2.166 | |
| Summe Sachanlagen | 280.918 | 18.961 | -44.755 | 5.150 | -7 | -2.175 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 4.643 | 3.171 | 29 | 3 | -63 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.291 | 393 | 2 | 4 | -14 | |
| Gesamtsumme | 291.852 | 22.524 | -44.755 | 5.182 | 0 | -2.252 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2020 | 01.01.2020 | planmäßige Abschreibungen | Abgänge | Währungsumrechnung | 31.12.2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 59.244 | 15.297 | 1.359 | -11 | 16.645 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 122.851 | 78.524 | 4.417 | 1.227 | -31 | 81.681 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 57.785 | 48.630 | 1.970 | 492 | -9 | 50.100 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 7.911 | |||||
| Summe Sachanlagen | 247.791 | 142.450 | 7.746 | 1.719 | -50 | 148.425 |
| Nutzungsrechte | ||||||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 7.725 | 1.168 | 948 | 64 | -13 | 2.039 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.671 | 4.844 | 308 | 2 | -2 | 5.147 |
| Gesamtsumme | 262.187 | 148.463 | 9.002 | 1.786 | -65 | 155.612 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 42.599 | 23.231 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 41.170 | 18.228 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.685 | 7.731 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 7.911 | 89.279 |
| Summe Sachanlagen | 99.365 | 138.468 |
| Nutzungsrechte | ||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 5.686 | 3.475 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.524 | 1.447 |
| Gesamtsumme | 106.575 | 143.390 |
Die wesentlichen Veränderungen im Anlagevermögen der SCHWEIZER-Gruppe sind Zugänge in Höhe von 17,9 Mio. EUR, begründet in weiteren Investitionen im Produktionsstandort Jintan in Höhe von 9,4 Mio. EUR und in Schramberg in Höhe von 8,5 Mio. EUR. Im Zuge einer Sale-and-Lease-back-Transaktion in Schramberg wurde die angeschaffte Leiterbildlinie zu 4,8 Mio. EUR veräußert und ist daher in den Abgängen enthalten. Außerdem wurden Altbestände technischer Anlagen mit historischen Anschaffungskosten in Höhe von 8,3 Mio. EUR und einem Restbuchwert von 0 verschrottet. Für begonnene Modernisierungsinvestitionen am Standort Schramberg mit Fertigstellung im kommenden Jahr wurden Fördermittel in Höhe von 813 TEUR vereinnahmt. Weitere staatliche Förderungen wurden im Berichtsjahr nicht von den Anschaffungskosten abgesetzt. Darüber hinaus wurden keine Zinsaufwendungen zum Ansatz gebracht.
Wie im Vorjahr betreffen die Umgliederungen aus den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau im Wesentlichen die Fertigstellung von Anlagen am Produktionsstandort Jintan.
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich im Berichtsjahr erstmalig aus erworbenen immateriellen und selbst geschaffenen Vermögenswerten zusammen. Die Zugänge bestehen hauptsächlich aus den aktivierte Entwicklungskosten mit 240 TEUR am Standort in Schramberg.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Aus der aktuellen Situation im Rahmen der Coronapandemie resultieren keine zusätzlichen Wertminderungen.
Die SCHWEIZER-Gruppe ist Leasingnehmer von Immobilien, technischen Anlagen, Kraftfahrzeugen und anderen Vermögenswerten. Leasingverträge für Kraftfahrzeuge haben in der Regel eine Laufzeit von 3 Jahren. Bei technischen Anlagen liegt die Vertragslaufzeit in der Regel zwischen 8 und 10 Jahren. Immobilienverträge besitzen in der Regel eine Laufzeit zwischen 2 und 4 Jahren.
Aktuell bestehen im Konzern keine wesentlichen vertraglich festgeschriebenen Verlängerungsoder Kündigungsoptionen, welche nicht bereits im Jahr 2021 ausgeübt wurden.
Im Jahr 2021 wurden innerhalb der Nutzungsrechte Zugänge in Höhe von 6.755 TEUR verzeichnet (2020: 3.171 TEUR). In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:
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| in TEUR | Technische Anlagen | Immobilien | Kraftfahrzeuge | Weitere Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31. Dezember 2019 | 1.830 | 851 | 551 | 244 | 3.476 |
| Zugänge und Abgänge | 2.369 | -40 | 638 | 191 | 3.158 |
| Abschreibungsaufwand | 438 | 62 | 381 | 67 | 948 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 3.761 | 749 | 808 | 368 | 5.686 |
| Zugänge | 6.613 | - | 142 | - | 6.755 |
| Abgänge | - | - | - | - | - |
| Abschreibungsaufwand | 1.237 | 60 | 371 | 60 | 1.730 |
| Währungsumrechnung | 352 | 30 | 31 | 39 | 452 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 9.489 | 719 | 610 | 347 | 11.165 |
Im aktuellen Geschäftsjahr wurde eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion im Zusammenhang mit der Anschaffung einer neuen Leiterbildlinie durchgeführt, aus der sich kein Gewinn oder Verlust ergab. Der Zugang des Nutzungsrechts ist in den technischen Anlagen enthalten. Die daraus resultierende Leasingverbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2021 4.076 TEUR. Ein wesentlicher Einfluss auf die Zahlungsströme der SCHWEIZER-Gruppe ergab sich hierdurch nicht.
Die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten betragen 10.492 TEUR (2020: 5.034 TEUR). Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Abschnitt 4.15 dargestellt.
In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte | 1.730 | 948 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 331 | 93 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert (in den Verwaltungskosten enthalten) | 33 | 38 |
| Variable Leasingzahlungen (in den Umsatzkosten enthalten) | 0 | 2 |
| Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag | 2.094 | 1.082 |
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen im Jahr 2021 1.842 TEUR (2020: 1.003 TEUR). Künftige Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse, die noch nicht begonnen haben, werden aktuell nicht erwartet.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Debitorische Kreditoren | 110 | 400 |
| Finanzforderung | 524 | 906 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 201 | 175 |
| Summe Sonstige Finanzielle Vermögenswerte | 835 | 1.481 |
| Langfristig | 5 | 5 |
| Kurzfristig | 830 | 1.476 |
Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzsteuerforderung aus Investitionen | 1.274 | 1.150 |
| Forderungen aus ausstehenden Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.506 | 20.437 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.054 | 202 |
| Forderungen aus Steuererstattungen | 354 | 302 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 830 | 1.145 |
| Summe Sonstige Vermögenswerte | 8.017 | 23.236 |
| Langfristig | 702 | 0 |
| Kurzfristig | 7.315 | 23.236 |
Der Rückgang der sonstigen Vermögenswerte auf 8.017 TEUR (2020: 23.236 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus dem Zufluss der ausstehenden Zuwendungen der öffentlichen Hand am Standort in Jintan, die im Vorjahr als Forderungen erfasst wurden.
Der Anstieg der Rechnungsabgrenzungsposten ist auf eine Zahlung von vorweggenommenen Preisnachlässen an einen Großkunden (Upfront Payment) über 890 TEUR zurückzuführen, der als Umsatzminderung bei der Übertragung, der damit verbundenen erwarteten Umsätze aufgelöst wird. Die Steuererstattungsbeträge sind in den Erstattungsansprüchen aus Energiesteuer über 121 TEUR (2020: 188 TEUR) und aus Stromsteuer über 233 TEUR (2020: 114 TEUR) begründet.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.263 | 5.254 |
| Unfertige Erzeugnisse | 3.950 | 2.001 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 4.924 | 2.067 |
| Summe der Vorräte | 18.137 | 9.322 |
Die Abwertungen auf das Vorratsvermögen, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen 1.299 TEUR (2020: 1.468 TEUR) und werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bewerteten Vorräte beträgt 1.299 TEUR (2020: 4.961 TEUR).
Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.980 | 19.795 |
Die Verminderung der Forderungen resultiert aus einer Maßnahme zur Optimierung des Working Capitals aus dem Bereich Forderungsmanagement. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.
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| in TEUR | Bruttobuchwert zum 31.12.2021 | Risikovorsorge zum 31.12.2021 | Durchschnittliche erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit in % |
Bruttobuchwert zum 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| nicht fällig | 14.908 | 18,0 | 0,001 | 18.642 |
| fällig seit 1-30 Tagen | 1.067 | 5 | 0,005 | 805 |
| fällig seit 31-60 Tagen | 492 | 1 | 0,002 | 226 |
| fällig seit 61-90 Tagen | 126 | 0 | 0 | 57 |
| fällig seit 91-120 Tagen | 113 | 0 | 0 | 2 |
| fällig seit 121-150 Tagen | 300 | 2 | 0,007 | 95 |
| Gesamt | 17.006 | 26 | 0,002 | 19.827 |
Zum 31. Dezember 2021 bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 283 TEUR. Die Einschätzung und Bewertung der Werthaltigkeit der Forderungen erfolgt auf Basis des jeweiligen Kreditrisikos aus Bonitätsauskünften. Während des Geschäftsjahres haben sich keine nennenswerten Einflüsse gezeigt, die auf die Coronapandemie zurückzuführen wären.
Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen stellt sich wie folgt dar:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 383 | 91 |
| Auflösung | 76 | 15 |
| Zugang Risikovorsorge | 26 | 47 |
| Zugang Einzelwertberichtigung | 23 | 260 |
| Stand 31. Dezember | 356 | 383 |
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | 7.474 | 8.315 |
Für die Vertragsvermögenswerte wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 1 TEUR (2020: 6 TEUR) erfasst.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 14.422 | 22.973 |
| Stand 31. Dezember | 14.422 | 22.973 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst.
Zum 31. Dezember 2021 verfügte der Konzern über fest zugesagte Kreditlinien in Höhe von 7.190 TEUR (2020: 7.190 TEUR). Die Kreditlinien beziehen sich auf die Schweizer Electronic AG. Diese hat eine Kreditlinie in Höhe von 1 Mio. EUR an die Schweizer Electronic Singapore Pte, Ltd. übertragen. Hierfür hat die Schweizer Electronic AG eine Garantie abgegeben.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert 9.664.054 EUR und ist in 3.780.000 Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.
Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 9.287 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von 24 TEUR bzw. 0,25% des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
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| Eigene Anteile in EUR |
Eigene Anteile in Stk. | Im Umlauf befindliche Anteile in Stk. | |
|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2020 | 23.743 | 9.287 | 3.770.713 |
| Ausgabe von Aktien | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 23.743 | 9.287 | 3.770.713 |
| Ausgabe von Aktien | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2021 | 23.743 | 9.287 | 3.770.713 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2026 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 EUR durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2021 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 24. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu 35 Mio. EUR zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 4.832.026,93 EUR zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahres 2021 sowie danach oder davor eingegangene Meldungen sind auf unserer Internetseite unter https://schweizer.ag/investoren-und-medien/corporate-governance/stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht.
Die Kapitalrücklage betrifft Agiobeträge im Zusammenhang mit den bei der Schweizer Electronic AG durchgeführten Kapitalerhöhungen, Aktienkäufen und -verkäufen sowie mit übertragenen eigenen Anteilen. Die Kapitalrücklage steht aufgrund der Regelungen des Aktiengesetzes nicht für Dividendenausschüttungen der Schweizer Electronic AG zur Verfügung.
Die Gewinnrücklagen umfassen im Wesentlichen die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses sowie die in den Vorjahren von der Schweizer Electronic AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne und Verlusten.
Ebenso werden hier neben Differenzen aus der Währungsumrechnung und den Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte auch Effekte aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen abzüglich gegenläufiger latenter Steuern ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis erfasste Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, der in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist.
Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. führt zur Auflösung des Unterschiedsbetrages zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und des entsprechend anteiligen Eigenkapitals sowie zur Eliminierung des Minderheitenausweises in Höhe von insgesamt 398 TEUR und ist in den Gewinnrücklagen erfasst.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | ||
| Konsolidierungsbedingte Währungseffekte | 482 | -1.879 |
| Summe | 482 | -1.879 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurde keine Bardividende an die Aktionäre der Schweizer Electronic AG betreffend das Geschäftsjahr 2020 ausgeschüttet.
Auch für das Geschäftsjahr 2021 wird die Schweizer Electronic AG keine Dividendenausschüttung vornehmen.
Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.
Der Konzern überwacht sein Kapital zum einen mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital entspricht. SCHWEIZER konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades. Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital.
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| Nettoverschuldungsgrad als Steuerungsgröße | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 94.375 | 84.948 |
| Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -14.422 | -22.973 |
| Netto-Finanzschulden | 79.953 | 61.975 |
| Eigenkapital | 9.721 | 34.274 |
| Nettoverschuldungsgrad | 822,5% | 180,8% |
| Eigenkapitalquote | 5,3% | 17,4% |
Das Eigenkapital des Konzerns beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 9,7 Mio. EUR (2020: 34,3 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote von SCHWEIZER verringerte sich im Geschäftsjahr 2021 aufgrund des negativen Konzernergebnisses um 12,1 Prozentpunkte auf 5,3% (2020: 17,4%).
Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.
Die verzinslichen Darlehen in Höhe von 94.375 TEUR (2020: 84.948 TEUR) betreffen fest verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 13.100 TEUR (2020: 12.650 TEUR) und einem Buchwert in Höhe von 9.850 TEUR (2020: 7.869 TEUR) sowie variabel verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 106.275 TEUR (2020: 98.818 TEUR) und einem Buchwert in Höhe von 84.525 TEUR (2020: 77.079 TEUR).
Bei den Bankdarlehen handelt es sich um langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Laufzeit der Darlehen endet im Jahr 2028.
Das Kreditportfolio wird im wöchentlichen Turnus, zusammen mit der laufenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für die SCHWEIZER-Gruppe überprüft. Bei Bedarf wird das Kreditengagement angepasst.
Im Konzern bestehen folgende wesentliche Darlehen:
Im Rahmen des Corona-Hilfsprogramms wurde im Juni 2020 ein KfW-Unternehmerkredit von nominal 7,1 Mio. EUR vereinbart. Die Kreditaufnahme zum Stichtag beträgt 7,1 Mio. EUR (2020: 3,5 Mio. EUR) mit einem jährlichen Zinssatz von 2,0%. Die Laufzeit des Kredits beträgt 2 Jahre und ist während dieses Zeitraums tilgungsfrei. Der Kredit ist durch eine Haftungsfreistellung von 80% durch eine KfW-Bundesgarantie besichert.
Für ein Darlehen von nominal 25 Mio. EUR beträgt der Saldo zum Stichtag 19,6 Mio. EUR (2020: 21,4 Mio. EUR). Die Laufzeit hat in 2018 begonnen und endet 2025. Die fest vereinbarten Tilgungen ab 2019 betragen jährlich 1,8 Mio. EUR und enden im Dezember 2025; bis dahin noch nicht zurückgezahlte Kreditaufnahmen sind endfällig.
Für ein weiteres Darlehen von nominal 9 Mio. EUR beträgt der Saldo zum Stichtag 9 Mio. EUR (2020: 9 Mio. EUR). Die Laufzeit hat in 2018 begonnen und endet 2028. Die fest vereinbarten Tilgungen ab 2023 betragen jährlich 750 TEUR und enden im Dezember 2028; bis dahin noch nicht zurückgezahlte Kreditaufnahmen sind endfällig.
Für beide Darlehen ist eine variable Verzinsung von Null bzw. positiver 3-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Margenzuschlags zwischen 1% bis 2,25% in Abhängigkeit der Nettoverschuldung vereinbart; im Geschäftsjahr lag die Verzinsung bei 2,25%. Ferner sind diese Darlehen sowie ein weiteres Darlehen mit einem Buchwert von 750 TEUR (2020: 1.125 TEUR) mit Grundschulden bis zu einem Betrag von 20,8 Mio. EUR besichert. Darüber hinaus werden 8,6 Mio. EUR (2020: 10,2 Mio. EUR) über eine Raumsicherungsübereignung für das Inventar mit einem Buchwert von 19,1 Mio. EUR (2020: 22,5 Mio. EUR) am Standort Schramberg als Sicherheit gewährt.
Für das syndizierte Investitionsdarlehen vom Dezember 2018 der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. von nominal 72,3 Mio EUR (520 Mio. CNY) betragen die Kreditaufnahmen zum Stichtag 55,9 Mio. EUR (402,4 Mio CNY) und umfassen 43,8 Mio. EUR (315,5 Mio. CNY) mit einem jährlichen Zinssatz von 5,39% und 12,1 Mio. EUR (13,6 Mio USD) mit einem jährlichen Zinssatz von 4,35% bis 4,50% (variabel in Abhängigkeit des 6-Monats-Libor). Die Laufzeit des Darlehens endet 2027. Als grundpfandrechtliche Sicherheit dient die Verpfändung des Landnutzungsrechts mit einem Buchwert von 763 TEUR (2020: 700 TEUR).
In 2021 wurden die Tilgungen für das Investitionsdarlehen der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. entsprechend dem Anteil der jeweiligen Inanspruchnahme vom Nominalbetrag vereinbart. Daraus ergeben sich variable Tilgungen bis zur vollständigen Inanspruchnahme des Darlehens.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 10.492 | 5.034 |
| Derivate mit negativem Marktwert | 79 | 0 |
| Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 57 | 31 |
| Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.628 | 5.065 |
| Langfristig | 8.579 | 4.093 |
| Kurzfristig | 2.049 | 972 |
Die Pensionsverpflichtungen sind rückstellungsfinanzierte Zusagen und unterliegen den festgelegten Regelungen des jeweiligen Renten- bzw. Versorgungswerks sowie gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um dienstzeitabhängige und gehaltsbezogene Leistungszusagen, welche neben Renten- auch Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen gewähren.
Sämtliche leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns unterliegen den typischen versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere Zinsrisiken. Der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand in den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.
Der Wertansatz der definierten Leistungsverpflichtungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen sowie die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt:
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| 2021 | 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Finanzielle Annahmen | |||
| Abzinsungssatz zum 31. Dezember | % | 1,00 | 0,52 |
| Künftige Entgeltsteigerungen | % | - | - |
| Künftige Rentensteigerungen Leitende Angestellte | % | 2,50 | 2,50 |
| Künftige Rentensteigerungen sonstige | % | 2,00 | 1,00 |
| Demografische Annahmen | |||
| zu erwartendes Lebensalter | RT 2018 G | RT 2018 G | |
| rechnerisches Pensionierungsalter Einzelzusagen | Jahre | 60 | 60 |
| rechnerisches Pensionierungsalter sonstige | Jahre | gesetzlich | gesetzlich |
| Fluktuation p.a. | % | 3,23 | 2,00 |
Ein Gehaltstrend aufgrund künftiger Entgeltsteigerungen wurde nicht berücksichtigt, weil sämtliche Arbeitsverhältnisse beendet sind.
Die Nettoverpflichtungen sind in der Bilanz in einer Höhe von 22,5 Mio. EUR (2020: 24,5 Mio. EUR) ausgewiesen und leiten sich wie folgt ab:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen | ||
| Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Januar | 24.544 | 23.521 |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen | ||
| Zinsaufwand | 125 | 222 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 236 | 227 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -887 | -920 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | ||
| Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | -1.561 | 1.583 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen Gewinne (-) /Verluste (+) | 0 | -89 |
| Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember | 22.457 | 24.544 |
| In der Bilanz ausgewiesene Beträge für Leistungszusagen | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | 22.457 | 24.544 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 22.457 | 24.544 |
In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Effekte Gesamtergebnisrechnung | ||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 236 | 227 |
| Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung | 125 | 222 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge | 361 | 449 |
| versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) | ||
| aus der Veränderung von demografischen Annahmen | 0 | 0 |
| aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | -1.561 | 1.583 |
| aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen | 0 | -89 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | -1.561 | 1.494 |
| Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge) | -1.200 | 1.943 |
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d. h. bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| Sensitivität | |||
| Abzinsungssatz | +0,5% | -1.528 | -1.786 |
| Abzinsungssatz | -0,5% | 1.715 | 2.017 |
| Rentensteigerungen | +0,5% | 1.528 | 1.786 |
| Rentensteigerungen | -0,5% | -1.715 | -2.017 |
Es werden in den Folgejahren folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Innerhalb der nächsten zwölf Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 943 | 908 |
| zwischen zwei und fünf Jahre | 3.890 | 3.788 |
| zwischen sechs und zehn Jahre | 4.937 | 4.927 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 14,5 Jahre (2020: 15,5 Jahre).
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen für die Vorstände bestehen über die Entrichtung der Beiträge an die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Geschäftsjahr 466 TEUR (2020: 414 TEUR).
Im Geschäftsjahr 2021 lagen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 2.354 TEUR (2020: 2.744 TEUR).
Die Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 32.313 TEUR (2020: 36.323 TEUR) resultierte im Wesentlichen aus der Verminderung der zum Bilanzstichtag offenen Rechnungen im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen am neuen Produktionsstandort Jintan.
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung | 2.395 | 2.073 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 1.287 | 1.154 |
| Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit | 46 | 122 |
| Verbindlichkeit Upfront | 608 | 0 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 745 | 239 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 5.081 | 3.588 |
| Langfristig | 578 | 0 |
| Kurzfristig | 4.503 | 3.588 |
Die Verbindlichkeit Upfront begründet sich aus einem abzugrenzenden Zahlungseingang für vorweggenommene Preisnachlässe von einem Lieferanten (Upfront Payment) über 608 TEUR. Die Auflösung erfolgt analog den getätigten Umsätzen.
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich in die nachfolgenden Rückstellungsarten und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:
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| in TEUR | Stand 1.1. | Zugänge | Verbrauch | Auflösungen | Zinseffekt | Stand 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern | 1.272 | 909 | 774 | 17 | -1 | 1.389 |
| Garantien | 284 | 244 | 240 | 0 | 0 | 288 |
| Versicherungsbeiträge | 3 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Rückstellungen | 5.610 | 1.090 | 1.230 | 407 | -1 | 5.062 |
| Gesamt | 7.169 | 2.279 | 2.247 | 424 | -2 | 6.739 |
| Davon kurzfristig | 2.835 | 2.990 | ||||
| Davon langfristig | 4.334 | 3.749 |
Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten Kosten für Ansprüche aus Zeitguthaben, Gewinnbeteiligungen, ausstehendem Urlaub, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen sowie sonstigen Personalausgaben.
Die gesamte Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen beträgt zum Stichtag 837 TEUR (2020: 1.089 TEUR). Insolvenzgesicherte Rückdeckungsguthaben wurden mit 535 TEUR (2020: 636 TEUR) saldiert.
Die Rechtsstreitigkeit mit der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer gegen die Schweizer Electronic AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses wurde im Geschäftsjahr durch einen gerichtlichen Vergleich, der eine ratierliche Ausgleichszahlung bis zu einem Gesamtbetrag von 3.200 TEUR sowie den Verzicht auf gegenseitige Ansprüche beinhaltet, beigelegt. Nach Abzinsung sind davon 2.875 TEUR in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Darüber hinaus beinhalten diese im Wesentlichen Rückstellungen für Produktrisiken in Höhe von 288 TEUR (2020: 284 TEUR), Jahresabschlusskosten in Höhe von 348 TEUR (2020: 249 TEUR) sowie ausstehende Kostenrechnungen in Höhe von 351 TEUR (2020: 128 TEUR).
Für den überwiegenden Teil der sonstigen Rückstellungen, außer solchen für Ausgleichszahlungen, Altersteilzeit und Jubiläen wird ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet.
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| in TEUR | beizulegender Zeitwert | 1. Stufe | 2. Stufe | 3. Stufe | zu fortgeführten Anschaffungskosten | nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Beteiligungen | 12 | - | - | 12 | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 12 | - | - | 12 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.980 | - | - | - | 16.980 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 16.980 | - | - | - | 16.980 | - |
| Sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte | 24 | - | 24 | - | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 24 | - | 24 | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | 835 | - | - | - | 835 | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 835 | - | - | - | 835 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.422 | - | - | - | 14.422 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 14.422 | - | - | - | 14.422 | - |
| Passiva | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 94.375 | - | - | - | 94.375 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 94.375 | - | - | - | 94.375 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.313 | - | - | - | 32.313 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 32.313 | - | - | - | 32.313 | - |
| Sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 79 | - | 79 | - | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 79 | - | 79 | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 10.492 | - | - | - | 10.492 | - |
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| in TEUR | Buchwert |
|---|---|
| Aktiva | |
| Beteiligungen | 12 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 12 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.980 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 16.980 |
| Sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte | 24 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 24 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | 835 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 835 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.422 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 14.422 |
| Passiva | |
| Finanzverbindlichkeiten | 94.375 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 94.375 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.313 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 32.313 |
| Sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 79 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 79 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 10.492 |
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| in TEUR | beizulegender Zeitwert | 1. Stufe | 2. Stufe | 3. Stufe | zu fortgeführten Anschaffungskosten | nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Beteiligungen | 12 | - | - | 12 | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 12 | - | - | 12 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19.795 | - | - | - | 19.795 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 19.795 | - | - | - | 19.795 | - |
| Sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte | - | - | - | - | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | 1.481 | - | - | - | 1.481 | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 1.481 | - | - | - | 1.481 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22.973 | - | - | - | 22.973 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 22.973 | 22.973 | ||||
| Passiva | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 84.948 | - | - | - | 84.948 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 84.948 | - | - | - | 84.948 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.323 | - | - | - | 36.323 | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 36.323 | - | - | - | 36.323 | - |
| Sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - | - | - | - | - | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 31 | - | - | - | 31 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.034 | - | - | - | 5.034 | - |
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| in TEUR | Buchwert |
|---|---|
| Aktiva | |
| Beteiligungen | 12 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 12 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19.795 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 19.795 |
| Sonstige derivative finanzielle Vermögenswerte | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | 1.481 |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 1.481 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22.973 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 22.973 |
| Passiva | |
| Finanzverbindlichkeiten | 84.948 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 84.948 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.323 |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 36.323 |
| Sonstige derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - |
| erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | - |
| fortgeführte Anschaffungskosten | - |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 31 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5.034 |
Leasingverbindlichkeiten sind in den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanzielle Verbindlichkeiten nicht enthalten, da sie nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen. In Bezug auf die Beteiligungen entspricht der Buchwert aufgrund der Bewertungskategorie dem beizulegenden Zeitwert.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten.
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wird aufgrund der kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die derivativen Finanzinstrumente bestehen zum 31. Dezember 2021 aus Rohstoffsicherungen. Bei den Rohstoffsicherungen handelt es sich um Commodity Derivate (Gold- und Palladiumswaps), für welche ein Festpreis für Gold bzw. Palladium bezahlt wird und die Bank variable Beträge entrichtet. Die Bewertung der Derivate erfolgte auf Basis von Stufe 2 Inputfaktoren auf Basis von Werten für aktive Märkte für identische Vermögenswerte.
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| in TEUR | Beizulegender Zeitwert | Wertberichtigung | aus Zinsen | aus Dividenden | Nettoergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) | - | -38 | 13 | - | -25 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) | - | - | - | - | - |
| Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) | - | - | - | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) | - | - | -3.708 | - | -3.708 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) | - | -83 | - | - | -83 |
| Summe | 0 | -121 | -3.695 | 0 | -3.816 |
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| in TEUR | Beizulegender Zeitwert | Wertberichtigung | aus Zinsen | aus Dividenden | Nettoergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) | -292 | -4 | -296 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) | - | - | - | - | - |
| Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) | -280 | - | - | 4 | -276 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) | - | - | -1.834 | - | -1.834 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) | - | - | - | - | - |
| Summe | -280 | -292 | -1.862 | 4 | -2.430 |
Schweizer unterliegt Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen und setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit entsprechend der Risikoeinschätzung in begrenztem Umfang marktübliche derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limite festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Das Risikomanagement der Finanzinstrumente ist darüber hinaus eingebettet in das gruppenübergreifende Risikomanagementsystem.
Im Wesentlichen werden folgende Risiken abgesichert:
Zum Stichtag waren keine Zinssicherungsgeschäfte zu bilanzieren. Die von IFRS 7 geforderte Darstellung der quantitativen Risikoindikation bezogen auf das Zinsänderungsrisiko erfolgt mittels einer Sensitivitätsanalyse. Mit dieser Methode werden die Effekte aus hypothetischen Marktzinsänderungen auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie auf das Eigenkapital zum Stichtag ermittelt. Folgende Annahmen liegen der Sensitivitätsanalyse zugrunde: Die variabel verzinslichen Finanzinstrumente unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und sind deshalb in die Sensitivitätsanalyse einzubeziehen. Wäre der Zinssatz, der variabel verzinslichen Darlehen während des Geschäftsjahres um 1 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um je 587 TEUR (2020: je 573 TEUR) gesunken beziehungsweise gestiegen.
Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung gehalten.
Aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung resultierende wechselkursbedingte Differenzen bleiben unberücksichtigt.
Wäre der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2021 um 10% gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 930 TEUR (2020: 696 TEUR) gestiegen beziehungsweise um 1.141 TEUR (2020: 851 TEUR) gesunken. Ein Anstieg (Verminderung) des Euros im Vergleich zum Singapur-Dollars um 10% würde jeweils zu einer Verminderung (Erhöhung) des Ergebnisses vor Ertragssteuern um 14 TEUR bzw. 2 TEUR führen. Die Auswirkungen bei einem Anstieg (Verringerung) des Euros gegenüber dem chinesischen Renminbi um 10% wären ein Gewinn von 5.451 TEUR bzw. ein Verlust von 606 TEUR.
Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden fallweise Natural Hedge Transaktionen durchgeführt bzw. können entsprechend der Einschätzung der Entwicklung am Devisenmarkt derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral. Am Abschlussstichtag lagen keine jahresübergreifenden Sicherungskontrakte vor.
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen des etablierten Liquiditätsplanungssystems erkannt. Aufgrund der von Banken gewährten Kreditlinien besteht für die Gruppe die Möglichkeit, auf ausreichend liquide Mittel zurückzugreifen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:
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| 2021 | 31.12. TEUR |
bis zu 3 Monate TEUR |
3 bis 12 Monate TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
Summe TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 94.375 | |||||
| Tilgung | 929 | 12.319 | 73.302 | 7.825 | 94.375 | |
| Zins | 910 | 2.617 | 6.774 | 275 | 10.576 | |
| Saldo | 1.839 | 14.936 | 80.076 | 8.100 | 104.951 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 32.313 | 29.900 | 2.323 | 89 | 0 | 32.313 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.628 | 658 | 1.390 | 5.462 | 3.118 | 10.628 |
| davon | ||||||
| Leasingverbindlichkeiten | ||||||
| Tilgung | 601 | 1.311 | 5.462 | 3.117 | 10.492 | |
| Zins | 92 | 264 | 681 | 157 | 1.192 | |
| Summe | 137.316 | 32.489 | 18.913 | 86.308 | 11.375 | 149.085 |
| 2020 | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 84.948 | |||||
| Tilgung | 891 | 3.723 | 73.583 | 6.750 | 84.948 | |
| Zins | 798 | 2.400 | 7.508 | 392 | 11.098 | |
| Saldo | 1.689 | 5.796 | 81.419 | 7.142 | 96.046 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.323 | 32.219 | 4.104 | 0 | 0 | 36.323 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.107 | 356 | 837 | 3.090 | 824 | 5.107 |
| davon Leasingverbindlichkeiten | 5.034 | 283 | 837 | 3.090 | 824 | 5.034 |
| Tilgung | 283 | 837 | 3.090 | 824 | 5.034 | |
| Zins | 40 | 118 | 316 | 103 | 576 | |
| Summe 1) | 126.378 | 34.264 | 10.737 | 84.509 | 7.966 | 137.476 |
1) Im Vorjahr keine Darstellung des Zinsanteils in Zahlungsmittelabflüssen aus Leasing, daher nicht in Summe enthalten.
Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Ansonsten stellt der Buchwert das maximale Kreditrisiko dar.
Die Adressausfallrisiken werden mit Hilfe des Expected Credit Loss-Modells berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Risikoabschlag entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit vorgenommen wird und dieser für die entsprechende Laufzeit der Vermögenswerte berücksichtigt wird. SCHWEIZER führt eine regelmäßige Überprüfung des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 durch, um potenzielle Auswirkungen auf das Modell zu identifizieren und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Im Kontext der Coronapandemie entstanden keine wesentlichen Erhöhungen des Ausfallrisikos. Eine Überprüfung auf Basis der aktuellen Informationslage ergab daher keinen Anpassungsbedarf zum 31. Dezember 2021. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. SCHWEIZER verfolgt zudem ein aktives Forderungsmanagement. Sämtliche offenen Forderungen werden auf Basis der relevanten Zahlungsbedingungen als fällig bzw. überfällig eingestuft (siehe Abschnitt 4.5). Anhand der Überfälligkeit werden die Debitoren entsprechend in Mahnstufen eingeteilt und angemahnt.
Die erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand entfielen im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen auf geförderte Investitionen für Gebäude und Maschinen, die von der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, getätigt wurden.
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| Verbindlichkeiten aus Zuwendung öffentlicher Hand | 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 22.387 | 20.615 |
| Währungsdifferenz | -2.572 | 519 |
| 24.959 | 20.096 | |
| im Geschäftsjahr erhalten | 21.848 | 5.431 |
| davon Gebäude Rohbau | 14.983 | 2.493 |
| davon zurückgeführte Umsatzsteuer aus Zuwendungen für Gebäude Rohbau | -2.139 | 0 |
| davon Innenausbau Gebäude / Anlagen und Maschinen | 6.675 | 1.731 |
| davon Mietzuschüsse | 0 | 191 |
| davon Investitionszuschuss | 813 | 0 |
| davon Personalaufwand (Coronapandemie bedingt) Deutschland | 40 | 451 |
| davon Personalaufwand (Coronapandemie bedingt) China | 5 | 365 |
| davon Forschung und Entwicklung | 24 | 200 |
| davon Projektzuschuss | 1.310 | 0 |
| davon sonstige Zuschüsse | 137 | 0 |
| Ausstehende Zuwendungen | 4.506 | 22.387 |
| davon Gebäude Rohbau | 4.718 | 16.559 |
| davon Innenausbau Gebäude / Anlagen und Maschinen | -2.121 1) | 5.796 |
| davon Personalaufwand (Coronapandemie bedingt) Deutschland | 0 | 32 |
| Absatz von Anschaffungs- und Herstellungskosten | -813 | -44.755 |
| davon Gebäude Rohbau | 0 | -37.528 |
| davon Innenausbau Gebäude / Anlagen und Maschinen | 0 | -7.066 |
| davon andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | -161 |
| davon andere Anlagen und Maschinen | -813 | 0 |
| Absatz von Umsatzsteuer | 902 | -1.921 |
| davon Gebäude Rohbau | -1.237 | -1.921 |
| davon Gebäude Rohbau | 2.139 | 0 |
| Erfolgswirksam aufgelöst | -1.484 | -1.239 |
| davon Mietzuschüsse | 0 | -191 |
| davon Personalaufwand (Coronapandemie bedingt) Deutschland | -8 | -483 |
| davon Personalaufwand (Coronapandemie bedingt) China | -5 | -365 |
| davon Forschung und Entwicklung | -24 | -200 |
| davon Projektzuschuss | -1.310 | 0 |
| davon sonstige Zuschüsse | -137 | 0 |
| Stand 31. Dezember | 0 | 0 |
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen (+) / Verbindlichkeiten (-) aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 4.506 | 22.387 |
| kurzfristig | 4.506 | 22.387 |
| langfristig | 0 | 0 |
1) Erstattung höher als im Vorjahr ermittelt; endgültiger Ansatz noch offen
Für die Kosten des Gebäude-Rohbaus wurde eine Bezuschussung von 100% des Brutto-Preises vereinbart, welche die Rückführung der Zuwendung in Höhe der rückvergüteten Vorsteueransprüche beinhaltet.
Für Maschinen und sonstige Ausstattungen wurde eine Bezuschussung in Höhe von 20% des jeweiligen Brutto-Kaufpreises vereinbart, welche keine Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet.
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| Übersicht der Zuwendungen öffentlichen Hand für Investitionen zum 31.12.2021 | Investition inkl. Umsatzsteuer TEUR |
Rückzuführende Vorsteuerbeträge TEUR |
Zuwendung TEUR |
|---|---|---|---|
| Begünstigter Gebäude-Rohbau | 40.638 | 3.411 | 37.227 |
| Zuwendung 2019 | 20.615 | 1.759 | 18.856 |
| Währungsdifferenz | -519 | -44 | -475 |
| Zuwendung 2020 | 2.493 | 206 | 2.287 |
| ausstehende Zuwendung | 18.049 | 1.490 | 16.559 1) |
| Währungsdifferenz | -2.077 | -171 | -1.905 |
| Zuwendung 2021 | 14.983 | 1.237 | 13.746 |
| rückgeführte Vorsteuerbeträge | -2.139 | -2.139 | 0 |
| Begünstigte Maschinen/ Ausstattungen | 7.527 | 0 | 7.527 |
| Zuwendung 2019 | 0 | 0 | 0 |
| Zuwendung 2020 | 1.731 | 0 | 1.731 |
| ausstehende Zuwendung | 5.796 | 0 | 5.796 1) |
| Währungsdifferenz zum Vorjahr | -667 | 0 | -667 |
| Zuwendung 2021 | 6.675 | 0 | 6.675 |
| Ausstehende Zuwendung | -212 | 0 | -212 1) |
1) Beträge auf Basis des Investitionsabkommens und bestehender bzw. erwarteter Vorsteuererstattungsansprüche
Der Ausweis für ausstehende, noch nicht erhaltene Zuwendungen öffentlicher Hand in Höhe von 4,5 Mio. EUR (2020. 22,4 Mio. EUR) erfolgte unter den sonstigen Vermögenswerten.
Im Jahr 2021 wurden der SCHWEIZER-Gruppe darüber hinaus öffentliche Aufwandszuschüsse im Zusammenhang mit staatlichen Unterstützungen aufgrund der Coronapandemie in Höhe von 28 TEUR (2020: 1,3 Mio. EUR) gewährt.
Infolge des Absatzes von Zuwendungen der öffentlichen Hand von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Investitionen am Standort China wird im Geschäftsjahr 2021 betreffend der begünstigten Anlagen eine um 6,0 Mio. CNY bzw. 785 TEUR geringe Abschreibung ausgewiesen als dies ohne Absatz der Zuwendungen der öffentlichen Hand von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Fall wäre (2020: 968 TEUR).
Der operative Cashflow reduzierte sich insgesamt um 6,9 Mio. EUR auf -14,8 Mio. EUR (2020: -8,0 Mio. EUR). Ausgangsgröße ist das gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mio. EUR geringere Ergebnis vor Steuern.
Die negative Veränderung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Vorräte um 8,2 Mio. EUR und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte um 0,8 Mio. EUR sowie eine Ertragssteuerzahlung in China von 1,5 Mio. EUR zurückzuführen. In der Veränderung der Forderungen aus Lieferungen- und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte ist ein Effekt von 6,1 Mio. EUR durch Forderungsabtretungsgeschäfte enthalten.
Gegenläufig trug die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,6 Mio. EUR sowie ein operativer Zuschuss der öffentlichen Hand in China in Höhe von 1,3 Mio. EUR zu einer Erhöhung der operativen Cashflows bei.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf 1,1 Mio. EUR (2020: -15,5 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Produktionsstandort in China - betrugen 24,0 Mio. EUR (2020: 20,3 Mio. EUR). Als Zuwendungen der öffentlichen Hand flossen dem Konzern 20,3 Mio. EUR (2020: 4,0 Mio. EUR) zu.
Der Mittelzufluss ergab sich aus der weiteren Inanspruchnahme von Bankkrediten zur Finanzierung der Investitionen am neuen Produktionsstandort in China mit 4,7 Mio. EUR (2020: 16,1 Mio. EUR) sowie aus der Auszahlung des Restvolumens, der in 2020 beantragten Darlehen aus dem Corona-Hilfsprogramm der KfW, in Höhe von 3,6 Mio. EUR (2020: 3,5 Mio. EUR); ferner sind Kurseffekte aus der Umrechnung auf die Konzernwährung von 4,8 Mio. EUR im Mittelzufluss enthalten. Gegenläufig haben Tilgungen auf die laufenden Darlehen bei der Schweizer Electronic AG und auf Leasingverbindlichkeiten im Konzern sowie Zinszahlungen den Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beeinflusst.
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| in TEUR | Bestand 1.1.2021 | Währungsdifferenzen | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | Neue Leasingverhältnisse | Bestand 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 84.948 | 4.832 | 4.595 | 0 | 94.375 |
| Verbindlichkeiten Leasing | 5.034 | 525 | -1.842 | 6.755 | 10.492 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 89.982 | 5.357 | 2.753 | 6.755 | 104.867 |
| langfristig | 84.247 | 89.713 | |||
| kurzfristig | 5.735 | 15.154 |
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| in TEUR | Bestand 1.1.2020 | Währungsdifferenzen | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | Neue Leasingverhältnisse | Bestand 31.12.2021 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 67.858 | -770 | 17.860 | 0 | 84.948 |
| Verbindlichkeiten Leasing | 2.722 | 12 | -871 | 3.171 | 5.034 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 70.580 | -758 | 16.989 | 3.171 | 89.982 |
| langfristig | 67.318 | 84.247 | |||
| kurzfristig | 3.262 | 5.735 |
Zum 31. Dezember 2021 bestehen Haftsummen aus Genossenschaftsanteilen der Schweizer Electronic AG in Höhe von 5 TEUR (2020: 5 TEUR).
Die Schweizer Electronic AG hat sich bereits in 2018 im Zusammenhang mit der Finanzierung der neuen Produktionseinheit Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, gegenüber dem Bankenkonsortium um die Industrial and Commercial Bank of China durch eine Patronatserklärung verpflichtet, im Falle von Stockungen bei der Darlehensrückführung oder anderen Liquiditätsengpässen bei der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. aktiv Maßnahmen zur Beschaffung von Mitteln zur Aufrechterhaltung des normalen Schuldendienstes und des operativen Finanzbedarfs zu ergreifen. Die Patronatserklärung entfaltet mit Erfüllung der Voraussetzungen des Darlehensvertrages zwischen der Tochtergesellschaft und dem chinesischen Bankenkonsortium seit dem ersten Halbjahr 2019 ihre Wirkung.
Hinsichtlich der Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte., Ltd. aus dem Geschäftsjahr 2015 bestanden zum 31. Dezember 2021 keine Verbindlichkeiten (31. Dezember 2020: 0 TEUR).
Haftungsverhältnisse auf Ebene der Tochterunternehmen bestehen nicht.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.
Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern seit dem Geschäftsjahr 2019 im Rahmen eines Long-Term-Incentive Plans (LTI) eine anteilsbasierte, langfristig orientierte Barvergütung.
Die erste Auszahlung aus dem LTI Plan wird frühestens nach dem Geschäftsjahr 2022 erfolgen, da der erste Vier-Jahres-Zyklus mit dem Geschäftsjahr 2019 beginnt.
Für die Höhe der Auszahlung aus dem LTI Plan sind die Entwicklung des Aktienkurses der Schweizer Electronic AG Aktie, die Zielerreichung der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) und ein durch den Aufsichtsrat festgelegter Unternehmensfaktor maßgebend. Zu einer Auszahlung aus dem LTI Plan kommt es erst dann, wenn über den Zeitraum des vierjährigen Performancezeitraums ein durchschnittlicher Zielerreichungsgrad von mindestens 80% bezüglich ROCE erreicht wird.
Die Höhe der Auszahlung bestimmt sich maßgeblich durch den Durchschnittskurs der Schweizer Electronic AG Aktie zum Ende des Performancezeitraums. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich konkret durch Multiplikation dieses Aktienkurses mit der Anzahl virtueller Aktien, welche dem Vorstandmitglied aus dem LTI Plan zugesprochen werden. Die Anzahl virtueller Aktien ergibt sich dabei wie folgt: In Abhängigkeit des Zielerreichungsgrads wird ein bestimmter Betrag (40% des Bruttojahresfestgehalts bei 100% Zielerreichung; maximale Höhe auf 80% des Bruttojahresfestgehalts begrenzt) in virtuelle Aktien auf Basis eines zu Beginn des Performancezeitraums ermittelten Durchschnitts-Startkurses umgewandelt. Diese Startzahl an virtuellen Aktien wird mit dem ROCE-Zielerreichungsfaktor im Durchschnitt des Performancezeitraums und dem Unternehmensfaktor zu einer finalen Anzahl an virtuellen Aktien zum Ende des Performancezeitraums fortentwickelt.
Die bis zum Ende des Geschäftsjahres erdienten Ansprüche aus dem LTI Plan werden zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 0 TEUR (2020: 42 TEUR) bewertet. In die Ermittlung haben folgende Parameter Eingang gefunden:
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| Tranche | 2021 | 2020 |
|---|---|---|
| Performance Zeitraum | 2021 bis 2024 | 2020 bis 2023 |
| Ende Performance Zeitraum | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
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| Aktienkurs | 10,53 EUR |
11,75 EUR |
|---|---|---|
| Risikofreier Zinssatz | -0,77% | -0,58% |
| Erwartete Volatilität der Aktie | 61,99% | 46,55% |
| Erwarteter Unternehmensfaktor | 100% | 100% |
| Erwarteter Zielerreichungsgrad ROCE | 0% | 90% |
| Aufwand aus Zuführung zur Rückstellung | 0 TEUR | 42 TEUR |
Für die Tranche 2019 (Performancezeitraum 2019 bis einschließlich 2022) ist der durchschnittliche Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums betreffend ROCE erwartungsgemäß kleiner 80% ausgefallen; eine Rückstellung für diese Tranche war nicht gebildet worden.
Die Auszahlung aus dem LTI Plan erfolgt nach Ablauf des vierjährigen Performancezeitraums in Form einer Barvergütung. Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich unter Abschnitt 6.3.
Nahestehende Unternehmen, die von Schweizer Electronic AG beherrscht werden sind in Abschnitt 7.5 dargestellt. Die Geschäftsvorfälle zwischen der Schweizer Electronic AG und ihren Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Als nahestehende Unternehmen gelten auch die Altersversorgungspläne, die bei SCHWEIZER für die Vorstände als kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen geführt werden (vgl. hierzu Abschnitt 4.12).
Die nahestehenden Personen der SCHWEIZER-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG (siehe Abschnitt 7.4), sowie deren nahen Familienangehörige.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:
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| 2021 TEUR |
2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung) | 1.002 | 1.239 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 466 | 414 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 0 | 42 |
| Gesamt | 1.468 | 1.695 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen im Geschäftsjahr 1.002 TEUR (2020: 1.239 TEUR). Darin sind die kurzfristig fälligen Leistungen 149 TEUR und der Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen zum Zeitpunkt ihrer Gewährung in Höhe von 0 TEUR (2020: 42 TEUR) enthalten, nichtjedoch die Beiträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In den kurzfristig fälligen Leistungen sind Zuwendungen an ein Mitglied des Aufsichtsrats (ehemaliges Mitglied des Vorstandes) in Höhe von 193 TEUR (2020: 179 TEUR) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden den früheren Mitgliedern des Vorstandes sowie deren Hinterbliebenen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 593 TEUR (2020: 417 TEUR) gewährt. Die Rückstellungen für diesen Personenkreis betragen für Pensionen 5.694 TEUR (2020: 6.235 TEUR), für die Zuführung zur Pensionskasse 839 TEUR (2020: 912 TEUR) sowie für eine Ausgleichszahlung 2.875 TEUR (2020: 3.002 TEUR).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen im Geschäftsjahr kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 180 TEUR (2020: 180 TEUR). Die bei SCHWEIZER beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer ein Gehalt.
Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt.
Seit dem 7. Juli 2017 ist Herr Chris Wu Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Wu ist geschäftsführender Gesellschafter der WUS Printed Circuit (Kunshan) Co. Ltd., China, von welcher im Geschäftsjahr 2021 Waren in Höhe von 23.484 TEUR (2020: 5.107 TEUR) bezogen wurden. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 12.963 TEUR (2020: 861 TEUR) gegenüber dieser Gesellschaft. Zudem wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 9.806 TEUR (2020: 275 TEUR) aus Transaktionen mit der Gesellschaft erzielt. Es bestehen Forderungen in Höhe von 1.648 TEUR (2020: 236 TEUR).
Seit dem 25. Juni 2021 ist Herr Dr. Stefan Krauss Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Dr. Krauss ist Partner der Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW in Lahr/Schwarzwald. Herr Dr. Krauss berät die Gesellschaft auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Seit dem 25. Juni 2021 wurden Rechnungen in Höhe von 32 TEUR fällig. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 3 TEUR.
Mit Wirkung vom 27. Januar 2022 hat sich die WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China, an der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China (bis dato 100%-ige Tochtergesellschaft der Schweizer Electronic AG), im Rahmen einer Erhöhung des Grundkapitals durch neue Anteile im Nennbetrag von EUR 7,5 Mio., beteiligt und hält nunmehr 12,8% am Grundkapital der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China. WUS Printed Circuit (Kunshan) hält 19,74% der Aktien an der Schweizer Electronic AG und gilt als nahestehendes Unternehmen.
Der Russland-Ukraine Konflikt kann Teile der weltweiten Wertschöpfungskette beeinträchtigen sowie zusätzliche Risiken für Transportwege und einen noch stärkeren Anstieg von Rohstoffund Energiepreisen auslösen. Aufgrund der Dynamik dieses Konfliktes, können die Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf den SCHWEIZER-Konzern noch nicht genau beziffert werden.
Nach dem Bilanzstichtag kam es in China wieder vermehrt zu Ausbrüchen des Coronavirus, was "Teil-Lockdowns" in den betroffenen Regionen zur Folge hatte. Zu den Auswirkungen auf die weltweite Versorgung mit Gütern aller Art, sowie den Produktionsstandort in Jintan kann zum Berichtszeitpunkt keine verlässliche Prognose abgegeben werden.
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben könnten.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für 2021 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://schweizer.ag/investoren-und-medien/corporate-governance zugänglich gemacht.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beläuft sich auf:
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| 2021 | 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inland | Ausland | Gesamt | Inland | Ausland | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 323 | 283 | 606 | 399 | 172 | 571 |
| Angestellte | 185 | 169 | 354 | 214 | 58 | 271 |
| Anzahl Mitarbeiter | 508 | 452 | 960 | 612 | 230 | 842 |
| Auszubildende | 17 | 0 | 17 | 21 | 0 | 21 |
| Anzahl Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) | 525 | 452 | 977 | 633 | 230 | 863 |
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 399 TEUR , für andere Bestätigungsleistungen 5 TEUR, für Steuerberatungsleistungen 0 TEUR und für sonstige Leistungen 19 TEUR.
Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:
Vorstandsvorsitzender
Verantwortlich für die Bereiche Technology R&D, Business Development, Operations & Quality, Human Resources, Legal sowie Media & Communications (PR).
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
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| ― | Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | President der Schweizer Electronic Americas Inc. |
| ― | Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. |
Mitglied des Vorstands (Stv. Vorsitzender)
Verantwortlich für die Bereiche Sales & Marketing, Operations & Quality, Finance & Controlling, Global Supply Chain, Information Technologies und Investor Relations.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
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| ― | Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China |
| ― | Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. |
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender
Mitglied im Prüfungsausschuss
Ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied im Prüfungsausschuss
Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division der Infineon Technologies AG
Mitglied im Prüfungsausschuss
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei KRAUSS-LAW, Lahr/Schwarzwald
Mitglied im Finanzausschuss
Ehemaliger Consultant der Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
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| ― | Director Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd. |
| ― | Director Happy Union Investment Co., Ltd |
Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Schweizer Electronic AG, Schramberg
Prozesstechniker Mechanik, Schweizer Electronic AG, Schramberg
* Arbeitnehmervertretung
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| Name | Sitz | Anteil am Eigenkapital (in Prozent) |
|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Tochterunternehmen | ||
| Schweizer Pte. Ltd. | Singapur | 100,0 |
| Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,0 |
| Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,0 |
| Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. | Schramberg / Deutschland | 100,0 |
| Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. | Jiangsu / China | 100,0 |
| Schweizer Electronic Americas Inc. | New Castle / USA | 100,0 |
| Sonstige Beteiligungen | ||
| SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH | Schramberg / Deutschland | 1,3 |
Der Konzern erwarb am im August 2021 5,5% der stimmberechtigten Anteile an der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., wodurch sich sein Anteil auf 100% erhöhte. Es wurde eine Gegenleistung in Höhe von EUR 99.415 an den Inhaber von nicht beherrschenden Anteilen gezahlt, welche dem Anteil von 5,5% des Reinvermögens der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. in Höhe von EUR 1.807.545 entsprach.
Außerdem wurde im Juni 2021 eine weitere Tochtergesellschaft, Schweizer Electronic Americas Inc. mit Sitz in New Castle / Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika gegründet.
Schramberg, 8. April 2022
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
N. F. Schweizer
M. Bunz
An die Schweizer Electronic AG
Wir haben den Konzernabschluss der Schweizer Electronic AG, Schramberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir die Informationen außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Übernahmerelevanten Angaben" verwiesen wird, nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Die Bilanzierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge war im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert, insbesondere im Hinblick auf die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht auf der Einschätzung ihrer Nutzbarkeit aufgrund künftig zu versteuernden Einkommens. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Konzerngesellschaften und hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen vor, die ermessensbehaftet sind.
Wir haben interne Steuerexperten zur Unterstützung bei der Beurteilung der latenten Steuern hinzugezogen. Wir haben uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst, die inländischen Steuerwerte anhand von Steuerbescheiden und der Bestätigung des externen Steuerberaters nachvollzogen, in Stichproben die Identifikation, Vollständigkeit und richtige Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS überprüft sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes nachvollzogen.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen korrekt aus den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Unternehmensplanungen abgeleitet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft unter dem Blickwinkel des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ergeben.
Zum Vorgehen bezüglich der latenten Steuern berichtet die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang unter anderem im Abschnitt 2 sowie in der Textziffer 3.8.
Die Gesellschaft weist im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 7,5 Mio. aus. Diese resultieren aus der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung und beruhen auf einer Vielzahl von kundenspezifischen, in Arbeit befindlichen Fertigungsaufträgen, die keinen alternativen Nutzen für die Gesellschaft aufweisen und für die ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch in Höhe der bereits entstandenen Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Bei der Beurteilung des Rechtsanspruches auf Bezahlung der bereits erbrachten Teil-Leistung werden die jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt bzw. sofern erforderlich ergänzende Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Deutschland) bzw. einschlägige vergleichbare, lokale Gesetze (Ausland) herangezogen. Die Umsatzerlöse und die geplante Auftragsmarge werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad bilanziert.
Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung und Bilanzierung von Vertragsvermögenswerten nach IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ist aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung, weil die Anwendung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach IFRS 15 eine erhebliche Ermessensausübung erfordert, insbesondere bezüglich der Auslegung der Verträge, ab welchem Zeitpunkt kein alternativer Nutzen mehr möglich ist.
Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalysen haben wir uns insbesondere mit den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Bezahlung bereits erbrachter Leistungen und der nicht vorhandenen alternativen Nutzungsmöglichkeit auseinandergesetzt. Ferner haben wir uns mit dem methodischen Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades und des Leistungserbringungszeitraums befasst.
Wir haben uns im Rahmen der Prüfung des Fertigstellungsgrads auf einen kontrollbasierten Prüfungsansatz gestützt, uns mit den zugrunde liegenden Unternehmensprozessen befasst und Kontrollen getestet, die für die Abwicklung und Bilanzierung von Fertigungsaufträgen, für die Ermittlung der Auftragswerte, die Prozesse zur Schätzung der Auftragskosten sowie die Erfassung und Allokation von angefallenen Kosten relevant sind. Zudem haben wir Kontrollen im Bereich der Auftragsannahme und Projektierung sowie im Bereich der Kostenplanung und Kostenkontrolle auf ihren Aufbau und ihre Funktionsfähigkeit getestet. Wir haben die Margenentwicklung im Jahresverlauf auf Auffälligkeiten und im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Auf Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse haben wir Veränderungen der Plankosten und Auftragswertänderungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir für einzelne Fertigungsaufträge, die der Ermittlung des Fertigstellungsgrades zugrunde liegenden ursprünglich geplanten Auftragskosten und der für den Konzernabschluss herangezogenen aktualisierten Plankosten analysiert, indem wir unter anderem die Qualität der Planungen auf Basis von Soll-/Ist-Analysen beurteilt haben.
Des Weiteren haben wir auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben beurteilt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei den Verträgen für die Fertigung von Leiterplatten vorliegen. Dabei haben wir insbesondere solche Verträge mit Kunden ausgewählt, die ein wesentliches Umsatzvolumen repräsentieren. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten des Weiteren die Befragung des Vertriebs und des General Counsel hinsichtlich erfolgter Vertragsanpassungen bei bestehenden Verträgen sowie die Beurteilung des methodischen Vorgehens zur Erfassung neuer Kundenverträge. Ferner haben wir das Berechnungsschema arithmetisch und methodisch nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen in Bezug auf die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung und Bilanzierung von Vertragsvermögenswerten nach IFRS 15 ergeben.
Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen in Bezug auf die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 sind im Konzernanhang unter anderem in Abschnitt 1 sowie in Abschnitt 2 enthalten.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Codex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen den nicht finanziellen Bericht (Konzern) gemäß § 315b HGB, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, den Vergütungsbericht, den Corporate Governance Bericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, insbesondere die Abschnitte "Kennzahlen IFRS, "Unternehmen" sowie "Informationen", nicht aber den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 529900X0OMB39EW0OC11-2021-12-31-de (2).zip ec85569e090c363b655eee3 7e080b1df18801946840a552d19386f4642b3ad10 enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt; |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen; |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Schweizer Electronic AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
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| ― | Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen; |
| ― | Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen. |
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Andreas Nietzer.
Freiburg i. Br., 11. April 2022
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nietzer, Wirtschaftsprüfer
Busser, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Schramberg, 8. April 2022
Der Vorstand
Nicolas-Fabian Schweizer
Marc Bunz
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien des SCHWEIZER-Konzerns und der Schweizer Electronic AG. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die Schweizer Electronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt deshalb über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand der Schweizer Electronic AG und die Geschäftsführungen der Konzerntöchter leiten die Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und Geschäftsordnungen.
Der Aufsichtsrat überwacht, berät und begleitet den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnungen beider Organe regeln unter anderem deren Zusammenarbeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert.
Die Entsprechenserklärungen der Schweizer Electronic AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://schweizer.ag/investoren-und-medien/corporate-governance/entsprechenserklaerungen allen Interessenten zugänglich gemacht worden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2021 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.
Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Dezember 2020 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019, die am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde ("Kodex"). Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
B.5: Im Kodex wird empfohlen, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen und diese in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben (Empfehlung B.5 des Kodex). Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.
C.2: In C.2 des Kodex wird empfohlen, dass für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hält die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnis und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.
C.7: Nach der Empfehlung C.7 Abs. 1 des Kodex soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Denn bei der Einschätzung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand soll die Anteilseignerseite bestimmte Indikatoren berücksichtigen, die gegen die Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter sprechen (C.7 Abs. 2 des Kodex). Sofern ein oder mehrere der in C.7 genannten Indikatoren erfüllt sind, kann das betreffende Aufsichtsratsmitglied allerdings dennoch als unabhängig angesehen werden. Vor diesem Hintergrund betrachten die Anteilseignervertreter derzeit zwei der Anteilseignervertreter nicht als unabhängig. Ein Anteilseignervertreter ist naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds; ein weiterer Anteilseignervertreter unterhält in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft.
C.10: Da Herr Christoph Schweizer als Vorsitzender des Aufsichtsrats und des mit der Vorstandsvergütung befassten Prüfungsausschusses aus den vorstehend genannten Gründen nicht unabhängig vom Vorstand und von der Gesellschaft ist, wird auch eine Abweichung von C.10 Satz 1 des Kodex erklärt.
C.13: In C.13 des Kodex wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Anforderungen des Kodex an die Berichtspflicht nach Auffassung des Aufsichtsrats unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar sind. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Berichterstattung nicht für sinnvoll erachtet.
D.2, D.3, D.4, D.5: Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat durch Beschluss vom 26. November 2021 einen Prüfungsausschuss eingerichtet, indem der bestehende Personal- und Finanzausschuss in Prüfungsausschuss umbenannt und ihm durch eine Änderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die dem Prüfungsausschuss nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben übertragen wurden. Damit wird seit dem 26. November 2021 der Empfehlung in D.3 Satz 1 des Kodex entsprochen. Da Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Aufsichtsratsvorsitzende ist, der außerdem naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist, wird gleichzeitig seit dem 26. November 2021 von der Empfehlung in D.4 Satz 1 am Ende und Satz 2 des Kodex abgewichen.
Des Weiteren besteht nach wie vor kein von D.5 des Kodex empfohlener Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält die Einrichtung eines solchen Ausschusses für ein Unternehmen der Größe der Schweizer Electronic AG mit einem lediglich sechsköpfigen Aufsichtsrat nicht für sinnvoll bzw. erforderlich. Die für den Nominierungsausschuss vorgesehenen Aufgaben sowie die sonstigen Aufgaben des Aufsichtsrats können problemlos im Gesamtgremium behandelt werden, soweit sie nicht dem bestehenden Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats übertragen sind. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass auch die Einrichtung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll bzw. erforderlich ist. Mit der früheren Einrichtung des Personal- und Finanzausschusses und seit dem 26. November 2021 des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat daher der Empfehlung in D.2 Satz 1 des Kodex (Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder) genügt. Höchst vorsorglich wird jedoch eine Abweichung von dieser Kodex-Empfehlung erklärt.
F.2: In F.2, 1. Halbsatz des Kodex wird empfohlen, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein sollen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die Einhaltung der Frist von 90 Tagen ist aufgrund des zeitlichen Aufwands, der mit der Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht verbunden ist, nicht möglich. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden und werden aber innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt.
G.4: Der Kodex empfiehlt in G.4, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat nicht vollumfänglich entsprochen. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Soweit allerdings der Kodex diese bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hält die Anforderungen der Empfehlung nach wie vor für zu unbestimmt. Dem Aufsichtsrat fehlen insbesondere konkrete Anhaltspunkte dafür, wie er den oberen vom unteren Führungskreis und die relevante von der irrelevanten Belegschaft abgrenzen soll. Unklar ist außerdem, welcher Zeithorizont und welche Perspektive bei der "zeitlichen Entwicklung" zu berücksichtigen sind. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die im Rahmen der Festlegung der Vorstandsvergütung schon bisher berücksichtigten Maßstäbe hinreichend sind, um eine angemessene Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.
G.13: In G.13 Satz 2 des Kodex wird empfohlen, dass im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die Vorstandsdienstverträge enthalten bislang keine derartige Anrechnung. Allerdings sieht das vom Aufsichtsrat am 12. April 2021 beschlossene und durch die Hauptversammlung am 25. Juni 2021 gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Schweizer Electronic AG die Anrechnung einer etwaigen Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung vor, so dass künftig beim Abschluss neuer oder bei der Verlängerung bestehender Vorstandsdienstverträge der Empfehlung G. 13 Satz 2 des Kodex entsprochen werden wird.
G.18: Nach der Kodex-Empfehlung G.18 Satz 2 soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine nachhaltige bzw. langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der Anknüpfung der erfolgsorientierten Vergütung an die Dividende die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt und dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
Die Aktionäre der Schweizer Electronic AG nehmen ihre Rechte im Rahmen der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Jede Aktie hat eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben, insbesondere über Gewinnverwendung, Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats, Wahl der Abschlussprüfer, Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen. Die Gesellschaft unterstützt die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung. Des Weiteren steht die Investor Relations Abteilung das ganze Jahr für den Informationsaustausch zwischen Gesellschaft und Aktionären zur Verfügung.
Das Bestreben von SCHWEIZER ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so einfach wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet veröffentlicht. Die Aktionäre können sich schriftlich oder elektronisch zur Hauptversammlung anmelden, per Briefwahl oder Online-Weisungen, z. B. an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, erteilen. In den Jahren 2020 und 2021 konnten die Aktionäre, die aufgrund der COVID19-Pandemie virtuell stattfindende Hauptversammlung im Internet verfolgen.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, berät und stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für die Umsetzung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung.
Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Zwischenmitteilungen, des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Schweizer Electronic AG und des Konzerns.
Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Der Vorstand sorgt für eine Unternehmenskultur, in der Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität die Eckpfeiler des Handelns sind.
Er sorgt im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems nicht nur für die Einhaltung bestehender Gesetzesvorschriften, seiner Richtlinien und Grundsätze, sondern auch für ein Umfeld, in dem etwaige Risiken frühzeitig erkannt, Maßnahmen ergriffen und somit rechtmäßiges Verhalten gewährleistet bzw. Risiken minimiert werden. Richtlinien zum Kartellrecht, zu Insiderbestimmungen, fairem Wettbewerb, Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle und zur Vermeidung von Korruption werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der Unternehmensprozesse. Grundlage für eine verantwortungsvolle Lieferkette bilden neben den allgemeinen Einkaufsbedingungen die bestehenden Lieferantenrichtlinien, -bewertungen sowie die Conflict Minerals Policy. Um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachzugehen, hat das Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Darüber können sowohl Beschäftigte von Schweizer und als auch Außenstehende Verstöße melden. Bei der Bearbeitung der Hinweise stellt das Hinweisgebersystem absolute Vertraulichkeit sicher.
Periodische Bewertungen spezifischer Compliance-Risiken werden anhand von Checklisten vorgenommen, notwendige Maßnahmen ergriffen und durch Zertifizierungsgesellschaften überprüft.
Informationen zur Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind im Nichtfinanziellen Bericht als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2021 verfügbar und werden auf der Internetseite unter https://schweizer.ag/unternehmen/csr zur Verfügung gestellt.
Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Das Gremium ist mit zwei Mitgliedern besetzt. Derzeit gehören dem Vorstand Herr Nicolas-Fabian Schweizer (bestellt bis 30. Juni 2027) und Herr Marc Bunz (bestellt bis 31. März 2023) an. Nähere Informationen über Erstbestellung, Aufgabenbereiche, Mandate sowie Lebensläufe der Vorstandsmitglieder stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://schweizer.ag/unternehmen/organe zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat in seinem Beschluss vom 19. Juni 2017 die Zielgröße und Vielfalt (Diversity) der Vorstandsbesetzung festgelegt. Für die Auswahl geeigneter Vorstandskandidaten sind neben der Beachtung der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität auch die Kriterien der Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen uneingeschränkt zu berücksichtigen. Weitere Kriterien der Zielzusammensetzung des Vorstands sind der betriebene Unternehmensgegenstand und die Größe der Gesellschaft. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten bzw. Kandidatinnen für eine Nachbesetzung vakant werdender Vorstandspositionen sind qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess mit einzubeziehen und angemessen zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung sämtlicher der genannten Punkte setzt sich der Aufsichtsrat die Zielgröße von Null bei der Besetzung einer Vorstandsposition durch eine Frau. Die Zielgröße gilt ab dem 01.07.2017 und soll bis 30.06.2022 Gültigkeit haben. Die Vorgaben nach § 76 Abs. 4 AktG i.d.F. FüPoG II (anzuwenden ab 12.08.2021) finden in der neuen Zielfestlegung ihre Anwendung.
Gemäß der seiner Aufgabe der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern entscheidet der Aufsichtsrat über die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung seines Prüfungsausschusses (bis 26.11.2021: Personal- und Finanzausschusses) gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Bei dieser werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats die vom Aufsichtsrat für die Zielzusammensetzung des Vorstands festgelegten Kriterien berücksichtigt. Unter Berücksichtigung konkreter Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien wird ein Besetzungsprofil erarbeitet, auf dessen Basis der Prüfungsausschuss (bis 26.11.2021: Personal- und Finanzausschuss) eine engere Auswahl von verfügbaren (internen und externen) Kandidaten erstellt. Mit diesen Kandidaten werden strukturierte Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf wird bei der Entwicklung des Anforderungsprofils und der Auswahl der Kandidaten die Unterstützung externer Berater in Anspruch genommen.
Bei der Besetzung des Vorstands wird auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet, ohne dass eine feste Altersgrenze festgelegt wurde.
Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands wird ausführlich im Vergütungsbericht und auf der Internet-Seite des Unternehmens berichtet.
Für den Vorstand ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, von denen zwei von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und die übrigen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Wahlen zum Aufsichtsrat werden regelmäßig in Einzelwahlen durchgeführt.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats werden aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Bei wesentlichen Entscheidungen des Vorstands bedarf es der Genehmigung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Mitglieder des Vorstands nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, sofern der Aufsichtsratsvorsitzende keine abweichende Anordnung trifft; der Aufsichtsrat soll jedoch auch regelmäßig ohne Vorstand tagen. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID19-Pandemie fanden auch im Geschäftsjahr 2021 mehrere Sitzungen des Aufsichtsrats und des Ausschusses als virtuelle Sitzung oder als Präsenzsitzung mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form statt.
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest, billigt den Konzernabschluss und beauftragt den Abschlussprüfer. Weitere Einzelheiten zu seiner Arbeitsweise werden im Bericht des Aufsichtsrats erläutert.
Der Aufsichtsrat überprüft und beurteilt seine Tätigkeit regelmäßig im Jahresrhythmus anhand eines Fragebogens. Die letzte Überprüfung fand im Sommer 2021 statt. Die Ergebnisse wurden anschließend im Aufsichtsrat erörtert. Wesentliche Defizite wurden nicht festgestellt.
Die Aufsichtsratsmitglieder legen etwaige Interessenskonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Der Aufsichtsrat achtet bei Beschlussfassungen auf die Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Weitere Einzelheiten werden im Bericht des Aufsichtsrates dargestellt.
Erforderliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden von den Aufsichtsratsmitgliedern eigenverantwortlich wahrgenommen und dabei von der Gesellschaft unterstützt.
Der Aufsichtsrat verfügt ab dem 26. November 2021 über einen Prüfungsausschuss, der sowohl die bisherigen Aufgaben des Personal- und Finanzausschusses als auch die Aufgaben eines Prüfungsausschusses wahrnimmt. Der Ausschussvorsitzende informiert das Aufsichtsratsgremium regelmäßig über die Beratungen und Beschlussfassungen des Ausschusses. Der Prüfungsausschuss bzw. bisherige Personal- und Finanzausschuss setzt sich aus drei Vertretern der Anteilseigner zusammen, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Christoph Schweizer, Herrn Dr. Stephan Zizala und Herrn Dr. Stefan Krauss (ab 25. Juni 2021) bzw. Herrn Michael Kowalski (bis 25. Juni 2021). Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und zum bestehenden Prüfungsausschuss bzw. Personal- und Finanzausschuss stehen im Anhang zum Jahresabschluss und unter https://schweizer.ag/unternehmen/organe zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2017 seine Ziele für die Zusammensetzung, sein Diversitätskonzept und Kompetenzprofil beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat so besetzt sein, dass er seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben bestmöglich erfüllen kann. Dazu gehört, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Unabhängigkeit, Loyalität, Mandatsbegrenzung, Verfügbarkeit und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten und Geschäftsfelder von SCHWEIZER als wesentlich erachtet werden. Unter anderem gehören hierzu Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen allgemeine Betriebswirtschaft, allgemeine rechtliche Grundlagen, Erfahrung in Unternehmensstrategie und -steuerung, Technologie, Produktion und Vertrieb, Finanzen (einschl. Rechnungslegung), Personal sowie Recht (einschließlich Compliance und Aufsichtsrecht). Im Falle anstehender Neubesetzungen ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse verstärkt werden sollen.
Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat angesichts des betriebenen Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und dem Anteil der internationalen Geschäftstätigkeit folgende Zielzusammensetzung beschlossen:
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| ― | Mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch eine ausländische Staatsangehörigkeit, relevante Auslandserfahrung oder relevante Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr); |
| ― | nicht mehr als zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die eine Beratungsfunktion oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Schweizer Electronic AG wahrnehmen; damit sollen potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat eingeschränkt werden; |
| ― | mindestens drei Aufsichtsratssitze für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2., d. h. mindestens ein Aufsichtsratssitz für unabhängige Anteilseignervertreter und mindestens zwei Aufsichtsratssitze für unabhängige Arbeitnehmervertreter (nach Einschätzung des Aufsichtsrats handelt es sich bei den Arbeitnehmervertretern grundsätzlich um unabhängige Aufsichtsratsmitglieder); |
| ― | mindestens ein Aufsichtsratssitz für Frauen. |
Dieses Ziel gilt ab dem 1. Juli 2017 und soll bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.
Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern stehen Kriterien wie die fachliche und soziale Kompetenz, die internationale Erfahrung sowie die charakterliche Eignung im Vordergrund.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats wird außerdem auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet, ohne dass eine feste Altersgrenze festgelegt wurde.
Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung seine im Jahr 2017 gesetzten Zielen. Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und ist mit den Geschäftsfeldern von SCHWEIZER vertraut. Die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Die Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen. Das Ziel bis 30.06.2022, einen Aufsichtsratssitz mit einer Frau zu besetzen, ist seit der Hauptversammlung im Jahr 2017 erfüllt.
Dem Aufsichtsrat gehört gemäß seiner Zielsetzung vom 19. Juni 2017 eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach dieser Zielsetzung sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören, davon mindestens ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner. Gegenwärtig gehören mit Herrn Dr. Stephan Zizala und Herrn Dr. Stefan Krauss zwei unabhängige Anteilseignervertreter dem Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat stuft Herrn Dr. Zizala als unabhängigen Anteilsvertreter im Aufsichtsrat ein. Herr Dr. Zizala ist zwar in einer verantwortungsvollen Position bei einem Unternehmen tätig, das sowohl Kunde als auch Lieferant von SCHWEIZER ist, allerdings fällt die Geschäftsbeziehung zu diesem Unternehmen nicht in den Verantwortungsbereich von Herrn Dr. Zizala.
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| Name | Ausgeübter Beruf | Geburtsdatum | Mitglied seit | Bestellt bis 1 ) | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|---|---|---|---|---|---|
| (Stand: 31.12.2021) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christoph Schweizer Vorsitzender | Ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft | 30.08.1941 | von 1999 bis 2017 seit 06/2019 | 2022 | - |
| Mitglied des Prüfungsausschusses 2) | |||||
| Dr. Stephan Zizala stellv. Vorsitzender | Vice President & General Manager, Business-Line High Power, Automotive Division Infineon Technologies AG, Neubiberg | 24.11.1972 | 2016 | 2024 | - |
| Mitglied des Prüfungsausschusses 2) | |||||
| Dr. Stefan | Rechtsanwalt Wirtschaftsjurist / Fachanwalt für Arbeitsrecht | 24.11.1964 | 06/2021 | 2026 | - |
| Krauss | |||||
| Mitglied des Prüfungsausschusses 2) | |||||
| Chris Wu | President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. | 20.09.1971 | 2017 | 2024 | Director, Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd. |
| Director, Happy Union Investment Co., Ltd. | |||||
| Petra | stellv. Betriebsratsvorsitzende bei der Schweizer Electronic AG | 22.06.1971 | 2019 | 2024 | - |
| Gaiselmann 3) | |||||
| Jürgen Kammerer 3) | Prozesstechniker Mechanik bei der Schweizer Electronic AG | 12.03.1966 | 2019 | 2024 | - |
1) Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der (jeweiligen) ordentlichen Hauptversammlung
2) Bis zum 26.11.2021 Personal- und Finanzausschuss
3) Arbeitnehmervertreter
Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird ausführlich im Vergütungsbericht und auf der Internetseite des Unternehmens berichtet.
Für den Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst " schreibt eine Mindestquote von 30 Prozent für Frauen und Männer (sog. Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Für Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung (auch nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegen, wurde die Pflicht geschaffen, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Führungsebenen zu setzen. Dabei hat das Unternehmen ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen.
Für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 hat sich der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat die Zielgröße gesetzt, dass mindestens ein Aufsichtsratssitz durch eine Frau besetzt werden soll. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Aufsichtsrat keine Frau an. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 eine Zielgröße von Null festgelegt. Bei Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Vorstand keine Frau an. Weitere Informationen zur Festlegung der Zielgröße und Diversity für die Zusammensetzung des Vorstands sind Abschnitt "Vorstand " dieser Erklärung zu finden.
Der Vorstand hat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 für den Frauenanteil in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, dass mindestens eine Position mit einer Frau besetzt werden soll. Die im Gesetz benannte zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei SCHWEIZER nicht definiert. Aus diesem Grund bezieht sich die Zielgröße auf die wesentliche Führungsebene. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße bestand die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands aus Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten und umfasste insgesamt elf Personen. Bei Festlegung der neuen Zielgröße war diese Führungsebene mit keiner Frau besetzt.
In der aktuellen Zusammensetzung wurden die beschlossenen Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand erreicht. Die vom Vorstand festgelegte Zielgröße des Frauenanteils für die wesentliche Führungsebene ist durch das Ausscheiden einer Mitarbeiterin seit April 2021 nicht mehr gegeben. Die Zielerreichungsfrist für die wesentliche Führungsebene wurde bis zum 30. Juni 2022 festgelegt und wird bei Personalentscheidungen berücksichtigt.
Seit dem Geschäftsjahr 2015 wird ein Konzernabschluss nach den IFRS-Richtlinien erstellt. Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG erfolgt nach den HGB-Vorschriften. Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Konzern- und Jahresabschluss werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Abschlussprüfer der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über wesentliche Sachverhalte, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer nimmt an den Aufsichtsratssitzungen, in denen Konzern- und Jahresabschluss gebilligt und festgestellt werden, persönlich teil.
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei SCHWEIZER einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, in Earnings Calls, in den Zwischenmitteilungen und im Halbjahresfinanzbericht.
Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen. Sämtliche Meldungen und Mitteilungen sind unter https://schweizer.ag/investoren-und-medien zugänglich. Des Weiteren stehen die Abteilungen Investor Relations das ganze Jahr für Fragen zur Verfügung.
Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Schweizer Electronic AG oder sich darauf beziehende Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied und von ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigte Geschäfte ein Gesamtvolumen von EUR 20.000 (bis 2020 EUR 5.000) erreicht. Die der Schweizer Electronic AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://schweizer.ag/investoren-und-medien/corporate-governance/managers-transactions abrufbar.
Schramberg, 11. April 2022
Der Vorstand
Nicolas-Fabian Schweizer
Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Christoph Schweizer
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2021 war für die Schweizer Electronic AG ein weiteres Jahr mit schwierigen Herausforderungen. Wir lernten zwar mit der COVID-19 Pandemie zu leben und passten unsere geschäftlichen Abläufe so gut wie möglich auf die pandemiebedingten Regeln an. Allerdings mussten unsere Mitarbeiter etliche Schwierigkeiten beim Hochfahren unserer neuen Fabrik in Jintan meistern, ohne dorthin reisen zu können. Eine weitere große geschäftliche Herausforderung war die Knappheit von Halbleitern: Unsere Kunden mussten deswegen ihre Produktion reduzieren und benötigten daher weniger Leiterplatten.
Wir haben im Geschäftsjahr 2021 deutliche Fortschritte bei der Profitabilitätsentwicklung unseres Stammwerks in Schramberg gemacht. Die Akquise von neuen Kunden im außereuropäischen Ausland, insbesondere in China, kam nicht wie geplant voran, da es unseren Experten aufgrund der Corona-bedingten Reiserestriktionen nicht möglich war, vor Ort Kunden zu betreuen. Zudem reduzierte die Halbleiterknappheit gerade auch in China den Bedarf an Leiterplatten. Deswegen liegen wir in unserem neuen Werk in Jintan trotz einer enormen Anstrengung sowohl bei Umsatzentwicklung als auch der Profitabilität hinter unserem Plan zurück.
Mitarbeiter und Vorstand haben trotz erheblicher Schwierigkeiten unser Unternehmen weiter vorangebracht. Wir sind für zukünftiges Wachstum mit einem innovativen Produktportfolio und einer wettbewerbsfähigen Produktion gut gerüstet.
Ein enger Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat fand auch im zweiten durch die Corona-Pandemie beeinflussten und mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen begleiteten Berichtsjahr statt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen begleitet und beraten, sowie seine Geschäftsführung kontinuierlich überprüft und überwacht. Maßstab waren dabei die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Um der wirtschaftlichen Dynamik im Geschäftsjahr 2021 gerecht zu werden, wurde in zusätzlichen Berichten über die Liquiditäts- und Auftragslage informiert. Unterschiedlichste Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.
Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund regulatorischer Bestimmungen einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und die dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.
In vier turnusmäßigen und einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 hat sich der Aufsichtsrat mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und die entsprechenden Entscheidungen getroffen; hinzu kamen vier im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tagte bei Bedarf auch ohne den Vorstand. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde aufgrund der Corona-bedingten Kontakt- und Reisebeschränkungen im Berichtsjahr 2021 verstärkt Gebrauch gemacht.
Die individuelle Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Plenumssitzungen und den Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses (ab 26.11.2021 Prüfungsausschuss):
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| Aufsichtsratsplenum | Finanz- und Personalausschuss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sitzungen Anzahl |
Teilnahme Anzahl |
Teilnahme in % |
Sitzungen Anzahl |
Teilnahme Anzahl |
Teilnahme in % |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christoph Schweizer Vorsitzender | 5 | 5 | 100 | 2 | 2 | 100 |
| Dr. Stephan Zizala stellv. Vorsitzender | 5 | 5 | 100 | 2 | 2 | 100 |
| Dr. Stefan Krauss (ab 25. Juni 2021) | 3 | 3 | 100 | 1 | 1 | 100 |
| Michael Kowalski (bis 25. Juni 2021) | 2 | 2 | 100 | 1 | 1 | 100 |
| Chris Wu | 5 | 5 | 100 | |||
| Petra Gaiselmann | 5 | 5 | 100 | |||
| Jürgen Kammerer | 5 | 5 | 100 |
Sowohl in den Sitzungen als auch durch die zusätzlichen Berichte des Vorstands setzte sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der allgemeinen Geschäftsentwicklung, der Umsatz- und Ergebnisentwicklung, der Finanz- und Risikosituation, der Entwicklung der verschiedenen Kundengruppen, des Partnernetzwerks und dem bestehenden Compliance Management System auseinander.
Weitere Schwerpunkte im Berichtsjahr waren die Beratungen und Diskussionen mit dem Management zu den Themen Corona-Pandemie, Lieferkettenproblematik, Preiserhöhungen auf der Beschaffungsseite, Liquiditätssituation, Entwicklung der Auftragseingänge und deren Auswirkungen auf das Unternehmen.
Die strategische Weiterentwicklung des SCHWEIZER-Konzerns durch den Aufbau der neuen Produktionsstätte in Jintan (China) bildete ein weiteres Schwerpunktthema der Aufsichtsratstätigkeit im abgelaufenen Jahr. Anhand eines zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmten Reportings waren die Mitglieder des Aufsichtsrats umfassend über die Entwicklung, den Produktionshochlauf und die Verwendung der geplanten Mittel informiert.
Auch im Berichtsjahr wurden Personal- und Vergütungsthemen im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. Unter anderem wurde der im Juni 2022 auslaufende Vertrag von Herrn Nicolas-Fabian Schweizer und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden vorzeitig bis zum Juni 2027 verlängert.
Weitere Themen waren die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands und der Bestimmung der Zielerreichungsgrade für das Geschäftsjahr 2020, sowie deren Diskussion und Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus setzte sich der Aufsichtsrat mit der erstmaligen Vorlage des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder und der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung auseinander. Die Einzelheiten zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung können dem Vergütungsbericht entnommen werden.
Der Aufsichtsrat befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einer noch anhängigen Rechtsstreitigkeit und hatte sich über diese mit dem Vorstand beraten. Die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer konnte im Berichtsjahr mit einem Vergleich beigelegt werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden am 12. April 2021 über die erfolgten Zielerreichungsgespräche des Personal- und Finanzausschusses mit dem Vorstand informiert. Das Plenum folgte den Empfehlungen des Ausschusses und die entsprechende Beschlussfassung der variablen Vergütungsbestandteile MSTI bzw. LTI für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte.
Der Aufsichtsrat hat sich mit der Rechnungslegung der Schweizer Electronic AG und der Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020, der Abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Schweizer Electronic AG eingehend befasst. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Dieser berichtete ausführlich über seine Prüfung und deren Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsergebnisse wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert und die Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu.
Des Weiteren wurde sowohl über die Tagesordnung der Hauptversammlung als auch deren Durchführung als virtuelle Versammlung mit dem Vorstand beraten. Vor dem Hintergrund der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Untersicherheiten wurde dem Vorschlag des Vorstands der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zugestimmt.
Die am 25. Juni 2021 stattgefundene Aufsichtsratssitzung stand unter anderem im Zeichen der unmittelbar zuvor stattgefundenen zweiten virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft. Es bestand Konsens darüber, dass eine virtuelle Hauptversammlung die Nähe zu den Aktionären nicht ersetzen kann und falls möglich diese zukünftig wieder als Präsenzversammlung stattfinden solle. Ferner erfolgte eine umfassende Berichterstattung des Vorstands über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, seiner Standorte und des Marktumfelds.
Schwerpunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 16. August 2021 war die wirtschaftliche Entwicklung der Produktionsstätte in Jintan (China).
In der Sitzung vom 28. September 2021 wurde über den Geschäftsverlauf der Unternehmens-Gruppe und der einzelnen Standorte, das Risiko-Reporting des Vorstands, die Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 und aktuelle Gesetzesänderungen informiert und beraten.
In der Sitzung vom 26. November 2021 stellte der Vorstand neben den Regelthemen die Budgetplanung für das Jahr 2022 sowie den Ausblick für die Jahre 2023 und 2024 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2022 und nahm die Planung für die Jahre 2023 und 2024 zur Kenntnis. Weitere Punkte der Tagesordnung waren die Errichtung eines Prüfungsausschusses und die zeitgleiche Ablösung des Personal- und Finanzausschusses sowie die damit einhergehenden Änderungen der Geschäftsordnungen. Ferner verabschiedete das Plenum die aktualisierte Entsprechenserklärung.
Der Aufsichtsrat überprüft und beurteilt seine Tätigkeit regelmäßig im Jahresrhythmus anhand eines Fragebogens. Die letzte Überprüfung fand im Sommer 2021 statt. Die Ergebnisse wurden anschließend im Aufsichtsrat erörtert. Wesentliche Defizite wurden nicht festgestellt.
Zur Steigerung seiner Effizienz hat der Aufsichtsrat ein Ausschuss-Gremium errichtet. Der bisher bestehende Personal- und Finanzausschuss wurde am 26. November 2021 durch die Einrichtung eines Prüfungsausschusses abgelöst. Eine entsprechende Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss bzw. Änderungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat wurden beschlossen. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsrat zu behandeln sind. Ferner wird der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juni 2021 endete die Amtszeit von Herr Michael Kowalski. Herr Kowalski hatte sich nach langjähriger Zugehörigkeit im Aufsichtsrat nicht mehr zu Wahl gestellt. Der Aufsichtsrat dankt ihm noch einmal für die wertvollen Beiträge in seiner Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats, des Personal- und Finanzausschusses und als Aufsichtsratsvorsitzender. Als Nachfolger von Herrn Kowalski wurde Herr Dr. Stefan Krauss, Rechtsanwalt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.
In der Sitzung vom 26. März 2021 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Einzel- und Konzernabschluss zum 31.12.2020. Die Abschlussunterlagen wurden nebst gesonderter Nichtfinanzieller Erklärung vom Vorstand erläutert und durch die Mitglieder des Ausschusses geprüft und entsprechende Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum gegeben. Des Weiteren wurden die Erklärung zur Unternehmensführung, der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung vom Gremium erörtert. Schwerpunkt der Sitzung vom 28. September 2021 war die Diskussion und Beratung mit dem Management über den Geschäftsverlauf, der geplanten Anteilsveräußerung an der chinesischen Tochtergesellschaft und die Auswirkungen des im Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) auf die Gesellschaft.
Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und vorbereitend über die Ziele und deren Erreichung zu beraten.
In seiner November-Sitzung 2021 hat der Aufsichtsrat eine aktualisierte Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Weitere Informationen dazu und Corporate Governance allgemein enthält die Erklärung zur Unternehmensführung, die sowohl im Geschäftsbericht als eigenständiges Kapital als auch auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen. Im Geschäftsjahr 2021 sind von den Vorstandsmitgliedern und den Aufsichtsratsmitgliedern keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Drei Mitglieder des Aufsichtsrats bekleiden in Unternehmen mit denen SCHWEIZER in Geschäftsbeziehung steht hochrangige Positionen. Die Geschäfte von SCHWEIZER mit diesen Unternehmen erfolgen beziehungsweise erfolgten dabei zu Bedingungen entsprechend unter fremden Dritten. Der seit dem 28. Juni 2019 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende steht in persönlicher Beziehung zum Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat achtet bei Beschlussfassungen auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte. Die Einzelheiten der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2021 geprüft. Die Ernst & Young GmbH wurden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 25. Juni 2021 gewählt. Die Ernst & Young GmbH hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Wirtschaftsprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Stephan Busser (seit dem Geschäftsjahr 2021) und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Andreas Nietzer (seit dem Geschäftsjahr 2020).
Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 11. April 2022 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 11. April 2022 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der keine Dividende vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Der aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erstellende Nichtfinanzielle Bericht wurde vom Aufsichtsrat geprüft.
Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.
Schramberg, den 11. April 2022
Der Aufsichtsrat
Christoph Schweizer, Vorsitzender
Schweizer Electronic AG
Einsteinstraße 10
78713 Schramberg
Postfach 561
78707 Schramberg
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