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Schott Pharma — Annual Report 2023
Jan 26, 2024
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Annual Report
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Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Inhalt
| Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 |
3 |
|---|---|
| Bilanz zum 30. September 2023 | 4 |
| Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 |
5 |
| Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023 | 6 |
| 1 Allgemeine Hinweise | 6 |
| 2 Registerinformationen | 7 |
| 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | 7 |
| 4 Erläuterungen zur Bilanz | 10 |
| 5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung | 15 |
| 6 Sonstige Angaben | 17 |
| 7 Organe der Gesellschaft | 20 |
| Aufstellung des mittelbaren und unmittelbaren Anteilsbesitzes der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA zum 30.9.2023 gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB |
23 |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 24 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 25 |
| Impressum | 33 |
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
Der Lagebericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA veröffentlicht.
Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2022/2023 werden beim Unternehmensregister eingereicht und auf dieser zentralen Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten veröffentlicht.
Weiterhin sind der Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz für das Geschäftsjahr 2022/2023 auf unserer Website unter https://www.schott-pharma.com/investorrelations/de/news-und-veroeffentlichungen/berichte-und-praesentationen/ verfügbar.
BILANZ ZUM 30. SEPTEMBER 2023
| Aktiva | |
|---|---|
| 30.9.2023 | 30.9.2022 | |
|---|---|---|
| Euro | Euro | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | ||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | ||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 381.956,31 | 676.178,87 |
| 381.956,31 | 676.178,87 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 6.207.821,19 | 4.827.985,11 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 39.961.901,23 | 35.736.327,18 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.827.343,93 | 9.687.062,49 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 53.102.568,43 | 27.781.408,12 |
| 110.099.634,78 | 78.032.782,90 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 479.963.676,27 | 589.913.676,27 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 103.510.024,95 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 4.193.466,48 | 4.193.466,48 |
| 587.667.167,70 | 594.107.142,75 | |
| 698.148.758,79 | 672.816.104,52 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.888.101,20 | 5.416.273,17 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 786.794,24 | 1.590.349,52 |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 8.234.714,19 | 8.939.102,82 |
| 15.909.609,63 | 15.945.725,51 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.288.350,04 | 9.080.633,41 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 57.536.570,06 | 39.142.466,10 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein | ||
| 3. Beteiligungsverhältnis besteht |
2.034.747,99 | 0,00 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.056.476,08 | 7.477.457,12 |
| 73.916.144,17 | 55.700.556,63 | |
| 89.825.753,80 | 71.646.282,14 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 557.981,94 | 401.805,59 |
| Bilanzsumme | 788.532.494,53 | 744.864.192,25 |
| Passiva | |||
|---|---|---|---|
| 30.9.2023 | 30.9.2022 | ||
| Euro | Euro | ||
| 150.614.616,00 | 25.517.123,00 | ||
| 491.934.852,78 | 131.300.873,03 | ||
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung | |||
| III. | geleistete Einlage | 0,00 | 485.731.472,75 |
| 50.052.476,32 | 25.390.331,63 | ||
| 692.601.945,10 | 667.939.800,41 | ||
| ähnliche Verpflichtungen | 20.053.114,96 | 18.092.647,28 | |
| 11.564.251,00 | 9.110.000,00 | ||
| 24.126.434,22 | 14.133.890,94 | ||
| 55.743.800,18 | 41.336.538,22 | ||
| 20.699.225,47 | 21.180.672,81 | ||
| 6.260.418,83 | |||
| 7.449.119,38 | |||
| 243,99 | |||
| 978.361,74 | 697.398,61 | ||
| 40.186.749,25 | 35.587.853,62 | ||
| 788.532.494,53 | 744.864.192,25 | ||
| A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital1 II. Kapitalrücklage IV. Bilanzgewinn B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Sonstige Verbindlichkeiten Bilanzsumme |
9.163.881,60 9.337.714,99 7.565,45 |
1 Bedingtes Kapital zum 30. September 2023 in Höhe von 25.000 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro).
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2022 BIS 30. SEPTEMBER 2023
| 2022/2023 | 2021/2022 | ||
|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 180.012.886,95 | 145.922.184,92 |
| 2. | Verminderung/Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -2.161.359,49 | 4.454.036,79 |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 189.767,76 | 576.171,39 |
| 4. | Gesamtleistung | 178.041.295,22 | 150.952.393,10 |
| 5. | Sonstige betriebliche Erträge | 14.718.922,80 | 2.333.541,72 |
| 6. | Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
|||
| und für bezogene Waren | -28.110.980,59 | -24.594.768,94 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-22.156.637,15 | -6.493.631,51 | |
| -50.267.617,74 | -31.088.400,45 | ||
| 7. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter |
-47.607.813,76 | -36.228.947,11 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung |
-10.477.171,60 | -10.080.394,71 | |
| -58.084.985,36 | -46.309.341,82 | ||
| 8. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des | ||
| Anlagevermögens und Sachanlagen | -9.009.106,06 | -7.414.751,46 | |
| 9. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -55.527.752,03 | -35.448.709,77 |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 146.935.237,71 | 4.093.975,69 | |
| 11. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 8.036,41 | 0,00 | |
| 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 495.228,36 | 129,83 | |
| 13. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -111.450.000,00 | 0,00 | |
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -37.723,39 | -2.610.305,21 | |
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -12.274.571,23 | -8.910.000,00 | |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 43.546.964,69 | 25.598.531,63 | |
| 17. Sonstige Steuern | -6.821,00 | -208.200,00 | |
| 18. Jahresüberschuss | 43.540.143,69 | 25.390.331,63 | |
| 19. Gewinnvortrag | 6.512.332,63 | 0,00 | |
| 20. Bilanzgewinn | 50.052.476,32 | 25.390.331,63 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
1 ALLGEMEINE HINWEISE
Der Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz (im Folgenden auch SCHOTT Pharma KGaA oder "Gesellschaft" genannt) zum 30. September 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§§ 242ff. und 264ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt worden.
Die SCHOTT Pharma KGaA ist eine börsennotierte Kommanditgesellschaft auf Aktien deutschen Rechts. Die Aktien der SCHOTT Pharma KGaA wurden am 28. September 2023 zum Handel am Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden mit dem Börsenkürzel 1SXP und der ISIN DE000A3ENQ51 gehandelt.
Das Geschäftsjahr der SCHOTT Pharma KGaA beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres.
Die SCHOTT Pharma KGaA wurde mit Satzung vom 22. März 2022 gegründet. Mit Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 24. Mai 2022 wurde der Geschäftsbereich Pharma der SCHOTT AG, Mainz, einschließlich aller mit diesem Geschäftsbereich verbundenen Rechte und Pflichten, im Wege einer Kettenausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr.1 UmwG zunächst auf die SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH, Mainz, und im unmittelbaren Anschluss weiter auf die SCHOTT Pharma KGaA unter Fortbestand der SCHOTT AG ausgegliedert.
Die Ausgliederung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2021, 0.00 Uhr (Ausgliederungsstichtag). Durch Festlegung des Ausgliederungsstichtages stellten sich SCHOTT AG, SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH und SCHOTT Pharma KGaA schuldrechtlich so, als ob zu diesem Zeitpunkt die Vermögensgegenstände und Schulden der SCHOTT AG zunächst auf die SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH und im unmittelbaren Anschluss auf die SCHOTT Pharma KGaA übergegangen wären (schuldrechtliche Rückwirkung). Dementsprechend hat die SCHOTT Pharma KGaA die übergehenden Vermögensgegenstände und Schulden nach den Verhältnissen am Ausgliederungsstichtag erfasst und jegliche Veränderungen dieser Vermögensgegenstände und Schulden seit dem Ausgliederungsstichtag wie eigene Geschäftsvorfälle abgebildet.
Das Vorjahresgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und umfasst den Zeitraum vom 22. März bis 30. September 2022. Das Rumpfgeschäftsjahr berücksichtigt dabei – im Rahmen der schuldrechtlichen Rückwirkung – die den ausgegliederten Vermögensgegenständen und Schulden zugehörigen Aufwendungen und Erträge für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022, sodass die Gewinn- und Verlustrechnung wirtschaftlich einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst.
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Im Anhang werden Beträge des Berichtszeitraums in Tausend Euro (Tsd. Euro) angegeben, soweit nicht anders vermerkt. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind vermerkpflichtige Angaben, einschließlich der "Davon-Vermerke", im Anhang enthalten.
Der vorliegende Jahresabschluss der SCHOTT Pharma KGaA umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Als Mutterunternehmen erstellt die SCHOTT Pharma KGaA einen Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS). Zum 30. September 2023 wurde der Lagebericht der SCHOTT Pharma KGaA mit dem Konzernlagebericht des SCHOTT Pharma Konzerns nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Eine Aufstellung des Anteilsbesitzes der SCHOTT Pharma KGaA ist als Anlage zum Anhang Bestandteil dieses Anhangs.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
2 REGISTERINFORMATIONEN
Die Gesellschaft ist unter der Firma SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA mit Sitz in Mainz im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 51230 eingetragen.
3 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt in der Regel über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht aktiviert.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Abschreibungen auf Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende voraussichtliche Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen in der Regel zu Grunde gelegt worden:
| Nutzungsdauer der Sachanlagen | |
|---|---|
| Grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 10 bis 14 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7 bis 15 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250,00 Euro nicht übersteigen. Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz in einen jahrgangsbezogenen steuerlichen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Nach der vollständigen Abschreibung wird der Sammelposten im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Herstellung veranlasst sind. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen werden zum Nennwert bilanziert.
Gewährte Investitionszuschüsse zur Förderung der Anschaffung oder Herstellung von Sachanlagen seitens der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Dadurch vermindern sich die zukünftigen planmäßigen Abschreibungen entsprechend.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert bilanziert.
Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu den durchschnittlichen Einstandspreisen, die als gewogene Durchschnittspreise ermittelt werden, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet; hierbei werden insbesondere aufgrund der Umschlagshäufigkeit der Bestände Reichweitenabwertungen vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Risiken, die sich aus der Lagerdauer und eingeschränkter Verwendbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt; der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird beachtet.
Fremdkapitalzinsen sowie allgemeine Verwaltungskosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bilanziert; unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten Rechnungszins. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine pauschal errechnete länderspezifische Wertberichtigung gebildet und aktivisch von den Forderungen abgesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der im Geschäftsjahr geleisteten Ausgaben gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen liegen drei wesentliche Pensionszusagen zugrunde:
Die Pensionsstatuten "P 82 alt" und "P 82 neu" sind entgeltabhängige Rentensysteme. Hier erhöht sich die Versorgungsleistung pro anrechnungsfähiges Dienstjahr um einen Prozentsatz des ruhegeldfähigen Einkommens, wobei Gehaltsbestandteile oberhalb der Bemessungsgrundlage stärker gewichtet werden.
Das Versorgungssystem "VO 2015" sowie das zuvor geltende und am 1. Oktober 2015 überführte Versorgungssystem "VO 2000" sind beitragsorientierte Leistungszusagen mit dynamischem Versorgungsbeitrag. Dabei handelt es sich um Bausteinsysteme, in deren Rahmen jedes Jahr ein Versorgungsbeitrag ermittelt wird, der versicherungsmathematisch in einen Rentenbaustein umgerechnet wird. Dieser Rentenbaustein wird dem Mitarbeiter auf seinem individuellen Versorgungskonto gutgeschrieben. Der Versorgungsbeitrag hängt sowohl vom versorgungsfähigen Einkommen als auch vom Ergebnis vor Steuern des SCHOTT AG Konzerns ab.
Bei dem aktuell gültigen und für Neueintritte seit dem 1. November 2015 unmittelbar geltenden Versorgungssystem "VO 2015 NEU" handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage mit dynamischem Versorgungsbeitrag. Die Ermittlung des Versorgungsbeitrags erfolgt analog zu dem der "VO 2015". Dieser wird dem Mitarbeiter jeweils als Mindest-Kapitalzahlung zugesagt und einem individualisierten Depot im Rahmen einer Contractual Trust Arrangements (CTA) Treuhandkonstruktion gutgeschrieben.
Für Mitarbeiter, die bei Inkrafttreten der "VO 2015 NEU" am 1. November 2015 und damit vor dem erfolgten Betriebsübergang im Rahmen der Ausgliederung bei der SCHOTT AG beschäftigt waren, wird ab dem 1. Oktober 2025 auch das Versorgungssystem "VO 2015 NEU" inkl. Übergangsregelungen gelten.
Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen gemäß den Heubeck-Richttafeln 2018 G nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei wird derzeit unter Berücksichtigung interner Daten der vergangenen Jahre sowie mit Blick auf die künftig zu erwartende Bemessungsgrundlage der Inflationsentwicklung von einer jährlichen Anpassung von 3,0 % (im Vorjahr 3,0 %) bei den Gehältern und von 1,0 % (im Vorjahr 1,0 %) bei Rentenzusagen mit Anpassungsgarantie sowie mit 2,25 % (im Vorjahr 2,25 %) bei allen übrigen Rentenzusagen ausgegangen. Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen basiert ferner auf einer jährlichen Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze von 1,5 % (im Vorjahr 1,5 %) sowie einer Fluktuationsrate von 2,0 % p.a. (im Vorjahr 2,0 %). Der entsprechend § 253 Abs. 2 HGB zugrunde zu legende 10-Jahres-Durchschnittsrechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 30. September 2023 auf 1,81 % (im Vorjahr 1,77 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Der 7-Jahres-Durchschnittsrechnungszinssatz beträgt 1,66 % (im Vorjahr 1,40 %) zum 30. September 2023.
Das in Form eines CTA verwaltete Deckungsvermögen wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Wertpapier-Spezialfonds angelegt, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst.
Den Pensionsrückstellungen für arbeitnehmerfinanzierte Zusagen durch Entgeltumwandlung nach dem Modell der aufgeschobenen Vergütung wird ebenfalls der 10-Jahresdurchschnittsrechnungszins zum 30. September 2023 in Höhe von 1,81 % (im Vorjahr 1,77 %), ein Rententrend von 1,0 % (im Vorjahr 1,0 %) sowie eine Fluktuationsrate von 2,0 % (im Vorjahr 2,0 %) zu Grunde gelegt. Für diese Rückstellungen vorhandene Rückdeckungsversicherungen sind an die Gläubiger verpfändet. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen (beizulegender Zeitwert) nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden mit dem von der Deutschen Bundesbank errechneten 7-Jahres Durchschnittsrechnungszins von 1,66 % (im Vorjahr 1,40 %) bewertet. Gemäß den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen mit dem zugehörigen Deckungsvermögen saldiert.
Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die daraus resultierenden Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag des Geschäftsvorfalls in Euro bewertet. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Verluste aus Kursänderungen werden berücksichtigt, Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Sowohl realisierte als auch nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sowie in den zugehörigen Davon-Vermerken im Anhang ausgewiesen.
Umsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden kann. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde.
Für derivative Finanzinstrumente ermitteln wir den Marktwert am Bilanzstichtag auf Basis aktueller Marktdaten. Die Bewertung erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Für unrealisierte Verluste werden Drohverlustrückstellungen gebildet; unrealisierte Gewinne bleiben dagegen unberücksichtigt.
4 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es im Berichtsjahr zu Zugängen in Höhe von 1.500 Tsd. Euro. Der Zugang resultiert aus einer Kapitalerhöhung der Tochtergesellschaft SCHOTT Pharma France SAS, Colombes, Frankreich, was zu einer Erhöhung des Buchwerts der Anteile an verbundenen Unternehmen geführt hat.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 111.450 Tsd. Euro betreffen die Anpassung der Anteile an der SCHOTT Pharma USA, Inc., Lebanon, USA, auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag in Höhe von 254.830 Tsd. Euro.
Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen kam es im Berichtsjahr zu Zugängen in Höhe von 103.510 Tsd. Euro. Der Zugang resultiert aus einer Darlehensgewährung an unsere Tochtergesellschaft SCHOTT Pharma Schweiz AG, St. Gallen, Schweiz. Aufgrund der dreijährigen Laufzeit des Darlehens erfolgt der Ausweis als Ausleihung innerhalb des Anlagevermögens.
Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau entfallen nahezu vollständig auf unseren Produktionsstandort in Müllheim und betreffen überwiegend Kapazitätserweiterungsprojekte für die Produktion von Polymerspritzen.
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1.10.2022 Euro |
Zugänge Euro |
Umbuchungen Euro |
Abgänge Euro |
Stand am 30.9.2023 Euro |
Stand am 1.10.2022 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
Stand am 30.9.2023 Euro |
30.9.2023 Euro |
30.9.2022 Euro |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche |
|||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | |||||||||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.752.051,85 | 7.953,50 | 10.043,89 | -121.841,33 | 1.648.207,91 | -1.075.872,98 | -312.219,95 | 121.841,33 | -1.266.251,60 | 381.956,31 | 676.178,87 |
| 1.752.051,85 | 7.953,50 | 10.043,89 | -121.841,33 | 1.648.207,91 | -1.075.872,98 | -312.219,95 | 121.841,33 | -1.266.251,60 | 381.956,31 | 676.178,87 | |
| II. Sachanlagen |
|||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
5.732.410,37 | 612,00 | 2.004.494,21 | 0,00 | 7.737.516,58 | -904.425,26 | -625.270,13 | 0,00 | -1.529.695,39 | 6.207.821,19 | 4.827.985,11 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen |
75.311.021,70 | 8.127.499,98 | 1.974.513,21 | -740.194,58 | 84.672.840,31 | -39.574.694,52 | -5.853.098,93 | 716.854,37 | -44.710.939,08 | 39.961.901,23 | 35.736.327,18 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
18.389.116,71 | 2.144.934,23 | 1.238.806,90 | -387.982,63 | 21.384.875,21 | -8.702.054,22 | -2.218.517,05 | 363.039,99 | -10.557.531,28 | 10.827.343,93 | 9.687.062,49 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
27.781.408,12 | 34.261.612,53 | -5.227.858,21 | -3.712.594,01 | 53.102.568,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 53.102.568,43 | 27.781.408,12 |
| 127.213.956,90 | 44.534.658,74 | -10.043,89 | -4.840.771,22 | 166.897.800,53 | -49.181.174,00 | -8.696.886,11 | 1.079.894,36 | -56.798.165,75 | 110.099.634,78 | 78.032.782,90 | |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
589.913.676,27 | 1.500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 591.413.676,27 | 0,00 | -111.450.000,00 | 0,00 | -111.450.000,00 | 479.963.676,27 | 589.913.676,27 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
0,00 | 103.510.024,95 | 0,00 | 0,00 | 103.510.024,95 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 103.510.024,95 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen |
4.193.466,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.193.466,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.193.466,48 | 4.193.466,48 |
| 594.107.142,75 | 105.010.024,95 | 0,00 | 0,00 | 699.117.167,70 | 0,00 | -111.450.000,00 | 0,00 | -111.450.000,00 | 587.667.167,70 | 594.107.142,75 | |
| 723.073.151,50 | 149.552.637,19 | 0,00 | -4.962.612,55 | 867.663.176,14 | -50.257.046,98 | -120.459.106,06 | 1.201.735,69 | -169.514.417,35 | 698.148.758,79 | 672.816.104,52 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
| 30.9.2023 | 30.9.2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.288 | 9.081 |
| (davon Restlaufzeit > 1 Jahr) | 0 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 57.537 | 39.143 |
| (davon Restlaufzeit > 1 Jahr) | 0 | 0 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.035 | 0 |
| (davon Restlaufzeit > 1 Jahr) | 0 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.056 | 7.477 |
| (davon Restlaufzeit > 1 Jahr) | 0 | 0 |
| 73.916 | 55.701 |
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen per 30. September 2023 entfallen 34.824 Tsd. Euro (im Vorjahr 20.245 Tsd. Euro) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 21.790 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro) auf Dividendenforderungen und 923 Tsd. Euro (im Vorjahr 18.898 Tsd. Euro) auf die Cash Pool Vereinbarung mit der SCHOTT AG.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten Dividendenforderungen in Höhe von 2.000 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro).
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 2.056 Tsd. Euro (im Vorjahr 7.477 Tsd. Euro) und betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer. Im Vorjahr waren darüber hinaus noch sonstige Forderungen aus Investitionsförderung enthalten, welche im aktuellen Geschäftsjahr beglichen wurden.
Aktive latente Steuern
Die wesentlichen aktiven und passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen von langfristigen Pensionsrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive latente Steuern überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf die Aktivierung des Überhangs aktiver latenter Steuern verzichtet.
Der Bewertung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 28,3 % (im Vorjahr 28,4 %) zu Grunde gelegt.
Eigenkapital
Zum Bilanzstichtag betragen das Grundkapital 150.615 Tsd. Euro und die Kapitalrücklage 491.935 Tsd. Euro.
Zum Bilanzstichtag ist das gezeichnete Kapital eingeteilt in 150.614.616 Stückaktien. Die nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) lauten auf den Inhaber. Der auf die einzelnen Stückaktien entfallende anteilige Betrag des gezeichneten Kapitals beträgt 1,00 Euro. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt.
Mit Einbringungs-, Übertragungs- und Nachgründungsvertrag vom 3. August 2022 hat die SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH Anteile an diversen Gesellschaften gegen Ausgabe neuer Kommanditaktien in die SCHOTT Pharma KGaA eingebracht. Hierzu hat die SCHOTT Pharma KGaA ihr Grundkapital von 25.517 Tsd. Euro um 125.098 Tsd. Euro auf 150.615 Tsd. Euro erhöht. Der den Betrag der neu zu gewährenden Kommanditaktien übersteigende Wert der Sacheinlage betrug 360.633 Tsd. Euro und wurde vollständig in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB der SCHOTT Pharma KGaA eingestellt. Da zum Stichtag 30. September 2022 noch keine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, wurden die Salden innerhalb der Position "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage" in der Bilanz ausgewiesen. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde mit Eintragung in das Handelsregister der SCHOTT Pharma KGaA beim Amtsgericht Mainz am 4. November 2022 zivilrechtlich wirksam. Entsprechend wurden die Salden in die Positionen "Gezeichnetes Kapital" und "Kapitalrücklage" umgegliedert.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 ermächtigt, das Grundkapital der SCHOTT Pharma KGaA in der Zeit bis zum 19. Juni 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 50.000 Tsd. Euro (genehmigtes Kapital) zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand ist weiterhin durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 ermächtigt, in der Zeit bis zum 19. Juni 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (nachstehend gemeinsam die Schuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu 750.000 Tsd. Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 25.000 Tsd. Euro (bedingtes Kapital) nach näherer Maßgabe der Emissionsbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 wurde von diesen Ermächtigungen seitens des Vorstands kein Gebrauch gemacht.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. April 2023 wurde vom Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 25.390 Tsd. Euro eine Dividende von 18.878 Tsd. Euro ausgeschüttet und 6.512 Tsd. Euro auf neue Rechnung vorgetragen.
Die folgende Tabelle fasst die Entwicklung des Bilanzgewinns zusammen:
| 30.9.2023 | |
|---|---|
| Tsd. Euro | |
| Bilanzgewinn Stand 1.10.2022 | 25.390 |
| Dividende 2021/2022 | -18.878 |
| Jahresüberschuss 2022/2023 | 43.540 |
| Bilanzgewinn Stand 30.9.2023 | 50.052 |
Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen
Die folgende Tabelle fasst die Ermittlung des maximalen Ausschüttungsbetrages unter Beachtung der § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB zusammen:
| Tsd. Euro | |
|---|---|
| Bilanzgewinn 30.9.2023 | 50.052 |
| = Maximaler Ausschüttungsbetrag zum 30.9.2023 vor | |
| Beachtung der § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB | 50.052 |
| - Gesperrter Betrag aufgrund der Differenz des 10-Jahres | |
| Durchschnittszinses zum 7-Jahres-Durchschnittszins | -990 |
| = Maximaler Ausschüttungsbetrag zum 30.9.2023 unter | |
| Beachtung der § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB | 49.062 |
Der ausschüttungsgesperrte Betrag von 990 Tsd. Euro resultiert aus dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellungen umfassen Verpflichtungen aus laufenden Renten sowie aus unternehmens- und arbeitnehmerfinanzierten Anwartschaften.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen saldiert.
In der Bilanz verrechnete Beträge zum Bilanzstichtag:
| 30.9.2023 | 30.9.2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen | 30.352 | 27.522 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 10.299 | 9.429 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 20.053 | 18.093 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 10.825 | 10.156 |
Das Planvermögen im Inland wird im Wesentlichen in Form eines sogenannten CTA verwaltet.
Im Rahmen des CTA sind Vermögenswerte auf einen Treuhandverein übertragen, welcher seinerseits die ihm zugewendeten Mittel auf einen weiteren Treuhänder (Custodian) zur Verwaltung weiterleitet. Dieser hat die ihm übertragenen Mittel gemäß einem Verwaltungsvertrag ausschließlich für das Unternehmen zu verwalten und zu investieren. Die Investition erfolgt über Spezialfondsmandate bei externen Asset Managern. Dabei handelt es sich um gemischte Fonds im Renten- und Aktienbereich, die im Rahmen der vorgegebenen Anlagerichtlinien inklusive eines festgelegten Wertsicherungskonzeptes durch die Asset Manager gesteuert werden.
Der Aufwand aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes wird in der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Von dem Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 234 Tsd. Euro (im Vorjahr 1.863 Tsd. Euro) resultieren 487 Tsd. Euro (im Vorjahr 436 Tsd. Euro) aus der Aufzinsung und -253 Tsd. Euro (im Vorjahr 1.427 Tsd. Euro) aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes. Erträge und Aufwendungen aus Deckungsvermögen werden mit dem Zinsanteil der Zuführung der entsprechenden Verpflichtung unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen saldiert ausgewiesen.
Folgende Beträge wurden verrechnet:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen | 234 | 1.863 |
| Ertrag/Aufwendungen aus Deckungsvermögen | -202 | 727 |
| Saldo aus Verrechnung | 32 | 2.590 |
Steuerrückstellungen
In diesem Posten werden Beträge für noch nicht endgültig veranlagte Steuern ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten überwiegend Beträge für Verpflichtungen im Personalbereich, Rückstellungen für drohende Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten, Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen, Rückstellungen für Prüfungskosten des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für Gewährleistungen.
Gemäß den Vorschriften des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit dem Deckungsvermögen saldiert.
In der Bilanz verrechnete Beträge zum Bilanzstichtag:
| 30.9.2023 | 30.9.2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen | 680 | 449 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | -251 | -259 |
| Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen | 429 | 190 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 251 | 259 |
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
| 30. September 2023 | 30. September 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Davon mit einer Rest laufzeit von bis zu 1 Jahr |
Davon mit einer Rest laufzeit von mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren |
Gesamt | Davon mit einer Rest laufzeit von bis zu 1 Jahr |
Davon mit einer Rest laufzeit von mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren |
Gesamt | |
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Erhaltene Anzahlungen auf | ||||||
| Bestellungen | 20.699 | 0 | 20.699 | 21.181 | 0 | 21.181 |
| Verbindlichkeiten aus | ||||||
| Lieferungen und Leistungen | 9.150 | 14 | 9.164 | 6.207 | 54 | 6.261 |
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||||
| verbundenen Unternehmen | 9.338 | 0 | 9.338 | 7.449 | 0 | 7.449 |
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||||
| Unternehmen, mit denen ein | ||||||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 8 | 0 | 8 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 978 | 0 | 978 | 697 | 0 | 697 |
| (davon aus Steuern) | (631) | 0 | (631) | (505) | 0 | (505) |
| (davon im Rahmen der | ||||||
| sozialen Sicherheit) | (5) | 0 | (5) | (3) | 0 | (3) |
| 40.173 | 14 | 40.187 | 35.534 | 54 | 35.588 | |
Zum Bilanzstichtag bestehen wie auch im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen per 30. September 2023 entfallen 9.338 Tsd. Euro (im Vorjahr 6.092 Tsd. Euro) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Vorjahr entfielen zudem 1.357 Tsd. Euro auf sonstige Verbindlichkeiten.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin SCHOTT Pharma Management AG, Mainz, von 79 Tsd. Euro (im Vorjahr 543 Tsd. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Ausgleich von Aufwendungsersatzansprüchen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 978 Tsd. Euro (im Vorjahr 697 Tsd. Euro) und betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Besicherungen der Verbindlichkeiten.
5 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen mit dem Verkauf von Pharmaverpackungen erzielt. Sie gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt auf:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Verkauf von Produkten | 116.048 | 109.345 |
| Lohnfertigung | 24.967 | 14.570 |
| Sonstiges | 38.998 | 22.007 |
| 180.013 | 145.922 |
Die Umsatzerlöse aus Lohnfertigung entfallen vollständig auf Lohnfertigungsleistungen für die SCHOTT Pharma Schweiz AG, St. Gallen, Schweiz.
Die unter Sonstiges ausgewiesenen Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Erbringung von Dienstleistungen, Erhebung von Markenlizenzen und Weiterberechnung von Gemeinkosten an verbundene Unternehmen. Im Vorjahr haben diese zudem periodenfremde Umsatzerlöse von 9.837 Tsd. Euro beinhaltet, welche auf die Geschäftsjahre 2018/2019 bis 2020/2021 entfielen.
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt auf:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Deutschland | 23.777 | 25.532 |
| EMEA (ohne Deutschland) | 107.965 | 81.602 |
| Asien und Südpazifik | 17.862 | 16.273 |
| Nordamerika | 27.046 | 21.789 |
| Südamerika | 3.363 | 726 |
| 180.013 | 145.922 |
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 14.719 Tsd. Euro (im Vorjahr 2.334 Tsd. Euro) beinhalten vor allem Währungs- und Kursgewinne in Höhe von 9.381 Tsd. Euro (im Vorjahr 58 Tsd. Euro) sowie Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten im Zusammenhang der Durchführung des Börsengangs an die SCHOTT AG in Höhe von 4.442 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro), die auf Basis einer im aktuellen Geschäftsjahr abgeschlossenen Kostenübernahmevereinbarung erstattet wurden. Den außergewöhnlichen Erträgen aus Kostenweiterbelastung stehen im aktuellen Geschäftsjahr außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 3.946 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro) gegenüber. Die verbleibenden 496 Tsd. Euro entfallen auf Aufwendungen des Vorjahres und stellen somit periodenfremde Erträge dar.
Weitere periodenfremde Erträge von 542 Tsd. Euro (im Vorjahr 747 Tsd. Euro) entfallen mit 352 Tsd. Euro (im Vorjahr 527 Tsd. Euro) auf die Auflösung von Rückstellungen und mit 190 Tsd. Euro (im Vorjahr 220 Tsd. Euro) auf die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen auf diverse kleinere Einzelsachverhalte.
Personalaufwand
Von den ausgewiesenen Personalkosten entfallen auf Aufwendungen für Altersversorgung 2.867 Tsd. Euro (im Vorjahr 4.001 Tsd. Euro). Nicht als Personalaufwand erfasst ist der Zinsanteil der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen; dieser wird unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten (im Vorjahr 459 Tsd. Euro).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen mit 29.125 Tsd. Euro (im Vorjahr 16.117 Tsd. Euro) auf Vertriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, mit 14.347 Tsd. Euro (im Vorjahr 6.114 Tsd. Euro) auf Aufwendungen für Dienstleistungen und mit 4.876 Tsd. Euro (im Vorjahr 2.475 Tsd. Euro) auf Aufwendungen für Leasing.
Daneben beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 95 Tsd. Euro (im Vorjahr 952 Tsd. Euro) Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen, mit 1.103 Tsd. Euro (im Vorjahr 218 Tsd. Euro) die Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen und mit 48 Tsd. Euro (im Vorjahr 12 Tsd. Euro) periodenfremde Buchverluste aus Anlagenabgängen.
Darüber hinaus sind Währungs- und Kursverluste in Höhe von 5.933 Tsd. Euro (im Vorjahr 123 Tsd. Euro) innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Im Vorjahr haben die sonstigen betrieblichen Aufwendungen als wesentlichen Einzelposten Aufwendungen aus Ausgleichansprüchen gegen die SCHOTT AG in Höhe von 9.438 Tsd. Euro beinhaltet. Im vergangenen Rumpfgeschäftsjahr wurden zwischen der SCHOTT Parma KGaA und der SCHOTT AG verschiedene Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Die Verträge wurden mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Oktober 2021 geschlossen, konnten jedoch erst mit zivilrechtlicher Wirksamkeit der Ausgliederung ab dem 1. August 2022 wirtschaftlich erfüllt werden. Für den Zeitraum zwischen 1. Oktober 2021 und 31. Juli 2022 resultierte aus den Dienstleistungsverträgen ein Anspruch auf Ausgleich für die im Innenverhältnis erbrachten Leistungen, welcher aufgrund des Kompensationscharakters unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren mit 142.935 Tsd. Euro (im Vorjahr 4.094 Tsd. Euro) aus vereinnahmten Dividendenerträgen verbundener Unternehmen in der Schweiz, Brasilien, Indonesien und Kolumbien sowie mit 4.000 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro) aus vereinnahmten Dividendenerträgen unserer Beteiligungsgesellschaft in Italien. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Erträge aus Beteiligungen im Vorjahresvergleich konnte der nachfolgend beschriebene Aufwand aus Abschreibungen auf Finanzanlagen ausgeglichen werden.
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 111.450 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro). betreffen die Anpassung der Anteile an der SCHOTT Pharma USA, Inc., Lebanon, USA, auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert und resultieren insbesondere aus den gestiegenen Kapitalkosten in Folge des gestiegenen Zinsumfeldes.
Zinsergebnis
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 495 | 0 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | 485 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -38 | -2.610 |
| (davon an verbundene Unternehmen) | 0 | -2 |
| (davon Aufwendungen aus der Abzinsung) | -234 | -1.878 |
| (davon Ertrag/Aufwand aus Deckungsvermögen) | 202 | -727 |
Erträge und Aufwendungen aus Deckungsvermögen werden mit dem Zinsanteil der Zuführung der entsprechenden Verpflichtung im Zinsergebnis saldiert.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 12.275 Tsd. Euro (im Vorjahr 8.910 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie ausländische Quellensteuern für das Geschäftsjahr 2022/2023.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten keine Erträge oder Aufwendungen aus latenten Steuern.
6 SONSTIGE ANGABEN
Derivative Finanzinstrumente
Am Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzinstrumente:
| 30.9.2023 | 30.9.2023 | 30.9.2023 | |
|---|---|---|---|
| Nominalbetrag | Buchwert | Beizulegender | |
| Zeitwert | |||
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Fremdwährungstermingeschäfte | 401.578 | -4.754 | -1.038 |
Die Nominalwerte stellen die unsaldierte Summe aller Kauf- und Verkaufskontrakte der derivativen Finanzgeschäfte dar. Der Buchwert ist der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Zeitwert. Die negativen Buchwerte der Termingeschäfte sind in dem Bilanzposten Sonstige Rückstellungen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Fremdwährungstermingeschäfte wird auf Basis aktueller Kassakurse und entsprechender Terminaufbzw. -abschläge (Spreads) ermittelt. Als Eingangsparameter für die Modelle werden dazu die am Bilanzstichtag beobachteten relevanten Marktdaten verwendet. Termingeschäfte wurden in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Chinesische Renminbi (CNY), Ungarischer Forint (HUF) und Mexikanische Peso (MXN) abgeschlossen.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse:
| Tsd. Euro | |
|---|---|
| Garantien | 39.344 |
| (davon zugunsten verbundener Unternehmen) | 37.985 |
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wurde als gering eingestuft.
Die Finanzabteilung der SCHOTT Pharma KGaA überwacht und beurteilt gemeinsam mit der zentralen Treasury-Abteilung des SCHOTT-Konzerns kontinuierlich die eingegangenen Haftungsverhältnisse. Zum 30. September 2023 und auch bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses geht der Vorstand davon aus, dass die jeweiligen Hauptschuldner ihre Verpflichtungen erfüllen werden, aufgrund der erwarteten positiven Geschäftsentwicklung oder der ausreichenden Kapitalausstattung der betroffenen Gesellschaften.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Aufwendungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen für Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen und Betriebsausstattung sowie aus wesentlichen Dienstleistungsverträgen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 5.682 Tsd. Euro (im Vorjahr 3.538 Tsd. Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 3.875 Tsd. Euro (im Vorjahr 1.747 Tsd. Euro). Die erwarteten zukünftigen Mindestzahlungen aus bestehenden Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bzw. wesentlichen Dienstleistungsverträgen zum Bilanzstichtag belaufen sich auf insgesamt 39.393 Tsd. Euro (davon für die folgenden 12 Monate 5.381 Tsd. Euro); darin sind gegenüber verbundenen Unternehmen 37.867 Tsd. Euro (davon für die folgenden 12 Monate 3.968 Tsd. Euro) enthalten.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Bestellobligos für Investitionsvorhaben in Höhe von 41.771 Tsd. Euro (im Vorjahr 32.075 Tsd. Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen 605 Tsd. Euro (im Vorjahr 4.987 Tsd. Euro).
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt somit 81.164 Tsd. Euro (im Vorjahr 75.314 Tsd. Euro). Davon bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen 38.472 Tsd. Euro (im Vorjahr 46.729 Tsd. Euro).
Außerbilanzielle Geschäfte
Bezüglich der außerbilanziellen Geschäfte verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Aus den Miet- und Leasingverträgen resultieren Zahlungsverpflichtungen zum Abschlussstichtag in Höhe von 39.393 Tsd. Euro (im Vorjahr 43.239 Tsd. Euro). Die Laufzeiten der Verträge enden zwischen den Geschäftsjahren 2023/2024 und 2031/2032. Die Miet- und Leasingverträge dienen in der Regel zur Verbesserung der Liquidität und der Reduzierung der Bilanzsumme. Aus den zu geschäftsüblichen Konditionen abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen werden keinerlei besondere Risiken eingegangen.
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr bei der SCHOTT Pharma KGaA beschäftigt:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche | 387 | 371 |
| Angestellte | 251 | 218 |
| 638 | 589 |
Honorar des Abschlussprüfers
Das von dem Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main (EY), berechnete Gesamthonorar für das Geschäftsjahr schlüsselt sich wie folgt auf:
| 2022/2023 | 2021/2022 | |
|---|---|---|
| Tsd. Euro | Tsd. Euro | |
| Abschlussprüfungsleistung | 2.384 | 588 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 575 | 8 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| Gesamt | 2.959 | 596 |
Die Honorare für die im Rahmen des Börsengangs durchgeführte Prüfung der Combined Financial Statements für die Geschäftsjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 werden in den Abschlussprüfungsleistungen ausgewiesen. Honorare, die für die Erteilung des Comfort Letters angefallen sind, werden in den anderen Bestätigungsleistungen ausgewiesen. Beide werden auf Basis einer Kostenübernahmevereinbarung von der SCHOTT AG erstattet. Die Erträge aus der Erstattung werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen.
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder belief sich im Geschäftsjahr 2022/2023 auf 1.248 Tsd. Euro (im Vorjahr 1.064 Tsd. Euro).
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasst eine Grundvergütung sowie eine Vergütung für Ausschusstätigkeiten und betrug im Geschäftsjahr 2022/2023 132 Tsd. Euro (im Vorjahr 0 Tsd. Euro).
Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Angabe der individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht zusammengefasst.
Es wurden keine Zuschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt. Weiterhin ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats eingegangen.
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht durchgeführt.
Persönlich haftender Gesellschafter
Persönlich haftender Gesellschafter der SCHOTT Pharma KGaA ist die SCHOTT Pharma Management AG mit Sitz in Mainz und einem gezeichneten Kapital von 50 Tsd. Euro.
Konzernabschluss
Die SCHOTT AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zum 30. September 2023 für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die SCHOTT Pharma KGaA einbezogen ist. Die Offenlegung des Konzernabschlusses der SCHOTT AG erfolgt im Unternehmensregister.
Als Mutterunternehmen stellt die SCHOTT Pharma KGaA nach § 315e Abs. 1 HGB den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der SCHOTT Pharma KGaA, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie der Konzernabschluss der SCHOTT Pharma KGaA werden jeweils im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht und sind zusätzlich auf unserer Website unter https://www.schott-pharma.com/investor-relations/de/news-undveroeffentlichungen/berichte-und-praesentationen/ zugänglich.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Im Dezember 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und danach öffentlich auf der Website der SCHOTT Pharma KGaA unter https://www.schott-pharma.com/investorrelations/de/corporate-governance/compliance-und-statuten/ dauerhaft zugänglich gemacht.
Angaben zu Beteiligungen am Kapital der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Der SCHOTT Pharma KGaA lagen zum 30. September 2023 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Angaben zu meldepflichtigen Beteiligungen gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor. Im Falle einer mehrfachen Schwellenberührung wird jeweils die zeitlich letzte Meldung aufgeführt, die zur Schwellenberührung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen können auf der Website unter https://www.schott-pharma.com/investorrelations/de/aktie/stimmrechtsmitteilungen/ eingesehen werden. Die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten können zwischenzeitlich überholt sein.
Aktionärsstruktur
| Beteiligung in Stimmrechten | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Meldepflichtiger | Sitz | Datum der Mitteilung |
Datum der Schwellen berührung |
Schwelle in % |
in % | absolut | Zurechnungen gemäß WpHG |
| SCHOTT | |||||||
| Glaswerke | |||||||
| Beteiligungs- und | |||||||
| Export GmbH | Mainz | 29.9.2023 | 27.9.2023 | 75,0 % | 77,0 % | 115.973.254 | § 33, § 34 |
Ergebnisverwendung
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 beträgt 50.052 Tsd. Euro. Der Vorstand schlägt vor, eine Dividende von 0,15 Euro je Stückaktie (entspricht einer absoluten Dividende von 22.592 Tsd. Euro) zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2023) und dem Aufstellungszeitpunkt (18. Dezember 2023) sind folgende berichtspflichtige besonderen Ereignisse eingetreten:
Mit Gesellschafterbeschluss vom 9. Oktober 2023 wurde eine Kapitalerhöhung unserer Tochtergesellschaft SCHOTT Pharma Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien, in Höhe von 85.000 Tsd. BRL (entspricht 15.594 Tsd. Euro) beschlossen, welche per 23. Oktober 2023 geleistet wurde.
7 ORGANE DER GESELLSCHAFT
Vorstand der SCHOTT Pharma Management AG als Komplementärin der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Vorsitzender des Vorstands (seit 15. Juli 2022) der SCHOTT Pharma Management AG
Mandate Mandate
- § SCHOTT Glass Technologies Co. Ltd., Suzhou, China (Member of the Board of Directors)
- § SCHOTT Pharmaceutical Packaging Co. Ltd., Zhejiang, China (Chairman and Legal Representative of the Board of Directors)
- § SCHOTT Poonawalla Pvt. Ltd., Mumbai, Indien (Chairman of the Board of Directors)
Andreas Reisse Dr. Almuth Steinkühler
Mitglied des Vorstands (CFO) (seit 15. Juli 2022) der SCHOTT Pharma Management AG
§ SCHOTT Poonawalla Pvt. Ltd., Mumbai, Indien (Member of the Board of Directors)
Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Peter Goldschmidt (seit 4. April 2023)
Soziologe
Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 27. April 2023) der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mandate:
§ STADA Arzneimittel AG, Bad Vilbel (Vorsitzender des Vorstands)
Ann-Kristin Erkens (seit 4. April 2023)
Diplom-Wirtschaftsingenieurin
Köln
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mandate:
§ SIG Group AG, Neuhausen, Schweiz (Chief Financial Officer)
Christine Wening (seit 19. April 2023)
Ginsheim
Arbeitnehmervertreterin
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Dr. Wolfgang Wienand (seit 4. April 2023)
Chemiker
Lörrach
Stellvertretender Vorsitzender (seit 27. April 2023) der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mandate:
§ Siegfried Holding AG, Zofingen, Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)
Eva Kienle (seit 4. April 2023)
Diplom-Betriebswirtin
Göttingen
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Mandate:
- § KWS Saat SE & Co. KGaA, Einbeck (Mitglied des Vorstands)
- § Zumtobel Group AG, Dornbirn, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)
Mario Just (seit 19. April 2023)
Heitersheim
Arbeitnehmervertreter
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA Dr. Jörg Flatten (bis 4. April 2023)
Head of Compliance and Legal, SCHOTT AG, Mainz
Wiesbaden
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 4. April 2023) der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Oliver Spika (bis 4. April 2023)
Head of Purchasing, SCHOTT AG, Mainz
Wiesbaden
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA Thomas Schöning (bis 4. April 2023)
Head of Finance, SCHOTT AG, Mainz
Mainz
Stellvertretender Vorsitzender (bis 4. April 2023) der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Kai Olbricht (bis 4. April 2023)
Head of BU Home Tech, SCHOTT AG, Mainz
Mainz
Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Prüfungsausschuss
- § Eva Kienle, Vorsitzende (seit 16. Juli 2023)
- § Ann-Kristin Erkens (seit 16. Juli 2023)
- § Christine Wening (seit 16. Juli 2023)
Mainz, den 18. Dezember 2023
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA vertreten durch den Vorstand der SCHOTT Pharma Management AG
Andreas Reisse Dr. Almuth Steinkühler
AUFSTELLUNG DES MITTELBAREN UND UNMITTELBAREN ANTEILSBESITZES DER SCHOTT PHARMA AG & CO. KGAA ZUM 30.9.2023 GEMÄß § 285 SATZ 1 NR. 11 HGB
| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil | Landes | Eigenkapital | Jahresergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| § 285 Nr. 11 HGB | währung | LW | Euro *) | LW | Euro **) | |
| in % | (LW) | in Tsd. | in Tsd. | in Tsd. | in Tsd. | |
| Verbundene Unternehmen | ||||||
| Inland | ||||||
| SCHOTT Pharma Mexico GmbH, Mainz | 100,0 | EUR | 98.371 | 98.371 | 7 | 7 |
| Ausland | ||||||
| SCHOTT Envases Argentina S.A., Buenos Aires/Argentinien | 100,0 | ARS | 1.917.349 | 5.174 | 675.174 | 1.822 |
| SCHOTT Pharma Brasil Ltda. (vormals SCHOTT Brasil Ltda.), São Paulo/Brasilien | 100,0 | BRL | 76.329 | 14.398 | 40.435 | 7.4531 |
| SCHOTT Pharmaceutical Packaging (Zhejiang) Co., Ltd., Huzhen Town/China | 100,0 | CNY | 416.718 | 54.344 | 5.891 | 9441 |
| SCHOTT France Pharma Systems SAS, Pont-sur-Yonne/Frankreich | 100,0 | EUR | -1.169 | -1.169 | -1.551 | -1.551 |
| SCHOTT Pharma France SAS, Colombes /Frankreich | 100,0 | EUR | 1.253 | 1.253 | -262 | -262 |
| PT. SCHOTT Igar Glass, Bekasi/Indonesien | 100,0 | IDR | 335.337.708 | 20.430 | 156.102.913 | 9.787 |
| SCHOTT Envases Farmaceuticos SAS, Bogotá/Kolumbien | 72,7 | COP | 27.361.539 | 6.398 | 1.650.665 | 3371 |
| SCHOTT de México, S.A. de C.V., Amatlan de los Reyes/Mexiko | 100,0 | MXN | 1.165.972 | 63.381 | 113.379 | 5.6991 |
| SCHOTT Pharmaceutical Packaging OOO, Zavalzhye/Russland | 100,0 | RUB | 695.005 | 6.735 | 248.217 | 2.8541 |
| SCHOTT forma vitrum holding ag, St. Gallen/Schweiz | 100,0 | CHF | 95.731 | 81.522 | 76 | 77 |
| SCHOTT Pharma Schweiz AG, St. Gallen/Schweiz | 100,0 | CHF | 248.741 | 122.269 | 64.539 | 65.379 |
| SCHOTT Hungary Kft., Lukácsháza/Ungarn | 100,0 | HUF | 13.745.770 | 35.327 | 2.989.531 | 7.457 |
| SCHOTT Pharma USA, Inc., Lebanon/USA | 100,0 | USD | 60.779 | 57.404 | 7.822 | 7.221 |
| SCHOTT PHARMA D.O.O. BEOGRAD, Belgrad/Serbien | 100,0 | RSD | -23.012 | -196 | -24.184 | -206 |
| Beteiligungen | ||||||
| Ausland | ||||||
| SCHOTT Poonawalla Pvt. Ltd., Mumbai/Indien | 50,0 | INR | 8.410.030 | 95.401 | 1.739.910 | 20.0072 |
| Empha S.p.A., Turin/Italien | 50,0 | EUR | 15.581 | 15.581 | 4.034 | 4.0341 |
| Smart Skin Technologies Inc., Fredericton/Kanada | 20 | CAD | 10.675 | 7.380 | -4.125 | -3.0221 |
1 Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2 Geschäftsjahr vom 1. April bis 31. März
*) Bei Gesellschaften mit fremder Währung erfolgt die Umrechnung des Eigenkapitals zum Stichtagskurs zum jeweiligen Bilanzstichtag.
**) Bei Gesellschaften mit fremder Währung erfolgt die Umrechnung des Jahresergebnisses zum Durchschnittskurs jeweiligen Bilanzstichtag.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA beschrieben sind.
Mainz, den 18. Dezember 2023
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA vertreten durch den Vorstand der SCHOTT Pharma Management AG
Andreas Reisse Dr. Almuth Steinkühler
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, der mit dem Konzernlagebericht der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA zusammengefasst wurde ("Zusammengefasster Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Die im Zusammengefassten Lagebericht enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung und die auf der im Zusammengefassten Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und
- vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu dem Inhalt der oben genannten Nichtfinanziellen Erklärung und zu dem Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Umsatzrealisation, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Umsatzlegung zum Bilanzstichtag
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Jahresabschluss der SCHOTT Pharma KGaA werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten dann realisiert, wenn die Verfügungsgewalt an den Produkten übertragen wurde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Gefahrenübergang unter Berücksichtigung der vereinbarten Incoterms erfolgt ist.
Aufgrund der Vielzahl an Kunden, den verschiedenartigen Produkten und der daraus resultierenden hohen Anzahl an unterschiedlichen vertraglichen Vereinbarungen, auch bezüglich des jeweiligen Gefahrenübergangs, ist hinsichtlich der Abbildung der Geschäftsvorfälle insbesondere in Bezug auf eine korrekte Periodenabgrenzung eine besondere Sorgfalt geboten. Vor diesem Hintergrund war die Umsatzrealisierung, insbesondere in Bezug auf die korrekte Umsatzlegung zum Bilanzstichtag, im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Jahresabschluss der SCHOTT Pharma KGaA angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben für die Realisierung von Umsatzerlösen anhand der handelsrechtlichen Vorgaben gewürdigt. Weiterhin haben wir ein Verständnis der Ausgestaltung der zugrundeliegenden Unternehmensprozesse erlangt und ausgewählte Kontrollen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, insbesondere in Bezug auf die Änderungen von Incoterms und die korrekte Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse, hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Funktion in Bezug auf ihre Effektivität beurteilt. Wir haben die Umsatzrealisierung anhand der Vereinbarungen in Verträgen stichprobenhaft im Hinblick auf die handelsrechtlichen Anforderungen analysiert. Zum Nachweis der Existenz der Umsatzerlöse haben wir diese unter anderem daraufhin untersucht, ob sie zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geführt haben und ob diese wiederum durch Zahlungseingänge ausgeglichen wurden. Zudem haben wir Analysen der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2022/2023 im Hinblick auf die Periodenabgrenzung auf Basis analytischer Prüfungshandlungen und durch aussagebezogene Prüfungshandlungen, z.B. durch die Einholung von externen Saldenbestätigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Durchsicht von nach dem Bilanzstichtag erteilten Gutschriften, ergänzt.
Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Umsatzlegung zum Bilanzstichtag keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Produkten angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung", jeweils Ausführungen zu den Umsatzerlösen.
2. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, insbesondere in den USA und Mexiko
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die SCHOTT Pharma KGaA hält Anteile an verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme ausmachen.
Entsprechend § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die Gesellschaft überprüft jährlich anhand der Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen, ob sich Hinweise auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eines bilanzierten Anteils an einem verbundenen Unternehmen ergeben. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter der SCHOTT Pharma KGaA die künftige Entwicklung des Geschäfts des jeweiligen verbundenen Unternehmens einschätzen. Weiterhin wurden die Anteile an verbundenen Unternehmen in den USA sowie in Mexiko im Zuge der rechtlichen Restrukturierung des SCHOTT Pharma-Konzerns zum beizulegenden Zeitwert übertragen, wodurch das Risiko einer Wertminderung aufgrund von Änderungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Bewertungsparameter, insbesondere der anzuwendenden Kapitalkostensätze, besonders hoch ist. Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zur Bilanzsumme, der der Bewertung zugrunde liegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Prüfung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die im Jahresabschluss angewandten Bewertungsvorgaben in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit handelsrechtlichen Grundsätzen gewürdigt. Weiterhin haben wir ein Verständnis der Ausgestaltung der zugrundeliegenden Unternehmensprozesse erlangt und ausgewählte Kontrollen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems identifiziert, sowie das durch die SCHOTT Pharma KGaA verwendete Bewertungsmodell in Bezug auf seine grundsätzliche Eignung, auch im Vergleich zu Vorjahren und hinsichtlich seiner rechnerischen Richtigkeit, beurteilt.
Die wesentlichen Prämissen haben wir mit den gesetzlichen Vertretern der SCHOTT Pharma KGaA hinsichtlich der angenommenen allgemeinen und branchenspezifischen Marktentwicklung besprochen und einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen sowie zu externen Daten durchgeführt. Darüber hinaus haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Kapitalkostensätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich darüber ergebenden handelsrechtlichen Anforderungen nachvollzogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können. Unsere Prüfungshandlungen in Bezug auf die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgten unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den in Bezug auf die Anteile an verbundenen Unternehmen angewandten Bilanzierungsund Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt "3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zu den Finanzanlagen, Abschnitt "4 Erläuterungen zur Bilanz" zum "Anlagevermögen" sowie im Abschnitt "5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" zu den "Abschreibungen auf Finanzanlagen".
SONSTIGE INFORMATIONEN
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Nichtfinanzielle Erklärung und die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts ist. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
- Bericht des Aufsichtsrats,
- Versicherung der gesetzlichen Vertreter,
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben des Zusammengefassten Lageberichts und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
- beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der 14-12- 2023-16-01_xbrl_file.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
- gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
- beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
- beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. April 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Rumpfgeschäftsjahr vom 22. März 2022 als Abschlussprüfer der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Zusätzlich zur gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SCHOTT Pharma KGaA haben wir die Prüfung der Combined Financial Statements für die Geschäftsjahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 durchgeführt. Andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bestätigungsleistungen bezüglich der Erteilung des Comfort Letters sowie in Bezug auf die Nichtfinanzielle Erklärung, den aktienrechtlichen Vergütungsbericht und die EMIR-Prüfung nach § 20 WpHG.
SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Baur.
Eschborn/Frankfurt am Main, 18. Dezember 2023
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Baur Behr Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
IMPRESSUM
DISCLAIMER / ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN
Dieser Jahresabschluss enthält zahlreiche in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen, Erwartungen und Absichten der Gesellschaft beruhen. Ausdrücke wie "erwarten", "annehmen", "beabsichtigen" oder vergleichbare Begriffe lassen solche Aussagen erkennen. Diese Aussagen beruhen auf den der Geschäftsleitung gegenwärtig bekannten Informationen und Rahmenbedingungen. Diese können sich jederzeit ändern. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung dafür, dass sich die hier geäußerten Erwartungen und Annahmen künftig als zutreffend erweisen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verpflichtung, ihre zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um sie an die Entwicklungen nach der Veröffentlichung dieses Jahresabschlusses anzupassen.
VERÖFFENTLICHUNG
Dieser Jahresabschluss wurde am 26. Januar 2024 veröffentlicht. Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und geht der englischen Übersetzung des Dokuments vor.
Aus Nachhaltigkeitsgründen erfolgt kein Druck von Geschäfts- und Zwischenberichten sowie des Jahresabschlusses. Wir bieten alle Geschäfts- und Zwischenberichte online und als PDF zum Download an.
RUNDUNG, SPRACHE UND FORMATIERUNG
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass einzelne Zahlen in diesem Dokument und in anderen Dokumenten nicht genau der angegebenen Summe entsprechen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen in der Formatierung zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichten Rechnungslegungsunterlagen kommen.
Für den Fall, dass in diesem Dokument die männliche Form verwendet wird, bezieht sich die Information dennoch auf alle Personen (männlich, weiblich, divers).
INFORMATIONEN
Internet: schott-pharma.com Investor Relations: schott-pharma.com/investor-relations/de Presse: schott-pharma.com/de/news-and-media Übersetzung: Ralf Lemster Financial Translations GmbH, Frankfurt am Main Fotografie: SCHOTT AG
HERAUSGEBER SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA Hattenbergstrasse 10 55122 Mainz