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RWE AG Audit Report / Information 2017

Jul 17, 2018

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Audit Report / Information

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Publication

Berichtigung

Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 15.06.2018 fehlerhaft.

RWE Power Aktiengesellschaft

Essen und Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Inhalt

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

Anhang

Lagebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
3. Geschäftsentwicklung
4. Personal
5. Chancen und Risiken
6. Prognosebericht
7. Erklärung zur Unternehmensführung

Bestätigungsvermerk

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2017

JAHRESABSCHLUSS

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Mio. € Mio. €
--- --- --- ---
Anlagevermögen III (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 5 5
Sachanlagen 2.057 2.101
Finanzanlagen 8.915 10.588
10.977 12.694
Vorabraum III (2) - 7
Umlaufvermögen
Vorräte III (3) 396 512
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III (4) 3.492 5.829
Flüssige Mittel III (5) 0 2
3.888 6.343
Rechnungsabgrenzungsposten 4 5
14.869 19.049
Passiva
Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Mio. € Mio. €
Eigenkapital III (6)
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032
Kapitalrücklage 992 992
Gewinnrücklagen 13 13
2.037 2.037
Sonderposten III (7) 43 45
Rückstellungen III (8) 8.948 14.117
Verbindlichkeiten III (9) 3.838 2.847
Rechnungsabgrenzungsposten III (10) 3 3
14.869 19.049

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

Anhang 2017 2016
Mio. € Mio. €
--- --- --- ---
Umsatzerlöse IV (1) 3.702 4.111
Strom-/Erdgas- und Kohlesteuer -5 -5
Umsatzerlöse (inklusive Strom-/Erdgas- und Kohlesteuer) 3.697 4.106
Bestandsveränderungen -12 4
Andere aktivierte Eigenleistungen 36 44
Sonstige betriebliche Erträge IV (2) 2.281 1.167
6.002 5.321
Materialaufwand IV (3) -1.680 -2.278
Personalaufwand IV (4) -960 -884
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen IV (5) -240 -2.061
Sonstige betriebliche Aufwendungen IV (6) -514 -919
-3.394 -6.142
Ergebnis Finanzanlagen IV (7) 115 138
Zinsergebnis IV (8) -692 -1.756
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag IV (9) 0 0
Ergebnis nach Steuern 2.031 -2.439
Aufwand aus Gewinnabführung/Ertrag aus Verlustübernahme -2.031 2.439
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - -

Anhang zum 31. Dezember 2017

I. Allgemeine Grundlagen

Die RWE Power AG mit Sitz in Köln und Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft ist. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln B des Amtsgerichts Köln unter HRB 117 und im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.

Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen.

Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der aus dem Jahr 1960 stammt.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Aus diesem Grund wird die RWE Power AG grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG getätigt wurden, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.

Der Jahresabschluss wir in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Abweichend von der in § 266 HGB dargestellten Bilanzgliederung wird zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen der Vorabraum aus den Braunkohletagebauen als Sonderposten ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Abraummassen, die Kohlemengen zuzuordnen sind, die erst in zukünftigen Rechnungsperioden abgebaut werden. Damit ist der Vorabraum eine Abgrenzungsposition, die jedoch nicht die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens i.S.d. § 250 HGB erfüllt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die RWE Power AG erstellt keinen eigenen, für Unternehmen des Rohstoffsektors vorgeschriebenen Zahlungsbericht nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), sondern wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Bundesanzeiger.

Im Zuge der Umstrukturierung des RWE Konzerns wurde mit Vertrag vom 01. Juni 2017 die RWE Group Business Services GmbH („GBS") mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2017 auf die RWE Power AG verschmolzen. In der GBS waren zuvor zentrale Service-Funktionen (u.a. Rechnungswesen, Einkauf, Personalwesen, Steuern, etc.) gebündelt. Die Mitarbeiter, die Service-Leistungen für die RWE Power AG erbracht haben und deren Kosten vor der Verschmelzung über Dienstleistungsverträge an die RWE Power AG weiterverrechnet wurden, sind mit der Verschmelzung direkte Mitarbeiter der RWE Power AG geworden. Auf die Ergebnissituation der RWE Power AG hat dies keinen wesentlichen Einfluss.

Ebenfalls mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2017 wurden mit Vertrag vom 28. Februar 2017 die Bereiche „Pensionen und Verträge" von der RWE Service GmbH („Service") auf die RWE Power AG abgespalten. Bei den übertragenen Posten im Bereich „Pensionen" handelt es sich insbesondere um Pensionsansprüche bzw. -anwartschaften sowie Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern, die sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befinden. Im Bereich „Verträge" wurden Einkaufsverträge mit Lieferanten auf die RWE Power AG übertragen. Die Übernahme dieser Posten von der RWE Service GmbH hat auf das Ergebnis der RWE Power AG keinen wesentlichen Einfluss.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Wirkung der im Rahmen von Verschmelzungen und Abspaltungen übernommenen Posten auf die Bilanz der RWE Power AG zum 01. Januar 2017 dar.

Aktiva 31.12.2016 GBS Service Konsol. 01.01.2017
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 5 0 0 0 5
Sachanlagen 2.101 0 0 0 2.101
Finanzanlagen 10.588 2 0 0 10.590
12.694 2 0 0 12.696
Vorabraum 7 7
Umlaufvermögen
Vorräte 512 0 0 0 512
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.829 167 61 46 6.103
Flüssige Mittel 2 0 0 0 2
6.343 167 61 46 6.617
Rechnungsabgrenzungsposten 5 0 0 0 5
19.049 169 61 46 19.325
Passiva 31.12.2016 GBS Service Konsol. 01.01.2017
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
Eigenkapital 2.037 0 0 0 2.037
Sonderposten 45 0 0 0 45
Rückstellungen 14.117 95 61 0 14.273
Verbindlichkeiten 2.847 74 0 46 2.967
Rechnungsabgrenzungsposten 3 0 0 0 3
19.049 169 61 46 19.325

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.

Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer in Jahren

Gebäude 33/50
Technische Anlagen
Thermische Kraftwerke 15/25
Wasserkraftwerke 25/50
Tagebaubereich 4 - 10 und 25
Veredlungsbereich 15
Tagebauaufschlüsse 44 bzw. 52
Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) 15 - 25

Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorabraums erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.

Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2­Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.

Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Herstellungskosten für fertige/unfertige Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach Maßgabe des Verbrauchs und leistungsabhängig nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Reaktors vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.

Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.

Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet.

Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat November bzw. Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2017 beträgt 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2017 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 148 Mio. €, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.

Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.

in % Lohn- und Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016
--- --- --- --- ---
Pensionsverpflichtungen 2,35% 2,35% 1,60% 1,60%
Deputatverpflichtungen - - 1,60% 1,60%
Restrukturierungsmaßnahmen - - 1,00% 1,00%
Altersteilzeit 2,10% 2,10% - -
Jubiläumsverpflichtungen 2,35% 2,35% - -

Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden abweichend zu Pensionen keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.

Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.

Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. aus Strombeschaffungs- und -liefergeschäften, sowie für Rückgabeverpflichtungen von CO2-Rechten, für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und für Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels des Anwartschaftsbewertungsverfahrens durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 2,8 % p. a. (Vorjahr: 3,24 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,35 % p. a. (Vorjahr: 2,35 % p. a.).

Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,43 % p. a. (Vorjahr: 1,81 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.).

Die Bewertung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,43 % p. a. (Vorjahr: 1,81 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.) unterstellt.

Die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich basieren auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus dem Atomgesetz und dem Entsorgungsfondsgesetz, sowie auf Auflagen aus den Betriebsgenehmigungen. Ihrer Bewertung liegen Schätzungen zugrunde, die auf konkretisierenden Verträgen sowie auf Angaben von internen und externen Experten (z.B. Fachgutachtern) beruhen. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die bergbaubedingten Rückstellungen sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert sind. In wesentlichen Teilen basieren die Kostenschätzungen auf externe Gutachten. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Auf Grund der ertragssteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power AG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

Zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisen-Kassakurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer/Energiesteuer auf Erdgas/Kohlesteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand erhalten.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die Finanzanlagen haben sich um 1,7 Mrd. € reduziert. Dies ist auf die Realisation von Darlehensforderungen gegen die RWE AG im Zuge der Übertragung der Kernenergierückstellungen auf den Bund bzw. der Dotierung des Kernenergiefonds zurückzuführen.

Im Finanzanlagevermögen ist die 51 %-Beteiligung an der ungarischen Mátrai Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság (Mátra) enthalten, deren Geschäftszweck der Betrieb von Braunkohletagebauen und eines Braunkohlenkraftwerks ist. Die Veräußerung dieser Beteiligung wurde bereits im Dezember 2017 vertraglich vereinbart. Das Closing der Transaktion wird voraussichtlich im 1. Quartal 2018 stattfinden.

(2) Vorabraum

Durch die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachung des § 256 Abs. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) entstehen unwesentliche Bewertungsunterschiede.

(3) Vorräte

in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 306 375
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 17 21
Fertige Erzeugnisse und Waren 2 3
CO2-Emissionsrechte 16 34
Kernbrennelemente 55 79
396 512

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in Mio. € 31.12.2017 RLZ* > 1 Jahr 31.12.2016 RLZ* > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 73 0 15 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.190 0 5.628 -
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29 - 72 -
Sonstige Vermögensgegenstände 200 7 114 20
3.492 7 5.829 20

* RLZ = Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 100 Mio. € (Vorjahr: 349 Mio. €) und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 85 Mio. €. Der Verlust der RWE Power AG im Geschäftsjahr 2016 war im Vorjahr maßgeblich für entsprechende Forderungen in Höhe von 2.515 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten außerdem das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 183 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) und der RWE Generation SE in Höhe von 2.822 Mio. € (Vorjahr: 2.684 Mio. €).

Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfällt ein geringfügiger Betrag (Vorjahr: 44 Mio. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

(5) Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten (Vorjahr: 2 Mio. €) und den Kassenbestand (Vorjahr: geringfügiger Betrag) in jeweils geringfügiger Höhe.

(6) Eigenkapital

in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032
Kapitalrücklage 992 992
Gewinnrücklagen 13 13
davon andere Gewinnrücklagen (13) (13)
2.037 2.037

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.

Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 992 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet.

(7) Sonderposten mit Rücklageanteil

in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Sonderposten für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen 5 6
Sonderposten mit Rücklageanteil
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen 38 39
43 45

Die steuerrechtlichen Rücklagen wurden bis 31. Dezember 2009 gemäß § 6b und § 7c EStG gebildet. Sie weisen geringfügige Beträge auf.

Die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG - Konjunkturmaßnahmen -, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen.

Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 2 Mio. € positiv beeinflusst.

(8) Rückstellungen

in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 654 429
Bei zehnjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (654) (429)
Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (802) (513)
Unterschiedsbetrag (148) (84)
Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich (abzüglich geleisteter Anzahlungen) 3.868 9.346
davon geleistete Anzahlungen (8) (149)
Bergbaubedingte Rückstellungen 3.064 2.759
Sonstige Rückstellungen 1.362 1.583
8.948 14.117

Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.

in Mio. € Historische Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Erfüllungsbetrag
Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) 370 370 -
Wertpapiere des Anlagevermögens 360 360 -
Sonstige Vermögensgegenstände 10 10 -
Pensions- und ähnliche Verpflichtungen - - 1.024
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) 654

Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich wurde das am 16. Juni 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" berücksichtigt. Nach dem Gesetz übernimmt der Bund die Abwicklung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, während die Zuständigkeit für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle bei den Unternehmen verbleibt. Die auf den Bund übergegangenen Aufgaben werden aus einem von den Kraftwerksbetreibern dotierten Fonds finanziert. Am 3. Juli 2017 haben die Kernkraftwerksbetreiber den vollen Dotierungsbetrag von insgesamt 24,1 Mrd. € an den Fonds überwiesen. Der Anteil von RWE Power betrug 5,4 Mrd. €, der sich aus dem Grundbetrag gemäß Entsorgungsfondsgesetz einschließlich Verzinsung sowie einem Risikozuschlag von 35,47 % zusammensetzt.

Wir haben die Übertragung der Verpflichtungen zur Abwicklung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle auf den Bund zum Anlass genommen, unsere verbleibenden Rückstellungen für die Entsorgung im Kernenergiebereich neu zu untergliedern. Zukünftig strukturieren wir diese wie im Folgenden dargestellt nach dem im Rahmen der Kraftwerksstilllegung anfallenden Restbetrieb, dem Abbau von Kernkraftwerksanlagen sowie den Kosten für die Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung der radioaktiven Abfälle.

in Mio. € 31.12.2017
Restbetrieb 1.585
Abbau 1.098
Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung 1.185
3.868

Die Rückstellung für den Restbetrieb umfasst alle Aktivitäten, die weitgehend unabhängig von Abbau und Entsorgung anfallen, aber für einen sicheren bzw. genehmigungskonformen Anlagenzustand notwendig sind bzw. behördlich gefordert sind. Neben der Betriebsüberwachung und dem Objektschutz gehören hierzu im Wesentlichen der Strahlen- und Brandschutz sowie Infrastrukturanpassung.

In der Rückstellung für den Abbau der Kernkraftwerksanlagen sind alle Maßnahmen zur Demontage von Anlagen, Anlagenteilen, Systemen und Komponenten sowie von Gebäuden enthalten, die im Rahmen des Atomgesetzes zurückgebaut werden müssen. Des Weiteren ist hier der konventionelle Rückbau von Kraftwerksanlagen berücksichtigt, sofern dafür gesetzliche oder sonstige Verpflichtungstatbestände vorliegen.

Die Rückstellungen für den Restbetrieb und den Abbau der Anlage wurden über einen Zeitraum von 25 Jahren angesammelt. Der Kostenermittlung liegen externe Fachgutachten zu Grunde.

Die Rückstellung für Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung umfasst die Kosten für die Behandlung der radioaktiven Betriebsabfälle, die während des laufenden Betriebs entstanden sind bzw. beim Rückbau entstehen. Darin enthalten sind die verschiedenen Verfahren der Konditionierung, das Verpacken der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in geeignete Behälter sowie deren Transport an einen vom Bund mit der Zwischenlagerung beauftragten Dritten. Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Rückführung der aus der Wiederaufarbeitung stammenden Abfälle sowie die Kosten für die fachgerechte Verpackung abgebrannter Brennelemente, d.h. Kosten für Beladung und Anschaffung von Transport- und Zwischenlagerbehältern, enthalten.

Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Sie wird aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gebildet, die im Wesentlichen auf dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren.

Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. aus Strombeschaffungs- und -liefergeschäften, für die Rückgabeverpflichtung von CO2­Rechten, und für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, z.B. aus Restrukturierungsmaßnahmen, gebildet worden.

(9) Verbindlichkeiten

In Mio. € 31.12.2017 RLZ* < = 1 Jahr RLZ* > 1 Jahr RLZ* > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - - -
Erhaltene Anzahlungen 1 1 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 387 361 26 23
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.252 3.252 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75 39 36 28
Sonstige Verbindlichkeiten 123 95 28 3
davon aus Steuern1 (26) (26) - -
3.838 3.748 90 54
In Mio. € 31.12.2016 RLZ* < = 1 Jahr RLZ* > 1 Jahr RLZ* > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - - -
Erhaltene Anzahlungen 5 5 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 308 305 3 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.341 2.341 - -
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 79 40 39 23
Sonstige Verbindlichkeiten 114 79 35 9
davon aus Steuern1 (24) (24) - -
2.847 2.770 77 32

1 Verb. aus einbehaltener Lohn- u. Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer

* RLZ = Restlaufzeit

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 228 Mio. € (Vorjahr: 307 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 26 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im Übrigen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 979 Mio. € (Vorjahr: 1.988 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hängt mit der Dotierung des Kernenergiefonds zusammen.

Auf Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen entfallen 2.040 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €). Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.

(10) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.

(11) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)

Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der unten stehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.

in Mio. € 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 1.791 1.407
davon zu Gunsten verbundener Unternehmen (1.791) (1.402)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 132 140
1.923 1.547

Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.758 Mio. € (Vorjahr: 1.371 Mio. €).

Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 358 Mio. €. Davon entfallen 349 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 9 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 360 Mio. €.

Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und drei Merkposten von jeweils 1,00 €.

Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft in Höhe von 88 Mio. € (105 Mio. US-$) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals.

Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.

(12) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB

Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Zinsswapgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.

Folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2017 bestehenden derivativen Finanzinstrumente:

in Mio. € Nominalvolumen Buchwert Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
--- --- --- --- ---
Devisenderivate 25 -2 - -2
Zinsderivate - 0 30 -30
Commodity-Derivate 0 0 0 -
25 -2 30 -32

Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Kontrahenten.

Für Finanz- oder Commodity-Derivate waren Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 2 Mio. € bilanziert (Vorjahr: 5 Mio. €).

Die Zinsderivate mit einem positiven und negativen Marktwert bilden eine geschlossene Position, d.h. die wesentlichen Vertragsparameter stimmen bei den beiden Verträgen überein, so dass die beiden Verträge bilanziell als Bewertungseinheit (Mikro Hedge) anhand der Durchbuchungsmethode dargestellt werden. Das Nominalvolumen des Grundgeschäfts (Receiver Zinsswap) und des Sicherungsinstruments (Payer Zinsswap) entspricht jeweils 984 Mio. €. Die Höhe der mit dieser Bewertungseinheit abgesicherten Risiken beträgt 30 Mio. €.

(13) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.

(14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 4,65 Mrd. €.

Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 50 Mio. €. Das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.

Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken in Höhe von 4,6 Mrd. €. Davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig.

Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.

Auf Grund der rückläufigen Beteiligung der RWE Power AG an JI/CDM-Programmen besteht eine nur noch geringfügige finanzielle Verpflichtung mit teilweiser Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

Im Kernenergiebereich bestehen langfristige Bezugs- und Dienstleistungsverträge für Uran-Anreicherung und Fertigung von Kernbrennelementen.

Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Strom 3.097 3.559
Rohkohle und Kohleprodukte 334 328
Sonstige Umsatzerlöse 271 224
3.702 4.111

Die Umsatzerlöse sind fast ausschließlich im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Erträge aus Anlagenabgängen 39 36
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 578 947
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 2 3
Weiterberechnungen 28 13
Erträge aus Wechselkursänderungen 0 0
Sonstiges 1.634 168
2.281 1.167

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen mit 184 Mio. € auf die Kernenergierückstellungen. Die bergbaubedingten Rückstellungen wurden in Höhe von 283 Mio. € aufgelöst.

Das Bundesverfassungsgericht hat RWE am 7. Juni 2017 schriftlich mitgeteilt, dass die bis zum 31. Dezember 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer nicht mit den verfassungsrechtlichen Regeln vereinbar war und rückwirkend nichtig ist. Die Rückzahlung der in vorherigen Jahren von der RWE Power AG sowie der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) abgeführten Kernbrennstoffsteuer hat bei der RWE Power AG insgesamt zu außergewöhnlichen, sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.697 Mio. € geführt.

(3) Materialaufwand

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.237 1.814
davon CO2 Aufwand (502) (513)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 387 407
Abschreibungen auf Kernbrennelemente 56 57
1.680 2.278

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge sowie die Neuzuführung zur Rückstellung für Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung im Kernenergiebereich.

Der Fremdstrombezug betrug 340 Mio. € (Vorjahr: 768 Mio. €). Der Rückgang resultiert überwiegend aus dem Abrechnungsmodus mit der KLE im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer. Die operativen Kosten der KLE werden in der Folge in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, da durch die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer insgesamt ein Ertrag von KLE an RWE Power weiterverrechnet wurde.

(4) Personalaufwand

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Löhne und Gehälter 720 702
Soziale Abgaben 159 163
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 81 19
davon für Altersversorgung und von RWE AG belastet (59) (-)
960 884

Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt in Mitarbeiteräquivalenten 1.1.- 31.12.2017 1.1.31.12.2016
Angestellte 3.743 3.549
Gewerbliche Arbeitnehmer 5.750 5.921
9.493 9.470

Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Diese entsprechen Mitarbeitern gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad.

(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.

Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 10 Mio. € (Vorjahr: 1.719 Mio. €).

(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.­ 31.12.2016
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 45 4
Aufwendungen aus Wechselkursänderungen - -
Aufwendungen für Fremdleistungen 266 337
Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 19 182
Aufwendungen für IT-Dienstleistungen 36 36
Sonstige Steuern 5 4
Übrige 142 356
514 919

Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 87 Mio. € auf die Zuführung zu den Bergbaurückstellungen, größtenteils aufgrund neu entstandener Verpflichtungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue sowie für Bergschäden.

(7) Ergebnis aus Finanzanlagen

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 98 70
Aufwendungen aus der Verlustübernahme -33 -51
Erträge aus Beteiligungen 21 33
davon aus verbundenen Unternehmen (11) (22)
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 96 86
davon aus verbundenen Unternehmen (95) (85)
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -67 -
115 138

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 67 Mio. €. Im Wesentlichen entfallen Sie auf die zum Bilanzstichtag bereits an die RWE Generation SE veräußerte 100 % - Beteiligung an der RWE Technology International GmbH sowie auf die für das erste Quartal 2018 erwartete Veräußerung des 51 %-Anteils an der ungarischen Beteiligung Mátra.

(8) Zinsergebnis

in Mio. € 1.1.- 31.12.2017 1.1.- 31.12.2016
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 196 11
davon aus verbundenen Unternehmen (51) (11)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -888 -1.767
davon an verbundene Unternehmen - -
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen (-882) (-1.765)
-692 -1.756

Die Rückzahlung der abgeführten Kernbrennstoffsteuer erfolgte inklusive Zinsen, die sich im Zinsergebnis als Ertrag in Höhe von 145 Mio. € niederschlugen. Aus der Verzinsung der Forderungen aus der Verlustübernahme durch die RWE AG hat sich ein Zinsertrag in Höhe von 50 Mio. € ergeben.

Innerhalb der Zinsen und ähnlichen Erträge wurden Zinserträge des Deckungsvermögens in Höhe von 22 Mio. € mit den Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen in Höhe von 67 Mio. € gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Aufwand in Höhe von rund 46 Mio. € ist unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Des Weiteren enthält diese Position die Aufwendungen aus der Diskontierung der übrigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 837 Mio. € (Vorjahr: 1.765 Mio. €), wobei der Rückgang gegenüber dem Vorjahr überwiegend durch den Rückgang der Kernenergierückstellungen aufgrund der Dotierung des Fonds bedingt ist.

(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Die Vereinbarung über eine gesetzlich nicht verpflichtende Steuerumlage zwischen der RWE AG und der RWE Power AG wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2016 aufgehoben. Daher werden seit dem Geschäftsjahr 2016 keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr ausgewiesen. Im Geschäftsjahr fiel noch Gewerbesteuer für die Grundstücksgemeinschaft Türnich III GbR in Höhe von 18 T€ an.

(10) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Der Gewinn in Höhe von 2.031 Mio. € wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die RWE AG abgeführt.

(11) Abführungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB)

Im Geschäftsjahr bestehen keine abführungsgesperrten Beträge.

V. Sonstige Angaben

(1) Organe

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 betragen 108 T€. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 808 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 38.526 T€ zurückgestellt (davon 21.033 T€ bei der RWE AG bilanziert).

Der Vorstand erhält im Rahmen des „LTIP Strategie Performance Plan" 8.391 Stück am Aktienkurs der RWE Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit dem beizulegenden Zeitwert von 98 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 426 T€.

(2) Abschlussprüferhonorar

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.

(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

in Mio. € Volumen der gelieferten Leistungen Volumen der bezogenen Leistungen Volumen der gelieferten Leistungen Volumen der bezogenen Leistungen
1.1.- 31.12.17 1.1.- 31.12.17 1.1.- 31.12.16 1.1.- 31.12.16
--- --- --- --- ---
Dienstleistungen 15 77 - 137
Kohleverkäufe an Rheinbraun Brennstoff GmbH 334 - 328 -
349 77 328 137

Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 77 Mio. € (Vorjahr: 137 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Im Berichtsjahr wurde Braunkohle im Umfang von 334 Mio. € an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert.

(4) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Einhergehend mit der gesetzlichen Neuregelung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wurde im Geschäftsjahr 2017 die RWE Nuclear GmbH gegründet, die als 100 %-Tochter der RWE AG über einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der RWE AG verbunden ist. Auf die RWE Nuclear GmbH wird der Erzeugungsbereich „Kernkraftwerke" mit allen Anlagen und Beteiligungen sowie dem dazugehörigen Personal aus der RWE Power heraus mit wirtschaftlicher Wirkung ab 1. Januar 2018 abgespalten. Die Führungsverantwortung hat RWE Power ab 1. Januar 2018 übernommen.

Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem 31. Dezember 2017 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2017 haben, eingetreten.

Köln und Essen, 19. Januar 2018

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Weigand

Dr. Lars Kulik

Nikolaus Valerius

Erwin Winkel

ORGANE

Aufsichtsrat

Dr. Rolf Martin Schmitz

Essen

Vorsitzender

Vorsitzender des Vorstands der RWE AG

Ralf Sikorski1

Hannover

Stellv. Vorsitzender

Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie

Rudolf Bertram

Eschweiler

Bürgermeister der Stadt Eschweiler

Klaus Brandner2

Verl

Parlamentar. Staatssekretär a.D.

Walther Butterweck1

Alsdorf

Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln der RWE Power AG

Christoph Dänzer-Vanotti

Essen

Rechtsanwalt

Manfred Holz1

Grevenbroich

Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG

Dr. Markus Krebber

Essen

Mitglied des Vorstands der RWE AG

Klaus Krützen

Grevenbroich-Neukirchen

Bürgermeister der Stadt Grevenbroich

Thomas Kufen

Essen

Oberbürgermeister der Stadt Essen

Hans Peter Lafos1

- bis 31. Dezember 2017 -

Bergheim

Gewerkschaftssekretär des ver.di- Landesbezirks NRW

Harald Louis1

Jülich

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG

Manfred Maresch1

Viersen

Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie Alsdorf

Claudia Middendorf1

Dortmund

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen

Dr. Matthias Müller1

Braunschweig

DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen

Hans-Jürgen Petrauschke

Grevenbroich

Landrat des Rhein-Kreises Neuss

Detlef Raabe1

- seit 01. Januar 2018 -

Berlin

Gewerkschaftssekretär der ver-di Bundesverwaltung

Gisbert Rühl

Essen

Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE

Dietmar Spohn

Bochum

Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH

Ismail Tekin1

Grevenbroich

Betriebsratsvorsitzender Tagebau Garzweiler der RWE Power AG

Dr. Michael Werhahn

Neuss

Kaufmann

1 Vertreter der Arbeitnehmer

2 Neutrales Mitglied

ORGANE

Vorstand

Dr. Frank Weigand

- seit 01. Januar 2018 Vorstandsvorsitz -

Ressort Finanzen, Wasserkraft/Grubengas/

Klimaschutz

Matthias Hartung

- bis 31. Dezember 2017 -

Ressort Vorstandsvorsitz

Dr. Lars Kulik

Ressort Braunkohle

Roger Miesen

- bis 31. Dezember 2017 -

Ressort Kernenergie

Nikolaus Valerius

- seit 01. September 2017 -

seit 01. Januar 2018 -

Ressort Kernenergie

Erwin Winkel

Ressort Personal

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffung,- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2017 Zugänge Umbuchungen/Umgliederungen
--- --- --- ---
Mio. € Mio. € Mio. €
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 29
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28 0 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 57 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.934 83 12
Tagebauaufschlüsse 1.216 2
Technische Anlagen und Maschinen 14.543 96 38
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 389 13 2
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 94 59 -52
Summe Sachanlagen 19.176 253 0
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 986
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 9.603
Beteiligungen 93
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 24 1
Wertpapiere des Anlagevermögens 4 0
Sonstige Ausleihungen 20 1
Summe Finanzanlagen 10.730 2 -
Summe Anlagevermögen 29.962 255 0
Anschaffung,- bzw. Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Übernahme GBS Abgänge Stand 31.12.2017 Stand 01.01.2017 Abschreibungen des Berichtsjahres Übernahme GBS
--- --- --- --- --- --- ---
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 29 24
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 0 28 28 0
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 57 52 0
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 38 2.991 2.117 59
Tagebauaufschlüsse 4 1.214 1.113 7
Technische Anlagen und Maschinen 70 14.607 13.538 155
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 28 377 307 19 1
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1 100 -
Summe Sachanlagen 1 141 19.289 17.075 240 1
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 48 938 107 67
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.603 8.000 -
Beteiligungen 93 34
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 23 -
Wertpapiere des Anlagevermögens 4 -
Sonstige Ausleihungen 2 6 17 0
Summe Finanzanlagen 2 1.659 9.075 142 67 -
Summe Anlagevermögen 3 1.800 28.420 17.269 307 1
Kumulierte Abschreibungen
Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Stand 31.12.2017
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Mio. € Mio. € Mio. € Mio. €
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Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 24
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 28
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände - 0 - 52
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14 -9 2.153
Tagebauaufschlüsse 3 1.117
Technische Anlagen und Maschinen 31 0 13.662
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27 300
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -
Summe Sachanlagen - 75 -9 17.232
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 48 126
Ausleihungen an verbundene Unternehmen -
Beteiligungen 34
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -
Wertpapiere des Anlagevermögens -
Sonstige Ausleihungen -
Summe Finanzanlagen - 48 0 160
Summe Anlagevermögen - 123 -9 17.444
Buchwerte
Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
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Mio. € Mio. €
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Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 5 5
Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 5 5
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 838 817
Tagebauaufschlüsse 97 103
Technische Anlagen und Maschinen 945 1.005
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 77 82
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 100 94
Summe Sachanlagen 2.057 2.101
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 812 878
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8.000 9.603
Beteiligungen 59 59
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 23 24
Wertpapiere des Anlagevermögens 4 4
Sonstige Ausleihungen 17 20
Summe Finanzanlagen 8.915 10.588
Summe Anlagevermögen 10.977 12.694

Lagebericht 2017

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Das Geschäftsfeld der RWE Power AG sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe.

Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Mit ihren Braunkohlentagebauen kann die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken. Zudem treibt die RWE Power AG strategische Projekte und Geschäftsideen voran und ist Innovationsmotor sowohl in der konventionellen Stromerzeugung, als auch bei der Entwicklung weitergehender Nutzungsoptionen der Braunkohle.

Die RWE Power AG verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung im Strommarkt durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen zu sichern. Zwischen der RWE Power AG und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis.

1.1 Konjunktur

Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2017 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen, des stärkeren Konsums und wachsender Exporte voraussichtlich um über 2% erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich ebenfalls um über 2% angestiegen sein. Dabei hatten insbesondere der private Konsum und die Investitionen einen positiven Einfluss.

1.2. Energiemarkt

1.2.1 Strom- und Gasnachfrage

Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2017 um rund 1% höher war als ein Jahr zuvor. Zu den wesentlichen Gründen für den Anstieg zählen die positive konjunkturelle Entwicklung und unterstützende Witterungseinflüsse zu Beginn des Jahres. Die deutsche Gasnachfrage lag mit voraussichtlich gut 5% über dem Vorjahreswert. Gründe dafür waren die deutliche Zunahme des Gaseinsatzes für die Stromerzeugung und ein höherer Heizbedarf aufgrund vergleichsweise kühlerer Temperaturen in einzelnen Monaten des Jahres 2017.

1.2.2 Strompreise

Die Spotpreise an der Großhandels-Börse European Energy Exchange (EEX) sind im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich angestiegen und erhöhten sich um 18% auf über 34 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 19% auf rund 38 €/MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf die Preissteigerungen bei den Rohstoffen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft stiegen die Strompreise etwas gedämpfter an, denn diese werden in höherem Maße durch Netzkosten, Umlagen und Steuern bestimmt. Die Preise für Haushaltskunden erhöhten sich im vergangenen Jahr um rund 2%, für Industrieunternehmen um ca. 8%.

1.2.3 Öl- und Kohlepreise

Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2017 im Jahresmittel bei 54 $/bbl und damit um rund 25% über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist insbesondere auf eine weltweit robuste Ölnachfrage, die weiterhin bestehende Förderkürzung der OPEC und reduzierte Öllagerbestände zurückzuführen. Kohle wurde mit rund 84 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verteuerte sich somit um 41% im Vergleich zum Vorjahr. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die gute Konjunktur in China und ihren belebenden Einfluss auf die Kohlenachfrage des Landes. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland erhöhte sich nach ersten Schätzungen um über 38% auf rund 92 €/t SKE.

1.2.4 Gaspreise

Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2017 rund 17,5 €/MWh und lag damit 15% über den Preisen des Jahres 2016. Wesentliche Ursachen für diesen Preisanstieg sind die gestiegenen Ölpreise sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreis-basierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinental-europäischen „Leitmarkt", lagen mit einem Durchschnittswert von rund 17,4 €/MWh etwa 23% über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Preise im Endkundengeschäft folgen der Entwicklung am Großhandelsmarkt typischerweise mit Zeitverzug und waren noch stark durch die Baisse der vergangenen Jahre geprägt. Dementsprechend hat sich Gas für deutsche Haushalte um 3% vergünstigt, die Preise für Industriekunden stiegen leicht um rund 1% an.

1.2.5 CO2-Zertifikate-Preis

Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (EU Allowance Unit) ist 2017 im Jahresmittel auf rund 5,8 €/t CO2 gestiegen und liegt damit rund 9% über dem Durchschnittswert des Vorjahres. Zwar sind weiterhin wesentlich mehr EUAs am Markt erhältlich, als die Unternehmen zur Abdeckung ihrer Emissionen benötigen. Das EU-Parlament und der Ministerrat haben sich inzwischen auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das die EU in die Lage versetzt, den Zertifikatüberschuss deutlich zu reduzieren. Deshalb haben sich EUAs während der letzten Verhandlungsrunden zu diesem Paket im zweiten Halbjahr verteuert.

1.3. Energiepolitik

Im Geschäftsjahr 2017 hat insbesondere die Klimaschutzpolitik wieder breiten Raum in der politischen Diskussion eingenommen. Wichtige Treiber waren dabei die Herausforderungen zur Umsetzung des Internationalen Klimaschutzabkommens von Paris und die UN-Klimakonferenz COP23, die im November in Bonn stattfand. Entsprechend war die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele eines der zentralen Themen in den Gesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung. Im Zusammenhang mit der damit verbundenen Frage nach der Zukunft der Kohle standen auch die Themen Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf der Agenda. In Brüssel haben sich schließlich Europäischer Rat und Europäisches Parlament auf eine Reform des EU-Emissionshandels verständigt.

Zwei Jahre nach dem Abschluss des Pariser Abkommens im Rahmen der COP21 fand die UN-Klimakonferenz COP23 in Bonn statt. Vom 06. bis 17. November 2017 stand - unter Präsidentschaft von Fidschi und mit Deutschland als Gastgeber - vor allem die weitere Ausgestaltung des Pariser Abkommens auf der Agenda. Es wurden die Grundlagen gelegt, um auf der kommenden COP24 in Kattowitz 2018 weitere Rahmenvereinbarungen, z.B. zu Transparenz und zum Nachweis der zugesagten nationalen Minderungsbeiträge, beschließen zu können. Damit sollen die technischen und organisatorischen Grundlagen für die Umsetzung des Paris-Abkommens geschaffen werden. Am Rande der Veranstaltung haben mit Syrien und Nicaragua die letzten beiden Länder der globalen Staatengemeinschaft ihren Beitritt zum Pariser Abkommen verkündet.

Die Europäische Union hält bislang unverändert an ihrer im Vorfeld von Paris 2015 abgegebenen Minderungszusage einer Treibhausgasreduktion von 40% bis 2030 gegenüber 1990 fest. Die zur Erreichung dieses Ziels notwendige Verschärfung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) konnte in 2017 nahezu abgeschlossen werden. Nach der Einigung der europäischen Gesetzgeber über die Neuregelungen im November kann die Richtlinie Anfang des Jahres 2018 in Kraft treten. Ziel der Reform ist es, die Emissionen in den ETS-Sektoren bis 2030 um 43% gegenüber 2005 zu senken. Dafür wird die Menge der ausgegebenen CO2-Zertifikate von 2021 bis 2030 jährlich um 2,2% gesenkt. Bisher hatte die Reduktion 1,74% p.a. betragen. Weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen, die aktuellen Zertifikateüberschüsse im Markt abzubauen. Die Rate, mit der Zertifikate dem Markt entzogen und in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt werden, soll zwischen 2019 und 2023 auf 24% verdoppelt werden. Die MSR war 2015 von der EU beschlossen worden und wird ab 2019 zum Einsatz kommen, um eine flexiblere Steuerung des Angebots an Emissionsrechten zu ermöglichen. Außerdem soll ab 2023 die Menge an Zertifikaten aus der MSR stillgelegt werden, die größer ist als die Auktionsmenge des Vorjahres. Dies könnte vor allem im ersten Jahr eine sehr große Menge an Zertifikaten betreffen. Zusätzlich dazu ist es Mitgliedstaaten zukünftig erlaubt, Zertifikate zu löschen, wenn sie aufgrund nationaler Maßnahmen Kraftwerke stillgelegt haben und die Emissionen sich dadurch verringern. Diese zusätzlichen Maßnahmen führen zu einem Ambitionsniveau, das über dem eigentlichen Minderungsziel für 2030 liegt.

Parallel zur ETS-Reform haben Europäisches Parlament und Europäischer Rat auch zur Erreichung des Treibhausgas-Minderungsziels für 2030 in den Sektoren außerhalb des Emissionshandels Trilog-Verhandlungen geführt. Kurz vor Jahresende konnte auch hier eine Einigung über die so genannte Lastenteilungsverordnung, die „Effort-Sharing-Decision" erzielt werden. Danach müssen die Nicht-ETS-Sektoren EU-weit ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 30 % gegenüber 2005 senken. Um dies zu erreichen, wurden für jedes Land anhand seiner Wirtschaftskraft verbindliche nationale Ziele festgelegt. Diese schwanken - je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit - zwischen 0 % (Bulgarien) und 40 % (Luxemburg). Das Reduktionsziel für Deutschland beträgt 38 % bis 2030 gegenüber 2005. Um diese Ziele einzuhalten, sollen die Mitgliedstaaten Emissionsreduktionspfade einhalten, die ihren Ausgangspunkt in den durchschnittlichen Emissionen zwischen 2016 und 2018 haben. Flexibilität erhalten sie dadurch, dass sie Emissionen auf andere Länder übertragen, aus dem kommenden Jahr vorziehen oder ins kommende Jahr mitnehmen können. Die Trilogeinigung muss noch von beiden Gesetzgebern (Europäisches Parlament und Europäischer Rat) bestätigt werden. Dies ist jedoch als Formsache anzusehen.

Im November 2016 hatte die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Auch wenn vor der Bundestagswahl keine Umsetzungsmaßnahmen mehr diskutiert wurden, hielt die politische Debatte über die Frage, wie die Ziele einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 55% bis 2030 bzw. um 80 bis 95% bis 2050 (jeweils gegenüber 1990) erreicht werden sollen, unvermindert an. Eine zentrale Frage war dabei die Zukunft der Kohleverstromung. Mit Studien und Gutachten versuchten interessierte Kreise, den Boden für eine Diskussion über zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland zu bereiten. Dies umfasste neben Vorschlägen zur Einführung einer zusätzlichen CO2-Bepreisung in Deutschland vor allem die Forderung nach einer kurzfristigen ordnungspolitischen Stilllegung von Kohlekraftwerken und nach Festlegung eines Kohleausstiegsfahrplans. Insbesondere wurde gefordert, die im Klimaschutzplan 2050 vorgesehene Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" solle sich statt mit der Entwicklung von Instrumenten zur Unterstützung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen mit der Vorbereitung eines Ausstiegspfads aus der Kohlenutzung befassen.

Festlegungen gab es hierzu keine. Im Hinblick auf eine mögliche Verfehlung des nationalen Klimaschutzziels für 2020 - einer Minderung der Treibhausgasemissionen um 40% gegenüber 1990 - wurde aber unter anderem in den bisherigen Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung auch die Stilllegung von Kohlekraftwerken konkret angesprochen. Kritisch wurden dabei vor allem die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Versorgungssicherheit in Deutschland gesehen. Angesichts des Kernenergieausstiegs und schrumpfender Kapazitäten in den Nachbarländern Deutschlands droht dadurch das hohe Niveau an Versorgungssicherheit zu sinken und die Einsatzhäufigkeit der Reserven zu steigen.

Ende 2016 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich neu geregelt. Nach der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission konnte das entsprechende Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung am 16. Juni 2017 in Kraft treten. Mit der Unterzeichnung des daran anknüpfenden öffentlich-rechtlichen Vertrages und der termingerechten Dotierung des Kernenergiefonds wurde RWE im Sommer aus den Risiken der End- und Zwischenlagerung entlassen. Im Gegenzug hat RWE ihre entsorgungsspezifischen Rechtsbehelfe sowie die Moratoriumsklage für Biblis zurückgenommen. Der Transfer der Fonds-Dotierung wurde am 3. Juli termingerecht durchgeführt. Der von RWE zu tragende Anteil lag bei 6,8 Mrd. €. Der Bund ist jetzt in der Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle in Deutschland zu sorgen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni, das die Kernbrennstoffsteuer als mit der Verfassung nicht vereinbar beurteilte und rückwirkend für nichtig erklärte, wurde RWE die in den Jahren 2011 bis 2016 entrichtete Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 1,7 Mrd. € Ende Juni zurückerstattet. Durch die Verzinsung der Rückzahlungsansprüche für die Dauer der Verfahren flossen RWE Ende August noch einmal rd. 0,2 Mrd. € zu.

Am 18. Juli 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, kurz: NEMOG) in Kraft. Betreibern dezentraler Erzeugungseinheiten werden damit die vergüteten vermiedenen Netzentgelte wesentlich gekürzt. Grund ist, dass die Bemessungsgrundlage für vermiedene Netzentgelte auf das Niveau von 2016 eingefroren wird und die Offshore-Anbindungskosten und die Kosten für Erdverkabelung aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden. Diese Maßnahmen greifen entgegen erster Entwürfe aber erst ab 2018, so dass die vermiedenen Netzentgelte für 2017 noch voll gezahlt werden. Während die Entgelte für nicht-regelbare Erzeugungseinheiten ab 2018 in drei Schritten auf Null abgeschmolzen werden, bleiben sie für regelbare Anlagen - entgegen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs- auch über 2021 hinaus grundsätzlich erhalten. Ausgenommen sind Anlagen, die bis Ende 2016 nur auf der Höchstspannungsebene angeschlossen waren und erst danach auch an eine nachgelagerte Spannungsebene angeschlossen wurden; deren Anspruch auf vermiedene Netzentgelte entfiel mit Inkrafttreten des Gesetzes.

Ende 2016 hatte die EU-Kommission ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Neugestaltung des europäischen Energierechts „Clean Energy for Europe" (Winterpaket) vorgelegt, das bis 2020 umgesetzt werden soll. Ziel ist es, den Energiebinnenmarkt zu stärken. Unter anderem hat die EU-Kommission eine Zulassungsbeschränkung für Kapazitätsmechanismen vorgeschlagen. Danach sollen Kraftwerke, die mehr als 550 Gramm CO2 je Kilowattstunde emittieren, vom Zugang zu Kapazitätsmärkten ausgeschlossen werden. Diese Regelung träfe alle Kohlekraftwerke und viele ältere Gaskraftwerke. Der Ministerrat hat sich mittlerweile dafür ausgesprochen, dass die Zugangsvoraussetzung von 550 Gramm CO2 je Kilowattstunde zu Kapazitätsmechanismen für Neuanlagen ab 2025, für Bestandsanlagen ab 2030 gelten soll. Eine Ausnahme soll es für Anlagen geben, die nicht mehr als 700kg CO2 je Kilowatt/Jahr emittieren. Eine Positionierung der europäischen Parlaments ist im ersten Quartal 2018 zu erwarten.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. August hat die EU-Kommission das Verfahren zur Überprüfung und Verschärfung der europäischen Vorgaben für die Schadstoffemissionen von Kraftwerken im Rahmen des sogenannten BREF-LCP-Prozesses abgeschlossen. Zuvor hatten am 28. April die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten mit knapper Mehrheit den entsprechenden Vorschlägen der EU-Kommission zugestimmt. Generell sind die mit den neuen Standards verbundenen Ziele einer Harmonisierung und Verbesserung der EU-Regeln zur Luftqualität zu unterstützen. Bei Stickoxiden und Quecksilber gehen die neuen EU-Mindestanforderungen an die Emissionsvermeidung allerdings über den Stand der bestverfügbaren Technik hinaus. Vor diesem Hintergrund haben EURACOAL, DEBRIV und einige Unternehmen beim Gericht der Europäischen Union Klage eingereicht mit dem Ziel, die Nichtigkeit des Beschlusses der EU-Kommission im Hinblick auf die Festsetzung der Emissionsbandbreiten zu Stickoxiden und Quecksilber feststellen zu lassen. Vorbehaltlich eines Erfolgs der Klagen sind die europäischen Vorgaben von bestehenden Kraftwerken spätestens bis zum 17. August 2021 zu erfüllen, von Neuanlagen seit Inkrafttreten am 17. August 2017. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten Sorge tragen; sie müssen den EU-Beschluss in nationales Recht umsetzen und spezifische Schadstoff-Grenzwerte festlegen. In Deutschland erfordert dies eine Novelle der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Die europäischen Vorgaben belassen dem nationalen Gesetzgeber dabei Gestaltungsspielräume, indem sie nur Bandbreiten für die Grenzwertfestsetzung vorgeben; mindestens ist der obere Rand der Emissionsbandbreite für die jeweilige Schadstoffemission einzuhalten. RWE setzt darauf, dass der nationale Gesetzgeber neben der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit in den Anlagen auch die Notwendigkeit einer gesicherten Stromversorgung im Blick behält. Mit einem ersten Arbeitsentwurf zur Novellierung der 13. BImSchV ist erst unter einer neuen Bundesregierung zu rechnen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens lassen sich die Auswirkungen auf die Kraftwerksflotte abschätzen.

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1 Kostensenkung und Effizienzsteigerung

Das Projekt NEO zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wurde erfolgreich fortgesetzt und weiterentwickelt. Bis Ende 2016 war bereits mehr als das mit 1,2 Mrd. € kalkulierte Einsparungspotenzial für RWE Power und RWE Generation insgesamt erreicht worden. Die Implementierung der Maßnahmen für das Geschäftsjahr 2017 verlief planmäßig. Das aus dem NEO-Projekt abgeleitete Ziel, die Kostenbasis bis 2019 gegenüber 2016 für RWE Power und RWE Generation insgesamt um weitere 300 Mio. € zu verringern, wurde bis Ende 2017 zu mehr als einem Drittel erreicht.

Das Programm NWoW ist in der RWE Power AG auf mittlerweile fünf operative Projekte ausgeweitet worden. Weitere Projekte wie bspw. in den Bereichen Einkauf, Steuern, Rechnungswesen sowie Forschung und Entwicklung sind identifiziert. Aktuell ist ein stärkeres Interesse an NWoW innerhalb der Organisation zu vernehmen. Neben dem abgeschlossenen NWoW-Projekt im Kraftwerk Niederaußem, welches NWoW in die Nachhaltigkeitsphase überführt hat, befinden sich weitere Projekte in der Implementierungsphase: Das Projekt der Bohr- und Wasserwirtschaft, das spartenweite Projekt für alle Braunkohlenkraftwerke inkl. der technischen Dienste, das Projekt in der Sparte Tagebauentwicklung, im Geschäftsfeld Veredlung sowie das Projekt im Controlling. Die gesetzten Einsparziele aller laufenden Projekte betragen für die RWE Power AG derzeit zusammen ca. 15 Mio. € für 2017 und 47 Mio. € für das Jahr 2019.

2.2. Strukturelle Veränderungen

Das Marktumfeld der konventionellen Stromerzeugung verändert sich. Um das RWE-Erzeugungsportfolio langfristig schlagkräftig zu halten, wurden zum 01. Januar 2018 die Personalunionen in den Vorständen der RWE Power AG und der RWE Generation SE aufgehoben, sodass ab diesem Zeitpunkt zwei eigenständige Vorstandsgremien agieren.

RWE Power führt ab dem 01. Januar 2018 das Segment Braunkohle & Kernenergie. Es umfasst die deutsche Stromerzeugung aus den Energieträgern Braunkohle und Kernkraft, deren Wirtschaftlichkeit in besonderem Maße von der Entwicklung der Stromgroßhandelspreise abhängt. Ebenfalls enthalten sind die Braunkohleförderung und -veredlung im Rheinischen Revier, ferner die sich im Verkaufsprozess befindliche ungarische Beteiligungsgesellschaft Mátra, die ebenfalls Braunkohle fördert und verstromt . (Siehe hierzu auch Kapital 2.4 Matra") Dem Segment zugeordnet ist außerdem die Beteiligungen am niederländischen Kernkraftwerksbetreiber EPZ.

RWE Generation führt ab dem 01. Januar 2018 die Europäische Stromerzeugung aus Gas, Steinkohle, Biomasse und Wasser in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien und Niederlande/Belgien. Dem Segment zugeordnet sind auch das Gaskraftwerk im türkischen Denizli sowie RWE Technology International.

Ab 1. Januar 2018 hat RWE Generation die Führungsverantwortung für die Sparte Wasserkraft/Grubengas/Klimaschutz übernommen.

Einhergehend mit der gesetzlichen Neuregelung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wurde im Geschäftsjahr 2017 die RWE Nuclear GmbH gegründet, die als 100%-Tochter der RWE AG über einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der RWE AG verbunden ist. Auf die RWE Nuclear GmbH wird der Erzeugungsbereich „Kernkraftwerke" mit allen Anlagen und Beteiligungen sowie dem dazugehörigen Personal aus der RWE Power heraus mit wirtschaftlicher Wirkung ab 1. Januar 2018 abgespalten. Die Führungsverantwortung hat RWE Power ab 1. Januar 2018 übernommen.

2.3 Rechtliche Verfahren

Der Rahmenbetriebsplan für die Fortsetzung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 wurde im Dezember 2014 durch die Bezirksregierung Arnsberg als Bergverwaltung zugelassen. Er regelt den Braunkohlenabbau im Tagebau im Zeitraum 2020 bis 2030 und enthält weiter umfangreiche Regelungen zur Gewährleistung des ökologischen Ausgleichs und zum Artenschutz innerhalb und außerhalb des Abbaugebietes. Gegen die erteilte Zulassung sind 6 Klagen erhoben worden. 4 Klagen konnten außergerichtlich beendet werden. Eine Klage ist vom Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen worden; der Kläger hat beim OVG NRW den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Anhängig bei Gericht ist auch noch die Klage des BUND; diese richtet sich zugleich gegen den zugelassenen Hauptbetriebsplan 2015 bis Ende 2017. Mit Urteil vom 24. November 2017 hat das VG Köln beide Klagen abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der beiden Zulassungsbescheide bestätigt. Die Berufung wurde nicht zugelassen; der BUND kann die Zulassung der Berufung beim OVG NRW beantragen. Bereits mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 hatte das VG Köln den Antrag des BUND auf Außer-Vollzugsetzung der Hauptbetriebsplanzulassung abgewiesen. Der BUND hat nach der Gerichtsentscheidung einen Antrag auf Zwischenverfügung beim OVG gestellt, um einen Rodungsaufschub zu erzielen. Das OVG Münster hatte eine Zwischenverfügung mit einem Rodungsstopp erlassen und nachfolgend einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Mit der Verzichtserklärung seitens RWE Power betreffend Rodungen auf Grundlage des inzwischen verlängerten Hauptbetriebsplans ist das beim OVG anhängige Beschwerdeverfahren in der Sache erledigt, weshalb der Vergleich weder angenommen noch abgelehnt werden musste. Das Beschwerdeverfahren wurde daraufhin vom OVG eingestellt. Über die Verlängerung des Hauptbetriebsplans wurde sichergestellt, dass die Kohlegewinnung ohne Einschränkung in das Jahr 2018 übergeleitet werden kann. Der 3. Rahmenbetriebsplan gilt erst ab 2020; der laufende Betrieb des Tagebaus ist auf Grundlage des bestandskräftigen 2. Rahmenbetriebsplans nicht beeinträchtigt.

Unsere Berufung gegen das Urteil des VG Köln betreffend die Veranlagung ungenutzter Sümpfungswässer des Braunkohlenbergbaus durch das in 2011 geänderte Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW hatte der 9. Senat des OVG Münster auf die mündliche Verhandlung am 09. September 2016 zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Das BVerwG hat nach mündlicher Verhandlung am 15. November 2017 mit eingehender Erörterung unserer verfassungsrechtlichen Argumente die Revision zurückgewiesen; nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe wird zu entscheiden sein, ob wir gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen.

Im Zusammenhang mit dem Anfang 2014 seitens Enovos Luxembourg S.A. (Enovos) bzgl. der Maschine 11 am Standort Vianden, Luxemburg, gegen RWE Power eingeleiteten Schiedsverfahren haben die Parteien außergerichtlich eine Einigung erzielt, der auch das Großherzogtum Luxemburg und die Société Electrique de l'Our S.A. (SEC) zugestimmt haben. Der Vergleich regelt Aspekte der zukünftigen Zusammenarbeit. Zahlungsverpflichtungen für RWE Power ergeben sich hieraus nicht.

Der Schadensersatzprozess von RWE Power gegen das Dampferzeugerkonsortium der BoA 2&3 dauert an.

In Umsetzung einer entsprechenden Verpflichtung aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 26. Juni 2017, der im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung abgeschlossen wurde, hat RWE Power die Schadenersatzklage vor dem Landgericht Essen gegen das Land Hessen sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen. Sie war zur Geltendmachung des Schadens erhoben worden, der RWE Power dadurch entstanden war, dass das Hessische Umweltministerium in 2011 nach den Ereignissen von Fukushima in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium rechtswidrig den Betrieb von Biblis A für die Dauer von drei Monaten untersagt und das Wiederanfahren von Biblis B nach der Revision vor Ablauf von drei Monaten ebenfalls rechtswidrig verboten hatte (sog. „Biblis-Moratorium").

Mit seinem Urteil vom 06. Dezember 2016 hat das BVerfG die 13. Novelle zum Atomgesetz (AtG-Novelle) zwar im Wesentlichen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Es hat jedoch auch festgestellt, dass die Novelle die Eigentumsgarantie insoweit verletzte, als die Einführung fester Abschalttermine für die Kernkraftwerke einen konzerninternen Verbrauch der in 2002 jedem Kernkraftwerk gesetzlich zugewiesenen Strommengen bis zu den Abschaltterminen nicht sicherstelle. Hiervon betroffen ist insbesondere auch RWE mit Strommengen aus seinem Mülheim-Kärlich-Kontingent. Die 13. AtG-Novelle ist trotz dieser teilweisen Verfassungswidrigkeit weiterhin gültig, jedoch muss der Gesetzgeber bis 30. Juni 2018 eine Neuregelung zum Ausgleich der Verfassungswidrigkeit schaffen. Dazu gehört es auch, einen Ausgleich für solche Investitionen zu schaffen, die im Vertrauen auf den Bestand der Laufzeitverlängerung aus 2010 getätigt worden waren, dann aber infolge der 13. AtG-Novelle nutzlos geworden sind. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat die Bundesregierung noch nicht vorgelegt.

Der BUND hat gegen die für Biblis A erteilte erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung Klage erhoben. Da das Hessische Umweltministerium diese Genehmigung jedoch mit Sofortvollzug erteilt hat, kann RWE Power trotz der anhängigen Klage von ihr Gebrauch machen.

Am 05. Dezember 2017 ist von zwei Privatklägern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben worden, mit dem primären Ziel, den beklagten Freistaat zu verpflichten, die Betriebsgenehmigung für Gundremmingen B und C zurückzunehmen bzw. zu widerrufen. Die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH als eine der Genehmigungsinhaberinnen ist vom VGH München mit Beschluss vom 06. Dezember 2017 zu dem Verfahren beigeladen worden. Eine Beiladung der RWE Power AG ist bislang nicht erfolgt.

Im September 2017 haben RWE Power, die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH Klage beim VG Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, mit der sie die Rückzahlung der in 2011 von ihnen erbrachten Vorauszahlungen auf Förderbeiträge nach dem von den EVU in 2010/2011 mit der Bundesrepublik geschlossenen Förderfondsvertrag geltend machen. Die Klagesumme beläuft sich auf insgesamt rd. 21 Mio. € zzgl. Verzinsung.

2.4 Mátra

Mitte Dezember 2017 ist der Vertrag zur Veräußerung der 50,9%-Beteiligung an der ungarischen Mátra unterzeichnet worden. EnBW hat gleichzeitig ihre Beteiligung i.H.v. 21,7% verkauft. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden sowie des ungarischen Energieamtes. Deren Entscheidung wird für das erste Quartal 2018 erwartet. Der Buchwert der Beteiligung wurde auf den erwarteten Kaufpreis abgewertet.

2.5 Kernenergie

Mit Ablauf des Jahres 2017 erlischt gemäß Atomgesetz die Berechtigung zum Leistungsbetrieb des Kernkraftwerkes Gundremmingen B. Entsprechend wurde die Anlage am 31. Dezember 2017 endgültig abgeschaltet. Die erforderliche Genehmigung zum Abbau von Anlagenteilen in Gundremmingen B wird Anfang 2018 erwartet.

Um den Betrieb des Kernkraftwerkes Gundremmingen C in 2018 und den Folgejahren sicherzustellen, wurden mit PreussenElektra Gespräche zur Übertragung von Strommengen geführt. Diese Elektrizitätsmengen sind mit Wirkung Anfang Januar übertragen worden.

Der sichere Rückbau des Kernkraftwerkes Biblis schreitet voran, u.a. wird derzeit ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebaut. In Block A wurden bereits alle Brennelemente in Castoren verpackt und ins Standortzwischenlager eingelagert. Der Block ist als erste der Anlagen, die nach den Ereignissen in Fukushima abgeschaltet wurden, bereits seit November 2016 brennstofffrei, Block B soll dieses Ziel Anfang 2019 erreichen.

RWE Power hat beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu sieben, aus der Wiederaufbereitung in Sellafield, England, zurückzuführenden, Castorbehältern im Standortzwischenlager Biblis gestellt. Für die Rückführung dieser Abfälle wird der Zeitraum zwischen 2019 bis 2021 angestrebt.

Entsprechend der Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes gehen am 01. Januar 2019 (HAW-Läger) bzw. am 01. Januar 2020 (LAW-Läger) der Betrieb und die Verantwortung für die Standortzwischenlager auf die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) über. Die Einlagerung der Castoren in das Standortzwischenlager Biblis wird somit in der Verantwortung des Bundes erfolgen.

2.6. Braunkohle

Die 300-MW-Blöcke Frimmersdorf P und Q sind seit dem 01. Oktober 2017 planmäßig und erfolgreich in den Stillstandsbetrieb für die Sicherheitsbereitschaft überführt worden.

RWE Power hatte im Juli 2016 bei der Bezirksregierung Köln den Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung des Kraftwerks Niederaußem durch Errichtung und Betrieb eines neuen Blocks L (BoAplus) sowie Änderungen am Bestandskraftwerk eingereicht. Mit Schreiben vom 14. März 2017 hat die Bezirksregierung Köln das Ergebnis ihrer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung mitgeteilt. Demnach waren Teile der Antragsunterlagen zu überarbeiten und zu ergänzen. Die überarbeiteten und ergänzten Antragsunterlagen wurden am 14. Juli bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Am 9. Oktober hat die Bezirksregierung Köln die Vollständigkeit des BoAplus-Genehmigungsantrags nach §16 BImSchG bescheinigt. Eine Bauentscheidung ist damit nicht verbunden. Eine Investitionsentscheidung wird nur in Abhängigkeit von den Veränderungen des Markts und der Wirtschaftlichkeit des Projekts getroffen. Gegenwärtig werden die Wirtschaftlichkeitskriterien nicht erfüllt.

Die Braunkohlenförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2017 auflaufend bei rd. 91 Mio. t und damit auf Vorjahresniveau. Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit rd. 12 Mio. t leicht über Vorjahresniveau.

Über die Kosten der Wiedernutzbarmachung und deren Absicherung durch die RWE Power AG wurde in der Vergangenheit wiederholt öffentlich und in Teilen kontrovers diskutiert. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob die Maßnahmen für die erforderliche Wiedernutzbarmachung von RWE Power vollständig erfasst und mengen- und kostenmäßig richtig kalkuliert werden. Zur Versachlichung der Diskussion hat die RWE Power AG eine Prüfung der Vollständigkeit und Angemessenheit der zum 31. Dezember 2016 bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen für Braunkohleaktivitäten im Rheinischen Braunkohlenrevier durch unabhängige Gutachter in Auftrag gegeben. RWE Power hat die daraufhin erstellten drei Gutachten der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Aufsichtsbehörde im Juni übergeben, welche sie am 26. September der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Bei den drei Gutachten handelt es sich um ein Gutachten zur Validierung und Prüfung der bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohlentagebaue, Altstandorte und Kraftwerksreststoffdeponien der RWE Power AG, ein weiteres Gutachten zur Bewertung von langfristigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Rheinischen Braunkohlenrevier sowie um eine von KPMG erstellte gutachtliche Stellungnahme zur Vollständigkeit und Angemessenheit der zum 31. Dezember 2016 nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen für die Braunkohleaktivitäten. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Methoden der RWE Power zur Rückstellungsermittlung valide sind, die Mengengerüste und Preise realistisch angesetzt sind und dass die bilanzierten bergbaubedingten Rückstellungen zum 31. Dezember 2016 vollständig und angemessen dotiert sind.

Die am 01. April 2012 begonnene Umsiedlung von Kerpen-Manheim im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach verläuft planmäßig. Gleiches gilt für die Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich), mit der am 02. Dezember 2013 begonnen wurde. In Manheim sind mittlerweile mit etwa 95% der Eigentümer Einigungen erzielt worden, in Morschenich sind es über 80%. Zum 01. Dezember 2016 hat die Umsiedlung im 3. Umsiedlungsabschnitt im Tagebau Garzweiler, zu dem die Ortslagen Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath gehören, begonnen. Es zeichnet sich ein planmäßiger Verlauf ab. Mittlerweile wurden mit etwa 25% der Eigentümer Einigungen erzielt. Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Autobahn A 44 im Tagebau Garzweiler verliefen weiter planmäßig.

Der Braunkohlenplanentwurf zur Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung wurde aufgestellt und die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu durchgeführt. Aus Anlass der im Jahr 2016 beschlossenen „Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers/Garzweiler II" hat der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln geprüft, ob sich Grundannahmen des genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II geändert haben. Dies wurde bejaht und so beschloss der Braunkohlenausschuss Köln am 03. März 2017 das Verfahren zur Änderung dieses Braunkohlenplans einzuleiten. RWE wurde beauftragt, eine Beschreibung des Änderungsvorhabens sowie Angaben für die überschlägige Prüfung der Umweltverträglichkeit bis Herbst 2017 vorzulegen. Im Oktober 2017 fand eine Klausurtagung des Braunkohlenausschusses statt, auf der das Änderungsvorhaben erstmalig vorgestellt wurde. Bis zur nächsten Behandlung des Themas im Braunkohlenausschuss, voraussichtlich im Frühjahr 2018, sollen die in der Klausurtagung aufgeworfenen Fragen, die Auswirkungen auf die künftige Abbaugrenze hätten, beantwortet und gegebenenfalls weitere Alternativen überprüft werden.

Im Tagebau Inden wurden die ersten Restseeböschungen angelegt. Ferner wurde die Befüllung des Abraumdepots für die nach der Auskohlung erfolgende Rekultivierung der Tagesanlagen und des westlichen Restseeufers fortgesetzt. Der Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II und der Sonderbetriebsplan zum Verkippungskonzept für die Bereiche möglicher baulicher Entwicklung wurden zugelassen.

Die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Herstellung der Flachwasserzone im zukünftigen Restsee Inden, welche auch den Ausgleich zur geplanten Inanspruchnahme des Lucherberger Sees bildet, liegt vor.

In 2017 lag die Produktion der Veredlungsbetriebe leicht über der Vorjahresmenge. Am Knapsacker Hügel wurden die regionalen Kunden (Chemiepark, Papierfabrik, Stadt Hürth (Fernwärme)) ganzjährig mit Wärme und Prozessdampf versorgt. Für die Mitverbrennung von Klärschlamm und Ersatzbrennstoffen wurde Ende Juni 2017 eine neue Klärschlammlagerhalle in Betrieb genommen. Zur Optimierung der Lagerhaltung angelieferter Klärschlämme, wurde Mitte 2017 mit der Erweiterung der Lagerflächen am Standort Frechen begonnen. Durch die Zentralisierung von Lagerkapazitäten werden die spezifischen Lagerhaltungskosten reduziert.

2017 fanden verschiedene Aktionen gegen die Braunkohle im Rheinischen Revier statt. Im August wurde das „Klimacamp 2017" mit 2.500 Teilnehmern veranstaltet. Anders als erwartet, resultierten daraus keine nennenswerten betrieblichen Einschränkungen. Einzig eine Blockade der Nord-Südbahn führte zu einer mehrstündigen Aussetzung der Kohletransporte. Im November wurden im Vorfeld der in Bonn abgehaltenen UN-Klimakonferenz Protestaktionen durchgeführt. Am 5. November sind dabei einige hundert Demonstranten in den Tagebau Hambach eingedrungen. RWE hatte einzelne Bagger und Bandanlagen vorsorglich stillgesetzt, um eine Gefährdung der Eindringlinge zu minimieren. Es kam nicht zu den befürchteten massiven Übergriffen und Sabotageaktionen gegen Personen oder Betriebseinrichtungen. Auswirkungen auf die Stromproduktion hatten diese Aktionen nicht. Am 15. November haben 11 Personen durch eine Besetzung die Kohleversorgung des Kraftwerks Weisweiler über mehrere Stunden unterbrochen, weshalb am Standort Weisweiler Kraftwerksleistung von mehr als 2.000 Megawatt nicht genutzt wurden. Im Hambacher Forst kommt es weiterhin zu Fällen von Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zudem werden dort Baumhäuser errichtet, mit dem Ziel, die Rodungen zu behindern.

2.7 Wasserkraft

Zum Jahreswechsel 2016/2017 gingen die RWE-Mitarbeiter, die bisher die linksrheinischen Laufwasserkraftwerke der innogy SE an Mosel, Saar und Eifel betrieben und instand gehalten haben, zu innogy über. Betrieb und Instandhaltung dieser Anlagen wurden bis dahin dienstleistend durch RWE Power erbracht.

Anfang 2017 hat die Stiftung „Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur" die Altanlage „Koepchenwerk" am Standort Herdecke endgültig von RWE Power übernommen. Das seit 1986 unter Denkmalschutz stehende Koepchenwerk, ist eines der beiden ersten Pumpspeicherkraftwerke in Deutschland. Die landeseigene Stiftung stuft es als bedeutsames Denkmal der Energiewirtschaft ein, welches die Kulturlandschaft an der Ruhr und dem Hengsteysee in erheblichem Maße prägt.

Im Zeitraum 2010 bis 2015 hatte RWE Generation das Pumpspeicherkraftwerk Vianden gemeinsam mit dem Projektpartner Enovos S.A. um eine 11. Maschine mit einer Leistung von 200 MW erweitert. Auf Grund mehrerer qualitätsbedingter Schadenereignisse erfolgte die ursprünglich für Anfang 2014 geplante Inbetriebnahme erst mit Verzögerung im August 2015. Die Regulierung der daraus resultierenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Lieferfirma sowie gegenüber der Projektversicherung wurde im 1. Quartal 2017 nach langwierigen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Hierdurch konnte eine Überschreitung des Projektbudgets im Saldo verhindert werden.

2.8 Umweltschutz

Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power AG der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden weiterhin technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Abfallbeseitigung, Gewässerschutz und Luftreinhaltung.

2.9 Forschung und Entwicklung

Die Aktivitäten der Forschung und Entwicklung dienen dem kosteneffizienten Betrieb der Kraftwerke, der Steigerung der Flexibilität sowie dem Klima- und Umweltschutz. Zudem entwickeln wir neue Nutzungsoptionen für den heimischen Energieträger Braunkohle aus dem rheinischen Revier.

Unsere Aktivitäten im Bereich der Kraftwerkstechnik zielen darauf ab, die Erkenntnisse des Einflusses der Kohlequalität auf den Kraftwerksbetrieb zu vertiefen und die Anpassungen des Kraftwerksparks an die sich ändernden Flexibilitätsanforderungen weiter voranzutreiben. In mehreren Forschungsprojekten entwickeln wir neue Werkstoffe sowie Verfahren für die Erkennung und Prognose des Werkstoffverhaltens, um damit noch häufigere und schnellere Laständerungen, häufigeres und schnelleres An- und Abfahren sowie eine geringere Mindestlast als heute zu ermöglichen. Zudem wird die weitere Entwicklung von Energiespeichern und deren Einsatzmöglichkeiten aufmerksam verfolgt.

Zur Vorbereitung auf mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte entwickeln und erproben wir neue Emissionsminderungstechniken. In 2017 wurde im Innovationszentrum Niederaußem an einem Rauchgasstrang des BoA-Blockes eine Pilotanlage zur Reduktion von Quecksilberemissionen in Betrieb genommen. Die aus dem Anlagenbetrieb erlangten Erkenntnisse fließen in eine für den Dauerbetrieb ausgelegte Demonstrationsanlage ein, die 2018 ebenso an der BoA1 errichtet werden soll.

Für den Klimaschutz haben wir gemeinsam mit Linde und BASF in einer vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Pilotanlage die CO2-Abtrennung aus Rauchgas getestet und optimiert. Das Projekt wurde in 2017 nach 10 Jahren erfolgreich abgeschlossen. In den kommenden Jahren planen wir, die CO2-Wäsche am Standort Niederaußem als Plattform für die Bereitstellung von CO2 zu nutzen. Zusammen mit aus Elektrolyse gewonnenem Wasserstoff sollen damit im Rahmen von EU-geförderten CO2-Nutzungsprojekten alternative emissionsarme Treibstoffe und Basischemikalien im Pilotmaßstab hergestellt werden.

Am Pumpspeicherkraftwerk Herdecke errichtet RWE Power für rund 5 Mio. € einen 6 MW Lithium-Ionen Groß-Batteriespeicher. Diese Pilotanlage soll vor allem im Regelleistungsmarkt eingesetzt werden. Die ursprünglich für Mai 2017 vorgesehene Inbetriebsetzung des Batteriespeichers hat sich mehrfach verzögert. Ausschlaggebend waren Lieferschwierigkeiten sowie Hard- und Softwareprobleme auf Seiten des Vertragspartners. Daher verschob sich der vertraglich vorgesehene netzgekoppelte Probebetrieb bis Dezember 2017.

Im Rahmen des staatlich geförderten Projektes „Fabiene" betreiben wir in Niederaußem einen Teststand, in dem wir die Umwandlung von Braunkohle zu chemischen Grundstoffen und Treibstoffen untersuchen. Das Projekt, in dem die gesamte Prozesskette von der Braunkohleaufbereitung und -vergasung bis zu den Syntheseprodukten erforscht wird, führen wir gemeinsam mit der Universität Darmstadt und Thyssen Krupp Industrial Solutions durch.

Um die wissenschaftliche Begleitung der stofflichen Nutzung von Braunkohle zu unterstützen, wird RWE gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum und dem Land NRW die Stiftungsprofessur „Carbon Sources and Conversion" für die kommenden sieben Jahre unterstützen. Die Stiftungsprofessur an der Ruhr-Universität wird eng in das Netzwerk der Fraunhofer Gesellschaft eingebunden, die sich auf Technologietransfer in die Wirtschaft konzentriert.

3. Geschäftsentwicklung

3.1 Vermögenslage Bilanzstruktur

Aktiva 31.12.2017 31.12.2016
Mio. € % Mio. € %
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 5 0 5 0
Sachanlagen 2.057 14 2.101 11
Finanzanlagen 8.915 60 10.588 56
10.977 74 12.694 67
Vorabraum - - 7 0
Umlaufvermögen
Vorräte 396 3 512 3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.492 23 5.829 30
Flüssige Mittel 0 0 2 0
3.888 26 6.343 33
Rechnungsabgrenzungsposten 4 0 5 0
14.869 100 19.049 100
Passiva 31.12.2017 31.12.2016
Mio. € % Mio. € %
--- --- --- --- ---
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 1.032 7 1.032 6
Kapitalrücklage 992 7 992 5
Gewinnrücklagen 13 0 13 0
2.037 14 2.037 11
Sonderposten 43 0 45 0
Rückstellungen 8.948 60 14.117 74
Verbindlichkeiten 3.838 26 2.847 15
Rechnungsabgrenzungsposten 3 0 3 0
14.869 100 19.049 100

Ein Wesentlicher Geschäftsvorfall des Jahres 2017 war das in Kraft treten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung am 16. Juni 2017 und die daraus folgende Dotierung des Kernenergiefonds. Die Übertragung von Kernenergierückstellungen für die Risiken der End- und Zwischenlagerung und die damit einhergehende Übertragung von finanziellen Mitteln an den Bund hat zu einer deutlichen Bilanzverkürzung geführt. Auf der Aktivseite hatte das entsprechende Auswirkungen bei den Finanzanlagen und den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Aktiva

Das Sachanlagevermögen hat sich geringfügig um -44 Mio. € verringert. Die planmäßigen Abschreibungen sowie Anlagenabgänge haben die Investitionen im Geschäftsjahr 2017 überschritten.

Maßgeblich für die Reduktion der Finanzanlagen um 1,7 Mrd. € war die Realisation von Darlehensforderungen gegen die RWE AG im Zuge der Übertragung der Kernenergierückstellungen bzw. der Fondsdotierung.

Trotz geringeren Sach- und Finanzanlagevermögens hat sich der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme aufgrund der Bilanzverkürzung um 7% auf 74% erhöht.

Der Rückgang des Umlaufvermögens resultiert ebenfalls größtenteils aus der Fondsdotierung, die die Realisation von kurzfristigen Finanzforderungen gegen die RWE AG erforderte. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt damit nur noch 26% (-7% gegenüber Vorjahr).

Passiva

Die Rückstellungen bilden mit 60 % weiterhin den größten Anteil an der Bilanzsumme. Die Kernenergierückstellungen haben, trotz des deutlichen Rückganges um 5,5 Mrd. €, weiterhin den größten Anteil daran (3,9 Mrd. €). Die bergbaubedingten Rückstellungen liegen mit 3,1 Mrd. € um 0,3 Mrd. über dem Vorjahreswert.

Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Mrd. € auf 3,8 Mrd. € angestiegen. Aus der Gewinnabführung an die RWE AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr resultiert eine Verbindlichkeit in Höhe von 2,0 Mrd. €. Gegenläufig wurden konzerninterne Darlehen in Höhe von 1,0 Mrd. getilgt.

Die Eigenkapitalquote der RWE Power AG liegt bei 14 % (Vorjahr 11 %).

3.2 Finanzlage

3.2.1 Finanzierung

Die RWE Power AG ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Hiernach führt die RWE Power AG ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf oder -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2017 um 104 Mio. € auf 183 Mio. € gestiegen. Das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE weist einen Betrag von 2.822 Mio. € auf (Vorjahr: 2.684 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2.752 Mio. € und hat sich damit um 3.212 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Abrechnung der operativen Geschäftsvorfälle erfolgt über das Finanzmittelkonto mit der RWE Generation SE.

3.2.2 Investitionen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt auf 253 Mio. €; das sind 8 % mehr als im Vorjahr. Im Wesentlichen handelt es sich um Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke.

3.3 Ertragslage

Das Ergebnis nach Steuern der RWE Power AG hat sich im Geschäftsjahr 2017 um 4,4 Mrd. € auf 2,0 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Im Vorjahr hatten außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen das Ergebnis mit -1,7 Mrd. € erheblich belastet.

In 2017 führte die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer inklusive Zinsen dagegen zu Erträgen in Höhe von rund 1,9 Mrd. €. Die Übertragung von Kernenergierückstellungen auf den Bund hat im Zinsergebnis den Aufwand aus der Aufzinsung von Kernenergierückstellungen um rund 1,0 Mrd. € reduziert.

3.3.1 Produktion und Absatz

Das Stromaufkommen der RWE Power belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt ca. 94 TWh und lag damit auf Vorjahresniveau.

Die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken ist leicht gestiegen. Die geringere Produktion aufgrund verschiedener Sonderstillstände, des Auslaufbetriebs und der Revisionsverlängerung des Blockes Gundremmingen B, konnte durch Revisionsverkürzung und die ausgezeichnete Arbeitsausnutzung bei den Blöcken Gundremmingen C und Emsland überkompensiert werden.

Die Stromerzeugung der Braunkohlekraftwerke lag leicht über dem Vorjahresniveau. Die Kraftwerke Niederaußem, Weisweiler und Frimmersdorf übererfüllten ihre Erzeugungsziele. Im Kraftwerk Neurath traten an den Mitteldruckturbinen der BoA-Blöcke F und G Schaufelschäden auf. Durch die Entscheidung, auch die Turbine von Block G für eine Untersuchung und einen Tausch von Schaufeln zu öffnen, konnte eine Schädigung dieser Turbine vermieden werden. Die Klärung der Ursache ist noch in Bearbeitung. Die Turbine von Block F muss allerdings bis zum nächsten Planstillstand mit einer bis zu ca. 30 MW reduzierten Leistung betrieben werden. Am Block Niederaußem H wurde eine vorgezogene Hauptuntersuchung erfolgreich durchgeführt. Der Stillstand hat zu einer Erzeugungsminderung im Jahr 2017 geführt. Kostenmehrungen durch die Stillstände der BoA Blöcke und von Block H wurden von der Sparte fast vollständig kompensiert. Die Belastungen bei der kommerziellen Verfügbarkeit konnten allerdings die anderen Blöcke trotz der guten Performance nicht ausgleichen.

Die Vermarktung der weitgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power AG.

3.3.2 Umsatz und Ergebnis

Im Geschäftsjahr 2017 verminderten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 409 Mio. € auf 3.702 Mio. €. Dies ist überwiegend auf Preiseffekte zurückzuführen.

Der Materialaufwand stellt mit 1.680 Mio. € den größten Aufwandsposten dar und ist um 598 Mio. € geringer als im vergangenen Jahr. Der Rückgang resultiert überwiegend aus geringeren Aufwendungen für Fremdstrombezüge, die sich aus dem Abrechnungsmodus mit der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer ergeben. Die operativen Kosten der KLE werden in der Folge in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Der Personalaufwand lag mit 960 Mio. € um 76 Mio. € über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ist insbesondere auf eine Anpassung der bei der RWE AG für Mitarbeiter der Power AG bilanzierten Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Dies resultierte unter anderem aus Zinssatzanpassungen. Im Rahmen der Konzernneuorganisation gingen zudem Mitarbeiter aus den Servicegesellschaften auf die RWE Power über, was zu einem Anstieg des Aufwands für Löhne und Gehälter führte.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Abschreibungen 240 Mio. € (Vorjahr: 2.061 Mio. €). Im Vorjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen erforderlich (1.719 Mio. €), in 2017 betrugen diese lediglich 10 Mio. €. Die planmäßigen Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 110 Mio. € auf 231 Mio. € verringert, was auf die außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres und eine damit deutlich reduzierte Abschreibungsbasis zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 1.114 Mio. € auf 2.281 Mio. € gestiegen. Dies hängt im Wesentlichen mit der Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer (1.697 Mio. €) zusammen, die - gemindert um die sonstigen operativen Kosten der KLE - als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen wurden. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 578 Mio. € sind gegenüber dem Vorjahr um 369 Mio. € gesunken. Die Auflösungen betrafen insbesondere die Kernenergie- (184 Mio. €) und bergbaubedingten Rückstellungen (283 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 405 Mio. € auf 514 Mio. € gesunken. Der Rückgang basiert im Wesentlichen darauf, dass das Vorjahr durch deutlich höhere Restrukturierungsaufwendungen (Rückgang gegenüber Vorjahr: 163 Mio. €) und höhere Zuführungen zu den bergbaubedingten Rückstellungen gekennzeichnet war (Rückgang gegenüber Vorjahr: 240 Mio. €).

Das Ergebnis aus Finanzanlagen ist um -23 Mio. € auf 115 Mio. € gesunken. Dies ist vor allem auf Abschreibungen von Beteiligungsbuchwerten verbundener Unternehmen zurückzuführen (-67 Mio. €). Gegenläufig erhöhten sich allerdings die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen während sich die Aufwendungen aus der Verlustübernahme reduzierten.

Das Zinsergebnis in Höhe von -692 Mio. € hat sich um 1.064 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert verbessert. Dies resultiert insbesondere aus geringerer Aufzinsung (Rückgang gegenüber Vorjahr: 988 Mio. €) der verbliebenen Kernenergierückstellungen. Darüber hinaus enthält das Zinsergebnis Erträge aus der Verzinsung der zurückgezahlten Kernbrennstoffsteuer in Höhe von 145 Mio. €.

Das Ergebnis nach Steuern beträgt 2.031 Mio. € und hat sich somit um 4.470 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verbessert. Der Aufwand aus der Gewinnabführung an die RWE AG beträgt entsprechend -2.031 Mio. €.

3.3.3 Bereinigtes EBITDA nach IFRS

Die Steuerungskennzahl der RWE Power AG ist das bereinigte EBITDA nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen bereinigt um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind, sowie um Sondervorgänge.

RWE Power AG weist im Jahresabschluss 2017 ein Ergebnis nach Steuern nach HGB in Höhe von 2.031 Mio. € aus. Das Ergebnis vor Steuern stimmt mit diesem Betrag überein. Steuern werden durch den Organträger RWE AG abgeführt. Eine Konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 378 Mio. € ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von 2.409 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden bei der Ermittlung der Rückstellungen.

Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem bereinigten EBITDA von 1.243 Mio. €, den Abschreibungen von -191 Mio. €, dem neutralen Ergebnis von 1.212 Mio. € und dem Finanzergebnis in Höhe von 145 Mio. €. Das bereinigte EBITDA des Vorjahres betrug 698 Mio. €.

3.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power AG ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke 82,6 Mio. t CO2 und hat sich damit geringfügig um 0,5 Mio. t CO2 gegenüber dem Vorjahr erhöht.

4. Personal

Die Zahl der Mitarbeiter (in Mitarbeiteräquivalenten) hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 um 116 auf 9.492 am 31. Dezember 2017 erhöht. Wesentliche Ursache hierfür sind Mitarbeitertransfers in Folge der Abspaltung der innogy SE. Gegenläufig haben weitere Effizienzsteigerungen gewirkt.

Im Rahmen des Projektes „Phoenix" wurden im Jahr 2017 rund 340 Mitarbeiter von der RWE Service GmbH und RWE GBS GmbH zur RWE Power AG sowie 49 Mitarbeiter von der RWE IT zur RWE Power transferiert. Von der RWE Power AG wechselten per 01. Januar 2017 ca. 100 Mitarbeiter aus den linksrheinischen Laufwasserkraftwerken zur innogy. In 2018 erfolgen weitere personalwirtschaftliche Umsetzungen, im Wesentlichen aus den Projekten zur Abspaltung der Kernenergieaktivitäten in die RWE Nuclear GmbH und der organisatorischen Trennung der RWE Power AG und der RWE Generation SE. Insgesamt sind davon ca. 1.460 Mitarbeiter betroffen.

Zur Begleitung der notwendigen organisatorischen Änderungen aufgrund der Marktentwicklung wurde im Juni 2017 zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsräten ein neuer Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen, der eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 hat.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 erfolgte eine generelle Grundanhebung der AT-Gehälter analog zum Tarifbereich um 1%. Zusätzliche individuelle Gehaltsanhebungen waren grundsätzlich nur bei Heranführungsfällen an die Banduntergrenze möglich.

Im Rahmen der mit der Bundesregierung festgelegten Eckpunktevereinbarung gingen zum 1. Oktober 2017 die beiden im Kraftwerk Frimmersdorf verbliebenen Braunkohlenblöcke in die Sicherheitsbereitschaft. In 2018 sowie 2019 folgen weitere drei Blöcke aus den Kraftwerken Niederaußem und Neurath. Die endgültige Stilllegung der Anlagen erfolgt jeweils vier Jahre später. Die u.a. auch vor dem Hintergrund der Sicherheitsbereitschaft unter dem Projekt „Alpha" in 2017 beschlossene Neuausrichtung der Sparte Tagebaue wird in den nächsten Jahren umgesetzt. Der jeweils notwendige Stellenabbau soll sozialverträglich, insbesondere durch die Nutzung der Altersteilzeitregelung erfolgen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhielten alle Auszubildenden ein Angebot eines einjährigen Fristvertrages, sofern keine in der Person oder im Verhalten des Ausgebildeten liegende Gründe dagegen sprachen. 2017 wurden 86 Ausgebildete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und 48 in ein auf 4 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis. Im August 2017 sind 137 neue Auszubildende in eine Ausbildung bei RWE Power AG gestartet. Als Ergebnis aus dem Projekt „Nachwuchssicherung Braunkohle" werden 2018 und 2019 im Schnitt etwa 35 Auszubildende mehr eingestellt als in den Vorjahren. Im Jahr 2018 werden damit 167 Ausbildungsplätze angeboten.

Die Entwicklung der LTIF-Unfallquote der RWE Power AG ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2016 (2,3) auf 2,8 gestiegen. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 66 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen.

Im Geschäftsjahr 2017 betrug die gesundheitsbedingte Ausfallquote, die die Ausfallzeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfällen und Kuren beinhaltet, 7,9% (Stand: 31.12.17). Damit liegen wir über dem für 2017 gesetzten Ziel in Höhe von 6,8%. Aufgrund dieses Ergebnisses sind präventive bzw. gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Planung, die eine Verbesserung in 2018 zum Ziel haben.

5. Chancen und Risiken

Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Power AG in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgen nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Power AG mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient die erwartete Ergebniswirkung. Da aber auch die Auswirkungen auf Liquidität und Nettoverschuldung bemessen werden sollen, werden hierfür zentral durch die RWE AG konzerneinheitlich ermittelte Wertklassen vorgegeben.

Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht.

Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. So werden auftretende Preisänderungsrisiken auf den Strom- und Primärenergiemärkten mittels einer Variante der Value-at-Risk-Methodik (VaR) bei RWE Supply & Trading GmbH ermittelt und nachverfolgt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.

Ein revolvierendes Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten alle als wesentlich einzustufenden Risiken regelmäßig in Form der zuvor beschriebenen Matrix. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Mittels internem Kontrollsystem und wiederkehrenden Überprüfungen durch die interne Revision wird die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Ferner erfolgt eine jährliche Systemprüfung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung.

Weiterhin unsichere politische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, sich wandelnde Marktstrukturen sowie schwankende Strom- und Brennstoffpreise haben maßgeblichen Einfluss auf unser Geschäft und stellen große unternehmerische Herausforderungen dar. Wir begegnen den sich verändernden Marktverhältnissen und der sich verschlechternden Ergebnissituation mit weitreichenden Programmen zur Restrukturierung und Effizienzsteigerung unseres Portfolios sowie unserer Prozesse.

Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte wurden als wesentlich für die RWE Power AG erachtet. Zu beachten ist, dass Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind oder die gegenwärtig noch als unwesentlich eingeschätzt werden, bei unerwarteten gravierenden Änderungen der Umfeldbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können.

Im Folgenden beschreiben wir die Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken.

Den Fortbestand der RWE Power AG gefährdende Risiken waren Ende 2017 nicht bekannt.

5.1 Marktrisiken

RWE Supply & Trading GmbH steuert - im Auftrag der RWE Power AG- die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Im Zuge der Risikobegrenzung erfolgen im Rahmen der Brennstoffbeschaffung korrespondierend zu den Stromverkäufen Sicherungsgeschäfte mittels genehmigter derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO2-Emissionszertifikaten. Durch die Weiterentwicklung des „Hedging" erfolgt eine Strategie zur wirtschaftlichen Absicherung unseres Kraftwerksparks. Die für die Vermarktung der liquiden Commodity-Positionen zuständige RWE Supply & Trading GmbH leitet daraus Sicherungsgeschäfte für den braunkohlenintensiven Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. gekauften offenen Mengen.

5.2 Umfeldrisiken

Aktuell gibt es tiefgreifende Veränderungen im Energiemarkt und eine schwierige wirtschaftliche Marktsituation für Kraftwerksbetreiber in Deutschland. Sollte die von den Regierungen angestrebte Umstellung auf eine weniger CO2-emittierende Stromerzeugung noch weitere Belastungen von konventionellen Kraftwerken mit sich bringen oder das seitens der Kraftwerksbetreiber erwartete neue Marktdesign eine Kapazitätsprämie bzw. einen entsprechenden Kapazitätsmechanismus mit entsprechenden Vergütungen erst in ferner Zukunft aufweisen oder ggf. gar nicht enthalten, besteht das Risiko einer Wertkorrektur der gehaltenen Aktiva.

Erhebliche Risiken für das Kraftwerksportfolio der RWE Power resultieren zudem aus der CO2-Minderungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Zum einen könnte eine solche Politik zu einem spürbaren Anstieg des relevanten CO2-Preises führen, sei es durch über die aktuelle Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) hinausgehende weitere Verschärfungen des ETS oder durch die Einführung eines CO2-Mindestpreises, um den Zertifikatpreis stärker als durch das ETS veranlasst zu erhöhen. Beide Entscheidungen würden zu massiven wirtschaftlichen Belastungen für das RWE Power-Kraftwerksportfolio führen. Zum anderen resultiert ein weiteres signifikantes Risiko aus möglichen politischen Maßnahmen, mit denen administrativ ein vorzeitiger Kohleausstieg eingeleitet würde. In der Diskussion ist z.B. die Festlegung eines Kohleausstiegsfahrplans, in den auch unsere Kraftwerke und in der Folge auch die Tagebaue einbezogen wären.

Die vorgenannten Risiken sind interdependent, sie kommen unseres Erachtens nicht gleichzeitig zum Tragen. Je nach Ausprägung fallen die Risiken in die Kategorie „existenzbedrohend".

Im Rahmen einer nationalen Umsetzung von schärferen NOx-Grenzwerten sind die neuen EU-Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen aus Kraftwerken und zur Luftreinhaltung allgemein in nationales Recht umzusetzen. Grundlage für die Implementierung sind die Schlussfolgerungen zur best-verfügbaren Technik aus dem sog. BREF-LCP-Prozess sowie die Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen (National Emissions Ceilings-Directive, NEC-D) mit jeweils ambitionierten Emissionsminderungszielen für Luftschadstoffe. Bei der Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die jeweils herrschenden nationalen Regierungen insbesondere bei den Stickoxidemissionen für Großkraftwerke über die EU-Mindestanforderungen hinausgehen, was entsprechend hohe Nachrüstungsmaßnahmen nach sich ziehen würde. Als Ergebnis der Einführung neuer, deutlich verschärfter Grenzwerte werden erstmalig auch EU-weit einheitliche Vorgaben für Quecksilber-Emissionsbandbreiten gemacht. Diese sind innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umzusetzen. Es besteht das Risiko, dass dabei ein neuer nationaler Grenzwert vorgegeben wird, der über die EU-Mindestanforderung hinausgeht. Eine weitreichende Absenkung der Grenzwerte würde zu zusätzlichen Aufwendungen bzw. Investitionen an den Kraftwerksblöcken führen.

Sollten die im Rahmen der Energiewende geplanten und benötigten zusätzlichen Transportleitungen für regenerativ erzeugten (Wind-) Strom von Nord nach Süd sich stark verzögern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. auf Betreiben der EU-Kommission zur Lösung der Energieversorgung in Süddeutschland eine Aufspaltung des deutschen Strommarktes in zwei Preiszonen erfolgt. Dabei ist davon auszugehen, dass sich in der südlichen Preiszone auf Grund der zu erwartenden zukünftigen Engpässe im Vergleich zur Nordzone ein höheres Preisniveau ergibt. Sollten die RWE-Kraftwerkskapazitäten weitgehend in eine Nordzone fallen, die einen hohen Anteil an Einspeisung von Windstrom aufweisen wird, ist mit entsprechenden Margeneinbußen zu rechnen. Aktuell hat die Bundesregierung die Stromnetzzugangsverordnung geändert, um den Erhalt der einheitlichen Preiszone in Deutschland sicherzustellen.

Für den Restbetrieb und dem Abbau von Kernkraftwerksanlagen sowie der Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung besteht ein Risiko, dass neue Erkenntnisse in der Zukunft dazu führen könnten, dass die Kosten der vorgenannten Aktivitäten höher sein könnten als die gegenwärtige Schätzung.

5.3 Betriebsrisiken

Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z.B. infolge von Materialschäden und technischen Fehlfunktionen, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Neben den eventuell notwendigen Reparaturkosten im Kraftwerksbereich belasten vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von RWE Power AG in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen das Ergebnis. Tatsächliche resultierende Einkommensverluste beziehen sich auf nicht versicherte Schäden.

5.4 Finanzrisiken

Ein niedrigerer Diskontierungszinssatz oder eine höhere Kostensteigerungsrate kann zu einem geringeren kernenergie- bzw. bergbauspezifischen Realzins zur Bemessung der Rückstellungen im Bereich der Kernenergie und des Braunkohlebergbaus führen. Ein niedrigerer Realzins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.

5.5 Chancen

Im Falle steigender Marktpreise besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Strommengen höhere Absatzpreise realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt.

Durch die erfolgreiche und konsequente Umsetzung bereits gestarteter und künftiger Maßnahmen zur Effizienzsteigerung können die Kosten für Restbetrieb und Abbau von Kernkraftwerksanlagen sowie Reststoffbearbeitung und Abfallbehandlung gegenüber den gegenwärtigen Kostenannahmen bei der Rückstellungsbewertung sinken.

6. Prognosebericht

Die schwere Krise der konventionellen Stromerzeugung hält weiter an. Politische Entscheidungen, insbesondere der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie und die gleichzeitige Förderung der Erneuerbaren haben die Rahmenbedingungen für die konventionelle Stromerzeugung drastisch verschlechtert. Die zunehmende Einspeisung der Erneuerbaren bei gleichzeitig annähernd stabiler Stromnachfrage hat zu gegenüber der Vergangenheit deutlich geringeren Strom-Großhandelspreisen geführt. Die Folgen sind deutlich verringerte Auslastungen und niedrige Margen, so dass konventionelle Bestandskraftwerke wirtschaftlich unter starkem Druck stehen.

Auf der politischen Agenda stehen auf nationaler wie auch auf EU-Ebene weitreichende Entscheidungen, insbesondere über das künftige Marktdesign und die Ausgestaltung der Klimaschutzpolitik. Die deutlichen Veränderungen, die in der deutschen Politik und auch auf europäischer Ebene diskutiert werden, könnten zusätzliche signifikante Belastungen für die konventionelle Stromerzeugung mit sich bringen.

Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die über unser NEO-Programm in die Wege geleiteten Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens sowie die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung von Strukturen und Prozessen. Mit dem NWoW-Programm, bei dem es insbesondere um die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur geht, wird die Erreichung finanzieller Ziele unterstützt. Unsere Erzeugungsanlagen stellen wir kontinuierlich auf den Prüfstand und optimieren das Portfolio weiter; unwirtschaftliche Kapazitäten werden vom Markt genommen und die kommerziellen Verfügbarkeiten weiter verbessert.

Die durch die erneuerbaren Energien bereitgestellte gesicherte Leistung ist vergleichsweise gering. Wir erwarten daher, dass konventionelle Kraftwerke auch in den nächsten Dekaden benötigt werden; wobei die konventionellen Anlagen jedoch weniger Strom als bislang erzeugen werden. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb im derzeitigen Marktdesign kaum mehr möglich. Die Politik ist daher gefordert, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und Sicherung der Qualität der Stromversorgung zu schaffen.

Die Unternehmensplanung der RWE Power basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Investitionsplanung wurde durch den angespannten Handlungsspielraum im Konzern und die unattraktiven Rahmenbedingungen limitiert. Die Investitionen im Planungszeitraum bleiben auf nahezu konstant niedrigerem Niveau.

6.1 Konjunktur

Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2018 voraussichtlich um rund 3% steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums dürfte sich im Prognosezeitraum wahrscheinlich fortsetzen und das Bruttoinlandsprodukt um rund 2% steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: der Sachverständigenrat hält für 2018 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 2,2% für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die starke Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten.

6.2 Strom- und Gasnachfrage

Nachdem die Temperaturen im Jahr 2017 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2018 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen. Ein positiver Einfluss auf die Gasnachfrage ist im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der CO2- und Kohlepreise bei gleichzeitig relativ günstigen Gaspreisen zu erwarten, die die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas in der Stromerzeugung weiterhin unterstützen sollte.

6.3 Energiepreise

Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2018 bei zuletzt (04. Januar 2018) rund 66 $/bbl bzw. 91 $/t und damit etwa 21% bzw. 7% über den Preisniveaus des Jahres 2017. Gas­Forwardkontrakte (TTF) für 2018 werden zur Zeit mit rund 18,2 €/MWh gehandelt und somit rund 5% über dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Auch für CO2-Zertifikate werden aktuell höhere Preise erwartet: Forwards für 2018 liegen mit 7,8 €/t rund 33% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2017. Im Strommarkt notiert der Base-Forwardkontrakt 2018 mit durchschnittlich knapp 37 €/MWh ca. 7% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2017, während der Peak-Forwardkontrakt mit rund 45 €/MWh ca. 18% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegt.

6.4 Ausblick für die RWE Power AG

Wir erwarten, dass unsere von RWE Supply & Trading GmbH gesicherten Absatzpreise in den kommenden beiden Jahren weiter zurückgehen und erst auf längere Sicht leicht zunehmen. Die Strompreise werden dabei weiterhin deutlich unter dem in der Vergangenheit gewohnten Niveau liegen. Die Erzeugungsmengen vermindern sich in den kommenden Jahren auch aufgrund der Außerbetriebnahme des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen sowie aufgrund der Übergänge von fünf Braunkohlenblöcken in die Sicherheitsbereitschaft. Die Auswirkungen der Markt- bzw. Mengenentwicklung können wir nur teilweise durch die weitere konsequente Umsetzung von Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen kompensieren. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018 ein deutlich niedrigeres bereinigtes EBITDA gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr.

7. Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2017 nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % für einen Erfüllungszeitraum von 5 Jahren beschlossen. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand am 27. Juni 2017 eine Zielgröße von 7,1 % für die erste Führungsebene und von 12,8 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit 7,7% oberhalb der Zielsetzung. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit 14,9 % ebenfalls über dem Zielwert.

Köln und Essen, 19. Januar 2018

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Frank Weigand

Dr. Lars Kulik

Nikolaus Valerius

Erwin Winkel

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RWE Power AG, Essen

VERMERK OBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESBSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWE Power AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt.

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Essen, den 26. Januar 2018

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer

Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2017 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.

Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die Reform des europäischen Emissionshandels, das EU-Clean Energy Package (sog. Winterpaket) und das nationale Aktionsprogramm Klimaschutz 2050 der Bundesregierung. Ferner wurden das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der Kernenergie sowie die Unterzeichnung des öffentlich rechtlichen Vertrags zwischen den Unternehmen und der Bundesregierung und deren Umsetzung besprochen. Darüber hinaus wurden die zahlreichen Protestaktionen wie das Klimakamp rund um den Tagebau Garzweiler und die Genehmigungssituation betreffend den Tagebau Hambach diskutiert.

Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2019 und 2020, die Neuaufstellung des Erzeugungsbereichs mit der RWE Power AG und RWE Generation SE als selbständige Gesellschaften mit eigenen Vorstandsgremien sowie Gründung der RWE Nuclear GmbH und deren Auswirkungen für die Gesellschaft. Darüber hinaus fanden die Prozessverbesserungen zur Digitalisierung sowie die Implementierung des Programms NWoW (New Way of Working) zur Effizienzverbesserung und Kostensenkung besondere Beachtung. Ferner beschloss der Aufsichtsrat Zielquoten für Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat.

Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen sowie sich im Vorfeld zu der Aufsichtsratsbefassung ebenfalls über Zielquoten für Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat beraten.

Der Finanz- und Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2017 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 17. Februar 2017 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 23. Februar 2018 zugeleitet worden.

Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Mit Wirkung ab 1. September 2017 wurde Herr Nikolaus Valerius zum Mitglied des Vorstands bestellt. Zum 31. Dezember 2017 sind Herr Matthias Hartung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands sowie Herr Roger Miesen als Mitglied des Vorstands aus der Gesellschaft ausgeschieden. Herr Dr. Frank Weigand wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2018 zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.

Aus dem Aufsichtsrat ist auf Seiten der Arbeitnehmervertreter mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 Herr Hans Peter Lafos ausgeschieden. Als Nachfolger wurde Herr Detlef Raabe mit Wirkung ab 1. Januar 2018 bestellt.

Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre wertvolle Mitarbeit.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2017 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

23. Februar 2018

Der Aufsichtsrat

Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender

RWE Power Aktiengesellschaft (RWE Power), Köln und Essen

Jahresabschluss zum 31.12.2017

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
Name und Sitz Anteil am Kapital

in %
Währung Geschäftsjahr Eigenkapital Jahresergebnis
Währung in Tausend
--- --- --- --- --- ---
Direkte Beteiligungen
Abwasser-Gesellschaft Knapsack, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth 32,6 EUR 2016 461 231
CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Österreich 50,0 EUR 2016 2.347 1.291
CARBON Egypt Ltd., Kairo/Ägypten 49,0 EUR 2016 ./. 1.366 ./. 1.067
Carl Scholl GmbH, Köln 100,0 EUR 2017 638 28
Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Gorleben 31,0 EUR 2016 1.256 745
GBV Dreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen 100,0 EUR 2017 25 0 4)
Gemeinschaftswerk Hattingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 52,0 1) EUR 2016 2.045 ./. 189
GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, Essen 30,7 EUR 2016 56 3
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen 2) 28,0 EUR 2016 34.950 29.849
HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HKG). Gemeinsames Europäisches Unternehmen, Hamm 31,0 EUR 2016 0 0
Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems) 87,5 3) EUR 2017 432.269 0 4)
Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Gundremmingen 75,0 EUR 2017 92.527 8.343
Kernkraftwerk Lingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems) 100,0 EUR 2017 20.034 0 4)
KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen 100,0 EUR 2017 696.225 0 4)
Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen 50,0 EUR 2016 5.113 0
Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Power AG und der PreussenElektra GmbH, Lingen/Ems 87,5 EUR 2017 144.433 ./. 66
KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH, Essen 30,7 EUR 2016 564 26
Mátrai Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság, Visonta/Ungarn 51,0 EUR 2016 350.346 33.578
Mingas-Power GmbH, Essen 40,0 EUR 2016 7.002 6.333
RD Hanau GmbH, Hanau 100,0 EUR 2016 0 0
Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim 100,0 EUR 2017 9.236 0 4)
RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln 100,0 EUR 2017 36.694 0 4)
RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Australien 100,0 EUR 2017 74 ./. 19
RWE Power Climate Protection GmbH, Essen 100,0 EUR 2017 23 0 4)
Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg Baden 50,0 EUR 2016 59.339 2.809
Société Electrique de l'Our SA., Luxemburg/Luxemburg 2) 40,4 EUR 2016 513 4.089
Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH, Karlstein am Main 80,0 EUR 2017 573 31
Indirekte Beteiligungen
Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Italien 100,0 EUR 2016 284 5
CECEP Ningxia New Energy Resources Joint Stock Co., Ltd., Yinchuan/China 25,0 EUR 2016 18.645 59
Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim 51,0 EUR 2016 1.108 501
Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim 51,0 EUR 2016 30 0
KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergheim 50,0 EUR 2016 41 ./. 15
KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim 50,0 EUR 2016 39 0
Mátrai Erömü Központi Karbantartó KFT, Visonta/Ungam 100,0 EUR 2016 3.266 50
Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln 100,0 EUR 2017 82.619 0 4)
ROTARY-MATRA Kútfúró és Karbantartó KFT, Visonta/Ungam 100,0 EUR 2016 801 1
RWE Power Climate Protection China GmbH, Essen 100,0 EUR 2017 25 0 4)
RWE Power Climate Protection Clean Energy Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing/China 100,0 EUR 2016 2.072 7
RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Thailand 100,0 EUR 2016 59 5
TCP Petcoke Corporation, Dover/USA 2) 50,0 EUR 2016 22.310 8.067
URANIT GmbH, Jülich 50,0 EUR 2016 70.733 114.500

Fußnoten

1) Beteiligungsanteil = 52 %, Stimmrechtsanteil < 50 % - daher kein Verbundenes Unternehmen

2) Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses

3) Direkte und indirekte Beteiligung zu insgesamt (durchgerechnet) 87,5 %

4) Ergebnisabführungsvertrag

Anlage zum Lagebericht der RWE Power AG, Essen/Köln für das Geschäftsjahr 2017

Entgeltbericht gemäß Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG)

Die RWE Power AG mit Sitz in Köln und Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft und der Braunkohletagebaue in Deutschland ist.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln B des Amtsgerichts Köln unter HRB 117 und im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.

Gemäß §25 Abs. 2 und 3 EntgTranspG werden die Zahlen des Kalenderjahres 2016 berichtet.

Die RWE Power AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 durchschnittlich 525 weibliche Mitarbeiterinnen und 9.483 männliche Mitarbeiter. Davon waren durchschnittlich 139 weibliche Mitarbeiterinnen in einem Teilzeitarbeitsverhältnis tätig. Von den männlichen Mitarbeitern waren 260 Mitarbeiter in Teilzeit tätig.

Die RWE Power AG fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Durch gezielte arbeitgeberseitige Maßnahmen wird dazu beigetragen, dass die Ausübung einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung geschlechterunabhängig möglich wird. Dazu werden neben Angeboten wie flexiblen Arbeitszeitmodellen, Betriebskindergärten, HomeOffice-Angeboten und Angeboten zu mobilem Arbeiten auch Mentorenprogramme für weibliche Führungskräfte offeriert. Es besteht zudem eine Betriebsvereinbarung für ein einmaliges 4. Jahr Elternzeit.

Darüber hinaus bestehen Engagements in Netzwerken, wie bspw. Charta der Vielfalt und ENEI, mit denen man im Wissensaustausch zu weiteren Maßnahmen steht.

Damit eine gleichartige Vergütung für Frauen und Männer bei der RWE Power AG gewährleistet wird, gilt für Tarifmitarbeiter ein Manteltarifvertrag, für außertarifliche Mitarbeiter eine Betriebsvereinbarung zur außertariflichen Vergütung. Für leitende Mitarbeiter kommt das Hay Grading zur Anwendung. Alle Vergütungssysteme sind an der ausgeübten Funktion orientiert und damit grundsätzlich geschlechterneutral. Die genannten Vergütungssysteme sehen eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsanpassung vor.

Essen, im Januar 2018

Dr. Frank Weigand

Erwin Winkel