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RWE AG — Annual Report 2018
Jul 4, 2019
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Annual Report
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Publication

Berichtigung
Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 29.05.2019 fehlerhaft.
RWE Power Aktiengesellschaft
Essen und Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Geschäftsbericht der RWE Power AG
Inhalt
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
Anhang
Lagebericht
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
3. Geschäftsentwicklung
4. Personal
5. Chancen und Risiken
6. Prognosebericht
7. Erklärung zur Unternehmensführung
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2018
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
| Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | III (1) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 5 | |
| Sachanlagen | 1.947 | 2.057 | |
| Finanzanlagen | 4.238 | 8.915 | |
| 6.190 | 10.977 | ||
| Vorabraum | III (2) | - | - |
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | III (3) | 242 | 396 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | III (4) | 1.905 | 3.492 |
| Flüssige Mittel | III (5) | 1 | 0 |
| 2.148 | 3.888 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 4 | |
| 8.338 | 14.869 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| Mio. € | Mio. € | ||
| Eigenkapital | III (6) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 | |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 | |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 | |
| 2.037 | 2.037 | ||
| Sonderposten | III (7) | 40 | 43 |
| Rückstellungen | III (8) | 4.589 | 8.948 |
| Verbindlichkeiten | III (9) | 1.672 | 3.838 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | III (10) | 0 | 3 |
| 8.338 | 14.869 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| Anhang | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | IV (1) | 3.120 | 3.702 |
| Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer | -5 | -5 | |
| Umsatzerlöse (inklusive Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer) | 3.115 | 3.697 | |
| Bestandsveränderungen | 1 | -12 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 31 | 36 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | IV (2) | 291 | 2.281 |
| 3.438 | 6.002 | ||
| Materialaufwand | IV (3) | -1.504 | -1.680 |
| Personalaufwand | IV (4) | -1.053 | -960 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | IV (5) | -259 | -240 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | IV (6) | -500 | -514 |
| -3.316 | -3.394 | ||
| Ergebnis Finanzanlagen | IV (7) | 119 | 115 |
| Zinsergebnis | IV (8) | -7 | -692 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | IV (9) | - | 0 |
| Ergebnis nach Steuern | 234 | 2.031 | |
| Aufwand aus Gewinnabführung | -234 | -2.031 | |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag* | - | - | |
| *entspricht Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
Anhang zum 31. Dezember 2018
I. Allgemeine Grundlagen
Die RWE Power AG mit Sitz in Köln und Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres auf Braunkohle und Wasserkraft basierenden Kraftwerksparks ist. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Zudem trägt die RWE Power die unternehmerische Verantwortung für die Kernenergieaktivitäten des RWE-Konzerns.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln B des Amtsgerichts Köln unter HRB 117 und im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.
Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen.
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der aus dem Jahr 1960 stammt.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.
Aus diesem Grund wird die RWE Power AG von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.
Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.
Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Abweichend von der in § 266 HGB dargestellten Bilanzgliederung wird zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen der Vorabraum aus den Braunkohletagebauen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Abraummassen, die Kohlemengen zuzuordnen sind, die erst in zukünftigen Rechnungsperioden abgebaut werden. Damit ist der Vorabraum ein Abgrenzungsposten, der jedoch nicht die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens i.S.d. § 250 HGB erfüllt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die RWE Power AG erstellt keinen eigenen, für Unternehmen des Rohstoffsektors vorgeschriebenen Zahlungsbericht nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), sondern wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Bundesanzeiger.
Die bereits im Geschäftsjahr 2017 vereinbarte Veräußerung der 51%igen Anteile an der ungarischen Mátra an ein tschechisches Konsortium wurde durch das Closing der Transaktion im 1. Quartal 2018 abgeschlossen.
Die RWE AG hat ihre Erzeugungsaktivitäten neu geordnet. In diesem Zusammenhang hat die RWE Power AG ihren Teilbetrieb „Kernenergie" per Abspaltungsvertrag vom 2. März 2018 auf die RWE Nuclear GmbH (RWE Nuclear), eine 100 %Tochter der RWE AG, mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2018 abgespalten.
Es ergibt sich trotz der Abspaltung keine Veränderung der Haftungs-/Nachhaftungssituation. Gemäß dem Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz) haften die RWE AG als herrschendes Unternehmen und die RWE Power als ehemalige Betreiberin der Kernenergieanlagen nach wie vor für die bei der RWE Nuclear und Ihren Töchtern nach den gesetzlichen Regelungen bestehenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen für die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau der Anlagen nach §7 Abs. 3 AtG sowie für die geordnete Beseitigung der radioaktiven Abfälle nach §9a Abs. 1 S. 1 AtG.
Die RWE Power übernimmt für die RWE Nuclear die Vermarktung des durch die Tochtergesellschaften der RWE Nuclear erzeugten Stroms und vergütet der RWE Nuclear die ihr und ihren Töchtern im Rahmen der Stromerzeugung entstandenen Kosten sowie eine Beteiligung an den bei der RWE Power entstandenen Vermarktungsgewinnen.
Zeitgleich zur Abspaltung wurde zum 1. Januar 2018 das Cash Management im RWE Konzern dahingehend angepasst, dass einige Töchter der RWE Power ihre kurzfristigen Finanzmittel, die sie zuvor bei der RWE Generation SE angelegt hatten, auf ihre Mutter RWE Power übertragen haben. Die RWE Power hat ihre Finanzmittel an die RWE AG weitergereicht. Dies hat zum 1. Januar 2018 zu einer Bilanzverlängerung i.H.v. 840 Mio. € geführt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die bilanzielle Wirkung der im Rahmen der Abspaltung auf die RWE Nuclear übertragenen Posten sowie der Anpassung des konzernweiten Cash Managements zum 01. Januar 2018 dar. Eine Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung ist aufgrund der Abspaltung nicht mehr gegeben.
Aktiva
| 31.12.2017 | Abspaltung zur RWE Nuclear | Anpassung Cash Management | 01.01.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 0 | - | 5 |
| Sachanlagen | 2.057 | -35 | - | 2.022 |
| Finanzanlagen | 8.915 | -4.653 | - | 4.262 |
| 10.977 | -4.688 | - | 6.289 | |
| Vorabraum | - | - | - | - |
| Umlaufvermögen | ||||
| Vorräte | 396 | -172 | - | 224 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.492 | -374 | 840 | 3.958 |
| Flüssige Mittel | 0 | - | - | 0 |
| 3.888 | -546 | 840 | 4.182 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 0 | - | 4 |
| 14.869 | -5.234 | 840 | 10.475 | |
| Passiva | ||||
| 31.12.2017 | Abspaltung zur RWE Nuclear | Anpassung Cash Management | 01.01.2018 | |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| Eigenkapital | 2.037 | - | - | 2.037 |
| Sonderposten | 43 | -1 | - | 42 |
| Rückstellungen | 8.948 | -4.145 | - | 4.803 |
| Verbindlichkeiten | 3.838 | -1.086 | 840 | 3.592 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | -2 | - | 1 |
| 14.869 | -5.234 | 840 | 10.475 |
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.
Die Sachanlagen werden regelmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Neuzugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.
Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden einem Sammelposten zugeführt und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 33 / 50 |
| Technische Anlagen | |
| Thermische Kraftwerke | 15 / 25 |
| Wasserkraftwerke | 25 / 50 |
| im Tagebaubereich | 4 - 10 und 25 |
| im Veredlungsbereich | 15 |
| Tagebauaufschlüsse | 44 bzw. 52 |
| Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) | 15 - 25 |
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Unter den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.
Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorabraums erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.
Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.
Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Herstellungskosten für fertige bzw. unfertige Erzeugnisse umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungskosten, Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebes und der betrieblichen Altersversorgung nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.
Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.
Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet.
Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat November bzw. Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
Bei den mit sehr langfristigen Restlaufzeiten verbundenen bergbaubedingten Rückstellungen werden die erwarteten Ausgaben nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht indes nur durchschnittliche Marktzinssätze mit Laufzeiten für die nächsten fünfzig Jahre. Für darüber hinausgehende Zeiträume veröffentlicht die Deutsche Bundesbank keine Marktzinssätze. Deshalb wurden bislang die erwarteten Ausgaben für Zeiträume über 50 Jahre hinaus einheitlich mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre mit einer Laufzeit von 50 Jahren diskontiert.
Unter Beibehaltung dieser Methodik hätte sich für die bergbaubedingten Rückstellungen ein negativer bergbauspezifischer Realzins ergeben. Negative Realzinsen können jedoch aus volkswirtschaftlichen Gründen nur ein vorübergehendes Phänomen sein, aber nicht für die mit sehr langen Zeiträumen verbundenen bergbaubedingten Verpflichtungen gelten.
Zur sachgerechten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RWE Power wurde daher die Ableitungsmethodik für den Diskontierungszinssatz der bergbaubedingten Rückstellungen im laufenden Geschäftsjahr angepasst. Statt einer Abzinsung der erwarteten Ausgaben für Zeiträume über 50 Jahre hinaus mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz mit einer Laufzeit von 50 Jahren, werden diese Zeiträume nun mit einem nachhaltigen langfristigen Zinssatz diskontiert.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G (Vorjahr 2005G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2018 beträgt 3,21 % (Vorjahr: 3,68 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2018 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 168 Mio. €, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.
Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
| In % | Lohn- und Gehaltssteigerungen | Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Pensionsverpflichtungen | 2,35% | 2,35% | 1,60% | 1,60% |
| Deputatverpflichtungen | - | - | 1,60% | 1,60% |
| Restrukturierungsmaßnahmen | - | - | 1,00% | 1,00% |
| Altersteilzeit | 2,10% | 2,10% | - | - |
| Jubiläumsverpflichtungen | 2,35% | 2,35% | - | - |
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden abweichend zu Pensionen keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.
Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögens. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogenen Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. für Strombeschaffungs- und -liefergeschäfte, für Rückgabeverpflichtungen von CO2-Rechten, Jubiläumszuwendungen, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und Restrukturierungsmaßnahmen.
Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels des Anwartschaftsbewertungsverfahrens durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G (Vorjahr 2005G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 2,32 % p. a. (Vorjahr: 2,8 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,35 % p. a. (Vorjahr: 2,35 % p. a.).
Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G (Vorjahr 2005G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 0,97 % p. a. (Vorjahr: 1,43 % p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.).
Die Bewertung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G (Vorjahr 2005G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 0,87 % p. a. (Vorjahr: 1,43 % p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0 % p. a. (Vorjahr: 1,0 % p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,1 % p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.) unterstellt.
Die bergbaubedingten Rückstellungen sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert sind. In Teilen basieren die Kostenschätzungen auf externen Gutachten. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Auf Grund der ertragssteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power AG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.
Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.
Zur Absicherung Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisen-Kassakurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips oder ggf. - bei Sicherungsbeziehungen - zum Sicherungskurs.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer/Energiesteuer auf Erdgas/Kohlesteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand erhalten.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a HGB ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Das Sach- und Finanzanlagevermögen hat sich um 110 Mio. € bzw. 4.677 Mio. € reduziert. Dies ist im Umfang von 35 Mio. € bzw. 4.653 Mio. € auf die Abspaltung des Teilbetriebs Kernenergie auf die RWE Nuclear zurückzuführen.
(2) Vorabraum
Am 31. Dezember 2018 war kein Vorabraum aktiviert (ebenfalls keine Aktivierung im Vorjahr).
(3) Vorräte
| in Mio. € | 31.12.2018 | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 191 | 189 | 306 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 19 | 17 | 17 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2 | 2 | 2 |
| CO2-Emissionsrechte | 30 | 16 | 16 |
| Kernbrennelemente | - | - | 55 |
| 242 | 224 | 396 |
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in Mio. € | 31.12.2018 | RLZ* > 1 Jahr | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 | RLZ* > 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 26 | - | 67 | 73 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.704 | - | 3.678 | 3.190 | - |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 10 | - | 29 | 29 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 165 | 6 | 184 | 200 | 7 |
| 1.905 | 6 | 3.958 | 3.492 | 7 |
* RLZ = Restlaufzeit
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 184 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €) und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 60 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten außerdem das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 1.456 Mio. € (Vorjahr: 183 Mio. €).
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfällt ein geringfügiger Betrag (Vorjahr: geringfügiger Betrag) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
(5) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: geringfügiger Betrag) und den Kassenbestand in geringfügiger Höhe (Vorjahr: geringfügiger Betrag).
(6) Eigenkapital
| in Mio. € | 31.12.2018 | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 | 1.032 |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 | 992 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 | 13 |
| davon andere Gewinnrücklagen | 13 | 13 | 13 |
| 2.037 | 2.037 | 2.037 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.
Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 992 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet.
(7) Sonderposten mit Rücklageanteil
| in Mio. € | 31.12.2018 | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Sonderposten für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen | 4 | 5 | 5 |
| Sonderposten mit Rücklageanteil | |||
| Steuerrechtliche Sonderabschreibungen | 36 | 37 | 38 |
| 40 | 42 | 43 |
Die steuerrechtlichen Rücklagen wurden bis 31. Dezember 2009 gemäß § 6b und § 7c EStG gebildet. Sie weisen geringfügige Beträge auf.
Die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG - Konjunkturmaßnahmen -, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen.
Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 2 Mio. € positiv beeinflusst.
(8) Rückstellungen
| in Mio. € | 31.12.2018 | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 800 | 618 | 654 |
| Bei zehnjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz | (800) | (654) | |
| Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz | (968) | (802) | |
| Unterschiedsbetrag | (168) | (148) | |
| Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich (abzüglich geleisteter Anzahlungen) | - | - | 3.868 |
| davon geleistete Anzahlungen | () | () | (8) |
| Bergbaubedingte Rückstellungen | 2.787 | 3.064 | 3.064 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.002 | 1.121 | 1.362 |
| 4.589 | 4.803 | 8.948 |
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
| in Mio. € | Historische Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Erfüllungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) | 352 | 325 | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 343 | 316 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9 | 9 | - |
| Pensions- und ähnliche Verpflichtungen | - | - | 1.125 |
| Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) | 800 |
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.
Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Sie wird aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gebildet, die im Wesentlichen auf dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren.
Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. für Strombeschaffungs- und -liefergeschäfte, für die Rückgabeverpflichtung von CO2-Rechten, und für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, z.B. aus Restrukturierungsmaßnahmen, gebildet worden.
(9) Verbindlichkeiten
| In Mio. € | 31.12.2018 | RLZ* < = 1 Jahr | RLZ* > 1 Jahr | RLZ* > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - |
| Erhaltene Anzahlungen | 3 | 3 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 247 | 247 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.240 | 1.240 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 66 | 66 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 116 | 90 | 26 | 3 |
| davon aus Steuern 1 | (21) | (21) | () | () |
| 1.672 | 1.646 | 26 | 3 |
| In Mio. € | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 | RLZ* < = 1 Jahr | RLZ* > 1 Jahr | RLZ* > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - | - |
| Erhaltene Anzahlungen | 1 | 1 | 1 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 364 | 387 | 361 | 26 | 23 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.143 | 3.252 | 3.252 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 58 | 75 | 39 | 36 | 28 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 26 | 123 | 95 | 28 | 3 |
| davon aus Steuern 1 | () | (26) | (26) | () | () |
| 3.592 | 3.838 | 3.748 | 90 | 54 |
1 Verb. aus einbehaltener Lohn- und Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
* RLZ=Restlaufzeit
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 209 Mio. € (Vorjahr: 228 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen keine Verbindlichkeiten (Vorjahr: 26 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten keine Darlehensverbindlichkeiten mehr (Vorjahr: 979 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hängt mit der Abspaltung von Darlehen auf die Nuclear GmbH zusammen.
Auf Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen entfallen 234 Mio. € (Vorjahr: 2.045 Mio. €). Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.
(10) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen einen geringfügigen Betrag auf (Vorjahr: 3 Mio. €) und entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.
(11) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)
Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der untenstehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.
| in Mio. € | 31.12.2018 | angepasst 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungs- verträgen | 1.702 | 1.777 | 1.791 |
| davon zu Gunsten verbundener Unternehmen | (1.702) | (1.777) | (1.791) |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 131 | 132 | 132 |
| 1.833 | 1.909 | 1.923 |
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.682 Mio. € (Vorjahr: 1.758 Mio. €).
Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 324 Mio. €. Davon entfallen 315 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 9 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 343 Mio. €.
Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und zwei Merkposten von jeweils 1,00 €.
Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft in Höhe von 92 Mio. € (105 Mio. US-$) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.
Gemäß dem Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz) haften die RWE Power als ehemalige Betreiberin der Kernenergieanlagen und die RWE AG als herrschendes Unternehmen nach wie vor für die bei der RWE Nuclear und Ihren Töchtern nach den gesetzlichen Regelungen bestehenden öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen für die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau der Anlagen nach §7 Abs. 3 AtG sowie für die geordnete Beseitigung der radioaktiven Abfälle nach §9a Abs. 1 S. 1 AtG.
(12) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.
Die Nominalwerte, die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate waren zum 31. Dezember 2018 allerdings geringfügig.
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das Black-Scholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfall-risiken der Kontrahenten.
Für Commodity-Derivate sind keine Rückstellungen für drohende Verluste bilanziert. Im Vorjahr waren für Commodity- und Finanzderivate, die mit der Abspaltung des Kernenergiegeschäfts auf die RWE Nuclear übertragen wurden, Rückstellungen i.H.v. 2 Mio. € bilanziert.
(13) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB
Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
(14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 6,4 Mrd. €.
Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 52 Mio. €. Das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.
Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken Dritter in Höhe von 5,1 Mrd. €. Davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig. Zahlungsverpflichtungen aus konzern-internen Strombezügen belaufen sich auf 1,2 Mrd. €, wobei 0,4 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig sind.
Aus Operating-Leasingverhältnissen bestehen Zahlungsverpflichtungen i.H.v. 92 Mio. €. Davon sind 20 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.
Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Umsatzerlöse
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Strom | 2.554 | 3.097 |
| Rohkohle und Kohleprodukte | 322 | 334 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 244 | 271 |
| 3.120 | 3.702 |
Die Umsatzerlöse sind fast ausschließlich im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.
(2) Sonstige betriebliche Erträge
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Anlagenabgängen | 36 | 39 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 181 | 578 |
| Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil | 2 | 2 |
| Weiterberechnungen | 10 | 28 |
| Erträge aus Wechselkursänderungen | 1 | 0 |
| Sonstiges | 61 | 1.634 |
| 291 | 2.281 |
Aus Anlagenabgängen und Auflösungen von Rückstellungen resultierten im abgelaufenen Berichtsjahr periodenfremde Erträge i.H.v. 217 Mio. €. Hierin sind Auflösungen der bergbaubedingten Rückstellungen i.H.v. von 153 Mio. € enthalten.
(3) Materialaufwand
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.119 | 1.237 |
| davon CO2 Aufwand | (418) | (502) |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 385 | 387 |
| Abschreibungen auf Kernbrennelemente | - | 56 |
| 1.504 | 1.680 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge. Der Fremdstrombezug betrug 485 Mio. € (Vorjahr: 340 Mio. €). Er enthält die Aufwendungen für den von der RWE Nuclear bzw. ihrer Tochtergesellschaften erzeugten Strom.
(4) Personalaufwand
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 705 | 720 |
| Soziale Abgaben | 151 | 159 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 197 | 81 |
| davon für Altersversorgung | (196) | (80) |
| davon für Altersversorgung (eigenbilanziert) | (59) | (21) |
| davon für Altersversorgung von RWE AG belastet | (137) | (59) |
| 1.053 | 960 |
Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.
Der Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung hängt maßgeblich mit der Absenkung des Rechnungszinses und der Anwendung der neuen Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck zusammen. Durch die Anwendung der neuen Richttafeln 2018 G sind periodenfremde Aufwendungen i.H.v. 12 Mio. € angefallen.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt in Mitarbeiteräquivalenten | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Angestellte | 3.506 | 3.743 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 5.736 | 5.750 |
| 9.242 | 9.493 |
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Diese entsprechen Mitarbeitern gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad.
Im Zuge der Abspaltung des Kernenergiegeschäfts wurden 431 Mitarbeiteräquivalente von der RWE Power auf die RWE Nuclear übertragen.
(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 21 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €).
(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 4 | 45 |
| Aufwendungen aus Wechselkursänderungen | 1 | - |
| Aufwendungen für Fremdleistungen | 232 | 266 |
| Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 38 | 19 |
| Aufwendungen für IT-Dienstleistungen | 36 | 36 |
| Sonstige Steuern | 7 | 5 |
| Übrige | 182 | 143 |
| 500 | 514 |
Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 65 Mio. € (Vorjahr 87 Mio. €) auf die Zuführung zu den Bergbaurückstellungen für neu entstandene Verpflichtungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue sowie für Bergschäden.
In den Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen sind durch die Anwendung der neuen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 13 Mio. € enthalten.
(7) Ergebnis aus Finanzanlagen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 73 | 98 |
| Aufwendungen aus der Verlustübernahme | 0 | -33 |
| Erträge aus Beteiligungen | 4 | 21 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | () | (11) |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 42 | 96 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (42) | (95) |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | -67 |
| 119 | 115 |
(8) Zinsergebnis
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2018 | 1.1.-31.12.2017 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 231 | 196 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (0) | (51) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -238 | -888 |
| davon an verbundene Unternehmen | (0) | () |
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | (-236) | (-882) |
| -7 | -692 |
Die Änderung der Zinsableitungsmethodik für die bergbaubedingten Rückstellungen hat im Geschäftsjahr 2018 zu einem Zinsertrag i.H.v. 231 Mio. € geführt, der unter den sonstigen Zinsen und Erträgen ausgewiesen ist. Bei einem bergbauspezifischen Realzins von 0 % hätte sich dagegen ein Zinsaufwand i.H.v. 214 Mio. € ergeben.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen haben sich die bergbaubedingten Aufwendungen um 480 Mio. € auf 89 Mio. € verringert.
Durch die Abspaltung der Kernenergierückstellungen auf die RWE Nuclear sind Zinsaufwendungen i.H.v. 223 Mio. € (Vorjahreswert) weggefallen.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind außerdem aus der Stichtagsbewertung des Deckungsvermögens Aufwendungen i.H.v. 18 Mio. € und aus der Aufzinsung und Anpassung des Rechnungszinses der Pensionsrückstellungen Aufwendungen i.H.v. 111 Mio. € (Vorjahr 67 Mio. €) enthalten.
(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Daher werden keine Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen.
(10) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn
Der Gewinn in Höhe von 234 Mio. € wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die RWE AG abgeführt.
(11) Abführungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB)
Im Geschäftsjahr bestehen keine abführungsgesperrten Beträge.
V. Sonstige Angaben
(1) Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 betragen 4.013 T€. Der Vorstand erhält im Rahmen des „LTIP Strategie Performance Plan" 61.769 Stück am Aktienkurs der RWE Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit dem beizulegenden Zeitwert von 1.161 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung. Diese sind in der Angabe der Gesamtbezüge enthalten.
Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 1.056 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 75.337 T€ zurückgestellt (davon 34.454 T€ bei der RWE AG bilanziert).
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 446 T€.
(2) Abschlussprüferhonorar
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.
(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
| in Mio. € | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1.-31.12.18 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1.-31.12.18 | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1.-31.12.17 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1.-31.12.17 |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistungen | 48 | 58 | 15 | 77 |
| Kohleverkäufe an Rheinbraun Brennstoff GmbH | 322 | - | 334 | - |
| 370 | 58 | 349 | 77 |
Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 58 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Im Berichtsjahr wurden Braunkohlenprodukte im Umfang von 322 Mio. € an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert.
(4) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Am 25. Januar 2019 tagt die Kommission für Wirtschaft, Strukturwandel und Beschäftigung, um ihre Empfehlungen zum Klimaschutz und dem damit verbundenen Kohleausstieg auszuarbeiten. Bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse zu konkreten Ergebnissen vor.
Es sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die nach dem 31. Dezember 2018 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2018 haben.
Köln und Essen, 25. Januar 2019
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Frank Weigand
Dr. Lars Kulik
Nikolaus Valerius
Ralf Giesen
ORGANE
Aufsichtsrat
| Dr. Rolf Martin Schmitz | Harald Louis1 |
| Essen | Jülich |
| Vorsitzender | Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats |
| Vorsitzender des Vorstands der RWE AG | der RWE Power AG |
| Ralf Sikorski1 | Manfred Maresch1 |
| Hannover | Viersen |
| Stellv. Vorsitzender | Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie |
| Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie | Alsdorf |
| Rudolf Bertram | Claudia Middendorf1 |
| Eschweiler | Dortmund |
| Bürgermeister der Stadt Eschweiler | Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit |
| Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen | |
| Klaus Brandner2 | Dr. Matthias Müller1 |
| Verl | Braunschweig |
| Parlamentar. Staatssekretär a.D. | DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen |
| Walther Butterweck1 | Hans-Jürgen Petrauschke |
| Alsdorf | Grevenbroich |
| Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln | Landrat des Rhein-Kreises Neuss |
| der RWE Power AG | |
| Christoph Dänzer-Vanotti | Detlef Raabe1 |
| Essen | Berlin |
| Rechtsanwalt | Gewerkschaftssekretär der verdi Bundesverwaltung |
| Manfred Holz1 | Gisbert Rühl |
| - bis 31. März 2018 - | Essen |
| Grevenbroich | Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE |
| Ehem. stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG | |
| Dr. Günter Hilken | Dietmar Spohn |
| - seit 12. April 2018 - | Bochum |
| Leverkusen | Geschäftsführer |
| Vorsitzender der Geschäftsführung | der Stadtwerke Bochum Holding GmbH |
| der Currenta GmbH & Co. OHG | |
| Dr. Markus Krebber | Ismail Tekin1 |
| Essen | Grevenbroich |
| Mitglied des Vorstands der RWE AG | Betriebsratsvorsitzender Tagebau Garzweiler |
| der RWE Power AG | |
| Klaus Krützen1 | Dr. Michael Werhahn |
| Grevenbroich-Neukirchen | Neuss |
| Bürgermeister der Stadt Grevenbroich | Kaufmann |
| Thomas Kufen | |
| Essen | |
| Oberbürgermeister der Stadt Essen | |
| Michael Lehmann1 | |
| - seit 4. Juli 2018 - | |
| Heimbach | |
| Betriebsratsvorsitzender Kraftwerk | |
| Weisweiler der RWE Power AG |
1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied
Vorstand
| Dr. Frank Weigand |
|---|
| Ressort Vorstandsvorsitz und Finanzen |
| Dr. Lars Kulik |
| Ressort Braunkohle |
| Nikolaus Valerius |
| Ressort Kernenergie |
| Erwin Winkel |
| - bis 30. Juni 2018 - |
| Ressort Personal |
| Ralf Giesen |
| - seit 01. August 2018 - |
| Ressort Personal |
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | Zugänge | Umbuchungen/ Umgliederungen | Abspaltung RWE Nuclear | Abgänge | Stand 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögens- gegenstände |
||||||
| Bergwerks- gerechtsame |
29 | 29 | ||||
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | 0 | 0 | -9 | 0 | 19 |
| Summe Immaterielle Vermögens- gegenstände |
57 | 0 | 0 | -9 | 0 | 48 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.991 | 93 | 35 | -142 | 285 | 2.692 |
| Tagebau- aufschlüsse |
1.214 | 0 | 1.214 | |||
| Technische Anlagen und Maschinen | 14.607 | 93 | 27 | -204 | 87 | 14.436 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 377 | 15 | 1 | -14 | 13 | 366 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 100 | 61 | -63 | -2 | 96 | |
| Summe Sachanlagen | 19.289 | 262 | 0 | -362 | 385 | 18.804 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 938 | -179 | 74 | 685 | ||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 8.000 | -4.500 | 3.500 | |||
| Beteiligungen | 93 | -28 | 10 | 55 | ||
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 23 | 6 | 17 | |||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | 0 | 5 | |||
| Sonstige Ausleihungen | 17 | 0 | -1 | 3 | 13 | |
| Summe Finanzanlagen | 9.075 | 0 | - | -4.708 | 93 | 4.274 |
| Summe Anlagevermögen | 28.420 | 263 | 0 | -5.079 | 478 | 23.126 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | Ab- schrei- bungen des Berichts- jahres |
Abspaltung RWE Nuclear | Umbuchungen Umglie- derungen |
Abgänge | Zu- schrei- bungen |
Stand 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögens- gegenstände |
|||||||
| Bergwerks- gerechtsame |
24 | 0 | 0 | 24 | |||
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | 0 | -9 | 0 | 19 | ||
| Summe Immaterielle Vermögens- gegenstände |
52 | 0 | -9 | - | 0 | - | 43 |
| Sachanlagen | |||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.153 | 80 | -117 | 268 | -5 | 1.843 | |
| Tagebau- aufschlüsse |
1.117 | 7 | 1.124 | ||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 13.662 | 153 | -202 | 0 | 20 | 13.593 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 300 | 19 | -8 | 0 | 13 | 298 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | |||||
| Summe Sachanlagen | 17.232 | 259 | -327 | - | 301 | -5 | 16.858 |
| Finanzanlagen | |||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 126 | -42 | 60 | 24 | |||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | |||||
| Beteiligungen | 34 | -13 | 10 | 11 | |||
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | |||||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | |||||
| Sonstige Ausleihungen | 0 | - | |||||
| Summe Finanzanlagen | 160 | - | -55 | - | 70 | 0 | 35 |
| Summe Anlagevermögen | 17.444 | 259 | -391 | - | 371 | -5 | 16.936 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2018 | Stand 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögens- gegenstände |
||
| Bergwerks- gerechtsame |
5 | 5 |
| Entgeltlich erworbene sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögens- gegenstände |
5 | 5 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 849 | 838 |
| Tagebau- aufschlüsse |
90 | 97 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 843 | 945 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 68 | 77 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 96 | 100 |
| Summe Sachanlagen | 1.946 | 2.057 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 661 | 812 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.500 | 8.000 |
| Beteiligungen | 44 | 59 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 17 | 23 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 5 | 4 |
| Sonstige Ausleihungen | 13 | 17 |
| Summe Finanzanlagen | 4.239 | 8.915 |
| Summe Anlagevermögen | 6.190 | 10.977 |
Lagebericht 2018
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
Das Geschäftsfeld der RWE Power AG sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle und Wasserkraft. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe.
Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Mit ihren Braunkohlentagebauen kann die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken. Zudem treibt die RWE Power AG strategische Projekte und Geschäftsideen voran und ist Innovationsmotor sowohl in der konventionellen Stromerzeugung, als auch bei der Entwicklung weitergehender Nutzungsoptionen der Braunkohle.
Die RWE Power AG verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung im Strommarkt durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen zu sichern. Zwischen der RWE Power AG und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organ-schaftsverhältnis. Mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2018 wurde der Teilbetrieb „Kernenergie" mit allen Anlagen und Beteiligungen sowie den dazugehörigen Mitarbeitern von der RWE Power AG auf die RWE Nuclear GmbH abgespalten. Über einen Managementvertrag mit der RWE AG ist geregelt, dass die RWE Power AG die Nuklearaktivitäten im RWE Konzern steuert. Die RWE Generation SE steuert dagegen die Wasserkraftaktivitäten der RWE Power AG auf Basis eines Managementvertrags.
1.1. Konjunktur
Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2018 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der weiterhin niedrigen Zinsen und des stärkeren Konsums, voraussichtlich um rund 2% erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um ca. 1,5% angestiegen sein. Dabei hatten insbesondere der private Konsum und die Investitionen einen positiven Einfluss.
1.2. Energiemarkt
1.2.1 Stromnachfrage
Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2018 annähernd auf Vorjahresniveau lag. Zu den wesentlichen Gründen für diese Stagnation zählen gegenläufige Effekte aus einer positiven konjunkturellen Entwicklung einerseits und andererseits nachfragedämpfende Witterungseinflüsse sowie ein immer effizienterer Energieeinsatz.
1.2.2 Strompreise
Die Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich angestiegen und erhöhten sich um 31% auf rund 45 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 27% auf rund 48 €/MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf die Preissteigerungen bei den Rohstoffen und CO2-Zertifikaten zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft stiegen die Strompreise gedämpfter an, denn diese werden in höherem Maße durch Netzkosten, Umlagen und Steuern bestimmt. Die Preise für Haushaltskunden lagen im vergangenen Jahr knapp über Vorjahresniveau und für Industrieunternehmen um ca. 7% höher als im Jahr 2017.
1.2.3 Öl- und Kohlepreise
Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2018 im Jahresmittel bei rund 72 $/bbl und damit um 31% über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die weltweit gute Konjunktur und ihren stimulierenden Einfluss auf die Ölnachfrage zurückzuführen. Kohle wurde mit rund 92 $/t (API#2) auf dem europäischen Markt (ARA) gehandelt und verteuerte sich um 10% im Vergleich zum Vorjahr. Die Preisentwicklung ist insbesondere auf die starke Konjunktur im asiatisch-pazifischen Raum und ihren belebenden Einfluss auf die Kohlenachfrage zurückzuführen. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland erhöhte sich nach ersten Schätzungen um ca. 3% auf rund 93 €/t SKE.
1.2.4 CO2-Zertifikate-Preis
Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Eine European Union Allowance (EUA), die zum Ausstoß einer Tonne CO2 berechtigt, notierte im vergangenen Jahr mit durchschnittlich 16 €. Der Vergleichswert für 2017 lag bei 6 €. Zwar sind weiterhin wesentlich mehr EUAs am Markt erhältlich, als die Unternehmen zur Abdeckung ihrer Emissionen benötigen. Allerdings hat die EU inzwischen ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das es ihr ermöglicht, den Überschuss an Zertifikaten ab 2019 deutlich zu reduzieren. Dies hat offenbar bei vielen CO2-Emittenten die Erwartung steigender Zertifikatpreise ausgelöst und sie dazu veranlasst, sich frühzeitig mit Emissionsrechten einzudecken. Dadurch haben sich die EUAs bereits vor der Umsetzung des Reformpakets erheblich verteuert.
1.3. Energiepolitik
Im Geschäftsjahr 2018 hat insbesondere die Klimaschutzpolitik wieder breiten Raum in der politischen Diskussion eingenommen. Auf europäischer Ebene wurden die Reform des Europäischen Emissionshandels abgeschlossen und intensive Diskussionen um das „Clean Energy Package" geführt. In Deutschland war Energiepolitik in den Verhandlungen zur Bildung einer neuerlichen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD eines der wichtigen Themen. Im Koalitionsvertrag wurde die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" festgelegt. Im Zusammenhang mit der damit verbundenen Frage nach der Zukunft der Kohle-verstromung standen auch die Themen Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie auf der Agenda.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben Anfang 2018 die Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) auch formal verabschiedet, nachdem sie bereits im November 2017 eine Einigung über die wesentlichen Eckpunkte erzielt hatten. Mit der Novelle soll das Treibhausgas-Minderungsziel der EU für Energiewirtschaft und energieintensive Industrie rechtlich umgesetzt werden. Die dem ETS unterliegenden Sektoren sollen ihre Emissionen bis 2030 um 43% gegenüber 2005 reduzieren. Dazu wird der lineare Reduktionsfaktor, mit dem die Emissionsobergrenze von Jahr zu Jahr abgesenkt wird, ab 2021 von bisher 1,74% auf 2,2% angehoben. Darüber hinaus sollen dem Markt über die Marktstabilitätsreserve Emissionsrechte entzogen und letztlich auch stillgelegt werden. Außerdem sollen auch Mitgliedstaaten Zertifikate löschen dürfen, wenn sie vorher Kraftwerke aufgrund nationaler Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen stillgelegt haben. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Reform im April in Kraft getreten. Das ETS ist damit gestärkt und auf das europäische Treibhausgasminderungsziel für 2030 ausgerichtet.
Mit der Vorlage ihrer klimapolitischen Vision für ein treibhausgasneutrales Europa in 2050 („A Clean Planet for all") hat die EU-Kommission im November zudem den Anstoß für eine Debatte über die langfristige EU-Klimapolitik gegeben. Die EU-Kommission stellt dabei acht Szenarien zur Diskussion. Fünf davon würden bis 2050 zu Treibhausgasreduktionen von 80 % und eines in Kombination der ersten fünf zu Reduktionen von 90 % führen. Zwei weitere Szenarien adressieren Netto-Null-Treibhausgasemissionen der EU in 2050. Dieses Ziel wird von der Kommission favorisiert. Konkrete Schritte daraus sind aber frühestens Ende 2019/Anfang 2020 zu erwarten.
Das umfangreiche Winterpaket („Saubere Energie für alle Europäer") steht kurz vor dem Abschluss. Die Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden war schon länger abgeschlossen. Bezüglich der Energieeffizienzrichtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-Verordnung wurden im Juni 2018 politische Einigungen erzielt. Nach formaler Verabschiedung durch Rat und Parlament wurden die Rechtsakte am 21. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zur für RWE wichtigen Strommarktverordnung haben sich die EU-Gesetzgeber - Rat der EU und Europäisches Parlament - kurz vor Weihnachten in den Trilog-Verhandlungen zusammen mit der EU-Kommission schließlich auch auf eine gemeinsame Position geeinigt. Der Kompromiss sieht vor, neue Kraftwerke ab Inkrafttreten der Binnen-marktverordnung von Kapazitätsmechanismen auszuschließen, wenn sie mehr als 550g CO2 pro Kilowattstunde emittieren. Bestehende Kraftwerke sind ab 1. Juli 2025 von Kapazitätsmechanismen ausgeschlossen, wenn sie mehr als 550g CO2 pro Kilowattstunde und im Durchschnitt mehr als 350 kg CO2 pro installierter Kilowatt emittieren. Der 550g-Grenzwert wird von sämtlichen Kohlekraftwerken und auch älteren Gaskraftwerke überschritten. Durch den zweiten Grenzwert von 350 kg, der wie eine Volllaststundenbegrenzung über das Jahr hinweg wirkt, bleibt aber dennoch für diese Anlagen eine Teilnahme an strategischen Reserven möglich. Anlagen mit Kapazitätslieferverträgen, die vor dem 31.12.2019 geschlossen wurden, sind von diesen Regelungen befreit. Die jetzt noch unter der österreichischen Ratspräsidentschaft erzielte Einigung muss nun noch formal von Europäischem Parlament und Ministerrat verabschiedet werden.
Anders als bei den Jamaikasondierungen haben die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag bei der Klima- und Energiepolitik deutlich gemacht, dass die deutschen Klimaziele für 2020 wohl nicht mehr zu erreichen sind. Sie haben aber vereinbart, Maßnahmen zu ergreifen, um die verbleibende Lücke so weit wie möglich zu schließen. Ungeachtet dessen wollen sie künftig mehr Verbindlichkeit beim Klimaschutz erreichen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der Klimaschutzplan 2050 sollen umgesetzt werden. Das Minderungsziel für 2030 - eine Minderung der Treib-hausgasemissionen um 55% gegenüber 1990 - soll auf jeden Fall erreicht werden, alles unter Beachtung des Zieldreiecks aus „Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche". Konkret haben die Koalitionäre die Sektorziele 2030, die laut Klimaschutzplan 2050 vor deren endgültiger Festlegung zunächst noch einer Folgenabschätzung unterzogen werden sollten, nun bereits verbindlich festgeschrieben. Auf die Energiewirtschaft kommen damit überproportionale Minderungslasten von über 60% zu.
Leitinstrument beim Klimaschutz soll unverändert der europäische Emissionshandel bleiben. Die zusätzliche Einführung nationaler CO2-Preise ist nicht vorgesehen. Ein derartiges System soll nur zum Tragen kommen, wenn es möglichst global ausgerichtet wird, zumindest aber die G20-Staaten umfasst.
Mehr Tempo wollen Union und SPD auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorlegen. Deren Anteil soll bis 2030 auf 65% gesteigert werden, während im aktuellen EEG noch ein Anteil von rd. 50% angestrebt wird. Kurzfristige Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Wind-Onshore und Photovoltaik in 2019, 2020 und 2021 sollen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen. Gekoppelt ist das ambitionierte Ausbauziel für Erneuerbare allerdings an die Synchronisierung mit dem Ausbau der Stromnetze. Des Weiteren sind Initiativen zur Förderung von Energieeffizienz, Speicherlösungen, Kraft-Wärme-Kopplung und Sektorkopplung geplant. Eine grundlegende Änderung im Steuer- und Abgabensystem bei Energie wird nicht angestrebt, was eine Sektorkopplung in der Praxis eher erschweren dürfte, da Strom etwa im Wärmebereich nicht wettbewerbsfähig ist.
Das deutsche Bundeskabinett beschloss Anfang Juni die Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", die im Klimaschutzplan 2050 angelegt war und auch im Koalitionsvertrag beschlossen wurde. Die Kommission wurde beauftragt, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen das Klimaschutzziel 2020 so weit wie möglich und das Ziel für 2030 im Energiesektor zu erreichen sind. Hinzu kommt ein Plan zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung.
Zu den Sitzungen, die sich mit Fragen der Versorgungssicherheit sowie der Auswirkungen eines beschleunigten Kohleausstiegs beschäftigen, sind auch Unternehmensvertreter eingeladen worden. Für RWE hat RWE AG-Finanzvorstand Dr. Markus Krebber das Unternehmen vorgestellt und die Sicht des Unternehmens insbesondere auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung vorgetragen. Für RWE war es darüber hinaus wichtig, auf die genehmigungsrechtlichen Risiken hinzuweisen, die sich aus der Festlegung auf ein frühzeitiges Kohleausstiegsdatum ergeben.
Zu den Teilen des Kommissionsberichts, die sich vor allem auf den Strukturwandel und die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen beziehen, hat die Kommission Ende Oktober einstimmig einen Zwischenbericht verabschiedet. Danach sollen noch in dieser Legislaturperiode 1,5 Mrd. € bereitgestellt werden, u.a. als Soforthilfen für die Regionen; inwieweit daraus auch Entschädigungen für die von kurzfristigen Abschaltungen betroffenen Kraftwerksbetreiber gezahlt werden, blieb zunächst offen. Der Bericht beschreibt zudem die Ausgangssituation für den Strukturwandel in den betroffenen Braunkohleregionen, zeigt anknüpfend an bestehende Potentiale Perspektiven für die Weiterentwicklung der Regionen auf und schlägt Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels vor.
Die Kapitel zu den energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Implikationen möglicher von der Kommission vorgeschlagener Maßnahmen sind derzeit in der Erarbeitung. Daran anknüpfend sollten im Zwischenbericht zum Strukturwandel noch konkrete Maßnahmen für die Regionen ergänzt werden. Erste Textentwürfe deuteten darauf hin, dass für den Ausstiegspfad ein dreistufiges Vorgehen vorgesehen werden soll. Statt bis 2020 soll die Energiewirtschaft nun zwischen 2019 und 2022 zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Stein- und Braunkohlekraftwerke sollen in diesem Zeitraum gegen Entschädigung geschlossen oder in eine Sicherheitsbereitschaft überführt werden - beides sozialverträglich und mit sehr weitreichender Absicherung der Beschäftigten. Aussagen zu den dafür vorgesehenen Kapazitäten waren in diesen Textentwürfen aber ebensowenig enthalten wie Maßnahmen, die im Zeitraum von 2023 bis 2030 ergriffen werden sollen, oder Aussagen für die Zeit nach 2030 sowie zum Enddatum.
Am 21. November 2018 wurde bekannt, dass die Bundesregierung die Kommission gebeten hat, sich erneut und vertieft mit dem Thema Strukturwandel zu beschäftigen. Die Kommission selbst hat auf diese Entwicklung reagiert und eine Entscheidung über den Abschlussbericht vom 11. Dezember 2018 auf Anfang Februar 2019 verschoben. Zwischenzeitlich haben sich die vier Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen am 15.01.2019 mit der Bundeskanzlerin, den beteiligten Bundesministern und den vier Vorsitzenden der Kommission im Kanzleramt getroffen. Im Mittelpunkt stand die Forderung nach Zusagen der Bundesregierung, den in den Revieren anstehenden Strukturwandel finanziell abzusichern. Konkrete Ergebnisse wurden am 15.01.2019 nicht mitgeteilt. Am 25. Januar 2019 tagt die Kommission für Wirtschaft, Strukturwandel und Beschäftigung, um ihre Empfehlungen auszuarbeiten. Bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse zu konkreten Ergebnissen vor.
Die Umsetzung der im August 2017 in Kraft getretenen EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung bei Kraftwerken in deutsches Recht verzögert sich weiter. Die Bundesregierung hat erklärt, dass die Umsetzung im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" erfolgen solle. Sie plane daher, einen Umsetzungsentwurf erst im Frühjahr 2019 vorzulegen. In dem Ende Dezember vorgelegten Entwurf eines Luftreinhalteprogramms zur Umsetzung der Richtlinie über Nationale Emissionsobergrenzen hat das Bundesumweltministerium aber schon angedeutet, für Stickoxide ab 2025 Jahresgrenzwerte fordern zu wollen, die deutlich strenger als die europäischen Mindestanforderungen sind.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Juni 2018 den Szenariorahmen 2019-2030 für den Netzentwicklungsplan (NEP) 2030 (Version 2019) genehmigt. Die genehmigte Fassung enthält ein Zusatzszenario für 2025, in dem noch 9,4 Gigawatt (GW) Braunkohlenkapazität von aktuell (2017) 21,2 GW angenommen werden. Diese Kapazität hatten die Übertragungsnetzbetreiber bisher in ihren Szenarien für 2030 angenommen.
Im aktuellen Szenariorahmen wird die maximale Betriebsdauer von Kohlekraftwerken (je nach Szenario) auf 35/40/45 Jahre reduziert. Der damit angenommene Rückgang der Braunkohlenkapazitäten ist aufgrund der Marktentwicklung nicht zu erwarten. Die pauschale Festlegung von Betriebsdauern für Braunkohlenkraftwerke entspricht weder der aktuellen wirtschaftlichen und betrieblichen Realität noch der geltenden Rechtslage und berücksichtigt nicht den bestehenden Zusammenhang zwischen Tagebau- und Kraftwerksbetrieb. Schon heute wären dann viele Anlagen nicht mehr in Betrieb. Die nur an CO2-Minderungszielen orientierten Festlegungen der Bundesnetzagentur haben keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb und die Netzanbindung unserer Kraftwerke.
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
2.1. Strukturelle Veränderungen
RWE Power AG führt seit dem 01. Januar 2018 das Segment Braunkohle & Kernenergie. Es umfasst die deutsche Stromerzeugung aus den Energieträgern Braunkohle und Kernkraft. Ebenfalls enthalten sind die Braunkohleförderung und -veredlung im Rheinischen Revier. Dem Segment zugeordnet sind außerdem Beteiligungen am niederländischen Kernkraftwerksbetreiber EPZ sowie an der Urenco.
Die Führungsverantwortung für die Sparte Wasserkraft/Grubengas/ Klimaschutz ist ab dem 01. Januar 2018 auf RWE Generation übergegangen, die für die Europäische Stromerzeugung aus Gas, Steinkohle, Biomasse und Wasser in den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien und Niederlande/Belgien verantwortlich ist.
Nachdem Mitte Dezember 2017 der Vertrag zur Veräußerung der 50,9%-Beteiligung der RWE Power AG an der ungarischen Mátra unterzeichnet worden ist, wurde die Transaktion am 21. März 2018 nach Eintritt aller Bedingungen eigentumsrechtlich vollzogen.
Mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2018 wurde der Teilbetrieb „Kernenergie" mit allen Anlagen und Beteiligungen sowie den dazugehörigen Mitarbeitern von der RWE Power AG auf die RWE Nuclear GmbH, die als 100%-Tochter der RWE AG ebenfalls über einen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der RWE AG verbunden ist, abgespalten. Die Führungsverantwortung für die RWE Nuclear GmbH liegt bei der RWE Power AG.
2.2. Rechtliche Verfahren
Die Berichterstattung zu den rechtlichen Verfahren betreffend den Tagebau Hambach erfolgt im Kapitel 2.4. Braunkohle (s.u.).
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 15. November 2018 den Bebauungsplan der Kreisstadt Bergheim für den potenziellen Bau eines BoAplus-Kraftwerkes am Standort Niederaußem für unwirksam erklärt. Die Revision wurde zugelassen. Grund für die Unwirksamkeit waren weder inhaltliche Festsetzungen noch die erfolgten Abwägungen. Das Oberverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die erfolgte Bekanntmachung für die Öffentlichkeitsbeteiligung den Anforderungen seiner erst im Mai 2018 verschärften Rechtsprechung nicht entsprach. Zudem befand es die speziell auf das neue Kraftwerke ausgerichtete 5. Änderung des Regionalplanes mit der seitens der Politik geforderten und deshalb dort enthaltenen Deckelung der standortbezogenen Feuerungswärmeleistung für unwirksam. Ungeachtet des Urteils gilt, dass die Realisierungschancen des Projekts aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zwischenzeitlich sehr gering sind.
Unsere Berufung gegen das Urteil des VG Köln betreffend die Veranlagung ungenutzter Sümpfungswässer des Braunkohlenbergbaus durch das in 2011 geänderte Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW hatte der 9. Senat des OVG Münster auf die mündliche Verhandlung am 09. September 2016 zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach mündlicher Verhandlung am 15. November 2017 mit eingehender Erörterung unserer verfassungsrechtlichen Argumente die Revision zurückgewiesen. Nach eingehender Prüfung der Erfolgsaussichten und Zweckmäßigkeit einer Verfassungsbeschwerde haben wir entschieden, keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Dampferzeugerkonsortium „HPA" (bestehend aus Hitachi Power Europe GmbH, Hitachi Ltd. und GE Boiler GmbH) vor dem Landgericht Mönchengladbach konnten im Rahmen eines Vergleichs beigelegt werden.
2.3. Kostensenkung und Effizienzsteigerung
Die Kostensenkungen infolge des NEO-Programms wurden in 2018 erfolgreich fortgesetzt.
Das Programm NWoW zur Kulturveränderung und Effizienzsteigerung in der RWE Power AG umfasst derzeit sieben operative Projekte: das spartenweite NWoW-Projekt der Braunkohlenkraftwerke sowie die Projekte in der Veredlung, im Controlling, in der Wasserkraft (Hydro), in Bereich Forschung und Entwicklung, im Rechnungswesen und im Einkauf befinden sich in der Implementierungsphase. Die Projekte im Kraftwerk Niederaußem, in der Bohr- und Wasserwirtschaft und das Projekt im Bereich Tagebauentwicklung sind in die Nachhaltigkeitsphase übergegangen.
2.4. Braunkohle
Die beiden 300-MW-Blöcke Niederaußem E und F sind planmäßig für die ab 1. Oktober 2018 geltende Sicherheitsbereitschaft vom Netz genommen worden. Am Ende der vierjährigen Sicherheitsbereitschaft sind die Blöcke endgültig stillzulegen. Die Sicherheitsbereitschaft ist Teil des Fahrplans, mit dem RWE Power ihren CO2-Ausstoß konsequent vermindert. 4 bis 5 Mio. t CO2 jährlich entfallen auf die beiden Niederaußemer Blöcke E und F. Die Braunkohlenblöcke Frimmersdorf P und Q befinden sich bereits seit Oktober 2017 in der Sicherheitsbereitschaft.
Die Braunkohleförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2018 bei ca. 86 Mio. t und damit um rd. 5% unter dem Vorjahresniveau.
Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit rd. 12 Mio. t. leicht über dem Vorjahresniveau.
Im April bzw. Juni 2018 hatte der BUND erwartungsgemäß gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018-2020 für den Tagebau Hambach durch die Bezirksregierung Arnsberg eine Klage sowie gegen die Anordnung des Sofortvollzuges ein Eilverfahren angestrengt. Beide Verfahren hatten wegen des angeordneten Sofortvollzuges bis zu einer anderweitigen gerichtlichen Entscheidung keine aufschiebende Wirkung, so dass die Genehmigungen weiter vollumfänglich vollziehbar waren. Mit Beschluss vom 31.07.2018 hatte das VG Köln den Antrag des BUND auf Aufhebung des Sofortvollzuges im Eilverfahren abgewiesen. Am 05.10.2018 hat das OVG NRW auf die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss vom 31.07.2018 jedoch beschlossen, dass bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine Rodungen im Hambacher Forst stattfinden dürfen. Der übrige Tagebaubetrieb bleibt zulässig. Eine Entscheidung der eigentlich zu klärenden Sachfrage zum FFH-Status (Fauna-Flora-Habitat) des Hambacher Forsts erfolgte nicht. Wann eine Hauptsacheentscheidung vorliegt, ist nicht sicher vorhersehbar; möglicherweise ist dies nicht vor Ende des Jahres 2020 der Fall, so dass die Rodungen erst im Jahr 2021 wieder aufgenommen werden könnten. Die Kohleförderung und entsprechend die Stromerzeugung wird ab 2019 - vorübergehend bis zur Entscheidung der Hauptsache - gedrosselt. RWE plant infolge des OVG-Beschlusses zum Hambacher Forst keine wesentlichen Reduzierungen in der Herstellung von Veredlungsprodukten. Ab 2019 bis zur Wiederaufnahme der Rodungen und des vollständigen Leistungsbetriebs im Tagebau Hambach wird eine Belastung des Ergebnisses mit einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr erwartet. Der Kapitalmarkt wurde hierüber über eine Ad hoc Meldung in Kenntnis gesetzt.
Die Umsiedlungen der Ortschaften Manheim und Morschenich laufen planmäßig weiter. Einigung besteht in beiden Ortschaften bereits mit deutlich über 90% der Eigentümer. Es zeichnet sich in beiden Ortschaften eine Teilnahmequote an der gemeinsamen Umsiedlung von rd. 70% ab.
Im Sommer wurde im Tagebau Hambach mit der landwirtschaftlichen Rekultivierung begonnen. Über viele Jahre wird diese nun mit Löss aus dem Tagebau Garzweiler erfolgen, der über Züge antransportiert wird.
Seit 01. Dezember 2016 laufen die Umsiedlungen im 3. Umsiedlungsabschnitt im Tagebau Garzweiler. Es zeichnet sich ein planmäßiger Verlauf und eine hohe Um-siedlungsbereitschaft ab. Mittlerweile wurden schon mit mehr als 50% der Eigentümer Einigungen erzielt. Die Wiederherstellung der A44 und der Ausbau der A46 als Umleitungsstrecke für die bergbauliche Inanspruchnahme der A61 wurde planmäßig abgeschlossen. Der Umschluss der A61 auf die A44n ist Ende August 2018 erfolgt. Unmittelbar danach wurde mit den Rückbauarbeiten an der A 61 begonnen. Die Rückbauarbeiten sind bereits weitgehend abgeschlossen.
Im Beteiligungsverfahren für den Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung wurden 2018 die Einwendungen ausgewertet. Im Dezember fand der Erörterungstermin statt.
Nachdem der Braunkohlenausschuss (BKA) Köln infolge der Leitentscheidung der Landesregierung aus 2016 das Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler im Jahr 2017 eingeleitet hatte, erfolgte in der BKA Sitzung am 18. Mai 2018 der Beschluss zur Erarbeitung des Vorentwurfes. Dieser wird nun auf Grundlage der von uns vorgelegten Vorhabensbeschreibung durch die Bezirksregierung erstellt. Seitens RWE werden detaillierte Angaben für die Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet. Um den Untersuchungsumfang für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Fachbehörden festzulegen, fand im Juli 2018 der Scopingtermin unter Federführung der Bezirksregierung Köln statt.
Der Tagebau Inden hat sich planmäßig in tiefere Lagerstättenbereiche entwickelt. Am 26. September 2018 wurde mit dem Erreichen des tiefsten Tagebaupunktes ein wichtiger Meilenstein in der betrieblichen Entwicklung des Tagebaus erreicht. Das Abraum-zu-Kohle-Verhältnis wird sich nun mit fortschreitendem Tagebau verbessern.
In 2018 lag die Produktion der Veredlungsbetriebe leicht über der Vorjahresmenge. Am Knapsacker Hügel wurden die regionalen Kunden ganzjährig mit Wärme und Prozessdampf versorgt. Für den Standort Knapsacker Hügel (Betriebsteil Goldenberg) wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag zur Altholzmitverbrennung gestellt, die im November 2018 genehmigt wurde. Bei der Mitverbrennung von Klärschlamm und Ersatzbrennstoffen konnte die Menge, durch die Ende Juni 2017 in Betrieb genommene Klärschlammlagerhalle, um ca. 11% gesteigert werden.
2018 fanden etliche Aktionen gegen die Braunkohle im Rheinischen Revier statt. Dabei wurden Infrastruktureinrichtungen des Braunkohlesystems besetzt und zum Teil mutwillig beschädigt. Unter anderem wurden Bagger und die Gleise der Hambachbahn besetzt sowie im Vorfeld des Tagebaus Brunnenanlagen beschädigt. Gegen alle Straftaten wird straf- und zivilrechtlich vorgegangen.
Das dritte Quartal 2018 war geprägt durch den Polizeieinsatz des Landes NRW gegen die Besetzer im Hambacher Forst. Die Räumung begann am 13. September gegen erhebliche Widerstände vor Ort und beherrschte die deutsche Medienlandschaft über mehrere Tage. Dabei zeigte sich, dass der Hambacher Forst zu einem Symbol des Kampfes gegen den Klimawandel hochstilisiert wurde, der auch aus dem links-bürgerlichen Lager mehrere tausend Demonstranten vor Ort mobilisieren kann und auch eine entsprechende Resonanz bzw. Unterstützung in der Politik findet.
2.5. Wasserkraft
Am 16. Januar 2018 wurde nach Auslaufen der ursprünglichen Konzession vom Regierungspräsidium Freiburg eine neue „Gehobene Erlaubnis für die Benutzung von Gewässern" für den Schluchsee (Pumpspeicherkraftwerk Häusern) erteilt. Die Gehobene Erlaubnis ist auf weitere 60 Jahre erteilt. Aufgrund vorwiegend ökologischer Gründe, wurden - wie erwartet - die Nutzungsmöglichkeiten des Schluchsees im Pumpspeicherbetrieb eingeschränkt.
Nach einigen technisch bedingten Verzögerungen konnte die ursprünglich für Mai 2017 vorgesehene Inbetriebsetzung des Batteriespeichers zum Jahreswechsel 2017 / 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Batteriespeicher befindet sich seitdem im netzgekoppelten Betrieb und wird im Primärregelenergiemarkt angeboten.
Durch beschleunigte Alterung und fortschreitende Schadensentwicklung hat die Asphaltbetondichtung im Oberbecken 2 des Pumpspeicherkraftwerks Vianden auf dem gesamten Böschungsbereich das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Dies erfordert eine Komplettsanierung der gesamten Dichtung. Das technische Konzept wurde durch das RWE Wasserkraftteam optimiert. Die Maßnahme soll in 2019 parallel zur Generalrevision der Pumpturbine Maschine 10 starten.
2.6. Umweltschutz
Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power AG der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden weiterhin technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Abfallbeseitigung, Gewässerschutz und Luftreinhaltung.
2.7. Forschung und Entwicklung
In der Kraftwerkstechnik vertiefen wir die Kenntnisse des Einflusses der Kohlequalität auf den Kraftwerksbetrieb und treiben die Anpassungen des Kraftwerksparks an die sich ändernden Flexibilitätsanforderungen weiter voran. So qualifizieren wir neue Werkstoffe und entwickeln Verfahren für die Erkennung und Prognose des Werkstoffverhaltens, um damit noch häufigere und schnellere Laständerungen, häufigeres und schnelleres An- und Abfahren sowie eine geringere Mindestlast als heute zu ermöglichen. Zudem begleiten wir aktiv die Entwicklung von Energiespeichern und untersuchen deren Einsatzmöglichkeiten.
Zur Vorbereitung auf mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte entwickeln und erproben wir neue Emissionsminderungstechniken. In den vergangenen beiden Jahren wurde im Innovationszentrum Niederaußem an einem Rauchgasstrang des BoA-Blockes eine Pilotanlage zur Reduktion von Quecksilberemissionen erfolgreich getestet. Die aus dem Anlagenbetrieb erlangten Erkenntnisse sind in eine für den Dauerbetrieb ausgelegte Demonstrationsanlage eingeflossen, die 2018 errichtet wurde und ihren Betrieb Anfang 2019 planmäßig aufgenommen hat.
Unsere gemeinsam mit Linde und BASF entwickelte und vom BMWi geförderte Pilotanlage zur CO2-Abtrennung aus Rauchgas wird in den kommenden Jahren am Standort Niederaußem als Plattform für die Bereitstellung von CO2 zu Forschungszwecken dienen. Zusammen mit aus Elektrolyse gewonnenem Wasserstoff sollen damit im Rahmen von EU-geförderten CO2-Nutzungsprojekten alternative emissionsarme Treibstoffe und Basischemikalien im Pilotmaßstab hergestellt werden. Die dafür zusätzlich notwendigen Anlagen befinden sich zur Zeit im Aufbau.
Ein weiteres Projekt zur Kohle- und Reststoffvergasung, das wir gemeinsam mit Fraunhofer UMSICHT und der Ruhr-Universität Bochum durchführen, wird als Teilprojekt im Rahmen des neu entstehenden Innovations- und Technologiezentrum Kohlenstoffkonversion (ITZ-CC) durch das Land NRW gefördert. Darüber hinaus ist RWE Mitglied im Reviernetzwerk der Initiative Kohlenstoffketten (ik2) unter der Federführung der Fraunhofer Gesellschaft. Die in der stofflichen Nutzung der Braunkohle eingesetzten Techniken bieten interessante Optionen zur Einbindung von regenerativen Energien und zur Etablierung von Kohlenstoffkreisläufen in der Rohstoffversorgung der Chemie. Dadurch können einerseits der CO2-Footprint verringert werden und andererseits Stromüberschüsse gespeichert werden (PtX). Um die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich stetig voran treiben zu können, wird RWE gemeinsam mit der Ruhr-Universität Bochum und dem Land NRW die Stiftungsprofessur „Carbon Sources and Conversion" für die kommenden 7 Jahre unterstützen.
3. Geschäftsentwicklung
3.1. Vermögenslage
Die RWE AG hat ihre Erzeugungsaktivitäten neu geordnet. In diesem Zusammenhang wurde der Teilbetrieb „Kernenergie" von der RWE Power auf die RWE Nuclear mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 abgespalten. Dies hat die Bilanzsumme der Power AG zum 1. Januar 2018 um 5.234 Mio. € reduziert.
Zeitgleich zur Abspaltung wurde zum 1. Januar 2018 das Cash Management im RWE Konzern dahingehend angepasst, dass einige Töchter der RWE Power ihre kurzfristigen Finanzmittel, die sie zuvor bei der RWE Generation SE angelegt hatten, auf ihre Mutter RWE Power übertragen haben. Die RWE Power wiederum hat ihre Finanzmittel an die RWE AG weitergereicht. Dies hat zum 1. Januar 2018 zu einer Bilanzverlängerung i.H.v. 840 Mio. € geführt.
In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die bilanziellen Wirkungen der Abspaltung und der Anpassung des Cash Managements in den angepassten Werten zum 1. Januar 2018 berücksichtigt. Bzgl. der Vermögenslage erfolgt der Vorjahresvergleich unter Berücksichtigung dieser angepassten Werte.
Bilanzstruktur
Aktiva
| 31.12.2018 | 01.01.2018 -angepasst- | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 0 | 5 | 0 | 5 | 0 |
| Sachanlagen | 1.947 | 23 | 2.022 | 19 | 2.057 | 14 |
| Finanzanlagen | 4238 | 51 | 4.262 | 41 | 8.915 | 60 |
| 6.190 | 74 | 6.289 | 60 | 10.977 | 74 | |
| Vorabraum | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Umlaufvermögen | ||||||
| Vorräte | 242 | 3 | 224 | 2 | 396 | 3 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.905 | 23 | 3.958 | 38 | 3.492 | 23 |
| Flüssige Mittel | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2.148 | 26 | 4.182 | 40 | 3.888 | 26 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 4 | 0 | 4 | 0 |
| 8.338 | 100 | 10.475 | 100 | 14.869 | 100 | |
| Passiva | ||||||
| 31.12.2018 | 01.01.2018 -angepasst- | 31.12.2017 | ||||
| Mio. € | % | Mio. € | % | Mio. € | % | |
| Eigenkapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 12 | 1.032 | 10 | 1.032 | 7 |
| Kapitalrücklage | 992 | 12 | 992 | 9 | 992 | 7 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 0 | 13 | 0 | 13 | 0 |
| 2.037 | 24 | 2.037 | 19 | 2.037 | 14 | |
| Sonderposten | 40 | 1 | 42 | 0 | 43 | 0 |
| Rückstellungen | 4.589 | 55 | 4.803 | 47 | 8.948 | 60 |
| Verbindlichkeiten | 1.672 | 20 | 3.592 | 34 | 3.838 | 26 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | 0 |
| 8.338 | 100 | 10.475 | 100 | 14.869 | 100 |
Aktiva
Das Sachanlagevermögen hat sich um 75 Mio. € verringert. Die planmäßigen Abschreibungen und Anlagenabgänge haben die Investitionen im Geschäftsjahr 2018 überschritten.
Die Finanzanlagen haben sich leicht reduziert (-24 Mio. €).
Der Rückgang des Umlaufvermögens um rund 2,0 Mrd. € ist größtenteils auf die Verringerung von kurzfristigen Finanzmittelforderungen gegen die RWE AG zurückzuführen. Die Verringerung des Guthabens auf dem Finanzmittelkonto mit der RWE AG hängt mit der Gewinnabführung aus dem Geschäftsjahr 2017 zusammen.
Passiva
Die Rückstellungen stellen mit einem Buchwert von 4.589 Mio. € weiterhin den größten Posten auf der Passivseite dar. Ihr Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 214 Mio. € ist insbesondere auf die Anpassung der Ableitungsmethodik für den Diskontierungszinssatz der bergbaubedingten Rückstellungen zurückzuführen. Letztere haben sich um 277 Mio. € auf 2.787 Mio. € verringert. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen um 182 Mio. € ist im Wesentlichen auf die Absenkung des Rechnungszinses, die neuen Heubeck-Richttafeln 2018G sowie die negative Wertentwicklung des CTA-Treuhandvermögens zurückzuführen.
Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 1.920 Mio. € auf 1.672 Mio. € gesunken. Dies hängt im Wesentlichen mit der Tilgung von Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung an die RWE AG zusammen (1.797 Mio. €). Darüber hinaus haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ggü. Dritten um 117 Mio. € reduziert.
Die Eigenkapitalquote der RWE Power liegt bei 24 % (Vorjahr 19 %).
3.2. Finanzlage
3.2.1. Finanzierung
Die RWE Power AG ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Die RWE Power AG führt ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Poolings an die RWE AG über ein Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf oder -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2018 um 1.273 Mio. € auf 1.456 Mio. € gestiegen (Veränderung ggü. dem unangepassten Vorjahreswert). Der Anstieg ist auf die Anpassungen des Cash Managements im RWE-Konzern zurückzuführen.
Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 147 Mio. € und hat sich damit um 2.899 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die im Vorjahr durch die RWE Power vorgenommene Dotierung des Kernenergiefonds und die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer an die RWE Power waren dafür maßgeblich.
3.2.2. Investitionen
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 insgesamt auf 262 Mio. €; damit liegen sie leicht über dem Niveau des Vorjahres (253 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke.
3.3. Ertragslage
Das Ergebnis nach Steuern der RWE Power AG hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 1,8 Mrd. € auf 0,2 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Das Ergebnis des Vorjahres war durch die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer geprägt, die inkl. Zinsen zu einem Ertrag in Höhe von 1,9 Mrd. geführt hatte.
3.3.1. Produktion und Absatz
Die Stromerzeugung abzüglich Eigenverbrauch der RWE Power AG belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt ca. 63 TWh und lag damit ca. 5% unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr ca. 66,5 TWh). Begründet ist dies im Wesentlichen durch die gestufte Vorgehensweise bei der Sicherheitsbereitschaft.
Die Vermarktung der weitgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power AG.
3.3.2. Umsatz und Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2018 verminderten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 582 Mio. € auf 3.120 Mio. €. Dies ist auf Preis- und Mengeneffekte, z.B. auf Grund von Stilllegungen oder die Überführung von Blöcken in die Sicherheitsbereitschaft, zurückzuführen. Die Umsatzerlöse aus der konzerninternen Weiterverrechnung des von der RWE Nuclear bzw. ihren Tochtergesellschaften erzeugten Stroms sind hier weiter enthalten. Die RWE Power ist auch nach der Abspaltung für die Vermarktung dieses Stroms zuständig.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1.990 Mio. € auf 291 Mio. € reduziert. Dies hängt vor allem mit der im Vorjahr zurückerstatteten Kernbrennstoffsteuer zusammen (1.697 Mio. €). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen haben sich um 397 Mio. € vermindert. Hier waren im Vorjahr noch Erträge aus der Auflösung von Kernenergierückstellungen i.H.v. 184 Mio. € enthalten. Die Erträge aus der Auflösung von bergbaubedingten Rückstellungen waren um 130 Mio. € geringer als im Vorjahr.
Der Materialaufwand stellt mit 1.504 Mio. € den größten Aufwandsposten dar. Gegenüber dem Vorjahr hat er sich um 176 Mio. € verringert. Dies ist neben Kostensenkungen auch auf geringere CO2-Aufwendungen zurückzuführen (-84 Mio. €). Zum anderen verrechnet die RWE Nuclear, im Rahmen der geschlossenen vertraglichen Vereinbarung, nicht alle Aufwendungen, die ihr aus dem Strombezug von ihren Tochtergesellschaften und ihren eigenen Aktivitäten entstehen, an die RWE Power weiter.
Der Personalaufwand lag mit 1.053 Mio. € um 93 Mio. € über dem Vorjahreswert, obwohl durch die Abspaltung des Kernenergiegeschäfts 472 Beschäftigte auf die RWE Nuclear übertragen worden sind. Der Anstieg ist insbesondere auf eine Anpassung der bei der Power AG und der bei der RWE AG für Mitarbeiter der Power AG bilanzierten Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Dies resultierte überwiegend aus Zinssatzanpassungen, aus der Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018G sowie aus der negativen Wertentwicklung des CTA-Treuhandvermögens.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die Abschreibungen 259 Mio. € (Vorjahr: 240 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 500 Mio. € leicht unter dem Vorjahreswert (514 Mio. €).
Das Ergebnis aus Finanzanlagen beträgt 119 Mio. € und hat sich damit ggü. dem Vorjahr leicht verbessert. Im Vorjahr hatten Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte das Ergebnis mit 67 Mio. € belastet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine wesentlichen Abschreibungen erforderlich. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, Beteiligungen und Ausleihungen haben sich verringert, was größtenteils auf die Abspaltung von Tochtergesellschaften und Ausleihungen auf die RWE Nuclear zurückzuführen ist.
Das negative Zinsergebnis i.H.v. von -7 Mio. € hat sich um 685 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert verbessert, obwohl Zinserträge aus der Kernbrennstoffsteuer (145 Mio. €) und Erträge aus der Verzinsung von Forderungen gegen die RWE AG aus der Verlustübernahme, die sich noch auf Verluste aus dem Geschäftsjahr 2016 bezogen, weggefallen sind (50 Mio. €). Aus der Anpassung der Ableitungsmethodik für den Diskontierungszinssatz für die bergbaubedingten Rückstellungen ist ein Ertrag i.H.v. 231 Mio. € entstanden. Auf der Aufwandsseite haben sich die bergbaubedingten Aufwendungen, die im Vorjahr noch 569 Mio. € betragen hatten, um 480 Mio. € auf 89 Mio. € verringert. Außerdem ist die Aufzinsung der Kernenergierückstellungen entfallen (im Vorjahr noch 223 Mio. €). Der Zinsaufwand aus Pensionsrückstellungen hat sich um 83 Mio. € erhöht.
Das Ergebnis nach Steuern beträgt 234 Mio. € und hat sich somit um 1.797 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Der Aufwand aus der Gewinnabführung an die RWE AG beträgt entsprechend -234 Mio. €.
3.3.3. Bereinigtes EBITDA nach IFRS
Die Steuerungskennzahl der RWE Power AG ist das bereinigte EBITDA nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern, vor Finanzergebnis und vor Abschreibungen bereinigt um neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich sind, sowie um Sondervorgänge.
Die RWE Power weist im Jahresabschluss 2018 nach HGB ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 234 Mio. € aus. Das Ergebnis vor Steuern stimmt mit diesem Betrag überein. Steuern werden durch den Organträger RWE AG abgeführt. Eine Konzerninterne Steuerumlage wird nicht erhoben. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 327 Mio. € ergibt sich ein negatives Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von -93 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht unter anderem aus Bewertungsunterschieden bei der Ermittlung des CO2-Aufwands und der Rückstellungen, den daraus entstehenden unterschiedlichen Aufzinsungserfordernissen sowie aus unterschiedlichen Abschreibungsregeln.
Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem bereinigten EBITDA von 253 Mio. €, den Abschreibungen von -139 Mio. €, dem negativen neutralen Ergebnis von -128 Mio. € und dem negativen Finanzergebnis i.H.v. von -79 Mio. €. Das bereinigte EBITDA des Vorjahres betrug 1.243 Mio. €.
3.4. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power AG ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke ca. 78 Mio. t CO2 und hat sich damit um knapp 5 Mio. t CO2 gegenüber dem Vorjahr verringert.
4. Personal
Die Zahl der Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum 31.12.2017 um 285 auf 9207 am 31. Dezember 2018 verringert. Die personalwirtschaftliche Umsetzung verschiedener, konzerninterner Umstrukturierungsprojekte wurde in 2018 abgeschlossen. Im Rahmen von Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB wurden 536 Beschäftigte von der RWE Power AG in andere RWE Gesellschaften transferiert, davon 472 Beschäftigte zur RWE Nuclear GmbH und 64 Beschäftigte zur RWE Generation SE. Gegenläufig war die Übernahme von 29 Beschäftigte der IT GmbH zur RWE Power AG und die rund 275 Übernahmen aus vorherigen Arbeitnehmerüberlassungen. Die LTIF-Unfallquote der RWE Power AG ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 mit 2,8 gleich geblieben. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 76 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen.
Im Geschäftsjahr 2018 betrug die gesundheitsbedingte Ausfallquote, die die Ausfallzeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfällen und Kuren beinhaltet, 8,1% (Stand: 31.12.18).
Gesundheit und Arbeitssicherheit haben für die RWE Power AG einen hohen Stellenwert. Die RWE Power AG wird auch in Zukunft weiter aktiv daran arbeiten, hier höchste Maßstäbe zu erfüllen und die Gesundheit, den Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin jederzeit zu gewährleisten.
5. Chancen und Risiken
Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Power AG in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgen nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Power AG mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstab für die Beurteilung der Höhe dient die erwartete Ergebniswirkung. Da aber auch die Auswirkungen auf Nettoschulden, Eigenkapital und Liquidität bemessen werden sollen, werden hierfür zentral durch die RWE AG konzerneinheitlich ermittelte Wertklassen vorgegeben. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum und kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese in der Regel durch mögliche Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht.
Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt.
Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.
Ein revolvierendes Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controlling-prozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten regelmäßig über alle als wesentlich einzustufenden Risiken. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Im Folgenden beschreiben wir die Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Den Fortbestand der RWE Power AG gefährdende Risiken waren Ende 2018 nicht bekannt.
5.1. Marktrisiken
RWE Supply & Trading GmbH steuert - im Auftrag der RWE Power AG - die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Es erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO2-Emissionszertifikaten. Durch die Weiterentwicklung des „Hedging" erfolgt eine Strategie zur wirtschaftlichen Absicherung unseres Kraftwerksparks. Die für die Vermarktung der liquiden Commodity-Positionen zuständige RWE Supply & Trading GmbH leitet daraus Sicherungsgeschäfte für den braunkohlenintensiven Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. gekauften offenen Mengen.
5.2. Umfeldrisiken und —chancen
Aktuell gibt es tiefgreifende Veränderungen im Energiemarkt und eine schwierige wirtschaftliche Marktsituation für Kraftwerksbetreiber in Deutschland. Sollte die von den Regierungen angestrebte Umstellung auf eine weniger CO2-emittierende Stromerzeugung noch weitere Belastungen von konventionellen Kraftwerken mit sich bringen, besteht das Risiko einer Wertkorrektur der gehaltenen Aktiva.
Erhebliche Risiken für das Kraftwerksportfolio der RWE Power AG resultieren aus der CO2-Minderungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Eine solche Politik könnte zu einem weiteren spürbaren Anstieg des relevanten CO2-Preises führen. Entweder durch eine über die aktuelle Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) hinausgehende weitere Verschärfungen des ETS oder durch die Einführung eines CO2-Mindestpreises, um den Zertifikatpreis stärker als durch das ETS veranlasst zu erhöhen.
Die Perspektiven der Braunkohle hängen in besonders hohem Maße von den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ab, mit denen administrativ ein Rückgang der Kohleverstromung bis hin zu einem vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung eingeleitet werden könnte. Insbesondere ein möglicher schneller Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung könnte zu erheblichen Ergebnisbelastungen führen. Die Implikationen, die sich aus den potenziellen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" ergeben, sind zu diesem Zeitpunkt nicht abzuschätzen. Die Kommission unterbreitet zunächst lediglich Empfehlungen; die nachfolgende gesetzliche Umsetzung ist derzeit nicht absehbar. Konkrete Auswirkungen stehen dann erst nach einer Gesetzgebung bzw. vertraglichen Regelung fest. Sobald die konkreten Ergebnisse bekannt sind, werden wir diese auswerten und ggf. potenzielle Anpassungen vornehmen.
Eventuelle Laufzeitverkürzungen für unserer Braunkohlenkraftwerke und damit verbundener Tagebaue könnten sich negativ auf die Höhe künftiger Umsatzerlöse auswirken. Als Konsequenz könnten unsere Braunkohlenkraftwerks- und Tagebauanlagen im Wert gemindert sein. Zudem würde sich die frühzeitige Stilllegung von Tagebauen auf die Wiedernutzbarmachungsverpflichtung als Teil der Bergbaurückstellungen auswirken. Durch einen ggf. notwendig werdenden Personalabbau könnten sich weiterhin die Restrukturierungsrückstellungen erhöhen.
Die mögliche Reduktion von Stromerzeugungskapazitäten - als Folge der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung - könnte zu steigenden Marktpreisen für Strom führen, die positive Effekte auf die Umsatzerlöse der verbleibenden Kraftwerkskapazitäten hätten. Darüber hinaus könnten Kompensationszahlungen für die Nachteile aus den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung sich in der Zukunft positiv auswirken.
Für die Braunkohleförderung im Tagebau Hambach bestehen erhebliche finanzielle Risiken, für den Fall, dass der FFH-Status des Hambacher Forsts nicht zeitgerecht geklärt bzw. der Rodungsstopp nicht durch gerichtliche Entscheidungen aufgehoben wird.
Schließlich sind die neuen EU-Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen aus Kraftwerken und zur Luftreinhaltung allgemein in nationales Recht umzusetzen. Grundlage für die Implementierung sind die Schlussfolgerungen zur best-verfügbaren Technik aus dem sog. BREF-LCP-Prozess sowie die Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen (National Emissions Ceilings-Directive, NEC-D) mit jeweils ambitionierten Emissionsminderungszielen für Luftschadstoffe. Bei der Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der deutsche Gesetzgeber insbesondere bei den Stickoxid- und Quecksilberemissionen für Großkraftwerke Grenzwerte festlegt, die über die EU-Mindestanforderungen deutlich hinausgehen, was entsprechend hohe Nachrüstungsmaßnahmen und erheblich zusätzliche Aufwendungen nach sich ziehen würde.
5.3. Betriebsrisiken
Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z.B. infolge von Materialschäden und technischen Fehlfunktionen, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Neben den eventuell notwendigen Reparaturkosten im Kraftwerksbereich belasten vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von RWE Power AG in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen das Ergebnis. Tatsächliche resultierende Einkommensverluste beziehen sich auf nicht versicherte Schäden.
5.4. Finanzrisiken
Ein niedrigerer Diskontierungszinssatz oder eine höhere Kostensteigerungsrate kann zu einem geringeren bergbauspezifischen Realzins zur Bemessung der Rückstellungen im Bereich der Kernenergie und des Braunkohlebergbaus führen. Ein niedrigerer Realzins führt zu einer Erhöhung der Rückstellungen.
Außerdem ist die RWE Power AG Kreditrisiken aus unterschiedlichen Verträgen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Lieferung technischer Hauptkomponenten für unsere Kraftwerke. Seitens der RWE Power AG wird die Markt- und Wettbewerbssituation beobachtet und das betreffende Rating für Auftragnehmer wiederkehrend geprüft. Durch verschiedene Maßnahmen, u.a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten und Vertragsklauseln, die Vergabe von Kreditlimiten sowie die Erstellung und das Monitoring von Ratings wird das Risiko entsprechend minimiert.
5.5. Chancen
Im Falle steigender Marktpreise besteht die Chance, dass für noch nicht kontrahierte Strommengen höhere Absatzpreise realisiert werden können, als von uns planerisch unterstellt.
6. Prognosebericht
Die Krise der konventionellen Stromerzeugung hält weiter an. Politische Entscheidungen, insbesondere der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie und die gleichzeitige Förderung der Erneuerbaren haben die Rahmenbedingungen für die konventionelle Stromerzeugung drastisch verschlechtert. Die zunehmende Einspeisung der Erneuerbaren bei gleichzeitig annähernd stabiler Stromnachfrage hat trotz des derzeit zu beobachtenden Anstiegs - zu gegenüber der Vergangenheit geringeren Strom-Großhandelspreisen geführt. Gleichzeitig nehmen die CO2-Preise zu. Die Folgen sind im Vergleich zur Vergangenheit deutlich verringerte Auslastungen und niedrige Margen, so dass insbesondere die fossil gefeuerten konventionellen Bestandskraftwerke wirtschaftlich unter starkem Druck stehen.
Von besonderer Bedeutung für das Unternehmen werden die sich den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" anschließenden politischen Entscheidungen sein. Die deutlichen Veränderungen, die in der deutschen Politik und auch auf europäischer Ebene diskutiert werden, könnten zusätzliche signifikante finanzielle Belastungen für die konventionelle Stromerzeugung mit sich bringen.
Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die über unser NEO-Programm in die Wege geleiteten Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens sowie die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung von Strukturen und Prozessen. Unsere Erzeugungsanlagen stellen wir kontinuierlich auf den Prüfstand und optimieren das Portfolio weiter; unwirtschaftliche Kapazitäten werden konsequent vom Markt genommen und die kommerziellen Verfügbarkeiten möglichst weiter verbessert.
Die durch die erneuerbaren Energien bereitgestellte gesicherte Leistung ist weiterhin vergleichsweise gering. Wir erwarten daher, dass unsere flexible konventionellen Kraftwerke als Brückentechnologie noch auf längere Zeit erforderlich sein werden, um durch eine verlässliche und wettbewerbsfähige Stromversorgung die Energiewende zu flankieren. Dabei werden die konventionellen Anlagen jedoch weniger Strom als bislang erzeugen. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb im derzeitigen Marktdesign kaum mehr möglich. Die Politik ist daher gefordert, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und Sicherung der Qualität der Stromversorgung zu schaffen.
Die Unternehmensplanung der RWE Power AG basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Investitionsplanung wurde durch den angespannten Handlungsspielraum im Konzern und die unattraktiven Rahmenbedingungen limitiert. Die Investitionen im Planungszeitraum sind durch Umsiedlungsprojekte im Zusammenhang mit dem Tagebau sowie durch zyklische Kraftwerksrevisionen geprägt. Sie sind deshalb Schwankungen unterworfen.
6.1. Konjunktur
Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2019 voraussichtlich um rund 3% steigen. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums sollte sich in diesem Jahr im Bereich von 1,7% erhöhen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: der Sachverständigenrat hält für 2019 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,5% für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die starke Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten.
6.2. Stromnachfrage
Nachdem die Temperaturen im Jahr 2018 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2019 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Stromnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen.
6.3. Energiepreise
Bei den international gehandelten Rohstoffen Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2019 bei zuletzt (04.01.2019) rund 57 $/bbl bzw. 83 $/t und damit etwa 20% bzw. 10% unter den Preisniveaus des Jahres 2018. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2019 werden zur Zeit mit rund 21,4 €/MWh gehandelt und somit rund 6% unter dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Für CO2-Zertifikate werden aktuell höhere Preise erwartet: Forwards für 2019 liegen mit 23,7 €/t rund 47% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2018. Im Strommarkt notieren die Base-Forwardkontrakte 2019 mit durchschnittlich knapp 53 €/MWh ca. 18% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2018, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 64 €/MWh ca. 32% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen.
6.4. Ausblick
Wir erwarten, dass unsere von RWE Supply & Trading GmbH gesicherten Absatzpreise im kommenden Jahr steigen werden. Gleichzeitig erhöhen sich aber auch die CO2-Preise. Die Strompreise werden dabei aber weiterhin unter dem in der Vergangenheit gewohnten Niveau liegen. Die Erzeugungsmengen vermindern sich in den kommenden Jahren aufgrund der bereits in der Sicherheitsbereitschaft befindlichen Braunkohleblöcke sowie des Übergangs eines weiteren Braunkohleblockes in die Sicherheitsbereitschaft. Darüber hinaus erwarten wir eine geringere Kohleförderung im Tagebau Hambach infolge des OVG-Beschlusses. Die aus diesem resultierenden wirtschaftlichen Belastungen können nicht vollständig durch Kosteneinsparungen kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir für 2019 ein bereinigtes EBITDA auf dem Niveau des Vorjahres. Mögliche Effekte, die sich aus den Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ergeben könnten, sind hier nicht berücksichtigt.
7. Erklärung zur Unternehmensführung
Die Gesellschafterin der RWE Power AG hat für den ersten definierten Erfüllungszeitraum (01. Juli 2015 bis 30. Juni 2017) des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0% und im Aufsichtsrat von 9,5% beschlossen. Diese Zielquoten sind für den Vorstand erreicht, für den Aufsichtsrat (4,76%) nicht erreicht worden. Mit dem schriftlichen Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2017 wurde für den zweiten definierten Erfüllungszeitraum (01. Juli 2017 bis 30. Juni 2022) erneut die Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % beschlossen.
Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand am 27. Juni 2017 eine Zielgröße von 7,1 % für die erste Führungsebene und von 12,8 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Im Erfüllungszeitraum (01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018) wurden die Quoten mit 5% auf der ersten Führungsebene nicht erfüllt und mit 13,8% auf der zweiten Führungsebene erfüllt. Für den nächsten Erfüllungszeitraum (01. Juli 2018 bis 30. Juni 2022) wurden Zielquoten von 10% für die erste und 17% für die zweite Führungsebene festgelegt.
Köln und Essen, 25. Januar 2019
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Frank Weigand
Dr. Lars Kulik
Nikolaus Valerius
Ralf Giesen
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die RWE Power AG, Essen
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt.
Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde."
Essen, den 25. Januar 2019
PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2018 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.
Im Berichtsjahr fanden eine außerordentliche und drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die Reform des europäischen Emissionshandels, das EU-Clean Energy Package, die Treibhausgas-Minderungsstrategie der EU-Kommission und die nationale Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" der Bundesregierung Deutschland. Darüber hinaus wurden die zahlreichen Protestaktionen rund um den Tagebau Hambach sowie insbesondere der Beschluss des OVG Münster zum Ro-dungsstopp betreffend des Hambacher Forsts diskutiert.
Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2020 und 2021, der Start der RWE Power AG nach Trennung von der RWE Generation SE sowie der Start der RWE Nuclear GmbH und die dadurch bedingten Auswirkungen für die Gesellschaft. Darüber hinaus fanden Aktionsprogramme zur Nachwuchssicherung und zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie das Thema Diversity im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Frauenförderung besondere Beachtung.
Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu drei Sitzungen einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen. Ein weiterer Beschluss wurde im Umlaufverfahren gefasst.
Der Finanz- und Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 12. April 2018 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 20. Februar 2019 zugeleitet worden.
Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2018 ist Herr Erwin Winkel als Mitglied des Vorstands aus der Gesellschaft ausgeschieden. Als sein Nachfolger wurde mit Wirkung ab 1. August 2018 Herr Ralf Giesen zum Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor bestellt.
Aus dem Aufsichtsrat ist auf Seiten der Arbeitnehmervertreter mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2018 Herr Manfred Holz ausgeschieden. Als Nachfolger wurde Herr Michael Lehmann mit Wirkung ab 4. Juli 2018 bestellt. Auf Seiten der An-teilseignervertreter wurde Herr Dr. Günter Hilken mit Wirkung ab dem 12. April 2018 in den Aufsichtsrat gewählt.
Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Mitglied für seine wertvolle Mitarbeit.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
20. Februar 2019
Der Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz
Vorsitzender
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
| Anteil am Kapital | Währung | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Jahresergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz | in % | Währung in Tausend | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Direkte Beteiligungen | |||||
| Abwasser-Gesellschaft Knapsack, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth | 32,6 | EUR | 2017 | 443 | 213 |
| CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Österreich | 50,0 | EUR | 2017 | 3.130 | 2.283 |
| CARBON Egypt Ltd., Kairo/Ägypten | 49,0 | EUR | 2017 | ./. 1.773 | ./. 341 |
| Carl Scholl GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2018 | 536 | ./. 101 |
| KMG Kernbrennstoff -Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen | 100,0 | EUR | 2018 | 696.225 | 0 2) |
| Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen | 50,0 | EUR | 2017 | 5.113 | 0 |
| Mingas-Power GmbH, Essen | 40,0 | EUR | 2017 | 6.742 | 6.073 |
| Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim | 100,0 | EUR | 2018 | 9.236 | 0 2) |
| RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2018 | 36.694 | 0 2) |
| RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Australien | 100,0 | EUR | 2018 | 63 | 99 |
| RWE Power Climate Protection GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2018 | 23 | 0 2) |
| Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg Baden | 50,0 | EUR | 2017 | 62.148 | 2.809 |
| Société Electrique de I'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg1) | 40,4 | EUR | 2017 | 5.697 | 5.137 |
| Indirekte Beteiligungen | |||||
| Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Italien | 100,0 | EUR | 2017 | 317 | 33 |
| Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim | 51,0 | EUR | 2017 | 1.544 | 436 |
| Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim | 51,0 | EUR | 2017 | 30 | 0 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergheim | 50,0 | EUR | 2017 | 33 | ./. 8 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim | 50,0 | EUR | 2017 | 39 | 0 |
| Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2018 | 82.619 | 0 2) |
| RWE Power Climate Protection China GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2018 | 25 | 0 2) |
| RWE Power Climate Protection Clean Energy Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing/China | 100,0 | EUR | 2017 | 2.066 | 13 |
| RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Thailand | 100,0 | EUR | 2017 | 2.806 | 44 |
| TCP Petcoke Corporation, Dover/USA1) | 50,0 | EUR | 2017 | 22.139 | 10.746 |
| URANIT GmbH, Jülich | 50,0 | EUR | 2017 | 71.317 | 98.284 |
Fußnoten
1) Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses
2) Ergebnisabführungsvertrag