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Schott Pharma Remuneration Information 2024

Mar 15, 2024

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Remuneration Information

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VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023

EINLEITUNG

Mit diesem Vergütungsbericht informiert die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz (nachfolgend: "SCHOTT Pharma KGaA"), erstmalig über die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder der SCHOTT Pharma Management AG, Mainz (nachfolgend: "SCHOTT Pharma Management AG"), der persönlich haftenden Gesellschafterin der SCHOTT Pharma KGaA.

Der Vergütungsbericht informiert darüber hinaus über die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder der Aufsichtsräte der SCHOTT Pharma KGaA und der SCHOTT Pharma Management AG.

Der Vergütungsbericht stellt die wesentlichen Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands und der Aufsichtsräte dar und entspricht den regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG). Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht an den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Ausweis der gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergütungsbericht entspricht den Vorschriften des § 162 Abs. 1 AktG. Er berücksichtigt sämtliche Vergütungen, die den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung), sowie alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen (geschuldete Vergütung). Damit erfolgt eine periodengerechte Zuordnung der gewährten und geschuldeten Vergütung, auch wenn der Zufluss erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 richtete sich die gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands nach den Regelungen der jeweiligen Vorstandsdienstverträge sowie nach den Regelungen der Vereinbarungen, die den sonstigen Vergütungselementen zugrunde liegen. Obwohl der Zeitraum der Börsennotierung innerhalb des Berichtszeitraums nur drei Kalendertage umfasst (28. bis 30. September 2023), stellt der Vergütungsbericht auf freiwilliger Basis die Vergütung des gesamten Geschäftsjahres 2022/2023 dar.

Mit Blick auf den Börsengang Ende September 2023 gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 an ein neues Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder. Dieses System gilt für alle bestehenden, neu abzuschließenden sowie zu verlängernden Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern bzw. wird für diese Verträge gelten.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2022/2023

Sowohl der Vorstandsvorsitzende, Herr Andreas Reisse, als auch Frau Dr. Almuth Steinkühler, Mitglied des Vorstands (CFO), waren im gesamten Berichtszeitraum als Vorstände der SCHOTT Pharma Management AG bestellt.

Da die SCHOTT Pharma KGaA während des überwiegenden Zeitraums des Geschäftsjahres 2022/2023 keine börsennotierte Aktiengesellschaft war, richtete sich die Vergütung nach den Vergütungsrichtlinien und -praktiken des SCHOTT Konzerns. Die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung orientierte sich an den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des SCHOTT Pharma Konzerns, des SCHOTT Konzerns und dem Marktumfeld. Weiterhin orientiert sich die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung an den gezeigten Leistungen, aber auch an der Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises sowie der Vergütung der in Deutschland tätigen Mitarbeiter der SCHOTT Pharma KGaA.

Die in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen definierte Maximalvergütung von 871.000 Euro für Frau Dr. Almuth Steinkühler sowie von 1.393.600 Euro für Herrn Andreas Reisse, die sich an der maximal möglichen Auszahlung aller Vergütungselemente orientierte, wurde im Berichtszeitraum nicht überschritten.

Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2022/2023 umfasst sowohl erfolgsunabhängige Bestandteile wie ein festes Jahresgehalt, Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge sowie eine erfolgsabhängig gewährte kurzfristige variable Vergütung (nachfolgend: "STI"). Darüber hinaus umfasst die Vergütung Bestandteile, die im Zusammenhang mit der Inflationsentwicklung und dem Börsengang gewährt oder geschuldet wurden; diese Vergütungselemente sind nachfolgend als sonstige Vergütung beschrieben. Eine auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtete variable Vergütung ("LTI"-Programm) ist mit dem neuen Vergütungssystem mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 eingeführt worden und hat im Geschäftsjahr 2022/2023 noch keine Wirkung entfaltet. Hierzu wird auf den in diesem Vergütungsbericht enthaltenen Ausblick auf das neue Vergütungssystem ab dem Geschäftsjahr 2023/2024 verwiesen.

Der Anteil der variablen Vergütung an der gewährten und geschuldeten Vergütung betrug für Herrn Andreas Reisse im Berichtszeitraum 20,5 % und für Frau Dr. Almuth Steinkühler 15,9 %.

Entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen haben beide Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung für den Fall, dass der Vertrag infolge eines Widerrufs der Bestellung vorzeitig endet. Die Höhe der Abfindungszahlung ist auf zwei Jahresvergütungen begrenzt. Bei einer geltenden Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren reduziert sich die Abfindung auf die Vergütung für die reguläre Restlaufzeit. Die Höhe der Jahresvergütung für Zwecke der Abfindungsberechnung bestimmte sich für den Zeitraum vor dem Börsengang aus der Summe des festen Jahresgehalts und dem Zielbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung ohne Berücksichtigung von Sachbezügen und sonstigen Nebenleistungen. Für den Zeitraum nach dem Börsengang bestimmt sich die Jahresvergütung für Zwecke der Abfindungsberechnung durch die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats auch nach der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr jeweils ohne Berücksichtigung von Versorgungsentgelten, Sachbezügen und sonstigen Nebenleistungen. Diese Regelung kam im Berichtszeitraum nicht zur Anwendung.

FESTE VERGÜTUNG

FESTES JAHRESGEHALT

Für die Vorstandstätigkeit erhielt jedes Vorstandsmitglied ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wurde.

NEBENLEISTUNGEN

Jedes Vorstandsmitglied erhielt marktübliche Nebenleistungen wie die Nutzung und private Inanspruchnahme eines Dienstwagens, Beiträge für eine Unfall-, eine D&O- sowie für eine private Haftpflichtversicherung, Übernahme der Kosten einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.

VERSORGUNGSLEISTUNGEN

Im Berichtszeitraum hatte Herr Andreas Reisse Anspruch auf zwei beitragsorientierte Leistungszusagen in Form einer Direktzusage. Beide Zusagen ermitteln eine geschäftsjahresbezogene Versorgungsleistung, die den bisherigen Anspruch erhöht und neben einer Rentenzahlung auch Leistungen an Hinterbliebene im Falle von Tod oder Invalidität gewährt. Beide Leistungszusagen werden nach dem 30. September 2023 als gesetzlich unverfallbare Anwartschaft fortgeführt.

Die nach IFRS bewerteten Pensionsverpflichtungen (DBO) belaufen sich am 30. September 2023 für diese Versorgungszusagen auf einen Anwartschaftsbarwert von 2.011.943 Euro (Vorjahr: 2.080.672 Euro). Der im Berichtszeitraum aufgewandte Dienstzeitaufwand beträgt 109.555 Euro.

Ab dem 1. Oktober 2023 hat Herr Andreas Reisse Anspruch auf ein Versorgungsentgelt. Frau Dr. Almuth Steinkühler hatte bereits im Berichtszeitraum Anspruch auf ein Versorgungsentgelt. Das Versorgungsentgelt wird in Form einer monatlichen Barvergütung zur freien Verfügung ausgezahlt.

VARIABLE VERGÜTUNG

KURZFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG (STI)

Die Vorstandsmitglieder waren im Geschäftsjahr 2022/2023 in das System der variablen Vergütung des SCHOTT Konzerns einbezogen. Dieses System definiert Ziele für einen Bemessungszeitraum von einem Geschäftsjahr. Für beide Vorstandsmitglieder wurden jeweils vier Ziele definiert, die zu 50 % auf der Entwicklung des SCHOTT Konzerns und zu 50 % auf der Entwicklung des SCHOTT Pharma Konzerns basieren.

Für den SCHOTT Konzern wurden Finanzziele für ein profitables Wachstum durch die Finanzkennzahlen "Prozentuales Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr" ("Umsatzwachstum") und "Return on Capital Employed" ("ROCE") festgelegt. Beide Ziele bestimmen die variable Vergütung mit einer Gewichtung von jeweils 25 %. Die festgelegten Zielwerte sowie die Schwellen- und Begrenzungswerte für Umsatzwachstum und ROCE wurden für einen mehrjährigen Zeitraum festgelegt und leiten sich unmittelbar aus der mittelfristigen Erwartung der Geschäftsentwicklung des SCHOTT Konzerns ab.

Für den SCHOTT Pharma Konzern wurden mit beiden Vorstandsmitgliedern individuelle Ziele festgelegt. Für ein profitables Wachstum des SCHOTT Pharma Konzerns wurde die Finanzkennzahl EBITDA festgelegt. Dieses Ziel bestimmt die variable Vergütung von Herrn Andreas Reisse mit einer Gewichtung von 30 % und von Frau Dr. Almuth Steinkühler mit einer Gewichtung von 25 %.

Die Zielstruktur für die variable Vergütung der beiden Vorstände unterscheidet sich durch das zweite individuelle Ziel. Für Herrn Andreas Reisse wurde die Finanzkennzahl Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns mit einer Gewichtung von 20 % festgelegt. Für Frau Dr. Almuth Steinkühler wurde ein nicht finanzielles Ziel mit einer Gewichtung von 25 % festgelegt, das auf den Auf- und Ausbau aller notwendigen Prozesse und Strukturen fokussiert, um den Börsengang der SCHOTT Pharma KGaA rechtzeitig und erfolgreich durchführen zu können ("IPO Readiness").

Der für jedes Erfolgsziel definierte Zielwert führt bei dessen Erreichung zu einer Zielerreichung von 100 %. Bei Untererfüllung des jeweiligen Zielwerts unterhalb eines definierten Schwellenwerts beträgt die Zielerreichung 0 %, bei Übererfüllung des jeweiligen Zielwerts oberhalb eines definierten Begrenzungswerts beträgt die Zielerreichung 200 %. Erreichte Werte zwischen Schwellen- und Begrenzungswert werden jeweils – mit Ausnahme des nicht-finanziellen Ziels "IPO Readiness" – durch lineare Interpolation bestimmt. Die jeweiligen Schwellen- und Begrenzungswerte liegen in gleichem Abstand zu den entsprechenden Zielwerten.

Die Addition der gewichteten Zielerreichungen multipliziert mit dem Zielbetrag ergibt den Auszahlungsbetrag. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Zielbetrags begrenzt.

Die Finanzkennzahl Umsatzwachstum des SCHOTT Konzerns beschreibt den Anstieg der Umsatzerlöse eines Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr. Im Rahmen der Ermittlung werden für jedes Geschäftsjahr die Umsatzerlöse um die Effekte aus einer Veränderung des Konsolidierungskreises bereinigt. Das Umsatzwachstum des SCHOTT Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 betrug 3,5 %. Unter Berücksichtigung der erfolgten Bereinigung aus einer Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von 18,3 Mio. Euro betrug das Umsatzwachstum 4,2 %.

Die Finanzkennzahl ROCE des SCHOTT Konzerns beschreibt das prozentuale Verhältnis aus dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Das durchschnittlich eingesetzte Kapital stellt das betrieblich gebundene Kapital zur Erreichung der Unternehmensziele dar. Es besteht im Wesentlichen aus dem Anlage- und Umlaufvermögen, vermindert um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Der Durchschnittswert entspricht dem arithmetischen Mittel der zwölf Monate des Geschäftsjahres. Bei der Bestimmung des ROCE wird das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) um materielle Effekte aus Mergers & Acquisitions-Aktivitäten bzw. Veräußerung von Betriebsteilen des abgelaufenen Geschäftsjahres bereinigt. Basierend auf einem EBIT von 412,9 Mio. Euro und einem durchschnittlichen eingesetzten Kapital von 2.843,6 Mio. Euro ergibt sich im Geschäftsjahr 2022/2023 im SCHOTT Konzern ein ROCE von 14,5 %. Unter Berücksichtigung der erfolgten Bereinigung des Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) um erfolgsabhängige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Pharma-Sparte in Höhe von 21,4 Mio. Euro beläuft sich der ROCE auf 15,3 %.

Die Finanzkennzahl EBITDA des SCHOTT Pharma Konzerns definiert das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) vor Abschreibungen (inklusive Wertminderungen und Wertaufholungen) auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Das EBITDA des SCHOTT Pharma Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 beträgt 239,0 Mio. Euro.

Die Finanzkennzahl Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns ergibt sich aus der Veränderung der durchschnittlichen Verkaufspreise und der Veränderung der durchschnittlichen Herstellkosten in einem Geschäftsjahr. Die Veränderung der durchschnittlichen Verkaufspreise ergibt sich durch die durchschnittlichen Verkaufspreise eines Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr, die mit der Absatzmenge des aktuellen Geschäftsjahres multipliziert werden. Die Veränderung der durchschnittlichen Herstellkosten ergibt sich durch die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr, die mit der Absatzmenge des aktuellen Geschäftsjahres multipliziert werden. Die Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 belief sich auf 6,3 Mio. Euro.

Für das nicht-finanzielle Ziel von Frau Dr. Almuth Steinkühler wurden die Leistungskriterien Aufbau der regulären Berichterstattung, Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS) sowie der Aufbau einer eigenständigen IT-Systemlandschaft definiert. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der Leistungskriterien zum geplanten Börsengang Ende September entsprach einer Zielerreichung von 100 %. In jedem Fall, in dem alle oder Teile der Leistungskriterien nicht rechtzeitig erfüllt waren, entsprach dies einer Zielerreichung von 0 %. Im Falle einer vorzeitigen Erfüllung aller Leistungskriterien zu einem alternativ möglichen früheren Börsengang im Sommer 2023 war eine Zielerreichung von 200 % vereinbart. Sämtliche Kriterien wurden vollständig und rechtzeitig zum durchgeführten Börsengang am 28. September 2023 erfüllt und mit einer Zielerreichung von 100 % bewertet.

Auf Basis der Istwerte ergibt sich aus den vorgegebenen Zielen folgende Zielerreichung:

Zielerreichung
Ziel Einheit Gewichtung Schwellenwert Zielwert Begrenzungswert absolut relativ qewichtet
Finanzziele
SCHOTT
Konzern
Umsatz-
wachtum
in $%$
zu Vorjahr
25% $+2,0$ $+5,0$ $+8,0$ $+4,2$ 73,6% 18,4%
SCHOTT
Konzern
ROCE in $%$ 25% 11,0 13,0 15,0 15,3 200,0% 50,0%
Individuelle
Ziele
SCHOTT
Pharma
Konzern
EBITDA in Mio. Euro 30% 246,0 273,5 301,0 239,0 0,0% 0,0%
SCHOTT
Pharma
Konzern
Nettopro- duktivität in Mio. Euro 20% $-6$ 4 14 6,3 123,0% 24,6%
Gesamt in % 100% 93,0%
Gesamt in Euro 160.669 149.422

SONSTIGE VERGÜTUNG

IPO INCENTIVE PROGRAMM

Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurde eine Vereinbarung getroffen, die im Falle eines erfolgreichen Börsengangs Bonuszahlungen bestimmt. Die Vereinbarung umfasst zwei Elemente: einen sogenannten IPO-Bonus und einen Retention-Bonus. Während der IPO-Bonus einen erfolgreich durchgeführten Börsengang incentiviert, schafft der Retention-Bonus Anreize für den Verbleib im Unternehmen nach dem Börsengang. Die Vereinbarungen haben am 1. März 2022 begonnen und enden mit Ende des Monats, der zwölf Monate nach der erfolgten Erstnotiz liegt, das heißt am 30. September 2024.

Grundlage für die Höhe der Bonuszahlungen bildet ein definierter Planbetrag, der für Herrn Andreas Reisse 200.000 Euro und für Frau Dr. Almuth Steinkühler 100.000 Euro beträgt.

IPO-Bonus

Im Rahmen des IPO-Bonus können die Vorstandsmitglieder einen Bonus von bis zu drei Planbeträgen erhalten, das heißt für Herrn Andreas Reisse maximal 600.000 Euro und für Frau Dr. Almuth Steinkühler maximal 300.000 Euro. Im Falle eines durchgeführten Börsengangs, unabhängig von dessen Erfolg, wurde eine Bonuszahlung in Höhe des Planbetrags vereinbart. In Abhängigkeit vom Erfolg des Börsengangs kann sich der IPO-Bonus um bis zu zwei weitere Planbeträge erhöhen.

Als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Erfolgs des Börsengangs wurde der Börsenwert (Enterprise Value) der SCHOTT Pharma KGaA zum Zeitpunkt des Börsengangs ausgewählt. Die Ermittlung der Anzahl von Planbeträgen, die sich aus dem erreichten Börsenwert ergeben, erfolgt über einen Multiplikator. Der Multiplikator setzt den Börsenwert zu einem für diese Vereinbarung festgelegten EBITDA-Wert von 200 Mio. Euro ins Verhältnis.

Als Zielwert für den Erfolg des Börsengangs wurde ein Börsenwert von 4 Mrd. Euro, das heißt ein Multiplikator von 20 definiert. In diesem Falle würde sich der IPO-Bonus, neben dem Planbetrag für die Durchführung des Börsengangs, um einen weiteren Planbetrag für den Erfolg des Börsengangs auf insgesamt zwei Planbeträge erhöhen. Als Schwellenwert für den Erfolg des Börsengangs wurde ein Multiplikator von 10 und als Begrenzungswert ein Multiplikator von 30 festgelegt. Erzielte Multiplikatoren größer 10 und kleiner 30 werden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.

Der Börsenwert zum Zeitpunkt des Börsengangs betrug 4,2 Mrd. Euro. Daraus abgeleitet ergibt sich ein Multiplikator von 21 und 1,1 Planbeträge. Zusammen mit dem Planbetrag aus der Durchführung des Börsengangs beträgt der gesamte IPO-Bonus 2,1 Planbeträge. Für Herrn Andreas Reisse ergibt sich somit ein Betrag von 420.000 Euro und für Frau Dr. Almuth Steinkühler ein Betrag von 210.000 Euro.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass 50 % des IPO-Bonus mit der auf den Börsengang folgenden Entgeltabrechnung ausgezahlt werden, das heißt per Oktober 2023. Die verbleibenden 50 % werden mit der Entgeltabrechnung des Monats ausgezahlt, der zwölf Monate nach dem Börsengang liegt, das heißt per September 2024. Voraussetzung für die Auszahlung ist jedoch, dass die Vorstandsmitglieder am letzten Tag der jeweils genannten Auszahlungsmonate bestellte Vorstandsmitglieder der SCHOTT Pharma Management AG sind und in einem ungekündigten Vorstandsdienstverhältnis stehen.

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen erfolgte im Oktober 2023 eine Auszahlung von 210.000 Euro für Herrn Andreas Reisse und 105.000 Euro für Frau Dr. Almuth Steinkühler. Diese Zahlungen wurden im Rahmen des Vergütungsberichts als geschuldete Vergütung des Berichtszeitraums betrachtet.

Retention-Bonus

Der Retention-Bonus, als zweites Element der Vereinbarung, fokussiert auf die Bindung der Vorstandsmitglieder und kommt mit der Entgeltabrechnung des Monats, der zwölf Monate nach dem Börsengang liegt, zur Auszahlung, das heißt per September 2024. Der Retention-Bonus sieht eine weitere Zahlung in Höhe der oben genannten Planbeträge vor. Die Auszahlung ist ebenfalls an die Bedingung geknüpft, dass die Vorstandsmitglieder am letzten Tag des Auszahlungsmonats bestellte Vorstandsmitglieder der SCHOTT Pharma Management AG sind und in einem ungekündigten Vorstandsdienstverhältnis stehen.

Unter der Voraussetzung, dass die Vorstandsmitglieder am 30. September 2024 bestellte Vorstandsmitglieder der SCHOTT Pharma Management AG sind und in einem ungekündigten Vorstandsdienstverhältnis stehen, werden die verbleibenden 50 % des IPO-Bonus zusammen mit dem Retention-Bonus ausgezahlt, was einer Auszahlung von 410.000 Euro für Herrn Andreas Reisse und 205.000 Euro für Frau Dr. Almuth Steinkühler entspricht.

INFLATIONSAUSGLEICH

Im Berichtszeitraum haben beide Vorstandsmitglieder eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von jeweils 1.500 Euro erhalten.

Die nachfolgenden Tabellen geben für die Vorstandsmitglieder eine Übersicht über die gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile im Berichtsjahr. Zudem wird die Maximalvergütung im Sinne des § 87a AktG ausgewiesen:

2021/2022
in Euro in $%$ in Euro in %
355.839 48,8 331.996 50,1
12.295 1,7 15.614 2,4
0 0, 0 0 0, 0
368.134 50,5 347.610 52,5
149.422 20,5 270.321 40,8
44.116 6,7
210.000 28,8 0 0,0
1.500 0,2 0 0,0
Maximalvergütung
729.056 100,0 1.393.600 662.047 100,0
109.555 131.212
838.611 793.259
2022/2023
Dr. Almuth Steinkühler
Mitglied des Vorstands (CFO) seit 08/2022
2022/2023 2021/20221
in Euro in $%$ in Euro in %
Feste Vergütung
Festes Jahresgehalt 207.400 50,5 125.500 62,5
Nebenleistungen 22.415 5,5 14.609 7,3
Versorgungsentgelt 9.000 2,2 $\Omega$ 0,0
Summe 238.815 58,1 140.109 69,8
Variable Vergütung
STI (variables Entgelt) 65.380 15,9 60.666 30,2
Sonstige Vergütung
IPO Incentive Programm 105.000 25,6 $\Omega$ 0,0
Inflationsausgleich 1.500 0,4 $\Omega$ 0,0
Maximalvergütung
Gewährte und geschuldete Vergütung 410.695 100,0 871.000 200.775 100,0
Versorgungsaufwand 0 $\Omega$
Gesamtvergütung 410.695 200.775

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin der SCHOTT Pharma KGaA sowie die Vergütung des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma KGaA wurden am 4. April 2023 durch die Hauptversammlung der SCHOTT Pharma KGaA bewilligt.

Bei der Festlegung des Vergütungssystems wurde mit Blick auf die verantwortungsvollen Aufgaben der Mitglieder beider Gremien darauf geachtet, dass die Vergütung insbesondere der inhaltlichen und zeitlichen Beanspruchung an das Aufsichtsratsamt Rechnung trägt und im Vergleich zum Marktumfeld als angemessen gilt.

Diesem Ziel folgend erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Festvergütung und, sofern sie eine Tätigkeit in den Aufsichtsratsausschüssen wahrnehmen, eine Ausschussvergütung.

Darüber hinaus werden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer ersetzt.

Die Festvergütung beträgt für jedes Mitglied des Aufsichtsrats einheitlich 40.000 Euro pro Geschäftsjahr. Der oder die jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der oder die jeweilige stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache.

Zusätzlich erhält jedes Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma KGaA eine Ausschussvergütung von 10.000 Euro pro Geschäftsjahr. Der oder die Vorsitzende des Prüfungs-ausschusses des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma KGaA erhält weitere 10.000 Euro pro Geschäftsjahr.

Sämtliche Beträge gelten für ein volles Geschäftsjahr. Sofern das Mandat nicht das volle Geschäftsjahr bestanden hat, werden die Beträge zeitanteilig (in vollen Monaten) gekürzt.

Voraussetzung für eine Ausschussvergütung ist, dass der entsprechende Ausschuss im jeweiligen Berichtszeitraum seinen Aufgaben im Rahmen einer Sitzung nachgekommen ist.

Mitglieder des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma Management AG zum 30. September 2023 sind Herr Dr. Frank Heinricht (Vorsitzender), Herr Dr. Jens Schulte (stellvertretender Vorsitzender), Herr Peter Goldschmidt und Herr Dr. Wolfgang Wienand. Herr Dr. Frank Heinricht und Herr Dr. Jens Schulte waren im gesamten Berichtsjahr, Herr Peter Goldschmidt und Herr Dr. Wolfgang Wienand seit April 2023 Mitglieder des Aufsichtsrats.

Im Berichtsjahr und ausschließlich vor der Börsennotierung waren Mitglieder ebenfalls Herr Hermann Ditz (Januar bis März 2023), Herr Dr. Heinz Kaiser (Dezember 2022 bis April 2023) sowie Herr Dr. Jörg Flatten (Januar bis Dezember 2022). Sämtliche vorgenannten Personen sind bzw. waren Arbeitnehmer der SCHOTT AG, Mainz, und haben für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG keine separate Vergütung erhalten.

Mitglieder des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma KGaA zum 30. September 2023 sind Herr Peter Goldschmidt (Vorsitzender), Herr Dr. Wolfgang Wienand (stellvertretender Vorsitzender), Frau Ann-Kristin Erkens, Frau Eva Kienle, Frau Christine Wening (Arbeitnehmervertreterin) und Herr Mario Just (Arbeitnehmervertreter). Sämtliche vorgenannten Personen sind seit April 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Herr Peter Goldschmidt und Herr Dr. Wolfgang Wienand sind zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma Management AG.

Im Berichtsjahr und ausschließlich vor der Börsennotierung waren Mitglieder außerdem Herr Dr. Jörg Flatten, Herr Thomas Volker Schöning, Herr Oliver Spika (jeweils November 2022 bis April 2023), Herr Kai Olbricht (Februar bis April 2023) sowie Herr Dr. Heinz Kaiser, Herr Salvatore Ruggiero und Herr Dr. Patrick Markschläger (jeweils März bis November 2022). Sämtliche vorgenannten Personen sind Arbeitnehmer der SCHOTT AG, Mainz, und haben für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma KGaA keine separate Vergütung erhalten.

Übersicht der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022/2023:

(in Euro) Fest-
vergütung
Ausschuss-
vergütung
Gesamt-
vergütung
SCHOTT Pharma Management AG
Dr. Frank Heinricht 1 Vorsitzender -
Dr. Jens Schulte 1 stelly. Vorsitzender
Peter Goldschmidt 16.667 16.667
Dr. Wolfgang Wienand 16.667 16.667
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Peter Goldschmidt Vorsitzender 33.333 33.333
Dr. Wolfgang Wienand stelly. Vorsitzender 25,000 25,000
Eva Kienle 16.667 3.333 20,000
Ann-Kristin Erkens 16.667 1.667 18.334
Christine Wening 16.667 1.667 18.334
Mario Just 16.667 16.667

VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DES VOR-STANDS, DER ARBEITNEHMER UND DES AUFSICHTSRATS

Die nachfolgende Übersicht informiert nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG über die jährlichen Veränderungen der gewährten und geschuldeten Vergütung der Mitglieder des Vorstands und der Aufsichtsräte, über die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer sowie über die Ertragsentwicklung der Gesellschaft und des SCHOTT Pharma Konzerns.

Für die Ermittlung der Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Gesamtbelegschaft der SCHOTT Pharma KGaA abgestellt, die alle Mitarbeiter in Deutschland unterhalb des Vorstands umfasst. Darunter fallen sämtliche tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter sowie leitende Angestellte, nicht jedoch Auszubildende. Für Mitarbeiter, die nicht über das volle Geschäftsjahr für die SCHOTT Pharma KGaA in Deutschland tätig waren, wird die Vergütung auf 12 Monate hochgerechnet. Die Ermittlung der Vergütung erfolgt auf Vollzeitäquivalenzbasis.

Die Beschränkung der Darstellung auf in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer erfolgt aufgrund weltweit unterschiedlicher Gehaltsniveaus und der Tatsache, dass die beiden Mitglieder des Vorstands ihren Dienstsitz in Deutschland haben und auch dort wohnhaft sind.

Die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft enthält neben dem Grundgehalt Nebenleistungen, Zuschläge, Sonderzahlungen und variable Vergütungen, die von Natur aus schwanken können, abhängig von der tatsächlichen Zielerreichung.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Kennzahlen Umsatzerlöse und EBITDA des SCHOTT Pharma Konzerns sowie des handelsrechtlichen (HGB) Jahresüberschusses der SCHOTT Pharma KGaA dargestellt. Diese Kennzahlen stellen bedeutsame Leistungsindikatoren für die SCHOTT Pharma KGaA und den SCHOTT Pharma Konzern dar. Zudem sind die Kennzahlen Umsatzerlöse und EBITDA Bestandteil der finanziellen Ziele der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie für eine Vielzahl von Arbeitnehmern der Gesamtbelegschaft und haben somit einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Nachfolgend werden die Umsatzerlöse des SCHOTT Pharma Konzerns dargestellt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren die Umsatzerlöse des SCHOTT Konzerns für die Vergütung der Vorstandsmitglieder maßgeblich.

Veränderung der Ertragsentwicklung sowie der Vergütung des Vorstands, der Arbeitnehmer und des Aufsichtsrats
2022/2023 2021/2022
Veränderung
in $%$
Veränderung
in $%$
Ertragsentwicklung (in Mio. Euro)
Umsatzerlöse SCHOTT Pharma Konzern 898,6 9,4 821,1
EBITDA SCHOTT Pharma Konzern 239,0 8,8 219,7
Jahresüberschuss (HGB) SCHOTT Pharma KGaA 43,5 71,3 25,4
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung (in Euro)
Gesamtbelegschaft in Deutschland
(ohne Vorstand)
68.194 7,3 63.556
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder (in Euro)
Andreas Reisse 729.056 10,1 662.047
Dr. Almuth Steinkühler 1 410.695 104,6 200.775
Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder 3 (in Euro)
Dr. Frank Heinricht 2
Dr. Jens Schulte 2
Peter Goldschmidt 50.000
Dr. Wolfgang Wienand 41.667
Eva Kienle 20.000
Ann-Kristin Erkens 18.334
Christine Wening 18.334
Mario Just 16.667

AUSBLICK: NEUES VERGÜTUNGSSYSTEM AB GESCHÄFTSJAHR 2023/2024

Das neue Vergütungssystem des Vorstands wurde am 27. Juli 2023 durch den Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG beschlossen und vom Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma KGaA zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird den Kommanditaktionären und Kommanditaktionärinnen in der Hauptversammlung am 18. März 2024 zur Billigung vorgelegt.

Das neue Vergütungssystem des Vorstands der SCHOTT Pharma Management AG basiert auf folgenden Grundsätzen:

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung enthält das neue Vergütungssystem sowohl externe (horizontale) als auch interne (vertikale) Vergleichsbetrachtungen.

Das neue Vergütungssystem des Vorstands wird sowohl feste als auch variable Vergütungsbestandteile enthalten. Bei den variablen Vergütungsbestandteilen wird neben der STI-Komponente, die künftig ausschließlich auf den Erfolg des SCHOTT Pharma Konzerns bezogen sein wird, auch ein Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung (LTI-Komponente) eingeführt.

Ferner sind Regelungen zur Herabsetzung und Rückforderung variabler Vergütung (Malus- & Clawback-Regelungen) sowie Vorgaben für die zulässige Maximalvergütung und für vergütungsrelevante Rechtsgeschäfte definiert.

Folgende Vergütungsbestandteile bilden die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ab/seit dem 1. Oktober 2023:

Aufbau der Gesamtvergütung des Vorstands
Maximalvergütung nach § 87a AktG
Malus- & Clawback-Regelungen
30% LTI Laufzeit:
4 Jahre
Fokus:
· Langfristig Werte schaffen
· Nachhaltiges Handeln fördern
Variable Vergütung 20% STI Laufzeit:
Jahr
Fokus:
· Profitables Wachstum erzielen
Feste Vergütung 50% · Festes Jahresgehalt
· Nebenleistungen
· Versorgungsentgelt

Der STI-Plan für Vorstandsmitglieder wird sich für Zeiträume nach dem 1. Oktober 2023 ausschließlich auf den Erfolg des SCHOTT Pharma Konzerns beziehen. Dazu legt der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG ambitionierte Zielwerte sowie entsprechende Schwellen- und Begrenzungswerte fest, die sich an der mittelfristigen Erwartung der Geschäftsentwicklung des SCHOTT Pharma Konzerns orientieren und damit die langfristige wirtschaftliche Entwicklung fördern:

Übersicht STI-Plan
Kategorie Leistungskriterium Gewichtung
Wachstum Umsatzwachstum 40%
ROCE 30%
Profitabilität FBITDA $30\%$
Auszahlung $\vee$ Begrenzung der Zielerreichung bei 200 % für Einzelziele
✓ Begrenzung der Auszahlung bei 150 % vom Zielbetrag
Malus & Clawback $\vee$ Regelungen für Einbehaltung (Malus) und Rückforderung (Clawback) definiert

Der LTI-Plan für Vorstandsmitglieder wird für Zeiträume nach dem 1. Oktober 2023 als sogenannter Performance Share Plan neu eingeführt. Der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG legt jedes Jahr ambitionierte Zielwerte sowie Schwellen- und Begrenzungswerte fest, um die langfristige Entwicklung mit Fokus auf Wertsteigerung, Nachhaltigkeit und strategische Ausrichtung des SCHOTT Pharma Konzerns zu fördern.

Abweichend von der unten dargestellten Funktionsweise bemisst sich der Startaktienkurs für die erste Tranche an dem arithmetisch ermittelten Durchschnittswert der ersten 90 Börsenhandelstage, beginnend mit der Erstnotierung am 28. September 2023.

Mainz, den 18. Dezember 2023

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand
Peter Goldschmidt Andreas Reisse Dr. Almuth Steinkühler

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein.

Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Haftungsbeschränkung

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Prüfungsvermerk beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017.

Eschborn/Frankfurt am Main, 18. Dezember 2023

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Baur Behr

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin