Annual Report • Mar 23, 2021
Annual Report
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Finanzbericht: 27910355
AKTIVA
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| Anm. | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 4 | 1.746.314 | 1.995.448 |
| Einbehaltene Forderungen | 5 | - | 2.140.966 |
| 1.746.314 | 4.136.414 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 6 | 3.043.410 | 2.147.238 |
| Einbehaltene Forderungen | 5 | 1.421.367 | - |
| Geleistete Anzahlungen | 7.148 | 26.305 | |
| Zur Sicherheit hinterlegte Bankguthaben | 7 | - | 4.888.750 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8 | 254.957 | 826.537 |
| 4.726.882 | 7.888.830 | ||
| Summe Aktiva | 6.473.196 | 12.025.244 |
PASSIVA
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| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 9 | 58.974 | 58.974 |
| Gewinnrücklagen | 32.745 | 274.690 | |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 10 | 32.896 | 24.536 |
| Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | 11 | (11.755) | (11.755) |
| Eigenkapital insgesamt | 112.860 | 346.445 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | 12 | 1.840.771 | - |
| Latente Steuerschulden | 20 | 20.810 | 21.503 |
| 1.861.581 | 21.503 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 13 | 3.523.541 | 3.087.719 |
| Bruttoverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung | 14 | - | 5.408.641 |
| Sonstige Rückstellungen | 12 | 948.436 | 2.843.666 |
| Steuerrückstellungen | 20 | 26.778 | 317.270 |
| 4.498.755 | 11.657.296 | ||
| Verbindlichkeiten insgesamt | 6.360.336 | 11.678.799 | |
| Summe Passiva | 6.473.196 | 12.025.244 |
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| Anm. | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 15 | 9.407.663 | 30.517.948 |
| Sonstige Ertragsposten | |||
| Sonstige Erträge | 16 | 627.763 | 247.986 |
| Betriebliche Aufwandsposten | |||
| Aufwendungen für Fremdleistungen | (4.039.433) | (23.533.045) | |
| Personalaufwendungen | 17 | (1.965.913) | (2.322.135) |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 4 | (125.301) | (61.420) |
| Außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen | 4 | (174.278) | - |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18 | (4.008.087) | (3.003.702) |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern | (277.586) | 1.845.632 | |
| Zinserträge | 19 | 120.559 | 4.379 |
| Finanzierungsaufwendungen | 19 | (49.509) | (1.286) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (206.536) | 1.848.725 | |
| Ertragsteueraufwand | 20 | (35.409) | (382.175) |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | (241.945) | 1.466.550 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden dürfen | |||
| Währungsumrechnung | 10 | 8.360 | 24.536 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 8.360 | 24.536 | |
| Gesamtergebnis | (233.585) | 1.491.086 | |
| Ergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (241.945) | 1.466.550 | |
| Gesamtergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (233.585) | 1.491.086 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | |||
| bezogen auf die Aktien der Tuff Group AG | 9 | (0,01) | 0,15 |
Der beigefügte Anhang ist integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses und im Zusammenhang mit diesem zu betrachten.
1 Konzernangaben
1.1 Allgemeines
Die Tuff Group AG, Frankfurt am Main (im Folgenden als die "Gesellschaft" bezeichnet), ist im Juli 2018 aus der Umfirmierung der Aktiengesellschaft "Ad Acta" 182. Vermögensverwaltung entstanden, die im Jahr 2015 als Vorratsgesellschaft gegründet wurde. Die Gesellschaft ist seit der Umfirmierung und dem Erwerb der Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. als geschäftsleitende Holding tätig.
Die Gesellschaft hat seit dem 16. Juli 2018 ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 113072 eingetragen. Im Geschäftsjahr 2019 war die Geschäftsadresse in der Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt am Main. Inzwischen lautet die Geschäftsadresse Marienplatz 2, 80331 München.
Berichtswährung ist der Euro (EUR). Die Angaben im Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Information in Euro (EUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2019.
Die Hauptgeschäftstätigkeiten des Konzerns umfassen Engineeringleistungen und die Tätigkeit als Generalunternehmer für Infrastrukturprojekte. Neben dem bisherigen Hauptgeschäftsfeld in der maritimen Öl- und Gasförderung mit dem Bau bzw. Umbau von schwimmenden Produktions-, Lager- und Umschlageinheiten wurde die Tätigkeit des Konzerns in den vergangenen Jahren auf landgebundene Infrastrukturprojekte erweitert.
Der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht 2019 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Der Konzernabschluss und der Zusammengefasste Lagebericht wurden vom Vorstand der Tuff Group AG unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht am 18. März 2021 genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
1.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb (Reverse asset acquisition)
Die Tuff Group AG verfügte bis Mitte Juli 2018 über ein gezeichnetes Kapital von 50.000,00 EUR. Die Hauptversammlung der Tuff Group AG hat am 16. Juli 2018 den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 39.950.000,00 EUR von 50.000,00 EUR auf 40.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 39.950.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 2. Oktober 2018 beschlossen, das Grundkapital um 39.950.000,00 EUR im Wege einer Sacheinlage zu erhöhen. Berechtigt zum Bezug aller neuen Aktien war Herr Ganesh Paulraj, Singapur, der im Gegenzug 100 % der Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. ("Tuff Offshore"), Singapur, an die Tuff Group AG übertragen hat. Die Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2019 abgeschlossen. Mit der Übernahme wurde die Gesellschaft in rechtlicher Sicht zur Muttergesellschaft der Tuff Offshore Engineering Service Pte. Ltd.
Diese Transaktion wurde vom Vorstand nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3 angesehen, da eine Mantelgesellschaft kein Unternehmen im Sinne von IFRS 3 und den Anwendungsrichtlinien darstellt. In der Folge wurde die Tuff Offshore als wirtschaftlicher Erwerber identifiziert, sodass der Konzernabschluss als Fortsetzung der Bilanzierung der Tuff Offshore aufgestellt wurde.
Die vom Vorstand gewählte Bilanzierung nach IFRS 2 bildet den wirtschaftlichen Gehalt der Transaktion zutreffend ab, da die Gesellschafter der Tochtergesellschaft durch die Transaktion 99,875 % des Grundkapitals der Tuff Group AG erworben haben. Dementsprechend werden die Vermögenswerte und Schulden des rechtlichen Tochterunternehmens ohne Neuberechnung der beizulegenden Werte zum Buchwert in den Konzernabschluss übernommen. Die Höhe der Gewinnrücklagen und der sonstigen Eigenkapitalposten in der Konzernbilanz entspricht der Höhe dieser Posten in der Bilanz der Tuff Offshore vor der Transaktion.
Nach Abschluss des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse asset acquisition) besteht der Konzern aus:
i. Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur, und
ii. Tuff Group AG, Frankfurt am Main.
Zum 31. Dezember 2019 ist die Tuff Group AG unverändert zu 100 % an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. beteiligt.
Die Konzernbilanz, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und die Konzernkapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2018 und 2019 stellen die Fortführung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. (bis zum 2. Oktober 2018) dar. Der Konzernabschluss wurde auf folgender Basis erstellt:
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| ― | die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. werden in der Konzernbilanz 2018 zu den Buchwerten vor dem Unternehmenszusammenschluss erfasst und bewertet; |
| ― | die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tuff Group AG werden gemäß IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt 2. Oktober 2018 (Erstkonsolidierungszeitpunkt) erfasst und bewertet; |
| ― | die Gewinnrücklagen und sonstigen Eigenkapitalsalden im Konzernabschluss führen die unmittelbar vor dem umgekehrten Unternehmenserwerb (reverse asset acquisition) erfassten Gewinnrücklagen und sonstigen Eigenkapitalsalden der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. fort; |
| ― | die Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2018 umfasst die Ergebnisse der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. für das Gesamtjahr und die Ergebnisse der Tuff Group AG für den Zeitraum vom 2. Oktober bis zum 31. Dezember 2018. |
Die Bilanzierung eines umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse asset acquisition) gilt nur für den Konzernabschluss. Im handelsrechtlichen Einzelabschluss der Tuff Group AG wird die Beteiligung an der Tochtergesellschaft zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert.
Der beizulegende Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tuff Group AG betrug zum Zeitpunkt des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse asset acquisition) am 2. Oktober 2018:
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| Tuff Group AG | |
|---|---|
| EUR | |
| --- | --- |
| Vermögenswerte | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 50.000 |
| Sonstige Vermögenswerte | 13.296 |
| 63.296 | |
| Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 75.051 |
| 75.051 | |
| Identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert insgesamt | (11.755) |
| Geschäfts- oder Firmenwert aus Erwerb | - |
| Gegenleistung für Erwerb | (11.755) |
| Auswirkung des umgekehrten Erwerbs der Tuff Group AG auf den Cashflow | |
| Gegenleistung insgesamt | (11.755) |
| Zuzüglich: Sachgegenleistung | 11.755 |
| Gegenleistung in bar | - |
| Zuzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des erworbenen Unternehmens | 50.000 |
| Nettomittelzufluss aus Erwerb | 50.000 |
2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Übereinstimmung mit den IFRS
Der Abschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften, aufgestellt. Die Bestimmungen sämtlicher von der EU gebilligten und für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden ausnahmslos eingehalten.
Zum 31. Dezember 2019 übernommene Standards und Interpretationen, die im Berichtszeitraum noch nicht verpflichtend waren, wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht vorzeitig freiwillig angewandt. Zu den neuen, noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards verweisen wir auf den Abschnitt "Herausgegebene, aber noch nicht wirksame Standards".
2.2 Anwendung neuer und geänderter Standards und Interpretationen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS einheitlich angewendet. Der Konzern hat sowohl im laufenden Berichtszeitraum als auch im Vergleichszeitraum alle für ihn maßgeblichen neuen und geänderten Standards angewendet, die für die Berichtsperiode ab dem 1. Januar 2019 gelten.
2.3 Herausgegebene, aber noch nicht wirksame Standards
Folgende, den Konzern betreffende Standards, die herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft sind, werden noch nicht angewendet:
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| Beschreibung | Wirksam für Geschäftsjahre ab oder nach dem |
|---|---|
| Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 1. Januar 2020 |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition der Wesentlichkeit | 1. Januar 2020 |
| Änderungen an IFRS 7 und 9, IAS 39: Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) | 1. Januar 2020 |
| Änderung an IFRS 3: Definition des Unternehmensbegriffs, fakultativer Konzentrationstest | 1. Januar 2020 |
| Änderungen an IFRS 4, 7, 9 und 16, IAS 39: Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform Phase II) | 1. Januar 2021 |
| Änderungen an IFRS 3, IAS 16, IAS 37; Jährliche Verbesserungen 2018 - 2020 | 1. Januar 2022 |
| IFRS 17 "Versicherungsverträge" | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 1: Erläuterung der Rechnungslegungsgrundsätze | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 8: Definition der Schätzungen für die Rechnungslegung | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden | 1. Januar 2023 |
Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass sich die Anwendung der genannten Standards nicht wesentlich auf den Abschluss im Zeitraum der Erstanwendung auswirken wird.
2.4 Grundlagen der angewandten Konsolidierungsmethoden
(a) Umgekehrter Unternehmenserwerb (Reverse asset acquisition)
Der umgekehrte Unternehmenserwerb (reverse asset acquisition) wird im Konzernanhang unter Punkt 1.2 beschrieben.
(b) Grundlagen der Konsolidierung
Der Konzernabschluss umfasst den Einzelabschluss der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft zum Ende der Berichtsperiode. Der Einzelabschluss der Tochtergesellschaft wurde zum gleichen Stichtag wie der Konzernabschluss aufgestellt. Für gleichartige Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter gleichartigen Umständen werden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden vollständig eliminiert.
Tochtergesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt konsolidiert. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet an dem Zeitpunkt, an dem keine Beherrschung mehr ausgeübt wird.
(c) Unternehmenszusammenschlüsse
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen sind und die Leistungen eingegangen sind. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert aktiviert. Dieser Geschäftswert wird nicht planmäßig abgeschrieben; er wird jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird unmittelbar ergebniswirksam aufgelöst.
Eine vom Erwerber zu erbringende bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Vermögenswert oder Schuld behandelt wird, werden ergebniswirksam erfasst.
2.5 Währungsumrechnung
Der Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, der auch die funktionale Währung der Tuff Group AG ist. Jede Konzerngesellschaft bestimmt ihre funktionale Währung selbst. Die Abschlussposten jeder Gesellschaft werden zunächst anhand dieser funktionalen Währung bewertet.
(a) Geschäftsvorfälle und Salden
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit der funktionalen Währung der Gesellschaft bewertet und beim erstmaligen Ansatz in der funktionalen Währung zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die nach dem Anschaffungskostenprinzip in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten im Berichtszeitraum werden ergebniswirksam erfasst.
(b) Konzernabschluss
Vermögenswerte und Schulden von Geschäftsbetrieben mit einer von EUR abweichenden funktionalen Währung werden für die Konsolidierung mit dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode in EUR umgerechnet. Gewinne oder Verluste werden mit den Kursen am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung eines solchen Geschäftsbetriebs wird der Bestandteil des sonstigen Ergebnisses, der sich auf diesen bestimmten Geschäftsbetrieb bezieht, ergebniswirksam erfasst.
In der folgenden Tabelle sind die im Konzern angewendeten Umrechnungskurse für die wesentlichen Währungen angegeben.
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| Abschlussstichtag 31.12.2019 | Jahresdurchschnitt 2019 | Abschlussstichtag 31.12.2018 | Jahresdurchschnitt 2018 | Eröffnungsstichtag 01.01.2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Euro entspricht: | |||||
| US Dollar (USD) | 1,12040 | 1,11919 | 1,14434 | 1,18006 | 1,19930 |
| Singapore Dollar (SGD) | 1,51110 | 1,52706 | 1,55910 | 1,59244 | 1,60240 |
2.6 Sachanlagen
Alle Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen gehören der Erwerbspreis und alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen. Kosten für den Abbruch, die Beseitigung oder Wiederherstellung sind in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen enthalten, wenn die Verpflichtung zum Abbruch, zur Beseitigung oder Wiederherstellung als Folge des Erwerbs oder der Nutzung der Sachanlagen entstanden ist. Im weiteren Verlauf werden die Sachanlagen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die geschätzte Nutzungsdauer beträgt für wesentliche Anlageklassen:
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| Nutzungsdauer | |
|---|---|
| Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | 43 Jahre |
| Einbauten | 5 Jahre |
| Computer und Peripheriegeräte | 5 Jahre |
| Geschäftsausstattung | 3 Jahre |
| Betriebsausstattung | 5 Jahre |
Die Buchwerte von Sachanlagen werden immer dann auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wenn Ereignisse oder Änderungen der Umstände eintreten, die darauf hinweisen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht werthaltig sein könnte.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden Nutzungsdauer, Restwert und Abschreibungsmethode überprüft und prospektiv gegebenenfalls geändert.
Eine Sachanlage wird bei Veräußerung ausgebucht oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswerts wird im Jahr der Ausbuchung ergebniswirksam erfasst.
2.7 Leasingverhältnisse
Leasingverhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum und gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. Leasingverhältnisse werden grundsätzlich nach IFRS 16 Leasing mit dem Barwert der für die Grundmietzeit des Leasingobjekts anfallenden Leasingraten sowie der mit der Einrichtung und dem Rückbau oder der Rückgabe des Leasingobjekts anfallenden Kosten als Nutzungsrecht aktiviert und über die Grundmietzeit abgeschrieben; die Verbindlichkeiten aus den zukünftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert passiviert.
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. hat Erbbaurechte an selbstgenutzten Geschäftsräumen in Singapur, die als Leasingverhältnis nach IFRS 16 einzustufen sind. Da der Erwerb gegen Einmalzahlung erfolgte, war für zukünftig fällige Leasingverbindlichkeiten kein Barwert zu bilden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wurde entsprechend der beim Erwerbszeitpunkt verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechts angesetzt.
Im Übrigen gab es im Konzern in den Jahren 2018 und 2019 nur kurzfristige Leasingverhältnisse für Geschäftsräume und Lagerflächen mit einer anfänglichen Grundmietzeit von bis zu einem Jahr. Der Konzern nimmt die Erleichterungsmöglichkeit wahr, für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Mietzeit bis zu einem Jahr auf die Aktivierung und Passivierung zu verzichten. Die Leasingraten für kurzfristige Leasingverhältnisse werden in der Periode der Nutzung als Aufwand erfasst.
Die kurzfristigen Leasingaufwendungen der Jahre 2019 und 2018 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
2.8 Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten
Der Konzern prüft an jedem Bilanzstichtag, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, d. h. ob der erzielbare Betrag den Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterschreitet. Liegt ein Anhaltspunkt hierfür vor oder wird von einem Standard eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung eines Vermögenswerts verlangt, dann schätzt der Konzern den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Er wird für einen einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, der Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher ist als der erzielbare Betrag, gilt der Vermögenswert als wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
.Eine Wertaufholung wird nur vorgenommen, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Der erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich abzüglich Abschreibungen ergeben hätte, wenn zuvor kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Diese Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
2.9 Finanzinstrumente
(a) Finanzielle Vermögenswerte
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte werden ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn das Unternehmen Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Sie umfassen u. a. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie derivative finanzielle Vermögenswerte.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert sowie bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVPL), zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Transaktionskosten finanzieller Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden aufwandswirksam erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Höhe des Transaktionspreises bewertet, auf die der Konzern im Austausch für die auf einen Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, ohne die für einen Dritten vereinnahmten Beträge. Wenn die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beim erstmaligen Ansatz eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, erfolgt der Ansatz zum Zeitwert.
Folgebewertung
Finanzinvestitionen in Schuldinstrumente
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten hängt davon ab, nach welchem Geschäftsmodell der Konzern den Vermögenswert und die vertraglichen Zahlungsströme des Vermögenswerts verwaltet. Die drei Bewertungskategorien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten sind fortgeführte Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) und als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL). Der Konzern hat nur Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, abzüglich Wertminderungen, bewertet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht werden oder wertgemindert sind sowie bei planmäßiger Abschreibung.
Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
Beim erstmaligen Ansatz einer Finanzinvestition in Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis auszuweisen, die nicht ergebniswirksam umgegliedert werden. Dividenden aus diesen Finanzinvestitionen werden mit dem Entstehen eines Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung ergebniswirksam erfasst. Bei Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten, bei denen der Konzern Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert nicht im sonstigen Ergebnis ausweist, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausgelaufen ist. Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und der Summe der erhaltenen Gegenleistung sowie kumulative Gewinne oder Verluste, die für Schuldinstrumente im sonstigen Ergebnis angesetzt worden waren, ergebniswirksam erfasst.
(b) Finanzielle Verbindlichkeiten
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartei wird. Der Konzern legt die Einstufung der finanziellen Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz fest.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bewertung zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Folgebewertung
Die Folgebewertung nach dem erstmaligen Ansatz finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie bei planmäßiger Abschreibung.
Ausbuchung
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung daraus erfüllt oder aufgehoben ist oder ausläuft. Bei der Ausbuchung wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und der gezahlten Gegenleistung ergebniswirksam erfasst.
2.10 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (expected credit losses - ECL) auf alle Schuldinstrumente, die nicht als ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet gehalten werden. Erwartete Kreditverluste beruhen auf dem Unterschied zwischen den Zahlungsströmen, die vertraglich fällig werden und sämtlichen Zahlungsströmen, mit deren Eingang der Konzern rechnet und die mit dem näherungsweise ermittelten ursprünglichen effektiven Zinssatz abgezinst werden. Die erwarteten Zahlungsströme enthalten Zahlungsströme aus der Veräußerung gehaltener Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die integraler Bestandteil der Vertragsbestimmungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst. Bei Kreditengagements ohne signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für erwartete Kreditverluste eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Bei Kreditengagements mit einem signifikant erhöhten Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig vom Ausfallzeitpunkt, eine Wertberichtigung gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kommt bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste eine vereinfachte Vorgehensweise zum Tragen. Deshalb verfolgt der Konzern keine Änderungen im Ausfallrisiko, sondern erfasst zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung anhand der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Der Konzern hat eine Matrix auf der Grundlage vergangener Kreditausfälle erstellt und sie um zukunftsbezogene Faktoren ergänzt, die für die Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld, das die Zahlungsfähigkeit der Schuldner beeinflussen kann, relevant sind.
Im Konzern gelten finanzielle Vermögenswerte als ausfallgefährdet, wenn die vertragliche Zahlung 60 Tage überfällig ist. In bestimmten Fällen gilt im Konzern jedoch auch ein finanzieller Vermögenswert als ausgefallen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass die offenen vertraglichen Zahlungen, ohne Berücksichtigung der Kreditbesicherungen des Konzerns, voraussichtlich nicht mehr eingehen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird vollständig abgeschrieben, wenn nicht mehr hinreichend sicher erwartet werden kann, dass die vertraglichen Zahlungsströme eingehen.
2.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Dieser Posten umfasst den Kassenbestand und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
2.12 Rückstellungen
Allgemeine Angaben
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, wahrscheinlich ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist und die Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Unsicherheiten zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden die Rückstellungen überprüft und nach Berücksichtigung der aktuell bestmöglichen Schätzung geändert. Ist ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich nicht mehr notwendig, wird die Rückstellung aufgelöst. Bei einem wesentlichen Zinseffekt werden die Rückstellungen mit einem Zinssatz auf Vorsteuerbasis abgezinst, der die Laufzeit und Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt) der Verpflichtung widerspiegelt. Nach einer Abzinsung wird der Anstieg der Rückstellung durch Zeitablauf als Zinsaufwand erfasst.
2.13 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Tuff Group resultieren. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen und Nebenerlöse. Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bewertet, auf die der Konzern im Austausch für die auf einen Kunden zu übertragenden Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, ohne die für einen Dritten vereinnahmten Beträge.
Umsatzerlöse werden erfasst, wenn der Konzern durch Übertragung einer vereinbarten Ware oder Dienstleistung auf den Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Der Vermögenswert oder die Dienstleistung ist übergegangen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt darüber erlangt. Eine Leistungsverpflichtung kann zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen erfüllt werden. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse entspricht dem der erfüllten Leistungsverpflichtung zugerechneten Betrag.
Infrastrukturprojekte
Der Konzern errichtet Infrastruktur- und andere technische Anlagen im Rahmen langfristiger Kundenaufträge. Diese Verträge werden vor Baubeginn abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge unterliegt der Konzern dem vertraglichen Verbot, erbrachte Leistungen an einen anderen Kunden weiterzuleiten, und hat ein einklagbares Recht auf die Bezahlung der geleisteten Arbeit. Umsatzerlöse aus der Auftragsfertigung werden somit zeitraumbezogen erfasst, d. h. der Fertigstellungsgrad wird anhand des Verhältnisses der bisher angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten des Fertigungsauftrags ermittelt. Der Geschäftsleitung zufolge ist diese inputbasierte Methode geeignet, den Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen zu bestimmen.
Im Zusammenhang mit den langfristigen Kundenaufträgen werden Vertragsstrafen für verspätete Erfüllung der Leistungen vereinbart; außerdem entstehen Verpflichtungen aus Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungen sowie für branchenübliche Gewährleistungen. Die aus diesen Vertragsbedingungen resultierenden Verpflichtungen und Risiken werden von der Geschäftsleitung bei der Beurteilung des Leistungsfortschritts und der Bewertung der Kundenaufträge einbezogen.
Beratungsleistungen
Beratungsleistungen werden je nach der Vertragsgestaltung mit den Kunden zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistungen vom Konzern erbracht werden.
2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Staatliche Beihilfen werden erfasst, wenn es hinreichend sicher ist, dass die Beihilfe vereinnahmt wird und sämtliche damit verbundenen Bedingungen erfüllt wurden. Ertragsbezogene Zuwendungen werden erfolgswirksam entweder separat oder unter einem allgemeinen Posten wie "Sonstige Erträge" erfasst. Alternativ werden sie von den entsprechenden Aufwendungen direkt abgesetzt.
2.15 Leistungen an Arbeitnehmer
Beitragsorientierte Alterssicherungspläne
Die Gesellschaft leistet für seine in Singapur beschäftigten Arbeitnehmer gesetzliche Pflichtbeiträge in einen öffentlichen Alterssicherungsfonds (Central Provident Fund). Der Fonds gewährt den Versicherten Pensionsansprüche sowie Krankenversorgungs- und Pflegeleistungen im Alter. Nachschusspflichten der Arbeitgeber bestehen nicht. Die Beiträge zu beitragsorientierten Alterssicherungsplänen werden in der Periode der entsprechenden Dienstzeit des Arbeitnehmers aufwandswirksam erfasst.
2.16 Ertragsteuern
(a) Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und Ertragsteuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind anzusetzen wenn sie wahrscheinlich sind und mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an diese erwartet wird. Als Grundlage gelten dabei die Steuersätze und Steuervorschriften, die am Abschlussstichtag gültig oder wirksam beschlossen sind.
Tatsächliche Ertragsteuern werden ergebniswirksam erfasst, soweit sie keine ergebnisneutralen Positionen betreffen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst sind. Die Geschäftsleitung beurteilt regelmäßig die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Positionen im Hinblick darauf, ob es für die geltenden Steuervorschriften eine Auslegungsmöglichkeit gibt und bildet gegebenenfalls Rückstellungen.
(b) Latente Steuern
Latente Steuern werden unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode für alle temporären Differenzen am Abschlussstichtag angesetzt, die zwischen dem Steuerwert der Vermögenswerte und Schulden und ihrem Buchwert für die Zwecke der Finanzberichterstattung entstehen.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen und für den Vortrag noch nicht genutzter Steuergutschriften und steuerlicher Verluste in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz und die noch nicht genutzten Steuergutschriften und steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten in einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss ist und weder das Ergebnis in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz berührt, werden für temporäre Differenzen keine latenten Steueransprüche erfasst.
Der Wertansatz der latenten Steuerposten erfolgt mit den Steuersätzen, die für den voraussichtlichen Zeitpunkt der Auflösung der Differenz bzw. Inanspruchnahme der Verlustverrechnung gültig sind. Für die Berechnung der rechnerischen Steuerbelastung des Ergebnisses vor Steuern in der Steuerüberleitungsrechnung wird der Körperschaftsteuersatz von 17 % von Singapur angesetzt, da in diesem Land das wesentliche steuerpflichtige Ergebnis des Konzerns erzielt wird.
2.17 Umsatzsteuer
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden ohne Umsatzsteuer erfasst mit folgenden Ausnahmen:
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| • | Die Umsatzsteuer aus dem Erwerb von Vermögenswerten oder Dienstleistungen wird von den Steuerbehörden nicht erstattet; in diesem Fall wird die Umsatzsteuer entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Vermögenswert oder des Aufwandspostens erfasst; |
| • | Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit der Umsatzsteuer ausgewiesen. |
Die erstattungsfähige oder abzuführende Umsatzsteuer ist als Nettobetrag innerhalb der Forderungen oder Verbindlichkeiten bilanziert.
2.18 Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage
Einnahmen aus der Ausgabe von Stammaktien werden im Eigenkapital als gezeichnetes Kapital erfasst, soweit sie der auf diese Aktien entfallenden Nominalkapitalerhöhung entsprechen. Die über diesen Betrag hinausgehenden Ausgabebeträge werden in der Kapitalrücklage erfasst. Unmittelbar der Ausgabe von Stammaktien zurechenbare Mehrkosten werden von der Kapitalrücklage direkt abgesetzt.
2.19 Eventualverbindlichkeiten
Eine Eventualverbindlichkeit ist
(a) eine mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit, die durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt sind, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen;
(b) eine gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen in der Vergangenheit, die nicht angesetzt wird weil
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| (i) | ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder |
| (ii) | die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. |
Eine Eventualforderung ist ein möglicher Anspruch aus Ereignissen in der Vergangenheit, die durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt sind, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen.
2.20 Erstmalige Anwendung der IFRS
Die Tuff Group AG stellt für das Geschäftsjahr 2019 erstmals einen Konzernabschluss auf. Dieser Konzernabschluss ist zugleich der erste Abschluss, der vollständig nach den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt ist. Ausgangspunkt hierfür ist aufgrund des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse asset acquisition) die Rechnungslegung der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd.
Die Konzernrechnungslegung nach IFRS wurde mit der Eröffnungsbilanz zum Übergangsstichtag 1. Januar 2018 eröffnet. Die Eröffnungsbilanz umfasst die Vermögensgegenstände und Schulden der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd.; sie ist aus der in US-Dollar aufgestellten Bilanz dieser Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 mit dem Umrechnungskurs zu diesem Tag in EUR umgerechnet. Auch die Posten des Eigenkapitals wurden mit diesem Kurs umgerechnet.
Die Jahresabschlüsse der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. für die zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahre sind nach den Rechnungslegungsstandards von Singapur aufgestellt. Diese Rechnungslegungsstandards entsprechen in allen wesentlichen Punkten den IFRS. Daher weichen das im IFRS-Konzernabschluss einbezogene Eigenapital der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. zum 1. Januar 2018 und die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden zum 1. Januar 2018 nicht von den entsprechenden Werten zum 31. Dezember 2017 nach der nationalen Rechnungslegung ab. Das in den Konzernabschluss der Vergleichsperiode 2018 einbezogene Jahresergebnis 2018 der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. entspricht dem Jahresergebnis nach der nationalen Rechnungslegung in Singapur.
Anpassungen erfolgten nur für die Gliederung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Konzernbilanz und der Erträge und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" auf das Jahr 2018 im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS wurde auch das im lokalen Abschluss als Posten der Sachanlagen erfasste Nutzungsrecht für Grundstücke und Gebäude im Konzernabschluss umklassifiziert.
Erleichterungsmöglichkeiten bei der Überleitung der Rechnungslegung wurden nicht in Anspruch genommen. Bei der Einstufung der finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die am Stichtag des Übergangs auf die Rechnungslegung nach IFRS bereits vorhanden waren, wurde die Einstufung zum erstmaligen Erfassungszeitpunkt aus der Rechnungslegung der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. übernommen.
Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 und die entsprechenden Werte der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sind nachstehend wiedergegeben:
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| 31.12.2018 | 01.01.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| AKTIVA | ||
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 1.995.448 | 68.839 |
| Einbehaltene Forderungen | 2.140.966 | - |
| 4.136.414 | 68.839 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 2.147.238 | 2.298.011 |
| Geleistete Anzahlungen | 26.305 | 749 |
| Zur Sicherheit hinterlegte Bankguthaben | 4.888.750 | 833.820 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 826.537 | 1.118.250 |
| 7.888.830 | 4.250.830 | |
| Summe Aktiva | 12.025.244 | 4.319.669 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 58.974 | 58.974 |
| Gewinnrücklagen | 274.690 | 717.273 |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 24.536 | - |
| Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | (11.755) | - |
| Eigenkapital insgesamt | 346.445 | 776.247 |
| Langfristige Schulden | ||
| Latente Steuerschulden | 21.503 | - |
| 21.503 | - | |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 3.087.719 | 1.299.449 |
| Bruttoverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung | 5.408.641 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 2.843.666 | 2.149.587 |
| Steuerrückstellungen | 317.270 | 94.386 |
| 11.657.296 | 3.543.422 | |
| Verbindlichkeiten insgesamt | 11.678.799 | 3.543.422 |
| Summe Passiva | 12.025.244 | 4.319.669 |
3 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung
Die Aufstellung des Konzernabschlusses verlangt Bilanzierungsentscheidungen, Schätzungen und Annahmen der Geschäftsleitung, die sich auf den Ausweis der Umsatzerlöse, Aufwendungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Ende des Berichtszeitraums auswirken. Unsicherheiten bei diesen Annahmen und Schätzungen können Ergebnisse nach sich ziehen, die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen Verbindlichkeit in zukünftigen Perioden erfordern.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Annahmen über die Zukunft und andere wichtige Quellen zur Schätzung bei Unsicherheiten am Ende des Berichtszeitraums erläutert. Der Konzern stützt seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der Abschlusserstellung verfügbaren Informationen. Umstände und Annahmen zu künftigen Entwicklungen können sich jedoch je nach Veränderungen im Markt oder durch Umstände jenseits der Verfügungsgewalt des Konzerns ändern. Diese Veränderungen werden in den Annahmen berücksichtigt, sobald sie auftreten.
3.1 Bestimmung der funktionalen Währung
Der Konzern bewertet Fremdwährungsgeschäfte in der jeweiligen funktionalen Währung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft. Bei der Bestimmung der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften wird eine Ermessensentscheidung darüber verlangt, welche Währung die Verkaufspreise für Güter und Dienstleistungen hauptsächlich beeinflusst und welches Land mit seinen Wettbewerbskräften und Regulierungen die Verkaufspreise seiner Güter und Dienstleistungen hauptsächlich bestimmt. Die funktionale Währung der Konzerngesellschaften wird danach bestimmt, wie die Geschäftsleitung beurteilt, in welchem wirtschaftlichen Umfeld die Konzerngesellschaften tätig sind und wie sie die Verkaufspreise festlegen.
3.2 Nutzungsdauer von Sachanlagen und Nutzungsrechten an Sachanlagen
Sachanlagen und im Rahmen von Leasingverhältnissen aktivierte Nutzungsrechte für Sachanlagen werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer nach Berücksichtigung ihrer geschätzten Restwerte abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer berücksichtigt die Schätzungen der Geschäftsleitung zu dem Zeitraum, in dem der Konzern beabsichtigt, künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung seiner Sachanlagen zu ziehen. Der Restwert berücksichtigt den von der Geschäftsleitung geschätzten Betrag, den der Konzern aktuell aus der Veräußerung des Vermögenswerts nach Abzug der geschätzten Veräußerungskosten erhalten würde, so als wäre der Vermögenswert bereits in einem Alter und Zustand, den man am Ende der Nutzungsdauer erwarten würde. Änderungen im erwarteten Grad der Nutzung und technologischen Entwicklung können den wirtschaftlichen Nutzen, die Nutzungsdauer und Restwerte dieser Vermögenswerte beeinträchtigen, was sich wiederum auf den künftigen Abschreibungsaufwand auswirken würde.
Der Buchwert der Sachanlagen einschließlich der Nutzungsrechte für Sachanlagen im Konzern betrug zum 31. Dezember 2019 1.746.314,00 EUR (2018: 1.995.448,00 EUR).
3.3 Fertigstellungsgrad und Bewertung bei Kundenaufträgen
Der Konzern verwendet zur Feststellung des Fertigungsgrads und der zeitraumbezogenen Realisierung die cost to cost-Methode als inputorientierte Methode. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Auftrags werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft und anhand einer Projektbeurteilung fortgeschrieben. In die Beurteilung fließt eine kaufmännische und technische Analyse des Auftrags ein; hierbei werden die Erfahrungen des Managements aus früheren, gleichartigen Aufträgen berücksichtigt.
3.4 Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern verwendet eine Bewertungsmatrix zur Berechnung erwarteter Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Höhe der Abwertung richtet sich nach der Überfälligkeit zusammengefasster Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern.
Im ersten Schritt orientiert sich die Bewertungsmatrix an den vom Konzern in der Vergangenheit beobachteten Ausfallquoten. Durch Ergänzung der historischen Kreditausfallerfahrung um zukunftsgerichtete Angaben wird die Matrix verfeinert. Zu jedem Abschlussstichtag werden die historischen Ausfallquoten aktualisiert und die Änderungen in den zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert.
Die Beurteilung der Korrelation zwischen beobachteten Ausfallquoten der Vergangenheit, der prognostizierten wirtschaftlichen Lage und den erwarteten Kreditverlusten stellt eine signifikante Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditverluste hängt stark von veränderten Umständen und den prognostizierten wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die historische Kreditausfallerfahrung und die Prognosen der wirtschaftlichen Lage sind nicht unbedingt repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle des Kunden in der Zukunft. Angaben zu den erwarteten Kreditverlusten aus den Konzernforderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Anhang unter der Anmerkung 23 gemacht.
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Konzern betrug zum 31. Dezember 2019 2.524.616,00 EUR (2018: 1.697.053,00 EUR).
4 Sachanlagen
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| Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | Einbauten | Computer und Peripheriegeräte | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten | |||
| 1. Januar 2018 | - | 7.214 | 104.428 |
| Zugänge | 1.690.089 | 131.713 | 13.544 |
| Ausbuchung vollständig abgeschriebener Anlagen | - | - | - |
| Abgänge | - | (7.900) | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 52.754 | 4.179 | 4.975 |
| 31. Dezember 2018 | 1.742.843 | 135.206 | 122.947 |
| Zugänge | - | - | 781 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 37.245 | 2.889 | 2.627 |
| 31. Dezember 2019 | 1.780.088 | 138.095 | 126.355 |
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2018 | - | 3.321 | 46.176 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 16.689 | 6.801 | 24.422 |
| Ausbuchung vollständig abgeschriebener Anlagen | - | - | - |
| Abgänge | - | (4.740) | - |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 521 | 209 | 2.775 |
| 31. Dezember 2018 | 17.210 | 5.591 | 73.373 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 41.276 | 27.781 | 26.306 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 135 | 89 | 1.538 |
| 31. Dezember 2019 | 58.621 | 33.461 | 101.217 |
| Kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018 | - | - | - |
| Wertminderungsaufwand | 174.090 | - | - |
| Umrechnungsdifferenzen | 188 | - | - |
| 31. Dezember 2019 | 174.278 | - | - |
| Buchwert | |||
| 31. Dezember 2018 | 1.725.633 | 129.615 | 49.574 |
| 31. Dezember 2019 | 1.547.189 | 104.634 | 25.138 |
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| Geschäftsausstattung | Betriebsausstattung | Insgesamt | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten | |||
| 1. Januar 2018 | 18.540 | 6.810 | 136.992 |
| Zugänge | 57.036 | 37.284 | 1.929.666 |
| Ausbuchung vollständig abgeschriebener Anlagen | (8.401) | (6.020) | (14.421) |
| Abgänge | - | - | (7.900) |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 2.326 | 1.273 | 65.507 |
| 31. Dezember 2018 | 69.501 | 39.347 | 2.109.844 |
| Zugänge | 3.235 | 3.470 | 7.486 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 1.481 | 837 | 45.079 |
| 31. Dezember 2019 | 74.217 | 43.654 | 2.162.409 |
| Kumulierte planmäßige Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2018 | 15.186 | 3.178 | 67.861 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 8.601 | 4.907 | 61.420 |
| Ausbuchung vollständig abgeschriebener Anlagen | (8.401) | (6.020) | (14.421) |
| Abgänge | - | - | (4.740) |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 667 | 104 | 4.276 |
| 31. Dezember 2018 | 16.053 | 2.169 | 114.396 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 21.172 | 8.766 | 125.301 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 322 | 36 | 2.120 |
| 31. Dezember 2019 | 37.547 | 10.971 | 241.817 |
| Kumulierte außerplanmäßige Abschreibungen | |||
| 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2018 | - | - | - |
| Wertminderungsaufwand | - | - | 174.090 |
| Umrechnungsdifferenzen | - | - | 188 |
| 31. Dezember 2019 | - | - | 174.278 |
| Buchwert | |||
| 31. Dezember 2018 | 53.448 | 37.178 | 1.995.448 |
| 31. Dezember 2019 | 36.670 | 32.683 | 1.746.314 |
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. hat im Juli 2018 in Singapur neue Geschäftsräume in einem Geschäftsgebäude als Erbbaurecht erworben. Der Erwerb erfolgte gegen Einmalzahlung; ein Barwert für Leasingverbindlichkeiten war daher nicht zu bilden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 43 Jahren entspricht dem Zeitraum bis zum Ende des Erbbaurechts am 30. Juni 2061.
5 Einbehaltene Forderungen
Die einbehaltenen Forderungen betreffen Sicherheitseinbehalte eines Kunden im Zusammenhang mit der Erstellung eines Flughafens. Der Flughafenbau wurde im Jahr 2019 abgeschlossen.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristig | ||
| Einbehaltene Forderung aus Auftragsfertigung | 2.186.719 | - |
| Abzüglich: Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste | (765.352) | - |
| 1.421.367 | - | |
| Langfristig | ||
| Einbehaltene Forderung aus Auftragsfertigung | - | 2.140.966 |
| 1.421.367 | 2.140.966 |
Die einbehaltenen Forderungen lauten auf US-Dollar. Die Erhöhung des Bruttobetrags resultiert aus der Währungsumrechnung. Die im Jahr 2019 gebildete Wertberichtigung ist in Abschnitt 22 erläutert.
6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Dritte - | 3.115.068 | 1.697.053 |
| Abzüglich: Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste | (590.452) | - |
| 2.524.616 | 1.697.053 | |
| Ausleihungen zur Projektvorfinanzierung | 310.083 | 262.224 |
| Kautionen und Einlagen | 139.592 | 128.285 |
| Umsatzsteuerforderungen | 59.467 | 32.228 |
| Weiterbelastete Verwaltungskosten | 7.610 | 14.071 |
| Übrige Vermögenswerte | 2.042 | 13.377 |
| 3.043.410 | 2.147.238 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unbesichert, unverzinslich und werden grundsätzlich nach 30 Tagen fällig (2018: 30 Tage). Die im Jahr 2019 gebildete Wertberichtigung ist in Abschnitt 22 erläutert.
Die Ausleihungen zur Projektvorfinanzierung betreffen Vorbereitungsmaßnahmen eines Kooperationspartners, einschließlich des Erwerbs von Grundstücken, für ein Projekt in Myanmar.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen lauten auf folgende Währungen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| USD | 2.865.434 | 2.071.162 |
| SGD | 99.980 | 68.135 |
| EUR | 77.996 | 7.941 |
| 3.043.410 | 2.147.238 |
7 Zur Sicherheit hinterlegte Bankguthaben
Die zur Sicherheit hinterlegten Bankguthaben betrafen einen im Jahr 2019 beendeten Kundenauftrag. Die zum Abschlussstichtag 2018 ausgewiesenen Beträge waren zwischen acht und zwölf Monaten fällig und mit 1,00 % bis 1,92 % jährlich effektiv verzinst. Die verpfändeten Guthaben wurden bei der Projektbeendigung vom Kunden zum Ausgleich einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen.
Die verpfändeten Guthaben lauteten auf folgende Währungen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| USD | - | 4.544.077 |
| SGD | - | 344.673 |
| - | 4.888.750 |
8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 254.913 | 826.537 |
| Kassenbestand | 44 | - |
| 254.957 | 826.537 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristig fällig und verfügbar. Sie lauten auf folgende Währungen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| USD | 182.542 | 616.628 |
| SGD | 27.324 | 157.698 |
| EUR | 45.091 | 52.211 |
| 254.957 | 826.537 |
9 Gezeichnetes Kapital
Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd.
Das in der Konzernbilanz ausgewiesene gezeichnete Kapital der wirtschaftlichen Konzernobergesellschaft besteht wie folgt:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien | Betrag | Anzahl der Aktien | Betrag | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. | ||||
| Ausgegebene und voll eingezahlte Stammaktien | ||||
| Zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres | 100.002 | 58.974 | 100.002 | 58.974 |
Tuff Group AG
Nachfolgend werden Angaben zum Grundkapital der rechtlichen Konzernobergesellschaft Tuff Group AG gemacht:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Aktien | Betrag | Anzahl der Aktien | Betrag | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tuff Group AG | ||||
| Ausgegebene und voll eingezahlte Stammaktien | ||||
| Zu Beginn des Geschäftsjahres | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 |
| Kapitalerhöhung 4. Februar 2019 | 39.950.000 | 39.950.000 | - | - |
| Am Ende des Geschäftsjahres | 40.000.000 | 40.000.000 | 50.000 | 50.000 |
Alle Inhaber von Stammaktien der Gesellschaft sind auf der Grundlage eines Gewinnausschüttungsbeschlusses der Hauptversammlung dividendenberechtigt. Die Stammaktien sind mit jeweils einem Stimmrecht ohne Einschränkungen ausgestattet. Die Stammaktien sind nennwertlos.
Das Grundkapital besteht aus 40.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 EUR je Aktie. In der Hauptversammlung vom 16. Juli 2018 wurde der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 39.950.000,00 EUR zu erhöhen. Mit Kapitalerhöhungsbeschluss vom 2. Oktober 2018 (wirtschaftlicher Erwerbszeitpunkt) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um 39.950.000 Aktien mit einem Gesamtausgabebetrag von 39.950.000,00 EUR erhöht. Die Einlage wurde in Form der Sacheinlage sämtlicher Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur, erbracht. Die Sachkapitalerhöhung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 4. Februar 2019 wirksam.
Der Verkehrswert der eingelegten Beteiligung von 67.765.889,00 EUR wurde durch die Kapitalerhöhungsprüfung nach § 183 Abs. 3 AktG der msw GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, bestätigt. Der Teilbetrag, der den Gesamtausgabebetrag der hierfür gewährten Anteile überstieg, wurde in die im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebildete Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.
In der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19. Februar 2024 ein- oder mehrmals um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann ausgeschlossen werden,
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| (a) | um eine Sachkapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu ermöglichen, wenn dieser Erwerb im Interesse des Unternehmens liegt; |
| (b) | um den Einstieg eines strategischen Investors zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt; |
| (c) | bei einer Kapitalerhöhung bis zu 10 % des zuvor bestehenden Grundkapitals, wenn der Ausgabebetrag nicht wesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt; |
| (d) | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. |
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat weiterhin eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu 16.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 1/2019). Diese Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten aus Anleihen, die von der Gesellschaft bis zum 19. Februar 2024 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses derselben Hauptversammlung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, der zur Erfüllung der ausgeübten Umwandlungs- und Optionsrechte oder der erfüllten Umwandlungs- oder Optionspflichten von Anleihegläubigern erforderlich ist, oder soweit Rückzahlungspflichten aus diesen Anleihen durch Ausgabe von Aktien erfüllt werden und dies nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder Aktien aus einem genehmigten Kapital erfolgt.
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat außerdem eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 11/2019). Dieses bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Beschäftigten der Tuff Group AG oder ihrer verbundenen Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft diese Bezugsrechte nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder durch Barausgleich erfüllt.
Entsprechend dem Beschlussvorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2018 wurde der Bilanzverlust aus dem Jahresabschluss 2018 der Tuff AG in Höhe von 54.300,12 EUR als Verlustvortrag vorgetragen. Ein Ergebnisverwendungsbeschluss der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 hat noch nicht stattgefunden. Der Vorstand schlägt vor, auch den Bilanzverlust aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 33.535.521,82 EUR, der sich im Wesentlichen aus der außerplanmäßigen Abschreibung auf die Finanzanlagen ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Ergebnis je Aktie
Für das Ergebnis je Aktie sind die ausgegebenen Aktien der Tuff Group AG herangezogen worden. Die Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wurde zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Erwerbs (Kontrollübergang) der Sacheinlage berücksichtigt. Die für die Berechnung ermittelte Aktienanzahl beträgt
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| - für das Jahr 2019: | 40.000.000 Stück; |
| - für das Jahr 2018: | 10.010.137 Stück. |
Da infolge der Sacheinlage das Recht auf den Gewinn der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. für das gesamte Jahr 2018 besteht, wurde das Ergebnis des Konzerns für das gesamte Vergleichsjahr in die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie einbezogen.
10 Rücklage für Währungsumrechnung
Die Rücklage für Währungsumrechnung stellt die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der ausländischen Einzelabschlüsse dar, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung des Konzerns unterscheidet.
11 Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb
Die Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb (reverse asset acquisition) stellt den Unterschiedsbetrag zwischen der rechtlichen Tochtergesellschaft als bilanzieller Erwerber und der rechtlichen Muttergesellschaft als bilanziell erworbenem Unternehmen dar (siehe Anm. 1.2).
12 Sonstige Rückstellungen
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| Kundenaufträge | ||||
|---|---|---|---|---|
| FPSO | Flughafen | Mitarbeitervergütungen | gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2019 | 2.252.906 | 587.619 | 3.141 | 2.843.666 |
| Zuführungen | 647.232 | 63.670 | 710.902 | |
| Verbrauch | 254.884 | 254.884 | ||
| Auflösung | 460.690 | 110.571 | 571.261 | |
| Währungsumrechnung | 48.555 | 12.230 | - 1 | 60.784 |
| Stand 31.12.2019 | 1.840.771 | 881.626 | 66.810 | 2.789.207 |
Im Zusammenhang mit einem vor mehreren Jahren beendeten Engineeringauftrag für eine schwimmende Produktions- und Lagereinheit (floating production, storage and offloading unit - FPSO -) sind Vergütungsansprüche eines Subunternehmers streitig. Seit dem Geschäftsjahr 2019 wurden keine Versuche zur Anspruchsdurchsetzung mehr unternommen. Der Konzern hat daher die Rückstellung - soweit der Anspruch im Jahr 2019 verjährt ist - aufgelöst und die verbleibende Rückstellung als langfristig qualifiziert.
Aus dem im Jahr 2019 beendeten Auftrag zum Flughafenbau auf der Insel Maafaru/Malediven bestehen streitige Vergütungsansprüche mehrerer Subunternehmer. Zum Umfang und zu Minderungsansprüchen aufgrund von Erfüllungsmängeln bestehen Auseinandersetzungen, deren Ausgang auch vom Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens (Anmerkung 15) zwischen dem Konzern und der Regierung der Malediven als Auftraggeber des Flughafenprojekts abhängig ist. Zu welchem Zeitpunkt diese Auseinandersetzungen abgeschlossen sein werden und die Verpflichtungen zahlungswirksam werden, kann gegenwärtig nicht beurteilt werden.
Mit mehreren Mitarbeitern bestanden im Jahr 2019 außergerichtliche Auseinandersetzungen über laufende und einmalige Vergütungsansprüche. Die Abwicklung dieser Rückstellung erfolgte Ende des Jahres 2020 nach erfolgter Einigung.
13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.012.228 | 2.171.354 |
| Abgegrenzte Lieferungs- und Leistungsverbindlichkeiten | 463.746 | 78.089 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 433.723 | 537.955 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | 14.825 | 21.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 101.782 | 279.321 |
| Darlehen von Vorstandsmitgliedern | 481.971 | - |
| Darlehen von Aufsichtsratsmitgliedern | 15.266 | - |
| 3.523.541 | 3.087.719 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden grundsätzlich nach 30 Tagen fällig (31. Dezember 2018: 30 Tage).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen vor allem erfolgsabhängige Vergütungen und Resturlaubsansprüche.
Die von einem Vorstandsmitglied und von einem Mitglied des Aufsichtsrats gewährten Darlehen an die Tuff Offshore Engineering Pte. Ltd. sind unbesichert, zinslos und erst auf Anforderung zur Rückzahlung fällig.
Die aus dem Cashflow resultierende Veränderung der Darlehensverbindlichkeiten ist in der folgenden Überleitung dargestellt:
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| 2019 | |
|---|---|
| EUR | |
| --- | --- |
| Veränderung der Darlehensverbindlichkeiten | |
| Stand 1. Januar | - |
| Darlehensauszahlungen (Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit) | 497.774 |
| Währungsumrechnungseffekte | (537) |
| Stand 31.12. | 497.237 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten lauten auf folgende Währungen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| USD | 2.924.703 | 2.438.291 |
| SGD | 435.169 | 618.191 |
| EUR | 163.669 | 31.237 |
| 3.523.541 | 3.087.719 |
14 Bruttoverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Entstandene Kosten | 5.580.403 | 27.178.981 |
| Zurechenbarer Gewinn | 417.836 | 4.291.544 |
| 5.998.239 | 31.470.525 | |
| Abzüglich: Teilabrechnungen | (5.998.239) | (36.879.166) |
| Bruttoverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung | - | (5.408.641) |
15 Umsatzerlöse
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| Zeitpunktbezogen | Zeitraumbezogen | Insgesamt | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 2019 | |||
| Umsatzerlöse aus Auftragsfertigung | - | 11.242.183 | 11.242.183 |
| Beratungsleistungen | 75.626 | 3.379.385 | 3.455.011 |
| 75.626 | 14.621.568 | 14.697.194 | |
| Abzüglich: Vertragsstrafe | - | (5.289.531) | (5.289.531) |
| 75.626 | 9.332.037 | 9.407.663 | |
| 2018 | |||
| Umsatzerlöse aus Auftragsfertigung | - | 30.517.948 | 30.517.948 |
Der Kundenauftrag zum Bau eines Flughafens auf der Insel Maafaru/Malediven wurde im Jahr 2019 beendet. Die Regierung der Malediven als Auftraggeber hat eine Vertragsstrafe für Projektverzögerungen geltend gemacht, die im Wesentlichen durch Inanspruchnahme von verpfändeten Bankguthaben (Anmerkung 7) beglichen wurde. Zu diesem Kundenauftrag läuft ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem Konzern und der Regierung der Malediven. Gegenstand dieses Verfahrens sind der Umfang noch ausstehender Vergütungen für erbrachte Leistungen des Konzerns sowie Gegenansprüche aufgrund der seitens des Auftraggebers geltend gemachten Leistungsmängel. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die Verfahren und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Aus dem Auftrag bestehen noch Forderungen gegen den Auftraggeber. Bei der Bewertung dieser Forderungen hat die Geschäftsleitung die Unsicherheiten des Ausgangs des Schiedsgerichtsverfahrens berücksichtigt.
16 Sonstige Erträge
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 571.261 | 215.243 |
| Kostenweiterbelastungen | 16.592 | 17.437 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 1.445 | 8.126 |
| Übrige Erträge | 38.465 | 7.180 |
| 627.763 | 247.986 |
17 Personalaufwendungen
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Vergütung der Vorstandsmitglieder | ||
| Gehälter | 677.986 | 219.544 |
| Beiträge zum Alterssicherungsfonds, übrige Sozialabgaben | 19.231 | 12.074 |
| 697.217 | 231.618 | |
| Personalkosten und ähnliche Kosten | ||
| Gehälter und Boni | 1.002.425 | 1.928.151 |
| Alterssicherung, Abgaben für ausländische Arbeitskräfte und Ausbildungsabgaben | 70.709 | 73.812 |
| Krankenversicherungskosten | 977 | 1.393 |
| Freiwillige soziale Aufwendungen | 194.585 | 87.161 |
| 1.268.696 | 2.090.517 | |
| Personalaufwendungen insgesamt | 1.965.913 | 2.322.135 |
Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2019 im Jahresdurchschnitt 22 (2018:20) Mitarbeiter beschäftigt.
Die im Jahr 2019 deutlich erhöhten freiwilligen sozialen Aufwendungen wurden bei der Beendigung des Flughafenbaus an die beim Bau eingesetzten Arbeitnehmer geleistet.
18 Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.695.918 | 1.238.117 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 54.000 | 9.995 |
| Mietaufwendungen | 2.045 | 65.369 |
| Versicherungen | 53.817 | 205.980 |
| Reisekosten | 342.852 | 382.669 |
| Frachtkosten | 54.240 | 121.930 |
| Übrige Transportkosten, Porto und Kurierdienste | 131.298 | 191.511 |
| Wertminderung finanzieller Vermögenswerte auf | ||
| - Einbehaltene Forderungen | 766.178 | - |
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 591.090 | - |
| Währungsumrechnungsaufwand | 26.968 | - |
| übrige Aufwendungen | 289.681 | 788.131 |
| 4.008.087 | 3.003.702 |
Die Rechts- und Beratungskosten betrafen in beiden Jahren überwiegend Beratungsleistungen für bestehende und in der Angebotsphase befindliche Kundenaufträge. Die Erhöhung im Jahr 2019 betrifft die Aufwendungen für den Börsengang in Deutschland.
Die Wertminderungen sind in Anmerkung 22 erläutert.
19 Zinserträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Zinserträge resultieren aus den als Sicherheit hinterlegten Bankguthaben für den Auftrag zum Flughafenbau auf den Malediven. Die Finanzierungsaufwendungen stammen aus verschiedenen Verbindlichkeiten, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Flughafenbau.
20 Ertragsteuern
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands, der im Geschäftsjahr 2019 und 2018 ergebniswirksam erfasst wurde, sind folgendermaßen zusammengefasst:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Tatsächliche Ertragsteuern | ||
| - für das laufende Jahr | 26.807 | 361.323 |
| - für Vorjahre | 9.755 | - |
| 36.562 | 361.323 | |
| Latente Ertragsteuern | ||
| - für das laufende Jahr | 43 | 7.824 |
| - für Vorjahre | (1.196) | 13.028 |
| (1.153) | 20.852 | |
| Ertragsteueraufwand ergebniswirksam erfasst | 35.409 | 382.175 |
Verhältnis zwischen steuerlichem und handelsrechtlichem Ergebnis
Die folgende Überleitungsrechnung ergibt sich zwischen Steueraufwand und dem Produkt aus dem Ergebnis vor Steuern nach IFRS und dem Körperschaftsteuersatz für die Geschäftsjahre 2019 und 2018.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (206.536) | 1.848.725 |
| Steuer zu dem im jeweiligen Besteuerungsland geltenden Satz | (35.111) | 314.283 |
| Anpassungen: | ||
| Effektiv lokale Steuersätze | (40.092) | (5.125) |
| Nicht abzugsfähige Kosten | 45.264 | 72.187 |
| Nicht aktivierungsfähige Erhöhung steuerlicher Verlustvorträge | 77.138 | 10.108 |
| Steuerbefreiungen | (11.413) | (16.097) |
| Steuernachlass | (8.936) | (6.209) |
| Steuern für Vorjahre | 8.559 | 13.028 |
| Ertragsteueraufwand ergebniswirksam erfasst | 35.409 | 382.175 |
Diese Überleitungsrechnung wurde durch die Zusammenfassung einzelner Überleitungen pro Besteuerungsland aufgestellt. Der rechnerische Steueraufwand ergibt sich durch die Anwendung des für Singapur geltenden Steuersatzes von 17,0 % auf das Ergebnis vor Ertragsteuern.
Die Umrechnung auf lokale Steuersätze betrifft das steuerliche Ergebnis (Verlust) der Tuff Group AG, für das rechnerisch der in Deutschland geltende Körperschaftsteuersatz von 15 %, der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuerbelastung mit einem Durchschnittshebesatz von 460 % (Frankfurt am Main) anzuwenden ist.
Der steuerliche Verlustvortrag für die Tuff Group AG wurde nicht aktiviert, da derzeit noch nicht abzusehen ist, ob die ertragsteuerpflichtigen Erträge der Gesellschaft zukünftig alle abzugsfähigen Aufwendungen in ausreichendem Umfang übersteigen werden. In diesem Geschäftsjahr und in den Vorjahren sind bei der Tuff Group AG steuerliche Verluste entstanden.
Die Regierung in Singapur hat angekündigt, dass alle Gesellschaften in den Veranlagungszeiträumen 2020 einen Körperschaftsteuernachlass von 25 % erhalten (2019: 20 %), der jeweils auf 15.000,00 SGD und 10.000,00 SGD begrenzt ist.
Die latenten Steuerverbindlichkeiten beziehen sich zum 31. Dezember 2019 und 2018 auf folgende Positionen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschreibungsunterschiede bei Sachanlagen für steuerliche Zwecke | 20.810 | 21.503 |
21 Wesentliche Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und die für die nahe stehenden Personen angefallenen Aufwendungen sind in der nachstehenden Tabelle erläutert.
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| Verbindlichkeiten | Aufwendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstandsmitglieder | ||||
| Personalkosten | 154.537 | - | 697.217 | 231.618 |
| Darlehen | 481.971 | - | - | - |
| 636.508 | - | 697.217 | 231.618 | |
| Aufsichtsratsmitglieder | ||||
| Personalkosten | - | - | 70.865 | 16.669 |
| Honorare und Beratungskosten | 54.000 | 10.500 | 54.000 | 20.495 |
| Darlehen | 15.266 | - | - | - |
| 69.266 | 10.500 | 124.865 | 37.164 | |
| nahestehende Personen gesamt | 705.774 | 10.500 | 822.082 | 268.782 |
Gegenüber einem Vorstandsmitglied besteht außerdem eine unverzinsliche kurzfristige Forderung in Höhe von 10.127,00 EUR.
Im Jahr 2019 wurden Zahlungen an beitragsorientierte Versorgungspläne für Vorstandsmitglieder in Höhe von 15.998,00 EUR geleistet.
Zusammensetzung und Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Mitglieder des Vorstands waren bzw. sind
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| ― | Natarajan Paulraj, Ingenieur, Singapur (Vorsitzender); |
| ― | Ganesh Paulraj, Ingenieur, Singapur (stellvertretender Vorsitzender); |
| ― | Vaidyanathan Mulandram Nateshan, Angestellter, Kuala Lumpur/Malaysia (bis 31. März 2019); |
| ― | Vinodkumar Bhaskaran Pillai, Angestellter, Bangalore/Indien (seit 9. April 2019). |
Die Vorstandsmitglieder Natarajan Paulraj und Vaidyanathan Mulandram Nateshan wurden am 4. Februar 2019 als Vorstandsmitglieder im Handelsregister eingetragen; die Berufung von Vinodkumar Bhaskaran Pillai und die Abberufung von Vaidyanathan Mulandram Nateshan wurden am 22. Juli 2019 eingetragen.
Das Vorstandsmitglied Vaidyanathan Mulandram Nateshan erhielt von der Tuff Group AG für den Zeitraum bis März 2019 eine monatliche Vergütung von 4.440,00 EUR, insgesamt für 2019 damit 13.320,00 EUR, als Teilbetrag seiner nachfolgend dargestellten Gesamtvergütung.
Die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten ihre Vergütung ausschließlich von der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. Bei den Vorstandsmitgliedern Natarajan Paulraj und Vinodkumar Bhaskaran Pillai wird hiermit auch die Vorstandstätigkeit in der Tuff Group AG abgegolten. Für das Vorstandsmitglied Ganesh Paulraj ist bisher keine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand vereinbart.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst eine monatlich ausgezahlte Festvergütung. Außerdem wird eine vom wirtschaftlichen Erfolg und von der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängige erfolgsabhängige Vergütung gewährt. Die jährliche erfolgsabhängige Vergütung darf den Umfang der Festvergütung nicht übersteigen, und die Gesamtvergütung darf nicht das Doppelte der Festvergütung übersteigen. Ihre Auszahlung erfolgt in drei gleichhohen jährlichen Raten. Für diese Vergütungen fallen Sozialabgaben des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Stadtstaates Singapur an.
Für das Vorstandsmitglied Ganesh Paulraj ist außerdem eine Erhöhung seiner Vergütung in Verhandlung, die seinen Mehraufwand für die Tuff Group AG nach dem Börsengang abgelten soll. Diese Vergütungserhöhung ist mit 154.704,00 EUR im Personalaufwand erfasst; der Betrag ist bisher nicht ausgezahlt.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2019 beträgt:
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| fest | variabel | gesamt | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Ganesh Paulraj | 272.325 | 0 | 272.325 |
| Natarajan Paulraj | 281.587 | 0 | 281.587 |
| Vaidyanathan Mulandram Nateshan | 17.027 | 0 | 17.027 |
| Vinodkumar Bhaskaran Pillai | 107.047 | 0 | 107.047 |
| 677.986 |
Zusammensetzung und Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Mitglieder des Aufsichtsrats sind
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| ― | Mahalakshmi d/o Mahalingam, kaufmännische Leiterin der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur (Aufsichtsratsvorsitzende); |
| ― | Govindarajan Paulraj, Rechtsanwalt, Chennai/Indien (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender); |
| ― | Carlo Arachi, Rechtsanwalt, Köln. |
Herr Arachi war außerdem bis zum 5. August 2019 Aufsichtsratsmitglied bei der De Raj Group AG, Köln. Vom 5. August 2019 bis Anfang September 2020 war er Mitglied des Vorstands dieser Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung von jeweils 18.000,00 EUR.
22 Finanzrisikomanagement
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen Finanzrisiken ausgesetzt: Zu den wesentlichen Finanzrisiken gehören Ausfallrisiken, Liquiditäts- und Marktrisiken (Wechselkursänderungsrisiko).
Die Geschäftsführung überprüft und vereinbart verfahrenstechnische Grundsätze zur Risikosteuerung, die vom Managementteam umgesetzt werden. Ein Grundsatz des Konzerns ist es - sowohl im laufenden Geschäftsjahr als auch im Vorjahr - keine derivativen Finanzinstrumente für Spekulationszwecke einzusetzen.
In den folgenden Abschnitten werden die genannten finanzwirtschaftlichen Risiken für den Konzern und die Ziele, Leitlinien und Verfahren zu ihrer Steuerung im Einzelnen erörtert.
Die finanzwirtschaftlichen Risikopositionen, das Risikomanagement und die Risikobewertung blieben für den Konzern unverändert.
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken beziehen sich auf das Risiko, dass ein Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und so einen Verlust für den Konzern bedeuten. Ausfallrisiken ist der Konzern vor allem bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ausgesetzt. Bei anderen finanziellen Vermögenswerten minimiert der Konzern die Ausfallrisiken, indem er Geschäfte nur mit erstklassigen Kontrahenten abschließt.
Ein Grundsatz des Konzerns ist es, nur mit kreditwürdigen Kontrahenten Geschäfte abzuschließen. Die Finanzlage der Geschäftspartner wird regelmäßig einer Bonitätsbewertung unterzogen. Grundsätzlich ist keine Besicherung erforderlich.
Eine Ausfallwahrscheinlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts berücksichtigt. Im weiteren Verlauf wird in jedem Berichtszeitraum geprüft, ob sich das Ausfallrisiko wesentlich erhöht hat.
Der Konzern hat festgelegt, dass ein Ausfallereignis bei einem finanziellen Vermögenswert dann als eingetreten gilt, wenn interne und/oder externe Informationen darauf hinweisen, dass der finanzielle Vermögenswert voraussichtlich nicht mehr einbringlich ist. Dazu gehören der Ausfall vertraglicher Zahlungen, die seit mehr als 60 Tagen überfällig sind, der Ausfall von mehr als 30 Tagen überfälligen Zinsen oder das Bekanntwerden erheblicher Probleme des Geschäftspartners.
Zur Minimierung der Ausfallrisiken hat der Konzern Risikoabstufungen entwickelt und die Risikopositionen nach der Ausfallwahrscheinlichkeit eingestuft. Die Informationen zur Bonitätseinstufung sind über öffentlich abrufbare Finanzinformationen erhältlich und aus den Handelsunterlagen des Konzerns über die Bonitätseinstufung seiner wichtigsten Kunden und sonstigen Schuldner ersichtlich. Der Konzern berücksichtigt verfügbare, nachvollziehbare und hilfreiche zukunftsgerichtete Angaben mit den folgenden Hinweisen:
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| ― | interne Bonitätsprüfung |
| ― | externe Bonitätsprüfung |
| ― | tatsächliche oder erwartete erhebliche negative Änderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftslage, die die Fähigkeit des Schuldners, seinen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich verändern können |
| ― | tatsächliche oder erwartete wesentliche Änderungen in der Ertragslage des Schuldners |
| ― | wesentlich erhöhtes Kreditrisiko bei den anderen Finanzinstrumenten desselben Schuldners |
| ― | wesentlich geänderte künftige Ertragskraft und geändertes Verhalten des Schuldners einschließlich Änderungen im Bezahlstatus des Schuldners im Konzern und Änderungen in der Ertragslage des Schuldners |
Unabhängig von dieser Analyse wird ein deutlich höheres Ausfallrisiko angenommen, wenn der Schuldner mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig ist.
Nach den Beurteilungsgrundsätzen des Konzerns gelten seine finanziellen Vermögenswerte in folgenden Fällen als ausfallgefährdet:
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| ― | wenn der Schuldner in erheblichen Schwierigkeiten ist; |
| ― | bei einer Vertragsverletzung, wie einem Ausfall oder einem überfälligen Ereignis; |
| ― | wenn es wahrscheinlich wird, dass der Schuldner Insolvenz anmelden oder einen sonstigen finanziellen Umbau organisieren muss; |
| ― | wenn aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ein aktiver Markt für diesen finanziellen Vermögenswert verschwindet. |
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn es Hinweise dafür gibt, dass der Schuldner finanziell in großen Schwierigkeiten ist und keine realistische Aussicht auf eine Erholung besteht.
Aktuell gilt im Konzern folgender Rahmen für eine Einstufung der Ausfallrisiken in folgenden Kategorien:
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| Kategorie | Definition der Kategorie | Grundlage für die Erfassung erwarteter Kreditverluste |
|---|---|---|
| I | Kontrahent hat ein geringes Ausfallrisiko und keine überfälligen Beträge. | 12-Monats-Kreditverlust |
| II | Betrag <365 Tage überfällig oder deutlich erhöhtes Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz. | über die Laufzeit erwartete Kreditverluste - nicht wertgemindert |
| III | Betrag >365 Tage überfällig oder Nachweis einer Wertminderung des Vermögenswerts | Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste - wertgemindert |
| IV | Es gibt Hinweise dafür, dass der Schuldner finanziell in großen Schwierigkeiten ist und keine realistische Aussicht auf eine Erholung besteht. | Vollständige Abschreibung |
Die folgende Tabelle fasst die Bonitätsqualität der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sowie die maximalen Ausfallrisiken nach Bonitätskategorie zusammen:
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| Anm. | Kategorie | 12-Monats- oder Laufzeit-Kreditverlust | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Nettobuchwert | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31. Dezember 2019 | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6 | Anm. 1 | Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (vereinfacht) | 3.115.068 | (590.452) | 2.524.616 |
| Einbehaltene Forderungen | 5 | I | 12-Monats-Kreditverlust | 2.186.719 | (765.352) | 1.421.367 |
| Sonstige Forderungen | 6 | I | 12-Monats-Kreditverlust | 458.573 | - | 458.573 |
| (1.355.804) | ||||||
| 31. Dezember 2018 | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6 | Anm. 1 | Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste (vereinfacht) | 1.697.053 | - | 1.697.053 |
| Einbehaltene Forderungen | 5 | I | 12-Monats-Kreditverlust | 2.140.966 | - | 2.140.966 |
| Sonstige Forderungen | 6 | I | 12-Monats-Kreditverlust | 417.957 | - | 417.957 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anmerkung 1)
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht die Gesellschaft nach IFRS 9 vereinfacht vor, um die Wertberichtigung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Die Gesellschaft bestimmt die erwarteten Kreditverluste durch Anwendung einer Bewertungsmatrix auf der Grundlage vergangener Kreditausfälle, die auf dem Überziehungsstatus der Schuldner beruht und gegebenenfalls angepasst wird, um aktuelle Umstände und Schätzungen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen widerzuspiegeln. Dementsprechend wird das Kreditrisikoprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand ihres Überziehungsstatus nach der Bewertungsmatrix ausgewiesen.
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Überfällig (Tage) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht in Verzug | ≤30 Tage | 31-60 Tage | 61-365 Tage | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31. Dezember 2019 | |||||
| Wertberichtigungssatz | 0% | 0% | 0% | 35% | |
| Geschätzter Bruttobuchwert bei Ausfall insgesamt | 446.270 | - | 981.792 | 1.687.006 | 3.115.068 |
| Erwarteter Kreditverlust | - | - | - | (590.452) | (590.452) |
| 2.524.616 | |||||
| 31. Dezember 2018 | |||||
| Wertberichtigungssatz | 0% | 0% | 0% | 0% | |
| Geschätzter Bruttobuchwert bei Ausfall insgesamt | 1.565.851 | - | - | 131.202 | 1.697.053 |
| Erwarteter Kreditverlust | - | - | - | - | - |
| 1.697.053 |
Übermäßige Risikokonzentration
Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Kontrahenten ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in der gleichen geografischen Region ausüben oder ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die ihre Fähigkeit, den vertraglichen Verpflichtungen zu entsprechen, aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder anderer Bedingungen ähnlich beeinflussen würden. Risikokonzentrationen verweisen darauf, wie anfällig die Ertragskraft von Konzern und Gesellschaft auf Entwicklungen in einer bestimmten Branche reagiert.
Höhe des Ausfallrisikos
Der Konzern hat einen Großkunden (2018: einen), dessen Schulden 49 % (2018: 100 %) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag betrugen. Der Konzern hat Bonitätsleitlinien und Verfahren eingerichtet, um sein Kreditrisiko zu mindern.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken beziehen sich auf das Risiko, dass der Konzern seine kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgrund eines Liquiditätsengpasses nur unter Schwierigkeiten erfüllen kann. Das Liquiditätsrisiko des Konzerns entsteht hauptsächlich aus der Fristeninkongruenz von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Es wird durch Abgleich der Zahlungs- und Eingangszyklen gesteuert. Ziel des Konzerns ist es, die Kontinuität der Finanzierung und die Flexibilität durch Stand-by-Fazilitäten im Gleichgewicht zu halten. Der Geschäftsbetrieb des Konzerns wird hauptsächlich durch Eigenkapital und durch Kredite eines Vorstandsmitglieds und nahe stehender Unternehmen und Personen finanziert. Die Geschäftsführung ist überzeugt, dass genügend Mittel zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Konzerns vorhanden sind.
Analyse von Finanzinstrumenten durch vertragliche Restlaufzeiten
In der folgenden Tabelle ist das Fälligkeitsprofil der stichtagsbezogenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns anhand der vertraglichen, nicht abgezinsten Rückzahlungsverpflichtungen zusammengefasst.
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| Buchwert | Finanzinstrumente | Bis zu einem Jahr | Über ein Jahr | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte: | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 3.043.410 | |||
| ohne Forderungen an Mitarbeiter | (754) | |||
| ohne Forderungen an Behörden und Institutionen | (59.467) | 2.983.189 | 2.983.189 | - |
| Einbehaltene Forderungen | 1.421.367 | 1.421.367 | 1.421.367 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 254.957 | 254.957 | 254.957 | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 4.659.513 | 4.659.513 | 4.659.513 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 3.523.541 | |||
| ohne Verbindlichkeiten an Mitarbeiter | (433.723) | |||
| ohne Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | (14.825) | 3.074.993 | 3.074.993 | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Verbindlichkeiten insgesamt | 3.074.993 | 3.074.993 | 3.074.993 | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Vermögenswerte, netto | 1.584.520 | 1.584.520 | 1.584.520 | - |
| 2018 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte: | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 2.147.238 | |||
| ohne Forderungen an Behörden und Institutionen | (32.228) | 2.115.010 | 2.115.010 | - |
| Einbehaltene Forderungen | 2.140.966 | 2.140.966 | - | 2.140.966 |
| Zur Sicherung einbehaltene Bankguthaben | 4.888.750 | 4.888.750 | 4.888.750 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 826.537 | 826.537 | 826.537 | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 9.971.263 | 9.971.263 | 7.830.297 | 2.140.966 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten: | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 3.087.719 | |||
| ohne Verbindlichkeiten an Mitarbeiter | (537.955) | |||
| ohne Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | (21.000) | 2.528.764 | (21.000) | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Verbindlichkeiten insgesamt | 2.528.764 | 2.528.764 | (21.000) | - |
| Nicht abgezinste finanzielle Vermögenswerte, netto | 7.442.499 | 7.442.499 | 7.851.297 | 2.140.966 |
Marktrisiken
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass Änderungen der Marktpreise wie etwa Zinssätze und Wechselkurse das Ergebnis des Konzerns beeinflussen. Das Ziel des Marktrisikomanagements lautet, die Risiken innerhalb akzeptabler Parameter zu steuern und zu kontrollieren, während gleichzeitig die Risikorendite optimiert wird.
Wechselkursänderungsrisiko
Das Wechselkursrisiko im Konzern ergibt sich hauptsächlich aus Zahlungsströmen aus Fremdwährungsgeschäften. Zurzeit gibt es keine formalen Leitlinien im Konzern für die Absicherung von Wechselkursänderungsrisiken. Der Konzern stellt sicher, dass die Nettorisikoposition auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird, indem gegebenenfalls Fremdwährungen zum Kassakurs gekauft oder verkauft werden, um ein kurzfristiges Ungleichgewicht auszugleichen.
Der Konzern ist transaktionsbezogenen Währungsrisiken aus dem Verkauf oder Erwerb von Finanzinstrumenten in einer Währung ausgesetzt, die nicht die Berichtswährung ist, vor allem in US-Dollar (USD) und Singapur-Dollar (SGD).
Ein gegenüber den Salden zum Bilanzstichtag in Fremdwährung um 6 % stärkerer bzw. schwächerer USD und SGD (2018: 6 %) würde das Ergebnis vor Ertragsteuern um die nachfolgend genannten Beträge verändern. Diese Analyse unterstellt, dass alle übrigen Variablen konstant bleiben.
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| Ergebnis vor Steuern | Sonstiges Ergebnis vor Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD/EUR | ||||
| - um 6 % aufgewertet: | 92.679 | 91.558 | ||
| - um 6 % abgewertet: | (92.679) | (91.558) | ||
| SGD/EUR | ||||
| - um 6 % aufgewertet: | (18.472) | (2.861) | ||
| - um 6 % abgewertet: | 18.472 | 2.861 | ||
| beide | ||||
| - um 6 % aufgewertet: | 74.207 | 88.697 | ||
| - um 6 % abgewertet: | (74.207) | (88.697) |
23 Beizulegende Zeitwerte
Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ein Finanzinstrument getauscht oder beglichen werden könnte.
Für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts jeder Kategorie von Finanzinstrumenten, für die eine solche Schätzung durchführbar war, werden folgende Methoden und Annahmen verwendet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten
Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit entspricht der Wertansatz dieser Salden in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einbehaltene Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aufgrund ihrer gewöhnlichen Zahlungsziele entspricht der Wertansatz dieser Forderungen und Verbindlichkeiten in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert.
24 Finanzinstrumente nach Kategorien
Der Wertansatz der Darlehen und Forderungen sowie der finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten betrug insgesamt zum Stichtag:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anm. 6) | 2.983.189 | 2.115.010 |
| Einbehaltene Forderungen (Anm. 5) | 1.421.367 | 2.140.966 |
| Zur Sicherung hinterlegte Bankguthaben (Anm. 7) | - | 4.888.750 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anm. 8) | 254.957 | 826.537 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte insgesamt | 4.659.513 | 9.971.263 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anm. 13) | 3.074.993 | 2.528.764 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten insgesamt | 3.074.993 | 2.528.764 |
25 Kapitalmanagement
Der Konzern will mit seinem Kapitalmanagement in erster Linie eine solide Bonität und Aktivposition für seinen Geschäftsbetrieb und den bestmöglichen Shareholder Value sicherstellen. Die Kapitalstruktur des Konzerns umfasst das gezeichnete Kapital und die Gewinnrücklagen.
Der Konzern richtet seine Kapitalstruktur nach den wirtschaftlichen Verhältnissen aus und nimmt die entsprechenden Anpassungen vor. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann der Konzern die Dividendenausschüttungen an die Gesellschafter anpassen, Kapital an sie zurückzahlen oder neue Anteile ausgeben. Der Konzern unterliegt keinen externen Kapitalanforderungen. Die Ziele, Leitlinien oder Abläufe blieben während der Geschäftsjahre 2018 und 2019 unverändert.
Die Gesamtstrategie des Konzerns ist seit dem 31. Dezember 2018 unverändert.
26 Vergütung des Konzernabschlussprüfers
Die Vergütung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 umfasst 55.000,00 EUR, sie umfasst ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
27 Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben die Erklärung nach § 161 AktG zur Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Website der Tuff Group AG öffentlich gemacht.
28 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Der Ausbruch der COVID 19-Pandemie hat ab Mitte März 2020 auch die Geschäftsentwicklung des Konzerns erheblich eingeschränkt. Durch Lockdowns in vielen Ländern der asiatisch-pazifischen Region verzögerten sich die Abwicklung laufender Projekte, aber auch die Anbahnung neuer Projektaufträge in allen Geschäftsbereichen. Es ist mit Mehrkosten in der Projektausführung oder durch Stillstandszeiten zu rechnen, die nicht in vollem Umfang an die Auftraggeber weiterbelastet werden können. Eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.
Frankfurt am Main, den 18. März 2021
Der Vorstand
Natarajan Paulraj
Ganesh Paulraj
Vinodkumar Bhaskaran Pillai
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| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (206.536) | 1.848.725 | |
| Anpassungen für: | |||
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 4 | 125.301 | 61.420 |
| außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | 4 | 174.278 | - |
| Wertminderung für einbehaltene Forderungen | 766.178 | - | |
| Wertminderung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 591.090 | - | |
| Verlust aus der Veräußerung von Sachanlagen | - | 2.463 | |
| Zinserträge und -aufwendungen | 19 | (71.050) | (3.093) |
| Operativer Cashflow vor Änderungen im Nettoumlaufvermögen | 1.379.261 | 1.909.515 | |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens: | |||
| Einbehaltene Forderungen | - | (2.140.966) | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | (1.754.219) | 230.651 | |
| Anzahlungen | 22.817 | (24.745) | |
| Zur Sicherheit hinterlegte Bankguthaben | 4.998.616 | (4.055.116) | |
| Bruttoverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Auftragsfertigung | (5.475.731) | 5.408.846 | |
| Sonstige Rückstellungen | (54.459) | 694.079 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 28.725 | 1.590.166 | |
| Erhaltene Zinsen | 120.559 | 4.379 | |
| Gezahlte Zinsen | (10.476) | - | |
| Mittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (744.907) | 3.616.809 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (334.155) | (149.581) | |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (1.079.062) | 3.467.228 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Sachanlagen | 4 | (7.486) | (1.929.666) |
| Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen | - | 697 | |
| Nettozufluss aus Erstkonsolidierung | 1.2 | - | 50.000 |
| Netto-Cashflows aus Investitionstätigkeiten | (7.486) | (1.878.969) | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Gezahlte Dividende | - | (1.909.133) | |
| Darlehen von nahe stehenden Personen | 13 | 497.774 | - |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus Finanzierungstätigkeit | 497.774 | (1.909.133) | |
| Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (588.774) | (320.874) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 826.537 | 1.118.250 | |
| Effekte von Umrechnungsdifferenzen in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 17.194 | 29.161 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 8 | 254.957 | 826.537 |
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| Gezeichnetes Kapital | Gewinnrücklagen | Rücklage für Währungsumrechnung | Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | Eigenkapital insgesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 1. Januar 2018 | 58.974 | 717.273 | - | - | 776.247 |
| Erstkonsolidierung | (11.755) | (11.755) | |||
| Gewinnausschüttungen | (1.909.133) | (1.909.133) | |||
| Gesamtergebnis | - | 1.466.550 | 24.536 | - | 1.491.086 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 58.974 | 274.690 | 24.536 | (11.755) | 346.445 |
| Gesamtergebnis | - | (241.945) | 8.360 | - | (233.585) |
| Stand am 31. Dezember 2019 | 58.974 | 32.745 | 32.896 | (11.755) | 112.860 |
I. Grundlagen des Konzerns
a. Geschäftsmodell der Tuff Group
Die Tuff Group AG ist die Muttergesellschaft der Tuff Group (nachfolgend auch "Tuff AG" genannt). Die Tuff Group AG fungiert derzeit als Holding- und Dienstleistungsgesellschaft. Die wesentlichen Funktionen der Tuff Group AG sind das Management der Tuff Gruppe und die Beschaffung von Finanzierungen und Eigenkapital.
Zum 31. Dezember 2019 hält die Tuff Group AG 100 % der Anteile an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur (nachfolgend "Tuff Offshore" genannt). Die Tuff Offshore wurde am 2. Oktober 2018 durch Einbringung der Anteile in die Tuff Group AG zu einer Tochtergesellschaft. Mit Sitz in Singapur umfassen die Aktivitäten der im Jahr 2012 gegründeten Gesellschaft im Wesentlichen Engineering- und Consulting-Leistungen in den Bereichen Öl & Gas sowie Infrastruktur. Im Sektor Infrastruktur hat die Gesellschaft in der Vergangenheit u. a. Flughäfen konzeptioniert und errichtet. Die Leistungen werden vorwiegend im asiatischen Raum angeboten.
Geschäftsbereich Öl & Gas
Der Geschäftsbereich Öl & Gas stellt dem Energiesektor und der Energiegewinnungsbranche Anlagen - zusammen mit optionalen Betriebs- und Wartungsdienstleistungen - zur Verfügung. Die Tuff Group ist ein Lösungsanbieter, der kundenspezifisches und kosteneffizientes Engineering bereitstellt/zur Verfügung stellt, das sich wiederum auf hocheffektive Lösungen von der ersten Inbetriebnahme bis zum Ende der Lebensdauer einer Anlage bezieht.
Unser Leistungsspektrum im Energiesektor erstreckt sich auf die Bereiche
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| ― | Konzeptionierung & FEED, |
| ― | EPCIC (Engineering, Beschaffung, Bau, Installation, Inbetriebnahme), |
| ― | O&M (Betrieb & Wartung). |
Unsere strategischen Märkte sind:
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| ― | Schwimmende Produktionslösungen (FPSO, FSO, FSU, FSRU/FSPP, FLNG, MOPU); |
| ― | Onshore-/Offshore-Fertigungslösungen und Modularisierung. |
Unser Leistungsspektrum wird erweitert durch mögliche Diversifikationen in folgende Bereiche:
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| ― | Onshore/Offshore Wartung & Upgrade; |
| ― | Aufgabenbereiche bei Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsaktivitäten; |
| ― | Marine & Mooring Lösungen (Maritime und Liegeplatzlösungen); |
| ― | Versand & Logistik Dienstleistungen; |
| ― | Schiffswerft & Fabrikationswerften; |
| ― | Schiffbau. |
Der Bereich Energiegewinnungsausrüstung erfüllt höchste Industriestandards und greift, wo immer relevant, auf saubere Energiequellen zurück.
Geschäftsbereich Infrastruktur
Ein übergreifender Infrastrukturbereich, der sich auf Entwicklungen außerhalb des Energiebereichs konzentriert, hauptsächlich im städtischen Umfeld. Unsere Kunden aus dem öffentlichen und privaten Sektor zählen auf uns, wenn es darum geht, spezialisierte professionelle Dienstleistungen während des gesamten Projektlebenszyklus zu erbringen - von der Planung, dem Entwurf und dem Engineering bis hin zur Beratung und dem Baumanagement.
Die von uns angebotenen Lösungen umfassen:
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| ― | Design & Beratung; |
| ― | EPC (Engineering, Procurement, Construction); |
| ― | Projektleitung. |
Dabei sind wir in den folgenden strategischen Märkten tätig:
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| ― | Flughafen-Terminal & Start- und Landebahnen; |
| ― | Flughafenunterstützende Infrastruktur; |
| ― | Raffinerien. |
Der Geschäftsbereich bietet umfangreiche Möglichkeiten zur Diversifikation in folgende Bereiche:
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| ― | Straßen, Brücken, Autobahnen; |
| ― | Binnenwasserstraßen, Häfen & Terminals; |
| ― | Immobilien & Resorts Entwicklung; |
| ― | Wasser- und Abwasseraufbereitung; |
| ― | Bezahlbarer Wohnraum. |
b. Ziele, Strategien und interne Kontrollstruktur
Die Tuff ist eine mittelständische Unternehmensgruppe. Daher sind die Prozesse und die Organisationsstruktur, wie es für mittelständische Unternehmen typisch ist, nicht sonderlich komplex. Aus diesem Grund ist der Vorstand auch in das Tagesgeschäft und in viele Entscheidungen direkt eingebunden.
Die Unternehmensstrategie zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts ab. Es existiert ein konzernweites Planungs- und Kontrollsystem, das die Planung und Steuerung der Tuff als Ganzes und der einzelnen Geschäfte im Hinblick auf die Steigerung ihres Werts unterstützt. Dieses System stellt sicher, dass die finanziellen Ressourcen effizient und optimal eingesetzt werden.
Eine der wichtigsten übergreifenden Tuff-Strategien besteht darin, die richtige Anzahl von Schlüsselmitarbeitern einzubinden, um die verschiedenen Regionen zu leiten und die Umsetzung von Projekten und geplanten Einnahmen sicherzustellen. Die Anreize für die Mitarbeiter der Tuff Gruppe sind eine wichtige Personalstrategie, um sicherzustellen, dass die Motivation und Unterstützung der Mitarbeiter stets auf dem richtigen Niveau ist; in diesem Zusammenhang werden Anreizsysteme eingesetzt.
Für die Steuerung des operativen Geschäfts stützt sich das Management auf Finanzkennzahlen. Die beiden wichtigsten Leistungskennzahlen (KPI), die wir zur Leistungsmessung verwenden, sind Umsatzerlöse und die Bruttomarge. Die Umsatzerlöse sind die Einnahmen, die der Konzern aus der Erbringung von Dienstleistungen während des Geschäftsjahres erhält. Die Bruttomarge (Rohertrag/Umsatzerlöse) spiegelt die Kernrentabilität des Konzerns wider.
Das Ziel des Managements für die Bruttomarge liegt bei mindestens 50 %. Bei dem derzeitigen Umsatzniveau ist dies notwendig, um die allgemeinen und administrativen Kosten sowie die Finanzkosten zu decken und einen ausreichenden Nettogewinn zu erzielen.
Der Tuff Vorstand ist überzeugt, dass die Bruttomarge die geeignetste Kennzahl zur Beurteilung der operativen Leistung von Projekten über die Geschäftsbereiche hinweg ist, da sie das operative Kernergebnis eines Unternehmens unabhängig von Verwaltungsaufwendungen, sonstigen betrieblichen Erträgen, die nicht aus dem Kerngeschäft stammen, und nicht operativen Faktoren wie Zinsen, Abschreibungen und Steuern darstellt.
Die Tuff steuert ihre Kapitalstruktur primär über die Eigenkapitalquote (siehe Abschnitt Finanzlage - Kapitalstruktur). Die Eigenkapitalquote entspricht dem Eigenkapital dividiert durch die Summe der Passiva.
Die Zuweisung von Eigenmitteln an ein Projekt wird durch das Profil des Projekts und die Höhe der Fremdfinanzierung, die das Projekt sicherstellen könnte, bestimmt. Die Projektfinanzierung erfolgt daher von Fall zu Fall in Abhängigkeit vom Nutzen des jeweiligen Projekts, dem Länderrisiko und der Exposition sowie der Möglichkeit, Mittel/Anteile für die Projekte aus den Quellen der Tuff zu beschaffen.
II. Wirtschaftsbericht
a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
Die Kernaktivitäten der Tuff werden maßgeblich von den weltwirtschaftlichen Schwankungen und den relativen Stärken der lokalen Ökonomien beeinflusst, in denen die Gruppe tätig ist. Da Tuff im Sektor Öl & Gas sowie Infrastruktur tätig ist, sind die Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds auf das Geschäft erheblich, und ein Verständnis des makroökonomischen Umfelds ist für die Geschäftstätigkeit und das Wachstum der Gruppe von wesentlicher Bedeutung.
Die Weltwirtschaft ist 2019 auf breiter Basis weiter gewachsen, wobei sich die Ölpreise auf einem konstanten Niveau von 60 - 80 USD (Vorjahr: 40 - 60 USD) bewegten; dies obwohl der Ölpreis im Laufe des Jahres Schwankungen erlebte. Geopolitische Einflüsse und Auswirkungen aufgrund der Entscheidung der USA, im Mai 2018 einseitige Sanktionen gegen den Iran zu verhängen, führten zu erheblichen Unruhen bei Geschäften mit Öl- und Gasprojekten. Darüber hinaus hat der Handelskrieg zwischen den USA und China, einschließlich der unruhigen Beziehungen der USA zu Nordkorea und der Spannungen der USA mit anderen Ländern wie Russland, Indien und Venezuela, zu den allgemeinen Spannungen im globalen Wirtschaftswachstum beigetragen. Auf europäischer Ebene hat 2019 die Unsicherheit durch den Brexit sowie der zunehmende Protektionismus in den meisten Ländern, einschließlich der USA, zu der anhaltenden Trägheit und dem langsamen Wachstum der Weltwirtschaft beigetragen.
Branchenbezogenes Umfeld: Öl & Gas
Die Ölfelddienstleistungs- und Ausrüstungsbranche besteht aus einer Reihe von erfahrenen Unternehmen, deren Ertragslage von den Bohr- und Produktionsausgaben der Öl- und Gasproduzenten abhängt. Da die Nachfrage nach solchen Kraftstoffen mit der wirtschaftlichen Entwicklung schwankt, gelten Ölfeld-Dienstleistungsaktien als zyklisch.
Unternehmen dieser Branche unterscheiden sich in zwei Haupttypen: Diejenigen, die Bohr- oder Produktionsanlagen mieten, und diejenigen, die die verschiedenen Dienstleistungen erbringen, die für die Projektierung/Evaluierung, den Bau und die Wartung von Öl- und Gasbohrungen erforderlich sind. Die führenden Dienstleister und Ausrüster bieten das breiteste Leistungsspektrum. Kleinere Unternehmen konzentrieren sich in der Regel auf eine Marktnische, z. B. die Errichtung und den Betrieb von FPSO Anlagen.
Größte Einflussfaktoren
Das Niveau und die Richtung der Öl- und Gaspreise sind wichtige Leistungsindikatoren für die Branche. Der Energiebedarf, einer der Hauptfaktoren für die Angebotserstellung, wird durch das globale Bevölkerungswachstum, die wirtschaftliche Entwicklung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Im Falle des Öls kommt die Fähigkeit der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) zur Einstellung und Aufrechterhaltung der Produktion ins Spiel. Andere Faktoren, die die Preise beeinflussen, sind die Produktion aus Nicht-OPEC-Ländern, die Explorations- und Produktionskosten sowie die Wetterbedingungen. Höhere Preise für Öl und Gas bedeuten, dass die Kunden mehr Geld für Projekte und Explorationen ausgeben können. Die Kundenausgaben sind in gewissem Maße auch von der Kreditverfügbarkeit abhängig.
b. Geschäftsentwicklung in den beiden Geschäftsfeldern Öl & Gas und Infrastruktur
Das Tuff Group-Tochterunternehmen, Tuff Offshore Singapur, befand sich in der Endphase der technischen Ausschreibungsarbeiten und der Angebote für das Projekt Export Schema Optimierung (ESO) in Katar, das den Umbau von zwei VLCC-Tankern (Very Large Crude Carrier) zu Floating Storage and Offloading-Plattformen (FSO) beinhaltet. Tuff Offshore Singapur erreichte in der RAM-Studie (Reliability, Availability and Maintainability), die von einer unabhängigen Organisation als Teil des Designwettbewerbs durchgeführt wurde, eine Gesamtzuverlässigkeit von 99 %. Die Projektlaufzeit dieses Projekts vom kompletten Umbau bis zur Endabnahme sollte drei Jahre betragen, nach erfolgreicher Vergabe im ersten Quartal 2020. Die Al Shaheen Export Schema Optimierung (ESO) Ausschreibung wurde jedoch leider vom Auftraggeber abgebrochen, vermutlich aufgrund der höheren Entwicklungskosten, die im Zuge der gesunkenen Rohölpreise prognostiziert wurden.
Im Segment Infrastruktur hat Tuff den internationalen Flughafen Maafaru in der Republik Malediven fertiggestellt. Die endgültige Einigung mit der maledivischen Regierung befindet sich in einem Schiedsgerichtsverfahren, das voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschlossen sein wird.
Das Unternehmen arbeitet daran, seine Risikomanagement-Methodik konzernweit in Übereinstimmung mit seinem Risikomanagement-Rahmenwerk zu verbessern, insbesondere um sicherzustellen, dass die wichtigsten operativen, kommerziellen und finanziellen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, effektiv gehandhabt werden.
c. Analyse der Konzern-Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bei der Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tuff Group ist zu beachten, dass 2018 das Gründungsjahr der Unternehmensgruppe war und deswegen in 2019 erstmalig alle Gesellschaften mit ihrem vollen Geschäftsjahr berücksichtigt worden sind. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist daher nur eingeschränkt möglich.
i. Ertragslage
Für 2019 wurde ein Umsatz von 9,4 Mio. EUR gegenüber 30,5 Mio. EUR im Vorjahr erzielt. Der Rückgang resultiert aus dem Abschluss des Projekts Flughafen Maafaru in 2019, das in 2018 den gesamten Umsatz umfasste und im Jahr 2019 nur noch mit einem Umsatz von 6,0 Mio. EUR enthalten war. Ein Projekt in dieser Größenordnung wurde in 2019 nicht abgewickelt. Das Jahr 2019 war geprägt von FEED (Front-End-Engineering & Design) Arbeiten für North Oil Company, Katar und SAIPEM.
In den Aufwendungen für Fremdleistungen sind im Wesentlichen Kosten für Ingenieurleistungen enthalten. Hiervon entfallen 3,7 Mio. EUR auf Kosten für das Maafaru Projekt.
Das Jahr 2019 wurde mit einem Verlust vor Steuern von 0,2 Mio. EUR abgeschlossen gegenüber einem Vorsteuergewinn von 1,8 Mio. EUR im Vorjahr. Die Bruttomarge stieg dagegen auf 57,1 % gegenüber 22,9 % im Vorjahr.
Die Personalaufwendungen reduzierten sich aufgrund der durch den Abschluss des Maafaru Projekts reduzierten Kapazitäten geringfügig um 0,3 Mio. EUR.
Die allgemeinen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 4,0 Mio. EUR für 2019 und 3,0 Mio. EUR für 2018. Der Anstieg ist in der Hauptsache auf die in 2019 angefallenen Kosten für den Börsengang der Tuff Group AG zurückzuführen.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen betreffen die Neubewertung der Betriebsimmobilie in Singapur zum Bilanzstichtag.
Die Gruppe erzielte Erträge hauptsächlich in USD und hat Aufwendungen in Singapur Dollar (SGD) und Euro. Hinsichtlich der Auswirkungen der Wechselkurse auf die Gewinn- und Verlustrechnung verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang.
ii. Vermögenslage
Insgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme von 2018 bis 2019 um 5,6 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR. Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 1,7 Mio. EUR sind durch Eigenkapital in Höhe von 0,1 Mio. EUR und langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,8 Mio. EUR gedeckt.
Kurzfristige Vermögenswerte
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich zum 31. Dezember 2019 um 3,2 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR. Die Reduzierung betrifft im Wesentlichen ein für die Projektbürgschaft aus dem Flughafenbau hinterlegtes Bankguthaben (4,9 Mio. EUR), das in 2019 in Anspruch genommen wurde. Im Gegenzug stiegen jedoch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,8 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR.
Langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 reduzierten sich um 2,4 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert aus der Umgliederung von einbehaltenen Forderungen in die kurzfristigen Vermögenswerte sowie Abschreibungen auf Sachanlagen.
Die langfristigen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen die im Erbpachteigentum stehende Betriebsimmobilie in Singapur.
iii. Finanzlage
Kapitalstruktur
Die Eigenkapitalquote beträgt damit zum 31. Dezember 2019 1,7 % gegenüber 2,9 % im Vorjahr.
Derzeit gibt es keine Betriebsmittelfinanzierung. Der Bedarf an Betriebskapital wird durch die Projektfinanzierung gedeckt. Die Kreditwürdigkeit wird durch die Projekterträge und die Auslastung der Anlagen bei Projekten bestimmt. Dementsprechend wird der Konzern überwiegend aus langfristigen Rückstellungen und Lieferantenverbindlichkeiten finanziert. Daneben wird Tuff insbesondere auch durch ein Darlehen eines Vorstandsmitglieds in Höhe von 0,5 Mio. EUR finanziert.
Der Gesamtbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten sank von 11,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 auf 4,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Abrechnung des Maafaru Projekts zurückzuführen, für das im Vorjahr noch Anzahlungen ausgewiesen waren. Weiterhin wurden Rückstellungen in die langfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert, da hier mit einer kurzfristigen Inanspruchnahme nicht mehr gerechnet wird.
Liquide Mittel
Im Jahr 2019 wurde ein gegenüber dem Vorjahr um 27,8 % gesunkener operativer Cashflow von 1,4 Mio. EUR erzielt. Durch den Aufbau der Posten des Umlaufvermögens und den Abbau der Projektverbindlichkeiten ergab sich für dieses Jahr ein Nettoabfluss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 1,1 Mio. EUR.
Im Gegensatz zu 2018 ist der Mittelabfluss für Investitionen im Jahr 2019 unwesentlich.
Die liquiden Mittel entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und reduzierten sich von TEUR 826 zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 255 zum 31. Dezember 2019. Der Cashflow für das Geschäftsjahr 2019 ist damit insgesamt negativ.
Das bestehende Geschäft der Tuff wird durch die im Abschnitt "Kapitalstruktur" beschriebene Finanzierung unterstützt. Im Rahmen der geplanten Projekte werden Finanzierungsmöglichkeiten durch projektbezogene Bank- oder Kreditfinanzierung evaluiert.
Durch das Cash-Management der Tuff Group und unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditverträge konnte die Tuff im Geschäftsjahr 2019 ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
Wesentliche Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder aus nicht bilanzierten Geschäften bestehen nicht.
iv. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die beiden wichtigsten Leistungskennzahlen (KPI), die wir zur Messung der Performance verwenden, sind Umsatz und Bruttomarge. Umsatzerlöse sind die von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres vereinnahmten Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die Rohertragsmarge spiegelt die Kernrentabilität des Unternehmens wider und errechnet sich aus der Division des Rohertrags durch die Umsatzerlöse der Periode.
Das Management strebt eine Bruttomarge von mindestens 50 % an. Bei dem derzeitigen Niveau der Umsatzerlöse ist dies notwendig, um die allgemeinen und administrativen sowie die finanziellen Aufwendungen zu decken und ein ausreichendes Nettoergebnis zu erzielen.
Das KPI-Ziel wurde 2019 mit 57,1 % erreicht, während in 2018 nur eine Marge von 22,1 % erzielt werden konnte.
Derzeit bestehen keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
III. Prognosebericht, Chancen- und Risikobericht
a. Prognosebericht
Gesamtwirtschaftlicher und branchenbezogener Ausblick
Der International Monetary Fund hält zur wirtschaftlichen Entwicklung wie folgt fest:
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| ― | Der globale Wachstumsrückgang für 2020 wird auf -3,5 % geschätzt, 0,9 Prozentpunkte höher als in der vorherigen Prognose (was eine stärker als erwartete Dynamik in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 widerspiegelt). |
| ― | Obwohl die jüngsten Impfstoffzulassungen Hoffnungen auf eine Trendwende bei der Pandemie noch in diesem Jahr geweckt haben, geben erneute Wellen und neue Varianten des Virus Anlass zur Sorge für den Ausblick. Inmitten der außergewöhnlichen Unsicherheit wird für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 5,5 % im Jahr 2021 und 4,2 % im Jahr 2022 prognostiziert. Die Prognose für 2021 wurde im Vergleich zur vorherigen Prognose um 0,3 Prozentpunkte nach oben korrigiert, was die Erwartung einer durch den Impfstoff ausgelösten Belebung der Wirtschaftstätigkeit im weiteren Verlauf des Jahres sowie zusätzliche politische Unterstützung in einigen großen Volkswirtschaften widerspiegelt. |
| ― | Die Stärke der Erholung wird voraussichtlich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Zugang zu medizinischen Maßnahmen, Wirksamkeit der politischen Unterstützung, Exposition gegenüber länderübergreifenden Spillover-Effekten und strukturellen Merkmalen zu Beginn der Krise. |
Die Einschätzungen der Öl- und Gasnachfrage für die nächsten fünf Jahre basieren auf der Tatsache, dass in der Zeit vor COVID 19 weltweit 90 Millionen Barrel pro Tag verbraucht wurden; in der derzeitigen Pandemieperiode ist der Verbrauch um 2/3 gesunken. Um sich auf die geringere Nachfrage einzustellen, haben die Global Player die Produktion gedrosselt und die Förderung von Öl und Gas in vielen Feldern, die unwirtschaftlich geworden sind, eingestellt.
Sofern die Nachfrage nach COVID 19 allmählich steigt, werden zunächst die gelagerten Ölvorräte verbraucht. Eine Prognose der Marktaussichten und damit Ölfördermenge wird nicht einfach sein. Es ist unseres Erachtens auch vorstellbar, dass dann eine Periode mit einer schweren Ölknappheit durchlaufen wird, was wiederum zu einer höheren Nachfrage nach Öl- und Gasprojekten und -anlagen führen wird. Hinzu kommt, dass es seit dem Jahr 2014 nicht mehr viele Investitionen in Öl- und Gasprojekte gab. Auch gibt es derzeit wenig bis keine neuen Explorationen, was die Volatilität auf dem Ölmarkt noch verstärkt. Diese Situation kann sich zu einer Krise, aber auch zu einer Chance entwickeln. Ungeachtet dieser Elemente eines besseren Ausblicks im Öl- und Gassektor versucht Tuff auch, mit der Zeit zu gehen und sein Know- how im Bereich der Erneuerbaren Energie zu entwickeln.
Ausblick auf den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns
Die folgende Darstellung der Managementaktivitäten der Tuff und die Prognoseinformationen sind "zukunftsgerichtete Aussagen", die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund der tatsächlichen, nicht vorhersehbaren Entwicklungen an den globalen Öl- und Gas-, Energie- und Finanzmärkten erheblich von den prognostizierten abweichen.
Das Jahr 2020 begann mit einigen wichtigen Front-End Engineering Design (FEED)-Arbeiten für North Oil Company (NOC), Katar, und Saipem, Italien. Der FEED-Arbeitsumfang für NOC basierte auf den herausragenden Engineering-Fähigkeiten der Tuff Offshore Singapur während des Export Schema Optimierung (ESO) Design-Wettbewerbs im Jahr 2019, was dazu führte, dass NOC direkt mit Tuff für eine erneute Machbarkeits- und Konzeptentwicklung zusammenarbeitete. Das Projekt wurde auf professionelle und kosteneffiziente Weise erfolgreich abgeschlossen. Die Möglichkeit, die FEED-Arbeiten in eine vollständige Engineering-Procurement-Construction (EPC)-Ausführung umzuwandeln, geriet jedoch ins Stocken, da Vertragsverlängerungen bestehender Anlagen als die kostengünstigste und günstigste Option angesehen wurden.
Für Saipem führte Tuff umfangreiche FEED-Arbeiten für das GDM-Projekt durch. Dies war ein volumenreiches FEED, mit Oberseitengewichten in der Größenordnung von 25.000 Tonnen. Die Arbeit erforderte spezialisierte, tiefgreifende Ingenieurleistungen. Das Projekt wurde erfolgreich gemäß den Projektanforderungen abgeschlossen.
Mit diesen Projekten empfiehlt sich unser Unternehmen für weitere große FEED-Arbeiten weltweit - vor allem in Brasilien und im Nahen Osten.
Die Umsatzerlöse der Tuff Offshore Engineering Pte. Ltd. im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von ca. 4,3 Mio. USD (ungeprüft) sind pandemiebedingt hinter den budgetierten Umsätzen von ca. 7,6 Mio. EUR zurückgeblieben. Das Jahresergebnis 2020 der Tuff Offshore Engineering Pte. Ltd. beträgt 0,4 Mio. USD (ungeprüft).
Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklungen im Projektgeschäft ist der Vorstand jedoch zuversichtlich, dass die in der Unternehmensplanung budgetierten Umsätze von ca. 40 Mio. USD sowie das geplante Jahresergebnis vor Steuern von ca. 3,5 Mio. USD im Geschäftsjahr 2021 durch die Tuff Offshore Engineering Pte. Ltd. erzielt werden können.
b. Bericht über die Chancen
Als Gruppe haben wir Vorschläge und Angebote für die folgenden Projekte abgegeben und sind gut aufgestellt, um bei den meisten Angeboten aufgrund der realistischen und günstigen Lösungen von Tuff ein positives Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der sich ständig verändernden Landschaft, die auf die COVID 19-Situation zurückzuführen ist, haben sich die Vergabeentscheidungen jedoch verzögert, aber Tuff geht dennoch davon aus, dass wir innerhalb des zweiten/dritten Quartals 2021 mindestens zwei größere Aufträge erhalten werden.
Projektausblick für den Bereich Öl und Gas
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| • | Zwei Aufträge für Floating Storage and Offloading Tanker (FSO) in der Region Westafrika; |
| • | Floating Production Storage and Offloading Tanker (FPSO)-Auftrag im Südost-Asiatischen Raum (SEA-Region); Tuff ist der technische und Minderheits-Partner; |
| • | Waterflood Mobile Offshore Production Tanker (MOPU) und eine Floating Production Storage and Offloading Tanker (FPSO) für Malaysia mit lokalen Partnern als technischer und Equity-Partner in Projekten; |
| • | Ein Floating Production Storage and Offloading Tanker (FPSO)-Projekt in Asien; |
| • | Ausschreibungen für FEED-Engineering mit Ölkonzernen in Europa, Amerika und dem Nahen Osten. |
Die voraussichtlichen Projektvolumina für die oben genannten Projekte werden für die Jahre 2021 bis 2023 auf 29 Mio. bis 90 Mio. USD geschätzt.
Projektausblick für den Geschäftsbereich Infrastruktur
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| • | Projektleitung und Beratung für zwei Raffinerieprojekte in der SEA-Region; |
| • | Müllverbrennungsanlagen im asiatischen Raum; |
| • | Gespräche für zwei Kraftwerke mit flüssigen Erdgas-Terminals. |
Die voraussichtlichen Projektvolumina für die oben genannten Projekte werden für die Jahre 2021 bis 2023 auf 18 Mio. bis 180 Mio. USD geschätzt.
Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung der Tuff Group
Während der Pandemiezeit waren die meisten Mitglieder des Managements und unser technisches Spitzenteam ebenfalls nicht mobil und konnten weder für die Geschäftsentwicklung reisen noch an persönlichen Kundentreffen teilnehmen.
Tuff nutzte diese Gelegenheit und investierte seine Zeit in die Entwicklung von Technologien für das Öl- und Gas-Engineering. Dieser Aspekt des innovativen Engineerings, den wir in der Öl- und Gasbranche veranschaulicht haben, wird nun eingeführt und auf die Technologien für Offshore-Windparks, Fischerei und Solaranlagen ausgeweitet. Unser Team hat auch innovative Designs mit bewährten Analysen für Off-shore-Verankerungslösungen entwickelt. Dies beginnt nun Investoren und Werften auf der ganzen Welt zu interessieren. Tuff befindet sich in Gesprächen mit diesen Interessenten für eine gemeinsame Nutzung der Technologie und für die Implementierung in zukünftige Projekte.
Tuff befindet sich in der Endphase der Gespräche mit einem Investor und einer Werft für die Planung, Errichtung und Eröffnung eines Technologie- und EPCC-Zentrums in China. Aufgrund positiver Beobachtungen in Bezug auf die Aussichten der Pandemie wird dieser Bereich bis Mitte 2021 in Betrieb genommen. Diese Einrichtung wird die Fähigkeiten von Tuff weiter ausbauen, indem sie Zugang zur Unterstützung von Aufträgen für Floating Production Storage and Offloading Einheiten (FPSO) in China erhält und Mittel für die Bewerbung um künftige Projekte mit verschiedenen Öl- und Gasunternehmen erschließt.
Da die Lockdowns den größten Teil des Jahres 2020 betroffen haben, gehen wir davon aus, dass die Welt in Aufbruchsstimmung sein wird, und wir sind zuversichtlich, dass das Jahr 2021 positiv verlaufen wird. Die Regierungen werden unseres Erachtens mehr Infrastrukturprojekte in Angriff nehmen, um den Arbeitsmarkt zu stützen, und die Öl- und Gasnachfrage wird nach unserer Einschätzung aufgrund der Aufhebung der Reisebeschränkungen und der Lockerung der Beschränkungen in anderen Sektoren als Teil der "Neuen Normalität" in die Höhe schnellen.
Im Großen und Ganzen ist Tuff sehr froh, dass wir diese schwierigen Zeiten erfolgreich überwunden haben. Am wichtigsten ist, dass wir effektive Systeme implementiert haben, um uns um die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu kümmern, die die treibende Kraft für unseren Erfolg sind.
c. Risikobericht
Risikomanagement
Das Management und die Kontrolle von Risiken sind wichtig für das Management von Tuff. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Durch geeignete Maßnahmen werden operative Verluste gering gehalten und bestandsgefährdende Risiken abgewendet. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch detailliert beschrieben. Diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
Unser Risikomanagement ermöglicht dem Tuff Management eine faire und realistische Sicht auf die Risiken und Chancen, die sich aus den geplanten Geschäftsaktivitäten ergeben.
Unser Risikomanagementsystem im weiteren Sinne umfasst ein internes Überwachungssystem, ein Managementinformationssystem, präventive Maßnahmen und ein Risikomanagementsystem im engeren Sinne. Das interne Überwachungssystem dient dazu, die ordnungsgemäße Funktion der Geschäftsprozesse sicherzustellen. Es besteht aus organisatorischen Präventivmaßnahmen (z. B. Richtlinien und Arbeitsanweisungen) und internen Kontrollen. Das interne Management-Informationssystem von Tuff identifiziert Risiken so früh wie möglich, damit aktiv gegengesteuert werden kann. Von besonderer Bedeutung für die Risikofrüherkennung sind die Berichte des Controllings, des Finanz- und des Rechnungswesens. Darüber hinaus versucht Tuff, bestimmte Risiken durch Versicherungsverträge abzusichern, wenn dies angemessen und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Während in diesem Abschnitt allgemeine Geschäftsrisiken, rechtliche, regulatorische, politische, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene und operative Risiken beschrieben werden, gehen wir im nächsten Abschnitt c. speziell auf Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten ein.
Besondere Abhängigkeit von einer kleinen Anzahl von Vertragspartnern
Für den Zeitraum 2019 und früher stammen die Erträge des Unternehmens im Wesentlichen aus einem FPSO-Auftrag sowie der Konzeptionierung, Planung und Errichtung des Maafaru Flughafens auf den Malediven. Solche Verträge sind in der Regel sehr umfänglich und umfassen einen einzigen Vertrag für die zu erbringende Dienstleistung, im Gegensatz z. B. zu Verträgen bezüglich Konsumgütern. Die Beendigung eines solchen Vertrags hätte erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis.
Die Risiken, die sich aus der Tätigkeit für wenige Auftraggeber ergeben, sind in der Branche systemisch vorhanden, und es ist die Aufgabe des Vorstands, diese Risiken angemessen zu managen.
Besondere Abhängigkeit von Lieferantenbeziehungen
Die Tuff Group ist möglicherweise nicht dazu in der Lage, Geräte, Montageteile oder Anlagen rechtzeitig und zu zufriedenstellenden Bedingungen von Lieferanten oder diese überhaupt zu beschaffen. Das Beschaffungsmanagement der Tuff analysiert kontinuierlich den zukünftigen Bedarf an Einkäufen in Bezug auf bestehende und prognostizierte Kundenbeziehungen. Mögliche identifizierte Änderungen in der Verfügbarkeit von Anlagenbauteilen oder die Preisgestaltung der oben genannten Einkäufe werden durch Verhandlungen mit bestehenden Lieferanten und die aktive Suche nach alternativen Bezugsquellen angegangen.
Qualifiziertes Personal
Der Erfolg von Tuff hängt wesentlich von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern ab, darunter die Mitglieder des Vorstands und weiteren Schlüsselpersonen. Die Tuff, deren Geschäftstätigkeit weitgehend von Produktion, Handel und Vertrieb sowie von Technologien und Ingenieurleistungen abhängt, steht im intensiven Wettbewerb mit anderen Engeneering-Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Sollten qualifizierte Mitarbeiter die Tuff verlassen oder sollte sich Tuff als nicht fähig erweisen, spezialisierte und qualifizierte Mitarbeiter für den Betrieb, den Übergang und den Ausbau des Geschäfts zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, könnte dies die Fähigkeit von Tuff einschränken, ihre Geschäftsaktivitäten erfolgreich zu betreiben, strategische und finanzielle Ziele zu verfolgen und wettbewerbsfähige Technologien und Prozesse zu entwickeln. Darüber hinaus könnte Tuff erfahrene Führungskräfte verlieren, die für das Geschäft der Tuff auf dem Markt entscheidend sind, insbesondere wenn der Markt sehr wettbewerbsorientiert wird.
Rechtliche, regulatorische, politische, wirtschaftliche, wettbewerbsrechtliche und operative Risiken
Da die Tuff weiterhin international expandiert, ist der Konzern zunehmend anfällig für rechtliche, regulatorische, politische, wirtschaftliche und wettbewerbsrechtliche Bedingungen außerhalb von Singapur und Deutschland sowie für andere operative Risiken, denen der Konzern in Singapur und Deutschland ausgesetzt ist.
Tuff ist international tätig und erwartet, ihre Geschäftsaktivitäten außerhalb von Singapur und Deutschland weiter auszubauen. Tuff ist verpflichtet, ausländische Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen sie tätig ist, einzuhalten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Handelsgesetze, Investitionssanktionsgesetze, Umweltgesetze, Steuergesetze, Branchengesetze und Kapitalkontrollvorschriften.
Länderrisiken
Der Konzern führt Länderrisikobewertungen und das Risikomanagement vor Ort durch, um sicherzustellen, dass sie das rechtliche und regulatorische Umfeld sowie die politischen, wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Bedingungen eines bestimmten Landes sowohl zu Beginn der Arbeit in diesem Land als auch laufend versteht und befolgt. Tuff kann jedoch nicht gewährleisten, dass lokale rechtliche, regulatorische, politische, wirtschaftliche oder wettbewerbliche Entwicklungen in den Ländern, in denen sie tätig ist, keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit, Finanzlage oder ihr Betriebsergebnis haben, insbesondere bei Gesetzesänderungen, die zuweilen rückwirkend vorgenommen werden können. Bestimmte Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health Safety and Environment, HSE), die die Geschäftstätigkeit im Land regeln, können sich ebenfalls ändern, je nach Entwicklungstendenzen oder größeren Vorfällen in der Welt, die zusätzliche Ressourcen an Geld und Arbeitskraft für deren Verwaltung erfordern.
Die Geschäftstätigkeit der Tuff Group unterliegt den allgemeinen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in mehreren Ländern, einschließlich derjenigen, die sich auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltangelegenheiten ("HSE") beziehen. Diese Gesetze und Vorschriften regeln unter anderem die HSE-Konformität, Spezifikationen für den Projektbetrieb, Spezifikationen für Offshore-Bohrgeräte und MOPUs sowie Anforderungen für den Anlagenbetrieb.
Transaktionsrisiken aus der Expansion des Konzerns
Die Tuff Group hat ihre Geschäftstätigkeit durch Investitionen und Projekte außerhalb von Singapur und Deutschland erweitert, und sie kann auch in Zukunft ähnliche Investitionen tätigen oder ähnliche Projekte durchführen einschließlich der Suche nach Möglichkeiten zur Investition in vielversprechenden Öl- und Gasmärkten wie dem Nahen Osten und China. Diese Transaktionen unterliegen anderen Risiken als die, denen die Tuff Group beim Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in Singapur ausgesetzt ist, einschließlich ausländischer rechtlicher und regulatorischer Risiken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen und operationeller Risiken im Zusammenhang mit der Abwicklung von Transaktionen außerhalb von Singapur und Deutschland, wie beispielsweise aus dem Umgang mit etablierten inländischen Wettbewerbern auf ausländischen Märkten und ihrer relativen Unkenntnis der Regeln und Vorschriften in anderen Rechtsordnungen. Diese Risiken können die Bemühungen der Tuff Group um den Abschluss dieser Transaktionen erschweren und ihre Bemühungen um die Integration der Auslandsgeschäfte in ihre globalen Aktivitäten behindern. Die Bewältigung dieser Risiken kann die Tuff Group dazu zwingen, erhebliche Managementressourcen bereitzustellen, was das Management davon abhalten könnte, die laufenden Geschäfte zu überwachen. Jede Nichtbeachtung dieser Probleme könnte die Tuff Group davon abhalten, zukünftige Expansionen in Übersee durchzuführen, oder könnte die Durchführung solcher Transaktionen erheblich teurer machen, als von der Tuff Group erwartet.
Finanzierungsrisiken
Die Tuff Group ist im Laufe des Jahres Kreditrisiken von Geschäftsbanken ausgesetzt, durch die die kurzfristige Refinanzierung stattfindet. Da sich der Konzern bisher erfolgreich überwiegend durch Projektfinanzierungen finanziert hat, wird das Risiko, kurzfristig keinen Finanzpartner zu finden, als gering eingeschätzt.
d. Finanz- und Vermögensrisiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Management von Finanz- und Vermögensrisiken
Dieser Abschnitt umfasst Kredit-, Zins-, Währungs- und Steuermanagement Risiken und Chancen. Mit einem systematischen Risikomanagement überwachen und steuern wir unsere Zins- und Währungsrisiken und steuern diese aktiv mithilfe von nichtderivativen Finanzinstrumenten. Im Jahr 2019 wurden von der Tuff Group keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Das Management könnte jedoch derivative Finanzinstrumente einsetzen, um das Wechselkursrisiko und das Zinsrisiko in zukünftigen Perioden abzudecken, wenn dies angemessen und wirtschaftlich effizient ist.
Mit einem konzernweiten Kreditrisikomanagementsystem und Managementinformationssystem messen und überwachen wir die Bonität unserer Geschäftspartner systematisch auf Basis konzernweiter Mindeststandards.
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass der Konzern Schwierigkeiten bei der Erfüllung seiner kurzfristigen Verpflichtungen aufgrund von Mittelknappheit hat. Das Liquiditätsrisiko des Konzerns ergibt sich in erster Linie aus der Inkongruenz der Laufzeiten von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Es wird durch die Abstimmung der Zahlungs- und Zahlungseingangszyklen gesteuert. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der Kontinuität der Finanzierung und der Flexibilität durch die Nutzung von Stand-by-Kreditfazilitäten zu wahren. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns wird hauptsächlich durch Eigenkapital und Kredite von Vorständen und nahe stehenden Personen finanziert. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass ausreichende Mittel zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns zur Verfügung stehen.
Liquiditätsmanagement
Vorrangige Ziele des Liquiditätsmanagements des Konzerns sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, die rechtzeitige Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen und die Kostenoptimierung innerhalb des Konzerns. Die Tuff Group ermittelt ihren Finanzierungsbedarf auf Basis einer kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung. Die Finanzierung des Konzerns wird zukunftsorientiert entsprechend dem geplanten Liquiditätsbedarf oder -überschuss gesteuert und umgesetzt. Zu den relevanten Planungsfaktoren, die berücksichtigt werden, gehören die Entwicklung des Working Capital und die Investitionen.
In den geplanten Projekten wird die projektbezogene Finanzierung so vereinbart, dass die Liquiditätszuflüsse die entsprechende Finanzierungszahlung periodengerecht abdecken.
Finanzmarkt- und Kreditrisiken:
Finanzmarktrisiken
Schwankungen der Marktzinsen und Wechselkurse können sich je nach Entwicklung sowohl positiv als auch negativ auf das Ergebnis auswirken.
Management von Finanzmarktrisiken
Schwankungen der Wechselkurse und Zinssätze in den für die Tuff Group relevanten Märkten werden regelmäßig überwacht. Der Vorstand wird über ungünstige Entwicklungen durch die Abteilung Finanzen und Vermögen jederzeit informiert. Die Tuff Group hat eine Reihe von Strategien entwickelt, um diese Risiken zu begrenzen oder zu eliminieren.
Das Fremdwährungsrisiko des Konzerns resultiert hauptsächlich aus Zahlungsströmen aus Transaktionen in Fremdwährungen. Derzeit hat der Konzern keine formale Richtlinie zur Absicherung gegen das Währungsrisiko. Der Konzern stellt sicher, dass das Nettorisiko auf einem akzeptablen Niveau gehalten wird, indem er bei Bedarf Fremdwährungen zu Kassakursen kauft oder verkauft, um kurzfristige Ungleichgewichte auszugleichen.
Der Konzern hat transaktionsbedingte Währungsrisiken aus Verkäufen oder Käufen, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung des Konzerns lauten, hauptsächlich US-Dollar (USD) und Singapur-Dollar (SGD).
Risiken aus Wechselkursänderungen
Der größte Teil der derzeit erwirtschafteten Konzernumsätze wird außerhalb des Euro-Währungsraums realisiert. Es besteht daher grundsätzlich ein direktes Wechselkursrisiko für die Erträge, aber auch für die Vermögenswerte des Konzerns. Am Ende des Geschäftsjahres sind keine quantifizierbaren Risiken aus Wechselkursänderungen im Sinne der Risikodefinition bekannt, die einen wesentlichen negativen oder positiven Einfluss auf das Konzernergebnis haben könnten.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die Gegenpartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, was zu einem Verlust für den Konzern führt. Das Kreditrisiko des Konzerns ergibt sich hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten minimiert der Konzern das Kreditrisiko, indem er ausschließlich mit Vertragspartnern hoher Bonität verhandelt.
Der Konzern hat die Politik verfolgt, nur mit kreditwürdigen Kontrahenten zu handeln. Der Konzern führt eine fortlaufende Kreditbewertung der finanziellen Lage seiner Kontrahenten durch und verlangt im Allgemeinen keine Sicherheiten.
Der Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit beim erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts und prüft fortlaufend in jeder Berichtsperiode, ob eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist.
Der Konzern hat das Ausfallereignis für einen finanziellen Vermögenswert festgelegt, wenn interne und/oder externe Informationen darauf hindeuten, dass der Erhalt des finanziellen Vermögenswerts unwahrscheinlich ist, wozu auch der Ausfall der vertraglich vereinbarten Zahlungen für mehr als 60 Tage, der Ausfall der fälligen Zinsen für mehr als 30 Tage oder erhebliche Schwierigkeiten der Gegenpartei gehören können.
Um das Kreditrisiko zu minimieren, hat der Konzern die Kreditrisikoeinstufungen des Konzerns entwickelt und pflegt diese, um Engagements nach ihrem Grad des Ausfallrisikos zu kategorisieren. Die Informationen zur Bonitätseinstufung der Großkunden und sonstigen Schuldner werden von öffentlich zugänglichen Finanzinformationen und den eigenen Handelsaufzeichnungen des Konzerns geliefert.
Der Konzern betrachtet die verfügbaren angemessenen und unterstützenden zukunftsgerichteten Informationen, die die folgenden Indikatoren umfassen:
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| • | Internes Kreditrating |
| • | Externes Kreditrating |
| • | Tatsächliche oder erwartete wesentliche nachteilige Änderungen der geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen, von denen erwartet wird, dass sie eine wesentliche Änderung der Fähigkeit des Schuldners zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bewirken |
| • | Tatsächliche oder erwartete wesentliche Änderungen der Betriebsergebnisse des Schuldners |
| • | Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Schuldners |
| • | Wesentliche Änderungen in der erwarteten Leistung und im Verhalten des Schuldners einschließlich Änderungen im Zahlungsstatus von Schuldnern im Konzern und Änderungen im Betriebsergebnis des Schuldners. |
Unabhängig von der obigen Analyse wird eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos angenommen, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage mit der vertraglichen Zahlung in Verzug ist.
Der Konzern hat festgestellt, dass seine finanziellen Vermögenswerte kreditgefährdet sind, wenn
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| • | erhebliche Schwierigkeiten des Schuldners vorliegen, |
| • | ein Vertragsbruch, wie z. B. ein Verzug oder ein überfälliges Ereignis, stattfindet, |
| • | es wahrscheinlich wird, dass der Schuldner in Konkurs geht oder eine andere finanzielle Reorganisation erfährt, oder |
| • | es keinen aktiven Markt mehr für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten gibt. |
Der Konzern kategorisiert eine Forderung für eine mögliche Ausbuchung, wenn ein Schuldner vertragliche Zahlungen mehr als 120 Tage nach Fälligkeit nicht leistet. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich der Schuldner in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Wiedererlangung besteht.
Exposition gegenüber dem Kreditrisiko
Der Konzern hat einen (2018: einen) Großkunden, dessen Forderungen zum Bilanzstichtag insgesamt 49 % (2018: 100 %) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachten. Der Konzern verfügt über Kreditrichtlinien und -verfahren, um sein Kreditrisiko zu minimieren und zu verringern.
Bewertung der Risikosituation durch den Vorstand
Die Gesamtrisikosituation des operativen Geschäfts der Tuff Group zum Jahresende 2019 blieb überschaubar und stabil. Seit der Beurteilung der Risiken bei der Gründung gab es keine negativen Veränderungen im Risikoprofil des Konzerns. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht oder antizipiert die Tuff Group keine Risiken, die den Fortbestand der Tuff Group oder ihrer einzelnen Einheiten gefährden könnten.
IV. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem im Zusammenhang mit dem Konzernrechnungslegungsprozess
Die Tuff Group ist eine mittelständische Unternehmensgruppe, die aus lediglich zwei Gruppengesellschaften besteht. Nur eine Gesellschaft ist mit wesentlichen Außenbeziehungen operativ tätig. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist daher nicht sehr komplex. Alle rechnungslegungsrelevanten Informationen stehen dem Vorstand direkt zur Verfügung, da er im Tagesgeschäft tätig ist. Der Vorstand überwacht die Risiken durch seine Einbindung in das Tagesgeschäft aktiv und kann bei Bedarf sofort handeln.
Risiken im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung reflektieren grundsätzlich die Tatsache, dass unser Konzernabschluss falsche Darstellungen enthalten kann, die für die Entscheidungen des Lesers von Bedeutung sein könnten. Unser internes Kontrollsystem zielt darauf ab, potenzielle Fehlerquellen zu erkennen und die daraus resultierenden Risiken zu begrenzen. Auf diese Weise können wir mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass die Muttergesellschaft und der Konzernfinanzbericht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellt werden.
V. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen als Elemente des internen Kontrollsystems
Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, die Richtigkeit des Konzernrechnungslegungsprozesses durch funktionierende interne Kontrollen mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten. Das Group Accounting steuert zentral die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses der Tuff Group AG, Deutschland, als Muttergesellschaft der Gruppe. Diese Konzernfunktion definiert die Berichtspflichten, die alle Konzerngesellschaften erfüllen müssen. Das Group Accounting steuert zentral die ordnungsgemäße Eliminierung konzerninterner Geschäftsvorfälle im Rahmen des Konsolidierungsprozesses.
Die einzelnen Gesellschaften verfügen über ein lokales internes Kontrollsystem. Das Group Accounting stellt sicher, dass die Rechnungslegung in Übereinstimmung mit den IFRS (International Financial Reporting Standards) und einer einheitlichen Berichtsqualität während des gesamten Berichtsprozesses erfolgt.
Für die Finanzberichterstattung des Konzerns verwenden unsere Konzerngesellschaften Standard-Buchhaltungssoftware. Ein detailliertes Berechtigungskonzept stellt die Aufgabentrennung sowohl für die Einzelberichterstattung als auch für den Konzernfinanzbericht sicher. Der Rechnungslegungsprozess ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, dass alle beteiligten Einheiten das Vier-Augen-Prinzip einhalten.
Das interne Kontrollsystem in unserem Unternehmen ermöglicht es, das Risiko wesentlicher Fehldarstellungen in der Rechnungslegung auf ein Minimum zu reduzieren. Kein internes Kontrollsystem - unabhängig von seiner Ausgestaltung - kann jedoch ein Restrisiko vollständig ausschließen.
VI. Sonstige Informationen
a. Forschung & Entwicklung
Der Konzern hat keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, da sein Geschäftsmodell dies nicht vorsieht.
b. Niederlassungen
Der Konzern hat keine Niederlassungen.
c. Übernahmerelevante Informationen (§ 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)
Zu Nr. 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2019 belief sich das gezeichnete Kapital des Unternehmens auf 40.000.000,00 EUR. Das Grundkapital ist in 40.000.000 auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 EUR je Aktie entfällt.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.
Zu Nr. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nach der Satzung nicht. Wir haben auch keine Kenntnis von dem Bestehen derartiger Vereinbarungen zwischen Aktionären.
Zu Nr. 3. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Zum 31. Dezember 2019 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital der Tuff Group AG, die die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten haben:
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| ― | Herr Natarajan Paulraj und |
| ― | Herr Ganesh Paulraj |
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind uns nicht mitgeteilt worden.
Zu Nr. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Zu Nr. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Soweit die Tuff Group AG im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Derzeit gibt es kein Aktienprogramm für Mitarbeiter.
Zu Nr. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind im Aktiengesetz sowie in § 7 der Satzung geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern beschließt der Aufsichtsrat.
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, wobei die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, wird das Mitglied in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Eine Änderung der Satzung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach §§ 133 und 179 AktG der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und einer einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, soweit nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen.
Zu Nr. 7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
In der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 wurde der Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19. Februar 2024 ein- oder mehrmals um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).
Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann ausgeschlossen werden,
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| ― | um eine Sachkapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu ermöglichen, wenn dieser Erwerb im Interesse des Unternehmens liegt, |
| ― | um den Einstieg eines strategischen Investors zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt, |
| ― | bei einer Kapitalerhöhung bis zu 10 % des zuvor bestehenden Grundkapitals, wenn der Ausgabebetrag nicht wesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt, |
| ― | zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. |
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat weiterhin eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu 16.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 1/2019). Diese Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten aus Anleihen, die von der Gesellschaft bis zum 19. Februar 2024 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses derselben Hauptversammlung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung wird nur in dem Umfang durchgeführt, der zur Erfüllung der ausgeübten Umwandlungs- und Optionsrechte oder der erfüllten Umwandlungs- oder Optionspflichten von Anleihegläubigern erforderlich ist, oder soweit Rückzahlungspflichten aus diesen Anleihen durch Ausgabe von Aktien erfüllt werden und dies nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder Aktien aus einem genehmigten Kapital erfolgt.
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat außerdem eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 Stückaktien beschlossen (Bedingtes Kapital 11/2019). Dieses bedingte Kapital dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Beschäftigten der Tuff Group AG oder ihrer verbundenen Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft diese Bezugsrechte nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder durch Barausgleich erfüllt.
Zu Nr. 8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Wesentliche Vereinbarungen der Tuff Group AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
Zu Nr. 9. Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
In den Dienstverträgen aller drei Vorstände gibt es eine Change of Control Klausel, die ein Sonderkündigungsrecht mit entsprechenden Entschädigungsleistungen vorsieht, falls die Vorstandstätigkeit aus Anlass eines Kontrollwechsels vorzeitig beendet wird.
Alle Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder sehen vor, dass im Falle des Kontrollerwerbs und einer damit verbundenen Beendigung des Anstellungsvertrags 50 % der festen Vergütung (Base Salary) für die Restlaufzeit des Vertrags ausgezahlt wird. Darüber hinaus werden im Falle des Kontrollerwerbs und der vertraglichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses die Bestimmungen über den Verfall der Aktienoptionen für das Vorstandsmitglied aufgehoben, d. h. alle bis zum möglichen Ausscheidenstag an den Vorstand ausgegebenen Aktienoptionen verbleiben beim Vorstandsmitglied - unabhängig von der Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Darüber hinaus gibt es keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
d. Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im November 2020 abgegeben und ist den Aktionären auf unserer Website www.Tuffgroup.com im Bereich Corporate Governance des Unternehmensbereichs zugänglich.
VII. Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht, der die Grundzüge, die Struktur und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erläutert, ist Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts. Der Konzern richtet derzeit Vergütungssysteme ein, die den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung tragen.
Vergütung des Vorstands
Ziel der Vorstandsvergütung ist es, die persönliche Leistung - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens - angemessen zu honorieren und Motivation für eine erfolgreiche Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütung basiert auf branchenüblichen und nationalen Standards.
Festlegung der Vorstandsvergütung
Der Vorschlag für die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat vorbereitet und von ihm genehmigt. Die Vergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat überprüft.
Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Gesamtvergütung des Vorstands angemessen zu kürzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft so weit verschlechtert, dass eine weitere Gewährung dieser Vergütung nicht mehr zumutbar wäre.
Betrag und Struktur
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus zwei Komponenten:
1) eine erfolgsunabhängige Vergütung (feste Vergütung) und
2) eine leistungsabhängige Vergütung.
Erfolgsunabhängige Vergütung
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine feste Vergütung, die von der Tuff Offshore Singapore monatlich gezahlt wird.
Leistungsabhängige Vergütung
Außerdem ist eine vom wirtschaftlichen Erfolg und von der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängige erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen, die branchenüblichen Standards entspricht und kurz- und langfristigen Anreizkomponenten vorsieht. Ihre Auszahlung soll in drei gleichhohen jährlichen Raten erfolgen. Die jährliche Bonuszahlung darf den Umfang der Festvergütung nicht übersteigen, und die Gesamtvergütung darf nicht das Doppelte der Festvergütung übersteigen.
Zu den konkreten Bezügen von Vorstandsmitgliedern und zur konkreten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss 2019.
Änderungen dieser Vereinbarungen
Diese Vereinbarungen können durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats geändert werden.
Kredite an Vorstandsmitglieder
In der Berichtsperiode wurden keine Kredite ausgereicht.
Vergütung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erhält eine feste Vergütung, da dies aus Sicht der Gesellschaft bedeutet, dass die Interessen des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige und erfolgreiche langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind.
Festlegung der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16. September 2018.
Aufsichtsratsvergütung für 2019
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 54. Eine Angabe der individuellen Vergütung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Konzernanhang 2019 Anmerkung 21 enthalten.
VIII. Lagebericht der Tuff Group AG
a. Geschäftsentwicklung
Das Jahr 2019 war für die Tuff Group AG als geschäftsleitende Holdinggesellschaft des Tuff Group Konzerns geprägt von dem im März 2019 durchgeführten Börsengang, durch den der Konzern einen Zugang zum Kapitalmarkt erhalten hat, der zukünftige Wachstumschancen eröffnet, die ohne einen Börsengang nicht möglich gewesen wären.
Die von der Gesellschaft gegen Ausgabe von Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Oktober 2018 erworbene 100 %-Beteiligung an der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. wurde im Februar 2019 im Handelsregister eingetragen. Aufgrund des wirtschaftlichen Übergangs der Verfügungsmacht erfolgte der Zugang bereits im Jahresabschluss 2018. Zu weiteren Einzelheiten zur Kapitalerhöhung verweisen wir auf die Angaben im Anhang.
Die Tätigkeit der Gesellschaft im Jahr 2019 beschränkte sich auf die typischen Aktivitäten einer geschäftsführenden Holding.
Umsatzsteigerung um TEUR 310
Im Jahr 2019 stieg der Umsatz auf TEUR 310 gegenüber dem Nullumsatz im Jahr 2018. Der Umsatz entfiel in voller Höhe auf Managementleistungen für den Konzern.
b. Lage des Unternehmens
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tuff Group AG hat sich in 2019 wie folgt entwickelt:
i. Ertragslage
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 310 werden auf Basis eines Dienstleistungsvertrags mit der Tochtergesellschaft generiert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 568 für 2019 und TEUR 41 für 2018. Der Anstieg in 2019 resultiert im Wesentlichen aus den Kosten des Börsengangs (TEUR 324).
Im Jahresabschluss 2019 wurde eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der Tuff Offshore in Höhe von TEUR 33.206 vorgenommen, die aufgrund einer neuen Bewertung der Beteiligung unter Berücksichtigung der bei Aufstellung des Jahresabschlusses bereits bekannten Auswirkungen der Covid 19-Pandemie erforderlich geworden war. Die Entwicklung im Jahr 2020 zeigte, dass die mittel- und langfristigen Erwartungen an die Profitabilität der Tuff Offshore aufgrund von verschobenen oder eingestellten Projekten nicht mehr in dem im Jahr 2018 prognostizierten Umfang realistisch waren. Die Ermittlung der Höhe der Wertberichtigung erfolgte durch eine Ertragswertermittlung unter Anwendung der DCF-Methode auf Basis einer Unternehmensplanung für die Jahre 2020 - 2023.
Es entstand ein Verlust von TEUR 33.481 gegenüber einem Verlust von TEUR 53 im Vorjahr.
ii. Vermögenslage
Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen reduzierte sich geringfügig von TEUR 58 auf TEUR 51.
Anlagevermögen
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten die Beteiligung an der Tochtergesellschaft in Höhe von 34,6 Mio. EUR.
Das Anlagevermögen verminderte sich von TEUR 67.808 auf TEUR 34.608 bedingt durch die außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungsbuchwerts.
iii. Finanzlage
Kapitalstruktur
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 98,8 %.
Die Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten gegenüber dem Tochterunternehmen sowie Lieferungs- und Leistungsverbindlichkeiten.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel bestehen aus Bankguthaben; sie reduzierten sich von TEUR 50 zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 17 zum 31. Dezember 2019. Der Cashflow für das Geschäftsjahr 2019 ist damit insgesamt negativ.
Wesentliche Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder aus nicht bilanzierten Geschäften bestehen nicht.
Unternehmensführung
Vorstand und Aufsichtsrat der Tuff Group AG haben die nachfolgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat der Tuff Group AG begrüßen und unterstützen den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und die damit verfolgten Ziele. Die Tuff Group AG folgt den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 und wird dies auch in Zukunft mit den nachfolgenden Ausnahmen aus den nachfolgenden Gründen tun:
D & O-Versicherung
Die für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene D & O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor (Ziffer 3.8 DCGK). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass der Einschluss eines Selbstbehalts nicht erforderlich ist, um die Mitglieder des Aufsichtsrats zu verantwortungsvollem Handeln anzuhalten, da sie bereits qua Amt zu verantwortungsvollem Handeln im besten Interesse der Gesellschaft verpflichtet sind und ein Einschluss eines Selbstbehalts potenziell geeignete Kandidaten von der Übernahme des Amts als Aufsichtsratsmitglied abhalten könnte.
Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen (Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 DCGK). Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Festlegung einer Altersgrenze nicht sachgerecht ist, da die Gesellschaft bei der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat auch von den Kenntnissen und Erfahrungen älterer Personen profitieren soll.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner geringen Mitgliederzahl keine Ausschüsse gebildet (Ziffer 5.3 DCGK).
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Dem Aufsichtsrat gehört nach eigenen Angaben derzeit kein unabhängiges Mitglied an (Ziffer 5.4.2 DCGK), da der Aufsichtsrat derzeit nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Satzung der Gesellschaft fordert jedoch einen Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern. Daher soll demnächst ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des DCGK von der Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt werden.
Frankfurt am Main, den 18. März 2021
Der Vorstand
Natarajan Paulraj
Ganesh Paulraj
Vinodkumar Bhaskaran Pillai
An die Tuff Group AG, Frankfurt am Main
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Tuff Group AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der Tuff Group AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d, 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" dieses Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gewesen sind. Diese Sachverhalte sind im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt worden; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Im Folgenden stellen wir mit der Umsatzrealisierung bei Projekterlösen bei der Tuff Offshore Services Pte. Ltd., Singapur, den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung;
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse;
3. Verweis auf weitergehende Informationen.
Umsatzrealisierung bei Projekterlösen
Sachverhalt und Problemstellung
Die Tochtergesellschaft Tuff Offshore erbringt als einzige operativ tätige Gesellschaft zum einen sogenannte FEED (Front-end-Engeneering-and-Design)-Erlöse; das sind Umsätze aus Ingenieurleistungen, im Wesentlichen Planungsleistungen, bei denen die Gesellschaft die erbrachten Stunden laufend abrechnen kann. In diesem Segment erfolgt die Umsatzrealisierung in dem Monat, in dem die Planungsleistungen erbracht werden.
Zum anderen erbringt die Tochtergesellschaft im Projektgeschäft Leistungen, die in der Errichtung von Infrastrukturanlagen, wie z. B. Flughäfen, bestehen. Die Projekte laufen in der Regel über mehrere Jahre. Die Umsatzerlöse hieraus werden zeitraumbezogen nach ihrem Fertigstellungsgrad erfasst, welcher anhand des Verhältnisses der bisher angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten (inputbasierte Methode) ermittelt wird.
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Wesentlichen Umsätze aus dem FEED-Geschäft realisiert. Die Prüfung erstreckte sich für bewusst ausgewählte Umsätze darauf, dass für die diesen zugrunde liegenden Aufträge unterzeichnete Auftragsbestätigungen vorliegen und die Leistungen vertragskonform abgerechnet wurden. Weiterhin wurde geprüft, ob die erbrachten Leistungen periodengerecht verbucht wurden und ob im Rahmen der Auftragsdurchführung von Subunternehmern erbrachte Leistungen in den Rechnungen berücksichtigt und die Rechnungen der Subunternehmer der korrekten Abrechnungsperiode zugeordnet wurden.
Der einzige im Jahr 2019 bestehende und auch im Jahr 2019 endabgerechnete Projektauftrag, der die Errichtung eines Flughafens auf den Malediven (Maafaru) betraf, wurde daraufhin geprüft, ob die erbrachten Leistungen nachweislich, vollständig und periodengerecht als Umsatz erfasst worden sind.
Verweis auf zugehörige Informationen
Hinsichtlich der im Tuff Konzern angewandten Grundsätze der Umsatzrealisierung verweisen wir auf Textziffer 2.13 "Umsatzerlöse" des Konzernanhangs.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die folgenden zusätzlichen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen
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| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und zum Zusammengefassten Lagebericht nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB sowie der Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutsche Corporate Governance Kodex, auf die in den Abschnitten VI. und VIII. des Zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts besteht darin, die zusätzlichen Informationen kritisch zu lesen und etwaige wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den zusätzlichen Informationen und dem Konzernabschluss und/oder dem Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen oder wesentliche falsche Angaben zu berücksichtigen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten gewesen sind und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind vom Amtsgericht Frankfurt am 20. Februar 2020 als Abschlussprüfer bestimmt worden. Wir sind am 16. Januar 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt worden.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Wirtschaftsprüfer Thomas Illy.
Frankfurt am Main, den 18. März 2021
PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Illy, Wirtschaftsprüfer
Hegmanns, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss 2019 der Tuff Group AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht 2019 der Tuff Group AG der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 18. März 2021
Der Vorstand
Natarajan Paulraj
Ganesh Paulraj
Vinodkumar Bhaskaran Pillai
SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,
das Geschäftsjahr 2019 war für die Tuff Group AG ein besonderes Geschäftsjahr. Seit dem 26. März 2019 sind die Aktien unserer Gesellschaft erstmals am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment General Standard notiert. Im Vorfeld des Börsenganges waren die operativen Aktivitäten unter dem Dach der deutschen Tuff Group AG gebündelt worden. Dazu wurden die Anteile an der jetzigen Tochtergesellschaft der Tuff Group AG, der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. Singapore im Jahr 2018 im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht, die durch Eintragung im Handelsregister am 4. Februar 2019 wirksam wurde. Der Börsengang und die Vorbereitung waren für alle Beteiligten eine Herausforderung, die nur mit großem Engagement so erfolgreich umgesetzt werden konnte. Unser Dank geht deshalb an die Mitglieder des Vorstandes sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tuff Group AG für ihren engagierten Einsatz.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Börsennotierung den Bekanntheitsgrad unserer Gesellschaft erhöht und auch die erhöhten Transparenzanforderungen dazu beitragen, unserer Gesellschaft weiter am Markt zu etablieren.
Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, gilt mein besonderer Dank dafür, dass Sie im vergangenen Geschäftsjahr der Tuff Group AG, ihrem Management und ihrer Belegschaft Ihr Vertrauen geschenkt haben.
KONTINUIERLICHER DIALOG MIT DEM VORSTAND
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 haben wir die uns als Aufsichtsrat nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. So haben wir insbesondere die Arbeit des Vorstandes sorgfältig überwacht und ihn bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung sowie bei wichtigen Geschäftsereignissen unterstützend begleitet.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben daneben die Geschäftsentwicklung, die Unternehmenspolitik und -planung gemeinsam beraten. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft waren wir als Mitglieder des Aufsichtsrats unmittelbar eingebunden. Die Zusammenarbeit war von einem jederzeit vertrauensvollen Austausch gekennzeichnet.
In den Aufsichtsratssitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens. Dabei stimmte er die strategische Ausrichtung der Tuff Group AG sowie wesentliche Einzelmaßnahmen mit uns ab. Wir hatten ausreichend Gelegenheit, uns mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes kritisch auseinanderzusetzen. Dabei haben wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt.
Außerhalb von Sitzungen wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig und zeitnah in schriftlichen und mündlichen Berichten unter anderem über den Geschäftsverlauf, die Bilanz- und Ertragssituation, Fragen der Unternehmensplanung, Chancen und Risiken sowie über wesentliche Einzelthemen in Kenntnis gesetzt.
Im Jahr 2019 fanden vier Sitzungen statt, und zwar am 7. Mai, 18. Juli, 9. September und 28. November 2019.
Soweit erforderlich, erfolgte die Beschlussfassung des Gremiums zwischen den regelmäßigen Sitzungen auch im Wege von Umlaufbeschlüssen.
SCHWERPUNKTE DER AUFSICHTSRATSSITZUNGEN
In allen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstandes ausführlich besprochen und mit ihm die Entwicklung des Unternehmens sowie strategische Fragen diskutiert und die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtert.
In der telefonischen Beschlussfassung des Aufsichtsrates vom 9. April 2019 wurde Herr Vinodkumar Pillai zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt.
Am 7. Mai 2019 diskutierten die Mitglieder des Aufsichtsrats Themen im Zusammenhang mit laufenden Projekten und Updates zu Ausschreibungen für anstehende Projekte.
Am 18. Juli 2019 erörterten die Mitglieder des Aufsichtsrats Themen im Zusammenhang mit laufenden Projekten.
Am 9. September 2019 diskutierten die Mitglieder des Aufsichtsrats Themen im Zusammenhang mit laufenden Projekten.
Am 28. November 2019 diskutierten die Mitglieder des Aufsichtsrats Themen im Zusammenhang mit laufenden Projekten und neuen Möglichkeiten am Markt.
Aufgrund seiner geringen Größe hat der Aufsichtsrat davon abgesehen, Aufsichtsratsausschüsse zu bilden.
JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2019
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Vorstand der Tuff Group AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Berlin, hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.
Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Tuff Group AG wurden vom Vorstand der Tuff Group AG nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, aufgestellt. Die PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Berlin, hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.
Die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor, so dass eine intensive Beschäftigung mit und Beratung der Unterlagen stattfinden konnte.
Im Zuge der erstmaligen Abschlussprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses wurde es auch erforderlich, den bereits erstellten und publizierten, aber noch nicht festgestellten, ungeprüften handelsrechtlichen Jahresabschluss 2018 in wesentlichen Punkten zu ändern. Anlass dieser Änderung war die Beurteilung, dass in wirtschaftlicher Sicht der Erwerb der Beteiligung an der Tuff Offshore Engineering Services Pte Ltd. bereits im Oktober 2018 erfolgte.
Eine weitere wesentliche Bilanzierungsentscheidung war die außerplanmäßige Abwertung der Beteiligung an der Tuff Offshore Engineering Services Pte Ltd. im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2019, die nach dem Wegfall mehrerer erwarteter Kundenprojekte im Jahr 2019 und einer hierdurch veranlassten Neubeurteilung der Planungen für die Folgejahre erforderlich wurde. Der Aufsichtsrat hat diese Beurteilung im Rahmen seiner Überwachungsfunktion begleitet und die der neuen Bewertung zugrundeliegende Planung genehmigt.
In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2021 hat der Abschlussprüfer über die Prüfungsergebnisse umfassend berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Den Jahresabschluss sowie Konzernabschluss und zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Tuff Group AG hat der Aufsichtsrat eingehend geprüft. Wir haben keine Einwendungen erhoben und uns damit, auch nach einer eigenständigen Prüfung der vorgenannten Unterlagen, dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht und zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht der Tuff Group AG zum 31. Dezember 2019 wurden schließlich gebilligt und der Jahresabschluss damit zugleich festgestellt.
VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
In den Organen Aufsichtsrat und Vorstand der Tuff Group AG hat es in dem Berichtsjahr 2019 folgende Veränderungen gegeben:
Die Herren Natarajan Paulraj und Vaidyanathan Nateshan wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16. September 2018 zu Mitgliedern des Vorstands bestellt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 4. Februar 2019. Herr Vinodkumar Pillai wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 9. April 2019 zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Die Eintragung seiner Bestellung, ebenso wie die Niederlegung des Vorstandsmandats durch Herrn Vaidyanathan Nateshan vom 31. März 2019 wurden am 22. Juli 2019 im Handelsregister eingetragen.
Im Übrigen gab es bei den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes in dem Berichtsjahr 2019, dem Jahr 2020 und auch im laufenden Geschäftsjahr keine Veränderungen.
AUSBLICK
Das weitere Geschäftsjahr 2021 wird wiederum Herausforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an die Unternehmensführung stellen.
Die COVID-19-Pandemie hat das zurückliegende Jahr geprägt und wird uns und die Weltwirtschaft auch im laufenden Geschäftsjahr weiter beschäftigen. Allerdings sehen wir die Tuff Group AG gut gerüstet und blicken trotz der Einschränkungen zuversichtlich auf die künftige Entwicklung unseres Unternehmens.
Wir danken Ihnen, dass Sie uns auf diesem Weg vertrauensvoll begleiten.
18. März 2021
Mahalakshmi d/o Mahalingam, Vorsitzende des Aufsichtsrats
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