AI assistant
RWE AG — Annual Report 2016
May 23, 2017
362_rns_2017-05-23_34c3c7b4-daf4-49da-944b-4369729e0159.html
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
Publication
RWE Power Aktiengesellschaft
Essen und Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Inhalt
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
Anhang
Lagebericht
| 1. | Geschäft und Rahmenbedingungen |
| 2. | Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres |
| 3. | Geschäftsentwicklung |
| 4. | Personal |
| 5. | Forschung und Entwicklung |
| 6. | Chancen und Risiken |
| 7. | Prognosebericht |
| 8. | Erklärung zur Unternehmensführung |
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2016
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Aktiva
| Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | III (1) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 5 | |
| Sachanlagen | 2.101 | 3.944 | |
| Finanzanlagen | 10.588 | 10.595 | |
| 12.694 | 14.544 | ||
| Vorabraum | III (2) | 7 | 3 |
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | III (3) | 512 | 615 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | III (4) | 5.829 | 3.022 |
| Flüssige Mittel | III (5) | 2 | 2 |
| 6.343 | 3.639 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 6 | |
| 19.049 | 18.192 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
| Mio. € | Mio. € | ||
| Eigenkapital | III (6) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 | |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 | |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 | |
| 2.037 | 2.037 | ||
| Sonderposten | III (7) | 45 | 47 |
| Rückstellungen | III (8) | 14.117 | 13.362 |
| Verbindlichkeiten | III (9) | 2.847 | 2.740 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | III (10) | 3 | 6 |
| 19.049 | 18.192 |
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
| Anhang | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | IV (1) | 4.111 | 4.650 |
| Strom-/Erdgas- und Kohlesteuer | -5 | 7 | |
| Umsatzerlöse | |||
| (inklusive Strom-/Erdgas- und Kohlesteuer) | 4.106 | 4.657 | |
| Bestandsveränderungen | 4 | 0 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 44 | 45 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | IV (2) | 1.167 | 583 |
| 5.321 | 5.285 | ||
| Materialaufwand | IV (3) | -2.278 | -2.469 |
| Personalaufwand | IV (4) | -884 | -1.122 |
| Abschreibungen auf immaterielle | IV (5) | -2.061 | -474 |
| Vermögensgegenstände und Sachanlagen | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | IV (6) | -919 | -686 |
| -6.142 | -4.751 | ||
| Ergebnis Finanzanlagen | IV (7) | 138 | 191 |
| Zinsergebnis | IV (8) | -1.756 | -2.071 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | IV (9) | 0 | 330 |
| Ergebnis nach Steuern | -2.439 | -1.016 | |
| Ertrag aus Verlustübernahme/Aufwand aus Gewinnabführung | 2.439 | -346 | |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0 | -1.362 | |
| Entnahme aus den Gewinnrücklagen | 0 | 1.362 | |
| Bilanzgewinn | - | - |
Anhang zum 31. Dezember 2016
I. Allgemeine Grundlagen
Die RWE Power AG mit Sitz in Köln und Essen ist ein Energieversorgungsunternehmen, dessen Geschäftsfeld der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft und der Braunkohletagebaue in Deutschland ist.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Köln B des Amtsgerichts Köln unter HRB 117 und im Handelsregister Essen B des Amtsgerichts Essen unter HRB 17420 eingetragen.
Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen.
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der aus dem Jahr 1960 stammt.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.
Aus diesem Grund wird die RWE Power AG grundsätzlich von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.
Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG getätigt wurden, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, sind in Abschnitt V. näher erläutert.
Der Jahresabschluss wir in Euro (€) aufgestellt. Die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Alle Beträge werden kaufmännisch gerundet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Abweichend von der in § 266 HGB dargestellten Bilanzgliederung wird zwischen dem Anlage- und Umlaufvermögen der Vorabraum aus den Braunkohletagebauen als Sonderposten ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Abraummassen, die Kohlemengen zuzuordnen sind, die erst in zukünftigen Rechnungsperioden abgebaut werden. Damit ist der Vorabraum eine Abgrenzungsposition, die jedoch nicht die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens i.S.d. § 250 HGB erfüllt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die RWE Power AG erstellt keinen eigenen Zahlungsbericht, der nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiIRUG) verpflichtend für alle Unternehmen des Rohstoffsektors für Geschäftsjahre, die nach dem 23. Juli 2015 beginnen, zu erstellen ist. Die RWE Power AG wird in den Zahlungsbericht der RWE AG, Essen, mit einbezogen. Die Veröffentlichung erfolgt durch die RWE AG im Bundesanzeiger.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.
Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet.
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet.
Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre linear abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer in Jahren
| Gebäude | 33/50 |
| Technische Anlagen | |
| Thermische Kraftwerke | 15/25 |
| Wasserkraftwerke | 25/50 |
| Tagebaubereich | 4 - 10 und 25 |
| Veredlungsbereich | 15 |
| Tagebauaufschlüsse | 44 bzw. 52 |
| Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) | 15 - 25 |
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird.
Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert. Zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorabraums erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.
Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.
Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB wie Verbrauchsfolgeverfahren (insbesondere Bewertung zum gewogenen gleitenden Durchschnitt) oder beispielsweise die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB werden in Anspruch genommen. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.
Die Herstellungskosten für fertige/unfertige Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach Maßgabe des Verbrauchs und leistungsabhängig nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Reaktors vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden entsprechend den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst.
Steuerfreie Zulagen und steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert.
Die steuerpflichtigen Zuschüsse werden abschreibungskonform, die steuerfreien Zulagen linear über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände verrechnet.
Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Monat November des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2016 beträgt 4,01 % (Vorjahr: 3,89 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17.03.2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahres-Durchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 84 Mio. €, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist.
Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
| In % | Lohn- und Gehaltssteigerungen | Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Pensionsverpflichtungen | 2,35% | 2,35% | 1,60% | 1,60% |
| Deputatverpflichtungen | - | - | 1,60% | 1,60% |
| Restrukturierungsmaßnahmen | - | - | 1,00% | 1,00% |
| Altersteilzeit | 2,10% | 2,10% | - | - |
| Jubiläumsverpflichtungen | 2,35% | 2,10% | - | - |
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden abweichend zu Pensionen keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.
Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Zweckvermögens. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen.
Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen.
Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels des Anwartschaftsbewertungsverfahrens durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinssatz von 3,24% p. a. (Vorjahr: 3,89% p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,35% p. a. (Vorjahr: 2,1 % p. a.).
Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,81% p. a. (Vorjahr: 2,02% p. a.) und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,1% p. a. (Vorjahr: 2,1% p. a.).
Die Bewertung der Rückstellung für Abfindungszahlungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,81% p. a. (Vorjahr: 2,34% p. a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,0% p. a. (Vorjahr: 1,0% p. a.). Soweit in den Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen Beträge enthalten sind, die im Zusammenhang mit noch nicht weiter konkretisierten Verpflichtungen nach dem Altersteilzeitgesetz stehen, wurden abweichend keine Rentensteigerungen, jedoch Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,1% p.a. (Vorjahr 2,1% p. a.) unterstellt.
Die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich sowie die bergbaubedingten Rückstellungen basieren auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen bzw. Betriebsgenehmigungen der Kernkraftwerke sowie auf dem im Dezember verabschiedeten Entsorgungsfondsgesetz (EntsorgFondsG) und werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Auf Grund der ertragssteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RWE Power AG als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.
Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.
Zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Soweit möglich, werden Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Die Bewertungseinheiten werden unter Anwendung der Einfrierungsmethode bilanziell abgebildet. Für Derivate außerhalb von Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisen-Kassakurs umgerechnet. Bei Restlaufzeiten größer einem Jahr erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips oder ggf. -bei Sicherungsbeziehungen- zum Sicherungskurs.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer/Energiesteuer auf Erdgas/Kohlesteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand erhalten.
III. Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11, 11a ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
(2) Vorabraum
Durch die Inanspruchnahme der Bewertungsvereinfachung des § 256 Abs. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) entstehen unwesentliche Bewertungsunterschiede.
(3) Vorräte
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 375 | 425 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 21 | 21 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 3 | 3 |
| CO2-Emissionsrechte | 34 | 49 |
| Kernbrennelemente | 79 | 117 |
| 512 | 615 |
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in Mio. € | 31.12.2016 | RLZ* > 1 Jahr | 31.12.2015 | RLZ* > 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | - | 21 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.628 | - | 2.776 | - |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 72 | - | 104 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 114 | 20 | 121 | 31 |
| 5.829 | 20 | 3.022 | 31 |
* RLZ = Restlaufzeit
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 349 Mio. € (Vorjahr: 378 Mio. €). Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen 44 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 79 Mio. € (Vorjahr: 223 Mio. €) und der RWE Generation SE in Höhe von 2.684 Mio. € (Vorjahr: 2.122 Mio. €).
(5) Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) und den Kassenbestand in geringfügiger Höhe (Vorjahr geringfügiger Betrag).
(6) Eigenkapital
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 13 |
| davon gesetzliche Rücklagen | (0) | (0) |
| davon andere Gewinnrücklagen | (13) | (13) |
| 2.037 | 2.037 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.
Die Kapitalrücklage ist in Höhe von 992 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildet.
(7) Sonderposten mit Rücklageanteil
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Sonderposten für Investitionszuwendungen im Anlagevermögen | 6 | 7 |
| Sonderposten mit Rücklageanteil | ||
| Steuerrechtliche Sonderabschreibungen | 39 | 40 |
| 45 | 47 |
Die steuerrechtlichen Rücklagen wurden bis 31. Dezember 2009 gemäß § 6b und § 7c EStG gebildet. Sie weisen geringfügige Beträge auf.
Die steuerrechtlichen Sonderabschreibungen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG - Konjunkturmaßnahmen -, §§ 79,82,82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen.
Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 2 Mio. € positiv beeinflusst.
(8) Rückstellungen
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 429 | 239 |
| Bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz | (429) | - |
| Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz (239) | (513) | |
| Unterschiedsbetrag | (84) | - |
| Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich (abzüglich geleisteter Anzahlungen) | 9.346 | 9.011 |
| davon geleistete Anzahlungen | (149) | (691) |
| Bergbaubedingte Rückstellungen | 2.759 | 2.299 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.583 | 1.813 |
| IF | 14.117 | 13.362 |
Es erfolgt die Verrechnung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit den fondsgedeckten Pensionsverpflichtungen.
| in Mio. € | Historische Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | Erfüllungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Verrechnete Vermögensgegenstände (Zweckvermögen) | 224 | 265 | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 215 | 256 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9 | 9 | - |
| Pensions- und ähnliche Verpflichtungen | - | - | 694 |
| Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) | 429 |
Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter IV.8. dargestellt.
Die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich setzt sich zusammen aus der Verpflichtung zur Entsorgung von Brennelementen, der Rückstellung für die Stilllegung der Kernkraftwerksanlagen sowie der Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen.
Bei der Bemessung der Rückstellung für die Entsorgung im Kernenergiebereich wurde das am 15./16. Dezember 2016 vom Gesetzgeber verabschiedete EntsorgFondsG berücksichtigt. Danach geht die Handlungs- und Finanzierungsverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung gegen Zahlung eines sogenannten Grundbetrags in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auf den Bund über. Darüber hinaus sind die Kernkraftwerksbetreiber gegen Zahlung eines Risikoaufschlags in Höhe von 35,47% von möglichen Nachschüssen an den Fonds befreit. Der Grundbetrag ist für die ersten sechs Monate des Jahres 2017 bis zur erwarteten Einzahlung in den öffentlich-rechtlichen Fonds am 1. Juli 2017 mit 4,58% zu verzinsen. Der auf RWE Power voraussichtlich entfallene Dotierungsbetrag des Fonds beträgt rund 5,4 Mrd. €. Darin enthalten sind der für sechs Monate verzinste Grundbetrag sowie der Risikoaufschlag.
§ 15 EntsorgFondsG legt fest, dass die Höhe des Dotierungsbetrags unter dem Vorbehalt des Abgleichs der ursprünglich für 2015 und 2016 geplanten Rückstellungsinanspruchnahmen mit den tatsächlichen Ausgaben in den beiden Jahren steht. Nachfolgend sind die Inanspruchnahmen für einzelne Kostenkategorien dargestellt:
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Kostenkategorie C/Zwischenlagerung | 97 | 15 |
| a) Betriebskosten für zentrale Zwischenlager | 88 | 6 |
| b) Betriebskosten für Standort-Zwischenlager (HAW) | 6 | 8 |
| c) Investitions-/Betriebskosten für Standort-Zwischenlager (LAW/MAW) | 3 | 1 |
| Kostenkategorie DI Endlager Schacht Konrad | 87 | 28 |
| a) Geleistete Endlagervorausleistungen nach Endlager-VLV | 28 | 28 |
| b) Geleistete Finanzierungskosten nach §9 Endlager-VLV | 54 | - |
| c) Zahlungen an Salzgitterstiftung | 5 | - |
| Kostenkategorie E/HAW-Endlager | 10 | 7 |
| a) Geleistete Endlagervorausleistungen nach Endlager-VLV | 6 | 7 |
| b) Geleistete Finanzierungskosten nach §9 Endlager-VLV | 3 | - |
| c) Abrechnung Verwaltungsgemeinkosten bis 2016 | 2 | - |
| 194 | 51 |
Die Rückstellung für Entsorgung von Brennelementen umfasst neben dem auf die Entsorgung von Brennelementen entfallenden Dotierungsbetrag auch Kosten für die Rückführung der aus der Wiederaufarbeitung stammenden Abfälle sowie die Kosten für die fachgerechte Verpackung abgebrannter Brennelemente, d.h. Kosten für Beladung und Anschaffung von Transport- und Zwischenlagerbehältern. Die Kostenschätzungen basieren auf Verträgen und Schätzungen interner und externer Experten.
Die Rückstellung für die Stilllegung der Kernkraftwerksanlagen wird über einen Zeitraum von 25 Jahren angesammelt. Der Kostenermittlung liegen externe Fachgutachten für den Nach- und Restbetrieb und den direkten Abbau der Anlagen zu Grunde. Darüber hinaus werden auch hier Kosten für die fachgerechte Verpackung der aus dem Rückbau der Anlagen entstehenden radioaktiven Abfälle sowie die auf die Stilllegung entfallenden Teile des Dotierungsbetrags berücksichtigt.
Die Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen wird für die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle inklusive des auf sie entfallenden Teils des Dotierungsbetrags gebildet.
Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Sie wird aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gebildet, die im Wesentlichen auf dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren.
Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für die Rückgabeverpflichtung von CO2-Rechten, für Verpflichtungen aus Restrukturierungsmaßnahmen, für Verpflichtungen aus Strombeschaffung und -abgabe, für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, für die finanzielle Absicherung einer nicht-atomrechtlichen Verpflichtung aus der Stilllegung von Kernkraftwerksprojekten und für andere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden.
(9) Verbindlichkeiten
| In Mio. € | 31.12.2016 | RLZ* < = 1 Jahr | RLZ* > 1 Jahr | RLZ* > 5 Jahre | 31.12.2015 | RLZ* < = 1 Jahr | RLZ* > 1 Jahr | RLZ* > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | - | - | 2 | 2 | - | - |
| Erhaltene Anzahlungen | 5 | 5 | - | - | 2 | 2 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen | 308 | 305 | 3 | 0 | 286 | 283 | 3 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.341 | 2.341 | - | - | 2.210 | 2.210 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-verhältnis besteht | 79 | 40 | 39 | 23 | 87 | 45 | 42 | 25 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 114 | 79 | 35 | 9 | 153 | 116 | 37 | 10 |
| davon aus Steuern 1 | (24) | (24) | - | - | (26) | (26) | - | - |
| 2.847 | 2.770 | 77 | 31 | 2.740 | 2.658 | 81 | 35 |
1 Verb. aus einbehaltener Lohn- u. Kirchensteuer sowie noch abzuführender Strom- und Erdgassteuer
* RLZ = Restlaufzeit
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 307 Mio. € (Vorjahr: 368 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 26 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Auf Verbindlichkeiten aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen entfallen 46 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €). Für einige Verbindlichkeiten bestehen, im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs, Eigentumsvorbehalte zugunsten der Lieferanten.
(10) Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.
(11) Haftungsverhältnisse (nach § 251 HGB)
Haftungsverhältnisse werden nur im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und nach eingehender Prüfung der hiermit zusammenhängenden Risiken eingegangen. Im Rahmen unseres Risikomanagementsystems führen wir ein laufendes Monitoring der unten stehenden Sachverhalte durch. Nach unserer Einschätzung werden die zu Grunde liegenden Verbindlichkeiten durch den jeweiligen Hauptschuldner voraussichtlich erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen und somit sind die eingegangenen Haftungsverhältnisse nicht zu passivieren.
| in Mio. € | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 1.407 | 1.417 |
| Davon gegenüber verbundenen | ||
| Unternehmen | (1.402) | (1.412) |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 140 | 137 |
| 1.547 | 1.554 |
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.371 Mio. € (Vorjahr: 1.388 Mio. €).
Aufgrund der in Vorjahren erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht bei der Gesellschaft sowie den dem Pensionsfondsvertrag beigetretenen verbundenen Unternehmen für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 257 Mio. €. Davon entfallen 256 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 1 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 215 Mio. €.
Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und drei Merkposten von jeweils 1,00 €.
Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft in Höhe von 100 Mio. € (105 Mio. US-$) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.
(12) Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB
Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Zinsswapgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.
Folgende Übersicht zeigt die zum 31.12.2016 bestehenden derivativen Finanzinstrumente:
| in Mio. € | Nominalvolumen | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|---|
| positiv | negativ | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Devisenderivate | 20 | -5 | - | -5 |
| Zinsderivate | - | - | 49 | -49 |
| Commodity-Derivate | 1 21 | - -5 | - 49 | -54 |
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger derivativer Finanzinstrumente abgeleitet oder mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt, hierzu zählen z.B. die Discounted-Cash-Flow-Methode und - bei Vorliegen von Optionen - das BlackScholes-Modell. Dies erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung aktueller Wechselkursverhältnisse, marktgerechter Zinsstrukturkurven sowie Kreditausfallrisiken der Kontrahenten. Für Finanz- oder Commodity-Derivate waren keine Rückstellungen für drohende Verluste zu passivieren (Vorjahr 5 Mio. €).
(13) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB
Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind.
(14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf rd. 5,04 Mrd. €.
Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 44 Mio. €. Das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.
Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken in Höhe von 5,0 Mrd. €. Davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.
Auf Grund der rückläufigen Beteiligung der RWE Power AG an JI/CDM-Programmen besteht eine nur noch geringfügige finanzielle Verpflichtung mit teilweiser Fälligkeit innerhalb eines Jahres.
Im Kernenergiebereich bestehen langfristige Bezugs- und Dienstleistungsverträge für Uran-Anreicherung und Fertigung von Kernbrennelementen.
Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Umsatzerlöse
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Strom | 3.559 | 4.075 |
| Rohkohle und Kohleprodukte | 328 | 347 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 224 | 228 |
Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) angepasst. Die Umsatzerlöse des Vorjahres sind daher nur eingeschränkt mit dem Berichtsjahr vergleichbar, da sie noch nach der zuvor gültigen Definition ermittelt worden sind. Unter Anwendung der neuen Rechtsvorschriften hätte sich ein Vorjahreswert i.H.v. 4.685 Mio. € ergeben.
Die Umsatzerlöse sind fast ausschließlich im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.
(2) Sonstige betriebliche Erträge
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Erträge aus Anlagenabgängen | 36 | 41 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 947 | 320 |
| Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil | 3 | 2 |
| Weiterberechnungen | 13 | 15 |
| Erträge aus Wechselkursänderungen | - | 2 |
| Sonstiges | 168 | 203 |
| 1.167 | 583 |
Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde die Definition der Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) angepasst. Dies hat auch den Umfang der in den sonstigen betrieblichen Erträgen gebuchten Sachverhalte verändert. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres sind daher nur eingeschränkt mit dem Berichtsjahr vergleichbar, da sie noch nach der zuvor gültigen Definition ermittelt worden sind. Unter Anwendung der neuen Rechtsvorschriften hätte sich ein Vorjahreswert i.H.v. 548 Mio. € ergeben.
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen entfallen mit 524 Mio. € auf die Kernenergierückstellungen. Hier standen den Rückstellungszuführungen aufgrund der Einrichtung des Fonds zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs Auflösungen im Zusammenhang mit der Anpassung von Bewertungsannahmen der auch langfristig bei RWE verbleibenden Rückstellungen gegenüber. Die Auflösung der Bergbaurückstellungen in Höhe von 282 Mio. € ist ebenfalls auf eine Aktualisierung der Planungs- und Bewertungsparameter zurückzuführen.
(3) Materialaufwand
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-stoffe und für bezogene Waren | 1.814 | 2.004 |
| davon CO2 Aufwand | (513) | (474) |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 407 | 411 |
| Abschreibungen auf Kernbrennelemente | 57 | 54 |
| 2.278 | 2.469 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge sowie die Zuführung zur Rückstellung für die Brennelement-Entsorgung im Kernenergiebereich.
(4) Personalaufwand
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 702 | 761 |
| Soziale Abgaben | 163 | 159 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unter-stützung | 19 | 202 |
| davon für Altersversorgung und von RWE AG belastet | (11) | (10) |
| 884 | 1.122 |
Die der Gesellschaft von der RWE AG belasteten Aufwendungen für Altersversorgung betreffen die bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt in Mitarbeiter- äquivalenten | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Angestellte | 3.549 | 3.777 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 5.921 | 6.278 |
| 9.470 | 10.055 | |
| Auszubildende | 409 | 470 |
| 9.879 | 10.525 |
Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten. Diese entsprechen Mitarbeitern gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad.
(5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist dem Anlagespiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, ersichtlich.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1.719 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) und betreffen die Abschreibung von Braunkohlekraftwerksanlagen wegen dauerhafter Wertminderung in Höhe von 1.696 Mio. € sowie von bergbaulich genutzten Grundstücken, deren Abschreibung mit ihrer Devastierung erfolgt, in Höhe von 23 Mio. €.
(6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 4 | 12 |
| Aufwendungen aus Wechselkursänderungen | - | 1 |
| Aufwendungen für Fremdleistungen | 337 | 374 |
| Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 182 | 138 |
| Aufwendungen für IT-Dienstleistungen | 36 | 37 |
| Sonstige Steuern | 4 | 4 |
| Übrige | 356 | 120 |
| 919 | 686 |
Von den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen 328 Mio. € auf die Zuführung zu den Bergbaurückstellungen, größtenteils aufgrund neu entstandener Verpflichtungen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue sowie für Bergschäden.
(7) Ergebnis aus Finanzanlagen
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 70 | 64 |
| Aufwendungen aus der Verlustübernahme | -51 | -27 |
| Erträge aus Beteiligungen | 33 | 31 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (22) | (23) |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 86 | 123 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (85) | (122) |
| 138 | 191 |
(8) Zinsergebnis
| in Mio. € | 1.1.-31.12.2016 | 1.1.-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (11) | (0) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.767 | -2.071 |
| davon an verbundene Unternehmen | - | - |
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | (-1.765) | (-2.069) |
| -1.756 | -2.071 |
Innerhalb der Zinsen und ähnlichen Erträgen wurden Zinserträge des Deckungsvermögens in Höhe von 17 Mio. € mit den Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen in Höhe von 6 Mio. € gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Ertrag in Höhe von 11 Mio. € ist unter den Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten.
Des Weiteren enthält diese Position die Aufwendungen aus der Diskontierung der übrigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1.765 Mio. € (Vorjahr 2.008 Mio. €), wobei der Rückgang gegenüber dem Vorjahr überwiegend durch die Rückstellungen im Kernenergiebereich mit -249 Mio. € verursacht wird.
(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag und es liegt eine steuerliche Organschaft vor. Die RWE AG ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. Die Vereinbarung über eine gesetzlich nicht verpflichtende Steuerumlage zwischen der RWE AG und der RWE Power AG wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 aufgehoben. Daher werden ab dem Geschäftsjahr 2016 keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr ausgewiesen.
(10) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust
Der Verlust in Höhe von -2.439 Mio. € wurde nach Maßgabe des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der RWE AG übernommen.
(11) Abführungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB)
Im Geschäftsjahr bestehen keine abführungsgesperrten Beträge durch Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände oder aktiver latenter Steuern, die nicht durch freie Rücklagen gedeckt sind.
V. Sonstige Angaben
(1) Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind in einer Anlage zu diesem Anhang aufgeführt.
Für das Geschäftsjahr 2016 erhielten die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit keine Vergütung.
Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 859 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 15.221 T€ zurückgestellt (davon 8.469 T€ bei der RWE AG bilanziert).
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 438 T€.
Zu Beginn des Geschäftsjahres betrug der Bestand an Darlehen/Vorschüssen, die Mitgliedern des Aufsichtsrates gewährt waren, 10 T€. Insgesamt ergab sich nach Tilgung von 7 T€ ein Darlehensstand von 3 T€ zum Ende des Geschäftsjahres. Neue Darlehen/Vorschüsse wurden im laufenden Geschäftsjahr nicht währt. Vorschüsse und Kleindarlehen sind unverzinslich, Baudarlehen werden mit 4% verzinst.
Die Darlehen sind unbesichert.
(2) Abschlussprüferhonorar
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG enthalten.
(3) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG
| in Mio. € | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.16 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.16 | Volumen der gelieferten Leistungen 1.1. - 31.12.15 | Volumen der bezogenen Leistungen 1.1. - 31.12.15 |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistungen | - | 137 | - | 141 |
| Kohleverkäufe an Rheinbraun Brennstoff GmbH | 328 | - | 347 | - |
| 328 | 137 | 347 | 141 |
Von verbundenen Unternehmen wurden IT- und sonstige verschiedene Dienstleistungen im Umfang von 137 Mio. € (Vorjahr: 141 Mio. €) im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG bezogen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen. Die Dienstleistungen resultieren im Wesentlichen aus Betriebsführung, IT-Leistungen, kaufmännischen Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen. Ein Großteil der kaufmännischen Dienstleistungen wird seit 2014 durch unsere Schwestergesellschaft RWE Group Business Services GmbH, Essen, durchgeführt. Im Berichtsjahr wurde Braunkohle im Umfang von 328 Mio. an das Tochterunternehmen Rheinbraun Brennstoff GmbH geliefert.
(4) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem 31. Dezember 2016 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2016 haben, sind nicht eingetreten.
Köln und Essen, 20. Januar 2017
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Matthias Hartung
Dr. Lars Kulik
Roger Miesen
Dr. Frank Weigand
Erwin Winkel
ORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz
Essen
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands der RWE AG
Ralf Sikorski1
Hannover
Stellv. Vorsitzender
Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie
Rudolf Bertram
Eschweiler
Bürgermeister der Stadt Eschweiler
Walther Boecker
- bis 15. Juni 2016 -
Hürth
ehem. Bürgermeister der Stadt Hürth
Klaus Brandner2
- seit 15. Juni 2016 -
Verl
Parlamentar. Staatssekretär a.D.
Walther Butterweck1
- seit 15. Juni 2016 -
Alsdorf
Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln
der RWE Power AG
Dr. h.c. Wolfgang Clement2
- bis 15. Juni 2016 -
Bonn
Bundesminister a.D.
Christoph Dänzer-Vanotti
- seit 15. Juni 2016
Essen
Rechtsanwalt
Dieter Faust1
- bis 30. April 2016 -
Eschweiler
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Power AG
Manfred Holz1
- seit 15. Juni 2016 -
Grevenbroich
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG
Dr. Markus Krebber
- seit 15. Juni 2016 -
Essen
Mitglied des Vorstands der RWE AG
Klaus Krützen
- seit 15. Juni 2016 -
Grevenbroich-Neukirchen
Bürgermeister der Stadt Grevenbroich
Thomas Kufen
- seit 15. Juni 2016 -
Essen
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Hans Peter Lafos1
Bergheim
Gewerkschaftssekretär des ver.di-Landesbezirks NRW
Harald Louis1
Jülich
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Power AG
Manfred Maresch1
Viersen
Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie Alsdorf
Claudia Middendorfl
- seit 15. Juni 2016 -
Dortmund
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Dr. Matthias Müller1
Braunschweig
DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen
Dr. Martin Muhr
- bis 15. Juni 2016 -
Bochum
Mitglied des Vorstands der Essent N.V.
Reinhard Paß1
- bis 15. Juni 2016 -
Essen
ehem. Oberbürgermeister der Stadt Essen
Hans-Jürgen Petrauschke
Grevenbroich
Landrat des Rhein-Kreises Neuss
Norbert Pohlmann1
- bis 30. April 2016 -
Bergheim
Betriebsratsvorsitzender
Technikzentrum/Hauptwerkstatt Grefrath der RWE Power AG
Michael Reuther
- bis 15. Juni 2016 -
Frankfurt am Main
Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG
Jürgen Roters
- bis 15. Juni 2016 -
Köln
ehem. Oberbürgermeister der Stadt Köln
Gisbert Rühl
Essen
Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE
Rainer Schmitz1
- bis 15. Juni 2016 -
Vallwig
Betriebsratsvorsitzender Betrieb Bernkastel der RWE Power AG
Uwe Schummer1
- bis 15. Juni 2016 -
Willich
MdB Kreis Viersen
Dietmar Spohn
- seit 15. Juni 2016 -
Bochum
Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Ismail Tekin1
- seit 15. Juni 2016 -
Grevenbroich
Betriebsratsvorsitzender Tagebau Garzweiler der RWE Power AG
Dr. Michael Werhahn
Neuss
Kaufmann
1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied
Vorstand
Matthias Hartung
Ressort Vorstandsvorsitz
Dr. Lars Kulik
- seit 1. August 2016
Ressort Braunkohle
Roger Miesen
- seit 1. August 2016
Ressort Kernenergie
Dr. Ulrich Hartmann
- bis 31. Juli 2016
Ressort Braunkohle, Kernenergie, Wasserkraft
Dr. Frank Weigand
Ressort Finanzen, Wasserkraft
Erwin Winkel
Ressort Personal und Veredlung
Anhang
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2016 | Zugänge | Umbuchungen/Umgliederungen | Abgänge | Stand 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Bergwerksgerechtsame | 29 | - | - | - | 29 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | 0 | 0 | 0 | 28 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 57 | 0 | 0 | 0 | 57 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.901 | 53 | 15 | 35 | 2.934 |
| Tagebauaufschlüsse | 1.206 | 10 | - | - | 1.216 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 14.482 | 96 | 26 | 61 | 14.543 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 396 | 16 | 2 | 25 | 389 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 78 | 59 | -43 | 0 | 94 |
| Summe Sachanlagen | 19.063 | 234 | 0 | 121 | 19.176 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 986 | 0 | - | - | 986 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.603 | - | - | - | 9.603 |
| Beteiligungen | 93 | 0 | - | 0 | 93 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 25 | - | - | 1 | 24 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | - | - | - | 4 |
| Sonstige Ausleihungen | 26 | 0 | 0 | 6 | 19 |
| Summe Finanzanlagen | 10.737 | 0 | 0 | 7 | 10.730 |
| Summe Anlagevermögen | 29.857 | 234 | 0 | 128 | 29.963 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2016 | Abschreibungen des Berichtsjahres | Umbuchungen | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Bergwerksgerechtsame | 24 | - | - | - | - | 24 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | - | - | - | - | 28 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 52 | 0 | 0 | 0 | 0 | 52 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.960 | 178 | 0 | 12 | -9 | 2.117 |
| Tagebauaufschlüsse | 1.107 | 6 | - | - | - | 1.113 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 11.740 | 1.858 | 0 | 60 | - | 13.538 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 312 | 19 | 0 | 24 | - | 307 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | 0 | - | - |
| Summe Sachanlagen | 15.119 | 2.061 | 0 | 96 | -9 | 17.075 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 108 | - | - | - | - | 108 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | - | - |
| Beteiligungen | 34 | - | - | - | - | 34 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | - | - | - | - | - | - |
| Summe Finanzanlagen | 142 | 0 | - | - | - | 142 |
| Summe Anlagevermögen | 15.313 | 2.061 | 0 | 96 | -9 | 17.269 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2016 | Stand 31.12.2015 | |
| --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Bergwerksgerechtsame | 5 | 5 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 5 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 817 | 941 |
| Tagebauaufschlüsse | 103 | 99 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.005 | 2.742 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 82 | 84 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 94 | 78 |
| Summe Sachanlagen | 2.101 | 3.944 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 878 | 878 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.603 | 9.603 |
| Beteiligungen | 59 | 59 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 24 | 25 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | 4 |
| Sonstige Ausleihungen | 19 | 26 |
| Summe Finanzanlagen | 10.588 | 10.595 |
| Summe Anlagevermögen | 12.694 | 14.544 |
Lagebericht 2016
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
Das Geschäftsfeld der RWE Power AG sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft und der Tagebaue in Deutschland.
Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen kann die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken. Zudem treibt die RWE Power AG strategische Projekte und Geschäftsideen voran und ist Innovationsmotor in der konventionellen Stromerzeugung, wie z.B. bei der Rauchgasreinigung, CO2-Vermeidung, -Abtrennung und -Nutzung.
Die RWE Power AG verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung im Strommarkt durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen zu sichern.
Zwischen der RWE Power AG und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis.
1.1 Konjunkturelle Entwicklung
Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2016 nach ersten Schätzungen um ca. 2,5% über das Vorjahresniveau an. Das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone dürfte sich im vergangenen Jahr, insbesondere aufgrund der niedrigen Zinsen, der Abwertung des Euros und des niedrigen Ölpreises, voraussichtlich um 1,6% erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um ca. 1,9% gestiegen sein. Dabei hatte insbesondere der private Konsum einen positiven Einfluss.
1.2 Energiemarkt
1.2.1 Strom- und Gasnachfrage
Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2016 um 0,4% niedriger war als ein Jahr zuvor. Zu den wesentlichen Gründen dürften eine steigende Energieeffizienz und der Verlust von Marktanteilen im Wärmemarkt zugunsten von Gas zählen. Die deutsche Gasnachfrage lag mit voraussichtlich gut 10% über dem Vorjahreswert. Gründe dafür waren die vor allem während der Heizperioden kühlere Witterung im Vergleich zum Vorjahr, aber auch die deutliche Zunahme des Einsatzes von Erdgas für die Stromerzeugung.
1.2.2 Strompreise
Die Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt weiter gesunken und verringerten sich um 8% auf ca. 29 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 9% auf rund 32 €/MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf die Rohstoffpreisrückgänge sowie zunehmende Einspeisungen aus Windkraft- und Solaranlagen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft tendierten die Strompreise leicht nach oben, denn diese werden in höherem Maße durch Netzkosten, Umlagen und Steuern bestimmt. Sowohl Haushaltskunden als auch Industrieunternehmen mussten im vergangenen Jahr 1% mehr bezahlen.
1.2.3 Gaspreise
Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2016 rund 16 €/MWh und lag damit rund 24% unter den Preisen des Jahres 2015. Wesentliche Ursachen für diesen Preisrückgang sind gefallene Ölpreise, Vertragsrevisionen sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreis-basierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Preise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinentaleuropäischen „Leitmarkt", lagen mit einem Durchschnittswert von rund 14 €/MWh etwa 29% unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Tarife für Haushalte fielen um etwa 3%, die Preise für Industriekunden lagen mit 15% deutlich unter denen des Vorjahres.
1.2.4 Öl- und Kohlepreise
Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2016 im Jahresmittel bei rund 44 $/bbl und damit um ca. 17% unter dem Vorjahresniveau. Dieser Rückgang ist insbesondere auf den Ölpreisverfall im ersten Quartal zurückzuführen als der Markt deutlich überversorgt war. Im Jahresverlauf konnten sich die Preise mit Blick auf die OPEC Entscheidung im November zur Förderkürzung wieder deutlich erholen. Kohle wurde mit rund 60 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verteuerte sich somit um etwa 5%. Die Notierungen im internationalen Steinkohlehandel waren Anfang 2016 zunächst auf ein neues Rekordtief gefallen, konnten dann aber wieder deutlich Boden gut machen. Insbesondere China hat seine Kohleförderung inzwischen deutlich gedrosselt. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen um knapp 6% auf rund 64 €/t SKE.
1.2.5 CO2-Zertifikate-Preis
Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (EU Allowance Unit) ist 2016 auf rund 5,30 €/t CO2 gefallen und liegt damit rund 30% unter dem Durchschnittswert des Vorjahres. Experten bringen den Preisverfall im Emissionshandel mit der Entwicklung der Stromnotierungen in Verbindung, die zu Jahresbeginn 2016 neue Tiefststände erreichten. Es wird vermutet, dass zahlreiche Versorger deshalb ihre Stromterminverkäufe zurückgefahren und dementsprechend weniger CO2-Emissionsrechte nachgefragt haben. Eine wichtige Rolle spielte auch das Votum der Briten im Juni für einen EU-Austritt: sollte Großbritannien aus dem europäischen Emissionshandelssystem ausscheiden, würde nicht nur die Zertifikat-Nachfrage der dortigen Betreiber von konventionellen Kraftwerken wegfallen. Britische Unternehmen würden auch größere Mengen nicht mehr benötigter Emissionsrechte an den Markt bringen und die Preise damit zusätzlich unter Druck setzen.
1.3 Energiepolitik
Die energiepolitische Debatte in Deutschland war 2016 von der Diskussion um die zukünftige Klimaschutzpolitik, das Strommarktdesign und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien geprägt. Vor diesem Hintergrund stand insbesondere die Frage nach der Zukunft der Kohleverstromung auf der Agenda. Hier spielten neben Klimaschutzargumenten zunehmend auch Fragen von Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eine Rolle. Ein wesentlicher Schwerpunkt war darüber hinaus die Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens zum Kernenergieausstieg.
In weniger als einem Jahr nach der Klimakonferenz COP21 in Paris konnte das Pariser Abkommen am 4. Oktober in Kraft treten. Voraussetzung dafür war, dass mindestens 55 Länder, verantwortlich für mindestens 55% der globalen Treibhausgasemissionen, das Abkommen bis dahin ratifiziert hatten - so u. a. die USA, China, Indien, aber auch die EU. Im Rahmen der Nachfolgekonferenz COP22 vom 7. bis 18. November in Marrakesch wurde an der weiteren Ausgestaltung des Pariser Abkommens gearbeitet. Im Jahr 2018 soll dieser Prozess erfolgreich beendet sein. Direkte Folgen für die EU-Klimaschutzpolitik resultieren aus dem Abkommen bislang nicht. Es gilt weiter die im Vorfeld von Paris abgegebene Minderungszusage der EU von mindestens 40 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 im Vergleich zum Basisjahr 1990. Zur Erreichung dieses Ziels wird aktuell das EU-Emissionshandelssystem überarbeitet (ETS). Im Frühjahr hatte die EU-Kommission hierzu ihre Vorschläge vorgelegt, die aus RWE-Sicht ambitioniert, aber machbar sind. Laut EU-Kommission soll die jährliche Absenkung der EU-Emissionsobergrenze beschleunigt werden; gleichzeitig sind umfassende Regelungen zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie vorgesehen. In den Beratungen der Ausschüsse des europäischen Parlaments über den Kommissionsentwurf standen zum einen die Schutzbestimmungen für die Industrie, zum anderen aber auch Maßnahmen zur Erhöhung der Minderungsziele bzw. Streichung von Zertifikatsüberschüssen im Mittelpunkt. Eine Positionierung der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat steht noch aus. Mit einem Abschluss des Richtlinienverfahrens ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 zu rechnen.
Für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels - u. a. Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Forstwirtschaft - veröffentlichte die EU-Kommission am 20. Juli Vorschläge für die „Lastenteilung-Entscheidung" (effort sharing decision). Den EU-Mitgliedsstaaten werden dabei individuelle Treibhausgasminderungsziele zwischen null und vierzig Prozent ggü. dem Basisjahr 2005 vorgegeben. Über den Weg zur Erreichung dieser Vorgabe können die Staaten dann selbst entscheiden. Für Deutschland ist mit minus 38% eine der ambitionierteren Aufgaben innerhalb der EU vorgesehen. Eine finale Entscheidung zur effort sharing decision wird für 2017 erwartet.
In Deutschland hat die Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 Strategien und Maßnahmen festgelegt, um vor allem das langfristige deutsche Klimaschutzziel, eine Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95% gegenüber 1990 zu erreichen. Der Klimaschutzplan beinhaltet vernünftige Ansätze, doch die Energiewirtschaft wird durch ein überproportionales sektorspezifisches Minderungsziel stark belastet. Diese überproportionale Belastung wiegt umso schwerer, als durch die Sektorkopplung und die damit einhergehende Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors der Stromverbrauch eher zunehmen wird. Insofern ist es zu begrüßen, dass die sektorspezifischen Ziele im Rahmen einer umfassenden Folgenabschätzung in 2018 noch einmal überprüft werden sollen. Eine Kommission soll Instrumente zur Unterstützung des Stromwandels entwickeln, die wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz zusammen bringen. Konkrete, aus den Zielen abgeleitete Maßnahmen wurden noch nicht auf den Weg gebracht.
Zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns haben Bundestag und Bundesrat im Sommer die Novelle des Strommarktgesetzes verabschiedet. Statt mit einem Kapazitätsmarkt das Marktdesign nachhaltig auf die Energiewende auszurichten, wird der aktuelle Strommarkt lediglich ertüchtigt. Zur Finanzierung der für Versorgungssicherheit erforderlichen Kraftwerkskapazitäten setzt die Bundesregierung auf seltene und hohe Preisspitzen in Knappheitssituationen. Als zusätzliche Absicherung ist eine Kapazitätsreserve im Volumen von zunächst 2 GW vorgesehen. Sie soll technologieneutral ausgeschrieben werden. Außerdem wird die bestehende Netzreserve über 2017 hinaus verlängert. Zusätzlich erhalten die Übertragungsnetzbetreiber die Möglichkeit, sogenannte Netzstabilitätsanlagen als dem Netz zuzurechnende, technische Betriebsmittel im Umfang von bis zu 2 GW zu errichten und zu betreiben. Die in diesem Zusammenhang erforderliche erstmalige Bedarfsermittlung soll bis Januar 2017 durchgeführt werden. Des Weiteren wurde mit dem Strommarktgesetz auch die Sicherheitsbereitschaft gesetzlich verankert. Ab Oktober 2016 werden damit schrittweise 2,7 GW Braunkohlenkraftwerke zunächst aus dem Markt genommen und vier Jahre später endgültig stillgelegt. RWE bringt 5 x 300 MW-Blöcke ein; die vorgesehenen Kompensationszahlungen konnten bislang nicht mit der Bundesnetzagentur finalisiert werden. Während die Netzreserve zwischenzeitlich von der EU-Kommission im Dezember beihilferechtlich genehmigt wurde, stehen die entsprechenden Beschlüsse für die Regelungen zu Kapazitätsreserve und Netzstabilitätsanlagen formal noch aus. Nach einer grundsätzlichen Einigung des BMWi mit der EU-Kommission dürfte das aber lediglich noch Formsache sein. Des Weiteren konsultiert das Bundeswirtschaftsministerium ein Impulspapier mit Trends
zum Strommarkt 2030, um diesen langfristig auf eine zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien auszurichten. Dies wird aber für diese Legislaturperiode keine gesetzgeberischen Auswirkungen haben.
Mit dem Entwurf für das Netzentgeltmodernisierungsgesetz hat das Bundeskabinett einen Vorschlag beschlossen, um die vermiedenen Netzentgelte in den 2020er Jahren schrittweise abzuschaffen und bis dahin in der Höhe auf dem Stand 2015 einzufrieren. Besonders kritisch ist die im Vorschlag zusätzlich enthaltene sog. rückwirkende Veränderungssperre: Anlagen, die vor 2016 nur in der Höchstspannungsebene angeschlossen waren, sollen Erlöse aus vermiedenen Netzentgelten nur bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erhalten. Würde der Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes so beschlossen, träfe dies mehrere RWE Kraftwerksblöcke empfindlich.
Auf europäischer Ebene wurde das Winter-Package veröffentlicht. Es soll 2020 in Kraft treten. In diesem Gesetzespaket wird der Binnenmarkt für Strom weiterentwickelt. In die Vorgaben zu Kapazitätsmechanismen (in der Strom-Verordnung) wurde in letzter Minute eine Emissionsgrenze von 550 g CO2/KWh (wie sie auch die Europäische Investitionsbank EIB für Investitionskredite verwendet) als Bedingung für die Teilnahme eines Kraftwerks an einem Kapazitätsmarkt eingeführt. Diese Schwelle soll zunächst nur für Neuanlagen, ab 2025 aber auch für Bestandsanlagen gelten. Kohlekraftwerke wären damit von einem Kapazitätsmarkt faktisch ausgeschlossen.
Im vergangenen Jahr wurde der gesetzliche Rahmen zum Kernenergieausstieg überarbeitet. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" (KFK) hatte am 27. April 2016 ihre Empfehlungen zur Neuregelung der Verantwortlichkeiten im Kernenergiebereich vorgelegt. Die KFK sollte die Finanzierung der Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen diskutieren, bewerten und Vorschläge erarbeiten. Dabei sollte sie berücksichtigen, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Auf die KFK-Empfehlungen gestützt hat der Gesetzgeber am 15./16. Dezember 2016 ein Gesetz verabschiedet, das die Verantwortung für Rückbau und Entsorgung im Kernenergiebereich zwischen dem Bund und den Kernkraftwerksbetreibern neu aufteilt. Nach der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission soll die Neuregelung im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Demnach übernimmt der Bund die Abwicklung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, während die Zuständigkeit für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle bei den Unternehmen verbleibt. Die auf den Bund übergegangenen Aufgaben sollen aus einem Fonds finanziert werden, der von den Kernkraftwerksbetreibern dotiert wird. Nach dem verabschiedeten Gesetz müssen sie einen Grundbetrag von zusammen rd. 17,4 Mrd. € entrichten. Gegen Zahlung eines Aufschlags in Höhe von 35,47% sind die Kernkraftwerksbetreiber von möglichen Nachschüssen an den Fonds befreit. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von rd. 23,5 Mrd. €. Für den RWE Konzern insgesamt erwarten wir anteilig rd. 6,8 Mrd. € inklusive Risikoaufschlag und Verzinsung des Grundbetrags. Nach dem Gesetz muss der Grundbetrag am 1. Juli 2017 - mit einer jährlichen Verzinsung von 4,58% ab dem 1. Januar 2017 - entrichtet werden. Den Risikoaufschlag können die Unternehmen bis Ende 2022 zahlen, allerdings sind ausstehende Beträge ab Mitte 2017 mit 4,58 % pro Jahr zu verzinsen. RWE hat beschlossen, keine Ratenzahlung in Anspruch zu nehmen und den Grundbetrag sowie den Risikoaufschlag vollumfänglich unmittelbar zum 01.07.2017 zu leisten.
Nachdem sich die Bundesregierung dafür eingesetzt hat, dass im Gesetz eine gesonderte Ermächtigungsgrundlage verankert wird, kann auf deren Basis zusätzlich auch ein Vertrag mit den EVU abgeschlossen werden. Für die Unternehmen soll eine solche Vereinbarung Vertrauensschutz und höhere Rechtssicherheit vor etwaigen späteren Gesetzesänderungen bieten. Im Gegenzug stellt die Bundesregierung sich vor, dass damit auch die Rücknahme zum Beispiel der entsorgungsspezifischen Klagen vereinbart wird.
Im Rahmen des Gesetztes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung hat der Bundestag auch ein Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich beschlossen, welches eine dauerhaft bis zu den Mutterkonzernen durchgreifende Haftung für künftige Kostenrisiken aus Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke regeln soll. Dies ist im nun beschlossenen Gesetzespaket enthalten. Die Haftung für Zwischen- und Endlagerung entfällt nach vollständiger Zahlung des Grundbetrags und des Risikoaufschlags.
Ebenfalls Bestandteil der Neuregelung ist ein Transparenzgesetz, das eine Auskunftspflicht über die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke begründet. Die Betreiber werden darin verpflichtet, auf Grundlage der Jahresabschlüsse detailliert über die gebildeten Rückstellungen und ihre geplante Verwendung gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu berichten.
Die Endlagerkommission (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe) hat am 5. Juli 2016 ihren Abschlussbericht „Verantwortung für die Zukunft - Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes" vorgestellt. Die vorliegenden technisch-wissenschaftlichen Grundlagen sowie die vorgeschlagenen Prozesse definieren aus unserer Sicht grundsätzlich einen gangbaren Weg zur Endlagersuche. Hierfür ist allerdings von allen Beteiligten ein zielgerichtetes Vorgehen und auch eine gewisse Flexibilität zu weiteren Optimierungsschritten im Verlauf des Verfahrens erforderlich. Die Empfehlungen aus dem
Abschlussbericht flossen in einen Entwurf zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes ein, der im Dezember 2016 vorgelegt wurde. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im ersten Quartal 2017 abgeschlossen werden. Ziel der Bundesregierung ist, bis 2031 eine Standortentscheidung zu treffen, um im Jahr 2051 ein aufnahmebereites Endlager in Betrieb zu nehmen. Dieser Zeitplan wird aber bereits als zu ambitioniert kritisiert.
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
2.1 Kostensenkung und Effizienzsteigerung
Das Projekt „NEO" zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensbereichs RWE Generation wurde erfolgreich fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Implementierung aller Maßnahmen für das laufende Geschäftsjahr verlief planmäßig, so dass bis Ende 2016 mehr als das mit 1,2 Mrd. € kalkulierte Potenzial erreicht wurde. Aufgrund der unterjährigen Marktsituation hat insbesondere die Sparte Braunkohle zusätzliche Anstrengungen unternommen, um dem Margenrückgang durch weitere Kostensenkungen entgegenzuwirken. Das Programm NWoW (New Way of Working) ist auf operative Projekte ausgeweitet worden. Die bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte in Niederaußem und in der Bohr- und Wasserwirtschaft haben sich finanzielle Einsparziele von knapp 7 Mio. € in 2016 und knapp 30 Mio. € in 2019 gesetzt. Zudem ist seit Dezember ein spartenweites Projekt für alle Braunkohlenkraftwerke inklusive der technischen Dienste in die Implementierungsphase eingetreten, das zusätzliche Einsparungen von ca. 15 Mio. € in 2019 vorsieht. Ein weiteres Projekt, welches den gesamten Bereich der Tagebauentwicklung abdeckt, befindet sich derzeit in der Analysephase. Gleichzeitig sind Initiativen im Bereich Führung gestartet.
2.2 Projekt „Phoenix"
Die inzwischen erfolgreich vollzogene Trennung von RWE und innogy wurde seit Jahresbeginn 2016 in einer gesellschaftsübergreifenden Projektstruktur „Phoenix" fokussiert vorbereitet.
In unterschiedlichen Arbeitspaketen wurden die wesentlichen Aspekte bearbeitet und deren Umsetzung begonnen sowie in großen Teilen auch abgeschlossen. Dazu zählt die Zuordnung der operativen Assets und Beteiligungen, die im ersten Quartal überprüft und entschieden wurde und bis Ende 2016 umgesetzt wurde. Ein weiteres großes Paket ist die Aufteilung der gebündelten Querschnittsfunktionen im In- und Ausland. Die Umsetzung, d.h. auch Aufteilung der Mitarbeiter in die beiden Konzernteile wurde bereits zum 1. Juli begonnen und wird voraussichtlich mit der letzten Transferwelle im ersten Halbjahr 2017 in die Generation Gruppe abgeschlossen (ca. 450 - 500 FTE in Deutschland, ca. 45 FTE in UK und ca. 20 FTE in NL). In Deutschland werden die Mitarbeiter in der Legaleinheit RWE Power AG angesiedelt. Es bestehen weiterhin Dienstleistungsverträge zwischen RWE Gesellschaften und der innogy SE. Mit Auslaufen dieser Dienstleistungsverträge (in Deutschland in der Regel zum 31. Dezember 2018) gehen die dienstleistenden Mitarbeiter auf die jeweilige RWE Gesellschaft über. Die wesentlichen Dienstleistungsbereiche liegen im Bereich IT, HR/Gastronomie und Accounting (mit dem Shared Service Center in Krakau). Auch innerhalb der verbleibenden RWE Gruppe wurde für fast alle Querschnittsfunktionen ein shared-service-Ansatz weiterverfolgt. Entsprechend wird es auch künftig intensive interne Servicebeziehungen zwischen den Gesellschaften der RWE Gruppe geben. Der weitere Verbleib der damit verbundenen Legaleinheiten wurde ebenfalls in 2016 geklärt. Die Umsetzung soll bis April 2017 abgeschlossen sein.
2.3 Rechtliche Verfahren
Für die Aufbewahrung der noch zurückzunehmenden Spaltproduktlösungen haben die Kernkraftwerke betreibenden Unternehmen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Entsorgungsvorsorge die erforderliche Anzahl von Stellplätzen in dem zentralen Zwischenlager in Gorleben vorgesehen, reserviert und bezahlt. Mitte 2013 wurde dieser Entsorgungsweg zur Zwischenlagerung in Gorleben durch eine gesetzliche Neuregelung (§ 9a Abs. 2 Atomgesetz) versperrt. Sie verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken nunmehr, dafür zu sorgen, dass die zurückzunehmenden Stoffe in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden. Da die aus unserer Sicht erforderliche Kostentragung durch die öffentliche Hand abgelehnt wurde, haben wir Anfang Oktober 2014 Klagen gegen die Sorgepflicht eingereicht, um im Verhältnis zu den jeweils atomrechtlich zuständigen Landesaufsichtsbehörden gerichtlich feststellen zu lassen, dass die zu unseren Lasten eingeführte Sorgepflicht nicht besteht, da gegen die Sorgepflicht insbesondere mit Blick auf Art. 12 (freie Berufsausübung) und 14 GG (Eigentumsrecht) verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Bundesumweltministerium und Kernkraftwerksbetreiber haben sich Mitte Juni 2015 auf einen Entscheidungsprozess für Rückführung der Wiederaufarbeitungsabfälle verständigt. Mittlerweile sind diese Klagen auch Gegenstand der Gespräche im Zusammenhang mit der Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung.
Nachdem die Kernkraftwerke Biblis A und Biblis B mit der 13. Novelle zum Atomgesetz entschädigungslos ihre jeweilige Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und das Restlaufzeitregime drastisch zum Nachteil der Kernkraftwerkbetreiber verändert worden waren, hatte RWE Power AG Anfang Februar 2012 Verfassungsbeschwerde hiergegen eingelegt. Gerügt wurden darin insbesondere die Verletzung der Art. 14 und 12 GG. Nach der mündlichen Verhandlung vom März 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die 13. AtG-Novelle mit Urteil vom 6. Dezember 2016 im Wesentlichen für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Regelungen der Novelle stellen, so das Bundesverfassungsgericht, eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes sowie des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums dar. Die Eigentumsgarantie werde lediglich insoweit verletzt, als die Einführung fester Abschalttermine für die Kernkraftwerke einen konzerninternen Verbrauch der in 2002 jedem Kernkraftwerk gesetzlich zugewiesenen Strommengen bis zu den Abschaltterminen nicht sicherstelle. Hierdurch würden die durch die Eigentumsgarantie geschützten Nutzungsmöglichkeiten der Kernkraftwerke unzumutbar und teilweise auch gleichheitswidrig beschränkt. Hiervon betroffen ist insbesondere auch RWE mit Strommengen aus seinem Mülheim-Kärlich-Kontingent. Darüber hinaus ist die 13. AtG-Novelle insoweit verfassungswidrig, als sie keine Übergangsfristen, Entschädigungsklauseln oder sonstige Ausgleichsregelungen für den Fall vorsieht, dass Investitionen in Kernkraftwerke durch die Streichung der 2010 zugeteilten zusätzlichen Strommengen (sog. Laufzeitverlängerung) entwertet worden sind. Die 13. AtG-Novelle ist trotz dieser teilweisen Verfassungswidrigkeit weiterhin gültig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber jedoch aufgegeben bis 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu schaffen.
Die seit 2011 zu entrichtende Kernbrennstoffsteuer lief gemäß dem zugrunde liegenden Gesetz zum 31. Dezember 2016 aus. RWE hatte beim BVerfG Klage gegen die Steuer eingereicht. Obwohl eine Entscheidung des BVerfG noch für 2016 angekündigt war, soll jetzt erst in 2017 entschieden werden.
Ende 2013 sind die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel rechtskräftig geworden, mit denen der VGH die Rechtswidrigkeit der beiden Anordnungen des Hessischen Umweltministeriums vom 18. März 2011 festgestellt hatte. Mit diesen beiden Anordnungen war uns nach dem Reaktorunfall in Fukushima der Betrieb von Biblis A und B für die Dauer von drei Monaten untersagt worden. Den uns daraus entstandenen Schaden in Höhe von 235 Mio. EUR haben wir gegenüber dem Land Hessen und gegenüber der Bundesrepublik Deutschland mit einer Klage vor dem Landgericht Essen geltend gemacht. Eine erste mündliche Verhandlung hat am 17. Dezember 2015 stattgefunden. Das Landgericht beabsichtigt die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Anfang März 2017 mit einer Beweisaufnahme.
Anfang 2014 ist RWE Power eine Schiedsklage der Enovos Luxembourg S.A. zugestellt worden, mit der Enovos insbesondere die Anpassung des Vertrages zur Errichtung der Maschine 11 am Standort Vianden, Luxemburg, und einen Anteil an einer etwaigen Befreiung des PSW Vianden von Netznutzungsentgelten fordert. Mit Schiedsspruch vom 12. Dezember 2016 ist das Schiedsgericht dem Antrag der Klägerin auf Beteiligung an der Befreiung von Netznutzungsentgelten dem Grunde nach gefolgt, hat jedoch über die Höhe der Beteiligung noch keine Entscheidung getroffen. Auch über die Forderung nach einer Vertragsanpassung hat das Schiedsgericht nicht entschieden, so dass das Verfahren bezüglich der offenen Punkte in 2017 fortgesetzt wird.
Ende 2014 hat Enovos Luxembourg S.A. Klage vor dem Landgericht Essen eingereicht und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen RWE Power und Enovos zu den Mosel-Laufwasserkraftwerken Grevenmacher und Palzem angegriffen. Mit der Klage verlangte Enovos die Erstattung von Zahlungen, die Enovos auf Basis einer „Ausgleichsvereinbarung" an RWE Power erbracht hat. Darüber hinaus will Enovos an den EEG-Vergütungen für das Kraftwerk Palzem aus der Vergangenheit und in der Zukunft partizipieren. Nachdem das Landgericht Essen mit Urteil vom 12. November 2015 die Klage vollumfänglich abgewiesen hatte, hat nun auch das OLG Hamm die von Enovos eingelegte Berufung am 23. September 2016 zugunsten RWE Power entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Schadensersatzprozess von RWE Power gegen das Dampferzeugerkonsortium für BoA 2&3 dauert an.
Der Rahmenbetriebsplan für die Fortsetzung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 wurde im Dezember 2014 durch die Bezirksregierung Arnsberg als Bergverwaltung zugelassen. Er regelt den Braunkohlenabbau im Tagebau im Zeitraum 2020 bis 2030 und enthält weiter umfangreiche Regelungen zur Gewährleistung des ökologischen Ausgleichs und zum Artenschutz innerhalb und außerhalb des Abbaugebietes. Gegen die erteilte Zulassung sind sechs Klagen erhoben worden. Anhängig bei Gericht ist nur noch die Klage des BUND, die wahrscheinlich im 1. Quartal 2017 vor Gericht verhandelt wird. Unter sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Aspekte im Verfahren gehen wir nicht vom Erfolg dieser Klage aus. Der Rahmenbetriebsplan ist erst ab 2020 wirksam und daher der Betrieb des Tagebaus nicht beeinträchtigt.
Drei Privatpersonen haben das sog. Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Kreisstadt Bergheim für den potenziellen Bau eines BoAplus-Kraftwerks am Standort Niederaußem eingeleitet. Die beklagte Kreisstadt Bergheim sowie RWE Power als Beigeladene haben ihre Antragserwiderungen bei Gericht eingereicht. Die vorgebrachten Klagegründe sind sämtlich aus dem Bebauungsplanverfahren bekannt und waren Gegenstand der dort erfolgten Abwägung. Mit einer mündlichen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster wird in 2017 gerechnet.
Unsere Berufung gegen das Urteil des VG Köln betreffend die Veranlagung ungenutzter Sümpfungswässer des Braunkohlenbergbaus (rd. 9 Mio. €/a) durch das in 2011 geänderte Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW hat der 9. Senat des OVG Münster in der mündlichen Verhandlung am 9. September zurückgewiesen. Das Gericht begreift das Wasserentnahmeentgelt NRW als sog. „Verleihungsgebühr", die schon allein dafür erhoben werden darf, dass „das Grundwasser durch die wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnisse zur Benutzung freigegeben werde". Wegen dieses „neuen" Begründungsansatzes hat der Senat die Revision ausdrücklich zugelassen. Wir haben die Revision zwischenzeitlich beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt und begründet. Mit einer Entscheidung des BVerwG ist nicht vor Ende 2017 zu rechnen.
2.4 Kraftwerksportfolio
Im abgeschalteten Block A des Kraftwerks Biblis ist Ende November die Beladung von Castor-Behältern mit abgebrannten Brennelementen aus dem Lagerbecken erfolgreich abgeschlossen worden. Damit ist Biblis A der erste brennstofffreie Block der in Deutschland im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerke. Insgesamt 24 Castor-Behälter wurden innerhalb eines Jahres in Block A abgefertigt. Damit sind nun mehr als 99% der Radioaktivität aus dem Block entfernt. Ab Frühjahr 2017 folgt die Beladekampagne in Block B, die bis Mitte 2018 abgeschlossen sein soll. Die Erteilung der im August 2012 beantragten Genehmigungen zur Stilllegung und zum Abbau der Blöcke Biblis A und B wird in 2017 erwartet.
Das Verfahren des im Dezember 2014 beantragten Abbaus von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerkes Gundremmingen ist weit fortgeschritten. Der Erörterungstermin wird Ende März 2017 stattfinden, die Genehmigungserteilung ist für Ende 2017 vorgesehen.
Die Vorbereitung der Sicherheitsbereitschaft für fünf unserer 300-MWBraunkohlenblöcke läuft im Plan.
Nach Abschluss des Regionalplanverfahrens und der kommunalen Bauleitplanverfahren Ende März 2015 wurden im Juli 2016 sowohl der immissionsschutzrechtliche als auch der wasserrechtliche Genehmigungsantrag für das Projekt BoAplus bei der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde eingereicht. Bis voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2017 werden die Antragsunterlagen durch die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit geprüft. Im Vorfeld der Antragsstellung fand im Juni 2015 eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürger/innen statt. Im September 2015 folgte der Scopingtermin im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens, zu dem die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gab, Stellungnahmen zum Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsprüfung vorzubringen. Die Ergebnisse aus beiden Terminen sind in den Genehmigungsantragsunterlagen berücksichtigt. Der weitere Genehmigungsprozess wird voraussichtlich zumindest noch bis Ende 2017 andauern. Eine Investitionsentscheidung wird nur in Abhängigkeit von den Veränderungen des Markts und der Wirtschaftlichkeit des Projekts getroffen. Gegenwärtig werden die Wirtschaftlichkeitskriterien allerdings nicht erfüllt.
2.5 Braunkohlenbergbau und Veredlung
Die Braunkohlenförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2016 auflaufend bei ca. 91 Mio. t und damit um rd. 4% unter dem Vorjahresniveau. Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit ca. 11,6 Mio. t. ebenfalls unter Vorjahresniveau.
Die am 1. April 2012 begonnene Umsiedlung von Kerpen-Manheim im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach verläuft planmäßig. Gleiches gilt für die Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich), mit der am 2. Dezember 2013 begonnen wurde.
Der bereits im Oktober 2013 zugelassene Sonderbetriebsplan Artenschutz bis zum Jahr 2020 befindet sich weiterhin in der Umsetzung. Der Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum nach 2020 wurde der Bezirksregierung Arnsberg am 1. Juli 2016 zur Zulassung vorgelegt und befindet sich nun im Beteiligungsverfahren.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des überschüssigen Sümpfungs- und Grubenwassers des Tagebaus Hambach in die Erft wurde ohne wesentliche Veränderung gegenüber den bisher gültigen Erlaubnissen bis zum 31. Dezember 2030 neu erteilt. Die aufgrund des fortschreitenden Tagebaus erforderlichen neuen Rohrleitungen zur Ableitung der Sümpfungswässer des Tagebaus Hambach in die
Erft wurden planmäßig am zukünftigen Südrand des Tagebaus erstellt und Anfang 2016 in Betrieb genommen.
Die bisherige Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Hambach ist bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Mit den Arbeiten zur Verlängerung der Erlaubnis wurde begonnen, im Frühjahr 2016 wurden sowohl eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben als auch ein Scoping mit den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Wiederherstellung der Autobahn A44 im Tagebau Garzweiler sowie das Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung verlaufen weiterhin planmäßig.
Mit Datum vom 5. Juli 2016 hat das Kabinett der Landesregierung NRW die „Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlereviers/Garzweiler II" beschlossen und damit das im Jahr 2014 begonnene Erarbeitungsverfahren zum Abschluss gebracht. Im Ergebnis wurde die politische Zielvorgabe aus 2014, auf die Umsiedlung der Ortschaft Holzweiler, der Siedlung Dackweiler und des Hauerhofes zu verzichten, mit der Leitentscheidung bestätigt. Der Verzicht auf die Umsiedlung und die Festlegung eines auf mindestens 400 m vergrößerten Abstandes zwischen Holzweiler und der zukünftigen Abbaukante bedeuten eine deutliche Verkleinerung des bereits genehmigten Abbaufelds des Tagebaus Garzweiler, verbunden mit dem Fördermengenverlust mehrerer hundert Millionen Tonnen Braunkohle. Daneben enthält die Leitentscheidung aber auch die Aussage, dass die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Tagebaus Garzweiler für die Zeit nach 2030 ohne zeitliche Begrenzung sowie der Tagebaue Inden und Hambach in ihren genehmigten Abbaugrenzen weiterhin besteht. Im September 2016 hat der Braunkohlenausschuss seine Geschäftsstelle mit der Prüfung beauftragt, ob sich Grundannahmen des genehmigten Braunkohlenplans Garzweiler II geändert haben, so dass dieser zu ändern wäre.
Die gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden erhobene Klage der Stadt Düren wurde mittlerweile zurückgezogen. Im Tagebau Inden werden derzeit die ersten Restseeböschungen angelegt. Ferner wurde mit der Befüllung des Abraumdepots für die nach der Auskohlung erfolgende Rekultivierung der Tagesanlagen und des westlichen Restseeufers begonnen. Der Sonderbetriebsplan für den Artenschutz des verbleibenden Tagebauvorfeldes wurde zugelassen.
Die wasserrechtlichen Anträge zur Herstellung der Flachwasserzone im zukünftigen Restsee Inden (auch Ausgleich zur geplanten Inanspruchnahme des Lucherberger Sees) sowie der Gewässerlandschaft im Umfeld des Restsees wurden eingereicht. Insgesamt entwickelt sich der Tagebau Inden planmäßig.
Vorfälle im Zusammenhang mit Anti-Braunkohle-Aktivismus haben sich fortgesetzt. Die Fallzahlen des Vorjahres wurden im November 2016 übertroffen. Nicht nur die Anzahl von störenden Handlungen hat sich erhöht, sondern auch die Schwere der Straftaten hat zugenommen. Mehrere Brandanschläge und weitere Sabotageakte, insbesondere gegen die Stromversorgung, führten zu erheblichen Schäden im Bereich Tagebaue und Bohr- und Wasserwirtschaft sowie zu kurzfristigen Ausfällen im Bahnbetrieb. Im Zusammenhang mit der jährlichen Rodung im Hambacher Forst kam es zu mehr Angriffen auf Infrastruktur, auf Arbeiter sowie auf Polizeikräfte. Die Rodungsarbeiten in der Holzungsperiode 2016/17 konnten aufgrund umfassender Sicherungsmaßnahmen planmäßig vor Weihnachten 2016 abgeschlossen werden. Das Klimacamp 2016, am Rande des Tagebau Garzweiler, verlief verglichen mit dem Vorjahrescamp, weitgehend störungsfrei. Für 2017 ist allerdings bereits eine neue „Massenaktion" angekündigt.
In 2016 lag die Produktion der Veredlungsbetriebe unter der Vorjahresmenge. Am Knapsacker Hügel erfolgte die ganzjährige Versorgung der Wärmekunden (Chemiepark, Papierfabrik, Stadt Hürth (Fernwärme)) planmäßig. Bei der Mitverbrennung von Klärschlamm und Ersatzbrennstoffen konnte die Menge gesteigert werden und reduzierte so den CO2-Footprint der Anlage. Zur weiteren Optimierung der Klärschlammmitverbrennung ist für den Standort der Bau einer Klärschlammlagerhalle beantragt und genehmigt worden. Mit dem Bau der Halle ist im Oktober 2016 begonnen worden.
2.6 Wasserkraft
Die nach dem Verkauf von zehn bisher von RWE Power dienstleistend für innogy betriebenen Kleinwasserkraftanlagen, die größtenteils an der oberen Ruhr und benachbarten Flüssen in Nordrhein-Westfalen liegen sowie einer Anlage in Rheinland-Pfalz an der Sieg, erforderlichen personellen Anpassungen wurden sozialverträglich umgesetzt.
Zum Jahreswechsel 2016/2017 wurde auch die im Projekt Phoenix getroffene Entscheidung umgesetzt, dass die Mitarbeiter, die bisher die linksrheinischen Laufwasserkraftwerke der innogy betrieben und instand gehalten haben zu innogy übergehen. Betrieb und Instandhaltung wurden in den letzten Jahren dienstleistend durch RWE Power erbracht. Die Laufwasserkraftwerke wurden bereits 2008 zu RWE Innogy übertragen (heute innogy).
Im 4. Quartal 2016 hat die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur die Altanlage Koepchenwerk von RWE Power übernommen. Beim Koepchenwerk, welches seit 1986 unter Denkmalschutz steht, handelt es sich um eines der beiden ersten Pumpspeicherkraftwerke in Deutschland. Es ist ein national bedeutsames Denkmal der Energiewirtschaft und zugleich ein Monument, das die Kulturlandschaft an der Ruhr prägt. RWE Power betreibt seit 1989 unmittelbar neben dem Koepchenwerk das Pumpspeicherkraftwerk Herdecke und will auch in Zukunft weiter in den Standort investieren. Der Vorstand der RWE Generation SE hat den Beschluss gefasst, am Standort des Pumpspeicherkraftwerks Herdecke der RWE Power einen 6 MW Lithium-Ionen Batteriespeicher zu errichten. Erlöse soll der Batteriespeicher vor allem durch Bereitstellung von Regelenergie erzielen. Mit den Bauarbeiten am Standort wurde bereits begonnen. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erfolgen.
2.7 Umweltschutz
Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power AG der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden weiterhin technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Grundwasseranreicherung in den Feuchtgebieten, die Abfallbeseitigung, die Rekultivierung von Abbauflächen sowie Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubkonzentrationen im Bereich der Tagebaue.
3. Geschäftsentwicklung
3.1 Vermögenslage Bilanzstruktur
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Mio. € | % | Mio. € | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5 | 0 | 5 | 0 |
| Sachanlagen | 2.101 | 11 | 3.944 | 22 |
| Finanzanlagen | 10.588 | 56 | 10.595 | 58 |
| 12.694 | 67 | 14.544 | 80 | |
| Vorabraum | 7 | 0 | 3 | 0 |
| Umlaufvermögen | ||||
| Vorräte | 512 | 3 | 615 | 3 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.829 | 30 | 3.022 | 17 |
| Flüssige Mittel | 2 | 0 | 2 | 0 |
| 6.343 | 3 | 3.639 | 20 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 1 | 6 | 0 |
| 19.049 | 18.192 | 100 |
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||
|---|---|---|---|---|
| Passiva | Mio. € | % | Mio. € | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 6 | 1.032 | 6 |
| Kapitalrücklage | 992 | 5 | 992 | 6 |
| Gewinnrücklagen | 13 | 0 | 13 | 0 |
| 2.037 | 11 | 2.037 | 12 | |
| Sonderposten | 45 | 0 | 47 | 0 |
| Rückstellungen | 14.117 | 74 | 13.362 | 73 |
| Verbindlichkeiten | 2.847 | 15 | 2.740 | 15 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 0 | 6 | 0 |
| 19.049 | 100 | 18.192 | 100 |
Der Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme ist mit 11 % deutlich geringer als im Vorjahr mit 22%, was im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 1.719 Mio. € zurückzuführen ist. Der Anteil der Finanzanlagen beträgt 56 % der Bilanzsumme und ist gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Ausleihungen an Tochtergesellschaften und an die RWE AG zu Marktzinsen.
Im Umlaufvermögen ist der Anteil an der Bilanzsumme bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen aufgrund höherer Forderungen gegen die RWE AG von 17% auf 30% gestiegen. Grund dafür sind insbesondere die gegen die RWE AG in 2016 deutlich höher ausgefallenen Forderungen aus der Verlustübernahme.
Auf der Passivseite stellen die Rückstellungen mit 74 % den größten Anteil an der Bilanzsumme dar. Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr weitgehend stabil geblieben. Hauptsächlicher Bestandteil ist hier die Rückstellung für die Entsorgung im Kernenergiebereich mit 9.346 Mio. €, welche sich gegenüber dem Vorjahr um 334 Mio. € erhöht hat. Die Bergbaurückstellungen haben sich um 460 Mio. € auf 2.759 Mio. € erhöht.
Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 107 Mio. € auf 2.847 Mio. € angestiegen.
Die Eigenkapitalquote der RWE Power AG liegt bei 11 % (Vorjahr 12%).
3.2 Finanzlage
3.2.1 Finanzierung
Die RWE Power AG ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert. Hiernach führt die RWE Power AG ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Pools an die RWE AG über ein entsprechendes Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf und -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt. Etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2016 um 143 Mio. € auf 79 Mio. € gesunken. Das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE weist einen Betrag von 2.684 Mio. € auf.
Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 460 Mio. € und hat sich damit um 549 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verringert, wobei die Abrechnung der operativen Geschäftsvorfälle über das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE erfolgt.
3.2.2 Investitionen
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt auf 234 Mio. €; das sind 11 % weniger als im Vorjahr. Im Vordergrund standen Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke.
3.3 Ertragslage
Das Ergebnis nach Steuern der RWE Power AG hat sich im Geschäftsjahr 2016 um 1.423 Mio. € auf -2.439 Mio. € gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Erhebliche Belastungen resultieren -wie im Ausblick des Vorjahres erwartet- aus dem Rückgang der Erzeugungsmarge, die durch die Reduktion operativer Kosten in Folge der Umsetzung des NEO-Programms nicht kompensiert werden konnten. Dazu kamen erhebliche Ergebnisbelastungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen aufgrund dauerhafter Wertminderung.
3.3.1 Produktion und Absatz
Das Stromaufkommen der RWE Power belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt ca. 93 TWh und lag damit auf Vorjahresniveau.
Die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken verminderte sich insgesamt leicht, dies im Wesentlichen durch die erforderlichen Revisionsverlängerungen in den Blöcken Gundremmingen B und C. Die ausgezeichnete Verfügbarkeit und die Revisionsverkürzung im Kernkraftwerk Emsland wirkten gegenläufig, konnten den Effekt insgesamt aber nicht ausgleichen.
Die Erzeugung der Braunkohlenkraftwerke verminderte sich aufgrund umfangreicher Befunde und Reparaturarbeiten an Großkomponenten sowie aufgrund von Kesselschäden. Darüber hinaus wird das Goldenbergwerk am Standort Knapsacker Hügel seit Anfang Juli 2015 nur noch rein wärmegeführt eingesetzt.
Die Vermarktung der weitgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH.
Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power AG sowie der RWE Generation SE.
3.3.2 Umsatz und Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2016 verminderten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 539 Mio. € auf 4.111 Mio. €. Ausschlaggebend waren preis- und mengenbedingt deutlich verminderte Umsatzerlöse im Stromgeschäft.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 584 Mio. € auf 1.167 Mio. € gestiegen, im Wesentlichen aufgrund der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 947 Mio. € gegenüber 320 Mio. € im Vorjahr. Die Auflösungen betrafen insbesondere die Kernernergie- (524 Mio. €) und Bergbaurückstellungen (282 Mio. €). Bei den Kernenergierückstellungen standen der Zuführung im Zusammenhang mit der Einrichtung des Fonds zur Finanzierung des Kernenergieaustiegs Auflösungen gegenüber, die auf die Anpassung von Bewertungsparametern der bei RWE auch langfristig verbleibenden Rückstellungen zurückzuführen sind. Im Saldo ergab sich eine Auflösung. Die Auflösung von Bergbaurückstellungen ist ebenfalls auf eine Aktualisierung der Planungs- und Bewertungsparameter zurückzuführen.
Der Materialaufwand stellt mit 2.278 Mio. € den größten Aufwandsposten dar und ist um 191 Mio. € geringer als im vergangenen Jahr, insbesondere wegen geringerer Aufwendungen für Fremdstrombezüge.
Der Personalaufwand lag mit 884 Mio. € um 238 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ist zu einem großen Teil dadurch zu erklären, dass sich im Vorjahr aus der überwiegend zinssatzbedingten Aktualisierung der Pensionsrückstellungen Aufwendungen i.H.v. 183 Mio. € ergeben hatten. Darüber hinaus reduzierten sich die Löhne und Gehälter aufgrund geringerer Mitarbeiterzahlen um 59 Mio. €.
Die Abschreibungen sind insgesamt um 1.586 Mio. € auf 2.061 Mio. € gestiegen. Während sich die planmäßigen Abschreibungen insbesondere aufgrund von verlängerten Abschreibungsdauern der Tagebauaufschlüsse um 116 Mio. € verringerten, wurden -im Wesentlichen aufgrund verschlechterter Ertragsperspektiven der Braunkohlekraftwerke- außerplanmäßige Abschreibungen i.H.v. 1.719 Mio. € nötig. Im Vorjahr betrugen die außerplanmäßigen Abschreibungen 17 Mio. €.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 233 Mio. € auf 919 Mio. € gestiegen. Diese Erhöhung ist größtenteils durch höhere Zuführungen zu den Bergbaurückstellungen bedingt. Sie stiegen von 83 Mio. € im Vorjahr auf 328 Mio. €. Ein weiterer wesentlicher Posten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Fremdleistungen in Höhe von 373 Mio. €, die wir gegenüber dem Vorjahr (411 Mio. €) reduzieren konnten.
Das Ergebnis Finanzanlagen ist um 53 Mio. € auf 138 Mio. € gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie höhere Aufwendungen aus der Übernahme von Verlusten von verbundenen Unternehmen zurückzuführen.
Das Zinsergebnis in Höhe von -1.756 Mio. € hat sich um 315 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von -2.071 Mio. € verbessert. Dies resultiert insbesondere aus geringerer Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen.
Das Ergebnis nach Steuern beträgt -2.439 Mio. € und ist somit um 1.423 Mio. € geringer als im vergangenen Jahr. Der Ertrag aus der Verlustübernahme durch die RWE AG beträgt entsprechend 2.439 Mio. €.
3.3.3 Betriebliches Ergebnis nach IFRS
Eine wesentliche Steuerungskennzahl der RWE Power AG ist das betriebliche Ergebnis nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern bereinigt um das Finanzergebnis und um sogenannte neutrale Ergebnisbestandteile, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich oder auf Sondervorgänge, wie z.B. Veräußerungsergebnisse aus dem Abgang von Beteiligungen oder nicht betriebsnotwendigen langfristigen Vermögenswerten, zurückzuführen sind.
RWE Power AG weist im Jahresabschluss 2016 ein Ergebnis nach Steuern nach HGB in Höhe von -2.439 Mio. € aus. Das Ergebnis vor Steuern stimmt mit diesem Betrag überein, weil durch den Organträger RWE AG im Berichtszeitraum keine Steuerumlagen mehr berechnet worden sind. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 1.551 Mio. € ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von -3.990 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht im Wesentlichen aus zusätzlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Kraftwerke in der IFRS-Rechnungslegung sowie durch die Bewertungsunterschiede bei der Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich und der bergbaubedingten Rückstellung.
Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem positiven betrieblichen Ergebnis von 350 Mio. €, dem negativen neutralen Ergebnis von -3.775 Mio. € und dem negativen Finanzergebnis in Höhe von -564 Mio. €. Das betriebliche Ergebnis des Vorjahres betrug 280 Mio. €.
Die Vereinbarung über eine gesetzlich nicht verpflichtende Steuerumlage zwischen der RWE AG und der RWE Power AG wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 aufgehoben. Daher werden ab dem Geschäftsjahr 2016 keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr ausgewiesen.
3.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power AG ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke 82,1 Mio. t CO2 und hat sich damit um 3,7 Mio. t CO2 gegenüber dem Vorjahr verringert.
4. Personal
Am 31. Dezember 2016 waren 9.376 Mitarbeiter (gemessen in Mitarbeiteräquivalenten) im Unternehmen beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Belegschaft um 400 Mitarbeiter gesunken. Wesentliche Ursache hierfür waren die Fortsetzung des Effizienzsteigerungsprogramms, aber auch Portfolio-Veränderungen.
Bereits im September 2016 konnte zwischen den Tarifvertragsparteien ein Tarifabschluss mit Wirkung ab 1. Januar 2017 erzielt werden. Demnach werden die Tabellen- und Ausbildungsvergütungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 um jeweils 1 % angehoben. Die auf Konzernebene für Tarifmitarbeiter vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1.000 € wird nicht ausgezahlt, sondern zur Teilfinanzierung einer Altersteilzeitregelung verwendet. Diese wurde mit Wirkung zum 22. September 2016 für Mitarbeiter bis Jahrgang 1963 vereinbart. Auszubildende erhalten zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 300 €. Weiterhin wurden der Manteltarifvertrag sowie das Rationalisierungsschutzabkommen der Tarifgruppe RWE bis zum 31. Dezember 2019 und der Tarifvertrag TV SWITCH bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der Vorstand der RWE Power AG hat mit den Mitbestimmungsgremien weitere Maßnahmen zur Personalkostenreduzierung abgestimmt. Für den Tarifbereich wurden die Abschmelzung der außertariflichen Leistungszulage sowie der Entfall der Aufstockung zur Sonderzuwendung ausgehandelt. Für die AT- und Leitenden Angestellten und den Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2017 ein 10%iger Korrekturfaktor in der Unternehmenstantieme berücksichtigt.
Zum 01.01.2017 wurde die getroffene Entscheidung umgesetzt, ca. 100 FTE aus Betrieb & Instandhaltung der überwiegend linksrheinischen Laufwasserkraftwerke zur innogy SE zu transferieren.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhielten alle Absolventen ein Angebot eines einjährigen Fristvertrages, sofern keine in der Person oder im Verhalten des Ausgebildeten liegenden Gründe dagegen sprachen. Bislang wurden im laufenden Jahr 69 Ausgebildete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Aktuell laufen Gespräche auf Konzernebene bezüglich der zukünftigen Übernahmen von Auszubildenden. Im August 2016 sind 122 neue Auszubildende in eine Ausbildung bei RWE Power AG gestartet.
Die Entwicklung der LTIF-Unfallquote der RWE Power AG ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 (2,5) um 9% auf 2,3 gesunken. Damit hat das Unternehmen das selbstgesteckte Jahresziel von 1,9 verfehlt. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 91 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen. In 2016 ereignete sich jeweils ein tödlicher Unfall im Tagebau Hambach und im Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich. Im Geschäftsjahr 2016 betrug die gesundheitsbedingte Ausfallquote, die die Ausfallzeiten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Unfällen und Kuren beinhaltet, 7,8% (Stand: 31. Dezember 2016). Damit liegen wir über dem für 2016 gesetzten Ziel in Höhe von 6,8%.
Ab 1. Januar 2017 bilden das für RWE verantwortliche „CoE Safety" und der Bereich „Operational Health & Safety" den neuen Bereich „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz". Zudem wird sich in dem neuen Bereich eine Abteilung um den integrierten Ansatz bei der Weiterentwicklung von Gesundheitsschutz- und Arbeitssicherheitsprogrammen kümmern. Hier wird die Expertise aus den früheren Abteilungen Betriebliches Gesundheitsmanagement und Organisations-Psychologie/Ergonomie zusammengeführt. Für seine Leistungen in der medizinischen Vorsorge erhielt das CoE Health im Geschäftsjahr 2016 den Corporate Health Award. Das im Jahr 2015 gestartete konzernweite Projekt „Health & Safety Culture Development" wurde in 2016 fortgeführt. In Workshops für Führungskräfte wurde die Entwicklung der Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur (GuA-Kultur) auf allen Management- und Führungsebenen ausgerollt.
5. Forschung und Entwicklung
Die Aktivitäten der Forschung und Entwicklung dienen dem kosteneffizienten Betrieb der Kraftwerke, der Steigerung der Flexibilität sowie dem Klima- und Umweltschutz. Zudem entwickeln wir neue Nutzungsoptionen für den heimischen Energieträger Braunkohle aus dem rheinischen Revier.
Für den kosteneffizienten Betrieb von Kraftwerken ist ein umfassendes Verständnis der gesamten Prozesskette notwendig. Insbesondere für die Braunkohle können durch Kenntnis der Eigenschaften der aktuellen und zukünftigen Kohlen aus unseren Tagebauen diese den am besten für sie geeigneten Kraftwerksblöcken zugeordnet und dadurch kohlebedingte Nichtverfügbarkeiten reduziert werden. Unsere mineralogische Expertise ermöglicht zudem, notwendige Anpassungen der konventionellen Kraftwerkstechnik zur Verfeuerung der Braunkohle frühzeitig zu erkennen und zu entwickeln.
Zukünftige Aktivitäten der Forschung und Entwicklung im Bereich der Kraftwerkstechnik zielen darauf ab, die Erkenntnisse des Einflusses der Kohlequalität auf den Kraftwerksbetrieb zu vertiefen und die Anpassungen des Kraftwerkparks an die sich ändernden Flexibilitätsanforderungen weiter voranzutreiben. Zudem wird die weitere Entwicklung von Energiespeichern und deren Einsatzmöglichkeiten aufmerksam verfolgt.
Um die zur Integration des wachsenden Anteils der Erneuerbaren Energien notwendige Flexibilität unserer Kraftwerke weiter zu steigern, entwickeln wir in mehreren Forschungsprojekten neue Werkstoffe sowie Verfahren für die Erkennung und Prognose des Werkstoffverhaltens, um damit noch häufigere und schnellere Laständerungen, häufigeres und schnelleres An- und Abfahren sowie eine geringere Mindestlast als heute zu ermöglichen. Zur Vorbereitung auf mögliche Verschärfungen der Emissionsgrenzwerte entwickeln und erproben wir neue Emissionsminderungstechniken. Ein Beispiel dafür ist die innovative Rauchgasentschwefelungstechnik „REAplus", die seit 2008 in einer Pilotanlage im Kraftwerk Niederaußem erprobt wird.
Im Innovationszentrum Kohle am Standort Niederaußem entwickeln wir darüber hinaus seit Ende 2014 unter Nutzung von Herdofenkoks (HOK) neue Techniken, um die Quecksilberemissionen in unseren Kohlekraftwerken weiter zu minimieren. Die Errichtung einer Pilotanlage zur Erprobung von HOK im großtechnischen Einsatz ist in Planung.
Für den Klimaschutz testen und optimieren wir bereits seit 2009 mit unseren Partnern Linde und BASF in einer vom BMWI geförderten Pilotanlage im Kraftwerk Niederaußem gemeinsam die CO2-Abtrennung aus Rauchgas. Im Vordergrund der Untersuchungen stehen die Optimierung der Emissionsminderung sowie der Test eines nochmals verbesserten Waschmittels von BASF auf dem Programm. Seit Oktober 2015 kooperieren wir auf dem Gebiet der CO2-Nutzung mit der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ). Das in der CO2-Pilotwäsche abgetrennte CO2 stellen wir seitdem dem FZJ für Forschungsprojekte zur Verfügung. Für die kommenden Jahre planen wir, die CO2-Wäsche am Standort Niederaußem weiter zu betreiben und mit Hilfe von so gewonnenem CO2 unter Verwendung von Wasserstoff im Rahmen von CO2-Nutzungsprojekten die Herstellung alternativer Treibstoffe und Chemikalien zu untersuchen.
Unsere Förderkapazitäten in den Tagebauen können auch der Produktion von hochwertigen Energieträgern oder Rohstoffen für die chemische Industrie dienen. Dem mengenmäßig wichtigsten heimischen Energie- und Rohstoffträger Braunkohle kommt damit eine erweiterte Bedeutung zu, indem er die Diversifizierung der Rohstoffversorgung der auf Öl und Erdgas basierenden Industrien langfristig kalkulierbar ermöglicht. Die in der stofflichen Nutzung der Braunkohle eingesetzten Techniken bieten darüber hinaus interessante Optionen zur Einbindung von regenerativen Energien in die Rohstoffversorgung der Chemie. Hierzu laufen im eigenen Haus sowie in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Anlagenbauern Forschungs- und Entwicklungs-Programme zur Weiterentwicklung existierender Techniken im Hinblick auf den Einsatz von rheinischer Braunkohle.
NRW bietet mit seiner Vielzahl an Industrie- und Kraftwerksstandorten sowie dem Braunkohlentagebauen ideale Voraussetzungen, um die Entwicklung der stofflichen Nutzung von Braunkohle voranzutreiben.
6. Chancen und Risiken
Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Power AG in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgen nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Power AG mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Als Wertmaßstäbe für die Beurteilung der Höhe im Hinblick auf die erwartete Ergebniswirkung dienen das betriebliche Ergebnis und das Eigenkapital des Unternehmensbereichs. Da aber auch die Auswirkungen auf Cash Flow und Nettoverschuldung bemessen werden sollen, werden hierfür zentral durch die RWE AG konzerneinheitlich ermittelte Wertklassen vorgegeben. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum. Diese Analyse kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadensauswirkung dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Wir unterscheiden dabei drei Risikoklassen. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese in der Regel durch Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch eine entsprechende Maßnahme begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht. Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und von (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. So werden auftretende Preisänderungsrisiken auf den Strom- und Primärenergiemärkten mittels einer Variante der Value-at-Risk-Methodik (VaR) bei RWE Suppply & Trading GmbH ermittelt und nachverfolgt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.
Ein revolvierendes Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten alle als wesentlich einzustufenden Risiken regelmäßig in Form der zuvor beschriebenen Matrix. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Mittels internem Kontrollsystem und wiederkehrenden Überprüfungen durch die interne Revision wird die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Ferner erfolgt eine jährliche Systemprüfung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung.
Weiterhin unsichere politische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, sich wandelnde Marktstrukturen sowie schwankende Strom- und Brennstoffpreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Geschäft und stellen große unternehmerische Herausforderungen dar. Wir begegnen den veränderten Marktverhältnissen und der sich verschlechternden Ergebnissituation mit weitreichenden Programmen zur Restrukturierung und Effizienzsteigerung unseres Portfolios sowie unserer Prozesse. Den Fortbestand der RWE Power AG gefährdende Risiken waren Ende 2016 nicht bekannt. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte wurden als wesentlich für RWE Power AG erachtet. Zu beachten ist, dass Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind oder die gegenwärtig noch als unwesentlich eingeschätzt werden, bei unerwarteten gravierenden Änderungen der Umfeldbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können.
Nachfolgend beschreiben wir die Risiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können und die in der Kombination von möglicher Schadenshöhe und geschätzter Eintrittswahrscheinlichkeit so eingeschätzt werden, dass sie von erheblicher Tragweite für das Unternehmen sein könnten. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken.
6.1 Marktrisiken
RWE Supply & Trading GmbH verwaltet -im Auftrag der RWE Power AG und der RWE Generation SE- die Commodity-bezogenen Marktrisiken des Erzeugungsportfolios. Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerkportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Im Zuge der Risikobegrenzung erfolgen im Rahmen der Brennstoffbeschaffung korrespondierend zu den Stromverkäufen Sicherungsgeschäfte mittels genehmigter derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO2-Emissionszertifikaten. Durch die Weiterentwicklung des „Hedging" erfolgt eine Strategie zur wirtschaftlichen Absicherung unseres Kraftwerksparks. Die für die Vermarktung der liquiden Commodity-Positionen zuständige RWE Supply & Trading GmbH leitet daraus Sicherungsgeschäfte insbesondere für den braunkohlenintensiven Kraftwerkspark ab. Es verbleibt ein Preisrisiko in Bezug auf die noch nicht veräußerten bzw. gekauften offenen Mengen.
6.2 Umfeldrisiken
Angesichts der aktuell tiefgreifenden Veränderungen im Energiemarkt und der schwierigen wirtschaftlichen Marktsituation für Kraftwerksbetreiber in Deutschland ist eine erneute Wertkorrektur der gehaltenen Kraftwerksaktiva mit Blick auf zukünftig anhaltende niedrige Strompreise und daraus folgend niedrigere Spreads in Verbindung mit einer geringen Kraftwerksauslastung infolge der vermehrten Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom nicht auszuschließen. Sollten im Zuge der von den Regierungen angestrebten Umstellung auf eine weniger CO2-emittierende Stromerzeugung noch weitere Belastungen von konventionellen Kraftwerken erfolgen oder sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, z.B. durch weitere Reformen des Strommarktdesigns, nicht verbessern, besteht das Risiko einer zusätzlichen Wertkorrektur.
Sollten die im Rahmen der Energiewende geplanten und benötigten zusätzlichen Transportleitungen für regenerativ erzeugten (Wind-) Strom von Nord nach Süd sich stark verzögern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. auf Betreiben der EU-Kommission in der Zukunft eine Aufspaltung des deutschen Strommarktes in zwei Preiszonen erfolgt. Dabei ist davon auszugehen, dass die südliche Preiszone auf Grund der zu erwartenden zukünftigen Engpässe mit einem im Vergleich zur Nordzone höherem Preisniveau aufwartet. Sollten die RWE-Kraftwerkskapazitäten weitgehend in eine Nordzone fallen, die einen hohen Anteil an Einspeisung von Windstrom aufweisen wird, besteht das Risiko entsprechender Margeneinbußen. Die Vorschläge der EU-Kommission für die Fortführung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) in der Zeit nach 2020 sehen eine Anhebung des jährlichen linearen Reduktionsfaktors von 1,74% auf 2,2% vor, um das Minderungsziel für 2030 - minus 43% im ETS-Sektor gegenüber 2005 - zu erreichen. Mit der bereits rechtlich verankerten Marktstabilitätsreserve (MSR) soll zugleich die Funktionsweise des Zertifikatemarkts verbessert werden, ohne dass die der MSR zugeführten Zertifikate dem Markt dauerhaft entzogen wären. Aus Reihen des EU-Parlaments, aber auch aus einigen Mitgliedstaaten, kommen vermehrt Vorstöße, über die Vorschläge der EU-Kommission hinauszugehen und das Minderungsziel für 2030 anzuheben bzw. überschüssige Zertifikate dem Markt dauerhaft zu entziehen.
Sollten derartige Maßnahmen beschlossen werden, droht daraus das Risiko steigender Zertifikatspreise, die RWE belasten würden, da der strompreissteigernde Effekt höherer CO2-Preise kleiner als die zusätzliche Belastung für RWE ist.
Im Klimaschutzplan 2050, der am 14. November 2016 vom Kabinett beschlossen wurde, hat die Bundesregierung Strategien und Maßnahmen festgelegt, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Angesichts der Zielverschärfung (weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050) und des sektorspezifischen Minderungsziels für den Energiesektor in 2030, dessen Erreichung ungeachtet der Verschärfung des ETS durch zusätzliche nationale Maßnahmen sichergestellt werden soll, wächst der Druck auf einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, dessen Tempo über das hinausgeht, was durch ETS und Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben wird. Konkrete Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen sind aber frühestens in 2018 zu erwarten.
6.3 Betriebsrisiken
Der Eintritt ungeplanter Betriebsunterbrechungen in unserem Erzeugungsportfolio infolge verschiedener Ursachen, z.B. infolge von Materialschäden und technischen Fehlfunktionen, kann erhebliche Produktionsausfälle nach sich ziehen. Neben den eventuell notwendigen Reparaturkosten im Kraftwerksbereich belasten vor allem die Kosten für die notwendige Ersatzbeschaffung der von RWE Power AG in der Regel bereits vorab verkauften Strommengen das Ergebnis.
6.4 Finanzrisiken
Ein anhaltend geringes Zinsniveau kann in der Folge zu einer Absenkung des Netto-Diskontierungssatzes zur Bemessung der Rückstellungen im Bereich der Kernenergie und des Braunkohlentagebaus führen. Es drohen somit zukünftig höhere jährliche Rückstellungszuführungen.
6.5 Chancen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil der Verfassungsbeschwerde der RWE Power AG gegen die 13. AtG-Novelle teilweise stattgegeben und die Verfassungswidrigkeit in Bezug auf einige Sachverhalte der gesetzlichen Regelungen festgestellt. Der Kernenergieausstieg in Deutschland bleibt von der Entscheidung unberührt. Gleichwohl hat das Gericht deutlich gemacht, dass die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieses Ausstiegs einen Eingriff in die Rechtsposition der RWE Power AG darstellen. Die 13. AtG-Novelle verletzt das Eigentumsgrundrecht der RWE Power AG, weil vorhandene alte Reststrommengen z. B. aus dem sogenannten Mülheim-Kärlich-Kontingent entschädigungslos beschnitten wurden.
Das Unternehmen hatte im Rahmen des Atomausstiegs im Jahr 2002 unter anderem dieses Stromkontingent zur Verstromung in seinen Kernkraftwerken erhalten und im Gegenzug auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Mülheim-Kärlich-Verfahren verzichtet. Nach den in der 13. AtG-Novelle nun für die Kraftwerke festgelegten Stilllegungszeitpunkten ist es der RWE Power AG nicht mehr möglich, dieses Stromkontingent in ihren Anlagen zu verstromen. Das Gericht hat diesen Umstand als verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentum gewertet. Hinsichtlich bestehender Chancen sieht die RWE Power AG weiterhin die Nichtzulässigkeit der von der Bundesregierung bis Ende 2016 zeitlich befristet eingeführten Kernbrennstoffsteuer (KernbrSt) als wesentlich an. Die bestehende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2017 entschieden. Aus den beschriebenen Chancen könnten Entschädigungsleistungen bzw. die Rückerstattung der gezahlten Kernbrennstoffsteuer resultieren.
7. Prognosebericht
Die konventionelle Stromerzeugung befindet sich weiter in der schwierigsten Krise ihrer Geschichte. Durch politische Entscheidungen, insbesondere durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie und die gleichzeitige Förderung der Erneuerbaren Energien haben sich die Rahmenbedingungen für die konventionelle Stromerzeugung drastisch verschlechtert. Die zunehmende Einspeisung der Erneuerbaren bei gleichzeitig annähernd stabiler Stromnachfrage lässt eine durchgreifende Erholung der Strom-Großhandelspreise kurzfristig nicht erwarten. Deutlich verringerte Auslastungen und rückläufige Margen führen dazu, dass konventionelle Bestandskraftwerke unter starkem wirtschaftlichen Druck stehen.
Auf der poitischen Agenda stehen sowohl auf nationaler- als auch auf EU-Ebene weitreichende Entscheidungen, insbesondere über das künftige Marktdesign und die Ausgestaltung der Klimaschutzpolitik, die zusätzliche signifikante Belastungen für die konventionelle Stromerzeugung mit sich bringen könnten. Darüber hinaus muss in Deutschland die Einigung zwischen Staat und Energieunternehmen in Sachen Finanzierung des Kernenergieausstiegs unter Rechtssicherheitsgesichtspunkten mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag flankiert werden.
Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die über unser NEO-Programm in die Wege geleiteten Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens sowie die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung von Strukturen und Prozessen. Auch mit dem NWoW-Programm, bei dem es insbesondere um die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur geht, wird die Erreichung finanzieller Ziele unterstützt. Die Erzeugungsanlagen werden kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt und das Portfolio weiter optimiert; unwirtschaftliche Kapazitäten werden vom Markt genommen und die kommerziellen Verfügbarkeiten weiter optimiert.
Die durch die erneuerbaren Energien bereitgestellte gesicherte Leistung ist äußerst gering. Daher erwarten wir, dass konventionelle Kraftwerke auch in den nächsten Dekaden benötigt werden, wenn auch mit langsam sinkender Erzeugung. Im derzeitigen Marktdesign ist ein wirtschaftlicher Betrieb langfristig kaum mehr möglich.
Die Politik ist daher gefordert, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und Sicherung der Qualität der Stromversorgung zu schaffen.
Die Unternehmensplanung der RWE Power AG basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Künftige Investitionen werden durch den angespannten Handlungsspielraum im Konzern und die unattraktiven Rahmenbedingungen limitiert. Die Investitionen im Planungszeitraum bleiben dabei nach Auslaufen der Großinvestitionsprojekte auf nahezu konstant niedrigem Niveau.
7.1 Konjunktur
Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2017 voraussichtlich um rund 3% steigen. Die konjunkturelle Erholung des Euro-Raums dürfte sich im Prognosezeitraum voraussichtlich fortsetzen und das Bruttoinlandsprodukt um rund 1,5% steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Nach einem Wachstum von 1,9% in 2016 hält der Sachverständigenrat für 2017 einen weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung im Bereich von 1,3% für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die robuste Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet, die den privaten Konsum weiter ansteigen lassen sollten.
7.2 Strom- und Gasnachfrage
Nachdem die Temperaturen im Jahr 2016 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2017 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Gas- und Stromnachfrage stimuliert werden. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Diesen Impulsen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes gegenüberstehen. Ein positiver Einfluss auf die Gasnachfrage ist im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der CO2- und Kohlepreise bei gleichzeitig relativ günstigen Gaspreisen zu erwarten, die die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas in der Stromerzeugung weiterhin unterstützen sollte.
7.3 Energiepreise
Bei den international gehandelten Commodities Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2017 bei zuletzt (04.01.2017) rund 57 $/bbl bzw. 69 $/t und damit etwa 31% bzw. 15% über den Preisniveaus des Jahres 2016. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2017 werden zur Zeit mit rund 18 €/MWh und somit rund 28% über dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet. Auch für CO2-Zertifikate werden aktuell höhere Preise erwartet: Forwards für 2017 liegen mit 5,7 €/t rund 7% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2016. Im Strommarkt notiert der Base-Forwardkontrakt für 2017 mit durchschnittlich rund 33 €/MWh ca. 14% über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2016, während der Peak-Forwardkontrakt für 2017 mit knapp 41 €/MWh rund 28% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegt.
7.4 Ausblick für die RWE Power AG
Wir erwarten, dass die realisierten Absatzpreise in den kommenden Jahren weiter deutlich zurückgehen werden. Anzeichen dafür, dass die Strompreise langfristig wieder anziehen oder sich nachhaltig stabilisieren werden, sehen wir derzeit nicht. Die Erzeugungsmengen vermindern sich in den kommenden Jahren auch aufgrund der Außerbetriebnahme der Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen sowie von Übergängen von 300-MW-Braunkohlenblöcken in die Sicherheitsbereitschaft. Die Auswirkungen der ungünstigen Markt- bzw. Mengenentwicklung können nur teilweise durch NEO kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Geschäftsjahr 2017 eine leicht negative Entwicklung des betrieblichen Ergebnisses.
Aufgrund der schlechten Marktsituation sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um dem erwarteten Margenrückgang durch weitere Ausgabensenkungen entgegentreten zu können.
8. Erklärung zur Unternehmensführung
Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat in seiner Aufsichtsratssitzung vom 25. Februar 2015 für den ersten definierten Erfüllungszeitraum (30. Juni 2017) im Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst eine Zielquote von Frauen im Vorstand von 0 % und im Aufsichtsrat von 9,5 % beschlossen. Die Zielquote für den Aufsichtsrat wird für den ersten Erfüllungszeitraum voraussichtlich erreicht werden. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand am 10. April 2015 eine Zielgröße von 5,3 % für die erste Führungsebene und von 11,7 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit 7,7% deutlich oberhalb der Zielsetzung. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstandes liegt die Quote mit 11,1% noch leicht unter dem Zielwert.
Köln und Essen, 20. Januar 2017
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Matthias Hartung
Dr. Lars Kulik
Roger Miesen
Dr. Frank Weigand
Erwin Winkel
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 27. Januar 2017 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."
Essen, 27. Januar 2017
**PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2016 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.
Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel das internationale Klimaschutzabkommen, das nationale Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung und der zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes aufgestellte Klimaschutzplan in Nordrhein-Westfalen. Ferner wurde die Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik für den Zeitraum nach 2030 der Landesregierung NRW und dessen Auswirkungen insbesondere für den Tagebau Garzweiler II diskutiert. Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) eingehend besprochen.
Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 sowie die Neuaufstellung des RWE-Konzerns durch Gründung der innogy SE und deren Auswirkungen für die Gesellschaft. Darüber hinaus fanden die aktuellen Entwicklungen beim Verbesserungsprogramm NEO sowie die konzernweiten Programme zur Effizienzverbesserung und Kostensenkung besondere Beachtung.
Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu einer Sitzung einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen.
Der Finanz- und Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2016 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 15. Juni 2016 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 17. Februar 2017 zugeleitet worden.
Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Zum 31. Juli 2016 schied Herr Dr. Ulrich Hartmann als Mitglied des Vorstands aus der Gesellschaft aus. Als Nachfolger wurde Herr Dr. Lars Kulik mit Wirkung ab 1. August 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Darüber hinaus wurde Herr Roger Miesen mit Wirkung ab 1. August 2016 zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Aus dem Aufsichtsrat sind auf Seiten der Arbeitnehmervertreter mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2016 die Herren Dieter Faust und Norbert Pohlmann ausgeschieden.
Mit Ablauf der Hauptversammlung der RWE Power AG am 15. Juni 2016 endete die fünfjährige Amtszeit des Aufsichtsrats. Auf Seiten der Anteilseignervertreter sind zu diesem Zeitpunkt die Herren Walther Boecker, Dr. Martin Muhr, Michael Reuther und Jürgen Roters, auf Seiten der Arbeitnehmervertreter die Herren Reinhard Paß, Rainer Schmitz und Uwe Schummer sowie als neutrales Mitglied Herr Dr. Wolfgang Clement ausgeschieden. In der Hauptversammlung am 15. Juni 2016 wurden alle weiteren bisher als Vertreter der Anteilseigner dem Aufsichtsrat angehörenden Herren wieder gewählt. Gleichzeitig wurden als Nachfolger für die Herren Boecker, Dr. Muhr, Reuther und Roters die Herren Christoph Dänzer-Vanotti, Dr. Markus Krebber, Thomas Kufen, Dietmar Spohn und als neutrales Mitglied Herr Klaus Brandner neu in den Aufsichtsrat gewählt. Auf Antrag der Betriebsräte der Betriebe des Unternehmens wurden von der Hauptversammlung neben den bisher schon als Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat angehörenden Herren Frau Claudia Middendorf sowie die Herren Walter Butterweck, Manfred Holz, Klaus Krützen und Ismail Tekin gewählt.
In seiner konstituierenden Sitzung am 15. Juni 2016 hat der Aufsichtsrat für die Dauer seiner Amtszeit Herrn Dr. Rolf Martin Schmitz zu seinem Vorsitzenden und Herrn Ralf Sikorski zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Anschließend beschloss der Aufsichtsrat die erneute Errichtung eines Investitions- und Finanzausschusses und wählte als Mitglieder die Herren Dres. Markus Krebber, Matthias Müller, Michael Werhahn und Harald Louis.
Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre wertvolle Mitarbeit.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2016 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
17. Februar 2017
Der Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
| Name und Sitz | Anteil am Kapital in % |
Währung | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Währung in Tausend | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Direkte Beteiligungen | |||||
| Abwasser-Gesellschaft Knapsack, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth | 32,6 | EUR | 2015 | 446 | 216 |
| CARBON CDM Korea Ltd. (i.L.), Seou/Südkorea | 49,0 | EUR | 2015 | ./. 2.199 | ./. 100 |
| CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Österreich | 50,0 | EUR | 2015 | 2.056 | 1.395 |
| CARBON Egypt Ltd., Kairo/Ägypten | 49,0 | EUR | 2015 | ./. 698 | ./. 1.996 |
| Carl Scholl GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2016 | 609 | ./. 41 |
| Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Gorleben | 31,0 | EUR | 2015 | 555 | 44 |
| GBV Dreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen | 100,0 | EUR | 2016 | 25 | 0 4) |
| Gemeinschaftswerk Hattingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen | 52,0 1) | EUR | 2015 | 2.045 | ./. 1.293 |
| GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, Essen | 30,7 | EUR | 2015 | 54 | 3 |
| GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen 2) | 28,0 | EUR | 2015 | 31.612 | 26.621 |
| HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HKG). Gemeinsames Europäisches Unternehmen, Hamm | 31,0 | EUR | 2015 | 0 | 0 |
| Kernkraftwerke Lippe-Ems Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems) | 87,5 3) | EUR | 2016 | 432.269 | 0 4) |
| Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Gundremmingen | 75,0 | EUR | 2016 | 84.184 | 8.343 |
| Kernkraftwerk Lingen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lingen (Ems) | 100,0 | EUR | 2016 | 20.034 | 0 4) |
| KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen | 100,0 | EUR | 2016 | 696.225 | 0 4) |
| Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen | 50,0 | EUR | 2015 | 5.113 | 0 |
| Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Power AG und der PreussenElektra GmbH, Lingen/Ems | 87,5 | EUR | 2016 | 144.433 | ./. 4.082 |
| KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH, Essen | 30,7 | EUR | 2015 | 538 | 26 |
| Mátral Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság, Visonta/Ungarn | 51,0 | EUR | 2015 | 310.933 | 35.450 |
| Mingas-Power GmbH, Essen | 40,0 | EUR | 2015 | 6.979 | 6.310 |
| RD Hanau GmbH, Hanau | 100,0 | EUR | 2015 | 0 | 0 |
| Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim | 100,0 | EUR | 2016 | 9.236 | 0 4) |
| RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2016 | 36.694 | 0 4) |
| RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Australien | 100,0 | EUR | 2016 | 100 | 137 |
| RWE Power Climate Protection GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2016 | 23 | 0 4) |
| RWE Technology International GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2016 | 12.463 | 0 4) |
| Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg, Baden | 50,0 | EUR | 2015 | 59.339 | 2.809 |
| Société Electrique de l'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg 2) | 40,4 | EUR | 2015 | J. 1.982 | 2.697 |
| Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH, Karlstein am Main | 80,0 | EUR | 2015 | 542 | 31 |
| Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln | 50,0 | EUR | 2015 | 52.558 | 2.654 |
| Indirekte Beteiligungen | |||||
| Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Italien | 100,0 | EUR | 2015 | 279 | 19 |
| CECEP Ningxia New Energy Resources Joint Stock Co., Ltd., Yinchuan/China | 25,0 | EUR | 2015 | 19.851 | 393 |
| Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim | 51,0 | EUR | 2015 | 607 | 176 |
| Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim | 51,0 | EUR | 2015 | 29 | 0 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergheim | 50,0 | EUR | 2015 | 56 | J. 4 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim | 50,0 | EUR | 2015 | 39 | 0 |
| Mátrai Erömü Központi Karbantartó KFT, Visonta/Ungarn | 100,0 | EUR | 2015 | 3.196 | 26 |
| Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln | 100,0 | EUR | 2016 | 82.619 | 0 4) |
| ROTARY-MATRA Kútfúró és Karbantartó KFT, Visonta/Ungarn | 100,0 | EUR | 2015 | 796 | 2 |
| RWE Power Climate Protection China GmbH, Essen | 100,0 | EUR | 2016 | 25 | 0 4) |
| RWE Power Climate Protection Clean Energy Technology (Beijing) Co., Ltd., | |||||
| Beijing/China | 100,0 | EUR | 2015 | 2.173 | 29 |
| RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Thailand | 100,0 | EUR | 2015 | 55 | 9 |
| RWE Power International Ukraine LLC, Kiew/Ukraine | 100,0 | EUR | 2016 | 0 | 0 |
| RWE Technology Tasarim ve Mühendislik Danismanlik Ticaret Limited Sirketi, Istanbul/Türkei | 100,0 | EUR | 2015 | 1.127 | 127 |
| RWE Technology UK Limited, Swindon/Großbritannien | 100,0 | EUR | 2015 | 1.336 | 14 |
| TCP Petcoke Corporation, Dover/USA 2) | 50,0 | EUR | 2015 | 17.148 | 7.315 |
| URANIT GmbH, Jülich | 50,0 | EUR | 2015 | 71.343 | 111.310 |
Fußnoten
1) Beteiligungsanteil = 52 %, Stimmrechtsanteil < 50 % - daher kein Verbundenes Unternehmen
2) Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses
3) Direkte und indirekte Beteiligung zu insgesamt (durchgerechnet) 87,5 %
4) Ergebnisabführungsvertrag