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Schweizer Electronic AG

Annual Report May 5, 2020

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Annual Report

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SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT

Schramberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT 31. DEZEMBER 2019

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2019

DES SCHWEIZER-KONZERNS UND DER SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der Schweizer-Gruppe ("Schweizer" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von Schweizer. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Schweizer übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

RECHTLICHE UND ORGANISATORISCHE STRUKTUR

Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

KONZERNSTRUKTUR

GESCHÄFTSMODELL

Schweizer steht für moderne Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. SCHWEIZERs hochwertige Leiterplatten, innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie (Embedding-Technolgie) und Systemkosten-Reduktion. SCHWEIZER hat den Anspruch an ihre Produkte, sich durch höchste Qualität auszuzeichnen und unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen zu fördern.

Schweizer bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit ihren Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan, China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. Schweizer beschäftigt zum Stichtag weltweit insgesamt 805 Mitarbeiter. In Zukunft soll zusammen mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden. Die gemeinsam entwickelte p 2 Pack Technologie steht vor der Markteinführung.

GESCHÄFTSSTRATEGIE - GLOBALISIERUNG UND DIVERSIFIKATION

Im Fokus der strategischen globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. SCHWEIZER möchte zukünftig in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität, sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet einen Teil ihres Portfolios entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau.

Darüber hinaus hat sich Schweizer zum Ziel gesetzt, die Bereiche Industrie und Luftfahrt im Portfolio deutlich auszuweiten und hier zusätzliche Kunden mit unseren innovativen Lösungen zu gewinnen.

Mit dem Aufbau einer neuen Hochtechnologie-Produktionsstätte in Jintan (China) steht Schweizer eine weitere Produktionsfläche von insgesamt 90.000 Quadratmetern zur Herstellung von Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen zur Verfügung. Nach erfolgreicher Umsetzung der Bauphase erfolgte im ersten Quartal 2020 die Produktion von Musterleiterplatten, so dass zum aktuellen Zeitpunkt im zweiten Quartal 2020 mit dem Start Serienproduktion gerechnet wird. Der Aufbau der neuen Fertigungskapazitäten erfolgt in drei Produktionsanlaufphasen mit einer Kapazität von je 1.200 m 2 Leiterplattenfläche/Tag. Damit beabsichtigt Schweizer, das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter auszuschöpfen und adressiert insbesondere auch den stark wachsenden chinesischen Markt.

ELECTRONIC

Schweizer nimmt zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Meiko Electronics Co. Ltd. und Elekonta Marek GmbH & Co. KG weltweit eine führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich Schweizer auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.

SYSTEMS

Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems resultiert aus den zunehmenden Kundenanforderungen, SCHWEIZERs Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet Schweizer daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2021 bzw. 2022 erwartet.

Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der Schweizer-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der Schweizer-Gruppe aktuell um ein Ein-Segment-Unternehmen.

GESCHÄFTSBEREICHE

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

PROZESSTECHNIK

Durch die Inbetriebnahme einer neuen Leiterbildlinie konnten in der Fertigung wesentliche Kernprozesse verbessert werden. Die Ergebnisse liegen über den Erwartungen, so dass im Geschäftsjahr 2020 das Konzept in einer weiteren Leiterbildlinie fortgesetzt wird. Durch Partikelanalyse und einem darauf abgeleiteten Sauberkeitskonzept konnten ferner Verbesserungen in Menge und Qualität erreicht werden.

ESD-Maßnahmen (Electro Static Discharge) zur Umsetzung von p 2 Pack Embedding-Technologien in der Fertigung wurden weitgehend abgeschlossen. Hierzu waren umfangreiche Detailuntersuchungen notwendig, da (anders als im Halbleiterbereich) in der Leiterplatte die ESD-Konformität ein Pioniergebiet ist. Die zur Handhabung von Halbleitern in der Leiterplattenlinie erforderlichen neuen Automatisierungstechniken wurden umgesetzt bzw. stehen kurz vor dem Abschluss.

SERIENENTWICKLUNG

In der Serienentwicklung hat Schweizer konsequent an der Weiterentwicklung ihrer innovativen Technologie-Plattformen gearbeitet. Insbesondere im Bereich der HF-Leiterplatten konnten durch neue Materialsysteme und durch präzisere Prozesstechniken die Kosten gesenkt und somit neue Potenziale erschlossen werden. Durch die besondere Qualität der Bondoberflächen wurden weitere Kundenprojekte gewonnen. Mit der Serienreife der Inlay 2.0 Technologie ist es nun möglich, komplexere Inlay-Strukturen mit einem vereinfachten Prozessablauf herzustellen, was einen breiteren Markt- und Kundenzugang ermöglicht.

Im Rahmen der Diversifizierung in den Bereich der Luftfahrt-Branche konnten neue Kunden gewonnen und mit Qualifikationsmustern beliefert werden. Ausschlaggebend waren die Eigenschaften von Schweizer's Inlay-Leiterplatten und Power Combi Boards bei Anwendungen im Bereich der Leistungselektronik sowie die Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossene NADCAP Zertifizierung.

Die Qualifikation der p 2 Pack Technologie für die Automotive-Serienproduktion wurde weiter vorangetrieben und steht kurz vor dem Abschluss. Gleichzeitig wurden weitere Kunden mit Mustern beliefert und in einen fortwährenden Design-In Prozess überführt.

INNOVATION

Der Schwerpunkt der Innovationstätigkeit lag im Jahr 2019 auf dem Gebiet der eingebetteten Leistungselektronik Smart p 2 Pack. Während Niedervoltanwendungen für das 48V Automobil Bordnetz bereits in Serienentwicklung sind, wurde im Bereich Innovations an der nächsten Generation für Hochspannungs-Bordnetze bis zu 800V gearbeitet. Hierfür wurden die Kandidaten für neuartige "wide bandgap" Halbleiter ausgewählt und Musterstückzahlen geordert und verbaut. Dabei standen Silizumcarbid- (SiC) und Galliumnitrid- (GaN) Komponenten im Vordergrund.

Für diese Hochspannungsanwendungen müssen auch geeignete Basismaterialien gefunden werden, die die gestiegenen Anforderungen an Isolations- und Temperaturfestigkeit erfüllen und gleichzeitig in der Lage sind, die auftretende Verlustwärme effektiv an einen Kühlkörper zu übertragen.

Der Einsatz der μ 2 Pack Technologie für die Anwendung in Automotive Radar Anwendungen der nächsten Generation wurde entwickelt und erprobt. Außerdem wurde die Technologie hinsichtlich ihrer Eignung für die Herstellung von Bauteilgehäusen (Packages) geprüft.

Diese Aufgaben wurden durch die Beteiligung an den folgenden öffentlich geförderten Projekten thematisch und finanziell unterstützt.

Förderprojekt SiCmodul

Im Forschungsprojekt SiCmodul wurde in Zusammenarbeit mit fünf Partnern aus der Automobilindustrie und zwei Universitäten eine vollständige, neuartige 6-phasige elektrische Antriebseinheit mit einer Leistung von bis zu 180 kW bei 800 V Batteriespannung entwickelt. Im Fokus stand die Erforschung von Embedding Prozessen für 1200 V Siliziumkarbid Halbleiterbausteine, von neuartigen, temperaturleitfähigen Hochleistungsmaterialien sowie die Erarbeitung und Herstellung eines Leiterplattenaufbaus, welcher für Betriebstemperaturen bis zu 200 °C geeignet ist. Die Module wurden bereits erfolgreich getestet.

Projekt KoRRund

Neben umfangreichen Materialuntersuchungen wurden im Rahmen des Projektes dünne Substrate mit fine pitch Leiterstrukturen aus HF-Basismaterial für die Direkt-Bestückung von Radar-IC's entwickelt. Mit Hilfe dieser Substrate wurden unterschiedlichen Flip Chip Technologien mit entsprechenden AVTs (Aufbau und Verbindungstechniken) untersucht. Schwerpunkt der Untersuchungen waren die Verbindungen von Radar-IC hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Hochfrequenzperformance. Des Weiteren wurde die Embedding Technologie von Radar-IC's direkt in die Leiterplatte, basierend auf der patentierten μ 2 Pack Technologie, weiter entwickelt. Gemeinsam mit den Projektpartnern Bosch und KIT wurden Demonstratoren mit einem integrierten Radar-IC und einer flexiblen Antenne entwickelt. Diese werden als ein kompaktes Radarmodul mit konformen Antennen bis zum geplanten Ende des Projektes (Ende April 2020) als Demonstrator aufgebaut.

Projekt Smart PVI-Box

Dieses Projekt konnte im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Material- und Prozessentwicklungen sind in die Basismaterialstrategie und in die Erweiterung unserer Design-Guide Lines für die Smart p 2 Pack Technologie eingeflossen. Die gewährten Fördermittel konnten dabei fast vollständig abgerufen werden.

Die gesamten von SCHWEIZER erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Jahr 2019 3,2 Mio. EUR. Diesem Bereich waren in Deutschland 32 Mitarbeiter zugeordnet. SCHWEIZER beschäftigte zum 31. Dezember 2019 162 Ingenieure und Techniker.

PATENTE

Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2019 auf 51 Patente erhöht.

HUMAN RESOURCES

MITARBEITER

Zum 31. Dezember 2019 waren bei SCHWEIZER 805 Mitarbeiter beschäftigt. Am Standort Schramberg wurden mit unterschiedlichen Maßnahmen auf eine geringere Auslastung reagiert. So wurde temporär die Möglichkeit der Kurzarbeit genutzt, welche Ende September 2019 wieder beendet wurde. Am Standort Schramberg verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter durch eine natürliche Fluktuation, die Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und sozialverträglichen Vereinbarungen auf freiwilliger Basis. Der Anstieg der Mitarbeiteranzahl in Asien ist überwiegend auf den Aufbau der neuen Produktionsstätte in Jintan (China) zurückzuführen.

Standort und Mitarbeiter 1)

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31.12.2019 31.12.2018
Deutschland 688 773
Asien 117 41

1) einschließlich Leiharbeitnehmer

MARKETING & VERTRIEB

Mit einem Umsatzanteil von rund 76 Prozent im Jahr 2019 bleibt die Automobilindustrie die bedeutendste Kundengruppe für das Unternehmen. Schweizer verfügt über Kundenbeziehungen zu fast allen großen europäischen Tier-1 und OEMs. Der Fokus der Vertriebsaktivitäten liegt auf der ständigen Verbreiterung des Netzwerks, insbesondere auch in den Wachstumsmärkten in Asien und den USA. Beispiele hierfür sind der Aufbau eines eigenen Vertriebsteams in China und zwei neu geschlossene Vertriebspartnerschaften für den kanadischen und US-amerikanischen Markt sowie den japanischen Markt.

Automatisiertes Fahren gehört zu den großen zukünftigen Herausforderungen der Automobilbranche. Für die Sensorik werden im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. Schweizer bietet mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen für Radarsensoren. FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben, finden ihre Anwendung bei Kamerasystemen.

Die Elektromobilität, d. h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, wird erwartungsgemäß in den kommenden Jahren stetig steigen. Durch ein breitgefächertes Leistungselektronik-Angebot hat Schweizer sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC oder AC/DC Wandler für viele Anwendungen Lösungen parat.

SCHWEIZERs Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt.

BESCHAFFUNG

Die Einkaufsaktivitäten des Jahres 2019 haben sich vor allem auf den Aufbau des Beschaffungsbereichs für das neue Produktionswerk in Jintan (China) und die Kostenreduzierung für den Standort in Schramberg konzentriert.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Im Jahr 2019 erfolgte die Erstzertifizierung gemäß des Luft- & Raumfahrt Standards Nadcap 7119 (Electronics). Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse lagen bei dieser Neuzertifizierung weiterhin im Fokus.

Neben der Bestätigung unserer IATF 16949:2016 erfolgte ebenfalls die Re-Zertifizierung des Luft- & Raumfahrt Managementsystems nach EN 9100:2018. Darüber hinaus wurde das Umweltmanagementsystem ISO 14001:2015 erfolgreich re-zertifiziert. Bei den Überprüfungen wurde die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen sowohl für die Automotive, als auch für die Luftfahrtindustrie nachvollzogen. Nach erfolgreichem Abschluss des Überwachungsaudits ISO 50001:2011, laufen die Vorbereitungen für die im Jahr 2020 anstehende Re-Zertifizierung auf die überarbeitete ISO 50001:2018.

UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT

Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, bemüht sich SCHWEIZER um Technologien und Prozesse, die durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklungen die Umweltauswirkungen begrenzen. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Die konsequente Anwendung von Umwelt- und Gefährdungsanalysen zum Schutze der Umwelt, unserer Mitarbeiter/ -innen und der an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner steht an erster Stelle.

Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2019 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.

WIRTSCHAFTSBERICHT

KONJUNKTUR UND ABSATZMÄRKTE

Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich seit dem 4. Quartal und insbesondere im Jahr 2019 deutlich verlangsamt. Dies zeigte sich in einem Rückgang der Industrieproduktion und des Welthandelsvolumens in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wie auch in den Schwellenländern. Teils dürfte es sich dabei um einen zyklischen Abschwung handeln, wie dies zum Beispiel in der Halbleiter- und in der Automobilindustrie zu beobachten war. Aber auch strukturelle Ursachen spielten verstärkend eine Rolle. Die Handelskonflikte zwischen USA und China führten zu einer länderübergreifenden Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen im industriellen Bereich. Hier dürfte sich die Sorge um die Integrität der internationalen Wertschöpfungsketten sowie Abwägungen in Bezug auf den technologischen Wandel und Regulierungen für den Klima- und Umweltschutz ausgewirkt haben. Das globale Handelsvolumen ging drei Quartale hintereinander spürbar zurück. Regional sank vor allem in China und in den übrigen asiatischen Schwellenländern das Importvolumen. Für das Jahr 2019 betrug der Anstieg des Welt-Bruttosozialprodukts +3,0 Prozent (2018: +3,7 Prozent), davon +1,8 Prozent (2018: +2,3 Prozent) in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften und +4,4 Prozent (2018: +5,2 Prozent) in den Schwellenländern. Der Rückgang bei den Schwellenländern ist unter anderem durch die rückläufige Industrieproduktion in China bedingt. Die Entwicklung in China dürfte auf zyklische Faktoren, eine restriktive Fiskal- und Geldpolitik sowie die Finanzmarktregulierung der chinesischen Regierung zurückzuführen sein. Auch der durch Sonderzölle belastete Export in den US-Markt sowie die damit verbundene Unsicherheit dämpften die chinesische Konjunkturentwicklung.

Im EURO-Raum verlangsamte sich das Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts ebenfalls und wird sich auf einer Wachstumsrate von +1,2 Prozent (2018: +2,1 Prozent) bewegen. Zu der verhaltenen konjunkturellen Dynamik trugen insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr schwächere Entwicklung der Investitionen und der Exporte bei. Lediglich vom staatlichen und privaten Konsum gingen positive Wachstumsimpulse aus.

Das Wachstum 2019 hat auch in Deutschland an Schwung verloren. Mit einer Wachstumsrate des Brutto-Sozialprodukts von +0,6 Prozent gegenüber Vorjahr wird der Durchschnittswert der vergangenen 10 Jahre stetigen Wachstums in Höhe von +1,3 Prozent deutlich unterschritten. Gestützt wurde das Wachstum 2019 vor allem von gestiegenen staatlichen (+2,5 Prozent) und privaten (+1,6 Prozent) Konsumausgaben. Die Bruttoanlageninvestitionen stiegen um +3,8 Prozent und waren vor allem durch die Bauwirtschaft und Investitionen in Forschung und Entwicklung bedingt. Die Ausrüstungsinvestitionen hingegen - hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - entwickelten sich weniger dynamisch uns stiegen nur um +0,4 Prozent. Auf der Entstehungsseite des Brutto-Sozialprodukts konnten das Baugewerbe und der Dienstleistungssektor die stärksten Zuwächse verzeichnen. Im Gegensatz dazu schrumpfte der Industriebereich, welcher gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft darstellt, um -3,6 Prozent. Die rückläufige Produktion in der Automobilindustrie trug maßgeblich zu diesem Rückgang bei.

AUTOMOBILBRANCHE

Bei unserer wichtigsten Kundengruppe - der Automobilindustrie, welche rund 76 Prozent des Umsatzes von Schweizer ausmacht, war das Jahr 2019 weltweit von deutlichen Absatzrückgängen von -3,7 Prozent geprägt. In den BRIC-Staaten wurden -6,4 Prozent weniger PKW abgesetzt, in den Industrieländern USA, EU-Länder, Japan und Süd-Korea betrug der Rückgang -0,4 Prozent. In China, USA und Europa wurden basierend auf vorläufigen Statistiken in 2019 64,3 Mio. Fahrzeuge abgesetzt, was einem Rückgang gegenüber 2018 von insgesamt -4,3 Prozent in diesen Regionen entspricht. In der EU stieg - vor allem infolge eines starken 4. Quartals - der Absatz um +1,4 Prozent, wohingegen die Absätze in USA mit -1,9 Prozent und zusammengefasst in Japan/Süd Korea um -0,6 Prozent zum Vorjahr sanken.

China verzeichnete mit -6,3 Prozent den stärksten Rückgang im Neuwagenmarkt. Bei den BRIC-Staaten wiesen Indien und Russland jeweils einen Rückgang der Absätze um -12,8 Prozent bzw. -2,2 Prozent auf. In Brasilien/Argentinien stellte sich zusammengefasst ein Rückgang von -1,3 Prozent ein.

In 2019 schrumpfte die weltweite Produktion deutscher Hersteller um -9 Prozent auf 4,7 Mio. PKW gegenüber Vorjahr. Die 3,5 Mio. exportierten Einheiten lagen mit -13 Prozent unter den Absätzen 2018. Der Produktionsrückgang betraf vor allem die PKW-Produktion in Deutschland. Die Auslandsfertigung deutscher Hersteller blieb dagegen relativ stabil. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 wurden international +0,7 Prozent mehr Fahrzeuge von deutschen Herstellern produziert als im Jahr 2018.

Die Absatzentwicklung von Elektrofahrzeugen zeigte sich in den wichtigsten globalen Automobilmärkten sehr unterschiedlich. Hier bestimmten regulatorische Rahmenbedingungen und in Dauer und Höhe unterschiedlich ausgeprägte Förderungsprogramme die Nachfrage in den regionalen Märkten. Die Zahl der in 2019 neu zugelassenen batteriebetriebenen Elektroautos und Plug-In-Hybriden war in den zwei größten Absatzmärkten China und USA gemäß einer Studie des Center of Automotive Management rückläufig zum Vorjahr. Im größten Elektrofahrzeugmarkt China sanken erstmals die Neuzulassungen für Elektrofahrzuge um -4 Prozent auf 1,2 Mio. Fahrzeuge. Dies ist eine Folge der Reduzierung der Elektroauto-Förderung in China seit Mitte des Jahres. Der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg im ersten Halbjahr 2019 dennoch von 4,5 Prozent auf 4,7 Prozent, weil der KFZ-Gesamtabsatz mit -8 Prozent stärker sank als der Verkauf von Elektrofahrzeugen. Die chinesische Regierung hat sich hingegen entschlossen, das eigentlich für Mitte 2020 geplante Ende der Förderungsmaßnahmen für Elektrofahrzeuge auszusetzen. Auch im zweitgrößten Markt USA war ein Absatzeinbruch zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang um rund -10 Prozent auf 324 Tausend Einheiten festzustellen. Deutschland stieg in 2019 zum drittgrößten Elektromobilitätsmarkt auf und entwickelt dadurch zunehmend eine Treiberrolle. Auf Basis der voraussichtlichen Statistik erhöhte sich die Zahl der deutschen Neuzulassungen in 2019 gegenüber dem Vorjahr um +61 Prozent auf ca. 109 Tausend Elektrofahrzeuge. Dadurch stieg der bisherige Marktanteil von 2 Prozent auf 3 Prozent an, wovon etwa 60 Prozent reine Elektrofahrzeuge und 40 Prozent Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb darstellten. Aufgrund des erweiterten Hersteller-Angebots von Plug-In-Hybriden im deutschen Markt wurden im 4. Quartal mehr Fahrzeuge dieses Antriebtyps gegenüber dem reinen Elektroautomobil neu zugelassen.

LEITERPLATTENBRANCHE

Es wird erwartet, dass das weltweite Produktionsvolumen für Leiterplatten im Jahr 2019 um rund 1 Prozent unterhalb des Jahres 2018 liegen wird. Mit einem Minus von 6 Prozent wird der deutsche Leiterplattenmarkt die weltweit schwächste Entwicklung aufweisen. China als größter Leiterplattenproduzent der Welt verlor 1,5 Prozent. Ebenso verloren weitere wichtige Märkte wie Taiwan mit -1,2 Prozent oder Südkorea mit -4,0 Prozent an Boden. Europa ohne Deutschland, Amerika und die meisten Südost-asiatischen Staaten konnten sogar leichte Zuwächse verzeichnen. Der einzige Bereich, in dem die Umsätze bei Leiterplatten spürbar gestiegen ist, war die Kommunikationsinfrastruktur, welche durch das weltweite Ausrollen des 5G Netzes dominiert war. Die Nachfrage von Automobil- und Industriekunden stieg weltweit kaum im Vergleich zum Vorjahr.

Die Leiterplattenbranche wird mehr und mehr durch Asien beherrscht. Im Jahr 2019 stieg der Weltmarktanteil der Leiterplattenproduktion aus Asien von 92 Prozent im Vorjahr auf 92,5 Prozent. Bei weitem der wichtigste Produktionsstandort für Leiterplatten war China mit einem Anteil von 54 Prozent. An zweiter Stelle liegen die südostasiatischen Regionen mit einem Anteil von 10,5 Prozent, welche damit Taiwan mit einem Anteil von 10,4 Prozent auf Rang 3 gegenüber Vorjahr verwiesen. Der globale Produktionsanteil von Nord-Amerika erhöhte sich zum Vorjahr von 4,1 Prozent auf 4,3 Prozent, während Europa nur rund 3,0 Prozent des Weltleiterplattenmarktes repräsentierte (2018: 3,2 Prozent).

(Quellen: Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrats, Statistisches Bundesamt, Konjunkturbericht zur Weltkonjunktur des IfW-Institut für Weltwirtschaft, VDA-Verband der Automobilindustrie, Electromobility Report 2020 des CAM-Center of Automotive Management, Infosammlung Automotive des Deutsche Bank Expertenteam, Statistik des Data4PCB, N.T. Information Ltd.)

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE (IFRS)

Im folgenden Abschnitt berichten wir über die Ertragslage des Konzerns nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS).

UMSATZENTWICKLUNG UND AUFTRAGSBESTÄNDE

Der Konzernumsatz belief sich auf 120,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang von -3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Umsatzerlöse / in Mio. EUR / Veränderung zum Vorjahr

Im ersten Halbjahr betrug der Umsatzrückstand noch -5,7 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Umsatz im zweiten Halbjahr lag um -1,6 Prozent unter dem Umsatz der Vergleichsperiode 2018. Hier prägte insbesondere das dritte Quartal mit einer Steigerungsrate von +3,6 Prozent zum Vorjahresquartal die Entwicklung, während das vierte Quartal mit einem Rückgang von -7,6 Prozent zu Vorjahr diesen Vorsprung wieder überkompensierte.

Aus dem Werk in Schramberg wurde ein Umsatz von 83,1 Mio. EUR generiert, was einem Rückgang zu Vorjahr um -17,5 Prozent entspricht. Dieser Rückgang war geprägt von der seit Jahresbeginn rückläufigen Konjunkturentwicklung, welche sich in einer entsprechenden Zurückhaltung in den Aufträgen sowohl unserer Automobil- wie auch Industriekunden im Maschinen- und Anlagenbau auswirkte. Der Anstieg unserer Umsätze in Höhe von +52,9 Prozent mit Produkten über unser asiatisches Netzwerk hingegen wirkte dem Rückgang der Umsätze aus Eigenproduktion entgegen. Insgesamt wurden 37,7 Mio. EUR Umsatz mit Produkten erzielt, welche bei WUS Kunshan oder bei Meiko Electronics China und Vietnam hergestellt wurden. Der Umsatzanteil der Handelsware betrug 31,2 Prozent (2018: 20 Prozent).

Trotz der erwähnten Bestellzurückhaltung unserer Automobilkunden konnte der Umsatz mit diesem Kundenbereich nochmals gesteigert werden. Die Umsatzausweitung zum Vorjahr betrug +4,1 Mio. EUR bzw. +4,7 Prozent, was insbesondere auf einer Ausweitung der Geschäftsaktivitäten mit zwei Key-Account-Kunden beruht.

Mit unseren Industriekunden erlösten wir im Geschäftsjahr 22,3 Mio. EUR Umsatz. Dies entspricht einem Rückgang von -26,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Kundengruppe, deren Anwendungsgebiete vor allem in der Detektion, Sensorik und Anlagensteuerungen liegen, repräsentiert 18,5 Prozent des Konzernumsatzes.

Die Umsätze mit sonstigen Kunden aus den Bereichen Communication, Consumer und Computer reduzierten sich um -7,2 Prozent auf 6,4 Mio. EUR (2018: 6,9 Mio. EUR).

Umsatz nach Kundengruppe (in Mio. EUR)

Bei den Absatzregionen ergaben sich Verschiebungen zu Gunsten der asiatischen und US-amerikanischen Märkte. Der Exportanteil erhöhte sich von 43,7 Prozent auf 47,1 Prozent im Jahr 2019.

Deutschland blieb auch im Jahr 2019 die mit Abstand wichtigste Absatzregion. Der Umsatz in Deutschland betrug 63,8 Mio. EUR (2018: 70,5 Mio. EUR), was einem Anteil von 52,9 Prozent am Konzernumsatz entspricht. In den europäischen Märkten wurde ein Umsatz von 31,2 Mio. EUR (2018: 35,1 Mio. EUR) erzielt. Der Rückgang in Deutschland und Europa wurde durch den Umsatzanstieg in Asien um +4,1 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR und in Amerika/Übrigen Ländern um +1,9 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR teilweise kompensiert. Damit stieg der Umsatzanteil aus Asien auf 11,3 Prozent und aus Amerika/übrigen Ländern auf 10,0 Prozent.

Umsatz nach Region (in Mio. EUR)

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Mio. Euro 2019 2018
Deutschland 63,8 70,5
Europa (ohne Deutschland) 31,2 35,1
Asien 13,6 9,6
Amerika 11,7 9,9
Andere 0,4 0,2
120,7 125,3

Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Berichtsjahres auf 126,7 Mio. EUR (2018: 171,2 Mio. EUR). Von diesem Auftragsbestand stehen 98,1 Mio. EUR für die Auslieferung im Jahr 2020 an. Die sich bereits im 4. Quartal des Vorjahres abzeichnende nachlassende Nachfrage in der Automobil- und Industriebranche setzte sich im ersten und im zweiten Halbjahr mit Stornierungen und Verschiebungen von Bestellungen und Lieferplänen weiter fort. Während im ersten Halbjahr ein Auftragseingang von 30,3 Mio. EUR zu verzeichnen war, fiel das Bestellvolumen im zweiten Halbjahr mit 44,6 Mio. EUR deutlich höher aus. Hier wirkte sich insbesondere der Auftragseingang im 3. Quartal mit einem Volumen von 30,3 Mio. EUR aus, was dem erzielten Betrag im ersten Halbjahr entsprach.

OPERATIVE MARGE UND BETRIEBSERGEBNIS

Das Bruttoergebnis vom Umsatz belief sich auf 12,6 Mio. EUR (2018: 18,6 Mio. EUR). Die Bruttomarge reduzierte sich von 14,8 Prozent im Vorjahr auf 10,5 Prozent. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren der stark steigende Anteil der bei unseren Partner in Asien hergestellten Handelsware um +53 Prozent, bei einem gleichzeitigen Rückgang der Eigenproduktion um -18 Prozent. Aufgrund des Geschäftsmodells sind die Bruttomargen im Handelsgeschäft geringer als die bei Eigenproduktion. Bei der Eigenproduktion belastete insbesondere eine schwache Auslastung in Schramberg die Profitabilität. Gegenläufig wirkten sich am Standort Einsparungen aus der zwischen Februar und Juli durchgeführten Kurzarbeit und vor allem aus der Reduktion der Personalkapazitäten aus.

Der Aufwand im Bereich Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie das sonstige betriebliche Ergebnis erhöhten sich um +2,2 Mio. EUR auf 19,2 Mio. EUR. Im Vertriebsbereich stiegen die Kosten infolge des Aufbaus der Vertriebsorganisationen im Werk China und unseren Tochtergesellschaften in Singapur und China. Die Verwaltungskosten reduzierten sich insgesamt infolge von Kosteneinsparungen und Kurzarbeit in den administrativen Funktionen. Gegenläufig wirkten sich in diesem Funktionsbereich hingegen die Kosten für den Aufbau des Werkes in China sowie Zuführungen zu Prozessrisiken aus, was insgesamt zu einem Anstieg in Höhe von +2,7 Prozent in den Verwaltungskosten führte. Das sonstige betriebliche Ergebnis reduzierte sich um -1,0 Mio. EUR. Auf Seite der sonstigen Erträge führten Einmaleffekte des Vorjahres aus Rückstellungsauflösungen und Schadensersatzansprüchen zu einer Verminderung von rund -1,2 Mio. EUR, denen ein Ertrag aus Veräußerung von Vermögensgegenständen von 0,5 Mio. EUR gegenüberstehen; auf Seite der sonstigen Aufwendungen führte die Erhöhung der Vorsorge für bereits 2018 bestehende Rechtsstreitigkeiten sowie Einzelwertberichtigungen zu einem Anstieg, der durch gegenläufige Kostensenkungen nur teilweise kompensiert werden konnte. Infolge der gesunkenen Brutto-Marge und der Gesamtkostenerhöhung stellte sich ein operativer Verlust (EBIT) von -6,5 Mio. EUR ein, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von -8,2 Mio. EUR entspricht. Die Abschreibungen beliefen sich 6,6 Mio. EUR. Somit ergab sich ein EBITDA in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2018: 9,2 Mio. EUR).

Aus der Anwendung von IFRS 16 ergab sich eine Verringerung des operativen Aufwands infolge der verringerten Mietaufwendungen in Höhe von -0,5 Mio. EUR, woraus eine Verbesserung des EBITDA um +0,5 Mio. EUR resultierte.

Die laufenden Effekte auf die Ertragslage aus Anwendung von IFRS 16 belaufen sich auf Abschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR und Zinsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR.

Unter Herausrechnung der Anlaufverluste, die im Zusammenhang mit dem China-Projekt entstanden und den Restrukturierungkosten am Standort Schramberg, hätte das EBITDA 5,1 Mio. EUR bzw. die EBITDA Quote 4,2 Prozent betragen.

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis betrug -1,2 Mio. EUR (2018: -0,8 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten beliefen sich auf 0,8 Mio. EUR.

ERTRAGSSTEUERN

Bei den Ertragsteuern bildete sich ein Steuerertrag in Höhe von 2,1 Mio. EUR (2018: Steueraufwand 0,4 Mio. EUR). Für die entstandenen Anlaufverluste im Rahmen des Aufbaus des Produktionsstandortes in China und für den Jahresfehlbetrag der SCHWEIZER ELECTRONIC AG wurden entsprechend der Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge latente Steuern gebildet.

Konzernergebnis nach Steuern (in TEUR)

GEWINN NACH STEUERN UND ERGEBNIS JE AKTIE

Das Nachsteuerergebnis betrug somit -5,6 Mio. EUR (2018: +0,5 Mio. EUR, bereinigt um Projekt China: +2,8 Mio. EUR). Unter Herausrechnung des Ergebnisbeitrags des aufgebauten Werkes in China verbleibt ein bereinigtes Ergebnis von -2,6 Mio. EUR. Das ist eine Verschlechterung gegenüber dem bereinigten Ergebnis des Vorjahres um -5,4 Mio. EUR.

Der Gewinn je Aktie beläuft sich für das vergangene Geschäftsjahr auf -1,48 EUR pro Aktie.

Ergebnis je Aktie (in EUR)

DIVIDENDE

Schweizer will in Zukunft im globalen Markt für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen dynamisch wachsen. Angesichts des Jahresfehlbetrages und der notwendigen hohen Investitionsmittel für den weiteren Ausbau des Hochtechnologie-Werkes in China schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat vor, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 auszusetzen und die daraus frei werdenden Mittel in die Wachstumsinvestition in China zu investieren.

Mit dieser Strategie verfolgt der Vorstand das Ziel, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern und damit auch einen höheren Shareholder Value zu erzielen.

ENTWICKLUNG DER FINANZLAGE (IFRS)

Am Bilanzstichtag hatte Schweizer Bankverbindlichkeiten in Höhe von 67,9 Mio. EUR (2018: 25,4 Mio. EUR).

Die langfristigen Finanzierungen betrugen 65,3 Mio. EUR, was einer Steigerung um +47,0 Mio. EUR gegenüber 2018 entspricht. Im Geschäftsjahr wurde eine zweite Tranche in Höhe von 19,0 Mio. EUR zum Zwecke des Aufbaus des Werks in China in Form eines Senior Loans aufgenommen, aus welcher die weitere Eigenkapitalzuführung in Höhe von +14,9 Mio. EUR an die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. im Geschäftsjahr erfolgte. Damit wurde der zur Verfügung stehende Darlehensrahmen in Höhe von 34 Mio. EUR ausgeschöpft. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und eine variable Verzinsung auf Basis des EURIBOR mit einem Margengitter, das vom aktuellen Verschuldungsgrad der SCHWEIZER ELECTRONIC AG abhängt. Derzeit besteht keine Zinssicherung. In China wurden lokale Darlehen in Höhe von 30,6 Mio. EUR aufgenommen.

Die Kreditlinien betrugen Ende 2019 9,2 Mio. EUR (2018: 8,2 Mio. EUR).

Im Gegensatz zu den langfristigen Kreditlinien sind alle kurzfristigen Kreditlinien nicht besichert und unbefristet. In China stehen noch keine Betriebsmittellinien zur Verfügung. Diese werden voraussichtlich erst bei Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit bereitgestellt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2,6 Mio. EUR (2018: 7,1 Mio. EUR).

Fälligkeitsprofil der Finanzschulden * (in Mio. EUR)

* ohne Rückführung/Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien

ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄTSLAGE

Die liquiden Mittel betrugen 34,4 Mio. EUR. Dies ist eine Erhöhung um +4,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Der operative Cashflow reduzierte sich um -0,7 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR (2018: 6,0 Mio. EUR). Hierbei reduzierte sich das Ergebnis vor Steuern um -8,6 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -42,0 Mio. EUR (2018: -4,2 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich dabei um +57,0 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR. Aus der Vereinnahmung von Zuwendungen der öffentlichen Hand in China flossen dem Konzern 20,6 Mio. EUR zu. Im Berichtsjahr betrug der Free Cashflow insbesondere aufgrund der Investitionstätigkeit -36,7 Mio. EUR.

Der wesentliche Faktor für die Erhöhung der liquiden Mittel war die Aufnahme der zweiten langfristigen Darlehenstranche von 19,0 Mio. EUR, welche der Produktionsgesellschaft in China zur Errichtung der Produktionsinfrastruktur übertragen wurden. Darüber hinaus nahm die Tochtergesellschaft lokale Banklinien zur Aufnahme von langfristigen Krediten in Höhe von 30,6 Mio. EUR in Anspruch. Die Mittel wurden für Investitionen im Geschäftsjahr verwendet. Zusätzlich ergab sich im Geschäftsjahr keine Zahlung für Dividende (2018: 1,1 Mio. EUR). Dem gegenüber wurden Tilgungszahlungen in Höhe von 8,0 Mio. EUR geleistet. Die Aussetzung der Dividendenzahlung in 2019 wurde zugunsten der Investitionen in das Wachstumsprojekt in China von der Hauptversammlung beschlossen. Die Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mio. EUR wurden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Dadurch wirkte sich die Erstanwendung des IFRS 16 mit 0,8 Mio. EUR positiv auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit aus.

Insgesamt belief sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf 40,9 Mio. EUR.

Cashflow (in Mio. EUR)

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2019 2018
Cashflow aus Geschäftstätigkeit 5,3 6,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -42,0 -4,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 40,9 16,7

In den Vorjahren wurden die gezahlten Zinsen dem Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit zugeordnet. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die gezahlten Zinsen (2019: 0,8 Mio. EUR; 2018: 0,1 Mio. EUR) dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Während sich die gezahlten Zinsen in den Vorjahren aus verschiedenen Sachverhalten ergaben, die eine Zuordnung zum Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit nahelegten, entstehen die gezahlten Zinsen seit dem Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen aus der Verzinsung von Darlehen zur Finanzierung der aktuellen Investitionsmaßnahmen, weshalb die gezahlten Zinsen nunmehr in ihrem Grundcharakter dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Um den Vorjahresvergleich zu erleichtern, wurde diese Ausweisänderung ebenso für die Vorjahresvergleichszahlen vorgenommen.

Entwicklung Konzernliquidität (in Mio. EUR)

ENTWICKLUNG DER VERMÖGENSLAGE (IFRS)

Das Gesamtvermögen von SCHWEIZER belief sich im Berichtsjahr auf 228,9 Mio. EUR (2018: 135,3 Mio. EUR). Hiervon waren 66 Prozent langfristiges und 34 Prozent kurzfristiges Vermögen. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine deutliche Verschiebung hin zu langfristigem Vermögen, welches sich um +91,3 Mio. EUR auf 150,3 Mio. EUR erhöhte, während sich die kurzfristigen Vermögensgegenstände um +2,3 Mio. EUR auf 78,5 Mio. EUR erhöhten.

Der Wert der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände stieg um +81,9 Mio. EUR auf 138,5 Mio. EUR an. Diese Erhöhung steht insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen am Standort China.

Aus der Erstanwendung von IFRS 16 ergab sich zum 1. Januar 2019 in den langfristigen Vermögenswerten ein Nutzungsrecht an Leasinggegenständen in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio. EUR aus der Erfüllung der bestehenden Leasingvertragsverpflichtungen. 3,1 Mio. EUR resultierten aus der Umgliederung bereits zum 31. Dezember 2018 bestehender Finanzierungsleasingverhältnisse, während sich 0,7 Mio. EUR aus der Aktivierung von Nutzungsrechten für operative Leasingverhältnisse ergaben. Die Differenz zwischen Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus der Aktivierung eines Landnutzungsrechts in Höhe von 0,7 Mio. EUR, für welches durch die Vorauszahlung in 2018 keine Leasingverbindlichkeit mehr bestand. Die Nutzungsrechte reduzierten sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 3,5 Mio. EUR. Dem Rückgang in Höhe von -0,7 Mio. EUR aus planmäßigen Abschreibungen stehen im Geschäftsjahr Zugänge in Höhe von +0,4 Mio. EUR gegenüber. Die Leasingverbindlichkeiten verminderten sich im Verlauf des Geschäftsjahres auf 2,7 Mio. EUR vor allem aus Zahlungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Zudem kamen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. EUR hinzu.

Ein wesentlicher Grund für den Anstieg des kurzfristigen Vermögens liegt im Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um +4,4 Mio. EUR auf 34,4 Mio. EUR.

Neben dem Free Cashflow war insbesondere die Aufnahme einer zweiten langfristigen Darlehenstranche zum Zwecke der Finanzierung des Aufbaus unserer neuen Produktionsstätte in China in Höhe von 19,0 Mio. EUR und die Aufnahme von Darlehen aus den lokalen Linien für langfristige Kredite bei den Geschäftsbanken in China ausschlaggebend. Die von SCHWEIZER ELECTRONIC AG eingelegten Mittel stehen der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. derzeit als Eigenkapital zur Verfügung.

Der oben erwähnte Mittelzufluss durch die Aufnahme der langfristigen Darlehen führte auch zu einer Veränderung der Strukturen auf der Passivseite. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 46,6 Prozent auf 24,1 Prozent im Berichtsjahr. Die geringere Quote ist auf den Jahresfehlbetrag und das negative sonstige Ergebnis, welches wesentlich durch die ergebnisneutrale Erhöhung der Pensionsrückstellungen beeinflusst wurde, sowie auf die Bilanzverlängerung zurückzuführen. Das Eigenkapital reduzierte sich auf 55,2 Mio. EUR (2018: 63,0 Mio. EUR). Die Gewinnrücklagen/Bilanzgewinn gingen um -7,8 Mio. EUR zurück.

Die langfristigen Schulden stiegen auf 112,7 Mio. EUR (2018: 43,7 Mio. EUR). Der Anstieg ist überwiegend in der Aufnahme des langfristigen Darlehens von +19 Mio. EUR der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und der Beanspruchung von Bankenlinien für Langfristdarlehen bei den chinesischen Hausbanken in Höhe von 30,6 Mio. EUR begründet. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 61,0 Mio. EUR (2018: 28,6 Mio. EUR). Im Wesentlichen ist dies im Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten um +36,5 Mio. EUR begründet. Der Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes und der Produktionsmittelausstattung des Werkes in China.

Die Nettoverschuldung des Konzerns betrug 60,7 Prozent.

Aktiva (in Prozent)

Passiva (in Prozent)

Eigenkapitalquote Prozent / Veränderung zum Vorjahr

Nettoverschuldung Prozent

KENNZAHLEN ZUR UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:

Wirtschaftlichkeit
Wachstum und Investitionen
Kapitalbindung
Finanzierung

Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Nachfolgender Vergleich bezieht sich auf die Zielerreichung im Vergleich zur veröffentlichten Prognose vom April 2019, wie sie im Geschäftsbericht 2018 dargestellt wurde. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.

1. WIRTSCHAFTLICHKEIT

SCHWEIZER beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA-Quote. Die EBITDA-Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation zum Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittsmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA-Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum haben beide Kennzahlen bei SCHWEIZER eine gleichhohe Wichtigkeit.

SCHWEIZER hat sich für das Geschäftsjahr 2019 eine EBITDA-Quote von 4 bis 6 Prozent einschließlich der geplanten China-Projektkosten zum Ziel gesetzt. Bei einer prognostizierten Wachstumsrate von -5 Prozent bis +5 Prozent zum erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 125,3 Mio. EUR entsprach das einem Ziel-EBITDA zwischen 5 und 7 Mio. Mio. EUR. Im Halbjahresbericht 2019 der Schweizer-Gruppe wurde die Prognose infolge der Marktentwicklung des ersten Halbjahres sowohl im Umsatz wie im EBITDA nach unten korrigiert. Als Korridor wurden Werte zwischen 120 und 125 Mio. EUR für den Umsatz und Größenordnungen zwischen 0 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR für den EBITDA, entsprechend einer EBITDA-Quote zwischen 0 Mio. EUR und 4 Prozent berichtet. Das tatsächlich erreichte EBITDA betrug +0,1 Mio. EUR, was einer EBITDA-Quote von +0,1 Prozent entspricht. Die Zielsetzung ohne das Projekt China war im April 2019 eine EBITDA-Quote zwischen 7 und 9 Prozent. Erreicht wurde eine Quote von 3,3 Prozent.

2. WACHSTUM UND INVESTITION

Schweizer misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2018 ein Umsatz von 125,3 Mio. EUR erzielt wurde, setzte sich SCHWEIZER für das Jahr 2019 ein Bandbreitenziel zwischen -5 und +5 Prozent. Rechnerisch war der Zielumsatz zwischen 119 Mio. EUR und 132 Mio. EUR prognostiziert. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 120,7 Mio. EUR erwirtschaftet; dies entspricht einem Rückgang von -3,7 Prozent. Die Verschiebung/Stornierung von Abrufen bei Kunden im Automobilbereich sowie die Bestellzurückhaltung von Industriekunden im ersten und zweiten Quartal führten zu einer kommunizierten reduzierten Umsatzerwartung zwischen 120 und 125 Mio. EUR (Adhoc Meldung vom 30. Juli 2019). Das Verhältnis von Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote um 1.000 Prozent zu erreichen. Mit einem im Geschäftsjahr festgestellten Cashflow aus Investitionen (ohne Desinvestition) von 42,9 Mio. EUR und einem erzielten EBITDA in Höhe von 0,1 Mio. EUR wurde dieses Ziel der Investitionsquote deutlich überschritten.

3. KAPITALBINDUNG

Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagements ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Das Working Capital ist die Differenz zwischen kurzfristigem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Berechnung erfolgt durch Abzug der kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen (exklusive liquider Mittel). Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet SCHWEIZER einen durchgängigen, SAP-unterstützten Dispositionsprozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. SCHWEIZER verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. SCHWEIZER hat sich für das Jahr 2019 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, dass sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital aufgrund der überschießenden Kurzfristverbindlichkeiten -13,3 Mio. EUR, was insbesondere auf die stark gestiegenen Lieferantenverbindlichkeiten aus den Investitionstätigkeiten in China zurückzuführen ist. Entsprechend hat sich das Working Capital im Vergleich zum Jahr Vorjahr um -39,1 Mio. EUR reduziert.

4. FINANZIERUNG

Schweizer konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand derer die Zielkategorie 'Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für das Jahr 2019 wurde eine Eigenkapitalquote zwischen 25 und 30 Prozent angestrebt. Mit 24 Prozent wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht. Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital. Für 2019 war ein Nettoverschuldungsgrad zwischen 100 Prozent und 140 Prozent als Ziel gesetzt. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von 61 Prozent wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.

ZIELERREICHUNG DES SCHWEIZER KONZERNS

Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2019. Die Prognose stammt vom April 2019, wie sie im Geschäftsbericht 2018 dargestellt wurde.

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Ist 2018 Ziel 2019 (Prognose April 2019) Ist 2019
Umsatz 125,3 Mio. EUR - 5 bis +5 % 120,7 Mio. EUR / -3,7 %
EBITDA 9,2 Mio. EUR 5 - 7 Mio. EUR 0,1 Mio. EUR
EBITDA ohne China-Projektkosten 10,4 Mio. EUR 8 - 11 Mio. EUR 4,0 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,3 % 4 - 6 % 0,1 %
EBITDA-Quote ohne China-Projektkosten 8,3 % 7 - 9 % 3,3 %
Investitionsquote 81,0 % um 1000 % über 1000 %
Nettoverschuldungsgrad -7,2 % 100 - 140 % 61 %
Eigenkapitalquote 46,6 % 25 - 30 % 24 %
Working Capital 25,4 Mio. EUR stabil -13,3 Mio. EUR

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Erläuterungen nach HGB

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG mit Sitz in Schramberg AG ist die Muttergesellschaft des sieben Unternehmen umfassenden Schweizer Konzerns. In Schramberg befindet sich neben dem im Aufbau befindlichen Werk in China die derzeit noch einzige Produktionsstätte für Leiterplatten innerhalb der Konzerngesellschaften, die Forschung- und Entwicklung, der zentrale Vertrieb und die zentralen Verwaltungsfunktionen der Gruppe. Der Abschluss der SCHWEIZER ELECTRONIC AG wurde auf Basis der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes BilRUG und dem deutschen Aktiengesetz erstellt.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)

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2019

TEUR
2018

TEUR
Umsatzerlöse 95.412 117.542
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -82.167 -95.186
Bruttoergebnis vom Umsatz 13.245 22.356
Vertriebskosten -4.708 -4.510
Allgemeine Verwaltungskosten -12.810 -13.469
Sonstige betriebliche Erträge 2.656 2.169
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.064 -1.450
Erträge aus Beteiligungen 9 6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20 27
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -33
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.134 -701
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.024 -1.304
Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) -2.761 3.093
Gewinnvortrag 6.012 4.419
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -1.500
Bilanzgewinn 3.251 6.012

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 95,4 Mio. EUR (2018: 117,5 Mio. EUR), was einem Minus von 18,8 Prozent entspricht. Dieser Rückgang war geprägt von der seit Jahresbeginn rückläufigen Konjunkturentwicklung, welche sich in einer entsprechenden Zurückhaltung in den Aufträgen sowohl unserer Automobil- wie auch Industriekunden im Maschinen- und Anlagenbau auswirkte.

Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um -27,3 Prozent auf 101,3 Mio. EUR. Die sich bereits im 4. Quartal des Vorjahres abzeichnende nachlassende Nachfrage in der Automobil- und Industriebranche setzte sich im ersten und im zweiten Halbjahr mit Stornierungen und Verschiebungen von Bestellungen und Lieferplänen weiter fort. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 77,1 Mio. EUR zur Auslieferung im Jahr 2020 terminiert.

Die Bruttomarge reduzierte sich um -9,1 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR und entsprach 13,9 Prozent vom Umsatz (2018: 19,0 Prozent).

Die Verwaltungskosten reduzierten sich um -0,7 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR (2018: 13,5 Mio. EUR) infolge von Kosteneinsparungen und Kurzarbeit in den administrativen Funktionen. Gegenläufig wirkten sich in diesem Funktionsbereich hingegen Zuführungen zu den Rückstellungen für Prozessrisiken aus.

Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2019 betrug -2,7 Mio. EUR (2018: +5,1 Mio. EUR). Die EBIT-Quote lag somit bei -2,8 Prozent (2018: 4,3 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf +1,6 Mio. EUR (2018: +9,0 Mio. EUR). Dies entspricht einer EBITDA Quote von +1,6 Prozent (2018: +7,7 Prozent).

Die Ertragsteuern wurden insbesondere durch die Aktivierung latenter Steuern auf nutzbare Verlustvorträge beeinflusst und führten zu einem positiven Steuerergebnis von +1,0 Mio. EUR (2018: Steueraufwand von 1,3 Mio. EUR). Somit beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf 2,8 Mio. EUR (2018: Jahresüberschuss von 3,1 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Bilanz nach HGB (Kurzfassung)

Aktiva

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 895 1.052
Sachanlagen 34.516 33.768
Finanzanlagen 47.023 32.090
82.434 66.910
Umlaufvermögen
Vorräte 15.261 15.814
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.127 23.192
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.262 9.751
41.650 48.758
Rechnungsabgrenzungsposten 156 186
Aktive latente Steuer 1.241 321
Summe Aktiva 125.481 116.174
Passiva
Eigenkapital 55.427 58.159
Rückstellungen 15.490 14.997
Verbindlichkeiten 54.565 43.018
Passive latente Steuern 0 0
Summe Passiva 125.481 116.174

Zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Bilanzsumme der SCHWEIZER ELECTRONIC AG um +9,3 Mio. EUR auf 125,5 Mio. EUR.

Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um +15,5 Mio. EUR auf 82,4 Mio. EUR. Begründet ist diese Erhöhung hauptsächlich durch eine weitere im Geschäftsjahr vorgenommene Eigenkapitaleinlage der SCHWEIZER ELECTRONIC AG bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic in Höhe von 14,9 Mio. EUR (Jiangsu) Co., Ltd. (China).

Das Umlaufvermögen reduzierte sich um -7,1 Mio. EUR auf 41,7 Mio. EUR. Hier wirkte sich neben dem Rückgang der liquiden Mittel auch die Verminderung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von -4,1 Mio. EUR aus.

Das Eigenkapital verringerte sich zum Bilanzstichtag um -2,7 Mio. EUR auf 55,4 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 44,2 Prozent (31. Dezember 2018: 50,0 Prozent). Die prozentuale Verringerung der Eigenkapitalquote ist auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten um +11,5 Mio. EUR auf 54,6 Mio. EUR, vor allem aufgrund der Darlehensaufnahme zu Gunsten der zweiten Eigenkapitaleinzahlung bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., zurückzuführen.

Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Die im April 2019 prognostizierte stabile Geschäftstätigkeit für die nächsten Jahre konnte für die Einzelgesellschaft im Geschäftsjahr allerdings nicht erreicht werden. Grund hierfür war das geringere Produktionsvolumen im Werk Schramberg in Höhe von 84,6 Mio. EUR (2018: 103,6 Mio. EUR). Das EBITDA der SCHWEIZER ELECTRONIC AG belief sich auf 1,6 Mio. EUR, dies entspricht einer EBITDA Quote von 1,7 Prozent (2018: 7,7 Prozent). Die Netto-Verschuldung stieg auf 30,0 Mio. EUR an. Hauptgrund hier die bereits erwähnte Eigenkapitaleinzahlung beim Tochterunternehmen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in Höhe von 14,9 Mio. EUR. Die Bilanzkennzahlen haben sich aufgrund des Investitionsvorhabens in China sowohl beim Eigenkapital als auch bei der Verschuldung entsprechend verändert.

PROGNOSEBERICHT (HGB)

Die im Prognosebericht des Schweizer Konzerns aufgeführten Einschätzungen der Geschäftsentwicklung für ein optimistisches und pessimistisches Szenarios gelten auch als Prämissen für die Prognose der Kennzahlen der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernentwicklung hat. Eine Wahrscheinlichkeit für das jeweilige Eintreffen der Ausprägungen dieser Szenarien kann nicht vorhergesagt werden. Die Bandbreite eines Umsatzrückganges wird zwischen -10 Prozent und -25 Prozent gesehen. Dem entsprechend ergäbe sich je nach Verlauf der Umsätze eine EBITDA-Quote zwischen +2 Prozent und -4 Prozent. Damit einhergehend wäre mit einem deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote zu rechnen.

PROGNOSEBERICHT

In den vergangenen Wochen war der weitere Verlauf und die entsprechende wirtschaftliche Auswirkung der COVID-19 Pandemie der bestimmende Faktor bezüglich der weiteren Entwicklung der Weltwirtschaft. Unsicherheiten ausgelöst durch die Pandemie drängen die bisher diskutierten kritischen Faktoren, wie der noch anhaltende Handelsstreit zwischen den USA und China und die weiterhin nicht geklärten Auswirkungen des BREXIT in den Hintergrund.

Das Bundeswirtschaftsministerium rechnete Mitte März mit einer Rezession für Deutschland. Hierbei wird mit einem Schrumpfen des Bruttoinlandsprodukts von rund 5 Prozent ausgegangen. Diese Prognose ist mit hoher Unsicherheit verbunden und ist wesentlich abhängig von der Dauer und Intensität der Maßnahmen, die die Regierungen beschließen. Dabei reichen die Maßnahmen von Social Distancing über Ausgangssperren bis hin zum kompletten Beenden der Wirtschaftstätigkeit von Volkwirtschaften. Ebenso herrscht derzeit eine hohe Unsicherheit über die Zeitdauer der Pandemie und den entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Schätzungen variieren von einigen Wochen bis zu einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität bis hin zu Szenarien, welche dramatische Einschnitte bis ins nächste Jahr hinein voraussagen.

Auch variieren die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute stark. Die Prognosen reichen vom eher optimistischen Szenario, einer relativ baldigen Normalisierung nach Eindämmung des Virus in der zweiten Jahreshälfte 2020 (DIW) bis zum pessimistischen Szenario, dass die Erholung erst im August einsetzt und die Produktion in den verschiedenen Branchen erst zu Beginn des kommenden Jahres auf das Vor-Corona-Niveau zurückkehrt (IFW).

Die Prognosen für die weltweiten Automobilmärkte haben sich für das Jahr 2020 gegenüber 2019 eingetrübt und bergen aufgrund der Coronavirus-Pandemie besondere Unsicherheiten. Es scheint sicher, dass die Automobilabsätze gegenüber dem Vorjahr nochmals signifikant zurückgehen. Dies zeigt sich bereits deutlich in den Verkaufszahlen der ersten beiden Monate 2020. Der Absatz von Automobilen reduzierte sich um rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bis Ende Februar. Das in dieser Zeit am stärksten betroffene Land China erfuhr dabei einen Rückgang der Verkaufszahlen von über 40 Prozent (NTI Bericht Q1 2020).

Der Ausblick für SCHWEIZER wird wesentlich von der politischen Entscheidung über die Dauer und Intensität der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abhängen. Wir unterscheiden dabei ein eher optimistisches und ein eher pessimistisches Szenario. Diese Szenarien konstituieren unsere internen Rahmenbedingungen zur Ableitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, zur Befriedigung der Kundenanforderungen und der Kostenkontrolle sowie insbesondere der jederzeitigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Pandemie sind jegliche Kombinationen zwischen unseren beiden Szenarien möglich. Aufgrund der hohen Unsicherheit sind allerdings auch Szenarien denkbar, die besser als das eher optimistische Szenario, oder auch schlechter als das eher pessimistische Szenario sind. Eine längere, behördlich angeordnete Schließung des Unternehmens in Deutschland wurde in keinem unserer Szenarien berücksichtigt.

Eher optimistisches Szenario

Dieses Szenario geht von einem deutlichen Rückgang des Fahrzeugabsatzes in den kommenden drei Monaten aus. Ein Absatzrückgang um bis zu 80 Prozent in einem Monat ist denkbar. Dies zeigte sich auch am Beispiel China, wo die Verkaufszahlen von leichten Fahrzeugen im Februar 2020 um -80,4 Prozent unterhalb des Vorjahres lagen (LCM Automotive; NTI Bericht). Werksschließungen der Automobilhersteller (OEMs) und der Automobilzulieferer werden auf ca. 2 bis 3 Wochen begrenzt sein. Die staatlichen temporären Stützungsmaßnahmen werden greifen und die Rezession deutlich abmildern. Die Rückkehr zu den Absatzplänen unserer Kunden, die vor der COVID-19 Pandemie erarbeitet wurden, wird zum Ende des 4. Quartals 2020 möglich sein. Das bedeutet, dass in diesem Szenario die starken Rückgänge der kommenden Monate nicht mehr aufgeholt werden können. Daher sieht das eher optimistische Szenario einen Umsatzrückgang der OEMs und der Automobilzulieferer um zwischen 10 und 20 Prozent im Jahr 2020 vor.

Eher pessimistisches Szenario

Auch dieses Szenario sieht einen deutlichen Rückgang der Fahrzeugverkäufe in den kommenden Monaten voraus. Im Vergleich zum eher optimistischen Szenario prognostizieren wir hier längere Lockdown Zeiten (Werksschließungen, Ausgangssperren, Einschränkungen der Mobilität) bis nach Ostern, so dass Sekundäreffekte wesentlich ausgeprägter sein werden. So würde sich eine lange Rezession deutlich negativ auf die Kaufkraft der Bürger auswirken und die Neigung zu Investitionen wesentlich verringern. Eine größere Anzahl an insolventen und in Schieflage geratenen Unternehmen wird durch die temporären Stützungsmaßnahmen des Staates nicht mehr zu retten sein. Dadurch wird die gesamtwirtschaftliche Erholung wesentlich längere Zeit in Anspruch nehmen, als im eher optimistischen Szenario. Eine Rückkehr zu den Plänen, die noch vor der Coronavirus-Pandemie aufgestellt wurden, wird erst in 12 bis 24 Monaten eintreten. Der Rückgang der Zulassungszahlen im Jahr 2020 wird mindestens -20 Prozent betragen, wahrscheinlich sogar größer als -30 Prozent sein.

Umsatz

SCHWEIZER wird sich dem vermuteten Rückgang des europäischen Fahrzeugabsatzes nicht entziehen können. Positiv wirkt sich auch weiterhin aus, dass SCHWEIZER in das Produktsegment der Automobilelektronik liefert. Der Anteil der elektronischen Komponenten pro Fahrzeug steigt weiter, so dass Schweizer in diesem Anwendungsbereich nur unterproportional vom Rückgang der Zulassungszahlen betroffen sein wird. Andererseits zeigen sich bei anderen Kundengruppen, wie zum Beispiel dem Maschinenbau, für den SCHWEIZER wichtige Komponenten für Sensorik und Steuerelemente liefert, sehr starke Umsatzeinbrüche, die vergleichsweise ausgeprägter sind als die in der Automobilindustrie.

Die Produktion im neuen Werk in Jintan (China) wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 aufgenommen. Hieraus werden erste Umsätze generiert, welche im Schwerpunkt an Kunden aus den Bereichen Computing und Consumer geliefert werden sollen. Zum Redaktionszeitpunkt haben alle Mitarbeiter ihre Tätigkeit am Standort Jintan wieder aufgenommen. Dennoch wird nach derzeitiger Kenntnis der Ausbruch des Coronavirus in China den Beginn der Serienproduktion um ca. 2 Monate verzögern, so dass wir unsere Umsatzerwartung entsprechend anpassen müssen. Der Umsatz in 2020 wird dementsprechend in einer Höhe zwischen 4 und 6 Mio. EUR (vorher: 5 bis 10 Mio. EUR) erwartet.

Beim Stammgeschäft aus der Produktion Schramberg und den strategischen Partnern WUS Kunshan und Meiko Electronics nehmen wir einen überproportionalen Rückgang der Handelsumsätze an. Zudem wird sich am Standort Schramberg ein weiterer Umsatzrückgang ergeben, der zu einer verstärkten Unterauslastung der Kapazität führen wird.

Selbst im eher optimistischen Szenario erwarten wir einen Umsatzrückgang in der Gruppe von zwischen 10 und 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was etwa einer Spanne von 100 bis 110 Mio. EUR entspricht. Diese Einschätzung widerspiegelt den erwarteten Rückgang der Umsätze unserer Kunden sowie den positiven Beitrag unseres neuen Technologiewerks in China, welches ab dem zweiten Quartal mit der Serienproduktion beginnen wird und dabei im Schwerpunkt zunächst chinesische Kunden beliefert.

Im eher pessimistischen Szenario erwarten wir eine negative Entwicklung des Umsatzes von zwischen -20 und -25 Prozent. Dies würde einer Umsatzspanne von circa 90 bis 100 Mio. EUR entsprechen.

Ergebnisentwicklung

Im Hinblick auf die großen Unsicherheiten über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf unsere Umsatzzahlen ist das Management von SCHWEIZER derzeit aktiv damit befasst, Maßnahmenpläne zur Sicherung der Profitabilität und der Liquidität auf Basis der weiter oben beschriebenen Szenarien zu erstellen und umzusetzen. Die wichtigsten Ziele hierbei sind - neben der Wahrung der Gesundheit unserer Mitarbeiter, welche die oberste Priorität hat - die sichere Ausführung von Kundenaufträgen und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Gehältern, Lieferanten und Bankverbindlichkeiten.

Am Standort Schramberg haben wir bereits im Jahr 2019 ein umfangreiches Kosteneinsparprogramm bei den Personal-, Sach- und Materialkosten gestartet. Hierdurch konnten bereits Einsparungen im mittleren einstelligen Millionenbereich realisiert werden. Auch im Jahr 2020 werden diese Maßnahmen fortgesetzt. Diese Maßnahmen, die zur Senkung des Break-Even Punkts beitragen, werden sich positiv auf die Herausforderungen des Jahres 2020 auswirken. Neben diesen bereits eingeleiteten strukturellen Optimierungen werden wir in 2020 auch temporäre Maßnahmen, wie zum Beispiel die zeitweise Einführung der Kurzarbeit und das bedarfsgerechte Zurückfahren der Produktion, zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona-Krise ergreifen.

Das operative Ergebnis am neuen Standort Jintan wird sich durch steigende Anlaufverluste verschlechtern. Die Anlaufverluste entstehen durch den starken Aufbau von Mitarbeitern im direkten und indirekten Bereich. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf den Aufbau des Vertriebs, der Entwicklung, der Automatisierungs- und Prozesstechnik sowie den Produktionsingenieuren. Dieser Effekt wird durch die Verzögerungen, ausgelöst durch das Coronavirus, noch verstärkt, da die Mitarbeiter teils über Monate nicht produktiv arbeiten können.

Insgesamt sehen wir bei der Prognose des Ergebnisses für 2020 besonders hohe Unsicherheiten. Zum einen die große Unsicherheit über die weitere ökonomische Entwicklung der Weltwirtschaft und der Automobilindustrie. Zum anderen ist die Abschätzung der tatsächlichen Anlaufverluste in China mit hohen Unsicherheiten verbunden.

Beim eher optimistischen Szenario gehen wir davon aus, dass der Konzern ein EBITDA erwirtschaften wird, das in einer Spanne von -2 bis -6 Prozent liegen wird (circa -2 bis - 6 Mio. EUR). Entscheidend für diese Einschätzung ist der negative Ergebnisbeitrag aus dem Hochlauf des Werks in Jintan in Höhe von zwischen -6 bis -7 Mio. EUR.

Unter Berücksichtigung des eher pessimistischen Szenarios erwarten wir eine EBITDA Quote von zwischen -8 und -4 Prozent (circa -4 bis -8 Mio. EUR). Hierbei wird der negative Ergebnisbeitrag des neuen Werks in Jintan in etwa gleicher Höhe wie beim eher optimistischen Szenario liegen. Das EBITDA der Gruppe ohne das Werk in China wäre in diesem Szenario eher neutral bis leicht negativ.

Investitionen

Auch im Jahr 2020 wird SCHWEIZER das Investitionsprogramm in China planmäßig weiterführen. Begründet wird diese Vorgehensweise darin, dass SCHWEIZER in einem Technologiesegment etabliert ist, das mittel- und langfristig nachhaltiges Wachstum verspricht. Wir sind überzeugt, dass sich alternative Antriebskonzepte durchsetzen und der Trend zu teilautonomen Fahren zunehmen wird. Am Standort in Jintan wird die erste Investitionsphase zum Aufbau einer Kapazität in derselben Größenordnung wie in Schramberg in 2020 abgeschlossen. Hierzu werden Investitionen in Kapazität in verschiedenen Produktionsprozessen und auch in die Weiterentwicklung der Automatisierung und Integration der Produktion gemäß dem Business-Plan getätigt. Im Vergleich zum Jahr 2019 wird die Summe der Investitionen deutlich zurückgehen.

Für den Standort Schramberg wird weiterhin in die Vorbereitung der neuen Embedding-Technologie sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Produktion investiert. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie überprüft das Management die Möglichkeit der Verschiebung von Investitionen. Ebenso wurden strengere Investitions-Freigabeprozesse eingeführt.

In der Gruppe erwarten wir Gesamtinvestitionen von circa 20 Mio. EUR, wobei der überwiegende Anteil der Investitionen in China getätigt wird. Aufgrund der negativen EBITDA Prognose ist die Berechnung der Investitionsquote in diesem Fall nicht zielführend.

Liquidität und Finanzierung

Die Sicherung der Liquidität hat in der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie für das Management eine sehr hohe Priorität. Hierfür hat ein Task-Force Team eine Vielzahl von Aktivitäten ermittelt und ist bereits aktiv bei der Umsetzung. Dabei ist geplant, auch auf die im Rahmen des COVID-19-Stabilitätsprogramms der Bundesregierung geförderten Maßnahmen bei Bedarf zurück zu greifen.

Zur Finanzierung der weiteren Investitionen in China werden wir planmäßig die Verschuldung bei der Schweizer Electronic Jiangsu Co., Ltd. erhöhen. Der operative Cashflow wird in China im Rahmen der Hochlaufphase weiterhin negativ sein. Die Höhe des Liquiditätsbedarfs bewegt sich innerhalb unserer geplanten Werte, so dass die vorhandenen Finanzierungsmittel ausreichend sind. Die Projektfinanzierung durch die chinesischen Banken wurde unter Ausschluss einer Rückgriffsmöglichkeit auf die Muttergesellschaft in Deutschland strukturiert. Die Liquiditätsbestände in China werden sich plangemäß reduzieren, um anstehende Investitionen sowie die operativen Verluste zu decken.

Für den Standort Schramberg planen wir die Investitionen aus dem laufenden Cashflow zu entnehmen bzw. verschiedene Leasingfinanzierungen durchzuführen. Insgesamt wird sich die Höhe unserer Finanzverbindlichkeiten damit erhöhen. Durch die zu erwartenden negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den operativen Cashflow am Standort Schramberg werden zusätzliche liquiditätsschonende bzw. liquiditätsgenerierende Maßnahmen ergriffen.

Die Auswirkung der aktuellen Situation auf den Nettoverschuldungsgrad und auf die Eigenkapitalquote ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nur schwer einzuschätzen. Wir erwarten einen deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote.

Das Working Capital wird sich voraussichtlich analog des Umsatzes verändern. Die ersten Umsätze aus dem Werk in China werden zusätzliche Working Capital Bedarfe nach sich ziehen. In Anbetracht der im Vergleich zu Deutschland landesüblichen längeren Zahlungsziele in China könnte sich im Konzern die Kennzahl DSO (Days Sales Outstanding), also die durchschnittliche Dauer der Zahlungsziele bei Kunden, erhöhen. Jedoch streben wir an, die erweiterten Zahlungsziele bei Kunden an die Lieferanten weiterzugeben. Inwiefern sich die aktuelle COVID-19 Situation temporär auf die DSO der Bestandskunden auswirkt, bleibt abzuwarten. Eine negative Auswirkung auf das Working Capital kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Management wird die Situation täglich verfolgen und Methoden anwenden, um Risiken von Forderungsausfällen frühzeitig entgegen zu wirken.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie machen eine zuverlässige Prognose für das Geschäftsjahr 2020 sehr schwierig. Neben der COVID-19-Situation scheinen die globalen Handelskonflikte und der Brexit einer Lösung zwar einen Schritt näher gekommen zu sein, jedoch besteht weiterhin Unklarheit bei beiden Themen. Sie könnten sowohl einen positiven als auch einen negativen Einfluss auf die weltwirtschaftliche Entwicklung haben.

Die Umweltbewegung Fridays for Future hat im vergangenen Jahr nochmals einen wichtigen Schub für die konsequente und rasche Einführung CO2 reduzierter Antriebskonzepte bewirkt. Das Thema ist nun bei der Politik, den Unternehmen und den Verbrauchern in den Fokus gerückt. Die technologische Ausrichtung von SCHWEIZER setzt weiterhin auf diesen Megatrend mit den Lösungen zur Leistungselektronik, die die Elektrifizierung und Hybridisierung der Mobilität unterstützt.

Es ist zu erwarten, dass der strategische Wert einer breiten, internationalen Lieferbasis für Leiterplatten bei unseren Kunden durch die aktuellen Störungen der globalen Lieferkette wieder an Bedeutung gewinnen wird. Dies unterstreicht die Richtigkeit der strategischen Ausrichtung von SCHWEIZER mit starken Standbeinen in Deutschland und China.

Auf Basis der beschriebenen Faktoren sehen wir den Geschäftsverlauf für SCHWEIZER im Jahr 2020 negativ. Diese Annahme beruht insbesondere auf den sehr negativen Auswirkungen, die durch die Corona-Krise zu erwarten sind. Zur Eingrenzung der Auswirkungen haben wir uns entschieden, die Prognose der Umsatz- und Ergebniskennziffern für das Jahr 2020 in zwei Szenarien abzubilden.

Prognose Schweizer Konzern

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Ist 2019 Prognose 2020 eher optimistisches Szenario Prognose 2020 eher pessimistisches Szenario
Umsatz / Wachstumsquote -3,7 % -10 % bis -15 % -20 % bis -25 %
EBITDA-Quote 0,1 % -2 Prozent bis -6 % -4 Prozent bis -8 %
Nettoverschuldungsgrad 61 % deutlicher Anstieg deutlicher Anstieg
Eigenkapitalquote 24 % deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang
Working Capital -13,3 Mio. EUR entsprechend Umsatzveränderung entsprechend Umsatzveränderung

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Für Schweizer als Lieferant für technologisch hochwertige und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von SCHWEIZER sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).

INTERNES KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Dies sind insbesondere die folgenden Elemente

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess,
Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands,
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen,
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen,
Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess,
Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

BEURTEILUNG DER WIRKSAMKEIT

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben. Darüber hinaus werden im Zuge des monatlichen Reporting der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage sowie von prozessbezogenen Kennzahlen an den Aufsichtsrat auftretende Risiken systematisch identifiziert und geeignete Korrekturmaßnahmen initiiert.

Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.

RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENTSYSTEM

Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.

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Schweizer Risikomanagement-System
Strategie Finanzen Operative Themen Compliance
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Markt und Wettbewerb Liquidität Beschaffung Patente / Urheberrechte
Technologie Wechselkurse / Zinsen Prozesse (inkl. IT) Personal / Mitarbeiter
Kunden Rechtliche Risiken Versicherungsmanagement
Investitionen

GESAMTBEURTEILUNG

Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das Schweizer Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.

Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:

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Risiko Chance
Strategie Mittel Hoch
Finanzen Hoch Mittel
Operativ Mittel Niedrig
Compliance Mittel Niedrig

STRATEGIE

Markt und Wettbewerb (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Mit einem Umsatzanteil der Automobilkunden von über 76 Prozent ist Schweizer stark von der Entwicklung dieser Branche abhängig.

Im Gesamtjahr 2019 entwickelte sich der Weltmarkt beim PKW-Absatz deutlich schwächer als im Jahr 2018. Hauptursache hierfür war vor allem der chinesische Markt mit einem Minus von 6,3 Prozent zum Vorjahr.

Auch für das Jahr 2020 fallen die Prognosen für den Absatz an PKW verhalten aus. So wird für China kein Wachstum, für Nordamerika und Europa ein Minus von 2 bzw. 3,2 Prozent gegenüber 2019 prognostiziert.

Sollte die schwache PKW-Absatzentwicklung weiter andauern oder sich diese noch durch einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verstärken, hätte dies Auswirkung auf das Umsatzwachstum und die Profitabilität von SCHWEIZER. Diesem generellen Risiko des geringeren PKW-Absatzes steht eine weiterhin stärkere Elektrifizierung der Fahrzeuge (mehr Elektronik pro Fahrzeug) und somit ein höherer Bedarf an Leiterplatten entgegen. Durch die hohe Qualität und technologische Kompetenz sowie der örtlichen Nähe zu vielen der weltweit größten Tier-1s, bietet sich für Schweizer die Chance, als zuverlässiger Partner an diesem Markt erfolgreich zu sein.

Ein weiteres Risiko ist die Wettbewerbssituation im Automobilsegment, welche sich im internationalen Kontext signifikant verstärkt. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den mittelfristigen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. SCHWEIZER begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und dem Aufbau einer eigenen Produktionsstätte in Jintan/China.

Technologie (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Die Komplexität der Produkte und der Investitionsbedarf in neue Technologien nehmen stetig zu. Die Kombination eines zunehmend aggressiveren Wettbewerbs und dem damit steigenden Kostendruck führt zu vielen neuen Herausforderungen in der Produktentwicklung, des Qualitäts- und Kostenmanagements und zur Notwendigkeit eines nachhaltigen Wachstums hinsichtlich Fertigungskapazität und Vertrieb.

Mit seinen Embedding-Technologien entwickelt sich Schweizer vom reinen Leiterplattenhersteller zum Systemanbieter und steigert damit seine Relevanz in der Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet mit den erweiterten Supply-Chain, Handling-, Test- und Qualitätsanforderungen verbundene neue Geschäftsrisiken. Die Komplexität in der Schnittstelle zum Kunden nimmt zu und schließt neben den klassischen Leiterplattenthemen auch zunehmend ein Applikations-, Halbleiter- und ggf. Systemverständnis mit ein. Durch Innovationen und Optimierungen im Fertigungsablauf arbeitet die Prozesstechnik daran, die Kosten zu senken und damit wettbewerbsfähig zu bleiben.

Mit der Entscheidung von Continental in einem ersten Hochvolumen-Projekt im Antriebsstrang die p 2 Pack Technologie von Schweizer mit MOSFETs von Infineon einzusetzen, wurde 2019 ein wichtiger Meilenstein in der Schweizer Power Embedding-Technologie erreicht. Im 48 V-Segment hat Schweizer mittlerweile viele Anfragen von namhaften Automobilzulieferern zu seiner p 2 Pack Technologie erhalten und geht deshalb davon aus, dass sich die Technologie ab dem Jahr 2022/2023 als wesentlicher Anteil des Produktionsvolumens etablieren wird. Schweizer arbeitet derzeit daran, die p 2 Pack Technologie auf Hochvolt-Anwendungen (Elektrifizierung des Antriebsstrangs) zu erweitern und hat im Rahmen von Förderprojekten und eigener Entwicklungsarbeit bereits weitere Meilensteine erreicht. Das Interesse im Automobil- und Industriesegment ist auch hier sehr hoch. Im Bereich Hochfrequenz-Leiterplatten (HF-PCB) setzt Schweizer seinen Kurs als Lösungsanbieter für Radar- und Sensoranwendungen mit seiner μ 2 Pack Technologie konsequent fort und hat damit in Summe weiterhin eine sehr gute Positionierung zur Teilnahme an den Mega-Trends im Automobilbereich, wie E-Mobilität und autonomes Fahren.

Kunden (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Ein Umsatzanteil von über 76 Prozent im Bereich Automotive und einem Anteil von 64 Prozent am Gesamtumsatz mit den fünf größten Kunden birgt für das Unternehmen im Falle von signifikanten Änderungen in deren Markt, Profitabilität bzw. finanziellen Lage wesentliche Risiken für Schweizer.

Schweizer konnte sich als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etablieren. Dies eröffnet gute Chancen, an der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von Schweizer sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Die Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber sind in der Regel hoch.

Investitionen (Erweiterungsinvestition)

(Risiko: hoch - Chance: hoch)

SCHWEIZER hat den Weg zu einer klaren Wachstumsstrategie eingeschlagen. Das Wachstum wird insbesondere durch den Bau eines neuen Leiterplattenwerkes in China ermöglicht. Durch den Standort in China können wesentliche Strategien realisiert werden, die bisher weder durch den Standort in Schramberg noch durch die Kooperationen mit Meiko und WUS in ausreichendem Maße erreicht werden konnten bzw. können. Die zusätzlich zur Verfügung stehende Produktionskapazität ermöglicht es, den Kunden auch Leiterplatten im Volumensegment zur Verfügung zu stellen. Ferner ermöglicht der neue Standort durch die niedrigeren Produktionskosten auch Produktsegmente zu erschließen, die eine höhere Preissensitivität der Kunden aufweisen. Schließlich ist eine Präsenz im asiatisch-chinesischen Markt auch eine maßgebliche Eintrittsmöglichkeit in die chinesischen und asiatischen Absatzmärkte.

Den außerordentlich großen Chancen, die ein solches Werk bietet, stehen auch signifikante Risiken gegenüber. Neben dem Länderrisiko bestehen wesentlich Risiken in neuen Handelsbarrieren zwischen China und anderen Ländern, welche geplante Exporte nach USA oder Europa wesentlich erschweren könnten. Ferner bedeutet der Aufbau eines großen Werkes auch hohe finanzielle Belastungen in den ersten Jahren, so dass beispielsweise ein konjunktureller Einbruch die Erreichung der profitablen Vollauslastung des Werkes wesentlich verschieben könnte.

FINANZEN

Liquidität (Risiko: hoch - Chance: mittel)

Mit der Umsetzung der Großinvestition in das neue Werk in China hat sich die Verschuldung erhöht. Der höhere Verschuldungsgrad macht SCHWEIZER anfälliger gegenüber einer konjunkturellen Abschwächung, welche im Geschäftsjahr im Automotive- und im Industriesektor zu verzeichnen war.

Für den Aufbau in China stehen ausreichend hohe Mittel durch Finanzierungen zur Verfügung, welche auf den voraussichtlichen Investitionsbedarf der Großinvestition abgestellt sind. Ein Großteil der Finanzierung wurde in Form einer lokalen non-recourse Vereinbarung mit chinesischen Banken abgebildet. Diese wurde zusätzlich durch eine lokale externe Bürgschaft gegen Zahlungsausfall abgesichert.

Im operativen Bereich hängt die Liquidität vom Geschäftsverlauf ab. Es besteht das Risiko, dass die liquiditätsrelevanten Fixkosten nicht fristkongruent von den schwankenden Geldeingängen gedeckt werden. Für diesen Fall unterhält SCHWEIZER eine Liquiditätsreserve, deren Verwendung unter Vorbehalt einer Aufsichtsratsgenehmigung steht. Zur Verminderung des Risikos hat das Management im Geschäftsjahr Maßnahmen ergriffen, um die Fixkosten kurzfristig und signifikant zu reduzieren.

Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat SCHWEIZER die Möglichkeit die Nettoschulden zu steuern.

Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig zugegriffen werden. Zusätzlich stehen SCHWEIZER Kreditlinien in Höhe von rund EUR 9,2 Mio. zur Verfügung, die zeitweise in Anspruch genommen werden.

Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert. Trotz der Projektfinanzierungen für die Investition in China stehen SCHWEIZER ausreichende weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring, Leasing oder einer Anleiheemission zur Verfügung.

Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten, wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Durch die angestrebte Differenzierung zusätzlicher Kunden aus dem Nicht-Automotive Bereich wird dem Credit-Risk-Management zukünftig ein noch höherer Stellenwert zukommen. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand oder per Delegation durch den Bereich Finance erforderlich. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden bei Bestandskunden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen wie Vorauskasse und Lieferstopp in Kraft gesetzt. Bei Neu-Kunden werden bei unzureichender Bonität Aufträge mit Zahlung auf Ziel abgelehnt. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft.

Wechselkurse / Zinsen (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der Konjunkturentwicklung und Staatsschuldenkrisen in den Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Ende 2019 hat sich der USD gegenüber Jahresanfang um +1,5 Prozent aufgewertet. Ein Maximum der Aufwertung lag Ende September 2019 bei +4,2 Prozent. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, hätte diese Aufwertungstendenz ohne Sicherungsmaßnahmen eine Verteuerung der Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate zur Folge. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis, welche teils auch Rohstoffe auf USD-Basis beziehen, entsprechend erhöhen. SCHWEIZER wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer können derivative Finanzinstrumente entsprechend der Einschätzung der Rohstoff-Marktpreisentwicklung eingesetzt werden. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen. Am Abschlussstichtag lagen aufgrund der unterjährigen Beurteilung der Marktentwicklung keine Geschäfte zur Rohstoffpreissicherung vor.

Die Volatilität und die Schwankungsbreiten des Goldpreises am Weltmarkt können zu signifikanten Erhöhungen aber auch zu Reduzierungen des Materialeinsatzes in einem Geschäftsjahr führen. Im Jahr 2019 betrug das Beschaffungsvolumen für den Einsatz von Goldsalz im Produktionsprozess 3,6 Mio. Euro bei einem Durchschnittspreis von 27,81 Euro pro Gramm. Eine Schwankungsbreite von 10 Prozent bezogen auf diesen Preis hätte bei gleichem Beschaffungsvolumen eine Verteuerung bzw. Verbilligung von 358 TEUR des Rohstoffs mit direkter Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung zur Folge. Dies gilt für die Annahme, dass der Goldpreis zum entsprechenden im Durchschnitt erhöhten oder geringeren Marktpreis bezogen würde.

Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure, welche aus dem USD-Währungsraum beziehen, an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.

Die Sicherungsinstrumente von Schweizer berücksichtigen bestehende Fremdwährungsbestände, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme in Fremdwährungen und für Zinsen.

Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge wird nach Möglichkeit ein Natural Hedge durchgeführt bzw. können entsprechend der Einschätzung der Entwicklung am Devisenmarkt derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral. Am Abschlussstichtag lagen keine jahresübergreifende Sicherungskontrakte vor.

Obwohl Schweizer durch die Finanzierung des Großprojektes in China eine höhere Verschuldung aufweist, werden die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering eingestuft. Zum einen ist kurzfristig nicht mit einer wesentlichen Erhöhung des deutschen und chinesischen Zinsniveaus zur rechnen, zum anderen prüft Schweizer laufend den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten.

Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge. Infolge der Erwartung an den langfristigen Verlauf der Zinskurve wurden im Geschäftsjahr keine Zinssicherungsgeschäfte vorgenommen.

OPERATIVE RISIKEN

Beschaffung (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Die Multiple-Source Strategie von SCHWEIZER wurde auch im Jahr 2019 verfolgt. Auf der Equipment- und Materialseite wurden zusätzliche Lieferanten qualifiziert, um die Abhängigkeit nochmals zu reduzieren. Die Tendenz Richtung asiatischer Lieferanten hat sich fortgesetzt. Nordamerikanische und europäische Hersteller und Lieferanten kämpfen gegen den asiatischen Wettbewerb um die verbleibenden, schrumpfenden europäischen Marktanteile. Dabei besteht aufgrund des stetig reduzierten Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden.

Das "Brexit-Risiko" mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union besteht nach wie vor. Schweizer hat sich bereits frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt. Nach der Analyse des eigenen Lieferportfolios wurden Qualifikationen gestartet und teilweise abgeschlossen. Zur Sicherstellung der Belieferung für die relevanten Artikel wurde eine temporäre Anpassung der eigenen Lagerbestände durchgeführt und die Erhöhung der Bestände der betroffenen Lieferanten auf dem europäischen Festland umgesetzt.

Für einen zeitlich begrenzten Zeitraum im Jahr 2020 rechnet Schweizer mit Risiken aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus. Verzögerungen in der asiatischen Lieferkette, die sowohl die Lieferungen von Material als auch von Handelsware unserer asiatischen Partner betreffen, können sich negativ auf die Umsatzentwicklung und Ertragslage auswirken.

Positiv wirkt sich die langjährige Partnerschaft mit Meiko und WUS aus. Durch die enge Kooperation ist und war SCHWEIZER in der Lage, sich gegenseitig mit Materialien zu versorgen und wäre bei regional auftretenden Versorgungsengpässen in der Lage, diese zu kompensieren. Mit dem Aufbau der eigenen Produktionsstätte in Jintan (China) und dem engen Abgleich auf strategischer und operativer Ebene ergeben sich weitere Synergien, die sich kostenseitig positiv niederschlagen und das Beschaffungsrisiko für die gesamte Gruppe reduzieren werden.

Für das Jahr 2020 besteht durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie das signifikante Risiko, dass die stark von China abhängige Supply Chain für Leiterplatten negativ beeinträchtigt wird. Dies kann sich in Lieferengpässen bei Materialien oder in temporären Preiserhöhungen, aufgrund von Güterknappheit, auswirken. SCHWEIZER ist mit seinen Lieferanten ständig in Kontakt, um frühzeitig Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel Bestandserhöhungen, durchzuführen.

Prozesse (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei SCHWEIZER wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Beeinträchtigungen oder Produktionsausfälle, die sich aus einer Nichtverfügbarkeit von IT-Strukturen ergeben, würden die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens wesentlich einschränken. Aus diesem Grund ergreift SCHWEIZER vielfältige Maßnahmen, die diese Risiken reduzieren, wie z. B. die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlustes oder die robuste und ausfallsichere Auslegung geschäftskritischer Systeme. Weitere Risiken ergeben sich im Bereich der Cyber-Sicherheit durch Cyber-Kriminalität und unerwünschten Informationsabfluss. Um die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer Daten und die unserer Kunden sicherzustellen, orientieren wir uns an anerkannten Standards, wie bspw. den Normen der ISO2700x-Familie.

Chancen sieht SCHWEIZER vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.

SCHWEIZER arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.

Rechtliche Risiken (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen.

Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Die Klage wurde vom zuständigen Gericht mittlerweile abgewiesen. Gegen das Urteil des Gerichts wurde vom Kläger Berufung eingelegt. Ferner wurden zwei Klagen von der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären als die Rückstellung, die hierfür vorgenommen wurde.

COMPLIANCE RISIKEN

Patente / Urheberrechte (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Um diesem Risiko zu begegnen, beinhaltet der interne Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung daher die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation von Patenten eine Kollision nicht auszuschließen.

SCHWEIZER investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz seines geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.

Personal/Mitarbeiter (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ein wesentlicher Baustein für den Unternehmenserfolg von SCHWEIZER. Die Geschäftsentwicklung könnte durch den Verlust von qualifizierten Mitarbeitern negativ beeinflusst werden. Zudem ist der Wettbewerb um hochqualifizierte Mitarbeiter, Spezialisten und Talente weiterhin hoch.

Durch rechtzeitige Nachfolgeplanungen und Qualifizierung steuern wir dem Verlust von Wissen entgegen. Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Unternehmen aktiv gefördert.

Durch entsprechende Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen wird versucht zu verhindern, dass vorhandenes Know-how nicht an den Wettbewerber weiter gereicht wird.

Mit dem Aufbau der eigenen Produktionsstätte in Jintan (China) erhöht sich für SCHWEIZER die Chance, hochqualifizierte Mitarbeiter mit entsprechender Industrieerfahrung und Managementexpertise zu rekrutieren. Die langjährige Erfahrung und Kontakte des Unternehmens mit China unterstützen sowohl den Prozess der Rekrutierung als auch der Identifizierung der Mitarbeiter mit SCHWEIZER.

Versicherungsmanagement (Risiko: mittel-Change: niedrig)

Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt SCHWEIZER ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein.

Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab.

Vor dem Hintergrund allgemein steigender Cyberkriminalität hat sich SCHWEIZER zudem ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt und eine entsprechende Cyber-Versicherung abgeschlossen.

Das Versicherungsmanagement umfasst als weiteren Punkt die Errichtung des neuen Werks in Jintan (China). Hier wurde vom Einrichten der Baustelle, über die Fertigstellung bis hin zur Versendung der ersten Leiterplatten ein umfassendes Versicherungskonzept erarbeitet.

Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind, bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für SCHWEIZER noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden. Auch Folgerisiken, verursacht durch die COVID-19 Pandemie sind nicht versicherbar. Dies stellt im kurzfristigen Zeitraum ein signifikantes Risiko bezüglich der Lieferfähigkeit und der damit in Verbindung stehenden Regressansprüche der Kunden dar.

GESAMTBETRACHTUNG

SCHWEIZER hat nach wie vor den Technologie-Fokus auf die Megatrends E-Mobilität und autonomes Fahren gerichtet. Beide Trends haben im vergangenen Jahr nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Der bereits fertiggestellte Bau des neuen Werks in China ermöglicht es, für die Lösungen von SCHWEIZER sowohl neue Märkte als auch neue Kundengruppen zu erschließen. Die einzigartige Kombination eines deutsch-chinesischen Leiterplattenherstellers in Verbindung mit dem Innovationsportfolio der Embedding-Technologien hat die strategische Ausgangsposition weiter verstärkt. Der Gewinn eines ersten Leitkunden für die Embedding-Technologie im Berichtsjahr hat uns in eine wesentlich stärkere Position für weitere Erfolge dieses Produktportfolios gebracht.

Voraussetzung für ein künftig hohes Wachstum sind große Investitionen in Produktionskapazität und Personal. Dies wirkt sich negativ auf die Bilanzstrukturen des Unternehmens aus, was SCHWEIZER derzeit aufgrund der höheren Verschuldung und gestiegener Fixkosten anfälliger gegenüber konjunkturellen Abwärtsphasen macht. Die Komplexität der Prozesse erhöht sich. Die stark steigende Geschäftstätigkeit in China und weltweit erfordert höhere Anforderungen an konzernweiten Abstimmungen und Kontrollmechanismen, um beispielsweise Compliance Regeln einheitlich global sicherstellen zu können. Dies gilt auch für das Risiko der Cyber-Kriminalität.

Die weiterhin anhaltenden Unsicherheiten in der Weltwirtschaft (u. a. Handelspolitik der USA, weiter bestehende Unsicherheiten aufgrund des Brexits) und ein Anstieg politischer Brandherde könnten sich negativ auf die Entwicklung von Schweizer auswirken. Kurzfristig wird die aktuelle Unsicherheit durch den Ausbruch des Coronavirus wesentlich verstärkt und Verzögerungen in der asiatischen Lieferkette können sich, für einen begrenzten Zeitraum, negativ auf die Umsatzentwicklung und Ertragslage auswirken. SCHWEIZER ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

Übernahmerelevante Angaben

(NACH § 289A ABS. 1 UND § 315A ABS. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.664.053,86 ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE ZEHN PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong, sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd., mit Sitz in Kaohsiung/Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE BEI MITARBEITERBETEILIGUNG

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG

Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE UND ZUM AKTIENRÜCKKAUF

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.

Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.

Wandelschuldverschreibungen u.a., Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.

Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.832.026,93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html beschrieben.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von EUR 4,5 Millionen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289F I.V.M. § 315D HGB UND CORPORATE GOVERNANCE

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter:

www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html abrufbar.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütungssystem des Vorstands

Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive "MSTI") sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive "LTI"). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 30 Prozent (2018: 55 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 40 Prozent (2018: 15 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden die beiden variablen Vergütungskomponenten in Bezug auf ihre Gewichtung, die Ziele (KPI's) und der LTI auch in Bezug auf die Systematik im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Die umgesetzten Änderungen bezogen sich ausschließlich auf die variablen Vergütungsbestandteile. Die jeweiligen Änderungen sind durch die Angaben der Vorjahreswerte in Bezug auf die Prozentwerte, Nennung der Zielparameter und Art der Gewährung beim langfristigen variablen Vergütungsbestandteil ersichtlich.

Bestandteile des Vergütungssystems

Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.

Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung der Zielparamater EBITDA und Free Cashflow (2018: EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 60 Prozent (2018: 110 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts begrenzt (Cap).

Beim zweiten variablen Vergütungsbestandteil (Long Term Incentive oder auch LTI genannt), handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter, die in jährlichen Tranchen mit jeweils 4-jähriger Laufzeit (Performanceperiode) rolliert. Für die Höhe des Long Term Incentives sind die Entwicklung des Aktienkurses, die Zielerreichung der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) und ein durch den Aufsichtsrat festgelegten Unternehmensfaktor maßgeblich. Der Zielbetrag wird in virtuelle Aktien umgewandelt und am Ende der jeweiligen Performanceperiode, also nach vier Jahren ausbezahlt. Dementsprechend läuft die LTI-Tranche 2019 bis Ende des Jahres 2022. Um die durch die Umstellung der bisherigen vertraglichen Regelungen entstehenden Nachteile auszugleichen, wurden für die Jahre 2019, 2020 und 2021 eine Übergangsregelung (LTI-Ü) vereinbart. Für diese drei Jahre beläuft sich die Performanceperiode des LTI-Ü auf ein Jahr, für das jeweils ein ROCE-Zwischenziel im Rahmen der ersten 4-Jahres-Tranche definiert und vereinbart wurde. Bis zum Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Gewährung des LTI in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung bis zum Geschäftsjahr 2018 waren die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft.

Die Höhe der LTI-Tranche bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 80 Prozent (2018: 30 Prozent) des Bruttofestgehalts begrenzt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Mitglieder des Vorstandes der SCHWEIZER ELECTRONIC AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen inklusive der Leistungen zur Altersversorgung im Geschäftsjahr 2019 1.437 TEUR (2018: 1.103 TEUR) (fix) und 730 TEUR (2018: 369 TEUR) (variabel).

Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nach DRS 17

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

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Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung
in TEUR Geschäftsjahr Festvergütung Sonstige Bezüge Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) Gesamtvergütung
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Rolf Merte 2019 360 23 86 144 613
2018 1) 83 4 46 2) 12 2) 146
Nicolas-Fabian Schweizer 2019 280 29 139 114 563
2018 280 29 123 34 465
Marc Bunz 2019 270 19 134 111 535
2018 270 19 118 36 443
Summe 2019 910 71 360 370 1.711
2018 633 52 287 82 1.054

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit 8. Oktober 2018.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts erfolgte die Zuteilung eines pauschalisierten MSTI und LTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019

Die Mitglieder des Vorstands Herr Nicolas-Fabian Schweizer und Herr Marc Bunz erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 67 Prozent bzw. 48 Prozent des Basisgehalts. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse. Bei Ausscheiden reduziert sich der Anspruch auf den bei Ausscheiden erdienten Anspruch. Die Beiträge an die Unterstützungskassen werden bei Ausscheiden entsprechend angepasst.

Die Systematik der Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder wurde im Jahr 2018 modifiziert. Neu bestellte und künftige Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Hierzu werden vertraglich zugesagte Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes vom Basisgehalt an rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt. Die Unterstützungskassen schließen hierzu Rückdeckungsversicherungen ab. Die Höhen des Versorgungsanspruchs zum Altersrentenbeginn entsprechen den vertraglich vereinbarten Leistungshöhen der Rückdeckungsversicherungen. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Anspruch zum Altersrentenbeginn auf die erreichte Anwartschaft aus den bis dahin gezahlten Beiträgen an die Unterstützungskasse. Die Höhe der erreichten Anwartschaft richtet sich nach den bei Ausscheiden erreichten Rückdeckungsversicherungswerten.

Bei Herrn Dr. Rolf Merte handelt es sich um eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit Altersrentenbeginn von 67 Jahren. Die Beiträge an Unterstützungskassen betragen 20 Prozent des Basisgehalts.

In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2019 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder

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in TEUR Geschäftsjahr Zum 31. Dezember erdienter jährlicher Pensionsanspruch Zuführung zu Unterstützungskassen
Dr. Rolf Merte 2019 2 2) 72
2018 1) 0 2) 18
Nicolas-Fabian Schweizer 2019 57 189
2018 50 205
Marc Bunz 2019 66 195
2018 60 195
Summe 2019 125 456
Summe 2018 110 418

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Die Tabelle weist den Aufwand anteilig seit Bestellungstermin 8. Oktober 2018 aus

2) Beitragsorientierte Versorgungszusage

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nach DCGK

Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.

Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 werden in der nachfolgenden Tabelle nach DCGK für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 die gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und der variablen Vergütungsbestandteile bei einer Zielerreichung von 100 Prozent sowie die im Geschäftsjahr 2019 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer
Gewährte Zuwendungen Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 360 360 360 280 280
Nebenleistungen 4 23 23 23 29 29
Summe 88 383 383 383 309 309
Einjährige variable Vergütung 1) 46 108 0 216 154 84
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 2) 12 144 0 288 42 112
Summe 58 252 0 504 196 196
Versorgungsaufwand 18 72 72 72 205 189
Gesamtvergütung 164 707 455 959 710 694

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Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz
Gewährte Zuwendungen Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 280 280 270 270 270 270
Nebenleistungen 29 29 19 19 19 19
Summe 309 309 289 289 289 289
Einjährige variable Vergütung 1) 0 168 149 81 0 162
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 2) 0 224 41 108 0 216
Summe 0 392 189 189 0 378
Versorgungsaufwand 189 189 195 195 195 195
Gesamtvergütung 498 890 672 673 484 862

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").

Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

In nachfolgender Tabelle werden die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 nach dem DCGK zugeflossene Gesamtvergütung, aufgeteilt in ihre jeweiligen Bestandteile, dargestellt:

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz
Zufluss Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 360 280 280 270 270
Nebenleistungen 4 23 29 29 19 19
Summe 88 383 309 309 289 289
Einjährige variable Vergütung 1) 46 1) 86 101 139 97 134
(davon für Vorjahre) 2 72 2 70
Mehrjährige variable Vergütung 2)
LTI-Plan 12 2) 144 34 114 36 111
(davon für Vorjahre) 14 2 16 3
Summe 58 230 134 254 133 246
Versorgungsaufwand 18 72 205 189 195 195
Gesamtvergütung 164 685 648 752 616 730

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").

Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von EUR 300 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von EUR 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von EUR 0,40 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 15 TEUR begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2019 belief sich auf 180 TEUR (2018: 180 TEUR), davon fix 180 TEUR (2018: 180 TEUR) und variable EUR 0 (2018: EUR 0).

Vergütung des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) für das Geschäftsjahr 2019

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in TEUR Feste Vergütung Vergütung Ausschusstätigkeit Variable Vergütung1) Gesamt
Christoph Schweizer 2) 15 15 - 30
Dr. Stephan Zizala 23 23 - 45
(2018) 23 23 - 45
Michael Kowalski 3) 23 23 - 45
(2018) 30 30 - 60
Chris Wu 15 - - 15
(2018) 15 - - 15
Petra Gaiselmann 4) 8 - - 8
Jürgen Kämmerer 4) 8 - - 8
Karin Sonnenmoser 5) 8 8 - 15
(2018) 15 15 - 30
Carsten Brudlo 6) 8 - - 8
(2018) 15 - - 15
Siegbert Maier 6) 8 - - 8
(2018) 15 - - 15
Gesamt 2019 113 68 - 180
(Gesamt 2018) 113 68 - 180

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 0 (2018: EUR 0)

2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit 28. Juni 2019

3) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019.

Seit 28. Juni 2019 Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses

4) Mitglied des Aufsichtsrats seit 28. Juni 2019

5) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019

6) Mitglied des Aufsichtsrats bis 28. Juni 2019

Schramberg, 07. April 2020

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

N. F. Schweizer

M. Bunz

Jahresabschluss

BILANZ

Aktiva

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EUR 31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 894.784 1.051.716
II. Sachanlagen 34.515.979 33.767.685
III. Finanzanlagen 47.023.365 32.090.310
82.434.128 66.909.711
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 15.260.837 15.814.072
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.127.341 23.192.001
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.262.247 9.751.445
41.650.425 48.757.518
C. Rechnungsabgrenzungsposten 155.748 185.765
D. Aktive latente Steuern 1.241.000 321.000
125.481.301 116.173.994
Passiva
EUR 31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.664.054 9.664.054
./. Eigene Anteile -23.743 -28.849
9.640.311 9.635.205
II. Kapitalrücklage 21.727.262 21.727.262
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 20.807.971 20.784.517
IV. Bilanzgewinn 3.251.413 6.011.929
55.426.957 58.158.913
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.149.302 7.106.278
2. Sonstige Rückstellungen 8.340.431 7.890.491
15.489.733 14.996.769
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.281.250 25.428.179
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.803.251 5.528.150
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.310.772 7.452.791
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.169.338 4.609.192
54.564.611 43.018.312
125.481.301 116.173.994

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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EUR 2019

EUR
2018

EUR
1. Umsatzerlöse 95.412.422 117.542.234
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -82.166.709 -95.186.035
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 13.245.713 22.356.199
4. Vertriebskosten -4.707.768 -4.510.217
5. Allgemeine Verwaltungskosten -12.809.992 -13.468.543
6. Sonstige betriebliche Erträge 2.656.223 2.169.460
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 425.837 (Vj. EUR 578.223)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.063.651 -1.449.752
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 335.782 (Vj. EUR 637.264)
8. Erträge aus Beteiligungen 8.984 6.048
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.873 27.593
10. Abschreibung auf Finanzanlagen 0 -33.055
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.134.279 -700.560
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 296.021 (Vj. EUR 259.815)
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.024.381 -1.304.382
davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 920.000 (Vj. EUR 424.000)
13. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) -2.760.516 3.092.791
14. Gewinnvortrag 6.011.929 4.419.138
15. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 1.500.000
16. Bilanzgewinn 3.251.413 6.011.928

ANHANG

ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Als börsennotiertes Mutterunternehmen der Schweizer Gruppe erstellt die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg nach § 315e Abs.1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der diesbezüglichen Interpretationen, soweit die IFRS und Interpretationen von der Europäischen Union übernommen sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten sowie die davon-Vermerke teilweise ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

REGISTERINFORMATIONEN

Die Gesellschaft ist unter der Firma Schweizer Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in Schramberg im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 480540 eingetragen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis acht Jahren zugrunde. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden sofort im Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und die durch Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei den Anlagegütern richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem es unter Rentabilitätsgesichtspunkten sinnvoll ist, das Anlagengut zu nutzen (wirtschaftliche Nutzungsdauer). Es wird grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis EUR 800 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen im Übrigen zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Werthaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzip bewertet. Für galvanische Bäder wurde ein Festwert gebildet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der Betriebsabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für Verluste aus Lieferverpflichtungen sind erforderlichenfalls in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Verfahren nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren (2,71 %; Stand Dezember 2019) (Vj. 3,21 %, Stand Dezember 2018) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit 1 % - 2,5 % (Vj. 1 % - 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2 % (Vj. 2,0 %) berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung wurden angemessen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, abgezinst, bei einer Restlaufzeit von 18 Jahren mit einem Zinsfuß von 2,08 % (Vj. Restlaufzeit 19 Jahre mit 2,46 %), bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Zinsfuß von 1,97 % (Vj. 2,32 %), bei einer Restlaufzeit von elf Jahren mit einem Zinsfuß von 1,69 % (Vj. Restlaufzeit von zwölf Jahren mit 2,12 %), bei einer Restlaufzeit von fünf Jahren mit einem Zinsfuß von 0,97 % (Vj. Restlaufzeit vier Jahre mit 1,11 %), bei einer Restlaufzeit von drei Jahren mit einem Zinsfuß von 0,72 % (Vj. 0,98 %).

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtung (ATZ) dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände in Form von Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs entspricht dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Nachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten gesondert erläutert.

ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
31.12.2019

EUR
01.01.2019

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 5.648.923 6.048 0 73.816 5.728.787 4.597.207
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 37.984.280 0 567.928 0 37.416.352 26.318.388
2. Technische Anlagen und Maschinen 91.359.293 3.090.243 1.020.820 4.382.416 97.811.133 77.215.498
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.788.462 273.909 62.258 120.285 56.120.397 53.655.238
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.824.774 2.062.303 59.719 4.576.517 3.250.841 0
190.956.809 5.426.455 1.710.725 -73.816 194.598.723 157.189.124
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 31.659.424 14.900.000 0 0 46.559.424 0
2. Beteiligungen 463.941 0 0 0 463.941 33.055
32.123.365 14.900.000 0 0 47.023.365 33.055
228.729.097 20.332.503 1.710.725 0 247.350.875 161.819.386

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zuschreibung Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2019

EUR
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 0 236.795 0 4.834.002 894.784 1.051.716
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 0 855.295 56.899 27.116.784 10.299.568 11.665.892
2. Technische Anlagen und Maschinen 0 2.612.153 1.001.226 78.826.425 18.984.708 14.143.795
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 545.099 60.801 54.139.536 1.980.861 2.133.224
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 3.250.841 5.824.774
0 4.012.547 1.118.926 160.082.745 34.515.979 33.767.685
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 46.559.424 31.659.424
2. Beteiligungen 33.055 0 0 0 463.941 430.886
33.055 0 0 0 47.023.365 32.090.310
33.055 4.249.342 1.118.926 164.916.747 82.434.128 66.909.711

ANGABEN ZUM ANTEILSBESITZ

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen (Angaben in Landeswährung (LW), Ergebnis nach Ertragsteuern)

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Name und Sitz der Gesellschaft Währung Anteil am Kapital % 31.12.2019 Eigenkapital in TLW 31.12.2019 Eigenkapital in TEUR 31.12.2019 Ergebnis in TLW 2019
1. Unmittelbar gehaltene Anteile
Schweizer Pte. Ltd., Singapore (1) SCD 100 14.742 9.756 -79
Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China (1) CNY 100 236.803 30.280 -25.708
2. Mittelbar gehaltene Anteile über Schweizer Pte. Ltd., Singapore
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore (1) SGD 95 2.941 1.946 -426
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapore (1) SGD 100 2.674 1.769 2.293
Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China (1) CNY 100 1.820 233 127

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Name und Sitz der Gesellschaft Ergebnis

in TEUR 2019
1. Unmittelbar gehaltene Anteile
Schweizer Pte. Ltd., Singapore -51
Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China -3.324
2. Mittelbar gehaltene Anteile über Schweizer Pte. Ltd., Singapore
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore -279
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapore 1.501
Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China 16

(1) Werte noch nicht auditiert

VORRÄTE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.762 4.670
Unfertige Erzeugnisse 4.289 3.742
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.210 7.402
15.261 15.814

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.826 18.017
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.680 1.237
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 2.666 3.938
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17 17
19.173 23.192

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

AKTIVE LATENTE STEUERN

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,25 % (Vj. 28,25 %) zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern (TEUR 684) resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Sachanlagen. Diese wurden mit aktiven latenten Steuern aus Bilanzdifferenzen bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (TEUR 1.088) sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen (TEUR 837) saldiert.

ENTWICKLUNG DER LATENTEN STEUERN

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

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Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen

TEUR
Passive latente Steuern auf temporäre Differenzen

TEUR
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge

TEUR
Saldo

TEUR
31.12.2018 1.023 702 0 321
31.12.2019 1.088 684 837 1.241
Veränderung 65 18 837 920

Der Betrag der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.241 unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre.

EIGENKAPITAL

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 9.664.054 und ist in 3.780.000 Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.

EIGENE ANTEILE

Im Geschäftsjahr 2019 wurden aus einem Bestand per 1. Januar 2019 in Höhe von 11.284 an eigenen Stückaktien im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 1.666 Aktien (Vj. 3.701 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von TEUR 4 bzw. 0,04 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von TEUR 24 wurde anhand des Börsenkurses bemessen.

Ferner wurden 331 Aktien zu einem Marktpreis von TEUR 4 an Mitarbeiter des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von TEUR 1 bzw. 0,01 %. Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 9.287 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von TEUR 24 bzw. 0,25 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

GENEHMIGTES KAPITAL

Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

BEDINGTES KAPITAL

Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu EUR 35 Mio. zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:

Stimmrechtsmitteilung vom 15. Januar 2020

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Maren Schweizer

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 13. Januar 2020

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 2,98 % 0 % 2,98 % 3.780.000
letzte Mitteilung 4,96 % 0 % 4,96 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen:

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 112.650 2,98 % %
Summe 112.650 2,98 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 5. Februar 2018

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland

4. Namen der Aktionäre: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 4,97 % 0 % 4,97 % 3.780.000
letzte Mitteilung 5,29 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 187.939 % 4,97 %
Summe 187.939 4,97 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 5. Februar 2018

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 4,97 % 0 % 4,97 % 3.780.000
letzte Mitteilung 5,03 % n/a % 5,03 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 187.939 4,97 % %
Summe 187.939 4,97 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 19. Juni 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr LK Wu

4. Namen der Aktionäre: WUS International Company Limited

5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 19,74 % 0 % 19,74 % 3.780.000
letzte Mitteilung 4,5 % 15,24 % 19,74 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 746.220 % 19,74 %
Summe 746.220 19,74 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
LK Wu % % %
WUS Printed Circuit (Kunshan), Co. Ltd. % % %
WUS International Company Limited 19,74 % % 19,74 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 24. Mai 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: WUS Printed Circuit Co., Ltd., Kaohsiung, Taiwan

4. Namen der Aktionäre: WUS Group Holding Co., Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 10,16 % 0 % 10,16 % 3.780.000
letzte Mitteilung 0 % 10,16 % 10,16 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 384.000 % 10,16 %
Summe 384.000 10,16 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
WUS Printed Circuit Co., Ltd. % % %
WUS Group Holding Co., Ltd. 10,16 % % 10,16 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 28. November 2014

Die Infineon Technologies AG, Neubiberg/Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG, Schramberg/Deutschland, am 28. November 2014 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,39 % (das entspricht 355.000 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung vom 18. Juli 2014

Herr Christoph Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG, Schramberg/ Deutschland, am 15. Juli 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,43 % (das entspricht 545.600 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung vom 2. April 2002

Herr Nicolas Schweizer, Schramberg, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG zum Stichtag 1. April 2002 8,28 % beträgt.

Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre sind auch auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html veröffentlicht.

GEWINNRÜCKLAGEN

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TEUR
Stand 01.01.2019 20.784
Erwerb eigener Aktien 0
Ausgabe von eigenen Aktien an den Vorstand und Leadership Team (variable Vergütung) 24
Einstellung in die Gewinnrücklage nach § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG 0
Stand 31.12.2019 20.808

BILANZGEWINN

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 6.012 verrechnet; im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.

RÜCKSTELLUNGEN

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.149 7.106
Sonstige Rückstellungen 8.340 7.890
15.489 14.996

Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,97 % p.a. würde sich im Geschäftsjahr 2019 der Erfüllungsbetrag der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 7.707 ergeben. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt im Geschäftsjahr TEUR 558 und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Altersversorgung der übrigen Betriebsangehörigen wird von der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. getragen. Die Unterstützungskasse wurde für ab dem 30. Juni 1996 neu in die Dienste der Schweizer Electronic AG (Trägerunternehmen) eintretende Betriebsangehörige geschlossen. Eine Rückstellung für diese mittelbare Pensionsverpflichtung wurde nicht angesetzt. Die Zuwendung der Schweizer Electronic AG an die Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 150 (Vj. TEUR 260) ist im Personalaufwand erfasst.

Steuerrückstellungen sind nicht gebildet, da die Steuervorauszahlungen die voraussichtliche Steuerschuld übersteigen. Die Rückzahlungsansprüche sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere solche für Prozessrisiken, noch nicht genommenen Resturlaub/Mehrstunden, Altersteilzeit, Jubiläumsverpflichtungen, Umweltschutzmaßnahmen, ausstehende Rechnungen, Garantien, Jahresabschlusskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen:

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TEUR
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 474
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 474
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 634
Verrechnete Aufwendungen 14
Verrechnete Erträge 4

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

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31.12.2019 31.12.2018
in TEUR Restlaufzeit grundpfandrechtlich gesichert mit gesamt Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre bis 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.563 12.269 22.450 20.804 37.282 7.147
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.699 104 0 0 4.803 5.525
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.098 1.506 1.707 0 8.311 4.202
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.353 604 212 0 4.169 3.649
- davon aus Steuern 1.284 0 0 0 1.284 1.625
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 111 0 0 0 111 10

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in TEUR 31.12.2018 gesamt
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.428
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.528
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.453
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.609
- davon aus Steuern 1.625
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 10

Von den grundpfandrechtlich besicherten Krediten sind zusätzlich TEUR 16.478 durch Sicherungsübereignung von Maschinen und Geschäftsausstattung besichert.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

In dieser Position ist ein Darlehen der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e. V., Schramberg, in Höhe von TEUR 3.546 (Vj. TEUR 3.550) enthalten, da es sich hierbei um eine Zweckgesellschaft im Sinne des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt. Der versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelte Barwert der mittelbaren Pensionszusagen übersteigt unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck das tatsächliche Kassenvermögen um TEUR 7.711 (Vj. TEUR 6.807). In dieser Höhe besteht eine Subsidiärhaftung. Die Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr Lieferungen und Leistungen.

GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Es wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

UMSATZERLÖSE

Die Netto-Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Nach Tätigkeitsbereichen
Durchmetallisierte Schaltungen 16.609 19.241
Nicht durchmetallisierte Schaltungen 4.746 7.314
Multilayer / HDI 72.658 86.761
Sonstige 1.398 4.226
95.412 117.542
Nach Regionen
Inland 61.772 71.799
EU-Länder 20.090 26.485
Restliches Europa 2.334 1.869
Amerika 4.452 7.923
Asien 6.404 9.093
Übrige Länder 360 373
95.412 117.542

MATERIALAUFWAND

Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB beträgt der Materialaufwand des Geschäftsjahres:

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2019

TEUR
2018

TEUR
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 33.810 46.029
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.926 5.898
42.537 51.927

PERSONALAUFWAND

Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB beträgt der Personalaufwand des Geschäftsjahres:

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2019

TEUR
2018

TEUR
a) Löhne und Gehälter 35.293 37.587
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.365 8.258
davon für Altersversorgung 1.063 1.875
42.658 45.845

In den Aufwendungen für Altersversorgung ist die Zuwendung zur Christoph Schweizer Unterstützungskasse e.V. in Höhe von TEUR 150 (Vj. TEUR 260) enthalten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Lieferantengutschriften, Versicherungsentschädigungen sowie Erträge aus Währungsumrechnung. Weiterhin sind hier periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 109 (Vj. TEUR 200) enthalten. Buchgewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von TEUR 450 (Vj. TEUR 3) konnten durch die Veräußerung von Grundstücken erzielt werden. Ferner ist hierin eine Zuschreibung auf Beteiligungen von TEUR 33 enthalten.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Ausgewiesen sind hierunter insbesondere Aufwendungen aus Währungsumrechnung, sowie Kostenübernahmen im Verbundbereich. Zudem sind hier Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 90 aus geänderter Einschätzung hinsichtlich der Werthaltigkeit von Forderungen aus Rückabwicklung seitens eines Lieferanten enthalten.

SONSTIGE STEUERN

Die sonstigen Steuern sind in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in Höhe von TEUR 82 (Vj. TEUR 89), in den Vertriebskosten in Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 6), und in den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 2) enthalten.

SONSTIGE ANGABEN

ANGABEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

Als Deckungsvermögen (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) ist das von der Versicherung, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) angesetzt worden.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Haftsumme aus Genossenschaftsanteilen 5 5

Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden, für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt, so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Des Weiteren verpflichtet sich die Die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Weiterhin verweisen wir auf die Ausführungen unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dieses Anhangs.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird in Anbetracht der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft als unwesentlich angesehen.

AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Finanzielle Verpflichtungen aus Sale-and-lease-back-Transaktionen bis zum Jahr 2026 betragen TEUR 1.050 (Vj. TEUR 1.050).

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TEUR
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus
- übrigen Leasingverträgen 318

Die finanziellen Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit betragen TEUR 1.943 (Vj. TEUR 2.519).

Zweck und Vorteile der Leasingverträge sind die Liquiditätsbeschaffung und partiell die Vermeidung von Restwertrisiken. Risiken liegen in der Vertragsbindung über die Gesamtlaufzeit.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die Schweizer Electronic AG hat im Dezember 2017 die unmittelbare Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, gegründet und ist mit 100 % alleiniger Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag sieht ein gezeichnetes Kapital von EUR 51 Mio. vor, welches grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zu erbringen ist. Bis Dezember 2019 sind bereits EUR 35,8 Mio. einbezahlt, so dass noch EUR 15,2 Mio. zu erbringen sind.

Des Weiteren betreffen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

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TEUR
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus
- Mietverträgen 41
- Wartungsverträgen 114
- Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen 4.280

Die Mietverträge sowie die Wartungsverträge enden zwischen Ende 2020 und 2022.

MITARBEITER

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

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Gewerbliche Arbeitnehmer 444
Angestellte 239
683
Auszubildende 24
707

ORGANE DER GESELLSCHAFT UND DEREN MANDATE

VORSTAND

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:

Dr. Rolf Merte (bis 6. März 2020)

Vorstandsvorsitzender

Verantwortlich für die Bereiche Technology & Business Development, Sales & Marketing sowie Information Systems.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V.
Mitglied des Beirats der Endiio GmbH und der Endiio Engineering GmbH

Nicolas-Fabian Schweizer

Mitglied des Vorstands (stellvertretender Vorsitzender)

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Technology & Business Development, Human Resources, Legal und Media & Communications. Hinzu kommt die Führung der Embedding-Themen und das Partner Management IFX, WUS und Meiko.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China
Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG
Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG

Marc Bunz

Mitglied des Vorstands

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Sales & Marketing, Finance & Controlling, Supply Chain, Information Technologies, Investor Relations und Leitung der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd, China.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse
Mitglied des Beirats der HDI Global SE

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Christoph Schweizer (seit 28. Juni 2019)

Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service GmbH & Co. KG

Dr. Stephan Zizala

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division Infineon Technologies AG

Michael Kowalski (Vorsitzender bis 28. Juni 2019)

Mitglied im Finanzausschuss

Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden

Chris (Chuan Pin) Wu

President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Director Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd.
Director Happy Union Investment Co., Ltd.

Karin Sonnenmoser (bis 28. Juni 2019)

Mitglied im Finanzausschuss

Chief Financial Officer

der Ceconomy AG (ab 1. März 2019)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate

Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berli

Petra Gaiselmann * (seit 28. Juni 2019)

Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

Jürgen Kammerer * (seit 28. Juni 2019)

Prozesstechniker Mechanik,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

Carsten Brudlo * (bis 28. Juni 2019)

Manager Surface Finishing,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

Siegbert Maier * (bis 28. Juni 2019)

Sachbearbeiter Abteilung Quality Test,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

*) Arbeitnehmervertreter

GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDS

Die Gesamtvergütung der Vorstände umfasst fixe und variable Bestandteile.

Die variablen Bestandteile enthalten eine an den Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

Der variable Vergütungsbestandteil unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive "MSTI") sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive "LTI").

Die Bezüge der Vorstände betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.437 (fix) und TEUR 730 (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil wurde in 2019 geändert. Es werden keine Stückaktien an den Vorstand ausgegeben. Die beiden Komponenten werden vollständig monetär ausgezahlt. In den variablen Bezügen sind Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 147 enthalten, die aufgrund der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2018 in 2019 gewährt wurden.

Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.

GESAMTBEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 180 (fix) und TEUR 0 (variabel).

Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.

FRÜHERE GESCHÄFTSFÜHRER BZW. VORSTANDSMITGLIEDER

Im Geschäftsjahr 2019 wurden den früheren Geschäftsführern/Vorständen bzw. deren Hinterbliebenen Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 446 gewährt. Die für diesen Personenkreis gebildeten Pensionsrückstellungen betragen TEUR 5.319.

KONZERNVERHÄLTNISSE

Die Schweizer Electronic AG erstellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 290 i.V.m. § 315e HGB für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von EUR 6.011.929,20 und dem Jahresfehlbetrag von EUR 2.760.516,67 insgesamt EUR 3.251.412,53.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

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Euro
Ausschüttung von EUR 0,00 je Aktie für 3.770.713 Namensaktien 0,00
Vortrag auf neue Rechnung 3.251.412,53
3.251.412,53

PRÜFUNGS- UND BERATUNGSGEBÜHREN

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 366 (davon für das Vorjahr TEUR 23) für andere Bestätigungsleistungen TEUR 13, für Steuerberatungsleistungen TEUR 0 und für sonstige Leistungen TEUR 76 (davon für das Vorjahr TEUR 53).

ERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG ZUM CORPORATE-GOVERNANCE-KODEX

Die Schweizer Electronic AG hat für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance/entsprechungserklaerung.html zugänglich gemacht.

NACHTRAGSBERICHTERSTATTUNG

Mit Wirkung vom 6. März 2020 hat sich Herr Dr. Rolf Merte entschieden, die Schweizer Electronic AG aus persönlichen Gründen vorzeitig zu verlassen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen aus dem Ausscheiden von Herrn Dr. Merte auf die Ertragslage 2020 im Vergleich zur Planung erwartet.

Es wird erwartet, dass sich die Covid-Krise wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schweizer Electronic AG für das Jahr 2020 auswirken wird. Einschätzungen der Geschäftsentwicklung werden in einem optimistischen und pessimistischen Szenario betrachtet. Eine Wahrscheinlichkeit für das jeweilige Eintreffen der Ausprägungen dieser Szenarien kann nicht vorhergesagt werden. Die Bandbreite eines Umsatzrückganges wird zwischen -10 Prozent und - 25 Prozent gesehen. Dem entsprechend ergäbe sich je nach Verlauf der Umsätze eine EBITDA-Quote zwischen +2 Prozent und -4 Prozent. Damit einhergehend wäre mit einem deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote zu rechnen.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben könnten.

Schramberg, 7. April 2020

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

N.-F. Schweizer

M. Bunz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Schweizer Electronic AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG, Schramberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Schweizer Electronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir die Informationen außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Lagebericht im Abschnitt "Übernahmerelevanten Angaben" verwiesen wird, nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Gesellschaft wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied verklagt. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter war die Rückstellung für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen den Klagefall mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs des Klageverfahrens die Einschätzung des mit dem Klageverfahren beauftragten Rechtsanwaltes eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellung nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellung haben wir vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken.

2) Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung durch die gesetzlichen Vertreter, die den Regeln des IDW RS HFA 10 folgt. Die den Bewertungen zugrundeliegenden Planungsrechnungen beruhen auf den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Vor dem Hintergrund der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Bewertung der Finanzanlagen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen und wichtige Feststellungen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit dem von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozess zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter, wie beispielsweise die verwendeten Wachstumsraten sowie die Eigenkapitalkostensätze, wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und hinsichtlich der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zum Vorgehen bezüglich der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen berichtet die Schweizer Electronic AG im Anhang zum Jahresabschluss unter anderem in den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

3) Ansatz und Bewertung latenter Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Bilanzierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge war im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht auf der Einschätzung ihrer Nutzbarkeit aufgrund künftig zu versteuernden Einkommens. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaften und hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen vor, die ermessensbehaftet sind.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben interne Steuerexperten zur Unterstützung bei der Beurteilung der latenten Steuern hinzugezogen. Wir haben uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst, die inländischen Steuerwerte anhand von Steuerbescheiden und der Bestätigung des externen Steuerberaters nachvollzogen, in Stichproben die Identifikation, Vollständigkeit und richtige Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen überprüft sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes nachvollzogen.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen korrekt aus den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Unternehmensplanungen abgeleitet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung unter dem Blickwinkel des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ergeben.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte Nichtfinanzielle Erklärung (Konzern), Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie Corporate Governance Bericht, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Abschnitte Kennzahlen IFRS, Unternehmen sowie Informationen.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1995 als Abschlussprüfer der Schweizer Electronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Beratung im Zusammenhang mit neuen IFRS und zu Rechnungslegungsfragen;
Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen;
Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.

Freiburg i. Br., 8. April 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer

Mittelberger, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schweizer Electronic AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Schramberg, 7. April 2020

Der Vorstand

N.-F. Schweizer

M. Bunz

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein Schwerpunkt in unserer Aufsichtsratstätigkeit im Jahr 2019 war die Überwachung des Bauprojektes in China und der Aufbau der dortigen Organisation. Der Aufbau in Jintan liegt weitgehend im Plan und weißt kaum Abweichungen zu dem vom Aufsichtsrat verabschiedeten Businessplan auf.

Weiter hat sich der Aufsichtsrat mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schramberg beschäftigt. Das hierzu vom Vorstand gestartete Projekt zur Weiterentwicklung, der in Schramberg zukünftig eingesetzten Produktionstechnologie, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat.

Das laufende Geschäftsjahr 2020 ist zum Zeitpunkt der Berichtserfassung geprägt von vielen Unsicherheiten. Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen schlechten konjunkturellen Aussichten stellen uns, das Unternehmen und die Gesellschaft vor eine große Herausforderung und erlauben keine sichere Prognose.

Die Mitarbeiter, der Vorstand und der Aufsichtsrat werden alles Notwendige tun, um die Schweizer Electronic AG weitgehend unbeschadet durch diese schwierige Zeit zu führen.

ZUSAMMENARBEIT VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten, seine Geschäftsführung kontinuierlich überprüft und überwacht. Maßstab waren dabei die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.

Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

SITZUNGEN UND BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

In vier turnusmäßigen und drei außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und die entsprechenden Entscheidungen getroffen; hinzu kam jeweils ein im Umlaufverfahren gefasster Beschluss des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses. Der Aufsichtsrat tagte bei Bedarf auch ohne den Vorstand. Im Berichtsjahr gab es kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die individuelle Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder an den Plenumssitzungen und den Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses:

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Aufsichtsräte Sitzungen (inkl. Ausschuss) Sitzungen Plenum Teilnahme Plenum Finanz- und Personalausschuss Teilnahme (Ausschuss) Teilnahme in % (aller Sitzungen)
Christoph Schweizer 1) 4 3 3 1 1 100 %
Dr. Stephan Zizala 9 7 7 2 2 100 %
Michael Kowalski 9 7 7 2 2 100 %
Chris Wu 7 7 7 100 %
Karin Sonnenmoser 2) 5 4 3 1 1 80 %
Petra Gaiselmann 3) 3 3 3 100 %
Jürgen Kämmerer 3) 3 3 3 100 %
Carsten Brudlo 4) 4 4 4 100 %
Siegbert Maier 4) 4 4 4 100 %

1) Mitglied des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses seit 28. Juni 2019

2) Mitglied des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019

3) Mitglied des Aufsichtsrats seit 28. Juni 2019

4) Mitglied des Aufsichtsrats bis 28. Juni 2019

FINANZ- UND INVESTITIONSPLANUNG; UNTERNEHMENSSTRATEGIE

In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Kundengruppen, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation, die Entwicklung des Partnernetzwerks und das bestehende Compliance Management System.

Inhaltliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren die Beratungen und Diskussionen mit dem Management zu den Auswirkungen des konjunkturellen Abschwungs für das Unternehmen. Besonderes Augenmerk wurde auf die für Schweizer wichtigste Kundengruppe Automotive gelegt. Mit dem Management wurde über notwendige zu treffende Maßnahmen beraten und deren Zielerreichung diskutiert. Der Aufsichtsrat wurde über Abweichungen von früher berichteten Zielen regelmäßig informiert, so dass eine kritische Auseinandersetzung und Beratung über die jeweiligen Themen stattfand.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildete die strategische Weiterentwicklung des SCHWEIZER Konzerns durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte in Jintan (China). Anhand eines zwischen Vorstand und Aufsichtsrats abgestimmten Reportings waren die Mitglieder des Aufsichtsrats stets umfassend über die Entwicklung, Baufortschritt und die Verwendung der geplanten Mittel informiert.

PERSONAL- UND VERGÜTUNGSTHEMEN

Auch im Berichtsjahr wurden Personal- und Vergütungsthemen im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. Hierzu gehörte insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands und der Bestimmung der Zielerreichungsgrade für das Geschäftsjahr 2018. Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr 2019 war die, vom Personal- und Finanzausschuss erarbeitete, Modifikation der variablen Vergütungskomponenten (MSTI / LTI) der Vorstandsvergütung und die Verabschiedung der entsprechenden Zielwerte für 2019. Die Einzelheiten zur Vorstandsvergütung können dem Vergütungsbericht entnommen werden.

Herr Dr. Rolf Merte hat sich entschieden, die Schweizer Electronic AG aus persönlichen Gründen vorzeitig zu verlassen. Der Aufsichtsrat und Herr Dr. Merte haben sich am 6. März 2020 einvernehmlich darauf verständigt, dass Herr Dr. Merte mit Wirkung vom 6. März 2020 aus dem Vorstand ausscheidet. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Merte für die geleistete Arbeit und seine Verdienste um die Gesellschaft und wünscht ihm persönlich alles Gute. Die von Herrn Dr. Merte verantworteten Bereiche werden von diesem Tage an von den Vorstandsmitgliedern Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz geleitet.

RECHTSSTREITIGKEITEN

Inhaltlich hat sich bei den anhängigen Themen im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung ergeben. So befasste sich der Aufsichtsrat auch in diesem Jahr regelmäßig mit den zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd, die im Jahr 2019 erstinstanzlich seitens Schweizer gewonnen wurde.

NEBEN DEN ZUVOR GENANNTEN ZENTRALEN INHALTEN BEHANDELTE DER AUFSICHTSRAT IN SEINEN SITZUNGEN INSBESONDERE NOCH FOLGENDE THEMEN:

April-Sitzung (Bilanzsitzung)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden am 10. April 2019 über die erfolgten Zielerreichungsgespräche des Personal- und Finanzausschusses mit dem Vorstand informiert. Das Plenum folgte den Empfehlungen des Ausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI bzw. LTI für das Geschäftsjahr 2018 wurden beschlossen. Ferner wurde die beabsichtigte Neugestaltung der variablen Vorstands-Vergütungskomponente diskutiert. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Rechnungslegung der Schweizer Electronic AG und der Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018, der Abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Schweizer Electronic AG eingehend befasst. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Dieser berichtete ausführlich über seine Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsergebnisse wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert und Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände und billigte die Rechnungslegung und die Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde die Zustimmung erteilt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats schlossen sich dem Prüfungsergebnis des Personal- und Finanzausschusses zur Nichtfinanziellen Erklärung an und der Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Jahr 2018 wurde verabschiedet.

Juni-Sitzung

Am 27. Juni 2019 erfolgte eine umfassende Berichterstattung des Vorstands über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in einem eingetrübten Marktumfeld. Der Vorstand berichtete über den Wirkungsgrad der getroffenen Kostensenkungsmaßnahmen, so dass sich das Gremium einen umfassenden Überblick schaffen konnte. Ein weiterer Schwerpunkt war die Genehmigung der Neugestaltung der variablen Vergütungskomponente des Vorstands.

Bei der Sitzung vom 28. Juni 2019 standen die Wahlen zum Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters und die Wahl eines weiteren Mitglieds des Personal- und Finanzausschusses im Vordergrund.

September-Sitzung

Schwerpunkt der Sitzung vom 27. September 2019 waren die bereits berichteten Themen: Geschäftsverlauf des Unternehmens, aktueller Stand der beschlossenen Kostensparmaßnahmen und die Errichtung der Produktionsstätte in Jintan (China).

Dezember-Sitzung

In der Sitzung vom 6. Dezember 2019 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2020 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2021 und 2022 zur Kenntnis. Ferner wurde die neue Entsprechenserklärung verabschiedet.

EFFIZIENZPRÜFUNG DER TÄTIGKEIT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 27. September 2019 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsrat zu behandeln sind. Ferner wird der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Beispielsweise nutzen die neu gewählten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats in 2019 die Möglichkeit, sich in einem mehrtägigen Seminar sowohl über grundsätzliche als auch aktuelle Themen der Aufsichtsratstätigkeit zu informieren.

PERSONELLE VERÄNDERUNG IM AUFSICHTSRAT

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 endete die Amtszeit aller Aufsichtsrats- und deren Ersatzmitglieder, so dass Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erforderlich waren. Die Versammlung wählte die Herren Michael Kowalski, Dr. Stephan Zizala und Chris Wu und meine Person als Vertreter der Anteilseigner sowie die Herren Dr. Stefan Krauss und Chih Kang Chen als Ersatzmitglieder. Frau Karin Sonnenmoser hat sich nach zweijähriger Zugehörigkeit sowohl im Aufsichtsratsgremium als auch als Mitglied des Personal- und Finanzausschusses nicht mehr zur Wahl gestellt. Der Aufsichtsrat dankt Frau Sonnenmoser nochmals für ihr Engagement und wünscht ihr alles Gute.

Entsprechend dem Drittelbeteiligungsgesetz werden zwei Mitglieder des Aufsichtsrats von Arbeitnehmern gewählt. Als neu gewählte Arbeitnehmervertreter sind Frau Petra Gaiselmann und Herr Jürgen Kämmerer Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch den bisherigen Arbeitnehmervertreter Herrn Carsten Brudlo und Herrn Siegbert Maier gehört der Dank für ihr langjähriges Engagement.

In der an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wurde ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Dr. Zizala stellvertretender Vorsitzender gewählt. Gemäß Satzung beinhaltet diese Wahl auch den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz des Personal- und Finanzausschusses. Als weiteres Mitglied des Personal- und Finanzausschusses wurde Herr Michael Kowalski gewählt.

ARBEIT DES PERSONAL- UND FINANZAUSSCHUSSES

In der Sitzung vom 27. März 2019 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Einzel- und Konzernabschluss zum 31.12.2018. Die Abschlussunterlagen wurden nebst gesonderter Nichtfinanzieller Erklärung vom Vorstand erläutert und durch die Mitglieder des Ausschusses geprüft. Des Weiteren wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vom Gremium erörtert. Schwerpunkt der Sitzung vom 27. September 2019 war Diskussion und Beratung mit dem Management zum Geschäftsverlauf des Unternehmens, zu treffende notwendige Maßnahmen und der Zielerreichungsgrad.

Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen. Schwerpunkt im Geschäftsjahr war die Neugestaltung der variablen Vergütungskomponente und der entsprechenden Empfehlung an den Gesamtaufsichtsrat.

CORPORATE GOVERNANCE

Über Corporate Governance im Einzelnen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrem gemeinsamen Corporate Governance Bericht, der sowohl im Geschäftsbericht als auch auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.

Entsprechenserklärung 2019

Insbesondere in der Sitzung vom 6. Dezember 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und verabschiedete die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und sind zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.3.3 und 5.5.2 DCGK hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stehen gegenwärtig oder im Berichtsjahr mit Unternehmen, in denen sie eine hochrangige Position bekleiden mit Schweizer in Geschäftsbeziehungen. Die Geschäfte von Schweizer mit diesen Unternehmen erfolgen beziehungsweise erfolgten dabei zu Bedingungen entsprechend unter fremden Dritten. Der seit dem 28. Juni 2019 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende steht in persönlicher Beziehung zu einem Vorstandsmitglied. Der Aufsichtsrat achtet bei Beschlussfassungen auf die Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Die Einzelheiten der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Corporate Governance Bericht dargestellt.

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND BILLIGUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2019 geprüft. Die Ernst & Young GmbH wurden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 gewählt. Die Ernst & Young GmbH hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Wirtschaftsprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen erstmalig Herr Julius Mittelberger und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 8. April 2020 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 9. April 2020 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der keine Dividende vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erstellende Nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.

Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.

Schramberg, den 9. April 2020

Der Aufsichtsrat

Christoph Schweizer, Vorsitzender

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