AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

SAP SE

Board/Management Information Sep 9, 2013

365_cgr_2013-09-09_25e17dc3-18dd-44df-8211-61c45be9b03a.pdf

Board/Management Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Aktualisierung der am 29. Oktober 2012 abgegebenen Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SAP AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz

Ausgestaltung der Vergütung des Co-Vorstandssprechers Jim Hagemann Snabe für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 weicht von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab

Vorstand und Aufsichtsrat der SAP AG (SAP) erklären ergänzend zu ihrer Erklärung vom 29. Oktober 2012 gemäß § 161 Aktiengesetz:

Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt sowohl in der Fassung vom 15. Mai 2012 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 15. Juni 2012) als auch in der Fassung vom 13. Mai 2013 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013), dass die monetären Teile der Vorstandsvergütung nicht nur fixe, sondern auch variable Bestandteile umfassen sollen.

Im Grundsatz beachtet die SAP diese Empfehlung. Die Vergütung des Co-Vorstandssprechers Jim Hagemann Snabe für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 wird allerdings ausnahmsweise von dieser Empfehlung abweichen. Anlass hierfür ist der beabsichtigte Wechsel von Herrn Snabe in den Aufsichtsrat der SAP, der mit Ablauf der nächsten, für den 21. Mai 2014 geplanten ordentlichen Hauptversammlung erfolgen soll. Die in diesem Zusammenhang mit Herrn Snabe geschlossene Vereinbarung sieht für die Zeit der Vorstandszugehörigkeit in 2013 und 2014 ausschließlich fixe monetäre Vergütungsbestandteile vor, wobei einzelne der für 2013 gewährten monetären Vergütungsbestandteile bei Unterschreiten bestimmter Mindestvorgaben nicht zur Auszahlung kommen. Die vereinbarten fixen monetären Vergütungsbestandteile haben unter anderem den Vorteil, dass ein Interessenkonflikt in der Person von Herrn Snabe vermieden wird. Ein solcher ist denkbar, wenn Herr Snabe die bei SAP üblichen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung erhielte, da es bei seinem Wechsel in den Aufsichtsrat zu einem (partiellen) Gleichlauf seiner Vergütungsinteressen mit denen der verbleibenden Vorstandsmitglieder käme. Der Wechsel von Herrn Snabe in den Aufsichtsrat steht noch unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG vorliegen und Herr Snabe von der Hauptversammlung in sein neues Amt gewählt wird.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 29. Oktober 2012 fort.

Walldorf, im September 2013

Für den Vorstand Für den Vorstand Jim Hagemann Snabe Bill McDermott

Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. h.c. Hasso Plattner

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.