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Realtech AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 29, 2020

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Annual / Quarterly Financial Statement

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REALTECH AG

Walldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

1 Das Geschäftsjahr 2019

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Umsatzerlöse 10,7 Mio. EUR
Vorjahr 15,6 Mio. EUR
EBITDA (0,6) Mio. EUR
Vorjahr (0,6) Mio. EUR
Investitionen 0,23 Mio. EUR
Vorjahr 0,21 Mio. EUR
Operativer Cashflow (0,4) Mio. EUR
Vorjahr 0,2 Mio. EUR
Betriebsergebnis (1,1) Mio. EUR
Vorjahr (0,8) Mio. EUR
Jahresergebnis (1,1) Mio. EUR
Vorjahr (1,0) Mio. EUR
Ergebnis pro Aktie (0,20) EUR
Vorjahr (0,14) EUR
Mitarbeiter zum 31.12.2019 79
Vorjahr 92

2 Brief des Vorstands

"Wenn Du nicht weißt, wo Du hin willst, kommst Du möglicherweise nie dort an."

Yogi Berra [1925-2015]

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftsfreunde,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

das Jahr 2019 können wir sehr einfach in einem Satz zusammenfassen: Trotz der großen Herausforderungen befinden wir uns auf einem guten Weg und sind mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr sehr zufrieden!

Die uns selbst gesteckten Ziele konnten wir erreichen und noch vieles mehr. Schien es doch am Anfang wie die Quadratur des Kreises, zu versuchen, ein 20 Jahre altes Beratungsunternehmen zu einem innovativen Softwareanbieter und agilen Partner für die Digitalisierung zu transformieren, sind wir heute diesem Ziel ein gutes Stück näher gekommen.

Wir haben in den letzten Jahren sehr große qualitative Fortschritte gemacht und unsere Lösungen genießen bei unseren Kunden eine sehr hohe Akzeptanz und liefern echte Mehrwerte. Dennoch skalieren sie bisher nicht in dem Maße, wie wir uns dies vorstellen und für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg auch benötigen.

Es sind nun ziemlich genau fünf Jahre vergangen auf dem Weg vom SAP-Beratungsunternehmen zum Softwareunternehmen mit Digitalisierungs-DNA, und ich würde sagen, wir haben dabei ungefähr die Halbzeit erreicht.

Zunächst war es enorm wichtig, die Komplexität massiv zu reduzieren und Kosten zu senken sowie die Organisation auf das Wesentliche zu fokussieren und neu zu motivieren. Dass uns dies gelungen ist, erkennen wir an den im Jahre 2019 erzielten Erfolgen beim Kunden und den gemachten Fortschritten in der Organisation sehr deutlich. Es ist das erste Jahr ohne nennenswerte Sondereffekte und Reorganisationen. Aber es bleibt eben ein Marathon und ist kein Sprint.

Die nächsten Meilen erfordern ein komplett neues Denken, neue Organisationsformen im Unternehmen, neue Fertigkeiten und neue Expertise. Dies verlangt eine völlig neue Agilität, Lernbereitschaft und Unternehmenskultur sowie neue Führungsmethoden, insgesamt sogar einen komplett neuen Unternehmenszweck, wenn man so will. Wollen die jungen Mitarbeiter von heute doch nicht nur erfolgreich sein, sondern vielmehr auch an etwas arbeiten bzw. beteiligt sein, was bedeutend ist, was die Welt verändert und hilft, sie besser zu machen und zu erhalten oder geradezu vor dem Kollaps zu retten.

Dies bleibt weiter eine enorme Herausforderung und ist auch richtig schwierig, eben die Quadratur des Kreises. Aber wir gehen diesen Weg Schritt für Schritt voran, mit viel Geduld und Beharrlichkeit und konsequentem Handeln. Dabei kann man nicht alles auf einmal ändern und auch nicht alles in einem Jahr erreichen.

Auch in diesem Jahr werden wir daher weiter fest daran arbeiten, die digitale Kultur im Unternehmen noch stärker auszuprägen und den begonnenen Weg weiter konsequent aber auch lernfähig und agil fortzusetzen, um am Markt als innovativer Partner für die Entwicklung neuartiger digitaler Produkte und Services sowie IT-Systemen im Service Management wahrgenommen zu werden.

Überall erleben wir einen unglaublichen digitalen Wandel, der heute erst am Anfang unserer eigenen Vorstellungskraft ist und getrieben wird durch moderne Technologien und neue Möglichkeiten, wie Künstliche Intelligenz oder IoT, sowie massenhaft anfallende Datenmengen, die alle unseren Alltag nachhaltig verändern und massiv beeinflussen werden.

Um nachhaltig von der Digitalisierung zu profitieren, bedarf es unkomplizierter Cloud-Lösungen, die den Einstieg schon im kleinen Umfang erlauben. Darum werden wir unsere heutige ITSM-Plattform zu einer Digitalisierungsplattform weiterentwickeln, die genau das ermöglicht.

Für unsere bestehenden Kunden und Lösungen wird im Jahr 2020 ein großer Fokus darauf liegen, die Integration in kundenindividuelle Lösungen sowie Standardlösungen wie SAP Solution Manager, Siemens Polarion, ServiceNow oder Jira zu unterstützen. Dabei setzen wir noch stärker als bisher auf IT Service Management mit SAP-Spezialisierung und führen unsere SAP-spezifischen Lösungen noch stärker mit unseren ITSM-Lösungen zusammen.

Wir bieten unseren Kunden eine Plattform, die sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpasst und sich nahtlos in bestehende Architekturen einfügt. So setzen wir den Grundstein für eine einheitliche IT-Organisation, abseits weitverbreiteter Silos, und liefern die Werkzeuge für nachhaltige Betriebssicherheit und transparente Unternehmensprozesse.

Doch um langfristige Erfolge zu feiern, reicht es nicht aus, sich nur auf bereits vorhandene Expertise zu verlassen. Diesem Umstand tragen wir in Zukunft Rechnung, indem wir uns auch vertikal mit spezifischem Branchenwissen in die Businessprozesse hinein entwickeln. So können wir digitale Services auf Basis unserer eigenen Softwareplattform entwickeln, die konkrete Probleme einer bestimmten Branche lösen und neue digitale Geschäftsmodelle unterstützen.

Als Basis dazu dient unsere eigene Service-Management-Cloud-Plattform, die wir schrittweise zur oben genannten Digitalisierungsplattform weiterentwickeln. Sie ermöglicht es Unternehmen, mit hoher Geschwindigkeit und Anpassbarkeit sowie niedrigen Kosten, neuartige digitale Services explorativ und iterativ zu entwickeln und bereitzustellen.

Dafür müssen wir uns jedoch konsequent weiterentwickeln und selbst spezifische Branchenkenntnisse ins Unternehmen holen. Hinzu kommen Co-Innovationen für spezifische Branchen über Entwicklungskooperationen mit Branchenspezialisten. Wir bringen in diese Kooperationen unsere Digitalisierungsplattform mit ein, um einen schnellen und kosteneffizienten Start zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil in unserer von hoher Geschwindigkeit und disruptivem Wandel geprägten Zeit.

Wirtschaftliche Fakten 2019

Da die REALTECH AG aktuell noch nicht in der Lage ist, die operativen Kosten aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu decken, bleibt ein wesentlicher Indikator für unsere Weiterentwicklung die Höhe der liquiden Mittel im Konzern. Diese haben sich in der Stichtagsbetrachtung vom 31.12.2018 zum 31.12.2019 von ca. 6,8 Mio. EUR auf ca. 5,9 Mio. EUR um etwa 0,9 Mio. EUR vermindert. Der Liquiditätsverbrauch zur Finanzierung des Aufbaus unseres neuen Software-Geschäftsmodells lag somit deutlich unter den Erwartungen - waren wir doch noch Anfang des Jahres von einem Defizit im Betriebsergebnis von ca. 1,5 Mio. EUR und auch von einem Liquiditätsbedarf in etwa derselben Höhe ausgegangen.

Das operative Betriebsergebnis im Jahr 2019 liegt bei ca. minus 1,1 Mio. EUR und ist damit um ca. 0,4 Mio. EUR besser als geplant. Damit rückt der Break-even ein gutes Stück näher und die Defizitlücke schließt sich langsam, auch wenn noch ein beträchtlicher Weg zu gehen ist, um in die Gewinnzone zu gelangen.

Beim Konzernumsatz in Höhe von 10,7 Mio. EUR verzeichnet die REALTECH einen anteiligen Lizenz- und Wartungsumsatz in Höhe von 5,7 Mio. EUR.

Der Gesamtumsatz der in Deutschland ansässigen REALTECH AG liegt bei 7,4 Mio. EUR. Die Liquidität der REALTECH AG hat zum Jahresende einen Stand von 5,3 Mio. Euro erreicht.

Das Jahr 2019 können wir als Startpunkt der neuen REALTECH betrachten. Auf dieser Basis können wir nun auch unser zukünftiges Wachstum aufbauen. Ab dem Geschäftsjahr 2020 wird dann ein detaillierterer Vergleich zum Vorjahr wieder sinnvoll, um die konkreten wirtschaftlichen Fortschritte herauszustellen; das war in den letzten Jahren aufgrund der tiefgreifenden Veränderungen im Konzern nicht möglich.

Ohne das auch in 2019 uns entgegengebrachte Vertrauen unserer treuen Kunden und ohne das große Engagement und die beeindruckenden Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - in allen Bereichen des Unternehmens - wären die dargestellten Ergebnisse und die heute wieder sehr vielversprechenden Perspektiven für die Zukunft nicht möglich gewesen. Daher spreche ich, auch im Namen meiner Vorstandskollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen herzlichen Dank aus und danke unseren Kunden für die erfolgreiche Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie für ihr Vertrauen in die innovativen Lösungen von REALTECH.

Die Ergebnisse im Detail sowie zusätzliche Erläuterungen finden Sie im nachfolgenden Finanzbericht.

Für den Vorstand

Ihr Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und CEO REALTECH AG

3 Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2019.

Schwerpunkte unserer Sitzungen und Beratungen mit dem Vorstand waren die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von REALTECH, eine sorgfältige, Cashflow-orientierte Planung des Geschäftsjahres 2020 sowie der Folgejahre. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit den vom Vorstand konzipierten Plänen für die Weiterentwicklung der Markt- und Produktausrichtung von REALTECH sowie Ideen zu deren Umsetzung. Ziel der Aktivitäten des Aufsichtsrats war und ist es, die finanziellen und inhaltlichen Weichenstellungen gemeinsam mit dem Vorstand zu diskutieren und beratend tätig zu sein, um die Gesellschaft in den kommenden Jahren erfolgreich in die Zukunft zu begleiten.

Alle Aufgaben sorgfältig wahrgenommen

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen wurden die anstehenden Sachthemen diskutiert und Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäfte gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und überwacht. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Risikosituation und das Risikomanagement waren stets Bestandteil der Beratungen. Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf erläuterte der Vorstand in regelmäßigen Berichten. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung (Follow-up-Berichterstattung).

Zu den Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte durch den Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasste der Aufsichtsrat zu den entscheidungsrelevanten Themen, soweit erforderlich, Beschlüsse. Über die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet auch der Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" innerhalb des Konzernlageberichts.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier ordentliche Sitzungen statt, je zwei in jedem Halbjahr. Aufgrund des erwarteten wiederholt negativen Jahresergebnisses standen die Themen Liquiditätssicherung, Umsatzgenerierung und Kosten in jeder Sitzung im Mittelpunkt der Beratungen.

In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 21. März 2019, beschäftigte sich der Aufsichtsrat zunächst ausführlich mit der Jahresabschlussprüfung 2018 von AG und Konzern. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend erörtert und mit dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, besprochen. Nachdem alle Fragen des Aufsichtsrats durch den Abschlussprüfer beantwortet worden waren, billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 31.12.2018 nach IFRS und stellte den Jahresabschluss der AG zum 31.12.2018 nach HGB fest. Unter TOP 2 wurde der erstellte Bericht des Aufsichtsrats für 2018 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert und im Anschluss daran verabschiedet. TOP 3 beinhaltete die Vorstellung der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 23. Mai 2019. Des Weiteren wurde über die Short Term Incentives für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Verlängerung der Vorstandsbestellung von Herrn Daniele Di Croce um weitere drei Jahre Beschluss gefasst.

In der zweiten Sitzung, am 27. Juni 2019, fand die Konstituierung des neuen Aufsichtsrats nach Wahl auf der Hauptversammlung statt. Diese wählte alle Mitglieder des Aufsichtsrats mit 99,99 Prozent der Stimmen. Es folgte ein Austausch über die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sowie eine Einschätzung des Vorstands über die zukünftige Geschäftsentwicklung für die folgenden Monate.

In der dritten Sitzung des Aufsichtsrats, am 26. September 2019, wurde neben den aktuellen Zahlen des ersten Halbjahres der Forecast für das zweite Halbjahr präsentiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Stand des Verkaufs der Geschäftseinheit "SAP Business One" der neuseeländischen Tochtergesellschaft als Asset Deal: Ziel ist, die neuseeländische Tochter effizienter aufzustellen und somit einen stabilen, positiven Beitrag zum Konzern zu generieren. Des Weiteren erfolgte die Information über mögliche gesetzliche Neuerungen des Deutscher Corporate Governance Kodex sowie der zweiten Aktionärsrichtlinie, ARUG II. Die Vorstellung von REALTECHs Künstlicher Intelligenz rundete die Sitzung ab. Unter TOP 5 "Verschiedenes" wurden alle Sitzungstermine für 2020 festgelegt.

Die vierte und letzte Sitzung im Geschäftsjahr fand am 12. Dezember 2019 statt. Den Schwerpunkt der Sitzung bildete die Budgetplanung 2020, welche detailliert erörtert wurde. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit der zukünftigen Cashflow-Entwicklung und billigte im Anschluss daran die erstellte Budgetplanung für 2020.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden regelmäßig in den Sitzungen gefasst - mit Ausnahme von per Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse. An der Sitzung vom 21. März 2019 nahm zeitweise ein Wirtschaftsprüfer der in der Hauptversammlung 2018 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teil. Aufgrund des aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats wurde von der Bildung von Ausschüssen abgesehen. Bei den Sitzungen des Gremiums waren stets alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend. An allen Sitzungen, mit Ausnahme derjenigen, die sich mit Personalthemen des Vorstands befassten, nahmen auch die Mitglieder des Vorstands teil.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit den Corporate-Governance-Regelungen im Unternehmen. Ausführliche, den Aufsichtsrat betreffende, Informationen finden sich im entsprechenden Kapitel des Finanzberichts. Im abgelaufenen Jahr haben Aufsichtsrat und Vorstand die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den dort genannten Abweichungen erörtert und am 8. Oktober 2019 die gemeinsame Entsprechenserklärung 2019 verabschiedet. Die vollständige Erklärung ist auf der REALTECH-Internetseite im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance sowie in diesem Finanzbericht nachzulesen.

Jahres- und Konzernabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2019 der REALTECH AG sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht für die REALTECH AG und den Konzern sind unter Einbeziehung der Buchführung von der in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss 2019 nach IFRS sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht.

Sämtliche Abschlussunterlagen, der Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen und wurden im Beisein der Prüfer erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat hat am 26. März 2020 den Konzernabschluss 2019 und den zusammengefassten Konzernlagebericht 2019 gebilligt, den Jahresabschluss 2019 der REALTECH AG festgestellt sowie dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und dem Geschäftsführer der neuseeländischen Tochtergesellschaft sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019. Zudem danken wir allen Kunden und Partnern für ihr in REALTECH gesetztes Vertrauen.

Leimen, 26. März 2020

REALTECH AG

Für den Aufsichtsrat

Dr. Martin Bürmann, Aufsichtsratsvorsitzender

4 Aktie

Aktienmärkte 2019: Und am Ende war alles gut

Blickt man auf das Börsenjahr 2019 zurück, so muss man unweigerlich an den tiefroten Dezember 2018 denken. Was wurde in dieser Abwärtsbewegung eingepreist? Ein ungeregelter Brexit, eine Rezession, die weltweit um sich greift, eine hilflose FED und EZB, denen die Möglichkeiten ausgehen, ein Zollkrieg zwischen den USA und China, der von einem zunehmend erratisch agierenden Präsidenten via Twitter befeuert wurde. Argumente, die gegen die Aktienmärkte sprachen, fand man zu Beginn des Jahres 2019 viele. Zwar blieben die medialen Störfeuer omnipräsent; insbesondere in den ersten beiden Quartalen war es der Brexit, der an den Märkten immer wieder für Rücksetzer sorgte. Doch mit fortschreitendem Jahr verlor das Thema zunehmend seinen Schrecken, die Marktteilnehmer konzentrierten sich wieder auf vorgelegte Zahlen, die im Wesentlichen die Rezessionsängste zurückdrängten und anstelle des Brexit wurde der Zollstreit zwischen den USA und China das Megathema, das die Märkte im Guten wie im Schlechten im Griff hatte. Ein positiver Kommentar konnte jederzeit eine Rally auslösen, ein negatives Wort führte sofort zu Gewinnmitnahmen. Die Zahlen, die die Unternehmen im Quartalstakt lieferten, wurden kurz goutiert oder links liegen gelassen, eine inverse Zinskurve in den USA, oft ein Vorbote einer nahenden Rezession, wurde in den Medien diskutiert und dann mit Verweis auf den Zollstreit ebenfalls geräuschlos ad acta gelegt. Müsste man das Börsenjahr 2019 auf ein Thema reduzieren: An Donald Trump und dem Zollstreit mit China führte einfach kein Weg vorbei. Blickt man auf die Endabrechnung zum Jahresende: Der breit gefächerte MSCI World Index lieferte mit 25,19 Prozent das zweitbeste Börsenjahr seit 2009 ab. Der DAX steuerte mit 25,48 Prozent ebenfalls ein ansehnliches Ergebnis bei. Besser lief es für den MDAX, der bei 28.643,38 Punkten ein Allzeithoch erreichte und das Jahr mit einem Plus von 31,15 Prozent abschloss. Dies wurde vom SDAX noch leicht übertroffen: Plus 31,58 Prozent standen hier zu Buche. Etwas abgeschlagen beschließt der TecDAX mit plus 23,05 Prozent das Börsenjahr 2019. Mit so einem Ergebnis hätten zu Beginn des Jahres wohl nur die wenigsten Marktteilnehmer gerechnet - und am Ende war eben doch alles gut.

Kursentwicklung und Marktkapitalisierung

Die REALTECH-Aktie startete mit einem Kurs von 1,10 EUR in das Jahr 2019, einen Tick über ihrem Kurs von 1,09 EUR am Jahresultimo 2018. Anschließend ging es in kleinen Schritten bis März auf den Jahreshöchstkurs von 1,20 EUR zu. Ab Mitte Mai kam die Aktie dann wieder zurück und lief bis zum September auf ihren Jahrestiefstkurs von 0,905 EUR. Von dort konnte sie sich wieder bis auf 1,12 EUR am 15.11.2019 erholen, um dann wieder nachzugeben und am Ende mit 0,95 EUR das Jahr 2019 zu beenden, was einer Marktkapitalisierung von 5,1 Mio. EUR entspricht.

Aktionärsstruktur und Handelsvolumen

Das Handelsvolumen der REALTECH-Aktie fiel in 2019 auf einen durchschnittlichen Tagesumsatz von 2.605 Stück, gegenüber 6.071 Stück im Jahr 2018.

Mit 40,12 Prozent wurde im Jahr 2019 der Großteil der REALTECH-Aktien über die elektronische Handelsplattform Xetra gehandelt; es folgten Tradegate mit 28,65 Prozent sowie der Frankfurter Handelsplatz mit 5,78 Prozent.

Hauptversammlung 2019

Zu der zwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung der REALTECH AG am 23.5.2019 in Wiesloch kamen ca. 30 Teilnehmer, um sich über die Entwicklung des Unternehmens und den Stand der Neuausrichtung zu informieren. Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.385.862 EUR waren 2.642.261,00 EUR anwesend, was 49,06 Prozent entsprach (Vorjahr: 50,75 Prozent). Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat und wählten die Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. Sämtliche Beschlüsse wurden bei sehr wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen im Sinne der Verwaltung gefasst.

5 Zusammengefasster Konzernlagebericht

5.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen

5.1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Rechtliche Konzernstruktur

Die REALTECH AG ist die Holding des REALTECH-Konzerns. Dessen wirtschaftliche Entwicklung wird anteilig durch die hundertprozentige Tochtergesellschaft in Neuseeland mitbestimmt. Im Konzernabschluss sind neben der REALTECH AG als Mutter- und der neuseeländischen Tochtergesellschaft keine weiteren Beteiligungsgesellschaften vorhanden.

Geschäftssegmente und Organisationsstruktur

Seit Anfang 2018 organisieren wir uns in allen operativen Businesseinheiten in agilen, miteinander vernetzten Teams, die in erster Linie an konkreten Kundenlösungen arbeiten. Dies ermöglicht uns, durchgängig noch flexibler und schneller auf die individuellen, durch die Digitalisierung getriebenen Kundenbedürfnisse zu reagieren.

Die Berichterstattung der REALTECH besteht aus den Segmenten "Operating Business Unit" (OBU) und "Sonstiges Segment". In der OBU sind neben allen operativen Einheiten die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG angesiedelt; "Sonstiges Segment" beinhaltet Aufwände und Erträge, die nicht direkt dem Segment "Operating Business Unit" zugeordnet werden können (wie zum Beispiel die Entkonsolidierung der japanischen Tochtergesellschaft in 2018). Detaillierte Informationen sind im Abschnitt 6.5 Konzernanhang zum Konzernjahresabschluss im Bereich Segmentinformationen (Ziffer 17) zu finden.

5.1.2 Unternehmenssteuerung

Die Geschäftseinheiten innerhalb des Unternehmens arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Dabei stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zukunftsorientierung im Vordergrund. Das unternehmensinterne Steuerungssystem des REALTECH-Konzerns besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

regelmäßige Abstimmungen zwischen den Vorständen
monatlich rollierende Ergebnis- und Liquiditätsplanung
Monatsberichte der Geschäftssegmente
Monatsbericht der neuseeländischen Tochtergesellschaft
Risiko- und Chancenmanagement
regelmäßige Berichterstattung an den Aufsichtsrat

Die Steuerung des REALTECH-Konzerns erfolgt über regelmäßige, strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Leitern der Geschäftssegmente - unter enger Einbindung des Aufsichtsrats. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann sowohl in Form der Jahres- und Mittelfristplanung als auch über Zielvereinbarungen systematisch und zeitnah umgesetzt. Vorstand und Leiter der Geschäftssegmente informieren sich monatlich gegenseitig über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen sowie operativer Frühindikatoren der Unternehmensgruppe und ihrer Geschäftsbereiche. Dabei stehen die strategische Ausrichtung und die Bewertung der Marktchancen sowie die Kommentierungen der Entwicklungen bzw. Zielabweichungen bei Umsatz, Kosten, Ergebnis, Personal, Investitionen und weiteren Kennzahlen im Vordergrund.

Eine Vielzahl von operativen Frühindikatoren, wie zum Beispiel die Einschätzung des Marktpotenzials, bildet darüber hinaus die Grundlage für die geschäftspolitischen Entscheidungen, um Chancen zu nutzen und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zusätzlich informieren monatlich rollierende Hochrechnungen über die Entwicklung der Ergebnisgrößen des laufenden Jahres. Ziel ist es, die Veränderungen der wichtigsten Erlös- und Kostengrößen der Ergebnisrechnung sowohl gegenüber der Schätzung des Vormonats als auch gegenüber dem Plan zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Auch die Entwicklung der Liquidität wird mittels einer hochgerechneten Kapitalflussrechnung monatlich aufgezeigt. Zudem beschäftigen sich Gremien regelmäßig mit den Themen Personal, Compliance, Informationstechnologie und Marketing.

Die permanente Einbindung aller Verantwortlichen in Risiko- und Steuerungsbelange gewährleistet kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen des REALTECH-Konzerns. Bei wesentlichen, ergebnisrelevanten Veränderungen innerhalb eines Beobachtungsfelds erfolgen unverzüglich entsprechende Meldungen an den Vorstand.

5.1.3 Mitarbeiter

Personalentwicklung im Jahr 2019

Zum 31.12.2019 beschäftigte der REALTECH-Konzern 79 Mitarbeiter weltweit, 13 weniger als Ende 2018 (92). Hiervon arbeiten 77 Prozent (Vorjahr: 71 Prozent) der Belegschaft im Inland und 23 Prozent (Vorjahr: 29 Prozent) an dem REALTECH-Standort in Neuseeland. Die Diskrepanz in der numerischen Darstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Teilverkauf der Geschäftseinheit "SAP Business One" der neuseeländischen Tochtergesellschaft.

Mitarbeiterbindung vorantreiben und Talente fördern

Im Jahr 2019 hat REALTECH weiter daran gearbeitet, interne Abläufe zu optimieren, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu zählte auch, das Fachwissen der Mitarbeiter zu sichern und zu erweitern sowie vermehrt Kompetenzen in den Bereichen Führung, Kommunikation und Projektarbeit auf- und auszubauen. Zugleich strebt REALTECH an, das positive Image als Arbeitgeber zu pflegen und zu stärken.

5.1.4 Forschung und Entwicklung

Ausrichtung 2019

Im Jahr 2019 hat die REALTECH ihr Produkt- und Serviceangebot noch enger am Bedarf der Kunden ausgebaut und mit den Kunden synergetisch weiterentwickelt. Dabei war die Ausrichtung auf die Themen Künstliche Intelligenz, Service Management aus der Cloud sowie Change Management mit SAP gelegt. Schon heute ist das Unternehmen mit seiner Service-Management-Cloud-Plattform und den SAP-Automatisierungstools in der Lage, effiziente Prozesse und Services zu schaffen. Durch die Integration neuer Technologien - wie z. B. Machine Learning - bietet REALTECH innovative, passgenaue Lösungen für den Mittelstand an. Unsere moderne und permanent weiterentwickelte Service-Management-Cloud-Plattform ist bei namhaften Kunden bereits sehr erfolgreich in Betrieb.

Strategische Entwicklungen 2020

Für unsere strategische Weiterentwicklung steht die Kundenzentrierung im Zeitalter der Digitalisierung im Fokus. Wir binden unsere Kunden immer mehr ein, um mit ihnen gemeinsam passgenaue Produkte und Services zu entwickeln. Dabei unterstützen wir sie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und entdecken gemeinsam neue Business-Potenziale.

Im Jahr 2020 werden wir einen Fokus darauf legen, die Integration in kundenindividuelle Lösungen und Standardlösungen, wie Siemens Polarion, ServiceNow oder Jira, sowie in weitere 3rd-Party-Anbieter-Lösungen zu unterstützen. Dabei setzen wir noch stärker als bisher auf IT Service Management mit SAP-Spezialisierung und führen unsere SAP-spezifischen Lösungen noch stärker mit unserer Service-Management-Cloud-Plattform zusammen.

Die Service-Management-Cloud-Plattform entwickeln wir weiter, so dass sie sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpasst und sich nahtlos in bestehende Architekturen einfügt. So liefern wir Lösungen und Tools für nachhaltige Betriebssicherheit und transparente Unternehmensprozesse.

Doch um weiter zu expandieren, müssen auch neue Märkte erschlossen werden. Dazu werden wir spezifisches Branchenwissen aufbauen und branchenbezogene Businessprozesse gemeinsam mit dem Kunden entwickeln. So können digitale Services auf Basis unserer eigenen Cloud-Plattform entwickelt werden, die konkrete Probleme einer bestimmten Branche lösen und neue digitale Geschäftsmodelle unterstützen.

Die Basis dafür bildet unsere eigene Service-Management-Cloud-Plattform, die wir schrittweise zur Digitalisierungsplattform weiterentwickeln. Sie ermöglicht es Unternehmen, mit hoher Geschwindigkeit und Anpassbarkeit sowie niedrigen Kosten neuartige digitale Services experimentell und iterativ zu entwickeln und bereitzustellen.

5.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

5.2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 um 0,6 Prozent gewachsen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen: 2017 um 2,5 Prozent und 2018 um 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre (2008 - 2018) von plus 1,3 Prozent ist die deutsche Wirtschaft 2019 schwächer gewachsen.

Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2019 vor allem vom Konsum

Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6 Prozent höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5 Prozent. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben wuchsen damit stärker als in den beiden Jahren zuvor (private Konsumausgaben 2017 und 2018 jeweils plus 1,3 Prozent zum Vorjahr, Konsumausgaben des Staates 2017 plus 2,4 Prozent und 2018 plus 1,4 Prozent zum Vorjahr).

Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Bauten wurde preisbereinigt 3,8 Prozent mehr investiert als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg im Tiefbau und im Wohnungsbau. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit plus 2,7 Prozent ebenfalls weit über dem Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - entwickelten sich dagegen weniger dynamisch und stiegen nur um 0,4 Prozent. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen insgesamt, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen noch die Vorratsveränderungen (einschließlich des Nettozugangs an Wertsachen) zählen, gingen 2019 im Vorjahresvergleich um 1,7 Prozent zurück. Der merkliche Vorratsabbau ist unter anderem die Folge einer schwachen Industrieproduktion und gestiegener Exporte.

Die deutschen Exporte nahmen im Jahresdurchschnitt 2019 weiter zu, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen mit plus 1,9 Prozent stärker.

Wirtschaftsleistung in Dienstleistungsbereichen gestiegen, in der Industrie deutlich zurückgegangen

Auf der Entstehungsseite des BIP war die wirtschaftliche Entwicklung 2019 zweigeteilt: Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe überwiegend kräftige Zuwächse, andererseits ist die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) eingebrochen. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr dadurch lediglich um 0,5 Prozent.

Den stärksten Zuwachs verzeichnete das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0 Prozent. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister mit jeweils +2,9 Prozent. Im Gegensatz dazu gab es in weiten Teilen der Industrie starke Rückgänge: Die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging um 3,6 Prozent zurück. Insbesondere die schwache Produktion in der Automobilindustrie trug zu diesem Rückgang bei.

Erneuter Höchststand der Erwerbstätigkeit

Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2019 erstmals von mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren 45,3 Millionen und damit rund 400.000 Personen mehr als 2018 erwerbstätig. Dieser Anstieg von 0,9 Prozent beruht vor allem auf einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren überwogen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte sowie Abwanderungen aus Deutschland.

REALTECH im Geschäftsjahr 2019

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ist endgültig deutlich geworden, dass REALTECH auf dem richtigen Weg ist. Gemessen an unseren durchaus ambitionierten Zielen haben wir viel erreicht. Es ist uns nicht nur gelungen, das Umsatzziel zu übertreffen, sondern auch erneut die Kosten unter Kontrolle zu halten. Dadurch ist der prognostizierte Verlust deutlich niedriger ausgefallen als ursprünglich erwartet. Dies gilt sowohl auf Konzernebene als auch für die REALTECH AG. Gleichzeitig ist auch der Liquiditätsverbrauch geringer ausgefallen als geplant. Dies gibt uns zusätzliche Spielräume auf dem weiteren Weg in eine erfolgreiche Zukunft.

Für REALTECH zahlen sich die gewaltigen Anstrengungen in der jüngeren Vergangenheit zunehmend aus, durch welche die Komplexität - und als eine Folge die Kosten - massiv reduziert sowie die Organisation auf das Wesentliche und zukunftsorientiert ausgerichtet werden konnten. Dass uns dies gelungen ist, erkennen wir auch an den bei den Kunden erzielten Erfolgen und der Entwicklung unserer Organisation sowie der verstärkten - auch interdisziplinären - Zusammenarbeit unseres Teams (onshore und offshore) sehr deutlich. 2019 war außerdem das erste Jahr ohne nennenswerte Sondereffekte und Reorganisationen.

Die erwähnten vorhandenen Spielräume, die wir mit aller Kraft versuchen, so gut und lange, wie irgend möglich, zu erhalten, werden wir auch dringend brauchen, denn es ist noch ein langer Weg zu gehen. Wir sehen zunehmend, dass es immer stärker erforderlich wird, neue Akzente zu setzen - und zu investieren. Wir tun dies noch sehr vorsichtig und balanciert, denn wir wollen eine kluge Verwendung unserer vorhandenen Mittel erreichen. Aber die Erfolge bei unseren Kunden und am Markt drängen uns auch dazu, neue Wege einzuschlagen und Akzente nach vorn zu setzen - und dafür eben auch liquide Mittel einzusetzen.

Im Berichtsjahr hat unsere verbliebene Konzerntochter in Neuseeland erneut schlechter abgeschlossen als zu Jahresbeginn prognostiziert. Es ist allerdings gelungen, eine wichtige Ursache für die unbefriedigende Performance zu beseitigen: Eine Geschäftseinheit mit negativem Geschäftsbeitrag, "SAP Business One", eine ERP-Software von SAP für kleinere Unternehmen, wurde zur Jahresmitte 2019 verkauft. Hierdurch konnten ein kleiner Liquiditätszufluss generiert, Kosten reduziert und das Leistungsangebot der Tochtergesellschaft neu fokussiert werden. Damit sollten in den kommenden Jahren bessere Margen erzielbar sein.

Positiv stimmen uns erneut die zustimmenden Reaktionen unserer Kunden und Geschäftspartner auf unsere Geschäftsentwicklung sowie Angebote an die Kunden. Diese Bestätigung und die Tatsache, dass wir erneut substanziell Kunden gewinnen konnten, stimmt uns positiv für die Zukunft und bestätigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.

Allerdings erfordert unser Weg zu einem soliden, zukunftsweisenden Angebot an unsere Kunden sowie den Markt insgesamt viel Zeit, Geld und Geduld. All das sind wir aber auch, wie bereits erwähnt, bereit zu investieren. Daneben ist es für REALTECH weiterhin von großer Bedeutung, wie die Leistung im Unternehmen und gegenüber dem Kunden erbracht wird. Hier konnten wir schon im Vorjahr große Effekte erzielen und arbeiten weiter an einer Verbesserung. Es wird in Zukunft immer wichtiger werden, das Team zu befähigen, eigenständig Entwicklungen anzustoßen - auch durch einen selbstverständlichen Austausch über Bereichsgrenzen hinweg.

Selbstverständlich gehört auch dazu, das Know-how in unseren Teams kontinuierlich weiterzuentwickeln. In der disruptiven Zeit, in der wir gerade leben und scheinbar viele Erkenntnisse, die als "für die Ewigkeit" empfunden wurden, nicht mehr gelten, werden geliebte Selbstverständlichkeiten und Gewohnheiten gerade gehörig durcheinandergewirbelt. Hier ist es dringend erforderlich und geboten, (selbst) aktiv zu werden. Denn die Giganten und Gewissheiten der Vergangenheit, dazu gehört z. B. der Automobilsektor, werden "morgen" eine andere Rolle spielen und/oder vom Markt verschwinden. Dieser Herausforderung müssen wir uns schon heute stellen und die nötigen Maßnahmen ergreifen. Wir müssen schnell und unvoreingenommen versuchen, die Zeichen der Zeit zu erkennen und "zu verstehen", neue Wege kraftvoll einzuschlagen und die eigenen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen - durch permanentes Lernen. Hier setzt REALTECH bereits heute Akzente und wird diese in Zukunft noch verstärken.

REALTECH versteht sich heute als Learning Company, in der das Lernen ganz selbstverständlich in den Alltag integriert ist.

Das Betriebsergebnis (EBIT) lag 2019 bei minus 1,1 Mio. EUR, nachdem es im Vorjahr minus 0,8 Mio. EUR erreicht hatte. Im Jahre 2018 waren allerdings Sondereffekte aus dem Verkauf von Unternehmensteilen sowie aus der Kostenreorganisation zu verzeichnen, die das Ergebnis beeinflusst haben.

Die liquiden Mittel zum 31.12.2019 betrugen im Konzern 5,9 Mio. EUR, nach 6,8 Mio. EUR im Vorjahr. Sie stellen aus heutiger Sicht eine gesicherte Basis dar, um die operativen Ziele für die Jahre 2020 und 2021 zu erreichen, den eingeschlagenen Weg weiter gehen sowie einen soliden Geschäftsauf- und -ausbau aus eigener Kraft finanzieren zu können.

5.2.2 Ertragslage

Geschäftsentwicklung des Konzerns

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In TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse 10.729 15.597
Bruttoergebnis vom Umsatz 5.979 7.722
Vertriebs- und Marketingkosten (3.005) (3.497)
Verwaltungskosten (2.433) (3.581)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.809) (1.543)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (53) (320)
Sonstige betriebliche Erträge 257 387
Betriebsergebnis (1.063) (831)
Finanzergebnis (36) 12
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (1.099) (820)
Ertragsteueraufwand (1) (144)
Konzernjahresfehlbetrag (1.100) (964)

Das Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2019 liegt über den ursprünglichen Erwartungen. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich positive Effekte auf das EBITDA in Höhe von 466 TEUR bzw. auf das EBIT in Höhe von 23 TEUR. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 waren darüber hinaus Zinsaufwendungen in Höhe von 38 TEUR im Finanzergebnis zu erfassen. Das Jahresergebnis war infolge von IFRS 16 insgesamt mit minus 14 TEUR belastet.

Die Vorjahresvergleichswerte enthalten Erträge und Aufwendungen der ehemaligen japanischen Tochtergesellschaft für 11 Monate. Die Anteile an der Gesellschaft in Japan wurden im November 2018 vollständig verkauft. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit der Werte von 2019 im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich beeinflusst. Weiterhin sind durch den Verkauf der Anteile an der japanischen Gesellschaft in 2018 sämtliche nicht beherrschende Anteile weggefallen.

Die Umsatzerlöse des REALTECH-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 10.729 TEUR und lagen damit um 31 Prozent unter denen des Vorjahres (15.597 TEUR). Der Rückgang resultiert zu wesentlichen Teilen aus dem Verkauf der Gesellschaft in Japan.

Die Umsatzkosten setzten sich in erster Linie aus Personalaufwendungen für Berater sowie für Aufwendungen aus zugekauften Beratungs- und Schulungsdienstleistungen externer Anbieter zusammen. Daneben enthalten die Umsatzkosten Aufwendungen für Fremdprodukte, die wir in unsere Software integrieren (Handelswaren). Die Umsatzkosten nahmen im Berichtsjahr um 40 Prozent ab, von 7.875 TEUR auf 4.750 TEUR. Bezogen auf den Umsatz konnte der Wert von 50 Prozent auf 44 Prozent gesenkt werden und beruht insbesondere auf dem Anteilsverkauf der Gesellschaft in Japan.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 23 Prozent, von 7.722 TEUR auf 5.979 TEUR. Die erzielte Bruttomarge erhöhte sich dabei um ca. 6,2 Prozentpunkte, von 49,5 Prozent (2018) auf 55,7 Prozent (2019).

Die Vertriebs- und Marketingkosten bestehen hauptsächlich aus Personalaufwendungen für den Direktvertrieb, Chief Executive Officer (CEO) und Chief Operating Officer (COO) sowie aus vertriebsbegleitenden Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Diese Aufwendungen sanken um 492 TEUR auf 3.005 TEUR (Vorjahr: 3.497 TEUR) und entsprachen 28 Prozent des Umsatzes.

Die Verwaltungskosten umfassen in erster Linie Personalaufwendungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen, für den Chief Financial Officer (CFO) sowie Aufwendungen für unsere interne Infrastruktur. Sie sanken um 32 Prozent, von 3.581 TEUR auf 2.433 TEUR. Der prozentuale Anteil am Gesamtumsatz bleibt damit unverändert bei 23 Prozent. Die konsequente Kostenreduktion in verschiedenen Bereichen ist weiter erkennbar.

Unsere Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten vorwiegend Personalaufwendungen für unsere F&E-Mitarbeiter und Kosten für unabhängige Dienstleister, die wir zur Unterstützung unserer F&E-Aktivitäten beauftragt haben. Im Berichtsjahr investierte REALTECH 1.809 TEUR in F&E. Dies entspricht einem Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.543 TEUR. Bezogen auf den Umsatz stieg der Anteil dieser Aufwendungen von 10 Prozent auf 17 Prozent.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 84 Prozent ab, von 320 TEUR auf 53 TEUR, und betreffen im Wesentlichen gemäß IFRS 9 die erwarteten Forderungsverluste auf Basis von zukünftigen Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) sowie Erlöse aus dem Verkauf der Geschäftseinheit "SAP Business One" in Neuseeland in Höhe von 147 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Sie fielen im Berichtsjahr um 34 Prozent, von 387 TEUR auf 257 TEUR.

Neben weiteren kleineren Effekten führten die oben beschriebenen Sachverhalte zu einem Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von minus 1.063 TEUR, nach minus 831 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA stieg von minus 617 TEUR auf minus 560 TEUR.

Das Finanzergebnis belief sich auf minus 36 TEUR, nach plus 12 TEUR im Vorjahr. Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen. Die Zinserträge in Höhe von 10 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR) resultierten vorwiegend aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben). Die Zinsaufwendungen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) umfassten vorwiegend finanzielle Verbindlichkeiten. Bedingt durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 wurden 38 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zinsaufwand gebucht.

Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 144 TEUR) setzte sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR) und dem latenten Steuerertrag in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: Steueraufwand von 100 TEUR) zusammen.

Der Konzernjahresfehlbetrag fiel von minus 964 TEUR auf minus 1.100 TEUR.

Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Konzernjahresfehlbetrag fiel von minus 751 TEUR auf minus 1.100 TEUR. Aufgrund des letztjährigen Verkaufs des Mehrheitsanteils unserer ehemaligen Tochtergesellschaft in Japan liegt das auf nicht-beherrschende Gesellschafter entfallende Konzernergebnis bei 0 TEUR (Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag: minus 213 TEUR).

Basierend auf der Anzahl von 5.385.652 Aktien, errechnet sich für die Gesellschafter des Mutterunternehmens ein Ergebnis je Aktie von minus 0,20 EUR (Vorjahr: minus 0,14 EUR) bei unveränderter Aktienanzahl).

Geschäftsentwicklung der Regionen

Wir gliedern unsere Geschäftstätigkeit nach den zwei Regionen Deutschland und Asia-Pacific. Die Region Asia-Pacific umfasst nur noch das Land Neuseeland, wobei im Vorjahr für 11 Monate noch Japan enthalten war. Die Umsatzaufteilung erfolgt nach dem Geschäftssitz der REALTECH-Gesellschaften. Weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit in den einzelnen Regionen enthält Tz. 17 Segmentinformationen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss. Die Regionen verzeichneten im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Umsatzentwicklungen: Die in Deutschland erzielten Erlöse sanken um 13 Prozent auf 7.388 TEUR (Vorjahr: 8.512 TEUR). Damit wurden 69 Prozent (Vorjahr: 55 Prozent) des Konzernumsatzes im Inland erwirtschaftet. Die im Ausland erzielten Erlöse fielen um 53 Prozent auf 3.341 TEUR (Vorjahr: 7.085 TEUR), wobei im Vorjahr noch Japan bis zum Verkauf enthalten war. Der Anteil am Gesamtumsatz belief sich entsprechend auf 31 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent).

Die Ertragsentwicklung in den einzelnen Regionen verlief wie folgt: In Deutschland sank das Bruttoergebnis vom Umsatz um 8 Prozent, von 5.917 TEUR auf 5.459 TEUR. Gleichzeitig stieg die Bruttomarge von 70 Prozent auf 74 Prozent. Die Vertriebs- und Marketingkosten stiegen um 35 Prozent, von 1.973 TEUR auf 2.663 TEUR. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind um 17 Prozent gestiegen, von 1.543 TEUR auf 1.810 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken um 29 Prozent, von 3.206 TEUR auf 2.291 TEUR. Insgesamt lag der Beitrag des deutschen REALTECH-Unternehmens zum Konzern-EBIT bei minus 1.225 TEUR (Vorjahr: minus 391 TEUR). Im Vorjahr hatten sich noch Sondereffekte aus dem Verkauf von Unternehmensteilen sowie aus der Kostenreorganisation per Saldo positiv ausgewirkt.

Das Betriebsergebnis der Region Asia-Pacific stieg von minus 157 TEUR auf plus 183 TEUR. Neuseeland kam dabei auf plus 183 EUR (Vorjahr: plus 141 TEUR). Im Vorjahr war Japan mit einem EBIT von minus 298 TEUR für 11 Monate noch enthalten.

Unter Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Effekte ergibt sich insgesamt ein Betriebsergebnis in Höhe von minus 1.063 TEUR.

5.2.3 Vermögens- und Finanzlage

Konzernbilanzstruktur

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
AKTIVA
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 7.767 8.663
Summe langfristiger Vermögenswerte 5.774 4.736
Summe Vermögenswerte 13.741 13.399
PASSIVA
Summe kurzfristiger Schulden 2.996 2.152
Summe langfristiger Schulden 606 27
Summe Schulden 3.602 2.179
Summe Eigenkapital 10.139 11.220
Summe Schulden und Eigenkapital 13.741 13.399

Die Summe der Vermögenswerte stieg im Stichtagsvergleich um 3 Prozent, von 13.399 TEUR auf 13.741 TEUR. Für diese Entwicklung waren insbesondere der Anstieg der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte sowie die aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 gestiegenen Sachanlagen verantwortlich, die den Rückgang bei den Barmitteln und Bankguthaben überkompensierten. Die Eigenkapitalquote fiel von 83,7 Prozent auf 73,8 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung bildet unvermindert eine gesicherte Basis, um zukünftige Ertrags- und Wachstumsziele zu realisieren. Der REALTECH-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über Barmittel und Bankguthaben sowie über Wertpapiere in Höhe von insgesamt 5.893 TEUR (Vorjahr: 6.790 TEUR). Der Rückgang resultiert v. a. aus dem negativen Jahresergebnis.

Investition und Finanzierung

Die Konzernkapitalflussrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

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In TEUR 2019 2018
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (406) 226
Cashflow aus Investitionstätigkeit (75) (676)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (428) (258)
Wechselkursänderungen 13 48
Nettoveränderung der Barmittel und Bankguthaben (896) (661)
Barmittel und Bankguthaben zu Beginn des Geschäftsjahres 6.790 7.451
Barmittel und Bankguthaben am Ende des Geschäftsjahres 5.893 6.790

Im Berichtsjahr erwirtschaftete der REALTECH-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von minus 406 TEUR (Vorjahr: plus 226 TEUR). Der Effekt war insbesondere bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag sowie die Erhöhung der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von 75 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 676 TEUR) auf. Die Höhe des Mittelabflusses ist durch Investitionen im Anlagevermögen bedingt.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei minus 428 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 258 TEUR) und ist durch die Auszahlungen aus der Tilgung des Finanzierungsleasings (IFRS 16) verursacht. Im Vorjahr resultierte der Mittelabfluss aus der gezahlten Dividende an Minderheitengesellschafter.

Hauptziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen.

5.2.4 REALTECH AG (Kurzfassung nach HGB)

Die REALTECH AG hat Ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft befindet sich, mit Wirkung ab dem 1.7.2018, in der Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen.

Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im Vorjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wiederum wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde.

Der Jahresabschluss der REALTECH AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht, nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen im Wesentlichen den Geschäftswert und die Leasingbilanzierung.

Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der REALTECH AG

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Umsatzerlöse 7.448 8.629
Materialaufwand (76) (58)
Sonstige betriebliche Erträge 95 583
Personalaufwand (5.761) (6.138)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (28) (82)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (2.806) (22.009)
Beteiligungsergebnis 249 486
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4 6
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (8)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2 (2)
Ergebnis nach Steuern (881) (18.586)
Sonstige Steuern (21) (4)
Jahresfehlbetrag (902) (18.590)
Verlustvortrag (18.908) (318)
Bilanzverlust (19.810) (18.908)

Ertragslage der REALTECH AG

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 583 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 246 TEUR) enthalten. Diese betreffen unter anderem die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR), die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) und einen Erstattungsanspruch aus Vorjahren in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr 64 TEUR). Im Vorjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR.

In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 5.761 TEUR (Vorjahr: 6.138 TEUR) enthalten. Eine detaillierte Darstellung der Gesamtbezüge des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Vorjahr der Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr beinhaltet der Posten u. a. Aufwendungen für fremdbezogene Dienste, Raumkosten, Lizenzgebühren und Kfz-Leasing. Im Geschäftsjahr ergaben sich periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR); diese betreffen in 2019 Einstellungen in die Wertberichtigung auf Forderungen.

Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 249 TEUR (Vorjahr: 486 TEUR); diese betrafen verbundene Unternehmen.

Es sind, wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen.

Die REALTECH-Holding erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 902 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 18.590 TEUR).

Bilanzstruktur der REALTECH AG, Aktiva

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 4
Sachanlagen 61 30
Finanzanlagen 585 585
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 814 681
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände 865 939
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.297 6.539
Rechnungsabgrenzungsposten 64 59
Aktiva 7.689 8.839

Bilanzstruktur der REALTECH AG, Passiva

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 5.386 5.386
Kapitalrücklage 20.334 20.334
Bilanzverlust (19.810) (18.908)
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 921 991
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 250 276
Sonstige Verbindlichkeiten 275 175
Rechnungsabgrenzungsposten 334 585
Passiva 7.689 8.839

Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG

Die Finanzanlagen beliefen sich auf 585 TEUR (Vorjahr: 585 TEUR). Sie umfassen in voller Höhe die Anteile an dem verbundenen Unternehmen in Neuseeland.

Aufgrund der negativen Entwicklung des operativen Cashflows sanken die Zahlungsmittel von 6.539 TEUR auf 5.297 TEUR.

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen; die Kapitalrücklage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Eigenkapitalquote sank im Stichtagsvergleich von 77,1 Prozent auf 76,9 Prozent.

Die Bilanzsumme reduzierte sich um 13 Prozent auf 7.689 TEUR.

Die REALTECH AG beschäftigte im Durchschnitt 63 Mitarbeiter (Vorjahr: 76 Mitarbeiter).

Die Kapitalflussrechnung der REALTECH AG stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (1.430) (60)
Cashflow aus Investitionstätigkeit 196 744
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (8) 492
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (1.242) 1.176
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.539 5.343
Zugang im Rahmen der Verschmelzung 0 20
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.297 6.539

Risikobericht der REALTECH AG

Die Geschäftsentwicklung der REALTECH AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns. An den Risiken des neuseeländischen Tochterunternehmens partizipiert die REALTECH AG aufgrund ihrer hundertprozentigen Beteiligung. Die Risiken werden im Risikobericht dargestellt.

Infolge der Verflechtungen der REALTECH AG mit der einzigen Tochtergesellschaft in Neuseeland sei zudem auf die Aussagen im Abschnitt Prognosebericht verwiesen, die im Wesentlichen auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln.

5.2.5 Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 902 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 18.908 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 19.810 TEUR.

Der Bilanzverlust 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.3 Risikobericht

Die REALTECH AG ist aufgrund ihrer breit gefächerten Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die AG definiert Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, ihre finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.

REALTECH verfügt über ein adäquates Risikocontrolling. Hiermit ist die Gesellschaft in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sobald ein Risiko als solches identifiziert wurde, findet ein sofortiger Austausch innerhalb des Vorstands statt. Entsprechende Maßnahmen werden daraufhin unverzüglich eingeleitet.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikobewertung betrachtet REALTECH die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schadenshöhe der Risiken. Dabei werden im Eintrittsfall unterschiedliche Methoden eingesetzt; je nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß des jeweiligen individuellen Event Risks. REALTECH misst der vorausschauenden Risikobewertung einen großen Stellenwert bei. Die Allokation dieses Bereichs direkt auf Vorstandsebene sowie der regelmäßige diesbezügliche Austausch mit den betroffenen Abteilungen stellt eine wichtige Voraussetzung für die hohe Priorisierung dieses Sachverhalts dar.

Eine Steuerung von Risiken durch den Abschluss von Versicherungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern dies im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen als sinnvoll erachtet.

Risiken erfasst

Im Rahmen unserer Risikobewertung konsolidieren und aggregieren die beauftragten Fachabteilungen die Informationen zum Risikomanagement und erstatten dem Vorstand darüber Bericht. Risiken mit einem erwarteten Verlust von mehr als 2 Mio. EUR klassifiziert REALTECH als bestandsgefährdend.

Das Unternehmen überprüft sein Risikomanagementsystem regelmäßig und passt es bei Bedarf an. Die so ermittelten signifikanten Unternehmensrisiken sind im Folgenden aufgeführt.

Ökonomische Risiken

Die Welt ist in Unruhe geraten. Nichts erscheint mehr verlässlich, nichts mehr, wie es "früher" einmal war. Wir erleben gerade eine Entwicklung, die nichts weniger bedeutet, als dass die alte Weltordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, schlicht nicht mehr gilt. Amerika, der Treiber der Prosperität in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, will keine "Hegemonialmacht" mehr sein und zieht sich mehr und mehr auf die Fokussierung seiner eigenen, unmittelbaren Interessen zurück.

Andere Mächte stoßen in das sich bildende Vakuum, namentlich Russland, aber auch z. B. die Türkei. Und China? Es zeigt sich mehr und mehr, dass China seine ganz eigene Sicht der Dinge hat und diese auch bereit ist, rigoros durchzusetzen. Wohin das führen wird, ist aktuell noch ziemlich unklar. Aber wir tun gut daran, mögliche Szenarien vorurteilsfrei und kritisch zu durchdenken - frei von Träumen und Ignoranz -, und uns vorzubereiten auf die Dinge, die auf uns zukommen könnten, und gangbare Wege in die Zukunft gemeinsam zu gehen - mit den USA verbindet uns jedenfalls mehr, jenseits aktueller politischer Verwerfungen und Herausforderungen, als man beim Lesen einiger Kommentare glauben könnte.

Die derzeit erkennbaren Tendenzen und Machtspiele lassen jedenfalls nichts Gutes ahnen und lösen auch ganz erhebliches menschliches Leid aus (Migration). Europa wird das eher noch mehr zu spüren bekommen, als das jetzt schon der Fall ist.

Wolfgang Ischinger, der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, hat für die Konferenz im Februar 2020 den Leitbegriff "Westlessness" (sinngemäß "abnehmende West-Bindung") geprägt. Der Westen ist als Rückgrat der Weltordnung, so wie wir das gewohnt waren, nicht mehr existent. Mehr noch: "Ich bin tief aufgewühlt über das Versagen der europäischen Gemeinschaft. Dass die EU mit ihren fast 500 Millionen Einwohnern in vielen Krisen nicht die Handlungsfähigkeit zeigen kann, die sie zeigen müsste, ist zutiefst beschämend", sagte Ischinger (zitiert nach "Abschwung des Westens: Das Rückgrat der Weltordnung löst sich auf"; Handelsblatt, 10.2.2020).

All das, was wir auf der Weltbühne beobachten können, hat nicht nur Auswirkungen auf das politische Geschehen, spielt sich nicht nur dort ab. Die Tendenzen und Entwicklungen, die wir sehen können und nahezu tagtäglich erleben, haben ganz erhebliche Auswirkungen auch auf die Weltwirtschaft. Die Globalisierung, die wir vor rund 30 Jahren mit dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges euphorisch gefeiert haben, ist im besten Fall zum Stillstand gekommen. In Wirklichkeit zeichnet sich jedoch ab, dass das, was wir als "Friedensdividende" bezeichnet haben, nicht mehr existiert.

Handelskriege, neue Zollschranken sowie Abschottungstendenzen hier und dort sind nur Auswirkungen dieser neuen, sich noch entwickelnden Doktrin. Das Wiederaufleben unseliger politischer Verwerfungen, wie das Verfolgen andersdenkender, anders aussehender Menschen und solcher mit anderen Religionen, lässt schlimme Befürchtungen aufleben.

Für das Jahr 2020 hat der Internationale Währungsfonds (International Monetary Fund; IMF) seine bisherige, gedämpft optimistische Einstellung beibehalten. Der neue "World Economic Outlook" trägt den Titel: "Tentative Stabilization, Sluggish Recovery?" (siehe World Economic Outlook, 20.1.2020). Das weltweite Wachstum für 2019 wird gemäß IMF mit 2,9 Prozent geschätzt, nach einer ursprünglichen Schätzung von weit über drei Prozent (Referenz: REALTECH Jahresfinanzbericht 2018). Für 2020 und 2021 wird ein wieder anziehendes Wachstum auf 3,3 bzw. 3,4 Prozent erwartet.

Die aktuelle Coronavirus-Pandemie (COVID-19) kann allerdings zu einer deutlichen Revision dieser Zahlen nach unten führen. Denn derzeit erleben wir eine Lähmung der Weltwirtschaft und eine Unterbrechung der Lieferketten in einem Ausmaß, wie wir es die letzten 17 Jahre, seit Ausbruch der SARS-Krise 2003, nicht gesehen haben. Die aktuell in Ansätzen erkennbaren Auswirkungen auf Lieferfähigkeiten (technische Geräte, aber auch Vorprodukte, wie pharmazeutische Erzeugnisse) und Lieferketten sollten uns Anlass zum Nachdenken geben, ob isoliert betrachtete Vorteile in den Produktionskosten in der Vergangenheit nicht zu hoch bewertet worden sind. Verlässlichkeit, gerade in Krisenzeiten, könnte in Zukunft einen höheren Stellenwert einnehmen.

Für Europa erwartet der IMF für 2019 ein Wachstum von etwa 1,2 Prozent und für die Folgejahre eine leichte Belebung auf 1,3 Prozent im Jahre 2020 sowie 1,4 Prozent 2021. Dies sind allerdings keine besonders ermutigenden Zahlen.

Für Deutschland, traditionell die "Lokomotive" in Europa, erwartet der Fonds ebenfalls ein unbefriedigendes Wachstum von nur 0,5 Prozent für 2019, 1,1 Prozent für 2020 und 1,4 Prozent für 2021. Sorge macht hier insbesondere die deutsche Industrie: Die Industrieproduktion lag bereits im Dezember 2019 um 3,5 Prozent unter dem Vormonatsniveau; das ist der stärkste Rückgang seit Anfang 2009. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe ist hiervon betroffen.

Die traditionelle Vorzeigebranche in Deutschland, der Maschinenbau, hat speziell im vierten Quartal 2019 einen erheblichen Rückgang verzeichnen müssen. Der Einbruch bei den Bestellungen fiel mit einem Minus von insgesamt 9 Prozent in 2019 ziemlich heftig aus, und für 2020 erwartet der VDMA erneut einen Rückgang der Produktion um besorgniserregende zwei Prozent (Meldung des VDMA in der FAZ vom 6.2.2020).

Eine grundlegende Besserung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ist derzeit nicht in Sicht. Dies liegt auch zum Teil an einem vollständigen Versagen der politischen Institution, mit einer rückwärtsgewandten Verteilungspolitik und fehlenden Visionen beziehungsweise dem fehlenden Setzen kraftvoller strategischer Ziele zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen und Gestaltung der Zukunft.

Es gibt allerdings auch eine Fülle hausgemachter Probleme in der Wirtschaft selbst, wie man sie besonders gut in der Automobilindustrie beobachten kann: Viel zu lange hat man sich hier auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausgeruht und geglaubt, dass alles nicht so schnell und/oder nicht so schlimm kommen werde. Doch spätestens seit der amerikanische Autobauer Tesla Ende Januar 2020, mit einem Börsenwert von mehr als 100 Milliarden Dollar, den Marktwert von VW übertroffen hat, fingen die Alarmglocken an zu schrillen. Der Vorstandsvorsitzende von VW, Herbert Diess, hat in einer Brandrede (siehe Handelsblatt vom 16.1.2020) seine Führungskräfte auf den dringend notwendigen Wandel eingeschworen, nicht ohne zu erwähnen, dass, wenn die derzeitige Geschwindigkeit beibehalten würde, es zumindest "eng" werden könnte.

Die Veränderungsrisiken für die Weltwirtschaft sieht der Internationale Währungsfonds eher steigend, wenn er auch glaubt, leichte Stabilisierungstendenzen erkennen zu können (IMF: World Economic Outlook, 20.1.2020, S. 5). Der IMF erwähnt in seiner Analyse namentlich den Abschluss des ersten Teilabkommens im Handelsstreit zwischen den USA und China. Unterstützung könnte seiner Meinung nach auch von den Emerging Markets kommen und einer weiteren Flutung der Geld- und Kapitalmärkte durch die Zentralbanken. Dies alles könnte zu einer stärkeren Wiederbelebung der Weltwirtschaft führen als derzeit erwartet (IMF: World Economic Outlook, 20.1.2020, S. 6).

Insgesamt bedeutet dies, speziell für Europa, dass für 2020 ein großes Risiko einer deutlichen Wachstumsschwäche oder gar rezessiver Tendenzen besteht. Für den Markt, auf dem REALTECH tätig ist, sind - bei anhaltender Schwäche - auch mittelfristig Einbußen möglich.

Darüber hinaus verweisen wir zum aktuellen Stand von COVID-19 auf Kapitel 5.4 Prognosebericht.

Marktrisiken

Die Digitalisierung wirkt sich massiv auf Geschäftsmodelle, Marktanteile und Arbeitswelten in der deutschen Wirtschaft aus. Neue, teilweise branchenfremde Wettbewerber treten in Erscheinung. Kunden sind informierter und anspruchsvoller denn je, und die Grenzen zwischen einst klar definierten Märkten verschwimmen zusehends.

Treiber dieser Entwicklung sind neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, die etablierte Strategien fundamental infrage stellen. Vor allem digitale Plattformen verändern die Märkte mitunter radikal.

Genau hier setzt REALTECH mit seinem Umbau der ITSM-Cloud-Plattform zu einer Digitalisierungsplattform an. So soll, eng an den Anforderungen der Kunden und des Marktes, eine bestmögliche Marktakzeptanz erreicht werden.

Der Konzern kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass diese Akzeptanz auch in Zukunft zu jedem Zeitpunkt gegeben sein wird. Fusionen und Übernahmen, die zu einem verschärften Wettbewerb am Markt durch neue oder stärkere Mitbewerber führen, könnten für REALTECH-Produkte ebenso zur Folge haben, dass diese nicht den erwünschten Marktzugang erhalten.

Da die entsprechenden Einflussfaktoren in erster Linie exogener Natur sind, ist eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit durch REALTECH im Voraus nicht möglich.

Risiken der strategischen Planung

Ein wesentlicher Bestandteil der REALTECH-Strategie ist, Partner der Digitalisierungsstrategie des Mittelstands zu sein. Dies ist ein gänzlich neuer strategischer Ansatz für REALTECH, verbunden mit der Entwicklung neuer Produkte sowie Produkt- und Marktstrategien. Die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte gehen immer mit Risiken einher, die sich negativ auf die Finanz- und Ertragslage auswirken können.

REALTECH ist davon überzeugt, die vielfältigen Anforderungen der Kunden erfüllen zu können. Durch die langjährige Erfahrung ist REALTECH in der Lage, Projektrisiken realitätsnah abzuschätzen und Aufträge gewinnbringend, zu vorhersagbaren Kosten durchzuführen.

Aus diesem Grund schätzt der Konzern das Risiko einer signifikanten Beeinträchtigung der Ergebnisentwicklung durch Produktinnovationen und neue Dienstleistungen als unwahrscheinlich ein.

Personalwirtschaftliche Risiken

Die hoch qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für die Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten. Sollten die Angestellten in erheblicher Anzahl das Unternehmen verlassen und sollte es nicht möglich sein, über den Arbeitsmarkt neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, kann dies die Geschäfte beeinträchtigen.

Vor dem Hintergrund eines weiterhin verstärkten Wettbewerbs um hoch qualifizierte Arbeitskräfte in der IT-Branche kann es daher keine Garantie dafür geben, dass REALTECH langfristig in der Lage sein wird, entscheidende Leistungsträger an sich zu binden.

Kommunikations- und Informationsrisiken

REALTECH hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass interne, vertrauliche Mitteilungen sowie Informationen zu brisanten Themen, beispielsweise über künftige Strategien und Produkte, fälschlicherweise oder verfrüht an die Öffentlichkeit gelangen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Sicherheitsstandards und Richtlinien zur internen und externen Kommunikation. Alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit vertraulichen Informationen arbeiten, arbeiten mit einer zusätzlichen Datenverschlüsselung. Dennoch gibt es keine Garantien dafür, dass diese Schutzmechanismen in jedem Fall greifen.

Aufgrund der weitreichenden Maßnahmen, die REALTECH regelmäßig überprüft, schätzt das Unternehmen den Eintritt des genannten Risikos als unwahrscheinlich ein.

Finanzrisiken

Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Da die REALTECH AG einen Großteil seiner Geschäfte in Euro abwickelt, stellen Währungsrisiken nur einen unbedeutenden Teil der Gesamtrisiken dar. Trotzdem können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH Konzerns auswirken, da die neuseeländische Tochter ihr Geschäft in Landeswährung abwickelt. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus.

Die Risiken hieraus schätzt der Konzern jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich.

Unsere künftige Liquidität sowie das Ausfallrisiko und die Bewertung unserer Finanzanlagen und Forderungen können durch eine negative Entwicklung der weltweiten Konjunktur beeinflusst werden. Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement. Wichtigstes Ziel ist es, eine Konzernmindestliquidität sicherzustellen, um unsere Zahlungsfähigkeit stets zu gewährleisten. Die Anlage unserer liquiden Mittel erfolgt bei Finanzinstituten, die über den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Zum 31.12.2019 belief sich unsere Netto-Liquidität auf 5,9 Mio. EUR im Konzern (31.12.2018: 6,8 Mio. EUR).

Ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab.

Operative Risiken

REALTECH hat im Beratungs- und Produktgeschäft zahlreiche potenzielle Risiken zu beachten. Trotz vielfältiger Vorkehrungen kann der Konzern nicht garantieren, grundsätzlich alle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu neutralisieren. Einige dieser Risiken liegen zudem außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens.

Prinzipiell besteht das Risiko, dass der Markt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur unzureichend annimmt. So könnte das Unternehmen durch raschen Technologiewechsel oder falsche Entwicklungstätigkeit den Bedarf der Kunden nicht exakt treffen. Zudem können zyklische Schwankungen eingeplante Umsätze und Ergebnisse kurz- bis mittelfristig verschieben.

Sämtliche REALTECH-Lösungen wie auch alle neuen Produktversionen unterliegen einer umfassenden Qualitätskontrolle. Dennoch besteht die Gefahr, dass Sachverhalte auftreten, die sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken. Identifizierte Fehler können Markteinführungen neuer Produkte verzögern und so zusätzliche Kosten sowie Umsatzausfälle verursachen.

Sollte sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickeln, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken, insbesondere auf die Werthaltigkeit des Geschäftswerts und der Beteiligung an der neuseeländischen Tochtergesellschaft.

Treten solche Risiken ein, verlieren ursprüngliche Annahmen über den künftigen Geschäftsverlauf unter Umständen ihre Gültigkeit, ebenso Prognosen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklung.

REALTECH geht gegenwärtig davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Geschäftsentwicklung nicht nachhaltig beeinträchtigen. Unerwartete Veränderungen der konjunkturellen Lage können jedoch Umsatz und Ergebnis des Konzerns negativ beeinflussen.

Versicherungsrisiken

Gegen mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat REALTECH konzernweit entsprechende Versicherungen abgeschlossen. So hält das Unternehmen mögliche Folgen verbleibender Risiken in Grenzen beziehungsweise schließt sie aus. REALTECH prüft den Umfang des Versicherungsschutzes laufend und passt ihn bei Bedarf an.

Sonstige Risiken

Risiken entstehen auch aus steuerlichen, wettbewerbs- und patentrechtlichen Regelungen und Gesetzen. Um diesen Risiken zu begegnen, stützt REALTECH Entscheidungen und die Gestaltung der Geschäftsprozesse auf eine fundierte rechtliche Beratung. Diese erfolgt im Wesentlichen durch externe Fachleute. Rechte, Software und geistiges Eigentum schützt REALTECH im Wesentlichen durch Copyrights und Warenzeichen. Es lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen, dass Marktteilnehmer REALTECH-Produkte kopieren oder bestehende Rechte missachten.

Aufgrund neuer Gesetze oder veränderter Rechtsprechung können sich rechtliche Regelungen ergeben, die auch auf vergangene Sachverhalte zurückwirken. Für solche Risiken bildet REALTECH gegebenenfalls die erforderlichen bilanziellen Rückstellungen.

Für die künftige Entwicklung setzt REALTECH vor allem auf organisches Wachstum. Gegenwärtig geht es vor allem darum, die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen und Prozesse ressourcensparend zu optimieren. In Zukunft ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die REALTECH AG ihr Leistungsspektrum durch Zukäufe optimiert und sowohl Unternehmen als auch Produkte und Technologien erwirbt. Auch Partnerschaften und Fusionen sind denkbare Entwicklungen. Aktuell bestehen allerding keine Pläne, derartige Szenarien umzusetzen.

Im Rahmen der Gesamtplanung sind gegenwärtig Entwicklungen, die bestandsgefährdend sind oder dazu führen könnten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig wesentlich beeinträchtigt würde, nicht festzustellen.

Die Gesamtbeurteilung der Risiken sowie des eingesetzten Risikomanagementsystems ergab, dass derzeit die vorhandenen Risiken begrenzt und überschaubar sind und dass das von REALTECH eingesetzte Risikomanagementsystem effizient arbeitet.

Chancenmanagement

REALTECH agiert in einem dynamischen Marktumfeld, in dem sich ständig neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden, ist ein wesentlicher Faktor für das nachhaltige Wachstum unseres Unternehmens. Daher sind Chancen- und Risikomanagement bei REALTECH eng miteinander verknüpft. Bei Chancen handelt es sich um interne und externe Potenziale, die sich positiv auf das Unternehmen auswirken können. Unser Chancenmanagement orientiert sich eng an unserer Strategie für nachhaltiges Wachstum.

Um ein erfolgreiches Chancenmanagement zu ermöglichen, beschäftigen wir uns umfassend mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, der Ausrichtung unseres Produktportfolios, den Kostentreibern sowie den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Branche. Daraus werden konkrete Marktchancen abgeleitet, die der Vorstand im Rahmen der Geschäftsplanung und der Zielvereinbarungen mit dem operativen Management abstimmt. Grundsätzlich verfolgt REALTECH einen Ansatz, der Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt.

5.4 Prognosebericht

Die Digitalisierung in Unternehmen

Deutsche Unternehmen investieren immer höhere Summen in ihre eigene Digitalisierung. Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle, Kulturen - alles ändert sich rasant. Das zeigt die jährliche Trendstudie, die Tata Consultancy Services und Bitkom Research bereits zum vierten Mal durchgeführt haben.

Deutsche Unternehmen sind zunehmend innovativ in die Geschäftswelt der Zukunft unterwegs. Nahezu alle Indikatoren weisen nach oben. Durchschnittlich 5,5 Prozent des Jahresumsatzes fließen in die Digitalisierung der Unternehmen - im Vorjahr waren es noch 4,9 Prozent. Die grundsätzliche Offenheit für den Wandel stieg ebenfalls signifikant um 5 Prozentpunkte auf 78 Prozent. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen ihre Transformation strategisch, organisatorisch und personell fest verankert: Drei von vier Organisationen verfügen über eine Digitalstrategie, jede dritte über eine spezielle Digitaleinheit. Etabliert hat sich auch die Rolle des Chief Digital Officer (CDO), der heute bereits in 33 Prozent der Firmen die Digitalisierungsinitiativen vorantreibt - und damit in ca. doppelt so vielen wie noch im Vorjahr.

Service-Management-Cloud-Plattform von REALTECH

Im Fokus der Unternehmen stehen die Digitalisierung sowie die Automatisierung, und somit die Steigerung der Effizienz, um die Modernisierung insgesamt voranzutreiben. Dabei soll selbstverständlich alles so agil wie möglich sein.

Digitalisierung im Kontext eines modernen und ganzheitlichen IT Service Management bedeutet vor allem, sämtliche Geschäftsprozesse eines Unternehmens zu automatisieren und zu digitalisieren. Die Verwendung neuer Technologien, wie zum Beispiel IT-Services aus der Cloud, nimmt hierbei stetig zu.

Fast alle Geschäftsprozesse sind inzwischen IT-/softwaregestützt. Und für jegliche Arten von Soft- und Hardware im Unternehmen werden Service-Management-Prozesse benötigt, um die bestmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Je mehr das Unternehmen digitalisiert, desto stärker steigt die Notwendigkeit einer professionellen und insbesondere modernen Service-Management-Lösung aus der Cloud als Basis-Plattform. Nur so können die zunehmend komplexen Strukturen und Abhängigkeiten zuverlässig beobachtet und gepflegt werden.

Die Bereitstellung einer Service-Management-Cloud-Plattform mit SAP-Know-how ist unser Beitrag zur Digitalisierung

REALTCH bietet Kunden eine Plattform, die sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpasst und nahtlos in bestehende Architekturen einfügt. Wir liefern die nötigen Werkzeuge für ein zentrales Service Management, nachhaltige Betriebssicherheit und transparente Unternehmensprozesse. So wird REALTECH zum Partner für eine einheitliche IT-Organisation, abseits der weitverbreiteten Silo-Strukturen.

The Service Management You Need

Wir bieten unseren Kunden eine moderne und modular aufgebaute Service-Management-Cloud-Plattform, die sich optimal in die bestehende Architektur der Unternehmen integriert.

Mit künstlicher Intelligenz sowie innovativen Daten- und Prozessschnittstellen hebt REALTECH das Service Management auf ein neues Level. So entwickeln wir eine Digitalisierungsplattform, die weit über die schlichte Service-Erbringung hinausgeht. Sie ermöglicht es Unternehmen, mit hoher Geschwindigkeit und Anpassbarkeit sowie niedrigen Kosten neuartige digitale Services experimentell und iterativ zu entwickeln und bereitzustellen.

Die Integration von SAP sowie der ganzheitliche Blick auf die System-Landschaft ist uns dabei ein besonderes Anliegen und tief in unserer Unternehmens-DNA verankert. So machen wir Schluss mit dem weitverbreiteten Silodenken und setzen den Grundstein für eine einheitliche IT-Organisation - für mehr Betriebssicherheit, transparentere Prozesse und fortwährendes Innovationsvermögen.

So hilft REALTECH den Unternehmen, Handlungsfreiräume zu schaffen, ihre Effizienz zu erhöhen, Kosten zu senken und den Geschäftsnutzen zu steigern. Die digitale Transformation wird für sie in unseren Produkten, Lösungen und Services, mit denen sie sich - ganz im Sinne von "Empower your Enterprise" - selbst befähigen können, greifbar. Wir begleiten unsere Kunden dabei und geben ihnen mit unserem zukunftsgerichteten Portfolio Investitionssicherheit.

Ausblick 2020

REALTECH versteht sich als Learning Company, in der das Lernen ganz selbstverständlich in den Alltag integriert ist.

Wie kann man in einer Zeit, in der alles im Umbruch ist, überleben, gedeihen und richtig erfolgreich werden? In einer Zeit, in der scheinbar nichts mehr gilt, was man als "Fels" verstanden hat, was unverrückbar war? Was ist zu tun, wenn Disruptoren ganze Geschäftsmodelle hinwegfegen und gleichzeitig in atemberaubender Geschwindigkeit neue "Welten" entstehen? Völlig unbekannte Spieler kommen auf den Plan und verschwinden teilweise schon wieder nach kurzer Zeit. Althergebrachtes wird nicht nur in Frage gestellt, sondern in seinen Grundfesten erschüttert. Neues ist noch nicht vollständig greifbar und ausformuliert, aber es "ist da".

Deshalb gibt es nach unserer Überzeugung nur einen Weg: genau beobachten, Ideen entwickeln, von Disruptoren lernen, neue Wege einschlagen - und auch selbst Akzente setzen. Neues muss ausprobiert werden, es ergibt sich nicht von selbst. Aber, nicht alles, was neu ist, ist auch gut - und gleich ein Erfolgsmodell.

Doch ohne unsere Gewohnheiten zu ändern, ohne den eigenen Status kritisch zu hinterfragen, ohne mit Macht die neuen Herausforderungen anzunehmen und bereit zu sein, ganz neue Gedankengebäude zu konstruieren, wird es nicht gehen.

Der altbekannte Begriff des "lifelong learning" (erstmals genannt in der UNESCO-Konferenz 1962 in Hamburg als "lifelong education") bekommt nun eine neue Überzeugung und Notwendigkeit. War es früher eher eine Ermahnung, dass das, was man in der Schule bzw. im Studium gelernt hat, vielleicht nicht "ewig" halten könnte, ist es nun die dringende, geradezu lebenswichtige Notwendigkeit, in sehr kurzen Abständen bereit zu sein, sich vollständig neu zu erfinden, neue Herausforderungen anzunehmen und neue Paradigmen zu akzeptieren - mehr noch, selbst Paradigmenwechsel einzuleiten.

Das sind die Gründe, warum REALTECH sich heute als Learning Company versteht - und weil es dazu schlicht keine Alternative gibt. Wir befähigen das ganze Team, diese Herausforderungen mit Freude anzunehmen, sich die erforderlichen Kenntnisse schnell und dynamisch anzueignen und das Gelernte mit neuen, selbst entwickelten Anwendungsfällen zu bereichern.

Die geschilderten Herausforderungen und Unwägbarkeiten betreffen auch unsere Kunden. Auch sie suchen nach neuen Wegen und Lösungen. Und genau da setzt REALTECH an und kann im Dialog beitragen, ihr Geschäftsmodell um software-definierte Produkte und Services zu erweitern. Diesen Weg, den wir in Grundzügen bereits 2019 konzipiert und eingeschlagen haben, werden wir 2020 energisch fortsetzen - für unsere Kunden und gemeinsam mit dem ganzen Team.

Gleichzeitig müssen und werden wir die Lücke weiter schließen, die noch zwischen Umsatz und Kosten vorhanden ist, jedoch ohne unsere Zukunftschance dadurch zu verbauen - schließlich sind weiter hohe Investitionen in die Entwicklung unserer Softwareplattform erforderlich.

"Über-Nacht-Erfolg" ist nicht zu erreichen; er dauert oft 10 Jahre oder länger und erfordert kontinuierlichen Wandel und ständige Lernbereitschaft. Die REALTECH steht für eine langfristige, vertrauensvolle und kreative Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Teams als auch mit Kunden und Partnern.

Es bleibt selbstverständlich das oberste Ziel des Vorstands, das Unternehmen auf seinem positiven Kurs zu halten und so schnell wie möglich eine nachhaltige, gesicherte Profitabilität zu erreichen. Dieses Ziel werden wir auch im Jahr 2020 weiter hartnäckig und geduldig verfolgen - und sind dabei erkennbar auf einem guten Weg.

Nach aktuellem Planungsstand wird sich der operative Verlust in der REALTECH AG weiter reduzieren und im Konzern im Jahr 2020 insgesamt zu einem operativen Ergebnis von weniger als minus 1,0 Mio. EUR führen.

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, mit ihren erheblichen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf der ganzen Welt, kann dieses Ziel durchaus als ehrgeizig bezeichnet werden. Dies könnte insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden haben und damit mittelbar unseren Auftragseingang beeinflussen. Wir verfolgen die Entwicklung fortlaufend und beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Organisatorische Vorkehrungen wurden bereits getroffen, die den laufenden Betrieb sowie die kontinuierliche Abstimmung mit den Kunden jederzeit gewährleisten.

Aus heutiger Sicht halten wir unverändert an den oben kommunizierten Zielen fest.

Auch das Ergebnis 2021 wird aus heutiger Sicht voraussichtlich weiter negativ sein. Ab 2022 sollte jedoch der Break-even möglich sein. Eine verlässliche Umsatzprognose bleibt in der jetzigen frühen Unternehmensphase jedoch weiter schwierig, daher beschränken wir uns auf die Prognose eines weiter sinkenden Defizits und konzentrieren uns darauf Innovationen und Unternehmenskultur voranzutreiben, um so eine Basis für skalierende Softwareerlöse zu schaffen.

Im Jahr 2020 werden wir uns dazu auch vertikal in die Businessprozesse hinein entwickeln und spezifisches Branchenwissen aufbauen. Unsere Service-Management-Suite wollen wir dabei schrittweise zur Digitalisierungsplattform weiterentwickeln, so dass der Kunde die IT zukünftig weniger als Kostenfaktor und eher als Mehrwert im eigenen Geschäftsmodell ansehen kann. Damit die geschickte Nutzung von Technologie zu niedrigeren Kosten führt und gleichzeitig hilft, bestehende Kunden zu begeistern und neue Kunden zu gewinnen.

Clevere Business-to-Business Lösungen, die echte Probleme lösen und die zunehmende Komplexität beherrschbar machen, sind unser Unternehmens-Purpose.

Unsere Prognosen enthalten sämtliche aktuell bekannten Ereignisse, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns haben könnten.

Liquiditätsziele

Wir rechnen damit, dass unsere Liquidität auch im Geschäftsjahr 2020 ausreichen wird, um den operativen Liquiditätsbedarf zu decken. Eine zusätzliche Finanzierung ist 2020 aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Es wird darüber hinaus auf Gliederungspunkt 5.2.3 Vermögens- und Finanzlage bzw. auf Gliederungspunkt 5.2.4 REALTECH AG (Kurzfassung nach HGB) / Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG verwiesen.

5.5 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der REALTECH AG bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Der REALTECH-Konzern zeichnet sich durch eine dezidierte Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -prozesse.

Die Funktionstrennung ist auch im Rechnungslegungsprozess ein wichtiges Kontrollprinzip. Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung, Controlling und interne Revision) sind eindeutig zugeordnet. Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird bei Bedarf angepasst.

Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen.

Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen analytischen Prüfungen. Das bestehende konzernweite Risikomanagementsystem wird fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. Dadurch werden dem Berichtsadressaten zutreffende, relevante und verlässliche Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt. Die klare Organisations-, Unternehmens-, Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie die hinreichende Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht stellen die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten Bereiche dar.

Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben sorgen für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess. Die klar definierten Überprüfungsmechanismen innerhalb der an der Rechnungslegung selbst beteiligten Bereiche, insbesondere das Vier-Augen-Prinzip sowie die Überprüfung durch das Controlling und eine frühzeitige Risikoerkennung durch das Risikomanagement, gewährleisten eine fehlerfreie und kohärente Rechnungslegung.

Sowohl das interne Kontrollsystem als auch das Risikomanagementsystem umfassen neben der REALTECH AG die für den Konzernabschluss relevante Tochtergesellschaft in Neuseeland mit sämtlichen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet damit, dass die Rechnungslegung bei der REALTECH AG sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften konzernweit einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben steht.

Steuerungssysteme

Die Planung wird im Gegenstromverfahren (bottom-up/top-down) einmal jährlich für das Geschäftsjahr durchgeführt. Der Plan-Ist-Vergleich erfolgt auf monatlicher Basis. Abweichungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen werden regelmäßig überprüft. Als strategisches Steuerungssystem wird ein individuell an das Unternehmen angepasstes Kennzahlensystem verwendet.

Die Strategie ist an der Optimierung des Shareholder Value ausgerichtet. In der Betrachtung des Shareholder Value werden als Wertbestandteile auch auf den ersten Blick nicht-finanzielle Indikatoren, wie z.B. Kundenzufriedenheit, Corporate Identity oder Umweltbelange, einbezogen.

5.6 Übernahmerelevante Angaben

Die REALTECH AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 Angaben gemäß den Katalogen in § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB und Erläuterungen gemäß § 176 Abs. 1 AktG zu machen. Dem kommt die Gesellschaft im Folgenden nach:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht.

Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce, und von Herrn Peter Stier überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte.

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung durch den Aufsichtsrat. Jede Satzungsänderung bedarf nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Diese Befugnis steht dem Aufsichtsrat gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zu. Die Hauptversammlung vom 19.5.2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18.5.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; mittelbares Bezugsrecht ist zulässig. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Spitzenbeträgen, bei Ausgabe gegen Bareinlage zu einem den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitenden Ausgabepreis und bei Ausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auszuschließen. Die Einzelheiten sind in § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmt.

Als wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Change-of-Control) steht, ist der nach wie vor gültige Software-Lizenz- und Vertriebsvertrag zwischen der REALTECH Software Products GmbH und der SAP AG vom 2.7.2010 zu nennen, an dem die REALTECH AG aufgrund der Änderungsvereinbarung vom 19.12.2011 beteiligt ist. Der Vertrag regelt den Lizenzerwerb für Software-Produkte der REALTECH Software Products GmbH und deren Vermarktung in Verbindung mit SAP-Software durch die SAP AG und enthält ein Kündigungsrecht der SAP AG, u. a. für den Fall eines Change-of-Control-Ereignisses bei der REALTECH AG. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags sind im Rahmen der Verschmelzung auf die REALTECH AG übergegangen.

Ein Change-of-Control-Ereignis liegt vor, wenn eine Gesellschaft, die direkt oder indirekt Dienstleistungen und/oder Produkte im Bereich der Informationstechnologie anbietet und deren jährliche Umsätze 100 Mio. EUR übersteigen, oder eine solche Gesellschaft zusammen mit einer Person oder Gruppe von Personen als gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG durch das direkte oder indirekte Halten von mehr als 30 Prozent der stimmberechtigten Aktien Kontrolle über die REALTECH AG erwirbt.

Im Falle der Kündigung aufgrund eines Change-of-Control-Ereignisses erhält die SAP AG ein Vorkaufsrecht für die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der REALTECH AG hinsichtlich des Software-Produkts REALTECH Integration Adapter. Die SAP AG erhält zudem eine nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz, um das Software-Produkt REALTECH theGuard! Infrastructure Manager zu benutzen, zu verändern, zu vertreiben und hierfür - gegen Zahlung einer Lizenzgebühr für die Lizenzgewährung an Endverbraucher - Unterlizenzen zu vergeben sowie abgeleitete Werke des Quellcodes zu schaffen.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden, bestehen nicht.

5.7 Corporate-Governance-Bericht

Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere Entscheidungs- und Kontrollprozesse.

Der Vorstand gibt gemäß §§ 289f, 315d HGB im Lagebericht der REALTECH AG die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab. Mit dieser Erklärung wird gleichzeitig gemäß Ziffer 3.10 des Deutscher Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der REALTECH AG berichtet:

Achtzehnte Entsprechenserklärung der REALTECH AG, Oktober 2019

Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG haben im Oktober 2019 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die REALTECH AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2018 den Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen hat und in Zukunft entsprechen wird:

Die REALTECH AG hat kein Compliance Management System und hat kein Hinweisgebersystem eingerichtet (Kodex Ziffer 4.1.3).

Begründung: Aufgrund der Unternehmensgröße ist ein formales Compliance Management System nicht vorhanden und auch nicht sinnvoll, da nur wenige Personen unterschriftsberechtigt und entscheidungsbefugt sind.

Der Aufsichtsrat hat keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet und wird keine solchen bilden, insbesondere auch keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss (Kodex Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3).

Begründung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß nur aus drei Mitgliedern. Eine Ausschussbildung ist angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats nicht sinnvoll.

Der Aufsichtsrat wird kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Kodex Ziffer 5.4.1).

Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine umfassende Finanz- und Management-Expertise im Aufsichtsrat vorhanden. Der Aufsichtsrat ist, im Falle von Neuwahlen, darauf bedacht, dass fachlich geeignete Personen gefunden und gewählt werden.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und wird keine solchen Ziele benennen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2).

Entsprechende Ziele wurden und werden daher weder bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt noch wurde und wird der Stand der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 4)

Begründung: Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus erachtet der Aufsichtsrat eine Selbstbindung an die vom Kodex genannten Kriterien nicht für sachgerecht, weil für ihn die fachliche und persönliche Qualifikation seiner Mitglieder Vorrang hat. Mangels einer Festlegung entsprechender Ziele wurden und werden solche bei Wahlvorschlägen nicht berücksichtigt und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate-Governance-Bericht offengelegt.

Eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde vom Aufsichtsrat nicht festgelegt, da der Aufsichtsrat ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation, Kompetenz und Leistungsfähigkeit eines Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied zu bewerten.

Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde nicht festgelegt. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrats ist ein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat nach einer starren maximalen Verweildauer nicht sinnvoll. Eine flexible, den Bedürfnissen der Gesellschaft folgende Handhabung wird bevorzugt.

Die Gesellschaft wird über ihre gesetzlichen und börsenrechtlichen Pflichten hinaus keine weiteren Informationen veröffentlichen (Kodex Ziffer 7.1.1).

Begründung: Nach den Regelungen des General Standards ist die Gesellschaft unterjährig nur zu einem Halbjahresfinanzbericht verpflichtet. Im Jahresfinanzbericht sowie im Halbjahresfinanzbericht wird dem Aktionär ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild der aktuellen Situation übermittelt. Zusätzliche Informationen über Geschäftsentwicklung, Veränderungen von Geschäftsaussichten sowie Risikosituationen sind somit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erforderlich.

Die Gesellschaft macht den Halbjahresfinanzbericht nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich (Kodex Ziffer 7.1.2).

Begründung: Die Gesellschaft berichtet innerhalb der vorgeschriebenen Frist des Wertpapierhandelsgesetzes, die Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich für angemessen halten.

Leimen, 8. Oktober 2019

Für den Aufsichtsrat der REALTECH AG

gez. Dr. Martin Bürmann

Für den Vorstand der REALTECH AG

gez. Daniele Di Croce

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die REALTECH AG misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener Corporate-Governance-Grundsätze oder Compliance-Richtlinien, bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der REALTECH AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden Vorstand und Aufsichtsrat dies berücksichtigen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat - duale Führungsstruktur

Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der REALTECH AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind streng voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng miteinander zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen.

Der Vorstand entwickelt strategische Vorschläge, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt dann für deren Umsetzung. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, wie beispielsweise umfangreicheren Investitionen, ist nach der Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 liefert der Bericht des Aufsichtsrats.

Offenlegung von Interessenkonflikten

Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Interessenskonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz geprüft

Der Aufsichtsrat stellt seine Effizienz regelmäßig auf den Prüfstand. Die Prüfung erfolgte aufgrund der starken Veränderungen in den Sitzungen selbst und der Aufsichtsrat musste seine Aufgabenstellungen aufgrund der angespannten Lage des Unternehmens permanent auf die jeweils neuen Gegebenheiten anpassen, um den Anforderungen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung tragen zu können. Die Prüfungsergebnisse und die Erkenntnisse wurden stets in die weitere Arbeit integriert.

Effizientere Arbeit ohne Ausschüsse

Aufgrund der Zusammensetzung aus nur drei Mitgliedern sind im Aufsichtsrat der REALTECH AG keine Ausschüsse eingerichtet. Sämtliche Mitglieder entscheiden daher über alle Gegenstände der Arbeit des Aufsichtsrats. Durch das Entfallen ansonsten notwendiger Berichterstattung im Gesamtgremium ist damit ein Effizienzgewinn verbunden.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand der REALTECH AG besteht im Berichtsjahr 2019 aus drei Mitgliedern: Herr Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer (CEO), Herr Dr. Bernd Kappesser als Chief Operating Officer (COO) sowie Herr Dr. Wolfgang Erlebach in der Rolle des Chief Financial Officer (CFO).

Dem Aufsichtsrat der REALTECH AG gehören drei Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Derzeit gehören die Herren Dr. Martin Bürmann, Winfried Rothermel und Matthias Blatz dem Aufsichtsrat an. Sie wurden auf der vergangenen Hauptversammlung am 23.5.2019 mit je 99,99 Prozent der Stimmen gewählt.

Festlegungen zu Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Die REALTECH AG ist als börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und - soweit vorhanden - in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Der Aufsichtsrat hatte dementsprechend im September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand, basierend auf den damals aktuellen Frauenanteilen und unter Berücksichtigung der Größe der betroffenen Gremien, eine Zielquote von 0 Prozent für die erste Zielerreichungsfrist 30.6.2017 beschlossen.

Ebenso hatte der Vorstand für die einzig vorhandene erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielquote von 0 Prozent Frauenanteil beschlossen. Diese Zielgrößen wurden zum Ablauf der Zielerreichungsfrist am 30.6.2017 nicht übertroffen.

Mit Wirkung zum 1.7.2017 haben der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erneut eine Zielgröße von weiterhin 0 Prozent und im Vorstand von weiterhin 0 Prozent für die nächste Zielerreichungsfrist 30.6.2022 beschlossen.

Mit Wirkung zum 1.7.2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 31 Prozent und eine Frist für deren Erreichung bis zum 30.6.2022 beschlossen.

Hinsichtlich der konkreten personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzernanhang verwiesen.

Directors' Dealings im Geschäftsjahr 2019

Gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der REALTECH AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 TEUR bis Ende des Kalenderjahres 2019 mindestens erreichen.

Im Geschäftsjahr 2019 lag der REALTECH AG 1eine meldepflichtige Transaktion vor:

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Name / Status Börsenplatz Finanzinstrument ISIN Preis

EUR
Stückzahl Geschäftsvolumen

EUR
Winfried Rothermel / Aufsichtsorgan Xetra Aktie DE0007008906 1,05 5.000 5.250

5.7.1 Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre und Hauptversammlung

In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der REALTECH AG ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen.

Transparente Kommunikation

Gemäß den Pflichten des General Standards berichtet die REALTECH AG jedes Halbjahr über den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet. Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der REALTECH AG ist ein wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit: Hier bietet die Gesellschaft Finanzberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen an; der Finanzkalender informiert über wichtige Termine.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die REALTECH AG erstellt ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gemäß den Regelungen des HGB aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft, wie auch die Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest.

Prüfungsgesellschaft

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, ist ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig.

Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Stefan Hambsch und Herr Dr. Matthias Ritzi seit dem Geschäftsjahr 2014 und als für die Prüfung durchgängig verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Stefan Hambsch seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Bestelldauer beträgt 1 Jahr.

5.7.2 Vergütungsbericht

Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der REALTECH AG und sind auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen.

Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einem Fixgehalt, einem variablen Anteil sowie Nebenleistungen zusammen. Das Fixgehalt wird monatlich ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen in der Übernahme von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu den gesetzlichen Höchstgrenzen sowie der Prämien zu einer Gruppen-Unfallversicherung. Über den variablen Anteil wird unten gesondert berichtet.

Über Parameter zur Anpassung des Vergütungssystems auf die aktuellen Verhältnisse finden derzeit Gespräche statt. Es ist geplant, ein neues Vergütungsmodell, das gegebenenfalls auch wieder aktienbasierte Vergütungsbestandteile enthalten wird, der Hauptversammlung 2021 zur Billigung gemäß § 120a AktG vorzulegen.

Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Vorstandsverträge enthalten weder für den Fall einer Change-of-Control noch der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen.

Vergütung im Geschäftsjahr 2019

Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 735 TEUR (Vorjahr: 488 TEUR). Der fixe Anteil betrug, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie eines geldwerten Vorteils für PKW Nutzung, 540 TEUR (Vorjahr: 365 TEUR), der variable Anteil 195 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der unterjährigen Vorstandsberufung in 2018. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden, wie im Vorjahr, keine Optionen gewährt.

Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

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31.12.2019 Fix

TEUR
31.12.2019 Variabel

TEUR
31.12.2018 Fix

TEUR
31.12.2018 Variabel

TEUR
Daniele Di Croce 173 65 173 60
Dr. Bernd Kappesser (seit 1.6.2018) 182 65 105 35
Dr. Wolfgang Erlebach (seit 12.7.2018) 185 65 87 28
Gesamt 540 195 365 123

Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR).

In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt.

Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 18.

Long Term Incentive 2019

Ausgangssituation

Mit Abschluss der jeweiligen Vorstandsverträge wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) orientiert. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende des jeweiligen 3-Jahres-Zeitraums wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung revolvierend jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR.

IST-Situation

Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, dass das bestehende Long-Term-Incentive-Programm als Teil des variablen Vergütungsbestandteils für alle Mitglieder des Vorstands aufgehoben wird. Etwaige negative Salden werden hierbei auf null gesetzt. Weiterhin wurde festgehalten, dass durch die Nullstellung des Long Term Incentive keine gegenseitigen Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen. Der Vorstand hat der entsprechenden Änderung der Anstellungsverträge einstimmig zugestimmt.

Der Aufsichtsrat orientiert sich hierbei an den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, wie den inhaltlichen Überarbeitungen von ARUG II sowie des Deutscher Corporate Governance Kodex.

Ziel des Vorstands und Aufsichtsrats ist es, die Vergütungsparameter einfach und transparent zu gestalten.

Vorstandsverträge

Mit Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats vom 21.2.2020 sind die Vorstände Herr Dr. Bernd Kappesser und Herr Dr. Wolfgang Erlebach für weitere drei Jahre zum Vorstand der REALTECH AG bestellt worden. Somit ist auch für die kommenden Jahre die Stabilität in der Führung des Unternehmens weiter gewährleistet, so dass die strategischen und operativen Ziele aktiv und nachhaltig verfolgt werden können.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2018, mit Wirkung zum 4.7.2018 bzw. 1.10.2018, eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgte im Rahmen der Abstimmung während der Hauptversammlung am 23.5.2019.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 47 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 35 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 12 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR).

Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 19.

Leimen, den 26. März 2020

Der Vorstand

6 Konzernabschluss

6.1 Konzernbilanz

AKTIVA

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In EUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Vermögenswerte
Barmittel und Bankguthaben 5.893.477 6.789.502
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (5) 369.825 587.562
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (6) 1.095.452 1.090.230
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte (7) 607.816 175.541
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche (8) 0 20.454
Summe langfristiger Vermögenswerte 7.966.569 8.663.289
Langfristige Vermögenswerte
Geschäftswert (23) 4.091.276 4.091.276
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (9) 2.522 4.336
Sachanlagen (9) 1.022.007 98.158
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (11) 632.587 519.066
Latente Steueransprüche (8) 25.702 22.754
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 5.774.093 4.735.590
Summe Vermögenswerte 13.740.663 13.398.879
Passiva
In EUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (12) 441.957 393.250
Finanzielle Verbindlichkeiten (12) 606.550 398.165
Rückstellungen (13) 0 9.979
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 1.059.282 920.889
Vertragsverbindlichkeiten / passivische Abgrenzungen (12) 887.956 429.442
Summe kurzfristiger Schulden 2.995.745 2.151.724
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten (14) 587.103 0
Latente Steuerschulden (8) 18.775 26.978
Summe langfristiger Schulden 605.877 26.978
Summe Schulden 3.601.622 2.178.702
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (15) 5.385.652 5.385.652
Kapitalrücklage (15) 2.941.347 2.941.347
Gewinnrücklagen (15) 1.589.818 2.689.414
Sonstige Eigenkapitalbestandteile (15) 222.224 203.765
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 10.139.041 11.220.177
Nicht-beherrschende Gesellschafter (16) 0 0
Summe Eigenkapital 10.139.041 11.220.177
Summe Eigenkapital und Schulden 13.740.663 13.398.879

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.2 Konzerngesamtergebnisrechnung

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In EUR Anhang 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2018 31.12.2018
Fortgeführte Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse (18) 10.729.406 15.596.926
Umsatzkosten (4.750.177) (7.874.720)
Bruttoergebnis vom Umsatz 5.979.229 7.722.206
Vertriebs- und Marketingkosten (3.004.608) (3.497.062)
Verwaltungskosten (2.432.872) (3.581.323)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.808.806) (1.542.691)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) (52.692) (319.588)
Sonstige betriebliche Erträge (20) 256.588 386.978
Betriebsergebnis (1.063.161) (831.480)
Finanzerträge 10.028 13.889
Finanzaufwendungen (45.546) (2.015)
Finanzergebnis (21) (35.518) 11.874
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (1.098.679) (819.606)
(Ertragsteueraufwand) / Steuerertrag (8) (917) (143.897)
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen (1.099.595) (963.503)
Konzernjahresfehlbetrag (22) (1.099.595) (963.503)
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (22) (1.099.595) (750.652)
- Nicht-beherrschende Gesellschafter (22) 0 (212.851)
Sonstiges Ergebnis
Posten, die möglicherweise zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden *
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 18.459 56.407
Gesamtergebnis (1.081.137) (907.096)
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (1.081.137) (661.048)
- Nicht-beherrschende Gesellschafter 0 (246.048)
Ergebnis je Aktie
Aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
- Unverwässert (22) (0,20) (0,14)
- Verwässert (22) (0,20) (0,14)
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien
- Unverwässert (21) 5.385.652 5.385.652
- Verwässert (21) 5.385.652 5.385.652

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

* Hierauf entfallen keine latenten Steuern.

6.3 Konzernkapitalflussrechnung

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In EUR 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2018 31.12.2018
Konzernjahresfehlbetrag (1.099.595) (963.503)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 503.445 214.314
Ertragsteueraufwand / (Ertragsteuerertrag) 917 143.897
Finanzergebnis, netto 35.518 (11.874)
(Gewinne) / Verluste im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit 4.413 322.139
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten (6.820) 36.060
Minderung /(Erhöhung) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5.222) 1.317.521
Minderung /(Erhöhung) der sonstigen finanziellen Vermögenswerte 104.216 32.676
Minderung /(Erhöhung) der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte (432.275) (5.807)
Erhöhung /(Minderung) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.707 (201.431)
Erhöhung /(Minderung) der finanziellen Verbindlichkeiten (130.080) 1.078.720
Erhöhung /(Minderung) der Rückstellungen (9.979) 9.830
Erhöhung / (Minderung) der sonstigen Verbindlichkeiten 138.393 (985.314)
Erhöhung / (Minderung) der Vertragsverbindlichkeiten / passivischen Abgrenzungen 458.514 (494.718)
Gezahlte Zinsen (45.546) (2.015)
Erhaltene Zinsen 10.028 13.889
Gezahlte Ertragsteuern, abzüglich zurückerstatteter Beträge 19.537 (278.732)
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (405.830) 225.650
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (74.700) (213.000)
Abgang von Geschäftseinheiten abzüglich abgegangener Zahlungsmittel 0 (463.273)
Cashflow aus Investitionstätigkeit (74.700) (676.273)
Gezahlte Dividenden an Minderheitengesellschafter 0 (258.413)
Auszahlungen aus der Tilgung Finanzierungsleasing (428.360) 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (428.360) (258.413)
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Barmittel und Bankguthaben 12.864 47.545
Nettoveränderung der Barmittel und Bankguthaben (896.026) (661.491)
Barmittel und Bankguthaben zu Beginn des Geschäftsjahres 6.789.502 7.450.993
Barmittel und Bankguthaben am Ende des Geschäftsjahres 5.893.477 6.789.502

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.4 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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In EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Eigenkapital-Bestandsteile
Stand zum 31.12.2017 5.385.652 2.941.347 3.455.719 114.161
Konzernjahresfehlbetrag (750.652
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 89.604
Gesamtergebnis 0 0 (750.652) 89.604
Anpassung EB-Wert zum 01.01.2018 aufgrund IFRS 9 (15.654)
Veränderung im Konsolidierungskreis
Dividendenzahlung
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0
Stand zum 31.12.2018 5.385.652 2.941.347 2.689.414 203.765
Konzernjahresfehlbetrag (1.099.595)
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 18.459
Gesamtergebnis 0 0 (1.099.595) 18.459
Veränderung im Konsolidierungskreis
Dividendenzahlung
Stand zum 31.12.2019 5.385.652 2.941.347 1.589.819 222.224

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In EUR Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital Nicht- beherrschende Gesellschafter Summe Eigenkapital
Stand zum 31.12.2017 11.896.879 929.886 12.826.765
Konzernjahresfehlbetrag (750.652) (212.851) (963.503)
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 89.604 (33.197) 56.407
Gesamtergebnis (661.048) (246.048) (907.096)
Anpassung EB-Wert zum 01.01.2018 aufgrund IFRS 9 (15.654) (15.654)
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 (425.425) (425.425)
Dividendenzahlung 0 (258.413) (258.413)
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0 0
Stand zum 31.12.2018 11.220.177 0 11.220.177
Konzernjahresfehlbetrag (1.099.595) 0 (1.099.595)
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 18.459 18.459
Gesamtergebnis (1.081.137) 0 (1.081.137)
Veränderung im Konsolidierungskreis 0 0
Dividendenzahlung 0 0
Stand zum 31.12.2019 10.139.041 0 10.139.041

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.5 Konzernanhang

Grundlagen und Methoden

1. Grundlagen für den Konzernabschluss

Der Konzernabschluss der REALTECH AG (Mutterunternehmen) wird seit dem Geschäftsjahr 2005 in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt. Es wurden die zum 31.12.2019 anzuwendenden IAS, IFRS und entsprechenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Standards ermittelt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit Angaben in dem Konzernanhang in TEUR angegeben sind, wurden die Beträge jeweils kaufmännisch gerundet. Der Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die REALTECH AG ist eine eingetragene Aktiengesellschaft des deutschen Rechts mit Handelsregister-Sitz in 69190 Walldorf/Baden, Deutschland, Industriestraße 39c. Der Firmensitz befindet sich in 69181 Leimen/Baden, Deutschland, Paul-Ehrlich-Straße 1. Die Gesellschaft ist mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot in Deutschland und Neuseeland vertreten. Sie steuert und unterstützt ihre Tochtergesellschaft, die sich - nach dem Verkauf der Geschäftseinheit "SAP Business One" - auf das verbleibende Technologie-Consulting fokussiert.

Neu anzuwendende Standards und Interpretationen

Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee und des Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie von der EU übernommen wurden. Zugleich erfüllt der Konzernabschluss die handelsrechtlichen Anforderungen nach § 315e Abs. 1 HGB.

Nachfolgend sind die durch die EU übernommenen und in 2019 verbindlich anzuwendenden wesentlichen Standards, Interpretationen sowie Änderungen dargestellt:

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Standard/Interpretation/Änderungen Bezeichnung
IFRS 16 Leasing
Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) Änderungen IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen", IAS 12 "Ertragsteuern" und IAS 23 "Fremdkapitalkosten"
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Übernahme von IFRS 16

Am 13.1.2016 hat der IASB den neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" herausgegeben. Dieser Standard ersetzt den bisherigen Standard für Leasingbilanzierung, IAS 17 "Leasingverhältnisse", sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der neue Standard wurde von der Europäischen Union am 31.10.2017 übernommen und ist durch die REALTECH AG erstmals zum 1.1.2019 anzuwenden gewesen.

Die neuen Regelungen des IFRS 16 werden ab dem 1.1.2019 unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes angewandt. Hiernach sind die Vorjahresvergleichsangaben nicht anzupassen.

IFRS 16 schafft für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen in Mietleasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse ab. Die Regelungen gelten für Miet- bzw. Leasingverhältnisse, die zuvor als Mietleasing im Sinne des IAS 17 qualifiziert wurden. Nach IFRS 16 ist der Leasingnehmer verpflichtet, für sämtliche Leasingverhältnisse einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Leasing-/Mietzahlungen anzusetzen. IFRS 16 räumt jedoch ein Wahlrecht ein, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten.

Die REALTECH AG nimmt das Wahlrecht für geringwertige Vermögenswerte in Anspruch, d. h., kurzfristige Leasingverhältnisse wurden berücksichtigt. Weiterhin wurden folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

Übernahme früherer Beurteilungen, ob ein Leasingverhältnis belastend ist als Alternative zur Durchführung von Wertminderungstests; zum 1. Januar 2019 bestanden keine belastenden Verträge.
Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoption werden aktuelle Erkenntnisse berücksichtigt.

Die bedeutenden Leasingverhältnisse betreffen Immobilien sowie Fahrzeuge.

Die Nutzungsrechte werden unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Die Nutzungsrechte werden mit dem Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen, die zu oder vor Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses getätigt werden, angesetzt. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeit bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen; die Folgebewertung führt zu einer Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit. Bei der Ermittlung der verbleibenden Vertragslaufzeit der Leasingverträge im Erstanwendungszeitpunkt wurde die Wahrscheinlichkeit für die Ausübung von Kauf-, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen basierend auf aktuellen Erkenntnissen eingeschätzt. Diese Einschätzungen waren ermessensbehaftet. Die Zahlung der Leasingraten wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt.

Hierdurch hat sich die Art der Aufwendungen geändert: Anstatt sonstige betriebliche Aufwendungen werden ab 2019 Abschreibungsaufwendungen auf das Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit im Abschluss erfasst. Die Abschreibungen auf das Nutzungsrecht sind gemäß IFRS 16 den Funktionskosten zugeordnet. Die Aufzinsungseffekte der Leasingverbindlichkeit sind den Zinsaufwendungen zugeordnet. Die Tilgungen der Leasingverbindlichkeit sind in der Kapitalflussrechnung der Finanzierungstätigkeit zugeordnet; der Zinsanteil wird im operativen Cashflow ausgewiesen.

Die Abzinsung bereits zum 31.12.2018 bestehender Leasingverhältnisse erfolgte mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 angewendete gewichtete Durchschnittszinssatz betrug 3,9 Prozent.

Nachfolgend ist die Überleitung des Eröffnungsbestandes der Leasingverbindlichkeiten zum 1.1.2019 dargestellt, basierend auf den Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2018:

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TEUR
Finanzielle Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2018 1.292
Anwendungserleichterung geringwertige Vermögenswerte (15)
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen (undiskontiert) 1.277
Effekt aus der Abzinsung (78)
Zum 01.01.2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 1.199

Die Anpassungen der Eröffnungsbestände aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1.1.2019 stellen sich wie folgt dar:

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In TEUR Buchwert 31.12.2018 Zugang Buchwert 01.01.2019
AKTIVA
Sonstiges Sachanlagevermögen 98 98
- Nutzungsrechte Immobilie 954 954
- Nutzungsrechte Fahrzeuge 245 245
Gesamt 98 1.199 1.297
PASSIVA
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 398 580 1.017
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 619 619
Gesamt 398 1.199 1.597

Die Nutzungsrechte sowie die Leasingverbindlichkeiten sind unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Konzernanhang detailliert erläutert.

IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. Hieraus ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzern.

Die Anwendung der übrigen, neuen Standards, Interpretationen sowie Änderungen an Standards führten zu keinen wesentlichen Änderungen der Finanz-, Vermögens und Ertragslage des Konzerns.

Nachfolgende Tabelle informiert über den aktuellen Status der Entwicklungen zu wesentlichen Standards/Interpretationen:

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Bezeichnung Übernahme durch die EU Geplante erstmalige verbindliche Anwendung

in
Neue Standards/Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge Nein 2021
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung Ja 2020
Änderungen an bestehenden Standards
Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - Definition eines Geschäftsbetriebs Nein 2020
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern" - Definition von Wesentlichkeit Ja 2020
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Benchmark Reform (Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung) Ja 2020
Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Nein offen

Die REALTECH AG prüft, welche Auswirkungen die übrigen aufgelisteten Standards, Änderungen und Interpretationen zukünftig auf den Konzernabschluss haben werden. Es wird derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage ausgegangen.

Segmentinformationen

Die Berichterstattung der REALTECH besteht aus den Segmenten "Operating Business Unit" (OBU) und "Sonstiges Segment". In der OBU sind neben allen operativen Einheiten die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG angesiedelt; "Sonstiges Segment" beinhaltet Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf.

Die unter Ziffer 17 gezeigten Segmentinformationen beschränken sich auf das Betriebsergebnis und werden im Management regelmäßig diskutiert.

2. Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der REALTECH AG, Leimen, enthält die verbleibende Tochtergesellschaft, an der die Muttergesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte hält:

REALTECH Ltd., Auckland, Neuseeland: 100 Prozent.

Die anteilige Tochtergesellschaft REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan wurde zum 30.11.2018 veräußert und entkonsolidiert.

Die REALTECH Verwaltungs-GmbH, Walldorf/Baden, Deutschland und die REALTECH Deutschland GmbH, Walldorf/Baden, Deutschland wurden zum 1.1.2018 mit der REALTECH AG verschmolzen.

Die REALTECH AG hat in 2018 ihren Firmensitz nach Leimen verlegt.

3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Der Konzernabschluss enthält den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen. Kontrolle liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.

Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen.

Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Das Gesamtergebnis des Tochterunternehmens wird den Eigentümern und den nicht-beherrschenden Gesellschaftern (sofern vorhanden), zugeordnet, und zwar selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht-beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.

Alle Beträge im Konzernabschluss werden - sofern im Einzelfall nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Unternehmenszusammenschlüsse

Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten bestimmten sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind ergebniswirksam zu erfassen. Die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst, wenn die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt waren.

Der aus dem Erwerb resultierende Geschäftswert wurde als Vermögenswert erfasst und mit seinen Anschaffungskosten bewertet, welche sich als Überschuss der Anschaffungskosten für den Anteilserwerb über die bilanzierten Beträge der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bestimmen. Falls nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten für den Anteilserwerb überstieg, wurde der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfasst.

Die Minderheitenanteile wurden bei Zugang mit ihrem proportionalen Anteil an den bilanzierten Beträgen der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Bei sukzessiven Anteilserwerben werden die bereits gehaltenen Anteile im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Unterschied zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert wird erfolgswirksam erfasst.

Geschäftswert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäftswert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen - sofern erforderlich - bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäftswert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäftswerts zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäftswerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäftswerts wird direkt im Gewinn oder Verlust der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäftswert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäftswerts im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolgs berücksichtigt.

Währungsumrechnung

Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Nicht-monetäre Posten, deren beizulegender Zeitwert in Fremdwährung ermittelt wird, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und dort separat ausgewiesen (sonstiges Ergebnis).

Die Währungskurse haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

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Land Währung Stichtagskurse Durchschnittskurse
2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Neuseeland NZD 1 EUR 1,6653 1,7056 1,69927 1,70585

Umsatzerlöse

Mit der Einführung von IFRS 15 stellen sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Umsatzerlöserfassung wie folgt dar:

Die Umsatzerlöse der REALTECH AG beruhen im Wesentlichen auf:

Consultingaufträgen
Lizenz- und Wartungsverträgen einschließlich Cloud-Services

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse ist unter Nr. 18 detailliert dargestellt.

1. Consultingaufträge:

a) Der überwiegende Teil unserer Leistungen hat dienstvertraglichen Charakter. Diese Leistungen werden nach Zeitanfall entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.
b) Darüber hinaus bestehen in geringerem Umfang Aufträge mit werksvertragsähnlichem Charakter, die kundenspezifisch ausgerichtet sind. Diese Leistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode / zeitraumbezogene Umsatzrealisierung) im Abschluss erfasst. Zum 31.12.2019 sind alle Aufträge mit werksvertragsähnlichem Charakter vollständig abgerechnet.
c) Consultingaufträge begleitend zur Auslieferung von Lizenzen (z. B. Lizenz und Implementierung) betreffen Leistungen, die auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet sind. In diesen Fällen erlangt der Kunde die Verfügungsmacht über den Vermögenswert erst mit Abschluss der Implementierungsleistungen. Eine Ertragsrealisierung der Consultingleistung und der Lizenz findet entsprechend dem Leistungsfortschritt (zeitraumbezogen nach der Percentage-of-Completion-Methode) statt. Zum Geschäftsjahresende 2019 waren keine derartigen Verträge offen; ursächlich hierfür ist u. a., dass die Implementierungsleistungen gewöhnlich einen Zeitraum von wenigen Tagen in Anspruch nehmen.

2. Lizenz- und Wartungsverträge:

a) Lizenzen werden grundsätzlich mit der Auslieferung des Software Keys entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen auf der Grundlage von Preislisten in Rechnung gestellt. Verträge mit Optionen zum Erwerb zusätzlicher Softwarelizenzkopien bestanden in 2019 nicht. Sofern mit der Auslieferung der Lizenz Implementierungsleistungen verbunden sind, erfolgt die Ertragsrealisierung entsprechend dem Leistungsfortschritt.
b) Wartungsverträge werden auf Basis von Preislisten angeboten und stehen in einem festen prozentualen Verhältnis zu den Lizenzpreisen. Sofern der Verkauf von Lizenz- und Wartungsleistungen in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, wird der Gesamtkaufpreis entsprechend dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Leistungen auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt (Mehrkomponentengeschäfte / Aufteilung des Transaktionspreises). Die Wartungsleistungen werden zeitraumbezogen als Umsatz erfasst.
c) Cloud-Services (Software as a Service) ergeben sich aus der Nutzungsüberlassung der cloudbasierten Anwendungen. Diese umfassen neben der Anwendungssoftware auch Speicherplatz und Rechenleistung. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen entsprechend den Nutzungsbedingungen. Die Leistungen werden in der Regel dem Kunden bei Vertragsabschluss für den Vertragszeitraum oder monatlich in Rechnung gestellt.

Die Bestimmung des Transaktionspreises erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen bzw. der Preislisten, auf die im Vertrag verwiesen wird. Diese bestehen hauptsächlich aus einem Festpreis. Variable Entgelte werden normalerweise nicht vertraglich mit den Kunden vereinbart. Finanzierungskomponenten bestehen keine. Der Transaktionspreis für einen Kundenvertrag wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen im Verhältnis ihrer jeweiligen Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Die Einzelveräußerungspreise entsprechen den Preisen, zu denen die Lieferungen und Leistungen regelmäßig auch einzeln angeboten werden. Zu weiteren Details wird auf die zuvor gemachten Erläuterungen bei den einzelnen Erlösarten verwiesen.

Rücknahme-, Erstattungs- oder ähnliche Verpflichtungen sowie Garantien bestehen bei keiner Erlösart.

Die Zahlungsbedingungen variieren, sehen aber in der Regel Zahlungsziele von 14 bis 60 Tagen vor.

Kundenverträge werden entweder als Vertragsverbindlichkeit oder als Vertragsvermögenswert ausgewiesen, sobald eine der Vertragsparteien mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Rechtsansprüche auf eine Gegenleistung von Kunden werden nur dann als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, wenn der Rechtsanspruch unbedingt ist. Seit dem 1.1.2018 werden die Vertragsverbindlichkeiten und -vermögenswerte gesondert in der Bilanz dargestellt. Aus PoC-Verträgen (Percentage of Completion) ergaben sich zum Jahresende 2019 keine Vertragsverbindlichkeiten und keine Vertragsvermögenswerte.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung. Im Einzelnen enthalten die Umsatzkosten den Aufträgen direkt zurechenbare Einzelkosten - im Wesentlichen für Personal - sowie fixe und variable Gemeinkosten, zum Beispiel Abschreibungen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Zuge der Erstellung und der Weiterentwicklung von Software werden eng vernetzte Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen angewandt. Dadurch ist eine genaue Abgrenzung der Aufwendungen beider Phasen nicht möglich. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung von eigenen Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38.57 in Verbindung mit IAS 38.53 sind somit nicht erfüllt.

Leasing

Bis zum 31.12.2018 wurde anhand der Chancen und Risiken an einem Leasinggegenstand beurteilt, ob dem Leasingnehmer (sogenannte "Finance Leases") oder dem Leasinggeber (sogenannte "Operating Leases") das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand zuzurechnen war.

Seit dem 1.1.2019 beurteilt und bilanziert die REALTECH AG die Leasing-/Mietverpflichtungen nach den Regelungen des IFRS 16. IFRS 16 sieht für den Leasingnehmer ein Bilanzierungsmodell vor, in dem sämtliche Nutzungsrechte an Vermögenswerten (Right-of-use-Assets) und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Die zu bilanzierenden Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, bei der die REALTECH Leasingnehmer/Mieter ist, sind gemäß IFRS 16 mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen anzusetzen.

Bei den Leasingzahlungen sind insbesondere feste Zahlungsverpflichtungen, variable Zahlungsverpflichtungen, die an einen Index oder an einen Zinssatz gekoppelt sind, der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern die Ausübung der Option als hinreichend sicher eingestuft wird, sowie Zahlungsverpflichtungen infolge von Restwertgarantien zu berücksichtigen. In 2019 waren ausschließlich feste Zahlungsverpflichtungen gegeben. Die Abzinsung erfolgt zum Grenzfremdkapitalzinssatz. Mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen wird ebenfalls das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand als Vermögenswert aktiviert. Die Nutzungsrechte werden linear abgeschrieben. Einzelne Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bei der Festlegung der Laufzeit werden solche Optionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.

REALTECH hat von den in IFRS 16 vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte Gebrauch gemacht.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet. Aktive latente Steuern für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, als mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese Unterschiede in der Zukunft zur Realisierung des entsprechenden Vorteils führen. Eine Aufrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristenkongruenz besteht.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Für das bewegliche Sachanlagevermögen und Leasingobjekte wird eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren angesetzt.

Gebäude werden über 40 Jahre linear abgeschrieben. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, sofern der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Betrag aus Netto-Veräußerungswert und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung maximal bis auf den fortgeführten Buchwert. Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst, da keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 vorliegen.

Vermögenswerte, die im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. Besteht jedoch keine hinreichende Sicherheit, dass das Eigentum am Ende des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht, sind die Vermögenswerte über die kürzere Dauer aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und erwarteter Nutzungsdauer abzuschreiben.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer existieren nicht.

Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von Geschäftswerten)

Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört.

Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen, unter Berücksichtigung der der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Zahlungsströme für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Zahlungsströme (wenn der Zinseffekt wesentlich ist). Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Finanzielle Vermögenswerte / Finanzielle Schulden

Bilanzierung und Bewertung nach IFRS 9

Ein Unternehmen hat nach IFRS 9.3.1.1 einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit einzubuchen, wenn es Vertragspartei eines Finanzinstrumentes wird. Die Kategorisierung des entsprechenden finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit und die entsprechende Bewertung haben zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu erfolgen.

Ein finanzieller Vermögenswert ist nach IFRS 9.4.1.2 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Vermögenswert dazu gehalten werden soll, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen zu Cashflows zu festgelegten Zeitpunkten (Tilgungs- und Zinszahlungen) führen. Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert diese Merkmale nicht, so ist er gemäß IFRS 9.4.1.4 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9.4.2.1 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die entsprechenden Positionen zu Handelszwecken gehalten werden. Darüber hinaus besteht für ein Unternehmen nach IFRS 9.4.2.2 eine Fair-Value-Option für die Bewertung von Verbindlichkeiten.

In finanzielle Vermögenswerte eingebettete Derivative werden grundsätzlich nicht separat von einem zu Grunde liegenden Basisvertrag bilanziert, sondern als gesamter Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (IFRS 9.4.3.2).

Die REALTECH AG macht von dem Hedge Accounting in 2018 und 2019 keinen Gebrauch.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt wie bisher an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

Darüber hinaus wird nach IFRS 9 das sogenannte Expected-Loss-Modell zur Erfassung von erwarteten Verlusten angewandt. Hiernach wird bei Erfassung von Forderungen die zukünftige Ausfallwahrscheinlichkeit anhand historischer Daten und erwarteter künftiger Ereignisse ermittelt.

Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Der Konzern wendet dabei den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst.

Auf andere finanzielle Forderungen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, werden die allgemeinen Wertminderungsregelungen von IFRS 9 angewandt. Die allgemeinen Wertminderungsregelungen sehen vor:

Stufe 1: Erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßige neue Verträge sowie solche, deren Zahlungen nur einen kurzen Zeitraum überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.

Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts bemessen werden.

Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt

Ist ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und den zu erwartenden Verlustquoten. Gemäß IFRS 9 besteht dabei die widerlegbare Vermutung, dass ein Ausfall spätestens vorliegt, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter, künftiger oder noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz).

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Zur Ermittlung der Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden folgende Stufen unterschieden:

1. die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise (Stufe 1)
2. Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen (Stufe 2)
3. nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3)

Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente in etwa dem Zeitwert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Expected-Loss-Modells nach IFRS 9 bewertet. Das Ausfallrisiko wird auf Einzelgesellschaftsebene mit Hilfe von Ratingagenturen und Forderungsausfallversicherungen gesteuert. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit Ausfälle seitens Einzelkunden oder Kundengruppen hinnehmen müssen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren.

Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden.

Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- bzw. Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Gesellschaft vollständig als sonstige Verbindlichkeiten kategorisiert.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

4. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Konzernabschluss müssen, bis zu einem gewissen Grad, Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Annahmen abweichen.

Die Schätzungen betreffen im Wesentlichen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäftswert (4.091 TEUR, Vorjahr: 4.091 TEUR), sonstige immaterielle Vermögenswerte (3 TEUR, Vorjahr: 4 TEUR), Sachanlagen (1.022 TEUR, Vorjahr: 98 TEUR), latente Steueransprüche (26 TEUR, Vorjahr: 23 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.068 TEUR, Vorjahr: 1.090 TEUR), tatsächliche Steuererstattungsansprüche (0 TEUR, Vorjahr: 20 TEUR) sowie Rückstellungen (11 TEUR, Vorjahr: 10 TEUR). Weiterhin können sich Ermessensspielräume bei der Beurteilung von Verträgen mit Kunden (z. B. Mehrkomponentengeschäfte, zeitraumbezogene Erlösrealisierung bei Werkverträgen) ergeben.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer Zahlungsmittel generierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts wird die Discounted-Cashflow-Methode angewandt. Die Schätzungen können auf die Ermittlung des Nutzungswerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Geschäftswert wesentliche Auswirkungen haben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte ist mit Schätzungen der erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte verbunden. Die Ermittlung des Nutzungswerts von Vermögenswerten basiert auf Beurteilungen des Managements.

Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Sachanlagen und von immateriellen Vermögenswerten werden Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der IT-Branche, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Überalterung, Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt.

Der Nutzungswert und der erzielbare Betrag (der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) wird in der Regel unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt und in die angemessenen Annahmen von Marktteilnehmern einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung des Nutzungswerts von Vermögenswerten sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat.

Leasingverträge, insbesondere über Immobilien, enthalten Verlängerungsoptionen. Bei der Bestimmung der Leasingvertragslaufzeit sind für die Festlegung der Laufzeit solche Optionen zu berücksichtigen und zu beurteilen. Hierbei werden Verlängerungsoptionen nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Ausübung der Verlängerungsoption ist ermessensbehaftet.

Wenn sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht entwickelt wie erwartet, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken.

Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen.

Die Ermittlung der Fertigungsaufträge unterliegt Schätzungen bei der Ermittlung des Fortschrittgrades sowie bei den erwarteten, noch anfallenden Kosten.

Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, wobei ggf. gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperiode zu berücksichtigen sind.

Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedenen Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies eine nachteilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern erfolgswirksam abzuwerten.

Das Management bildet Rückstellungen, wenn mehr dafür als dagegen spricht, dass eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem vergangenen Ereignis besteht, die voraussichtliche Höhe des notwendigen Betrags zuverlässig schätzbar ist und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, wenngleich Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts oder der Höhe der künftig erforderlichen Ausgaben bestehen.

Die Höhe der Rückstellungen passt das Management regelmäßig an, wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder veränderte Rahmenbedingungen bestehen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der erwarteten Erfüllungsbeträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig den vorherrschenden Marktzinssätzen angepasst.

Verkauf von Geschäftseinheiten in 2018

Die REALTECH AG hat ihre Anteile an der REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan im Rahmen eines Stock-Purchase-Agreements mit Wirkung zum 30.11.2018 veräußert. Der Verkauf erfolgte zu einem Kaufpreis in Höhe von 99,7 Mio. Yen bzw. 764 TEUR.

Zum Entkonsolidierungszeitpunkt überstiegen die in der Bilanz der REALTECH Japan ausgewiesenen Vermögenswerte deren Schulden. Hieraus resultierte ein Aufwand aus der Entkonsolidierung in Höhe von 291 TEUR, der unter dem sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen wird. Die REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan verfügte im Zeitpunkt der Entkonsolidierung über einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.227 TEUR. In der Kapitalflussrechnung wird als Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit ein Betrag in Höhe von 463 TEUR ausgewiesen; dieser setzt sich aus dem Kaufpreis abzüglich der liquiden Mittel zusammen.

Mit dem Verkauf verbunden war der Abgang von:

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SuS TEUR
Kurzfristigen Vermögenswerte (ohne Zahlungsmittel) 1.018
Langfristigen Vermögenswerte 939
Kurzfristigen Schulden (974)
Langfristigen Schulden (926)

Angaben zur Konzernbilanz und zur Konzerngesamtergebnisrechnung

5. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderung REATLECH US-LLC (ehemalige Tochtergesellschaft REALTECH Inc. USA) 257 346
Termingelder verfügungsbeschränkt 90 194
Übrige 50 48
Wertberichtigungen (27) 0
Gesamt 370 588

Aufgrund der Entkonsolidierung der REALTECH US-LLC in 2017 wird die zum Geschäftsjahresende bestehende Forderung der REALTECH AG gegen die REALTECH US-LLC unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Forderung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung planmäßig getilgt. Die Gesamtforderung in Höhe von 796 TEUR (Vorjahr: 865 TEUR) teilt sich in einen kurzfristigen Anteil in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr: 346 TEUR) und einen langfristigen Anteil in Höhe von 538 TEUR (Vorjahr: 519 TEUR) auf.

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12-Monatsverluste (Stufe 1)

TEUR
Gesamtlaufzeit Nicht bonitätsmäßig beeinträchtigt (vereinfachter Ansatz) (Stufe 2)

TEUR
Gesamtlaufzeit Bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 3)

TEUR
Gesamt
01.01.2019 0 0 0 0
Zuführung 27 0 0 27
31.12.2019 27 0 0 27

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.194 1.139
Vertragsvermögenswerte (PoC-Methode) 0 0
Wertminderungen 99 49
Summe 1.095 1.090

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristig fällig (siehe auch Abschnitt Kreditrisiken unter Tz. 28). Die zum Bilanzstichtag nach der PoC-Methode, aber noch nicht schlussabgerechneten Festpreisprojekte sind wie folgt ausgewiesen:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Angefallene Kosten zuzüglich Ergebnis nicht abgerechneter Projekte 0 276
Abzüglich gestellter Abschlagsrechnungen 0 (364)
0 (88)
- davon Vertragsvermögenswerte 0 0
- davon Vertragsverbindlichkeiten 0 88

Die Vertragssalden stellen sich wie folgt dar:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vertragsvermögenswerte 0 0
Vertragsverbindlichkeiten / passivische Abgrenzung 0 88

Der zum Ende der Vorperiode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag in Höhe von 88 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 als Umsatzerlös erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten im Vorjahr betreffen Consultingaufträge mit Werkvertragscharakter und werden mit Projektfortschritt als Umsatzerlöse realisiert.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Leistungsverpflichtungen.

Die Vermögenswerte werden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden unter dem Posten "passivische Abgrenzungen" ausgewiesen.

Die Wertminderungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen unter Berücksichtigung eines Faktors für zukünftige Entwicklungen (Verbraucherindex) berechnet. Die REALTECH-Kunden zeichnen sich seit Jahren durch eine hohe Bonität aus, was durch eine niedrige Quote an Forderungsausfällen dokumentiert wird.

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Gesamtlaufzeit Nicht bonitätsmäßig beeinträchtigt (vereinfachter Ansatz) (Stufe 2)

TEUR
Gesamtlaufzeit Bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 3)

TEUR
Gesamt
01.01.2019 6 43 49
Zuführung 15 35 50
Inanspruchnahme 0 0 0
Auflösung 0 0 0
31.12.2019 21 78 99

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Gesamtlaufzeit Nicht bonitätsmäßig beeinträchtigt (vereinfachter Ansatz) (Stufe 2)

TEUR
Gesamtlaufzeit Bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 3)

TEUR
Gesamt
01.01.2018 22 146 168
Zuführung 0 0 0
Inanspruchnahme 0 0 0
Auflösung 16 103 119
31.12.2018 6 43 49

7. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte umfassen aktivische Abgrenzungen in Höhe von 608 TEUR (Vorjahr: 176 TEUR). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um geleistete Vorauszahlungen im Rahmen von Miet-, Pacht-, Support- und Lizenzverträgen. Die Auflösung und Erfassung als Aufwand erfolgen in zukünftigen Perioden. Der Anstieg resultiert aus einem Kundenprojekt der REALTECH Neuseeland über einen Zeitraum von drei Jahren.

8. Ertragsteuern

Die in der Bilanz ausgewiesene Position "Tatsächliche Steuererstattungsansprüche" betrifft:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Ertragsteuerforderung Deutschland 0 26
Übrige 0 (6)
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche 0 20

Die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Position "Ertragsteueraufwand" betrifft:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Tatsächlicher Steueraufwand (netto) (13) (44)
Latenter Steueraufwand (netto) 12 (100)
Ertragsteueraufwand (1) (144)

Die Abstimmung der Ertragsteuern des Konzerns zeigt die nachfolgende Tabelle. Der anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Darüber hinaus fallen Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von 13,3 Prozent an. Dies führt zu einer erwarteten Ertragsteuerbelastung von 29,0 Prozent (Vorjahr: 29,0 Prozent).

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In TEUR 2019 2018
Erwarteter Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) 319 238
Steuereffekt aus Vorjahren 2 0
Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen (+) / Aufwand (-) 43 (85)
Verluste, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet werden (323) (285)
Ausländische Steuersatzdifferenz/Bewertungsunterschiede 3 9
Sonstiges (45) (21)
Aufwand aus Ertragsteuern (1) (144)

Zum Geschäftsjahresende bestehen inländische steuerliche Verlustvorträge in der Größenordnung von ca. 14,6 Mio. EUR (Vorjahr: ca. 13,7 Mio. EUR), die unbeschränkt vortragsfähig sind.

Die sonstigen Steuereffekte betreffen im Wesentlichen nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben.

Die latenten Steuerabgrenzungen sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zuzuordnen:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Leasing IFRS 16 268 0
Steuerliche Verlustvorträge 22 34
Anlagevermögen 0 0
Rückstellungen 22 23
Latente Steueransprüche 312 57

Die aktiven latenten Steuern im Berichtsjahr entfallen hauptsächlich auf anteilige steuerliche Verlustvorträge / IFRS 16 in Deutschland sowie Urlaubsrückstellungen bei REALTECH Neuseeland.

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Leasing-IFRS 16 264 0
Geschäftswert 37 37
Fertigungsaufträge 0 20
Übrige 4 4
Latente Steuerschulden 305 61

Bilanzausweis nach Saldierung:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Aktive latente Steuern 26 23
Passive latente Steuern 19 27

Zum 31.12.2019 verfügte die Tochtergesellschaft über thesaurierte Gewinne in Höhe von 121 TEUR (Vorjahr: 224 TEUR), auf die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, da wir in der Lage sind, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.

9. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen setzt sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Geschäftswert 4.092 4.092
Immaterielle Vermögenswerte 3 4
Sachanlagevermögen ohne Nutzungsrechte 111 98
Nutzungsrechte 911 0
Summe Sachanlagevermögen 1.022 98

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung

TEUR
31.12.2019

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Geschäftswert 6.834 6.834
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 503 3 506
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 17 17
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 655 72 56 5 676
Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) 672 72 56 5 693

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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2019

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Geschäftswert 2.742 2.742
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 499 5 504
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0 2 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 573 54 51 4 580
Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) 573 573 54 51 4

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Nettobuchwerte
31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- ---
Geschäftswert 4.092 4.092
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3 4
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 15 17
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 96 82
Sachanlagen (ohne Nutzungsrechte) 111 98

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellte sich für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung

TEUR
Veränderungen K-Kreis 31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftswert 7.075 (1) (240) 6.834
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.102 7 2.582 0 (24) 503
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 415 31 62 12 (379) 17
Technische Anlagen und Maschinen 317 145 11 (473) 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.254 30 1.607 (2) (20) 655
Sachanlagen 2.986 206 1.670 21 (872) 672
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie 0
13.162 213 4.251 20 (1.136) 8.009

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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2018

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Veränderungen K-Kreis

TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung 31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftswert 2.743 (1) 2.742
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.060 37 2.582 (16) 499
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 179 44 40 (179) (4) 0
Technische Anlagen und Maschinen 233 43 (284) 8 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.073 90 1.585 (6) 1 573
Sachanlagen 2.484 177 1.625 (469) 5 573
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie 0
8.288 214 4.207 (485) 4 3.815

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Nettobuchwerte
31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
--- --- ---
Geschäftswert 4.092 4.332
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4 42
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 17 236
Technische Anlagen und Maschinen 0 84
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82 181
Sachanlagen 98 501
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie
4.194 4.874

Der Geschäftswert resultiert aus Unternehmenszusammenschlüssen vor allem aus dem Jahr 1999. Weitere Erläuterungen zu den Unternehmenszusammenschlüssen ergeben sich aus Tz. 3 und Tz. 23. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Software- und Datenbanklizenzen. Sie dienen überwiegend dem internen Gebrauch. Die Abschreibungen auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen linear bei einer Restnutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren. Die Abschreibungen werden der Nutzung entsprechend in den Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Verwaltungskosten erfasst.

Zugänge und Abschreibungen Nutzungsrechte in 2019

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TEUR
Bestand 01.01.2019 1.199
+ Zugänge 155
./. Abschreibungen (443)
Bestand 31.12.2019 911

Aufwendungen in Zusammenhang mit der Leasingbilanzierung

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In TEUR 31.12.2019
Aufwendungen für Leasingverhältnisse innerhalb des Betriebsergebnisses
Abschreibungen 443
- davon Gebäude 246
- davon Fahrzeuge 197
Sonstiger betrieblicher Aufwand
- Leasingverhältnisse mit geringwertigen Vermögenswerten 10
Aufwendungen für Leasingverhältnisse innerhalb des Finanzergebnisses
- Zinsaufwendungen 38

Es bestehen keine variablen Leasingzahlungen.

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Sachanlagevermögen. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ergaben sich zum 31.12.2019 folgende wesentliche Effekte:

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In TEUR 31.12.2019
Konzernbilanz
AKTIVA
Sachanlagevermögen
- Nutzungsrechte Immobilie 702
- Nutzungsrechte Fahrzeuge 209
Gesamt 911
PASSIVA
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 339
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 587
Gesamt 926

IFRS 16 hatte in den zwölf Monaten des Geschäftsjahres 2019 folgende wesentliche Einflüsse auf die Konzernkapitalflussrechnung:

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TEUR
Erhöhung Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 428
Verringerung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 428
Zahlungen auf Vermögenswerte mit kurzfristigem Leasingverhältnis 66
Zahlungen auf Leasingverhältnisse mit geringwertigen Vermögenswerten 10
Zahlungsmittelabfluss für alle Leasingverhältnisse 466

10. Anteilsbesitz

Die REALTECH AG hielt zum 31.12.2019 unmittelbaren Anteil an folgendem Unternehmen:

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Anteil am Kapital

in Prozent
Eigenkapital 31.12.2019

TNZD
Jahresergebnis 2019

TNZD
REALTECH Ltd., Auckland, Neuseeland 100,0 1.602 286

11. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Kautionen 95
Forderung REALTECH US-LLC (ehemalige Tochtergesellschaft REALTECH Inc. USA) 538 519
Gesamt 633 519

In Bezug auf die Forderung REALTECH US-LLC, ehemalige Tochtergesellschaft REALTECH Inc. USA, wird auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt Nr. 5 des Konzernanhangs verwiesen.

12. Schulden (kurzfristig)

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 442 393
Finanzielle Verbindlichkeiten 607 398
Sonstige Verbindlichkeiten 1.059 921
Vertragsverbindlichkeiten / passivische Abgrenzungen 888 429
Gesamt 2.996 2.142

Die finanziellen Verbindlichkeiten enthalten u. a. ausstehende Lieferantenrechnungen von rund 144 TEUR (Vorjahr: 288 TEUR), Verbindlichkeiten für die Abschlusserstellung und Prüfung in Höhe von 61 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR), personalbezogene Verbindlichkeiten in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 35 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufsichtsrat in Höhe von 28 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) sowie Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 von 339 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR, da erst zum 01.01.19 bilanziert).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.059 TEUR (Vorjahr: 921 TEUR) enthalten u. a. personalbedingte Verpflichtungen; diese umfassen insbesondere Verpflichtungen aus Jahresurlaub, aus Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie aus Tantiemen und individuellen Zielerreichungen.

Die passivischen Abgrenzungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wartungsverträgen. Im Vorjahr enthielt der Posten Verbindlichkeiten aus Festpreisprojekten (Vertragsverbindlichkeiten) in Höhe von 88 TEUR. In der Berichtsperiode sind alle PoC-Projekte (Percentage of Completion) erfolgreich abgeschlossen worden, daher bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten zum 31.12.2019.

13. Rückstellungen

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Sonstige Rückstellungen (siehe unten) 0 10

Sonstige Rückstellungen

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In TEUR
Stand zum 01.01.2019 10
Inanspruchnahme (10)
Stand zum 31.12.2019 0

14. Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Leasingverbindlichkeiten IFRS 16 587 0

Sämtliche langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stammen aus der erstmaligen Bilanzierung nach IFRS 16.

15. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Anzahl der per 31.12.2019 ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien belief sich auf 5.385.652,00 analog Vorjahr. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Nennwert von 1,00 EUR. Zum Bilanzstichtag betrug das gezeichnete Kapital 5.385.652,00 EUR.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 21.5.2010 ermächtigt, bis zum 20.5.2015 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.647.976,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2010). Die Ermächtigung ist aufgehoben.

Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 19.5.2015 ermächtigt, bis zum 18.5.2020 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.692.826,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden.

Bedingtes Kapital

Aufgrund der am 16.5.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des gezeichneten Kapitals wurden im Geschäftsjahr 2011 36.500 Bezugsaktien im Nennbetrag von 36.500,00 EUR ausgegeben.

Das gezeichnete Kapital wurde damit um 36.500,00 EUR auf 5.385.652,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27.2.2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage resultiert insbesondere aus Zuzahlungen im Rahmen des Börsengangs sowie aus Zuzahlungen bei der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Entnahmen aus der Kapitalrücklage getätigt.

Gewinnrücklagen

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In TEUR 2019 2018
Stand zu Beginn des Jahres 2.689 3.456
Auf die Gesellschaftern des Mutterunternehmens entfallender Konzernjahresfehlbetrag (1.100) (751)
Anpassung IFRS 9 0 (16)
Stand zum 31.12.2019 1.590 2.689

Sonstige Eigenkapitalbestandteile

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In TEUR 2019 2018
Stand zu Beginn des Jahres 204 114
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 18 90
Stand zum 31.12.2019 222 204

16. Nicht-beherrschende Gesellschafter

Die Position betrifft im Geschäftsjahr 2018 45,9 Prozent Fremdanteile an der im Jahr 2002 gemeinsam mit Nihon Unisys und Microsoft Japan gegründeten REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan, die seit dem 1.1.2005 voll konsolidiert und zum 30.11.2018 entkonsolidiert wurde.

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In TEUR 2019 2018
Kumulierter Saldo der wesentlichen Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0 0
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 0 3.755
Umsatzkosten 0 (2.826)
Operative Aufwendungen (im Wesentlichen Verwaltungs- und Vertriebskosten) 0 (1.317)
Finanzergebnis 0 (2)
Ertragsteueraufwand 0 (76)
Ergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit 0 (466)
- davon Anteilseigner Mutterunternehmen 0 (253)
- davon ohne beherrschenden Einfluss 0 (213)
Zusammengefasste Bilanz
Kurzfristige Vermögenswerte 0 0
Langfristige Vermögenswerte 0 0
Kurzfristige Schulden 0 0
Langfristige Schulden 0 0
Summe Eigenkapital 0 0
- davon Anteilseigner Mutterunternehmen 0 0
- davon ohne beherrschenden Einfluss 0 0
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung
Betriebliche Tätigkeit 0 (526)
Investitionstätigkeit 0 (153)
Finanzierungstätigkeit 0 276
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 (403)

Aufgrund der Entkonsolidierung der REALTECH Japan sind die Bilanzwerte in 2019 null.

17. Segmentinformationen

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßige vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An die Geschäftsleitung als verantwortliche Unternehmensinstanz berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente eines Unternehmens sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich zumeist auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Die Geschäftssegmente werden gemäß IFRS 8 für 2019 als die berichtspflichtigen Segmente "Operating Business Unit" und "Sonstiges Segment" definiert.

Die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG sind innerhalb der "Operating Business Unit" angesiedelt; "Sonstiges Segment" beinhaltet Aufwände und Erträge, die nicht direkt dem Segment "Operating Business Unit" zugeordnet werden können (wie zum Beispiel die Entkonsolidierung der japanischen Tochtergesellschaft in 2018).

Bei den unten dargestellten Segmentumsatzerlösen handelt es sich ausschließlich um Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden. Mit einem Kunden beliefen sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 auf 8 Prozent oder 852 TEUR (im Vorjahr auf 7 Prozent oder 1.165 TEUR). Aufgrund der Tatsache, dass ein REALTECH-Kunde, dessen Bonität unzweifelhaft ist, 8 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent) zum Umsatz beiträgt, ist das Kreditrisiko für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den in Tz. 3 beschriebenen Konzernbilanzierungsregeln. Das Segmentergebnis wurde ohne Berücksichtigung insbesondere von zentralen Verwaltungskosten und Ertragsteueraufwand ermittelt. Das so berechnete Segmentergebnis wird dem Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu dem jeweiligen Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft berichtet.

Das Ergebnis von "Sonstiges Segment" betrug minus 6 TEUR (Vorjahr: minus 291 TEUR; das Vorjahres-Ergebnis resultiert aus dem Verlust durch die Entkonsolidierung der REALTECH Japan).

Segmentberichterstattung 1.1.2019 bis 31.12.2019

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Operating Business Unit 01.01.2019 bis 31.12.2019

TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2019 bis 31.12.2019

TEUR
Konzern 01.01.2019 bis 31.12.2019

TEUR
Umsatzerlöse Services 4.994 0 4.994
Umsatzerlöse License & Support 5.735 0 5.735
Umsatzerlöse 10.729 0 10.729
Umsatzkosten (4.750) 0 (4.750)
Vertriebs- und Marketingkosten (3.005) 0 (3.005)
Verwaltungskosten (2.433) 0 (2.433)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.809) 0 (1.809)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (53) 0 (53)
Sonstige betriebliche Erträge 262 (6) 257
Segmentergebnis (1.058) (6) (1.063)
Finanzergebnis (36)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (1.099)
Ertragsteueraufwand (1)
Konzernjahresfehlbetrag (1.100)

Segmentberichterstattung 1.1.2018 bis 31.12.2018

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Operating Business Unit 01.01.2018 bis 31.12.2018

TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2018 bis 31.12.2018

TEUR
Konzern 01.01.2018 bis 31.12.2018

TEUR
Umsatzerlöse Services 8.293 8.293
Umsatzerlöse License & Support 7.304 7.304
Umsatzerlöse 15.597 0 15.597
Umsatzkosten (7.875) (7.875)
Vertriebs- und M arketingkosten (3.497) (3.497)
Verwaltungskosten (3.581) (3.581)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.543) (1.543)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (28) (291) (320)
Sonstige betriebliche Erträge 387 387
Segmentergebnis (540) (291) (831)
Finanzergebnis 12
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (820)
Ertragsteueraufwand (144)
Konzernjahresfehlbetrag (964)

Geografische Informationen

Der Konzern war im Wesentlichen in zwei geografischen Regionen mit dort ansässigen Gesellschaften tätig: Deutschland sowie Asia-Pacific. Die Umsatzerlöse aus fortgeführten Geschäftsbereichen des Konzerns, aus Geschäften mit externen Kunden nach dem geografischen Ort des Geschäftsbetriebs sowie Informationen über das Segmentvermögen nach dem geografischen Ort der Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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Außenumsatz
In EUR 2019 2018
--- --- ---
Deutschland 7.388 8.512
Asia-Pacific 3.341 7.085
Summe 10.729 15.597

18. Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden des Konzerns in Bezug auf die Geschäftsbereiche in 2018 und 2019 stellt sich wie folgt dar:

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Nach Geschäftsbereichen 2019 In TEUR
Operating Business Unit 10.729
GESAMT 10.729

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Nach Geschäftsbereichen 2018 In TEUR
Operating Business Unit 15.597
GESAMT 15.597

Die in den Umsatzerlösen enthaltenen Umsätze aus Aufträgen mit werkvertragsähnlichem Charakter, die entsprechend dem Leistungsfortschritt (PoC / zeitraumbezogene Erlösrealisierung) abgegrenzt wurden, betragen 426 TEUR (Vorjahr: 635 TEUR).

Umsätze nach Tätigkeitsbereich

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In TEUR 2019 2018
Services 4.994 8.293
License & Support 5.735 7.304
GESAMT 10.729 15.597

Umsätze nach Regionen

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In TEUR 2019 2018
Deutschland 6.702 7.645
EU 354 431
Drittland 3.673 7.521
GESAMT 10.729 15.597

Die Umsätze nach Regionen sind dem Sitz des Kunden zugeordnet.

Zeitpunkt der Erlöserfassung

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In TEUR 2019 2018
Übertragung von Gütern (zeitpunktbezogen) 1.131 2.278
Erbringung von Leistungen (zeitraumbezogen) 9.598 13.319
GESAMT 10.729 15.597

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 53 TEUR (Vorjahr: 320 TEUR) enthalten Währungsverluste in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 38 TEUR) sowie die nach IFRS 9 ermittelten Zahlungsausfälle in Höhe von 44 TEUR. Im Vorjahr war unter anderem ein Betrag von 291 TEUR aus der Entkonsolidierung der REALTECH Japan enthalten.

20. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr: 387 TEUR) enthalten unter anderem Erträge aus Ausbuchung abgegrenzter Verbindlichkeiten in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR), Erlöse aus dem Verkauf einer Unit der REALTECH Neuseeland in Höhe von 147 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie Währungsgewinne in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Im Vorjahr war unter anderem noch ein Ertrag aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen von 110 TEUR enthalten.

21. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis in Höhe von minus 36 TEUR (Vorjahr: plus 12 TEUR) wird bestimmt durch Zinserträge in Höhe von 10 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR) aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben) sowie durch Zinsaufwendungen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR), die hauptsächlich im Zusammenhang mit den Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 in Höhe von 38 TEUR stehen.

22. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 aus dem Konzernjahresergebnis nach Steuern und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:

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In EUR 2019 2018
Konzernjahresfehlbetrag (1.099.595) (963.504)
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (1.099.595) (750.652)
- Nicht-beherrschende Gesellschafter 0 (212.851)
Ergebnis je Aktie
Aus fortgeführten Geschäftsbereichen
- Unverwässert (0,20) (0,14)
- Verwässert (0,20) (0,14)
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (Stück)
- Unverwässert 5.385.652 5.385.652
- Verwässert 5.385.652 5.385.652

Aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung, das gezeichnete Kapital bis zum 18.5.2020 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826,00 EUR zu erhöhen, ist eine entsprechende Verwässerung des Ergebnisses je Aktie möglich.

Sonstige Angaben

23. Goodwill-Impairment-Test

Die Transaktionen, aus denen die verschiedenen Goodwills hervorgingen, fanden im Wesentlichen im Jahr 1999 statt. Hier wurden zum einen 100 Prozent der Anteile an der LMC LAN Management Consulting GmbH, Schweitenkirchen (heute REALTECH AG, Leimen), erworben. Aus dieser Akquisition resultierte ein Goodwill in Höhe von 1.702 TEUR. Diese Gesellschaft war ausschließlich dem Segment "Operating Business Unit" zuzuordnen. Es wurde die Software eigenständig entwickelt und unter dem eigenen Markennamen "theGuard!" vertrieben.

Darüber hinaus wurden jeweils 100 Prozent der Anteile an der DB-Online GmbH, Mannheim (heute REALTECH AG, Leimen), sowie an der GloBE technology GmbH, Walldorf (heute REALTECH AG, Leimen), erworben.

Hieraus ergab sich ein Goodwill für die DB-Online GmbH in Höhe von 3.969 TEUR und für die GloBE technology GmbH in Höhe von 229 TEUR. In den Folgejahren wurde der Goodwill wertgemindert bis auf einen Wert von 2.390 TEUR. Beide Geschäftswerte waren in voller Höhe dem Segment "Operating Business Unit" zuzuordnen.

Aufgrund der zuvor dargestellten Änderungen in der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden die Goodwills wie folgt neu zugeordnet:

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Zahlungsmittel generierende Einheit TEUR
Operating Business Unit 4.091

Der Geschäftswert setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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Zahlungsmittel generierende Einheit 31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
CGU Operating Business Unit 4.091 4.091
Gesamt 4.091 4.091

Im Vorjahr wurde im Gesamtbetrag "Firmenwert" ein Firmenwert für die CGU REALTECH Japan (Consulting) in Höhe von 240 TEUR ausgewiesen. Durch die Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2018 wurde der Firmenwert ausgebucht.

Die Zahlungsmittel generierende Einheit, der ein Geschäftswert zugeordnet worden ist, ist jährlich und bei gegebenem Anhaltspunkt auf eine Wertminderung der Einheit zu prüfen, indem der Buchwert der Einheit - einschließlich des Geschäftswerts - mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird:

Wenn der erzielbare Betrag der Einheit höher ist als ihr Buchwert, sind die Einheit und der dieser zugeordnete Geschäftswert als nicht wertgemindert anzusehen.
Wenn der Buchwert der Einheit höher ist als ihr erzielbarer Betrag, hat das Unternehmen den Wertminderungsaufwand zu erfassen.

Ableitung des Nettobuchwerts (Carrying Amount)

Basierend auf der Bilanz der REALTECH-Gruppe wird der Nettobuchwert bzw. Carrying Amount wie nachfolgend dargestellt abgeleitet. Da der Goodwill-Impairment-Test auf das operative Geschäft abstellt und damit von Finanzierungs- und Steuereinflüssen absieht, sind bei der Ableitung des Nettobuchwerts diverse Bilanzpositionen abzugrenzen.

Bestimmung des erzielbaren Betrags (Recoverable Amount)

Der erzielbare Betrag bzw. Recoverable Amount für die CGU Operating Business Unit bestimmt sich nachfolgend jeweils aus dem höheren Wert der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Fair Value less Cost to sell) und Nutzungswert (Value in Use) der Zahlungsmittel generierenden Einheit.

Zur rechnerischen Bestimmung des Recoverable Amount wurde das DCF-Verfahren auf Basis des Total-Free-Cashflow-Ansatzes angewandt. Dies trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass die Höhe der Zinsaufwendungen nicht vollständig steuerlich abzugsfähig ist, was durch den Standard-WACC-Ansatz zum Teil vereinfachend impliziert wird.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des geplanten Betriebsergebnisses (EBIT) der REALTECH AG sowie der ewigen Rente (Terminal Value). Der Detailplanungszeitraum beträgt 3 Jahre. Die EBIT-Margen werden auf der Grundlage erwarteter, durchschnittlicher Werte unter Verwertung von Erkenntnissen der Auftragslage sowie der Pipeline und Marktentwicklungen berechnet. Infolge bestehender steuerlicher Verlustvorträge wurde der Planungszeitraum bis zur vollständigen Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge fortgeschrieben. Für die REALTECH AG wurde kein Wachstumsabschlag angenommen; ursächlich hierfür ist, dass mit den bestehenden Ressourcen die planmäßige Betreuung und technische Aufrechterhaltung des bestehenden Geschäftsbereichs gesichert ist sowie die Chancen genutzt werden können, neuen Kundenanfragen vollumfänglich gerecht zu werden. Es wurde davon ausgegangen, dass sich Abschreibungen und Investitionen in der ewigen Rente (soweit angesetzt) entsprechen. Der so ermittelte Wert wurde durch die Veränderung des Working Capital korrigiert.

Auf das Ergebnis wurde der ermittelte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) angewandt. Die dabei zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten wurden mit Hilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitet. Die rechnerische Ableitung des WACC erfolgte auf Basis von Daten des Finanzdienstleisters Bloomberg, unter anderem zur Ableitung des Beta-Faktors im Rahmen einer Peer-Group-Analyse (Vergleichsunternehmen derselben Branche). Weitere Parameter bilden die Marktrisikoprämie sowie der Basiszinssatz. Die durchschnittlich gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Hiernach ergeben sich folgende WACCs:

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WACC 2019 WACC WACC 2018 WACC
Ewige Rente Ewige Rente
--- --- --- --- ---
CGU Operating Business Unit 7,7 Prozent 7,7 Prozent 7,52 Prozent 7,52 Prozent

Die Summe der für jedes relevante Jahr ermittelten diskontierten Cashflows bildet den erzielbaren Betrag. Dieser wurde dem ermittelten Nettobuchwert gegenübergestellt, um den potenziellen Wertminderungsbedarf zu ermitteln:

CGU Operating Business Unit

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In TEUR 31.12.2019
Geschäftswert Operating Business Unit 4.091
Working Capital 641
Langfristige Vermögenswerte REALTECH AG (inkl. Nutzungsrechte) 971
Nettobuchwert 5.703
Erzielbarer Betrag 9.119

Im Vorjahr noch: CGU Solution Business Unit

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In TEUR 31.12.2018
Geschäftswert Solution Business Unit 4.091
Working Capital 541
Langfristige Vermögenswerte REALTECH Deutschland GmbH 31
Nettobuchwert 4.663
Erzielbarer Betrag 8.722

Da der erzielbare Betrag im Fall der CGU Solution Business Unit größer als der zugehörige Nettobuchwert ist, ergab der Goodwill-Impairment-Test keine Wertminderung des Geschäftswerts zum 31.12.2019.

24. Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt entsprechend IAS 7 getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen die Entwicklung der Zahlungsmittelströme aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Ermittlung des Cashflows erfolgt nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss der REALTECH AG.

Die Zahlungsmittel der Konzernkapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen Barmittel und Bankguthaben. Es handelt sich hierbei wie im Vorjahr ausschließlich um Tagesgelder. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

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31.12.2019 31.12.2018
Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit einschließlich Leasingverbindlichkeiten) 926 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 268 398
Summe 1.194 398
- davon kurzfristig 607 398
- davon langfristig 587 0

Überleitung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 2019

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Bezeichnung Stand 31.12.2018 Zahlungswirksame Veränderung Unternemenszusammenschlüsse
Finanzschulden 1.199 (428) 0

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Bezeichnung Währungseffekte Veränderung beizulegender Zeitwert Sonstige Veränderungen
Finanzschulden 0 0 155

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Bezeichnung Stand 31.12.2019
Finanzschulden 926

Die sonstigen Veränderungen beinhalten Leasingverpflichtungen aus neu abgeschlossenen Leasingverträgen im laufenden Geschäftsjahr.

Überleitung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 2018

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Bezeichnung Stand 31.12.2017 Zahlungswirksame Veränderung Unternemenszusammenschlüsse
Finanzschulden 0 0 0

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Bezeichnung Währungseffekte Veränderung beizulegender Zeitwert Sonstige Veränderungen
Finanzschulden 0 0 0

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Bezeichnung Stand 31.12.2018
Finanzschulden 0

Aus dem Verkauf der REALTECH Japan Co., Ltd. ergab sich im Vorjahr per Saldo ein Mittelabfluss in Höhe von 463 TEUR (im Wesentlichen bedingt durch abgegangene Zahlungsmittel infolge der Entkonsolidierung und dem enthaltenen Kaufpreis zum 30.11.2018).

25. Personalaufwand und Abschreibungen

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 6.770 TEUR, nach 8.721 TEUR im Vorjahr. Er betraf die Positionen Umsatzkosten, Vertriebs- und Marketingkosten, Verwaltungskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten. Der Rückgang war im Wesentlichen bedingt durch reguläre Fluktuation und durch den Verkauf der Tochtergesellschaft REALTECH Japan in 2018.

Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne (wie z. B. Rentenversicherung) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 845 TEUR (Vorjahr: 1.123 TEUR).

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen insgesamt 504 TEUR (Vorjahr: 214 TEUR). Davon entfielen 5 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und 499 TEUR (Vorjahr: 177 TEUR) auf Sachanlagen. Diese betreffen im Wesentlichen Abschreibungen gemäß IFRS 16.

26. Leasingverhältnisse

Sonstige Miet- und Leasingverhältnisse

Als Leasingnehmer

Zum 1.1.2019 bilanziert die Gesellschaft Leasingverpflichtungen nach IFRS 16; wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Kapitel 6.5.3.

Die zum 31.12.2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen nach IAS 17 gliedern sich wie folgt:

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Jahr 31.12.2018

TEUR
2019 476
2020 311
2021 215
2022 217
2023 und folgende 73
GESAMT 1.292

Die in der Tabelle gezeigten Werte resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen sowie Kfz-Leasing- und Kfz-Mietverträgen.

Als Leasinggeber

Aufgrund des Gebäudeverkaufs zum 26.6.2017 tritt der REALTECH-Konzern nicht mehr als Leasinggeber auf.

27. Finanzinstrumente und Angaben zum Kapitalmanagement

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich zum 31.12. wie folgt dar:

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31.12.2019 31.12.2018
Vermögenswerte

in TEUR
Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- --- ---
Barmittel und Bankguthaben 5.893 5.893 5.893 6.790 6.790 6.790
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Wertminderungen) 1.095 1.095 1.095 1.090 1.090 1.090
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.003 1.003 1.003 1.107 1.107 1.107

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31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten

in TEUR
Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 442 442 442 393 393 393
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.194 1.194 1.194 398 398 398

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31.12.2019 31.12.2018
In TEUR Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte (Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, Bankguthaben) 7.991 7.991 7.991 8.987 8.987 8.987
Finanzielle Verbindlichkeiten (zu fortgeführten Anschaffungskosten) 1.636 1.636 1.636 791 791 791

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

In IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Dementsprechend liefern notierte Preise an einem aktiven Markt den besten Anhaltspunkt für den beizulegenden Zeitwert.

Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten:

Die folgenden Hierarchiestufen werden zugrunde gelegt:

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Hierarchiestufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Hierarchiestufe 2: Andere Inputparameter als die in Stufe 1 enthaltenen, notierten Preise, für die, entweder direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. von Preisen abgeleitet) bezogen auf den entsprechenden Vermögenswert oder die entsprechende Verbindlichkeit, beobachtbare Marktdaten zur Verfügung stehen
Hierarchiestufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, welche nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert am Ende der Berichtsperiode (Stufe 2).

Derivate, Sicherungsbeziehungen oder zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, bei denen der beizulegende Zeitwert vom Buchwert abweicht, sind zum Geschäftsjahresende 2019, wie zum Geschäftsjahresende 2018, nicht vorhanden.

Zu Anschaffungskosten / fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente

Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente werden wie folgt ermittelt:

Barmittel und Bankguthaben, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere nicht derivative finanzielle Vermögenswerte: Da die finanziellen Vermögenswerte hauptsächlich kurzfristigen Charakter haben, wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen.

Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen an Dritte werden auf den Barwert des erwarteten künftigen Cashflows abgezinst. Es findet der ursprüngliche Effektivzins Anwendung, den ein Darlehensnehmer bei einem Finanzinstitut für ein ähnliches Darlehen zahlen müsste.

Am Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken bei in der Kategorie "Kredite und Forderungen" ausgewiesenen sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Der Buchwert spiegelt das maximale Ausfallrisiko für solche Kredite und Forderungen wider.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und nicht derivative Verbindlichkeiten: Unsere nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden und andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Da die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten vor allem kurzfristigen Charakter haben, gehen wir davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen. Der beizulegende Zeitwert von verzinslichen Finanzschulden wird auf Basis verfügbarer Marktpreise oder durch Abzinsung der Cashflows mit den am 31.12. geltenden Marktzinssätzen ermittelt.

Nettogewinne und -verluste

Die folgende Tabelle stellt die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten dar:

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In TEUR 2019 2018
Zinserträge 10 14
Wertminderungen 126 0
Wertaufholungen 0 119

Die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten lauten:

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In TEUR 2019 2018
Zinsaufwendungen (46) (2)

Finanzielle Risiken

Die wesentlichen Risiken des Konzerns liegen im Kreditrisiko aufgrund des möglichen Forderungsausfalls, im Liquiditätsrisiko sowie im Marktrisiko, welches im Wesentlichen aus Währungs- und Zinsrisiken besteht.

Währungs- und Zinsrisiken

Seit dem 1.1.1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Das Unternehmen wickelt einen vergleichsweisen geringen Teil seiner Geschäfte in anderen Währungen ab. Daher können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH auswirken. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus. Zur Darstellung des Marktrisikos sind gemäß IFRS 7 Sensitivitätsanalysen erforderlich, aus denen hervorgeht, wie sich hypothetische Änderungen der relevanten Risikovariablen auf das Konzernjahresergebnis oder andere im Eigenkapital erfasste Wertänderungen ausgewirkt hätten.

Die Risiken hieraus schätzt das Unternehmen jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich und begegnet ihnen durch gezieltes Devisenmanagement. Ein Kreditmanagementsystem sowie ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns findet bezogen auf den Umsatz zu 69 Prozent (Vorjahr: 52 Prozent) im Euro-Raum statt. Wechselkursänderungen bei einer der übrigen Konzernwährungen (NZD) hätten demnach keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzwirtschaftliche Situation des Konzerns.

Der REALTECH-Konzern verfügte während des Geschäftsjahres 2019, wie auch während des Vorjahres, über keine wesentlichen Netto-Finanzverbindlichkeiten. Aus diesem Grund wurde auf die Darstellung potenzieller Zinsänderungsrisiken gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalyse verzichtet.

Kreditrisiken

Kreditrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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31.12.2019

In TEUR
Gesamtlaufzeit Nicht bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 2) Gesamtlaufzeit Bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 3) Gesamt
Bruttobuchwert 1.085 109 1.194
Nicht fällig 573 0 573
0 bis 29 Tage überfällig 296 0 296
30 bis 59 Tage überfällig 80 4 84
60 bis 89 Tage überfällig 15 25 40
90 bis 120 Tage überfällig 45 0 45
über 120 Tage überfällig 76 80 156

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31.12.2018

In TEUR
Gesamtlaufzeit Nicht bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 2) Gesamtlaufzeit Bonitätsmäßig beeinträchtigt (Stufe 3) Gesamt
Bruttobuchwert 1.081 58 1.139
Nicht fällig 110 0 110
0 bis 29 Tage überfällig 441 0 441
30 bis 59 Tage überfällig 208 0 208
60 bis 89 Tage überfällig 115 0 115
90 bis 120 Tage überfällig 52 0 52
über 120 Tage überfällig 155 58 213

Der Wert der Einzelberichtigung auf Forderungen wird aufgrund der Beurteilung des Einzelrisikos jeder einzelnen Forderung ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass kein REALTECH-Kunde mehr als 8 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent) zum Umsatz beiträgt, ist das Haftungs- bzw. Kreditrisiko für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Der Umsatz mit dem größten Einzelkunden betrug 852 TEUR (Vorjahr: 1.165 TEUR). Zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019 lagen keine Hinweise für Wertminderungen auf Termingelder oder sonstige finanzielle Forderungen vor.

Erwartete Kreditverluste wurden in Deutschland mit einer durchschnittlichen Verlustquote von 3,4701 Prozent (Vorjahr: 0,6898 Prozent) auf sämtliche, nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Vertragsvermögenswerte berücksichtigt. Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Vertragsvermögenswerte betragen zum 31.12.2019 TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 6). Da in Neuseeland keine Kreditverluste in den letzten drei Jahren zu verzeichnen waren, wurde auch kein Verlust für diesen Markt berücksichtigt.

Liquiditätsrisiken

Darstellung durch Angabe der Fälligkeit (Liquiditätswirksamkeit) der einzelnen Finanzverbindlichkeitspositionen:

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31.12.2019 31.12.2018
Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 442 393
Leasingverbindlichkeiten 366 611 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 268 0 398 0
Zwischensumme finanzielle Verbindlichkeiten 634 611 398
Insgesamt 1.076 611 0 791 0

Der Konzern überwacht die Zahlungsfähigkeit durch einen täglich ermittelten Liquiditätsstatus, ergänzt durch die tägliche Fortschreibung der Liquiditätsplanung.

Derivate Finanzinstrumente

Derivate Finanzinstrumente bestehen nicht.

Kapitalmanagement

Der Bereich Kapitalmanagement des Konzerns erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche. Daneben überwacht und steuert er die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Finanzrisiken durch die interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß des Risikos analysiert. Diese Risiken umfassen das Marktrisiko (einschließlich Wechselkursrisiken, zinsinduzierten Zeitwertrisiken und Preisrisiken), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben.

Eine wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist das Gearing, welches die Netto-Finanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum Eigenkapital gemäß Konzernbilanz setzt. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden von REALTECH als eine Kenngröße gegenüber Investoren und Analysten verwendet. Diese Kenngröße ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS und kann in der Definition und Berechnung dieser Größe bei anderen Unternehmen abweichend sein. Das Gearing lag zum 31.12.2019 bei 0,43 (Vorjahr: 0,61).

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In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 442 393
Tatsächliche Steuerschulden 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.149 398
Rückstellungen 0 10
Sonstige Verbindlichkeiten 1.059 921
Passive Abgrenzungen 888 429
Brutto-Finanzverbindlichkeiten 3.583 2.152
Barmittel und Bankguthaben 5.893 6.790
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1003 1.107
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1095 1.090
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche 0 20
Netto-Finanzvermögen 4.408 6.855
Eigenkapital gemäß Konzernbilanz 10.139 11.220

Ausfallrisikomanagement

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Konzernrichtlinien sehen vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und, falls angemessen, unter Gestellung von Sicherheiten eingegangen werden, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Der Konzern geht nur Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen ein, die gleichermaßen oder besser als Investitionsgrade bewertet sind. Diese Informationen werden von unabhängigen Ratingagenturen zur Verfügung gestellt. Sind solche Informationen nicht verfügbar, verwendet der Konzern andere verfügbare Finanzinformationen sowie seine eigenen Handelsaufzeichnungen, um seine Großkunden zu bewerten. Das Risiko-Exposure des Konzerns und die Kreditratings der Vertragsparteien werden fortlaufend überwacht und der aggregierte Betrag der abgeschlossenen Transaktionen wird zwischen den betreffenden Vertragsparteien aufgeteilt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer großen Anzahl über unterschiedliche Branchen und geografische Gebiete verteilter Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Zustands der Forderungen durchgeführt. Wo es angemessen ist, werden Ausfallversicherungen kontrahiert.

Abgesehen von dem größten Abnehmer des Konzerns (siehe oben unter Kreditrisiken sowie unter Tz. 17) ist der Konzern keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Die Konzentration der Ausfallrisiken in Bezug auf den größten Kunden überschritt im Berichtsjahr zu keinem Zeitpunkt 20 Prozent der monetären Bruttovermögenswerte. Das Ausfallrisiko gegenüber jeder anderen Vertragspartei überschritt in diesem Jahr zu keinem Zeitpunkt 5 Prozent der monetären Bruttovermögenswerte.

28. Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dr. Martin Bürmann

Rechtsanwalt und Partner

Aufsichtsratsvorsitz und Finanzexperte

Aufsichtsratsvorsitz mit Wirkung zum 1.10.2018

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz, MAS Consult AG, Eppelheim

Mitglied des Aufsichtsrats, APOGENIX AG, Heidelberg
Winfried Rothermel

Geschäftsführer und Unternehmer

Stellvertretung Aufsichtsratsvorsitz mit Wirkung zum 4.7.2018

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Mitglied des Aufsichtsrats, MAS Consult AG, Eppelheim

Mitglied des Aufsichtsrats, Go7 AG, Mannheim

Herr Rothermel hat als Mitglied der Geschäftsführung bei abcdruck nicht die Leitung des Unternehmens im Sinne eines Sprechers inne.
Matthias Blatz

Geschäftsführer und Unternehmer

Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 4.7.2018

Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands

Daniele Di Croce

Diplom-Ingenieur (FH), Chief Executive Officer / Vorstandsvorsitzender mit Wirkung zum 15.1.2016
Dr. Bernd Kappesser

Dr. rer. nat., Chief Operating Officer und Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1.6.2018
Dr. Wolfgang Erlebach

Dr. rer. pol., Chief Financial Officer und Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 12.7.2018

29. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 735 TEUR (Vorjahr: 488 TEUR). Der fixe Anteil betrug, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie einen geldwerten Vorteil für PKW Nutzung, 540 TEUR (Vorjahr: 365 TEUR) und der variable Anteil 195 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der unterjährigen Vorstandsberufung in 2018. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt.

Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

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Name 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2018
Fix

TEUR
Variabel

TEUR
Fix

TEUR
Variabel

TEUR
--- --- --- --- ---
Daniele Di Croce 173 65 173 60
Dr. Bernd Kappesser *) 182 65 105 35
Dr. Wolfgang Erlebach *) 185 65 87 28
Gesamt 540 195 365 123

*) Seit Beginn der jeweiligen unterjährigen Vorstandsbestellung

Hiervon sind in 2019 735 TEUR zahlungswirksam. In 2019 sind Zahlungen in Höhe von 540 TEUR angefallen. In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt.

Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 18.

Anteilsbasierte Vergütung

Long Term Incentive 2019

Ausgangssituation

Mit Abschluss der jeweiligen Vorstandsverträge wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herr Di Croce, Herr Dr. Kappesser und Herr Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) orientiert. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende des jeweiligen 3-Jahres-Zeitraums wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung revolvierend jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR.

IST-Situation

Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, dass das bestehende Long-Term-Incentive-Programm als Teil des variablen Vergütungsbestandteils für alle Mitglieder des Vorstands aufgehoben wird. Etwaige negative Salden werden hierbei auf null gesetzt. Weiterhin wurde festgehalten, dass durch die Nullstellung des Long Term Incentive keine gegenseitigen Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen. Der Vorstand hat der entsprechenden Änderung der Anstellungsverträge einstimmig zugestimmt. Der Aufsichtsrat orientiert sich hierbei an den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, wie den inhaltlichen Überarbeitungen von ARUG II sowie des Deutscher Corporate Governance Kodex.

Ziel des Vorstands und Aufsichtsrats ist es, die Vergütungsparameter einfach und transparent zu gestalten.

Angaben zur Ermittlung des Zeitwertes zum 31.12.2018 (Vergleichswerte des Vorjahres)

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Angaben zur Ermittlung des Zeitwertes zum Bewertungsstichtag Di Croce Dr. Erlebach Dr. Kappesser
Optionsmodell Binomial Binomial Binomial
Aktienkurs (Basis) 1,72 EUR 1,28 EUR 1,72 EUR
Aktienkurs zum 31.12.2018 1,09 1,09 1,09
Risikofreier Zinssatz (0,5) (0,5) (0,5)
Erwartete Volatilität 67,83 Prozent 67,83 Prozent 67,83 Prozent
Erwartete Dividendenrendite 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit 1,4 Jahre 2,5 Jahre 2,4 Jahre
Veränderungen in 2018
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2018 2 TEUR 11 TEUR 0 TEUR
Innerer Wert zum 31.12.2018 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR
Erfasste Aufwendungen in 2018 1 TEUR 4 TEUR 0 TEUR

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2018, mit Wirkung zum 4.7.2018 bzw. 1.10.2018, eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgte im Rahmen der Abstimmung während der Hauptversammlung am 23.5.2019.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 47 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 35 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 12 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR).

Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 19.

30. Wertpapiergeschäfte der Organe (Directors` Dealings)

Die Entwicklung der Bestände an REALTECH-Aktien in Stück, welche die Mitglieder des Vorstands der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2019 innehatten, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Daniele Di Croce (direkt/indirekt) Dr. Bernd Kappesser (direkt/indirekt) Dr. Wolfgang Erlebach (direkt/indirekt)
Stand mit Wirkung zum 01.01.2019 926.300 5.000 275.000
Zugänge
Abgänge
Stand mit Wirkung zum 31.12.2019 926.300 5.000 275.000

Direkt und indirekt hält der Vorstand insgesamt 1.206.300 Aktien.

Die Entwicklung der Bestände an REALTECH-Aktien in Stück, welche die Mitglieder des Aufsichtsrats der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2019 innehatten, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Dr. Martin Bürmann (direkt/indirekt) Winfried Rothermel (direkt/indirekt) Matthias Blatz (direkt/indirekt)
Stand zum 01.01.2019
Zugänge 5.000
Abgänge
Stand zum 31.12.2019 5.000

Wandelschuldverschreibungen bestehen keine.

31. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nach IAS 24 sind Personen oder Unternehmen anzugeben, welche den REALTECH-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der REALTECH AG einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der REALTECH AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der REALTECH AG zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des REALTECH-Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen.

Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des REALTECH-Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der REALTECH AG von 20 Prozent oder mehr, einem Sitz im Aufsichtsrat oder Vorstand der REALTECH AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

Im Geschäftsjahr 2019 haben Unternehmen des REALTECH-Konzerns mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands (siehe Tz. 29) der REALTECH AG sowie mit anderen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keinerlei berichtspflichtige Geschäfte (mit Ausnahme der unter Tz. 30 und 31 angegebenen) vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

32. Mitarbeiter

Im Jahr 2019 waren im REALTECH-Konzern durchschnittlich 86 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 129 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter aus Japan sind bis einschließlich 30.11.2018 berücksichtigt. In nachfolgenden Tabellen ist die Zahl der Mitarbeiter nach Bereichen und Regionen gegliedert dargestellt:

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Nach Bereichen Durchschnitt 2019 Durchschnitt 2018
Service Delivery 35 58
Vertrieb und Marketing 20 27
Entwicklung 14 20
Verwaltung 17 24
Gesamt 86 129

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Nach Regionen Durchschnitt 2019 Durchschnitt 2018
Deutschland 64 76
Asia-Pacific 22 53
Gesamt 86 129

33. Abschlussprüferhonorar gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

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In TEUR REALTECH AG 2019 REALTECH AG 2018
Abschlussprüferhonorar 40 32
Steuerberatungsleistungen 12 8
- davon aus Vorjahren 2
Sonstige Beratungsleistungen 8 6

34. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

In Bezug auf Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen, die der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2019 gemacht wurden, verweisen wir auf die Anhangsangaben im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019.

35. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Am 8.10.2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die achtzehnte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.realtech.com dauerhaft zugänglich gemacht.

36. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, mit ihren erheblichen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf der ganzen Welt, kann das Planungsziel des Konzerns durchaus als ehrgeizig bezeichnet werden. Dies könnte insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden haben und damit mittelbar unseren Auftragseingang beeinflussen.

Wir verfolgen die Entwicklung fortlaufend und beurteilen kurzfristig welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Organisatorische Vorkehrungen wurden bereits getroffen, die den laufenden Betrieb sowie die kontinuierliche Abstimmung mit den Kunden jederzeit gewährleisten.

Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten.

37. Genehmigung des Abschlusses

Der Abschluss wurde am 26.3.2020 vom Vorstand genehmigt und an den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung frei gegeben.

Leimen, 26. März 2020

REALTECH AG

Der Vorstand

7 Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der REALTECH AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Leimen, 26. März 2020

REALTECH AG

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der REALTECH AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht ("Konzernlagebericht") der REALTECH AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EUAPrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

UMSATZERLÖSE

Wir verweisen auf die Abschnitte im Konzernanhang zu den Grundlagen für den Konzernabschluss (1.) und den Wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (3.) sowie auf den Abschnitt Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten (4.).

Das Risiko für den Abschluss

Die REALTECH AG hat im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 10,7 Mio. EUR erzielt. Hiervon entfallen 5,0 Mio. EUR auf den Bereich "Services" (Software-Consultingleistungen) und 5,7 Mio. EUR auf den Bereich "License & Support (Softwarelizenzen und Softwarewartungen). Die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungen und Software-Consultingleistungen nach den neuen Bestimmungen des IFRS 15 ist komplex und birgt daher das inhärente Risiko, dass insbesondere Fehler bei der periodengerechten Erfassung der Erlöse gemacht werden können bzw. dass Ermessensspielräume vorhanden sind wie z.B. bei der Beurteilung von Mehrkomponentengeschäften.

Die Umsatzerlöse der REALTECH AG basieren auf unterschiedlichen Umsatzkategorien. Diese umfassen Consultingaufträge (dienstvertraglicher und werkvertragsähnlicher Charakter) sowie Lizenz- und Wartungsverträge. Die Realisierung der Umsatzerlöse ist in 2019 nach den Kriterien des IFRS 15 zu beurteilen; hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen auf den Käufer übergegangen ist und ob die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Das Risiko für den Konzernabschluss liegt in der periodengerechten und ordnungsgemäßen Realisierung der Umsatzerlöse.

Prüferisches Vorgehen.

Wir haben die Übereinstimmung der von der REALTECH AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen mit dem IFRS-Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt. In unserem Prüfungsvorgehen haben wir die Umsatzerlöse der REALTECH AG nach ihrer Art (Consultingaufträge, Lizenz- und Wartungsaufträge) und deren dazugehörigen internen Prozessabläufen differenziert und die wesentlichen internen Kontrollen zur korrekten Umsatzrealisierung in Stichproben getestet. Für einzelne, wesentliche Vereinbarungen und in Stichproben aus den verbleibenden Vereinbarungen über Consulting-, Lizenz- und Wartungsleistungen haben wir:

ein Update der einzelnen Prozessabläufe durchgeführt,
Nachweise in Form von Kundenverträgen, andere, damit in Zusammenhang stehender Dokumente erlangt,
Erläuterungen von Mitarbeitern der REALTECH AG erhalten,
beurteilt ob die einzelnen Leistungen ordnungsgemäß identifiziert und die Transaktionspreise ordnungsgemäß zugeordnet wurde sowie die zugrundeliegenden Berechnungen auf mathematische Richtigkeit geprüft (Mehrkomponentengeschäfte) sowie
bei zeitraumbezogener Leistungserbringung (Consultingleistungen bei Vorliegen von Verträgen mit werksvertragsähnlichem Charakter) der Leistungsfortschritt ordnungsgemäß abgeleitet wurde.

Unsere Schlussfolgerungen

Die REALTECH AG hat angemessene Prozesse und manuelle Kontrollen implementiert, um die Richtigkeit der Umsatzerlöse im Konzernabschluss sicherzustellen. Aus unseren durchgeführten Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung der Umsatzerlöse ergeben.

BILANZIERUNG UND BEWERTUNG DES GESCHÄFTS- UND FIRMENWERTS

Wir verweisen auf den Abschnitt im Konzernanhang zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (3.) sowie zu den Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten (4.) und den detaillierten Angaben zum Goodwill-Impairment-Test (23.).

Das Risiko für den Abschluss

Der im Konzernabschluss der REALTECH AG ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften und stellt einen wesentlichen Bilanzposten dar. Zum Geschäftsjahresende 2019 weist der Konzernabschluss einen Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 4.091 aus.

Das Management der REALTECH AG testet jährlich entsprechend IAS 36 den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert auf seine Werthaltigkeit für die Zahlungsmittel generierende Einheit (cash generating units) "Operating Business Unit". Der entsprechende Werthaltigkeitstest ist komplex und beinhaltet erhebliches Ermessen. Die wesentlichen Annahmen betreffen den Eintritt der prognostizierten Cashflows, das geplante Umsatzwachstum, die geplanten operativen Margen sowie den Abzinsungssatz vor Steuern einschließlich der Bestimmung der Peer Group und die Endwachstumsrate. Das Risiko für den Konzernabschluss liegt in der Angemessenheit der Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen.

Prüferisches Vorgehen.

Grundlage unserer Prüfung waren Erläuterungen des Managements, um ein Verständnis über die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Durchführung des Wertminderungstests durch das Management zu erhalten. Dem Wertminderungstest liegen Planungen für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten über die künftigen Cashflows zugrunde. Wir haben die erwarteten Zahlungsströme sowie die angenommenen langfristigen Wachstumsraten mit den für den Planungsprozess Verantwortlichen besprochen.

Zudem haben wir die Planungsgenauigkeit des Managements anhand eines Abgleichs in der Vergangenheit vorgenommener Prognosen mit der eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen untersucht. Die den Abzinsungssätzen zugrundeliegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor sowie die Bestimmung der Peer Group, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Wir haben untersucht, inwieweit mögliche Änderungen in den Bewertungsannahmen zu einer Wertminderung führen würden. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der REALTECH AG nachvollzogen.

Unsere Schlussfolgerung:

Die dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts zugrundeliegenden Bewertungsmethoden sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie den "Bilanzeid" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, von denen wir jeweils eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen.

Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO.

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2018 vom Aufsichtsratsvorsitzenden der REALTECH AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Hambsch.

Mannheim, den 26. März 2020

**Moore Treuhand Kurpfalz GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer

Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer

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