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RENK Group AG Audit Report / Information 2023

Oct 9, 2025

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Audit Report / Information

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Publication

RENK Group AG

Augsburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

1 Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein Jahr voller positiver, aber auch herausfordernden Entwicklungen liegt hinter uns. Erlauben Sie uns aus Sicht des Aufsichtsrats eine Beobachtung vorweg: RENK hat sich in dieser Zeit weiterentwickelt, man kann sagen, teilweise neu erfunden. Vor allem aber haben alle RENKlerinnen und RENKler gezeigt, dass Qualität und Leidenschaft zum Erfolg führen.

Das Geschäftsjahr 2023 war (geo-)politisch vor allem durch die zunehmenden Konfliktherde geprägt. Diese andauernde Unsicherheit und aufeinanderfolgenden Krisen prägen die Rahmenbedingungen, in denen RENK als Partner für sichere, innovative und nachhaltige Mobilitäts- und Antriebslösungen operiert.

Inmitten dieses Umfelds konnte RENK im Jahr 2023 sein 150-jähriges Bestehen feiern und zugleich Umsatzwachstum und einen starken Auftragseingang verbuchen. Für RENK als Unternehmen war das Geschäftsjahr 2023 darüber hinaus geprägt durch die anhaltende Transformation und die Vorbereitung für den Börsengang der RENK Group AG.

Und nun kurz zu den Formalien: Die RENK Group AG ist durch Formwechsel mit Gesellschafterbeschluss vom 12. September 2023 und Eintragung im Handelsregister am 13. September 2023 aus der im Jahr 2020 gegründeten RENK Holding GmbH (Amtsgericht Augsburg HRB 37339) hervorgegangen. Die ursprünglich für den 5. Oktober 2023 geplante Erstnotierung der Aktien der RENK Group AG an der Frankfurter Wertpapierbörse war aufgrund eines eingetrübten Marktumfeldes verschoben worden. Das Unternehmen blieb aber weiterhin auf den Kapitalmarkt vorbereitet. Am 7. Februar 2024 erfolgte die Erstnotierung der Aktien der RENK Group AG an der Frankfurter Wertpapierbörse.

In Vorbereitung des Formwechsels und des Börsengangs erfolgte im August 2023 die erstmalige Bestellung eines Aufsichtsrats bei der RENK Holding GmbH, der heutigen RENK Group AG: Dabei wurde die Bestellung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter durch Gesellschafterbeschluss vom 9. August 2023 bewirkt. Die Vertreterin und die Vertreter der Arbeitnehmer wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 23. August 2023 bestellt. Der auf diese Weise bei der RENK Holding GmbH bestellte Aufsichtsrat bestand in Folge des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft bei der RENK Group AG gemäß § 203 S. 1 UmwG unverändert fort.

1.1 Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat der RENK Group AG hat seit seiner Konstituierung die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft und des Konzerns, einschließlich des Börsengangs. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verlief jederzeit offen und vertrauensvoll. Der Aufsichtsrat hat die aus seiner Sicht erforderlichen Informationen erhalten, um den Vorstand zu beraten und seine Tätigkeit entsprechend der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsablaufes von den Planungen wurden mit dem Aufsichtsrat ausführlich besprochen.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Strategie, Finanzierungssituation, Risiko und Compliance der Gesellschaft informiert und intensiv ausgetauscht. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets in Kenntnis über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Geschäftsentwicklung und die Rentabilität der Gesellschaft, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance einschließlich der Lage des Konzerns.

1.2 Corporate Governance und Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berücksichtigt die Grundsätze und Regelungen zur Corporate Governance im Unternehmen, insbesondere die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), und verfolgt regelmäßig deren Weiterentwicklung.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang durch personelle und finanzielle Ressourcen, um den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Einführung in ihr Amt zu erleichtern und diejenige Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist. Insbesondere wurde im Geschäftsjahr 2023 für die Prüfungsausschussmitglieder ein Teach-In zum Themenkomplex der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbes. zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD inkl. EU-Taxonomie), durchgeführt.

1.3 Beratungen und Beschlüsse im Aufsichtsratsplenum

Der Aufsichtsrat der RENK Group AG (damals noch als RENK Holding GmbH firmierend) wurde im August 2023 bestellt. Insgesamt fanden seit Konstituierung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 vier Sitzungen des Aufsichtsrats der RENK Holding GmbH bzw. der RENK Group AG statt.

Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats fand am 1. September 2023 statt. In dieser Sitzung wurden insbesondere die Mitglieder des Vermittlungsausschusses gem. § 27 Abs. 3 MitbestG gewählt und der Aufsichtsrat gab sich eine erste Geschäftsordnung, welche in den folgenden Sitzungen weiter angepasst wurde. Außerdem wurden Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG festgelegt.

Die Vorbereitung des Formwechsels sowie des Börsengangs einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen und Entscheidungen war eines der Schwerpunktthemen in der Arbeit des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr, insbesondere in den Sitzungen vom 12. und 21. September 2023. Der Aufsichtsrat hat sich insoweit vor allem mit den Anforderungen in Bezug auf die Corporate Governance der RENK Group AG als künftig börsennotiertem Unternehmen beschäftigt. Unter anderem bestellte er die Mitglieder des Nominierungs- und Prüfungsausschusses und beschloss entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex ein Kompetenzprofil und konkrete Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Weiterhin bestellte er neben den Vorstandsmitgliedern der RENK Group AG den Arbeitsdirektor gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Mitbestimmungsgesetz, stimmte den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder zu, erließ eine Geschäftsordnung für den Vorstand und legte ein Vergütungssystem für den Vorstand nach §§ 87, 87a AktG fest. Darüber hinaus beschlossen die Aufsichtsratsmitglieder den Gründungsprüfungsbericht hinsichtlich des Formwechsels der RENK Holding GmbH in die RENK Group AG. Weiterhin wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 19. Dezember 2023 der Personalausschuss implementiert und die Zielwerte zu den Tantiemen der Vorstandsmitglieder festgelegt.

Der Vorstand berichtete in den Sitzungen des Aufsichtsrats am 21. September 2023 und am 19. Dezember 2023 jeweils über die aktuelle Geschäftslage und -entwicklung, die Auftragslage, den Status der wesentlichen Aufträge und M&A-Aktivitäten sowie Governance- und Compliance-Themen, insbesondere hinsichtlich Risikomanagement, Export Kontrollsystem, Datenschutz und Compliance-Schulungen und -Vorfällen. Dazu wurden die unterjährigen Finanzinformationen, insbesondere der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2023, erörtert. Nachdem der Vorstand in der Sitzung am 21. September 2023 zu (Re-) Finanzierungsfragen ausgeführt hatte, stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss der Finanzierungsdokumente zu. In der Sitzung am 19. Dezember 2023 wurde die Freigabe des Business Plans der RENK Group AG beschlossen.

Die Mitglieder des Vorstands haben teilweise an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Insbesondere während Beratungen und Beschlussfassungen über die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie den Abschluss der Vorstandsdienstverträge und die Zielwerte der Vorstandstantiemen waren Mitglieder des Vorstands nicht anwesend.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands zu Maßnahmen, die laut Satzung, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Neben den bereits erläuterten Einzelmaßnahmen sind im vergangenen Geschäftsjahr in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte keine weiteren Vorgänge zu berichten.

1.4 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 vier dauerhafte Ausschüsse, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss und den Personalausschuss eingerichtet. Diese bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Plenum zu behandeln sind, vor. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen sind Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die entsprechenden Ausschüsse übertragen worden.

Der Prüfungsausschuss hielt zwei Sitzungen ab. Daran nahmen auch die Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung sowie Vertreter der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“ beziehungsweise der „Abschlussprüfer“) teil. In seiner konstituierenden Sitzung als Prüfungsausschuss der RENK Group AG am 21. September 2023 stimmte sich der Prüfungsausschuss insbesondere über die weitere Planung und die Schwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2023 ab und fasste darüber Beschluss. Mit Blick auf die Vorschriften für börsennotierte Aktiengesellschaften, denen die Gesellschaft ab Stellung des Zulassungsantrags an der Börse unterliegt, beschloss der Prüfungsausschuss eine Ergänzung des Prüfungsauftrags für PwC. Weiterhin wurde ein Bericht zur Kapitalmarktfähigkeit erstattet. Sowohl in der Sitzung am 21. September 2023 als auch in der Sitzung am 18. Dezember 2023 wurden die unterjährigen Finanzinformationen, insbesondere anhand des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2023, erläutert und Berichte zu Compliance erstattet. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 18. Dezember 2023 erfolgten darüber hinaus eine Vorstellung der neuen Organisation der Finanzabteilung, Informationen zu Anforderungen und Ausgestaltung der Finanzberichterstattung für das Jahr 2023 und zum Status der Jahresabschlussprüfung 2023 und eine Berichterstattung der Internen Revision. Weiterhin wurden in dieser Sitzung der aktuelle Status und die Planung zum Risikomanagementsystem und dem Internen Kontrollsystem sowie der CSRD Implementierungsplan und der Umsetzungsplan zur EU Taxonomie erläutert und den Ausschussmitgliedern ein Teach-in zum Thema CSRD gegeben.

Die Ausschussvorsitzende hat in den Plenumssitzungen am 21. September 2023 und am 19. Dezember 2023 über die Arbeit des Prüfungsausschusses berichtet.

Der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss und der Personalausschuss hielten im Geschäftsjahr 2023 keine Sitzungen ab.

1.5 Teilnahme an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Nachfolgend finden sich Informationen zur Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats sowie der Ausschüsse, die in dem Zeitraum seit dem Beschluss zum Formwechsel am 12. September 2023 getagt haben:

Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen

Aufsichtsratsplenum Prüfungsausschuss
(Sitzungsanzahl/ Teilnahme in %) Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- ---
Claus von Hermann
Vorsitzender des Aufsichtsrats 3/3 100 - -
Klaus Refle*
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 3/3 100 2/2 100
Swantje Conrad 3/3 100 2/2 100
Sascha Dudzik* 3/3 100 2/2 100
Cécile Dutheil 3/3 100 - -
Lothar Evers* 2/3 66,67 - -
Adela Lieb* 3/3 100 - -
Dr. Rainer Martens 3/3 100 - -
Johannes Meier 3/3 100 2/2 100
Horst Ott* 2/3 66,67 - -
Mario Sommer* 3/3 100 - -
Klaus Stahlmann 2/3 66,67 - -
Nominierungsausschuss Vermittlungsusschuss Personalausschuss
(Sitzungsanzahl/ Teilnahme in %) Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- ---
Claus von Hermann - - -
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Klaus Refle* - - -
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Swantje Conrad - - -
Sascha Dudzik* - - -
Cécile Dutheil - - -
Lothar Evers* - - -
Adela Lieb* - - -
Dr. Rainer Martens - - -
Johannes Meier - - -
Horst Ott* - - -
Mario Sommer* - - -
Klaus Stahlmann - - -

Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat vor der Fassung des Formwechselbeschlusses durch die Gesellschafterin am 1. September 2023 eine Sitzung als Aufsichtsrat der damaligen RENK Holding GmbH ab. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 12. September 2023 waren Herr Evers und Herr Stahlmann, in der Sitzung vom 21. September war Herr Ott entschuldigt. Die abwesenden Mitglieder haben jeweils im Vorfeld Stimmbotschaften zwecks Teilnahme an den Beschlussfassungen abgegeben. Im Übrigen waren im Geschäftsjahr 2023 stets alle amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse anwesend.

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz somit im vergangenen Geschäftsjahr bezogen auf den Zeitraum nach dem Beschluss zum Formwechsel durchschnittlich bei 91,67 % und bei den Sitzungen der Ausschüsse ausnahmslos bei 100 %. Im Berichtsjahr nahm kein Aufsichtsratsmitglied nur an der Hälfte oder weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, dem das Mitglied angehört, teil.

Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums und der Ausschüsse haben im Rahmen von Sitzungen in vorwiegend virtueller Form stattgefunden. Die Sitzungen des Aufsichtsrats am 01. September 2023, 12. September 2023 und 21. September 2023 fanden als Videokonferenzen statt. Die Sitzung des Aufsichtsratsplenums vom 19. Dezember 2023 als Präsenzsitzung statt, wobei ein Gast virtuell zugeschaltet war.

Im laufenden Geschäftsjahr 2024 haben am 21. Februar 2024 eine außerordentliche sowie am 26. März 2024 eine ordentliche Sitzung des Aufsichtsratsplenums und am 25. März 2024 eine ordentliche Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden.

1.6 Interessenkonflikte im Aufsichtsrat

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht angezeigt worden.

1.7 Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

In der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand gab es im vergangenen Geschäftsjahr folgende Veränderungen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der RENK Holding GmbH vom 2. Juni 2023 wurde jeweils mit sofortiger Wirkung die Bestellung von Herrn Niklas Beyes als Geschäftsführer widerrufen und Herr Christian Schulz zum Geschäftsführer bestellt. Die Änderungen erfolgten damit vor der Konstituierung des Aufsichtsrats und dem Wirksamwerden des Formwechsels.

Im Aufsichtsrat gab es im vergangenen Geschäftsjahr keine Veränderungen.

1.8 Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der RENK Holding GmbH vom 12. September 2023 gemäß § 197 S. 1 UmwG i. V. m. § 30 Abs. 1 S. 1 AktG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. PwC mit Holger Graßnick und Dario Nikolic als verantwortliche Wirtschafsprüfer und Holger Graßnick als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer und Partner prüfte den Jahresabschluss der RENK Holding GmbH sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht erstmals im Geschäftsjahr 2022 nach § 317 HGB. In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der RENK Holding GmbH von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) geprüft. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich auch mit den zwischenzeitlich veröffentlichten Nachtragsprüfungen für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Der Vorstand der RENK Group AG hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der RENK Group AG für das Geschäftsjahr 2023 aufgestellt.

PwC hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der RENK Group AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 25. März 2024 versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards, International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Abschlussprüfer hat die Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Die genannten Unterlagen sind vom Vorstand rechtzeitig an uns verteilt worden. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 25. März 2024 intensiv behandelt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, umfassend behandelt. In dieser Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss mit dem Vorstand erläutert und Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung dargestellt.

Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der RENK Group AG und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der RENK Gruppe gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses der RENK Group AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 30.000 Tsd. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und die Dividendenzahlung aus der Kapitalrücklage nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten. Diesen Vorschlag hält der Aufsichtsrat für angemessen und hat ihm daher zugestimmt.

RENK war für 2023 noch nicht verpflichtet, nach § 315b HGB über nichtfinanzielle Kennzahlen zu berichten. Dennoch wurde ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde im Auftrag des Vorstands der RENK Group AG von PwC zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance) geprüft und mit einer entsprechenden Prüfungserklärung versehen und ist auf der Homepage der Gesellschaft abrufbar. Der Aufsichtsrat hat zudem den Nachhaltigkeitsbericht zur Kenntnis genommen.

1.9 Prüfung des Berichts des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand der RENK Group AG erstellte einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum 13. September bis 31. Dezember 2023 gemäß § 312 AktG und legte diesen dem Aufsichtsrat fristgerecht zur Prüfung nach § 314 AktG vor. Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, erteilte der Abschlussprüfer nach § 313 Abs. 3 AktG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1.) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2.) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3.) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen geprüft. Diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wird zugestimmt.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 lautet wörtlich wie folgt:

Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk

Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

München, den 25. März 2024

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

1.10 Dank an Vorstand und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren tatkräftigen Einsatz, ihr großes Engagement, ihre erfolgreiche Arbeit und ganz besonders für ihren Beitrag zur Vorbereitung des Börsengangs der RENK Group AG. Sie haben zu einem für RENK geschäftlich sehr erfolgreichen Jahr maßgeblich beigetragen.

Augsburg, 26. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Claus von Hermann, Vorsitzender