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S Immo AG — AGM Information 2009
Jun 2, 2009
758_rns_2009-06-02_ddc1f5a5-528b-4329-bfc0-6caaebf7815a.pdf
AGM Information
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Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft Wien
Einladung
zu der am Dienstag, dem 23. Juni 2009, um 10.00 Uhr im Kursalon Hübner in 1010 Wien, Johannesgasse 33 (Stadtpark), stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft mit folgender
T a g e s o r d n u n g :
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- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2008.
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- Beschlussfassung über a) die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und b) die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.
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- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
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- Wahlen in den Aufsichtsrat.
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- Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat sowie über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Aufsichtsrat.
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- Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 16 mit folgendem Wortlaut:
"§ 16
(1) Depotbestätigungen müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
(2) Ebenso sind rechtswirksame Mitteilungen von Aktionären bzw. von Kreditin-
stituten in deutscher oder englischer Sprache an die Gesellschaft zu richten.
(3) Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch."
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Mittwoch, dem 17. Juni 2009, bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar oder bei einer inländischen Bank während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen oder deren Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Aktionäre werden ersucht, den Hinterlegungsvorgang über ihre Depotbanken durchzuführen.
Die Hinterlegungsstellen werden ersucht, die Hinterlegungsbescheinigung spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen (vorab per Telefax unter 050 100/927 550, aus dem Ausland unter +43/50 100/927 550).
Gemäß § 83 Abs. 2 Z. 1 BörseG wird weiters bekannt gegeben, dass die Gesellschaft 68.118.718 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme; das Stimmrecht jedes Aktionärs in der Hauptversammlung ist jedoch gemäß § 13 Abs. (3) der Satzung mit 15 % der ausgegebenen Aktien beschränkt. Jeder Aktionär, der sich gemäß den obigen Regelungen rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet hat, ist berechtigt, selbst oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine gesetzlichen Aktionärsrechte (insb. Fragerecht und Stimmrecht nach Maßgabe von § 13 Abs. (3) der Satzung) auszuüben.
Wien, im Mai 2009 Der Vorstand