Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Renault Audit Report / Information 2018

Jan 14, 2020

1625_rns_2020-01-14_4458e000-fd83-497e-aafe-00c1b27a9712.html

Audit Report / Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 14.01.2020:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 27.12.2019

Renault Deutschland AG

Brühl

Befreiender Konzernabschluss gem. § 291 HGB

zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

RENAULT SA

BOULOGNE-BILLANCOURT/FRANKREICH

RENAULT, SOCIÉTÉ ANONYME („RENAULT“)

4.1 BERICHT DER ABSCHLUSSPRÜFER ZUM KONZERNABSCHLUSS

Dies ist eine deutsche Übersetzung des Berichts der Abschlussprüfer zum Konzernabschluss, der ursprünglich in französischer Sprache vorlag und dann ins Englische übersetzt wurde. Sie dient ausschließlich der Information der deutschsprachigen Leser.

Dieser Bericht der Abschlussprüfer enthält Informationen, die nach europäischem Recht und französischem Recht erforderlich sind, wie z. B. Informationen über die Bestellung der Abschlussprüfer oder die Überprüfung der im Lagebericht enthaltenen Informationen über den Konzern.

Dieser Bericht sollte unter Bezugnahme auf französisches Recht und die in Frankreich geltenden Prüfungsgrundsätze gelesen und verstanden werden.

Für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr

An die Jahreshauptversammlung von Renault,

Prüfungsurteil

In Übereinstimmung mit dem uns von Ihrer Hauptversammlung erteilten Auftrag haben wir den beigefügten Konzernabschluss von Renault für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserem Dafürhalten vermitteln die Konzernabschlüsse im Einklang mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Datum abgelaufene Geschäftsjahr.

Das oben wiedergegebene Prüfungsurteil steht im Einklang mit unserem Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss.

Grundlage für die Stellungnahme

Rahmen der Bilanzprüfung

Wir haben unsere Prüfung nach den in Frankreich geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für unser Urteil ausreichend und angemessen sind.

Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt „Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Berichts näher beschrieben.

Unabhängigkeit

Wir haben unseren Prüfungsauftrag in Übereinstimmung mit den für uns geltenden Unabhängigkeitsregeln für den Zeitraum vom1.Januar 2018 bis zum Datum unseres Berichts ausgeführt und insbesondere keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 oder dem französischen Verhaltenskodex (Code de Déontologie) für Abschlussprüfer erbracht.

Beobachtung

Ohne unser vorstehendes Prüfungsurteil einzuschränken, weisen wir auf die Erläuterungen 2-A1, 2-A2 und 2-A3 zum Anhang des Konzernabschlusses hin, in denen die Änderungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sowie die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die von der Renault SA gehaltenen rückkaufbaren Aktien beschrieben werden.

Begründung von Beurteilungen – wichtige Prüfungssachverhalte

In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artikel L. 823-9 und R. 823-7 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) an die Begründung unserer Einschätzungen informieren wir Sie über die wichtigsten Sachverhalte der Prüfung im Zusammenhang mit Risiken wesentlicher Fehldarstellungen, die nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung für unsere Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren, sowie darüber, wie wir mit diesen Risiken umgegangen sind.

Diese Sachverhalte wurden im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Abgabe unseres Prüfungsurteils adressiert, und wir geben zu einzelnen Punkten des Konzernabschlusses kein gesondertes Prüfungsurteil ab.

BEWERTUNG DER PRODUKTIONSBEZOGENEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN (FAHRZEUGE) DES AUTOMOBILSEKTORS (OHNE AVTOVAZ)

Identifiziertes Risiko Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen des Geschäftssegments „Automotive (ohne AVTOVAZ)" belaufen sich auf 18.448 Millionen Euro.
Der Konzern führt Werthaltigkeitstests auf der Ebene der Geschäftssegmente sowie auf der Ebene der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, die für Fahrzeuge oder mechanische Funktionseinheiten spezifisch sind, nach dem in Anmerkung 2-M des Konzernabschlusses beschriebenen Verfahren durch.
Für letztere besteht der Test darin, den Nettobuchwert der immateriellen und Vermögenswerte und Sachanlagen, die für die Fahrzeuge oder mechanischen Organe spezifisch sind, mit ihrem erzielbaren Wert zu vergleichen. Dieser ist als der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und Nettoveräußerungswert definiert. Der Nutzungswert wird auf Basis diskontierter zukünftiger Cashflows ermittelt.
Wir sind der Ansicht, dass die Bewertung der produktionsbezogenen Vermögenswerte im Zusammenhang mit Fahrzeugen oder mechanischen Funktionseinheiten wegen ihres Beitrags zum Jahresabschluss und wegen der Schätzungen und Beurteilungen, die vom Management zur Vorbereitung dieser Tests benötigt werden, einen wichtigen Prüfungssachverhalt darstellt.
Unsere Reaktion auf beurteilte Risiken Während unserer Prüfung des Konzernabschlusses bestanden unsere Prüfungshandlungen hauptsächlich in Folgendem:
• Verständnis der vom Management durchgeführten Analyse zur Identifizierung von Fahrzeugen, die Anzeichen für eine Wertminderung aufweisen;
• Überleitung des Nettobuchwerts bestimmter Vermögenswerte, die dem Werthaltigkeitstest unterzogen wurden, auf den Konzernabschluss;
• Beurteilung der Konsistenz der in den Tests verwendeten Mengen- und Margenannahmen mit den neuesten Prognosen des Managements;
• Beurteilung der Angemessenheit der Hauptannahmen, die durch Befragung der für die zu prüfenden Fahrzeuge verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und durch Vergleich der Annahmen mit den bei den vorangegangenen Werthaltigkeitstests verwendeten Daten sowie gegebenenfalls mit der historischen Leistung der zu prüfenden Fahrzeuge oder mechanischen Funktionseinheiten ermittelt wurden;
• Prüfung der arithmetischen Richtigkeit der vom Management erstellten diskontierten Cashflow-Prognosen für Fahrzeuge, die einem Werthaltigkeitstest unterzogen werden;
• Vergleich des verwendeten Diskontierungssatzes nach Steuern mit den verfügbaren externen Daten;
• Durchführung einer Sensitivitätsanalyse der verwendeten Hauptannahmen.
KONSOLIDIERUNGSMETHODE UND ERZIELBARER WERT DER BETEILIGUNG VON RENAULT AN NISSAN
Identifiziertes Risiko Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Beteiligung von Renault an Nissan auf 20.583 Millionen Euro, und Nissan trug mit 1.509 Millionen Euro zum Jahresüberschuss von Renault bei.
Wie in Anmerkung 12 zum Konzernabschluss angegeben, hat Renault einen maßgeblichen Einfluss auf Nissan und bilanziert seine Beteiligung nach der Equity-Methode. Die Nissan-Konten, die für die Erstellung des Renault-Abschlusses verwendet werden, sind die nach japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlichten Nissan-Konzernkonten, die für die Zwecke der Renault-Konsolidierung nach IFRS angepasst wurden. Renault führt gegebenenfalls einen Werthaltigkeitstest durch, wenn Anzeichen für eine Wertminderung der Anteile vorliegen.
Wir sind der Ansicht, dass die Konsolidierungsmethode und der erzielbare Wert der Beteiligung an Nissan angesichts der Größe des Konzernabschlusses von Renault und der folgenden Aspekte einen wichtigen Prüfungssachverhalt darstellen:
(1)das Urteil des Managements zur Beurteilung der Führungsstruktur der Allianz sowie der Fakten und Umstände, die dem maßgeblichen Einfluss von Renault auf Nissan zugrunde liegen
(2)die Anpassungen des Abschlusses von Nissan, die erforderlich sind, um den Anteil von Renault am Ergebnis und am Eigenkapital dieser Gesellschaft sowie deren Richtigkeit zu berücksichtigen
(3)die vom Management bei der Bestimmung des erzielbaren Wertes der Beteiligung von Renault an Nissan verwendeten Schätzungen.
Unsere Prüfungsmaßnahmen Unsere Prüfungsmaßnahmen zu den identifizierten Risiken bestanden im Wesentlichen in Folgendem:
• Lesen der Protokolle der Verwaltungsratssitzungen und der Vereinbarungen und Verpflichtungen mit den verbundenen Parteien und Einholung der Bestätigung durch die Geschäftsleitung, dass es keine Änderungen in der Führung von Nissan gab und/oder keine neuen Verträge, die die Beziehungen zwischen Renault und Nissan gestalten und die Analyse des maßgeblichen Einflusses von Renault auf Nissan ändern könnten;
• Erlangung eines Verständnisses der Schlussfolgerungen und der Prüfungsarbeiten, die der unabhängige Prüfer von Nissan gemäß unseren Anweisungen durchgeführt hat, in denen die durchzuführenden Verfahren und das für unsere Prüfungszwecke erforderliche Schlussformat näher aufgeführt sind;
• Erlangung eines Verständnisses der Prüfungsarbeiten des unabhängigen Prüfers von Nissan über die erforderlichen Homogenisierungsmaßnahmen im Jahresabschluss von Nissan, um die Rechnungslegungsgrundsätze von Renault zu erfüllen;
• Beurteilung, ob Indikatoren für eine Wertminderung identifiziert wurden, wobei als Hauptindikatoren bedeutsame nachteilige Veränderungen in den Märkten, in denen Nissan tätig ist, oder ein bedeutsamer und dauerhafter Rückgang des Börsenwerts von Nissan gelten;
• Beurteilung der Relevanz der Hauptannahmen, die Renault im Rahmen des Werthaltigkeitstests zur Bestätigung des erzielbaren Wertes der Beteiligung an Nissan verwendet hat, unter Bezugnahme auf den mittelfristigen Plan von Nissan, die von Nissan erzielte historische Performance sowie die Gesamtperspektiven für den Automobilsektor;
• Beurteilung der Angemessenheit der im Anhang des Konzernabschlusses bereitgestellten Angaben.
WERTHALTIGKEIT DER AKTIVEN LATENTEN STEUERN DER FRANZÖSISCHEN STEUERGRUPPE
Identifiziertes Risiko Wie in Anmerkung 8-B des Konzernabschlusses dargelegt, wird in der Konzernbilanz von Renault eine aktive latente Steuer in Höhe von 178 Millionen Euro für die französische integrierte Steuergruppe ausgewiesen.
Der Wert dieser aktiven latenten Steuern hängt davon ab, ob die juristischen Personen der französischen Steuergruppe in der Lage sind, die vom Management erwartete finanzielle Leistung zu erbringen.
Die Werthaltigkeit dieses Vermögenswertes ist angesichts der vom Management geforderten Beurteilung, insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit der zugrunde liegenden juristischen Personen, ihre steuerlichen Verlustvorträge zu nutzen, ein wichtiger Prüfungssachverhalt.
Unsere Prüfungs- maßnahmen Unsere Prüfungsmaßnahmen zu den identifizierten Risiken bestanden im Wesentlichen in Folgendem:
• Beurteilung der Übereinstimmung der erwarteten finanziellen Ergebnisse der französischen Steuergruppe mit den wichtigsten Annahmen, die dem vom Verwaltungsrat genehmigten mittelfristigen Konzernplan zugrunde liegen;
• Vergleich von budgetierten und tatsächlichen Ergebnissen in den Vorjahren, um die Zuverlässigkeit der Budgetierungsprozesse zu beurteilen.
BERECHNUNG DER ERWARTETEN VERLUSTE AUS FORDERUNGEN AUS DER ABSATZFINANZIERUNG NACH DEM NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARD IFRS 9
Identifiziertes Risiko Die Absatzfinanzierung wird von der RCI Banque mit speziellen Angeboten für Privatpersonen und Unternehmen sowie der Finanzierung von Händlernetzen gesteuert.
Die RCI Banque bildet Rückstellungen, um das Risiko von Verlusten abzudecken, wenn Kunden ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Seit dem 1. Januar 2018 wendet die RCI Banque den Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente" an, der insbesondere eine neue Methodik zur Schätzung von Rückstellungen auf der Grundlage eines prospektiven Modells definiert, das von einer Risikovorsorge für nachgewiesene Kreditrisiken zu einem Rückstellungsmodell für erwartete Verluste übergeht.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 sind in Anmerkung 2-Al des Konzernabschlusses dargestellt. Der Einfluss auf das Eigenkapital (Konzernanteil) zum 1. Januar 2018 betrug -94 Millionen Euro (einschließlich -128 Millionen Euro von der RCI Banque), davon -116 Millionen Euro (einschließlich -121 Millionen Euro Beitrag der RCI Banque) für die Abschreibung von Krediten (ohne latente Steuern).
Wir sind der Ansicht, dass die erstmalige Anwendung dieses Standards zum 1. Januar 2018 und seine Umsetzung für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung ist, da die Höhe der Kunden- und Netzwerkkredite auf der Aktivseite der Konzernbilanz, die Verwendung zahlreicher Parameter und Annahmen in den Berechnungsmodellen und die Verwendung der Beurteilung des Managements bei der Schätzung erwarteter Kreditverluste von entscheidender Bedeutung sind.
Unsere Prüfungsmaßnahmen Unsere Prüfungsmaßnahmen im Wesentlichen in Folgendem:
• Bewertung der methodischen Grundsätze für die Erstellung der Modelle, um ihre Übereinstimmung mit den Grundsätzen des IFRS 9 in ihren wesentlichen Aspekten zu überprüfen;
• Bewertung der Governance, die im Rahmen der Validierung der in diesen Modellen verwendeten Schlüsselparameter und Annahmen festgelegt wurde oder in die Ex-post-Überprüfung der tatsächlichen Verluste des vergangenen Geschäftsjahres einbezogen wurde (Backtesting);
• Bewertung von Schlüsselkontrollen über Prozesse, IT-Anwendungen, Datenverluste im internen Rechnungswesen und Schnittstellen zwischen Anwendungen, die an der Berechnung erwarteter Kreditrisiken beteiligt sind;
• Zum Kreditumfang von Privatkunden:
• Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit der Parameter „Ausfallwahrscheinlichkeit" und „Verlust im Schadenfall" anhand einer repräsentativen Stichprobe von Kundenkreditverträgen mit den entsprechenden Vereinbarungen;
• Auf der Grundlage derselben Stichprobe Neuberechnung der erwarteten Kreditausfälle ("Expected Credit Losses", ECL) auf die Rechnungslegungssituation zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres;
• Zum Kreditumfang des Händlernetzes:
• Prüfung der Datenverarbeitung, Bestätigung und Beurteilung der Angemessenheit der Parameter „Ausfallwahrscheinlichkeit" und „Verlust im Schadenfall" mit den entsprechenden Verträgen;
• Neuberechnung der erwarteten Kreditausfälle zum französischen Kreditumfang im Eröffnungssaldo für das Jahr und zur Vollständigkeit der Kreditdaten des Händlernetzes zum 31. Dezember 2018;
• Bewertung der angewandten Methodik zur Bestimmung der prospektiven Komponente der ECL-Schätzung ("Forward Looking"), insbesondere der bei der Festlegung der makroökonomischen Faktoren der Szenarien verwendeten Annahmen, die Gewichtung dieser Szenarien und ihre Auswirkungen auf die Risikoparameter;
• Durchführung von Analyseverfahren über die Entwicklung ausstehender Kredite an Privatkunden und Händlernetze sowie zur Verschlimmerung des Kreditrisikos;
• Beurteilung der Angemessenheit der Angaben in Anmerkung 2-A1 zum Konzernabschluss.

Spezifische Prüfungen

Gemäß den französischen Gesetzen und Vorschriften haben wir auch die im Lagebericht des Verwaltungsrats dargelegten Informationen über den Konzern nach den in Frankreich geltenden Berufsstandards geprüft.

Dabei ergaben sich keine Beanstandungen im Hinblick auf eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung und die Übereinstimmung mit dem Konzernabschluss.

Wir bestätigen, dass die nach Artikel L. 225-102-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) erforderliche konsolidierte Erklärung über die extra-finanzielle Performance in die Angaben über den Konzern im Lagebericht aufgenommen wurde, wobei darauf hingewiesen wird, dass wir gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 823-10 dieses Kodex die den tatsächlichen Verhältnissen angemessene Darstellung und die Übereinstimmung der in dieser Erklärung enthaltenen Angaben mit dem Konzernabschluss nicht überprüft haben.

Bericht über weitere gesetzliche und regulatorische Anforderungen

Wahl der Abschlussprüfer

Wir wurden von der Hauptversammlung vom 30. April 2014 für KPMG SA und vom Wirtschaftsministerium am 27. März 1979 für Ernst & Young Audit als Abschlussprüfer von Renault gewählt.

Somit war KPMG SA per 31. Dezember 2018 im fünften Jahr hintereinander mit der Prüfung beauftragt und Ernst & Young Audit im vierzigsten Jahr hintereinander, davon fünfundzwanzig Jahre seit dem Börsengang der Gesellschaft im regulierten Markt.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Konzernabschluss

Das Management ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, vermittelt; das Management ist außerdem verantwortlich für die von ihm als notwendig erachteten internen Kontrollen, die gewährleisten sollen, dass der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Fehlern.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Unternehmens zur Unternehmensfortführung zu beurteilen und gegebenenfalls Sachverhalte im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung offenzulegen und den Grundsatz der Unternehmensfortführung der Rechnungslegung anzuwenden, es sei denn, es wird erwartet, dass das Unternehmen liquidiert oder der Betrieb eingestellt wird.

Der Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss ist für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit

der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme sowie gegebenenfalls der internen Revision in Bezug auf die Rechnungslegungs- und Finanzberichtsverfahren zuständig.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand genehmigt.

Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Konzernabschlusses

Ziele und Prüfungsansatz

Unsere Aufgabe ist es, einen Bericht über den Konzernabschluss zu erstellen. Unser Ziel ist es, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob der Konzernabschluss insgesamt frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass bei einer nach professionellen Standards durchgeführten Prüfung in jedem Fall eine wesentliche falsche Darstellung festgestellt wird, wenn eine solche vorliegt. Falsche Darstellungen können durch Betrug oder Irrtum entstehen und gelten als wesentlich, wenn einzeln oder in ihrer Gesamtheit vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie die wirtschaftlichen Entscheidungen der Nutzer, die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffen werden, beeinflussen werden.

Gemäß Artikel L. 823-10-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) beinhaltet unsere Abschlussprüfung keine Gewähr für die Lebensfähigkeit des Unternehmens oder die Qualität der Unternehmensführung.

Im Rahmen einer Prüfung, die nach den in Frankreich geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt wird, übt der Abschlussprüfer während der gesamten Prüfung und darüber hinaus sein pflichtgemäßes Urteil aus:

• Identifiziert und beurteilt die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder unbeabsichtigten Fehlern, konzipiert und führt als Reaktion auf diese Risiken Prüfungen durch und holt Prüfungsnachweise ein, die als ausreichend und angemessen erachtet werden, um eine Grundlage für sein Urteil zu liefern. Das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung bei dolosen Handlungen nicht zu aufzudecken, ist höher als bei irrtümlichen Falschangaben, da dolose Handlungen möglicherweise Absprachen, Fälschungen, vorsätzliche Unterlassungen, falsche Darstellungen oder der Außerkraftsetzung von internen Kontrollen beinhalten.

• Erlangung eines Verständnisses des für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystems, um unter den gegebenen Umständen geeignete Prüfungsverfahren zu konzipieren, jedoch nicht, um ein Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben.

• Bewertet die Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und die Angemessenheit der vom Management im Konzernabschluss vorgenommenen Schätzungen und damit verbundenen Angaben.

• Beurteilt die Angemessenheit der Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung durch das Management und, basierend auf den erhaltenen Prüfungsnachweisen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Bedingungen besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, begründen können. Diese Beurteilung basiert auf den Prüfungsnachweisen, die bis zum Datum des Prüfungsberichts erlangt wurden. Zukünftige Ereignisse oder Umstände können jedoch dazu führen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellt. Kommt der Abschlussprüfer zu dem Schluss, dass eine wesentliche Unsicherheit vorliegt, ist er verpflichtet, im Prüfungsbericht auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss hinzuweisen oder, wenn diese Angaben nicht oder nicht ausreichend sind, das darin abgegebene Prüfungsurteil zu ändern.

• Bewertet die Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und beurteilt, ob diese die zugrunde liegenden Vorgänge und Ereignisse in einer Weise darstellen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.

• Beschafft ausreichende angemessene Prüfungsnachweise über die Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Die Abschlussprüfer sind für die Leitung, Aufsicht und Durchführung der Prüfung des Konzernabschlusses sowie für das zu diesem Konzernabschluss abgegebene Prüfungsurteil verantwortlich.

Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss

Wir übermitteln dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss einen Bericht, der insbesondere eine Beschreibung des Umfangs der Prüfung und des durchgeführten Prüfungsprogramms sowie der Ergebnisse unserer Prüfung enthält. Wir berichten auch über etwaige bedeutsame Mängel im internen Kontrollsystem in Bezug auf die von uns festgestellten Rechnungslegungs- und Finanzberichtsverfahren.

Unser Bericht an den Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss enthält die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen für die Prüfung des Konzernabschlusses der laufenden Periode von größter Bedeutung waren und die daher die wichtigsten Prüfungsschwerpunkte darstellen, die wir in diesem Prüfungsbericht zu beschreiben haben.

Darüber hinaus geben wir gegenüber dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss die in Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorgesehene Erklärung ab, die unsere Unabhängigkeit im Sinne der in Frankreich geltenden Vorschriften bestätigt, wie sie insbesondere in den Artikeln L.822-10 bis L.822-14 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) und im französischen Verhaltenskodex (Code de déontologie) für Abschlussprüfer festgelegt sind. Gegebenenfalls besprechen wir mit dem Prüfungs-, Risiko- und Ethikausschuss die Risiken, die nach vernünftigem Ermessen für unsere Unabhängigkeit von Bedeutung sein könnten, und die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen.

Paris La Défense, 4. April 2019

Die Abschlussprüfer

Französisches Original unterzeichnet von

*KPMG Audit

Eine Tochter von KPMG S.A.*

Jean-Paul Vellutini

Laurent des Places

ERNST & YOUNG Audit

Aymeric de La Morandière

Philippe Berteaux

4.2 Konzernabschluss

4.2.1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung

(Millionen €) Anmerkungen 2018 (1) 2017 (2)
Umsatzerlöse 4 57.419 58.770
Kosten der verkauften Waren und Dienstleistungen (45.417) (46.477)
Forschungs- und Entwicklungsausgaben 10-A (2.598) (2.590)
Vertriebs-, Verwaltungs- und allgemeinen Kosten (5.792) (5.849)
Operative Gewinnmarge 5 3.612 3.854
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 6 (625) (48)
Sonstige betriebliche Erträge 6 149 214
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 (774) (262)
Betriebliche Erträge (Verlust) 2.987 3.806
Kosten der Nettoverschuldung 7 (308) (369)
Kosten der Bruttoverschuldung 7 (373) (441)
Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen 7 65 72
Sonstige Finanzerträge und -aufwendungen 7 (45) (22)
Finanzerträge (-aufwendungen) 7 (353) (391)
Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1.540 2.799
Nissan 12 1.509 2.791
Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures 13 31 8
Vorsteuergewinn 4.174 6.214
Laufende und latente Steuern 8 (723) (906)
REINERTRAG 3.451 5.308
Reinertrag -Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 3.302 5.212
Nettoertrag -Anteil der nicht beherrschenden Anteile 149 96
Unverwässertes Ergebnis je Aktie(3) (in €) 12,24 19,23
Verwässertes Ergebnis je Aktie(3) (in €) 12,13 19,04
Anzahl ausstehender Aktien (in Tausend)
Für unverwässertes Ergebnis je Aktie 9 269.850 271.080
Für verwässertes Ergebnis je Aktie 9 272.222 273.745

(1) Die Zahlen für 2018 wurden in Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ ermittelt. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser neuen Standards sind in Anmerkung 2-A dargestellt.

(2) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und unterscheiden sich damit von den zuvor veröffentlichten (Anmerkung 2-A5).

(3) Nettoertrag – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft geteilt durch die Anzahl der angegebenen Aktien.

4.2.2 Konzerngesamtergebnis

2018 2017 (1)
(Millionen €) Brutto Steuereffekt Netto Brutto Steuereffekt Netto
--- --- --- --- --- --- ---
Reinertrag 4.174 (723) 3.451 6.214 (906) 5.308
Sonstige Anteile der Muttergesellschaft und von Tochtergesellschaften am Gesamtergebnis
Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (356) (3) (359) 13 (25) (12)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne 53 (16) 37 13 (25) (12)
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über Eigenkapital (2) (409) 13 (396)
Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden (483) 29 (454) (142) (16) (158)
Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten(3) (213) - (213) (272) - (272)
Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten(3) (175) - (175)
Teilabsicherung der Investition in Nissan (102) 32 (70) 113 (17) 96
Fair-Value-Anpassungen von Cashflow-Absicherungsinstrumenten(4) 7 (4) 3 5 - 5
Fair-Value-Anpassungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten(2) (5) 12 1 13
Schuldtitel zum beizulegenden Zeitwert über Eigenkapital (2) (5) - 1 1
SUMME SONSTIGER BESTANDTEILE AM
GESAMTERGEBNIS DER MUTTERGESELLSCHAFT UND DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN (A) (839) 26 (813) (129) (41) (170)
Anteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
an sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses
Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden (206) - (206) 130 - 130
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch leistungsorientierte Versorgungspläne (68) - (68) 130 - 130
Sonstiges (2) (138) - (138)
Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden oder werden (6) 956 - 956 (1.488) - (1.488)
Umrechnungsdifferenzen auf ausländische Aktivitäten 960 - 960 (1.519) - (1.519)
Sonstiges (4) - (4) 31 - 31
GESAMTANTEIL VON ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES AN SONSTIGEN KOMPONENTEN DES GESAMTERGEBNISSES (B) 750 - 750 (1.358) - (1.358)
SONSTIGE BESTANDTEILE DES GESAMTERGEBNISSES (A) + (B) (89) 26 (63) (1.487) (41) (1.528)
GESAMTERGEBNIS 4.085 (697) 3.388 4.727 (947) 3.780
Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 3.221 3.673
Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 167 107
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und unterscheiden sich damit von den zuvor veröffentlichten (Anmerkung 2-A5).
(2) In Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" wird die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 geändert. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung dieses neuen Standards sind in Anmerkung 2-A1 dargestellt.
(3) Die Auswirkungen der Anwendung von lAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" auf ausländische Aktivitäten in Argentinien sind in Anmerkung 2-A4 dargestellt. In 2018 und 2017 gab es keine Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung.
(4) Einschließlich 6 Mio. €, die im Jahr 2018 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden ((12) Mio. € in 2017).
(5) Einschließlich 2 Mio. €, die im Jahr 2018 in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurden (3 Mio. € in 2017).
(6) In 2018 und 2017 gab es keine Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung.

4.2.3 Konsolidierte Finanzlage

AKTIVA

(Millionen €) Anmerkungen 31. Dezember 2018 (1) 31 Dezember 2017 (2)
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte 10-A 5.913 5.240
Sachanlagen 10-B 14.304 13.582
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 21.439 19.811
Nissan 12 20.583 19.135
Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures 13 856 676
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 22 928 1.395
Latente Steueransprüche 8 952 927
Sonstige langfristige Vermögenswerte 17 1.485 1.435
SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 45.021 42.390
Umlaufvermögen
Bestände 14 5.879 6.328
Forderungen aus Absatzfinanzierung 15 42.067 39.334
Forderungen aus dem Segment Automotive 16 1.399 1.753
Finanzumlaufvermögen 22 1.963 1.932
Laufende Steueransprüche 17 111 91
Sonstiges Umlaufvermögen 17 3.779 4.014
Liquide Mittel 22 14.777 14.057
SUMME UMLAUFVERMÖGEN 69.975 67.509
GESAMTVERMÖGEN 114.996 109.899
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" ab dem 1. Januar 2018 sind in Anmerkung 2-A dargestellt.
(2) Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(Millionen €) Anmerkungen 31 Dezember 2018 (1) 31 Dezember 2017 (2)
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN
Eigenkapital
Aktienkapital 1.127 1.127
Kapitalrücklage 3.785 3.785
Eigene Aktien (400) (494)
Neubewertung von Finanzinstrumenten 236 809
Umrechnungsdifferenzen (2.826) (3.376)
Reserven 30.322 26.322
Reinertrag -Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 3.302 5.212
Eigenkapital - Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 35.546 33.385
Eigenkapital - Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 599 294
EIGENKAPITAL, GESAMT 18 36.145 33.679
Langfristige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden 8 135 180
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - langfristig 19 1.531 1.584
Sonstige Rückstellungen - langfristig 20 1.603 1.514
Langfristige Verbindlichkeiten 23 6.209 5.120
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 21 1.572 1.579
SUMME LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 11.050 9.977
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen - kurzfristig 19 56 51
Sonstige Rückstellungen - kurzfristig 20 1.065 915
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23 2.463 3.792
Schulden aus Absatzfinanzierung 23 44.495 41.395
Warenverbindlichkeiten 9.505 9.904
Laufende Steuerverbindlichkeiten 21 289 246
Sonstige laufende Verbindlichkeiten 21 9.928 9.940
SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 67.801 66.243
EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN, GESAMT 114.996 109.899
(1) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" ab dem 1. Januar 2018 sind in Anmerkung 2-A dargestellt.
(2) Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.

4.2.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung

(Millionen €) Anzahl der Aktien (Tausend) Aktien- kapital Kapitalrücklage
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2016 GEMÄß VERÖFFENTLICHUNG IM JAHRESABSCHLUSS 2017 (1) 295.722 1.127 3.785
Änderung der Bewertungsmethode für die rückzahlbaren Aktien der Renault SA (1)
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2016 (1) 295.722 1.127 3.785
Reinertrag 2017 (1)
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses(2)
Gesamtergebnis 2017 (1)
Verwendung des Nettoertrags 2016
Dividenden
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen
Änderungen in der Beteiligungsquote (3)
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige Leistungen
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) 295.722 1.127 3.785
Übergang zu IFRS 9 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (4)
Übergang zu IFRS 15 Anpassung der Eröffnungsbilanz (4)
Anwendung von IAS 29 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (5)
ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 295.722 1.127 3.785
Reinertrag 2018
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2)
Gesamtergebnis 2018
Verwendung des Nettoertrags 2017
Dividenden
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von
Kapitalerhöhungen
Änderungen in der Beteiligungsquote (3)
Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in Hochinflationsländern in 2018 (5)
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und Sonstiges (6)
SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 295.722 1.127 3.785
(Millionen €) Eigene Aktien Neubewertung von Finanzinstrumenten Umrechnungsdifferenzen Reserven
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2016 GEMÄß VERÖFFENTLICHUNG IM JAHRESABSCHLUSS 2017 (1) (321) 758 (1.668) 23.643
Änderung der Bewertungsmethode für die rückzahlbaren Aktien der Renault SA (1) 139
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2016 (1) (321) 758 (1.668) 23.782
Reinertrag 2017 (1)
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses(2) 51 (1.708) 118
Gesamtergebnis 2017 (1) 51 (1.708) 118
Verwendung des Nettoertrags 2016 3.419
Dividenden (855)
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen (173)
Änderungen in der Beteiligungsquote (3) 3 (155)
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige Leistungen (3) 13
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) (494) 809 (3.376) 26.322
Übergang zu IFRS 9 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (4) (21) (73)
Übergang zu IFRS 15 Anpassung der Eröffnungsbilanz (4) (229)
Anwendung von IAS 29 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (5) 14 65
ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 (494) 788 (3.362) 26.085
Reinertrag 2018
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2) (538) 487 (30)
Gesamtergebnis 2018 (538) 487 (30)
Verwendung des Nettoertrags 2017 5.212
Dividenden (958)
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von
Kapitalerhöhungen 94
Änderungen in der Beteiligungsquote (3) 33 39
Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in Hochinflationsländern in 2018 (5) 3 86
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und Sonstiges (6) (14) 13 (112)
SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 (400) 236 (2.826) 30.322
(Millionen €) Reinertrag (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) Eigenkapital der Aktionäre (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft)) Eigenkapital der Aktionäre (Anteil der nicht beherrschenden Anteile) Eigenkapital Aktionäre, gesamt
STAND ZUM 31. DEZEMBER 2016 GEMÄß VERÖFFENTLICHUNG IM JAHRESABSCHLUSS 2017 (1) 3.419 30.743 181 30.924
Änderung der Bewertungsmethode für die rückzahlbaren Aktien der Renault SA (1) 139 139
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2016 (1) 3.419 30.882 181 31.063
Reinertrag 2017 (1) 5.212 5.212 96 5.308
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses(2) (1.539) 11 (1.528)
Gesamtergebnis 2017 (1) 5.212 3.673 107 3.780
Verwendung des Nettoertrags 2016 (3.419)
Dividenden (855) (133) (988)
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von Kapitalerhöhungen (173) (173)
Änderungen in der Beteiligungsquote (3) (152) 139 (13)
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und sonstige Leistungen 10 10
BILANZIERT ZUM 31. DEZEMBER 2017 (1) 5.212 33.385 294 33.679
Übergang zu IFRS 9 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (4) (94) (2) (96)
Übergang zu IFRS 15 Anpassung der Eröffnungsbilanz (4) (229) (9) (238)
Anwendung von IAS 29 - Anpassung der Eröffnungsbilanz (5) 79 79
ANGEPASSTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. JANUAR 2018 5.212 33.141 283 33.424
Reinertrag 2018 3.302 3.302 149 3.451
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses (2) (81) 18 (63)
Gesamtergebnis 2018 3.302 3.221 167 3.388
Verwendung des Nettoertrags 2017 (5.212)
Dividenden (958) (94) (1.052)
(Kauf) / Verkauf eigener Aktien und Effekt von
Kapitalerhöhungen 94 94
Änderungen in der Beteiligungsquote (3) 72 241 313
Indexbasierte Anpassung der Aktienpositionen in Hochinflationsländern in 2018 (5) 89 1 90
Kosten für aktienbasierte Vergütungen und Sonstiges (6) (113) 1 (112)
SALDO AM 31. DEZEMBER 2018 3.302 35.546 599 36.145
(1) Die Zahlen für 2016 und 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Die Veränderung der Rückstellungen entspricht den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Versorgungsplänen während der Berichtsperiode.
(3) Änderungen in der Beteiligungsquote umfassen den Effekt aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen sowie Verpflichtungen für den Erwerb von Minderheitsanteilen. Im Jahr 2017 beinhalten sie den Erwerb der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien der Alliance Rostec Auto b.v. durch Renault, der im September 2017 stattfand, und eine Verkaufsoption für AVTOVAZ-Aktien, die bei einem Dritten gezeichnet wurden, was zu einem Ausweis von (139) Mio. € im Eigenkapital (Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft) und 87 Mio. € im Eigenkapital (Anteil der Minderheitsaktionäre) führte (Anmerkung 3-B). Im Jahr 2018 enthalten sie die Auswirkungen von Kapitalerhöhungen durch Alliance Rostec Auto b. v. und AVTOVAZ sowie den Erwerb von Anteilen an AVTOVAZ durch Alliance Rostec Auto b. v. infolge eines Pflichtangebots und eines
(4) Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ ab dem 1. Januar 2018 für vollkonsolidierte Unternehmen sind in Anmerkung 2-A dargestellt.
(5) Die Auswirkungen der Anwendung von IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ auf ausländische Aktivitäten in Argentinien sind in Anmerkung 2-A4 dargestellt.
(6) Neben den Kosten für aktienbasierte Vergütungen sind in dieser Position im Wesentlichen die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ ab dem 1. Januar 2018 auf die Beteiligung an Nissan enthalten (Anmerkung 12).

Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals im Jahr 2018 ist in Anmerkung 18 dargestellt.

4.2.5 Kapitalflussrechnung

(Millionen €) Anmerkungen 2018 2017 (1)
Reinertrag 3.451 5.308
Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten
Beteiligungen (44) (51)
Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben
Abschreibungen und Wertminderungen 3.245 3.046
Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (1.540) (2.799)
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern 26-A 1.396 1.032
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 2 3
Cashflow vor Zinsen und Steuern (2) 6.510 6.539
Dividenden von börsennotierten Unternehmen(3) 828 761
Nettoveränderung der Finanzierung für Endkunden (3.596) (4.617)
Nettoveränderung in der Händlerfinanzierung für erneuerbare Energien (160) (888)
Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung (3.756) (5.505)
Emission von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung 23-C 4.245 7.409
Rückkauf von Anleihen durch das Segment Absatzfinanzierung 23-C (3.148) (3.797)
Veränderung der Schulden des Segments Absatzfinanzierung 2.435 2.353
Nettoänderung bei sonstigen Wertpapieren und Darlehen des Segments
Absatzfinanzierung 61 (227)
Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten des Segments
Absatzfinanzierung 3.593 5.738
Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen (519) (622)
Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern 26-B 551 (112)
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN 7.207 6.799
Zinseinnahmen 67 70
Zinsaufwand (332) (451)
Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten (657) (716)
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 6.285 5.702
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 26-C (4.407) (3.601)
Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 131 153
Erwerb von Beteiligungen mit Kontrollgewinn, abzüglich erworbener liquider Mittel (29) (31)
Erwerb sonstiger Beteiligungen, abzüglich erworbener liquider Mittel (215) (37)
Abgänge von sonstigen Beteiligungen, abzüglich übertragener liquider Mittel und Sonstigem 8 1
Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente (150) (117)
MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT (4.662) (3.632)
Dividendenzahlungen an Aktionäre der Muttergesellschaft 18-D (1.027) (916)
Transaktionen mit Minderheitsanteilen (4) 11 (41)
Dividendenzahlungen auf nicht-beherrschende Anteile 18-1 (94) (133)
(Erwerb) Verkäufe eigener Aktien (5) (41) (226)
Mittelzuflüsse von Aktionären (1.151) (1.316)
Emission von Anleihen durch die Automotive-Segmente 23-C 1.895 2.259
Rückkauf von Anleihen durch die Automotive-Segmente 23-C (1.455) (2.134)
Nettozuwachs (-rückgang) an Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente (242) (516)
Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente 23-B 198 (391)
MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT (953) (1.707)
ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN 670 363
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
(3) Dividenden von Daimler (44 Mio. € im Jahr 2018 und 51 Mio. € im Jahr 2017) und Nissan (784 Mio. € im Jahr 2018 und 710 Mio. € im Jahr 2017).
(4) Im Wesentlichen einschließlich des Erwerbs der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien der Alliance Rostec Auto b.v. durch Renault, der im September 2017 stattfand (Anmerkung 3-B).
(5) In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erwarb Renault im November 2017 vom französischen Staat verkaufte Renault-Aktien für einen Betrag von 121 Millionen Euro für ein Aktienangebot, das für derzeitige und ehemalige Mitarbeiter reserviert war und innerhalb eines Jahres gestartet werden sollte. Der Mitarbeiterbeteiligungsplan „Share the Future" wurde im zweiten Halbjahr 2018 durchgeführt. Die Aktien wurden von Renault zu einem Nettoerlös von 76 Mio. € verkauft (Anmerkung 18-C).
(Millionen €) 2018 2017
Liquide Mittel: Anfangssaldo 14.057 13.853
Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln 670 363
Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen (1) 50 (159)
Liquide Mittel: Schlusssaldo(2) 14.777 14.057
(1) Einschließlich einer Anpassung in Höhe von 11 Mio. € im Zusammenhang mit der Umsetzung von IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" für argentinische Tochtergesellschaften (Anmerkung 2-A4).
(2) Barmittel mit Verfügungsbeschränkung sind in Anmerkung 22-C beschrieben.

4.2.6 Anmerkungen zum Konzernabschluss

4.2.6.1 Informationen zu Geschäftssegmenten und Regionen

Die von Renault definierten Geschäftssegmente sind die folgenden:

• Das Segment „Automotive (ohne AVTOVAZ)“, das die Automobilaktivitäten des Konzerns in der Form umfasst, wie sie vor der Übernahme der Kontrolle über die AVTOVAZ-Gruppe durch Renault gemäß IFRS 10 bestanden. Dieses Segment umfasst die Produktions-, Vertriebs- und Vertriebstochtergesellschaften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die Fahrzeugservice-Tochtergesellschaften für die Marken Renault, Dacia und Samsung sowie die Tochtergesellschaften, die für das Cash-Management des Segments zuständig sind. Darin enthalten sind auch Investitionen in assoziierte Unternehmen der Automobilbranche und Joint Ventures, insbesondere Nissan;

• Das Segment Absatzfinanzierung, das der Konzern als eigenständige operative Tätigkeit betrachtet und das die RCI Banque, ihre Tochtergesellschaften und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures für das Vertriebsnetz und die Endkunden durchführt, weist keine Veränderungen auf.

• Das Segment „AVTOVAZ“, bestehend aus dem russischen Automobilkonzern AVTOVAZ und seiner Muttergesellschaft, dem Joint Venture Alliance Rostec Auto b.v., das gegründet wurde, nachdem Renault im Dezember 2016 die Kontrolle über sie im Sinne von IFRS 10 erworben hatte.

A – Informationen nach Geschäftssegment

A1 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach Geschäftssegment

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ)(1) AVTOVAZ(1) Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt - Automotive Absatz-

finanzierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2018 (2)
--- --- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz 51.171 3.040 - 54.211 3.208 57.419
Umsatz zwischen Segmenten 96 815 (815) 96 18 (114) -
Umsatz nach Segment 51.267 3.855 (815) 54.307 3.226 (114) 57.419
Operative Gewinnmarge(3) 2.202 204 - 2.406 1.204 2 3.612
Betriebliche Erträge 1.583 209 - 1.792 1.193 2 2.987
Finanzerträge (-aufwendungen) (4) (97) (95) - (192) (11) (150) (353)
Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1.527 (3) - 1.524 16 - 1.540
Vorsteuergewinn 3.013 111 - 3.124 1.198 (148) 4.174
Laufende und latente Steuern (369) (26) - (395) (330) 2 (723)
REINERTRAG 2.644 85 - 2.729 868 (146) 3.451
(1) Im Jahr 2018 beinhalten die Außenumsätze des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) Umsätze mit der AVTOVAZ-Gruppe, die sich 2018 auf 311 Mio. € belaufen, und diese Umsätze sind somit in den Intersegment-Transaktionen des Segments AVTOVAZ enthalten.
(2) Die Zahlen für 2018 wurden in Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ermittelt. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser neuen Standards sind in Anmerkung 2-A dargestellt.
(3) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.
(4) Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an das Segment Automotive sind im Finanzergebnis der Automotive-Division erfasst.
Automotive (ohne AVTOVAZ)(1) AVTOVAZ(1) Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt - Automotive Absatz-

finanzierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2017 (2)
--- --- --- --- --- --- --- ---
Außenumsatz 53.530 2.727 - 56.257 2.513 - 58.770
Umsatz zwischen Segmenten (379) 765 (765) (379) 532 (153) -
Umsatz nach Segment 53.151 3.492 (765) 55.878 3.045 (153) 58.770
Operative Gewinnmarge(3) 2.630 57 (2) 2.685 1.050 119 3.854
Betriebliche Erträge 2.617 23 (2) 2.638 1.049 119 3.806
Finanzerträge (-aufwendungen) (279) (112) - (391) - - (391)
Ergebnisanteil (Verlust) von
assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures 2.808 (24) - 2.784 15 - 2.799
Vorsteuergewinn 5.146 (113) (2) 5.031 1.064 119 6.214
Laufende und latente Steuern (543) (2) - (545) (325) (36) (906)
REINERTRAG 4.603 (115) (2) 4.486 739 83 5.308
(1) Im Jahr 2018 beinhalten die Außenumsätze des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) Umsätze mit der AVTOVAZ-Gruppe, die sich 2018 auf 311 Mio. € belaufen, und diese Umsätze sind somit in den Intersegment-Transaktionen des Segments AVTOVAZ enthalten.
(2) Die Zahlen für 2018 wurden in Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ ermittelt. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser neuen Standards sind in Anmerkung 2-A dargestellt.
(3) Details zu Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in den nach Segmenten aufgeschlüsselten konsolidierten Kapitalflussrechnungen.

A2 Konsolidierte Finanzlage nach Geschäftssegment

31. DEZEMBER 2018*

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt - Automotive Absatz-

finanzierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 18.448 1.422 - 19.870 347 - 20.217
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
und Joint Ventures 21.314 11 - 21.325 114 - 21.439
Langfristige finanzielle Vermögenswerte -
Beteiligungen 6.907 - (855) 6.052 2 (5.201) 853
Langfristige finanzielle Vermögenswerte -
sonstige Wertpapiere, Darlehen und
Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des
Automotive-Segments 75 - - 75 - - 75
Latente Steueransprüche und sonstige
langfristige Vermögenswerte 1.738 342 (107) 1.973 464 - 2.437
SUMME LANGFRISTIGE
VERMÖGENSWERTE 48.482 1.775 (962) 49.295 927 (5.201) 45.021
Umlaufvermögen
Bestände 5.515 321 - 5.836 43 - 5.879
Kundenforderungen 1.295 205 (80) 1.420 42.854 (808) 43.466
Finanzumlaufvermögen 1.415 - (6) 1.409 1.369 (815) 1.963
Laufende Steueransprüche und sonstige
kurzfristige Vermögenswerte 2.764 157 (4) 2.917 5.028 (4.055) 3.890
Liquide Mittel 11.691 89 (3) 11.777 3.094 (94) 14.777
SUMME UMLAUFVERMÖGEN 22.680 772 (93) 23.359 52.388 (5.772) 69.975
GESAMTVERMÖGEN 71.162 2.547 (1.055) 72.654 53.315 (10.973) 114.996
SUMME EIGENKAPITAL UND
VERBINDLICHKEITEN
Eigenkapital 36.061 908 (859) 36.110 5.249 (5.214) 36.145
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Rückstellungen 2.529 27 - 2.556 578 - 3.134
Langfristige Verbindlichkeiten 5.508 688 - 6.196 13 - 6.209
Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.070 34 (106) 998 709 - 1.707
SUMME LANGFRISTIGE
VERBINDLICHKEITEN 9.107 749 (106) 9.750 1.300 - 11.050
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Rückstellungen 1.046 44 - 1.090 31 - 1.121
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 3.258 94 (9) 3.343 - (880) 2.463
Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungs-

schulden
9.279 495 (78) 9.696 45.311 (1.007) 54.000
Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten 12.411 257 (3) 12.665 1.424 (3.872) 10.217
SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 25.994 890 (90) 26.794 46.766 (5.759) 67.801
EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN, GESAMT 71.162 2.547 (1.055) 72.654 53.315 (10.973) 114.996

* Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“ ab dem 1. Januar 2018 sind in Anmerkung 2-A dargestellt.

31. DEZEMBER 2017*

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt - Automotive Absatz-

finanzierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 16.818 1.616 - 18.434 388 - 18.822
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
und Joint Ventures 19.694 15 - 19.709 102 - 19.811
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - Beteiligungen 6.241 - (303) 5.938 2 (4.634) 1.306
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit des Automotive-Segments 139 - (50) 89 - - 89
Latente Steueransprüche und sonstige langfristige Vermögenswerte 1.709 477 (146) 2.040 411 (89) 2.362
SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 44.601 2.108 (499) 46.210 903 (4.723) 42.390
Umlaufvermögen
Bestände 5.939 344 - 6.283 45 - 6.328
Kundenforderungen 2.238 214 (435) 2.017 39.972 (902) 41.087
Finanzumlaufvermögen 1.181 - (38) 1.143 1.610 (821) 1.932
Laufende Steueransprüche und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.853 139 (6) 2.986 4.761 (3.642) 4.105
Liquide Mittel 11.718 130 (3) 11.845 2.354 (142) 14.057
SUMME UMLAUFVERMÖGEN 23.929 827 (482) 24.274 48.742 (5.507) 67.509
GESAMTVERMÖGEN 68.530 2.935 (981) 70.484 49.645 (10.230) 109.899
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN
Eigenkapital 33.684 (99) (138) 33.447 4.672 (4.440) 33.679
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Rückstellungen 2.549 18 - 2.567 531 - 3.098
Langfristige Verbindlichkeiten 4.111 1.211 (215) 5.107 13 - 5.120
Latente Steuerverbindlichkeiten und sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.147 83 (146) 1.084 675 - 1.759
SUMME LANGFRISTIGE
VERBINDLICHKEITEN 7.807 1.312 (361) 8.758 1.219 - 9.977
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Rückstellungen 868 87 - 955 11 - 966
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 4.270 532 (41) 4.761 - (969) 3.792
Warenverbindlichkeiten und Absatzfinanzierungs-

schulden
9.595 824 (400) 10.019 42.248 (968) 51.299
Laufende Steuerverbindlichkeiten und sonstige laufende Verbindlichkeiten 12.306 279 (41) 12.544 1.495 (3.853) 10.186
SUMME KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 27.039 1.722 (482) 28.279 43.754 (5.790) 66.243
EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN, GESAMT 68.530 2.935 (981) 70.484 49.645 (10.230) 109.899

* Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.

A3 Kapitalflussrechnung nach Geschäftssegment

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Trans-

aktionen innerhalb von Automotive
Gesamt — Automotive Absatz-

finanzierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsoli-

diert gesamt
2018
Reinertrag 2.644 85 - 2.729 868 (146) 3.451
Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen (44) - - (44) - - (44)
Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben
Abschreibungen und Wertminderungen 3.066 109 - 3.175 70 - 3.245
Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (1.527) 3 - (1.524) (16) - (1.540)
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern 825 90 (1) 914 503 (21) 1.396
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 2 - - 2 - - 2
Cashflow, vor Zinsen und Steuern (1) 4.966 287 (1) 5.252 1.425 (167) 6.510
Dividenden von börsennotierten Unternehmen(2) 828 - - 828 - - 828
Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung - - - - (3.586) (170) (3.756)
Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungs-

schulden
- - - - 3.593 - 3.593
Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen (509) - - (509) (10) - (519)
Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern 781 16 6 803 (331) 79 551
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN 6.066 303 5 6.374 1.091 (258) 7.207
Zinseinnahmen 71 5 (2) 74 - (7) 67
Zinsaufwand (263) (95) 2 (356) - 24 (332)
Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten (388) (14) - (402) (255) - (657)
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 5.486 199 5 5.690 836 (241) 6.285
(1) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
(2) Dividenden von Daimler (44 Mio. €) und Nissan (784 Mio. €).
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Trans-

aktionen innerhalb von Automotive
Gesamt — Automotive Absatz-

finan-

zierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2018
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 5.486 199 5 5.690 836 (241) 6.285
Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände (1.735) (32) - (1.767) (4) - (1.771)
Kauf von Sachanlagen (2.557) (83) 19 (2.621) (15) - (2.636)
Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 126 31 (24) 133 - (2) 131
Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel (15) (2) - (17) (12) - (29)
Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem (159) - - (159) (48) - (207)
Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive-Segmente (156) - 6 (150) - - (150)
MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT (4.496) (86) 1 (4.581) (79) (2) (4.662)
Mittelzuflüsse von Aktionären (1.149) - - (1.149) (153) 151 (1.151)
Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente 233 (139) (7) 87 - 111 198
MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT (916) (139) (7) (1.062) (153) 262 (953)
ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN 74 (26) (1) 47 604 19 670
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Trans-

aktionen innerhalb von Automotive
Gesamt — Automotive Absatz-

finan-

zierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2018
LIQUIDE MITTEL: ANFANGSSALDO 11.718 130 (3) 11.845 2.354 (142) 14.057
Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln 74 (26) (1) 47 604 19 670
Effekt von Wechselkurs- und sonstigen
Änderungen (101) (15) 1 (115) 136 29 50
LIQUIDE MITTEL: SCHLUSSSALDO 11.691 89 (3) 11.777 3.094 (94) 14.777
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Trans-

aktionen innerhalb von Automotive
Gesamt — Automotive Absatz-

finan-

zierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2017 (1)
Reinertrag 4.603 (115) (2) 4.486 739 83 5.308
Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten Beteiligungen (51) - - (51) - - (51)
Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben
Abschreibungen und Wertminderungen 2.852 109 - 2.961 85 - 3.046
Ergebnisanteil (Ertrag) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (2.808) 24 - (2.784) (15) - (2.799)
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern 499 139 - 638 372 22 1.032
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 3 - - 3 - - 3
Cashflow, vor Zinsen und Steuern (2) 5.098 157 (2) 5.253 1.181 105 6.539
Dividenden von börsennotierten Unternehmen(3) 761 - - 761 - - 761
Rückgang (Zuwachs) der Forderungen aus Absatzfinanzierung - - - - (5.568) 63 (5.505)
Nettoänderung bei finanziellen Vermögenswerten und Absatzfinanzierungs-

schulden
- - - - 5.871 (133) 5.738
Änderung bei aktivierten Leasinggegenständen (529) - - (529) (93) - (622)
Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern 447 98 5 550 (613) (49) (112)
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VOR ZINSEN UND STEUERN 5.777 255 3 6.035 778 (14) 6.799
Zinseinnahmen 68 17 (4) 81 1 (12) 70
Zinsaufwand (352) (128) 4 (476) - 25 (451)
Laufende Steuern (gezahlt)/erhalten (487) (6) - (493) (220) (3) (716)
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 5.006 138 3 5.147 559 (4) 5.702
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Der Cashflow vor Zinsen und Steuern beinhaltet nicht die von börsennotierten Unternehmen erhaltenen Dividenden.
Dividenden von Daimler (51 Mio. €) und Nissan (710 Mio. €).
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Trans-

aktionen innerhalb von Automotive
Gesamt — Automotive Absatz-

finan-

zierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2017
MITTELZUFLÜSSE AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 5.006 138 3 5.147 559 (4) 5.702
Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände (1.285) (24) - (1.309) (2) - (1.311)
Kauf von Sachanlagen (2.221) (81) 17 (2.285) (5) - (2.290)
Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 144 29 (20) 153 - - 153
Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen mit Kontrollgewinn oder -verlust, abzüglich erworbener liquider Mittel (16) - - (16) (15) - (31)
Erwerb und Veräußerung von sonstigen Beteiligungen und Sonstigem (37) 1 - (36) - - (36)
Nettorückgang (-zuwachs) an sonstigen Wertpapieren und Darlehen der Automotive- (228) - - (228) - 111 (117)
MITTELZUFLÜSSE AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT (3.643) (75) (3) (3.721) (22) 111 (3.632)
Mittelzuflüsse von Aktionären (1.267) - - (1.267) (49) - (1.316)
Nettoänderung bei Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente (54) (194) (3) (251) - (140) (391)
MITTELZUFLÜSSE AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT (1.321) (194) (3) (1.518) (49) (140) (1.707)
ZUWACHS (RÜCKGANG) AN LIQUIDEN MITTELN 42 (131) (3) (92) 488 (33) 363
Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive Absatz-

finan-

zierung
Konzern-

interne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2017
LIQUIDE MITTEL: ANFANGSSALDO 11.820 277 - 12.097 1.894 (138) 13.853
Zuwachs (Rückgang) an liquiden Mitteln 42 (131) (3) (92) 488 (33) 363
Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen (144) (16) - (160) (28) 29 (159)
LIQUIDE MITTEL: SCHLUSSSALDO 11.718 130 (3) 11.845 2.354 (142) 14.057

A4 Sonstige Informationen für die Automotive-Segmente: Netto-Cash-Position bzw. Nettoverschuldung und Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

Die Netto-Cash-Position bzw. Nettoverschuldung und der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit werden nur für die Automotive-Segmente dargestellt, weil diese Indikatoren für die Überwachung der Absatzfinanzierungsaktivitäten nicht relevant sind.

Die Netto-Finanzverschuldung umfasst alle nicht operativen verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -verpflichtungen abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie anderer nicht operativer finanzieller Vermögenswerte wie Wertschriften oder Darlehen des Segments.

NETTO-CASH-POSITION BZW. NETTOVERSCHULDUNG

31. Dezember 2018
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ* Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive
--- --- --- --- ---
Langfristige Verbindlichkeiten (5.508) (688) - (6.196)
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (3.258) (94) 9 (3.343)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte — sonstige Wertpapiere, Darlehen und
Derivate aus der Finanzierungstätigkeit 55 - - 55
Finanzumlaufvermögen 1.415 - (6) 1.409
Liquide Mittel 11.691 89 (3) 11.777
NETTO-CASH-POSITION (NETTOVERSCHULDUNG) DER AUTOMOTIVE-
SEGMENTE 4.395 (693) - 3.702
* Der Rückgang der Nettoverschuldung des Segments AVTOVAZ resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung einer Verbindlichkeit gegenüber Russian Technologies in Höhe von 30,7 Mrd. Rubel, Darlehen von Renault an AVTOVAZ in Höhe von 6 Mrd. Rubel und langfristigen Verbindlichkeiten der Alliance Rostec Auto b.v. in Höhe von 11,5 Mrd. Rubel (d.h. insgesamt 694 Mio. € zum Wechselkurs vom 31. Dezember 2017), die in Aktien umgewandelt wurden.
31. Dezember 2017*
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive
Langfristige Verbindlichkeiten (4.111) (1.211) 215 (5.107)
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (4.270) (532) 41 (4.761)
Langfristige finanzielle Vermögenswerte — sonstige Wertpapiere, Darlehen und Derivate aus der Finanzierungstätigkeit 139 - (50) 89
Finanzumlaufvermögen 1.181 - (38) 1.143
Liquide Mittel 11.718 130 (3) 11.845
Aktivierbare Darlehen von Renault s.a.s. an AVTOVAZ (87) - 87 -
NETTO-CASH-POSITION (NETTOVERSCHULDUNG) DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE 4.570 (1.613) 252 3.209
* Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT
2018
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive
Cashflows (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern 4.966 287 (1) 5.252
Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern 781 16 6 803
Erhaltene und bezahlte Zinsanteile des Segments Automotive 71 5 (2) 74
Vom Segment Automotive gezahlte Zinsen (263) (95) 2 (356)
Laufende Steuern (gezahlt) / erhalten (388) (14) - (402)
Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich Veräußerungen (4.166) (84) (5) (4.255)
Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus (509) - - (509)
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Segments Automotive 492 115 - 607
2017
(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive
Cashflows (ohne Dividenden von börsennotierten Unternehmen) vor Zinsen und Steuern 5.098 157 (2) 5.253
Veränderung des Umlaufvermögenbedarfs vor Steuern 447 98 5 550
Erhaltene und bezahlte Zinsanteile des Segments Automotive 68 17 (4) 81
Vom Segment Automotive gezahlte Zinsen (352) (128) 4 (476)
Laufende Steuern (gezahlt) / erhalten (487) (6) - (493)
Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen abzüglich Veräußerungen (3.362) (76) (3) (3.441)
Aktivierte geleaste Fahrzeuge und Akkus (529) - - (529)
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Segments Automotive 883 62 - 945

B – Informationen nach Region

Die dargestellten Regionen entsprechen der für die Leitung des Konzerns verwendeten geografischen Aufteilung. Die Regionen sind in Abschnitt 1.3.1.3 des Registrierungsdokuments definiert.

Konzernumsätze werden nach Sitz der Kunden ausgewiesen

Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände werden nach Standort der Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.

(Millionen €) Europa( 1) Nord-/ Südamerika(2) Asien/ Pazifischer Raum(2) Afrika, Naher Osten, Indien Eurasien Konsolidiert gesamt
2018
Umsatzerlöse 36.704 4.684 4.566 3.903 7.562 57.419
mit AVTOVAZ 39 2 - 18 3.292 3.351
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 14.800 821 519 661 3.416 20.217
mit AVTOVAZ - - - - 1.422 1.422
2017
Umsatzerlöse 36.249 5.114 5.297 4.512 7.598 58.770
mit AVTOVAZ 44 5 - 2 2.951 3.002
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 12.956 1.073 522 706 3.565 18.822
mit AVTOVAZ - - - - 1.533 1.533
(1) Einschließlich des Folgenden für Frankreich:
(Millionen €) 2018 2017
Umsatzerlöse 13.533 12.670
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 11.735 10.325
(2) Die Region Asien-Pazifik umfasst den Verkauf von in Korea hergestellten Fahrzeugen für den US-Markt an Nissan. Diese Umsätze wurden bisher als der Region Nord-/Südamerika zugeordnet. Die Zahlen für das Jahr 2017 wurden in Höhe von 1.659 Mio. € angepasst.

4.2.6.2 Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

HINWEIS 1

FESTSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Der Konzernabschluss 2018 der Renault Group wurde auf der Verwaltungsratssitzung vom 13 Februar 2019 verabschiedet und wird den Aktionären auf der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

HINWEIS 2

RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

In Anwendung der europäischen Vorschriften wird der Konzernabschluss 2018 von Renault nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellt, wie sie vom lASB (International Accounting Standards Board) zum 31. Dezember 2018 herausgegeben und von der Europäischen Union zum Jahresende übernommen wurden.

A – Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze

Die Renault-Gruppe wendet die Rechnungslegungsstandards und zugehörigen Änderungen an, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und ab dem 1. Januar 2018 verbindlich sind.

Neue Änderungen, die ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden sind

Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 15 und nachfolgende Änderungen Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
Jährliche Verbesserungen – Zyklus 2014-2016 Verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit IAS 28 „Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Joint Ventures“ und IFRS 12 „Offenlegung von Anteilen an anderen Unternehmen"

Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden im Folgenden dargestellt.

Die anderen Standards und Änderungen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind, hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Der Konzern hat die folgenden Interpretationen, Standards und Änderungen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und ab dem 1. Januar 2019 oder später verpflichtend anzuwenden sind, nicht vorzeitig angewendet.

NEUER STANDARD UND INTERPRETATION, DIE IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN UNION VERÖFFENTLICHT, JEDOCH VOM KONZERN NICHT VORZEITIG ANGEWENDET WIRD

IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Am 9. November 2017 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt den IFRS 16 „Leases“, der IAS 17 und die zugehörigen Interpretationen von IFRIC und SIC ersetzt und die bisherige Unterscheidung zwischen“ Operating Lease“ und „Finance Lease“ für den Leasingnehmer aufhebt. Nach IFRS 16 bilanziert ein Leasingnehmer einen Vermögenswert im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht und eine finanzielle Verbindlichkeit, die die Leasingverpflichtung darstellt. Das Nutzungsrecht wird abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit wird zunächst mit dem Barwert der Leasingraten über die erwartete Laufzeit des Leasingverhältnisses angesetzt. Der Barwert wird mit dem impliziten Zinssatz des Leasingvertrages berechnet, sofern dieser leicht bestimmbar ist, oder mit dem inkrementellen Fremdkapitalzinssatz.

Der Konzern hat seine Leasingverträge, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen, identifiziert und die Auswirkungen bei der Anwendung des neuen Standards geschätzt. Immobilien-Leasingverhältnisse stellen die wesentlichen Leasingverpflichtungen des Konzerns dar und werden einen Großteil der angepassten Verträge ausmachen. Der Konzern geht nicht davon aus, dass die Anwendung dieses Standards wesentliche Auswirkungen auf das operative Ergebnis haben wird. Zum Übergangstermin wird eine zusätzliche finanzielle Verbindlichkeit im Zusammenhang mit den Operating Leases in Höhe eines Betrags erfasst, der derzeit höher als der Betrag der in Anmerkung 28-A1 dargestellten außerbilanziellen operativen Leasingverpflichtungen, jedoch unter 800 Mio. € eingeschätzt wird. Die in der Kapitalflussrechnung dargestellten Zahlungsströme werden entsprechend dem Standard angepasst: Die zuvor im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erfassten Mietaufwendungen werden storniert, die finanziellen Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und die Leasingrückzahlungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt.

Der Konzern wird den Standard ab dem 1. Januar 2019 anwenden und plant, dies nach der vereinfachten retrospektiven Methode zu tun.

Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die ausgewiesenen Beträge im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ ab dem 1. Januar 2019.

A1 Änderungen des Abschlusses durch die Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“

Am 29. November 2016 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt den Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“, der im Konzernabschluss der Groupe Renault ab dem 1. Januar 2018 angewendet wird. Die Anforderungen dieses Standards führten zu mehreren Änderungen gegenüber den Grundsätzen des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, hauptsächlich im Segment Absatzfinanzierung. Die wichtigsten Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze des Konzerns werden im Folgenden dargestellt.

A1.1 KLASSIFIZIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

IFRS 9 definiert drei Ansätze zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer erstmaligen Erfassung: fortgeführte Anschaffungskosten, beizulegender Zeitwert in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses und beizulegender Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Finanzielle Vermögenswerte werden entsprechend diesen drei Kategorien unter Bezugnahme auf das Geschäftsmodell, mit dem das Unternehmen sie verwaltet, und die damit verbundenen vertraglichen Cashflows klassifiziert. Darlehen, Forderungen und andere Schuldinstrumente, die im Sinne des Standards als elementare Kreditvereinbarungen gelten (vertragliche Cashflows, bei denen es sich ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt), werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn sie mit dem Ziel der Einziehung vertraglicher Cashflows gesteuert werden, oder zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses bilanziert, wenn sie mit dem Ziel der Einziehung vertraglicher Cashflows und des Verkaufs des Vermögenswertes gesteuert werden, während Schuldinstrumente, die keine elementaren Kreditvereinbarungen sind und nicht diesen Geschäftsmodellen entsprechen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder, bei Ausübung einer unwiderruflichen Option, zum beizulegenden Zeitwert über die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses erfasst.

Die bisherigen finanziellen Vermögenskategorien nach IAS 39 (Kredite und Forderungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte) bestehen nicht mehr. Der Konzern hat eine neue Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9-Kategorien erstellt, um die IAS 39-Kategorien zu ersetzen.

Die Anwendung dieser neuen Maßnahmen hat den Konzern zur Ausübung einer unwiderruflichen Option veranlasst, die im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit Daimler erworbenen Daimler-Aktien zum beizulegenden Zeitwert über die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses auszuweisen. Diese Anteile wurden bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Anteile an Investmentfonds (OGAW) werden nun erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Anteile an Unternehmen, die beherrscht, aber wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert werden, werden weiterhin als sonstige langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Dabei handelt es sich um nicht wesentliche Beteiligungen an Unternehmen, die ausschließlich vom Konzern kontrolliert werden.

Beteiligungen an nicht wesentlichen Unternehmen, die vom Konzern gemeinsam kontrolliert werden oder auf die er einen maßgeblichen Einfluss ausübt und die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, werden jedoch nunmehr in Übereinstimmung mit IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ dargestellt, die bei einer Konsolidierung für sie gelten würden.

A1.2 BILANZIELLE BEHANDLUNG VON FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN

IFRS 9 führt keine Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten ein.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern die Bilanzierung der von der Renault SA gehaltenen rückzahlbaren Aktien überprüft und beschlossen, eine freiwillige Änderung der Bilanzierungsmethode vorzunehmen, die in Anmerkung 2-A3 dargestellt ist.

A1.3 WERTMINDERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

IFRS 9 ersetzte das IAS 39-Wertminderungsmodell für finanzielle Vermögenswerte, basierend auf eingetretenen Kreditverlusten, durch ein prospektives Modell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten. Der Anwendungsbereich des neuen Modells umfasst Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über „Sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses“ erfasst werden, jedoch ohne Eigenkapitalinstrumente, insbesondere Investmentanteile.

Für operative Forderungen des Segments Automotive hat der Konzern, da es sich um kurzfristige Forderungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente handelt, einen vereinfachten Ansatz entwickelt, der auf einer prospektiven Einschätzung des Kreditrisikos zu Beginn der Forderung und deren Wertminderung im Zeitablauf basiert. Infolge dieses neuen Wertminderungsmodells wurden zusätzliche Wertberichtigungen auf „gesunde“ Forderungen vorgenommen, obwohl die entsprechenden Beträge nicht wesentlich sind.

Im Segment Absatzfinanzierung wurden eingehende Analysen durchgeführt, um eine neue Wertminderungsmethodik zu definieren. Infolgedessen wird für alle Finanzinstrumente im Anwendungsbereich des Standards nach den folgenden Regeln eine Wertminderung für erwartete Kreditrisiken vorgenommen:

• Beim erstmaligen Ansatz wird eine Wertminderung des Instruments in Höhe des erwarteten Kreditrisikos von 12 Monaten erfasst;

• wenn sich das Kreditrisiko nach der erstmaligen Erfassung signifikant verschlechtert, wird eine Wertminderung des Instruments in Höhe der erwarteten Verluste auf Lebenszeit des Instruments erfasst.

Der Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes ist der Tag, an dem die unwiderrufliche Finanzierungszusage unterzeichnet wird, bei Wertpapieren der Tag ihres Erwerbs.

Die Definition des Ausfallrisikos durch IFRS 9 ändert nichts an der Definition von IAS 39, und der Konzern verwendet bei der Bewertung realisierter Verluste weiterhin die gleichen Definitionen von zweifelhaften und gefährdeten Forderungen. Es ist zu beachten, dass die im Segment Absatzfinanzierung verwendete Rechnungslegungskonzeption „zweifelhaft“ dem Konzept „Ausfall“ der Baseler Akkorde sehr ähnlich ist.

Um die Kohärenz zwischen der aufsichtsrechtlichen Risikomanagementpolitik und der Bilanzierungsmethode zur Bildung von Rückstellungen zu gewährleisten, hat das Segment Absatzfinanzierung einen fortgeschrittenen Ansatz auf der Grundlage von Baseler Kreditrisikomodellen für Kredite, Forderungen aus Finanzierungsleasing, unwiderrufliche Finanzierungszusagen und Finanzgarantien an Kunden und Händler in seinen Hauptgeschäftsländern (Deutschland, Brasilien, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien für Kunden- und Händlerfinanzierungen, Korea nur für Kundenfinanzierungen) implementiert. Diese Vermögenswerte machen mehr als 85 % der von IFRS 9 erfassten finanziellen Vermögenswerte aus. Für die sonstigen Vermögenswerte wird ein Standardansatz auf der Grundlage einer vereinfachten Methodik angewendet, da diese Portfolios nicht signifikant sind. Die Berechnung der Wertminderung für erwartete Kreditausfälle im Segment Absatzfinanzierung berücksichtigt auch zukunftsorientierte makroökonomische Daten, die Veränderungen der Indikatoren und branchenspezifische Informationen einbeziehen.

Die Anwendung dieser neuen Wertminderungsmethode hat zu einer Anpassung des konsolidierten Eigenkapital nach latenten Steuern in Höhe von -96 Mio. € geführt.

A1.4 SICHERUNGSBILANZIERUNG

Der Konzern wendet IFRS 9 auf alle seine Mikro-Hedging-Aktivitäten (Commodity-, Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte) an. Die sich aus dem neuen Standard ergebenden Änderungen betreffen im Wesentlichen die Dokumentation der Wirksamkeit von Sicherungsgeschäften und haben keine Auswirkungen auf den Abschluss.

Bis zu einer weiteren Änderung der IFRS wird der Konzern weiterhin IAS 39 zur Dokumentation von Makro-Hedging-Geschäften anwenden.

Für die Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in Nissan, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen wird, führt IFRS 9 keine Änderung in der Dokumentation der Effizienz des Sicherungsgeschäfts oder der Erfassung seiner Auswirkungen ein.

A1.5 ÄNDERUNGEN IM ABSCHLUSS DURCH DIE ERSTANWENDUNG VON IFRS 9

Die sich aus der Anwendung von IFRS 9 ergebenden Änderungen wurden im Jahresabschluss 2018 nach der vereinfachten retrospektiven Methode mit den folgenden vereinfachten Maßnahmen angewendet:

• Die Vergleichszahlen 2017 wurden nicht an die Anwendung von IFRS 9 angepasst und sind daher identisch mit den im Vorjahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften von IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ ausgewiesenen Werten;

• Unterschiede im Buchwert von finanziellen Vermögenswerten zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 werden zum 1. Januar 2018 im Eigenkapital, in den Rücklagen oder in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf das Eigenkapital des Konzerns zum 1. Januar 2018 nach Steuern:

(Millionen €) Reserven Neubewertung von Finanzinstrumenten Auswirkungen der Umstellung auf IFRS 9
— Gesamt
--- --- --- ---
EIGENKAPITAL — ANTEIL DER AKTIONÄRE DER MUTTERGESELLSCHAFT
Wertminderung im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten auf Automotive-Forderungen (5) (5)
Änderung der Wertminderungsmethodik für Forderungen aus Absatzfinanzierung (116) (116)
Wertminderung im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten auf Schuldtiteln zum beizulegenden Zeitwert durch sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses (1) 1 -
Umgliederungen 26 (26) -
Steuern 23 4 27
Auswirkung auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (73) (21) (94)
EIGENKAPITAL — ANTEIL DER NICHT-BEHERRSCHENDEN ANTEILE
Wertminderung im Zusammenhang mit erwarteten Kreditrisiken gemäß IFRS 9 (3)
Steuern 1
Auswirkung auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (2)

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung zum 1. Januar 2018 von den finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 (wie in Anmerkung 24-A des Jahresabschlusses 2017 dargestellt) auf die neuen IFRS 9-Kategorien:

(Millionen €) IAS 39-Kategorien
Kredite und Forderungen (fortgeführte Anschaffungs-

kosten)
beizule-

genden Zeitwert bewertete Instrumente
Zur Veräußerung verfügbare Vermögens-

werte
Zu Handels­zwecken gehalten Wie im geltenden Standard definiert (IFRS 10, 11 oder IAS 28) Fair-Value-Hedges Bewertung nach IAS 39
--- --- --- --- --- --- --- ---
Gesamtbeträge nach IAS 39-Kategorien, bewertet nach IAS 39 57.065 15 2.578 4.102 141 109 64.010
Klassifizierung nach IFRS 9 Bewertung nach IFRS 9 Bewertung nach IAS 39
Forderungen aus Absatzfinanzierung 39.212 39.334
Forderungen aus dem Segment Automotive 1.748 1.753
Sonstige Forderungen 5.292 5.292
Darlehen 512 512
Barmittel 7.417 7.417
Barwerte 2.757 2.757
Schuldtitel zu fortgeführten Anschaffungskosten 56.938 57.065
Investitionen in nicht kontrollierte Einheiten – Unternehmen, die weder unter maßgeblichem Einfluss noch unter gemeinsamer Kontrolle stehen 1.165 1.165
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert in anderen Bestandteilen des Gesamtergebnisses (kein Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung) 1.165 1.165
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 951 951
Barwerte 130 130
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldtitel anderen Bestandteilen des Gesamtergebnisses (mit Recycling über die Gewinn- und Verlustrechnung) 1.081 1.081
Investitionen in nicht kontrollierte Einheiten – Unternehmen, die weder unter maßgeblichem Einfluss noch unter gemeinsamer Kontrolle stehen (1) 100 100
beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente 100 100
Sonstige Forderungen 15 15
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente 10 10
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 232 232
Derivative Vermögenswerte aus Finanzierungsgeschäften des Segments Absatzfinanzierung 349 349
Derivate aus Finanzierungstransaktionen des Segments Absatzfinanzierung 99 99
Barwerte 3.753 3.753
beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente 15 232 4.102 109 4.458
Investitionen in nicht kontrollierte Einheiten – Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss oder gemeinsamer Kontrolle (2) 41 41
Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen 100 100
Eigenkapitalinstrumente, die im Sinne des anwendbaren Standards (IFRS 10, IFRS 11 oder IAS 28) bewertet werden 141 141
Gesamtbeträge nach IAS 39-Kategorien 56.938 15 2.578 4.102 141 109 64.010
Gesamtwert nach IFRS 9 63.883
(1) Gemäß IFRS 9 Ziffer 5.7.5 hat sich der Konzern dafür entschieden, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Daimler-Aktien zum beizulegenden Zeitwert in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses zu erfassen. Infolge dieser Option werden Gewinne und Verluste auf diese Aktien niemals im Nettoertrag angesetzt, und nur die erhaltenen Dividenden verbleiben im Finanzertrag (Erläuterung 2-A1.1).
(2) Die Anteile an Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss oder gemeinsamer Kontrolle werden nach dem geltenden Standard bewertet: IFRS 11 oder IAS 28 (Anmerkung 2-A1.1).
(3) Die Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen werden nunmehr in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Standard IFRS 10 dargestellt und unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen (Anmerkung 2-A1.1).

A2 Änderungen des Abschlusses durch die Erstanwendung von IFRS 15

Am 29. Oktober 2016 veröffentlichte die Europäische Union im Amtsblatt IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden“. Er wird IAS 11 und IAS 18 sowie die zugehörigen IFRIC- und SIC-Interpretationen ersetzen. IFRS 15 schlägt einen neuen Ansatz zur Erfassung von Umsatzerlösen vor, der in fünf Stufen beschrieben wird.

Der Konzern hat seine Kaufverträge überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass es nicht notwendig ist, das auslösende Ereignis für die Umsatzrealisierung zu ändern. Umsatzerlöse aus Serviceverträgen, bei denen der Konzern zusätzliche Dienstleistungen wie Wartung oder Garantieverlängerungen verkauft, werden über die Dauer der Dienstleistung verteilt.

Der Konzern unterscheidet zwischen rückstellungsfähigen versicherungstechnischen Garantien und dienstleistungsbezogenen Garantien, bei denen die Erträge über die Dauer der Garantieverlängerung verteilt werden. Diese Grundsätze stehen im Einklang mit IFRS 15, so dass für den Übergang keine Änderungen vorgenommen wurden.

Das Verkaufsförderungsprogramm, das auf dem Volumen oder dem Preis der verkauften Produkte basiert, wird bei der Erfassung der entsprechenden Umsätze vom Ertrag abgezogen. Die Rückstellungen werden auf der Grundlage des wahrscheinlichsten Betrages geschätzt. Der Übergang zu IFRS 15 führte nicht dazu, dass der Konzern seine bisherigen Praktiken ändern musste.

Die Behandlung von Anreizen, die in Form von verminderten Zinsen beim Verkauf eines Fahrzeugs mit dazugehöriger Finanzierung gewährt werden, wurde dahingehend modifiziert, dass der Effekt der Zinsminderung zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs immer in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt wird und nicht progressiv über die Laufzeit der Finanzierung. Die Auswirkungen dieser Änderung werden im Eröffnungseigenkapital erfasst und betragen -238 Mio. € nach Abzug latenter Steuern.

Der Konzern hat zum Übergangszeitpunkt keine wesentliche Finanzierungskomponente identifiziert, wird aber den Grundsatz anwenden, diese Effekte im Abschluss anzusetzen, sobald sie bedeutsam werden.

In Anmerkung 4 wird die Höhe der Verkäufe an Partner (hauptsächlich Automobilhersteller) angegeben. Die Verkäufe an Partner umfassen den Verkauf von Teilen, Komponenten und Fahrzeugen, die unter den Eigenmarken der Partner verkauft werden, sowie Dienstleistungen wie die technische Entwicklung.

Der Konzern wendet seit dem 1. Januar 2018 IFRS 15 nach der vereinfachten retrospektiven Methode an: Der Jahresabschluss 2018 wird nach IFRS 15 erstellt, während die Vergleichszahlen für 2017 nach den bisherigen Standards unverändert bleiben. Die Auswirkungen von Änderungen werden zu Eröffnung des Geschäftsjahres 2018 im Eigenkapital erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 nach Steuern und die damit verbundenen Klarstellungen des IASB vom April 2016 bezüglich Konzerneigenkapital zum 1. Januar 2018 für vollkonsolidierte Unternehmen:

(Millionen €) Eigenkapital — Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft Eigenkapital — Anteil der nicht beherrschenden Anteile
AUSWIRKUNGEN DER UMSTELLUNG AUF IFRS 15
Wegfall des progressiven Ansatzes von Anreizen in Form von Zinsminderungen (308) (12)
Steuern 79 3
Auswirkung auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (229) (9)

Der Konzern hat auch die Darstellung der Anreize in Form eines verminderten Zinssatzes an die Berichterstattung des Segments angepasst. Diese Aufwendungen wurden bisher vom Umsatz aus der Absatzfinanzierung abgezogen, werden aber nun von dem Umsatz des Segments Automotive abgezogen. Gemäß IFRS 15 werden Konzernumsatz und operative Marge im Jahr 2018 nach den bisher geltenden Regeln von IAS 11 und IAS 18 dargestellt.

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Transaktionen innerhalb von Automotive Gesamt — Automotive Absatz-

finanzierung
Konzer-

ninterne Trans-

aktionen
Konsolidiert gesamt
2018
--- --- --- --- --- --- --- ---
Verkauf von Waren 48.715 3.018 - 51.733 27 - 51.760
Verkauf von
Dienstleistungen 3.011 22 - 3.033 2.626 - 5.659
Außenumsatz 51.726 3.040 - 54.766 2.653 - 57.419
Umsatz zwischen Segmenten (459) 815 (815) (459) 573 (114) -
Umsatz nach Segment 51.267 3.855 (815) 54.307 3.226 (114) 57.419
Operative Gewinnmarge 2.202 204 - 2.406 1.204 114 3.724

A3 Bilanzielle Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Besitz von Renault SA

Nach der Überprüfung der Bilanzierungsmethoden für die von der Renault SA gehaltenen rückzahlbaren Aktien im Hinblick auf die Anwendung des neuen Standards IFRS 9 beschloss der Konzern, eine freiwillige Bilanzierungsänderung vorzunehmen. Obwohl IFRS 9 die Vorschriften des IAS 39 für Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, nicht geändert hat, verlangt der neue Standard, dass der Teil der Zeitwertänderung, der sich auf das eigene Kreditrisiko des Emittenten bezieht, separat im Eigenkapital angesetzt wird. Da es sich bei den rückzahlbaren Aktien um unbefristete Instrumente handelt, konnte die Komponente „eigenes Kreditrisiko“ ihres beizulegenden Zeitwerts nicht zuverlässig und konsistent identifiziert werden.

Die Merkmale der Rendite auf rückzahlbare Renault-Aktien stehen einer Ansetzung mit fortgeführten Anschaffungskosten nicht entgegen, da diese Rendite teilweise auf die Erträge von Renault indexiert ist. Dies kann als Derivat oder anderweitig analysiert werden, je nachdem, ob die Änderung der Konzernumsätze als finanzielle oder nicht-finanzielle Variable betrachtet wird, da die Wahl zwischen den beiden eine Wahl der Bilanzierungsmethode ist. Bei der erstmaligen Anwendung der IFRS im Jahr 2005 entschied sich der Konzern, diese Indexierung als finanziell zu betrachten, und der volle Wert der rückzahlbaren Aktien wurde erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, ohne dass das eingebettete Derivat davon getrennt wurde.

Es wurde beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die zweite Methode zu wählen (d.h. die Änderung des Konzernumsatzes als nichtfinanzielle Variable zu betrachten) und damit die rückzahlbaren Aktien zu fortgeführten Anschaffungskosten auszuweisen. Diese fortgeführten Anschaffungskosten werden berechnet, indem die prognostizierten Kupons auf rückzahlbare Aktien unter Verwendung des entsprechenden Effektivzinssatzes abgezinst werden. Die Gruppe war der Ansicht, dass die vertragliche Mindestrendite auf die rückzahlbaren Aktien, d. h. 9 %, rückwirkend die bestmögliche Schätzung des effektiven Zinssatzes zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien (1983 und 1984) war. Der variable Anteil wird nun vollständig in die Schätzung des Effektivzinssatzes einbezogen, wobei eine regelmäßige Anpassung gemäß Punkt B 5.4.6 des IFRS 9 im Finanzertrag und -aufwand angesetzt wird.

Diese freiwillige Änderung der Bilanzierungsmethode ist gerechtfertigt, da der Konzern den Anteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von rückzahlbaren Aktien, der sich auf das eigene Kreditrisiko des Emittenten bezieht, nicht bestimmen kann, kein anderer Emittent dieser Art von Instrumenten identifiziert wurde, der sie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, und da es auch nicht möglich erscheint, die Entwicklung der Aktienmärkte im Hinblick auf den Kurs der rückzahlbaren Aktien in Korrelation mit der Entwicklung der Basiswerte zu analysieren. Der neue Ansatz wird den Finanzertrag (Aufwendungen) klarer machen und die Vergleichbarkeit mit anderen Emittenten dieser Art von Instrumenten verbessern.

Da es sich um eine freiwillige Methodenänderung handelt, wurden auch die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2017 sowie die interne Kennzahl für die Nettoverschuldung der Segmente Automotive angepasst (vgl. 4.2.6.1.A4). Der Buchwert dieser Schuldtitel zum 31. Dezember 2017 wurde zum 1. Januar 2017 neu berechnet und wird in der Bilanz als fortgeführte Anschaffungskosten des Schuldtitels ausgewiesen. Die Auswirkungen dieser Änderung auf die Zahlen von 2017 sind in Anmerkung 2-A5 unten dargestellt.

Der Börsenwert der rückzahlbaren Aktien zum Bilanzstichtag ist in Anmerkung 23-C dargestellt.

A4 Hyperinflation

Um festzustellen, ob sich ein Land in Hyperinflation befindet, verweist die Gruppe auf die Liste der International Practices Task Force (IPTF) des Center for Audit Quality. Argentinien wurde im IPTF-Bulletin vom 27. November 2018 als Land mit einer kumulierten 3-jährigen Inflationsrate von über 100 % identifiziert. Zum 30. Juni 2018 war die kumulierte 3-jährige Inflationsrate Argentiniens in allen Bewertungsindizes höher als 100 %, so dass das Land für die Zwecke des Jahresabschlusses 2018 als Hochinflationsland betrachtet wird.

Die Jahresabschlüsse der argentinischen Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2018 wurden mittels Anwendung von Preisindizes auf nicht-monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Gewinn- und Verlustrechnungspositionen, das Gesamtergebnis und die Kapitalflussrechnung angepasst, um die Abschlussposten in die am Abschlussstichtag geltende Maßeinheit umzurechnen. Die Abschlüsse der argentinischen Tochtergesellschaften werden dann zum Stichtagskurs umgerechnet.

Gewinn oder Verlust der monetären Nettoposition aus indexbasierten Anpassungen nichtmonetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2018 sind in den konsolidierten Rücklagen (65 Mio. €) und in den Umrechnungsdifferenzen (14 Mio. €) erfasst. Diejenigen, die das Jahr 2018 betreffen, werden als sonstige finanzielle Erträge und Aufwendungen (Finanzaufwendungen von -41 Mio. €) klassifiziert. Die Anpassungen der GuV-Positionen haben keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis, da sie durch einen umgekehrten Effekt auf die sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Finanzerträge von 10 Mio. €) ausgeglichen werden. Den Anpassungen der Positionen der Kapitalflussrechnung (netto -11 Mio. € Rückgang der Zahlungsströme) steht ein Umkehreffekt in der Zeile „Effekt von Wechselkurs- und sonstigen Änderungen“ der Bilanz gegenüber.

Die von der Gruppe angewandten Indizes sind der IPIM (Índice de Precios Internos al por Mayor) für Transaktionen vor dem 1. Januar 2017 und der IPC (Indice de Precios al Consumidor Nacional) ab diesem Zeitpunkt gemäß Beschluss 539/18 der FACPCE (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencas Economicas).

Argentinien war zum 31. Dezember 2018 mit einem Umsatz von rund 1,23 Mrd. € zu diesem Zeitpunkt der volumenmäßig neuntgrößte Markt des Konzerns (zehntgrößter Markt 2017), nach indexbasierter Anpassung und Umrechnung zum Stichtagskurs in Anwendung von IAS 29 (1,31 Mrd. € zum Durchschnittskurs ohne vorherige Anpassung). Im Juni 2018 erfolgte für die wichtigste Tochtergesellschaft des Konzerns in diesem Land eine Kapitalerhöhung in Höhe von 205 Millionen USD, um das Risiko von Wechselkursänderungen zu begrenzen.

Zum 31. Dezember 2018 wurde ein Werthaltigkeitstest der Anlagevermögen für die Industrieanlagen am 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018 durchgeführt. Dieser Test ergab keine Wertminderung, die zum 1. Januar 2018 anzusetzen wäre, aber die Industrieanlagen wurden zum 31. Dezember 2018 vollständig abgeschrieben (siehe Anmerkung 11-B).

A5 Anpassungen des Konzernabschlusses 2017

Die Änderung der Bewertungsmethode für die rückzahlbaren Aktien der Renault SA im Jahr 2018, die rückwirkend angewendet wird (Details oben in Anmerkung 2-A3), hat zu einer Anpassung der im Konzernabschluss 2017 veröffentlichten Zahlen geführt. Die wesentlichen Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss und die interne Kennzahl für die Nettoverschuldung (oder Nettoliquidität) der Automotive-Segmente sind in den folgenden Tabellen dargestellt.

ANPASSUNGEN IN DER JÄHRLICHEN KONZERNERGEBNISRECHNUNG UND IM GESAMTERGEBNIS VON 2017

(Millionen €) Jahr 2017 wie veröffentlicht Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien der Renault SA Jahr 2017 neu ausgewiesen
Umsatzerlöse 58.770 - 58.770
Kosten der verkauften Waren und Dienstleistungen (46.477) - (46.477)
Forschungs- und Entwicklungsausgaben (2.590) - (2.590)
Vertriebs-, Verwaltungs- und allgemeinen Kosten (5.849) - (5.849)
Operative Gewinnmarge 3.854 - 3.854
Automotive (ohne AVTOVAZ) 2.630 - 2.630
AVTOVAZ 57 - 57
Transaktionen innerhalb von Automotive (2) - (2)
Absatzfinanzierung 1.050 - 1.050
Konzerninterne Transaktionen 119 - 119
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (48) - (48)
Betriebliche Erträge 3.806 - 3.806
Automotive (ohne AVTOVAZ) 2.617 - 2.617
AVTOVAZ 23 - 23
Transaktionen innerhalb von Automotive (2) - (2)
Absatzfinanzierung 1.049 - 1.049
Konzerninterne Transaktionen 119 - 119
Finanzerträge (-aufwendungen) (504) 113 (391)
Automotive (ohne AVTOVAZ) (392) 113 (279)
AVTOVAZ (112) - (112)
Transaktionen innerhalb von Automotive - -
Absatzfinanzierung - -
Konzerninterne Transaktionen - - -
Ergebnisanteil (Verlust) von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 2.799 - 2.799
Nissan 2.791 - 2.791
Sonstige assoziierte Unternehmen und Joint Ventures 8 - 8
Vorsteuergewinn 6.101 113 6.214
Automotive (ohne AVTOVAZ) 5.033 113 5.146
AVTOVAZ (113) - (113)
Transaktionen innerhalb von Automotive (2) - (2)
Absatzfinanzierung 1.064 - 1.064
Konzerninterne Transaktionen 119 - 119
Laufende und latente Steuern (891) (15) (906)
Automotive (ohne AVTOVAZ) (528) (15) (543)
AVTOVAZ (2) - (2)
Transaktionen innerhalb von Automotive - - -
Absatzfinanzierung (325) - (325)
Konzerninterne Transaktionen (36) - (36)
Reinertrag 5.210 98 5.308
Reinertrag -Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 5.114 98 5.212
Nettoertrag -Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 96 - 96
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 18,87 0,36 19,23
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) 18,68 0,36 19,04
Gesamtergebnis 3.682 98 3.780
Brutto 4.614 113 4.727
Steuereffekt (932) (15) (947)
Reinertrag -Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 3.575 98 3.673
Nettoertrag -Anteil der nicht beherrschenden Anteile 107 - 107

ANPASSUNGEN DER KONSOLIDIERTE FINANZLAGE UND DER NETTOLIQUIDITÄT DER AUTOMOTIVE-SEGMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2017

(Millionen €) AKTIVA 31. Dezember 20127 wie veröffentlicht Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien der Renault SA* 31. Dezember 2017 angepasst
Langfristige Vermögenswerte 42.434 (44) 42.390
Latente Steueransprüche 971 (44) 927
Sonstige langfristige Vermögenswerte 41.463 - 41.463
Umlaufvermögen 67.509 - 67.509
GESAMTVERMÖGEN 109.943 (44) 109.899
SUMME EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN
Eigenkapital 33.442 237 33.679
Eigenkapital -Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 33.148 237 33.385
Eigenkapital -Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 294 - 294
Langfristige Verbindlichkeiten 10.258 (281) 9.977
Langfristige Verbindlichkeiten 5.401 (281) 5.120
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 4.857 - 4.857
Kurzfristige Verbindlichkeiten 66.243 - 66.243
EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN, GESAMT 109.943 (44) 109.899
Netto-Liquiditätsposition des Segments Automotive 2.928 281 3.209
Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)

ANPASSUNGEN IN DER JÄHRLICHEN KONSOLIDIERTEN KAPITALFLUSSRECHNUNG 2017

(Millionen €) Jahr 2017 wie veröffentlicht Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien der Renault SA* Jahr 2017 neu ausgewiesen
Reinertrag 5.210 98 5.308
Stornierung von Dividenden aus nicht konsolidierten börsennotierten
Beteiligungen (51) - (51)
Stornierung von zahlungsunwirksamen Erträgen und Ausgaben 1.377 (98) 1.279
Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 3 - 3
Cashflow (vor Zinsen und Steuern) 6.539 - 6.539
Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)
ANPASSUNGEN IN DER AUFSCHLÜSSELUNG DES STEUERAUFWANDS FÜR 2017 (ANMERLUNG 8-B)
(Millionen €) Jahr 2017 wie veröffentlicht Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien der Renault SA* Jahr 2017 neu ausgewiesen
Ertrag vor Steuern und Anteil am Nettoertrag von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 3.302 113 3.415
Gesetzlicher Ertragsteuersatz in Frankreich einschließlich des Zusatzbeitrags 34,43% 34,43% 34,43%
Theoretischer Steuerertrag (Belastung) (1.137) (39) (1.176)
Effekt von Unterschieden zwischen örtlichen und französischen Steuersätzen 201 - 201
Steuergutschriften 68 - 68
Ausschüttungssteuern (84) - (84)
Änderung bei nicht bilanzierten latenten Steuerguthaben (72) 15 (57)
Sonstige Effekte 232 9 241
Tatsächlicher und latenter Steuerertrag(-aufwand), ohne Steuern auf der Grundlage eines zu versteuernden Gewinns (792) (15) (807)
Steuern auf Basis von Zwischenergebnissen (99) - (99)
Tatsächlicher und latenter Steuerertrag (-aufwand) (891) (15) (906)
Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)

B – Schätzungen und Beurteilungen

Bei der Erstellung seines Jahresabschlusses muss Renault Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die sich auf den Buchwert bestimmter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Ertrags- und Aufwandsposten sowie auf die in bestimmten Anmerkungen gemachten Angaben auswirken. Renault überprüft seine Schätzungen und Beurteilungen regelmäßig, um Erfahrungen aus der Vergangenheit und andere Faktoren zu berücksichtigen, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten als relevant erachtet werden. Sollten Änderungen dieser Annahmen oder Umstände nicht wie erwartet eintreten, können die in den künftigen Konzernabschlüssen von Renault ausgewiesenen Werte von den Schätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses abweichen.

Auf wiederkehrender Basis handelt es sich bei den wesentlichen Posten im Konzernabschluss der Gruppe, die von Schätzungen und Beurteilungen zum 31. Dezember 2018 abhängig sind, um Folgende:

• Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten und deren Abschreibungsdauer (Anmerkungen 2-K und 10-A)

• etwaige Wertminderungen des Anlagevermögens (Anmerkungen 2-M und 11) und der operativen Forderungen (Anmerkungen 16 und 17), insbesondere der Vermögenswerte in Argentinien, das sich seit 2018 in einer hyperinflationären Situation befindet (Anmerkungen 2-A4 und 11-B)

• der erzielbare Wert von geleasten Fahrzeugen, die als Sachanlagen oder Vorräte klassifiziert sind (Anmerkungen 2-G, 10-B und 14)

• Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, insbesondere Nissan (Anmerkungen 2-M, 12 und 13)

• Forderungen aus der Absatzfinanzierung (Anmerkungen 2-G und 15);

• Ansatz latenter Steuern (Anmerkungen 2-I und 8)

• Rückstellungen, insbesondere Rückstellungen für Fahrzeug- und Batteriegarantien (Anmerkung 2-G), Rückstellungen für Pensionen und sonstige langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen (Anmerkung 2-S und 19) sowie Rückstellungen für Personalanpassungsmaßnahmen (Anmerkung 2-T und 6-A) und Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken (Anmerkung 20)

• der Wert der Aktiva im Iran, die im Wesentlichen aus Aktien, einem Gesellschafterdarlehen und kommerziellen Forderungen bestehen (Anmerkung 6-D), und im Allgemeinen der Wert der Vermögenswerte des Konzerns in allen Bereichen, die von Länderrisiken betroffen sind

C – Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse aller Unternehmen, die ausschließlich vom Konzern direkt oder indirekt kontrolliert werden (Tochterunternehmen). Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, wenn sie als Joint Ventures klassifiziert werden, und auf der Grundlage des prozentualen Anteils, der für jede Bilanz- und GuV-Position spezifisch ist, konsolidiert, wenn sie als Joint Operations klassifiziert werden.

Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt (assoziierte Unternehmen), werden auf der Grundlage des Eigenkapitals in den Abschluss einbezogen.

Wesentliche konzerninterne Transaktionen und nicht realisierte Zwischenergebnisse werden eliminiert.

Investitionen in nicht bedeutende Unternehmen, die ausschließlich von der Gruppe kontrolliert, aber nicht konsolidiert werden, obwohl sie die oben genannten Kriterien erfüllen, werden unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Ihre Konsolidierung hätte keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es sich um konzernfinanzierte Unternehmen handelt, deren Verluste gegebenenfalls durch außerplanmäßige Abschreibungen erfasst werden, und für die gilt:

• dass sie fast alle Einkäufe bei Konzerngesellschaften tätigen; oder

• dass die Gesellschaft nahezu alle Verkaufstransaktionen mit den Konzerngesellschaften abwickelt.

Verkaufsoptionen auf Minderheitsanteile werden in der Konzernbilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und in den Automotive-Segmenten in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und im Segment Absatzfinanzierung in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten mit entsprechender Anpassung des Eigenkapitals ausgewiesen.

D – Darstellung des Konzernabschlusses

Bewertungsgrundlage

Der Konzernabschluss wird im Einklang mit den IFRS-Vorschriften und mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Vermögenswerten und Schulden nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Die betroffenen Kategorien werden in den folgenden Anmerkungen näher erläutert.

Betriebsergebnis und operative Marge

Das Betriebsergebnis umfasst alle Erlöse und Kosten, die direkt mit den Aktivitäten des Konzerns in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie wiederkehrend sind oder aus einmaligen Entscheidungen oder Vorgängen resultieren, wie z. B. Restrukturierungskosten.

Die operative Marge entspricht dem Betriebsergebnis vor sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, die naturgemäß ungewöhnlich oder signifikant sind und die Vergleichbarkeit der Marge beeinträchtigen könnten. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umfassen:

• Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit eingestellten Aktivitäten und Personalanpassungskosten

• Gewinne oder Verluste aus dem teilweisen oder vollständigen Verkauf von Unternehmen oder Betriebsteilen, Gewinne oder Verluste aus dem vollständigen oder teilweisen Verkauf von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, sonstige Gewinne oder Verluste aufgrund von Änderungen des Konsolidierungskreises, z. B. aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10, die zuvor nach der Equity-Methode bilanziert wurden, sowie direkte Anschaffungskosten für Unternehmen, die voll konsolidiert oder auf der Grundlage des prozentualen Anteils an der Beteiligung konsolidiert werden

• Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten)

• Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)

• ungewöhnliche Sachverhalte, d. h. Erträge und Aufwendungen, die in ihrer Häufigkeit, Art oder Höhe ungewöhnlich sind und sich auf wesentliche Rechtsstreitigkeiten oder Wertminderungen von betrieblichen Forderungen beziehen

Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesene Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures umfasst den Anteil an den Gewinnen oder Verlusten dieser Unternehmen sowie die Wertminderungen und Wertaufholungen dieser Unternehmen (Anmerkung 2-M). Die gebuchte Wertminderung ist auf den Restbuchwert der Beteiligung begrenzt, sofern keine zusätzliche Verpflichtung eingegangen wurde.

Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf oder dem Verlust eines maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Kontrolle über assoziierte Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie der Gewinn oder Verlust aus dem Erwerb der Kontrolle über Unternehmen im Sinne von IFRS 10 ("Konzernabschluss"), die bereits konsolidiert, aber nicht beherrscht werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Das schließt Übertragungen von kumulierten Umrechnungsdifferenzen während des Zeitraums ein, in dem das Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert wurde.

Der Konzern bilanziert für alle Differenzen zwischen den Buch- und Steuerwerten seiner Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen (Anmerkung 2-I). Diese Steuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in den laufenden und latenten Steuern enthalten.

Geschäfts- oder Firmenwerte, die sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures beziehen, sind im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen (Anmerkung 2-J).

Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in den Anschaffungskosten dieser Beteiligungen enthalten.

Kreuzbeteiligungen zwischen einem konsolidierten Unternehmen und einem assoziierten Unternehmen werden bei der Bewertung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen, wie sie in den Vermögenswerten der Bilanz ausgewiesen werden, neutralisiert. Die 15-prozentige Beteiligung von Renault an Nissan wird daher bei der Bewertung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Beteiligung an Nissan neutralisiert (Anmerkung 12).

Dividenden von nicht börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind im Automotive-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit enthalten. Dividenden von börsennotierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, d. h. Nissan, sind hingegeben nicht im operativen Cashflow des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) enthalten.

Ausweisung nach Geschäftssegment

Die nach Geschäftssegmenten aufgeschlüsselten Informationen basieren auf der internen Berichterstattung an das Executive Committee, das als „Chief Operating Decision-Maker“ bezeichnet wird. Diese Informationen werden nach den für den Konzernabschluss geltenden IFRS erstellt. Alle Finanzdaten des Konzerns sind den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Spalten „Konzerninterne Transaktionen“ und „Transaktionen innerhalb von Automotive“ sind für Transaktionen zwischen den Segmenten reserviert, die zu marktnahen Konditionen erfolgen. Dividendenzahlungen des Segments Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) sind im Finanzergebnis des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.

Die Kennzahl zur Beurteilung der Segmentleistung ist die operative Marge.

Neben den Steuern und dem Anteil der assoziierten Unternehmen am Nettoertrag werden die Erträge und Aufwendungen aus der Absatzfinanzierung als operative Posten ausgewiesen. Der sich aus der französischen Konzernbesteuerung ergebende Steuereffekt ist im Steueraufwand des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) erfasst.

Die Aktiva und Passiva sind segmentspezifisch. Forderungen, die vom Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) an die Absatzfinanzierungsgesellschaften abgetreten werden, behandelt der Abtretungsempfänger als Betriebsvermögen, sofern die Risiken und Chancen in wesentlichen Teilen übertragen werden. Bei diesen Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen an das Händlernetz.

Fahrzeuge und Batterien, für die das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) eine Rückkaufverpflichtung hat, sind in den Aktiva des Segments enthalten. Wenn diese Aktiva durch das Segment Absatzfinanzierung finanziert werden, weist das Segment Absatzfinanzierung eine Forderung gegenüber dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) aus.

Kurz- und langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Forderungen aus der Absatzfinanzierung, sonstige Wertpapiere, Derivate, Darlehen und Finanzverbindlichkeiten des Segments Absatzfinanzierung (ausgenommen rückzahlbare Aktien und nachrangige Darlehen) werden als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten behandelt, weil sie im normalen Geschäftszyklus dieses operativen Segments zum Einsatz kommen.

Für die Automotive-Segmente werden neben den direkt mit dem Geschäftszyklus in Zusammenhang stehenden Positionen alle innerhalb eines Jahres fälligen Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig klassifiziert.

E – Umrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Gesellschaften

Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro.

Bei ausländischen Gesellschaften entspricht die funktionale Währung in der Regel der lokalen Währung. In den Fällen, in denen die meisten Transaktionen in einer anderen Währung abgewickelt werden, wird diese als funktionale Währung übernommen.

Die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften werden in ihrer funktionalen Währung erstellt und anschließend wie folgt in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet:

• Die Umrechnung der zum Anschaffungswert angesetzten Posten der Finanzlage, die nicht Bestandteil des Eigenkapitals sind, erfolgt zum Stichtagskurs.

• Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Zeitraums umgerechnet.

• Die Umrechnungsdifferenz ist eine der sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses und hat daher keinen Einfluss auf das Konzernergebnis.

Geschäfts- oder Firmenwerte, die bei einem Zusammenschluss mit einem ausländischen Unternehmen entstehen, werden als Vermögenswert oder Verbindlichkeit des erworbenen Unternehmens behandelt. Deshalb werden sie in der funktionalen Währung des jeweiligen Unternehmens ausgedrückt und zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Bei Verkauf eines ausländischen Unternehmens werden die kumulierten Umrechnungsdifferenzen auf seinen Vermögenswerten und Schulden in der Gewinn- und Verlustrechnung in die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen umgebucht.

Mit Ausnahme der oben genannten Grundsätze werden die Abschlüsse von Unternehmen in Hochinflationsländern gemäß IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ umgerechnet. Nicht-monetäre Bilanzpositionen, Gewinn- und Verlustrechnungspositionen, die Gesamtergebnis- und Kapitalflussrechnungspositionen werden um die Inflation in ihrer ursprünglichen Landeswährung bereinigt, dann werden alle Abschlüsse mit dem Kurs zum Abschlussstichtag der Periode umgerechnet. Um festzustellen, ob sich ein Land in Hyperinflation befindet, verweist die Gruppe auf die Liste der International Practices Task Force (IPTF) des Center for Audit Quality. Die Abschlüsse der argentinischen F – Umrechnung von FremdwährungsgeschäftenTochtergesellschaften des Konzerns werden nach den Grundsätzen des IAS 29 konsolidiert, der ab dem 1. Januar 2018 angewendet wird.

In einer anderen Währung als der funktionalen Währung des betreffenden Unternehmens getätigte Geschäftsvorgänge werden zunächst in die funktionale Währung umgerechnet und mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst.

Für Berichtszwecke werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in anderen Währungen als der funktionalen Währung zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich daraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Kursgewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten, die zur Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbstständige Teileinheit bestimmt sind (Anmerkung 2-X).

Die folgenden Effekte werden daher im Nettoertrag erfasst:

• Umrechnungsdifferenzen aus dem Finanzgeschäft der Automotive-Segmente sind im Finanzergebnis enthalten.

• Die übrigen Umrechnungsdifferenzen sind in der operativen Marge enthalten.

Die Bewertung und Erfassung der Derivate erfolgt wie in Anmerkung 2-X beschrieben.

G – Umsatzerlöse und Marge

Die Umsatzerlöse umfassen alle Erlöse aus dem Verkauf von Automobilwaren des Konzerns, die damit verbundenen Dienstleistungen sowie die verschiedenen Absatzfinanzierungsprodukte, die die Konzerngesellschaften an ihre Kunden vermarkten.

Die nachfolgend beschriebenen Grundsätze gelten für den Jahresabschluss 2018, der nach den zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Standards aufgestellt wurde. Der Jahresabschluss 2017 wurde in Übereinstimmung mit den vorher geltenden Standards und Richtlinien erstellt, wie in der Publikation von 2017 beschrieben.

Realisierung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen und der Margen

Realisierung von Verkäufen und Margen

Verkäufe von Automobilgüter werden zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs erfasst. Der Übergang der Kontrolle über die Automobilgüter erfolgt, wenn die Waren bei konzernfremden Händlern dem Vertriebsnetz zur Verfügung gestellt (zum Zeitpunkt der Ein- oder Auslagerung, je nach vertraglicher Vereinbarung) bzw. bei Direktverkäufen an den Endverbraucher geliefert werden. Ein Kontrollübergang liegt jedoch nicht vor, wenn es sich um Güter handelt, die im Rahmen eines Operating Lease von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft verkauft wurden, oder wenn Waren, die mit einer Rückkaufverpflichtung verkauft wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgegeben werden. Bei solchen Transaktionen werden die Erlöse progressiv über den Leasingdauer erfasst. Ein Gebrauchtwagenverkauf wird zum Zeitpunkt der Kontrollübergangs über das Gebrauchtfahrzeug erfasst.

Die Differenz zwischen dem vom Kunden bezahlten Preis und dem Rückkaufpreis wird als Mieteinnahmen behandelt und über den Zeitraum verteilt, in dem der Automobilartikel dem Kunden zur Verfügung steht. Die Herstellungskosten für den betreffenden neuen Automobilartikel werden bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr in den Vorräten erfasst und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in den Sachanlagen unter den an Kunden vermieteten Sachanlagen ausgewiesen. Der prognostizierte Wiederverkaufswert berücksichtigt die jüngsten bekannten Entwicklungen auf dem Gebrauchtwagenmarkt, aber auch die zukünftig zu erwartenden Entwicklungen über den Zeitraum, in dem die Automobilwaren verkauft werden. Sie können sowohl von externen (Wirtschaftslage, Besteuerung) als auch von internen Faktoren (Änderung des Sortiments oder der Preisstrategie des Herstellers) beeinflusst werden. Sobald ein Verlust aus der Weiterveräußerung zu erwarten ist, wird eine Rückstellung (wenn sich der Automobilartikel im Vorratsvermögen befindet) oder eine zusätzliche Abschreibung (wenn der Automobilartikel im Sachanlagevermögen inbegriffen ist) gebildet, um den Verlust zu decken.

VERKAUFSFÖRDERUNGSPROGRAMME

Verkaufsförderungsprogramme, die auf dem Volumen oder den Preisen der verkauften Produkte basieren, werden bei der Erfassung der betreffenden Verkaufsaktivitäten vom Umsatz abgezogen. Die Rückstellungen basieren auf Schätzungen des wahrscheinlichsten Betrages.

Die Gruppe führt bestimmte Werbekampagnen durch, die zinsgünstige Kundenkredite anbieten. Die Kosten für diese Aktivitäten werden sofort mit dem Verkauf des Fahrzeugs aufwandswirksam erfasst und nicht über die Dauer der Finanzierung verteilt.

GARANTIE

Der Konzern unterscheidet zwischen versicherungs- und dienstleistungsbezogenen Garantien. Für versicherungsbezogene Garantien werden Rückstellungen gebildet, während dienstleistungsbezogene Garantien zu Erträgen führen, die über die Dauer der Garantieverlängerung verteilt sind.

Die geschätzten oder angefallenen Kosten im Zusammenhang mit Produkt- oder Teilegarantien des Herstellers, die nicht durch Versicherungen abgedeckt sind, werden bei der Erfassung der Verkäufe als Aufwand erfasst. Rückstellungen für Kosten, die Renault zu tragen hat, werden auf der Grundlage der beobachteten Daten nach Modell und Motor, d. h. der Höhe der Kosten, und ihrer Verteilung über die Garantiezeiträume des Herstellers bewertet. Im Falle von Produktrückrufen infolge von Ereignissen, die nach dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs auftreten, werden Rückstellungen gebildet, um die anfallenden Kosten zu decken, sobald die Entscheidung über die Durchführung der Rückrufaktion gefallen ist. Forderungen gegenüber Zulieferern werden von den Gewährleistungsaufwendungen abgezogen, wenn es als praktisch sicher gilt, dass sie eingezogen werden.

DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF VON AUTOMOBILPRODUKTEN

Renault bietet seinen Kunden Serviceverträge wie Garantieverlängerungen oder Wartungsverträge an. Die Umsätze aus diesen Verträgen werden fortlaufend über die Laufzeit des Vertrages angesetzt.

WERTMINDERUNG VON KUNDENFORDERUNGEN

Wertberichtigungen auf Kundenforderungen im Segment Automotive werden vorgenommen, um die Einschätzung des voraussichtlichen Kreditrisikos zu Beginn der Forderung und eine eventuelle Erhöhung dieses Risikos im Zeitablauf zu berücksichtigen. Bei Vorliegen eines Kreditrisikos wird die Wertminderung für jede Forderung einzeln erfasst.

REALISIERUNG DER UMSATZERLÖSE AUS DER ABSATZFINANZIERUNG UND DER OPERATIVEN MARGE

UMSATZERLÖSE AUS DER ABSATZFINANZIERUNG

Umsatzerlöse aus der Absatzfinanzierung resultieren aus der Finanzierung des Verkaufs von Fahrzeugen an Händler und Endverbraucher. Diese Finanzierungen erfolgen in Form von Darlehen der Gesellschaften des Segments Absatzfinanzierung und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Die Erträge aus diesen Verträgen werden unter Berücksichtigung eines konstanten Zinssatzes über den Zeitraum berechnet und sind in den Umsatzerlösen enthalten.

KOSTEN DER ABSATZFINANZIERUNG

Die Kosten der Absatzfinanzierung werden als Betriebsaufwand betrachtet und sind in der operativen Marge enthalten. Im Wesentlichen umfassen sie Zinsen, die von Absatzfinanzierungsgesellschaften zur Refinanzierung ihrer Kundenkreditgeschäfte angefallen sind, sonstige Kosten und Erträge, die in direktem Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Art der Refinanzierung stehen (temporäre Anlagen, Absicherung und Management von Währungs- und Zinsrisiken), sowie Kosten für Risiken, die nicht mit der Refinanzierung von Forderungen zusammenhängen. Die Refinanzierung erfolgt aus diversifizierten Quellen: öffentliche und private Anleihen, öffentliche und private Verbriefungen, die durch Kredite der Automotive-Segmente abgesichert sind, handelbare Schuldtitel, gesammelte Ersparnisse und Finanzierungen von Kreditinstituten u. Ä.

PROVISIONEN FÜR GESCHÄFTSVERMITTLER

Provisionen werden als externe Vertriebskosten behandelt und daher als Abschlusskosten aktiviert, um einen konstanten Zinssatz über die Laufzeit der Finanzierungsverträge zu erhalten.

KLASSIFIZIERUNG UND WERTMINDERUNG VON FORDERUNGEN

Die Wertminderungsmethode für Finanzforderungen hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Bei gesunden Forderungen entspricht die Wertminderung dem erwarteten Kreditverlust von 12 Monaten, bei Forderungen, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz deutlich verschlechtert hat, entspricht die Wertminderung den während der Laufzeit erwarteten Verlusten. Bei Forderungsausfall entspricht die Wertminderung dem eingetretenen Kreditverlust.

Das Segment Absatzfinanzierung bezieht sich auf die derzeitigen Empfehlungen des Baseler Ausschusses zur Generierung der Parameter für die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten und Finanzierungen, Forderungen aus Finanzierungsleasing, unwiderruflichen Finanzierungszusagen und Finanzgarantien gegenüber Kunden und Händlern in den Hauptgeschäftsländern (Deutschland, Brasilien, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien für Kunden- und Händlerfinanzierungen, Korea nur für Kundenfinanzierungen). Diese Vermögen machen mehr als 85 % der Vermögenswerte aus. Für die sonstigen Vermögenswerte wird ein Standardansatz auf der Grundlage einer vereinfachten Methodik angewendet. Da die verwendeten Annahmen im Wesentlichen auf beobachtbaren Marktdaten basieren, beinhaltet die Berechnung der Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle im Segment Absatzfinanzierung auch zukunftsorientierte makroökonomische Daten, die Veränderungen von Indikatoren und branchenspezifische Informationen berücksichtigen.

H – Finanzertrag (-aufwand)

Die Kosten der Netto-Finanzverschuldung umfassen die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung abzüglich der Erträge aus liquiden Mitteln und Finanzanlagen der Automotive-Segmente. Die Kosten der Brutto-Finanzverschuldung setzen sich aus den Erträgen und Aufwendungen zusammen, die durch die Finanzschulden der Automotive-Segmente während der Berichtsperiode generiert wurden. Das schließt die Auswirkungen des effektiven Teils der entsprechenden Zinssicherungsgeschäfte ein.

Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Marktwertveränderungen der rückkaufbaren Aktien der Renault SA, die Nettozinsen der Pensionsrückstellungen sowie Dividenden und Wertminderungen von Gesellschaften, die weder von der Gruppe kontrolliert werden noch unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.

I – Ertragssteuer

Der Konzern bilanziert für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den Buchwerten von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz latente Steuern. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit dem zum Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen gültigen Steuersatz. Jede einzelne steuerliche Einheit (juristische Person, Einrichtung oder Gruppe von Einheiten, die Steuern an die Steuerverwaltung zahlt), die befugt ist, ihre tatsächlichen Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu verrechnen, weist latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten netto aus. Der Ansatz aktiver latenter Steuern hängt von der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Realisierung ab.

Bei assoziierten Unternehmen und Joint Ventures wird für alle Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert der gehaltenen Anteile eine latente Steuerschuld auf Dividendenausschüttungen gebildet.

Steuergutschriften, die nur gegen ein zu versteuerndes Ergebnis verwendet werden können, werden als Abzug von der zu zahlenden Ertragssteuer erfasst. Steuergutschriften, die unabhängig davon, ob die Gesellschaft einen zu versteuernden Gewinn erzielt, einbringbar sind, werden mit dem entsprechenden Aufwand verrechnet.

J – Geschäfts- oder Firmenwert

Anteile ohne beherrschenden Einfluss ("Minderheitenanteile") werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder mit ihrem Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden (Partial-Goodwill-Methode) angesetzt. Bisher hat Renault nur Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der nach der Partial-Goodwill-Methode bewertet wurde. Die Wahl der Methode wird im Einzelfall getroffen.

Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert.

Geschäfts- oder Firmenwert, der sich auf assoziierte Unternehmen und Joint Ventures bezieht, ist im Wert der betreffenden Unternehmen enthalten, wie er in der Konzernbilanz unter den Vermögenswerten ausgewiesen ist. Im Falle einer Wertminderung wird ein Wertminderungsaufwand verbucht und über den Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.

Der Erwerb von zusätzlichen Beteiligungen im Hinblick auf nicht beherrschende Anteile an Unternehmen, die vom Konzern beherrscht werden, wird als Eigenkapitaltransaktion behandelt. Der positive oder negative Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert der erworbenen Anteile ohne beherrschenden Einfluss wird im Eigenkapital erfasst.

K – Forschungs- und Entwicklungsausgaben

Entwicklungskosten, die zwischen der Entscheidung, mit der Entwicklung eines neuen Fahrzeugs oder einer neuen Komponente (z. B. Motor oder Getriebe) zu beginnen, und der anschließenden Freigabe für die Massenproduktion anfallen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Serienfreigabe über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs oder Teils, die zunächst nicht länger als sieben Jahre beträgt. Die Nutzungsdauer wird regelmäßig überprüft und anschließend angepasst, wenn ein signifikanter Unterschied zur ursprünglichen Schätzung besteht. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen im Wesentlichen die Kosten für Prototypen, die Kosten für Studien, die von externen Firmen in Rechnung gestellt werden, die Kosten für das dem Projekt zugeordnete Personal und einen Anteil der Gemeinkosten, der ausschließlich für Entwicklungsaktivitäten entfiel.

Fremdkapitalkosten, die direkt der Entwicklung eines Projekts zugerechnet werden können, das vor der Inbetriebnahme mindestens 12 Monate Vorbereitungszeit erforderte, sind im Bruttowert des Vermögenswertes, der ein „qualifizierter Vermögenswert“ ist, enthalten. Der Aktivierungssatz für Fremdkapitalkosten ist so begrenzt, dass die aktivierten Fremdkapitalkosten nicht höher sind als die gesamten Fremdkapitalkosten des Jahres. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.

Aufwendungen, die vor der Entscheidung über den Beginn der Produktentwicklung anfallen, werden in der Periode, in der sie anfallen, wie Forschungskosten als Kosten erfasst. Aufwendungen, die nach dem Beginn der Massenproduktion anfallen, werden als Herstellungskosten behandelt.

L – Sachanlagen

Der Bruttowert der Sachanlagen entspricht den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Planungs- und Vorbereitungskosten sind in den Herstellungskosten des Vermögenswertes enthalten.

Die Herstellungskosten des Sachanlagevermögens enthalten auch die während der Bauphase anfallenden Finanzierungskosten – nach der gleichen Methode wie bei den immateriellen Vermögenswerten. Wenn ein Projekt durch eine bestimmte Kreditaufnahme finanziert wird, entspricht der Kapitalisierungszinssatz dem Zinssatz für die Kreditaufnahme.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden vom Bruttowert der betreffenden Vermögenswerte abgezogen.

Nachträgliche Ausgaben für Sachanlagen, mit Ausnahme derjenigen, die zur Steigerung der Produktivität oder Verlängerung der Nutzungsdauer eines Vermögenswertes anfallen, werden bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.

Vermögenswerte, die vom Konzern im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen genutzt werden, werden als kreditfinanzierte Vermögenswerte behandelt.

An Kunden vermietete Sachanlagen sind Fahrzeuge und Batterien, die von einer Konzernfinanzgesellschaft, für die der Konzern eine Rückkaufverpflichtung eingegangen ist, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geleast werden, oder Fahrzeuge, die im Rahmen einer Vereinbarung einschließlich einer Rückkaufklausel verkauft werden (siehe Anmerkung 2-G).

Abschreibung

Im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) und im Segment Absatzfinanzierung werden die Abschreibungen linear über die folgenden geschätzten Nutzungsdauern berechnet:

Gebäude (1) 15 bis 30 Jahre
Spezialwerkzeuge 2 bis 7 Jahre
Maschinen und andere Werkzeuge (außer Pressenstraßen) 5 bis 15 Jahre
Pressenstraßen 20 bis 30 Jahre
Sonstiges Sachanlagevermögen (2) 4 bis 6 Jahre

(1) Gebäude, die vor 1987 genutzt wurden, werden über einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren abgeschrieben.

(2) Ausgenommen sind geleaste Batterien, die je nach Modell über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren abgeschrieben werden.

Die Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und eine beschleunigte Abschreibung vorgenommen, wenn die Nutzungsdauer eines Vermögenswertes kürzer ist als die ursprünglich erwartete Nutzungsdauer, insbesondere wenn beschlossen wird, ein Fahrzeug oder eine Komponente vom Markt zu nehmen.

Die Abschreibung für das Segment AVTOVAZ erfolgt linear über Nutzungsdauern, die länger sein können als bei anderen Unternehmen der Renault-Gruppe: maximal 80 Jahre für Gebäude, 17 Jahre für bestimmte Werkzeuge, 20 Jahre für Maschinen und andere Werkzeuge und 13 Jahre für sonstige Sachanlagen.

M – Wertminderung

Wertminderung des Sachanlagevermögens (außer Leasinggegenstände)

Sachanlagen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sobald Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, z. B. wesentliche nachteilige Veränderungen des Marktes, in dem das Unternehmen tätig ist, oder Änderungen, die sich auf die Umstände und die Art und Weise der Nutzung der Vermögenswerte auswirken.

Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) werden Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen durchgeführt:

• auf der Ebene der fahrzeugspezifischen Aktiva (einschließlich Komponenten)

Die fahrzeugspezifischen und komponentenspezifischen Vermögenswerte setzen sich aus aktivierten Entwicklungskosten und Werkzeugen zusammen. Die Werthaltigkeitstests werden durchgeführt, indem der Nettobuchwert der Vermögenswerte mit dem erzielbaren Wert verglichen wird, der auf der Grundlage diskontierter zukünftiger Cashflows im Zusammenhang mit dem Fahrzeug oder der Komponente berechnet wird.

• Auf der Ebene anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten

Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist definiert als eine zusammenhängende Teilmenge, die weitgehend unabhängige Cashflows generiert. Andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten können eine wirtschaftliche Einheit (Werk oder Tochtergesellschaft) oder das gesamte Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) darstellen. Das Nettoanlagevermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten umfasst insbesondere den Geschäfts- oder Firmenwert, bestimmte Vermögenswerte und Kapazitätswerte sowie Komponenten des Umlaufvermögens.

Für jede der beiden Ebenen werden Werthaltigkeitstests durchgeführt, indem der Nettobuchwert mit dem erzielbaren Wert verglichen wird. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus Nutzungswert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten.

Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der Nutzung eines Vermögenswertes erwartet werden. Die zukünftigen Cashflows ergeben sich aus dem vom Management erstellten und validierten Businessplan sowie einem Endwert, der auf diskontierten normativen Cashflows nach Anwendung einer Wachstumsrate bis unendlich basiert. Darin enthalten sind auch die vom Segment Absatzfinanzierung an das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gezahlten Dividenden, die in barer Form den Beitrag des Segments Absatzfinanzierung darstellen, der bei der internen Beurteilung der Projektrentabilität berücksichtigt wird. Die dem Businessplan zugrunde liegenden Annahmen umfassen Schätzungen der Marktentwicklung in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, und seines Anteils an diesen Märkten, Änderungen des Verkaufspreises von Produkten sowie der Preise für zugekaufte Komponenten und Rohstoffe. Als Diskontierungssatz vor Steuern wird der vom Unternehmen ermittelte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz verwendet.

Liegt der erzielbare Wert unter dem Nettobuchwert, wird eine Wertminderung in Höhe des Unterschiedsbetrags bei den betreffenden Vermögenswerten vorgenommen.

Für das Segment Absatzfinanzierung wird mindestens einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, bei dem der Buchwert und der erzielbare Wert der Vermögenswerte verglichen werden. Der erzielbare Wert ist definiert als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert (abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert. Der Nutzungswert basiert auf einem Marktansatz, der durch Verwendung von Multiplikatoren für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt wird, die aus juristischen Personen oder Gruppen von juristischen Personen im selben Land bestehen. Für alle getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird der gleiche Abzinsungssatz verwendet: ein risikofreier 10-Jahres-Satz, erhöht um die durchschnittliche Risikoprämie für den Sektor, in dem die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind. Der Prognosehorizont für Erträge und Verluste beträgt ein Jahr.

Für AVTOVAZ werden auch Werthaltigkeitstests auf zwei Ebenen (für bestimmte Vermögenswerte und für den gesamten Konzern) durchgeführt. Die AVTOVAZ-Gruppe als Ganzes wird als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet, und es werden keine Tests für einzelne Fabriken oder Wirtschaftseinheiten durchgeführt.

Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Werthaltigkeitstests für Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures werden durchgeführt, sobald Hinweise auf eine Wertminderung, wesentliche nachteilige Veränderungen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, oder einen wesentlichen oder langfristigen Rückgang des Börsenwertes vorliegen.

Die Werthaltigkeitstests werden in Übereinstimmung mit IAS 28 und IAS 36 durchgeführt, indem der Buchwert der Anteile an dem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture mit dem erzielbaren Betrag, der dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, verglichen wird. Der Nutzungswert entspricht dem Anteil des Barwerts der zukünftigen geschätzten Cashflows, der vom assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erwartet wird. Wenn das assoziierte Unternehmen oder Joint Venture börsennotiert ist, entspricht der beizulegende Zeitwert dem Börsenwert.

Liegt der erzielbare Wert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz gegen die entsprechende Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture erfasst und über den Anteil am Jahresüberschuss (-verlust) von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures in die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns einbezogen.

N – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sind langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die zur sofortigen Veräußerung zur Verfügung stehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit veräußert werden können.

Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten gelten, werden mit dem niedrigeren Wert aus Nettobuchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und erfasst. Sobald ein Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird (oder einer Gruppe von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten angehört), werden keine weiteren Abschreibungen vorgenommen. Diese Vermögenswerte werden in einer bestimmten Zeile der Konzernbilanz ausgewiesen.

O – Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen die direkten und indirekten Fertigungskosten sowie anteilige Fertigungsgemeinkosten auf der Grundlage eines normalen Aktivitätsgrades. Der normale Aktivitätsgrad wird von Standort zu Standort bewertet, um den Anteil der Fixkosten zu bestimmen, der im Falle einer unterdurchschnittlichen Aktivität auszuschließen ist.

Vorräte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und des Segments Absatzfinanzierung werden nach der FIFO-Methode (First In First Out) bewertet. Vorräte von AVTOVAZ werden zu gewichteten Durchschnittskosten bewertet.

Liegt der Nettoveräußerungswert unter dem Wert der Finanzlage, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst.

P – Abtretung von Forderungen

An Dritte abgetretene Forderungen (durch Verbriefung oder Diskontierung) werden aus dem Konzernvermögen ausgebucht, wenn auch die damit verbundenen Risiken und Chancen im Wesentlichen auf die betreffenden Dritten übertragen werden.

Gleiches gilt für die Zuordnung zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung.

Q – Eigene Aktien

Eigene Aktien sind Aktien, die für die Zwecke von Aktienoptionsplänen und leistungsbezogenen Aktienplänen gehalten werden, mit denen Führungskräfte der Gruppe vergütet werden. Die beim Verkauf der Renault-Aktien durch den französischen Staat im Jahr 2017 erworbenen eigenen Aktien wurden für ein Aktienangebot verwendet, das für derzeitige und ehemalige Mitarbeiter reserviert ist, um sie an den Ergebnissen der Groupe Renault zu beteiligen (Anmerkung 18-C).

Sie werden zu Anschaffungskosten erfasst und bis zum Verkaufsdatum vom Eigenkapital der Gruppe abgezogen.

Bei der Veräußerung dieser Anteile wird der Verkaufspreis direkt im konsolidierten Eigenkapital erfasst. Folglich ist kein Gewinn oder Verlust auf eigenen Aktien im Periodenergebnis enthalten.

R – Aktienoptionspläne / leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen

Der Konzern gewährt Aktienoptionspläne (Kauf- und Bezugsrechte), leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte Vergütungen für Renault-Aktien. Das Zuteilungsdatum ist das Datum, an dem die Begünstigten über die Entscheidung, diese Optionen oder leistungsbezogenen Aktien zu gewähren, und die Bedingungen der entsprechenden Pläne informiert werden. Bei leistungsabhängigen Plänen wird bei der Bestimmung der Anzahl der zugeteilten Optionen oder Aktien eine Schätzung der Erfüllung dieser Bedingungen berücksichtigt. Diese Schätzung wird auf der Grundlage von Änderungen der Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungsbedingungen erfüllt werden, jährlich überprüft. Der endgültige beizulegende Zeitwert von Leistungen, die im Gegenzug für die Zuteilung von Optionen oder Aktien erbracht werden, wird anhand des beizulegenden Zeitwerts dieser Optionen oder Aktien zum Zeitpunkt ihrer Gewährung unter Verwendung eines geeigneten binomialen mathematischen Modells ermittelt, das die Ausübung der Optionen unterstellt und linear über den Ausübungszeitraum verteilt wird. Ansprüche auf Zuteilung leistungsbezogener Aktien werden auf der Grundlage des Aktienwerts am Tag der Gewährung abzüglich der während der Sperrfrist erwarteten Dividenden bewertet. Gegebenenfalls wird ein Abschlag vorgenommen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Aktien für einen bestimmten Zeitraum gehalten werden müssen. Der verwendete Volatilitätsfaktor für den Aktienkurs ist die implizite Volatilität zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Höhe der erwarteten Dividende wird anhand des Dividendenausschüttungsplans bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung der einzelnen Pläne bekannt gegeben wurde.

Der so ermittelte gesamte beizulegende Zeitwert wird linear über den Erdienungszeitraum des jeweiligen Plans verteilt. Die Kosten sind im Personalaufwand enthalten – mit einer entsprechenden Anpassung der konsolidierten Rücklagen. Bei Ausübung der Option wird der dem Konzern zur Begleichung des Ausübungspreises zugeflossene Geldbetrag unter entsprechender Anpassung der Konzernrücklagen in den liquiden Mitteln verbucht.

S – Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen

Die Zahlungen des Konzerns für beitragsorientierte Pensionspläne werden in der entsprechenden Periode als Aufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Plänen für Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wendet der Konzern das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) an, um den Barwert seiner Verpflichtungen zu ermitteln. Bei dieser Methode werden die Leistungen nach der Leistungsformel des Plans den Dienstjahren zugerechnet, hauptsächlich linear über die Dienstjahre.

Die künftigen Zahlungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden auf der Grundlage der künftigen Gehaltssteigerungen, des Rentenalters, der Sterblichkeit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemessen und mit einem Zinssatz diskontiert, der sich nach den Renditen langfristiger, hochwertiger Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit richtet, die der geschätzten durchschnittlichen Dauer des betreffenden Vorsorgeplans entspricht.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus der Überarbeitung der zugrunde liegenden Annahmen und erfahrungsbedingten Anpassungen ergeben, sind in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses enthalten.

Der Nettoaufwand des Jahres, der dem Dienstzeitaufwand der laufenden Periode zuzüglich des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands entspricht, wird der operativen Marge zugebucht. Der Zinsaufwand für Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird im Finanzergebnis erfasst.

T – Personalanpassungsmaßnahmen

Die geschätzten Kosten für Personalanpassungsmaßnahmen, die bilanziell als Leistungen an Arbeitnehmer behandelt werden, werden durch eine Rückstellung über die geschätzte Restbeschäftigungszeit der betroffenen Mitarbeiter abgedeckt.

Die geschätzten Kosten für Abfindungen werden erfasst, sobald ein detaillierter Plan entweder angekündigt wurde oder in Arbeit ist.

U – Finanzielle Vermögenswerte

Die nachfolgend beschriebenen Grundsätze gelten für den Jahresabschluss 2018, der nach den zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Standards aufgestellt wurde. Der Jahresabschluss 2017 wurde in Übereinstimmung mit den vorher geltenden Standards und Richtlinien erstellt, wie in der Publikation von 2017 beschrieben.

Der Konzern erfasst einen finanziellen Vermögenswert, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt, Wertpapiere, handelbare Schuldtitel, Darlehen und derivative Vermögenswerte im Zusammenhang mit Finanztransaktionen (Anmerkung 2-X).

Diese Instrumente werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Eine Ausnahme davon bilden Instrumente, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden und als kurzfristige Vermögenswerte klassifiziert werden.

Beteiligungen an nicht beherrschten Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss ausübt

Investitionen in nicht kontrollierte Unternehmen, auf die Renault keinen maßgeblichen Einfluss hat, werden als Instrumente zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert. Die beizulegenden Zeitwerte dieser finanziellen Vermögenswerte werden vorrangig anhand des Marktpreises ermittelt. Ist dies nicht möglich, verwendet der Konzern eine Bewertungsmethode, die nicht auf Marktdaten basiert.

In Abweichung von dieser Regel hat der Konzern als unwiderrufliche Option die Daimler-Aktien zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Gesamtergebnis dargestellt.

Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel

Kurzfristige Anlagen in Form von Wertpapieren und begebbaren Schuldtiteln werden zur Bewirtschaftung von Liquiditätsüberschüssen getätigt, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als Zahlungsmitteläquivalente. Dabei handelt es sich um Schuldtitel, die zum beizulegenden Zeitwert über andere Bestandteile des Gesamtergebnisses erfasst werden, mit Ausnahme von Anteilen an Investmentfonds (OGAW), die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste wird beim erstmaligen Ansatz von Schuldtiteln, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, über die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses erfasst.

Darlehen

Zu Darlehen zählen im Wesentlichen Darlehen zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen und Darlehen an assoziierten Unternehmen.

Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste wird beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes und bei Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung durch ein Ereignis, das nach dem erstmaligen Ansatz eintritt, erfasst.

V – Liquide Mittel (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente)

Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Kontokorrentkonten und andere Sichteinlagen, mit Ausnahme der Kontokorrentkredite, die in den Finanzverbindlichkeiten enthalten sind. Diese Instrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, mit Ausnahme von Anteilen an Investmentfonds (OGAW), die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Anlagen, die zur Erfüllung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen gehalten werden. Damit eine Anlage als Zahlungsmitteläquivalent qualifiziert werden kann, muss sie leicht in einen bestimmten Betrag umwandelbar sein und einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen.

Bankkonten, die aufgrund branchenspezifischer Vorschriften (z. B. Bankenvorschriften) Beschränkungen unterliegen, oder Bankkonten, die der Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen zugeordnet sind, werden in den liquiden Mitteln (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) ausgewiesen.

W – Finanzverbindlichkeiten der Automotive-Segmente und Absatzfinanzierungsschulden

Der Konzern erfasst eine finanzielle Verbindlichkeit (für das Segment Automotive) oder eine Absatzfinanzierungsschuld, wenn er Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Instruments wird.

Die finanziellen Verbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung umfassen rückzahlbare Aktien, Schuldverschreibungen, verbriefte sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten und derivative Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzgeschäften (Anmerkung 2-X).

Rückzahlbare Aktien

Rückzahlbare Aktien sind börsennotierte nachrangige Schuldtitel, die eine variable Rendite erzielen, die auf die Konzernumsätze indexiert ist.

Rückzahlbare Aktien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die durch Diskontierung von prognostizierten Kupons unter Verwendung des Effektivzinssatzes für Kreditaufnahmen ermittelt werden. Es wurde die Auffassung vertreten, dass die vertragliche Mindestrendite dieser Aktien, d. h. 9 %, die bestmögliche Schätzung des Effektivzinssatzes zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe (1983 und 1984) darstellt. Der variable Anteil wird nun in die Schätzung des Effektivzinssatzes einbezogen, wobei die fortgeführten Anschaffungskosten regelmäßig im Finanzertrag und -aufwand neu bewertet werden.

Schuldverschreibungen, andere verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten

Zu jedem Bilanzstichtag werden diese finanziellen Verbindlichkeiten, abgesehen von bestimmten Hedge-Accounting-Methoden (Anmerkung 2-X), grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angepasst. Der so ermittelte Finanzaufwand umfasst Emissionskosten und Ausgabe- bzw. Rücknahmeprämien sowie die Effekte von Nachverhandlungen, wenn sich alte und neue Bedingungen nicht wesentlich unterscheiden.

X – Derivate und Hedge Accounting

Bewertung und Darstellung

Derivate werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser beizulegende Zeitwert wird zu jedem Stichtag überprüft.

• Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften und Währungsswaps wird durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows unter Verwendung von Stichtagskursen (Wechselkurse und Zinssätze) ermittelt.

• Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten ist der Betrag, den der Konzern erhalten (oder zahlen) würde, um die am Abschlussstichtag ausstehenden Kontrakte zu begleichen – unter Berücksichtigung von nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten, die auf Zinssätzen und der Finanzstärke der Gegenpartei zu jedem Kontrakt am Abschlussstichtag beruhen. Dieser beizulegende Zeitwert beinhaltet die aufgelaufenen Zinsen.

• Der beizulegende Zeitwert von Warenderivaten basiert auf Marktkonditionen.

Die Derivate der Automotive-Segmente werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten fällig sind; andernfalls als langfristig. Alle Derivate des Segments Absatzfinanzierung werden in der Finanzlage als kurzfristig ausgewiesen.

Hedge Accounting

Die Behandlung der als Sicherungsinstrumente designierten Derivate hängt von der Art der Sicherungsbeziehung ab:

• Fair-Value-Hedge

• Cashflow-Hedge

• Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Der Konzern identifiziert das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft, sobald das Sicherungsgeschäft abgeschlossen ist, und dokumentiert die Sicherungsbeziehung unter Angabe der Sicherungsstrategie, des abgesicherten Risikos und der Methode zur Beurteilung der Effektivität des Sicherungsgeschäfts. Diese Dokumentation wird nachfolgend aktualisiert, sodass die Effektivität des designierten Sicherungsgeschäfts nachgewiesen werden kann.

Im Rahmen des Hedge Accounting werden für jede Kategorie von Sicherungsgeschäften spezifische Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angewendet:

• Fair-Value-Hedges: Das Grundgeschäft wird aufgrund des abgesicherten Risikos auf den beizulegenden Zeitwert angepasst und das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Da die Veränderungen dieser Positionen zeitgleich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, wirkt sich nur der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam aus. Er wird in derselben Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wie die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments.

• Cashflow-Hedges: Es erfolgt keine Anpassung des Wertes des Grundgeschäfts; lediglich das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Risiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

• Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb: Das Sicherungsinstrument wird auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Nach dieser Anpassung wird der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der auf das abgesicherte Kursrisiko entfällt, nach Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst, während der ineffektive Teil im Konzernergebnis erfasst wird. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Betrag wird zum Zeitpunkt der Liquidation oder des Verkaufs der Beteiligung in das Ergebnis umgebucht. Die Zinskomponente der Darlehen in Yen, die zur Absicherung der Investition in Nissan verwendet wird, gilt als ineffektiver Teil und wird daher direkt im Finanzertrag und -aufwand erfasst.

Derivate ohne Sicherungsbeziehung

Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die nicht als Sicherungsgeschäfte designiert sind, werden direkt im Finanzergebnis erfasst, mit Ausnahme von Derivaten, die ausschließlich aus Gründen abgeschlossen werden, die in engem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen. In diesem Fall werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten in die operative Marge einbezogen.

HINWEIS 3

ÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS

Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Absatzfinanzierung Summe
Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2017 115 65 39 219
Neu konsolidierte Unternehmen (Akquisitionen, Gründungen usw.) 5 - 1 6
Entkonsolidierte Unternehmen (Veräußerungen, Fusionen, Liquidationen usw.) 2 11 - 13
Anzahl der konsolidierten Unternehmen zum 31. Dezember 2018 118 54 40 212

A – Wesentliche Änderungen des Konsolidierungskreises in 2018

Im Jahr 2018 wurden folgende Unternehmen erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen:

Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)

• Alliance Ventures b.v. ist ein Investmentfonds, der von Renault-Nissan-Mitsubishi mit einem Anteil von 40 %, 40 % und 20 % aufgelegt und gehalten wird, um Start-ups mit neuen Technologien zu finanzieren. Das ursprünglich im ersten Halbjahr 2018 gezeichnete Kapital betrug 50 Millionen US-Dollar und wurde von Renault in Höhe von 20 Millionen US-Dollar finanziert. Im zweiten Halbjahr 2018 fanden Kapitalerhöhungen statt, die von Renault in Höhe von 40 Millionen US-Dollar gezeichnet wurden. Gemäß IFRS 11 wird die Alliance Ventures b.v. als Joint Venture analysiert und somit nach der Equity-Methode bewertet. Die Beteiligungen werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da es sich um Minderheitsanteile handelt, die der Alliance Ventures b.v. keinen maßgeblichen Einfluss verleihen.

• Am 15. Dezember 2017 gab die Renault Group den Erwerb eines Joint Ventures namens Renault-Brillance-Jinbei Automotive Company bekannt, das leichte Nutzfahrzeuge in China unter den Marken Jinbei, Renault und Huasong produziert und verkauft. Renault hält 49 % an diesem Joint Venture, das ab dem 1. Januar 2018 nach der Equity-Methode bilanziert wird. Die Anteile wurden im Dezember 2017 für 2 Yuan erworben. Die Zeitwerte der erworbenen Aktiva und Verbindlichkeiten von Renault Brilliance Jinbei wurden im zweiten Halbjahr 2018 finalisiert. Dies führte zu einer Anpassung der erworbenen Nettoverbindlichkeiten um -107 Mio. €, davon -34 Mio. € bzw. -64 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, -1 Mio. € für Vorräte und -8 Mio. € für betriebliche Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2018 wurde der endgültige Firmenwert mit 111 Mio. € ermittelt. In 2018 hat Renault 94 Millionen Euro einer Kapitalerhöhung durch dieses Joint Venture gezeichnet.

• eGT New Energy Automotive Co. ist ein 2017 gegründetes Joint Venture, dessen Zweck die Entwicklung und Produktion von Elektrofahrzeugen in China in Partnerschaft mit Nissan und der Dongfeng-Gruppe ist. Diese juristische Person ist direkt im Besitz von Dongfeng, Nissan und Renault, mit jeweiligen Anteilen von 50 %, 25 % und 25 %. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Beteiligung von Renault an der eGT New Energy Automotive Co. Ltd. 4 Mio. €. Das Unternehmen wird ab dem 1. Januar 2018 nach der Equity-Methode bewertet.

• Im ersten Halbjahr 2018 gründete die Renault s.a.s. eine hundertprozentige Holdinggesellschaft, die Alliance Media Ventures s.a.s., mit einem Stammkapital von 12 Millionen Euro. Am 22. März 2018 erwarb diese Holdinggesellschaft eine 40,26%ige Beteiligung am Verlag Les Editions Croque Futur für 11 Mio. €. Das Unternehmen ist im Bereich der Printmedien tätig und besitzt insbesondere die Zeitschriftentitel Challenges, Historia, Sciences et Avenir, Histoire und La Recherche. Alliance Media Ventures s.a.s. wird voll konsolidiert. Les Editions Croque Futur, auf die Renault einen maßgeblichen Einfluss ausübt, wird ab dem 31. März 2018 nach der Equity-Methode bilanziert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der von Les Editions Croque Futur übernommenen Aktiva und Verbindlichkeiten ist zum 31. Dezember 2018 in Arbeit und wird spätestens im ersten Halbjahr 2019 abgeschlossen sein. Zum 31. Dezember 2018 wurde der vorläufige Firmenwert mit 12 Mio. € ermittelt.

Absatzfinanzierung

• RCI Servicios Colombia S.A. ist eine Gesellschaft, die zu 100% im Besitz des Segments Absatzfinanzierung ist. Ihre Tätigkeit besteht darin, Provisionen für die von einem Handelspartner finanzierte Kreditvermittlung zu erheben. Der Konzern übt die alleinige Kontrolle über diese Gesellschaft aus, die voll konsolidiert wird.

B – AVTOVAZ-Gruppe

Die AVTOVAZ-Gruppe ist der führende russische Automobilhersteller. Sie verkauft Fahrzeuge der Marke Lada und produziert auch Fahrzeuge für Renault und Nissan.

Das Joint Venture Alliance Rostec Auto b.v. und die AVTOVAZ-Gruppe, bestehend aus der Muttergesellschaft PJSC AVTOVAZ und ihren bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Tochtergesellschaften, werden ab dem Zeitpunkt der von der Alliance Rostec Auto b.v. im Dezember 2016 gezeichneten Kapitalerhöhung der Renault s.a.s., die nach der von der Alliance Rostec Auto b.v. gezeichneten Kapitalerhöhung durch AVTOVAZ erfolgte, voll konsolidiert. Der Kontrollerwerb im Sinne von IFRS 10 erfolgte am 28. Dezember 2016. Da der Effekt dieser Gesellschaften auf den Nettoertrag und die Cash-Änderungen zwischen dem 28. Dezember und dem 31. Dezember 2016 als nicht wesentlich eingeschätzt wird, erfolgt die Vollkonsolidierung ab dem 31. Dezember 2016.

Die von der Renault s.a.s. am 28. Dezember 2016 gezeichnete Barkapitalerhöhung für die Alliance Rostec Auto b.v. betrug 14,85 Mrd. Rubel (236 Mio. € zum Kurs am Datum der Kapitalerhöhung). Es folgte eine Barkapitalerhöhung in Höhe von 26,14 Milliarden Rubel für AVTOVAZ, wovon 14,85 Milliarden Rubel (231 Millionen Euro zum Jahresendkurs 2016) von Alliance Rostec Auto b.v. bereitgestellt wurden.

Alliance Rostec Auto b.v. investierte darüber hinaus in ein Finanzinstrument mit einem Wert von 180 Mio. €, wodurch wirtschaftliche Interessen an AVTOVAZ im Wesentlichen übertragen wurden, obwohl dieses Finanzinstrument Alliance Rostec Auto b.v. nicht zum rechtmäßigen Eigentümer von Anteilen an AVTOVAZ macht. Zur Finanzierung dieses Vorhabens erhielt Alliance Rostec Auto b.v. ein Darlehen von Renault. Nach diesen Kapitalerhöhungen besitzt Renault nun seit dem 31. Dezember 2016 insgesamt 73,30 % des Kapitals (57,30 % der Stimmrechte) von Alliance Rostec Auto b.v., die 64,60 % des Kapitals von AVTOVAZ hält. Die indirekte Beteiligung an AVTOVAZ beträgt dadurch 47,35 %. Einschließlich des von Alliance Rostec Auto b.v. gehaltenen Finanzinstruments wurden 88,69 % des Kapitals von AVTOVAZ von Alliance Rostec Auto b.v. gehalten. Damit betrug der indirekte Anteil an AVTOVAZ am 31. Dezember 2016 im Wesentlichen 65,01 %.

Änderungen der Investition von Renault in AVTOVAZ seit Übernahme der Kontrolle durch Renault

IM JAHR 2017

Die Beteiligung von Renault an AVTOVAZ änderte sich 2017 aufgrund der Übernahme der zuvor von Nissan gehaltenen Aktien der Alliance Rostec Auto b.v. durch Renault im September 2017 und einer Verkaufsoption für AVTOVAZ-Aktien, die mit einem Dritten gezeichnet wurden. Die Auswirkungen der Investitionsänderung wurden unter „Eigenkapital – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft“ und „Anteil der nicht-beherrschenden Anteile“ in Höhe von -139 Mio. € bzw. 87 Mio. € direkt angesetzt.

Zum 31. Dezember 2017 hielt Renault 82,45 % des Kapitals der Alliance Rostec Auto b.v., die 64,60 % der AVTOVAZ hielt, so dass die indirekte Beteiligung an AVTOVAZ 53,26 % betrug. Einschließlich des von der Alliance Rostec Auto b.v. gehaltenen Finanzinstruments und der im Jahr 2017 übernommenen Verkaufsoption auf AVTOVAZ-Aktien wurden 89,42 % des Kapitals von AVTOVAZ von der Alliance Rostec Auto b.v. gehalten, so dass im Wesentlichen der indirekte Anteil von Renault an AVTOVAZ zum 31. Dezember 2017 73,73 % betrug.

IM JAHR 2018

Die Investition von Renault in AVTOVAZ änderte sich 2018 aufgrund der folgenden Aktivitäten:

• eine Kapitalerhöhung mit geschlossener Zeichnung von 61,4 Mrd. Rubel durch AVTOVAZ, die der Alliance Rostec Auto b.v. vorbehalten war, und eine Kapitalerhöhung von 61,4 Mrd. Rubel durch die Alliance Rostec Auto b.v., die von Renault und seinem russischen Partner Russian Technologies gezeichnet wurde (je 30,7 Mrd. Rubel);

• die Beiträge von 61,4 Mrd. Rubel an die Alliance Rostec Auto b.v. wurden durch Verrechnung von Renault-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Darlehen mit AVTOVAZ in Höhe von 30,7 Mrd. Rubel und 30,7 Mrd. Rubel entsprechend dem Nennwert der unverzinslichen Darlehen des russischen Partners an AVTOVAZ, die 2032 fällig werden, geleistet. Der Einbringungswert dieser von den beiden Gesellschaftern der Alliance Rostec Auto b.v. gehaltenen Forderungen und Darlehen entspricht den Buchwerten ihres Nettovermögens, wie sie in dem für Konsolidierungszwecke erstellten AVTOVAZ-Abschluss zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme angegeben sind. Die 61,4 Mrd. Rubel der Beiträge der Alliance Rostec Auto b.v. an AVTOVAZ wurden durch Verrechnung von Forderungen und Darlehen mit AVTOVAZ, die zuvor von Renault s.a.s. und Russian Technologies wie oben beschrieben eingebracht wurden, bezahlt;

• nach diesen Kapitalerhöhungen wurde der Zentralbank der Russischen Föderation Ende des ersten Halbjahres 2018 ein Pflichtangebot über Minderheitsanteile unterbreitet, da die Alliance Rostec Auto b.v. mehr als 75 % der AVTOVAZ hielt. Dieses Angebot wurde Anfang Juli 2018 eröffnet und im September 2018 abgeschlossen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde davon ausgegangen, dass die Alliance Rostec Auto b.v. in der Lage sein wird, alle verbleibenden Minderheitsanteile im Rahmen einer von der Renault s.a.s. gezeichneten Kapitalerhöhung zu erwerben. Infolgedessen wurde im Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 7,4 Mrd. Rubel (101 Mio. € zum Wechselkurs vom 30. Juni 2018) ausgewiesen, und 100 % der Anteile an AVTOVAZ wurden zu diesem Zeitpunkt als Eigentum der Alliance Rostec Auto b.v. betrachtet. Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 spiegelt auch die Kapitalerhöhung der Alliance Rostec Auto b.v. durch Einbeziehung der bestehenden und zukünftigen kapitalisierbaren Vorschüsse der Renault s.a.s. zur Finanzierung des Pflichtangebots wider. Diese Kapitalerhöhung sollte nach Abschluss des Angebots erfolgen;

• das Ende Juni 2018 unterbreitete Pflichtangebot wurde am 25. September 2018 abgeschlossen. Da die Alliance Rostec Auto b.v. nach diesem Vorgang mehr als 95 % an AVTOVAZ hielt (96,64 %), wurde am 28. September 2018 ein obligatorischer Squeeze-out zum Preis von 12,40 Rubel je Stammaktie und 12,20 Rubel je Vorzugsaktie gemäß den geltenden russischen Vorschriften eingeleitet. Dieser Squeeze-Out endete im Dezember 2018, und Alliance Rostec Auto b.v. besitzt nun 100 % der AVTOVAZ. AVTOVAZ wird 2019 von der Moskauer Börse genommen;

• die Gesellschafterdarlehen der Renault s.a.s. an die Alliance Rostec Auto b.v. zur Finanzierung des Pflichtangebots und des Squeeze-out werden 2019 in Höhe von 7.425 Mio. Rubel teilweise aktiviert. Diese Aktivitäten wurden 2018 eingeleitet und sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 berücksichtigt.

Im Anschluss an die oben genannten Aktivitäten hielt Renault 61,09 % des Kapitals der Alliance Rostec Auto b.v., die zum 31. Dezember 2018 100 % der AVTOVAZ hielt. Einschließlich der Kapitalerhöhung, die Anfang 2019 gemäß den Beschlüssen der Aktionäre vom 28. November 2018, die von der Renault s.a.s. unterzeichnet wurden, durchgeführt werden soll, stellt sich der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 verwendete Anteil wie folgt dar: Renault hielt eine 67,61%ige Beteiligung an der Alliance Rostec Auto b.v.. Die Auswirkungen dieser Aktivitäten und die Änderung der Beteiligung von Renault s.a.s. an Alliance Rostec Auto b.v. und Alliance Rostec Auto b.v. an AVTOVAZ werden direkt unter „Eigenkapital – Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft“ und „Anteil der nicht beherrschenden Anteile“ in Höhe von 72 Mio. € bzw. 245 Mio. € erfasst.

Der Wert der nicht beherrschenden Anteile zum 31. Dezember 2018 beträgt 52 Mio. € (-236 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

4.2.6.3 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung

HINWEIS 4

UMSATZERLÖSE

A – Aufschlüsselung der Umsatzerlöse

(Millionen €) 2018 2018 ohne separate Darstellung des Umsatzes gegenüber Partnern (1) 2017
Warenabsatz - Segment Automotive (inkl. AVTOVAZ) 44.226 51.733 53.978
Verkäufe an Partner des Segments Automotive (inkl. AVTOVAZ) 8.046
Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten(2) 578 578 504
Verkauf sonstiger Dienstleistungen 1.361 1.900 1.775
Verkauf von Dienstleistungen - Automotive-Segmente
(einschließlich AVTOVAZ) 1.939 2.478 2.279
Warenabsatz - Segment Absatzfinanzierung 27 27 29
Mieterträge aus vermieteten Vermögenswerten(2) 119 119 116
Zinserträge aus Forderungen aus Finanzdienstleistungen 2.100 2.100 1.478
Verkauf sonstiger Dienstleistungen(3) 962 962 890
Verkauf von Dienstleistungen - Segment Absatzfinanzierung 3.181 3.181 2.484
GESAMTERLÖSE 57.419 57.419 58.770

(1) Der Konzern stellt Verkäufe an Partner ab 2018 dar. Das Konzept von „Verkäufe an Partner“ ist in Anmerkung 2-A2 definiert. Hauptpartner der Automotive-Segmente sind Nissan und Daimler. In Übereinstimmung mit IFRS 15 bilanziert der Konzern 2018 den Konzernumsatz nach den Darstellungsregeln des IAS 18, d. h. ohne gesonderte Darstellung der „Verkäufe an Partner“.

(2) Im Konzern erfasste Mieteinnahmen aus Fahrzeugverkäufen mit Rückkaufverpflichtung oder aus der Vermietung von Sachanlagen.

(3) Hauptsächlich Erträge aus Dienstleistungen, die Versicherung, Wartung und Ersatzfahrzeuge im Rahmen eines Finanzierungsvertrages oder anderweitig umfassen.

B – Umsatzerlöse 2017 nach Anwendung von Kreis und Methoden für 2018

(Millionen €) Automotive (ohne AVTOVAZ) AVTOVAZ Absatzfinanzierung Summe
Umsatzerlöse 2017 53.530 2.727 2.513 58.770
Änderungen im Konsolidierungskreis - (1) 1 -
Anpassungen aufgrund der Anwendung von IFRS 15* (516) - 516 -
Umsatzerlöse 2017 nach Anwendung von Kreis und Methoden 2018 53.014 2.726 3.030 58.770
Umsatzerlöse 2018 51.171 3.040 3.208 57.419

* In den Informationen nach Geschäftssegment hat der Konzern die Darstellung der Disagien in Form von Zinsreduzierungen geändert. Diese Aufwendungen, die bisher vom Umsatz des Segments Absatzfinanzierung abgezogen wurden, werden nun vom Umsatz des Segments Automotive abgezogen (Anmerkung 2-A2).

ANMERKUNG 5 – OPERATIVE GEWINNMARGE: ANGABEN ZU DEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGEN NACH ART DER ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

A – Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich 2018 auf 6.703 Mio. € (2017: 6.502 Mio. €).

Die durchschnittliche Anzahl der während des Jahres beschäftigten Mitarbeiter für die konsolidierten Unternehmen ist in Abschnitt 2.4 – „Humankapital“ des Registrierungsdokuments 2018 angegeben.

Einzelheiten zu den Pensionen und sonstigen langfristigen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind in Anmerkung 19 zu finden.

Die Erträge aus der französischen Steuergutschrift „CICE“ zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung belaufen sich auf 53 Mio. € im Jahr 2018 und 61 Mio. € im Jahr 2017. Sie werden zweckgebunden auf die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeteilt.

Die aktienbasierten Vergütungen betreffen Aktienoptionen, leistungsbezogene Aktien und andere aktienbasierte Vergütungen für das Personal und beliefen sich im Jahr 2018 auf 97 Mio. € Personalaufwand (77 Mio. € im Jahr 2017). In diesem Aufwand sind die Kosten im Zusammenhang mit dem Plan „Share the Future“ in Höhe von insgesamt 8 Mio. € enthalten.

Die Planbewertungsmethode wird in Anmerkung 18-H erläutert.

Im Jahr 2018 beinhaltet der Personalaufwand auch einen Sonderbonus von 20 Mio. € für Leiharbeitnehmer und Festangestellte in Frankreich, deren Jahresbruttogehalt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Dezember 2018 weniger als das Dreifache des jährlichen nationalen Mindestlohns beträgt. Dieser Bonus wird im ersten Quartal 2019 ausgezahlt.

B – Mietaufwendungen

Die Mieten belaufen sich 2018 auf 228 Mio. € (2017: 252 Mio. €).

C – Währungsgewinne/-verluste

Im Jahr 2018 enthält die operative Marge einen Netto-Wechselkursgewinn von 72 Mio. €, der zum Teil auf Bewegungen des argentinischen Peso, des brasilianischen Real und der türkischen Lira zurückzuführen ist (im Vergleich zu einem Netto-Wechselkursverlust von 113 Mio. € im Jahr 2017, der zum Teil auf Bewegungen des argentinischen Peso, des russischen Rubels und der türkischen Lira zurückzuführen ist).

HINWEIS 6

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

(Millionen €) 2018 2017*:
Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten (306) (56)
Gewinne oder Verluste aus der teilweisen oder vollständigen Veräußerung von Geschäftsbereichen oder operativen Einheiten sowie sonstige Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Veränderungen des Konsolidierungskreises 3 -
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Verkäufe von vermieteten Vermögenswerten) 65 96
Wertminderungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte (ohne Firmenwerte von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) (276) (52)
Wertminderung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft (47) 4
Sonstige außergewöhnliche PostenA – Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten (64) (40)
SUMME (625) (48)

* Einschließlich der AVTOVAZ-Gruppe: (33) Mio. € Restrukturierungs- und Personalanpassungskosten und 2 Mio. € Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten im Jahr 2017.

Die Restrukturierungs- und Anpassungskosten betreffen im Jahr 2017 hauptsächlich die Regionen Nord-/Südamerika, Eurasien und Europa sowie im Jahr 2018 die Region Europa.

Im Jahr 2018 beinhalten diese Kosten 239 Mio. € im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Annahmen, die der bisherigen Rückstellung auf der Grundlage realer Daten zum Jahresende 2018 zugrunde liegen, sowie einen neuen französischen Freistellungsplan für das Ende der beruflichen Laufbahn vom 16. April 2018, der den Plan der am 13. Januar 2017 unterzeichneten ersten Vereinbarung „Renault France CAP 2020 - Contrat d'Activité pour une Performance durable“ (Aktivitätsvertrag für nachhaltige Leistung) ersetzt.

Durch diese Änderung wird die Anzahl der Bezugsberechtigten erhöht. Der erste Plan war für Mitarbeiter reserviert, die 15 Jahre Schichtarbeit innerhalb und außerhalb der Groupe Renault geleistet haben, während der neue Plan auch für Mitarbeiter offen steht, die mindestens fünf Jahre für die Gruppe gearbeitet haben und zum Zeitpunkt des Eintritts in den Plan nicht mehr als drei Jahre von dem Alter entfernt sind, in dem sie eine volle Rente im Rahmen der Standard- oder Zusatzversorgungssysteme in Anspruch nehmen können. Die im Jahr 2018 erfasste Belastung, basierend auf der geschätzten Anzahl von Mitarbeitern, die dem Plan zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Februar 2020 beigetreten sind oder ihm beitreten könnten, deckt die Gesamtkosten für Mitarbeiter, die bereits zum 31. Dezember 2018 Ansprüche auf eine volle Rente erworben haben, und einen Teil der Kosten für Mitarbeiter, die vor Ablauf des Plans die volle Rentenleistung erreichen werden.

Die angesetzte Rückstellung basiert insbesondere auf einer Annahme bezüglich der Anzahl der Teilnehmenden an dem Plan, mit möglicherweise bedeutsamen Auswirkungen, wenn die tatsächlichen Zahlen im Jahr 2019 wesentlich davon abweichen. Die verwendete Annahme stimmt mit der tatsächlichen Anzahl der Teilnehmenden an dem Plan zum 31. Dezember 2018 überein.

B – Wertminderung von Anlagevermögen und Goodwill (ohne Goodwill von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)

Zum 31. Dezember 2018 wurden Wertminderungen in Höhe von netto -276 Mio. € (2017: -52 Mio. €) vorgenommen, davon -314 Mio. € neue Wertminderungen und 38 Mio. € Wertaufholungen. Diese Wertminderung betrifft immaterielle Vermögenswerte (Nettozunahme um -42 Mio. €) und Sachanlagen (Nettozunahme um -234 Mio. €) (Anmerkungen 10 und 11). Neue Wertminderungen wurden im Wesentlichen durch Werthaltigkeitstests der Industrieanlagen in Argentinien sowie der Benzin- und Dieselfahrzeuge (einschließlich Komponenten) vorgenommen (Anmerkungen 10 und 11). Die Wertaufholungen betreffen Elektrofahrzeuge.

C – Wertminderung im Zusammenhang mit dem Iran-Geschäft

Nach Kenntnisnahme der Ankündigung des US-Präsidenten vom 8. Mai 2018, dass die Vereinigten Staaten vom JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action, unterzeichnet als Teil der Wiener Abkommen) zurückgetreten sind, und nach der Wiedereinführung von Sanktionen gegen den Automobilsektor im Iran am 6. August 2018, die vor der Unterzeichnung des JCPOA bestanden, hat der Konzern seine Aktivitäten im Iran ausgesetzt. Ein Betrag von 47 Mio. € wurde aufgrund dieser Aussetzung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Infolgedessen sank das Geschäftsvolumen mit dem Iran im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017, wobei der Umsatz mit CKD im Jahr 2018 319 Millionen Euro betrug (743 Millionen Euro zum 31. Dezember 2017). Die Umsatzrealisierung erfolgt erst nach Erhalt der liquiden Mittel, und die Zahlungen im Zusammenhang mit den vollständig abgeschriebenen Forderungen aus der Zeit vor Mitte 2013 sind sehr begrenzt, wie der Betrag der Wertaufholung zeigt (Null zum 31. Dezember 2018 und 4 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Das Risikoexposure des Konzerns aus dem Iran-Geschäft ist seit 2013 vollständig abgeschrieben worden und besteht aus Wertpapieren, einem Gesellschafterdarlehen und gewerblichen Forderungen. Im Jahr 2018 änderte sich diese Situation nur wenig. Der Bruttowert in den Aktiva betrug zum 31. Dezember 2018 782 Mio. €, davon 677 Mio. € Kundenforderungen (784 Mio. €, davon 680 Mio. € Forderungen zum 31. Dezember 2017).

D – Sonstige außergewöhnliche Posten

Im Jahr 2018 führten Werthaltigkeitstests an Fahrzeugen zu einer Erfassung von außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von -71 Mio. €, die sich aus Vorauszahlungen und zukünftigen Zahlungen an Partner und Lieferanten im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen zusammensetzen. Im Jahr 2017 enthielten die übrigen Sonderposten im Wesentlichen die bis zum Ende der Mietverträge geschätzten Kosten für leerstehende gemietete Räumlichkeiten in Korea.

HINWEIS 7

FINANZERTRÄGE (-AUFWENDUNGEN)

(Millionen €) 2018 2017 (1)
Kosten der Bruttoverschuldung (373) (441)
Erträge aus Barmitteln und Finanzanlagen 65 72
KOSTEN DER NETTOVERSCHULDUNG (308) (369)
Dividenden von Unternehmen, die weder kontrolliert werden noch unter maßgeblichem Einfluss stehen 78 55
Fremdwährungsgewinne und -verluste aus Finanzgeschäften 14 20
Gewinn/Verlust aus der Exposition gegenüber Hyperinflation (2) (31) -
Der Zinsaufwand für Nettoverpflichtungen und Nettovermögen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen (25) (25)
Sonstiges (81) (72)
SONSTIGE FINANZERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN (45) (22)
FINANZERTRÄGE(-AUFWENDUNGEN) (353) (391)
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Die besondere bilanzielle Behandlung bei Hyperinflation ist in Anmerkung 2-A4 dargestellt.

Die Netto-Cash-Position (Netto-Finanzverschuldung) der Automotive-Segmente ist in den Informationen nach operativen Segmenten dargestellt (Abschnitt 4.2.6.1 – A4).

HINWEIS 8

LAUFENDE UND LATENTE STEUERN

Da Renault SA sich bei seiner Gründung für die Bestimmung der französischen Ertragssteuern im Rahmen der inländischen Steuerkonsolidierung entschieden hat, gilt diese Regelung für die Gruppe, in der Renault SA in Frankreich besteuert wird.

In Deutschland, Italien, Spanien, Rumänien und Großbritannien wendet die Renault-Gruppe auch andere optionale Steuerkonsolidierungssysteme an.

A – Laufende und latente Steuern

(Millionen €) 2018 2017*
Laufende Ertragsteuer (690) (634)
Latenter Steuerertrag(-aufwand) (33) (272)
LAUFENDE UND LATENTE STEUERN (723) (906)

* Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der geänderten bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen ab (Anmerkung 2-A5).

Der tatsächliche Steueraufwand für die in den französischen Steuerkonsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften beträgt 90 Mio. € im Jahr 2018 (148 Mio. € im Jahr 2017). Der Rückgang der laufenden Ertragsteuerbelastung zwischen 2018 und 2017 ist insbesondere auf den höheren Forschungs- und Entwicklungsaufwand zurückzuführen, der für die Berechnung der laufenden Ertragsteuern nicht aktiviert wird.

Im Jahr 2018 entfallen von der laufenden Steuerbelastung 600 Mio. € auf ausländische Gesellschaften inklusive AVTOVAZ (486 Mio. € im Jahr 2017). Diese Belastung stieg im Jahr 2018 an, was im Wesentlichen auf die höheren zu versteuernden Erträge bei bestimmten Tochtergesellschaften und die im Jahr 2018 vorgenommenen Steuerumlagen zurückzuführen ist.

B – Zusammensetzung des Steueraufwands

(Millionen €) 2018 2017 (1)
Ertrag vor Steuern und Anteil am Nettoertrag von assoziierten Unternehmen und Joint
Ventures 2.634 3.415
Gesetzlicher Ertragsteuersatz in Frankreich ohne Zusatzbeitrag 34,43% 34,43%
Theoretischer Steuerertrag (Belastung) (907) (1.176)
Effekt von Unterschieden zwischen örtlichen und französischen Steuersätzen (2) 249 201
Steuergutschriften 33 68
Ausschüttungssteuern (86) (84)
Änderung bei nicht bilanzierten latenten Steuerguthaben(3) 73 (57)
Sonstige Effekte (4) - 241
Tatsächlicher und latenter Steuerertrag(-aufwand), ohne Steuern auf der Grundlage eines zu versteuernden Gewinns (638) (807)
Steuern auf Basis eines zu versteuernden Gewinns (5) (85) (99)
Tatsächlicher und latenter Steuerertrag (-aufwand) (723) (906)
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Die überwiegend zur Steuersatzdifferenz Beitragenden sind Korea, Spanien, Marokko, Rumänien, die Schweiz, die Türkei und AVTOVAZ.
(3) Vor allem Argentinien, Frankreich und Indien trugen zu den Belastungen im Zusammenhang mit nicht bilanzierten latenten Steuerguthaben bei.
(4) Zu den sonstigen Effekten zählen hauptsächlich die Effekte von permanenten Differenzen, reduzierten Steuersätzen, Steuerveranlagungen, spezifischen Steuersystemen, Anpassungen des Vorjahres und Änderungen zukünftiger Steuersätze, die vor Ende der Berichtsperiode beschlossen wurden. Im Jahr 2018 resultiert der Rückgang des positiven Effekts der sonstigen Effekte im Wesentlichen aus den Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die Berechnung der latenten Steuern in Frankreich und anderen Ländern. Zu den sonstigen Effekten im Jahr 2017 gehörte auch der erhobene Sonderbeitrag zum Jahresüberschuss 2017 in Frankreich.
(5) Die wichtigsten Steuern des Konzerns, die auf steuerpflichtigen Zwischengewinnen basieren, sind die CVAE in Frankreich und die IRAP in Italien.

Französischer Steuerkonsolidierungskreis

Im Jahr 2018 beträgt der effektive Steuersatz der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften 20,6 % (30,0 % im Jahr 2017).

Der Konzern bilanziert aufgrund der Rentabilitätsaussichten teilweise die aktiven latenten Steuern der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften, die den steuerlichen Verlustvorträgen entsprechen.

Der Betrag der in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern betrug zum 31. Dezember 2018 Mio. € gegenüber 158 Mio. € zum Vorjahresstichtag (angepasst aufgrund der geänderten bilanziellen Behandlung rückzahlbarer Aktien), davon 98 Mio. € erfolgswirksam (-81 Mio. € zum 31. Dezember 2017 angepasst) und 276 Mio. € in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses (239 Mio. € zum 31. Dezember 2017) aufgrund der jeweiligen Herkunft der betreffenden Steuern.

Im Jahr 2018 erhöhte sich der Betrag der aktivierten latenten Steuern um 20 Mio. €. Der entsprechende Gewinn wurde im Ergebnis (6 Mio. €), in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses (37 Mio. €) und in den Rückstellungen (-23 Mio. €) erfasst.

Im Jahr 2017 (angepasst) verringerte sich der Betrag der bilanzierten aktiven latenten Steuern um -270 Mio. €, wobei der Effekt der schrittweisen Senkung des französischen Ertragsteuersatzes von 34,43 % auf 25,83 % zwischen 2019 und 2022 in Anwendung des französischen Finanzgesetzes für 2018 berücksichtigt wurde. Die entsprechende Belastung wurde im Ergebnis (-251 Mio. €) und in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses (-19 Mio. €) erfasst. Die Auswirkungen der schrittweisen Senkung des französischen Ertragsteuersatzes zwischen 2019 und 2022 wurden in den sonstigen Effekten in der Aufschlüsselung der Steuerbelastung für 2017 berücksichtigt.

Nicht in die französische Steuerbilanz einbezogene Gesellschaften

Der effektive Steuersatz für alle ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich AVTOVAZ beträgt 28,7 % im Jahr 2018 (24,3 % in 2017). Der Anstieg des effektiven Steuersatzes zwischen 2017 und 2018 ist im Wesentlichen auf die in Argentinien und in geringerem Umfang in Indien ausgewiesenen Defizite ohne Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf die im Jahr 2018 generierten steuerlichen Verluste zurückzuführen.

C – Aufschlüsselung des Nettosaldos aus latenten Steuern

C1 Veränderung der aktiven und passiven latenten Steuern

(Millionen €) 2018 2017 (1)
Latente Steueransprüche 927 1.188
Latente Steuerschulden (180) (124)
Latente Steuerguthaben(-verbindlichkeiten), netto, per 1. Januar 747 1.064
Latenter Steuerertrag (-aufwand) für den Zeitraum (33) (272)
Im sonstigen Gesamtergebnis enthaltener latenter Steuerertrag (-aufwand) 26 (41)
Umrechnungsdifferenzen (44) (7)
Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges(2) 121 3
Latente Steuerguthaben(-verbindlichkeiten), netto, per 31. Dezember 817 747
Enthalten: latente Steueransprüche 952 927
Enthalten: latente Steuerschulden (135) (180)
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2A5) ab.
(2) Im Jahr 2018 entsprechen die sonstigen Änderungen im Wesentlichen den Auswirkungen der neuen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 (Anmerkung 2-A1.5 und 2-A2).

C2 – artbezogene Aufschlüsselung der latenten Steuerguthaben, netto

(Millionen €) 2018 2017 (1)
Latente Steuern auf:
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures ohne AVTOVAZ(2) (181) (161)
Anlagevermögen ohne AVTOVAZ (2.044) (1.745)
Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme
abzugsfähig sind, ohne AVTOVAZ 750 814
Verlustvorträge ohne AVTOVAZ(3) 4.434 4.353
Sonstige Posten ohne AVTOVAZ 764 557
LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO, OHNE AVTOVAZ 3.723 3.818
Anlagevermögen von AVTOVAZ (16) 1
Rückstellungen und sonstige Aufwendungen bzw. Wertberichtigungen, die bei Inanspruchnahme
abzugsfähig sind, von AVTOVAZ 54 38
Verlustvorträge von AVTOVAZ 294 334
Unverzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Rubel von AVTOVAZ (42) (60)
Sonstige Posten von AVTOVAZ (12) 21
LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO, VON AVTOVAZ 278 334
Nicht bilanzierte latente Steuerguthaben im Zusammenhang mit steuerlichen Verlusten (Anmerkung 8-C3) (2.944) (3.236)
Sonstige nicht bilanzierte latente Steuerguthaben (240) (169)
BILANZIERTE LATENTE STEUERGUTHABEN (-VERBINDLICHKEITEN), NETTO 817 747
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2A5) ab.
(2) Einschließlich Steuern auf künftige Dividendenausschüttungen
(3) Einschließlich 3.864 Mio. € für die in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften und 570 Mio. € für andere Gesellschaften zum 31. Dezember 2018 (3.739 Mio. € bzw. 614 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Das verbleibende, nicht bilanzierte Nettovermögen der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften belief sich auf 2.344 Mio. € (2.592 Mio. € zum 31. Dezember 2017). Dabei handelt es sich um steuerliche Verluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind und bis zu einer Obergrenze von 50 % dieser Erträge mit künftigen steuerbaren Erträgen verrechnet werden können. Von diesen nicht bilanzierten Vermögenswerten entfallen 265 Mio. € auf Posten, die über das Eigenkapital gebucht wurden (Effekte aus der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan), und 2.079 Mio. € auf Posten, die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden (309 Mio. € bzw. 2.284 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Für Unternehmen, die nicht in die französische Steuerbilanz einbezogen sind, belaufen sich die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 auf 840 Mio. € (813 Mio. € zum 31. Dezember 2017), davon 82 Mio. € für AVTOVAZ (89 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und 758 Mio. € für den Konzern ohne AVTOVAZ (724 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und umfassen im Wesentlichen steuerliche Verlustvorträge, die der Konzern in Brasilien und Indien sowie in geringerem Umfang in Argentinien generiert.

C3 Aufschlüsselung der steuerlichen Verluste nach Verfallsdatum

Die nicht aktivierten Verlustvorträge stellen eine potenzielle Steuerersparnis von 2.944 Mio. € zum 31. Dezember 2018 dar.

31. Dezember 2018 31 Dezember 2017 (1)
(Millionen €) Aktiviert Nicht aktiviert Summe Aktiviert Nicht aktiviert Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Steuerverluste, die unbegrenzt vortragsfähig sind(2) 1.565 2.760 4.325 1.116 3.035 4.151
Steuerverluste, die innerhalb von mehr als 5 Jahren verfallen 5 53 58 2 90 92
Steuerverluste, die innerhalb von 1 bis 5 Jahren verfallen - 49 49 - 22 22
Steuerverluste, die innerhalb von 1 Jahr verfallen 2 - 2 - - -
GESAMTE STEUERVERLUSTE OHNE AVTOVAZ 1.572 2.862 4.434 1.118 3.147 4.265
Steuerverluste von AVTOVAZ, die unbegrenzt vortragsfähig sind (3) 212 82 294 245 89 334
GESAMTE STEUERVERLUSTE VON AVTOVAZ 212 82 294 245 89 334
GESAMTE STEUERVERLUSTE DER GRUPPE 1.784 2.944 4.728 1.363 3.236 4.599
(1) Die Zahlen für 2017 beinhalten Anpassungen aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und unterscheiden sich damit von den zuvor veröffentlichten (Anmerkung 2-A5).
(2) Einschließlich bilanzierter und nicht bilanzierter aktiver latenter Steuern, die den steuerlichen Verlustvorträgen der in die französische Steuerbilanz einbezogenen Gesellschaften entsprechen und sich zum 31. Dezember 2018 auf 1.520 Mio. € bzw. 2.344 Mio. € und zum 31. Dezember 2017 auf 1.058 Mio. € bzw. 2.593 Mio. € beliefen (Anmerkung 8-C2). Diese Erhöhung des Ansatzes latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist im Wesentlichen auf die Einbeziehung zukünftiger Erträge zurückzuführen, die bisher als zu reduzierten Sätzen besteuert galten, in die Prognose des zum Normalsatz besteuerten Steuerertrags. Der Konzern erwägt nicht mehr, sich nach der Reform dieser Regelung für die Regelung der ermäßigten Steuersätze zu entscheiden.
(3) Seit der Verabschiedung des russischen Gesetzes 401-FZ vom 30. November 2016 können steuerliche Verluste auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden.

C4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Anfang 2019 unterzeichnete die Groupe Renault einen speziellen Investitionsvertrag mit den russischen Behörden, der den Konzern berechtigt, für einige seiner Geschäftstätigkeiten eine niedrigere Besteuerung zu verlangen, vorbehaltlich Änderungen der bestehenden Vorschriften und bestimmter Bedingungen für Investitionen und definierter Umsatz-, Produktions- und Beschäftigungszahlen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und sollte dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen über diesen Zeitraum reduziert wird und somit die Nutzungsdauer der steuerlichen Verluste von AVTOVAZ, die unbegrenzt vortragsfähig sind, verlängert wird, wie in Anmerkung C3 oben dargestellt.

In Frankreich könnte die Regierung 2019 möglicherweise beschließen, die Senkung des ab 2019 geltenden Normalsteuersatzes um ein Jahr zu verschieben. Dies hätte einen geschätzten Effekt von -41 Mio. € auf die zum 31. Dezember 2018 belasteten latenten Steuern, die erfolgswirksam werden würden.

HINWEIS 9

ANMERKUNG 9 – UNVERWÄSSERTES UND VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

(in Tsd. Aktien) 2018 2017
Aktien im Umlauf 295.722 295.722
Eigene Aktien (6.490) (5.254)
Aktien im Besitz von Nissan x Anteil von Renault an Nissan (19.382) (19.388)
Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 269.850 271.080

Die Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien, d. h. nach Neutralisierung der eigenen Aktien und der von Nissan gehaltenen Renault-Aktien.

(in Tsd. Aktien) 2018 2017
Anzahl der Aktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 269.850 271.080
Verwässerungseffekt von Aktienoptionen, Bezugsrechten für leistungsbezogene Aktien und anderen aktienbasierten Vergütungen 2.372 2.665
Anzahl der Aktien zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie 272.222 273.745

Die Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, ist der gewichtete Durchschnitt der während der Periode potenziell im Umlauf befindlichen Stammaktien, d. h. die Anzahl der Aktien, die für die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendet werden, zuzüglich der Anzahl der Aktienoptionen und der Bezugsrechte für leistungsbezogene Aktien, die im Rahmen der entsprechenden Pläne zugeteilt wurden, sowie der Rechte auf Aktien als Teil der variablen Vergütung des Präsidenten und CEO, die einen Verwässerungseffekt haben und die Performance-Bedingungen am Bilanzstichtag erfüllen, sofern die Ausgabe an Bedingungen geknüpft ist (Anmerkung 18-G).

4.2.6.4 Betriebliche Aktiva und Passiva, Eigenkapital

HINWEIS 10

IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN

A – Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte

A1 Änderungen an immateriellen Vermögenswerten und Firmenwerten

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) 31. Dezember 2017 Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) (Abgänge) / Zuschreibungen Umrechnungs-

differenzen
Änderung des Konsolidierungs-

kreises und Sonstiges
31. Dezember 2018
Aktivierte Entwicklungskosten 8.563 1.717 (596) (13) - 9.671
Kulanz 1.114 - - (118) - 996
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte 1.044 55 (27) (28) - 1.044
Immaterielle Vermögenswerte, brutto 10.721 1.772 (623) (159) - 11.711
Aktivierte Entwicklungskosten (4.846) (832) 596 4 - (5.078)
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (635) (118) 27 6 - (720)
Abschreibungen und Wertminderungen (5.481) (950) 623 10 - (5.798)
Aktivierte Entwicklungskosten 3.717 885 - (9) - 4.593
Kulanz 1.114 - - (118) - 996
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 409 (63) - (22) - 324
IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE, NETTO 5.240 822 - (149) - 5.913

Der überwiegende Teil des Goodwills befindet sich in Europa und Eurasien.

Der Erwerb von immateriellen Vermögenswerten im Jahr 2018 umfasst 1.717 Mio. € an selbst produzierten Vermögenswerten und 55 Mio. € an erworbenen Vermögenswerten (1.209 Mio. € bzw. 101 Mio. € im Jahr 2017).

In den Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte sind im Jahr 2018 Wertminderungen auf Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) in Höhe von 42 Mio. € enthalten (Anmerkung 6-B), gegenüber 31 Mio. € im Jahr 2017.

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) Bruttowert Abschreibungen und Wertminderungen Nettowert
Wert am 31. Dezember 2016* 10.798 (5.809) 4.989
Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) 1.310 (961) 349
(Anlagenabgänge)/Zuschreibungen (1.306) 1.302 (4)
Umrechnungsdifferenzen (106) 7 (99)
Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges 25 (20) 5
Wert am 31. Dezember 2017 10.721 (5.481) 5.240

* Die Zahlen zum 31. Dezember 2016 beinhalten die im Jahr 2017 vorgenommenen Anpassungen im Zusammenhang mit der Zuordnung des gezahlten Kaufpreises für die AVTOVAZ-Gruppe (wie in Anmerkung 3-B zum Jahresabschluss 2017 dargestellt) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen ab.

A2 In den Erträgen enthaltene Forschungs- und Entwicklungskosten

(Millionen €) 2018 2017
Forschungs- und Entwicklungsausgaben (3.516) (2.983)
Aktivierte Entwicklungskosten 1.717 1.209
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten (799) (816)
SUMME DER IM ERGEBNIS ENTHALTENEN BETRÄGE (2.598) (2.590)

Die Forschungs- und Entwicklungskosten werden nach Abzug der Forschungssteuergutschriften für die Fahrzeugentwicklungstätigkeit ausgewiesen.

Der Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten erklärt sich aus den Bemühungen, auf neue Probleme bei vernetzten, fahrerlosen und Elektrofahrzeugen zu reagieren und sicherzustellen, dass die Motoren den neuen, insbesondere in Europa geltenden Vorschriften entsprechen. Der Anstieg der aktivierten Entwicklungskosten ist neben diesem Anstieg der Entwicklungskosten auch auf den Beginn der Aktivierungsphase für Entwicklungskosten für wesentliche Programme und die Wiederaufnahme der Aktivierung von Entwicklungskosten für Elektrofahrzeuge zurückzuführen.

B – Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2018 stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) 31. Dezember 2017 Zugänge/(Abschrei-

bungen und Wertmin-

derungen
(Abgänge) / Zuschrei-

bungen
Umrechnungs-

differenzen
Änderung des Konsolidie-

rungskreises und Sonstiges(1)
31. Dezember 2018
Grundstücke 569 7 - (3) (2) 571
Gebäude 6.702 160 (83) (141) (15) 6.623
Spezialwerkzeuge 16.431 670 (305) (230) 265 16.831
Maschinen und sonstige Werkzeuge 12.234 784 (224) (239) 238 12.793
An Kunden vermietete Sachanlagen 3.315 1.284 (867) 2 - 3.734
Sonstige Sachwerte 860 76 (24) (18) 20 914
In Bau befindlich (2) 1.232 1.048 (3) (27) (134) 2.116
Bruttowert 41.343 4.029 (1.506) (656) 372 43.582
Grundstücke
Gebäude (4.066) (247) 63 49 (25) (4.226)
Spezialwerkzeuge (13.535) (1.039) 304 137 (107) (14.240)
Maschinen und sonstige Werkzeuge (8.756) (605) 206 115 (29) (9.069)
An Kunden vermietete Sachanlagen (766) (166) 102 (1) - (831)
Sonstige Sachwerte (638) (237) 22 12 (71) (912)
In Bau befindlich - - - - - -
Abschreibungen und Wertminderungen(3) (27.761) (2.294) 697 312 (232) (29.278)
Grundstücke 569 7 - (3) (2) 571
Gebäude 2.636 (87) (20) (92) (40) 2.397
Spezialwerkzeuge 2.896 (369) (1) (93) 158 2.591
Maschinen und sonstige 3.478 179 (18) (124) 209 3.724
Werkzeuge
An Kunden vermietete Sachanlagen 2.549 1.118 (765) 1 - 2.903
Sonstige Sachanlagen 222 (161) (2) (6) (51) 2
In Bau befindlich (2) 1.232 1.048 (3) (27) (134) 2.116
Nettowert 13.582 1.735 (809) (344) 140 14.304
(1) Beinhaltet die Effekte aus der indexbasierten Anpassung der Vermögenswerte argentinischer Tochtergesellschaften in Anwendung von lAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern" (Anmerkung 2-A4) in Höhe von netto 119 Mio. € (davon 79 Mio. € zum 1. Januar 2018), was einer Erhöhung der Bruttowerte bzw. Abschreibungen von 349 Mio. € (davon 295 Mio. € zum 1. Januar 2018) und 230 Mio. € (davon 216 Mio. € zum 1. Januar 2018) entspricht.
(2) Die als „im Bau befindlich" klassifizierten Positionen werden über die Spalte „Zugänge / (Abschreibungen und Wertminderungen)" auf fertige Anlagenkategorien übertragen.
(3) Die Abschreibungen und Wertminderungen im Jahr 2018 beinhalten Wertminderungen in Höhe von 234 Mio. €, die hauptsächlich Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) betreffen (siehe Anmerkung 6-B).

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) Bruttowert Abschreibungen und Wertminderungen Nettowert
Wert am 31. Dezember 2016 39.733 (26.745) 12.988
Zugänge/(Abschreibungen und Wertminderungen) 3.237 (2.061) 1.176
(Abgänge) / Zuschreibungen (1.133) 848 (285)
Umrechnungsdifferenzen (585) 275 (310)
Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges 91 (78) 13
Wert am 31. Dezember 2017 41.343 (27.761) 13.582

HINWEIS 11

WERTMINDERUNG DES SACHANLAGEVERMÖGENS

(Außer Leasinggegenstände)

Der Konzern hat Werthaltigkeitstests für das Anlagevermögen nach dem im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ (Anmerkung 2-M) beschriebenen Verfahren durchgeführt.

A – Werthaltigkeitstests für fahrzeugspezifische Vermögenswerte (einschließlich Komponenten)

Im Anschluss an die Werthaltigkeitstests spezifischer Vermögenswerte für Fahrzeuge (einschließlich Komponenten) wurden im Jahr 2018 Wertminderungen in Höhe von 126 Mio. € vorgenommen, davon 63 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 63 Mio. € für Sachanlagen (2017 betrug die Wertminderung 56 Mio. €, davon 31 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 25 Mio. € für Sachanlagen). Diese Wertminderung wird vorrangig den aktivierten Entwicklungskosten zugeordnet.

Wertminderungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen wurden im Jahr 2013 für Elektrofahrzeuge vorgenommen. Da der Markt für Elektrofahrzeuge im Jahr 2017 stark gewachsen ist und sich dieser Trend 2018 bestätigte, konnte die verbleibende Wertminderung von 38 Mio. € im Jahr 2018 aufgeholt werden (21 Mio. € für immaterielle Vermögenswerte und 17 Mio. € für Sachanlagen).

B – Werthaltigkeitstests für andere zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)

Argentinien und andere Länder

Im Jahr 2018 wurde die zahlungsmittelgenerierende Einheit, die Argentinien entspricht, nach Anwendung der Rechnungslegung in Hochinflationsländern und angesichts der Rezession auf dem lokalen Automobilmarkt im zweiten Halbjahr einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Eine Analyse der spezifischen Vermögenswerte für den türkischen und iranischen Markt wurde auch nach dem deutlichen Rückgang der Automobilverkäufe in der Türkei im ersten Halbjahr 2018 und der Einstellung der Aktivitäten von Renault im Iran durchgeführt (siehe Anmerkung 6-C).

Der erzielbare Wert für die Werthaltigkeitstests der industriellen Vermögenswerte in Argentinien ist der Nutzungswert, der nach der Discounted-Cashflow-Methode für die aktuell in Produktion befindlichen Fahrzeuge unter Zugrundelegung der nachstehenden Annahmen ermittelt wird.

Argentinien
1. Januar 2018 31. Dezember 2018
--- --- ---
Dauer des Businessplans 7 Jahre 7 Jahre
Diskontierungssatz nach Steuern 18,0 % 19,5 %

Die für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Argentinien durchgeführten Tests führten zum 31. Dezember 2018 zu einer Wertminderung der Vermögenswerte in Höhe von 188 Mio. € (d. h. dem Gesamtwert der Industrieanlagen). Zum 1. Januar 2018 wurde keine Wertminderung gebucht.

Im Rahmen der durchgeführten Werthaltigkeitstests wurden keine Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen für den iranischen und türkischen Markt vorgenommen.

Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)

Der erzielbare Wert für die Werthaltigkeitstests des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) ist der Nutzungswert, der nach der Discounted-Cashflow-Methode unter Zugrundelegung der nachstehenden Annahmen ermittelt wird.

2018 2017
Dauer des Businessplans 6 Jahre 6 Jahre
Prognostizierte Absatzmengen über den Prognosehorizont (in Einheiten) 4.163,000 4.407,000
Wachstumsrate bis unendlich 1,9 % 1,9 %
Diskontierungssatz nach Steuern 8,7 % 8,6 %

Im Jahr 2018 wie auch im Jahr 2017 wurden in Ergebnis des Werthaltigkeitstests keine Wertminderungen auf Vermögenswerte des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) vorgenommen.

Die Annahmen für den Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2018 stammen aus dem im Oktober 2017 angekündigten Sechsjahresplan „Drive the Future 2017-2022“, bereinigt um die Auswirkungen der Aussetzung des Geschäfts im Iran ab 2018. Die Annahmen für den Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2017 wurden dem im Oktober 2017 angekündigten Sechsjahresplan „Drive the Future 2017-2022“ entnommen.

Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der getesteten Aktiva liegt.

C – Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierende Einheit AVTOVAZ und die Marke Lada

Werthaltigkeitstests für die zahlungsmittelgenerierende Einheit AVTOVAZ

Die Marktkapitalisierung von AVTOVAZ, die sich zum 31. Dezember 2018 auf Basis der Wechselkurse für das im September 2018 eingeleitete und im Dezember 2018 abgeschlossene Pflichtangebot (750 Mio. € zum 31. Dezember 2017) auf 1.733 Mio. € beläuft, ist höher als der Buchwert des zu diesem Zeitpunkt bestehenden AVTOVAZ-Nettovermögens (einschließlich Firmenwert). AVTOVAZ soll Anfang 2019 von der Moskauer Börse genommen werden.

Zum 30. Juni eines jeden Jahres wird ein Werthaltigkeitstest für den Firmenwert durchgeführt. Da es im zweiten Halbjahr 2018 keine Anzeichen für eine Wertminderung gab, wurde zum 31. Dezember 2018 kein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

Werthaltigkeitstests der Marke Lada

Für die Zuteilung des Kaufpreises von AVTOVAZ wurde die Marke Lada mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Kontrollübernahme (Ende 2016) angesetzt, d. h. mit 9.248Mio. Rubel (116 Mio. € zum Wechselkurs vom 31. Dezember 2018). Da es sich bei dieser Marke um einen immateriellen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt, wurde zum 31. Dezember 2018 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, der auf einem Diskontierungssatz von 14,4 % und einer Wachstumsrate bis unendlich von 4 % basiert. Im Jahr 2018 wurde keine Wertminderung vorgenommen, da der erzielbare Betrag höher war als der Buchwert.

Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 5 % würde zu einer Wertminderung von 512 Mio. Rubel in Russland führen (7 Mio. € vor latenten Steuern und 6 Mio. € nach latenten Steuern).

Die Verwendung einer Wachstumsrate von 0 % bis unendlich würde nicht zum Ansatz von Wertminderungen führen.

ANMERKUNG 12 – BETEILIGUNG AN NISSAN

Die Beteiligung von Renault an Nissan in der Erfolgsrechnung und in der Finanzlage:

(Millionen €) 2018 2017*
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
Anteil am Jahresüberschuss (-fehlbetrag) von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen 1.509 2.791
Konsolidierte Finanzlage
Sonstige assoziierte Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 20.583 19.135

* Einschließlich eines positiven Effekts von 284 Mio. € aus dem Verkauf von Calsonic Kansei im ersten Quartal 2017 und eines positiven Effekts von 737 Mio. € aus der US-Steuerreform im vierten Quartal 2017, was einem Gesamteffekt von 1.021 Mio. € im Jahr 2017 entspricht.

A – Konsolidierungsmethode für Nissan

Renault und der japanische Autohersteller Nissan haben beschlossen, eine in ihrer Art einzigartige Allianz zwischen zwei Unternehmen mit gemeinsamen Interessen zu entwickeln und auf diesem Weg im Sinne einer optimalen Leistung die Kräfte zu bündeln. Die Allianz ist so organisiert, dass die individuelle Markenidentität gewahrt bleibt und die Unternehmenskultur beider Unternehmen respektiert wird.

Daraus ergibt sich Folgendes:

• Es wird sichergestellt, dass Renault in der Hauptversammlung von Nissan nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält.

• Die Bestimmungen der Renault-Nissan-Vereinbarungen berechtigen Renault weder zur Bestellung der Mehrheit der Nissan-Direktoren noch zur Ausübung der Stimmrechte bei Sitzungen des Nissan-Verwaltungsrats; Renault kann den Präsidenten von Nissan nicht einseitig ernennen. Zum 31. Dezember 2018 besetzt Renault zwei der neun Sitze im Verwaltungsrat von Nissan (unverändert seit 31. Dezember 2017).

• Renault-Nissan b.v. wird zu 50 % von Renault und zu 50 % von Nissan gehalten und ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von der Allianz gegründet wurde. Die Entscheidungsbefugnis ist auf bestimmte strategische Fragen beschränkt ist, die beide Konzerne betreffen. Da es gemeinsame Aktivitäten auf weltweiter Ebene koordiniert, kann es Entscheidungen treffen, die die Unabhängigkeit beider Partner respektieren. Diese Entscheidungsbefugnis wurde Renault-Nissan b.v. übertragen, um Synergien zu generieren und den beiden Automobilherstellern weltweit Skaleneffekte zu verschaffen. Über dieses Gremium hat Renault nicht die Möglichkeit, die Finanz- und Betriebsstrategien von Nissan zu steuern, die vom Nissan-Verwaltungsrat geregelt werden. Es kann daher nicht als vertragliche Kontrolle von Renault über Nissan interpretiert werden. Die von Renault-Nissan b.v. seit seiner Gründung geprüften Sachverhalte bewegten sich streng innerhalb dieses vertraglichen Rahmens und liefern keinen Hinweis dafür, dass Renault die Kontrolle über Nissan ausübt.

• Renault kann die Nutzung der Vermögenswerte von Nissan nicht in gleicher Weise wie die der eigenen Vermögenswerte ausüben oder beeinflussen.

• Renault gibt keine Garantien in Bezug auf die Schulden von Nissan.

In Anbetracht dieser Situation wird davon ausgegangen, dass Renault einen maßgeblichen Einfluss auf Nissan ausübt, weshalb die Beteiligung an Nissan nach der Equity-Methode in die Konsolidierung einbezogen wird.

B – Nissan-Konzernabschluss nach der Equity-Methode in die Renault Konsolidierung einbezogen

Die Nissan-Konten, die nach der Equity-Methode in den Renault-Abschluss einbezogen werden, sind die konsolidierten Abschlüsse von Nissan, die in Übereinstimmung mit den japanischen Rechnungslegungsstandards veröffentlicht wurden (da Nissan an der Tokioter Börse notiert ist) – nach entsprechender Anpassung an die Anforderungen der Renault-Konsolidierung.

Nissan veröffentlicht den Konzernabschluss vierteljährlich und jährlich zum 31. März. Für die Zwecke der Renault-Konsolidierung werden die Ergebnisse von Nissan in Übereinstimmung mit dem Renault-Kalender einbezogen (die Ergebnisse für den Zeitraum Januar bis Dezember werden in der Jahresrechnung von Renault konsolidiert).

Nissan hielt zum 31. Dezember 2018 0,7 % der eigenen Aktien. Folglich beträgt der prozentuale Anteil von Renault an Nissan 43,7 % und Renault hält 43,4 % der Stimmrechte an Nissan (unverändert seit dem 31. Dezember 2017).

C – Veränderungen der Beteiligung an Nissan gemäß der Bilanz von Renault

Anteilige Nettoaktiva
(Millionen €) Vor Neutralisierung Neutralisierung proportional zur Beteiligung von Nissan an Renault (1) Netto Kulanz Summe
--- --- --- --- --- ---
Am 31. Dezember 2017 19.423 (974) 18.449 686 19.135
Reinertrag 2018 1.509 1.509 1.509
Ausgeschüttete Dividende (784) (784) (784)
Umrechnungsdifferenzen 948 948 49 997
Sonstige Änderungen (2) (274) (274) (274)
Am 31. Dezember 2018 20.822 (974) 19.848 735 20.583
(1) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einer Beteiligung von rund 15 % entspricht.
(2) Weitere Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan. Im Jahr 2018 sind auch die Effekte derAnwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab dem 1. Januar 2018 in Höhe von 126 Mio. € enthalten.

D – Anpassung der Veränderungen des Eigenkapitals von Nissan für die Zwecke der Renault-Konsolidierung

(Milliarden ¥) 31. Dezember 2017 Reinertrag 2018 Dividenden Umrechnungs-

differenzen
Sonstige Änderungen (1) 31. Dezember 2018
Eigenkapital — Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft nach japanischen GAAP 5.312 485 (215) (142) (102) 5.338
Anpassungen zur Übereinstimmung mit den IFRS:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche langfristige Verpflichtungen (6) (25) - (1) (33) (65)
Aktivierung von Entwicklungskosten 663 50 - (1) - 712
Latente Steuern und sonstige Anpassungen (102) (17) - (10) 30 (99)
Zur Übereinstimmung mit den IFRS angepasste Netto-Aktiva 5.867 493 (215) (154) (105) 5.886
Anpassung an die Anforderungen der RenaultGruppe (2) 133 (42) (16) 10 26 111
Für Erfordernisse der Renault-Gruppe neu bewertete Nettoaktiva 6.000 451 (231) (144) (79) 5.977
(Millionen €)
Für Erfordernisse der Renault-Gruppe neu bewertete Nettoaktiva 44.442 3.453 (1.794) 2.169 (620) 47.650
Prozentualer Anteil von Renault 43,7 % 43,7 %
Anteil von Renault (vor dem oben beschriebenen Neutralisierungseffekt) 19.423 1.509 (784) 948 (274) 20.822
Neutralisierung der Beteiligung von Nissan an Renault(3) (974) (974)
ANTEIL VON RENAULT AM NETTOVERMÖGEN VON NISSAN 18.449 1.509 (784) 948 (274) 19.848
(1) Weitere Änderungen betreffen den Effekt der von Nissan bezogenen Renault-Dividenden, die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen, die Veränderung der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente und die Veränderung der eigenen Aktien von Nissan. Im Jahr 2018 sind auch die Effekte der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab dem 1. Januar 2018 in Höhe von 126 Mio. € enthalten.
(2) Die Anpassungen für die Anforderungen der Renault-Gruppe entsprechen im Wesentlichen der Neubewertung des Anlagevermögens durch Renault für die zwischen 1999 und 2002 getätigten Akquisitionen sowie der Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.
(3) Nissan hält seit 2002 44.358.000 Renault-Aktien, was einem Anteil von rund 15 % entspricht.

E – Nissan-Reinertrag nach japanischen GAAP

Da das Geschäftsjahr von Nissan am 31. März endet, ist der in der Renault-Konsolidierung 2018 enthaltene Reinertrag von Nissan die Summe des Reinertrags von Nissan für das letzte Quartal des Geschäftsjahres 2017 und die ersten drei Quartale des Geschäftsjahres 2018.

Januar bis März 2018 April bis Juni 2018 Juli bis September 2018 Oktober bis Dezember 2018 Januar bis Dezember 2018
Viertes Quartal des Nissan- Geschäftsjahres 2017 Erstes Quartal des Nissan- Geschäftsjahres 2018 Zweites Quartal des Nissan- Geschäftsjahres 2018 Drittes Quartal des Nissan- Geschäftsjahres 2018 Vergleichszeiträume für den Konzernabschluss 2018 von Renault
--- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
(Milliarden ¥) (Mil. €) (Milliarden ¥) (Mil. €) (Milliarden ¥) (Mil. €) (Milliarden ¥) (Mil. €) (Milliarden ¥) (Mil. €)
--- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Reinertrag —Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 169 1.268 116 890 130 1.006 70 547 485 3.711

* Umrechnung mit dem Durchschnittskurs des jeweiligen Quartals.

F – Nissan-Finanzinformationen nach IFRS

Die folgende Tabelle enthält die Finanzinformationen von Nissan, die gemäß IFRS für die Zwecke der Renault-Konsolidierung für die Jahre 2018 und 2017 angepasst wurden. Die Anpassungen beinhalten nicht die Fair-Value-Anpassungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Renault zum Zeitpunkt der Akquisitionen in den Jahren 1999 und 2002 vorgenommen hat, sowie die Eliminierung der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung von Nissan an Renault.

2018 2017
(Milliarden ¥) (Millionen €) (1) (Milliarden ¥) (Millionen €) (2)
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 11.764 90.201 11.869 93.711
Reinertrag
Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 451 3.458 813 6.415
Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 20 151 22 173
Sonstige Komponenten des Gesamtergebnisses
Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft (220) (1.688) 198 1.567
Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 31 237 7 57
Gesamtergebnis
Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 231 1.771 1.011 7.982
Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 51 388 29 230
Von Nissan bezogene Dividende 101 784 93 710
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Milliarden ¥) (Millionen €) (1) (Milliarden ¥) (Millionen €) (2)
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 7.886 62.664 7.978 59.095
Umlaufvermögen 11.797 93.736 12.314 91.206
Gesamtvermögen 19.683 156.400 20.292 150.301
Eigenkapital
Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft 5.887 46.775 5.868 43.462
Anteil der nicht-beherrschenden Anteile 297 2.359 288 2.133
Langfristige Verbindlichkeiten 5.874 46.675 6.951 51.484
Kurzfristige Verbindlichkeiten 7.625 60.591 7.185 53.222
Eigenkapital und Verbindlichkeiten, gesamt 19.683 156.400 20.292 150.301

(1) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2018, d. h. 130,4 JPY = 1 EUR, für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, und zum Stichtagskurs 31. Dezember 2018, d. h. 125,8 JPY = 1 EUR, für Positionen der Finanzlage.

(2) Umgerechnet zum Durchschnittskurs 2017, d. h. 126,7 JPY = 1 EUR, für Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, und zum Stichtagskurs 31. Dezember 2017, d. h. 135,0 JPY = 1 EUR, für Positionen der Finanzlage.

G – Absicherung Beteiligung an Nissan

Die Gruppe hat das Yen/Euro-Wechselkursrisiko ihrer Beteiligung an Nissan seit 1999 teilweise abgesichert.

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die entsprechenden Absicherungsgeschäfte auf 204 Mrd. Yen (1.624 Mio. €), davon 24 Mrd. Yen (191 Mio. €) aus Privatplatzierungen auf dem EMTN-Markt und 180 Mrd. Yen (1.433 Mio. €) aus direkt in Yen emittierten Anleihen auf dem japanischen Samurai-Bond-Markt.

Im Jahr 2018 ergaben sich aus diesen Transaktionen günstige Währungsdifferenzen in Höhe von 102 Mio. € (günstige Differenzen von 113 Mio. € im Jahr 2017). Der negative Nettoeffekt von 70 Mio. € nach latenten Steuern wird in der Umrechnungsrücklage des Konzerns (Anmerkung 18-E) ausgewiesen.

H – Bewertung der Beteiligung von Renault an Nissan zu Börsenkursen

Auf der Grundlage des Börsenkurses zum 31. Dezember 2018 von 880 ¥ je Aktie beträgt der Wert der Beteiligung von Renault an Nissan 12.809 Mio. € (15.244 Mio. € zum 31. Dezember 2017 auf Basis des Kurses von 1.123,5 ¥ je Aktie).

I – Werthaltigkeitstest der Beteiligung an Nissan

Zum 31. Dezember 2018 lag der Börsenwert der Beteiligung 37,8 % unter dem Wert von Nissan in der Bilanz von Renault (20,3 % weniger als zum 31. Dezember 2017).

In Anwendung des in der Anmerkung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-M) dargestellten Ansatzes wurde zum 31. Dezember 2018 ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für die Berechnung des Nutzungswertes wurde ein Diskontierungssatz nach Steuern von 9,6 % und eine Wachstumsrate bis unendlich (einschließlich Inflation) von 3,3 % verwendet. Der Endwert wurde unter Rentabilitätsannahmen berechnet, die mit den Vergangenheitsdaten von Nissan und den ausgewogenen mittelfristigen Aussichten übereinstimmen.

Die Testergebnisse führten nicht zu einer Wertminderung der Beteiligung an Nissan zum 31. Dezember 2018.

Eine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung der Hauptannahmen sollte nicht zu einem erzielbaren Wert führen, der unter dem Buchwert der Beteiligung an Nissan liegt.

J – Operationen zwischen der Renault-Gruppe und der Nissan-Gruppe

J1 – Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung

Renault und Nissan verfolgen gemeinsame Strategien für die Entwicklung von Fahrzeugen und Komponenten, den Einkauf, die Produktion und den Vertrieb. Seit dem 1. April 2014 sind die beiden Unternehmen auch an einem Konvergenzprojekt für vier Schlüsselfunktionen beteiligt: Entwicklung, Fertigung und Supply Chain Management, Einkauf und Personalwesen. Diese Zusammenarbeit spiegelt sich in kostenreduzierenden Synergien wider, insbesondere in den Supportfunktionen und im Vertrieb an Nissan.

Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist mit Nissan auf zwei Ebenen operativ tätig:

• Industrielle Produktion: gegenseitige Produktion von Fahrzeugen und Komponenten in den Fertigungsstätten der Allianz:

• Der Umsatz der Renault-Gruppe mit der Nissan-Gruppe belief sich 2018 auf rund 4.162 Mio. € (4.961 Mio. € im Jahr 2017), davon rund 2.871 Mio. € für Fahrzeuge (3.362 Mio. € im Jahr 2017), 1.169 Mio. € für Komponenten (1.501 Mio. € im Jahr 2017) und 123 Mio. € für Dienstleistungen (98 Mio. € im Jahr 2017). Der Rückgang ist hauptsächlich auf den Verkauf von Fahrzeugen von Renault Samsung Motors für Nissan North America und des Nissan Micra aus Flins, Frankreich, zurückzuführen,

• Im Jahr 2018 kaufte die Renault-Gruppe von der Nissan-Gruppe für insgesamt rund 2.184 Mio. € (2.400 Mio. € in 2017), davon rund 1.068 Mio. € an Fahrzeugen (1.240 Mio. € in 2017), 884 Mio. € an Komponenten (1.028 Mio. € in 2017) und 223 Mio. € an Dienstleistungen (132 Mio. € in 2017).

• Der Saldo der Forderungen der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 859 Mio. € (853 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und der Saldo der Verbindlichkeiten der Renault-Gruppe gegenüber der Nissan-Gruppe auf 872 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (795 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

• Finance: Zusätzlich zu seiner Tätigkeit für Renault fungiert Renault Finance als Gegenpartei der Nissan-Gruppe im Handel mit Finanzinstrumenten zur Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken. Renault Finance tätigte 2018 für Nissan Devisengeschäfte im Wert von rund 18 Mrd. € (20.9 Mrd. € im Jahr 2017) auf dem Devisenmarkt. Geschäfte mit Nissan in Bezug auf Devisen- und Zinsderivate werden zu Marktpreisen erfasst und sind in den von Renault Finance verwalteten Positionen enthalten. In der Bilanz belaufen sich die derivativen Vermögenswerte der Nissan-Gruppe zum 31. Dezember 2018 auf 30 Mio. € (63 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und die derivativen Verbindlichkeiten auf 69 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (41 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Das Absatzfinanzierungssegment von Renault trägt dazu bei, Kunden zu gewinnen und die Bindung an die Nissan-Marken zu stärken, indem es eine Reihe von Finanzierungsprodukten und -dienstleistungen anbietet, die in die Verkaufspolitik integriert sind, vor allem in Europa. Im Jahr 2018 verzeichnete die RCI Banque einen Dienstleistungsumsatz in Höhe von 158 Mio. € in Form von Provisionen und Zinsen von Nissan (137 Mio. € zum 31. Dezember 2017). Der Saldo der Forderungen aus der Absatzfinanzierung der Nissan-Gruppe beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 133 Mio. € (107 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und der Saldo der Verbindlichkeiten auf 148 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (191 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Die Allianzpartner halten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die ihre Zusammenarbeit steuern. Einzelheiten über die Tätigkeit und den Standort dieser Unternehmen sowie den Einfluss der Renault-Gruppe auf sie sind in Anmerkung 13 aufgeführt.

J2 – AVTOVAZ

Im Jahr 2018 beliefen sich die Gesamtverkäufe von AVTOVAZ an Nissan und die Einkäufe von AVTOVAZ bei Nissan auf schätzungsweise 260 Millionen Euro bzw. 35 Millionen Euro (233 Millionen Euro bzw. 30 Millionen Euro im Jahr 2017).

In der Finanzlage von AVTOVAZ zum 31. Dezember 2017 bestehen die Salden der Transaktionen zwischen AVTOVAZ und der Nissan-Gruppe im Wesentlichen aus:

• einer langfristigen Forderung für gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte in Höhe von 27 Mio. € (31. Dezember 2017: 38 Mio. €);

• operativen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 12 Mio. € bzw. 37 Mio. € (25 Mio. € bzw. 69 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

HINWEIS 13

BETEILIGUNG AN ANDEREN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES

Die Details zu den Beteiligungen an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sind in der Konzernrechnung wie folgt dargestellt:

(Millionen €) 2018*: 2017
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisanteil (Verlust) von anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 31 8
Assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 27 10
Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 4 (2)
Konsolidierte Finanzlage
Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 856 676
Assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 420 380
Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 436 296

* Ab 2018 werden Anteile an nicht wesentlichen Unternehmen, die vom Konzern gemeinsam kontrolliert werden oder auf die er einen maßgeblichen Einfluss ausübt und die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, gemäß den Standards IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ dargestellt, die bei einer Konsolidierung für sie gelten würden (Anmerkungen 2-A1 und 22). Die nunmehr in den Anteilen an sonstigen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, enthaltenen unkontrollierten Beteiligungen belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 16 Mio. € für assoziierte Unternehmen und 12 Mio. € für Joint Ventures. Die Ergebnisse dieser Gesellschaften sind im Anteil am Ergebnis anderer assoziierter Unternehmen und Joint Ventures im Jahr 2018 in Höhe von -1 Mio. € für assoziierte Unternehmen enthalten.

A – Angaben zu sonstigen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Name Standortland Tätigkeitsschwerpunkt Anteilsbesitz und Stimmrechte der Gruppe in Prozent Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zum 31. Dezember 2018 Beteiligung an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zum 31. Dezember 2017
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Assoziierte Unternehmen
Automotive (ohne AVTOVAZ)
Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) Türkei Fahrzeugvertrieb 49% 49 % 34 46
Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) Indien Kraftfahrzeugbau 30% 30% 206 205
Absatzfinanzierung
RN Bank Russland Fahrzeugabsatzfinanzierung 30% 30% 63 48
Joint Ventures
Automotive (ohne AVTOVAZ)
Renault Algérie Production Algerien Kraftfahrzeugbau 49% 49 % 8 16
Dongfeng Renault Automotive Company China Automobilhersteller 50% 50% 260 243
Renault Brilliance Jinbei Automotive Company* China Nutzfahrzeugfertigung in China 49% 49 % 74 -
Alliance Ventures b.v.* Niederlande Finanzierung von Start-ups für neue Technologien 40% 51 -
Sonstige nicht wesentliche assoziierte Unternehmen und Joint Ventures 160 118
Summe 856 676

* Neu konsolidierte Unternehmen im Jahr 2018.

Die nachstehenden Tabellen zeigen den Gesamtbetrag der Verkäufe und Einkäufe zwischen Groupe Renault und den wichtigsten anderen nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sowie die Bilanzpositionen von Groupe Renault mit diesen Unternehmen:

(Millionen €) 2018 2017
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung Verkäufe an andere assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (Käufe) Verkäufe an andere assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (Käufe)
--- --- --- --- ---
Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) 1.261 12 1.858 14
Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) 3 (357) 6 (538)
RN Bank (3) - 2
Renault Algérie Production 9 (102) 6 (59)
Dongfeng Renault Automotive Company 206 (7) 233 (16)
(Millionen €) 31. Dezember 2018
In der konsolidierten Finanzlage Finanzielle Vermögens-

werte
Forderungen aus dem Segment Automotive Sonstige Vermögens-

werte
Sonstige Verbindlich-

keiten
Schulden aus Absatz-

finanzierung
Warenver-

bindlichkeiten
--- --- --- --- --- --- ---
Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) - - - 4 - 25
Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) 18 54 402 3 - 57
RN Bank 80 - 2 3 3 -
Renault Algérie Production - 86 - 3 - 115
Dongfeng Renault Automotive Company - 9 - 3 - 9
(Millionen €) 31. Dezember 2017
In der konsolidierten Finanzlage Finanzielle Vermögens-

werte
Forderungen aus dem Segment Automotive Sonstige Vermögens-

werte
Sonstige Verbindlich-

keiten
Schulden aus Absatz-

finanzierung
Warenver-

bindlichkeiten
--- --- --- --- --- --- ---
Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) - - 2 5 - 32
Renault Nissan Automotive India Private Limited (RNAIPL) 16 57 262 2 - 37
RN Bank 150 - 16 - - -
Renault Algérie Production - 56 - 2 - 82
Dongfeng Renault Automotive Company - 31 - 2 - -

B – Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 420 380
Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen 27 10
Anteil von assoziierten Unternehmen an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses (29) (28)
Anteil von assoziierten Unternehmen am Gesamtergebnis (2) (18)
C — Kumulierte Finanzinformationen über die nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures
(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Beteiligungen an Joint Ventures 436 296
Ergebnisanteil von Joint Ventures 4 (2)
Anteil von Joint Ventures an sonstigen Komponenten des Gesamtergebnisses (7) (23)
Anteil von Joint Ventures am Gesamtergebnis (3) (25)

HINWEIS 14

BESTÄNDE

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Bruttowert Wertminderungen Nettowert Bruttowert Wertminderungen Nettowert
--- --- --- --- --- --- ---
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.748 (299) 1.449 1.845 (328) 1.517
Unfertige Erzeugnisse 395 (3) 392 390 (1) 389
Gebrauchtfahrzeuge 1.383 (126) 1.257 1.589 (91) 1.498
Fertigerzeugnisse und Ersatzteile 2.931 (150) 2.781 3.076 (152) 2.924
SUMME 6.457 (578) 5.879 6.900 (572) 6.328

HINWEIS 15

FORDERUNGEN AUS ABSATZFINANZIERUNG

A – Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Art der Forderungen

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Forderungen gegenüber Händlern 10.233 10.210
Finanzierungen für Endkunden 23.606 22.085
Leasing und ähnliche Geschäfte 9.008 7.649
Bruttowert 42.847 39.944
Wertminderungen (780) (610)
Nettowert 42.067 39.334

Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.

B – Abtretungen und Verpfändungen als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve

B1 Abtretung von Vermögenswerten der Absatzfinanzierung

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Bilanzwert Zeitwert Bilanzwert Zeitwert
--- --- --- --- ---
In der Bilanz erfasste abgetretene Forderungen 11.010 10.980 10.391 10.344
Zugehörige Verbindlichkeiten 2.781 2.645 2.272 2.326

Das Segment Absatzfinanzierung hat mehrere öffentliche Verbriefungen und Conduit-Finanzierungen (in Deutschland, Brasilien, Frankreich und Italien) mit Endkundenkrediten und Forderungen aus dem Händlernetz durchgeführt. Beide Vorgangsarten werden über Spezialfahrzeuge abgewickelt. Einige öffentliche Verbriefungen wurden von der RCI Banque gezeichnet, wodurch es möglich ist, Wertpapiere als Sicherheiten für die Europäische Zentralbank zu haben.

Die im Rahmen dieser Vorgänge abgetretenen Forderungen werden nicht ausgebucht, da alle Risiken im Konzern verbleiben. Die damit verbundenen Verbindlichkeiten entsprechen den Wertpapieren aus dem Verbriefungsgeschäft, die in den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.

Die Differenz zwischen den abgetretenen Forderungen und der Höhe der damit verbundenen Verbindlichkeiten entspricht dem höheren Kreditbedarf für diese Geschäfte und dem Anteil der von der RCI Banque zur Bildung einer Liquiditätsreserve gehaltenen Wertpapiere.

Verbriefte Vermögenswerte können nicht mehr abgetreten oder verpfändet werden. Zeichner von Schuldverschreibungen haben nur Ansprüche auf die abgetretenen Vermögenswerte.

B2 Verpfändete Aktiva als Garantien für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve

Für die Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve hatte die Absatzfinanzierung der Banque de France (im Rahmen des zentralen französischen Sicherheitenverwaltungssystems 3G (Gestion Globale des Garanties)) Garantien in Form von Vermögenswerten mit einem Buchwert von 7.454 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (6.949 Mio. € zum 31. Dezember 2017) bereitgestellt. Diese Garantien setzen sich zusammen aus 6.184 Mio. € in Form von Anteilen an Verbriefungsgesellschaften, 159 Mio. € an Euro-Anleihen und 1.111 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung (5.676 Mio. € an Anteilen an Verbriefungsgesellschaften und 1.106 Mio. € an Forderungen aus der Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2017). Die von der Banque de France zur Verfügung gestellten Mittel für diese Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 2.500 Mio. € (zum 31. Dezember 2017). Alle Vermögenswerte, die der Banque de France als Garantien zur Verfügung gestellt wurden, verbleiben in der Bilanz.

C – Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Fälligkeit

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
-1 Jahr 21.184 20.067
1 bis 5 Jahre 20.403 18.819
+5 Jahre 480 448
SUMME FORDERUNGEN AUS ABSATZFINANZIERUNG, NETTO 42.067 39.334

D – Aufschlüsselung der Forderungen aus Absatzfinanzierung nach Risikograd

(Millionen €) Gesunde Forderungen Forderungen, die seit dem erstmaligen Ansatz eine Verschlechterung aufweisen Forderungen im Verzug Summe
Bruttowert der Forderungen aus Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2018 38.454 3.770 623 42.847
Wertminderung von Forderungen aus Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2018 (239) (163) (378) (780)
Nettowert der Forderungen aus Absatzfinanzierung zum 31. Dezember 2018 38.215 3.607 245 42.067

E – Kreditrisiko für die Absatzfinanzierung

Das maximale Kreditrisiko für die Absatzfinanzierungstätigkeit ergibt sich aus dem Nettobuchwert der Forderungen aus Absatzfinanzierung zuzüglich des Betrags der unter den außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesenen Finanzierungszusagen für Kunden (Anmerkung 28-A). Dieses Risiko wird durch von Kunden beigebrachte Garantien gemindert, wie sie in den erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen ausgewiesen werden (Anmerkung 28-B). Insbesondere die Garantien im Zusammenhang mit überfälligen oder wertgeminderten Forderungen aus Absatzfinanzierung betrugen zum 31. Dezember 2018 678 Mio. € (31. Dezember 2017: 660 Mio. €).

Das Kundenkreditrisiko wird mit einem Scoring-System bewertet und nach Art der Aktivität (Kunden und Händler) überwacht. Zum Jahresende deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Qualität der noch nicht fälligen oder nicht wertgeminderten Forderungen aus der Absatzfinanzierung beeinträchtigt ist, und es besteht auch keine signifikante Risikokonzentration im Kundenstamm der Absatzfinanzierung gemäß den geltenden Bestimmungen.

ANMERKUNG 16 – FORDERUNGEN AUS DEM AUTOMOTIVE-SEGMENT

Nettowert der Automotive-Forderungen

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Bruttowert 2.178 2.572
Wertminderung für eingetretene Kreditverluste (1) (770) (819)
Wertminderung für erwartete Kreditverluste (2) (9)
FORDERUNGEN AUS AUTOMOTIVE-SEGMENT, NETTO 1.399 1.753

(1) Einschließlich (674) Mio. € für Iran zum 31. Dezember 2017 und (677) Mio. € zum 31. Dezember 2017.

(2) In Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ erfasst der Konzern ab dem 1. Januar 2018 eine Wertminderung für erwartete Kreditverluste (Anmerkung 2-A1.3).

Diese Forderungen beinhalten nicht die an die Absatzfinanzierungsgesellschaften des Konzerns oder andere konzernfremde Unternehmen abgetretenen Forderungen, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Besitz der Forderungen verbunden sind, übertragen werden. Das Verwässerungsrisiko (im Wesentlichen das Risiko der Nichtbegleichung nach einem Handelskonflikt) verbleibt beim Konzern, wird jedoch als vernachlässigbar angesehen. Die auf diese Weise an die Konzernfinanzierungsgesellschaften abgetretenen Forderungen sind in den Forderungen aus der Absatzfinanzierung, im Wesentlichen Händlerforderungen, enthalten.

Wenn im Wesentlichen keine Risiken und Chancen übertragen werden, obwohl aus rechtlicher Sicht Forderungen an Konzernfinanzierungsgesellschaften oder andere konzernfremde Gesellschaften abgetreten wurden, verbleiben diese in den Forderungen von Automotive und es wird eine entsprechende finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (in den sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten). Der Betrag der abgetretenen Forderungen des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ), die in der Bilanz verbleiben, weil das Kreditrisiko bzw. das Risiko der verspäteten Bedienung beim Konzern verbleibt, ist zum 31. Dezember 2018 nicht wesentlich.

Auch im Kundenstamm Automotive gibt es keine signifikante Risikokonzentration (ohne oder mit AVTOAZ), und kein einziger konzernexterner Kunde macht mehr als 10 % der Gesamtumsatzerlöse der Segmente Automotive aus.

Die Managementstrategie für das Kreditrisiko ist in Anmerkung 25 beschrieben.

Das maximale Kreditrisiko für Automotive-Forderungen (ohne AVTOVAZ) wird durch den Nettobuchwert dieser Forderungen dargestellt.

Das Wertminderungsmodell für Automotive-Forderungen ist in den Anmerkungen 2-A3 und 2-G dargestellt.

Einzelheiten zum beizulegenden Zeitwert sind in Anmerkung 24-A dargestellt.

ANMERKUNG 17 – SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Langfristig Kurzfristig Summe Langfristig Kurzfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 245 368 613 249 307 556
Steuerforderungen (ohne laufende Steuern) 465 1.712 2.177 527 1.846 2.373
Steuerverbindlichkeiten(1) 19 111 130 4 91 95
Sonstige Forderungen 603 1.566 2.169 555 1.728 2.283
Anteile an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen 153 - 153 100 - 100
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 10 10 - 10 10
Derivate aus Finanzierungstransaktionen des Segments - 123 123 - 123 123
Absatzfinanzierung
SUMME 1.485 3.890 5.375 1.435 4.105 5.440
Bruttowert 1.613 4.082 5.695 1.470 4.307 5.777
Wertminderungen (128) (192) (320) (35) (202) (237)
(1) Die fälligen laufenden Steuern werden in der konsolidierten Bilanz gesondert ausgewiesen (Abschnitt 4.2.3).
(2) Investitionen von über 10 Millionen Euro in kontrollierte, nicht konsolidierte Unternehmen betreffen Carizy, iCabbi, PI-VI Ricambi S.rl., Marcel und Renault Venture Capital.

A – Steuerforderungen

Die Steuerforderungen (ohne fällige laufende Steuern) beinhalten nicht die außerhalb des Konzerns abgetretenen französischen Steuerforderungen (CIR: Steuergutschrift für Forschungstätigkeit, und CICE: Steuergutschrift zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung), wenn im Wesentlichen alle Risiken und Vorteile, die mit dem Besitz von Forderungen verbunden sind, übertragen werden. Bei Steuerforderungen führt die Abtretung nur dann zu einer Erfassung der Erlöse, wenn das Verwässerungsrisiko als nicht gegeben angesehen wird, insbesondere wenn die abgetretenen Forderungen bereits einer Steuerprüfung oder Vorprüfung unterzogen wurden.

Der Gesamtbetrag der im Jahr 2018 abgetretenen und ausgebuchten Steuerforderungen beträgt 278 Mio. €, davon 218 Mio. € CIR-Forderungen und 60 Mio. € CICE-Forderungen (50 Mio. € CICE-Forderungen in 2017). Zum 31. Dezember 2018 und 2017 bestanden keine abgetretenen Steuerforderungen mehr in den Bilanzen.

B – Anteile an kontrollierten, nicht konsolidierten Unternehmen

In den letzten zwei Jahren hat der Konzern die Kontrolle über eine im Gebrauchtwagenmarkt tätige Gesellschaft (Segment Automotive (ohne AVTOVAZ)) und drei im Mobilitätssektor tätige Gesellschaften (Segment Sales Financing) übernommen: Carizy (eine Plattform für den Verkauf von Gebrauchtwagen), Flit Tech (eine Plattform für die Reservierung von Taxis), iCabbi (Softwareentwicklung für Taxis) und Marcel (App für private Autovermietungen) – für einen Gesamtkaufpreis von 106 Millionen Euro. Die Abschlüsse dieser Gesellschaften werden zum 31. Dezember 2018 nicht voll konsolidiert, da ihre Konsolidierung aufgrund der vom Konzern angewandten Schwellenwerte keine wesentlichen Effekte hätte. Ihr Beitrag zum Konzernergebnis in Höhe von -29 Mio. € im Jahr 2018 ist jedoch in den Kosten der verkauften Produkte und Dienstleistungen enthalten. Die wichtigsten Gesellschaften werden in den nächsten Jahren voll konsolidiert.

HINWEIS 18

EigenkaPital

A – Aktienkapital

Die Gesamtzahl der ausgegebenen und voll eingezahlten Stammaktien beträgt zum 31. Dezember 2018 295.722.000 Stück mit einem Nennwert von 3,81 € je Aktie (unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2017).

Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Zum 31. Dezember 2018 machen sie 1,71% des Aktienkapitals von Renault aus (2,17% zum 31. Dezember 2017).

Über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Nissan Finance Co Ltd. hält die Nissan-Gruppe ca. 15 % an Renault (mit diesen Aktien sind keine Stimmrechte verbunden).

B – Kapitalmanagement

Bei der Bewirtschaftung ihres Kapitals ist es das Ziel der Gruppe, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, um den Aktionären Renditen und den anderen Stakeholdern Nutzeffekte zu bieten, und zur Kostenoptimierung eine optimale Kapitalstruktur beizubehalten. Der Konzern kann die Dividendenzahlungen an die Aktionäre anpassen, einen Teil des Kapitals zurücknehmen oder neue Aktien ausgeben.

Die Ziele des Konzerns werden in den verschiedenen operativen Segmenten unterschiedlich überwacht.

Das Segment Absatzfinanzierung muss bankbetriebsspezifische aufsichtsrechtliche Kennzahlen einhalten. Der Mindestsolvabilitätskoeffizient (Eigenkapital inklusive Nachrangdarlehen zu den gewichteten Gesamtrisiken) beträgt 8 %. Der Core Tier 1-Solvabilitätskoeffizient der RCI Banque beträgt zum 31. Dezember 2018 15,46 % (15,01 % zum 31. Dezember 2017).

Ferner sichert der Konzern seine Beteiligung an Nissan teilweise ab (Anmerkung 12-G).

C – Eigene Renault-Aktien

Im Einklang mit den Beschlüssen der Generalversammlungen beschloss der Verwaltungsrat, alle eigenen Renault-Aktien für die laufenden Aktienoptionspläne und leistungsbezogenen Aktienpläne sowie für andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen, die den Führungskräften der Gruppe gewährt werden, zu verwenden.

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Gesamtwert der eigenen Aktien (Mio. €) 400 321
Gesamtzahl der eigenen Aktien 5.058,961 4.649.545

In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat Renault durch Beschluss des Verwaltungsrats 10 % der von der französischen Regierung zum Marktpreis (121 Mio. €) verkauften Aktien (1.400.000 Anteile) im zweiten Halbjahr 2017 erworben, um ein Angebot für derzeitige und ehemalige Mitarbeiter der Groupe Renault vorzubereiten, das es ihnen ermöglicht, am Konzernergebnis teilzuhaben.

Im September 2018 gründete die Groupe Renault den Mitarbeiterbeteiligungsplan „Share the Future“ in 10 Ländern: Argentinien, Brasilien, Frankreich, Indien, Marokko, Rumänien, Slowenien, Südkorea, Spanien und Türkei.

Dieser Plan ist Teil der Entwicklungspolitik der Groupe Renault für Mitarbeiterbeteiligungen und zielt darauf ab, die Mitarbeiter stärker in die Entwicklung und Leistung der Gruppe einzubeziehen. Im Rahmen des Plans „Share the Future“ bot Renault den Mitarbeitern zwei Optionen an:

• eine „klassische“ Formel, die einen Rabatt von 20 % auf den Referenzpreis und einen Arbeitgeberbeitrag von maximal vier Aktien beinhaltet, wobei der Zeichner Änderungen des Aktienkurses ausgesetzt ist;

• eine „fremdfinanzierte“ Formel (mit einem Tauschvertrag mit einer Strukturbank, die die Investition des Mitarbeiters aufstockt, so dass der investierte Gesamtbetrag das Zehnfache des Eigenbeitrags des Mitarbeiters beträgt). Hierbei erhält der Mitarbeiter bei Fälligkeit ein Minimum seines Eigenbeitrags zuzüglich entweder einer garantierten Rendite oder eines Vielfachen des Kursanstiegs der Renault-Aktie über den Zeitraum, sofern dieser Betrag höher ist.

Die Aktien wurden von den Begünstigten je nach Wohnsitzland entweder direkt oder über einen Firmenfonds gezeichnet. Die Zeichner des Angebots müssen die Aktien bis zum 31. Mai 2023 halten, es sei denn, es tritt eine berechtigte vorzeitige Freigabe ein. Für beide Optionen wurde der Bezugspreis am 7. September 2018 auf 58,32 € festgelegt. Das Angebot schloss am 2. Oktober 2018 und wurde von 22.615 Mitarbeitern in 10 Ländern angenommen.

Der Konzern verbuchte in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Aufwand von 8 Mio. € für den Arbeitgeberbeitrag und den Zeitwert des den Mitarbeitern gewährten Rabatts. Dieser Zeitwert entspricht dem Wert des Abschlags abzüglich der Kosten der Sperrfrist der Aktien zuzüglich Opportunitätsgewinn für Mitarbeiter, die sich für die „fremdfinanzierte“ Formel entscheiden.

D – Ausschüttungen

Auf der ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 wurde beschlossen, eine Dividende von 3,55 € je Aktie auszuschütten, was einem Gesamtbetrag von 1.027 Mio. € entspricht (3,15 € je Aktie bzw. 916 Mio. € im Jahr 2017). Diese Dividende wurde im Juni 2018 ausgezahlt.

E – Umrechnungsdifferenzen

Die Veränderung der Umrechnungsdifferenzen im Jahresverlauf stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) 2018 2017
Veränderung der Umrechnungsdifferenzen auf den Wert der Beteiligung an Nissan 997 (1.467)
Effekt der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan nach Steuern (Anmerkung 12-G) (70) 96
Gesamtänderung der Nissan-bezogenen Umrechnungsdifferenzen 927 (1.371)
Änderungen im Zusammenhang mit Hochinflationsländern (175)
Sonstige Veränderungen in der Umrechnungsdifferenz (250) (324)
GESAMTVERÄNDERUNG IN DER UMRECHNUNGSDIFFERENZ 502 (1.695)

Zu den Änderungen im Zusammenhang mit Hochinflationsländern gehören die Veränderungen der Umrechnungsdifferenz, die den argentinischen Tochtergesellschaften seit dem 1. Januar 2018 zuzurechnen sind (Anmerkung 2-A4). In den Jahren 2017 und 2018 ergaben sich weitere Veränderungen in der Währungsumrechnung vor allem aus den Bewegungen des russischen Rubels und des brasilianischen Real. Im Jahr 2017 resultierten sie auch aus dem argentinischen Peso.

F – Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente

F1 Veränderung der Neubewertungsrücklage des Finanzinstruments

Die folgenden Zahlen sind nach Abzug der Steuereffekte dargestellt.

(Millionen €) Cashflow- Hedges Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Eigenkapital-

instrumente zum Zeitwert
Schuldtitel zum Zeitwert Summe
Am 31. Dezember 2017 (2) (7) 810 803
Übergang zu IFRS 9 —Anpassung der Eröffnungsbilanz (2) - (810) 787 2 (21)
Angepasste Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (7) 787 (3) 2 782
Im Eigenkapital erfasste Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts (7) (534) (1) (542)
Umbuchung aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung(1) 6 - 2 8
Sonstiges (13) - - (13)
Am 31. Dezember 2018 (21) 253 (3) 3 235
(1) Informationen zur Aufschlüsselung der Beträge im Zusammenhang mit Cashflow-Hedges, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung transferiert wurden, finden Sie in Anmerkung F2 unten. Informationen über den Ansatz der Beträge im Zusammenhang mit Cashflow-Hedges, die aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung transferiert wurden, finden Sie in Anmerkung F3 unten.
(2) Bei Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente" wird die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum 1. Januar 2018 geändert. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Anwendung dieses neuen Standards sind in Anmerkung 2-A1 dargestellt.
(3) Die Neubewertungsrücklage für Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bezieht sich auf die Daimler-Aktien (Anmerkung 22-B).

F2 Aufschlüsselung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.

(Millionen €) 2018 2017
Operative Gewinnmarge 7 (22)
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 1 -
Nettofinanzertrag (-aufwand) - -
Ergebnisanteil von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - -
Laufende und latente Steuern (2) 10
SUMME DER IN DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ÜBERTRAGENEN BETRÄGE FÜR CASHFLOW-HEDGES 6 (12)

F3 Aufstellung der Beträge für Cash-Flow-Hedges, die aus der Neubewertungsrücklage für Finanzinstrumente in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wurden.

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Innerhalb eines Jahres (6) 9
Nach einem Jahr (9) (13)
Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges ohne assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (15) (4)
Neubewertungsrücklage für Cash-Flow-Hedges — assoziierte Unternehmen und Joint Ventures (6) (3)
SUMME NEUBEWERTUNGSRÜCKLAGE FÜR CASH-FLOW-HEDGES (21) (7)

Diese Aufstellung basiert auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten der abgesicherten Zahlungsströme.

G – Aktienoptionspläne, leistungsbezogene Aktienpläne und andere aktienbasierte Vergütungen

Der Verwaltungsrat gewährt den Führungskräften und Managern der Gruppe periodisch leistungsbezogene Aktien (Performance Shares), wobei die Preise und Ausübungszeiträume für jeden Plan individuell festgelegt werden. Bis 2012 gewährte sie zudem periodisch Aktienoptionen mit jeweils eigener Sperr- und Haltefrist. Alle Pläne beinhalten Leistungsbedingungen, die die Anzahl der den Begünstigten gewährten Optionen oder leistungsbezogene Aktien bestimmen. Der Verlust des Vorteils von Aktienoptionen oder leistungsbezogene Aktien richtet sich nach den geltenden Vorschriften: Alle Optionen und Rechte verfallen im Falle des Ausscheidens oder der Kündigung (sofern durch den Verwaltungsrat im Falle des Präsidenten oder CEO nicht anderes entschieden), und es wird für jeden Einzelfall entschieden, wenn ein Mitarbeiter auf Veranlassung des Unternehmens ausscheidet.

Der Verwaltungsrat hat auch beschlossen, dass ab 2013 ein Teil der jährlichen variablen Vergütung für den Posten des Präsidenten und CEO in Aktien umgewandelt wird, die vorbehaltlich der Leistung und der Weiterbeschäftigung bei Renault unverfallbar sind.

G1 Entwicklung der Anzahl der vom Personal gehaltenen Aktienoptionen und -rechte sowie anderer aktienbasierter Vergütungen

Aktienoptionen
Menge Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis (€) Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs am Zuteilungs- und Ausübungstag (€) Aktienrechte(1)
--- --- --- --- ---
Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 1. Januar 2018 299.339 37 - 4.585,849
Gewährt - 1.494,129
Ausgeübte Optionen oder unverfallbare Rechte (50.565) (2) 38 49 (3) (1.266.829) (4)
Verfallene Optionen und Rechte und sonstige Anpassungen - (98.978)
Ausstehende Optionen und noch nicht unverfallbare Rechte zum 31. Dezember 2018 248.774 36 - 4.714,171
(1) Die Zahlen beinhalten Aktienoptionen, die im Rahmen der variablen Vergütung für das Amt des Präsidenten und CEO gewährt werden.
(2) Die im Jahr 2018 ausgeübten Aktienoptionen wurden unter den Plänen 18 und 19 im Jahr 2011 und dem Plan 20 im Jahr 2012 gewährt.
(3) Preis, zu dem die Aktien von der Gruppe erworben wurden, um zukünftige Optionen abzudecken.
(4) Leistungsbezogene Aktien, die unverfallbar sind, wurden im Wesentlichen im Rahmen von Plan 21 für Gebietsfremde im Jahr 2014 und Plan 22 für Gebietsansässige im Jahr 2015 gewährt.

Die in den Anmerkungen G1, G3 und H genannten Aktienrechte spiegeln nicht die möglichen Folgen des vom Verwaltungsrat am 24. Januar 2019 angekündigten Rücktritts des Vorstandsvorsitzenden und CEO von Renault wider, da es nicht möglich war, die möglichen Auswirkungen dieses Ereignisses, das nach dem Berichtszeitraum eingetreten ist, auf diese Rechte zu bestimmen (siehe Anmerkung 27-A).

G2 Aktienoptionen

Bei den 2018 laufenden Plänen werden die zugeteilten Optionen nach einem Zeitraum von 4 Jahren unverfallbar und der Ausübungszeitraum erstreckt sich dann auf die folgenden 4 Jahre.

Plan Art von Plan Gewährungstag Ausübungspreis (€) Ausstehende Optionen zum 31. Dezember 2018 Ausübungszeitraum
Plan 18 Aktienbezugsoptionen 29. April 2011 38,80 92.062 30. April 2015 — 28. April 2019
Plan 19 Aktienbezugsoptionen 8. Dezember 2011 26,87 35.500 9. Dezember 2015 — 7. Dezember 2019
Plan 20 Aktienbezugsoptionen 13. Dezember 2012 37,43 121.212 13. Dezember 2016 — 12. Dezember 2020
SUMME 248.774

G3 Performance-Share-Pläne und andere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen

Die Sperr- und Mindesthaltefristen sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich bei den Begünstigten um in Frankreich ansässige Steuerpflichtige oder um Steuerpflichtige anderer Länder handelt. Damit wird den örtlichen steuerlichen Gegebenheiten Rechnung getragen.

Die Sperrfrist für Aktien, die an in Frankreich ansässige Steuerpflichtige ausgegeben werden, beträgt 3 Jahre, gefolgt von einer Mindesthaltefrist von 2 Jahren, die sich bei Plänen, die in 2016 eingeführt wurden, aufgrund von Änderungen der Vorschriften auf 1 Jahr reduziert.

Für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige beträgt die Sperrfrist 4 Jahre, und es gibt keine Mindesthaltefrist.

Plan Art von Plan Gewährungstag Zum 31. Dezember 2018 gewährte Aktienrechte Ausübungsdatum Haltefrist
Plan 22(1) Leistungsbezogene Aktien und Aktien, die im Rahmen der variablen Vergütung gewährt werden -11. Februar 2018 (2) 11. Februar 2018 bis 11. Februar 2020
11. Februar 2015 383.019 11. Februar 2019 Keine
Plan 23(1) Leistungsbezogene Aktien und Aktien, die im Rahmen der variablen Vergütung gewährt werden 963.550 29. April 2019 29. April 2019 — 29. April 2020
29. April 2016 371.705 29. April 2020 Keine
Plan 23 bis Leistungsbezogene Aktien und Aktien, die im Rahmen der variablen Vergütung gewährt werden 27. Juli 2016 100.000 27. Juli 2020 Keine
Plan 24(1) Leistungsbezogene Aktien und Aktien, die im Rahmen der variablen Vergütung zugeteilt werden 979.160 9. Februar 2020 9. Februar 2020 bis 9. Februar 2021
9. Februar 2017 437.016 9. Februar 2021 Keine
Plan 25(1) Leistungsbezogene Aktien und Aktien, die im Rahmen der variablen Vergütung gewährt werden 1.078.250 15. Februar 2021 15. Februar 2021 bis 15. Februar 2022
15. Februar 2017 401.471 15. Februar 2022 Keine
SUMME 4.714.171
(1) In diesen Zahlen sind Aktien enthalten, die als Teil der variablen Vergütung für das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates und des CEO zugeteilt werden. Die Anzahl der Aktien für 2014 und 2015 wurde 2018 angepasst, da das Erreichen der Leistungsziele über drei aufeinanderfolgende Jahre beurteilt wird.
(2) Die von diesem Plan betroffenen leistungsbezogenen Aktien wurden 2018 an die Begünstigten ausgegeben.

H – Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen beziehen sich ausschließlich auf Aktienoptionen und leistungsbezogene Aktien, die an Mitarbeiter ausgegeben werden, sowie auf Aktien, die als Teil der variablen Vergütung für den Posten des Präsidenten und des CEO zugeteilt werden.

Die Bewertung der Pläne erfolgte nach den in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Anmerkung 2-R) beschriebenen Methoden. Die wichtigsten Details sind im Folgenden aufgeführt:

Plan Anfangswert (in Tausend €) Zeitwert je Einheit Aufwen- dungen für 2018 (Mio. €)(Millionen Aufwand für 2017 €) Aktienkurs am Tag der Zuteilung (€)
Plan 18 3.422 9,31 - - 36,70
Plan 19 1.608 5,36 - - 27,50
Plan 20 2.708 6,87 - - 40,39
38.702 53,09 - (3) 65,76
Plan 21 13.653 54,97 - (4) 65,61
51.509 66,51 (10) (20) 78,75
Plan 22 19.138 65,19 (7) (5) 76,58
53.728 66,38 (18) (18) 80,25
Plan 23 19.929 65,72 (5) (5) 76,16
Plan 23 bis 5.348 65,34 (1) (1) 76,99
53.646 66,18 (18) (16)
Plan 24 22.167 66,16 (6) (5) 82,79
63.533 73,37 (19) - 90,64
Plan 25 23.096 69,73 (5) - 88,93
SUMME (89) (77)
Plan Volatilität Zinssatz Ausübungspreis (€) Optionsdauer Dividende pro Aktie (€)
Plan 18 37,28 % 2,28 % 38,80 4 bis 8 Jahre 0,30 -1,16
Plan 19 42,24 % 1,99 % 26,87 4 bis 8 Jahre 1,19 bis 1,72
Plan 20 35% 0,71 % 37,43 4 bis 8 Jahre 1,57 - 2,19
n. z. 0,20 % n. z. 3 bis 5 Jahre 1,72 -1,97
Plan 21 n. z. 0,19 % n. z. 4 Jahre 1,72 bis 1,97
n. z. (0,10) % n. z. 3 bis 5 Jahre 1,90 - 2,22
Plan 22 n. z. (0,03) % n. z. 4 Jahre 1,90 bis 2,22
n. z. (0,48) % n. z. 3 bis 4 Jahre 2,40 - 2,88
Plan 23 n. z. (0,48) % n. z. 4 Jahre 2,40 bis 2,88
Plan 23 bis n. z. (0,48) % n. z. 4 Jahre 2,40 - 2,88
n. z. (0,56) % n. z. 3 bis 4 Jahre 3,15 - 3,34
Plan 24 n. z. (0,57) % n. z. 4 Jahre 3,15 bis 3,34
n. z. (0,57) % n. z. 3 bis 4 Jahre 3,55 - 4,25
Plan 25 n. z. (0,57) % n. z. 4 Jahre 3,55 bis 4,25
SUMME

* Für diese Pläne wurden leistungsbezogene Aktien zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb des angegebenen Zeitraums zugeteilt. In den Zahlen sind auch Aktien enthalten, die im Rahmen der variablen Vergütung für das Amt des Präsidenten und CEO gewährt wurden. Die übermittelten Informationen können gewichteten Durchschnittswerten entsprechen, die auf den Mengen basieren, die pro Zuteilungsdatum zugeteilt wurden.

I – Anteil der Minderheitenanteile

Anteil der Minderheitsaktionäre am Kapital und an den Stimmrechten in Prozent Nettoertrag - Anteil der nicht- beherrschenden Anteile (Millionen e
Gesellschaft Standortland 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- ---
Automotive (ohne AVTOVAZ)
--- --- --- --- --- ---
Renault Samsung Motors Korea 20% 20% 36 45
Oyak Renault Otomobil Fabrikalari Türkei 48% 48% 55 51
Sonstiges n. z. n. z. n. z. 6 7
AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) 97 103
Absatzfinanzierung
Banco RCI Brasil (1) Brasilien 40% 40% 19 20
Rombo Compania Financiera (1) Argentinien 40% 40% (2) 4
Sonstiges n. z. n. z. n. z. 7 3
GESAMT - ABSATZFINANZIERUNG 24 27
AVTOVAZ
Alliance RostecAuto b.v.(2) Niederlande 32% 18% - -
AVTOVAZ(2) Russland 32% 26% 16 (33)
LLC Lada lzhevsk (2) Russland 32% 26% 7 1
Sonstiges n. z. n. z. n. z. 5 (2)
GESAMT AVTOVAZ 28 (34)
SUMME 149 96
Eigenkapital - Anteil der nicht-beherrschenden Anteile (Millionen €) Dividendenzahlungen auf nicht- beherrschende Anteile (Minderheitsaktionäre) (Millionen €)
Gesellschaft 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
Automotive (ohne AVTOVAZ)
--- --- --- --- ---
Renault Samsung Motors 205 210 (33) (32)
Oyak Renault Otomobil Fabrikalari 270 257 (41) (38)
Sonstiges 27 29 (7) (10)
AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) 502 496 (81) (80)
Absatzfinanzierung
Banco RCI Brasil (1) - - (8) (51)
Rombo Compania Financiera (1) - - - -
Sonstiges 45 34 (5) (2)
GESAMT - ABSATZFINANZIERUNG 45 34 (13) (53)
AVTOVAZ
Alliance RostecAuto b.v.(2) 663 211 - -
AVTOVAZ(2) (603) (430) - -
LLC Lada lzhevsk (2) (19) (24) - -
Sonstiges 11 7 - -
GESAMT AVTOVAZ 52 (236) - -
SUMME 599 294 (94) (133)
(1) Der Konzern hat den Minderheitsaktionären dieser Gesellschaften Put-Optionen zum Verkauf ihrer Beteiligungen eingeräumt. Eine diesen Put-Optionen entsprechende Verbindlichkeit ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten und betrug zum 31. Dezember 2018 127 Mio. € für die brasilianische Tochtergesellschaft und 13 Mio. € für die argentinische Tochtergesellschaft (129 Mio. € bzw. 25 Mio. € zum 31. Dezember 2017). Eine entsprechende Belastung des Eigenkapitals, das vorrangig dem Anteil der nicht beherrschenden Anteile zuzurechnen ist, wird vorgenommen, wobei der verbleibende Restbetrag dem Anteil der Aktionäre der Muttergesellschaft zuzuordnen ist. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wird durch Schätzung des potenziellen Kaufpreises unter Berücksichtigung der zukünftigen Ergebnisse des zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzierungsportfolios und der Bestimmungen der Partnerschaftsverträge ermittelt. Dies ist ein beizulegender Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, deren wesentliche Daten jedoch nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
(2) Die Stimmrechtsanteile der Minderheitsanteile zum 31. Dezember 2018 betragen nach der rechtlichen Analyse 39 % an der Alliance Rostec Auto b. v. und an der AVTOVAZ-Gruppe (34 % bzw. 35 % zum 31. Dezember 2017).

Im Jahr 2018 wurden neue Partnerschaftsverträge mit Oyak in der Türkei unterzeichnet, einschließlich perfekt symmetrischer Put- und Call-Optionen für nicht kontrollierende Investitionen, die Renault unter bestimmten Bedingungen berechtigen, die Anteile von Oyak an Oyak Renault zu erwerben (Call) und seine Anteile an Mais zu verkaufen (Put), und Oyak berechtigen, seine Anteile an Oyak Renault zu verkaufen (Put) und die Anteile von Renault an Mais zu erwerben (Call). Der Ausübungspreis für die Put-Option wird im Falle der Ausübung von drei unabhängigen Sachverständigen festgelegt, die zum Zeitpunkt der Ausübung bestellt werden.

Die Analyse der Verträge ergab keine Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Renault SA lagen und die dazu führen könnten, dass die Put-Option von Oyak ausgeübt wurde, ohne dass Renault SA widersprechen konnte. Daher wird zum 31. Dezember 2018 keine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit diesen Optionen angesetzt.

Abgesehen von den Beschränkungen, die sich aus dem regulatorischen Rahmen ergeben, in dem die Tochtergesellschaften tätig sind, bestehen keine wesentlichen Einschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit der Gruppe, auf ihre Vermögenswerte zuzugreifen oder diese zu nutzen und ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Die lokalen Aufsichtsbehörden können von den Bankentöchtern verlangen, dass sie ein bestimmtes Maß an Kapital und Liquidität vorhalten, ihr Engagement gegenüber anderen Gruppenmitgliedern begrenzen und andere Kennzahlen einhalten.

J – Gemeinschaftsunternehmen

Beteiligungsquote des Konzerns
Gesellschaft Standortland Tätigkeitsschwerpunkt 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
--- --- --- --- ---
Automotive (ohne AVTOVAZ)
Renault Nissan Technology and Business Centre India Private Gemeinsames
Limited (RNTBCI)* Indien Servicezentrum 67 67

* Die Gruppe hält 50 % der Stimmrechte an der indischen Gesellschaft RNTBCI.

HINWEIS 19

RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE LANGFRISTIGE PERSONALVORSORGEVERPFLICHTUNGEN

A – Pensions- und Personalvorsorgepläne

Pensionen und andere langfristige Personalvorsorgeverpflichtungen betreffen im Wesentlichen aktive Mitarbeiter. Diese Leistungen sind entweder durch beitrags- oder leistungsorientierte Pläne abgedeckt.

• Beitragsorientierte Pläne

Der Konzern leistet gehaltsabhängige Zahlungen gemäß den lokalen Gepflogenheiten an die für die Zahlung von Renten und ähnlichen finanziellen Leistungen zuständigen staatlichen Kassen. Es bestehen keine versicherungsmathematischen Verpflichtungen aus diesen Pensionsplänen.

Der Gesamtaufwand für beitragsorientierte Pläne belief sich im Jahr 2018 auf 588 Mio. € (2017: 619 Mio. €).

• Leistungsorientierte Pläne

Die Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen ist in Anmerkung 2-S beschrieben und beinhaltet die Bildung von Rückstellungen. Diese Pläne betreffen:

• Abfindungen, die bei Verrentung oder Ausscheiden in Anwendung von Gesetzen oder Vereinbarungen in bestimmten Ländern wie Frankreich, der Türkei usw. zu zahlen sind

• ergänzende Rentenpläne, die den Arbeitnehmern ein vertragliches Einkommen sichern; diese Art von Plan wird in europäischen Ländern angewendet (z. B. Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweiz)

• sonstige langfristig fällige Leistungen, vor allem Jubiläumsgelder und flexible Urlaubsansprüche.

Leistungsorientierte ergänzende Pensionspläne werden in der Regel durch Verträge mit Pensionskassen oder Versicherungen abgedeckt. In diesem Fall werden die Verpflichtungen und Vermögenswerte separat bewertet. Die Differenz zwischen der Verpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert der zur Finanzierung gehaltenen Vermögenswerte kann auf eine Unter- oder Überdeckung hindeuten. Bei Unterdeckung wird eine Rückstellung gebildet. Im Falle einer Überdeckung wird unter bestimmten Bedingungen ein Vermögenswert angesetzt.

• Wesentliche leistungsorientierte Pläne des Konzerns

In Frankreich resultieren die Pensionsabfindungen des Konzerns aus Vereinbarungen, die mit jeder französischen Gesellschaft und den Arbeitnehmervertretern ausgehandelt wurden. Sie richten sich nach den Gehältern und der Dauer der Betriebszugehörigkeit; die Auszahlung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Pensionierung im Unternehmen beschäftigt ist. Die Pensionsverpflichtungen für Frankreich sind vollständig durch Rückstellungen gedeckt und machen den größten Teil der Verbindlichkeiten des Konzerns für Altersversorgungsleistungen aus.

Den wichtigsten ergänzenden Pensionsplan unterhält die Gruppe im Vereinigten Königreich, wo zwei leistungsorientierte Pensionspläne als Teil eines speziellen Pensionsfonds verwaltet werden, der aus zwei Abteilungen besteht: der eine betrifft die Automotive-Tochtergesellschaften (ohne AVTOVAZ), der andere die RCI Financial Services Ltd. Dieser Plan ist seit 2004 für neue Begünstigte geschlossen und betrifft 1.799 Personen.

Dieser Pensionsfonds (ein Trust) ist eine eigene juristische Person. Er wird von einem paritätisch besetzten Kuratorium für die beteiligten Unternehmen und deren derzeitige und ehemalige Mitarbeiter verwaltet. Der Fonds unterliegt den örtlichen Vorschriften, die Mindestfinanzierungsvorschriften vorschreiben, die zu zusätzlichen Beiträgen des Konzerns führen können. Die Anlagepolitik wird für jeden Teil des Fonds von einer Aufsichtsbehörde festgelegt, die die Wertentwicklung der Anlagen vierteljährlich überprüft. Die mit diesen Plänen verbundenen Risiken sind die üblichen Risiken (niedrigere zukünftige Erträge des Fondsvermögens, ein Rückgang der Aktienmärkte, eine längere Lebenserwartung der Begünstigten, ein Anstieg der Inflationsrate usw.).

Als Reaktion auf neue Informationen im Jahr 2018 über die Umsetzung der Gleichstellungsvorschriften wurde eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von 1 Mio. € für die Angleichung der garantierten Mindestrente gebildet.

Der dem Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) gewidmete Fondsbereich ist unterfinanziert, und die Gruppe hat sich verpflichtet, den Fehlbetrag bis 2026 durch Zahlungen in Höhe von maximal 5 Millionen £ pro Jahr zu decken. In Anwendung von IAS 19 wird die Unterdeckung zum 31. Dezember 2018 für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) mit 51 Mio. GBP und für das Segment RCI Financial Services Ltd. mit 7 Mio. GBP bewertet.

B – Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen, die bei der Berechnung der Rückstellungen und sonstigen Daten für die wichtigsten Vorsorgepläne verwendet wurden

Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen und Ist-Daten für die Pensionsleistungen des Konzerns in Frankreich 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Renault s.a.s. Sonstige Renault s.a.s. Sonstige
--- --- --- --- ---
Rentenalter 60 bis 65 60 bis 67 60 bis 65 60 bis 65
Diskontierungssatz* 1,69 % 0,8 % bis 2 % 1,43 % 0,58 % bis 2 %
Gehaltssteigerungsrate 2,5 % 1 % bis 2,7 % 2,5 % 1 % bis 2,7 %
Dauer des Plans 13 Jahre 7 bis 20 Jahre 13 Jahre 7 bis 20 Jahre
Bruttoverpflichtung 1.035 € Millionen 174 € Millionen 1.062 € Millionen 175 € Millionen

* Die für die Bewertung der Verpflichtungen des Konzerns in Frankreich verwendeten Zinssätze variieren zwischen den Gesellschaften je nach Fälligkeit der Verpflichtungen. Die Benchmark für den Diskontsatz ist der Nullkupon-Satz zuzüglich der durchschnittlichen Spread-Kurve für Emittenten mit AA-Rating, wie von Reuters veröffentlicht.

Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
und Ist-Daten für die ergänzenden Rentenpläne des Konzerns in Großbritannien Automotive (ohne AVTOVAZ) Absatzfinanzierung Automotive (ohne AVTOVAZ) Absatzfinanzierung
--- --- --- --- ---
Diskontierungssatz 2,85 % 2,85 % 2,5 % 2,5 %
Gehaltssteigerungsrate 2% 3,10 % 2% 3,1 %
Dauer des Plans 18 Jahre 25 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
Tatsächliche Rendite des Fondsvermögens -3,95 % -5,37 % 7,4 % 8,8 %
Bruttoverpflichtung 325 € Millionen 33 € Millionen 363 € Millionen 37 € Millionen
Beizulegender Zeitwert der über Pensionsfonds angelegten Vermögenswerte 270 € Millionen 25 € Millionen 284 € Millionen 27 € Millionen

* Der Diskontierungssatz wurde unter Bezugnahme auf die von Deloitte erstellte Ertragskurve auf Basis des iBoxx-£-Index für Unternehmensanleihen mit AA-Rating (Ertragskurve Unternehmensanleihe DTRB £ AA) ermittelt.

C – Nettoaufwand des Jahres

(Millionen €) 2018 2017
Laufender Dienstzeitaufwand 94 94
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinn/Verlust aus der Abrechnung* (3) (92)
Nettozinsen auf die Nettoschuld (das Nettovermögen) 25 25
Effekte aus Personalanpassungsmaßnahmen (1) -
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Nettoaufwand (-ertrag) des Geschäftsjahres 115 27

* Im Jahr 2017 beinhalten diese Kosten hauptsächlich Ansprüche auf Vorruhestand gemäß der Definition in der Wettbewerbsvereinbarung für Frankreich von 1991, geändert durch die im Januar 2017 unterzeichnete Vereinbarung „CAP 2020 - Contrat d'Activité pour une Performance durable“ (Aktivitätsvertrag für nachhaltige Leistung). Gemäß IAS 19 werden ab dem Zeitpunkt der Unverfallbarkeit neue Rechte angesetzt und nicht mehr als Altersabfindung behandelt. Die positiven Auswirkungen dieser Änderung auf den Jahresüberschuss 2017 wurden als sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen klassifiziert (Anmerkung 6-A), da alle Auswirkungen des „CAP 2020“ in dieser Kategorie enthalten sind (einige wurden zum 31. Dezember 2016 im Voraus erfasst).

D – Details zur Bilanzrückstellung

D1 Aufschlüsselung der Bilanzrückstellung

31. Dezember 2018
(Millionen €) Barwert der Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen
--- --- --- ---
Pensions- und Abfindungszahlungen
Frankreich 1.209 - 1.209
Europa (ohne Frankreich) 15 - 15
Nord-/Südamerika 2 - 2
Asien/Pazifischer Raum - -
Afrika, Naher Osten, Indien 2 - 2
Eurasien(1) 45 - 45
SUMME PENSIONS- UND ABFINDUNGSZAHLUNGEN 1.273 - 1.273
Ergänzende Rentenpläne
Frankreich 130 (58) 72
Großbritannien 358 (295) 63
Europa (ohne Frankreich und GB) (2) 267 (176) 91
Nord-/Südamerika 4 - 4
Asien/Pazifischer Raum 2 - 2
SUMME ERGÄNZENDE RENTENPLÄNE 761 (529) 232
Sonstige langfristige Leistungen
Frankreich(3) 77 - 77
Europa (ohne Frankreich) 3 - 3
Nord-/Südamerika 2 - 2
SUMME LANGFRISTIGE LEISTUNGEN 82 - 82
GESAMT (4) 2.116 (529) 1.587
(1) Im Wesentlichen Rumänen und die Türkei.
(2) Im Wesentlichen Deutschland, die Niederlande und die Schweiz.
(3) Flexible Urlaubsansprüche und Jubiläumsgelder.
(4) Gesamte Nettoverpflichtung, fällig innerhalb eines Jahres: 56 Millionen Euro; gesamte Nettoverpflichtung, fällig nach einem Jahr: 1.531 € Millionen

D2 Aufstellung der Beträge für die Nettoverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen

31. Dezember 2018
(Millionen €) < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre > 10 Jahre Summe
--- --- --- --- --- ---
Barwert der Verpflichtung 66 301 402 1.347 2.116
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens (10) (57) (76) (386) (529)
Nettoverpflichtungen (Nettovermögen) aus leistungsorientierten Pensionsplänen 56 244 326 961 1.587

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Pläne beträgt 14 Jahre zum 31. Dezember 2018 (15 Jahre zum 31. Dezember 2017).

E – Entwicklung der Verpflichtungen, des Fondsvermögens und der Rückstellung

Barwert der Verpflichtung Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens Nettoverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen
(Millionen €) (A) (B) (A) + (B)
--- --- --- ---
Saldo am 31. Dezember 2017 2.172 (537) 1.635
Laufender Dienstzeitaufwand 94 - 94
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und (Gewinn)/Verlust aus der Liquidierung (3) - (3)
Nettozinsen auf die Nettoschuld (das Nettovermögen) 36 (11) 25
Effekte aus Personalanpassungsmaßnahmen (1) - (1)
In der Gewinn- und Verlustrechnung für 2018 erfasster Nettoaufwand(-ertrag)
(Anmerkung 19-C) 126 (11) 115
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Änderungen der demografischen Annahmen (17) - (17)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Änderungen der finanziellen Annahmen (68) - (68)
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung aufgrund von Erfahrungseffekten 13 - 13
Nettorendite des Fondsvermögens (nicht in den Nettozinsen oben enthalten) - 19 19
In anderen Komponenten des Gesamtergebnisses für 2018 erfasster Nettoaufwand (-ertrag) (72) 19 (53)
Arbeitgeberbeiträge an Fonds - (12) (12)
Arbeitgeberbeiträge an Fonds - (1) (1)
Im Rahmen des Plans gezahlte Leistungen (120) 19 (101)
Bei Auflösung eines Plans gezahlte Leistungen - - -
Effekt von Wechselkursänderungen (2) 1 (1)
Änderung des Konsolidierungskreises und Sonstiges 12 (7) 5
Saldo am 31. Dezember 2018 2.116 (529) 1.587

Die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nach Steuern (ohne den Anteil der assoziierten Unternehmen), die in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst wurden, beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 596 Mio. € (31. Dezember 2017: 634 Mio. €).

Eine Senkung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunkte würde zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs um 272 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (286 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und eine Erhöhung der für jeden Plan verwendeten Diskontierungssätze um 100 Basispunkte zu einer Verringerung des Verpflichtungsumfangs um 229 Mio. € zum 31. Dezember 2018 führen (230 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

F – Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens

Die Angaben zu den über Pensionskassen und Versicherungen angelegten Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2018
(Millionen €) Auf aktiven Märkten gelistete Vermögenswerte Nicht gelistete Vermögenswerte Summe
--- --- --- ---
Pensionsfonds
Liquide Mittel 1 - 1
Aktien 83 - 83
Anleihen 177 - 177
Anteile an Investmentfonds und sonstige 37 4 41
GESAMT — PENSIONSFONDS 298 4 302
Versicherungen
Liquide Mittel - 7 7
Aktien 8 - 8
Anleihen 176 5 181
Immobilienbesitz 15 1 16
Anteile an Investmentfonds und sonstige 5 10 15
GESAMT — VERSICHERUNGEN 204 23 227
SUMME 502 27 529

Die Vermögenswerte der Pensionsfonds betreffen im Wesentlichen Pläne in Großbritannien (56,1%). Die Versicherungsverträge betreffen hauptsächlich Frankreich (10,9%), Deutschland (6,1%), die Niederlande (19,7%) und die Schweiz (6%). Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen in Großbritannien werden in Anmerkung 19-B erläutert.

Die gewichtete durchschnittliche tatsächliche Rendite der Hauptfonds der Gruppe betrug im Jahr 2018 -1,28% (5,17% im Jahr 2017).

Zum Zeitpunkt dieses Berichts beläuft sich die bestmögliche Schätzung der Beiträge, die 2019 an die Fonds zu zahlen sind, auf etwa 14 Mio. €.

Das Vermögen der Pensionskasse des Konzerns umfasst nicht die Finanzinstrumente der Renault-Gruppe. In den Immobilienanlagen sind die vom Konzern genutzten Immobilien nicht enthalten.

HINWEIS 20

VERÄNDERUNG DER RÜCKSTELLUNGEN

(Millionen €) Rückstellungen für Restruktu-rierungen Garantieückstellungen Ertragssteuerrückstellungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus sonstigen Steuern
Am 31. Dezember 2017 319 973 145 175
Erhöhungen 294 660 66 98
Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung (145) (542) (34) (30)
Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen (28) (58) (10) (42)
Änderungen im Konsolidierungskreis - - -
Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen (3) (32) (5) (18)
Am 31. Dezember 2018 (3) 437 1.001 162 183
(Millionen €) Rückstellungen für den Versicherungsbereich (1) Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen (2) Sonstige Rückstellungen Summe
Am 31. Dezember 2017 432 - 385 2.429
Erhöhungen 81 7 95 1.301
Auflösung von Rückstellungen zur Anwendung (32) (2) (96) (881)
Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen - (6) (43) (187)
Änderungen im Konsolidierungskreis - - -
Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen (1) 6 59 6
Am 31. Dezember 2018 (3) 480 5 400 2.668
(1) Hauptsächlich versicherungstechnische Rückstellungen, die von den Versicherungsgesellschaften der Absatzfinanzierungstätigkeit gebildet werden.
(2) Einschließlich Rückstellungen für drohende Verluste aus Finanzierungs- und Garantieverpflichtungen des Segments Absatzfinanzierung in Höhe von 5 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (6 Mio. € zum 31. Dezember 2017 aufgrund der Anwendung von IFRS 9, dargestellt unter Umrechnungsdifferenzen und andere Änderungen, siehe Erläuterung 2-A1,5).
(3) Kurzfristiger Anteil der Rückstellungen: 1.065 Mio. €; langfristigerAnteil der Rückstellungen: 1.603 Mio. €

Alle bekannten Rechtsstreitigkeiten, an denen Renault oder Konzerngesellschaften beteiligt sind, werden bei jedem Abschluss geprüft. Nach Einholung der Stellungnahme von Rechtsberatern werden die für notwendig erachteten Rückstellungen zur Deckung des geschätzten Risikos gebildet. Im Jahr 2018 verbuchte die Gruppe keine bedeutenden neuen Rechtsstreitigkeiten in den Rückstellungen. Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten finden sich in Anmerkung 28-A2.

Die Erhöhungen der Restrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen den Effekt von Personalanpassungsmaßnahmen in Europa (Anmerkung 6-A).

Zum 31. Dezember 2018 sind in der Position „Sonstige Rückstellungen“ Rückstellungen enthalten, die aufgrund von Umweltauflagen gebildet wurden (31. Dezember 2017: 70 Mio. €). Dazu gehören Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Altfahrzeugen und Altbatterien, Kosten für einen Plan zur Reduzierung der Stickoxid-(NOx)-Emissionen von Dieselfahrzeugen in Höhe von 23 Mio. € (Anmerkung 28-A2) sowie Kosten für die Einhaltung der Umweltauflagen für Industriegelände, die der Konzern in der Region Europa verkaufen will, sowie für Industriestandorte in den Regionen Amerika und Eurasien. Ferner enthalten sie 2 Mio. € für die Sanierung von Gewerbeflächen der Renault Retail Group (3 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

HINWEIS 21

SONSTIGE KURZ- UND LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Langfristig Kurzfristig Summe Langfristig Kurzfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Steuerverbindlichkeiten (ohne laufende Steuern) 45 1.176 1.221 55 1.278 1.333
Laufende Steuerverbindlichkeiten - 289 289 - 246 246
Sozialverbindlichkeiten 21 1.451 1.472 22 1.434 1.456
Sonstige Verbindlichkeiten 169 5.723 5.892 189 5.918 6.107
Rechnungsabgrenzungsposten 1.337 1.573 2.910 1.313 1.308 2.621
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 5 5 - 2 2
SUMME 1.572 10.217 11.789 1.579 10.186 11.765

Die sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen im Wesentlichen den passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Verkaufskontrakten einschließlich einer Rückkaufverpflichtung (408 Mio. € zum 31. Dezember 2018 und 518 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und den Verbindlichkeiten aus Verkaufsförderungsprogrammen (2.442 Mio. € zum 31. Dezember 2018 und 2.706 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

4.2.6.5 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Fair Value und Management finanzieller Risiken

HINWEIS 22

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE – ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

A – Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Langfristig Kurzfristig Summe Langfristig Kurzfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Investitionen in eigenständige Unternehmen 853 - 853 1.306 - 1.306
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel - 921 921 - 1.184 1184
Darlehen 27 664 691 27 485 512
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente 48 378 426 62 263 325
SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE 928 1.963 2.891 1.395 1.932 3.327
Bruttowert 928 1.974 2.902 1.400 1.936 3.336
Wertminderungen - (11) (11) (5) (4) (9)
Barwerte - 8.091 8.091 - 6.640 6.640
Barmittel - 6.686 6.686 - 7.417 7.417
SUMME ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE - 14.777 14.777 - 14.057 14.057

* Anteile an nicht wesentlichen Unternehmen, die vom Konzern gemeinsam kontrolliert werden oder auf die er einen maßgeblichen Einfluss ausübt und die bisher als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, werden gemäß den Standards IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ dargestellt, die bei einer Konsolidierung für sie gelten würden (Anmerkungen 2-A1 und 13). Die aufgrund dieser Änderung in die Anteile an anderen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (die nach der Equity-Methode bilanziert werden) umgegliederten Anteile an nicht kontrollierten Unternehmen beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 28 Mio. € (Anmerkung 13).

Angaben zu den Adressenausfallrisiken bei finanziellen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln sind in den Anmerkungen 25-B6 und 25-C2 enthalten.

B – Investitionen in eigenständige Unternehmen

Zum 31. Dezember 2018 sind in den Beteiligungen an nicht kontrollierten Unternehmen 755 Mio. € (31. Dezember 2017: 1.165 Mio. €) für die im Rahmen der strategischen Partnerschaft erworbenen Daimler-Aktien enthalten. Bei Anwendung von IFRS 9 werden diese Aktien über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses optional zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der unter Bezugnahme auf den Börsenkurs bestimmt wird. Bei einem Verkauf der Daimler-Aktien würde der Veräußerungsgewinn nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der nicht realisierte Gewinn auf die gehaltenen Daimler-Aktien auf 171 Mio. €. Zum 31. Dezember 2018 lag der Börsenkurs (45,91 € je Aktie) über dem Erwerbspreis (35,52 € je Aktie). Der entsprechende Rückgang des beizulegenden Zeitwerts im Jahresverlauf in Höhe von 409 Mio. € (gegenüber 2 Mio. € im Jahr 2017) wird in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses 2018 erfasst.

Die Investitionen in nicht kontrollierte Einheiten beinhalten auch 57 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (67 Mio. € zum 31. Dezember 2017), die an den Fonds Avenir Automobile – FAA gezahlt wurden. Im Rahmen des von den französischen Behörden und dem Automobilhersteller eingeführten Förderplans für diese Zulieferer hat sich Renault verpflichtet, insgesamt 200 Mio. € zu zahlen, wenn die Mittel abgerufen werden. Der ausstehende Betrag für Renault beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 65 Mio. €.

Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird unter Bezugnahme auf den letzten von der Verwaltungsgesellschaft der FAA gemeldeten Nettovermögenswert ermittelt, bereinigt um alle relevanten Informationen, die nachträglich bekannt werden.

C – Zahlungsmittel, die dem Konzern nicht zur Verfügung stehen

Die Gruppe verfügt über Liquidität in Ländern, in denen die Rückführung von Geldern aus regulatorischen oder politischen Gründen schwierig sein kann. In den meisten dieser Länder werden diese Mittel örtlich für Industrie- oder Absatzfinanzierungen eingesetzt.

Einige laufende Bankkonten des Sales Financing Securitization Fund werden zur Erhöhung des Kredits auf verbriefte Forderungen verwendet und dienen somit als Garantien für den Fall eines Forderungsausfalls (Anmerkung 15-B1). Diese laufenden Bankkonten belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 551 Mio. € (506 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

HINWEIS 23

FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND SCHULDUNG AUS ABSATZFINANZIERUNG

A – Aufschlüsselung von kurz-/langfristigen Vermögenswerten

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 (1)
(Millionen €) Langfristig Kurzfristig Summe Langfristig Kurzfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Rückzahlbare Aktien von Renault SA 277 - 277 273 - 273
Anleihen 4.665 581 5.246 3.233 1.471 4.704
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 649 649 - 609 609
Darlehen von Kreditinstituten 314 643 957 329 806 1.135
Sonstige verzinsliche Darlehen(2) 210 152 362 212 181 393
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) (OHNE DERIVATE) 5.466 2.025 7.491 4.047 3.067 7.114
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive-
Segments (ohne AVTOVAZ) 42 353 395 64 234 298
GESAMTFINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) 5.508 2.378 7.886 4.111 3.301 7.412
Darlehen von Kreditinstituten 667 85 752 531 490 1.021
Sonstige verzinsliche Darlehen 6 - 6 2 1 3
Sonstige nichtverzinsliche Darlehen 15 - 15 463 - 463
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN VON AVTOVAZ (OHNE DERIVATE)(3) 688 85 773 996 491 1.487
GESAMTFINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (MIT AVTOVAZ) 6.196 2.463 8.659 5.107 3.792 8.899
Rückzahlbare Aktien von Diac 13 - 13 13 - 13
Anleihen - 18.902 18.902 - 17.885 17.885
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 4.527 4.527 - 3.363 3.363
Darlehen von Kreditinstituten - 4.931 4.931 - 4.944 4.944
Sonstige verzinsliche Darlehen - 16.053 16.053 - 15.085 15.085
GESAMTFINANZVERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG (OHNE DERIVATE) 13 44.413 44.426 13 41.277 41.290
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung - 82 82 - 118 118
FINANZVERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG 13 44.495 44.508 13 41.395 41.408
SUMME DER FINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE EINSCHLIEßLICH AVTOVAZ SOWIE DER FINANZVERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG 6.209 46.958 53.167 5.120 45.187 50.307
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten eine Anpassung aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab. Der Börsenwert der rückzahlbaren Aktien der Renault SA beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 479 Millionen € und zum 31. Dezember 2017 auf 554 Millionen €.
(2) Die Leasingverbindlichkeit des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 72 Mio. €. (79 Mio. € zum 31. Dezember 2017).
(3) Die Darstellung erfolgt ohne konzerninterne Transaktionen. Konzeminteme Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.1.A2 dargestellt. Die Finanzinstrumente der Stufe 3 beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 3 Mio. € (5 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

B – Veränderung der Finanzverbindlichkeiten und der derivativen Vermögenswerte aus dem Finanzierungsgeschäft des Automotive-Segments

(Millionen €) 31. Dezember 2017 (1) Änderung im Cashflow Veränderung durch Übernahme oder Verlust der Kontrolle über Tochter-

unternehmen und andere betriebliche Einheiten
Sonstige zahlungs-

unwirksame Veränderungen
Sonstige zahlungs-

unwirksame Veränderungen
31. Dezember 2018
Rückzahlbare Aktien von Renault SA 273 - - - 4 277
Anleihen 4.704 440 - 108 (6) 5.246
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 609 40 - - - 649
Darlehen von Kreditinstituten 1.135 (257) - 85 (6) 957
Sonstige verzinsliche Darlehen 393 (40) (1) (30) 40 362
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) (OHNE DERIVATE) 7.114 183 (1) 163 32 7.491
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des
Automotive-Segments (ohne AVTOVAZ) 298 282 - (185) - 395
GESAMTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) 7.412 465 (1) (22) 32 7.886
Darlehen von Kreditinstituten 1.021 (149) (2) (118) - 752
Sonstige verzinsliche Darlehen 3 3 - - - 6
Sonstige nichtverzinsliche Darlehen 463 - - (29) (419) 15
FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN VON AVTOVAZ (OHNE DERIVATE)(2) 1.487 (146) (2) (147) (419) 773
SUMME AUTOMOTIVE-FINANZVERBINDLICHKEITEN MIT AVTOVAZ (A) 8.899 319 (3) (169) (387) 8.659
Derivative Vermögenswerte aus dem Automobilfinanzierungs-

geschäft (ohne AVTOVAZ) (B)
325 121 - (16) (4) 426
NETTOVERÄNDERUNG DER AUTOMOTIVE-FINANZVERBINDLICHKEITEN IN DEN KONSOLIDIERTEN ZAHLUNGSSTRÖMEN (ABSCHNITT 4.2.5) (A) — (B) 198
(1) Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten eine Anpassung aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
(2) Die Darstellung erfolgt ohne konzerninterne Transaktionen. Konzerninterne Transaktionen zwischen den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ werden in der konsolidierten Bilanz nach Segmenten in Abschnitt 4.2.6.1-A2 dargestellt.

C – Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus der Absatzfinanzierung der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung

Veränderung der rückzahlbaren Aktien des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)

Die im Oktober 1983 und April 1984 von Renault SA ausgegebenen rückkaufbaren Aktien sind nachrangige, unbefristete Aktien. Sie erzielen eine jährliche Mindestrendite von 9 %, die sich aus einem fixen Anteil von 6,75 % und einem variablen Anteil zusammensetzt, der vom Konzernumsatz abhängt und auf der Grundlage identischer Konzernstrukturen und -methoden berechnet wird. Die Rendite der rückkaufbaren Aktien in Höhe von 21 Mio. € für 2018 (19 Mio. € für 2017) ist im Zinsaufwand enthalten.

Nach einer freiwilligen Änderung der Bilanzierungsmethode (Anmerkung 2-A3) werden rückzahlbare Aktien nun zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sie wurden bisher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wurde unter Bezugnahme auf den Börsenwert zu jedem Bilanzstichtag ermittelt. Diese Aktien wurden zum 31. Dezember 2018 mit 601 € und zum 31. Dezember 2017 mit 695 € gehandelt. Eine Fortführung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert hätte ein Ergebnis vor Steuern von 75 Mio. € ergeben, das in den Finanzerträgen (Sonstige Finanzerträge und -aufwendungen) enthalten ist, die der Änderung des beizulegenden Zeitwerts im Jahr 2018 entsprechen. Der beizulegende Zeitwert der rückzahlbaren Aktien zum 31. Dezember 2018 beträgt 479 Mio. € (554 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Veränderung der Anleihen des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)

Renault SA hat im Rahmen seines EMTN-Programms zwei Euroanleihen ausgegeben. Die eine wurde mit einem Nominalwert von 700 Mio. € am 18. April 2018 mit 6-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 1 % ausgegeben. Die andere wurde mit einem Nominalwert von 750 Mio. € am 28. September 2018 mit 8-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 2 % ausgegeben.

Darüber hinaus hat die Renault SA im Rahmen ihres „Shelf Registration"-Programms am 3. Juli 2018 eine Samurai-Anleihe auf dem japanischen Markt über insgesamt 57,4 Milliarden Yen ausgegeben. Diese neue Samurai-Anleihe hat zwei Tranchen: eine mit einem Nominalwert von 39,1 Milliarden Yen, einer 3-jährigen Laufzeit und einem Kupon von 0,36 %, und die andere mit einem Nominalwert von 18,3 Milliarden Yen, einer 5-jährigen Laufzeit und einem Kupon von 0,49 %.

Im Jahr 2018 belief sich der Gesamtbetrag der von Renault SA ausgegebenen Anleihen auf 1.895 Mio. € und die gesamten Rückzahlungen von Anleihen auf 1.432 Mio. €. Die Renault Do Brasil SA hat eine Anleihe in Höhe von 23 Mio. € zurückgezahlt.

Veränderung der Schulden des Segments Absatzfinanzierung

Im Jahr 2018 emittierte die RCI Banque Group neue Anleihen in Höhe von 4.245 Mio. € mit einer Laufzeit zwischen 2019 und 2026 und zahlte Anleihen in Höhe von insgesamt 3.148 Mio. € zurück.

Die eingezogenen Spareinlagen stiegen 2018 um 929 Mio. € (649 Mio. € Sichteinlagen und 280 Mio. € Termingeld) auf 15.863 Mio. € (12.120 Mio. € Sichteinlagen und 3.743 Mio. € Termingeld) und werden als sonstige verzinsliche Darlehen ausgewiesen. Diese Einsparungen werden in Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien gesammelt.

Kreditlinien

Zum 31. Dezember 2018 hatte Renault SA bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 3.480 Mio. € (31. Dezember 2017: 3.405 Mio. €). Diese Kreditlinien haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und waren zum 31. Dezember 2018 (und zum 31. Dezember 2017) ungenutzt.

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die bestätigten Kreditlinien des Segments Absatzfinanzierung, die in mehreren Währungen bei Banken eröffnet wurden, auf 4.820 Mio. € (31. Dezember 2017: 4.934 Mio. €). Diese Kreditlinien wurden zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 22 Mio. € (23 Mio. € zum 31. Dezember 2017) in Anspruch genommen.

Die Vertragsdokumentation für finanzielle Verbindlichkeiten und bestätigte Kreditlinien enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.

Aufschlüsselung nach Fälligkeit

Bei den finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich Derivaten entsprechen die vertraglichen Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsströmen und den zu zahlenden Beträgen.

Bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten werden die Zinsen auf Basis der Zinssätze zum 31. Dezember 2018 berechnet.

Für die rückzahlbaren Aktien von Renault und Diac werden keine vertraglichen Zahlungsströme ausgewiesen, da sie keinen festen Rückzahlungstermin haben.

Finanzielle Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ)

31. Dezember 2018
(Millionen €) Bilanzwert Summe vertragliche Zahlungsströme < 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 2 bis 3 Jahre 3 bis 4 Jahre 4 bis 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Von Renault SA ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum)
2014 500 500 - - 500 - - -
2015 56 56 56 - - - - -
2016 477 477 477 - - - - -
2017 2.270 2.270 - 559 - 211 750 750
2018 1.906 1.906 - - 311 - 145 1.450
Von Renault Do Brasil ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum)
2016 29 29 23 6 - - - -
Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien 8 31 31 - - - - -
ANLEIHEN GESAMT 5.246 5.269 587 565 811 211 895 2.200
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 649 649 649 - - - - -
Darlehen von Kreditinstituten 957 1.002 649 154 75 - 50 74
Sonstige verzinsliche Darlehen 362 341 201 26 28 20 19 47
SUMME SONSTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN 1.968 1.992 1.499 180 103 20 69 121
Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten - 286 30 57 55 39 38 67
Rückzahlbare Aktien 277 - - - - - - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen 395 394 353 27 2 9 3 -
GESAMTE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ) 7.886 7.941 2.469 829 971 279 1.005 2.388

Der Anteil der Finanzverbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ), der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:

31. Dezember 2018
(Millionen €) Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr —<1 Monat 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr
--- --- --- --- ---
Anleihen 587 2 20 565
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.499 463 277 759
Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten 30 - 12 18
Derivate aus Finanzierungsvorgängen 353 132 63 158
SUMME FINANZVERBINDLICHKEITEN MIT EINER FÄLLIGKEIT VON BIS ZU 1 JAHR 2.469 597 372 1.500

Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung

31. Dezember 2018
(Millionen €) Bilanzwert Summe vertragliche Zahlungsströme < 1 Jahr 1 bis 2 Jahre 2 bis 3 Jahre 3 bis 4 Jahre 4 bis 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Von RCI Banque ausgegebene Anleihen (nach Ausgabedatum)
2014 1.392 1.380 880 - 500 - -
2015 1.797 1.781 31 1.000 - 750 - -
2016 4.432 4.438 2.338 - 750 - 1.350
2017 6.967 6.959 223 1.479 777 2.730 - 1.750
2018 4.261 4.242 7 686 1.324 64 861 1.300
Aufgelaufene Zinsen, Aufwendungen und Prämien 53 99 88 5 4 2 - -
ANLEIHEN GESAMT 18.902 18.899 3.567 3.170 3.355 3.546 2.211 3.050
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 4.527 4.530 2.397 1.737 280 116 - -
Darlehen von Kreditinstituten* 4.931 4.931 1.170 2.796 795 165 5 -
Sonstige verzinsliche Darlehen 16.053 16.054 14.652 864 334 107 97 -
SUMME SONSTIGE
FINANZVERBINDLICHKEITEN 25.511 25.515 18.219 5.397 1.409 388 102 -
Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten - 1.105 259 320 225 154 62 85
Rückzahlbare Aktien 13 - - - - - -
Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen 82 44 18 8 8 3 7 -
GESAMTSUMME FINANZVERBINDLICHKEITEN UND SCHULDEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG 44.508 45.563 22.063 8.895 4.997 4.091 2.382 3.135

* Einschließlich 2,5 Mrd. € für die von der Europäischen Zentralbank Ende 2014 eingeführten langfristigen Finanzierungsoperationen (TLTRO), die von der RCI Banque schrittweise in Anspruch genommen werden.

Der Anteil der Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung, der innerhalb eines Jahres fällig wird, setzt sich wie folgt zusammen:

31. Dezember 2018
(Millionen €) Vertragliche Zahlungsströme mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr < 1 Monat 1 bis 3 Monate 3 Monate bis 1 Jahr
--- --- --- --- ---
Anleihe 3.567 11 25 3.531
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 18.219 13.740 1.318 3.161
Zukünftige Zinsen auf Anleihen und andere Finanzverbindlichkeiten 259 19 21 219
Derivative Verbindlichkeiten aus Finanzierungsvorgängen 18 2 1 15
SUMME FINANZVERBINDLICHKEITEN MIT EINER FÄLLIGKEIT VON BIS ZU 1 JAHR 22.063 13.772 1.365 6.926

D – Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ setzen sich wie folgt zusammen:

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Auf Rubel lautende Bankdarlehen 88 494
Auf Fremdwährung lautende Bankdarlehen - 1
Andere auf den Rubel lautende verzinsliche Darlehen - 37
SUMME KURZFRISTIGE DARLEHEN DER AVTOVAZ-GRUPPE 88 532
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten der Alliance Rostec Auto b.v. 6 -
SUMME KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 94 532
Abzüglich kurzfristiger Darlehen von Renault s.a.s. und konzerninterner Zahlungsmittel (9) (41)*
SUMME KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 85 491

* Im Wesentlichen Verbindlichkeiten, die 2018 zur Abwicklung der Kapitalerhöhungen der Alliance Rostec Auto b.v. und AVTOVAZ zugeordnet wurden (siehe Anmerkung 3-B).

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten des Segments AVTOVAZ setzen sich wie folgt zusammen:

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Auf Rubel lautende Bankdarlehen 673 531
Auf den Rubel lautende zinslose Darlehen* - 442
Auf den Rubel lautende zinslose Schuldscheine 15 14
Andere verzinsliche Darlehen in Fremdwährungen - 51
SUMME LANGFRISTIGE DARLEHEN DER AVTOVAZ-GRUPPE 688 1.038
Summe langfristige Darlehen von Alliance Rostec Auto b.v. - 173
SUMME LANGFRISTIGE DARLEHEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 688 1.211
Abzüglich langfristiger Darlehen von Renault s.a.s. - (215)*
SUMME LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 688 996

* Im Jahr 2018 zugeordnete Verbindlichkeiten zur Abwicklung der Kapitalerhöhungen von Alliance Rostec Auto b.v. und AVTOVAZ (siehe Anmerkung 3-B).

Die auf den Rubel lautenden unverzinslichen Darlehen und Schuldscheindarlehen setzen sich aus den folgenden Verbindlichkeiten zusammen:

Fälligkeitsdatum 31. Dezember 2018
Ausgabedatum (nach Verlängerung) Nennwert Buchwert
--- --- --- --- --- ---
(Millionen Rubel) (Millionen €) (Millionen Rubel) (Millionen €)
--- --- --- --- --- ---
Auf den Rubel lautende zinslose Darlehen*
--- --- --- --- --- ---
5. Juni 2009 5. Juni 2032 - - - -
29. April 2010 29. April 2032 20.582 258 - -
SUMME 20.582 258 - -
Auf den Rubel lautende zinslose Schuldscheine
23. April 2001 7. März 2020 1.481 19 1.209 15
Fälligkeitsdatum 31. Dezember 2017
Ausgabedatum (nach Verlängerung) Nennwert Buchwert
--- --- --- --- --- ---
(Millionen Rubel) (Millionen €) (Millionen Rubel) (Millionen €)
--- --- --- --- --- ---
Auf den Rubel lautende zinslose Darlehen*
--- --- --- --- --- ---
5. Juni 2009 5. Juni 2032 25.000 360 25.000 360
29. April 2010 29. April 2032 26.282 379 5.700 82
SUMME 51.282 739 30.700 442
Auf den Rubel lautende zinslose Schuldscheine
23. April 2001 7. März 2020 1.481 21 987 14

* Im Jahr 2018 zugeordnete Verbindlichkeiten zur Abwicklung der Kapitalerhöhungen von Alliance Rostec Auto b.v. und AVTOVAZ (30,7 Mrd. Rubel, siehe Anmerkung 3-B).

Im Jahr 2018 zahlte die AVTOVAZ-Gruppe Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 347 Millionen Euro zurück und nahm neue Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 206 Millionen Euro auf.

Zum 31. Dezember 2018 betrug der durchschnittliche Zinssatz der AVTOVAZ-Gruppe 10,16 % für ausstehende Rubel-Bankkredite (zum 31. Dezember 2017 betrug der Durchschnittssatz 11,15 % für Rubelkredite und 3,00 % für Kredite in anderen Währungen). Zum 31. Dezember 2018 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über 414 Millionen Euro an variabel verzinslichen Bankdarlehen (193 Millionen Euro zum 31. Dezember 2017).

Zum 31. Dezember 2018 hat die AVTOVAZ-Gruppe Kreditlinien bei Banken in Höhe von 1.299 Mio. € (31. Dezember 2017: 1.304 Mio. €) eröffnet. Zum 31. Dezember 2018 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über 519 Mio. € nicht in Anspruch genommener Kreditfazilitäten (262 Mio. € zum 31. Dezember 2017), von denen 329 Mio. € für das operative Geschäft und 190 Mio. € für Investitionen (2 Mio. € bzw. 260 Mio. € zum 31. Dezember 2017) zur Verfügung standen.

Zum 31. Dezember 2018 hat die AVTOVAZ-Gruppe alle in ihren Kreditverträgen mit Banken enthaltenen Verpflichtungen erfüllt.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind wie folgt zurückzuzahlen:

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Kurzfristiger Anteil von Darlehen 82 403
1 bis 5 Jahre 711 491
> 5 Jahre 267 936
SUMME LANGFRISTIGE DARLEHEN DER AVTOVAZ-GRUPPE 1.060 1.830
Abzüglich des kurzfristigen Anteils von Darlehen (82) (403)
Abzüglich Anpassung für Abzinsung von unverzinslichen Rubelverbindlichkeiten (290) (389)
Langfristiger Anteil von Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe 688 1.038
Darlehen der Alliance Rostec Auto b.v. mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren - 173
Langfristige Darlehen von Alliance Rostec Auto b.v. - 173
LANGFRISTIGE DARLEHEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 688 1.211
Abzüglich des langfristigen Anteils von Darlehen von Renault s.a.s. - (215)
SUMME LANGFRISTIGE DARLEHEN DES SEGMENTS AVTOVAZ 688 996

Zum 31. Dezember sind die Darlehen der AVTOVAZ-Gruppe in Höhe von 357 Mio. € durch Sachanlagen in Höhe von 86 Mio. € verbürgt (zum 31. Dezember 2017 waren 725 Mio. € an Darlehen und Krediten durch 164 Mio. € an Sachanlagen, 19 Mio. € an Fertigprodukten und 100 % der Anteile an AO Lada-Servis und AO ZAK verbürgt).

HINWEIS 24

FINANZINSTRUMENTE NACH KATEGORIE, BEIZULEGENDEM ZEITWERT UND AUSWIRKUNG AUF DAS KONZERNERGEBNIS

A – Finanzinstrumente nach Kategorie und beizulegendem Zeitwert nach Stufe

Der seit 2018 anzuwendende Standard IFRS 9 definiert drei Kategorien von Finanzinstrumenten:

• finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses;

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

• Kredite und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

Für Finanzinstrumente, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, ergibt sich folgende Aufteilung nach der Höhe des beizulegenden Zeitwerts:

• Stufe 1: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich aus notierten Preisen auf einem aktiven Markt ableiten lassen (Marktpreis). Der beizulegende Zeitwert ist im Allgemeinen identisch mit dem letzten notierten Preis.

• Stufe 2: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich aus beobachtbaren Marktpreisen ableiten und nicht in Stufe 1 enthalten sind (Vergleichswert).

• Stufe 3: Instrumente, deren beizulegende Zeitwerte aus nicht beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden (Schätzwert). Der beizulegende Zeitwert von Anteilen an nicht kontrollierten Unternehmen basiert im Allgemeinen auf dem Anteil am Nettovermögen.

Die beizulegenden Zeitwerte wurden auf der Grundlage der am Jahresende verfügbaren Informationen ermittelt und berücksichtigen daher keine späteren Veränderungen.

Im Jahr 2018 wurden keine Finanzinstrumente zwischen Stufe 1 und Stufe 2 sowie aus Stufe 3 und dann erneut in Stufe 3 transferiert.

FINANZIELLE VER­MÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENS­WERTE Anmerkungen 31. Dez 18
(Millionen €) Bilanzwert
--- --- --- --- ---
Erfolgs­wirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (1) Beizulegender Zeitwert der Sicherungsinstrumente (1) Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses (1)
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Absatzfinanzierung 15 - - -
Forderungen von Automotive-Kunden 16 - - -
Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) 17 - - -
Sonstige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten 17 - - -
Darlehen 22 - - -
Barwerte 22 - - -
Barmittel 22 - - -
Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögens­werte - - -
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente 17 - 5 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung 17 - 38 -
Investitionen in eigenständige Unternehmen 22 - - 755
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 22 - - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente 22 - - -
Barwerte 22 - - -
Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte - 43 755
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente 17 5 - -
Derivate aus Finanzierungsvor­gängen des Segments Absatzfinanzierung 17 17 68 -
Investitionen in eigenständige Unternehmen 22 98 - -
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 22 - - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente 22 425 1 -
Barwerte 22 3.712 - -
Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte 4.257 69 -
Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen 17 - - -
Summe der nach dem geltenden Standard bewerteten nicht konso­lidierten Eigenkapitalinstrumente - - -
Summe finanzielle Vermögenswerte 4.257 112 755
FINANZIELLE VER­MÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENS­WERTE 31. Dez 18
(Millionen €) Bilanzwert
--- --- --- ---
Schuldtitel, die zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses bewertet werden (1) Eigenkapitalinstrumente, die nach dem geltenden Standard bewertet werden (1) bewertete Instrumente (1)
--- --- --- ---
Forderungen aus Absatzfinanzierung - - 42.067
Forderungen von Automotive-Kunden - - 1.399
Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) - - 2.307
Sonstige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten - - 2.782
Darlehen - - 691
Barwerte - - 4.293
Barmittel - - 6.686
Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögens­werte - 60.225
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung - - -
Investitionen in eigenständige Unternehmen - - -
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 838 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - - -
Barwerte 86 - -
Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte 924 - -
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - - -
Derivate aus Finanzierungsvor­gängen des Segments Absatzfinanzierung - - -
Investitionen in eigenständige Unternehmen - - -
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 83 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - - -
Barwerte - - -
Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte 83 - -
Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen - 153 -
Summe der nach dem geltenden Standard bewerteten nicht konso­lidierten Eigenkapitalinstrumente - 153 -
Summe finanzielle Vermögenswerte 1.007 153 60.225
FINANZIELLE VER­MÖGENSWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENS­WERTE 31. Dez 18
(Millionen €) Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Fair-Value-Niveau der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
--- --- --- --- ---
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Absatzfinanzierung 41.826(2)
Forderungen von Automotive-Kunden (3)
Steuerforderungen (einschließlich laufender Steuern) (3)
Sonstige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (3)
Darlehen (3)
Barwerte (3)
Barmittel (3)
Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögens­werte
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 5 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung - 38 -
Investitionen in eigenständige Unternehmen 755 - -
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 838 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - - -
Barwerte 86 - -
Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte 1.679 43 -
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 5 -
Derivate aus Finanzierungsvor­gängen des Segments Absatzfinanzierung - 85 -
Investitionen in eigenständige Unternehmen - - 98
Börsengängige Wertpapiere und begebbare Schuldtitel 83 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - 426 -
Barwerte 3.712 - -
Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögens­werte 3.795 516 98
Investitionen in nicht konsolidierte, kontrollierte Unternehmen
Summe der nach dem geltenden Standard bewerteten nicht konso­lidierten Eigenkapitalinstrumente
Summe finanzielle Vermögenswerte 5.474 559 98

(1) Die Darstellung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt in Übereinstimmung mit dem Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“, der ab 2018 anzuwenden ist, oder nach dem geltenden Standard IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ für Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen.

(2) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Finanzdienstleistungen wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die für ähnliche Darlehen (Konditionen, Fälligkeit und Schuldnerqualität) am Jahresende gelten würden. Forderungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst, weil ihr beizulegender Zeitwert nicht wesentlich von ihrem Nettobuchwert abweicht. Hierbei handelt es sich um einen beizulegenden Zeitwert der Stufe 3, weil er anerkannte Modelle verwendet, bei denen bestimmte wesentliche Daten, wie z. B. das Kreditrisiko des Forderungsportfolios, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

(3) Der Konzern weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten wie Forderungen von Automotive-Kunden, Steuerforderungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht aus, da deren Nettobuchwert nach Wertminderung eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

FINANZVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN Anmerkungen 31. Dez 18
(Millionen €) Bilanzwert
--- --- --- --- --- ---
Zu Handelszwecken gehalten Erstmalig angesetzt zum beizulegenden Zeitwert über Gewinn und Verlust Hedges Derivative Sonstige Finanzverbindlichkeiten
Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) 21 - - - 1.510
Sozialverbindlichkeiten 21 - - - 1.472
Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten 21 - - - 8.802
Warenverbindlichkeiten 21 - - - 9.505
Rückzahlbare Aktien von Renault 23 - - - 277
Anleihen 23 - - - 24.148
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten* 23 - - - 5.176
Darlehen von Kreditinstituten* 23 - - - 6.640
Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen* 23 - - - 16.436
Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten - - - 73.966
* Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) 7.214
Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ 773
Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung 44.413
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente 21 - - 4 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente 23 - - 2 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung 23 - - 68 -
Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - - 74 -
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente 21 1 - - -
Rückzahlbare Aktien von Diac 23 - 13 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente 23 393 - - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung 23 8 - 6 -
Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 402 13 6 -
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 402 13 80 -
FINANZVERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN 31. Dez 18
(Millionen €) Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Fair-Value-Niveau der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
--- --- --- --- ---
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Steuerverbindlichkeiten (einschließlich laufender Steuern) (1)
Sozialverbindlichkeiten (1)
Sonstige Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (1)
Warenverbindlichkeiten (1)
Rückzahlbare Aktien von Renault (2)
Anleihen 23.840 (3)
Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten* 5.039 (3)
Darlehen von Kreditinstituten* 6.523 (3)
Sonstige verzinsliche und nicht verzinsliche Darlehen* 16.337 (3)
Summe der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten
* Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) 7.101
Finanzielle Verbindlichkeiten und Schulden von AVTOVAZ 788
Finanzverbindlichkeiten und Schulden des Segments Absatzfinanzierung 43.850
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 4 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - 2 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung - 68 -
Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten - 74 -
Derivate aus operativen Transaktionen der Automotive-Segmente - 1 -
Rückzahlbare Aktien von Diac 13 - -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen der Automotive-Segmente - 393 -
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung - 14 -
Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 13 408 -
Summe der finanziellen Verbindlichkeiten 13 482 -

(1) Der Konzern weist den beizulegenden Zeitwert von finanziellen Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerverbindlichkeiten und sozialen Verbindlichkeiten nicht aus, da deren Buchwert eine angemessene Annäherung an den beizulegenden Zeitwert darstellt.

(2) Der beizulegende Zeitwert der rückzahlbaren Renault-Aktien ist identisch mit dem Börsenkurs.

(3) Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) und der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten aus Absatzfinanzierung wird im Wesentlichen durch Abzinsung der zukünftigen Cashflows mit den Zinssätzen ermittelt, die Renault zum 31. Dezember 2018 für Darlehen mit ähnlichen Konditionen und Laufzeiten angeboten werden. Die Renault angebotenen Zinssätze ergeben sich aus beobachtbaren Marktdaten wie Nullkupon-Zinskurven und Sekundärmarktpreisen für die von der Gruppe emittierten Anleihen und entsprechen somit einem beizulegenden Zeitwert der Stufe 2. Der beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows unter Verwendung der derzeit verfügbaren Zinssätze für Kredite mit ähnlichen Laufzeiten, Kreditrisiken und Restlaufzeiten ermittelt. Der Abzinsungssatz, der zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Verbindlichkeiten von AVTOVAZ verwendet wurde, betrug zum 31. Dezember 2018 11 %.

B – Änderungen bei Finanzinstrumenten der Stufe 3

Finanzinstrumente der Stufe 3 entsprechen im Wesentlichen Investitionen in nicht kontrollierte Unternehmen (98 Mio. € zum 31. Dezember 2018 und 100 Mio. € zum 31. Dezember 2017). In Ausnahmefällen vom allgemeinen Ansatz werden diese Instrumente weiterhin zu historischen Anschaffungskosten bilanziert. Wenn dies jedoch nicht angemessen ist, werden sie auf der Grundlage des Anteils am Eigenkapital oder nach einer Methode auf der Grundlage nicht beobachtbarer Daten bewertet.

C – Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf das Nettoergebnis

Finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme von Derivaten
2018 (Millionen €) Erfolgswirksam zum beizulegende n Zeitwert bewertete Instrumente Zum beizulegende n Zeitwert über das Eigenkapital bewertete Instrumente Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Instrumente
--- --- --- ---
Operative Gewinnmarge 1 - 56
Nettofinanzertrag (aufwand) (9) 60 192
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) (8) 60 248
Operative Gewinnmarge - - (4)
Nettofinanzertrag (aufwand) - - 8
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment AVTOVAZ - - 4
Operative Gewinnmarge (29) 7 1,435
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment Absatzfinanzierung (29) 7 1,435
SUMME ERGEBNISWIRKSAM ER GEWINNE (VERLUSTE) (37) 67 1,687
Finanzverbindlichkeiten mit Ausnahme von Derivaten
2018 (Millionen €) Als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" ausgewiesene Instrumente Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Instrumente* Derivative Auswirkungen auf das Nettoergebnis insgesamt
--- --- --- --- ---
Operative Gewinnmarge (2) (147) 2 (90)
Nettofinanzertrag (aufwand) - (296) (134) (188)
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) (2) (443) (132) (277)
Operative Gewinnmarge - - - (4)
Nettofinanzertrag (aufwand) - (102) - (94)
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment AVTOVAZ - (102) - (98)
Operative Gewinnmarge (1) (795) 49 665
Auswirkungen auf das Nettoergebnis — Segment Absatzfinanzierung (1) (795) 49 665
SUMME ERGEBNISWIRKSAM ER GEWINNE (VERLUSTE) (3) (1,340) (83) 289

* Einschließlich finanzieller Verbindlichkeiten, die durch Fair-Value-Hedges abgesichert sind.

In den Segmenten Automotive (ohne AVTOVAZ) und AVTOVAZ entsprechen die Auswirkungen von Finanzinstrumenten auf die operative Marge im Wesentlichen den Währungsgewinnen und -verlusten aus operativen Transaktionen sowie der Wertminderung von operativen Forderungen.

D – Fair-Value-Hedges

(Millionen €) 2018 2017
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Absicherungsinstruments 26 (113)
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Position (27) 128
Nettoeffekt auf das Ergebnis aus Fair-Value-Hedges (1) 15*:

* Einschließlich des Segments Absatzfinanzierung (2017: 14 Mio. €).

Hedge-Accounting-Methoden werden in Anmerkung 2-X beschrieben.

HINWEIS 25

DERIVATE UND MANAGEMENT FINANZIELLER RISIKEN

A – Derivative und Nettingvereinbarungen

A1 Beizulegender Zeitwert von Derivaten

Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht ihrem Bilanzwert.

31. Dezember 2018 Finanzielle Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten und Schuldung aus Absatzfinanzierung Sonstige Verbindlichkeiten
(Millionen €) Langfristig Kurzfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Kurzfristig
--- --- --- --- --- --- ---
Cashflow-Hedges - - - - -
Fair-Value-Hedges - - - - -
Absicherung der Nettobeteiligung an Nissan - - - - - -
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind 35 382 21 24 351 -
SUMME FREMDWÄHRUNGSRISIKEN 35 382 21 24 351
Cashflow-Hedges - - 38 2 68 -
Fair-Value-Hedges - 1 68 - 6
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind 13 (5) 1 16 10 -
SUMME ZINSÄNDERUNGSRISIKEN 13 (4) 107 18 84
Cashflow-Hedges - - 5 - - 4
Fair-Value-Hedges - - - - - -
Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente qualifiziert sind - - - - - 1
SUMME ROHSTOFFRISIKEN - - 5 - - 5
SUMME 48 378 133 42 435 5

A2 Aufrechnungsvereinbarungen und andere ähnliche Verpflichtungen

RAHMENVERTRÄGE FÜR FINANZTERMINGESCHÄFTE UND ÄHNLICHE VEREINBARUNGEN

Die Gruppe handelt ihre Derivatekontrakte in Übereinstimmung mit den Rahmenvereinbarungen der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) und der FBF (Fédération Bancaire Française) aus.

Im Verzugsfall hat die nicht säumige Partei das Recht, die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen auszusetzen und für alle beendeten Geschäfte die Zahlung oder Übertragung eines Kündigungsguthabens zu verlangen.

Die ISDA- und FBF-Rahmenverträge erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Netting im Abschluss. Der Konzern hat derzeit kein rechtlich durchsetzbares Recht, die ausgewiesenen Beträge zu saldieren, es sei denn, es handelt sich um einen Ausfall oder ein Kreditereignis.

SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN: ZUSAMMENFASSUNG

In der Finanzlage nicht saldierte Beträge
31. Dezember 2018 (Millionen €) Saldierungs-

fähige Beträge in der Bilanz
Finanz-

instrumente Aktiva/Passiva
In Verbindlichkeiten inbegriffene Garantien Außer-

bilanzielle Garantien
Netto-

beträge
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive (ohne AVTOVAZ) 427 (240) - - 187
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung 123 (31) - - 92
Liquide Mittel (1) 250 - - (250) -
Forderungen aus Absatzfinanzierung an Händler(2) 425 - (174) - 251
GESAMTVERMÖGEN 1.225 (271) (174) (250) 530
Passiva
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Automotive (ohne AVTOVAZ) 395 (240) - - 155
Derivate aus Finanzierungsvorgängen des Segments Absatzfinanzierung 82 (31) - - 51
GESAMTVERBINDLICHKEITEN 477 (271) - - 206
(1) Es handelt sich um ein durch Wertpapiere abgesichertes Darlehen (inverses Repogeschäft). Die als Garantien erhaltenen Wertpapiere sind in „Verpfändete, als Bürgschaft oder Hypothek begebene Aktiva und andere Verpflichtungen" enthalten (siehe Anmerkung 28-8).
(2) Forderungen aus der Absatzfinanzierung, die von der Banco RCI Brasil gehalten werden, deren Engagement durch Verpfändungen der von Händlern gezeichneten „letras de cambio" (Wechsel) gedeckt ist, die unter den sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.

B – Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden finanziellen Risiken ausgesetzt:

• Liquiditätsrisiken

• Marktrisiken (Fremdwährungs-, Zins-, Aktien- und Rohstoffrisiken)

• Gegenpartei- und Kreditrisiken.

B1 Liquiditätsrisiken

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung werden über den Kapitalmarkt finanziert durch:

• langfristige Ressourcen (Anleiheemissionen, Privatplatzierungen, Projektfinanzierungen, Termingelder usw.);

• kurzfristige Bankkredite oder Commercial-Paper-Emissionen und Sichteinlagen;

• Verbriefung von Forderungen durch Absatzfinanzierung

Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) benötigt ausreichende finanzielle Mittel, um das Tagesgeschäft und die für das zukünftige Wachstum notwendigen Investitionen zu finanzieren. Daher nimmt es regelmäßig Kredite an den Banken- und Kapitalmärkten auf, um seine Bruttoverschuldung zu refinanzieren und die Liquidität für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) zu garantieren. Das schafft bei ausgedehnten Marktschließungen oder Spannungen bei der Kreditverfügbarkeit Liquiditätsrisiken. Im Rahmen seines zentralisierten Cash Managements wickelt Renault SA die meisten Refinanzierungen für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) durch langfristige Mittel über den Kapitalmarkt (Anleihen und Privatplatzierungen), kurzfristige Finanzierungen wie Schatzanweisungen oder Finanzierungen über den Bankensektor bzw. öffentliche oder halböffentliche Stellen ab.

Die mittelfristige Refinanzierung des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) im Jahr 2018 erfolgte überwiegend durch Anleiheemissionen. Renault SA hat im Rahmen seines EMTN-Programms zwei Euroanleihen ausgegeben. Die eine wurde mit einem Nominalwert von 700 Mio. € am 18. April 2018 mit 6-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 1 % ausgegeben. Die andere wurde mit einem Nominalwert von 750 Mio. € am 28. September 2018 mit 8-jähriger Laufzeit und einem Kupon von 2 % ausgegeben.

Darüber hinaus hat die Renault SA im Rahmen ihres „Shelf Registration"-Programms am 3. Juli 2018 eine Samurai-Anleihe in Höhe von 57,4 Milliarden Yen auf dem japanischen Markt ausgegeben. Diese neue Samurai-Anleihe hat zwei Tranchen: eine mit einem Nominalwert von 39,1 Milliarden Yen, einer 3-jährigen Laufzeit und einem Kupon von 0,36 %, und die andere mit einem Nominalwert von 18,3 Milliarden Yen, einer 5-jährigen Laufzeit und einem Kupon von 0,49 %.

Die Vertragsdokumentation für diese Finanzierung enthält keine Klausel, die die weitere Kreditvergabe im Falle einer Änderung der Kreditwürdigkeit von Renault oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen beeinträchtigen könnte. Bestimmte Arten von Finanzierungen, insbesondere Marktfinanzierungen, enthalten jedoch Standardklauseln (pari passu-, Negativerklärungs- und Cross-Default-Klauseln).

Auch im Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) bestehen bestätigte Kreditlinien bei Banken in Höhe von 3.480 Mio. €, die bis 2023 mehrfach fällig sind. Keine dieser Kreditlinien wurde zum 31. Dezember 2018 in Anspruch genommen. Diese bestätigten Kreditlinien bilden eine Liquiditätsreserve.

Die Vertragsdokumentation für diese bestätigten Bankkreditlinien enthält keine Klausel, die die Kreditverfügbarkeit oder -fortführung infolge einer Änderung der Bonitätseinstufung oder der Einhaltung der Finanzkennzahlen von Renault beeinträchtigen könnte.

Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) verfügt aufgrund der verfügbaren Barreserven (11,8 Mrd. €) und der zum Jahresende nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien (3,5 Mrd. €) über ausreichende finanzielle Mittel, um seine Verpflichtungen über einen Zeithorizont von 12 Monaten abzudecken.

Bestätigte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.

Das Segment Absatzfinanzierung achtet sehr auf die Diversifizierung der Liquiditätsquellen. Jede Beschränkung des Zugangs zu den Bank- und Finanzmärkten würde zu einer Schrumpfung seiner Finanzierungstätigkeit führen und/oder die Kosten der ausgehandelten Finanzierung erhöhen.

Die Liquiditätsrisikoüberwachung der RCI Banque folgt den Empfehlungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde und der Europäischen Zentralbank zur Durchführung von internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP). Es verwendet mehrere Indikatoren und Analysen (statische Liquidität, Liquiditätsreserve, mehrere Stressszenarien), die monatlich aktualisiert und an das Finanzkomitee der RCI Banque gemeldet werden. Die Stressszenarien beinhalten Annahmen über Abflussraten von Einlagen, den Zugangsverlust zu neuen Finanzierungen, die teilweise Nichtverfügbarkeit bestimmter Elemente der Liquiditätsreserve sowie Prognosen für die Vergabe neuer Kredite. Die Stressannahmen für Abflussraten von Einlagen sind sehr konservativ und werden regelmäßig überprüft.

Im Jahr 2018 emittierte das Segment Absatzfinanzierung umgerechnet 2,9 Mrd. € an öffentlichen Anleihen. Der Konzern emittierte sukzessive eine variabel verzinsliche 5-jährige Anleihe über 750 Mio. €, eine Anleihe über 1,3 Mrd. € in zwei Tranchen (3-jährige festverzinsliche Anleihe über 750 Mio. € und 7-jährige variabel verzinsliche Anleihe über 550 Mio. €) und eine 4-jährige festverzinsliche Anleihe über 750 Mio. €. Parallel dazu emittierte der Konzern eine festverzinsliche 5-jährige Anleihe in Höhe von 125 Millionen CHF, die sowohl seine Investorenbasis diversifizierte als auch Vermögenswerte in dieser Währung finanzierte.

Darüber hinaus wurden drei Privatplatzierungen mit einer Laufzeit von zwei und drei Jahren über insgesamt 600 Mio. € vorgenommen.

Im Segment der besicherten Refinanzierung hat die RCI Banque eine öffentliche Verbriefungstransaktion mit Automobilkrediten in Frankreich in Höhe von 722,8 Mio. € durchgeführt, davon 700 Mio. € an vorrangigen Instrumenten und 22,8 Mio. € an nachrangigen Instrumenten.

Der Wechsel von unterschiedlichen Laufzeiten, Coupontypen und Emissionsformaten ist Teil der Diversifikationsstrategie für Finanzierungsquellen des Segments Absatzfinanzierung. Diese Politik wird seit mehreren Jahren verfolgt und ermöglicht es dem Segment, die maximale Anzahl von Anlegern zu erreichen.

Auch die Absatzfinanzierungsgesellschaften in Brasilien, Südkorea, Marokko, Argentinien und erstmals auch in Kolumbien haben Zugang zu ihren heimischen Kapitalmärkten.

Die von Privatkunden kassierten Spareinlagen stiegen ab 2017 um 0,9 Mrd. € und beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 15,9 Mrd. € oder 33,8 % des Nettovermögens, was dem Ziel der Gesellschaft entspricht, Kundeneinlagen in Höhe von rund einem Drittel der ausgegebenen Kundenfinanzierungen zu halten.

Mit diesen Mitteln sowie den in Europa gehaltenen Mitteln, die sich aus nicht in Anspruch genommenen bestätigten Kreditlinien bei Banken in Höhe von 4,4 Mrd. €, 3,8 Mrd. € an Sicherheiten, die für geldpolitische Operationen der Europäischen Zentralbank zugelassen sind, 2,2 Mrd. € an hochliquiden Aktiva (HQLA) und kurzfristigen Finanzanlagen in Höhe von 0,4 Mrd. € zusammensetzen, ist die RCI Banque in der Lage, ihre Kundenfinanzierung mehr als 12 Monate lang ohne Zugang zu externen Ressourcen zu finanzieren.

Bestätigte, offene, aber nicht in Anspruch genommene Kreditlinien sind in Anmerkung 23-C beschrieben.

B2 Fremdwährungsrisiken

MANAGEMENT VON FREMDWÄHRUNGSRISIKEN

Das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) ist im Rahmen seines Industrie- und Handelsgeschäfts Wechselkursrisiken ausgesetzt. Diese Risiken werden von der Renault-Abteilung Finanzierung und Treasury überwacht und zentralisiert.

Es ist die allgemeine Politik von Renault, keine Absicherung künftiger operativer Cashflows in Fremdwährungen vorzunehmen. Infolgedessen ist die operative Marge des Konzerns Wechselkursrisiken ausgesetzt. Das Umlaufvermögen ist ebenfalls sensibel gegenüber Wechselkursschwankungen. Die Absicherung solcher Risiken bedarf der offiziellen Genehmigung durch die Finanzabteilung oder die Geschäftsleitung. Die Ergebnisse dieser Absicherungen müssen dann an die Geschäftsleitung berichtet werden.

Demgegenüber verfolgt das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) die generelle Politik, die Wechselkursrisiken bei Finanzierungs- und Investitionsströmen in Fremdwährungen zu minimieren, um eine wechselkursbedingte Verzerrung des Finanzergebnisses zu vermeiden. Alle Fremdwährungsrisiken des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) aus Finanzergebnispositionen werden durch das zentrale Cash-Management-Team aggregiert und überwacht und monatlich dem Chief Financial Officer gemeldet. Finanzierungsströme in Fremdwährung, die von Renault-Gesellschaften stammen, werden in derselben Währung abgesichert. Wenn eine Tochtergesellschaft eine Fremdfinanzierung in einer anderen Währung als der lokalen Währung benötigt, überwacht die Muttergesellschaft die Geschäftstätigkeit genau. Liquiditätsüberschüsse in Ländern, die nicht dem zentralen Cash Management der Muttergesellschaft unterliegen, werden unter der Aufsicht der zentralen Cash-Management-Abteilung des Konzerns in der Regel in lokaler Währung angelegt.

Beteiligungen (in anderen Währungen als dem Euro) werden in der Regel nicht abgesichert. Aufgrund ihrer Bedeutung unterliegt die Beteiligung an Nissan jedoch zum 31. Dezember 2018 einem teilweisen Devisenabsicherungsgeschäft in Höhe von 204 Mrd. Yen (Anmerkung 12-G).

Die Tochtergesellschaft Renault Finance kann Devisengeschäfte im eigenen Namen und innerhalb eines genau definierten Risikorahmens tätigen. Die Devisenpositionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Diese Tätigkeit dient in erster Linie dazu, die Kompetenz der Gruppe auf den Finanzmärkten zu wahren. Es werden sehr kurze Expositionen erzeugt und Summen von einigen zehn Millionen Euro nicht überschritten. Daher ist ein wesentlicher Einfluss auf die konsolidierten Ergebnisse von Renault ausgeschlossen.

Das Segment Absatzfinanzierung ist aufgrund der verfolgten Managementgrundsätze nur geringen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Im Rahmen des zentralen Steuerungsrahmens für die Refinanzierung kann keine Position eingenommen werden; der Handelsraum sichert alle betroffenen Ströme ab. Verbleibende temporäre Positionen in Fremdwährungen im Zusammenhang mit den Zeitdifferenzen im Cashflow, die mit dem Multi-Currency-Cash-Management verbunden sind, können weiterhin bestehen bleiben. Sie werden täglich überwacht und unterliegen der gleichen Absicherungspolitik. Die Absatzfinanzierungsgesellschaften sind verpflichtet, sich in ihrer eigenen Währung zu refinanzieren und sind daher nicht risikobehaftet. In Ausnahmefällen werden für Tochtergesellschaften, bei denen die Absatzfinanzierung oder Refinanzierung in mehreren Währungen erfolgt, sowie den Tochtergesellschaften, die berechtigt sind, einen Teil ihrer Liquiditätsüberschüsse in einer anderen Währung als ihrer Landeswährung anzulegen, Limits definiert.

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die konsolidierte Fremdwährungsposition der RCI Banque auf 9 Millionen Euro.

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2018 keine wesentlichen Änderungen in ihrem Management der Wechselkursrisiken vorgenommen.

ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER WECHSELKURSRISIKEN IM SEGMENT AUTOMOTIVE (OHNE AVTOVAZ)

Diese Analyse betrifft die Sensitivität gegenüber Wechselkursrisiken von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (einschließlich konzerninterner Salden) und Derivaten, die eine andere Währung als die Währung des haltenden Unternehmens aufweisen. Nicht berücksichtigt werden jedoch Positionen, die durch Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und entsprechende Hedges abgesichert sind, bei denen sich die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung nahezu vollständig ausgleichen.

Die Auswirkungen auf das Eigenkapital (vor Steuern), die sich aus einem Anstieg des Euro um 1 % gegenüber anderen Währungen ergeben, werden durch die Umrechnung finanzieller Vermögenswerte, Cashflow-Hedges und der teilweisen Absicherung der Beteiligung an Nissan bewertet. Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) beläuft sich dieser Effekt zum 31. Dezember 2018 auf 16 Mio. €, hauptsächlich im Zusammenhang mit den Yen-Anleihen, die die teilweise Absicherung der Beteiligung an Nissan darstellen (siehe Anmerkung 12-G).

Der Einfluss auf das Konzernergebnis, der sich aus einem Anstieg des Euro gegenüber anderen Währungen um 1 % ergibt, wäre zum 31. Dezember 2018 mit 11 Mio. € ungünstig. Im Wesentlichen ist das auf nicht abgesicherte betriebliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurückzuführen, die auf eine Währung lauten, die nicht der funktionalen Währung entspricht.

WÄHRUNGSDERIVATE

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Währungsswaps — Erwerbe 3.101 1.408 1.693 - 3.852 1.207 2.645 -
Währungsswaps — Verkäufe 3.092 1.393 1.699 - 3.914 1.234 2.680 -
Terminkäufe 30.089 28.420 1.669 - 19.088 18.293 795 -
Terminverkäufe 30.105 28.436 1.669 - 19.086 18.291 795 -

B3 Zinsänderungsrisiken

ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Das Zinsrisiko der Groupe Renault betrifft im Wesentlichen die Aktivitäten des Segments Absatzfinanzierung, die von der RCI Banque und ihren Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Die Gesamtzinsrisiken stellen die Auswirkungen schwankender Zinssätze auf die zukünftige Brutto-Finanzmarge dar. Ziel des Segments Absatzfinanzierung ist es, dieses Risiko so weit wie möglich zu begrenzen, um die Umsatzrendite zu sichern. Um der Schwierigkeit Rechnung zu tragen, die Struktur der Finanzschulden genau auf die Struktur der Kredite abzustimmen, ist eine begrenzte Flexibilität bei der Zinssicherung der einzelnen Tochtergesellschaften gegeben. Diese Flexibilität spiegelt sich in einem Sensitivitätslimit wider, das jeder Tochtergesellschaft zugewiesen und vom Finanzausschuss validiert wurde, sowie in der individuellen Anpassung eines Teils des Limits, das Renault dem Segment Absatzfinanzierung zuweist.

Die Sensitivitätsberechnung erfolgt täglich für jede Währung und jede Führungseinheit (zentrale Refinanzierungsstelle, französische und ausländische Tochtergesellschaften für die Absatzfinanzierung) zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken über den gesamten Konsolidierungskreis des Segments Absatzfinanzierung.

Die Position jeder Gesellschaft hinsichtlich ihres Limits wird täglich überprüft, und den Tochtergesellschaften werden, wenn es die Umstände erfordern, sofort geltende Absicherungsrichtlinien erteilt. Das Ergebnis der Prüfungen wird monatlich an den Finanzausschuss des Segments Absatzfinanzierung berichtet, der die Übereinstimmung der Positionen mit der Finanzstrategie des Konzerns und den aktuellen Verfahrensanweisungen überprüft.

Die Analyse des strukturellen Zinsänderungsrisikos des Segments Absatzfinanzierung stellt sich wie folgt dar:

• Nahezu alle Kundenkredite der Absatzfinanzierungsgesellschaften werden mit einem festen Zinssatz verzinst und haben Laufzeiten von ein bis 72 Monaten. Diese Kredite sind durch festverzinsliche Mittel mit gleicher Struktur abgesichert. Sie sind durch Makro-Hedging abgesichert und generieren lediglich ein Restzinsrisiko. Bei Tochtergesellschaften mit variabler Verzinsung der Finanzierung wird das Zinsänderungsrisiko durch Makro-Hedging mittels Zinsswaps abgesichert.

• Die Hauptaktivität der zentralen Refinanzierungsabteilung des Segments Absatzfinanzierung ist die Refinanzierung der gewerblichen Tochtergesellschaften des Konzerns. Die ausstehenden Kredite der Tochtergesellschaften im Segment Absatzfinanzierung werden durch festverzinsliche Ressourcen, die zum Teil durch Zinsswaps gesichert sind, und variabel verzinsliche Ressourcen abgesichert. Makro-Hedging-Geschäfte in Form von Zinsswaps halten die Sensitivität der refinanzierenden Holdinggesellschaft unterhalb des definierten Limits.

Die Zinsrisikopolitik des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) beruht auf zwei Grundsätzen: Langfristige Anlagen werden in der Regel mit festverzinslichen Finanzierungen und Investitionen in Barreserven mit variabel verzinslichen Finanzierungen getätigt. Festverzinsliche Kredite bleiben bei festen Zinssätzen, solange die Zinskurve nahe Null ist und das Absicherungsverhältnis zwischen variabel verzinslichen Vermögenswerten und variabel verzinslichen Verbindlichkeiten stabil bleibt.

Die Finanzierung in Yen, die im Rahmen der teilweisen Absicherung des Nissan-Eigenkapitals vorgenommen wird, erfolgt festverzinslich.

Die verfügbaren liquiden Mittel des Segments Automotive (ohne AVTOVAZ) werden soweit wie möglich zentral von Renault SA verwaltet und von Renault Finance in kurzfristige Bankeinlagen investiert.

Zudem führt Renault Finance Zinsgeschäfte im eigenen Namen und im Rahmen streng definierter Risikolimits durch, und die Positionen werden in Echtzeit überwacht und bewertet. Das mit diesem Arbitragegeschäft verbundene Risiko ist sehr begrenzt und hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis der Gruppe.

Zinsabsicherungsinstrumente für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) sind Standardzinsswaps, die durch abgesicherte Verbindlichkeiten angemessen gedeckt sind, so dass keine Unwirksamkeit zu erwarten ist.

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2018 keine wesentlichen Änderungen im Zinsrisikomanagement vorgenommen.

ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER ZINSÄNDERUNGSRISIKEN

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung sind folgenden Zinsänderungsrisiken ausgesetzt:

• Schwankungen der Zinsströme bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (einschließlich festverzinslicher Instrumente, die in variabel verzinsliche Instrumente umgewandelt werden, und strukturierter Produkte)

• Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten festverzinslichen Finanzinstrumente

• Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten

Die Auswirkungen werden durch Anwendung eines Anstiegs der Zinssätze um 100 Basispunkte über einen Zeitraum von einem Jahr auf die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzinstrumente geschätzt.

Die Auswirkung auf das Eigenkapital entspricht der Änderung des beizulegenden Zeitwerts vor Umgliederung in den Gewinn oder Verlust (Abschnitt 4.2.2) von festverzinslichen Schuldtiteln, die nach einem Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte als finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über sonstige Bestandteile des Gesamtergebnisses und Cashflow-Hedges bewertet werden. Alle anderen Effekte wirken sich auf das Konzernergebnis aus.

Die Ermittlung der Zinssensitivität der einzelnen Segmente erfolgt unter Berücksichtigung von Intersegmentkrediten.

Für das Segment Automotive (ohne AVTOVAZ) wäre die Auswirkung eines Zinsanstiegs von 100 Basispunkten auf das Ergebnis und das Eigenkapital (vor Steuern) für Finanzinstrumente mit Zinssatz-Risiken zum 31. Dezember 2018 um 106 Mio. € bzw. 1 Mio. € positiv.

Im Segment Absatzfinanzierung bliebe die Gesamtsensitivität für Zinsänderungsrisiken im Jahr 2018 unter dem von der RCI Banque Gruppe festgelegten Limit (50 Mio. € bis zum 31. Dezember). Zum 31. Dezember 2018 hätte ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte folgende Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital (vor Steuern):

• +3,4 Mio. € für auf Euro lautende Positionen.

• –0,4 Mio. € für auf brasilianische Real lautende Positionen.

• +0,7 Mio. € für Positionen in Schweizer Franken.

• +0,8 Mio. € für auf Pfund Sterling lautende Positionen.

• –0,3 Mio. € für auf koreanische Won lautende Positionen.

• +1,4 Mio. € für auf marokkanische Dirham lautende Positionen.

• –0,4 Mio. € für auf tschechische Kronen lautende Positionen.

Die Summe der absoluten Sensitivitäten in jeder Währung beläuft sich auf 7,8 Mio. €.

AUFSCHLÜSSELUNG DER FINANZVERBINDLICHKEITEN UND ABSATZFINANZIERUNGSSCHULDEN DES KONZERNS (OHNE AVTOVAZ) NACH FEST BZW. VARIABEL VERZINSLICHEN VERBINDLICHKEITEN/ SCHULDEN, NACH DEM EFFEKT VON DERIVATEN

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: festverzinslich (a) 27.006 25.887
Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung: variabel verzinslich (a') 24.621 22.231
Finanzielle Verbindlichkeiten vor Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) 51.627 48.118
Hedges: variabel / fest verzinslich (b) 9.844 8.743
Hedges: fest / variabel verzinslich (b') 7.702 7.987
Hedges 17.546 16.730
Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: festverzinslich (a+b-b') 29.148 26.643
Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung: variabel verzinslich (a'+b'-b) 22.479 21.475
Finanzielle Verbindlichkeiten nach Absicherung (ohne rückzahlbare Aktien) des Konzerns (ohne AVTOVAZ) 51.627 48.118

ZINSDERIVATE

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Zinsswaps 23.867 8.361 13.506 2.000 22.838 7.583 12.905 2.350
Sonstige Zinssatz-Absicherungsinstrumente 79 79 - - 1 1 - -

B4 Eigenkapitalrisiken

MANAGEMENT VON EIGENKAPITALRISIKEN

Das Exposure der Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung gegenüber Aktienrisiken betrifft im Wesentlichen die im Rahmen der Kooperationsverträge erworbenen Daimler-Aktien sowie an Aktienkursen orientierte marktgängige Wertpapiere. Diese beiden Segmente setzen zur Absicherung dieser Risiken keine Aktienderivate ein.

Die Segmente Automotive (ohne AVTOVAZ) und Absatzfinanzierung haben im Jahr 2018 keine wesentlichen Änderungen in ihrem praktizierten Aktienrisikomanagement vorgenommen.

ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER AKTIENRISIKEN

Die Sensitivität gegenüber Aktienrisiken, die sich aus der Anwendung eines um 10 % gesunkenen Aktienkurses auf die betreffenden finanziellen Vermögenswerte zum Jahresende ergibt, hätte einen negativen Einfluss von 76 Mio. € auf das Eigenkapital. Der Einfluss auf das Konzernergebnis ist zum 31. Dezember 2018 unwesentlich.

B5 Rohstoffrisiken

MANAGEMENT VON ROHSTOFFRISIKEN

Rohstoffeinkaufspreise können sich plötzlich und erheblich ändern und lassen sich nicht zwangsläufig über die Fahrzeugverkaufspreise weitergeben. Dies kann zur Folge haben, dass die Einkaufsabteilung von Renault einen Teil ihrer Rohstoffrisiken mit Hilfe von Finanzinstrumenten absichert. Diese Sicherungsgeschäfte unterliegen Volumen-, Laufzeit- und Preislimits.

Im Jahr 2018 tätigte Renault Sicherungsgeschäfte für Basismetalle und Edelmetalle innerhalb der vom Vorsitzenden und CEO festgelegten Grenzen.

Die zum 31. Dezember 2018 laufenden Geschäfte werden für Rechnungslegungszwecke als Cashflow-Hedges klassifiziert, und dementsprechend werden Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Umfang des effektiven Teils der Sicherungsgeschäfte in den sonstigen Bestandteilen des Gesamtergebnisses erfasst.

ANALYSE DER SENSITIVITÄT VON FINANZINSTRUMENTEN GEGENÜBER ROHSTOFFRISIKEN

Die bilanzielle Sensitivität der Finanzinstrumente gegenüber Rohstoffrisiken resultiert aus Derivaten, die zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken des Konzerns eingesetzt werden.

Ein Anstieg der Rohstoffpreise um 10 % für Derivate, die als Sicherungsderivate klassifiziert sind, hätte einen positiven Effekt von 9 Mio. € auf die sonstigen Bestandteile des Gesamtergebnisses zum 31. Dezember 2018.

ROHSTOFFDERIVATE

31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
(Millionen €) Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Nominell < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Swaps 70 64 6 - 94 94 - -
Zero-Cost-Collar (Option) 31 29 2 - 65 65 - -

B6 Gegenpartei- und Kreditrisiken

KREDITRISIKO BEI AUTOMOTIVE-FORDERUNGEN

Das Kreditrisiko im Segment Automotive ist aufgrund der Abtretung vieler Forderungen, die zu ihrer Entkonsolidierung führen, und der systematischen Absicherung von Risiken bei Exportforderungen begrenzt. Nicht abgetretene Verkaufsforderungen und durch Garantien abgedeckte Forderungen werden regelmäßig überwacht.

KREDITRISIKO FÜR FORDERUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DES SEGMENTS ABSATZFINANZIERUNG

Das Kreditrisiko gegenüber Kunden wird mit einem Scoring-System bewertet und nach Art der Aktivität (Kunden und Händler) überwacht. Im Segment Absatzfinanzierung werden derzeit verschiedene interne Bewertungssysteme eingesetzt:

• ein Konzern-Rating für „Händler“, das in jeder Phase der Beziehungen zum Kreditnehmer (Erstaufnahme, Risikoüberwachung, Risikovorsorge) verwendet wird

• ein Konzern-Rating für Bankkontrahenten, das auf dem externen Rating und dem Eigenkapitalniveau des jeweiligen Kontrahenten basiert

• verschiedene Akzeptanz-Score-Systeme für „Kunden“, abhängig von den Tochtergesellschaften und Finanzierungsarten

Die RCI Banque passt ihre Annahmepolitik ständig an die Bedingungen des wirtschaftlichen Umfelds an.

Die Gruppe verfügt über detaillierte Managementverfahren, insbesondere für den Einzug ausstehender Zahlungen, mit lokalen Versionen für alle Länder, in denen sie gelten.

KONTRAHENTENRISIKO BEI SONSTIGEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN

Alle Gesellschaften der Segmente Automotive und Absatzfinanzierung nutzen ein vollständig abgestimmtes Kontrahentenrisikomanagement mit einem Scoring-System, das im Wesentlichen auf der langfristigen Bonität und dem Eigenkapitalniveau der Kontrahenten basiert. Für jede dieser Gesellschaften mit bedeutsamem Risiko wird die Einhaltung der genehmigten Limits täglich unter strengen internen Kontrollverfahren überwacht.

Die Gruppe erstellt einen konsolidierten monatlichen Bericht, der alle Bankkontrahenten erfasst und nach sortiert geordnet ist. Dieser Bericht enthält eine detaillierte Analyse der Einhaltung der Limits nach Betrag, Laufzeit und Art sowie eine Auflistung der wichtigsten Risiken.

Die meisten Einlagen werden bei großen Netzwerkbanken abgeschlossen und haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als 90 Tagen, da dies eine gute Risikostreuung ermöglicht und das systemische Risiko senkt.

In volatilen makroökonomischen Situationen, die in Schwellenländern auftreten und sich auf deren Bankensysteme auswirken können, setzt der Konzern einen Aktionsplan zur Intensivierung der Überwachung der Kontrahentenrisiken um und passt gegebenenfalls die Kontrahentenlimits an.

Das Exposure jeder Bankengruppe wird monatlich auf konsolidierter Basis mit den Segmenten Automotive und Absatzfinanzierung ermittelt. Die Aktivitäten des Konzerns auf den Finanz- und Bankenmärkten unterliegen keiner wesentlichen Risikokonzentration.

Im Jahr 2018 wurden keine Verluste durch den Ausfall einer Gegenpartei im Bankgeschäft verzeichnet.

WERTMINDERUNG UND RÜCKSTELLUNGEN ZUR ABDECKUNG VON KONTRAHENTENRISIKEN

Zuschreibungen
(Millionen €) Anmer-

kungen
31. Dezember 2017 Wert-

minderungen
Für die Anwen-

dung
Davon unge-

nutzte Rest-

beträge
Sonstiges 31. Dezember 2018
--- --- --- --- --- --- --- ---
Wertminderung von Forderungen aus Absatzfinanzierung 15 (610) (500) 360 77 (107) (780)
Wertminderung von Automotive-Forderungen 16 (819) (8) - - 48 (779)
Wertminderung von sonstigen Forderungen 17 (237) (17) - - (66) (320)
Wertminderung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 22 (9) (2) - - - (11)
Rückstellungen (eingegangene Verpflichtungen) 20 - 7 (2) (6) 6 5
GESAMTDECKUNG VON KONTRAHENTENRISIKEN (1.675) (520) 358 71 (119) (1.885)

C – Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der AVTOVAZ-Gruppe

Die wesentlichen Finanzverbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe umfassen Bankdarlehen, Finanzierungsleasing, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Darlehen. Der Hauptzweck dieser Finanzverbindlichkeiten ist die Aufnahme von Finanzierungsmitteln für die Geschäftstätigkeit der AVTOVAZ-Gruppe. Sie verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel, kurzfristige Einlagen und vergebene Kredite, die direkt aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.

Gemäß den Richtlinien des Konzerns wurde in 2018 kein Handel mit Derivaten betrieben. Die Hauptrisiken, die sich aus den Finanzinstrumenten des Konzerns ergeben, sind das Fremdwährungsrisiko, das Kreditrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die AVTOVAZ-Gruppe ist keinem Aktienkursrisiko ausgesetzt.

C1 Fremdwährungsrisiken

Die AVTOVAZ-Gruppe vertreibt ihre Produkte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Russischen Föderation. Infolgedessen ist die AVTOVAZ-Gruppe Währungsrisiken ausgesetzt. Ein solches Risiko ergibt sich aus Verkäufen in anderen Währungen als der funktionalen Währung von AVTOVAZ, dem russischen Rubel. Fast 98 % des Umsatzes werden in russischem Rubel erzielt. Etwa 6 % der Kosten fallen in anderen Währungen als dem russischen Rubel an.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über 10 Mio. € an liquiden Mitteln, 8 Mio. € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie 42 Mio. € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in anderen Währungen als dem russischen Rubel. Das Risikomanagement wird von der Finanzabteilung der PJSC AVTOVAZ durchgeführt, die Fremdwährungsrisiken ermittelt, bewertet und steuert, indem sie die Nettoposition in jeder Fremdwährung analysiert. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte in Bezug auf Fremdwährungen abgeschlossen.

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Ergebnisses vor Steuern der AVTOVAZ-Gruppe gegenüber veränderten Wechselkursen von US-Dollar, Euro und japanischen Yen.

(Millionen €) Anstieg/(Rückgang) des Wechselkurses in % Effekt auf Gewinn vor Steuern
2018
EUR/RUB 13,50 (3)
JPY/RUB 14,00 (1)
USD/RUB 13,50 1
EUR/RUB -13,50 3
JPY/RUB -14,00 1
USD/RUB -13,50 (1)

C2 Kontrahenten- und Kreditrisiken

Zum 31. Dezember 2018 verfügt die AVTOVAZ-Gruppe über 86 Millionen Euro an liquiden Mitteln und 361 Millionen Euro an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen. Das Kreditrisiko dieser finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus dem Ausfall der Gegenpartei, wobei das maximale Risiko dem Buchwert entspricht.

Die AVTOVAZ Gruppe handelt nur mit anerkannten, kreditwürdigen Dritten. Die Richtlinie der AVTOVAZ-Gruppe besagt, dass alle Kunden, die Kreditlinien benötigen, Kreditprüfungsverfahren unterliegen. Darüber hinaus werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass das Forderungsausfallrisiko der AVTOVAZ-Gruppe nicht signifikant ist. Die maximale Exposition entspricht dem Buchwert. Innerhalb der AVTOVAZ-Gruppe bestehen keine signifikanten Konzentrationen von Kreditrisiken.

C3 Liquiditätsrisiken

Die AVTOVAZ-Gruppe überwacht ihr Liquiditätsrisiko mit einem Tool für die Liquiditätsplanung. Dieses Tool berücksichtigt sowohl die Fälligkeit der Finanzinvestitionen der Gruppe als auch der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) und die prognostizierten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Ziel der AVTOVAZ Gruppe ist die Ausgewogenheit zwischen Finanzierungskontinuität und -flexibilität durch die Verwendung von Bankkrediten und -verbindlichkeiten.

In der folgenden Tabelle sind die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten der AVTOVAZ-Gruppe zum 31. Dezember 2018 zusammengefasst – basierend auf vertraglich vereinbarten undiskontierten Zahlungen.

(Millionen €) Weniger als 3 Monate 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Summe
31. Dezember 2018
Kreditaufnahme 52 111 861 269 1.293
einschließlich Groupe Renault - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 567 4 1 - 572
einschließlich Groupe Renault 22 - - - 22

C4 Cashflow- und Zinsänderungsrisiken

Das Zinsänderungsrisiko der AVTOVAZ-Gruppe ergibt sich aus der Aufnahme von Fremdkapital. Der überwiegende Teil der Fremdkapitalzinsen sind Festzinsen. Bestehende Zinssätze können nach Absprache mit den Dritten geändert werden. Finanzielle Vermögenswerte sind entweder unverzinslich oder festverzinslich; die Erträge und operativen Cashflows der AVTOVAZ-Gruppe sind weitgehend abgekoppelt von Änderungen der Marktzinssätze. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte für Zinsänderungsrisiken abgeschlossen.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte die AVTOVAZ-Gruppe über Bankkredite in Höhe von 414 Mio. € mit variablem Zinssatz (Anmerkung 23-D).

4.2.6.6 Cashflows und sonstige Informationen

ANMERKUNG 26 – KAPITALFLÜSSE

A – Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Ausgaben vor Zinsen und Steuern

(Millionen €) 2018 2017*:
Nettozuführung zu Rückstellungen 204 (201)
Nettoeffekte aus Kreditausfällen der Absatzfinanzierung 63 (29)
Netto(gewinn)/-verlust aus Anlagenabgängen (69) (93)
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts anderer Finanzinstrumente 22 (5)
Netto-Finanzverschuldung 308 369
Latente Steuern 33 272
Laufende Steuern 690 634
Sonstiges 145 85
SONSTIGE ZAHLUNGSUNWIRKSAME ERTRÄGE UND AUSGABEN VOR ZINSEN UND
STEUERN 1.396 1.032
* Die Zahlen zum 31. Dezember 2017 beinhalten eine Anpassung aufgrund der Änderung der bilanziellen Behandlung von rückzahlbaren Aktien im Jahr 2018 (Anmerkung 2-A3) und weichen damit von den zuvor veröffentlichten Zahlen (Anmerkung 2-A5) ab.
B — Veränderung des Umlaufvermögens
(Millionen €) 2018 2017
Zuwachs (Rückgang) der Nettovorräte 240 (691)
Zuwachs (Rückgang) der Nettoforderungen von Automotive 283 78
Zuwachs (Rückgang) anderer Aktiva (39) (795)
Zuwachs (Rückgang) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (240) 591
Zuwachs (Rückgang) sonstiger Verbindlichkeiten 307 705
ZUWACHS (RÜCKGANG) DES UMLAUFVERMÖGENS VOR STEUERN 551 (112)
C — Investitionen in Sachanlagen
(Millionen €) 2018 2017
Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände (1.772) (1.310)
Erwerb von Sachanlagen (außer an Kunden vermietete Sachanlagen) (2.745) (2.420)
SUMME DER EINKÄUFE DER PERIODE (4.517) (3.730)
Abgegrenzte Zahlungen 110 129
GESAMTINVESTITIONEN IN SACHANLAGEN (4.407) (3.601)

HINWEIS 27

NAHESTEHENDE PERSONEN

A – Vergütung von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung

In der nachstehenden Tabelle sind die Vergütungen des Präsidenten des Verwaltungsrats und des CEO sowie der Mitglieder der Konzernleitung aufgeführt, die in den Jahren 2018 und 2017 als Aufwand verbucht wurden. Die Beträge werden zeitanteilig auf die Perioden verteilt, in denen die Funktionen besetzt waren.

(Millionen €) 2018 2017
Grundgehalt 5,5 6,1
Variable Vergütung 7,4 7,8
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers 11,0 11,0
Ergänzende Pensions- und Rentenversicherungen 9,5 8,7
Sonstige Vergütungsbestandteile 0,5 0,8
GESAMTVERGÜTUNG IN BAR AUSGEZAHLT 33,9 34,4
Aktienoptionspläne, leistungsorientierte Aktienbeteiligungspläne und andere aktienbasierte
Vergütungen 16,1 15,3
GESAMTVERGÜTUNG IN AKTIEN 16,1 15,3
SUMME 50,0 49,7

Die Verwaltungsratshonorare beliefen sich 2018 auf 1,5 Mio. € (2017: 1,2 Mio. €). Darin enthalten sind die Honorare für die Funktionen des Präsidenten.

Die Verpflichtungen aus der für die Mitglieder der Konzernleitung zum 31. Dezember 2018 eingerichteten kollektiven Zusatzversorgung belaufen sich auf 52 Mio. € (31. Dezember 2017: 58 Mio. €).

Diese Tabelle spiegelt nicht den vom Verwaltungsrat am 24. Januar 2019 angekündigten Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden und CEO von Renault sowie die möglichen Konsequenzen für die oben dargestellten Elemente seiner Vergütung für 2018 wider. Es ist nicht möglich, die Auswirkungen dieses Ereignisses abzuschätzen, das erst nach der Berichtsperiode eingetreten ist, da die vom Verwaltungsrat zu treffenden Entscheidungen, die teilweise der Hauptversammlung am 12. Juni 2019 zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht alle bekannt sind (Anmerkung 30).

B – Die Beteiligungen von Renault an assoziierten Unternehmen

Einzelheiten zu den Beteiligungen von Renault an Nissan und anderen nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind in den Anmerkungen 12 und 13-A enthalten.

C – Transaktionen mit dem französischen Staat und Unternehmen der öffentlichen Hand

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit tätigt die Gruppe Transaktionen mit dem französischen Staat und öffentlichen Unternehmen wie UGAP, EDF und La Poste. Diese Transaktionen, die zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden, betreffen Umsätze von 288 Mio. € im Jahr 2018, Forderungen des Segments Automotive von 90 Mio. €, Forderungen aus Absatzfinanzierung von 371 Mio. € und Finanzierungszusagen von 31 Mio. € zum 31. Dezember 2018.

D – Transaktionen mit nicht konsolidierten kontrollierten Unternehmen

Eine bestimmte Anzahl von kontrollierten Unternehmen wird, wie in Anmerkung 2-C erläutert, nicht konsolidiert, da ihr Beitrag zum Konzernabschluss als nicht wesentlich angesehen wird. Die wichtigsten betroffenen Gesellschaften, gemessen am Bilanzwert der Beteiligung, sind in der Fußnote (2) der Tabelle in Anmerkung 17 aufgeführt.

Das einzige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro und/oder einem Bilanzwert von mehr als 100 Millionen Euro ist Renault Nissan Global Management, das die Expatriates von Renault verwaltet.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen der Groupe Renault für diese Gesellschaft auf rund 284 Millionen Euro (2017: 266 Millionen Euro).

In der Finanzlage des Konzerns Renault zum 31. Dezember 2018 bestehen die Salden der Transaktionen zwischen dieser Gesellschaft und dem Konzern Renault im Wesentlichen aus operativen Forderungen in Höhe von 41 Mio. € (31. Dezember 2017: 43 Mio. €) und operativen Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Mio. € (31. Dezember 2017: 25 Mio. €).

HINWEIS 28

AUßERBILANZIELLE VERPFLICHTUNGEN SOWIE EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geht Renault eine Reihe von Verpflichtungen ein und ist in Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen der Wettbewerbs- und Kfz-Regulierungsbehörden involviert. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen (z. B. Pensionen und andere Leistungen für Arbeitnehmer, Prozesskosten) sind durch Rückstellungen gedeckt. Einzelheiten zu den sonstigen Verpflichtungen, die außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten darstellen, sind im Folgenden aufgeführt (Anmerkung 28-A).

Renault erhält auch Verpflichtungen von Kunden (Einlagen, Hypotheken usw.) und kann Kreditlinien bei Kreditinstituten in Anspruch nehmen (Anmerkung 28-B).

A – Außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

A1 Ordentliche Geschäftstätigkeit

Der Konzern ist zu folgenden Beträgen verpflichtet:

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Finanzierungsverpflichtungen zugunsten von Kunden(1) 2.367 2.315
Feste Investitionsaufträge 1.327 952
Leasingverpflichtungen(2) 661 546
Verpfändete, als Bürgschaft oder Hypothek begebene Aktiva(3) 86 187
Bürgschaften, Garantien und andere Verpflichtungen (4) 425 187
(1) Die Verpflichtungen des Segments Absatzfinanzierung zugunsten von Kunden führen in den drei Monaten nach dem Jahresende zu Liquiditätsabflüssen in Höhe von maximal 2.331 Mio. € zum 31. Dezember 2018 (31. Dezember 2017: 2.250 Mio. €).
(2) Die hier ausgewiesenen unwiderruflichen Leasingverpflichtungen sind im Wesentlichen aufgrund der Besonderheiten französischer Mietverträge, die eine straffreie vorzeitige Kündigung ermöglichen, nicht vollständig repräsentativ für die in Anwendung von IFRS 16 zu bilanzierende finanzielle Verbindlichkeit. Die Auswirkungen der zukünftigen Anwendung dieses Standards auf die finanzielle Verbindlichkeit sind in Anmerkung 2-A beschrieben.
(3) Zum 31. Dezember 2018 enthalten die verpfändeten, garantierten oder hypothekarisch gesicherten Vermögenswerte Verpflichtungen von AVTOVAZ in Höhe von 86 Mio. € (31. Dezember 2017: 183 Mio. €), die dem Anlagevermögen entsprechen (Anmerkung 23-D).
(4) Zu den sonstigen Verpflichtungen gehören insbesondere Bürgschaften für Verwaltungen und Verpflichtungen aus der Zeichnung von Aktien.

Die vom Segment Absatzfinanzierung als Bürgschaft verpfändeten Vermögenswerte zur Bewirtschaftung der Liquiditätsreserve sind in Anmerkung 15-B dargestellt.

Die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen entsprechen den Mieten aus unkündbaren Leasingverhältnissen. Die Aufschlüsselung stellt sich wie folgt dar:

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Weniger als 1 Jahr 97 101
Zwischen 1 und 5 Jahren 378 296
Mehr als 5 Jahre 186 149
SUMME 661 546

A2 Eventualverbindlichkeiten

Im Rahmen eines 2008 eingeführten und im Juni 2016 geänderten Zollabkommens zwischen Brasilien und Argentinien für die Automobilindustrie sind die Einfuhren von Fahrzeugen und Ersatzteilen für den argentinischen Automobilsektor zollfrei, sofern das durchschnittliche Verhältnis von Einfuhren zu Ausfuhren mit Brasilien im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2020 unter 1,5 liegt (dieses Verhältnis kann ab dem 30. Juni 2019 auf 1,7 erhöht werden). Der Betrag der möglicherweise rückwirkend fälligen Zölle kann bis zu 75 % der Zölle auf Personenkraftwagen und 70 % der Zölle auf Ersatzteile betragen, die über das genannte Verhältnis hinausgehen. Dabei wird eine Berechnung verwendet, die für den gesamten Automobilsektor gilt.

Das Verhältnis für den gesamten Sektor lag im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. November 2018 über 1,5, und Renault trägt zu dieser Situation bei. Nur Automobilhersteller, die in dem betreffenden Zeitraum ihre eigene Quote nicht einhalten, sind zu Strafzahlungen verpflichtet. Die geltenden Regeln, die sich mit der Einführung zweier neuer Verordnungen im Januar 2018 leicht geändert haben, erlauben es ausdrücklich, Quoten von anderen betroffenen Automobilherstellern zu kaufen, um die Zahlung der fälligen Strafen zu vermeiden. Diese Zollvereinbarung begründet eine Eventualverpflichtung für Renault, die erst durch das Eintreten zukünftiger Ereignisse Gewissheit erlangt. Diese Verpflichtung liegt teilweise unter der Kontrolle des Unternehmens (Einhaltung der individuellen Quote) und teilweise außerhalb seiner Kontrolle, da die zu beachtende Quote den gesamten Automobilsektor betrifft. Eine zuverlässige Abschätzung des Risikopotenzials zum Bilanzstichtag ist schwierig, vor allem aufgrund der Unsicherheiten über die Entwicklung der argentinischen und brasilianischen Automobilmärkte bis 2020. Demzufolge wurden im Konzern keine Rückstellungen gebildet.

Seit der Einführung der Verordnung 21-E vom 23. Januar 2018 wurde eine Garantie in Höhe von 86 Millionen US-Dollar für eventuelle Strafzahlungen eingerichtet, die für die ersten 24 Monate der Anwendung der geänderten Vereinbarung vom Juni 2016 berechnet wurden. Dies ist jedoch kein Hinweis auf den Endbetrag, der am Ende des von der Vereinbarung betroffenen Zeitraums, dem 30. Juni 2020, fällig werden kann.

Eine mögliche Verlängerung des vom bestehenden System betroffenen Zeitraums wird derzeit vom argentinisch-brasilianischen Automobilausschuss diskutiert.

Die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder Geschäftsbereichen durch den Konzern beinhaltet in der Regel Zusicherungen und Gewährleistungen zugunsten des Käufers. Zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern keine wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Geschäften ermittelt.

Nach Teilverkäufen von Tochtergesellschaften in den Vorjahren hält Renault Put-Optionen, die einen Teil oder die gesamte verbleibende Restbeteiligung abdecken. Die Ausübung dieser Optionen hätte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Gruppe.

Die Konzerngesellschaften werden in den Ländern, in denen sie tätig sind, in periodischen Abständen einer Steuerprüfung unterzogen. Akzeptierte Steueranpassungen werden in der Bilanz als Rückstellungen ausgewiesen. Anfechtbare Steueranpassungen werden auf Fallbasis berücksichtigt, wobei dem Risiko Rechnung getragen wird, dass das eingeleitete Verfahren oder die Rechtsbehelfe erfolglos bleiben.

Am 9. Januar 2019 verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) gegen die RCI Banque eine Geldbuße von 125 Millionen Euro. Renault SA ist für die Zahlung der Geldbuße mitverantwortlich. Der Konzern bestreitet die Gründe für diese Geldbuße und beabsichtigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Renault hält die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass die Entscheidung durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben oder grundlegend geändert wird. Außerdem ist es aufgrund der Vielzahl von Variablen, die sich auf die Höhe der Geldbuße auswirken (sofern sie aufrechterhalten wird), nicht möglich, den Betrag, der am Ende des Verfahrens fällig werden könnte, zuverlässig zu schätzen. Daher wurde zum 31. Dezember 2018 keine Rückstellung dazu gebildet.

Die Konzerngesellschaften unterliegen periodischen Untersuchungen durch die Behörden der Länder, in denen sie tätig sind. Wenn die daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen akzeptiert werden, werden sie über Rückstellungen im Abschluss berücksichtigt. Werden sie angefochten, werden sie von Fall zu Fall auf der Grundlage von Schätzungen erfasst, die dem Risiko Rechnung tragen, dass das Verfahren oder die eingeleiteten Rechtsbehelfe erfolglos bleiben.

Die zum 31. Dezember 2018 laufenden Hauptuntersuchungen der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden betreffen die Höhe der Fahrzeugemissionen in Europa.

In der laufenden „Abgasaffäre“ in Frankreich räumt Renault ein, dass ein förmliches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Diese neue Phase des Verfahrens wird als Zeichen dafür gedeutet, dass die französische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dieser Angelegenheit fortführen will. Zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 wurde keine Rückstellung gebildet.

Ab März 2016 beschloss Renault, einen Plan zur Reduzierung der Stickoxid-(NOx)-Emissionen seiner Euro-6b-Fahrzeuge durch neue Werkskalibrierungen für die Fahrzeugproduktion durchzuführen. Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 20 Millionen Euro wurde für Fahrzeuge gebildet, die vor dieser Entscheidung hergestellt wurden. Im Oktober 2017 wurde eine Aufstockung dieses Plans beschlossen, die zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung in Höhe von 24 Mio. € führte. Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Saldo der Rückstellung 23 Mio. € (gegenüber 44 Mio. € zum 31. Dezember 2017).

Die Konzerngesellschaften unterliegen den jeweils geltenden Vorschriften zur Verschmutzung, insbesondere von Boden und Grundwasser. Diese Vorschriften variieren je nach Land des Standortes. Einige der damit verbundenen Umweltschutzverpflichtungen sind potenziell und werden nur dann bilanziert, wenn die Aktivität eingestellt oder der Standort geschlossen wird. Zudem ist es manchmal schwierig, die Höhe der Verpflichtung verlässlich zu bestimmen. Rückstellungen werden nur für Verpflichtungen gebildet, die einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung am Abschlussstichtag entsprechen und mit hinreichender Zuverlässigkeit geschätzt werden können. Einzelheiten zu den wesentlichen Rückstellungen sind in Anmerkung 20 niedergelegt.

B – Erhaltene außerbilanzielle Verpflichtungen und Eventualforderungen

(Millionen €) 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Bürgschaften, Garantien und erhaltene Garantien 2.629 2.929
Verpfändete oder Hypothek begebene Aktiva(1) 3.739 3.162
Rückkaufverpflichtungen(2) 3.961 3.231
Sonstige Verpflichtungen 26 29
(1) Das Segment Absatzfinanzierung erhält von seinen Kunden Garantien im Rahmen der Absatzfinanzierung für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge. Von Kunden erhaltene Garantien belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 3.374 Mio. € (31. Dezember 2017: 2.796 Mio. €). Darüber hinaus erhielt AVTOVAZ 12 Mio. € an Grundstücks- und Eigentumsrechten als Bürgschaften für Darlehen und 78 Mio. € an Rechten an Fahrzeugen als Bürgschaften für Kundenforderungen (12 Mio. € bzw. 79 Mio. € zum 31. Dezember 2017).
(2) Vom Segment Absatzfinanzierung eingegangene Verpflichtungen zum Verkauf von Mietfahrzeugen an Dritte am Ende des Mietvertrages.

Die erhaltenen außerbilanziellen Verpflichtungen aus bestätigten, offenen Kreditlinien sind in Anmerkung 23 dargestellt.

HINWEIS 29

HONORARE FÜR ABSCHLUSSPRÜFER

Die an die Abschlussprüfer und ihre Netzwerke bezahlten Honorare sind in Abschnitt 6.3.3 des Registrierungsdokuments 2018 aufgeführt.

HINWEIS 30

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 24. Januar 2019 nahm der Verwaltungsrat der Renault SA den Rücktritt ihres Präsidenten und CEO formell zur Kenntnis und beschloss, Renault eine neue Führungsstruktur zu geben und die Funktionen des Präsidenten des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officer zu trennen. Der Verwaltungsrat wählte Jean-Dominique Senard als neuen Verwaltungsrat hinzu und wählte ihn zum Präsidenten. Auf Vorschlag von Jean-Dominique Senard ernannte der Verwaltungsrat Thierry Bolloré zum Chief Executive Officer.

HINWEIS 31

KONSOLIDIERENDES UNTERNEHMEN

A – Vollkonsolidierte Unternehmen (Tochterunternehmen)

Anteil der Groupe Renault (%) Land 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Renault SA Frankreich Konsolidierendes Unternehmen Konsolidierendes Unternehmen
--- --- --- ---
Automotive (ohne AVTOVAZ)
Frankreich
Renault s.a.s Frankreich 100 100
Auto Châssis International (ACI) Le Mans Frankreich 100 100
Auto Châssis International (ACI) Villeurbanne Frankreich 100 100
Alliance Média Ventures (1) Frankreich 100 -
Fonderie de Bretagne Frankreich 100 100
IDVU Frankreich 100 100
IDVE Frankreich 100 100
Maubeuge Construction Automobile (MCA) Frankreich 100 100
Renault Environnement Frankreich 100 100
Renault Retail Group und Tochtergesellschaften Frankreich 100 100
Renault Samara Frankreich 100 100
RDREAM Frankreich 100 100
Renault Sport Racing s.a.s. Frankreich 100 100
SCI Plateau de Guyancourt Frankreich 100 100
SNC Renault Cléon Frankreich 100 100
SNC Renault Douai Frankreich 100 100
SNC Renault Flins Frankreich 100 100
SNC Renault Sandouville Frankreich 100 100
Société des Automobiles Alpine Caterham Frankreich 100 100
Sofrastock International Frankreich 100 100
Société de Transmissions Automatiques Frankreich 100 100
Société de Véhicules Automobiles de Batilly (SOVAB) Frankreich 100 100
Société Immobilière de Construction Française pour l’Automobile et la Mécanique (SICOFRAM) Frankreich 100 100
Société Immobilière Renault Habitation (SIRHA) Frankreich 100 100
Société Immobilière d’Epone Frankreich 100 100
Société Immobilière pour l’Automobile (SCIA) Frankreich 100 100
SODICAM 2 Frankreich 100 100
Technologie et Exploitation Informatique (TEI) Frankreich 100 100
in Europa
Renault Deutschland AG und Tochtergesellschaften Deutschland 100 100
Renault Österreich GmbH Österreich 100 100
Renault Belgique Luxembourg und Tochtergesellschaft Belgien 100 100
Renault Industrie Belgique (RIB) Belgien 100 100
Renault Croatia Kroatien 100 100
Renault España Comercial SA (RECSA) und Tochtergesellschaften Spanien 100 100
Renault España SA Spanien 100 100
Renault Hungaria Ungarn 100 100
Renault Irlande Irland 100 100
Renault Italia und Tochtergesellschaft Italien 100 100
Motor Reinsurance Company Luxemburg 100 100
Renault Group b.v. Niederlande 100 100
Renault Nederland Niederlande 100 100
Renault Polska Polen 100 100
Cacia Portugal 100 100
Renault Portuguesa und Tochtergesellschaft Portugal 100 100
Renault Česká Republika Tschechische Republik 100 100
Grigny Ltd. Großbritannien 100 100
Renault Retail Group U.K. Großbritannien 100 100
Renault Sport Racing Limited Großbritannien 90 90
Renault U.K. Großbritannien 100 100
Renault Slovakia Slowakei 100 100
Renault Nissan Slovenija d.o.o. Slowenien 100 100
Revoz Slowenien 100 100
Renault Nordic Schweden 100 100
Renault Développement Industriel et Commercial (RDIC) Schweiz 100 100
Renault Finance Schweiz 100 100
Renault Suisse SA Schweiz 100 100
Nord-/Südamerika
Groupe Renault Argentina und Tochtergesellschaften Argentinien 100 100
Renault Do Brasil LTDA Brasilien 100 100
Renault Do Brasil SA Brasilien 100 100
Cormecanica Chile 100 100
Sociedad de Fabricacion de Automotores (SOFASA) und Tochtergesellschaft Kolumbien 100 100
Renault Corporativo SA de C.V. Mexiko 100 100
Renault Mexico Mexiko 100 100
Asien/Pazifischer Raum
Vehicle Distributors Australia Australien 100 100
Renault Beijing Automotive Company China 100 100
Renault Samsung Motors Südkorea 80 80
Renault Treasury Services PTE LTD Singapur 100 100
Afrika, Naher Osten, Indien
Renault Algérie Algerien 100 100
Renault India Private Ltd Indien 100 100
Renault Maroc Marokko 80 80
Renault Maroc Service Marokko 100 100
Renault Tanger Exploitation Marokko 100 100
Renault Tanger Méditerranée Marokko 100 100
Société Marocaine de Construction Automobile (SOMACA) Marokko 77 77
Eurasien
Renault Nissan Bulgaria Bulgarien 100 100
Dacia Rumänien 99 99
Renault Mecanique Romania SRL Rumänien 100 100
Renault Commercial Romania Rumänien 100 100
Renault Technologie Romania Rumänien 100 100
CJSC Renault Russia Russland 100 100
Oyak-Renault Otomobil Fabrikalari Türkei 52 52
Renault Ukraine Ukraine 100 100
Absatzfinanzierung
Frankreich
Diac SA Frankreich 100 100
Diac Location SA Frankreich 100 100
RCI Banque SA und Tochtergesellschaft Frankreich 100 100
in Europa
RCI Versicherungs-Service GmbH Deutschland 100 100
RCI Financial Services SA Belgien 100 100
Renault AutoFin SA Belgien 100 100
Overlease Spanien 100 100
RCI ZRT Ungarn 100 100
ES Mobility SRL Italien 100 100
RCI Insurance Ltd Malta 100 100
RCI Life Ltd Malta 100 100
RCI Services Ltd Malta 100 100
RCI Financial Services b.v. Niederlande 100 100
Renault Leasing Polska Sp. z.o.o. Polen 100 100
RCICOM, SA Portugal 100 100
RCI Gest Seguros – Mediadores de Seguros Portugal 100 100
RCI Finance CZ s.r.o. Tschechische Republik 100 100
RCI Financial Services s.r.o. Tschechische Republik 50 50
RCI Financial Services Ltd Großbritannien 100 100
RCI Finance SA Schweiz 100 100
Nord-/Südamerika
Courtage SA Argentinien 100 100
Rombo Compania Financiera Argentinien 60 60
RCI Brasil SA Brasilien 60 60
Administradora de Consorcio Renault Do Brasil Brasilien 100 100
Corretora de Seguros RCI Do Brasil Brasilien 100 100
RCI Colombia SA Compania de Financiamiento (1) Kolumbien 51 51
RCI Servicios Colombia SA (1) Kolumbien 100 -
Asien/Pazifischer Raum
RCI Financial Services Korea Südkorea 100 100
Afrika, Naher Osten, Indien
RCI Finance Maroc Marokko 100 100
RDFM Marokko 100 100
Eurasien
RCI Broker De Asigurare Rumänien 100 100
RCI Finantare Romania Rumänien 100 100
RCI Leasing Romania IFN Rumänien 100 100
OOO RN FINANCE RUS Russland 100 100
AVTOVAZ
in Europa
LADA International Ltd Zypern 68 74
Alliance Rostec Auto b.v. Niederlande 68 82
Eurasien
SOAO Minsk-Lada Weißrussland 38 42
PAO AVTOVAZ Russland 68 74
LLC Lada Izhevsk Lada Izhevsk Russland 68 74
OOO PSA VIS-AVTO Russland 68 74
OOO PPPO Russland 68 74
AO Lada-Imidzh Russland 68 74
AO Lada-Servis Russland 68 74
OAO Izh-Lada Russland 67 37
AO ZAK Russland 68 74
AO Piter-Lada Russland 61 67
AO Samara-Lada Russland 48 52
AO Yakhroma-Lada Russland 59 64
AO Lipetsk-Lada Russland 45 49
AO Oka-Lada Russland 59 64
AO STO komsomolskaya Russland 53 58
AO Tyumen-Lada Russland 68 74
AO Tsentralnaya STO Russland 68 74
AO JarLadaservis Russland 64 70
AO Avtosentr-Togliatti-VAZ Russland 34 38
AO Bryansk Lada Russland 51 56
OOO LIN Russland 68 74
AO Kostroma-Lada-Servis Russland 43 47
AO Kursk-Lada Russland 49 54
OOO Lada Sport Russland 68 74
AO Saransk-Lada Russland 61 67
AO Smolensk-Lada Russland 41 45
AO Cheboksary-Lada Russland 63 69
AO ChitaServisLada (2) Russland - 57
OOO Sockultbit-AVTOVAZ Russland 68 74
AO Dal-Lada Russland 46 50
AO Mariy El-Lada (2) Russland - 58
Sonstige AVTOVAZ-Tochtergesellschaften Russland 34 bis 68 38 bis 74

(1) Neu konsolidierte Unternehmen im Jahr 2018 (Anmerkung 3-A).

(2) In 2018 wurden Gesellschaften verkauft und sind aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.

(3) Renault hielt 61,09 % des Kapitals der Alliance Rostec Auto b.v., die zum 31. Dezember 2018 100 % der AVTOVAZ hielt. Der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 angewandte Prozentsatz beträgt 67,61 %, da dieser Prozentsatz die Kapitalerhöhung beinhaltet, die Anfang 2019 gemäß den Beschlüssen der Aktionäre vom 28. November 2018, die von Renault s.a.s. unterzeichnet wurden, durchgeführt werden soll. (Hinweis 3-B).

B – Konsolidierungskreis nach prozentualem Anteil an jeder Bilanz- und GuV-Position (Gemeinschaftsunternehmen)

Anteil der Groupe Renault (%) Land 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Renault Nissan Technology and Business Centre India Private Limited (RNTBCI) Indien 67 67

C – Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen (assoziierte Unternehmen und Joint Ventures)

Anteil der Groupe Renault (%) Land 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Automotive (ohne AVTOVAZ).
Renault South Africa Südafrika 40 40
Renault Algérie Production Algerien 49 49
eGT New Energy Automotive Co., Ltd.* China 25 -
Dongfeng Renault Automotive Company China 50 50
Renault Brillance Jinbei Automotive Company Ltd.* China 49 -
Boone Comenor Frankreich 33 33
Indra Investissements Frankreich 50 50
Les Editions Croque Futur und Tochtergesellschaften* Frankreich 40 -
Renault Nissan Automotive India Private Limited Indien 30 30
Nissan-Gruppe Japan 44 44
Alliance Ventures B.V.* Niederlande 40 -
Motorlu Araclar Imal ve Satis A.S (MAIS) Türkei 49 49
Absatzfinanzierung
Renault Crédit Car Belgien 50 50
Nissan Renault Financial Services India Private Limited Indien 30 30
RN SF B.V. Niederlande 50 50
BARN b.v. Niederlande 30 30
RN Bank Russland 30 30
Orfin Finansman Anonim Sirketi Türkei 50 50
AVTOVAZ
FerroVAZ GmbH Deutschland 34 37
ZAO GM-AVTOVAZ Russland 34 37
CSC ARMENIEN-LADA Armenien 34 37

* Neu konsolidierte Unternehmen im Jahr 2018 (Anmerkung 3-A).

In Anwendung der Verordnung 2016-09 vom 2. Dezember 2016 der französischen Behörde für Rechnungslegungsstandards (Autorité des Normes Comptables) ist die Gruppe verpflichtet, die folgenden Informationen Dritten zugänglich zu machen:

• Eine vollständige Liste der konsolidierten Unternehmen.

• Eine Liste von Unternehmen, die als „nicht konsolidierte Beteiligungen“ klassifiziert sind, nämlich:

• Beteiligungen an Gesellschaften, die nicht ausschließlich von Renault kontrolliert werden und in den langfristigen finanziellen Vermögenswerten inbegriffen sind (Anmerkung 22).

• Beteiligungen an Gesellschaften, die ausschließlich von Renault kontrolliert werden, nicht konsolidiert werden und als „sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ klassifiziert werden (Anmerkung 17).

Diese Informationen sind auf der Website der Gruppe unter der Rubrik „Documents et présentations“ auf den Seiten „Finance“ abrufbar(1).

(1) Nach Veröffentlichung des Registrierungsdokuments 2018.