Pre-Annual General Meeting Information • Mar 8, 2016
Pre-Annual General Meeting Information
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News Details
AGM Announcements | 8 March 2016 15:22
RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.04.2016 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: RWE Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
2016-03-08 / 15:22
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
International Securities Identification Numbers (ISIN):
DE 0007037129
DE 0007037145
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
am Mittwoch, dem 20. April 2016, 10.00 Uhr, findet in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2.
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,13 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie. Für Stammaktien wird keine Dividende ausgeschüttet. | \= 5.070.000,00 EUR |
| Gewinnvortrag | \= 45.553,81 EUR |
| Bilanzgewinn | \= 5.115.553,81 EUR |
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
| PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, |
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
6.
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
| PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, |
für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts 2016 zu wählen.
7.
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
| PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, |
für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als Teile der Quartalsfinanzberichte 2016 zu wählen.
8.
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung gewählt worden sind, endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 20. April 2016. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes und § 8 Absatz (1) der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Nach § 96 Absatz 2 des Aktiengesetzes sind mindestens 30% der Aufsichtsratspositionen – das entspricht mindestens sechs Sitzen – mit Frauen und mindestens 30%, somit mindestens sechs weitere Sitze, mit Männern zu besetzen. Die Seite der Anteilseignervertreter hat vor der Wahl gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Erfüllung des Mindestanteils durch den Aufsichtsrat als Gesamtgremium (Gesamterfüllung) widersprochen. Infolgedessen ist der Mindestanteil von 30% Frauen und 30% Männern für die Wahl sowohl von der Seite der Anteilseigner als auch der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Auf jeder dieser beiden Seiten sind daher mindestens drei Positionen mit Frauen und drei Positionen mit Männern zu besetzen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| a) Brandt, Werner, Dr., Bad Homburg, Unternehmensberater |
|
| b) Hoeven, Maria van der, Maastricht, Ehemalige Executive Director der International Energy Agency |
|
| c) Keitel, Hans-Peter, Prof. Dr., Essen, Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie |
|
| d) Koederitz, Martina, Stuttgart, Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Central Holding GmbH, der IBM Deutschland GmbH und der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH sowie Geschäftsführerin der IBM Munich Center GmbH |
|
| e) Mühlenfeld, Dagmar, Mülheim an der Ruhr, Oberbürgermeisterin a. D. |
|
| f) Ottmann, Peter, Nettetal, Rechtsanwalt, Landrat a. D., Mitglied des Vorstands der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG (bis Juni 2016), Geschäftsführer des Verbands der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (ab Mai 2016) |
|
| g) Schartz, Günther, Wincheringen, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg |
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| h) Schipporeit, Erhard, Dr., Hannover, Selbständiger Unternehmensberater |
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| i) Schüssel, Wolfgang, Dr., Wien, Bundeskanzler a. D. |
|
| j) Sierau, Ullrich, Dortmund, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund |
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Herr Dr. Schipporeit erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne des § 100 Absatz 5 des Aktiengesetzes.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten und der RWE Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der RWE Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der RWE Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Sierau ist Mitglied im Beirat des RWE-Konzerns. Darüber hinaus gehört er als Vorsitzender den Aufsichtsräten der Dortmunder Stadtwerke AG und der KEB Holding AG an; beide Gesellschaften sowie die Stadt Dortmund, deren Oberbürgermeister Herr Sierau ist, sind mittel- und/oder unmittelbar, jedoch mit jeweils weniger als 10% der stimmberechtigten Aktien, an der RWE Aktiengesellschaft beteiligt. Zwischen der Stadt Dortmund, ihren Tochtergesellschaften und RWE-Konzerngesellschaften bestehen vereinzelte geschäftliche Beziehungen in Form von gemeinsamen Beteiligungen und Konzessionsverträgen. Einige RWE-Konzerngesellschaften haben ihren Sitz in Dortmund.
Frau Mühlenfeld ist Mitglied im Beirat des RWE-Konzerns. Darüber hinaus gehört sie dem Aufsichtsrat der RW Holding AG an, die mittelbar, jedoch mit weniger als 10% der stimmberechtigten Aktien, an der RWE Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Herr Ottmann und Herr Schartz sind beide Mitglied im Aufsichtsrat der RWE Deutschland Aktiengesellschaft sowie im Beirat des RWE-Konzerns. Darüber hinaus gehören Herr Schartz als Vorsitzender und Herr Ottmann als Mitglied jeweils dem Aufsichtsrat der RW Holding AG an, die mittelbar, jedoch mit weniger als 10% der stimmberechtigten Aktien, an der RWE Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Brandt für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat diesem als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 614.745.499 Aktien eingeteilt. Davon sind 575.745.499 Stück Stammaktien, die 575.745.499 Stimmrechte gewähren, sowie 39.000.000 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Zu den vorgenannten Tagesordnungspunkten sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 13. April 2016, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
| RWE Aktiengesellschaft c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main (Telefax: +49 69 136 26351) |
|
| oder per E-Mail an: [email protected] |
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 30. März 2016 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) (‘Nachweisstichtag’) Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 13. April 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht an Dritte’, gekennzeichnet mit A ), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen.
Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld der Hauptversammlung als auch noch während ihres Verlaufs, spätestens vor Beginn der Abstimmungen, elektronisch via Internet erteilt werden. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com. Über den Link ‘Hauptversammlung 2016’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmachtsystem weitergeleitet. Zur elektronischen Vollmachtserteilung bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – Frau Dr. Astrid Örtel und Frau Katharina Dreessen – bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars (‘Vollmacht an von der RWE AG benannte Stimmrechtsvertreter’, gekennzeichnet mit B ) erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular B bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2016 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln:
| RWE Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: [email protected] Telefax: +49 89 30903-74675 |
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während der Hauptversammlung, spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern über das Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com. Über den Link ‘Hauptversammlung 2016’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet. Um dieses System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf von Vollmacht und Weisungen.
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen an den als ‘Stimmrechtsvertretung’ gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen wollen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Angabe der Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Sonntag, der 20. März 2016, 24.00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 122 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung und § 26h Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz).
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:
| RWE Aktiengesellschaft Group Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen |
|
| oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: [email protected] |
Anträge von Aktionären (§ 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Dienstag, den 5. April 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’) zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’) beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
| RWE Aktiengesellschaft Group Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen |
|
| oder per Telefax: +49 201 12-16 640 | |
| oder per E-Mail an: [email protected] |
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 8) oder von Abschlussprüfern (TOP 5, 6 und 7) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Dienstag, den 5. April 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’) zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’) beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
| RWE Aktiengesellschaft Group Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen |
|
| oder per Telefax: +49 201 12-16 640 | |
| oder per E-Mail an: [email protected] |
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.rwe.com (‘Hauptversammlung 2016’) abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Essen, im März 2016
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ergänzende Informationen zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
–
Dr. Werner Brandt , Bad Homburg
geboren 1954 in Herne
Nationalität: deutsch
Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG seit: 18. April 2013
Unternehmensberater
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg; Promotion an der TU Darmstadt
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1981-1992 | Price Waterhouse Aktiengesellschaft (heute PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft) |
| 1992-1999 | Mitglied der Geschäftsleitung und Vice President European Operations der Baxter Deutschland GmbH |
| 1999-2001 | Finanzvorstand und Arbeitsdirektor der Fresenius Medical Care AG |
| 2001-2014 | Finanzvorstand der SAP SE |
| seit 2014 | Unternehmensberater |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | Deutsche Lufthansa AG |
| * | OSRAM Licht AG |
| * | ProSiebenSat.1 Media SE (Vorsitz) |
| – | QIAGEN N.V. (Vorsitz), (bis Juni 2016) |
–
Maria van der Hoeven , Maastricht
geboren 1949 in Meerssen
Nationalität: niederländisch
Ehemalige Executive Director der International Energy Agency
Ausbildung: Ausbildung zur Lehrerin für Englisch und Geographie; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Open Universiteit, Niederlande
| Beruflicher Werdegang: | |
| bis 1991 | diverse Funktionen im Bereich Wirtschaft, Bildung und Technologie |
| 1991-2002 | Mitglied des Parlaments der Niederlande |
| 2002-2007 | Ministerin der Niederlande für Bildung und Wissenschaft |
| 2007-2010 | Ministerin der Niederlande für Wirtschaft und Energie |
| 2011-2015 | Executive Director der International Energy Agency |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| – | Total S.A. (ab Mai 2016) |
–
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel , Essen
geboren 1947 in Kusel
Nationalität: deutsch
Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG seit: 18. April 2013
Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie
Ausbildung: Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Stuttgart (TH); Studium der Arbeits- und Wirtschaftswissenschaften an der TU München; Promotion an der TU München
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1975-1987 | Lahmeyer International GmbH, Beratende Ingenieure |
| 1988-2007 | Hochtief AG |
| 1990-1992 | Mitglied des Vorstands der Hochtief AG |
| 1992-2007 | Vorsitzender des Vorstands der Hochtief AG |
| 1992-1999 | Mitglied des Vorstands der RWE AG |
| 2009-2012 | Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie |
| seit 2013 | Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | Airbus Defence and Space GmbH |
| * | National-Bank AG |
| * | ThyssenKrupp AG |
| * | Voith GmbH (Vorsitz) |
| – | Airbus Group SE |
–
Martina Koederitz , Stuttgart
geboren 1964 in Sindelfingen
Nationalität: deutsch
Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Central Holding GmbH, der IBM Deutschland GmbH und der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH sowie Geschäftsführerin der IBM Munich Center GmbH
Ausbildung: Diplom-Betriebswirtin (BA)
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1987-1999 | Systemberaterin und später Führungskraft im Vertrieb bei IBM |
| 1999-2003 | IBM Business Unit Executive für den genossenschaftlichen FinanzVerbund, IBM Deutschland |
| 2003-2006 | IBM Vice President zSeries Sales, IBM EMEA (Europe, Middle East and Africa) |
| 2006-2007 | IBM Vice President System z Sales, IBM Deutschland |
| 2007-2008 | Client Advocacy Executive im Stab von IBM Chairman, President und CEO, Samuel J. Palmisano in Armonk, USA |
| 2008-2009 | IBM Vice President Systems und Technology Group, IBM Deutschland |
| 2009-2010 | IBM Vice President Vertrieb für mittelständische Unternehmen und Geschäftspartner, IBM Deutschland, Mitglied der Geschäftsführung |
| 2010-2011 | Leiterin des Vertriebs der IBM Deutschland, Mitglied der Geschäftsführung |
| seit 2011 | Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland |
| seit 2013 | General Manager IBM Deutschland, Österreich, Schweiz |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | BWI Systeme GmbH |
| * | IBM Deutschland Research & Development GmbH |
| – | IBM Österreich Internationale Büromaschinen GmbH |
| – | IBM Schweiz AG |
–
Dagmar Mühlenfeld , Mülheim an der Ruhr
geboren 1951 in Mülheim an der Ruhr
Nationalität: deutsch
Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG seit: 4. Januar 2005
Oberbürgermeisterin a. D.
Ausbildung: Lehramt für Deutsch und Geschichte
| Beruflicher Werdegang: | |
| bis April 2003 | Schulleiterin des Gymnasiums Luisenschule, Mülheim an der Ruhr |
| April 2003-Okt. 2015 | Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | RW Holding AG |
–
Peter Ottmann , Nettetal
geboren 1951 in Warendorf
Nationalität: deutsch
Rechtsanwalt, Landrat a. D.,
Mitglied des Vorstands der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen AG (bis Juni 2016),
Geschäftsführer des Verbands der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (ab Mai 2016)
Ausbildung: Volljurist
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1977-1981 | Rechtsrat der Stadt Ahaus |
| 1981-1984 | Dezernent des Kreises Gütersloh |
| 1984-1990 | Stadtdirektor der Stadt Cloppenburg |
| 1990-1999 | Stadtdirektor der Stadt Nettetal |
| 1999-2004 | Bürgermeister der Stadt Nettetal |
| 2004-2015 | Landrat des Kreises Viersen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | RWE Deutschland AG |
| * | RW Holding AG |
–
Günther Schartz , Wincheringen
geboren 1962 in Onsdorf
Nationalität: deutsch
Landrat des Landkreises Trier-Saarburg
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften in Trier; Referendariat u. a. Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer, Europäisches Parlament, Luxemburg
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1991-1994 | Regierungsrat bei den Bezirksregierungen Koblenz und Trier; Referent für Bau-, Boden- und Planungsrecht sowie für Personal- und Schulrecht |
| 1994-2005 | Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg |
| seit 2005 | Landrat des Landkreises Trier-Saarburg |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | RW Holding AG (Vorsitz) |
| * | RWE Deutschland AG |
| – | Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH (Vorsitz) |
| – | A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (Vorsitz) |
| – | Trierer Hafengesellschaft mbH |
| – | Sparkasse Trier (Vorsitz) |
| – | Sparkassenverband Rheinland-Pfalz |
| – | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier |
–
Dr. Erhard Schipporeit , Hannover
geboren 1949 in Bitterfeld
Nationalität: deutsch
Selbständiger Unternehmensberater
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion zum Dr. rer. pol. an der Georg-August-Universität Göttingen
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1979-1981 | Bosch-Gruppe |
| 1981-1990 | VARTA Batterie AG |
| 1990-1997 | VARTA AG und VARTA Batterie AG |
| 1990-1993 | Mitglied des Vorstands und CFO |
| 1993-1997 | Vorsitzender des Vorstands |
| 1997-2000 | Mitglied des Vorstands und CFO der VIAG AG |
| 2000-2006 | Mitglied des Vorstands und CFO der E.ON AG |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | BDO AG |
| * | Deutsche Börse AG |
| * | Fuchs Petroclub SE |
| * | Hannover Rück SE (Konzernmandat der Talanx AG) |
| * | SAP SE |
| * | Talanx AG |
–
Dr. Wolfgang Schüssel , Wien, Österreich
geboren 1945 in Wien
Nationalität: österreichisch
Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG seit: 1. März 2010
Bundeskanzler a. D.
Ausbildung: Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechte an der Universität Wien; Promotion
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1975- 991 | Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes |
| 1979-2011 | Mitglied des Österreichischen Nationalrates |
| 1989-1995 | Wirtschaftsminister |
| 1995-2007 | Bundesparteiobmann der Österreichischen Volkspartei |
| 1995-1999 | Vizekanzler und Außenminister |
| 2. Hj. 1998 | EU-Ratsvorsitz des Rates für allgemeine und auswärtige Angelegenheiten |
| 2000-2007 | Bundeskanzler der Republik Österreich |
| 1. Hj. 2006 | EU-Ratsvorsitz |
| seit 2008 | Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen (ÖGAVN) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| – | Bertelsmann Stiftung |
–
Ullrich Sierau , Dortmund
geboren 1956 in Halle/Saale
Nationalität: deutsch
Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG seit: 20. April 2011
Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
Ausbildung: Studium der Raumplanung in Dortmund und Planning in Oxford
| Beruflicher Werdegang: | |
| 1983-1985 | Städtebauliches Referendariat beim Land NRW |
| 1986-1994 | Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, NRW |
| 1994-1999 | Direktor Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung NRW |
| Mai 1999-März 2005 | Umwelt- und Planungsdezernent der Stadt Dortmund |
| April 2005-Feb. 2007 | Planungsdezernent der Stadt Dortmund |
| Feb. 2007-Okt. 2009 | Stadtdirektor der Stadt Dortmund und Dezernent für Planung, Städtebau und Infrastruktur |
| August 2009 | Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Dortmund |
| Mai 2010 | Erneute Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Dortmund |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| * | Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (Vorsitz) |
| * | Dortmunder Stadtwerke AG (Vorsitz) |
| * | KEB Holding AG (Vorsitz) |
| – | Klinikum Dortmund gGmbH (Vorsitz) |
| – | KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH |
| – | Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG |
| – | Sparkasse Dortmund (Vorsitz) |
* Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
– Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
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