Audit Report / Information • Jun 15, 2009
Audit Report / Information
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FORMHALS
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008
der
Dipl.-Kfm. Gunther Formhals Wirtschaftsprüfer Steuerherater Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Harald Formhals Wirtschaftsprüfer Steuerberater Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. Matthias Gödecke Steuerberater Prokurist
Rechnungswesen/ Bilanzierung
Steuerdeklarationsberatung
Steuergestaltungsberatung
Steuerrechtsdurchsetzung
Wirtschaftliche Beratung und Unternehmensberatung
Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen
Formhals Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH · Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung
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Kreissparkasse Wipperfürth (BLZ 370 502 99) 321 004 280 Volksbank Wipperfürth-Lindlar eG
(BLZ 370 698 40) 5 107 674 014 Sparkasse KölnBonn (BLZ 370 501 98) 55 492 953
· Sitz Wipperfürth Amtsgericht Köln · HRB 37637
www.formhals.com
$\bar{\gamma}$ $\mathbb{Z}^2$
$\left( \begin{array}{c} \end{array} \right)$
$\hat{\mathcal{A}}$
$\mathbb{R}^2$
$\bar{\beta}$
$\mathcal{A}$
$\hat{\mathbf{v}}$
$\hat{\mathcal{A}}$
$\bar{\beta}$
| 1. Prüfungsauftrag | $\cdot$ 1 |
|---|---|
| 2. Grundsätzliche Feststellungen | 2 |
| Lage des Unternehmens 2.1 |
2 |
| 2.1.1 Stellungnahme zur Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter |
$\overline{2}$ |
| 2.1.2 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen |
3 |
| 2.2 Unregelmäßigkeiten | 3 |
| 2.2.1 Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung |
3 |
| 2.2.2 Sonstige Unregelmäßigkeiten |
4 |
| 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung | 4 |
| 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung | 5 |
| 4.2 Jahresabschluss | 6 |
| Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 4.2.1 |
6 |
| Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 4.2.2 |
7 |
| 4.2.2.1 Wesentliche Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2008 | 8 |
| 4.2.2.2 Wesentliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 | 15 |
| Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.3 |
20 |
| Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 4.3 |
20 |
| Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem 44 |
20 |
| 5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung | 21 |
| 6. Anlagen zum Prüfungsbericht | 23 |
Der Vorstand der Corona Energy AG, München (kurz: "CEAG"), Herr Torsten Kleser beauftragte uns auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.08.2008 mit der nach §§ 316 ff. HGB durchzuführenden freiwilligen Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr 2008.
Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, die uns vorgelegten Unterlagen und gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der entsprechenden Regelungen der Satzung und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zu beurteilen. Über unsere Prüfung erstatten wir unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Prüfungsbericht.
Dem uns erteilten Auftrag sind die als Anlage 6 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zu Grunde gelegt worden. Die Haftungshöchstsumme ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Die Führung der vorgeschriebenen Handelsbücher und die Aufstellung des Jahresabschlusses gehören zu den Aufgaben der gesetzlichen Vertreter der CEAG. Diese tragen gleichfalls die Verantwortung für alle uns im Rahmen der Abschlussprüfung gemachten Angaben.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung.
Die Prüfung führten wir ohne Unterbrechung im Juni 2009 durch.
Art, Umfang und Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, die von uns nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und nach den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen wurden, haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir als Abschlussprüfer im Prüfungsbericht vorweg zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestandes und der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens einzugehen. Außerdem haben wir nach § 321 Abs. 1 HGB darzustellen, ob wir bei Durchführung unserer Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt haben, welche die Entwicklung des geprüften Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen das Gesetz oder die Satzung darstellen.
Entsprechend der gesetzlichen Forderung des § 321 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB nach einer im Interesse der gebotenen Klarheit hinsichtlich der in diesen Abschnitt aufzunehmenden Feststellungen und Tatsachen begrenzten "Vorweg"-Berichterstattung in Form einer in sich geschlossenen Darstellung folgen unsere nachfolgenden grundsätzlichen Feststellungen unmittelbar unseren eröffnenden Ausführungen zum Prüfungsauftrag.
Im vorliegenden Jahresabschluss beurteilt der Geschäftsführer die Lage der Gesellschaft im Wesentlichen wie folgt:
Die Bilanzsumme der Gesellschaft umfasst zum Bilanzstichtag TEUR 394,26. Der Jahresfehlbetrag liegt bei TEUR 70,75, zusammen mit dem Verlustvortrag ergibt sich ein Bilanzverlust von TEUR -143,51. Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr nicht erzielt, sondern lediglich sonstige betriebliche Erlöse in Höhe von TEUR 70,05. Das Stammkapital beträgt TEUR 500,00. Nach Verrechnung mit den Verlusten umfasst das Eigenkapitalt noch TEUR 356,49.
Da ein Lagebericht zulässigerweise nicht erstellt wurde, kann zu einer sich hieraus ergebenden ergänzenden Lagebeurteilung keine Berichterstattung erfolgen. Im übrigen liegen uns keine weitergehenden Erkenntnisse zur Lage des Unternehmens vor, die eine ergänzende Stellungnahme durch uns erforderlich machen.
Auf Grund unserer Prüfung der Unterlagen stimmen wir mit der Darstellung der Geschäftsführung überein.
Die Gesellschaft hat neben der Verwaltung des eigenen Vermögens in Bezug auf den Erwerb des Cleantech Geschäftszweiges "Kunststoffrecycling" aus einem international agierenden Konzern und dessen Integration in die CEAG (im Folgenden "Projekt Cleantech") vorbereitende operative Tätigkeiten durchgeführt. In diesem Zusammenhang entstanden auch externe Beratungskosten, durch die der Verlust des Berichtsjahres im Wesentlichen entstanden ist. Dieses Projekt ist wegen mangelnder Realisierbarkeit aufgegeben worden. Die Gesellschaft befindet sich in der Rückabwicklung des Projektes und hat neben den Entschädigungen sowie Zinserträgen aus der Rückabwicklung keine anderweitigen kostendeckenden Erlöse erzielt. Die Entwicklung im Geschäftsjahr ist hierdurch beeinträchtigt.
Wir haben darüber hinaus bei der Durchführung unserer Abschlussprüfung keine berichtspflichtigen Tatsachen nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB festgestellt, welche die Entwicklung des geprüften Unternehmens wesentlich beeinträchtigen oder seinen Bestand gefährden können.
Wir berichten als Abschlussprüfer, dass wir bei Durchführung der Prüfung keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße im Sinne des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt haben, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen Gesetz oder Satzung darstellen.
Gesetzliche Vorschriften i.S.d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses geltenden Rechnungslegungsgrundsätze im Sinne des § 317 Abs. 1 Satz 2 HGB. Zu den Rechnungslegungsgrundsätzen gehören alle für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ggf. einschlägiger Normen der Satzung. Berichtspflichtige Unregelmäßigkeiten gegen die Vorschriften der Rechnungslegung sind nicht zu vermerken.
Die Vorschriften über die Fristen zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2007 wurden nicht eingehalten. Er wurde zwischenzeitlich veröffentlicht.
Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen Gesetz oder Satzung umfassen Verstöße gegen solche gesetzliche Vorschriften, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Im Laufe unserer Prüfung haben wir keine Verstöße festgestellt.
Gemäß § 321 Abs. 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer im Prüfungsbericht Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern, damit unsere Tätigkeit von den Berichtsadressaten besser beurteilt werden kann.
Unsere Ausführungen im Prüfungsbericht dienen nicht als Nachweis der von uns im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen, der grundsätzlich durch die Arbeitspapiere erbracht wird.
Gegenstand unserer Abschlussprüfung sind die Buchführung und der Jahresabschluss.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.
Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.
Nachfolgend stellen wir die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens dar, indem wir den Umfang unserer Prüfung so ausführlich beschreiben, dass es dem Aufsichtsorgan möglich ist, daraus Konsequenzen für die eigene Überwachungsaufgabe zu ziehen.
Unserer Abschlussprüfung haben wir die folgende Prüfungsstrategie zu Grunde gelegt:
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beschränkte im Geschäftsjahr auf das Projekt Cleantech und auf dessen Rückabwicklung, sowie auf die Verwaltung von eigenem Vermögen.
Schwerpunkte unserer Abschlussprüfung für das Berichtsjahr waren die Prüfung der Buchführung, die Ausweise im Jahresabschluss, auf die Anhangsangaben, die Änderungen der Satzung und die sonstigen Vermögensgegenstände, insbesondere hinsichtlich der durch die Rückabwicklung des Projekts Cleantech entstandenen Forderungen. Über das Belegwesen und die Verbuchung wurden die Bilanzansätze und die Gewinn- und Verlustrechnung überprüft. Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus liquiden Mitteln und sonstigen Forderungen aus der Rückabwicklung.
Der gesetzliche Vertreter hat alle von uns im Prüfungsverlauf erbetenen Aufklärungen und Nachweise gemäß § 320 HGB erbracht, die wir als Abschlussprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Prüfung benötigten. Darüber hinaus haben wir von dem gesetzlichen Vertreter eine Vollständigkeitserklärung eingeholt, in der uns diese die Vollständigkeit des von uns geprüften Jahresabschlusses bestätigen.
Unsere Prüfung nach § 321 Abs. 2 Satz 3 HGB hat ergeben, dass der Abschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die Geschäftsvorfälle wurden extern mit einem Buchführungssystem von Lexware verarbeitet.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollständig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist geordnet. so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buchführung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr den gesetzlichen Anforderungen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB einzustufen. Sie ist in den Freiverkehr einbezogen, von ihr werden keine Aktien an einem organisierten Markt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG gehandelt. Sie unterliegt damit nicht der gesetzlichen Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung geschäftsspezifischer Besonderheiten aufgestellt.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang wurde nach unserer Prüfung ordnungsgemäß aus dem Inventar und der Buchführung sowie aus den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig er-
fasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Der Ausweis ist nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften vorschriftsmäßig erfolgt. In den Anhang sind die erforderlichen Angaben richtig und vollständig aufgenommen.
Nach § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB haben wir als Abschlussprüfer die Posten des Jahresabschlusses aufzugliedern und ausreichend zu erläutern, soweit dadurch die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich verbessert wird und diese Angaben im Anhang nicht enthalten sind. Unsere Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf alle wesentlichen Posten des von uns geprüften Jahresabschlusses.
Aufgrund des geringen Umfangs der Geschäftstätigkeit wird auf analysierende Darstellungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verzichtet.
Zu den wesentlichen Posten des Jahresabschlusses werden nachfolgend zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Aufgliederungen und Erläuterungen gegeben, soweit entsprechende Angaben im Anhang nicht enthalten sind. Soweit Erläuterungen gleich lautend bei mehreren Posten derselben Gruppe zu wiederholen wären, werden diese zur Erleichterung der Lesbarkeit des Berichts diesen vorangestellt.
Die Postennummerierung folgt den Bilanzposten.
A. Anlagevermögen
| 31.12.2008: | Euro | 540,00 |
|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 0.00) |
Es handelt sich um die Herstellungsaufwendungen für eine Homepage.
$\big)$
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat- | |||
|---|---|---|---|
| tung | 31.12.2008: | Euro | 3.201.00 |
| (31.12.2007: | Euro | 2.865.00) |
Ausgewiesen wird Büroeinrichtung und technische Ausstattung. Die Zugänge im Geschäftsjahr betreffen Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert über 150,00 bis 1.000,00 Euro, die entsprechen der geänderten steuerlichen Vorschriften insgesamt auf 5 Jahre abgeschrieben werden.
| 1. sonstige Vermögensgegenstände | 31.12.2008: | Euro | 103.517,08 |
|---|---|---|---|
| (31.12.2007: | Euro | 13.055,69) | |
| Zusammensetzung: | |||
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|
| Darlehen Eliog RLZ bis 1 Jahr | 40.000,00 | 0,00 | |
| Eliog Ersatz Rechts- und Beratungskosten | 35.000,00 | 0,00 | |
| Umsatzsteuer 2007 und 2008 | 11.427,66 | 8.294,52 | |
| Darlehen Eliog offene Zinsen | 10.000,00 | 0.00 | |
| Körperschaftsteuer, Soli 2007-2008 | 6.748,87 | 4.761,17 | |
| Vorsteuer im Folgejahr abziehbar | 340,55 | 0,00 | |
| 103.517,08 | 13.055,69 |
Das Darlehen Eliog wurde mit Vertrag vom 10.01.2008 an die Eliog Technologie AG (kurz Eliog) gegeben. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 6 Monaten und eine Verzinsung von 9% vor. Die Darlehensnehmerin ist mit der Zahlung in Verzug gekommen. Zum 31.12.2008 stand noch der Restbetrag von Euro 40.000,00 offen.
Ebenfalls zum 31.12.2008 offen sind Zinszahlungen auf das Darlehen, die einschließlich der im Vertrag vereinbarten gesetzlichen Verzugszinsen berechnet wurden.
Im Dezember 2008 wurde darüber hinaus ein Vergleich mit Eliog geschlossen. Hieraus ergibt sich eine noch offene Gesamtsumme für Darlehen, Zinsen und Ersatz von Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt Cleantech, das zusammen mit Eliog und der Schwarzataler AG durchgeführt werden sollte.
Uns wurden von der Gesellschaft entsprechende Nachweise vorgelegt, aus denen der Ausgleich der Forderungen hervorgeht. Hierzu gehört insbesondere ein Schreiben von der CEAG beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zum Abschluss des Verfahrens vom 10.03.2009.
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 31.12.2008: Euro 287.000,00 | |
|---|---|---|
| (31.12.2007: Euro 445.265,15) |
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
$\bar{z}$
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|---|---|---|
| Bank Neelmeyer 1000419448 Bank Neelmeyer Flexgeld |
0.00 287.000,00 |
4.265,15 441.000,00 |
| 287.000,00 | 445.265,15 |
Die Guthaben bei den Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge und Bankbestätigungen belegt.
Summe Aktiva
$\bar{\mathcal{A}}$
$\left(\begin{array}{c} \end{array}\right)$
| 31.12.2008: | Euro 394.258.08 | |
|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 461.185,84) |
J.
| ı. | Gezeichnetes Kapital | |
|---|---|---|
| 31.12.2008: | Euro | 500.000,00 |
|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 500.000.00) |
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die als Stammaktien ausgestaltet sind. Auf die Angaben im handelsrechtlichen Anhang zur geplanten, aber nicht durchgeführten Kapitalerhöhung wird hingewiesen.
Genehmigtes Kapital € 250.000,00 (Vorjahr € 250.000,00)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2006 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 25.06.2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 250.000,00 durch Ausgabe von bis zu 250.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. § 5 der Satzung wurde entsprechend geändert.
II. Bilanzverlust
Euro - 143.511,83 31.12.2008: Euro $-72.765,04)$ $(31.12.2007)$
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von Euro -72.765,04 enthalten. Im Vorjahr enthielt der Bilanzverlust einen Verlustvortrag von Euro -9.736,19.
$\ddot{\phantom{a}}$
| 1. sonstige Rückstellungen | 31.12.2008: Euro 15.350,00 | |
|---|---|---|
| (31.12.2007: Euro 12.850,00) |
$\mathbf{r}$
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Art der Rückstellung | Stand zum 01.01.2008 Euro |
Inanspruch- nahme 2008 Euro |
Auflösung 2008 Euro |
Zuführung 2008 Euro |
Stand zum 31.12.2008 Euro |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptversammlung | 2.000,00 | $-2.000,00$ | 0,00 | 2.000,00 | 2.000,00 |
| Abschluss und Prüfung | 3.500,00 | 3.500.00 | 0,00 | 3,000,00 | 3.000,00 |
| Beratungskosten | 7.000,00 | 7.000.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| Buchhaltungsarbeiten | 350,00 | 350,00 | 0.00 | 350,00 | 350,00 |
| Anwaltskosten Eliog | 0.00 | 0.00 | 0,00 | 10.000,00 | 10.000,00 |
| Summe | 12.850,00 | 12.850,00 | 0,00 | 15.350,00 | 15.350,00 |
Die Aufsichtsratsvergütungen wurden ab dem Geschäftjahr 2008 mit Euro 1.000,00 für jedes Mitglied, nebst Spesen in der Hauptversammlung festgesetzt. Sie waren zum 31.12.2008 noch nicht gezahlt.
Die im Zusammenhang mit der Abwicklung Eliog noch zu erwartenden Anwaltskosten wurden zurückgestellt, hierzu wird auf unsere Ausführungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen hingewiesen. $\ddot{\phantom{a}}$
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 31.12.2008: (31.12.2007: |
Euro Euro |
5,08 0,00) |
|---|---|---|---|
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 5,08 (Euro 0,00) |
|||
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|
| Bank Neelmeyer 1000419448 | 5,08 | 0,00 | |
| 5,08 | 0,00 |
Blatt 13
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2008: (31.12.2007) |
Euro Euro |
0,00 14.100,88) |
|---|---|---|---|
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 14.100,88) |
|||
| Zusammensetzung: | |||
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|
| SPower Beratungskosten Dr. Bernecker Beratungskosten SM Ges. für Unternehmensber. mbH (SMU), diverses, Ge- |
0,00 0,00 |
10.000,00 1.933,75 |
|
| schäftsausstattung Miete München Dezember |
0,00 0,00 |
1.177,97 989,16 |
|
| 0,00 | 14.100,88 |
Die Beratungskosten SPower sind im Vorjahr im Zusammenhang mit dem geplanten und aufgebenen Geschäftskonzept Cleantech angefallen. Die ursprünglichen Rechnungsbeträge von Euro 24.544,400 wurden durch Nachverhandlung auf Euro 10.000,00 reduziert.
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2008. | Euro | 22.414.83 |
|---|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 7.000,00) | |
| - davon aus Steuern Euro 0,00 | |||
| (Euro 2.250,31) |
$\sim$
$\mathbb{Z}$
$(\ )$
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
$\bar{z}$
$\bar{\beta}$
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|---|---|---|
| RA Kursawe Heisse, Beratung | 13.480,77 | 0.00 |
| Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 4.759,63 | 4.749,69 |
| Vergütungen Aufsichtsrat | 3.924,88 | 0,00 |
| Auslagen Vorstand | 249,55 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lohn- u. KirchenSt | 0,00 | 2.250,31 |
| 22.414,83 | 7.000,00 |
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das Geschäftsjahr Euro 1.000,00, der Vorsitzende erhält das Doppelte. Die Vergütung wurde für das Geschäftsjahr zeitanteilig für die Zeit vom 08.02.2008
$\ddot{\phantom{a}}$
bis zum 31.12.2008 gezahlt, es ergaben sich Euro 896,00 bzw Euro 1.792,00, ingesamt Euro 3.584,00 netto. Zusätzlich wurde teilweise Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Rechnungen lagen uns im Prüfungszeitpunkt vor.
| 31.12.2008: | Euro | 394.258,08 |
|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 461.185,84) |
Die Gewinn - und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz II HGB in Staffelform wiedergegeben. Wir prüften die GuV auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Ausweis. Dabei sahen wir die Konten durch und prüften Buchungen in Stichproben anhand der Belege und sonstiger Unterlagen.
Die einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2008: | Euro | 0,00 |
|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 470.643,51) |
| 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|
| 0.00 0,00 |
289.124,90 157.500,00 |
|
| 0,00 | 24.018,61 470.643,51 |
|
| 0,00 |
Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Wertpapiertransaktionen durchgeführt.
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 31.12.2008: Euro 70.050,00 | |
|---|---|---|
| (31.12.2007: Euro | 0,00) |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|---|---|---|
| Eliog Schadensersatz Erträge - Auflösung von Rückstellungen |
70.000,00 50,00 |
0.00 0,00 |
| 70.050,00 | 0,00 |
Die Firma Eliog hat aufgrund des nicht zustandegekommenen Projekts Cleantech je TEUR 35 für eine vereinbarte Break Up Fee und Kostenerstatz für die entstandenen Rechts- und Beratungskosten geleistet.
| Blatt 16 | |||
|---|---|---|---|
| 3. Aufwand aus dem Erwerb von Wertpapieren | 31.12.2008: | Euro | 0,00 |
| (31.12.2007) | Euro | 441.165,06) | |
| 31.12.2008 | 31.12.2007 | ||
| Kontobezeichnung | Euro | Euro | |
| Independent Capital AG | 0,00 | 270.000,00 | |
| Falkenstein Nebenwerte AG | 0,00 | 143.177,25 | |
| Horizont Holding AG | 0,00 | 27.987,81 | |
| Sonstige | 0,00 | 0,00 | |
| 0,00 | 441.165,06 | ||
| Personalaufwand 4. Löhne und Gehälter a) Es handelt sich um das Gehalt des Vorstands. |
31.12.2008: (31.12.2007) |
Euro Euro |
84.000,00 21.000,00) |
| Abschreibungen 5. |
|||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivier- te Aufwendungen für die Ingangsetzung und Er- weiterung des Geschäftsbetriebs |
31.12.2008: (31.12.2007) |
Euro Euro |
424,00 770,06) |
| Zusammensetzung: | |||
| 31.12.2008 | 31.12.2007 | ||
| Kontobezeichnung | Euro | Euro | |
| Abschreibung - immaterielle Vermögensge. | 60,00 | 0,00 | |
| 37,41 | |||
| Abschreibungen Anlagevermögenohne AfA auf Kfz und Gebäude 224,00 Sofortabschreibung GWG Abschreibung - aktivierte geringwertige WG |
0,00 140,00 |
732,65 0,00 |
$\label{eq:2.1} \frac{1}{\sqrt{2}}\int_{\mathbb{R}^3}\frac{1}{\sqrt{2}}\left(\frac{1}{\sqrt{2}}\int_{\mathbb{R}^3}\frac{1}{\sqrt{2}}\left(\frac{1}{\sqrt{2}}\int_{\mathbb{R}^3}\frac{1}{\sqrt{2}}\right)\frac{1}{\sqrt{2}}\right)\frac{1}{\sqrt{2}}\,d\mu$
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | 31.12.2008: Euro 81.739,91 | |
|---|---|---|
| (31.12.2007: Euro 83.790,17) |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 112,65 | 53,08 |
| SMU Vermittlungsprovision | 0,00 | 10.000,00 |
| Miete | 9.974,75 | 831,23 |
| Beiträge | 200,00 | 200,00 |
| Sonstige Abgaben | 654,09 | 250,00 |
| Zahl- und Hinterlegungsstelle | 2.078,46 | 1.428,00 |
| Kosten Hauptversammlung | 10.663,87 | 2.000,00 |
| Reparat. Inst. - Betriebsausstattung | 0,00 | 218,99 |
| Bewirtungskosten | 180,76 | 186,24 |
| Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand | 232,50 | 0,00 |
| Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten | 0,00 | 245,40 |
| Reisekosten Arbeitnehmer Kilometergelderstattung | 1.732,00 | 0,00 |
| Kilometergelderstattung Unternehmer | 100,00 | 0,00 |
| Spower Beratungsleistungen | 0,00 | 10.000,00 |
| Telefon | 1.252,62 | 0,00 |
| Bürobedarf | 67,61 | 55,65 |
| Rechts- und Beratungskosten | 46.141,98 | 48.721,38 |
| Notar/HR Kosten | 0,00 | 5.585,56 |
| Abschluß- und Prüfungskosten | 3.769,33 | 3.500,00 |
| Buchführungskosten | 750,00 | 450,00 |
| Werkzeuge und Kleingeräte | 108,40 | 0,00 |
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 136,56 | 64,64 |
| nichtabziehbare Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen | 1.792,16 | 0,00 |
| Abziehbare Aufsichtsratsvergütung | 1.792,17 | 0,00 |
| 81.739,91 | 83.790,17 |
Die hohen Hauptversammlungskosten wurden unter anderem eine geplante, aber nicht durchgeführte Kapitalerhöhung verursacht. Im Folgejahr wird wieder mit wesentlich geringeren Kosten gerechnet.
Die Rechts- und Beratungskosten setzten sich einschließlich der Rückstellungen wie folgt zusammen:
| Heisse Kursawe Rechtsberatung | 30.570,30 | 2.000,00 |
|---|---|---|
| zurückestellte Anwaltskosten Eliog | 10.000,00 | 0.00 |
| Dr. Bermecker Unternehmensberatung | 5.256,79 | 1.625,00 |
| Sonstiges | 314,89 | 96.38 |
| Kleser Unternehmensberatung | 0.00 | 20.000,00 |
| Übertrag | 46.141,98 | 23.721,38 |
$\mathbf{r}$
$\sim$
$\bigcirc$
| Übertrag | 46.141,98 | 23.721,38 |
|---|---|---|
| SMU Beratungshonorar Value Line Unternehmensberatung Oldenbourg Rechtsberatung Lieber Consulting |
0.00 0,00 0,00 0,00 |
15.000,00 5.000,00 3.000,00 2.000,00 |
| 46.141,98 | 48.721,38 |
Die Rechtsberatung ist insbesondere durch das geplante Projekt Cleantech und die Rückabwicklung entstanden.
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 31.12.2008: (31.12.2007) ٠ |
27.154,26 Euro 13.060,52) Euro |
|---|---|---|
| Zusammensetzung: | ||
| Kontobezeichnung | 31.12.2008 Euro |
31.12.2007 Euro |
| Zinserträge Eliog Zinserträge Festgelder, Ifd. Konto |
20.865,50 6.288,76 |
0.00 13.060,52 |
| 27.154,26 | 13.060,52 |
Ausgewiesen wurden die Zinsen aus dem Darlehen Eliog laut Vertrag Januar 2008 einschließlich Verzugszinsen und aus Festgeldanlagen.
Abgeschrieben wurden von der Gesellschaft als Anschaffungskosten aktivierte Beratungskosten auf die geplante Beteiligung Schwarzataler im Rahmen des Projekts Cleantech.
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. |
31.12.2008: | Euro | 19,85 |
|---|---|---|---|
| (31.12.2007) | Euro | 7,59) | |
| 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 31.12.2008: | Euro | -70.579,50 |
| (31.12.2007: | Euro | $-63.028,85$ | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 31.12.2008: | Euro | $-240,48$ |
| (31.12.2007: | Euro | 0,00) |
$\bar{z}$
$\sim$
$\sim$
$\frac{1}{2}$
$\mathcal{L}_{\text{eff}}$
Es handelt um Körperschaftsteuererstattungen für 2006.
$\bar{z}$
$\hat{\mathcal{A}}$
$\mathcal{A}$
| 12. sonstige Steuern | 31.12.2008: | Euro | 407,77 |
|---|---|---|---|
| (31.12.2007: | Euro | 0,00) | |
| Ausgewiesen wurde insbesondere eine Umsatzsteuerdifferenz für 2007. | |||
| 13. Jahresfehlbetrag | 31.12.2008: | Euro | 70.746,79 |
| (31.12.2007) | Euro | 63.028,85) | |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 31.12.2008: | Euro | 72.765,04 |
| (31.12.2007: | Euro | 9.736,19 | |
| 15. Bilanzverlust | 31.12.2008: | Euro | 143.511,83 |
| (31.12.2007) | Euro | 72.765,04) |
$\bar{\mathcal{A}}$
$\ddot{\phantom{a}}$
$\bar{z}$
$\bar{z}$
$\hat{\mathcal{A}}$
Die im Anhang dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, haben wir hierzu weitere Ausführungen bei den erläuterten Posten des Jahresabschlusses gemacht.
Die Angaben zur Fristigkeit sind im Anhang richtig und vollständig enthalten.
Wesentliche finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft, die zum Bilanzstichtag weder zu bilanzieren noch gemäß § 251 HGB zu vermerken waren, sind nicht vorhanden.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Abschluss insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.
Da die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft ist, hat sie keinen Lagebericht aufzustellen. Sie hat auch freiwillig keinen Lagebericht aufgestellt.
Der Vorstand hat die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen zu erfüllen, insbesondere ein Überwachungssystem in geeigneter Form einzurichten. Gemäß § 321 Abs. 4 Satz 1 HGB müssen wir dieses Überwachungssystem überprüfen. Die Überprüfung entfällt jedoch bei kleinen Kapitalgesellschaften.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 für das Geschäftsjahr 2008 der Corona Energy AG, unter dem Datum vom 08 Juni 2009 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergeben wird:
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Corona Energy AG Aktiengesellschaft, München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft."
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor-
schriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Köln, den 08. Juni 2009
$( )$
Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Harald/Formhals
Wirtschaftsprüfer
$\overline{\phantom{a}}$
$\overline{a}$
PASSIVA
| AKTIVA | PASSIVA | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
||
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | |||||
| i. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Gezeichnetes Kapital | 500.000,00 | 500,000,00 | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten |
540,00 | 0,00 | II. Bilanzverlust - - davon Verlustvortrag Euro -72.765,04 (Euro -9.736,19) |
$\sim$ | 143.511,83- | 72.765.04- |
| und Werten | B. Rückstellungen | |||||
| II. Sachanlagen | sonstige Rückstellungen | 15.350.00 | 12.850.00 | |||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.201,00 | 2,865,00 | C. Verbindlichkeiten | |||
| B. Umlaufvermögen | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5,08 | $^{\circ}$ 0,00 | |||
| 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 5,08 (Euro 0,00) |
|||||
| sonstige Vermögensgegenstände | 103.517,08 | 13.055,69 | 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 14.100,88 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 287.000,00 | 445.265,15 | - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 (Euro 14.100,88) |
|||
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 22,414,83 | 22.419,91 | 7.000,00 21.100,88 |
|||
| - davon aus Steuern Euro 0,00 (Euro 2.250,31) - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 22,414.83 (Euro 7.000,00) |
||||||
| 394,258,08 | 461,185,84 | 394.258,08 | 461.185.84 | |||
$\label{eq:2} \frac{1}{\sqrt{2}}\int_{0}^{\pi}\frac{1}{\sqrt{2\pi}}\left(\frac{1}{\sqrt{2\pi}}\right)^{2}d\mu_{\rm{eff}}\,.$
$\ddot{\phantom{a}}$
$\sim$
$\bar{\alpha}$
$\sim$
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|---|
| 1. Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren | 0,00 | 470.643,51 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 70.050,00 | 0,00 | |
| 3. Aufwand aus dem Erwerb von Wertpapieren | 0,00 | 441.165,06- | |
| 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter |
84.000,00- | 21.000,00- | |
| 5. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
424,00- | 770,06- | |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen | 81.739,91- | 83.790,17- | |
| 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 27.154,26 | 13.060,52 | |
| 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
1.600,00- | 0,00 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 19,85- | 7,59- | |
| 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 70.579,50- | 63.028,85- | |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 240,48 | 0,00 | |
| 12. sonstige Steuern | 407,77- | 167,29- | 0,00 0,00 |
| 13. Jahresfehlbetrag | 70.746,79- | 63.028,85- | |
| 14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 72.765,04- | $9.736,19-$ | |
| 15. Bilanzverlust | 143.511,83- | 72.765,04- |
$\bar{\alpha}$
Anhang
$\bigcirc$
$\bigcap$
für das Geschäftsjahr 2008
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss der Gesellschaft wird von einem Abschlussprüfer geprüft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 (2) und 275 (2) HGB. Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wurden die Umsatzerlöse gesondert als Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und die korrespondierenden Aufwendungen als Aufwendungen für den Erwerb von Wertpapieren ausgewiesen. Die Bezeichnungen der Posten wurden entsprechend geändert (§ 265 Abs. 1 HGB).
Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Hersteilungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00 (§6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von netto über € 150,00 bis € 1.000,00 wird entsprechend der geänderten steuerlichen Regelung ab dem Wirtschaftjahr 2008 ein Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a EStG), der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren in Höhe von jeweils 20 % aufgelöst. Die Auswirkung dieser Änderung der Bewertungsmethode auf die Vermögens-Finanz- und Ertragslage ist unwesentlich.
Auf Finanzanlagen wurde im Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 1,6 vorgenommen. Es handelte sich um eine Anzahlung auf Anschaffungskosten für eine beabsichtigte Beteiligung, die jedoch nicht verwirklicht wurde.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die übrigen Positionen des Umlaufvermögens wurden mit Nominalwerten angesetzt.
Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Wesentliche Rückstellungen sind die Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten (TEUR 10,0, Vorjahr TEUR 7),0 und Abschluss und Prüfungskosten (TEUR 3,0, Vorjahr TEUR 3,5).
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.
Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB gegliedert.
Außerordentliche Erlöse entstanden im Zusammenhang mit nicht realisierten Beteiligungstransaktionen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen entstanden im Zusammenhang mit der Prüfung von möglichen Geschäftsmodellen oder Beteiligungstransaktionen.
Zinsen und ähnliche Erträge entstanden durch die Verzinsung der Guthaben der Gesellschaft.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 500.000 uns ist eingeteilt in 500.000 Stückstammaktien.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2008 hat darüber hinaus beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu Euro 20.000.000,00 auf Euro 20.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von mindestens 1 Euro zu erhöhen. Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens zum 28. Februar 2009 angemeldet ist. Da bis zu diesem Termin die Anmeldung nicht erfolgte, ist der Beschluss ungültig geworden.
Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.06.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu Euro 250.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.
Organe im Berichtsjahr waren:
| Vorstand: | Torsten Kleser, Dipl. Betr.W.(FH), München (ab. 1.7.2007) |
|---|---|
| Aufsichtsrat: | Dr. Joachim Bernecker (Vorsitzender), selbständiger Unternehmensberater, Straubenhardt (ab 08.02.2008) |
| Uwe Kohde (stv. Vorsitzender), unabhängiger Vermö- gensverwalter, Moosburg, (ab 08.02.2008) |
|
| Thorsten Mattis, Kaufmann, Calw (ab 08.02.2008) |
München, im April 2008
Torsten Kleser (Vorstand)
l,
$\hat{\boldsymbol{\beta}}$
| Firma: | Corona Energy AG | |
|---|---|---|
| Sitz: | Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 28.08.2008 wurde der Sitz von Bremen nach München verlegt. |
|
| Rechtsform: | Aktiengesellschaft | |
| Satzung: | Die aktuelle Satzung ist datiert auf den 28.08.2008 | |
| Handelsregister: | Amtsgericht München, HRB 176114 | |
| Grundkapital: | Euro 500.000,00. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. | |
| Geschäftsjahr: | vom 1.1. bis 31.12. | |
| Gegenstand des Unternehmens: |
Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Ver- mögenswerten jeglicher Art einschließlich Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere auch von Beteili- gungen an Unternehmen im Energie- und Rohstoffsektor sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahmen von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie allen sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. |
|
| Vorstand, Aufsichtsrat: | Auf die Angaben im handelsrechtlichen Anhang wird hingewie- sen. |
|
| Vorjahresabschluss: | Der Abschluss zum 31.12.2007 ist vom Aufsichtsrat am 27. März 2008 festgestellt worden. |
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt München für Körperschaften unter der Steuernummer 143/100/23036 geführt.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Im Jahr 2007 ist abziehbare Vorsteuer ist aus den Beratungskosten im Hinblick auf das wieder aufgegebene Projekt Lift & Escalator in Höhe von Euro 7.908,75 und des weiteren durch ab Dezember 2007 im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit der Gesellschaft abziehbaren Vorsteuerbeträge (Geschäftsausstattung und Miete München) entstanden. Sie wird im Rahmen der Umsatzsteuererklärung 2007 geltend gemacht. Im Jahr 2008 hat sich die Gesellschaft nicht mehr mit umsatzsteuerbefreiten Wertpapiergeschäften beschäftigt, sondern nur noch mit der umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit aus dem Projekt Cleantech.
Das Unternehmen unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.
Die Steuerveranlagungen liegen uns bis zum Geschäftsjahr 2007 vor.
Eine Betriebsprüfung hat noch nicht stattgefunden.
Zu Versicherungsverträgen: Die Angemessenheit der Versicherungssummen und die Vollständigkeit des Versicherungsschutzes sowie die fristgerechte Zahlung der Prämien waren nicht Gegenstand unserer Prüfung.
Es wurde ein Mietvertrag über Büroräume in München abgeschlossen. Er wurde mit der SMU GmbH am 30.11.2007 für die Zeit ab Dezember 2007 abgeschlossen. Die Nettomiete beträgt eischließlich Nebenkostenabschlag (Euro 79,47) insgesamt monatlich Euro 831,23 zuzüglich. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 28.08.2008 stattgefunden.
Tagesordnungspunkte waren unter anderem die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2007, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, sowie die Wahl des Abschlussprüfers.
Weitere Beschlüsse betreffen eine Kapitalerhöhung, die jedoch nicht durchgeführt wurde, die Sitzverlegung von Bremen nach München, Wahlen zum Aufsichtsrat und deren Vergütung, sowie weitere Satzungsänderungen zur Bekanntmachung und zur Hauptversammlung.
vom 1. Januar 2002
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-The moder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirts
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor-schriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsschmen, wie z. B. die vorschmen des Freis-, verweitigendet Statellungsrechter sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausf vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch (1) Der Manuaggeber hat toant zu stogen, dass dem wirdschapten duch
note dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auffrages
notwendigen Unterlagen rechtzeltig vorgelegt werden und ihm von allen Vor-
gängen prüfers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-
rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabbangigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
Insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirt-schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich-nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung The Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er stati reisteurung der versgungig der reuckgangigmachung des vertrages
gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Reachts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag-
g erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unver-züglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und formelie wariigel, die in einer bei unionierin Austerland, börjacht der die schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers ent gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber
vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Falls Weder Abs. 1 eingreiht noch eine Regelung im Einzelnah besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensarsgrapprofie jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus
mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheiltlichen Schadens gegeben.
Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung
oh diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusputar genomen und nur einem Destangungsverment versetneten Ausdralia-
ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt-
findet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt-
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der (2) wide in the virtual putation of the beautyput set in the Bestätigungsvermerk nicht weiterverheit werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig summer zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen (2) Der Steuerberatungsauftrag unterstehten Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auf-
traggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahru daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung etaht
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die sentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betr nommen.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Aufinsachen, die um im Zuseinmeinung und zustanden gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber inn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer ange-
botenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach boieren Leisung in verzug oder unterlativt der Antwaytigere einer nim nach
Mr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Ans assene miniming des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirt-
schaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenensatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Ver-
gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts-
prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Jahresabschlusserstellung für Unternehmen Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen und Sonderbilanzen Einrichtung von Buchhaltungen und Abrechnungssystemen Finanzbuchhaltungen mit Voll- und Teilservice Lohnbuchhaltungen Anlagenbuchführung Überprüfung und Kontrolle von Mandantenbuchhaltungen
Erstellung aller erforderlichen Steuererklärungen und Anträge für unsere Mandanten, wie z.B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen etc.
Steuerplanungen und Gestaltungen Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolge Wahl der optimalen Unternehmensform Umwandlungen Internationales Steuerrecht und Auslandsbeziehungen Beratung bei Investitionsentscheidungen im betrieblichen und privaten Bereich Qualifizierte Betreuung bei Betriebsprüfungen Beurteilung von Verträgen und rechtlichen Gestaltungsalternativen aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung Beratung von steuerbegünstigten Körperschaften des Privatrechts
Prüfung von Steuerbescheiden, Einsprüche, Stundungs- und Erlassanträge, Vertretung vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten
Existenzgründungsberatung Erfolgs- und Liquiditätsvorschaurechnungen Begleitung bei Verhandlungen zur Finanzierung Beratung bei Beteiligungs- und Unternehmenskäufen
Handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen gem. § 316 ff HGB von prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften, auch kapitalmarktorientierten Gesellschaften Freiwillige Jahresabschlussprüfung von nicht prüfungspflichtigen Unternehmen Sonderprüfungen Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung DSD-Prüfung (grüner Punkt) Due Diligence Untersuchungen Unternehmensbewertungen Treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung Allgemeine Revisions- und Treuhandaufgaben
Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen
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