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RWE AG — Annual Report 2014
Jun 25, 2015
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Annual Report
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Publication

RWE Power Aktiengesellschaft
Essen und Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Inhalt
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014
Anhang
Lagebericht
| 1. | Geschäft und Rahmenbedingungen |
| 2. | Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres |
| 3. | Geschäftsentwicklung |
| 4. | Personal |
| 5. | Forschung und Entwicklung |
| 6. | Chancen und Risiken |
| 7. | Prognosebericht |
| 8. | Nachtragsbericht |
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2014
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Aktiva
| Anhang | 31.12.2014 Mio. € |
31.12.2013 Mio. € |
|
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | (1) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 6 | 6 | |
| Sachanlagen | 4.182 | 4.326 | |
| Finanzanlagen | (2) | 10.608 | 10.219 |
| 14.796 | 14.551 | ||
| Vorabraum | 2 | .1 | |
| Umlaufvermögen | |||
| Vorräte | (3) | 610 | 1.028 |
| Forderungen und sonstige | |||
| Vermögensgegenstände | (4) | 3.291 | 3.558 |
| Flüssige Mittel | (5) | 2 | 2 |
| 3.903 | 4.588 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 10 | |
| 18.709 | 19.149 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2014 Mio. € |
31.12.2013 Mio. € |
|
| Eigenkapital | (6) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 | |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 | |
| Gewinnrücklagen | 1.375 | 1.375 | |
| 3.399 | 3.399 | ||
| Sonderposten | (7) | 47 | 46 |
| Rückstellungen | (8) | 11.744 | 11.404 |
| Verbindlichkeiten | (9) | 3.515 | 4.287 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | (10) | 4 | 13 |
| 18.709 | 19.149 |
1 geringfügiger Betrag
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014
| Anhang | 2014 Mio. € |
2013 Mio. € |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (15) | 5.171 | 5.935 |
| Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer | (16) | - 5 | - 5 |
| Umsatzerlöse (inklusive Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer) | 5.166 | 5.930 | |
| Bestandsveränderungen | 1 | 1 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 86 | 40 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (17) | 634 | 1.351 |
| 5.887 | 7.322 | ||
| Materialaufwand | (18) | - 2.380 | - 2.510 |
| Personalaufwand | (19) | - 982 | - 1.151 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | (20) | - 462 | - 545 |
| Sonstige betriebliche | |||
| Aufwendungen | (21) | - 489 | - 1.018 |
| - 4.313 | - 5.224 | ||
| 1.574 | 2.098 | ||
| Ergebnis Finanzanlagen | (22) | 296 | 363 |
| Zinsergebnis | (23) | - 1.178 | - 880 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | - 5 | |
| - 882 | - 522 | ||
| Ergebnis der gewöhnlichen | |||
| Geschäftstätigkeit | 692 | 1.576 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (24) | - 94 | - 398 |
| Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages | |||
| abgeführte Gewinne | - 598 | - 1.178 | |
| Jahresüberschuss | - | - |
Anhang
Allgemeine Grundlagen
Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen. Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird; dieser ist am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich. Damit sind wir von der Verpflichtung befreit, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.
Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
RWE AG hat die Steuerung der Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden in der ab 1. Januar 2013 operativ tätigen RWE Generation SE, Essen gebündelt. RWE Generation SE wird ebenfalls als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen mit RWE AG als alleiniger Gesellschafterin.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt worden.
RWE Power AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der Fassung vom 21. Juli 2014. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 die Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Des Weiteren ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit von § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB für RWE Power AG die Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes.
Es sind keine Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG getätigt worden, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und die nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind.
RWE Power AG ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Es bestehen ausschließlich Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG.
RWE Power AG hat gemäß Verschmelzungsvertrag vom 21. Juli 2014 und nach Eintragung im Handelsregister am 5. September 2014 die Restabwicklung SNR 300 GmbH (RSNR) mit Sitz in Essen rückwirkend zum 1. Januar 2014 als alleinige Gesellschafterin übernommen. Die Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RWE Power AG wird nachfolgend erläutert.
Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; die im Anhang genannten Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Fremdkapitalzinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Die Abschreibungen für unsere typischen Anlagen basieren auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 33 / 50 |
| Technische Anlagen | |
| - Thermische Kraftwerke | 15 / 25 |
| - Wasserkraftwerke | 25 / 50 |
| - Tagebaubereich | 4 - 10 und 25 |
| - Veredlungsbereich | 15 |
| Tagebauaufschlüsse | 33 bzw. 35 |
| Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) | 15 - 25 |
Aufgrund veränderter Marktbedingungen und damit verbundenen Änderungen im Kraftwerkseinsatz wurde die wirtschaftliche Nutzungsdauer im Bereich der konventionellen Kraftwerke zum 1. Januar 2014 angepasst.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden auf Grund untergeordneter Bedeutung einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Sofern es sich dabei um Zweckvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt die Saldierung des zum Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert; zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Vorabraum
Die Bewertung erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.
Umlaufvermögen
CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.
Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - im Wesentlichen mit dem gewogenen gleitenden Durchschnittswert - unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch notwendige Gemeinkosten. Das Wahlrecht nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Ansatz von freiwilligen sozialen Leistungen und Kosten der betrieblichen Altersversorgung wird nicht angewendet. Fremdkapitalzinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach Maßgabe des Verbrauchs und leistungsabhängig nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Reaktors vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Sofern es sich dabei um Zweckvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt die Saldierung mit der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Passiva
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Sonderposten
Die RWE Power AG nimmt das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in Anspruch. Seit dem 1. Januar 2010 werden keine neuen Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet.
Der Unterschiedsbetrag zwischen den nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den handelsrechtlichen Normalabschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen worden.
Die steuerfreien Zulagen und die steuerpflichtigen Zuschüsse der öffentlichen Hand sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerfreien Zulagen werden linear entsprechend der Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände, die steuerpflichtigen Zuschüsse abschreibungskonform verrechnet.
Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Personalanpassungsmaßnahmen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum Bilanzstichtag mit dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB); der Zinssatz im Dezember 2014 beträgt 4,53 % (Vorjahr 4,88 %). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zu Grunde gelegt:
| Rechnungsannahmen in Prozent | Lohn- und Gehaltssteigerungen | Rentensteigerungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Pensionsverpflichtungen | 2,35 % | 2,75 % | 1,60 % | 1,75 % |
| Deputatverpflichtungen | 1,60 % | 1,75 % | 1,60 % | 1,75 % |
| Restrukturierungsmaßnahmen | 1,00 % | 1,00 % | 1,00 % | 1,00 % |
| Altersteilzeit | 2,10 % | 2,75 % | ||
| Jubiläumsverpflichtungen | 2,10 % | 2,75 % |
Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.
Die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich basiert auf öffentlichrechtlichen Verpflichtungen sowie den Betriebsgenehmigungen der Kernkraftwerke und ist mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Die bergbaubedingte Rückstellung gründet auf öffentlichrechtlichen Verpflichtungen und wird mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag erhaltene Zahlungen angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung, bei Deckung durch Termingeschäfte mit dem Sicherungskurs bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt, sofern keine Bewertungseinheit besteht.
Latente Steuern
Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der RWE Power AG mit der RWE AG bilanziert RWE Power AG als Organgesellschaft keine latenten Steuern.
Energiesteuer
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die unmittelbar geschuldete Erdgassteuer sowie die geschuldete Kohle- und Stromsteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand enthalten.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel auf der Seite 28.
(2) Finanzanlagen
Die Verschmelzung der RSNR auf die RWE Power AG reduziert die Anteile an verbundenen Unternehmen um 2.474 Mio. €.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöht sich auf Grund der Verschmelzung um 2.470 Mio. € und betreffen die RWE AG. Nach weiteren Darlehenserhöhungen und unter Berücksichtigung planmäßiger Tilgungen steigen die Ausleihungen an RWE AG um 400 Mio. €.
Die sonstigen Ausleihungen verringern sich um 6 Mio. € und betreffen im Wesentlichen die Tilgung zinsloser und verzinslicher Mitarbeiterdarlehen.
Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB befindet sich auf den Seiten 67 und 68.
(3) Vorräte
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| CO2-Emissionsrechte | 31 | 400 |
| Kernbrennelemente | 139 | 104 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 400 | 473 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 23 | 23 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 3 | 3 |
| Geleistete Anzahlungen | 14 | 25 |
| 610 | 1.028 |
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in Mio. € | 31.12.2014 | davon RLZ 1 > 1 Jahr | 31.12.2013 | davon RLZ 1 > 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14 | 27 | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.973 | 3.237 | ||
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 166 | 126 | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 138 | 31 | 168 | 45 |
| 3.291 | 31 | 3.558 | 45 |
1 RLZ = Restlaufzeit
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 263 Mio. € (Vorjahr 613 Mio. €), die in Höhe von 46 Mio. € durch die Verschmelzung der RSNR entstanden sind. Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen 147 Mio. € (Vorjahr 107 Mio. €) auf Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 740 Mio. € (Vorjahr 2.442 Mio. €). Das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE weist einen Betrag von 1.871 Mio. € (Vorjahr 98 Mio. €) auf.
(5) Flüssige Mittel
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | .1 | .1 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 2 | 2 |
| 2 | 2 |
1 Betrag in geringer Höhe
(6) Eigenkapital
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 1.032 |
| Kapitalrücklage | 992 | 992 |
| Gewinnrücklagen, andere | 1.375 | 1.375 |
| 3.399 | 3.399 |
Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden. Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sind in Höhe von 1.362 Mio. € in den anderen Gewinnrücklagen enthalten.
(7) Sonderposten
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Sonderposten mit Rücklageanteil | ||
| Steuerrechtliche Rücklagen | .1 | .1 |
| Steuerrechtliche Abschreibungen | 41 | 41 |
| 41 | 41 | |
| Sonderposten für Investitionszuwendungen | ||
| zum Anlagevermögen | ||
| Steuerpflichtige Zuschüsse | 6 | 5 |
| Steuerfreie Zulagen | .1 | .1 |
| 6 | 5 | |
| 47 | 46 |
1 Betrag in geringer Höhe
Die steuerrechtlichen Rücklagen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß § 6b und § 7c EStG gebildet.
Die steuerrechtlichen Abschreibungen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG - Konjunkturmaßnahmen -, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen.
Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres nur geringfügig positiv beeinflusst.
(8) Rückstellungen
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 420 | 415 |
| Verrechnung des Zweckvermögens | - 218 | - 186 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung | 202 | 229 |
| Steuerrückstellungen | 8 | - |
| Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich abzüglich geleisteter Anzahlungen | 7.959 | 7.518 |
| (abzüglich geleisteter Anzahlungen in Höhe von) | (664) | (640) |
| Bergbaubedingte Rückstellungen | 1.882 | 1.756 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.693 | 1.901 |
| 11.744 | 11.404 |
Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich: Die Rückstellung setzt sich zusammen aus der Verpflichtung zur Entsorgung von Brennelementen, der Rückstellung für die Stilllegung sowie der Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen.
Die Rückstellung für Entsorgung von Brennelementen wird abbrandabhängig (Arbeitsanteil) bzw. zeitanteilig über 19 Jahre (Leistungsanteil) angesammelt. Sie umfasst die Kosten der Entsorgungswege der Wiederaufarbeitung sowie die Kosten der direkten Endlagerung. Zugehörige Kosten für Transport, Abfallbehandlung und Abfallrücknahme einschließlich der Kosten für Zwischenlagerung, Konditionierung, basierend auf Verträgen und Schätzungen interner und externer Experten, sind ebenso erfasst wie die auf Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz beruhenden Kosten für die Endlagerung einschließlich der Kosten für die Suche und Auswahl eines Standortes für wärmeentwickelnde Abfälle.
Die Rückstellung für die Stilllegung der Kernkraftwerksanlagen, für die wir die atomrechtliche Verantwortung haben, wird über einen Zeitraum von 25 Jahren angesammelt. Der Kostenermittlung liegen externe Fachgutachten für den Nach- und Restbetrieb und den direkten Abbau der Anlagen zu Grunde. Darüber hinaus werden auch hier Endlagerkosten berücksichtigt.
Die Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen wird für die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle gebildet.
Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Sie wird aufgrund öffentlichrechtlicher Verpflichtungen gebildet, die im Wesentlichen auf dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren.
Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für die Rückgabeverpflichtung von CO2-Rechten, für Verpflichtungen aus Restrukturierungsmaßnahmen, für Verpflichtungen aus Strombeschaffung und -abgabe, für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, für die finanzielle Absicherung einer nicht-atomrechtlichen Verpflichtung aus der Stilllegung von Kernkraftwerksprojekten und für andere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Durch die Verschmelzung der RSNR sind Steuerrückstellungen in Höhe von 8 Mio. € entstanden.
(9) Verbindlichkeiten
| in Mio. € | 31.12.2014 | davon RLZ 2 < 1 Jahr | davon RLZ 2 1 – 5 Jahre | davon RLZ2 > 5 Jahre | 31.12.2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | .1 | .1 | - 1 | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 3 | 3 | .1 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 327 | 327 | .1 | .1 | 369 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.913 | 2.910 | 3 | 3.650 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 79 | 32 | 17 | 30 | 76 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 193 | 151 | 30 | 12 | 191 |
| davon aus Steuern 3 | (38) | (38) | (12) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | .1 | .1 | .1 | ||
| 3.515 | 3.423 | 50 | 42 | 4.287 |
1 Betrag in geringer Höhe
2 RLZ = Restlaufzeit
3 Vbl. aus einbeh. Lohn- u. KiSt + Noch abzuführende Strom- und Erdgassteuer
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 321 Mio. € (Vorjahr 129 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 20 Mio. € (Vorjahr 17 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
(10) Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten entfallen fast vollständig auf die Abgrenzung verschiedener Vorauseinnahmen.
(11) Haftungsverhältnisse
| in Mio. € | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 1.209 | 1.194 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | (1.204) | (1.189) |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 126 | 114 |
| 1.335 | 1.308 |
Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich auf Grund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.181 Mio. € (Vorjahr 1.166 Mio. €).
Aufgrund der bisher erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.
Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 210 Mio. €. Davon entfallen 195 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 15 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 195 Mio. €.
Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft in Höhe von 87 Mio. € (105 Mio. US-Dollar) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals.
Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und drei Merkposten von 1,00 €.
Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.
Gemäß der aktuellen Risikoeinschätzung im Sicherheiten-Management gehen wir derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen aus.
(12) Derivative Finanzinstrumente
| in Mio. € | Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|
| positiv | negativ | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Devisen- / Zinsderivate | 328 | 77 | - 67 |
| Commodity-Derivate | 567 | 184 | - 11 |
| 895 | 261 | - 78 |
Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Zinsswapgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.
Für Finanz- oder Commodity-Derivate sowie für defizitäre Stromlieferverträge sind Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 12 Mio. € passiviert worden.
Der beizulegende Wert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt.
(13) Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB
Im Geschäftsjahr bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge, die nicht durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt sind.
(14) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 0,1 Mrd. €; das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.
Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken in Höhe von 5,8 Mrd. €; davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig.
Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.
Auf Grund der rückläufigen Beteiligung der RWE Power AG an JI/CDM-Programmen besteht eine nur noch geringfügige finanzielle Verpflichtung mit teilweiser Fälligkeit innerhalb eines Jahres.
Im Kernenergiebereich bestehen langfristige Bezugs- und Dienstleistungsverträge für Uran-Anreicherung und Fertigung von Kernbrennelementen.
Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(15) Umsatzerlöse
| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Strom | 4.657 | 5.391 |
| Fernwärme | 24 | 29 |
| Rohkohle und Kohleprodukte | 341 | 361 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 149 | 154 |
| 5.171 | 5.935 |
Die Umsatzerlöse sind überwiegend im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.
(16) Strom- / Erdgas- und Kohlesteuer
Die von der RWE Power AG geschuldete Stromsteuer beträgt wie im Vorjahr 5 Mio. €. Die Kohlesteuer auf Kohlelieferungen weist wie im Vorjahr einen geringfügigen Wert auf.
(17) Sonstige betriebliche Erträge
Die hierin enthaltenen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil sind geringfügig (Vorjahr 6 Mio. €) und entfallen auf die Entnahme wegen planmäßiger oder vorzeitiger Realisation steuerrechtlicher Abschreibungen. Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen sind in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr 35 Mio. €) entstanden. Die Erträge aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen betragen im Geschäftsjahr 10 Mio. € (Vorjahr 34 Mio. €).
Ferner wurden Rückstellungen in Höhe von 426 Mio. € (Vorjahr 1.133 Mio. €) aufgelöst. Davon entfallen 241 Mio. € auf die Auflösung der Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich und 95 Mio. € auf die Auflösung der bergbaubedingten Rückstellung wegen der Verminderung der geschätzten Erfüllungsbeträge. Die Erträge aus der Währungsumrechnung von ausländischen Geschäftsvorfällen sind geringfügig (Vorjahr 1 Mio. €).
(18) Materialaufwand
| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.938 | 2.054 |
| davon CO2-Aufwand | (516) | (757) |
| Abschreibungen auf Kernbrennelemente | 50 | 55 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 392 | 401 |
| 2.380 | 2.510 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge sowie die Zuführung zur Rückstellung für die Brennelement-Entsorgung im Kernenergiebereich.
(19) Personalaufwand
| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 823 | 8Q7 |
| Soziale Abgaben | 173 | 168 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | - 15 | 85 |
| Aufwendungen für Unterstützung | 1 | 1 |
| 982 | 1.151 |
Nach der Übertragung von Mitarbeitern aus Querschnittsfunktionen in die RWE Group Business Services GmbH, Essen (GBS) und nach Ausscheiden von Mitarbeitern auf Grund der AmT-Maßnahme sinken die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der RWE Power AG entsprechend.
Die geringeren Aufwendungen für Altersversorgung betreffen im Wesentlichen die Weiterbelastung der bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen, die auf Grund aktualisierter Bewertungsparameter gesunken sind.
In bisherigen Geschäftsjahren hat die RWE Power AG im Rahmen einer Schuldbeitrittsvereinbarung bei der RWE AG bilanzierte Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG entgeltlich gegen einen Einlösungsbeitrag übertragen. Die Durchführung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für diesen Kreis von Versorgungsberechtigten erfolgt seitdem durch einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds. In den nachfolgenden Geschäftsjahren fallen demgegenüber für die übertragenen Altersversorgungsverpflichtungen keine weiteren Pensionsaufwendungen an.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
| 2014 | 2013 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 6.738 | 6.963 |
| Angestellte | 4.256 | 4.643 |
| 10.994 | 11.606 | |
| Auszubildende | 562 | 655 |
| 11.556 | 12.261 |
Die Angabe erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten entsprechend dem prozentualen Beschäftigungsgrad.
(20) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Anpassung der wirtschaftlichen Nutzungsdauern im Bereich der konventionellen Kraftwerke zum 1. Januar 2014 führt zu einem Rückgang der planmäßigen Abschreibungen um 91 Mio. €.
Die degressive Abschreibung des Geschäftsjahres beträgt 51 Mio. €.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Berichtszeitraum auf 33 Mio. € (Vorjahr 43 Mio. €) und betreffen die Abschreibung von Braunkohlekraftwerksanlagen wegen dauerhafter Wertminderung in Höhe von 16 Mio. € sowie bergbaulich genutzte Grundstücke, deren Abschreibung mit ihrer Devastierung erfolgt, in Höhe von 17 Mio. €.
(21) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von 401 Mio. € (Vorjahr 390 Mio. €). Die Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen betragen 11 Mio. € (Vorjahr 311 Mio. €). Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von ausländischen Geschäftsvorfällen sind geringfügig (Vorjahr 1 Mio. €).
(22) Ergebnis Finanzanlagen
| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Erträge aus | ||
| Gewinnabführungsverträgen | 95 | 79 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (95) | (79) |
| Beteiligungen | 24 | 91 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (15) | (81) |
| anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 192 | 205 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (191) | (204) |
| 311 | 375 | |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | - 15 | - 12 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (-15) | (-11) |
| 296 | 363 |
(23) Zinsergebnis
| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2 | 6 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (2) | (5) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 1.180 | - 886 |
| davon an verbundene Unternehmen | (-15) | (-22) |
| - 1.178 | - 880 |
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten die Zinszuführung zur eigenbilanzierten Altersversorgungsrückstellung in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr 29 Mio. €) abzüglich des Ertrags aus dem der Pensionsverpflichtung gegenüberstehenden Deckungsvermögen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €). Des Weiteren enthält diese Position die Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 1.148 Mio. € (Vorjahr 842 Mio. €), wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahr durch die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich mit 192 Mio. € und durch die bergbaubedingte Rückstellung in Höhe von 90 Mio. € wesentlich bestimmt wird.
Die Aufwandserhöhung ist bei allen Rückstellungen durch die deutliche Absenkung der Zinssätze gemäß Vorgabe der deutschen Bundesbank bestimmt.
(24) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Steuern in Höhe von 94 Mio. € (Vorjahr 398 Mio. €) werden dem Organträger erstattet. Es bestehen keine selbst geschuldeten Steuern gegenüber einem geringfügigen Betrag im Vorjahr.
(25) Sonstige Angaben
Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf den Seiten 26 und 27 aufgeführt.
Für das Geschäftsjahr 2014 erhielten die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit keine Vergütung (Vorjahr 636 T€).
Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 3.525 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen sind 13.73Q T€ zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 457 T€.
Köln und Essen, 23. Januar 2015
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Matthias Hartung
Dr. Ulrich Hartmann
Dr. Frank Weigand
Erwin Winkel
ORGANE
Aufsichtsrat
| Dr. Rolf Martin Schmitz | |
| Essen | |
| Vorsitzender | |
| Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der RWE AG | |
| Werner Bischoff 1 | |
| - bis 31. März 2014 -Monheim | |
| Stellv. Vorsitzender Gewerkschaftssekretär | |
| Ralf Sikorski 1 | |
| - seit 13. Mai 2014 -Hannover | |
| Stellv. Vorsitzender (seit 4. Juni 2014) | |
| Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie | |
| Rudolf Bertram | |
| Eschweiler | |
| Bürgermeister der Stadt Eschweiler | |
| Walther Boecker | |
| Hürth | |
| Bürgermeister der Stadt Hürth | |
| Dr. h.c. Wolfgang Clement 2 | |
| Bonn | |
| Bundesminister a.D. | |
| Dieter Faust 1 | |
| Eschweiler | |
| Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Power AG | |
| Reinhold Gispert1 | |
| - bis 21. Februar 2014 -Worms | |
| Betriebsratsvorsitzender KKW Biblis der RWE Power AG | |
| Dr. Bernhard Günther | |
| - bis 28. Februar 2015 -Essen | |
| Mitglied des Vorstands der RWE AG | |
| Hans Peter Lafos1 | |
| Bergheim | |
| Gewerkschaftssekretär des ver.di-Landesbezirks NRW | |
| Harald Louis1 | |
| Jülich | |
| Betriebsratsvorsitzender Tagebau Inden der RWE Power AG | |
| Manfred Maresch1 | |
| Viersen | |
| Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie Alsdorf | |
| Dr. Matthias Müller1 | |
| Braunschweig | |
| DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen | |
| Reinhard Paß1 | |
| Essen | |
| Oberbürgermeister der Stadt Essen | |
| Hans-Jürgen Petrauschke | |
| Grevenbroich | |
| Landrat des Rhein-Kreises Neuss | |
| Norbert Pohlmann1 | |
| Bergheim | |
| Betriebsratsvorsitzender | |
| Technikzentrum/Hauptwerkstatt Grefrath | |
| der RWE Power AG | |
| Michael Reuther | |
| Frankfurt am Main | |
| Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG | |
| Jürgen Roters | |
| Köln | |
| Oberbürgermeister der Stadt Köln | |
| Gisbert Rühl | |
| Essen | |
| Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE | |
| Rainer Schmitz1 | |
| - seit 18. März 2014 -Vallwig | |
| Betriebsratsvorsitzender Betrieb Bernkastel | |
| der RWE Power AG | |
| Uwe Schummer1 | |
| Willich | |
| MdB Kreis Viersen | |
| Wolfgang Spelthahn | |
| Niederzier | |
| Landrat des Kreises Düren | |
| Dr. Michael Werhahn | |
| Neuss | |
| ehem. Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG |
1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied
Vorstand
| Matthias Hartung | |
| Ressort Vorstandsvorsitz | |
| Dr. Ulrich Hartmann | |
| Ressort Braunkohle, Kernenergie, Wasserkraft | |
| Dr. Frank Weigand | |
| Ressort Finanzen | |
| Erwin Winkel | |
| Ressort Personal und Veredlung |
1 Vertreter der Arbeitnehmer
2 Neutrales Mitglied
Anhang
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2014 Mio. € |
Verschmelzung | Zugänge Mio. € |
Umbuchungen/ Umgliederungen Mio. € |
Abgänge Mio. € |
Stand 31.12.2014 Mio. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Bergwerksgerechtsame | 29 | - | - | - | - | 29 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | .1 | .1 | .1 | 28 | |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 57 | .1 | .1 | .1 | 57 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.743 | 86 | 58 | 23 | 2.864 | |
| Tagebauaufschlüsse | 1.145 | 50 | - | - | 1.195 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 14.323 | 133 | - 9 | 55 | 14.392 | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 399 | .1 | 15 | 2 | 17 | 399 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 97 | 41 | - 51 | 87 | ||
| Summe Sachanlagen | 18.707 | 0 | 325 | 0 | 95 | 18.937 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.460 | - 2.474 | - | - | 986 | |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.733 | 2.470 | 900 | 500 | 9.603 | |
| Beteiligungen | 93 | .1 | - | .1 | 93 | |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 28 | .1 | - | 1 | 27 | |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | .1 | - | - | 4 | |
| Sonstige Ausleihungen | 44 | 2 | - | 8 | 38 | |
| Summe Finanzanlagen | 10.362 | - 4 | 903 | 0 | 509 | 10.751 |
| Summe Anlagevermögen | 29.126 | - 4 | 1.228 | 0 | 604 | 29.745 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2014 Mio. € |
Abspaltung Mio. € |
Abschreibungen des Berichtsjahres Mio. € |
Umbuchungen Mio. € |
Abgänge Mio. € |
Zuschreibungen Mio. € |
Stand 31.12.2014 Mio. € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||
| Bergwerksgerechtsame | 23 | - | .1 | - | - | - | 23 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 28 | .1 | - | - | 28 | ||
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 51 | - | .1 | - | - | - | 51 |
| Sachanlagen | |||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.799 | 106 | 19 | 6 | - 10 | 1.908 | |
| Tagebauaufschlüsse | 959 | 63 | 1.022 | ||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 11.317 | 272 | - 19 | 54 | 11.516 | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 306 | .1 | 21 | .1 | 18 | 309 | |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | .1 | .1 | ||||
| Summe Sachanlagen | 14.381 | 0 | 462 | 0 | 78 | - 10 | 14.755 |
| Finanzanlagen | |||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 108 | - | - | - | - | - | 108 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | - | - | - |
| Beteiligungen | 34 | - | .1 | - | - | - | 34 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - | - | - |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | - | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | .1 | - | .1 | - | - | - | .1 |
| Summe Finanzanlagen | 143 | - | 0 | - | - | - | 143 |
| Summe Anlagevermögen | 14.575 | 0 | 462 | 0 | 78 | - 10 | 14.949 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2014 Mio. € |
Stand 31.12.2013 Mio. € |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Bergwerksgerechtsame | 6 | 6 |
| Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | - | - |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 6 | 6 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 956 | 944 |
| Tagebauaufschlüsse | 173 | 186 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.876 | 3.006 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 90 | 93 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 87 | 97 |
| Summe Sachanlagen | 4.182 | 4.326 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 878 | 3.352 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.603 | 6.733 |
| Beteiligungen | 59 | 59 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 27 | 28 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 4 | 4 |
| Sonstige Ausleihungen | 37 | 43 |
| Summe Finanzanlagen | 10.608 | 10.219 |
| Summe Anlagevermögen | 14.796 | 14.551 |
1 Betrag in geringer Höhe
Lagebericht 2014
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
Das Geschäftsfeld der RWE Power AG ist der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihrer Kraftwerke und Tagebaue in Deutschland.
Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen kann die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken.
Die RWE Power AG verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung im Strommarkt durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen zu sichern.
Zwischen der RWE Power AG und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft aufgrund des Gewinnabführungsvertrages besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis.
1.1 Konjunkturelle Entwicklung
Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2014 nach ersten Schätzungen um ca. 2,5 % über das Vorjahresniveau an. Demgegenüber dürfte sich im vergangenen Jahr das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone, insbesondere aufgrund der notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung der privaten und staatlichen Haushalte, voraussichtlich nur um knapp 1 % erhöht haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um leicht über 1 % gestiegen sein. Dabei hatte insbesondere der private Konsum einen positiven Einfluss.
1.2 Energiemarkt
1.2.1 Strom- und Gasnachfrage
Aus den bisher vorliegenden Daten geht hervor, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2014 um schätzungsweise 4 % rückläufig war. Hauptgründe dafür sind die relativ schwache Konjunktur energieintensiver Industrien, die im Vergleich zu 2013 insgesamt mildere Witterung sowie generelle Effizienzsteigerungen. Die Gasnachfrage lag mit voraussichtlich 14 % deutlich unter dem Vorjahreswert. Grund für den Rückgang dürften im Wesentlichen die milderen Temperaturen und der weiter rückläufige Einsatz von Gas in der Stromerzeugung gewesen sein.
1.2.2 Strompreise
Die Strompreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt merklich gesunken und verringerten sich um 13 % auf knapp 33 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. um 15 % auf rund 37 €/MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf den Preisrückgang bei Steinkohle sowie zunehmende Einspeisungen aus Windkraft- und Solaranlagen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft zeigte sich im vergangenen Jahr folgende Entwicklung: Haushaltskunden mussten im Durchschnitt knapp über 1 % mehr bezahlen, Industriekunden annähernd 2 % mehr.
1.2.3 Gaspreise
Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2014 nach ersten Schätzungen rund 24 €/MWh und lag damit etwa 15 % unter den Preisen des Jahres 2013. Wesentliche Ursachen für diesen Preisrückgang waren niedrigere Ölpreise, die ölindexierte Verträge verbilligten, Vertragsrevisionen sowie der zunehmend dominierende Anteil von spotpreisbasierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Spotpreise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinentaleuropäischen „Leitmarkt", lagen mit einem Durchschnittswert von rund 21 €/MWh etwa 23 % unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Tarife für Haushalte lagen nur leicht über dem Vorjahresniveau, während die Preise für Industriekunden um rund 4 % sanken.
1.2.4 Öl- und Kohlepreise
Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2014 im Jahresmittel bei 99 $/bbl und damit rund 10 $/bbl unter dem Vorjahresniveau. Insbesondere im letzten Quartal sanken die Preise erheblich aufgrund einer Überversorgung des Marktes als Folge hoher Produktionszuwächse in den USA, unvermindert hoher OPEC-Produktion sowie einer Nachfrageschwäche im asiatischen Raum. Kohle wurde mit rund 75 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verbilligte sich somit um etwa 8 %. Hier wirkte sich insbesondere das deutlich ausgeweitete Angebot durch neue Minen und die nur sehr moderat wachsende Nachfrage aus. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen um knapp 8 % auf rund 73 €/t SKE.
1.2.5 CO2-Zertifikate-Preis
Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (European Union Allowances) ist 2014 auf durchschnittlich rund 6 €/t CO2 gestiegen und liegt damit rund 33 % über dem Durchschnittswert des Vorjahres. Preisstützend wirkte, dass die EU im März damit begonnen hat, den Zertifikatüberschuss durch das vorübergehende Zurückbehalten von Emissionsrechten zu verringern (sogenanntes Backloading). Für positive Impulse sorgte zudem eine Initiative der EU-Kommission, die darauf abzielt, das europäische Emissionshandelssystem durch Flexibilisierung des Zertifikat-Angebots zu stärken. Geplant ist die Einführung einer „Stabilitätsreserve", in der Emissionsrechte vom Staat „geparkt" werden können, wenn im Markt bereits hohe Zertifikatüberschüsse bestehen. Mit einer endgültigen Entscheidung darüber ist jedoch frühestens im zweiten Quartal 2015 zu rechnen.
1.3 Energiepolitik
Die Erreichung der jeweiligen Klimaschutzziele und die Entwicklungen am Strommarkt prägten die energiepolitische Debatte im vergangenen Jahr sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Im Hinblick auf den langfristigen Umbau des Energiesystems hin zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen und einer stärkeren Rolle der Erneuerbaren Energien rückte dabei an vielen Stellen die Rolle der Stromerzeugung aus Kohle in den Mittelpunkt der Debatte.
So deutet sich vor allem in der deutschen Politik eine zunehmend kritischere Haltung gegenüber der Kohle an. Insbesondere aus der Tatsache, dass die Stromerzeugung aus Kohle weitgehend unverändert bleibt, während Gaskraftwerke kaum noch am Netz sind, wird Handlungsbedarf abgeleitet. Der Emissionshandel wird als wirkungslos und unzureichend angesehen, um einen Umbau des Kraftwerksparks in Deutschland zu bewirken. Als Alternative zum Emissionshandel werden daher nationale Maßnahmen wie Flexibilitätsvorgaben, CO2-Emissionsmengenbegrenzungen und Mindestwirkungsgrade diskutiert. Die Kritik des Weltklimarates IPCC, nationale Eingriffe seien im Rahmen eines Emissionshandelssystems unwirksam, wird zwar wahrgenommen, führt aber bis jetzt nicht zu entsprechenden Entscheidungen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Maßnahmenvorschläge in die verschiedenen Klimaschutzprogramme Eingang finden werden mit entsprechenden Belastungen für die Kohle, zum Beispiel über eine Verschärfung der Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen.
Nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie Zustimmung der EU-Kommission ist die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. August 2014 in Kraft getreten. Der Kompromiss sieht gesetzlich festgelegte Ausbaukorridore für die einzelnen erneuerbaren Energieträger, den Einstieg in die verpflichtende Direktvermarktung und Ausschreibungen für neue EE-Anlagen ab 2017 vor. Vor allem die verpflichtende Direktvermarktung und Ausschreibungen sind richtige Schritte zu einer marktwirtschaftlicheren und effizienteren Förderung erneuerbarer Energien. Aus der für das Wahljahr 2017 vorgesehenen Überprüfung der Befreiung der Eigenstromversorgung von der EEG-Umlage drohen für RWE erhebliche Belastungen. Dies könnte unter anderem die Eigenstromversorgung unserer Tagebaue mit mehr als drei Terawattstunden (TWh) Strom betreffen, für die wir heute keine EEG-Umlage zahlen. Obwohl der öffentliche Druck für eine Umverteilung der EEG-Lasten zulasten der bislang befreiten Industrie hoch ist, will die Politik den anstehenden Evaluierungsprozess ergebnisoffen halten; dies eröffnet für RWE die Chance, die drohende Belastung zu vermeiden.
In der zweiten Jahreshälfte ist die Weiterentwicklung des deutschen Strommarktdesigns durch die Bundesregierung verstärkt betrieben worden. Viele konventionelle Kraftwerke stehen aufgrund sinkender Auslastung und drastisch gefallener Preise weiter unter erheblichem wirtschaftlichen Druck, ohne dass Besserung absehbar wäre. Rund fünfzig Anlagen wurden im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung von den Betreibern bei der Bundesnetzagentur bereits zur Stilllegung und Konservierung angemeldet; auch RWE hat im August 2014 die Stilllegung weiterer Anlagen angekündigt. Zusammen mit dem Kernenergieausstieg könnte sich daraus Anfang des kommenden Jahrzehnts die Gefahr ergeben, dass die gesicherte Leistung in Deutschland nicht mehr zur Deckung der Jahreshöchstlast ausreicht.
Bereits im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, mittelfristig einen Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dieser soll kosteneffizient, wettbewerbsorientiert und technologieoffen sein und im Einklang mit europäischen Regelungen stehen. In Schwung kam die Debatte um einen Kapazitätsmarkt, als die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragten Gutachten zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns im Sommer veröffentlicht wurden. Die vorliegenden Gutachten sind ein klares Plädoyer für eine entsprechende Weiterentwicklung des bestehenden Strommarktes und des Regelenergiemarktdesigns zuzüglich einer Flankierung durch eine strategische Reserve. Diese Präferenz der Bundesregierung wurde in dem im November, auf Basis der Gutachten, veröffentlichten Grünbuch des BMWi weitgehend bestätigt. Ein Kapazitätsmarkt, wie ihn der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) mit dem gemeinsamen Modell eines dezentralen Leistungsmarkts in die Diskussion gebracht haben, wäre demnach nicht zwingend erforderlich. Nach der Kabinettsbefassung mit dem Grünbuch schließt sich eine Konsultation an, die bis zum 1. März 2015 laufen wird. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in ein Weißbuch einfließen, das eine konkrete Empfehlung für eine Anpassung des Marktdesigns enthalten wird. Nach dem aktuellen Fahrplan ist das Weißbuch für Ende Mai 2015 avisiert. RWE wird hierbei zusammen mit anderen Unternehmen intensiv für die Einführung des BDEW/VKU-Modells des dezentralen Leistungsmarktes (DLM) werben. Mit seiner technologieneutralen, wettbewerblichen und europäischen Ausrichtung entspricht das Modell der ursprünglich im Koalitionsvertrag erdachten Ausgestaltungsform eines Kapazitätsmarktes. Während die Industrie eine zunehmend offenere Haltung zu dem Vorschlag einnimmt, zeigt sich die Politik bislang eher zurückhaltend.
Zeitlich nahezu parallel verfolgt die Bundesregierung die Aufstellung eines nationalen Aktionsprogamm Klimaschutz 2020. Am 3. Dezember hat das Bundeskabinett bekräftigt, an der Erreichung des nationalen 40 %- CO2-Minderungsziels bis 2020 festhalten zu wollen, und dazu ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz umfasst dabei auch diverse Maßnahmen für den Bereich Energiewirtschaft und den darin enthaltenen Stromsektor. Alle Sektoren sollen zusätzliche Minderungsbeiträge erbringen, um die von der Bundesregierung errechnete Lücke von 5 bis 8 Prozentpunkten zur Erreichung des Klimaziels zu schließen.
Die Stromerzeugung soll demnach eine zusätzliche Minderung von weiteren 22 Mio. t CO2 erbringen. Laut Bundesminister Gabriel sind diese 22 Mio. t CO2 als zusätzliche Minderung gegenüber den Annahmen aus der Prognose über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen der letzten Bundesregierung zu sehen; basierend auf den Emissionen von 2012 erwartet diese bis 2020 eine Minderung von 37 Mio. t CO2, die laut Prognose bereits mit konkreten Maßnahmen hinterlegt sind, und von weiteren 34 Mio. t CO2 die noch nicht hinterlegt sind. Eine Aktualisierung dieser Prognose wird in 2015 erwartet. In einem nächsten Schritt soll nun ein Regelungsvorschlag vorgelegt werden, wie die CO2 Minderungen erreicht werden sollen. Wie hoch die tatsächliche Minderungsmenge insgesamt sein soll oder welche Regelungen zur Umsetzung in Frage kommen, ist noch offen. Grundsätzlich soll es, so der Minister, den Unternehmen selbst überlassen bleiben, wie sie die Minderungen erbringen. Eine Verlinkung mit der Gestaltung eines neuen Marktdesigns scheint nicht ausgeschlossen. Auch die Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems wird in diesem Zusammenhang immer wieder angeführt.
RWE ist zusammen mit der Energiewirtschaft bereit, weiterhin konstruktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Neben dem Stromsektor wurden auch konkrete Vorschläge z.B. zur CO2-Reduktion im Bereich Energieeffizienz eingebracht. Entscheidend ist aber, dass sich die konkreten Regelungen, den Kraftwerksbereich betreffend, streng an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientieren und einzelne Unternehmen nicht überfordern. Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dürfen in einem ohnehin schon schwierigen Marktumfeld nicht weiter beeinträchtigt werden. Mit einer Einbeziehung und Stärkung des europäischen Emissionshandels, wie im Kabinettsbeschluss angelegt, würde die Politik genau da ansetzen, wo globaler Klimaschutz am wirkungsvollsten umgesetzt werden kann.
Im April hat der Bundestag, wie im Gesetz für eine bundesweite Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz, StandAG) vorgesehen, die Einsetzung der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" beschlossen. Die insgesamt 33-köpfige Kommission soll u. a. das StandAG evaluieren und gesellschaftspolitische sowie wissenschaftlich-technische Fragestellungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hoch radioaktive Abfälle erörtern. Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am 22. Mai 2014 statt. Seit dem hat die Kommission siebenmal getagt, wobei die bisherige Kommissionsarbeit durch formale Abstimmungsfragen zur Geschäftsordnung und Organisation geprägt war. Zuletzt wurden, neben einer kontroversen Diskussion über ein politisch motiviertes Leitbild, drei Arbeitsgruppen zu den Themen Öffentlichkeitsbeteiligung, Evaluation des Gesetzes und Kriterien/Technik eingerichtet. Mit der Durchführung von ersten Anhörungen im November 2014 wurde die inhaltliche Arbeit begonnen.
Mit dem Standortauswahlgesetz wurde auch eine neue Sorgepflicht für die Betreiber der Kernkraftwerke zur Rückführung von 26 CASTOR-Behältern mit mit- und hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in England (21) und Frankreich (5) und deren Aufbewahrung in standortnahen Zwischenlägern beschlossen. Die von den Betreibern geforderte Kostentragung hat das Bundesumweltministerium unter Hinweis auf die insoweit fehlende gesetzliche Regelung und nicht vorhandene Haushaltsmittel abgelehnt. Gespräche zur Einigung über ein Gesamtkonzept zur Rückführung und zur Auswahl von Lagerstandorten blieben bislang erfolglos. Medienberichte haben zudem im Sommer eine öffentliche Diskussion über die Finanzierung von Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Anlagen ausgelöst. Neben einer möglichen Stiftungs-Lösung wurde dabei immer wieder auch vorgeschlagen, die Kernenergierückstellungen in einen öffentlichrechtlichen Fonds zu überführen. Als Kernkraftwerksbetreiber steht RWE zu seiner Verpflichtung, für Entsorgung und Rückbau aufzukommen. Ungeachtet dessen ist RWE aber für Gespräche mit der Bundesregierung, wie sie auch der Koalitionsvertrag vorsieht, und für neue Lösungsansätze grundsätzlich offen.
Anfang 2013 hat der Landtag NRW ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet, wonach die Treibhausgasemissionen in NRW gegenüber 1990 bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % reduziert werden sollen. Die Umsetzung des Gesetzes soll durch einen Klimaschutzplan erfolgen, in dem die konkreten Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Klimaschutzziele festgeschrieben werden sollen. Zu dessen Vorbereitung hat die Landesregierung NRW bereits im September 2012 einen umfassenden Dialogprozess gestartet, der Mitte 2014 abgeschlossen wurde. Auf breiter gesellschaftlicher Grundlage sollten in diesem Prozess Szenarien zu möglichen Entwicklungen des Energiemixes und Vorschläge für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet werden. Nach Auswertung der Ergebnisse aus dem Dialogprozess durch das Landesumweltministerium ging ein erster Entwurf des Klimaschutzplans im Herbst in die Ressortabstimmung. Darin deutet sich an, dass die Landesregierung überwiegend auf finanzielle Förderung und Anreize, Beratungs- und Informationsangebote sowie FuE-Projekte und -Studien setzt. Im Sektor Energieumwandlung scheinen aber regulatorische Eingriffe und weitergehende Gestaltungsmaßnahmen für den Kraftwerkspark durchaus nicht ausgeschlossen, verbunden mit dem Ziel, insbesondere Altanlagen vom Netz zu nehmen. Von der Landesregierung wurde nunmehr Februar 2015 als möglicher Termin für einen ersten Kabinettsbeschluss avisiert. Für RWE wird entscheidend sein, welche Interventionen in den Kraftwerkspark geplant sind und wie diese durchgesetzt werden sollen. Im Diskussionsprozess wird sich RWE weiterhin aktiv insbesondere gegen eine Doppelregulierung zum Emissionshandel aussprechen.
Im Sommer 2013 hat die Landesregierung NRW einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan NRW vorgelegt, der neu zu beachtende Ziele für Landesplanung und Raumordnung enthält und mit dem die bislang geltende Fassung aus 1995 ersetzt werden soll. Hohe Priorität wird darin Fragen des Klimaschutzes eingeräumt. So sollen zum Beispiel zusätzliche Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen werden; bei neu auszuweisenden Kraftwerksflächen soll ein Mindestwirkungsgrad von 58 % für neu zu errichtende Kraftwerke Genehmigungsvoraussetzung sein. Im August 2013 wurde ein Beteiligungsverfahren eröffnet, das im Februar 2014 abgeschlossen wurde. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen will die Landesregierung Anfang 2015 einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.
Am 23. Oktober hat der Europäische Rat ein Energie- und Klimapaket beschlossen, nachdem die EU-Kommission hierzu bereits am 22. Januar entsprechende Vorschläge vorgelegt hatte. Damit wurden vor allem Klimaschutzziele für 2030 festgelegt. Nach den für 2020 gültigen 20-20-20 Zielen gilt für 2030 nun die Formel 40-27-27: Die Treibhausgasemissionen sollen um mindestens 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden, der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Bruttoendenergieverbrauch soll auf mindestens 27 % steigen und die Energieeffizienz um mindestens 27 % gegenüber einem Referenzszenario erhöht werden. Insbesondere die betroffenen EU-Mitgliedstaaten, allen voran Polen, gaben ihre Widerstände gegen das Paket erst auf nach Zusage finanzieller Kompensationen und Ausnahmeregelungen, u. a. in Form weiter kostenfreier Zertifikatszuteilungen für einen Teil der Emissionen der Energiewirtschaft.
Mit dem Energie- und Klimapaket hat der europäische Rat nicht nur Ziele für 2030 beschlossen, sondern sich auch klar zum europäischen Emissionshandelssystem (ETS) bekannt. Vorgesehen ist eine Reform des ETS u.a. durch Anpassung des linearen Reduktionsfaktors von aktuell jährlich minus 1,74 % auf minus 2,2 % ab 2021. Dies führt zu einer Absenkung der europaweit einheitlichen Emissionsobergrenze für CO2-Emissionen in der EU bis 2030 um 43 % gegenüber 1990; der Emissionshandelssektor wird damit überproportional zum EU-Minderungsziel beitragen. Zudem soll eine Marktstabilitätsreserve (MSR) eingeführt werden, um für einen besseren Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach CO2-Zertifikaten zu sorgen; offen ist hierzu vor allem, ob der Start der MSR noch vor 2020 erfolgen soll. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer MSR hat bereits begonnen. Mit einem Abschluss ist im Frühjahr 2015 zu rechnen.
Insgesamt sind die neuen Zielsetzungen und Maßnahmen aus Sicht von RWE zwar ambitioniert, aber voraussichtlich erfüllbar. RWE wird sich daher für deren Umsetzung einschließlich der Stärkung des ETS einsetzen. Die EU beabsichtigt eine Fortführung des Themas nach den internationalen Klimaschutzverhandlungen in Paris in 2015. Durch diese Öffnungsklausel könnte allerdings auch eine nachträgliche Anpassung der Ziele im Lichte der internationalen Klimaschutzanstrengungen ermöglicht und vorbereitet werden.
Um den Wettbewerb auf dem Energiebinnenmarkt zu stärken, hatte der bisherige Wettbewerbskommissar Almunia Ende 2013 einen Entwurf für so genannte EU-Leitlinien („EU-Guidelines") vorgelegt, mit denen neue, EU-weit einheitliche Regeln für Energie- und Umweltbeihilfen gesetzt werden. Die nach kontroverser Diskussion vor allem mit der Industrie im April 2014 verabschiedeten Leitlinien geben einerseits Kriterien für die Ausgestaltung von Fördersystemen für erneuerbare Energien vor, was zu begrüßen ist. Andererseits setzen sie relativ hohe Hürden für die Einführung von Kapazitätsmechanismen, die danach als „ultima ratio" gesehen werden. Wenn sie aber eingeführt werden, sollen sie grundsätzlich transparent, technologieneutral, diskriminierungsfrei und zeitlich befristet sein. Vor dem Hintergrund einer geänderten Einschätzung zur Versorgungssicherheit hat die neue EU-Kommission Ende 2014 diese kritische Haltung allerdings revidiert und mehr Offenheit für Kapazitätsmärkte erkennen lassen, wenn sie mit dem Binnenmarkt kompatibel sind.
Kritisch beurteilt RWE die in den Leitlinien enthaltene Branchenliste (Annex III); unter den dort aufgeführten Branchen, die nach Ansicht der Kommission im internationalen Wettbewerb stehen und daher grundsätzlich durch Beihilfen begünstigt werden dürfen, fehlt die Förderung von Braunkohle, die zwar nicht direkt, aber doch über ihren Einsatz in der Stromerzeugung erheblichem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die Leitlinien einschließlich der Liste sollen für die Überprüfung der deutschen Regelungen zum Eigenstromverbrauch 2017 herangezogen werden; inwieweit sich daraus im Hinblick auf die Braunkohle präjudizierende Wirkungen ergeben, ist derzeit noch offen.
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
2.1 Kostensenkung und Effizienzsteigerung
Das im Frühjahr 2013 für den Unternehmensbereich RWE Generation gestartete Projekt NEO zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wurde in 2014 planmäßig fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Vorgabe lautete, operative Cash-Verbesserungen von mindestens 800 Mio Euro bis Ende 2016 zu erzielen - gegenüber der Mittelfristplanung 2012. Im September 2014 beschloss der Vorstand eine weitere Zielerhöhung um mehrere hundert Millionen Euro aufgrund eines weiteren Strompreisverfalls.
Das Projekt NEO machte 2014 zügige Fortschritte. Bisher konnten nachhaltige Verbesserungsideen in Höhe von rund 1,2 Mrd. € (operativer Cash) ab 2017 quer über alle Sparten und Bereiche identifiziert (ca. 10 Prozent), teilweise bereits entschieden (ca. 30 Prozent) und umgesetzt (ca. 60 Prozent) werden. Alle Teilprojekte haben ihre bisherigen Ziele erreicht, etliche liegen sogar über Plan. Dabei leisten die Reduzierung der Sachkosten sowie der so genannten Day-to-Day-Capex (Investitionen in das laufende Geschäft) derzeit den größten Beitrag der Zielerreichung.
Trotz dieses Erfolges ist absehbar, dass die Einnahmen für RWE Generation in den kommenden Jahren weiter deutlich sinken werden; die Belastungen durch regulatorische Eingriffe und vor allem der weiter anhaltende Strompreisverfall sind weit größer als die bisher vorgesehenen Cash-Verbesserungen.
2.2 Rechtliche Verfahren
Wie in den Jahren 2011 bis 2013 wurden auch 2014 sämtliche Festsetzungen der Kernbrennstoffsteuer bestritten und Klagen bei den jeweils zuständigen Finanzgerichten erhoben. Die Verfahren wurden bis zu einer finalen Entscheidung in Sachen Kernkraftwerk Emsland bzw. dem E.ON-Verfahren Grafenrheinfeld ruhend gestellt.
Das Finanzgericht Hamburg hatte mit Beschluss vom 29. Januar 2013 das E.ON-Verfahren Grafenrheinfeld dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt, da es die Auffassung vertritt, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren angenommen und ein Normenkontrollverfahren eingeleitet.
Weiterhin hatte das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 3. Dezember 2013 das Verfahren bezüglich des Kernkraftwerkes Emsland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt, da es auch Zweifel hat, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz EU-konform ist.
Mit entsprechenden Entscheidungen durch das BVerfG und/oder den EuGH wird im Jahr 2015 gerechnet.
Für die Aufbewahrung der noch zurückzunehmenden Spaltproduktlösungen haben die Kernkraftwerke betreibenden Unternehmen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden Entsorgungsvorsorge die erforderliche Anzahl von Stellplätzen in dem zentralen Zwischenlager in Gorleben vorgesehen, reserviert und bezahlt. Mitte 2013 wurde dieser Entsorgungsweg zur Zwischenlagerung in Gorleben durch eine gesetzliche Neuregelung (§ 9a Abs. 2 Atomgesetz) versperrt. Sie verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken, nunmehr dafür zu sorgen, dass die zurückzunehmenden Stoffe in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden.
Da die aus unserer Sicht erforderliche Kostentragung durch die öffentliche Hand abgelehnt wurde, haben wir Anfang Oktober Klagen gegen die Sorgepflicht eingereicht. Wir wollen im Verhältnis zu den jeweils atomrechtlich zuständigen Landesaufsichtsbehörden gerichtlich feststellen lassen, dass die zu unseren Lasten eingeführte Sorgepflicht nicht besteht. Gegen die Sorgepflicht bestehen insbesondere mit Blick auf Art. 12 (freie Berufsausübung) und 14 GG (Eigentumsrecht) verfassungsrechtliche Bedenken. Die Klagen suspendieren die Sorgepflicht nicht. Daher muss weiterhin alles zu deren Erfüllung Erforderliche getan werden.
Ende 2013 sind die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel rechtskräftig geworden, mit denen der VGH die Rechtswidrigkeit der beiden Anordnungen des Hessischen Umweltministeriums vom 18. März 2011 festgestellt hatte. Mit diesen beiden Anordnungen war uns nach dem Reaktorunfall in Fukushima der Betrieb von Biblis A und B für die Dauer von drei Monaten untersagt worden. Den uns daraus entstandenen Schaden in Höhe von 235 Mio. EUR haben wir inzwischen gegenüber dem Land Hessen und gegenüber der Bundesrepublik Deutschland mit einer Klage vor dem Landgericht Essen geltend gemacht. Die Klage wurde am 25. August 2014 eingereicht. Wann in dieser Sache eine mündliche Verhandlung stattfinden wird, ist angesichts der Komplexität der Materie und des Verfahrens mit zwei Beklagten, die Abstimmungsbedarf untereinander geltend machen, heute noch nicht absehbar.
Nachdem die Kernkraftwerke Biblis A und Biblis B mit der 13. Novelle zum Atomgesetz entschädigungslos ihre jeweilige Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren hatten, und das Restlaufzeitregime für alle Kernkraftwerke drastisch zum Nachteil der Kraftwerksbetreiber verändert worden waren, legte RWE Power Anfang Februar 2012 Verfassungsbeschwerde hiergegen ein. Gerügt wurden darin insbesondere die Verletzung der Art. 14 und 12 GG. Nachdem das Bundesverfassungsgericht entgegen seiner veröffentlichten Planung doch nicht in 2014 zu den Verfassungsbeschwerden verhandelt hat, erwarten wir eine mündliche Verhandlung jetzt nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2015.
Der Schadensersatzprozess von RWE Power gegen das Dampferzeugerkonsortium der BoA 2&3 dauert an.
Im Verfahren zur 2. Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Tagebau Inden hat die Bergverwaltung mit Datum vom 20. Dezember 2012 die Zulassung erteilt, gegen die die Stadt Düren Klage erhoben hat. Mit der Klage wendet sich die Stadt nicht gegen den Tagebau selbst, sondern gegen die geänderte Wiedernutzbarmachung in Form eines großflächigen Restsees. Die Stadt hat die Klage mittlerweile per Ratsbeschluss ruhend gestellt.
Gegen die seit 2011 bestehende Veranlagung der ungenutzten Sümpfungswassereinleitungen hat RWE Power Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Am 25. März 2014 wurde unsere Klage zu diesem Sachverhalt vom Verwaltungsgericht in Köln abgewiesen. Gegen dieses Urteil haben wir am 28. April 2014 beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren wird aller Voraussicht nach erst in 2015 aufgenommen.
Anfang 2014 ist RWE Power eine Schiedsklage der Enovos Luxembourg S.A. zugestellt worden, mit der Enovos insbesondere die Anpassung des Vertrages zur Errichtung der Maschine 11 am Standort Vianden, Luxemburg, und einen Anteil an einer etwaigen Befreiung des PSW Vianden von Netznutzungsentgelten fordert. Mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts ist nicht vor Ende 2015 zu rechnen.
2.3 Kraftwerksportfolio
Angesichts des starken Preisverfalls am Stromgroßhandelsmarkt wurde Mitte August 2014 beschlossen, die Stromerzeugung im Goldenbergwerk (110 MW) im dritten Quartal 2015 stillzulegen. Dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur ist die Stilllegung, die auch dem Markt gegenüber transparent gemacht wurde, angezeigt worden.
Nach Abschluss des Regionalplanverfahrens im Juli 2013 hat am 24. November 2014 der Rat der Kreisstadt Bergheim der beantragten Änderung der kommunalen Bauleitplanung, die Voraussetzung für den potenziellen Bau eines BoAplus-Kraftwerkes am Standort Niederaußem ist, zugestimmt. Parallel wurde mit der Vorbereitung der erforderlichen Genehmigungsunterlagen für die technischen Genehmigungsverfahren, insbesondere nach dem BImSchG-Verfahren, begonnen. RWE Power will die Voraussetzungen schaffen, ihre Kraftwerke im Rheinischen Braunkohlenrevier weiter zu erneuern. Eine Bauentscheidung ist damit nicht verbunden. Eine Investitionsentscheidung wird in Abhängigkeit von den Veränderungen des Markts und der Wirtschaftlichkeit des Projekts getroffen. Gegenwärtig werden die Wirtschaftlichkeitskriterien allerdings nicht erfüllt.
Die 2010 begonnene Erweiterung des Pumpspeicherkraftwerks Vianden (SEO, Luxemburg) um eine elfte Maschine mit einer Leistung von 200 MW wurde 2014 erfolgreich abgeschlossen. Die wegen Schäden am Hauptlager und am Kugelschieber zweimal unterbrochene Inbetriebnahme konnte im September fortgesetzt und im Oktober beendet werden. Die Aufnahme des kommerziellen Betriebs ist nach erfolgreichem Abschluss des Probebetriebs am 15. Dezember 2014 erfolgt; auf Grund eines Schadens am Hauptabsperrorgan der Anlage (Kugelschieber) am 17. Dezember 2014 ist der Betrieb jedoch erneut unterbrochen worden. Mit einer erneuten Betriebsaufnahme ist voraussichtlich Mitte 2015 zu rechnen. Mit der neuen Maschine verfügt das Pumpspeicherkraftwerk Vianden über eine Leistung von insgesamt 1.300 MW.
Vor dem Hintergrund der bestehenden und zukünftig zu erwartenden Marktentwicklung sowie der sich daraus abzeichnenden Unwirtschaftlichkeit weiterer neuer Pumpspeicherprojekte haben RWE Power und EnBW sich darüber verständigt, dass RWE das von der gemeinsamen Tochter Schluchseewerk AG verfolgte Projekt Pumpspeichwerk Atdorf nicht weiter finanziert.
2.4 Braunkohlenbergbau und Veredlung
Die Braunkohlenförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers lag 2014 auflaufend bei 94 Mio. t und damit um rund 5 % unter Vorjahresniveau. Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit ca. 12 Mio. t. rund 4 % unter Vorjahresniveau.
Die am 1. April 2012 begonnene Umsiedlung von Kerpen-Manheim im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach verläuft planmäßig. Nach dem offiziellen Beginn der Umsiedlung für die Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) am 2. Dezember 2013 lagen in 2014 die ersten baureifen Grundstücke am Umsiedlungsstandort vor. Das Genehmigungsverfahren für den 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 wurde mit der Erteilung der Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg am 12. Dezember 2014 abgeschlossen. Die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung des überschüssigen Sümpfungs- und Grubenwassers des Tagebaus Hambach in die Erft sind bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Im September 2014 wurde ein Verlängerungsantrag für den Zeitraum bis Ende 2030 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Antrages ist die ausführliche Begutachtung der möglichen Umweltauswirkungen.
Durch den fortschreitenden Tagebau Hambach wird die Sümpfungswasserableitung zur Erft voraussichtlich im Jahre 2016 durchschnitten. Als Ersatz muss daher bis Ende 2015 eine neue Ableitmöglichkeit erstellt werden. Bei dem Mitte 2014 begonnenen Bau der ca. 12 km langen Leitung entlang der südlichen Abbaukante des Tagebaus stehen auch artenschutzrechtliche Anforderungen besonders im Fokus. Im Laufe des Jahres haben immer wieder Klimaaktivisten einen Teilbereich des Hambacher Forstes besetzt. Besetzte Bäume im geplanten Rodungsbereich mussten zweimal von der Polizei geräumt werden. Die gesamten für dieses Jahr erforderlichen Fällarbeiten wurden abgeschlossen.
Die neue Trasse der Hambachbahn wurde am 19. Mai 2014 offiziell in Betrieb genommen. Die verlegte Autobahn A 4 konnte planmäßig am 16. September 2014 für den Verkehr freigegeben werden.
Das Braunkohlenplanverfahren für den 3. Umsiedlungsabschnitt im Tagebau Garzweiler wird planmäßig fortgesetzt. Die Verfahrensunterlagen haben bis Mitte September öffentlich ausgelegen. Derzeit werden die Einwendungen ausgewertet.
Das Braunkohlenplanverfahren zur Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung ist angelaufen. Die Unterlagen für die Umweltprüfung sind nahezu fertiggestellt. Die Wiederherstellung der Autobahn A 44 verläuft weiterhin planmäßig.
Am 28. April 2014 hat die Landesregierung angekündigt, vor dem Hintergrund der Energiewende eine neue Leitentscheidung für den Tagebau Garzweiler erarbeiten zu wollen. Deren Ergebnisse sind dann im Braunkohlenplan und den Rahmenbetriebsplänen für den Tagebau umzusetzen. Die Landesregierung hat die Arbeiten zur Leitentscheidung am 30. Oktober 2014 aufgenommen. Voraussichtlich im Frühjahr 2015 soll das Beteiligungsverfahren starten und der Leitentscheidungsprozess im Herbst 2015 mit Auswertung und Beschluss durch die Landesregierung zu Ende gehen.
Im Tagebau Inden wurden im Jahre 2014 die ersten Restseeböschungen angelegt und mit der Befüllung des Abraumdepots für die nach der Auskohlung erfolgende Rekultivierung der Tagesanlagen und des westlichen Restseeufers begonnen. Durch die Wiederinbetriebnahme der WTA-1 Anlage und den Zubau von vier Palla-Mühlen ist die Produktionskapazität für Braunkohlenstaub am Standort Frechen seit Juli 2014 um 200 Tt pro Jahr erhöht worden.
2.5 Umweltschutz
Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power AG der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden weiterhin technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Grundwasseranreicherung in den Feuchtgebieten, die Abfallbeseitigung, die Rekultivierung von Abbauflächen sowie Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubkonzentrationen im Bereich der Tagebaue.
3. Geschäftsentwicklung
3.1 Vermögenslage
Bilanzstruktur
| Aktiva | 31.12.2014 | 31.12.2013 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | % | Mio. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 6 | 0 | 6 | 0 |
| Sachanlagen | 4.182 | 22 | 4.326 | 23 |
| Finanzanlagen | 10.608 | 57 | 10.219 | 53 |
| 14.796 | 79 | 14.551 | 76 | |
| Vorabraum | 2 | 0 | .1 | 0 |
| Umlaufvermögen | ||||
| Vorräte | 610 | 3 | 1.028 | 5 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3.291 | 18 | 3.558 | 19 |
| Flüssige Mittel | 2 | 0 | 2 | 0 |
| 3.903 | 21 | 4.588 | 24 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 0 | 10 | 0 |
| 18.709 | 100 | 19.149 | 100 | |
| Passiva | ||||
| 31.12.2014 | 31.12.2013 | |||
| Mio. € | % | Mio. € | % | |
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 1.032 | 6 | 1.032 | 5 |
| Kapitalrücklage | 992 | 5 | 992 | 5 |
| Gewinnrücklagen | 1.375 | 7 | 1.375 | 7 |
| 3.399 | 18 | 3.399 | 17 | |
| Sonderposten | 47 | 0 | 46 | 0 |
| Rückstellungen | 11.744 | 63 | 11.404 | 61 |
| Verbindlichkeiten | 3.515 | 19 | 4.287 | 22 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 4 | 0 | 13 | 0 |
| 18.709 | 100 | 19.149 | 100 |
1 geringfügiger Betrag
Der Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme ist mit 22 % geringer als der Anteil der Finanzanlagen. Dies ist durch die Altersstruktur des Kraftwerksparks der RWE Power AG bedingt. Der Anteil der Finanzanlagen beträgt 57 % der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahresanteil in Höhe von 53 %. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie um verzinsliche Ausleihungen an die RWE AG. Die Ausleihungen an die RWE AG haben sich im Geschäftsjahr um 2.870 Mio. € erhöht, was hauptsächlich durch die Verschmelzung der RSNR auf die RWE Power AG zum 1. Januar 2014 bestimmt ist. Die Verschmelzung der RSNR auf die RWE Power AG reduziert die Anteile an verbundenen Unternehmen um 2.474 Mio. € Im Umlaufvermögen haben sich die jeweiligen Anteile an der Bilanzsumme bei Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie bei flüssigen Mitteln gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert.
Auf der Passivseite stellen die Rückstellungen mit 63 % den größten Anteil an der Bilanzsumme dar. Ihre anteilige Höhe hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2 % erhöht. Hauptsächlicher Bestandteil ist hier die Rückstellung für die Entsorgung im Kernenergiebereich mit 7.959 Mio. €, welche sich gegenüber dem vergangenen Jahr um 441 Mio. € erhöht hat.
Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 772 Mio. € auf 3.515 Mio. € gesunken.
Die Eigenkapitalquote der RWE Power AG liegt bei 18 % (Vorjahr 17 %).
3.2 Finanzlage
3.2.1 Finanzierung
Die RWE Power AG ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert.
Hiernach führt die RWE Power AG ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Pools an die RWE AG über ein entsprechendes Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf und -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt; etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto mit der RWE AG im Geschäftsjahr 2014 um 1.702 Mio. € auf 740 Mio. € gesunken. Dieser Rückgang ist ganz wesentlich durch die Erhöhung der Ausleihungen an die RWE AG sowie durch die Abführung des Ergebnisses vor Steuern an die RWE AG bestimmt. Das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE weist einen Betrag von 1.871 Mio. € auf.
Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr etwa 2.200 Mio. € und hat sich damit um 361 % gegenüber dem Vorjahr erhöht, wobei die Abrechnung der operativen Geschäftsvorfälle über das Finanzierungsmittelkonto mit der RWE Generation SE erfolgt.
3.2.2 Investitionen
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 insgesamt auf 325 Mio. €; das sind 6 % weniger als im Vorjahr. Im Vordergrund standen Investitionen in Tagebauausrüstung und Tagebaugrundstücke. Investitionen in Finanzanlagen wurden in Form von Ausleihungen in Höhe von 900 Mio. € an die RWE AG getätigt.
3.3 Ertragslage
Das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der RWE Power AG hat sich im Geschäftsjahr 2014 um 56 % gegenüber dem Vorjahr drastisch verschlechtert und bestätigt damit den im Vorjahr prognostizierten Ergebnisrückgang.
3.3.1 Produktion und Absatz
Das Stromaufkommen der RWE Power belief sich im Geschäftsjahr 2014 auf insgesamt ca. 93 TWh und lag damit um 4 % unter dem Vorjahresniveau. Die Vermarktung der weitestgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH. Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power.
3.3.2 Umsatz und Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2014 verminderten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 764 Mio. € auf 5.171 Mio. €. Ausschlaggebend waren preis- und mengenbedingt deutlich verminderte Umsatzerlöse im Stromgeschäft sowie Umsatzrückgänge für Braunkohlenerzeugnisse.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 717 Mio. € auf 634 Mio. € gesunken. Wesentlich dafür ist die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 426 Mio. € gegenüber 1.133 Mio. € im Vorjahr.
Der Materialaufwand stellt mit 2.380 Mio. € den größten Aufwandsposten dar und ist um 5,2 % geringer als im vergangenen Jahr. Die operativen Kosten konnten weiter reduziert werden.
Der Personalaufwand lag mit 982 Mio. € um 169 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Mit der Übertragung von Mitarbeitern aus Querschnittsfunktionen in die RWE Group Business Services GmbH, Essen (GBS) und dem Ausscheiden von Mitarbeitern auf Grund der AmT-Maßnahme gingen die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der RWE Power AG entsprechend zurück. Daneben ergaben sich aus der Aktualisierung der Bewertungsparameter der bei der RWE AG bilanzierten Pensionsrückstellungen geringere Weiterbelastungen an die RWE Power AG im Altersversorgungsaufwand. Die Abschreibungen insgesamt sind um 83 Mio. € auf 462 Mio. € gesunken und betrafen im Wesentlichen die BoA 2&3. Der Rückgang der planmäßigen Abschreibungen ist mit 91 Mio. € durch die Anpassung der Nutzungsdauern im Bereich der Kraftwerksanlagen zum 1. Januar 2014 beeinflusst. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 33 Mio. € lagen um 10 Mio. € unter dem Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 52 % auf 489 Mio. € gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch die Zuführung zu Restrukturierungsrückstellungen im Vorjahr verursacht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2014 sind wesentlich durch Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von 401 Mio. € bestimmt.
Das negative Zinsergebnis in Höhe von 1.178 Mio. € ist um 298 Mio. € schlechter als der negative Vorjahreswert in Höhe von 880 Mio. € und ist wesentlich durch die Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen beeinflusst.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 692 Mio. € und ist somit um 884 Mio. € geringer als im vergangenen Jahr. Die Gewinnabführung ist um 580 Mio. € auf 598 Mio. € gesunken.
3.3.3 Betriebliches Ergebnis nach IFRS
Eine wesentliche Steuerungskennzahl der RWE Power AG ist das betriebliche Ergebnis nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern bereinigt um das Finanzergebnis und um sogenannte neutrale Ergebnisbestandteile, die sich aus einmaligen, aperiodischen oder nicht der betrieblichen Schwerpunktätigkeit des eigenen Geschäftsfelds zugehörigen Geschäftsvorfällen ergeben. Zu letzteren zählen auch Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen und für die Beendigung von Geschäftsbereichen des Unternehmens. RWE Power AG weist im Jahresabschluss 2014 ein positives Ergebnis vor Steuern nach HGB in Höhe von 692 Mio. € aus. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 501 Mio. € ergibt sich ein positives Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von 1.193 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht im Wesentlichen durch die Bewertungsunterschiede bei der Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich und der bergbaubedingten Rückstellung.
Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem positiven betrieblichen Ergebnis von 1.442 Mio. €, dem positiven neutralen Ergebnis von 147 Mio. € und dem negativen Finanzergebnis in Höhe von 396 Mio. €. Das betriebliche Ergebnis des Vorjahres betrug 1.969 Mio. €.
3.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Ein wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator der RWE Power AG ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke 85,3 Mio. Tonnen und hat sich damit um 4,3 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr reduziert.
4. Personal
Am 31.Dezember waren 10.593 Mitarbeiter (gemessen in Mitarbeiteräquivalenten) im Unternehmen beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Belegschaft um 749 Mitarbeiter gesunken. Wesentliche Ursache hierfür war die Inanspruchnahme der AmT-Regelung (Abfindung in monatlichen Teilbeträgen). Seit Beginn des Jahres sind insgesamt 439 Mitarbeiter über die AmT-Regelung aus dem Unternehmen ausgeschieden.
175 Auszubildende haben im Sommer 2014 ihre Ausbildung begonnen. Das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsstart 2015 hat bereits begonnen, es werden lediglich noch 147 Ausbildungsplätze angeboten, da die kaufmännische Ausbildung mittlerweile in der RWE Group Business Services GmbH gebündelt wird. Damit wird auch 2015, trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation in der Erzeugung, weiterhin über Bedarf ausgebildet.
Im Rahmen von „RWE 2015" und dem Projekt „Lean Steering" wurden Querschnittsfunktionen im Konzern neu geordnet und in sogenannten „Centers of Expertise („CoE")" gebündelt. Insgesamt haben 18 Centers of Expertise (CoE) ihre Tätigkeit aufgenommen. Insgesamt 274 Mitarbeiter der RWE Power wechselten im Jahr 2014 im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB in CoEs.
Gemäß Tarifabschluss vom Februar 2013 wurden die tariflichen Tabellen- sowie Ausbildungsvergütungen ab 1. Februar 2014 um 1,75 Prozent erhöht. Darüber hinaus erfolgte im Monat Februar 2014 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 €. Bei den außertariflichen Mitarbeitern erfolgte keine generelle Grundanhebung der Gehälter. Am 16. Dezember 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien über ein neues Tarifpaket ab 1. Januar 2015 geeinigt. Demnach erhalten Tarifmitarbeiter für den Zeitraum vom Januar 2015 bis Juni 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.200 €. Für Auszubildende beträgt die Einmalzahlung 400 €. Ab 1. Juli 2015 wird die tarifliche Tabellen- und Ausbildungsvergütung um 2,3 % angehoben. Außertarifliche Mitarbeiter erhalten zum 1. Januar 2015 eine Grundanhebung der Gehälter in Höhe von 1 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
Der „Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung" ist zum 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Als Nachfolgeregelung wurde mit dem im Dezember 2014 vereinbarten Tarifpaket der „Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung von Personalanpassungsmaßnahmen im RWE Konzern", kurz „Tarifvertrag SWITCH" abgeschlossen. Der „Tarifvertrag SWITCH" enthält unter anderem Regelungen zur Gründung einer RWE-eigenen Gesellschaft zur vorrangig konzerninternen Vermittlung von Arbeitnehmern. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2018.
Als Beitrag zum des im Rahmen des NEO-Projektes gesetzten Kosteneinsparungsziel bei Faktorkosten wurden die Streichung von zahlreichen freiwilligen Leistungen beschlossen sowie arbeitgeberseitig diverse Gesamtbetriebsvereinbarungen gekündigt; die Mehrzahl davon mit Wirkung zum 30. September 2014 bzw. 31. Dezember 2014.
Im Geschäftsjahr 2014 konnte die RWE Power AG nicht an die erfolgreiche Entwicklung der LTIF-Unfallquote der letzten Jahre anknüpfen. Dieser wichtige Gradmesser lag in den vergangenen zwölf Monaten bei 3,3 pro 1 Million geleisteter Arbeitsstunden. Damit hat das Unternehmen das selbstgesteckte Jahresziel von 2,3 verfehlt; im Vergleich zum Geschäftsjahr 2013 (2,6) ist die LTIF-Quote um 27 % gestiegen. Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2014 ereigneten sich insgesamt 121 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen.
Die übrigen Bereiche mit hohem Unfallaufkommen haben zur Mitte des Jahres hierauf reagiert und ein Nachsteuerungsprogramm initiiert. Bereits implementierte Instrumente wie die verhaltensorientierte Begehung und das Sicherheitskurzgespräch wurden wieder in den Fokus bei Führungsmannschaft und Mitarbeitern gerückt. Entscheidend war dabei die Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse. Durch auf jeden Betrieb zugeschnittene Maßnahmen konnte der weitere negative Trend gestoppt werden.
5. Forschung und Entwicklung
Die Forschung und Entwicklung konzentriert sich auf die großen aktuellen Herausforderungen, die sich aus der „Energiewende" für RWE Power ergeben. Die Aktivitäten dienen dem kosteneffizienten Betrieb der Kraftwerke, der Steigerung der Flexibilität sowie dem Klima- und Umweltschutz. Zudem entwickeln wir neue Nutzungsoptionen für den heimischen Energieträger Braunkohle aus dem rheinischen Revier.
Für den effizienten Betrieb unserer Braunkohleblöcke entwickeln wir kontinuierlich Verfahren weiter, mit denen die Kohlen mit ihren unterschiedlichen Verbrennungseigenschaften in den am besten für sie geeigneten Kraftwerksblöcken eingesetzt werden können. Auf diese Weise trägt unsere mineralogische Expertise dazu bei, kohlebedingte Nichtverfügbarkeiten weiter zu reduzieren.
Die Wirbelschichttrocknungstechnik WTA zur Erzeugung von Trockenbraunkohle ist eine wichtige Technik zur Steigerung der Effizienz der Stromerzeugung aus Braunkohle und zur Erschließung neuer Nutzungspfade für die Braunkohle. Wir haben die WTA optimiert und mit der WTA-Prototypanlage, die von 2009 bis 2014 im Kraftwerk Niederaußem im Rahmen unseres FuE-Projektes betrieben wurde, die kommerzielle Reife der Technik erfolgreich demonstriert.
Um die Flexibilität unserer Kraftwerke weiter zu steigern, entwickeln wir in mehreren Forschungsprojekten neue Werkstoffe sowie Verfahren für die Erkennung und Prognose des Werkstoffverhaltens, um damit noch häufigere und schnellere Laständerungen, häufigeres und schnelleres An- und Abfahren sowie eine geringere Mindestlast als heute zu ermöglichen.
Zur Vorbereitung auf mögliche Verschärfungen der Emissionsauflagen entwickeln und erproben wir neue Emissionsminderungstechniken. Die innovative Rauchgasentschwefelungstechnik „REAplus", die seit 2008 in einer Pilotanlage im Kraftwerk Niederaußem erprobt wird, wurde im Sommer 2014 in den Block G des Kraftwerks Niederaußem eingebaut, um den elektrischen Eigenbedarf im Vergleich zu herkömmlichen Entschwefelungsanlagen zu senken.
Für den Klimaschutz testen und optimieren wir bereits seit 2009 mit einer Pilotanlage im Kraftwerk Niederaußem die CO2-Abtrennung aus Rauchgas. In der laufenden Projektphase, die wie auch die vorherigen vom BMWi gefördert und gemeinsam mit unseren Partnern BASF und Linde durchgeführt wird, stehen die Untersuchung von braunkohlespezifischen Verfahrensparametern, die Optimierung der Emissionsminderung sowie der Test eines nochmals verbesserten Waschmittels von BASF auf dem Programm.
6. Chancen und Risiken
Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Power AG in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgen nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Power mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancenhöhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Wertmaßstäbe für die Beurteilung der Höhe bilden das durchschnittliche Betriebliche Ergebnis und das Eigenkapital des Unternehmensbereichs. Da aber auch die Auswirkungen auf Cash Flow und Nettoverschuldung bemessen werden sollen, werden in Veränderung zum bisherigen Vorgehen hierfür zentral durch die RWE AG konzerneinheitlich ermittelte Wertklassen vorgegeben. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum. Diese Analyse kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegebenen Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadenshöhe dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Wir unterscheiden dabei drei Risikoklassen. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese i.d.R. durch Maßnahmen zur Mitigation. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch entsprechende Maßnahmen begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht. Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und (Kredit-) Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. So werden auftretende Preisänderungsrisiken auf den Strom- und Primärenergiemärkten mittels einer Variante der Value-at-Risk-Methodik (VaR) ermittelt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.
Ein revolvierendes Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten alle gemäß konzernweit definierter Wertgrenzen als wesentlich einzustufende Risiken regelmäßig in Form der zuvor beschriebenen Matrix. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Mittels internem Kontrollsystem und wiederkehrenden Überprüfungen durch die interne Revision wird die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Ferner erfolgt eine jährliche Systemprüfung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung.
Weiterhin unsichere politische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, sich wandelnde Marktstrukturen sowie schwankende Strom- und Brennstoffpreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Geschäft und stellen große unternehmerische Herausforderungen dar. Die Rentabilität unserer Neuanlagen ist ebenfalls beeinträchtigt. Wir begegnen den veränderten Marktverhältnissen und der sich verschlechternden Ergebnissituation mit Programmen zur Restrukturierung und Effizienzsteigerung. Den Fortbestand der RWE Power AG gefährdende Risiken waren Ende 2014 jedoch nicht bekannt. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte wurden als wesentlich für die RWE Power AG erachtet. Zu beachten ist, dass Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind oder die gegenwärtig noch als unwesentlich eingeschätzt werden, bei unerwarteten gravierenden Änderungen der Umfeldbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können.
Anhand der nachfolgenden Kategorien erläutern wir die wesentlichen Risiken in der Reihenfolge ihres jeweiligen Einflusses auf eine Verschlechterung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. In Bezug auf die am Ende angeführten wesentlichen Chancen gilt dies hinsichtlich der erwarteten Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft.
6.1 Marktrisiken
Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken in der Höhe eines geringen etwa dreistelligen Betrags in Mio. € und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Im Zuge der Risikobegrenzung erfolgen im Rahmen der Brennstoffbeschaffung korrespondierend zu den Stromverkäufen Sicherungsgeschäfte mittels genehmigter derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO2-Emissionszertifikaten.
6.2 Umfeldrisiken
Nachdem die Klagen gegen die Zulässigkeit der von der Bundesregierung verabschiedeten Kernbrennstoffsteuer dem europäischen Gerichtshof und dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die finalen Gerichtsentscheidungen, die bereits in 2015 erwartet werden, ggf. die Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer bestätigen. Nachdem Ende 2014 mit Aufhebung der Aussetzung des Vollzugs für das KKW Emsland durch den Bundesfinanzhof die Zahlung der gesamten Kernbrennstoffsteuer für die Jahre 2011 bis 2014 durch RWE an die Finanzbehörde erfolgte, könnte RWE Power dann die Kernbrennstoffsteuer für alle betreffenden Jahre nicht ergebniserhöhend vereinnahmen. Wir fassen daher bei der Planung unserer Aktivitäten die Wirtschaftlichkeit jeder neuen, die Steuer auslösenden Kernbeladung unter Berücksichtigung bzw. Einschätzung der laufenden Gerichtsverfahren ins Auge.
Angesichts der aktuell tiefgreifenden Veränderungen im Energiemarkt und der schwierigen wirtschaftlichen Marktsituation für Betreiber konventioneller Großkraftwerke in Deutschland, ist eine zukünftige Wertkorrektur der gehaltenen Kraftwerksaktiva mit Blick auf auch in Zukunft anhaltend niedrige Strompreise infolge der vermehrten Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom nicht auszuschließen. Sollte die von den Regierungen angestrebte Umstellung auf eine CO2-reduzierte Stromerzeugung noch weitere Belastungen von Braunkohlenkraftwerken mit sich bringen oder die seitens der Kraftwerksbetreiber von der Politik erwartete Einführung einer Kapazitätsprämie bzw. eines entsprechenden Kapazitäts-Mechanismus mit entsprechenden Vergütungen erst sehr viel später kommen, geringer ausfallen oder gar komplett entfallen, besteht das Risiko einer weiteren Wertkorrektur. Wir begegnen dem verschärften wirtschaftlichen Umfeld mit verstärkten Anstrengungen zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen laufender bereichsübergreifender Projekte (NEO) wurden bereits Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen erzielt. Die angestrebten Maßnahmen sind noch nicht vollständig umgesetzt und lassen weitere konkrete Kostensenkungen in der Zukunft erwarten. Darüber hinaus halten wir den Kontakt zu den Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft, damit dort die Belange und die zukünftige Bedeutung einer sicheren Stromversorgung durch konventionelle Großkraftwerke in Deutschland nicht aus dem Blickfeld geraten.
Infolge der Änderung des Atomgesetzes in 2011 und der Informationen seitens des Bundesministeriums für Finanzen zur Segmentierung und Abzinsung von Endlagerverpflichtungen (hier Endlagerbetriebskosten) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich daraus Auswirkungen auf die Ermittlung der Kernenergierückstellung bei der RWE Power AG ergeben. In der Folge könnte daraus die steuerliche Nichtanerkennung von Teilen der Kernenergierückstellung resultieren mit erheblichen zusätzlichen Steueraufwendungen in der Größenordnung eines mittleren dreistelligen Betrages in Mio. €.
Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes wurde ein neues Auswahlverfahren für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland gestartet. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass das bisher vom Bund ausgewählte potenzielle Endlager Gorleben aufgegeben und nicht weiterentwickelt wird. In diesem Fall wären die per Gesetz bis heute seitens der Energieversorger erbrachten und bilanziell aktivierten finanziellen Vorausleistungen für die Erkundung und Entwicklung des Endlagers Gorleben ggf. verloren und demnach vollständig abzuschreiben. Da die Rückstellungen nach offener Saldierung mit den Vorausleistungen ausgewiesen werden, würden die Rückstellungen dann entsprechend ansteigen. Ferner drohen nach einer möglichen Aufgabe Gorlebens mit der Erkundung und Entwicklung eines neuen Endlagers in Deutschland zukünftig weitere Kosten für die Energieversorger, die gegenwärtig jedoch noch nicht abgeschätzt werden können, da das Auswahlverfahren noch am Anfang steht. Wir beobachten aufmerksam den anlaufenden Prozess und suchen den Kontakt zu den Mitwirkenden aus Politik und Gesellschaft. Darüber hinaus halten wir uns den Rechtsweg offen.
Es droht die Festlegung verschärfter Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe aus bestehenden Großfeuerungsanlagen innerhalb der EU. Die neuen Halbstundengrenzwerte basieren zwar auf der aktuell bestverfügbaren und im Einsatz befindlichen Kraftwerkstechnik, es ist jedoch zu befürchten, dass hieraus neue, deutlich verschärfte Tagesmittelgrenzwerte abgeleitet werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme dieser neuen Grenzwerte in die Betriebsgenehmigungen der bestehenden Kraftwerke würde erhebliche technische Nachrüstmaßnahmen und Aufwendungen im bestehenden Kraftwerkspark nach sich ziehen. Da eine finale Entscheidung noch nicht erfolgt ist, versucht RWE in Zusammenarbeit mit den Verbänden und im Schulterschluß mit anderen betroffenen europäischen Stromerzeugern eine für alle Seiten realistische Lösung auf EU-Ebene anzustreben. Unsere Positionen bringen wir dabei aktiv in den Festlegungsprozess ein.
Bei der Lagergenehmigung für neue erforderliche CASTOR-Behälter für die Entsorgung bzw. Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen kann eine Verzögerung des notwendigen, durch Bundesbehörden geführten Genehmigungsprozesses zur Handhabung und Einlagerung am bayrischen Standort Gundremmingen nicht ausgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall könnte eine starke Verzögerung durch die Behörden zur „Verstopfung" der Entsorgungswege führen und nach einigen Monaten ein Abfahren (Einstellung der Stromproduktion) der KKW-Anlage nach sich ziehen, bis die Genehmigung erteilt und der Entsorgungsweg wieder nutzbar ist. Entsprechende Ergebniseinbußen wären die Folge. Durch enges Monitoring des Genehmigungsprozesses und das Durchführen mit dem Genehmigungsstand kompatibler logistischer Schritte, u. a. die Sicherstellung der rechtzeitigen Verfügbarkeit verkehrsrechtlich bereits zugelassener CASTOR-Behälter, verfügt RWE Power inzwischen über ein Bündel von Maßnahmen, die das beschriebene Risiko der Verstopfung erheblich mindern.
Sollten sich die im Rahmen der Energiewende geplanten und benötigten zusätzlichen Transportleitungen für regenerativ erzeugten (Wind-)Strom von Norden nach Süden stark verzögern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. auf Betreiben der EU-Kommission zur Lösung der Energieversorgung in Süddeutschland in der Zukunft eine Aufspaltung des deutschen Strommarktes in zwei Preiszonen erfolgt. Dabei ist davon auszugehen, dass die südliche Preiszone auf Grund der zu erwartenden zukünftigen Engpässe mit einem im Vergleich zur Nordzone höherem Preisniveau aufwartet. Sollten die RWE-Kraftwerkskapazitäten weitgehend in der Nordzone angesiedelt sein, die einen hohen Anteil an Einspeisung von Windstrom aufweisen wird, ist mit entsprechenden Margeneinbußen zu rechnen. Wir versuchen einer entsprechenden Entwicklung mit stichhaltigen Argumenten entgegen zu wirken und halten hierfür den Kontakt zu den Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft über die RWE AG aufrecht, besonders da aktuell die öffentliche Diskussion über die Notwendigkeit und Genehmigung zusätzlicher Transportleitungen in den Süden wieder stärker in den Vordergrund gerückt ist.
Im Rahmen einer zukünftigen Reform des bisherigen Erneuerbaren Energien Gesetzes durch die Bundesregierung ist damit zu rechnen, dass bisherige Befreiungstatbestände für die energieintensive Industrie von der EEG-Umlage abgeschafft bzw. neu und damit nachteilig ausgestaltet werden. So wird das Risiko gesehen, dass der bislang befreite Verbrauch von Strom aus Eigenerzeugung zukünftig ab 2017 mit einer EEG-Umlage belegt werden könnte. Bei RWE Power wären von diesen höheren Aufwendungen vor allem die Tagebaue stark betroffen. Da die zukünftige Aufhebung bisheriger Befreiungstatbestände erhebliche wirtschaftliche Nachteile für alle betroffenen Parteien mit sich bringt, wird durch den intensiven Austausch mit den Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft versucht, der möglichen Abschaffung entgegen zu wirken.
Da laut Bundesumweltministerium ein Verfehlen der angestrebten bundesdeutschen CO2-Einsparungen bis 2020 droht, hat die Bundesregierung angekündigt, weitere neue Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur CO2-Minderung einführen zu wollen. Es besteht das Risiko, dass die Energiewirtschaft die Hauptlast wird tragen müssen. So könnten weitere ergebnisbelastende Maßnahmen im Bereich der kohlebefeuerten Erzeugungsanlagen drohen. Vor dem Hintergrund, dass nationale Maßnahmen zur CO2-Reduktion bei Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen, eine klimaunwirksame Doppelregulierung darstellen, hat RWE eigene Vorschläge für Klimaschutzschutzmaßnahmen, z.B. durch Steigerung der Energieeffizienz eingebracht. Darüber hinaus versuchen wir in intensiven Gesprächen mit der Bundesregierung, Maßnahmen gegen die Kohleverstromung soweit wie möglich zu vermeiden.
Ferner ist gegenwärtig noch nicht absehbar, inwieweit das Endlager Konrad erst erheblich später als bisher angenommen ab 2023 und / oder auf Basis der aktuellen Vorgaben für die Einlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem KKW-Produktionsbetrieb und -Rückbau von RWE Power vollumfänglich genutzt werden kann. Hierdurch könnte die Einrichtung von Zwischenlagerungskapazitäten und eine kostenintensivere Aufbereitung des einzulagernden Abfalls insbesondere beim Rückbau unserer KKW in den nächsten Jahren notwendig werden. Wir suchen den Kontakt zu den für das Endlager Konrad zuständigen Behörden und adressieren dort unsere Sorge sowie mögliche Lösungsansätze bezüglich der genannten Aspekte. Allerdings halten wir uns die Möglichkeit eines juristischen Eingreifens unter bestimmten Umständen offen.
Im Rahmen eines regionalen Klimaschutzplanes strebt das Bundesland NRW darüber hinaus eigene Klimaschutzziele an, die mit entsprechenden Maßnahmen zur angestrebten Reduktion der Klimagase in NRW unterlegt werden sollen. Negative Ausstrahlungseffekte auf die Stromproduktion in Kohlekraftwerken wie z.B. strengere Effizienzstandards für bestehende Kraftwerke und strengere Kriterien für die Auswahl zukünftiger Kraftwerksstandorte sind dabei nicht auszuschließen. Wir suchen intensiv den Kontakt zur Landesregierung und den übrigen politischen und gesellschaftlichen Parteien in NRW. Wir versuchen im Vorfeld zu vermeiden, dass benachteiligende Maßnahmen seitens eines einzelnen Bundeslandes verabschiedet werden, die nicht in den Rahmen eines übergeordneten nationalen bzw. europäischen Klimaschutzplanes eingebettet sind.
Ermäßigungen bei Energiesteuern (sog. Spitzenausgleich) werden künftig nur dann noch gewährt, wenn das produzierende Gewerbe mittels eingeführter Energie Management Systeme ab 2015 beginnend in Summe erfolgreich Energieeffizienzverbesserungen gegenüber den Vorjahren nachweisen kann. Während für 2015 das Erreichen des erforderlichen Effizienzsteigerungsziels durch das produzierende Gewerbe bereits nachgewiesen wurde und damit der Spitzenausgleich für 2015 gewährt wird, ist dies für die Folgejahre noch offen. RWE Power hat bereits ein für die Gewährung des Spitzenausgleichs erforderliches Energie Management System implementiert.
6.3 Betriebsrisiken
Die Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung für alle unsere Kunden, die den weitestgehenden Ausschluss von ungeplanten Betriebsunterbrechungen der Kraftwerksanlagen erfordert, ist für die RWE Power AG oberstes Gebot. Dem potenziellen Risiko ungeplanter Anlagenausfälle bzw. Stromproduktionsunterbrechungen begegnen wir u.a. mit einem hohen Sicherheitsniveau, weit vorausschauender Planung, vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie der qualifizierten und regelmäßigen Durchführung von Prüf- und Wartungsarbeiten. Außerdem steigern wir mittels entsprechender Nachrüstmaßnahmen und Modernisierung die Flexibilität unseres Kraftwerksparks.
Beim Betrieb und der Instandsetzung unserer Tagebauanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen in unseren Betrieben können infolge verschiedener Ursachen (z.B. Unfällen, Fehlbedienungen, Materialermüdung etc.) Schäden auftreten, die nicht über Versicherungen abgedeckt sind. Störungen im gesamten Betriebsablauf können die Folge sein. Mittels konsequenter Schulungen und Unterweisungen des Bedienpersonals, einer regelmäßigen Überwachung und Instandhaltung der Anlagen und Prozesse sowie zahlreicher anderer Maßnahmen wird dem drohenden Risiko vorbeugend begegnet.
Bei unserem neuen Großkraftwerk am Standort in Neurath kann das ungeplante Auftreten von Großschäden in der mehrjährigen Einlaufphase nicht ausgeschlossen werden.
6.4 Finanzrisiken
Aktuell ist die RWE Power AG Kreditrisiken an unterschiedlichen Stellen im Unternehmen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen z.B. im Rahmen der Aufrechterhaltung des Kernbrennstoffkreislaufs und der Beschaffung von Castor-Behältern in der Höhe eines dreistelligen Betrags in Mio. € sowie ggf. auch im Zusammenhang mit der Lieferung technischer Hauptkomponenten für unsere Kraftwerke. Seitens der RWE Power AG wird die Markt- und Wettbewerbssituation beobachtet und das betreffende Rating für Auftragnehmer wiederkehrend geprüft. Durch verschiedene Maßnahmen, u.a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten, Vertragsklauseln, die Vergabe und das Monitoring von Ratings sowie von Kreditlimiten wird versucht, das Risiko zu begrenzen.
6.5 Sonstige Risiken
Der für 2016 geplante Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft Urenco könnte infolge sich hinziehender Verhandlungen mit den anderen Anteilseignern sowie den Kaufinteressenten gar nicht oder nicht zeitgerecht erfolgreich durchgeführt werden. In diesem Fall können die geplanten Rückflüsse erst in späteren Jahren erfolgen, wobei gegenläufig bis dahin auch Dividendenzahlungen seitens Urenco weiterhin vereinnahmt werden können.
6.6 Chancen
Hinsichtlich bestehender Chancen sieht die RWE Power AG weiterhin die Nichtzulässigkeit der von der Bundesregierung bis Ende 2016 zeitlich befristet eingeführten Kernbrennstoffsteuer (KernbrSt) als wesentlich an und hat bereits entsprechende Klage vor dem europäischen Gerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die KernbrSt stellt unseres Erachtens einen Verstoß gegen europäisches Recht (Europarechtskonformität) und gegen die deutsche Verfassung dar. Eine endgültige Entscheidung in der Sache ist frühestens in 2015 bzw. später im Fall von möglichen Revisionsverhandlungen zu erwarten. Es besteht die Chance auf Rückerstattung der gezahlten Steuer sowie der Nicht-Einforderung der Steuerbeträge für die Jahre 2015 und 2016.
Im Zusammenhang mit der unseres Erachtens rechtswidrigen Moratoriumsverfügung aus dem Jahr 2011, die zur vorübergehenden Abschaltung der Kernkraftwerke Biblis A und B führte, wurde im Sommer diesen Jahres Klage auf Schadensersatz in Höhe eines unteren dreistelligen Betrages in Mio. € gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Hessen eingereicht. Die Rechtswidrigkeit der Verfügungen war bereits zuvor von mehreren Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Allerdings rechnen wir damit, dass bis zur endgültigen Entscheidung dieses mit hoch bewerteten Sachverhaltes noch mehrere Jahre vergehen können. Ferner wird die hohe Chance des Gewinns einer gegen das Dampferzeugerkonsortium der BoA 2&3 beim Landgericht Mönchengladbach erhobenen Klage wegen des der RWE Power AG durch fehlerhafte Leistungserbringung entstandenen Schadens in der Zukunft gesehen.
7. Prognosebericht
RWE Power agiert in einem schwierigen politischen und wirtschaftlichen Umfeld. Die Energiewirtschaft befindet sich gegenwärtig in der schwierigsten Krise ihrer Geschichte. Durch politische Entscheidungen hat sich der Markt drastisch verändert. In Deutschland wurde der Ausstieg aus der Kernenergie entschieden. Der Ausbau der Erneuerbaren geht in Riesenschritten voran. Durch deren Einspeisungsvorrang verdrängen sie zunehmend konventionelle Kraftwerke. Die Vollauktionierung der CO2-Zertifikate führt zu weiteren Belastungen. Die Folge sind anhaltend rückläufige Strompreise und Margen, sodass Bestandskraftwerke unter starken wirtschaftlichen Druck geraten. Weitreichende politische Entscheidungen insbesondere über das künftige Marktdesign stehen noch auf der politischen Agenda. Diese können ebenfalls gravierende negative Auswirkungen auf die konventionelle Stromerzeugung haben.
Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen des Marktes durch strategische Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die über unser NEO-Programm in die Wege geleiteten Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens sowie die konsequente Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen. Die Erzeugungsanlagen werden kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt und das Portfolio weiter optimiert; unwirtschaftliche Kraftwerkskapazitäten werden vom Markt genommen und die kommerziellen Verfügbarkeiten weiter verbessert. Weil die durch die erneuerbaren Energien bereitgestellte gesicherte Leistung äußerst gering ist, erwarten wir, dass der Bedarf an konventioneller Kraftwerksleistung in den nächsten Dekaden stabil bleibt, wobei die konventionellen Anlagen aber immer weniger Strom erzeugen werden. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb im derzeitigen Marktdesign kaum mehr möglich. Die Politik ist daher gefordert, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und Sicherung der Qualität der Stromversorgung zu schaffen. Die Unternehmensplanung der RWE Power basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Investitionsplanung wurde durch den angespannten Handlungsspielraum im Konzern und die unattraktiven Rahmenbedingungen limitiert. Die Investitionen im Planungszeitraum bleiben nach Auslaufen der Großinvestitionsprojekte auf nahezu konstant niedrigerem Niveau, wobei das Investitionsprogramm vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Für die kommenden Jahre erwarten wir insbesondere aufgrund weiterhin stark rückläufiger Strommargen einen drastischen Ergebnisrückgang, der ohne die weitere Zielerhöhung und die erfolgreiche Umsetzung unseres NEO-Programms noch gravierender ausfallen würde.
7.1 Konjunktur
Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2015 voraussichtlich um etwa 3 % steigen. Im Euro-Raum werden die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung der privaten und staatlichen Haushalte das Wachstum wahrscheinlich weiter gedämpft halten. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone könnte somit um rund 1 % steigen. Vergleichbar dazu scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Nach einem Wachstum von rund 1 % im vergangenen Jahr hält der Sachverständigenrat auch für 2015 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die robuste Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet.
7.2 Strom- und Gasnachfrage
Nachdem die Temperaturen in der Heizperiode des Jahres 2014 deutlich über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2015 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Gas- und Stromverbrauch über den Werten des Vorjahres liegen. Der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage sollte aufgrund der besseren Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau überschreiten. Für den Kraftwerks-Gasverbrauch ist im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der CO2- und Brennstoffpreise aktuell kein wesentlicher Anstieg absehbar.
7.3 Energiepreise
Bei den international gehandelten Commodities Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2015 bei zuletzt ( Stand 6. Januar 2015) rund 55 $/bbl bzw. 61 $/t und damit etwa 45 % bzw. 20 % unter dem Preisniveau des Jahres 2014. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2015 werden zur Zeit mit rund 19 €/MWh und somit rund 8 % unter dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres bewertet.
Für CO2-Zertifikate werden aktuell höhere Preise erwartet: Forwards für 2015 liegen mit 6,9 €/t rund 16 % über den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2014. Im Strommarkt erwarten Händler für 2015 eine uneinheitliche Entwicklung: Der Base-Forwardkontrakt notiert zur Zeit mit durchschnittlich rund 32 €/MWh ca. 2 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2014, während der Peak-Forwardkontrakt mit etwa 40 €/MWh rund 9 % über dem durchschnittlichen Peakpreis im Jahr 2014 liegt.
7.4 Ausblick für die RWE Power AG
Für das kommende Jahr erwarten wir einen weiteren starken Rückgang der Erzeugungsmarge, der selbst bei erfolgreicher Umsetzung unseres NEO-Programms nur teilweise kompensiert werden kann. Falls es zu einer Erstattung der gezahlten Beträge für die Kernbrennstoffsteuer kommt, erwarten wir für das Ergebnis vor Steuern eine deutliche Verbesserung.
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem 31. Dezember 2014 geschehen sind und eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Geschäftsjahres 2014 haben, sind nicht eingetreten.
Köln und Essen, 23. Januar 2015
RWE Power Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Matthias Hartung
Dr. Ulrich Hartmann
Dr. Frank Weigand
Erwin Winkel
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 30. Januar 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."
Essen, 30. Januar 2015
**PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer
Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2014 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.
Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power AG und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die neuen Klimaziele der EU-Mitgliedstaaten, das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" der Bundesregierung und der zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes aufzustellende Klimaschutzplan in Nordrhein-Westfalen. Ferner wurde die Ankündigung der Landesregierung NRW zur Herbeiführung einer neuen Leitentscheidung für die Perspektiven nach 2030 zur Braunkohlepolitik und deren Auswirkungen insbesondere für den Tagebau Garzweiler II diskutiert.
Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich der Vorschau für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 sowie die Reduzierung des Erzeugungsportfolios durch Kraftwerksstilllegungen. Darüber hinaus fanden die aktuellen Entwicklungen beim Verbesserungsprogramm NEO sowie die konzernweiten Programme zur Effizienzverbesserung und Kostensenkung besondere Beachtung. Ferner erörterte der Aufsichtsrat das Thema Zielquoten für Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat.
Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu einer Sitzung einberufen und hat sich im Vorfeld zu der Aufsichtsratsbefassung ebenfalls über Zielquoten für Frauen im Vorstand und im Aufsichtsrat beraten.
Der Finanz- und Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr zweimal getagt.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2014 sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 25. Februar 2014 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 25. Februar 2015 zugeleitet worden.
Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter wurde als Nachfolger des zum 21. Februar 2014 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herr Reinhold Gispert mit Wirkung zum 18. März 2014 Herr Rainer Schmitz zum Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich bestellt. Herr Werner Bischoff hat sein Amt als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2014 niedergelegt. Als Nachfolger wurde Herr Ralf Sikorski mit Wirkung zum 13. Mai 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich bestellt und am 4. Juni 2014 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Herr Dr. Bernhard Günther hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 28. Februar 2015 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre wertvolle Mitarbeit.
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2014 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
25. Februar 2015
Der Aufsichtsrat
Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
| Name und Sitz | Anteil am Kapital in % | Währung | Geschäftsjahr | Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Währung in Tausend | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Direkte Beteiligungen | |||||
| Abwasser-Gesellschaft Knapsack, GmbH, Hürth (Rheinl.) | 32,6 | EUR | 2013 | 422 | 192 |
| CARBON CDM Korea Ltd. (i.L.), Seoul/Seoul (Südkorea [Republik Korea]) | 49 | KRW | 2013 | 992.963 | 917.963 |
| CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Niederösterreich (Österreich) | 50 | EUR | 2013 | 200 | 308 |
| CARBON Egypt Ltd., Kairo/Kairo (Ägypten) | 49 | EGP | 2013 | 13.240 | 12.590 |
| Carl Scholl GmbH, Köln | 100 | EUR | 2014 | 512 | 111 |
| Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Gorleben | 31 | EUR | 2013 | 1.580 | 1.071 |
| Gemeinschaftswerk Hattingen GmbH, Essen (Ruhr) | 52 1) | EUR | 2013 | 2.045 | 0 |
| GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, Essen (Ruhr) | rd. 30,73 | EUR | 2013 | 54 | 3 |
| GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen (Ruhr) 2) | 28 | EUR | 2013 | 21.649 | 18.496 |
| HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK GmbH (HKG). Gemeinsames Europäisches Unternehmen, Hamm (Westf.) | 31 | EUR | 2013 | 0 | 0 |
| Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Lingen (Ems) | 87,5 3) | EUR | 2014 | 432.269 | - 4) |
| Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Gundremmingen | 75 | EUR | 2014 | 84.184 | 8.343 |
| Kernkraftwerk Lingen GmbH, Lingen (Ems) | 100 | EUR | 2014 | 20.034 | - 4) |
| KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mbH, Essen (Ruhr) | 100 | EUR | 2014 | 696.225 | - 4) |
| Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen | 50 | EUR | 2013 | 5.113 | 0 |
| Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Power AG und der E.ON Kernkraft GmbH, Lingen (Ems) | 87,5 | EUR | 2014 | 144.433 | ./. 1.666 |
| KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH, Essen (Ruhr) | rd. 30,73 | EUR | 2013 | 538 | 26 |
| Mâtrai Erömü Zartkörüen Müködö Részvénytârsasâg, Visonta/Heves (Ungarn) | rd. 50,92 | HUF | 2013 | 98.502.852 | 10.549.739 |
| Mingas-Power GmbH, Essen (Ruhr) | 40 | EUR | 2013 | 6.317 | 5.648 |
| RD Hanau GmbH, Hanau | 100 | EUR | 2013 | 0 | 0 |
| RE GmbH, Köln | 100 | EUR | 2014 | 12.463 | - 4) |
| Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim (Erft) | 100 | EUR | 2014 | 9.236 | - 4) |
| RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln | 100 | EUR | 2014 | 36.694 | - 4) |
| RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Queensland (Australien) | 100 | AUD | 2013/14 5) | 0 6) | - 6) |
| RWE Power Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Grevenbroich | 100 | EUR | 2013 | 0 | 0 |
| RWE Power Climate Protection GmbH, Essen (Ruhr) | 100 | EUR | 2014 | 23 | - 4) |
| RWE Power Zweite Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Grevenbroich | 100 | EUR | 2013 | 25 | 1 |
| Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg (Baden) | 50 | EUR | 2013 | 59.339 | 2.809 |
| Société Electrique de l'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg (Luxemburg) 2) | rd. 40,31 | EUR | 2013 | 857 | ./. 176 |
| Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH, Karlstein am Main | 80 | EUR | 2013 | 542 | 31 |
| Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH, Köln | 50 | EUR | 2013 | 48.723 | 1.498 |
| Indirekte Beteiligungen | |||||
| Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Ligurien (Italien) | 100 | EUR | 2013 | 447 | 39 |
| Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim (Erft) | 51 | EUR | 2013 | 503 | ./. 166 |
| Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim (Erft) | 51 | EUR | 2013 | 28 | 0 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. KG, Bergheim (Erft) | 50 | EUR | 2013 | 18 | ./. 20 |
| KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim (Erft) | 50 | EUR | 2013 | 38 | 2 |
| Mâtrai Erömü Központi Karbantartö KFT, Visonta/Heves (Ungarn) | 100 | HUF | 2013 | 980.781 | 99.785 |
| MIROS Mineralische Rohstoffe, GmbH i.L., Bergheim (Erft) | 100 | EUR | 2013/14 | 0 | 0 |
| Ningxia Antai New Energy Resources Joint Stock Co., Ltd., Yinchuan/Ningxia (China) | 25 | CNY | 2013 | 156.765 | 14.383 |
| Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln | 100 | EUR | 2014 | 63.316 | - 4) |
| ROTARY-MATRA Kütfürö és Karbantartö KFT, Visonta/Heves (Ungarn) | 100 | HUF | 2013 | 246.550 | 6.227 |
| RSB LOGISTIC GMBH, Köln | 100 | EUR | 2014 | 19.304 | - 4) |
| RWE Power Climate Protection China GmbH, Essen (Ruhr) | 100 | EUR | 2014 | 25 | - 4) |
| RWE Power Climate Protection Clean Energy Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing (China) | 100 | CNY | 2013 | 14.983 | ./. 51 |
| RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Bangkok (Thailand) | 100 | THB | 2013 | 1.373 | 381 |
| RWE Power International Ukraine LLC, Kiew (Ukraine) | 100 | UAH | 2014 7) | 82 6) | - 6) |
| TCP Petcoke Corporation, Dover/Delaware (USA) 2) | 50 | USD | 2013 | 29.423 | 15.831 |
| URANIT GmbH, Jülich | 50 | EUR | 2013 | 74.168 | 89.635 |
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)
Währungskurse 2014
Südkorea (Republik Korea):
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = KRW 1.324,8 bzw. (invers) KRW 1,00 = EUR 0,00075 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = KRW 1.392,1425 bzw. (invers) KRW 1,00 = EUR 0,00072 |
Ägypten:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = EGP 8,6984 bzw. (invers) EGP 1,00 = EUR 0,11496 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = EGP 9,3713 bzw. (invers) EGP 1,00 = EUR 0,10671 |
Ungarn:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = HUF 315,54 bzw. (invers) HUF 1,00 = EUR 0,00317 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = HUF 309,9825 bzw. (invers) HUF 1,00 = EUR 0,00323 |
Australien:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = AUD 1,4829 bzw. (invers) AUD 1,00 = EUR 0,67435 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = AUD 1,4723 bzw. (invers) AUD 1,00 = EUR 0,67921 |
China:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = CNY 7,5358 bzw. (invers) CNY 1,00 = EUR 0,1327 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = CNY 8,15428 bzw. (invers) CNY 1,00 = EUR 0,12264 |
Thailand:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = THB 39,91 bzw. (invers) THB 1,00 = EUR 0,02506 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = THB 42,98783 bzw. (invers) THB 1,00 = EUR 0,02326 |
Ukraine:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = UAH 19,1607 bzw. (invers) UAH 1,00 = EUR 0,05219 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = UAH 16,33698 bzw. (invers) UAH 1,00 = EUR 0,06121 |
USA:
| Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2014: EUR 1,00 = USD 1,2141 bzw. (invers) USD 1,00 = EUR 0,82366 | |
| Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2014: EUR 1,00 = USD 1,32108 bzw. (invers) USD 1,00 = EUR 0,75695 |
Fußnoten
| 1) | Beteiligungsanteil = 52 %, Stimmrechtsanteil < 50 % - daher kein Verbundenes Unternehmen |
| 2) | Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses |
| 3) | Direkte und indirekte Beteiligung zu insgesamt (durchgerechnet) 87,5 % |
| 4) | Ergebnisabführungsvertrag |
| 5) | 1. Rumpf-Geschäftsjahr 2013/2014: 06.1 1.2013 - 31.12.2014 |
| 6) | Neugründung/Erwerb - Jahresabschluss liegt noch nicht vor; angegebenes Eigenkapital betrifft das Stammkapital |
| 7) | 1. Rumpf-Geschäftsjahr 2014: 31.10.2014 - 31.12.2014 |