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Schweizer Electronic AG

Annual Report May 20, 2019

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Annual Report

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SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT

Schramberg

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2018 - 31.12.2018

Konzernabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2018

Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2018

des Schweizer-Konzerns und der Schweizer Electronic AG

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der Schweizer-Gruppe ("Schweizer" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von Schweizer. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Schweizer übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Grundlagen des Konzerns

Rechtliche und organisatorische Struktur

Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

Konzernstruktur

Mit Wirkung zum 2. November 2018 wurde der Anteil an Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd (Hong Kong) in Höhe von 31,42 % an den Joint Venture Partner Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan veräußert.

Geschäftsmodell

Schweizer steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. Schweizers hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Systemkosten-Reduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und fördern unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen.

Schweizer bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kuns-han) Co., Ltd., Kunshan, China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. Schweizer beschäftigt zum Stichtag weltweit insgesamt 814 Mitarbeiter. In Zukunft soll zusammen mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden. Die gemeinsam entwickelte p2Pack Technologie steht jetzt vor der Markteinführung.

Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse im Segment Regulierter Markt notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen.

Globalisierung und Diversifikation

Im Fokus der globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. Schweizer will zukünftig außerdem in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet einen Teil ihres Portfolios entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau.

Darüber hinaus sind wir intensiv dabei, die Bereiche Industrie und Luftfahrt in unserem Portfolio deutlich auszuweiten und hier zusätzliche Kunden mit unseren innovativen Lösungen zu gewinnen.

Im August 2018 hat Schweizer im Beisein von Regierungsvertretern den Grundstein für ihre neue Hochtechnologie-Produktionsstätte in Jintan, Provinz Jiangsu (China) gelegt. Auf einer Produktionsfläche von insgesamt 90.000 Quadratmetern sollen in Jintan Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen hergestellt werden. Nach Beendigung der Bauphase, die auf 18 Monate angesetzt ist, erfolgt der Aufbau der neuen Fertigungskapazitäten in drei Produktionsanlaufphasen mit einer Kapazität von je 1.200 m2 Leiterplattenfläche/Tag. Damit wird Schweizer das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter ausschöpfen und insbesondere auch den stark wachsenden chinesischen Markt adressieren.

Electronic

Schweizer nimmt zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Meiko Electronics Co. Ltd. und Elekonta Marek GmbH & Co. KG weltweit die führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich Schweizer auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.

Systems

Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems ist die logische Konsequenz aus zunehmenden Kundenanforderungen, Schweizers Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet Schweizer daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2020 bzw. 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der Schweizer-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der Schweizer-Gruppe aktuell um ein Ein-Segment-Unternehmen.

Geschäftsbereiche

Forschung und Entwicklung

Prozesstechnik

In der Fertigung konnten wesentliche Kernprozesse im Bereich Leiterbild durch die Einführung von Laser-Direktbelichtern verbessert werden. Die Ergebnisse liegen über den spezifizierten und erwarteten Ergebnissen, so dass im Geschäftsjahr 2019 das Konzept in weiteren Bereichen fortgesetzt wird. Ferner konnten durch eine Vielzahl von Maßnahmen Verbesserungen in der Ausbeute und Qualität erreicht werden.

Um unsere Embedding-Technologien (p2 Pack MOSFET Embedding) zur Serienreife in der Fertigung zu bringen, wurden umfangreiche ESD- und Sauberkeits-Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, sowie diverse Umbauten an nasschemischen Anlagen vorgenommen. Ferner erfordert die Handhabung von Halbleitern in der Leiterplattenlinie neue Automatisierungstechniken, welche derzeit ebenfalls umgesetzt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war, die Prozessabläufe für das neue Werk in Jintan (China) zu planen und festzulegen. In einem Team, bestehend aus deutschen und asiatischen Mitarbeitern, wurden die notwendigen Maschinen sowie die Registrierungs- und Planungsabläufe spezifiziert.

Serienentwicklung

In der Serienentwicklung hat Schweizer konsequent an der Weiterentwicklung ihrer innovativen Technologien und Lösungen gearbeitet. Hervorzuheben ist hier die besondere Qualität unserer Bondoberflächen, mit der die Kunden immer wieder überzeugt werden können. Im Bereich der Hochfrequenzleiterplatten konnten wir unser Portfolio unter anderem durch Optimierungen der Prozesstechnik und des Herstellverfahrens sowie die eingesetzten Materialien erweitern. Um die Inlay-Technologie einem breiteren Markt zur Verfügung stellen zu können, wurde an Lösungen gearbeitet, die diese Technologie mit all ihren Vorteilen auch in großen Stückzahlen zur Verfügung stellen können.

Ein Fortschritt in Richtung Diversifizierung wurde erreicht, indem wir unsere Kunden in der Luftfahrt-Branche weiter von den Vorteilen unserer Hochtechnologie-Leiterplatten überzeugen konnten. Die besonders guten Eigenschaften von Schweizer's Inlay-Leiterplatten und des Power Combi Boards bei Anwendungen im Bereich der Leistungselektronik wurden hierbei aufgezeigt. Durch die sehr positive Rückmeldung des Kunden kann die Umsetzung der Lösungen in Serie erfolgen.

In Zusammenarbeit mit Infineon stehen nun die Pläne für die Einführung der p2 Pack Technologie in den Automotive Massenmarkt. Die mit diesen Veränderungen verbundenen Investitionen bei Schweizer sind in der Beschaffung beziehungsweise in der intensiven Planung. Die Projektteams beider Unternehmen arbeiten daran, eine fehlerfreie und reibungslose Serienproduktion mit einer hochgradig zuverlässigen Technologie zu gewährleisten. Die hergestellten Demonstratoren haben durchweg ein positives Feedback der Kunden erhalten.

Innovation

Im Bereich der Vorentwicklung haben wir uns auch dieses Jahr schwerpunktmäßig an öffentlich geförderten Projekten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt. Diese sind im Einzelnen:

Förderprojekt SiCmodul

Es wurde ein Hochvolt Power Embedding Leistungsmodul als Smart p2 Pack konzipiert, das in einem 6-phasigen Traktionsinverter eingesetzt werden kann (E-Mobility). Dabei wurde das komplette System vom Asynchronmotor, über die Kühlung bis zum Control Board und zur Steuersoftware einbezogen. Hergestellt wurden Einheitszellen aus Hochvolt-MOSFETs, welche in einer speziellen Löttechnologie aufgebracht wurden und dafür verwendet werden, um ein neuartiges Hoch-Performance Materialsystem zu evaluieren.

Projekt KoRRund

Im Rahmen des Projektes wurden neue Leiterplatten-Basismaterialien identifiziert, welche für die nächsten Radar-Generationen notwendig sind. Während für heutige Aufbauten hauptsächlich Laminate verwendet werden, benötigen neue Produktgenerationen Material im sog. B-Stage Zustand, also Prepregs. Aus diesen Materialien wurden Messproben hergestellt und bei einem Kooperationspartner die Hochfrequenz-Eigenschaften in einem Bereich bis zu 110 GHz charakterisiert. Weitere Schwerpunkte des Projekts waren die Erforschung konformer Antennen sowie Anwendungsgebiete von Schweizer's patentierter μ2 Pack Technologie.

Projekt Smart PVI-Box

Der Schwerpunkt des Projekts, das in Kürze abgeschlossen wird, lag auf der Weiterentwicklung von Basismaterialien für Hochspannungsanwendungen mit optimierter thermischer Leitfähigkeit. Im Rahmen des Projekts konnten vielversprechende Materialien identifiziert und hinsichtlich ihrer Eignung für Embedding-Technologien erprobt werden. Ferner wurden korrespondierende Herstellungsprozesse für Hochvolt-Embedding-Anwendungen optimiert und anhand von Demonstratoren mit SiC Halbleitern für 1.200V ausgewertet. Im Rahmen des Projekts erfolgten auch nationale sowie internationale Veröffentlichungen zu Entwicklungen in der Leistungselektronik im Hochvoltbereich.

Die gesamten von Schweizer erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Jahr 2018 3,9 Mio. EUR. Diesem Bereich waren in Deutschland 41 Mitarbeiter zugeordnet. Schweizer beschäftigte zum 31.12.2018 157 Ingenieure und Techniker.

Patente

Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2018 auf 49 Patente erhöht.

Human Resources

MITARBEITER

Die Zahl der Schweizer Mitarbeiter - bezogen auf den Standort in Schramberg und einschließlich Zeitarbeitnehmer - belief sich zum 31.12.2018 auf 773 Personen. Die Veränderung des Mitarbeiterstammes beinhaltet eine natürliche Mitarbeiterfluktuation von 3,2 Prozent, neun Austritte in die Rente, 65 Neueintritte, davon 11 Übernahmen von Auszubildenden und 29 Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis. Konzernweit beschäftigt Schweizer zusätzlich 41 Mitarbeiter in Asien. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Zeitarbeitnehmer als Quereinsteiger mit Schweizers gut organisierter Aus- und Weiterbildung schnell und erfolgreich in das Arbeitsumfeld integriert werden können. Damit bietet Schweizer den Zeitarbeitnehmern neue berufliche Perspektiven und begegnet dem Fachkräftemangel mit hauseigener Weiterqualifizierung.

Marketing &Vertrieb

Innovations- und Umsatzmotor von Schweizer bleibt die Automobilindustrie, das zeigt auch der Umsatzanteil des Automobilbereichs, der im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 70 Prozent lag. Schweizer hat gute Kundenbeziehungen zu allen großen europäischen Tier-1 und OEMs und verbreitert ständig ihr Netzwerk, besonders auch in den Wachstumsmärkten in Asien.

Automatisiertes Fahren gehört zu den großen Herausforderungen für die Zukunft der Automobilbranche. Für die Sensorik werden hier im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. Schweizer ist bei den Radarsensoren mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen der Partner der Wahl für viele große Tier-1. Bei den Kamerasystemen setzen nach wie vor namhafte Tier-1 auf die Schweizer FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben.

Auch bei der Elektromobilität, d.h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die in den kommenden Jahren stetig steigen wird, gilt Schweizer als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das Unternehmen hat sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC oder AC/DC Wandler mit seinem breitgefächerten Leistungselektronik-Angebot für fast jede Anwendung die richtige Lösung parat.

Schweizer nutzt und investiert in die persönlichen Präsentationsmöglichkeiten auf den großen, internationalen Messen, wie die jährlich stattfindende PCIM in Nürnberg oder die Electronica in München (findet zweijährig statt) und hat letztes Jahr einen Kundentag mit vielen Kunden, Instituten und Industriepartnern durchgeführt. Für das Jahr 2019 sind sogenannte Technologietage in fünf europäischen Großstädten geplant. Darüber hinaus wird Schweizer regelmäßig zu Lieferantentagen bei ihren größten Kunden eingeladen, um ihr innovatives Produktportfolio dort konzernweit bekannt zu machen.

Schweizers Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt. Gerade die Technologie der eingebetteten Leistungshalbleiter wird neben den vier Hauptanwendungen für Leistungsapplikationen im Bereich der automotiven 48V-Hybrid-Fahrzeuge, auch in der Automatisierung erfolgreich werden. Es ist ein klarer Trend zu erkennen, der Weg von 380V-Drehstromanbietern zu kostengünstigeren und sichereren Niedervoltspannungsebenen. Hier bieten unsere für den automobilen Einsatz qualifizierten 48V-Anwendungen auch die optimale Lösung für industrielle Antriebe. Es ist davon auszugehen, dass Schweizer auch in diesen Märkten kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen wird.

Beschaffung

Die Einkaufsaktivitäten haben sich im Jahr 2018 vor allem auf die weitere Optimierung der Prozesse und auf die Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen für die Produktionsstätte in Schramberg konzentriert. Parallel dazu wurden organisatorische Maßnahmen für das neue Produktionswerk in China (Jintan) gestartet.

Im Gegensatz zum Jahr 2017 zeigten sich die Lieferzeiten für Basismaterial (speziell Kupferfolie) stark rückläufig. Durch die Reduzierung der Lieferzeiten konnte die Disposition entsprechend angepasst und die Lagerbestände massiv reduziert werden. Die in 2017 getroffenen Maßnahmen für eine reibungslose Belieferung von Basismaterialien (u.a. Qualifizierungen) wurden im Jahr 2018 abgeschlossen, so dass das Unternehmen für die Zukunft breiter aufgestellt ist.

Ab Januar 2018 wurden weitere Aktivitäten zur Prozessoptimierung gestartet, die sukzessive im Laufe des Jahres produktiv gesetzt wurden. Im Fokus stand dabei die Vereinfachung der Beschaffungsabläufe. Ab dem 2. Quartal 2018 erfolgte der Aufbau der Beschaffungsorganisation für das neue Produktionswerk in China. Das Hauptaugenmerk wurde hier auf die Rekrutierung und Ausbildung der lokalen Einkaufsabteilung und den Aufbau der Prozesse und Software gelegt. Seit dem 4. Quartal 2018 steht eine integrierte Prozesslösung für den Beschaffungsbereich zur Verfügung.

Qualitätsmanagement

Das Jahr 2018 war geprägt von einer Konsolidierung der verschiedenen Qualitätsmanagementsysteme. Effektivität und Effizienz lagen dabei weiterhin im Fokus. Auf Kundenseite wurden diese Bestrebungen und Aktivitäten sehr positiv wahrgenommen, was in diversen Kundenbewertungen und Kundenaudits auf Höchstniveau zum Ausdruck kam. Unter anderem erfolgte die Überprüfung des Automotive-Managementsystems nach IATF 16949:2016.

Problemlos konnte das installierte System diese Überprüfung bestehen, so dass an einem Weiterbestehen der Zertifizierungsreife und des Zertifikates kein Zweifel bestand. Darüber hinaus wurde das Managementsystem der Luft- und Raumfahrtindustrie EN 9100:2016 erfolgreich rezertifiziert. Auch dieses System konnte erneut von den Auditoren als bestanden erklärt werden. Bei den Überprüfungen konnte die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen für die Luftfahrtindustrie überprüft werden, die Weiterentwicklung ist in vollem Gange.

Die weitere Verschiebung weg von Standardprodukten hin zu komplexeren Neuentwicklungen wird durch unsere Systeme unterstützt. Die Anzahl von Neuprodukten wie auch die Geschwindigkeit der Hochläufe hat massiv zugenommen. Dennoch ist es uns gelungen, auch die komplexesten Produkte so herzustellen und abzusichern, dass auf Kundenseite Standard- wie auch Neuentwicklungen nicht unterschiedlich wahrgenommen werden.

Umwelt- und Energiemanagement

Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, behält Schweizer ihre "Grünen" Technologien und Prozesse durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklung im Blick, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Umweltaspekte beleuchtet, um gegebenenfalls rechtzeitig Minderungsmaßnahmen zu treffen oder Auswirkungen zu reduzieren. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Selbstverständlich steht durch die konsequente Anwendung entsprechender Umweltanalysen wie auch Gefährdungsanalysen der Schutz der Mitarbeiter/ innen sowie unserer an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner an erster Stelle. Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2018 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.

Wirtschaftsbericht

Konjunktur und Absatzmärkte

Steigende Unsicherheiten und eine deutliche Abschwächung der Wachstumsdynamik waren maßgebend für die Entwicklung der europäischen Volkswirtschaften. Das Jahr 2018 schloss, wie auch die vorigen fünf Jahre, mit einem positiven Wachstum ab. Dieses Wachstum ist mit rund 1,9 Prozent jedoch schwächer als im Jahr 2017, welches aus heutiger Sicht als vorläufiger Höhepunkt des Wachstumszyklus angenommen werden kann. Trotz der steigenden Unsicherheiten wirkte im Jahr 2018 die sehr robuste Binnenkonjunktur mit hohen Beschäftigungsraten und überproportionalen Lohnsteigerungen stützend auf die Konjunktur. Die anhaltende Niedrigzinsphase in Verbindung mit der weiterhin expansiven Geldpolitik wirkte sich positiv auf die allgemeine Investitionstätigkeit aus. Die Unsicherheiten waren begründet in der Entwicklung der Handelsbarrieren insbesondere zwischen USA und China, welche auch negative Auswirkungen auf die europäische Konjunktur haben dürften oder die Befürchtung negativer Auswirkungen eines ungeregelten Brexit. Die Wachstumsraten in den USA und in China waren mit 2,9 Prozent resp. 6,6 Prozent abermals höher als in Europa. Weltweit wird mit einem Wachstum von 3,7 Prozent gerechnet. (Quelle European Economic Forecast Autumn 2018).

Bei unserer wichtigsten Kundengruppe - der Automobilindustrie, die rund 70 Prozent des Umsatzes von Schweizer ausmacht, war das Jahr 2018 durch zwei sehr unterschiedliche Halbjahre gekennzeichnet. Das erste Halbjahr fiel mit einem Wachstum von 3,5 Prozent stärker aus als erwartet. Dazu trugen steigende Fahrzeugverkäufe in China und auch in den USA maßgeblich bei. (Quelle LBBW Credit Outlook Automotive). Dieser unerwartet starke positive Trend kehrte sich im zweiten Halbjahr um. Die Fahrzeugverkäufe lagen im zweiten Halbjahr unter denen des Vorjahres. In China beispielsweise fielen die Verkaufszahlen ab Juni unter die Vorjahreswerte. Dieser Trend beschleunigte sich noch bis November. Ähnlich war auch die Situation in vielen anderen Märkten. Im Monat November lagen die Verkaufszahlen von Personenfahrzeugen zum Beispiel in China 16,2 Prozent, in Europa 8,1 Prozent und in den USA 0,7 Prozent unterhalb der Vorjahreswerte (Quelle VDA, NTI).

In den ersten 11 Monaten des Jahres 2018 waren die Fahrzeugverkäufe in China 2,4 Prozent unterhalb des Vorjahres, während alle anderen wichtigen Märkte noch ein leichtes Wachstum verzeichneten. Für die Trendumkehr sind insbesondere in China die sich verschärfenden Handelshemmnisse zwischen China und den USA maßgeblich verantwortlich. In Europa führte der anstehende Brexit, die Einführung der neuen WLTP-Abgasnorm ab 1. September für alle Neuzulassungen sowie die Diesel-Fahrverbote in Deutschland zu einer Zurückhaltung durch einen Vertrauensverlust der Käufer.

Stark gegen den Trend entwickelten sich auch im Jahr 2018 die Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen (Plug-In-Electric-Vehicles). In diesem Markt wird eine Absatzsteigerung um 50 Prozent auf 2 Millionen verkaufte Einheiten erwartet. Der mit Abstand größte Markt für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist China, wo Verkaufszahlen um 1.275.000 Einheiten erwartet werden - über 60 Prozent des Weltmarkts. China wird gefolgt von den USA mit 356.000 Einheiten. Deutschland war mit 68.000 Einheiten der weltweit viertgrößte Markt. (Quelle CAM, NTI)

Leiterplattenbranche

Die Leiterplattenbranche wird durch Asien dominiert. Im Jahr 2018 wurden in Asien Leiterplatten im Wert von 69,3 Mrd. USD produziert, das entspricht über 92 Prozent des Weltmarktes, der sich 2018 auf 75,0 Mrd. USD belief. Bei weitem der wichtigste Produktionsstandort für Leiterplatten war China mit einem Umsatz von 40,5 Mrd. USD, gefolgt von Taiwan mit 7,9 Mrd. USD. Amerika erzielte mit einem Umsatz von 3,2 Mrd. USD noch 4,2 Prozent des weltweiten Volumens, während Europa mit 2,4 Mrd. USD nur rund 3,2 Prozent des Weltleiterplattenmarktes repräsentierte.

Auch die Wachstumsdynamik war im Jahr 2018 in den asiatischen Leiterplattenmärkten höher als im Westen. In Asien stieg die Produktion im Vergleich zum Jahr 2017 um 6,5 Prozent. Herausragend war hierbei zum wiederholten Mal China mit einem erwarteten Wachstum von 9,0 Prozent. In Europa wird mit einem Wachstum von 2,1 Prozent gerechnet. Für Deutschland liegt die Erwartung mit einem Zuwachs von 3,5 Prozent deutlich oberhalb des europäischen Durchschnitts.

Weltweit wird für Leiterplatten für die Automobilelektronik mit einem Wachstum von 5 Prozent gerechnet. (Quelle NTI)

Entwicklung der Ertragslage (IFRS)

Im folgenden Abschnitt berichten wir über die Ertragslage des Konzerns nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS). Dabei erfolgte erstmals eine volle Konsolidierung der im Aufbau befindlichen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in China. Die Aufteilung der Geschäftstätigkeit nach Regionen erfolgte nach dem Bestimmungsort unserer Lieferungen. Die Umsatzzahlen wurden erstmals unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 15 ermittelt. Leasingverpflichtungen sind gemäß den Vorschriften des IAS 17 ausgewiesen.

Umsatzentwicklung und Auftragsbestände

Der Konzernumsatz belief sich auf 125,3 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Erstanwendung von IFRS 15 führte zu verminderten Umsatzerlösen in Höhe von 52 TEUR und Umsatzkosten in Höhe von 192 TEUR im Geschäftsjahr 2018. Somit konnten wir im Berichtsjahr den höchsten Umsatz der Unternehmensgeschichte erzielen, trotz der im zweiten Halbjahr herausfordernden Entwicklung unserer Absatzmärkte.

Umsatzerlöse / in Mio.EUR/ Veränderung zum Vorjahr

Auch im Jahr 2018 setzte sich der Trend zu hochwertigeren Leiterplatten, insbesondere aus der Produktion in Schramberg, fort. Dies zeigt sich in einer Erhöhung des Durchschnittspreises je gefertigtem Quadratmeter Leiterplatte um 1,6 Prozent.

Nach einem Rückgang der Umsätze mit Kunden aus der Automobilbranche im Jahr 2017 erholte sich das Geschäft in diesem Kundensegment im Berichtsjahr wieder und erreichte mit 87,9 Mio. EUR einen Höchstwert. Dies entspricht einer Steigerung um 4,9 Prozent.

Ab dem Spätsommer trübte sich, nach einem euphorischen ersten Halbjahr, die Stimmung bei Automobilkunden mehr und mehr ein. Einen wesentlichen Anteil daran hatte die Einführung des neuen Abgasprüfverfahrens WLTP im September 2018, den scharfen Umsatzrückgängen bei Dieselfahrzeugen aufgrund der Konkretisierung von Dieselfahrverboten in manchen Innenstädten sowie auch der überraschende Rückgang der Verkaufszahlen im weltweit größten Automobilmarkt China.

Erfreulich verlief das Geschäft mit den Kunden der Industrieelektronik. Detektion, Sensorik und Anlagensteuerungen sind typische Anwendungsgebiete dieser Kundengruppe. Der Umsatz belief sich in diesem Segment auf 30,5 Mio. EUR, was einem Anstieg von 8,2 Prozent im Vergleich zu 2017 entspricht. Somit repräsentierten die Industriekunden 24,3 Prozent des Konzernumsatzes.

Die sonstigen Kunden aus den Bereichen Communication, Consumer und Computer reduzierten sich dagegen auf 6,9 Mio. EUR (2017: 8,9 Mio. EUR).

Umsatz nach Kundengruppe (in Mio. EUR)

Im Berichtsjahr ergaben sich keine signifikanten Änderungen bei den Absatzregionen unserer Produkte. Der Exportanteil erhöhte sich von 40,2 Prozent auf 43,7 Prozent im Jahr 2018.

Deutschland blieb auch im Jahr 2018 die mit Abstand wichtigste Absatzregion. Trotz eines leichten Rückgangs betrug der Umsatz in Deutschland 70,5 Mio. EUR (2017: 72,3 Mio. EUR), was einem Anteil von 56,3 Prozent am Konzernumsatz entspricht. Der Rückgang in Deutschland wurde durch den Anstieg in Europa um 6,7 Mio. EUR auf 35,1 Mio. EUR überkompensiert. Damit stieg auch wieder der Umsatzanteil aus Europa inkl. Deutschland auf 84,3 Prozent. In der Region Asien war der Umsatz mit 9,6 Mio. EUR und in Amerika mit 9,9 Mio. EUR nahezu konstant.

Deutlichere Verschiebungen zeigten sich in der Umsatzgenerierung nach Produktionsstandort. Dabei unterscheiden wir nach Eigenproduktion in unserem Werk in Schramberg und der Produktion bei unseren Partnern WUS und Meiko in China und Vietnam. Während sich das Produktionsvolumen in Schramberg um 8,8 Prozent reduzierte, stieg dies bei unseren Partnern um 117 Prozent. Wichtige Projektanläufe im Bereich Hochfrequenzleiterplatten und bei Meiko in Vietnam mit Standardleiterplatten ermöglichten diese gute Entwicklung. Somit wurden im Jahr 2018 bereits knapp 20 Prozent des Umsatzes bei unseren Partnern generiert.

Umsatz nach Region (in Mio. EUR)

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Mio. Euro 2018 2017
Deutschland 70,5 72,3
Europa (ohne Deutschland) 35,1 28,4
Asien 9,6 9,5
Amerika 9,9 10,3
Übrige Länder 0,2 0,4
125,3 120,9

Im vergangenen Jahr setzte sich der Trend hin zu technologisch anspruchsvollen Leiterplatten aus dem Bereich Leistungselektronik und Systemkostenreduktion verstärkt fort. Die Umsätze aus diesem Technologiesegment stiegen um 19 Prozent, während sich die Volumen aus dem Standardbereich um knapp 18 Prozent verringerten. Nennenswerte Umsätze aus dem Embedding-Produktportfolio wurden im Berichtsjahr nicht erzielt.

Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Berichtsjahres auf 171,2 Mio. EUR (2017: 181,5 Mio. EUR). Von diesem Auftragsbestand stehen 113,1 Mio. EUR für die Auslieferung im Jahr 2019 an. Das Jahr 2018 war dabei zweigeteilt. Bis Juli waren die Auftragsbestände stabil bis leicht steigend und erreichten knapp 190 Mio. EUR. Ab August stellte sich eine Trendumkehr ein. Das Book-to-Bill Ratio verschlechterte sich in den letzten 5 Monaten des Berichtsjahres auf unter 1,0, während diese Kennzahl in den ersten 7 Monaten noch über 1,0 lag. Von dem sich abschwächenden Auftragsvolumen im zweiten Halbjahr waren insbesondere Produkte betroffen, die für die Produktion in Schramberg vorgesehen waren, während die Auftragsdynamik für Produkte, die bei unseren strategischen Partnern in China und Vietnam vorgesehen waren, auf stabilem bis leicht steigenden Niveau blieben. Insgesamt summierten sich die Auftragseingänge im Berichtsjahr auf 123,8 Mio. EUR was einem Book-to-Bill Verhältnis von 1,0 entspricht.

Operative Marge und Betriebsergebnis

Das Bruttoergebnis belief sich auf 18,6 Mio. EUR (2017: 19,0 Mio. EUR). Folglich reduzierte sich die Bruttomarge auf 14,8 Prozent. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren der stark steigende Anteil der Handelsware, die Produkte, die bei unseren Partnern in Asien hergestellt wurden, um 117 Prozent bei einem gleichzeitigen Rückgang der Eigenproduktion um 8 Prozent. Aufgrund des Geschäftsmodells sind die Bruttomargen im Handelsgeschäft geringer als die bei Eigenproduktion. Bei der Eigenproduktion belastete insbesondere eine schwache Auslastung die Profitabilität im vierten Quartal. Die im Jahr 2018 eingeführte Regelung zur Altersteilzeit führte zu einer Rückstellungszuführung von 1,0 Mio. EUR, welche aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter in der Produktion überwiegend in den Umsatzkosten allokiert ist.

Der Aufwand im Bereich Verwaltungs- und Vertriebskosten, sowie das sonstige betriebliche Ergebnis verringerten sich um 1,7 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR. Hauptgrund des Rückgangs ist die im Jahr 2017 gebildete Rückstellung für Prozessrisiken von 2,5 Mio. EUR. Dies war ein Einmaleffekt, der sich in 2018 nicht mehr zeigte. Ferner erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aufgrund Auflösung von kurz- und mittelfristigen Vergütungskomponenten früherer Jahre. Im Vertriebsbereich stiegen hingegen die Kosten wegen Zusatzaufwendungen für Messen und Kundenveranstaltungen. Die steigenden Verwaltungsaufwendungen sind überwiegend auf die Anlaufverluste für den Aufbau des Werkes in China zurück zu führen.

Dadurch erhöhte sich das operative Ergebnis (EBIT) auf 1,6 Mio. EUR. Das entspricht einer Verfünffachung gegenüber dem Vorjahr, als das EBIT 0,3 Mio. EUR betrug. Die Abschreibungen beliefen sich 7,5 Mio. EUR. Somit konnten wir das EBITDA auf 9,2 Mio. EUR verbessern. Das entspricht einer Verbesserung um 10,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die EBITDA Quote lag damit mit 7,3 Prozent auf einem etwas höheren Niveau als 2017. Unter Herausrechnung der Anlaufverluste, die im Zusammenhang mit dem China-Projekt entstanden, hätte das EBITDA 10,4 Mio. EUR bzw. die EBITDA Quote 8,3 Prozent betragen. Eine Verwässerung der EBITDA Quote erfolgte neben den Projektkosten China auch durch den höheren Anteil von Umsätzen über unsere strategischen Partner in Asien. Die Margen des Handelsgeschäfts waren um 30 - 40 Prozent niedriger als die von eigenproduzierten Leiterplatten.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis betrug -0,9 Mio. EUR (2017: +3,9 Mio. EUR). Das Vergleichsjahr 2017 wurde durch einen Sonderertrag, den Verkauf der Mehrheit der Anteile an der Meiko Electronics mit 4,0 Mio. EUR positiv beeinflusst. Im Berichtsjahr wurden die Anteile an Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd in Höhe von 31,42 % an den Joint Venture Partner Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan, veräußert. Hieraus entstand ein Buchverlust von 0,1 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten belaufen sich auf 338 TEUR. Die langfristigen Darlehen wurden erst im Dezember aufgenommen und hatten daher noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Zinsaufwendungen.

Ertragssteuern

Die Ertragsteuern beliefen sich auf 351 TEUR. Dies entspricht einem effektiven Steueraufwand von 41 Prozent. Für die entstandenen Anlaufverluste im Rahmen des Aufbaus des Produktionsstandortes in China wurden keine latenten Steuern gebildet. Bei der deutschen Einheit beliefen sich die steuerpflichtigen Gewinne auf 6,1 Mio. EUR was eine lokale Steuerpflicht von 1,7 Mio. EUR auslöste. Die Steuerquote in Deutschland betrug 28 Prozent.

Konzernergebnis nach Steuern (in TEUR)

Gewinn nach Steuern und Ergebnis je Aktie

Das Nachsteuerergebnis betrug somit 0,5 Mio. EUR (2017: 3,5 Mio. EUR). Unter Herausrechnung der wichtigsten Sondereffekte in Höhe von 1,5 Mio. EUR aus dem Jahr 2017 - der Bildung einer Rückstellung für Prozesskosten von 2,5 Mio. EUR und der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen von 4,0 Mio. EUR, verbleibt eine Verschlechterung des Ergebnisses von 1,5 Mio. EUR, welche überwiegend auf die Anlaufverluste aus dem Aufbau des Standortes in China zurückzuführen sind.

Der Gewinn je Aktien beläuft sich für das vergangene Geschäftsjahr auf 0,14 EUR pro Aktie.

Ergebnis je Aktie (in EUR)

Dividende

Schweizer will in Zukunft im globalen Markt für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen dynamisch wachsen. Das sich im Bau befindliche neue Hochtechnologie-Werk in China wird voraussichtlich die Produktion Anfang 2020 aufnehmen. Angesichts der dafür notwendigen hohen Investitionsmittel schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat vor, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018 auszusetzen und die daraus frei werdenden Mittel in die Wachstumsinvestition in China zu investieren.

Mit dieser Strategie verfolgt der Vorstand das Ziel, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern und damit auch einen besseren Shareholder Value zu erzielen.

Entwicklung der Finanzlage (IFRS)

Am Bilanzstichtag hatte Schweizer Bankverbindlichkeiten in Höhe von 25,4 Mio. EUR (2017: 7,2 Mio. EUR).

Die langfristigen Finanzierungen betrugen 18,3 Mio. EUR, was einer Steigerung um 12,3 Mio. EUR gegenüber 2017 entspricht. Hierbei wurde 15 Mio. EUR zum Zwecke des Aufbaus des Werks in China in Form eines Senior Loans aufgenommen und neben eigenen Mitteln in Höhe von 5,9 Mio. EUR als Eigenkapital an die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co. Ltd. einbezahlt. Der gesamte zur Verfügung stehende Darlehensrahmen aus dieser Tranche beträgt 34 Mio. EUR. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und eine variable Verzinsung auf Basis des EURIBOR mit einem Margengitter, das vom aktuellen Verschuldungsgrad der Schweizer Electronic AG abhängt. Derzeit besteht keine Zinssicherung. In China wurden noch keine lokalen Darlehen aufgenommen.

Die Kreditlinien betrugen Ende 2018 8,2 Mio. EUR (2017: 9,2 Mio. EUR). Der Rückgang von 1,0 Mio. EUR ist temporärer Natur aufgrund eines Bankenwechsels bei unserer Enkelgesellschaft Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., die unsere Handelsgesellschaft für die Produkte der asiatischen Produktionspartner ist. Alle kurzfristigen Kreditlinien sind nicht besichert und unbefristet. In China stehen noch keine Betriebsmittellinien zur Verfügung. Diese werden voraussichtlich erst bei Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit bereitgestellt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 7,1 Mio. EUR (2017: 1,2 Mio. EUR).

Fälligkeitsprofil der Finanzschulden*(in Mio. EUR)

* ohne Rückführung/Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien

Entwicklung der Liquiditätslage

Die liquiden Mittel betrugen 30,0 Mio. EUR. Dies ist eine Erhöhung um 18,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Der operative Cashflow erhöhte sich um 1,3 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR (2017: 4,6 Mio. EUR). Hierbei reduzierte sich das Ergebnis vor Steuern um 3,0 Mio. EUR, wobei im Jahr 2017 der Vorsteuergewinn von einem Gewinn aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 4,0 Mio. EUR profitierte.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -4,2 Mio. EUR (2017: +1,4 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich dabei um 3,2 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR. Aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen flossen dem Konzern 2,3 Mio. EUR zu. Im Berichtsjahr betrug der Free Cashflow 1,7 Mio. EUR.

Der wesentliche Faktor für die höhere Liquidität war die Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR, welche dem Projekt in China zur Errichtung einer Produktionsstätte übertragen wurden. Die Mittel werden für Investitionen verwendet, die im Jahr 2019 erfolgen. Zusätzlich verringerten sich die Zahlungen für Dividenden auf 1,1 Mio. EUR (2017: 2,4 Mio. EUR). Die Reduzierung der Dividende wurde zugunsten der Investitionen in das Wachstumsprojekt in China von der Hauptversammlung beschlossen. Insgesamt belief sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf 16,8 Mio. EUR.

Konzernliquidität (in Mio. EUR)

Cashflow (in Mio. EUR)

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2018 2017
Cashflow aus Geschäftstätigkeit 5,9 4,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -4,2 1,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 16,8 -4,0

Entwicklung der Vermögenslage (IFRS)

Das Gesamtvermögen von Schweizer belief sich im Berichtsjahr auf 135,3 Mio. EUR (2017:113,6 Mio. EUR). Hiervon waren 44 Prozent langfristiges und 56 Prozent kurzfristiges Vermögen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine signifikante Verschiebung hin zu kurzfristigem Vermögen, welches sich um 24,8 Mio. EUR auf 76,2 Mio. EUR erhöhte, während sich die langfristigen Vermögensgegenstände um 3,1 Mio. EUR auf 59,1 Mio. EUR reduzierten.

Der Wert der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände reduzierte sich auf 58,4 Mio. EUR. Der Rückgang um 1,8 Mio. EUR ist auf die regelmäßigen Abschreibungen zurück zu führen, welche höher waren als die Neuzugänge. Zweiter wesentlicher Faktor war der Verkauf der Anteile an der Meiko Schweizer Electronics in Hongkong, was zu einer Reduzierung der Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen von 1,2 Mio. EUR führte. Die Erstanwendung von IFRS 9 führte zu einer geringfügigen Verminderung der finanziellen Vermögenswerte i. H. von 20 TEUR. Der wesentliche Grund für den starken Anstieg des kurzfristigen Vermögens war der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 18,7 Mio. EUR auf 30,0 Mio. EUR. Neben dem Free Cashflow war insbesondere die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum Zwecke der Finanzierung des Aufbaus unserer neuen Produktionsstätte in China in Höhe von 15,0 Mio. EUR ausschlaggebend. Die Mittel stehen der Schweizer Electronic (Jiangsu) derzeit als Eigenkapital zur Verfügung. Zudem führte die Erstanwendung des IFRS 15 zu einem Ansatz von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 8,7 Mio. EUR.

Der oben erwähnte Mittelzufluss durch die Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR führte auch zu einer Veränderung der Strukturen auf der Passivseite. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich dadurch von 55 Prozent auf 47 Prozent im Berichtsjahr. Die geringere Quote war auf die Bilanzverlängerung zurückzuführen. Das Eigenkapital erhöhte sich leicht auf 63,0 Mio. EUR (2017: 62,3 Mio. EUR), was im Wesentlichen auf dem positiven Jahresergebnis basiert. Die Gewinnrücklagen stiegen um 0,8 Mio. EUR an. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich aufgrund der ab dem Geschäftsjahr anzuwendenden neuen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 15 um 1,4 Mio. EUR.

Die langfristigen Schulden stiegen auf 43,7 Mio. EUR (2017: 31,1 Mio. EUR). Der Anstieg ist überwiegend in der Aufnahme des langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR begründet, wodurch die langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 18,3 Mio. EUR stiegen. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 28,6 Mio. EUR (2017: 20,2 Mio. EUR). Im Wesentlichen erhöhten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 5,9 Mio. EUR und die Lieferantenverbindlichkeiten um 3,3 Mio. EUR. Beide Positionen erhöhten sich aufgrund von Stichtagseffekten und, bei den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, zusätzlich wegen den höheren Tilgungsverpflichtungen im Jahr 2019 durch die Aufnahme des Darlehens in Schramberg für die Finanzierung der China-Investition. Insgesamt wurden im Jahr 2018 Eigenkapital von 20,9 Mio. EUR in die Schweizer Electronic (Jiangsu) einbezahlt.

Die Nettoverschuldung des Konzerns betrug -7,2 Prozent.

Aktiva (in Prozent)

Passiva (in Prozent)

Eigenkapitalquote Prozent / Veränderung zum Vorjahr

Nettoverschuldung Prozent

Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung

Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:

Wirtschaftlichkeit
Wachstum und Investitionen
Kapitalbindung
Finanzierung

Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Nachfolgender Vergleich bezieht sich auf die Zielerreichung im Vergleich zur Zielsetzung vom April 2018, wie sie im Geschäftsbericht 2017 dargestellt wurde. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.

1. Wirtschaftlichkeit

Schweizer beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA Quote. Die EBITDA Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation für den Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittsmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum haben beide Kennzahlen bei Schweizer eine gleichhohe Wichtigkeit.

Schweizer hat sich für das Geschäftsjahr 2018 eine EBITDA Quote von 7 bis 9 Prozent zum Ziel gesetzt. Bei einem Zielumsatz von knapp EUR 130 Mio. entsprach das einem Ziel-EBITDA von rd. 10 Mio. Euro. Das tatsächlich erreichte EBITDA betrug 9,2 Mio. EUR, was einer EBITDA Quote von 7,3 Prozent entspricht.

2. Wachstum und Investition

Schweizer misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2017 ein Umsatz von 120,9 Mio. EUR erzielt wurde, setzte sich Schweizer für das Jahr 2018 das Ziel, um weitere 6 bis 8 Prozent zu wachsen. Rechnerisch war der Zielumsatz also zwischen 128 Mio. EUR und 130 Mio. EUR prognostiziert. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 125 Mio. EUR erwirtschaftet, dies entspricht einer Wachstumsquote von 3,7 Prozent. Verschiebungen von Abrufen im vierten Quartal auf das Folgejahr führten zu einer reduzierten Umsatzerwartung. Im November 2018 wurde die Prognose für das Umsatzwachstum von zwischen zwei und drei Prozent an den Kapitalmarkt kommuniziert (Ad-hoc-Meldung vom 6. November 2018). Das Verhältnis vom Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote von 300 - 400 Prozent zu erreichen. Mit einer Investitionsquote von 81 Prozent wurde dieses Ziel nicht erreicht, da die Investitionstätigkeit in China erst im Jahr 2019 in vollem Umfang startet.

3. Kapitalbindung

Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagements ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Das Working Capital ist die Differenz zwischen kurzfristigem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Berechnung erfolgt durch Abzug der kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen (exklusive liquider Mittel). Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet Schweizer einen durchgängigen, SAP-unterstützten Dispositionsprozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. Schweizer verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. Schweizer hat sich für das Jahr 2018 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, das sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital 25,4 Mio. EUR. Das entspricht einer Zunahme von 14,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Da die Umsatzsteigerung 3,7 Prozent betrug, wurde dieses Ziel nicht erreicht. Die überproportionale Steigerung ist überwiegend in längeren Zahlungszielen bei Umsätzen für Produkte, die bei unseren strategischen Partnern in Asien produziert werden, zu erklären.

4. Finanzierung

Schweizer konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand derer die Zielkategorie ,Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für das Jahr 2018 wurde eine Eigenkapitalquote zwischen 45 und 50 Prozent angestrebt. Mit 46,6 Prozent wurde dieses Ziel erreicht. Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital. Für 2018 hatten wir uns einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen zweistelligen Prozent-Bereich vorgenommen. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von -7,2 Prozent waren die Liquiditätsbestände im Berichtsjahr höher als die verzinslichen Schulden. Damit wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.

Zielerreichung des Schweizer Konzerns

Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2018. Die Prognose stammt vom April 2018, wie sie im Geschäftsbericht 2017 dargestellt wurde.

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Ist 2017 Ziel 2018 (Prognose April 2018) Ist 2018
Umsatz 120,9 Mio. EUR + 6 - 8 % 125,3 Mio. EUR
EBITDA 8,4 Mio. EUR 10 Mio. Euro 9,2 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,0 % 7 - 9 % 7,3 %
Investitionsquote 42,9 % 300 - 400 % 81 %
Nettoverschuldungsgrad -6,5 % niedriger zweistelliger Bereich -7,2 %
Eigenkapitalquote 54,9 % 45 - 50 % 46,6 %
Working Capital 22,1 Mio. EUR etwas ansteigend entsprechend höherem Umsatz 25,4 Mio. EUR

Die anhaltende Unsicherheit über den Brexit sowie die internationalen Handelskonflikte hatten insgesamt einen negativen Einfluss auf die Stimmung der Endkunden, welche sich auf die Geschäftslage von Schweizer im vierten Quartal auswirkte.

Schweizer Electronic AG

Erläuterungen nach HGB

Die Schweizer Electronic mit Sitz in Schramberg AG ist die Muttergesellschaft des sieben Unternehmen umfassenden Schweizer Konzerns. In Schramberg befindet sich die derzeit einzige Produktionsstätte für Leiterplatten innerhalb der Konzerngesellschaften, die Forschung- und Entwicklung, der zentrale Vertrieb und die zentralen Verwaltungsfunktionen der Gruppe. Der Abschluss der Schweizer Electronic AG wurde auf Basis der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes BilRUG und dem deutschen Aktiengesetz erstellt.

Entwicklung der Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)

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2018

TEUR
2017

TEUR
Umsatzerlöse 117.542 119.994
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -95.186 -96.440
Bruttoergebnis vom Umsatz 22.356 23.554
Vertriebskosten -4.510 -4.436
Allgemeine Verwaltungskosten -13.469 -12.396
Sonstige betriebliche Erträge 2.169 4.098
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450 -3.622
Erträge aus Beteiligungen 6 45
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27 8
Abschreibungen auf Finanzanlagen -33 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -701 -654
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.304 -1.489
Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss 3.093 5.109
Gewinnvortrag 4.419 2.940
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -1.500 -2.500
Bilanzgewinn 6.012 5.549

Die Schweizer Electronic AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 117,5 Mio. EUR (2017: 120,0 Mio. EUR), was einem Minus von 2,0 Prozent entspricht.

Der Auftragsbestand zum 31.12.2018 verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 Prozent auf 139,3 Mio. EUR. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 93,3 Mio. EUR zur Auslieferung im Jahr 2019 terminiert.

Die Bruttomarge belief sich auf 22,4 Mio. EUR und lag somit um 1,2 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Die Bruttomarge der Schweizer Electronic AG betrug somit 19,0 Prozent (2017: 19,6 Prozent).

Die Veränderungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind vor allem auf den Wegfall der Sondereffekte des Vorjahres zurückzuführen. So wurden die sonstigen betrieblichen Erträge in 2017 noch positiv mit 2,6 Mio. EUR aus dem teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics Co. Ltd. beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Berichtsjahr um 1,9 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR (2017: 4,1 Mio. EUR). Die im Jahr 2017 mit dem Sondereffekt aus Rückstellung für Prozessrisiken in Höhe von 2,5 Mio. EUR belasteten sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 2,1 Mio. EUR und betrugen 1,5 Mio. EUR (2017: 3,6 Mio. EUR).

Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2018 betrug 5,1 Mio. EUR (2017: 7,3 Mio. EUR). Die EBIT Quote lag somit bei 4,3 Prozent (2017: 6,1 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 9,0 Mio. EUR (2017: 11,4 Mio. EUR). Dies entspricht einer EBITDA Quote von 7,7 Prozent (2017: 9,5 Prozent).

Die Ertragsteuern verringerten sich leicht auf 1,3 Mio. EUR (2017: 1,5 Mio. EUR). Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf 3,1 Mio. EUR (2017: 5,1 Mio. EUR).

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage

Bilanz nach HGB (Kurzfassung)

Aktiva

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.052 690
Sachanlagen 33.768 34.004
Finanzanlagen 32.090 11.223
66.910 45.918
Umlaufvermögen
Vorräte 15.814 17.307
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.192 20.577
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.751 9.888
48.758 47.772
Rechnungsabgrenzungsposten 186 176
Aktive latente Steuer 321 0
Summe Aktiva 116.174 93.866
Passiva
Eigenkapital 58.159 56.375
Rückstellungen 14.997 14.353
Verbindlichkeiten 43.018 23.035
Passive latente Steuern 0 103
Summe Passiva 116.174 93.866

Zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Bilanzsumme der Schweizer Electronic AG um 22,3 Mio. EUR auf 116,2 Mio. EUR.

Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 21,0 Mio. EUR auf 66,9 Mio. EUR. Begründet ist diese Erhöhung im Wesentlichen durch die Eigenkapitaleinlage der Schweizer Electronic AG bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd (China).

Das Umlaufvermögen erhöhte sich leicht um 1,0 Mio. EUR auf 48,8 Mio. EUR. Dem gelungenen Abbau der Vorräte in Höhe von 1,5 Mio. EUR stand eine Erhöhung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2,6 Mio. EUR gegenüber.

Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 1,8 Mio. EUR auf 58,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 50,0 Prozent (31. Dezember 2017: 60,1 Prozent). Die prozentuale Verringerung der Eigenkapitalquote ist auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 20,0 Mio. EUR auf 43,0 Mio. EUR, vor allem aufgrund der Darlehensaufnahme zu Gunsten der ersten Eigenkapitaleinzahlung bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., zurückzuführen.

Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer Electronic AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Das im April 2018 prognostizierte Umsatzwachstum in Höhe von rund 5 Prozent konnte für die Einzelgesellschaft allerdings nicht erreicht werden. Grund hierfür war das geringere Produktionsvolumen im Werk Schramberg in Höhe von 103,6 Mio. EUR (Vj. 111,2 Mio. EUR). Sehr positiv entwickelten sich hingegen die Handelsvolumina mit unserem asiatischen Partnernetzwerk. Das Handelsvolumen erhöhte sich um knapp 58 Prozent auf 13,9 Mio. EUR. Das EBITDA der Schweizer Electronic AG belief sich auf 9,0 Mio. EUR, dies entspricht einer EBITDA Quote von 7,7 Prozent (Prognose: 9 - 10 Prozent). Die Verschuldung stieg um 20 Mio. EUR (Prognose EUR 5 - 10 Mio.) an. Hauptgrund hier die bereits erwähnte Eigenkapitaleinzahlung beim Tochterunternehmen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in Höhe von 15 Mio. EUR. Die Bilanzkennzahlen haben sich aufgrund des Investitionsvorhabens in China sowohl beim Eigenkapital als auch bei der Verschuldung entsprechend verändert.

Personelle Veränderungen

Mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Rolf Merte auf die Dauer von fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Somit besteht der Vorstand mit gleichem Datum wieder aus drei Mitgliedern.

Prognosebericht

Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr basieren auf der im Herbst 2018 erstellten Budgetplanung für den Konzern. Hierzu wurden in der Zwischenzeit Anpassungen vorgenommen, weil sich wesentliche Veränderungen der noch zum Budgetzeitpunkt gültigen Prämissen ergaben. Grundlagen der Prognose sind grundsätzlich die Erwartungen über die volkswirtschaftliche Entwicklung, die Veränderungen auf den Automobilmärkten sowie die aktuellen Vorhersagen bezüglich der Leiterplattenbranche. Die Margen- und Kostensituation wird wesentlich bestimmt durch die vorherzusehenden Produktprogramme, die Entwicklung der Personalkosten sowie der Rohstoff- und Zulieferteilemärkte. Für Schweizer werden für das Jahr 2019 auch Einflüsse aus dem Standort-Projekt in China auftreten, welche Einfluss auf die Prognosewerte haben werden.

Im Chancen- und Risikobericht sind weitere Faktoren aufgeführt, welche zu positiven oder negativen Abweichungen der Prognosewerte führen können.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

In den vergangenen sechs Jahren erlebte Europa ein stetiges Wachstum. Dabei war das Jahr 2017 bisher der Höhepunkt dieser Phase. Im Jahr 2018 erfolgte eine Abschwächung dieser Dynamik, die durch ein reduziertes globales Wachstum und durch Handelskonflikte gekennzeichnet war. Auf Basis der weiterhin stabilen fundamentalen Daten der EU-Länder wird auch für das Jahr 2019 ein Wachstum erwartet. Gestützt wird dieses Wachstum durch eine steigende Beschäftigung, eine höhere Kaufkraft durch hohe Lohnsteigerungen, eine weiterhin expansive Fiskalpolitik sowie ein niedriges Zinsniveau. Für die EU wird für 2019 ein Wachstum von 1,9 Prozent prognostiziert. Hierbei zeigen die erwarteten Wachstumsraten eine Spanne von 4,5 Prozent für Irland bis 1,2 Prozent für Italien. Für unseren wichtigsten Absatzmarkt Deutschland lag die Prognose der EU in ihrem Herbstgutachten noch bei 1,8 Prozent Wachstum. Die Bundesregierung hat in ihrer Prognose vom Januar 2019 ihre Wachstumserwartungen für Deutschland sogar auf 1,0 Prozent gesenkt. (Jahreswirtschaftsbericht 2019 des BMWI, 30.1.2019) Insgesamt bleibt der Wachstumstrend intakt, jedoch liegen die Werte unterhalb der beiden vergangenen Jahre.

Dies gilt auch für die Prognosen der anderen wichtigen Volkswirtschaften. In China wird eine Steigerung der ökonomischen Leistung von 6,2 Prozent erwartet und in den USA 2,6 Prozent. Weltweit soll ein Wachstum von 3,5 Prozent erreicht werden (2018: 3,7 Prozent).

Insgesamt geht die EU von einer sehr hohen Unsicherheit über die weitere Entwicklung aus. Globale Störfaktoren sind die unberechenbare Wirtschafts- und Handelspolitik der USA sowie global steigende Zinsen. Auf Ebene der Europäischen Union sind zusätzliche Unsicherheiten aus Italien, der Türkei und einem unkontrollierten Brexit zu erwarten. (Quelle European Economic Forecast, Autumn 2018, Europäische Union).

Automobilindustrie

Die wichtigste Kundengruppe für Schweizer ist die Automobilindustrie. Hierbei sind unsere Kunden die 1st Tier Automobilzulieferer. In China werden im weltweiten Vergleich die meisten Autos produziert, gefolgt von Indien. Diese Struktur spiegelt sich auch bei den Kunden von Schweizer, den Automobilzulieferer der ersten Kategorie, wider. Die Automobilhersteller setzen immer stärker auf eine Tiefenlokalisierung, also eine zunehmende Nutzung von Bezugsquellen in der jeweiligen Region. Infolgedessen verkauft auch Schweizer aktuell die meisten Produkte an europäische Automobilzulieferer. Laut einer Prognose von FERI 2018 wird von einem Wachstum für deutsche Automobilzulieferer für 2019 von rund 3,2 Prozent ausgegangen, für das Folgejahr noch von 1,2 Prozent. Dabei sollen die Auslandsumsätze stärker wachsen als die Inlandumsätze. Die Umsatzerwartung für 2019 der deutschen Automobilzulieferer über 50 Beschäftigten liegt bei 86,8 Mrd. EUR (2018: 84,1 Mrd. EUR). Für die deutschen Automobilhersteller wird mit einem Umsatzwachstum von 1,6 Prozent auf 346,7 Mrd. EUR in 2019 gerechnet. Während die deutschen Zulieferer rund 40 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, beträgt der Auslandsanteil der Automobilproduzenten bereits fast 70 Prozent. Dies führt für die Branchen, auch für Schweizer, zu einem zunehmenden Internationalisierungsdruck.

Ebenso wie bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist auch die Prognose zur Entwicklung der Automobilindustrie mit hohen Unsicherheiten verbunden. Es wird mit einem weiteren, wenn auch deutlich abgeschwächtem, Wachstum gerechnet. Der grundsätzliche Trend bleibt intakt, da die wichtigsten Industrieländer durch hohe Lohnsteigerungen und hohe Beschäftigung eine hervorragende Kaufkraft haben. Der wachsende Wohlstand bei den Schwellenländern wird weiterhin zu einer zunehmenden Motorisierung der Bevölkerung führen.

Leiterplattenmarkt

Gemäß den Erwartungen von N.T. Information ist die weltweite Leiterplattenindustrie weiterhin auf einem Wachstumspfad. Jedoch wird eine Verlangsamung dieses Trends antizipiert. Das weltweite Produktionsvolumen belief sich nach ersten Schätzungen im Jahr 2018 auf 66 Mrd. EUR. Das bedeutete ein Wachstum von 6,2 Prozent zum Vorjahr. Für das Jahr 2019 wird derzeit von N.T.I einem verlangsamten Produktionswachstum von 3,0 Prozent ausgegangen. An der Spitze steht weiterhin China mit plus 5,8 Prozent gefolgt von Vietnam mit 4,5 Prozent Wachstumserwartung. Am Ende der Erwartungen stehen Taiwan und Japan mit einem Rückgang von 1,2 Prozent und Südkorea mit minus 3,0 Prozent. Für die deutschen Leiterplattenhersteller wird eine Stagnation erwartet. Da der Trend einer zunehmenden Anzahl elektronischer Komponenten im Automobil anhält, wird trotz einer Stagnation bei den Fahrzeugverkäufen weiterhin mit einem positiven Wachstum für Elektroniklieferanten wie auch für Leiterplatten für die Automobilindustrie erwartet. Für die Technologiesegmente Multilayer und HDI Leiterplatten, in denen Schweizer ihren Schwerpunkt hat, wird ein Wachstum von 4,0 Prozent resp. 3,1 Prozent erwartet. (Quelle Prismark).

Insgesamt soll das Produktionsvolumen weltweit auf 67,8 Mrd. EUR steigen. Weiterhin der wichtigste Standort ist China mit einem Weltmarktanteil von knapp 56 Prozent. Deutschland rangiert mit einem Anteil von 1,2 Prozent eher im unteren Mittelfeld der Leiterplattenherstellung.

Wachstums- und Ergebniserwartung

In unserer Prognose für das Jahr 2019 müssen wir die signifikanten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Unsicherheiten durch Handelskonflikte und dem Brexit angemessen berücksichtigen. Wir erwarten daher eine Veränderung des Konzernumsatzes zwischen minus 5 Prozent und plus 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Das entspricht einer Umsatzspanne zwischen 119 und 132 Mio. EUR. Umsatzsteigerungen erwarten wir durch Produktanläufe für Automobilkunden bei unseren strategischen Partnern Meiko in Vietnam und WUS in China. Dagegen erwarten wir eine schwächere Entwicklung für Produkte aus Schramberg, die alle Kundengruppen betreffen kann. Die Auftragsbestände betrugen Ende 2018 für das Jahr 2019 rund 108,1 Mio. EUR. Davon werden rund 75 Prozent der Produkte in Schramberg produziert, während 25 Prozent in Asien hergestellt werden. Aus dem neuen Schweizer Produktionswerk in Jintan, China, werden für das Jahr 2019 noch keine Umsatzbeiträge erwartet. Das Werk wird im Jahr 2019 fertiggestellt, so dass der Produktionsbeginn für Anfang 2020 erwartet wird. Bei der regionalen Verteilung der Umsätze erwarten wir keine signifikanten Verschiebungen.

Für die Ergebniserwartung spielen zwei Themen eine wichtige Rolle. Erstens wirkt sich der steigende Umsatzanteil der durch unsere Partner produzierten Leiterplatten auf die prozentuelle Ertragsmarge aus. Handelswaren sind durch das Geschäftsmodell nicht so margenstark wie eigengefertigte Produkte. Das zunehmende Handelsgeschäft wirkt sich jedoch positiv auf die absolute Marge von Schweizer aus. Ferner erwarten wir durch den Aufbau und die Inbetriebnahme des Werkes in China einen zunehmend negativen Ergebnisbeitrag aus dieser Einheit im Jahr 2019. Dort werden sukzessive alle wichtigen administrativen Funktionen zur Erschließung des Marktes und für die Etablierung der Einheit besetzt. Beide Effekte werden einen negativen Einfluss auf die Ergebnismarge haben.

Die oben beschriebenen Effekte werden durch zusätzliche Maßnahmen zur Produktportfoliooptimierung und Kostensenkung teilweise kompensiert.

Auf dieser Basis gehen wir derzeit von einer EBITDA Quote zwischen 4 und 6 Prozent aus. Das entspricht einem EBITDA von zwischen 5 und 7 Mio. EUR. Ohne den negativen Ergebnisbeitrag aus dem Ramp-Up des Werkes in China liegt die Erwartung für die EBITDA Quote bei zwischen 7 und 9 Prozent.

Investitionen

Das Jahr 2019 wird von einer intensiven Investitionstätigkeit in China zum Aufbau des Werkes geprägt sein. Insgesamt rechnen wir in 2019 mit einer Investitionssumme in China von zwischen 45 und 50 Mio. EUR, die in den Kauf von Maschinen, IT und Gebäudeinfrastrukturmaßnahmen fließen wird. Insgesamt bestätigen wir die Höhe der Gesamtinvestitionen für das Werk in China, welche für alle drei Phasen rund 150 Mio. EUR (180 Mio. USD) beträgt. Derzeit konzentrieren wir uns auf die Phasen 1 und 2, welche insgesamt mit rund 120 Mio. EUR Investitionen zu Buche schlagen.

Auch am Standort Schramberg wird weiter investiert. Investitionsschwerpunkt ist hierbei der Abschluss der Vorbereitungen für die Fertigung des Chip-Embedding Produkts (p2 Pack) und weitere Investitionen in qualitäts- und effizienzverbessernde Maßnahmen.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich somit auf rund 50 bis 55 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2019. Basierend auf dem erwarteten EBITDA wird die Investitionsquote um 1.000 Prozent betragen.

Liquidität und Finanzierung

Im Zusammenhang mit dem Aufbau des Werkes in China wird sich die Verschuldung des Konzerns signifikant erhöhen. Die zinstragenden Verbindlichkeiten werden bis Ende 2019 auf rund 70 Mio. EUR ansteigen, wobei circa 50 Prozent der neuen Einheit in China und 50 Prozent der Schweizer Electronic AG zugeordnet werden können. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 10 Mio. EUR und eines Konzerneigenkapitals von rund 75 Mio. EUR erwarten wir einen Nettoverschuldungsgrad im hohen zweistelligen Prozentbereich. Die Eigenkapitalquote wird voraussichtlich um 40 Prozent betragen. Das Working Capital dürfte sich wieder normalisieren. Voraussetzung dafür ist ein wieder konstanteres Abnahmeverhalten der Kunden. Daher nehmen wir an, dass das Working Capital trotz des steigenden Umsatzes stabil auf dem Niveau von 2018 bewegt.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Mit unserer technologischen Ausrichtung setzen wir auf die intakten Megatrends in der Automobilindustrie - der Elektrifizierung des Antriebsstrangs und anderer Verbraucher im Fahrzeug zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie des autonomen Fahrens. In den kommenden Jahren können wir durch die Investition in China auch eine der weltweit wichtigsten Wachstumsregionen im Automobilbereich und insbesondere auch im Bereich Elektromobilität vor Ort mit unseren Produktlösungen versorgen. Die zunehmende Regionalisierung der Automobil-Supply Chain unterstreicht diese Opportunität. Somit sehen wir in den kommenden Jahren für Schweizer ein Unternehmenswachstum, das deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt. Dieses Wachstum erwarten wir in Asien, anfangs über unsere strategischen Partner Meiko und WUS, später insbesondere in unserem Werk in China, das ab dem Jahr 2021 signifikante Umsätze für den Konzern beitragen wird.

Durch den Aufbau des Produktionswerkes in China sowie den wachsenden Anteil von Handelsware wird die EBITDA Quote in den beiden kommenden Jahren belastet. Für die Gruppe sehen wir daher für das Jahr 2019 eine EBITDA Quote von 4 bis 6 Prozent. Von dem neuen Werk in China erwarten wir nach der Anlaufphase eine höhere Marge als im Stammwerk, so dass sich die Konzernmarge insgesamt gegenüber der Vergangenheit mittelfristig erhöhen wird.

Die Geschäftstätigkeit der Schweizer Electronic AG am Standort Schramberg erwarten wir in den nächsten Jahren stabil. Insbesondere der Produktionsstandort Schramberg spürte die Kontraktion in der europäischen und insbesondere der deutschen Automobilkonjunktur. Wir erwarten hierbei keine signifikante Erholung im ersten Halbjahr 2019. Das Management wird sich für den Standort Schramberg auf die Verbesserung der Kosteneffizienz und auf die Erhöhung der Flexibilität konzentrieren. Aufgrund der schwächeren Auslastungssituation im Werk Schramberg wurde ab März 2019 Kurzarbeit eingeführt.

Effekte aus der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 im Geschäftsjähr 2019 wurden in der Prognose des Konzerns berücksichtigt.

Prognose Schweizer Konzern

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Ist 2018 Prognose 2019
Umsatz / Wachstumsquote 125,3 Mio. EUR -5 % bis +5 %
EBITDA 9,2 Mio. EUR 5 - 7 Mio. EUR
EBITDA ohne China Projektkosten 10,4 Mio. EUR 8 - 11 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,3 % 4 - 6 %
EBITDA-Quote ohne China Projektkosten 8,3 % 7 - 9 %
Investitionsquote 81 % um 1000 %
Nettoverschuldungsgrad -7 % 100 - 140 %
Eigenkapitalquote 46,6 % 25 - 30 %
Working Capital 25,4 Mio. EUR stabil

Chancen- und Risiko-Bericht

Für Schweizer als Lieferant für technologisch herausragende und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von Schweizer sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).

Internes Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Dies sind insbesondere die folgenden Elemente

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess,
Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands,
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen,
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen,
Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess,
Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

Beurteilung der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.

Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Finanzausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.

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Schweizer Risikomanagement-System
Strategie Finanzen Operative Themen Compliance
--- --- --- ---
Markt und Wettbewerb Technologie Kunden Liquidität Wechselkurse / Zinsen Beschaffung Prozesse (inkl. IT) Rechtliche Risiken Patente / Urheberrechte Personal / Mitarbeiter Versicherungsmanagement

Gesamtbeurteilung

Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das Schweizer Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.

Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:

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Risiko Chance
Strategie Mittel Hoch
Finanzen Hoch Mittel
Operativ Mittel Niedrig
Compliance Mittel Niedrig

Strategie

Markt und Wettbewerb (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Der Absatzmarkt von Schweizer ist noch stark auf Automobilkunden in Europa konzentriert. Bei einem noch steigenden Absatz und Umsatz in der Automobilindustrie im Jahr 2018 war ein Rückgang der Gewinne zu verzeichnen. Externe Rahmenbedingungen wie die verschiedenen Handelskonflikte, Ereignisse infolge des Brexit-Votums und Fahrverbote führen auch weiterhin zur allgemeinen Verunsicherung des Marktes.

Chinas Automarkt, der in den vergangenen 30 Jahren ununterbrochen gewachsen ist, zeigte 2018 erstmals gewisse Ermüdungserscheinungen. Das gleiche Bild zeigt sich am US-Markt und in Deutschland und Europa. Die Märkte verengen sich, der Wettbewerb wird noch schärfer.

Für 2019 ist eine Fortsetzung dieses Trends der Abschwächung zu erwarten, dennoch wird es weiterhin eine stärkere Elektrifizierung (mehr Elektronik pro Fahrzeug) der Fahrzeuge geben und somit auch mehr Leiterplatten pro Fahrzeug.

Hier liegt die Chance. Im internationalen Vergleich ist die Innovationskraft der europäischen Automobilzulieferer immer noch die stärkste weltweit. Sowohl durch die technologische Kompetenz als auch durch die örtliche Nähe zu den Entwicklungsteams der Kunden, bietet sich für Schweizer eine außerordentliche Chance, als zuverlässiger Partner für diesen Markt zunehmend erfolgreich zu sein. Durch die anhaltende Konsolidierung der Leiterplattenindustrie in Europa verstärkt sich diese Tendenz.

Es ist notwendig, sich technologisch von vielen anderen Anbietern zu unterscheiden. Schweizers Kernkompetenzen in den Bereichen hohe Ströme, Temperaturen und Frequenzen werden auch in anderen Märkten, wie dem Industrie-, Aero- und 5G-Segment Chancen bieten.

Generell ist der Produktionsstandort Europa für die Leiterplattenindustrie weiterhin stagnierend oder sogar rückläufig. Die aktuellen europäischen Leiterplattenhersteller sind somit nur durch einen Verdrängungswettbewerb in der Lage, weiterhin im europäischen Markt Wachstum zu realisieren.

Die Wettbewerbssituation im Automobilsegment verstärkt sich im internationalen Kontext. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den mittelfristigen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. Schweizer begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und einer im Aufbau befindlichen eigenen Produktionsstätte in Jintan/China. Diese wird mittelfristig signifikantes weiteres Wachstum in den Megatrends Autonomes Fahren und E-Mobility erlauben. Durch das eigene Werk in China, dem heute schon größten Automarkt und dem größten Potenzial für E-Mobility, wird zukünftig ein signifikantes Absatzvolumen mit chinesischen Kunden möglich sein.

Technologie (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Schweizer verfügt über eine breite und langjährige Expertise in den Segmenten Hochstrom- und Hochfrequenz-Leiterplatten und hat somit eine hervorragende Ausgangsposition, um an den Mega-Trends im Automobilbereich wie E-Mobilität und autonomes Fahren zu partizipieren. Zusammen mit dem Kooperationspartner Infineon Technologies beschreitet Schweizer neue Wege, um sowohl den Antriebsstrang als auch sicherheitsrelevante Assistenzsysteme im Fahrzeug hinsichtlich ihrer Effizienz und Zuverlässigkeit zu optimieren. Dies erfordert neben einer kontinuierlich fortschreitenden Leiterplattentechnologie auch Kenntnisse in den Bereichen Halbleiter, Industrieelektronik und Test, sowie ein zunehmendes Verständnis der Kundenapplikationen.

Damit nimmt jedoch sowohl die Komplexität der Produkte als auch der Investitionsbedarf in neue Technologien stetig zu. Zusammen mit einem zunehmend aggressiveren Wettbewerbsumfeld führt diese Kombination zu vielen neuen Herausforderungen an die Produktentwicklung, Qualitäts- und Kostenmanagement als auch zur Notwendigkeit eines konsequenten Wachstumskurses hinsichtlich Fertigungskapazitäten und Vertrieb.

Kunden (Risiko: mittel - Chance: mittel)

In den letzten Jahren hat sich Schweizer stark als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etabliert. Dies eröffnet gute Chancen, zunehmend von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von Schweizer sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Die Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber sind in der Regel recht hoch. Die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz der Verlagerung von Entwicklungsaktivitäten ins Ausland hat sich etwas abgeflacht.

Finanzen

Liquidität (Risiko: hoch - Chance: mittel)

Mit dem Beginn der Umsetzung der Großinvestition in das neue Werk in China hat sich die Verschuldung erhöht. Der höhere Verschuldungsgrad macht Schweizer anfälliger gegenüber konjunkturellen Schwankungen, welche sich ab Ende des Geschäftsjahres konkretisiert haben.

Für den Aufbau in China stehen ausreichend hohe Mittel durch Finanzierungen zur Verfügung, welche auf den voraussichtlichen Investitionsbedarf der Großinvestition abgestellt sind. Ein Großteil der Finanzierung wurde in Form einer lokalen non-recourse Vereinbarung mit chinesischen Banken abgebildet. Diese wurde zusätzlich durch eine lokale externe Bürgschaft gegen Zahlungsausfall abgesichert.

Im operativen Bereich hängt die Liquidität vom Geschäftsverlauf ab. Es besteht das Risiko, dass sich die liquiditätsrelevanten Fixkosten nicht fristkongruent zu den schwankenden Geldeingängen entwickeln. Für diesen Fall unterhält Schweizer eine Liquiditätsreserve deren Verwendung unter Vorbehalt einer Aufsichtsratsgenehmigung steht. Zur Verminderung des Risikos hat das Management Maßnahmen ergriffen, um die Fixkosten kurzfristig anzupassen.

Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat Schweizer die Möglichkeit die Nettoschulden zu steuern.

Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig zugegriffen werden. Zusätzlich stehen Schweizer Kreditlinien in Höhe von rund EUR 8 Mio. zur Verfügung, die teilweise in Anspruch genommen werden.

Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert.

Schweizer wird von seinen Banken als Investment-Grade eingestuft. Trotz der Projektfinanzierungen für die Investition in China stehen Schweizer ausreichende weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring oder Leasing zur Verfügung.

Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Durch die angestrebte Differenzierung zusätzlicher Kunden aus Nicht-Automotivesegmenten wird dem Credit-Risk-Management zukünftig ein noch höherer Stellenwert zukommen. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand notwendig. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen in Kraft gesetzt, die bis hin zu einer Nicht-Annahme von Neuaufträgen führen kann. Kreditversicherungen und andere Absicherungsinstrumente werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft.

Wechselkurse / Zinsen (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der unsicheren Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, würde dies einen negativen Einfluss auf die Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate haben. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis verteuern. Schweizer wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, setzen wir auch derivative Finanzinstrumente ein. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen.

Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure aus dem USD-Raum an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.

Die Sicherungsinstrumente von Schweizer berücksichtigen bestehende Fremdwährungsbestände, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme in Fremdwährungen und für Zinsen.

Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral.

Obwohl Schweizer durch die Finanzierung des Großprojektes in China eine höhere Verschuldung aufweist, werden die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering eingestuft. Zum einen ist kurzfristig nicht mit einer wesentlichen Erhöhung des deutschen und chinesischen Zinsniveaus zur rechnen, zum anderen prüft Schweizer laufend den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten.

Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge.

Operative Risiken

Beschaffung (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Schweizer verfolgt seit mehreren Jahren die Strategie, sich immer weniger von einzelnen Lieferanten abhängig zu machen. Im Jahr 2018 konnte das Beschaffungsrisiko durch den Abschluss diverser Materialqualifikationen im Bereich Basismaterial weiter reduziert werden. Neben dieser Multiple-Source Strategie wurde die Internationalisierung der Beschaffung, insbesondere aus Asien, weiter vorangetrieben.

Bei den europäischen Lieferanten, die stark auf die Leiterplattenindustrie fokussiert sind, besteht aufgrund des stetig schrumpfenden Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden.

Ohne einen schnellen Ersatz wäre dann die Lieferfähigkeit von Schweizer gefährdet.

Ein weiteres Risiko stellt das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union dar. Ein evtl. "harter Brexit" könnte die Versorgungssicherheit gefährden. Schweizer hat sich bereits im ersten Halbjahr 2018 mit den möglichen Konsequenzen auseinander gesetzt. Dabei wurde u.a. das eigene Lieferportfolio analysiert und für relevante Artikel Maßnahmen zur Sicherstellung der Belieferung getroffen. Dazu zählen auch die temporäre Anpassung der eigenen Lagerbestände und die Erhöhung der Bestände der betroffenen Lieferanten auf dem europäischen Festland.

Positiv wirkt sich die Partnerschaft mit Meiko und WUS aus. Durch die enge Kooperation sind wir in der Lage, uns gegenseitig mit Materialien zu versorgen und wären bei regional auftretenden Versorgungsengpässen in der Lage, diese zu kompensieren.

Prozesse (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei Schweizer wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Beeinträchtigungen oder Produktionsausfälle, die sich aus einer Nichtverfügbarkeit von IT-Strukturen ergeben, würden die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens wesentlich einschränken. Aus diesem Grund ergreift Schweizer vielfältige Maßnahmen, die diese Risiken reduzieren, wie z.B. die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlustes oder die robuste und ausfallsichere Auslegung geschäftskritischer Systeme. Weitere Risiken ergeben sich im Bereich der Cyber-Sicherheit durch Cyber-Kriminalität und unerwünschten Informationsabfluss. Um die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer Daten und die unserer Kunden sicherzustellen, orientieren wir uns an anerkannten Standards, wie bspw. den Normen der ISO2700x-Familie.

Chancen sieht Schweizer vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.

Schweizer arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.

Rechtliche Risiken (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen.

Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Ferner wurden zwei Klagen der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die Schweizer Electronic AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären, als die Rückstellung, die hierfür vorgenommen wurde.

Compliance Risiken

Patente / Urheberrechte (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Um diesem Risiko zu begegnen, beinhaltet der internen Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung daher die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation von Patenten eine Kollision nicht auszuschließen.

Schweizer investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz seines geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.

Personal/Mitarbeiter (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ein wesentlicher Baustein für unseren Unternehmenserfolg. Aufgrund der aktuellen Vollbeschäftigung im Raum Süddeutschland besteht aber generell das Risiko, qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren oder genügend qualifizierte Kräfte am Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Durch rechtzeitige Nachfolgeplanungen steuern wir dem Verlust von Wissen entgegen. Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Unternehmen aktiv gefördert.

Durch entsprechende Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen wird sichergestellt, dass vorhandenes Know-how nicht unmittelbar an den Wettbewerber weiter gereicht wird.

Versicherungsmanagement (Risiko: niedrig - Change: niedrig)

Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt Schweizer ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab. Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für Schweizer noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden.

Gesamtbetrachtung

Der Vorstand stuft die bestehenden Risiken als beherrschbar ein und sieht den Fortbestand des Konzerns und der Schweizer Electronic AG aus heutiger Sicht nicht als gefährdet an. Die Summe der Einzelrisiken definiert das Gesamtrisiko des Konzerns. Die Schweizer Electronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die gesamte Schweizer-Gruppe. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen partizipiert die Schweizer Electronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Das strategische Chancen- / Risikoverhältnis hat sich im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Die hervorragende technologische Positionierung, insbesondere bei Automobilkunden sowie die Partnerschaften mit namhaften Leiterplattenproduzenten und Halbleiterherstellern haben die hohen Chancen im strategischen Bereich bekräftigt. Der Wettbewerb, insbesondere auch aus Asien, macht zunehmende Fortschritte im technologischen Know-how. Dies stellt jedoch keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit dar. Der Erfolg von Schweizer war, ist und wird davon abhängen, schneller als der Wettbewerb zu sein. Die Investition in das neue Produktionswerk in China wird dabei sowohl die Geschäftschancen als auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöhen.

Die anhaltend gesunde wirtschaftliche Lage des Unternehmens gepaart mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fremd- und Eigenkapitalgebern untermauert eine stabil positive Finanzsituation. Die anhaltenden Unsicherheiten in der globalen Wirtschaft, der Finanzmärkte und von verschiedenen globalen politischen Faktoren (u.a. Handelskonflikt USA und China, Entwicklung infolge des Brexit-Votums) könnten sich negativ auf die Entwicklung von Schweizer auswirken. Dadurch haben sich die operativen Risiken im Kurzfristbereich gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Risiken wie Cyberkriminalität bestehen, zeigen aber bei Schweizer keine Auffälligkeiten und sind, soweit möglich, durch interne Prozesse oder externe Versicherungen -ebenso wie die unvorhersehbaren Risiken - ausreichend abgedeckt.

Schweizer ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig zu erkennen und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

Übernahmerelevante Angaben

(nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.664.053,86 ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten

Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/ China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong, sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd., mit Sitz in Kaohsiung/ Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle bei Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 gegen Baroder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.

Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.

Wandelschuldverschreibungen u. a., Bedingtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.832.026,93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festsetzen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung. html beschrieben.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von EUR 5 Millionen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB und Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/investorrebtions/corporate-govemance.html abrufbar.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

Vergütungsbericht

Vergütungssystem des Vorstands

Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 55 Prozent des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 15 Prozent des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen im Vergütungssystem vorgenommen.

Bestandteile des Vergütungssystems

Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.

Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele (EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 110 Prozent der Festvergütung begrenzt (Cap).

Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein sogenannter Long Term Incentive-Plan ("LTIP"). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung sind die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft. Die Höhe bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 30 Prozent der Festvergütung begrenzt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Mitglieder des Vorstandes der Schweizer Electronic AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen inklusive der Leistungen zur Altersversorgung im Geschäftsjahr 2018 1.103 TEUR (Vj. 992 TEUR) (fix) und 325 TEUR (Vj. 666 TEUR) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 1.666 (Vj. 3.701) Aktien für langfristige Ziele.

Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nach DRS 17

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

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Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung
in TEUR Geschäftsjahr Festvergütung Sonstige Bezüge Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) Gesamtvergütung
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Rolf Merte1) 2018 83 4 462) 122) 146
Nicolas-Fabian Schweizer 2018 280 29 101 34 443
2017 280 19 209 109 617
Marc Bunz 2018 270 19 97 36 421
2017 270 693) 197 101 637
Dr. Maren Schweizer4) 2017 36 6 0 0 42
Summe 2018 633 52 244 82 1.010
2017 586 94 406 210 1.296

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit 8. Oktober 2018.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts erfolgte die Zuteilung eines pauschalisierten MSTI und LTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100%

3) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von 50 TEUR aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.

4) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus. Die Konzernbezüge von Frau Dr. Maren Schweizer setzen sich aus Bezügen eines Tochterunternehmens und der Schweizer Electronic AG zusammen.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018

Die Mitglieder des Vorstands Herr Nicolas-Fabian Schweizer und Herr Marc Bunz erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 67 bzw. 48 Prozent des Basisgehalts. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse. Bei Ausscheiden reduziert sich der Anspruch auf den bei Ausscheiden erdienten Anspruch. Die Beiträge an die Unterstützungskassen werden bei Ausscheiden entsprechend angepasst.

Die Systematik der Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder wurde im Berichtsjahr modifiziert. Neu bestellte und künftige Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Hierzu werden vertraglich zugesagte Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes vom Basisgehalt an rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt. Die Unterstützungskassen schließen hierzu Rückdeckungsversicherungen ab. Die Höhen des Versorgungsanspruchs zum Altersrentenbeginn entsprechen den vertraglich vereinbarten Leistungshöhen der Rückdeckungsversicherungen. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Anspruch zum Altersrentenbeginn auf die erreichte Anwartschaft aus den bis dahin gezahlten Beiträgen an die Unterstützungskasse. Die Höhe der erreichten Anwartschaft richtet sich nach den bei Ausscheiden erreichten Rückdeckungsversicherungswerten.

Bei Herrn Dr. Rolf Merte handelt es sich um eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit Altersrentenbeginn von 67 Jahren. Die Beiträge an Unterstützungskassen betragen 20 Prozent des Basisgehalts.

In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2018 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder

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in TEUR Geschäftsjahr Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erdienter jährlicher Pensionsanspruch Zuführung zu Unterstützungskassen
Dr. Rolf Merte 2018 01) 182)
Nicolas-Fabian Schweizer 2018 50 205
2017 44 171
Marc Bunz 2018 60 195
2017 54 176
Dr. Maren Schweizer3) 2017 91 16
Summe 2018 110 418
Summe 2017 189 362

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit dem 8. Oktober 2018.

2) Die Tabelle weist den Aufwand anteilig für den Zeitraum seit 8. Oktober 2018 aus.

3) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nach DCGK

Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2018 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.

Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 werden in der nachfolgenden Tabelle nach DCGK für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 die gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und der variablen Vergütungsbestandteile bei einer Zielerreichung von 100 Prozent sowie die im Geschäftsjahr 2018 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer
Gewährte Zuwendungen Vorstandsvorsitzender seit 08.10.2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
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in TEUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018 2018 (Min)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 83 83 280 280 280
Nebenleistungen 4 4 4 19 29 29
Summe 88 88 88 299 309 309
Einjährige variable Vergütung1) 46 46 46 154 154 0
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan2) 12 12 12 42 42 0
Summe 58 58 58 196 196 0
Versorgungsaufwand 18 18 18 171 205 205
Gesamtvergütung 164 164 164 666 710 514

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Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz Dr. Maren Schweizer
Gewährte Zuwendungen Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20173)
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in TEUR 2018 (Max) 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 280 270 270 270 270 36
Nebenleistungen 29 69 19 19 19 6
Summe 309 339 289 289 289 42
Einjährige variable Vergütung1) 308 149 149 0 297 0
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan2) 84 41 41 0 81 0
Summe 392 189 189 0 378 0
Versorgungsaufwand 205 176 195 195 195 16
Gesamtvergütung 906 704 672 483 861 58

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt

3) Die Tabelle weist für 2017 anteilig die gewährten Zuwendungen für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

In nachfolgender Tabelle werden die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 nach dem DCGK zugeflossene Gesamtvergütung, aufgeteilt in ihre jeweiligen Bestandteile, dargestellt:

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz Dr. Maren Schweizer
Zufluss Vorstandsvorsitzender seit 08.10.2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20173)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 280 280 270 270 36
Nebenleistungen 4 19 29 69 19 6
Summe 88 299 309 339 289 42
Einjährige variable Vergütung1) 46 209 101 197 97 0
(davon für Vorjahre) 42 2 36 2
Mehrjährige variable Vergütung2)
LTI-Plan 12 109 34 101 36 0
(davon für Vorjahre) 55 14 49 16
Summe 58 318 134 298 133 0
Versorgungsaufwand 18 171 205 176 195 16
Gesamtvergütung 164 788 648 813 616 58

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt.

3) Die Tabelle weist für 2017 den Zufluss anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR. sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von EUR 300 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von EUR 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von EUR 0,40 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 15 TEUR begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2018 belief sich auf 180 TEUR (Vj. 180 TEUR), davon fix 180 TEUR (Vj. 180 TEUR) und variable EUR 0 (Vj. EUR 0).

Vergütung des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) für das Geschäftsjahr 2018

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in TEUR Feste Vergütung Vergütung Ausschusstätigkeit Variable Vergütung1) Gesamt
Michael Kowalski2) 30 30 - 60
(2017) 30 30 - 60
Dr. Stephan Zizala3) 23 23 - 45
(2017) 19 11 - 30
Karin Sonnenmoser4) 15 15 - 30
(2017) 8 8 - 15
Chris Wu5) 15 - - 15
(2017) 8 - - 8
Carsten Brudlo 15 - - 15
(2017) 15 - - 15
Siegbert Maier 15 - - 15
(2017) 15 - - 15
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
Christoph Schweizer6) (2017) 12 12 - 23
Christian Schmid7) (2017) 8 8 - 15
Gesamt 2018 113 68 - 180
(Gesamt 2017) 113 68 - 180

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 0 (2017: EUR 0,30)

2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses

3) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017

4) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017

5) Mitglied des Aufsichtsrats seit 7. Juli 2017

6) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017

7) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017

Schramberg, 12. April 2019

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N. F. Schweizer

M. Bunz

Nichtfinanzielle Erklärung

Die Nichtfinanzielle Erklärung

1. Einleitung

Als Familienunternehmen mit einer 170-jährigen Tradition zieht sich das Prinzip des verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaftens wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte und die innerhalb dieser Historie durchlaufenen Transformationsprozesse.

Mit dieser Nichtfinanziellen Erklärung kommen wir unserer Verpflichtung (§ 289 b, Abs. 1 HGB, bzw. § 315 b HGB) nach, die im Rahmen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes festgelegten "nichtfinanziellen Informationen" offenzulegen. Für die Veröffentlichung haben wir die G4 Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) als Rahmenwerk zugrunde gelegt und die für die Schweizer Electronic AG relevanten Kennziffern identifiziert.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein weites Feld, das eine Vielzahl von Aspekten umfassen kann. Um die Komplexität greifbar zu machen und Nachhaltigkeit konsequent in unser Tun zu integrieren, haben wir die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die sich daraus ergebenden Tätigkeitsfelder bereits in unserem Schweizer Management Handbuch (Erstauflage 1996) festgehalten. Dieses wird laufend nach neuesten Maßgaben und Erfordernissen aktualisiert und erweitert. Die letzte Aktualisierung fand im August 2018 statt.

Wesentliche Aspekte & Stakeholder

Im Management-Handbuch sind die nachhaltige Entwicklung von Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit im Verbund mit anderen Unternehmenszielen als Inhalte der Führung des Unternehmens festgelegt und für die Umsetzung mit Zielen, Maßnahmen, Ablaufplänen und Vorgaben versehen. Aus den im Handbuch beschriebenen Geschäftsprozessen und Themenfeldern sowie unserer Organisationsform ergeben sich für Schweizer folgende relevante Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder:

Mitarbeiter,
Kunden,
Investoren,
Lieferanten.

Eine darüber hinausgehende zusätzliche Analyse der Stakeholder und Wesentlichkeitsfelder hat nicht stattgefunden, da das Management Handbuch diesbezüglich umfassend ist.

Der nachfolgende Teil der Nichtfinanziellen Erklärung konzentriert sich auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange und Sozialbelange sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Sämtliche Informationen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die vorher genannten Aspekte erforderlich sind, sind bereits Teil des Zusammengefassten Lageberichts und werden daher in diesem Teil des Geschäftsberichts nicht erneut genannt. Sie können über den GRI Index ab Seite 83 nachvollzogen werden.

2. Leitbild

Unser Leitbild erläutert den Rahmen für unsere Strategie und unser Handeln. Es vermittelt die Werte und Leitmotive, die die Säulen unseres Erfolgs sind.

Vision

Wir sind ein globales "best-in-class" Technologieunternehmen. Unsere Produkte schonen Ressourcen für die Zukunft unserer Kinder. Wir sind führender Hersteller von hochwertigen Leiterplatten und anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen.

Mission

Unsere Mission ist es, unsere Kunden - und dadurch auch uns - erfolgreich zu machen! Die Ziele unserer Kunden, ihr Vertrauen und unsere Freude daran, die Grenzen des Möglichen immer wieder zu erweitern, sind der Motor unseres Erfolgs. Um dies zu erreichen, setzen wir unsere langjährige Erfahrung, modernste Technologien, Produktionsmethoden und Verfahren sowie unser exzellentes Know-how über unsere Zielmärkte ein. Wir fokussieren uns auf attraktive und Erfolg versprechende Geschäftschancen. Unser Handeln als Familienunternehmen mit langer Tradition ist auf nachhaltigen und langfristigen Erfolg ausgerichtet. Unsere Mitarbeiter bilden die Basis für diesen Erfolg.

Werte

Werte, die uns wichtig sind und unser Verhalten bestimmen sind: Qualität, Geschwindigkeit, Kreativität, Offenheit.

Diese bilden das Fundament für Vergangenes, Heutiges und für unsere Zukunft.

Qualitäts- und Umweltbewusstsein

Wir verpflichten uns zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen und tragen zum Umweltschutz bei. So sind wir bemüht, Umweltbelastungen z.B. durch Recycling zu reduzieren und dadurch dazu beizutragen, unsere Umwelt zu schonen. Bindende Verpflichtungen aus unseren Tätigkeiten sind unabdingbare Grundlagen unseres Handelns, ebenso wie die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Deshalb arbeiten wir mit Behörden und der Öffentlichkeit in Fragen des Umweltschutzes offen zusammen.

Wir stehen für höchste Qualität und Sorgfalt in allen Bereichen. Darüber hinaus haben wir uns eine Null-Fehler-Toleranz als Ziel gesetzt und arbeiten stetig daran, noch besser zu werden. So reduzieren wir Ausschuss und können gleichzeitig unseren Kunden höchstmögliche Qualität bieten. Mit dieser Einstellung und Vorgehensweise bleiben wir zukunftsfähig und sind für kommende Herausforderungen bestmöglichst aufgestellt.

Aus unserem Leitbild ergeben sich folgende Leitmotive, die unser Handeln bestimmen und auf unseren Werten basieren: Wir sind kundenorientiert, kreativ erfolgreich, weltweit abgestimmt, vielfältig, kompetent und kollegial, freundlich und einladend, fit für den Wettkampf und bewusst verantwortungsvoll.

Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir das Competency Framework entwickelt. Es definiert die Leitlinien der Zusammenarbeit und der Führung und soll Mitarbeitern und Führungskräften eine Orientierung für das tägliche Handeln geben.

3. Umweltbelange

Vorbeugende Qualitäts-, Umwelt- und Energiesicherung senkt nicht nur die Produktkosten durch Minimierung des Fehlleistungsaufwands, sondern bewirkt durch die Reduzierung von Nacharbeit auch eine ökologische Entlastung, sowohl der Energie- als auch der Entsorgungsaufwand wird reduziert. Dazu gehört auch, dass der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung ein wesentlicher Baustein unserer Gedankenhaltung ist.

Im Bereich Umweltbelange sind bei Schweizer folgende Handlungsfelder definiert: Die Umweltpolitik und Umweltplanung, sowie als Teile davon Umwelt- und Energieplanung.

Umweltpolitik

Ein Wesenszug unseres Hauses ist der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen und unseres Beitrags zum Umweltschutz. Dieses ist sowohl in der Vision als auch im Qualitätsanspruch unseres Leitbildes konkretisiert.

Zertifizierungsaudits UM ISO 14001/ EM ISO 50001

Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand erneut die Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems sowie unseres Energiemanagements an. Beide Systeme konnten mit Erfolg die Überprüfung bestehen. Somit behalten diese relevanten Zertifikate ihre Gültigkeit.

Umweltbelange - Kernthemen und Indikatoren

Für das Geschäftsfeld der Schweizer Electronic AG ergeben sich in Bezug auf Umweltbelange folgende wesentliche Kernthemen und Leistungs-Indikatoren:

Energieverbrauch,
CO2-Fußabdruck,
Wasserverbrauch,
Abfall,
Einsatz von Ressourcen (Rohstoffen).

Bei Schweizer wird der Umweltschutz durch die Mitarbeiter aktiv gelebt. Dies zeigt sich unter anderem ganz besonders beim Energiemanagement, der hohen Sortierbereitschaft des Abfalls und dem pfleglichen Umgang mit Wasser. Bei der Messung der relevanten Nachhaltigkeitskennziffern bezieht sich Schweizer jeweils auf die Fertigungsstunde in Relation, um der zunehmenden Komplexität der Leiterplatten gerecht zu werden.

Die Nachhaltigkeitskennziffern beziehen sich auf Schweizer's einzigen Produktionsstandort, die Schweizer Electronic AG in Schramberg.

Zur Zeit wird ein zweiter, nachhaltiger Produktionsstandort in China aufgebaut. Die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co.Ltd. befindet sich in Jintan in der Provinz Jiangsu.

Energieverbrauch & Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs

Energieeffizienz ist einer der bedeutenden Markttreiber unseres Leiterplattengeschäfts. Unsere Leiterplatten helfen unseren Kunden im Automotive-Bereich, die Kraftstoffeffizienz ihrer Fahrzeuge zu steigern und den CO2-Ausstoß zu verringern. Dass bei Schweizer das Energiemanagement eine bedeutende Rolle einnimmt, ist daher eine logische Konsequenz, die sich aus unserem Produkt- und Leistungsangebot ergibt. Das Thema Energieeffizienz ist für ein so energieintensives Unternehmen wie Schweizer nicht nur in Bezug auf Ressourcenschonung, sondern auch im Hinblick auf Kostenmanagement von besonderer Bedeutung.

Der spezifische elektrische Energieverbrauch erhöhte sich aufgrund von Schwankungen in der Produktionsauslastung im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht, konnte aber im Verlauf der letzten Jahre reduziert werden. Gründe hierfür sind die wirksamen Einsparmaßnahmen, die in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Dazu gehören neben den regelmäßigen Softwareoptimierungen von Produktionsanlagen, die das Heiz-, Kühl- und Standby-Verhalten in den Produktionsprozessen verbessern, auch Optimierungen am Kältenetz, mit denen die Netzpumpenleistungen in den Werken S1 und S5 im Jahr 2016 um ca. 50 % verringert werden konnte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die IAT-Netzpumpen auf Druckregelung umgerüstet. Ende 2017 haben wir mit dem Aufbau eines Prozesswärmenetzes im Leiterbild begonnen, um weitere Energiekosten zu sparen. Dieses ist im September 2018 in Betrieb gegangen. Das Netz wird so ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anlagen damit versorgt werden können. Die Nutzung des betriebseigenen Blockheizkraftwerks ab 2016 führte zwar zu einer leichten Erhöhung des spezifischen Gesamtenergieverbrauchs, sorgte jedoch bereits in den ersten zwei Jahren der Nutzung für eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen.

Als wesentliche Kennzahlen für die Berichterstattung sind bei Schweizer der spezifische Gesamtenergieverbrauch und der spezifische elektrische Energieverbrauch pro Produktionsstunde (kWh/h) sowie der Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter in Relation zur Produktionsstunde (Nm3/h) identifiziert. Die leichte Erhöhung der spezifischen Werte im abgelaufenen Geschäftsjahr erklärt sich durch Schwankungen in der Produktionsauslastung.

Spezifischer Gesamtenergieverbrauch (kWh/h)

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Geschäftsjahr Spezifischer Gesamtenergieverbrauch (kWh/h)
2018 101,60
2017 99,17
2016 101,24
2015 93,48
2014 92,51

Spezifischer elektrischer Energieverbrauch (kWh/h)

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Geschäftsjahr Spezifischer elektrischer Energieverbrauch (kWh/h)
2018 68,26
2017 65,37
2016 69,51
2015 71,37
2014 72,25

Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter (Nm3/h)

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Geschäftsjahr Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter (Nm3/h)
2018 66,08
2017 61,97
2016 62,22
2015 63,09
2014 61,26

CO2-Fußabdruck und Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen

Der Gesamt-CO2-Fußabdruck wird errechnet aus dem CO2-Fußabdruck Produktion und dem CO2-Fußabdruck Transport. Für die Produktion werden die Daten der Versorgungswerke für den Standort Schramberg hinzugezogen, für den Transport die CO2-Verbrauchsangaben des Umweltbundesamts (UBA) je Tonne Ware und gefahrenem Kilometer in Bezug auf die LKW-Größe. Der CO2-Fußabdruck Produktion beinhaltet alle indirekten CO2-Emissionen durch den Stromverbrauch sowie direkte CO2-Emissionen durch die Verbrennung von Gas. Der CO2-Fußabdruck Transport umfasst die CO2-Emissionen, die durch den Transport der fertig produzierten Leiterplatten zu den Kunden erzeugt werden.

Im Zuge der kontinuierlich durchgeführten Energiespar-Maßnahmen und der steigenden Produktionsauslastung ist der CO2-Fußabdruck Produktion pro Produktionsstunde in den letzten Jahren stetig gesunken. Seit 2016 fließt das betriebseigene Blockheizkraftwerk (BHKW) in die Berechnung des CO2-Fußabdrucks aus der Produktion mit ein.

Durch die Nutzung des betriebseigenen BHKW konnten die CO2-Emissionen aus der Produktion seit 2016 weiter um mehr als 2 kg/Produktionsstunde reduziert werden.

Alle dargestellten Kennzahlen für den CO2-Fußabdruck beziehen sich auf die Produktion und den Transport ab Werk Schramberg. Die Schweizer Umsätze, die direkt von WUS oder MEIKO abgehen, betragen 20 Prozent vom Gesamtumsatz und sind nicht enthalten, da hier die Datengrundlage fehlt.

Der CO2-Fußabdruck Transport kann erst ab dem Geschäftsjahr 2017 erfasst werden. Für die Jahre 2016 und früher wurde der Wert von 2017 als Ausgangsbasis genommen und der CO2-Fußabdruck Transport entsprechend proportional zur Liefermenge in m2berechnet. Insgesamt macht der CO2-Fußabdruck Transport nur ca. zwei bis drei Prozent des gesamten CO2-Fußabdrucks aus.

Gesamt CO2-Fußabdruck (kg CO2/h Produktion)

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Geschäftsjahr Gesamt CO2-Fußabdruck (kg CO2/h Produktion)
2018 29,93
2017 32,64
2016 36,61
2015 42,36
2014 46,00

CO2-Fußabdruck aus der Produktion von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)

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Geschäftsjahr CO2-Fußabdruck aus der Produktion von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)
2018 29,21
2017 31,91
2016 38,50
2015 45,03
2014 48,65

CO2-Fußabdruck des Transports von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)

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Geschäftsjahr CO2-Fußabdruck des Transports von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion)
2018 0,72
2017 0,73
2016 0,74
2015 0,88
2014 0,78

Wasser

Die Herstellung einer Leiterplatte beinhaltet viele wasserintensive Prozesse, so dass der Verbrauch an Frischwasser und der Anfall von produktionsbedingtem Abwasser wichtige Indikatoren sind, um die Beeinflussung der Umwelt durch die Schweizer Electronic AG zu beurteilen. Daher gehört es im Bereich Umweltschutz zu unseren wesentlichen Aufgaben, den Frischwasserverbrauch und den Produktionsabwasseranfall kontinuierlich zu optimieren. So können zum Beispiel durch die in 2012 eingeführte Maßnahme, das Überschusswasser aus Klimaanlagen wieder in den Regenwasserrücklauf zu verrohren, jährlich knapp vier Prozent des von der Stadt bezogenen Frischwasserbedarfs eingespart werden. Darüber hinaus werden umweltschonende Aspekte bei der Planung und dem Kauf neuer Anlagen stets in Betracht gezogen. Im Jahr 2016 wurde eine neue Oberflächenreinigungsanlage angeschafft, die weniger als die Hälfte an Wasser pro Fertigungsstunde verbraucht, wie ihr Vorgängermodell.

Als relevante Kennzahlen für die Berichterstattung haben wir den Frischwasserverbrauch (ab 2016 incl. Verbrauch durch das BHKW) und das Abwasser aus der Produktion identifiziert, jeweils in Relation zur Produktionsstunde. Der Frischwasserverbrauch setzt sich zusammen aus dem von der Stadt bezogenen Frischwasser, dem Regenwasser und dem Rücklaufwasser.

Frischwasserverbrauch (l/h Produktion)

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Geschäftsjahr Frischwasserverbrauch (l/h Produktion)
2018 202
2017 204
2016 216
2015 232
2014 224

Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) ab 2016 incl. BHKW

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Geschäftsjahr Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) ab 2016 incl. BHKW
2018 215
2017 216
2016 226
2015 k.A.
2014 k.A.

Abwasser aus der Produktion (l/h Produktion)

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Geschäftsjahr Abwasser aus der Produktion (l/h Produktion)
2018 160
2017 167
2016 175
2015 180
2014 180

Metallgehalte Kupfer, Nickel und Zinn im Abwasser

Zu den für diese Berichterstattung relevanten Metallgehalten im Wasser gehören insbesondere Kupfer und Nickel. Beide haben einen zulässigen Grenzwert von 0,5 mg/l Abwasser.

Der Vollständigkeit halber bilden wir den Zinngehalt mit ab, der Grenzwert liegt hier mit 2 mg/l Abwasser weitaus höher.

Kupfergehalt im Abwasser (mg Cu/l Abwasser)

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Geschäftsjahr Kupfergehalt im Abwasser (mg Cu/l Abwasser)
2018 0,18
2017 0,15
2016 0,14
2015 0,17
2014 0,18

Nickelgehalt im Abwasser (mg Ni/l Abwasser) erst ab 2017

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Geschäftsjahr Nickelgehalt im Abwasser (mg Ni/l Abwasser) erst ab 2017
2018 0,13
2017 0,11
2016 k.A.
2015 k.A.
2014 k.A.

Zinngehalt im Abwasser (mg Sn/l Abwasser)

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Geschäftsjahr Zinngehalt im Abwasser (mg Sn/l Abwasser)
2018 0,01
2017 0,04
2016 0,14
2015 0,23
2014 0,15

Abfall

Abfall und insbesondere die saubere Abfalltrennung sind seit der ersten Einführung des Umweltmanagementsystems ISO 14001 als relevante Themen stark in den Mittelpunkt gerückt worden. Wir achten auf eine konsequente Sortierung des Abfalls und korrekte Entsorgung, und es ist unser Ziel, das hohe Niveau der Abfalltrennung beizubehalten beziehungsweise konstant zu verbessern. Zur Sicherstellung des Entsorgungstransports werden LKWs stichprobenartig einer Kurzinspektion unterzogen.

Gesamtabfallmenge (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Gesamtabfallmenge (kg/h Produktion)
2018 6,40
2017 6,81
2016 6,40
2015 7,21
2014 7,28

Gefährlicher Abfall*

(kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Gefährhcher Abfall*(kg/h Produktion)
2018 3,9
2017 4,0
2016 4,0
2015 4,5
2014 4,3

* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

Nicht gefährlicher Abfall*(kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Nicht gefährlicher Abfall*(kg/h Produktion)
2018 2,5
2017 2,8
2016 2,4
2015 2,7
2014 3,0

* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

Saubere verwertbare Kunststoffe (kg/h Produktion)

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Geschäftsjahr Saubere verwertbare Kunststoffe (kg/h Produktion)
2018 0,10
2017 0,09
2016 0,10
2015 0,12
2014 0,10

Ressourcen

Die Versorgung mit Ressourcen ist langfristig ein eher unsicherer Faktor, da zum einen die weltweite Nachfrage ansteigt und zum anderen die zunehmende Knappheit zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit und in Folge zu Preissteigerungen führt. Unsere Mission verpflichtet uns zum schonenden Umgang mit Ressourcen. Darüber hinaus ist der ökonomische Faktor für uns relevant, sowohl im Sinne der Verfügbarkeit, um die Produktion sicherzustellen, als auch im Sinne der Kostenoptimierung bei der Beschaffung.

Wir sind bestrebt, kontinuierlich unsere Prozesse technisch neu zu definieren und die Abläufe zu optimieren, um den Verbrauch von Rohstoffen zu senken.

Im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung bezeichnen wir als Ressourcen vorrangig die in der Produktion verwendeten Materialien, angefangen beim Basismaterial Laminate, einer kunstharzgetränkten Fasermatte, über die verschiedensten Metalle zur Herstellung der Leiterbahnen oder zu veredelnden Oberflächen bis zu den Chemikalien der Nassprozesse.

Die Beschaffung von Roh-/Hilfsstoffen erfolgt nach einem im Management Handbuch fest definiertem Ablaufplan.

Wir erwarten von unseren Lieferanten generell, dass sie ein QM-System in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 ff und eine Weiterentwicklung zur IATF 16949 betreiben, ebenso ein Umwelt-Managementsystem nach ISO 14001 und ein Energie-Managementsystem nach ISO 50001/EMAS (für KMUs Energieaudit nach EN 16247). Für die Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie verfahren wir nach den Kriterien des externen Pflichtenhefts bzw. nach unseren Einkaufsbedingungen.

Die Schweizer Electronic AG behält sich vor, Qualitätsaudits beim Lieferanten durchzuführen. In besonderen Fällen kann zwischen unserem Kunden, unserem Lieferanten/Fremdfertiger und der Schweizer Electronic AG vertraglich vereinbart werden, daß der Kunde berechtigt ist, Audits bei unseren Lieferanten/Fremdfertiger durchzuführen. Diese Verifizierung durch den Kunden wird von uns nicht als Beweis für eine wirksame Qualitätsüberwachung bei unserem Lieferanten/Fremdfertiger ausgelegt, sie entbindet uns nicht von der Verantwortung für die Qualität unserer Produkte gegenüber unserem Kunden.

Konfliktmaterialien

Als Unternehmen mit langer Tradition und als anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen nimmt die Schweizer Electronic AG ihre unternehmerische Sozialverantwortung sehr ernst. Deshalb versuchen wir, die Konfliktmaterialien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, auch bekannt als 3TG, nicht aus Konfliktregionen zu beschaffen.

Konfliktmaterialien werden unter entsetzlichen Bedingungen abgebaut und verkauft, um den bewaffneten Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo und dessen Nachbarländern zu unterstützen und zu finanzieren. Um den Abbau und Handel von Konfliktmaterialien zu kontrollieren oder sogar zu verhindern, hat die US-amerikanische Regierung im Juli 2010 den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act erlassen. Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act besagt, dass US-börsennotierte Unternehmen bewerten müssen, ob Konfliktmaterialien für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte erforderlich sind.

Auch ein Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die an US-börsennotierte Unternehmen liefert, muss ihre Kunden darüber informieren, ob Konfliktmaterialien in ihren Produkten oder ihrer Lieferkette vorhanden sind.

Weil Schweizer die Meinung ihrer Kunden teilt, geben wir unser Bestes, Rohstoffe nicht aus der Demokratischen Republik Kongo zu erwerben und arbeiten aus diesem Grund eng mit unseren Lieferanten zusammen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Mineralien von konfliktfreien Schmelzbetrieben beziehen und ihre eigene Lieferkette nach Konfliktmaterialien überprüfen. Um alle Due-Diligence-Informationen zu erhalten, die wir für unsere Kunden benötigen, senden wir unseren Lieferanten das Formular "Konfliktmineralienbericht-Vorlage" (CMRT).

Darüber hinaus führen wir regelmäßige Lieferantenaudits und Bewertungen bei unseren größten und relevanten Lieferanten in Bezug auf Qualitätsmanagement, Umweltschonung, Nachhaltigkeit und Energiemanagement durch.

Eingesetzte Materialien nach Gewicht

Gold (g)

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Geschäftsjahr Gold (g)
2018 137.812
2017 130.446
2016 124.518
2015 134.183
2014 125.118

Kupfer*(kg)

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Geschäftsjahr Kupfer*(kg)
2018 143.421
2017 158.461
2016 154.233
2015 168.003
2014 167.182

Aluminium (to)

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Geschäftsjahr Aluminium (to)
2018 95,0
2017 106,0
2016 97,6
2015 108,4
2014 106,5

* die Mengenangaben für Kupfer beziehen sich auf die Cu-Anoden; sonstige Kupfer-Produkte (Folie oder Laminate bzw. Chemie) befinden sich in den Laminaten und wer den nicht separat aufgeführt.

Laminate (m2)

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Geschäftsjahr Laminate (m2)
2018 415.000
2017 489.000
2016 480.000
2015 524.000
2014 534.000

Chemikalien (l)

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Geschäftsjahr Chemikalien (l)
2018 1.599.155
2017 1.787.080
2016 1.651.399
2015 1.801.122
2014 1.858.955

4. Arbeitnehmerbelange

Bei Schweizer steht der Mensch im Mittelpunkt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unserer größten und wichtigsten Bezugsgruppen. Daher sind die Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit sowie Aus- und Weiterbildung von herausragender Bedeutung.

Wir verpflichten uns in unserem Ethikkodex, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung einzuhalten. Alle Arbeitnehmer genießen gleiche Chancen und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnissen, sexueller Orientierung, politischer Meinung, nationaler Abstammung, sozialer Herkunft oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale.

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweizer Electronic AG betrug zum Jahresende in Deutschland 773, die Fluktuationsrate lag im Jahresdurchschnitt bei 3,2 %. Über 28 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bereits seit mehr als 25 Jahren bei uns. In Asien beschäftigten wir zum Jahresende 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Um die individuellen Arbeitsbelastungen der Arbeitnehmer noch konkreter als bisher ermitteln und bewerten zu können und sich daraus ergebende Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu entwickeln, wurde im Geschäftsjahr 2017 eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeitet. Diese umfasst Gefährdungsbeurteilungen, die Erfassung von physischen und psychischen Belastungen, die Regelung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie der für die Arbeitsumwelt zu treffenden Maßnahmen.

Die erste Mitarbeiterbefragung mit Fragen zur physischen und psychischen Belastung wurde mit allen Beschäftigten im Oktober 2017 durchgeführt. Im Anschluss an die Auswertung durch einen externen Dienstleister fanden bis Ende 2018 individuelle Arbeitsplatzbegehungen statt - priorisiert nach den Bereichen, die laut der Mitarbeiterbefragung die meisten Gefährdungen aufwiesen.

An einzelnen Arbeitsplätzen konnten bereits jetzt durch die vorgeschlagenen Maßnahmen des Analyseteams, die gemeinsam mit den Beschäftigten und den Vorgesetzten erarbeitet wurden, Verbesserungen in der Gestaltung der Arbeit, z.B. die Reduzierung von körperlichen Belastungen durch manuelle Lastenhandhabung oder die Verringerung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz, erreicht werden. Die Durchführung der Wirksamkeitskontrolle und die regelmäßige Wiederholung der Befragung der Beschäftigten unterstützen die Sicherung eines effektiven Gesundheitsschutzes über einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen. Ziele dieser Vereinbarung sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung künftiger Arbeitsunfähigkeit sowie die Erhaltung des Arbeitsplatzes.

Beschäftigungssicherung und -förderung ist beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement das übergeordnete Ziel der Maßnahmenentwicklung. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der gesundheitsverträglichen Gestaltung der Arbeit, der Gesundheitsförderung sowie Maßnahmen einer betriebsnahen Rehabilitation und der beruflichen Fortbildung.

Flexibler Übergang in den Ruhestand

Darüber hinaus wurde zusammen mit einer betriebsinternen Arbeitsgruppe und dem Betriebsrat eine interne Lösung zur Altersteilzeit erarbeitet, die zum Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleitenden, flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die entsprechende Betriebsvereinbarung ist zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten. Im Geschäftsjahr 2018 begannen sechs Mitarbeiter/innen mit Altersteilzeit. Vier Mitarbeiter/innen arbeiten im Schichtbetrieb, zwei Mitarbeiter/innen im Verwaltungsbereich. Die Dauer der Altersteilzeit reicht von min. zwei Jahren bis zu max. sechs Jahren. Für das kommende Jahr wurden bereits weitere Verträge mit Mitarbeiter/innen abgeschlossen.

Ausbildung

Bei Schweizer arbeiten durchschnittlich 27 Auszubildende und Duale Studenten, die für den Eigenbedarf ausgebildet werden. Ein Ausbildungsplatz bei uns gilt als Start in eine sichere berufliche Zukunft. Es ist uns wichtig, diese Fachkräfte, die unser Unternehmen schon gründlich kennenlernen konnten, nach ihrer Ausbildungszeit zu übernehmen.

Das Ausbildungsprogramm der Schweizer Electronic AG umfasst sowohl kaufmännische als auch gewerbliche Berufe. So bildet das Unternehmen Industriekaufleute ebenso aus wie Industriemechaniker, Mechatroniker und Oberflächenbeschichter. Je nach Bedarf gibt es auch Plätze für Elektroniker und Fachinformatiker sowie für Studenten der Dualen Hochschule aus den Bereichen BWL-Industrie oder Wirtschaftsinformatik.

Die Schweizer Electronic AG steht für eine qualitativ sehr hochwertige Ausbildung. Neben der fachlichen Ausbildung in den Abteilungen bzw. Lehrwerkstätten betreuen unsere Auszubildenden und Dualen Studenten eigenverantwortlich diverse Projekte wie zum Beispiel Veranstaltungen, Unternehmensvideos oder Ausstellungsstücke für Messen. Diese eigenverantwortlichen Projekte fördern die Motivation und Selbständigkeit im beruflichen Alltag sehr. Darüber hinaus werden Workshops, Bildungsreisen, Team- und Kommunikationstrainings sowie Fahrsicherheitstrainings und Veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und zur Stärkung der Gemeinschaft angeboten.

Traineeprogramm

Im Zuge des Aufbaus unseres neuen Werkes in China haben wir in 2018 ein Traineeprogramm gestartet. Über den Zeitraum von ca. einem Jahr bilden wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Schramberg aus, die danach in unser Werk nach China wechseln.

Weiterbildung und Gesundheitsmanagement

Bei Schweizer werden je nach Bedarf sowohl externe als auch interne Trainingsmaßnahmen angeboten. Das interne Schulungsprogramm umfasst neben den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen unterschiedliche Angebote zu den innovativen Technologien und zu Arbeitsprozessen von Schweizer, zum Qualitäts- und Energiemanagement, PC-Schulungen sowie Seminare zum Arbeits- und Steuerrecht und zum Gesundheitsmanagement. Neben der Wissensvermittlung geht es bei den Weiterbildungsmaßnahmen oft in erster Linie um die entsprechende Bewusstseinsbildung, deswegen sehen wir eine wiederholte Teilnahme in vielen Fällen als guten Auffrischer.

Performance Reviews und Unterweisung zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energiemanagement

Im Geschäftsjahr 2018 wurde das bisherige Leistungsbeurteilungssystem durch eine neue Betriebsvereinbarung zur Leistungsbeurteilung ersetzt. Ziel der neu aufgesetzten Leistungsbeurteilung ist es, ein transparentes und für alle Mitarbeiter nachvollziehbares Beurteilungsinstrument zu etablieren. Die beurteilte Leistung bestimmt die jährliche Leistungszulage, die als variabler Entgeltbestandteil zur Grundvergütung bezahlt wird und ist in ein jährliches Beurteilungsgespräch gebettet. Zum 01.10.2018 fand eine Probebeurteilung ohne Entgeltauswirkung als Schulungsmaßnahme für alle Mitarbeiter/innen statt. Die Führungskräfte wurden in einem ganztägigen Workshop durch einen externen Spezialisten geschult und durch Gesprächssimulationen trainiert. Die erste Echtbeurteilung findet ab 2019 statt.

Des Weiteren erfolgen jährlich wiederkehrende Unterweisungen zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energiemanagement. Für Neueinstellungen findet diese Unterweisung am ersten Arbeitstag statt. Das Ziel der Unterweisungen ist, den Mitarbeitern vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit Kenntnisse in der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz und Energiemanagement zu vermitteln und sie durch regelmäßiges Wiederholen der Unterweisung zu entsprechender Handlungsweise zu motivieren.

Zu den relevanten Kennziffern im Bezug auf Beschäftigung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören die Gesamtzahl der eingestellten Mitarbeiter, die Personalfluktuation, sowie Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden Fehltage.

Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle und daraus resultierende Fehltage

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Geschäftsjahr Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle* daraus resultierende Fehltage
2018 22 286
2017 12 110
2016 16 189
2015 13 105
2014 12 113

* Hierbei handelt es sich um meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle.

Über die Hälfte der Unfälle in 2018 waren außerbetriebliche oder innerbetriebliche Wegeunfälle ohne Werkzeug- oder Anlagenbezug. Sie erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um das Dreifache. Unfallanalysen zeigten, dass es sich hierbei um eine zufällige Erhöhung ohne systematische Ursache handelt. Entsprechende Maßnahmen zur Prävention sind in der Umsetzung.

Personalstand und durchschnittliche Fluktuationsrate

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Geschäftsjahr Personalstand zum 31.12. durchschnittliche Fluktuationsrate
2018 814 3,20 %
2017 797 3,96 %
2016 787 3,20 %
2015 774 3,04 %
2014 773 3,44 %

Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter

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Geschäftsjahr Gesamt männlich weiblich
2018 65 31 34
2017 76 45 31
2016 77 35 42
2015 75 47 28
2014 86 54 32

Am 31. 12. 2018 waren 281 Frauen und 533 Männer bei Schweizer beschäftigt, davon in Teilzeit 15 Frauen und 4 Männer.

5. SOZIALBELANGE

Corporate Social Responsibility

Seit 170 Jahren sind wir dem Standort Schramberg sehr verbunden und ein bedeutender Arbeitgeber der Region. Es ist unser Anliegen, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, sondern darüber hinaus soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten in der Stadt und der Region zu fördern und dafür zu sorgen, dass der Standort attraktiv und lebenswert für die heutigen und die zukünftigen Generationen von Arbeitnehmern und ihren Familien ist.

Zu den Projekten, die die Schweizer Electronic AG in den letzten Jahren gefördert hat, gehören der Internationale Schramberger Orgelwettbewerb, der im vierjährigen Turnus organisiert wird. Er genießt ein hohes Ansehen in der internationalen Jugendmusik-Szene sowie unter der lokalen Bevölkerung. Weitere kulturelle Förderprojekte sind bereits in der Ausarbeitung.

Für die jüngere Generation fand im Sommer 2017 wieder das Großspielprojekt Mini Schramberg statt, bei dem 500 Kinder für eine Woche die Regie im Rathaus und in der Innenstadt übernahmen, um sich in der ersten Schulferienwoche spielerisch auf das Leben als Arbeitnehmer und Bürger in der Stadt vorzubereiten. Als lokaler Arbeitgeber sieht sich Schweizer in der Mitverantwortung dafür, dass die heranwachsenden Generationen nicht nur im Elternhaus und in den Schulen, sondern auch mit weiteren Projekten aus dem Alltag auf ihr zukünftiges Leben vorbereitet werden. In diesem Kontext beteiligt sich das Unternehmen auch regelmäßig am Schramberger Sommer-Campus, der jedes Jahre gegen Ende der Schulferien Jugendlichen die Gelegenheit gibt, Tätigkeitsfelder und Arbeitgeber kennenzulernen und so bei der Berufswahl unterstützen soll.

Auch die Mitarbeiter von Schweizer werden in soziale Projekte einbezogen. So wurde zum Beispiel im Jahr 2017 auf Vorschlag von Mitarbeitern die kindgerechte Garten-Umgestaltung eines lokalen Kindergartens auf dem Sulgen nicht nur finanziell, sondern auch durch Arbeitskraft unterstützt. Die Auszubildenden von Schweizer's halfen unter Anleitung beim Umgraben des Gartens und Installieren der Spielgeräte. Derartige Projekte sind ganz bewußt Teil unseres Ausbildungsprogramms. Es laufen bereits Planungen für weitere soziale Projekte, die von Schweizer's Auszubildenden im Rahmen ihrer Arbeitszeit mit betreut werden können.

Die Schweizer Electronic AG engagiert sich ebenso in der sportlichen Förderung vor Ort. Seit Jahren ist das Unternehmen Hauptsponsor des Triathlon Vereins Tria Schramberg e.V. und veranstaltet darüber hinaus gemeinsam mit dem Verein lokale Sportveranstaltungen, an dem auch Schweizer Mitarbeiter teilnehmen. Des Weiteren werden Mitarbeiter unterstützt, um an anderen Sportveranstaltungen der Region teilzunehmen. Zur Förderung der lokalen Gemeinschaft am Standort Schramberg hat das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr den Verein Szene 64 bei Veranstaltungen unterstützt.

Seit 2018 fördern wir das Forum Kunst in Rottweil mit einer finanziellen Zuwendung im Rahmen eines "Gönner"-Vertrags. Das Forum Kunst wurde im Jahr 1970 als Kunstverein gegründet mit dem Anliegen, die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst zu fördern. Seit Gründung ist man darauf bedacht, ein Forum nicht (nur) für regionale Kunstschaffende zu bieten, sondern Künstler von nationalem bzw. internationalem Rang in die Region zu holen und so den Austausch zu fördern. Gleichzeitig erhöht dies die Attraktivität der Region als Lebensraum für die Arbeitnehmer und ihre Familien. Darüber hinaus haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr zum wiederholten Mal die Stiftung Lebenshilfe Rottweil, die schwer behinderte Menschen unterstützt, mit einer Spende bedacht. Dank der vielfältigen Aktivitäten der Lebenshilfevereine und deren Institutionen wird ein wichtiger Beitrag zur umfassenden Integration behinderter Menschen geleistet.

Auf internationaler Ebene haben wir uns für die Unterstützung des Vereins zur Förderung der Straßenkinder in Bolivien e.V. (Fundacion Arco Iris) entschieden. Dieser Verein wurde im Jahr 1997 auf Initiative des Pfarrers Josef Maria Neuenhofer aus Dunningen gegründet und setzt sich vorwiegend in der bolivianischen Millionenstadt La Paz für Straßenkinder ein. Dazu gehören unter anderem Projekte wie Kindergärten, Schulbildung, Gesundheitspflege und Speisen für mittellose Kinder und Jugendliche.

6. Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentraler Baustein unserer Unternehmensführung und im Detail in unserem Ethikkodex bzw. unserer CSR-Policy und unserer Conflict Minerals Policy festgelegt, die jedem Mitarbeiter und Lieferanten kommuniziert wird. Zur Überprüfung erwarten wir darüber hinaus, dass unsere Lieferanten die Konfliktmineralienbericht-Vorlage (CMRT) ausgefüllt an uns zurücksenden.

Der Bekämpfung von Korruption messen wir ebenfalls eine große Bedeutung bei. Wir lehnen jede Form von Korruption ab. Wir erwarten daher auch von unseren Mitarbeitern und autorisierten Vertretern, dass sie alle Verdachtsfälle von Korruption dem Vorstand melden. Sämtliche Details zur Vermeidung von Korruption haben wir daher in einer extra Richtlinie zur Vermeidung von Korruption festgelegt und unseren Mitarbeitern zugänglich gemacht.

Hinweisgeber-System bei Schweizer

Da wir ein starkes Interesse daran haben, dass Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen und interne Regeln gemeldet werden, um rechtswidrige Verhaltensweisen im Unternehmen aufdecken und aufklären zu können, haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Hinweisgeber-System bei Schweizer eingeführt und eine entsprechende Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen. Frühzeitige Hinweise von Mitarbeitern, ehemaligen Kollegen, Kunden und Dritten können dabei helfen, eine präventive Strategie zu ergreifen, um materielle und immaterielle Schäden sowie rechtliche Folgen und Reputationsschäden vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern abzuwenden.

Das Hinweisgeber-System eröffnet einen vertraulichen Kommunikationskanal, in dem Mitarbeiter und andere Personen die Möglichkeit haben, Rechtsverstöße im Zusammenhang mit dem Unternehmen elektronisch an einen zentralen Bearbeiter zu melden. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Persönlichkeitsrechte, das informelle Selbstbestimmungsrecht und der Datenschutz der Beteiligten gewahrt werden.

7. GRI Content Index

Die Nichtfinanzielle Erklärung enthält Standardangaben aus den GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Allgemeine Standardangaben

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Allgemeine Standardangaben Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe Verweis auf die Stelle in der Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht
Organisationsprofil
G4-3 Name der Organisation Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 4,5
G4-4 Marken, Produkte und Dienstleistungen Geschäftsbericht 2018 S. 33ff.
G4-5 Hauptsitz der Organisation Geschäftsbericht 2018 S. 32
G4-6 Überblick über die Standorte Geschäftsbericht 2018 S. 32
G4-7 Eigentumsverhältnisse und Rechtsform Geschäftsbericht 2018 S. 29, 32,59,139
G4-8 Märkte Geschäftsbericht 2018 S. 37ff., 49ff.
G4-9 Unternehmensgröße Geschäftsbericht 2018 S. 3
G4-13 Wesentliche Veränderungen in der Organisation Geschäftsbericht 2018 S. 33, 48
G4-14 Vorsorgeprinzip Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 4, 5 Geschäftsbericht 2018 S. 52ff.
Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen
G4-17 Unternehmen im konsolidierten Jahresabschluss Geschäftsbericht 2018 S. 32, 101
Berichtsprofil
G4-28 Berichtszeitraum Geschäftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.2018)
G4-30 Berichtszyklus jährlich
G4-32 GRI-Index Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 17
G4-33 Interne Prüfung Dieser Nachhaltigkeitsbericht wurde nicht extern geprüft. Die Datenqualität wurde durch den Aufsichtsrat geprüft.
Unternehmensführung
G4-34 Führungsstruktur Geschäftsbericht 2018 S. 8, 59ff., 137f.
Ethik und Integrität
G4-56 Verhaltens- und Ethikkodex Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 4, 5, 13, 16

Spezifische Standardangaben

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Spezifische Standardangaben Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung
Wirtschaftlich
Wirtschaftliche Leistung
G4-EC1 Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert Geschäftsbericht 2018 S. 38ff., 88ff.
Ökologisch
Materialien
G4-EN1 Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 12 Hierbei handelt es sich um eine quantitative Aufstellung der wichtigsten Produktionsmaterialien. Eine Aufteilung nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien ist aufgrund der Komplexität derzeit nicht möglich. Verpackungsmaterialien sind nicht enthalten.
Energie
G4-EN5 Energieintensität Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 6 Der Gesamtenergieverbrauch beinhaltet Strom und Gas. Der organisationsspezifische Parameter zur Messung der Intensität ist jeweils die Produktionsstunde. Die Angabe bei SCHWEIZER erfolgt als spezifischer Energieverbrauch.
Wasser
G4-EN8 Gesamtwasserentnahme nach Quelle Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 8 Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten, sondern in Relation zur Produktionsstunde.
Emissionen
G4-EN15 und G4-EN16 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2) Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 7 Die Darstellung enthält den gesamten CO2-Fußabdruck, der sowohl direkte CO2-Emissionen (Verbrennung von Gas) als auch indirekte CO2-Emissionen durch den von den Versorgungswerken bezogenen Strom enthält. Unterschieden wird zusätzlich in den CO2Fußabdruck, der durch die Produktion verursacht wird, auch dieser setzt sich aus direkter Emission zusammen, und dem CO2-Fußabdruck, welcher durch den Transport unserer Ware verursacht wird (nur direkte Emissionen). Zur CO2-Ermittlung herangezogen wurden der Gas-, Benzin- und Stromverbrauch. Öl wurde keines verbraucht. Da die Verbrauchswerte der Versorgungswerke (Strom) erst im Herbst des Folgejahres geliefert werden, wird mithilfe der Vorjahreswerte der Wert per Schätzung ermittelt. Die Darstellung erfolgt in Relation zur Produktionsstunde.
G4-EN18 Intensität der THG-Emissionen Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 7
G4-EN19 Reduzierung der THG-Emissionen Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 7 Die Angabe bei Schweizer erfolgt in CO2-Fußabdruck (pro Produktionsstunde).
Abwasser und Abfall
G4-EN22 Gesamtvolumen der Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 8, 9 Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten sondern in Volumen pro Produktionsstunde. Die Qualität des Abwassers wird anhand ausgewählter Metallrestverunreinigungen in Masse pro Volumen angegeben.
G4-EN23 Gesamtgewicht des Abfalls Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 10 Die Darstellung umfasst die Gesamtabfallmenge sowie die Aufteilung in gefährlichen, ungefährlichen Abfall und saubere verwertbare Kunststoffe jeweils in Relation zur Produktionsstunde.
Gesellschaftlich
Beschäftigung
G4-LA1 Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter und Personalfluktuation Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 15 Personalstand und Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter erfolgen in absoluten Werten. Die Fluktuationsrate erfolgt als Prozentangabe, nicht nach Geschlecht getrennt. Die Zahl der Neueinstellungen und die Fluktuationsrate beziehen sich ausschließlich auf den Standort Schramberg. Der Personalstand enthält alle Mitarbeiter, 14 davon arbeiteten in den Büros in Asien per 31.12.2017.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
G4-LA6 Arbeitsunfälle, Ausfallstage, Todesfälle Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 14, 15 Es erfolgt eine Auflistung der meldepflichtigen Unfälle am Standort Schramberg und der daraus resultierenden Fehltage. Todesfälle gab es keine.
Aus- und Weiterbildung
G4-LA10 Kompetenzmanagement und Weiterbildungsprogramme Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 14 Übergangshilfeprogramme zum Berufsausstieg gibt es nicht.
G4-LA11 Regelmäßige Performance Reviews der Mitarbeiter Nichtfinanzielle Erklärung 2018 S. 14 Eine Auflistung nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie ist nicht möglich.
Gesellschaft
Korruptionsbekämpfung
G4-SO4 Informationen und Schulungen über Leitlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung Nichtfinanzielle Erklärung 2018 Seite 16 Geschäftsbericht 2018 S. 142 Mitarbeiter und Lieferanten sind informiert. Informationen sind dauerhaft zugänglich.
Produktverantwortung
Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen
G4-PR5 Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit Geschäftsbericht 2017 S. 36 Die Umfrage zur Kundenzufriedenheit findet gemäß unserem Qualitätsmanagementsystem im Zwei-Jahres-Rhythmus statt. Die letzte Umfrage wurde im Sommer 2017 durchgeführt. Die Angaben beziehen sich auf die Kunden des Standortes Schramberg.

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Angabe 2018

TEUR
2017

TEUR
Umsatzerlöse 3.1 125.349 120.926
Umsatzkosten | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -106.774 -101.932
Bruttoergebnis vom Umsatz 18.575 18.994
Sonstige betriebliche Erträge 3.2 4.491 3.449
Vertriebskosten -4.754 -4.539
Verwaltungskosten -15.384 -13.133
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.3 -1.298 -4.425
Betriebsergebnis 1.630 346
Finanzerträge 3.4 30 4.267
Finanzaufwendungen 3.5 -802 -792
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0 29
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag 858 3.850
Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.8 -351 -387
Konzernergebnis 507 3.463
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 512 3.488
Nicht beherrschende Anteile -5 -25
Ergebnis je Aktie
unverwässerter (= verwässerter) Aktienbestand 3.766.993 3.762.548
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis 0,14 0,92

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Anhang Nr. 2018

TEUR
2017

TEUR
Konzernergebnis 507 3.463
Sonstiges Ergebnis
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): 19 -716
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 4.9 19 372
Netto-(Verlust)/Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 0 -1.088
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): -76 -58
Gewinne/(Verluste) aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten 4.2 -63 0
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 4.13 -17 -81
Ertragsteuern 3.8 4 23
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -57 -774
Gesamtergebnis nach Steuern 450 2.689
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 454 2.710
Nicht beherrschende Anteile -4 -21

Konzernbilanz

Aktiva

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Angabe 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Langfristige Vermögenswerte 59.092 62.180
Sachanlagen 4.1 56.556 59.490
Immaterielle Vermögenswerte 4.1 1.793 691
Beteiligung an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 4.3 0 1.232
Sonstige Beteiligungen 4.2 444 507
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.4 5 5
Latente Steueransprüche 3.8 275 255
Kurzfristige Vermögenswerte 76.177 51.423
Vorräte 4.5 10.106 17.731
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.6 22.270 17.752
Vertragsvermögenswerte 4.7 8.734 0
Forderungen aus Steuern 3.8 2.044 2.476
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.4 822 477
Sonstige Vermögenswerte 1.719 1.694
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.8 29.990 11.293
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 4.3 511 0
Bilanzsumme 135.269 113.603
Passiva
Angabe 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Eigenkapital 4.9 62.978 62.342
Gezeichnetes Kapital 9.664 9.664
Eigene Anteile -29 -40
Kapitalrücklage 21.837 21.904
Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn 31.444 30.678
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 62.916 62.206
Nicht beherrschende Anteile 62 136
Langfristige Schulden 43.679 31.086
Finanzverbindlichkeiten 4.11 18.281 5.969
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.12 2.222 1.371
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.13 20.149 20.492
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 0
Sonstige Rückstellungen 4.15 843 227
Latente Steuerschulden 3.8 2.181 3.027
Kurzfristige Schulden 28.612 20.175
Finanzverbindlichkeiten 4.11 7.147 1.242
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.12 167 358
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.13 925 880
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.786 6.525
Sonstige Verbindlichkeiten 4.14 3.574 4.220
Sonstige Rückstellungen 4.15 7.013 6.950
Summe Schulden 72.291 51.260
Bilanzsumme 135.269 113.603

Konzern-Kapitalflussrechnung

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Angabe 2018

TEUR
2017

TEUR
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern 858 3.850
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows:
Abschreibungen und Wertminderung aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4.1 7.533 8.089
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 4.18, 3.6 94 227
Umrechnungsdifferenzen, netto -1.837 645
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 12 5
Zinserträge 3.4 -24 -207
Dividendenerträge 3.4 -6 -45
Zinsaufwendungen 3.5 714 792
Verlust/Gewinn aus Abgang von Finanzanlagen 3.5 88 -4.003
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 0 -29
Veränderungen Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne (ohne ergebnisneutral verbuchte Veränderungen) 4.13 -285 -260
Veränderung der sonstigen Rückstellungen 4.15 679 2.275
Veränderung Forderungen aus Steuern 3.8 432 -1.275
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie geleisteten Anzahlungen -4.836 -10
Veränderung der Vorräte 4.5 726 -1.487
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 3.547 -1.228
Erhaltene Zinsen 24 207
Erhaltene Dividenden 6 45
Gezahlte Zinsen -85 -88
Gezahlte Ertragsteuern -1.706 -2.871
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 5.934 4.632
Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.107 0
Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -6.530 -3.283
Einzahlungen aus Abgängen von Beteiligungen 1.210 4.636
Cashflows aus der Investitionstätigkeit -4.213 1.353
Finanzierungstätigkeit
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 4.11 19.459 0
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen 4.11 -1.242 -1.346
Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing 4.11 -269 -214
Dividendenzahlungen -1.130 -2.446
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 16.818 -4.006
Nettoänderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 18.539 1.979
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 158 -194
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar 11.293 9.508
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 29.990 11.293

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten:
in TEUR Anhang Nr. 4.9 Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn versicherungsmathematische Verluste Pensionsverpflichtung
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2017 9.664 -52 21.941 30.378 -3.612
Konzernergebnis 3.488
Sonstiges Ergebnis -778 -58
Gesamtergebnis 2.710 -58
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 12 36
Long-Term Incentives Vorstände -37
Dividendenzahlung -2.446
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2017 9.664 -40 21.904 30.678 -3.670
Stand 1. Januar 2018 9.664 -40 21.904 30.678 -3.670
Anpassungen gem. IFRS 15 1.359
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 9.664 -40 21.904 32.037 -3.670
Konzernergebnis 512
Sonstiges Ergebnis -58 -13
Gesamtergebnis 454 -13
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 11 83
Long-Term Incentives Vorstände -67
Dividendenzahlung -1.130
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 9.664 -29 21.837 31.444 -3.683

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in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten:
in TEUR Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Währungsumrechnungsdifferenz Konzernergebnis (Anteil der Aktionäre der SEAG)
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Stand 1. Januar 2017 1.513 1.150 -10.582
Konzernergebnis 3.488
Sonstiges Ergebnis -1.088 368
Gesamtergebnis -1.088 368 3.488
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung -2.446
Einstellung in Rücklagen -2.500
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2017 425 1.518 -12.040
Stand 1. Januar 2018 425 1.518 -12.040
Anpassungen gem. IFRS 15
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 425 1.518 -12.040
Konzernergebnis 512
Sonstiges Ergebnis -63 18
Gesamtergebnis -63 18 512
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung -1.130
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 362 1.536 -14.159

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in TEUR Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmes entfallendes Eigenkapital Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
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Stand 1. Januar 2017 61.931 151 62.082
Konzernergebnis 3.488 -25 3.463
Sonstiges Ergebnis -778 4 -774
Gesamtergebnis 2.710 -21 2.689
Änderung Minderheitenanteile 6 6
Veränderung eigener Anteile 48 48
Long-Term Incentives Vorstände -37 -37
Dividendenzahlung -2.446 -2.446
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2017 62.206 136 62.342
Stand 1. Januar 2018 62.206 136 62.342
Anpassungen gem. IFRS 15 1.359 1.359
Stand 1. Januar 2018 - angepasst - 63.565 136 63.701
Konzernergebnis 512 -5 507
Sonstiges Ergebnis -58 1 -57
Gesamtergebnis 454 -4 450
Änderung Minderheitenanteile -71 -71
Veränderung eigener Anteile 94 94
Long-Term Incentives Vorstände -67 -67
Dividendenzahlung -1.130 -1.130
Einstellung in Rücklagen
Übrige Veränderungen
Stand 31. Dezember 2018 62.916 62 62.978

Konzernanhang

1. Grundlagen des Konzernabschlusses

Die Schweizer-Gruppe, bestehend aus der Schweizer Electronic AG und deren Tochterunternehmen, ist ein globaler Technologiekonzern für die Herstellung von hochwertigen Leiterplatten und innovativen Lösungen für Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik. Basierend auf anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz adressieren Produkte und Lösungen von Schweizer zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Kostenreduktion und zeichnen sich durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.

Das Mutterunternehmen der Schweizer-Gruppe ist die Schweizer Electronic AG (nachfolgend als das Unternehmen oder Schweizer bezeichnet). Der eingetragene Firmensitz der Schweizer befindet sich in der Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 480540 eingetragen. Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen (Regulierter Markt).

Der Konzernabschluss der Schweizer-Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 wurde am 12. April 2019 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Daneben wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB beachtet.

Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der Schweizer Electronic AG, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet, so dass sich geringfügige Abweichungen bei der Addition ergeben können.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente sowie bestimmte Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diverse Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden für eine anschaulichere Darstellung zusammengefasst und entsprechend im Anhang erläutert. Die Erstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt hinsichtlich des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach der indirekten Methode und hinsichtlich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode.

Erstmalig angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) sind für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwenden:

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Standards/Interpretationen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 9 Finanzinstrumente Unwesentlich - die Details werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert
IFRS 4 Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" gemeinsam mit IFRS 4 "Versicherungsverträge" keine
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Wesentlich - die Details werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert
IFRS 15 Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Hierzu wird auf die Ausführungen zu IFRS 15 verwiesen
Diverse Standards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 bis 2016 unwesentlich
IFRS 2 Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung unwesentlich
IAS 40 Änderungen an IAS 40 - Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien keine
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen unwesentlich

Für die Umstellung auf IFRS 15 und IFRS 9 hat Schweizer jeweils den modifizierten, retrospektiven Ansatz angewendet. Zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2018 wurden die Umstellungseffekte für die Schweizer-Gruppe zu Beginn der Vergleichsperiode in den Gewinnrücklagen erfasst. Die berichteten Werte der Vergleichsperiode wurden entsprechend der gewählten Übergangsmethode nicht angepasst. Im Folgenden werden die Rechnungslegungsgrundlagen nach den beiden neuen Standards sowie die wesentlichen Umstellungseffekte für Schweizer im Geschäftsjahr 2018 erläutert.

IFRS 9 - Finanzinstrumente

Das IASB hat im Juli 2014 die endgültige Fassung von IFRS 9 verabschiedet. Der neue Standard legt die Anforderungen für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten fest und ersetzt im Wesentlichen IAS 39. Die Schweizer-Gruppe wendet IFRS 9 erstmalig ab dem 1. Januar 2018 an.

Bei der Schweizer-Gruppe wirken sich die neuen Vorschriften des IFRS 9 im Wesentlichen auf die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowie das Wertminderungsmodell aus.

Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Der neue Standard enthält drei Kategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet,
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet und
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Einstufung wird anhand des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung von finanziellen Vermögenswerten (Geschäftsmodellbedingung) und der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung) vorgenommen. Hinsichtlich der finanziellen Verbindlichkeiten werden die bestehenden Vorschriften des IAS 39 weitgehend fortgeführt.

Bei der Schweizer-Gruppe wurden die Eigenkapitalinstrumente, welche zuvor der IAS 39-Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" eingestuft wurden, nach IFRS 9 der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" zugeordnet. Dementsprechend werden künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, auch bei einem späteren Abgang des Finanzinstruments nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden auf diese Beteiligungen werden jedoch weiterhin erfolgswirksam erfasst. Dabei wurde die Beteiligung an der SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU, deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelbar war und daher gemäß der Ausnahmevorschrift von IAS 39 zu Anschaffungskosten bewertet wurde, nach IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für diese Beteiligung bilden die Anschaffungskosten die bestmögliche Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, sodass hieraus keine Auswirkung resultiert. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten sowie bei den Derivaten ergaben sich keine wesentlichen Änderungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9. Hedge Accounting liegt bei der Schweizer-Gruppe nicht vor. Die Gruppe behält sich aber das Wahlrecht des IFRS 9 vor, künftig nach den Kriterien des IAS 39 zu bilanzieren. Insgesamt ergab sich im Erstanwendungszeitpunkt kein Umstellungseffekt mit Auswirkung auf die Gewinnrücklagen aufgrund der geänderten Klassifizierung.

Eine Übersicht der Aufteilung der Finanzinstrumente entsprechend den ursprünglichen Kategorien des IAS 39 und den neuen Kategorien gemäß IFRS 9 sowie die zugehörigen Buchwerte zum Zeitpunkt der Erstanwendung sind nachfolgend dargestellt:

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31.12.2017 01.01.2018 31.12.2018
in TEUR Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwerte Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte Buchwerte
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Beteiligungen Zur Veräußerung verfügbar 507 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 507 444
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 17.752 fortgeführte Anschaffungskosten 17.752 22.270
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge - Beziehung) zu Handelszwecken gehalten 39 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 39 28
Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 443 fortgeführte Anschaffungskosten 443 803
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 11.293 fortgeführte Anschaffungskosten 11.293 29.990
Passiva
Finanzverbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 7.211 fortgeführte Anschaffungskosten 7.211 25.428
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 6.525 fortgeführte Anschaffungskosten 6.525 9.789
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit negativem Marktwert zu Handelszwecken gehalten 0 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 5
Leasingverbindlichkeiten nicht IFRS 7 1.655 Nicht IFRS 7 1.655 2.374
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 74 fortgeführte Anschaffungskosten 74 15

Neues Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte

IFRS 9 hat des Weiteren ein neues Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte eingeführt, wonach auch erwartete Verluste der Zukunft (expected credit loss model) erfasst werden. Das neue Wertminderungsmodell findet auf alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie auf Vertragsvermögenswerte Anwendung. Hieraus ergab sich im Rahmen der Erstanwendung nur ein unwesentlicher Wertminderungsbedarf.

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ergab sich im Rahmen der Erstanwendung nur ein unwesentlicher Wertminderungsbedarf.

IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten und ersetzt alle zuvor bestehenden Vorschriften zur Erlösrealisierung (IAS 11, IAS 18, IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC 31). Mit IFRS 15 wurde ein 5-Stufen-Modell zur Umsatzrealisierung aus Kundenverträgen eingeführt. Erlöse werden nach IFRS 15 in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern und Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann.

Zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Produkten

Durch die Anwendung des IFRS 15 werden die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte zeitraumbezogen erfasst, wenn eines der Kriterien des IFRS 15 für die zeitraumbezogene Realisierung - Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und Vorliegen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung für die bereits erbrachte Leistung in Höhe der Kosten einschließlich einer angemessenen Gewinnmarge - in der Mehrzahl der Fälle erfüllt ist. Durch die zeitraumbezogene Realisierung werden die betroffenen Umsätze zeitlich vorgelagert vor dem Lieferzeitpunkt realisiert, wodurch sich ein Umstellungseffekt aus dem Ansatz von Vertragsvermögenswerten und der Verringerung des Vorratsvermögens ergibt, da die Umsätze der Schweizer-Gruppe aus dem Verkauf der Produkte vor Anwendung des IFRS 15 einheitlich zeitpunktbezogen realisiert wurden.

Die zeitraumbezogene Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgt nach der Input-Methode "Cost-to-Cost". Dabei werden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads die bereits angefallenen Herstellungskosten in das Verhältnis der gesamten Herstellungskosten für die unfertigen und die fertigen Erzeugnisse herangezogen.

Zeitpunktbezogene Umsatzerlöse aus nicht-kundenspezifischen und kundenspezifischen Produkten

Die Kriterien für die zeitraumbezogene Erfassung sind jedoch nicht für alle Produktverkäufe der Schweizer-Gruppe anwendbar, weshalb für diese Fälle weiterhin die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung angewandt wird. In einem weiteren Schritt wurde für diese Produkte analysiert, ob diese direkt an den Kunden oder zunächst in ein Konsignationslager versandt werden. Bei direkter Lieferung an den Kunden ergeben sich keine Änderungen durch IFRS 15 - der Umsatz wird weiterhin mit Lieferung an den Kunden realisiert -, während sich bei der Lieferung in ein Konsignationslager zum Teil zeitliche Unterschiede hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben. Nach den vorherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung wurde der Umsatz mit der Entnahme der Produkte durch den Kunden aus dem Konsignationslager erfasst. Nach IFRS 15 wird der Umsatz für diejenigen Produkte, für welche der Kontrollübergang bereits mit Einlieferung in das Konsignationslager stattfindet, bereits zu diesem Zeitpunkt realisiert. Sofern der Kontrollübergang erst mit Entnahme der Produkte durch den Kunden erfolgt, wird der Umsatz für diese Produkte nach IFRS 15 - wie bisher - im Zeitpunkt der Entnahme realisiert.

Rücknahme- oder Erstattungsverpflichtungen bestehen mit der Ausnahme von Mengenrabatten in der Schweizer-Gruppe nicht.

Die Auswirkungen des IFRS 15 auf die Posten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Tabelle enthält nur die von der Anpassung betroffenen Posten. Vertragsverbindlichkeiten bestehen zum 1. Januar 2018 nicht. Die Erleichterungsvorschrift, vor dem 1. Januar 2018 erfüllte Verträge nicht neu nach IFRS 15 zu beurteilen, wurde in Anspruch genommen.

Effekt aus der Anwendung von IFRS 15 zum 01. Januar 2018

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Angaben

in TEUR
Bilanz zum 31.12.2017 Anpassung nach IFRS 15 Bilanz zum 01.01.2018
Aktiva
Kurzfristige Vermögenswerte 51.423 1.888 53.311
Vorräte 17.731 -6.898 10.833
Vertragsvermögenswerte 0 8.786 8.786
Bilanzsumme 113.603 1.888 115.491
Eigenkapital
Gewinnrücklage / Bilanzgewinn 30.678 1.359 32.037
Summe Eigenkapital 62.342 1.359 63.701
Passiva
Langfristige Schulden 31.086 529 31.615
Latente Steuerschulden 3.027 529 3.556
Bilanzsumme 113.603 1.888 115.491

Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen die Auswirkungen von IFRS 15 auf die Konzernbilanz sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018. Beide Tabellen enthalten nur die von der Anpassung betroffenen Posten.

Effekt aus der Anwendung von IFRS 15 zum 31. Dezember 2018

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Angaben

in TEUR
Bilanz zum 31.12.2018 (ohne Umstellungseffekt) Anpassung nach IFRS 15 Bilanz zum 31.12.2018
Aktiva
Kurzfristige Vermögenswerte 74.149 2.028 76.177
Vorräte 16.812 -6.706 10.106
Vertragsvermögenswerte 0 8.734 8.734
Bilanzsumme 133.241 2.028 135.269
Eigenkapital
Gewinnrücklage / Bilanzgewinn 29.984 1.460 31.444
Summe Eigenkapital 61.518 1.460 62.978
Passiva
Langfristige Schulden 42.906 568 43.474
Latente Steuerschulden 1.613 568 2.181
Bilanzsumme 133.241 2.028 135.269

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Angaben

in TEUR
GuV 2018 (ohne Umstellungseffekt) Anpassung nach IFRS 15 GuV 2018
Umsatzerlöse 125.401 -52 125.349
Umsatzkosten -106.966 192 -106.774
Bruttoergebnis vom Umsatz 18.435 140 18.575
Steuern vom Einkommen und Ertrag -312 -39 -351
Konzernergebnis 406 101 507
Ergebnis je Aktie 0,11 0,14

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Die Schweizer-Gruppe wird diese nicht vorzeitig freiwillig anwenden.

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Standards/Interpretationen Anwendungspflicht1) Übernahme in EU-Recht Voraussichtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019 ja Die Details der Auswirkungen aus IFRS 16 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert
IFRS 9 Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1. Januar 2019 ja Die Details der Auswirkungen aus IFRS 9 werden in Kapitel 2 erläutert
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019 nein unwesentlich
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021 nein keine
IAS 28 Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1. Januar 2019 nein keine
Diverse Standards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2015 bis 2017 1. Januar 2019 nein unwesentlich
IAS 19 Änderungen an IAS 19 Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 1. Januar 2019 nein unwesentlich
Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS 1. Januar 2020 nein keine
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020 nein keine
IAS 1 und 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich 1. Januar 2020 nein unwesentlich

1) Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt.

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

Im Januar 2016 wurde IFRS 16 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Konzern wird IFRS 16 erstmalig im Geschäftsjahr 2019 anwenden.

IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen fest. Künftig werden Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand aktivieren und die Verpflichtung zur Leasingzahlung als Verbindlichkeit zeigen. Für Leasinggeber wurden die Vorschriften des IAS 17 grundsätzlich übernommen und die Unterscheidung zwischen Operating-Leasingverhältnissen und Finanzierungsleasingverhältnissen wird fortgeführt.

Schweizer wird den modifizierten retrospektiven Ansatz wählen und die kumulierten Umstellungseffekte grundsätzlich in den Gewinnrücklagen erfassen. Die Vorjahresperiode wird entsprechend zur gewählten Umstellungsmethode nicht angepasst. Die Übergangsvorschriften von IFRS 16 räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 die Auswirkungen aufgrund der geänderten Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen eines Implementierungsprojekts analysiert. Die wesentlichen Umstellungseffekte werden derzeit aufgrund des künftigen Ansatzes von zuvor als Operating-Leasingverhältnissen eingestuften Leasingverhältnissen von Kraftfahrzeugen, E-Bikes sowie Mietflächen der asiatischen Tochtergesellschaften erwartet. Die Erleichterungsvorschriften für kurzfristige Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht mehr als 12 Monate beträgt, und für Leasinggegenstände von geringem Wert werden von der Schweizer-Gruppe in Anspruch genommen.

Durch die Anwendung des neuen Standards erwarten wir zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Bilanzsumme um 600 TEUR aufgrund des Ansatzes der Nutzungsrechte sowie der Leasingverbindlichkeiten. Daneben wirkt sich die Anwendung des neuen Standards auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus, da nunmehr Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit sowie Abschreibungen auf das Nutzungsrecht erfasst werden. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte werden unter der Annahme, dass Leasingverhältnisse auslaufen und rollierend neue Verträge geschlossen werden, nach aktuellen Berechnungen im Geschäftsjahr 2019 ca. 186 TEUR betragen und die Zinsaufwendungen bei ca. 15 TEUR liegen. Im Vergleich zur bisherigen Leasingbilanzierung nach IAS 17 erhöht sich das EBITDA aufgrund des Wegfalls der operativen Leasingaufwendungen voraussichtlich um ca. 464 TEUR in 2019.

Der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen bei Anwendung des IFRS 16 ist nunmehr innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Dementsprechend erwarten wir für die Kapitalflussrechnung eine positive Auswirkung (Erhöhung) für den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von ca. 298 TEUR und korrespondierend hierzu eine Reduktion des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit.

2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der Schweizer Electronic AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Schweizer Electronic AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.

Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Schweizer Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind auf den Stichtag 31. Dezember 2018 aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - werden latente Steuern angesetzt.

Neben der Schweizer Electronic AG als Mutterunternehmen setzt sich der Konsolidierungskreis wie folgt zusammen:

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31. Dezember 2017 Erstmals einbezogen im Geschäftjahr 2018 Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2018 31. Dezember 2018
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen
Inland 1 0 0 1
Ausland 4 1 0 5
Gesamt 5 1 0 6
Anzahl der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Ausland 1 0 1 0

Änderungen im Konsolidierungskreis der Schweizer-Gruppe ergaben sich im Jahr 2018 aus dem Einbezug der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. ,Jiangsu, China, zum 1. März 2018. Der unmittelbare Anteil der Schweizer Electronic AG an dieser Gesellschaft beläuft sich auf 100 %. Daneben wurde die bislang nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung an der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd., Hong Kong, China, im Geschäftsjahr 2018 veräußert (siehe Abschnitt 4.3)

Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der Schweizer Electronic AG kann der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 6.5 entnommen werden.

Währungsumrechnung

Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte, Schulden und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt jeweils mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:

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Devisenkurse Stichtagskurs Durchschnittskurs
EUR 31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
USD USA 1,1450 1,1993 1,1810 1,1836
CNY China 7,8751 7,8044 7,8088 7,8073
SGD Singapore 1,5591 1,6024 1,5926 1,5588

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaige Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen.

Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Kosten für die Durchführung von größeren Wartungen werden im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Grundstücke und Anlagen im Bau unterliegen nicht einer planmäßigen Abschreibung. Den übrigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens liegen die folgenden Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung zugrunde:

Gebäude: zehn bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: fünf bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis 20 Jahrr

Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode.

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich aus erworbene immaterielle Vermögenswerte zusammen und setzen sich im Wesentlichen aus Software sowie einem Landnutzungsrecht am Standort der neuen Produktionsstätte Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., Jiangsu, China.

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Abschreibung der Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren zugrunde gelegt.

Das erworbene Landnutzungsrecht wurde unter Anwendung von IAS 20.24ff (Zuwendungen der öffentlichen Hand) mit dem Anschaffungswert, vermindert um nichtmonetäre Zuwendungen (Incentives) angesetzt. Die Zuwendung wird mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrages über die Laufzeit des abschreibungsfähigen Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Das Landnutzungsrecht hat eine Laufzeit von 50 Jahren und wird linear abgeschrieben (siehe Angaben unter 4.1 und 4.17).

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bestehen nicht.

Leasing

Die ScHWEiZER-Gruppe ist Leasingnehmer von Sachanlagen. Für Geschäftsjahre bis einschließlich 2018 wird zu Beginn des Leasingverhältnisses die Einstufung in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing gemäß IAS 17 vorgenommen. Im Falle von Finanzierungsleasing erfolgen die Aktivierung des Leasingverhältnisses und die Passivierung der Leasingverbindlichkeit. Liegt hingegen ein Operating-Leasingverhältnis vor, werden die Leasingraten linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Für Geschäftsjahre ab 2019 wird der Konzern IFRS 16 anwenden, so dass sämtliche Leasingverhältnisse ähnlich dem Finanzierungsleasing erfasst werden. Demnach werden die Vermögenswerte zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Leasinglaufzeit.

Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.

Die bisher nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung an der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Ltd., China wurde im Geschäftsjahr 2018 veräußert. Dabei betrug der Anteil nach dem Teilverkauf im Dezember 2016 noch 31,42 %. Weitere nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmensbeteiligungen bestehen nicht (siehe Abschnitt 4.3).

Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten

Für langfristige Vermögenswerte, einschließlich immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Vermögenswerte vorliegen. Beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt und im Anschluss dessen Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Eine Wertminderung des Vermögenswerts liegt vor, sofern und soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. In diesem Fall erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Wertminderungsaufwands.

Sofern eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung aufgrund von Änderungen der zugrunde liegenden Schätzungen nicht mehr bzw. nicht mehr in dem Ausmaß vorliegt, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung. Die Wertaufholung ist dabei auf den Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung ergeben hätte.

Finanzinstrumente

Behandlung ab dem 1. Januar 2018:

Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Finanzinstrumente die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Hinsichtlich der Erläuterungen zur Umstellung auf IFRS 9 wird auf Abschnitt 1. Grundlagen des Konzernabschlusses - Erstmalig angewandte Rechnungslegungsvorschriften verwiesen.

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission zurechenbar sind, werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung richtet sich nach der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

IFRS 9 enthält drei Kategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung erfolgt anhand des Geschäftsmodells von Schweizer zur Steuerung von finanziellen Vermögenswerten (Geschäftsmodellbedingung) und der Ausgestaltung der vertraglichen Zahlungsströme (Zahlungsstrombedingung).

Finanzielle Vermögenswerte - erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet

In dieser Kategorie sind die sonstigen Beteiligungen der Schweizer-Gruppe enthalten. Diese Beteiligungen stellen strategische Beteiligungen mit langfristiger Halteabsicht dar und werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert und Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.

In manchen Fällen repräsentieren die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, z.B. wenn nicht genügend Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen. Daneben wären die Anschaffungskosten auch eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts, wenn für die mögliche Bemessung eine größere Bandbreite vorliegt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.

Im Falle eines Abgangs der Beteiligungen erfolgt keine Umgliederung des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung.

Finanzielle Vermögenswerte - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

In dieser Kategorie sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Vertragsvermögenswerte sowie übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte enthalten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von etwaigen Wertminderungen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Wertminderungsansatz angewandt, sodass eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Ausfälle bezogen auf die Gesamtlaufzeit unter Berücksichtigung von kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt wird. Hinsichtlich der übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie findet der allgemeine Wertminderungsansatz Anwendung. Danach wird eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in zwei Schritten ermittelt. Für Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der Kreditausfälle zu berücksichtigen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle gebildet. Gewinne bzw. Verluste dieser finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam erfasst, wenn diese Vermögenswerte wertgemindert, modifiziert oder ausgebucht werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet.

Derivative Finanzinstrumente

In der Schweizer-Gruppe werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Währungsrisiken- und Rohstoffpreisrisiken entgegenzuwirken. Abschnitt 4.16 enthält weitere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

Die derivativen Finanzinstrumente der Schweizer-Gruppe werden der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) bestehen in der Schweizer-Gruppe nicht. Die Schweizer-Gruppe behält sich das Wahlrecht des IFRS 9 vor, in künftigen Fällen weiterhin nach den Hedge-Kriterien des IAS 39 zu verfahren.

Behandlung vor dem 1. Januar 2018:

Finanzielle Vermögenswerte unterteilen sich gemäß IAS 39 in folgende Kategorien:

Kredite und Forderungen
bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Verbindlichkeiten werden in nachstehende Kategorien eingeordnet:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die Schweizer-Gruppe hat von der so genannten "Fair-Value-Option" nach IAS 39, nach der die Möglichkeit besteht, jeden finanziellen Vermögenswert beziehungsweise jede finanzielle Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, keinen Gebrauch gemacht.

Originäre Finanzinstrumente

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden originäre Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente entsprechend der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese Kategorie umfasst in der Schweizer-Gruppe insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit Ausnahme der Derivate, sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie Kredite und Forderungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, es sei denn, die Anteile werden nicht an einem aktiven Markt gehandelt und der beizulegende Zeitwert kann nicht verlässlich bestimmt werden. In diesem Fall erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Dieser Kategorie sind die sonstigen Beteiligungen der Schweizer-Gruppe zugeordnet. Wertberichtigungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich am Handelstag. Die Voraussetzungen des IAS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting liegen für sämtliche Derivate nicht vor, so dass die Bewertung ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.

Bestimmung beizulegender Zeitwerte

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:

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Stufe 1: Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.
Stufe 2: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten.
Stufe 3: Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Herstellungskosten bestimmt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, die auch Abschreibungen enthalten, einbezogen.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten, die keinen alternativen Nutzen aufweisen und für die ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch in Höhe der bereits entstandenen Kosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden.

Für die Wertminderung der Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, sodass eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barmittel, Sichteinlagen sowie alle Finanzmittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Die Verpflichtung des Konzerns aus leistungsorientierten Plänen wird durch Schätzung der künftigen Leistungen ermittelt, welche die Arbeitnehmern in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen wird jährlich auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen errechnet. Dabei werden der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ergebniswirksam erfasst. Die Neubewertungen der angesetzten Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Buchwerten in der Konzernbilanz, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersätze der Steuersubjekte, die zum Zeitpunkt der Realisation gültig und am Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung finden.

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, wenn diese denselben Steuergläubiger betreffen und Fristenkongruenz vorliegt.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist und nicht mit Rückgriffsrechten verrechnet.

Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen werden als langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) nach IAS 19 eingestuft und zurückgestellt. Die Rückstellungen werden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Anwendung des FIFO-Verfahrens (fist in, first out), bei dem der von der Gesamtheit aller Aufstockungen erdiente Anteil so verteilt wird, dass die zuerst auszuzahlenden Aufstockungen auch zuerst voll ausfinanziert werden, ermittelt. Der Ansammlungszeitraum endet für alle Aufstockungen einheitlich mit dem Ende der Arbeitsphase. Für die ausfinanzierten Leistungen wird als Erfüllungsbetrag der Barwert ermittelt. Für den Kreis von Arbeitnehmern, die einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages haben, wurden unter Annahme der wahrscheinlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch die Arbeitnehmer Potentialrückstellungen gebildet. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens aus der Insolvenzsicherung der Altersteilzeitverpflichtungen wird vom Barwert der Leistungsverpflichtungen abgezogen, so dass die Nettoschuld in den Rückstellungen erfasst ist. Aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Altersteilzeitverpflichtungen sind im Geschäftsjahr noch keine versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste im Ergebnis auszuweisen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.

Umsatzerlöse

Umsatzrealisierung ab dem 1. Januar 2018:

Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Umsatzrealisierung die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit IFRS 15 angewendet. Hinsichtlich der Erläuterungen zur Umstellung auf IFRS 15 wird auf Abschnitt 1. Grundlagen des Konzernabschlusses - Erstmalig angewandte Rechnungslegungsvorschriften verwiesen.

Umsatzerlöse werden bei Schweizer mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung realisiert, d.h. bei Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter auf den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen.

Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die Schweizer im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhält. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt in Höhe des vereinbarten Preises für die jeweiligen Güter. Zum Teil werden Kunden Boni, Skonti, Gutschriften oder Rabatte gewährt, welche eine variable Gegenleistung darstellen. Diese werden als Reduktion der Umsatzerlöse auf Basis von Erfahrungswerten bzw. getätigten Umsatzerlösen erfasst. Entsprechend den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst.

Da Gewährleistungsvereinbarungen in Zusammenhang mit den veräußerten Gütern lediglich hinsichtlich der Absicherung von vertraglich vereinbarten Produktspezifikationen bestehen, stellen diese keine Leistungsverpflichtung dar. Diese werden weiterhin nach IAS 37 bilanziert.

Bei Schweizer beträgt die Zeitspanne zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der zugesagten Güter und der Bezahlung nicht mehr als ein Jahr, sodass Schweizer den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 anwendet und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente anpasst.

Üblicherweise betragen die Zahlungsziele für Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden zwischen 30 und 90 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt in den meisten Fällen zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung.

Umsatzrealisierung vor dem 1. Januar 2018:

Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Güter werden dann erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der verkauften Güter verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Dies erfolgt üblicherweise mit der Übergabe der Güter an den Kunden. Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. der zu erhaltenden Gegenleistung, abzüglich etwaiger Mengenrabatte und Preisnachlässe, erfasst. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung entspricht regelmäßig dem Zeitpunkt der Lieferung.

Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und Zinsaufwände werden periodengerecht erfasst und sonstige Finanzerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs vereinnahmt.

Aktienbasierte Vergütung

Die Vorstände des Konzerns erhalten eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive Program; im Folgenden LTIP genannt). Die LTIP-Komponente richtet sich nach dem jeweils vom Aufsichtsrat beschlossenen LTIP-Plan. Die Höhe der LTIP-Komponente beläuft sich auf 15 % des Bruttojahresfestgehaltes multipliziert mit dem Zielerreichungsprozentsatz. Die LTIP-Komponente wird in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausbezahlt und erfolgt regelmäßig nach Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG.

Ein Mitglied des Führungsteams erhält eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive Program; im Folgenden LTIP genannt). Die LTIP-Komponente richtet sich nach dem jeweils gültigen gruppenweiten Regelungen für LTIP-Pläne. Die Höhe der LTIP-Komponente beläuft sich auf 10 % des Bruttojahresfestgehaltes multipliziert mit dem Zielerreichungsprozentsatz. Die LTIP-Komponente wird in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausbezahlt und erfolgt regelmäßig nach Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG.

Die Kosten der durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichenen LTIP-Komponente werden wegen des kurzfristigen Auszahlungszeitpunkts anhand des Aktienkurses zum Bilanzstichtag ermittelt. Eine Bewertung unter Anwendung von Bewertungsmodellen erfolgt aus Wesentlichkeitsgründen nicht.

Die Kosten des LTIP werden, zusammen mit einer entsprechenden Veränderung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), als Personalaufwand erfasst. Die am Abschlussstichtag ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns zur Auszahlung kommen.

Annahmen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management, diverse Annahmen und Schätzungen zu treffen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Bei folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:

Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, denen keine passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen gegenüberstehen, erfordert eine wesentliche Einschätzung des Managements im Hinblick auf das geplante zu versteuernde Einkommen (siehe auch "Latente Steuern" und Abschnitt 3.8).
Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit (siehe auch "Sachanlagen" und "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1).
Bewertung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft (siehe "Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne" und Abschnitt 4.13).
Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken

Der Ansatz von Rückstellungen für die Risikovorsorge aus Rechtsstreitigkeiten erfordert eine wesentliche Schätzung des Managements. Auf Basis des aktuellen Status des jeweiligen Verfahrens, der Abwägung der Erfolgswahrscheinlichkeit sowie unter Berücksichtigung anwaltlicher Einschätzungen wird das Risiko eingeschätzt und bewertet. Diese Schätzung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Dynamik im Verlauf des Rechtsverfahrens als auch die Unbestimmbarkeit eines zukünftigen Vergleichs oder Gerichtsurteils (siehe Abschnitt 4.17 "Rechtsstreitigkeiten ").
Umsatzrealisierung

Durch die Anwendung des IFRS 15 werden die Umsätze aus dem Verkauf unserer Produkte überwiegend zeitraumbezogen erfasst (vor Anwendung ausschließlich zeitpunktbezogen), da die Kriterien des IFRS 15 für die zeitraum bezogene Realisierung - Produkte oh ne alternative Nutzungsmöglichkeit und Vorliegen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung für die bereits erbrachte Leistung - in der überwiegenden Zahl der Fälle erfüllt sind.

Die zeitraumbezogene Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgt nach der Input Methode. Dabei werden zur Ermittlung der Umsatzerlöse zunächst die Herstellkosten der Materialien für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse herangezogen.

In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, wie hoch der Auftragsbestand in Abhängigkeit des Bestelldatums in der Frozen Zone ist. Die Frozen Zone ist der Zeitraum, innerhalb der Kunde keine Änderung mehr an der Bestellung oder dem Auftrag vornehmen kann und verpflichtet ist, die Erzeugnisse abzunehmen.

In einem weiteren Schritt wird bei den unfertigen Erzeugnissen zusätzlich der Fertigstellungsgrad betrachtet, d.h. zu welchem Prozentsatz die Materialien fertig sind. Daraufhin wird geprüft, zu welchem Verkaufspreis die Materialien verkauft werden, was schließlich den Umsatz nach IFRS 15 ergibt bzw. zu Vertragsvermögenswerten führt. Die diesem Umsatz zuzuordnenden Anteile der Herstellungskosten werden entsprechend von den Vorräten abgesetzt und fließen erfolgswirksam in die Herstellkosten des Umsatzes (siehe "Umsatzerlöse" und Abschnitt 3.3).

Segmentinformation

Die Schweizer-Gruppe besteht ausschließlich aus dem Geschäftssegment "Electronic" In diesem Segment entwickelt, produziert und vertreibt die Schweizer-Gruppe hochwertige Leiterplatten für die Automobil-, Solar-, Luftfahrt- und allgemeine Industrie. Es bestehen Partnerschaften mit der Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen/Deutschland, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China.

In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG der Chip-Embedding Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen und ein neuer Bereich "Systems" aufgebaut werden. Operative Tätigkeiten wurden in diesem Bereich noch nicht aufgenommen. Erste Serienumsätze werden frühestens 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor.

Hinsichtlich der Angaben zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen sowie der Informationen zu den Hauptkunden verweisen wir auf Abschnitt 3.1.

3. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse*aus Verträgen mit Kunden gliedern sich wie folgt:

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Umsatzerlöse 2017

in TEUR
Durch metallisierende Schaltungen Nicht durchmetallisierende Schaltungen Multilayer/ HDI Sonstige Gesamt
EU (ohne Deutschland) 4,1 1,0 23,3 0,0 28,4
Deutschland 9,9 3,0 57,6 1,8 72,3
Amerika 2,8 0,6 6,9 0,0 10,3
Asien 2,2 2,1 4,9 0,3 9,5
Übrige Länder 0,4 0,0 0,0 0,0 0,4
19,4 6,7 92,7 2,1 120,9

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Umsatzerlöse 2018

in TEUR
Durch metallisierende Schaltungen Nicht durchmetallisierende Schaltungen Multilayer/ HDI Sonstige Gesamt
EU (ohne Deutschland) 4,6 1,0 29,5 0,0 35,1
Deutschland 10,0 3,1 56,6 0,8 70,5
Amerika 2,5 0,4 7,0 0,0 9,9
Asien 1,8 2,9 4,4 0,5 9,6
Übrige Länder 0,2 0,0 0,0 0,0 0,2
19,1 7,4 97,5 1,3 125,3

* Für die Anwendung des IFRS 15 wurde der modifizierte, retrospektive Ansatz gewählt

Vorstehende Informationen zu Umsatzerlösen sind nach den Standorten der Kunden gegliedert.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Salden der Forderungen und der Vertragsvermögenswerte aus unseren Verträgen mit Kunden:

Vertragssalden

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in TEUR 31.12.2018 01.01.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.270 17.752
Vertragsvermögenswerte 8.734 8.786

In 2018 beliefen sich die Umsatzerlöse mit drei Kunden (Vj. drei Kunden) auf insgesamt mehr als 45 % des Gesamtumsatzes. Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden beliefen sich dabei auf 30 Mio. EUR (Vj. 37 Mio. EUR), 14 Mio. EUR (Vj. 15 Mio. EUR), 12 Mio. EUR (Vj. 13 Mio. EUR). Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den nicht erfüllten zeitraumund zeitpunktbezogenen Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 zugeordnet wird, beträgt insgesamt 1.697 TEUR. Die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen erfolgte in den Monaten Januar und Februar 2019.

3.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Abfallerlöse 1.472 1.532
Währungsgewinne 1.021 831
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 355 169
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 0 98
Erträge aus Schadensersatzansprüchen 372 0
Erträge aus der Auflösung von kurz- und mittelfristigen Vergütungskomponenten früherer Jahre 657 0
Erträge aus Fördermitteln 186 192
Übrige Erträge 428 627
Summe 4.491 3.449

3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Währungsverluste 1.091 1.464
Zuführung zu Rückstellung für Prozessrisiken 0 2.500
Übrige Aufwendungen 207 461
Summe 1.298 4.425

3.4 Finanzerträge

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 24 207
Dividendenerträge 6 45
Ertrag aus Verkauf Finanzanlagevermögen 0 4.003
Sonstiges 0 12
Summe 30 4.267

3.5 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 714 792
Verlust aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 88 0
Summe 802 792

3.6 Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 38.809 37.038
Kosten der sozialen Sicherheit 6.172 6.162
Altersversorgung 1.398 591
Summe 46.379 43.791

Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen an ein Mitglied des Führungsteams betragen TEUR 12 (Vj. TEUR 17).

3.7 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Kriterien des IAS 38 für die Aktivierung der angefallenen Entwicklungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht erfüllt. Die aufwandswirksam erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 3,9 Mio. EUR (Vj. 3,8 Mio. EUR).

3.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag

In dieser Position sind inländische Körperschaftsteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen.

Weiterhin werden in dieser Position latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz bestehen oder die im Zusammenhang mit dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste in dem Umfang gebildet wurden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird.

Die latenten Steuern werden auf Grundlage der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich zusammen aus Aufwand (+) / Ertrag (-):

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2018

TEUR
2017

TEUR
Steuern der laufenden Berichtsperiode 1.731 1.103
Periodenfremde Ertragsteuern -2 449
Latente Steuern -1.378 -1.165
davon latente Steuern aus temporären Differenzen TEUR -1.321 (Vorjahr TEUR -1.165). davon Minderung des latenten Steueraufwands aufgrund bisher nicht berücksichtigter Verluste / aufgrund einer Aufhebung einer früheren Abwertung eines latenten Steueranspruchs TEUR 57 (Vorjahr TEUR 0)
Summe Steuern vom Einkommen und Ertrag 351 387

Der Betrag an latenten Steuern, die nach IAS 8 im Gewinn und Verlust erfasst wurde und im Zusammenhang mit IFRS 15 stehen beläuft sich auf 39 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Forderungen aus Steuern

Die Positionen enthalten nur Ertragsteuern; etwaige sonstige Steuern sind in den Sonstigen Vermögenswerten bzw. Sonstigen Forderungen enthalten.

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2018

TEUR
2017

TEUR
Steuererstattung Körperschaftsteuer 1.164 1.423
Steuererstattung Gewerbesteuer 880 1.053
Summe Forderungen Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.044 2.476
Langfristig 0 0
Kurzfristig 2.044 2.476

Die Steuererstattungen ergeben sich aus dem Überhang der Steuervorauszahlungen zur berechneten Steuerschuld.

Latente Steuern

Latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst sind, haben sich im Berichtsjahr eigenkapitalerhöhend in Höhe von 4 TEUR (Vj. 23 TEUR eigenkapitalerhöhend) ausgewirkt.

Zum 31. Dezember 2018 betrugen die steuerlichen Verlustvorträge 4.272 TEUR (Vj. 3.473 TEUR). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden lediglich auf Verlustvorträge i.H.v. 1.837 TEUR (Vj. 1.500 TEUR) gebildet. In diesem Umfang plant die Gesellschaft, die Anlaufverluste mit zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnen zu können. Die mit aktiven latenten Steuern belegten Verlustvorträge betreffen eine Gesellschaft, die m Jahr 2018 ein positives Ergebnis erzielte. Auf die verbleibenden Verlustvorträge i.H.v. 2.435 TEUR (Vj. 1.973 TEUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da mit ihrer Nutzung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann.

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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Aktive latente Steuern 31.12.2018 Passive latente Steuern 31.12.2018 Aktive latente Steuern 31.12.2017 Passive latente Steuern 31.12.2017
Sachanlagen 10 6.611 0 7.534
Vorräte 1.560 0 0 117
Forderungen 0 2.449 0 56
Pensionsrückstellungen 4.522 0 4.584 0
Verbindlichkeiten 760 10 151 54
Steuerliche Verlustvorträge 312 0 255 0
7.164 9.070 4.990 7.762
Saldierung -6.889 -6.889 4.735 4.735
Ansatz latenter Steuern 275 2.181 255 3.027

Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand

Die Schweizer Electronic AG in Deutschland unterliegt mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der dem erwarteten Steueraufwand zugrunde liegende Steuersatz von 28 % (Vorjahr: 28 %) berücksichtigt die für die Besteuerung relevante Gesellschaftsstruktur.

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2018

TEUR
2017

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 858 3.850
Erwarteter Ertragsteueraufwand (-) / Ertrag (+) -240 -1.078
Abweichende Steuersätze 104 -43
Steuerfreie Erträge 40 1.219
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -80 -186
Periodenfremde Steuern -1 -449
Auswirkungen durch die Nutzung von Verlustvorträgen, auf die auf die vorher keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden 341 33
Auswirkungen durch den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge -583 0
Sonstige 68 117
Tatsächlicher Steueraufwand -351 -387
Effektiver Steueraufwand in % 41 % 10 %

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

In den ausländischen Gesellschaften sind steuerliche Gewinne in Höhe von TEUR 1.753 (Vj. Gewinne TEUR 261) angefallen. Diese steuerlichen Gewinne wurden mit Verlustvorträgen verrechnet, für die bisher keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Entsprechend minderte sich der laufende Ertragssteueraufwand aus der Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verluste um TEUR 292. Die bestehenden Verlustvorträge können in Höhe von TEUR 1.949 zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden und in Höhe von TEUR 2.323 zeitlich auf fünf Jahre begrenzt vorgetragen werden.

Schweizer hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden.

Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Posten beziehen sich auf:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Gewinne (Verluste) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 4 23

3.9 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten (=verwässerten) Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 512 3.488

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2018 2017
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien* 3.766.933 3.762.548

* In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden 4.432 (Vj. 4.699) Stammaktien aus der aktienbasierten Vergütung an die Vorstände, sowie an ein Mitglied des Führungsteams übertragen (siehe hierzu auch Abschnitt 2 und Abschnitt 4.9).

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2018

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2018 Zugänge Abgänge Umbuchungen*) Währungsumrechnung 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.986 109 0 -568 0 38.527
Technische Anlagen und Maschinen 92.790 1.456 1.965 517 0 92.798
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.950 526 208 31 1 56.300
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.069 4.064 120 -822 37 7.228
Summe Sachanlagen 191.795 6.155 2.293 -842 38 194.853
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.984 1.363 0 56 -6 6.397

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 01.01.2018 planmäßige Abschreibungen Wertminderungen Abgänge Umbuchungen*) Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 13.800 774 0 0 -57 0
Technische Anlagen und Maschinen 73.480 4.469 0 967 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.025 1.979 0 207 0 1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 132.305 7.222 0 1.174 -57 1
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.293 311 0 0 0 0

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in TEUR 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 14.517 24.010 25.186
Technische Anlagen und Maschinen 76.982 15.816 19.310
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.798 9.502 10.925
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 7.228 4.069
Summe Sachanlagen 138.297 56.556 59.490
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.604 1.793 691

*) In Höhe von TEUR 511 bzw. TEUR 218 sind Umbuchungen in die Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" bzw. "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" erfolgt.

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2017 Zugänge Zugänge aus BP Abgänge Umbuchungen Währungsumrechnung
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.920 8 58 0 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 90.383 1.276 0 560 1.691 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.292 671 0 12 4 -5
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.286 1.597 0 0 -1.763 -51
Summe Sachanlagen 188.881 3.552 58 572 -68 -56
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.797 119 0 0 68 0

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 31.12.2017 01.01.2017 planmäßige Abschreibungen planmäßige Abschreibungen aus BP Wertminderungen Abgänge
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.986 13.019 770 11 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 92.790 69.444 4.593 0 0 557
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.950 42.746 2.292 0 0 10
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.069 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 191.795 125.209 7.655 11 0 567
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.984 3.870 423 0 0 0

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in TEUR Währungsumrechnung 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 0 13.800 25.186 25.901
Technische Anlagen und Maschinen 0 73.480 19.310 20.939
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -3 45.025 10.925 12.546
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 4.069 4.286
Summe Sachanlagen -3 132.305 59.490 63.672
Immaterielle Vermögenswerte
Software 0 4.293 691 927

Die Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen den Zugang von Software-Lizenzen mit 460 TEUR sowie den Erwerb eines Landnutzungsrechts mit 741 TEUR für den neuen Produktionsstandort der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., Jiangsu, China.

Der Ansatz des Landnutzungsrechts erfolgt mit dem Anschaffungswert abzüglich von Zuschüssen (Incentives) wie folgt:

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TCNY TEUR
Anschaffungswert Landnutzungsrecht 53.306 6.691
Anschaffungsnebenkosten 40 5
Grunderwerbsteuer 1.599 201
Summe Anschaffungskosten 54.945 6.897
Zuwendung der öffentlichen Hand 49.041 6.156
Nettoausweis 5.903 741

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Ausweis der planmäßigen Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt unter den allgemeinen Verwaltungskosten.

Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 2.087 TEUR (Vj. 1.281 TEUR) und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 532 TEUR (Vj. 578 TEUR). Grundstücke mit einem Buchwert von 2.358 TEUR (Vj. 2.358 TEUR) dienen als erstrangige Sicherheit für drei Bankdarlehen des Konzerns. Von den grundpfandrechtlich besicherten Krediten sind zusätzlich 968 TEUR (Vj. 0 TEUR) durch Sicherungsübereignung von Maschinen besichert.

4.2 Sonstige Beteiligungen

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan. Diese ist in Höhe des Kurswertes der auf JPY lautenden Aktien bilanziert (Buchwert zum 31. Dezember 2018: 432 TEUR; Vj. 495 TEUR).

Darüber hinaus besteht eine Beteiligung in Höhe von 1,34% an der SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH, Schramberg, die zu Anschaffungskosten von 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) bilanziert ist.

4.3 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Grundstücke (in Dunningen) mit einem Buchwert in Höhe von 511 TEUR als zur Veräußerung klassifiziert und mit schuldrechtlicher Wirkung im Januar 2019 zu einem Preis in Höhe von TEUR 961 veräußert.

Zum 2. November 2018 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte der nach der Equity - Methode bilanzierten Anteile der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd., Hong Kong vollumfänglich verkauft. Der Anteil der Schweizer Electronic Singapore an den Anteilen der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd., Hong Kong, betrug nach dem Teilverkauf zum 31. Dezember 2016 noch 31,42 %. Aufgrund des bereits im ersten Halbjahr 2018 beschlossenen Verkaufs wurde diese Beteiligung als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Zwischenzeitlich wurde der Verkauf abgeschlossen. Hieraus entstand ein Veräußerungsverlust in Höhe von TEUR 88, der innerhalb der Finanzaufwendungen ausgewiesen wird

4.4 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Gebrüder Schmid GmbH 69 350
Debitorische Kreditoren 700 75
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 58 57
Summe finanzielle Vermögenswerte 827 482
Langfristig 5 5
Kurzfristig 822 477

In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind positive Marktwerte aus Rohwarenderivaten in Höhe von TEUR 28 (Vj. TEUR 39) enthalten.

4.5 Vorräte

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2018

TEUR
2017

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.665 5.997
Unfertige Erzeugnisse 2.451 5.272
Fertige Erzeugnisse und Waren 2.990 6.462
Summe der Vorräte 10.106 17.731

Die Abwertungen auf das Vorratsvermögen, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen 1.513 TEUR (Vj. 1.994 TEUR) und werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bewerteten Vorräte beträgt 4.862 TEUR (Vj. 4.802 TEUR).

Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

4.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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2018

TEUR
2017

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.270 17.752

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

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in TEUR Bruttobuchwert zum 31.12.2018 Risikovorsorge zum 31.12.2018 Durchschnittliche erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit

in %
nicht fällig 855
fällig seit 1-30 Tagen 7.717 8 0,04
fällig seit 31-60 Tagen 9.367 4 0,09
fällig seit 61-90 Tagen 3.571 4 0,14
fällig seit 91-120 Tagen 755 0,18
fällig seit 121-150 Tagen 21 0,03
Gesamt 22.286 16,0 0,48

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überfällig, nicht wertgemindert
Gesamt

TEUR
Nicht fällig

TEUR
< 30 Tage

TEUR
30-60 Tage

TEUR
61-90 Tage 91-120 Tage TEUR

TEUR
< 120 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
31.12.2017 17.752 16.099 1.294 53 132 94 80

Zum 31. Dezember 2017 bestanden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0 TEUR.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen stellte sich wie folgt dar:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Stand 1. Januar 0 98
Verbrauch 0 0
Auflösung 0 98
Zugang (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 16 0
Stand 31. Dezember 16 0

4.7 Vertragsvermögenswerte

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2018

TEUR
2017

TEUR
Vertragsvermögenswerte 8.734 0

Für die Vertragsvermögenswerte wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 4 TEUR erfasst.

Auf unsere Erläuterungen unter Grundlagen des Konzernabschlusses - IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Abschnitt 3.1 wird verwiesen.

4.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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2018

TEUR
2017

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 28.565 9.877
Kurzfristige Einlagen 437 417
Geldmarktfonds 988 998
Stand 31. Dezember 29.990 11.293

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst.

Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die erhaltenen Zinsen unwesentlich.

Ein Geldmarktfond besteht bei der Union Investment in Höhe von 988 TEUR (Vj. 998 TEUR) Dieser wurde als Zahlungsmitteläquivalent eingestuft, da er jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden kann und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegt.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über fest zugesagte Kreditlinien in Höhe von 8.190 TEUR (Vj. 9.190 TEUR). Die Kreditlinien beziehen sich auf die Schweizer Electronic AG.

4.9 Eigenkapital

Schweizer Electronic AG

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 9.664.054 EUR (Vj. 9.664.054 EUR) und ist in 3.780.000 (Vj. in 3.780.000) Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 13.000 Stückaktien von der Schweizer Pte. Ltd., Singapur, zu einem Preis von 19,90 EUR je Aktie, d. h. insgesamt zu 259 TEUR erworben. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von 33 TEUR bzw. 0,34 % des Grundkapitals. Aus dem Bestand von insgesamt 2.716 Stück per 1. Januar 2018 und den erworbenen 13.000 Stückaktien wurden im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 3.701 Aktien (Vj. 3.887 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 9 TEUR bzw. 0,10 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von 73 TEUR wurde anhand des Börsenkurses bemessen.

Ferner wurden 731 Aktien zu einem Marktpreis von 12 TEUR an Mitarbeiter des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2 TEUR bzw. 0,02 %. Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 11.284 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von 29 TEUR bzw. 0,30 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Schweizer Pte. Ltd., Singapore, als 100-prozentiges Tochterunternehmen hält zum Bilanzstichtag keine Aktien (Vj. 13.000 Aktien) der Schweizer Electronic AG.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 EUR durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Bedingtes Kapital

Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu 35 Mio. EUR zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 4.832.026,93 EUR zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Stimmrechtsmitteilungen

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahres 2018 sowie danach oder davor eingegangene Meldungen sind auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/ corporate-governance.html veröffentlicht.

Eigene Anteile

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TEUR
Stand 1. Januar 2017 52
Ausgabe von Aktien an die Vorstände und an ein Mitglied des Führungsteams -10
Stand 31. Dezember 2017 40
Ausgabe von Aktien an die Vorstände und an ein Mitglied des Führungsteams -11
Stand 31. Dezember 2018 29

Die Ansprüche aus der anteilsbasierten Vergütung wurden im jeweiligen Folgejahr mit eigenen Anteilen des Konzerns bedient.

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage betrifft Agiobeträge im Zusammenhang mit den bei der Schweizer Electronic AG durchgeführten Kapitalerhöhungen, Aktienkäufen und -Verkäufen sowie mit übertragenen eigenen Anteilen. Die Kapitalrücklage steht aufgrund der Regelungen des Aktiengesetzes nicht für Dividendenausschüttungen zur Verfügung.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses sowie die in den Vorjahren von der Schweizer Electronic AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne und Verluste sowie Zuführungen aufgrund aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Für die Anwendung des IFRS 15 wurde der modifizierte, retrospektive Ansatz gewählt. Hierdurch erfolgt keine Anpassung der Vorjahreszahlen zum 31. Dezember 2017. Die Anpassung erfolgte zum 01. Januar 2018, wodurch bei den Gewinnrücklagen ein Umstellungseffekt in Höhe von 1.359 TEUR verbucht wurde.

Ebenso werden hier neben Differenzen aus der Währungsumrechnung und der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte auch Effekte aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen abzüglich gegenläufiger latenter Steuern ausgewiesen.

Der im sonstigen Ergebnis erfasste Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, der in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist, setzt sich wie folgt zusammen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Konsolidierungsbedingte Währungseffekte 19 309
Währungsumrechnung at Equity bewerteter Gemeinschaftsunternehmen 0 63
Summe 19 372

Dividenden

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Bardividende in Höhe von 0,30 EUR pro Aktie im Gesamtbetrag von 1.130 TEUR (Vj. 2.446 TEUR) an die Aktionäre der Schweizer Electronic AG betreffend das Geschäftsjahr 2017 ausgeschüttet.

Für die Dividendenzahlung des Geschäftsjahres 2018 schlägt der Vorstand eine Zahlung in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 0,30 EUR) je Aktie und 0 TEUR (Vj. 1.130 TEUR) vor. Die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018 ist von der Zustimmung der Hauptversammlung am 28. Juni 2019 abhängig.

4.10 Angaben zum Kapitalmanagement

Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Der Konzern überwacht sein Kapital zum einen mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital entspricht. Schweizer konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades.

Die Nettoschulden werden aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt. Schweizer setzt beim Nettoverschuldungsgrad weiterhin eine Höchstgrenze von 150 % an. Zum anderen besteht als Steuerungsgröße die Eigenkapitalquote, die dem Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital entspricht. Als Zielgröße fungiert eine Mindestquote von 35 %, die nicht unterschritten werden soll. Eine Abweichung beider Vorgaben ist jedoch zulässig und richtet sich an der konkreten Situation (Investitionsprogramme, Zinsniveaus, Bonitätsfaktoren) aus.

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Nettoverschuldungsgrad als Steuerungsgröße 2018

TEUR
2017

TEUR
Finanzverbindlichkeiten 25.428 7.211
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -29.990 -11.293
Netto-Finanzschulden -4.562 -4.082
Eigenkapital 62.978 62.342
Nettoverschuldungsgrad -7,2% -6,5%

Das Eigenkapital belief sich auf 63,0 Mio. EUR (Vj. 62,3 Mio EUR). Die Eigenkapitalquote von Schweizer verschlechterte sich dabei um 8-Prozentpunkte auf 46,6 % (Vj. 54,9 %) und überschritt die Mindest-Eigenkapitalquote von 35 % bis 40 % weiterhin deutlich.

4.11 Finanzverbindlichkeiten

Die verzinslichen Darlehen von 25.428 TEUR betreffen fest verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von 7.100 TEUR (Vj. 9.600 TEUR) und einem Buchwert von 5.969 TEUR (Vj. 7.211 TEUR) sowie variabel verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von 19.459 TEUR (Vj. 0 TEUR) und einem Buchwert von 19.459 TEUR. Bei den Bankdarlehen handelt es sich um langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Laufzeit der Darlehen reicht dabei von 2019 bis 2025. Mit Ausnahme von einem Darlehen im Nominalwert von 3.000 TEUR (Buchwert: 3.000 TEUR; Vj. 3.000 TEUR) bestehen Sicherheiten in Form von grundpfandrechtlichen Sicherheiten in Höhe von 21.804 TEUR (Vj. 16.604 TEUR) und einer Sicherungsübereignung von Maschinen i.H.v. 968 TEUR (Vj. 0 TEUR).

Die Tilgungen wurden fest vereinbart und es ist nicht zu erwarten, dass Zahlungsflüsse früher oder höher als vereinbart abfließen. Das Kreditportfolio wird im wöchentlichen Turnus, zusammen mit der laufenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für die Schweizer-Gruppe überprüft. Bei Bedarf wird das Kreditengagement angepasst.

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in TEUR Bestand 01.01.2017 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Neue Leasingverhältnisse Bestand 31.12.2017
Finanzkredite 7.209 -1.240 0 5.969
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.306 0 277 1.583
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 8.515 -1.240 277 7.552
Finanzkredite 1.347 -106 0 1.242
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 235 -214 52 73
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.582 -320 52 1.315
Summe 10.097 -1.560 329 8.867

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in TEUR Bestand 01.01.2018 Cashflow aus Finanzierunstätigkeit Neue Leasingverhältnisse Bestand 31.12.2018
Finanzkredite 5.969 12.312 0 18.281
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.583 -230 855 2.208
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 7.552 12.082 855 20.489
Finanzkredite 1.242 5.905 0 7.147
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 73 -39 133 167
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.315 5.866 133 7.314
Summe 8.867 17.948 988 27.803

4.12 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

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2018

TEUR
2017

TEUR
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.374 1.655
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15 74
Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.389 1.729
Langfristig 2.222 1.371
Kurzfristig 167 358

In den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind negative Marktwerte aus Rohwarenderivaten in Höhe von 5 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten.

4.13 Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Die Pensionsverpflichtungen sind rückstellungsfinanzierte Zusagen und unterliegen den festgelegten Regelungen des jeweiligen Renten- bzw. Versorgungswerks sowie gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um dienstzeitabhängige und gehaltsbezogene Leistungszusagen, welche neben Renten- auch Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen gewähren.

Sämtliche leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns unterliegen den typischen versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere biometrische Risiken sowie Zinsrisiken. Der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand in den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.

Der Wertansatz der definierten Leistungsverpflichtungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt:

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2018 2017
Finanzielle Annahmen
Abzinsungssatz zum 31. Dezember % 1,82 1,65
Künftige Entgeltsteigerungen % - -
Künftige Rentensteigerungen Leitende Angestellte % 2,50 2,50
Künftige Rentensteigerungen sonstige % 1,00 1,00
Demografische Annahmen
zu erwartendes Lebensalter RT 2018 G RT 2005 G
rechnerisches Pensionierungsalter Einzelzusagen Jahre 60 60
rechnerisches Pensionierungsalter sonstige Jahre gesetzlich gesetzlich
Fluktuation p.a. % 2,00 2,00

Ein Gehaltstrend aufgrund künftiger Entgeltsteigerungen wurde nicht berücksichtigt, weil die Arbeitsverhältnisse bis auf eine unwesentliche Ausnahme bereits beendet sind.

Die Verpflichtungen sind in der Bilanz in einer Höhe von 21,1 Mio. Euro (Vj. 21,4 Mio. Euro) ausgewiesen und leiten sich wie folgt ab:

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Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen 2018

TEUR
2017

TEUR
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Januar 21.372 21.574
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen
Zinsaufwand 346 366
Laufender Dienstzeitaufwand 225 235
Gezahlte Versorgungsleistungen -885 -880
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
Änderungen demografischer Annahmen 162 0
Änderungen finanzieller Annahmen -525 252
Erfahrungsbedingte Anpassungen Gewinne (-) /Verluste (+) 379 -175
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember 21.074 21.372
In der Bilanz ausgewiesene Beträge für Leistungszusagen
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 21.074 21.372
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21.074 21.372

In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

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Effekte Gesamtergebnisrechnung 2018

TEUR
2017

TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand 225 235
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung 346 366
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 571 601
versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+)
aus der Veränderungen von demografischen Annahmen 162 0
aus der Veränderung von finanziellen Annahmen -525 252
aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen 379 -175
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 16 77
Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge) 587 678

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d. h. bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.

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2018

TEUR
2017

TEUR
Sensitivität
Abzinsungssatz +0,5% -1.429 -1.498
Abzinsungssatz -0,5% 1.605 1.687

Es werden in den Folgejahren folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Innerhalb der nächsten zwölf Monate (nächstes Geschäftsjahr) 925 888
zwischen zwei und fünf Jahre 3.735 3.605
zwischen sechs und zehn Jahre 4.879 4.700

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne beträgt zum Ende der Berichtsperiode 14,6 Jahre (Vj. 15,1 Jahre).

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen für die Vorstände bestehen über die Entrichtung der Beiträge an die Unterstützungskasse hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr 418 TEUR (Vj. 362 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2018 lagen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 2.987 TEUR (Vj. 2.875 TEUR).

4.14 Sonstige Verbindlichkeiten

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2018

TEUR
2017

TEUR
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 1.790 1.735
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.499 1.775
Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit 10 28
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 275 682
Summe sonstige Verbindlichkeiten 3.574 4.220
Langfristig 0 0
Kurzfristig 3.574 4.220

4.15 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich in die nachfolgenden Rückstellungsarten und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

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in TEUR Stand 01.01. Zugänge Verbrauch Auflösungen Zinseffekt Stand 31.12.
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern 3.227 2.512 2.512 289 2 2.940
Garantien 285 0 0 8 0 277
Versicherungsbeiträge 0 8 0 0 0 8
Übrige Rückstellungen 3.665 1.668 692 38 28 4.631
Gesamt 7.177 4.188 3.205 355 30 7.856
Davon kurzfristig 6.950 7.013
Davon langfristig 227 843

Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten Kosten für Ansprüche aus Zeitguthaben, Gewinnbeteiligungen, ausstehendem Urlaub sowie für Jubiläumsverpflichtungen und Altersteilzeitprogramme.

In 2018 wurden erstmals Rückstellungen für Verpflichtungen aus einer Betriebsvereinbarung für Altersteilzeitreglungen in Höhe von 1.123 TEUR gebildet. Die gesamte Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen beträgt zum Stichtag 1.283 TEUR. Insolvenzgesicherte Rückdeckungsguthaben wurden mit 275 TEUR saldiert.

Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Prozessrisiken (siehe Abschnitt 4.17, Rechtsstreitigkeiten), Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Kostenrechnungen.

4.16 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:

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31.12.2018
in TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte Beizulegender Zeitwert
--- --- --- ---
Aktiva
Beteiligungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 444 444
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 22.270 22.270
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge - Beziehung) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 28 28
Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten 799 799
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführte Anschaffungskosten 29.990 29.990
Passiva
Finanzverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 25.428 25.428
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten 9.789 9.789
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit negativen Marktwert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 5 5
Leasingverbindlichkeiten Nicht IFRS 7 2.374 2.374
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten 10 10

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9, stellen sich wie folgt dar:

Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien

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Kategorie 31.12.2018

in TEUR
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 53.059
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 28
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 444
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 35.227
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 5

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31.12.2017
in TEUR Bewertungskategorie IAS 39 Buchwerte Beizulegender Zeitwert
--- --- --- ---
Aktiva
Beteiligungen Zu Äußerung verfügbar 507 507
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 17.752 17.752
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge-Beziehung) zu Handelszwecken gehalten 39 39
Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 443 443
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 11.293 11.293
Passiva
Finanzverbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 7.211 7.211
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 6.525 6.525
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit negativem Marktwert zu Handelszwecken gehalten 0 0
Leasingverbindlichkeiten nicht IFRS 7 1.655 1.655
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 74 74

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, stellen sich wie folgt dar:

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Kategorie 31.12.2017

in TEUR
Zur Veräußerung verfügbar 507
Kredite und Forderungen 29.488
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte 39
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 13.810
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten 74

ANGABEN ZUR BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS

Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden:

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31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- --- --- ---
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 28 39
Sonstige Beteiligungen 432 495
Aktiva 432 28 495 39
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 5
Passiva 5

Die derivativen Finanzinstrumente bestehen zum 31. Dezember 2018 aus Rohstoffsicherungen. Bei den Rohstoffsicherungen handelt es sich um Commodity Derivate (Goldswaps), für welche ein Festpreis für Gold bezahlt wird und die Bank variable Beträge entrichtet. Die Bewertung der Derivate erfolgte auf Basis von Stufe 2 Inputfaktoren auf Basis von Werten für aktive Märkte für identische Vermögenswerte.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten.

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen Verbindlichkeiten wird aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultieren aus Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 abgeschlossen wurden. Aufgrund unwesentlicher Abweichungen vom Markt- und Kalkulationszinssatz wird davon ausgegangen, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bemessungshierarchie.

Nettoverluste und -gewinne aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie nach IFRS 9 für das Geschäftsjahr 2018

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2018
in TEUR Beizulegender Zeitwert Wertberichtigung Aus Zinsen Aus Dividenden Nettoergebnis
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 0 -20 24 0 4
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -11 0 0 0 -11
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente), die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -66 0 0 6 -60
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden 0 0 -698 0 -698
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden -5 0 0 0 -5
Summe -82 -20 -674 6 -770

Der saldierte Zinsaufwand in Höhe von 674 TEUR beinhaltet Zinserträge in Höhe von 24 TEUR und Zinsaufwendungen in Höhe von 698 TEUR.

Nettoverluste und -gewinne aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie nach IAS 39 für das Geschäftsjahr 2017

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Kategorie 2017

in TEUR
Zur Veräußerung verfügbar
im sonstigen Ergebnis erfasst -1.088
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 4.003
davon: Umgliederung aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust 1.359
Kredite und Forderungen -291
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 109
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -283

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Schweizer unterliegt Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen und setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit in begrenztem Umfang marktübliche derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limite festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Das Risikomanagement der Finanzinstrumente ist darüber hinaus eingebettet in das gruppenübergreifende Risikomanagementsystem.

Im Wesentlichen werden folgende Risiken abgesichert:

Rohstoffpreisrisiko:

Der Konzern ist bei seinen prognostizierten Käufen von Goldsalz und goldhaltigen Rohstoffen dem Risiko von Preisschwankungen ausgesetzt. Die Terminkontrakte führen nicht zur physischen Lieferung von Gold, sondern sind als Absicherung von Cashflows zum Ausgleich der Auswirkungen von Änderungen der goldpreisabhängigen Rohstoffpreise ausgelegt. Der Konzern hat zwei Geschäfte. Mit dem ersten sichert er somit den Erwerb von 29 Feinunzen Gold pro Monat vom 20. Juni 2018 bis 31. Juli 2019 ab. Mit dem zweiten Geschäft sichert er 33 Feinunzen pro Monat vom 16. August 2018 bis 31. August 2019 ab.

Wäre der Goldpreis zum 31. Dezember 2018 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 84 TEUR (Vj. 103 TEUR) gestiegen beziehungsweise um 84 TEUR (Vj. 103 TEUR) gesunken.

Zinsänderungsrisiken:

Bei festverzinslichen Anlagen oder Aufnahmen besteht ein Risiko darin, dass eine Veränderung des Marktzinssatzes zu einer Kurswertänderung führt (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Aufnahmen unterliegen dagegen keinem Kursrisiko, da der Zinssatz zeitnah nach Marktzinslage angepasst wird. Durch die Schwankung des kurzfristigen Zinssatzes ergibt sich aber ein Risiko hinsichtlich der zukünftigen Zinszahlung (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko).

Währungsrisiken:

Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung gehalten.

Aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung resultierende wechselkursbedingte Differenzen bleiben unberücksichtigt.

Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Währungen (USD, SGP und CNY) zum 31. Dezember 2018 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 694 TEUR (Vj. 87 TEUR) gesunken beziehungsweise um 847 TEUR (Vj. 106 TEUR) gestiegen.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen des etablierten Liquiditätsplanungssystems erkannt. Aufgrund des guten Ratings diverser Banken sowie der von Banken gewährten Kreditlinien besteht für die Gruppe die Möglichkeit, jederzeit auf umfangreiche liquide Mittel zurückzugreifen.

Es bestehen 8,2 Mio. EUR kurzfristige Kreditlinien, die am Stichtag mit 4,5 Mio. EUR beansprucht wurden. Die Darlehen für die Finanzierung der Einlage in die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China betragen insgesamt 34 Mio. EUR, die zum Stichtag mit 15 Mio. EUR beansprucht sind.

Zusätzlich hält Schweizer eine Liquiditätsreserve von 5,6 Mio Euro (Vj. 5,6 Mio Euro) vor, die durch einen Teil der Einlagen und Fonds gedeckt wird und nur unter Zustimmung des Aufsichtsrats und mit den Bankvollmachten des Vorstands verwendet werden darf.

Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

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2018 31.12.2018

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 25.428 -2.461 -4.686 -11.981 -6.300 -25.428
Zins -91 -260 -1.173 -275 -1.799
Saldo 25.428 -2.552 -4.949 -13.154 -6.575 -27.227
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.789 -7.697 -2.089 -3 0 -9.789
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2.389 -42 -125 -2.222 0 -2.389
Derivate
Zufluss 0 0 0 0 0 0
Abfluss 0 0 -5 0 0 -5
Saldo 0 0 -5 0 0 -5
Summe 37.606 -10.291 -7.165 -15.379 -6.575 -39.410

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2017 31.12.2017

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 7.210 -336 -905 -3.469 -2.500 -7.210
Zins -73 -177 -488 -84 -822
Saldo 7.210 -409 -1.082 -3.957 -2.584 -8.032
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.525 -1.563 -4.962 0 0 -6.525
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.728 0 -358 -1.370 0 -1.728
Summe 15.464 -1.972 -6.402 -5.327 -2.584 -16.285

Adressenausfallrisiken

Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Ansonsten stellt der Buchwert das maximale Kreditrisiko dar.

Die Adressausfallrisiken werden mit Hilfe des Expected Loss Modells berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Risikoabschlag entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit vorgenommen wird und dieser für die entsprechende Laufzeit der Vermögenswerte berücksichtigt wird. Adressausfallrisiken betreffen insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese Finanzinstrumente haben keine Laufzeiten länger als 12 Monate. Die Beurteilung der Bonität zur Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit und Zahlungsgewohnheiten erfolgt anhand von Kreditauskünften. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Siehe auch dazu auch Abschnitt 1 zu IFRS 9 Finanzinstrumente. Es wird im Unternehmen zudem eine Liste geführt, welche Forderungen aufgrund der Zahlungsbedingungen als fällig bzw. überfällig eingestuft werden. Anhand der Überfälligkeit werden die Debitoren entsprechend in Mahnstufen eingeteilt und angemahnt.

Sicherheiten

Als Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten wurden Grundschulden von insgesamt 21,8 Mio Euro begeben, die zum Stichtag mit 18,0 Mio Euro (Vj. 4,2 Mio Euro) belegt sind. Von den grundpfandrechtlich besicherten Krediten sind zusätzlich TEUR 968 (Vj. 0 TEUR) durch Maschinen besichert.

4.17 Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten

Eventualverbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2018 bestehen Haftsummen aus Genossenschaftsanteilen der Schweizer Electronic AG in Höhe von 5 TEUR (Vj. 5 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. abgegeben. Zum 31. Dezember 2018 bestanden zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem Lieferanten Verbindlichkeiten in Höhe von 155 TEUR (Vj. 275 TEUR).

Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden, für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt, so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Des Weiteren verpflichtet sich die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Haftungsverhältnisse auf Ebene der Tochterunternehmen bestehen nicht.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen

Die Schweizer-Gruppe ist Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen für verschiedene Kraftfahrzeuge sowie E-Bikes. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einigen Leasingverträgen besteht die Option des Leasingnehmers, das Leasingverhältnis für eine weitere drei- bis fünfjährige Laufzeit zu verlängern.

Zum 31. Dezember bestehen die folgenden, nicht abgezinsten, künftigen Mindestleasing-Zahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Bis zu einem Jahr 697 345
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 1.228 810
Gesamt 1.925 1.115

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing

Der Konzern hat einen Finanzierungsleasingvertrag für ein Blockheizkraftwerk, eine Telefonanlage, sowie ein Storage-System abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasing sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

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2018 2017
in TEUR Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen
--- --- --- --- --- --- ---
Bis zu einem Jahr 357 46 311 295 11 284
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 1.719 114 1.605 951 67 883
Über fünf Jahre 465 7 458 559 71 488
Summe 2.541 167 2.374 1.805 149 1.655

Sale-and-leaseback-Transaktionen

Der Konzern hat zwei Maschinen im Wert von 987 TEUR im Dezember veräußert und zurück geleast. Die Sale-and-Leaseback-Transaktionen sind als Finanzierungsleasing ausgestaltet. Im wirtschaftlichen Vermögen von Schweizer vollzieht sich keine Veränderung. Gemäß IFRS 15 handelt es sich daher um eine reine Kreditfinanzierung und keinen Verkauf. Die Grundmietzeit für die Maschinen beträgt 96 Monate bei einem Zinssatz von 1,12%.

Sonstige Verpflichtungen

Aus abgeschlossenen Wartungsverträgen bestehen zum 31. Dezember 2018 jährliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 527 TEUR (Vj. 571 TEUR). Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen im Rahmen von Operating Leasing belaufen sich auf 228 TEUR (Vj. 126 TEUR). Die Wartungsverträge sowie die Mietverträge enden zwischen 2019 und 2021.

Das Bestellobligo aus bereits erteilten Investitionsaufträgen in Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2018 8.253 TEUR (Vj. 3.724 TEUR); davon entfallen auf die Schweizer Electonic (Jiangsu) Co., Ltd. 1.595 TEUR.

Im November 2017 wurde im Rahmen eines Investment Agreements zwischen Schweizer und des Administration Committee of Jincheng Science and Technology Industrial Park, Jintan, China, vereinbart, dass Schweizer ein Investment in ein neues Produktionswerk auf einem dort angesiedeltem Grundstück tätigt.

Für den Erwerb des Landnutzungsrechts wurden Zuschüsse (Incentives) von 49.041 TCNY bzw 6.156 TEUR in der Form gewährt, dass der Erwerbspreis gemindert wurde. Eine Rückzahlungsverpflichtung des Incentive besteht nicht. Der Zuschuss bezieht sich nicht auf Nebenanlagen bzw. Infrastrukturanlagen sowie auf die Grunderwerbsteuer bzw. zukünftige Grundsteuer.

Für das zu erstellende Gebäude wurde vereinbart, dass dieses vollständig durch rückzahlbare Incentives bezuschusst wird. Für die Rückführung wurde vereinbart, dass in den Jahren 2022 bis 2026 Steuerzahlungen als Rückzahlung der Incentives angerechnet werden. Ende 2026 noch nicht zurückbezahlte Incentives sind nicht rückzahlbar und würden zur erfolgswirksamen Erfassung führen.

Für zu erwerbende Maschinen wurde eine Bezuschussung von 20 % des jeweiligen Kaufpreises vereinbart, welche keine Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet.

Die Gesamtinvestitionen für das Werk in China werden für alle drei Bauphasen rund 150 Mio. EUR (180 Mio. USD) betragen. Derzeit liegt der Fokus auf den Phasen 1 und 2, welche insgesamt mit rund 120 Mio. EUR Investitionen zu Buche schlagen.

Rechtsstreitigkeiten

Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren in 2016 wurde im März 2017 eine Klage gegen die Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd eingereicht. Die Gegenpartei, der Minderheitsgesellschafter Darcet Pte. Ltd., erhebt einen Zahlungsanspruch in Höhe USD 5,9 Mio. aufgrund von erlittenen Verlusten, die dem Kläger aus falschen Darstellungen sowie dem Bruch von mündlichen Vereinbarungen im Hinblick auf das Vorhaben der Produktion von Solarzellen in China bis zum 31. Dezember 2016 entstanden sein sollen.

Im März 2017 wurde eine Klage von Frau Dr. Maren Schweizer gegen die Schweizer Electronic AG eingereicht. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer als Vorsitzende des Vorstands der Schweizer Electronic AG mit sofortiger Wirkung und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Die erhobenen Ansprüche belaufen sich auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag.

Eine angemessene bilanzielle Vorsorge im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten wurde gebildet (siehe auch Abschnitt 4.15).

Der tatsächliche Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann von der derzeitigen Einschätzung des Aufsichtsrats, auf der die Einschätzung des Vorstands beruht, abweichen. Sollten die geltend gemachten Ansprüche Bestand haben, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.

4.18 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen

Nahe stehende Unternehmen, die von Schweizer Electronic AG beherrscht werden oder mit einer anderen Partei gemeinschaftlich geführt werden, sind in Abschnitt 6.5 dargestellt. Die Geschäftsvorfälle zwischen der Schweizer Electronic AG und ihren Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Ende des Geschäftsjahres 2018 wurde die bislang nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Ltd. veräußert. Der Anteil der Schweizer Electronic Singapore an den Anteilen der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Ltd. betrug nach dem Teilverkauf im Dezember 2016 vor Verkauf noch 31,42 %.

Dementsprechend sind keine Aufwendungen oder Erträge aus Transaktionen des Konzerns mit dem Gemeinschaftsunternehmen angefallen. Ebenfalls bestanden zum 31. Dezember 2018 keine ausstehenden Salden hinsichtlich des Gemeinschaftsunternehmens (Vj. 0 TEUR).

Nahe stehende Personen

Die nahe stehenden Personen der Schweizer-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG (siehe Abschnitt 6.4), sowie deren nahe Familienangehörige.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung) 1.108 1.266
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 418 362
Anteilsbasierte Vergütungen 82 210
Gesamt 1.608 1.838

Ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bezogen eine Vergütung in Höhe von 193 TEUR (Vj. 193 TEUR). In den Pensionsrückstellungen ist eine Rückstellung in Höhe von 6.002 TEUR (Vj. 6.352 TEUR) für die früheren Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen enthalten.

Die bei Schweizer beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer zudem ein Gehalt.

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt.

Sonstige Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Seit dem 7. Juli 2017 ist Herr Chris Wu Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Wu ist geschäftsführender Gesellschafter der WUS Printed Circuit (Kunshan) Co. Ltd., Kunshan/China, von welcher im Geschäftsjahr 2018 Waren in Höhe von 5,4 Mio. EUR (Vj. 49 TEUR) bezogen wurden. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vj. 18 TEUR) gegenüber dieser Gesellschaft.

Die Beziehungen beschränken sich ausschließlich auf Handelsgeschäfte für von WUS hergestellte Produkte. Für die Handelsgeschäfte ist eine Margenteilung vereinbart, das Zahlungsziel ist mit 75 Tagen netto üblich. Darüber hinausgehende Vereinbarungen hinsichtlich Sicherheiten, Garantien, Zinsen oder sonstigen Erfüllungskonditionen bestehen nicht.

5. Ereignisse nach der Berichtsperiode

Wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.

6. Zusätzliche Angaben gemäß HGB

Konzernverhältnisse

Der Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen wird von der Schweizer Electronic AG erstellt. Die Offenlegung erfolgt im Bundesanzeiger.

6.1 Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für 2018 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag zugänglich gemacht.

6.2 Anzahl der Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beläuft sich auf:

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2018 2017
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Gewerbliche Arbeitnehmer 473 9 482 459 7 466
Angestellte 249 5 254 243 5 248
Anzahl Mitarbeiter 722 14 736 702 12 714
Auszubildende 19 8 27 28 0 28
Anzahl Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) 741 22 763 730 12 742

6.3 Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 331 TEUR (davon für das Vorjahr 64 TEUR), für andere Bestätigungsleistungen TEUR 5, für Steuerberatungsleistungen G TEUR und für sonstige Leistungen 41 TEUR.

6.4 Organe der Gesellschaft und deren Mandate

Vorstand

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:

Dr. Rolf Merte (bestellt seit 8. Oktober 2018) Vorstandsvorsitzender

Verantwortlich für die Bereiche Technology & Business Development, Sales & Marketing sowie Information Systems

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V.
Mitglied des Beirats der Endiio GmbH und der Endiio Engineering GmbH

Nicolas-Fabian Schweizer

Mitglied des Vorstands, (Stv. Vorsitzender)

Verantwortlich für die Bereiche Quality, Human Resources, Legal, Compliance sowie Media & Communications

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China
Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG
Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG

Marc Bunz

Mitglied des Vorstands

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Einkauf, Finance & Controlling sowie Investor Relations

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.
Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong (bis 30. November 2018)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse
Mitglied des Beirats der HDI Global SE

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Michael Kowalski

Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer

Management Consulting AG, Wiesbaden

Dr. Stephan Zizala

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Vice President & General Manager Business-Line

High Power, Automotive Division

Infineon Technologies AG

Karin Sonnenmoser

Mitglied im Finanzausschuss

Chief Financial Officer

der Ceconomy AG (ab 1. März 2019)

der Zumtobel Group AG, Dornbirn, Österreich

(bis 9. März 2018)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin
Mitglied des Aufsichtsrats der Tridonic GmbH & Co.KG, Dornbirn, Österreich (bis 9. März 2018)

Chris Wu

President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. Kunshan/China

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Director der Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd.
Director der Happy Union Investment Co., Ltd.

Carsten Brudlo*

Manager Surface Finishing,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

Siegbert Maier*

Sachbearbeiter Abteilung Quality Test,

Schweizer Electronic AG, Schramberg

*) Arbeitnehmervertreter

6.5 Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2018

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Name Sitz Anteil am Eigenkapital (in Prozent)
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Schweizer Pte. Ltd. Singapore 100,0
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. Singapore 100,0
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. Singapore 94,5
Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. Schramberg / Deutschland 100,0
Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou / China 100,0
Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. Jiangsu/China 100,0
Sonstige Beteiligungen
SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH Schramberg / Deutschland 1,3

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2018 alle Anteile der atequity Gesellschaft Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Limited verkauft.

Schramberg, 12. April 2019

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N. F. Schweizer

M. Bunz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schweizer Electronic AG

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Schweizer Electronic AG, Schramberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst wurde, der Schweizer Electronic AG, Schramberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Konzern wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie einem Mitgesellschafter einer Tochtergesellschaft in Singapur verklagt. Gegenstände der Klagen sind im Falle des ehemaligen Vorstandsmitglieds die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017 und im Falle des Mitgesellschafters einer Tochtergesellschaft Ansprüche aufgrund erlittener Verluste bei dem gemeinsamen Beteiligungsunternehmen.

In diesen Klageverfahren werden Zahlungsansprüche von dem Mitgesellschafter auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag und von dem ehemaligen Vorstandsmitglied auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag erhoben. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter waren die Rückstellungen für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen die einzelnen Klagefälle mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs der Klageverfahren, die Einschätzung der mit den Klageverfahren beauftragten Rechtsanwälte sowie des lokalen Abschlussprüfers der Tochtergesellschaft eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellung haben wir vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zur Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken bzw. zur Angabe der Höhe der Prozessrisiken hat die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang Angaben im Abschnitt 2 sowie in Abschnitt 4.17 gemacht.

2) Ansatz und Bewertung latenter Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Schweizer übt seine Geschäftstätigkeit in Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge war im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht auf der Einschätzung ihrer Nutzbarkeit aufgrund künftig zu versteuernden Einkommens. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Konzerngesellschaften und hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von bestehenden Verlustvorträgen vor, die ermessensbehaftet sind.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben interne Steuerexperten zur Unterstützung bei der Beurteilung der latenten Steuern hinzugezogen. Wir haben uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst, die inländischen Steuerwerte anhand von Steuerbescheiden und der Bestätigung des externen Steuerberaters nachvollzogen, in Stichproben die Identifikation, Vollständigkeit und richtige Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS überprüft sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes nachvollzogen.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen korrekt aus den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Unternehmensplanungen abgeleitet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft unter dem Blickwinkel des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zum Vorgehen bezüglich der latenten Steuern berichtet die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang unter anderem im Abschnitt 2 sowie in der Textziffer 3.8.

3) Umsatzrealisierung bei Lieferverträgen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Ein wesentlicher Teil der Lieferungen des Schweizer Konzerns wird über sogenannte Konsignationslager abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes erfolgt gem. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt hat. Bei Entnahmen aus den Konsignationslagern durch den Kunden kann in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung neben einer zeitpunktbezogenen auch eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung in Betracht kommen. Die Bilanzierung von Verträgen zu Konsignationslägern ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Auslegung der Verträge die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Bezahlung bereits durch Konzerngesellschaften erbrachter Leistungen. Zudem war die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien für unsere Prüfung von Relevanz.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit der unternehmensinternen Dokumentation zu IFRS 15, dem Vertragsmanagement und den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf Bezahlung bereits durch Konzerngesellschaften erbrachter Leistungen auseinandergesetzt.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts der Umsatzrealisation, im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere solche Verträge mit Kunden ausgewählt, die ein wesentliches Umsatzvolumen repräsentieren. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Verträge haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.

Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von Schweizer eingerichteten Prozessen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere - in Stichproben - gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen zu Konsignationslagern vorliegen. Ferner haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung bei Lieferverträgen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den im Rahmen der Bilanzierung von Konsignationslagerverträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen einschließlich der Angaben zur Erstanwendung kürzlich veröffentlichter Verlautbarungen berichtet die Schweizer Electronic AG im Konzernanhang unter anderem in Abschnitt 1 sowie in Abschnitt 2.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte Nichtfinanzielle Erklärung (Konzern), Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Abschnitte Kennzahlen IFRS, Unternehmen sowie Informationen.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der Schweizer Electronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Beratungen im Zusammenhang mit neuen IFRS und zu Rechnungslegungsfragen;
Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen;
Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.

Villingen-Schwenningen, 16. April 2019

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer

Pfeifer, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Schramberg, 12. April 2019

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N.-F. Schweizer

M. Bunz

Corporate Governance

Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien des Schweizer Konzerns und der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB über die Unternehmensführung. Zugleich berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens.

Die Schweizer Electronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Vorstand der Schweizer Electronic AG und die Geschäftsführungen der Konzerntöchter leiten die Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und Geschäftsordnungen.

Der Aufsichtsrat überwacht, berät und begleitet den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnungen beider Organe regeln unter anderem diese Zusammenarbeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Viele der im DCGK enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung werden bereits seit langer Zeit beachtet.

Compliance

Die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, unternehmensinterner Richtlinien und ethischer Grundsätze ist für Schweizer unverzichtbar und selbstverständlich.

Der Vorstand sorgt für eine Unternehmenskultur, in der Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität die Eckpfeiler des Handelns sind.

Er sorgt im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems nicht nur für die Einhaltung bestehender Gesetzesvorschriften, seiner Richtlinien und Grundsätze, sondern auch für ein Umfeld, in dem etwaige Risiken frühzeitig erkannt, Maßnahmen ergriffen und somit rechtmäßiges Verhalten gewährleistet bzw. Risiken minimiert werden. Richtlinien zum Kartellrecht, zu Insiderbestimmungen, fairem Wettbewerb, Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle und zur Vermeidung von Korruption werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der Unternehmensprozesse. Grundlage für eine verantwortungsvolle Lieferkette bilden neben den allgemeinen Einkaufsbedingungen die bestehenden Lieferantenrichtlinien, -bewertungen sowie die Conflict Minerals Policy. Um Hinweisen auf Verstöße fair und angemessen nachzugehen, hat das Unternehmen ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Darüber können sowohl Beschäftigte von Schweizer und als auch Außenstehende Verstöße melden. Bei der Bearbeitung der Hinweise stellt das Hinweisgebersystem absolute Vertraulichkeit sicher.

Periodische Bewertungen spezifischer Compliance-Risiken werden anhand von Checklisten vorgenommen, notwendige Maßnahmen ergriffen und durch Zertifizierungsgesellschaften überprüft. Informationen zur Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind in der Nichtfinanziellen Erklärung als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2018 verfügbar und werden auf der Internetseite unter https://www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

Die Entsprechenserklärungen der Schweizer Electronic AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance. html allen Interessenten zugänglich gemacht worden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2018 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

(Stand: Dezember 2018)

Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Dezember 2017 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 19. Mai 2017 berichtigt wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2017 den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

Kodex-Nr. 4.2.2:

Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat nicht vollumfänglich entsprochen. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Soweit allerdings der Kodex diese bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hält die Anforderungen der Empfehlung für zu unbestimmt. Dem Aufsichtsrat fehlen insbesondere konkrete Anhaltspunkte dafür, wie er den oberen vom unteren Führungskreis und die relevante von der irrelevanten Belegschaft abgrenzen soll. Unklar ist außerdem, welcher Zeithorizont und welche Perspektive bei der "zeitlichen Entwicklung" zu berücksichtigen sind. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die im Rahmen der Festlegung der Vorstandsvergütung schon bisher berücksichtigten Maßstäbe hinreichend sind, um eine angemessene Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.

Kodex-Nr. 4.2.3:

Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8, dass hinsichtlich der variablen Vergütungsteile eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die derzeit und künftig geltenden Vergütungsregelungen in den Vorstandsdienstverträgen sehen vor, dass der Aufsichtsrat im Fall außerordentlicher Entwicklungen auf Seiten der Gesellschaft (wie z.B. umwandlungsrechtliche Maßnahmen, Aktienrückkauf, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und/oder Veräußerung von Unternehmen und Betrieben, Hebung stiller Reserven), die einen erheblichen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Zielwerte der vorgesehenen variablen Vergütung haben, berechtigt ist, die Vertragsbedingungen und sonstigen Parameter der variablen Vergütung einseitig anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine solche Regelung sinnvoll und erforderlich ist, um die Auswirkungen solcher außerordentlichen Entwicklungen in angemessener Weise zu neutralisieren. Der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 1, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wurde und wird nicht entsprochen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Schweizer Electronic AG enthalten keine solche Regelung. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Aufnahme einer solchen Regelung nicht für sinnvoll, denn selbst in diesem Fall könnte ein Vorstandsmitglied seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern und auf Auszahlung seiner restlichen Ansprüche aus dem Vorstandsdienstvertrag bestehen. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat bei Verhandlungen mit vorzeitig ausscheidenden Vorstandsmitgliedern das Unternehmensinteresse hinreichend berücksichtigen und keine unangemessenen Abfindungen gewähren wird. Damit wird gleichzeitig der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 (Berechnung des Abfindungs-Caps) nicht entsprochen. In Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 wird empfohlen, dass eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps im Wert von zwei Jahresvergütungen (d.h. insgesamt drei Jahresvergütungen) nicht übersteigen soll. Die Vorstandsmitglieder haben im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist, so dass der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 grundsätzlich entsprochen wird. Allerdings wird für die Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung nicht - wie im Kodex vorgesehen - auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Vielmehr wird für die Berechnung auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Bemessung des Abfindungs-Caps auf Grundlage des Durchschnitts mehrerer Jahresvergütungen aussagekräftiger und angemessener ist, als hierfür auf die Gesamtvergütung nur des abgelaufenen und eventuell des laufenden Geschäftsjahrs abzustellen. Vor diesem Hintergrund wird vorsorglich eine teilweise Abweichung von Kodex-Nr. 4.2.3. Abs. 5 i.V.m. Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 erklärt.

Kodex-Nr. 5.1.2:

In Kodex-Nr. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 wird empfohlen, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.

Kodex-Nr. 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3:

Es besteht weder der in Kodex-Nr. 5.3.2 empfohlene Prüfungsausschuss noch der in Kodex-Nr. 5.3.3 empfohlene Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält die Einrichtung dieser Ausschüsse für ein Unternehmen der Größe der Schweizer Electronic AG mit einem lediglich sechsköpfigen Aufsichtsrat nicht für sinnvoll bzw. erforderlich. Die für den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss vorgesehenen Aufgaben sowie die sonstigen Aufgaben des Aufsichtsrats können problemlos im Gesamtgremium behandelt werden, soweit sie nicht dem bestehenden Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats übertragen sind. Als einziger Ausschuss besteht der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll bzw. erforderlich ist. Mit der Einrichtung des Personal- und Finanzausschusses hat der Aufsichtsrat daher der Empfehlung in Kodex-Nr. 5.3.1 Satz 1 (Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder) genügt. Höchst vorsorglich wird jedoch eine Abweichung von dieser Kodex-Empfehlung erklärt.

Kodex-Nr. 5.4.1:

In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1, Alt. 1 und Satz 2 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat im Rahmen der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung u.a. eine festzulegende Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat angemessen berücksichtigen soll. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hält die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnis und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb bei der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung eine solche Altersgrenze nicht festgelegt. Auch die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat nicht für zielführend. Gerade die von einer solchen Regelgrenze betroffenen Aufsichtsratsmitglieder verfügen über vertiefte Kenntnisse der Gesellschaft und langjährige Erfahrung, von denen die Gesellschaft profitiert. Über eine weitere Amtszeit soll daher immer im Einzelfall entschieden werden.

In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Anforderungen des Kodex an die Berichtspflicht nach Auffassung des Aufsichtsrats unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar sind. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Berichterstattung nicht für sinnvoll erachtet.

Kodex-Nr. 5.4.6:

Nach der Kodex-Empfehlung in Nr. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der Anknüpfung der erfolgsorientierten Vergütung an die Dividende die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt und dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.

Kodex-Nr. 7.1.2:

In Kodex-Nr. 7.1.2 Satz 3, 1. Halbsatz wird empfohlen, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein sollen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die Einhaltung der Frist von 90 Tagen ist aufgrund des zeitlichen Aufwands, der mit der Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht verbunden ist, nicht möglich. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden und werden aber innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt.

Schramberg, im Dezember 2018

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Die Struktur der Unternehmensleitung und Überwachung stellt sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre der Schweizer Electronic AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben.

Das Bestreben von Schweizer ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so einfach wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein Stimmrechtsvertreter benannt, den diese mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, von denen zwei von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und die übrigen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019 gewählt.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Vorstand.

Der Vorsitzende und der Stellvertretenden Vorsitzende des Aufsichtsrats werden aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt.

Zudem besteht ein Personal- und Finanzausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei weiteren Anteilseignervertreter, besteht. Der Ausschussvorsitzende informiert das Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlussfassungen des Ausschusses. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest, billigt den Konzernabschluss und beauftragt den Abschlussprüfer. Weitere Einzelheiten stehen im Bericht des Aufsichtsrats zur Verfügung.

Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, zum bestehenden Personal- und Finanzausschuss und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Tätigkeiten und Mandaten stehen im Anhang zum Jahresabschluss und unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/aufsichtsrat.html zur Verfügung.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht berichtet.

Für den Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Vorstand

Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, berät und stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Das Gremium besteht seit der Bestellung von Herrn Dr. Rolf Merte zum 08.10.2018 wieder aus drei Mitgliedern. Nähere Informationen über die Aufgabenbereiche sowie die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/vorstand.html zur Verfügung.

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands wird im Vergütungsbericht berichtet.

Für den Vorstand ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und Führungsebene

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" schreibt eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer (sog. Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Für Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung (auch nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegen, wurde die Pflicht geschaffen, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Führungsebenen zu setzen. Dabei hat das Unternehmen ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen.

Für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 hat sich der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat die Zielgröße gesetzt, dass mindestens ein Aufsichtsratssitz durch eine Frau besetzt werden soll. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Aufsichtsrat keine Frau an. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 eine Zielgröße von Null festgelegt. Bei Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Vorstand keine Frau an.

Der Vorstand hat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 für den Frauenanteil in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, dass mindestens eine Position mit einer Frau besetzt werden soll. Die im Gesetz benannte zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei Schweizer nicht definiert. Aus diesem Grund bezieht sich die Zielgröße auf die wesentliche Führungsebene. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße bestand die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands aus Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten und umfasste insgesamt neun Personen. Bei Festlegung der neuen Zielgröße war diese Führungsebene mit keiner Frau besetzt.

Diese neue Zielgröße sollen bis zum 30.06.2022 erreicht werden.

Ziele für die Zusammensetzung sowie Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat am 19. Juni 2017 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Loyalität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten und Geschäftsfelder von Schweizer als wesentlich erachtet werden. Unter anderem gehören hierzu Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen allgemeine Betriebswirtschaft, Unternehmensstrategie und -steuerung, Technologie, Produktion und Vertrieb, Finanzen (einschl. Rechnungslegung), Personal sowie Recht (einschließlich Compliance und Aufsichtsrecht). Im Falle anstehender Neubesetzungen ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse verstärkt werden sollen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:

Mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch eine ausländische Staatsangehörigkeit, relevante Auslandserfahrung oder relevante Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr);
nicht mehr als zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die eine Beratungsfunktion oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Schweizer Electronic AG wahrnehmen; damit sollen potentielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat eingeschränkt werden;
mindestens drei Aufsichtsratssitze für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2., d. h. mindestens ein Aufsichtsratssitz für unabhängige Anteilseignervertreter und mindestens zwei Aufsichtsratssitze für unabhängige Arbeitnehmervertreter (nach Einschätzung des Aufsichtsrats handelt es sich bei den Arbeitnehmervertretern grundsätzlich um unabhängige Aufsichtsratsmitglieder);
mindestens ein Aufsichtsratssitz für Frauen.

Diversity

Als international tätiges Unternehmen sind Vielfalt und interkulturelle Zusammenarbeit wesentliche Faktoren unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Diversität ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei umfasst der Begriff der Vielfalt (Diversity) die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft, der Religion, des ethnischen Hintergrunds, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sowie die Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen. Ziel unseres verfolgten Diversitätskonzepts ist es, die fachlich und persönlich geeignetsten Kandidaten für ein Mandat als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie für sämtliche Führungspositionen zu gewinnen und dabei eine vielfältige Zusammensetzung in seiner Gesamtheit anzustreben.

Das Diversitätskonzept, das im Hinblick auf die Zusammensetzung der Organe der Schweizer Electronic AG verfolgt wird, sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands neben der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität der Kandidaten insgesamt auf Vielfalt achtet und dabei eine angemessene Beteiligung von Frauen anstrebt. Die Vorstandsmitglieder sollten über langjährige Berufserfahrung in den für das Unternehmen relevanten Branchen verfügen. Bei der Prüfung potentieller Kandidaten für eine Nachbesetzung vakant werdender Vorstandspositionen werden qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und angemessen berücksichtigt.

Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf hinreichende Vielfalt geachtet. Gemäß der festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat soll mindestens ein Aufsichtsratssitz mit einer Frau besetzt sein. Bei der Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern stehen Kriterien wie die fachliche und soziale Kompetenz, die internationale Erfahrung sowie die charakterliche Eignung im Vordergrund.

Bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird außerdem auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet, ohne dass eine feste Altersgrenze festgelegt wurde.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung einschließlich Kompetenzprofil und Diversitätskonzept

Die verfolgten Zielgrößen in der Zusammensetzung einschließlich des Kompetenzprofils und die Kriterien des verfolgten Diversitätskonzepts werden frühzeitig im Auswahlprozess potentieller Kandidaten für eine Bestellung in den Vorstand, die Nominierung für die Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sowie für sämtliche Führungspositionen berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und ist mit den Geschäftsfeldern von Schweizer vertraut. Ein beachtlicher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern ist international tätig beziehungsweise verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Die Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen. Das Ziel, bis 30.06.2022, einen Aufsichtsratssitz mit einer Frau zu besetzen, ist seit dem 7. Juli 2017 mit der Wahl von Frau Karin Sonnenmoser in den Aufsichtsrat und Personal- und Finanzausschuss erfüllt.

Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören, davon mindestens ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat nach Einschätzung des Aufsichtsrats mindestens zwei unabhängige Anteilseignervertreter an, Herr Michael Kowalski und Frau Karin Sonnenmoser.

Im Auswahlprozess geeigneter Kandidaten für die Neubesetzung der Vorstandsposition hat der Aufsichtsrat neben der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität auf die Vielfalt geachtet. Qualifizierte Frauen wurden in den Auswahlprozess einbezogen und angemessen berücksichtigt. Die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands entspricht der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zielzusammensetzung.

Zielgrößen und Umsetzung für den Frauenanteil:

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31.12.2018 Ausgangsbasis 30. Juni 2017 Ziel bis 30. Juni 2022 Stand zum 31.12.2018
Aufsichtsrat Keine Frau Eine Frau Eine Frau
Vorstand Keine Frau Keine Frau Keine Frau
Wesentliche Führungsebene1) Keine Frau Eine Frau Eine Frau

1) Führungsebene unterhalb des Vorstands, die direkt an diesen berichten.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2015 wird ein Konzernabschluss nach den IFRS-Richtlinien erstellt. Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG erfolgt nach den HGB-Vorschriften. Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Konzern- und Jahresabschluss werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über wesentliche Sachverhalte, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer nimmt an den Aufsichtsratssitzungen, in denen Konzern- und Jahresabschluss gebilligt und festgestellt werden, persönlich teil.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei Schweizer einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, auf der Analystenkonferenz, in den Quartalsmitteilungen und im Halbjahresfinanzbericht.

Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen. Sämtliche Meldungen und Mitteilungen sind unter www.schweizer.ag/de/investorrelations.html zugänglich. Fragen werden von der Abteilung Investor Relations oder Communications beantwortet.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft

Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Schweizer Electronic AG oder sich darauf beziehende Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied und von ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigte Geschäfte ein Gesamtvolumen von EUR 5.000 erreicht. Die der Schweizer Electronic AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-go-vernance/directors-dealings.html abrufbar.

Schramberg, 10. April 2019

Der Vorstand

Dr. Rolf Merte, Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Michael Kowalski, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die mit der Umsetzung der Wachstumsstrategie erforderlichen Maßnahmen und Veränderungen haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die Arbeit des Vorstandes und des Aufsichtsrats bestimmt. Die besonderen Schwerpunkte für den Aufsichtsrat waren hierbei die zeitnahe Verfolgung und Überwachung des Bauprojektes in China in Verbindung mit dem Aufbau der regionalen Organisation und die Stärkung der Führungsstruktur des Unternehmens insgesamt.

Der Aufbau des Technologiewerkes in Jintan liegt trotz temporär schlechter Wetterbedingungen im Plan und weist keine wesentlichen Abweichungen zum vom Aufsichtsrat verabschiedeten Businessplan auf. Mit dem Bau des neuen Technologiewerkes wird die starke Position von Schweizer im Segment für hochwertige Leiterplatten sowohl technologisch als auch im Wachstumsmarkt Asien ausgebaut und somit langfristig weiter gestärkt werden.

Um das Erreichen der Wachstumsziele auch organisatorisch abzusichern, hat der Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion Anfang des Geschäftsjahres entschieden, den Vorstand entsprechend zu erweitern und die Position des Vorstandsvorsitzenden neu zu besetzen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass im Hinblick auf die Großinvestition in China und die bevorstehende Markteinführung der Embedding Technologie Herr Dr. Merte als neuer CEO einen sehr wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie von Schweizer leisten und gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Nicolas Schweizer und Marc Bunz die Internationalisierung und den eingeschlagenen Wachstumskurs vorantreiben wird.

Wir sind vom Erfolg des eingeschlagenen Weges überzeugt und freuen uns, dass Sie, sehr geehrte Aktionäre, das Unternehmen auf diesem Weg weiter begleiten werden.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten, seine Geschäftsführung kontinuierlich überprüft und überwacht. Maßstab waren dabei die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.

Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats

In vier turnusmäßigen und einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und die entsprechenden Entscheidungen getroffen; hinzu kamen fünf im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse. Im Berichtsjahr gab es kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die individuelle Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder an den Plenumssitzungen und den Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses:

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Aufsichtsräte Sitzungen (inkl. Ausschuss) Sitzungen Plenum Teilnahme Plenum Finanz- und Personalausschuss Teilnahme (Ausschuss) Teilnahme in % (aller Sitzungen)
Michael Kowalski 7 5 5 2 2 100%
Dr. Stephan Zizala 7 5 4 2 2 86%
Karin Sonnenmoser 7 5 4 2 2 86%
Chris Wu 5 5 5 100%
Carsten Brudlo 5 5 5 100%
Siegbert Maier 5 5 5 100%

Finanz- und Investitionsplanung; Unternehmensstrategie

In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Kundengruppen, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation und der Entwicklung des Partnernetzwerks. Weiter informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über das bestehende Compliance Management System.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr bildete die strategische Weiterentwicklung des Schweizer Konzerns durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte in Jintan (China).

Anhand eines zwischen Vorstand und Aufsichtsrats abgestimmten Reportings waren die Mitglieder des Aufsichtsrats stets umfassend über die Entwicklung, Baufortschritt und die Verwendung der geplanten Mittel informiert.

Personal- und Vergütungsthemen

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr waren Personalthemen. Diese wurden im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. In der Sitzung vom 28. September 2018 wurde die Bestellung von Herrn Dr. Rolf Merte als Vorstandsmitglied und Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden der Schweizer Electronic AG beschlossen. Ferner wurde im Oktober der neue Geschäftsverteilungsplan für die Mitglieder des Vorstands verabschiedet.

Des Weiteren wurde der Personal- und Finanzausschuss vom Aufsichtsrat beauftragt im Jahr 2019 mit einem externen Berater einen Plan für die Neugestaltung des variablen Vergütungsanteils (MSTI / LTI) zu erarbeiten.

Rechtsstreitigkeiten

Inhaltlich hat sich bei den anhängigen Themen im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung ergeben. So befasste sich der Aufsichtsrat auch in diesem Jahr regelmäßig mit den zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd.

Neben den zuvor genannten zentralen Inhalten behandelte der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen insbesondere noch folgende Themen:

Januar-Sitzung

Schwerpunkt der Sitzung vom 26. Januar 2018 war die Vorstellung einer geplanten Investition zur Optimierung des Produktionsprozesses durch den Vorstand und des Vice Presidents. Nach einer anschließenden offenen Diskussion wurde die Investition vom Aufsichtsrat genehmigt.

März-Sitzung (Bilanzsitzung)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden am 13. April 2018 über die erfolgten Zielerreichungsgespräche des Personal- und Finanzausschusses mit dem Vorstand und die Empfehlung für dessen Zielvorgaben 2018 informiert. Das Plenum folgte den Empfehlungen des Ausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI bzw. LTI sowie die Zielvorgaben für 2018 wurden beschlossen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit der Rechnungslegung der Schweizer Electronic AG und der Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017, der Abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &Young GmbH und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Schweizer Electronic AG eingehend befasst. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Dieser berichtete ausführlich über seine Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsergebnisse wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert und Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände und billigte die Rechnungslegung und die Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde die Zustimmung erteilt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats schlossen sich dem Prüfungsergebnis des Personal- und Finanzausschusses zur Nichtfinanziellen Erklärung an und der Bericht des Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Jahr 2017 wurde verabschiedet.

Juni-Sitzung

Am 29. Juni 2018 wurde der Aufsichtsrat über organisatorische Änderungen in den Berichtslinien informiert. Der Vorstand informierte über den Status der in 2018 geplanten Investitionen und gab einen Überblick zu aktueller Finanzierungsthemen.

September-Sitzung

Neben dem bereits zuvor berichteten Personalthema wurden am 28. September 2018 gemeinsam mit dem Vorstand die Eckpunkte zur Aktualisierung der Investitionsrichtlinie, zustimmungspflichtig durch den Aufsichtsrat, erörtert.

Dezember-Sitzung

In der Sitzung vom 7. Dezember 2018 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2019 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis. Ferner wurde die neue Investitionsrichtlinie und die Entsprechenserklärung verabschiedet. Ein Ausblick auf das im Jahr 2019 in Kraft tretenden ARUGII und den voraussichtlich in Kraft tretenden DCGK wurde erteilt. Großen Raum fand die Vorstellung der angepassten strategischen Ziele des Vorstands für den Konzern. In der anschließenden Diskussion konnten diese überzeugend dargelegt werden.

Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 28. September 2018 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsrat zu behandeln sind. Ferner wird der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.

Arbeit des Personal- und Finanzausschusses

In der Sitzung vom 29. März 2018 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Einzel- und Konzernabschluss zum 31.12.2017. Die Abschlussunterlagen wurden nebst gesonderter Nichtfinanzieller Erklärung vom Vorstand erläutert und durch die Mitglieder des Ausschusses geprüft. Des Weiteren wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vom Gremium erörtert. Finanzierungsthemen wurden vom Vorstand vorgestellt und im Gremium behandelt. Schwerpunkt der Sitzung vom 28. September 2018 war die Organisation des Managements sowie die Diskussion über die Anpassung der Investitionsrichtlinien des Vorstands.

Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und das Vorstandsvergütungssystem mindestens alle zwei Jahre durch externe Berater überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Beratung berichtet der Ausschuss an den Gesamtaufsichtsrat, bzw. gibt entsprechende Empfehlungen ab.

Corporate Governance

Über Corporate Governance im Einzelnen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrem gemeinsamen Corporate Governance Bericht, der sowohl im Geschäftsbericht als auch auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.

Entsprechenserklärung 2018

Insbesondere in der Sitzung vom 7. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und verabschiedete die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und sind zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.3.3 und 5.5.2 DCGK hätten offengelegt werden müssen sind nicht aufgetreten. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stehen gegenwärtig oder im Berichtsjahr mit Unternehmen, in denen sie eine hochrangige Position bekleiden mit Schweizer in Geschäftsbeziehungen. Die Geschäfte von Schweizer mit diesen Unternehmen erfolgen beziehungsweise erfolgten dabei zu Bedingungen entsprechend unter fremden Dritten. Der Aufsichtsrat achtet bereits in seiner Zielzusammensetzung auf die Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Die Einzelheiten der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Corporate Governance Bericht dargestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2018 geprüft. Die Ernst & Young GmbH wurden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 gewählt. Die Ernst & Young GmbH hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Wirtschaftsprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Oliver Pfeifer seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 16. April 2019 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 16. April 2019 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der keine Dividende vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erstellende Nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.

Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.

Schramberg, den 16. April 2019

Der Aufsichtsrat

Michael Kowalski, Vorsitzender

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