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SAP SE Governance Information 2023

Sep 1, 2023

365_cgr_2023-09-01_b9e2c36f-7eff-41f8-bb63-2d07918fcbd2.pdf

Governance Information

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Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2022

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SAP SE gemäß §161 Aktiengesetz zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der SAP SE haben im Oktober 2022 die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) gemäß § 161 AktG abgegeben.

Darin wurde vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung G.12 des DCGK erklärt.

Die Entsprechenserklärung wird von Vorstand und Aufsichtsrat der SAP SE wie folgt aktualisiert und ergänzt:

Nachträgliche Änderung der Zielwerte bei der variablen Vorstandsvergütung (Abweichungserklärung von Empfehlung G.8 DCGK).

Der Aufsichtsrat der SAP SE hat beschlossen, die Aufwendungen im Zusammenhang mit Compliance-Angelegenheiten, welche aktuell Gegenstand von Untersuchungen des USamerikanischen Justizministeriums (Department of Justice), der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission) sowie von weiteren Behörden in verschiedenen Ländern sind, bei der variablen Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 unberücksichtigt zu lassen. Zu diesem Zweck wurde entschieden, die für die externe Berichterstattung der SAP verwendete Non-IFRS-Definition für diesen Zeitraum auch im Rahmen der Vorstandsvergütung anzuwenden, nach der Aufwendungen in Bezug auf regulatorische Compliance-Angelegenheiten eliminiert werden. Dies betrifft die Ermittlung der erreichten Zielwerte für die Leistungskriterien "Wachstum der operativen Marge" und "Betriebsergebnis" der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung (STI und LTI).

Mit dieser zeitlich begrenzten Anpassung wird eine am Geschäftsverlauf orientierte Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder gewährleistet. Zugleich soll der Einfluss aus Verhalten in früheren Leistungszeiträumen auf die aktuelle Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder vermieden werden. Das trägt der Tatsache Rechnung, dass die in Rede stehenden Compliance-Angelegenheiten fast ausschließlich aus einer Zeit herrühren, als die heutigen Vorstandsmitglieder noch nicht im Amt waren. Zudem hat der aktuelle Vorstand nach Überzeugung des Aufsichtsrats die Compliance-Bemühungen des Unternehmens wesentlich verbessert, ausgebaut und insgesamt effektiver gemacht, um zu verhindern, dass vergleichbare Fälle künftig wieder auftreten können. Schließlich wird durch diese Maßnahme auch insoweit die Parallelität von Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitenden bei der Vergütung gewahrt.

Walldorf, September 2023

Für den Vorstand Für den Vorstand Christian Klein Dominik Asam

Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. h.c. Hasso Plattner