AGM Information • Jan 15, 1999
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Ad-hoc | 15 January 1999 07:35
Ad hoc-Service: Schumag AG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Der Aufsichtsrat der Schumag AG (Aachen) hat in seiner Sitzung am 14. Januar 1999 den auf der Grundlage des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erstellten Jahresabschluß für das Jahr 1997/98 gebilligt. Die vertragschließenden Gesellschaften Deutsche Babcock Beteiligungs-GmbH und Schumag AG haben als angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre gem. @ 304 AktG einen Betrag von DEM 4,03 (einschließlich des Körperschaftsteueranrechnungsbetrages) pro Jahr und Aktie im Nennwert von DEM 5,00 während der Vertragslaufzeit ermittelt und vereinbart. Als angemessene Abfindung gem. @ 305 AktG ist ein zusätzlicher Betrag von DEM 42,39 pro Aktie im Nennwert von DEM 5,00 festgelegt worden. Die Hauptversammlung wird am 3. März 1999 über die Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag beschließen. Ende der Mitteilung
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