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Schweizer Electronic AG

Annual Report May 6, 2020

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Annual Report

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SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT

Schramberg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2019

DES SCHWEIZER-KONZERNS UND DER SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der Schweizer -Gruppe ("Schweizer " oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von Schweizer . Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Schweizer übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

RECHTLICHE UND ORGANISATORISCHE STRUKTUR

Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

KONZERNSTRUKTUR

GESCHÄFTSMODELL

Schweizer steht für moderne Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. Schweizers hochwertige Leiterplatten, innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie (Embedding-Technolgie) und Systemkosten-Reduktion. Schweizer hat den Anspruch an ihre Produkte, sich durch höchste Qualität auszuzeichnen und unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen zu fördern.

Schweizer bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit ihren Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan, China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. Schweizer beschäftigt zum Stichtag weltweit insgesamt 805 Mitarbeiter. In Zukunft soll zusammen mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden. Die gemeinsam entwickelte p 2 Pack Technologie steht vor der Markteinführung.

GESCHÄFTSSTRATEGIE - GLOBALISIERUNG UND DIVERSIFIKATION

Im Fokus der strategischen globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. Schweizer möchte zukünftig in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität, sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet einen Teil ihres Portfolios entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau.

Darüber hinaus hat sich Schweizer zum Ziel gesetzt, die Bereiche Industrie und Luftfahrt im Portfolio deutlich auszuweiten und hier zusätzliche Kunden mit unseren innovativen Lösungen zu gewinnen.

Mit dem Aufbau einer neuen Hochtechnologie-Produktionsstätte in Jintan (China) steht Schweizer eine weitere Produktionsfläche von insgesamt 90.000 Quadratmetern zur Herstellung von Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen zur Verfügung. Nach erfolgreicher Umsetzung der Bauphase erfolgte im ersten Quartal 2020 die Produktion von Musterleiterplatten, so dass zum aktuellen Zeitpunkt im zweiten Quartal 2020 mit dem Start Serienproduktion gerechnet wird. Der Aufbau der neuen Fertigungskapazitäten erfolgt in drei Produktionsanlaufphasen mit einer Kapazität von je 1.200 m 2 Leiterplattenfläche/Tag. Damit beabsichtigt Schweizer, das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter auszuschöpfen und adressiert insbesondere auch den stark wachsenden chinesischen Markt.

ELECTRONIC

Schweizer nimmt zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Meiko Electronics Co. Ltd. und Elekonta Marek GmbH & Co. KG weltweit eine führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich Schweizer auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.

SYSTEMS

Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems resultiert aus den zunehmenden Kundenanforderungen, Schweizers Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet Schweizer daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2021 bzw. 2022 erwartet.

Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der Schweizer-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der Schweizer-Gruppe aktuell um ein Ein-Segment-Unternehmen.

GESCHÄFTSBEREICHE

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

PROZESSTECHNIK

Durch die Inbetriebnahme einer neuen Leiterbildlinie konnten in der Fertigung wesentliche Kernprozesse verbessert werden. Die Ergebnisse liegen über den Erwartungen, so dass im Geschäftsjahr 2020 das Konzept in einer weiteren Leiterbildlinie fortgesetzt wird. Durch Partikelanalyse und einem darauf abgeleiteten Sauberkeitskonzept konnten ferner Verbesserungen in Menge und Qualität erreicht werden.

ESD-Maßnahmen (Electro Static Discharge) zur Umsetzung von p 2 Pack Embedding-Technologien in der Fertigung wurden weitgehend abgeschlossen. Hierzu waren umfangreiche Detailuntersuchungen notwendig, da (anders als im Halbleiterbereich) in der Leiterplatte die ESD-Konformität ein Pioniergebiet ist. Die zur Handhabung von Halbleitern in der Leiterplattenlinie erforderlichen neuen Automatisierungstechniken wurden umgesetzt bzw. stehen kurz vor dem Abschluss.

SERIENENTWICKLUNG

In der Serienentwicklung hat Schweizer konsequent an der Weiterentwicklung ihrer innovativen Technologie-Plattformen gearbeitet. Insbesondere im Bereich der HF-Leiterplatten konnten durch neue Materialsysteme und durch präzisere Prozesstechniken die Kosten gesenkt und somit neue Potenziale erschlossen werden. Durch die besondere Qualität der Bondoberflächen wurden weitere Kundenprojekte gewonnen. Mit der Serienreife der Inlay 2.0 Technologie ist es nun möglich, komplexere Inlay-Strukturen mit einem vereinfachten Prozessablauf herzustellen, was einen breiteren Markt- und Kundenzugang ermöglicht.

Im Rahmen der Diversifizierung in den Bereich der Luftfahrt-Branche konnten neue Kunden gewonnen und mit Qualifikationsmustern beliefert werden. Ausschlaggebend waren die Eigenschaften von Schweizer's Inlay-Leiterplatten und Power Combi Boards bei Anwendungen im Bereich der Leistungselektronik sowie die Anfang des Jahres erfolgreich abgeschlossene NADCAP Zertifizierung.

Die Qualifikation der p2 Pack Technologie für die Automotive-Serienproduktion wurde weiter vorangetrieben und steht kurz vor dem Abschluss. Gleichzeitig wurden weitere Kunden mit Mustern beliefert und in einen fortwährenden Design-In Prozess überführt.

INNOVATION

Der Schwerpunkt der Innovationstätigkeit lag im Jahr 2019 auf dem Gebiet der eingebetteten Leistungselektronik Smart p 2 Pack. Während Niedervoltanwendungen für das 48V Automobil Bordnetz bereits in Serienentwicklung sind, wurde im Bereich Innovations an der nächsten Generation für Hochspannungs-Bordnetze bis zu 800V gearbeitet. Hierfür wurden die Kandidaten für neuartige "wide bandgap" Halbleiter ausgewählt und Musterstückzahlen geordert und verbaut. Dabei standen Silizumcarbid- (SiC) und Galliumnitrid- (GaN) Komponenten im Vordergrund.

Für diese Hochspannungsanwendungen müssen auch geeignete Basismaterialien gefunden werden, die die gestiegenen Anforderungen an Isolations- und Temperaturfestigkeit erfüllen und gleichzeitig in der Lage sind, die auftretende Verlustwärme effektiv an einen Kühlkörper zu übertragen.

Der Einsatz der µ 2 Pack Technologie für die Anwendung in Automotive Radar Anwendungen der nächsten Generation wurde entwickelt und erprobt. Außerdem wurde die Technologie hinsichtlich ihrer Eignung für die Herstellung von Bauteilgehäusen (Packages) geprüft.

Diese Aufgaben wurden durch die Beteiligung an den folgenden öffentlich geförderten Projekten thematisch und finanziell unterstützt.

Förderprojekt SiCmodul

Im Forschungsprojekt SiCmodul wurde in Zusammenarbeit mit fünf Partnern aus der Automobilindustrie und zwei Universitäten eine vollständige, neuartige 6-phasige elektrische Antriebseinheit mit einer Leistung von bis zu 180 kW bei 800 V Batteriespannung entwickelt. Im Fokus stand die Erforschung von Embedding Prozessen für 1200 V Siliziumkarbid Halbleiterbausteine, von neuartigen, temperaturleitfähigen Hochleistungsmaterialien sowie die Erarbeitung und Herstellung eines Leiterplattenaufbaus, welcher für Betriebstemperaturen bis zu 200 °C geeignet ist. Die Module wurden bereits erfolgreich getestet.

Projekt KoRRund

Neben umfangreichen Materialuntersuchungen wurden im Rahmen des Projektes dünne Substrate mit fine pitch Leiterstrukturen aus HF-Basismaterial für die Direkt-Bestückung von Radar-IC's entwickelt. Mit Hilfe dieser Substrate wurden unterschiedlichen Flip Chip Technologien mit entsprechenden AVTs (Aufbau und Verbindungstechniken) untersucht. Schwerpunkt der Untersuchungen waren die Verbindungen von Radar-IC hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Hochfrequenzperformance. Des Weiteren wurde die Embedding Technologie von Radar-IC's direkt in die Leiterplatte, basierend auf der patentierten µ 2 Pack Technologie, weiter entwickelt. Gemeinsam mit den Projektpartnern Bosch und KIT wurden Demonstratoren mit einem integrierten Radar-IC und einer flexiblen Antenne entwickelt. Diese werden als ein kompaktes Radarmodul mit konformen Antennen bis zum geplanten Ende des Projektes (Ende April 2020) als Demonstrator aufgebaut.

Projekt Smart PVI-Box

Dieses Projekt konnte im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Material- und Prozessentwicklungen sind in die Basismaterialstrategie und in die Erweiterung unserer Design-Guide Lines für die Smart p 2 Pack Technologie eingeflossen. Die gewährten Fördermittel konnten dabei fast vollständig abgerufen werden.

Die gesamten von Schweizer erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Jahr 2019 3,2 Mio. EUR. Diesem Bereich waren in Deutschland 32 Mitarbeiter zugeordnet. Schweizer beschäftigte zum 31. Dezember 2019 162 Ingenieure und Techniker.

PATENTE

Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2019 auf 51 Patente erhöht.

HUMAN RESOURCES

MITARBEITER

Zum 31. Dezember 2019 waren bei Schweizer 805 Mitarbeiter beschäftigt. Am Standort Schramberg wurden mit unterschiedlichen Maßnahmen auf eine geringere Auslastung reagiert. So wurde temporär die Möglichkeit der Kurzarbeit genutzt, welche Ende September 2019 wieder beendet wurde. Am Standort Schramberg verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter durch eine natürliche Fluktuation, die Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und sozialverträglichen Vereinbarungen auf freiwilliger Basis. Der Anstieg der Mitarbeiteranzahl in Asien ist überwiegend auf den Aufbau der neuen Produktionsstätte in Jintan (China) zurückzuführen.

Standort und Mitarbeiter 1

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31.12.2019 31.12.2018
Deutschland 688 773
Asien 117 41

1) einschließlich Leiharbeitnehmer

MARKETING & VERTRIEB

Mit einem Umsatzanteil von rund 76 Prozent im Jahr 2019 bleibt die Automobilindustrie die bedeutendste Kundengruppe für das Unternehmen. Schweizer verfügt über Kundenbeziehungen zu fast allen großen europäischen Tier-1 und OEMs. Der Fokus der Vertriebsaktivitäten liegt auf der ständigen Verbreiterung des Netzwerks, insbesondere auch in den Wachstumsmärkten in Asien und den USA. Beispiele hierfür sind der Aufbau eines eigenen Vertriebsteams in China und zwei neu geschlossene Vertriebspartnerschaften für den kanadischen und US-amerikanischen Markt sowie den japanischen Markt.

Automatisiertes Fahren gehört zu den großen zukünftigen Herausforderungen der Automobilbranche. Für die Sensorik werden im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. Schweizer bietet mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen für Radarsensoren. FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben, finden ihre Anwendung bei Kamerasystemen.

Die Elektromobilität, d. h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, wird erwartungsgemäß in den kommenden Jahren stetig steigen. Durch ein breitgefächertes Leistungselektronik-Angebot hat Schweizer sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC oder AC/DC Wandler für viele Anwendungen Lösungen parat.

Schweizers Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt.

BESCHAFFUNG

Die Einkaufsaktivitäten des Jahres 2019 haben sich vor allem auf den Aufbau des Beschaffungsbereichs für das neue Produktionswerk in Jintan (China) und die Kostenreduzierung für den Standort in Schramberg konzentriert.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Im Jahr 2019 erfolgte die Erstzertifizierung gemäß des Luft- & Raumfahrt Standards Nadcap 7119 (Electronics). Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse lagen bei dieser Neuzertifizierung weiterhin im Fokus. Neben der Bestätigung unserer IATF 16949:2016 erfolgte ebenfalls die Re-Zertifizierung des Luft- & Raumfahrt Managementsystems nach EN 9100:2018. Darüber hinaus wurde das Umweltmanagementsystem ISO 14001:2015 erfolgreich rezertifiziert. Bei den Überprüfungen wurde die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen sowohl für die Automotive, als auch für die Luftfahrtindustrie nachvollzogen. Nach erfolgreichem Abschluss des Überwachungsaudits ISO 50001:2011, laufen die Vorbereitungen für die im Jahr 2020 anstehende Re-Zertifizierung auf die überarbeitete ISO 50001:2018.

UMWELT- UND ENERGIEMANAGEMENT

Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, bemüht sich Schweizer um Technologien und Prozesse, die durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklungen die Umweltauswirkungen begrenzen. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Die konsequente Anwendung von Umwelt- und Gefährdungsanalysen zum Schutze der Umwelt, unserer Mitarbeiter/ -innen und der an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner steht an erster Stelle.

Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2019 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.

WIRTSCHAFTSBERICHT

KONJUNKTUR UND ABSATZMÄRKTE

Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich seit dem 4. Quartal und insbesondere im Jahr 2019 deutlich verlangsamt. Dies zeigte sich in einem Rückgang der Industrieproduktion und des Welthandelsvolumens in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wie auch in den Schwellenländern. Teils dürfte es sich dabei um einen zyklischen Abschwung handeln, wie dies zum Beispiel in der Halbleiter- und in der Automobilindustrie zu beobachten war. Aber auch strukturelle Ursachen spielten verstärkend eine Rolle. Die Handelskonflikte zwischen USA und China führten zu einer länderübergreifenden Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen im industriellen Bereich. Hier dürfte sich die Sorge um die Integrität der internationalen Wertschöpfungsketten sowie Abwägungen in Bezug auf den technologischen Wandel und Regulierungen für den Klima- und Umweltschutz ausgewirkt haben. Das globale Handelsvolumen ging drei Quartale hintereinander spürbar zurück. Regional sank vor allem in China und in den übrigen asiatischen Schwellenländern das Importvolumen. Für das Jahr 2019 betrug der Anstieg des Welt-Bruttosozialprodukts +3,0 Prozent (2018: +3,7 Prozent), davon +1,8 Prozent (2018: +2,3 Prozent) in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften und +4,4 Prozent (2018: +5,2 Prozent) in den Schwellenländern. Der Rückgang bei den Schwellenländern ist unter anderem durch die rückläufige Industrieproduktion in China bedingt. Die Entwicklung in China dürfte auf zyklische Faktoren, eine restriktive Fiskal- und Geldpolitik sowie die Finanzmarktregulierung der chinesischen Regierung zurückzuführen sein. Auch der durch Sonderzölle belastete Export in den US-Markt sowie die damit verbundene Unsicherheit dämpften die chinesische Konjunkturentwicklung.

Im EURO-Raum verlangsamte sich das Wachstum des Brutto-Inlandsprodukts ebenfalls und wird sich auf einer Wachstumsrate von +1,2 Prozent (2018: +2,1 Prozent) bewegen. Zu der verhaltenen konjunkturellen Dynamik trugen insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr schwächere Entwicklung der Investitionen und der Exporte bei. Lediglich vom staatlichen und privaten Konsum gingen positive Wachstumsimpulse aus.

Das Wachstum 2019 hat auch in Deutschland an Schwung verloren. Mit einer Wachstumsrate des Brutto-Sozialprodukts von +0,6 Prozent gegenüber Vorjahr wird der Durchschnittswert der vergangenen 10 Jahre stetigen Wachstums in Höhe von +1,3 Prozent deutlich unterschritten. Gestützt wurde das Wachstum 2019 vor allem von gestiegenen staatlichen (+2,5 Prozent) und privaten (+1,6 Prozent) Konsumausgaben. Die Bruttoanlageninvestitionen stiegen um +3,8 Prozent und waren vor allem durch die Bauwirtschaft und Investitionen in Forschung und Entwicklung bedingt. Die Ausrüstungsinvestitionen hingegen - hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - entwickelten sich weniger dynamisch uns stiegen nur um +0,4 Prozent. Auf der Entstehungsseite des Brutto-Sozialprodukts konnten das Baugewerbe und der Dienstleistungssektor die stärksten Zuwächse verzeichnen. Im Gegensatz dazu schrumpfte der Industriebereich, welcher gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft darstellt, um -3,6 Prozent. Die rückläufige Produktion in der Automobilindustrie trug maßgeblich zu diesem Rückgang bei.

AUTOMOBILBRANCHE

Bei unserer wichtigsten Kundengruppe - der Automobilindustrie, welche rund 76 Prozent des Umsatzes von Schweizer ausmacht, war das Jahr 2019 weltweit von deutlichen Absatzrückgängen von -3,7 Prozent geprägt. In den BRIC-Staaten wurden -6,4 Prozent weniger PKW abgesetzt, in den Industrieländern USA, EU-Länder, Japan und Süd-Korea betrug der Rückgang -0,4 Prozent. In China, USA und Europa wurden basierend auf vorläufigen Statistiken in 2019 64,3 Mio. Fahrzeuge abgesetzt, was einem Rückgang gegenüber 2018 von insgesamt -4,3 Prozent in diesen Regionen entspricht. In der EU stieg - vor allem infolge eines starken 4. Quartals - der Absatz um +1,4 Prozent, wohingegen die Absätze in USA mit -1,9 Prozent und zusammengefasst in Japan/Süd Korea um -0,6 Prozent zum Vorjahr sanken.

China verzeichnete mit -6,3 Prozent den stärksten Rückgang im Neuwagenmarkt. Bei den BRIC-Staaten wiesen Indien und Russland jeweils einen Rückgang der Absätze um -12,8 Prozent bzw. -2,2 Prozent auf. In Brasilien/Argentinien stellte sich zusammengefasst ein Rückgang von -1,3 Prozent ein.

In 2019 schrumpfte die weltweite Produktion deutscher Hersteller um -9 Prozent auf 4,7 Mio. PKW gegenüber Vorjahr. Die 3,5 Mio. exportierten Einheiten lagen mit -13 Prozent unter den Absätzen 2018. Der Produktionsrückgang betraf vor allem die PKW-Produktion in Deutschland. Die Auslandsfertigung deutscher Hersteller blieb dagegen relativ stabil. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 wurden international +0,7 Prozent mehr Fahrzeuge von deutschen Herstellern produziert als im Jahr 2018.

Die Absatzentwicklung von Elektrofahrzeugen zeigte sich in den wichtigsten globalen Automobilmärkten sehr unterschiedlich. Hier bestimmten regulatorische Rahmenbedingungen und in Dauer und Höhe unterschiedlich ausgeprägte Förderungsprogramme die Nachfrage in den regionalen Märkten. Die Zahl der in 2019 neu zugelassenen batteriebetriebenen Elektroautos und Plug-In-Hybriden war in den zwei größten Absatzmärkten China und USA gemäß einer Studie des Center of Automotive Management rückläufig zum Vorjahr. Im größten Elektrofahrzeugmarkt China sanken erstmals die Neuzulassungen für Elektrofahrzuge um -4 Prozent auf 1,2 Mio. Fahrzeuge. Dies ist eine Folge der Reduzierung der Elektroauto-Förderung in China seit Mitte des Jahres. Der Marktanteil der Elektrofahrzeuge stieg im ersten Halbjahr 2019 dennoch von 4,5 Prozent auf 4,7 Prozent, weil der KFZ-Gesamtabsatz mit -8 Prozent stärker sank als der Verkauf von Elektrofahrzeugen. Die chinesische Regierung hat sich hingegen entschlossen, das eigentlich für Mitte 2020 geplante Ende der Förderungsmaßnahmen für Elektrofahrzeuge auszusetzen. Auch im zweitgrößten Markt USA war ein Absatzeinbruch zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang um rund -10 Prozent auf 324 Tausend Einheiten festzustellen. Deutschland stieg in 2019 zum drittgrößten Elektromobilitätsmarkt auf und entwickelt dadurch zunehmend eine Treiberrolle. Auf Basis der voraussichtlichen Statistik erhöhte sich die Zahl der deutschen Neuzulassungen in 2019 gegenüber dem Vorjahr um +61 Prozent auf ca. 109 Tausend Elektrofahrzeuge. Dadurch stieg der bisherige Marktanteil von 2 Prozent auf 3 Prozent an, wovon etwa 60 Prozent reine Elektrofahrzeuge und 40 Prozent Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb darstellten. Aufgrund des erweiterten Hersteller-Angebots von Plug-In-Hybriden im deutschen Markt wurden im 4. Quartal mehr Fahrzeuge dieses Antriebtyps gegenüber dem reinen Elektroautomobil neu zugelassen.

LEITERPLATTENBRANCHE

Es wird erwartet, dass das weltweite Produktionsvolumen für Leiterplatten im Jahr 2019 um rund 1 Prozent unterhalb des Jahres 2018 liegen wird. Mit einem Minus von 6 Prozent wird der deutsche Leiterplattenmarkt die weltweit schwächste Entwicklung aufweisen. China als größter Leiterplattenproduzent der Welt verlor 1,5 Prozent. Ebenso verloren weitere wichtige Märkte wie Taiwan mit -1,2 Prozent oder Südkorea mit -4,0 Prozent an Boden. Europa ohne Deutschland, Amerika und die meisten Südost-asiatischen Staaten konnten sogar leichte Zuwächse verzeichnen. Der einzige Bereich, in dem die Umsätze bei Leiterplatten spürbar gestiegen ist, war die Kommunikationsinfrastruktur, welche durch das weltweite Ausrollen des 5G Netzes dominiert war. Die Nachfrage von Automobil- und Industriekunden stieg weltweit kaum im Vergleich zum Vorjahr.

Die Leiterplattenbranche wird mehr und mehr durch Asien beherrscht. Im Jahr 2019 stieg der Weltmarktanteil der Leiterplattenproduktion aus Asien von 92 Prozent im Vorjahr auf 92,5 Prozent. Bei weitem der wichtigste Produktionsstandort für Leiterplatten war China mit einem Anteil von 54 Prozent. An zweiter Stelle liegen die südostasiatischen Regionen mit einem Anteil von 10,5 Prozent, welche damit Taiwan mit einem Anteil von 10,4 Prozent auf Rang 3 gegenüber Vorjahr verwiesen. Der globale Produktionsanteil von Nord-Amerika erhöhte sich zum Vorjahr von 4,1 Prozent auf 4,3 Prozent, während Europa nur rund 3,0 Prozent des Weltleiterplattenmarktes repräsentierte (2018: 3,2 Prozent).

(Quellen: Jahresgutachten 2019/20 des Sachverständigenrats, Statistisches Bundesamt, Konjunkturbericht zur Weltkonjunktur des IfW-Institut für Weltwirtschaft, VDA-Verband der Automobilindustrie, Electromobility Report 2020 des CAM-Center of Automotive Management, Infosammlung Automotive des Deutsche Bank Expertenteam, Statistik des Data4PCB, N.T. Information Ltd.)

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE (IFRS)

Im folgenden Abschnitt berichten wir über die Ertragslage des Konzerns nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS).

UMSATZENTWICKLUNG UND AUFTRAGSBESTÄNDE

Der Konzernumsatz belief sich auf 120,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang von -3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Umsatzerlöse / in Mio. EUR / Veränderung zum Vorjahr

Im ersten Halbjahr betrug der Umsatzrückstand noch -5,7 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Umsatz im zweiten Halbjahr lag um -1,6 Prozent unter dem Umsatz der Vergleichsperiode 2018. Hier prägte insbesondere das dritte Quartal mit einer Steigerungsrate von +3,6 Prozent zum Vorjahresquartal die Entwicklung, während das vierte Quartal mit einem Rückgang von -7,6 Prozent zu Vorjahr diesen Vorsprung wieder überkompensierte.

Aus dem Werk in Schramberg wurde ein Umsatz von 83,1 Mio. EUR generiert, was einem Rückgang zu Vorjahr um -17,5 Prozent entspricht. Dieser Rückgang war geprägt von der seit Jahresbeginn rückläufigen Konjunkturentwicklung, welche sich in einer entsprechenden Zurückhaltung in den Aufträgen sowohl unserer Automobil- wie auch Industriekunden im Maschinen- und Anlagenbau auswirkte. Der Anstieg unserer Umsätze in Höhe von +52,9 Prozent mit Produkten über unser asiatisches Netzwerk hingegen wirkte dem Rückgang der Umsätze aus Eigenproduktion entgegen. Insgesamt wurden 37,7 Mio. EUR Umsatz mit Produkten erzielt, welche bei WUS Kunshan oder bei Meiko Electronics China und Vietnam hergestellt wurden. Der Umsatzanteil der Handelsware betrug 31,2 Prozent (2018: 20 Prozent).

Trotz der erwähnten Bestellzurückhaltung unserer Automobilkunden konnte der Umsatz mit diesem Kundenbereich nochmals gesteigert werden. Die Umsatzausweitung zum Vorjahr betrug +4,1 Mio. EUR bzw. +4,7 Prozent, was insbesondere auf einer Ausweitung der Geschäftsaktivitäten mit zwei Key-Account-Kunden beruht.

Mit unseren Industriekunden erlösten wir im Geschäftsjahr 22,3 Mio. EUR Umsatz. Dies entspricht einem Rückgang von -26,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Kundengruppe, deren Anwendungsgebiete vor allem in der Detektion, Sensorik und Anlagensteuerungen liegen, repräsentiert 18,5 Prozent des Konzernumsatzes.

Die Umsätze mit sonstigen Kunden aus den Bereichen Communication, Consumer und Computer reduzierten sich um -7,2 Prozent auf 6,4 Mio. EUR (2018: 6,9 Mio. EUR).

Umsatz nach Kundengruppe (in Mio. EUR)

Bei den Absatzregionen ergaben sich Verschiebungen zu Gunsten der asiatischen und US-amerikanischen Märkte. Der Exportanteil erhöhte sich von 43,7 Prozent auf 47,1 Prozent im Jahr 2019.

Deutschland blieb auch im Jahr 2019 die mit Abstand wichtigste Absatzregion. Der Umsatz in Deutschland betrug 63.8 Mio. EUR (2018: 70,5 Mio. EUR), was einem Anteil von 52.9 Prozent am Konzernumsatz entspricht. In den europäischen Märkten wurde ein Umsatz von 31,2 Mio. EUR (2018: 35,1 Mio. EUR) erzielt. Der Rückgang in Deutschland und Europa wurde durch den Umsatzanstieg in Asien um +4,1 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR und in Amerika/Übrigen Ländern um +1,9 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR teilweise kompensiert. Damit stieg der Umsatzanteil aus Asien auf 11,3 Prozent und aus Amerika/übrigen Ländern auf 10,0 Prozent.

Umsatz nach Region (in Mio. EUR)

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Mio. Euro 2019 2018
Deutschland 63,8 70,5
Europa (ohne Deutschland) 31,2 35,1
Asien 13,6 9,6
Amerika 11,7 9,9
Andere 0,4 0,2
120,7 125,3

Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Berichtsjahres auf 126,7 Mio. EUR (2018: 171,2 Mio. EUR). Von diesem Auftragsbestand stehen 98,1 Mio. EUR für die Auslieferung im Jahr 2020 an. Die sich bereits im 4. Quartal des Vorjahres abzeichnende nachlassende Nachfrage in der Automobil- und Industriebranche setzte sich im ersten und im zweiten Halbjahr mit Stornierungen und Verschiebungen von Bestellungen und Lieferplänen weiter fort. Während im ersten Halbjahr ein Auftragseingang von 30,3 Mio. EUR zu verzeichnen war, fiel das Bestellvolumen im zweiten Halbjahr mit 44,6 Mio. EUR deutlich höher aus. Hier wirkte sich insbesondere der Auftragseingang im 3. Quartal mit einem Volumen von 30,3 Mio. EUR aus, was dem erzielten Betrag im ersten Halbjahr entsprach.

OPERATIVE MARGE UND BETRIEBSERGEBNIS

Das Bruttoergebnis vom Umsatz belief sich auf 12,6 Mio. EUR (2018: 18,6 Mio. EUR). Die Bruttomarge reduzierte sich von 14,8 Prozent im Vorjahr auf 10,5 Prozent. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren der stark steigende Anteil der bei unseren Partner in Asien hergestellten Handelsware um +53 Prozent, bei einem gleichzeitigen Rückgang der Eigenproduktion um -18 Prozent. Aufgrund des Geschäftsmodells sind die Bruttomargen im Handelsgeschäft geringer als die bei Eigenproduktion. Bei der Eigenproduktion belastete insbesondere eine schwache Auslastung in Schramberg die Profitabilität. Gegenläufig wirkten sich am Standort Einsparungen aus der zwischen Februar und Juli durchgeführten Kurzarbeit und vor allem aus der Reduktion der Personalkapazitäten aus.

Der Aufwand im Bereich Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie das sonstige betriebliche Ergebnis erhöhten sich um +2,2 Mio. EUR auf 19,2 Mio. EUR. Im Vertriebsbereich stiegen die Kosten infolge des Aufbaus der Vertriebsorganisationen im Werk China und unseren Tochtergesellschaften in Singapur und China. Die Verwaltungskosten reduzierten sich insgesamt infolge von Kosteneinsparungen und Kurzarbeit in den administrativen Funktionen. Gegenläufig wirkten sich in diesem Funktionsbereich hingegen die Kosten für den Aufbau des Werkes in China sowie Zuführungen zu Prozessrisiken aus, was insgesamt zu einem Anstieg in Höhe von +2,7 Prozent in den Verwaltungskosten führte. Das sonstige betriebliche Ergebnis reduzierte sich um -1,0 Mio. EUR. Auf Seite der sonstigen Erträge führten Einmaleffekte des Vorjahres aus Rückstellungsauflösungen und Schadensersatzansprüchen zu einer Verminderung von rund -1,2 Mio. EUR, denen ein Ertrag aus Veräußerung von Vermögensgegenständen von 0,5 Mio. EUR gegenüberstehen; auf Seite der sonstigen Aufwendungen führte die Erhöhung der Vorsorge für bereits 2018 bestehende Rechtsstreitigkeiten sowie Einzelwertberichtigungen zu einem Anstieg, der durch gegenläufige Kostensenkungen nur teilweise kompensiert werden konnte. Infolge der gesunkenen Brutto-Marge und der Gesamtkostenerhöhung stellte sich ein operativer Verlust (EBIT) von -6,5 Mio. EUR ein, was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von -8,2 Mio. EUR entspricht. Die Abschreibungen beliefen sich 6,6 Mio. EUR. Somit ergab sich ein EBITDA in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2018: 9,2 Mio. EUR).

Aus der Anwendung von IFRS 16 ergab sich eine Verringerung des operativen Aufwands infolge der verringerten Mietaufwendungen in Höhe von -0,5 Mio. EUR, woraus eine Verbesserung des EBITDA um +0,5 Mio. EUR resultierte.

Die laufenden Effekte auf die Ertragslage aus Anwendung von IFRS 16 belaufen sich auf Abschreibungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR und Zinsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR.

Unter Herausrechnung der Anlaufverluste, die im Zusammenhang mit dem China-Projekt entstanden und den Restrukturierungkosten am Standort Schramberg, hätte das EBITDA 5,1 Mio. EUR bzw. die EBITDA Quote 4,2 Prozent betragen.

FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis betrug -1,2 Mio. EUR (2018: -0,8 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten beliefen sich auf 0,8 Mio. EUR.

ERTRAGSSTEUERN

Bei den Ertragsteuern bildete sich ein Steuerertrag in Höhe von 2,1 Mio. EUR (2018: Steueraufwand 0,4 Mio. EUR). Für die entstandenen Anlaufverluste im Rahmen des Aufbaus des Produktionsstandortes in China und für den Jahresfehlbetrag der Schweizer ELECTRONIC AG wurden entsprechend der Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge latente Steuern gebildet.

Konzernergebnis nach Steuern (in TEUR)

GEWINN NACH STEUERN UND ERGEBNIS JE AKTIE

Das Nachsteuerergebnis betrug somit -5,6 Mio. EUR (2018: +0,5 Mio. EUR, bereinigt um Projekt China: +2,8 Mio. EUR). Unter Herausrechnung des Ergebnisbeitrags des aufgebauten Werkes in China verbleibt ein bereinigtes Ergebnis von -2,6 Mio. EUR. Das ist eine Verschlechterung gegenüber dem bereinigten Ergebnis des Vorjahres um -5,4 Mio. EUR.

Der Gewinn je Aktie beläuft sich für das vergangene Geschäftsjahr auf -1,48 EUR pro Aktie.

Ergebnis je Aktie (in EUR)

DIVIDENDE

Schweizer will in Zukunft im globalen Markt für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen dynamisch wachsen. Angesichts des Jahresfehlbetrages und der notwendigen hohen Investitionsmittel für den weiteren Ausbau des Hochtechnologie-Werkes in China schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat vor, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 auszusetzen und die daraus frei werdenden Mittel in die Wachstumsinvestition in China zu investieren.

Mit dieser Strategie verfolgt der Vorstand das Ziel, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern und damit auch einen höheren Shareholder Value zu erzielen.

ENTWICKLUNG DER FINANZLAGE (IFRS)

Am Bilanzstichtag hatte Schweizer Bankverbindlichkeiten in Höhe von 67,9 Mio. EUR (2018: 25,4 Mio. EUR).

Die langfristigen Finanzierungen betrugen 65,3 Mio. EUR, was einer Steigerung um +47,0 Mio. EUR gegenüber 2018 entspricht. Im Geschäftsjahr wurde eine zweite Tranche in Höhe von 19,0 Mio. EUR zum Zwecke des Aufbaus des Werks in China in Form eines Senior Loans aufgenommen, aus welcher die weitere Eigenkapitalzuführung in Höhe von +14,9 Mio. EUR an die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. im Geschäftsjahr erfolgte. Damit wurde der zur Verfügung stehende Darlehensrahmen in Höhe von 34 Mio. EUR ausgeschöpft. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und eine variable Verzinsung auf Basis des EURIBOR mit einem Margengitter, das vom aktuellen Verschuldungsgrad der Schweizer ELECTRONIC AG abhängt. Derzeit besteht keine Zinssicherung. In China wurden lokale Darlehen in Höhe von 30,6 Mio. EUR aufgenommen.

Die Kreditlinien betrugen Ende 2019 9,2 Mio. EUR (2018: 8,2 Mio. EUR).

Im Gegensatz zu den langfristigen Kreditlinien sind alle kurzfristigen Kreditlinien nicht besichert und unbefristet. In China stehen noch keine Betriebsmittellinien zur Verfügung. Diese werden voraussichtlich erst bei Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit bereitgestellt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2,6 Mio. EUR (2018: 7,1 Mio. EUR).

Fälligkeitsprofil der Finanzschulden * (in Mio. EUR)

* ohne Rückführung/Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien

ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄTSLAGE

Die liquiden Mittel betrugen 34,4 Mio. EUR. Dies ist eine Erhöhung um +4,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Der operative Cashflow reduzierte sich um -0,7 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR (2018: 6,0 Mio. EUR). Hierbei reduzierte sich das Ergebnis vor Steuern um -8,6 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -42,0 Mio. EUR (2018: -4,2 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich dabei um +57,0 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR. Aus der Vereinnahmung von Zuwendungen der öffentlichen Hand in China flossen dem Konzern 20,6 Mio. EUR zu. Im Berichtsjahr betrug der Free Cashflow insbesondere aufgrund der Investitionstätigkeit -36,7 Mio. EUR.

Der wesentliche Faktor für die Erhöhung der liquiden Mittel war die Aufnahme der zweiten langfristigen Darlehenstranche von 19,0 Mio. EUR, welche der Produktionsgesellschaft in China zur Errichtung der Produktionsinfrastruktur übertragen wurden. Darüber hinaus nahm die Tochtergesellschaft lokale Banklinien zur Aufnahme von langfristigen Krediten in Höhe von 30,6 Mio. EUR in Anspruch. Die Mittel wurden für Investitionen im Geschäftsjahr verwendet. Zusätzlich ergab sich im Geschäftsjahr keine Zahlung für Dividende (2018: 1,1 Mio. EUR). Dem gegenüber wurden Tilgungszahlungen in Höhe von 8,0 Mio. EUR geleistet. Die Aussetzung der Dividendenzahlung in 2019 wurde zugunsten der Investitionen in das Wachstumsprojekt in China von der Hauptversammlung beschlossen. Die Tilgungszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mio. EUR wurden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit berücksichtigt. Dadurch wirkte sich die Erstanwendung des IFRS 16 mit 0,8 Mio. EUR positiv auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit aus.

Insgesamt belief sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf 40,9 Mio. EUR.

Cashflow (in Mio. EUR)

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2019 2018
Cashflow aus Geschäftstätigkeit 5,3 6,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -42,0 -4,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 40,9 16,7

In den Vorjahren wurden die gezahlten Zinsen dem Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit zugeordnet. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die gezahlten Zinsen (2019: 0,8 Mio. EUR; 2018: 0,1 Mio. EUR) dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Während sich die gezahlten Zinsen in den Vorjahren aus verschiedenen Sachverhalten ergaben, die eine Zuordnung zum Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit nahelegten, entstehen die gezahlten Zinsen seit dem Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen aus der Verzinsung von Darlehen zur Finanzierung der aktuellen Investitionsmaßnahmen, weshalb die gezahlten Zinsen nunmehr in ihrem Grundcharakter dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Um den Vorjahresvergleich zu erleichtern, wurde diese Ausweisänderung ebenso für die Vorjahresvergleichszahlen vorgenommen.

Entwicklung Konzernliquidität (in Mio. EUR)

ENTWICKLUNG DER VERMÖGENSLAGE (IFRS)

Das Gesamtvermögen von Schweizer belief sich im Berichtsjahr auf 228,9 Mio. EUR (2018: 135,3 Mio. EUR). Hiervon waren 66 Prozent langfristiges und 34 Prozent kurzfristiges Vermögen. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine deutliche Verschiebung hin zu langfristigem Vermögen, welches sich um +91,3 Mio. EUR auf 150,3 Mio. EUR erhöhte, während sich die kurzfristigen Vermögensgegenstände um +2,3 Mio. EUR auf 78,5 Mio. EUR erhöhten.

Der Wert der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände stieg um +81,9 Mio. EUR auf 138,5 Mio. EUR an. Diese Erhöhung steht insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen am Standort China.

Aus der Erstanwendung von IFRS 16 ergab sich zum 1. Januar 2019 in den langfristigen Vermögenswerten ein Nutzungsrecht an Leasinggegenständen in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio. EUR aus der Erfüllung der bestehenden Leasingvertragsverpflichtungen. 3,1 Mio. EUR resultierten aus der Umgliederung bereits zum 31. Dezember 2018 bestehender Finanzierungsleasingverhältnisse, während sich 0,7 Mio. EUR aus der Aktivierung von Nutzungsrechten für operative Leasingverhältnisse ergaben. Die Differenz zwischen Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten resultierten im Wesentlichen aus der Aktivierung eines Landnutzungsrechts in Höhe von 0,7 Mio. EUR, für welches durch die Vorauszahlung in 2018 keine Leasingverbindlichkeit mehr bestand. Die Nutzungsrechte reduzierten sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 3,5 Mio. EUR. Dem Rückgang in Höhe von -0,7 Mio. EUR aus planmäßigen Abschreibungen stehen im Geschäftsjahr Zugänge in Höhe von +0,4 Mio. EUR gegenüber. Die Leasingverbindlichkeiten verminderten sich im Verlauf des Geschäftsjahres auf 2,7 Mio. EUR vor allem aus Zahlungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR. Zudem kamen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. EUR hinzu.

Ein wesentlicher Grund für den Anstieg des kurzfristigen Vermögens liegt im Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um +4,4 Mio. EUR auf 34,4 Mio. EUR.

Neben dem Free Cashflow war insbesondere die Aufnahme einer zweiten langfristigen Darlehenstranche zum Zwecke der Finanzierung des Aufbaus unserer neuen Produktionsstätte in China in Höhe von 19,0 Mio. EUR und die Aufnahme von Darlehen aus den lokalen Linien für langfristige Kredite bei den Geschäftsbanken in China ausschlaggebend. Die von Schweizer ELECTRONIC AG eingelegten Mittel stehen der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. derzeit als Eigenkapital zur Verfügung.

Der oben erwähnte Mittelzufluss durch die Aufnahme der langfristigen Darlehen führte auch zu einer Veränderung der Strukturen auf der Passivseite. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich von 46,6 Prozent auf 24,1 Prozent im Berichtsjahr. Die geringere Quote ist auf den Jahresfehlbetrag und das negative sonstige Ergebnis, welches wesentlich durch die ergebnisneutrale Erhöhung der Pensionsrückstellungen beeinflusst wurde, sowie auf die Bilanzverlängerung zurückzuführen. Das Eigenkapital reduzierte sich auf 55,2 Mio. EUR (2018: 63,0 Mio. EUR). Die Gewinnrücklagen/Bilanzgewinn gingen um -7,8 Mio. EUR zurück.

Die langfristigen Schulden stiegen auf 112,7 Mio. EUR (2018: 43,7 Mio. EUR). Der Anstieg ist überwiegend in der Aufnahme des langfristigen Darlehens von +19 Mio. EUR der Schweizer ELECTRONIC AG und der Beanspruchung von Bankenlinien für Langfristdarlehen bei den chinesischen Hausbanken in Höhe von 30,6 Mio. EUR begründet. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 61,0 Mio. EUR (2018: 28,6 Mio. EUR). Im Wesentlichen ist dies im Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten um +36,5 Mio. EUR begründet. Der Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten steht hauptsächlich im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes und der Produktionsmittelausstattung des Werkes in China.

Die Nettoverschuldung des Konzerns betrug 60,7 Prozent.

Aktiva (in Prozent)

Passiva (in Prozent)

Eigenkapitalquote Prozent / Veränderung zum Vorjahr

Nettoverschuldung Prozent

KENNZAHLEN ZUR UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:

Wirtschaftlichkeit
Wachstum und Investitionen
Kapitalbindung
Finanzierung

Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Nachfolgender Vergleich bezieht sich auf die Zielerreichung im Vergleich zur veröffentlichten Prognose vom April 2019, wie sie im Geschäftsbericht 2018 dargestellt wurde. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.

1. WIRTSCHAFTLICHKEIT

Schweizer beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA-Quote. Die EBITDA-Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation zum Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittsmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA-Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum haben beide Kennzahlen bei Schweizer eine gleichhohe Wichtigkeit.

Schweizer hat sich für das Geschäftsjahr 2019 eine EBITDA-Quote von 4 bis 6 Prozent einschließlich der geplanten China-Projektkosten zum Ziel gesetzt. Bei einer prognostizierten Wachstumsrate von -5 Prozent bis +5 Prozent zum erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 125,3 Mio. EUR entsprach das einem Ziel-EBITDA zwischen 5 und 7Mio.Mio. EUR. Im Halbjahresbericht 2019 der Schweizer-Gruppe wurde die Prognose infolge der Marktentwicklung des ersten Halbjahres sowohl im Umsatz wie im EBITDA nach unten korrigiert. Als Korridor wurden Werte zwischen 120 und 125 Mio. EUR für den Umsatz und Größenordnungen zwischen 0 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR für den EBITDA, entsprechend einer EBITDA-Quote zwischen 0 Mio.EUR und 4 Prozent berichtet. Das tatsächlich erreichte EBITDA betrug +0,1 Mio. EUR, was einer EBITDA-Quote von +0,1 Prozent entspricht. Die Zielsetzung ohne das Projekt China war im April 2019 eine EBITDA-Quote zwischen 7 und 9 Prozent. Erreicht wurde eine Quote von 3,3 Prozent.

2. WACHSTUM UND INVESTITION

Schweizer misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2018 ein Umsatz von 125,3 Mio. EUR erzielt wurde, setzte sich Schweizer für das Jahr 2019 ein Bandbreitenziel zwischen -5 und +5 Prozent. Rechnerisch war der Zielumsatz zwischen 119 Mio. EUR und 132 Mio. EUR prognostiziert. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 120,7 Mio. EUR erwirtschaftet; dies entspricht einem Rückgang von -3,7 Prozent. Die Verschiebung/Stornierung von Abrufen bei Kunden im Automobilbereich sowie die Bestellzurückhaltung von Industriekunden im ersten und zweiten Quartal führten zu einer kommunizierten reduzierten Umsatzerwartung zwischen 120 und 125 Mio. EUR (Ad-hoc Meldung vom 30. Juli 2019). Das Verhältnis von Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote um 1.000 Prozent zu erreichen. Mit einem im Geschäftsjahr festgestellten Cashflow aus Investitionen (ohne Desinvestition) von 42,9 Mio. EUR und einem erzielten EBITDA in Höhe von 0,1 Mio. EUR wurde dieses Ziel der Investitionsquote deutlich überschritten.

3. KAPITALBINDUNG

Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagements ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Das Working Capital ist die Differenz zwischen kurzfristigem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Berechnung erfolgt durch Abzug der kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen (exklusive liquider Mittel). Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet Schweizer einen durchgängigen, SAP-unterstützten Dispositionsprozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. Schweizer verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. Schweizer hat sich für das Jahr 2019 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, dass sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital aufgrund der überschießenden Kurzfristverbindlichkeiten -13,3 Mio. EUR, was insbesondere auf die stark gestiegenen Lieferantenverbindlichkeiten aus den Investitionstätigkeiten in China zurückzuführen ist. Entsprechend hat sich das Working Capital im Vergleich zum Jahr Vorjahr um -39,1 Mio. EUR reduziert.

4. FINANZIERUNG

Schweizer konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand derer die Zielkategorie ,Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für das Jahr 2019 wurde eine Eigenkapitalquote zwischen 25 und 30 Prozent angestrebt. Mit 24 Prozent wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht. Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital. Für 2019 war ein Nettoverschuldungsgrad zwischen 100 Prozent und 140 Prozent als Ziel gesetzt. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von 61 Prozent wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.

ZIELERREICHUNG DES SCHWEIZER KONZERNS

Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2019. Die Prognose stammt vom April 2019, wie sie im Geschäftsbericht 2018 dargestellt wurde.

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Ist 2018 Ziel 2019 (Prognose April 2019) Ist 2019
Umsatz 125,3 Mio. EUR - 5 bis +5 % 120,7 Mio. EUR / -3,7 %
EBITDA 9,2 Mio. EUR 5 - 7 Mio. EUR 0,1 Mio. EUR
EBITDA ohne China-Projektkosten 10,4 Mio. EUR 8 - 11 Mio. EUR 4,0 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,3 % 4 - 6 % 0,1 %
EBITDA-Quote ohne China-Projektkosten 8,3 % 7 - 9 % 3,3 %
Investitionsquote 81,0 % um 1000 % über 1000 %
Nettoverschuldungsgrad -7,2 % 100 - 140 % 61 %
Eigenkapitalquote 46,6 % 25 - 30 % 24 %
Working Capital 25,4 Mio. EUR stabil -13,3 Mio. EUR

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Erläuterungen nach HGB

Die Schweizer ELECTRONIC AG mit Sitz in Schramberg AG ist die Muttergesellschaft des sieben Unternehmen umfassenden Schweizer Konzerns. In Schramberg befindet sich neben dem im Aufbau befindlichen Werk in China die derzeit noch einzige Produktionsstätte für Leiterplatten innerhalb der Konzerngesellschaften, die Forschung- und Entwicklung, der zentrale Vertrieb und die zentralen Verwaltungsfunktionen der Gruppe. Der Abschluss der Schweizer ELECTRONIC AG wurde auf Basis der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes BilRUG und dem deutschen Aktiengesetz erstellt.

ENTWICKLUNG DER ERTRAGSLAGE

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)

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2019

TEUR
2018

TEUR
Umsatzerlöse 95.412 117.542
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -82.167 -95.186
Bruttoergebnis vom Umsatz 13.245 22.356
Vertriebskosten -4.708 -4.510
Allgemeine Verwaltungskosten -12.810 -13.469
Sonstige betriebliche Erträge 2.656 2.169
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.064 -1.450
Erträge aus Beteiligungen 9 6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20 27
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 -33
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.134 -701
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.024 -1.304
Ergebnis nach Steuern/ Jahresfehlbetrag (Vj. Jahresüberschuss) -2.761 3.093
Gewinnvortrag 6.012 4.419
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -1.500
Bilanzgewinn 3.251 6.012

Die Schweizer ELECTRONIC AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 95,4 Mio.EUR (2018: 117,5 Mio. EUR), was einem Minus von 18,8 Prozent entspricht. Dieser Rückgang war geprägt von der seit Jahresbeginn rückläufigen Konjunkturentwicklung, welche sich in einer entsprechenden Zurückhaltung in den Aufträgen sowohl unserer Automobil- wie auch Industriekunden im Maschinen- und Anlagenbau auswirkte.

Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um -27,3 Prozent auf 101,3 Mio. EUR. Die sich bereits im 4. Quartal des Vorjahres abzeichnende nachlassende Nachfrage in der Automobil- und Industriebranche setzte sich im ersten und im zweiten Halbjahr mit Stornierungen und Verschiebungen von Bestellungen und Lieferplänen weiter fort. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 77,1 Mio. EUR zur Auslieferung im Jahr 2020 terminiert.

Die Bruttomarge reduzierte sich um -9,1 Mio. EUR auf 13,2 Mio. EUR und entsprach 13,9 Prozent vom Umsatz (2018: 19,0 Prozent).

Die Verwaltungskosten reduzierten sich um -0,7 Mio. EUR auf 12,8 Mio. EUR (2018: 13,5 Mio. EUR) infolge von Kosteneinsparungen und Kurzarbeit in den administrativen Funktionen. Gegenläufig wirkten sich in diesem Funktionsbereich hingegen Zuführungen zu den Rückstellungen für Prozessrisiken aus.

Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2019 betrug -2,7 Mio. EUR (2018: +5,1 Mio. EUR). Die EBIT-Quote lag somit bei -2,8 Prozent (2018: 4,3Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf +1,6 Mio. EUR (2018: +9,0 Mio. EUR). Dies entspricht einer EBITDA Quote von +1,6 Prozent (2018: +7,7 Prozent).

Die Ertragsteuern wurden insbesondere durch die Aktivierung latenter Steuern auf nutzbare Verlustvorträge beeinflusst und führten zu einem positiven Steuerergebnis von +1,0 Mio. EUR (2018: Steueraufwand von 1,3 Mio. EUR). Somit beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf 2,8 Mio. EUR (2018: Jahresüberschuss von 3,1 Mio. EUR).

ENTWICKLUNG DER VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Bilanz nach HGB (Kurzfassung)

Aktiva

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 895 1.052
Sachanlagen 34.516 33.768
Finanzanlagen 47.023 32.090
82.434 66.910
Umlaufvermögen
Vorräte 15.261 15.814
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.127 23.192
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.262 9.751
41.650 48.758
Rechnungsabgrenzungsposten 156 186
Aktive latente Steuer 1.241 321
Summe Aktiva 125.481 116.174

Passiva

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Eigenkapital 55.427 58.159
Rückstellungen 15.490 14.997
Verbindlichkeiten 54.565 43.018
Passive latente Steuern 0 0
Summe Passiva 125.481 116.174

Zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Bilanzsumme der Schweizer ELECTRONIC AG um +9,3 Mio. EUR auf 125,5 Mio. EUR.

Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um +15,5 Mio. EUR auf 82,4 Mio. EUR. Begründet ist diese Erhöhung hauptsächlich durch eine weitere im Geschäftsjahr vorgenommene Eigenkapitaleinlage der Schweizer ELECTRONIC AG bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic in Höhe von 14,9 Mio. EUR (Jiangsu) Co., Ltd. (China).

Das Umlaufvermögen reduzierte sich um -7,1 Mio. EUR auf 41,7 Mio. EUR. Hier wirkte sich neben dem Rückgang der liquiden Mittel auch die Verminderung von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von -4,1 Mio. EUR aus.

Das Eigenkapital verringerte sich zum Bilanzstichtag um -2,7 Mio. EUR auf 55,4 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 44,2 Prozent (31. Dezember 2018: 50,0 Prozent). Die prozentuale Verringerung der Eigenkapitalquote ist auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten um +11,5 Mio. EUR auf 54,6 Mio. EUR, vor allem aufgrund der Darlehensaufnahme zu Gunsten der zweiten Eigenkapitaleinzahlung bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., zurückzuführen.

Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer ELECTRONIC AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Die im April 2019 prognostizierte stabile Geschäftstätigkeit für die nächsten Jahre konnte für die Einzelgesellschaft im Geschäftsjahr allerdings nicht erreicht werden. Grund hierfür war das geringere Produktionsvolumen im Werk Schramberg in Höhe von 84,6 Mio. EUR (2018: 103,6 Mio. EUR). Das EBITDA der Schweizer ELECTRONIC AG belief sich auf 1,6 Mio. EUR, dies entspricht einer EBITDA Quote von 1,7 Prozent (2018: 7,7 Prozent). Die Netto-Verschuldung stieg auf 30,0 Mio. EUR an. Hauptgrund hier die bereits erwähnte Eigenkapitaleinzahlung beim Tochterunternehmen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in Höhe von 14,9 Mio. EUR. Die Bilanzkennzahlen haben sich aufgrund des Investitionsvorhabens in China sowohl beim Eigenkapital als auch bei der Verschuldung entsprechend verändert.

PROGNOSEBERICHT (HGB)

Die im Prognosebericht des Schweizer Konzerns aufgeführten Einschätzungen der Geschäftsentwicklung für ein optimistisches und pessimistisches Szenarios gelten auch als Prämissen für die Prognose der Kennzahlen der Schweizer ELECTRONIC AG, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernentwicklung hat. Eine Wahrscheinlichkeit für das jeweilige Eintreffen der Ausprägungen dieser Szenarien kann nicht vorhergesagt werden. Die Bandbreite eines Umsatzrückganges wird zwischen -10 Prozent und -25 Prozent gesehen. Dem entsprechend ergäbe sich je nach Verlauf der Umsätze eine EBITDA-Quote zwischen +2 Prozent und -4 Prozent. Damit einhergehend wäre mit einem deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote zu rechnen.

PROGNOSEBERICHT

In den vergangenen Wochen war der weitere Verlauf und die entsprechende wirtschaftliche Auswirkung der COVID-19 Pandemie der bestimmende Faktor bezüglich der weiteren Entwicklung der Weltwirtschaft. Unsicherheiten ausgelöst durch die Pandemie drängen die bisher diskutierten kritischen Faktoren, wie der noch anhaltende Handelsstreit zwischen den USA und China und die weiterhin nicht geklärten Auswirkungen des BREXIT in den Hintergrund.

Das Bundeswirtschaftsministerium rechnete Mitte März mit einer Rezession für Deutschland. Hierbei wird mit einem Schrumpfen des Bruttoinlandsprodukts von rund 5 Prozent ausgegangen. Diese Prognose ist mit hoher Unsicherheit verbunden und ist wesentlich abhängig von der Dauer und Intensität der Maßnahmen, die die Regierungen beschließen. Dabei reichen die Maßnahmen von Social Distancing über Ausgangssperren bis hin zum kompletten Beenden der Wirtschaftstätigkeit von Volkwirtschaften. Ebenso herrscht derzeit eine hohe Unsicherheit über die Zeitdauer der Pandemie und den entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Schätzungen variieren von einigen Wochen bis zu einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität bis hin zu Szenarien, welche dramatische Einschnitte bis ins nächste Jahr hinein voraussagen.

Auch variieren die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute stark. Die Prognosen reichen vom eher optimistischen Szenario, einer relativ baldigen Normalisierung nach Eindämmung des Virus in der zweiten Jahreshälfte 2020 (DIW) bis zum pessimistischen Szenario, dass die Erholung erst im August einsetzt und die Produktion in den verschiedenen Branchen erst zu Beginn des kommenden Jahres auf das Vor-Corona-Niveau zurückkehrt (IFW).

Die Prognosen für die weltweiten Automobilmärkte haben sich für das Jahr 2020 gegenüber 2019 eingetrübt und bergen aufgrund der Coronavirus-Pandemie besondere Unsicherheiten. Es scheint sicher, dass die Automobilabsätze gegenüber dem Vorjahr nochmals signifikant zurückgehen. Dies zeigt sich bereits deutlich in den Verkaufszahlen der ersten beiden Monate 2020. Der Absatz von Automobilen reduzierte sich um rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bis Ende Februar. Das in dieser Zeit am stärksten betroffene Land China erfuhr dabei einen Rückgang der Verkaufszahlen von über 40 Prozent (NTI Bericht Q1 2020).

Der Ausblick für Schweizer wird wesentlich von der politischen Entscheidung über die Dauer und Intensität der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abhängen. Wir unterscheiden dabei ein eher optimistisches und ein eher pessimistisches Szenario. Diese Szenarien konstituieren unsere internen Rahmenbedingungen zur Ableitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, zur Befriedigung der Kundenanforderungen und der Kostenkontrolle sowie insbesondere der jederzeitigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Pandemie sind jegliche Kombinationen zwischen unseren beiden Szenarien möglich. Aufgrund der hohen Unsicherheit sind allerdings auch Szenarien denkbar, die besser als das eher optimistische Szenario, oder auch schlechter als das eher pessimistische Szenario sind. Eine längere, behördlich angeordnete Schließung des Unternehmens in Deutschland wurde in keinem unserer Szenarien berücksichtigt.

Eher optimistisches Szenario

Dieses Szenario geht von einem deutlichen Rückgang des Fahrzeugabsatzes in den kommenden drei Monaten aus. Ein Absatzrückgang um bis zu 80 Prozent in einem Monat ist denkbar. Dies zeigte sich auch am Beispiel China, wo die Verkaufszahlen von leichten Fahrzeugen im Februar 2020 um -80,4 Prozent unterhalb des Vorjahres lagen (LCM Automotive; NTI Bericht). Werksschließungen der Automobilhersteller (OEMs) und der Automobilzulieferer werden auf ca. 2 bis 3 Wochen begrenzt sein. Die staatlichen temporären Stützungsmaßnahmen werden greifen und die Rezession deutlich abmildern. Die Rückkehr zu den Absatzplänen unserer Kunden, die vor der COVID-19 Pandemie erarbeitet wurden, wird zum Ende des 4. Quartals 2020 möglich sein. Das bedeutet, dass in diesem Szenario die starken Rückgänge der kommenden Monate nicht mehr aufgeholt werden können. Daher sieht das eher optimistische Szenario einen Umsatzrückgang der OEMs und der Automobilzulieferer um zwischen 10 und 20 Prozent im Jahr 2020 vor.

Eher pessimistisches Szenario

Auch dieses Szenario sieht einen deutlichen Rückgang der Fahrzeugverkäufe in den kommenden Monaten voraus. Im Vergleich zum eher optimistischen Szenario prognostizieren wir hier längere Lockdown Zeiten (Werksschließungen, Ausgangssperren, Einschränkungen der Mobilität) bis nach Ostern, so dass Sekundäreffekte wesentlich ausgeprägter sein werden. So würde sich eine lange Rezession deutlich negativ auf die Kaufkraft der Bürger auswirken und die Neigung zu Investitionen wesentlich verringern. Eine größere Anzahl an insolventen und in Schieflage geratenen Unternehmen wird durch die temporären Stützungsmaßnahmen des Staates nicht mehr zu retten sein. Dadurch wird die gesamtwirtschaftliche Erholung wesentlich längere Zeit in Anspruch nehmen, als im eher optimistischen Szenario. Eine Rückkehr zu den Plänen, die noch vor der Coronavirus-Pandemie aufgestellt wurden, wird erst in 12 bis 24 Monaten eintreten. Der Rückgang der Zulassungszahlen im Jahr 2020 wird mindestens -20 Prozent betragen, wahrscheinlich sogar größer als -30 Prozent sein.

Umsatz

Schweizer wird sich dem vermuteten Rückgang des europäischen Fahrzeugabsatzes nicht entziehen können. Positiv wirkt sich auch weiterhin aus, dass Schweizer in das Produktsegment der Automobilelektronik liefert. Der Anteil der elektronischen Komponenten pro Fahrzeug steigt weiter, so dass Schweizer in diesem Anwendungsbereich nur unterproportional vom Rückgang der Zulassungszahlen betroffen sein wird. Andererseits zeigen sich bei anderen Kundengruppen, wie zum Beispiel dem Maschinenbau, für den Schweizer wichtige Komponenten für Sensorik und Steuerelemente liefert, sehr starke Umsatzeinbrüche, die vergleichsweise ausgeprägter sind als die in der Automobilindustrie.

Die Produktion im neuen Werk in Jintan (China) wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 aufgenommen. Hieraus werden erste Umsätze generiert, welche im Schwerpunkt an Kunden aus den Bereichen Computing und Consumer geliefert werden sollen. Zum Redaktionszeitpunkt haben alle Mitarbeiter ihre Tätigkeit am Standort Jintan wieder aufgenommen. Dennoch wird nach derzeitiger Kenntnis der Ausbruch des Coronavirus in China den Beginn der Serienproduktion um ca. 2 Monate verzögern, so dass wir unsere Umsatzerwartung entsprechend anpassen müssen. Der Umsatz in 2020 wird dementsprechend in einer Höhe zwischen 4 und 6 Mio. EUR (vorher: 5 bis 10 Mio. EUR) erwartet.

Beim Stammgeschäft aus der Produktion Schramberg und den strategischen Partnern WUS Kunshan und Meiko Electronics nehmen wir einen überproportionalen Rückgang der Handelsumsätze an. Zudem wird sich am Standort Schramberg ein weiterer Umsatzrückgang ergeben, der zu einer verstärkten Unterauslastung der Kapazität führen wird.

Selbst im eher optimistischen Szenario erwarten wir einen Umsatzrückgang in der Gruppe von zwischen 10 und 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was etwa einer Spanne von 100 bis 110 Mio. EUR entspricht. Diese Einschätzung widerspiegelt den erwarteten Rückgang der Umsätze unserer Kunden sowie den positiven Beitrag unseres neuen Technologiewerks in China, welches ab dem zweiten Quartal mit der Serienproduktion beginnen wird und dabei im Schwerpunkt zunächst chinesische Kunden beliefert.

Im eher pessimistischen Szenario erwarten wir eine negative Entwicklung des Umsatzes von zwischen -20 und -25 Prozent. Dies würde einer Umsatzspanne von circa 90 bis 100 Mio. EUR entsprechen.

Ergebnisentwicklung

Im Hinblick auf die großen Unsicherheiten über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf unsere Umsatzzahlen ist das Management von Schweizer derzeit aktiv damit befasst, Maßnahmenpläne zur Sicherung der Profitabilität und der Liquidität auf Basis der weiter oben beschriebenen Szenarien zu erstellen und umzusetzen. Die wichtigsten Ziele hierbei sind - neben der Wahrung der Gesundheit unserer Mitarbeiter, welche die oberste Priorität hat - die sichere Ausführung von Kundenaufträgen und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Gehältern, Lieferanten und Bankverbindlichkeiten.

Am Standort Schramberg haben wir bereits im Jahr 2019 ein umfangreiches Kosteneinsparprogramm bei den Personal-, Sach- und Materialkosten gestartet. Hierdurch konnten bereits Einsparungen im mittleren einstelligen Millionenbereich realisiert werden. Auch im Jahr 2020 werden diese Maßnahmen fortgesetzt. Diese Maßnahmen, die zur Senkung des Break-Even Punkts beitragen, werden sich positiv auf die Herausforderungen des Jahres 2020 auswirken. Neben diesen bereits eingeleiteten strukturellen Optimierungen werden wir in 2020 auch temporäre Maßnahmen, wie zum Beispiel die zeitweise Einführung der Kurzarbeit und das bedarfsgerechte Zurückfahren der Produktion, zur Überbrückung der Auswirkungen der Corona-Krise ergreifen.

Das operative Ergebnis am neuen Standort Jintan wird sich durch steigende Anlaufverluste verschlechtern. Die Anlaufverluste entstehen durch den starken Aufbau von Mitarbeitern im direkten und indirekten Bereich. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf den Aufbau des Vertriebs, der Entwicklung, der Automatisierungs- und Prozesstechnik sowie den Produktionsingenieuren. Dieser Effekt wird durch die Verzögerungen, ausgelöst durch das Coronavirus, noch verstärkt, da die Mitarbeiter teils über Monate nicht produktiv arbeiten können.

Insgesamt sehen wir bei der Prognose des Ergebnisses für 2020 besonders hohe Unsicherheiten. Zum einen die große Unsicherheit über die weitere ökonomische Entwicklung der Weltwirtschaft und der Automobilindustrie. Zum anderen ist die Abschätzung der tatsächlichen Anlaufverluste in China mit hohen Unsicherheiten verbunden.

Beim eher optimistischen Szenario gehen wir davon aus, dass der Konzern ein EBITDA erwirtschaften wird, das in einer Spanne von -2 bis -6 Prozent liegen wird (circa -2 bis - 6 Mio. EUR). Entscheidend für diese Einschätzung ist der negative Ergebnisbeitrag aus dem Hochlauf des Werks in Jintan in Höhe von zwischen -6 bis -7 Mio. EUR.

Unter Berücksichtigung des eher pessimistischen Szenarios erwarten wir eine EBITDA Quote von zwischen -8 und -4 Prozent (circa -4 bis -8 Mio. EUR). Hierbei wird der negative Ergebnisbeitrag des neuen Werks in Jintan in etwa gleicher Höhe wie beim eher optimistischen Szenario liegen. Das EBITDA der Gruppe ohne das Werk in China wäre in diesem Szenario eher neutral bis leicht negativ.

Investitionen

Auch im Jahr 2020 wird Schweizer das Investitionsprogramm in China planmäßig weiterführen. Begründet wird diese Vorgehensweise darin, dass Schweizer in einem Technologiesegment etabliert ist, das mittel- und langfristig nachhaltiges Wachstum verspricht. Wir sind überzeugt, dass sich alternative Antriebskonzepte durchsetzen und der Trend zu teilautonomen Fahren zunehmen wird. Am Standort in Jintan wird die erste Investitionsphase zum Aufbau einer Kapazität in derselben Größenordnung wie in Schramberg in 2020 abgeschlossen. Hierzu werden Investitionen in Kapazität in verschiedenen Produktionsprozessen und auch in die Weiterentwicklung der Automatisierung und Integration der Produktion gemäß dem Business-Plan getätigt. Im Vergleich zum Jahr 2019 wird die Summe der Investitionen deutlich zurückgehen.

Für den Standort Schramberg wird weiterhin in die Vorbereitung der neuen Embedding-Technologie sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Produktion investiert. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie überprüft das Management die Möglichkeit der Verschiebung von Investitionen. Ebenso wurden strengere Investitions-Freigabeprozesse eingeführt.

In der Gruppe erwarten wir Gesamtinvestitionen von circa 20 Mio. EUR, wobei der überwiegende Anteil der Investitionen in China getätigt wird. Aufgrund der negativen EBITDA Prognose ist die Berechnung der Investitionsquote in diesem Fall nicht zielführend.

Liquidität und Finanzierung

Die Sicherung der Liquidität hat in der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie für das Management eine sehr hohe Priorität. Hierfür hat ein Task-Force Team eine Vielzahl von Aktivitäten ermittelt und ist bereits aktiv bei der Umsetzung. Dabei ist geplant, auch auf die im Rahmen des COVID-19-Stabilitätsprogramms der Bundesregierung geförderten Maßnahmen bei Bedarf zurück zu greifen.

Zur Finanzierung der weiteren Investitionen in China werden wir planmäßig die Verschuldung bei der Schweizer Electronic Jiangsu Co., Ltd. erhöhen. Der operative Cashflow wird in China im Rahmen der Hochlaufphase weiterhin negativ sein. Die Höhe des Liquiditätsbedarfs bewegt sich innerhalb unserer geplanten Werte, so dass die vorhandenen Finanzierungsmittel ausreichend sind. Die Projektfinanzierung durch die chinesischen Banken wurde unter Ausschluss einer Rückgriffsmöglichkeit auf die Muttergesellschaft in Deutschland strukturiert. Die Liquiditätsbestände in China werden sich plangemäß reduzieren, um anstehende Investitionen sowie die operativen Verluste zu decken.

Für den Standort Schramberg planen wir die Investitionen aus dem laufenden Cashflow zu entnehmen bzw. verschiedene Leasingfinanzierungen durchzuführen. Insgesamt wird sich die Höhe unserer Finanzverbindlichkeiten damit erhöhen. Durch die zu erwartenden negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den operativen Cashflow am Standort Schramberg werden zusätzliche liquiditätsschonende bzw. liquiditätsgenerierende Maßnahmen ergriffen.

Die Auswirkung der aktuellen Situation auf den Nettoverschuldungsgrad und auf die Eigenkapitalquote ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nur schwer einzuschätzen. Wir erwarten einen deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote.

Das Working Capital wird sich voraussichtlich analog des Umsatzes verändern. Die ersten Umsätze aus dem Werk in China werden zusätzliche Working Capital Bedarfe nach sich ziehen. In Anbetracht der im Vergleich zu Deutschland landesüblichen längeren Zahlungsziele in China könnte sich im Konzern die Kennzahl DSO (Days Sales Outstanding), also die durchschnittliche Dauer der Zahlungsziele bei Kunden, erhöhen. Jedoch streben wir an, die erweiterten Zahlungsziele bei Kunden an die Lieferanten weiterzugeben. Inwiefern sich die aktuelle COVID-19 Situation temporär auf die DSO der Bestandskunden auswirkt, bleibt abzuwarten. Eine negative Auswirkung auf das Working Capital kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Management wird di e Situation täglich verfolgen und Methoden anwenden, um Risiken von Forderungsausfällen frühzeitig entgegen zu wirken.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie machen eine zuverlässige Prognose für das Geschäftsjahr 2020 sehr schwierig. Neben der COVID-19-Situation scheinen die globalen Handelskonflikte und der Brexit einer Lösung zwar einen Schritt näher gekommen zu sein, jedoch besteht weiterhin Unklarheit bei beiden Themen. Sie könnten sowohl einen positiven als auch einen negativen Einfluss auf die weltwirtschaftliche Entwicklung haben.

Die Umweltbewegung Fridays for Future hat im vergangenen Jahr nochmals einen wichtigen Schub für die konsequente und rasche Einführung CO2 reduzierter Antriebskonzepte bewirkt. Das Thema ist nun bei der Politik, den Unternehmen und den Verbrauchern in den Fokus gerückt. Die technologische Ausrichtung von Schweizer setzt weiterhin auf diesen Megatrend mit den Lösungen zur Leistungselektronik, die die Elektrifizierung und Hybridisierung der Mobilität unterstützt.

Es ist zu erwarten, dass der strategische Wert einer breiten, internationalen Lieferbasis für Leiterplatten bei unseren Kunden durch die aktuellen Störungen der globalen Lieferkette wieder an Bedeutung gewinnen wird. Dies unterstreicht die Richtigkeit der strategischen Ausrichtung von Schweizer mit starken Standbeinen in Deutschland und China.

Auf Basis der beschriebenen Faktoren sehen wir den Geschäftsverlauf für Schweizer im Jahr 2020 negativ. Diese Annahme beruht insbesondere auf den sehr negativen Auswirkungen, die durch die Corona-Krise zu erwarten sind. Zur Eingrenzung der Auswirkungen haben wir uns entschieden, die Prognose der Umsatz- und Ergebniskennziffern für das Jahr 2020 in zwei Szenarien abzubilden.

Prognose Schweizer Konzern

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Ist 2019 Prognose 2020 eher optimistisches Szenario Prognose 2020 eher pessimistisches Szenario
Umsatz / Wachstumsquote -3,7 % -10 % bis -15 % -20 % bis -25 %
EBITDA-Quote 0,1 % -2 Prozent bis -6 % -4 Prozent bis -8 %
Nettoverschuldungsgrad 61 % deutlicher Anstieg deutlicher Anstieg
Eigenkapitalquote 24 % deutlicher Rückgang deutlicher Rückgang
Working Capital -13,3 Mio. EUR entsprechend Umsatzveränderung entsprechend Umsatzveränderung

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Für Schweizer als Lieferant für technologisch hochwertige und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von Schweizer sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).

INTERNES KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENT-SYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll-und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Dies sind insbesondere die folgenden Elemente

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess,
Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands,
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen,
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige IT-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen,
Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess,
Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

BEURTEILUNG DER WIRKSAMKEIT

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben. Darüber hinaus werden im Zuge des monatlichen Reporting der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage sowie von prozessbezogenen Kennzahlen an den Aufsichtsrat auftretende Risiken systematisch identifiziert und geeignete Korrekturmaßnahmen initiiert.

Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.

RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENTSYSTEM

Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.

Schweizer Risikomanagement-System

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Strategie Finanzen Operative Themen Compliance
Markt und Wettbewerb Liquidität Beschaffung Patente / Urheberrechte
Technologie Wechselkurse / Zinsen Prozesse (inkl. IT) Personal / Mitarbeiter
Kunden Rechtliche Risiken Versicherungsmanagement
Investitionen

GESAMTBEURTEILUNG

Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das Schweizer Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.

Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:

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Risiko Chance
Strategie Mittel Hoch
Finanzen Hoch Mittel
Operativ Mittel Niedrig
Compliance Mittel Niedrig

STRATEGIE

Markt und Wettbewerb (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Mit einem Umsatzanteil der Automobilkunden von über 76 Prozent ist Schweizer stark von der Entwicklung dieser Branche abhängig.

Im Gesamtjahr 2019 entwickelte sich der Weltmarkt beim PKW-Absatz deutlich schwächer als im Jahr 2018. Hauptursache hierfür war vor allem der chinesische Markt mit einem Minus von 6,3 Prozent zum Vorjahr.

Auch für das Jahr 2020 fallen die Prognosen für den Absatz an PKW verhalten aus. So wird für China kein Wachstum, für Nordamerika und Europa ein Minus von 2 bzw. 3,2 Prozent gegenüber 2019 prognostiziert.

Sollte die schwache PKW-Absatzentwicklung weiter andauern oder sich diese noch durch einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verstärken, hätte dies Auswirkung auf das Umsatzwachstum und die Profitabilität von Schweizer. Diesem generellen Risiko des geringeren PKW-Absatzes steht eine weiterhin stärkere Elektrifizierung der Fahrzeuge (mehr Elektronik pro Fahrzeug)und somit ein höherer Bedarf an Leiterplatten entgegen. Durch die hohe Qualität und technologische Kompetenz sowie der örtlichen Nähe zu vielen der weltweit größten Tier-1s, bietet sich für Schweizer die Chance, als zuverlässiger Partner an diesem Markt erfolgreich zu sein.

Ein weiteres Risiko ist die Wettbewerbssituation im Automobilsegment, welche sich im internationalen Kontext signifikant verstärkt. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den mittelfristigen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. Schweizer begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und dem Aufbau einer eigenen Produktionsstätte in Jintan/China.

Technologie (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Die Komplexität der Produkte und der Investitionsbedarf in neue Technologien nehmen stetig zu. Die Kombination eines zunehmend aggressiveren Wettbewerbs und dem damit steigenden Kostendruck führt zu vielen neuen Herausforderungen in der Produktentwicklung, des Qualitäts- und Kostenmanagements und zur Notwendigkeit eines nachhaltigen Wachstums hinsichtlich Fertigungskapazität und Vertrieb.

Mit seinen Embedding-Technologien entwickelt sich Schweizer vom reinen Leiterplattenhersteller zum Systemanbieter und steigert damit seine Relevanz in der Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet mit den erweiterten Supply-Chain, Handling-, Test- und Qualitätsanforderungen verbundene neue Geschäftsrisiken. Die Komplexität in der Schnittstelle zum Kunden nimmt zu und schließt neben den klassischen Leiterplattenthemen auch zunehmend ein Applikations-, Halbleiter- und ggf. Systemverständnis mit ein. Durch Innovationen und Optimierungen im Fertigungsablauf arbeitet die Prozesstechnik daran, die Kosten zu senken und damit wettbewerbsfähig zu bleiben.

Mit der Entscheidung von Continental in einem ersten Hochvolumen-Projekt im Antriebsstrang die p 2 Pack Technologie von Schweizer mit MOSFETs von Infineon einzusetzen, wurde 2019 ein wichtiger Meilenstein in der Schweizer Power Embedding-Technologie erreicht. Im 48 V-Segment hat Schweizer mittlerweile viele Anfragen von namhaften Automobilzulieferern zu seiner p 2 Pack Technologie erhalten und geht deshalb davon aus, dass sich die Technologie ab dem Jahr 2022/2023 als wesentlicher Anteil des Produktionsvolumens etablieren wird. Schweizer arbeitet derzeit daran, die p 2 Pack Technologie auf Hochvolt-Anwendungen (Elektrifizierung des Antriebsstrangs) zu erweitern und hat im Rahmen von Förderprojekten und eigener Entwicklungsarbeit bereits weitere Meilensteine erreicht. Das Interesse im Automobil- und Industriesegment ist auch hier sehr hoch. Im Bereich Hochfrequenz-Leiterplatten (HF-PCB) setzt Schweizer seinen Kurs als Lösungsanbieter für Radar- und Sensoranwendungen mit seiner µ 2 Pack Technologie konsequent fort und hat damit in Summe weiterhin eine sehr gute Positionierung zur Teilnahme an den Mega-Trends im Automobilbereich, wie E-Mobilität und autonomes Fahren.

Kunden (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Ein Umsatzanteil von über 76 Prozent im Bereich Automotive und einem Anteil von 64 Prozent am Gesamtumsatz mit den fünf größten Kunden birgt für das Unternehmen im Falle von signifikanten Änderungen in deren Markt, Profitabilität bzw. finanziellen Lage wesentliche Risiken für Schweizer.

Schweizer konnte sich als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etablieren. Dies eröffnet gute Chancen, an der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von Schweizer sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Die Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber sind in der Regel hoch.

Investitionen (Erweiterungsinvestition) (Risiko: hoch - Chance: hoch)

Schweizer hat den Weg zu einer klaren Wachstumsstrategie eingeschlagen. Das Wachstum wird insbesondere durch den Bau eines neuen Leiterplattenwerkes in China ermöglicht. Durch den Standort in China können wesentliche Strategien realisiert werden, die bisher weder durch den Standort in Schramberg noch durch die Kooperationen mit Meiko und WUS in ausreichendem Maße erreicht werden konnten bzw. können. Die zusätzlich zur Verfügung stehende Produktionskapazität ermöglicht es, den Kunden auch Leiterplatten im Volumensegment zur Verfügung zu stellen. Ferner ermöglicht der neue Standort durch die niedrigeren Produktionskosten auch Produktsegmente zu erschließen, die eine höhere Preissensitivität der Kunden aufweisen. Schließlich ist eine Präsenz im asiatisch-chinesischen Markt auch eine maßgebliche Eintrittsmöglichkeit in die chinesischen und asiatischen Absatzmärkte.

Den außerordentlich großen Chancen, die ein solches Werk bietet, stehen auch signifikante Risiken gegenüber. Neben dem Länderrisiko bestehen wesentlich Risiken in neuen Handelsbarrieren zwischen China und anderen Ländern, welche geplante Exporte nach USA oder Europa wesentlich erschweren könnten. Ferner bedeutet der Aufbau eines großen Werkes auch hohe finanzielle Belastungen in den ersten Jahren, so dass beispielsweise ein konjunktureller Einbruch die Erreichung der profitablen Vollauslastung des Werkes wesentlich verschieben könnte.

FINANZEN

Liquidität (Risiko: hoch - Chance: mittel)

Mit der Umsetzung der Großinvestition in das neue Werk in China hat sich die Verschuldung erhöht. Der höhere Verschuldungsgrad macht Schweizer anfälliger gegenüber einer konjunkturellen Abschwächung, welche im Geschäftsjahr im Automotive- und im Industriesektor zu verzeichnen war.

Für den Aufbau in China stehen ausreichend hohe Mittel durch Finanzierungen zur Verfügung, welche auf den voraussichtlichen Investitionsbedarf der Großinvestition abgestellt sind. Ein Großteil der Finanzierung wurde in Form einer lokalen non-recourse Vereinbarung mit chinesischen Banken abgebildet. Diese wurde zusätzlich durch eine lokale externe Bürgschaft gegen Zahlungsausfall abgesichert.

Im operativen Bereich hängt die Liquidität vom Geschäftsverlauf ab. Es besteht das Risiko, dass die liquiditätsrelevanten Fixkosten nicht fristkongruent von den schwankenden Geldeingängen gedeckt werden. Für diesen Fall unterhält Schweizer eine Liquiditätsreserve, deren Verwendung unter Vorbehalt einer Aufsichtsratsgenehmigung steht. Zur Verminderung des Risikos hat das Management im Geschäftsjahr Maßnahmen ergriffen, um die Fixkosten kurzfristig und signifikant zu reduzieren.

Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat Schweizer die Möglichkeit die Nettoschulden zu steuern.

Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig zugegriffen werden. Zusätzlich stehen Schweizer Kreditlinien in Höhe von rund EUR 9,2 Mio. zur Verfügung, die zeitweise in Anspruch genommen werden.

Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert. Trotz der Projektfinanzierungen für die Investition in China stehen Schweizer ausreichende weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring, Leasing oder einer Anleiheemission zur Verfügung.

Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten, wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Durch die angestrebte Differenzierung zusätzlicher Kunden aus dem Nicht-Automotive Bereich wird dem Credit-Risk-Management zukünftig ein noch höherer Stellenwert zukommen. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand oder per Delegation durch den Bereich Finance erforderlich. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden bei Bestandskunden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen wie Vorauskasse und Lieferstopp in Kraft gesetzt. Bei Neu-Kunden werden bei unzureichender Bonität Aufträge mit Zahlung auf Ziel abgelehnt. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft.

Wechselkurse / Zinsen (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der Konjunkturentwicklung und Staatsschuldenkrisen in den Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Ende 2019 hat sich der USD gegenüber Jahresanfang um +1,5 Prozent aufgewertet. Ein Maximum der Aufwertung lag Ende September 2019 bei +4,2 Prozent. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, hätte diese Aufwertungstendenz ohne Sicherungsmaßnahmen eine Verteuerung der Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate zur Folge. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis, welche teils auch Rohstoffe auf USD-Basis beziehen, entsprechend erhöhen. Schweizer wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer können derivative Finanzinstrumente entsprechend der Einschätzung der Rohstoff-Marktpreisentwicklung eingesetzt werden. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen. Am Abschlussstichtag lagen aufgrund der unterjährigen Beurteilung der Marktentwicklung keine Geschäfte zur Rohstoffpreissicherung vor.

Die Volatilität und die Schwankungsbreiten des Goldpreises am Weltmarkt können zu signifikanten Erhöhungen aber auch zu Reduzierungen des Materialeinsatzes in einem Geschäftsjahr führen. Im Jahr 2019 betrug das Beschaffungsvolumen für den Einsatz von Goldsalz im Produktionsprozess 3,6 Mio. Euro bei einem Durchschnittspreis von 27,81 Euro pro Gramm. Eine Schwankungsbreite von 10 Prozent bezogen auf diesen Preis hätte bei gleichem Beschaffungsvolumen eine Verteuerung bzw. Verbilligung von 358 TEUR des Rohstoffs mit direkter Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung zur Folge. Dies gilt für die Annahme, dass der Goldpreis zum entsprechenden im Durchschnitt erhöhten oder geringeren Marktpreis bezogen würde.

Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure, welche aus dem USD-Währungsraum beziehen, an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.

Die Sicherungsinstrumente von Schweizer berücksichtigen bestehende Fremdwährungsbestände, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme in Fremdwährungen und für Zinsen.

Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge wird nach Möglichkeit ein Natural Hedge durchgeführt bzw. können entsprechend der Einschätzung der Entwicklung am Devisenmarkt derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral. Am Abschlussstichtag lagen keine jahresübergreifende Sicherungskontrakte vor.

Obwohl Schweizer durch die Finanzierung des Großprojektes in China eine höhere Verschuldung aufweist, werden die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering eingestuft. Zum einen ist kurzfristig nicht mit einer wesentlichen Erhöhung des deutschen und chinesischen Zinsniveaus zur rechnen, zum anderen prüft Schweizer laufend den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten.

Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge. Infolge der Erwartung an den langfristigen Verlauf der Zinskurve wurden im Geschäftsjahr keine Zinssicherungsgeschäfte vorgenommen.

OPERATIVE RISIKEN

Beschaffung (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Die Multiple-Source Strategie von Schweizer wurde auch im Jahr 2019 verfolgt. Auf der Equipment- und Materialseite wurden zusätzliche Lieferanten qualifiziert, um die Abhängigkeit nochmals zu reduzieren. Die Tendenz Richtung asiatischer Lieferanten hat sich fortgesetzt. Nordamerikanische und europäische Hersteller und Lieferanten kämpfen gegen den asiatischen Wettbewerb um die verbleibenden, schrumpfenden europäischen Marktanteile. Dabei besteht aufgrund des stetig reduzierten Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden.

Das "Brexit-Risiko" mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union besteht nach wie vor. Schweizer hat sich bereits frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt. Nach der Analyse des eigenen Lieferportfolios wurden Qualifikationen gestartet und teilweise abgeschlossen. Zur Sicherstellung der Belieferung für die relevanten Artikel wurde eine temporäre Anpassung der eigenen Lagerbestände durchgeführt und die Erhöhung der Bestände der betroffenen Lieferanten auf dem europäischen Festland umgesetzt.

Für einen zeitlich begrenzten Zeitraum im Jahr 2020 rechnet Schweizer mit Risiken aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus. Verzögerungen in der asiatischen Lieferkette, die sowohl die Lieferungen von Material als auch von Handelsware unserer asiatischen Partner betreffen, können sich negativ auf die Umsatzentwicklung und Ertragslage auswirken.

Positiv wirkt sich die langjährige Partnerschaft mit Meiko und WUS aus. Durch die enge Kooperation ist und war Schweizer in der Lage, sich gegenseitig mit Materialien zu versorgen und wäre bei regional auftretenden Versorgungsengpässen in der Lage, diese zu kompensieren. Mit dem Aufbau der eigenen Produktionsstätte in Jintan (China) und dem engen Abgleich auf strategischer und operativer Ebene ergeben sich weitere Synergien, die sich kostenseitig positiv niederschlagen und das Beschaffungsrisiko für die gesamte Gruppe reduzieren werden.

Für das Jahr 2020 besteht durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie das signifikante Risiko, dass die stark von China abhängige Supply Chain für Leiterplatten negativ beeinträchtigt wird. Dies kann sich in Lieferengpässen bei Materialien oder in temporären Preiserhöhungen, aufgrund von Güterknappheit, auswirken. Schweizer ist mit seinen Lieferanten ständig in Kontakt, um frühzeitig Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel Bestandserhöhungen, durchzuführen.

Prozesse (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei Schweizer wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Beeinträchtigungen oder Produktionsausfälle, die sich aus einer Nichtverfügbarkeit von IT-Strukturen ergeben, würden die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens wesentlich einschränken. Aus diesem Grund ergreift Schweizer vielfältige Maßnahmen, die diese Risiken reduzieren, wie z. B. die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlustes oder die robuste und ausfallsichere Auslegung geschäftskritischer Systeme. Weitere Risiken ergeben sich im Bereich der Cyber-Sicherheit durch Cyber-Kriminalität und unerwünschten Informationsabfluss. Um die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer Daten und die unserer Kunden sicherzustellen, orientieren wir uns an anerkannten Standards, wie bspw. den Normen der ISO2700x-Familie.

Chancen sieht Schweizer vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.

Schweizer arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.

Rechtliche Risiken (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen.

Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Die Klage wurde vom zuständigen Gericht mittlerweile abgewiesen. Gegen das Urteil des Gerichts wurde vom Kläger Berufung eingelegt. Ferner wurden zwei Klagen von der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die Schweizer ELECTRONIC AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären als die Rückstellung, die hierfür vorgenommen wurde.

COMPLIANCE RISIKEN

Patente / Urheberrechte (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Um diesem Risiko zu begegnen, beinhaltet der interne Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung daher die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation von Patenten eine Kollision nicht auszuschließen.

Schweizer investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz seines geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.

Personal/Mitarbeiter (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ein wesentlicher Baustein für den Unternehmenserfolg von Schweizer. Die Geschäftsentwicklung könnte durch den Verlust von qualifizierten Mitarbeitern negativ beeinflusst werden. Zudem ist der Wettbewerb um hochqualifizierte Mitarbeiter, Spezialisten und Talente weiterhin hoch.

Durch rechtzeitige Nachfolgeplanungen und Qualifizierung steuern wir dem Verlust von Wissen entgegen. Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Unternehmen aktiv gefördert.

Durch entsprechende Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen wird versucht zu verhindern, dass vorhandenes Know-how nicht an den Wettbewerber weiter gereicht wird.

Mit dem Aufbau der eigenen Produktionsstätte in Jintan (China) erhöht sich für Schweizer die Chance, hochqualifizierte Mitarbeiter mit entsprechender Industrieerfahrung und Managementexpertise zu rekrutieren. Die langjährige Erfahrung und Kontakte des Unternehmens mit China unterstützen sowohl den Prozess der Rekrutierung als auch der Identifizierung der Mitarbeiter mit Schweizer.

Versicherungsmanagement (Risiko: mittel-Change: niedrig)

Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt Schweizer ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein.

Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab.

Vor dem Hintergrund allgemein steigender Cyberkriminalität hat sich Schweizer zudem ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt und eine entsprechende Cyber-Versicherung abgeschlossen.

Das Versicherungsmanagement umfasst als weiteren Punkt die Errichtung des neuen Werks in Jintan (China). Hier wurde vom Einrichten der Baustelle, über die Fertigstellung bis hin zur Versendung der ersten Leiterplatten ein umfassendes Versicherungskonzept erarbeitet.

Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind, bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für Schweizer noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden. Auch Folgerisiken, verursacht durch die COVID-19 Pandemie sind nicht versicherbar. Dies stellt im kurzfristigen Zeitraum ein signifikantes Risiko bezüglich der Lieferfähigkeit und der damit in Verbindung stehenden Regressansprüche der Kunden dar.

GESAMTBETRACHTUNG

Schweizer hat nach wie vor den Technologie-Fokus auf die Megatrends E-Mobilität und autonomes Fahren gerichtet. Beide Trends haben im vergangenen Jahr nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen. Der bereits fertiggestellte Bau des neuen Werks in China ermöglicht es, für die Lösungen von Schweizer sowohl neue Märkte als auch neue Kundengruppen zu erschließen. Die einzigartige Kombination eines deutsch-chinesischen Leiterplattenherstellers in Verbindung mit dem Innovationsportfolio der Embedding-Technologien hat die strategische Ausgangsposition weiter verstärkt. Der Gewinn eines ersten Leitkunden für die Embedding-Technologie im Berichtsjahr hat uns in eine wesentlich stärkere Position für weitere Erfolge dieses Produktportfolios gebracht.

Voraussetzung für ein künftig hohes Wachstum sind große Investitionen in Produktionskapazität und Personal. Dies wirkt sich negativ auf die Bilanzstrukturen des Unternehmens aus, was Schweizer derzeit aufgrund der höheren Verschuldung und gestiegener Fixkosten anfälliger gegenüber konjunkturellen Abwärtsphasen macht. Die Komplexität der Prozesse erhöht sich. Die stark steigende Geschäftstätigkeit in China und weltweit erfordert höhere Anforderungen an konzernweiten Abstimmungen und Kontrollmechanismen, um beispielsweise Compliance Regeln einheitlich global sicherstellen zu können. Dies gilt auch für das Risiko der Cyber-Kriminalität.

Die weiterhin anhaltenden Unsicherheiten in der Weltwirtschaft (u. a. Handelspolitik der USA, weiter bestehende Unsicherheiten aufgrund des Brexits) und ein Anstieg politischer Brandherde könnten sich negativ auf die Entwicklung von Schweizer auswirken. Kurzfristig wird die aktuelle Unsicherheit durch den Ausbruch des Coronavirus wesentlich verstärkt und Verzögerungen in der asiatischen Lieferkette können sich, für einen begrenzten Zeitraum, negativ auf die Umsatzentwicklung und Ertragslage auswirken. Schweizer ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

Übernahmerelevante Angaben

(NACH § 289A ABS. 1 UND § 315A ABS. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.664.053,86 ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE ZEHN PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/ Hong Kong, sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd., mit Sitz in Kaohsiung/Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE BEI MITARBEITERBETEILIGUNG

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG VON VORSTANDSMITGLIEDERN UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG

Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE UND ZUM AKTIENRÜCKKAUF

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 gegen Baroder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.

Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.

Wandelschuldverschreibungen u. a., Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.

Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch -falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.832.026,93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www. schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html beschrieben.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von EUR 4,5 Millionen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289F I.V.M. § 315D HGB UND CORPORATE GOVERNANCE

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html abrufbar.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vergütungssystem des Vorstands

Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive "MSTI") sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive "LTI"). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 30 Prozent (2018: 55 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 40 Prozent (2018: 15 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden die beiden variablen Vergütungskomponenten in Bezug auf ihre Gewichtung, die Ziele (KPI's) und der LTI auch in Bezug auf die Systematik im Vergleich zu den Vorjahren verändert. Die umgesetzten Änderungen bezogen sich ausschließlich auf die variablen Vergütungsbestandteile. Die jeweiligen Änderungen sind durch die Angaben der Vorjahreswerte in Bezug auf die Prozentwerte, Nennung der Zielparameter und Art der Gewährung beim langfristigen variablen Vergütungsbestandteil ersichtlich.

Bestandteile des Vergütungssystems

Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.

Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung der Zielparamater EBITDA und Free Cashflow (2018: EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 60 Prozent (2018: 110 Prozent) des Bruttojahresfestgehalts begrenzt (Cap).

Beim zweiten variablen Vergütungsbestandteil (Long Term Incentive oder auch LTI genannt), handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter, die in jährlichen Tranchen mit jeweils 4-jähriger Laufzeit (Performanceperiode) rolliert. Für die Höhe des Long Term Incentives sind die Entwicklung des Aktienkurses, die Zielerreichung der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) und ein durch den Aufsichtsrat festgelegten Unternehmensfaktor maßgeblich. Der Zielbetrag wird in virtuelle Aktien umgewandelt und am Ende der jeweiligen Performanceperiode, also nach vier Jahren ausbezahlt. Dementsprechend läuft die LTI-Tranche 2019 bis Ende des Jahres 2022. Um die durch die Umstellung der bisherigen vertraglichen Regelungen entstehenden Nachteile auszugleichen, wurden für die Jahre 2019, 2020 und 2021 eine Übergangsregelung (LTI-Ü) vereinbart. Für diese drei Jahre beläuft sich die Performanceperiode des LTI-Ü auf ein Jahr, für das jeweils ein ROCE-Zwischenziel im Rahmen der ersten 4-Jahres-Tranche definiert und vereinbart wurde. Bis zum Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Gewährung des LTI in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung bis zum Geschäftsjahr 2018 waren die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft.

Die Höhe der LTI-Tranche bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 80 Prozent (2018: 30 Prozent) des Bruttofestgehalts begrenzt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Mitglieder des Vorstandes der Schweizer ELECTRONIC AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen inklusive der Leistungen zur Altersversorgung im Geschäftsjahr 2019 1.437 TEUR (2018: 1.103 TEUR) (fix) und 730 TEUR (2018: 369 TEUR) (variabel).

Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nach DRS 17

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

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Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung
in TEUR Geschäftsjahr Festvergütung Sonstige Bezüge Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) Gesamtvergütung
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Rolf Merte 2019 360 23 86 144 613
2018 1) 83 4 46 2) 12 2) 146
Nicolas-Fabian 2019 280 29 139 114 563
Schweizer 2018 280 29 123 34 465
Marc Bunz 2019 270 19 134 111 535
2018 270 19 118 36 443
Summe 2019 910 71 360 370 1.711
2018 633 52 287 82 1.054

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit 8. Oktober 2018.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts erfolgte die Zuteilung eines pauschalisierten MSTI und LTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019

Die Mitglieder des Vorstands Herr Nicolas-Fabian Schweizer und Herr Marc Bunz erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 67 Prozent bzw. 48 Prozent des Basisgehalts. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse. Bei Ausscheiden reduziert sich der Anspruch auf den bei Ausscheiden erdienten Anspruch. Die Beiträge an die Unterstützungskassen werden bei Ausscheiden entsprechend angepasst.

Die Systematik der Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder wurde im Jahr 2018 modifiziert. Neu bestellte und künftige Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Hierzu werden vertraglich zugesagte Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes vom Basisgehalt an rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt. Die Unterstützungskassen schließen hierzu Rückdeckungsversicherungen ab. Die Höhen des Versorgungsanspruchs zum Altersrentenbeginn entsprechen den vertraglich vereinbarten Leistungshöhen der Rückdeckungsversicherungen. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Anspruch zum Altersrentenbeginn auf die erreichte Anwartschaft aus den bis dahin gezahlten Beiträgen an die Unterstützungskasse. Die Höhe der erreichten Anwartschaft richtet sich nach den bei Ausscheiden erreichten Rückdeckungsversicherungswerten.

Bei Herrn Dr. Rolf Merte handelt es sich um eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit Altersrentenbeginn von 67 Jahren. Die Beiträge an Unterstützungskassen betragen 20 Prozent des Basisgehalts.

In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2019 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder

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in TEUR Geschäftsjahr Zum 31. Dezember erdienter jährlicher Pensionsanspruch Zuführung zu Unterstützungskassen
Dr. Rolf Merte 2019 2 2) 72
2018 1) 0 2) 18
Nicolas-Fabian Schweizer 2019 57 189
2018 50 205
Marc Bunz 2019 66 195
2018 60 195
Summe 2019 125 456
Summe 2018 110 418

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Die Tabelle weist den Aufwand anteilig seit Bestellungstermin 8. Oktober 2018 aus

2) Beitragsorientierte Versorgungszusage

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 nach DCGK

Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2019 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.

Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 werden in der nachfolgenden Tabelle nach DCGK für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 die gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und der variablen Vergütungsbestandteile bei einer Zielerreichung von 100 Prozent sowie die im Geschäftsjahr 2019 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.

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Gewährte Zuwendungen Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 360 360 360 280 280
Nebenleistungen 4 23 23 23 29 29
Summe 88 383 383 383 309 309
Einjährige variable Vergütung 1) 46 108 0 216 154 84
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 2) 12 144 0 288 42 112
Summe 58 252 0 504 196 196
Versorgungsaufwand 18 72 72 72 205 189
Gesamtvergütung 164 707 455 959 710 694

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Gewährte Zuwendungen Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2019 (Min) 2019 (Max) 2018 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 280 280 270 270 270 270
Nebenleistungen 29 29 19 19 19 19
Summe 309 309 289 289 289 289
Einjährige variable Vergütung 1) 0 168 149 81 0 162
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 2) 0 224 41 108 0 216
Summe 0 392 189 189 0 378
Versorgungsaufwand 189 189 195 195 195 195
Gesamtvergütung 498 890 672 673 484 862

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI"). Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

In nachfolgender Tabelle werden die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 nach dem DCGK zugeflossene Gesamtvergütung, aufgeteilt in ihre jeweiligen Bestandteile, dargestellt:

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Zufluss Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2019 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 360 280 280 270 270
Nebenleistungen 4 23 29 29 19 19
Summe 88 383 309 309 289 289
Einjährige variable Vergütung 1) 46 1) 86 101 139 97 134
(davon für Vorjahre) 2 72 2 70
Mehrjährige variable Vergütung 2)
LTI-Plan 12 2) 144 34 114 36 111
(davon für Vorjahre) 14 2 16 3
Summe 58 230 134 254 133 246
Versorgungsaufwand 18 72 205 189 195 195
Gesamtvergütung 164 685 648 752 616 730

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI"). Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte in 2018 wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100 Prozent zugeteilt.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von EUR 300 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von EUR 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von EUR 0,40 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 15 TEUR begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2019 belief sich auf 180 TEUR (2018: 180 TEUR), davon fix 180 TEUR (2018: 180 TEUR) und variable EUR 0 (2018: EUR 0).

Vergütung des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) für das Geschäftsjahr 2019

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in TEUR Feste Vergütung Vergütung Ausschusstätigkeit Variable Vergütung1) Gesamt
Christoph Schweizer 2) 15 15 - 30
Dr. Stephan Zizala 23 23 - 45
(2018) 23 23 - 45
Michael Kowalski 3) 23 23 - 45
(2018) 30 30 - 60
Chris Wu 15 - - 15
(2018) 15 - - 15
Petra Gaiselmann 4) 8 - - 8
Jürgen Kammerer 4) 8 - - 8
Karin Sonnenmoser 5) 8 8 - 15
(2018) 15 15 - 30
Carsten Brudlo 6) 8 - - 8
(2018) 15 - - 15
Siegbert Maier 6) 8 - - 8
(2018) 15 - - 15
Gesamt 2019 113 68 - 180
(Gesamt 2018) 113 68 - 180

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 0 (2018: EUR 0)

2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit 28. Juni 2019

3) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019. Seit 28. Juni 2019 Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses

4) Mitglied des Aufsichtsrats seit 28. Juni 2019

5) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019

6) Mitglied des Aufsichtsrats bis 28. Juni 2019

Schramberg, 07. April 2020

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

N. F. Schweizer

M. Bunz

Nichtfinanzielle Erklärung

DIE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG

1. EINLEITUNG

Als Familienunternehmen mit einer über 170-jährigen Tradition zieht sich das Prinzip des verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaftens wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte und die innerhalb dieser Historie durchlaufenen Transformationsprozesse.

Mit dieser Nichtfinanziellen Erklärung kommen wir unserer Verpflichtung (§ 289 b, Abs. 1 HGB, bzw. § 315 b HGB) nach, die im Rahmen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes festgelegten "nichtfinanziellen Informationen" offenzulegen. Diese Veröffentlichung wurde in Anlehnung zu den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt und die für die Schweizer wesentlichen Kennziffern identifiziert.

Die Nachhaltigkeitskennziffern beziehen sich auf Schweizer's einzigen Produktionsstandort, die Schweizer Electronic AG, in Schramberg. Zurzeit befindet sich der zweite Produktionsstandort, die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., in Jin-tan (China) noch im Aufbau.

NACHHALTIGKEIT

Nachhaltigkeit ist ein weites Feld, das eine Vielzahl von Aspekten umfassen kann. Um die Komplexität greifbar zu machen und Nachhaltigkeit konsequent in unser Tun zu integrieren, haben wir die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die sich daraus ergebenden Tätigkeitsfelder bereits in unserem Schweizer Management Handbuch (Erstauflage 1996) festgehalten. Dieses wird laufend nach neuesten Maßgaben und Erfordernissen aktualisiert und erweitert. Die letzte Aktualisierung fand im Februar 2020 statt.

WESENTLICHE ASPEKTE & STAKEHOLDER

Im Management-Handbuch sind die nachhaltige Entwicklung von Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit im Verbund mit anderen Unternehmenszielen als Inhalte der Führung des Unternehmens festgelegt und für die Umsetzung mit Zielen, Maßnahmen, Ablaufplänen und Vorgaben versehen. Aus den im Handbuch beschriebenen Geschäftsprozessen und Themenfeldern sowie unserer Organisationsform ergeben sich für Schweizer folgende relevante Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder:

Mitarbeiter,
Kunden,
Investoren,
Lieferanten,
Behörden.

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Analyse der Stakeholder und Wesentlichkeitsfelder hat nicht stattgefunden, da das Management Handbuch diesbezüglich umfassend ist.

Der nachfolgende Teil der Nichtfinanziellen Erklärung konzentriert sich auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Sämtliche Informationen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die vorher genannten Aspekte erforderlich sind, sind bereits Teil des Zusammengefassten Lageberichts und werden daher in diesem Teil des Geschäftsberichts nicht erneut genannt. Diese können über den GRI Index ab Seite 15 nachvollzogen werden.

2. LEITBILD

Unser Leitbild erläutert den Rahmen für unsere Strategie und unser Handeln. Es vermittelt die Werte und Leitmotive, die die Säulen unseres Erfolgs sind.

VISION

Wir sind ein globales "best-in-class" Technologieunternehmen. Unsere Produkte schonen Ressourcen für die Zukunft unserer Kinder. Wir sind führender Hersteller von hochwertigen Leiterplatten und anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen.

MISSION

Unsere Mission ist es, unsere Kunden - und dadurch auch uns - erfolgreich zu machen! Die Ziele unserer Kunden, ihr Vertrauen und unsere Freude daran, die Grenzen des Möglichen immer wieder zu erweitern, sind der Motor unseres Erfolgs. Um dies zu erreichen, setzen wir unsere langjährige Erfahrung, modernste Technologien, Produktionsmethoden und Verfahren sowie unser exzellentes Know-how über unsere Zielmärkte ein. Wir fokussieren uns auf attraktive und Erfolg versprechende Geschäftschancen. Unser Handeln als Familien unternehmen mit langer Tradition ist auf nachhaltigen und langfristigen Erfolg ausgerichtet. Unsere Mitarbeiter bilden die Basis für diesen Erfolg.

WERTE

Werte, die uns wichtig sind und unser Verhalten bestimmen sind: Qualität, Geschwindigkeit, Kreativität, Offenheit. Diese bilden das Fundament für Vergangenes, Heutiges und für unsere Zukunft.

QUALITÄTS- UND UMWELTBEWUSSTSEIN

Wir verpflichten uns zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen und tragen zum Umweltschutz bei. So sind wir bemüht, Umweltbelastungen z.B. durch Recycling zu reduzieren und dadurch dazu beizutragen, unsere Umwelt zu schonen. Bindende Verpflichtungen aus unseren Tätigkeiten sind unabdingbare Grundlagen unseres Handelns, ebenso wie die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Deshalb arbeiten wir mit Behörden und der Öffentlichkeit in Fragen des Umweltschutzes offen zusammen.

Wir stehen für höchste Qualität und Sorgfalt in allen Bereichen. Darüber hinaus haben wir uns eine Null-Fehler-Toleranz als Ziel gesetzt und arbeiten stetig daran, noch besser zu werden. So reduzieren wir Ausschuss und können gleichzeitig unseren Kunden höchstmögliche Qualität bieten. Mit dieser Einstellung und Vorgehensweise bleiben wir zukunftsfähig und sind für kommende Herausforderungen bestmöglich aufgestellt.

Aus unserem Leitbild ergeben sich folgende Leitmotive, die unser Handeln bestimmen und auf unseren Werten basieren: Wir sind kundenorientiert, kreativ erfolgreich, weltweit abgestimmt, vielfältig, kompetent und kollegial, freundlich und einladend, fit für den Wettkampf und bewusst verantwortungsvoll.

Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir das Competency Framework entwickelt. Es definiert die Leitlinien der Zusammenarbeit und der Führung und soll Mitarbeitern und Führungskräften eine Orientierung für das tägliche Handeln geben.

3. UMWELTBELANGE

Vorbeugende Qualitätssicherung und Umweltschutz, ergänzt durch sorgfältigen Umgang mit Energie, senken nicht nur die Produktkosten, sondern bewirken auch eine ökologische Entlastung. Auch der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung, als wesentlicher Baustein unserer Gedankenhaltung, trägt zu dieser Entlastung bei.

Die sorgfältige Planung und Integration von Prozess- und Versorgungsanlagen in den Betriebsablauf verhindert, dass die Umwelt durch unvorhergesehene Vorfälle geschädigt wird.

ZERTIFIZIERUNGSAUDITS UM ISO 14001 / EM ISO 50001

Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand erneut die Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems sowie unseres Energiemanagements an. Beide Systeme konnten die Überprüfung mit Erfolg bestehen. Somit behalten diese relevanten Zertifikate ihre Gültigkeit.

UMWELTBELANGE - KERNTHEMEN UND INDIKATOREN

Für das Geschäftsfeld der Schweizer Electronic AG ergeben sich in Bezug auf Umweltbelange folgende wesentliche Kernthemen und Leistungs-Indikatoren:

Energieverbrauch,
CO2-Fußabdruck,
Wasserverbrauch,
Abfall,
Einsatz von Ressourcen (Rohstoffen).

Bei Schweizer wird der Umweltschutz durch die Mitarbeiter aktiv gelebt. Dies zeigt sich unter anderem ganz besonders beim Energiemanagement, der hohen Sortierbereitschaft des Abfalls und dem pfleglichen Umgang mit Wasser. Bei der Messung der relevanten Nachhaltigkeitskennziffern bezieht sich Schweizer jeweils auf die Produktionsstunde in Relation, um der zunehmenden Komplexität von Leiterplatten gerecht zu werden.

ENERGIEVERBRAUCH & MASSNAHMEN ZUR VERRINGERUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS

Energieeffizienz ist einer der bedeutenden Markttreiber unseres Leiterplattengeschäfts. Unsere Leiterplatten helfen unseren Kunden im Automotive-Bereich, die Kraftstoffeffizienz ihrer Fahrzeuge zu steigern und den CO2-Ausstoß zu verringern. Dass bei Schweizer das Energiemanagement eine bedeutende Rolle einnimmt, ist daher eine logische Konsequenz, die sich aus unserem Produkt- und Leistungsangebot ergibt. Das Thema Energieeffizienz ist für ein so energieintensives Unternehmen wie Schweizer nicht nur in Bezug auf Ressourcenschonung, sondern auch im Hinblick auf Kostenmanagement von besonderer Bedeutung.

Der spezifische elektrische Energieverbrauch steht in starker Abhängigkeit zur Produktionsauslastung des Unternehmens. Aus diesem Grund hatte sich die geringere Produktionsauslastung am Standort Schramberg im Jahr 2019 negativ auf die Energieeffizienz ausgewirkt. Aufgrund einer hohen Energiegrundlast von Gebäude und Produktionsanlagen führen geringere Prozesszeiten zu einem Anstieg des spezifischen Energieverbrauchs pro Produktionsstunde.

Im Gegensatz zu den hier ausgewiesenen wesentlichen Kennzahlen zum spezifischen Energieverbrauch pro Produktionsstunde (kWh/h) konnte der absolute elektrische Energieverbrauch um ca. 8,5 Prozent bzw. 3,1 Mio. Kilowattstunden (kWh) im Jahr 2019 reduziert werden. Um weitere Energiekosten zu sparen, wurde die in 2018 in Betrieb gegangene Prozesswärmeheizung weiter ausgebaut. Die Nutzung des seit 2016 in Betrieb befindenden Blockheizkraftwerks ermöglichte es im abgelaufenen Geschäftsjahr 18,7 Prozent (2018: 15,8 Prozent) unseres Stroms selbst zu produzieren.

Als wesentliche Kennzahlen für die Berichterstattung sind bei Schweizer der spezifische Gesamtenergieverbrauch und der spezifische elektrische Energieverbrauch pro Produktionsstunde (kWh/h) sowie der Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter in Relation zur Produktionsstunde (Nm 3 /h) identifiziert. Die Erhöhung der spezifischen Werte im abgelaufenen Geschäftsjahr erklärt sich durch Schwankungen in der Produktionsauslastung.

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Geschäftsjahr Spezifischer Gesamtenergieverbrauch (kWh/h)
2019 117,88
2018 101,60
2017 99,17
2016 101,24
2015 93,48

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Geschäftsjahr Spezifischer elektrischer Energieverbrauch (kWh/h)
2019 75,89
2018 68,26
2017 65,37
2016 69,51
2015 71,37

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Geschäftsjahr Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter (Nm3 /h)
2019 75,57
2018 66,08
2017 61,97
2016 62,22
2015 63,09

CO2-FUSSABDRUCK UND MASSNAHMEN ZUR REDUZIERUNG DER CO2-EMISSIONEN

Der Gesamt-CO2-Fußabdruck wird errechnet aus dem CO2-Fußabdruck Produktion und dem CO2-Fußabdruck Transport. Für die Produktion werden die Daten der Versorgungswerke für den Standort Schramberg herangezogen, für den Transport die CO2-Verbrauchsangaben des Umweltbundesamts (UBA) je Tonne Ware und zurückgelegtem Kilometer mit den jeweiligen Transportmitteln. Der CO2-Fußabdruck Produktion beinhaltet alle indirekten CO2-Emissionen durch den Stromverbrauch sowie direkte CO2-Emissionen durch die Verbrennung von Gas. Der CO2-Fußabdruck Transport umfasst die CO2-Emissionen, die durch den Transport der fertig produzierten Leiterplatten zu den Kunden erzeugt werden.

Im Zuge der kontinuierlich durchgeführten Energiesparmaßnahmen und steigenden Produktionsauslastung bis einschließlich 2018 ist der CO2-Fußabdruck Produktion pro Produktionsstunde stetig gesunken. Dieser Trend wurde aufgrund der zurückgegangenen Auslastung und der nicht proportionalen Auswirkung auf den CO2-Fußabdruck pro Produktionsstunde im Jahr 2019 durchbrochen. Seit 2016 fließt das betriebseigene Blockheizkraftwerk (BHKW) in die Berechnung des CO2-Fußabdrucks der Produktion mit ein. Durch die Nutzung des betriebseigenen BHKW sowie der Verringerung des externen Strombezugs konnten die CO2-Emissionen des Unternehmens für Strom um etwa 1.200 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr verringert werden.

Alle dargestellten Kennzahlen für den CO2-Fußabdruck beziehen sich auf die Produktion und den Transport ab Werk Schramberg. Die Schweizer Umsätze, die direkt von WUS oder MEIKO abgehen, betragen rund 30 Prozent (2018: 20 Prozent) vom Gesamtumsatz und sind aufgrund fehlender Datengrundlage nicht im Ausweis enthalten.

Der CO2-Fußabdruck Transport konnte erst ab dem Geschäftsjahr 2017 erfasst werden. Für die Jahre 2016 und früher wurde der Wert von 2017 als Ausgangsbasis genommen und der CO2-Fußabdruck Transport entsprechend proportional zur Liefermenge in m 2 berechnet. Insgesamt macht der CO2-Fußabdruck Transport nur ca. ein bis drei Prozent des gesamten CO2-Fußabdrucks aus. Die positive Entwicklung der Kennzahl im abgelaufenen Jahr ist insbesondere auf weniger Luftfracht zurückzuführen.

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Geschäftsjahr Gesamt CO2-Fußabdruck (kg CO2/h Produktion)
2019 32,85
2018 29,93
2017 32,64
2016 36,61
2015 42,36

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Geschäftsjahr CO2-Fußabdruck aus der Produktion von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)
2019 32,33
2018 29,21
2017 31,91
2016 38,50
2015 45,03

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Geschäftsjahr CO2-Fußabdruck des Transports von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)
2019 0,52
2018 0,72
2017 0,73
2016 0,74
2015 0,88

WASSER

Die Herstellung einer Leiterplatte beinhaltet viele wasserintensive Prozesse, so dass der Verbrauch an Frischwasser und der Anfall von produktionsbedingtem Abwasser wichtige Indikatoren sind, um die Beeinflussung der Umwelt durch die Schweizer Electronic AG zu beurteilen. Daher gehört es im Bereich Umweltschutz zu unseren wesentlichen Aufgaben, den Frischwasserverbrauch und den Produktionsabwasseranfall kontinuierlich zu optimieren. Beispielsweise konnte durch die Maßnahme Überschusswasser aus Klimaanlagen wieder in den Regenwasserrücklauf zu verrohren jährlich knapp vier Prozent des von der Stadt bezogenen Frischwasserbedarfs eingespart werden. Darüber hinaus werden umweltschonende Aspekte bei der Planung und dem Kauf neuer Anlagen stets in Betracht gezogen.

Entsprechend zum spezifischen Energieverbrauch wirkte sich die geringere Produktionsauslastung auch negativ auf die Kennzahlen des Frischwasserverbrauchs (l/h Produktion) aus. Die Ursache hierfür liegt in einem, von der Produktionsauslastung unabhängigen, Grundverbrauch an Frischwasser.

Als relevante Kennzahlen für die Berichterstattung haben wir den Frischwasserverbrauch (ab 2016 incl. Verbrauch durch das BHKW) und das Abwasser aus der Produktion identifiziert, jeweils in Relation zur Produktionsstunde. Der Frischwasserverbrauch setzt sich aus dem von der Stadt bezogenen Frischwasser, dem Regenwasser und dem Rücklaufwasser zusammen.

Frischwasserverbrauch (l/h Produktion)

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Geschäftsjahr Frischwasserverbrauch (l/h Produktion)
2019 217
2018 202
2017 204
2016 216
2015 232

Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) ab 2016 incl. BHKW

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Geschäftsjahr Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) ab 2016 incl. BHKW
2019 232
2018 215
2017 216
2016 226
2015 k.A.

Abwasser aus der Produktion (l/h Produktion)

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Geschäftsjahr Abwasser aus der Produktion (l/h Produktion)
2019 166
2018 160
2017 167
2016 175
2015 180

METALLGEHALTE KUPFER, NICKEL UND ZINN IM ABWASSER

Zu den für diese Berichterstattung relevanten Metallgehalten im Wasser gehören insbesondere Kupfer und Nickel. Beide haben einen zulässigen Grenzwert von 0,5 mg/l Abwasser. Zur Vollständigkeit bilden wir den Zinngehalt mit ab, dessen Grenzwert mit 2 mg/l Abwasser weitaus höher liegt.

Kupfergehalt im Abwasser (mg Cu/l Abwasser)

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Geschäftsjahr Kupfergehalt im Abwasser (mg Cu/l Abwasser)
2019 0,14
2018 0,18
2017 0,15
2016 0,14
2015 0,17

Nickelgehalt im Abwasser (mg Ni/l Abwasser) erst ab 2017

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Geschäftsjahr Nickelgehalt im Abwasser (mg Ni/l Abwasser) erst ab 2017
2019 0,15
2018 0,13
2017 0,11
2016 k.A.
2015 k.A.

Zinngehalt im Abwasser (mg Sn/l Abwasser)

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Geschäftsjahr Zinngehalt im Abwasser (mg Sn/l Abwasser)
2019 0,01
2018 0,01
2017 0,04
2016 0,14
2015 0,23

ABFALL

Die Themen Abfall und insbesondere die saubere Abfalltrennung sind seit der ersten Einführung des Umweltmanagementsystems ISO 14001 stark in den Mittelpunkt gerückt worden. Wir achten auf eine konsequente Sortierung des Abfalls und eine korrekte Entsorgung, mit dem Ziel, das hohe Niveau der Abfalltrennung beizubehalten bzw. konstant zu verbessern. Als Folge dieser Abfalltrennung ist es möglich über 80 Prozent des anfallenden Gesamtabfalls dem externen Recycling (der stofflichen Verwertung) zuzuführen. Die rückgewonnenen Stoffe können wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden und tragen als Sekundärrohstoffe dazu bei Primärrohstoffressourcen zu schonen.

Gesamtabfallmenge (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Gesamtabfallmenge (kg/h Produktion)
2019 5,95
2018 6,40
2017 6,81
2016 6,40
2015 7,21

Gefährlicher Abfall * (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Gefährlicher Abfall* (kg/h Produktion)
2019 3,8
2018 3,9
2017 4,0
2016 4,0
2015 4,5

* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

Nicht gefährlicher Abfall * (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Nicht gefährlicher Abfall* (kg/h Produktion)
2019 2,2
2018 2,5
2017 2,8
2016 2,4
2015 2,7

* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

Saubere verwertbare Kunststoffe (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Saubere verwertbare Kunststoffe (kg/h Produktion)
2019 0,10
2018 0,10
2017 0,09
2016 0,10
2015 0,12

RESSOURCEN

Die Versorgung mit Ressourcen ist langfristig ein eher unsicherer Faktor, da zum einen die weltweite Nachfrage ansteigt und zum anderen die zunehmende Knappheit zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit und infolgedessen zu Preissteigerungen führt. Unsere Mission verpflichtet uns zum schonenden Umgang mit Ressourcen. Darüber hinaus ist der ökonomische Faktor für uns relevant, sowohl im Sinne der Verfügbarkeit, um die Produktion sicherzustellen, als auch im Sinne der Kostenoptimierung bei der Beschaffung.

Wir sind bestrebt, kontinuierlich unsere Prozesse technisch neu zu definieren und die Abläufe zu optimieren, um den Verbrauch von Rohstoffen zu senken.

Im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung bezeichnen wir als Ressourcen vorrangig die in der Produktion verwendeten Materialien, angefangen beim Basismaterial Laminate, einer kunstharzgetränkten Fasermatte, verschiedenste Metalle zur Herstellung der Leiterbahnen oder Veredelung von Oberflächen, bis hin zu den Chemikalien der Nassprozesse.

Die Beschaffung von Roh-/Hilfsstoffen erfolgt nach fest definierten Abläufen.

Wir erwarten von unseren Lieferanten generell, dass sie ein QM-System in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000ff und eine Weiterentwicklung zur IATF 16949 betreiben, sowie ein Umwelt-Managementsystem nach ISO 14001 und ein Energie-Managementsystem nach ISO 50001/EMAS.

KONFLIKTMATERIALIEN

Als Unternehmen mit langer Tradition und als anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen nimmt die Schweizer Electronic AG ihre unternehmerische Sozialverantwortung sehr ernst. Deshalb versuchen wir, die Konfliktmaterialien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, auch bekannt als 3TG, nicht aus Konfliktregionen zu beschaffen.

Konfliktmaterialien werden unter entsetzlichen Bedingungen abgebaut und verkauft, mit dem Ziel den bewaffneten Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo und dessen Nachbarländern zu unterstützen und zu finanzieren. Um den Abbau und Handel von Konfliktmaterialien zu kontrollieren oder gar zu verhindern, hat die US-amerikanische Regierung im Juli 2010 den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act erlassen. Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act besagt, dass US-börsennotierte Unternehmen bewerten müssen, ob Konfliktmaterialien für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte erforderlich sind.

Auch ein Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die an US-börsennotierte Unternehmen liefert, muss ihre Kunden darüber informieren, ob Konfliktmaterialien in ihren Produkten oder ihrer Lieferkette vorhanden sind.

Weil Schweizer die Meinung ihrer Kunden teilt, geben wir unser Bestes, Rohstoffe nicht aus der Demokratischen Republik Kongo zu erwerben und arbeiten aus diesem Grund eng mit unseren Lieferanten zusammen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Mineralien von konfliktfreien Schmelzbetrieben beziehen und ihre eigene Lieferkette nach Konfliktmaterialien überprüfen. Um alle Due-Diligence-Informationen zu erhalten, die wir für unsere Kunden benötigen, senden wir unseren Lieferanten das Formular "Konfliktmineralienbericht-Vorlage" (CMRT).

Der Verbrauch der eingesetzten Materialien war analog zur geringeren Produktionsmenge im Werk Schramberg im Jahr 2019 rückläufig.

EINGESETZTE MATERIALIEN NACH GEWICHT

Gold (g)

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Geschäftsjahr Gold (g)
2019 91.362
2018 137.812
2017 130.446
2016 124.518
2015 134.183

Kupfer * (kg)

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Geschäftsjahr Kupfer* (kg)
2019 109.627
2018 143.421
2017 158.461
2016 154.233
2015 168.003

* die Mengenangaben für Kupfer beziehen sich auf die Cu-Anoden; sonstige Kupfer-Produkte (Folie oder Laminate bzw. Chemie) befinden sich in den Laminaten und werden nicht separat aufgeführt.

Aluminium (to)

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Geschäftsjahr Aluminium (to)
2019 73,2
2018 95,0
2017 106,0
2016 97,6
2015 108,4

Laminate (m 2)

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Geschäftsjahr Laminate (m2 )
2019 298.000
2018 415.000
2017 489.000
2016 480.000
2015 524.000

Chemikalien (l)

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Geschäftsjahr Chemikalien (l)
2019 1.178.495
2018 1.599.155
2017 1.787.080
2016 1.651.399
2015 1.801.122

4. ARBEITNEHMERBELANGE

Bei Schweizer steht der Mensch im Mittelpunkt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unserer größten und wichtigsten Bezugsgruppen. Daher sind die Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit sowie Aus- und Weiterbildung von herausragender Bedeutung.

Wir verpflichten uns in unserem Ethikkodex, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung einzuhalten. Alle Arbeitnehmer genießen gleiche Chancen und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnissen, sexueller Orientierung, politischer Meinung, nationaler Abstammung, sozialer Herkunft oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale.

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizer Electronic AG betrug zum Jahresende in Deutschland 688, die Fluktuationsrate lag im Jahresdurchschnitt bei 6,43 %. Über 32 % unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bereits seit mehr als 25 Jahren bei uns tätig. In Asien beschäftigten wir zum Jahresende 117 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT

Um die individuellen Arbeitsbelastungen der Arbeitnehmer noch konkreter als bisher ermitteln und bewerten zu können und sich daraus ergebende Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu entwickeln, wurde im Geschäftsjahr 2017 eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeitet. Diese umfasst Gefährdungsbeurteilungen, die Erfassung von physischen und psychischen Belastungen, die Regelung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie der für die Arbeitsumwelt zu treffenden Maßnahmen.

Auf Grundlage einer Mitarbeiterbefragung zur physischen und psychischen Belastung, finden individuelle Arbeitsplatzbegehungen - priorisiert nach den Bereichen, die laut Mitarbeiterbefragung die meisten Gefährdungen aufwiesen - statt.

An einzelnen Arbeitsplätzen konnten durch die vorgeschlagenen Maßnahmen des Analyseteams, die gemeinsam mit den Beschäftigten und den Vorgesetzten erarbeitet wurden, Verbesserungen in der Gestaltung der Arbeit, z. B. durch die Reduzierung von körperlichen Belastungen durch manuelle Lastenhandhabung oder die Verringerung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz, erreicht werden. Die Durchführung der Wirksamkeitskontrolle und die regelmäßige Wiederholung der Befragung der Beschäftigten unterstützen die Sicherung eines effektiven Gesundheitsschutzes über einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

Im Jahr 2018 haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen. Ziele dieser Vereinbarung sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung künftiger Arbeitsunfähigkeit sowie die Erhaltung des Arbeitsplatzes.

Beschäftigungssicherung und -förderung ist beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement das übergeordnete Ziel der Maßnahmenentwicklung. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der gesundheitsverträglichen Gestaltung der Arbeit, der Gesundheitsförderung sowie Maßnahmen einer betriebsnahen Rehabilitation und der beruflichen Fortbildung. Diese Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt durchgeführt.

BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

Im Herbst 2019 hat Schweizer sein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und externer Beratung, eingeführt. Ziel des implementierten BGM ist es, die betrieblichen Strukturen und Prozesse im Unternehmen so anzupassen und zu entwickeln, dass die Arbeit, Organisation und das Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsfördernd gestaltet wird. Das BGM dient dazu den Gesundheitszustand der Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern, die persönlichen Ressourcen zu stärken und die gesundheitlichen Risiken zu senken. Zudem ist es das Ziel, die Motivation durch gute Arbeitsbedingungen zu steigern, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und das Betriebsklima zu verbessern. Für das Unternehmen bedeutet dies weniger Krankheitstage, eine gesteigerte Produktivität und Leistungsfähigkeit sowie eine Qualitätsverbesserung der Produkte und Dienstleistungen.

FLEXIBLER ÜBERGANG IN DEN RUHESTAND

Darüber hinaus wurde zusammen mit einer betriebsinternen Arbeitsgruppe und dem Betriebsrat eine interne Lösung zur Altersteilzeit erarbeitet, die zum Wohle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleitenden, flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die entsprechende Betriebsvereinbarung ist in 2018 in Kraft getreten. Im Jahr 2019 haben sechs weitere Mitarbeiter/innen (2018: sechs Mitarbeiter/innen) von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch gemacht. Die Dauer der Altersteilzeit reicht von min. zwei bis zu max. sechs Jahren. Für das kommende Jahr wurden bereits weitere Verträge mit Mitarbeiter/innen abgeschlossen.

AUSBILDUNG

Bei Schweizer arbeiten durchschnittlich 25 Auszubildende und Duale Studenten, die für den Eigenbedarf ausgebildet werden. Ein Ausbildungsplatz bei uns gilt als Start in eine sichere berufliche Zukunft. Es ist uns wichtig, diese Fachkräfte, die unser Unternehmen schon gründlich kennenlernen konnten, nach ihrer Ausbildungszeit zu übernehmen.

Das Ausbildungsprogramm der Schweizer Electronic AG umfasst sowohl kaufmännische als auch gewerbliche Berufe. So bildet das Unternehmen Industriekaufleute ebenso aus wie Industriemechaniker, Mechatroniker und Oberflächenbeschichter. Je nach Bedarf gibt es auch Plätze für Elektroniker und Fachinformatiker sowie für Studenten der Dualen Hochschule aus den Bereichen BWL-Industrie oder Wirtschaftsinformatik.

Die Schweizer Electronic AG steht für eine qualitativ sehr hochwertige Ausbildung. Neben der fachlichen Ausbildung in den Abteilungen bzw. Lehrwerkstätten betreuen unsere Auszubildenden und Dualen Studenten eigenverantwortlich diverse Projekte wie zum Beispiel Veranstaltungen, Unternehmensvideos oder Ausstellungsstücke für Messen. Diese eigenverantwortlichen Projekte fördern die Motivation und Selbständigkeit im beruflichen Alltag sehr. Darüber hinaus werden Workshops, Bildungsreisen, Team- und Kommunikationstrainings sowie Fahrsicherheitstrainings und Veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und zur Stärkung der Gemeinschaft angeboten.

Im Jahr 2019 wurde die Lernplattform eCademy in der digitalen Lernplattform MLS (Mobile Learning in Smart Factories) in unser Ausbildungssystem integriert und dient den Auszubildenden als zusätzliches Lernmedium. Die Lernplattform unterstützt die Auszubildenden dabei, Themen des Berufsschulunterrichts aufzuarbeiten, zu wiederholen und zu ergänzen, individuelle Lernlücken zu schließen und sich optimal auf ihre Prüfung vorzubereiten.

TRAINEEPROGRAMM

Im Zuge des Aufbaus unseres neuen Werkes in China haben wir in 2018 ein Traineeprogramm gestartet. Über den Zeitraum von ca. einem Jahr bildeten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Schramberg aus, die danach in unser Werk nach China wechselten.

WEITERBILDUNG

Bei Schweizer werden je nach Bedarf sowohl externe als auch interne Trainingsmaßnahmen angeboten. Das interne Schulungsprogramm umfasst neben den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen unterschiedliche Angebote zu den innovativen Technologien und Arbeitsprozessen von Schweizer, zum Qualitäts- und Energiemanagement, PC-Schulungen sowie Seminare zum Arbeits- und Steuerrecht. Neben der Wissensvermittlung geht es bei den Weiterbildungsmaßnahmen oft in erster Linie um die entsprechende Bewusstseinsbildung, daher sehen wir eine wiederholte Teilnahme in vielen Fällen als guten Auffrischer.

PERFORMANCE REVIEWS UND UNTERWEISUNG ZU ARBEITSSICHERHEIT, UMWELTSCHUTZ UND ENERGIEMANAGEMENT

Seit 2018 wird die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter nach einem neuen Leistungsbeurteilungssystem durchgeführt. Das neu aufgesetzte System ist ein transparentes und für alle Mitarbeiter nachvollziehbares Beurteilungsinstrument. Die beurteilte Leistung bestimmt die jährliche Leistungszulage, die als variabler Entgeltbestandteil zur Grundvergütung bezahlt wird und in ein jährliches Beurteilungsgespräch gebettet ist.

Im Jahr 2019 wurde eine Betriebsvereinbarung zur Vorgesetztenbeurteilung abgeschlossen. Anhand dieser Beurteilung bietet Schweizer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit ihren Vorgesetzten gezielt Feedback zugeben.

Des Weiteren erfolgen jährlich wiederkehrende Unterweisungen zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energiemanagement. Für Neueinstellungen findet diese Unterweisung am ersten Arbeitstag statt. Ziel der Unterweisungen ist es, den Mitarbeitern vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit Kenntnisse in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz und im Energiemanagement zu vermitteln und sie durch ein regelmäßiges Wiederholen der Unterweisung zu entsprechender Handlungsweise zu motivieren.

Zu den relevanten Kennziffern in Bezug auf Beschäftigung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören die Gesamtzahl der eingestellten Mitarbeiter, die Personalfluktuation sowie Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden Fehltage.

Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle und daraus resultierende Fehltage

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Geschäftsjahr Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle* daraus resultierende Fehltage
2019 7 243
2018 22 286
2017 12 110
2016 16 189
2015 13 105

* Hierbei handelt es sich um meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle.

Eine Analyse der relativ hohen Anzahl an Fehltagen im Jahr 2019 ergab, dass die Ursache im Wesentlichen aus Wegeunfällen und nicht aus Arbeitsunfällen resultierte. Im Jahr 2018 waren mehr als die Hälfte der Unfälle außerbetriebliche oder innerbetriebliche Wegeunfälle ohne Werkzeug- oder Anlagenbezug.

Personalstand und durchschnittliche Fluktuationsrate *)

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Geschäftsjahr Personalstand zum 31.12. durchschnittliche Fluktuationsrate
2019 688 6,43 %
2018 773 3,20 %
2017 783 3,96 %
2016 774 3,20 %
2015 761 3,04 %

*) Standort Schramberg

Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter *

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Geschäftsjahr Gesamt männlich weiblich
2019 17 11 6
2018 65 31 34
2017 76 45 31
2016 77 35 42
2015 75 47 28

*) Standort Schramberg

Am 31.12.2019 waren am Standort Schramberg 227 Frauen und 461 Männer beschäftigt, davon 17 Frauen und ein Mann in Teilzeit. Insgesamt beschäftigte Schweizer am 31.12.2019 254 Frauen und 551 Männer.

5. SOZIALBELANGE

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Seit über 170 Jahren sind wir dem Standort Schramberg sehr verbunden und ein bedeutender Arbeitgeber der Region. Es ist unser Anliegen, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, sondern darüber hinaus soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten in der Stadt und der Region zu fördern und dafür zu sorgen, dass der Standort attraktiv und lebenswert für die heutigen und die zukünftigen Generationen von Arbeitnehmern und ihren Familien ist.

Die Schweizer Electronic AG engagiert sich insbesondere in der sportlichen Förderung vor Ort. Seit Jahren ist das Unternehmen Hauptsponsor des Triathlon Vereins Tria Schramberg e.V. und veranstaltet darüber hinaus gemeinsam mit dem Verein lokale Sportveranstaltungen, an denen auch Schweizer Mitarbeiter teilnehmen. Des Weiteren werden unsere Mitarbeiter darin bestärkt und unterstützt, an anderen Sportveranstaltungen der Region teilzunehmen. So traten beispielsweise im Jahr 2019 Schweizer Mitarbeiter als Team bei regionalen Läufen an und eine Mitarbeiterin vertrat das Unternehmen sehr erfolgreich beim Tower Run in Rottweil.

Seit 2018 fördern wir das Forum Kunst in Rottweil mit einer finanziellen Zuwendung im Rahmen eines "Gönner"-Vertrags. Das Forum Kunst wurde im Jahr 1970 als Kunstverein gegründet mit dem Anliegen, die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst zu fördern. Seit Gründung ist man darauf bedacht, ein Forum nicht (nur) für regionale Kunstschaffende zu bieten, sondern Künstler von nationalem bzw. internationalem Rang in die Region zu holen und so den Austausch zu fördern. Gleichzeitig erhöht dies die Attraktivität der Region als Lebensraum für die Arbeitnehmer und ihre Familien.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Hilfsorganisationen und Fördervereine der Region mit Spenden bedacht bzw. Produkte aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bezogen. Im abgelaufenen Jahr wurde die örtliche Freiwillige Feuerwehr bei ihrem Jubiläum unterstützt. Schweizer konnte so ihre Anerkennung für den wichtigen Beitrag, den die Freiwillige Feuerwehr für die Region leistet, zum Ausdruck bringen.

6. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG

Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentraler Baustein unserer Unternehmensführung und im Detail in unserem Ethikkodex bzw. unserer CSR-Policy und unserer Conflict Minerals Policy festgelegt, die jedem Mitarbeiter und Lieferanten kommuniziert wird. Zur Überprüfung erwarten wir darüber hinaus, dass unsere Lieferanten die Konfliktmineralienbericht-Vorlage (CMRT) ausgefüllt an uns zurücksenden.

Der Bekämpfung von Korruption messen wir ebenfalls eine große Bedeutung bei. Wir lehnen jede Form von Korruption ab. Wir erwarten daher auch von unseren Mitarbeitern und autorisierten Vertretern, dass sie alle Verdachtsfälle von Korruption dem Vorstand melden. Sämtliche Details zur Vermeidung von Korruption haben wir daher in einer extra Richtlinie zur Vermeidung von Korruption festgelegt und unseren Mitarbeitern zugänglich gemacht.

HINWEISGEBER-SYSTEM BEI SCHWEIZER

Da wir ein starkes Interesse daran haben, dass Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen und interne Regeln gemeldet werden, um rechtswidrige Verhaltensweisen im Unternehmen aufdecken und aufklären zu können, haben wir im Jahr 2018 ein Hinweisgeber-System bei Schweizer eingeführt und eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen. Frühzeitige Hinweise von Mitarbeitern, ehemaligen Kollegen, Kunden und Dritten können dabei helfen, eine präventive Strategie zu ergreifen, um materielle und immaterielle Schäden sowie rechtliche Folgen und Reputationsschäden vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern abzuwenden.

Das Hinweisgeber-System eröffnet einen vertraulichen Kommunikationskanal, in dem Mitarbeiter und andere Personen die Möglichkeit haben, Rechtsverstöße bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien im Zusammenhang mit dem Unternehmen elektronisch an einen zentralen Bearbeiter zu melden. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Persönlichkeitsrechte, das informelle Selbstbestimmungsrecht und der Datenschutz der Beteiligten gewahrt werden.

7. GRI CONTENT INDEX

Die Nichtfinanzielle Erklärung enthält Standardangaben aus den GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

ALLGEMEINE STANDARDANGABEN

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Allgemeine Standardangaben Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung
Organisationsprofil
102-1 Name der Organisation Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 2
102-2 Marken, Produkte und Dienstleistungen Geschäftsbericht 2019 S. 22ff
102-3 Hauptsitz der Organisation Geschäftsbericht 2019 S. 22
102-4 Überblick über die Standorte Geschäftsbericht 2019 S. 22
102-5 Eigentumsverhältnisse und Rechtsform Geschäftsbericht 2019 S. 22, 86
G102-6 Märkte Geschäftsbericht 2019 S. 27ff.
102-7 Unternehmensgröße Geschäftsbericht 2019 S. 2
102-10 Wesentliche Veränderungen in der Organisation und ihrer Lieferketten keine
102-11 Vorsorgeprinzip oder Vorsorgeansatz Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 9ff.
Strategie
102-14 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers Nichtfinanzielle Erklärung Leitbild, S. 2ff.
102-15 Wichtige Auswirkungen, Risiken und Chancen Geschäftsbericht 2019, S.43ff
Ethik und Integrität
102-16 Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen Nichtfinanzielle Erklärung Leitbild, S. 2ff.
102-17 Verfahren zu Beratung und Bedenken in Bezug auf Ethik Nichtfinanzielle Erklärung , S.14
Unternehmensführung
102-18 Führungsstruktur Geschäftsbericht 2G19 S. 12, 126ff.,138ff.
Vorgehensweise bei der Berichterstattung
102-45 Unternehmen im konsolidierten Jahresabschluss Geschäftsbericht 2019 S. 22, 88
102-50 Berichtszeitraum Geschäftsjahr 2019 1.1 - 31.12.2019
102-51 Datum des letzten Berichts 17.04.2019
102-52 Berichtszyklus Jährlich
102-55 GRI-Index Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 15ff.
102-56 Interne Prüfung Dieser Nachhaltigkeitsbericht wurde nicht extern geprüft. Die Datenqualität wurde durch den Aufsichtsrat geprüft.

SPEZIFISCHE STANDARDANGABEN

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Spezifische Standardangaben Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung
Wirtschaftlich
Wirtschaftliche Leistung
201-1 Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert Geschäftsbericht 2019 S.29ff., 79ff.
Ökologisch
Materialien
301-1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S.7 Hierbei handelt es sich um eine quantitative Aufstellung der wichtigsten Produktionsmaterialien. Eine Aufteilung nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien ist aufgrund der Komplexität derzeit nicht möglich. Verpackungsmaterialien sind nicht enthalten.
Energie
302-3 Energieintensität Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S.4 Der Gesamtenergieverbrauch beinhaltet Strom und Gas. Der organisationsspezifische Parameter zur Messung der Intensität ist jeweils die Produktionsstunde. Die Angabe bei Schweizer als spezifischer Energieverbrauch.
Wasser
303-1 Gesamtwasserentnahme nach Quelle Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 6 Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten, sondern in Relation zur Produktionsstunde.
Emissionen
301-1 und 305-2 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2) Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 5 Die Darstellung enthält den gesamten CO2-Fußabdruck, der sowohl direkte CO2-Emissionen (Verbrennung von Gas) als auch indirekte CO2-Emissionen durch den von den Versorgungswerken bezogenen Strom enthält. Unterschieden wird zusätzlich in den CO2 Fußabdruck, der durch die Produktion verursacht wird, auch dieser setzt sich aus direkter Emission zusammen, und dem CO2-Fußabdruck, welcher durch den Transport unserer Ware verursacht wird (nur direkte Emissionen). Zur CO2-Ermittlung herangezogen wurden der Gas-, Benzin- und Stromverbrauch. Öl wurde keines verbraucht. Da die Verbrauchswerte der Versorgungswerke (Strom) erst im Herbst des Folgejahres geliefert werden, wird mithilfe der Vorjahreswerte der Wert per Schätzung ermittelt. Die Darstellung erfolgt in Relation zur Produktionsstunde.
305-4 Intensität der THG-Emissionen Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 5
305-3 Reduzierung der THG-Emissionen Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 5 Die Angabe bei Schweizer erfolgt in CO2-Fußabdruck (pro Produktionsstunde).
Abwasser und Abfall
306-1 Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 6 Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten, sondern in Volumen pro Produktionsstunde. Die Qualität des Abwassers wird anhand ausgewählter Metallrestverunreinigungen in Masse pro Volumen angegeben.
306-2 Abfall nach Art und Entsorgungsmethode Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 6ff. Die Darstellung umfasst die Gesamtabfallmenge sowie die Aufteilung in gefährlichen, ungefährlichen Abfall und saubere verwertbare Kunststoffe jeweils in Relation zur Produktionsstunde.
Gesellschaftlich
Beschäftigung
401-1 Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter und Personalfluktuation Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 11ff. Personalstand und Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter erfolgen in absoluten Werten. Die Fluktuationsrate erfolgt als Prozentangabe, nicht nach Geschlecht getrennt. Die Zahl der Neueinstellungen und die Fluktuationsrate beziehen sich ausschließlich auf den Standort Schramberg. Der Personalstand enthält alle Mitarbeiter, 14 davon arbeiteten in den Büros in Asien per 31.12.2017.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
403-2 Arbeitsunfälle, Ausfallstage, Todesfälle Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 11ff. Es erfolgt eine Auflistung der meldepflichtigen Unfälle am Standort Schramberg und der daraus resultierenden Fehltage. Todesfälle gab es keine.
Aus- und Weiterbildung
404-2 Kompetenzmanagement und Weiterbildungsprogramme Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 12 Übergangshilfeprogramme zum Berufsausstieg gibt es nicht.
404-3 Regelmäßige Performance Reviews der Mitarbeiter Nichtfinanzielle Erklärung 2019 S. 12 Eine Auflistung nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie ist nicht möglich.
Diversität und Chancengleichheit
405-1 Diversität in Kontrollorganen und Angestellten Erklärung zur Unternehmensführung 2019 S. 138ff.
Korruptionsbekämpfung
205-3 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung Nichtfinanzielle Erklärung 2019 Seite 14 Mitarbeiter und Lieferanten sind informiert. Informationen sind dauerhaft zugänglich.

Konzernabschluss

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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Angabe 2019

TEUR
2018

TEUR
Umsatzerlöse 3.1 120.739 125.349
Umsatzkosten | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -108.099 -106.774
Bruttoergebnis vom Umsatz 12.640 18.575
Sonstige betriebliche Erträge 3.2 3.679 4.491
Vertriebskosten -5.543 -4.754
Verwaltungskosten -15.792 -15.384
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.3 -1.505 -1.298
Betriebsergebnis -6.521 1.630
Finanzerträge 3.4 73 30
Finanzaufwendungen 3.5 -1.265 -802
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag -7.713 858
Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.8 2.134 -351
Konzernergebnis -5.579 507
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -5.565 512
Nicht beherrschende Anteile -15 -5
Ergebnis je Aktie 3.9
unverwässerter (= verwässerter) Aktienbestand 3.769.912 3.766.993
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis -1,48 0,14

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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Anhang Nr. 2019

TEUR
2018

TEUR
Konzernergebnis -5.579 507
Sonstiges Ergebnis
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): -446 19
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 4.10 -446 19
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): -1.743 -76
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 4.14 -2.790 16
und vergleichbarer Verpflichtungen 4.16 100 -79
Ertragsteuern 3.8 754 4
Gewinne (Verluste) aus erfolgsneutralen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten 4.1 193 -17
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -2.188 -57
Gesamtergebnis nach Steuern -7.768 450
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -7.780 454
Nicht beherrschende Anteile 12 -4

KONZERNBILANZ

Aktiva

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Angabe 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Langfristige Vermögenswerte 150.346 59.073
Sachanlagen 4.1 138.468 56.556
Immaterielle Vermögenswerte 4.1 1.447 1.793
Sonstige Beteiligungen 4.2 636 444
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.5 5 5
Sonstige Vermögenswerte 4.5 5.316 0
Latente Steueransprüche 3.8 1.000 275
Nutzungsrecht gem. IFRS 16 4.3 3.475 0
Kurzfristige Vermögenswerte 78.504 76.196
Vorräte 4.6 9.737 10.106
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.7 20.962 22.270
Vertragsvermögenswerte 4.8 9.168 8.734
Forderungen aus Steuern 3.8 890 2.044
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.5 186 822
Sonstige Vermögenswerte 4.5 3.207 1.719
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.9 34.353 29.990
Als zur Veräußerung gehaltene klassifizierte Vermögenswerte 4.4 0 511
Bilanzsumme 228.850 135.269
Passiva
Angabe 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Eigenkapital 4.10 55.202 62.978
Gezeichnetes Kapital 9.664 9.664
Eigene Anteile -24 -29
Kapitalrücklage 21.795 21.837
Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn 23.693 31.444
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 55.128 62.916
Nicht beherrschende Anteile 73 62
Langfristige Schulden 112.672 43.679
Finanzverbindlichkeiten 4.12 65.295 18.281
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.13 2.023 2.222
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.14 22.573 20.149
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.15 104 3
Verbindlichkeiten aus Zuwendungen der öffentlichen Hand 4.18 20.615 0
Sonstige Rückstellungen 4.16 1.944 843
Latente Steuerschulden 3.8 117 2.181
Kurzfristige Schulden 60.976 28.612
Finanzverbindlichkeiten 4.12 2.563 7.147
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.13 751 167
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.14 948 925
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.15 46.246 9.786
Sonstige Verbindlichkeiten 4.15 3.771 3.574
Verbindlichkeiten aus Steuern 3.8 42 0
Sonstige Rückstellungen 4.16 6.655 7.013
Summe Schulden 173.648 72.291
Bilanzsumme 228.850 135.269

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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Angabe 2019

TEUR
2018

TEUR
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern -7.713 858
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows:
Finanzerträge 3.4 -73 -30 1)
Finanzaufwendungen 3.5 1.265 802 2)
Abschreibungen und Wertminderung aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4.1 6.611 7.533
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen -6 -1.311 3)
Gewinne (-)/ Verluste (+) aus dem Abgang von Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten 4.4 -422 12
Veränderungen Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne (ohne ergebnisneutral verbuchte Veränderungen) 4.14 -243 -285
Veränderung der sonstigen Rückstellungen 4.16 743 679
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte 4.7 / 4.5 -5.295 -4.836
Veränderung der Vorräte 4.6 369 726
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 4.15 8.690 3.547
Erhaltene Zinsen 3.4 33 24
Erhaltene Dividenden 3.4 9 6
Gezahlte / erstattete Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.8 1.320 -1.706
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 5.288 6.019 4)
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 4.4 965 1.107
Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4.1 -63.543 -6.530
Zahlungseingänge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand 4.18 20.615 0
Einzahlungen aus Abgängen von Beteiligungen 0 1.210
Cashflows aus der Investitionstätigkeit -41.963 -4.213
Finanzierungstätigkeit
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 4.12 49.577 19.459
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen 4.12 -7.147 -1.242
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 4.3 -814 -269
Gezahlte Zinsen 4.17 -761 -85 4)
Dividendenzahlungen 4.10 0 -1.130
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 40.854 16.733 4)
Nettoänderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 4.179 18.539
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 185 158
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar 29.990 11.293
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 34.353 29.990

1 Zinserträge und Dividenderträge werden ab 2019 in der Position Finanzerträge zusammengefasst. Der separate Vorjahres-Ausweis wurde entsprechend der aktuellen Gliederung angepasst.

2 Zinsaufwendungen werden ab 2019 in der Position Finanzaufwendungen dargestellt. Der separate Vorjahres-Ausweis wurde entsprechend der aktuellen Gliederung angepasst.

3 Im Vorjahr noch separat dargestellte zahlungsunwirksame Positionen wie "Umrechnungsdifferenzen", "Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung" oder "Veränderungen Forderungen aus Steuern" werden ab 2019 in der Position "Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/ Aufwendungen" zusammengefasst. Der Vorjahres-Ausweis wurde entsprechend der aktuellen Gliederung angepasst.

4 In den Vorjahren wurden die gezahlten Zinsen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zugeordnet. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die gezahlten Zinsen (2019: TEUR 761; 2018: TEUR 85) dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Während sich die gezahlten Zinsen in den Vorjahren aus verschiedenen Sachverhalten ergaben, die eine Zuordnung zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nahelegten, entstehen die gezahlten Zinsen seit dem Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen aus der Verzinsung von Darlehen zur Finanzierung der aktuellen Investitionsmaßnahmen, weshalb die gezahlten Zinsen nunmehr in ihrem Grundcharakter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Um den Vorjahresvergleich zu erleichtern, wurde diese Ausweisänderung ebenso für die Vorjahresvergleichszahlen vorgenommen. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (aus Finanzierungstätigkeit) für das Vorjahr 2018 wird somit um TEUR 85 höher (niedriger) ausgewiesen als im Geschäftsbericht 2018 dargestellt.

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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in TEUR Anhang Nr. 4.10 Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten: versicherungsmathematische Verluste Pensionsverpflichtung
Stand 1. Januar 2018 9.664 -40 21.904 30.678 -3.670
Anpassungen gem. IFRS 15 1.359
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 9.664 -40 21.904 32.037 -3.670
Konzernergebnis 512
Sonstiges Ergebnis -61 -13
Gesamtergebnis 454 -13
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 11 83
Long-Term Incentives -67
Dividendenzahlung -1.130
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 9.664 -29 21.837 31.444 -3.683
Stand 1. Januar 2019 9.664 -29 21.837 31.444 -3.683
Anpassungen gem. IFRS 16 10
Stand 1. Januar 2019 - angepasst - 9.664 -29 21.837 31.454 -3.683
Konzernergebnis -5.565
Sonstiges Ergebnis -2.215 -1.935
Gesamtergebnis -7.780 -1.935
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 5
Long-Term Incentives -42 24
Dividendenzahlung
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen -5
Stand 31. Dezember 2019 9.664 -24 21.795 23.693 -5.618

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in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten:
in TEUR Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Währungsumrechnungsdifferenz Konzernergebnis (Anteil der Aktionäre der SEAG) Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmes entfallendes Eigenkapital
--- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2018 425 1.518 -12.040 62.206
Anpassungen gem. IFRS 15 1.359
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 425 1.518 -12.040 63.565
Konzernergebnis 512 512
Sonstiges Ergebnis -63 18 -58
Gesamtergebnis -66 18 512 454
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 94
Long-Term Incentives -67
Dividendenzahlung -1.130 -1.130
Einstellung in Rücklagen -1.500
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 362 1.536 -14.159 62.916
Stand 1. Januar 2019 362 1.536 -14.159 62.916
Anpassungen gem. IFRS 16 10
Stand 1. Januar 2019 - angepasst - 362 1.536 -14.159 62.926
Konzernergebnis -5.565 -5.565
Sonstiges Ergebnis 192 -473 -2.215
Gesamtergebnis 192 -473 -5.565 -7.780
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 5
Long-Term Incentives -18
Dividendenzahlung
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen 9 -5
Stand 31. Dezember 2019 554 1.072 -19.724 55.128

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in TEUR Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
--- --- ---
Stand 1. Januar 2018 136 62.342
Anpassungen gem. IFRS 15 1.359
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 136 63.701
Konzernergebnis -5 507
Sonstiges Ergebnis 1 -57
Gesamtergebnis -4 450
Änderung Minderheitenanteile -71 -71
Veränderung eigener Anteile 97
Long-Term Incentives -67
Dividendenzahlung -1.130
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 62 62.978
Stand 1. Januar 2019 62 62.978
Anpassungen gem. IFRS 16 10
Stand 1. Januar 2019 - angepasst - 62 62.988
Konzernergebnis -15 -5.580
Sonstiges Ergebnis 27 -2.188
Gesamtergebnis 12 -7.768
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 5
Long-Term Incentives -18
Dividendenzahlung
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen -5
Stand 31. Dezember 2019 74 55.202

KONZERNANHANG

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES

Die Schweizer-Gruppe, bestehend aus der Schweizer Electronic AG und deren Tochterunternehmen, ist ein globaler Technologiekonzern für die Herstellung von hochwertigen Leiterplatten und innovativen Lösungen für Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik. Basierend auf anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz adressieren Produkte und Lösungen von Schweizer zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie ("Embedding-Technologie") und Kostenreduktion und zeichnen sich durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.

Das Mutterunternehmen der Schweizer-Gruppe ist die Schweizer Electronic AG (nachfolgend als das Unternehmen oder Schweizer bezeichnet). Der eingetragene Firmensitz der Schweizer Electronic AG befindet sich in der Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 480540 eingetragen. Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen (Regulierter Markt).

Der Konzernabschluss der Schweizer -Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 7. April 2020 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Daneben wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB beachtet.

Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der Schweizer Electronic AG aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet, so dass sich geringfügige Abweichungen bei der Addition ergeben können.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente sowie bestimmte Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diverse Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden für eine anschaulichere Darstellung zusammengefasst und entsprechend im Anhang erläutert. Die Erstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt hinsichtlich des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach der indirekten Methode und hinsichtlich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode.

ERSTMALIG ANGEWANDTE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Die folgenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) sind für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden:

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Standards/Interpretationen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 16 Leasingverhältnisse Die Details der Auswirkungen aus IFRS 16 werden im Anschluss an diese Übersicht erläutert.
IFRS 9 Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negative Ausgleichsleistung keine
IFRIC 23 Interpretation: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung keine
IAS 28 Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen keine

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Standards/Interpretationen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IAS 19 Änderungen an IAS 19: Plananpassungen, Plankürzungen oder Planabgeltungen keine
Diverse Standards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2015 bis 2017 unwesentlich

IFRS 16 LEASINGVERHALTNISSE

Im Januar 2016 wurde IFRS 16 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern hat IFRS 16 erstmalig im Geschäftsjahr 2019 angewendet.

Die Schweizer-Gruppe hat den modifiziert retrospektiven Ansatz gewählt und die kumulierten Umstellungseffekte in den Gewinnrücklagen erfasst. Die Vorjahresperiode wird entsprechend zur gewählten Umstellungsmethode nicht angepasst. Es wurde beim Übergang der praktische Behelf in Anspruch genommen und Verträge, die nach IAS 17 "Leasingverhältnisse" in Verbindung mit IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" nicht als Leasingverhältnisse eingestuft waren, nicht erneut nach der Definition eines Leasingverhältnisses gem. IFRS 16 überprüft. Auch verzichtet die Schweizer-Gruppe beim Übergang auf eine Wertminderungsprüfung nach IAS 36, sondern verlässt sich stattdessen auf die unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung vorgenommene Beurteilung, ob es sich bei ihren Leasingverhältnissen um belastende Verträge nach IAS 37 handelt und berichtigt ggf. den Wert des Nutzungsrechts um die zuvor bilanzierte Rückstellung für belastende Leasingverhältnisse.

Die wesentlichen Umstellungseffekte resultieren aus dem Ansatz von zuvor als Operating-Leasingverhältnissen eingestuften Leasingverhältnissen von Kraftfahrzeugen sowie Mietflächen. Durch die Anwendung des neuen Standards wurden zum 1. Januar 2019 insgesamt Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in Höhe von 3.767 TEUR und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 3.099 TEUR erfasst. 653 TEUR der Nutzungsrechte resultieren aus der Aktivierung operativer Leasingverhältnisse. Die Differenz zwischen Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus dem Nutzungsrecht für ein Landnutzungsrecht mit einem Buchwert von 739 TEUR, für welches durch die Vorauszahlung in 2018 keine Leasingverbindlichkeit mehr bestand. Der Buchwert für zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse wurde zum Erstanwendungszeitpunkt angesetzt, als ob der Standard bereits seit dem Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstands angewendet worden wäre. Die Diskontierung der Leasingzahlungen erfolgte dabei unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Die Schweizer-Gruppe wird diese nicht vorzeitig freiwillig anwenden.

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Standards/Interpretationen Anwendungspflicht' Übernahme in EU-Recht Voraussichtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021 nein keine
Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS 1. Januar 2020 ja keine
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020 nein keine
IAS 1 und 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich 1. Januar 2020 ja keine
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform 1. Januar 2020 ja unwesentlich

1) Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt.

2. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der Schweizer Electronic AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Schweizer Electronic AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Schweizer Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind auf den Stichtag 31. Dezember 2019 aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - werden latente Steuern angesetzt.

Neben der Schweizer Electronic AG als Mutterunternehmen setzt sich der Konsolidierungskreis wie folgt zusammen:

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31. Dezember 2018 Erstmals einbezogen im Geschäftjahr 2019 Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2019 31. Dezember 2019
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen
Inland 1 0 0 1
Ausland 5 0 0 5
Gesamt 6 0 0 6

Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich keine Änderungen im Konsolidierungskreis der Schweizer-Gruppe.

Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der Schweizer Electronic AG kann der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 7.6 entnommen werden.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt jeweils mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:

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Devisenkurse Stichtagskurs Durchschnittskurs
EUR 31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
USD USA 1,1234 1,1450 1,1196 1,1810
CNY China 7,8205 7,8751 7,7339 7,8088
SGD Singapore 1,5111 1,5591 1,5272 1,5926

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Abschreibung der Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren zugrunde gelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bestehen nicht.

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaige Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Kosten für die Durchführung von größeren Wartungen werden im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Grundstücke und Anlagen im Bau unterliegen nicht einer planmäßigen Abschreibung. Den übrigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens liegen die folgenden Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung zugrunde:

Gebäude: zehn bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: fünf bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis 20 Jahre

Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode.

LEASING

Schweizer beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis gemäß IFRS 16 begründet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, aktiviert die Schweizer-Gruppe ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und zeigt die Verpflichtung zur Leasingzahlung als Verbindlichkeit. Die Schweizer-Gruppe erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize.

Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt. Dies insbesondere bei den ehemaligen Finanzierungs-Leasingverhältnissen der Fall.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Erleichterungsvorschrift für Leasinggegenstände von geringem Wert und kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden von der Schweizer-Gruppe in Anspruch genommen. In Bezug auf Kraftfahrzeuge macht die Schweizer-Gruppe von dem Wahlrecht in Bezug auf die Aufhebung der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten Gebrauch und bilanziert die entsprechenden Leasingkomponenten und damit verbundene Nichtleasingkomponenten als eine Leasingkomponente.

Schweizer bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass die Gesellschaft diese Option nicht ausüben wird. Das heißt im Rahmen der Betrachtung aller relevanten Faktoren wird Ermessen ausgeübt.

Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt Schweizer die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn einsignifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. geplante Umstrukturierungen bzgl. des Standorts oder seiner Größe).

Der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz ist in der Regel nicht ohne Weiteres zu bestimmen, so dass zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten regelmäßig der Grenzfremdkapitalzinssatz zum Einsatz kommt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Die Schweizer-Gruppe ermittelt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind.

WERTHALTIGKEIT VON LANGFRISTIGEN VERMÖGENSWERTEN

Für langfristige Vermögenswerte, einschließlich immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Vermögenswerte vorliegen. Beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt und im Anschluss dessen Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Eine Wertminderung des Vermögenswerts liegt vor, sofern und soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. In diesem Fall erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Wertminderungsaufwands.

Sofern eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung aufgrund von Änderungen der zugrunde liegenden Schätzungen nicht mehr bzw. nicht mehr in dem Ausmaß vorliegt, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung. Die Wertaufholung ist dabei auf den Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung ergeben hätte.

FINANZINSTRUMENTE

Seit dem Geschäftsjahr 2018 wurden für die Finanzinstrumente die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden angewendet.

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission zurechenbar sind, werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung richtet sich nach der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

IFRS 9 enthält drei Kategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung erfolgt anhand des Geschäftsmodells von Schweizer zur Steuerung von finanziellen Vermögenswerten (Geschäftsmodellbedingung) und der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung).

Finanzielle Vermögenswerte - erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet

In dieser Kategorie sind die sonstigen Beteiligungen der Schweizer-Gruppe enthalten. Diese Beteiligungen stellen strategische Beteiligungen mit langfristiger Halteabsicht dar und werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

In manchen Fällen repräsentieren die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, z.B. wenn nicht genügend Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen. Daneben wären die Anschaffungskosten auch eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, wenn für die mögliche Bemessung eine größere Bandbreite vorliegt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.

Im Falle eines Abgangs der Beteiligungen erfolgt keine Umgliederung des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Finanzielle Vermögenswerte - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

In dieser Kategorie sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte enthalten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von etwaigen Wertminderungen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Wertminderungsansatz angewandt, so dass eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Ausfälle bezogen auf die Gesamtlaufzeit unter Berücksichtigung von kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt wird. Hinsichtlich der übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie findet der allgemeine Wertminderungsansatz Anwendung. Danach wird eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in zwei Schritten ermittelt. Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu berücksichtigen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle gebildet. Gewinne bzw. Verluste dieser finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam erfasst, wenn diese Vermögenswerte wertgemindert, modifiziert oder ausgebucht werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

In der Schweizer-Gruppe werden fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Währungsrisiken- und Rohstoffpreisrisiken entgegenzuwirken. Die derivativen Finanzinstrumente der Schweizer-Gruppe werden der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) bestehen in der Schweizer-Gruppe nicht. Die Schweizer-Gruppe behält sich das Wahlrecht des IFRS 9 vor, in künftigen Fällen weiterhin nach den Hedge-Kriterien des IAS 39 zu verfahren.

BESTIMMUNG BEIZULEGENDER ZEITWERTE

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:

Stufe 1: Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten.

Stufe 3: Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

VORRÄTE

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Herstellungskosten bestimmt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, die auch Abschreibungen enthalten, einbezogen.

VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten, die keinen alternativen Nutzen aufweisen und für die ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch in Höhe der bereits entstandenen Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden.

Für die Wertminderung der Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, so dass eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird.

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barmittel, Sichteinlagen sowie alle Finanzmittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

RÜCKSTELLUNG FÜR LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNE

Die Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne wird auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen errechnet. Dabei werden der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ergebniswirksam erfasst. Die Neubewertungen der angesetzten Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Buchwerten in der Konzernbilanz, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersätze der Steuersubjekte, die zum Zeitpunkt der Realisation gültig und am Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung finden.

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, wenn diese denselben Steuergläubiger betreffen und Fristenkongruenz vorliegt.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist. Rückgriffsrechte werden dabei gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen werden als langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) nach IAS 19 eingestuft und zurückgestellt. Die Rückstellungen werden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Anwendung des FIFO-Verfahrens (first in, first out), bei dem der von der Gesamtheit aller Aufstockungen erdiente Anteil so verteilt wird, dass die zuerst auszuzahlenden Aufstockungen auch zuerst voll ausfinanziert werden, ermittelt. Der Ansammlungszeitraum endet für alle Aufstockungen einheitlich mit dem Ende der Arbeitsphase. Für die ausfinanzierten Leistungen wird als Erfüllungsbetrag der Barwert ermittelt. Für den Kreis von Arbeitnehmern, die einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages haben, wurden unter Annahme der wahrscheinlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch die Arbeitnehmer Potentialrückstellungen gebildet. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens aus der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen wird vom Barwert der Leistungsverpflichtungen abgezogen, so dass die Nettoschuld in den Rückstellungen erfasst ist.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.

UMSATZERLÖSE

Ab dem Geschäftsjahr 2018 wurden für die Umsatzrealisierung die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit IFRS 15 angewendet.

Umsatzerlöse werden bei Schweizer mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung realisiert, d.h. bei Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter auf den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen.

Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die Schweizer im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhält. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt in Höhe des vereinbarten Preises für die jeweiligen Güter. Zum Teil werden Kunden Boni, Skonti, Gutschriften oder Rabatte gewährt, welche eine variable Gegenleistung darstellen. Diese werden als Reduktion der Umsatzerlöse auf Basis von Erfahrungswerten bzw. getätigten Umsatzerlösen erfasst. Entsprechend den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst.

Da Gewährleistungsvereinbarungen in Zusammenhang mit den veräußerten Gütern lediglich hinsichtlich der Absicherung von vertraglich vereinbarten Produktspezifikationen bestehen, stellen diese keine Leistungsverpflichtung dar. Diese werden weiterhin nach IAS 37 bilanziert.

Bei Schweizer beträgt die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter und der Bezahlung nicht mehr als ein Jahr, so dass Schweizer den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 anwendet und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente anpasst.

Üblicherweise betragen die Zahlungsziele für Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden zwischen 30 und 90 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt in den meisten Fällen zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung.

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden bei Zugang als Verbindlichkeit in der Bilanz erfasst und im Anschluss plan mäßig als Ertrag über den Zeitraum realisiert, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Die Zuwendungen werden dabei unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden als Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen und, sofern nicht rückzahlungspflichtig, über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst.

ERFASSUNG VON SONSTIGEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN

Sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht erfasst und sonstige Finanzerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs vereinnahmt.

ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG

Die Bewertung der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich (LTI Plan) erfolgt gemäß IFRS 2 zum beizulegenden Zeitwert. Erdiente Ansprüche aus dem LTI Plan in Form von virtuellen Aktien werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag auf Basis der jeweils relevanten Börsenkurse bewertet. Zu Bewertungszeitpunkten vor Auszahlung der Vergütungsansprüche erfolgt die Bewertung zudem unter Verwendung des Black/Scholes Modells sowie ggfs. auf Basis von Annahmen über zukünftige Zielerreichungsgrade. Der ermittelte Wert wird als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung zeitratierlich erfolgswirksam erfasst. In gleichem Umfang werden Rückstellungen gebildet. Wertschwankungen aus Veränderungen des Aktienkurses, die nach dem Datum der Gewährung eintreten, werden im Personalaufwand ausgewiesen.

ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management, diverse Annahmen und Schätzungen zutreffen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage haben. Bei folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:

Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, welchen nicht passive latente Steuern aus temporären Differenzen gegenüberstehen, erfordert eine wesentliche Einschätzung des Managements im Hinblick auf das geplante zu versteuernde Einkommen (siehe auch "Latente Steuern" und Abschnitt 3.8).
Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens

Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit (siehe auch "Sachanlagen" und "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1).
Bewertung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft (siehe "Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne" und Abschnitt 4.14).
Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken

Der Ansatz von Rückstellungen für die Risikovorsorge aus Rechtsstreitigkeiten erfordert eine wesentliche Schätzung des Managements. Auf Basis des aktuellen Status des jeweiligen Verfahrens, der Abwägung der Erfolgswahrscheinlichkeit sowie unter Berücksichtigung anwaltlicher Einschätzungen wird das Risiko eingeschätzt und bewertet. Diese Schätzung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Dynamik im Verlauf des Rechtsverfahrens als auch die Unbestimmbarkeit eines zukünftigen Vergleichs oder Gerichtsurteils (siehe Abschnitt 6.1 "Rechtsstreitigkeiten ").
Umsatzrealisierung

Durch die Anwendung des IFRS 15 werden die Umsätze aus dem Verkauf unserer Produkte überwiegend zeitraumbezogen erfasst, da die Kriterien des IFRS 15 für die zeitraumbezogene Realisierung - Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und Vorliegen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung für die bereits erbrachte Leistung - in der überwiegenden Zahl der Fälle erfüllt sind.

Die zeitraumbezogene Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgt nach der Input Methode. Dabei werden zur Ermittlung der Umsatzerlöse zunächst die Herstellkosten der Materialien für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse herangezogen.

In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, wie hoch der Auftragsbestand in Abhängigkeit des Bestelldatums in der Frozen Zone ist. Die Frozen Zone ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Kunde keine Änderung mehr an der Bestellung oder dem Auftrag vornehmen kann und verpflichtet ist, die Erzeugnisse abzunehmen. In einem weiteren Schritt wird bei den unfertigen Erzeugnissen zusätzlich der Fertigstellungsgrad betrachtet, d.h. zu welchem Prozentsatz die Materialien fertig sind. Daraufhin wird geprüft, zu welchem Verkaufspreis die Materialien verkauft werden, was schließlich den Umsatz nach IFRS 15 ergibt bzw. zu Vertragsvermögenswerten führt. Die diesem Umsatz zuzuordnenden Anteile der Herstellungskosten werden entsprechend von den Vorräten abgesetzt und fließen erfolgswirksam in die Herstellkosten des Umsatzes (siehe "Umsatzerlöse" und Abschnitt 3.1).

SEGMENTINFORMATION

Die Schweizer-Gruppe besteht ausschließlich aus dem Geschäftssegment "Electronic". In diesem Segment entwickelt, produziert und vertreibt die Schweizer-Gruppe hochwertige Leiterplatten für die Automobil-, Solar-, Luftfahrt- und allgemeine Industrie. Es bestehen Partnerschaften mit der Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen/Deutschland, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China.

Hinsichtlich der Angaben zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen sowie der Informationen zu den Hauptkunden verweisen wir auf Abschnitt 3.1.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3.1 UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich wie folgt:

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Umsatzerlöse 2019

in Mio. EUR
Durchmetallisierende Schaltungen Nicht durchmetallisierende Schaltungen Multilayer/ HDI Sonstige Gesamt
EU (ohne Deutschland) 2,8 0,8 27,6 0,0 31,2
Deutschland 8,3 1,8 52,4 1,3 63,8
Amerika 1,9 0,3 9,5 0,0 11,7
Asien 1,0 1,9 10,2 0,6 13,6
Übrige Länder 0,4 0,0 0,0 0,0 0,4
14,4 4,8 99,7 1,9 120,7

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Umsatzerlöse 2018

in Mio. EUR
Durchmetallisierende Schaltungen Nicht durchmetallisierende Schaltungen Multilayer/ HDI Sonstige Gesamt
EU (ohne Deutschland) 4,6 1,0 29,5 0,0 35,1
Deutschland 10,0 3,1 56,6 0,8 70,5
Amerika 2,5 0,4 7,0 0,0 9,9
Asien 1,8 2,9 4,4 0,5 9,6
Übrige Länder 0,2 0,0 0,0 0,0 0,2
19,1 7,4 97,4 1,4 125,3

Vorstehende Informationen zu Umsatzerlösen sind nach Lieferregion der Kunden gegliedert.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Salden der Forderungen und der Vertragsvermögenswerte aus unseren Verträgen mit Kunden:

VERTRAGSSALDEN

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.962 22.270
Vertragsvermögenswerte 9.168 8.734

In 2019 beliefen sich die Umsatzerlöse mit drei Kunden auf insgesamt ca. 52 % des Gesamtumsatzes (2018: 45%). Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden beliefen sich dabei auf 39 Mio. EUR (2018: 30 Mio. EUR), 12 Mio. EUR (2018: 14 Mio. EUR), 12 Mio. EUR (2018: 9 Mio. EUR). Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den nicht erfüllten zeitraum- und zeitpunktbezogenen Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2019 zugeordnet wird, beträgt insgesamt 2.119 TEUR (2018: 1.697 TEUR). Die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen erfolgte in den Monaten Januar und Februar 2020.

3.2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Abfallerlöse 1.122 1.472
Währungsgewinne 1.040 1.021
Gewinne aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 450 0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 105 355
Erträge aus Schadensersatzansprüchen 69 372
Erträge aus der Auflösung von kurz- und mittelfristigen Vergütungskomponenten früherer Jahre 0 657
Erträge aus Fördermitteln 365 186
Übrige Erträge 528 428
Summe 3.679 4.491

3.3 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Währungsverluste 855 1.091
Aufwand aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen 63 0
Zuführung zu Rückstellung aus Produktrisiken 219 0
Zuführung zu Rückstellung für Prozessrisiken 320 0
Übrige Aufwendungen 48 207
Summe 1.505 1.298

3.4 FINANZERTRÄGE

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 33 24
Dividendenerträge 9 6
Sonstiges 31 0
Summe 73 30

3.5 FINANZAUFWENDUNGEN

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Gezahlte Zinsen 761 239
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 504 563
Summe 1.265 802

Der Anstieg der gezahlten Zinsen resultiert aus den für die Investitionsmaßnahmen am neuen Produktionsstandort Jintan zusätzlich aufgenommenen Finanzverbindlichkeiten.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für leistungsorientierte Verpflichtungen in Höhe von 376 TEUR (2018: 346 TEUR).

3.6 PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 38.253 38.809
Kosten der sozialen Sicherheit 6.438 6.172
Altersversorgung 665 1.398
Summe 45.356 46.379

Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen betragen 5 TEUR (2018: 12 TEUR).

3.7 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN

Die Kriterien des IAS 38 für die Aktivierung der angefallenen Entwicklungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht erfüllt. Die aufwandswirksam erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 3,2 Mio. EUR (2018: 3,9 Mio. EUR).

3.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

In dieser Position sind inländische Körperschaftsteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen.

Weiterhin werden in dieser Position latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz bestehen oder die im Zusammenhang mit dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in dem Umfang gebildet wurden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.

Die latenten Steuern werden auf Grundlage der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich zusammen aus Aufwand (+) / Ertrag (-):

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2019

TEUR
2018

TEUR
Steuern der laufenden Berichtsperiode -103 1.731
Periodenfremde Ertragsteuern 8 -2
Latente Steuern -2.039 -1.378
davon latente Steuern aus temporären Differenzen TEUR -487 (Vorjahr TEUR -1.321)
davon Minderung des latenten Steueraufwands aufgrund bisher nicht berücksichtigter Verluste / aufgrund einer Aufhebung einer früheren Abwertung eines latenten Steueranspruchs TEUR 0 (Vorjahr TEUR 57)
Summe Steuern vom Einkommen und Ertrag -2.134 351

Durch einen Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2018 ergibt sich ein Erstattungsanspruch auf Körperschaftssteuer von 158 TEUR, welcher in den Steuern der laufenden Berichtsperiode berücksichtigt ist. Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag führt insgesamt zu einem Ertrag von 2.134 TEUR.

Latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst sind, haben sich im Berichtsjahr eigenkapitalerhöhend in Höhe von 754 TEUR (2018: 4 TEUR) ausgewirkt.

ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VOM ERWARTETEN ZUM TATSÄCHLICHEN STEUERAUFWAND

Die Schweizer Electronic AG in Deutschland unterliegt mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der dem erwarteten Steueraufwand zugrunde liegende Steuersatz von 28 % (2018: 28 %) berücksichtigt die für die Besteuerung relevante Gesellschaftsstruktur.

Ausgehend vom Konzernjahresergebnis vor Ertragssteuern und der erwarteten Ertragssteuer gestaltet sich die Überleitung auf den tatsächlichen Ertragssteueraufwand wie folgt:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern -7.713 858
Erwarteter Ertragsteueraufwand (-) / Ertrag (+) 2.160 -240
Abweichende Steuersätze 121 104
Steuerfreie Erträge 20 40
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -94 -80
Periodenfremde Steuern -8 -1
Auswirkungen durch die Nutzung von Verlustvorträgen, auf die auf die vorher keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden 0 341
Auswirkungen durch den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge -47 -583
Sonstige -18 68
Tatsächlicher Steueraufwand 2.134 -351
Effektiver Steueraufwand in % 28 % 41 %

FORDERUNGEN AUS STEUERN

Die Positionen enthalten nur Ertragsteuern; etwaige sonstige Steuern sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Forderungen enthalten.

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2019

TEUR
2018

TEUR
Steuererstattung Körperschaftsteuer 583 1.164
Steuererstattung Gewerbesteuer 300 880
Körperschaftssteuerguthaben 7 0
Summe Forderungen Steuern vom Einkommen und Ertrag 890 2.044
Langfristig 0 0
Kurzfristig 890 2.044

Die Steuererstattungen ergeben sich aus dem Überhang der Steuervorauszahlungen zur berechneten Steuerschuld sowie dem körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2018.

LATENTE STEUERN

Die latenten Steuern ergeben sich aus den folgenden Bilanzpositionen:

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Aktive latente Steuern 31.12.2019 Passive latente Steuern 31.12.2019 Aktive latente Steuern 31.12.2018 Passive latente Steuern 31.12.2018
Sachanlagen 212 5.875 10 6.611
Nutzungsrechte 0 755 0 0
Finanzanlagen 0 45 0 0
Vorräte 1.773 0 1.560 0
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 0 2.453 0 2.449
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.245 0 4.522 0
Sonstige Rückstellungen 437 0 0 0
Verbindlichkeiten 479 0 760 10
Steuerliche Verlustvorträge 1.864 0 312 0
10.010 9.127 7.164 9.070
Saldierung -9.010 -9.010 -6.889 -6.889
Ansatz latenter Steuern 1.000 117 275 2.181

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Zum 31. Dezember 2019 betrugen die steuerlichen Verlustvorträge 8.981 TEUR (2018: 4.272 TEUR). Die auf die inländische Schweizer Electronic AG entfallenden Verlustvorträge in Höhe von 2.480 TEUR können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. 1 Die übrigen Verlustvorträge in Höhe von 6.501 TEUR entfallen im Wesentlichen auf Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China und können zeitlich auf fünf Jahre begrenzt vorgetragen werden. Der überwiegende Teil der ausländischen Verlustvorträge entfällt auf die in China ansässige Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. und resultiert aus dem Investment in den neuen Produktionsstandort Jintan.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind lediglich auf Verlustvorträge in Höhe von 6.659 TEUR (2018: 1.837 TEUR) aktiviert. In diesem Umfang plant die Gesellschaft, die Verlustvorträge mit zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnen zu können. Für den neuen Produktionsstandort in Jintan wird damit gerechnet, dass nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs positive Einkünfte erzielt werden, um die in 2019 entstandenen Verlustvorträge aus Anlaufverlusten verrechnen zu können. Auf die verbleibenden Verlustvorträge in Höhe von 2.322 TEUR (2018: 2.435 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da mit ihrer Nutzung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann.

Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Posten beziehen sich auf:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Gewinne (Verluste) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 754 4

Schweizer hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden.

1 Aufgrund des durchgeführten Verlustrücktrags für Körperschaftssteuer in 2019 besteht bei der Schweizer Electronic AG für gewerbesteuerliche Zwecke ein abweichender Verlustvortrag in Höhe von 3.350 TEUR

3.9 ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten (=verwässerten) Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis -5.565 512

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2019 2018
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien * 3.769.912 3.766.993

* In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.

Das Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis, beträgt für Geschäftsjahr -1,48 EUR (2018: 0,14 EUR).

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden keine (2018: 4.432) Stammaktien aus der aktienbasierten Vergütung an die Vorstände sowie an ein Mitglied des Führungsteams übertragen (siehe hierzu auch Abschnitt 4.10 und Abschnitt 6.2).

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

4.1 SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2019

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 31.12.2018 Anwendungseffekt IFRS 16 01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.527 0 38.527 0 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 92.798 -2.500 90.298 3.090 1.021 4.382
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.300 -329 55.971 331 62 120
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.228 0 7.228 87.619 60 -4.577
Summe Sachanlagen 194.853 -2.829 192.024 91.041 1.143 -74
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gem. IFRS 16 0 4.227 4.227 416 0 0
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.397 -744 5.653 571 0 74
Gesamtsumme 201.250 654 201.904 92.028 1.143 0

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in TEUR Währungsumrechnung 31.12.2019 31.12.2018 Anwendungseffekt IFRS 16 01.01.2019 planmäßige Abschreibungen
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 38.527 14.517 0 14.517 780
Technische Anlagen und Maschinen 0 96.750 76.982 -411 76.571 2.952
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 56.362 46.798 -45 46.753 1.927
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -933 89.279 0 0 0 0
Summe Sachanlagen -930 280.918 138.297 -455 137.841 5.658
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gem. IFRS 16 0 4.643 0 460 460 708
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -7 6.291 4.604 -5 4.599 246
Gesamtsumme -937 291.852 142.901 0 142.900 6.612

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in TEUR Abgänge Währungsumrechnung 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 0 15.297 23.230 24.010
Technische Anlagen und Maschinen 999 0 78.524 18.226 15.816
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48 2 48.630 7.733 9.502
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 89.279 7.228
Summe Sachanlagen 1.047 2 142.450 138.468 56.556
Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gem. IFRS 16 0 0 1.168 3.475 0
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0 4.844 1.447 1.793
Gesamtsumme 1.047 2 148.463 143.389 58.349

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2018

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen* Währungsumrechnung 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.986 109 0 -568 0 38.527
Technische Anlagen und Maschinen 92.790 1.456 1.965 517 0 92.798
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.950 526 208 31 1 56.300
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.069 4.064 120 -822 37 7.228
Summe Sachanlagen 191.795 6.155 2.293 -842 38 194.853
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.984 1.363 0 56 -6 6.397

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 01.01.2018 planmäßige Abschreibungen Wertminderungen Abgänge Umbuchungen* Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 13.800 774 0 0 -57 0
Technische Anlagen und Maschinen 73.480 4.469 0 967 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.025 1.979 0 207 0 1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 132.305 7.222 0 1.174 -57 1
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.293 311 0 0 0 0

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in TEUR 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 14.517 24.010 25.186
Technische Anlagen und Maschinen 76.982 15.816 19.310
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.798 9.502 10.925
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 7.228 4.069
Summe Sachanlagen 138.297 56.556 59.490
Immaterielle Vermögenswerte
gewerbliche Schutzrechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.604 1.793 691

*) In Höhe von TEUR 511 bzw. TEUR 218 sind Umbuchungen in die Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" bzw. "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" erfolgt.

ZUGÄNGE SACHANLAGEN

Der Anstieg der Sachanlagen resultiert insbesondere aus dem Aufbau des neuen Produktionsstandorts Jintan und den damit verbundenen Anlagen im Bau sowie geleisteter Anzahlungen in Höhe von insgesamt 87.619 TEUR (2018: 7.228 TEUR). Darin enthalten sind in der Periode aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von insgesamt 399 TEUR, für welche ein Finanzierungskostensatz von 5,2% zugrunde gelegt wurde.

UMGLIEDERUNGEN

Das in 2018 erworbene Landnutzungsrecht für den neuen Produktionsstandort der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China wurde im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 in die Nutzungsrechte umgegliedert (739 TEUR Restbuchwert zum Erstanwendungszeitpunkt). Zudem wurden zum 1. Januar 2019 drei Finanzierungsleasingverhältnisse mit einem Restbuchwert von 2.374 TEUR aus Technischen, Anlagen und Maschinen sowie aus Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Nutzungsrechte umgegliedert. Hinzu kamen neu aktivierte Operating Leasingverhältnisse in Höhe von 653 TEUR.

Die Umbuchungen aus den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau resultieren aus der Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen bei der Schweizer Electronic AG.

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich ausschließlich aus erworbenen immateriellen Vermögenswerten zusammen und beinhalten im Wesentlichen Software. Die Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände in 2019 beinhalten mit 565 TEUR im Wesentlichen Kosten für das Customizing von in 2018 angeschafften ERP Systemen für den neuen Produktionsstandort in China.

ABSCHREIBUNGEN

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Ausweis der planmäßigen Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt unter den allgemeinen Verwaltungskosten.

BESICHERUNGEN

Grundstücke mit einem Buchwert von 2.358 TEUR (2018: 2.358 TEUR) dienen als erstrangige Sicherheit für drei Bankdarlehen des Konzerns. In Bezug auf das Landnutzungsrecht mit einem Buchwert in Höhe von 730 TEUR besteht eine lokale Hypothek (mortgage-contract), welche aus dem mit der Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Jiangsu, China geschlossenen Konsortial-Darlehensvertrag vom 12. Dezember 2018 über insgesamt 520.000 TCNY bzw. 66.509 TEUR hervorging. Ferner ist im Kreditvertrag vereinbart, dass eine Sicherungsübereignung der Maschinen erfolgt.

4.2 SONSTIGE BETEILIGUNGEN

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan. Diese ist in Höhe des Kurswertes der auf JPY lautenden Aktien bilanziert (Buchwert zum 31. Dezember 2019: 624 TEUR; 2018: 432 TEUR).

Darüber hinaus besteht eine Beteiligung in Höhe von 1,34% an der SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH, Schramberg, die zu Anschaffungskosten von 12 TEUR (2018: 12 TEUR) bilanziert ist.

4.3 LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Schweizer-Gruppe ist Leasingnehmer von Immobilien, technischen Anlagen, Kraftfahrzeugen und anderen Vermögenswerten. Leasingverträge für Kraftfahrzeuge haben in der Regel eine Laufzeit von 3 Jahren. Bei technischen Anlagen liegt die Vertragslaufzeit in der Regel zwischen 8 und 10 Jahren. Immobilienverträge besitzen in der Regel eine Laufzeit zwischen 2 und 4 Jahren.

Aktuell bestehen im Konzern keine wesentlichen vertraglich festgeschriebenen Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen, welche nicht bereits in 2019 ausgeübt wurden.

In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt:

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in TEUR Technische Anlagen Immobilien Kraftfahrzeuge Weitere Vermögenswerte Summe
Stand 31. Dezember 2018 0 0 0 0 0
Stand 1. Januar 2019 2.089 887 499 292 3.767
Zugänge 0 53 364 0 416
Abschreibungsaufwand 259 89 313 47 708
Stand 31. Dezember 2019 1.830 851 551 244 3.475

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

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in TEUR 2019 2018
Stand 1. Januar 3.099 1.656
Zugänge 437 988
Zinsen 58 39
Zahlungen -873 -230
Stand 31. Dezember 2.721 2.453

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Abschnitt 4.17 dargestellt.

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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in TEUR 2019
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte 708
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 58
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse (in den Umsatzkosten enthalten) 2
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert (in den Verwaltungskosten enthalten) 82
Variable Leasingzahlungen (in den Umsatzkosten enthalten) 2
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag 852

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2019 958 TEUR. Künftige Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse, die noch nicht begonnen haben, werden aktuell nicht erwartet.

Sale-and-Leaseback-Transaktionen wurden im aktuellen Geschäftsjahr nicht durchgeführt.

4.4 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 wurden in Dunningen gelegene Grundstücke mit einem Buchwert in Höhe von 511 TEUR als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert. Diese Grundstücke wurden mit schuldrechtlicher Wirkung im Januar 2019 zu einem Preis in Höhe von 961 TEUR veräußert. Der hieraus entstandene Veräußerungsgewinn in Höhe von 450 TEUR wird in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung 2019 innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.

4.5 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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TEUR TEUR
Gebrüder Schmid GmbH 0 69
Debitorische Kreditoren 14 700
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 177 58
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte 191 827
Langfristig 5 5
Kurzfristig 186 822

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr geht insbesondere auf einen starken Rückgang der debitorischen Kreditoren zurück. Zum einen wurden in 2018 an einen Lieferanten zurückgelieferte Maschinen in Höhe von 323 TEUR in 2019 schlussendlich doch gekauft. Des Weiteren wurden in 2019 zum vorherigen Bilanzstichtag bestehende Überzahlungen an eine Versicherung sowie die Stadtwerke Schramberg zurückerstattet bzw. ausgeglichen.

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Umsatzsteuerforderung Jintan 6.178 84
Übrige sonstige Vermögenswerte 2.345 1.635
Summe Sonstige Vermögenswerte 8.523 1.719
Langfristig 5.316 0
Kurzfristig 3.207 1.719

Der Anstieg der sonstigen Vermögenswerte auf 8.523 TEUR (2018: 1.719 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus angesammelten Umsatzsteuerforderungen für den neuen Produktionsstandort Jintan in Höhe von 6.178 TEUR.

4.6 VORRÄTE

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2019

TEUR
2018

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.752 4.665
Unfertige Erzeugnisse 2.478 2.451
Fertige Erzeugnisse und Waren 2.507 2.990
Summe der Vorräte 9.737 10.106

Die Abwertungen auf das Vorratsvermögen, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen 1.373 TEUR (2018: 1.513 TEUR) und werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bewerteten Vorräte beträgt 5.552 TEUR (2018: 4.862 TEUR).

Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

4.7 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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2019

TEUR
2018

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.962 22.270

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

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in TEUR Bruttobuchwert zum 31.12. 2019 Risikovorsorge zum 31.12. 2019 Durchschnittliche erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit

in %
Bruttobuchwert zum 31.12. 2018
nicht fällig 17.558 12 0,07 17.032
fällig seit 1-30 Tagen 2.889 3 0,10 4.512
fällig seit 31-60 Tagen 348 0 0,05 605
fällig seit 61-90 Tagen 56 0 0,03 91
fällig seit 91-120 Tagen 35 0 0,00 42
fällig seit 121-150 Tagen 90 0 0,09 40
Gesamt 20.977 15 0,34 22.322

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 76 TEUR.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen stellt sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Stand 1. Januar 52 0
Verbrauch 0 0
Auflösung 52 0
Zugang Risikovorsorge 15 52
Zugang Einzelwertberichtigung 76 0
Stand 31. Dezember 91 52

4.8 VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

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2019

TEUR
2018

TEUR
Vertragsvermögenswerte 9.168 8.734

Für die Vertragsvermögenswerte wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 6 TEUR (2018: 4 TEUR) erfasst.

4.9 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

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2019

TEUR
2018

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 33.364 28.565
Kurzfristige Einlagen 0 437
Geldmarktfonds 989 988
Stand 31. Dezember 34.353 29.990

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst.

Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die erhaltenen Zinsen unwesentlich.

Ein Geldmarktfond besteht bei der Union Investment in Höhe von 989 TEUR (2018: 988 TEUR). Dieser wurde als Zahlungsmitteläquivalent eingestuft, da er jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden kann und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegt. Die Reduktion der kurzfristigen Einlagen resultiert aus der Auflösung eines USD Festgeldkontos.

Zum 31. Dezember 2019 verfügte der Konzern über fest zugesagte Kreditlinien in Höhe von 9.190 TEUR (2018: 8.190 TEUR). Die Kreditlinien beziehen sich auf die Schweizer Electronic AG. Die Schweizer Electronic AG hat die Commerzbank AG, Deutschland beauftragt, eine Kreditlinie von 1 Mio. EUR an die Commerzbank AG, Branch Singapur zu übertragen. Hierfür hat die Die Schweizer Electronic AG eine Garantie abgegeben.

4.10 EIGENKAPITAL

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert 9.664.054 EUR und ist in 3.780.000 Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden aus einem Bestand per 1. Januar 2019 in Höhe von 11.284 an eigenen Stückaktien im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 1.666 Aktien (2018: 3.701 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 4 TEUR bzw. 0,04 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von 24 TEUR wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Ferner wurden 331 Aktien (2018: 731 Aktien) zu einem Marktpreis von 4 TEUR an Mitarbeiter des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 1 TEUR bzw. 0,01 %.

Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 9.287 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von 24 TEUR bzw. 0,25 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Entwicklung der Anteile

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Eigene Anteile

in EUR
Eigene Anteile in Stk. Im Umlauf befindliche Anteile in Stk.
Stand 1. Januar 2018 40.180 15.176 3.764.284
Ausgabe von Aktien an die Vorstände und an ein Mitglied des Führungsteams -11.331 -4.432 +4.432
Stand 31. Dezember 2018 28.849 11.284 3.768.716
Ausgabe von Aktien an die Vorstände und an ein Mitglied des Führungsteams -5.106 -1.997 +1.997
Stand 31. Dezember 2019 23.743 9.287 3.770.713

Die Ansprüche aus der anteilsbasierten Vergütung wurden im jeweiligen Folgejahr mit eigenen Anteilen des Konzerns bedient. Ab dem Jahr 2019 werden im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung keine Eigenkapitalinstrumente mehr ausgegeben. Ab dem Jahr 2019 erfolgt diese in Form von Barvergütungen, die in Teilen auf dem Preis der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens basieren.

GENEHMIGTES KAPITAL

Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

BEDINGTES KAPITAL

Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu 35 Mio. EUR zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 4.832.026,93 EUR zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahres 2019 sowie danach oder davor eingegangene Meldungen sind auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/ corporate-governance.html veröffentlicht.

KAPITALRÜCKLAGEN

Die Kapitalrücklage betrifft Agiobeträge im Zusammenhang mit den bei der Schweizer Electronic AG durchgeführten Kapitalerhöhungen, Aktienkäufen und -verkäufen sowie mit übertragenen eigenen Anteilen. Die Kapitalrücklage steht aufgrund der Regelungen des Aktiengesetzes nicht für Dividendenausschüttungen zur Verfügung.

GEWINNRÜCKLAGEN

Die Gewinnrücklagen umfassen im Wesentlichen die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses sowie die in den Vorjahren von der Schweizer Electronic AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne und Verluste sowie Zuführungen aufgrund aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Für die Anwendung des IFRS 16 wurde der modifiziert retrospektive Ansatz gewählt. Hierdurch erfolgt keine Anpassung der Vorjahreszahlen zum 31. Dezember 2018. Die Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2019, wodurch bei den Gewinnrücklagen ein Umstellungseffekt in Höhe von 10 TEUR verbucht wurde.

Ebenso werden hier neben Differenzen aus der Währungsumrechnung und den Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte auch Effekte aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen abzüglich gegenläufiger latenter Steuern ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis erfasste Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, der in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist, setzt sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Konsolidierungsbedingte Währungseffekte -446 19
Summe -446 19

DIVIDENDEN

Im Geschäftsjahr 2019 wurde - wie angekündigt - keine Bardividende an die Aktionäre der SCHWEIZER ELECTRONIC AG betreffend das Geschäftsjahr 2018 ausgeschüttet. Für die Dividendenzahlung des Geschäftsjahres 2019 schlägt der Vorstand eine Zahlung in Höhe von 0,00 EUR (2018: 0,00 EUR) je Aktie und 0 TEUR (2018: 0 TEUR) vor. Die Dividendenaussetzung für das Geschäftsjahr 2019 ist von der Zustimmung der Hauptversammlung am 26. Juni 2020 abhängig.

4.11 ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT

Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Der Konzern überwacht sein Kapital zum einen mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital entspricht. Schweizer konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades. Die Nettoschulden werden aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt. Schweizer setzt beim Nettoverschuldungsgrad weiterhin eine Höchstgrenze von 150 % an. Zum anderen besteht als Steuerungsgröße die Eigenkapitalquote, die dem Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital entspricht. Als Zielgröße fungiert eine Mindestquote von 35 %, die nach Möglichkeit nicht unterschritten werden soll. Eine Abweichung beider Vorgaben ist jedoch zulässig und richtet sich an der konkreten Situation (Investitionsprogramme, Zinsniveaus, Bonitätsfaktoren) aus.

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Nettoverschuldungsgrad als Steuerungsgröße 2019

TEUR
2018

TEUR
Finanzverbindlichkeiten 67.858 25.428
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -34.353 -29.990
Netto-Finanzschulden 33.505 -4.562
Eigenkapital 55.202 62.978
Nettoverschuldungsgrad 60,7% -7,2%

Das Eigenkapital des Konzerns beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 55,2 Mio. EUR (2018: 63,0 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote von Schweizer verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der getätigten Investitionsmaßnahmen am neuen Produktionsstandort Jintan um 22,5-Prozentpunkte auf 24,1 % (2018: 46,6 %).

4.12 FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die verzinslichen Darlehen von 67.858 TEUR betreffen fest verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von 9.100 TEUR (2018: 7.100 TEUR) und einem Buchwert von 5.081 TEUR (2018: 5.969 TEUR) sowie variabel verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von 64.577 TEUR (2018: 19.459 TEUR) und einem Buchwert von 62.777 TEUR (2018: 19.459 TEUR).

Bei den Bankdarlehen handelt es sich um langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Laufzeit der Darlehen reicht dabei von 2021 bis 2028. Mit Ausnahme von einem Darlehen im Nominalwert von 3.000 TEUR (Buchwert: 3.000 TEUR; 2018: 3.000 TEUR) bestehen Sicherheiten in Form von grundpfandrechtlichen Sicherheiten in Höhe von insgesamt 20.804 TEUR.

Die Tilgungen wurden fest vereinbart und es ist nicht zu erwarten, dass Zahlungsflüsse früher oder höher als vereinbart abfließen. Das Kreditportfolio wird im wöchentlichen Turnus, zusammen mit der laufenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für die Schweizer-Gruppe überprüft. Bei Bedarf wird das Kreditengagement angepasst.

4.13 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

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2019

TEUR
2018

TEUR
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (Vorjahr lediglich Finanzierungsleasing) 2.721 2.374
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 53 15
Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.774 2.389
Langfristig 2.023 2.222
Kurzfristig 751 167

4.14 RÜCKSTELLUNG FÜR LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNE

Die Pensionsverpflichtungen sind rückstellungsfinanzierte Zusagen und unterliegen den festgelegten Regelungen des jeweiligen Renten- bzw. Versorgungswerks sowie gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um dienstzeitabhängige und gehaltsbezogene Leistungszusagen, welche neben Renten- auch Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen gewähren.

Sämtliche leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns unterliegen den typischen versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere Zinsrisiken. Der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand in den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.

Der Wertansatz der definierten Leistungsverpflichtungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften die folgenden versicherungs-mathematischen Annahmen sowie die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt:

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2019 2018
Finanzielle Annahmen
Abzinsungssatz zum 31. Dezember % 0,96 1,82
Künftige Entgeltsteigerungen % - -
Künftige Rentensteigerungen Leitende Angestellte % 2,50 2,50
Künftige Rentensteigerungen sonstige % 1,00 1,00
Demografische Annahmen
zu erwartendes Lebensalter RT 2018 G RT 2018 G
rechnerisches Pensionierungsalter Einzelzusagen Jahre 60 60
rechnerisches Pensionierungsalter sonstige Jahre gesetzlich gesetzlich
Fluktuation p.a. % 2,00 2,00

Ein Gehaltstrend aufgrund künftiger Entgeltsteigerungen wurde nicht berücksichtigt, weil die Arbeitsverhältnisse bis auf eine unwesentliche Ausnahme bereits beendet sind.

Die Nettoverpflichtungen sind in der Bilanz in einer Höhe von 23,5 Mio. EUR (2018: 21,1 Mio. EUR) ausgewiesen und leiten sich wie folgt ab:

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Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen 2019

TEUR
2018

TEUR
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Januar 21.074 21.372
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen
Zinsaufwand 376 346
Laufender Dienstzeitaufwand 209 225
Gezahlte Versorgungsleistungen -928 -885
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
Änderungen demografischer Annahmen 0 162
Änderungen finanzieller Annahmen 2.768 -525
Erfahrungsbedingte Anpassungen Gewinne (-) /Verluste (+) 22 379
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember 23.521 21.074
In der Bilanz ausgewiesene Beträge für Leistungszusagen
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 23.521 21.074
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23.521 21.074

In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

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Effekte Gesamtergebnisrechnung 2019

TEUR
2018

TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand 209 225
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung 376 346
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 585 571
versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+)
aus der Veränderungen von demografischen Annahmen 0 162
aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 2.768 -525
aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen 22 379
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 2.790 16
Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge) 3.375 587

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d. h. bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.

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2019

TEUR
2018

TEUR
Sensitivität
Abzinsungssatz +0,5% -1.677 -1.429
Abzinsungssatz -0,5% 1.891 1.605

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Es werden in den Folgejahren folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Innerhalb der nächsten zwölf Monate (nächstes Geschäftsjahr) 948 925
zwischen zwei und fünf Jahre 3.811 3.735
zwischen sechs und zehn Jahre 4.921 4.879

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne beträgt zum Ende der Berichtsperiode 15,3 Jahre (2018: 14,6 Jahre).

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen für die Vorstände bestehen über die Entrichtung der Beiträge an die Unterstützungskasse hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr 456 TEUR (2018: 418 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2019 lagen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 2.948 TEUR (2018: 2.987 TEUR).

4.15 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 46.350 TEUR (2018: 9.789 TEUR) resultiert im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag offenen Rechnungen im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen am neuen Produktionsstandort Jintan in Höhe von 31.793 TEUR.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 2.156 1.790
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.324 1.499
Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit 125 10
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 166 275
Summe sonstige Verbindlichkeiten 3.771 3.574
Langfristig 0 0
Kurzfristig 3.771 3.574

4.16 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich in die nachfolgenden Rückstellungsarten und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

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in TEUR Stand 01.01. Zugänge Verbrauch Auflösungen Zinseffekt Stand 31.12.
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern 2.940 1.603 1.899 17 5 2.632
Garantien 277 0 0 47 0 230
Versicherungsbeiträge 8 3 0 0 0 11
Übrige Rückstellungen 4.631 2.109 1.083 41 110 5.726
Gesamt 7.856 3.715 2.982 105 115 8.599
Davon kurzfristig 7.013 6.655
Davon langfristig 843 1.944

Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten Kosten für Ansprüche aus Zeitguthaben, Gewinnbeteiligungen, ausstehendem Urlaub und sonstigen Personalausgaben. Zudem beinhaltet die Verpflichtung gegenüber Mitarbeitern im Wesentlichen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und Altersteilzeitprogramme für die insgesamt versicherungsmathematische Gewinne in Höhe von 100 TEUR im sonstigen Ergebnis erfasst wurden (2018: Verluste TEUR 79).

Die gesamte Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen beträgt zum Stichtag 1.299 TEUR (2018: 1.283 TEUR). Insolvenzgesicherte Rückdeckungsguthaben wurden mit 474 TEUR (2018: 275 TEUR) saldiert.

Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Prozess- und Produktrisiken, Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Kostenrechnungen. Für den überwiegenden Teil der Rückstellungen wird ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet.

4.17 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:

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in TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 31.12.2018 Buchwerte 31.12.2019
Aktiva
--- --- --- ---
Beteiligungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 444 636
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 22.270 20.962
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge - Beziehung) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 28 0
Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 799 191
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführte Anschaffungskosten 29.990 34.353
Passiva
Finanzverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 25.428 67.858
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 9.789 46.350
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit negativen Marktwert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 5 0
Leasingverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 2.374 2.721
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 10 53

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, stellen sich wie folgt dar:

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien

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Kategorie 31.12.2018

TEUR
31.12.2019

TEUR
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Armortised Cost) 53.059 55.506
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value to P&L) 28 0
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value OCI) 444 636
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Armortised Cost) 35.227 116.982
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (Fair Value P&L) 5 0

In Bezug auf die Beteiligungen entspricht der Buchwert aufgrund der Bewertungskategorie dem beizulegenden Zeitwert.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten.

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen Verbindlichkeiten wird aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

ANGABEN ZUR BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS

Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden:

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31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- --- --- ---
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 28
Sonstige Beteiligungen 624 12 432 12
Aktiva 624 432 28
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 5
Passiva 5

Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bemessungshierarchie.

NETTOVERLUSTE UND -GEWINNE AUS FINANZINSTRUMENTEN JE BEWERTUNGSKATEGORIE NACH IFRS 9 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

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2019
in TEUR Beizulegender Zeitwert Wertberichtigung Aus Zinsen Aus Dividenden Nettoergebnis
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 0 -42 -7 0 -49
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 20 0 0 0 20
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) 193 0 0 9 202
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 0 0 -732 0 -723
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 11 0 0 0 11
Summe 224 -42 -732 9 -539

Der saldierte Zinsaufwand in Höhe von 731 TEUR beinhaltet Zinserträge in Höhe von 33 TEUR und Zinsaufwendungen in Höhe von 764 TEUR.

NETTOVERLUSTE UND -GEWINNE AUS FINANZINSTRUMENTEN JE BEWERTUNGSKATEGORIE NACH IFRS 9 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

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in TEUR Beizulegender Zeitwert Wertberichtigung Aus Zinsen Aus Dividenden 2018 Nettoergebnis
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 0 -52 24 0 -28
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) -11 0 0 0 -11
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) -66 0 0 6 -60
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 0 0 -698 0 -698
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) -5 0 0 0 -5
Summe -82 -52 -674 6 -802

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT FINANZINSTRUMENTEN

Schweizer unterliegt Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen und setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit entsprechend der Risikoeinschätzung in begrenztem Umfang marktübliche derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limite festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Das Risikomanagement der Finanzinstrumente ist darüber hinaus eingebettet in das gruppenübergreifende Risikomanagementsystem.

Im Wesentlichen werden folgende Risiken abgesichert:

Zinsänderungsrisiken:

Zum Stichtag waren keine Zinssicherungsgeschäfte zu bilanzieren. Die von IFRS 7 geforderte Darstellung der quantitativen Risikoindikation bezogen auf das Zinsänderungsrisiko erfolgt mittels einer Sensitivitätsanalyse. Mit dieser Methode werden die Effekte aus hypothetischen Marktzinsänderungen auf die Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie auf das Eigenkapital zum Stichtag ermittelt. Folgende Annahmen liegen der Sensitivitätsanalyse zugrunde: Originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und sind deshalb in die Sensitivitätsanalyse einzubeziehen. Die festverzinslichen Finanzinstrumente unterliegen keinem Zinsänderungsrisiko. Wäre das Zinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen, hätte sich das Finanzergebnis um 193 TEUR verschlechtert. Zinsänderungsrisiken auf das Eigenkapital waren nicht zu ermitteln.

Währungsrisiken:

Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung gehalten.

Aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung resultierende wechselkursbedingte Differenzen bleiben unberücksichtigt.

Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Währungen (USD, SGP und CNY) zum 31. Dezember 2019 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 138 TEUR (2018: 694 TEUR) gesunken beziehungsweise um 168 TEUR (2018: 847 TEUR) gestiegen.

Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden fallweise Natural Hedge Transaktionen durchgeführt bzw. können entsprechend der Einschätzung der Entwicklung am Devisenmarkt derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral. Am Abschlussstichtag lagen keine jahresübergreifenden Sicherungskontrakte vor.

Liquiditätsrisiken:

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen des etablierten Liquiditätsplanungssystems erkannt. Aufgrund des guten Ratings diverser Banken sowie der von Banken gewährten Kreditlinien besteht für die Gruppe die Möglichkeit, jederzeit auf umfangreiche liquide Mittel zurückzugreifen.

Zusätzlich hält Schweizer eine Liquiditätsreserve von 3,2 Mio. EUR (2018: 5,6 Mio. EUR) vor, die durch einen Teil der Einlagen und Fonds gedeckt wird und nur unter Zustimmung des Aufsichtsrats und mit den Bankvollmachten des Vorstands verwendet werden darf.

Fälligkeitsanalyse der Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

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2019 31.12.2019

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 67.858 -641 -1.922 -43.095 -22.200 -67.858
Zins -584 -1.736 -5.942 -869 -9.131
Saldo 67.858 -1.255 -3.658 -49.038 -23.069 -76.989
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46.350 -13.735 -29.923 -2.692 0 -46.350
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.774 -240 -511 -1.614 -409 -2.774
davon Leasingverbindlichkeiten 2.721 -188 -511 -1.614 -409 -2.721
Summe 116.982 -15.230 -34.092 -53.344 -23.478 -126.114

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2018 31.12.2018

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 25.428 -4.686 -2.455 -13.331 -4.500 -25.428
Zins -91 -260 -1.173 -275 -1.799
Saldo 25.428 -4.777 -2.715 -14.504 -4.775 -27.227
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.789 -7.697 -2.089 -3 0 -9.789
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.389 0 -372 -2.017 0 -2.389
Derivate
Zufluss 0 0 0 0 0 0
Abfluss 0 0 -5 0 0 -5
Saldo 0 0 -5 0 0 -5
Summe 37.606 -12.474 -5.181 -16.524 -4.775 -39.410

Adressenausfallrisiken

Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Ansonsten stellt der Buchwert das maximale Kreditrisiko dar.

Die Adressausfallrisiken werden mit Hilfe des Expected Credit Loss Modells berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Risikoabschlag entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit vorgenommen wird und dieser für die entsprechende Laufzeit der Vermögenswerte berücksichtigt wird. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Siehe dazu auch Abschnitt 1 zu IFRS 9 Finanzinstrumente. Schweizer verfolgt zudem ein aktives Forderungsmanagement. Sämtliche offenen Forderungen werden auf Basis der relevanten Zahlungsbedingungen als fällig bzw. überfällig eingestuft. Anhand der Überfälligkeit werden die Debitoren entsprechend in Mahnstufen eingeteilt und angemahnt.

Sicherheiten

Als Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten wurden Grundschulden von insgesamt 21,8 Mio. EUR begeben, die zum Stichtag mit 20,8 Mio. EUR (2018: 18,0 Mio. EUR) belegt sind. Von den grundpfandrechtlich besicherten Krediten sind zusätzlich 16,5 Mio. EUR durch Maschinen besichert.

4.18 VERBINDLICHKEITEN AUS ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND

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TEUR
Stand 1. Januar 0
im Geschäftsjahr erhalten 20.820
Erfolgswirksam erfasst 205
Stand 31.Dezember 20.615
Davon kurzfristig 0
Davon langfristig 20.615

Im Geschäftsjahr 2019 wurden durch die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, geförderte Investitionen in Höhe von 161,2 Mio. CNY bzw. 20,6 Mio. EUR für Gebäude getätigt, welche in identischer Höhe als Zuschuss von der Administration Committee of Jincheng Science and Technology Industrial Park, Jintan / China, entsprechend dem Investment Agreement vom 11. November 2017 zugeflossen sind. Der Ausweis des Zuschusses erfolgt in den Verbindlichkeiten aus Zuwendungen der öffentlichen Hand. Für die Rückführung wurde vereinbart, dass in den Jahren 2022 bis 2026 Steuerzahlungen als Rückzahlung der Incentives angerechnet werden. Ende 2026 noch nicht zurückbezahlte Incentives sind nicht rückzahlbar und würden zur erfolgswirksamen Erfassung führen.

Des Weiteren hat das Administration Committee of Jincheng Science and Technology Industrial Park, Jintan / China, entsprechend dem Investment Agreement vom 11. November 2017 einen Zuschuss von 1.500 TCNY bzw. 205 TEUR für den Zweck gezahlt, dass diese Mittel an Mitarbeiter für Grundstückserwerbe im Jintan District oder als Mietzuschüsse weitergegeben werden. Dieses aufwandsbezogene Incentive (Individual Subsidy) wird jährlich über sechs Jahre bis zu einem Gesamtbetrag von 9.000 TCNY auf Nachweis gewährt.

Für zu erwerbende Maschinen wurde eine Bezuschussung von 20 % des jeweiligen Kaufpreises vereinbart, welche keine Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet. Diesbezügliche Zuwendungen sind bisher noch nicht erfolgt.

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

CASHFLOW AUS DER BETRIEBLICHEN TÄTIGKEIT

Der operative Cashflow reduzierte sich insgesamt um -0,6 Mio. EUR auf 5,3 Mio. EUR (2018: 6,0 Mio. EUR). Hierbei reduzierte sich das Ergebnis vor Steuern um -8,6 Mio. EUR. Gegenläufig trugen der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenwerten mit +5,1 Mio. Euro sowie die gezahlten/erstatteten Ertragsteuern mit einer Veränderung von +3,0 Mio. € gegenüber Vorjahr zur einer Erhöhung des operativen Cashflows bei. Die Tilgungs- und Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mio. EUR wurden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit berücksichtigt, sofern es sich nicht um kurzfristige oder geringwertige Nutzungsrechte handelte. Dadurch wirkte sich die Erstanwendung des IFRS 16 mit 0,8 Mio. EUR darüber hinaus positiv auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit aus.

CASHFLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -42,0 Mio. EUR (2018: -4,2 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände - insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Produktionsstandort in China - erhöhten sich dabei um 57,0 Mio. EUR auf 63,5 Mio. EUR. Aus der Vereinnahmung von Zuwendungen der öffentlichen Hand in China flossen dem Konzern 20,6 Mio. EUR zu.

CASHFLOW AUS DER FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der Mittelzufluss gegenüber dem Vorjahr um 24,1 Mio. EUR ergab sich aus der Inanspruchnahme von Bankkrediten zur Finanzierung der Investitionen am neuen Produktionsstandort in China.

6. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

6.1 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Haftsummen aus Genossenschaftsanteilen der Schweizer Electronic AG in Höhe von 5 TEUR (2018: 5 TEUR).

Die Schweizer Electronic AG hat sich bereits in 2018 im Zusammenhang mit der Finanzierung der neuen Produktionseinheit Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, gegenüber dem Bankenkonsortium um die Industrial and Commercial Bank of China durch eine Patronatserklärung verpflichtet, im Falle von Stockungen bei der Darlehensrückführung oder anderen Liquiditätsengpässen bei der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. aktiv Maßnahmen zur Beschaffung von Mitteln zur Aufrechterhaltung des normalen Schuldendienstes und des operativen Finanzbedarfs zu ergreifen. Die Patronatserklärung entfaltet mit Erfüllung der Voraussetzungen des Darlehensvertrages zwischen der Tochtergesellschaft und dem chinesischen Bankenkonsortium seit dem ersten Halbjahr 2019 ihre Wirkung.

Hinsichtlich der Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte., Ltd. aus dem Geschäftsjahr 2015 bestanden zum 31. Dezember 2019 keine Verbindlichkeiten (31. Dezember 2018: 155 TEUR).

Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden, für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt, so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Des Weiteren verpflichtet sich die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Haftungsverhältnisse auf Ebene der Tochterunternehmen bestehen nicht.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.

RECHTSSTREITIGKEITEN

Die Klage der Darcet Pte., Ltd., Singapur, gegen die Schweizer Energy Production Singapore Pte., Ltd. wurde im ersten Halbjahr 2019 vor Gericht in Singapur verhandelt und am 21. Mai 2019 in vollem Umfang abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin am 12. Juni 2019 Berufung eingelegt, die Berufung allerdings bislang noch nicht begründet.

Im März 2017 wurde eine Klage von Frau Dr. Maren Schweizer gegen die Schweizer Electronic AG eingereicht. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer als Vorsitzende des Vorstands der Schweizer Electronic AG mit sofortiger Wirkung und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Die erhobenen Ansprüche belaufen sich auf einen niedrigeren einstelligen Millionenbetrag.

6.2 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG

Die Gesellschaft gewährt den Vorstandsmitgliedern seit dem Geschäftsjahr 2019 im Rahmen eines Long-Term-Incentive Plans (LTI) eine anteilsbasierte, langfristig orientierte Barvergütung.

Zu einer Auszahlung aus dem LTI Plan kommt es, wenn über den Zeitraum eines vierjährigen Performancezeitraums ein durchschnittlicher Zielerreichungsgrad von mindestens 80% erreicht wird. Die erste Auszahlung aus dem LTI Plan wird somit frühestens nach dem Geschäftsjahr 2022 erfolgen, da der erste Vier-Jahres-Zyklus mit dem Geschäftsjahr 2019 beginnt.

Für die Höhe der Auszahlung aus dem LTI Plan sind die Entwicklung des Aktienkurses der Schweizer Electronic AG Aktie, die Zielerreichung der Kennzahl Return on Capital Employed (ROCE) und ein durch den Aufsichtsrat festgelegter Unternehmensfaktor maßgebend. Die Höhe der Auszahlung bestimmt sich maßgeblich durch den Durchschnittskurs der SCHWEIZER ELECTRONIC AG Aktie zum Ende des Performancezeitraums. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich konkret durch Multiplikation dieses Aktienkurses mit der Anzahl virtueller Aktien, welche dem Vorstandmitglied aus dem LTI Plan zugesprochen werden. Die Anzahl virtueller Aktien ergibt sich dabei wie folgt: In Abhängigkeit des Zielerreichungsgrads wird ein bestimmter Betrag (40% des Bruttojahresfestgehalts bei 100% Zielerreichung; maximal 80% des Bruttojahresfestgehalts) in virtuelle Aktien auf Basis eines zu Beginn des Performancezeitraums ermittelten Durchschnitts-Startkurses umgewandelt. Diese Startzahl an virtuellen Aktien wird mit dem ROCE-Zielerreichungsfaktor im Durchschnitt des Performancezeitraums und dem Unternehmensfaktor zu einer finalen Anzahl an virtuellen Aktien zum Ende des Performancezeitraums fortentwickelt.

Die bis zum Ende der Berichtsperiode erdienten Ansprüche aus dem LTI Plan werden zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 106 TEUR bewertet. Dabei wird eine Zielerreichung von 100% angenommen. Für die Bewertung der virtuellen Aktien wird auf den Börsenkurs der Schweizer Electronic AG Aktie zum Bilanzstichtag abgestellt.

Die Auszahlung aus dem LTI Plan erfolgt nach Ablauf des vierjährigen Performancezeittraums in Form einer Barvergütung. Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder finden sich unter Abschnitt 6.3.

6.3 ANGABEN UBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN

Nahestehende Unternehmen, die von Schweizer Electronic AG beherrscht werden oder mit einer anderen Partei gemeinschaftlich geführt werden, sind in Abschnitt 7.6 dargestellt. Die Geschäftsvorfälle zwischen der Schweizer Electronic AG und ihren Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

NAHESTEHENDE PERSONEN

Die nahestehenden Personen der Schweizer-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG (siehe Abschnitt 7.5), sowie deren nahen Familienangehörige.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

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2019

TEUR
2018

TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung) 1.884 1.108
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 456 418
Anteilsbasierte Vergütungen 5 82
Gesamt 2.345 1.608

In den Pensionsrückstellungen ist eine Rückstellung in Höhe von 6.250 TEUR (2018: 6.002 TEUR) für die früheren Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen enthalten. In den Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ebenso die Vergütung eines ehemaligen Mitglieds des Vorstands (aktuell Mitglied des Aufsichtsrats) in Höhe von 193 TEUR (2018: 193 TEUR) enthalten.

Die bei Schweizer beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer zudem ein Gehalt.

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt.

SONSTIGE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Seit dem 7. Juli 2017 ist Herr Chris Wu Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Wu ist geschäftsführender Gesellschafter der WUS Printed Circuit (Kunshan) Co. Ltd., Kunshan/China, von welcher im Geschäftsjahr 2019 Waren in Höhe von 14.226 TEUR (2018: 124 TEUR) bezogen wurden. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 3.496 TEUR (2018: 44 TEUR) gegenüber dieser Gesellschaft. Zudem wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 336 TEUR (2018: 0 TEUR) aus Transaktionen mit der Gesellschaft erzielt.

6.4 NACHTRAGSBERICHTERSTATTUNG

Mit Wirkung vom 6. März 2020 hat sich Herr Dr. Rolf Merte entschieden, die SCHWEIZER ELECTRONIC AG aus persönlichen Gründen vorzeitig zu verlassen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen aus dem Ausscheiden von Herrn Dr. Merte auf die Ertragslage 2020 im Vergleich zur Planung erwartet.

Nach dem Bilanzstichtag kam es zur vermehrten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Ländern. Zu Beginn des Jahres führte das vermehrte Auftreten in China zur temporären Einschränkung der geschäftlichen Aktivitäten der dort betroffenen Gesellschaften. Es wird erwartet, dass sich die Corona-Krise wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Jahr 2020 auswirken wird. Die wahrscheinlichsten Auswirkungen können zum aktuellen Zeitpunkt nicht verlässlich eingeschätzt werden. Deshalb fußt die Prognose der finanziellen Auswirkungen auf jeweils einem eher optimistischen und eher pessimistischen Szenario. In Bezug auf die Produktion werden hieraus allerdings keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Im weiteren Verlauf breitete sich das Virus auch in Deutschland aus. Eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen aus der Ausbreitung des Viruses und den damit verbundenen Konsequenzen für die Auftragslage der Schweizer-Gruppe ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der Unsicherheiten in Bezug auf den Zeitraum, Umfang und die Wirkungskette der Maßnahmen nicht möglich. Bei einem eher optimistischen Szenario ist davon auszugehen, dass der Konzern ein EBITDA erwirtschaften wird, das in einer Spanne von -2 Prozent bis -6 Prozent liegen wird (circa -2 Mio. EUR bis - 6 Mio. EUR). Von entscheidender Bedeutung für diese Einschätzung ist der erwartete negative Ergebnisbeitrag aus dem Hochlauf des Werks in Jintan in Höhe von zwischen -6 Mio. EUR bis -7 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung eines eher pessimistischen Szenarios wird eine EBITDA Quote zwischen -4 Prozent und -8 Prozent (circa -4 Mio. EUR bis -8 Mio. EUR) erwartet. Hierbei wird der erwartete negative Ergebnisbeitrag des neuen Werks in Jintan in etwa gleicher Höhe wie beim eher optimistischen Szenario zu Grunde gelegt. Das EBITDA der Gruppe ohne das Werk in China wäre in diesem Szenario eher neutral bis leicht negativ. Damit einhergehend wird in beiden Szenarien mit einem deutlichen Anstieg des Verschuldungsgrads und Rückgang der Eigenkapitalquote gerechnet.

Am 1. April 2020 hat Schweizer seine Anteile an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan zu einem Verkaufspreis von 341 TEUR vollständig veräußert. Diese waren zum 31. Dezember 2019 mit einem Buchwert von 624 TEUR (2018: 432 TEUR) in der Bilanz aktiviert.

7. ZUSÄTZLICHE ANGABEN GEM. HGB

7.1 KONZERNVERHALTNISSE

Die Schweizer Electronic AG erstellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 290 i.V.m. § 315e HGB für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt.

7.2 ERKLÄRUNG GEM. § 161 AKTG ZUM CORPORATE-GOVERNANCE-KODEX

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für 2019 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag zugänglich gemacht.

7.3 ANZAHL DER MITARBEITER

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beläuft sich auf:

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2019 2018
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Gewerbliche Arbeitnehmer 444 44 488 473 9 482
Angestellte 239 45 284 249 5 254
Anzahl Mitarbeiter 683 89 772 722 14 736
Auszubildende 24 0 24 19 8 27
Anzahl Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) 707 89 796 741 22 763

7.4 PRÜFUNGS- UND BERATUNGSGEBÜHREN

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 366 TEUR (davon für das Vorjahr 23 TEUR), für andere Bestätigungsleistungen 13 TEUR, für Steuerberatungsleistungen 0 TEUR und für sonstige Leistungen 76 TEUR (davon für das Vorjahr 53 TEUR).

7.5 ORGANE DER GESELLSCHAFT UND DEREN MANDATE

VORSTAND

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:

Dr. Rolf Merte (bis 6. März 2020)

Vorstandsvorsitzender

Verantwortlich für die Bereiche Technology & Business Development, Sales & Marketing sowie Information Systems

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V.
Mitglied des Beirats der Endiio GmbH und der Endiio Engineering GmbH

Nicolas-Fabian Schweizer

Mitglied des Vorstands, (Stv. Vorsitzender)

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Technology, Business Development, Human Resources, Legal und Media & Communications. Hinzu kommt die Führung der Embedding-Themen und das Partner Management IFX, WUS und Meiko.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China
Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG
Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG

Marc Bunz

Mitglied des Vorstands

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Sales & Marketing, Finance & Controlling, Supply Chain, Information Technology, Investor Relations und Leitung der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. China.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse
Mitglied des Beirats der HDI Global SE

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Christoph Schweizer (seit 28. Juni 2019)

Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Ehemaliger Geschäftsführer der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Schweizer Air Service GmbH & Co.KG

Dr. Stephan Zizala

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division der Infineon Technologies AG

Michael Kowalski (Vorsitzender bis 28. Juni 2019)

Mitglied im Finanzausschuss Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden

Chris (Chuan Pin) Wu

President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. Kunshan/China

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Director der Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd.
Director der Happy Union Investment Co., Ltd.

Karin Sonnenmoser (bis 28.Juni 2019)

Mitglied im Finanzausschuss

Chief Financial Officer der Ceconomy AG (ab 1. März 2019)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin

Petra Gaiselmann * (seit 28. Juni 2019)

Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Schweizer Electronic AG, Schramberg

Jürgen Kammerer * (seit 28. Juni 2019)

Prozesstechniker Mechanik, Schweizer Electronic AG, Schramberg

Carsten Brudlo * (bis 28.Juni 2019)

Manager Surface Finishing, Schweizer Electronic AG, Schramberg

Siegbert Maier * (bis 28. Juni 2019)

Sachbearbeiter Abteilung Quality Test, Schweizer Electronic AG, Schramberg

*) Arbeitnehmervertreter

7.6 ANTEILSBESITZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

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Name Sitz Anteil am Eigenkapital

(in Prozent)
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Schweizer Pte. Ltd. Singapore 100,0
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. Singapore 100,0
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. Singapore 94,5
Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. Schramberg/ Deutschland 100,0
Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou / China 100,0
Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. Jiangsu/China 100,0
Sonstige Beteiligungen
SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH Schramberg/ Deutschland 1,3

Schramberg, 7. April 2020

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

N. F. Schweizer

M. Bunz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Schweizer Electronic AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Schweizer Electronic AG, Schramberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Darüber hinaus haben wir die Informationen außerhalb des Geschäftsberichts, auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Übernahmerelevanten Angaben" verwiesen wird, nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Konzern wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie einem Mitgesellschafter einer Tochtergesellschaft in Singapur verklagt. Gegenstände der Klagen sind im Falle des ehemaligen Vorstandsmitglieds die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017 und im Falle des Mitgesellschafters einer Tochtergesellschaft Ansprüche aufgrund erlittener Verluste bei dem gemeinsamen Beteiligungsunternehmen.

In diesen Klageverfahren werden Zahlungsansprüche von dem Mitgesellschafter auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag und von dem ehemaligen Vorstandsmitglied auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag erhoben. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter waren die Rückstellungen für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen die einzelnen Klagefälle mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs der Klageverfahren die Einschätzung der mit den Klageverfahren beauftragten Rechtsanwälte sowie des lokalen Abschlussprüfers der Tochtergesellschaft eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellung haben wir vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zur Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken bzw. zur Angabe der Höhe der Prozessrisiken hat die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang Angaben im Abschnitt 2 sowie in Abschnitt 4.16 gemacht.

2) Ansatz und Bewertung latenter Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Konzern übt seine Geschäftstätigkeit in Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge war im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht auf der Einschätzung ihrer Nutzbarkeit aufgrund künftig zu versteuernden Einkommens. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Konzerngesellschaften und hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen vor, die ermessensbehaftet sind.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben interne Steuerexperten zur Unterstützung bei der Beurteilung der latenten Steuern hinzugezogen. Wir haben uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst, die inländischen Steuerwerte anhand von Steuerbescheiden und der Bestätigung des externen Steuerberaters nachvollzogen, in Stichproben die Identifikation, Vollständigkeit und richtige Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS überprüft sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes nachvollzogen.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen korrekt aus den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Unternehmensplanungen abgeleitet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft unter dem Blickwinkel des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zum Vorgehen bezüglich der latenten Steuern berichtet die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang unter anderem im Abschnitt 2 sowie in der Textziffer 3.8.

3) Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Realisierung des Umsatzes erfolgt gem. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt hat. In Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung kann neben einer zeitpunktbezogenen auch eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung in Betracht kommen. Die Bilanzierung von aus geschlossenen Verträgen resultierenden Leistungsverpflichtungen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Auslegung der Verträge die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Bei der Beurteilung des Rechtsanspruches auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung werden die jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarungen und die allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt. Lässt sich aus diesen kein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistung ableiten, werden ergänzende Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Deutschland) bzw. einschlägige vergleichbare, lokale Gesetze (Ausland) herangezogen.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der unternehmensinternen Dokumentation zu IFRS 15, dem Vertragsmanagement und den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der nicht vorhandenen alternativen Nutzungsmöglichkeit und hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Bezahlung bereits durch Konzerngesellschaften erbrachter Leistungen auseinandergesetzt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzrealisation, im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Verträge mit Kunden ausgewählt, die ein wesentliches Umsatzvolumen repräsentieren. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Verträge haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung bei Lieferverträgen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den im Rahmen der Erfassung von Umsatzerlösen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen berichtet die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang in Abschnitt 2.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte Nichtfinanzielle Erklärung (Konzern), Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie Corporate Governance Bericht, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Abschnitte Kennzahlen IFRS, Unternehmen sowie Informationen.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklangsteht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Un-Vollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Schweizer Electronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Beratungen im Zusammenhang mit neuen IFRS und zu Rechnungslegungsfragen;
Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen;
Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.

Freiburg i. Br., 8. April 2020

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer

Mittelberger, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Schramberg, 7. April 2020

Der Vorstand

N.-F. Schweizer

M. Bunz

Corporate Governance

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE GOVERNANCE-BERICHT

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien des Schweizer-Konzerns und der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB über die Unternehmensführung. Zugleich berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens.

Die Schweizer Electronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Vorstand der Schweizer Electronic AG und die Geschäftsführungen der Konzerntöchter leiten die Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und Geschäftsordnungen.

Der Aufsichtsrat überwacht, berät und begleitet den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnungen beider Organe regeln unter anderem diese Zusammenarbeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Viele der im DCGK enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung werden bereits seit langer Zeit beachtet.

Compliance

Die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, unternehmensinterner Richtlinien und ethischer Grundsätze ist für Schweizer unverzichtbar und selbstverständlich.

Der Vorstand sorgt für eine Unternehmenskultur, in der Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität die Eckpfeiler des Handelns sind.

Er sorgt im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems nicht nur für die Einhaltung bestehender Gesetzesvorschriften, seiner Richtlinien und Grundsätze, sondern auch für ein Umfeld, in dem etwaige Risiken frühzeitig erkannt, Maßnahmen ergriffen und somit rechtmäßiges Verhalten gewährleistet bzw. Risiken minimiert werden. Richtlinien zum Kartellrecht, zu Insiderbestimmungen, fairem Wettbewerb, Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle und zur Vermeidung von Korruption werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der Unternehmensprozesse. Grundlage für eine verantwortungsvolle Lieferkette bilden neben den allgemeinen Einkaufsbedingungen die bestehenden Lieferantenrichtlinien, -bewertungen sowie die Conflict Minerals Policy. Um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachzugehen, hat das Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Darüber können sowohl Beschäftigte von Schweizer und als auch Außenstehende Verstöße melden. Bei der Bearbeitung der Hinweise stellt das Hinweisgebersystem absolute Vertraulichkeit sicher.

Periodische Bewertungen spezifischer Compliance-Risiken werden anhand von Checklisten vorgenommen, notwendige Maßnahmen ergriffen und durch Zertifizierungsgesellschaften überprüft.

Informationen zur Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind in der Nichtfinanziellen Erklärung als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2019 verfügbar und werden auf der Internetseite unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

Die Entsprechenserklärungen der Schweizer Electronic AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www. schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html allen Interessenten zugänglich gemacht worden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG

(Stand: Dezember 2019)

Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Dezember 2018 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 19. Mai 2017 berichtigt wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2018 den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

Kodex-Nr. 4.2.2: Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat nicht vollumfänglich entsprochen. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Soweit allerdings der Kodex diese bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hält die Anforderungen der Empfehlung für zu unbestimmt. Dem Aufsichtsrat fehlen insbesondere konkrete Anhaltspunkte dafür, wie er den oberen vom unteren Führungskreis und die relevante von der irrelevanten Belegschaft abgrenzen soll. Unklar ist außerdem, welcher Zeithorizont und welche Perspektive bei der "zeitlichen Entwicklung" zu berücksichtigen sind. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die im Rahmen der Festlegung der Vorstandsvergütung schon bisher berücksichtigten Maßstäbe hinreichend sind, um eine angemessene Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.

Kodex-Nr. 4.2.3: Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8, dass hinsichtlich der variablen Vergütungsteile eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die derzeit und künftig geltenden Vergütungsregelungen in den Vorstandsdienstverträgen sehen vor, dass der Aufsichtsrat im Fall außerordentlicher Entwicklungen auf Seiten der Gesellschaft (wie z. B. umwandlungsrechtliche Maßnahmen, Aktienrückkauf, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und/oder Veräußerung von Unternehmen und Betrieben, Hebung stiller Reserven), die einen erheblichen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Zielwerte der vorgesehenen variablen Vergütung haben, berechtigt ist, die Vertragsbedingungen und sonstigen Parameter der variablen Vergütung einseitig anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine solche Regelung sinnvoll und erforderlich ist, um die Auswirkungen solcher außerordentlichen Entwicklungen in angemessener Weise zu neutralisieren. Der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 1, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wurde und wird nicht entsprochen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Schweizer Electronic AG enthalten keine solche Regelung. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Aufnahme einer solchen Regelung nicht für sinnvoll, denn selbst in diesem Fall könnte ein Vorstandsmitglied seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern und auf Auszahlung seiner restlichen Ansprüche aus dem Vorstandsdienstvertrag bestehen. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat bei Verhandlungen mit vorzeitig ausscheidenden Vorstandsmitgliedern das Unternehmensinteresse hinreichend berücksichtigen und keine unangemessenen Abfindungen gewähren wird. Damit wird gleichzeitig der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 (Berechnung des Abfindungs-Caps) nicht entsprochen. In Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 wird empfohlen, dass eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps im Wert von zwei Jahresvergütungen (d. h. insgesamt drei Jahresvergütungen) nicht übersteigen soll. Die Vorstandsmitglieder haben im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist, so dass der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 grundsätzlich entsprochen wird. Allerdings wird für die Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung nicht - wie im Kodex vorgesehen - auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Vielmehr wird für die Berechnung auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Bemessung des Abfindungs-Caps auf Grundlage des Durchschnitts mehrerer Jahresvergütungen aussagekräftiger und angemessener ist, als hierfür auf die Gesamtvergütung nur des abgelaufenen und eventuell des laufenden Geschäftsjahrs abzustellen. Vor diesem Hintergrund wird vorsorglich eine teilweise Abweichung von Kodex-Nr. 4.2.3. Abs. 5 i.V.m. Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 erklärt.

Kodex-Nr. 5.1.2: Kodex-Nr. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 wird empfohlen, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.

Kodex-Nr. 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3: Es besteht weder der in Kodex-Nr. 5.3.2 empfohlene Prüfungsausschuss noch der in Kodex-Nr. 5.3.3 empfohlene Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält die Einrichtung dieser Ausschüsse für ein Unternehmen der Größe der Schweizer Electronic AG mit einem lediglich sechsköpfigen Aufsichtsrat nicht für sinnvoll bzw. erforderlich. Die für den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss vorgesehenen Aufgaben sowie die sonstigen Aufgaben des Aufsichtsrats können problemlos im Gesamtgremium behandelt werden, soweit sie nicht dem bestehenden Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats übertragen sind. Als einziger Ausschuss besteht der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll bzw. erforderlich ist. Mit der Einrichtung des Personal- und Finanzausschusses hat der Aufsichtsrat daher der Empfehlung in Kodex-Nr. 5.3.1 Satz 1 (Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder) genügt. Höchst vorsorglich wird jedoch eine Abweichung von dieser Kodex-Empfehlung erklärt.

Kodex-Nr. 5.4.1: In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1, Alt. 1 und Satz 2 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat im Rahmen der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung u. a. eine festzulegende Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat angemessen berücksichtigen soll. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hält die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnis und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb bei der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung eine solche Altersgrenze nicht festgelegt. Auch die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat nicht für zielführend. Gerade die von einer solchen Regelgrenze betroffenen Aufsichtsratsmitglieder verfügen über vertiefte Kenntnisse der Gesellschaft und langjährige Erfahrung, von denen die Gesellschaft profitiert. Über eine weitere Amtszeit soll daher immer im Einzelfall entschieden werden.

In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Anforderungen des Kodex an die Berichtspflicht nach Auffassung des Aufsichtsrats unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar sind. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Berichterstattung nicht für sinnvoll erachtet.

Kodex-Nr. 5.4.6: Nach der Kodex-Empfehlung in Nr. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der Anknüpfung der erfolgsorientierten Vergütung an die Dividende die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt und dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.

Kodex-Nr. 7.1.2: In Kodex-Nr. 7.1.2 Satz 3, 1. Halbsatz wird empfohlen, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein sollen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die Einhaltung der Frist von 90 Tagen ist aufgrund des zeitlichen Aufwands, der mit der Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht verbunden ist, nicht möglich. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden und werden aber innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt.

Schramberg, im Dezember 2019

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

DIE STRUKTUR DER UNTERNEHMENSLEITUNG UND ÜBERWACHUNG STELLT SICH WIE FOLGT DAR:

Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre der Schweizer Electronic AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben.

Das Bestreben von Schweizer ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so einfach wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein Stimmrechtsvertreter benannt, den diese mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, von denen zwei von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und die übrigen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Wahlen zum Aufsichtsrat werden regelmäßig in Einzelwahlen durchgeführt. Die Amtszeit der im Berichtsjahr gewählten Aufsichtsratsmitglieder dauert für vier Mitglieder bis zur Hauptversammlung im Jahr 2024 und jeweils für ein Mitglied bis zur Hauptversammlung im Jahr 2021 bzw. 2022.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Vorstand.

Der Vorsitzende und der Stellvertretenden Vorsitzende des Aufsichtsrats werden aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt.

Zudem besteht ein Personal- und Finanzausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats, dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Christoph Schweizer, und zwei weiteren Anteilseignervertreter, Herrn Dr. Stephan Zizala und Herrn Michael Kowalski, besteht. Der Ausschussvorsitzende informiert das Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlussfassungen des Ausschusses. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest, billigt den Konzernabschluss und beauftragt den Abschlussprüfer. Weitere Einzelheiten zu seiner Arbeitsweise und der jährlichen Überprüfung seiner Tätigkeit anhand eines Fragebogens stehen im Bericht des Aufsichtsrats zur Verfügung.

Zusammensetzung Personal- und Finanzausschuss

Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, zum bestehenden Personal- und Finanzausschuss und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Tätigkeiten und Mandaten stehen im Anhang zum Jahresabschluss und unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/aufsichtsrat.html zur Verfügung.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht berichtet.

Für den Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Vorstand

Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, berät und stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Das Gremium bestand bis zum 6. März 2020 aus drei Mitgliedern und ist seither mit zwei Mitgliedern besetzt. Nähere Informationen über die Aufgabenbereiche sowie die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www. schweizer.ag/de/ueberuns/vorstand.html zur Verfügung.

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands wird im Vergütungsbericht berichtet.

Für den Vorstand ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebene

Das ""Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" schreibt eine Mindestquote von 30 Prozent für Frauen und Männer (sog. Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Für Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung (auch nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegen, wurde die Pflicht geschaffen, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Führungsebenen zu setzen. Dabei hat das Unternehmen ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen.

Für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 hat sich der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat die Zielgröße gesetzt, dass mindestens ein Aufsichtsratssitz durch eine Frau besetzt werden soll. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Aufsichtsrat keine Frau an. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 eine Zielgröße von Null festgelegt. Bei Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Vorstand keine Frau an.

Der Vorstand hat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 für den Frauenanteil in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, dass mindestens eine Position mit einer Frau besetzt werden soll. Die im Gesetz benannte zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei Schweizer nicht definiert. Aus diesem Grund bezieht sich die Zielgröße auf die wesentliche Führungsebene. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße bestand die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands aus Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten und umfasste insgesamt elf Personen. Bei Festlegung der neuen Zielgröße war diese Führungsebene mit keiner Frau besetzt.

Diese Zielgrößen sollen bis zum 30.06.2022 erreicht werden.

Ziele für die Zusammensetzung sowie Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat am 19. Juni 2017 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Loyalität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten und Geschäftsfelder von Schweizer als wesentlich erachtet werden. Unter anderem gehören hierzu Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen allgemeine Betriebswirtschaft, Unternehmensstrategie und -Steuerung, Technologie, Produktion und Vertrieb, Finanzen (einschl. Rechnungslegung), Personal sowie Recht (einschließlich Compliance und Aufsichtsrecht). Im Falle anstehender Neubesetzungen ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse verstärkt werden sollen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:

Mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch eine ausländische Staatsangehörigkeit, relevante Auslandserfahrung oder relevante Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr);
nicht mehr als zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die eine Beratungsfunktion oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Schweizer Electronic AG wahrnehmen; damit sollen potentielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat eingeschränkt werden;
mindestens drei Aufsichtsratssitze für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2., d. h. mindestens ein Aufsichtsratssitz für unabhängige Anteilseignervertreter und mindestens zwei Aufsichtsratssitze für unabhängige Arbeitnehmervertreter (nach Einschätzung des Aufsichtsrats handelt es sich bei den Arbeitnehmervertretern grundsätzlich um unabhängige Aufsichtsratsmitglieder);
mindestens ein Aufsichtsratssitz für Frauen.

Diversity

Als international tätiges Unternehmen sind Vielfalt und interkulturelle Zusammenarbeit wesentliche Faktoren unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Diversität ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei umfasst der Begriff der Vielfalt (Diversity) die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft, der Religion, des ethnischen Hintergrunds, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sowie die Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Ziel unseres verfolgten Diversitätskonzepts ist es, die fachlich und persönlich geeignetsten Kandidaten für ein Mandat als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie für sämtliche Führungspositionen zu gewinnen und dabei eine vielfältige Zusammensetzung in seiner Gesamtheit anzustreben.

Das Diversitätskonzept, das im Hin blick auf die Zusammensetzung der Organe der Schweizer Electronic AG verfolgt wird, sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands neben der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität der Kandidaten insgesamt auf Vielfalt achtet und dabei eine angemessene Beteiligung von Frauen anstrebt. Die Vorstandsmitglieder sollten über langjährige Berufserfahrung in den für das Unternehmen relevanten Branchen verfügen. Bei der Prüfung potentieller Kandidaten für eine Nachbesetzung vakant werdender Vorstandspositionen werden qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und angemessen berücksichtigt. Personalthemen werden im Personal- und Finanzausschuss vorbereitet und im Aufsichtsrat behandelt und entschieden. Im Rahmen der Nachfolgeplanung für den Vorstand tauschen sich die Mitglieder Personal- und Finanzausschusses und des Aufsichtsrats bei Bedarf aus, soweit sinnvoll auch in Abwesenheit des Vorstands.

Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf hinreichende Vielfalt geachtet. Gemäß der festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat soll mindestens ein Aufsichtsratssitz mit einer Frau besetzt sein. Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern stehen Kriterien wie die fachliche und soziale Kompetenz, die internationale Erfahrung sowie die charakterliche Eignung im Vordergrund.

Bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird außerdem auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet, ohne dass eine feste Altersgrenze festgelegt wurde.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept

Die verfolgten Zielgrößen in der Zusammensetzung einschließlich des Kompetenzprofils und die Kriterien des verfolgten Diversitätskonzepts werden frühzeitig im Auswahlprozess potentieller Kandidaten für eine Bestellung in den Vorstand, die Nominierung für die Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sowie für sämtliche Führungspositionen berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und ist mit den Geschäftsfeldern von Schweizer vertraut. Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Die Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen. Das Ziel, bis 30.06.2022, einen Aufsichtsratssitz mit einer Frau zu besetzen, ist seit der Hauptversammlung im Jahr 2017 erfüllt.

Dem Aufsichtsrat gehört gemäß seiner Zielsetzung vom 19. Juni 2017 eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach dieser Zielsetzung sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören, davon mindestens ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner. Gegenwärtig gehört gemäß der Zielsetzung von 2017 mit Herrn Michael Kowalski, mindestens ein unabhängiger Anteilseignervertreter dem Aufsichtsrat an. Herr Kowalski wird aufgrund seiner Professionalität und Erfahrung trotz seiner langjährigen Aufsichtsratszugehörigkeit vom Gremium als unabhängig eingeschätzt.

Im Auswahlprozess geeigneter Kandidaten für die Neubesetzung der Vorstandsposition im Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat neben der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität auf die Vielfalt geachtet. Qualifizierte Frauen wurden in den Auswahlprozess einbezogen und angemessen berücksichtigt. Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands entspricht der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zielzusammensetzung.

Zielgrößen und Umsetzung für den Frauenanteil:

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Ausgangsbasis 30. Juni 2017 Ziel bis 30. Juni 2022 Stand zum 31.12.2019
Aufsichtsrat Keine Frau Eine Frau Eine Frau
Vorstand Keine Frau Keine Frau Keine Frau
Wesentliche Führungsebene 1) Keine Frau Eine Frau Eine Frau

1) Führungsebene unterhalb des Vorstands, die direkt an diesen berichten.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2015 wird ein Konzernabschluss nach den IFRS-Richtlinien erstellt. Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG erfolgt nach den HGB-Vorschriften. Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Konzern- und Jahresabschluss werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über wesentliche Sachverhalte, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer nimmt an den Aufsichtsratssitzungen, in denen Konzern- und Jahresabschluss gebilligt und festgestellt werden, persönlich teil.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei Schweizer einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, auf der Analystenkonferenz, in den Quartalsmitteilungen und im Halbjahresfinanzbericht.

Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen. Sämtliche Meldungen und Mitteilungen sind unter www.schweizer.ag/de/investor-relations.html zugänglich. Fragen werden von der Abteilung Investor Relations oder Communications beantwortet.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft

Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Schweizer Electronic AG oder sich darauf beziehende Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied und von ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigte Geschäfte ein Gesamtvolumen von EUR 5.000 (ab 2020 EUR 20.000) erreicht. Die der Schweizer Electronic AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance/directors-dealings.html abrufbar.

Schramberg, 9. April 2020

Der Vorstand

Nicolas-Fabian Schweizer, Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Christoph Schweizer, Vorsitzender des Aufsichtsrats

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein Schwerpunkt in unserer Aufsichtsratstätigkeit im Jahr 2019 war die Überwachung des Bauprojektes in China und der Aufbau der dortigen Organisation. Der Aufbau in Jintan liegt weitgehend im Plan und weißt kaum Abweichungen zu dem vom Aufsichtsrat verabschiedeten Businessplan auf.

Weiter hat sich der Aufsichtsrat mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schramberg beschäftigt. Das hierzu vom Vorstand gestartete Projekt zur Weiterentwicklung, der in Schramberg zukünftig eingesetzten Produktionstechnologie, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat.

Das laufende Geschäftsjahr 2020 ist zum Zeitpunkt der Berichtserfassung geprägt von vielen Unsicherheiten. Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen schlechten konjunkturellen Aussichten stellen uns, das Unternehmen und die Gesellschaft vor eine große Herausforderung und erlauben keine sichere Prognose.

Die Mitarbeiter, der Vorstand und der Aufsichtsrat werden alles Notwendige tun, um die Schweizer Electronic AG weitgehend unbeschadet durch diese schwierige Zeit zu führen.

ZUSAMMENARBEIT VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten, seine Geschäftsführung kontinuierlich überprüft und überwacht. Maßstab waren dabei die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.

Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

SITZUNGEN UND BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

In vier turnusmäßigen und drei außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und die entsprechenden Entscheidungen getroffen; hinzu kam jeweils ein im Umlaufverfahren gefasster Beschluss des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses. Der Aufsichtsrat tagte bei Bedarf auch ohne den Vorstand. Im Berichtsjahr gab es kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die individuelle Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder an den Plenumssitzungen und den Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses:

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Aufsichtsräte Sitzungen (inkl. Ausschuss) Sitzungen Plenum Teilnahme Plenum Finanz- und Personalausschuss Teilnahme (Ausschuss) Teilnahme in % (aller Sitzungen)
Christoph Schweizer 1) 4 3 3 1 1 100 %
Dr. Stephan Zizala 9 7 7 2 2 100 %
Michael Kowalski 9 7 7 2 2 100 %
Chris Wu 7 7 7 100 %
Karin Sonnenmoser 2) 5 4 3 1 1 80 %
Petra Gaiselmann 3) 3 3 3 100 %
Jürgen Kammerer 3) 3 3 3 100 %
Carsten Brudlo 4) 4 4 4 100 %
Siegbert Maier 4) 4 4 4 100 %

1) Mitglied des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses seit 28. Juni 2019

2) Mitglied des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni 2019

3) Mitglied des Aufsichtsrats seit 28. Juni 2019

4) Mitglied des Aufsichtsrats bis 28. Juni 2019

FINANZ- UND INVESTITIONSPLANUNG; UNTERNEHMENSSTRATEGIE

In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Kundengruppen, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz-und Risikosituation, die Entwicklung des Partnernetzwerks und das bestehende Compliance Management System.

Inhaltliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren die Beratungen und Diskussionen mit dem Management zu den Auswirkungen des konjunkturellen Abschwungs für das Unternehmen. Besonderes Augenmerk wurde auf die für Schweizer wichtigste Kundengruppe Automotive gelegt. Mit dem Management wurde über notwendige zu treffende Maßnahmen beraten und deren Zielerreichung diskutiert. Der Aufsichtsrat wurde über Abweichungen von früher berichteten Zielen regelmäßig informiert, so dass eine kritische Auseinandersetzung und Beratung über die jeweiligen Themen stattfand.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit bildete die strategische Weiterentwicklung des Schweizer Konzerns durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte in Jintan (China). Anhand eines zwischen Vorstand und Aufsichtsrats abgestimmten Reportings waren die Mitglieder des Aufsichtsrats stets umfassend über die Entwicklung, Baufortschritt und die Verwendung der geplanten Mittel informiert.

PERSONAL- UND VERGÜTUNGSTHEMEN

Auch im Berichtsjahr wurden Personal- und Vergütungsthemen im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. Hierzu gehörte insbesondere die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands und der Bestimmung der Zielerreichungsgrade für das Geschäftsjahr 2018. Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr 2019 war die, vom Personal- und Finanzausschuss erarbeitete, Modifikation der variablen Vergütungskomponenten (MSTI / LTI) der Vorstandsvergütung und die Verabschiedung der entsprechenden Zielwerte für 2019. Die Einzelheiten zur Vorstandsvergütung können dem Vergütungsbericht entnommen werden.

Herr Dr. Rolf Merte hat sich entschieden, die Schweizer Electronic AG aus persönlichen Gründen vorzeitig zu verlassen. Der Aufsichtsrat und Herr Dr. Merte haben sich am 6. März 2020 einvernehmlich darauf verständigt, dass Herr Dr. Merte mit Wirkung vom 6. März 2020 aus dem Vorstand ausscheidet. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Merte für die geleistete Arbeit und seine Verdienste um die Gesellschaft und wünscht ihm persönlich alles Gute. Die von Herrn Dr. Merte verantworteten Bereiche werden von diesem Tage an von den Vorstandsmitgliedern Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz geleitet.

RECHTSSTREITIGKEITEN

Inhaltlich hat sich bei den anhängigen Themen im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung ergeben. So befasste sich der Aufsichtsrat auch in diesem Jahr regelmäßig mit den zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd, die im Jahr 2019 erstinstanzlich seitens Schweizer gewonnen wurde.

NEBEN DEN ZUVOR GENANNTEN ZENTRALEN INHALTEN BEHANDELTE DER AUFSICHTSRAT IN SEINEN SITZUNGEN INSBESONDERE NOCH FOLGENDE THEMEN:

April-Sitzung (Bilanzsitzung)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden am 10. April 2019 über die erfolgten Zielerreichungsgespräche des Personal-und Finanzausschusses mit dem Vorstand informiert. Das Plenum folgte den Empfehlungen des Ausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI bzw. LTI für das Geschäftsjahr 2018 wurden beschlossen. Ferner wurde die beabsichtigte Neugestaltung der variablen Vorstands-Vergütungskomponente diskutiert. Der Aufsichtsrat hat sich mit der Rechnungslegung der Schweizer Electronic AG und der Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018, der Abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Schweizer Electronic AG eingehend befasst. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Dieser berichtete ausführlich über seine Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsergebnisse wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert und Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände und billigte die Rechnungslegung und die Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2018. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde die Zustimmung erteilt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats schlossen sich dem Prüfungsergebnis des Personal- und Finanzausschusses zur Nichtfinanziellen Erklärung an und der Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Jahr 2018 wurde verabschiedet.

Juni-Sitzung

Am 27. Juni 2019 erfolgte eine umfassende Berichterstattung des Vorstands über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in einem eingetrübten Marktumfeld. Der Vorstand berichtete über den Wirkungsgrad der getroffenen Kostensenkungsmaßnahmen, so dass sich das Gremium einen umfassenden Überblick schaffen konnte. Ein weiterer Schwerpunkt war die Genehmigung der Neugestaltung der variablen Vergütungskomponente des Vorstands.

Bei der Sitzung vom 28. Juni 2019 standen die Wahlen zum Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters und die Wahl eines weiteren Mitglieds des Personal- und Finanzausschusses im Vordergrund.

September-Sitzung

Schwerpunkt der Sitzung vom 27. September 2019 waren die bereits berichteten Themen: Geschäftsverlauf des Unternehmens, aktueller Stand der beschlossenen Kostensparmaßnahmen und die Errichtung der Produktionsstätte in Jintan (China).

Dezember-Sitzung

In der Sitzung vom 6. Dezember 2019 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2020 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2021 und 2022 zur Kenntnis. Ferner wurde die neue Entsprechenserklärung verabschiedet.

EFFIZIENZPRÜFUNG DER TÄTIGKEIT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 27. September 2019 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.

AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsrat zu behandeln sind. Ferner wird der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in eigener Verantwortung wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Beispielsweise nutzen die neu gewählten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats in 2019 die Möglichkeit, sich in einem mehrtägigen Seminar sowohl über grundsätzliche als auch aktuelle Themen der Aufsichtsratstätigkeit zu informieren.

PERSONELLE VERÄNDERUNG IM AUFSICHTSRAT

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 endete die Amtszeit aller Aufsichtsrats- und deren Ersatzmitglieder, so dass Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erforderlich waren. Die Versammlung wählte die Herren Michael Kowalski, Dr. Stephan Zizala und Chris Wu und meine Person als Vertreter der Anteilseigner sowie die Herren Dr. Stefan Krauss und Chih Kang Chen als Ersatzmitglieder. Frau Karin Sonnenmoser hat sich nach zweijähriger Zugehörigkeit sowohl im Aufsichtsratsgremium als auch als Mitglied des Personal- und Finanzausschusses nicht mehr zur Wahl gestellt. Der Aufsichtsrat dankt Frau Sonnenmoser nochmals für ihr Engagement und wünscht ihr alles Gute.

Entsprechend dem Drittelbeteiligungsgesetz werden zwei Mitglieder des Aufsichtsrats von Arbeitnehmern gewählt. Als neu gewählte Arbeitnehmervertreter sind Frau Petra Gaiselmann und Herr Jürgen Kammerer Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch den bisherigen Arbeitnehmervertreter Herrn Carsten Brudlo und Herrn Siegbert Maier gehört der Dank für ihr langjähriges Engagement.

In der an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wurde ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Dr. Zizala stellvertretender Vorsitzender gewählt. Gemäß Satzung beinhaltet diese Wahl auch den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz des Personal- und Finanzausschusses. Als weiteres Mitglied des Personal- und Finanzausschusses wurde Herr Michael Kowalski gewählt.

ARBEIT DES PERSONAL- UND FINANZAUSSCHUSSES

In der Sitzung vom 27. März 2019 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Einzel- und Konzernabschluss zum 31.12.2018. Die Abschlussunterlagen wurden nebst gesonderter Nichtfinanzieller Erklärung vom Vorstand erläutert und durch die Mitglieder des Ausschusses geprüft. Des Weiteren wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vom Gremium erörtert. Schwerpunkt der Sitzung vom 27. September 2019 war Diskussion und Beratung mit dem Management zum Geschäftsverlauf des Unternehmens, zu treffende notwendige Maßnahmen und der Zielerreichungsgrad.

Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen. Schwerpunkt im Geschäftsjahr war die Neugestaltung der variablen Vergütungskomponente und der entsprechenden Empfehlung an den Gesamtaufsichtsrat.

CORPORATE GOVERNANCE

Über Corporate Governance im Einzelnen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrem gemeinsamen Corporate Governance Bericht, der sowohl im Geschäftsbericht als auch auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.

Entsprechenserklärung 2019

Insbesondere in der Sitzung vom 6. Dezember 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und verabschiedete die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und sind zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.3.3 und 5.5.2 DCGK hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stehen gegenwärtig oder im Berichtsjahr mit Unternehmen, in denen sie eine hochrangige Position bekleiden mit Schweizer in Geschäftsbeziehungen. Die Geschäfte von Schweizer mit diesen Unternehmen erfolgen beziehungsweise erfolgten dabei zu Bedingungen entsprechend unter fremden Dritten. Der seit dem 28. Juni 2019 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende steht in persönlicher Beziehung zu einem Vorstandsmitglied. Der Aufsichtsrat achtet bei Beschlussfassungen auf die Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Die Einzelheiten der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Corporate Governance Bericht dargestellt.

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND BILLIGUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2019 geprüft. Die Ernst & Young GmbH wurden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 gewählt. Die Ernst & Young GmbH hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Wirtschaftsprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen erstmalig Herr Julius Mittelberger und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 8. April 2020 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 9. April 2020 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der keine Dividende vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erstellende Nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.

Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.

Schramberg, den 9. April 2020

Der Aufsichtsrat

Christoph Schweizer, Vorsitzender

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