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RWE AG Annual Report 2013

Jul 31, 2014

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Annual Report

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Publication

RWE Power Aktiengesellschaft

Essen und Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Inhalt

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013

Anhang

Lagebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen
2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres
3. Geschäftsentwicklung
4. Personal
5. Forschung und Entwicklung
6. Chancen und Risiken
7. Prognosebericht
8. Nachtragsbericht

Bestätigungsvermerk

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB) zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

Anhang 31.12.2013

Mio. €
01.01.2013 angepasst *

Mio. €
31.12.2012

Mio. €
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 6 6 9
Sachanlagen 4.326 4.524 5.290
Finanzanlagen (2) 10.219 10.212 11.869
14.551 14.742 17.168
Vorabraum .1 0 0
Umlaufvermögen
Vorräte (3) 1.028 772 956
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (4) 3.558 3.501 5.083
Flüssige Mittel (5) 2 1 1
4.588 4.274 6.040
Rechnungsabgrenzungsposten 10 11 15
19.149 19.027 23.223
Passiva
Anhang 31.12.2013

Mio. €
01.01.2013 angepasst *

Mio. €
31.12.2012

Mio. €
Eigenkapital (6)
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032 1.032
Kapitalrücklage 992 992 992
Gewinnrücklagen 1.375 1.375 1.453
3.399 3.399 3.477
Sonderposten (7) 46 53 89
Rückstellungen (8) 11.404 11.765 11.884
Verbindlichkeiten (9) 4.287 3.790 7.477
Rechnungsabgrenzungsposten (10) 13 20 296
19.149 19.027 23.223

1 geringfügiger Betrag

* nach Abspaltung der Steinkohle- und Gaskraftwerke von der RWE Power AG an die RWE Generation SE zum 1. Januar 2013

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013

Anhang 2013

Mio. €
2012

Mio. €
Umsatzerlöse (15) 5935 9.331
Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer (16) - 5 - 7
Umsatzerlöse (inklusive Strom-/ Erdgas- und Kohlesteuer) 5.930 9.324
Bestandsveränderungen 1 - 6
Andere aktivierte Eigenleistungen 40 45
Sonstige betriebliche Erträge (17) 1.351 644
7.322 10.007
Materialaufwand (18) - 2.510 - 4.859
Personalaufwand (19) - 1.151 - 1.314
Abschreibungen auf immaterielle VG und Sachanlagen (20) - 545 - 623
Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) - 1.018 - 887
- 5.224 - 7.683
2.098 2.324
Ergebnis Finanzanlagen (22) 363 456
Zinsergebnis (23) - 880 - 732
Abschreibungen auf Finanzanlagen - 5 - 9
- 522 - 285
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.576 2.039
Außerordentliches Ergebnis (24) - -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (25) - 398 - 428
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne - 1.178 - 1.611
Jahresüberschuss - -

Anhang

Allgemeine Grundlagen

Alleinige Gesellschafterin der RWE Power AG ist die RWE AG, Essen. Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird; dieser ist am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich. Damit sind wir von der Verpflichtung befreit, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen.

Zwischen der RWE AG und der RWE Power AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

RWE AG hat die Steuerung der Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden in der ab 1. Januar 2013 operativ tätigen RWE Generation SE, Essen gebündelt. RWE Generation SE wird ebenfalls als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen mit RWE AG als alleiniger Gesellschafterin.

RWE Power AG hat gemäß Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 9. April 2013 und mit Eintragung im Handelsregister in Köln und Essen am 8. Mai 2013 die in Deutschland betriebenen Steinkohle- und Gaskraftwerke als eigenständigen Teilbetrieb an RWE Generation SE rückwirkend zum 1. Januar 2013 übertragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt worden.

RWE Power AG unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der Fassung vom 4. Oktober 2013. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 die Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Des Weiteren ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit von § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB für RWE Power AG die Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes.

Es sind keine Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b Abs. 2 EnWG getätigt worden, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und die nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind.

RWE Power AG ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Es bestehen ausschließlich Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG.

Zur Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt; die im Anhang genannten Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Die durch die oben genannte Abspaltung veränderten Bilanzwerte zu Beginn des Geschäftsjahres werden in den nachstehenden Erläuterungen in einer zusätzlichen Anpassungsspalte abgebildet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände und Entwicklungskosten werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Fremdkapitalzinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Die Abschreibungen für unsere typischen Anlagen basieren auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

Jahre
Gebäude 33 / 50
Technische Anlagen
- Thermische Kraftwerke 15 / 19
- Wasserkraftwerke 25 / 50
- Tagebaubereich 4 - 10 und 25
- Veredlungsbereich 15
Tagebauaufschlüsse 33 bzw. 35
Sonstige Versorgungsanlagen (einschließlich Fernwärme) 15 - 25

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis zum 31. Dezember 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Rechnung, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 150 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € werden auf Grund untergeordneter Bedeutung einem Sammelposten zugeführt und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Tagebauaufschlüsse werden linear bzw. leistungsabhängig abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei der jeweilige Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag herangezogen wird. Sofern es sich dabei um Zweckvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt die Saldierung des zum Zeitwert bewerteten Zweckvermögens mit der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert; zinslose und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt, sofern keine gleichwertigen Vorteile gegenüberstehen. In Einzelfällen wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Vorabraum

Die Bewertung erfolgt auf der Basis der Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkosten. Der Abraumverbrauch wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.

Umlaufvermögen

CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens unter den Vorräten bilanziert. Die von der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos ausgegebenen Zertifikate werden mit einem Merkposten von 1 € angesetzt. Die zugekauften Emissionsrechte sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Bestandsbewertung der CO2-Emissionsrechte erfolgt am Bilanzstichtag zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenwert.

Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - im Wesentlichen mit dem gewogenen gleitenden Durchschnittswert - unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch notwendige Gemeinkosten. Das Wahlrecht nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Ansatz von freiwilligen sozialen Leistungen und Kosten der betrieblichen Altersversorgung wird nicht angewendet. Fremdkapitalzinsen sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach Maßgabe des Verbrauchs und leistungsabhängig nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Reaktors vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Sofern es sich dabei um Zweckvermögen zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen handelt, erfolgt die Saldierung mit der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Passiva

Sonderposten

Die RWE Power AG nimmt das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB in Anspruch. Seit dem 1. Januar 2010 werden keine neuen Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den handelsrechtlichen Normalabschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen worden.

Die steuerfreien Zulagen und die steuerpflichtigen Zuschüsse der öffentlichen Hand sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Die steuerfreien Zulagen werden linear entsprechend der Nutzungsdauer der zulagenbegünstigten Vermögensgegenstände, die steuerpflichtigen Zuschüsse abschreibungskonform verrechnet.

Zuschüsse der öffentlichen Hand für ab 2004 angeschaffte Vermögensgegenstände werden unmittelbar erfolgswirksam vereinnahmt.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Oktober des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und für Personalanpassungsmaßnahmen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden zum Bilanzstichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2013 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre in Höhe von 4,90 % (Vorjahr 5,06 %) abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zu Grunde gelegt:

Rechnungsannahmen in Prozent Lohn- und Gehaltsteigerungen Rentensteigerungen
31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012
--- --- --- --- ---
Pensionsverpflichtungen 2,75 % 2,75 % 1,75 % 1,75 %
Deputatverpflichtungen 1,75 % 1,75 % 1,75 % 1,75 %
Restrukturierungsmaßnahmen 1,00 % 1,00 % 1,00 % 1,00 %
Altersteilzeit 2,75 % 2,75 %
Jubiläumsverpflichtungen 2,75 % 2,75 %

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden.

Die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich basiert auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sowie den Betriebsgenehmigungen der Kernkraftwerke und ist mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die bergbaubedingte Rückstellung gründet auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wird mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung, bei Deckung durch Termingeschäfte mit dem Sicherungskurs bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt, sofern keine Bewertungseinheit besteht.

Latente Steuern

Auf Grund der ertragsteuerlichen Organschaft der RWE Power AG mit der RWE AG bilanziert RWE Power AG als Organgesellschaft keine latenten Steuern.

Energiesteuer

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen die unmittelbar geschuldete Erdgassteuer sowie die geschuldete Kohle- und Stromsteuer ausgewiesen. Die über Zukäufe gezahlte Erdgassteuer ist im Materialaufwand enthalten.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel auf der Seite 30.

(2) Finanzanlagen

Die Abspaltung des Teilbetriebs an RWE Generation SE mindert die Anteile an verbundenen Unternehmen um 57 Mio. € sowie die Anteile an assoziierten Unternehmen um 19 Mio. €.

Die als Anteile an assoziierten Unternehmen bilanzierten Beteiligungen an zwei JI/CDM-Projektgesellschaften werden um weitere 5 Mio. € abgeschrieben.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen verringern sich auf Grund der Abspaltung des Teilbetriebs an die RWE Generation SE um 1.512 Mio. €; davon entfallen 1.478 Mio. € auf die Ausleihung an die Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) und 25 Mio. € auf die Ausleihung an Gemeinschaftskraftwerk Bergkamen A OHG der Evonik Steag GmbH und der RWE Power AG. Nach der Abtretung der Ausleihung an RWE AG an ein anderes verbundenes Unternehmen, das in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen wird, reduzieren sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 2.470 Mio. €; mit der Einlage dieses Darlehens in diese Gesellschaft erhöhen sich die Anteile an verbundenen Unternehmen um den selben Betrag.

Der Abgang des Darlehens an die Kraftwerk Voerde OHG der Steag GmbH und RWE Power AG im Rahmen der Abspaltung an die RWE Generation SE reduziert die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 63 Mio. €.

Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB befindet sich auf den Seiten 63 und 64.

(3) Vorräte

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
CO2-Emissionsrechte 400 165 182
Kernbrennelemente 104 133 133
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 473 450 617
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 23 22 22
Fertige Erzeugnisse und Waren 3 2 2
Geleistete Anzahlungen 25 .1 .1
1.028 772 956

1 Betrag in geringer Höhe

(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in Mio. € 31.12.2013 davon RLZ1 > 1 Jahr 01.01.2013 angepasst 31.12.2012 davon RLZ1 > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 10 34
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.237 3.209 3.227 7
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 126 94 107
Sonstige Vermögensgegenstände 168 45 188 1.715 725
3.558 45 3.501 5.083 732

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 613 Mio. € (Vorjahr 130 Mio. €). Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen 107 Mio. € (Vorjahr 77 Mio. €) auf Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 2.442 Mio. € (Vorjahr 2.534 Mio. €).

(5) Flüssige Mittel

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Kassenbestand .1 .1 .1
Guthaben bei Kreditinstituten 2 1 1
2 1 1

1 Betrag in geringer Höhe

(6) Eigenkapital

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Gezeichnetes Kapital 1.032 1.032 1.032
Kapitalrücklage 992 992 992
Gewinnrücklagen, andere 1.375 1.375 1.453
3.399 3.399 3.477

Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in 1.032.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die zu 100 % von der RWE AG gehalten werden.

Die Überdeckungsbeträge der langfristigen Rückstellungen aus der im Geschäftsjahr 2010 vorgenommenen erfolgsneutralen Umbewertung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) sind in Höhe von 1.362 Mio. € in den anderen Gewinnrücklagen enthalten. Der mit der Abspaltung des Teilbetriebs Steinkohle- und Gaskraftwerke verbundene Reinvermögensabgang führt zu einer Herabsetzung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 78 Mio. €.

(7) Sonderposten

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Sonderposten mit Rücklageanteil
Steuerrechtliche Rücklagen .1 .1 .1
Steuerrechtliche Abschreibungen 41 47 78
41 47 78
Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen
Steuerpflichtige Zuschüsse 5 6 11
Steuerfreie Zulagen .1 .1 .1
5 6 11
46 53 89

1 Betrag in geringer Höhe

Die steuerrechtlichen Rücklagen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß § 6b und § 7c EStG gebildet.

Die steuerrechtlichen Abschreibungen wurden bis zum 31. Dezember 2009 gemäß §§ 6b, 7b, 7d, 51 EStG - Konjunkturmaßnahmen -, §§ 79, 82, 82a, 82e EStDV und gemäß § 4 Fördergebietsgesetz vorgenommen.

Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 6 Mio. € positiv beeinflusst.

(8) Rückstellungen

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 415 394 399
Verrechnung des Zweckvermögens - 186 - 169 - 171
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung 229 225 228
Steuerrückstellungen - - -
Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich 7.518 7.874 7.874
(abzüglich geleisteter Anzahlungen) (640) (754) (754)
Bergbaubedingte Rückstellung 1.756 1.867 1.867
Sonstige Rückstellungen 1.901 1.799 1.915
11.404 11.765 11.884

Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich: Die Rückstellung setzt sich zusammen aus der Verpflichtung zur Entsorgung von Brennelementen, der Rückstellung für die Stilllegung sowie der Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen.

Die Rückstellung für Entsorgung von Brennelementen wird abbrandabhängig (Arbeitsanteil) bzw. zeitanteilig über 19 Jahre (Leistungsanteil) angesammelt. Sie umfasst die Kosten der Entsorgungswege der Wiederaufarbeitung sowie die Kosten der direkten Endlagerung. Zugehörige Kosten für Transport, Abfallbehandlung und Abfallrücknahme einschließlich der Kosten für Zwischenlagerung, Konditionierung, basierend auf Verträgen und Schätzungen interner und externer Experten, sind ebenso erfasst wie die auf Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz beruhenden Kosten für die Endlagerung einschließlich der Kosten für die Suche und Auswahl eines Standortes für wärmeentwickelnde Abfälle.

Die Rückstellung für die Stilllegung der Kernkraftwerksanlagen, für die wir die atomrechtliche Verantwortung haben, wird über einen Zeitraum von 25 Jahren angesammelt. Der Kostenermittlung liegen externe Fachgutachten für den Restbetrieb und den direkten Abbau der Anlagen zu Grunde. Darüber hinaus werden auch hier Endlagerkosten berücksichtigt.

Die Rückstellung für sonstige Entsorgungsmaßnahmen wird für die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle gebildet.

Durch die bergbaubedingte Rückstellung werden die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen aus verursachten bzw. bereits eingetretenen Bergschäden sowie die Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung berücksichtigt. Sie wird aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gebildet, die im Wesentlichen auf dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Soweit die Verpflichtung durch Kohleförderung wirtschaftlich verursacht ist, wird eine ratierliche Ansammlung vorgenommen. Des Weiteren sind Verpflichtungen für die Verlegung von Übertageobjekten berücksichtigt, die aus den im Rahmen des Braunkohlenabbaus notwendigen Umsiedlungen von Ortschaften und Verlegungen von sonstigen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen, Bahnlinien, Flüssen oder Versorgungsleitungen resultieren.

Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, für die Rückgabeverpflichtung von CO2-Rechten, für Verpflichtungen aus Restrukturierungsmaßnahmen, für Verpflichtungen aus Strombeschaffung und -abgabe, für Verpflichtungen aus dem Personalbereich, für die finanzielle Absicherung einer nicht-atomrechtlichen Verpflichtung aus der Stilllegung von Kernkraftwerksprojekten und für andere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Durch die Abspaltung der entsprechenden Verpflichtungen des Teilbetriebs Steinkohle / Gas an die RWE Generation SE verringern sich die sonstigen Rückstellungen um 116 Mio €.

(9) Verbindlichkeiten

in Mio. € 31.12.2013 davon RLZ2 < 1 Jahr davon RLZ2 1 - 5 Jahre davon RLZ2 > 5 Jahre 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .1 .1 .1 .1
Erhaltene Anzahlungen 1 1 1 2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 369 364 5 .1 421 646
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.650 3.644 6 3.116 6.577
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 76 34 19 23 83 83
Sonstige Verbindlichkeiten 191 144 33 14 169 169
davon aus Steuern (12) (12) (34) (34)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1) (1) (4) (4)
4.287 4.187 63 37 3.790 7.477

1 Betrag in geringer Höhe

2 RLZ = Restlaufzeit

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalteten zum Ende des Geschäftsjahres 2012 das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 2.007 Mio. €. Diese Finanzverbindlichkeit gehört zum separat geführten Teilbetrieb der Steinkohle- und Gaskraftwerke und wurde daher zum 1. Januar 2013 an die RWE Generation SE abgespalten. Daneben sind weitere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.454 Mio. € an RWE Generation SE übertragen worden und betreffen zum überwiegenden Teil erhaltene Anzahlungen der GSH. Zum Ende des Geschäftsjahres beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Darlehen in Höhe von 2.201 Mio. €.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind in Höhe von 224 Mio. € an die RWE Generation SE abgespalten worden.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 129 Mio. € (Vorjahr 1.587 Mio. €) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 17 Mio. € (Vorjahr 22 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(10) Rechnungsabgrenzungsposten

Mit Übertragung der Steinkohle- und Gaskraftwerke gehen passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 276 Mio. € auf die RWE Generation SE über.

(11) Haftungsverhältnisse

in Mio. € 31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 1.194 1.098 1.265
davon gegenüber verbundenen Unternehmen (1.189) (1.093) (1.260)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 114 132 141
1.308 1.230 1.406

Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich auf Grund der bei der RWE Power AG liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastungen eine Gewährleistungsverpflichtung von 1.166 Mio. € (Vorjahr 1.240 Mio. €).

Aufgrund der bisher erfolgten Übertragungen von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG besteht für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft als Arbeitgeber.

Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden im Geschäftsjahr 2008 Vermögenswerte auf einen Treuhänder, den RWE Pensionstreuhand e.V., zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt der Buchwert des treuhänderisch gebundenen Vermögens der RWE Power AG 178 Mio. €. Davon entfallen 162 Mio. € auf Wertpapiere (Fondsanteile) und 16 Mio. € auf Bankbestände (Treuhandkonto). Mit der Bewertungsumstellung nach BilMoG werden beide Beträge mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 131 Mio. €.

Gegenüber E.I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington/Delaware, USA, besteht eine Rückbürgschaft in Höhe von 76 Mio. € (105 Mio. US-Dollar) für Kreditverpflichtungen von Tochtergesellschaften der CONSOL Energy Inc. in Pittsburgh, USA, u. a. im Zusammenhang mit dem Bau des Baltimore-Terminals.

Für Gewährleistungen und Bürgschaften, die in ihrer Höhe unbestimmt sind, bestehen zwei Merkposten von jeweils 0,51 € und ein Merkposten von 1,00 €.

Im Zusammenhang mit der Abspaltung und Ausgliederung von Teilbetrieben haften wir gemäß § 133 UmwG als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltungen begründet worden sind.

Gemäß der aktuellen Risikoeinschätzung im Sicherheiten-Management gehen wir derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Haftungsverhältnissen aus.

(12) Derivative Finanzinstrumente

in Mio. € Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
--- --- --- ---
Devisen- / Zinsderivate 507 59 - 27
Commodity-Derivate 753 87 - 199
1.260 146 - 226

Bei der RWE Power AG werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Commodity-Risiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Zinsswapgeschäfte, Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Commodity-Optionen und Commodity-Swaps. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt.

Die derivativen Finanzinstrumente sind im letzten Geschäftsjahr zum Teil Bestandteil einer Bewertungseinheit zur Absicherung einer Marge aus dem Stromverkauf gewesen, wobei die bereits kontrahierten Stromverkäufe und die korrespondierenden Forwardgeschäfte für die Brennstoffbeschaffung hinsichtlich Gas, Steinkohle und Emissionsrechten in einem Makrohedge zusammengefasst worden sind. Über ein Risikomanagementmodell erfolgte eine regelmäßige Positionsbestimmung für die Stromvermarktungsmengen im marktliquiden Zeitraum über die nächsten drei Folgejahre und die daraus resultierende Menge an Brennstoffen und Emissionsrechten; diese Positionen unterlagen einem Preisänderungsrisiko.

Mit Abschluss des Vertrages "Interface Agreement (CAO Power) vom 12. / 13. Dezember 2013 zwischen RWE Supply & Trading GmbH, RWE Power AG und RWE Generation SE übernimmt die RWE Supply & Trading GmbH vollständig die kommerzielle und technische Optimierung der Stromvermarktungsposition aus dem entsprechenden Kraftwerksportfolio der RWE Power AG, die weiterhin rechtliche Eigentümerin der Kraftwerksanlagen bleibt. Die Organisationseinheiten Commercial Asset Management und Commercial Asset Optimisation (CAO) sind für Rechnung der RWE Power AG tätig; das komplette Ergebnis der Optimierung des Kraftwerksoutputs durch CAO abzüglich zugehöriger Kosten für Brennstoffe und Emissionsrechte wird bei RWE Power AG als Strommarge abgerechnet und gebucht.

Mit rückwirkender Geltung dieses Vertrags zum 1. Januar 2013 werden separate Commodity-Deals als Swaps oder Optionen zwischen CAO und der RWE Power AG nicht mehr abgeschlossen.

Die Bewertungseinheit aus dem Stromverkauf und der entsprechenden Brennstoffposition ist zum Ende des Geschäftsjahres damit nicht mehr gegeben.

Für Finanz- oder Commodity-Derivate sowie für defizitäre Stromlieferverträge sind Rückstellungen für drohende Verluste in Höhe von 129 Mio. € passiviert worden.

Der beizulegende Wert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich bestimmbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt.

(13) Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB

Im Geschäftsjahr bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge, die nicht durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt sind.

(14) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt insgesamt 0,1 Mrd. €; das Bestellobligo gegenüber verbundenen Unternehmen weist einen geringfügigen Wert auf. Daneben bestehen für künftige Kraftwerksrevisionen und Großreparaturen Zahlungsverpflichtungen aus bereits erteilten Bestellungen.

Zahlungsverpflichtungen aus Strombezügen bestehen bei vertraglich gebundenen Kraftwerken in Höhe von 5,9 Mrd. €; davon sind 0,1 Mrd. € innerhalb eines Jahres fällig.

Mit der Abspaltung der Steinkohle- und Gaskraftwerke an die RWE Generation SE sind auch die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus langfristigen Bezugsverträgen für Steinkohle als Einsatzbrennstoff übergegangen. Daneben wurden Zahlungsverpflichtungen für Mindestabnahmemengen auf der Basis ölpreisgebundener Gasbezugsverträge sowie für weitere Verträge im Zusammenhang mit dem Gaseinsatz übertragen.

Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren aus Forward-Geschäften im Zusammenhang mit der Beschaffung von CO2-Rechten gegenüber der RWE Supply & Trading GmbH.

Auf Grund der rückläufigen Beteiligung der RWE Power AG an JI/CDM-Programmen besteht eine nur noch geringfügige finanzielle Verpflichtung mit teilweiser Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

Im Kernenergiebereich bestehen langfristige Bezugs- und Dienstleistungsverträge für Anreicherung und Fertigung.

Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres ist nach der Übertragung der Steinkohle- und Gaskraftwerke durch verminderte Erträge und verminderte Aufwendungen beeinflusst, die das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um etwa 680 Mio. € verbessern. Darauf bezogen haben sich die Umsatzerlöse in Höhe von 25 % des Vorjahreswertes im Geschäftsjahr reduziert.

(15) Umsatzerlöse

in Mio. € 2013 2012
Strom 5.391 8.640
Fernwärme 29 110
Rohkohle und Kohleprodukte 361 305
Sonstige Umsatzerlöse 154 276
5.935 9.331

Die Umsatzerlöse sind überwiegend im Inland mit verbundenen Unternehmen getätigt worden.

(16) Strom- / Erdgas- und Kohlesteuer

Die von der RWE Power AG geschuldete Stromsteuer beträgt wie im Vorjahr 5 Mio. €. Die Kohlesteuer auf Kohlelieferungen weist wie im Vorjahr einen geringfügigen Wert auf.

(17) Sonstige betriebliche Erträge

Die hierin enthaltenen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil betragen 6 Mio. € (Vorjahr 5 Mio. €) und entfallen auf die Entnahme wegen planmäßiger oder vorzeitiger Realisation steuerrechtlicher Abschreibungen. Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen sind in Höhe von 35 Mio. € (Vorjahr 26 Mio. €) entstanden. Die Erträge aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen betragen im Geschäftsjahr 34 Mio. € (Vorjahr 1 Mio. €).

Ferner wurden Rückstellungen in Höhe von 1.133 Mio. € (Vorjahr 184 Mio. €) aufgelöst. Davon entfallen 842 Mio. € auf die Auflösung der Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich überwiegend wegen der Verminderung der geschätzten Erfüllungsbeträge auf Grund erwarteter niedrigerer Kostensteigerungen für die Zukunft.

Die Erträge aus der Währungsumrechnung von ausländischen Geschäftsvorfällen betragen 1 Mio. € (Vorjahr 3 Mio. €).

(18) Materialaufwand

in Mio. € 2013 2012
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 2.054 4.086
davon CO2-Aufwand (757) (455)
Abschreibungen auf Kernbrennelemente 55 34
Aufwendungen für bezogene Leistungen 401 739
2.510 4.859

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten die Einsatzstoffe für die Stromerzeugung, die Strom- und sonstigen Energiebezüge sowie die Zuführung zur Rückstellung für die Brennelement-Entsorgung im Kernenergiebereich.

(19) Personalaufwand

in Mio. € 2013 2012
Löhne und Gehälter 897 1.006
Soziale Abgaben 168 189
Aufwendungen für Altersversorgung 85 118
Aufwendungen für Unterstützung 1 1
1.151 1.314

Nach Abspaltung der Steinkohle- und Gaskraftwerke auf die RWE Generation SE zum 1. Januar 2013 reduzieren sich die Löhne und Gehälter sowie die Altersversorgungsaufwendungen im laufenden Geschäftsjahr entsprechend.

In bisherigen Geschäftsjahren hat die RWE Power AG im Rahmen einer Schuldbeitrittsvereinbarung bei der RWE AG bilanzierte Altersversorgungsverpflichtungen auf die RWE Pensionsfonds AG entgeltlich gegen einen Einlösungsbeitrag übertragen. Die Durchführung von Leistungen der betrieblichen Alterversorgung für diesen Kreis von Versorgungsberechtigten erfolgt seitdem durch einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds. In den nachfolgenden Geschäftsjahren fallen demgegenüber für die übertragenen Altersversorgungsverpflichtungen keine weiteren Pensionsaufwendungen an.

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

2013 2012
Gewerbliche Arbeitnehmer 6.963 7.760
Angestellte 4.643 5.454
11.606 13.214
Auszubildende 655 794
12.261 14.008

Die Angabe erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten entsprechend dem prozentualen Beschäftigungsgrad.

(20) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen sich im Berichtszeitraum auf 43 Mio. € (Vorjahr 47 Mio. €) und betreffen fast ausschließlich bergbaulich genutzte Grundstücke, deren Abschreibung mit ihrer Devastierung beginnt.

(21) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von 390 Mio. € (Vorjahr 454 Mio. €). Die Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen betragen 311 Mio. € (Vorjahr 86 Mio. €). Daneben führt die Abrechnung von Zins- und Commodity-Geschäften zuzüglich der Veränderung der Rückstellung für Finanz- und Commodity-Derivate zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 228 Mio. €. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von ausländischen Geschäftsvorfällen betragen 1 Mio. € (Vorjahr 2 Mio. €).

(22) Ergebnis Finanzanlagen

in Mio. € 2013 2012
Erträge aus
Gewinnabführungsverträgen 79 95
davon verbundene Unternehmen (79) (95)
Beteiligungen 91 75
davon verbundene Unternehmen (81) (60)
anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 205 381
davon verbundene Unternehmen (204) (378)
375 551
Aufwendungen aus Verlustübernahmen - 12 - 95
davon verbundene Unternehmen (- 11) (- 94)
363 456

(23) Zinsergebnis

in Mio. € 2013 2012
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 5
davon aus verbundenen Unternehmen (5) (4)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 886 - 737
davon an verbundene Unternehmen (- 22) (- 28)
- 880 - 732

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten die Zinszuführung zur eigenbilanzierten Altersversorgungsrückstellung in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr 23 Mio. €) abzüglich des Ertrags aus dem der Pensionsverpflichtung gegenüberstehenden Deckungsvermögen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr 20 Mio. €).

Des Weiteren enthält diese Position die Aufwendungen aus der Aufzinsung der übrigen langfristigen Rückstellungen in Höhe von 842 Mio. € (Vorjahr 703 Mio. €), wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahr durch die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich mit 154 Mio. € wesentlich bestimmt wird.

(24) Außerordentliches Ergebnis

Im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.

(25) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern in Höhe von 398 Mio. € (Vorjahr 428 Mio. €) werden dem Organträger erstattet. Die selbst geschuldeten Steuern weisen wie im Vorjahr einen geringfügigen Betrag auf.

(26) Sonstige Angaben

Organe

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind auf den Seiten 28 und 29 aufgeführt.

Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 betragen 636 T€.

Der Vorstand hält nach Neuzuteilung im Geschäftsjahr 2013 im Rahmen des „RWE Long Term Incentive Plan Beat 2010" 94.781 Stück am Aktienkurs der RWE-Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit einem beizulegenden Zeitwert von 1.040 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung.

Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 5.947 T€. Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Deputate) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen sind 9.694 T€ zurückgestellt.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich auf 465 T€.

Köln und Essen, 21. Januar 2014

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Matthias Hartung

Dr. Ulrich Hartmann

Dr. Frank Weigand

Erwin Winkel

ORGANE

Aufsichtsrat

Dr. Rolf Martin Schmitz
Essen
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der RWE AG
Werner Bischoff1
Monheim
Stellv. Vorsitzender
Gewerkschaftssekretär
Rudolf Bertram
Eschweiler
Bürgermeister der Stadt Eschweiler
Walther Boecker
Hürth
Bürgermeister der Stadt Hürth
Dr. h.c. Wolfgang Clement2
Bonn
Bundesminister a.D.
Dieter Faust1
Eschweiler
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Power AG
Reinhold Gispert1
Worms
Betriebsratsvorsitzender KKW Biblis der RWE Power AG
Dr. Bernhard Günther
Essen
Mitglied des Vorstands der RWE AG
Hans Peter Lafos1
Bergheim
Gewerkschaftssekretär des ver.di-Landesbezirks NRW
Harald Louis1
- seit 7. Januar 2013 -
Jülich
Betriebsratsvorsitzender Tagebau Inden der RWE Power AG
Manfred Maresch1
Viersen
Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie Alsdorf
Dr. Matthias Müller1
Braunschweig
DGB Bundesvorstand, Leiter Abteilung Finanzen
Reinhard Paß1
Essen
Oberbürgermeister der Stadt Essen
Hans-Jürgen Petrauschke
Grevenbroich
Landrat des Rhein-Kreises Neuss
Norbert Pohlmann1
Bergheim
Betriebsratsvorsitzender
Technikzentrum/Hauptwerkstatt Grefrath der RWE Power AG
Michael Reuther
Frankfurt am Main
Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG
Jürgen Roters
Köln
Oberbürgermeister der Stadt Köln
Gisbert Rühl
Essen
Vorsitzender des Vorstands der Klöckner & Co SE
Uwe Schummer1
Willich
MdB Kreis Viersen
Wolfgang Spelthahn
Niederzier
Landrat des Kreises Düren
Dr. Michael Werhahn
Neuss
Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG

1 Vertreter der Arbeitnehmer

2 Neutrales Mitglied

Vorstand

Matthias Hartung
Ressort Vorstandsvorsitz
Dr. Ulrich Hartmann
Ressort Braunkohlenkraftwerke/Tagebaue, Kernkraftwerke, Wasserkraftwerke
Antonius Voß
- bis 28. Februar 2013 -
Ressort Finanzen
Dr. Frank Weigand
- seit 1. Januar 2013 -
Ressort Finanzen
Erwin Winkel
Ressort Personal und Veredlung

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2013

Mio. €
Abspaltung ( * ) Zugänge

Mio. €
Umbuchungen/ Umgliederungen

Mio. €
Abgänge

Mio. €
Stand 31.12.2013

Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 29 - - - - 29
Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 48 20 .1 .1 - 28
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 77 20 .1 .1 - 57
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.055 421 108 44 43 2.743
Tagebauaufschlüsse 1.137 - 8 - - 1.145
Technische Anlagen und Maschinen 17.604 3.567 198 130 42 14.323
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 421 34 19 3 10 399
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 308 45 11 - 177 97
Summe Sachanlagen 22.525 4.067 344 0 95 18.707
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.047 57 - 2.470 - 3.460
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.715 1.512 - - 2.470 - 6.733
Beteiligungen 113 20 - - - 93
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 74 63 18 - 1 28
Wertpapiere des Anlagevermögens 4 - - - - 4
Sonstige Ausleihungen 53 5 4 - 8 44
Summe Finanzanlagen 12.006 1.657 22 0 9 10.362
Summe Anlagevermögen 34.608 5.744 366 0 104 29.126
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2013

Mio. €
Abspaltung ( * )

Mio. €
Abschrei-

bungen des Berichtsjahres

Mio. €
Umbu-

chungen

Mio. €
Abgänge

Mio. €
Zuschrei-

bungen

Mio. €
Stand 31.12.2013

Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 23 - .1 - - - 23
Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 45 17 .1 - - 28
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 68 17 .1 - - - 51
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.000 262 111 .1 16 - 34 1.799
Tagebauaufschlüsse 900 - 59 - - - 959
Technische Anlagen und Maschinen 14.013 3.012 354 .1 38 - 11.317
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 321 27 21 1 10 - 306
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2 - 2 - -
Summe Sachanlagen 17.235 3.301 545 0 64 - 34 14.381
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 108 - - - - - 108
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - - - -
Beteiligungen 29 - 5 - - - 34
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - - - - - - -
Wertpapiere des Anlagevermögens - - - - - - -
Sonstige Ausleihungen .1 - .1 - - - 1
Summe Finanzanlagen 137 - 5 - - - 143
Summe Anlagevermögen 17.440 3.318 550 0 64 - 34 14.575
Buchwerte
Stand 31.12.2013

Mio. €
Stand 31.12.2012

Mio. €
--- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Bergwerksgerechtsame 6 6
Sonstige Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 3
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 6 9
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 944 1.055
Tagebauaufschlüsse 186 237
Technische Anlagen und Maschinen 3.006 3.592
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 93 100
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 97 306
Summe Sachanlagen 4.326 5.290
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.352 939
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.733 10.715
Beteiligungen 59 84
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 28 74
Wertpapiere des Anlagevermögens 4 4
Sonstige Ausleihungen 43 53
Summe Finanzanlagen 10.219 11.869
Summe Anlagevermögen 14.551 17.168

1 Betrag in geringer Höhe

* Abspaltungswerte der Steinkohle- und Gaskraftwerke von der RWE Power AG an die RWE Generation SE zum 1. Januar 2013

Lagebericht 2013

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

RWE hat mit Jahresbeginn ihr Erzeugungsgeschäft in der RWE Generation SE, einer europäischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, gebündelt. Die neue Konzerngesellschaft führt seit dem 1. Januar 2013 alle konventionellen Kraftwerke des Konzerns in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und der Türkei.

Die deutschen Steinkohle- und Gaskraftwerke der RWE Power AG und damit sämtliche zum Teilbetrieb Steinkohle / Gas der RWE Power AG gehörenden Kraftwerke, sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen und Verbindlichkeiten sind am 8. Mai 2013 mittels Abspaltung mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2013 auf die RWE Generation SE übertragen worden. Kernkraftwerke, Braunkohlenkraftwerke, Tagebaue, Veredlungsbetriebe und der Betrieb der Wasserkraftwerke sind bei der RWE Power AG, die nun durch die RWE Generation SE gesteuert wird, verblieben.

Das Geschäftsfeld der RWE Power AG sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihrer Kraftwerke und Tagebaue in Deutschland.

Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen kann die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken.

Die RWE Power AG verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung im Strommarkt durch Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen zu sichern.

Zwischen der RWE Power AG und der RWE AG, die 100 % der Unternehmensanteile hält, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft aufgrund des Gewinnabführungsvertrages besteht mit der RWE AG ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis.

1.1 Konjunkturelle Entwicklung

Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2013 nach ersten Schätzungen um rund 2 % über das Vorjahresniveau an. Demgegenüber dürfte sich im vergangenen Jahr das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone, insbesondere aufgrund der von der Staatsschuldenkrise ausgehenden Unsicherheiten, voraussichtlich um ca. 0,5 % verringert haben. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland, der größten Volkswirtschaft des Währungsgebiets, wird wahrscheinlich im Jahresvergleich um rund 0,5 % gestiegen sein. Dabei hatte insbesondere der private Konsum einen positiven Einfluss.

1.2 Energiemarkt

1.2.1 Strom- und Gasnachfrage

Aus den bisher vorliegenden Daten geht hervor, dass der Stromverbrauch in Deutschland 2013 um schätzungsweise 2 % rückläufig war. Hier spielten insbesondere die bislang schwache Produktionsentwicklung in der Industrie sowie generelle Effizienzsteigerungen eine Rolle. Die Gasnachfrage lag mit voraussichtlich 7 % deutlich über dem Vorjahreswert. Grund für den Anstieg dürften im Wesentlichen die kühleren Temperaturen in der ersten Jahreshälfte gewesen sein, die auch den Einfluss des geringeren Einsatzes von Gas in der Stromversorgung überkompensierten.

1.2.2 Strompreise

Die Strompreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr merklich gesunken und verringerten sich um jeweils 11 % auf knapp 38 €/MWh (Base-Kontrakt) bzw. rund 43 €/MWh (Peak-Kontrakt). Diese Entwicklung kann in wesentlichen Teilen auf den Preisrückgang bei Steinkohle und Emissionszertifikaten sowie zunehmende Einspeisungen aus Windkraft- und Solaranlagen zurückgeführt werden. Im Endkundengeschäft zeigte sich im vergangenen Jahr folgende Entwicklung: Haushaltskunden mussten im Durchschnitt rund 12 % mehr bezahlen, Industriekunden annähernd 4 % mehr.

1.2.3 Gaspreise

Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis) betrug 2013 rund 28 €/MWh und lag damit etwa 5 % unter den Preisen des Jahres 2012. Wesentliche Ursachen für diesen Preisrückgang waren niedrigere Ölpreise, die ölindexierte Verträge verbilligten, Revisionen der ölindexierten Verträge sowie der generell zunehmende Anteil von spotpreis-basierten Importen/Verträgen im BAFA-Preis. Die Spotpreise am niederländischen Spotmarkt TTF, dem kontinental-europäischen „Leitmarkt", lagen mit einem Durchschnittswert von rund 27 €/MWh etwa 10 % über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Tarife für Haushalte stiegen um etwa 1,5 %, während die Preise für Industriekunden auf dem Vorjahresniveau lagen.

1.2.4 Öl- und Kohlepreise

Der Preis der international gehandelten Ölsorte Brent lag im Jahr 2013 im Jahresmittel bei 109 $/bbl und damit nur geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Hier stabilisierten die weiterhin steigende Nachfrage der „Emerging Countries" und die unvermindert angespannte Lage im Nahen Osten sowie unerwartete Lieferausfälle einiger Produzenten das Preisniveau und konnten so preisdämpfende Faktoren wie eine steigende Non-OPEC Produktion (insb. der USA) kompensieren. Kohle wurde mit rund 82 $/t (API#2) im europäischen Spotmarkt gehandelt und verbilligte sich somit um etwa 12 %. Hier wirkte sich insbesondere das deutlich ausgeweitete Angebot durch neue Minen bei gleichzeitig moderat wachsender Nachfrage aus. Der Grenzübergangspreis (BAFA) für Kohle nach Deutschland reduzierte sich nach ersten Schätzungen um knapp 15 % auf rund 79 €/t SKE.

1.2.5 CO2-Zertifikate-Preis

Für die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen sind von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems Zertifikate entsprechend der emittierten CO2-Menge zu erwerben. Der Preis für diese sog. EUAs (EU Allowance Unit) ist 2013 aufgrund der konjunkturbedingt gedämpften industriellen Produktion und zunehmender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf rund 4,5 €/t CO2 gefallen und liegt damit ca. 40 % unter dem Durchschnittswert des Vorjahres.

1.3 Energiepolitik

Die energiepolitische Diskussion in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene war im vergangenen Jahr vor allem von Maßnahmen geprägt, mit denen Fehlentwicklungen begegnet und der geplante Umbau der Energieversorgung hin zu weniger CO2 und mehr erneuerbaren Energien durch neue Weichenstellungen gelenkt werden sollte. Die Bundestagswahl führte zudem dazu, dass einige wichtige Entscheidungen, z.B. zur Reform des Marktdesigns oder zur Förderung erneuerbarer Energien, zunächst einmal verschoben wurden.

So ist der Reformbedarf bei der Förderung erneuerbarer Energien spätestens seit dem drastischen Anstieg der EEG-Umlage zum Jahresanfang 2013 und verstärkt noch seit der Verkündung der neuen Umlage für 2014 parteiübergreifender Konsens. Strittig ist jedoch weiterhin die Frage, welche Schritte zur Kostendämpfung und zur Lösung der Herausforderungen in Sachen Netzstabilität, Markt- und Systemintegration ergriffen werden sollen. Im Mittelpunkt der Vorschläge zur Kostendämpfung, die in 2013 u.a. unter dem Stichwort „Strompreisbremse" oder im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurden, standen Einschnitte in die Befreiung energieintensiver Industrien von der EEG-Umlage, u.a. durch eine Erhöhung der Mindestumlage oder eine Umlage auf den bisher von der EEG-Umlage befreiten Verbrauch eigenerzeugten Stroms. Treiber dieser Diskussion über eine Umverteilung der Kosten ist neben der notwendigen Entlastung der Haushaltskunden vor allem ein von der EU-Kommission eingeleitetes Verfahren gegen Deutschland, nach dem die Vergünstigungen unerlaubte Beihilfen für die Industrie darstellen sollen. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden; in dem vom Bundeskabinett Ende Januar verabschiedeten Eckpunktepapier werden zum einen die Förderbedingungen für erneuerbare Energien spürbar verschärft, zum anderen setzt die Bundesregierung mit einer stufenweise Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung verbunden mit einer gleitenden Marktprämie deutliche Akzente in Richtung Marktintegration der erneuerbaren Energien. Ohne eine feste Marktprämie bleiben die erneuerbaren Energien aber weiter vom Marktrisiko abgeschirmt. Risiken bestehen vor allem in der stärkeren Belastung des Eigenstromverbrauchs, von der auch - trotz im Koalitionsvertrag angekündigten Vertrauensschutzes - der Stromverbrauch der RWE-Tagebaue berührt wäre.

Unabhängig von einer möglichen Reform der EE-Förderung wird der Druck auf die Großhandelspreise und damit die Wirtschaftlichkeit konventioneller Kraftwerke weiter anhalten. Angesichts dessen haben verschiedene Kraftwerksbetreiber angekündigt, nicht mehr rentable Anlagen vorübergehend oder dauerhaft stillzulegen.

Um daraus resultierenden Risiken für die Versorgungssicherheit bei einer zunehmenden Anzahl von Stilllegungen vorzubeugen, hat der deutsche Gesetzgeber im Zuge einer EnWG-Novelle und daran anknüpfend mit der Reservekraftwerksverordnung Anfang 2013 ein Stilllegungsverbot für systemrelevante Kraftwerke sowie eine Ankündigungsfrist von 12 Monaten für vorübergehende und endgültige Außerbetriebnahmen beschlossen; für Konservierungen im Sommerhalbjahr wurde die Ankündigungsfrist auf vier Wochen verkürzt. Betreiber stillzulegender Kraftwerke können nach diesen Regelungen verpflichtet werden, ihre Kraftwerke gegen Kostenerstattung betriebsbereit zu halten. Im Herbst hatte die Bundesnetzagentur dann entschieden, dass erste Kraftwerke südlich der Mainlinie unter diese Regelung fallen. Die Reservekraftwerksverordnung ist bis Ende 2017 befristet.

Mit dem Ziel einer dauerhaften und wettbewerblichen Lösung hat sich die Energiebranche in einer Stellungnahme des BDEW unmittelbar nach der Bundestagswahl positioniert: Der BDEW setzt sich für einen dezentralen Leistungsmarkt ein, der der Bereitstellung gesicherter Kraftwerkskapazität in diskriminierungsfreier Weise einen Wert geben würde. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, mittelfristig einen vergleichbaren Kapazitätsmechanismus entwickeln zu wollen, um die wirtschaftliche Situation der als Reserve für die erneuerbaren Energien unverzichtbaren konventionellen Kraftwerke in Deutschland langfristig zu verbessern und so langfristig Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

In ihrer Analyse der Versorgungssicherheit und des Bedarfs an Reservekraftwerken kam die Bundesnetzagentur für den Winter 2015/16 zu dem Ergebnis, dass die Kraftwerkskapazität in Gesamtdeutschland bis 2015 zwar um über 1.200 MW wächst, es in Süddeutschland jedoch vor allem aufgrund von Stilllegungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen zu einem Kapazitätsrückgang um fast 3.200 MW kommen wird. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, plant die Bundesnetzagentur, diese Anlagen entsprechend der Reservekraftwerksverordnung als systemrelevante Reservekraftwerke einzustufen und so zwangsweise betriebsbereit zu halten.

Noch vor der Bundestagswahl wurde nach jahrelangen Diskussionen im parteiübergreifenden Konsens ein Gesetz für eine bundesweite Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle verabschiedet. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) trat danach in weiten Teilen am 27. Juli 2013 in Kraft, ein kleinerer Teil der Regelungen trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

Im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens soll deutschlandweit nach einem Standort für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle gesucht werden. Dafür sollen in einem wissenschaftsbasierten Verfahren parallel mehrere Standorte zunächst obertägig und dann untertägig in verschiedenen Wirtsgesteinen (dazu gehören neben Salz auch Ton und Granit) untersucht werden. Dem Auswahlverfahren wird eine Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen, insbesondere auch zu Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien für die Standortauswahl sowie zu den Anforderungen an das Verfahren des Auswahlprozesses und die Prüfung von Alternativen, vorgelagert. Verantwortlich hierfür ist eine pluralistisch zusammengesetzte Bund-Länder-Enquete-Kommission, die ihre Arbeit 2014 nach Bildung der neuen Bundesregierung aufnehmen soll und der auch Industrievertreter angehören werden.

Der Standort Gorleben nimmt am Auswahlverfahren teil, dient aber nicht als Referenzstandort. Die bergmännische Erkundung von Gorleben wird mit Inkrafttreten des Gesetzes beendet; der Salzstock ist jedoch offen zu halten. Unabhängig davon muss das Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Hauptbetriebsplanzulassung für den Zeitraum ab 1. Oktober 2014 beantragen. Den Abfallverursachern werden im Wege einer durch das neu in 2014 zu gründende Bundesamt für kerntechnische Entsorgung jährlich festzusetzenden Umlage die Kosten des neuen Suchverfahrens auferlegt.

Zusätzlich vorgesehene Änderungen des Atomgesetzes betreffen insbesondere eine neu eingeführte Sorgepflicht für die Betreiber der Kernkraftwerke. Danach haben diese auch dafür zu sorgen, dass die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe im Ausland stammenden und noch dort lagernden Abfälle zurückgenommen und in standortnahen Zwischenlägern bis zu deren Ablieferung an ein Endlager aufbewahrt werden. Damit besteht zum einen nicht mehr die Möglichkeit, die aus dem Ausland zurückzunehmenden Wiederaufarbeitungsabfälle wie bisher geplant im Transportbehälterlager Gorleben unterzubringen. Zum anderen werden Änderungsgenehmigungsverfahren für diejenigen standortnahen Zwischenlager erforderlich, die die Abfälle aufnehmen sollen; eine Entscheidung darüber, welche Zwischenläger dafür in Frage kommen, ist noch nicht getroffen. Die Regelungen haben für die Betreiber von Kernkraftwerken hohe Relevanz, da sie erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Anfang 2013 verabschiedete der Bundestag die Novellierung der 13. und 17. BImSchV, mit der die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht umgesetzt wurde. Die darin enthaltenen Grenzwerte für die Emission von Luftschadstoffen kommen einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie sehr nah und können ohne größere Nachrüstungen oder teilweise unter verstärktem Einsatz von Hilfsstoffen eingehalten werden. Der deutsche Gesetzgeber hat damit dem Ziel der Richtlinie Rechnung getragen, mit der europaweiten Vereinheitlichung der Werte durch das neue Regelwerk Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsländern abzubauen. Ungeachtet dessen steigen mit den neuen Regelungen die Inspektions- und Nachweispflichten.

Anfang 2013 hat der Landtag NRW ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet, wonach die Treibhausgasemissionen in NRW gegenüber 1990 bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % reduziert werden sollen. Die Umsetzung des Gesetzes soll durch einen Klimaschutzplan erfolgen, in dem konkrete Maßnahmen und Strategien zur Erreichung der Klimaschutzziele festgeschrieben werden sollen. Zu dessen Vorbereitung hatte die Landesregierung NRW bereits im September 2012 einen umfassenden Dialogprozess gestartet, der in der ersten Jahreshälfte 2014 abgeschlossen werden soll; dessen Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen auf eine breitere öffentliche Basis zu stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens hatten die Dialogteilnehmer die Möglichkeit, Klimaschutzmaßnahmen vorzuschlagen und mit Pro- und Contra-Argumenten zu hinterlegen.

Im Sommer hat die Landesregierung NRW einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan NRW vorgelegt, der neu zu beachtende Ziele für Landesplanung und Raumordnung enthält; er soll die bislang geltende Fassung aus 1995 ersetzen. Hohe Priorität wird darin Fragen des Klimaschutzes eingeräumt. So sollen z.B. zusätzliche Flächen für erneuerbare Energien ausgewiesen werden; neu auszuweisende Kraftwerksflächen sollen einen Mindestwirkungsgrad von 58 % als Genehmigungsvoraussetzung für neu zu errichtende Kraftwerke vorsehen. Im August wurde ein Beteiligungsverfahren eröffnet, das im Februar 2014 abgeschlossen werden soll.

Das Emissionshandelssystem ist das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa. Es steuert die kosteneffiziente Reduktion der Treibhausgasemissionen in den abgedeckten Sektoren der Wirtschaft und wird dafür sorgen, dass die Minderungsziele für 2020 erreicht werden. Angesichts der Überausstattung mit Emissionszertifikaten und den daraus resultierenden niedrigen Zertifikatspreisen sind dennoch Zweifel an der Funktionsfähigkeit aufgekommen. Daher hat die EU-Kommission mit Unterstützung vieler Mitgliedstaaten Reformen angestoßen. Die EU-Kommission hatte hierzu im November 2012 erste Vorschläge vorgelegt, die u.a. ein so genanntes „Backloading" vorsehen, d.h. die Verlagerung der Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten aus den Jahren 2013-2015 in die Jahre 2019-2020. Nachdem bereits Anfang Juli das EU-Parlament einer abgeschwächten Fassung dieses Vorschlags zugestimmt hatte, hat im Spätherbst 2013 auch der Ministerrat ein positives Votum abgegeben. Damit kann das Backloading im Laufe diesen Jahres umgesetzt werden. Im Hinblick auf die anstehenden strukturellen Reformen spricht sich insbesondere auch die britische Regierung für eine Verschärfung der Emissionsziele aus: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 40 % reduziert werden; bei Abschluss eines internationalen Klimaschutzabkommens soll dieses Ziel sogar auf minus 50 % erhöht werden. Des Weiteren soll, so die EU-Kommission, ein Flexibilitätsmechanismus eingeführt werden, um Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten besser in Einklang bringen zu können. Sich abzeichnenden Zertifikatsüberschüssen könnte damit zukünftig schneller entgegen gewirkt werden. Entsprechende Vorschläge sollen noch vor der Wahl zum EU-Parlament und der Neubesetzung der Kommission vorgelegt werden.

Um den Wettbewerb auf dem Energiebinnenmarkt zu stärken, haben sowohl Energiekommissar Oettinger als auch Wettbewerbskommissar Almunia entsprechende Papiere vorgelegt, die als Leitplanken für die EU-Mitgliedstaaten auf dem Weg zum Energiebinnenmarkt gedacht sind. Während Oettingers „Guidance Documents" vom November 2013 rechtlich nicht bindend sind, werden Almunias so genannte EU-Leitlinien („EU-Guidelines") für staatliche Energie- und Umweltbeihilfen nach der Konsultation mit den Mitgliedstaaten in ihrer finalen Fassung rechtlich bindend sein. Almunia will u.a. Einschränkungen bei der Wahl der Fördersysteme für erneuerbare Energien durchsetzen und geht dabei auf Konfrontationskurs mit den Mitgliedstaaten, die darauf pochen, dass der Energiemix in die nationale Zuständigkeit fällt. An den Leitlinienentwurf anknüpfend hat Almunia im Dezember ein Verfahren gegen die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen in der deutschen EE-Förderung eingeleitet, die er als beihilferechtswidrig einstuft. Darüber hinaus stellt seiner Ansicht nach auch die deutsche EE-Förderung als solches eine Beihilfe dar. Auch wenn Almunia diese für genehmigungsfähig hält, bedeutet dies, dass die Bundesregierung künftige Neuregelungen des EEG in Brüssel zur Prüfung und Genehmigung vorlegen muss.

Ein weiteres europäisches Thema ist die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber für durch den Betrieb der Kernkraftwerke verursachte Schäden („Nuclear liability"). Bislang weichen die nationalen Regelungen voneinander ab, da sich die Mitgliedstaaten hierfür an verschiedenen völkerrechtlichen Konventionen orientieren. In einem ersten Schritt hat die Kommission daher eine Konsultation durchgeführt, um den Anpassungsbedarf zu ermitteln und sich ein Mandat für entsprechende Maßnahmen zu holen. Ein Richtlinienvorschlag wird aber wohl erst von der neuen Kommission vorgelegt werden, die zum Ende des Jahres 2013 ihre Arbeit aufnimmt.

2. Wesentliche Vorgänge des Geschäftsjahres

2.1 Kostensenkung und Effizienzsteigerung

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hat der Unternehmensbereich RWE Generation Anfang 2013 das Programm Neo aufgelegt, zunächst mit der Vorgabe, ab 2015 nachhaltige operative Cash-Verbesserungen von mindestens 500 Mio. € pro Jahr gegenüber der letzten Mittelfristplanung zu erzielen. Aufgrund weiter gesunkener Strompreise und entsprechend hohem Margendruck hat das Unternehmen dieses ambitionierte Ziel erhöht. Angestrebt wird nun eine nachhaltige operative Cash-Verbesserung von insgesamt 800 Mio. €, allerdings ab 2016. Die operativen Cash-Verbesserungen schlagen sich auch im betrieblichen Ergebnis der RWE Power AG nieder.

Das Projekt Neo macht zügige Fortschritte: Bis Ende 2013 lagen bereits Ideen mit einem Verbesserungspotential von etwa 75 % der Zielzahl vor (operativer Cash) quer über alle Sparten und Bereiche. Teilweise konnten diese schon verabschiedet und umgesetzt werden.

2.2 Rechtliche Verfahren

Wie in den beiden Vorjahren, wurden auch 2013 sämtliche Festsetzungen der Kernbrennstoffsteuer bestritten und Klagen bei den jeweils zuständigen Finanzgerichten erhoben.

Weiterhin hat das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. November 2013 das Verfahren bezüglich des Kernkraftwerkes Emsland 2011 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt, da es auch Zweifel hat, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz EU-konform ist.

Mit entsprechenden Entscheidungen durch das BVerfG und/oder den EuGH wird frühestens im Jahr 2015 gerechnet.

Alle anderen Verfahren sind bis dahin ruhend gestellt.

Nachdem die Kernkraftwerke Biblis A und Biblis B mit der 13. Novelle zum Atomgesetz entschädigungslos ihre jeweilige Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und das Restlaufzeitregime drastisch zum Nachteil der Kernkraftwerksbetreiber verändert wurde, hatte die RWE Power AG Anfang Februar 2012 Verfassungsbeschwerde gegen die 13. AtG-Novelle eingelegt. Gerügt werden darin insbesondere die Verletzung des Eigentumsrechts von RWE Power AG sowie die Verletzung des Rechts auf freie Berufsausübung. Im Hinblick darauf, dass die Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen auf Grund der 13. AtG-Novelle ihre jeweilige Betriebsberechtigung zum 31. Dezember 2017 bzw. zum 31. Dezember 2021 ebenfalls verlieren werden und das Kernkraftwerk Emsland zum 31. Dezember 2022, hatten Anfang August 2012 dann auch die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH und die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle eingelegt. Beschwerdeführer ist mit Blick auf die Verletzung ihres Anteilseigentums an den genannten Betreibergesellschaften auch die RWE Power AG. Mittlerweile liegen Stellungnahmen der Bundesregierung, der Landesregierungen und zahlreicher Verbände vor. Diese Stellungnahmen haben wir ausgewertet und im Rahmen einer Replik unseren Vortrag vertieft. Wir halten eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2014 für denkbar.

Die Klagen der RWE Power AG vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die nach dem Reaktorunfall in Fukushima vom Hessischen Umweltministerium erlassenen Anordnungen vom 18. März 2011 zur dreimonatigen Einstellung des Betriebs von Biblis A und B (das sog. Moratorium) waren erfolgreich. Mit Urteilen vom 27. Februar 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der Anordnungen festgestellt und die Revision gegen seine Urteile nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte das Hessische Umweltministerium jeweils Beschwerde eingelegt, die das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen hat. Damit sind die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtkräftig geworden. Die Vorbereitung einer Klage auf Schadensersatz für den dreimonatigen Stillstand ist nahezu abgeschlossen.

Die RWE Power AG führt verschiedene Aktivprozesse gegen Anlagenbauunternehmen. Der erhebliche Schadensersatzanspruch gegen das Dampferzeuger-Konsortium der BoA 2&3 wird die Gerichte voraussichtlich noch Jahre befassen. Im Berichtszeitraum konnte ein Vergleich vor dem LG Dortmund gegen Alstom im Zusammenhang mit Kraftwerksneubauten als Teilnehmer eines u.a. gegen RWE gerichteten Kartells erzielt werden (BoA1). Verschiedene kleinere Kartellschadensersatzansprüche gegen Lieferanten verfolgt die RWE Power AG zurzeit noch außergerichtlich.

Im Geschäftsjahr 2013 sind zwei nennenswerte Compliance Vorfälle aufgedeckt worden, über die auch in der Presse berichtet worden ist: Es ging um Untreuevorwürfe gegen Mitarbeiter des Kraftwerks Neurath sowie um Betrugsvorwürfe in der Veredlungsparte am Standort Fortuna. Es sind Kündigungen ausgesprochen und Strafanzeigen erstattet worden. Die Vorfälle wurden zum Anlass genommen, durch aktive Kommunikation sowie gezielte und verpflichtende Schulungsmaßnahmen die Prävention weiter zu verstärken. Außerdem wurden konkrete Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der installierten internen Kontrollsysteme entwickelt und in wesentlichen Teilen bereits umgesetzt.

2.3 Kraftwerksportfolio

Die 2010 begonnene Erweiterung des SEO-Pumpspeicherkraftwerks Vianden (SEO, Luxemburg) um eine elfte Maschine mit einer Leistung von 200 MW steht vor der Vollendung. Mit der Inbetriebnahme wurde im Herbst 2013 begonnen. Die Aufnahme des kommerziellen Betriebs ist aus jetziger Sicht im August 2014 zu erwarten. Nach Abschluss des Regionalplanverfahrens im Juli 2013 werden die kommunalen Bauleitplanverfahren, die Voraussetzung für den potenziellen Bau eines BoAplus-Kraftwerks am Standort Niederaußem sind, weitergeführt. Die Offenlage der Entwürfe soll vorbehaltlich der ausstehenden Gremienbeschlüsse Anfang 2014 erfolgen. Die RWE Power AG will die Voraussetzungen schaffen, ihre Kraftwerke im Rheinischen Braunkohlenrevier weiter zu erneuern. Eine Bauentscheidung ist damit nicht verbunden. Eine Investitionsentscheidung wird in Abhängigkeit von den Veränderungen des Markts und der Wirtschaftlichkeit des Projekts getroffen. Gegenwärtig werden die Wirtschaftlichkeitskriterien allerdings nicht erfüllt.

Bei der Schluchseewerk AG wurde die Projektentwicklung zum Bau eines Pumpspeicherkraftwerks Atdorf - mit einer geplanten Leistung von 1.400 MW - fortgeführt. Vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Marktveränderungen und der daraus abzuleitenden Unwirtschaftlichkeit von neuen Pumpspeicherprojekten, haben wir uns im Herbst dieses Jahres dazu entschieden, aus der Projektentwicklung auszusteigen. Mit dem Mitgesellschafter EnBW werden derzeit Gespräche über das weitere Vorgehen geführt.

2.4 Braunkohlenbergbau

Die Braunkohlenförderung in den drei Tagebauen des Rheinischen Reviers blieb 2013 mit aufgelaufen 98,3 Mio. t um 3,3 % unter dem Vorjahresniveau. Der Rohkohleneinsatz in den Veredlungsbetrieben lag mit 12,5 Mio. t. leicht über dem Vorjahr.

Die am 1. April 2012 begonnene Umsiedlung von Kerpen-Manheim im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach verläuft plangemäß. Für das benachbarte Merzenich-Morschenich liegt die Genehmigung des Braunkohlenplanes durch das Land Nordrhein-Westfalen vor. Nach Abschluss der kommunalen Bauleitplanverfahren konnte somit mit der Erschließung des Umsiedlungsstandortes am 7. September 2013 offiziell begonnen werden.

Das Genehmigungsverfahren für den 3. Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 bis 2030 verläuft planmäßig. Der Sonderbetriebsplan Artenschutz bis zum Jahr 2020 wurde Ende Oktober 2013 zugelassen.

Die mündliche Verhandlung im Klageverfahren BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach zur Verhinderung der weiteren Vorfeldfreimachung hat am 5. September 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen stattgefunden. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Damit ist der zugelassene Hauptbetriebsplan des Tagesbaus Hambach bestandskräftig.

Die Baumaßnahmen zur Verlegung der Hambachbahn konnten 2013 abgeschlossen werden. Der tagebaubedingte Neubau der A4 verläuft wie vorgesehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2013 die Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Die Verfassungsbeschwerde eines Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans wurde zurückgewiesen. Damit ist der Rahmenbetriebsplan rechtmäßig und hat uneingeschränkt Bestand. In einer weiteren Verfassungsbeschwerde zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von Grundeigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt werden. Für die RWE Power AG schafft das Urteil Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen. Der Tagebau und die Umsiedlungen können wie geplant fortgesetzt werden.

Im Verfahren für den 3. Umsiedlungsabschnitt (Garzweiler) wurde Anfang 2013 die Befragung zur Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung von der Bezirksregierung durchgeführt. Demnach planen 69 % der Umsiedler, an den neuen Standort zu ziehen. Im Rahmen einer intensiven Bürgerbeteiligung hat der Rat der Stadt Erkelenz im September 2013 die konkrete Größe und Abgrenzung des neuen Umsiedlungsstandortes beschlossen. Der Braunkohlenausschuss und die Stadt Erkelenz fordern von der Landesregierung und RWE verbindliche Erklärungen zur energiepolitischen und -wirtschaftlichen Erforderlichkeit bis März/April 2014. RWE hat dies erneut der Stadt Erkelenz in einem Schreiben vom 10. Dezember 2013 bestätigt und wird dies auch in das Braunkohlenplanverfahren einbringen. Der bisherige zeitliche Ablauf der Umsiedlung soll beibehalten werden.

2.5 Umweltschutz

Mit einem umfassenden Umweltmanagement trägt die RWE Power AG der Verantwortung für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen und für die Reduktion des Schadstoffausstoßes Rechnung. Schwerpunkte bilden weiterhin technische Maßnahmen zur Emissionsminderung der Kraftwerke, die Grundwasseranreicherung in den Feuchtgebieten, die Abfallbeseitigung, die Rekultivierung von Abbauflächen sowie Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubkonzentrationen im Bereich der Tagebaue.

3. Geschäftsentwicklung

3.1 Vermögenslage

Bilanzstruktur

Die durch die Abspaltung des Teibetriebs Steinkohle / Gas veränderten Bilanzwerte zu Beginn des Geschäftsjahres werden in den nachstehenden Erläuterungen in einer zusätzlichen Anpassungsspalte abgebildet.

Aktiva

31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
--- --- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 6 0 6 0 9 0
Sachanlagen 4.326 23 4.524 24 5.290 23
Finanzanlagen 10.219 53 10.212 54 11.869 51
14.551 76 14.742 78 17.168 74
Vorabraum .1 0 0 0 0 0
Umlaufvermögen
Vorräte 1.028 5 772 4 956 4
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.558 19 3.501 18 5.083 22
Flüssige Mittel 2 0 1 0 1 0
4.588 24 4.274 22 6.040 26
Rechnungsabgrenzungsposten 10 0 11 0 15 0
19.149 100 19.027 100 23.223 100
Passiva
31.12.2013 01.01.2013 angepasst 31.12.2012
Mio. € % Mio. € % Mio. € %
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 1.032 5 1.032 5 1.032 5
Kapitalrücklage 992 5 992 5 992 4
Gewinnrücklagen 1.375 7 1.375 7 1.453 6
3.399 17 3.399 17 3.477 15
Sonderposten 46 0 53 0 89 0
Rückstellungen 11.404 61 11.765 63 11.884 51
Verbindlichkeiten 4.287 22 3.790 20 7.477 33
Rechnungsabgrenzungsposten 13 0 20 0 296 1
19.149 100 19.027 100 23.223 100

1 geringfügiger Betrag

Der Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme ist mit 23 % geringer als der Anteil der Finanzanlagen. Dies ist durch die Altersstruktur des Kraftwerksparks der RWE Power AG bedingt. Der Anteil der Finanzanlagen beträgt 53 % der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahresanteil in Höhe von 51 %. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie um verzinsliche Ausleihungen an die RWE AG. Die Ausleihungen an die RWE AG haben sich im Geschäftsjahr um 2.470 Mio. € vermindert.

Im Umlaufvermögen haben sich die jeweiligen Anteile an der Bilanzsumme bei Vorräten, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie bei flüssigen Mitteln gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert.

Auf der Passivseite stellen die Rückstellungen mit 61 % den größten Anteil an der Bilanzsumme dar. Ihre anteilige Höhe hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 10 % verringert. Hauptsächlicher Bestandteil ist hier die Rückstellung für die Entsorgung im Kernenergiebereich mit 7.518 Mio. €, welche sich gegenüber dem vergangenen Jahr um 356 Mio. € verringert hat.

Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 3.190 Mio. € auf 4.287 Mio. € gesunken.

Die Eigenkapitalquote der RWE Power AG liegt bei 17 % gegenüber dem Vorjahreswert von 15 %.

3.2 Finanzlage

3.2.1 Finanzierung

Die RWE Power AG ist in das konzernweite Cash-Management der RWE AG integriert.

Hiernach führt die RWE Power AG ihre Liquidität im Rahmen des Cash-Pools an die RWE AG über ein entsprechendes Finanzierungsmittelkonto ab. Der voraussichtliche Liquiditätsbedarf und -überschuss wird anhand von Finanzplänen ermittelt; etwaige Liquiditätsbedarfe werden von der RWE AG ausgeglichen.

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist der Bestand auf dem Finanzierungsmittelkonto im Geschäftsjahr 2013 um 92 Mio. € gesunken auf Grund der Abrechnung von Stromerlösen und Energiebezügen, durch Entgeltzahlungen an Mitarbeiter, aufgrund gestiegener Ausleihungen an RWE AG sowie durch die Abführung des Ergebnisses vor Steuern an die RWE AG. Ein weiterer Grund für den Rückgang ist die Übertragung der Finanzmittelkonten der RWE Power AG gegenüber Beteiligungsgesellschaften an die RWE Generation SE; diese Übertragung wird ebenfalls über das Finanzmittelkonto mit der RWE AG abgewickelt.

Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr etwa 480 Mio. € und hat sich damit um fast 70 % gegenüber dem Vorjahr verringert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalteten zum Ende des Geschäftsjahres 2012 das verzinsliche Verrechnungskonto mit der RWE AG in Höhe von 2.007 Mio. €. Diese Finanzverbindlichkeit gehört zum separat geführten Teilbetrieb der konventionellen Kraftwerke und wurde daher zum 1. Januar 2013 an die RWE Generation SE abgespalten.

3.2.2 Investitionen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen der RWE Power AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 insgesamt auf 344 Mio. €; das sind 36 % weniger als im Vorjahr. Im Vordergrund standen Investitionen im Tagebaubereich. Das größte Einzelprojekt war die BoA 2&3 in Neurath. Investitionen in Finanzanlagen wurden in Form von Ausleihungen in Höhe von 18 Mio. € an verbundene Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, getätigt.

3.3 Ertragslage

Das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der RWE Power AG hat sich im Geschäftsjahr 2013 um 23 % gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert und bestätigt damit den im Vorjahr prognostizierten Ergebnisrückgang. Erhebliche Belastungen resultierten aus gesunkenen Strompreisen und dem Wegfall der kostenlosen Zuteilung der CO2-Emissionsrechte in der 2013 begonnenen neuen Handelsperiode. Demgegenüber konnten die operativen Kosten reduziert werden.

3.3.1 Produktion und Absatz

Das Stromaufkommen der RWE Power AG belief sich im Geschäftsjahr 2013 auf insgesamt 97,5 TWh und lag damit um 31 % unter dem Vorjahresniveau. Ausschlaggebend war der Wegfall der Stromerzeugung des auf die RWE Generation SE übergegangenen Teilbetriebs Steinkohle / Gas.

Die Erzeugung der Braunkohlenkraftwerke erreichte trotz der nunmehr entfallenen Erzeugung der 2012 stillgelegten 150-MW-Blöcke wieder das Vorjahresniveau bei deutlich geringerem Kohleeinsatz. Maßgeblich war sowohl die ausgezeichnete Verfügbarkeit der im vergangenen Jahr in Betrieb genommenen BoA 2&3 als auch die ebenfalls sehr hohe Verfügbarkeit der Bestandsanlagen.

Die Vermarktung der weitestgehend bereits in Vorperioden kontrahierten Strommengen erfolgte im Wesentlichen über die RWE Supply & Trading GmbH.

Im Rahmen des Geschäftsbereichs „Commercial Asset Optimisation (CAO)" vermarktet die RWE Supply & Trading GmbH die liquiden Commodity-Positionen der RWE Power AG.

3.3.2 Umsatz und Ergebnis

Im Geschäftsjahr 2013 vermindern sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 3.396 Mio. € auf 5.935 Mio. €.

Ausschlaggebend ist neben der Abspaltung des Teilbetriebs Steinkohle / Gas preisbedingt deutlich verminderte Umsatzerlöse im Stromgeschäft. Die Umsatzerlöse für Braunkohlenerzeugnisse nahmen leicht zu.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 707 Mio. € auf 1.351 Mio. € gestiegen. Darin enthalten ist die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.133 Mio. €.

Der Materialaufwand stellt mit 2.510 Mio. € den größten Aufwandsposten dar und ist um 48,3 % geringer als im vergangenen Jahr.

Der Personalaufwand liegt mit 1.151 Mio. € um 163 Mio. € unter dem Vorjahreswert; nach Abspaltung der Steinkohle- und Gaskraftwerke auf die RWE Generation SE zum 1. Januar 2013 reduzieren sich die Löhne und Gehälter sowie die Altersversorgungsaufwendungen entsprechend.

Die Abschreibungen sind insgesamt um 78 Mio. € auf 545 Mio. € gestiegen und betreffen im Wesentlichen die BoA 2&3. In etwa auf Niveau des Vorjahres befinden sich die außerplanmäßigen Abschreibungen mit 43 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 14,8 % auf 1.018 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen durch die Zuführung zu Restrukturierungsrückstellungen verursacht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2013 sind neben Restrukturierungsaufwendungen von 311 Mio. € hauptsächlich durch Aufwendungen für Fremdleistungen in Höhe von 390 Mio. € bestimmt. Daneben führt die Abrechnung von Zins- und Commodity-Geschäften zuzüglich der Veränderung der Rückstellung für Finanz- und Commodity-Derivate zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 228 Mio. €.

Das negative Zinsergebnis in Höhe von 880 Mio. € ist um 148 Mio. € höher als der negative Vorjahreswert in Höhe von 732 Mio. € und ist wesentlich durch die Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen bestimmt.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt 1.576 Mio. € und ist somit um 463 Mio. € geringer als im vergangenen Jahr. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ist um 433 Mio. € auf 1.178 Mio. € gesunken.

3.3.3 Betriebliches Ergebnis nach IFRS

Die wesentliche Steuerungskennzahl der RWE Power AG ist das betriebliche Ergebnis nach der Definition der RWE AG für den Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden ist. Dabei wird das Ergebnis vor Steuern bereinigt um das Finanzergebnis und um sogenannte neutrale Ergebnisbestandteile, die sich aus einmaligen, aperiodischen oder nicht der betrieblichen Schwerpunktätigkeit des eigenen Geschäftsfelds zugehörigen Geschäftsvorfällen ergeben. Zu letzteren zählen auch Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen und für die Beendigung von Geschäftsbereichen des Unternehmens.

RWE Power AG weist im Jahresabschluss 2013 ein positives Ergebnis vor Steuern nach HGB in Höhe von 1.576 Mio. € aus. Nach Herausrechnung der erfolgswirksamen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS und HGB in Höhe von 338 Mio. € ergibt sich ein positives Ergebnis vor Steuern nach IFRS in Höhe von 1.238 Mio. €. Der Ergebnisunterschied entsteht im Wesentlichen durch den Bewertungsunterschied bei der Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich.

Das Ergebnis vor Steuern nach IFRS ergibt sich aus dem positiven betrieblichen Ergebnis von 1.969 Mio. €, dem negativen neutralen Ergebnis in Höhe von 371 Mio. € und dem negativen Finanzergebnis in Höhe von 360 Mio. €. Das betriebliche Ergebnis des Vorjahres betrug 2.888 Mio. €.

3.4 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Der wesentliche nicht-finanzielle Leistungsindikator der RWE Power AG ist die Höhe der CO2-Emissionen der eigenen Kraftwerksanlagen. Zum Ende des Geschäftsjahres beträgt die Höhe der CO2-Emissionen eigener Kraftwerke 89,6 Mio. Tonnen und hat sich damit um 25 Mio. Tonnen gegenüber dem Vorjahr reduziert.

4. Personal

Am 31. Dezember 2013 waren 11.341 Mitarbeiter (gemessen in Mitarbeiteräquivalenten) im Unternehmen beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Belegschaft um 1.593 Mitarbeiter gesunken. Wesentliche Ursachen hierfür waren der Wechsel von rund 1.000 Mitarbeitern zur RWE Generation SE und Wechsel in die Passivphase der Altersteilzeit sowie die Inanspruchnahme der AmT-Regelung (Abfindung in monatlichen Teilbeträgen). Seit Beginn des Jahres sind insgesamt 293 Mitarbeiter über die AmT-Regelung aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Inanspruchnahmequote beträgt rund 95 %. Somit hat sich die AmT-Regelung als erfolgreiches Personalregulierungsinstrument zur Umsetzung der notwendigen Personalanpassungsmaßnahmen bewährt und wird auch künftig zur Erreichung des notwendigen Personalabbaus beitragen.

In 2013 starteten insgesamt 193 junge Menschen ihre Ausbildung im Unternehmen. Ab dem Jahr 2014 wird die Zahl der Neueinstellungen von Auszubildenden auf 160 reduziert. Letztmalig erhielten alle Ausbildungsabsolventen ein Angebot eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Ab dem Abschlussjahr 2014 werden nur noch 80 % der Ausgebildeten in einen Jahresfristvertrag übernommen. 6 Ausgebildete erhielten 2013 direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Weiterhin wurden 87 ehemalig befristet übernommene Ausgebildete in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Gemäß Tarifabschluss vom Februar 2013 wurden die tariflichen Tabellen- sowie Ausbildungsvergütungen rückwirkend ab 1. Februar 2013 linear um 2,75 % erhöht. Ab 1. Februar 2014 erfolgt eine weitere Anhebung um 1,75 %. Für den Monat Januar 2013 erfolgte eine Einmalzahlung von 250 €; eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 250 € wird im Februar 2014 folgen. Als Beitrag zur langfristigen Sicherung der Finanzkraft hat der Vorstand der RWE AG beschlossen, den Leitenden Angestellten und AT-Angestellten von RWE im Jahr 2014 keine generelle Gehaltserhöhung zu gewähren. Lediglich ein geringes Budget für besondere Leistungen sowie Heranführungsfälle ist noch vorgesehen. Weiterhin wurden der „Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung" bis 31. Dezember 2014 und der „Tarifvertrag über die unbefristete Übernahme von Ausgebildeten" bis zum 30. Juni 2013 verlängert.

Am 24. Oktober 2013 wurde zwischen Gesamtbetriebsrat und Vorstand ein Interessenausgleich und Sozialplan (einschließlich einer Durchführungsverordnung zur Sozialauswahl) abgeschlossen. Dieses Regelwerk gibt den Rahmen vor, wie im Falle einer dauerhaften Verlagerung/Veränderung oder des Wegfalls von Arbeitsplätzen durch das Projekt „Neo" und den damit verbundenen Einzelprojekten in Deutschland zu verfahren ist. Wesentliches Ziel der Vereinbarung ist es - neben der Schaffung von einheitlichen und transparenten Prozessen - für alle betroffenen Mitarbeiter gangbare, sozialverträgliche Lösungen zu finden. Die Laufzeit von Interessenausgleich und Sozialplan endet ohne Nachwirkung mit der Umsetzung der durch das Projekt „Neo" initiierten Maßnahmen, spätestens am 31. Dezember 2015. Die Regeln gelten jedoch darüber hinaus weiter für bereits bis zum vorgenannten Zeitpunkt geplante, aber noch nicht abgeschlossene Projekte/Maßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2013 stellte sich die Entwicklung der LTIF-Unfallquote der RWE Power AG positiv dar. Dieser wichtige Gradmesser lag bei 2,6 pro Million geleisteter Arbeitsstunden. Damit hat das Unternehmen das selbstgesteckte Jahresziel von 2,7 zum wiederholten Mal unterschritten. Die Zahl der Unfälle ist ebenfalls weiter gesunken. Im Zeitraum von Januar bis Dezember ereigneten sich insgesamt 100 Arbeitsunfälle mit mindestens einer Ausfallschicht bei den eigenen Mitarbeitern und Partnerfirmen.

Mit unserer Bewerbung - "Sicher voRWEg mit Partnerfirmen" - haben wir in der Kategorie "Großunternehmen - Prozesslösungen" die Jury überzeugen können und den Deutschen Arbeitsschutzpreis gewonnen. Die Preisverleihung fand am 5. November 2013, im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzausstellung (A + A - Messe Düsseldorf), statt.

5. Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung bei der RWE Power AG konzentriert sich auf die großen Herausforderungen, die sich für die konventionelle Stromerzeugung aus der „Energiewende" ergeben. Sowohl zentrale als auch betriebsnahe Forschungsaktivitäten werden mit dem Ziel durchgeführt, höchste Kosteneffizienz und Flexibilität zu erhalten und so das aktuelle Geschäft zu stabilisieren.

Um einen effizienten Betrieb unserer Braunkohlenblöcke zu erreichen, entwickeln wir Methoden, mit denen Kohlen mit unterschiedlichen Feuerungseigenschaften den am besten für sie geeigneten Kraftwerksblöcken zugeordnet und dadurch kohlebedingte Nichtverfügbarkeiten reduziert werden.

Die Akzeptanz in Öffentlichkeit und Politik ist unentbehrlich für den Betrieb unserer Kraftwerke und Tagebaue. Um die Akzeptanz der Kohle als nachhaltigen Energieträger zu erhalten und die Glaubwürdigkeit weiter zu steigern, arbeiten wir intensiv an Techniken zur Wirkungsgradsteigerung und Emissionsminderung sowie zur Abtrennung und Speicherung von CO2. Zu unserer Reputation als verlässlicher Partner tragen auch Sonderuntersuchungen bei. So konnten in 2013 Anschuldigungen beunruhigter Bürger bezüglich vermuteter Schwermetallverschmutzungen durch Staub aus der Kraftwerksreststoffdeponie Inden entkräftet und die Akzeptanz des Betriebs wieder hergestellt werden.

Darüber hinaus arbeiten wir an Optionen zur Diversifizierung. Dazu gehört die Herstellung flüssiger oder gasförmiger Energieträger sowie von Basisstoffen für die Chemie aus Kohle.

6. Chancen und Risiken

Im Hinblick auf die Früherkennung von Chancen und Risiken ist die RWE Power AG in das konzernweite Risikomanagementsystem der RWE AG fest integriert. Die kontinuierliche systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von wesentlichen Chancen und Risiken, erfolgen nach einheitlichen Standards durch operative Einheiten der RWE Power mit Unterstützung von Fachabteilungen. Identifizierte Risiken/Chancen werden hinsichtlich der erwarteten Schadens-/Chancen-höhe bzw. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und klassifiziert. Wertmaßstäbe für die Beurteilung der Höhe bilden das durchschnittliche Betriebliche Ergebnis und das Eigenkapital des Unternehmensbereichs. Unsere Analyse erstreckt sich auf den Mittelfristplanungszeitraum. Diese Analyse kann bei wesentlichen strategischen Risiken auch darüber hinausreichen. Die Risiken analysieren wir mithilfe einer konzernweit vorgegeben Matrix, in der die identifizierten Risiken mit ihrer jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Schadenshöhe dargestellt werden. So können wir ableiten, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Wir unterscheiden dabei drei Risikoklassen. Im Fall von hoch eingestuften Risiken begrenzen wir diese i.d.R. durch Maßnahmen zur Mitigation. Gegebenenfalls berücksichtigen wir sie durch bilanzielle Vorsorgen, z.B. Rückstellungen. Mittlere Risiken werden kontinuierlich beobachtet und, falls notwendig, durch entsprechende Maßnahmen begrenzt. Geringe Risiken lösen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf aus, werden aber kontinuierlich überwacht. Für die Ermittlung und Absicherung von Preisänderungs- und (Kredit-)Ausfallrisiken erfolgt der Einsatz konzerneinheitlicher Methoden. Deren Anwendung ist durch verbindliche Richtlinien und regelmäßiges Monitoring sichergestellt. So werden auftretende Preisänderungsrisiken auf den Strom- und Primärenergiemärkten mittels einer Variante der Value-at-Risk-Methodik (VaR) ermittelt. Der gezielte Einsatz moderner derivativer Finanzinstrumente zur Risikobegrenzung ist im Rahmen von Konzernrichtlinien und unternehmensspezifisch gewährter Limite definiert. Die Bewertung von Betriebs- und Umfeldrisiken erfolgt weitgehend auf Basis von Szenarien.

Ein revolvierendes Risikoreporting, das in den regulären Planungs- und Controllingprozess integriert ist, gewährleistet eine zentrale Zusammenfassung und Kommunikation aller erkannten Risiken und wesentlichen Chancen an die Entscheidungsträger im Unternehmen. Wir berichten alle gem. konzernweit definierter Wertgrenzen als wesentlich einzustufende Risken regelmäßig in Form der zuvor beschriebenen Matrix. Über unvorhergesehene wesentliche Veränderungen der Risiko-Situation wird der Vorstand unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Chancen werden nicht dieser standardisierten Form berichtet. Mittels internem Kontrollsystem und wiederkehrenden Überprüfungen durch die interne Revision wird die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems überwacht. Ferner erfolgt eine jährliche Systemprüfung im Rahmen der Konzernabschlussprüfung.

Weiterhin unsichere politische Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene, sich wandelnde Marktstrukturen sowie schwankende Strom- und Brennstoffpreise haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Geschäft und stellen große unternehmerische Herausforderungen dar. Beispielsweise hat die Subventionierung der erneuerbaren Energien in Deutschland zu einem rasanten Zubau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen geführt - und damit zur Verdrängung konventioneller Kraftwerke. Die Rentabilität unserer Neuanlagen ist ebenfalls beeinträchtigt. Wir begegnen den veränderten Marktverhältnissen und der sich verschlechternden Ergebnissituation mit Programmen zur Restrukturierung und Effizienzsteigerung. Den Fortbestand der RWE Power AG gefährdende Risiken waren Ende 2013 jedoch nicht bekannt. Die nachfolgend aufgeführten Sachverhalte wurden als wesentlich für die RWE Power AG erachtet. Zu beachten ist, dass Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind oder die gegenwärtig noch als unwesentlich eingeschätzt werden, bei unerwarteten gravierenden Änderungen der Umfeldbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen können.

Anhand der nachfolgenden Kategorien erläutern wir die wesentlichen Risiken in der Reihenfolge ihres jeweiligen Einflusses auf eine Verschlechterung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

6.1 Marktrisiken

Durch den Abschluss mittel- und langfristiger Lieferverträge auf Termin für die Stromproduktion unseres Kraftwerksportfolios begrenzen wir die im liberalisierten Strommarkt auftretenden Preisänderungsrisiken in der Höhe eines geringen etwa dreistelligen Betrags in Mio. € und versuchen gleichzeitig, sich darbietende Chancen zu nutzen. Im Zuge der Risikobegrenzung erfolgen im Rahmen der Brennstoffbeschaffung korrespondierend zu den Stromverkäufen Sicherungsgeschäfte mittels genehmigter derivativer Finanzinstrumente. Weiterhin erfolgt ein permanentes Monitoring der erwarteten Stromverkäufe und der daran bemessenen Zu- und Verkäufe von CO2-Emissionszertifikaten.

6.2 Umfeldrisiken

Ermäßigungen bei Energiesteuern (sog. Spitzenausgleich) werden künftig nur gewährt, wenn in den Jahren 2013-14 Energie Management Systeme eingeführt werden und nach deren Einführung ab 2015 Effizienzsteigerungen im Vergleich zu einem Ausgangswert erreicht werden. Inwieweit die erforderlichen Effizienzsteigerungsziele zukünftig erreicht werden können, ist jedoch noch offen.

Es drohen höhere Anforderungen bei den technischen Netzanschlussbedingungen für Großkraftwerke (Network Codes des Übertragungsnetzbetreiber), die durch die bestehenden Kraftwerke technisch auch mit Nachrüstungen nur schwer erfüllbar sind.

Im Rahmen der aktuellen Unternehmensplanung wird die Einführung eines Kapazitätsmarktes in unserem Kernmarkt Deutschland ab dem Jahr 2023 angenommen. Die öffentliche Diskussion hinsichtlich der zukünftigen Bezahlbarkeit von Strom birgt das Risiko, dass ein wie in der Planung unterstellter Kapazitätsmarkt gar nicht bzw. in einer ganz anderen Form bzw. erst sehr viel später mit der Folge entsprechend erheblich negativer Ergebnisauswirkungen in der Höhe eines dreistelligen Betrags in Mio. € eintreten könnte.

Gegenwärtig ist nicht absehbar, ob das Endlager Konrad erst erheblich später als bisher angenommen ab 2022 und / oder ggf. auch nur eingeschränkt rechtssicher für die Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus dem KKW-Produktionsbetrieb genutzt werden kann. Hierdurch könnte die Einrichtung von Zwischenlagerungskapazitäten und eine kostenaufwendige Aufbereitung des einzulagernden Abfalls zur Aufrechterhaltung des KKW-Anlagenbetriebes in den nächsten Jahren notwendig werden.

Infolge der Änderung des Atomgesetzes in 2011 und Informationen seitens des Bundesministerium für Finanzen zur Segmentierung und Abzinsung von Endlagerverpflichtungen (hier Endlagerbetriebskosten) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich daraus Auswirkungen auf die Ermittlung der Kernenergierückstellung bei der RWE Power AG ergeben. In der Folge könnte daraus die steuerliche Nichtanerkennung von Teilen der Kernenergierückstellung resultieren mit erheblichen zusätzlichen Steueraufwendungen in der Größenordnung eines mittleren dreistelligen Betrags in Mio. €.

6.3 Betriebsrisiken

Die Gewährleistung einer zuverlässigen Energieversorgung für alle unsere Kunden, die den weitestgehenden Ausschluss von ungeplanten Betriebsunterbrechungen der Kraftwerksanlagen erfordert, ist für die RWE Power AG oberstes Gebot. Dem potenziellen Risiko ungeplanter Anlagenausfälle bzw. Stromproduktionsunterbrechungen begegnen wir u.a. mit einem hohen Sicherheitsniveau, weit vorausschauender Planung, vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie der qualifizierten und regelmäßigen Durchführung von Prüf- und Wartungsarbeiten. Außerdem steigern wir mittels entsprechender Nachrüstmaßnahmen und Modernisierung die Flexibilität unseres Kraftwerksparks.

Beim Betrieb und der Instandsetzung unserer Tagebauanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen in unseren Betrieben können infolge verschiedener Ursachen (z.B. Unfällen, Fehlbedienungen, Materialermüdung etc.) Schäden auftreten, die nicht über Versicherungen abgedeckt sind. Störungen im gesamten Betriebsablauf können die Folge sein. Mittels konsequenter Schulungen und Unterweisungen des Bedienpersonals, einer regelmäßigen Überwachung und Instandhaltung der Anlagen und Prozesse sowie zahlreicher anderer Maßnahmen wird dem drohenden Risiko vorbeugend begegnet.

Bei unserem neuen Großkraftwerk am Standort in Neurath kann das ungeplante Auftreten von Großschäden in der mehrjährigen Einlaufphase nicht ausgeschlossen werden. Für das geplante Neubauprojekt Pumpspeicherwerk Atdorf sind bereits Vorprojektkosten für die Planung und Ausführung des Projektes bei der zuständigen Beteiligungsgesellschaft Schluchseewerk AG angefallen. Es besteht das konkrete Risiko, dass das Projekt vorzeitig auf Grund fehlender zukünftiger Wirtschaftlichkeit auf Basis der vorliegenden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingestellt wird. Bei der Einstellung des Projektes entstehen „Sunk costs" durch eine Sofortabschreibung bei der Schluchseewerk AG in Höhe der bis dahin aktivierten Vorprojektkosten. Der Vorstand der RWE Generation SE hat beschlossen, infolge der fehlenden zukünftigen Wirtschaftlichkeit die Umsetzung des Projektes seitens der RWE Generation SE nicht weiter zu unterstützen und auch für den Fall, dass die übrigen Anteilseigner die Realisierung des Neubauprojektes planen, aus dem Projekt auszusteigen. Das Vorprojekt soll zunächst bis zum Planfeststellungsbescheid weiter geführt werden. Eine konkrete Baubeschlussentscheidung durch den zuständigen Aufsichtsrat der Schluchseewerk AG ist erst danach vorgesehen.

6.4 Finanzrisiken

Aktuell ist die RWE Power AG Kreditrisiken an unterschiedlichen Stellen im Unternehmen ausgesetzt. Kreditrisiken bzw. Lieferantenausfallrisiken bestehen z.B. mit der Aufrechterhaltung des Kernbrennstoffkreislaufs in der Höhe eines dreistelligen Betrags in Mio. € sowie ggf. auch im Bereich langfristiger Commodity-Transaktionen (Strom, CO2-Zertifikate, etc.) oder im Zusammenhang mit der Lieferung technischer Hauptkomponenten für unsere Kraftwerke. Seitens der RWE Power AG wird die Markt- und Wettbewerbssituation beobachtet und das betreffende Rating für Auftragnehmer wiederkehrend geprüft. Durch verschiedene Maßnahmen, u.a. die Gestaltung von Sicherungskonzepten, Vertragsklauseln, die Vergabe und das Monitoring von Ratings sowie von Kreditlimiten wird versucht, das Risiko zu begrenzen.

6.5 Sonstige Risiken

Der für 2015 geplante Verkauf der Beteiligung an der Gesellschaft Urenco könnte etwa infolge sich hinziehender Verhandlungen mit den anderen Anteilseignern sowie den Kaufinteressenten unter Umständen nicht zeitgerecht erfolgreich durchgeführt werden. In diesem Fall können die geplanten Rückflüsse erst in späteren Jahren erfolgen, wobei dann auch Dividendenzahlungen weiterhin vereinnahmt werden können.

6.6 Chancen

Hinsichtlich der bestehenden Chancen sieht die RWE Power AG die Nichtzulässigkeit der von der Bundesregierung zeitlich befristet bis Ende 2016 eingeführten Kernbrennstoffsteuer (KernbrSt) als wesentlich an. Die KernbrSt stellt einen Verstoß gegen europäisches Recht (Europarechtskonformität) und gegen die deutsche Verfassung dar. Eine endgültige Entscheidung in der Sache durch das BVerfG oder den europäischen Gerichtshof ist aber erst in Zukunft zu erwarten. Auf Basis der aktuell im November 2013 durch das Finanzgericht Hamburg gefällten Entscheidung in dieser Frage, wird jedoch die Chance gesehen, dass bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer eine Aussetzung der Steuerzahlung und parallel eine Rückzahlung der bereits in den Jahren 2011-13 von RWE Power überwiesenen Kernbrennstoffsteuer erfolgt.

Ferner wird die Chance des Gewinns einer gegen das Dampferzeugerkonsortium der BoA 2&3 beim LG Mönchengladbach erhobenen Klage wegen des der RWE Power AG durch fehlerhafte Leistungserbringung entstandenen Schadens in der Zukunft gesehen.

7. Prognosebericht

Die RWE Power AG agiert in einem schwierigen politischen und wirtschaftlichen Umfeld. Die Energiewirtschaft befindet sich gegenwärtig in der schwierigsten Krise ihrer Geschichte. Politische Entscheidungen haben den Markt drastisch verändert. In Deutschland wurde der Ausstieg aus der Kernenergie entschieden. Der Ausbau der Erneuerbaren geht in Riesenschritten voran. Durch ihren Einspeisungsvorrang verdrängen sie zunehmend konventionelle Kraftwerke. Die Vollauktionierung der CO2-Zertifikate führt zu weiteren Belastungen. Auf der anderen Seite sinkt der Stromverbrauch im Euroraum aufgrund der schwachen Konjunktur. Die Folge sind rückläufige Strompreise und Margen, sodass Bestandskraftwerke unter starken wirtschaftlichen Druck geraten.

Das Unternehmen stellt sich den Herausforderungen des Marktes durch strategische Maßnahmen. Erste Weichen wurden durch die Bündelung der Erzeugungskapazitäten in der RWE Generation SE gestellt. Hinzu kommen die in die Wege geleiteten Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen in allen Teilen des Unternehmens. Bestehende Strukturen und Prozesse werden konsequent auf den Prüfstand gestellt; unwirtschaftliche Kraftwerkskapazitäten werden vom Markt genommen, die kommerziellen Verfügbarkeiten optimiert. Die durch die erneuerbaren Energien bereitgestellte gesicherte Leistung ist äußerst gering. Wir erwarten daher, dass der Bedarf an konventioneller Kraftwerksleistung in den nächsten Dekaden stabil bleibt, die konventionellen Anlagen werden aber immer weniger Strom erzeugen. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb im derzeitigen Marktdesign kaum mehr möglich. Hier ist die Politik gefordert, Grundlagen für eine wirtschaftlich tragfähige Bereitstellung und Sicherung der Qualität der Stromversorgung zu schaffen.

Die Unternehmensplanung der RWE Power AG basiert auf konzernweit vorgegebenen Prämissen. Die Investitionsplanung erfolgte unter Berücksichtigung des angespannten Handlungsspielraums im Konzern. Die Investitionen im Planungszeitraum sind aufgrund des Abschlusses der laufenden Neubau-Großprojekte stark rückläufig. Das Investitionsprogramm wird vollständig aus eigenen Mitteln finanziert. Für die kommenden Jahre erwarten wir - insbesondere aufgrund rückläufiger Strommargen - einen drastischen Ergebnisrückgang, der ohne die erfolgreiche Umsetzung unseres Neo-Programms noch gravierender ausfallen würde.

7.1 Konjunktur

Nach ersten Prognosen wird die globale Wirtschaftsleistung 2014 voraussichtlich um etwa 3 % steigen. Im Euro-Raum werden die notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung der Staatshaushalte das Wachstum wahrscheinlich gedämpft halten. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone könnte somit um rund 1 % steigen. Besser scheinen die Perspektiven für die deutsche Volkswirtschaft zu sein: Nach einem Wachstum von rund 0,5 % im vergangenen Jahr hält der Sachverständigenrat für 2014 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,6 % für möglich. Stimulierende Impulse werden insbesondere durch die robuste Beschäftigungssituation und die gestiegenen verfügbaren Einkommen erwartet.

7.2 Strom- und Gasnachfrage

Nachdem die Temperaturen in der Heizperiode zu Beginn des Jahres 2013 deutlich unter dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Fall eines Jahres 2014 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Gas- und Stromverbrauch unter den Werten des Vorjahres liegen. Demgegenüber sollte der konjunkturabhängige Teil der Strom- und Gasnachfrage aufgrund der besseren Wirtschaftswachstumsaussichten für 2014 das Vorjahresniveau überschreiten. Für den Kraftwerks-Gasverbrauch ist im Hinblick auf die voraussichtlich relativ niedrigen CO2- und Kohlepreise bei stabil hohen Gaspreisen aktuell kein wesentlicher Anstieg zu erwarten.

7.3 Energiepreise

Bei den international gehandelten Commodities Öl und Kohle notieren die Forward-Kontrakte für das Jahr 2014 bei zuletzt (06.01.2014) rund 105 $/bbl bzw. 81 $/t und damit etwa 3 % unter bzw. auf dem Preisniveau des Jahres 2013. Gas-Forwardkontrakte (TTF) für 2014 werden mit rund 27 €/MWh bewertet und entsprechen somit in etwa dem Spotpreis-Niveau des Vorjahres. Ölindexierte Gasimporte dürften aufgrund der erwarteten niedrigeren Ölnotierungen und Vertragsrevisionen weiter nachgeben, so dass sich der Spread zwischen ölindexierten Preisen und Spotpreisen weiter verringern dürfte.

Für CO2-Zertifikate werden aktuell etwas höhere Preise erwartet: Forwards für 2014 liegen mit 4,7 €/t rund 4 % über den Spotmarkt-Preisen von 2013. Im Strommarkt erwarten Händler für 2014 eine uneinheitliche Entwicklung: Der Base-Forwardkontrakt der EEX notiert zur Zeit mit durchschnittlich rund 36 €/MWh ca. 4 % unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2013, während der Peak-Forwardkontrakt mit etwa 47 €/MWh rund 10 % über dem durchschnittlichen Peakpreis im Jahr 2013 liegt.

7.4 Ausblick für die RWE Power AG

Für das kommende Jahr erwarten wir wegen stark rückläufiger Strommargen einen erheblichen Ergebnisrückgang, der bei erfolgreicher Umsetzung unseres Neo-Programms nur teilweise kompensiert werden kann. Das Ergebnis vor Steuern ist zudem durch entlastende Einmaleffekte bestimmt, die im Folgejahr wegfallen werden.

8. Nachtragsbericht

Die Klagen der RWE Power AG vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die vom Hessischen Umweltministerium erlassenen Anordnungen vom 18. März 2011 zur dreimonatigen Einstellung des Betriebs von Biblis A und B (das sog. Moratorium) waren erfolgreich. Mit Urteilen vom 27. Februar 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der Anordnungen festgestellt und die Revision gegen seine Urteile nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hatte das Hessische Umweltministerium jeweils Beschwerde eingelegt, die das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen hat. Damit sind die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig geworden.

Köln und Essen, 21. Januar 2014

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Matthias Hartung

Dr. Ulrich Hartmann

Dr. Frank Weigand

Erwin Winkel

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 30. Januar 2014 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln und Essen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."

Essen, 30. Januar 2014

**PricewaterhouseCoopers

Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Michael Reuther, Wirtschaftsprüfer

Ralph Welter, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der RWE Power AG hat im Geschäftsjahr 2013 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikolage sowie wesentliche Vorgänge in der Gesellschaft informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand bedeutsame Einzelvorgänge sowie Fragen der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik auch außerhalb der Sitzungen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats beraten.

Im Berichtsjahr fanden drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt. In Berichten des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat die bedeutenden Geschäftsvorgänge im Unternehmen sowie bei den Beteiligungen vorgestellt und nach ausführlicher Beratung die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Im Vordergrund der Beratungen im Geschäftsjahr standen die Entwicklung der Geschäftsfelder der RWE Power und die Lage des Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurden weiterhin der steigende Wettbewerbs- und Ergebnisdruck in Folge der sog. Energiewende und die Auswirkungen auf die Kraftwerke und Tagebaue des Unternehmens thematisiert. Weitere Beratungsschwerpunkte waren insbesondere die energiepolitischen Rahmenbedingungen auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene. Hierzu zählen zum Beispiel die EU-Energieeffizienzrichtlinie, die geplante Einführung von Kapazitätsmechanismen durch die Bundesregierung und der zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes aufzustellende Klimaschutzplan in Nordrhein-Westfalen.

Andere ausführlich erörterte Themen waren neben dem laufenden Geschäft der RWE Power AG und ihrer Beteiligungen der Jahresabschluss 2012 und die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2013 sowie die Umstrukturierung des RWE-Konzerns. Hier fanden die aktuellen Entwicklungen beim Verbesserungsprogramm NEO sowie die konzernweiten Programme zur Effizienzverbesserung und Kostensenkung besondere Beachtung.

Der Personalausschuss wurde im Berichtszeitraum zu einer Sitzung einberufen und hat die ihm übertragenen Entscheidungen über personelle Angelegenheiten des Vorstands getroffen. Weitere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der RWE Power AG für das Geschäftsjahr 2013 ist unter Einbeziehung der Buchführung durch die am 25. Februar 2013 von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zum 21. Februar 2014 zugeleitet worden.

Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht umfassend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Zum 28. Februar 2013 schied Herr Antonius Voß als Mitglied des Vorstands aus der Gesellschaft aus. Als Nachfolger wurde Herr Dr. Frank Weigand mit Wirkung ab 1. Januar 2013 zum Mitglied des Vorstands bestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Betriebsvertretungen für die im Geschäftsjahr 2013 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.

21. Februar 2014

Der Aufsichtsrat

Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorsitzender

Aufstellung des Anteilsbesitzes (§ 285 HGB)

Name und Sitz Anteil am Kapital in % Währung Geschäftsjahr Eigenkapital Jahresergebnis
Währung in Tausend
--- --- --- --- --- ---
Direkte Beteiligungen
Abwasser-Gesellschaft Knapsack, GmbH, Hürth (Rheinl.) 32,6 EUR 2012 440 210
CARBON CDM Korea Ltd., Seoul/Seoul (Südkorea [Republik Korea]) 49 KRW 2012 10.143.764 8.470.994
CARBON Climate Protection GmbH, Langenlois/Niederösterreich (Österreich) 50 EUR 2012 ./. 108 469
CARBON Egypt Ltd., Kairo/Kairo (Ägypten) 49 EGP 2012 40.467 39.817
Carl Scholl GmbH, Köln 100 EUR 2013 401 42
Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen AG & Co. oHG, Gorleben 31 EUR 2012 680 172
Gemeinschaftswerk Hattingen GmbH, Essen (Ruhr) 52 1) EUR 2012 2.045 ./. 2.894
GfS Gesellschaft für Simulatorschulung mbH, Essen (Ruhr) rd. 30,73 EUR 2012 54 3
GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, Essen (Ruhr) 2) 28 EUR 2012 6.253 5.521
HM&A Verwaltungs GmbH i.L., Essen (Ruhr) 100 EUR 2012 3) 378 1
HOCHTEMPERATUR-KERNKRAFTWERK GmbH (HKG). Gemeinsames Europäisches Unternehmen, Hamm (Westf.) 31 EUR 2012 0 0
Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Lingen (Ems) 87,5 4) EUR 2013 432.269 - 5)
Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH, Gundremmingen 75 EUR 2013 84.184 8.343
Kernkraftwerk Lingen GmbH, Lingen (Ems) 100 EUR 2013 20.034 - 5)
KMG Kernbrennstoff-Management Gesellschaft mbH, Essen (Ruhr) 100 EUR 2013 696.225 - 5)
Kraftwerk Buer Betriebsgesellschaft mbH i.L., Gelsenkirchen 50 EUR 2012 6) 13 ./. 0
Kraftwerk Buer GbR, Gelsenkirchen 50 EUR 2012 5.113 0
Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Power AG und der E.ON Kernkraft GmbH, Lingen (Ems) 87,5 EUR 2013 144.433 657
KSG Kraftwerks-Simulator-Gesellschaft mbH, Essen (Ruhr) rd. 30,73 EUR 2012 538 26
Mátrai Erőmű Zártkörűen Működő Részvénytársaság, Visonta/Heves (Ungarn) rd. 50,92 HUF 2013 98.502.852 10.549.739
Mingas-Power GmbH, Essen (Ruhr) 40 EUR 2012 3.394 2.725
RD Hanau GmbH, Hanau 100 EUR 2012 0 0
RE GmbH, Köln 100 EUR 2013 12.463 - 5)
Restabwicklung SNR 300 GmbH, Essen (Ruhr) 100 EUR 2013 2.506.790 32.626
Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim (Erft) 100 EUR 2013 9.236 - 5)
RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Köln 100 EUR 2013 36.694 - 5)
RWE Australia Pty. Ltd., Brisbane/Queensland (Australien) 100 AUD 2013 7) 0 8) - 8)
RWE Power Benelux B.V., Hoofddorp/Nord-Holland (Niederlande) 100 EUR 2012 648 2
RWE Power Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Grevenbroich 100 EUR 2012 0 0
RWE Power Climate Protection GmbH, Essen (Ruhr) 100 EUR 2013 23 - 5)
RWE Power Zweite Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Grevenbroich 100 EUR 2012 24 1
Schluchseewerk Aktiengesellschaft, Laufenburg (Baden) 50 EUR 2012 59.339 2.809
Société Electrique de l'Our S.A., Luxemburg/Luxemburg (Luxemburg) 2) rd. 40,31 EUR 2012 11.770 ./. 1.159
Versuchsatomkraftwerk Kahl GmbH, Karlstein am Main 80 EUR 2012 542 31
Wohnungsbaugesellschaft für das Rheinische Braunkohlenrevier GmbH, Köln 50 EUR 2012 47.225 1.547
Indirekte Beteiligungen
Agenzia Carboni S.R.L., Genua/Ligurien (Italien) 100 EUR 2012 408 11
Kieswerk Kaarst GmbH & Co. KG, Bergheim (Erft) 51 EUR 2012 668 70
Kieswerk Kaarst Verwaltungs GmbH, Bergheim (Erft) 51 EUR 2012 28 0
KÜCKHOVENER Deponiebetrieb GmbH & Co. KG, Bergheim (Erft) 50 EUR 2012 39 ./. 9
KÜCKHOVENER Deponiebetrieb Verwaltungs-GmbH, Bergheim (Erft) 50 EUR 2012 37 2
Mátrai Erőmű Központi Karbantartó KFT, Visonta/Heves (Ungarn) 100 HUF 2012 880.996 105.615
MIROS Mineralische Rohstoffe, GmbH i.L., Bergheim (Erft) 100 EUR 2012/13 0 ./. 10
Ningxia Antai New Energy Resources Joint Stock Co., Ltd., Yinchuan/Ningxia (China) 25 CNY 2012 185.159 47.728
Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln 100 EUR 2013 63.316 - 5)
RKH Rheinkies Hitdorf GmbH & Co. KG i.L., Bergheim (Erft) rd. 33,33 EUR 2013 9) 329 12
RKH Rheinkies Hitdorf Verwaltungs GmbH i.L., Bergheim (Erft) rd. 33,33 EUR 2013 9) 43 ./. 0
ROTARY-MATRA Kutfuró és Karbantartó KFT, Visonta/Heves (Ungarn) 100 HUF 2012 240.323 8.420
RSB LOGISTIC GMBH, Köln 100 EUR 2013 19.304 - 5)
RWE Power Climate Protection China GmbH, Essen (Ruhr) 100 EUR 2013 25 - 5)
RWE Power Climate Protection Clean Energy Technology (Beijing) Co., Ltd., Beijing (China) 100 CNY 2012 15.035 512
RWE Power Climate Protection Southeast Asia Co., Ltd., Bangkok/Bangkok (Thailand) 100 THB 2012 2.134 1.144
TCP Petcoke Corporation, Dover/Delaware (USA) 2) 50 USD 2012 23.020 18.485
URANIT GmbH, Jülich 50 EUR 2012 73.683 62.650

Währungskurse 2013

Südkorea (Republik Korea):

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = KRW 1.450,93 bzw. (invers) KRW 1,00 = EUR 0,00069

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = KRW 1.456,23833 bzw. (invers) KRW 1,00 = EUR 0,00069

Ägypten:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = EGP 9,5661 bzw. (invers) EGP 1,00 = EUR 0,10454

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = EGP 9,17664 bzw. (invers) EGP 1,00 = EUR 0,10897

Ungarn:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = HUF 297,04 bzw. (invers) HUF 1,00 = EUR 0,00337

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = HUF 297,93333 bzw. (invers) HUF 1,00 = EUR 0,00336

Australien:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = AUD 1,5423 bzw. (invers) AUD 1,00 = EUR 0,64838

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = AUD 1,39356 bzw. (invers) AUD 1,00 = EUR 0,71759

China:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = CNY 8,3491 bzw. (invers) CNY 1,00 = EUR 0,11977

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = CNY 8,17328 bzw. (invers) CNY 1,00 = EUR 0,12235

Thailand:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = THB 45,178 bzw. (invers) THB 1,00 = EUR 0,02213

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = THB 41,08033 bzw. (invers) THB 1,00 = EUR 0,02434

USA:

Devisenkassamittelkurs Stichtag 31.12.2013: EUR 1,00 = USD 1,3791 bzw. (invers) USD 1,00 = EUR 0,72511

Devisenkassamittelkurs Durchschnitt 2013: EUR 1,00 = USD 1,33083 bzw. (invers) USD 1,00 = EUR 0,75141

Fußnoten

1) Beteiligungsanteil = 52 %, Stimmrechtsanteil < 50 % - daher kein Verbundenes Unternehmen

2) Auf der Basis eines konsolidierten Jahresabschlusses

3) Letztes Rumpf-Geschäftsjahr 2012: 01.01.2012 - 12.10.2012 (Liquidationsschluss-Bilanz 2012 per 12.10.2012)

4) Direkte und indirekte Beteiligung zu insgesamt (durchgerechnet) 87,5 %

5) Ergebnisabführungsvertrag

6) Letztes Rumpf-Geschäftsjahr 2012: 01.01.2012 - 31.05.2012 (Liquidationsschluss-Bilanz 2012 per 31.05.2012)

7) 1. Rumpf-Geschäftsjahr 2013: 06.1 1.2013 - 31.12.2013

8) Neugründung/Erwerb - Jahresabschluss liegt noch nicht vor; angegebenes Eigenkapital betrifft das Stammkapital

9) Letztes Rumpf-Geschäftsjahr 2013: 01.01.2013 - 30.09.2013 (Liquidationsschluss-Bilanz 2013 per 30.09.2013)