Quarterly Report • Sep 30, 2021
Quarterly Report
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Finanzbericht: 28995106
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir begannen das Jahr mit der Angebotsabgabe für ein FPSO-Projekt in der SEA-Region. Nach der erfolgreichen Angebotsabgabe von Saipem und NOC im Jahr 2020 setzten unsere Ingenieure ihre gute Arbeit auch bei diesem Projekt fort. Wir sind einer der Konsortialpartner für dieses Projekt. Wir haben auch ein Angebot für ein FSRU-Verankerungssystem in der Region Südasien eingereicht. Der Zuschlag für diese Projekte wird für das 4. Quartal 2021 erwartet.
Im Bereich Infrastruktur haben wir uns mit einem etablierten Bauunternehmen in Singapur zusammengetan und ein Angebot für ein EPC-Projekt zum Bau einer Schiffswerft abgegeben.
Wir haben auch einen neuen Kunden für technische Arbeiten in Singapur gewonnen. Dabei handelt es sich vor allem um unterstützende technische Arbeiten für Wartungsprojekte.
Die Auswirkungen von COVID wurden im Jahr 2021 deutlicher als 2020. Es gab viele Verschiebungen und Stornierungen von Projekten weltweit. Doch allmählich begannen die Regierungen auf der ganzen Welt, die Wirtschaft zu öffnen, da die hochgradig übertragbare Delta-Variante in den Ländern endemisch wird, was sich positiv auf die Wirtschaft und die Geschäftsaussichten auswirken wird.
Der Ölpreis steigt ebenfalls langsam an und liegt jetzt bei über 60 US$/Barrel. Da sich die Volkswirtschaften öffnen, nimmt die Nachfrage nach Öl allmählich zu. Die gelagerten Ölvorräte werden zuerst verbraucht und die Marktprognosen sehen einen Anstieg der Produktion vor, aber es wird nicht einfach sein, die unmittelbare Nachfrage zu befriedigen, bis hin zu einer Periode mit starker Ölknappheit, die wiederum zu einer Nachfrage nach Öl- und Gasprojekten und -anlagen führen wird. Zu dieser Voraussicht kommt noch hinzu, dass seit dem Jahr 2014 nicht mehr viel in Öl- und Gasprojekte investiert wurde. Auch gibt es derzeit kaum neue Explorationen, was die Volatilität auf dem Ölmarkt noch verstärkt. Diese Aussichten können sich zu einer Krise, aber auch zu einer Chance entwickeln. Ungeachtet dieser positiven Aussichten im Öl- und Gassektor versucht TUFF mit der Zeit zu gehen und seine Kompetenzen im Bereich der erneuerbaren Energien auszubauen.
Als Gruppe haben wir Vorschläge und Angebote für die folgenden Projekte unterbreitet und stehen gut da, um bei den meisten Angeboten aufgrund der realistischen und günstigen Lösungen von TUFF ein positives Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen, die auf die COVID-Situation zurückzuführen sind, haben sich die Entscheidungen über die Auftragsvergabe jedoch verzögert, aber TUFF hofft, bis Ende 2021 mindestens einen größeren Auftrag an Land ziehen zu können.
1. FPSO-Auftrag in der SEA-Region, Tuff ist der technische Partner und Minderheitspartner
2. Ein FPSO-Projekt in Asien.
3. Ausschreibungen für Ingenieurleistungen bei großen Ölkonzernen in Europa, Nord- und Südamerika und im Nahen Osten.
1. EPC-Projekt in Singapur mit einem lokalen Partner.
Die Schätzungen der Öl- und Gasnachfrage für die nächsten fünf Jahre beruhen auf der Tatsache, dass die Welt in der Zeit vor der COVID-Krise 90 Millionen Barrel pro Tag verbrauchte, während der Verbrauch in der jetzigen Pandemieperiode um zwei Drittel gesunken ist. Um sich auf die geringere Nachfrage einzustellen, haben die weltweit tätigen Unternehmen ihre Produktion gedrosselt und die Förderung von Öl und Gas in vielen Feldern, die unwirtschaftlich geworden sind, eingestellt.
Der Jahresbericht 2020 wird Mitte Oktober 2021 veröffentlicht. Aufgrund der Einschränkungen, die sich aus der Fernprüfung ergeben und der durch COVID noch immer behinderten Reisetätigkeit musste die Gruppe den Jahresbericht später als üblich veröffentlichen. Die Verzögerung beim Bericht für 2019 hatte einen Dominoeffekt auf den Bericht für 2020. Die Berichte für die Folgejahre werden jedoch pünktlich vorgelegt.
Im Namen des Vorstands möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um allen Aktionären, Partnern und anderen Beteiligten für ihre kontinuierliche Unterstützung zu danken. Der Vorstand möchte auch dem Management und allen Mitarbeitern von TUFF seine Anerkennung für ihre Geduld, ihre Ausdauer und ihr Engagement aussprechen, um unser Unternehmen in diesen extrem schwierigen Zeiten im Einklang mit unseren Werten weiterzuentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Natarajan Paulraj
Vorstandvorsitzender
TUFF Group AG
Im ersten Halbjahr 2021 wurde lediglich ein Umsatz von 13 TEUR erzielt. TUFF erbringt zurzeit Planungsarbeiten für Angebote und steht in Vertragsverhandlungen für mehrere große Projekte; als Umsatz zu realisierende Leistungsanteile sind allerdings noch nicht angefallen. Die im Vorjahr durchgeführten kleineren Projekte und Analysen wurden noch in 2020 abgeschlossen.
Entsprechend dem Umsatzrückgang sind auch die Aufwendungen für Fremdleistungen deutlich um 1,2 Mio EUR zurückgegangen. In diesen Aufwendungen sind im Wesentlichen Kosten für Ingenieurleistungen enthalten; sie betreffen im 1. Halbjahr 2021 überwiegend Vorarbeiten für die in Aussicht stehenden neuen Projekte.
Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 0,3 Mio EUR gegenüber dem Vergleichszeitraum um mehr als die Hälfte reduziert; der Rückgang betrifft einerseits projektbezogene Aufwendungen, andererseits administrative und Rechtsberatungskosten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Verminderungen der Wertberichtigung auf Forderungen (137 TEUR) sowie Erträge aus dem Verzicht zweier Aufsichtsratsmitglieder auf ihre Tätigkeitsvergütung für die Jahre 2019 und 2020 (72 TEUR) enthalten.
Durch die Aufwandsreduzierungen konnte trotz des hohen Umsatzrückgangs eine Verminderung des Verlusts vor Steuern gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,2 Mio. EUR auf -0,6 Mio. EUR erreicht werden.
Insgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme vom Jahresende 2020 bis zur Jahresmitte 2021 um 0,9 Mio. EUR auf 1,9 Mio. EUR.
Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen im 1. Halbjahr 2021 um 0,8 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR. Dies betraf vor allem Zahlungseingänge auf in 2020 fertiggestellten Projekte; entsprechend konnten die Abwertungen auf Forderungen reduziert werden.
Die langfristigen Vermögenswerte umfassen das Sachanlagevermögen, im Wesentlichen die im Erbpachteigentum stehende Betriebsimmobilie in Singapur. Investitionen erfolgten im 1. Halbjahr 2021 nicht; die planmäßigen Abschreibungen wurden durch Währungsumrechnungseffekte kompensiert.
Die Eigenkapitalquote ist aufgrund des negativen Konzerneigenkapitals ebenfalls negativ; sie beträgt zum 30. Juni 2021 -86,6% gegenüber -37,0% zum 31.12.2020.
Derzeit gibt es keine Betriebsmittelfinanzierung. Der Bedarf an Betriebskapital wird durch die Projektfinanzierung gedeckt. Die Kreditwürdigkeit wird durch die Projekterträge und die Auslastung der Anlagen bei Projekten bestimmt. Dementsprechend wird der Konzern überwiegend aus Rückstellungen und operativen Verbindlichkeiten finanziert.
Der Gesamtbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten sank von 3,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 auf 3,6 Mio. EUR zum Ende des 1. Halbjahres 2021.
Infolge der niedrigen Umsätze hat TUFF im Berichtshalbjahr mit -115 TEUR (1. Berichtshalbjahr 2020: +53 TEUR) einen negativen Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt. Investitionen und Veränderungen der von einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied gewährten Darlehen sind im 1. Halbjahr 2021 nicht angefallen; daher hat dieser Nettomittelabfluss direkt den Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Halbjahresende vermindert.
In den Finanzmittelfonds sind Kassenbestände und Bankguthaben (30. Juni 2021: 29 TEUR) sowie die jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten (30. Juni 2021: 13 TEUR) einbezogen.
Die beiden wichtigsten Leistungskennzahlen (KPI), die zur Messung der Performance verwendet wird, sind Umsatz und Bruttomarge. Umsatzerlöse sind die von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres vereinnahmten Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die Rohertragsmarge spiegelt die Kernrentabilität des Unternehmens wider und errechnet sich aus der Division des Rohertrags durch die Umsatzerlöse der Periode.
Das Management strebt eine Bruttomarge von mindestens 50% an. Bei dem in den vergangenen Jahren erzielten Niveau der Umsatzerlöse ist dies notwendig, um die allgemeinen und administrativen sowie die finanziellen Aufwendungen zu decken und ein ausreichendes Nettoergebnis zu erzielen.
Diese KPI-Ziffer ist im ersten Halbjahr 2021 aufgrund des geringen Umsatzes und der höheren Aufwendungen für Fremdleistungen negativ; im 1. Halbjahr 2020 konnten nur 17,5% erzielt werden.
Frankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
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| Natarajan Paulraj | Ganesh Paulraj | Vinodkumar Bhaskaran Pillai |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2021 der Tuff Group AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2021 der Tuff Group AG der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
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| Natarajan Paulraj | Ganesh Paulraj | Vinodkumar Bhaskaran Pillai |
für das zum 30. Juni 2021 endende Halbjahr
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| Anm. | 30.06.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 4 | 1.491.340 | 1.490.907 |
| 1.491.340 | 1.490.907 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | |||
| sonstige Forderungen | 5 | 415.803 | 1.185.563 |
| Geleistete Anzahlungen | 8.949 | 5.815 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6 | 29.206 | 129.351 |
| 453.958 | 1.320.729 | ||
| Summe Aktiva | 1.945.298 | 2.811.636 |
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| Anm. | 30.06.2021 | 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 7 | 58.974 | 58.974 |
| Bilanzverlust / Gewinnrücklagen | (1.761.432) | (1.138.088) | |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 8 | 29.643 | 50.768 |
| Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | 9 | (11.755) | (11.755) |
| Eigenkapital insgesamt | (1.684.570) | (1.040.101) | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.074 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und | |||
| sonstige Verbindlichkeiten | 11 | 2.774.618 | 2.997.736 |
| Sonstige Rückstellungen | 10 | 824.679 | 844.078 |
| Steuerrückstellungen | 17.497 | 9.923 | |
| 3.629.868 | 3.851.737 | ||
| Summe Passiva | 1.945.298 | 2.811.636 |
für das zum 30. Juni 2021 endende Halbjahr
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| Januar bis Juni 2021 | Januar bis Juni 2020 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (612.828) | (804.963) | |
| Anpassungen für: | |||
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 4 | 47.459 | 60.537 |
| Wertminderung (-aufholung) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (137.343) | - | |
| Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten | (72.000) | - | |
| Zinserträge und -aufwendungen | 7.772 | 26.336 | |
| Operativer Cashflow vor Änderungen im Nettoumlaufvermögen | (766.940) | (718.090) | |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens: | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 933.300 | 361.264 | |
| Anzahlungen | (2.904) | (2.742) | |
| Sonstige Rückstellungen | 10 | (46.243) | 162.549 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (221.528) | 307.468 | |
| Erhaltene Zinsen | 4 | 235 | |
| Gezahlte Zinsen | (7.776) | (26.571) | |
| Mittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (112.087) | 84.113 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (3.365) | (31.136) | |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (115.452) | 52.977 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Sachanlagen | 4 | - | (5.819) |
| Netto-Cashflows aus Investitionstätigkeiten | - | (5.819) | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Aufnahme von Darlehen nahestehender Personen | 11 | - | 106.163 |
| Tilgung von Darlehen nahestehender Personen | - | (123.762) | |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus Finanzierungstätigkeit | - | (17.599) | |
| Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (115.452) | 29.559 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 129.351 | 254.957 | |
| Effekte von Umrechnungsdifferenzen in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 2.233 | (363) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 6 | 16.132 | 284.153 |
für das zum 30. Juni 2021 endende Halbjahr
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| Anm. | Januar bis Juni 2021 | Januar bis Juni 2020 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 12 | 13.295 | 1.604.013 |
| Sonstige Ertragsposten | |||
| Sonstige Erträge | 231.215 | 1.967 | |
| Betriebliche Aufwandsposten | |||
| Aufwendungen für Fremdleistungen | (131.287) | (1.323.201) | |
| Personalaufwendungen | (404.113) | (434.605) | |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 4 | (47.459) | (60.537) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (266.707) | (566.264) | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern | (605.056) | (778.627) | |
| Zinserträge | 4 | 235 | |
| Finanzierungsaufwendungen | (7.776) | (26.571) | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (612.828) | (804.963) | |
| Ertragsteueraufwand | (10.516) | (27.929) | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | (623.344) | (832.892) | |
| Sonstiges Ergebnis: | |||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden dürfen | |||
| Währungsumrechnung | 8 | (21.125) | (20.368) |
| Sonstiges Ergebnis, nach Steuern | (21.125) | (20.368) | |
| Gesamtergebnis | (644.469) | (853.260) | |
| Ergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (623.344) | (832.892) | |
| Gesamtergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (644.469) | (853.260) | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | |||
| bezogen auf die Aktien der Tuff Group AG | 7 | (0,02) | (0,02) |
für das zum 30. Juni 2021 endende Halbjahr
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| Gezeichnetes Kapital | Bilanzverlust/ Gewinnrücklagen/ | Rücklage für Währungsumrechnung | Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | Eigenkapital insgesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 1. Januar 2020 | 58.974 | 32.745 | 32.896 | (11.755) | 112.860 |
| Gesamtergebnis | - | (832.892) | (20.368) | - | (853.260) |
| Stand am 30. Juni 2020 | 58.974 | (800.147) | 12.528 | (11.755) | (740.400) |
| Stand am 1. Januar 2021 | 58.974 | (1.138.088) | 50.768 | (11.755) | (1.040.101) |
| Gesamtergebnis | - | (623.344) | (21.125) | - | (644.469) |
| Stand am 30. Juni 2021 | 58.974 | (1.761.432) | 29.643 | (11.755) | (1.684.570) |
für das zum 30. Juni 2021 endende Halbjahr
Die Tuff Group AG, Frankfurt am Main (im Folgenden als die "Gesellschaft" bezeichnet") ist im Juli 2018 aus der Umfirmierung der Aktiengesellschaft "Ad Acta" 182. Vermögensverwaltung entstanden, die im Jahr 2015 als Vorratsgesellschaft gegründet wurde. Die Gesellschaft ist seit der Umfirmierung und dem Erwerb der Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. als geschäftsleitende Holding tätig.
Die Gesellschaft hat seit dem 16. Juli 2018 ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 113072 eingetragen. Die Geschäftsadresse lautet Marienplatz 2, 80331 München
Berichtswährung ist der Euro (EUR). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Information in Euro (EUR). Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Hauptgeschäftstätigkeiten des Konzerns umfassen Engineeringleistungen und die Tätigkeit als Generalunternehmer für Infrastrukturprojekte. Neben dem bisherigen Hauptgeschäftsfeld in der maritimen Öl- und Gasförderung mit dem Bau bzw. Umbau von schwimmenden Produktions-, Lager- und Umschlageinheiten wurde die Tätigkeit des Konzerns in den vergangenen Jahren auf landgebundene Infrastrukturprojekte erweitert.
Der Konzernzwischenabschluss zum 30.Juni 2021wurde vom Vorstand der Tuff Group AG aufgestellt und am 30. September 2021 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernzwischenabschluss der Tuff Group AG zum 30. Juni 2021 wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit IAS 34 erstellt und enthält einen gegenüber dem Konzernabschluss verkürzten Umfang.
Die vom IASB neu herausgegebenen und ab dem Geschäftsjahr 2021 erstmalig verpflichtend anzuwendenden Änderungen an bestehenden Standards
Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge - Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente"; IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4 "Versicherungsverträge" und IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2
haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Konzernzwischenabschlusses.
Eine frühzeitige Anwendung herausgegebener, aber für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwendender Standards oder Interpretationen hat nicht stattgefunden.
Eine prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2021 wurde nicht durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses 2020 ist noch nicht abgeschlossen; demzufolge sind auch die in diesem Halbjahresabschluss wiedergegebenen Vorjahresangaben zum 31.12.2020 und für das Geschäftsjahr 2020 noch ungeprüft.
(a) Umgekehrter Unternehmenserwerb
Die Tuff Group AG verfügte bis Mitte Juli 2018 über ein gezeichnetes Kapital von 50.000 EUR. Die Hauptversammlung der Tuff Group AG hat am 16.07.2018 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapitel der Gesellschaft um bis zu 39.950.000 EUR von 50.000 EUR auf 40.000.000 EUR durch Ausgabe von 39.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 2. Oktober 2018 beschlossen, das Grundkapital um 39.950.000 EUR im Wege einer Sacheinlage zu erhöhen. Berechtigt zum Bezug aller neuen Aktien war Herr Ganesh Paulraj, Singapur, der im Gegenzug 100% der Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. ("Tuff Offshore"), Singapur, an die Tuff Group AG übertragen hat. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2019 abgeschlossen. Mit der Übernahme wurde die Gesellschaft in rechtlicher Sicht zur Muttergesellschaft der Tuff Offshore Engineering Service Pte. Ltd.
Diese Transaktion wurde vom Vorstand nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3 angesehen, da eine Mantelgesellschaft kein Unternehmen im Sinne von IFRS 3 und den Anwendungsrichtlinien darstellt. In der Folge wurde die Tuff Offshore als wirtschaftlicher Erwerber identifiziert und der Konzernzwischenabschluss ist somit eine Fortsetzung der Bilanzierung der Tuff Offshore.
Die vom Vorstand gewählte Bilanzierung nach IFRS 2 stellt den wirtschaftlichen Wert der Transaktion zutreffend dar, da die Gesellschafter der Tochtergesellschaft durch die Transaktion 99,875 % des Grundkapitals der Tuff Group AG erworben haben. Dementsprechend werden die Vermögenswerte und Schulden des rechtlichen Tochterunternehmens ohne Neuberechnung der beizulegenden Werte zum Buchwert in den Konzernabschluss übernommen.
Nach Abschluss des umgekehrten Unternehmenserwerbs besteht der Konzern aus:
i. Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur, und
ii. Tuff Group AG, Frankfurt am Main.
Zum 30. Juni 2021 und bis heute ist die Tuff Group AG unverändert zu 100 % an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. beteiligt.
Die Konzernbilanz, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzern-Kapitalflussrechnung des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2021 und die entsprechenden Vorjahreszahlen stellen die Fortführung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. (bis zum 2. Oktober 2018) dar.
Der Konzernabschluss umfasst den Einzelabschluss der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft zum Ende der Berichtsperiode. Der Einzelabschluss der Tochtergesellschaft wurde zum gleichen Stichtag wie der Konzernabschluss aufgestellt. Für gleichartige Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter gleichartigen Umständen werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden vollständig eliminiert.
Tochtergesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt konsolidiert. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet an dem Zeitpunkt, an dem keine Beherrschung mehr ausgeübt wird.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind und die Leistungen eingegangen sind. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert; dieser Geschäftswert wird nicht planmäßig abgeschrieben; er wird jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird unmittelbar ergebniswirksam aufgelöst.
Eine vom Erwerber zu erbringende bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Vermögenswert oder Schuld behandelt wird, werden ergebniswirksam erfasst.
Der Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, der auch die funktionale Währung der Tuff Group AG ist. Jede Konzerngesellschaft bestimmt ihre funktionale Währung selbst. Die Abschlussposten jeder Gesellschaft werden zunächst anhand dieser funktionalen Währung bewertet.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit der funktionalen Währung der Gesellschaft bewertet und beim erstmaligen Ansatz in der funktionalen Währung zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten im Berichtszeitraum werden ergebniswirksam erfasst.
Vermögenswerte und Schulden von Geschäftsbetrieben mit einer von EUR abweichenden funktionalen Währung werden für die Konsolidierung mit dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode in EUR umgerechnet. Gewinne oder Verluste werden mit den Kursen am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung eines solchen Geschäftsbetriebs wird der Bestandteil des sonstigen Ergebnisses, der sich auf diesen bestimmten Geschäftsbetrieb bezieht, ergebniswirksam erfasst.
In der folgenden Tabelle sind die im Konzern angewendeten Umrechnungskurse für die wesentlichen Währungen angegeben.
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| Abschlussstichtag 30.06.2021 | Jahresdurchschnitt 1.1.-30.6.2021 | Abschlussstichtag 31.12.2020 | Jahresdurchschnitt 1.1.-30.6.2020 | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Euro entspricht: | ||||
| US Dollar (USD) | 1,18840 | 1,20492 | 1,22710 | 1,10141 |
| Singapore Dollar (SGD) | 1,59760 | 1,60566 | 1,62180 | 1,54038 |
Alle Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen gehören der Erwerbspreis und alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Kosten für den Abbruch, die Beseitigung oder Wiederherstellung sind in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen enthalten, wenn die Verpflichtung zum Abbruch, zur Beseitigung oder Wiederherstellung als Folge des Erwerbs oder der Nutzung der Sachanlagen entstanden ist. Im weiteren Verlauf werden die Sachanlagen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Die geschätzte Nutzungsdauer beträgt für wesentliche Anlageklassen:
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| Nutzungsdauer | |
|---|---|
| Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | 43 Jahre |
| Einbauten | 5 Jahre |
| Computer und Peripheriegeräte | 5 Jahre |
| Geschäftsausstattung | 3 Jahre |
| Betriebsausstattung | 5 Jahre |
Die Buchwerte von Sachanlagen werden immer dann auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände eintreten, die darauf hinweisen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht werthaltig sein könnte.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden Nutzungsdauer, Restwert und Abschreibungsmethode überprüft und prospektiv gegebenenfalls geändert.
Eine Sachanlage wird bei Veräußerung ausgebucht oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswerts wird im Jahr der Ausbuchung ergebniswirksam erfasst.
Leasingverhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum und gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. Leasingverhältnisse werden grundsätzlich nach IFRS 16 Leasing mit dem Barwert der für die Grundmietzeit des Leasingobjekts anfallenden Leasingraten sowie der mit der Einrichtung und dem Rückbau oder der Rückgabe des Leasingobjekts anfallenden Kosten als Nutzungsrecht aktiviert und über die Grundmietzeit abgeschrieben; die Verbindlichkeiten aus den zukünftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert passiviert.
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. hat Erbbaurechte an selbstgenutzten Geschäftsräumen in Singapur, die als Leasingverhältnis nach IFRS 16 einzustufen sind. Da der Erwerb gegen Einmalzahlung erfolgte; war für zukünftig fällige Leasingverbindlichkeiten kein Barwert zu bilden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wurde entsprechend der beim Erwerbszeitpunkt verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechts angesetzt.
Im Übrigen gab es im Konzern im Berichtszeitraum und in der Vorjahresperiode nur kurzfristige Leasingverhältnisse für Geschäftsräume und Lagerflächen mit einer anfänglichen Grundmietzeit von bis zu einem Jahr. Der Konzern nimmt die Erleichterungsmöglichkeit wahr, für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Mietzeit bis zu einem Jahr auf die Aktivierung und Passivierung zu verzichten. Die Leasingraten für kurzfristige Leasingverhältnisse werden in der Periode der Nutzung als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern prüft an jedem Bilanzstichtag, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, d.h. ob der erzielbare Betrag den Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Liegt ein Anhaltspunkt hierfür vor, oder wird von einem Standard eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung eines Vermögenswerts verlangt, dann schätzt der Konzern den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Er wird für einen einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher ist als der erzielbare Betrag, gilt der Vermögenswert als wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Eine Wertaufholung wird nur vorgenommen, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Der erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich abzüglich Abschreibungen ergeben hätte, wenn zuvor kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Diese Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn das Unternehmen Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Sie umfassen u.a. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, sowie derivative finanzielle Vermögenswerte.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert sowie bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVPL), zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Transaktionskosten finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden aufwandswirksam erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Höhe des Transaktionspreises bewertet, auf die der Konzern im Austausch für die auf einen Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, ohne die für einen Dritten vereinnahmten Beträge. Wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz eine signifikante Finanzierungskomponente enthält, erfolgt der Ansatz zum Zeitwert.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten hängt davon ab, nach welchem Geschäftsmodell der Konzern den Vermögenswert und die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts verwaltet. Die drei Bewertungskategorien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten sind fortgeführte Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) und als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Der Konzern hat nur Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht werden oder wertgemindert sind sowie bei planmäßiger Abschreibung.
Beim erstmaligen Ansatz einer Finanzinvestition in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis ausweisen, die nicht ergebniswirksam umgegliedert werden. Dividenden aus diesen Finanzinvestitionen werden mit dem Entstehen eines Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung ergebniswirksam erfasst. Bei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten, bei denen der Konzern Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert nicht im sonstigen Ergebnis ausweist, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausgelaufen ist. Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und der Summe der erhaltenen Gegenleistung sowie kumulative Gewinne oder Verluste, die für Schuldinstrumente im sonstigen Ergebnis angesetzt worden waren, ergebniswirksam erfasst.
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartei wird. Der Konzern legt die Einstufung der finanziellen Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz fest.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bewertung zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Die Folgebewertung nach dem erstmaligen Ansatz finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie bei planmäßiger Abschreibung.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung daraus erfüllt oder aufgehoben ist oder ausläuft. Bei der Ausbuchung wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und der gezahlten Gegenleistung ergebniswirksam erfasst.
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses -ECL) auf alle Schuldinstrumente, die nicht als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet gehalten werden. Erwartete Kreditverluste beruhen auf dem Unterschied zwischen den Zahlungsströmen, die vertraglich fällig werden und sämtlichen Zahlungsströmen, mit deren Eingang der Konzern rechnet und die mit dem näherungsweise ermittelten ursprünglichen effektiven Zinssatz abgezinst werden. Die erwarteten Zahlungsströme enthalten Zahlungsströme aus der Veräußerung gehaltener Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die integraler Bestandteil der Vertragsbestimmungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst. Bei Kreditengagements ohne signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für erwartete Kreditverluste eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Bei Kreditengagements mit einem signifikant erhöhten Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig vom Ausfallzeitpunkt, eine Wertberichtigung gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste eine vereinfachte Vorgehensweise zum Tragen. Deshalb verfolgt der Konzern keine Änderungen im Ausfallrisiko, sondern erfasst zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung anhand der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Der Konzern hat eine Matrix auf der Grundlage vergangener Kreditausfälle erstellt und sie um zukunftsbezogene Faktoren ergänzt, die für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld, das die Zahlungsfähigkeit der Schuldner beeinflussen kann, relevant sind.
Im Konzern gelten finanzielle Vermögenswerte als ausfallgefährdet, wenn die vertragliche Zahlung 60 Tage überfällig ist. In bestimmten Fällen gilt im Konzern jedoch auch ein finanzieller Vermögenswert als ausgefallen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass die offenen vertraglichen Zahlungen, ohne Berücksichtigung der Kreditbesicherungen des Konzerns, voraussichtlich nicht mehr eingehen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird vollständig abgeschrieben, wenn nicht mehr hinreichend sicher erwartet werden kann, dass die vertraglichen Zahlungsströme eingehen.
Dieser Posten umfasst den Kassenbestand und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
Allgemeine Angaben
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, wahrscheinlich ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Unsicherheiten zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden die Rückstellungen überprüft und nach Berücksichtigung der aktuell bestmöglichen Schätzung geändert. Ist ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich nicht mehr notwendig, wird die Rückstellung aufgelöst. Bei einem wesentlichen Zinseffekt werden die Rückstellungen mit einem Zinssatz auf Vorsteuerbasis abgezinst, der die Laufzeit und Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt) der Verpflichtung widerspiegelt. Nach einer Abzinsung wird der Anstieg der Rückstellung durch Zeitablauf als Zinsaufwand erfasst.
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Tuff Group resultieren. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen und Nebenerlöse. Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bewertet, auf die der Konzern im Austausch für die auf einen Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, ohne die für einen Dritten vereinnahmten Beträge.
Umsatzerlöse werden erfasst, wenn der Konzern durch Übertragung einer vereinbarten Ware oder Dienstleistung auf den Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Der Vermögenswert oder die Dienstleistung ist übergegangen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt darüber erlangt. Eine Leistungsverpflichtung kann zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen erfüllt werden. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse entspricht dem der erfüllten Leistungsverpflichtung zugerechneten Betrag.
Der Konzern errichtet Infrastruktur- und andere technische Anlagen im Rahmen langfristiger Kundenaufträge. Diese Verträge werden vor Baubeginn abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge unterliegt der Konzern dem vertraglichen Verbot, erbrachte Leistungen an einen anderen Kunden weiterzuleiten, und hat ein einklagbares Recht auf die Bezahlung der geleisteten Arbeit. Umsatzerlöse aus der Auftragsfertigung werden somit zeitraumbezogen erfasst, d.h. der Fertigstellungsgrad wird anhand des Verhältnisses der bisher angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten des Fertigungsauftrags ermittelt. Der Geschäftsleitung zufolge ist diese inputbasierte Methode geeignet, den Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen.
Im Zusammenhang mit den langfristigen Kundenaufträgen werden Vertragsstrafen für verspätete Erfüllung der Leistungen vereinbart, außerdem entstehen Verpflichtungen aus Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungen sowie für branchenübliche Gewährleistungen. Die aus diesen Vertragsbedingungen resultierenden Verpflichtungen und Risiken werden von der Geschäftsleitung bei der Beurteilung des Leistungsfortschritts und der Bewertung der Kundenaufträge einbezogen.
Beratungsleistungen werden je nach der Vertragsgestaltung mit den Kunden zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen vom Konzern erbracht werden.
Staatliche Beihilfen werden erfasst, wenn es hinreichend sicher ist, dass die Beihilfe vereinnahmt wird und sämtliche damit verbundenen Bedingungen erfüllt wurden. Ertragsbezogene Zuwendungen werden erfolgswirksam entweder separat oder unter einem allgemeinen Posten wie "sonstige Erträge" erfasst. Alternativ werden sie von den entsprechenden Aufwendungen direkt abgesetzt.
Beitragsorientierte Alterssicherungspläne
Die Gesellschaft leistet für seine in Singapur beschäftigten Arbeitnehmer gesetzliche Pflichtbeiträge in einen öffentlichen Alterssicherungsfonds (Central Provident Fund). Der Fonds gewährt den Versicherten Pensionsansprüche sowie Krankenversorgungs- und Pflegeleistungen im Alter. Nachschusspflichten der Arbeitgeber bestehen nicht. Die Beiträge zu beitragsorientierten Alterssicherungsplänen werden in der Periode der entsprechenden Dienstzeit des Arbeitnehmers aufwandswirksam erfasst.
(a) Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind und mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an diese erwartet wird. Als Grundlage gelten dabei die Steuersätze und Steuervorschriften, die am Abschlussstichtag gültig oder wirksam beschlossen sind.
Tatsächliche Ertragsteuern werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie keine ergebnisneutralen Positionen betreffen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst sind. Die Geschäftsleitung beurteilt regelmäßig die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Positionen im Hinblick darauf, ob es für die geltenden Steuervorschriften eine Auslegungsmöglichkeit gibt, und bildet gegebenenfalls Rückstellungen.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode für alle temporären Differenzen am Abschlussstichtag angesetzt, die zwischen dem Steuerwert der Vermögenswerte und Schulden und ihrem Buchwert für die Zwecke der Finanzberichterstattung entstehen.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen und für den Vortrag noch nicht genutzter Steuergutschriften und steuerlicher Verluste in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz und die noch nicht genutzten Steuergutschriften und steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das Ergebnis in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz berührt, werden für temporäre Differenzen keine latenten Steueransprüche erfasst.
Der Wertansatz der latenten Steuerposten erfolgt mit den Steuersätzen, die für den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Differenz bzw. Inanspruchnahme der Verlustverrechnung gültig sind. Für die Berechnung der rechnerischen Steuerbelastung des Ergebnisses vor Steuern in der Steuerüberleitungsrechnung wird der Körperschaftsteuersatz von 17% von Singapur angesetzt, da in diesem Land das wesentliche steuerpflichtige Ergebnis des Konzerns erzielt wird.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden ohne Umsatzsteuer erfasst, mit folgenden Ausnahmen:
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| ― | die Umsatzsteuer aus dem Erwerb von Vermögenswerten oder Dienstleistungen wird von den Steuerbehörden nicht erstattet; in diesem Fall wird die Umsatzsteuer entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Vermögenswert oder des Aufwandspostens erfasst; |
| ― | Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit der Umsatzsteuer ausgewiesen. |
Die erstattungsfähige oder abzuführende Umsatzsteuer ist als Nettobetrag innerhalb der Forderungen oder Verbindlichkeiten bilanziert.
Einnahmen aus der Ausgabe von Stammaktien werden im Eigenkapital als gezeichnetes Kapital erfasst, soweit sie der auf diese Aktien entfallenden Nominalkapitalerhöhung entsprechen. Die über diesen Betrag hinausgehenden Ausgabebeträge werden in der Kapitalrücklage erfasst. Unmittelbar der Ausgabe von Stammaktien zurechenbare Mehrkosten werden von der Kapitalrücklage direkt abgesetzt.
Eine Eventualverbindlichkeit ist:
(a) eine mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit, die durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt sind, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen;
(b) eine gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit, die nicht angesetzt wird, weil:
(i) ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder
(ii) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.
Eine Eventualforderung ist ein möglicher Anspruch aus Ereignissen in der Vergangenheit, die durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt sind, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses verlangt Bilanzierungsentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung, die sich auf den Ausweis der Umsatzerlöse, Aufwendungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Ende des Berichtszeitraums auswirken. Unsicherheiten bei diesen Annahmen und Schätzungen können Ergebnisse nach sich ziehen, die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen Verbindlichkeit in zukünftigen Perioden erfordern.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Annahmen über die Zukunft und andere wichtige Quellen zur Schätzung bei Unsicherheiten am Ende des Berichtszeitraums erläutert. Der Konzern stützt seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Abschlusserstellung verfügbaren Informationen. Umstände und Annahmen zu künftigen Entwicklungen können sich jedoch je nach Veränderungen im Markt oder durch Umstände jenseits der Verfügungsgewalt des Konzerns ändern. Diese Veränderungen werden in den Annahmen berücksichtigt, sobald sie auftreten.
Aufgrund der unverändert nicht absehbaren Folgen der weltweiten Covid-19-Pandemie unterliegen die Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen einer erhöhten Unsicherheit. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können hiervon abweichen; die Veränderungen können einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernzwischenabschluss haben.
Der Konzern bewertet Fremdwährungsgeschäfte in der jeweiligen funktionalen Währung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft. Bei der Bestimmung der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften wird eine Ermessensentscheidung darüber verlangt, welche Währung die Verkaufspreise für Güter und Dienstleistungen hauptsächlich beeinflusst und welches Land mit seinen Wettbewerbskräften und Regulierungen die Verkaufspreise seiner Güter und Dienstleistungen hauptsächlich bestimmt. Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften wird danach bestimmt, wie die Geschäftsleitung beurteilt, in welchem wirtschaftlichen Umfeld die Konzerngesellschaften tätig sind und wie sie die Verkaufspreise festlegen.
Sachanlagen und im Rahmen von Leasingverhältnissen aktivierte Nutzungsrechte für Sachanlagen werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer nach Berücksichtigung ihrer geschätzten Restwerte abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer berücksichtigt die Schätzungen der Geschäftsleitung zu dem Zeitraum, in dem der Konzern beabsichtigt, künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung seiner Sachanlagen zu ziehen. Der Restwert berücksichtigt den von der Geschäftsleitung geschätzten Betrag, den der Konzern aktuell aus der Veräußerung des Vermögenswerts nach Abzug der geschätzten Veräußerungskosten erhalten würde, so als wäre der Vermögenswert bereits in einem Alter und Zustand, den man am Ende der Nutzungsdauer erwarten würde. Änderungen im erwarteten Grad der Nutzung und technologischen Entwicklung können den wirtschaftlichen Nutzen, die Nutzungsdauer und Restwerte dieser Vermögenswerte beeinträchtigen, was sich wiederum auf den künftigen Abschreibungsaufwand auswirken würde.
Der Konzern verwendet zur Feststellung des Fertigungsgrades und der zeitraumbezogenen Realisierung die cost to cost-Methode als inputorientierte Methode. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Auftrags werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und anhand einer Projektbeurteilung fortgeschrieben. In die Beurteilung fließt eine kaufmännische und technische Analyse des Auftrags ein; hierbei werden die Erfahrungen des Managements aus früheren, gleichartigen Aufträgen berücksichtigt.
Der Konzern verwendet eine Bewertungsmatrix zur Berechnung erwarteter Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Höhe der Abwertung richtet sich nach der Überfälligkeit zusammengefasster Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern.
Im ersten Schritt orientiert sich die Bewertungsmatrix an den vom Konzern in der Vergangenheit beobachteten Ausfallquoten. Durch Ergänzung der historischen Kreditausfallerfahrung um zukunftsgerichtete Angaben wird die Matrix verfeinert. Zu jedem Abschlussstichtag werden die historischen Ausfallquoten aktualisiert und die Änderungen in den zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert.
Die Beurteilung der Korrelation zwischen beobachteten Ausfallquoten der Vergangenheit, der prognostizierten wirtschaftlichen Lage und den erwarteten Kreditverlusten stellt eine signifikante Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditverluste hängt stark von veränderten Umständen und den prognostizierten wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die historische Kreditausfallerfahrung und die Prognosen der wirtschaftlichen Lage sind nicht unbedingt repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle des Kunden in der Zukunft.
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. nutzt seit Juli 2018 in Singapur Geschäftsräume in einem Geschäftsgebäude, die sie als Erbbaurecht erworben hat. Der Erwerb erfolgte gegen Einmalzahlung; ein Barwert für Leasingverbindlichkeiten war daher nicht zu bilden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 43 Jahren entspricht dem Zeitraum bis zum Ende des Erbbaurechts am 30. Juni 2061.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert, unverzinslich und werden grundsätzlich nach 30 Tagen fällig (2020: 30 Tage).
Die Wertberichtigung für überfällige und wertgeminderte Forderungen wurde zum 30. Juni entsprechend der Forderungsstruktur weitergeführt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristig fällig und verfügbar. Sie lauten unverändert im Wesentlichen auf USD.
Das in der Konzernbilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital der wirtschaftlichen Konzernobergesellschaft besteht unverändert zum Vorjahr aus 100.002 ausgegeben und voll eingezahlten Stammaktien.
Das Grundkapital der rechtlichen Konzernobergesellschaft Tuff Group AG besteht unverändert seit dem 4. Februar 2019 aus 40.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 EUR je Aktie.
Alle Inhaber von Stammaktien der Gesellschaft sind auf der Grundlage eines Gewinnausschüttungsbeschlusses der Hauptversammlung dividendenberechtigt. Die Stammaktien sind mit jeweils einem Stimmrecht ohne Einschränkungen ausgestattet. Die Stammaktien sind nennwertlos.
In der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19. Februar 2024 ein- oder mehrmals um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann ausgeschlossen werden,
(a) um eine Sachkapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu ermöglichen, wenn dieser Erwerb im Interesse des Unternehmens liegt;
(b) um den Einstieg eines strategischen Investors zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt,
(c) bei einer Kapitalerhöhung bis zu 10 % des zuvor bestehenden Grundkapitals, wenn der Ausgabebetrag nicht wesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt,
(d) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat weiterhin eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu EUR 16.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital I/2019). Diese Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten aus Anleihen, die von der Gesellschaft bis zum 19. Februar 2024 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses derselben Hauptversammlung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, der zur Erfüllung der ausgeübten Umwandlungs- und Optionsrechte oder der erfüllten Umwandlungs- oder Optionspflichten von Anleihegläubigern erforderlich ist, oder soweit Rückzahlungspflichten aus diesen Anleihen durch Ausgabe von Aktien erfüllt werden und dies nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder Aktien aus einem genehmigten Kapital erfolgt. Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat außerdem eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu EUR 2.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital II/2019). Dieses bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Beschäftigten der Tuff Group AG oder ihrer verbundenen Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft diese Bezugsrechte nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder durch Barausgleich erfüllt.
Für das Ergebnis je Aktie sind die ausgegebenen Aktien der Tuff Group AG herangezogen worden. Die Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wurde zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Erwerbs (Kontrollübergang) der Sacheinlage berücksichtigt. Die für die Berechnung ermittelte Aktienanzahl beträgt daher für den Zwischenabschluss sowie für die Vergleichsperiode jeweils 40.000.000 Stück.
Die Rücklage für Währungsumrechnung stellt die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Einzelabschlüsse dar, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung des Konzerns unterscheidet.
Die Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb stellt den Unterschiedsbetrag zwischen der rechtlichen Tochtergesellschaft als bilanzieller Erwerber und der rechtlichen Muttergesellschaft als bilanziell erworbenem Unternehmen dar (siehe Anm. 2.2 a).
Aus dem im Jahr 2019 beendeten Auftrag zum Flughafenbau auf der Insel Maafaru / Malediven bestehen streitige Vergütungsansprüche mehrerer Subunternehmer. Zum Umfang und zu Minderungsansprüchen aufgrund von Erfüllungsmängeln bestehen Auseinandersetzungen; deren Ausgang ist auch vom Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens (Anmerkung 15) zwischen dem Konzern und der Regierung der Malediven als Auftraggeber des Flughafenprojekts abhängig ist. Zu welchem Zeitpunkt diese Auseinandersetzungen abgeschlossen sein werden und die Verpflichtungen zahlungswirksam werden, kann gegenwärtig nicht beurteilt werden. Die Rückstellung hat sich zum 30. Juni 2021 durch Teilzahlungen sowie durch Geltendmachung weiterer Vergütungsansprüche verändert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden grundsätzlich nach 30 Tagen fällig (31. Dezember 2020: 30 Tage).
Die von einem Vorstandsmitglied und von einem Mitglied des Aufsichtsrats gewährten Darlehen an die Tuff Offshore Engineering Pte. Ltd. sind unbesichert, zinslos und erst auf Anforderung zur Rückzahlung fällig. Im ersten Halbjahr 2021 erfolgten keine Zuführungen oder Tilgungen.
Im ersten Halbjahr erzielte der Konzern in geringem Umfang Umsätze aus kleineren Projekten.
Der Kundenauftrag zum Bau eines Flughafens auf der Insel Maafaru / Malediven war im Jahr 2019 beendet worden. Die Regierung der Malediven als Auftraggeber hat eine Vertragsstrafe für Projektverzögerungen geltend gemacht, die im Wesentlichen durch Inanspruchnahme von verpfändeten Bankguthaben beglichen wurde. Zu diesem Kundenauftrag läuft ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem Konzern und der Regierung der Malediven. Gegenstand dieses Verfahrens sind der Umfang noch ausstehender Vergütungen für erbrachte Leistungen des Konzerns sowie Gegenansprüche aufgrund der seitens des Auftraggebers geltend gemachten Leistungsmängel. Zum Zeitpunkt der Konzernabschlusserstellung sind die Verfahren und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Aus dem Auftrag bestehen noch Forderungen gegen den Auftraggeber. Bei der Bewertung dieser Forderungen hat die Geschäftsleitung die Unsicherheiten aus dem Ausgang des Schiedsgerichtsverfahrens berücksichtigt.
Mitglieder des Vorstands sind
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| ― | Natarajan Paulraj, Ingenieur, Singapur (Vorsitzender) |
| ― | Ganesh Paulraj, Ingenieur, Singapur (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― | Vinodkumar Bhaskaran Pillai, Angestellter, Bangalore / Indien |
Mitglieder des Aufsichtsrats sind
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| ― | Mahalakshmi d/o Mahalingam, kaufmännische Leiterin der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur (Aufsichtsratsvorsitzende) |
| ― | Govindarajan Paulraj, Rechtsanwalt, Chennai / Indien (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) |
| ― | Carlo Arachi, Rechtsanwalt, Köln |
Der Verlauf der COVID 19 - Pandemie hat sich auch im zweiten Halbjahr 2021 fortgesetzt. Unverändert muss die Tuff Group AG in den Regionen des ostasiatischen Raums, in denen ihre Hauptgeschäftstätigkeit stattfindet, mit kurzfristig entstehenden Beschränkungen für ihre geschäftlichen Aktivitäten rechnen.
Hierdurch verzögert sich die Anbahnung neuer Projektaufträge in allen Geschäftsbereichen. Es ist weiterhin mit Mehrkosten in der Projektausführung oder durch Stillstandszeiten zu rechnen, die nicht in vollem Umfang an die Auftraggeber weiterbelastet werden können. Eine Abschätzung dieser finanziellen Auswirkungen ist derzeit noch nicht möglich.
Frankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
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| Natarajan Paulraj | Ganesh Paulraj | Vinodkumar Bhaskaran Pillai |
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