Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 15, 2010
Annual / Quarterly Financial Statement
Open in ViewerOpens in native device viewer
München
Jahresabschluss 2009
| 31. Dezember 2009 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| IVA | PASSIVA | ||||||
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
||
| Anlagevermögen | A. Eigenkapital | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Gezeichnetes Kapital | 1.500.000,00 | 500.000,00 | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche | II. Kapitalrücklage | 30.000,00 | 0,00 | ||||
| Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
957,00 | 540,00 | - davon Verlustvortrag Euro -143.511,83 (Euro - III. Bilanzverlust |
306.117,95- | 143.511,83- | ||
| . Sachanlagen | 72.765,04) | ||||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.837,00 | 3.201,00 | B. Rückstellungen | ||||
| I. Finanzanlagen | sonstige Rückstellungen | 3.900,00 | 15.350,00 | ||||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 93.391,10 | 0,00 | C. Verbindlichkeiten | ||||
| Umlaufvermögen | - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
0,00 | 5,08 | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | sonstige Verbindlichkeiten Euro 0,00 (Euro 5,08) 2. |
11.212,16 | |||||
| sonstige Vermögensgegenstände | 11.717,14 | 103.517,08 | 11.212,16 | 22.414.83 22.419,91 |
|||
| I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.130.091,97 | 287.000,00 | - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr - davon aus Steuern Euro 2.216,29 (Euro $0,00$ ) Euro 11.212, 16 (Euro 22.414,83) |
||||
| I | |||||||
| Л 1.238.994,21 |
394.258,08 | 1.238.994,21 | 394.258,08 | ||||
ø
BILANZ
Corona Equity Partner AG, München
$zum$
AKTIN
$\ddot{\mathbf{A}}$
| Euro | Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|---|
| 1. sonstige betriebliche Erträge | 4.463,27 | 70.050,00 | |
| 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter |
83.947,28- | 84.000,00- | |
| 3. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweite- rung des Geschäftsbetriebs |
433,00- | 424,00- | |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 83.644,66- | 81.739,91- | |
| 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.229,43 | 27.154,26 | |
| 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpa- piere des Umlaufvermögens |
0,00 | 1.600,00- | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 273,88- | $19,85 -$ | |
| 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 162.606,12- | 70.579,50- | |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 240,48 | |
| 10. sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 | 407,77- 167,29- |
| 11. Jahresfehlbetrag | 162.606,12- | 70.746,79- | |
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 143.511,83- | 72.765,04- | |
| 13. Bilanzverlust | 306.117,95- | 143.511,83- |
für das Geschäftsjahr 2009
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11.01.2010 wurde die Firma der Gesellschaft von Corona Energy AG in Corona Equity Partner AG geändert.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss der Gesellschaft wird von einem Abschlussprüfer geprüft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 (2) und 275 (2) HGB.
Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 150,00 (§6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von netto über € 150,00 bis € 1.000,00 wird entsprechend der geänderten steuerlichen Regelung ab dem Wirtschaftjahr 2008 ein Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a EStG), der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren in Höhe von jeweils 20 % aufgelöst. Die Auswirkung dieser Änderung der Bewertungsmethode auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist unwesentlich.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungsnotwendigkeiten haben sich nicht ergeben.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die übrigen Positionen des Umlaufvermögens wurden mit Nominalwerten angesetzt.
Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Wesentliche Rückstellungen sind die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 3,9, Vorjahr TEUR 3,35).
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.
Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB gegliedert.
Sonstige betriebliche Erträge entstanden im Zusammenhang mit nicht realisierten Beteiligungstransaktionen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen entstanden im Zusammenhang mit der Prüfung von möglichen Geschäftsmodellen oder Beteiligungstransaktionen.
Zinsen und ähnliche Erträge entstanden durch die Verzinsung der Guthaben der Gesellschaft.
Die Hauptversammlung vom 30. Oktober 2009 hat beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlagen um bis zu Euro 1.000.000 Euro auf Euro 1.500.000 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30.10.2009 beschlossen, den Aktionären die neuen Aktien im Verhältnis 1:2 zu einem Ausgabebetrag von Euro 1,03 zum Kauf anzubieten. Die neuen Aktien konnten vollständig platziert werden.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nun Euro 1.500.000 und ist eingeteilt in 1.500.000 Stückstammaktien.
Das erzielte Aufgeld in Höhe von Euro 30.000,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.06.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu Euro 250.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Mitarbeiter.
Herr Karl-Friedrich Kalmund, CH-8808 Pfäffikon hat dem Vorstand mit Schreiben vom 30.11.2009 mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 1 Aktiengesetz mehr als der vierte Teil der Aktien an der Corona Energy AG gehört. Ferner teilte er zugleich mit, dass ihm gemäß § 20 Abs. 4 Aktiengesetz eine Mehrheitsbeteiligung an der Corona Energy AG gehört. Die Beteiligungen bestehen jeweils unmittelbar.
Organe im Berichtsjahr waren:
| Vorstand: | Torsten Kleser, Dipl. Betr.W. (FH), München (ab. 1.7.2007) |
|---|---|
| Aufsichtsrat: | Karl-Friedrich Kalmund selbständiger Kaufmann, CH-8808 Pfäffikon (Vorsitzender ab 11.01.2010) |
| Dr. Joachim Bernecker, selbständiger Unternehmensbe- rater, Straubenhardt (Vorsitzender ab 08.02.2008 bis 11.01.2010, stv. Vorsitzender ab 11.01.2010) |
|
| Uto Baader, Vorstandsvorsitzender der Baader Bank AG, Unterschleißheim (ab 11.01.2010) |
|
| Uwe Kohde (stv. Vorsitzender), unabhängiger Vermö- gensverwalter, Moosburg, (ab 08.02.2008, bis 11.01.2010) |
|
| $T_1$ , $T_2$ , $T_3$ , $T_4$ , $T_5$ , $T_6$ , $T_7$ , $T_8$ , $T_7$ , $T_8$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_8$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ , $T_9$ |
Thorsten Mattis, Kaufmann, Calw (ab 08.02.2008, bis 11.01.2010)
München, den 05. Februar 2010
Torsten Kleser (Vorstand)
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Corona Equity Partner AG Aktiengesellschaft, München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Köln, den 05. Februar 2010
Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Harald Formhals Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2009 der CORONA EQUITY Partner AG
Sehr geehrte Aktionäre,
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen.
Er hat sich in kontinuierlichem und intensivem Dialog mit dem Vorstand der Gesellschaft regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Lage, die Perspektiven, wesentliche Investitionsvorhaben und Projekte der CORONA EQUITY Partner AG sowie einzelne Sonderthemen unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat sich von dem ordnungsgemäßen Risikomanagement des Vorstands gemäß § 91 Abs. 2 AktG und der Leistungsfähigkeit des Kontrollsystems, sowie von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei Fragen der Geschäftspolitik beraten und überwacht. Hierbei haben sich Vorstand und Aufsichtsrat auch regelmäßig über die geplanten Vorhaben der CORONA EQUITY Partner AG abgestimmt.
Der Aufsichtsrat hat im Herbst 2009 feststellen müssen, dass ein erheblicher Teil des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von € 500.000 verbraucht war. Er hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu müssen und Verlustanzeige zu erstatten. Daraufhin berichtete ein Aufsichtsratsmitglied, dass ein bekannter Investor Interesse gezeigt habe, die CORONA EQUITY Partner AG mit erheblichen finanziellen Mitteln auszustatten. Zudem habe der Investor versprochen, den bis dahin fehlenden Wertpapierprospekt anfertigen zu lassen und das Beteiligungsgeschäft zu beleben. Der Aufsichtsrat hat diese Chance, die CORONA EQUITY Partner AG mit erheblichen finanziellen Mitteln auszustatten und hierdurch die Verlustanzeige zu vermeiden, sofort ergriffen.
Am 30.10.2009 fand die ordentliche Hauptversammlung statt, bei der unter anderem eine Kapitalerhöhung von € 500.000 um nominal € 1.000.000 auf € 1.500.000 mit vollem Bezugsrecht beschlossen wurde. Diese Kapitalerhöhung wurde am 12.11.2009 in das Handelsregister eingetragen. Damit waren die Gefahren, die der Gesellschaft durch die erheblichen Verluste der Vergangenheit gedroht hatten, erst einmal abgewendet.
Am 11.01.2010 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, bei der eine Kapitalerhöhung von € 1.500.000 um nominal € 7.500.000 auf € 9.000.000 mit vollem Bezugsrecht für die Altaktionäre beschlossen wurde.
Diese zweite Kapitalerhöhung wurde am 21.01.2010 in das Handelsregister eingetragen. Damit hatte die Gesellschaft eine hervorragende Kapitalausstattung und konnte zum ersten Mal in ihrer Geschichte ernsthaft an der Prüfung von Beteiligungsmöglichkeiten nähertreten.
Die Aufsichtsräte Thorsten Mattis und Uwe Kohde traten mit Wirkung zum 11. Januar 2010 von Ihren Aufsichtsratämtern zurück. Als neue Aufsichtsratsmitglieder wurden von der Hauptversammlung gewählt:
Herr Karl-Friedrich Kalmund, selbständiger Kaufmann, Pfäffikon (CH) und Herr Uto Baader, Vorstandsvorsitzender der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim.
In der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurden Herr Karl-Friedrich Kalmund zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Joachim Bernecker zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Der Vorstand wurde am 2. März 2010 vom Aufsichtsrat aus wichtigem Grund fristlos entlassen. Er hat inzwischen vor dem Landgericht München I Klage auf Wiedereinstellung erhoben. Die Gesellschaft wird sich gegen diese Klage verteidigen. Wegen dieser Klage wurde im Quartalsbericht für das erste Quartal 2010 eine Rückstellung in Höhe von € 300,000 gebildet.
Der stellvertretende Aufsichtsratvorsitzende Dr. Joachim Bernecker trat von seinem Amt mit Wirkung zum 31.03.2010 zurück.
Mit Datum vom 18.03.2010 übernahm Herr Kalmund den Vorstand der CORONA EQUITY Partner AG. Anstelle von Herrn Dr. Bernecker und Herrn Kalmund wurden die Herren Steven Wilkinson, geschäftsführender Gesellschafter der Buchanan GmbH in München und Dr. Andreas Kloyer, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SIBETH Partnerschaft mit Wirkung vom 30.03.2010 in den Aufsichtsrat gewählt. In der anschließenden konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates wurde Herr Wilkinson zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt, Herr Dr. Kloyer zu seinem Stellvertreter.
In der Hauptversammlung vom 30.10.2009 wurde die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wipperfürth/Köln zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt. Die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH hat den Jahresabschluss der CORONA EQUITY Partner AG zum 31. Dezember 2009 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der CORONA EQUITY Partner AG ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht der Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung vom 22. Februar 2010 vom Wirtschaftsprüfer über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung berichten lassen und die Wirtschaftsprüfer ergänzend befragt. Der Jahresabschluss der CORONA EQUITY Partner AG für das Geschäftsjahr 2009 wurde vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. Aufgrund des abschließenden Ergebnisses eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und stimmt den Prüfungsergebnissen der Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH zu.
Der Aufsichtsrat der CORONA EQUITY Partner AG hat daher mit Beschluss vom 16.04.2010 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach § 172 AktG gebilligt und festgestellt.
München, den 03. Mai 2010
Der Aufsichtsrat
Steven Wilkinson (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.