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Rath AG Annual Report 2020

Apr 30, 2021

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2020 JAHRESABSCHLUSS DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT

www.rath-group.com

Impressum

EIGENTÜMER, HERAUSGEBER UND VERLEGER:
RATH AKTIENGESELLSCHAFT, WALFISCHGASSE 14, A-1015 WIEN

IR- UND COMPLIANCE-VERANTWORTLICHER:
ANDREAS PFNEISZL

WEB: WWW. RATH-GROUP.COM
MAIL: [email protected]

SATZ- UND DRUCKFEHLER VORBEHALTEN
DIE GEWÄHLTE MÄNNLICHE FORM DES TEXTES BEZIEHT WEIBLICHE PERSONEN GLEICHERMASSEN MIT EIN. AUF KONSEQUENTE DOPPELBEZEICHNUNG WURDE AUFGRUND BESSERER LESBARKEIT VERZICHTET.

  • Lagebericht 4
  • Bilanz 10
  • Gewinn- und Verlustrechnung 12
  • Beteiligungen 13
  • Anhang 14
  • Anlagenspiegel 26
  • Bestätigungsvermerk 28
  • Bericht des Aufsichtsrats 36
  • Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 38

INHALT

2020 JAHRES- ABSCHLUSS DER RATH AKTIENGESELLSCHAFT

JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT

4 | LAGEBERICHT

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Geschäft und Rahmenbedingungen

Die RATH Aktiengesellschaft (im Folgenden „RATH AG“) ist ein an der Wiener Börse im amtlichen Handel (Standard Market Auction) notiertes Unternehmen. Es fungiert als Holdinggesellschaft der RATH Gruppe und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der zentralen Steuerung des Berichtswesens der einzelnen Tochtergesellschaften, der strategischen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios, der Anwendungslösungen sowie unserer Absatzmärkte. Des Weiteren fällt die Finanzierung der gesamten RATH Gruppe in den Verantwortungsbereich der Gesellschaft. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten bestehen keine. Die RATH AG finanziert v.a. über eine strukturierte Finanzierung aus Schuldscheindarlehen die RATH Gruppe. Zum 31. Dezember 2020 hält die Gesellschaft wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente.

GESCHÄFTSVERLAUF

Umsatzentwicklung und Ertragslage

Die angeführten Umsatzerlöse i.H.v. 5.360 TEUR (Vorjahr: 5.439 TEUR) stammen aus den Lizenz- und Konzernverrechnungen für Leistungen der Ressorts Marketing, F&E, Finanzwesen und Controlling, IT sowie Prozessmanagement.

Die Personalaufwendungen i.H.v. 2.536 TEUR (Vorjahr: 3.462 TEUR) verringerten sich um 926 TEUR. Im Wesentlichen stammt die Verringerung aus dem Aussetzen von Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr, Effekten aus Kurzarbeit sowie dem Wegfall eines Sondereffekts aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds im Vorjahr.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 5.225 TEUR (Vorjahr: 3.301 TEUR). Sie beinhalten im Wesentlichen Fremdwährungsverluste i.H.v. 2.644 TEUR (Vorjahr: 249 TEUR), Aufwendungen für Marketing i.H.v. 621 TEUR (Vorjahr: 640 TEUR), EDV-Aufwendungen i.H.v. 402 TEUR (Vorjahr: 427 TEUR), Aufwendungen für Beratung i.H.v. 381 TEUR (Vorjahr: 499 TEUR) und Aufwendungen für Leistungen von Konzerntochtergesellschaften i.H.v. 400 TEUR (Vorjahr: 438 TEUR). Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf den Fremdwährungsverlusten, die vor allem aus Darlehen an Konzernunternehmen in USD resultieren.

Das Betriebsergebnis liegt bei -2.226 TEUR (Vorjahr: -486 TEUR) und wurde durch Wechselkursveränderungen i.H.v. 2.611 TEUR negativ (Vorjahr: 285 TEUR positiv) beeinflusst.

Im Geschäftsjahr wurden Dividendenerträge i.H.v. 500 TEUR (Vorjahr: 2.200 TEUR) von Tochtergesellschaften an die Gesellschaft erfasst. Das Finanzergebnis ohne Dividendenerträge/Zuschreibungen/Abschreibungen von Tochtergesellschaften belief sich auf 172 TEUR (Vorjahr: 256 TEUR).

Die Gesellschaft schließt ihre Bücher mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.189 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss i.H.v. 1.579 TEUR).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der RATH AG verringerte sich von 65.621 TEUR auf 63.504 TEUR. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Verringerung der Stände an Ausleihungen an verbundene Unternehmen aufgrund von Wechselkursänderungen und Tilgungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Überdies wurde im Geschäftsjahr ein Darlehen i.H.v. 2.000 TEUR vollständig getilgt. Das Anlagevermögen verringerte sich im Bereich der Sachanlagen zu Buchwerten um 14 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt 38 % (Vorjahr: 39 %).

Der operative Cashflow, ermittelt entsprechend AFRAC-Stellungnahme 36 „Geldflussrechnung (UGB)“ (Juni 2020), beträgt für das Geschäftsjahr 1.083 TEUR (Vorjahr: -2.361 TEUR) und resultiert v.a. aus einem gegenüber dem Vorjahr wesentlich geringeren Working Capital.

Der Anstieg beim Cashflow aus Investitionstätigkeit auf 2.449 TEUR (Vorjahr: -9.319 TEUR) ist dem Wegfall von Einmaleffekten aus einem Unternehmenserwerb im Vorjahr geschuldet.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -2.620 TEUR (Vorjahr: -4.163 TEUR). Der Anstieg resultiert vor allem aus dem, durch die COVID-19- Pandemie bedingten, Verzicht auf eine Ausschüttung im aktuellen Geschäftsjahr. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheiten und Folgen wurde im Vorjahr beschlossen, trotz hervorragender Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Dividende auszuschütten, um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Unternehmens zu stärken. Für das aktuelle Jahr wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von EUR 0,33 je Aktie, das sind in Summe 500 TEUR auszuschütten, und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Börsenkurs veränderte sich im abgelaufenen Jahr von 27,80 EUR am 31. Dezember 2019 auf 23,0 EUR am 31. Dezember 2020. Die Börsenkapitalisierung beträgt somit zum Jahresende 34.500 TEUR (Vorjahr: 41.700 TEUR).

PROGNOSEBERICHT

Als Holdinggesellschaft hängt die Performance der Gesellschaft von den Umsätzen der Tochtergesellschaften und den ihnen verrechenbaren Leistungen ab. Die COVID-19-Pandemie führte zum Stillstand eines Großteils der industriellen Tätigkeit in vielen Ländern – darunter wesentlichen Absatz- und Beschaffungsmärkten der RATH Gruppe. Die Erholung der Weltkonjunktur ist nach wie vor anfällig für Rückschläge durch wieder stark steigende Infektionszahlen, Rückschläge in der Impfstoffproduktion und Pleitewellen.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem Anstieg der Weltwirtschaftsleistung um 5,5 % für 2021 und mit einem Wachstum i.H.v. 4,2 % im Jahr 2022. Die Wirtschaftsleistung der gesamten Eurozone soll für 2021 um 4,2 % wachsen. Für Deutschland wird dabei ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,5 % und für die USA ein Anstieg i.H.v. 5,1 % prognostiziert. Für Österreich wird vom Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2021 um 4,5 % erwartet.

Nach einem herausfordernden Jahr 2020 zeichnet sich für die RATH Gruppe derzeit eine Rückkehr zur bisherigen Umsatz- und Ertragskraft ab, die sich vor allem in einer sich stark verbesserten Auftragslage manifestiert. Die RATH Gruppe hält nach wie vor an ihrem Wachstumsziel fest. Um dieses zu erreichen wird auch, parallel zu organischem Wachstum, anorganisches Wachstum forciert. Ansatzpunkte dabei sind die Erweiterung unserer Produktpalette sowie die Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte. Unternehmensintern wird die RATH Gruppe weiterhin ein starkes Augenmerk auf Kostendisziplin, Effizienzsteigerung und Innovation setzen.

RISIKOBERICHT

Das interne Kontrollsystem (IKS) wird über ein ganzheitliches Prozessmanagement sichergestellt. Dort sind Unterschriftenordnungen auf Basis eines Vier-Augen-Prinzips sowie auch Trennungen von kritischen Funktionen in allen Bereichen des Unternehmens definiert. Das Risikomanagementsystem stellt sicher, dass Risiken regelmäßig analysiert und bewertet werden. Nur so ist sichergestellt, dass diese frühzeitig erkannt und im Eintrittsfall rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Besondere Risiken können durch die Finanzierungsfunktion der Holdinggesellschaft entstehen. Dazu werden laufend die Wechselkurse und die Zinsentwicklung überwacht.

FORSCHUNGSBERICHT

Die RATH AG nimmt eine zentrale Funktion im Bereich der F&E wahr. Hier werden die einzelnen Projekte geplant, koordiniert und bei der Umsetzung begleitet. Von der RATH AG werden auch Prüfgeräte für gruppenweite Aktivitäten zur Verfügung gestellt.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS

Das interne Kontrollsystem (IKS) definiert alle Prozesse zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Es verringert die Fehleranfälligkeit von Transaktionen, schützt das Vermögen vor Verlusten durch Schäden und Betrug und gewährleistet die Übereinstimmung der Unternehmensabläufe mit der Satzung und den geltenden Gesetzen.

Das Kontrollumfeld des Rechnungslegungsprozesses ist durch eine klare Aufbau- und Ablauforganisation gekennzeichnet, wobei den einzelnen Funktionen eindeutig Personen (z.B. in Finanz-/Rechnungswesen und Controlling) zugeordnet sind. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die fachlichen Voraussetzungen. Im Rechnungswesen kommt SAP zum Einsatz.

Die Geschäftsordnung verweist u.a. auf die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Managementhandbuch und definiert eine Liste von Geschäftsfällen, welche einer Zustimmung der Unternehmensleitung bedürfen. Das Managementhandbuch der RATH AG beinhaltet u. a. die für den Rechnungslegungsprozess notwendigen Informationen und Bestimmungen, wie die Reporting-Richtlinien, Bilanzierungs- und Bewertungsregeln oder die IT-Richtlinien. Ein standardisiertes monatliches Managementberichtswesen umfasst sämtliche in der RATH Gruppe konsolidierten Einzelgesellschaften.

Der Aufsichtsrat der RATH AG informiert sich regelmäßig in seinen Sitzungen über das interne Kontrollsystem. Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu überwachen.

CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

Aufsichtsrat und Management der RATH Gruppe legen großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung.# Die strategische Entscheidungsfindung sowie die operative Führung werden dementsprechend gleichermaßen von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren beeinflusst.

Zu den wichtigsten gruppenübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategien zählen die RATH Marken- und Produktentwicklungsstrategie, Innovationen und Produktionsverfahren zur Optimierung von Ökonomie und Ökologie im Herstellungsprozess wie auch im Produkt. Die Erfassung von wichtigen Basisdaten der Konzernunternehmen wurde im Geschäftsjahr 2020 fortgesetzt. Unsere Kollegen sind der wichtigste Schlüssel für die weitere positive, nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmenserfolges. Ein offener, wertschätzender Umgang mit Kollegen in allen Bereichen über die Funktionsebenen hinaus ist das Fundament unseres Unternehmens.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden in der RATH AG durchschnittlich 24 (Vorjahr: 24) Angestellte beschäftigt. Der Anteil der Frauen an der Belegschaft der RATH AG beträgt rund 56 % (Vorjahr: 57 %), der Anteil im Aufsichtsrat liegt bei 20 % (Vorjahr: 20 %).

ANGABEN GEMÄSS § 243A UGB

Die Zusammensetzung des Kapitals ist im Anhang näher erläutert. In der Satzung gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte der RATH AG. Bezüglich der Übertragung von Stimmrechten sind der Gesellschaft keine Beschränkungen bekannt. In der RATH AG gibt es keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Bezüglich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung der Gesellschaft sowie der Befugnisse der Mitglieder des Vorstands, insbesondere ihrer Möglichkeit zur Ausgabe bzw. zum Rückkauf von Aktien, gibt es keine vom Gesetz abweichenden Regelungen. Eigene Aktien besitzt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag wie auch zum Vorjahresbilanzstichtag nicht. Im Falle eines Kontrollwechsels gibt es keine Vereinbarungen, die wirksam werden. Im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebotes sind keine Entschädigungsleistungen vereinbart.

STAND 31. 12. 2020

AKTIONÄRSSTRUKTUR

  • 66,7 % RATH Holding GmbH
  • 18,8 % Rath Familienmitglieder
  • 14,5 % Streubesitz

LAGEBERICHT

WIEN, 26. APRIL 2021

DER VORSTAND

Andreas Pfneiszl e. h. Vorstandsmitglied
DI Ingo Gruber e. h. Vorstandsmitglied

JAHRESABSCHLUSS RATH AG 2020

BILANZ

31. 12. 2020 EUR 31. 12. 2019 TEUR
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 109.257
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 207.426
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 21.800
229.226
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 20.639.559
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 30.630.755
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 596.526
51.866.840
52.205.323
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 8.986.740
davon aus Dividenen 2.499.900 EUR; Vorjahr: 4.200 TEUR
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 44.994
davon mit RLZ > 1 Jahr 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR
9.031.735
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.533.826
10.565.561
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 37.819
D. aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern 695.286
63.503.988

PASSIVA |
A. Eigenkapital |
I. Eingefordertes, einbezahltes, gezeichnetes Grundkapital | 10.905.000 | 10.905
II. Kapitalrücklagen |
Gebundene | 1.118.067 | 1.118
III. Gewinnrücklagen |
Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 2.972.839 | 2.973
IV. Bilanzgewinn | 9.230.581 | 10.420
davon Gewinnvortrag | 10.419.706 EUR; Vorjahr: 8.841 TEUR |
| 24.226.487 | 25.416
B. Rückstellungen |
1. Rückstellungen für Abfertigungen | 33.571 | 32
2. Rückstellungen für Pensionen | 2.005.759 | 2.131
3. Rückstellungen für Steuern | 0 | 173
4. Sonstige Rückstellungen | 200.766 | 429
| 2.240.096 | 2.765
C. Verbindlichkeiten |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 2.000
davon mit RLZ < 1 Jahr | 0 EUR; Vorjahr: 2.000 TEUR |
davon mit RLZ > 1 Jahr | 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR |
2. Schuldscheindarlehen | 35.168.354 | 35.165
davon mit RLZ < 1 Jahr | 168.354 EUR; Vorjahr: 165 TEUR |
davon mit RLZ > 1 Jahr | 35.000.000 EUR; Vorjahr: 35.000 TEUR |
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 232.954 | 161
davon mit RLZ < 1 Jahr | 232.954 EUR; Vorjahr: 161 TEUR |
davon mit RLZ > 1 Jahr | 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR |
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 870.947 | 0
davon mit RLZ < 1 Jahr | 870.947 EUR; Vorjahr: 0 TEUR |
davon mit RLZ > 1 Jahr | 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR |
5. sonstige Verbindlichkeiten | 765.150 | 115
davon aus Steuern | 428.829 EUR; Vorjahr: 54 TEUR |
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 327.022 EUR; Vorjahr: 44 TEUR |
davon mit RLZ < 1 Jahr | 765.150 EUR; Vorjahr: 115 TEUR |
davon mit RLZ > 1 Jahr | 0 EUR; Vorjahr: 0 TEUR |
| 37.037.405 | 37.441
| 63.503.988 | 65.621

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020

EUR 2019 EUR
1. Umsatzerlöse 5.360.405 5.439
2. Übrige sonstige betriebliche Erträge 379.411 995
5.739.816 6.434
3. Personalaufwand
a) Gehälter -1.936.945 -2.761
b) soziale Aufwendungen -599.057 -701
davon Aufwendungen für Altersvorsorge -74.604 EUR; Vorjahr: -133 TEUR
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -46.052 EUR; Vorjahr: -46 TEUR
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -476.439 EUR; Vorjahr: -516 TEUR
-2.536.002 -3.462
4. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -181.048 -135
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.248.361 -3.323
davon Steuern soweit sie nicht unter Z 15 fallen -23.134 EUR; Vorjahr: -22 TEUR
6. Zwischensumme aus Z 1 bis 5 -2.225.594 -486
7. Erträge aus Beteiligungen 499.900 2.200
davon aus verbundenen Unternehmen 499.900 EUR; Vorjahr: 2.200 TEUR
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 804.767 885
davon aus verbundenen Unternehmen 794.622 EUR; Vorjahr: 880 TEUR
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15 1
10. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 0 35
11. Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 0 -108
davon Wertberichtigungen von Beteiligungen 0 EUR; Vorjahr: -108 TEUR
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -633.016 -666
13. Zwischensumme aus Z 7 bis 12 671.667 2.348
14. Ergebnis vor Steuern -1.553.928 1.862
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 364.803 -283
davon aus latenten Steuern 195.970 EUR; Vorjahr: -490 TEUR
davon aus Steuerumlageverrechnung 101.833 EUR; Vorjahr: 374 TEUR
16. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag/-überschuss -1.189.125 1.579
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.419.706 8.841
18. Bilanzgewinn 9.230.581 10.420

BETEILIGUNGEN

UNTERNEHMENSNAME UND -SITZ BETEILIGUNG % EIGENKAPITAL ZUM 31.12.2020* EUR JAHRESERGEBNIS 2020* EUR VORJAHR
RATH GMBH, MEISSEN, DEUTSCHLAND 100,00% 26.085.523 -340.132 100,00%
26.425.654
RATH HUNGARIA KFT., BUDAPEST, UNGARN 100,00% 2.916.349 -526.969 100,00%
3.769.721
RATH INC., NEWARK, DE, USA 100,00% 64.057 -713.352 100,00%
816.036
CHAMOTTEWAREN– UND THONÖFENFABRIK AUG. RATH JUN. GMBH, KRUMMNUSSBAUM, ÖSTERREICH 99,98% 13.007.530 677.284 99,98%
12.330.247
RATH ŽÁROTECHNIKA SPOL. S R.O, DVŮR KRÁLOVÉ NAD LABEM, TSCHECHISCHE REPUBLIK 100,00% 1.457.109 27.646 100,00%
1.476.507
RATH POLSKA SP. Z O.O., DABROWA GORNICZA, POLEN 100,00% 104.316 -19.953 100,00%
132.568
RATH UKRAJINA TOW, DNIPRO, UKRAINE 100,00% 180.595 -17.715 100,00%
250.530
RATH GROUP S. DE R.L. DE C.V., GUADALUPE, MEXIKO 100,00% -223.282 -88.871 100,00%
-149.914
RATH BUSINESS SERVICES GMBH (VORMALS RATH FILTRATION GMBH), WIEN, ÖSTERREICH 100,00% 308.726 92.918 100,00%
415.808

* gemäß vorläufigem lokalem Abschluss

ANHANG

A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss in der geltenden Fassung wurde unter Beachtung des UGB und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft ist als große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB einzustufen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die RATH Aktiengesellschaft („RATH AG“) stellt als Konzernmutter den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis von Unternehmen auf, der beim Firmenbuchgericht Wien mit der Nr. FN 83203 h veröffentlicht wird. Die rechtlichen Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag können der Beilage 2 zum Anhang entnommen werden. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurden der Grundsatz der Einzelbewertung und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

2.# ANLAGEVERMÖGEN

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 800 EUR; Vorjahr: 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
JAHRE | Software und Lizenzen
3-4

b) Sachanlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung folgender Abschreibungssätze vorgenommen: Von den Zugängen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres wird die volle Jahresabschreibung, von den Zugängen in der zweiten Hälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis 800 EUR; Vorjahr: 400 EUR) werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Investitionszuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

SACHANLAGEVERMÖGEN
JAHRE | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3-10

c) Finanzanlagen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen, bewertet. Liegen Anzeichen für einen dauerhaft wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vor, erfolgt eine Bewertung der Beteiligungen. Sofern die Buchwerte der Anteile nicht ausreichend durch anteiliges Eigenkapital der Tochterunternehmen gedeckt sind, wird eine Bewertung auf Basis diskontierter Netto-Zahlungsmittelüberschüsse durchgeführt. Dabei müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der geplanten Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen. Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Bei der Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung wird auf die Kapitalstruktur der jeweiligen Beteiligung abgestellt. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet. Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bilanziert, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen zur Berücksichtigung von Wertminderungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Wert niedriger ist als der Buchwert. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen i.H.v. 0 EUR (Vorjahr: 108 TEUR) vorgenommen. Diese betreffen mit 0 EUR (Vorjahr: 72 TEUR) die Beteiligung an RATH Polska Sp. z o.o., Dabrowa Gornicza, Polen und mit 0 EUR (Vorjahr: 36 TEUR) die Beteiligung an RATH Group S. de R.L. de C.V., Guadalupe, Mexiko.

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt. Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen vorgenommen (Vorjahr: 0 TEUR).

3. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

4. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird.

5. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

6. AKTIVE LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern für bestehende steuerliche Verlustvorträge in jenem Ausmaß gebildet, als ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind, oder darüber hinaus überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Als substanzielle Hinweise werden neben einer entsprechenden Steuerplanung auch die konstant positiven Ergebnisse der vergangenen Perioden herangezogen. Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

7. RÜCKSTELLUNGEN

a) Rückstellungen für Pensionen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Verwendung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P und eines Rechnungszinssatzes von 0,32% (Vorjahr: 0,57%) und mit einem Pensionsantrittsalter nach AVÖ-2018-P. Der Berechnung wurde ein Pensionstrend von 1,6% (Vorjahr: 1,75%) sowie eine Fluktuation von 0% (Vorjahr: 0%) zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlusstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Personalaufwand erfasst. Der Dotierung der Rückstellung i.H.v. 74.604 EUR (Vorjahr: 133 TEUR), die in den Gehaltsaufwendungen enthalten ist, steht eine Auszahlung i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) gegenüber, welche direkt gegen die Rückstellung aufgelöst wurde.

b) Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Dezember 2020) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien unter Zugrundelegung der biometrischen Richttafeln AVÖ 2018-P mit einem Rechnungszinssatz von 0,91% (Vorjahr: 1,22%). Als Pensionsantrittsalter wird das ASVG-Pensionsalter mit den Übergangsbestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2003 angesetzt. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 1,5% (Vorjahr: 2%) und, unverändert zum Vorjahr, keine Fluktuation, zugrunde gelegt. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. Beim verwendeten Rechnungszinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz. Der Stichtagszinssatz ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlusstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann. Die Zinsaufwendungen betreffend die Abfertigungsrückstellung sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im betreffenden Personalaufwand erfasst. Die Veränderung i.H.v. 1.792 EUR (Vorjahr: 3 TEUR) ist somit in den Gehaltsaufwendungen enthalten. Im Geschäftsjahr gab es wie im Vorjahr keine Auszahlungen.# JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT

ANHANG | 19

ANHANG

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER RATH AG

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

  1. Anlagevermögen
    Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Beilage 1 zum Anhang) dargestellt. Von den Ausleihungen ist ein Betrag von 3.828.816 EUR (Vorjahr: 3.059 TEUR) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    Im Posten ‚Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind 32.979 EUR (Vorjahr: 15 TEUR) aus Steu-erforderungen, davon 18.435 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) aus Ertragsteuern, enthalten. In den sonstigen Forderun-gen sind keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind neben Forderungen aus Konzernum-lage- und Lizenzverrechnung auch 2.499.900 EUR (Vorjahr: 4.200 TEUR) Forderungen aus Dividenden, 348.254 EUR (Vorjahr: 640 TEUR) Forderungen aus Zinsabgrenzungen sowie 101.833 EUR (Vorjahr: 374 TEUR) Forderungen aus Steuerumlagen ausgewiesen.

  3. Aktive latente Steuern
    Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % (Vorjahr: 25 %) gebildet. Dabei wurden latente Steuern auf steuerliche Gruppen-Verlustvorträge i. H. v. 2.012.992 EUR (Vorjahr: 1.126 TEUR) berücksichtigt, deren Verbrauch aufgrund der zukünftigen erwarteten Ertragslage in den Folgejahren wahrscheinlich ist. Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ist gemäß § 198 Abs. 9 Satz 3 UGB gerechtfertigt. Die aktiven latenten Steuern i. H. v. 695.286 EUR (Vorjahr: 499 TEUR) zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz für folgende Posten gebildet:

    31. 12. 2019 IN TEUR 31. 12. 2020 IN EUR
    AKTIVE LATENTE STEUERN
    Finanzanlagen 779 701.991
    Langfristige Personalrückstellungen 76 55.303
    Geldbeschaffungskosten 1.126 2.012.992
    Verlustvorträge Gruppe – nach vorläufiger Steuerberechnung 2020 1.997 2.781.143
    Betrag Gesamtdifferenzen 499 695.286
    daraus resultierende latente Steuern per 31. 12. (25 %)

Im aktuellen Geschäftsjahr wurde von der Möglichkeit des Verlustrücktrags gemäß § 26c Z 76 KStG iVm § 124b Z 355 EStG Gebrauch gemacht und EUR 1.172.193 in der Veranlagung 2019 berücksichtigt. Dadurch reduzierte sich der im Rahmen der vorläufigen Steuerberechnung 2019 verrechnete Verlustvortrag um 886.548 EUR.

  1. Eigenkapital
    Das eingeforderte und gezahlte Nennkapital beträgt wie im Vorjahr 10.905.000 EUR und setzt sich aus 1.500.000 Stückaktien zusammen. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Unsicherheiten und Folgen, wurde im Vorjahr beschlossen, trotz hervorragender Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Dividende auszuschütten, um durch den Vortrag auf neue Rechnung die Liquidität des Unternehmens zu stärken. Für das aktuelle Jahr wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 9.230.581 EUR eine Dividende von EUR 0,33 je Aktie, das sind in Summe 500.000 EUR auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen den Betrag der aktivierten latenten Steuern übersteigen.

  2. Verbindlichkeiten
    Der Posten ‚sonstige Verbindlichkeiten‘ enthält 749.294 EUR (Vorjahr: 94 TEUR) an Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Die Veränderung bei den sonstigen Verbindlichkeiten ist auf die Inanspruchnahme von Covid-19 Erleichterungen zurückzuführen. Die Gesamtverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag 0 EUR (Vorjahr: 0 TEUR). Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten für die dingliche Sicherheiten bestellt wurden. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind laufende Verrechnungen mit den Konzerngesellschaften ausgewiesen.

  3. Haftungsverhältnisse, Verpflichtungen aus der Nutzung von nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen

    a) Haftungsverhältnisse
    Die Gesellschaft hat wie im Vorjahr für die Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krumm-nußbaum, eine Patronatserklärung an die Unicredit Bank Austria AG in Höhe von 1.000.000 EUR abgegeben. Zum Abschlussstichtag bestehen Avale für Kunden der Tochtergesellschaft RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH), Wien, i. H. v. 2.445 EUR (Vorjahr: 3 TEUR).
    Überdies bestehen Wechselwidmungs- und Bürgschaftserklärungen gegenüber den Tochtergesellschaf-ten RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH), Wien, Chamottewaren- und Thon-öfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krummnußbaum, und RATH Sales GmbH & Co KG, Meißen, Deutsch-land, für deren etwaige Außenstände bei einem Kreditinstitut. Diese betragen zum Bilanzstichtag 3.017.197 EUR (Vorjahr: 0 TEUR).

    b) Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
    | | DES FOLGENDEN GESCHÄFTSJAHRES IN EUR | DER FOLGENDEN FÜNF GESCHÄFTSJAHRE IN EUR |
    | :--------------------------------------------------- | :--------------------------------- | :------------------------------------- |
    | Verpflichtung aus Miet- und Leasingverträgen | 414.706 (Vorjahr 208 TEUR) | 1.473.439 (Vorjahr 675 TEUR) |

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

  1. Umsatzerlöse
    Die Umsatzerlöse bestehen aus Konzernumlage- und Lizenzverrechnungen. Die Schutzklausel gemäß § 240 UGB wurde in Anspruch genommen.

  2. Übrige sonstige betriebliche Erträge
    Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

    31. 12. 2019 TEUR 31. 12. 2020 EUR
    SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
    Erträge aus Fremdwährungsbewertung 443 249.568
    Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen 0 96.306
    Zuschüsse der öffentlichen Hand für Kurzarbeit 18 919
    Übrige 995 379.411
    Gesamt 534 32.618

Erträge aus der Weiterverrechnung an verbundene Unternehmen umfassen Aufwendungen, die von Tochterge-sellschaften zu tragen sind, jedoch bei der Gesellschaft angefallen sind bzw. die ihr in Rechnung gestellt wurden.

  1. Personalaufwand
    Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 24 (Vorjahr: 24) Angestellte beschäftigt. In den Aufwendungen für Abfertigungen sind Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen i. H. v. 34.260 EUR (Vorjahr: 38 TEUR) enthalten.

  2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
    Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

    2020 EUR 2019 TEUR
    SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
    Marketing 620.855 640
    Rechtsberatung und sonstige Beratung 381.522 499
    Weiterverrechnete Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 400.600 438
    EDV-Aufwendungen 402.201 427
    Reisekosten 51.886 295
    Fremdwährungsverluste 2.644.033 249
    Versicherungen 182.044 172
    Miete und Leasing 147.417 118
    Fortbildung 15.642 112
    Übrige 379.027 351
    Gesamt 5.225.226 3.301

    Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss angeführt.

  3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
    Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB. Im Jahr 2005 wurde ein Steuerumlagevertrag gem. § 9 Abs. 8 KStG 1988 (Gruppenträger RATH AG – Gruppen-mitglieder Chamottewaren- und Thonöfenfabrik Aug. RATH jun. GmbH, Krummnußbaum, und RATH Business Services GmbH (vormals RATH Filtration GmbH) Wien, seit 2016) zum Zweck der Gruppen-besteuerung abgeschlossen. Vom Gruppenträger werden an die Gruppenmitglieder die von diesen verursachten Körperschaftsteuerbeträge, ermittelt nach der Belastungsmethode, über Steuerumlagen belastet bzw. (im Verlustfall) gutgeschrieben. Im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses ergibt sich die Steuerumlage unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % bzw. 12,5 % in Abhängigkeit davon, ob das positive steuerliche Ergebnis der Gruppenmitglieder im zusammengefassten positiven Ergebnis des Gruppenträgers Deckung findet, und im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses unter der Anwendung eines Steuersatzes von 25 %. Der Steueraufwand (-) bzw Steuerertrag (+) des Geschäftsjahres ergibt sich aus:

    2020 EUR 2019 TEUR
    STEUERAUFWAND
    laufende Körperschaftsteuer 67.000 -162
    Körperschaftsteuer aus Gruppenumlage 101.833 374
    latenter Steuerertrag/-aufwand 195.969 -490
    Steueraufwand aus Vorperioden 0 -6
    Gesamt 364.803 -283

JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT | 23

ANHANG# Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 1. Januar 2021 (Eintragung ins Firmenbuch am 22. Januar 2021) wurde die Tochtergesellschaft RATH Filtration GmbH in RATH Business Services GmbH umbenannt. In die Gesellschaft wurden am 1. Januar 2021 insgesamt 13 Mitarbeiter übertragen. Im April 2021 ereilte uns die traurige Nachricht über das Ableben eines ehemaligen Vorstandsorgans – Herrn Dkfm. Paul Rath. Zum 31. Dezember 2020 waren für diesen 571 TEUR als Pensionsrückstellung passiviert. Überdies sind nach dem Bilanzstichtag keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten.

C. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Herr DI Ingo Gruber, geboren 1962, ist seit 1. Oktober 2019 als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Produktion sowie Forschung & Entwicklung zuständig. Der Vorstandsvertrag weist eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022 auf. Sein Vorgänger, Herr DI Jörg Sitzenfrey, geboren 1976, war von 1. Januar 2013 (Erstbestellung) bis zum 30. September 2019 Mitglied des Vorstandes. Herr Andreas Pfneiszl, geboren 1969, ist seit 10. Juni 2013 (Erstbestellung) als Mitglied des Vorstandes für die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Personal sowie seit 1. Oktober 2019 für IT verantwortlich. Der Vorstandsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Nachfolgend dargestellt sind die Gesamtvergütungen des Vorstandes, mit den jeweiligen fixen und variablen Anteilen:

ANHANG 31. 12. 2019 TEUR 31. 12. 2020 EUR
VORSTANDSVERGÜTUNGEN
fix 215 217
Hr. Andreas Pfneiszl 10 10
Lebensversicherung 100 0
variabel 325 227
fix 54 217
Hr. DI Ingo Gruber 3 10
Lebensversicherung 25 0
variabel 82 227
fix 161 0
Hr. DI Jörg Sitzenfrey 588 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10 0
Lebensversicherung 0 0
variabel 759 0
Summe Vorstandsvergütung 1.166 454

Ein Vorstandsmitglied hat bei Beendigung der Funktion und unter der Voraussetzung der gleichzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses Abfertigungsansprüche im Sinne des § 23 des österreichischen Angestelltengesetzes, außer wenn die Beendigung auf einer gerechtfertigten Entlassung beruht. Hierzu sei erwähnt, dass die Altabfertigungsansprüche zum Zeitpunkt 31. Dezember 2002 eingefroren wurden, die Ansprüche verändern sich nur noch durch Anpassung der Gehälter und betragen zum 31. Dezember 2020 25 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). An ehemalige Organe wurden Pensionszahlungen i.H.v. 199.644 EUR (Vorjahr: 200 TEUR) geleistet. Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Organe der Gesellschaft gewährt.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus fünf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern, die sich durch eine hohe betriebswirtschaftliche und rechtliche Fachkenntnis, persönliche Qualifikation und langjährige Erfahrung auszeichnen. Alle Mitglieder sind österreichische Staatsbürger. Die Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Sitzungsgelder) für das Geschäftsjahr 2020 betragen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Hauptversammlung insgesamt 87.250 EUR (Vorjahr: 85 TEUR) und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf:

ANHANG AUFSICHTSRATSMITGLIEDER GEB.-JAHR ERST- BESTELLUNG ENDE LAUFENDER FUNKTIONSPERIODE
Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender) › unabhängig 1964 25. 6. 2013 im Jahr 2023
WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.) › abhängig 1966 17. 7. 2003 im Jahr 2023
Mag. Dieter Hermann › unabhängig 1966 25. 6. 2013 im Jahr 2023
Dr. Andreas Meier › unabhängig 1962 1. 6. 2016 im Jahr 2023
Mag. Dr. Ulla Reisch › unabhängig 1968 28. 5. 2018 im Jahr 2023
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER VERGÜTUNG (INKL. SITZUNGSGELDER)
Mag. Stefan Ehrlich-Adám (Vorsitzender) 20.650
WP Mag. Philipp Rath (Vorsitzender-Stv.) 18.400
Dr. Andreas Meier 16.500
Mag. Dieter Hermann 15.850
Mag. Dr. Ulla Reisch 15.850

Die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich aus einer fixen und einer anwesenheitsabhängigen Komponente zusammen. Die fixe Komponente besteht aus einem Gesamtbetrag. Überdies wird die Teilnahme der Mitglieder pro Sitzung mit einem Pauschalbetrag vergütet.

ANHANG

WIEN, 26. APRIL 2021

DER VORSTAND

Andreas Pfneiszl e. h. Vorstandsmitglied

DI Ingo Gruber e. h. Vorstandsmitglied

ANLAGENSPIEGEL

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR
STAND AM 31. 12. 2020 EUR STAND AM 1. 1. 2020 EUR ZUGÄNGE EUR ABGÄNGE EUR
WB FREMDWÄHRUNG EUR STAND AM 31. 12. 2020 EUR BUCHWERT 31. 12. 2019 EUR BUCHWERT 31. 12. 2020 EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 726.582 84.257 0
810.839 -647.174 -54.408
0 0 -701.582
79.408 109.257
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung* 1.005.926 92.070 -4.796
1.093.200 -762.891 -126.641
3.758 0 -885.774
243.035 207.426
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 21.800 0
21.800 0 0
0 0 0
0 21.800
1.005.926 113.870 -4.796
1.115.000 -762.891 -126.641
3.758 0 -885.774
243.035 229.226
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.530.403 0 0
30.530.403 -9.890.844 0
0 0 -9.890.844
20.639.559 20.639.559
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.975.029 0 -896.046
33.078.983 -231.805 0
0 -2.216.422 -2.448.227
33.743.224 30.630.755
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 596.526 0
596.526 0 0
0 0 0
0 596.526
64.505.432 596.526 -896.046
64.205.911 -10.122.649 0
0 -2.216.422 -12.339.071
54.382.782 51.866.840
66.237.940 794.652 -900.842
66.131.750 -11.532.715 -181.048
3.758 -2.216.422 -13.926.427
54.705.225 52.205.323
* davon geringwertige Vermögensgegenstände gem. § 13 EStG 28.492 -28.492

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Rath Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.# BESTÄTIGUNGSVERMERK

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
* Sachverhalt
* Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
* Verweis auf weitergehende Informationen

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Sachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 20.640 (Vorjahr: TEUR 20.640) sowie die Ausleihungen an verbundene Unternehmen von insgesamt TEUR 30.631 (Vorjahr: TEUR 33.743) stellen 81 % (Vorjahr: 83 %) der Bilanzsumme zum Bilanzstichtag der Rath Aktiengesellschaft, Wien, dar. Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben, wobei eine Abschreibung auch vorgenommen werden darf, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Eine Wertaufholung gemäß § 208 Abs. 1 UGB ist dann durchzuführen, wenn sich bei außerplanmäßig abgeschriebenen Anteilen an verbundenen Unternehmen oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen. Die Zuschreibung ist im Umfang der Werterhöhung vorzunehmen.

Der Vorstand führt für die Anteile an verbundenen Unternehmen bei Vorliegen bzw. beim Wegfall von Anzeichen für eine dauernde Wertminderung einen Werthaltigkeitstest durch. Sofern der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen nicht ausreichend durch das anteilige Eigenkapital gedeckt ist bzw. für die Ermittlung von Zuschreibungen, wird eine Bewertung auf Basis eines Discounted Cash-Flow-Verfahrens durchgeführt, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig ist. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfordert zudem Einschätzungen von Ausfallswahrscheinlichkeiten und Rückzahlungen.

Die den Bewertungsmodellen zugrunde liegenden Annahmen sind mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet, da auf Basis von den Daten aus dem jährlichen Planungsprozess Annahmen hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität sowie der Wachstumsraten getroffen werden. Angesichts der Komplexität der Wertminderungsmodelle, der Schätzungsunsicherheiten, die mit der Ableitung der verwendeten Daten verbunden sind sowie der immanenten Ermessensentscheidungen, wird die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Ausleihungen an verbundene Unternehmen als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt angesehen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben:
* uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Rath Aktiengesellschaft, Wien, das Vorliegen von Anzeichen dauernder Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht,
* den Prozess zur Ermittlung des beizulegenden Wertes, zur Analyse der Werthaltigkeit, zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes, der Profitabilität und der Wachstumsraten sowie zum Bewertungsmodell erhoben,
* nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten künftig angenommenen Zahlungsflüsse aus den Angaben der vom Vorstand aufgestellten und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebrachten Planung ableitbar sind,
* die zugrunde liegenden Planungsannahmen mit dem Vorstand besprochen sowie deren Angemessenheit anhand von Informationen über die aktuelle und erwartete Entwicklung der jeweiligen Einheit beurteilt,
* die Planungstreue durch Vergleich der in den Vorperioden erfolgten Planungen mit den tatsächlich eingetretenen Werten beurteilt,
* uns für die Verplausibilisierung der Berechnungen und des Bewertungsmodells interner Sachverständiger bedient, die die Berechnungen nachvollzogen haben und die Übereinstimmung des Bewertungsmodells mit den allgemeinen Grundsätzen überprüft haben,
* uns bei der Abstimmung der verwendeten Parameter, wie z.B. der verwendeten Diskontierungszinssätze, die der Berechnung zugrunde liegen, interner Sachverständiger bedient und die Ergebnisse kritisch gewürdigt und
* die Darstellung und die Erläuterungen im Anhang geprüft.

Das Bewertungsmodell, die bei der Bewertung verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Darstellungen und Erläuterungen im Anhang sind in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen und dem UGB.

Verweis auf weitergehende Informationen

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Rath Aktiengesellschaft, Wien, Abschnitt A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, 2. Anlagevermögen, c) Finanzanlagen und d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen sowie B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Rath AG, Erläuterungen zur Bilanz, 1. Anlagevermögen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:
* Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
* Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.# JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT

BESTÄTIGUNGSVERMERK | 33

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Oktober 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Bettina Maria Szaurer.

Wien, am 26. April 2021

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Mag Bettina Maria Szaurer, Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS | 35

JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT

BERICHT DES AUFSICHTSRATS | 36

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE!

Auch im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die Aufgaben wahrgenommen, für die er nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnungen verantwortlich ist. Wir haben die Arbeit der Mitglieder des Vorstands überwacht und sie beratend begleitet. Der Vorstand hat uns zeitnah und umfassend über das Wettbewerbsumfeld, den Geschäftsverlauf und die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie alle wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen informiert. Größere Investitionsvorhaben, geplante Maßnahmen zur Konzernfinanzierung sowie Akquisitionsvorhaben wurden mit uns abgestimmt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich die Protokolle der Vorstandssitzungen eingesehen und mit dem Vorstand laufend die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung eingebunden.

Im Berichtsjahr 2020 fand in sieben Sitzungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ein intensiver Informationsaustausch statt, bei dem über die wirtschaftliche Lage und die strategische Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe sowie wesentliche Ereignisse, Investitionen und Maßnahmen beraten wurden. In allen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand im Rahmen der laufenden Berichterstattungen über die wesentlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung, den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Dem Aufsichtsrat wurde in ausreichendem Maße Gelegenheit geboten, seiner Informations- und Überwachungspflicht zu entsprechen. Wir haben somit die uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben vollständig erfüllt. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung der Geschäftstätigkeit des Vorstands.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand haben sich im Berichtsjahr umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den Konzernunternehmen, ausgetauscht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung sowie in allen Sitzungen anhand ausführlicher Berichte über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns, die Personalsituation sowie die Investitionsmaßnahmen und potentiellen Akquisitionsvorhaben unterrichtet. Über besondere Vorgänge wurde gesondert informiert. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats berichteten in den Sitzungen über ihre Tätigkeiten. Im Geschäftsjahr 2020 fanden sieben Sitzungen (inklusive einer außerordentlichen Sitzung sowie einer konstituierenden Sitzung) statt. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen persönlich teil. In der Sitzung im März 2020 wurde das Budget für 2020 mit Plan bis 2021 freigegeben und über den aktuellen Stand möglicher Akquisition sowie die interne Evaluierung der C-Regel 62 berichtet. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im April 2020 wurde ein Update zur COVID-19 Pandemie und deren Auswirkungen gegeben. In der Sitzung im April 2020 wurden Jahresabschluss und Lagebericht 2019 sowie der Konzernjahresabschluss und -lagebericht 2019 geprüft, der Jahresabschluss 2019 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt und der Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Überdies wurde der Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers beschlossen und über die aktuelle Geschäftslage berichtet. In den Sitzungen im Mai, Juli und September 2020 wurde über die aktuelle Geschäftslage mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie befunden sowie ein Update zu möglichen Akquisitionen gegeben. Die Sitzung im Oktober 2020 diente vorwiegend der Vorbesprechung zur Hauptversammlung. In der am selben Tag, nach der Hauptversammlung, stattfindenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurden die Sitzungstermine 2021 vereinbart. In der letzten Sitzung des Jahres im Dezember 2020 wurde überwiegend der Ausblick ins nächste Jahr und das Budget für 2021 besprochen und freigegeben.

Ausschüsse

Vom Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei Ausschüsse eingerichtet. Der Prüfungsausschuss ist im Jahr 2020 zweimal zusammengetreten.

JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT

BERICHT DES AUFSICHTSRATS | 37

WIEN, 26. APRIL 2021

Mag. Stefan Ehrlich-Adám
Vorsitzender des Aufsichtsrats# JAHRESABSCHLUSS – RATH AKTIENGESELLSCHAFT 38

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER

ERKLÄRUNG ALLER GESETZLICHEN VERTRETER GEMÄSS §124 (1) Z 3 BÖRSEGESETZ

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Europäischen Union (EU) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu.

Andreas Pfneiszl
e. h. Vorstandsmitglied

DI Ingo Gruber
e. h. Vorstandsmitglied

WIEN, 26. APRIL 2021

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