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RENK Group AG — Annual Report 2023
Jun 26, 2024
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Annual Report
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Publication
RENK Group AG
Augsburg
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
A. Zusammengefasster Lagebericht
1. Geschäftsbeschreibung
1.1 Organisations- und Berichtsstruktur
Der RENK Konzern (im Folgenden auch RENK genannt) umfasst die RENK Group AG und ihre Tochterunternehmen. Die RENK Group AG mit Sitz in Augsburg (Deutschland) ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregister-Nr. HRB 39189 eingetragen. Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 13. September 2023 durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Gesellschaft fungiert als Holding im RENK Konzern. Nach der Verschiebung des ursprünglich im Oktober 2023 geplanten Börsenganges erfolgte dieser am 07. Februar 2024 an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die RENK Group AG hält als oberste deutsche Gesellschaft indirekt über die RENK FinCo GmbH, Augsburg, alle Anteile an den operativ tätigen RENK Gesellschaften mit der RENK GmbH, Augsburg, an deren Spitze.
Im Einklang mit dem Aktiengesetz ist der Vorstand der RENK Group AG das Organ mit der Gesamtverantwortung für die operative Führung des Geschäfts. Die Überwachung der Geschäftsentwicklung und des Vorstands obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.
RENK versteht sich als einer der wesentlichen Anbieter von Antriebstechnik für unterschiedlichste Anwendungsbereiche mit weltweiter Ausrichtung. Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“), der Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Indien.
Im Geschäftsjahr 2023 betreibt RENK die Geschäftsaktivitäten in den drei Segmenten Vehicle Mobility Solutions (VMS), Marine & Industry (M&I) und Slide Bearings (SB).
Im Berichtsjahr waren 13,4 % unserer Belegschaft weiblich. Auf der Ebene der Führungspositionen belief sich die Frauenquote auf 11,9 % und innerhalb des Aufsichtsrats auf 25 %. Auf Vorstandsebene beträgt der Frauenanteil derzeit 50 %. Zur Steigerung der Frauenquote auf darunter liegenden Führungsebenen hat sich RENK das Ziel gesetzt, im Geschäftsjahr 2025 eine Zielgröße von 16 % und für 2030 von 20 % zu erreichen. Hierfür berücksichtigen wir vor allem interne weibliche Nachwuchskräfte bei der Nachfolgeplanung. Außerdem soll sichergestellt werden, dass bei jeder Besetzung einer Führungsposition mindestens eine Frau bei gleicher Qualifikation in der Endauswahl vertreten ist. Damit sich die Zahl an Bewerbungen weiblicher Talente erhöht, werden diese durch einen geschlechtsneutralen Ansatz und eine strategische Karriereentwicklung gezielt angesprochen, als Mitarbeiter gewonnen und weiterentwickelt.
Zusätzlich zur Geschlechterdiversität will RENK auf den Anteil an Führungskräften ausländischer Herkunft achten und diesen erhöhen. Damit dies gelingt, soll der gesamte Bewerbungsprozess einem globalen Ansatz folgen. Die Stellenanzeigen für alle Standorte werden in englischer Sprache erstellt und die Veröffentlichung erfolgt über internationale Plattformen. Darüber hinaus werden zunehmend global tätige Personalberater beauftragt, um die ideale Besetzung zu finden.
1.2 Geschäftsmodell
RENK hat sich zum Ziel gesetzt, auch künftig seine technologisch führende Position in den für RENK wichtigen Bereichen zu erhalten bzw. auszubauen und profitabel zu wachsen. Tragende Säulen dieser Strategie sind der weitere Ausbau der Internationalisierung, nachhaltige Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, operative Exzellenz in allen Feldern sowie kontinuierliche Innovationsfähigkeit.
Der RENK Konzern ist in drei Segmente aufgeteilt. Diese orientieren sich an einer Produkt- bzw. Markt-/Kunden-Struktur und haben einen Segmentverantwortlichen mit voller Geschäftsverantwortung, welcher mittelbar an den Vorstand der RENK Group AG berichtet. Der Vorstand der RENK Group AG war als Hauptentscheidungsträger im Geschäftsjahr 2023 personenidentisch mit der Geschäftsführung der RENK GmbH.
Vehicle Mobility Solutions (VMS)
Neben Getrieben für militärische Fahrzeuge umfasst unser Produktportfolio in diesem Segment Motoren, Federungssysteme, Seitenvorgelege und elektrische Komponenten für militärische Fahrzeuge. Über unser VMS Segment liefern wir Antriebstechnologien für militärische Ketten- und Radfahrzeuge an über 70 Streitkräfte weltweit, mit einem starken Fokus auf die Europäische Union („EU“), Mitgliedsstaaten des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses der North Atlantic Treaty Organization („NATO“), NATO-gleichgestellten und anderen verbündeten Ländern wie z.B. Südkorea, Indien und Israel. Darüber hinaus sind wir ein führender Hersteller von Prüfsystemen (z.B. für Belastungs-, Drehmoment- und Lebensdauerüberprüfungen) in verschiedenen Industrie- und Verteidigungsanwendungen. Wir bieten unseren Kunden schlüsselfertige Prüfsysteme zur Unterstützung ihrer jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie ihrer Produktions- und Qualitätssicherungsprozesse an, beispielsweise in der Automobil-, Bahn-, Luftfahrt-, Wind- und Militärfahrzeugindustrie.
Marine & Industry (M&I)
Unser M&I Segment ist Technologieführer für Antriebs- und Kupplungslösungen für Seestreitkräfte, die kommerzielle Schifffahrt und Industrieanwendungen. In der Schifffahrt werden unsere Produkte insbesondere in Kampfschiffen wie Fregatten und Korvetten für Marinekunden sowie in Schnellfähren, Frachtern und Superyachten für zivile Kunden eingesetzt. Unsere Schiffsgetriebe für Marineschiffe werden von mehr als 40 Seestreitkräften weltweit eingesetzt. Im Industriesektor gehören Unternehmen aus den Bereichen der Kunststoff-, Stahl- und Zementproduktion zu unseren Kunden, ebenso wie Unternehmen aus den Bereichen Öl und Gas, Wasserstoff, CO2 -Abscheidung, Verwendung und Einlagerung (carbon capture, utilization and storage) und aus dem Bereich der industriellen Wärmepumpen sowie aus der Energieerzeugungsbranche. Unser M&I Segment bedient Märkte auf der ganzen Welt, wie z.B. Deutschland, Europa, die Vereinigten Staaten von Amerika, Südamerika, der Nahe Osten und die Region Asien/Pazifik. Unser globales Netzwerk von Vertriebs- und Servicezentren ermöglicht es uns, Kunden in aller Welt schnell vor Ort zu unterstützen. Unsere maßgeschneiderten Lösungen erlauben es uns, den Kunden die Produkte bereitzustellen, die ihren speziellen Anforderungen entsprechen.
Slide Bearings (SB)
Unser SB Segment ist der globale Marktführer im Bereich standardisierter Gleitlager (E-Gleitlager) für elektrische Maschinen und hydrodynamisch geölter Standardgleitlager. Wir bieten Gleitlager für verschiedene industrielle Anwendungsbereiche großer elektrischer Antriebe an, auch für den Bereich der Energieerzeugung (sowohl konventionelle Energieerzeugung, als auch Energieerzeugung mit Wasser- und Windkraft sowie der nuklearen Energieerzeugung), sonstiger industrieller Anwendungsbereiche, sowie für Schiffe militärischer und ziviler Verwendung. Unsere Gleitlager werden zum Beispiel für Elektromotoren, Generatoren, Pumpen, Gebläse, Wasserturbinen und Förderbänder verwendet. In diesem Segment bieten wir innovative Produkte wie z.B. komplexe Spezialgleitlager an. Wir verfügen über Montage-, Wartungs-, Reparatur- und Betriebszentren in mehreren Regionen weltweit, sowie über ein globales Netzwerk von Vertretern und Partnern.
1.3 Forschung und Entwicklung (FuE)
Im Geschäftsjahr 2023 beliefen sich unsere eigenfinanzierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 21,9 Mio. € (2022: 18,3 Mio. €). Die daraus resultierende FuE-Intensität (Verhältnis FuE-Aufwendungen zu Umsatzerlöse) betrug 2,4 % (2022: 2,2 %). Zum 31. Dezember 2023 hielt RENK in seinen fortgeführten Aktivitäten ca. 425 Einzelpatente und Gebrauchsmuster (2022: rund 437 Einzelpatente und Gebrauchsmuster). Darüber hinaus ist RENK Inhaber von etwa 68 (2022: 68) eingetragenen Marken.
Forschung- und Entwicklungsaktivitäten sind im RENK Konzern von großer Bedeutung, um die technologisch führende Position zu erhalten und auszubauen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Universitäten, Forschungsinstituten und Industriepartnern zusammen, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Kontinuierliche Investitionen in FuE sind entscheidend für die Bereitstellung innovativer Lösungen für unsere Kunden. Einen Fokus unserer FuE Aktivitäten stellen insbesondere technologische Trends und Anforderungen unserer Kunden in Bezug auf unbemannte Fahrzeuge und Schiffe dar.
Im Bereich der Hybridisierung investieren wir in die Entwicklung innovativer elektrischer und hybrider Antriebssysteme für militärische Fahrzeuge und Schiffsanwendungen. Unsere Lösungen zielen darauf ab, Emissionen zu reduzieren und die Kraftstoffeffizienz zu verbessern.
Um der steigenden Nachfrage nach digitalen Lösungen zur Nutzung von Produkt- und Wartungsdaten zur Optimierung von Engineering- und Produktionsprozessen gerecht zu werden, haben wir digitale Lösungen entwickelt, die Kunden in Schifffahrt und Industrie einen einfachen Zugang zu technischen Dokumenten, Ersatzteilen und Serviceinformationen bieten.
Außerdem haben wir Industrie 4.0-Lösungen wie Maschinendatenerfassungssysteme und Big Data Analytics implementiert, um Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Für die Bereitstellung digitaler Daten sind Sensoren notwendig, um solche Daten erheben und sammeln zu können. Wir arbeiten an intelligenten Sensoren, um die Daten sodann mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) gestützter Software zu analysieren und zu interpretieren.
Um die Energiewende zu unterstützen, entwickeln wir außerdem Komponenten und Systeme für den Bereich „Green Energy“.
2. Finanzielles Steuerungssystem
2.1 Financial Framework
RENK plant und steuert im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses. Die einmal jährlich erstellte Mittelfristplanung mit einem Zeithorizont von drei Jahren ist Ausgangspunkt für die Steuerung des RENK Konzerns. Sie bildet den Kern der operativen Planung. Hieraus leiten wir eine Produkt- und Programm-/Projektplanung je Segment ab, welche in die finanzielle Mittelfristplanung einfließt. Diese umfasst die Planung von Investitionen als Vorleistung für die zukünftigen Produkt- und Handlungsalternativen sowie eine Ertrags- und Finanzplanung.
Das erste Planjahr der Mittelfristplanung wird auf Monatsbasis erstellt und repräsentiert das Budget von RENK. Der unterjährige Zielerreichungsgrad wird laufend überwacht und der operativen Steuerung zugrunde gelegt. Dabei kommen Soll-/Ist- und Vorjahresvergleiche, Abweichungsanalysen sowie - wenn erforderlich und möglich - Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Zielsetzungen zum Einsatz. Für das laufende Geschäftsjahr werden revolvierend Vorschauen erstellt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der sich aktuell ergebenden Risiken und Chancen. Im Mittelpunkt der unterjährigen Steuerung stehen somit laufende Anpassungen an die internen und externen Gegebenheiten, um die budgetierten Ziele zu erreichen.
Das finanzielle Steuerungssystem von RENK basiert auf Steuerungskennzahlen (Performance indicators, PIs). Die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen (Key performance indicators, KPIs) werden für das folgende Geschäftsjahr prognostiziert und die Zielerreichungsgrade im Verhältnis zu vorhergehenden Prognosen analysiert. Darüber hinaus setzt sich die RENK-Gruppe mittelfristige Ziele, die über den Zeitraum der Mittelfristplanung erreicht werden sollen. Zur Prognose der KPIs siehe Kapitel 7 Bericht über die voraussichtliche Entwicklung.
Wachstum, Profitabilität und Liquidität stellen die wesentlichen Faktoren dar, die das strategische Zielbild von RENK bestimmen und durch Steuerungskennzahlen operationalisiert werden. Diese repräsentieren teilweise Messgrößen für die variable Vergütung des Managements.
Einzelne Steuerungskennzahlen sind als alternative Leistungskennzahlen (Alternative performance measures, APMs) zu charakterisieren, die nicht durch die IFRS definiert werden und damit nicht originärer Informationsbestandteil eines IFRS-Abschlusses sind. Die Verwendung von APMs und deren Berichterstattung folgt der Auffassung von RENK, den Stakeholdern hierdurch zusätzliche und entscheidungserhebliche Informationen zu vermitteln. Aufgrund des unternehmensindividuellen Zuschnitts sind diese potenziell nicht mit APMs anderer Unternehmen vergleichbar.
Neben den anschließend beschriebenen Leistungsindikatoren hat RENK im Vorjahr den Cashflow aus operativer Tätigkeit (operativer Cashflow), das operative Ergebnis, die operative Rendite sowie den Auftragseingang als bedeutsamste Steuerungsgrößen eingestuft. Als Folge der Ausrichtung auf den Kapitalmarkt wurde das interne Berichtswesen im Geschäftsjahr 2023 neu ausgerichtet und an das im Folgenden wiedergegebene Financial Framework angepasst.
2.2 Wachstum
Das Wachstum des RENK Konzerns wird gemessen, gesteuert und überwacht anhand der Entwicklung der Umsatzerlöse (KPI), des Auftragsbestands (PI/APM) und des Auftragseingangs (PI/APM). Der Auftragseingang (Order intake) entspricht dem Zugang von verbindlichen Kundenverträgen innerhalb der Berichtsperiode, bemessen nach dem Transaktionspreis, wie dieser den Kundenverträgen nach Maßgabe der Bilanzierungsregeln des IFRS 15 zugrunde zu legen ist. Die Entwicklung dieses Leistungsindikators ist eine Messgröße der variablen Managementvergütung.
Der Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahrs (Fixed order backlog) ermittelt sich aus dem Auftragsbestand des Vorjahrs zuzüglich des laufenden Auftragseingangs und abzüglich der im laufenden Geschäftsjahr realisierten Umsatzerlöse. Zum Auftragsgesamtbestand (Total order backlog) zählt RENK seit dem Geschäftsjahr 2023 neben Aufträgen aus verbindlichen Kundenverträgen zusätzlich die mittels Rahmenverträgen mit Kunden vereinbarten, jedoch noch nicht durch Kundenbestellungen oder -abrufe konkretisierten Aufträge (Frame order backlog) sowie prospektive Auftragsbestände (Soft order backlog), die aus Erfahrungen der Vergangenheit, Kundenabhängigkeiten aufgrund von Produktspezifität und öffentlich zugänglichen Informationen abgeleitet werden. Die hierbei zugrunde gelegte Vorausschau umfasst die Laufzeit von Rahmenverträgen und bei prospektiven Auftragsbeständen ohne verbindliche Vertragsgrundlage einen Zeitraum von maximal vier Geschäftsjahren nach dem Abschlussstichtag.
2.3 Profitabilität
Die bereinigte EBIT-Marge (Adjusted EBIT margin) (KPI/APM) stellt die zentrale Bezugsgröße für die Profitabilität von RENK dar. Zur Ermittlung wird der Jahreserfolg vor Berücksichtigung des Finanzergebnisses und der Ertragsteuern (Earnings before interest and taxes, EBIT) (PI/APM) um Sondereffekte adjustiert und in Relation zu den Umsatzerlösen gesetzt. Die Rückrechnungen um das Finanzergebnis und Ertragsteuern dienen der Neutralisierung unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten und international uneinheitlicher Besteuerungssysteme und damit dem zwischenbetrieblichen Vergleich. Durch die Bereinigung um Sondereffekte verfolgt RENK die Absicht, den Informationsgehalt der APM auf die operative Geschäftstätigkeit zu fokussieren. Die Adjustierungen des Geschäftsjahres, zusammengefasst durch die Tabelle RENK Bereinigungen, umfassen Auswirkungen aus M&A-Aktivitäten einschließlich Kaufpreisallokationen, Kosten für die Vorbereitung des IPO der Gesellschaft, gezahlte Inflationsausgleichsprämien, Abfindungszahlungen und sonstige Effekte, die keinen Aussagegehalt für die Entwicklung der operativen Geschäftstätigkeit aufweisen.
Mittels des bereinigten Ergebnisses nach Steuern (Adjusted net income) (PI/APM) liefert RENK eine Indikation über das künftige Ausschüttungspotenzial. Hierfür wird der ausgewiesene Gewinn- oder Verlust des Geschäftsjahres analog zur Berechnung der bereinigten EBIT-Marge um Sondereffekte adjustiert, allerdings abzüglich des Ertragsteuereffekts auf die Summe der bereinigten Sondereffekte. Für die Ermittlung des Steuereffekts wird die Konzernsteuerquote verwendet. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis nach Steuern (PI) und das hierauf beruhende unverwässerte Ergebnis je Aktie (PI) sind für den RENK Konzern wesentliche Leistungskennzahlen, die die Attraktivität des Unternehmens auf dem Kapitalmarkt beeinflussen. Durch die Bezugnahme auf eine Erfolgsgröße einschließlich solcher Ergebnisbeiträge, die wir nicht bei der Steuerung und Überwachung der operativen Tätigkeit zugrunde legen, unterstreichen wir die Notwendigkeit, auch Sondereffekte in den Managementfokus zu rücken. Das bereinigte Ergebnis nach Steuern ist zudem eine Messgröße für die variable Managementvergütung.
Weiterhin beabsichtigt RENK, den ROCE (Return on capital employed) (ab 2025: KPI/APM) als Indikator für die Kapitalrentabilität des Konzerns zu etablieren. Zur Berechnung wird das bereinigte EBIT ins Verhältnis zum durchschnittlich gebundenen Kapital (Capital employed) des Geschäftsjahres gesetzt. Letzteres umfasst die gemittelten Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerte zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sowie das durchschnittliche Net Working Capital (NWC) (siehe Kapitel 6.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse).
2.4 Liquidität
Die Liquidität des RENK Konzerns wird entscheidend durch die Fähigkeit bestimmt, einen positiven Nettozahlungsmittelzufluss zu generieren. Hierfür verwenden wir den Free Cashflow (PI/APM) als Messgröße. Zur Berechnung werden dem EBIT die Abschreibungen, gezahlte Zinsen, gezahlte Ertragsteuern sowie Investitionsauszahlungen hinzugerechnet. Zunahmen des NWC (PI/APM) vermindern, eine Abnahme erhöht den Free Cashflow. Sonstige Überleitungspositionen umfassen die Veränderungen von Rückstellungen, soweit diese nicht dem NWC zurechenbar sind, und übrige zahlungswirksame und -unwirksame Effekte von nachrangiger Bedeutung.
Für RENK ist die Kapitaleffizienz und damit die Steuerung des NWC von zentraler Bedeutung. Dies ist definiert als die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und dem Vorratsvermögen, abzüglich der Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Schulden aus Kundenanzahlungen, die nicht den Vertragsverbindlichkeiten zuordenbar sind. Im Rahmen der Steuerung setzen wir den nominellen Wert des NWC in Beziehung zum Umsatz des Geschäftsjahrs (PI/APM).
Die Steuerung des langfristig gebundenen Kapitals trägt maßgeblich zur Effizienz der Gesamtkapitalbasis bei. RENK fokussiert sich hierbei auf die Investitionsauszahlungen in das Sach- und immaterielle Anlagevermögen, die zugleich Einfluss nehmen auf die Nettozahlungsmittelzuflüsse. Für Zwecke der Steuerung setzen wir die Investitionsauszahlungen ebenfalls in Beziehung zu den Umsatzerlösen des Geschäftsjahrs (PI/APM), um den inneren Zusammenhang zwischen Wertschöpfung und hierfür notwendiger, produktiver Kapitalbasis herauszustellen.
Für Zwecke der Liquiditätssteuerung fokussiert sich RENK derzeit zusätzlich auf die Nettoverschuldung (net debt) (PI/APM) des Konzerns. Als Messgröße der Schuldentragfähigkeit setzen wir die Nettoverschuldung in Relation zum bereinigten EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das Sach- und immaterielle Anlagevermögen (PI/APM). Die Nettoverschuldung ist definiert als Summe aus Anleihe- und Leasingverbindlichkeiten abzüglich des Finanzmittelfonds.
2.5 Sonstige Leistungsindikatoren
RENK setzt sich für nachhaltige Lösungen in seinen Segmenten ein, die zur Energieeffizienz von Mobilitätslösungen beitragen. Gleichzeitig richten wir unsere Geschäftsaktivitäten an sozialen und ökologischen Standards aus, was RENK durch seine Nachhaltigkeitsstrategie 2025 formalisiert und in wesentliche Handlungsfelder übersetzt. Die Etablierung quantitativer Leistungskennzahlen und die Ertüchtigung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung angesichts der Anforderungen der Bilanzrichtlinie (sog. Accounting Directive, Richtlinie 2013/34/EU) stehen im unmittelbaren Fokus. Die Umsetzung basiert auf der Grundlage eines Projektplans, dessen Entwicklung sich RENK als Ziel für das abgeschlossene Geschäftsjahr gesetzt hat. Zudem wurde der Ist-Zustand anhand von externen Nachhaltigkeits-Ratings erhoben. Die Etablierung eines Projektplans und die Durchführung eines Nachhaltigkeits-Ratings sind als Leistungsindikatoren (PI) zu charakterisieren und bildeten Kenngrößen für die Managementvergütung des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Für das Folgejahr besteht das Ziel darin, den Projektplan erfolgreich umzusetzen. Dies schließt die Entsprechung mit den maßgeblichen Rechtsnormen ein.
3. Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr
3.1 Gesamtaussage des Vorstands zur aktuellen wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand bewertet die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 überwiegend positiv. Entgegen den globalen Wirtschaftstrends konnte RENK einen erheblichen Auftragseingang verzeichnen, der von allen Segmenten getragen wurde. Die Auftragsabwicklung war zufriedenstellend und resultierte in Konzernumsatzerlösen, die innerhalb des Prognosekorridors liegen. Eine noch bessere Entwicklung wurde durch gestörte Lieferketten verhindert, was zu Produktionsstockungen führte. Zur Steigerung der operativen Resilienz wurde daher Vorsorge in Form erhöhter Vorratsbestände getroffen. Beide Effekte führten zu einer Relation von NWC zu Umsatzerlösen von 26,8 % und damit oberhalb der gesetzten Grenze von 22 %. Gleichwohl war eine ausgeweitete Vorratshaltung entscheidend für die Steigerung der Ausbringungsmenge und damit die Realisierung von Skaleneffekten sowie von Effizienzverbesserungen. Hierdurch konnte die bereinigte EBIT-Marge des Geschäftsjahres die selbstgesteckten Erwartungen erfüllen. Das Operative Ergebnis und die Operative Rendite, welche im Vorjahr noch zu den KPIs zählten, konnten die gesteckten Zielsetzungen trotz überaus positiver Entwicklung nicht erreichen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die Mehrbelastungen aus der Vorbereitung auf den Kapitalmarkt, Kosten für M&A-Aktivitäten, geleistete Inflationsausgleichsprämien sowie Abfindungszahlungen.
Der Erwerb von General Kinetics ermöglichte dem Konzern den Ausbau seiner Stellung im nordamerikanischen Absatzmarkt, der aufgrund der erheblichen Verteidigungsbudgets, insbesondere der USA, eine herausgehobene Stellung für RENK einnimmt. Die geleisteten sonstigen Sachinvestitionen in Relation zum Konzernumsatz lagen mit 3,0 % auf dem Niveau der gesetzten Obergrenze von 3 %. Die Nettoverschuldung lag zum Stichtag bei einem Wert von 2,4. Die Verringerung auf einen Wert unter 2,0 konnte damit nicht wie prognostiziert realisiert werden. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Verminderung des Finanzmittelfonds aufgrund der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens. Gleichzeitig verhinderten die gestörten Lieferketten, Produktionsstockungen und die Kapitalbindung aufgrund der erhöhten Vorratshaltung einen hinreichenden Zahlungsmittelzufluss in den Finanzmittelfonds. Diese Faktoren waren überdies entscheidend für die Free Cashflow-Entwicklung, die trotz zufriedenstellender Ergebnisentwicklung hinter dem Vorjahr zurückblieb.
| Prognoseabgleich 2023 in Mio. € |
Ausgangslage 2022 | Prognose für 2023 | Zielerreichung 2023 | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 849,0 | 900,0-1.000,0 | 925,5 | erfüllt |
| bereinigte EBIT-Marge | 17,0 % | 16 -18 % | 16,2 % | erfüllt |
| Auftragseingang | 986,6 | signifikanter Anstieg | 1.276,5 | erfüllt |
| Operative Rendite | 7,7% | signifikanter Anstieg | 9,6% | nicht erfüllt |
| Operatives Ergebnis | 65,2 | signifikanter Anstieg | 89,0 | nicht erfüllt |
| Operativer Cashflow | 110,7 | signifikanter Anstieg | n/a1) | n/a |
1) Definition des PI wurde in 2023 aufgrund der Kapitalmarkttranskation geändert, deshalb ist eine Beurteilung der Zielerreichung nicht mehr möglich.
3.2 Für den Geschäftsverlauf maßgebliche Entwicklungen und Ereignisse
Neben makroökonomischen Rahmenbedingungen sind für RENK die Trends in den militärischen und zivilen Endmärkten von entscheidender Bedeutung. Die volkswirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war durch eine Verlangsamung des globalen Wachstums gekennzeichnet. Nach Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) fiel das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf 3,1 % im Jahr 2023. Dieses Wachstumsniveau wird auch für das Jahr 2024 unterstellt. In entwickelten Volkswirtschaften war der Rückgang besonders ausgeprägt. Das Wachstum reduzierte sich von 2,6 % im Jahr 2022 deutlich auf 1,6 % im Jahr 2023 und soll sich im Jahr 2024 bei einem prognostizierten Wachstum von 1,5 % einer Bodenbildung annähern. Schwellen- und Entwicklungsländer verzeichneten demgegenüber eine Seitwärtsbewegung auf dem Niveau von 4,1 % in den Jahren 2022 bis voraussichtlich 2024. Die Wirtschaftsleistung Deutschlands erwies sich im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der EU und den globalen Zielmärkten von RENK als deutlich stärker betroffen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank im Vorjahresvergleich um 0,3 %. Demgegenüber konnten Frankreich (+0,8 %), Spanien (+2,4 %) und Italien (+0,7 %) die Wirtschaftsleistung steigern. Das Bruttoinlandsprodukt in den USA verzeichnete im Jahr 2023 einen starken Anstieg um 2,5 %, während sich das Wachstum im Vereinigten Königreich auf 0,5 % abschwächte.
Die verminderte wirtschaftliche Dynamik ist neben globalen Unsicherheiten, fortdauernden Effekten der COVID-19-Pandemie, zunehmender Fragmentierung von Wirtschaftsräumen und Handelsbeziehungen sowie gestiegenen geopolitischen Stressfaktoren auf eine straffere Geldpolitik zurückzuführen, die eine Reaktion auf Inflationsniveaus jenseits tradierter Richtgrößen darstellt. Die globale Inflation, die im Jahr 2022 8,7 % betrug, wurde für das Jahr 2023 auf 6,8 % und für 2024 auf 5,8 % prognostiziert. Die zunächst deutliche, sodann aber nur graduelle Abnahme der Inflationsraten deutet auf eine beharrliche Kerninflation hin, sodass die Inflationsziele voraussichtlich erst im Jahr 2025 erreichbar sein könnten. Im Einklang mit den globalen makroökonomischen Rahmenbedingungen geht der Branchenverband der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) für die Jahre 2023 und 2024 jeweils von einem Nullwachstum der Umsatzerlöse für den internationalen Maschinenbau aus.
Entgegen diesen globalen wirtschaftlichen Trends wurde der Verteidigungsmarkt durch steigende Verteidigungsbudgets positiv beeinflusst. Ursächlich hierfür sind vor allem geopolitische Entwicklungen und Konflikte wie die russische Invasion in der Ukraine oder geopolitische Spannungen wie zwischen China und Taiwan bzw. den USA sowie der Nahost-Konflikt. Einen globalen Schwerpunkt bildet das Verteidigungsbudget in Nordamerika, welches zwischen 2018 und 2027 voraussichtlich rund 46 % des internationalen Verteidigungsbudgets ausmachen wird. Der globale Absatzmarkt für Produkte der Land- und Seeverteidigung, ausgenommen Embargoländer, ist zwischen 2018 und 2022 mit einer jährlichen, durchschnittlichen Wachstumsrate von 11,6 % gewachsen und wird voraussichtlich zwischen 2022 und 2027 weiterhin durchschnittliche Zuwächse von 12,9 % verzeichnen.
4. Ertragslage
4.1 Auftragseingang und Umsatzerlöse
| Auftragseingang | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| VMS | 601,6 | 798,1 | 196,6 | 32,7 |
| M&I | 286,6 | 368,4 | 81,8 | 28,5 |
| SB | 107,2 | 120,9 | 13,7 | 12,8 |
| Summe Segmente | 995,4 | 1.287,5 | 292,1 | 29,3 |
| Überleitung Konzernabschluss | -8,8 | -11,0 | -2,2 | 24,4 |
| RENK | 986,6 | 1.276,5 | 289,9 | 29,4 |
| Umsatzerlöse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| VMS | 485,6 | 528,4 | 42,9 | 8,8 |
| M&I | 276,1 | 296,3 | 20,2 | 7,3 |
| SB | 90,9 | 110,9 | 20,0 | 22,0 |
| Summe Segmente | 852,5 | 935,6 | 83,1 | 9,7 |
| Überleitung Konzernabschluss | -3,6 | -10,1 | -6,5 | 183,6 |
| RENK | 849,0 | 925,5 | 76,5 | 9,0 |
Aufgrund des Wachstumstrends in allen Segmenten konnte RENK im Geschäftsjahr einen Auftragseingang von 1.276,5 Mio. € (Vorjahr: 986,6 Mio. €) verzeichnen. Der starke Anstieg gegenüber dem Vorjahr entfällt mit 196,6 Mio. € und einem Anteil am Auftragseingang von 62,5% mehrheitlich auf das Segment VMS und dessen Antriebslösungen für Kettenfahrzeuge. Die Segmente M&I und SB verbuchten zusammen einen Auftragseingang von 489,3 Mio. € (Vorjahr: 393,8 Mio. €). Der starke Anstieg um 81,8 Mio. € auf 368,4 Mio. € bei M&I wurde überwiegend durch Neugeschäft im Marine-Bereich getragen. Bei SB führte die gestiegene Nachfrage nach Horizontallagern zu einem Wachstum von 12,8 %, zugleich entfällt wie im Vorjahr der Großteil des Auftragseingangs auf E-Lager.
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich auf 925,5 Mio. € (Vorjahr: 849,0 Mio. €) und stiegen damit moderat. VMS konnte mit 528,4 Mio. € und einem Umsatzanstieg von 8,8 % hierzu beitragen. Neben dem zufriedenstellenden organischen Wachstum hatte die Akquisition von General Kinetics im Januar 2023 einen bedeutsamen Anteil an dieser Entwicklung. Auf VMS entfällt zum Ende des Geschäftsjahrs ein Umsatzanteil von 57,1 %. Das Neugeschäft des Segments war negativ durch Lieferengpässe auf der Beschaffungsseite beeinflusst. Die Umsatzerlöse des Segments M&I konnten ebenfalls deutlich um 7,3 % auf 296,3 Mio. € (Vorjahr: 276,1 Mio. €) gesteigert werden. Ursächlich hierfür waren vor allem Produktfertigstellungen und -auslieferungen im Industriegeschäft sowie der Dienstleistungsbereich. Das gleiche nominelle Wachstum von 20,0 Mio. € führte bei SB zu einem starken Wachstum von 22,0 % auf ein Umsatzvolumen von insgesamt 110,9 Mio. € (Vorjahr: 90,9 Mio. €). Die hohe Nachfrage nach Horizontal- und E-Lagern sowie das Ersatzteil- und Servicegeschäft ermöglichten diese erfreuliche Entwicklung. Konsolidierte Intersegmentumsätze betreffen vorrangig konzerninterne Lieferungen an das Segment VMS.
Auftragsbestand
| Auftragsbestand | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| Fixed order backlog | 1.406,6 | 1.780,0 | 373,5 | 26,6 |
| Frame order backlog | k.A. | 585,8 | k.A. | k.A. |
| Soft order backlog | k.A. | 2.277,8 | k.A. | k.A. |
| Total order backlog | k.A. | 4.643,6 | k.A. | k.A. |
RENK konnte das Geschäftsjahr mit einem Auftragsbestand (Fixed order backlog) in Höhe von 1.780,0 Mio. € (Vorjahr: 1.406,6 Mio. €) abschließen, was einem überaus zufriedenstellenden Anstieg von 26,6 % entspricht. Zu 71,5 % (Vorjahr: 70,2 %) entfällt der Bestand auf VMS, im Umfang von 25,0 % (Vorjahr: 26,1 %) auf M&I sowie mit 3,5 % (Vorjahr: 3,7 %) auf SB. Das starke Wachstum betrifft vornehmlich Kunden, die Produkte für militärische Anwendungen nachfragen. Aus Rahmenverträgen und bisherigem Kundenverhalten abgeleitete mittelfristige Auftragsvolumina (Frame order backlog) beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf insgesamt 585,8 Mio. €. Darüber hinaus führten unsere Beurteilungen aktueller Vertragsverhandlungen, Budgetierungen aufseiten unserer Kunden sowie Beschlusslagen zu staatlichen Militärausgaben zu einem geschätzten prospektiven Auftragsbestand (Soft order backlog) von 2.277,8 Mio. € für den mittelfristigen Planungshorizont. Die bedeutsamsten Aussichten auf künftige Kundenaufträge sind dem Absatz von militärischen Fahrzeugen bei VMS zurechenbar.
4.2 Profitabilität
| Profitabilität | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bereinigtes EBIT | 144,3 | 150,0 | 5,7 | 3,9 |
| VMS | 113,4 | 106,4 | -7,0 | -6,2 |
| M&I | 20,6 | 28,4 | 7,7 | 37,5 |
| SB | 13,4 | 17,3 | 3,9 | 29,5 |
| Überleitung Konzernabschluss | -3,1 | -2,0 | 1,1 | -34,3 |
| Bereinigte EBIT-Marge | 17,0% | 16,2 % | k.A. | -0,8 p.p. |
| VMS | 23,4% | 20,1 % | k.A. | -3,2 p.p. |
| M&I | 7,5% | 9,6 % | k.A. | 2,1 p.p. |
| SB | 14,7% | 15,6 % | k.A. | 0,9 p.p. |
| Bereinigungen (s. gesonderte Tabelle) | -79,0 | -61,0 | 17,9 | -22,7 |
| EBIT | 65,2 | 89,0 | 23,8 | 36,5 |
| VMS | 108,0 | 104,8 | -3,2 | -3,0 |
| M&I | 16,6 | 25,3 | 8,7 | 52,4 |
| SB | 12,6 | 16,8 | 4,2 | 33,3 |
| Überleitung Konzernabschluss | -72,0 | -58,0 | 14,0 | -19,5 |
| EBIT-Marge | 7,7% | 9,6% | k.A. | 1,9 p.p. |
| VMS | 22,2% | 19,8 % | k.A. | -2,4 p.p. |
| M&I | 6,0% | 8,5 % | k.A. | 2,5 p.p. |
| SB | 13,9% | 15,2 % | k.A. | 1,3 p.p. |
| Finanzergebnis | -50,4 | -42,4 | 8,0 | -16,0 |
| Ergebnis vor Steuern | 14,8 | 46,6 | 31,8 | > 200,0 |
| Ertragsteuern | 1,4 | -14,3 | -15,6 | < -200,0 |
| Ergebnis nach Steuern | 16,1 | 32,3 | 16,2 | 100,5 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€) | 0,16 | 0,32 | 0,16 | 100,0 |
RENK hat im Geschäftsjahr ein EBIT von 89,0 Mio. € (Vorjahr: 65,2 Mio. €) erzielt. Dieses starke Wachstum führte zu einer EBIT-Marge von 9,6 % (Vorjahr: 7,7 %). Neben der positiven Umsatzentwicklung trugen hierzu Skaleneffekte aufgrund insgesamt gestiegener Ausbringungsmengen, die konsequente Umsetzung von Effizienzprogrammen sowie geringere Auswirkungen von Kaufpreisallokationen bei. Diese positiven Erfolgsfaktoren konnten die aufgrund von Lieferkettenproblemen gebremste Entwicklung von VMS überkompensieren. Der Konzern realisierte einen Anstieg des Bruttoergebnisses vom Umsatz auf 208,7 Mio. € (Vorjahr: 164,8 Mio. €) und verbuchte somit einen starken Anstieg um 26,6 % im Vorjahresvergleich. Ergebnismindernd entwickelten sich die mit dem Umsatzwachstum in Zusammenhang stehenden Vertriebskosten mit einem deutlichen Anstieg um 7,5 % auf 51,7 Mio. € (Vorjahr: 48,1 Mio. €). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten ebenfalls einen starken Anstieg auf 66,0 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €). Höhere Kosten für Zentralfunktionen, Aufwendungen für die Umsetzung von Effizienzprogrammen, insbesondere Maßnahmen zur Vorbereitung des Börsengangs, sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit strategischen und M&A-Projekten trugen zu dieser Entwicklung bei.
Auf das Segment VMS entfiel ein EBIT von 104,8 Mio. € (Vorjahr: 108,0 Mio. €), was einem Anteil von 71,3 % (Vorjahr: 78,7 %) (vor Konzernüberleitung) entspricht. Neben ergebnismindernden Effekten aus der Behebung von Lieferkettenproblemen trugen hierzu höhere F&E- sowie Verwaltungskosten bei, die vorwiegend Zentralfunktionen und dem Erwerb von General Kinetics zurechenbar sind. Dies wurde teilweise kompensiert durch geringere Gewährleistungsrückstellungen. Die EBIT-Marge betrug 19,8 % (Vorjahr: 22,2 %). Mit einem Anteil von 17,2 % (vor Konzernüberleitung) verbuchte M&I ein EBIT von 25,3 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €). Der Anstieg um 52,4 % resultiert aus geringeren Gewährleistungsrückstellungen. Im Ergebnis führte dies zu einer EBIT-Marge von 8,5 % (Vorjahr: 6,0 %). Das Segment SB erzielte durch einen Anstieg um 33,3 % ein EBIT von 16,8 Mio. € (Vorjahr: 12,6 Mio. €). Dies führte zu einer EBIT-Marge von 15,2 % (Vorjahr: 13,9 %). Neben der Umsatzentwicklung ist diese Ergebnisverbesserung auf einen höheren Anteil von Wartungs- und ähnlichen Dienstleistungen zurückzuführen, welche eine höhere Bruttomarge aufweisen.
| Bereinigungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auswirkungen von Kaufpreisallokationen | 66,2 | 46,9 | -19,3 | -29,2 |
| Kosten für die Vorbereitung auf den Kapitalmarkt | 0,0 | 3,1 | k.A. | k.A. |
| Kosten für M&A Aktivitäten | 0,1 | 2,0 | 1,9 | > 200,0 |
| Inflationsausgleichsprämie | 3,3 | 3,5 | 0,2 | 4,8 |
| Abfindungszahlungen | 4,8 | 1,7 | -3,1 | -64,8 |
| Sonstige Bereinigungen | 4,5 | 3,9 | -0,6 | -14,2 |
| Bereinigungen gesamt | 79,0 | 61,0 | -17,9 | -22,7 |
Mit 46,9 Mio. € (Vorjahr: 66,2 Mio. €) entfallen die Bereinigungen im Wesentlichen auf die Effekte aus Kaufpreisallokationen, die hauptsächlich Abschreibungen auf neubewertetes Anlagevermögen betreffen und der Überleitung zum Konzernabschluss zugeordnet sind. Die im Geschäftsjahr 2023 aufgenommenen Aktivitäten zur Ausrichtung des Konzerns auf die Anforderungen des Kapitalmarkts beliefen sich auf 3,1 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Aufwendungen für Abfindungszahlungen um 3,1 Mio. € auf 1,7 Mio. €, und betrafen vorwiegend ausgeschiedene Personen der Leitungsebene des Konzerns. In den sonstigen Bereinigungen sind vor allem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit organisatorischen und operativen Optimierungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der 150-Jahr-Feier von RENK enthalten.
RENK erzielte ein bereinigtes EBIT von 150,0 Mio. € (Vorjahr: 144,3 Mio. €), was einem geringen Anstieg um 3,9 % entspricht. Während die Segmente M&I und SB jeweils das bereinigte EBIT stark verbessern konnten, verzeichnete VMS eine moderate Verringerung um 7,0 Mio. € auf 106,4 Mio. €. Hieraus ergab sich für VMS ein starker Rückgang der bereinigten EBIT-Marge auf 20,1 % (Vorjahr: 23,4 %). Im Vergleich hierzu konnte M&I das adjustierte EBIT stark um 37,5 % auf 28,4 Mio. € (Vorjahr: 20,6 Mio. €) erhöhen. Im Ergebnis führte dies bei M&I zu einer deutlichen Steigerung der adjustierten EBIT-Marge auf 9,6 % (Vorjahr: 7,5 %). Das Segment SB verzeichnete einen starken Anstieg des bereinigten EBIT um 29,5 % auf 17,3 Mio. € (Vorjahr: 13,4 Mio. €), was zu einer moderaten Verbesserung der bereinigten EBIT-Marge auf 15,6 % (Vorjahr: 14,7 %) führte.
RENK konnte das Ergebnis nach Steuern um 100,5 % auf 32,3 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €) steigern. Neben den um 1,9 Mio. € geringeren Zinsaufwendungen von 39,8 Mio. € (Vorjahr: 41,7 Mio. €), die sich vorrangig aufgrund der Rückzahlung des von der Gesellschafterin Rebecca BidCo S.à r.l. begebenen Gesellschafterdarlehens reduzierten, wirkte sich vor allem das um 6,2 Mio. € auf 2,6 Mio. € (Vorjahr: 8,7 Mio. €) gesunkene negative Sonstige Finanzergebnis positiv aus. Im Vorjahr umfasste dies erhebliche Aufwendungen aus Zeitwertänderungen von Derivaten. Insgesamt führt dies zu einem deutlich verbesserten Finanzergebnis von -42,4 Mio. € (Vorjahr: -50,4 Mio. €). Zur Entwicklung der Ertragsteuern wird auf die Anhangsangabe 11. Ertragssteuern zum Konzernabschluss verwiesen. Das bereinigte Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf 76,4 Mio. €.
5. Vermögenslage
RENK hat das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von 1.472,6 Mio. € (Vorjahr: 1.442,7 Mio. €) abgeschlossen, die jeweils zu 50,0 % auf lang- und kurzfristige Vermögenswerte entfällt.
Aktiva
| Geschäftsjahr | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 751,9 | 735,7 | -16,2 | -2,2 |
| darin Immaterielle Vermögenswerte | 389,0 | 383,9 | -5,0 | -1,3 |
| Sachanlagen | 323,0 | 319,0 | -4,0 | -1,2 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 690,7 | 736,9 | 46,1 | 6,7 |
| darin Vorräte | 275,6 | 326,2 | 50,6 | 18,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 144,7 | 163,3 | 18,6 | 12,9 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 83,5 | 96,6 | 13,1 | 15,6 |
| Flüssige Mittel | 158,7 | 102,2 | -56,5 | -35,6 |
| Aktiva | 1.442,7 | 1.472,6 | 29,9 | 2,1 |
Das langfristig gebundene Kapital setzt sich mit einem Anteil von 95,5 % überwiegend aus immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zusammen, die vor allem durch die Akquisition der vormaligen RENK AG und RENK America erworben wurden. Im Rahmen der Kaufpreisallokationen wurde der Unterschiedsbetrag zwischen gezahltem Kaufpreis und erworbenen Buchwerten in den Vorjahren dem Goodwill sowie den Immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zugeordnet.
Das kurzfristig gebundene Kapital umfasst mit 326,2 Mio. € (Vorjahr: 275,6 Mio. €) zu 44,3 % (Vorjahr: 39,9 %) Vorräte. Der starke Anstieg resultierte aus Lieferkettenproblemen im Segment VMS, die zu einem Bestandsaufbau unfertiger Erzeugnisse führten. Die deutliche Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 12,9 % auf 163,3 Mio. € (Vorjahr: 144,7 Mio. €) sowie der vertraglichen Vermögenswerte um 15,6 % auf 96,6 Mio. € (Vorjahr: 83,5 Mio. €) steht im Einklang mit dem Umsatzwachstum des Geschäftsjahres. Die flüssigen Mittel reduzierten sich maßgeblich durch die Rückzahlung des von Triton begebenen Gesellschafterdarlehens in einem Umfang von 50,0 Mio. € und durch den Erwerb von General Kinetics um 34,5 Mio €.
| Passiva | Geschäftsjahr | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Summe Eigenkapital | 324,5 | 403,9 | 79,4 | 24,5 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 781,4 | 661,3 | -120,0 | -15,4 |
| darin Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 617,7 | 527,5 | -90,2 | -14,6 |
| Langfristige vertragliche Verbindlichkeiten | 72,8 | 44,1 | -28,6 | -39,4 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 11,3 | 11,0 | -0,3 | -2,4 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 336,8 | 407,4 | 70,6 | 20,9 |
| darin Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 66,6 | 123,6 | 57,0 | 85,5 |
| Kurzfristige vertragliche Verbindlichkeiten | 141,3 | 171,8 | 30,6 | 21,6 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 65,2 | 40,3 | -24,9 | -38,2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 33,8 | 38,5 | 4,7 | 13,9 |
| Passiva | 1.442,7 | 1.472,6 | 29,9 | 2,1 |
Zum Schluss des Geschäftsjahres beläuft sich das Eigenkapital auf 403,9 Mio. € (Vorjahr: 324,5 Mio. €) und die Eigenkapitalquote auf 27,4 % (Vorjahr: 22,5 %). Neben dem Gewinn des Geschäftsjahres ergibt sich dieser starke Anstieg aus einer Zuführung in die Kapitalrücklage im Umfang von 45,1 Mio. €. Hierzu wurde das von der unmittelbaren Gesellschafterin Rebecca BidCo S.à r.l. begebene Gesellschafterdarlehen im Umfang von 30,0 Mio. € zuzüglich aufgelaufener Zinsen im Wege einer freiwilligen Zuzahlung eingebracht. Die langfristigen Schulden repräsentieren 44,9 % der Bilanzsumme und entfallen in einem Umfang von nominell 527,5 Mio. € auf Anleiheverbindlichkeiten, die zur Kaufpreisfinanzierung der vormaligen RENK AG und RENK America‘s dienten. Das Eigenkapital und die langfristigen Schulden übersteigen somit deutlich die langfristig gebundenen Aktiva.
Die kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten summieren sich auf 216,0 Mio. € (Vorjahr: 214,1 Mio. €). Während sich die Gesamtsumme stabil entwickelte, nahm der kurzfristige Anteil um 30,6 Mio. € auf 171,8 Mio. € (Vorjahr: 141,3 Mio. €) zu, was einem höheren Anteil von Kundenanzahlungen für kurzfristig zu erbringende Lieferungen und Leistungen entspricht. Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 51,3 Mio. € (Vorjahr: 76,5 Mio. €) betreffen vorwiegend die Risikovorsorge für Gewährleistungen.
6. Finanzlage
6.1 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement von RENK wird zentral durch die Treasury-Funktion vorgenommen. Ziel des zentralen Finanzmanagements ist die Sicherstellung jederzeit ausreichender Liquidität, die Begrenzung finanzieller Risiken und damit die Steigerung des Unternehmenswertes.
Dies umfasst die Sicherung der Liquiditätsausstattung für das operative Geschäft, Investitionen und gezieltes Wachstum sowie die finanzielle Absicherung von Währungsrisiken. Die Steuerung der Liquidität erfolgte durch ein zentrales Cash-Management. Wir verweisen ergänzend auf die Ausführungen im Anhangskapitel B 4. Risikomanagement und Finanzinstrumente und B 35. Ereignisse nach dem Stichtag des Konzernabschlusses sowie auf Kapitel A 8. Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und wesentliche Risiken und Chancen des Lageberichts.
6.2 Analyse von Cashflow und Investitionen
| Free Cashflow | Geschäftsjahr | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EBIT | 65,2 | 89,0 | 23,8 | 36,5 |
| Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (inkl. PPA Abschreibungen) | 96,2 | 78,6 | -17,6 | -18,3 |
| EBITDA | 161,3 | 167,5 | 6,2 | 3,8 |
| Erhaltene Zinsen1) | 0,2 | 3,2 | 3,1 | > 200% |
| Zinszahlungen1) | -30,0 | -29,9 | 0,0 | -0,1 |
| Ertragsteuerzahlungen | -10,7 | -28,2 | -17,5 | 163,4 |
| Veränderung des Net Working Capital | -20,2 | -41,4 | -21,2 | 104,9 |
| Veränderung der Vorräte | -23,9 | -41,2 | -17,3 | 72,4 |
| Veränderung der Forderungen und der vertraglichen Vermögenswerte | -46,0 | -47,8 | -1,8 | 4,0 |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,1 | 55,4 | 55,3 | > 200% |
| Veränderungen der Vertragsverb. und Schulden aus Kundenanzahlungen | 49,6 | -7,7 | -57,3 | -115,5 |
| Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte | -26,0 | -28,1 | -2,1 | 8,0 |
| Sonstiges | -11,1 | -22,1 | -11,0 | 98,8 |
| Free Cashflow | 63,5 | 21,1 | -42,4 | -66,8 |
1) Der Ausweis erfolgte im Vorjahr saldiert.
Der Free Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr stark negativ entwickelt. Die Veränderung von einem Nettozahlungsmittelzufluss von 63,5 Mio. € im Jahr 2022 hin zu 21,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 ist im Wesentlichen auf die um 17,5 Mio. € höheren Ertragssteuerzahlungen aufgrund des stark verbesserten operativen Ergebnisses, die Veränderung des Umlaufvermögens sowie des NWC zurückzuführen.
Die Zunahme des NWC resultiert vorrangig aus dem Anstieg der Vorräte um 41,2 Mio. €. Durch Stockungen in der Zulieferkette konnten unfertige Produkte nicht wie geplant fertiggestellt und fakturiert werden. Zur kurzfristigen Verminderung bestehender Lieferabhängigkeiten wurden überdies höhere Bestände an Rohstoffen und Vorprodukten aufgebaut. Weiterhin wirkte sich der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglicher Vermögenswerte um 47,8 Mio. € aus, was im Einklang mit den deutlich gestiegenen Umsatzerlösen steht. Die gegenläufig um 55,4 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten dies nicht kompensieren. Der Bestand erhaltener Kundenanzahlungen verblieb auf Vorjahresniveau. Im Ergebnis beläuft sich das NWC im Verhältnis zu den Umsatzerlösen auf 26,8 % im Vergleich zu 26,0 % im Vorjahr.
Die Investitionsauszahlungen in das immaterielle und Sachanlagevermögen in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr: 26,0 Mio. €) entfallen im Geschäftsjahr im Wesentlichen auf Produktionsanlagen. Die Investitionsauszahlungen in das immaterielle und Sachanlagevermögen im Verhältnis zum Umsatz belaufen sich damit auf 3,0 % (Vorjahr: 3,1 %).
6.3 Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse
| Veränderung des Finanzmittelfonds | Geschäftsjahr | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 97,5 | 158,7 | 61,1 | 62,7 |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit | 115,8 | 76,2 | -39,7 | -34,3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -22,4 | -57,2 | -34,8 | 155,9 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -34,4 | -80,0 | -45,6 | 132,4 |
| Sonstige Veränderungen des Finanzmittelfonds | 2,1 | 4,6 | 2,5 | 122,3 |
| Veränderung der Flüssigen Mittel im Geschäftsjahr | 61,1 | -56,5 | -117,6 | -192,4 |
| Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres | 158,7 | 102,2 | -56,5 | -35,6 |
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielte RENK einen positiven Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit in Höhe von 76,2 Mio. € (Vorjahr: 115,8 Mio. €). Dieser starke Rückgang trotz des um 31,8 Mio. € gestiegenen Ergebnisses vor Steuern resultiert im Wesentlichen aus den um 17,6 Mio. € geringeren Abschreibungen, dem Anstieg der Vorräte um 41,2 Mio. € und nicht zahlungswirksamen Auflösungen von Rückstellungen im Umfang von -25,6 Mio. €.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -57,2 Mio. € (Vorjahr: -22,4 Mio. €) und entfällt neben Auszahlung für Produktionsanlagen vor allem auf die Akquisition von General Kinetics im Januar 2023.
Durch die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens an die Rebecca BidCo S.à r.l. in Höhe von 50,0 Mio. € entwickelte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stark negativ und beläuft sich zum Stichtag auf -80,0 Mio. € (Vorjahr: -34,4 Mio. €). Positiv entwickelte sich die hiermit in Zusammenhang stehende, um 0,0 Mio. € geringere Zinsbelastung.
Im Geschäftsjahr konnte der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit die Auszahlungen für Investitionen und die Rückführung des Gesellschafterdarlehens nicht decken. Unter Berücksichtigung von Wechselkurseffekten und Änderungen des Konsolidierungskreises durch den Erwerb von General Kinetics reduzierten sich die Flüssigen Mittel daher um 56,5 Mio. € auf 102,2 Mio. €.
7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung
Die globale Sicherheitslage sah sich auch im Geschäftsjahr 2023 zunehmender Unsicherheit ausgesetzt. Diese Entwicklung wird voraussichtlich anhalten oder gar zunehmen, angetrieben durch die drohende Eskalation geopolitischer Spannungen zwischen China und Taiwan, anhaltende Terrorbedrohungen zu Land und zur See, regionale Instabilität im Nahen Osten, z.B. den bewaffneten Konflikt zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas (plus Verbündete), in Nordafrika sowie in Teilen Asiens. Im Rahmen des sogenannten „Verteidigungs-Superzyklus“ („Super-Cycle“) haben die USA und die NATO ihre Verteidigungsetats weiter erhöht. Seitdem sind die weltweiten Verteidigungsausgaben erheblich gestiegen. Das Geschäft des RENK Konzerns hängt maßgeblich von den Verteidigungsausgaben seiner Kunden ab, darunter Regierungen, Regierungsbehörden, internationale Organisationen sowie Unternehmen, die für den Kauf der Produkte und Dienstleistungen des Konzerns auf Staatsausgaben angewiesen sind. Daher ist RENK von Entscheidungen in Regierungsprogrammen abhängig, die unter anderem auf gesellschaftspolitischen Erwägungen, allgemeinen makroökonomischen Bedingungen oder Änderungen in der Regierungs- oder Verwaltungspolitik beruhen. Aufgrund des Superzyklus erwartet der Konzern eine längere Wachstumsphase bei den Verteidigungsausgaben und Beschaffungsaktivitäten. Den kurzfristigen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 liegt indes die Annahme zugrunde, dass RENK keinen wesentlichen Effekten aus Unsicherheiten und steigenden Verteidigungsausgaben, die über vertragliche Kundenbestellungen und damit verbundene Produktionskosten im Geschäftsjahr 2024 hinausgehen, ausgesetzt sein oder profitieren wird. In den kommenden Jahren gehen wir weiter von starkem Auftragseingang und Umsatzwachstum gemäß Guidance aus.
Neben den allgemeinen Auswirkungen auf den Verteidigungshaushalt üben die von der EU, der USA, vom Vereinigten Königreich, Kanada, Japan und anderen Nationen gegen russische und weißrussische Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen verhängten Sanktionen und Exportkontrollmaßnahmen einen erheblichen Einfluss auf die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus, auch forciert durch die Gegenmaßnahmen Russlands. Höhere Preise für Öl und Erdgas, Unterbrechungen in den Lieferketten, Marktvolatilität und wirtschaftliche Unsicherheit, insbesondere in Europa, führten zu erhöhten Inflationsraten und gesamtwirtschaftlichen Belastungen. Realwirtschaftlich wirkten sich Unterbrechungen oder Störungen von Lieferketten, logistische Herausforderungen sowie Knappheiten bei Rohstoffen und Vorprodukten negativ aus. RENK geht mit Blick auf das Geschäftsjahr 2024 davon aus, keinen wesentlich negativen Effekten der o.g. Sanktionspolitik ausgesetzt zu sein.
Militärische Beschaffungsprogramme sowie Rüstungsexporte unterliegen der politischen Entscheidungsfindung, die sich damit direkt auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns auswirkt. Politische Entwicklungen wie Regierungswechsel, Sanktionen und Handelspolitik in adressierbaren Märkten wie der EU, dem Vereinigten Königreich und den USA können sich auf die Fähigkeit des RENK Konzerns auswirken, in diesen Ländern Geschäfte zu tätigen. In der EU und in Deutschland unterliegt der Außenhandel mit Gütern von strategischer Bedeutung, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, restriktiven Kontrollregimen und Genehmigungspflichten. Darüber hinaus können neue Regelungen zur Exportkontrolle, eine strengere Durchsetzung bestehender Kontrollen sowie Vorschriften von Lieferländern wie Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Kanada und den USA einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben. Als globaler Hersteller von Antriebslösungen für verschiedene zivile und militärische Anwendungen und Endmärkte hält sich der Konzern an alle in den jeweiligen Ländern geltende Gesetze und Vorschriften. Diese Regelungen umfassen u.a. Bereiche wie Datenschutz, Umweltschutz, Wettbewerb, Besteuerung, Beschäftigung oder Exportkontrolle. Diese Gesetze und Vorschriften können auf nationaler, bilateraler oder sogar multilateraler Ebene oder zwischen teilnehmenden Gerichtsbarkeiten entstehen und sich in ihrer nationalen oder sogar extraterritorialen Anwendung und Relevanz unterscheiden. Für Prognosezwecke geht RENK davon aus, dass Änderungen der politischen Entwicklungen in den Ländern, die für die Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 am relevantesten sind, keine negativen Auswirkungen haben werden. Darüber hinaus unterstellt der Konzern, dass staatliche Programme nicht gestrichen, wesentlich verzögert oder geändert werden und Prüfungen von Regierungsaufträgen keine negativen Effekte entfalten. Weiterhin wird von RENK ein stabiles rechtliches und regulatorisches Umfeld angenommen.
Als global tätiger Hersteller von Antriebslösungen für verschiedene zivile und militärische Endmärkte unterliegt die Geschäftstätigkeit der Gruppe Schwankungen der Weltwirtschaft, insbesondere bei zivilen Lösungen. Darüber hinaus reagieren einige Märkte der Gruppe, darunter Energieerzeugung, Öl und Gas, Zement und Stahl, empfindlich auf zyklische Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld. In diesem Zusammenhang sind Entscheidungen zum Kauf der Produkte der Gruppe größtenteils ein Ergebnis der Leistung dieser und anderer Branchen. Die Nachfrage in diesen Branchen wird durch Änderungen mehrerer Faktoren beeinflusst, darunter Rohstoffpreise, Zinssätze, Treibstoffkosten, Energiebedarf sowie Wirtschaftswachstum, was sich hauptsächlich auf die Produkte des Konzerns für Industriemärkte auswirkt. Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld dürften jedoch kurzfristig keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns haben, da dessen Hauptaktivitäten in den VMS- und M&I-Segmenten eher langfristigen als kurzfristigen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind. Infolgedessen liegt den Prognosen für 2024 die Annahme zugrunde, dass keine wesentlichen Aufträge des Konzerns storniert oder verzögert werden.
Die Mehrheit der Geschäftstätigkeiten des Konzerns findet in wettbewerbsintensiven Märkten wie Deutschland und den USA sowie Südamerika, dem Nahen Osten und China statt, die von Veränderungen in der Marktdurchdringung, dem Preiswettbewerb sowie der Entwicklung und Einführung neuer Produkte, Produktdesigns und Technologien betroffen sind. In diesen Märkten basiert die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe in erster Linie auf Qualität, Innovation, Pünktlichkeit von Lieferung und Design sowie der Fähigkeit, weltweit technische Unterstützung, Reparatur-Know-how und Service bereitzustellen. Für Prognosezwecke wird ein mit dem Geschäftsjahr 2023 vergleichbares Wettbewerbsumfeld unterstellt. Aufgrund verbindlicher Kundenbestellungen werden keine negativen Effekte auf Wachstum und Profitabilität erwartet. Die Hauptaktivitäten des Konzerns in den Segmenten VMS und M&I sind durch lange Projektvorlaufzeiten mit entsprechend langfristigen Wettbewerbsrisiken gekennzeichnet.
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in hohem Maße von der pünktlichen Lieferung sowie der angemessenen Qualität und Quantität der zugekauften Standardkomponenten (z.B. Pumpen, Kupplungen, Lager sowie Mess- und Regeltechnik) von Drittanbietern abhängig, deren Anzahl teilweise begrenzt ist. Daher sind die Logistikprozesse des Konzerns auf die Verfügbarkeit von Komponenten und eine unterbrechungsfreie Lieferkette sowie eine ausreichende Qualität dieser einzelnen Komponenten angewiesen, um die Einhaltung der Produktionspläne und damit die Erfüllung seiner vertraglichen und erwarteten zukünftigen Verpflichtungen, insbesondere der Bearbeitung seines Auftragsbestands, sicherzustellen. Die Folgen der COVID-19-Pandemie haben noch immer Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die Kapitalmärkte und den internationalen Handel, was sich direkt auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Teilen und Komponenten auswirkt. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 unterstellt, dass Einschränkungen von Lieferketten keine negativen Effekte auf die Geschäftstätigkeit von RENK entfalten und stattdessen benötigte Rohstoffe und Komponenten für die Verarbeitung bei Bedarf und in angemessener Qualität verfügbar sind. Grundlage hierfür sind unveränderte Lieferantenbeziehungen.
Die Produktionsprozesse des Konzerns sind auf Rohstoffe wie Stahl, Aluminium und Zinn sowie auf Zulieferkomponenten angewiesen. In der Vergangenheit sind die Preise für verschiedene Rohstoffe und Komponenten aufgrund von Inflation, Unterbrechungen der Lieferkette und anderen Gründen erheblich gestiegen. Dieses Risiko wird teilweise, aber nicht in allen Fällen auf Basis vereinbarter Vertragsklauseln an die Kunden weitergegeben. In diesem Zusammenhang besteht für den Konzern das Risiko, dass die tatsächlich anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Festpreisverträgen höher sind als bei Vertragsabschluss angenommen. Für Prognosezwecke geht der Konzern davon aus, dass die Auswirkungen von Preiserhöhungen der wichtigsten Rohstoffe und Komponenten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 unverändert bleiben. Daher wird von keinen wesentlichen negativen Auswirkungen ausgegangen.
Zur Erfüllung seiner vertraglichen und erwarteten künftigen Verpflichtungen, insbesondere zur Bearbeitung des Auftragsbestands, ist RENK auf die Einstellung und Bindung von hochqualifiziertem Personal angewiesen. Im abgeschlossenen Geschäftsjahr konnte der Konzern die für seinen Betrieb notwendige Anzahl hochqualifizierter Mitarbeiter einstellen und an sich binden. Für das Geschäftsjahr 2024 geht der Konzern davon aus, dass keine spürbaren Personalengpässe eintreten, die negative Effekte auf die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Kunden entfalten.
Der Konzern ist weltweit tätig und daher Wechselkursrisiken ausgesetzt. Der Konzern erwirtschaftet einen erheblichen Teil seiner Umsätze und verursacht einen erheblichen Teil seiner Kosten in anderen Währungen als dem Euro. Die bedeutsamsten Fremdwährungsrisiken bestehen im Verhältnis zum US-Dollar (USD), dem Schweizer Franken, dem britischen Pfund, dem chinesischen Renminbi Yuan und dem kanadischen Dollar. Im Verhältnis zu den Wechselkursen des abgeschlossenen Geschäftsjahres geht der Konzern für das folgende Geschäftsjahr von folgenden Wechselkursen zum Stichtag aus.
| Wechselkurse (Stichtagsbezogene Prognoseannahmen) | 31.12.2023 | 31.12.2024 |
|---|---|---|
| US-Dollar | 1,07 | 1,10 |
| Schweizer Franken | 0,95 | 0,90 |
| Britisches Pfund | 0,86 | 0,91 |
| Chinesischer Yuan | 7,86 | 7,98 |
| Kanadische Dollar | 1,46 | 1,51 |
Abseits der vorstehenden Rahmenbedingungen und Annahmen, die der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 zugrunde liegen, unterstellt RENK das Ausbleiben unvorhergesehener Ereignisse, die zu wesentlichen oder dauerhaften Einschränkungen des laufenden Geschäftsbetriebs des Konzerns führen könnten.
Ausgehend von den vorstehenden Prognoseannahmen geht RENK für das Geschäftsjahr 2024 von einem Konzernumsatz zwischen 1.000,0 Mio. € und 1.100,0 Mio. € sowie einer bereinigten EBIT-Marge zwischen 16 % und 18 % aus.
Die Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 sowie die jeweilige Ausgangslage werden in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt.
| Prognose 2024 in Mio. € |
Ausgangslage 2023 | Prognose für 2024 |
|---|---|---|
| Konzernumsatz | 925.500,0 | 1.000,0-1.100,0 |
| bereinigte EBIT-Marge | 16,2 % | 16 -18 % |
8. Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem und wesentliche Risiken und Chancen
8.1 Wesentliche Merkmale des Internen Kontrollsystems
Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt einen organisatorischen Rahmen dar, der darauf abzielt, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der damit verbundenen Finanzberichterstattung, als auch die Effektivität und Effizienz von Geschäftsprozessen sicherzustellen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und Vermögenswerte vor Verlust oder Missbrauch zu schützen. Als integraler Bestandteil der unternehmerischen Struktur des RENK Konzerns bildet das IKS eine essenzielle Grundlage für die Governance und den transparenten Ablauf von Geschäftsprozessen.
Das konzernweite IKS basiert auf dem international anerkannten Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Dabei wurde das COSO-IKS auf die spezifischen Besonderheiten und die individuellen Gegebenheiten der Gruppe angepasst, um eine nahtlose Integration und maßgeschneiderte Umsetzung sicherzustellen.
Die Gesamtverantwortung für das Konzern-IKS obliegt, als eines seiner Sorgfaltspflichten, dem Vorstand und umfasst die Förderung des Bewusstseins für das IKS, die Bereitstellung ausreichender Ressourcen im Rahmen der Implementierung und Aufrechterhaltung des IKS sowie die Überwachung der Wirksamkeit des IKS. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind ebenfalls zur Beachtung der Sorgfaltspflichten verpflichtet und sorgen für die Implementierung und Aufrechterhaltung eines wirksamen IKS in ihren Gesellschaften. Der Aufsichtsrat des RENK Konzerns stellt, neben dem Vorstand, die Wirksamkeitsüberwachung sicher. Innerhalb des Aufsichtsrates des RENK Konzerns übernimmt der Prüfungsausschuss, der als unabhängige Überwachungsinstanz fungiert, diese Funktion.
Das rechnungslegungsbezogene IKS des RENK Konzerns richtet sich speziell auf die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung (richtige Darstellung der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage) und zielt darauf ab, die Genauigkeit, Vollständigkeit und zeitgerechte Erstellung der Finanzberichte sicherzustellen sowie die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. Es berücksichtigt die bedeutendsten Risiken und Kontrollen für die wesentlichen Rechnungslegungsprozesse sowie relevante funktionale Prozesse. Zu diesen Prozessen zählen, neben den rechnungslegungsbezogenen Prozessen, der Einkauf, Vertrieb, die Vorratsbewertung und HR, sofern diese Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung haben.
Zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Kontrollen sind jährliche Kontrolltestings implementiert.
Die operativen Befugnisse sämtlicher IKS-bezogener Tätigkeiten obliegen, zur Unterstützung des Vorstands des RENK Konzerns, dem zentral eingerichteten Risikomanagement und dem IKS-Gruppenkoordinator. Diese legen den Umfang des IKS in einem zweistufigen Ansatz fest, der ein Unternehmens- sowie ein Prozess-Scoping umfasst. Eine jährliche Überprüfung des Geltungsbereichs stellt die Berücksichtigung von Änderungen im IKS sicher. Auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften agieren lokale IKS-Verantwortliche als Hauptansprechpartner für die Koordination des IKS.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der fristgerechten Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses des RENK Konzerns, werden durch Richtlinien, zeitliche Vorgaben und Analysen auf Konzern- und Gesellschaftsebene gewährleistet. Innerhalb des rechnungslegungsbezogenen IKS der Gruppe sind folgende wesentliche Maßnahmen implementiert:
| • | Abschlussvorgaben um die Tochterunternehmen über relevante Themen zur Abschlusserstellung informieren |
| • | Detaillierter Ablauf- und Terminplan für die Jahresabschlusserstellung |
| • | Mitarbeiterschulungen bzgl. Dokumentation der getesteten Kontrollen |
| • | Kontrollen im Prozess der Jahres- und Konzernabschlusserstellung (Analysen, Plausibilitätsbeurteilungen etc.) |
Der Prozess der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses selbst wird, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten, durch zahlreiche Kontrollen auf lokaler und zentraler Ebene abgesichert. Dazu zählen unter anderem automatisierte Kontrollen, das Vieraugenprinzip, Plausibilitätschecks und überwachende Kontrollen. Das IKS des RENK Konzerns berücksichtigt darüber hinaus das Prinzip der Funktionstrennung, das Transparenz-Prinzip sowie das Prinzip der Mindestinformation. Diese werden in einem jährlich rollierenden Prozess getestet, um dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat eine Entscheidungsgrundlage über die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS zu ermöglichen.
Jährlich erhält der Vorstand einen Bericht, welcher Details zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse und Kontrollen, Identifikation potenzieller Schwachstellen und definierter Maßnahmen sowie geplante Verbesserungen bzw. den Ist-Zustand des IKS enthält. Darüber hinaus berichtet der Vorstand einmal jährlich an den Prüfungsausschuss über den jährlichen IKS-Zyklus.
Trotz sorgfältiger Gestaltung und umfassender Anwendung des IKS im gesamten RENK Konzern bleiben inhärente Risiken bezüglich seiner Wirksamkeit durch subjektive Ermessensentscheidungen oder andere Faktoren bestehen.
8.2 Chancen- und Risikobericht
Jedes Unternehmen ist durch die Aufnahme unternehmerischer Aktivitäten Chancen und Risiken ausgesetzt. Der RENK Konzern identifiziert, bewertet und steuert systematisch potenzielle Risiken und Chancen, welche die Geschäftstätigkeit wesentlich beeinflussen können. Für die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung hat der RENK Konzern, unter Berücksichtigung ihrer Risikostrategie, ein konzernweites Risikomanagementsystem eingeführt. Integraler Bestandteil hiervon ist das Risikofrüherkennungssystem, welches insbesondere bestands- und entwicklungsgefährdende Risiken identifiziert und bewertet, denen durch geeignete Maßnahmen begegnet wird. Der RENK Konzern beschreibt Risiken als potenzielle Gefahr, dass Ereignisse, Entscheidungen oder Handlungen die Erreichung definierter Ziele der Gruppe oder eines Segmentes oder die erfolgreiche Umsetzung von Strategien behindern könnten. Bei den Risiken wird die Auswirkung auf das EBIT, bzw. das Eigenkapital betrachtet.
RENK geht bewusst Risiken ein, um Marktchancen zu nutzen, sofern diese einen entscheidenden Beitrag zur Wertsteigerung des Unternehmens leisten und im Einklang mit den Unternehmenszielen stehen. Existenzbedrohende Risiken hingegen werden vermieden oder, falls sie unvermeidbar sind, durch geeignete Maßnahmen minimiert. Um dies sicherstellen zu können, ist ein effektives Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystem (RMS), das frühzeitig relevante Informationen zur Steuerung des Unternehmens liefert, unerlässlich. Ebenso ist die Überwachung der Risikotragfähigkeit, also des maximalen Risikoausmaß, dass das Unternehmen ohne Gefährdung des eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann, ein Schlüsselfaktor im RMS-Prozess.
Die bewusste Auseinandersetzung mit den erkannten Chancen und Risiken sowie die regelmäßige Beobachtung ebendieser sollen das Chancen- und Risikobewusstsein schärfen und einen laufenden Verbesserungsprozess gewährleisten. Das RMS basiert auf einem managementorientierten Enterprise-Risk-Management (ERM)-Ansatz und orientiert sich am international anerkannten Rahmenkonzept des Committee of Sponsoring Organisation of the Treadway Commission (COSO). Um eine optimale Anwendung und Wirksamkeit sicherzustellen, wurde das System an die individuellen Gegebenheiten der Gruppe angepasst.
Da der Vorstand die Gesamtverantwortung für das RMS trägt, verantwortet er die Festlegung der Struktur und Methodik sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Chancen- und Risikosteuerung. Um der organisatorischen Neuausrichtung Rechnung zu tragen, wurde daher für das Geschäftsjahr 2023 der Berichterhebungszeitraum auf halbjährlich (Vorjahr: dreimal jährlich) festgesetzt. Sämtliche RMS-Stakeholder sind zum RMS-Prozess informiert worden. Darüber hinaus berichtet der Vorstand in regelmäßigen Abständen an den Prüfungsausschuss der Gruppe. Die laufende Überprüfung und Aktualisierung des RMS sowie die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung der konzerneinheitlichen Standards wurden vom Vorstand an die Abteilung Zentrales Risikomanagement delegiert.
Das zentral eingerichtete Risikomanagement agiert als Bindeglied zwischen den Legaleinheiten, Zentralfunktionen und Segmenten, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat und ist für die Sicherstellung einer strukturierten Aufbau- und Ablauforganisation zuständig.

Abbildung 1 : Organigramm Risk Reporting
Der Prozess des RMS besteht aus den Phasen der Risikoidentifikation, -beurteilung und -steuerung und ist grundsätzlich für alle Gesellschaften des RENK Konzerns, unabhängig ihrer Größe, einschlägig.
Die Risikoidentifikation des RENK Konzerns verfolgt das Ziel, alle wesentlichen Risiken der Gruppe, unabhängig von ihrer Art, umfassend und systematisch zu erfassen. Dabei sind die Risk Owner und Risk Manager der Legaleinheiten bzw. Zentralfunktionen für die Identifikation von Risiken und Chancen in ihrem Zuständigkeits- und Kompetenzbereich über einen mittelfristigen Zeithorizont (i.d.R. bis zu 3 Jahre, bei Strategie- und ESG-Risiken bis zu 10 Jahre) verantwortlich, wobei bei Bedarf Experten aus Fachabteilungen (Risk Deputies) unterstützen (Bottom-Up-Ansatz). Demgegenüber validieren und erheben die Risiko Cluster Heads bzw. Segmentverantwortliche Risiken im Rahmen eines Top-Down-Ansatzes für ihr jeweiliges Fachgebiet, welche auch Wechselwirkungen von Risiken für den RENK Konzern analysieren.
Um Risiken zu identifizieren, werden beispielsweise Workshops, Gespräche mit Mitarbeitern, Analysen von Frühwarnindikatoren und Finanzkennzahlen durchgeführt.
Der RENK Konzern unterteilt identifizierte Risiken in sieben Cluster: strategische Risiken, operative Risiken, Rechtliche & Compliance-Risiken, Reputationsrisiken, Technologie- und IT-Sicherheitsrisiken sowie ESG-Risiken. Sämtliche Risiken sind quantitativ, mindestens jedoch qualitativ, hinsichtlich deren Schadensauswirkung auf das EBIT der Gruppe zu bewerten. Kumulierte Einzelrisiken, die aufgrund von Interdependenzen die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten können, sind ebenfalls zu melden. Die Aufgabe des Risk Manager besteht darin zu beurteilen, ob Risiken, die auf individueller Basis als unwesentlich gelten, in aggregierter Form wesentlich sein könnten.
Das Risiko ist das Produkt aus potenziellem Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit Bei der Risikobewertung wird zwischen Brutto- und Nettobewertung unterschieden, wobei bereits ergriffene Maßnahmen das Bruttorisiko mindern können. Die Einstufung der Risiken ist anhand folgender Risikomatrix ersichtlich:

| Eintrittswahrscheinlichkeit in % | |
|---|---|
| < 5 % | Sehr unwahrscheinlich |
| < 25 % | Unwahrscheinlich |
| ≤ 50 % | Möglich |
| < 75 % | Wahrscheinlich |
| > 75 % | Sehr wahrscheinlich |
| Schadenshöhe in Mio. € | |
|---|---|
| < 2 | Vernachlässigbar |
| 2 - 5 | Gering |
| 5 - 10 | Mäßig |
| 10- 15 | Wesentlich |
| > 15 | Kritisch |
Abbildung 3: Bewertungskategorien
Das Nettorisiko stellt dann die Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung der bis zum Berichtsstichtag bereits eingeleiteten schadensmindernden und/oder die Eintrittswahrscheinlichkeit reduzierender Maßnahmen dar. Um die identifizierten und bewerteten Risiken entsprechend zu steuern, besteht die Aufgabe des Risk Owner darin, Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken, zur Verminderung des Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit, zur Absicherung der Risiken oder zur Akzeptanz der Risiken einzuleiten. Um bewusst Risiken zu akzeptieren, ist die Ermittlung der unternehmensweiten Risikoakzeptanz bzw. -bereitschaft sowie eine Abstimmung mit den Risk Managern erforderlich, die die Angelegenheit dem zentralen Risikomanagement vorlegen müssen. Die endgültige Entscheidung über die Risikoakzeptanz unterliegt dem Vorstand. Dieser bezieht in seine Entscheidungsfindung die Risikotragfähigkeit mit ein.
Die Risikotragfähigkeit bestimmt den maximalen Risikowert, welches das Unternehmen bzw. der Konzern ohne die Gefährdung seines eigenen Fortbestands im Zeitablauf tragen kann. Die Risikotragfähigkeit kann damit auch als „Risikodeckungspotenzial“ oder „Resilience“ (= Widerstandsfähigkeit) eines Unternehmens bezeichnet werden.
Das Gesamtrisiko ist das Ergebnis der Aggregation aller Einzelrisiken innerhalb des Konzernverbunds. Eine Aggregation ist erforderlich, da sich bestandsgefährdende Entwicklungen auch aus dem Zusammenwirken mehrerer Risiken, die bei isolierter Betrachtung jeweils nicht bestandsgefährdend sind, ergeben können. Bei der Risikoaggregation können unterschiedlich anerkannte quantitative und qualitative Maßnahmen zur Anwendung kommen. RENK hat sich, aufgrund seiner Unternehmenssituation, dazu entschieden, die Summe der Schadenserwartungswerte aller Einzelrisiken aufzusummieren. Um das Risiko des gleichzeitigen Eintrittes mehrerer Risiken und von Interdependenzen angemessen zu berücksichtigen, hat RENK bei der Ermittlung der jeweiligen Schadenserwartungswerte der Einzelrisiken jeweils den höchsten Prozentsatz der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeitsstufe zugrunde gelegt. Auf Basis der durchgeführten Aggregation sieht man keine substanzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung.
Im Rahmen des halbjährlichen Berichtswesens konsolidiert das zentral eingerichtete Risikomanagement die Gruppenrisiken und berichtet an Vorstand und Aufsichtsrat. Risiken, die unerwartet und außerhalb der regulären Berichtszyklen auftreten und einen besonders hohen Schadenswert haben, werden unverzüglich außerhalb des halbjährlichen Risikoprozesses dem zentral eingerichteten Risikomanagement gemeldet.
Der jährlich vom zentralen Risikomanagement erstellte und vom Vorstand und Aufsichtsrat freigegebene Gesamtrisikobericht, bildet die Grundlage für die externe Berichterstattung und ermöglicht dem Vorstand eine Einschätzung über die Wirksamkeit des RMS treffen zu können. Die Berichterstattung ist zudem Basis für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates.
Die Interne Revision bezieht gemeldete Risiken in ihren risikoorientierten Prüfungsansatz mit ein und unterstützt bei der Überwachung der Umsetzung der Steuerungsmaßnahmen.
Wesentliche Risikofelder
Auf Basis der Risikoberichterstattung an den Vorstand des RENK Konzerns besteht zum Bilanzstichtag folgende Risikosituation, welche die wesentlichen Unternehmensrisiken aus Konzernsicht zusammenfasst:
| Wesentliche Risikofelder | |||
|---|---|---|---|
| Risikocluster | Risikofelder | Risikoklasse | Veränderung zum Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Strategische Risiken | Strategische Marktrisiken | Hohes Risiko | gestiegen |
| Makroökonomische Rahmenbedingungen | Mittleres Risiko | gestiegen | |
| Operative Risiken | Produktionsrisiko | Mittleres Risiko | |
| Beschaffung | Mittleres Risiko | ||
| Personal | Mittleres Risiko | unverändert | |
| Rechtliche & Compliance Risiken | Gewährleistungs- und Haftungsrisiken | Mittleres Risiko | unverändert |
| Compliance-Risiken | Mittleres Risiko | ||
| Technologie & IT-Sicherheit | Cyberrisiken | Mittleres Risiko | unverändert |
| Finanzielle Risiken | Liquiditätsrisiko | Mittleres Risiko | |
| Währungsrisiko | Mittleres Risiko | ||
| Steuerrisiken | Mittleres Risiko |
Nachfolgend betrachtete Nettorisiken können eine mittlere oder auch hohe Schadenswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Planungszeitraum des RENK Konzerns haben. Die Risiken werden unterteilt in strategische Risiken, operative Risiken, Rechtliche & Compliance Risiken, Reputationsrisiken, Technologie & IT Sicherheitsrisiken, finanzielle Risiken sowie ESG-Risiken, die jeweils nach der Wesentlichkeit ihrer Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in abnehmender Reihenfolge beschrieben werden. Sofern die Verteilung der Chancen und Risiken auf die Segmente nicht explizit beschrieben ist, beziehen sich die Angaben zu den Chancen und Risiken auf alle Segmente des RENK Konzerns.
Strategische Risiken
Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen strategischen Risiken des RENK Konzerns.
Strategische Marktrisiken
Um die zukünftige Marktposition, wirtschaftliche Entwicklung und Ergebnissituation des RENK Konzerns zu sichern und weiter auszubauen, ist es unerlässlich, kontinuierlich marktfähige neue Applikationen, Produkte und Systeme zu entwickeln und möglichst schnell zur Marktreife zu bringen. Lange Entwicklungszeiten und sich ständig ändernde regulatorische Rahmenbedingungen stellen Unsicherheitsfaktoren dar, die den wirtschaftlichen Erfolg der aktuellen oder zukünftigen Projekte beeinträchtigen können. Insbesondere besteht das Risiko, dass sich in der Entwicklung befindliche Prototypen keine Marktreife erlangen. Darüber hinaus können Änderungen der Rahmenbedingungen zu einem geringeren Angebotsvolumen und zum Verlust von Marktchancen führen.
Um die Marktposition des RENK Konzerns zu sichern und weiter auszubauen, setzt das Unternehmen auf kontinuierliche Gespräche mit Kunden und Auftraggebern, permanente Marktbeobachtung sowie Maßnahmen zur stetigen Effizienzsteigerung. Trotz implementierter Maßnahmen können die genannten Risiken zu einer hohen Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns führen.
Makroökonomische Rahmenbedingungen
Makroökonomische, politische und geopolitische Entwicklungen können sich negativ auf das laufende Geschäft und das geplante Wachstum des RENK Konzerns auswirken. Insbesondere der Konflikt zwischen China und Taiwan sowie die damit möglicherweise entstehenden Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen können zu einer Einschränkung der globalen Wirtschaftstätigkeit und einer erhöhten Volatilität auf den globalen Finanzmärkten führen.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken, überwacht RENK kontinuierlich die geltenden Ausfuhrkontrollgesetze und passt seine Verkaufsstrategien entsprechend an. Trotz bestehender Maßnahmen birgt die Entwicklung der Weltwirtschaft Risiken, die mittlere Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns haben können.
Operative Risiken
Die nachfolgend aufgeführten Risiken gehören zu den wesentlichen operativen Risiken des RENK Konzerns.
Produktionsrisiken
Die Aufrechterhaltung der Produktion ist für den wirtschaftlichen Erfolg des RENK Konzerns ausschlaggebend. Einflüsse durch höhere Gewalt oder Sabotageakte können zu Materialschäden oder Produktionsausfällen oder in der Produktionskette zu Verzögerungen oder Unterbrechungen führen. Darüber hinaus können sie zu Reputationsschäden sowie dem Verlust von Kunden und Aufträgen führen.
Der RENK Konzern hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um mögliche Schäden und damit einhergehende Betriebsunterbrechungen bzw. Produktionsausfälle sowie andere denkbare Schadensfälle und Haftungsrisiken abzusichern, wie beispielsweise der Abschluss von Versicherungen, oder die Erhöhung von Sicherheitsvorkehrungen innerhalb und außerhalb der Produktionsstandorte. Dabei setzt der RENK Konzern standortspezifische Kombinationen personeller und organisatorischer Maßnahmen ein, welche durch bauliche und mechanische Objektsicherungen sowie elektronische Überwachungseinrichtungen ergänzt werden. Dennoch können die Folgen von Einflüssen durch höhere Gewalt oder Sabotage zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RENK Konzerns führen.
Aufgrund der hohen Spezialisierung eines jeden Produktionsstandortes kann, im Falle eines Produktionsausfalls eines Standortes, die Lieferfähigkeit beeinträchtigt werden. Der RENK Konzern wirkt diesem Risiko durch eine globale, strategisch optimierte Produktionslandschaft, einem Ausbau des Werkverbundes durch gegenseitige Befähigung und kontinuierlichem Austausch innerhalb der Gruppe entgegen. Das Risiko führt trotz Gegenmaßnahmen zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von RENK.
Beschaffung
Die Beschaffung von Rohstoffen, Bauteilen und Komponenten birgt das Risiko unerwarteter Lieferausfälle, Lieferverzögerungen, Lieferengpässe, Qualitätsprobleme, steigender Einkaufspreise, Cyberangriffe auf Lieferanten oder den Ausfall eines Lieferanten bei Vor- und Zwischenprodukten, Rohstoffen und Energie.
Der Einkauf des RENK Konzerns gewährleistet eine optimale Versorgung des Unternehmens mit Gütern und Dienstleistungen, wobei Qualität, Kosten und Liefertreue im Fokus stehen. Durch eine sorgfältige Auswahl leistungsfähiger Lieferanten, regelmäßige Lieferantenüberprüfungen sowie aktives Monitoring der Lieferanten, präzise Spezifikationen und Qualitätsanforderungen, Zuverlässigkeitskontrollen sowie angemessene Sicherheitsbestände kann das Risikopotenzial reduziert werden. Zur Sicherstellung der Versorgung dienen zudem der Aufbau von alternativen Bezugsquellen für Waren kritischer Lieferanten sowie die Verfügung von Kategorie-Strategien. Mit kontinuierlichen Verbesserungsprozessen zur Stabilisierung der Lieferkette, als auch einer möglichst gezielten und detaillierten Vorhersage der Bedarfe sowie einer engen Abstimmung mit den Lieferanten wirkt der RENK Konzern Ressourcenengpässen entgegen. Sollte die Versorgungssicherheit dennoch gefährdet sein, kann dies mittlere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Beschaffungsrisiken bestehen weiterhin aufgrund von aktuell erheblichen Marktpreisschwankungen für Rohstoffe und Energie, die sich entsprechend auf alle Segmente des RENK Konzerns auswirken.
Der RENK Konzern begegnet diesen Risiken mit langfristigen Vereinbarungen zur Material- und Preisabsicherung sowie durch den Aufbau alternativer Bezugsquellen und Ausschreibungswettbewerben. Der RENK Konzern passt zudem, wo möglich, seine Preisstrategie an. Marktpreisveränderungen können dennoch, aufgrund der aktuell hohen Volatilität, zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage führen.
Personal
Die erfolgreiche Umsetzung der anspruchsvollen wachstumsorientierten Unternehmensstrategie, die Erreichung der finanziellen Ziele und der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg des RENK Konzerns hängen von der Expertise und Erfahrung ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter und Spezialisten ab. Wesentliche Personalrisiken sind in diesem Zusammenhang der Fachkräftemangel, Schwierigkeiten bei der Suche nach passenden Führungs-, Fach- und Nachwuchskräften mit den erforderlichen kaufmännischen, technischen oder branchenspezifischen Fähigkeiten und eine Alterung der Belegschaft.
Um diese Risiken zu minimieren, betreibt RENK zielgruppenspezifisches Personalmarketing zur externen Kommunikation der Stärken des Unternehmens. Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung sind die kontinuierliche Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen, leistungsgerechten Vergütungen mit erfolgsabhängigen Anreizsystemen, eine moderne Personalführung und eine strukturierte fach- und methodenspezifische Aus- und Weiterbildung. Weiterhin können die genannten Personalrisiken eine mittlere Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.
Rechtliche & Compliance Risiken
Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen Rechtlichen & Compliance Risiken des RENK Konzerns.
Gewährleistungs- und Haftungsrisiken
Die Qualität der von RENK angebotenen Produkte ist ein wesentlicher Einkaufsfaktor der Kunden. Um diese Qualität nachhaltig zu sichern, setzt das Unternehmen ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System sowie weitere qualitätsverbessernde Prozesse ein. Trotz der genannten Maßnahmen besteht das Risiko, dass Produkte mangelnder Qualität ausgeliefert werden und ein Produkthaftungsrisiko verursachen. Auch der Einsatz fehlerhafter Produkte kann beim Kunden zu Schäden und Haftungsansprüchen der außerplanmäßige Reparaturmaßnahmen und Reputationsschäden für RENK auslösen.
Um diese Risiken zu minimieren, setzt der RENK Konzern auf strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen, kontinuierliche Verbesserungsprozesse der Produkte und Produktion und laufende Schulungen zur Sicherstellung qualifizierter Mitarbeiter. Durch die Unterstützung von Rechtsspezialisten werden vertragliche Risiken für den RENK Konzern minimiert. Des Weiteren sind ausgewählte Produkthaftungsrisiken versichert. Das Eintreten einzelner Risiken kann eine mittlere Wirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des RENK Konzerns haben.
Compliance
Als globales Unternehmen muss der RENK Konzern weltweit unterschiedliche Gesetze und Vorschriften beachten. Um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, hat das Unternehmen ein gruppenweites Compliance Management System implementiert. Bei Korruption oder Nichteinhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen, Vorfällen von Geldwäsche oder identifizierten Sachverhalten, die den Anforderungen der Compliance Management Systeme nicht gerecht werden, werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Der RENK Konzern kooperiert bei Untersuchungen wegen möglicher Compliance-Verstöße mit den Behörden und reagiert angemessen auf erkannte Schwachstellen. Regelmäßige, konzernweite Compliance Risk Assessments (top-down und bottom-up) sowie einzelfallbezogene Risikoanalysen dienen der Identifikation systemischer und unternehmensspezifischer Compliance-Risiken. Klar definierte Zuständigkeiten, interne Richtlinien, beispielsweise der Code of Conduct, und laufende Schulungen unterstützen Mitarbeiter dabei, sich compliance-konform zu verhalten und tragen dazu bei, Schaden von dem RENK Konzern abzuwenden. Compliance-Verstöße können mittlere Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des RENK Konzerns haben.
Weiterhin ist der RENK Konzern Risiken ausgesetzt, die durch regulatorische und gesetzgeberische Veränderungen auf einzelstaatlicher oder europäischer Ebene entstehen können, beispielsweise durch neue Gesetze oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Exportkontrolle oder durch Exportbeschränkungen. Darüber hinaus könnten Embargos, Wirtschaftssanktionen oder andere Formen von Handelsbeschränkungen gegenüber den Ländern, in denen der RENK Konzern tätig ist, auferlegt werden. Wenngleich eine stetige Beobachtung der Regulatorik erfolgt, können die Veränderungen eine mittlere Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.
Technology und IT-Sicherheitsrisiken
Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen Risiken des RENK Konzerns im Bereich Technologie und IT-Sicherheit.
IT-Cybersecurity
Die IT-Systeme, die in allen Bereichen des RENK Konzerns eingesetzt werden, sind von entscheidender Bedeutung für das Unternehmen. Die Funktionsfähigkeit der Geschäftsprozesse und damit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs hängen von der Verfügbarkeit der IT-Systeme ab, deren Funktionen durch Cyberangriffe vollständig oder teilweise beeinträchtigt werden können. Weitere Risiken bestehen aufgrund von unbefugtem Zugriff auf IT-Systeme, Modifikation oder Abzug sensibler Geschäftsdaten sowie mangelnder Funktionsfähigkeit von Prozessen und Daten.
Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und IT-Systeme zu gewährleisten, hat der RENK Konzern ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) implementiert, welches nach dem international anerkannten Standard ISO 27001 orientiert und BSI IT Grundschutz zertifiziert ist.
Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für den sorgsamen Umgang mit geschäftsrelevanten Informationen ist ein wichtiges Thema für den RENK Konzern. Auditierungen und Awareness-Maßnahmen sind daher unerlässlich. Darüber hinaus nutzt das Unternehmen integrierte Schutzsysteme für Hard- und Software und betreibt eine kontinuierliche aktive Überwachung durch ein Cyber Defence Center.
Die genannten Risken können, trotz implementierter Gegenmaßnahmen, eine mittlere Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Finanzielle Risiken
Die nachfolgend beschriebenen Risiken gehören zu den wesentlichen finanziellen Risiken des RENK Konzerns.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der RENK Konzern seine Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Finanzmittelbedarf nicht durch bestehende Eigen- bzw. Fremdfinanzierung gedeckt werden kann. Der Finanzierungsbedarf des RENK Konzerns war im Geschäftsjahr 2023 durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente durchgehend gedeckt. Es besteht aber das grundsätzliche Risiko, dass im Falle der Nichteinhaltung von Finanzkennzahlen (Financial Covenants), Kredite/Anleihen/Finanzierungsrahmen durch Kreditgeber außerordentlich gekündigt werden können. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, führt die Treasury-Abteilung für den RENK Konzern eine rollierende Liquiditätsplanung durch und nutzt das Konzern-Cashpooling zur Optimierung der Finanzmittelversorgung.
Für die Absicherung von Aufträgen und Angeboten ist der RENK Konzern auf die Möglichkeit zur Bereitstellung von Avalen und Garantien durch Banken angewiesen. Insofern es RENK nicht gelingt, bei Finanzinstituten ausreichende Linien für die Bereitstellung von Avalen und Garantien zu erhalten, kann hier das geplante Wachstum von RENK gefährdet sein.
Generell resultiert aus variablen Zinsvereinbarungen sowie grundsätzlich aus Finanzinstrumenten mit kurzfristigen Laufzeiten das Risiko steigender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten bzw. fallender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Vermögenswerten. Diese Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements durch eine frühzeitige und fortlaufende Finanzplanung und Diversifizierung der Finanzierung wird diesem Risiko entgegengewirkt. Alle Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 wurden mit festen Zinssätzen vereinbart. Der beizulegende Zeitwert des in die Anleihe eingebetteten Derivats wird jedoch von Änderungen des Marktzinssatzes beeinflusst. Da dieses eingebettete Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, würde das sonstige Finanzergebnis durch Zinsänderungen beeinflusst werden. Obgleich der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit haben die genannten Liquiditätsrisiken einzeln als auch in Summe betrachtet eine mittlere Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Darüber hinaus wendet der RENK Konzern keine ökonomischen Sicherungsbeziehungen als bilanzielle Sicherungsbeziehungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 an.
Ausfallrisiken
Aus der Anlage überschüssiger Liquidität und dem Abschluss von Derivaten ergeben sich Kontrahentenrisiken. Ein Teil- oder Totalausfall eines Kontrahenten, etwa in Hinblick auf seine Rückzahlungspflicht für Zinsen und Kapital, würden die Ertrags- und Finanzlage von RENK Group AG negativ beeinflussen. Um das Ausfallrisiko bei diesen Finanzinstrumenten zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich verfügen. Die Bonität der Banken wird laufend überwacht. Darüber hinaus definiert RENK Group AG für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Marktwertlimite. Deren Höhe richtet sich nach der Bonitätseinschätzung der Ratingagenturen der jeweiligen Bank. Die Einhaltung der Limite wird kontinuierlich überwacht.
Währungsrisiko
Die funktionale Währung des RENK Konzerns ist der Euro. Als international tätiges Unternehmen ist somit der RENK Konzern finanziellen Risiken aufgrund von Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Daraus können Verluste entstehen, wenn Vermögenswerte, die einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, an Wert verlieren und / oder Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs teurer werden. Wechselkursschwankungen können bei Ein- oder Verkäufen in fremder Währung entstehen. Aufgrund dieser Faktoren können Kursschwankungen die Ertragslage vom RENK Konzern beeinflussen. Externe und interne Transaktionen, bei denen Produkte und Leistungen an Dritte und an Unternehmen des RENK Konzerns geliefert werden, können mit Barmittelzuflüssen und - abflüssen verbunden sein, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden RENK Konzerngesellschaft geführt werden (Transaktionsrisiko). Soweit Barmittelabflüsse der betreffenden RENK Konzerngesellschaft in einer Fremdwährung nicht durch Barmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft in derselben Währung ausgeglichen werden, wird das verbleibende Netto-Wechselkursrisiko im Einzelfall durch entsprechende derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenswaps abgesichert. Umrechnungsrisiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.
Steuerrisiken
Mit der weltweiten Geschäftstätigkeit des RENK Konzerns ist diese steuerlichen Risiken aus unterschiedlichen oder sich ändernden Rechtsvorschriften und Steuerprüfungen ausgesetzt, welche das Risiko für zusätzlich zu leistende Steuern, Zinsen und Strafzahlungen bergen können. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat der RENK Konzern organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften sicherzustellen. Dazu zählt ein Global Tax Center sowie die enge Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern. Steuerliche Risiken können trotz Gegenmaßnahmen zu einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Chancenmanagement
Chancen durch steigende Verteidigungsausgaben
Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine sowie der Konflikt in Israel werden voraussichtlich, insbesondere in den NATO-Staaten, zu steigenden Verteidigungsausgaben führen. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat nicht nur dazu geführt, dass einige Staaten in West- und Osteuropa die Ukraine mit Rüstungsgütern aus ihren eigenen Beständen unterstützen, sondern auch die Bereitschaft erhöht, die Ausrüstung der eigenen Streitkräfte in Bezug auf militärische Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung zu verbessern. Dies wird kurz- und mittelfristig zu einer Zunahme neuer und zusätzlicher Rüstungsbeschaffungsprojekte führen, die für den RENK Konzern, insbesondere in Europa, ein Geschäftspotenzial bieten.
Chancen durch Marktexpansion
Durch die zunehmend globale Marktstrategie des RENK Konzerns stellen neben ausgewählten Europäischen Ländern insbesondere die Märkte USA, Indien, Japan und im Energiesektor auch China bedeutende Marktentwicklungschancen dar. RENK fokussiert sich auf eine strategische Planung und Umsetzung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, diese Märkte verstärkter zu bedienen und neue Märkte erfolgreich zu erschließen.
Chancen durch positive Reputation
Aktuell führt eine deutliche Steigerung des öffentlichen Interesses an der Rüstungsindustrie zu einer gesteigerten positiven Reputation für den RENK Konzern. Diese Entwicklung eröffnet nicht nur neue Marktchancen, sondern auch Möglichkeiten im Bereich des Personalaufbaus. Die positive Reputation des Unternehmens zieht vermehrt qualifizierte Arbeitskräfte an, was wiederum die Einstellung von Fachpersonal ermöglicht. Diese Chance wirkt somit aktiv dem Fachkräftemangel und möglichen Verlust von Fachwissen und Fachkompetenz entgegen.
Chancen durch bessere Margen im Aftersales-Bereich
Durch den verstärkten Verkauf von Ersatzteilen, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen sowie anderen After-Sales-Services besteht für den RENK Konzern die Chance, höhere Margen zu erzielen. Eine höhere Marge im Aftersales-Bereich kann auch dazu beitragen, die Abhängigkeit von Neuproduktverkäufen zu verringern und das Geschäftsmodell des Unternehmens zu diversifizieren. Die Chancen in diesem Bereich führen, insbesondere für das Segment Marine & Industrie, zu einer positiven Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RENK Konzerns.
Gesamtaussage
Die Evaluierung der Gesamtchancen- und -risikosituation des RENK Konzerns durch den Vorstand entsteht durch Betrachtung aller wesentlichen Risiken beziehungsweise Einzelrisiken und gegebenenfalls deren Abwägung gegenüber sich ergebenden Chancen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Risikoposition der RENK Group, nach Einschätzung des Vorstands, verschlechtert. Risiken in der Beschaffung, insbesondere verursacht durch Marktpreisschwankungen, mangelnde Termintreue und Qualitätsproblemen, und die damit verbundenen Risiken für die Produktionsprozesse bei RENK, tragen zur Verschlechterung der Risikosituation bei. In Summe sind keine Risiken bekannt, die allein oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
9. Erläuterungen zum Jahresabschluss der RENK Group AG
Der Jahresabschluss der RENK Group AG folgt den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), während der Konzernabschluss nach IFRS erstellt wird. Die RENK Group AG übernimmt als konzernführende Gesellschaft neben den Dienstleistungs- und Holdingfunktionen operative Steuerungsfunktionen. Ihre wirtschaftliche Entwicklung hängt hauptsächlich vom Geschäftsverlauf der operativen Konzerngesellschaften ab. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Risiken und Chancen der RENK Group AG entsprechen im Wesentlichen denen des Konzerns, wie sie im Wirtschaftsbericht beschrieben sind. Der Ausblick für den Konzern beeinflusst unmittelbar unsere Erwartungen für die RENK Group AG. Daher gelten die obigen Erläuterungen für den RENK Konzern auch für die RENK Group AG.
Die RENK Group AG ist per 31. Dezember 2023 mittelbar eine 100 %ige Tochter eines durch Triton Partners beratenen Fonds und hält als oberste deutsche Gesellschaft indirekt über die RENK FinCo GmbH, Augsburg, alle Anteile an den operativ tätigen RENK-Gesellschaften mit der RENK GmbH, Augsburg, an deren Spitze. Durch den IPO am 07. Februar 2024 hat sich der Anteil des bisherigen Eigentümers auf ca. 67% verringert.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Holding (seit 07. Februar 2024 börsennotiert) des RENK Konzerns hat die RENK Group AG mit der RENK GmbH Dienstleistungsvereinbarungen getroffen. Aus Erstattungen der Kosten für den Börsengang resultiert ein Ausweis von Umsatzerlösen und damit einhergehende Aufwendungen.
Die RENK Group AG beschäftigte zum Jahresende 2023 2 (Vorjahr: 0) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Vorstandsmitglieder).
9.1 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
| Gewinn- und Verlustrechnung | Geschäftsjahr | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 0 | 1.562 | 1.562 | k.A. |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0 | 16 | 16 | k.A. |
| Gesamtleistung | 0 | 1.578 | 1.578 | k.A. |
| Materialaufwand | 0 | -3 | -3 | k.A. |
| Personalaufwand | 0 | -545 | -545 | k.A. |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | -179 | -2.618 | -2.440 | k.A. |
| Betriebsergebnis | -179 | -1.588 | -1.410 | k.A. |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1 | -62 | -61 | k.A. |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 | k.A. |
| Ergebnis nach Steuern | -180 | -1.650 | -1.471 | k.A. |
| Sonstige Steuern | 0 | 0 | 0 | k.A. |
| Jahresfehlbetrag | -180 | -1.650 | -1.471 | k.A. |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | - | -217 | k.A. | k.A. |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | - | 31.868 | k.A. | k.A. |
| Bilanzgewinn | - | 30.000 | k.A. | k.A. |
Die Ertragslage des Geschäftsjahres 2023 ist geprägt von der Weiterbelastung von in Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 1.562 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie von den um 2.440 Tsd. € erheblich erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Dieser deutliche Anstieg von 179 Tsd. € im Vorjahr auf 2.618 Tsd. € für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich im Wesentlichen durch die stark erhöhten Beratungskosten in Höhe von 1.615 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €), unter anderem im Zusammenhang mit dem im Februar 2024 erfolgten Börsengang. In diesem Zusammenhang fielen auch um 448 Tsd. € stark erhöhte Kosten für die Erstellung des Konzernabschlusses in Höhe von 622 Tsd. € an (Vorjahr 175 Tsd. €). Der Personalaufwand in Höhe von 545 Tsd. € beinhaltet erstmalig Gehälter. Aufgrund des negativen Ergebnisses vor Steuern wurde kein Steueraufwand vom Einkommen und Ertrag gebucht. Für den um 1.470 Tsd. € stark erhöhten Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.650 Tsd. € sind demnach im Wesentlichen hohe sonstige betriebliche Aufwendungen verantwortlich. Der Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 180 Tsd. € wurde zudem auf neue Rechnung vorgetragen.
| Bilanz | Geschäftsjahr | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| In Tsd. € | 2022 | 2023 | in € | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| AKTIVA | ||||
| A. Anlagevermögen | 312.284 | 357.374 | 45.090 | 14,4 |
| I. Finanzanlagen | 312.284 | 357.374 | 45.090 | 14,4 |
| B. Umlaufvermögen | 67 | 7.951 | 7.884 | k.A. |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 7.061 | 7.061 | k.A. |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 67 | 891 | 823 | k.A. |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 7 | 7 | k.A. |
| 312.351 | 365.333 | 52.981 | 17,0 | |
| PASSIVA | ||||
| A. Eigenkapital | 312.091 | 355.531 | 43.440 | 13,9 |
| I. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital im Vj.) Bedingtes Kapital 50.000 (i.Vj. 0) | 25 | 100.000 | 99.975 | k.A. |
| II. Kapitalrücklage | 312.284 | 225.531 | -86.753 | -27,8 |
| III. Gewinnrücklagen | 0 | 0 | 0 | k.A. |
| IV. Verlustvortrag | -38 | 0 | 38 | k.A. |
| V. Jahresfehlbetrag | -180 | 0 | 180 | k.A. |
| VI. Bilanzgewinn | 0 | 30.000 | 30.000 | k.A. |
| B. Rückstellungen | 155 | 727 | 572 | k.A. |
| C. Verbindlichkeiten | 105 | 9.074 | 8.969 | k.A. |
| 312.351 | 365.333 | 52.981 | 17,0 |
Die Bilanz der RENK Group AG weist neben dem Anteil am verbundenen Unternehmen RENK FinCo GmbH und Eigenkapital schwerpunktmäßig Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen aus.
Die Vermögens- und Finanzlage der RENK Group AG ist geprägt durch eine freiwillige Einlage der Rebecca BidCo S.à r.l., die im Lauf des Berichtsjahres in Höhe von 45.090 Tsd. € in die freie Kapitalrücklage geleistet wurde. Die Einlage wurde in Form des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs eines 2020 an ein verbundenes Unternehmen gewährten Darlehen erbracht. Die RENK Group AG hat ihrerseits die erhaltene Einlage in eine weitere Tochtergesellschaft eingelegt, so dass sich der Beteiligungsbuchwert an diesem Tochterunternehmen entsprechend erhöht hat.
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 7.884 Tsd. € ist im Wesentlichen auf die Weiterbelastung von Kosten in Zusammenhang mit dem im Februar 2024 erfolgten Börsengang in Höhe von 2.530 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €), auf geleistete Anzahlungen in Höhe von 1.850 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) sowie auf Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 1.103 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft zurückzuführen.
Durch die oben genannte von der Rebecca BidCo S.à r.l. mit Beschluss vom 20. September 2023 getätigte freiwillige Einlage in Höhe von 45.090 Tsd. €, welche gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft zu erfassen war, erhöhte sich das Eigenkapital der RENK Group AG deutlich von 312.091 Tsd. € auf 355.531 Tsd. €. Mit Gesellschaftsbeschluss vom 09. August 2023 und Eintragung im Handelsregister am 23. August 2023 erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft erheblich von 25 Tsd. € um 99.975 Tsd. € auf 100.000 Tsd. €. Dabei handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln, die vor der Umwandlung zur Aktiengesellschaft erfolgte. Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 100.000 Tsd. € wurde zum Grundkapital der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Gesellschaft.
Auf der Passivseite erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stark von 100 Tsd. € im Vorjahr um 3.915 Tsd. € auf 4.015 Tsd. €, aufgrund des von der RENK GmbH gewährten Darlehens. Des Weiteren bestehen zum Jahresende Verpflichtungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.849 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €). Außerdem bestehen erstmalig Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 985 Tsd. €.
Zudem werden per 31. Dezember 2023 erstmalig Pensionsrückstellungen in Höhe von 149 Tsd. € ausgewiesen. Der Erfüllungsbetrag wird mit zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Planvermögen saldiert, das dem Zugriff von Gläubigern entzogen ist und zur Abdeckung von Versorgungsansprüchen ausgeschiedener Mitarbeiter bereitsteht.
Die Bilanzsumme der RENK Group AG erhöhte sich im Wesentlichen aufgrund der oben genannten Transaktionen und betrug zum 31. Dezember 2023 365.333 Tsd. € (Vorjahr: 312.351 Tsd. €).
Aufgrund der Verflechtungen mit den zur RENK Gruppe gehörenden Gesellschaften sowie aufgrund des im Februar 2024 erfolgten Börsengangs wird die Entwicklung der RENK Group AG als nachhaltig positiv bewertet.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses der RENK Group AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 30.000 Tsd. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und die Dividendenzahlung aus der Kapitalrücklage nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten.
9.2 Risiken und Chancen
Die RENK Group AG ist an den Risiken und Chancen ihrer Tochtergesellschaften beteiligt, der Grad der Partizipation hängt von der jeweiligen Beteiligungsquote ab. Hieraus ergeben sich auch entsprechende Risiken der möglichen Wertminderung der Beteiligung. Die Ausführungen dazu sind im Kapitel 8.2 Chancen- und Risikobericht enthalten.
Zudem können Belastungen aus der für die Tochtergesellschaft RENK FinCo GmbH abgegebenen, und auch für das Geschäftsjahr 2023 wirksamen, harten Patronatserklärungen entstehen. Demnach ist die RENK Group AG verpflichtet, die RENK FinCo GmbH in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass diese stets in der Lage ist, ihren im Berichtszeitraum eingegangenen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen. Soweit zu solchen Gläubigern herrschende Unternehmen gehören, wirkt die Patronatserklärung entsprechend auch zu deren Gunsten.
Als Muttergesellschaft des RENK Konzerns ist die RENK Group AG in das konzernweite Risikomanagementsystem einbezogen (siehe Kapitel 8.2 Chancen- und Risikobericht). Aus den Beziehungen zu den Beteiligungen können zusätzlich aus gesetzlichen oder vertraglichen Verhältnissen, insbesondere Finanzierungen, Belastungen sowie Abschreibungen auf die Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren.
9.3 Prognose
Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der RENK Group AG ist eng an die weitere operative Performance des Konzerns gekoppelt. Als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator dient das Jahresergebnis.
Künftig entstehen der RENK Group AG Aufwendungen für die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie von weiterem Personal, für Steuerzahlungen, für in Anspruch genommene Finanzierungsmittel sowie für die eigene Holdingorganisation. Des Weiteren werden Einnahmen durch die Erbringung von Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften erwirtschaftet. Insgesamt hat sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr signifikant verschlechtert, Grund hierfür ist die oben genannte Übernahme bestimmter Holding-Funktionen. Auch für 2024 erwarten wir aufgrund der Übernahme zusätzlicher Holding-Funktionen eine weitere deutliche Verschlechterung des Jahresergebnisses.
Für das Geschäftsjahr 2023 streben wir eine Ausschüttungsquote von zirka 40 % des bereinigten Jahreserfolgs des RENK Konzerns an.
Aufgrund der Verflechtungen mit den zur RENK Gruppe gehörenden Gesellschaften spiegeln sich die allgemeinen Erwartungen für die RENK Group AG in der Prognose für den RENK Konzern wider.
10. Übernahmerelevante Angaben
Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerelevanten Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der RENK Group AG gem. §§ 6 Abs. 1 und Abs. 2, 7 Abs. 1 der Satzung auf 100.000.000,00 € (in Worten: einhundert Millionen Euro) und ist eingeteilt in 100.000.000 auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Die Aktien sind voll eingezahlt. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung ist der Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zum Handel zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere bzw. alle Aktien (Sammelaktien) verkörpern. Ein Anspruch der Aktionärinnen und Aktionäre auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ist ausgeschlossen.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung gem. § 20 Abs. 1 der Satzung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionärinnen und Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen; zum 31. Dezember 2023 besaß die Gesellschaft keine solchen eigenen Aktien. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts können sich weiterhin bei Verstößen gegen Mitteilungspflichten nach §§ 20 Abs. 7, 21 Abs. 4 AktG ergeben. Ebenso können Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, Abs. 2, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) kann den direkten oder indirekten Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch einen ausländischen Erwerber prüfen, wenn der Erwerber nach dem Erwerb direkt oder indirekt 10 % oder mehr der Stimmrechte der Gesellschaft halten wird. Nach den Regelungen in §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung ist der beabsichtigte Erwerb dem BMWK schriftlich anzuzeigen, das den Erwerb nur dann freigibt, wenn dem Erwerb keine Bedenken im Hinblick auf wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Ob die Regelungen der §§ 60 ff. Außenwirtschaftsverordnung anwendbar sind, richtet sich danach, ob das Zielunternehmen des Erwerbs in einem der in § 60 Abs. 1 Außenwirtschaftsverordnung genannten Sektoren tätig ist. Ist § 60 der Außenwirtschaftsverordnung nicht anwendbar, kann das BMWK den Erwerb dennoch untersagen oder beschränken, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse voraussichtlich beeinträchtigt wird (sektorübergreifende Prüfung, §§ 55 ff Außenwirtschaftsverordnung).
Es bestehen im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) beim Kauf und Verkauf von Aktien der RENK Group AG gewisse Handelsverbote, insbesondere im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Geschäftszahlen.
Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrates und gewissen Angestellten des RENK Konzerns wurde in der Vergangenheit im Rahmen eines Management Equity Programms die Möglichkeit gegeben, sich indirekt an der Gesellschaft zu beteiligen ("MEP Teilnehmerinnen und Teilnehmer"), indem sie Anteile an einem sog. MEP Pooling Vehikel erwarben, welches seinerseits indirekt an der Gesellschaft beteiligt ist. Dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sieht Sperrfristen zur Veräußerung der Beteiligungen vor. Die Sperrfristen betragen 12 Monate und beginnen mit dem Börsengang der RENK Group AG, der am 7. Februar 2024 erfolgt ist.
Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen von Aktionärinnen und Aktionären der RENK Group AG bekannt, welche Beschränkungen enthalten, die die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft zum Bilanzstichtag folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital der RENK Group AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Indirekt wurden zum Bilanzstichtag sämtliche Stimmrechte der RENK Group AG im Sinne von § 34 WpHG durch die Triton GP HoldCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg kontrolliert. Die Anteile an der Triton GP HoldCo S.à r.l. werden durch unterschiedliche natürliche und juristische Personen gehalten, denen jeweils keine selbstständige Kontrollmöglichkeit zukommt.
Die Beteiligungskette gestaltet sich nach den Informationen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag wie folgt: Die Rebecca BidCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg ist die direkte Inhaberin sämtlicher Anteile sowie sämtlicher Stimmrechte der RENK Group AG. Die Anteile der Rebecca BidCo S.à r.l. werden ihrerseits durch die Rebecca MidCo S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg gehalten. Die Anteile an der Rebecca MidCo S.à r.l. werden mehrheitlich von der Rebecca LuxCo S.à r.l. gehalten. An der Rebecca LuxCo S.à r.l. ist mehrheitlich die Triton Masterluxco 5 S.à r.l. beteiligt. Sämtliche Anteile an der Triton Masterluxco 5 S.à r.l. werden von der Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF gehalten. An der Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF ist mehrheitlich die Triton Fund V L.P beteiligt. Die Triton Fund V L.P. gehört zum Triton Fund V (Jersey) und wird im Sinne von § 34 WpHG von der Triton Fund V General Partners L.P. kontrolliert, die ihrerseits von der Triton Managers V Limited kontrolliert wird. Die wertpapierrechtliche Kontrolle über die Triton Managers V Limited übt die Triton GP HoldCo II S.à r.l. aus, die wertpapierrechtlich durch die Triton GP HoldCo S.à r.l. kontrolliert wird. Die Anteile an der Triton GP HoldCo S.à r.l. werden durch verschiedene natürliche und juristische Personen gehalten, von denen jede weniger als 25 % hält.
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft zum Bilanzstichtag nicht gemeldet worden und auch nicht anderweitig bekannt. Dennoch können sich bei den genannten Anteilen am stimmberechtigten Grundkapital nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit Börsengang der RENK Group AG am 07. Februar 2024, d.h. im Zeitraum der Erstellung dieses Berichts, Änderungen im Aktionärskreis eingetreten sind. Im Zuge des Börsenganges wurden der RENK Group AG folgende Beteiligungen gemeldet:
Die Triton GP HoldCo S.à r.l. kontrolliert ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 12. Februar 2024 indirekt insgesamt 65,31 % der Stimmrechte, wobei direkte Aktionärin die Rebecca BidCo S.à r.l. ist. Die Kontrollkette läuft nach dieser Stimmrechtsmitteilung von der Triton GP HoldCo S.à r.l. über die Triton GP HoldCo II S.à r.l., Triton Managers V Limited, Triton Fund V General Partner L.P., Triton Fund V L.P., Triton V S.à r.l. SI-CAV-RAIF, Trition Masterluxo 5 S.à r.l., Rebecca LuxCo S.à r.l., Rebecca MidCo S.à r.l., Rebecca BidCo S.à r.l zur RENK Group AG.
Die Rebecca Management S.à r.l., Luxemburg, kontrolliert laut einer Stimmrechtsmitteilung vom 12. Februar 2024 direkt 10,598 % der Stimmrechte der RENK Group AG.
Weitere Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte erreichen, sind der Gesellschaft im Zuge des Börsengangs nicht gemeldet worden und auch anderweitig nicht bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des Börsengangs haben Wellington Management Company LLP und KNDS N.V. im Rahmen von Cornerstone - Vereinbarungen Aktien erworben.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Aktien der RENK Group AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionärinnen und Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die MEP Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms aus dem Jahr 2020 nehmen ihre Stimmrechte an der Gesellschaft mittelbar durch Ausübung ihrer Stimmrechte im MEP Pooling Vehikel wahr.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG, §§ 31 und 33 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 8 der Satzung geregelt. Der Vorstand besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt, Wiederbestellungen sind zulässig. Die Satzung regelt zudem ergänzend, dass der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen und für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen kann.
Eine Änderung der Satzung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 6, 133, 179 Abs. 1 S. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 6 Abs. 6 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach Durchführung einer jeden Kapitalerhöhung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Ausnutzung des genehmigten Kapitals (vgl. § 6 Abs. 4 der Satzung) oder des bedingten Kapitals (vgl. § 6 Abs. 5 der Satzung) zu ändern.
Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern die Satzung nicht eine andere Kapitalmehrheit bestimmt. § 21 der Satzung der RENK Group AG bestimmt insoweit eine andere Kapitalmehrheit. Nach § 21 S. 1 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung eine höhere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen. § 21 S. 2 der Satzung sieht weiter vor: Sofern das Gesetz für Beschlüsse der Hauptversammlung außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Diese einfache Kapitalmehrheit nach § 21 S. 2 der Satzung gilt jedoch insbesondere nicht für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens, da insoweit nach § 179 Abs. 2 S. 2 AktG nur eine größere Kapitalmehrheit als drei Viertel in der Satzung festgelegt werden könnte. Auch weitere für eine Satzungsänderung gesetzlich erforderliche Kapitalmehrheiten von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals neben der einfachen Stimmenmehrheit bleiben unberührt; dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Schaffung bedingten Kapitals, § 193 Abs. 1 S. 1 AktG, die Schaffung genehmigten Kapitals, § 202 Abs. 2 S. 2 AktG, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, § 207 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 182 Abs. 1 S. 2 AktG, die Herabsetzung des Grundkapitals, § 222 Abs. 1 S. 1 AktG, sowie § 229 Abs. 3 i. V. m. § 222 Abs. 1 S. 1 AktG, und die Einziehung von Aktien in den Fällen des § 237 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 222 Abs. 1 S. 1 AktG.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Bedingtes Kapital und Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrechten
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand der RENK Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. September 2028, einmalig oder mehrmals auf den Namen oder die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben und den Inhaberinnen und Inhabern oder Gläubigerinnen und Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 1,00 € nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Options- oder Wandelanleihebedingungen und/oder Genussrechtsbedingungen zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgegeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhaberinnen und Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte für Aktien der Gesellschaft zu gewähren sowie weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen und Handlungen vorzunehmen.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann jeweils in unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen, sofern der Wert der Sachleistung dem Ausgabepreis entspricht und dieser den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre für Schuldverschreibungen auszuschließen, um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch auszuschließen, soweit es erforderlich ist, um den Inhaberinnen und Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von Unternehmen, die von ihr abhängen oder an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. nach Erfüllung der Pflichten zustehen würde.
Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auch zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage auszuschließen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen.
Der Vorstand ist zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszuschließen, um Schuldverschreibungen gegen Barzahlung auszugeben, sofern der Verkauf zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Teilschuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass auf die zur Erfüllung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen Aktien nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist der Bestand des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Sollte der Wert des Grundkapitals im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der (i) auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben wurden bzw. werden, (ii) auf eigene Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aufgrund von Ermächtigungen nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG veräußert wurden oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden und (iii) auf Aktien entfällt, die zur Erfüllung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. -genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben wurden.
Weitere Einzelheiten können dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung entnommen werden.
Zur Gewährung von Aktien an die Inhaberinnen und Inhaber bzw. Gläubigerinnen und Gläubiger der vorgenannten Instrumente ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2023“). Die Einzelheiten des Bedingten Kapitals 2020/I ergeben sich aus § 6 Abs. 5 der Satzung.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde berechtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. September 2028 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen auf die Inhaberin bzw. den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen („Genehmigtes Kapital“).
Den Aktionärinnen und Aktionären ist bei der Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut und/oder einem oder mehreren oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllenden Unternehmen (Finanzinstitute) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen,
| • | um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszunehmen; |
| • | bei Sachkapitalerhöhungen, insbesondere - aber ohne Beschränkung hierauf - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände einschließlich Rechte und/oder Forderungen; |
| • | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet und der auf die nach diesem Absatz unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Maßgebend für die Grenze von 10 % ist die Grundkapitalziffer um Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung. Sollte im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung die Grundkapitalziffer niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals bis zu seiner jeweiligen Ausnutzung auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG aus genehmigtem Kapital ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden; |
| • | um den Inhaberinnen und Inhabern von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Erfüllung der Pflichten aus den genannten Instrumenten zustehen würde; |
| • | zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen all dieser Instrumente); und |
| • | zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage im Rahmen von Beteiligungsprogrammen oder im Rahmen einer aktienbasierten Vergütung. Die Ausgabe darf dabei nur an Personen erfolgen, die an dem Beteiligungsprogramm als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens teilnehmen bzw. denen die aktienbasierte Vergütung als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied der Geschäftsführung eines von ihr abhängigen Unternehmens oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens gewährt wird bzw. wurde, oder an Dritte, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum oder die wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen. Die Ausgabe der neuen Aktien kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten Bedingungen (unter Einschluss einer Ausgabe zum geringsten Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG) oder gegen Einlage von Vergütungsansprüchen erfolgen. Die neuen Aktien können dabei auch unter Zwischenschaltung eines Kreditinstituts oder eines nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens ausgegeben werden, das diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie den vorstehend genannten Personen anzubieten. Die in Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung von 10 % ist der Nennbetrag eines für Zwecke des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals der Gesellschaft anzurechnen. Soweit im Rahmen dieser Ermächtigung Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft Aktien gewährt werden sollen, entscheidet entsprechend der aktienrechtlichen Zuständigkeitsverteilung über die Zuteilung der Aufsichtsrat der Gesellschaft. |
Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Dabei kann insbesondere die Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet und eine Gewinnberechtigung ab Beginn des der Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres vorgesehen werden, sofern im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht gefasst worden ist.
Aktienrückkauf
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, zu erwerben. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung. Ist das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung geringer, ist dieser geringere Wert maßgebend. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann auch durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals in vollem Umfang oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
Der Erwerb erfolgt über die Börse mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Einsatz von Derivaten und/oder von einem Kredit- oder Finanzinstitut.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs der Aktien der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem betreffenden Handelstag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird keine Eröffnungsauktion durchgeführt, ist der erste im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag festgestellte Kurs der Aktien der Gesellschaft maßgeblich.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, kann die Gesellschaft entweder ein formelles Angebot veröffentlichen oder die Aktionärinnen und Aktionäre öffentlich zur Abgabe von Verkaufsangeboten auffordern. Der angebotene Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Kaufangebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft vom maßgeblichen Kurs, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel bzw. in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystems, falls eine Schlussauktion nicht stattfindet, die jeweiligen letztbezahlten Börsenkurse) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt.
Das Rückkaufvolumen kann begrenzt werden. Sofern die von den Aktionärinnen und Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des Erwerbsangebots der Gesellschaft überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis des Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zur Gesamtmenge der von den Aktionärinnen und Aktionären zum maßgeblichen Erwerbspreis oder einem niedrigeren Preis angebotenen Aktien erfolgen. Darüber hinaus kann vorgesehen werden, dass eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionärin bzw. je Aktionär erfolgt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
Der Erwerb eigener Aktien kann auch im Wege des (i) Erwerbs von Optionen, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft zu erwerben (Call-Optionen), (ii) des Verkaufs von Optionen, die die Gesellschaft für den Fall der Ausübung der Optionen zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichten (Put-Optionen), erfolgen und/oder (iii) der Abschluss von Terminkaufverträgen über Aktien der Gesellschaft, bei denen zwischen dem Tag des Abschlusses des jeweiligen Terminkaufvertrages und dessen Erfüllung mit Aktien der Gesellschaft mehr als zwei Börsentage liegen (Call-Optionen, Put-Optionen und Terminkaufverträge). Eine Kombination von verschiedenen Derivaten ist zulässig.
| • | Die Bedingungen der Derivate müssen vorsehen, dass sie nur mit Aktien der Gesellschaft bedient werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse erworben wurden. Der für solche Aktien der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Eröffnungsauktionspreis bzw. den ersten Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Wird keine Eröffnungsauktion durchgeführt, ist der erste im XetraHandel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am jeweiligen Handelstag festgestellte Kurs der Aktien der Gesellschaft maßgeblich. |
| • | Der in den Derivaten vereinbarte Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen vergleichbaren Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor Abschluss des jeweiligen Derivatvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis für Call-Optionen oder Terminkaufverträge bzw. die jeweilige Optionsprämie nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Put-Optionen bzw. die jeweilige Optionsprämie nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Derivate liegen. Bei der Ermittlung des theoretischen Marktwerts ist der in den Derivaten festgelegte Preis je Aktie angemessen zu berücksichtigen. |
Schließlich kann die Gesellschaft mit einem oder mehreren Kreditinstituten oder anderen Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllen, vereinbaren, dass diese der Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine vorher festgelegte Anzahl von Aktien oder einen vorher festgelegten Euro-Gegenwert an Aktien der Gesellschaft liefern. In diesem Fall ist bei der Ermittlung des Preises, zu dem die Gesellschaft eigene Aktien erwirbt, ein Abschlag vom arithmetischen Mittelwert des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie im Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu berücksichtigen, der während eines Zeitraums ermittelt wird, der eine vorher festgelegte Anzahl von Börsenhandelstagen umfasst. Der Kurs der Aktie darf jedoch den vorgenannten Mittelwert um nicht mehr als 20 % Prozent unterschreiten. Darüber hinaus haben sich die Kreditinstitute oder andere Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG erfüllen, zu verpflichten, die zu liefernden Aktien über die Börse zu Preisen zu erwerben, die innerhalb der Spanne liegen, die gelten würde, wenn die Gesellschaft diese Aktien unmittelbar über die Börse erwerben würde.
Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Ziele. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
| • | Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einzuziehen, ohne dass die Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses der Gesellschaft bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehr als einmal Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt in der Regel zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt. |
| • | Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre wie folgt zu verwenden: |
| zur Veräußerung gegen Sachleistung, insbesondere - aber nicht ausschließlich - zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; | |
| zur Veräußerung gegen Barzahlung, sofern diese zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 S. 4, § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 Halbsatz 2 AktG). Die Ermächtigung beschränkt sich unter Anrechnung auf andere Aktien und Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden, auf eine Höchstgrenze von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals. Maßgeblich für die 10 %-Grenze ist der Bestand des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung. Sollte das Grundkapital im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung niedriger sein, so ist dieser niedrigere Wert maßgeblich; | |
| zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Options- und Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen begeben worden sind, zu dienen oder eine Wandlungspflicht zu begründen; | |
| um den Inhaberinnen und Inhabern von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen, die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungspflicht begründen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, die von ihr kontrolliert werden oder an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte oder Pflichten aus diesen Instrumenten zustehen würde; | |
| o zur Übertragung von Aktien im Rahmen eines Beteiligungsprogramms oder einer aktienbasierten Vergütung. Die Übertragung von Aktien oder entsprechende Zusagen oder Vereinbarungen dürfen nur an/mit Personen erfolgen, die als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft, als Mitglied des Geschäftsführungsorgans eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens oder als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens an einem solchen Programm teilnehmen oder eine solche aktienbasierte Vergütung erhalten. Eine Übertragung der eigenen Aktien an diese Personen kann zu ermäßigten Preisen oder ohne besondere Gegenleistung erfolgen. Soweit eigene Aktien nach dieser Ermächtigung an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gewährt werden sollen, entscheidet der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Zuteilung und alle weiteren Einzelheiten. |
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals durch von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen
Die RENK Group AG bzw. ihre Tochterunternehmen sind Partei folgender wesentlicher Vereinbarungen, die Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels beziehungsweise Kontrollerwerbs infolge eines Übernahmeangebots enthalten:
| • | Es besteht eine Kreditvereinbarung (Super Senior Revolving Credit and Guarantee Facilities Agreement - SSRCF and Guarantee Facilities Agreement) vom 09. Juli 2020 zwischen der RENK GmbH (vormals Rebecca BidCo GmbH) als Darlehensnehmerin und einer Vielzahl von Darlehensgebern, u.a. COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Credit Suisse (Switzerland) Ltd., Deutsche Bank AG, London Branch, Goldman Sachs International und UniCredit Bank AG. Der Kreditrahmen des SSRCF and Guarantee Facilities Agreement beläuft sich auf eine Höhe von 50.000.000,00 €. Der Garantierahmen betrug ursprünglich 167.500.000,00 € und infolge mehrfacher Erhöhungen und Anpassungen zum 31. Dezember 2023 nunmehr insgesamt 275.000.000,00 €. Die Kreditvereinbarung enthält eine „Change of Control“-Klausel. Diese wird im Fall von Anteilsübertragungen dann ausgelöst, wenn (a) die RENK FinCo GmbH (vormals Rebecca FinCo GmbH) nicht mehr 100 % der Anteile oder Stimmrechte an der RENK GmbH hält, (b) andere als die im SSRCF and Guarantee Facilities Agreement genannten Personen allein oder gemeinsam handelnd direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile an der RENK GmbH erwerben oder (c) die RENK GmbH alle oder alle wesentlichen ihrer Vermögensgegenstände auf eine andere Person überträgt, die weder eine Tochtergesellschaft der RENK GmbH ist noch zu bestimmten anderen Personen, die im SSRCF and Guarantee Facilities Agreement genannt werden, gehört. Im Falle eines Kontrollwechsels können die einzelnen Darlehensgeber ihre Verpflichtungen kündigen und von ihnen ausgezahlte Beträge zur Rückzahlung fällig stellen. |
| • | Die RENK GmbH hat Anleihen (Senior Secured Notes) vom 13. Juli 2020 und 30. Juni 2021 im Nominalwert von insgesamt 520.000.000,00 € ausstehen. Die Anleihen unterliegen denselben Change of Control-Bedingungen wie das vorgenannte SSRCF and Guarantee Facilities Agreement. Ein Change of Control begründet für die jeweiligen Anleiheninhaber das Recht, von der RENK GmbH die Abgabe eines Angebots zum Rückerwerb der Anleihen zu einem Kaufpreis von 101 % des ausstehenden Nominalbetrags zuzüglich Zinsen zu verlangen. |
| • | Am 22. September 2023 wurde von der RENK GmbH als Darlehensnehmerin und der RENK Group AG, der RENK FinCo GmbH und der RENK GmbH als Garantiegebern eine weitere Kreditvereinbarung mit mehreren Darlehensgebern, u.a. der Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Citibank, N.A., London Branch, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Credit Suisse (Switzerland) Ltd., Deutsche Bank AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE, Landesbank Baden-Württemberg, Landesbank Hessen-Thüringen, Mizuho Bank, Ltd., Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch, Tokio Marine Europe S.A., Zweigniederlassung für Deutschland, UniCredit Bank AG und Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland geschlossen (New Senior Facilities Agreement), welche einen Terminkreditrahmen von 525.000.000,00 €, einen revolvierende Kreditrahmen von 75.000.000,00 € sowie einen Garantierahmen von 450.000.000,00 € umfasst. Die Vereinbarung enthält eine Change of Control-Klausel für den Fall, dass (a) die RENK Group AG nicht mehr direkt oder indirekt 100 % der Anteile oder Stimmrechte an der RENK FinCo GmbH hält oder (b) eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen direkt oder indirekt die Kontrolle über die RENK Group AG erlangen, also 30 % oder mehr des Grundkapitals oder der Stimmrechte an der RENK Group AG hält bzw. kontrolliert. Im Falle eines Kontrollwechsels können die einzelnen Darlehensgeber ihre Verpflichtungen kündigen und von ihnen ausgezahlte Beträge zur Rückzahlung fällig stellen. |
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind
Die RENK Group AG hat keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder mit Mitgliedern ihres Vorstands oder mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von direkten oder indirekten Tochtergesellschaften getroffen.
11. Abschließende Erklärung des Vorstands
Die RENK Group AG war im Geschäftsjahr 2023 im Zeitraum vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ein von Rebecca BidCo S.à r.l., Rebecca MidCo. S.à r.l., Rebecca LuxCo S.à r.l., Triton MasterluxCo 5 S.à r.l., Triton V S.à r.l. SICAV-RAIF und Triton Fund V L.P. (mehrstufig) abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der RENK Group AG hat deshalb gem. § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 13. September 2023 bis zum 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil in angemessener Höhe eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden.“
Augsburg, 25. März 2024
RENK Group AG
Susanne Wiegand, Chief Executive Officer
Christian Schulz, Chief Financial Officer
Konzern-Bilanz
AKTIVA
| in Tsd. € | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | [14] | 388.955 | 383.914 |
| Sachanlagen | [15] | 322.981 | 319.018 |
| Sonstige und Finanzbeteiligungen | [4] | 21.924 | 9.423 |
| Aktive latente Steuern | [11] | 13.718 | 18.239 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | [4] [19] | 1.957 | 367 |
| Sonstige langfristige Forderungen | [19] | 2.415 | 4.758 |
| Langfristige Vermögenswerte | 751.949 | 735.719 | |
| Vorräte | [16] | 275.595 | 326.227 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | [7] [17] | 144.654 | 163.301 |
| Vertragliche Vermögenswerte | [4] [18] | 83.534 | 96.593 |
| Forderungen aus laufenden Ertragsteuern | 5.596 | 8.578 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | [4] [19] | 10.663 | 24.362 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | [19] | 12.010 | 15.584 |
| Flüssige Mittel | 158.678 | 102.216 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 690.730 | 736.861 | |
| 1.442.680 | 1.472.580 | ||
| PASSIVA | |||
| in Tsd. € | Anhang | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
| Grundkapital (Gezeichnetes Kapital im Vj.) | 25 | 100.000 | |
| Kapitalrücklage | 308.594 | 223.787 | |
| Gewinnrücklage | -7.070 | 57.553 | |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 22.958 | 22.477 | |
| Anteil der Gesellschafter der RENK Group AG am Eigenkapital | 324.506 | 403.817 | |
| Eigenkapital nicht beherrschender Gesellschafter | - | 79 | |
| davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernjahresüberschuss | - | 15 | |
| Eigenkapital | [20] | 324.506 | 403.896 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | [4] [23] | 617.694 | 527.506 |
| Rückstellungen für Pensionen | [21] | 1.457 | 1.952 |
| Passive latente Steuern | [11] | 77.854 | 72.954 |
| Langfristige vertragliche Verbindlichkeiten | [24] | 72.792 | 44.145 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | [22] | 11.267 | 10.997 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | [4] [25] | 265 | 3.771 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 48 | 3 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 781.377 | 661.329 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | [4] [23] | 17.713 | 18.588 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 9.519 | 13.166 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | [4] | 66.631 | 123.612 |
| Kurzfristige vertragliche Verbindlichkeiten | [24] | 141.270 | 171.840 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | [22] | 65.196 | 40.270 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | [4] [25] | 2.630 | 1.342 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | [25] | 33.837 | 38.537 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 336.797 | 407.354 | |
| 1.442.680 | 1.472.580 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| in Tsd. € | Anhang | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 16.118 | 32.322 | |
| Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | - | - | |
| Neubewertung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | [11] | 2.664 | -43 |
| Abgrenzung latenter Steuern | [11] | -5.030 | 2.669 |
| -2.367 | 2.626 | ||
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzbeteiligungen | - | 284 | |
| Abgrenzung latenter Steuern | - | -5 | |
| - | 279 | ||
| Posten, die zukünftig in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | - | - | |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 6.176 | -3.383 | |
| 6.176 | -3.383 | ||
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen der Periode | 3.809 | -478 | |
| Gesamtergebnis | 19.927 | 31.844 | |
| Gesamtergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | - | 17 | |
| Gesamtergebnisanteil der Gesellschafter der RENK Group AG | 19.927 | 31.827 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| in Tsd. € | Anhang | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | [7] | 848.967 | 925.500 |
| Umsatzkosten | -684.166 | -716.812 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 164.801 | 208.688 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | [8] | 11.333 | 11.644 |
| Nettowertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte | 2.275 | -488 | |
| Vertriebskosten | [7] | -48.139 | -51.748 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | [7] | -49.766 | -66.012 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | [9] | -15.333 | -13.126 |
| Operatives Ergebnis | 65.172 | 88.958 | |
| Zinsaufwand | [10] | -41.683 | -39.800 |
| Sonstiges Finanzergebnis | [10] | -8.736 | -2.576 |
| Finanzergebnis | -50.420 | -42.376 | |
| Ergebnis vor Steuern | 14.752 | 46.582 | |
| Ertragsteuern | [11] | 1.365 | -14.260 |
| Ergebnis nach Steuern / Konzernjahresüberschuss | 16.118 | 32.322 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | - | 15 | |
| Ergebnisanteil der Gesellschafter der RENK Group AG | 16.118 | 32.307 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€) | 0,16 | 0,32 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (€) | 0,16 | 0,32 | |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien. unverwässert und verwässert (Mio.) | 100 | 100 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
| in Tsd. € | Grundkapital (Gezeichnetes Kapital im Vj .) | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Neubewertung aus leistungsorientierte Versorgungsplänen |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | 25 | 312.309 | -23.189 | 13.766 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | 16.118 | - |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - | - | - | -2.367 |
| Einlagen der Gesellschafter | - | -3.715 | - | - |
| Stand am 31.12.2022 | 25 | 308.594 | -7.070 | 11.399 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | 32.307 | - |
| Einlagefiktion Transaktionskosten | - | 1.946 | - | - |
| Einlage Darlehen | - | 45.090 | - | - |
| Kapitalerhöhung | 99.975 | -99.975 | - | - |
| Entnahme Kapitalrücklage und Einstellung Gewinnrücklage | - | -31.868 | 31.868 | - |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - | - | - | 2.626 |
| Sonstige Veränderung | - | - | 448 | - |
| Stand am 31.12.2023 | 100.000 | 223.787 | 57.553 | 14.024 |
| in Tsd. € | Wertminderung Finanzbeteiligung | Währungsumrechnung | Eigenkapital der Gesellschafter der RENK Group AG | Eigenkapital der nicht beherrschenden Gesellschafter | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | - | 5.382 | 308.294 | - | 308.294 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | 16.118 | - | 16.118 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | - | 6.176 | 3.809 | - | 3.809 |
| Einlagen der Gesellschafter | - | - | -3.715 | - | -3.715 |
| Stand am 31.12.2022 | - | 11.558 | 324.506 | - | 324.506 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | 32.307 | 15 | 32.322 |
| Einlagefiktion Transaktionskosten | - | - | 1.946 | - | 1.946 |
| Einlage Darlehen | - | - | 45.090 | - | 45.090 |
| Kapitalerhöhung | - | - | - | - | - |
| Entnahme Kapitalrücklage und Einstellung Gewinnrücklage | - | - | - | - | - |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 279 | -3.383 | -480 | 2 | -478 |
| Sonstige Veränderung | - | - | 448 | 62 | 510 |
| Stand am 31.12.2023 | 279 | 8.174 | 403.817 | 79 | 403.896 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
| in Tsd. € | Anhang | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|---|
| Flüssige Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 97.546 | 158.678 | |
| Ergebnis vor Steuern (einschließlich Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) | 14.752 | 46.582 | |
| Ertragsteuerzahlungen | [11] | -10.699 | -28.185 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | [13] [14] | 96.150 | 78.566 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen Sonstige und Finanzbeteiligungen | 1.743 | 1.085 | |
| Veränderung der Rückstellung für Pensionen | [21] | -4.181 | -2.588 |
| Ergebnis aus Anlagenabgängen | [13] [14] | 573 | 21 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge1) | -16.763 | -3.188 | |
| Veränderung der Vorräte | [15] | -23.910 | -41.225 |
| Veränderung der Forderungen und der Vertraglichen Vermögenswerte | [16] [17] [19] | -45.987 | -47.818 |
| Veränderung der (Vertraglichen) Verbindlichkeiten | [23] [24] | 57.821 | 56.140 |
| Veränderung der Sonstigen Rückstellungen | [22] | -4.070 | -25.605 |
| Finanzergebnis2) | [10] | 50.4202) | 42.376 |
| Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit | 115.848 | 76.160 | |
| Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte | [14] [15] | -25.983 | -28.050 |
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich Barmittel | [13] | - | -34.319 |
| Erlöse aus Anlagenabgängen | 682 | 65 | |
| Zahlungsmittelflüsse aus Darlehensforderungen | 942 | - | |
| Zahlungsmittelflüsse aus verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln | [19] | -10 | 1.430 |
| Erhaltene Zinsen3) | [10] | 170 | 3.238 |
| Erhaltene Dividenden | 1.847 | 435 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -22.352 | -57.201 | |
| Kapitaleinzahlungen | - | 1.946 | |
| Rückzahlung Intercompany-Darlehen | - | -50.000 | |
| Veränderung des Cash-Pools | 2.122 | 200 | |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | -4.525 | - | |
| Leasingzahlungen | [14] [23] | -2.067 | -2.237 |
| Zinszahlungen3) | [10] | -29.962 | -29.927 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -34.432 | -80.018 | |
| Wechselkursbedingte Veränderung der Flüssigen Mittel | 2.068 | -315 | |
| Konsolidierungskreisbedingte Veränderung der Flüssigen Mittel | - | 4.911 | |
| Veränderung der Flüssigen Mittel | 61.132 | -56.461 | |
| Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres | 158.678 | 102.216 | |
| Darlehensforderungen | 1.814 | 319 | |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | [19] | 7.861 | 6.431 |
| Brutto-Liquidität am Ende des Geschäftsjahres | 168.353 | 108.966 | |
| Finanzverbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten aus Cash-Pool) | [23] | -633.010 | -635.407 |
| Netto-Liquidität am Ende des Geschäftsjahres | -464.657 | -526.441 |
1) Im Vorjahr erfolgte hier der Ausweis von erhaltenen Dividenden.
2) Finanzergebnis inkl. Dividende
3) Der Ausweis erfolgte im Vorjahr saldiert.
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeine Grundlagen
Die RENK Group AG mit Sitz in Augsburg (Deutschland) (die Gesellschaft) ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Handelsregister-Nr. HRB 39189 eingetragen. Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 13. September 2023 durch Formwechsel in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Sitz der Gesellschaft wurde mit Eintragung vom 05. April 2022 nach Augsburg verlegt, da dies der Hauptsitz der wesentlichen operativen Tätigkeit ist. Die Gesellschaft fungiert als Holding in der RENK Gruppe. RENK entwickelt, produziert und vertreibt weltweit hochwertige Antriebstechnik und gliedert sich seit dem aktuellen Geschäftsjahr in die Segmente Vehicle Mobility Solutions („VMS“), Marine & Industry („M&I“) und Slide Bearings („SB“). Die Segmentstruktur ist im Konzernlagebericht weiter beschrieben.
Im Folgenden wird der Konzern der RENK Group AG als RENK bezeichnet.
Die im Geschäftsjahr 2020 als Rebecca HoldCo GmbH gegründete und später zur RENK Holding GmbH umfirmierte heutige RENK Group AG, die von einem vom Finanzinvestor Triton beratenen Fonds („Triton V“) durch die unmittelbare Holding Rebecca BidCo S.à r.l. gehalten wird, ist durch die unmittelbare 100 %ige Beteiligung an der RENK FinCo GmbH, die wiederum unmittelbar zu 100 % an der RENK GmbH beteiligt ist, nach § 290 Abs. 1 und Abs. 2 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Der Konzern der RENK Group AG ist mit Erwerb der Anteile von der Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH im Oktober 2020 entstanden.
Die RENK FinCo GmbH und die RENK GmbH machen von der Befreiungsmöglichkeit nach § 291 HGB Gebrauch und stellen keinen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht auf. Des Weiteren haben die Gesellschaften RENK Test System GmbH und RENK Magnet-Motor GmbH die Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB genutzt und deshalb auf die Offenlegung des Jahresabschlusses sowie auf die Erstellung des Anhangs und Lageberichts verzichtet. Der vorliegende Konzernabschluss der RENK Group AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde unter Anwendung des § 315e Abs. 3 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind, am 25. März 2024 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.
Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung Euro aufgestellt, der funktionalen Währung von RENK. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, verstehen sich alle Werte in Tsd. €. Aufgrund kaufmännischer Rundungen von Beträgen können bei Addition und Prozentangaben geringfügige Abweichungen auftreten. In den einzelnen Tabellen sind auf null gerundete Beträge mit einer „0“ dargestellt. Ist der Wert tatsächlich null, so ist der Wert mit einem „-“ dargestellt.
Die Angaben, die im Folgenden zum Konzernabschluss und -lagebericht 2022 gemacht werden, beziehen sich auf den geänderten Konzernabschluss und -lagebericht, der mit Datum vom 27. Januar 2024 aufgestellt wurde.
Wesentliche Ereignisse: Rechtsformwechsel und Kapitalerhöhung
Mit Gesellschaftsbeschluss vom 09. August 2023 und Eintragung im Handelsregister am 23. August 2023 wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft von 25 Tsd. € um 99.975 Tsd. € auf 100.000 Tsd. € erhöht. Dabei handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln, die vor der Umwandlung zur Aktiengesellschaft erfolgte.
Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 100.000 Tsd. € wurde zum Grundkapital der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Gesellschaft. An die Stelle der vorherigen Geschäftsanteile traten insgesamt 100.000.000 nennwertlose Stückaktien auf die rechnerisch jeweils ein Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,00 € entfällt. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Nach Maßgabe der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. September 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 50.000 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen.
RENK hat der Rebecca BidCo S.à r.l. am 11. August 2023 den Teilbetrag eines Darlehens in Höhe von 50.000 Tsd. € zurückgezahlt. In Höhe des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs von 45.090 Tsd. € hat die Rebecca BidCo S.à r.l. mit Beschluss vom 20. September 2023 eine freiwillige Einlage erbracht. Die Einlage war gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft zu erfassen.
Für Einzelheiten wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
2. Konsolidierung und Bewertung von Beteiligungen
(a) Beteiligungen
Die Beteiligungen der RENK Group AG umfassen Tochterunternehmen und Finanzbeteiligungen. Alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die die RENK Group AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht, werden in den Konzernabschluss einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die RENK Group AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, an deren positiven oder negativen variablen Rückflüssen partizipiert und diese Rückflüsse auf Basis der Stimmrechte beeinflussen kann.
Als sonstige Beteiligungen sind die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Finanzbeteiligungen ausgewiesen.
(b) Konsolidierungskreis
Einbezogene Gesellschaften
In den Konzernabschluss werden neben der RENK Group AG mit Sitz in Augsburg die Folgenden, sofern nicht anders angegeben, 100 %igen Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:
| • | RENK FinCo GmbH, Augsburg, Deutschland, |
| • | RENK GmbH, Augsburg, Deutschland, |
| • | RENK Magnet-Motor GmbH, Starnberg Deutschland, |
| • | RENK Test System GmbH, Augsburg, Deutschland, |
| • | RENK-MAAG GmbH, Winterthur, Schweiz, |
| • | RENK France S.A.S., Saint-Ouen-l'Aumône, Frankreich, |
| • | RENK Corporation, Duncan (SC), USA, |
| • | RENK Systems Corporation, Camby (IN), USA, |
| • | Horstman Holdings Limited, Bath, Großbritannien, |
| • | Horstman Defence Systems Limited, Bath, Großbritannien, |
| • | Horstman Inc., Sterling Heights (MI), USA, |
| • | Horstman Canada Inc., Brampton, Kanada (vorher: General Kinetics Engineering Corporation), |
| • | RENK America LLC, Muskegon (MI), USA, |
| • | RENK Holdings Inc., Muskegon (MI), USA, |
| • | COFICAL RENK MANCAIS DO BRASIL LTDA, Guaramirim, Brasilien (seit 01. Januar 2023), (98 %) |
| • | RENK Gears Private Ltd., Bangalore, Indien (seit 01. Januar 2023), |
| • | RENK Shanghai Service and Commercial Co., Ltd. Shanghai, China (seit 01. Januar 2023). |
Für eine vollständige Übersicht des Anteilsbesitzes von RENK wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.
(c) Finanzbeteiligungen
Die Finanzbeteiligungen, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert sind, werden im Wesentlichen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Darüber hinaus erfolgt die Bewertung übriger Finanzbeteiligungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.
Dividenden von Finanzbeteiligungen werden erfolgswirksam vereinnahmt, soweit diese nicht eine Rückzahlung auf die Anschaffungskosten darstellen.
(d) Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. In Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Mittelkurs am Abschlussstichtag bewertet, die Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags, der erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhaltet, ist der Kurs maßgebend, zu dem die nicht monetären Posten aus den Anzahlungen am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet worden sind.
Die Abschlüsse von Gesellschaften aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung richtet sich nach dem primären Wirtschaftsumfeld, sie entspricht für die einbezogenen Gesellschaften der jeweiligen Landeswährung.
Die Umrechnung der Abschlüsse erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode, nach der die Posten der Bilanz mit Ausnahme des Eigenkapitals zum Kurs am Abschlussstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit gewichteten Durchschnittskursen umgerechnet werden. Das Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital erfasst.
| Wechselkurs | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,06660 | 1,10500 | 1,05890 | 1,08159 |
| Schweizer Franken | 0,98470 | 0,92600 | 0,98650 | 0,97173 |
| Britisches Pfund | 0,88693 | 0,86905 | 0,86950 | 0,86991 |
| Chinesischer Yuan | 7,35820 | 7,85090 | 7,38590 | 7,65907 |
| Kanadische Dollar | 1,44400 | 1,46420 | 1,43790 | 1,45958 |
3. Bilanzierungsgrundsätze
Die Darstellung in der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb des längeren Geschäftszyklus fällig werden. Aktive und passive latente Steuern sowie Vermögenswerte und Rückstellungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden als langfristige Posten dargestellt. Die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Posten, wie zum Beispiel zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente sowie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, auf Basis der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der RENK Group AG und der einbezogenen Tochterunternehmen.
(a) Umsatzrealisierung
Die ausgewiesenen Umsatzerlöse werden durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen im Bereich Antriebstechnik realisiert. Die Fertigung umfasst sowohl Standard- als auch kundenspezifische Lösungen. Unter die verkauften Dienstleistungen fallen unter anderem Wartungsarbeiten. Der Umsatz wird realisiert, wenn die Leistungen erbracht sind bzw. wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter und Dienstleistungen erlangt hat.
Zu Vertragsbeginn wird beurteilt, ob die Leistungsverpflichtung kontinuierlich über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird. Die Leistungsverpflichtung wird zeitraumbezogen realisiert, wenn folgendes Kriterium des IFRS 15.35 erfüllt, ist: Die erstellten Vermögenswerte bieten für RENK keine alternative Nutzungsmöglichkeit, und es besteht ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden für die bereits erbrachten Leistungen.
Bei zeitraumbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen werden Umsätze nach dem Leistungsfortschritt (Percentage Of Completion Method) erfasst. RENK ermittelt den Leistungsfortschritt mittels der inputbasierten Methode zur Abschätzung der entstandenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten. Die angefallenen Auftragskosten stellen den besten Maßstab für die Messung des Erfüllungsgrades der Leistungsverpflichtungen dar. Sofern die erwarteten Kosten die erwarteten Umsatzerlöse übersteigen, wird zunächst ein Wertminderungsaufwand erfasst, welcher bei Vermögenswerten eingetreten ist, die zur Erfüllung des Vertrages genutzt werden. Anderenfalls werden entsprechende Rückstellungen gebildet.
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so wird die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt nach vereinbarten Handelsklauseln (Incoterms) erfüllt.
Die Höhe der Umsatzerlöse bemisst sich nach dem Transaktionspreis, der der erwarteten Gegenleistung einschließlich möglicher variabler Vergütungsbestandteile entspricht. Sofern in einem Vertrag eine variable Gegenleistung vereinbart wurde, wird der Umsatz mithilfe der Methode des wahrscheinlichsten Betrages geschätzt. Variable Gegenleistungen finden nur dann im Transaktionspreis Eingang, sofern diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden. Bei Mehrkomponentenverträgen wird der gesamte Transaktionspreis auf die einzelnen abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen im Verhältnis zu den Einzelveräußerungspreisen aufgeteilt.
Die Aufteilung gemäß IFRS 15.114 in verschiedene Kategorien, die den Einfluss wirtschaftlicher Faktoren auf Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheiten von Erlösen und Zahlungsströmen widerspiegeln, sind im Kapitel 7. Umsatzerlöse innerhalb der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung anfallende Kosten (cost to obtain a contract) werden in Abhängigkeit ihrer Entstehung bilanziert. Im Zuge der Serienreifmachung bzw. des Serienanlaufs anfallende Kosten betreffen Leistungen, die zu Beginn der Projektphase erbracht werden und einen Einmalcharakter haben. Diese pre-production costs stellen einen Teil der Leistungsverpflichtung dar und werden im Gleichklang mit den auszuliefernden Produkten verumsatzt.
Kosten im Zusammenhang mit der Nachentwicklung fallen unabhängig vom Fertigstellungsgrad und der vertraglichen Leistungsverpflichtung an und werden daher als laufender Aufwand über die unfertigen Erzeugnisse und die Umsatzkosten erfasst. Kosten im Zusammenhang mit der laufenden Anpassung der Serienprozesse werden ebenfalls als laufender Aufwand erfasst.
Im Allgemeinen schafft die Erbringung von Dienstleistungen durch RENK dem Kunden erst nach der Fertigstellung einen Nutzen, da die Maschinen kundenspezifisch angepasst werden und eine erhebliche Nacharbeit erforderlich wäre, wenn die Dienstleistungen vor der Fertigstellung abgebrochen würden. Daher erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse für Dienstleistungen zeitpunktbezogen.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Zeitpunkte der Leistungserfüllung für die Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden dar.
| Zeitpunkt der Leistungserfüllung je Erlösart | |
|---|---|
| Erlösarten | Zeitpunkt der Leistungserfüllung |
| Erlöse aus Verkauf von Gütern | In Abhängigkeit vom jeweiligen Kundenvertrag sowie der jeweiligen Bestellung stimmt der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Lieferung überein. |
| Erlöse aus dem Verkauf von kundenspezifischen Produkten | Umsatzrealisierung über den Zeitraum, bei kundenspezifischen Produkten, für die ein durchsetzbarer Zahlungsanspruch für erbrachte Leistungen in Höhe entstandener Kosten und einer angemessenen Gewinnmarge besteht. Dies führt zu einer zeitlichen Vorverlagerung der Umsatzrealisierung vor den tatsächlichen Zeitpunkt der Lieferung. Die im Zusammenhang mit den kundenspezifischen fertigen Erzeugnissen anfallenden Umsatzerlöse werden im verpflichtenden Abnahmezeitraum in Höhe des vollständigen Preises des fertigen Erzeugnisses erfasst. Für die kundenspezifischen unfertigen Erzeugnisse erfolgt im verpflichtenden Abnahmezeitraum die Ermittlung der Umsatzerlöse nicht in Höhe des vollständigen Preises eines fertigen Erzeugnisses, sondern in Ableitung der Anschaffungskosten des unfertigen Erzeugnisses. Die oben beschriebene Methodik spiegelt die Übertragung der kundenspezifischen Produkte auf den Kunden bestmöglich wider. |
| Erlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen | Die Erfassung von Umsatzerlösen für Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Leistungserbringung zeitpunktbezogen. |
Sofern ein finanzieller Vermögenswert eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten könnte (Forderungen aus Kundenanzahlungen), wird gemäß IFRS 15.63 darauf verzichtet, die Höhe der zugesagten Gegenleistungen um die Auswirkungen anzupassen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.
(b) Umsatzkosten, Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten
Im Posten Umsatzkosten werden produktbezogene Aufwendungen berücksichtigt, diese beinhalten u.a. Forschungs- und Entwicklungskosten. Letztere beinhalten Kosten der Produkt- und Technologieentwicklung. Die Ansatzkritieren nach IAS 38 sind nicht erfüllt. Die Umsatzkosten umfassen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Anschaffungskosten der verkauften Handelswaren. Zu den Herstellungskosten gehören, neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten, auch fertigungsbedingte Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen.
Die Vertriebskosten enthalten die Kosten der Vertriebsorganisation inklusive Personal- und Sachkosten sowie sonstige Vertriebskosten.
Zu den allgemeinen Verwaltungskosten gehören die anteiligen Personal- und Sachkosten sowie sonstige übrige Verwaltungskosten, wie beispielsweise Kosten der Konzernsteuerung, des Personalbereiches oder des Rechnungswesens, die nicht als interne Dienstleistung auf andere Kostenstellen verrechnet wurden.
(c) Betriebliche Aufwendungen
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstiger absatzbezogener Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Rückstellungen für Gewährleistung werden zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs der Güter gebildet. Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden grundsätzlich als Aufwand der Periode erfasst. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist.
(d) Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und in der Folge über den Zeitraum ihrer bestimmbaren Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für immaterielle Vermögenswerte, die im Zuge eines Unternehmenserwerbs erworben wurden, entsprechen die Anschaffungskosten ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt.
Die immateriellen Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über folgende Zeiträume linear abgeschrieben:
| Nutzungsdauer für immaterielle Vermögenswerte | |
|---|---|
| Art des immateriellen Vermögensgegenstandes | in Jahren |
| --- | --- |
| Software | 3 |
| Lizenzen und ähnliche Rechte | vertragliche Nutzungsdauer |
| Kundenbeziehungen | 15 bis 30 |
| Technologien | 10 bis 30 |
| Marke | 30 |
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass immaterielle Vermögenswerte im Wert gemindert sein könnten, führt RENK einen Wertminderungstest durch und erfasst gegebenenfalls einen Wertminderungsaufwand.
Ist keine Nutzungsdauer bestimmbar, erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Stattdessen werden die immateriellen Vermögenswerte grundsätzlich mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Abschnitt g) Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verwiesen.
(e) Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und in der Folge planmäßig über den Zeitraum ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Investitionszuschüsse werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Produktionskosten und anteilige Produktionsgemeinkosten. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat bilanziert und abgeschrieben.
Aufwendungen für Instandhaltungen und Reparaturen werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie nicht aktivierungspflichtig sind.
Sachanlagen werden grundsätzlich linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Nutzungsdauer für Sachanlagen | |
|---|---|
| Art des immateriellen Vermögensgegenstandes | in Jahren |
| --- | --- |
| Gebäude | 10 bis 50 |
| Grundstückseinrichtungen | 5 bis 33 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 21 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sachanlagen im Wert gemindert sein könnten, führt RENK einen Wertminderungstest durch und erfasst gegebenenfalls einen Wertminderungsaufwand. Hierzu wird auf die Ausführungen in Abschnitt g) Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verwiesen.
(f) Leasing
Die Leasingvereinbarungen über Sachanlagen werden im Rahmen der Leasingnehmerbilanzierung als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird in Höhe der mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten zukünftigen Leasingzahlungen über die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags angesetzt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz kommt dabei nur zur Anwendung, wenn der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Während der Leasinglaufzeit wird die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortgeschrieben.
Das Nutzungsrecht wird mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten erfasst. In den Folgeperioden ist das Nutzungsrecht über die Leasinglaufzeit oder über die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben.
Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzposten ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im wirtschaftlichen Eigentum von RENK stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten in dem Posten Sachanlagen ausgewiesen.
Aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift für die kurzfristigen und geringwertigen Leasingverhältnisse werden für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Leasingverbindlichkeit angesetzt, die Leasingraten für diese werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als geringwertig wird ein Leasingverhältnis behandelt, sofern der Neuwert des Leasinggegenstands nicht mehr als 5.000 € beträgt. Als kurzfristig werden die Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit bis zwölf Monate klassifiziert. Des Weiteren werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Eine Vielzahl von Leasingverhältnissen enthält Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasinglaufzeiten werden alle maßgeblichen Fakten und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung bzw. Nichtausübung der Option geben, berücksichtigt. Optionale Zeiträume werden bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option hinreichend sicher ist.
Für die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz für RENK im Hinblick auf Währungsräume und Vertragslaufzeiten angewendet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz kommt dabei nur zur Anwendung, wenn der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. In der Berichtsperiode wurden die Leasingverbindlichkeiten aus neuen Leasingverträgen, Vertragsmodifikationen sowie aus Änderungen bei der Bestimmung der Leasinglaufzeit mit einem Konzernzinssatz in der Bandbreite von 5,44 % bis 5,59 % (Vorjahr: 2,60 % bis 5,55 %) abgezinst. Kommt es zu einer Modifikation des Leasingvertrags oder zu Änderungen der Leasingzahlungen, der Dauer des Leasingverhältnisses oder der Einschätzung hinsichtlich der Ausübung von Kaufoptionen, wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume - geschätzte Nutzungsdauer oder Laufzeit des Leasingverhältnisses - abgeschrieben und um etwaige Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
(g) Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wertgemindert sein könnten, wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern sowie den Geschäfts- oder Firmenwert wird ein Wertminderungstest mindestens einmal jährlich durchgeführt.
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) wird dieser den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt dort, wo voraussichtlich der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss gezogen wird, aus dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der aus der Akquisition von RENK im Jahr 2020 sowie aus dem Erwerb von RENK America im Jahr 2021 resultierende und den Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert auf eine mögliche Wertminderung getestet. Dabei wurde die Werthaltigkeit bestätigt.
Um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu bestimmen, wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows, die auf Basis der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung ermittelt werden. Diese Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der unterschiedlichen Einzelmärkte. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisentwicklung) sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von drei Jahren. Bezüglich der Annahmen im Detailplanungszeitraum wird auf den Prognosebericht im Konzernlagebericht verwiesen. Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst.
Für die Ermittlung der Cashflows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die Schätzung der Cashflows nach Beendigung des Planungszeitraums basiert auf einer Wachstumsrate von 1 % p.a.
Die Ermittlung des verwendeten Diskontierungszinssatzes (vor Steuern) erfolgt auf Basis eines den Marktbedingungen entsprechenden gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (Weighted average Cost of Capital, WACC). Dieser basiert auf dem Zinssatz für risikofreie Anlagen, der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz sowie der Berücksichtigung der spezifischen Peer-Group-Informationen für die Beta-Faktoren und den Verschuldungsgrad. Die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (zahlungsmittelgenerierende Einheit) bestimmt, welcher der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertminderung des Vermögenswerts.
Ergibt sich für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag, erfolgt eine Wertaufholung maximal bis auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben hätten. Die Wertaufholung erfolgt ergebniswirksam und wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die Wertaufholung eines zuvor abgeschriebenen Goodwills ist nicht zulässig.
Für Wertminderungen im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten wird auf die Darstellungen des Abschnitts 4.1 Finanzrisikomanagement verwiesen.
(h) Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Produktionskosten und anteilige fixe und variable Produktionsgemeinkosten. Die zugerechneten Gemeinkosten sind überwiegend auf Basis der üblichen Kapazitätsauslastung ermittelt. Vertriebskosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Rohstoffe und Handelswaren werden grundsätzlich zu gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.
Wertmindernde Faktoren, wie z.B. Überalterung, Lagerschäden oder Preisänderungen, werden durch eine Abwertung im Nettoveräußerungswert berücksichtigt. Übersteigen die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Nettoveräußerungswert, wird auf das Vorratsvermögen eine Wertberichtigung vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertberichtigung in späteren Perioden wieder entfallen, erfolgt eine Wertaufholung auf die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten.
(i) Vertragliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Hat eine der Vertragsparteien die vertraglichen Leistungsverpflichtungen erfüllt, so hat das Unternehmen einen vertraglichen Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit zu bilanzieren, abhängig davon, ob das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung erfüllt oder der Kunde die Zahlung geleistet hat. Hierbei ist auch der unbedingte Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung zu berücksichtigen, der als Forderung auszuweisen ist.
Vertragliche Vermögenswerte resultieren aus zeitraumbezogener Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, die nach inputbasierter Methode auf Basis der entstandenen Kosten bilanziert werden. Nach dieser Methode werden anteilige Umsatzerlöse und Umsatzkosten entsprechend dem am Abschlussstichtag erreichten Fortschritt der Leistungserbringung ausgewiesen. Berechnungsgrundlage ist der mit dem Kunden vereinbarte Transaktionspreis und die erwarteten Auftragskosten. Der Grad der Fertigstellung errechnet sich aus dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt erwarteten Auftragskosten.
Sofern das Ergebnis einer Leistungsverpflichtung noch nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird der Erlös nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst. In der Bilanz werden die nach dem Fortschritt der Leistungserbringung im Umsatz erzielten Auftragsteile unter Anrechnung der erhaltenen Anzahlungen und Anzahlungsforderungen in den vertraglichen Vermögenswerten erfasst.
Erwartete Verluste aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen werden in voller Höhe als Aufwand erfasst. In den vertraglichen Vermögenswerten werden die Auftragsverluste anteilig berücksichtigt, für den verbleibenden Anteil der erwarteten Auftragsverluste werden Rückstellungen gebildet.
Die Wertminderungen von vertraglichen Vermögenswerten sind unter 4.1 Finanzrisikomanagement beschrieben.
Vertragliche Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen sowie den Gegenposten zu den unbedingten Forderungen auf Kundenanzahlungen, sprich Verbindlichkeiten aus zu erhaltenden Anzahlungen.
(j) Originäre Finanzinstrumente
Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Zu den originären finanziellen Vermögenswerten gehören bei RENK Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Finanzbeteiligungen, Wertpapiere, sonstige finanzielle Vermögenswerte und flüssige Mittel. Unter die originären finanziellen Verbindlichkeiten fallen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Bruttowert ausgewiesen. Eine Saldierung wird nur dann vorgenommen, wenn die Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt von RENK rechtlich durchsetzbar ist und die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren.
Finanzielle Vermögenswerte
Originäre finanzielle Vermögenswerte werden für den Fall eines marktüblichen Kaufs am Erfüllungstag erstmalig erfasst, das heißt der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz auf Grundlage des Geschäftsmodells zu ihrer Steuerung und der Ausgestaltung ihrer Zahlungsströme wie folgt klassifiziert:
| • | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und flüssige Mittel), |
| • | erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Finanzbeteiligungen), sowie |
| • | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (Derivate sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen eines Factoringvertrags verkaufsfähig sind). |
Für RENK besteht in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag (sog. „SPPI-Kriterium“ - Solely Payments of Principal and Interest) umfassen, grundsätzlich die Absicht, diese bis zur Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen Zahlungsströme zu halten. Daher werden diese finanziellen Vermögenswerte als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert. Eine Ausnahme besteht in dem Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines Factoringvertrags. Hier besteht für bestimmte, im Vertrag definierte Kunden die Absicht die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verkaufen. Daher werden diese finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiert. Zum 31.Dezember 2023 sind sämtliche dieser Forderungen verkauft.
Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. RENK übt nicht das Wahlrecht aus, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral im sonstigen Finanzergebnis darzustellen.
Die Zugangsbewertung erfolgt bei finanziellen Vermögenswerten, außer bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert. Bei einem Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt dessen Erwerb bzw. dessen Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis nach IFRS 15 bewertet.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung einzelner finanzieller Vermögenswerte überprüft. Die Einschätzung der Wertminderungsrisiken ist mit Unsicherheit behaftet und wird teilweise durch Ermessensentscheidungen des Managements beeinflusst. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Die Wertminderung für Kreditausfälle werden auf der Grundlage der erwarteten 12-Monats-Kreditausfälle (Stufe 1) oder auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die gesamte Laufzeit gemessen. Die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste ergeben sich aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Eine Wertminderung wird bei Zuordnung zur Stufe 2 oder 3 des Wertminderungsmodells oder unter Anwendung des vereinfachten Ansatzes in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Weitere Angaben hierzu finden Sie im Abschnitt 4. Risikomanagement und Finanzinstrumente.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, sobald RENK Vertragspartei wird. Bei einer Verbindlichkeit, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt ihrem Erwerb bzw. ihrer Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Da sämtliche originären finanziellen Verbindlichkeiten bei RENK als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert werden, erfolgt die Folgebewertung entsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt sind, das heißt, alle im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen erfüllt, storniert oder verfallen sind. Zudem wird die finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht, wenn die Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der modifizierten Verbindlichkeit signifikant abweichen. Ist dies der Fall, wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit erfasst, welche auf den angepassten Bedingungen basiert. Wird eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht, wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt im Gewinn oder Verlust erfasst.
(k) Derivative Finanzinstrumente
Im RENK Konzern werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Fremdwährungsrisiken, die vor allem aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultieren können, entgegenzuwirken. RENK setzt dafür im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ein.
Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung am Handelstag und an jedem folgenden Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Erfassung von Gewinnen und Verlusten aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt ergebniswirksam.
Der beizulegende Zeitwert für Derivate ist ihr positiver oder negativer Marktwert, wobei das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Liegen keine quotierten Marktpreise vor, werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der Verhältnisse am Bilanzstichtag, wie z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und unter Anwendung anerkannter Modelle, wie z.B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle, berechnet.
| • | Ein eingebettetes Derivat in einem hybriden Vertrag mit einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem nicht-finanziellen Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und als eigenständiges Derivat bilanziert, wenn: |
| • | die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind |
| • | ein eigenständiges Instrument mit denselben Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde |
| • | der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through Profit or Loss, FVTPL) bewertet wird. |
Mehrere eingebettete Derivate in einem einzigen hybriden Vertrag werden als ein einziges zusammengesetztes eingebettetes Derivat behandelt, es sei denn, sie beziehen sich auf unterschiedliche Risikopositionen, sind ohne weiteres trennbar und unabhängig voneinander.
| • | Die Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat zu trennen ist, wird nur einmal beim erstmaligen Ansatz des hybriden Vertrags vorgenommen. Eine erneute Beurteilung erfolgt nur, wenn eine Änderung der Vertragsbedingungen eintritt, die die Zahlungsströme erheblich verändert. |
| • | Ein abgetrenntes eingebettetes Derivat wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die entsprechenden Wertänderungen im Finanzergebnis in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. |
Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements im RENK Konzern werden die Sicherungsgeschäfte der Tochtergesellschaften von der RENK GmbH durchgeführt und an die Tochtergesellschaften weiterberechnet. Weitere Informationen zum Risikomanagement im RENK Konzern finden sich im Abschnitt 4. Risikomanagement und Finanzinstrumente.
(l) Ertragsteuern
Die Steuerverbindlichkeiten enthalten laufende Verpflichtungen aus Ertragsteuern.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.
Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz ausgewiesen. Mittels bestmöglicher Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Ertragsteuerverbindlichkeiten passiviert. Für bilanzierte Ertragsteuerposten wird der voraussichtliche Betrag der Steuernachzahlung zugrunde gelegt.
Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen und für steuerliche Verlustvorträge abgegrenzt. Steuereffekte aus Gewinnausschüttungen werden grundsätzlich als latente Steuern erst berücksichtigt, wenn der Gewinnverwendungsbeschluss vorliegt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt zu dem am Abschlussstichtag gültigen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anwendung kommenden Steuersatz.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. der steuerlichen Verlustvorträge wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird. Der Folgebewertung von aktiven latenten Steuern werden in der Regel zukünftig zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraumes von drei Geschäftsjahren zugrunde gelegt.
Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern verrechnet, wenn sie gleichartige Vermögenswerte und Schulden einer Steuerart sowie denselben Steuergläubiger betreffen.
Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit die Veränderung latenter Steuern aus Sachverhalten resultiert, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt.
Passive latente Steuern auf zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen werden dann nicht angesetzt, wenn der Konzern den Zeitpunkt der Realisierung bestimmen kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht realisieren wird.
(m) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation) auf der Grundlage der zum Abschlussstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen sind um den beizulegenden Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Soweit das Planvermögen die Verpflichtung übersteigt, wird dieser Überhang nur insoweit als sonstiger Vermögenswert angesetzt, wie hieraus eine Rückvergütung aus dem Plan oder eine Reduzierung künftiger Beiträge resultiert.
Der Dienstzeitaufwand, der die im Geschäftsjahr gemäß Leistungsplan hinzuerworbenen Ansprüche der aktiven Arbeitnehmer repräsentiert, wird innerhalb der Funktionskosten ausgewiesen. Die Nettozinserträge bzw. -aufwendungen ergeben sich durch Multiplikation des Nettovermögenswertes bzw. der Nettoschuld mit dem Abzinsungssatz und werden in den Zinsaufwendungen berücksichtigt.
Neubewertungen des Nettovermögenswertes bzw. der Nettoschuld umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus Abweichungen zwischen den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen und den tatsächlich eingetretenen Entwicklungen oder Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen entstehen, sowie Erträge aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinserträgen bzw. -aufwendungen enthalten sind. Die Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Zahlungen für beitragsorientierte Pläne werden ergebniswirksam innerhalb der Funktionskosten erfasst.
(n) Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung bzw. zum Abfluss von Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Betrags, der zur Erfüllung der Verpflichtungen bei bestmöglicher Schätzung notwendig ist. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird die Rückstellung mit dem Barwert angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde.
Eine mit einer Rückstellung zusammenhängende erwartete Erstattung Dritter wird als separater Vermögenswert aktiviert, wenn ihre Realisierung so gut wie sicher ist. Die Bilanzierung der Rückstellungen wird regelmäßig überprüft und bei Vorliegen neuer Erkenntnisse oder geänderter Umstände angepasst. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung entsprechend aufgelöst und der Ertrag in den korrespondierenden Funktionsbereichen bzw. in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Erzeugnisse oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistung gebildet. Die Bewertung basiert vorrangig auf historischen Erfahrungswerten. Für bekannte Schäden werden darüber hinaus Einzelrückstellungen gebildet. Für die Bedienung der Altersteilzeitverpflichtung hält RENK einen zweckgebundenen Immobilienfonds, der insolvenzgesichert ist. Der beizulegende Zeitwert dieses Fonds wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen werden für bezogene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen gebildet. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
(o) Eventualverbindlichkeiten
Wenn die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, der Abfluss finanzieller Ressourcen aber nicht unwahrscheinlich ist, werden diese Verpflichtungen im Konzernanhang angegeben. Die Eventualverbindlichkeiten werden passiviert, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, das heißt der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann.
(p) Unternehmenszusammenschlüsse
Für die Bilanzierung der Unternehmenszusammenschlüsse wird die Erwerbsmethode angewendet. Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb eines Tochterunternehmens umfasst:
| • | die beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, |
| • | die von den vormaligen Eigentümern des erworbenen Geschäftsbetriebs übernommenen Verbindlichkeiten und |
| • | die vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalanteile. |
Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierbare Vermögenswerte sowie übernommene Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten wurden zunächst zu ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erwerbsbezogene Kosten werden als Aufwand erfasst.
Der Überschuss der übertragenen Gegenleistung über den beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst.
(q) Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung berücksichtigt, dennoch können zukünftige Ereignisse von den Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Bei den folgenden Sachverhalten sind die zum Abschlussstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung:
Die Überprüfung der Werthaltigkeit eines Goodwills erfolgt auf Basis von Annahmen des Managements unter Verwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Dabei kommen der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes unter der Verwendung von Kapitalmarktparametern sowie der Ermittlung zukünftiger Zahlungsströme eine besondere Bedeutung zu.
Die Schätzung der Nutzungsdauer im abnutzbaren Anlagevermögen basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit. Kommt es im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsdauer zu einer Änderung der Einschätzung, wird die Restnutzungsdauer angepasst und gegebenenfalls eine Wertminderung vorgenommen.
Die bilanzielle Erfassung der Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit verlangt Einschätzungen über die Leasingdauer der jeweiligen Leasingkomponenten. Hierbei muss geschätzt werden, ob die vertraglich vereinbarten Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen hinreichend sicher ausgeübt werden. Die Schätzung bei der erstmaligen Erfassung der Leasingkomponenten bestimmt die Höhe der Leasingverbindlichkeit und dementsprechend des Nutzungsrechts. Die Änderung der Schätzung in den Folgeperioden führt zur Anpassung der Restwerte von Leasingbilanzposten.
Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet.
Die Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Verfahren. Diese Bewertungen beruhen vor allem auf Annahmen über die Abzinsungsfaktoren, die Gehalts- und Rententrends sowie die Lebenserwartungen. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung von Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen führen. Die zugrunde gelegten Annahmen bei der Berechnung sind unter Abschnitt m) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen dargestellt.
Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen und vergleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom jeweils zugrunde liegenden Geschäftsvorfall teilweise komplex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die vom Management getroffenen Annahmen bezüglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren unter anderem auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kostenentwicklungen und potenziellen Gewährleistungsfällen, Diskontierungsfaktoren sowie möglichen Verwertungserlösen. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen gleichzeitig komplexe rechtliche Fragestellungen auf und sind mit zahlreichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Eine Rückstellung wird hierfür gebildet, wenn es wahrscheinlich ist, dass im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu zukünftigen Mittelabflüssen führen wird und hinsichtlich der Höhe verlässlich schätzbar ist. Die Beurteilung, ob zum Stichtag eine gegenwärtige Verpflichtung als Ergebnis eines Ereignisses in der Vergangenheit besteht, und ob ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, erfordert erhebliches Ermessen und umfangreiche Schätzungen durch das Management. Zukünftige Ereignisse und Entwicklungen sowie Veränderungen von Schätzungen und Prämissen können zu einem künftigen Zeitpunkt zu einer geänderten Beurteilung führen. Zusätzliche Aufwendungen, die eine wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von RENK haben können, können somit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen oder der faktischen Umstände werden überwacht und im Hinblick auf mögliche Auswirkungen, auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode beurteilt. Durch von Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Einzelne Leistungsverpflichtungen werden zeitraumbezogen nach der Percentage of Completion Method bilanziert. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt hierbei in Abhängigkeit vom Leistungsfortschritt. Bei dieser Methode kommt es besonders auf die sorgfältige Einschätzung des Fertigstellungsgrades an. Je nachdem, welche Methodik verwendet wird, um den Leistungsfortschritt zu bestimmen, zählen die Auftragserlöse, die Gesamtauftragskosten, die noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, die Auftragsrisiken und andere Einschätzungen zu den maßgeblichen Schätzgrößen. Das Management der operativen Bereiche überprüft kontinuierlich die Einschätzungen im Zusammenhang mit solchen Leistungsverpflichtungen und passt diese gegebenenfalls an.
Die Ermittlung des Transaktionspreises als erwartete Gegenleistung im Austausch für die Übertragung von Gütern und Dienstleistungen bedarf der Anwendung von Schätzungen insbesondere für variable Vergütungsbestandteile. Die Variabilität bezieht sich auf die Höhe des Anspruchs. Für die Bestimmung des wahrscheinlichsten Betrags wird derjenige Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit aus einer Vielzahl möglicher vertraglicher Gegenleistungen ausgewählt. Zudem darf der variable Vergütungsbestandteil nur dann ganz oder teilweise in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass die daraus erfassten Erlöse nicht im Rahmen einer signifikanten Stornierung rückgängig gemacht werden müssen. Diese Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und der Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile basiert auf den Einschätzungen des Managements.
Da der Konzern in mehreren Ländern operativ tätig ist, unterliegt er unterschiedlichen Steuergesetzen. Dabei sind für jedes Besteuerungssubjekt die erwarteten tatsächlichen Ertragsteuern sowie die aktiven und passiven latenten Steuern zu ermitteln. Dieses erfordert unter anderem Annahmen über die Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie die Möglichkeit, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend zu versteuerndes Einkommen zu erzielen. Weichen diese Annahmen vom tatsächlichen Ausgang solcher steuerlichen Unwägbarkeiten ab, können sich Auswirkungen auf den Steueraufwand sowie die latenten Steuern ergeben. Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt.
Das Management des Konzerns der RENK Group AG hat im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, dem Nahostkonflikt sowie in Bezug auf den Klimawandel die daraus resultierenden Risiken und Auswirkungen auf die Bilanzierung im Geschäftsjahr 2023 analysiert. In diesem Zusammenhang lag der Fokus auf der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, den sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, Vorräten und Vertragsvermögenswerten sowie der Werthaltigkeit der Forderungen. Darüber hinaus werden die Chancen und Risiken vor dem Hintergrund der Themen "Zeitenwende", "Klimawandel" und „Lieferkettenprobleme“ kontinuierlich verfolgt und in Bezug auf deren Auswirkungen auf zukunftsgerichtete Annahmen und Schätzungen bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden berücksichtigt. Im Geschäftsjahr ergaben sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögenswerte und Schulden bzw. die Ertragslage.
| • | Wir gehen nicht davon aus, dass unsere Vorräte innerhalb der nächsten Jahre auf Basis von klimabezogenen Risiken wertlos werden bzw. deren Verkaufspreise einbrechen werden. Zudem sind keine Anhaltspunkte für klimabezogene Kostensteigerungen im Vorratsvermögen bekannt, welche nicht an den Kunden weitergegeben werden können. |
| • | Es sind kurzfristig keine wesentlichen Anpassungen in der Unternehmenstätigkeit geplant, weshalb sich sowohl keine Klimarisiken sowie Änderungen der Nutzungsdauern im Bereich des Anlagevermögens bei RENK widerspiegeln werden. |
| • | Die für RENK relevanten klimabezogenen Faktoren, wie Steigerung des Strompreises, des Wasserpreises etc. sind in den Annahmen zur Werthaltigkeitsprüfung von immateriellen Vermögenswerten bereits mitberücksichtigt. Die kurzfristige wirtschaftliche Entwicklung von RENK wird im Wesentlichen durch die geopolitische Lage bestimmt. Somit spielen kurzfristig klimabezogene Faktoren bei der Bewertung von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen Klimarisiken für RENK nur eine untergeordnete Rolle |
| • | Das langfristige Geschäftsmodell von RENK fokussiert sich auf den Defense Bereich, in welchem die persönliche Sicherheit von Menschen eine wesentliche Rolle spiele und deshalb Sachverhalte wie CO2 -Ausstoß, Klimawandel etc. noch von untergeordneter Bedeutung sind. Dies spiegelt sich auch im Rahmen der Bewertung von Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten wider. Im zivilen Bereich, welcher hauptsächlich durch die Segmente SB und M&I widergespiegelt wird, fokussiert sich RENK auf nachhaltige und rohstoffschonende Lösungen im langfristigen Geschäftsmodell, welches insbesondere durch den Bereich Windenergie mit abgedeckt wird. Hierdurch resultieren keine substanziellen Risiken aus dem Klimawandel für die Bewertung von Forderungen und vertraglichen Vermögenswerte sowie für die Umsatzerlöse. |
(r) Transaktionskosten und damit verbundene Kostenerstattungen
Bis zum 31. Dezember 2023 fielen bei RENK Transaktionskosten im Zusammenhang mit einer geplanten Aufnahme neuer Anteilseigner an. Die im Zusammenhang mit der geplanten Aufnahme neuer Anteilseigner angefallenen Kosten werden erfolgswirksam erfasst, da keine Mittelzuflüsse für die Gesellschaft erwartet werden. Erstattungsansprüche gegen den Anteilseigner werden ebenfalls erfolgswirksam als Minderung der entsprechenden Aufwendungen erfasst, wenn der Anteilseigner rechtlich zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist oder der wirtschaftliche Empfänger der zugrundeliegenden Leistung ist. Erstattungsansprüche gegen den Gesellschafter, die allein auf seiner Gesellschafterstellung beruhen, werden als Einlage direkt im Eigenkapital erfasst. Zum 31. Dezember 2023 weist RENK die Zuführung der Anteilseigner in Form der Transaktionskosten als eine Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von 1.946 Tsd. € aus. Siehe hierzu auch Kapitel 31. Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen.
(s) Änderungen und Covenants Brüche
RENK verfügt über eine besicherte Anleihe (Senior Secured Notes) in Höhe von 520.000 Tsd. €. Darüber hinaus besteht zum Stichtag ein Super Senior Facilities Agreement (siehe hierzu auch Abschnitt 35. Ereignisse nach dem Stichtag). In diesem Zusammenhang sind bestimmte Kreditbedingungen (Covenants), insbesondere bezüglich eines Grenzwertes zur Finanzkennzahl „Senior Secured Net Leverage“ (besicherte Nettofinanzverbindlichkeiten / LTM Adj. EBITDA) einzuhalten. Ferner ist die Aufnahme von weiteren Finanzverbindlichkeiten sowie das Begeben von Sicherheiten diesbezüglich eingeschränkt. Werden die Covenants oder sonstige Verhaltenspflichten nicht eingehalten, kann dies geheilt werden oder aber zu einer außerordentlichen Kündigung der Kreditverträge führen. Während des Geschäftsjahres sowie zum 31. Dezember 2023 wurden die Kreditbedingungen grundsätzlich erfüllt.
Der Konzernabschluss der RENK Group AG (vorher: RENK Holding GmbH) zum 31. Dezember 2021 wurde nachträglich geändert und infolgedessen einer Nachtragsprüfung unterzogen, die mit Datum vom 25. Mai 2023 beendet wurde.
Aufgrund der oben erwähnten Nachtragsprüfung kam es bei der Gesellschaft zu einer Verzögerung bei der Fertigstellung und Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2022, die zu einer Verletzung der vertraglichen Berichtspflichten aus den Senior Secured Notes und dem Senior Facilities Agreement der RENK GmbH führte.
Im Hinblick auf die Senior Secured Notes wurde dieser Verstoß durch die Vorlage des geprüften Konzernabschlusses 2022 am 30. Mai 2023 abschließend behoben. Hinsichtlich des Senior Facilities Agreements wurde dieser Verstoß durch die am 05. Mai 2023 beantragte und von der Mehrheit der finanzierenden Banken am 09. Mai 2023 gewährte Verlängerung der Berichtsfrist und die Vorlage des geprüften Konzernabschlusses 2022 am 30. Mai 2023 innerhalb der gewährten verlängerten Berichtsfrist endgültig behoben. Die Verstöße hatten keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die RENK GmbH.
Aufgrund der Korrektur einer wesentlichen fehlerhaften Darstellung im Konzernabschluss 2021 im Zusammenhang mit der Bilanzierung einer Anleihe und der notwendigen Anpassungsbuchungen in den folgenden Geschäftsjahren 2022 und 2023 wird der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 um die nachträglichen Auswirkungen angepasst.
4. Risikomanagement und Finanzinstrumente
(a) Finanzrisikomanagement
Das operative Finanzrisikomanagement von RENK obliegt dem Bereich Konzern-Treasury. Die Geschäftsführung des Konzernmutterunternehmens wird regelmäßig über die Risiken der Gruppe unterrichtet.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. Für das Kreditrisiko werden bei RENK Risikovorsorgen für erwartete Kreditverluste gebildet. RENK hat drei Arten von finanziellen Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vertragliche Vermögenswerte, sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch, wie im Vorjahr, unwesentlich.
Das maximale Kreditrisiko ist auf den Buchwert der in der Bilanz angesetzten finanziellen und vertraglichen Vermögenswerte beschränkt.
Die Vorgehensweise zur Wertminderung auf individueller Basis ist vergleichbar zu der Vorgehensweise bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten (Simplified Approach). Die Wertminderung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis des allgemeinen Wertminderungsmodells (General Approach).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte
Die Bildung von Risikovorsorgen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte erfolgt nach dem vereinfachten Wertminderungsmodell (Simplified Approach) des IFRS 9. Demnach werden die erwarteten Kreditausfälle über die gesamte Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der vertraglichen Vermögenswerte auf Basis einer Wertminderungstabelle berechnet. Die Wertberichtigungsquoten sind nach Tagen, die eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen überfällig ist, gestaffelt (Risikoklassen). Die Verlustquoten werden für Ausfälle in den verschiedenen Segmenten auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Kreditrisikoeigenschaften separat berechnet: Ähnliches Verhalten der Ausfälle in der Vergangenheit, Clusterung nach der spezifischen Ausfallstruktur und darauf basierend eine Portfoliobildung gemäß dargestellter Provision-Matrix. Die Abschlagssätze werden hierzu basierend auf historischen Ausfallraten sowie mithilfe von zukunftsgerichteten Faktoren ermittelt. Um zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen, wurden die historischen Verlustraten anhand von Skalierungsfaktoren angepasst. RENK hat das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Kundenregionen, in welchen Produkte und Dienstleistungen verkauft werden, als relevantesten Faktor identifiziert, der sich auf die Fähigkeiten der Kunden, Forderungen zu begleichen, auswirkt. Die historischen Verlustquoten werden gewichtet aufgrund der erwarteten Veränderungen dieses Faktors angepasst.
Eine Wertminderung auf individueller Basis erfolgt, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich unter anderem um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. RENK betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an RENK zahlen kann, ohne dass RENK auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss. Da auf Basis historischer Erfahrung sowie der Kundenstruktur in einzelnen Segmenten Forderungen mit mehr als 90 Tagen Überfälligkeit nicht zu signifikanten Ausfällen führten, sieht RENK einen finanziellen Vermögenswert mit mehr als 90 Tagen Überfälligkeit nicht als ausgefallen an. Ebenso nimmt RENK auf Basis der Erfahrungen in der Vergangenheit sowie auf Basis der Kundenstruktur in einzelnen Segmenten nicht an, dass das Ausfallrisiko einer Forderung signifikant ansteigt, wenn der Schuldner mehr als 30 Tage überfällig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, wird als Indikator für die Beeinträchtigung in der Bonität mitberücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte werden direkt ausgebucht, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.
Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2023 dar:
| Wertminderungen 2023 in Tsd. € |
Buchwert vor Wertminderungen | Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate | Wertminderung |
|---|---|---|---|
| Forderungsbestand Lieferungen und Leistungen | 127.082 | 0,04 % | 48 |
| Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| davon 1-30 Tage | 22.192 | 2,07 % | 459 |
| davon 31-90 Tage | 6.054 | 3,03 % | 183 |
| davon mehr als 90 Tage | 9.030 | 4,06 % | 367 |
| Zum Abschlussstichtag objektive Hinweise auf Wertminderung | 2.282 | 100 % | 2.282 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 166.640 | 2,00 % | 3.339 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 96.602 | 0,01 % | 9 |
Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2022 dar:
| Wertminderungen 20221) in Tsd. € |
Buchwert vor Wertminderungen | Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate | Wertminderung |
|---|---|---|---|
| Nicht fällige Forderungen | 120.759 | 0,06 % | 78 |
| Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| davon 1-30 Tage | 10.496 | 1,75 % | 184 |
| davon 31-90 Tage | 7.767 | 3,14 % | 244 |
| davon mehr als 90 Tage | 6.449 | 4,83 % | 311 |
| Zum Abschlussstichtag objektive Hinweise auf Wertminderung | 2.034 | 100,00 % | 2.034 |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 147.505 | 1,93 % | 2.851 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 83.592 | 0,07 % | 58 |
1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Struktur der Tabelle für 2022 angepasst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 dar, wie sie sich unter Anwendung der Wertminderungsmatrix ergeben haben:
| Entwicklung der Risikowertminderung | Vertragliche Vermögenswerte | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wertminderungen zum 01.01. | 102 | 58 | 2.094 | 817 |
| Aufwendungen (+) / Erträge (-) aus der Neubewertung der Wertminderungen (Zuführung/Auflösung) | -44 | -49 | -1.277 | 240 |
| Wertminderung zum 31.12. | 58 | 9 | 817 | 1.057 |
Etwaige Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder vertragliche Vermögenswerte hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der ermittelten Wertminderungen.
Die Wertminderungen der Geschäftsjahre 2022 und 2023 bestehen aus portfoliobasierten Wertminderungen und gesonderten Einzelwertberichtigungen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente
Die Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen Kredite an nahestehende Unternehmen und sonstige Forderungen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten hinterlegt, die in einem Ratingbereich von A1/A+ bis A3/BBB+ anzusiedeln sind, basierend auf einem Rating der Agenturen Moody’s und Standard & Poor’s (S&P). Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die kurzen Laufzeiten wider. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Die Ermittlung von Wertminderungen für erwartete Kreditausfälle für diese finanziellen Vermögenswerte erfolgt auf Basis des allgemeinen Wertminderungsmodells (General Approach) des IFRS 9. RENK wendet auf Vertragspartner Kreditratings an, für welche der RENK Konzern Ratings von Externen (S&P) zu Grunde legt. Die Kreditratings werden regelmäßig überprüft. Sämtliche Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gelten als „mit geringem Risiko behaftet“. Eine Schuldverschreibung weist aus Sicht des RENK Konzerns ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn deren Kreditrisikorating der weltweiten Definition von „Investment Grade“ (IFRS 7.35F(a)) entspricht. RENK sieht dies bei einem Rating von Baa3/BBB oder höher als gegeben an. Die in der Periode erfasste Wertminderung wurde daher auf die erwarteten Kreditverluste innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Bei einer Verschlechterung des Kreditrisikos um zwei Ratingstufen seit Erstansatz geht RENK von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos aus. Für bonitätsbeeinträchtigte Vermögenswerte, deren Bonität bei Erwerb oder Ausreichung noch nicht beeinträchtigt war, und für welche objektive Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen, wird eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst (Stufe 3). Für die Vermögenswerte in der Stufe 3 würden entsprechend Zinserträge auf den Nettobuchwert abzüglich Wertberichtigung berechnet.
Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts oder ein finanzieller Vermögenswert mit beeinträchtigter Bonität liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
| • | Insolvenz oder ein ähnliches Ereignis, das auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten und einen wahrscheinlichen Ausfall des Kontrahenten hindeutet, |
| • | Wahrscheinlicher Forderungsverzicht, |
| • | Vertragsbruch, der dazu führt, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass eine oder mehrere Forderungen nicht einbringbar sind, |
| • | Andere Gründe nach Beurteilung des Kreditmanagements, die zu der Annahme führen, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die Forderung nicht einbringbar ist |
Bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit wird eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen. Bei Bonitätsverbesserung erfolgt eine Wertaufholung.
Bei der Ermittlung haben sich keine wesentlichen Wertminderungen ergeben.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass RENK seinen Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maß nachkommen oder Liquidität nur zu einem erhöhten Preis beschaffen kann.
Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung regelmäßig überwacht. Die Deckung des Finanzmittelbedarfs erfolgt sowohl durch den operativen Cashflow als auch durch externe Finanzierungen.
Das Cash Management für die operativen Bereiche erfolgt zentral im Rahmen eines Cash-Poolings (zu Details wird auf das Kapitel 23. Finanzverbindlichkeiten in den Erläuterungen zur Konzernbilanz verwiesen). Dabei werden täglich die liquiden Mittel zusammengeführt. Somit können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen gesteuert werden. Zur externen Finanzierung werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend verfolgt, um die finanzielle Flexibilität zu sichern und unangemessene Refinanzierungsrisiken zu begrenzen.
Im Rahmen eines Konsortialkreditvertrages bestehen für die Gesellschaften Barkreditlinien mit Banken über 50.000 Tsd. € mit einer Laufzeit bis zum 13. Januar 2025 mit Option auf eine Verlängerung. Als Konsortialkreditführer (Agent) agiert die Deutsche Bank. Der Basiszinssatz wird in Abhängigkeit des Verschuldungsgrads festgelegt. Zum Bilanzstichtag erfolgte keine Inanspruchnahme der Kreditlinien.
Zudem verfügt RENK im Rahmen eines Konsortialkreditvertrages über Avalkreditlinien mit einer Laufzeit bis zum 13. Januar 2025 mit Option auf eine Verlängerung. Die Höhe der Konsortial-Avalkreditlinien ist unverändert zum Vorjahr, beträgt 245.000 Tsd. € und wurde mit 162.394 Tsd. € (Vorjahr: 154.464 Tsd. €) in Anspruch genommen. Es bestehen weitere Avalkreditlinien außerhalb des Konsortialkreditvertrages auf bilateraler Basis in Höhe von 52.261 Tsd. € (Vorjahr: 28.690 Tsd. €), die zum Bilanzstichtag in Höhe von 26.213 Tsd. € (Vorjahr: 12.061 Tsd. €) beansprucht wurden. Für die bilateralen Avalkreditlinien wurden zum Bilanzstichtag Barsicherheiten in Höhe von 6.431 Tsd. € (Vorjahr: 7.845 Tsd. €) geleistet.
Ferner besteht per 31. Dezember 2023 eine Anleihe mit einem Nominalwert von 520.000 Tsd. €, mit einer Laufzeit bis Juli 2025. Die Anleihe ist an der TISE in Guernsey notiert, wird mit 5,75 % p.a. verzinst und ist durch die Verpfändung von Bankkonten, Forderungen und Eigenkapitalbeteiligungen der Garantiegeber besichert. Wir verweisen auf das Kapitel 35 Ereignisse nach dem Stichtag und die dort skizzierte Refinanzierung.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dienen im Wesentlichen dazu, das Working Capital und kurzfristige Verpflichtungen zu finanzieren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Risikokonzentrationen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Cashflows der Verbindlichkeiten und die derivativen Finanzinstrumente auf die Liquiditätssituation von RENK auswirken. Darüber hinaus besteht eine Kreditzusage der Rebecca BidCo S.à r.l. i.H.v. 2.000 Tsd. €., die jederzeit vom Darlehensnehmer in Anspruch genommen werden kann. Hiervon sind zum 31. Dezember 2023 319 Tsd. € (Vorjahr 319 Tsd. €) in Anspruch genommen worden. Diese sind als Darlehensforderungen bilanziert.
| Übersicht der vertraglichen Zahlungsmittelabflüsse1) | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 2023 | 2024 bis 2027 | > 2027 |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittelabflüsse aus originären finanziellen Verbindlichkeiten | 99.073 | 675.356 | 242 |
| davon aus Anleihen | 29.900 | 579.8002) | - |
| davon aus Darlehensverbindlichkeiten | - | 91.395 | - |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 66.631 | - | - |
| davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.013 | 28 | - |
| davon Verbindlichkeiten aus Cashpool | 2.398 | - | - |
| davon aus Leasingverbindlichkeiten | 1.528 | 4.133 | 242 |
| Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert und Bruttoerfüllung | -2.000 | -400 | - |
| Zugehörige Zahlungsmittelabflüsse | -24.860 | -3.971 | - |
| Zugehörige Zahlungsmittelzuflüsse | 22.860 | 3.571 | - |
| Übersicht der vertraglichen Zahlungsmittelabflüsse1) | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|
| in Tsd. € | 2024 | 2025 bis 2028 | > 2028 |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittelabflüsse aus originären finanziellen Verbindlichkeiten | 157.352 | 549.929 | - |
| davon aus Anleihen | 29.900 | 549.9002) | - |
| davon aus Darlehensverbindlichkeiten | - | - | - |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 123.612 | - | - |
| davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.242 | 29 | - |
| davon Verbindlichkeiten aus Cashpool | 2.598 | - | - |
| davon aus Leasingverbindlichkeiten | 2.203 | 4.375 | 1.886 |
| Zahlungsmittelabflüsse aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert und Bruttoerfüllung | 97 | 235 | - |
| Zugehörige Zahlungsmittelabflüsse | 6.744 | 1.277 | - |
| Zugehörige Zahlungsmittelzuflüsse | 6.647 | 1.042 | - |
1) Bei der Ermittlung der Beträge wurde grundsätzlich wie folgt vorgegangen:
- Ist der Fälligkeitstermin nicht fixiert, wird die Verbindlichkeit auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen.
- Zinszahlungen aufgrund variabler Verzinsung werden entsprechend den Konditionen zum Abschlussstichtag berücksichtigt.
- Es wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelabflüsse nicht früher als dargestellt eintreten.
2) Darin enthalten sind die beiden Tranchen von 320.000 Tsd. € und 200.000 Tsd. € innerhalb der Anleihe.
Fremdwährungsrisiko
RENK ist international tätig und somit Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese entstehen, sobald bilanzierte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und zukünftige Transaktionen auf eine andere Währung als die funktionale Währung des betroffenen Konzernunternehmens lauten.
Der überwiegende Teil der operativen Geschäftstätigkeit wird in der jeweiligen funktionalen Währung abgewickelt. Die Währungsrisiken der verbleibenden Geschäftsvorfälle werden fortlaufend von den Konzerngesellschaften quantifiziert. Unter Berücksichtigung vorgegebener Risikogrenzen durch das Konzern-Treasury erfolgt eine Absicherung dieses verbleibenden Risikos zentral bei Banken über Devisentermingeschäfte. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt unter Berücksichtigung der für Banken geltenden Anforderungen an das Risikomanagement und unterliegt einer strengen Überwachung, die insbesondere durch eine Funktionstrennung unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gewährleistet ist. Für diese ökonomische Absicherung wurde das Wahlrecht des IFRS 9 bzgl. Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht in Anspruch genommen.
Bei RENK werden grundsätzlich alle fest kontrahierten Kundenaufträge im Gegenwert von mehr als 250 Tsd. € in Fremdwährung abgesichert. Es erfolgt keine Absicherung der Fremdwährungsrisiken auf der Einkaufsseite.
Zum Abschlussstichtag besteht das RENK Fremdwährungsrisiko vorrangig aus Geschäften in USD, CHF, CNY, CAD und GBP. Aufgrund der hierfür abgeschlossenen Devisentermingeschäfte war RENK keinen wesentlichen Währungsrisiken ausgesetzt.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurden die am Abschlussstichtag bestehenden derivativen Finanzinstrumente in einem hypothetischen Szenario bewertet. Die Effekte einer zehnprozentigen Auf-/Abwertung einer Basiswährung bezogen auf die Kurswährung zum 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2022 sind wie folgt:
| Sensitivitätsanalyse 2023 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| in Tsd. € | Periodenergebnis | |
| --- | --- | --- |
| Währungsrelation (Basiswährung/Kurswährung) | +10 % | -10 % |
| --- | --- | --- |
| EUR/CNY | -154 | +188 |
| EUR/GBP | -302 | +369 |
| EUR/CAD | -212 | +259 |
| EUR/USD | -14.392 | +17.590 |
| EUR/CHF | -905 | +1.106 |
| Sensitivitätsanalyse 20221) | 31.12.2022 | |
|---|---|---|
| in Tsd. € | Periodenergebnis | |
| --- | --- | --- |
| Währungsrelation (Basiswährung/Kurswährung) | +10 % | -10 % |
| --- | --- | --- |
| EUR/CHF | -634 | +634 |
| EUR/CNY | -179 | +66 |
| EUR/GBP | -613 | +613 |
| EUR/JPY | -65 | +49 |
| EUR/USD | -2.799 | +2.159 |
| CHF/GBP | +1 | -1 |
| CHF/USD | -335 | +335 |
| GBP/USD | +33 | -33 |
1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Struktur der Tabelle für 2022 angepasst.
Zinsänderungsrisiko
Für alle Finanzverbindlichkeiten von RENK zum 31. Dezember 2023 wurden feste Zinssätze vereinbart (siehe hierzu auch Kapitel 35. Ereignisse nach dem Stichtag). Darüber hinaus hatte RENK keine wesentlichen Kreditinstrumente, die einem variablen Zinssatz ausgesetzt sind. Der beizulegende Zeitwert der in die Anleihe eingebetteten Vorfälligkeitsoption wird jedoch von Änderungen des Marktzinssatzes beeinflusst. Da dieses eingebettete Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, würde das sonstige Finanzergebnis von RENK durch Zinsänderungen beeinflusst werden. Ein hypothetischer Anstieg (Rückgang) des Marktzinses um 100 Basispunkte hätte eine Auswirkung auf das sonstige Finanzergebnis in Höhe von -3.063 Tsd. € (8.550 Tsd. €).
(b) Finanzinstrumente: Einstufung und beizulegende Zeitwerte
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten:
Stufe 1:
Auf aktiven Märkten notierte (unverändert übernommene) Preise für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Stufe 2:
Für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (als Preise) oder indirekt (in Ableitung von Preisen) beobachtbare Inputdaten, die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Abschlussstichtag bestehenden Konditionen, z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mithilfe anerkannter Modelle, z.B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle, berechnet.
Stufe 3:
Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Die beizulegenden Zeitwerte wurden auf Basis der am Abschlussstichtag zur Verfügung stehenden Marktkonditionen sowie der beschriebenen Bewertungsmethoden ermittelt. Sie entsprechen den Preisen, die eine unabhängige Partei für die Vermögenswerte/Verbindlichkeiten zahlen würde.
Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten per 31. Dezember 2023, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:
Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten 2023
| in Tsd.€ | Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet | Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Keiner IFRS 9 Bewertungskategorie zugeordnet | Fair Value Level | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige und Finanzbeteiligungen | 761 | 3.259 | - | - | 5.403 | 3 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Darlehensforderungen | - | 319 | 319 | - | 3 | |
| Langfristige derivative Vermögenswerte | 42 | - | - | - | 2 | |
| Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 6 | 6 | - | 2 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 163.301 | 163.301 | - | - | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige derivative Vermögenswerte | 344 | - | - | - | 2 | |
| Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 17.587 | 17.587 | - | - | |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | - | 6.431 | 6.431 | - | - | |
| Flüssige Mittel | - | 102.216 | 102.216 | - | - | |
| Summe Aktiva | 1.147 | 3.259 | 289.860 | 289.860 | 5.403 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | - | 521.245 | 507.892 | - | 2 | |
| Darlehensverbindlichkeiten | - | - | - | - | - | |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | - | - | - | 6.261 | - | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 29 | 29 | - | 2 | |
| Langfristige derivative Verbindlichkeiten | 188 | - | - | - | 2 | |
| Eingebettete Derivate | 3.554 | - | - | - | 3 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen (kurzfristiger Teil) | - | 13.787 | 13.787 | - | 2 | |
| Verbindlichkeiten aus Cashpool | - | 2.598 | 2.598 | - | - | |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | - | - | - | 2.203 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 123.612 | 123.612 | - | - | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - | |
| Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 1.242 | 1.242 | - | - | |
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | 100 | - | - | - | 2 | |
| Summe Passiva | 3.842 | - | 662.513 | 649.160 | 8.464 | - |
Nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten per 31. Dezember 2022, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:
Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten 20221)
| in Tsd. € | Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet | Erfolgsneutral zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Keiner IFRS 9 Bewertungskategorie zugeordnet | Fair Value Level | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Buchwert | Buchwert | Fair Value | Buchwert | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige und Finanzbeteiligungen2) | 1.845 | 2.975 | - | - | 17.104 | 3 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Darlehensforderungen | - | 319 | 319 | - | 3 | |
| Langfristige derivative Vermögenswerte | 43 | - | - | - | 2 | |
| Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 186 | 186 | - | 2 | |
| Eingebettete Derivate | 1.409 | - | - | - | 3 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 144.654 | 144.654 | - | - | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - | - | - | - | |
| Kurzfristige derivative Vermögenswerte | 174 | - | - | - | 2 | |
| Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | 2.807 | 2.807 | - | - | |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | - | 7.682 | 7.682 | - | - | |
| Flüssige Mittel | - | 158.678 | 158.678 | - | - | |
| Summe Aktiva | 3.472 | 2.975 | 314.327 | 314.327 | 17.104 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | - | 521.925 | 483.735 | - | 2 | |
| Darlehensverbindlichkeiten | - | 91.395 | 87.883 | - | 2 | |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | - | - | - | 4.374 | - | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 28 | 28 | - | 2 | |
| Langfristige derivative Verbindlichkeiten | 237 | - | - | - | 2 | |
| Eingebettete Derivate | - | - | - | - | - | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen (kurzfristiger Teil) | - | 13.787 | 13.787 | - | 2 | |
| Verbindlichkeiten aus Cashpool | - | 2.398 | 2.398 | - | - | |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeien | - | - | - | 1.528 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 66.631 | 66.631 | - | - | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 952 | 952 | - | - | |
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | 1.678 | - | - | - | 2 | |
| Summe Passiva | 1.915 | - | 697.116 | 655.414 | 5.902 | - |
1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Struktur der Tabelle für 2022 angepasst.
2) Es erfolgt eine Anpassung des in der Kategorie "Keiner IFRS 9 Bewertungskategorie zugeordnet" ausgewiesenen Werts.
Die RENK GmbH hat die Beteiligung an Modest Tree Media Inc., Halifax, Kanada erfolgswirksam zum Fair Value bewertet und die Beteiligung an der RENK U.A.E. LLC als zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet designiert. Die Designation der RENK U.A.E. LLC erfolgte um Ergebnisschwankungen aus der Bewertung der Beteiligung zu vermeiden. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte aus der Beteiligung der RENK U.A.E. LLC für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividendenzahlung in Höhe von 435 Tsd. € (Vorjahr 0). Es erfolgten keine vorgenommenen Umgliederungen der kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals.
Die Beteiligungen werden in der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der DCF-Methode berechnet. Die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, die auf Basis von Planzahlen festgelegt werden, erfolgt anhand der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC). Das WACC wird anhand des Durchschnitts von Eigenkapital- sowie Fremdkapitalkostensatz errechnet. Anschließend wird dieser dann mit dem Anteil am Gesamtkapital gewichtet. Die Summe aus den abgezinsten zu erwarteten zukünftigen Zahlungsströme spiegelt den Unternehmenswert dar abzgl. den (netto) Finanzschulden, um den Eigenkapitalwert zu ermitteln.
Eine Änderung der durchschnittlichen Kapitalkosten oder der erwarteten Zahlungsmittelflüsse würde sich wie folgt auf das Eigenkapital oder das Finanzergebnis auswirken:
Sensitivität der Beteiligung 2023
| in Tsd. € | 31.12.2023 | Auswirkung auf das Eigenkapital | Auswirkung auf das Finanzergebnis |
|---|---|---|---|
| Anpassung der Zahlungsmittelflüsse | 10,0 % | 318 | 69 |
| -10,0 % | -231 | -69 | |
| Anpassung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten | + 1 p.p. | -121 | -83 |
| - 1 p.p. | 247 | 107 |
Sensitivität der Beteiligung 2022
| in Tsd. € | 31.12.2022 | Auswirkung auf das Eigenkapital | Auswirkung auf das Finanzergebnis |
|---|---|---|---|
| Anpassung der Zahlungsmittelflüsse | 10,0 % | 209 | 149 |
| -10,0 % | -209 | -149 | |
| Anpassung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten | + 1 p.p. | 56 | -272 |
| - 1 p.p. | -82 | 364 |
Bei der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten, wird jeweils ein Parameter verändert, während die weiteren Parameter unverändert bleiben. Grundsätzlich kann eine Marktveränderung, die sich auf einen Input auswirkt, auch mit anderen Input-Angaben korreliert sein. Diese Effekte können die Veränderungen verstärken oder sich gegenseitig aufheben, je nach den jeweiligen Bewegungen. Das Modell geht von der impliziten Annahme aus, dass die Korrelation im Zeitverlauf konstant ist. Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 stellt sich wie folgt dar:
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzbeteiligung
| in Tsd. € | Beteiligung FVTPL | Beteiligung FVOCI |
|---|---|---|
| 01. Januar 2022 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | 4.279 | 2.975 |
| Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | - 2.433 | - |
| 31. Dezember 2022 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | 1.845 | 2.975 |
| Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfasst im Finanzergebnis) | - 1.085 | - |
| Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfasst im Gesamtergebnis) | - | 284 |
| 31. Dezember 2023 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | 761 | 3.259 |
Bei den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie den sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich ausschließlich um Währungsderivate (Devisentermingeschäfte). Für die Bemessung der beizulegenden Zeitwerte werden die zukünftigen Zahlungsströme anhand von Diskontierung der sich auf Grundlage der FX-Spot- und Swapsätze (Ermittlung auf Grundlage der Zinsdifferenzmethode) ergebenden Forward-Cashflows ermittelt. Dementsprechend erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Bei den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag aufgrund der Fristigkeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen ein Darlehen an ein verbundenes Unternehmen. Für die Bemessung des beizulegenden Zeitwertes werden die zukünftigen, vertraglich vereinbarten Zahlungsströme anhand eines laufzeitadäquaten, kreditrisikoadjustierten Marktzinses diskontiert.
Von dem gelisteten Preis der Anleihe wird der Fair-Value des separierten eingebetteten Derivats in Abzug gebracht. Daher wird der Fair Value der Anleihe der Stufe 2 der Bewertungshierarchie zugeordnet.
Außerdem wird das zusammengesetzte eingebettete Derivat als Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft. Der beizulegende Zeitwert wird anhand eines Trinomialbaum-Ansatzes auf der Grundlage des Hull-White-1-Faktor-Modells berechnet. Das Modell verwendet die folgenden am Markt beobachtbaren Inputvariablen: Der Marktpreis der Anleihe, der Marktzinssatz, die implizite Marktvolatilität von Zinsswaptions und Kreditderivaten (CDS-Optionen); sowie die folgenden nicht beobachtbaren Inputvariablen: die geschätzte Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Kontrollwechsels.
Die Volatilität des zugrunde liegenden Hull-White-Prozesses wird durch den gewichteten Durchschnitt der Volatilität von Zinsswaptions und Kreditderivaten kalibriert, die Höhe des geforderten Marktzinses wird auf den Anleihekurs kalibriert. Der Hull-White-Prozess modelliert die Entwicklung des geforderten Zinssatzes über die Zeit, und die Ausübung der Optionen wird mithilfe des Trinominalbaum-Ansatzes überprüft. Das Modell verwendet einen stochastischen Prozess, um die Marktzinskurve von RENK zu entwickeln. Die Volatilität des Prozesses ist auf die Volatilitäten der CDS-Optionen und Swaptions (gewichteter Durchschnitt) kalibriert. Der Kreditspread gegenüber dem risikofreien Zinssatz wird kalibriert, um den Anleihepreis im Modell an den Marktpreis der Anleihe anzupassen. Bei jedem Zeitschritt im Trinomialbaum wird die mögliche Entwicklung des vom Markt geforderten Zinssatzes modelliert. Für jeden Knotenpunkt wird auf Basis des Zeitpunktes und der Entwicklung des Zinssatzes im Modell geprüft, ob eine Ausübung der Option oder eine Fortführung der Option vorteilhaft ist. Der entsprechende Wert der Option wird bis zum Bewertungszeitpunkt durch den Baum zurückverfolgt.
| Optionen 2023 in Tsd. € |
31.12.2023 | Beizulegender Zeitwert eingebettetes Derivat | Auswirkung auf das Finanzergebnis |
|---|---|---|---|
| Anpassung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Kontrollwechsels | +1 p.p. | - 4.220 | - 666 |
| -1 p.p. | - 2.889 | 666 | |
| Anpassung des Credit Spreads | 10,0 % | - 4.169 | - 615 |
| -10,0 % | - 2.882 | 673 | |
| Anpassung der Volatilität | 10,0 % | - 3.428 | 126 |
| -10,0 % | - 3.636 | - 81 |
| Optionen 2022 in Tsd. € |
31.12.2022 | Beizulegender Zeitwert eingebettetes Derivat | Auswirkung auf das Finanzergebnis |
|---|---|---|---|
| Anpassung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Kontrollwechsels | +1 p.p. | 926 | - 484 |
| -1 p.p. | 1.893 | 484 | |
| Anpassung des Credit Spreads | 10,0 % | 618 | - 791 |
| -10,0 % | 2.261 | 851 | |
| Anpassung der Volatilität | 10,0 % | 2.012 | 603 |
| -10,0 % | 859 | - 551 |
Bei der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten, wird jeweils ein Parameter verändert, während die weiteren Parameter unverändert bleiben. Eine Marktveränderung, die sich auf einen Input auswirkt, kann auch mit anderen Input-Angaben korreliert sein, z.B. kann ein Anstieg des Credit Spreads mit einem Anstieg der Volatilität korrelieren. Diese Effekte können die Veränderungen verstärken oder sich gegenseitig aufheben, je nach den jeweiligen Bewegungen. Das Modell geht von der impliziten Annahme aus, dass die Korrelation im Zeitverlauf konstant ist. Die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3 stellt sich wie folgt dar:
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts für eingebettete Derivate
| in Tsd. € | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|
| 01. Januar 2022 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | 19.968 |
| Ausgabe zusätzliche Tranche | - |
| Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfasst im sonstigen Finanzergebnis) | - 18.559 |
| 31. Dezember 2022 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | 1.409 |
| Ausgabe zusätzliche Tranche | - |
| Änderungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfasst im sonstigen Finanzergebnis) | - 4.964 |
| 31. Dezember 2023 (ausgewiesen in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten) | - 3.554 |
Der beizulegende Zeitwert der Darlehensverbindlichkeiten aus dem Geschäftsjahr 2022 ermittelt sich durch die Diskontierung der Zahlungsströme mit einer risikoadjustierten Zinskurve. Die Adjustierung des Risikos ermittelt sich aus dem Verhältnis des jeweiligen Zinssatzes an der Entwicklung des Bond aus der Akquisition des RENK Konzerns und der RENK America. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Während des Geschäftsjahres erfolgten keine Übertragungen zwischen Stufen der Bewertungshierarchie.
(c) Finanzinstrumente: Aufwendungen und Erträge
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
| Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 5.009 | 3.333 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -32.176 | -44.387 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | -22.262 | -7.096 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte | - | 719 |
| Nettogewinn (+)/Nettoverlust (-) | -49.429 | -47.431 |
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten beinhalten im Wesentlichen Veränderungen der Wertberichtigungen sowie Währungsumrechnungen.
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten resultieren vor allem aus Zinsaufwendungen sowie gegenläufig aus Gewinnen aus Währungsumrechnung.
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus der Bewertung des zusammengesetzten eingebetteten Derivats, der Derivate und der als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Beteiligungen.
Die in Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten erzielten Zinserträge und aus finanziellen Verbindlichkeiten entstandenen Zinsaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| Zinserträge und -aufwendungen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen | 41.358 | 38.289 |
| Zinserträge | 113 | 4.096 |
(d) Finanzinstrumente: Saldierung
Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu möglichen Aufrechnungseffekten auf die Konzernbilanz sowie die finanziellen Auswirkungen einer Aufrechnung im Fall von Instrumenten, die Gegenstand einer rechtlich durchsetzbaren Aufrechnungsrahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung sind.
Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß der Derivategeschäfte von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist (z.B. Deutsche Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Finanztermingeschäften oder den Master Netting Agreements der International Swaps and Derivatives Association (ISDA). In bestimmten Fällen - zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Verzug eintritt - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt, und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.
In der Spalte „Zugehörige Finanzinstrumente, die nicht saldiert werden“ werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungsrahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen nicht in der Bilanz aufgerechnet wurden. Eine Saldierung kann nur bei Eintritt bestimmter künftiger Ereignisse, etwa einer Insolvenz einer der Vertragsparteien, erfolgen.
| Finanzinstrumente: Aufrechnungseffekte in Tsd. € |
Bilanzansatz | Zugehörige Finanzinstrumente, die nicht saldiert werden | Nettobetrag |
|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | |||
| Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 386 | -281 | 106 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 288 | -281 | 7 |
| 31.12.2022 | |||
| Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 217 | -174 | 43 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 1.915 | -174 | 1.741 |
5. Kapitalflussrechnung
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus der Geschäftstätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit und Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Auswirkungen aus Veränderungen des Konsolidierungskreises und der Wechselkurse sind in den jeweiligen Positionen eliminiert. Die auf Änderungen der Wechselkurse beruhende Veränderung der flüssigen Mittel ist gesondert ausgewiesen.
Die Ermittlung des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Daher werden im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlagenabgängen korrigiert.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sachanlagevermögen, bei immateriellen Vermögenswerten sowie dem Unternehmenserwerb auch die Zahlungsmittelflüsse aus Darlehensforderungen, verfügungsbeschränkten Zahlungsmitteln und kurzfristigen Anlagen. Einzahlungen aus diesen Posten, sowie erhaltene Zinsen und erhaltene Dividenden werden gegengerechnet.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich zusammen aus den folgenden zahlungswirksamen Transaktionen: Kapitaleinzahlungen, Leasingzahlungen, Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten sowie Zinszahlungen.
Die in der Kapitalflussrechnung betrachteten flüssigen Mittel entsprechen dem Bilanzposten flüssige Mittel, dem Kassenbestand sowie dem Guthaben bei Kreditinstituten.
6. Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften und -methoden
(a) Auswirkungen neuer bzw. geänderter IFRS
RENK hat alle von der EU übernommenen und ab dem 01. Januar 2023 verpflichtend anzuwendenden und für RENK relevanten Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss.
Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD Musterregeln für einen neuen globalen Rahmen für die effektive Mindestbesteuerung, um sicherzustellen, dass die Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. € mit einem Mindestsatz von 15 % pro Land besteuert werden. Die EU hat sich im Dezember 2022 einstimmig auf die Umsetzung dieses Rahmens in Form einer Richtlinie geeinigt, der auch für rein inländische Unternehmen mit einem gewissen Mindestumsatz gelten soll. Die EU-Richtlinie wurde bis zum 31. Dezember 2023 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt, damit sie für Wirtschaftsjahre, die nach diesem Stichtag beginnen, gilt.
Für den Konzern der RENK Group AG wird der neue Rechtsrahmen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 gelten. Die RENK Group AG prüft daher derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen der Vorschriften auf den Konzern, einschließlich der Auswirkungen auf die laufenden sowie latenten Steuern und die Steuerzahlungen. Des Weiteren werden interne Prozesse so aufgesetzt, sodass RENK den gesetzlichen Verpflichtungen ab dem Geschäftsjahr 2024 vollumfänglich gerecht werden kann.
RENK hat bereits jetzt die International Tax Reform - Pillar Two Model Rules (Änderungen zu IAS 12), die im Mai 2023 veröffentlicht und im November 2023 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen wurden, angewendet. Die Änderungen sehen eine zeitlich befristete Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern für die Aufstockungssteuer vor, sofern sie in Kraft tritt, und erfordern neue Angaben zu den Risiken der globalen Mindestbesteuerung.
Die Ausnahmeregelung gilt rückwirkend. Da jedoch zum 31. Dezember 2022 in keinem Land, in dem RENK tätig ist, die Globale Mindestbesteuerung in Kraft getreten war (oder im Wesentlichen in Kraft getreten war) und zu diesem Zeitpunkt keine damit zusammenhängende latente Steuer ausgewiesen wurde, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss von RENK.
(b) Sonstige erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsnormen
Folgende geänderte Regelungen und im Geschäftsjahr 2023 erstmalig anzuwendende Rechnungslegungsnormen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im RENK Konzernabschluss:
Neue IFRS ohne wesentlichen Einfluss
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht | |
|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge; inklusive Anpassungen zu IFRS 17 | 01.01.2023 |
| IAS 1 | Angaben zu Rechnungslegungsmethoden | 01.01.2023 |
| IAS 8 | Definition von Schätzungen in der Rechnungslegung | 01.01.2023 |
| IAS 12 | Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einem einzigen Geschäftsvorfall | 01.01.2023 |
| IAS 12 | Reform des internationalen Steuersystems - Mustervorschriften für Pillar 2 | 23.05.2023 |
(c) Nicht angewendete neue bzw. geänderte IFRS
RENK hat im Konzernabschluss 2023 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.
Nicht angewendete bzw. neue IFRS
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht | |
|---|---|---|
| IAS 1 | Anpassung der langfristigen Verbindlichkeiten mit Covenants sowie Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig | 01.01.2024 |
| IFRS 16 | Anpassung der Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Lease-back-Transaktionen | 01.01.2024 |
| IAS 7 und IFRS 7 | Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten | 01.01.2024 |
| IAS 21 | (Klarstellung der Bilanzierung bei einem Mangel an Umtauschbarkeit) - Änderungen an IAS 21 | 01.01.2025 |
Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
7. Umsatzerlöse
RENK erzielt Umsätze durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Bereich der Antriebstechnik in den folgenden geografischen Regionen (nach Sitz des Kunden):
| Umsatzerlöse nach Regionen in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Deutschland | 188.565 | 246.220 |
| Amerika | 244.625 | 216.551 |
| Übrige EU-Länder | 184.913 | 204.260 |
| Asien | 125.357 | 185.249 |
| Sonstige europäische Länder | 100.422 | 67.363 |
| Afrika | 3.053 | 2.956 |
| Australien und Ozeanien | 2.032 | 2.902 |
| 848.967 | 925.500 |
Der Anteil der Umsatzerlöse, die zeitraumbezogen realisiert wurden, beträgt 25 % im Geschäftsjahr 2023 (234.813 Tsd. €, Vorjahr: 26 %, 219.286 Tsd. €).
Der Umsatz der Berichtsperiode, der im Anfangsbestand der Vertraglichen Verbindlichkeiten zum 01. Januar 2023 enthalten war, beträgt 10.762 Tsd. € (2022: 10.543 Tsd. €).
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 690.687 Tsd. € (Vorjahr 629.681 Tsd. €) zeitpunktbezogen erfasst.
Die zeitraumbezogenen Umsatzerlöse (vor Konsolidierung) entfallen auf die folgenden Segmente: 187.392 Tsd. € (Vorjahr 219.286 Tsd. €) (VMS), 50.803 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) (M&I) und 961 Tsd. € (Vorjahr 0 Tsd. €) (SB). Die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassten Umsatzerlöse belaufen sich auf 341.037 Tsd. € (Vorjahr 266.291 Tsd. €) (VMS), 245.492 Tsd. € (Vorjahr 276.059 Tsd. €) (M&I) und 109.902 Tsd. € (Vorjahr 90.889 Tsd. €) (SB). Eine Analyse der Verträge vor dem Hintergrund des alternativen Nutzens der Produkte sowie der spezifischen Vertragsklauseln wurde projektbasiert im M&I und VMS Segment durchgeführt und hat im Geschäftsjahr 2023 zur dargestellten zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung geführt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 925.500 Tsd. € bis zum 31. Dezember 2023 (848.967 Tsd. € bis zum 31. Dezember 2022) können mit einem Anteil von mehr als 10 % der Gesamterlöse den folgenden Ländern zugeordnet werden: Deutschland 246.220 Tsd. € (Vorjahr 188.565 Tsd. €) und USA 195.896 Tsd. € (Vorjahr 231.155 Tsd. €).
In keinem der dargestellten Zeiträume wurden mit einem einzelnen Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse erzielt.
Die Segmentberichterstattung zeigt, wie sich die Umsatzerlöse auf die einzelnen Segmente verteilen.
Aus Kundenverträgen bestehen folgende Vertragssalden:
| Vertragssalden in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 144.654 | 163.301 |
| Vertragliche Vermögenswerte | 83.534 | 96.593 |
| Vertragliche Verbindlichkeiten | 214.062 | 215.985 |
Die Ausgestaltung der Zahlungsbedingungen umfasst neben den gängigen Zahlungszielen von in der Regel max. 90 Tagen nach Leistungserbringung auch (anteilige) Anzahlungen.
Die noch nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen aus den Kundenverträgen sind zum Transaktionspreis von 1.780.042 Tsd. € (Vorjahr: 1.406.541 Tsd. €) im Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 enthalten. Mit der Realisierung der entsprechenden Umsätze wird in den folgenden Geschäftsjahren gerechnet:
| Transaktionspreise der verbleibenden Leistungsverpflichtungen in Tsd. € |
2023 | 2024 bis 2029 | > 2029 |
|---|---|---|---|
| Transaktionspreis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen 31.12.2022 | 757.852 | 596.944 | 51.744 |
| 2024 | 2025 bis 2030 | > 2030 | |
| Transaktionspreis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen 31.12.2023 | 951.588 | 789.519 | 38.934 |
Umsatzkosten, Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten
Die Umsatzkosten in Höhe von 716.812 Tsd. € (Vorjahr 684.166 Tsd. €) umfassen im Wesentlichen mit 648.025 Tsd. € (Vorjahr 599.649 Tsd. €) Aufwand für abgesetzte Erzeugnisse bzw. erbrachte Leistungen.
Im Berichtsjahr 2023 beliefen sich die Vertriebskosten auf 51.748 Tsd. € (Vorjahr 48.139 Tsd. €). Sie umfassen mit 34.854 Tsd. € (Vorjahr 31.490 Tsd. €) Personalkosten; mit 8.200 Tsd. € (Vorjahr 8.518 Tsd. €) Sachkosten und mit 8.694 Tsd. € (Vorjahr 8.131 Tsd. €) sonstige übrige Vertriebskosten.
Die allgemeinen Verwaltungskosten beliefen sich im Berichtsjahr 2023 auf 66.012 Tsd. € (Vorjahr 49.766 Tsd. €). Sie umfassen im Wesentlichen Personalkosten in Höhe von 33.045 Tsd. € (Vorjahr 24.952 Tsd. €) und Sachkosten in Höhe von 35.863 Tsd. € (Vorjahr: 27.791 Tsd. €).
8. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Erträge aus Wechselkursveränderungen und Derivaten | 6.218 | 5.545 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 3.190 | 3.037 |
| Erträge aus Erstattung von Personalkosten | - | 900 |
| Erträge aus Kompensationsvereinbarungen | - | 396 |
| Erträge aus Anlagenabgängen | 27 | 101 |
| Periodenfremde Erträge | 13 | 80 |
| Erträge aus Ausbuchung Debitorenüberzahlung | 770 | 26 |
| Übrige Erträge | 1.115 | 1.558 |
| Gesamt | 11.333 | 11.644 |
Die Erträge aus Wechselkursveränderungen und Derivaten enthalten Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie realisierte und unrealisierte Kursgewinne aus der Bewertung von Derivaten.
Bei der Erstattung von Personalkosten handelt es sich um COVID Zuschüsse in den USA.
Für die Erläuterung der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wird auf das Kapitel 22. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen in den Erläuterungen zur Konzernbilanz verwiesen.
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen und Derivaten | -5.473 | -6.319 |
| Zuführung zu den Sonstigen übrigen Rückstellungen | -1.398 | -2.538 |
| Personalbezogene Aufwendungen | -3.142 | -609 |
| Anschaffungsbezogene Nebenkosten aus Unternehmenszusammenschlüssen | - | -557 |
| Kosten des Jahresabschlusses | -178 | -522 |
| Rabattgewährung | -443 | -472 |
| Sonstige Steuern | -18 | -346 |
| Verluste Anlagenabgänge | -600 | -241 |
| Wertberichtigungen | -174 | -221 |
| Bankspesen | -122 | -204 |
| Nicht erstattungsfähige Aufwendungen | -468 | -163 |
| Provisionsaufwendungen | -1.800 | - |
| Übrige Aufwendungen | -1.516 | -934 |
| Gesamt | -15.333 | -13.126 |
Die Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen und Derivaten enthalten Verluste aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie realisierte und unrealisierte Kursverluste aus der Bewertung von Derivaten.
In den personalbezogenen Aufwendungen sind Abfindungen für ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthalten. Der Rückgang bei den personalbezogenen Aufwendungen ergibt sich aus deutlich geringeren Abfindungen im Geschäftsjahr 2023. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die nicht den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkosten, zugeordneten Aufwendungen.
10. Zinsaufwand und sonstiges Finanzergebnis
| Zinsaufwand in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Zinsaufwand aus Anleihen | -29.233 | -29.219 |
| Darlehenszinsen | -5.241 | -3.695 |
| Avalprovisionen | -3.114 | -3.904 |
| Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | -335 | -263 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -3.760 | -2.719 |
| Gesamt | -41.683 | -39.800 |
Zu weiteren Erläuterungen der Zinsaufwendungen für Anleihen und Darlehen verweisen wir auf das Kapitel 23. Finanzverbindlichkeiten in den Erläuterungen zur Konzernbilanz.
| Sonstiges Finanzergebnis in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Erträge | ||
| Erträge aus Währungsumrechnung | 17.398 | 29.210 |
| Erträge aus Dividenden | 1.847 | 435 |
| Erträge aus Wertpapieren | 1.393 | 4.493 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 170 | 4.155 |
| Aufwendungen | ||
| Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Finanzbeteiligungen | -2.433 | -983 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnung | -8.552 | -34.922 |
| Aufwendungen aus Zeitwertänderungen von Derivaten | -18.559 | -4.963 |
| Gesamt | -8.736 | -2.576 |
Die Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung betreffen im Wesentlichen Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungsdarlehen.
Die Erträge aus Wertpapieren betreffen Aktienerträge aus dem Treuhandvermögen des Pensionsfonds.
In der Berichtsperiode wurden insgesamt Dividenden in Höhe von 435 Tsd. € (Vorjahr: 1.847 Tsd. €) vereinnahmt. Diese wurden von RENK U.A.E. LLC ausgeschüttet (Vorjahr: 1.847 Tsd. € Cofical RENK Mancais do Brasil Ltda. 0 Tsd. € RENK U.A.E LLC).
11. Ertragsteuern
| Ertragsteueraufwand/-ertrag in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | -24.979 | -28.818 |
| davon entfallen auf Vorperioden | -3.982 | -580 |
| Latente Steuern | 26.344 | 14.558 |
| davon aus temporären Unterschieden | 26.874 | 14.707 |
| aus Verlust- und Zinsvorträgen sowie Steuergutschriften | -530 | -149 |
| Ertragsteueraufwand (-)/-ertrag (+) | 1.365 | -14.260 |
Der kombinierte Steuersatz für den deutschen Organkreis beträgt für den Veranlagungszeitraum 2023 31,95 % (Vorjahr: 32,04 %) auf das Ergebnis vor Steuern. Der Steuersatz berücksichtigt die Gewerbeertragsteuer von 16,13 % (Vorjahr: 16,21 %) sowie unverändert zum Vorjahr die Körperschaftsteuer von 15,00 % und den Solidaritätszuschlag von 5,50 % der Körperschaftsteuer. Die Steuersatzänderung steht in Verbindung mit Veränderung der inländischen Hebesätze sowie mit neuen inländischen Gesellschaften an verschiedenen Standorten.
Im Unterschied zur Darstellung im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2023 für die Berechnung des erwarteten Steueraufwands in der steuerlichen Überleitungsrechnung nicht mehr ein gewichteter Konzernsteuersatz verwendet, der sich auf Basis der Ergebnisbeträge und Steuersätze der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt; stattdessen wird nun der für Renk ermittelte Steuersatz des deutschen ertragsteuerlichen Organkreises von 31,95 % verwendet.
Dieser Methodenwechsel wurde vorgenommen, um in diesem Punkt eine größere Stetigkeit der entscheidungsnützlichen Information für die Abschlussadressaten zu erlangen. Bei der bisherigen Vorgehensweise der Verwendung des gewichteten Konzernsteuersatzes kommt es zwischen aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren regelmäßig zu größeren Schwankungen, beispielsweise aufgrund von Sondereffekten oder aufgrund der volatilen Ergebnissituation einzelner Konzerngesellschaften. Die Verwendung des nominellen Steuersatzes des deutschen Organkreises glättet diese Schwankungen und macht den jeweils ausgewiesenen Wert des erwarteten Steueraufwands zum entsprechenden Vorjahreswert besser vergleichbar. Eine Anpassung für die Vorjahresvergleichsspalte wäre unwesentlich und wurde daher nicht vorgenommen.
Die Darstellung der entsprechenden Vorjahreswerte für 2022 bleibt jedoch mangels wesentlicher Auswirkungen auf das Nettoreinvermögen sowie der Ergebnisrechnung unverändert zum Ausweis im Konzernabschluss, sodass der erwartete Steueraufwand in der Vorjahresspalte weiterhin mit dem gewichteten Konzernsteuersatz des Geschäftsjahres 2022 (30,00 %) berechnet wird.
Die angewendeten lokalen Steuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 20,79 % und 26,50 % (Vorjahr: 20,12 % und 25,64 %).
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand:
| Tatsächlicher Steueraufwand in Tsd. € |
01.01-31.12.2022 | in % | 01.01-31.12.2023 | in % |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 14.752 | 100,0 | 46.582 | 100 |
| Erwarteter Steuerertrag (+)/-aufwand (-) | -4.425 | -30,0 | -14.883 | -32,0 |
| Unterschied aus Steuersatzabweichung | 546 | 4 | 1.723 | 4 |
| Steuerfreie Erträge | 986 | 7 | 511 | 1 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | -1.228 | -8 | -1.488 | -3 |
| Effekte aus permanenten bilanziellen Abweichungen | 1.485 | 10 | 406 | 1 |
| Effekte aus der Veränderung vom Ansatz aktiver latenter Steuern | -125 | -1 | -817 | -2 |
| Effekte aus der Nutzung von im Vorjahr nicht aktivierten Steuergutschriften | 635 | 4 | 1.313 | 3 |
| Effekte aus ausländischen Steuern | -164 | -1 | -330 | -1 |
| Steuern für Vorjahre und Sonstiges | 5.058 | 34 | -74 | - |
| Sonstige Effekte | -1.403 | -10 | -621 | -1 |
| Tatsächlicher Steuerertrag (+)/-aufwand (-) | 1.365 | 9 | -14.260 | -31 |
Die Effekte aus der Steuersatzänderung beruhen im Wesentlichen auf den Unterschieden zwischen Konzernsteuersatz und Landessteuersatz für erwartete Steuern sowie auf dem Effekt aus Abweichungen vom durchschnittlichen latenten Steuersatz insbesondere bei der RENK America LLC.
Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.
Die latenten Steuern auf die Neubewertung aus Pensionsplänen werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Die latenten Steuern sind den folgenden Bilanzposten zuzuordnen:
| Latente Steuern 2023 | Stand zum 01.01.2023 | Aktuelle Periode | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Erfasst in der GuV | Erfasst im sonstigen Ergebnis |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.475 | -53.491 | 16.072 | -829 |
| Sachanlagen | 767 | -31.038 | -1.502 | 54 |
| Finanzanlagen | 0 | -561 | 381 | -4 |
| Vorräte | 8.785 | -416 | 11.250 | -24 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 93 | -14.253 | -4.511 | -23 |
| Pensionsrückstellungen | 12.270 | 0 | 1.144 | 2.650 |
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 20.809 | -17.724 | -7.983 | -41 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 148 | 0 | -149 | 1 |
| Latente Steuern (vor Saldierung) | 53.347 | -117.483 | 14.702 | 1.784 |
| Saldierung | -39.629 | 39.629 | 0 | 0 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 13.718 | -77.854 | 14.702 | 1.784 |
| Wertberichtigung - Sonstige | 0 | 0 | -144 | 2 |
| Latente Steuern (netto) | 13.718 | -77.854 | 14.558 | 1.7861) |
| Latente Steuern 2023 | Stand zum 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|
| in Tsd. € | Erfasst im Goodwill | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | -7.602 | 18.630 | -54.005 |
| Sachanlagen | 158 | 1.251 | -32.812 |
| Finanzanlagen | 35 | 0 | -149 |
| Vorräte | 419 | 20.168 | -154 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 0 | 216 | -18.910 |
| Pensionsrückstellungen | 0 | 22.134 | -6.070 |
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 67 | 11.264 | -16.136 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 | 0 |
| Latente Steuern (vor Saldierung) | -6.923 | 73.663 | -128.236 |
| Saldierung | 0 | -55.282 | 55.282 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | -6.923 | 18.381 | -72.954 |
| Wertberichtigung - Sonstige | 0 | -142 | 0 |
| Latente Steuern (netto) | -6.923 | 18.239 | -72.954 |
1) davon erfolgsneutral erfasste Wechselkursänderungen -878 Tsd. €
| Latente Steuern 20221) | Stand zum 01.01.2022 | Aktuelle Periode | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Erfasst in der GuV | Erfasst im sonstigen Ergebnis |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.215 | -60.617 | 13.094 | 292 |
| Sachanlagen | 610 | -34.207 | 3.355 | -29 |
| Finanzanlagen | 0 | -6.757 | 6.196 | 0 |
| Vorräte | 10.065 | -454 | -1.255 | 13 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 1.996 | -8.978 | -7.201 | 23 |
| Pensionsrückstellungen | 8.682 | 0 | 8.618 | -5.030 |
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 27.476 | -28.479 | 4.067 | 21 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 678 | 0 | -530 | 0 |
| Latente Steuern (vor Saldierung) | 53.722 | -139.492 | 26.344 | -4.710 |
| Saldierung | -52.231 | 52.231 | 0 | 0 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 1.492 | -87.261 | 0 | -4.710 |
| Wertberichtigung - Sonstige | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Latente Steuern (netto) | 1.492 | -87.261 | 26.344 | -4.7101) |
| Latente Steuern 20221) | Stand zum 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| in Tsd. € | Erfasst im Goodwill | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 10.475 | -53.491 |
| Sachanlagen | 0 | 767 | -31.038 |
| Finanzanlagen | 0 | 0 | -561 |
| Vorräte | 0 | 8.785 | -416 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 0 | 93 | -14.253 |
| Pensionsrückstellungen | 0 | 12.270 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 0 | 20.809 | -17.724 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 148 | 0 |
| Latente Steuern (vor Saldierung) | 0 | 53.347 | -117.483 |
| Saldierung | 0 | -39.629 | 39.629 |
| Latente Steuern (nach Saldierung) | 0 | 13.718 | -77.854 |
| Wertberichtigung - Sonstige | 0 | 0 | 0 |
| Latente Steuern (netto) | 0 | 13.718 | -77.854 |
1) Zur besseren Vergleichbarkeit wurde die Struktur der Tabelle für 2022 angepasst
2) davon erfolgsneutral erfasste Wechselkursänderungen 320 Tsd. €
Die erfolgsneutrale Behandlung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für Pensionsverpflichtungen und Deckungsvermögen führt zu einer latenten Steuer in Höhe von 4.264 Tsd. € (Vorjahr: 6.925 Tsd. €). Darüber hinaus wurden alle anderen Veränderungen, mit Ausnahme der Veränderungen aufgrund von Erstkonsolidierungen, erfolgswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr wurden keine aktiven latenten Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste (Vorjahr: 148 Tsd. €) gebildet.
Nicht erfasste latente Steueransprüche:
| Nicht erfasste latente Steueransprüche | 2022 | 2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | Bruttobetrag | Steuereffekt | Bruttobetrag | Steuereffekt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 0 | 0 | 670 | 141 |
| Zinsvortrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verluste | ||||
| Inländische körperschaftsteuerliche Verluste | 6.344 | 1.004 | 7.820 | 1.237 |
| Inländische gewerbschaftsteuerliche Verluste | 7.027 | 1.139 | 8.403 | 1.355 |
| Ausländische steuerliche Verluste | 2.074 | 518 | 4.222 | 887 |
Die steuerlichen Verlustvorträge, die nicht angesetzt wurden, verfallen wie folgt:
| Verfallbarkeit nicht nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | KSt | GewSt | Ausland | KSt | GewSt | Ausland |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb von 1 Jahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Innerhalb von 2 - 5 Jahren | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Innerhalb von 6 - 9 Jahren | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Innerhalb von 10 - 14 Jahren | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.083 |
| Innerhalb von 15 - 20 Jahren | 0 | 0 | 2.074 | 0 | 0 | 0 |
| Zeitlich unbefristet | 6.344 | 7.027 | 0 | 7.820 | 8.403 | 2.139 |
| Summe | 6.344 | 7.027 | 2.074 | 7.820 | 8.403 | 4.222 |
Für zu versteuernde temporäre Differenzen aus thesaurierten Gewinnen im Zusammenhang mit Anteilen an verbundenen Unternehmen (Outside Basis Differences) in Höhe von 13.922 Tsd. € (Vorjahr: 10.534 Tsd. €) wurden keine latenten Steuern abgegrenzt, da eine Umkehr dieser Differenzen in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.
IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Auf den Konzernabschluss der RENK ergeben sich daraus keine wesentlichen Auswirkungen.
Globale Mindestbesteuerung
Das oberste Mutterunternehmen von RENK ist in Deutschland ansässig, das die neue Gesetzgebung zur Globalen Mindestbesteuerung mit Wirkung für ab nach dem 30. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre umgesetzt hat. RENK ist dabei, die notwendigen internen Maßnahmen zu ergreifen, um die neue Gesetzgebung vollständig zu erfüllen. Um eine indikative Einschätzung über die wesentlichen Auswirkungen zu treffen, die sich ergeben hätten, wenn die Globale Mindestbesteuerung bereits im Jahr 2023 in Kraft getreten wäre, hat RENK die CbCR-Safe-Habour-Übergangsregelungen, die in der Gesetzgebung vorgesehen sind, auf der Grundlage der Finanz- und Steuerdaten von RENK für das Jahr 2022 getestet. Auf dieser Grundlage sind alle Länder, in denen RENK tätig ist, von der Ergänzungssteuer befreit gewesen. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass dieses Ereignis sich auf der Basis der Finanz- und Steuerdaten von RENK für das Jahr 2023 ändern würde.
Da die neue Gesetzgebung in Deutschland erst ab dem 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr keine Auswirkungen auf die laufenden Steuern. Die RENK Gruppe hat für die Auswirkungen der Ergänzungssteuer eine vorübergehende verbindliche Befreiung von der Bilanzierung latenter Steuern in Anspruch genommen und bilanziert sie tatsächlich als Steuer, wenn sie anfällt.
12. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Abschreibungen in den Umsatzkosten im Geschäftsjahr 2022 und 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| PPA Abschreibungen | 66,2 | 46,9 |
| Operative Abschreibungen | 28,9 | 30,3 |
| Abschreibungen COGS gesamt | 95,1 | 77,2 |
| Abschreibungen Vertriebskosten | 0,2 | 0,2 |
| Abschreibungen Verwaltungskosten | 0,8 | 1,1 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 96,2 | 78,6 |
In den Umsatzkosten sind 21.878 Tsd. € (Vorjahr:18.290 Tsd. €) Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.
Der Personalaufwand teilt sich wie folgt auf:
| Personalaufwand in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 223.933 | 251.287 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 41.984 | 45.654 |
| Gesamt | 265.917 | 296.941 |
Der Personalaufwand ist in Höhe von 229.043 Tsd. € (Vorjahr: 209.475 Tsd. €) in den Umsatzkosten, in Höhe von 34.854 Tsd. € (Vorjahr: 31.490 Tsd. €) in den Vertriebskosten und in Höhe von 33.045 Tsd. € (Vorjahr: 24.952 Tsd. €) in den Verwaltungskosten enthalten.
Im Rahmen der Erleichterungsregel für die Aktivierung der Leasingverhältnisse wurden in der Berichtsperiode die kurzfristigen Leasingverhältnisse in Höhe von 526 Tsd. € (Vorjahr: 455 Tsd. €) und die geringwertigen Leasingverhältnisse in Höhe von 259 Tsd. € (Vorjahr: 195 Tsd. €) direkt im Aufwand erfasst. Die geringwertigen Leasingverhältnisse umfassen ausschließlich langfristige Verträge.
Erläuterungen zur Konzern Bilanz
13. Unternehmenszusammenschluss
Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurden folgende (bisher aus Wesentlichkeitsgründen) nicht konsolidierte verbundenen Gesellschaften in den Konsolidierungskreis aufgenommen, um sie in die interne und externe Berichtsstruktur aufzunehmen:
| • | COFICAL RENK MANCAIS DO BRASIL LTDA, Guaramirim, Brasilien |
| • | RENK Gears Private Ltd., Bangalore, Indien |
| • | RENK Shanghai Service and Commercial Co., Ltd. Shanghai, China |
Der Effekt aus der Erstkonsolidierung der o.g. Gesellschaften in Höhe von 469 Tsd. € wurde mit dem Eigenkapital verrechnet.
Mit Wirkung zum 27. Januar 2023 hat RENK 100 % der Anteile an der General Kinetics Gruppe („GK“) übernommen. Zum Erwerbszeitpunkt bestand GK aus vier Gesellschaften:
| • | GK Holdco Inc., Brampton, Kanada („GK Holdco“) |
| • | General Kinetics Engineering Corporation, Brampton, Kanada (“GKEC”) |
| • | General Kinetics Inc., Bedford, USA („GK Inc.”) |
| • | General Kinetics LLC, Bedford, USA („GK LLC“) |
In Folge des Erwerbes wurde eine Verschmelzung der GK Holdco Inc., Brampton, Kanada mit der General Kinetics Engineering Corporation, Brampton, Kanada durchgeführt. Anschließend erfolgte eine Verschmelzung zwischen der aus der ersten Verschmelzung entstandenen Gesellschaft mit der bereits vollkonsolidierten Gesellschaft Horstman Systems Inc, Woodbridge, Kanada. Die daraus neu entstandene legale Einheit firmiert seit dem 01. Mai 2023 unter dem Namen Horstman Canada Inc., Brampton, Kanada. Mit Wirkung zum 18. Juli 2023 wurden die Gesellschaften General Kinetics Inc., Bedford, USA und General Kinetics LLC, Bedford, USA auf die ebenso bereits vollkonsolidierte Gesellschaft Horstman Inc, Sterling Heights, USA verschmolzen.
General Kinetics ist führender Anbieter von Fahrwerkssystemen für militärische Radfahrzeuge. Mit diesem neuen Zugang wird RENK zukünftig gemeinsam weltweit Mobilitätslösungen für Rad- und Kettenfahrzeuge anbieten.
Ab dem Erwerbszeitpunkt zum 27. Januar 2023 wurde die Horstman Canada Inc. in den Konzernabschluss der RENK Group AG einbezogen.
General Kinetics wurde zu einem Kaufpreis von -34.530 Tsd. € erworben. Die Begleichung des Kaufpreises erfolgte vollständig durch flüssige Mittel.
Zum 31. Juli 2023 wurden die endgültigen beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt auf der Grundlage externer Bewertungen ermittelt. Zum Erwerbszeitpunkt setzen sich die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten von General Kinetics wie folgt zusammen:
| Unternehmenszusammenschluss in Tsd. € |
|
|---|---|
| Kaufpreis | -34.530 |
| Immaterielle Vermögenswerte - Kundenstamm | 22.308 |
| Immaterielle Vermögenswerte - Auftragsbestand | 5.111 |
| Immaterielle Vermögenswerte - Technologie | 138 |
| Sachanlagen | 1.780 |
| Vorräte | 6.445 |
| Forderungen aus Lieferung und Leistung | 3.601 |
| Sonstige Forderungen | 203 |
| Flüssige Mittel | 210 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | -1.494 |
| Latente Steuerschulden | -7.759 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | -1.610 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -4.122 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 9.719 |
Der aus der Kaufpreisallokation resultierende Geschäfts- oder Firmenwert ist auf das Know-how der Belegschaft sowie auf künftige Absatzpotenziale innerhalb der Horstman Gruppe zurückzuführen. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert wurde vollständig dem VMS Segment zugeordnet und ist steuerlich insgesamt nicht abzugsfähig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.601 Tsd. € stellen Bruttobeträge dar. Diese waren zum Erwerbszeitpunkt als vollumfänglich einbringlich eingestuft.
Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 trug das neu erworbene Unternehmen, das nun Teil von Horstman Canada Inc ist, mit 23.313 Tsd. € zu den Umsatzerlösen des Konzerns und mit 3.167 Tsd. € zum Ergebnis nach Steuern bei. Hätte die Transaktion am 01. Januar 2023 stattgefunden, wären zusätzliche Umsatzerlöse von 1.658 Tsd. € und ein zusätzliches Ergebnis nach Steuern von 85 Tsd. € berücksichtigt worden. In den Jahren 2022 und 2023 sind dem Konzern im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss Kosten in Höhe von 875 Tsd. € entstanden. Diese Kosten werden in der jeweiligen Periode vollständig in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Abschreibungen und die latenten Steuern auf die Ergebnisse der Kaufpreisallokation führen zu einem negativen Effekt von rund 150 Tsd. € pro Monat.
14. Immaterielle Vermögenswerte
| Immaterielle Vermögenswerte in Tsd. € |
Lizenzen, Software, ähnliche Rechte und Werte | Goodwill | Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | 85.078 | 76.953 | 273.539 | 435.570 |
| Zugänge | 2.121 | 323 | 85 | 2.529 |
| Umbuchungen | 155 | - | 231 | 387 |
| Abgänge | -731 | - | - | -731 |
| Abschreibungen planmäßig | -9.873 | - | -51.572 | -61.445 |
| Kumulierte Abschreibungen Abgänge | 168 | 0 | - | 168 |
| Währungsanpassung | 3.044 | 1.972 | 7.460 | 12.476 |
| Stand am 31.12.2022 | 79.962 | 79.248 | 229.743 | 388.954 |
| Zugänge | 740 | - | 797 | 1.537 |
| Umbuchungen | 962 | - | -60 | 902 |
| Abgänge | -93 | - | - | -93 |
| Abschreibungen planmäßig | -9.123 | - | -32.832 | -41.955 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | 9.719 | 27.557 | 37.276 |
| Zugang aus bisher nicht konsolidierten Gesellschaften | 11 | 5.600 | - | 5.611 |
| Währungsanpassung | -1.777 | -1.532 | -5.008 | -8.317 |
| Stand am 31.12.2023 | 70.682 | 93.034 | 220.198 | 383.914 |
| Bruttobuchwert am 31.12.2023 | - | - | - | - |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | - | - | - | - |
In den sonstigen Immateriellen Vermögenswerten sind unter anderem Werte für Marken, Kundenbeziehungen und weitere Immaterielle Vermögenswerte aus den Unternehmenszusammenschlüssen der vergangenen Geschäftsjahre enthalten. Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte sind insbesondere in den Umsatzkosten enthalten.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwerts von Geschäfts- oder Firmenwerten unterliegt bei RENK dem jährlichen Wertminderungstest auf Ebene der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten zu der er jeweils gehört.
Die durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden den Segmenten (vormals: Divisionen) VMS und SB zugeordnet. Die Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt auf Ebene dieser Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Der aus der Akquisition von RENK in 2020 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde ursprünglich den Geschäftsbereichen Fahrzeuggetriebe zu 71 % und Gleitlager zu 29 % zugeordnet.
Der verbleibende Geschäfts- oder Firmenwert aus dem im Geschäftsjahr 2021 getätigten Unternehmenszusammenschluss mit RENK America und RENK Magnet-Motor in Höhe von 52.647 Tsd. € wurde vollständig dem Segment VMS zugeordnet. Auf Punkt 3.4 Immaterielle Vermögenswerte in den Bilanzierungsgrundsätzen wird verwiesen.
Die im Geschäftsjahr 2023 vollzogene Reorganisation (drei Segmente VMS, M&I und SB) führt zu einer teilweisen Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte. Für das Segment SB ergeben sich keine Änderungen, da dieses inhaltlich analog zur vormaligen Division SB ist. Das Segment VMS hat sich inhaltlich im Vergleich zur Division VMS leicht verändert, da die vormalige Division Test Systems in das Segment integriert wurde. Die neue Segmentstruktur entspricht insofern wieder der bis 2021 existierenden Struktur. Der aus der Akquisition von RENK in 2020 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ist den Segmenten wieder entsprechend seiner ursprünglichen Zuordnung auf die damaligen Geschäftsbereiche zugeordnet. Die folgenden Parameter wurden der in 2022 noch gültigen Testing Struktur zugrunde gelegt:
| Goodwill Impairment Struktur 2022 in % |
Vehicle Mobility Solutions | Test Systems | Slide Bearings |
|---|---|---|---|
| Abzinsungssatz (vor Steuern)1) | 11,9 | 11,9 | 12,8 |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
| Geplante EBIT-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden drei Jahre) | 10,1 | 11,8 | 21,2 |
1) Werte angepasst
Im Hinblick auf die Preis- und Kostensteigerungen wurde von einer Entwicklung im Einklang mit den allgemeinen Inflationsniveau ausgegangen.
Der erzielbare Betrag der jeweiligen Geschäftsbereiche wird durch Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Gruppen bzw. zahlungsmittelgenerierender Einheiten übertrafen jeweils das zugeordnete Nettovermögen. Die Berechnung basiert auf Prognosen von Cashflows der nächsten drei Jahre und einer nachfolgenden ewigen Rente. Folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Annahmen, die der Ermittlung der Nutzungswerte in beiden Segmenten zugrunde liegen:
| Goodwill Impairment Test in % |
Vehicle Mobility Solutions1) 2022 | Slide Bearings 2022 | Vehicle Mobility Solutions1) 2023 | Slide Bearings 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Abzinsungssatz (vor Steuern) | 11,9 | 12,7 | 12,4 | 12,8 |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
| Geplante EBIT-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden drei Jahre) | 10,1 | 21,2 | 24,5 | 20,5 |
1) Die vormalige Division Test Systems wurde durch die Reorganisation in 2023 dem Segment VMS zugeordnet. Der im Jahr 2022 der vormaligen Division Test Systems zugeordnete Goodwill betrug 4.016 Tsd. €.
Im Hinblick auf die Preis- und Kostensteigerungen wird von einer Entwicklung im Einklang mit dem allgemeinen Inflationsniveau ausgegangen.
Im Rahmen der Ermittlung des Abzinsungssatzes vor Steuern (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)) wurden die Eigen- und Fremdkapitalkosten auf Basis einer segmentspezifischen Vergleichsgruppe (sogenannte Peer Group) ermittelt. Diese Unternehmen weisen ähnliche Tätigkeits- und Produktportfolios auf und setzen sich somit aus den wichtigsten nationalen und internationalen Wettbewerbern zusammen. Die Gewichtung der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze erfolgte je zahlungsmittelgenerierende Einheit auf Basis der durchschnittlichen Verschuldungsgrade der Peer Group. Als risikoloser Zins wurden je nach Land zwischen 2,5 % und 4,5 % (Vorjahr: 1,5 % und 3,5 %) angesetzt.
Die Cashflow-Prognosen, die auf den genehmigten Planungen des Aufsichtsrats basieren, enthielten spezifische Schätzungen für drei Jahre und eine ewige Wachstumsrate danach. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Schätzung des Managements berechnet. Maßgeblich für die Cashflows in der Planungsphase sind die steigenden Umsätze in nahezu allen Segmenten, insbesondere bedingt durch eine höhere Nachfrage in wesentlichen Produktgruppen.
Losgelöst von der derzeitigen und der angenommenen ökonomischen Lage wurde analog zum Vorjahr eine Sensitivitätsanalyse zur Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts in den Segmenten durchgeführt. Die Auswirkungen folgender Szenarien wurden geprüft:
| • | Erhöhung des Abzinsungssatzes (nach Steuern) um 2,5 %-Punkte. |
| • | Verringerung der Wachstumsrate in der ewigen Rente auf 0 %. |
Verringerung des herangezogenen Cashflows um 25 %.
Die Sensitivitätsanalysen haben ergeben, dass auch unter diesen Annahmen aus heutiger Sicht bei keinem Segment ein Wertminderungsbedarf bei dem Geschäfts- oder Firmenwert besteht. Das gilt auch für die im Vorjahr bestehende CGU-Struktur.
Der Geschäfts- oder Firmenwert hat sich wie folgt entwickelt:
| Goodwill Überleitung in Tsd. € |
Vehicle Mobility Solutions1) | Slide Bearings | Summe |
|---|---|---|---|
| Buchwert am 01.01.2022 | 69.021 | 7.933 | 76.953 |
| Reallokation | - | - | - |
| Zugang | 323 | - | 323 |
| Währungsdifferenz | 1.972 | - | 1.972 |
| Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert am 31.12.2022 | 71.316 | 7.933 | 79.249 |
| Zugang | 15.319 | - | 15.319 |
| Währungsdifferenz | -1.532 | - | -1.532 |
| Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert am 31.12.2023 | 85.103 | 7.933 | 93.036 |
1) Die vormalige Division Test Systems wurde durch die Reorganisation in 2023 dem Segment VMS zugeordnet.
Der Zugang betrifft in Höhe von 9.719 Tsd. € die Konsolidierung der bisher nicht konsolidierten Tochtergesellschaft Horstman Canada Inc., Brampton, Kanada und in Höhe von 5.600 Tsd. € die Aufdeckung stiller Reserven der vormals nicht konsolidierten Tochterunternehmen Cofical RENK Mancais do Brasil Ltda., RENK Shanghai Service and Commercial Co., Ltd., und die RENK Gears Private Ltd.
15. Sachanlagen
| Sachanlagen in Tsd. € |
Grundstücke und Gebäude | Nutzungsrechte auf Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | 134.674 | 6.621 | 153.111 | 16.916 |
| Zugänge | 3.272 | 1.209 | 7.068 | 3.127 |
| Umbuchungen | 9.597 | - | 5.977 | 302 |
| Abgänge | -41 | -1.645 | -888 | -3.141 |
| Abschreibungen planmäßig | -5.547 | -1.397 | -22.554 | -5.212 |
| Abschreibungen außerplanmäßig | - | - | - | - |
| Umbuchungen Abschreibungen | - | - | - | -69 |
| Kumulierte Abschreibungen Abgänge | 3 | 358 | 563 | 2.861 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | - | - | - |
| Währungsanpassung | 895 | 125 | 746 | 31 |
| Stand am 31.12.2022 | 142.853 | 5.271 | 144.023 | 14.814 |
| Zugänge | 1.238 | 2.841 | 5.632 | 4.069 |
| Umbuchungen | 429 | - | 7.674 | 456 |
| Abgänge | -18 | -2 | -2.355 | -824 |
| Abschreibungen planmäßig | -5.552 | -2.196 | -21.159 | -5.820 |
| Abschreibungen außerplanmäßig | - | - | - | - |
| Umbuchungen Abschreibungen | - | - | - | - |
| Kumulierte Abschreibungen Abgänge | 18 | 1 | 2.323 | 770 |
| Zugang Konsolidierungskreis | 66 | 1.494 | 191 | 858 |
| Zugang aus nicht konsolidierten Gesellschaften | 217 | - | 79 | 125 |
| Währungsanpassung | -566 | 31 | -116 | -6 |
| Stand am 31.12.2023 | 138.685 | 7.440 | 136.292 | 14.442 |
| Bruttobuchwert am 31.12.2023 | 206.569 | 14.528 | 342.009 | 55.675 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -67.884 | -7.088 | -205.717 | -41.232 |
| Sachanlagen in Tsd. € |
Nutzungsrechte auf Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2022 | 289 | 20.767 | 332.378 |
| Zugänge | 349 | 10.710 | 25.734 |
| Umbuchungen | - | -16.194 | -318 |
| Abgänge | -213 | -49 | -5.977 |
| Abschreibungen planmäßig | -203 | - | -34.913 |
| Abschreibungen außerplanmäßig | - | - | - |
| Umbuchungen Abschreibungen | - | - | -69 |
| Kumulierte Abschreibungen Abgänge | 173 | - | 3.958 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | - | - |
| Währungsanpassung | -6 | 397 | 2.188 |
| Stand am 31.12.2022 | 389 | 15.631 | 322.981 |
| Zugänge | 431 | 15.573 | 29.786 |
| Umbuchungen | - | -9.461 | -901 |
| Abgänge | -167 | - | -3.366 |
| Abschreibungen planmäßig | -286 | - | -35.013 |
| Abschreibungen außerplanmäßig | - | - | - |
| Umbuchungen Abschreibungen | - | - | - |
| Kumulierte Abschreibungen Abgänge | 143 | - | 3.255 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | - | 2.609 |
| Zugang aus nicht konsolidierten Gesellschaften | - | 194 | 615 |
| Währungsanpassung | -1 | -287 | -948 |
| Stand am 31.12.2023 | 509 | 21.650 | 319.018 |
| Bruttobuchwert am 31.12.2023 | 960 | 21.650 | 641.391 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -451 | - | -322.372 |
Die Abschreibungen auf Sachanlagen sind in den Funktionskosten, insbesondere den Umsatzkosten, enthalten. Die als Nutzungsrechte ausgewiesenen Leasingverhältnisse umfassen Gebäude und Lagerflächenanmietungen sowie Kfz-Leasingverträge. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für die Nutzungsrechte betragen im aktuellen Geschäftsjahr 2.237 Tsd. € (Vorjahr: 2.068 Tsd. €). Die Zugänge aus nicht konsolidierten Gesellschaften betreffen Zugänge aus den erstmalig konsolidierten Gesellschaften Cofical RENK Mancais do Brasil Ltda., RENK Shanghai Service and Commercial Co., Ltd., und die RENK Gears Private Ltd.16. Vorräte
| Vorräte in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 47.871 | 83.875 |
| Unfertige und fertige Erzeugnisse | 218.015 | 236.677 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 9.709 | 5.675 |
| Gesamt | 275.595 | 326.227 |
Der Verbrauch von Vorräten in Höhe von 578.994 Tsd. € (Vorjahr: 525.060 Tsd. €) ist innerhalb der Umsatzkosten der Berichtsperiode erfasst.
Im Geschäftsjahr sind Wertaufholungen auf das Vorratsvermögen in Höhe von 1.029 Tsd. € (Vorjahr: Wertminderungen in Höhe von 2.290 Tsd. €) aufgrund geringeren Wertberichtigungsbedarf durch geringere Stichtagsbestände erfasst.
17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kunden | 129.391 | 146.567 |
| Forderungen an verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen | 6.131 | 6.255 |
| Forderungen auf Kundenanzahlungen | 9.132 | 10.479 |
| Gesamt | 144.654 | 163.301 |
Die Forderungen auf Kundenanzahlungen sind in voller Höhe kurzfristig.
18. Vertragliche Vermögenswerte
Die Vertraglichen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
| Vertragliche Vermögenswerte in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 60.068 | 83.534 |
| Zu- und Abgänge | 20.523 | 15.990 |
| Veränderung der Wertberichtigung | 87 | -15 |
| Währungsänderungen | 2.855 | -2.916 |
| Stand am 31.12. | 83.534 | 96.593 |
19. Sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte und sonstige Forderungen
| Sonstige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 31.12.2022 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | kurzfristige | langfristige | gesamt | kurzfristige | langfristige | gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel | 7.682 | 179 | 7.861 | 6.431 | - | 6.431 |
| Forderungen aus Darlehen | 1.495 | 319 | 1.814 | - | 319 | 319 |
| Eingebettete Derivate | - | 1.409 | 1.409 | - | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 174 | 43 | 217 | 344 | 42 | 386 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.312 | 7 | 1.319 | 17.587 | 6 | 17.593 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10.663 | 1.957 | 12.620 | 24.362 | 367 | 24.729 |
| Abgegrenzte Vermögenswerte | 4.696 | - | 4.696 | 5.569 | - | 5.569 |
| Sonstige Steueransprüche | 3.839 | - | 3.839 | 2.682 | - | 2.682 |
| Forderungen aus Überschuss Planvermögen | 1.935 | 25 | 1.960 | 1.341 | 3.539 | 4.880 |
| Provisionsansprüche | 1.229 | 337 | 1.566 | 1.042 | 535 | 1.577 |
| Übrige sonstige Forderungen | 311 | 2.053 | 2.365 | 4.950 | 684 | 5.634 |
| Sonstige Forderungen | 12.010 | 2.415 | 14.425 | 15.584 | 4.758 | 20.342 |
| Gesamt | 22.673 | 4.372 | 27.045 | 39.946 | 5.125 | 45.071 |
Die Erhöhung bei den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie bei den übrigen sonstigen Forderungen im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erstattungsansprüche gegen den Gesellschafter Rebecca BidCo S.à r.l. zurückzuführen.
Die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel umfassen im Wesentlichen Barsicherheiten für bilaterale Avalkreditlinien.
Derivative Finanzinstrumente sind zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sie dienen zur Sicherung von Währungsrisiken in Kundenaufträgen sowie sonstiger Fremdwährungspositionen.
In den abgegrenzten Vermögenswerten sind im Wesentlichen vorausbezahlte Leistungen für Wartungsverträge und Lizenzen enthalten.
Provisionsansprüche enthalten vorausbezahlte Provisionen für laufende Projekte.
20. Eigenkapital
Für Einzelheiten wird auf die Konzern Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Zum 31. Dezember 2023 weist die RENK Group AG ein Grundkapital in Höhe von 100.000 Tsd. € und eine Kapitalrücklage in Höhe von 223.787 Tsd. € aus.
Mit Beschluss der Gesellschafter vom 09. August 2023 und Eintragung im Handelsregister vom 23. August 2023 wurde das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft von 25 Tsd. € um 99.975 Tsd. € auf 100.000 Tsd. € erhöht.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 100.000 Tsd. € wurde zum Grundkapital der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Gesellschaft. An die Stelle der vorherigen Geschäftsanteile traten insgesamt 100.000.000 nennwertlose Stückaktien auf, die jeweils ein Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,00 € entfällt. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2023 wurde der Vorstand der RENK Group AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. September 2028, einmalig oder mehrmals auf den Namen oder die Inhaberin bzw. den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000,00 € (in Worten: fünfzig Millionen Euro) mit befristeter oder unbefristeter Laufzeit auszugeben und den Inhaberinnen und Inhabern oder Gläubigerinnen und Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 50.000.000 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 1,00 € nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Options- oder Wandelanleihebedingungen und/oder Genussrechtsbedingungen zu gewähren.
Nach Maßgabe der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. September 2028, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 50.000 Tsd. € durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des genehmigten Kapitals auszuschließen.
Mit Beschluss vom 20. September 2023 hat Rebecca BidCo S.à r.l. eine freiwillige Einlage in Höhe des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs eines in 2020 gewährten Darlehen (45.090 Tsd. €) erbracht. Die Einlage war gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft zu erfassen.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses der RENK Group AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 30.000 Tsd. € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und die Dividendenzahlung aus der Kapitalrücklage nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu leisten.
21. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
RENK gewährt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Altersversorgungsleistungen, entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten, in Form von leistungs- oder beitragsorientierten Pensionsplänen.
Bei beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) werden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versorgungsträger gezahlt. Über die Beitragszahlung hinaus bestehen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.
Die laufenden Beitragszahlungen für die beitragsorientierten Pensionspläne sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Sie beliefen sich 2023 auf insgesamt 15.769 Tsd. € (Vorjahr: 16.554 Tsd. €).
Für leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen wurden folgende Beträge in der Bilanz erfasst:
| Pensionsverpflichtungen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Barwert der extern finanzierten Verpflichtungen | 162.721 | 182.232 |
| Planvermögen zum Zeitwert | -173.897 | -191.954 |
| Finanzierungsstatus am 31.12. | -11.176 | -9.722 |
| Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 489 | 403 |
| Summe | -10.687 | -9.319 |
| davon Rückstellungen für Pensionen | 1.457 | 1.952 |
| davon Überdeckung IAS 19.64a | -12.144 | -11.217 |
| davon von Asset Ceiling IAS 19.64b | -10.184 | -6.391 |
| davon bilanzierte Überdeckung | -1.960 | -4.880 |
Die Veränderung der Vermögensobergrenze (Asset Ceiling) (3.793 Tsd. €) ist bis auf den Zinseffekt und Währungsdifferenzen vollständig im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst, da die hierin enthaltenen Zinseffekte unwesentlich sind.
Die Entwicklung des Barwertes der extern finanzierten Verpflichtungen und des Planvermögens zum Zeitraum ist in den folgenden Tabellen für das Geschäftsjahr 2022 und 2023 ersichtlich:
| IAS 19 Überleitung 2023 | Barwert der Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Delta | Einfluss der Vermögensobergrenze | Nettobuchwert |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | 163.211 | 173.897 | -10.687 | 10.184 | -503 |
| Dienstzeitaufwand | 5.685 | - | 5.685 | 5.685 | |
| Zinsaufwand / (Zinserträge) | 5.333 | 5.690 | -357 | 239 | -119 |
| Im Gewinn oder Verlust erfasster Gesamtbetrag | 11.018 | 5.690 | 5.328 | 239 | 5.566 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen | -188 | - | -188 | - | -188 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen | 7.910 | - | 7.910 | - | 7.910 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | 2.853 | - | 2.853 | - | 2.853 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Veränderungen des Planvermögens | - | 6.026 | -6.026 | - | -6.026 |
| Veränderung der Vermögensobergrenze, ohne im Zinsaufwand enthaltene Beträge | - | - | - | -4.592 | -4.592 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasster Gesamtbetrag | 10.576 | 6.026 | 4.550 | -4.592 | -43 |
| Währungsdifferenzen | 2.884 | 3.315 | -431 | 560 | 129 |
| Beiträge: | - | - | - | ||
| Arbeitgeber | - | 6.181 | -6.181 | - | -6.181 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1.689 | 962 | 727 | - | 727 |
| Leistungszahlungen | -7.480 | -4.891 | -2.589 | - | -2.589 |
| Sonstiges | 740 | 740 | - | - | - |
| 31.12.2023 | 182.636 | 191.920 | -9.284 | 6.391 | -2.893 |
| IAS 19 Überleitung 2022 | Barwert der Verpflichtung | Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | Delta | Einfluss der Vermögensobergrenze | Nettobuchwert |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | 196.356 | 194.499 | 1.857 | 4.554 | 6.411 |
| Dienstzeitaufwand | 6.709 | - | 6.709 | - | 6.709 |
| Zinsaufwand/(Zinserträge) | 1.656 | 1.561 | 95 | - | 95 |
| Im Gewinn oder Verlust erfasster Gesamtbetrag | 8.365 | 1.561 | 6.804 | - | 6.804 |
| Neubewertungen | - | - | - | - | - |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen | 1 | - | 1 | - | 1 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen | -32.055 | - | -32.055 | - | -32.055 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | -1.594 | - | 23.628 | - | 23.628 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Veränderungen des Planvermögens | - | -25.2221) | - | - | - |
| Veränderung der Vermögensobergrenze, ohne im Zinsaufwand enthaltene Beträge | - | - | - | 5.630 | 5.630 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasster Gesamtbetrag | -33.649 | -25.222 | -8.427 | 5.630 | -2.797 |
| Währungsdifferenzen | 2.318 | 2.542 | -223 | - | -223 |
| Beiträge: | - | - | - | - | |
| Arbeitgeber | - | 3.888 | -3.888 | - | -3.888 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1.579 | 854 | 725 | - | 725 |
| Auszahlungen aus dem Plan | - | - | - | - | - |
| Leistungszahlungen | -11.709 | -4.175 | -7.534 | - | -7.534 |
| Abgeltungen | -49 | -49 | - | - | - |
| Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen | - | - | - | - | - |
| Sonstiges | -7.862 | 3.059 | -10.921 | - | -10.921 |
| 31.12.2022 | 163.211 | 173.897 | -10.687 | 10.184 | -503 |
1) Wert wurde im Vorjahr noch in der Zeile "Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen" ausgewiesen.
(a) Pensionspläne Deutschland
RENK gewährt seinen inländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben als eines der wesentlichen Elemente der Vergütungspolitik Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Diese bietet eine verlässliche Zusatzversorgung im Ruhestand sowie einen Risikoschutz für Invalidität und Todesfall.
Im Rahmen der aktuellen Versorgungswerke erhalten die aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Bezüge gekoppelte Arbeitgeberbeiträge und haben darüber hinaus die Möglichkeit, durch - im Tarifbereich arbeitgebergeförderte - Entgeltumwandlungen zusätzlich Eigenvorsorge zu betreiben. Durch die arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Beitragszahlungen sowie die am Kapitalmarkt erzielten Erträge aus der Kapitalanlage wird während des aktiven Dienstes ein Versorgungskapital aufgebaut, das im Ruhestand als Einmalkapital oder in Raten ausgezahlt wird bzw. in bestimmten Fällen verrentet werden kann. Im Rahmen der Kapitalanlage werden die Anlagerisiken der Mitarbeiter mit zunehmendem Alter sukzessive reduziert (Life-Cycle-Konzept). Die Wertentwicklung des Versorgungskapitals leitet sich aus der Rendite der Kapitalanlagen ab. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird bei Renteneintritt mindestens die Summe, der für den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezahlten Beiträge ausbezahlt.
Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl Rentnerinnen und Rentner als auch mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedene, haben Versorgungszusagen aus geschlossenen Versorgungswerken, die überwiegend auf die Gewährung lebenslanger Rentenzahlungen ausgerichtet sind. Mit diesen Zusagen sind die üblichen Langlebigkeits- und Inflationsrisiken verbunden, die regelmäßig überwacht und bewertet werden.
Der RENK Pension Trust e.V. bzw. die WTW Pensionsfonds AG verwaltet das inländische Pensionsvermögen von RENK. Dieses Vermögen ist unwiderruflich dem Zugriff der RENK Gesellschaften entzogen und darf ausschließlich für laufende Versorgungsleistungen oder für Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Insolvenzfall verwendet werden. Die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Treuhandvermögens wird von unternehmensfremden Treuhändern überwacht. Die WTW Pensionsfonds AG unterliegt zudem der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Das Pensionsvermögen wird durch professionelle Investmentmanager nach von einem Anlageausschuss vorgegebenen Anlagerichtlinien investiert. Die strategische Allokation des Pensionsvermögens basiert auf in regelmäßigen Abständen durchgeführten Asset-Liability-Management-Studien.
(b) Pensionspläne Ausland
In der Schweiz werden die leistungsorientierten Pensionsansprüche sowie das Deckungskapital in überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen geführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sammeln in diesen Einrichtungen ein Versorgungskapital an, welches zum Renteneintritt zu den dann gültigen Bedingungen in eine lebenslange Rente gewandelt wird. Diese Versorgungswerke werden konservativ auf Basis staatlicher Vorgaben geführt. Sofern die Ansprüche aufgrund negativer Marktentwicklungen nicht mehr durch Kapital gedeckt sind, können Sanierungsbeiträge von den angeschlossenen Arbeitgebern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden.
(c) Finanzierungsstatus
Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:
| Versicherungsmathematische Annahmen Pensionen | Inland | Ausland | ||
|---|---|---|---|---|
| in % | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Diskontierungszinssatz zum 31.12. | 3,70 | 3,10 | 2,32 | 1,61 |
| Entgelttrend | 3,20 | 3,20 | 2,51 | 2,70 |
| Rententrend | 2,20 | 2,20 | 0,00 | 0 |
| Fluktuationsrate | 2,57 | 2,63 | 8,61 | 8,26 |
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen basieren auf aktuellen landesspezifischen Richttafeln. Für Deutschland wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck an RENK-spezifische Erfahrungswerte angepasst und stellen somit die Sterblichkeit besser dar als die aktuellen Sterbetafeln RT2018 G. Für die Schweiz wurde die Sterbetafel BVG 2020 GT zugrunde gelegt.
Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen für Unternehmensanleihen mit hoher Bonität bestimmt, deren Laufzeit und Währung den jeweiligen Verpflichtungen entsprechen. Die Renten- und Entgelttrends entsprechen entweder vertraglich festgelegten Anpassungen oder basieren auf denjenigen in den jeweils gültigen allgemeinen Regelungen. Die Entgelttrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriereentwicklung berücksichtigen.
Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
| Barwert Pensionsverpflichtungen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert am Periodenbeginn | 196.356 | 163.211 |
| Dienstzeitaufwand | 6.709 | 5.685 |
| Zinsaufwand | 1.656 | 5.333 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen | 1 | -188 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen | -32.055 | 7.770 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | -1.594 | 2.853 |
| Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds | 1.579 | 1.689 |
| Rentenzahlungen aus Firmenvermögen | -7.537 | -2.589 |
| Rentenzahlungen aus dem Fonds | -4.172 | -4.891 |
| Sonstige Veränderungen | -49 | 740 |
| Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland | 2.318 | 3.024 |
| Anwartschaftsbarwert am 31. Dezember | 163.211 | 182.636 |
Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätten folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert gehabt:
| Sensitivität Anwartschaftsbarwert | 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert falls | Tsd. € | in % | Tsd. € | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Diskontierungszinssatz | - 0,5 %-Punkte | 157.298 | -3,76 | 175.832 | -3,73 |
| - 0,5 %-Punkte | 169.797 | 3,88 | 190.233 | 4,16 | |
| Entgelttrend | + 0,5 %-Punkte | 164.803 | 0,97 | 182.991 | 0,19 |
| - 0,5 %-Punkte | 161.759 | -0,90 | 182.276 | -0,20 | |
| Rententrend | + 0,5 %-Punkte | 163.480 | 0,16 | 187.091 | 2,44 |
| - 0,5 %-Punkte | 162.952 | -0,16 | 178.544 | -2,24 | |
| Lebenserwartung | + 1 Jahr | 166.703 | 2,09 | 186.796 | 2,28 |
Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt.
Zur Untersuchung der Sensitivität des Anwartschaftsbarwerts gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurde im Rahmen einer Vergleichsberechnung das Lebensalter der Anspruchsberechtigten um ein Jahr erhöht.
Die auf Basis der Anwartschaftsbarwerte gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Macaulay Duration) der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt acht Jahre.
Der Anwartschaftsbarwert teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans auf:
| Anwartschaftsbarwert Mitglieder in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | 81.678 | 91.423 |
| Ausgeschiedene Mitglieder | 8.904 | 12.519 |
| Leistungsempfänger | 72.629 | 78.694 |
| Anwartschaftsbarwert | 163.211 | 182.636 |
Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen des Anwartschaftsbarwerts durch die Aufteilung des Barwerts der Verpflichtung nach Fälligkeit der zugrundeliegenden Zahlungen dargestellt:
| Fälligkeit Anwartschaftsbarwert in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Zahlung fällig | ||
| innerhalb eines Jahres | 7.567 | 8.327 |
| nach mehr als einem bis fünf Jahren | 39.356 | 41.759 |
| nach mehr als fünf Jahren | 116.287 | 132.550 |
| Anwartschaftsbarwert | 163.211 | 182.636 |
Die Entwicklung des Planvermögens ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
| Entwicklung Planvermögen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Planvermögen am 01.01. | 194.499 | 173.897 |
| Zinserträge aus Planvermögen - in Höhe des Rechnungszinses | 1.561 | 5.690 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (+)/Verluste(-) | -25.222 | 6.400 |
| Arbeitgeberbeiträge an den Fonds | 3.888 | 6.181 |
| Arbeitnehmerbeiträge an den Fonds | 854 | 962 |
| Rentenzahlungen aus dem Fonds | -4.175 | -4.891 |
| Sonstige Veränderungen | -49 | 740 |
| Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland | 2.542 | 2.975 |
| Planvermögen am 31.12. | 173.897 | 191.954 |
Aus der Anlage des Planvermögens ergaben sich Erträge in Höhe von 12.090 Tsd. € (Vorjahr: 23.661 Tsd. €), von denen 8.884 Tsd. € (Vorjahr: 21.207 Tsd. €) auf das Planvermögen in Deutschland und 3.206 Tsd. € (Vorjahr: 2.454 Tsd. €) auf das Planvermögen im Ausland entfielen.
Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 6.181 Tsd. € belaufen (Vorjahr: 5.391 Tsd. €).
Das Planvermögen ist in folgende Anlagekategorien investiert:
| Anlagekategorien Planvermögen in Tsd. € |
Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | Gesamt 31.12.2022 | Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.407 | - | 2.407 | 2.285 |
| Eigenkapitalinstrumente | 10.926 | - | 10.926 | 13.278 |
| Schuldinstrumente | 16.418 | - | 16.418 | 17.602 |
| Direktinvestitionen in Immobilien | - | 15.185 | 15.185 | - |
| Immobilienfonds | 1.809 | - | 1.809 | 1.875 |
| Sonstige Fonds | 120.579 | - | 120.579 | 131.062 |
| Sonstiges | 3.209 | 3.364 | 6.573 | 3.420 |
| Planvermögen zum Zeitwert | 155.348 | 18.549 | 173.897 | 169.522 |
| Anlagekategorien Planvermögen in Tsd. € |
Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | Gesamt 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | 2.285 |
| Eigenkapitalinstrumente | - | 13.278 |
| Schuldinstrumente | - | 17.602 |
| Direktinvestitionen in Immobilien | 18.527 | 18.527 |
| Immobilienfonds | - | 1.875 |
| Sonstige Fonds | - | 131.062 |
| Sonstiges | 3.905 | 7.325 |
| Planvermögen zum Zeitwert | 22.432 | 191.954 |
In den Sonstigen Fonds ist das in den gemischten Spezialfonds angelegte Treuhandvermögen der inländischen Gesellschaften ausgewiesen.
Das Planvermögen ist zu 68 % (Vorjahr: 69 %) in inländische Vermögenswerte, zu 32 % (Vorjahr: 30 %) in andere europäische Vermögenswerte und zu weniger als 1 % (Vorjahr: 1 %) in Vermögenswerte sonstiger Regionen investiert. In diesem Zusammenhang wurde nicht in die RENK-Anleihe in vom Konzern ausgegebene Schuldtitel oder sonstige Vermögenswerte, die an den Konzern vermietet werden, investiert.
(d) Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen
Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| Aufwendungen Pensionsverpflichtungen in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | 6.709 | 5.685 |
| Nettozinsaufwand (+)/-ertrag (-) | 95 | -119 |
| 6.804 | 5.566 |
22. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen
| Sonstige Rückstellungen in Tsd. € |
Gewährleistungen | Ausstehende Kosten | Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern | Übrige sonstige Rückstellungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 | 44.368 | 5.426 | 15.609 | 11.061 | 76.464 |
| Inanspruchnahme | -5.123 | -2.485 | -7.398 | -3.683 | -18.689 |
| Zuführung | 1.078 | 1.052 | 6.722 | 4.188 | 13.040 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | - | 21 | 499 | 520 |
| Auflösung | -15.169 | -1.831 | -363 | -2.702 | -20.065 |
| Aufzinsung | -130 | - | 232 | 6 | 108 |
| Währungsdifferenzen | 72 | -71 | -110 | -1 | -110 |
| Stand 31.12.2023 | 25.096 | 2.091 | 14.713 | 9.368 | 51.268 |
Die Sonstigen Rückstellungen teilen sich wie folgt nach Fristigkeiten auf:
| Fristigkeiten Rückstellungen | 31.12.2022 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | langfristig | kurzfristig | langfristig | kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährleistungen | 3.894 | 40.474 | 2.469 | 22.626 |
| Ausstehende Kosten | - | 5.426 | - | 2.091 |
| Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern | 6.219 | 9.390 | 7.314 | 7.398 |
| Übrige Sonstige Rückstellungen | 1.154 | 9.907 | 1.214 | 8.155 |
| Gesamt | 11.267 | 65.196 | 10.997 | 40.270 |
Die Rückstellungen für Gewährleistungen bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rückstellungen für Gewährleistungen ist abhängig vom Eintreten des Gewährleistungsanspruchs und kann sich über den gesamten Garantie- und Kulanzzeitraum erstrecken. Hierbei werden sowohl Rückstellungen für Gewährleistungen auf Einzelfertigungen als auch pauschal für Serienfertigungen gebildet.
Die Rückstellungen für ausstehende Kosten umfassen Rückstellungen für ausstehende Projektleistungen und Rechnungen sowie Risiken aus Kundenverträgen. Die langfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern bestehen insbesondere für Altersteilzeit und Jubiläen. In den kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sind vor allem Rückstellungen für Abfindungen und Freistellungen enthalten.
Die Übrigen Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen sowie Konventionalstrafen.
23. Finanzverbindlichkeiten
| Finanzverbindlichkeiten in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Anleihen | 521.925 | 521.245 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 91.395 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 4.374 | 6.261 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 617.694 | 527.506 |
| Anleihen (kurzfristiger Teil) | 13.787 | 13.787 |
| Verbindlichkeiten aus Cash-Pool | 2.398 | 2.598 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.528 | 2.203 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 17.713 | 18.588 |
| Gesamt | 635.407 | 546.094 |
Am 13. Juli 2020 wurde eine Anleihe mit einem Nennwert von 320.000 Tsd. € ausgegeben. Zur Finanzierung der Akquisition von RENK America im Jahr 2021 wurde die bestehende Anleihe aus dem Jahr 2020 am 30. Juni 2021 um 200.000 Tsd. € aufgestockt. Die Laufzeit von fünf Jahren und der Kupon von 5,75 % p.a. blieben unverändert. Die Anleihe besteht aus mehreren vorzeitigen Rückzahlungsoptionen, die im Ermessen des Emittenten oder des Anleihegläubigers ausgeübt werden können. Die vorzeitigen Rückzahlungsoptionen wurden als ein einziges zusammengesetztes eingebettetes derivatives Instrument identifiziert, das vom Basisvertrag abgetrennt wurde, da es nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden ist.
Die Anleihe ist per 31. Dezember 2023 an der TISE in Guernsey notiert und ist über Verpfändung von Bankkonten, Forderungen und Aktien der Garanten besichert. Die Anleihe wurde abzüglich der Transaktionskosten angesetzt. Die Zinsen werden in den Finanzverbindlichkeiten passiviert und zweimal jährlich bezahlt. Die Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen sind nicht besichert.
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Rebecca BidCo S.à r.l. wurde am 11. August 2023 in Höhe von 50.000 Tsd. € getilgt. Mit Beschluss vom 20. September 2023 hat Rebecca BidCo S.à r.l. in Höhe des ausstehenden Rückzahlungsanspruchs von 45.090 Tsd. € eine freiwillige Einlage in die Kapitalrücklage erbracht (zu weiteren Details wird auf das Kapitel 20. Eigenkapital in den Erläuterungen zur Konzern Bilanz verwiesen).
Die Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von 2.598 Tsd. € bestehen gegenüber der Schelde Gears B.V.
Bezüglich der Angabe der Fälligkeiten wird auf das Kapitel 4. Risikomanagement und Finanzinstrumente in den Grundsätzen der Rechnungslegung verwiesen.
In den folgenden Tabellen sind die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2022 und 2023 dargestellt:
| Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in Tsd. € |
Anleihen | Darlehensverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten aus Cash-Pool |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2022 | 536.377 | 86.154 | 7.068 | 275 |
| Zinszahlungen | -29.900 | - | - | - |
| Zahlungsabflüsse Leasing | - | - | -2.068 | - |
| Zahlungswirksame Veränderung der Verbindlichkeiten | - | - | - | 2.123 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -29.900 | - | -2.068 | 2.123 |
| Auswirkungen von Wechselkursveränderungen | - | - | 120 | - |
| Zugang Leasingverbindlichkeiten | - | - | 886 | - |
| Zinsaufwendungen | 29.233 | 5.241 | -103 | - |
| Zahlungsunwirksame Änderungen der Finanzverbindlichkeiten | 29.233 | 5.241 | 903 | - |
| Stand 01.01.2023 | 535.712 | 91.395 | 5.903 | 2.398 |
| Zinszahlungen | -29.900 | - | - | - |
| Zahlungsabflüsse Leasing | - | - | -2.237 | - |
| Zahlungswirksame Veränderung der Verbindlichkeiten | - | -50.000 | - | 200 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -29.900 | -50.000 | -2.237 | 200 |
| Auswirkungen von Wechselkursveränderungen | - | - | 31 | - |
| Zugang Leasingverbindlichkeiten | - | - | 3.436 | - |
| Zinsaufwendungen | 29.220 | 3.695 | -163 | - |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | - | 1.494 | - |
| Einlage in Kapitalrücklage | - | -45.090 | - | - |
| Zahlungsunwirksame Änderungen der Finanzverbindlichkeiten | 29.220 | -41.395 | 4.798 | - |
| Stand 31.12.2023 | 535.032 | - | 8.464 | 2.598 |
24. Vertragliche Verbindlichkeiten
| Vertragliche Verbindlichkeiten in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Langfristige vertragliche Verbindlichkeiten | 72.792 | 44.145 |
| Kurzfristige vertragliche Verbindlichkeiten | 134.192 | 159.633 |
| Verbindlichkeiten aus Forderungen auf Kundenanzahlungen | 7.078 | 12.207 |
| Gesamt | 214.062 | 215.985 |
Die Vertraglichen Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
| Entwicklung Vertragliche Verbindlichkeiten in Tsd. € |
2022 | 2023 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 161.011 | 214.062 |
| Zu- und Abgänge | 52.386 | -2.510 |
| Zugang Konsolidierungskreis | - | 4.583 |
| Währungsänderungen | 665 | -150 |
| Stand am 31.12. | 214.062 | 215.985 |
Die vertraglichen Verbindlichkeiten aus dem Zugang Konsolidierungskreis betreffen die Gesellschaften COFICAL RENK MANCAIS DO BRASIL LTDA, Guaramirim, Brasilien, Renk Gears Private Ltd, Bangalore, Indien, RENK Shanghai Service and Commercial Co. Ltd, Shanghai, China sowie Horstman Canada Inc, Brampton, Kanada.
25. Sonstige lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten
| Sonstige Verbindlichkeiten | 31.12.2022 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd. € | kurzfristig | Langfristig | gesamt | kurzfristig | langfristig | gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Derivative Finanzinstrumente | 1.678 | 237 | 1.915 | 100 | 3.742 | 3.842 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 952 | 28 | 980 | 1.242 | 29 | 1.271 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.630 | 265 | 2.895 | 1.342 | 3.771 | 5.113 |
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 30.726 | 45 | 30.772 | 34.709 | - | 34.709 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 389 | - | 389 | 892 | - | 892 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 2.721 | 3 | 2.724 | 2.937 | 3 | 2.940 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 33.836 | 48 | 33.884 | 38.537 | 3 | 38.540 |
| Gesamt | 36.466 | 313 | 36.779 | 39.879 | 3.774 | 43.653 |
Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten hauptsächlich die Abgrenzung von noch nicht genommenem Urlaub, Jahressonderzahlungen und Arbeitszeitkonten sowie die am Abschlussstichtag noch nicht gezahlten Löhne und Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge.
Sonstige Angaben
26. Segmentberichterstattung
In Übereinstimmung mit dem in IFRS 8 Operating Segments enthaltenen Management Approach wurden die Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung und der Beurteilung der Geschäftsentwicklung durch den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker, CODM) identifiziert. Das Management ist der Hauptentscheidungsträger. Unter Berücksichtigung dieses Ansatzes wurden die folgenden drei Geschäftssegmente auf der Grundlage der Produkt- oder Markt-/Kundenlogik identifiziert:
Mit dem Produkt- und Dienstleistungsangebot im Segment Vehicle Mobility Solutions (VMS) ist RENK einer der globalen Innovations- und Technologieführer für Fahrzeuggetriebe in militärischen Kettenfahrzeugen, wie Kampfpanzern und Infanteriekettenfahrzeugen. Neben Getrieben für militärische Fahrzeuge umfasst das Produktportfolio in diesem Segment Motoren, Federungen, elektrische Antriebe, sog. Powerpacks für militärische Fahrzeuge, sowie Prüfsysteme. Über das VMS Segment liefert RENK Teile für mehr als 80 Typen von militärischen Ketten- und Radfahrzeugen an über 70 Streitkräfte weltweit, mit einem starken Fokus auf die Europäische Union (EU), Mitgliedsstaaten des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses der North Atlantic Treaty Organization („NATO“), NATO-gleichgestellte und andere Ländern wie Südkorea, Indien und Israel. Es umfasst die entsprechenden Aktivitäten im Wesentlichen am Standort Augsburg der RENK Group AG, RENK America in Muskegon (USA), die französische Tochtergesellschaft RENK France S.A.S., die RENK Test System GmbH (RTS) in Augsburg und ihre amerikanische Vertriebsgesellschaft RENK Systems Corporation, sowie die Horstman Gruppe mit den Gesellschaften Horstman Holdings Limited und Horstman Defence Systems Limited in Bath (UK), Horstman Inc. (USA) und Horstman Canada in Brampton (Kanada).
.Das Segment Marine & Industry (M&I) bietet technologieführende Antriebs- und Kupplungslösungen für die kommerzielle Schifffahrt und Industrieanwendungen sowie für die Marine an. Im Schifffahrtsektor werden die Produkte von RENK insbesondere in Überwasserschiffen der Marine, wie Fregatten und Zerstörern, für Marine- und Regierungskunden sowie in Schnellfähren, Frachtern und Superyachten für zivile Kunden eingesetzt. Die Schiffsgetriebe von RENK für Marineschiffe werden von mehr als 40 der Marinen und Küstenwachen weltweit eingesetzt. Im Industriesektor gehören Unternehmen aus den Bereichen der Kunststoff-, Stahl-, und Zementproduktion zu den Kunden von RENK, ebenso wie Unternehmen aus den Bereichen Öl und Gas, Wasserstoff, CO2 -Abscheidung und Verwendung und aus dem Bereich der industriellen Wärmepumpen sowie aus der Energieerzeugungsbranche. Das M&I Segment bedient Märkte auf der ganzen Welt, insbesondere solche in den wichtigen Märkten Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Südamerika und dem Nahen Osten sowie China, wo RENK Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus verschiedenen Industriemärkten hat. RENKs globales Netzwerk von Vertriebs- und Servicezentren ermöglicht es RENK, Kunden in aller Welt schnell zu unterstützen. RENKs maßgeschneiderte Lösungen erlauben es, Kunden Produkte bereitzustellen, die ihren speziellen Anforderungen entsprechen.
Das Segment Slide Bearings (SB) ist der globale Marktführer im Bereich standardisierte Gleitlager (E-Gleitlager). RENK bietet Gleitlager für verschiedene industrielle Anwendungsbereiche großer elektrischer Antriebe an, wie für den Bereich der Energieerzeugung (für konventionelle Energieerzeugung ebenso wie für die Energieerzeugung mit Wasser- und Windkraft sowie nukleare Energieerzeugung), für sonstige industrielle Anwendungsbereiche sowie für den Bereich der Marine und zivilen Schifffahrt. Die Gleitlager werden zum Beispiel für Elektromotoren, Generatoren, Pumpen, Gebläse, Wasserturbinen und Förderbänder verwendet. Darüber hinaus bietet das Segment SB innovative Produkte an, wie komplexe Spezialgleitlager. RENK verfügt über Montage- und Wartungs-, Reparatur und Betriebszentren in mehreren Regionen sowie über ein globales Netzwerk von Vertretern.
Die Konsolidierungsmaßnahmen zwischen den Geschäftsbereichen sind separat dargestellt.
Der finanzielle Leistungsindikator der Segmente und damit die zentrale Steuerungsgröße ist ein bereinigtes EBIT (operatives Ergebnis vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und bereinigt um bestimmte Sachverhalte, die das Management als außergewöhnlich oder einmalig ansieht). Bis April 2023 war die Steuerungskennzahl von RENK das berichtete EBIT vor Purchase Price Allocation (PPA) (rEBITA). Aufgrund des Wechsels im Management (CFO Christian Schulz begann im Juni 2023 bei RENK) und mit dem Fortschritt des Aktienangebotes hat RENK die neue Steuerungskennzahl bereinigtes EBIT für die Managementberichterstattung eingeführt. Signifikante Abweichungen zwischen dem rEBITA und dem bereinigten EBIT können auf Segmentebene nicht abgeleitet werden, da die PPA-Effekte und die meisten Anpassungen als „Sonstige" klassifiziert werden und daher keinen wesentlichen Einfluss auf die Segmente haben.
Die operativen Segmente werden auch als die berichtspflichtigen Segmente von RENK angesehen. Da RENK IFRS 8 Segmentberichterstattung erstmals im Geschäftsjahr 2023 anwendet, werden die Segmentdaten zum 31. Dezember 2022 zu Vergleichszwecken in der ab dem 01. Januar 2023 geltenden Segmentstruktur dargestellt. Seit dem 01. Januar 2023 ist der Geschäftsbereich Test Systems Teil des Segments VMS. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 hat der Konzern im Zusammenhang mit der weiteren Zentralisierung von Funktionen innerhalb von RENK damit begonnen, die Kosten für zentrale Funktionen den Segmenten zuzuordnen, um eine angemessene Kostenstruktur in den Segmenten widerzuspiegeln.
| Segmentbericht 2022 in Tsd. € |
VMS | M&I | SB | Sonstige | Konsolidierung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 485.559 | 274.244 | 89.164 | - | - | 848.967 |
| Umsatzerlöse aus anderen Segmenten | 18 | 1.815 | 1.725 | - | -3.558 | - |
| Umsatzerlöse Gesamt | 485.577 | 276.059 | 90.889 | - | -3.558 | 848.967 |
| Abschreibungen (ohne PPA Aufwendungen) | 14.241 | 13.419 | 2.447 | -185 | - | 29.923 |
| rEBITA1) | 107.991 | 16.593 | 12.606 | -5.801 | 202 | 131.591 |
| bereinigtes EBIT | 113.403 | 20.643 | 13.378 | -3.106 | 9 | 144.327 |
| Nicht wiederkehrende Posten2) | -5.411 | -4.050 | -772 | -2.502 | - | -12.736 |
| Kaufpreisallokation3) | - | - | - | -66.420 | - | -66.420 |
| EBIT | 107.991 | 16.593 | 12.606 | -72.028 | 9 | 65.171 |
| Finanzergebnis | - | - | - | - | - | -50.420 |
| Ergebnis vor Steuern | - | - | - | - | - | 14.752 |
| Ertragsteuern | - | - | - | - | - | 1.365 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | - | - | - | 16.118 |
1) rEBITA ist definiert als operatives Ergebnis gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung bereinigt um Effekte aus der Kaufpreisallokation.
2) Enthält Aufwendungen für die Inflationsausgleichsprämie, Abfindungszahlungen und andere Anpassungen, die Kosten für die Umsetzung von Effizienzprogrammen darstellen, sowie professionelle Beratungshonorare, hauptsächlich im Zusammenhang mit strategischen Projekten.
3) Die Kaufpreisallokation beinhaltet die PPA-Abschreibungen (-66.227 Tsd. € zum 31. Dezember 2022) sowie die Erträge/Verluste aus der Veräußerung von PPA-Anlagen (-193 Tsd. € Verlust zum 31. Dezember 2022)
| Segmentbericht 2023 in Tsd. € |
VMS | M&I | SB | Sonstige | Konsolidierung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 527.752 | 288.968 | 108.780 | - | - | 925.500 |
| Umsatzerlöse aus anderen Segmenten | 678 | 7.326 | 2.082 | - | -10.086 | - |
| Umsatzerlöse Gesamt | 528.430 | 296.295 | 110.862 | - | -10.086 | 925.500 |
| Abschreibungen (ohne PPA Aufwendungen) | 16.582 | 13.002 | 2.049 | 25 | - | 31.658 |
| rEBITA1) | 104.799 | 25.337 | 16.804 | -11.023 | -50 | 135.868 |
| bereinigtes EBIT | 106.385 | 28.387 | 17.324 | -2.040 | -50 | 150.007 |
| Nicht wiederkehrende Posten2) | -1.586 | -3.050 | -520 | -8.983 | - | -14.139 |
| Kaufpreisallokation3) | - | - | - | -46.910 | - | -46.910 |
| EBIT | 104.799 | 25.337 | 16.804 | -57.933 | -50 | 88.958 |
| Finanzergebnis | - | - | - | - | - | -42.376 |
| Gewinn oder Verlust vor Steuern | - | - | - | - | - | 46.582 |
| Ertragsteuern | - | - | - | - | - | -14.260 |
| Ergebnis nach Steuern | - | - | - | - | - | 32.322 |
1) rEBITA ist definiert als operatives Ergebnis gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung bereinigt um Effekte aus der Kaufpreisallokation.
2) Beinhaltet Aufwendungen für Inflationsausgleichsprämien, Abfindungszahlungen und andere Anpassungen, die Kosten für die Umsetzung von Effizienzprogrammen und professionelle Beratungshonorare hauptsächlich im Zusammenhang mit strategischen Projekten, Kosten im Zusammenhang mit der 150-Jahr-Feier der Gruppe, Kosten im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten, Kosten im Zusammenhang mit Beratungshonoraren für Readiness Assessments, Kosten im Zusammenhang mit der Nachtragsprüfung für das Geschäftsjahr 2021 und infolgedessen zusätzliche Prüfunghonorare für das Geschäftsjahr 2022, Kosten im Zusammenhang mit professionellen Beratungshonoraren bezüglich der Finanzierung der Gruppe.
3) Die Kaufpreisallokationen beinhalten die PPA-Abschreibungen (-46.909 Tsd. € bis zum 31.12.2023 zum 31. Dezember 2023) sowie die Erträge/Verluste aus der Veräußerung von PPA-Anlagen (-1 Tsd. € bis zum 31. Dezember 2023)
Das Unternehmen hat seine Vermögenswerte für die interne Berichterstattung nicht auf die verschiedenen Geschäftssegmente aufgeteilt. Alle langfristigen Vermögenswerte befinden sich in den folgenden geografischen Gebieten:
Langfristige Vermögenswerte
| in Tsd. € | Deutschland | Amerika | Übrige EU-Länder | Asien | Sonstige europäische Länder | Nicht verteilt | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 433.505 | 220.625 | 8.760 | 0 | 49.045 | 40.014 | 751.949 |
| 31.12.2023 | 411.480 | 235.823 | 8.208 | 625 | 46.796 | 32.786 | 735.719 |
Langfristige Vermögenswerte umfassen immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, sonstige und finanzielle Investitionen, latente Steueransprüche, sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige langfristige Forderungen, die den oben genannten Regionen zugeordnet wurden, mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen und Finanzinstrumenten.
Langfristige Vermögenswerte in Höhe von 647.303 Tsd. € zum 31. Dezember 2023 (654.130 Tsd. € zum 31. Dezember 2022) können mit einem Anteil von mehr als 10 % der gesamten langfristigen Vermögenswerte den folgenden Ländern zugeordnet werden: Deutschland 411.480 Tsd. € (433.505 Tsd. € zum 31. Dezember 2022) und USA 235.823 Tsd. € (220.625 Tsd. € zum 31. Dezember 2022).
Weitere Information zu den Umsatzerlösen finden Sie in Kapitel 7. Umsatzerlöse in den Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung.
27. Eventualverbindlichkeiten
| Eventualverbindlichkeiten in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Bürgschaften | 130 | - |
| Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 2.181 | 823 |
| Gesamt | 2.311 | 823 |
In den sonstigen Eventualverbindlichkeiten sind Eventualverbindlichkeiten aus Konventionalstrafen enthalten.
Die Bemessung der Eventualverbindlichkeiten erfolgt in der Regel in der Höhe, in der RENK maximal in Anspruch genommen werden kann. Etwaige Rückgriffsansprüche werden nicht in Abzug gebracht.
28. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus kurzfristigen und geringwertigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die aufgrund der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des IFRS 16 nicht aktiviert werden. Dabei handelt es sich vor allem um die Miete von Berufskleidung und Bürodruckern. Die künftigen Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen bestehen bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Verträge in Höhe von 495 Tsd. € (Vorjahr 325 Tsd. €).
Aus den aktivierten Leasingverhältnissen bestehen mögliche künftige Auszahlungen aus nicht berücksichtigten Verlängerungsoptionen in Höhe von 4.878 Tsd. € sowie Kündigungsoptionen in Höhe von 49 Tsd. €.
Das Bestellobligo für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen beträgt zum Stichtag 18.031 Tsd. €. Der Obligowert zum Erwerb von Vorratsvermögen und Dienstleistungen beläuft sich auf 365.229 Tsd. €.
29. Zusätzliche Angaben gemäß § 315e HGB
(a) Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte RENK 3.254 (Vorjahr: 3.079) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon waren 1.790 (Vorjahr: 1.721) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt und 1.463 (Vorjahr: 1.358) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter indirekt produktiv tätig. In der passiven Phase der Altersteilzeit befanden sich 43 (Vorjahr: 45) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Durchschnitt waren 122 (Vorjahr: 106) Personen in einem Ausbildungsverhältnis.
(b) Gesamtvergütung für die Tätigkeit des Abschlussprüfers
Die Gesellschafterversammlung der RENK Group AG hat am 14. Juli 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), München, zum Abschlussprüfer für den Konzernabschluss 2023 gewählt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die berechneten Honorare für Tätigkeiten des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH WPG im Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022:
| in Tsd. € | 01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 661 | 1.638 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 111 | 2.625 |
| Steuerberatungsleistungen | 31 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 53 | 667 |
| Vergütung des Abschlussprüfers | 856 | 4.930 |
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Prüfung des Konzernabschlusses der RENK Group AG sowie die IFRS-Prüfung bzw. den IFRS-Review einzelner Tochterunternehmen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen überwiegend Leistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang (Comfort Letter). Die Sonstige Leistungen entfallen im Wesentlichen auf im Zusammenhang mit dem Exit-Prozess erbrachte Due Diligence Leistungen.
30. Aufstellung des Anteilsbesitzes der RENK Group AG zum 31. Dezember 2023
| Anteilsbesitz der RENK Group AG | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Landeswährung (LW) |
Eigenkapital (LW) |
Ergebnis (LW) |
Art der Einbeziehung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| RENK GmbH, Augsburg, Deutschland | 100 | EUR | 166.683.297 | 43.481.018 | konsolidiert |
| RENK FinCo GmbH, Augsburg, Deutschland | 100 | EUR | 357.198.512 | -200.474 | konsolidiert |
| RENK Test System GmbH, Augsburg, Deutschland | 100 | EUR | 3.739.170 | -1.285.921 | konsolidiert |
| RENK Magnet-Motor GmbH, Starnberg, Deutschland | 100 | EUR | 896.694 | 837.232 | konsolidiert |
| RENK France S.A.S., Saint-Ouen-l’Aumône, Frankreich | 100 | EUR | 29.280.216 | 3.895.528 | konsolidiert |
| Schelde Gears B.V., Vlissingen, Niederlande | 100 | EUR | 3.028.793 | -51.611 | AHK |
| RENK (UK) Ltd., London, Großbritanien (inaktiv) | 100 | GBP | 0 | 0 | AHK |
| Horstman Defence Systems Ltd., Bath, Großbritanien | 100 | GBP | 26.128.380 | 6.311.467 | konsolidiert |
| Horstman Holdings Ltd., Bath, Großbritanien | 100 | GBP | 42.826.167 | -302.599 | konsolidiert |
| RENK-MAAG GmbH, Winterthur, Schweiz | 100 | CHF | 11.068.565 | 1.281.617 | konsolidiert |
| RENK Transmisyon Sanayi A.S., Istanbul, Türkei | 55 | TRY | 36.361.774 | -12.333.431 | AHK |
| RENK UAE LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate | 49 | AED | 34.433.999 | 5.363.797 | FVOCI |
| RENK America LLC, Muskegon, USA | 100 | USD | 355.120.483 | 9.610.783 | konsolidiert |
| RENK Holdings Inc., Muskegon, USA | 100 | USD | 135.096.327 | -13.734.743 | konsolidiert |
| RENK Corporation, Duncan, South Carolina, USA | 100 | USD | 9.652.009 | 2.258.196 | konsolidiert |
| RENK Systems Corporation, Camby, Indiana, USA | 100 | USD | 3.764.624 | 1.739.037 | konsolidiert |
| Horstman, Inc., Sterling Heights, Michigan, USA | 100 | USD | 2.205.288 | -398.168 | konsolidiert |
| Horstman Canada Inc., Brampton, Kanada | 100 | CAD | 56.615.730 | 3.445.688 | konsolidiert |
| COFICAL RENK MANCAIS DO BRASIL LTDA, Guaramirim, Brasilien | 98 | BRL | 21.184.515 | 4.264.354 | konsolidiert ab 01.01.2023 |
| RENK Holding Canada Inc. | 100 | CAD | 1.274.032 | -751 | AHK |
| Modest Tree Media Inc., Halifax, Nova Scotia, Kanada | 28,89 | CAD | 2.787.810 | -3.970.600 | FVTPL |
| Renk Gears Private Ltd., Bangalore, Indien | 100 | INR | 303.467.335 | 96.865.379 | konsolidiert ab 01.01.2023 |
| Renk Korea Co., Ltd., Busan, Südkorea | 100 | KRW | 1.678.397.559 | 479.150.271 | AHK |
| RENK Shanghai Service and Commercial Co., Ltd. Shanghai, China | 100 | CNY | -2.577.580 | 7.969 | konsolidiert ab 01.01.2023 |
31. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der RENK Group AG beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die RENK Group AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der RENK Group AG stehen.
Die Rebecca MidCo S.à r.l., Luxemburg, hält die Anteile an der Rebecca BidCo S.à r.l., Luxemburg. Die Rebecca BidCo S.à r.l. hält die Anteile an der RENK Group AG und ist somit samt ihren verbundenen Unternehmen ein nahestehendes Unternehmen im Hinblick auf RENK. Die Rebecca MidCo S.à r.l. und die Rebecca BidCo S.à r.l. werden letztendlich durch den Fonds „Triton V“ gehalten, der sich im Mehrheitsbesitz von Triton befindet. Es gibt kein ranghöheres Mutterunternehmen von Triton, das einen für die Öffentlichkeit verfügbaren Konzernabschluss erstellt.
Der Liefer- und Leistungsaustausch zwischen RENK und nahestehenden Unternehmen erfolgt zu marktüblichen Bedingungen wie unter fremden Dritten.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden mit der Rebecca BidCo S.à r.l. Geschäfte in folgendem Umfang abgewickelt:
| Rebecca BidCo S.à r.l. - Erbrachte und erhaltene Leistungen in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Erbrachte Leistungen (Ertrag) | 6 | 22 |
| Erhaltene Leistungen (Aufwand) | 5.241 | 3.695 |
| Rebecca BidCo S.à r.l. - Forderungen und Verbindlichkeiten in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen (31.12.) | 329 | 14.836 |
| Verbindlichkeiten (31.12.) | 91.395 | 0 |
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden mit nichtkonsolidierten Gesellschaften Geschäfte in folgendem Umfang abgewickelt:
| Nicht konsolidierte Gesellschaften - Erbrachte und erhaltene Leistungen in Tsd. € |
01.01.-31.12.2022 | 01.01.-31.12.2023 |
|---|---|---|
| Erbrachte Leistungen (Ertrag) | 5.944 | 9.456 |
| Erhaltene Leistungen (Aufwand) | 1.254 | 2.831 |
| Nicht konsolidierte Gesellschaften - Forderungen und Verbindlichkeiten in Tsd. € |
31.12.2022 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen (31.12.) | 7.629 | 6.278 |
| Verbindlichkeiten (31.12.) | 3.698 | 3.601 |
Nahestehend zu RENK sind auch Personen, die von der RENK Group AG beeinflusst werden können bzw. die auf die RENK Group AG Einfluss nehmen können. Dies sind die Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung der RENK Group AG, der Rebecca BidCo S.à r.l. und der RENK GmbH sowie seit der Änderung der strukturellen Organisation im Geschäftsjahr auch die neben dem Vorstand der RENK Group AG neu hinzugekommenen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Dazu gehören neben der Geschäftsführung der RENK Group AG die Leiter aus den administrativen Bereichen
| • | Personal |
| • | Supply-Chain Management |
| • | Governance/Recht/Compliance |
| • | Operations |
| • | Finance sowie |
| • | die Leiter der Segmente |
Darüber hinaus sind die Mitglieder des im Zuge des Formwechsels zur Aktiengesellschaft gebildeten Aufsichtsrates der RENK Group AG für die Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und zählen damit zu den Personen des Managements in Schlüsselpositionen. Die Mitglieder des seit September bestehenden Aufsichtsrates werden im Rahmen der Grund- und Sitzungsgelder vergütet. Die bei RENK angestellten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus ihre marktübliche Mitarbeitervergütung. Zum Thema Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung verweisen wir auf die Kapitel 33. Vorstandsvergütung und 34. Aufsichtsratvergütung.
Im Vorjahr betrug die Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen 3.438 Tsd. € und setzte sich aus den kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 3.409 Tsd. € sowie anderen langfristig fälligen Leistungen in Höhe von 29 Tsd. € zusammen.
Nachfolgend werden die Vergütungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen des Geschäftsjahres 2023 aufgegliedert:
| Vergütungen Key Management Personal in Tsd. € |
01.01.-31.12.2023 |
|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 3.151 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 208 |
| Gesamt | 3.359 |
Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen erhalten neben ihrem laufenden Gehalt einen kurzfristigen Bonus, der im Wesentlichen auf ergebnisbasierten Werten ermittelt wird. Daneben wurden Pensionszusagen gewährt, für die bis zum Stichtag eine Verpflichtung in Höhe von 313 Tsd. € gebildet wurde, die im Geschäftsjahr 2023 aufwandswirksam erfasst wurden. Für die Beschreibung der Pensionen verweisen wir auf das Kapitel 21. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen innerhalb der Erläuterungen zur Konzernbilanz. Für den kurzfristigen Bonus in bar wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 416 Tsd. € gebildet.
Andere langfristig fällige Leistungen umfassen Urlaubsverpflichtungen, die nicht vollständig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Periode, in der die entsprechenden Leistungen erbracht wurden, erfüllt werden. Zum Stichtag bestand eine Verpflichtung in Höhe von 71 Tsd. €.
Ausgewählte Führungskräfte und Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen haben sich indirekt und auf eigenes Risiko durch eigenfinanzierten Kauf von Anteilen der Rebecca Management S.C.A. an der Rebecca MidCo S.à r.l., einer Muttergesellschaft der RENK Group AG, zum Marktwert beteiligt und nehmen damit an den unternehmerischen Chancen und Risiken teil. Hierbei handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung nach IFRS 2. Die Investments waren mit Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages von den jeweiligen Beteiligten zu leisten. Zum Stichtag halten die Beteiligten indirekt 2,4 % an RENK.
Dabei tragen die beteiligten Führungskräfte als eigenfinanzierte Co-Investoren das diesem Investment unterliegende Risiko. Im Falle eines Ausstiegs (Exit) des derzeitigen Hauptgesellschafters werden die Beteiligten an einem erzielten Wertzuwachs beteiligt. Für den Fall, dass der Beteiligte seine Beteiligung, aus welchen Grunde auch immer, vorzeitig aufgibt oder aufgeben muss, hat die Rebecca LuxCo S.à r.l., die Mehrheitsgesellschafterin der Rebecca Management S.C.A., die Option, die Anteile des Beteiligten gegen Zahlung eines Kaufpreises zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt den niedrigeren Betrag aus ursprünglichem Investment oder dem gemäß Beteiligungsvertrag definierten Marktwert - ggf. unter Berücksichtigung des noch nicht unverfallbaren Anteils. Dieser erhöht sich halbjährlich um jeweils 10 %. Die dabei zugrundeliegenden Bedingungen richten sich nach dem Grund des Ausscheidens, haben jedoch keinen Einfluss auf den Wert der Beteiligung nach IFRS 2. Die RENK Group AG oder eine ihrer Tochterunternehmen ist zu keinem Zeitpunkt zu einer Zahlung gegenüber den Beteiligten verpflichtet.
Nach IFRS 2 handelt es sich bei diesen Beteiligungen um anteilsbasierte Vergütungen. Im Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen (in 2021 und 2022) entsprach der zu zahlende Kaufpreis mindestens dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Beteiligung. Die Bestimmung des Zeitwertes erfolgte durch Fortentwicklung der im Zusammenhang mit dem Erwerb durch Triton durchgeführten Unternehmensbewertung. Da von den Beteiligten der beizulegende Wert der Beteiligung im Zeitpunkt des Erwerbs gezahlt wurde, kam es zu keiner monetären Vorteilsgewährung. Infolgedessen ist auf Ebene von Renk kein Personalaufwand über die gesamte Zeit des Planes zu erfassen.
32. Ergebnis je Aktie
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (einschließlich potenzieller Stammaktien), die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Verwässerungseffekte sind in den dargestellten Perioden nicht eingetreten.
Die Anzahl der Aktien, die für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie verwendet wird, spiegelt die Umwandlung so wider, als ob sie am 01. Januar 2022 stattgefunden hätte. Ab dem 09. August 2023, vor der Umwandlung, wird das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft auf 100.000 Tsd. € erhöht, das in insgesamt 100 Mio. Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 € eingeteilt ist. Die Darstellung des Ergebnisses je Aktie steht im Einklang mit den Grundsätzen von IAS 33.64, der die Berechnung des Ergebnisses je Aktie (unverwässert und verwässert) für alle Perioden vorschreibt.
33. Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstände der RENK Group AG setzt sich aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung zusammen. Ferner erhalten Vorstände eine Altersversorgungszusage. Die gewährten Gesamtbezüge für die Geschäftsführer- und Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 betrugen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB und den IFRS 1.384 Tsd.€. Davon entfallen auf den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit 951,5 Tsd. € und auf den Zeitraum der Vorstandstätigkeit 432,5 Tsd. €.
| Vergütung des Vorstands | Wiegand | Schulz |
|---|---|---|
| in Tsd. € | 2023 | 2023 |
| --- | --- | --- |
| Feste Vergütung | 112,5 | 100,0 |
| Variable Vergütung | 465,8 | 241,5 |
| Beiträge zum Pensionsfond | 50,0 | 37,5 |
| Gesamt | 628,3 | 379,0 |
| Barwert der Versorgungsverpflichtung | 195,2 | 51,7 |
Die Versorgungsbezüge ehemaliger Vorstands- bzw. Geschäftsführungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 439 Tsd. € (Vorjahr: 5.160 Tsd. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bzw. der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen sind insgesamt 6.041Tsd. € (Vorjahr: 5.396 Tsd. €) zurückgestellt.
34. Aufsichtsratsvergütung
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Satzung geregelt. Sie sieht eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 60 Tsd. € pro Mitglied des Aufsichtsrates vor. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeit im Prüfungs- sowie im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von jeweils 10 Tsd. €. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Zweieinhalbfache dieser festen jährlichen Vergütung. Der Vorsitzende des Nominierungsausschusses erhält das Zweifache dieser festen jährlichen Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erhalten außerdem ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils 500 € pro Sitzung. Sämtlich vorgenannte Vergütungskomponenten sind jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder die nur für einen Teil des Geschäftsjahres in ihrem Amt tätig waren erhalten eine entsprechend anteilige Vergütung als Mitglied oder Vorsitzender eines Ausschusses. Die nachfolgende Tabelle umfasst die für das Geschäftsjahr anteilig angefallene feste Vergütung unter Berücksichtigung des entsprechenden Faktors sowie die variablen Sitzungsgelder je Aufsichtsratsmitglied.
| Aufsichtsratsvergütung in € |
RENK GmbH | RENK Group AG | Summe |
|---|---|---|---|
| Anteilseignervertreter | |||
| Conrad, Swantje, Vorsitzende Prüfungsausschuss | 7.000 | 26.500 | 33.500 |
| Dutheil, Cecile, Mitglied Nominierungsausschuss | - | - | - |
| Martens, Dr. Rainer | 889 | 19.000 | 19.889 |
| Meier, Johannes, Mitglied Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss | - | - | - |
| Stahlmann, Klaus | 7.000 | 19.000 | 26.000 |
| von Hermann, Claus, Vorsitzender Aufsichtsrat und Mitglied Nominierungsausschuss | 0 | 0 | 0 |
| von Pichler, Dr. Cletus | 6.111 | 0 | 6.111 |
| Arbeitnehmervertreter | |||
| Dudzik, Sascha, Mitglied Prüfungsausschuss | 7.000 | 22.000 | 29.000 |
| Evers, Lothar | 7.000 | 19.000 | 26.000 |
| Lieb, Adela | 7.000 | 19.000 | 26.000 |
| Ott, Horst | 583 | 18.500 | 19.083 |
| Refle, Klaus, stv. Vorsitz Aufsichtsrat und Mitglied Prüfungsausschuss | 10.500 | 31.000 | 41.500 |
| Sommer, Mario | 7.000 | 19.000 | 26.000 |
| Steinecker, Angela | 9.375 | 0 | 9.375 |
| Gesamt | 69.458 | 193.000 | 262.458 |
Die bei RENK angestellten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats erhalten darüber hinaus ihre marktübliche Mitarbeitervergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats einschließlich ihrer Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien sind im entsprechenden Abschnitt angegeben.
35. Ereignisse nach dem Stichtag
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wurden bis zum Aufstellungsdatum des Konzernabschlusses ausgewertet. Es gab keine Ereignisse, die bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfasst oder offengelegt werden müssen, mit Ausnahme der unten genannten.
Zum 01. Februar 2024 wurde Dr. Emmerich Schiller vom Aufsichtsrat als weiterer Geschäftsführer der RENK GmbH mit Verantwortung für den Bereich Produktion bestellt. Dr. Alexander Sagel wurde vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01. April 2024 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Dr. Sagel übernimmt die operative Steuerung der Segmente Vehicle Mobility Solutions (VMS), Marine & Industry (M&I) sowie Slide Bearings (SB). Herr Dr. Rainer Martens hat mit Wirkung zum 22. Februar 2024 sein Aufsichtsratsmandat bei der RENK Group AG und bei der RENK GmbH niedergelegt. Herr Florian Hohenwarter wurde am 14. März 2024 durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Augsburg bis zur nächsten Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der RENK Group AG und durch Gesellschafterbeschluss vom 14. März 2024 für den Rest der Amtszeit von Herrn Dr. Martens in den Aufsichtsrat der RENK GmbH bestellt.
Am 07. Februar 2024 hat RENK den Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgreich vollzogen. Seitdem werden die Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierböse gehandelt. RENK emittierte 100 Mio. Stammaktien. Der Finanzinvestor Triton platzierte dabei 33,33 Mio. RENK Aktien bei institutionellen Investoren zu einem Ausgabepreis von 15,00 € pro Stück und erzielte somit Emissionserlöse von 500.000 Tsd. €. Zum 29. Februar 2024 hatte das Unternehmen 100 Mio. Stammaktien im Umlauf.
Im Rahmen einer Privatplatzierung bestand für bestimmte Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und ausgewählte Personen, die Möglichkeit Aktien zu erwerben und somit im Zusammenhang mit dieser Privatplatzierung eine bevorrechtigte Zuteilung zu erhalten. Diverse Führungspersonen von RENK sowie in enger Beziehung stehende Personen machten hiervon gebrauch. Eine Übersicht der Director Dealings kann unter https://ir.renk.com/de/corporate-governance/ director-dealings abgerufen werden.
Am 18. und 19. Februar 2024 hat RENK auch die Refinanzierung der Fremdkapitalseite vollzogen. Die 520.000 Tsd. € Unternehmensanleihe (5,75 % Senior Secured Notes mit Fälligkeit in 2025) wurde am 20. Februar 2024 vorzeitig zurückgeführt und durch einen 525.000 Tsd. € Term Loan (TLB) von einem Banken-Konsortium abgelöst. Der Term Loan hat eine Laufzeit von 5 Jahren und wird durch eine 450.000 Tsd. € Multi-Currency Guarantee Facility sowie eine 75.000 Tsd. € Revolving Credit Facility ergänzt, welche bis auf Weiteres ungenutzt bleibt. Der variable Zinssatz des Term Loan wurde für einen Großteil des entsprechenden Volumens für 3 Jahre fixiert abgesichert. Damit einher ging die Beendigung der bestehenden Garantiefazilitäten unter dem Senior Facilities Agreement (SFA) 2020 sowie die Umsetzung des neuen SFA 2023. Am 22. Dezember 2023 wurde die UniCredit-Garantiefazilität im Rahmen des SFA 2020 von 80.000 Tsd. € auf 110.000 Tsd. € erhöht, um im Falle eines Scheiterns oder einer Verzögerung des Börsengangs und der Refinanzierung als Sicherheitsmaßnahme zu dienen. Am 22. Januar 2024 wurde die damit verbundene Vorabgebühr (300 Tsd. €) bezahlt. Diese Garantiefazilität wurde mittlerweile in den SFA 2023 übernommen. Für die Refinanzierung sind 10.000 Tsd. € Bankgebühren (brutto, ohne Rechtskosten) angefallen.
Am 21. Februar 2024 schloss die RENK GmbH mit der UniCredit Bank GmbH eine Zinsswap-Vereinbarung mit Wirkung zum 26. Februar 2024 ab, um den TLB abzusichern. Bei dem Finanztermingeschäft handelt es sich um eine variable-to-fixed Zinsswap-Vereinbarung mit einem anfänglichen Nominalbetrag von 350.000 Tsd. €. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt drei Jahre und wird am 26. Februar 2027 fällig. Die RENK GmbH zahlt vierteljährlich Zinsen, beginnend am 26. Februar 2024 bis einschließlich Enddatum der Vereinbarung, zu einem festen Zinssatz von 2,845 % und erhält vierteljährliche Zinszahlungen, die über den gleichen Zeitraum zum 3-Monats-EUR-EURIBOR-Reuters berechnet werden.
Die Ratingagentur Moody’s hat am 23. Februar 2024 das Unternehmensrating (CFR) der RENK GmbH auf Ba3 (vorher B1) und den Ausblick auf „positiv“ (vorher „stabil“) angehoben. Zu diesem Zeitpunkt begründete Moody’s die Anhebung des Corporate Ratings von RENK um mehrere Ratingklassen (Notches) durch die „relativ konservative und ausgewogenen Finanzpolitik“ von RENK, sowie derer „robusten Credit Metrics“ für die Zukunft.
Augsburg, 25. März 2024
RENK Group AG
Susanne Wiegand, Chief Executive Officer
Christian Schulz, Chief Financial Officer
1 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RENK Group AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns sowie der RENK Group AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns bzw. der RENK Group AG beschrieben sind.
Augsburg, 25. März 2024
RENK Group AG
Der Vorstand
Susanne Wiegand, Chief Executive Officer
Christian Schulz, Chief Financial Officer
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die RENK Group AG, Augsburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der RENK Group AG, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RENK Group AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 25. März 2024
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer
ppa. Dario Nikolic, Wirtschaftsprüfer
Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.03.2024 gebilligt.