Governance Information • Apr 27, 2023
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der SAF-HOLLAND SE ("Gesellschaft") haben zuletzt am 24. März 2023 gemäß § 161 AktG erklärt, dass die Gesellschaft sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung entsprochen hat und weiterhin entspricht. Diese Erklärung wird dahingehend aktualisiert, dass die Gesellschaft sämtlichen Empfehlungen des DCGK mit folgender Ausnahme weiterhin entspricht:
Empfehlung F.2 DCGK: Gemäß Empfehlung F.2 DCGK sollen die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Die Gesellschaft wird die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2023 nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlichen. Dies ist zum einen auf die Integration von Haldex und den damit verbundenen erhöhten Zeitaufwand bei der erforderlichen Konsolidierung zurückzuführen. Zum anderen ist die Verzögerung der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung eine Folge der Cyberattacke auf die Gesellschaft von Ende März 2023 und die dadurch ausgelösten technischen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Quartalmitteilung. Die Gesellschaft wird jedoch innerhalb des empfohlenen Zeitraums vorläufige Zahlen für das erste Quartal 2023 veröffentlichen.
Es ist beabsichtigt, die Empfehlung F.2 DCGK nach der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2023 wieder zu befolgen.
Im Übrigen gilt die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen des DCGK gemäß § 161 AktG vom 24. März 2023 unverändert fort.
Bessenbach, 27. April 2023
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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