Annual Report • May 23, 2018
Annual Report
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Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der SCHWEIZER-Gruppe ("SCHWEIZER" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von SCHWEIZER. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. SCHWEIZER übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen.
Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

1 Gründung 12/2017 / Kapitalaufbringung ab 2018
SCHWEIZER steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. SCHWEIZERS hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Systemkosten-Reduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und fördern unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen.
SCHWEIZER bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. SCHWEIZER beschäftigt in Schramberg einschließlich Zeitarbeitnehmer 783 Mitarbeiter und weltweit insgesamt 797 Mitarbeiter. In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden.
Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse im Segment Regulierter Markt notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen.
Im Fokus der globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. SCHWEIZER will zukünftig außerdem in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet ihr Portfolio entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau. Im November 2017 hat SCHWEIZER eine Investitionsvereinbarung mit der Regierung von Jintan (Provinz Jiangsu/China) unterzeichnet, um in China eine nachhaltige Hochtechnologie-Produktionsstätte für Leiterplatten und Embedding-Lösungen zu errichten. Damit wird SCHWEIZER das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter ausschöpfen und den stark wachsenden chinesischen Markt adressieren.
SCHWEIZER nimmt zusammen mit seinen Partnern Elekonta, Meiko und WUS weltweit die führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Zudem hat SCHWEIZER durch das Joint Venture Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd. Zugang auf Produktionslinien in Vietnam, die speziell auf die Bedarfe europäischer Kunden abgestimmt sind. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich SCHWEIZER auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.
Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems ist die logische Konsequenz aus zunehmenden Kundenanforderungen, SCHWEIZERS Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet SCHWEIZER daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Schweizer Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2020 bzw. 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor.
Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der SCHWEIZER-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der SCHWEIZER-Gruppe aktuell um ein Einsegment-Unternehmen.
In 2017 ist es uns gelungen, die durchschnittliche Dauer der Prozessentwicklungsprojekte zu halbieren. Wesentliche Kernprozesse aus den Bereichen Mechanik, Multilayer-Herstellung, Leiterbild und elektrische Prüfung konnten mit neuester Technologie ausgestattet in die Serienfertigung überführt werden.
Die prozessbezogene Vorentwicklung nimmt eine immer bedeutendere Rolle im Rahmen unserer Entwicklungslandschaft ein. Da die Entwicklungszeiten unserer Kunden immer kürzer werden, müssen auch Prozesse und Prozessanpassungen an die jeweiligen Produktanforderungen in immer kürzerer Zeit erfolgen. Um diese Anforderung bei gleichzeitig zunehmenden Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen unserer Kunden zu erfüllen, haben wir die Prozessvorentwicklung als Matrixorganisation integriert und weiter ausgebaut.
Zusammen mit einem unserer Schlüssellieferanten haben wir im Rahmen der Vorentwicklung eine Anlagenkonzeption entwickelt, die anschließend in den Investitionsprozess der Serienentwicklung übergeben wurde. Hiervon erwarten wir signifikante Qualitätsverbesserungspotenziale im Zusammenhang mit der Ätztechnik für die Hochfrequenztechnik.
Ein weiteres Beispiel eines Vorentwicklungsprojekts steht im Zusammenhang mit der Plasmaätztechnik und dient ebenfalls der Hochfrequenztechnik. Hierbei nutzen wir unsere weltweiten Kontakte, um auch mit Lieferanten neue Wege zu eruieren.
Die Zusammenarbeit mit Infineon auf dem Gebiet des Chip-Embedding für die Leistungselektronik verläuft weiterhin intensiv und zielorientiert. Die Teams beider Firmen sind interdisziplinär in stetigem Austausch. Im vergangenen Jahr konnten weitere Applikationsdemonstratoren in p2 Pack-Technologie aufgebaut werden. Die Kunden bestätigen uns uneingeschränkt die technische Vorteilhaftigkeit der Lösung.
Die gesamten von SCHWEIZER erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Jahr 2017 beliefen sich auf 3,8 Mio Euro.
In 2017 konnten wir unser Team von Prozessentwicklungsingenieuren mit fünf neuen Talenten verstärken.
In 2017 konnte das Förderprojekt VoLiFa 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Unter der Konsortialführung von Hella gelang es, eine neue Scheinwerfergeneration für Kraftfahrzeuge zu entwickeln, die blendfreies Fahren und maximierte Ausleuchtung der Fahrbahn vereint. Die gesteigerte Funktionalität konnte nur mit Hilfe von Embedding-Lösungen von SCHWEIZER in dem zur Verfügung stehenden Bauraum realisiert werden. Für den Demonstrator stellte SCHWEIZER zwei neu entwickelte Leiterplatten zur Verfügung, bei denen LED-Entwärmung, dreidimensionale Montage, sowie das Einbetten von aktiven Chipkomponenten und passiven Bauteilen erfolgreich demonstriert wurden. Das Projekt startete am 1. April 2014 und wurde am 31. März 2017 abgeschlossen. Projektpartner waren Hella, Elmos, Merck, Porsche Engineering und die Universität Paderborn.
Seit Beginn des letzten Geschäftsjahres ist SCHWEIZER Konsortialpartner eines weiteren Forschungsprojekts mit dem Namen KoRRund. Im Rahmen dieses Projekts wird eine neue Art von Radarsensorik erforscht, die eine bessere Rundumsicht für das automatisierte Fahren ermöglichen wird. Die Aufgabe von SCHWEIZER in diesem Forschungsprojekt ist die Entwicklung neuartiger Hochfrequenzschaltungen, die eine Rundumsicht von bis zu 360° ermöglichen. Die Projektteilnehmer sind neben SCHWEIZER die Partner Bosch, Daimler Inmach, Fraunhofer IZM, K.I.T. (Karlsruhe) und die Universität sowie die Hochschule Ulm. Die Laufzeit des Förderprojekts geht vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019.
In diesem Forschungsprojekt werden neue Materialien für Hochtemperatur-Anwendungen erforscht, die notwendig sind, um die nächste Generation von Halbleiterchips, sog. Wide-Band-Gap Halbleiter, in die Leiterplatte zu integrieren. Diese neuen Halbleiter erlauben höhere Sperrschichttemperaturen im Betrieb, die folglich vom Leiterplattensubstrat ermöglicht werden müssen. Diese Kombination aus neuer Halbleitertechnologie und Embedding in Hoch-Temperatur-Substrate bereitet die nächste Generation von Invertern vor, die sowohl im Automobil- als auch im industriellen Umfeld eine Rolle spielen werden. Die Projektteilnehmer sind neben SCHWEIZER die Industriepartner Robert Bosch GmbH, Siemens AG, Isola GmbH, Peters Research GmbH & Co. KG sowie die Forschungspartner Universität Bayreuth, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., das Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) und die assoziierten Partner Huntsman Advanced Materials (Switzerland) GmbH sowie das European Center for Power Electronics e.V. (ECPE). Das Projekt startete am 1. Dezember 2015 und läuft bis 30. November 2018.
Ende des letzten Geschäftsjahres konnte SCHWEIZER ein weiteres Förderprojekt mit dem Namen SiC-Modul gewinnen. Inhalt des Projektes werden neue Einbettverfahren für SiC-Leistungshalbleiter sein. Im Vordergrund steht dabei eine Modularisierung der Leistungselektronik, die es erlauben wird, unterschiedliche Schaltungstopologien und Leistungsklassen zu adressieren. Projektkoordinator ist die Robert Bosch GmbH, Renningen. Weitere Projektpartner neben SCHWEIZER sind: die Conti Temic Microelectronic GmbH, Nürnberg, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RTH) Aachen, AixControl - Gesellschaft für leistungselektronische Systemlösungen mbH, Aachen, das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM); Berlin, die TLK-Thermo GmbH, Braunschweig sowie die Daimler AG, Böblingen. Die Laufzeit des neuen Förderprojekts geht vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2017 auf 33 Patente erhöht.
Die Zahl der SCHWEIZER Mitarbeiter - bezogen auf den Standort in Schramberg und einschließlich Zeitarbeitnehmer - belief sich zum Jahresende 2017 (31. Dezember) auf 783 Personen. Diese Entwicklung beinhaltet eine natürliche Mitarbeiterfluktuation von 3,96 Prozent, 21 Austritte in die Rente, 63 Neueintritte, davon acht Übernahmen von Auszubildenden und 19 Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis. Konzernweit beschäftigt SCHWEIZER zusätzlich 14 Mitarbeiter in Asien. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Zeitarbeitnehmer als Quereinsteiger mit SCHWEIZERS gut organisierter Aus- und Weiterbildung schnell und erfolgreich in das Arbeitsumfeld integriert werden können. Daher wurde in den letzten Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahres gemeinsam mit dem Betriebsrat eine neue Lösung zur schnelleren Übernahme von Zeitarbeitnehmern in die Festanstellung erarbeitet. Damit bietet SCHWEIZER den Zeitarbeitnehmern neue berufliche Perspektiven und begegnet dem Fachkräftemangel mit hauseigener Weiterqualifizierung.
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr beteiligte das Unternehmen seine Mitarbeiter und seine Zeitarbeitnehmer am Unternehmenserfolg. Für das Geschäftsjahr 2016 schüttete die Schweizer Electronic AG zum siebten Mal in Folge einen Teil des Jahresgewinns an die Beschäftigten aus.
Nach der im Vorjahr in einer Pilotphase getesteten Optimierung des seit langer Zeit existierenden, gängigen A-Schichtmodells, wurde als Ergebnis die Schichtfolge geändert und die Schichtdauer nach aktuellsten arbeitsmedizinischen Kenntnissen auf den Biorhythmus angepasst.
Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit einer betriebsinternen Arbeitsgruppe und dem Betriebsrat eine interne Lösung zur Altersteilzeit erarbeitet, die zum Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleitenden, flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die entsprechende Betriebsvereinbarung trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Mit dem Ausbau der Abteilung "Global Supply Chain & Business Development" und der Etablierung eines Projekt Management-Office (PMO) am Standort Schramberg in 2017, wurde angesichts der steigenden Kundennachfragen der zunehmenden Bedeutung des Partnermanagements und der zukünftigen Unternehmenserweiterung Rechnung getragen.
Innovations- und Umsatzmotor von SCHWEIZER bleibt die Automobilindustrie, das zeigt auch der Umsatzanteil des Automobilbereichs, der im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 69 Prozent lag. SCHWEIZER hat gute Kundenbeziehungen zu allen großen europäischen Tier Ones und OEMs und verbreitert ständig ihr Netzwerk; besonders auch in den Wachstumsmärkten in Asien.
Automatisiertes Fahren gehört zu den großen Herausforderungen für die Zukunft der Automobilbranche. Für die Sensorik werden hier im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. SCHWEIZER ist bei den Radarsensoren mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen der Partner der Wahl für viele große Tier Ones. Bei den Kamerasystemen setzen ebenfalls namhafte Tier Ones auf die SCHWEIZER FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben.
Auch bei der Elektromobilität, d. h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, der in den kommenden Jahren stetig steigen wird, gilt SCHWEIZER als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das Unternehmen hat sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC- oder AC/DC-Wandler mit seinem breitgefächerten Leistungselektronik-Angebot für fast jede Anwendung die richtige Lösung parat.
SCHWEIZER nutzt und investiert in die persönlichen Präsentationsmöglichkeiten auf den großen, internationalen Messen, wie die jährlich stattfindende PCIM in Nürnberg oder die Luftfahrtmesse AIRTEC und das Aviation Forum Hamburg, eine renommierte Fachkonferenz und Netzwerkplattform der internationalen Luftfahrtindustrie. Darüber hinaus wird SCHWEIZER regelmäßig zu Lieferantentagen bei ihren größten Kunden eingeladen, um ihr innovatives Produktportfolio dort konzernweit bekannt zu machen.
SCHWEIZERS Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass SCHWEIZER auch in diesen Märkten kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen wird.
Die Zufriedenheit unserer Kunden mit unserem Unternehmen insgesamt, unseren Mitarbeitern und unseren Produkten ist uns außerordentlich wichtig. Um diese zu erfassen, führen wir neben dem regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit unseren Kunden explizit eine Umfrage im Zweijahres-Rhythmus durch. Damit erfüllen wir ebenfalls die Anforderung unseres Qualitätsmanagementsystems. Die letzte Kundenumfrage fand im Spätsommer 2017 statt und hat die weitaus überdurchschnittliche Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt. Besonders hervorzuheben sind die Bewertungen für SCHWEIZER in Bezug auf Qualität, Zuverlässigkeit, technische Beratungskompetenz und Service.
Die guten Kundenbeziehungen von SCHWEIZER spiegeln sich unter anderem in einem stetig steigenden Auftragsbestand wider. Er stieg zum Jahresende 2017 auf 181,5 Mio Euro (Vj. 158,4 Mio Euro) an.
Die Einkaufsaktivitäten haben sich im Jahr 2017 vor allem während des ersten Halbjahres auf die Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen für die Produktionsstätte in Schramberg konzentriert. Bei der Beschaffung von Kupferfolie und Basismaterial waren in diesem Zeitraum massive Erhöhungen der Lieferzeiten zu verzeichnen. SCHWEIZER hat frühzeitig mit entsprechenden Anpassungen der Lagerbestände reagiert. Die geänderten Rahmenbedingungen wurden in die IT-Systeme integriert und die Disposition und Bestellzyklen angepasst. Darüber hinaus wurden zusätzliche Lieferanten und Materialien für Kupferfolie und Basismaterial in die Qualifikation aufgenommen. Durch diese Maßnahmen konnte eine reibungslose Belieferung erreicht werden.
Im Januar 2017 wurde die Produktivsetzung für die Prozess- und Kostenoptimierung im Bereich der C-Artikel durchgeführt. Mit der neuen Beschaffungsplattform konnte die Basis für einen schlanken Beschaffungsprozess für C-Artikel geschaffen werden. Die gesetzten Ziele in Bezug auf Reduzierung der Anzahl der Lieferanten, Vereinfachung der Beschaffungsabläufe und Reduzierung der Preise durch Bündelung der Volumina wurden erreicht. Die Plattform wird regelmäßig genutzt und hat sich als Standard etabliert.
Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, behält SCHWEIZER ihre "Grünen" Technologien und Prozesse durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklung im Blick, um die Umweltauswirkungen der zunehmenden Komplexität zu begrenzen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Umweltaspekte beleuchtet, um gegebenenfalls rechtzeitig Minderungsmaßnahmen zu treffen oder Auswirkungen zu reduzieren. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Selbstverständlich steht durch die konsequente Anwendung entsprechender Umweltanalysen wie auch Gefährdungsanalysen der Schutz der Mitarbeiterinnen sowie unserer an der Produktherstellung/ Nutzung beteiligten Geschäftspartner an erster Stelle. Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2017 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.
Die europäischen Volkswirtschaften haben im vergangenen Jahr durchweg ein positives Wachstum des Bruttoinlandsprodukts erzielen können. Laut Prognosen der Europäischen Kommission dürfte die Wirtschaft der Länder der Euro-Zone um durchschnittlich 2,4 Prozent wachsen. Gleichlaufend wird auch von einer Reduktion der Arbeitslosenquote ausgegangen, während die Inflation leicht ansteigt. Auch in Deutschland hielt die Wachstumsdynamik im Jahr 2017 an. Nach einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in 2016 um plus 1,9 Prozent wird für 2017 mit 2,2 Prozent gerechnet. Gestützt wurde diese Entwicklung durch positive Währungseffekte, niedrige Energiepreise sowie insbesondere die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB hat dies mittels einer fortgeführten Niedrigzinspolitik und dem signifikanten Anleihekaufprogramm realisiert.
Das wichtigste Kundensegment von SCHWEIZER - die Automobilindustrie - bilanziert das Jahr 2017 positiv. Insgesamt dürften die Fahrzeugverkäufe um rund 2,8 Prozent auf 86,5 Millionen angestiegen sein. Die Wachstumsimpulse kamen insbesondere aus den asiatischen Märkten, allen voran China, Indien und Japan. China legte mit 25,5 Millionen verkauften PKW rund 2,3 Prozent im Vergleich zu 2016 zu. Die vergleichsweise kleineren Märkte Japan (4,8 Millionen Fahrzeuge) und Indien (3,2 Millionen PKW) wiesen mit einer Steigerung von 6 bzw. 5 Prozent eine noch stärkere Wachstumsdynamik auf. Eine Erholung zeigte sich in den zuvor stark rückläufigen Märkten in Brasilien und Russland, während die Light-Vehicle Absätze in den USA mit 15,6 Millionen verkauften Fahrzeugen um 1,5 Prozent sanken. In West-Europa wurden im Gesamtjahr 2017 15,1 Millionen Fahrzeuge verkauft. Das ist ein Anstieg um 3,4 Prozent.
Im vergangenen Jahr wuchs der weltweite Umsatz mit Leiterplatten in der Automobilelektronik um rund 4,7 Prozent auf 6,1 Mrd USD. Der Anstieg ist damit fast doppelt so hoch, wie das Wachstum der verkauften Fahrzeuge. Während um das Jahr 2000 der Anteil der Automobilelektronik an den Gesamtkosten eines Fahrzeugs noch bei rund 20 Prozent lag, stieg dieser Wert mittlerweile auf über 30 Prozent. Für das Jahr 2030 wird sogar damit gerechnet, dass der Elektronikanteil auf 50 Prozent der Fahrzeuggesamtkosten ansteigt.
Der weltweite Leiterplattenmarkt hatte im Jahr 2017 ein Volumen von 62,1 Mrd USD. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Steigerung um 6,9 Prozent. 91 Prozent der Leiterplattenverkäufe wurden in Asien getätigt. Der mit Abstand größte asiatische Markt ist China mit einem Umsatz von 30,8 Mrd USD, gefolgt von Taiwan mit 7,9 Mrd, Südkorea mit 7,2 Mrd und Japan mit 5,2 Mrd USD. Der gesamte europäische Leiterplattenmarkt hatte ein Volumen von 2,2 Mrd USD, wovon Deutschland mit 914 Mio USD den größten Einzelmarkt repräsentiert. Zweitgrößter Leiterplattenmarkt Europas ist Italien (206 Mio USD), gefolgt von Frankreich (194 Mio USD). Die Umsätze stiegen in China um 8,9 Prozent, in Taiwan um 4,7 Prozent. In Europa stieg das Volumen zum ersten Mal seit 2014 wieder an. Das Wachstum betrug 5,2 Prozent auf 2,2 Mrd USD. Dieses verteilte sich auf 228 europäische Leiterplattenhersteller.
In 2016 wurden 31 Prozent der Automotive Leiterplatten in den sogenannten Powertrain, den Antriebsstrang, 25 Prozent in Chassis & Safety, 22 Prozent in Infotainment, 13,5 Prozent in die Innenraum-Elektronik und 8,5 Prozent in Lichtanwendungen benötigt.
Durch die Trends zum (teil-)Autonomen Fahren, der Elektromobilität (bzw. zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes) und der Vernetzung, werden zunehmend sogenannte Spezialleiterplatten verwendet. Diese werden zur weiteren Miniaturisierung, der Realisierung von Hochfrequenz Radar-Antennen und Leistungselektronischen Leiterplattenlösungen für höhere Ströme, Spannungen und Temperaturen benötigt.
Es wird erwartet, dass diese innovativen Leiterplatten-Lösungen auch zukünftig überproportional wachsen werden.
(Aussagen zum Automobilmarkt und Leiterplatten-Branche: NTI January 2018)
SCHWEIZER erreichte im Jahr 2017 mit 120,9 Mio Euro den bisher höchsten Konzernumsatz seiner Geschichte. Das Wachstum um 4,8 Mio Euro oder 4,2 Prozent konnte durch ein Rekord-Produktionsvolumen von 109,6 Mio Euro am Standort Schramberg erzielt werden. Umsätze über das asiatische Partnernetzwerk - insbesondere Meiko Electronics, Japan - lagen bei 11,3 Mio Euro. Verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung von Engpassbereichen, gezielte Investitionen in neue Produktionstechnologien wie zum Beispiel die Laser-Direktbelichtung sowie verschiedene Prozessoptimierungen ermöglichten die 6,2-prozentige Output-Erhöhung in Schramberg. Die Umsätze über die Meiko Electronics reduzierten sich, wegen einer vereinbarten Umstellung einzelner Kunden auf Direktbelieferung, um 2,8 Mio Euro auf 8,5 Mio Euro. In diesem Zusammenhang stieg auch der Umsatzanteil von Technologieprodukten aus den Schwerpunkten Leistungselektronik, Embedding und Systemkostenreduktion, welche im Schwerpunkt in Anwendungen des (teil-)autonomen Fahrens und in die Hybridisierung und Elektrifizierung der Antriebe in der Automobilindustrie mehr und mehr Verwendung finden. Dieser Anteil an Hoch-Technologieprodukten betrug im Berichtsjahr 69,9 Mio Euro, was einem Umsatzanteil von 58 Prozent entspricht (2016: 55 Prozent).
Der Umsatzanteil mit Kunden aus dem Industriesegment erhöhte sich deutlich um 34,3 Prozent. In dieser Kundengruppe beliefern wir insbesondere Lösungen in der Automation, Detektion, Robotik, Messtechnik und Sensorik für modernste Industrieanlagen. Das Umsatzvolumen erhöhte sich in diesem Kundenkreis auf 28,2 Mio Euro (2016: 21,0 Mio Euro). Hierin enthalten sind Kunden aus dem Luftfahrtbereich, welche sich mit 0,9 Mio Euro Umsatz noch in der Hochlaufphase befinden. Hier planen wir weitere Steigerungen für die Zukunft. Somit repräsentierten Industrieelektronikkunden fast ein Viertel des Gesamtumsatzes. Dies gilt ebenso für Kunden aus den Bereichen Consumer, Communications und Computing. Hier stieg der Umsatz um 22 Prozent auf 8,9 Mio Euro. Beide Erfolge sind wichtig für ein optimiertes Kundenportfoliomanagement. Die Automobilindustrie war mit einem Umsatz von 83,8 Mio Euro weiterhin unsere größte Kundengruppe. Sie repräsentierte damit knapp 70 Prozent der Umsätze (2016: 76 Prozent) im Berichtszeitraum. Dennoch blieb der Umsatz von 83,8 Mio Euro mit 4,0 Mio Euro unterhalb des Vorjahreswertes. Ein wichtiger technologischer Schwerpunkt war das Thema Sensorik durch Hochfrequenz-Leiterplatten, welche die Vorstufe zum vollständig Autonomen Fahren bilden. Diese Technologie unterstützt heute beispielsweise Radaranwendungen im Kurz-, Mittel- und Fernbereich, Kameras für Parkassistenten oder Verkehrszeichenerkennung und Laserscanning für die Umgebungserkennung (LIDAR). Trotz der Verringerung des Umsatzanteils wird auch in Zukunft die Automobilindustrie mit den Schwerpunkten Autonomes Fahren, Hybridisierung und Elektrifizierung der wesentliche Kernpunkt für SCHWEIZER - auch im neuen Werk in China - sein.
Die Absatzregionen entwickelten sich bis auf USA durchweg sehr positiv. Europa ist mit einem Umsatz von 100,7 Mio Euro (2016: 94,8 Mio Euro), was einem Anteil am Gesamtumsatz von 83,3 Prozent entspricht, der mit Abstand größte Markt für SCHWEIZER. Das Wachstum von 6,2 Prozent zum Vorjahr ist höher als das Marktwachstum, so dass weitere Marktanteile gewonnen wurden. In Deutschland stiegen die Umsätze um 3,7 Mio Euro auf 72,3 Mio Euro. Größter europäischer Auslandsmarkt ist nach wie vor Ungarn mit 11,8 Mio Euro (2016: 12,3 Mio Euro). Direkte Exporte nach Großbritannien gab es bei SCHWEIZER im Jahr 2017 nicht, so dass absatzseitig keine wesentlichen Einflüsse aus dem anstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zu erwarten sind. Die Region Americas - Nord-, Mittel- und Südamerika - war im Jahr 2017 mit einem Umsatz von 10,3 Mio Euro um 18 Prozent unterhalb der Vorjahreswerte. Dies wurde getrieben durch ein schwächeres USA-Geschäft, welches um 20,7 Prozent schrumpfte. Grund hierfür waren auslaufende Produktreihen mit Zielmarkt USA. Die US-Tax-Reform hatte auf diese Entwicklung keinen Einfluss. Die Region APAC (Asia Pacific) entwickelte sich hingegen positiv. Mit einem Umsatz von 9,5 Mio Euro machte sie 7,9 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Die Steigerung um 13,1 Prozent wurde durch Wachstum in den Zielmärkten Südkorea und Philippinen erreicht. Größter asiatischer Einzelmarkt ist weiterhin China.
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| Mio Euro | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 72,3 | 68,6 |
| Europa (ohne Deutschland) | 28,4 | 26,2 |
| Asien | 9,5 | 8,4 |
| Amerika | 10,3 | 12,6 |
| Übrige Länder | 0,4 | 0,3 |
| 120,9 | 116,1 |

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| Mio Euro | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Automotive | 83,8 | 87,8 |
| Industrie | 28,2 | 21,0 |
| Andere | 8,9 | 7,3 |
| 120,9 | 116,1 |

Im Jahr 2017 wurden Neuaufträge in Höhe von 144,0 Mio Euro (2016: 125,4 Mio Euro) verbucht. Bei weitem die höchste Steigerung der Aufträge erfolgte im Industrie-Elektronik-Bereich. Mit Aufträgen von 41,1 Mio Euro (2016: 18,5 Mio Euro) konnte mehr als eine Verdoppelung zum Vorjahr erzielt werden. Somit betrug das Book-to-Bill Verhältnis in dieser Kundengruppe 1,46, was sehr optimistisch in die weitere Entwicklung blicken lässt. Ebenso erfreuliche Erfolge wurden bei den Consumer- und Communications-Kunden erzielt. Hier stiegen die Auftragseingänge um 75 Prozent auf 10,0 Mio Euro. Etwas rückläufig zeigte sich die Auftragstätigkeit bei Automobilkunden. Diese betrugen im Berichtsjahr 92,9 Mio Euro und verringerten sich somit um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unbestritten repräsentieren die Automobilkunden dennoch den weitaus größten Anteil der Aufträge. Die Auftragsbestände für diese Kundengruppe summierten sich auf 146,5 Mio Euro - eine weitere Steigerung um 9,1 Mio Euro im Vergleich zu 2016. Insgesamt belief sich der Auftragsbestand zum Ende Dezember 2017 auf das Rekordniveau von 181,5 Mio Euro (2016: 158,4 Mio Euro). Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 129,4 Mio Euro zur Auslieferung im Jahr 2018 terminiert. Im Gesamtjahr wurde ein Book-to-Bill Verhältnis von 1,19 erzielt.
Im zweiten Halbjahr 2017 war die Ergebnissituation wesentlich verbessert. Insgesamt betrug im Berichtsjahr das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 8,4 Mio Euro (2016: 9,5 Mio Euro). Das entspricht einer EBITDA-Marge von 7,0 Prozent. Während im ersten Halbjahr eine Marge von 5,8 Prozent erreicht wurde, steigerte sich diese auf 8,2 Prozent im zweiten Halbjahr. Hierbei verbesserten sich alle wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bruttomarge lag im zweiten Halbjahr bei 16,3 Prozent um 1,1 Prozentpunkte höher als in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres. Insgesamt führte dies zu einer Bruttomarge von 15,7 Prozent für das Gesamtjahr. Dies wurde trotz eines etwas niedrigeren Umsatzniveaus erzielt. Positiv wirkten im Wesentlichen eine Optimierung des Produktionsportfolios und Prozessoptimierungen. Die Rohstoffpreise entwickelten sich unterschiedlich. Während der Goldpreis am Anfang des Jahres 2017 noch auf einem niedrigen Niveau war, erhöhte sich dieser im Jahresverlauf stetig. Im Ergebnis war der durchschnittliche Goldpreis in 2017 ähnlich dem des Vorjahres, so dass dadurch keine wesentlichen Einflüsse ausgingen. Anders war die Situation beim Kupfer. Dieses verteuerte sich seit Anfang 2016 stetig. Außergewöhnliche Bewegungen ergaben sich bei Kupferfolien, die sich durch Lieferengpässe und die steigenden Kupferpreise verteuerten. Durch die Straffung der Führungsstrukturen reduzierten sich die Kosten für die Verwaltung um 1,1 Mio Euro im zweiten Halbjahr.


Die Abschreibungen betrugen 8,1 Mio Euro, was zu einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 0,3 Mio Euro führte. Nach einem negativen EBIT im ersten Halbjahr von -0,4 Mio Euro konnte sich dies im zweiten Halbjahr erholen und betrug 0,7 Mio Euro. Die EBIT-Marge belief sich somit auf 0,3 Prozent (2016: 1,6 Prozent).
Der Jahresüberschuss summierte sich auf 3,5 Mio Euro (2016: 0,6 Mio Euro). Damit erhöhte sich der Gewinn je Aktie auf 0,92 Euro (2016: 0,16 Euro).

Um die vorliegenden Ergebniszahlen mit den Vorjahreswerten vergleichbar zu machen, sind nachfolgend die verschiedenen Sondereffekte des Berichtsjahres dargelegt. Die Sondereffekte hatten sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Geschäftszahlen.
Das EBITDA wurde im Schwerpunkt durch zwei Aspekte beeinflusst, welche nicht dem operativen Geschäftsverlauf zugerechnet werden können beziehungsweise die einen Vergleich zum Vorjahr entgegenstehen. Zunächst wurde eine Rückstellung für Prozessrisiken von 2,5 Mio Euro gebildet. Die Rückstellungsbildung erfolgte im zweiten und im dritten Quartal (für weitere Ausführungen, siehe Risikobericht, Seite 30). Ferner wurde das EBITDA durch Aufwendungen für die Vorbereitung des Aufbaus eines neuen Produktionswerkes in China mit 0,5 Mio Euro belastet. Hierbei wurden die Mittel in eine Standortstudie und in die Vorbereitungen des Investment Agreements sowie die Erstellung eines detaillierten Business-Case investiert. Insgesamt beliefen sich die Sondereffekte auf 3,0 Mio Euro. Nach Bereinigung dieser Effekte erhält man einen mit dem Vorjahr vergleichbaren Wert. Dieser beträgt für das EBITDA 11,4 Mio Euro, was einer EBITDA-Marge von 9,4 Prozent entspricht. Da alle Effekte deckungsgleich auch das EBIT beeinflussten, beträgt dieses vor Sondereffekten im Jahr 2017 3,3 Mio Euro (2016: 1,8 Mio Euro).

SCHWEIZER und Meiko Electronics haben im vierten Quartal 2017 vereinbart, die gegenseitige Beteiligung beider Unternehmen wesentlich zu reduzieren. Der teilweise Verkauf der Aktien wird keinen Einfluss auf die derzeitige und künftige Zusammenarbeit beider Unternehmen haben. SCHWEIZER lässt weiterhin Produkte verschiedener Kunden sowohl in den Produktionswerken in China als auch im Meiko-Werk in Vietnam produzieren. Insbesondere für das Werk in Vietnam rechnen wir mit einer sehr guten Entwicklung der Geschäftsaktivitäten in den nächsten Jahren. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben wir im Dezember des Geschäftsjahres 282.240 Aktien der Meiko Electronics über den Markt veräußert. Der Veräußerungserlös betrug 616,6 Mio JPY (4,6 Mio Euro). Der aus dem Verkauf entstandene ergebniswirksame Gewinn betrug 4,0 Mio Euro und beeinflusste das Finanzergebnis entsprechend positiv. Derzeit hält SCHWEIZER noch 31.360 Aktien der Meiko Electronics. Es bestehen keine Pläne für eine Veränderung dieses Bestandes. Unter Berücksichtigung aller Sondereffekte, welche sich auf 1,0 Mio Euro summieren, hätte das Jahresergebnis 2,5 Mio Euro betragen.

Das Vermögen von SCHWEIZER betrug zum Bilanzstichtag 113,6 Mio Euro (2016: 117,7 Mio Euro). Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 6,3 Mio Euro auf 62,2 Mio Euro. Der Wert der Sachanlagen war um 4,2 Mio Euro vermindert und betrug nunmehr 59,5 Mio Euro. Begründet ist dieser Rückgang in einer im Vergleich zu den Abschreibungen geringeren Summe an Neuinvestitionen. Die Verminderung der Beteiligungen um 1,8 Mio Euro auf 0,5 Mio Euro ist auf den Abgang durch den Verkauf eines Teils der Aktien an der Meiko Electronics und die Aufwertung der verbliebenen Aktien aufgrund des gestiegenen Fair Value zurückzuführen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich auf 51,4 Mio Euro (2016: 49,2 Mio Euro). Neben den Vorräten, welche sich um 1,5 Mio Euro auf 17,7 Mio Euro erhöhten, stieg auch der Bestand an Liquidität um 1,8 Mio Euro auf 11,3 Mio Euro an. Steigende Umsatzzahlen und ein signifikant erhöhter Auftragsbestand führten zum Anstieg der Vorräte. Insgesamt war das Abnahmeverhalten der Kunden auf einem konstant guten Niveau, so dass keine bemerkenswerten Risiken aus den erhöhten Vorräten abzuleiten sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben mit 17,8 Mio Euro (2016: 17,5 Mio Euro) fast konstant. Gegenläufig reduzierten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 2,8 Mio Euro. Im Wesentlichen ist dies auf die Verrechnung von Ansprüchen gegenüber der Gebrüder Schmid GmbH und der Verbindlichkeit aus Kapitalrückzahlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden als Minderheitsbeteiligter an der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. zurückzuführen ist.
Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag 62,3 Mio Euro nach 62,1 Mio Euro im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote lag bei 54,9 Prozent (Vorjahr: 52,8 %). Die Schulden wurden in der Berichtsperiode um 4,3 Mio Euro auf 51,3 Mio Euro reduziert. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um 1,2 Mio Euro vermindert; es wurden keine langfristigen Darlehen neu aufgenommen. Unterjährig kurzfristig aufgenommene Geldmarktdarlehen wurden innerhalb des Berichtsjahres wieder voll zurückbezahlt.

Im Berichtsjahr betrug der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 4,6 Mio Euro. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies eine Reduzierung um 1,9 Mio Euro. Wesentliche Größen waren das Ergebnis vor Steuern von 3,9 Mio Euro, die Abschreibungen von 8,1 Mio Euro sowie die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen von 2,3 Mio Euro. Letzteres ist begründet durch die Rückstellung, die für Prozessrisiken in Höhe von 2,5 Mio Euro gebildet wurde. Ferner beliefen sich die Zahlungen von Ertragsteuern auf 2,9 Mio Euro. Der Gewinn aus dem Abgang von Finanzanlagen belief sich auf 4,0 Mio Euro. Schließlich erhöhten sich die Steuerforderungen um 1,3 Mio Euro. Der operative Cashflow war im zweiten Halbjahr mit 2,4 Mio Euro etwas höher als im ersten Halbjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 1,4 Mio Euro. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf 3,3 Mio Euro. Alle wesentlichen Investitionen wurden am Standort in Schramberg getätigt. Die Veräußerung der Anteile an der Meiko Electronics erbrachte einen Erlös von 4,6 Mio Euro. Im Rahmen einer Vereinbarung mit unserem strategischen Kooperationspartner Meiko Electronics hat SCHWEIZER seine Anteile um 282.240 Aktien reduziert. Den verbleibenden Bestand von 31.360 Aktien wird SCHWEIZER halten.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit summierte sich im Berichtsjahr auf -4,0 Mio Euro. Hierbei wurden Darlehen und Leasingverpflichtungen von insgesamt 1,6 Mio Euro bedient. Die Auszahlungen für Dividenden betrugen 2,4 Mio Euro. Im ersten Halbjahr des Berichtsjahres wurden Geldmarktdarlehen von 3,0 Mio Euro aufgenommen. Diese wurden im zweiten Halbjahr wieder voll zurückgeführt.

Im Ergebnis wurde das Geschäftsjahr mit einem Liquiditätsbestand von 11,3 Mio Euro abgeschlossen. Somit erhöhte sich der Cash-Bestand im Jahresverlauf um 1,8 Mio Euro.
Der operative Geschäftsverlauf im Jahr 2017 entsprach unseren Planungen und wurde teilweise auch übererfüllt. Insbesondere die hervorragenden Auftragseingänge und die leicht überplanmäßigen Umsätze deuten auf einen günstigen Geschäftsverlauf hin.
Die stabilen Bilanzstrukturen einer hohen Eigenkapitalquote und das weiter verbesserte Netto-Guthaben untermauern die gute finanzielle Basis des Geschäftsmodells.
Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:
| ― | Wirtschaftlichkeit |
| ― | Wachstum und Investitionen |
| ― | Kapitalbindung |
| ― | Finanzierung |
Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.
SCHWEIZER beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA Quote. Die EBITDA Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation für den Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum, haben beide Kennzahlen bei SCHWEIZER eine gleichhohe Wichtigkeit.
SCHWEIZER hat sich für das Geschäftsjahr 2017 eine EBITDA Quote von 8 bis 9 Prozent zum Ziel gesetzt. Bei einem Zielumsatz von knapp 120 Mio Euro entsprach das einem Ziel-EBITDA von 9,5 bis 10,5 Mio Euro ohne Sondereffekte. Tatsächlich betrug das EBITDA vor Sondereffekten 11,4 Mio Euro, was einer EBITDA Marge von 9,4 Prozent entspricht. Operativ wurden somit die Zielwerte übertroffen. Durch die Sondereffekte in Höhe von 3,0 Mio Euro, welche zum Zeitpunkt der Zielsetzung noch nicht absehbar waren, reduzierte sich das EBITDA jedoch auf 8,4 Mio Euro. Die EBITDA Quote nach Sondereffekten betrug 7,0 Prozent.
SCHWEIZER misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2016 ein Rekordumsatz von 116,1 Mio Euro erzielt wurde, setzte sich SCHWEIZER für das Jahr 2017 das Ziel um weitere 2 bis 4 Prozent zu wachsen. Rechnerisch war der Zielumsatz also zwischen 118,4 und 120,7 Mio Euro. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 120,9 Mio Euro erwirtschaftet; dies entspricht einer Wachstumsquote von 4,2 Prozent. Somit wurde auch das Wachstumsziel leicht übertroffen. Das Verhältnis vom Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote von etwas über 50 Prozent zu erreichen. Mit einer Investitionsquote von 42,9 Prozent wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht. Unter Herausrechnung der Sondereffekte, welche das EBITDA erhöhen, betrug die Investitionsquote 31,7 Prozent.
Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagement ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet SCHWEIZER einen durchgängigen, SAP-unterstützen Dispositions-prozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. SCHWEIZER verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. Wie bei allen anderen Kennzahlen gilt auch hier, dass durch eine Teiloptimierung einer Kennzahl immer der Gesamtblick auf das Unternehmen nicht aus dem Auge verloren werden darf. SCHWEIZER hat sich für das Jahr 2017 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, das sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital 22,1 Mio Euro. Das entspricht einer Zunahme von 9,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Da die Umsatzsteigerung 4,2 Prozent betrug, wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht.
SCHWEIZER konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand deren die Zielkategorie Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für beide Finanzierungskennziffern hat SCHWEIZER sowohl ein Mindestziel als auch ein Jahresziel für 2017 kommuniziert. Für die Eigenkapitalquote, welche das Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Gesamtkapital repräsentiert, beträgt das strategische Mindestziel 35 Prozent. Für das Jahr 2017 wurde eine Eigenkapitalquote von zwischen 55 und 60 Prozent angestrebt. Mit 54,9 Prozent blieb die Eigenkapitalquote etwas unterhalb des Zielkorridors. Der Nettoverschuldungsgrad, der sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital errechnet, soll strategisch nicht mehr als 150 Prozent erreichen. Für 2017 haben wir uns einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich vorgenommen. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von -6,5 Prozent waren die Liquiditätsbestände im Berichtsjahr höher als die verzinslichen Schulden. Damit wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.
Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2017. Die Prognose stammt vom April
2017, wie sie im Geschäftsbericht 2016 dargestellt wurde. Zur besseren Vergleichbarkeit des Geschäftsverlaufs zum
Vorjahr wurde die Tabelle um die Spalte vor Sondereffekte ergänzt. Hier sind die Einflüsse aus der Rückstellung von Prozessrisiken sowie die Kosten für die Projektstudie China berücksichtigt.
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| Ist 2016 | Ziel 2017 (Prognose April 2017) | Ist 2017 vor Sondereffekte | Ist 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 116,1 Mio Euro | + 2 - 4 % | 120,9 Mio Euro (+ 4,2 %) | 120,9 Mio Euro (+ 4,2 %) |
| EBITDA | 9,5 Mio Euro | 9,5 - 10,5 Mio Euro | 11,4 Mio Euro | 8,4 Mio Euro |
| EBITDA-Quote | 8,2 % | 8 - 9 % | 9,4 % | 7,0 % |
| Investitionsquote | 94,9 % | etwas über 50 % | 31,7 % | 42,9 % |
| Nettoverschuldungsgrad | -1,5 %* | niedriger einstelliger Bereich | -6,7 % | -6,5 % |
| Eigenkapitalquote | 52,8 %* | 55 - 60 % | 54,5 % | 54,9 % |
| Working Capital | 20,2 Mio Euro* | stabil im Rahmen des Umsatzwachstums | 22,1 Mio Euro | 22,1 Mio Euro |
* adj. IAS 8
Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir laufend beobachtet, ob der anstehende Brexit oder die angekündigte US-Steuerreform einen Einfluss auf unsere Geschäftszahlen oder auf das Kunden- und Finanzierungsumfeld hatte. SCHWEIZER hat keine direkten Kunden für Leiterplatten in Großbritannien. Daher ergab sich hieraus keine Risikoposition. Inwiefern der Absatz an Leiterplatten durch mittelbare Effekte beeinflusst wurde - also zum Beispiel durch einen geringeren PKW-Export von Deutschland nach Großbritannien oder durch zurückgehende Produktionsvolumina bei britischen Automobilherstellern - lässt sich gegenwärtig nicht abschließend bestimmen. Wir schätzen eine diesbezügliche Wirkung als sehr gering ein, da die Nachfrage nach Leiterplatten von SCHWEIZER höher war als unsere Produktionskapazitäten. Dasselbe gilt für die US-Reformpläne. Die aktuell von den USA ausgelöste Diskussion über Handelsbeschränkungen ist derzeit noch zu unkonkret um auf dieser Basis eine fundierte Beurteilung der Auswirkungen auf SCHWEIZER treffen zu können. Im Berichtsjahr betrug der direkte Umsatz mit den USA 9,2 Mio Euro. Falls es Handelsbeschränkungen für Exporte der deutschen Automobilindustrie in die USA geben würde, so wäre eine negative Auswirkung auf die Nachfrage nach Leiterplatten von SCHWEIZER nicht auszuschließen.
SCHWEIZER hat einen Lieferanten von Material, der in Großbritannien ansässig ist. Die Preis- und Liefersituation wurde im Berichtsjahr nicht beeinflusst. Im Vorgriff auf den Brexit qualifizieren wir derzeit einen asiatischen Alternativlieferanten für das entsprechende Material. SCHWEIZER finanziert sich ausschließlich in Deutschland, so dass auch hieraus keine Einflüsse ergaben. Insgesamt verfolgen und beurteilen wir die weiteren Entwicklungen aus den beiden potenziell handelsbeschränkenden Themen im Rahmen unseres Risikomanagements intensiv weiter.
Der Lagebericht der Schweizer Electronic AG wird zusammen mit dem Konzernlagebericht in einem zusammengefassten Lagebericht dargestellt.
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden. Zudem wird die Geschäftsentwicklung der Schweizer Electronic AG durch die analogen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie der Konzern beeinflusst und unterliegt auch im Hinblick auf Risiken und Chancen den gleichen Voraussetzungen.
Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzern-abschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
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| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 119.994 | 117.006 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -96.440 | -95.038 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 23.554 | 21.968 |
| Vertriebskosten | -4.436 | -4.223 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -12.396 | -12.384 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4.098 | 2.615 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.622 | -920 |
| Erträge aus Beteiligungen | 45 | 0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 78 | 41 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -724 | -999 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.489 | -1.369 |
| Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss | 5.109 | 4.728 |
| Gewinnvortrag | 2.940 | 2.958 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -2.500 | -2.300 |
| Bilanzgewinn | 5.549 | 5.386 |
Die Schweizer Electronic AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 120,0 Mio Euro (2016: 117,0 Mio Euro), was einem Wachstum von 2,6 Prozent entspricht.
Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11,8 Prozent auf 176,6 Mio Euro. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 124,6 Mio Euro zur Auslieferung im Jahr 2018 terminiert.
Die Bruttomarge belief sich auf 23,6 Mio Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 1,6 Mio Euro entspricht. Die Bruttomarge der Schweizer Electronic AG beträgt somit 19,6 Prozent (2016: 18,8 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4,1 Mio Euro wurden durch den teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics mit 2,6 Mio Euro positiv beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 3,6 Mio Euro. Sie wurden durch eine Rückstellung für Prozessrisiken mit 2,5 Mio Euro belastet (für weitere Ausführungen, siehe Risikobericht, Seite 30).
Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2017 betrug 7,2 Mio Euro (2016: 7,1 Mio Euro). Die EBIT Quote lag somit bei 6,0 Prozent (2016: 6,0 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 11,4 Mio Euro (2016: 9,4 Mio Euro). Dies entspricht einer EBITDA Quote von 9,5 Prozent (2016: 8,1 Prozent).
Die Ertragsteuern erhöhten sich leicht auf 1,5 Mio Euro (2016: 1,4 Mio Euro). Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf 5,1 Mio Euro (2016: 4,7 Mio Euro).
Aktiva
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| 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 690 | 926 |
| Sachanlagen | 34.004 | 33.328 |
| Finanzanlagen | 11.223 | 13.015 |
| 45.918 | 47.270 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 17.307 | 15.859 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 20.577 | 19.476 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 9.888 | 7.947 |
| 47.772 | 43.282 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 176 | 319 |
| Summe Aktiva | 93.865 | 90.871 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 56.375 | 53.750 |
| Rückstellungen | 14.353 | 12.128 |
| Verbindlichkeiten | 23.035 | 24.827 |
| Passive latente Steuern | 103 | 166 |
| Summe Passiva | 93.865 | 90.871 |
Zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich die Vermögenswerte der Schweizer Electronic AG um 3,0 Mio Euro auf 93,9 Mio Euro.
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio Euro auf 45,9 Mio Euro. Begründet ist dieser Rückgang im Wesentlichen durch den teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics, was den Wert der Finanzanlagen reduzierte.
Das Umlaufvermögen hingegen stieg um 4,5 Mio Euro auf 47,8 Mio Euro. Neben dem Kassenbestand, der sich auf 9,9 Mio Euro erhöhte, stiegen insbesondere die Vorräte auf 17,3 Mio Euro an. Dieser Anstieg ist begründet in dem höheren Geschäftsvolumen und den hohen Auftragsbeständen am Jahresende.
Während sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen leicht reduzierten, erhöhten sich die übrigen Rückstellungen um 2,2 Mio Euro.
Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 2,6 Mio Euro auf 56,4 Mio Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 60,1 Prozent (31. Dezember 2016: 59,2 Prozent).
Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer Electronic AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Die prognostizierte leichte Erhöhung des Umsatzes und der Ergebnisse wurde mit einem Umsatzplus von 2,6 Prozent erreicht bzw. mit einer Steigerung der EBITDA Quote von 8,1 Prozent auf 9,5 Prozent im Geschäftsjahr übertroffen. Die Bilanzkennzahlen haben sich entsprechend der Prognose wenig verändert.
Seit der Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer aus dem Vorstand mit Wirkung zum 1. Februar 2017 besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern.
Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr basieren auf der im Herbst 2017 erstellten Budgetplanung für den Konzern. Hierzu wurden Anpassungen vorgenommen, falls sich in der Zwischenzeit wesentliche Veränderungen der noch zum Budgetzeitpunkt gültigen Prämissen ergaben. Grundlagen der Prognose sind grundsätzlich die Erwartungen über die volkswirtschaftliche Entwicklung, die Veränderungen auf den Automobilmärkten sowie die aktuellen Vorhersagen bezüglich der Leiterplattenbranche. Die Margen- und Kostensituation wird wesentlich bestimmt durch die vorherzusehenden Produktprogramme, die Entwicklung der Personalkosten sowie der Rohstoff- und Zulieferteilemärkte. Für SCHWEIZER werden für das Jahr 2018 auch Einflüsse aus dem Standort-Projekt in China auftreten, welche Einfluss auf die Prognosewerte haben werden.
Im Chancen- und Risikobericht sind weitere Faktoren aufgeführt, welche zu positiven oder negativen Abweichungen der Prognosewerte führen können.
Deutschland wird auch im Jahr 2018 der wichtigste Absatzmarkt für SCHWEIZER sein. Laut den aktuellen Prognosen wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,3 Prozent erwartet (OECD, IWF, EU-Kommission). Diese positiven Erwartungen werden auch vom aktuellen Konjunkturbarometer des DIW gestützt. Besondere Dynamik zeigen hierbei die investitionsgetriebenen Segmente. Laut der EU-Kommission soll die wachstumshemmende Finanzkrise überwunden sein, so dass für das Jahr 2018 ein Wachstum von 2,3 Prozent in den 19 Euro-Ländern erwartet wird. Außerhalb der Euro-Zone wird insbesondere für Großbritannien mit 1,4 Prozent ein stark unterproportionales Wachstum als Folge des BREXIT, der für März 2019 geplant ist, prognostiziert. Ferner wird eine Inflation von rund 1,5 Prozent erwartet. Diese ist unterhalb der angestrebten 2,0 Prozent. Damit gibt es kein klares Signal, die lockere Geldpolitik mit den Nullzinsen in absehbarer Zeit zu beenden.
Auch im Jahr 2018 wird die Automobilindustrie die wichtigste Kundengruppe für SCHWEIZER sein. Sie steht in den nächsten Jahren vor wichtigen Herausforderungen aber auch großen Chancen. Die Herausforderungen bestehen insbesondere für die deutsche Automobilindustrie darin, dass die Vorkommnisse der letzten Zeit zu einem gewissen Vertrauensverlust auf dem deutschen Markt geführt haben. Ferner könnten die zu erwartenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten potenziell zu einer Zurückhaltung bei den inländischen Käufern führen. Neue Chancen entstehen jedoch durch die Trends Autonomes Fahren, Mobilitätsangebote und Elektrifizierung. Für das Jahr 2018 wird mit einem weltweiten Automobilabsatz von 97 Millionen Fahrzeugen gerechnet (OICA und NTI). Dies ist eine Steigerung von 1,3 Prozent. Für Deutschland wird ein Wachstum von 2,3 Prozent erwartet (FERI). Der Elektronikanteil pro Fahrzeug wird jedoch überproportional steigen, was auch eine direkte Auswirkung auf den Leiterplattenbedarf pro Fahrzeug hat.
Über viele Jahre wurde das Wachstum für Bauelemente und Leiterplatten durch den expandierenden PC-, Laptop und zuletzt Tablet-Markt getrieben. Seit Ende der Neunziger Jahre übernahm diese Rolle der Mobiltelefon-Markt. Vor elf Jahren mit Apples iPhone begann dann der Siegeszug der Smartphones. Heute stagniert der Markt weltweit bei etwa 6,5 Milliarden Mobiltelefonen im Umlauf. Jährlich werden etwa 1,9 Milliarden neue Einheiten verkauft, bei etwa 90 Prozent Ersatzbedarf. Das Wachstum ist bei normalen 3 bis 4 Prozent pro Jahr angekommen - der Markt ist nahezu gesättigt. Der Wachstumstreiber der nächsten Jahre wird zukünftig das Fahrzeug der Zukunft mit den Eigenschaften - autonom - vernetzt - elektrisch sein. Analog dazu verhält sich der Leiterplattenmarkt mit nahezu Null Wachstum im Segment Computer und 3 Prozent Wachstum in der Communication. Auch hier "arbeitet" sich langsam der Leiterplattenbedarf des Automobilsegments mit plus 4 Prozent p. a. Wachstum nach vorne.
Betrachtet man das durchschnittliche jährliche Wachstum bei elektronischen Systemen in den nächsten fünf Jahren, so führt das Automotive Segment mit 5,4 Prozent die Industriebranchen an. Es folgen der Industrie/Medizin-Bereich mit 4,6 Prozent und Kommunikation mit 4,2 Prozent. Für den Consumermarkt werden nur noch 2,8 Prozent und das Militärsegment 2,4 Prozent prognostiziert. Computer sind mit 2 Prozent durchschnittlichen Wachstums in den nächsten fünf Jahren das Schlusslicht. Japanische Studien wie von Mitsubishi und Morgan Stanley gehen sogar von jährlichen Steigerungsraten bei Komponenten von 10 bis 20 Prozent pro Jahr aus. Der Anteil von ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) soll sich von 2016 bis 2025 vervierfachen - auf ein Volumen von 30,7 Milliarden USD, prognostiziert das Fuji Research Institute. Beeindruckend ist die Entwicklung der elektronischen Systeme in Prozent an den gesamten Kosten eines Automobils. (Plus, Hans J. Friedrichkeit, PCB-Network)
SCHWEIZER hat im November 2017 eine Investitionsvereinbarung unterschrieben, in der die Errichtung einer Produktionsstätte für Leiterplatten in China, Provinz Jiangsu, geplant ist. Hierbei wird ein High-Tech-Leiterplattenunternehmen errichtet, welches insbesondere auf den asiatischen Markt sowie die Embedding Produkte von SCHWEIZER fokussiert sein wird. Gemäß den aktuellen Zeitplänen wird mit einem Baubeginn im zweiten Quartal 2018 gerechnet. Der Investitionsbedarf des Gesamtprojekts wird 180 Mio USD betragen. Die erste Bauphase wird mit rund 100 Mio Euro an Investitionen in den nächsten Jahren zu Buche schlagen. Es ist beabsichtigt, das Projekt über Fremdmittel zu finanzieren. In den nachfolgenden Prognosen werden die zu erwartenden Einflüsse dieses Großprojekts auf die Kennzahlen des Unternehmens berücksichtigt.
Die insgesamt positiven konjunkturellen Rahmenbedingungen gepaart mit den Technologieschwerpunkten im Automobilbau, in denen SCHWEIZER seine Stärken hat, bekräftigen uns auch weiter, mit positiven Wachstumsimpulsen zu rechnen.
Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Vorjahres auf 181,5 Mio Euro, wovon rund 129 Mio Euro für die Auslieferung im Jahr 2018 vorgesehen sind. Für den Standort Schramberg gehen wir nach wie vor von einer Vollauslastung aus. Durch verschiedene technologische und prozessoptimierende Maßnahmen erwarten wir eine leichte Erhöhung des Umsatzpotenzials am deutschen Standort auf etwas über 110 Mio Euro. Ferner ist geplant, dass bereits im ersten Quartal 2018 die Serienproduktion bei unserem Partner WUS, Kunshan/China, im Bereich von Hochfrequenzleiterplatten anläuft. Ebenso erwarten wir deutliche Volumensteigerungen bei Meiko Electronics in Hanoi/Vietnam. Dabei erwarten wir keine signifikanten Verschiebungen der Kundenstrukturen. Automobil wird mit etwa 70 Prozent Umsatzanteil weiterhin die wichtigste Kundengruppe sein, gefolgt von der Industrieelektronik. Die Umsatzsteigerung wird nach derzeitigem Kenntnisstand für das Jahr 2018 bei 6 bis 8 Prozent liegen. Das entspricht der höchsten Steigerungsrate seit vier Jahren. Hierin sind noch keine Umsatzanteile aus dem Investitionsprojekt in China enthalten, da hierfür der Produktionsstart erst im Jahr 2020 vorgesehen ist. Einflüsse aus dem BREXIT oder der US Steuerreform werden beim Umsatz nicht erwartet.
Verschiedene Aspekte beeinflussen unsere Erwartung für das EBITDA. Zunächst werden der überwiegende Anteil der Umsatzsteigerungen bei Produkten erwartet, die bei den Partnern WUS und Meiko hergestellt werden. Der Umsatzanteil der Partnerunternehmen wird nach unserer Erwartung von 10 Prozent auf rund 15 Prozent steigen. Dies führt einerseits zu einem höheren absoluten EBITDA, andererseits haben diese Produkte durch den geringeren Wertschöpfungsanteil von SCHWEIZER eine geringere Marge, so dass zu erwarten ist, dass die Gruppen-EBITDA Marge dadurch etwas reduziert wird. Ferner können sich die Kostensteigerungen bei Rohmaterialen wie Gold oder die steigenden Personalkosten ungünstig auf die Gewinnsituation auswirken. Bei den vergangenen und aktuellen Investitionsprogrammen wurde auch ein hoher Wert auf Rationalisierungseffekte gelegt. Diese werden sich künftig positiv auf die Produktionskosten auswirken. Ferner haben wir uns intensiv mit der Optimierung des Produktportfolios beschäftigt mit dem Ziel, weniger rentable Produkte durch profitablere Produkte zu ersetzen. Schließlich wird sich im Jahr 2018 das Investitionsprojekt in China auf die EBITDA-Marge auswirken. Hier sind Kosten der Aufbauaktivitäten für Personal, Beratungen und allgemeiner Administration wie Reisekosten zu erwarten. Wir rechnen damit, dass diese Aufbaukosten die Gruppen-EBITDA-Marge um rund einen Prozentpunkt reduzieren. Zusammengefasst ist für das Jahr 2018 mit einer EBITDA Marge von 7 bis 9 Prozent in der Gruppe zu rechnen. Dies entspricht einem EBITDA von um 10 Mio Euro.
Im Jahr 2018 werden die ersten Investitionen für den neuen Produktionsstandort in China getätigt. Schwerpunkte werden der Landerwerb, Gebäudeinvestitionen sowie gegebenenfalls Anzahlungen für erste zeitkritische Anlagen sein. Abhängig vom zeitlichen Ablauf erwarten wir Investitionen im laufenden Jahr in China von 15 bis 30 Mio Euro. Parallel dazu werden wir unsere Investitionen am Standort Schramberg auf zwei Schwerpunkte fokussieren. Zunächst planen wir Investitionen im Zusammenhang mit der neuen Embedding Technologie. Dabei erfolgt eine umfangreiche Umrüstung von Anlagen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen. Diese könnten beim Chip-Embedding zu Beschädigungen der Halbleiter führen. Des Weiteren werden wir in Schramberg weitere technologische Optimierungen in Engpassbereichen durchführen. Diese werden zu einer Erhöhung der Gesamtkapazität, zu effizienteren Kostenstrukturen sowie zu einer höheren Qualität und Genauigkeit führen. Schließlich werden die Investitionen in moderne IT-Systeme unter dem Aspekt von Industrie 4.0 und Datensicherheit fortgeführt.
Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Investitionstätigkeit durch den Aufbau des Produktionsstandortes in China signifikant ausgeweitet. Daher wird die Investitionsquote - also das Verhältnis zwischen den Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Gütern - im Verhältnis zum EBITDA 300 bis 400 Prozent betragen.
In den letzten Jahren war eine negative Nettoverschuldung bei SCHWEIZER keine Ausnahme. Durch die Investitionen in den neuen Standort in China setzt SCHWEIZER verstärkt auf Wachstum. Dazu ist eine zusätzliche Verschuldung notwendig, die sich entsprechend auf die Finanzkennzahlen auswirken wird. Wir erwarten daher einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen zweistelligen Bereich.
Auch das Eigenkapital wird sich durch die Großinvestition etwas reduzieren. Wir erwarten hier eine Quote von zwischen 45 und 50 Prozent für das Jahr 2018.
Das Working Capital wird durch den höheren Umsatz etwas ansteigen. Wir werden in den nächsten Monaten die Anstrengungen zur Prozess- und Durchlaufoptimierung in der Produktion durch Einführung modernster Lean Prozesse intensivieren, um dadurch weitere Verbesserungen in der Bestandssituation zu erzielen. SCHWEIZER bezahlt seine Lieferanten weiterhin unter Ausnutzung von Skonti, soweit die Liquiditätssituation dies zulässt. Ferner arbeitet SCHWEIZER bis dato nicht mit Factoring. Die Ausnutzung von Zahlungszielen an Lieferanten sowie eine Einführung von Factoring würde die Höhe des Working Capital potenziell um 10 bis 20 Mio Euro. reduzieren. Wir sehen dies derzeit ausschließlich als Reserveposition und beabsichtigen keine kurzfristige Umsetzung.
Die Produktlösungen von SCHWEIZER zielen stark auf die Megatrends Autonomes Fahren und Elektrifizierung / Hybridisierung von Antriebstechnologien im Automobilsektor. Die Nachfrage nach solchen Technologien wird sich in den kommenden Jahren stark beschleunigen. Insbesondere erwarten wir auch auf dem chinesischen Markt deutliche Wachstumsimpulse. SCHWEIZER wird durch den Bau des neuen Produktionswerks in China stärker von diesen Entwicklungen profitieren können. Mittelfristig wird sich der Umsatz in der Gruppe vervielfachen, da die geplante Kapazität im neuen Werk in China - je nach Investitionsphase - zwei bis dreimal so hoch wie in Schramberg sein wird. Die Aufbau- und Investitionsphase des neuen Werks wird in den nächsten Jahren Einfluss auf die Profitabilität der Gruppe sowie auf die Bilanzkennzahlen haben. Wesentliche positive Ergebniseffekte werden sich nach der Aufbauphase für die Gruppe ergeben.
Für die Schweizer Electronic AG rechnen wir wie im Konzern mit einem steigenden Umsatz. In der Einzelgesellschaft kann mit einem Umsatzwachstum von rund 5 Prozent auf um 125 Mio Euro gerechnet werden. Die Steigerungen kommen einerseits aus einem etwas höheren Produktionsvolumen im Werk Schramberg, überwiegend jedoch aus steigenden Handelsvolumina über unser asiatisches Partnernetzwerk. Die operativen Ergebnisse dürften sich analog der Umsatzsteigerung verbessern, wobei wir mit konstanten EBITDA Margen zwischen 9 und 10 Prozent rechnen. Erste Eigenkapitaleinzahlungen nach China für die Errichtung des neuen Produktionswerkes werden zu einem Anstieg der Verschuldung um 5 bis 10 Mio Euro führen.
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| Ist 2017 | Prognose 2018 | |
|---|---|---|
| Umsatz / Wachstumsquote | 120,9 Mio Euro | +6 - 8 % |
| EBITDA | 8,4 Mio Euro | 10 Mio Euro |
| EBITDA-Quote | 7,0 % | 7 - 9 % |
| Investitionsquote | 42,9 % | 300 - 400 % |
| Nettoverschuldungsgrad | -6,5 % | niedriger zweistelliger Bereich |
| Eigenkapitalquote | 54,9 % | 45 - 50 % |
| Working Capital | 22,1 Mio Euro | etwas ansteigend entsprechend höherem Umsatz |
Für SCHWEIZER als Familienunternehmen und als Lieferant für technologisch herausragende und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von SCHWEIZER sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.
Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).
Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.
Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System ist im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gesetzlich nicht definiert. Daher lehnt sich die SCHWEIZER an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261, Tz. 19 f.) und zum Risiko-Management-System (IDW PS 340, Tz. 4) an.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.
Dies sind insbesondere die folgenden Elemente
| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess, |
| ― | Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands, |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen, |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen, |
| ― | Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungs-prozess, |
| ― | Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen. |
Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.
Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Finanzausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.
Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.
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| SCHWEIZER Risikomanagement-System | |||
|---|---|---|---|
| Strategie | Finanzen | Operative Themen | Compliance |
| --- | --- | --- | --- |
| Markt und Wettbewerb Technologie Kunden | Liquidität Wechselkurse / Zinsen Beteiligungen | Beschaffung Prozesse (inkl. IT) Rechtliche Risiken | Patente / Urheberrechte Personal / Mitarbeiter Versicherungsmanagement |
Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das Schweizer Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.
Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:
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| Risiko | Chance | |
|---|---|---|
| Strategie | Mittel | Hoch |
| Finanzen | Mittel | Mittel |
| Operativ | Mittel | Niedrig |
| Compliance | Mittel | Niedrig |
Der Absatzmarkt von SCHWEIZER ist stark auf Automobilkunden in Europa konzentriert. Im internationalen Vergleich ist die Innovationskraft der europäischen Automobilzulieferer die stärkste weltweit. Sowohl durch die technologische Kompetenz als auch durch die örtliche Nähe zu den Entwicklungsteams der Kunden, bietet sich für SCHWEIZER eine außerordentliche Chance, als zuverlässiger Partner für diesen Markt zunehmend erfolgreich zu sein. Durch die anhaltende Konsolidierung der Leiterplattenindustrie in Europa verstärkt sich diese Tendenz.
Der Produktionsstandort Europa ist für die Leiterplattenindustrie weiterhin stagnierend oder sogar rückläufig. Die aktuellen europäischen Leiterplattenhersteller sind somit nur durch einen Verdrängungswettbewerb in der Lage, weiterhin im europäischen Markt Wachstum zu realisieren. Damit dieses Wachstum nicht zu Lasten der Preisqualität der Produkte geht, differenziert sich SCHWEIZER durch höchste Innovationskraft und Systemverständnis, durch hohe Flexibilität und Qualität vom Wettbewerb.
Aktuell bestehen Risiken durch die zunehmenden Drohungen zur Errichtung weltweiter Handelsbarrieren, welche gegebenenfalls auch auf die Automobilindustrie negative Auswirkungen haben könnte.
Die Wettbewerbssituation im Automobilsegment verstärkt sich im internationalen Kontext. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den potenziellen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. SCHWEIZER begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und einer in Planung befindlichen eigenen Produktionsstätte in Jintan/China. Diese wird mittelfristig signifikantes weiteres Wachstum in den Megatrends Autonomes Fahren und E-Mobility erlauben. Durch das eigene Werk in China, dem heute schon größten Automarkt und dem größten Potenzial für E-Mobility, wird zukünftig ein signifikantes Absatzvolumen mit chinesischen Kunden möglich sein.
SCHWEIZER konzentriert sich seit einigen Jahren zunehmend auf die Schwerpunkte CO2 -Reduktion und E-Mobilität und auf Technologien im Zusammenhang mit Sicherheit und autonomer Mobilität. Beides sind Märkte mit deutlich überdurchschnittlichen Wachstumsraten und hoher Innovationsgeschwindigkeit. Auch die Kooperation mit Infineon Technologies AG zielt auf diese Schwerpunkte. Durch die sehr langen Vorlaufzeiten für solche Entwicklungen im Automobilbereich hat SCHWEIZER eine hervorragende Ausgangsposition für weiteres Wachstum.
Sowohl die Innovationsgeschwindigkeit als auch die Komplexität der Produkte nimmt stetig zu. Diese Kombination führt zu verstärkten Herausforderungen an die Produktentwicklung und an das Qualitätsmanagement. Die zunehmende Notwendigkeit an innovativen Prozessen und Materialien stellt die Zulieferbasis und das interne Prozessmanagement vor große Herausforderungen, um die Produktqualität, die Flexibilität und die Liefertreue auf dem hohen Niveau zu halten, das von den Kunden gefordert wird.
SCHWEIZER hat sich in den letzten Jahren stark als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etabliert. Dies eröffnet gute Chancen, zunehmend von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von SCHWEIZER sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Viele der wichtigsten Kunden unterhalten ihre Entwicklungszentren in Süddeutschland, so dass SCHWEIZER ständig in engem Kontakt mit den Ingenieuren sein kann. Die Markteintrittsbarrieren sind daher für neue Wettbewerber recht hoch. Die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz der Verlagerung von Entwicklungsaktivitäten ins Ausland hat sich abgeflacht.
Insgesamt hat sich die Abhängigkeit von der Automobilbranche etwas reduziert. Sie ist jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Somit bleibt das Risiko bestehen, an einer konjunkturellen Abschwächung des Automobilsektors überproportional zu partizipieren. Zur Verbreiterung des Kundenportfolios hat SCHWEIZER mit der Erschließung von Aviation / Aerospace-Kunden begonnen. Sowohl Losgrößen als auch technologische und qualitative Anforderungen der Luftfahrtkunden sind sehr gut für das Technologiewerk in Schramberg geeignet.
Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat SCHWEIZER seit einigen Jahren keine oder nur unwesentliche Nettoschulden. Das heißt die Liquidität ist gleich oder sogar höher als die Bankschulden. Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig bei Bedarf zugegriffen werden. Zusätzlich stehen SCHWEIZER ausreichend hohe Kreditlinien in Höhe von rund 9 Mio Euro zur Verfügung, die jedoch kaum in Anspruch genommen werden. Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert. SCHWEIZER wird von seinen Banken als Investment-Grade eingestuft, so dass Finanzierungen möglich sind.
Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Das Credit-Risk-Management hat einen hohen Stellenwert bei SCHWEIZER. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand notwendig. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen in Kraft gesetzt, die bis hin zu einer Nicht-Annahme von Neuaufträgen führen kann. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft. Die neue Großinvestition in China wird die Verschuldung des Unternehmens erhöhen. Ein höherer Verschuldungsgrad macht SCHWEIZER anfälliger gegenüber konjunkturellen Schwankungen.
Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der unsicheren Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, würde dies einen negativen Einfluss auf die Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate haben. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis verteuern. SCHWEIZER wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, setzen wir auch derivative Finanzinstrumente ein. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen.
Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure aus dem USD-Raum an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.
Die Sicherungsinstrumente von SCHWEIZER berücksichtigen bestehende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme. Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral.
Da SCHWEIZER derzeit nur eine sehr geringe Verschuldung aufweist, sind die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering. Im Zusammenhang mit der Großinvestition in einen neuen Produktionsstandort in China wird die Abhängigkeit vom deutschen und chinesischen Zinsniveau spürbar zunehmen. Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge.
SCHWEIZER hält eine Beteiligung an der Meiko Electronics Co., Ltd. Der Wert dieser Finanzbeteiligung bemisst sich nach dem jeweiligen Stichtagskurs an der Börse. Da Börsenkurse oft wesentlichen Schwankungen ausgesetzt sind, bestehen in der Bewertung der Beteiligung Chancen und Risiken. SCHWEIZER hat ihre Beteiligung an Meiko im Berichtsjahr signifikant reduziert, so dass die potenzielle Auswirkung der verbleibenden Anteile für das Unternehmensergebnis als mittel einzustufen ist (Vorjahr: hoch).
SCHWEIZER verfolgt seit mehreren Jahren die Strategie, sich immer weniger von einzelnen Lieferanten abhängig zu machen. Im Jahr 2017 konnte das Beschaffungsrisiko durch diverse Materialqualifikationen weiter reduziert werden. Neben dieser Dual-Source Strategie erfolgte auch eine stärkere Internationalisierung der Beschaffung, insbesondere aus Asien.
Bei europäischen Lieferanten, die stark auf die Leiterplattenindustrie fokussiert sind, besteht aufgrund des stetig schrumpfenden Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden. Ohne einen schnellen Ersatz wäre dann die Lieferfähigkeit von SCHWEIZER gefährdet.
Ferner besteht das Risiko, dass durch die extrem hohen Wachstumsraten z. B. auf dem Batteriemarkt verschiedene wichtige Zuliefermaterialen für das Leiterplattengeschäft schwieriger zu beschaffen sind. Ein Beispiel sind hier Kupferfolien. Dies kann einerseits zu einer Kontingentierung seitens der Lieferanten führen, andererseits zu einer Verschlechterung der Zahlungsbedingungen (Vorkasse) und zu weiteren Preiserhöhungen.
Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei SCHWEIZER wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Ein Ausfall von Hard- bzw. Software würde die Funktionsfähigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr sichergestellt werden könnte. SCHWEIZER unternimmt vielfältige Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren.
Die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlusts sowie die robuste und ausfallsichere Auslegung unserer geschäftskritischen Systeme sind zwei Beispiele dafür. Zudem orientiert SCHWEIZER sich in diesem Bereich an den Empfehlungen anerkannter Standards, wie z. B. der ISO 27001, um neben den genannten Risiken auch den Risiken im Bereich Cyber-Sicherheit und Cyber-Kriminalität zu begegnen und das dort erreichte Sicherheitsniveau weiter anzuheben.
Chancen sieht SCHWEIZER vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.
SCHWEIZER arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.
Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von Patentrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen. Die zunehmende Zahl von bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten reduziert auf der anderen Seite die Rechtsunsicherheit.
Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Ferner wurden zwei Klagen der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die Schweizer Electronic AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären, als die Rückstellung, die hierfür im Berichtsjahr vorgenommen wurde.
Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Zur Vermeidung dieses Risikos hat SCHWEIZER im internen Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung als einen wichtigen Punkt aufgenommen. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation der Patente eine Kollision nicht auszuschließen.
SCHWEIZER investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz ihres geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.
Das Wissen und die Erfahrung unserer Mitarbeiter ist einer der entscheidenden Faktoren für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. SCHWEIZER ist dem Risiko des Know-how-Verlustes unter anderem durch Fluktuation oder Verrentung ausgesetzt. Durch die zunehmend gute Beschäftigungssituation in Deutschland, insbesondere in Süddeutschland, wird es immer mehr zu einer Herausforderung, Talente mit Erfahrung für SCHWEIZER zu gewinnen. SCHWEIZER steuert durch eine frühzeitige Nachfolgeplanung aktiv dem Verlust von Wissen entgegen. Zudem werden Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter gefördert.
Ferner wird durch Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen sichergestellt, dass erworbenes Know-how nicht unmittelbar dem Wettbewerb zufließen kann.
Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt SCHWEIZER ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab. Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für SCHWEIZER noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden.
Der Vorstand stuft die bestehenden Risiken als beherrschbar ein und sieht den Fortbestand des Konzerns und der Schweizer Electronic AG aus heutiger Sicht nicht als gefährdet an. Die Summe der Einzelrisiken definiert das Gesamtrisiko des Konzerns. Die Schweizer Electronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die gesamte SCHWEIZER-Gruppe. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Schweizer Electronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote.
Das Chancen- / Risikoverhältnis hat sich im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Die hervorragende technologische Positionierung insbesondere bei Automobilkunden sowie die Partnerschaften mit namhaften Leiterplattenproduzenten und Halbleiterherstellern, haben die hohen Chancen im strategischen Bereich bekräftigt. Der Wettbewerb, insbesondere auch aus Asien, macht zunehmende Fortschritte im technologischen Know-how. Dies stellt jedoch keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit dar. Der Erfolg von SCHWEIZER war, ist und wird davon abhängen, schneller als der Wettbewerb zu sein. Die Investition in das neue Produktionswerk in China wird dabei sowohl die Geschäftschancen als auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöhen.
Die anhaltend gesunde wirtschaftliche Lage des Unternehmens gepaart mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fremd- und Eigenkapitalgebern untermauert eine stabil positive Finanzsituation. Auch die Unsicherheiten des Währungs- und Zinsumfeldes aufgrund der geopolitischen Konflikte sowie die Errichtung weltweiter Handelsschranken scheinen nach dem derzeitigen Stand nicht zu materiellen Verwerfungen zu führen.
Neuere Risiken wie Cyberkriminalität bestehen, zeigen aber bei SCHWEIZER keine Auffälligkeiten und sind, soweit möglich, durch interne Prozesse oder externe Versicherungen - ebenso wie die unvorhersehbaren Risiken - ausreichend abgedeckt.
SCHWEIZER ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.664.053,86 Euro ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/ China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd. mit Sitz in Kaohsiung/ Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.
Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.
Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu 35.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.832.026,93 Euro zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.832.026,93 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festsetzen.
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von 9.664.053,86 Euro oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www.schweizer.ag/de/ investorrelations/hauptversammlung.html beschrieben.
Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von 6 Mio Euro sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.
Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben beide Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www. schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html abrufbar.
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.
Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 55 - 65 Prozent des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 15 - 20 Prozent des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen im Vergütungssystem vorgenommen.
Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.
Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele (EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 110 bzw. 130 Prozent der Festvergütung begrenzt (Cap).
Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein sogenannter Long Term Incentive-Plan ("LTIP"). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung sind die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft. Die Höhe bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 30 bzw. 40 Prozent der Festvergütung begrenzt.
Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.
Für die Mitglieder des Vorstandes der Schweizer Electronic AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.
Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2017 992 Tsd Euro (Vj. 1.701 Tsd Euro) (fix) und 666 Tsd Euro (Vj. 907 Tsd Euro) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.758 (Vj. 4.084) Aktien für langfristige Ziele.
Davon betrugen die Bezüge der Vorstände der Schweizer Electronic AG im Geschäftsjahr 2017 956 Tsd Euro (Vj. 1.029 Tsd Euro) (fix) und 666 Tsd Euro (Vj. 682 Tsd Euro) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.758 (Vj. 2.233) Stückaktien für langfristige Ziele. Finanzielle Leistungen aus der Tätigkeit für Tochterunternehmen werden auf die finanziellen Leistungen aus dem Vorstandsdienstvertrag mit der Gesellschaft grundsätzlich angerechnet.
Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.
Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:
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| Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | Geschäftsjahr | Festvergütung | Sonstige Bezüge | Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) | Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) | Gesamtvergütung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicolas-Fabian Schweizer | 2017 | 280 | 19 | 209 | 109 | 617 |
| 2016 | 270 | 1182) | 207 | 22 | 617 | |
| Marc Bunz | 2017 | 270 | 693) | 197 | 101 | 637 |
| 2016 | 240 | 1182) | 180 | 19 | 557 | |
| Dr. Maren Schweizer1) | 2017 | 36 | 6 | 0 | 0 | 42 |
| 2016 | 431 | 309 | 243 | 36 | 1.019 | |
| Summe | 2017 | 586 | 94 | 406 | 210 | 1.296 |
| 2016 | 941 | 545 | 630 | 77 | 2.193 |
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 die Vergütung anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus. Die Konzernbezüge von Frau Dr. Maren Schweizer setzen sich aus Bezügen eines Tochterunternehmens und der Schweizer Electronic AG zusammen. Die Gesamtbezüge der Schweizer Electronic AG betragen für 2017: Festvergütung 6 Tsd Euro (Vj. 68 Tsd Euro), MSTI 0 Tsd Euro (Vj. 46 Tsd Euro) und LTI 0 Tsd Euro (Vj. 9 Tsd Euro).
2) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von je 100 Tsd Euro aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.
3) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von 50 Tsd Euro aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 48, 67 bzw. 75 Prozent des Basisgehalts. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Versorgungsanspruch entsprechend. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse.
In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2017 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.
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| in Tsd Euro | Geschäftsjahr | Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erdienter jährlicher Pensionsanspruch | Zuführung zu Unterstützungskassen |
|---|---|---|---|
| Nicolas-Fabian Schweizer | 2017 | 44 | 171 |
| 2016 | 35 | 140 | |
| Marc Bunz | 2017 | 54 | 176 |
| 2016 | 43 | 118 | |
| Dr. Maren Schweizer1) | 2017 | 91 | 16 |
| 2016 | 89 | 157 | |
| Summe | 2017 | 189 | 362 |
| Summe | 2016 | 167 | 415 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.
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| Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen in Tsd Euro |
2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 270 | 280 | 280 | 280 |
| Nebenleistungen | 118 | 19 | 19 | 19 |
| Summe | 388 | 299 | 299 | 299 |
| Einjährige variable Vergütung2) | 149 | 154 | 0 | 308 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTI-Plan | 41 | 42 | 0 | 84 |
| Summe | 190 | 196 | 0 | 392 |
| Versorgungsaufwand | 140 | 171 | 171 | 171 |
| Gesamtvergütung | 718 | 666 | 470 | 862 |
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| Marc Bunz Finanzvorstand | Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20171) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen in Tsd Euro |
2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 270 | 270 | 270 | 431 | 36 | 36 | 36 |
| Nebenleistungen | 118 | 69 | 69 | 69 | 309 | 6 | 6 | 6 |
| Summe | 358 | 339 | 339 | 339 | 740 | 42 | 42 | 42 |
| Einjährige variable Vergütung2) | 132 | 149 | 0 | 297 | 280 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||
| LTI-Plan | 36 | 41 | 0 | 81 | 86 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 168 | 189 | 0 | 378 | 366 | 0 | 0 | 0 |
| Versorgungsaufwand | 118 | 176 | 176 | 176 | 157 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 644 | 703 | 514 | 892 | 1.263 | 58 | 58 | 58 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 anteilig die gewährten Zuwendungen für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
2) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").
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| Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender | Marc Bunz Finanzvorstand | Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20171) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zufluss in Tsd Euro |
2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 280 | 270 | 270 | 240 | 36 | 431 |
| Nebenleistungen | 19 | 118 | 69 | 118 | 6 | 309 |
| Summe | 299 | 388 | 339 | 358 | 42 | 740 |
| Einjährige variable Vergütung | 209 | 207 | 197 | 180 | 0 | 243 |
| davon für Vorjahre | 42 | 71 | 36 | 63 | 0 | 37 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTI-Plan | 109 | 22 | 101 | 19 | 0 | 36 |
| davon für Vorjahre | 55 | (11) | 49 | (9) | 0 | |
| Summe | 318 | 229 | 298 | 199 | 0 | 279 |
| Versorgungsaufwand | 171 | 140 | 176 | 118 | 16 | 157 |
| Gesamtvergütung | 788 | 757 | 813 | 675 | 58 | 1.176 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 den Zufluss anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
Im Fall eines Kontrollwechsels stand Frau Dr. Maren Schweizer (bis zu ihrem Ausscheiden am 1. Februar 2017) und Herrn Nicolas-Fabian Schweizer (bis zum Ablauf des 30. Juni 2017) ein Sonderkündigungsrecht zu. Endete der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel, standen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe des 1,25-fachen seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit seines Dienstvertrages zu. Betrug die Restlaufzeit des Dienstvertrages mehr als drei Jahre, so wurden die Abgeltungsleistungen für den darüber hinausgehenden Zeitraum zur Berücksichtigung von Abzinsung und Anrechnung weiterer Vorteile pauschal um 25 Prozent gekürzt. Darüber hinaus erhielt das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner Jahresgesamtbezüge bzw. des Dreifachen seiner Jahresgesamtbezüge, wenn es bereits mehr als zehn Jahre als Vorstandsmitglied im Unternehmen tätig war. Zusammengerechnet waren Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal sechs Jahresgesamtbezüge des Vorstandsmitglieds begrenzt.
Seit dem 1. Juli 2017 steht den beiden amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht im Fall eines Kontrollwechsels zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 Tsd Euro sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von 300 Euro für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von 0,01 Euro je Aktie, der über einen Gewinnanteil von 0,40 Euro je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 18 Tsd Euro begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 Tsd Euro. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2017 belief sich auf 180 Tsd Euro (Vj. 62 Tsd Euro) (fix) sowie 0 Euro (Vj. 154 Tsd Euro) (variabel), also insgesamt auf 180 Tsd Euro (Vj. 216 Tsd Euro).
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| in Tsd Euro | Feste Vergütung | Vergütung Ausschusstätigkeit | Variable Vergütung1) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Michael Kowalski2) | 30 | 30 | - | 60 |
| (2016) | 16 | 2 | 44 | 62 |
| Dr. Stephan Zizala3) | 19 | 11 | - | 30 |
| (2016)4) | 4 | - | 11 | 15 |
| Christoph Schweizer5) | 11 | 11 | - | 23 |
| (2016) | 12 | 2 | 33 | 47 |
| Karin Sonnenmoser6) | 8 | 8 | - | 15 |
| (2016) | - | - | - | - |
| Christian Schmid7) | 8 | 8 | - | 15 |
| (2016) | 8 | 2 | 22 | 32 |
| Chris Wu8) | 8 | - | - | 8 |
| (2016) | - | - | - | - |
| Carsten Brudlo | 15 | - | - | 15 |
| (2016) | 8 | - | 22 | 30 |
| Siegbert Maier | 15 | - | - | 15 |
| (2016) | 8 | - | 22 | 30 |
| Gesamt | 113 | 68 | - | 180 |
| (2016) | 56 | 6 | 154 | 216 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von 0,30 Euro (2016: 0,65 Euro)
2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses
3) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017
4) Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juli 2016
5) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017
6) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017
7) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017
8) Mitglied des Aufsichtsrats seit 7. Juli 2017
Schramberg, 10. April 2018
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
W F. Schweizer
M.Bunz
Aktiva
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| 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | 31.12.2016 Tsd Euro |
|
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 690.278 | 926 | |
| II. Sachanlagen | 34.003.888 | 33.328 | |
| III. Finanzanlagen | 11.223.365 | 13.015 | |
| 45.917.531 | 47.270 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 17.307.399 | 15.859 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 20.576.706 | 19.476 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 9.888.096 | 7.947 | |
| 47.772.201 | 43.282 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 175.720 | 319 | |
| 93.865.452 | 90.871 | ||
| Passiva | |||
| 31.12.2017 | |||
| Euro | Euro | 31.12.2016 Tsd Euro |
|
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 9.664.054 | 9.664 | |
| ./. Eigene Anteile | -6.944 | -3 | |
| 9.657.110 | 9.661 | ||
| II. Kapitalrücklage | 21.727.262 | 21.725 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| Andere Gewinnrücklagen | 19.440.615 | 16.978 | |
| IV. Bilanzgewinn | 5.549.533 | 5.386 | |
| 56.374.520 | 53.750 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 6.982.076 | 7.001 | |
| 2. Übrige Rückstellungen | 7.370.660 | 5.127 | |
| 14.352.736 | 12.128 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.210.417 | 8.556 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.070.485 | 5.632 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.794.602 | 5.337 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 47.029 | 0 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.912.663 | 5.302 | |
| 23.035.196 | 24.827 | ||
| D. Passive latente Steuern | 103.000 | 166 | |
| 93.865.452 | 90.871 |
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| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | 2016 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 119.994.086 | 117.006.351 | |
| 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -96.440.311 | -95.038.041 | |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | 23.553.775 | 21.968.310 | |
| 4. Vertriebskosten | -4.435.595 | -4.222.742 | |
| 5. Allgemeine Verwaltungskosten | -12.395.928 | -12.384.495 | |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 4.098.497 | 2.614.915 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung 447.320 Euro (Vj. 682.340 Euro) | |||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.621.860 | -920.324 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 655.295 Euro (Vj. 617.317 Euro) | |||
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 45.302 | 0 | |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 78.559 | 40.615 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -724.314 | -999.244 | |
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung 284.838 Euro (Vj. 315.721 Euro) | |||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.489.010 | -1.369.112 | |
| davon Ertrag (Vj. Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 63.000 Euro (Vj. -14.000 Euro) | |||
| 12. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 5.109.426 | 4.727.923 | |
| 13. Gewinnvortrag | 2.940.107 | 2.958.441 | |
| 14. Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 2.500.000 | 2.300.000 | |
| 15. Bilanzgewinn | 5.549.533 | 5.386.364 |
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Als börsennotiertes Mutterunternehmen der Schweizer Gruppe (nachfolgend auch SCHWEIZER oder SCHWEIZER-Konzern) erstellt die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg, Einsteinstraße 10, nach § 315e Abs.1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der diesbezüglichen Interpretationen, soweit die IFRS und Interpretationen von der Europäischen Union übernommen sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die davon-Vermerke teilweise ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Die Gesellschaft ist unter der Firma SCHWEIZER ELECTRONIC Aktiengesellschaft mit Sitz in Schramberg im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 480540 eingetragen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis acht Jahren zugrunde. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden sofort im Aufwand erfasst.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei den Anlagegütern richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem es unter Rentabilitätsgesichtspunkten sinnvoll ist, das Anlagengut zu nutzen (wirtschaftliche Nutzungsdauer). Es wird grundsätzlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Für galvanische Bäder wurde ein Festwert gebildet.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der Betriebsabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden erforderlichenfalls von den Bruttobestandswerten Abschläge vorgenommen, die sich aus der Differenz zu den voraussichtlichen geringeren Verkaufspreisen (sog. beizulegenden Werten) ergeben.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Für Verluste aus Lieferverpflichtungen sind erforderlichenfalls in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Verfahren nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren (3,68 %; Stand Dezember 2017) (Vj. 4,01 %, Stand Dezember 2016) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit 1 % - 2,5 % (Vj. 1 % - 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2 % (Vj. 2,0 %) berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung wurden angemessen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Zinsfuß von 2,80 % (Vj. 3,24 %), bei einer Restlaufzeit von sechs Jahren mit einem Zinsfuß von 1,88 % (Vj. 2,30 %), bei einer Restlaufzeit von 13 Jahren mit einem Zinsfuß von 2,68 % (Vj. Restlaufzeit 14 Jahre mit 3,18 %).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Zur Absicherung gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden Devisentermingeschäfte sowie Rohstoffswaps eingesetzt, die ausschließlich zur Sicherung verwendet werden. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich imparitätisch bewertet, d. h. für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.
Nachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten gesondert erläutert.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zugänge Euro |
Zugänge aus BP Euro |
Abgänge Euro |
Abgänge aus BP Euro |
Umbuchungen Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| Entgeltlich erworbene Rechte und Werte | 4.796.692 | 119.327 | 0 | 0 | 0 | 67.273 | 4.983.292 |
| II. Sachanlagen | |||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 37.808.061 | 8.785 | 58.107 | 0 | 0 | 0 | 37.874.953 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 89.933.055 | 1.273.179 | 0 | 560.507 | 0 | 1.692.356 | 92.338.083 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 55.197.051 | 338.620 | 0 | 12.065 | 0 | 4.142 | 55.527.748 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.915.717 | 2.822.320 | 0 | 0 | 0 | -1.763.771 | 2.974.266 |
| 184.853.884 | 4.442.904 | 58.107 | 572.572 | 0 | -67.273 | 188.715.050 | |
| III. Finanzanlagen | |||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.760.432 | 0 | 0 | 0 | 1.008 | 0 | 10.759.424 |
| 2. Beteiligungen | 4.639.411 | 0 | 0 | 4.175.470 | 0 | 0 | 463.941 |
| 15.399.843 | 0 | 0 | 4.175.470 | 1.008 | 0 | 11.223.365 | |
| 205.050.419 | 4.562.231 | 58.107 | 4.748.042 | 1.008 | 0 | 204.921.707 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 Euro |
Zuschreibung Euro |
Zugänge Euro |
Zugänge aus BP Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Rechte und Werte | 3.870.293 | 0 | 422.721 | 0 | 0 | 4.293.014 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 24.511.839 | 0 | 926.643 | 10.975 | 0 | 25.449.457 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 74.334.739 | 0 | 2.148.524 | 0 | 560.507 | 75.922.756 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 52.678.921 | 0 | 672.025 | 0 | 11.997 | 53.338.949 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 151.525.499 | 0 | 3.747.192 | 10.975 | 572.504 | 154.711.162 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Beteiligungen | 2.384.941 | 238.494 | 0 | 0 | 2.146.447 | 0 |
| 2.384.941 | 238.494 | 0 | 0 | 2.146.447 | 0 | |
| 157.780.733 | 238.494 | 4.169.913 | 10.975 | 2.718.951 | 159.004.176 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 Euro |
31.12.2016 Euro |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Rechte und Werte | 690.278 | 926.399 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 12.425.496 | 13.296.222 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 16.415.327 | 15.598.316 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.188.799 | 2.518.130 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.974.266 | 1.915.717 |
| 34.003.888 | 33.328.385 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.759.424 | 10.760.432 |
| 2. Beteiligungen | 463.941 | 2.254.470 |
| 11.223.365 | 13.014.902 | |
| 45.917.531 | 47.269.686 |
Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. (Angaben in Landeswährung (LW), Ergebnis nach Ertragsteuern)
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Währung | Anteil am Kapital % 31.12.2017 | Eigenkapital in Tsd LW 31.12.2017 | Eigenkapital in Tsd Euro 31.12.2017 | Ergebnis in Tsd LW 2017 | Ergebnis in Tsd Euro |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Unmittelbar gehaltene Anteile | ||||||
| Schweizer Pte. Ltd., Singapore(1) | SGD | 100 | -14.700 | -9.174 | -719 | -449 |
| 2. Mittelbar gehaltene Anteile über Schweizer Pte. Ltd., Singapore | ||||||
| Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore(1) | SGD | 94 | -3.497 | -2.182 | 564 | 352 |
| Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapore(1) | SGD | 100 | 2.201 | 1.374 | -311 | -194 |
| Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China(1) | CNY | 100 | -1.377 | -176 | 14 | 2 |
| 3. Mittelbar gehaltene Anteile über Schweizer Electronic Pte. Ltd., Singapore | ||||||
| Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd., Hongkong(1) | USD | 31 | -4.643 | -3.871 | -63 | -53 |
(1) Werte noch nicht auditiert
Im Dezember 2017 ist die Gründung der Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, erfolgt. Erste Kapitaleinzahlungen werden mit Beginn des Jahres 2018 erfolgen.
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| 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.000 | 5.021 |
| Unfertige Erzeugnisse | 5.081 | 4.228 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 6.226 | 6.610 |
| 17.307 | 15.859 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 16.719 | 17.209 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 9 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 3.857 | 2.258 |
| davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 17 | 18 |
| 20.576 | 19.476 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen in Höhe von 2.476 Tsd Euro (Vj. 1.201 Tsd Euro) erfasst.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2017 9.664.054 Euro und ist in 3.780.000 Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 6.100 Stückaktien von der Schweizer Pte. Ltd., Singapur, zu einem Preis von 23,49 Euro je Aktie, d. h. insgesamt zu 143 Tsd Euro erworben. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von 16 Tsd Euro bzw. 0,16 % des Grundkapitals. Aus dem Bestand von insgesamt 1.315 Stück per 1. Januar 2017 und den erworbenen 6.100 Stückaktien wurden im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 3.887 Aktien (Vj. 7.168 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 10 Tsd Euro bzw. 0,10 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von 88 Tsd Euro wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Ferner wurden 812 Aktien zu einem Marktpreis von 17 Tsd Euro an Mitglieder des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2 Tsd Euro bzw. 0,02 %. Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 2.716 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von 7 Tsd Euro bzw. 0,07 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Des Weiteren hält die Schweizer Pte. Ltd., Singapur, als 100-prozentiges Tochterunternehmen zum Bilanzstichtag insgesamt 13.000 Aktien (Vj. 19.100 Aktien) der Schweizer Electronic AG. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von 33 Tsd Euro bzw. 0,34 % des Grundkapitals.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 Euro durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 Euro durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland
4. Namen der Aktionäre: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 4,97 % | 0 % | 4,97 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 5,29 % | n/a % | n/a % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 187.939 | % | 4,97 % | |
| Summe | 187.939 | 4,97 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 4,97 % | 0 % | 4,97 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 5,03 % | n/a % | 5,03 % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 187.939 | 4,97 % | % | |
| Summe | 187.939 | 4,97 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Meiko Electronics Co., Ltd., Ayase/Japan
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 22. Januar 2018
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 1,77 % | 0 % | 1,77 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 4,76 % | n/a % | n/a % | / |
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| ISIN | Absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 66.750 | 1,77 % | % | |
| Summe | 66.750 | 1,77 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Dr. Maren Schweizer, Geburtsdatum: 16. November 1972
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 7. November 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 4,96 % | 0 % | 4,96 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 7,53 % | 1 % | 8,53 % | / |
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| ISIN | Absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 187.550 | 4,96 % | % | |
| Summe | 187.550 | 4,96 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
Personenbezogene Daten der Mitteilungspflichtigen geändert (vormals: Marc Schweizer)
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Kristina Schweizer
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 0,46 % | 3,12 % | 3,58 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 9,06 % | 3,12 % | 12,18 % | / |
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| ISIN | Absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 17.325 | 0,46 % | % | |
| Summe | 17.325 | 0,46 % |
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungs- zeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Vorkaufsrechte | Physisch | 117.800 | 3,12 % | ||
| Summe | 117.800 | 3,12 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Hannelore Schweizer
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 0,40 % | % | 0,40 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 7,62 % | % | 7,62 % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 15.000 | 0,40 % | % | |
| Summe | 15.000 | 0,40 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr LK Wu
4. Namen der Aktionäre: WUS International Company Limited
5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 19,74 % | 0 % | 19,74 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 4,5 % | 15,24 % | 19,74 % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 746.220 | % | 19,74 % | |
| Summe | 746.220 | 19,74 % |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher | Instrumente in %, wenn 5 % oder höher | Summe in %, wenn 5 % oder höher |
|---|---|---|---|
| LK Wu | % | % | % |
| WUS Printed Circuit (Kunshan), Co. Ltd. | % | % | % |
| WUS International Company Limited | 19,74 % | % | 19,74 % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr Bernd Schweizer
4. Namen der Aktionäre: siehe 3.
5. Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 0,34 % | 2,72 % | 3,06 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 10,49 % | 2,72 % | 13,21 % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 12.707 | 0,34 % | % | |
| Summe | 12.707 | 0,34 % |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Vorkaufsrechte | Physisch | 102.800 | 2,72 % | ||
| Summe | 102.800 | 2,72 % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
1. Angaben zum Emittenten: SCHWEIZER ELECTRONIC AG
2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: WUS Printed Circuit Co., Ltd., Kaohsiung/Taiwan
4. Namen der Aktionäre: WUS Group Holding Co., Ltd.
5. Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2017
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) | Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten | |
|---|---|---|---|---|
| Neu | 10,16 % | 0 % | 10,16 % | 3.780.000 |
| letzte Mitteilung | 0 % | 10,16 % | 10,16 % | / |
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| Absolut | in % | |||
|---|---|---|---|---|
| ISIN | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) | direkt (§ 33 WpHG) | zugerechnet (§ 34 WpHG) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE0005156236 | 384.000 | % | 10,16 % | |
| Summe | 384.000 | 10,16 % |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher | Instrumente in %, wenn 5 % oder höher | Summe in %, wenn 5 % oder höher |
|---|---|---|---|
| WUS Printed Circuit Co., Ltd | % | % | % |
| WUS Group Holding Co., Ltd. | 10,16 % | % | 10,16 % |
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -
Die Infineon Technologies AG, Neubiberg/Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 28. November 2014 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,39 % (das entspricht 355.000 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Christoph Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 15. Juli 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,43 % (das entspricht 545.600 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Nicolas Schweizer, Schramberg, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zum Stichtag 1. April 2002 8,28 % beträgt.
Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre sind auch auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html veröffentlicht.
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| Tsd Euro | |
|---|---|
| Stand 01.01.2017 | 16.978 |
| Erwerb eigener Aktien | -128 |
| Ausgabe von eigenen Aktien an den Vorstand und Leadership Team (variable Vergütung) | 91 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage nach § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG | 2.500 |
| Stand 31.12.2017 | 19.441 |
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 2.940 Tsd Euro verrechnet; im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.
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| 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 6.982 | 7.001 |
| Übrige Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 7.371 | 5.127 |
| 14.353 | 12.128 |
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung in Höhe von 6.982 Tsd Euro (Vj. 7.001 Tsd Euro) wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung erfolgte auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten für die unterschiedlichen Bezugsberechtigten, welche neben den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, den Marktzinssatz von 3,68 % p. a. (Vj. 4,01 %), feststehende Rentenanpassungen ab 2017 sowie eine Gehalts- und Rentendynamik von 1,0 % - 2,5 % p. a. (Vj. 1 % - 2,5 %) berücksichtigen.
Bei dem Zinssatz handelt es sich aufgrund der Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-kreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Vorjahr wurde der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 4,01 % p. a. angewendet.
Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 2,80 % p. a. würde sich im Geschäftsjahr 2017 der Erfüllungsbetrag in Höhe von 7.573 Tsd Euro ergeben. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 S.1 HGB beträgt im Geschäftsjahr 591 Tsd Euro und unterliegt gemäß § 253 Abs.6 S.2 HGB einer Ausschüttungssperre.
Die Altersversorgung der übrigen Betriebsangehörigen wird von der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. getragen. Die Unterstützungskasse wurde für ab dem 30. uni 1996 neu in die Dienste der Schweizer Electronic AG (Trägerunternehmen) eintretende Betriebsangehörige geschlossen. Eine Rückstellung für diese mittelbare Pensionsverpflichtung wurde nicht angesetzt. Die Zuwendung der Schweizer Electronic AG an die Unterstützungskasse in Höhe von 230 Tsd Euro (Vj. 376 Tsd Euro) ist im Personalaufwand erfasst.
Steuerrückstellungen sind nicht gebildet, da die Steuervorauszahlungen die voraussichtliche Steuerschuld übersteigen. Die Rückzahlungsansprüche sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere solche für Prozessrisiken, noch nicht genommenen Resturlaub/ Mehrstunden, Altersteilzeit, Umweltschutzmaßnahmen, ausstehende Rechnungen, Garantien, Jahresabschlusskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.
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| Tsd Euro | |
|---|---|
| Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände | 178 |
| Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände | 173 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 198 |
| Verrechnete Aufwendungen | 5 |
| Verrechnete Erträge | - |
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| 31.12.2017 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | |||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Tsd Euro | bis 1 Jahr | über 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | grundpfandrechtlich gesichert mit | gesamt | 31.12.2016 Restlaufzeit bis 1 Jahr | 31.12.2016 gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Art der Verbindlichkeit | |||||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.242 | 3.468 | 2.500 | 4.210 | 7.210 | 1.346 | 8.556 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.070 | 0 | 0 | 0 | 5.070 | 5.632 | 5.632 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.665 | 1.303 | 1.827 | 0 | 5.795 | 2.293 | 5.337 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 47 | 0 | 0 | 0 | 47 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.657 | 723 | 533 | 0 | 4.913 | 4.059 | 5.302 |
| - davon aus Steuern | 1.761 | 0 | 0 | 0 | 1.761 | 1.180 | 1.180 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 28 | 0 | 0 | 0 | 28 | 848 | 848 |
In dieser Position ist ein Darlehen der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e. V., Schramberg, in Höhe von 3.418 Tsd Euro (Vj. 3.310 Tsd Euro) enthalten, da es sich hierbei um eine Zweckgesellschaft im Sinne des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt. Der versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelte Barwert der mittelbaren Pensionszusagen übersteigt unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck das tatsächliche Kassenvermögen um 5.816 Tsd Euro (Vj. 5.497 Tsd Euro). In dieser Höhe besteht eine Subsidiär-haftung. Die Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten betreffen Lieferungen und Leistungen.
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,25 % (Vj. 28,0 %) zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern (716 Tsd Euro) resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Sachanlagen. Diese wurden mit aktiven latenten Steuern (613 Tsd Euro) aus Bilanzdifferenzen bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen saldiert.
Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
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| Aktive latente Steuern Tsd Euro |
Passive latente Steuern Tsd Euro |
Saldo Tsd Euro |
|
|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | 568 | 734 | 166 |
| 31.12.2017 | 613 | 716 | 103 |
| Veränderung | 45 | -18 | -63 |
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| 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Haftsumme aus Genossenschaftsanteilen | 5 | 5 |
Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. abgegeben. Zum 31. Dezember 2017 bestanden zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem Lieferanten Verbindlichkeiten in Höhe von 275 Tsd Euro (Vj. 5 Tsd Euro).
Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Des Weiteren verpflichtet sich die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.
Die Schweizer Electronic AG verpflichtet sich zudem für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Kreditvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., der Schweizer Pte. Ltd. und einem Kreditinstitut in Höhe bis zu 1.000 Tsd Euro einzustehen, wenn die Gesellschaften nicht in der Lage sind, die Verpflichtungen aus dem Vertrag pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.
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| Tsd Euro | |
|---|---|
| Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus | |
| - Leasingverträgen | 337 |
Die finanziellen Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit betragen 810 Tsd Euro.
Zweck und Vorteile der Leasingverträge sind die Liquiditätsbeschaffung und partiell die Vermeidung von Restwertrisiken. Risiken liegen in der Vertragsbindung über die Gesamtlaufzeit.
Weiterhin verweisen wir auf die Ausführungen unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in diesem Anhang.
Die Schweizer Electronic AG hat im November 2017 eine Investitionsvereinbarung unterschrieben, in der die Errichtung einer Produktionsstätte für Leiterplatten in China, Provinz Jiangsu, geplant ist und auf deren Basis die Schweizer Electronic(Jiangsu) Co., Ltd., China, im Dezember 2017 gegründet worden ist. Aufgrund dieser Vereinbarung ist von Seiten SCHWEIZER ein gezeichnetes Kapital von 51 Mio Euro (60 Mio USD, umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2017) in die Tochtergesellschaft über einen Zeitraum von spätestens zehn Jahren nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis zu leisten. Ein Teilbetrag von 25,5 Mio Euro (30 Mio USD, umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2017) ist innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren aufzubringen.
Des Weiteren betreffen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
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| Tsd Euro | |
|---|---|
| Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus | |
| - Mietverträgen | 126 |
| - Wartungsverträgen | 571 |
| - Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen | 3.724 |
Die Mietverträge sowie die Wartungsverträge enden zwischen 2018 und 2020.
Angaben zu Finanzinstrumenten:
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| Art/Kategorie | Nominalbetrag Tsd USD | Beizulegender Zeitwert Tsd Euro |
Buchwert (sofern vorhanden) Tsd Euro |
In Bilanz posten (sofern in Bilanz erfasst) |
|---|---|---|---|---|
| Rohwarengeschäft/e | 1.146 | 36 | 0 | |
| Rohwarenswap Gold USD | 378 | 16 | 0 | - |
| Rohwarenswap Gold USD | 768 | 20 | 0 | - |
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurde unter Verwendung der Mark-to-Market Methode vorgenommen.
Angaben zu zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten:
Als Deckungsvermögen (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) ist das von der Versicherung, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital angesetzt worden.
Es wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt.
Die Netto-Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
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| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Nach Tätigkeitsbereichen | ||
| Durchmetallisierte Schaltungen | 19.353 | 18.879 |
| Nicht durchmetallisierte Schaltungen | 6.728 | 5.460 |
| Multilayer / HDI | 90.201 | 89.563 |
| Sonstige | 3.712 | 3.104 |
| 119.994 | 117.006 | |
| Nach Regionen | ||
| Inland | 73.446 | 69.192 |
| EU-Länder | 25.066 | 24.685 |
| Restliches Europa | 1.806 | 1.725 |
| Amerika | 10.004 | 12.618 |
| Asien | 9.319 | 8.490 |
| Übrige Länder | 353 | 296 |
| 119.994 | 117.006 |
Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB beträgt der Materialaufwand des Geschäftsjahres:
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| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 47.496 | 47.747 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.934 | 5.868 |
| 53.430 | 53.615 |
Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB beträgt der Personalaufwand des Geschäftsjahres:
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| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| a) Löhne und Gehälter | 36.738 | 35.122 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 7.042 | 7.162 |
| davon für Altersversorgung | 913 | 1.245 |
| 43.780 | 42.284 |
In den Aufwendungen für Altersversorgung ist die Zuwendung zur Christoph Schweizer Unterstützungskasse e. V. in Höhe von 230 Tsd Euro (Vj. 376 Tsd Euro) enthalten.
Der Ausweis betrifft im Wesentlichen den außergewöhnlichen Ertrag aus einem Verkauf von 282.240 Aktien an der Meiko Electronics Co. Ltd., Japan, in Höhe von 2.607 Tsd Euro sowie die Zuschreibung der 31.360 verbliebenen Aktien in Höhe von 238 Tsd Euro (Vorjahr 1.536 Tsd Euro). Der Buchwert der Aktien an der Meiko Electronics Co. Ltd., Japan, beträgt zum Stichtag 464 Tsd Euro (Vorjahr 2.254 Tsd Euro).
Die restlichen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Lieferantengutschriften, Versicherungsentschädigungen sowie Erträge aus Währungsumrechnung. Weiterhin sind hier periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 168 Tsd Euro (Vj. 70 Tsd Euro) enthalten.
Ausgewiesen sind hierunter insbesondere Aufwendungen aus Währungsumrechnung, Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dotierung der Rückstellung für Prozessrisiken sowie Kostenübernahmen im Verbundbereich.
Die sonstigen Steuern sind in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in Höhe von 81 Tsd Euro (Vj. 78 Tsd Euro), in den Vertriebskosten in Höhe von 7 Tsd Euro (Vj. 7 Tsd Euro), in den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 3 Tsd Euro (Vj. 4 Tsd Euro) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 29 Tsd Euro (Vj. 10 Tsd Euro) enthalten.
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
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| Gewerbliche Arbeitnehmer | 459 |
| Angestellte | 243 |
| 702 | |
| Auszubildende | 28 |
| 730 |
Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:
Mitglied des Vorstands, Chief Technology Officer Verantwortlich für die Bereiche Sales & Marketing, Technology, F&E, Division Systems Embedding, Human Resources, Legal und Media & Communications.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China |
| ― | Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China ab 18. Dezember 2017 |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. ab 8. Juni 2017 |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg |
| ― | Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG |
| ― | Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG |
Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer
Verantwortlich für die Bereiche Operations, Finance & Controlling, Global Supply Chain, Information Systems, Einkauf und Investor Relations.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China ab 18. Dezember 2017 |
| ― | Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. |
| ― | Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong ab 31. März 2017 |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse |
| ― | Mitglied des Beirats der HDI Gerling |
Vorstandsvorsitzende, Chief Executive Officer
Verantwortlich für die Bereiche Operations, Sales & Marketing, Global Supply Chain und die Division Systems.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur bis 1. Februar 2017 |
| ― | Managing Director der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur bis 1. Juni 2017 |
| ― | Managing Director Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapur bis 1. Februar 2017 |
| ― | Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong bis 31. März 2017 |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. bis 1. Februar 2017 |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Aviation GmbH, Schramberg |
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg erloschen zum 1. Februar 2017 |
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg in Liquidation |
| ― | Board Member der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan bis 27. Juni 2017 |
| ― | Mitglied des Gesamtvorstands des ZVEI bis 1. Februar 2017 |
| ― | Mitglied des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Gesamt-ZVEI bis 1. Februar 2017 |
| ― | Mitglied des Beirats der HDI Gerling |
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender
Mitglied im Finanzausschuss
Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer
Management Consulting AG, Wiesbaden
Stellvertretender Vorsitzender seit 7. Juli 2017
Mitglied im Finanzausschuss
Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division Infineon Technologies AG
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied im Finanzausschuss
Geschäftsführer:
| ― | Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg in Liquidation |
| ― | Schweizer Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg erloschen zum 1. Februar 2017 |
Mitglied im Finanzausschuss
Chief Financial Officer der Zumtobel Group AG,
Dornbirn, Österreich bis 9. März 2018
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Tridonic GmbH & Co.KG, Dornbirn, Österreich |
Mitglied im Finanzausschuss
Geschäftsführer:
| ― | Gebr. Schmid GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Technology Systems GmbH, Niedereschach |
| ― | Schmid Vacuum Technology GmbH, Karlstein a.M. |
| ― | Schmid Technology GmbH, St. Leon-Rot |
| ― | Schmid Technology Center GmbH, Dunningen |
| ― | Schmid Energy Systems GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Silicon Technology Holding GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Verwaltungs GmbH, Freudenstadt |
Director / Member of the Board :
| ― | Schmid Systems Inc., Watsonville/USA |
| ― | Schmid Thermal Systems Inc., Watsonville/USA |
| ― | Schmid Singapore Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Schmid China Ltd., Hongkong |
| ― | Schmid Shenzhen Ltd., China |
| ― | Schmid Zhuhai Ltd., China |
| ― | Schmid Asia Ltd., China |
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Director, Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd. |
| ― | Director, Happy Union Investment Co., Ltd. |
Manager Surface Finishing, Schweizer Electronic AG, Schramberg
Betriebsrat Schweizer Electronic AG, Schramberg
*) Arbeitnehmervertreter
Die Gesamtvergütung der Vorstände umfasst fixe und variable Bestandteile.
Die variablen Bestandteile enthalten eine an den Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")).
Die Bezüge der Vorstände betrugen im Geschäftsjahr 2017 956 Tsd Euro (fix) und 666 Tsd Euro (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.758 Stückaktien für langfristige Ziele mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 59. Tsd Euro In den variablen Bezügen sind Vergütungsbestandteile in Höhe von 182 Tsd Euro enthalten, die aufgrund der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2016 in 2017 gewährt wurden.
Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 180 Tsd Euro (fix) und 0 Tsd Euro (variabel).
Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden den früheren Geschäftsführern/Vorständen bzw. deren Hinterbliebenen Gesamtbezüge in Höhe von 445 Tsd Euro gewährt. Die für diesen Personenkreis gebildeten Rückstellungen betragen 5.263 Tsd Euro.
Die Schweizer Electronic AG erstellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gemäß § 290 i.V.m. § 315e HGB.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Schweizer haben, fanden nicht statt.
Für die neu gegründete Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, sind im Januar als auch März jeweils Kapitaleinzahlungen in Höhe von 300 Tsd Euro erfolgt.
Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von 2.940.107,13 Euro dem Jahresüberschuss von 5.109.426,13 Euro und der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 2.500.000,00 Euro insgesamt 5.549.533,26 Euro.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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| Euro | |
|---|---|
| Ausschüttung von 0,30 Euro je Aktie für 3.764.284 Namensaktien | 1.129.285 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 4.420.248 |
| 5.549.533 |
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 509 Tsd Euro (davon für das Vorjahr 130 Tsd Euro) (Vj. 517 Tsd Euro (davon für das Vorjahr 267 Tsd Euro)), für andere Bestätigungsleistungen 5 Tsd Euro (Vj. 0 Tsd Euro), für Steuerberatungsleistungen 0 Tsd Euro (Vj. 0 Tsd Euro) und für sonstige Leistungen 118 Tsd Euro (Vj. 86 Tsd Euro).
Die Schweizer Electronic AG hat für 2017 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance/entsprechungserklaerung.html zugänglich gemacht.
Schramberg, 10. April 2018
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
N. F. Schweizer
M. Bunz
Wir haben den Jahresabschluss der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und d es Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Die Gesellschaft wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied verklagt. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter war die Rückstellung für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.
Wir haben bei der Prüfung der Ermessensentscheidungen den Klagefall mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs der Klageverfahren die Einschätzung der mit den Klageverfahren beauftragten Rechtsanwälte eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellungen nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine wesentlichen Einwände gegen die Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung, die den Regeln des IDW RS HFA 10 folgt. Die den Bewertungen zugrundeliegenden Planungsrechnungen beruhen auf den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet.
Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Zeitwerte haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll- Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die verwendeten Wachstumsraten sowie die Eigenkapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.
Zum Vorgehen bezüglich der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen berichtet die SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Anhang zum Jahresabschluss unter anderem in den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1995 als Abschlussprüfer der SCHWEIZER ELECTRONIC AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
| ― | Beratungen zu Rechnungslegungs- und Governancefragen |
| ― | Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement Verfahren |
| ― | Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigsspezifische Prüfungen |
| ― | Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.
Villingen-Schwenningen, 11. April 2018
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer
Pfeifer, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schweizer Electronic AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Schramberg, 10. April 2018
Der Vorstand
N.-F. Schweizer
M. Bunz
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ist ab dem Kalenderjahr 2018 ein gesonderter Entgeltbericht zu erstellen. Dieser erstmalig zu erstellende Bericht umfasst einen einjährigen Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Jahr 2016.
SCHWEIZER verpflichtet sich in ihrem Ethikkodex, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung einzuhalten. Alle Arbeitnehmer genießen gleiche Chancen und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnissen, sexueller Orientierung, politscher Meinung, nationaler Abstammung, sozialer Herkunft oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen.
Bezüglich der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern hat die Schweizer Electronic AG in Bezug auf die Ermittlung der Vergütungen eine Arbeitsplatz-Eingruppierung. Dabei erfolgt eine Bewertung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die Vergütung der Stelleninhaberinnen bzw. der Stelleninhaber erfolgt nach dieser Bewertung. Frauen und Männer erhalten dadurch die gleiche Vergütung. Die Tätigkeit bzw. der Arbeitsplatz werden nach folgenden Anforderungen bewertet: Ausbildung extern und intern, Denken, Aufmerksamkeit, Selbständigkeit/Verantwortung, Personalverantwortung/Führung, Projektverantwortung, Kooperation, körperliche Belastung, Sonstiges.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird bei den Führungskräften thematisiert. Zu diesem Thema steht das Unternehmen im laufenden Dialog mit den Arbeitnehmervertretern.
In Arbeitsbereichen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, wurde von SCHWEIZER im Jahr 2016 ein zusätzliches Schichtmodell (ohne Samstags-Arbeit) eingeführt. Im Jahr 2017 wurde die Anpassung des seit langer Zeit existierenden, gängigen A-Schichtmodells vorgenommen. Im Ergebnis wurden die Schichtfolge und die Schichtdauer nach aktuellsten arbeitsmedizinischen Kenntnissen auf den Biorhythmus optimiert. Des Weiteren bietet SCHWEIZER Mütter und Väter verschiedene Möglichkeiten an, ihr Berufs- und Privatleben einfacher miteinander vereinbaren zu können. Aufgrund flexibler Arbeitszeiten und in Absprache mit den Vorgesetzen können Mitarbeiter auch von Zuhause aus arbeiten. Diese Maßnahmen stellen eine weitere Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsalltag dar.
Die Gesamtzahl der Beschäftigten der Schweizer Electronic AG im Jahr 2016 betrug 756 Mitarbeiter (246 Frauen und 510 Männer), davon waren 740 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt (232 Frauen und 508 Männer) sowie 16 Mitarbeiter in Teilzeit (14 Frauen und 2 Männer).
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wie im letztjährigen Geschäftsbericht bereits angekündigt, hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2017 eine neue Wachstumsphase der Schweizer Electronic AG eingeleitet.
Auf Basis einer nach wie vor stabilen Konjunktur und der andauernd starken Nachfrage unserer Kunden nach Produkten und Technologien made by SCHWEIZER, hat der Aufsichtsrat das Projekt zum Bau eines neuen Technologiewerks in Jintan (China) und weitere zukunftsweisende Investitionen für das Werk Schramberg im Rahmen des Budgets 2018 freigegeben. Mit dieser proaktiven Investitionsstrategie soll die hervorragende Position von SCHWEIZER im Segment für hochwertige Leiterplatten sowohl technologisch aber insbesondere auch im Wachstumsmarkt Asien ausgebaut und somit langfristig weiter gestärkt werden. Wie bei allen in die Zukunft eines Unternehmens gerichtete Investitionen, werden von allen Stakeholdern des Unternehmens in der Investitionsphase zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein, um die geplanten Wachstumsziele realisieren zu können.
Das Führungsteam und mit ihm die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereit diesen Schritt in eine größere Zukunft mitzugehen und mit ihrem persönlichen Einsatz zum Erfolg der Projekte und damit auch zum Erfolg von SCHWEIZER beizutragen. Der Aufsichtsrat wird dem Vorstand beratend zur Seite stehen und die Umsetzung zeitnah begleiten.
Wir sind vom Erfolg des eingeschlagenen Weges überzeugt und freuen uns, dass sie, sehr geehrte Aktionäre, das Unternehmen auf diesem Weg begleiten werden.
Auch im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und ausführlich beraten und ihn bei der Geschäftsführung überwacht.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.
Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.
Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden fünf turnusmäßige und fünf außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zwei turnusmäßige Personal- und Finanzausschusssitzungen statt. An einer von insgesamt zwei Personal- und Finanzausschusssitzungen konnte ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen. Hinsichtlich sämtlicher Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz bei 93 Prozent. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.
In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Geschäftsfelder, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation, sowie der Entwicklung des Partnernetzwerks. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über das bestehende Compliance Management System.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr bildete die strategische Weiterentwicklung des SCHWEIZER Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich während des gesamten Jahres laufend und umfassend dazu ausgetauscht. Verschiedene Modelle wurden dem Plenum vorgelegt und diskutiert. Die Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben wurden analysiert und sorgfältig gegeneinander abgewogen. Eine Option der vorgestellten Businessmodelle war die Errichtung einer weiteren Produktionsstätte. Dazu wurde dem Plenum verschiedene Analysen, darunter auch der Investitionsvorschlag des Vorstands eine Hochtechnologie-Produktionsstätte für Leiterplatten und Embedding-Lösungen in Jintan (China) zu errichten, vorgestellt. Das Investitionsvorhaben wurde umfassend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand beraten und diskutiert. Im Ergebnis stimmte der Aufsichtsrat der geplanten Investitionsvereinbarung mit der Regierung von Jintan (Provinz Jiangsu/China) im November 2017 zu.
In der Sitzung vom 4. Dezember 2017 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2018 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr waren Personalthemen. Diese wurden im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. So wurde in der Sitzung vom 1. Februar 2017 die Bestellung und Ernennung der Vorstandsvorsitzenden der Schweizer Electronic AG, Frau Dr. Maren Schweizer, mit sofortiger Wirkung widerrufen und die von ihr zu verantworteten Bereiche an die Herren Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz übertragen. Die Verträge der Vorstände Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz wurden im Juni 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.
In der Sitzung vom 19. Juni 2017 wurden die neuen Zielgrößen nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst diskutiert. Sowohl für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch für den Vorstand wurden neue Ziele verabschiedet.
Ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat wurde diskutiert und verabschiedet.
Der Aufsichtsrat befasste sich regelmäßig mit zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese ausführlich mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd.
Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 29. September 2017 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.
An der Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 wurden drei Aufsichtsratsmitglieder und zwei Ersatzmitglieder gewählt. Die Versammlung wählte Herr Michael Kowalski erneut in den Aufsichtsrat und Herr Christoph Schweizer zu dessen Ersatzmitglied. Neu in den Aufsichtsrat wurden Herr Chris Wu und Frau Karin Sonnenmoser gewählt. Als Ersatzmitglied für Frau Sonnenmoser fand Herr C.K. Chen die Mehrheit der Versammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019 gewählt.
In der an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wurde das wiedergewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Kowalski in seinem Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bestätigt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses wurde Herr Dr. Stephan Zizala gewählt.
Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsratsplenum zu behandeln sind. Ferner wird der Gesamtaufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.
In den zwei turnusmäßigen Sitzungen vom 9. März und 29. September 2017 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses vor allem mit Themen des Einzel- und Konzernabschlusses und mit strategischen Themen. Der Gesamtaufsichtsrat wurde über die Ergebnisse der Beratungen jeweils informiert. Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und das Vorstandsvergütungssystem mindestens alle zwei Jahre durch externe Berater überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Beratung berichtet der Ausschuss an den Gesamtaufsichtsrat, bzw. gibt entsprechende Empfehlungen ab.
Auch im Berichtsjahr 2017 wurde das Plenum über die Ziel- und Reviewgespräche mit dem Vorstand informiert. Der Aufsichtsrat folgte der Empfehlung des Personal- und Finanzausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI und LTI wurden vom Gesamtgremium beschlossen.
In den Sitzungen vom 25. April und 4. Dezember 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Über Corporate Governance bei der Schweizer Electronic AG berichtet der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand. Der Corporate Governance Bericht wird in diesem Geschäftsbericht und auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzern-abschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2017 wurden von der in der Hauptversammlung 2017 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Oliver Pfeifer seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.
Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 11. April 2018 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 13. April 2018 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.
Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz mit dem Geschäftsjahr 2017 erstmalig zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.
Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.
Schramberg, den 13. April 2018
Der Aufsichtsrat
Michael Kowalski, Vorsitzender
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