Pre-Annual General Meeting Information • Jul 8, 2010
Pre-Annual General Meeting Information
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AGM Announcements | 8 July 2010 15:35
Schumag Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.08.2010 in D-52076 Aachen, Nerscheider Weg 170 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Schumag Aktiengesellschaft
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schumag Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.08.2010 in D-52076 Aachen, Nerscheider Weg 170 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.07.2010 15:35

der am Dienstag, dem 10. August 2010,
stattfindenden
25. ordentlichen Hauptversammlung
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 1. Juli 2010 wurde die 25. ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft am 10. August 2010, 10:00 Uhr, in die Räume der Gesellschaft in 52076 Aachen, Nerscheider Weg 170, einberufen.
Auf das Verlangen mit Schreiben vom 5. Juli 2010 der Concordia Advisors LLP, London (Vereinigtes Königreich), diese handelnd als Bevollmächtigte für die Aktionäre Concordia Partners LP, Hamilton (Bermuda), Balanced Strategies Fund Ltd., Hamilton (Bermuda), Concordia MAC 29 Ltd., George Town (Cayman Islands), Concordia Institutional Multi-Strategy Ltd., Hamilton (Bermuda) und Concordia Global Equity Relative Value Fund LP, Hamilton (Bermuda) sowie der Euro-IB Ltd., London (Vereinigtes Königreich), werden gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. § 124 Abs. 1 Satz 2 AktG die folgenden zusätzlichen Gegenstände zur Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung am 10. August 2010 ergänzt und bekannt gemacht:
8.
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Heinz Peter Heinen gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragssteller schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| Herr Heinz Peter Heinen wird aus dem Aufsichtsrat abberufen. |
Begründung:
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass mit Ausnahme des Aufsichtsratsmitglieds Peter Koschel die derzeitige Besetzung der Anteilseignerbank im Aufsichtsrat keine im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung dieses Gremiums gewährleistet. Es ist deshalb das Ziel der Antragsteller, dass drei neue, aus ihrer Sicht geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat berufen werden und künftig gemeinsam mit dem bereits amtierenden Aufsichtsratsmitglied Peter Koschel die Anteileignerbank im Aufsichtsrat bilden. Dem dient, zusammen mit der Ausübung weiterer Antrags- bzw. Vorschlagsrechte, die beantragte Ergänzung der Tagesordnung um diesen und die drei nachfolgenden Punkte. Die Antragsteller haben vor allem das Vertrauen in das amtierende Aufsichtsratsmitglied Heinz Peter Heinen verloren und streben daher seine Abberufung durch die Hauptversammlung gemäß § 103 Abs. 1 AktG an.
9.
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Johannes Ohlinger gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
| Herr Dr. Johannes Ohlinger wird aus dem Aufsichtsrat abberufen. |
Begründung:
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass, um eine im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung von Herrn Dr. Johannes Ohlinger durch die Hauptversammlung geboten ist. Sie streben daher die Abberufung von Herrn Dr. Johannes Ohlinger durch die Hauptversammlung gemäß § 103 Abs. 1 AktG an.
10.
Abberufung eines als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied Dr. Johannes Ohlinger in den Aufsichtsrat eingetretenen Mitglieds gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor, in dem Fall, dass Herr Georg Papacharalampous zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Dr. Johannes Ohlinger getreten ist, folgenden Beschluss zu fassen:
| Herr Georg Papacharalampous wird aus dem Aufsichtsrat und als Ersatzmitglied abberufen. |
Begründung:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. April 2008 hat Herrn Georg Papacharalampous zum Ersatzmitglied für Herrn Dr. Johannes Ohlinger gewählt. Vom Aufsichtsrat wird zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagen, Herrn Georg Papacharalampous als Ersatzmitglied abzuberufen. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass, um eine im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung von Herrn Georg Papacharalampous auch geboten ist, falls er zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Dr. Johannes Ohlinger getreten und in den Aufsichtsrat nachgerückt sein sollte.
11.
Nachwahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder
Die Antragsteller verlangen die Ergänzung der Tagesordnung um den vorliegenden Punkt ‘Nachwahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder’ und schlagen hierzu vor,
zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar jeweils mit einer Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/10 zu beschließen hat:
| a) | Herrn Herbert Reinel, Dipl.-Ing., Unternehmer mit Geschäftssitz in Kronberg im Taunus, geschäftsführender Gesellschafter der GKT Spezialtiefbau GmbH, Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der hefi Glaskonstruktiv GmbH, Talheim/Heilbronn, wohnhaft in Frankfurt am Main, und |
| b) | Herrn Karl Ulmer, Rechtsanwalt und Seniorpartner der Sozietät SCHRADE & PARTNER Rechtsanwälte, Ulm, wohnhaft in Ulm. |
Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 Abs. 1 Satz 2 bis 4 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Herbert Reinel hat keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er verfügt zudem über keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Karl Ulmer hat keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er verfügt zudem über keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Weiterer Hinweis:
Nach Beurteilung der Antragsteller würde jedenfalls bei Wahl von Herrn Alexander von Ungern-Sternberg unter Tagesordnungspunkt 4 die in § 100 Abs. 5 AktG aufgestellte Voraussetzung erfüllt, wonach bei Gesellschaften im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen muss.
Begründung:
Wegen des Ausscheidens von Herrn Dr. Frank Nikolaus ist unter Tagesordnungspunkt 4 bereits die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds vorgesehen. Mindestens einer der Antragsteller wird hierzu – abweichend von dem zu Tagesordnungspunkt 4 vom Aufsichtsrat gemachten Wahlvorschlag – vorschlagen, Herrn Alexander von Ungern-Sternberg, Director (Geschäftsführer) der Euro-IB Limited, London/Großbritannien, wohnhaft in London/Großbritannien, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar mit einer Amtszeit bis zum Ende der Hautversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/10 zu beschließen hat. Daneben sind aber zwei weitere Anteilseignersitze im Aufsichtsrat für die Zeit nach dem Ende der Hauptversammlung am 10. August 2010 zu besetzen, wenn zu den vorstehenden, von den Antragstellern beantragten ergänzenden Tagesordnungspunkten die von den Antragstellern vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst werden.
12.
Abberufung eines als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied Peter Koschel in den Aufsichtsrat eingetretenen Mitglieds gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor, in dem Fall, dass Herr Arndt Krebs zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Peter Koschel getreten ist, folgenden Beschluss zu fassen:
| Herr Arndt Krebs wird aus dem Aufsichtsrat und als Ersatzmitglied abberufen. |
Begründung:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. April 2008 hat Herrn Arndt Krebs zum Ersatzmitglied für Herrn Peter Koschel gewählt. Vom Aufsichtsrat wird zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagen, Herrn Arndt Krebs als Ersatzmitglied abzuberufen. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass, um eine im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung von Herrn Arndt Krebs auch geboten ist, falls er zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Peter Koschel getreten und in den Aufsichtsrat nachgerückt sein sollte.
Aachen, im Juli 2010
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