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RWE AG — Annual Report 2019
Mar 2, 2021
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Annual Report
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Publication

Berichtigung
Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 13.11.2020 fehlerhaft.
RWE Power Aktiengesellschaft
Essen und Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Geschäftsbericht der RWE Power AG
Inhalt
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Lagebericht
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
3. Geschäftsentwicklung
4. Personal
5. Chancen und Risiken
6. Prognosebericht
7. Erklärung zur Unternehmensführung
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Anhang
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2019
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2019 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.
Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die Neuausrichtung des RWE-Konzerns sowie die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die Vorlage des „European Green Deal“ der neuen EU-Kommission, das Klimaschutzprogramm 2030 in Deutschland und das nationale Luftreinhalteprogramm. Ergänzend wurde über die Ergebnisse der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) und die Umsetzung und Auswirkung auf die Tagebaue und das Kraftwerksportfolio im Rheinischen Revier diskutiert. Darüber hinaus waren das Berufungsverfahren vor dem OVG Münster zum Rodungsstopp betreffend den Hambacher Forst sowie die Protestaktionen rund um den Tagebau Hambach und zahlreiche weitere verschiedenste Protestaktionen gegen die Braunkohle Gegenstand der Diskussionen.
Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, der Fortschritt des Rückbaus der Kernenergieanlagen, etwa anhand des Abrisses des Kühlturms in Mülheim-Kärlich, sowie der Vollzug des Transfers von Minderheitsbeteiligungen als Teil der RWE/E.ON-Transaktion zu RWE. Darüber hinaus fand die Betrachtung der möglichen Entwicklung der Personalkapazitäten bei Umsetzung der Empfehlungen der KWSB-Kommission und das Thema Diversity im Zusammenhang mit der Integration von Kollegen mit Behinderungen besondere Beachtung.
Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen.
Der Finanz- und Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2019 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 12. März 2019 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 19. Februar 2020 zugeleitet worden.
Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2019 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Essen, 19. Februar 2020
Der Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender
Lagebericht 2019
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
Das Geschäftsfeld der RWE Power AG (RWE Power) mit Sitz in Köln und Essen ist der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle und Wasserkraft. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe.
Zwischen der RWE Power und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis. Über einen Managementvertrag mit der RWE AG ist geregelt, dass die RWE Power außerdem über die RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear) und ihre Tochterunternehmen die Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert. Zwischen der RWE Power und der RWE Nuclear besteht ein Kooperationsvertrag. Danach ist RWE Power für die Vermarktung des in den Kernkraftwerken in Gundremmingen und Lingen produzierten Stroms verantwortlich.
Die RWE Generation SE steuert die Wasserkraftaktivitäten der RWE Power auf Basis eines Managementvertrags.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es bei der RWE Power keine wesentlichen strukturellen Veränderungen gegeben.
Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Abfallbeseitigung, Gewässerschutz und Luftreinhaltung.
Die weitere Umsetzung unserer Effizienzsteigerungsmaßnahmen verläuft planmäßig und wird mit hoher Kostendisziplin fortgeführt.
1.1. Konjunktur
Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2019 nach ersten Schätzungen um ca. 2,5 % über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der weiterhin niedrigen Zinsen und des stärkeren Konsums, voraussichtlich um knapp über 1 % erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist wahrscheinlich im Jahresvergleich nur um ca. 0,5 % angestiegen. Die größte Volkswirtschaft des Währungsraumes ist wegen ihrer Exportabhängigkeit in hohem Maße von den internationalen Handelskonflikten betroffen.
1.2. Energiemarkt
1.2.1. Strom- und Gasnachfrage
Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um ca. 2% verringert hat. Zu den wesentlichen Gründen für diesen Rückgang zählen die konjunkturelle Abschwächung und die damit verbundenen Produktionsrückgänge in der Industrie, sowie ein immer effizienterer Einsatz von Energie. Die deutsche Gasnachfrage lag, nach Schätzungen des BDEW, mit voraussichtlich gut 4 % über dem Wert des Vorjahres. Hauptursache für diesen Anstieg war der deutlich angestiegene Einsatz von Erdgas in der Stromerzeugung.
1.2.2. Strompreise
Die Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt gesunken und verringerten sich um 15 % auf rund 38 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 16 % auf rund 41 €/MWh (Peak-Kontrakt). Die starke Verbilligung von Kohleimporten und das niedrige Preisniveau im Gashandel sind als Haupteinflussfaktoren des Rückgangs zu nennen. Die Preise im Endkundengeschäft folgen der Entwicklung am Großhandelsmarkt typischerweise mit Zeitverzug und waren noch stark durch das höhere Großhandelspreisniveau des Jahres 2018 geprägt. Die Preise für Haushaltskunden und Industrieunternehmen erhöhten sich im vergangenen Jahr jeweils um rund 3 %.
1.2.3. Öl- und Kohlepreise
Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2019 im Jahresmittel bei rund 64 $/bbl und damit um 11 % unter dem Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die weltweit schwächer als erwartete Konjunktur infolge der Handelskonflikte und ihren dämpfenden Einfluss auf die Ölnachfrage zurückzuführen. Kohle wurde 2019 mit rund 63 $/t (API#2) auf dem europäischen Markt (ARA) gehandelt. Damit verringerte sich der Preis um 32 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Preisentwicklung ist insbesondere auf die schwächere Auslastung von Kohlekraftwerken in Europa zurückzuführen. Der Einfuhrpreis für Kohle nach Deutschland verringerte sich nach ersten Schätzungen um rund 13 %.
1.2.4. CO2-Zertifikate-Preis
Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO2 berechtigt, notierte im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 25 €. Der Vergleichswert für 2018 lag bei 16 €. Der deutliche Preisanstieg beruht darauf, dass die EU das Emissionshandelssystem grundlegend reformiert hat. Durch die neuen Regelungen wird der hohe Überschussbestand an Emissionsrechten ab 2019 schrittweise reduziert. Viele Teilnehmer am Emissionshandel erwarten deshalb eine Verknappung der verfügbaren EUAs und haben sich frühzeitig eingedeckt.
1.3. Energiepolitik
Im Geschäftsjahr 2019 hat insbesondere die Klimaschutzpolitik einen breiten Raum in der politischen Diskussion eingenommen.
In der klima- und energiepolitischen Diskussion in Deutschland standen die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) sowie das Gesetzespaket zum Klimaschutz im Mittelpunkt. Anfang 2019 legte die KWSB ihren Abschlussbericht vor, in dem sie ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Ausstieg aus der Kohle und zur Unterstützung der Energiewende vorgeschlagen hat. Zur Umsetzung des empfohlenen Ausstiegspfads aus der Braunkohle hat die Bundesregierung intensive Verhandlungen mit den betroffenen Ländern und den Kraftwerks- und Tagebaubetreibern geführt. Darüber hinaus standen hierbei die Fragen der Sozialverträglichkeit für vom Kohleausstieg betroffene Mitarbeiter und die Kompensation für die Betreiber im Mittelpunkt.
Seit Sommer 2019 gab es intensive Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Kraftwerks- und Tagebaubetreibern. In diesen Gesprächen wurden insbesondere der Stilllegungsfahrplan für die einzelnen Braunkohlenkraftwerke und Tagebaue sowie die Eckpunkte für die Entschädigung für den daraus entstehenden Schaden bzw. die Mehrkosten diskutiert, die in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verankert werden sollen.
Auf dieser Basis hat am 16. Januar 2020 die Bundesregierung eine „Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg“ vorgestellt. Sie enthält unter anderem einen Stilllegungspfad zur Beendigung der Braunkohleverstromung bis 2038. Am 29. Januar 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren gestartet, dessen Abschluss Stand Ende Januar 2020 bis Mitte 2020 erwartet wird. Der Gesetzentwurf greift die Bund-/Länder-Einigung und die Verhandlungen mit den Betreibern auf. Das Gesetz soll die Bundesregierung ermächtigen, mit den Betreibern von Braunkohleanlagen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, der unter anderem den Ausstiegspfad und die Entschädigungen - für RWE 2,6 Mrd. Euro - festschreiben soll.
RWE wird dabei die von der Kommission bis 2023 geforderte Kapazitätsreduktion in der Braunkohle nahezu vollständig alleine tragen. Der Ausstiegspfad sieht vor, dass bis Ende 2020 der erste 300-MW-Block vom Netz geht. Bis Ende 2021 folgen weitere drei 300-MW-Anlagen, bis Ende 2022 legt RWE dann einen weiteren 300-MW-Block sowie zwei 600-MW-Blöcke still. Betroffen sind hauptsächlich die Standorte Neurath und Niederaußem; am Standort Weisweiler geht in dieser ersten Phase nur ein 300-MW-Block Ende 2021 vom Netz. In 2022 wird am Standort Frechen die Brikettierung beendet.
Auch der zweite Schritt bis Ende 2030 sieht für RWE eine weitere deutliche Kapazitätsreduktion vor. Bereits am 01. Januar 2025 geht noch ein 300-MW-Block in Weisweiler außer Betrieb um einen Beitrag für die im Kommissionsbericht genannten 10 Mio. t CO2 Minderung zu leisten. Die beiden 600-MW-Blöcke an diesem Standort folgen jeweils bis zum 1. April 2028 und 2029. Der Tagebau Inden, der ausschließlich das Kraftwerk Weisweiler mit Kohle versorgt, wird dadurch früher als ursprünglich geplant beendet. Ende 2029 wird RWE außerdem einen weiteren Kraftwerksblock mit einer Leistung von 600 MW am Standort Niederaußem stilllegen. Der letzte 600-MW-Block des Unternehmens wird ab dem 1. Januar 2030 für vier Jahre in eine Sicherheitsbereitschaft überführt. Damit werden bei RWE ab diesem Zeitpunkt nur noch die drei jüngsten und modernsten Braunkohleblöcke der 1.000-Megawattklasse (BoA 1, 2 und 3) im Markt Strom produzieren. Sie laufen dann bis Ende 2038.
Die Stilllegungen haben auch erhebliche Konsequenzen für die Tagebaue. Über 1,1 Mrd. t für den Abbau genehmigte Kohlevorräte - also mehr als die Hälfte - bleiben in der Erde. RWE trägt dem Wunsch von Kommission und Politik Rechnung, den Hambacher Forst zu erhalten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte sich hierfür ebenfalls nachdrücklich eingesetzt. Es bedarf einer grundlegend neuen Tagebauplanung, um diesen Anfordernissen inklusive einer geänderten fachgerechten Rekultivierung zu entsprechen. Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird RWE die hierfür erforderlichen Schritte einleiten. Der Tagebau Hambach muss folglich vorzeitig beendet werden.
Damit wird ab 2030 nur noch der Tagebau Garzweiler zur Verfügung stehen, um die verbleibenden RWE-Kraftwerke und die Veredlung bis zur Beendigung der Kohleverstromung mit Brennstoff bis 2038 zu versorgen. Entsprechend soll die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler inklusive des 3. Umsiedlungsabschnitts in den Grenzen der Leitentscheidung aus 2016 festgestellt werden.
Die Kohle unter den betroffenen Dörfern wird bereits ab 2024 benötigt. Wie von der Kommission empfohlen, wird bei den Umsiedlungen ein besonderes Augenmerk auf die sozialen Belange der Betroffenen gelegt. Zugleich werden die Bedürfnisse der Tagebaurandkommunen bestmöglich berücksichtigt.
Die bereits sehr frühzeitig beginnende Kapazitätsreduktion wird bei RWE zu einem signifikanten Personalabbau führen. Das Unternehmen geht davon aus, dass bereits kurzfristig über 3.000 Stellen wegfallen werden; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 sein.
RWE wird durch den Kohleausstieg weit über die ursprünglichen Erwartungen hinaus belastet. Bis 2030 sollen zusätzlich zur bereits umgesetzten Sicherheitsbereitschaft rund 5 Gigawatt (GW) Kraftwerksleistung stillgelegt werden. Das sind inklusive der Sicherheitsbereitschaft insgesamt rund zwei Drittel der ursprünglich vorhandenen Kraftwerkskapazität. Ebenso wird die Veredlungsproduktion durch die Beendigung der Brikettierung bereits ab 2023 um 20% abgesenkt. In ihrem Bericht hatte die Kommission eine angemessene Entschädigung empfohlen. Die Bundesregierung hat dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Mrd. € zugesagt, die in fünfzehn gleich großen Jahrestranchen beginnend zum Zeitpunkt der ersten endgültigen Stilllegung eines Kraftwerksblocks ausgezahlt wird. Dieser Betrag liegt deutlich unterhalb des tatsächlich für RWE entstehenden Schadens. So mussten die Bergbaurückstellungen kurzfristig erhöht werden. Das resultiert einerseits aus dem gegenüber der bisherigen Planung deutlich vorgezogenen Braunkohleausstieg, der zu höheren Kosten und anderen Kostenprofilen führt. Andererseits schlagen der Erhalt des Hambacher Forsts und eine damit verbundene, aufwendigere neue Tagebauplanung zu Buche. Zudem waren außerplanmäßige Abschreibungen auf Kraftwerke und Tagebaue sowie Rückstellungen für Personalmaßnahmen vorzunehmen, die vom Unternehmen zu tragen sind. Ebenfalls zu berücksichtigen waren künftige Umstellungsaufwendungen, die notwendig sind, um den geänderten Betrieb von Kraftwerken, Veredlungsanlagen und Tagebauen zu ermöglichen. Zudem entgehen Gewinne, die durch die vorzeitigen Stilllegungen nicht mehr erwirtschaftet werden können.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte 2020 abgeschlossen sein. Der Vorstand der RWE Power geht davon aus, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren und in dem mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerken abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag die wesentlichen Inhalte in Bezug auf die mit der Bundesregierung vereinbarte Entschädigungsregelung enthalten sein werden. Der abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag enthält u.a. den Zeitplan, die Höhe der Entschädigungen und einen Klageverzicht der Betreiber. RWE wird den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnen, wenn die Inhalte in Bezug auf die vereinbarte Entschädigungsregelung sowohl im Gesetz als auch im Vertrag umgesetzt sind. RWE geht nicht davon aus, dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere im Hinblick auf Stilllegungsfahrplan und Entschädigungsanspruch zu wesentlichen Abweichungen im Vergleich zum Gesetzentwurf kommt. Der einvernehmlichen Lösung stünde eine ordnungsrechtliche Umsetzung der Kommissionsvorschläge gegenüber. Auch wenn der entstehende Schaden nicht vollständig durch die Entschädigung abgedeckt ist, hält das Unternehmen nach reiflicher Abwägung dennoch die Umsetzung der mit der Bundesregierung besprochenen Vereinbarung für sinnvoll, um Planungssicherheit zu erreichen und um zur Befriedung der gesellschaftlichen Debatte beizutragen.
Zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der KWSB hat das Bundeskabinett am 28. August 2019 einen Entwurf für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen und an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Der Gesetzentwurf sieht flexible zusätzliche, überjährig verwendbare Finanzhilfen des Bundes von bis zu 14 Mrd. € vor, die bis 2038 in die Braunkohleregionen für besonders bedeutsame Investitionen fließen sollen. Die Verteilung sieht einen Anteil von 37 % für das Rheinische Revier vor. Ergänzend will der Bund die Regionen mit bis zu 26 Mrd. € durch Maßnahmen in eigener Zuständigkeit unterstützen. Bundestag und Bundesrat hatten die Beratungen über den Gesetzentwurf zurückgestellt, um ihn gemeinsam mit dem Kohleausstiegsgesetz diskutieren zu können.
Das Klimaschutzprogramm 2030 war am 25. September 2019 vom Kabinett beschlossen worden. Es stellt den Einstieg in eine Klimaschutzarchitektur in den Sektoren dar, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen. Das Konzept soll Anreize setzen, Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Leitgedanke ist dabei, die Klimaschutzziele wirtschaftlich nachhaltig und ausgewogen zu erreichen.
Als Teil der Umsetzung dieses Programms hat der Bundestag am 15. November 2019 die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für Brennstoffemissionen beschlossen. Der ursprünglich vorgesehene, moderate Preispfad wurde nach Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat spürbar angehoben. Danach steigt der Preis von 25 €/t CO2 in 2021 stufenweise bis auf 55 €/t CO2 in 2025. Ab 2026 wird dann in einem zweiten Schritt ein echtes Handelssystem eingeführt. Dabei soll ein Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 (Mindestpreis) und 65 €/t CO2 (Höchstpreis) gelten. Je nach Ausgestaltung des Handelssystems werden voraussichtlich auch Produkte der Veredlung davon betroffen sein.
Ebenfalls am 15. November 2019 wurde der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Klimaschutzgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Das Gesetz gibt für alle Sektoren außer dem Energiesektor einen linearen Emissionsminderungspfad bis 2030 vor. Entgegen der Vorgaben aus dem Klimaschutzplan 2050, der die Sektorziele 2030 als Bandbreiten angibt, orientiert sich das Klimaschutzgesetz für alle Sektoren am unteren Rand der Bandbreite. Bei den Gesetzen - dem Nationalen Emissionshandelssystem und dem Klimaschutzgesetz - hat der Bundesrat im Dezember 2019 zugestimmt, so dass sie zum Jahreswechsel in Kraft traten.
Im Verfahren zur Novellierung der 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), mit der auf Grundlage von EU-Vorgaben aus 2017 neue Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen festgelegt werden sollen, hatte das Bundesumweltministerium (BMU) Mitte Juli 2019 ein erstes Diskussionspapier mit neuen Grenzwerten für Kohlekraftwerke vorgelegt. Die vorgeschlagenen Regelungen zu den Quecksilberemissionen bestehender Anlagen gingen weit über die zur Umsetzung der EU-Vorgaben notwendigen Grenzwertverschärfung hinaus. Für einige der Vorschläge stand sogar keine großtechnisch erprobte Minderungstechnologie zur Verfügung. RWE hat sich gemeinsam mit der gesamten Energiewirtschaft und der Industrie dafür eingesetzt, die BMU-Vorschläge auf eine umsetzbare Regelung zurückzuführen. Inwieweit das BMU diese Kritikpunkte aufgreift, blieb bis zum Jahresende offen, da bis dahin kein Entwurf der 13. BImSchV vorlag.
Auf europäischer Ebene hat die neu gewählte europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ vorgelegt. Dieses Programm umfasst ein großes Maßnahmenbündel zum Umbau der europäischen Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität. Konkrete Gesetzesvorschläge sind bisher noch nicht enthalten, diese folgen in den kommenden Jahren. Nach der Verschärfung des Emissionsreduktionsziels für 2030 werden auch viele andere Gesetze darauf angepasst werden müssen, unter anderem das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS).
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
2.1. Rechtliche Verfahren
Die Klageverfahren um den Hambacher Forst dauern noch an. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg vom 16. Januar 2020 zur Umsetzung der KWSB-Empfehlung und der o.g. Kabinettsbeschluss zum Entwurf eines Kohleausstiegsgesetzes auf die Fortführung der Klagen seitens des BUND auswirkt. Thema aller Klagen ist letztlich die Frage, ob der Hambacher Forst Schutz nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie genießt. Der Tagebau hat sich mit seinem Abbau in 2019 plangemäß bis auf 50 Meter an den Hambacher Forst angenähert. Die Rodung des Hambacher Forsts war bereits aufgrund der bis September 2020 geltenden Verzichtserklärung seitens RWE Power ausgesetzt. RWE trägt, dem Wunsch der Kommission und der Politik Rechnung, den Hambacher Forst zu erhalten. Auch in den kommenden Jahren ist die Kohlegewinnung im Tagebau Hambach gewährleistet, wenn auch auf geringerem Niveau, das aber mit dem Stilllegungspfad für die Kraftwerke kompatibel ist. Außerhalb von Waldflächen bestehen für den bergbaulichen Betrieb keine Einschränkungen.
Die Klage des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde (Beigeladene: RWE Power) betreffend die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für den Fortbetrieb des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 ist beim OVG NRW in zweiter Instanz anhängig. Das VG Köln hatte die Klage im November 2017 in erster Instanz abgewiesen. Wann das OVG NRW in der zweiten Instanz entscheidet, ist offen. Entsprechendes gilt für das vom BUND angestrengte Eilverfahren zur Aufhebung des Sofortvollzuges.
Die Klage des BUND gegen die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde (Beigeladene: RWE Power) betreffend die Zulassung des Hauptbetriebsplanes 2018 bis 2020 für den Tagebau Hambach ist ebenfalls beim OVG NRW anhängig. Auch diese Klage hatte das VG Köln am 12. März 2019 in erster Instanz abgewiesen. Einer weiteren Klage gegen den Hauptbetriebsplan wird wegen vermutlicher Verfristung keine erhebliche Relevanz zugeordnet.
Anhängig beim OVG NRW in zweiter Instanz sind auch Klagen des BUND wegen eines gegen ihn lautenden Grundabtretungsbeschlusses einschließlich Besitzeinweisung. Mit der Klage will der BUND die Rechtmäßigkeit des Grundabtretungsbeschlusses überprüft wissen. Das VG Köln hatte am 12. März 2019 auch diese Klagen in erster Instanz abgewiesen. Der BUND ist damit mit allen Klagen in erster Instanz unterlegen. Wann die Klagen beim OVG NRW entschieden werden, ist offen. Mit mündlichen Verhandlungen ist in 2020 zu rechnen.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat Ende 2019 den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler für den Zeitraum 2020 bis 2022 zugelassen. Mit dieser Zulassung wird die weitere Kohlegewinnung aus dem Tagebau bis Ende 2022 sichergestellt. Alle für die Entwicklung des Tagebaus nötigen Maßnahmen können weiter planmäßig umgesetzt werden.
2.2. Braunkohle
Die Braunkohlenverstromung lag bis Ende 2019 mit rund 47 TWh um ca. 27 % unter dem Vorjahresniveau. Neben einer Minderförderung infolge des OVG NRW Beschlusses zum Tagebau Hambach war die Mindererzeugung im Wesentlichen durch Rücksetzungen in starken Solar- und Windphasen, die Sicherheitsbereitschaft der Blöcke Niederaußem E und F sowie eine schlechtere außerplanmäßige Nichtverfügbarkeit begründet. Zum 1. Oktober 2019 wurde der 300-MW-Block Neurath C wie geplant in die vierjährige Sicherheitsbereitschaft überführt.
RWE hat am 26. April bekannt gegeben, dass die Planung für das Vorhaben BoAplus am Standort Niederaußem eingestellt wurde.
Zur Einhaltung der neuen EU-Vorgaben für die Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen wurde die Umsetzung der geplanten Emissionsminderungsmaßnahmen fortgesetzt.
Die Braunkohlenförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2019 auflaufend bei ca. 65 Mio. t und damit um rund 25 % unter dem Vorjahresniveau. Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit rund 11 Mio. t rund 9,5 % unter dem Vorjahresniveau.
RWE Power hat im Rahmen der Verhandlungen mit der Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissionsvorschläge dem Wunsch von Kommission und Politik Rechnung getragen, den Hambacher Forst zu erhalten. Die Umsiedlungen der Ortschaften im Tagebauvorfeld des Tagebau Hambach verliefen planmäßig weiter. Einigung besteht bereits mit deutlich über 90 % der Eigentümer.
Das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II lief 2019 planmäßig weiter. Aktuell erfolgen die umweltfachlichen Untersuchungen. Diese werden Grundlage für die Änderung des Braunkohlenplans. Für den sachlichen Teilplan „Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ des Braunkohlenplans Garzweiler II hat am 4. Juli 2019 der Termin zum Ausgleich der Interessen stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss durch den Braunkohlenausschuss erfolgte nach Empfehlung des Arbeitskreises am 6. Dezember 2019. Die Erwerbe im 3. Umsiedlungsabschnitt Garzweiler verliefen weiterhin mit hoher Dynamik, bereits für rund 75 % der Anwesen wurden Einigungen erzielt.
Der Tagebau Inden hat sich unter dem Einfluss der aktuellen Verfügbarkeits- und Strommarktentwicklung weiter entwickelt und die Versorgung des Kraftwerks Weisweiler sichergestellt.
In 2019 lag die Produktionshöhe von Veredlungsprodukten unter der Vorjahresmenge. Wesentliche Ursache für die Minderung sind konjunkturelle Rückgänge in der Stahl- und Kalkindustrie. Am Knapsacker Hügel wurden die regionalen Kunden (Chemiepark, Papierfabrik, Stadt Hürth (Fernwärme)) ganzjährig mit Wärme und Prozessdampf versorgt. Bei der Mitverbrennung von Klärschlamm und Ersatzbrennstoffen konnte die Menge absolut um ca. 20 Tsd. t gesteigert werden.
Die schrittweise Ausweitung der Aktivitäten im Bereich der thermischen Verwertung und Steigerung des Einsatzes von CO2-neutralen Brennstoffen schreitet planmäßig voran. Die Realisierung von zwei weiteren Klärschlammlinien inklusive des zweiten Bauabschnitts des Klärschlamm-Zwischenlagers am Knapsacker Hügel liegt im Zeit- und Kostenplan. Die Inbetriebnahme der ersten der beiden Klärschlammlinien ist Ende 2019 erfolgt, die der zweiten für Mitte 2020 vorgesehen.
Im Jahr 2019 gab es eine Vielzahl von Veranstaltungen gegen die Braunkohle. Zu nennen sind insbesondere die Proteste vom 12. Mai („Rote Linie“), 19. bis 24. Juni („Ende Gelände“) und 15. bis 27. August („Klimacamp Rheinland“). Insgesamt waren der Betrieb der Kraftwerke und die Stromproduktion trotz der vielfältigen Beeinträchtigungen nicht gefährdet. Gegen alle Straftaten im Zusammenhang mit den erfolgten Besetzungen und Blockaden wird konsequent straf- und zivilrechtlich vorgegangen.
2.3. Kernenergie
Auch nach Abspaltung der Kernenergieaktivitäten auf die RWE Nuclear in 2018 steuert die RWE Power über einen Managementvertrag die RWE Nuclear und ihre Tochterunternehmen. Zwischen der RWE Power und der RWE Nuclear besteht ein Kooperationsvertrag. Danach ist RWE Power für die Vermarktung des in den Kernkraftwerken in Gundremmingen und Lingen produzierten Stroms verantwortlich.
2.4. Wasserkraft
Das Jahr 2019 war in der Sparte „Wasserkraft, Grubengas, Climate Action“ im Wesentlichen geprägt von Großprojekten in den Pumpspeicherkraftwerken und der weiteren Konsolidierung der „Climate Action“-Aktivitäten. So konnte die Erneuerung der Asphaltbetondichtung des Oberbeckens des Pumpspeicherkraftwerks Vianden wie geplant und im genehmigten Projektbudget umgesetzt werden. In sechs Monaten wurden dabei 100.000 m2 Dränage- und Dichtungsschicht erneuert. Eine von Mitarbeitern der RWE Power und der SEO S. A. ausgearbeitete Sonderlösung hat die Kosten gegenüber einer konventionellen Erneuerung nahezu halbiert.
Die Umsetzung des Großprojektes zur Erneuerung der Maschine 10 im Pumpspeicherkraftwerk Vianden startete im April 2019. Beim hierzu notwendigen Entleerungsvorgang der ca. 1.300 m langen Druckrohrleitung kam es zu einem unerwarteten Schaden. Die komplizierten Reparaturarbeiten werden voraussichtlich zu einer Verzögerung der Wiederinbetriebnahme der Maschine 10 führen.
Als weiterer Schritt der Konsolidierung der „Climate Action“-Organisation wurde die „RWE Power Climate Protection China GmbH“ (RPCPC) an die „RWE Technology GmbH“ verkauft und in „RWE Technology International Energy Environment Engineering GmbH“ (RWE TI E3) umbenannt. Hierdurch kann die für Clean Development Mechanism-Aktivitäten der RWE Power aufgebaute Gesellschaft für das wachsende Chinageschäft der RWE Technology GmbH weiter genutzt werden.
2.5. Forschung und Entwicklung
Die Aktivitäten der Forschung und Entwicklung dienen dem kosteneffizienten Betrieb der Kraftwerke, der Steigerung der Flexibilität sowie dem Klima- und Umweltschutz. Zudem entwickeln wir Optionen zur alternativen Nutzung von Braunkohle und zum Recycling von kohlenstoffhaltigen Roh- und Reststoffen.
Unsere Aktivitäten im Bereich der Kraftwerkstechnik zielen darauf ab, die Erkenntnisse zum Einfluss der Kohlequalität auf den Kraftwerksbetrieb zu vertiefen und die Anpassungen des Kraftwerksparks an die sich ändernden Flexibilitätsanforderungen weiter voranzutreiben.
Zur Vorbereitung auf mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte entwickeln und erproben wir neue Emissionsminderungstechniken. Darüber hinaus betreiben wir im Rahmen von EU-geförderten CO2-Nutzungsprojekten Pilotanlagen, in denen alternative emissionsarme Treibstoffe und Basischemikalien hergestellt werden.
Zur Verringerung des CO2-Footprints arbeiten wir an Kohlenstoffkreisläufen und der Speicherung von Stromüberschüssen mit Power-to-X Technologien.
3. Geschäftsentwicklung
3.1. Vermögenslage
Die aus der Bund-/Länder-Einigung und dem Gesetzentwurf zur Beendigung der Kohleverstromung resultierenden Auswirkungen auf RWE Power sind im Jahresabschluss 2019 bereits abgebildet.
Bilanzstruktur
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | % | Mio. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 0 | 5 | 0 |
| Sachanlagen | 1.487 | 14 | 1.947 | 23 |
| Finanzanlagen | 4.234 | 42 | 4.238 | 51 |
| 5.726 | 56 | 6.190 | 74 | |
| Vorabraum | 36 | 0 | - | - |
| Umlaufvermögen | ||||
| Vorräte | 316 | 3 | 242 | 3 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4.306 | 41 | 1.905 | 23 |
| Flüssige Mittel | 2 | 0 | 1 | 0 |
| 4.624 | 44 | 2.148 | 26 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 10.387 | 100 | 8.338 | 100 |
| Passiva | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | % | Mio. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 10 | 1.032 | 12 |
| Kapitalrücklage | 992 | 10 | 992 | 12 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 0 | 13 | 0 |
| 2.037 | 20 | 2.037 | 24 | |
| Sonderposten | 40 | 0 | 40 | 1 |
| Rückstellungen | 5.857 | 56 | 4.589 | 55 |
| Verbindlichkeiten | 2.453 | 24 | 1.672 | 20 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10.387 | 100 | 8.338 | 100 |
Aktiva
Das Sachanlagevermögen hat sich um 460 Mio. € verringert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 451 Mio. € notwendig. Sie sind im Wesentlichen durch die Regelungen zur Beendigung der Kohleverstromung bedingt. Die Finanzanlagen haben sich leicht reduziert.
Der Anstieg des Umlaufvermögens um 2.476 Mio. € auf 4.624 Mio. € ist im Wesentlichen durch die Erfassung der Entschädigungsforderung aus den Regelungen zur Beendigung der Kohleverstromung bedingt (2.600 Mio. €).
Passiva
Die Rückstellungen haben sich auf 5.857 Mio. € erhöht. Der Anstieg der Rückstellungen um 1.268 Mio. € ist vor allem auf die Erhöhung der bergbaubedingten Rückstellungen infolge des Kohleausstiegs zurückzuführen. Diesem Anstieg stehen Absenkungen aufgrund der Anpassungen bei den Eskalations- und Zinssätzen gegenüber. Die Erhöhung der Pensionsrückstellungen um 89 Mio. € ist im Wesentlichen zinsbedingt. Die Restrukturierungsrückstellungen sind auf 322 Mio. € angestiegen (Vorjahr: 21 Mio. €), was überwiegend durch die Beendigung der Kohleverstromung bedingt ist. Gegenläufig haben sich die Rückstellungen für CO2-Zertifikate erzeugungsbedingt um 125 Mio. € verringert.
Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 781 Mio. € auf 2.453 Mio. € angestiegen. Dies ist größtenteils auf die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten zurückzuführen (+ 1.036 Mio. €).
Im Jahresabschluss 2019 sind auf Grund der Regelungen zur Beendigung der Kohleverstromung Entschädigungsansprüche angesetzt, denen Aufwendungen aus Rückstellungserhöhungen und Wertberichtigungen auf Grund des Kohleausstiegs gegenüberstehen. Die Differenz ist als sonstige Verbindlichkeit passiviert. Ursächlich für die Differenz sind vor allem handelsrechtliche Bewertungsregeln: So sind die Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Durchschnittszinssatz ist indes deutlich höher als der Marktzinssatz zum Bilanzstichtag. Daraus resultiert, dass die Verpflichtungen unterhalb ihres tatsächlichen Zeitwerts erfasst werden müssen.
Die Eigenkapitalquote der RWE Power liegt bei rund 20 % (Vorjahr: 24 %).
3.2. Finanzlage
3.2.1. Finanzierung
Die RWE Power ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Die RWE Power führt ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf oder -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2019 um 483 Mio. € auf 973 Mio. € gesunken.
Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 47 Mio. € (Vorjahr: Mittelzufluss i.H.v. 147 Mio. €).
3.2.2. Investitionen
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf 263 Mio. € und lagen damit auf Vorjahresniveau. Im Wesentlichen handelt es sich um Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke.
3.3. Ertragslage
Das Ergebnis nach Steuern der RWE Power hat sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um -290 Mio. € auf -56 Mio. € verschlechtert. Das Zinsergebnis hat sich um 498 Mio. € auf -505 Mio. € reduziert. Gegenläufig verminderte sich der Materialaufwand aufgrund geringerer CO2-Kosten.
3.3.1. Produktion und Absatz
Das Stromaufkommen der RWE Power belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt ca. 70 TWh (davon 48 TWh Braunkohle (inkl. Veredlung), 2 TWh Wasserkraft, 20 TWh Kernkraft) und lag damit ca. 21 % unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: ca. 90 TWh).
Begründet ist dies im Wesentlichen dadurch, dass - neben der Minderförderung infolge des OVG-Beschlusses - hauptsächlich marktpreisbedingt die Braunkohlenanlagen in 2019 häufiger stillstanden. Außerdem hat sich die Verfügbarkeit verringert.
Hinzu kommt die gestufte Vorgehensweise bei der Überführung von Blöcken in die Sicherheitsbereitschaft.
Im Zuge der RWE/E.ON-Transaktion hat die RWE Nuclear ab 1. Oktober 2019 die Minderheitenanteile von E.ON an den Kraftwerken in Gundremmingen und Lingen übernommen. Damit hat sich das Stromaufkommen aus Kernenergie entsprechend erhöht. Das Stromaufkommen aus Kernenergie bezieht die RWE Power im Rahmen des Kooperationsvertrages von der RWE Nuclear und erhält dafür einen Anteil an der am Markt erzielten Marge.
Die Vermarktung der weitgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power.
3.3.2. Umsatz und Ergebnis
Die Umsatzerlöse vermindern sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr vor allem mengenbedingt um 132 Mio. € auf 2.988 Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2.264 Mio. € auf 2.555 Mio. € erhöht. Die Erfassung der Entschädigungsansprüche in Höhe von 2,6 Mrd. € - gemindert um die Beträge, denen die Bildung einer sonstigen Verbindlichkeit i.H.v. 1.036 Mio. € gegenüber steht - hat zu höheren Erträgen geführt. Darüber hinaus sind aus der Anpassung der Eskalationsrate im abgelaufenen Geschäftsjahr höhere Erträge aus der Aktualisierung der Bergbaurückstellungen entstanden als im Vorjahr (+ 718 Mio. €).
Aus der Aktivierung von Vorabraum hat sich ein Ertrag i.H.v. 36 Mio. € ergeben.
Der Materialaufwand beträgt 1.227 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 277 Mio. € verringert, was insbesondere auf einen verminderten CO2-Aufwand zurückzuführen ist.
Der Personalaufwand lag mit 1.098 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Abschreibungen 703 Mio. €. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (444 Mio. €) beruht im Wesentlichen auf den außerplanmäßigen Abschreibungen der Kraftwerke und Tagebaue.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 2.201 Mio. € um 1.701 Mio. € über dem Vorjahreswert. Der Anstieg beruht hauptsächlich auf den durch den Kohleausstieg gestiegenen Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen i.H.v. 1.503 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) sowie den Restrukturierungsaufwendungen i.H.v. 306 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €).
Das Ergebnis aus Finanzanlagen beträgt 79 Mio. € und hat sich damit ggü. dem Vorjahr um 40 Mio. € reduziert, was größtenteils auf höhere Aufwendungen aus der Verlustübernahme zurückzuführen ist.
Das negative Zinsergebnis i.H.v. von 505 Mio. € hat sich um 498 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert verschlechtert. Im Vorjahr war aus der Anpassung der Ableitungsmethodik für den Diskontierungszinssatz für die bergbaubedingten Rückstellungen ein Ertrag i.H.v. 231 Mio. € entstanden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr führte die Zinssatzabsenkung hingegen zu einem Aufwand i.H.v. 330 Mio. €. Aufgrund hoher Erträge des Deckungsvermögens hat sich der Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen trotz eines geringeren Rechnungszinses um insgesamt 48 Mio. € verringert.
Das Ergebnis nach Steuern beträgt -56 Mio. €. Der Ertrag aus der Verlustübernahme von der RWE AG beträgt entsprechend 56 Mio. €.
3.3.3. Bereinigtes EBITDA nach IFRS
Die Steuerungskennzahl der RWE Power ist das bereinigte EBITDA nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen bereinigt um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind, sowie um Sondervorgänge.
Die RWE Power weist im Jahresabschluss 2019 nach HGB ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -56 Mio. € aus. Das Ergebnis vor Steuern stimmt mit diesem Betrag überein. Steuern werden durch den Organträger RWE AG abgeführt. Eine konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Eliminierung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 207 Mio. € ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von -263 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht unter anderem aus der unterschiedlichen Bilanzierung des Kohleausstiegs, Bewertungsunterschieden bei der Ermittlung des CO2-Aufwands und der Rückstellungen, den daraus entstehenden unterschiedlichen Aufzinsungserfordernissen sowie aus unterschiedlichen Abschreibungsregeln.
Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem bereinigten EBITDA von 254 Mio. €, den Abschreibungen von -179 Mio. €, dem neutralen Ergebnis von 238 Mio. € und dem Finanzergebnis i.H.v. von -576 Mio. €.
Das bereinigte EBITDA nach IFRS des Vorjahres betrug 253 Mio. €. Geringere Stromerlöse wurden durch geringere Kosten für die Stromerzeugung ausgeglichen.
Aus der Aktivierung von Vorabraum entstand ein Ertrag von 36 Mio. € (Vorjahr: kein Ertrag). Gegenläufig hat sich das Beteiligungsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 29 Mio. € verringert.
3.4. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke 57,7 Mio. t CO2 und hat sich damit um 20,3 Mio. t CO2 gegenüber dem Vorjahr verringert.
4. Personal
Die Zahl der Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 230 auf 8.977 am 31. Dezember 2019 verringert. Grund hierfür ist die personalwirtschaftliche Umsetzung verschiedener, konzerninterner Umstrukturierungsprojekte sowie die Fortführung von Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz.
Am 25. Januar 2019 hat die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ihren Abschlussbericht zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung vorgelegt und an die Bundesregierung übergeben. Die sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Einigung über die Umsetzung des KWSB-Beschlusses ergebende drastische und bereits sehr frühzeitig beginnende Kapazitätsreduktion wird bei der RWE Power zu einem signifikanten Personalabbau führen. Voraussichtlich werden bereits kurzfristig über 3.000 Stellen wegfallen; bis 2030 werden es insgesamt etwa 6.000 sein. Dieser Ausstieg soll sozialverträglich und im Einvernehmen mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern gestaltet werden. Die Bundesregierung hat bereits entsprechend der Kommissionsempfehlung einen sozialverträglichen Personalabbau durch gesetzliche Regelungen für ein Anpassungsgeld und den Ausgleich entstehender Rentenabschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Die genauere Umsetzung des erforderlichen Personalabbaus soll in einem Tarifvertrag geregelt werden.
Die Tarifvertragsparteien haben sich im 2. Quartal des Jahres 2019 auf eine vorzeitige Verlängerung der wesentlichen tarifvertraglichen Regelwerke verständigen können. Damit wurden der Manteltarifvertrag für die Tarifgruppe RWE, der Tarifvertrag zum Rationalisierungsschutz sowie der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (switch) unverändert bis Ende 2024 verlängert.
Die LTIF-Unfallquote der RWE Power ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 um 0,5 auf 3,3 gestiegen. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 85 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug die gesundheitsbedingte Ausfallquote, die die Ausfallzeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfällen und Kuren beinhaltet, 8,7 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % gestiegen.
Gesundheit und Arbeitssicherheit haben für die RWE Power einen hohen Stellenwert. Die RWE Power wird auch in Zukunft weiter aktiv daran arbeiten, hier höchste Maßstäbe zu erfüllen und die Gesundheit, den Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin jederzeit zu gewährleisten.
5. Chancen und Risiken
Die RWE Power ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Mit Unterstützung von Fachabteilungen werden identifizierte Risiken/Chancen durch operative Einheiten hinsichtlich der erwarteten Schadens-/ Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient in erster Linie die erwartete Ergebniswirkung. Zusätzlich erfolgt eine Betrachtung für Nettoschulden, Eigenkapital und Liquidität. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht.
Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.
Ein Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten regelmäßig über alle als wesentlich einzustufenden Risiken. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Im Folgenden beschreiben wir die Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Den Fortbestand der RWE Power gefährdende Risiken waren Ende 2019 nicht bekannt.
5.1. Marktrisiken
Die RWE Supply & Trading GmbH steuert - im Auftrag der RWE Power - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Die für die Vermarktung der liquiden Commodity-Positionen zuständige RWE Supply & Trading GmbH leitet daraus Sicherungsgeschäfte für den braunkohlenintensiven Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. gekauften offenen Mengen.
Unsere wesentlichen Marktrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren, zweistelligen Millionenbetrag belasten. Hierbei handelt es sich um eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Abschätzung des möglichen Ergebniseffekts.
5.2. Umfeldrisiken und -chancen
Aktuell gibt es tiefgreifende Veränderungen im Energiemarkt und eine schwierige wirtschaftliche Marktsituation für Kraftwerksbetreiber in Deutschland. Sollte die von den Regierungen angestrebte Umstellung auf eine weniger CO2-emittierende Stromerzeugung noch weitere Belastungen von konventionellen Kraftwerken mit sich bringen, besteht das Risiko einer Wertkorrektur der gehaltenen Aktiva.
Erhebliche Risiken für das Kraftwerksportfolio der RWE Power resultieren aus der CO2-Minderungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Eine solche Politik könnte zu einem weiteren spürbaren Anstieg des relevanten CO2-Preises führen. Entweder durch eine über die aktuelle Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) hinausgehende weitere Verschärfung des ETS oder durch die Einführung eines CO2-Mindestpreises, um den Zertifikatpreis stärker als durch das ETS veranlasst zu erhöhen.
Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hatten, wie oben beschrieben, der Bund und die Länder eine Einigung erzielt. Daran und an die Gespräche zwischen Bundesregierung und Betreibern anknüpfend hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz verabschiedet und in den Gesetzgebungsprozess gegeben. Für die Braunkohlekraftwerke und die planmäßige Fortführung der Tagebaue bestehen insbesondere daraus weiterhin grundsätzlich beherrschbare Risiken für den Fall, dass das mit der Bundesregierung verhandelte Eckpunktepapier nicht in einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesregierung mündet oder dass es am Gesetzentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch wesentliche Änderungen gibt oder die erzielte Verständigung nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, in einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesregierung mündet.
Zudem besteht das Risiko, dass die beihilferechtliche Freigabe durch die EU-Kommission nicht erteilt wird und damit das Gesamtpaket wieder aufgeschnürt wird. Davon geht RWE aber nicht aus.
Die Reduktion von Stromerzeugungskapazitäten - als Folge der Vereinbarungen zwischen Bund und Betreibern zum Kohleausstieg - könnte zu steigenden Marktpreisen für Strom führen, die positive Effekte auf die Umsatzerlöse der verbleibenden Kraftwerkskapazitäten hätten.
Für Strom, der an Letztverbraucher geliefert wird oder letztverbraucht wird, ist EEG-Umlage zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die EEG-Umlage aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen (u.a. sog. Amnestieregelung) im Einzelfall entfallen. RWE Power hat von der Amnestieregelung in begründeten Einzelfällen Gebrauch gemacht. Derzeit werden im Auftrag der Netzbetreiber marktweit alle geltend gemachten Amnestiefälle geprüft. Entsprechend ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall EEG-Umlage zu zahlen bzw. für die Vergangenheit nachzuzahlen ist. Aktuell ist nicht zu erkennen, dass in einem der von RWE Power geltend gemachten Fälle die Voraussetzungen der Amnestieregelung eindeutig nicht gegeben wären.
Die neuen EU-Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen aus Kraftwerken sind in nationales Recht umzusetzen. Grundlage für die Implementierung sind die Schlussfolgerungen zur best-verfügbaren Technik aus dem sog. BREF-LCP-Prozess mit ambitionierten Emissionsminderungszielen für Luftschadstoffe. Bei der Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der deutsche Gesetzgeber insbesondere bei den Stickoxid- und Quecksilberemissionen für Großkraftwerke Grenzwerte festlegt, die über die EU-Mindestanforderungen deutlich hinausgehen, was entsprechend hohe Nachrüstungsmaßnahmen und erhebliche zusätzliche Aufwendungen nach sich ziehen würde.
Unsere wesentlichen Umfeldrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem mittleren, dreistelligen Millionenbetrag (wahrscheinlichkeitsgewichtet) belasten.
5.3. Betriebsrisiken
Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z.B. infolge von Materialschäden und technischen Fehlfunktionen, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von der RWE Power in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen würden das Ergebnis belasten. Tatsächliche daraus resultierende Einkommensverluste beziehen sich auf nicht versicherte Schäden.
Unsere wesentlichen Betriebsrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem hohen, zweistelligen Millionenbetrag (wahrscheinlichkeitsgewichtet) belasten.
5.4. Finanzrisiken
Ein niedrigerer Diskontierungszinssatz oder eine höhere Kostensteigerungsrate kann zu einem geringeren bergbauspezifischen Nettozins zur Bemessung der Rückstellungen im Bereich des Braunkohlebergbaus führen. Ein niedrigerer Nettozins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Außerdem ist die RWE Power Kreditrisiken aus unterschiedlichen Verträgen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Lieferung technischer Hauptkomponenten für unsere Kraftwerke. Seitens der RWE Power wird die Markt- und Wettbewerbssituation beobachtet und das betreffende Rating für Auftragnehmer wiederkehrend geprüft. Durch verschiedene Maßnahmen, u.a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten und Vertragsklauseln, die Vergabe von Kreditlimiten sowie die Erstellung und das Monitoring von Ratings wird das Risiko entsprechend minimiert.
Unsere wesentlichen Finanzrisiken könnten das Ergebnis im Mittelfristzeitraum mit einem hohen, zweistelligen Millionenbetrag (wahrscheinlichkeitsgewichtet) belasten.
5.5. Chancen
Im Falle steigender Marktpreise besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Strommengen höhere Absatzpreise realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt.
6. Prognosebericht
Die schwierige Phase der konventionellen Stromerzeugung hält weiter an. Die zunehmende Einspeisung der Erneuerbaren bei gleichzeitig annähernd stabiler Stromnachfrage hat - trotz des zuletzt beobachteten Anstiegs - zu gegenüber der Vergangenheit geringeren Strom-Großhandelspreisen geführt. Gleichzeitig nehmen die CO2-Preise weiter zu und das Niveau der Gas-Preise ist relativ niedrig. Die Folgen sind im Vergleich zur Vergangenheit deutlich verringerte Auslastungen und Margen.
Das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung sowie der abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag werden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben.
Die deutlichen Veränderungen, die in der deutschen Politik und auch auf europäischer Ebene diskutiert werden, könnten zusätzliche signifikante finanzielle Belastungen für die konventionelle Stromerzeugung mit sich bringen.
Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Fortführung unserer Effizienzsteigerungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens sowie die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung von Strukturen und Prozessen. Unsere Erzeugungsanlagen stellen wir kontinuierlich auf den Prüfstand und optimieren das Portfolio übergreifend und dauerhaft weiter. Unwirtschaftliche Kapazitäten werden konsequent vom Markt genommen und die kommerziellen Verfügbarkeiten möglichst weiter verbessert.
Die Unternehmensplanung der RWE Power basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Investitionen im Planungszeitraum sind durch Umsiedlungsprojekte im Zusammenhang mit dem Tagebau sowie durch zyklische Kraftwerksrevisionen geprägt. Sie sind deshalb Schwankungen unterworfen.
6.1. Konjunktur
Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2020 voraussichtlich um rund 2,5 % steigen. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums sollte sich in diesem Jahr um rund 1 % erhöhen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Der Sachverständigenrat hält für 2020 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die starke Beschäftigungssituation und die steigenden verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten.
6.2. Strom- und Gasnachfrage
Nachdem die Temperaturen im Jahr 2019 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2020 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen.
6.3. Energiepreise
Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2020 bei zuletzt (6. Januar 2020) rund 65 $/bbl bzw. 58 $/t und damit etwa 1 % über bzw. 9 % unter den Preisniveaus des Jahres 2019. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2020 werden zurzeit mit rund 13,3 €/MWh gehandelt und somit ca. 2 % unter dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Für CO2-Zertifikate werden aktuell leicht niedrigere Preise erwartet: Forwards für 2020 liegen mit rund 24 €/t etwa 3 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2019. Im Strommarkt notieren die Base-Forwardkontrakte 2020 mit durchschnittlich knapp 40 €/MWh ca. 5 % über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2019, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 48 €/MWh ca. 18 % über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen.
6.4. Ausblick
Wir erwarten, dass unsere gesicherten Absatzpreise im kommenden Jahr steigen werden. Der Stromabsatz erhöht sich durch die Übernahme der Minderheitsanteile an den Kernkraftwerken Emsland und Gundremmingen von E.ON, durch die RWE Nuclear.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir für 2020 ein bereinigtes EBITDA nach IFRS deutlich über dem Vorjahr.
7. Erklärung zur Unternehmensführung
Die Gesellschafterin der RWE Power hat für den ersten definierten Erfüllungszeitraum (1. Juli 2015 bis 30. Juni 2017) des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % beschlossen. Diese Zielquoten sind für den Vorstand erreicht, für den Aufsichtsrat (4,76 %) nicht erreicht worden. Mit dem schriftlichen Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2017 wurde für den zweiten definierten Erfüllungszeitraum (1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022) erneut die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % beschlossen.
Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand für den Erfüllungszeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022 die Zielquote von 10 % für die erste (Stand zum 31. Dezember 2019: 5,3 %) und 17 % für die zweite Führungsebene (Stand zum 31. Dezember 2019: 12,9%) festgelegt.
Köln und Essen, 04. Februar 2020
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Frank Weigand
Dr. Lars Kulik
Nikolaus Valerius
Ralf Giesen
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Aktiva
| Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | III (1) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 5 | |
| Sachanlagen | 1.487 | 1.947 | |
| Finanzanlagen | 4.234 | 4.238 | |
| 5.726 | 6.190 | ||
| Vorabraum | III (2) | 36 | - |
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | III (3) | 316 | 242 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | III (4) | 4.306 | 1.905 |
| Flüssige Mittel | III (5) | 2 | 1 |
| 4.624 | 2.148 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1 | 0 | |
| 10.387 | 8.338 |
Passiva
| Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | III (6) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 | |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 | |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 | |
| 2.037 | 2.037 | ||
| Sonderposten | III (7) | 40 | 40 |
| Rückstellungen | III (8) | 5.857 | 4.589 |
| Verbindlichkeiten | III (9) | 2.453 | 1.672 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | III (10) | 0 | 0 |
| 10.387 | 8.338 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
| Anhang | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | IV (1) | 2.988 | 3.120 |
| Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer | -6 | -5 | |
| Umsatzerlöse (inklusive Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer) | 2.982 | 3.115 | |
| Bestandsveränderungen | 35 | 1 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 27 | 31 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | IV (2) | 2.555 | 291 |
| 5.599 | 3.438 | ||
| Materialaufwand | IV (3) | -1.227 | -1.504 |
| Personalaufwand | IV (4) | -1.098 | -1.053 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | IV (5) | -703 | -259 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | IV (6) | -2.201 | -500 |
| -5.229 | -3.316 | ||
| Ergebnis Finanzanlagen | IV (7) | 79 | 119 |
| Zinsergebnis | IV (8) | -505 | -7 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | IV (9) | - | - |
| Ergebnis nach Steuern | -56 | 234 | |
| Ertäge aus Verlustübernahme / Aufwand aus Gewinnabführung | 56 | -234 | |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - | - | |
| Bilanzgewinn / Bilanzverlust | - | - |
Anhang zum 31. Dezember 2019
I. Allgemeine Grundlagen
Die RWE Power AG mit Sitz in Köln und Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres auf Braunkohle und Wasserkraft basierenden Kraftwerksparks ist. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Zudem trägt die RWE Power die unternehmerische Verantwortung für die Kernenergieaktivitäten des RWE-Konzerns.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln B des Amtsgerichts Köln unter HRB 117 und im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.
Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen.
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der aus dem Jahr 1960 stammt.
Die RWE AG hat der RWE Power gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG am 23. Dezember 2019 erneut mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien - und damit mehr als der vierte Teil der Aktien - und eine Mehrheitsbeteiligung an der RWE Power gehören und dass ihr die Beteiligung auch bereits vor dem 1. Oktober 2017 gehörte.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.
Aus diesem Grund wird die RWE Power AG von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.
Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.
Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet. Beträge kleiner 0,5 Mio. € werden mit „0" dargestellt und Beträge mit Nullwerten werden mit „-" angegeben.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Abweichend von der in § 266 HGB dargestellten Bilanzgliederung wird zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen der Vorabraum aus den Braunkohletagebauen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Abraummassen, die Kohlemengen zuzuordnen sind, die erst in zukünftigen Rechnungsperioden abgebaut werden. Damit ist der Vorabraum ein Abgrenzungsposten, der jedoch nicht die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens i.S.d. § 250 HGB erfüllt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die RWE Power AG erstellt keinen eigenen, für Unternehmen des Rohstoffsektors vorgeschriebenen Zahlungsbericht nach § 341 q-y HGB, sondern wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Bundesanzeiger.
Am 29. Januar 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis 2038 beschlossen. Er basiert auf den Vereinbarungen aus der Bund-/Länder-Einigung, die am 16. Januar 2020 von der Bundesregierung vorgestellt wurde.
Die daraus resultierenden Auswirkungen auf RWE Power sind im Jahresabschluss 2019 bereits abgebildet. Die Anpassung des Braunkohlenabbau- und Rekultivierungsplanes hat zu einer Erhöhung der Bergbaurückstellungen geführt. Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Kraftwerke und Tagebaue aufgrund verkürzter Restlaufzeiten vorgenommen und Restrukturierungsrückstellungen für Personalmaßnahmen, die von RWE im Rahmen des beschleunigten Kohleausstiegs zu tragen sind, gebildet. Außerdem wurde der erwartet Entschädigungsanspruch unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, in der Regel 3-20 Jahre, abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.
Die Sachanlagen werden regelmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.
Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 33 / 50 |
| Technische Anlagen | |
| Thermische Kraftwerke | 15 / 25 |
| Wasserkraftwerke | 25 / 50 |
| im Tagebaubereich | 4 - 10 und 25 |
| im Veredlungsbereich | 15 |
| Tagebauaufschlüsse | 44 bzw. 52 |
| Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) | 15 - 25 |
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Niedrigere beizulegende Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.
Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorabraums erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.
Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Herstellungskosten für fertige bzw. unfertige Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.
CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Sonderposten mit Rücklageanteil aufgrund von Übertragungen gemäß § 6b EStG, die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) innerhalb des Sonderpostens ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.
Außerdem werden innerhalb des Sonderpostens steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.
Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet. Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat November bzw. Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2019 beträgt 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2019 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 158 Mio. €, der - sofern nicht ausreichend frei verfügbare Rücklagen bestehen - ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.
Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
| In % | Lohn- und Gehaltssteigerungen | Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Pensionsverpflichtungen | 2,35% | 2,35% | 1,60% | 1,60% |
| Deputatverpflichtungen | - | - | 1,60% | 1,60% |
| Restrukturierungsmaßnahmen | - | - | 1,00% | 1,00% |
| Altersteilzeit | 2,10% | 2,10% | - | - |
| Jubiläumsverpflichtungen | 2,35% | 2,35% | - | - |
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden, abweichend zu Pensionen, keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.
Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens, d.h. dem Rücknahmepreis per 31. Dezember. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogenen Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.
Die bergbaubedingten Rückstellungen sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert sind. In Teilen basieren die Kostenschätzungen auf externen Gutachten. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Die erwarteten Ausgaben werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht jedoch nur durchschnittliche Marktzinssätze mit Laufzeiten für die nächsten fünfzig Jahre. Darüber hinausgehende Zeiträume diskontiert RWE Power mit einem nachhaltigen langfristigen Zinssatz.
Sonstige Rückstellungen beinhalten u. a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. für Beschaffungs- und Liefergeschäfte, für Rückgabeverpflichtungen von CO2-Rechten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Restrukturierungsmaßnahmen.
Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels des Anwartschaftsbewertungsverfahrens durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 1,97 % p. a. (Vorjahr: 2,32 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,35 % p. a. (Vorjahr: 2,35 % p. a.).
Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 0,72 % p. a. (Vorjahr: 0,97 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.).
Die Bewertung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 0,63 % p. a. (Vorjahr: 0,87 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.) unterstellt.
Für die Verpflichtungen zur Einreichung von CO2-Emissionsrechten bei der zuständigen Behörde (DEHSt) wird eine Rückstellung gebildet. Diese wird mit dem Buchwert der dafür aktivierten sowie dem Vertragspreis der mit der RWE Supply & Trading GmbH kontrahierten CO2-Rechte bewertet. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Zertifikate gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Emissionsrechte am Stichtag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Auf Grund der ertragssteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power AG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.
Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.
Zur Absicherung von Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisen-Kassakurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer, Energiesteuer auf Erdgas und Kohlesteuer ausgewiesen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 451 Mio. €. Sie sind überwiegend durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 bedingt.
(2) Vorabraum
Zum 31. Dezember 2019 wurde Vorabraum i.H.v. 36 Mio. € aktiviert, da die Kohleförderung in den Tagebauen im Verhältnis zur Abraumförderung geringer ausfiel.
(3) Vorräte
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 204 | 191 |
| CO2-Emissionsrechte | 92 | 30 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 18 | 19 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2 | 2 |
| 316 | 242 |
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in Mio. € | 31.12.2019 | RLZ * > 1 Jahr | 31.12.2018 | RLZ * > 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33 | - | 26 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.517 | - | 1.704 | - |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 8 | - | 10 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.748 | 2.434 | 165 | 6 |
| 4.306 | 2.434 | 1.905 | 6 |
* RLZ = Restlaufzeit
Gemäß dem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg steht RWE Power eine Entschädigung als Betreiberin der betroffenen Braunkohleanlagen im Rheinland i.H.v. 2.600 Mio. € zu, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen ist. RWE Power erwartet, dass der rechtliche Anspruch auf die Entschädigung mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und des öffentlich-rechtlichen Vertrags im Laufe des Jahres 2020 entstehen wird.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 414 Mio. € (Vorjahr: 184 Mio. €) und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen i.H.v. 128 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten außerdem das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG i.H.v. 973 Mio. € (Vorjahr: 1.456 Mio. €).
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfällt ein geringfügiger Betrag (Vorjahr: geringfügiger Betrag) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(5) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) und den Kassenbestand in geringfügiger Höhe (Vorjahr: geringfügiger Betrag).
(6) Eigenkapital
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 |
| davon andere Gewinnrücklagen | (13) | (13) |
| 2.037 | 2.037 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.
Die Kapitalrücklage ist i.H.v. 992 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet.
(7) Sonderposten
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Sonderposten für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen | 4 | 4 |
| Sonderposten mit Rücklageanteil | 36 | 36 |
| 40 | 40 |
Steuerrechtlich bedingte Sonderposten wurden bis zum 31. Dezember 2009 auf der Grundlage von §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG -Konjunkturmaßnahmen-, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz gebildet.
Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres nur geringfügig erhöht. Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens standen Aufwendungen aus der Zuführung des Sonderpostens aufgrund der Zuschreibung von Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben worden waren, gegenüber.
(8) Rückstellungen
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 889 | 800 |
| Bei zehnjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz | (889) | (800) |
| Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz | (1.047) | (968) |
| Unterschiedsbetrag | (158) | (168) |
| Bergbaubedingte Rückstellungen | 3.797 | 2.787 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.171 | 1.002 |
| 5.857 | 4.589 |
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
| in Mio. € | Historische Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Erfüllungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) | 357 | 365 | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | (346) | (354) | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | (11) | (11) | - |
| Pensions- und ähnliche Verpflichtungen | - | - | 1.254 |
| Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) | 889 |
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.
Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren. Der Anstieg der bergbaubedingten Rückstellung ist im Wesentlichen auf den Kohleausstieg und die damit verbundenen höheren Kosten für die Wiedernutzbarmachung zurückzuführen.
Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. für Beschaffungs- und Liefergeschäfte, für die Rückgabeverpflichtung von CO2-Rechten und für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, z. B. aus Restrukturierungsmaßnahmen, gebildet worden. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen aufgrund der Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg zurückzuführen.
(9) Verbindlichkeiten
| In Mio. € | 31.12.2019 | RLZ * < = 1 Jahr | RLZ * > 1 Jahr | RLZ * > 5 Jahre | 31.12.2018 | RLZ * < = 1 Jahr | RLZ * > 1 Jahr | RLZ * > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Erhaltene Anzahlungen | 2 | 2 | - | - | 3 | 3 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 228 | 228 | 0 | 0 | 247 | 247 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 994 | 994 | - | - | 1.240 | 1.240 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 77 | 77 | - | - | 66 | 66 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.152 | 156 | 996 | 693 | 116 | 90 | 26 | 3 |
| davon aus Steuern 1 | (21) | (21) | (-) | (-) | (21) | (21) | (-) | (-) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (2) | (2) | (-) | (-) | (2) | (2) | (-) | (-) |
| 2.453 | 1.457 | 996 | 693 | 1.672 | 1.646 | 26 | 3 |
1 Verb. aus einbehaltener Lohn- u. Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
* RLZ = Restlaufzeit
Im Jahresabschluss 2019 sind auf Grund des Gesetzentwurfs zur Beendigung der Kohleverstromung Entschädigungsansprüche angesetzt, denen Aufwendungen aus Rückstellungserhöhungen und Wertberichtigungen auf Grund des Kohleausstiegs gegenüberstehen. Die Differenz aufgrund handelsrechtlicher Bewertungsregeln ist i.H.v. 1.036 Mio. € als sonstige Verbindlichkeit passiviert. So sind die Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Der Durchschnittszinssatz ist indes deutlich höher als der Marktzinssatz zum Bilanzstichtag. Daraus resultiert, dass die Verpflichtungen unterhalb ihres tatsächlichen Zeitwerts erfasst werden müssen.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 826 Mio. € auf Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 811 Mio. €), 142 Mio. € auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 209 Mio. €) und 26 Mio. € auf Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen (Vorjahr: 219 Mio. €). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen Verbindlichkeiten i.H.v. 77 Mio. € auf Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr: 66 Mio. €) und Verbindlichkeiten in geringfügiger Höhe auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: keine Verbindlichkeiten). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten keine Darlehensverbindlichkeiten (Vorjahr: keine Darlehensverbindlichkeiten).
Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.
(10) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passivischen Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen geringfügigen Betrag auf (Vorjahr: geringfügiger Betrag) und entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.
(11) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)
Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der untenstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 1.887 | 1.702 |
| davon zu Gunsten verbundener Unternehmen | (1.887) | (1.702) |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 137 | 131 |
| 2.024 | 1.833 |
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.864 Mio. € (Vorjahr: 1.682 Mio. €).
Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen in der Eigenschaft als Arbeitgeber für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 365 Mio. €. Davon entfallen 354 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 11 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 346 Mio. €.
Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und zwei Merkposten von jeweils 1,00 €.
Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft i.H.v. 94 Mio. € (105 Mio. US-$) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals aus dem Jahr 1991.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.
Gemäß dem Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz) haften die RWE Power als ehemalige Betreiberin der Kernenergieanlagen und die RWE AG als herrschendes Unternehmen nach wie vor für die bei der RWE Nuclear und ihren Töchtern nach den gesetzlichen Regelungen bestehenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen für die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau der Anlagen nach § 7 Abs. 3 AtG sowie für die geordnete Beseitigung der radioaktiven Abfälle nach § 9a Abs. 1 S. 1 AtG.
(12) Finanzinstrumente
Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten derivativer Finanzinstrumente klar geregelt.
Folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2019 bestehenden derivativen Finanzinstrumente:
| in Mio. € | Nominalvolumen | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|---|
| positiv | negativ | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisenderivate | - | - | - | - |
| Commodity-Derivate | 29 | - | 1 | - |
| 29 | 0 | 1 | 0 |
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Vertragspartner.
Für Commodity-Derivate sind keine Rückstellungen für drohende Verluste bilanziert.
(13) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB
Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
(14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 5,8 Mrd. €.
Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 52 Mio. €. Das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.
Zahlungsverpflichtungen aus künftigen Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken Dritter i.H.v. 4,5 Mrd. €. Davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig. Zahlungsverpflichtungen aus konzern-internen Strombezügen belaufen sich auf 1,2 Mrd. €, wobei 0,4 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig sind.
Aus Operating-Leasingverhältnissen bestehen Zahlungsverpflichtungen i.H.v. 68 Mio. €. Davon sind 12 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.
Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Umsatzerlöse
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2019 | 1.1. - 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Strom | 2.439 | 2.554 |
| Rohkohle und Kohleprodukte | 302 | 322 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 247 | 244 |
| 2.988 | 3.120 |
Die Umsatzerlöse sind größtenteils im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.
(2) Sonstige betriebliche Erträge
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Anlagenabgängen | 33 | 36 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 901 | 181 |
| Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens | 0 | 2 |
| Weiterberechnungen | 11 | 10 |
| Erträge aus Wechselkursänderungen | 0 | 1 |
| Entschädigungen | 1.564 | - |
| Sonstiges | 46 | 61 |
| 2.555 | 291 |
Soweit die aus dem Kohleausstieg entstehenden Aufwendungen bereits im Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr enthalten sind, wurde der aktivierte Entschädigungsanspruch in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2.264 Mio. € auf 2.555 Mio. € erhöht. Die Erfassung der Entschädigungsansprüche im Höhe von 2,6 Mrd. € - gemindert um die Beträge, denen die Bildung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber steht - hat zu Erträgen i.H.v. 1.564 Mio. € geführt.
Aus Anlagenabgängen und Auflösungen von Rückstellungen resultierten im abgelaufenen Berichtsjahr periodenfremde Erträge i.H.v. 934 Mio. €. Hierin sind Auflösungen der bergbaubedingten Rückstellungen i.H.v. von 871 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen auf die Anpassung der Eskalationsrate auf aktuelle Inflationserwartungen zurückzuführen sind.
(3) Materialaufwand
| in Mio. € | 1.1. - 31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 831 | 1.119 |
| davon CO2 Aufwand | (294) | (418) |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 396 | 385 |
| 1.227 | 1.504 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge. Darin enthalten ist auch der Fremdstrombezug i. H. v. 540 Mio. € (Vorjahr: 485 Mio. €). Er enthält die Aufwendungen für den von der RWE Nuclear bezogenen Strom.
(4) Personalaufwand
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 735 | 705 |
| Soziale Abgaben | 148 | 151 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 215 | 197 |
| davon für Altersversorgung | (213) | (196) |
| davon für Altersversorgung (eigenbilanziert) | (41) | (59) |
| davon für Altersversorgung von RWE AG belastet | (172) | (137) |
| 1.098 | 1.053 |
Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.
Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung hängt maßgeblich mit der Absenkung des Rechnungszinses zusammen.
Mitarbeiter(-innen) im Jahresdurchschnitt
| Mitarbeiter(-innen) im Jahresdurchschnitt in Mitarbeiteräquivalenten | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Angestellte | 3.571 | 3.506 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 5.531 | 5.736 |
| 9.102 | 9.242 |
Die Angabe der Mitarbeiter(-innen) im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Diese entsprechen Mitarbeitern(-innen) gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad.
(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 451 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €). Sie sind im Wesentlichen durch den Kohleausstieg bedingt.
(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 10 | 4 |
| Aufwendungen aus Wechselkursänderungen | 0 | 1 |
| Aufwendungen für Fremdleistungen | 219 | 232 |
| Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 306 | 38 |
| Aufwendungen für IT-Dienstleistungen | 44 | 36 |
| Sonstige Steuern | 6 | 7 |
| Übrige | 1.616 | 182 |
| 2.201 | 500 |
Der Anstieg der Restrukturierungsaufwendungen hängt im Wesentlichen mit dem Kohleausstieg zusammen.
Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 1.503 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) auf die Zuführung zu den Bergbaurückstellungen, die im Wesentlichen auf die höheren Kosten für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue aufgrund des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis 2038 zurückzuführen sind.
(7) Ergebnis aus Finanzanlagen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 70 | 73 |
| Aufwendungen aus der Verlustübernahme | -26 | 0 |
| Erträge aus Beteiligungen | 4 | 4 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | () | () |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 31 | 42 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (30) | (42) |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | 0 |
| 79 | 119 |
(8) Zinsergebnis
| in Mio. € | 1.1. - 31.12.2019 | 1.1.-31.12.2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 231 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (0) | (0) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -505 | -238 |
| davon an verbundene Unternehmen | (0) | (0) |
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | (-504) | (-236) |
| -505 | -7 |
Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist die Erhöhung der bergbaubedingten Rückstellung auf Grund gesunkener Zinsen i.H.v. 330 Mio. € enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die Änderung der Zinsableitungsmethodik für die bergbaubedingten Rückstellungen zu einem Zinsertrag i.H.v. 231 Mio. € geführt, der unter den sonstigen Zinsen und Erträgen ausgewiesen wurde. Aus der Aufzinsung der Bergbaurückstellungen und der sonstigen Rückstellungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Zinsaufwendungen i.H.v. 93 Mio. € entstanden.
Zinserträge des Deckungsvermögens i.H.v. 46 Mio. € wurden mit den Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen i.H.v. 127 Mio. € gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Aufwand i.H.v. 81 Mio. € ist unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Daher werden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.
(10) Abführungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB)
Aus der Aktivierung von Zweckvermögen zum beizulegenden Zeitwert bestehen keine abführungs- bzw. ausschüttungsgesperrten Beträge, weil ausreichende frei verfügbare Rücklagen bestehen.
(11) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust
Der Verlust i.H.v. 56 Mio. € wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags von der RWE AG übernommen.
V. Sonstige Angaben
(1) Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 betragen 4.428 T€.
Der Vorstand erhält im Rahmen des „LTIP Strategie Performance Plan" 61.990 Stück am Aktienkurs der RWE Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit dem beizulegenden Zeitwert von 1.184 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung. Diese sind in der Angabe der Gesamtbezüge enthalten.
Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.164 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 75.448 T€ zurückgestellt (davon 35.528 T€ bei der RWE AG bilanziert).
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 465 T€.
(2) Abschlussprüferhonorar
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.
(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
| in Mio. € | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2019 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2019 | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.2018 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistungen | 48 | 32 | 48 | 58 |
| Kohleverkäufe an Rheinbraun Brennstoff GmbH | 302 | - | 322 | - |
| 350 | 32 | 370 | 58 |
Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 32 Mio. € (Vorjahr: 58 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Im Berichtsjahr wurden Braunkohlenprodukte im Umfang von 302 Mio. € an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert.
(4) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Am 29. Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis 2038 beschlossen. Der Entwurf basiert auf den Vereinbarungen aus der Bund-/Länder-Einigung, die am 16. Januar 2020 von der Bundesregierung vorgestellt wurde.
Die daraus resultierenden Auswirkungen auf RWE Power sind im Jahresabschluss 2019 abgebildet.
Es sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die nach dem 31. Dezember 2019 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2019 haben.
Köln und Essen, 04. Februar 2020
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Frank Weigand
Dr. Lars Kulik
Nikolaus Valerius
Ralf Giesen
ORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz
Essen
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der RWE AG
Ralf Sikorski 1
Hannover
Stellv. Vorsitzender
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie
Rudolf Bertram
Eschweiler
Bürgermeister der Stadt Eschweiler
Klaus Brandner 2
Verl
Parlamentar. Staatssekretär a.D.
Walther Butterweck 1
Alsdorf
Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln der RWE Power AG
Christoph Dänzer-Vanotti
Rheinbreitbach
Rechtsanwalt
Dr. Günter Hilken
Leverkusen
Vorsitzender der Geschäftsführung der Currenta GmbH & Co. OHG
Dr. Markus Krebber
Essen
Mitglied des Vorstands der RWE AG
Klaus Krützen 1
Grevenbroich-Neukirchen
Bürgermeister der Stadt Grevenbroich
Thomas Kufen
Essen
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Michael Lehmann 1
Heimbach
Betriebsratsvorsitzender Kraftwerk
Weisweiler der RWE Power AG
Harald Louis 1
Jülich
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG
Manfred Maresch 1
Viersen
Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie
Alsdorf
Claudia Middendorf 1
Dortmund
Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
Dr. Matthias Müller 1
Braunschweig
DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen
Hans-Jürgen Petrauschke
Grevenbroich
Landrat des Rhein-Kreises Neuss
Detlef Raabe 1
Berlin
Bereichsleiter Organisationspolitik
ver.di Bundesverwaltung
Gisbert Rühl
Essen
Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE
Dietmar Spohn
Bochum
Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Ismail Tekin 1
Grevenbroich
Betriebsratsvorsitzender Tagebau Garzweiler der RWE Power AG
Dr. Michael Werhahn
Neuss
Kaufmann
1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied
Vorstand
Dr. Frank Weigand
Ressort Vorstandsvorsitz und Finanzen
Ralf Giesen
Ressort Personal
Dr. Lars Kulik
Ressort Braunkohle
Nikolaus Valerius
Ressort Kernenergie
Sprecher Geschäftsführung RWE Nuclear GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | Zugänge | Umbuchungen/Umgliederungen | Abgänge | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Bergwerksgerechtsame | 29 | - | - | - | 29 |
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 19 | 0 | 0 | 0 | 19 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 48 | 0 | 0 | 0 | 48 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.692 | 133 | 38 | 23 | 2.840 |
| Tagebauaufschlüsse | 1.214 | 2 | - | - | 1.216 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 14.436 | 72 | 18 | 113 | 14.413 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 365 | 12 | - | 34 | 343 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 96 | 44 | -56 | - | 84 |
| Summe Sachanlagen | 18.803 | 263 | 0 | 170 | 18.896 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 684 | - | - | - | 684 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.500 | - | - | - | 3.500 |
| Beteiligungen | 55 | 0 | - | - | 55 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 17 | - | - | 1 | 16 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 5 | 0 | - | - | 5 |
| Sonstige Ausleihungen | 12 | 0 | - | 3 | 9 |
| Summe Finanzanlagen | 4.273 | 0 | - | 4 | 4.269 |
| Summe Anlagevermögen | 23.124 | 263 | - | 174 | 23.213 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | Abschreibungen des Berichtsjahres | Umbuchungen Umgliederungen | |
| --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Bergwerksgerechtsame | 24 | 0 | - |
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 19 | 0 | - |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 43 | 0 | - |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.843 | 145 | - |
| Tagebauaufschlüsse | 1.123 | 92 | - |
| Technische Anlagen und Maschinen | 13.593 | 409 | - |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 297 | 17 | - |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | 40 | - |
| Summe Sachanlagen | 16.856 | 703 | - |
| Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 24 | - | - |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - |
| Beteiligungen | 11 | - | - |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | - | - | - |
| Summe Finanzanlagen | 35 | - | - |
| Summe Anlagevermögen | 16.934 | 703 | - |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Bergwerksgerechtsame | - | - | 24 | 5 | 5 |
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 | - | 19 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | - | 43 | 5 | 5 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2 | -8 | 1.978 | 862 | 849 |
| Tagebauaufschlüsse | - | - | 1.215 | 1 | 91 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 107 | - | 13.895 | 518 | 843 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 33 | - | 281 | 62 | 68 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | 40 | 44 | 96 |
| Summe Sachanlagen | 142 | -8 | 17.409 | 1.487 | 1.947 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | 24 | 660 | 660 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | 3.500 | 3.500 |
| Beteiligungen | - | - | 11 | 44 | 44 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | 16 | 17 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | - | 5 | 5 |
| Sonstige Ausleihungen | - | - | - | 9 | 13 |
| Summe Finanzanlagen | - | - | 35 | 4.234 | 4.238 |
| Summe Anlagevermögen | 142 | -8 | 17.487 | 5.726 | 6.190 |
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
| Name und Sitz | Anteil am Kapital in % | Währung | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz | Währung in Tausend | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Direkte Beteiligungen | |||||
| Abwasser-Gesellschaft Knapsack, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth | 32,6 | EUR | 2018 | 415 | 185 |
| Alfred Thiel-Gedächtnis-Unterstützungskasse GmbH, Essen | 50,0 | EUR | 2018 | 5.113 | 0 |
| CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Österreich | 50,0 | EUR | 2018 | 3.052 | 1.422 |
| CARBON Egypt Ltd. (Under Liquidation), Kairo/Ägypten | 49,0 | EUR | 2018 | ./. 2.274 | ./. 245 |
| Carl Scholl GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2019 | 581 | 45 |
| KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen | 100,0 | EUR | 2019 | 696.225 | 0 2) |
| Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen | 50,0 | EUR | 2018 | 5.113 | 0 |
| Mingas-Power GmbH, Essen | 40,0 | EUR | 2018 | 5.114 | 4.445 |
| Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim | 100,0 | EUR | 2019 | 9.236 | 0 2) |
| RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2019 | 36.694 | 0 2) |
| RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Australien | 100,0 | EUR | 2019 | 50 | ./. 14 |
| RWE Power Climate Protection GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2019 | 23 | 0 2) |
| Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg Baden | 50,0 | EUR | 2018 | 64.957 | 2.809 |
| Société Electrique de l'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg 1) | 40,4 | EUR | 2018 | 11.617 | 5.686 |
| Indirekte Beteiligungen | |||||
| Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Italien | 100,0 | EUR | 2018 | 191 | 24 |
| Energio Co., Ltd., Bangkok/Thailand | 100,0 | EUR | 2018 | 29 | ./. 1 |
| Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim | 51,0 | EUR | 2018 | 2.200 | 656 |
| Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim | 51,0 | EUR | 2018 | 30 | 0 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergheim | 50,0 | EUR | 2018 | 32 | ./. 1 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim | 50,0 | EUR | 2018 | 39 | 0 |
| Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2019 | 82.619 | 0 2) |
| RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Thailand | 100,0 | EUR | 2018 | 3.032 | ./. 77 |
| TCP Petcoke Corporation, Dover/USA 1) | 50,0 | EUR | 2018 | 35.437 | 25.425 |
| URANIT GmbH, Jülich | 50,0 | EUR | 2018 | 72.127 | 98.094 |
Fußnoten
1) Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses
2) Ergebnisabführungsvertrag
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGI GEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.“
Essen, den 07. Februar 2020
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer
Dr. Marcus Borchert, Wirtschaftsprüfer