Annual Report • Apr 27, 2020
Annual Report
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Sehr geehrte Damen und Herren,
2019 kam R. STAHL bei der Neuausrichtung weiter gut voran. Die im Vorjahr begonnenen Maßnahmen zur Verschlankung interner Strukturen und Prozesse legten den Grundstein für die rasche finanzielle Gesundung des Konzerns und führten im Berichtsjahr zur Rückkehr in die Gewinnzone. Zusammen mit der langfristigen Sicherung der Finanzierung zu marktgerechten Konditionen über den neu geschlossenen Konsortialkreditvertrag hat R. STAHL damit wieder gute Voraussetzungen für profitables Wachstum geschaffen. Die hierzu vom Vorstand im Berichtsjahr vorgelegte Strategie adressiert die zentralen heutigen und künftigen Entwicklungen in unseren Märkten und erschließt nachhaltig die sich daraus ergebenden Chancen für unser Unternehmen. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand auf diesem Weg weiterhin nach Kräften unterstützen, ihm beratend zur Seite stehen und seine Vorschläge und Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft eingehend prüfen.
Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat
Zum 30. Juni 2019 ist das Vorstandsmitglied Volker Walprecht, der zuvor das Ressort Finanzen verantwortet hat, aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden. Bis zur Bestellung eines Nachfolgers hat der Vorstandsvorsitzende der R. STAHL AG, Dr. Mathias Hallmann, die Aufgaben des Finanzvorstands interimistisch übernommen. Ferner hat das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Wild sein Amt zum 31. Dezember 2019 niedergelegt. Ein neues Aufsichtsratsmitglied wird der diesjährigen Hauptversammlung vorgeschlagen.
Arbeit des Aufsichtsrats
Im Berichtsjahr stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und überwachte die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Der Erfolg des R. STAHL-Konzerns basiert auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Im ständigen Dialog informiert der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über alle bedeutenden Vorgänge im Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands auf der Grundlage regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte, und seine Mitglieder wurden mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Kennzahlen des Konzerns informiert. Zudem erläuterte der Vorstand die außergewöhnlichen Ereignisse, die für den Konzern von Bedeutung waren. Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörterte mit diesem aktuelle Fragestellungen.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr sechsmal, davon fünfmal im Rahmen von ordentlichen Sitzungen, einmal in einer außerordentlichen Sitzung. Herr Erker, Frau Dr. Neumann-Schäfer und Herr Wild fehlten jeweils in einer Sitzung entschuldigt. Ansonsten haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen teilgenommen.
Die fünf der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden turnusgemäß statt. In diesen Sitzungen wurden die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des R. STAHL-Konzerns sowie wichtige Geschäftsereignisse eingehend erörtert und diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Umsatz-, Ergebnis- und Finanzentwicklung des Unternehmens. Auch war die Strategie des Konzerns Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen. Insbesondere ging es um folgende Themen:
In der Sitzung am 12. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresabschluss, dem Corporate-Governance-Bericht, den Prüfungsergebnissen zum CSR-Bericht und dem Risikomanagement der Gesellschaft.
In der Bilanzsitzung am 25. April 2019 hat der Aufsichtsrat nach ausführlicher Berichterstattung durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Diskussion der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft festgestellt und den Konzernabschluss 2018 gebilligt. Während dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den einzelnen Tagesordnungspunkten und der Tagesordnung insgesamt für die Hauptversammlung 2019.
Die darauffolgende Sitzung am 6. Juni 2019 diente in erster Linie der finalen Vorbereitung der Hauptversammlung 2019 am Folgetag.
In der telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung am 17. Juni 2019 befasste sich das Gremium mit der Amtsniederlegung von Herrn Volker Walprecht als Finanzvorstand zum 30. Juni 2019 und den Konditionen seines Ausscheidens.
Schwerpunkt der ordentlichen September-Sitzung war die Analyse der operativen Geschäftsentwicklung. Teilaspekte (IT und Vertrieb) der Unternehmensstrategie wurden vertieft diskutiert. Auch ließ sich das Gremium über den aktuellen Stand der Gespräche über den neuen Konsortialkreditvertrag und den Stand der Planung des Budgets für das neue Geschäftsjahr ausführlich informieren.
In der letzten Sitzung am 10. Dezember 2019 hat sich das Gremium turnusgemäß ausführlich mit der Unternehmensplanung für die nächsten Jahre und dem Budget für das Jahr 2020 befasst und beides genehmigt. Ferner wurden die Ergebnisse der im Herbst 2019 konzernweit durchgeführten Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage ausführlich vorgestellt, mit dem Vorstand diskutiert und die weiteren Schritte hieraus besprochen. Vor der Sitzung fand eine Schulung für den Aufsichtsrat zu relevanten Aufgabenfeldern des Prüfungsausschusses sowie Haftungs- und Effizienzaspekten aus der Perspektive des Aufsichtsrates statt.
Sitzungen der Ausschüsse
Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu drei turnusmäßigen Sitzungen getroffen, Frau Dr. Neumann-Schäfer konnte entschuldigt an einer Sitzung nicht teilnehmen, im Übrigen betrug die Präsenz 100 %. Der Ausschuss beschäftigte sich hierbei mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Daneben standen im Berichtsjahr auch die inhaltliche Begleitung der Vorbereitung des neuen Konsortialkreditvertrages für die Unternehmensfinanzierung und des neuen Leasingvertrages für die Immobilie in Waldenburg im Fokus des Ausschusses.
Der Verwaltungsausschuss hielt im Jahr 2019 acht Sitzungen ab, bei denen alle Mitglieder anwesend waren. Zusätzlich hat sich der Ausschuss im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsausschuss maßgeblich mit dem Ausscheiden von Herrn Walprecht und der Kandidatensuche für seinen Nachfolger befasst. Daneben hat der Ausschuss die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vorbereitet und die Vorschläge für die überarbeiteten Dienstverträge mit den Vorständen gestaltet und dem Gesamtgremium vorgelegt. Auch wurde die vom Aufsichtsrat durchzuführende Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorbereitet.
Der bereits ruhende Strategieausschuss wurde zum Ende des Berichtsjahrs aufgelöst, da die Unternehmensstrategie weiterhin regelmäßig im Gesamtgremium beraten wird.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse informierten den Aufsichtsrat in der nachfolgenden Sitzung regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der Jahresabschluss der R. STAHL AG zum 31. Dezember 2019 sowie der Konzernabschluss der R. STAHL AG sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor.
Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen.
Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Prüfberichte intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und ist hierbei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) eingegangen. Anschließend hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 20. April 2020 eingehend mit der Prüfung der Abschlussunterlagen befasst. Dazu hat der Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats über seine Erkenntnisse berichtet. Der Wirtschaftsprüfer war während der Sitzung anwesend und stand für Diskussionen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Urteil der Abschlussprüfung angeschlossen und keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher gemäß §§ 170,171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der R. STAHL AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte. Ersterer ist damit festgestellt. Trotz der deutlichen Ergebnisverbesserung lässt die Verlustsituation der Gesellschaft in den vergangenen Jahren eine Dividendenausschüttung für das Berichtsjahr noch nicht zu.
Ferner hat der Aufsichtsrat bereits in der Sitzung am 5. März 2020 die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des gesonderten nicht finanziellen Berichts außerhalb des Lageberichts („CSR-Bericht") geprüft und sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Informations- und Datenerhebung auseinandergesetzt. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat billigte unmittelbar im Nachgang zu der Sitzung den CSR-Bericht. Der CSR-Bericht ist seit dem 13. März 2020 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/ Verantwortung verfügbar.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen von R. STAHL im In- und Ausland für die geleistete Arbeit und ihren tatkräftigen Einsatz.
Peter Leischner, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl-Konzerns und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
AKTIVA
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| in Tausend € AKTIVA | Anhang | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | [20] | 41.424 | 40.905 |
| Sachanlagen | [21] | 85.959 | 54.520 |
| Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | [4] ; [22] | 8.834 | 8.284 |
| Übrige Finanzanlagen | [22] | 32 | 32 |
| Sonstige Vermögenswerte | [22] | 3.945 | 1.012 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | [22] | 4.914 | 5.122 |
| Latente Steuern | [17] | 12.417 | 11.587 |
| Langfristige Vermögenswerte | 157.525 | 121.462 | |
| Vorräte und geleistete Anzahlungen | [23] | 34.180 | 35.043 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | [24] | 42.489 | 47.636 |
| Vertragsforderungen | [24] | 622 | 1.052 |
| Ertragsteuerforderungen | [24] | 959 | 1.133 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | [24] ; [25] | 8.631 | 6.977 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | [26] | 14.966 | 14.629 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 101.848 | 106.470 | |
| Summe Aktiva | 259.372 | 227.932 |
PASSIVA
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| Gezeichnetes Kapital | [27] | 16.500 | 16.500 |
| Kapitalrücklage | [27] | 13.457 | 13.457 |
| Gewinnrücklagen | [27] | 63.555 | 62.216 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | [27] | -35.521 | -30.048 |
| Auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallendes Eigenkapital | 57.991 | 62.125 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | [27] | 449 | 133 |
| Eigenkapital | 58.440 | 62.258 | |
| Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen | [28] | 98.717 | 91.222 |
| Sonstige Rückstellungen | [29] | 2.031 | 1.748 |
| Verzinsliche Darlehen | [30] | 10.193 | 11.451 |
| Leasingverbindlichkeiten | [1] ; [31] | 25.056 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | [32] | 87 | 233 |
| Latente Steuern | [17] | 2.677 | 3.094 |
| Langfristiges Fremdkapital | 138.761 | 107.748 | |
| Rückstellungen | [28] ; [29] | 8.118 | 11.235 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | [31] | 15.092 | 13.470 |
| Verzinsliche Darlehen | [30] | 8.957 | 8.680 |
| Leasingverbindlichkeiten | [1] ; [31] | 6.727 | 0 |
| Abgegrenzte Schulden | [32] | 14.186 | 13.386 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | [32] | 791 | 1.117 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | [32] | 8.300 | 10.038 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 62.171 | 57.926 | |
| Summe Passiva | 259.372 | 227.932 |
1. Januar bis 31. Dezember
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| in Tausend € | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | [6] | 274.784 | 280.114 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -610 | -6.727 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | [7] | 4.065 | 3.621 |
| Gesamtleistung | 278.239 | 277.008 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | [8] | 13.705 | 13.764 |
| Materialaufwand | [9] | -93.981 | -99.408 |
| Personalaufwand | [10] | -122.013 | -119.334 |
| Abschreibungen | [12] | -18.928 | -13.617 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | [13] | -50.680 | -62.575 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 6.342 | -4.162 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | [4] ; [14] | 1.654 | 956 |
| Beteiligungsergebnis | [15] | 3 | 0 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | [16] | 125 | 1.150 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -4.703 | -4.922 | |
| Finanzergebnis | -2.921 | -2.816 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.421 | -6.978 | |
| Ertragsteuern | [17] | -2.073 | -18 |
| Konzernergebnis | 1.348 | -6.966 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 9 | 63 | |
| davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend | 1.339 | -7.059 | |
| Ergebnis je Aktie in € | [18] | 0,21 | -1,10 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
1. Januar bis 31. Dezember
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.348 | -6.996 |
| Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | 219 | -833 |
| Latente Steuern auf Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung | 0 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern | 219 | -833 |
| Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Folgebewertung von Cashflow-Hedges | 0 | 0 |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen | 0 | 8 |
| Latente Steuern auf Cashflow-Hedges | 0 | -2 |
| Cashflow-Hedges nach Steuern | 0 | 6 |
| Sonstiges Ergebnis mit Umgliederungen in das Jahresergebnis | 219 | -827 |
| Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Folgebewertung von Pensionsverpflichtungen | -7.865 | 1.401 |
| Latente Steuern aus Pensionsverpflichtungen | 2.192 | -410 |
| Sonstiges Ergebnis ohne Umgliederungen in das Jahresergebnis | -5.673 | 991 |
| Sonstiges Ergebnis (direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen) | -5.454 | 164 |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 19 | -16 |
| davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend | -5.473 | 180 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | -4.106 | -6.832 |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 28 | 47 |
| davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend | -4.134 | -6.879 |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
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| Auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Tausend € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Währungsumrechnung | Unrealisierte Gewinne/ Verluste aus Cashflow-Hedges |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Januar 2018 | 16.500 | 13.457 | 69.449 | -2.741 | -6 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -7.059 | ||||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -212 | -817 | 6 | ||
| Gesamtergebnis | -7.271 | -817 | 6 | ||
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | ||||
| Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15 | 38 | ||||
| 31. Dezember 2018 | 16.500 | 13.457 | 62.216 | -3.558 | 0 |
| 1. Januar 2019 | 16.500 | 13.457 | 62.216 | -3.558 | 0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.339 | ||||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 0 | 200 | |||
| Gesamtergebnis | 1.339 | 200 | 0 | ||
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | ||||
| Veränderung Konsolidirungskreis | 0 | ||||
| 31. Dezember 2019 | 16.500 | 13.457 | 63.555 | -3.358 | 0 |
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| Auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | |||
| --- | --- | --- | --- |
| in Tausend € | Unrealisierte Gewinne/ Verluste aus Penionsverpflichtungen | Summe kumuliertes übriges Eigenkapital | Summe |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Januar 2018 | -27.693 | -30.440 | 68.966 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -7.059 | ||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 1.203 | 392 | 180 |
| Gesamtergebnis | 1.203 | 392 | -6.879 |
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | ||
| Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15 | 38 | ||
| 31. Dezember 2018 | -26.490 | -30.048 | 62.125 |
| 1. Januar 2019 | -26.490 | -30.048 | 62.125 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.339 | ||
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -5.673 | -5.473 | -5.473 |
| Gesamtergebnis | -5.673 | -5.473 | -4.134 |
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | ||
| Veränderung Konsolidirungskreis | 0 | ||
| 31. Dezember 2019 | -32.163 | -35.521 | 57.991 |
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| Anteile anderer Gesellschafter | Eigenkapital | |
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| in Tausend € | ||
| --- | --- | --- |
| 1. Januar 2018 | 86 | 69.052 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 63 | -6.996 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | -16 | 164 |
| Gesamtergebnis | 47 | -6.832 |
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | 0 |
| Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15 | 0 | 38 |
| 31. Dezember 2018 | 133 | 62.258 |
| 1. Januar 2019 | 133 | 62.258 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 9 | 1.348 |
| Kumuliertes übriges Eigenkapital | 19 | -5.454 |
| Gesamtergebnis | 28 | -4.106 |
| Ausschüttung an Gesellschafter | 0 | 0 |
| Veränderung Konsolidirungskreis | 288 | 288 |
| 31. Dezember 2019 | 449 | 58.440 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
1. Januar bis 31. Dezember
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.348 | -6.996 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 18.928 | 13.620 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | -103 | -1.267 |
| Veränderung der latenten Steuern | 969 | -230 |
| Equity Bewertung | -1.243 | -535 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | 1.324 | 4.618 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -457 | -2.441 |
| Cashflow | 20.766 | 6.769 |
| Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | -3.139 | 5.203 |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 1.721 | 9.597 |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 273 | -3.352 |
| Veränderung des Working Capital | -1.145 | 11.448 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 19.621 | 18.217 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -5.793 | -5.827 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens | 560 | 0 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -5.492 | -4.602 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 69 | 4.772 |
| Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 0 | 0 |
| Einzahlungen aus der Veräußerung konsolidierter Unternehmen abzüglich veräußerter Zahlungsmittel | -466 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -11.122 | -5.657 |
| Free Cashflow | 8.499 | 12.560 |
| Auszahlungen an Gesellschafter (Dividende) | 0 | 0 |
| Einzahlungen / Auszahlungen Minderheitsgesellschafter | 0 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -7.060 | 0 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme verzinslicher Finanzschulden | 5.867 | 147 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Finanzschulden | -7.138 | -14.166 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -8.331 | -14.019 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 168 | -1.459 |
| Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 169 | 3 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 14.629 | 16.085 |
| Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Periode | 14.966 | 14.629 |
Grundlagen und Methoden der Konzernrechnungslegung
[1] Grundlagen der Aufstellung
Der Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft (Amtsgericht Stuttgart, HRB 581087) (im Folgenden: R. STAHL AG) zum 31. Dezember 2019 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die für das laufende Jahr verbindlichen Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) wurden beachtet.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Bilanzausweis von Vermögenswerten und Schulden erfolgt nach ihrer Fristigkeit. Der Konzern klassifiziert Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder erfüllt werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir einzelne Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben haben wir ebenfalls in den Konzernanhang aufgenommen.
Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (T€) angegeben.
Der Konzernabschluss der R. STAHL AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht.
Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter Standards
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards resultieren.
Im Geschäftsjahr 2019 waren erstmalig folgende Neuregelungen verpflichtend anzuwenden:
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| Standard/ Interpretation | Anwendungspflicht | Status | |
|---|---|---|---|
| AIP (2015-2017) | Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 sowie IAS 12 und IAS 23 | 1. Januar 2019 | geändert |
| Änderungen zu IAS 19 | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 1. Januar 2019 | geändert |
| Änderungen zu IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures | 1. Januar 2019 | geändert |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1. Januar 2019 | neu |
| Änderungen zu IFRS 9 | Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung | 1. Januar 2019 | geändert |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1. Januar 2019 | neu |
IFRS 16, Leasingverhältnisse
ach IFRS 16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse passiviert der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Zugleich aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht. Während der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanz-mathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was im Vergleich zu IAS 17 grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingverhältnisses führt. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.
Der Standard hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von R. STAHL. Die Details der Auswirkungen werden im Anschluss erläutert.
R. STAHL bilanziert Leasingvereinbarungen ab dem 1. Januar 2019 im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 16 „Leases“. Ein Leasingverhältnis liegt dann vor, wenn ein Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt. Ein Nutzungsrecht für einen identifizierten Vermögenswert kann unabhängig von der formalen Ausgestaltung in vielen Verträgen bei R. STAHL vorkommen; zum Beispiel in Miet-, Pacht- und Serviceverträgen. Als Leasingnehmer bilanziert R. STAHL nach dem sog. Nutzungsrechtsmodell („right-of-use model“) gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen (Eigentums-)Verhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit. Lediglich Nutzungsrechte über immaterielle Vermögenswerte, die nicht bereits nach IFRS 16.3(e) explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind, werden aufgrund des Wahlrechts des IFRS 16.4 von R. STAHL als Leasingnehmer nicht nach dem Nutzungsrechtsmodell bilanziert.
Als Leasinggeber vermietet R. STAHL Immobilien. Die zugrundeliegenden Leasingverträge wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert (vgl. Abschnitt „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“).
Wesentliche weitere Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
Leasingverbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Die Darstellung der Entwicklung der Nutzungsrechte erfolgt unter den Angaben zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Für Leasingverhältnisse von geringem Wert und für kurzfristige Vereinbarungen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in Anspruch genommen und der Aufwand auf systematischer Basis über die Laufzeit erfasst.
Für die Leasingvereinbarungen wird eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der bestehenden Zahlungsverpflichtung bilanziert. Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Für die Barwertbestimmung erfolgt die Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz, wenn die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist. Der in der Bilanz separat auszuweisende kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit wird über den in den Leasingraten enthaltenden Tilgungsanteil der nächsten zwölf Monate bestimmt.
Der Zugangswert der Verbindlichkeit ist zugleich Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, welches als separate Anlagenklasse in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen geführt wird. In die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts einbezogen werden darüber hinaus noch anfängliche direkte Kosten und erwartete Kosten, die aufgrund einer Rückbauverpflichtung bestehen, wenn sich diese nicht auf eine Sachanlage beziehen. Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. Alle Nutzungsrechte werden von R. STAHL zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögnswerts. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.
Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichert R. STAHL die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer bestehenden Option eintritt.
R. STAHL tritt als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Immobilien, Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung in Erscheinung. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilienleasingverhältnisse Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart, deren Ausübung in der Bestimmung der Laufzeit erfolgt, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung auszugehen ist. Für Leasingvereinbarungen in den Bereichen Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden vorgegebene Laufzeitenden berücksichtigt. Es sind daher alle wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend den Nutzungsrechten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen fallen nicht an, auch gibt R. STAHL keine Restwertgarantien ab. Es wurden auch keine wesentlichen Leasingvereinbarungen, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, bereits vertraglich vereinbart. Die bestehenden Finanzverbindlichkeiten sehen Covenants-Klauseln vor, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind. Die Auswirkungen des IFRS 16 sind in den Covenants- Klauseln berücksichtigt.
Die erstmalige Anwendung des Standards zum 1. Januar 2019 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Umstellungsmethode. R. STAHL wendet für den Übergang auf IFRS 16 die folgenden Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer an:
| • | Auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge wurde ein einziger Abzinsungssatz angewendet. |
| • | Im Zeitpunkt der Erstanwendung wird für bestehende Verträge keine Neubeurteilung vorgenommen, ob diese Verträge auf Basis der Kriterien des IFRS 16 ein Leasingverhältnis darstellen oder nicht. Stattdessen wird die bisher getroffene Einschätzung unter IAS 17 und IFRIC 4 beibehalten. |
| • | Leasingverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2019 enden, werden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert. |
| • | Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt. |
| • | Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden aktuelle Erkenntnisse berücksichtigt. |
Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen für Operating Leases zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
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| in Tausend € | 01.01.2019 |
|---|---|
| Finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leases zum 31. Dezember 2018 | 24.364 |
| - Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | -133 |
| - Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte | -550 |
| + Angenommene Verlängerung von Leasingverhältnissen | 8.307 |
| + Ausübung von Kaufoptionen | 13.084 |
| + In den Finanziellen Verpflichtungen nicht enthaltene Leasingverhältnisse | 1.509 |
| - Nicht-leasingrelevante Verpflichtungen | -1.425 |
| +/- Sonstiges | -8 |
| \= Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 | 45.148 |
| - Effekte aus Abzinsung | -3.403 |
| \= Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 | 41.745 |
Den Leasingverbindlichkeiten stehen zum 1. Januar 2019 Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 465 T€ und Sachanlagen in Höhe von 41.777 T€ gegenüber.
Die Leasingverpflichtungen wurden zum 1. Januar 2019 unter Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 0,42% abgezinst.
Folgende Beträge sind im Geschäftsjahr 2019 für Leasingaktivitäten von R. STAHL angefallen:
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| in Tausend € | |
|---|---|
| Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte - Immaterielle Vermögenswerte | -465 |
| Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte - Sachanlagen | -5.091 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -1.008 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | -347 |
| Aufwand für Leasingverbindlichkeiten über Vermögenswerte von geringem Wert | -707 |
| Gesamtsumme der Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | -7.060 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 1.689 |
| Buchwert nach Abschreibung, Impairment, etwaiger Zuschreibungen sowie nach Neubewertungen und Modifikationen - Immaterielle Vermögenswerte | 0 |
| Buchwert nach Abschreibung, Impairment, etwaiger Zuschreibungen sowie nach Neubewertungen und Modifikationen - Sachanlagen | 32.778 |
Nachfolgende Übersichten zeigen die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 16 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019.
Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019:
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| in Tausend € AKTIVA | wie berichtet | Anpassung nach IFRS 16 | Beträge ohne Anwendung IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 85.959 | -32.778 | 53.181 |
| Latente Steuern | 12.417 | 295 | 12.712 |
| Langfristige Vermögenswerte | 157.525 | -32.483 | 125.042 |
| Summe Aktiva | 259.372 | -32.483 | 226.889 |
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| PASSIVA | |||
| Eigenkapital | 58.440 | -700 | 57.740 |
| Leasingverbindlichkeiten | 25.056 | -25.056 | 0 |
| Langfristiges Fremdkapital | 138.761 | -25.056 | 113.705 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6.727 | -6.727 | 0 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 62.171 | -6.727 | 55.444 |
| Summe Passiva | 259.372 | -32.483 | 226.889 |
Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019:
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| in Tausend € | wie berichtet | Anpassung nach IFRS 16 | Beträge ohne Anwendung IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Abschreibungen | -18.928 | 5.557 | -13.371 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -50.680 | -7.560 | -58.240 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 6.342 | -2.003 | 4.339 |
| Finanzergebnis | -2.921 | 1.008 | -1.913 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.421 | -995 | 2.426 |
| Ertragsteuern | -2.073 | 295 | -1.778 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.348 | -700 | 648 |
Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019:
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| in Tausend € | wie berichtet | Anpassung nach IFRS 16 | Beträge ohne Anwendung IFRS 16 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.348 | -700 | 648 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 18.928 | -5.557 | 13.371 |
| Veränderung der latenten Steuern | 969 | -295 | 674 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen | 1.324 | -508 | 816 |
| Cashflow | 20.766 | -7.060 | 13.706 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 19.621 | -7.060 | 12.561 |
| Free Cashflow | 8.499 | -7.060 | 1.439 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -8.331 | 7.060 | -1.271 |
Auswirkungen anderer neuer beziehungsweise geänderter Standards
Die anderen erstmals zum 1. Januar 2019 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte Standards
Das IASB und das IFRS Interpretations Committee haben die nachfolgend aufgeführten Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die am 31. Dezember 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise von der EU auch noch nicht anerkannt waren. Eine vorzeitige Anwendung dieser Neuregelungen ist nicht vorgesehen. Voraussichtlich werden diese Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der R. STAHL AG haben.
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| Standard/ Interpretation | Anwendungspflicht *) | Übernahme durch EU-Kommission **) | Voraussichtliche Auswirkungen | |
|---|---|---|---|---|
| Laufende Prüfung | Änderungen von Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen in IFRS-Standards | 1. Januar 2020 | ja | keine |
| IAS 1, IAS 8 | Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich | 1. Januar 2020 | ja | keine |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 | nein | keine |
| Änderungen zu IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Januar 2020 | nein | keine |
| IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Reform des Zinssatz-Benchmarks | 1. Januar 2020 | nein | keine |
*) Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der R. STAHL AG
**) bis zum 31. Dezember 2019
[2] Unternehmensdaten
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| Firma und Rechtsform: | R. Stahl Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen, gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen des Konzerns) |
| Sitz: | Waldenburg (Deutschland) |
| Adresse: | Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg |
| Geschäftstätigkeit und Hauptaktivitäten: | Anbieter von explosionsgeschützten Geräten und Systemen zum Messen, Steuern und Regeln |
[3] Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung des Abschlusses
Der Vorstand der R. STAHL AG hat den Konzernabschluss 2019 und Konzernlagebericht 2019 am 7. April 2020 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Er wird dem Aufsichtsrat für die Sitzung am 20. April 2020 vorgelegt.
[4] Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst neben der R. STAHL AG 32 (2018: 33) in- und ausländische Tochterunternehmen, bei denen die R. STAHL AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Beherrschung laut IFRS 10 liegt vor, wenn die R. STAHL AG die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, sie an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungen beeinflussen kann.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Als assoziiert gelten Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen handelt. In der Regel liegt ein Kapitalanteil zwischen 20% und 50% vor. Das At-Equity-Ergebnis wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen.
Die ZAVOD Goreltex Company Limited, Sankt Petersburg, Russische Föderation wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die ZAVOD Goreltex Company Limited ist ein Anbieter von Ex-Produkten in Russland. Neben eigenen Produkten vertreibt die Gesellschaft die R. STAHL Produkte im russischen Markt.
Finanzinformationen der ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg, Russland:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 11.980 | 9.566 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 25.582 | 18.155 |
| Bilanzsumme | 37.562 | 27.721 |
| Eigenkapital | 30.889 | 22.695 |
| Langfristige Schulden | 789 | 503 |
| Kurzfristige Schulden | 5.884 | 4.523 |
| Umsatzerlöse | 46.084 | 37.630 |
| Jahresergebnis | 6.616 | 3.829 |
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (inkl. R. STAHL AG) verteilen sich wie folgt auf In- und Ausland:
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| Inland | Ausland | Gesamt | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften | 8 | 25 | 33 | 34 |
| Anzahl der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften | 0 | 1 | 1 | 2 |
| Anzahl der nicht konsolidierten Unternehmen | 1 | 1 | 2 | 2 |
Die Zusammensetzung der vollkonsolidierten Gesellschaften hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln auf die R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln verschmolzen. Die verbleibende Gesellschaft wird unter dem Namen R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln, fortgeführt. Die R. STAHL Nissl GmbH, Wien, Österreich wurde im März 2019 geschlossen. Im Juli 2019 hat die R. STAHL AG weitere 35% der Anteile an R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) (vormals: ESACO (Pty.) Ltd, Edenvale, Südafrika) erworben. Der Anteilsbesitz beträgt nun 70 %. Die Gesellschaft vertreibt die R. STAHL Produkte im südafrikanischen Raum.
Die R. Stahl LLP., Atyrau, Kasachstan, wurde aufgrund ihrer geringen Konzernrelevanz nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs.
Unternehmenserwerbe
Im Juli 2019 hat die R. STAHL AG weitere 35% der stimmberechtigten Anteile an der R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) erworben und hält nun 70% der stimmberechtigten Anteile an der Gesellschaft. Mit dem mehrheitlichen Erwerb wird ein verstärktes profitables Wachstum zur Erschließung des Marktes im südlichen Afrika angestrebt. Der Kaufpreis für die erworbenen Anteile betrug 865 T€ und wurde in bar geleistet. Im Rahmen des Erwerbsvorgangs ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.060 T€ unter Berücksichtigung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Altanteile.
Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Der Kaufpreis wurde den erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Erwerbszeitpunkt wie folgt zugeordnet:
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| in Tausend € | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|
| Sachanlagen | 22 |
| Nutzungsrechte | 89 |
| Vorräte | 555 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 115 |
| Übrige Vermögenswerte | 621 |
| Summe Vermögenswerte | 1.402 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 293 |
| Leasingverbindlichkeiten | 89 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 63 |
| Summe Verbindlichkeiten | 445 |
| Erworbenes Nettovermögen | 957 |
| Erworbenes Nettovermögen (anteilig) | 670 |
| Gesamtkaufpreis | 1.509 |
| Fair Value (Altanteile) | +221 |
| Erworbenes Nettovermögen (anteilig) | -670 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.060 |
| Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen | 1.509 |
| - davon in 2016 | 644 |
| - davon in 2019 | 865 |
| Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 555 |
| Nettoabfluss aus Akquisition | 954 |
Die wesentliche Anpassung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte bei den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten, da ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 bilanziert wurde. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 1.060 T€ spiegelt vor allem nicht separierbare Werte wie das Mitarbeiter-Know-how sowie die positiven Ertragsaussichten der Gesellschaft wider. Eine steuerliche Nutzbarkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes ist voraussichtlich nicht gegeben. Der Akquisition zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 46 T€ wurden im Aufwand erfasst.
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 115 T€ und entspricht dem Nominalbetrag der Forderungen. Eine Wertminderung der Forderungen lag zum Erwerbszeitpunkt nicht vor und der gesamte vertraglich festgelegte Betrag ist voraussichtlich einbringlich.
Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallen 30% der stimmberechtigten Anteile mit einem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens in Höhe von 287 T€ im Erwerbszeitpunkt. Der Betrag bemisst sich anhand des Anteils an den übernommenen Vermögenswerten und Schulden.
Der Ergebnisbeitrag nach Steuern der R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) vom Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 27 T€; die in diesem Zeitraum erfassten Umsatzerlöse mit Externen belaufen sich auf 1.015 T€. Wäre die Gesellschaft zum 1. Januar 2019 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die konsolidierten Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 276.758 T€ sowie das Ergebnis nach Ertragsteuern des Konzerns 1.407 T€ betragen.
Im Dezember 2019 hat die R. STAHL TRANBERG AS, Stavanger (Norwegen) eine Produktlinie zur Beleuchtung von Helikopterlandedecks übernommen. Die im Rahmen eines Asset Deals erworbene Produktlinie sowie der dazugehörigen wesentlichen Vermögenswerte wurde als Geschäftsbetrieb qualifiziert. Mit der Übernahme wird die Marktposition der R. STAHL TRANBERG AS im Bereich Beleuchtungssystem für Helikopterlandeplätze gestärkt und es erschließen sich weitere Wachstumsmöglichkeiten vor allem in den Regionen Mittlerer Osten und Asien. Die Transaktion wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Der Kaufpreis betrug 223 T€, davon wurden 156 T€ in bar geleistet und 67 T€ als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit bilanziert. Im Rahmen des Erwerbsvorgangs ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 67 T€.
Der Kaufpreis wurde den erworbenen Vermögenswerten wie folgt zugeordnet:
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| In Tausend € | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 67 |
| Sachanlagen | 20 |
| Vorräte | 69 |
| Summe Vermögenswerte | 156 |
| Summe Verbindlichkeiten | 0 |
| Erworbenes Nettovermögen | 156 |
| Gesamtkaufpreis | 223 |
| Erworbenes Nettovermögen | -156 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 67 |
| Kaufpreis | 223 |
| Durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen | 156 |
| Übernommene vertragliche Garantieverpflichtungen | 67 |
| Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 0 |
| Nettoabfluss aus Akquisition | 156 |
Die wesentlichen Anpassungen erfolgten bei den immateriellen Vermögenswerten, bei denen im Rahmen der Kaufpreisallokation Technologien und Kundenbeziehungen aktiviert wurden. Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 67 T€ spiegelt nicht separierbare Werte wie Synergien in Ergänzung des Produktportfolios wider. Eine steuerliche Nutzbarkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes ist voraussichtlich nicht gegeben. Transaktionskosten sind in Höhe von 83 T€ angefallen und wurden im Aufwand erfasst.
Als Teil der Kaufpreiszahlung wurde eine bedingte Gegenleistung in Form übernommener vertraglicher Garantieverpflichtungen in Höhe von 67 T€ vereinbart.
Wäre der Geschäftsbetrieb zum 1. Januar 2019 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die konsolidierten Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 277.084 T€ sowie das Ergebnis nach Ertragsteuern des Konzerns 1.617 T€ betragen.
Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen
Die R. STAHL AG ist als Kommanditistin mit einem Kapitalanteil von 49,58% (nominal 25.564,59 €) an der Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz, (im Folgenden: Abraxas) beteiligt. Als weitere Kommanditistin hält die DAL Beteiligungsgesellschaft mbH, Mainz, einen Kapitalanteil von 50,42% (nominal 26.000,00 €). Die Geschäftsführung und Vertretung der Abraxas obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, die keine Anteile am Kapital hält. Die R. STAHL AG ist am Gewinn und Verlust der Abraxas entsprechend ihrem Kapitalanteil beteiligt. Ihre Haftung ist auf die geleistete Hafteinlage beschränkt.
Die R. STAHL AG und die Abraxas haben in 2000 ein Immobilien-Leasinggeschäft bestehend aus Erbbaurechtsvertrag, Immobilien-Leasingvertrag und Ankaufsrechtsvertrag über das im Erbbaugrundbuch von Waldenburg, Amtsgericht Heilbronn, Blatt 2025 eingetragene Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Waldenburg, Flurstück 2006/14 geschlossen. Darauf folgten diverse vertragliche Vereinbarungen notarieller und privatschriftlicher Natur, die in der letzten notariellen Gesamturkunde vom 27. März 2015 dokumentiert sind.
Eigentümerin des Erbbaugrundstücks ist die R. STAHL AG. Auf dem Erbbaugrundstück hat der Leasinggeber die Planung und Errichtung des Verwaltungsgebäudes und des Logistikgebäudes übernommen. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte durch die R. STAHL AG als Generalübernehmer eine Erweiterung des Logistikgebäudes und im Geschäftsjahr 2014 eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes mit Betriebsrestaurant und Neubau eines Entwicklungscenters.
Das Verwaltungs- und Logistikgebäude wird seitens Abraxas der R. STAHL AG als Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Das Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 einbezogen.
Die R. STAHL AG hat den Immobilien-Leasingvertrag in 2019 neu strukturiert. Der bisherige, in 2000 mit der Abraxas geschlossene Immobilien-Leasingvertrag hatte eine anfängliche Laufzeit bis 2023 mit der Option zum Kauf der Gebäude. Die neu geschlossene Vereinbarung beinhaltet die Verlängerung der Leasingdauer bis 2038 und räumt der R. STAHL AG anschließend wiederum eine Option zum Kauf ein. In diesem Zusammenhang haben die R. STAHL AG und Abraxas einen Darlehensvertrag über 13,1 Mio. € abgeschlossen. Danach wird die R. STAHL AG der Abraxas ein Darlehen über 13,1 Mio. € zur Finanzierung der Gesamtinvestitionskosten gewähren, wenn bis zum 30. September 2023 keine Fremdfinanzierung über einen anderen Kreditgeber (Kreditinstitut) erfolgt ist.
Die Abraxas hat die zukünftigen Leasingforderungen forfaitiert und lediglich die Höhe der verbleibenden Restwerte, die durch Grundpfandrechte besichert sind, fremdfinanziert.
Zum 31. Dezember beziehen sich die nachstehenden Salden auf das Engagement des R. STAHL-Konzerns bei Abraxas.
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| Buchwerte in Tausend € | 2019 | 2018 |
| Übrige Finanzanlagen | ||
| Anteile der R. STAHL AG an Abraxas | 26 | 26 |
| Maximales Verlustrisiko | 26 | 26 |
Insgesamt hat die R. STAHL AG keine Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten der Leasingobjektgesellschaft. Es besteht keine Konsolidierungspflicht nach IFRS 10.
Umrechnung von Fremdwährungsposten
Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle bestimmt. Monetäre Positionen (flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung werden zu Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Die umrechnungsbedingten Änderungen von Vermögensposten und Fremdkapital werden ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen, im übrigen Finanzergebnis sowie für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte in den sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.
Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung
Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Für Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro, sondern die Landeswährung ist, erfolgt die Umrechnung in die Berichtswährung gemäß der „modifizierten Stichtagskursmethode“: Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Differenz zwischen dem Eigenkapital zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird im Posten „Währungsumrechnung“ im kumulierten übrigen Eigenkapital ausgewiesen.
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich im Verhältnis zu einem Euro wie folgt verändert:
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|
| in€ | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,12340 | 1,14500 | 1,11948 | 1,18096 |
| Britisches Pfund | 0,85080 | 0,89453 | 0,87777 | 0,88471 |
| Norwegische Kronen | 9,86380 | 9,94830 | 9,85109 | 9,59749 |
| Indische Rupie | 80,18700 | 79,72980 | 78,83614 | 80,73324 |
| Russischer Rubel | 69,95630 | 79,71530 | 72,45534 | 74,04160 |
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte, Schulden und zusätzlich zu aktivierenden immateriellen Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteilig erworbenen, neu bewerteten Eigenkapital aufgerechnet. Hierbei entstehende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung sofort ergebniswirksam erfasst.
Im Falle eines sukzessiven Erwerbs und einer damit verbundenen Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert für die bereits im Besitz befindlichen Anteile zum Zeitpunkt der erstmaligen Vollkonsolidierung erfolgswirksam innerhalb der sonstigen Erträge und Aufwendungen realisiert.
Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, sind als Eigenkapitaltransaktion zu bilanzieren. Unterschiedsbeträge aus derartigen Transaktionen sind mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.
Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital der Tochtergesellschaften werden als „Anteile anderer Gesellschafter“ ausgewiesen.
Innenbeziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung voll eliminiert.
Die Konsolidierungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
[5] Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Konzerneinheitliche Methoden
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
Hierzu werden die nach landesspezifischen Vorschriften erstellten Abschlüsse an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der R. STAHL AG angepasst, soweit sie nicht den IFRS entsprechen.
Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember mit Ausnahme von R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien). Der Bilanzstichtag des Einzelabschlusses in Indien ist der 31. März, insoweit wurde ein Zwischenabschluss auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt.
Schätzungen und Annahmen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den jeweiligen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die den aktuellsten Erkenntnissen entsprechen. Die Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Entwicklungen können dazu führen, dass die Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Anpassungen bzgl. der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Beeinflussen Schätzungsänderungen sowohl die aktuelle Periode als auch zukünftige Perioden, werden diese in den betreffenden Perioden entsprechend erfasst. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Vermögenswerte und Schulden:
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Der R. STAHL-Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2019 10,7 Mio. € (2018: 10,6 Mio. €). Für weitere Informationen wird auf Abschnitt 20 verwiesen.
Aktivierte Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der in diesem Abschnitt dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Zur Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, über die anzuwendenden Zinssätze und über den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 26,6 Mio. € (2018: 26,0 Mio. €).
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Diese erfolgen auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze, erwartete Erträge aus Planvermögen, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und künftige Rentensteigerungen. Die angesetzten Abzinsungssätze basieren auf den Renditen für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen. Die erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens wird auf der Grundlage historischer langfristiger Renditen und der Struktur des Portfolios festgelegt. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Annahmen wesentlichen Unsicherheiten. Die Auswirkungen aus den Veränderungen der zum Bilanzstichtag angesetzten Parameter auf den Anwartschaftsbarwert sind in Abschnitt 28 dargestellt. Eine Abweichung der angenommenen Parameter zu den tatsächlichen am Bilanzstichtag eingetretenen Bedingungen hat keine Auswirkung auf das Konzernergebnis, da die aus den Abweichungen resultierenden Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Nettoschuld direkt im Eigenkapital erfasst werden. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 102,1 Mio. € (2018: 94,5 Mio. €). Für weitere Informationen wird auf Abschnitt 28 verwiesen.
Latente Steuern
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf 12,4 Mio. € (2018: 11,6 Mio.€). Die Ermittlung der zukünftigen Steuervorteile, die sich im Bilanzansatz widerspiegeln, basiert auf Annahmen und Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der steuerlichen Einkommen und steuerlichen Gesetzgebung in den Ländern der ansässigen Konzerngesellschaften.
Weitere Schätzungen
Weiterhin kommen Schätzungen und Annahmen bei Kaufpreisallokationen, der Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, der Bilanzierung und Bewertung von Vorräten, Forderungen und Rückstellungen sowie der Einschätzung rechtlicher Risiken zur Anwendung. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Realisierung von Umsatzerlösen
IFRS 15 legt fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden.
Das Konzept des IFRS 15 sieht ein sogenanntes 5-Stufenmodell vor. Das Kernprinzip des IFRS 15 ist, dass die Umsatzlegung den Übergang (Transfer) von in Verträgen versprochenen Gütern und Dienstleistungen (Leistungsversprechen) an Kunden zu einem Betrag darzustellen ist, den das Unternehmen vom Kunden im Austausch der Leistungsversprechen erwartet.
Bei der Identifizierung von Verträgen besteht in aller Regel keine abweichende Behandlung zur Vorgängerregelung.
Der Unternehmensgegenstand von R. STAHL besteht im ganz Wesentlichen in der Herstellung von Produkten im Geschäftsfeld des Explosionsschutzes. Die Kundenverträge beinhalten in ganz überwiegendem Umfang die Übertragung (Transfer) von Produkten.
Neben den Produktlieferungen, die nach demselben Muster übertragen werden, werden u.a. optional Schulungen, Inbetriebnahmen Factory Acceptance Tests (FAT), Bereitstellung von Lagerraum sowie erweiterte Garantien angeboten. Die Nachfrage nach der Bereitstellung von Lagerraum und erweiterten Garantien ist - nach interner Erhebung - zum Stichtag von untergeordneter Bedeutung. R. Stahl prüft jedoch zu jedem Stichtag, ob hier separate Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind.
Bei den mit der Bereitstellung des jeweiligen Produkts verbundenen finalen Dokumentationen handelt es sich im Regelfall nicht um Leistungsverpflichtungen, da diese ein Leistungsbündel darstellen.
Für jede identifizierte Leistungsverpflichtung wird beurteilt, ob die Leistungserbringung zeitraumbezogen oder zeitpunktbezogen erfolgt. Umsatz wird realisiert, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung an den Kunden übergegangen ist. Produktumsätze werden mit dem Gefahrenübergang und die dargestellten Serviceleistungen nach Erbringung als Umsatz vereinnahmt. Eine Bilanzierung der Serviceleistungen über einen Zeitraum scheidet aufgrund der Kurzfristigkeit der Leistungserbringung aus. Für Leistungen an Kunden, bei denen der kundenspezifische Designgrad so hoch ist, dass eine alternative Nutzungsmöglichkeit i.S. des IFRS 15.35(c) ausscheidet, wird eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts wendet R. STAHL das inputorientierte Verfahren an, das dem Wert der erbrachten Leistung aus den Verträgen entspricht.
Die Vorschriften zur Bestimmung des Transaktionspreises sowie der Aufteilung des Transaktionspreises führen bei R. STAHL zu keiner wesentlichen Änderung der Rechnungslegungspraxis im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unter IAS 18, da bereits für die zu identifizierenden Leistungsverpflichtungen Einzelveräußerungspreise angesetzt werden. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind in der Praxis lediglich Vertragstrafen bzw. vertragliche Anreize (zur früheren Produktlieferung) festzustellen. Übrige variable Bestandteile von Transaktionspreisen sind von untergeordneter Bedeutung. Spezielle Verkäufe mit Rückgaberecht, Rückkaufvereinbarungen, Optionen zum Erwerb zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen, wesentliche Finanzierungskomponenten und dergleichen lagen zum Stichtag nicht vor. R. STAHL ist hauptsächlich als Prinzipal tätig, da sie die Dienstleistung bzw. das Produkt vor der Übergabe an den Kunden kontrolliert.
Wesentliche Sachverhalte mit einem Zahlungsziel von über 12 Monaten waren in 2019 nicht festzustellen.
Vertragskosten fallen nach Auswertung einer internen Analyse nur in untergeordneter Größenordnung an. Bei Anfall wendet R. STAHL die Vereinfachungsregel an, Vertragskosten für Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr, nicht zu aktivieren.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Forschungskosten sind gemäß IAS 38.42ff. nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die Entwicklungsaufwendungen werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (earnings per share) ermittelt.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern, das den Stammaktionären der R. STAHL AG zugerechnet werden kann, durch die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Stammaktien.
Da keine potentiellen Stammaktien und keine Optionsrechte oder Bezugsrechte ausstehen, war ein verwässertes Ergebnis je Aktie nicht für das laufende Geschäftsjahr zu ermitteln.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich durch einen Impairment-Test auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt.
Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden unter den Voraussetzungen des IAS 38 zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 5 bis 7 Jahren abgeschrieben. Die aktivierten Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen über die vertragliche oder geschätzte Nutzungsdauer, angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 10 Jahren.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit einer Sachanlage verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und diese der Sachanlage verlässlich bewertet werden können. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthalten nur direkt zuordenbare Kosten.
Finanzierungskosten werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen erfolgen nach der linearen Methode.
Den Wertansätzen liegen konzerneinheitlich folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde:
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| in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 15 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 bis 20 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Das Unternehmen überprüft Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (inklusive aktivierten Entwicklungskosten und Geschäfts- oder Firmenwerte) auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann (Impairment-Test). Dabei wird der Buchwert des Vermögenswertes mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem Verkaufspreis abzüglich der noch anstehenden Abgangskosten und dem Nutzungswert des Vermögenswertes. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert der geschätzten künftigen Cashflows, welche aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt, der er zugeordnet ist. Zur Ermittlung der erwarteten Cashflows jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit müssen Grundannahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze getroffen werden.
Finanzinstrumente
Einem Finanzinstrument liegt ein Vertrag zugrunde, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Anschaffungsnebenkosten sind hierbei einzubeziehen, es sei denn, das Finanzinstrument wird in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden erstmalig grundsätzlich zum Erfüllungstag (settlement date) erfasst.
Im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes müssen finanzielle Vermögenswerte in die für die Folgebewertung maßgeblichen Kategorien fortgeführte Anschaffungskosten (at amortised cost) bzw. beizulegender Zeitwert (fair value) klassifiziert werden.
Ungeachtet dessen, kann ein finanzieller Vermögenswert beim Zugang wahlweise in die Kategorie „fair value through profit or loss“ designiert werden (fair value option). Diese wurde von R. STAHL nicht ausgeübt.
In IFRS 9 sind drei Kategorien zur Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten vorgesehen. Infrage kommen:
| • | eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortised costs), |
| • | eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen (Gesamt-)Ergebnis (fair value through OCI) und |
| • | eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit or loss). |
Die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts zu der (Bewertungs-)Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten (at amortised costs) erfolgt, sofern er kumulativ das Geschäftsmodell-und das Zahlungsstromkriterium erfüllt und kein Wahlrecht für eine fair-value-Bewertung in Anspruch genommen wurde. Die Folgebewertung erfolgt at amortised costs unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei R. STAHL fallen hierunter primär alle Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsforderungen.
Die Ziele des Geschäftsmodells können sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten als auch die Generierung von Erträgen aus deren Veräußerung vorsehen. Sofern die finanziellen Vermögenswerte auch das Zahlungsstromkriterium erfüllen, erfolgt die Bilanzierung innerhalb der Kategorie fair value through OCI. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinsen werden erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode vereinnahmt. Über die Anschaffungskosten hinausgehende Änderungen des fair value werden erfolgsneutral im OCI erfasst. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist ein ergebniswirksames Recycling der im OCI erfassten und fortentwickelten fair-value-Schwankungen in die GuV vorzunehmen. Aktuell sind bei R. STAHL hierunter keine Anwendungsfälle festzustellen.
Besteht das Ziel des jeweiligen Geschäftsmodells nicht darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten oder zu halten und zu veräußern, sind die finanziellen Vermögenswerte in der Kategorie fair value through profit or loss zu erfassen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung des Zahlungsstromkriteriums. Zu diesen finanziellen Vermögenswerten gehören solche, die zu Handelszwecken gehalten werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu Handelszwecken gehalten, sofern dieser
| • | primär mit dem Ziel des kurzfristigen Verkaufs/Zurückkaufs erworben wurde, |
| • | bei Erstansatz Bestandteil eines gemeinsam verwalteten Portfolios ist und es innerhalb dieses Portfolios in der näheren Vergangenheit kurzfristige Gewinnentnahmen gab oder |
| • | die Merkmale eines Derivats erfüllt. |
Allerdings sind Derivate auszunehmen, die entweder als finanzielle Garantie oder wirksames Sicherungsinstrument klassifiziert werden.
Sofern bei Eigenkapitaltiteln kein vertraglicher Zinsanspruch, sondern lediglich ein Residualanspruch besteht, ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt und die Zuordnung zur Kategorie financial assets through profit or loss die Folge. Sofern ein Eigenkapitaltitel jedoch nicht im Handelsbestand gehalten wird, darf er durch Ausübung der fair-value-Option innerhalb der Kategorie fair value through OCI bilanziert werden. Nur Dividenden werden nach wie vor erfolgswirksam erfasst. R. STAHL übt die fair value through OCI-Option nicht aus.
Das allgemeine Wertminderungsmodell von IFRS 9 sieht drei Stufen der Risikovorsorge vor.
Es besteht jedoch ein Wahlrecht, für bestimmte Vermögenswerte statt dem allgemeinen ein vereinfachtes Modell anzuwenden. Dieses Wahlrecht nimmt R. STAHL in Anspruch.
Bei Ausübung des Wahlrechts sind die betroffenen finanziellen Vermögenswerte ausschließlich den (Wertberichtigungs-)Stufen 2 und 3 zuzuordnen sowie eine Risikovorsorge i. H. d. lifetime expected loss zu erfassen.
Die Bildung einer Risikovorsorge i. H. d. expected credit loss zielt auf die Vorwegnahme erwarteter Verluste, die auf einen Ausfall des Schuldners zurückzuführen sind, ab. Bei der Schätzung der zu erwartenden Verluste sind die diskontierten Erwartungswerte zu berechnen.
Dem Unternehmen zugängliche Informationen sind dabei zu würdigen. Darunter fallen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, Informationen zum derzeitigen wirtschaftlichen Stand und erwartete wirtschaftliche Entwicklungen.
Finanzielle Vermögenswerte sind grundsätzlich bei Erledigung oder Übertragung auszubuchen. Im Falle der Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes gilt, dass sofern alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen wurden, der Vermögenswert ausgebucht wird. Wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken beim Übertragenden verbleiben, schließt das die Ausbuchung des Vermögenswertes aus. Werden weder alle wesentlichen Chancen und Risiken eines Vermögenswertes übertragen, noch alle wesentlichen Risiken zurückbehalten, muss festgestellt werden, ob der Bilanzierende die Verfügungsmacht über den Vermögenswert aufgegeben hat oder nicht. Wenn das Unternehmen über den Vermögenswert nicht mehr verfügt, ist eine Ausbuchung vorzunehmen. Wenn das Unternehmen jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert zurückbehalten hat, muss es den Vermögenswert weiterhin ansetzen.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind als Vermögenswerte anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen, der mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verbunden ist, zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet.
Aktive und passive latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (income taxes) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (liability method) grundsätzlich für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Weiterhin sind aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen bilanziert worden. Aktive latente Steuern für alle abzugsfähigen temporären Differenzen sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Die latenten Steuern wurden auf Basis der Ertragsteuersätze ermittelt, die gemäß IAS 12 in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt nach der derzeitigen Rechtslage gelten bzw. schon beschlossen wurden.
Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht vorliegt, die bilanzierten Beträge gegeneinander aufzurechnen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn gleiches Steuersubjekt, gleiche Steuerart und gleiche Fristigkeit vorliegen. Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nicht abgezinst.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte (lower of cost or net realizable value) bewertet.
Unfertige und Fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie anteilige Kosten des sozialen Bereiches (produktionsbezogener Vollkostenansatz). Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt.
Die Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht länger bestehen und folglich die Nettoveräußerungswerte gestiegen sind, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung vorgenommen und als Minderung des Materialaufwandes erfasst.
Forderungen und Sonstige Vermögenswerte
Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögenswerten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und Wertpapiere des Umlaufvermögens, handelt es sich um vom Konzern ausgereichte Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Allen erkennbaren Risiken wird durch Wertminderungen und die Anwendung des Expected Credit Loss Modells Rechnung getragen. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel „Finanzinstrumente“.
Sämtliche Fremdwährungsforderungen werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem Stichtagskurs bewertet. Wertänderungen werden in der GuV unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting
Bei der Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach IFRS 9 zum 01. Januar 2018 wurde von R. STAHL das Wahlrecht des IFRS 9.7.2.21 in Anspruch genommen und die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 beibehalten.
Derivative Finanzinstrumente werden bei R. STAHL nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs-, Zins- und Marktwertrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungsrisiken zu reduzieren. Alle derivativen Finanzinstrumente, die den IAS 39.88 erfüllen, sind zum Marktwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden.
Bei R. STAHL kommen derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von geplanten Fremdwährungszahlungen zum Einsatz.
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten werden nach IFRS 9 direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Marktwerte derivativer Finanzinstrumente werden unter den „Sonstigen finanziellen Vermögenswerten“ respektive unter den „Sonstigen finanziellen Schulden“ ausgewiesen. Entsprechend des Fälligkeitstages (settlement date) werden die kurz- und langfristigen Derivate als kurz- oder langfristig klassifiziert.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen von R. STAHL aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen.
Bei leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (beispielsweise Direktzusagen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen als Pensionsrückstellung), Unterstützungskassen (mittelbare Pensionsverpflichtungen)) basiert die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen auf dem in IAS 19 (employee benefits) vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (projected unit credit method). Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.
Als Finanzierungsendalter wurde im Inland für Altersteilzeitbeschäftigte das Alter zum vereinbarten Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses angesetzt. Für den übrigen Personenkreis ohne einzelvertragliche Regelungen des Renteneintrittsalters wurde das frühestmögliche Rentenbeginnalter mit 64 Jahre angesetzt. Dies entspricht dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter in den letzten bzw. kommenden Jahren bei der Gesellschaft.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, werden bei ihrer Entstehung unter Berücksichtigung von latenten Steuern unmittelbar erfolgsneutral im Eigenkapital (Kumuliertes übriges Eigenkapital) erfasst.
Die in dem Eigenkapitalposten „Kumuliertes übriges Eigenkapital“ erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste sowie die darauf entfallenden latenten Steuern werden in den Folgeperioden nicht ergebniswirksam aufgelöst. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste sowie die darauf entfallenden latenten Steuern werden gesondert in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsverpflichtungen wird unter den Personalaufwendungen ausgewiesen, der Zinsanteil von Pensionsverpflichtungen wird im Zinsergebnis gezeigt.
Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist um den am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert von Planvermögen zu kürzen.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das jeweilige Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein.
Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden.
Übrige Rückstellungen
Übrige Rückstellungen sind nach IAS 37 (provisions, contingent liabilities and contingent assets) insoweit berücksichtigt, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit muss über 50% liegen. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die bilanzierte Rückstellung ist der beste Schätzwert, der sich am Stichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Ferner fließen bei der Bewertung der übrigen Rückstellungen - insbesondere bei Gewährleistungen sowie erwarteten Verlusten aus schwebenden Geschäften - alle Kostenbestandteile ein, die auch im Vorratsvermögen aktiviert werden („Produktionsbezogene Vollkosten“).
Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt im Zeitpunkt des Zugangs zum Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten. Im Regelfall handelt es sich bei dem Zeitwert um die Anschaffungskosten.
In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Im R. STAHL-Konzern bestehen grundsätzlich keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Hiervon ausgenommen sind Derivate, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen werden.
Sämtliche Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem Stichtagskurs bewertet. Wertänderungen werden in der GuV unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches von R. STAHL liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die angegebenen Werte der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von R. STAHL im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.
In Übereinstimmung mit IAS 7 (statement of cash flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Die Cashflows von in Fremdwährung bilanzierenden Tochtergesellschaften werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernwährung umgerechnet.
Die Angaben zu erhaltenen und gezahlten Zinsen, erhaltenen Dividenden sowie erhaltenen und gezahlten Ertragsteuern werden separat im Konzernanhang dargestellt.
Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei nach IAS 7.39 gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit zu klassifizieren.
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Ebenfalls enthalten sind Finanztitel mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Die in der Bilanz ausgewiesenen „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ entsprechen dem Finanzmittelfonds. Hinsichtlich der Zusammensetzung der „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verweisen wir auf die Erläuterungen zu den „Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten“.
Segmentberichterstattung
Nach den Regeln des IFRS 8 sind einzelne Informationen über Geschäftssegmente eines Unternehmens anzugeben. IFRS 8 folgt dem sogenannten „management approach“, wonach sich die Segmentberichterstattung allein nach Finanzinformationen richtet, die von den Entscheidungsträgern des Unternehmens zur internen Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Bestimmend dabei sind die interne Berichts- und Organisationsstruktur sowie solche Finanzgrößen, die zur Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft herangezogen werden.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
[6] Umsatzerlöse
Unterteilt nach Erlösquellen ergibt sich folgende Zusammensetzung:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 273.736 | 278.900 |
| Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.048 | 1.214 |
| Gesamt | 274.784 | 280.114 |
Unterteilt nach der Erlöserfassung ergibt sich folgende Zusammensetzung:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zu einem bestimmten Zeitpunkt | 263.601 | 269.884 |
| Über einen bestimmten Zeitraum | 11.183 | 10.230 |
| Gesamt | 274.784 | 280.114 |
Die Realisierung der Umsatzerlöse „Über einen bestimmten Zeitraum“ erfolgt mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit in einem Zeitraum von ein bis zwei Monaten.
[7] Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen ergeben sich insbesondere aus der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38. Im Geschäftsjahr betrugen diese 3.675 T€ (2018: 3.284 T€).
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 18.769 T€ (2018: 19.268 T€) Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Aufwand erfasst.
[8] Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Anlageabgängen | 489 | 2.556 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 4.147 | 2.455 |
| Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 1.580 | 1.444 |
| Erträge aus der Marktbewertung von Derivaten | 355 | 13 |
| Kursgewinne aus der Währungsumrechnung | 4.500 | 4.694 |
| Übrige Erträge | 2.634 | 2.602 |
| Gesamt | 13.705 | 13.764 |
[9] Materialaufwand
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -88.885 | -94.201 |
| Bezogene Leistungen | -5.096 | -5.207 |
| Gesamt | -93.981 | -99.408 |
[10] Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -101.719 | -98.908 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -20.294 | -20.426 |
| davon für Altersversorgung | -2.943 | -3.567 |
| Gesamt | -122.013 | -119.334 |
[11] Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Auszubildenden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen während des Geschäftsjahres stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
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| Anzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beschäftigte | 1.682 | 1.724 |
| Auszubildende | 82 | 73 |
| Gesamt | 1.764 | 1.797 |
Die Mitarbeiter assoziierter Unternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter nicht enthalten.
[12] Abschreibungen
Der Aufwand für Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen beträgt 18.928 T€ (2018: 13.617 T€).
[13] Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere folgende Posten:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dienstleistungen | -9.233 | -8.769 |
| Raummieten | -950 | -6.920 |
| Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung | -1.282 | -2.947 |
| Rechts-, Beratungs-, Lizenzkosten und Erfindervergütungen | -6.878 | -8.298 |
| Büro-, Post- und Kommunikationskosten | -1.827 | -2.053 |
| Freiwillige Sozialaufwendungen und Personalnebenkosten | -3.229 | -2.790 |
| Instandhaltungskosten | -5.495 | -4.457 |
| Reise- und Bewirtungskosten | -3.278 | -3.156 |
| Allgemeine Transportkosten | -3.016 | -2.928 |
| Kursverluste aus der Währungsumrechnung | -5.022 | -4.236 |
| Sonstige Steuern | -579 | -690 |
| Aufwendungen aus der Marktbewertung von Derivaten | -11 | -673 |
| Übrige | -9.880 | -14.658 |
| Gesamt | -50.680 | -62.575 |
[14] Ergebnis aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Das Ergebnis aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden entfällt mit 1.654 T€ auf die ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg, Russland.
[15] Beteiligungsergebnis
Das Beteiligungsergebnis beträgt 3 T€ (2018: 0 T€).
[16] Zinsergebnis
Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge | 125 | 1.150 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -4.703 | -4.922 |
| Gesamt | -4.578 | -3.772 |
Im Zinsergebnis ist in Höhe von -1.917 T€ (2018: -1.837 T€) der Nettozinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen enthalten.
[17] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In dieser Position werden laufende und latente Steueraufwendungen und -erträge ausgewiesen, die sich wie folgt zusammensetzen:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | -1.104 | -248 |
| Latente Steuern | -969 | 230 |
| Gesamt | -2.073 | -18 |
Unter den laufenden Steuern werden bei den Inlandsgesellschaften Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer und bei den Auslandsgesellschaften vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Die Ermittlung erfolgte nach den für die einzelnen Gesellschaften maßgeblichen Steuervorschriften.
Im Geschäftsjahr sind Erträge aus der Geltendmachung von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten in Höhe von 770 T€ (2018: 306 T€) angefallen.
Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland wird eine Körperschaftsteuer von 15,0% und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes der Kommunen in Höhe von 381,9% (2018: 392,7%) ermittelt sich für die inländischen Gruppengesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 29,2% (2018: 29,5%). Der Gesamtsteuersatz verringerte sich durch die Beendigung eines Gewinn- abführungsvertrages einer inländischen Gesellschaft. Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden. Die Steuersätze im Ausland liegen zwischen 0% und 34,0% (2018: 0,0% und 34,0%).
Die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 17.495 T€ (2018: 16.371 T€) wurden in Höhe von 16.365 T€ (2018: 15.943 T€) wertberichtigt, da aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe ihrer Realisierbarkeit bestehen. Von den Wertberichtigungen betreffen 10.039 T€ Körperschaftsteuer (2018:10.207 T€) und 6.326 T€ Gewerbesteuer (2018: 5.736 T€). Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 478 T€ (2018: 635 T€) wertberichtigt, deren Realisierbarkeit unsicher ist.
Der Bestand an noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen beträgt 63.065 T€ (2018: 57.561 T€), der Bestand an noch nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verlustbeträgen beträgt 43.559 T€ (2018: 41.525 T€). Die Verlustvorträge sind im Wesentlichen unbegrenzt vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste können nicht mit zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verrechnet werden.
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr waren aktive oder passive latente Steuern aus Unternehmensakquisitionen erfolgsneutral zu berücksichtigen.
Die einbehaltenen Gewinne bei Tochtergesellschaften sollen aus heutiger Sicht überwiegend auf unbestimmte Zeit investiert bleiben. In Übereinstimmung mit IAS 12 werden keine latenten Steuerverbindlichkeiten für einbehaltene Gewinne von Tochtergesellschaften bilanziert.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr aus der nachfolgenden Aufstellung:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern, brutto | ||
| Steuerliche Verlustvorträge | 17.495 | 16.371 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 3 | 8 |
| Sachanlagen | 56 | 62 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | 0 | 1 |
| Vorräte | 2.024 | 2.422 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 238 | 415 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 41 | 28 |
| Zahlungsmittel | 1 | 1 |
| Eigenkapital | 165 | 165 |
| Langfristige verzinsliche Finanzschulden | 5.226 | 0 |
| Langfristige sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 15.554 | 13.571 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 1.277 | 0 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Schulden | 460 | 336 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 2.173 | 2.438 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | -16.843 | -16.578 |
| Summe aktive latente Steuern, brutto | 27.870 | 19.240 |
| Abzüglich Saldierung | -15.453 | -7.653 |
| Summe aktive latente Steuern laut Bilanz | 12.417 | 11.587 |
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 31. | Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Passive latente Steuern, brutto | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 7.444 | 7.289 |
| Sachanlagen | 9.557 | 2.325 |
| Finanzanlagen | 25 | 0 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | 196 | 157 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 81 | 81 |
| Vorräte | 57 | 4 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 507 | 252 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 170 | 168 |
| Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden | 0 | 74 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Schulden | 87 | 397 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 6 | 0 |
| Summe passive latente Steuern, brutto | 18.130 | 10.747 |
| Abzüglich Saldierung | -15.453 | -7.653 |
| Summe passive latente Steuern laut Bilanz | 2.677 | 3.094 |
| Nettosaldo der latenten Steuern | 9.740 | 8.493 |
Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.417 T€ (2018: 11.587 T€) entfallen 3.112 T€ (2018: 2.537 T€) auf Gesellschaften, die im Geschäftsjahr oder im Vorjahr ein negatives Periodenergebnis hatten. Der Ansatz der jeweiligen aktiven latenten Steuern basiert auf den positiven zukünftigen Ergebnissen der Planung und dem Umkehreffekt der temporären Differenzen.
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Multiplikation des Ergebnisses vor Ertragsteuern mit dem anzuwendenden Gesamtsteuersatz von 29,0% (2018: 29,0%). Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt 3.421 T€ (2018: - 6.978 T€).
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erwarteter Steueraufwand | -992 | 2.024 |
| Besteuerungsunterschiede In- und Ausland | -381 | +218 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben | -658 | -1.205 |
| Steuerfreies Einkommen | 26 | 108 |
| Veränderung der Wertberichtigung auf aktive latente Steuern | -1.246 | -1.951 |
| Nutzung steuerlicher Verlustvorträge | 770 | 306 |
| Steuern für Vorjahre | 83 | 895 |
| Sonstiges | 325 | -413 |
| Ausgewiesener Steueraufwand | -2.073 | -18 |
Im Vorjahr führte der Abschluss eines Einspruchsverfahrens im Inland zu einem Steuerertrag für Vorjahre in Höhe von 971 T€. Eine steuerliche Betriebsprüfung bei inländischen Gruppengesellschaften wurde im Vorjahr im Wesentlichen abgeschlossen. Für zu erwartende Steuernachzahlungen wurden Steuerrückstellungen in Höhe von 188 T€ sowie Zinsrückstellungen in Höhe von 55 T€ gebildet. Darüber hinaus führen die Anpassungen durch die Betriebsprüfung zum Verbrauch von Verlustvorträgen in Höhe von 930 T€ bei der Körperschaftsteuer und in Höhe von 683 T€ bei der Gewerbesteuer und damit zu einem Verbrauch aktiver latenter Steuern, die in voller Höhe wertberichtigt waren, von rund 240 T€. Aus Gegenkorrekturen sind Steuerentlastungen in Höhe von rund 165 T€zu erwarten.
Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden insgesamt 2.192 T€ eigenkapitalerhöhend (2018: -412 T€ eigenkapitalmindernd) erfasst, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen.
Die Steuereffekte für im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ergeben sich aus nachfolgender Aufstellung:
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| 2019 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Ergebnis vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Ergebnis nach Ertragsteuern | Ergebnis vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Ergebnis nach Ertragsteuern |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 219 | 0 | 219 | -833 | 0 | -833 |
| Cashflow Hedges | 0 | 0 | 0 | 8 | -2 | 6 |
| Pensionsverpflichtungen | -7.865 | 2.192 | -5.673 | 1.401 | -410 | 991 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | -7.646 | 2.192 | -5.454 | 576 | -412 | 164 |
[18] Ergebnis je Aktie
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis, ohne Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | 1.339 | -7.059 |
| Aktienzahl in Stück (gewichteter Durchschnitt) | 6.440.000 | 6.440.000 |
| Ergebnis je Aktie in € | 0,21 | -1,10 |
Das oben dargestellte unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ermittelt sich nach IAS 33 aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern, das den Stammaktionären der R. STAHL AG zugerechnet werden kann, durch die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Stammaktien.
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann aus so genannten potentiellen Aktien resultieren. Da keine potentiellen Stammaktien und keine Optionsrechte oder Bezugsrechte ausstehen, war ein verwässertes Ergebnis je Aktie weder für 2018 noch für 2019 zu ermitteln.
[19] Ergebnisverwendung / Eigenkapital
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der R. STAHL AG weist einen Bilanzverlust aus. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde wie im Vorjahr keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
Langfristige Vermögenswerte
[20] Immaterielle Vermögenswerte
Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich folgende Entwicklung:
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| in Tausend € | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | Geschäfts- oder Firmenwerte | Entwicklungskosten | Nutzungsrechte | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||||
| 1. Januar 2019 (ohne IFRS 16) | 26.614 | 10.779 | 48.299 | 0 | 10.879 | 96.571 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 465 | 465 | ||||
| 1. Januar 2019 (angepasst) | 26.614 | 10.779 | 48.299 | 465 | 10.879 | 97.036 |
| Währungsänderungen | 125 | 104 | 7 | 0 | 94 | 330 |
| Zugänge | 759 | 0 | 4.781 | 0 | 254 | 5.794 |
| Zugang Konsolidierungskreis | 0 | 1.126 | 0 | 0 | 67 | 1.193 |
| Abgänge | -18 | -101 | -7 | -465 | -74 | -665 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 27.480 | 11.908 | 53.080 | 0 | 11.220 | 103.688 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| 1. Januar 2019 | 24.526 | 211 | 22.286 | 0 | 8.643 | 55.666 |
| Währungsänderungen | 125 | 19 | 6 | 0 | 91 | 241 |
| Zugänge | 1.138 | 944 | 4.215 | 465 | 159 | 6.921 |
| Abgänge | -18 | 0 | -7 | -465 | -74 | -564 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 25.771 | 1.174 | 26.500 | 0 | 8.819 | 62.264 |
| Nettobuchwerte | ||||||
| 31. Dezember 2019 | 1.709 | 10.734 | 26.580 | 0 | 2.401 | 41.424 |
Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Entwicklung:
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| in Tausend € | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | Geschäfts oder Firmenwerte | Entwicklungskosten | Sonstige | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 1. Januar 2018 | 26.105 | 11.317 | 43.876 | 10.721 | 92.019 |
| Währungsänderungen | -46 | -108 | -13 | -141 | -308 |
| Zugänge | 631 | 0 | 4.826 | 370 | 5.827 |
| Abgänge | -109 | -430 | -390 | -38 | -967 |
| Umbuchungen | 33 | 0 | 0 | -33 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 26.614 | 10.779 | 48.299 | 10.879 | 96.571 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 1. Januar 2018 | 23.669 | 213 | 17.631 | 8.710 | 50.223 |
| Währungsänderungen | -48 | -2 | -9 | -140 | -199 |
| Zugänge | 1.010 | 430 | 5.054 | 111 | 6.605 |
| Abgänge | -105 | -430 | -390 | -38 | -963 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 24.526 | 211 | 22.286 | 8.643 | 55.666 |
| Nettobuchwerte | |||||
| 31. Dezember 2018 | 2.088 | 10.568 | 26.013 | 2.236 | 40.905 |
In der Position Sonstige immaterielle Vermögenswerte sind geleistete Anzahlungen in Höhe von 2,1 Mio. € (2018: 1,9 Mio. €) enthalten.
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden hauptsächlich Software, die aktivierten Entwicklungskosten verschiedener Entwicklungsprojekte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Bei den immateriellen Vermögenswerten waren in 2019 Wertminderungen in Höhe von 944 T€ (2018: 1.199 T€) zu verzeichnen.
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes ermittelt. Die einzelne zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht bei R. STAHL der rechtlichen Einheit (Gesellschaft) bzw. in aggregierter Form einem entsprechend definierten Teilkonzern. Die Berechnung der Nutzungswerte wird auf Grundlage von Cashflow-Prognosen erstellt, die auf von der Geschäftsführung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt zur jeweiligen legalen Einheit.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 10,7 Mio. € (2018: 10,6 Mio. €) sind folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Buchwerte | Abzinsungssätze vor Steuern | Buchwerte | Abzinsungssätze vor Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| R. STAHL HMI Systems GmbH (Deutschland) | 4,6 | 9,4% | 4,6 | 10,1% |
| R. Stahl Schaltgeräte GmbH (Deutschland) | 1,0 | 8,9% | 1,1 | 9,7% |
| Teilkonzern (Norwegen) | 4,0 | 8,6% | 4,0 | 8,9% |
| R. STAHL LTD. (Kanada) | 0,0 | 7,6% | 0,9 | 9,1% |
| R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, (Südafrika) | 1,1 | 16,5% | - | - |
| Summe | 10,7 | 10,6 |
Die erzielbaren Beträge sind größer als die Buchwerte. Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich insbesondere aus der Abschreibung des Goodwills der R. STAHL LTD. (Kanada) in Höhe von 0,9 Mio. € aufgrund der verringerten Ertragsaussichten.
Die Impairment-Tests nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führten zu über den Buchwerten liegenden Zeitwerten. Eine Abschreibung war mit Ausnahme des Goodwills der Gesellschaft in Kanada dementsprechend nicht erforderlich.
Cashflows nach einem Zeitraum von drei Jahren werden für zwei weitere Jahre fortgeschrieben. Danach werden Cashflows unverändert mit einer Wachstumsrate von 1% extrapoliert.
Das durchschnittliche jährliche Wachstum der externen Umsätze (Compound Annual Growth Rate) im Detailplanungszeitraum beträgt für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten je nach Marktstellung und Region zwischen - 0,6% und 28,2%. Die Bruttogewinnmargen werden im Rahmen der Bottom-up-Planung der Konzerngesellschaften anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.
Zur Bestimmung der Preissteigerung von Material- und Personalkosten werden die prognostizierten Preisindizes zugrunde gelegt. Gehaltssteigerungen werden für die jeweilige Planungsperiode länderspezifisch berücksichtigt.
Die Kapitalkosten ermitteln sich aus dem gewogenen Mittel der Eigen- und Fremdkapitalkosten vor Steuern. Der Betafaktor für die Berechnung der Eigenkapitalkosten wird aus Kapitalmarktdaten und der Kapitalstruktur vergleichbarer Unternehmen von R. STAHL ermittelt. Die Fremdkapitalkosten werden anhand von quasisicheren Staatsanleihen und einem Aufschlag, der aus dem Rating vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wird, berechnet.
Sensitivitätsanalysen haben gezeigt, dass aus heutiger Sicht auch dann kein Wertminderungsbedarf bei den Geschäfts- oder Firmenwerten besteht, wenn unterstellt würde, dass die geplanten Ergebnisse vor Zinsen und Steuern (EBIT) in den Planjahren ab 2019 um 10% sinken bzw. die Kapitalkosten um weitere 0,5%-Punkte steigen. Änderungen außerhalb dieser Bandbreite werden als unwahrscheinlich eingeschätzt.
[21] Sachanlagen
Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich folgende Entwicklung:
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| in Tausend € | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Nutzungsrechte | Geleistete Anzahlung en und Anlagen im Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||||
| 1. Januar 2019 (ohne IFRS 16) | 47.950 | 33.927 | 54.164 | 0 | 777 | 136.818 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 41.777 | 41.777 | ||||
| 1. Januar 2019 (angepasst) | 47.950 | 33.927 | 54.164 | 41.777 | 777 | 178.595 |
| Währungsänderungen | 10 | 53 | 63 | 197 | -2 | 321 |
| Zugänge | 86 | 1.419 | 3.353 | 1.600 | 633 | 7.091 |
| Zugang Konsolidierungskreis | 0 | 32 | 10 | 89 | 0 | 131 |
| Abgänge | 0 | -153 | -1.862 | -5.992 | 0 | -8.007 |
| Umbuchungen | 84 | 133 | 260 | 0 | -477 | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 48.130 | 35.411 | 55.988 | 37.671 | 931 | 178.131 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||||
| 1. Januar 2019 | 13.096 | 26.729 | 42.473 | 0 | 0 | 82.298 |
| Währungsänderungen | 11 | 51 | 58 | 11 | 0 | 131 |
| Zugänge | 1.107 | 1.898 | 3.704 | 5.091 | 0 | 11.800 |
| Abgänge | 0 | -153 | -1.694 | -209 | 0 | -2.056 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 14.214 | 28.525 | 44.541 | 4.893 | 0 | 92.173 |
| Nettobuchwerte | ||||||
| 31. Dezember 2019 | 33.916 | 6.886 | 11.447 | 32.778 | 931 | 85.959 |
Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Entwicklung:
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| in Tausend € | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 1. Januar 2018 | 48.535 | 34.005 | 52.707 | 591 | 135.838 |
| Währungsänderungen | -101 | -103 | -60 | 0 | -264 |
| Zugänge | 92 | 550 | 3.255 | 705 | 4.602 |
| Abgänge | -578 | -560 | -2.218 | -2 | -3.358 |
| Umbuchungen | 2 | 35 | 480 | -517 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 47.950 | 33.927 | 54.164 | 777 | 136.818 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 1. Januar 2018 | 12.360 | 25.220 | 41.055 | 0 | 78.635 |
| Währungsänderungen | 10 | -27 | -27 | 0 | -44 |
| Zugänge | 1.185 | 2.020 | 3.550 | 0 | 6.755 |
| Abgänge | -459 | -484 | -2.105 | 0 | -3.048 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 13.096 | 26.729 | 42.473 | 0 | 82.298 |
| Nettobuchwerte | |||||
| 31. Dezember 2018 | 34.854 | 7.198 | 11.691 | 777 | 54.520 |
Neubewertungen wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Sachanlagen bestehen Sicherheiten für Verbindlichkeiten in Höhe von 11.215 T€ (2018: 11.489 T€). Hinsichtlich des Bestellobligos für Sachanlagevermögen wird auf die Angaben zu den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen verwiesen.
[22] Übrige langfristige Vermögenswerte
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die R. STAHL AG ist mit 25% an dem russischen Unternehmen ZAVOD Goreltex Co. Ltd., Sankt Petersburg, Russland beteiligt.
Der Buchwert der Anteile an assoziierten Unternehmen entwickelte sich wie folgt:
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| in Tausend € | Gesamt |
|---|---|
| 1. Januar 2019 | 8.284 |
| Abgang R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD | -692 |
| At-Equity-Ergebnis - ZAVOD Goreltex Co. Ltd | +1.654 |
| Erhaltene Dividende - ZAVOD Goreltex Co. Ltd | -412 |
| 31. Dezember 2019 | 8.834 |
Übrige Finanzanlagen
Die übrigen Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 32 T€ (2018: 32 T€) setzen sich aus sonstigen Beteiligungen und Wertpapieren zusammen.
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 3.945 T€ (2018: 1.012 T€). Von den sonstigen langfristigen Vermögenswerten unterliegen 821 T€ (2018: 880 T€) als Sicherheit für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen einer Verfügungsbeschränkung. Zur Besicherung der Inanspruchnahme für Avale hat die R. STAHL AG eine Bareinlage hinterlegt und eine Pfandleistung in Höhe von insgesamt 3.521 T€ erbracht. Diese wird mit 2.374 T€ (2.341 T€ inkl. Zinseffekt 33 T€) in den langfristigen Vermögenswerten und mit 1.198 T€ (1.180 T€ inkl. Zinseffekt 18 T€) in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Bei Rückführung oder Ausbuchung von Avalen wird der hinterlegte EUR-Betrag entsprechend reduziert.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten in Höhe von 32 T€ (2018: 0 T€) derivative Finanzinstrumente.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Nachfolgend ist die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie dargestellt:
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| 2019 / in Tausend € | Gesamt |
|---|---|
| Anschaffungskosten | |
| 1. Januar 2019 | 8.684 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | 0 |
| Umbuchungen | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 8.684 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |
| 1. Januar 2019 | 3.562 |
| Zugänge | 208 |
| Abgänge | 0 |
| Zuschreibungen | 0 |
| 31. Dezember 2019 | 3.770 |
| Nettobuchwerte | |
| 31. Dezember 2019 | 4.914 |
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| 2018 / in Tausend € | Gesamt |
|---|---|
| Anschaffungskosten | |
| 1. Januar 2018 | 13.932 |
| Zugänge | 0 |
| Abgänge | -5.248 |
| Umbuchungen | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 8.684 |
| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |
| 1. Januar 2018 | 6.549 |
| Zugänge | 257 |
| Abgänge | -3.244 |
| Zuschreibungen | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 3.562 |
| Nettobuchwerte | |
| 31. Dezember 2018 | 5.122 |
Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei R. STAHL nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet und betrifft ein Grundstück mit Gebäuden.
Die Gebäude werden planmäßig linear über gebäudespezifische Nutzungsdauern von 33 und 50 Jahren abgeschrieben.
Der beizulegende Zeitwert der Immobilie beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 6,5 Mio. € (2018: 8,0 Mio. € laut Wertermittlung vom Oktober 2014) und wird der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3 zugeordnet.
Zur Bestimmung der Werte wurde ein Gutachter herangezogen. Die Wertermittlung erfolgte im Oktober 2019 durch Ertragswertberechnungen. Die Zeitwerte wurden anhand der kapitalisierten Erträge der Immobilien ermittelt. Basis hierfür bildeten die marktüblichen Mieten.
Weiterhin wurden angemessene Bewirtschaftungskosten (Mietausfallwagnis, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten) sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände berücksichtigt. Für die Ermittlung wurden Liegenschaftszinsen von 7,0% und 7,5% sowie eine angemessene Restnutzungsdauer zugrunde gelegt.
Die folgenden Beträge werden im Zusammenhang mit der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Mieterträge | 1.048 | 1.214 |
| Direkte betriebliche Aufwendungen mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden | -312 | -432 |
| Summe | 736 | 782 |
Die Fälligkeiten der zukünftigen an R. STAHL zu leistenden nicht diskontierten Leasingzahlungen stellen sich wie folgt dar:
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| in Tausend € | 2020 | 2021 | 2022 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Leasingzahlungen | 1.014 | 1.014 | 1.014 | 3.042 |
Das Mietverhältnis ist mit einer Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten gekündigt werden.
Kurzfristige Vermögenswerte
[23] Vorräte und geleistete Anzahlungen
Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 17.004 | 16.907 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 6.726 | 6.538 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 10.074 | 11.005 |
| Geleistete Anzahlungen | 376 | 593 |
| Gesamt | 34.180 | 35.043 |
Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der bislang als Aufwand erfasst worden ist, beläuft sich auf insgesamt 10.549 T€ (2018: 12.486 T€). Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wurden 1.646 T€ ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Hinsichtlich der Vorräte bestehen Sicherheiten für Verbindlichkeiten in Höhe von 3.182 T€ (2018: 3.652 T€).
[24] Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 42.489 | 42.489 | 47.636 | 47.636 |
| Vertragsforderungen | 622 | 622 | 1.052 | 1.052 |
| Ertragsteuerforderungen | 958 | 958 | 1.133 | 1.133 |
| Sonstige Forderungen | 9.364 | 6.070 | 5.412 | 4.413 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 249 | 217 | 205 | 205 |
| Gesamt | 53.682 | 50.356 | 55.438 | 54.439 |
Vom aktivierten Betrag sind 50.356 T€ (2018: 54.439 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 3.326 T€ (2018: 999 T€) wird in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Sonstige Forderungen enthalten zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 3.521 T€ eine geleistete Bareinlage, die für die Besicherung der Inanspruchnahme für Avale geleistet wurden. Diese Pfandleistung wird inkl. Zinseffekt mit 2.374 T€ in den langfristigen Vermögenswerten und mit 1.198 T€ in den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit 2.498 T€ (2018: 3.022 T€) wertberichtigt.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten in Höhe von 89 T€ (2018: 75 T€) derivative Finanzinstrumente.
Ende 2016 mit Ergänzung im Juni 2018 haben zwei Konzerngesellschaften einen Factoring- Vertrag abgeschlossen, wonach die Factoring-Gesellschaft zum Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über ein monatlich revolvierendes Nominalvolumen von 14 Mio. € für Forderungen, die auf Euro lauten und 5 Mio. € für Forderungen, die auf USD lauten verpflichtet ist. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum 30. November 2019 gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung jeweils nur zum 30. November eines jeden Jahres mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Das für die Risikobeurteilung relevante Risiko hinsichtlich der verkauften Forderungen ist hauptsächlich das Kreditrisiko. Der Maximalverlust ist auf den variablen Kaufpreisabschlag bzw. Sicherheitseinbehalt begrenzt, der bei Verkauf der Forderungen von der Factoring-Gesellschaft einbehalten und in Höhe des nichtverbrauchten Teils zurückerstattet wird. Die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle stellen weitgehend alle mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen dar und werden von der Factoring-Gesellschaft getragen.
Das aus dem Kreditrisiko resultierende maximale Verlustrisiko für R. STAHL aus den zum 31. Dezember 2019 verkauften Forderungen (Nominalvolumen 11.366 T€) beträgt 1.295 T€.
Im Ausbuchungszeitraum wurde der beizulegende Zeitwert der erwarteten Erstattung des variablen Kaufpreisabschlags in übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aktiviert. Zum 31. Dezember 2019 betragen der Buch- sowie der Zeitwert des gesamten anhaltenden Engagements der Gesellschaft aus dem Factoring 1.295 T€. Die Restlaufzeit der entsprechenden übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten beträgt weniger als ein Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht angediente Forderungen in Höhe von 854 T€.
[25] Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Von den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 2.344 T€ (2018: 2.359 T€) innerhalb eines Jahres fällig; 620 T€ (2018: 12 T€) sind als langfristig zu kategorisieren und in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
[26] Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Kassenbestände | 27 | 39 |
| Schecks | 145 | 135 |
| Guthaben bei Kreditinstituten, täglich fällig | 12.361 | 14.183 |
| Guthaben bei Kreditinstituten, fällig innerhalb von drei Monaten | 2.433 | 272 |
| Gesamt | 14.966 | 14.629 |
[27] Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals von R. STAHL ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital der R. Stahl Aktiengesellschaft in Höhe von 16.500.000,00 € ist in 6.440.000 auf den Namen lautende Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliges rechnerisches Grundkapital in Höhe von 2,56 € entfällt. Die Anteile sind voll eingezahlt.
Kapitalrücklage
Der Posten enthält im Wesentlichen das von Aktionären gezahlte Aufgeld abzüglich angefallener Transaktionskosten. Im Konzernabschluss der R. STAHL AG nach HGB wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung bis zum 31. Dezember 2003 offen mit der Kapitalrücklage verrechnet. Soweit aufgrund einer späteren Auflösung der Kapitalrücklagen die Verrechenbarkeit entfallen war, wurden sie mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Bei allen Unterschiedsbeträgen, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1. Januar 2004 (Stichtag für die IFRS-Eröffnungsbilanz) resultieren, wurde die HGB-Bilanzierung beibehalten. In Zusammenhang mit der Veräußerung sämtlicher eigener Anteile wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Betrag von 12.963 T€ der Kapitalrücklage gutgeschrieben. Die 12.963 T€ sind per Saldo bereits um die direkt im Eigenkapital verrechneten Transaktionskosten von 440 T€ sowie latente Steuern in Höhe von 128 T€ gekürzt.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten die vor dem 1. Januar 2004 erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Des Weiteren erfolgten in den Gewinnrücklagen die Verrechnungen von Wertänderungen, resultierend aus allen Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2004 vollzogen wurden. Aus der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz sind hier weiter die passivischen Unterschiedsbeträge aus Unternehmenszusammenschlüssen, welche nach HGB bis zum 31. Dezember 2003 als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen wurden, sowie die zum 1. Januar 2004 umgebuchten Währungsumrechnungsdifferenzen enthalten. Ferner werden hier alle restlichen erfolgsneutralen Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS resultierend aus der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 sowie das erwirtschaftete Eigenkapital seit dem 1. Januar 2004 abzüglich erfolgter Ausschüttungen an Aktionäre ausgewiesen.
Die Anteilseigner haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der R. STAHL AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Beschluss der Hauptversammlung oder aufgrund der Einstellung in die Gewinnrücklagen von der Verteilung an die Anteilseigner ausgeschlossen ist.
Kumuliertes übriges Eigenkapital
In der Position sind die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ab dem 1. Januar 2004, die Veränderungen der unrealisierten Gewinne bzw. Verluste aus Cashflow-Hedges sowie aus den versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten aus Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Im Einzelnen verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Anteile anderer Gesellschafter (Minderheiten)
Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen auf außenstehende Gesellschafter der OOO R. Stahl, Moskau (Russische Föderation) und R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika).
Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement
Die Ziele des Kapitalmanagements von R. STAHL liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals, der Sicherstellung der Bedienung der Finanzschulden und in der Aufrechterhaltung einer akzeptablen Kapitalstruktur.
Die Kapitalstruktur wird je nach Erfordernis durch Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner, Rückkauf eigener Anteile, Ausgabe neuer Anteile und die Aufnahme oder die Tilgung von Fremdkapital beeinflusst.
Die Überwachung dieser Ziele wird durch Kennzahlen wie Umsatzrendite und Eigenkapitalquote vorgenommen.
Die Umsatzrendite vor Ertragsteuern liegt bei 1,2% (2018: -2,5%).
Das Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter und das verzinsliche Fremdkapital zeigen im Vergleich zum Vorjahr die folgende Zusammensetzung:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter | 57.991 | 62.125 |
| Langfristige verzinsliche Darlehen | 10.193 | 11.451 |
| Kurzfristige verzinsliche Darlehen | 8.957 | 8.680 |
| Verzinsliches Fremdkapital | 19.150 | 20.131 |
| Gesamtkapital | 77.141 | 82.256 |
| Eigenkapitalquote zum Kapitalmanagement (%) | 75,2 | 75,5 |
Rückstellungen
[28] Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Pensionsrückstellungen | 98.717 | 91.222 |
| Kurzfristige Pensionsrückstellungen | 3.366 | 3.244 |
| Gesamt | 102.083 | 94.466 |
Die Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von Gesellschaften von R. STAHL sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen unterschiedliche Formen der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Höhe des Entgelts der Mitarbeiter basieren.
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist zwischen beitrags- und leistungsorientierten Versorgungssystemen zu differenzieren.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das jeweilige Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds keine weiteren Verpflichtungen ein. Im Geschäftsjahr wurden im Inland Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von rund 5,2 Mio. € (2018: 4,9 Mio. €) gezahlt. Zudem bestanden beitragsorientierte Einzelzusagen. Der Jahresbeitrag belief sich 2019 auf 0 T€ (2018: 46 T€).
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.
Die Versorgungszusagen bei R. STAHL sind im Wesentlichen durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert. Die leistungsorientierten Regelungen im Rahmen der Altersversorgung im Inland bestehen für Führungskräfte und Mitarbeiter. Für (ehemalige) Vorstände und (ehemalige) Führungskräfte bestehen einzelvertragliche Regelungen über Altersrente, Invalidität sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Ruhegeldordnungen sehen für versorgungsberechtigte Mitarbeiter nach einer Wartezeit die Gewährung von Alters- und Invalidenrente sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrente vor. Die Höhe der Altersrente bestimmt sich nach dem anrechnungsfähigen Entgelt sowie den anrechnungsfähigen Dienstjahren.
In der Schweiz bestehen leistungsorientierte Zusagen für Mitarbeiter und Führungskräfte, die durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeträge an Pensionsfonds finanziert werden. Die Beiträge variieren in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Zur Durchführung der Personalvorsorge muss der Arbeitgeber eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben oder sich einer Vorsorgeeinrichtung (Stiftung / Sammelstiftung / Gemeinschaftsstiftung / Genossenschaft / Einrichtung des öffentlichen Rechts) anschließen.
Die R. STAHL Schweiz AG hat sich für die Durchführung der beruflichen Vorsorge der Sammelstiftung Swiss Life angeschlossen.
Grundlage für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen waren in 2019 die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. defined benefit obligation (DBO)) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berechnet. Dabei wurden neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen bezüglich der anzusetzenden Parameter für die versicherungsmathematischen Berechnungen in den Gutachten getroffen:
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| Deutschland | Übrige Länder | |||
|---|---|---|---|---|
| in % | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszinsfuß | 1,19 - 1,47 | 2,07 | 0,20 | 1,00 - 2,60 |
| Gehaltstrend | 2,75 | 3,00 | 1,50 | 1,50-2,75 |
| Rententrend | 1,67 | 1,75 | 0,00 | 0,00 |
Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.
Aus Erhöhungen und Verminderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen können versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen sein können. Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Sensitivitätsanalysen
Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2019 verwendeten Annahmen um jeweils 0,25-Prozentpunkte würde die DBO wie folgt erhöhen beziehungsweise vermindern:
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| in Tausend € | Anstieg | Rückgang |
|---|---|---|
| Rechnungszinsfuß | -4.158 | +4.436 |
| Gehaltstrend | +811 | -790 |
| Rententrend | +3.351 | -3.198 |
Um die Sensitivität der Langlebigkeit zu bestimmen, wurde angenommen, dass sich die Lebenserwartung für alle Begünstigten um ein Jahr erhöht. Die DBO zum 31. Dezember 2019 würde sich bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung um 4.862 T€ erhöhen.
Für das Vorjahr ergeben sich folgende Auswirkungen. Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2018 verwendeten Annahmen um jeweils 0,25-Prozentpunkte würde die DBO wie folgt erhöhen beziehungsweise vermindern:
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| in Tausend € | Anstieg | Rückgang |
|---|---|---|
| Rechnungszinsfuß | -3.872 | +4.125 |
| Gehaltstrend | +804 | -785 |
| Rententrend | +3.090 | -2.952 |
Um die Sensitivität der Langlebigkeit zu bestimmen, wurde angenommen, dass sich die Lebenserwartung für alle Begünstigten um ein Jahr erhöht. Die DBO zum 31. Dezember 2018 würde sich bei einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung um 4.225 T€ erhöhen.
Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben.
Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen
In der Bilanz sind folgende Beträge aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfasst:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Barwerte der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche | 1.106 | 3.979 |
| Fondsvermögen zu Marktwerten | -894 | -3.509 |
| Finanzierungsstatus (Saldo) | 212 | 470 |
| Barwerte der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche | 101.871 | 93.996 |
| Bilanzwert zum 31. Dezember | 102.083 | 94.466 |
Von den Pensionsrückstellungen in Höhe von 102.083 T€ (2018: 94.466 T€) entfallen 101.871 T€ (2018: 93.996 T€) auf inländische Konzerngesellschaften. Fondsvermögen in Höhe von 894 T€ (2018: 3.509 T€) entfallen auf ausländische Gesellschaften.
Die Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwerte zum 1. Januar | 97.975 | 105.820 | |
| +Laufender Dienstzeitaufwand | +1.284 | +1.762 | |
| + Zinsaufwand | +1.932 | +1.979 | |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung demographischer Annahmen | -23 | +756 | |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung finanzieller Annahmen | +9.065 | -2.075 | |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | -1.129 | -452 | |
| - Geleistete Versorgungsleistungen | -3.199 | -3.141 | |
| +/- Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -4 | -7 | |
| +/- Währungsänderungen | +78 | +311 | |
| +/- Sonstiges | -3.002 | -6.978 | |
| \= Anwartschaftsbarwerte zum 31. Dezember | 102.977 | 97.975 |
Aufgrund einer Umstrukturierung in der Schweiz hat sich der Versichertenbestand reduziert. Die Auswirkungen sind in der Position „Sonstiges“ enthalten. Im Vorjahr wurden in Norwegen die leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Auswirkungen sind in den Vorjahresangaben in der Position „Sonstiges“ enthalten.
Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung ist auf folgende Mitglieder des Plans aufgeteilt:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aktiv begünstigte Arbeitnehmer | 43.632 | 41.309 |
| Ausgeschiedene begünstigte Arbeitnehmer | 6.582 | 7.549 |
| Pensionäre | 52.763 | 49.117 |
| \= Anwartschaftsbarwerte zum 31. Dezember | 102.977 | 97.975 |
Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung zeigt folgendes Fälligkeitsprofil:
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| in Tausend € | |
|---|---|
| Fällig im Geschäftsjahr 2020 | 3.366 |
| Fällig in Geschäftsjahren 2021 - 2024 | 14.257 |
| Fällig in Geschäftsjahren 2025 - 2029 | 19.728 |
Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit, in der aus heutiger Sicht die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung bestehen wird, beträgt bei R. STAHL 17 Jahre.
Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung zeigte im Vorjahr folgendes Fälligkeitsprofil:
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| in Tausend € | |
|---|---|
| Fällig im Geschäftsjahr 2019 | 3.244 |
| Fällig in Geschäftsjahren 2020 - 2023 | 13.867 |
| Fällig in Geschäftsjahren 2024 - 2028 | 19.555 |
Die Überleitung für den beizulegenden Zeitwert des Fondsvermögens stellt sich wie folgt dar:
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| in Tausend € | | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Fondsvermögen zum 1. Januar | | 3.509 | 8.882 |
| + Erwartete Erträge des Fondsvermögens | | 15 | 142 |
| + Zuwendungen durch den Arbeitgeber | | 44 | 370 |
| + Zuwendungen durch den Arbeitnehmer | | 37 | 50 |
| - Verwaltungskosten | | 0 | -21 |
| +/- Geleistete Versorgungsleistungen und Erstattungen | | -596 | -278 |
| - Erträge des Fondsvermögens ohne Zinsertrag | | 0 | -200 |
| +/- Sonstiges | | -2.182 | -5.703 |
| +/- Währungsänderungen | | +67 | +267 |
| \= Fondsvermögen zum 31. Dezember | | 894 | 3.509 |
Aufgrund einer Umstrukturierung in der Schweiz hat sich der Versichertenbestand reduziert.
Die Auswirkungen sind in der Position „Sonstiges“ enthalten. Im Vorjahr wurden in Norwegen die leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Auswirkungen sind in den Vorjahresangaben in der Position „Sonstiges“ enthalten.
In die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Fondsvermögens zum Bilanzstichtag fließen die erwarteten Erträge des Fondsvermögens ein. Grundlage des erwarteten Ertrags sind historische sowie künftig erwartete durchschnittliche Erträge der betrachteten Anlagekategorien. Für das folgende Geschäftsjahr werden Arbeitgeberbeiträge für das Fondsvermögen in Höhe von 13 T€ (2018: 52 T€) erwartet.
Das Fondsvermögen setzt sich aus folgenden Beträgen nach Kategorien zusammen:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | ||
| Aktien | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 |
| Immobilien | 0 | 0 |
| Investmentfonds | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Summe Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | 0 | 0 |
| Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | ||
| Aktien | 0 | 0 |
| Festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 |
| Immobilien | 0 | 0 |
| Investmentfonds | 0 | 0 |
| Sonstiges | 894 | 3.509 |
| Summe keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt | 894 | 3.509 |
| Gesamt | 894 | 3.509 |
Unter der Position „Sonstiges - keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Mark“ wird die Vermögensanlage der R. STAHL Schweiz AG bei einer Sammelstiftung ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr ergab sich folgender Saldo der erfolgswirksam erfassten Beträge aus Leistungszusagen:
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| in Tausend € | | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Laufender Dienstzeitaufwand | | 1.284 | 1.762 |
| +/- Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | | -4 | -7 |
| + Nettozinsaufwand | | 1.917 | 1.837 |
| +/- Sonstiges | | -213 | -1.196 |
| \= Saldo der erfolgswirksam erfassten Beträge aus Leistungszusagen | | 2.984 | 2.396 |
Der Nettozinsaufwand beinhaltet den Zinsaufwand aus der leistungsorientierten Verpflichtung sowie den erwarteten Ertrag aus dem Planvermögen.
Im Geschäftsjahr ergab sich folgender Saldo der erfolgsneutral erfassten Beträge aus Leistungszusagen:
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| in Tausend € | | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung demographischer Annahmen | | -23 | 756 |
| +/-Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung finanzieller Annahmen | | +9.065 | -2.075 |
| +/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen | | -1.129 | -451 |
| +Erträge des Fondsvermögens ohne Zinsertrag | | 0 | 369 |
| +/- Sonstiges | | -48 | 0 |
| \=Saldo der erfolgsneutral erfassten Beträge aus Leistungszusagen | | 7.865 | -1.401 |
Die Pensionsrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Tausend € | | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Pensionsrückstellungen zum 1. Januar | | 94.466 | 96.938 |
| +/- Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Leistungszusagen | | +2.984 | +2.396 |
| +/- Erfolgsneutral erfasste Beträge aus Leistungszusagen | | +7.865 | -1.401 |
| - geleistete Versorgungsleistungen | | -3.199 | -3.141 |
| - Arbeitgeberbeiträge | | -44 | -370 |
| +/- Währungsänderungen | | +11 | +44 |
| \= Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember | | 102.083 | 94.466 |
Die mit den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen verbundenen Risiken betreffen zum einen die versicherungsmathematischen Risiken wie Langlebigkeit sowie zum anderen auch finanzielle Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann. Ebenfalls bestehen Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Entgelt- oder Rententrend haben können. Eine Absicherung dieser Risiken wird nicht angestrebt.
[29] Übrige Rückstellungen
Im Einzelnen bestehen folgende übrige Rückstellungen:
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Personalrückstellungen | 2.768 | 737 | 2.461 | 713 |
| Garantieverpflichtungen | 2.189 | 2.189 | 2.102 | 2.102 |
| Drohverluste | 0 | 0 | 2.694 | 2.694 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.826 | 1.826 | 2.483 | 2.483 |
| Gesamt | 6.783 | 4.752 | 9.740 | 7.992 |
Vom passivierten Betrag sind 4.752 T€ (2018: 7.992 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 2.031 T€ (2018: 1.748 T€) betrifft insbesondere Personalrückstellungen (Altersteilzeit-, Jubiläumsverpflichtungen) und wird in den Sonstigen langfristigen Rückstellungen unter den Langfristigen Schulden ausgewiesen.
Garantieverpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf veräußerte Produkte. Rückstellungen für Drohverluste werden für erwartete Verluste und Risiken aus Verpflichtungen, die aus abgegebenen Angeboten resultieren sowie für nicht beendete Fertigungsaufträge gebildet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Pensionsrückstellungen | 3.366 | 3.243 |
| Kurzfristige übrige Rückstellungen | 4.752 | 7.992 |
| Gesamt | 8.118 | 11.235 |
Die kurz- und langfristigen übrigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Tausend € | 1. Jan. 2019 | Währungsänderung | Zuführung | Zinsaufwand | Inanspruchnahme | Auflösung | 31. Dez. 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 2.461 | 5 | 1.101 | 23 | -822 | 0 | 2.768 |
| Garantieverpflichtungen | 2.102 | 0 | 1.745 | 0 | -809 | -849 | 2.189 |
| Drohverluste | 2.694 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.694 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.483 | 23 | 481 | 0 | -863 | -298 | 1.826 |
| Gesamt | 9.740 | 28 | 3.327 | 23 | -2.494 | -3.841 | 6.783 |
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| in Tausend € | 1. Jan. 2018 | Währungsänderung | Zuführung | Zinsaufwand | Inanspruchnahme | Auflösung | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 2.645 | +8 | +777 | +23 | -987 | -5 | 2.461 |
| Garantieverpflichtungen | 1.248 | 0 | +1.719 | 0 | -818 | -47 | 2.102 |
| Drohverluste | 622 | 0 | +2.719 | 0 | 0 | -647 | 2.694 |
| Sonstige Rückstellungen | 195 | -31 | +2.465 | 0 | -117 | -29 | 2.483 |
| Gesamt | 4.710 | -23 | +7.680 | +23 | -1.922 | -728 | 9.740 |
Im Geschäftsjahr wurden Drohverlustrückstellungen, die im Vorjahr wegen abgegebener Angebote gebildet wurden, in Höhe von 2.694 T€ aufgelöst, da die Gründe für die ursprüngliche Bildung entfallen sind.
Im Juni 2019 hat R. STAHL den Rückruf von insgesamt 34.500 ausgelieferten LED-Leuchten der Baureihen 6036 und 6149 angekündigt. Tests der im Wesentlichen aus einem Polycarbonat-Rohr bestehenden Leuchten-Gehäuse hatten ergeben, dass die Langzeitstabilität der Rohre unter ungünstigen Einsatzbedingungen nicht hinreichend gegeben ist. Betroffen hiervon sind Leuchten aus dem Produktionszeitraum Dezember 2017 bis März 2019. Für die im Zusammenhang mit dem Rückruf stehenden Kosten für die Produktion neuer LED-Leuchten bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Garantieverpflichtungen in Höhe von 1.214 T€.
Verbindlichkeiten
[30] Verzinsliche Darlehen
Die verzinslichen Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 18.951 T€ (2018: 20.131 T€) sowie übrige Darlehen aus Mietkaufverträgen in Höhe von 199 T€ (2018: 0 T€).
Vom passivierten Betrag sind 8.957 T€ (2018: 8.680 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 10.193 T€ (2018: 11.451 T€) wird in den „Verzinslichen Darlehen“ unter den langfristigen Schulden ausgewiesen.
Die verzinslichen Darlehen zeigten am 31. Dezember 2019 insgesamt die folgenden Fälligkeiten:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Verzinsliche Darlehen | ||
| - Fällig innerhalb eines Jahres | 8.957 | 8.680 |
| - Fällig zwischen einem und fünf Jahren | 10.193 | 10.285 |
| - Fällig nach mehr als fünf Jahren | 0 | 1.166 |
| \= kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen | 19.150 | 20.131 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 10.108 T€ (2018: 11.451 T€) setzen sich aus folgenden Darlehen zusammen:
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| 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 | Zinssatz | ||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | in Tausend € | Fälligkeit | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Darlehen | 5.000 | 5.000 | 30. Oktober 2022 | 1,90 |
| 2. Darlehen | 444 | 621 | 30. Juni 2023 | 2,00 |
| 3. Darlehen | 2.332 | 2.915 | 30. Dezember 2024 | 1,25 |
| 4. Darlehen | 2.332 | 2.915 | 30. Dezember 2024 | 1,25 |
| Gesamt | 10.108 | 11.451 |
Ferner bestehen zum Bilanzstichtag Darlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus Mietkaufverträgen in Höhe von 85 T€ (2018: 0 T€).
[31] Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten zeigten am 31. Dezember 2019 insgesamt die folgenden Fälligkeiten:
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| in Tausend € | | 31. Dez. 2019 |
| --- | --- |
| Leasingverbindlichkeiten | | |
| - Fällig innerhalb eines Jahres | | 6.727 |
| - Fällig zwischen einem und fünf Jahren | | 15.147 |
| - Fällig nach mehr als fünf Jahren | | 9.909 |
| \= kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten | | 31.783 |
Im Fälligkeitszeitraum „innerhalb eines Jahres“ werden die Zahlungen ausgewiesen. Die Abzinsungseffekte sind den Fälligkeitszeiträumen ab einem Jahr zugeordnet.
Die Fälligkeitsanalyse (nicht diskontierte Cashflows) der Leasingverbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in Tausend € | Buchwert 31. Dez. 2019 | Cashflows 2020 | Cashflows 2021-2024 | Cashflows ab 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 31.783 | 6.727 | 17.448 | 11.653 |
[32] Übrige Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erhaltene Anzahlungen | 2.954 | 2.954 | 3.936 | 3.936 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.092 | 15.092 | 13.470 | 13.470 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 791 | 791 | 1.117 | 1.117 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.404 | 5.321 | 6.003 | 5.770 |
| Abgegrenzte Schulden | 14.186 | 14.186 | 13.386 | 13.386 |
| Sonstige finanzielle Schulden | 28 | 24 | 332 | 332 |
| Gesamt | 38.455 | 38.368 | 38.244 | 38.011 |
Vom passivierten Betrag sind 38.368 T€ (2018: 38.011 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 87 T€ (2018: 233 T€) wird in den „Sonstigen langfristigen Schulden“ ausgewiesen.
Die langfristigen „Sonstigen finanziellen Schulden“ enthalten zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 4 T€ (2018: 0 T€) Marktwerte derivativer Finanzinstrumente.
Die kurzfristigen „Sonstigen finanziellen Schulden“ enthalten zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 12 T€ (2018: 315 T€) Marktwerte derivativer Finanzinstrumente.
Die abgegrenzten Schulden zeigen folgende Zusammensetzung:
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres | Gesamt | Davon fällig innerhalb eines Jahres |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 520 | 520 | 558 | 558 |
| Sondervergütungen | 6.470 | 6.470 | 5.886 | 5.886 |
| Urlaubsansprüche | 1.435 | 1.435 | 1.321 | 1.321 |
| Zeitguthaben | 2.209 | 2.209 | 1.868 | 1.868 |
| Fehlende Lieferantenrechnungen | 823 | 823 | 1.180 | 1.180 |
| Sonstige abgegrenzte Schulden | 2.729 | 2.729 | 2.573 | 2.573 |
| Gesamt | 14.186 | 14.186 | 13.386 | 13.386 |
[33] Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Für die nachfolgenden, zu Nominalwerten ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, weil der Eintritt des Risikos als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird:
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| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 470 | 504 |
| Gewährleistungen | 9.443 | 8.304 |
| Sonstige Verpflichtungen | 809 | 1.146 |
| Gesamt | 10.722 | 9.954 |
Gegenüber einer Versicherung bestehen zum 31. Dezember 2019 Eventualforderungen aus Schadenersatz mit einem Betrag in Höhe von 164 T€.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen beinhalten zukünftige Zahlungen aus nicht-bilanzierten Vertragsverpflichtungen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | 31.Dez. 2019 |
|---|---|
| Bestellobligo - Sachanlagen | 323 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen für Software und Lizenzen | 2.754 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen für Büro- und Geschäftsausstattung | 787 |
| Verpflichtungen aus Mietverträgen für Immobilien | 7.821 |
Eventualmietzahlungen sowie Untermietverhältnisse bestehen zum 31. Dezember 2019 nicht.
[34] Derivative Finanzinstrumente
R. STAHL schließt als weltweit tätiger Konzern Geschäfte in verschiedenen Währungen ab. Zielsetzung von R. STAHL ist die Begrenzung der in den Grundgeschäften enthaltenen Wechselkursrisiken. Zur Absicherung der Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Banksalden, Forderungen, Verbindlichkeiten und Schulden sowie aus schwebenden Geschäften und antizipierten Transaktionen resultieren, werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt ausschließlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte, schwebender Geschäfte oder geplanter Transaktionen.
Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden am 31. Dezember 2019 derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften für die Währungen Australischer Dollar, Kanadischer Dollar und US-Dollar.
Die Laufzeiten der Währungsderivate beziehen sich in der Regel auf Zahlungsströme, die sich auf das laufende und das folgende Geschäftsjahr erstrecken. Sie werden erforderlichenfalls entsprechend prolongiert, um eine möglichst optimale Deckung der zu erwartenden Zahlungsströme bis zum Zahlungseingang oder Zahlungsausgang zu gewährleisten.
Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung.
Der Abschluss der entsprechenden Kontrakte erfolgt hauptsächlich durch die R. STAHL AG und R. Stahl Schaltgeräte GmbH mit Banken erstklassiger Bonität.
Die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente werden im Berichtszeitraum ergebniswirksam erfasst.
Die Sicherungsgeschäfte gemäß IAS 39.88 werden als Vermögenswerte oder Schulden unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten respektive unter den Sonstigen finanziellen Schulden mit den entsprechenden Marktwerten bilanziert.
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Sicherungsgeschäfte nach IAS 39.88:
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| Nominalvolumen | Marktwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 | 31. Dez. 2019 | 31. Dez. 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Positive Marktwerte | ||||
| Währungsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsderivate ohne Hedge-Beziehung | 9.404 | 8.608 | 121 | 75 |
| Gesamt | 9.404 | 8.608 | 121 | 75 |
| Negative Marktwerte | ||||
| Währungsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert | 0 | 418 | 0 | -1 |
| Währungsderivate ohne Hedge-Beziehung | 1.547 | 8.187 | -16 | -314 |
| Zinsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 1.547 | 8.605 | -16 | -315 |
Die Marktwerte entsprechen den Gewinnen und Verlusten bei einer fiktiven Glattstellung der derivativen Finanzinstrumente am Bilanzstichtag. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt mit Hilfe standardisierter Bewertungsverfahren.
Die R. STAHL AG schließt Derivategeschäfte gemäß dem deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ab. Diese Vereinbarung erfüllt jedoch nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Konzernbilanz gemäß IAS 32.42, da sie das Recht zur Saldierung nur im Falle künftiger Ereignisse wie dem Ausfall oder der Insolvenz der R. STAHL AG oder der Kontrahenten gewährt.
Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die der dargestellten Vereinbarung unterliegen und zeigt die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung gemäß der bestehenden Globalnetting-Vereinbarungen.
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| in Tausend € | Brutto- und Nettobeiträge von Finanzinstrumenten in der Konzernbilanz | Beträge aus Globalnettingvereinbarungen | Nettobeträge |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Derivate) | 121 | -12 | 109 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate) | 16 | -12 | 4 |
| 31. Dezember 2018 | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Derivate) | 75 | -11 | 64 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate) | 315 | -11 | 304 |
[35] Management von Finanzrisiken
Grundsätze des Risikomanagements
R. STAHL unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen.
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.
Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte, schwebender Geschäfte oder geplanter Transaktionen eingesetzt.
Risikokategorien des IFRS 7
Ausfallrisiko (Kreditrisiko)
R. STAHL ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt.
Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert bestimmt.
Zum Abschlussstichtag liegen neben den Factoring-Vereinbarungen, die unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beschrieben sind, keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen (beispielsweise Aufrechnungsvereinbarungen) vor.
Die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte zeigt folgende Tabelle:
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| in Tausend € | Bruttobuchwert 31. Dez. 2019 | Nicht fällig | Überfällig bis 30 Tage | Überfällig 31 bis 90 Tage | Überfällig 91 bis 180 Tage | Überfällig mehr als 180 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 44.986 | 28.840 | 6.937 | 4.172 | 1.731 | 3.306 |
| Vertragsforderungen | 622 | 622 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 45.608 | 29.462 | 6.937 | 4.172 | 1.731 | 3.306 |
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| in Tausend € | Bruttobuchwert 31. Dez. 2018 | Nicht fällig | Überfällig bis 30 Tage | Überfällig 31 bis 90 Tage | Überfällig 91 bis 180 Tage | Überfällig mehr als 180 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50.659 | 32.135 | 8.756 | 4.488 | 2.501 | 2.779 |
| Vertragsforderungen | 1.052 | 1.052 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 51.711 | 33.187 | 8.756 | 4.488 | 2.501 | 2.779 |
Der überwiegende Umfang der überfälligen und nicht wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte ist kurzfristig überfällig - vorwiegend bedingt durch Rechnungseingangs- und Zahlungsprozesse beim Kunden. Vertragsänderungen zur Vermeidung der Überfälligkeit von Finanzinstrumenten waren nicht vorzunehmen.
R. STAHL hat eine Wertminderungsmatrix für die Bewertung erwarteter Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Risikovorsorge) angewendet. Die Risikovorsorge berücksichtigt die historischen Wertberichtigungen, die aktuelle Situation sowie die zukünftige Einschätzung. Für die Risikovorsorge wurde eine durchschnittliche Ausfallquote ermittelt. Einzelwertberichtigungen werden gebildet, wenn der Kunde sich in Insolvenz oder in einem Liquiditätsengpass befindet oder nicht auf die Mahnung reagiert.
Die Wertminderungsmatrix zur Bestimmung der Risikovorsorge setzt sich wie folgt zusammen:
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| in Tausend € | Bruttobuchwert 31. Dez. 2019 | Nicht fällig | Überfällig bis 30 Tage | Überfällig 31 bis 90 Tage | Überfällig 91 bis 180 Tage | Überfällig mehr als 180 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Brutto) | 44.986 | 28.840 | 6.937 | 4.172 | 1.731 | 3.306 |
| Vertragsforderungen (Brutto) | 622 | 622 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Enthaltene Umsatzsteuer oder andere Steuern und Abgaben | -4.802 | -3.502 | -699 | -355 | -119 | -127 |
| + Saldierte erhaltene Anzahlungen | 926 | 326 | 289 | 309 | 2 | 0 |
| Kalkulationsbasis (I) | 41.732 | 26.286 | 6.527 | 4.126 | 1.614 | 3.179 |
| Einzelwertberichtigung | 2.353 | 18 | 0 | 293 | 312 | 1.730 |
| Kalkulationsbasis (II) | 39.379 | 26.268 | 6.527 | 3.833 | 1.302 | 1.449 |
| Durchschnittliche Ausfallrate in % | 0,4 | 0,3 | 0,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Risikovorsorge | 145 | 91 | 54 | 0 | 0 | 0 |
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| in Tausend € | Bruttobuchwert 31. Dez. 2018 | Nicht fällig | Überfällig bis 30 Tage | Überfällig 31 bis 90 Tage | Überfällig 91 bis 180 Tage | Überfällig mehr als 180 Tage |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Brutto) | 50.659 | 32.135 | 8.756 | 4.488 | 2.501 | 2.779 |
| Vertragsforderungen (Brutto) | 1.052 | 1.052 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Enthaltene Umsatzsteuer oder andere Steuern und Abgaben | -3.441 | -2.359 | -738 | -166 | -114 | -64 |
| + Saldierte erhaltene Anzahlungen | 5.438 | 5.438 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kalkulationsbasis (I) | 53.708 | 36.266 | 8.018 | 4.322 | 2.387 | 2.715 |
| Einzelwertberichtigung | 2.886 | 19 | 9 | 280 | 353 | 2.225 |
| Kalkulationsbasis (II) | 50.822 | 36.247 | 8.009 | 4.042 | 2.034 | 490 |
| Durchschnittliche Ausfallrate in % | 0,3 | 0,3 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Risikovorsorge | 136 | 119 | 17 | 0 | 0 | 0 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Tausend € | Gesamt | Einzelwertberichtigung | Risikovorsorge |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2019 | 3.022 | 2.886 | 136 |
| Währungsdifferenz | 41 | 41 | 0 |
| Abgeschriebene Beträge | -69 | -68 | -1 |
| Aufgelöste Beträge | -1.656 | -1.580 | -76 |
| Erfolgswirksam erfasste Erhöhung der Kreditverluste | +1.160 | +1.074 | +86 |
| 31. Dezember 2019 | 2.498 | 2.353 | 145 |
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| in Tausend € | Gesamt | Einzelwertberichtigung | Risikovorsorge |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | 3.114 | 3.028 | 86 |
| Währungsdifferenz | -48 | -48 | 0 |
| Abgeschriebene Beträge | -332 | -332 | 0 |
| Aufgelöste Beträge | -1.444 | -1.444 | 0 |
| Erfolgswirksam erfasste Erhöhung der Kreditverluste | +1.732 | +1.682 | +50 |
| 31. Dezember 2018 | 3.022 | 2.886 | 136 |
Liquiditätsrisiko
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität von R. STAHL sicherzustellen, wird die Liquiditätsentwicklung regelmäßig überwacht.
Die Fälligkeitsanalyse (nicht diskontierte Cashflows) der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in Tausend € | Buchwert 31. Dez. 2019 | Cashflows 2020 | Cashflows 2021-2024 | Cashflows ab 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.092 | 15.092 | 0 | 0 |
| Verzinsliche Darlehen | 19.150 | 9.278 | 10.524 | 0 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 16 | 12 | 4 | 0 |
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| in Tausend € | Buchwert 31. Dez. 2018 | Cashflows 2019 | Cashflows 2020-2023 | Cashflows ab 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 13.470 | 13.470 | 0 | 0 |
| Verzinsliche Darlehen | 20.131 | 8.943 | 10.776 | 1.175 |
| Derivate ohne Hedge-Beziehung | 314 | 314 | 0 | 0 |
| Derivate mit Hedge-Beziehung | 1 | 1 | 0 | 0 |
Das Liquiditätsrisiko ist eher als gering einzuschätzen. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von anfänglich 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL AG durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht.
Die R. STAHL AG hat im Dezember 2019 vorzeitig einen neuen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen. Dieser umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Der bisherige, 2015 auf fünf Jahre geschlossene Konsortialkreditvertrag, der noch bis September 2020 gelaufen wäre und zuletzt eine Barlinie von 65 Mio. € und eine Erweiterungsoption von 25 Mio. € umfasste, wurde im Dezember 2019 vorzeitig abgelöst. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können.
Marktpreisrisiken
Im Bereich Marktpreisrisiken ist R. STAHL Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.
Währungsrisiken
Die Währungsrisiken von R. STAHL resultieren primär aus der operativen Tätigkeit. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns wesentlich beeinflussen.
Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung abgewickelt werden.
Zur Sicherung gegen Fremdwährungsrisiken setzt R. STAHL grundsätzlich Devisentermingeschäfte ein.
Zinsrisiken
Die Finanzierung von R. STAHL erfolgt im Wesentlichen über einen Konsortialkreditvertrag zu marktüblichen Konditionen. Dabei können sich Zinsrisiken aus der Verletzung vereinbarter Vertragskonditionen ergeben.
Preisrisiken
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktpreisrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.
Zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 hatte R. STAHL keine wesentlichen, sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.
Sensitivitätsanalysen
Gemäß IFRS 7 erstellt R. STAHL Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
| • | Wesentliche originäre Finanzinstrumente (Wertpapiere, Forderungen, flüssige Mittel und Schulden) sind entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital. |
| • | Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können auch diesbezüglich keine Auswirkungen auf die betrachteten Größen entstehen. |
| • | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (natural hedge) eingebunden sind, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
| • | Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die in eine wirksame Cashflow-Hedge Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IAS 39 eingebunden sind, wirken sich auf das Eigenkapital aus. Sie werden daher in die eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen. |
Wenn der Euro gegenüber sämtlichen, für das Unternehmen relevanten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 988 T€ (31. Dezember 2018: 1.551 T€) höher und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten um 0 T€ (31. Dezember 2018: 38 T€) höher ausgefallen.
Wenn der Euro gegenüber sämtlichen, für das Unternehmen relevanten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10% abgewertet gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 1.208 T€ (31. Dezember 2018: 1.892 T€) niedriger und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten um 0 T€ (31. Dezember 2018: 47 T€) niedriger ausgefallen.
Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
| • | Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. |
| • | Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungen designiert sind, aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. |
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 67 T€ (31. Dezember 2018: 76 T€) niedriger gewesen.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 131 T€ (31. Dezember 2018: 138 T€) höher gewesen.
Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten in der Bilanz
Buch- und Zeitwerte der Finanzinstrumente
Eine Überleitungsrechnung für die Buch- und Zeitwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen zeigt die folgende Tabelle:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Bilanzposition 31. Dez. 2019 | Zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Buchwerte Übrige | Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 8.834 | 0 | 0 | 8.834 | 0 | 8.834 |
| Übrige Finanzanlagen | 33 | 0 | 5 | 27 | 0 | 33 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3.945 | 32 | 2.430 | 32 | 1.451 | 3.945 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 42.489 | 0 | 42.324 | 0 | 165 | 42.489 |
| Vertragsforderungen, übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 9.254 | 89 | 3.457 | 0 | 5.708 | 9.254 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.966 | 0 | 14.966 | 0 | 0 | 14.966 |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Verzinsliche Darlehen | 10.193 | 0 | 10.193 | 0 | 0 | 10.193 |
| Leasingverbindlichkeiten | 25.056 | 0 | 0 | 25.056 | 0 | 25.056 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 87 | 71 | 0 | 0 | 16 | 87 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.092 | 0 | 15.092 | 0 | 0 | 15.092 |
| Verzinsliche Darlehen | 8.957 | 0 | 8.957 | 0 | 0 | 8.957 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6.727 | 0 | 0 | 6.727 | 0 | 6.727 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.299 | 12 | 1.228 | 0 | 7.059 | 8.299 |
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
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| Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fortgeführte Anschaffungskosten | 66.720 | 0 | 62.372 | 0 | 4.348 | 66.720 |
| Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fair Value | 121 | 121 | 0 | 0 | 0 | 121 |
| Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect and Sale) - Fortgeführte Anschaffungskosten | 854 | 0 | 854 | 0 | 0 | 854 |
| Finanzverbindlichkeiten -Fortgeführte Anschaffungskosten | 39.579 | 0 | 36.016 | 0 | 3.563 | 39.579 |
| Finanzverbindlichkeiten - Fair Value | 16 | 16 | 0 | 0 | 0 | 16 |
| Sonstige Verbindlichkeiten - Fair Value | 67 | 67 | 0 | 0 | 0 | 67 |
Im Vorjahr zeigte die Überleitungsrechnung für die Buch- und Zeitwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen folgende Werte:
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| Buchwerte Finanzinstrumente | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tausend € | Bilanzposition 31. Dez. 2018 | Zum Fair Value bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 | Buchwerte Übrige | Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 8.284 | 0 | 0 | 8.284 | 0 | 8.284 |
| Übrige Finanzanlagen | 33 | 0 | 5 | 27 | 0 | 33 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.012 | 0 | 79 | 0 | 933 | 1.012 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 47.636 | 0 | 47.636 | 0 | 0 | 47.636 |
| Vertragsforderungen, übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 8.029 | 75 | 3.544 | 0 | 4.410 | 8.029 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 14.629 | 0 | 14.629 | 0 | 0 | 14.629 |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Verzinsliche Darlehen | 11.451 | 0 | 11.451 | 0 | 0 | 11.451 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 233 | 0 | 0 | 0 | 233 | 233 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 13.470 | 0 | 13.470 | 0 | 0 | 13.470 |
| Verzinsliche Darlehen | 8.680 | 0 | 8.680 | 0 | 0 | 8.680 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.038 | 315 | 1.110 | 0 | 8.613 | 10.038 |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||||||
| Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fortgeführte Anschaffungskosten | 68.864 | 0 | 65.893 | 0 | 2.971 | 68.864 |
| Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fair Value | 75 | 75 | 0 | 0 | 0 | 75 |
| Finanzverbindlichkeiten -Fortgeführte Anschaffungskosten | 39.604 | 0 | 34.711 | 0 | 4.893 | 39.604 |
| Finanzverbindlichkeiten - Fair Value | 315 | 315 | 0 | 0 | 0 | 315 |
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die positiven Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag betragen 121 T€ (2018: 75 T€). Negative Marktwerte werden mit -16 T€ (2018: -315 T€) ausgewiesen. Ferner werden bedingte Kaufpreisverpflichtungen mit 67 T€ (2018: 0 T€) als sonstige Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentkredite kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den derzeit verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab.
Um die Verlässlichkeit der Bewertungen von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert vergleichbar darzustellen, wurde in den IFRS eine Fair-Value-Hierarchie mit folgenden drei Stufen eingeführt:
| • | Bewertung anhand von Börsen- oder Marktpreisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1) |
| • | Bewertung anhand von Börsen- oder Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren (Stufe 2) |
| • | Bewertung anhand von Bewertungsmodellen mit signifikanten, nicht am Markt beobachtbaren Input-Parametern (Stufe 3) |
Die bei R. STAHL mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich nach der Fair-Value-Hierarchiestufe 2 bewertet.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Fair-Value-Hierarchien statt.
Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für die zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente der Stufe 2 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | ||
| Derivate | +344 | -660 |
| Im Eigenkapital erfasst | ||
| Derivate in Sicherungsbeziehung | 0 | +8 |
Sonstige Angaben
[36] Verwaltungsorgane der R. STAHL AG
Mitglieder des Aufsichtsrats
Dipl.-Kfm. Peter Leischner, Frankfurt
Vorsitzender
Freier Unternehmensberater, Frankfurt
Magistra Artium (M.A.) Heike Dannenbauer, Empfingen
Stellvertretende Vorsitzende
Stage Managerin der Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Stuttgart
Klaus Erker, Dörzbach *)
Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg
Heinz Grund, Braunsbach *)
Ehemals Disponent / Fertigungssteuerung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg
Dipl.-Ing. Rudolf Meier, Nürnberg
Ehemals Leiter Produktionsmaschinen, Factory Automation der Siemens AG, München
Dipl.-Betriebswirt Andreas Müller, Rösrath
Global Head of Controlling, KHD Humboldt Wedag International AG, Köln
Mitglied des Vorstands, KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, Köln
Dr. Renate Neumann-Schäfer, Überlingen
Freie Unternehmensberaterin, Überlingen
Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Finanzausschusses der Sto SE und Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen
Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Finanzausschusses der Samariterstiftung, Nürtingen
Mitglied des Stiftungsrats ZEIT FÜR MENSCHEN, Nürtingen
Nikolaus Simeonidis, Bretzfeld *)
Stellvertretender Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg
Jürgen Wild, Vaucresson / Frankreich (bis 31.12.2019)
Geschäftsführender Direktor der RSBG SE (bisher RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH), Essen
* ) Arbeitnehmervertreter
Mitglieder des Vorstands
Dr. Mathias Hallmann, Karlsruhe
Vorsitzender
verantwortlich für die Bereiche Einkauf, Marketing, Produktion, Qualitätssicherung, Revision, Strategie und Vertrieb
Volker Walprecht, Essen (bis 30.06.2019)
verantwortlich für die Bereiche Controlling, Accounting, Treasury, Tax, Investor Relations und Unternehmenskommunikation, M&A, Personal, Recht und Compliance und IT
Mit Wirkung ab 1. Juli 2019 hat Herr Dr. Mathias Hallmann als Alleinvorstand die Aufgabenbereiche von Herrn Volker Walprecht mit übernommen.
Vergütungsbericht
Gesamtbezüge des Vorstands
Das Vergütungssystem der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands (Herr Volker Walprecht bis zum 30. Juni 2019) ist vertraglich geregelt. Danach erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands neben einer Festvergütung eine ertragsabhängige variable Vergütung, die sich aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammensetzt. Wie bereits im letztjährigen Vergütungsbericht vorgestellt, waren nach der Analyse der Situation der Gesellschaft im Jahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstände gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass das bisherige variable Vergütungssystem für die Vorstände im Hinblick auf eine nachhaltige und unternehmensleitende Zielsetzung einer Anpassung bedurfte. Beide Seiten haben daher im März 2019 mit Rückwirkung ab dem Jahresanfang 2019 einer entsprechend überarbeiteten Fassung der Dienstverträge zugestimmt.
Im Zuge dieser Vertragsumstellung wurde die Komponente der langfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 vorfällig ausgezahlt. Grund hierfür war, dass die ROCE Zielgröße aufgrund des ab 1. Januar 2019 zwingend anzuwendenden Bilanzierungsstandards IFRS 16 (Leasingverhältnisse) nicht mehr mit der vor dem 1. Januar 2019 vergleichbar war und hierfür eine Überleitungsrechnung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand notwendig gewesen wäre.
Vergütungssystem
Die Vorstandsvergütung setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundgehalt, einer kurzfristigen und einer langfristigen variablen Vergütung, einem Sonderbonus (optional ohne Rechtsanspruch) und einem Zuschuss zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status des Vorstandsmitglieds als Arbeitnehmer anfallen würde. Der Betrag ist naturgemäß abhängig von den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und den aktuellen Beitragssätzen. Daneben sind Sachbezüge vorgesehen. Hierbei handelt es sich um vertraglich definierte Leasingraten für ein Fahrzeug (1.750,00 € netto monatlich) und ggfs. zeitlich befristete Zuschüsse für Hotel- oder Mietkosten zu Beginn der Dienstzeit (im Berichtsjahr nur noch bei Herrn Walprecht).
Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung bestehen nur noch für ehemalige Vorstände, die bis zum Jahr 2018 ausgeschieden sind.
Mit der eingangs erwähnten Vertragsänderung wurde die Gewichtung der langfristigen Komponente verstärkt und daran ein verpflichtendes Eigeninvestment in R. Stahl Aktien während der Vertragslaufzeit geknüpft. Im Zeitpunkt der Auszahlung muss das Vorstandsmitglied nachweisen, Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 50% eines jährlichen Grundgehalts (brutto) zu halten. Diese sind mindestens bis zur Fälligkeit der letzten langfristigen variablen Vergütung, auf die nach dem Dienstvertrag Anspruch besteht, in seinem Eigentum zu halten. Bis zum Erreichen des Ziels sind 30% der langfristigen variablen Vergütung für den Erwerb der Aktien zu verwenden.
Das kurzfristige Element wurde von einer rein gewinnabhängigen Komponente auf ein Zielbonussystem umgestellt. Es setzt sich aus zwei finanziellen Teilkomponenten und der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds zusammen. Für die finanziellen Teilkomponenten wurden grundsätzlich EBIT und Free Cash Flow vereinbart, für das Jahr 2019 aufgrund der Unternehmenssituation hiervon abweichend, anstelle von EBIT das EBITDA pre. Beide finanziellen Teilkomponenten gehen jeweils gleichgewichtet in die Bonusberechnung ein. 100% der Zielerfüllung entsprechen den Werten der verabschiedeten Planung. Der sich rechnerisch ergebende Betrag wird abhängig von der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds im jeweiligen Geschäftsjahr mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 multipliziert. Die Bewertung nimmt der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen vor, legt aber hierfür individuelle Einzelziele fest, anhand derer beurteilt wird. Bei vollständiger Zielerreichung beträgt der Faktor 1,0.
Die kurzfristige Komponente ist durch einen Cap von 150% der Zielerfüllung begrenzt. Diese Begrenzung beinhaltet auch den Faktor für die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds. Dadurch ist die kurzfristige Vergütung bei Herrn Dr. Hallmann auf jährlich maximal 240,0 T€ (nach altem Vertrag 312,0 T€) begrenzt. Bei Herrn Walprecht lag die Begrenzung bei 195,0 T€ (nach altem Vertrag 257,4 T€). Bei einem Zielerreichungsgrad von 70% oder weniger je Einzelziel besteht kein Anspruch auf eine kurzfristige variable Vergütung.
Die langfristige Komponente richtet sich nach dem Grad der Unternehmenszielerreichung. Der Grad der Zielerreichung wird über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren gemessen. Die Zielfeststellung, die aus der verabschiedeten Planung abgeleitet wird, erfolgt durch den Aufsichtsrat zu Beginn des auf den Ablauf des jeweiligen Dreijahreszeitraums folgenden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat legt am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Dreijahresziel für das jeweilige Vorstandsmitglied fest, das sich auf die drei folgenden Geschäftsjahre bezieht. Maßgebliche Zielgrößen sind dabei - jeweils gleichgewichtet - das über den jeweiligen Dreijahreszeitraum zu erreichende durchschnittliche ROCE und EBT.
Die langfristige Komponente ist durch einen Cap von 150% der Zielerfüllung begrenzt. Dadurch ist die langfristige variable Vergütung unter Berücksichtigung beider Ziele bei Herrn Dr. Hallmann auf maximal 285,0 T€ (nach altem Vertrag 185,9 T€) begrenzt. Bei Herrn Walprecht lag die Begrenzung bei 240,0 T€ (zuvor 160,6 T€). Bei einem Zielerreichungsgrad von 70% je Einzelziel oder weniger besteht kein Anspruch auf eine langfristige variable Vergütung.
Neben den genannten Vergütungskomponenten kann der Aufsichtsrat nach Abschluss eines Geschäftsjahres nach billigem Ermessen unter Beachtung der Anforderungen gem. § 87 Abs. 1 AktG einen Sonderbonus für besondere Leistungen des Vorstands bis zur Höhe eines jährlichen Grundgehalts festsetzen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Sonderbonus besteht nicht.
Zusammengefasst ergibt sich bei Herrn Dr. Hallmann die folgende mögliche Maximalvergütung:
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| in Tausend € | |
|---|---|
| Grundgehalt | 400,0 |
| Langfristige variable Vergütung (max) | 285,0 |
| Kurzfristige variable Vergütung (max) | 240,0 |
| Sonderbonus (max) (optional/ohne Rechtsanspruch) | 200,0 |
| Leasingrate KFZ | 21,0 |
| Maximalvergütung *) | 1.146,0 |
*) Maximalvergütung 1.146,0 T€ zzgl. des monatlichen Zuschusses KV/PV/RV in Höhe von etwa 1.000 € mtl.
Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass der Aufsichtsrat zur Vergütungssystematik des Vorstands und zur Maximalvergütung nach ARUG II Beschlüsse fassen wird, die sich eng an den vorstehenden Ausführungen orientieren werden.
Vorstandsbezüge Dr. Mathias Hallmann
Herr Dr. Hallmann erhielt für das Geschäftsjahr 2019 folgende Bezüge:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 400,0 | 400,0 |
| Langfristige variable Vergütung *) | 76,0 | 110,0 |
| Kurzfristige variable Vergütung *) | 240,0 | 120,0 (garantiert) |
| Sonderbonus | 0,0 | 140,0 |
| Zuschuss KV/PV/RV **) | 12,0 | 11,4 |
| Sachbezüge | 18,0 | 16,9 |
| Summe | 746,0 | 798,3 |
*) Zufluss erfolgt erst bei der kurzfristigen variablen Vergütung im folgenden Geschäftsjahr, bei der langfristigen variablen Vergütung erst nach drei Jahren. Für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text).
**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde.
Herr Dr. Hallmann wurde durch Aufsichtsratsbeschluss vom 25. August 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zunächst zum Mitglied des Vorstands und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 dann zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.
Der gleichzeitig mit Herrn Dr. Hallmann abgeschlossene Dienstvertrag in der aktuellen Fassung vom 12. März 2019 sieht eine jährliche Festvergütung von 400,0 T€ vor. Für das EBITDA pre lag der Zielerreichungsgrad bei 137,5%. Dies entspricht einem Wert von 110,0 T€. Beim Free Cash-Flow lag der Zielerreichungsgrad bei 150%. Dies entspricht einem Betrag von 120,0 T€. Auf Basis des Zielerreichungsgrads der mit Herrn Dr. Hallmann zusätzlich vereinbarten individuellen Ziele hat der Aufsichtsrat den Faktor für die rechnerisch sich ergebenden Beträge auf 1,1 festgelegt. Daraus folgt der Gesamtbetrag für die kurzfristige variable Vergütung für 2019 in Höhe von 240,0 T€ unter Berücksichtigung des vereinbarten Cap.
Die Zielerreichung für die langfristige variable Vergütung liegt bei 121% (entspricht 229,0 T€). Da es sich hierbei um ein Dreijahresziel handelt, beläuft sich der bislang erworbene Anspruch auf 76,0 T€.
Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr. Hallmann einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr auf 12,0 T€. Herr Dr. Hallmann erhielt Sachbezüge im Wert von 18,0 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges. Die vertraglich vereinbarte Leasingrate darf höchstens 1.750,00 € netto für einen Vollleasingvertrag betragen.
Vorstandsbezüge Volker Walprecht
Herr Walprecht erhielt für das Geschäftsjahr 2019 anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 30. Juni 2019 folgende Bezüge (auch die Vergleichszahlen aus dem Vorjahr betreffen nur sechs Monate, da Herr Walprecht erst zum 1. Juli 2018 zum Vorstand berufen wurde):
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| in Tausend € | Bis 30. Juni 2019 | Ab 1. Juli 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 165,0 | 165,0 |
| Fixbonus (nur für 2018 vorgesehen) | 0,0 | 130,0 |
| Langfristige variable Vergütung *) | 40,0 | 47,5 |
| Kurzfristige variable Vergütung *) | 65,0 | 0,0 |
| Zuschuss KV/PV/RV **) | 6,0 | 5,9 |
| Sachbezüge | 12,8 | 10,9 |
| Summe | 288,8 | 359,3 |
*) Die Systematik der Vorstandsvergütung sieht vor, dass der Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung erst im folgenden Geschäftsjahr und der Zufluss der langfristigen variablen Vergütung erst nach drei Jahren erfolgt. Für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text), die Aufhebungsvereinbarung sah eine anteilige Auszahlung beider Komponenten zum 30. Juni 2019 auf Basis einer 100 %igen Zielerfüllung und Faktor 1,0 beim Kurzfristelement vor.
**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer angefallen wäre.
Herr Walprecht wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2018 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig geschlossene Dienstvertrag in der Fassung vom 12. März 2019 sah eine jährliche Festvergütung von 330,0 T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen.
Herr Walprecht hat sein Mandat zum 30. Juni 2019 niedergelegt. Der mit ihm vereinbarte Aufhebungsvertrag sah eine Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bis zu diesem Stichtag vor. Dies umfasste auch die anteiligen Beträge für die kurz- und langfristige variable Vergütung auf Basis einer Zielerfüllung von 100%. Darüber hinaus gehende Zahlungsansprüche bestanden nicht.
Die Gesellschaft gewährte Herrn Walprecht einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer angefallen wäre. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr (anteilig bis zum 30. Juni 2019) auf 6,0 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Walprecht.
Herr Walprecht erhielt Sachbezüge im Wert von 12,8 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges sowie um Kosten für die Übernachtung in einem Hotel bzw. die Mietkosten einer Zweitwohnung, die die Gesellschaft in angemessener Höhe für einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2019 zu übernehmen hatte.
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 die feste jährliche Vergütung jedes Mitglieds des Aufsichtsrats auf 18.000,00 € und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss auf 3.650,00 € erhöht. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse das Doppelte der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich hiernach ergebenden Bezüge.
Der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung ist abhängig von der im Berichtsjahr ausgeschütteten Dividende. Für jedes volle ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 20% vom Grundkapital je Aktie hinausgeht, werden 800,00 € bezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2008 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 festgelegt, dass diese zusätzliche Vergütung maximal das Doppelte der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. der festen jährlichen Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für Ausschussmitglieder ferner das Doppelte der zusätzlichen Vergütung für eine Tätigkeit in einem Ausschuss bzw. für eine Vorsitzendentätigkeit in einem Ausschuss beträgt.
Die Festvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr insgesamt 227,5 T€ (2018: 227,5 T€). 0 T€ (2018: 0,0 T€) wurden als variable Vergütung bezahlt.
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| in Tausend € | Vergütung | |||
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | Festvergütung | für Ausschusstätigkeit | Variable Vergütung | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Leischner | 36,00 | 21,90 | 0,00 | 57,90 |
| Heike Dannenbauer | 18,00 | 3,65 | 0,00 | 21,65 |
| Klaus Erker | 18,00 | 3,65 | 0,00 | 21,65 |
| Heinz Grund | 18,00 | 3,65 | 0,00 | 21,65 |
| Rudolf Meier | 18,00 | 3,65 | 0,00 | 21,65 |
| Andreas Müller | 18,00 | 3,65 | 0,00 | 21,65 |
| Dr. Renate Neumann-Schäfer | 18,00 | 7,30 | 0,00 | 25,30 |
| Nikolaus Simeonidis | 18,00 | 0,00 | 0,00 | 18,00 |
| Jürgen Wild (bis 31.12.2019) | 18,00 | 0,00 | 0,00 | 18,00 |
| Summe | 180,00 | 47,45 | 0,00 | 227,45 |
Die R. STAHL AG hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat keine Aktienoptionspläne oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme aufgelegt.
Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ehemaliger Geschäftsführer
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge im Geschäftsjahr 2019 421,0 T€ (2018: 412,3 T€).
Der Barwert der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 8.354 T€ (2018: 7.725 T€)
Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats an der R. STAHL AG
Zum Bilanzstichtag belief sich die Zahl der vom Vorstand gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf 5.000. 151.008 Aktien der Gesellschaft befanden sich im Besitz der Mitglieder des Aufsichtsrats.
[37] Beziehungen zu nahestehenden Personen
Nach IAS 24 (related party disclosures) müssen Personen oder Unternehmen, welche die R. STAHL-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss von R. STAHL einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der R. STAHL AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements von R. STAHL zu steuern.
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik von R. STAHL ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik von R. STAHL kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der R. STAHL AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der R. STAHL AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.
R. STAHL wird im Geschäftsjahr 2019 von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats berührt. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich im Berichtsjahr auf 227,5 T€ (2018: 227,5 T€). In diesen Beträgen sind die arbeitsvertraglichen Vergütungen der Arbeitnehmervertreter nicht enthalten. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 36. „Verwaltungsorgane der R. STAHL AG, Teilabschnitt Vergütungsbericht“.
Mit dem Unternehmen ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg (Russische Föderation) wurden in 2019 und mit dem Unternehmen R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) wurden für den Zeitraum als assoziiertes Unternehmen in 2019 keine wesentlichen berichtspflichtigen Geschäfte abgewickelt.
Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex
Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im vergangenen Geschäftsjahr bis auf Abweichungen in einzelnen Punkten entsprochen. Auch künftig soll der Großteil der Empfehlungen eingehalten werden. Eine Entsprechenserklärung hierzu ist vorhanden und auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance/Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von R. STAHL im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben.
Dabei sind die Zahlungsströme nach laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert.
Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen um Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Daher bestehen Unterschiede bezogen auf die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der veröffentlichten Konzernbilanz.
Im Mittelzufluss/abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind die folgenden Ein- und Auszahlungen enthalten:
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Zinsen | 31 | 1.010 |
| Gezahlte Zinsen | -2.021 | -2.921 |
| Erhaltene Dividenden | 409 | 424 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 91 | 3.068 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.117 | -1.862 |
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Nach IFRS 8 erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstrukturen sowie der internen Finanzberichterstattung an die Hauptentscheidungsträger. Bei R. STAHL ist der Vorstand verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolges und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne von IFRS 8.
Der Konzern entwickelt, fertigt, montiert und vertreibt Geräte und Systeme zum Messen, Steuern, Regeln, Energieverteilen, Sichern und Beleuchten in explosionsgefährdeten Bereichen.
R. STAHL bedient die Nachfrage für elektrischen Explosionsschutz. Der Vertrieb ist dabei auf den ganzheitlichen Kundenbedarf ausgerichtet; ob Komponenten, Produkte oder kundenspezifische Lösungen. Die Angebots- und Auftragsabwicklungsprozesse sind standardisiert.
R. STAHL hat den Produktentstehungsprozess (PEP) als Kernprozess definiert. Dieser Kernprozess ist grundsätzlich für alle Produktarten gleich. Weiter ist der Entwicklungsprozess als Standardprozess (Meilensteinprozess) implementiert und es finden bereichsübergreifende Entwicklungskonferenzen statt. Die Kernkompetenzen von R. STAHL sind übergreifend in den Produktarten vorhanden und die Ideen als auch die Entwicklungsergebnisse werden über alle Produktarten ausgetauscht.
Organisatorisch fungiert die R. STAHL AG als Holding der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften liefern monatlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz. Auf Konzernebene wird daraus monatlich ein Konzernabschluss erstellt, mit welchem die Gesamtentwicklung des Konzerns gesteuert wird.
Die zentrale Steuerungsgröße für R. STAHL ist das Ergebnis vor Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) vor Sondereinflüssen. Die interne Berichterstattung entspricht der externen IFRS-Berichterstattung. Folglich ist eine Überleitungsrechnung nicht notwendig. Darüber hinaus überwacht der Vorstand regelmäßig die finanziellen und wirtschaftlichen Kenngrößen Umsatzerlöse, Auftragseingang und Auftragsbestand sowie Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT).
Die Aufteilung nach Regionen zeigt folgende Darstellung:
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| 2019 / in Tausend € | Deutschland | Zentralregion ohne Deutschland | Amerika | Asien/ Pazifik | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 62.524 | 120.916 | 34.511 | 56.833 | 274.784 |
| Buchwerte der langfristigen Vermögenswerte | 92.251 | 19.791 | 3.708 | 8.288 | 124.038 |
| Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten | 10.796 | 1.567 | 22 | 764 | 13.149 |
| Erstanwendung IFRS 16 | 27.983 | 7.962 | 3.543 | 2.754 | 42.242 |
| Zugänge gesamt | 38.779 | 9.529 | 3.565 | 3.518 | 55.391 |
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| 2018 / in Tausend € | Deutschland | Zentralregion ohne Deutschland | Amerika | Asien/ Pazifik | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 70.335 | 116.132 | 31.194 | 62.453 | 280.114 |
| Buchwerte der langfristigen Vermögenswerte | 75.030 | 13.074 | 6.008 | 6.435 | 100.547 |
| Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten | 9.433 | 671 | 0 | 324 | 10.428 |
In der regionalen Betrachtung werden die Umsatzerlöse auf der Grundlage des Standortes des Kunden aufgeteilt. Die Vermögenswerte von R. STAHL werden auf der Grundlage des Standortes der jeweiligen Tochtergesellschaft zugeordnet, die die Vermögenswerte bilanziert. Die Vermögenswerte beinhalten gemäß IFRS 8.33 alle langfristigen Vermögenswerte des Konzerns mit Ausnahme der Finanzinstrumente, latenten Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Rechten aus Versicherungsverträgen.
Das Segmentvermögen entspricht dem Gesamtvermögen abzüglich der aktiven latenten Steuern und den Ertragsteuerforderungen.
Die Aufteilung nach Produktbereichen zeigt folgende Darstellung:
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| 2019 / in Tausend € | Komponenten | Systeme | Dienstleistungen und Mieten | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 103.239 | 168.027 | 3.518 | 274.784 |
| (37,6%) | (61,1%) | (1,3%) | (100,0%) |
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| 2018 / in Tausend € | Komponenten | Systeme | Dienstleistungen und Mieten | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden | 108.029 | 169.072 | 3.013 | 280.114 |
| (38,6%) | (60,3%) | (1,1%) | (100,0%) |
Mit keinem einzelnen externen Kunden wurden im Berichtsjahr bzw. im Vorjahr Umsatzerlöse realisiert, die mehr als 10% der gesamten Umsatzerlöse betragen.
In keinem einzelnen Land wurden im Berichtsjahr (Ausnahme Deutschland und USA) bzw. im Vorjahr (Ausnahme Deutschland) Umsatzerlöse realisiert, die mehr als 10% der gesamten Umsatzerlöse betragen.
Besondere Erläuterungen und Angabepflichten
Folgende Aufstellung zeigt die Honorare, die der Konzernabschlussprüfer für Leistungen an das Mutterunternehmen sowie deren Tochterunternehmen erhalten hat.
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| in Tausend € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungen | 321 | 404 |
| davon periodenfremd | 44 | 144 |
| Sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 16 | 0 |
| Gesamt | 337 | 404 |
Die R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln, GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg, R. Stahl Services GmbH, Waldenburg, haben die gemäß § 264 Absatz 3 HGB erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Erstellung von Anhang und Lagebericht sowie auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2019.
Unter Bezugnahme auf § 264 Absatz 3 HGB wird weiterhin auf die Erstellung eines Anhangs und die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2019 der R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg, R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg, und R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg, verzichtet. Die erforderlichen Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB sind erfüllt.
Sonstige Erläuterungen und Angaben
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.
Aufstellung des Anteilbesitzes
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Konzernrelevante Qualifikation | Anteil am Kapital in % |
|---|---|---|
| Inländische Unternehmen | ||
| R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln | V; e | 100,00 |
| R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| R. Stahl Services GmbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz | B; n. e. | 49,58 |
| R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg | V; e | 100,00 |
| Ausländische Unternehmen | ||
| R. STAHL MIDDLE EAST FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL Gulf FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL AUSTRALIA PTY LTD, Sutherland (Australien) | V; e | 100,00 |
| Stahl N.V., Dendermonde (Belgien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL do Brasil Ltda, Sao Caetano (Brasilien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL, LTD., Edmonton (Kanada) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL Schweiz AG, Magden (Schweiz) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL (HONGKONG) CO., LIMTED, Hongkong (China) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL EX-PROOF (SHANGHAI) CO., LTD., Shanghai (China) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL France S.A.S., Avignon (Frankreich) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL Limited, Birmingham (Großbritannien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL S.r.l., Peschiera Borromea (Italien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL Kabushiki Kaisha, Kawasaki (Japan) | V; e | 100,00 |
| R. Stahl LLP., Atyrau (Kasachstan) | B; n. e | 100,00 |
| R. STAHL CO., LTD, Seoul (Korea) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL ENGINEERING & MANUFACTURING SDN. BHD., Selangor (Malaysia) | V; e | 100,00 |
| Electromach B.V. Hengelo (Niederlande) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL NORGE AS, Stavanger (Norwegen) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL TRANBERG AS, Stavanger (Norwegen) | V; e | 100,00 |
| OOO R. Stahl, Moskau (Russland) | V; e | 60,00 |
| ZAVOD Goreltex Co. Ltd., Sankt Petersburg (Russland) | A; e | 25,00 |
| R. Stahl Svenska Aktiebolag, Järfälla (Schweden) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL PTE LTD, Singapur (Singapur) | V; e | 100,00 |
| INDUSTRIAS STAHL, S.A., Madrid (Spanien) | V; e | 100,00 |
| R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) | V; e | 70,00 |
| R. STAHL, INC., Houston/Texas (USA) | V; e | 100,00 |
Die Gesellschaften sind entsprechend ihrer konzernrelevanten Qualifikation als vollkonsolidiertes Unternehmen (V), assoziiertes Unternehmen (A) oder sonstige Beteiligung (B) unter Angabe ihrer Einbeziehung (e) oder Nichteinbeziehung (n. e.) gekennzeichnet.
Waldenburg, 3. April 2020
R. Stahl Aktiengesellschaft
Dr. Mathias Hallmann, Vorstand
Grundlagen des Konzerns
GESCHÄFTSMODELL
Normen und Regulierungen im elektrischen Explosionsschutz
Der elektrische Explosionsschutz ist ein zentraler Bereich der Sicherheitstechnik, der durch geeignete technische Lösungen den jederzeit sicheren Betrieb elektrischer Anlagen überall dort garantiert, wo brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe industriell produziert, transportiert, gelagert und verarbeitet werden. Da es für das Entstehen von Explosionen neben einem brennbaren Stoff und Sauerstoff (z. B. aus der Umgebungsluft) auch immer einer Zündquelle bedarf, ist die Aufgabe des elektrischen Explosionsschutzes vor allem, die von elektrischen und elektronischen Teilen ausgehende Möglichkeit der Funkenbildung entweder zu vermeiden oder elektrische Funken von dem explosionsfähigen Gemisch aus Brennstoff und Sauerstoff fernzuhalten.
In vielen unserer Lebens- und Arbeitsbereiche treffen wir auf solche brennbaren Stoffe: als Treibstoff für Kraftfahrzeuge, als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Heizwärme, als Rohstoffe in der chemischen Industrie. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist eine sorgsame Handhabung nötig. Ein besonders großes Gefahrenpotential entsteht, wenn sich brennbare Stoffe mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft innerhalb spezifischer Mengenverhältnisse, den so genannten Explosionsgrenzen, mischen. Entzünden sich solche Mischungen, löst dies eine sofortige Explosion aus - oft mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Lange unterschätzt wurde insbesondere die von brennbaren Stäuben ausgehende Gefahr - kaum jemand erwartet, dass beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie verwendetes Speisemehl oder in holzverarbeitenden Betrieben anfallendes Sägemehl tatsächlich explodieren kann. Bei der Vermischung mit Sauerstoff steht die von solchen Stäuben ausgehende Gefahr jedoch derjenigen aus flüssigen Brennstoffen wie Benzin oder brennbaren Gasen wie Erdgas oder Wasserstoff in nichts nach. Wie beeindruckend das Ausmaß von Staubexplosionen sein kann, zeigt die Filmindustrie, die sie kontrolliert für pyrotechnische Effekte nutzt.
Aufgrund der gravierenden Folgen, die unzureichender Explosionsschutz haben kann, unterliegen die technischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Umgang mit brennbaren Stoffen hohen regulatorischen Auflagen, die sich regional stark unterscheiden. So werden im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinien 2014/34/EU sowie 1999/92/EG (ATEX-Richtlinien) angewendet, während in den USA der National Electrical Code (NEC) und in Kanada der Canadian Electrical Code (CEC) bei der Errichtung elektrischer - auch explosionsgeschützter - Anlagen dominiert. Beide Standards differieren in ihren technischen Ausführungen erheblich; ein Grund dafür ist, dass das NEC-System in seinen Ursprüngen an den Aufbau verrohrter Wasser- und Gasleitungen angelehnt war. Weitere nationale Regelungen erhöhen die Normen- und Richtlinienvielfalt zusätzlich. Mit dem Ziel, einen freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen, arbeitet die für die weltweite Normierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zuständige International Electrotech- nical Commission (IEC) daher an international gültigen Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte im Bereich Explosionsschutz. Und dies sehr erfolgreich: Die aus ihrer Arbeit abgeleiteten Normen der Reihe IEC 60079 sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungssystem lECEx, die sich technisch sehr nah an den europäischen ATEX-Richtlinien bewegen, haben sich zum weltweit gültigen und zunehmend anerkannten Standard entwickelt. Seit einigen Jahren erkennt auch die für die US-amerikanischen Offshore-Installationen zuständige US Coastguard lECEx-zertifizierte Produkte für Offshore-Anlagen an.
R. STAHL zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten und Lösungen für den elektrischen Explosionsschutz auf Basis der relevanten IEC- und europäischen Standards. Als Technologieführer gestalten wir deren Weiterentwicklung aktiv mit und tragen so zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung von Sicherheitsstandards bei. Eine unserer Kernkompetenzen ist dabei insbesondere auch die Bereitstellung der im Explosionsschutz so wichtigen Zertifizierungen von Komponenten und Systemen.
Markt mit hohen Eintrittsbarrieren
Wie wichtig höchste Sicherheitsmaßstäbe und kompromisslose Zuverlässigkeit im Explosionsschutz sind, zeigt sich leider ganz besonders dann, wenn sie fehlen. Ein einziger Funke auf einer Ölbohrinsel oder in einer chemischen Industrieanlage reicht aus, um Explosionen mit fatalen Folgen auszulösen. Das gesellschaftliche Verlangen nach sicheren, umweltverträglichen und nachhaltigen industriellen Prozessen ist daher groß und führt in allen Bereichen der Sicherheitstechnik zu weltweit steigenden Anforderungen, auch und insbesondere im Bereich des Explosionsschutzes.
Das eröffnet einerseits - neben der weltweit wachsenden Bedeutung des IECEx-Zertifizierungssystems - weitere Wachstumspotentiale für R. STAHL. Andererseits stellen diese zunehmenden Anforderungen erhebliche Markteintrittsbarrieren für potentielle neue Wettbewerber dar, denn Kompetenz und Reputation von Anbietern sicherheitskritischer Explosionsschutz-Produkte und -systeme spielen bei den Kunden eine große Rolle: Wer sich in diesem Markt etablieren will, muss das Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit seiner Produkte über Jahre aufbauen. Bei großen Projekten - mit im Verhältnis zu den Gesamtkosten in der Regel geringen Kosten für den Explosionsschutz - favorisieren Auftraggeber daher international renommierte und erfahrene Anbieter mit aussagefähiger Historie ihrer Gesamtsystemkompetenz. Analog dazu sind anspruchsvolle Zertifizierungsvorschriften eine weitere Hürde für neue Anbieter. Der hohe bürokratische Aufwand, den der Nachweis der Einhaltung verschiedener Normen und Standards im Explosionsschutz erfordert, unterstützt so eine hohe Kundenloyalität und -bindung.
R. STAHL - Produkte und Lösungen von höchster Qualität und Sicherheit für den Explosionsschutz
Unsere elektrotechnischen Produkte und Systemlösungen sind darauf ausgerichtet, Mensch, Anlagen und Umwelt vor den Gefahren, die sich aus ungewollten Explosionen ergeben, mit höchster Zuverlässigkeit zu schützen. Sie werden vor allem in der Öl- und Gasindustrie sowie der Chemie- und Pharmaindustrie eingesetzt. Auf Basis der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind wir weltweit einer der drei größten Anbieter von Explosionsschutz-Lösungen, im Systemgeschäft sind wir die Nummer 1. Unsere Lösungen decken dabei alle Wertschöpfungstiefen im Explosionsschutz ab: Von Einzelkomponenten wie Schalter und Signalgeräte für einfache Anwendungen, über Steuerkästen und Anlagensteuerungen zur Verteilung elektrischer Energie bis hin zu komplexen Systemen für Großprojekte, beispielsweise in den Bereichen der Öl- und Gasförderung oder der (Petro-) Chemie. Auch bei Lichtlösungen für explosionsgeschützte Bereiche auf Basis der energieeffizienten LED-Technologie bieten wir ein leistungsstarkes Portfolio - vom Handscheinwerfer bis hin zu spezifischen Beleuchtungssystemen für Hubschrauberlandeplätze auf Bohrinseln (Helidecks). Darüber hinaus haben wir ein leistungsstarkes Portfolio für Automatisierungslösungen zur Steuerung und Überwachung von technischen Anlagen im Angebot, darunter das marktführende Remote-I/O-System IS1+ sowie Bedieneinheiten und Kamerasysteme. Deren Nachfrage wird getrieben von der weiter zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung industrieller Prozesse: der „Industrie 4.0“. Auch unsere Kompetenz im Systemgeschäft, bei dem es um Lösungen für komplexe individuelle Problemstellungen und Kundenanforderungen aus einer Hand geht, ist weltweit einmalig. Eine wesentliche Säule ist dabei unsere Engineering- und Beratungskompetenz, die wir durch Serviceleistungen laufend ergänzen. Alle unsere Produkte und Leistungen erfüllen die höchsten Sicherheitsmaßstäbe, die das Ergebnis unserer nahezu 100-jährigen Erfahrung im Explosionsschutz widerspiegeln.
Sieben Produktionsstandorte und weltweites Vertriebsnetz im R. STAHL-Konzern
Muttergesellschaft des R. STAHL-Konzerns ist die R. Stahl Aktiengesellschaft in Waldenburg (im Folgenden R. STAHL AG). Sie hat im Wesentlichen die Funktion einer strategischen Holding, der die in- und ausländischen Beteiligungen unterstehen. Als Führungsgesellschaft übernimmt sie die Finanzierung sowie die Kommunikation mit den Zielgruppen des Konzerns. Der Vorstand der R. STAHL AG legt die Strategie des Konzerns fest und steuert dessen Organisation, Infrastruktur und Ressourcenverteilung. Eine Übersicht der zum Konzern gehörenden Standorte findet sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes.
Die R. STAHL AG unterliegt deutschem Recht und wird nach dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Der Vorstand besteht seit dem Ausscheiden von Volker Walprecht zum 30. Juni 2019 vorübergehend nur aus einem Mitglied, dem Vorsitzenden Dr. Mathias Hallmann.
Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG, dem gemäß Drittelbeteiligungsgesetz drei Arbeitnehmervertreter angehören, besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn abzuberufen, ihn zu kontrollieren und zu beraten sowie den Jahresabschluss festzustellen. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance, zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im vorliegenden Geschäftsbericht im Bericht des Aufsichtsrats sowie auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance verfügbar.
Zum Ende des Jahres 2019 gehörten 33 Gesellschaften in allen wichtigen Regionen in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in Nord- und Südamerika zum R. STAHL-Konzern. Zusätzlich sind wir mit weltweit ca. 50 Vertriebsrepräsentanzen im Markt vertreten. Unsere Produktionskapazitäten haben wir an sieben Standorten mit unterschiedlichen Kernkompetenzen gebündelt: Leuchten und Signalgeräte werden vor allem in Weimar und im indischen Chennai gefertigt, während die Automatisierungstechnik-Produkte in Köln und am Stammsitz in Waldenburg entwickelt und hergestellt werden. In Waldenburg befindet sich außerdem der größte Teil der Komponentenfertigung für den Installationsbedarf wie beispielsweise Schalter, Klemmenkästen und Steckverbinder. Die Produktion kundenspezifischer Anlagen und komplexerer Explosionsschutzsysteme erfolgt außer in Waldenburg auch in den Tochtergesellschaften Electromach B. V., Hengelo (Niederlande), R. STAHL TRANBERG AS (Stavanger, Norwegen) und R. STAHL Inc., Houston (USA). Besonderer Kompetenzschwerpunkt des Standorts Hengelo ist dabei vor allem die Herstellung von Großcontainerlösungen, während in Stavanger der Fokus in erster Linie auf Produkten für den Schiffbau sowie die Öl- und Gasindustrie liegt.
Qualifiziertes und motiviertes Personal
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind für R. STAHL als weltweit operierendes, führendes Technikunternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Im Wettbewerb um leistungsfähige Fachkräfte bieten wir attraktive Konditionen, um für unsere Beschäftigten ein begehrter Arbeitgeber zu sein und um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das beginnt damit, Schülern und angehenden Schulabsolventen eine erste Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben. An unserem größten Produktions- und Ausbildungsstandort Waldenburg haben wir im Berichtsjahr unser neues Ausbildungszentrum in Betrieb genommen. Eine deutlich größere Fläche ermöglicht es nun, die in Ausbildung und Studium anfallenden Aufgaben in moderner Umgebung und mit leistungsfähiger Infrastruktur umzusetzen. Mit der Kooperation und Unterstützung der Fußball-Akademie Ilshofen gehen wir auch neue Wege in der frühen Ansprache künftiger Fachkräfte, um dem allgemein spürbaren Rückgang in den Bewerberzahlen zu begegnen. Auch tragen bewährte Programme wie der Berufsinformationstag und die Entsendung unseres Nachwuchses in ausländische Tochtergesellschaften zu unserem hohen Standard im Bereich unserer Ausbildungsaktivitäten am Standort in Waldenburg bei. Um unseren Mitarbeitern beste Rahmenbedingungen zur Erreichung ihrer persönlichen beruflichen Ziele zu geben, bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sportliche und medizinische Programme zum Erhalt der Gesundheit runden das Angebot ab.
Zum 31. Dezember 2019 waren im R. STAHL-Konzern 1.669 Mitarbeiter tätig (31. Dezember 2018: 1.690). Weitere 94 befanden sich in Ausbildung (31. Dezember 2018: 89), und 17 Mitarbeiter schlossen im Berichtsjahr eine Ausbildung oder ein Duales Studium ab (2018: 23). Die Anpassung unserer Belegschaft erfolgte vor allem im Rahmen unseres zu Jahresbeginn 2018 gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020, das wir auf den kommenden Seiten näher vorstellen.
ZIELE UND STRATEGIEN
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nachhaltig und profitabel zu wachsen und so unseren Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Hierzu entwickeln wir unser bestehendes Produkt- und Leistungsportfolio entlang der Bedürfnisse unserer Kunden durch Innovationen stetig weiter. Darüber hinaus bauen wir unsere Präsenz in Wachstumsmärkten aus und ziehen auch anorganisches Wachstum in Betracht. Ein wichtiges mittel- bis langfristiges Ziel ist ferner die Etablierung marktführender Kostenstrukturen.
R. STAHL 2020
Marktführende Kostenstrukturen setzen effiziente Abläufe voraus. 2018 haben wir damit begonnen, unser Operating Model an die heutigen und künftigen Anforderungen unserer Kunden und Märkte grundlegend neu anzupassen. Unter dem Namen R. STAHL 2020 treiben wir ein Effizienzprogramm zur Neuausrichtung des Konzerns voran, in dessen Mittelpunkt die nachhaltige Verschlankung von Strukturen sowie der Abbau von Komplexität und die Einführung standardisierter Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette und Verwaltungsbereiche steht. Mit der erfolgreichen Umstellung unserer ehemals dezentralen Aufbauorganisation hin zu einer zentralen Konzernmatrixorganisation mit globalen funktionalen Bereichsverantwortlichkeiten haben wir die strukturellen Voraussetzungen für die weltweite Konzernsteuerung auf der Basis einheitlicher Kennzahlen geschaffen. Bis 2021 werden alle Konzerngesellschaften nach einem uniformen Kennzahlensystem steuerbar sein. Das Gleiche gilt für unsere Vertriebsprozesse, die wir weiter in Richtung Vertriebsexzellenz und einer aktiven Vertriebssteuerung entwickeln. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Harmonisierung unserer IT-Systeme zu - mit der wir unsere IT-Umgebung bis 2023 auf ein marktführendes Exzellenz-Niveau bringen wollen. Dies betrifft neben dem ERP-System auch die konzernweite Planungssoftware sowie die Konfigurator-Lösung. Für 2020 ist die Anbindung aller Produktionsgesellschaften an den ERP-Konzernstandard SAP geplant. An die Stelle der 2018 begonnenen Reduktion der Komplexität in unserem Produktportfolio tritt zunehmend die intelligente Portfoliosteuerung mit einem an die Markterfordernisse angepassten Bevorratungsmanagement. Die in den vergangenen beiden Jahren in unseren Produktionsabläufen erfolgreich eingeführten „Lean“-Grund- lagen, also Konzepte zur systematischen Verschlankung von Strukturen und Optimierung von Prozessen, bauen wir zu „Lean“-Arbeitsabläufen auch in allen anderen Konzernfunktionen aus. Damit schaffen wir die Grundlage zur Verankerung von Lean Management als Führungsphilosophie und als Kernelement einer Unternehmenskultur des ständigen Lernens.
Die beschriebenen Maßnahmen verbessern nicht nur unsere Kostenstrukturen und Wettbewerbsfähigkeit, sondern bieten auch zusätzlichen Mehrwert für unsere Kunden. Denn effiziente, standardisierte Abläufe und eine intelligente Fertigungs- und Portfoliosteuerung ermöglichen kürzere Lieferzeiten unserer Produkte. Unsere Kunden profitieren davon durch höhere Verfügbarkeiten und geringere Betriebskosten ihrer Anlagen. Nach der erfolgreichen Umsetzung der strukturellen Maßnahmen im Jahr 2018 lag der Fokus 2019 insbesondere auf der Einführung standardisierter Prozesse.
Strategische Wachstumsfelder
Mit einer zunehmenden Prozesseffizienz und unserer starken Technologieposition stellen wir die Weichen für nachhaltiges profitables Wachstum. Darauf aufbauend haben wir im Berichtsjahr weitere strategische Wachstumsfelder und -maßnahmen definiert, die auf die Weiterentwicklung bestehender und die Erschließung neuer Märkte abzielen:
Wachstum aus neuen Geschäftsaktivitäten
Vor dem Hintergrund der zunehmenden öffentlichen Diskussion um die Folgen eines weltweiten Klimawandels sehen wir kurz- und mittelfristig Potential entlang der Wertschöpfungskette von verflüssigtem Erdgas (LNG). Hier wollen wir unsere bereits starke Marktposition im Bereich der LNG-Tankschiffe zum Ausbau unseres Geschäfts in der Erdgas-Förderung und -Verflüssigung sowie in den nachgelagerten Prozessschritten der Entladung und Wiedervergasung nutzen. Mittel- bis langfristig sehen wir großes Potential in den Bereichen der Wasserstofftechnologie und der synthetischen Kraftstoffe. Über Technologien zur Ausrüstung der hierfür erforderlichen großindustriellen Infrastrukturen verfügen wir schon heute. Darüber hinaus haben wir strategische Maßnahmen definiert, mit denen wir die sich aus der Digitalisierung ergebenden Chancen nutzen wollen. Neben der marktseitigen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios im Bereich der Automatisierung und der Erschließung digitaler Geschäftsmodelle treiben wir dabei auch digitale Prozesse in den Verwaltungs- und Produktionsbereichen voran.
Wachstumsfördernde unterstützende Maßnahmen
Neben neuen Geschäftsaktivitäten ergeben sich für uns Wachstumschancen auch in bestehenden Märkten durch eine gezieltere Allokation vorhandener Ressourcen. Im Berichtsjahr haben wir die Voraussetzungen für die nachhaltige Erfassung der hierfür notwendigen entscheidungsrelevanten Daten und den Ausbau unserer Marktintelligenz geschaffen. Zusätzlich zu externen Industrieberichten, Marktstudien und Wettbewerbsinformationen fließen darin regelmäßig interne Daten ein, darunter Informationen aus dem Vertrieb und der Produktentwicklung, Analysen aus dem Controlling und marktrelevante Informationen aus Kundeninterviews.
Die uns heute vorliegenden Daten belegen unsere sehr gute Marktposition in Europa, zeigen aber auch deutlich unsere heute noch unterdurchschnittliche Marktposition in allen anderen Teilen der Welt und damit das Potential zum Ausbau regionaler Marktanteile. Zwingende Voraussetzung hierfür ist in dem durch Zertifikate regulierten Markt des Explosionsschutzes die Qualifizierung als Lieferant bei unseren Kunden, die wir daher im Rahmen der strategischen Marktbearbeitung ebenso vorantreiben wie die Mitgestaltung und Weiterentwicklung der relevanten technischen Normen und Standards. Zudem legen wir durch die Umsetzung einer globalen Personalstrategie die Grundlage für eine nachhaltige wettbewerbsfähige Positionierung als attraktiver Arbeitgeber, um so unsere Effizienz- und Wachstumsziele mit den hierfür erforderlichen Fach- und Führungskräften erreichen und unsere Technologieführerschaft sichern zu können.
STEUERUNGSSYSTEM
Wir führen den R. STAHL-Konzern anhand ausgewählter Steuerungsgrößen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen und Maßnahmen dabei sowohl auf Finanz- als auch auf nichtfinanzielle Kennzahlen. Anhand von Planzahlen sowie daraus gegebenenfalls resultierenden Soll-Ist-Abweichungen werden Zielerreichung und notwendige Maßnahmen definiert und eingeleitet.
Finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen
Unser finanzieller unternehmerischer Erfolg spiegelt sich im Wesentlichen in der Ertragskraft und im Generieren zusätzlicher Liquidität wider - daher ist unser finanzielles Steuerungssystem auf das EBITDA vor Sondereinflüssen ausgerichtet. Weitere finanzielle Kennzahlen dienen als Indikatoren für die voraussichtliche finanzielle Entwicklung, darunter Umsatz und Entwicklung des Auftragsbestands und des Nettoumlaufvermögens (Net Working Capital).
Die Ergebnisgröße EBITDA vor Sondereinflüssen berechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Sondereinflüsse sind dabei ergebnisrelevante Effekte, die nicht immanenter regelmäßiger Bestandteil unseres Geschäftsmodells sind, insbesondere Restrukturierungsaufwand, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses definieren wir Zielvorgaben für die vorgenannten Zielgrößen. Diese werden anhand monatlicher Plan-Ist-Abgleiche kontinuierlich überwacht und bilden als integraler Bestandteil der monatlichen Berichterstattung zusammen mit geeigneten Maßnahmen die Basis zur zeitnahen Steuerung der Gesamtentwicklung des Konzerns.
Nachhaltiges profitables Wachstum erfordert aus unserer Sicht auch die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. Als produzierendes Unternehmen elektromechanischer und elektronischer Produkte spielen dabei insbesondere die Themenfelder Arbeitssicherheit und Ressourceneffizienz eine sehr wichtige Rolle, die wir beispielsweise über die Anzahl von Arbeitsunfällen, Umsatz im Verhältnis zu eingesetzter Energie oder auch Recyclingquoten erfassen. In der Nichtfinanziellen Konzernerklärung, die wir zusammen mit dem vorliegenden Bericht auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMEN/VERANTWORTUNG veröffentlicht haben, stellen wir im Konzern verwendete Indikatoren näher vor.
Planungsprozess
Auf der Basis der strategischen Zielsetzungen des Konzerns erstellen wir im Schlussquartal des laufenden Berichtsjahres eine Planung für die kommenden drei Jahre, die anschließend dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Kernbestandteil der Planung ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung unserer einzelnen Tochtergesellschaften, in die auch allgemeine konjunkturelle sowie die für uns wesentlichen branchenspezifischen Prognosen eingehen. Der Konzernplanungsprozess wird dabei durch das zentrale Controlling gesteuert. Die Planzahlen werden im Konzern konsolidiert und monatliche Abweichungsanalysen durchgeführt, die mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat erörtert werden. Für die Bewertung der Analysen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen bezieht der Vorstand auch die aktuelle sowie die künftige Entwicklung des Auftragseingangs mit ein.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Unsere technologische Kompetenz ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer marktführenden Position im Explosionsschutz - und die Basis sowohl unserer kontinuierlichen Produktverbesserungen als auch der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen. Um neueste technologische Erkenntnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte umsetzen zu können, arbeiten wir mit spezialisierten Hochschulen, darunter die Ernst-Abbe-Hochschule Jena, die Technische Universität Dresden und die Hochschule Heilbronn, in den Kerntechnologiefeldern unseres Geschäfts zusammen, insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik und Materialforschung.
Auch 2019 haben wir an der technologischen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios gearbeitet. Dabei lag der Schwerpunkt auf der fortschreitenden Digitalisierung, dem Industrial Internet of Things (lloT). R. STAHL wirkt in zahlreichen internationalen Gremien aktiv und teilweise federführend mit - beispielsweise in der Arbeitsgruppe IEEE 802.3cg, die einen neuen Standard in der Prozessindustrie für die digitale Kommunikation via Ethernet bis ins Feld entwickelt, und dem Open Automation Forum, das dezentrale Lösungsansätze im Bereich der Automation sucht. Auf diese Weise bringen wir unser Knowhow ein, sind direkt bei der Gestaltung neuer Entwicklungen in der Branche beteiligt und können so zu einem frühen Zeitpunkt Markttrends aufgreifen und mitgestalten. Unser Leuchten-Programm haben wir 2019 um intelligente Varianten ergänzt, die mittels DALI-Schnittstelle (einem Protokoll zur Steuerung von lichttechnischen Betriebsgeräten) angesteuert und überwacht werden können. Damit erreichen wir eine signifikant bessere Energieeffizienz gegenüber herkömmlichen Beleuchtungssystemen. Darüber hinaus haben wir uns im Berichtsjahr auf der Basis der von uns 2018 im Markt eingeführten neuen Gehäusetechnologie EXpressure® insbesondere mit der Entwicklung weiterer Gehäuseformate sowie der Designoptimierung eines industriellen Herstellprozesses beschäftigt.
Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr 2019 auf 18,8 Mio. € (2018: 19,3 Mio. €) und damit auf 6,8 % des Umsatzes (2018: 6,9 % des Umsatzes). Dazu trugen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 3,7 Mio. € (2018: 3,3 Mio. €) bei, was einem Anteil von 19,6 % (2018: 17,0 %) entspricht.
Wirtschaftsbericht
RAHMENBEDINGUNGEN
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Weltweites Wirtschaftswachstum weiter auf niedrigem Niveau
Die schon 2018 begonnene Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums setzte sich im Berichtsjahr fort. Im April 2019 hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) nach 3,6 % im Jahr 2018 für 2019 lediglich einen Zuwachs um 3,3 % prognostiziert (IWF, April 2019, Executive Summary), sechs Monate später waren es noch 3,0 % (IWF, World Economic Outlook, October 2019). Nach vorläufigen Zahlen des IWF vom Januar 2020 lag das erzielte Wachstum mit 2,9 % noch leicht darunter. Als Ursachen werden neben anhaltenden geopolitischen Spannungen insbesondere internationale Handelskonflikte gesehen, die sich im Berichtsjahr weiter verschärft haben. Die dadurch bedingte Abschwächung der weltweiten Industrieproduktion hat nach Ansicht des IWF 2019 ein Niveau erreicht wie zuletzt während der Finanzkrise 2009.
In den Industriestaaten lag das Wachstum 2019 bei niedrigen 1,7 % (2018: 2,2 %), im Euroraum bei lediglich 1,2 % (2018: 1,9 %). Bei der Länderbetrachtung gibt es deutliche Unterschiede: Während Italiens Wirtschaft mit einem Plus von 0,2 % fast stagnierte (2018: 0,8 %), erzielten die USA ein Wachstum von 2,3 % (2018: 2,9 %). Deutschland hatte mit einem Rückgang des Wachstums um 1,0 % auf 0,5 % (2018: 1,5 %) die deutlichste Abschwächung innerhalb der großen europäischen Volkswirtschaften zu verkraften. Dies führt der IWF insbesondere auf den Rückgang der weltweiten Automobilproduktion zurück, der besonders auch Deutschland traf (IWF, World Economic Outlook, October 2019)
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| Veränderung des Bruttoinlandsprodukts ggü. Vorjahr (in %) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Welt | +2,9 | +3,6 |
| Industrieländer | +1,7 | +2,2 |
| USA | +2,3 | +2,9 |
| Euroraum | +1,2 | +1,9 |
| Deutschland | +0,5 | +1,5 |
| Frankreich | +1,3 | +1,7 |
| Italien | +0,2 | +0,8 |
| Spanien | +2,0 | +2,4 |
| Japan | +1,0 | +0,3 |
| Vereinigtes Königreich | +1,3 | +1,3 |
| Kanada | +1,5 | +1,9 |
| Schwellenländer | +3,7 | +4,5 |
| Asien | +5,6 | +6,4 |
| China | +6,1 | +6,6 |
| Indien | +4,8 | +6,8 |
| Russland | +1,1 | +2,3 |
| Lateinamerika | +0,1 | +1,1 |
Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook Update, January 2020
In der insgesamt weltweit rückläufigen Entwicklung machte sich die Abschwächung in den Schwellenländern noch deutlicher bemerkbar. Zwar lag das Wachstum auch 2019 mit 3,7 % (2018: 4,5 %) wieder über dem weltweiten Durchschnitt, doch fiel der Rückgang mit 0,8 % stärker aus. Dabei verringerte sich das Bruttoinlandsprodukt in Indien mit 2,0 % und in Russland mit 1,2 % am stärksten. In Indien lasteten regulatorische Unsicherheiten bei Unternehmens- und Umweltthemen sowie die Sorge um die Stabilität des Nichtbanken-Finanzsektors auf der Nachfrage. Auch in China führt der IWF die deutliche Abschwächung der Nachfrage auf die anhaltenden Handelskonflikte zurück.
Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Öl- und Gassektor erzielt erneut leichtes Wachstum
Der Öl- und Gassektor setzte 2019 seine Erholung auf niedrigem Niveau fort. Laut Monthly Report der OPEC (Organisation der erdölexportierenden Länder) vom Januar 2020 stieg die globale Nachfrage nach Rohöl im Berichtsjahr um 0,9 Mio. Barrel/Tag auf 99,8 Mio. Barrel/Tag. Während die nicht zur OPEC gehörenden Länder - insbesondere die USA, Brasilien, Kanada und Australien - im Berichtsjahr ihre Fördermenge um insgesamt 1,9 Mio. Barrel/Tag auf 64,3 Mio. Barrel/Tag ausweiteten, nahm die OPEC Förderkürzungen in etwa gleicher Höhe vor. Mit rund 64 US$/Barrel lag der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent 2019 trotz höherer Nachfrage um rund 10 % unter dem Vorjahr.
Enttäuschendes Jahr für die Chemie- und Pharmaindustrie
Vom weltweiten Konjunkturabschwung und dem schwelenden Handelskonflikt zwischen China und den USA war auch das Auslandsgeschäft der deutschen Chemie- und Pharmaindustrie vor allem in Europa und Übersee betroffen. Der Branchenumsatz verringerte sich laut Einschätzung des Verbands der chemischen Industrie (VCI) vom Dezember 2019 um 5 % auf 193 Mrd. € (2018: 204 Mrd. €). Die zusätzlich sinkende Nachfrage nach chemischen Erzeugnissen in Deutschland führte so insgesamt zu einem Volumenrückgang um 7,5 %, wobei sich die Produktion in der Chemieindustrie ohne den Pharmabereich um 2,5 % verringerte. Wie der VCI weiter ausführt, machten hohe Kosten am Standort Deutschland und ein steigender Importdruck den deutschen Unternehmen zu schaffen. Die Erzeugerpreise hingegen haben sich 2019 erstmals seit langem wieder gegenläufig zum Rohölpreis entwickelt und lagen durchschnittlich 1 % höher als im Vorjahr. Dabei folgten die rohölnahen Chemiebereiche dem Ölpreis mit Preisrückgängen, während die weiterveredelnden Unternehmen Preiserhöhungen umsetzen konnten - die den deutlichen Volumenrückgang aber nicht zu kompensieren vermochten. Auch international dürfte die Chemie- und Pharmabranche 2019 mit ähnlichen Problemen konfrontiert gewesen sein.
Schwächelnde Deutsche Elektroindustrie
Neben den zuvor beschriebenen Branchenindikatoren ist für R. STAHL auch die Entwicklung in der Elektroindustrie eine wichtige wirtschaftliche Kenn- und Bezugsgröße. Für die weltweite Marktentwicklung hatte der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) im Juli 2019 noch ein Wachstum von 4 % für das Gesamtjahr in Aussicht gestellt. Laut Konjunkturbarometer des ZVEI vom Januar 2020 war die Umsatzentwicklung der Branche in Deutschland in den ersten elf Monaten 2019 mit 175,2 Mrd. € allerdings um 1,4 % rückläufig (2018: +1,9 %). Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Auftragseingängen mit einem Minus von 3,4 % aus (2018: -0,3 %). Nach einer starken Eintrübung der Erwartungen vor allem im zweiten Halbjahr hatte sich zum Jahresende 2019 das Branchenklima in der deutschen Elektroindustrie wieder etwas erholt, blieb aber noch unter der Null-Linie.
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| Wirtschaftswachstum nach Branchen ggü. Vorjahr (in %) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Chemie und Pharma, Deutschland | -5,0 | +4,5 |
| Elektro, Deutschland | -1,4 | +1,9 |
ZUSAMMENGEFASSTER GESCHÄFTSVERLAUF
Für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse
Der insgesamt erfreuliche Geschäftsverlauf 2019 war geprägt von den anhaltend guten Fortschritten bei der Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen und der daraus resultierenden deutlichen Margenverbesserung. Erwartungsgemäß hat sich der Restrukturierungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr verringert. Auch wirkten sich gesunkene Fremdkapitalkosten positiv auf die Ergebnisentwicklung aus.
Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf
In unserer erstmals im April 2019 veröffentlichten Jahresprognose waren wir für das Berichtsjahr von einem Umsatz auf Vorjahresniveau ausgegangen. Makroökonomische Daten deuteten zu Beginn des Berichtszeitraums zwar auf ein Wachstum der Weltwirtschaft hin, gegenüber dem Vorjahr aber mit rückläufiger Dynamik. Auch hatten wir uns für 2019 die weitere Umsetzung des im Jahr zuvor begonnenen tiefgreifenden strukturellen Umbaus des Konzerns vorgenommen. In der Jahresprognose angemessen zu berücksichtigen war dabei, dass Veränderungsprozesse in der Übergangsphase generell das Risiko temporärer Verlangsamungen in den betrieblichen Abläufen und damit in der Geschäftsentwicklung bergen. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen hatten wir aufgrund der erwarteten Effizienzgewinne und Kostensenkungen - ohne die Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 - eine Steigerung im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet.
Im Zuge der im Mai vorgelegten Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2019 bestätigten wir die im April gegebene Umsatzprognose. Den Jahresausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen passten wir auf eine Steigerung im mittleren zweistelligen Prozentbereich unter erstmaliger quantitativer Berücksichtigung des erwarteten Effekts aus der neuen Leasingbilanzierung an.
Mit Vorlage der Halbjahreszahlen 2019 im August zeichnete sich ab, dass durch die konsequent im Berichtsjahr verfolgten höheren Margenanforderungen an die von uns angenommenen Aufträge das im April genannte Umsatzziel voraussichtlich nicht ganz erreicht werden kann. Die Umsatzprognose wurde daher auf einen Bereich zwischen 275 Mio. € und 280 Mio. € festgelegt. Gleichzeitig erhöhten wir den Ausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen auf einen Bereich zwischen 28 Mio. € und 30 Mio. € von zuvor 26 Mio. € bis 29 Mio. €, wie er sich quantitativ aus der Prognose vom April in Verbindung mit dem erwarteten Effekt aus IFRS 16 ergeben hatte.
Im Rahmen der Veröffentlichung der Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2019 präzisierten wir die Jahresprognose. Für den Umsatz wurde mit rund 275 Mio. € das untere Ende des bisherigen Korridors bestätigt. Der Ausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen wurde auf größer 30 Mio. € angehoben.
Im Geschäftsjahr 2019 haben wir einen Umsatz von 274,8 Mio. € und ein EBITDA vor Sondereinflüssen in Höhe von 30,4 Mio. € erwirtschaftet und so unser Prognoseziel vom November 2019 erreicht.
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| in Mio. € | Gesamtjahr 2018 | Prognose 2019 April | Prognose 2019 Mai | Prognose 2019 August | Prognose 2019 November | Gesamtjahr 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 280,1 | auf Vorjahresniveau | auf Vorjahresniveau | 275 bis 280 | ~ 275 | 274,8 |
| EBITDA vor Sondereinflüssen 1) | 15,2 | Steigerung im mittleren einstelligen Millionenbereich 2) | Steigerung im mittleren zweistelligen Prozentbereich | 28 bis 30 | >30 | 30,4 |
1) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens
2) ohne Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Einzelabschluss und Konzern
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES R. STAHL-KONZERNS
Ertragslage
UMSATZ
Solide Nachfrage nach Komponenten kann schwächeres Projektgeschäft nicht ganz ausgleichen
2019 hat R. STAHL einen Umsatz von 274,8 Mio. € (2018: 280,1 Mio. €) erzielt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang um 1,9 %. Hauptgrund ist insbesondere der hohe Vergleichswert des Vorjahres, der unter anderem noch Auslieferungen in Höhe von rund 9 Mio. € zu zwei petrochemischen Großprojekten im Mittleren Osten enthielt. Eine solide Nachfrage nach Komponenten konnte den Umsatzrückgang bei Großprojekten im Berichtsjahr teilweise ausgleichen. Während der Umsatz in Deutschland und Asien geringer ausfiel, bauten die Zentralregion und die Region Amerika ihre Geschäfte aus.

Die quartalsweise Umsatzentwicklung 2019 war geprägt von einem guten Jahresstart. In den ersten drei Monaten wurde ein Wachstum von 2,8 % im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Das anschließende zweite Quartal brachte einen im Jahresvergleich deutlichen Umsatzrückgang um 7,1 %. Hier wirkte sich ein temporärer Lieferengpass am Standort Waldenburg aus, der im Zusammenhang mit der planmäßigen Einführung einer neuen Lagerhaltungssoftware stand. Diese ist Teil der im Rahmen von R. STAHL 2020 vorangetriebenen Harmonisierung der konzernweiten IT-Systeme. Gegenüber der bisherigen eigenständigen Lagerhaltungssoftware ist die neue Softwarelösung integraler Bestandteil des konzernweiten Standard-ERP-Systems und garantiert höhere Systemstabilität bei gleichzeitig verringertem Schnittstellen- und Wartungsaufwand sowie geringerer Systemkomplexität. Die durch die Einführung der neuen Software erforderlichen Systemanpassungen wurden zum Quartalsende erfolgreich abgeschlossen, was sich positiv auf die Umsatzentwicklung im anschließenden dritten Quartal auswirkte und zu einem Umsatzplus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr auswirkte. Auch das Schlussquartal zeigte eine solide Umsatzentwicklung, kam aber mit einem Rückgang von 4,9 % an das starke Niveau des Vorjahres nicht heran.
Aus regionaler Sicht ging der Umsatz in Deutschland um 11,1 % auf 62,5 Mio. € zurück (2018: 70,3 Mio. €). Im Gegensatz zum Vorjahr wurden hier im Berichtszeitraum keine nennenswerten Umsätze im Zusammenhang mit internationalen Großprojekten verbucht.
Mit einem Plus von 4,1 % baute die Zentralregion den Umsatz auf 120,9 Mio. € aus (2018: 116,1 Mio. €). Erste Vertriebserfolge in Afrika sowie eine anhaltend gute Nachfrage aus Nordeuropa trugen hierzu bei.
Die Region Amerika setzte die gute Entwicklung des Vorjahres fort und steigerte den Umsatz im Berichtszeitraum ein weiteres Mal. Mit 34,5 Mio. € wurde ein Plus von 10,6 % erzielt (2018: 31,2 Mio. €). Treiber für diese nachhaltig positive Entwicklung sind insbesondere die im vergangenen Jahr neu organisierten Vertriebs- und Produktionsprozesse an unserem US-amerikanischen Standort, die darauf abzielen, Marktpotentiale systematischer auszuschöpfen und Lieferzeiten zu verkürzen.
In Asien/Pazifik ging der Umsatz im Vorjahresvergleich um 9,1 % auf 56,8 Mio. € zurück (2018: 62,5 Mio. €). Hier machte sich insbesondere die Konzentration auf neue Aufträge mit ausreichender Profitabilität bemerkbar.

Der Auftragseingang lag im Berichtsjahr mit einem Zuwachs um 0,5 % auf 271,4 Mio. € leicht über dem Vorjahr (2018: 270,0 Mio. €).
EBITDA UND EBIT
Effizienzsteigerungen und ein vorteilhafter Produktmix verbessern Materialaufwand - Ertragslage profitiert zusätzlich von neuen Bilanzierungsregeln
Trotz leichten Umsatzrückgangs konnte das EBITDA vor Sondereinflüssen 2019 auf 30,4 Mio. € verdoppelt werden (2018: 15,2 Mio. €). Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen verbesserte sich auf 11,0 % (2018: 5,4 %). Neben Effizienzsteigerungen in den betrieblichen Abläufen wirkte sich auch der nachhaltige Fokus auf Aufträge mit für unser Geschäft angemessener Ertragsqualität aus. Zwar verringerte sich hierdurch der Umsatzanteil für Lieferungen in Großprojekte, doch konnte dieser teilweise durch kleinere, aber margenstärkere Aufträge kompensiert werden. Einen positiven Einfluss auf das EBITDA vor Sondereinflüssen hatte mit 7,6 Mio. € außerdem der neue Bilanzierungsstandard nach IFRS 16.
Die Sondereinflüsse bewegten sich im Berichtszeitraum mit 6,0 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 6,2 Mio. €). Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2018 Erträge in Höhe von 2,5 Mio. € aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten waren. Der Restrukturierungsaufwand ging 2019 auf 6,1 Mio. € (2018: 8,6 Mio. €) vor allem aufgrund von um 1,7 Mio. € rückläufigen Rechts- und Beratungskosten sowie um 0,5 Mio. € geringeren Abfindungen erwartungsgemäß zurück.
Mit 278,2 Mio. € erhöhte sich die erwirtschaftete Gesamtleistung um 0,4 % (2018: 277,0 Mio. €). Während im Berichtsjahr mit 0,6 Mio. € ein moderater Abbau von fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgte, hatten im Vorjahr die gezielten Maßnahmen zur Freisetzung gebundener Mittel noch eine deutliche Verringerung um 6,7 Mio. € zur Folge. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 13,7 Mio. € erzielt, sie lagen damit etwa auf Vorjahreshöhe (2018: 13,8 Mio. €). 2019 wirkten sich vor allem Rückstellungsauflösungen im 2. Quartal aus, 2018 waren Erträge aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten.
Der Materialaufwand ging trotz gestiegener Gesamtleistung um 5,5 % auf 94,0 Mio. € zurück (2018: 99,4 Mio. €), wodurch sich die Materialaufwandsquote auf 33,8 % verbesserte (2018: 35,9 %). Darin macht sich insbesondere der vorteilhaftere Produktmix bemerkbar.
Beim Personalaufwand führten im Wesentlichen branchenübliche jährliche Gehaltsanpassungen zu einem Anstieg um 2,2 % auf 122,0 Mio. € (2018: 119,3 Mio. €). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich dadurch auf 43,9 % (2018: 43,1 %). Leicht rückläufig waren die abfindungsbedingten Sondereinflüsse in Höhe von 2,5 Mio. € (2018: 3,0 Mio. €).
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 19,0 % auf 50,7 Mio. € (2018: 62,6 Mio. €) spiegelt den gesunkenen Restrukturierungsaufwand wider. Eine deutliche Verringerung um 7,6 Mio. € ergab sich überdies durch die Anwendung der neuen Leasingbilanzierung. In gegenläufiger Weise führte dies zu einem Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen auf 18,9 Mio. € (2018: 13,6 Mio. €), in denen außerdem Sondereinflüsse in Höhe von 0,9 Mio. € aus der Abschreibung des Goodwills der Tochtergesellschaft in Kanada aufgrund verringerter Ertragsaussichten enthalten waren (2018: Sondereinflüsse in Höhe von 0,4 Mio. € im Zusammenhang mit der Schließung der Tochtergesellschaft in Österreich).
Für das EBIT ergab sich im Berichtszeitraum eine deutliche Steigerung auf 6,3 Mio. € (2018: -4,2 Mio. €). Eine Überleitung von EBITDA vor Sondereinflüssen zu EBIT für das Berichtsjahr und die Vorperiode sind nachfolgend dargestellt:
Überleitung von EBITDA vor Sondereinflüssen zu EBIT
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | in Gewinn- und Verlustrechnung enthalten in: |
|---|---|---|---|---|
| EBITDA vor Sondereinflüssen | 30,4 | 15,2 | +15,2 | |
| Sondereinflüsse *) | -6,0 | -6,2 | +0,2 | |
| Restrukturierungsaufwand | -6,1 | -8,6 | +2,5 | |
| Abwertung und Verschrottung von Vorräten | -0,1 | -0,5 | +0,4 | Bestandsveränderung und Materialaufwand |
| Abfindungen | -2,5 | -3,0 | +0,5 | Personalaufwand |
| Abschreibungen **) | -0,9 | -0,4 | -0,5 | |
| Rechts- und Beratungskosten | -2,4 | -4,1 | +1,7 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| Sonstiges | -0,1 | -0,5 | +0,4 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens | 0 | 2,5 | -2,5 | Sonstige betriebliche Erträge |
| Sonstiges | 0,0 | 0 | +0,0 | Sonstige betriebliche Erträge und Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| EBITDA **) | 25,3 | 9,5 | +15,8 | |
| Abschreibungen | -18,9 | -13,6 | -5,3 | |
| davon Sondereinflüsse **) | -0,9 | -0,4 | -0,5 | |
| EBIT | 6,3 | -4,2 | +10,5 |
*) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens
**) Die als Sondereinflüsse ausgewiesenen Abschreibungen sind bei der Überleitung von EBITDA vor Sondereinflüssen zu EBITDA nicht zu berücksichtigen.
FINANZERGEBNIS
Geringere Inanspruchnahme von Darlehen gleicht gestiegenen Zinsaufwand aus Leasingbilanzierung mehr als aus
Das Finanzergebnis war 2019 im Jahresvergleich mit -2,9 Mio. € nahezu unverändert (2018: -2,8 Mio. €). Während sich im Vorjahr ein einmaliger Zinsertrag aus einer Steuernachzahlung mit 1,0 Mio. € positiv auswirkte, steuerte im Berichtszeitraum die 25%ige Beteiligung an ZAVOD Goreltex ein um 0,7 Mio. € höheres Ergebnis bei. Der 2019 aufgrund der neuen Leasingbilanzierung um 1,0 Mio. € gestiegene Zinsaufwand konnte durch die geringere Inanspruchnahme von Darlehen mehr als ausgeglichen werden. Insgesamt fiel das Zinsergebnis mit -4,6 Mio. € um 0,8 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr (2018: -3,8 Mio. €).
ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) belief sich im Berichtszeitraum auf 3,4 Mio. € (2018: -7,0 Mio. €), ein Plus von 10,4 Mio. €. Ertragsteuern fielen in Höhe von 2,1 Mio. € an (2018: 0,0 Mio. €), insbesondere in Tochtergesellschaften in Europa und Indien.
JAHRESERGEBNIS
Positives Jahresergebnis trotz hoher Ertragsteuerlast
Mit 1,3 Mio. € wurde erstmals seit 2017 wieder ein positives Jahresergebnis erzielt (2018: -7,0 Mio. €). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,21 € (2018: -1,10 €).
Überleitung von EBIT zu Ergebnis je Aktie
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. |
|---|---|---|---|
| EBIT | 6,3 | -4,2 | +10,5 |
| Finanzergebnis | -2,9 | -2,8 | -0,1 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3,4 | -7,0 | +10,4 |
| Ertragsteuern | 2,1 | 0,0 | -2,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1,3 | -7,0 | +8,3 |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | 0,0 | 0,1 | -0,1 |
| auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend | 1,3 | -7,1 | +8,4 |
| Ergebnis je Aktie in € | 0,21 | -1,10 | +1,31 |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (gewichtet, in Mio. Stück) | 6,44 | 6,44 | 0 |
Vermögenslage
BILANZSTRUKTUR
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Bilanzsumme von R. STAHL im Vergleich zum Ende des Vorjahres auf 259,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 227,9 Mio. €). Zu der Bilanzverlängerung trug vor allem die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 mit 32,5 Mio. € bei. Die Nettoverschuldung (ohne Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ohne Leasingverbindlichkeiten) ging zum Ende des Berichtszeitraums weiter auf 4,2 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 5,5 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag auf 157,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 121,5 Mio. €) vor allem aufgrund der erstmals im Berichtsjahr nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte an Sachanlagen sowie höherer sonstiger Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Besicherung von Avalen.
Rückläufig waren die kurzfristigen Vermögenswerte, die sich auf 101,9 Mio. € verringerten (31. Dezember 2018: 106,5 Mio. €). Hier machten sich im Wesentlichen der Abbau von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von zusammen 6,0 Mio. € bemerkbar.
Die Entwicklung des Eigenkapitals im R. STAHL-Konzern war im Berichtsjahr getrieben von einem deutlichen Wiederanstieg der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, die das positive Jahresergebnis deutlich überlagerten. Mit 58,4 Mio. € ging das Eigenkapital gegenüber dem Ende des Vorjahres um 3,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 62,3 Mio. €). Die durch die beschriebene Bilanzverlängerung aus IFRS 16 zusätzlich nachteilig beeinflusste Eigenkapitalquote verringerte sich dadurch auf 22,5 % (31. Dezember 2018: 27,3 %).
Bei den langfristigen Schulden führte vor allem die erstmalige Passivierung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 25,1 Mio. €zu einem deutlichen Anstieg auf 138,8 Mio. € zum Ende des Berichtszeitraums (31. Dezember 2018: 107,7 Mio. €). Daneben trugen um 7,5 Mio. € gestiegene Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen als Folge eines zum 31. Dezember 2019 auf 1,37 % gesunkenen Rechnungszinsfußes bei (31. Dezember 2018: 2,07 %).
Auch bei den kurzfristigen Schulden trug die Passivierung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,7 Mio. € maßgeblich zu dem Anstieg auf 62,2 Mio. € bei (31. Dezember 2018: 57,9 Mio. €). Die zum Bilanzstichtag um 1,6 Mio. € leicht erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3,1 Mio. € mehr als ausgeglichen.
Finanzlage
GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS
Grundsätzliches Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit des R. STAHL-Konzerns. Hierzu wird die Liquidität des Konzerns zentral durch die R. STAHL AG überwacht und gesteuert. Neben der Optimierung der vorhandenen internen Liquidität wird durch externe Kreditlinien mit Banken sichergestellt, dass jederzeit ausreichend Liquidität zur Durchführung des operativen Geschäfts vorhanden ist. Zusätzlich hat das Finanzmanagement das Ziel, einen positiven Beitrag für die Ertragskraft des Konzerns zu leisten. Kredit-, Zins- und Währungsrisiken werden zentral überwacht und durch Inanspruchnahme geeigneter derivativer Finanzinstrumente reduziert. Mittels der effizienten Steuerung der internen Liquidität, der Kapitalstruktur und der Vertragskonditionen werden die Finanzierungskosten optimiert.
FINANZIERUNGSANALYSE
Den Finanzmittelbedarf des Konzerns steuern wir zentral vom Unternehmenshauptsitz in Waldenburg aus. Für die R. STAHL AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften besteht ein konzerninterner Finanzausgleich im Rahmen eines Cash Poolings, der im laufenden Jahr auf den Euro-Raum ausgeweitet werden soll. Überschussliquidität bei Gesellschaften außerhalb des Cash-Pools wird mittels einer gezielten gruppeninternen Ausschüttungspolitik sowie über konzerninterne Kreditvergaben für Finanzierungsaufgaben herangezogen.
Unseren Finanzmittelbedarf stellen wir über einen Konsortialkreditvertrag sowie über bilateral vereinbarte Kredite dar. Mit dem Abschluss eines neuen Konsortialkreditvertrags wurde im Dezember 2019 die langfristige Finanzierung des Konzerns gesichert. Der neue Vertrag umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Mit den vereinbarten Konditionen reduzieren sich die Fremdkapitalkosten für R. STAHL auf ein wieder marktübliches, aktuell niedriges Niveau. Die Ablösung des im September 2015 geschlossenen zuvor bestehenden Konsortialkreditvertrags erfolgte zum Ende des Berichtszeitraums. Bilateral vereinbarte Kreditvereinbarungen existieren in Form von Barlinien in Höhe von 11,5 Mio. € und Avallinien in Höhe von 2,4 Mio. €, die zum Bilanzstichtag auf insgesamt 3,5 Mio. € valutierten. Der bestehende Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags in Höhe von 70 Mio. € war mit 13,3 Mio. € zum Bilanzstichtag nur zu einem geringen Teil und ausschließlich für Avale ausgeschöpft. Von den insgesamt vorhandenen verzinslichen Finanzschulden in Höhe von 19,2 Mio. € entfielen keine nennenswerten Beträge auf Darlehen in fremden Währungen.
KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die positive Ergebnisentwicklung führte im Berichtszeitraum zu einem deutlichen Anstieg des Cashflow auf 20,8 Mio. € (2018: 6,8 Mio. €). Die darin enthaltenen Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung trugen mit 7,1 Mio. € erhöhend bei.
Während im Vorjahr vor allem die Bildung kurzfristiger Rückstellungen und der deutliche Vorratsabbau im Zuge der umgesetzten Lean-Maßnahmen und Portfoliooptimierung das Working Capital um 11,4 Mio. € verbesserten, wurde im Berichtsjahr die Verringerung der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von der Auflösung kurzfristiger Rückstellungen überlagert. Dies führte zu einer höheren Kapitalbindung im Working Capital um insgesamt 1,1 Mio. €. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich dennoch leicht um 7,7 % auf 19,6 Mio. € (2018: 18,2 Mio. €).
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 12,7 % auf -11,3 Mio. € (2018: -10,4 Mio. €). Darin ist auch die im Berichtsjahr erfolgte Zahlung des Kaufpreises für den Ausbau der Beteiligung an unserem südafrikanischen Partner R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD (ehemals: ESACO (Pty.) Ltd) enthalten. Mit -11,1 Mio. € war der Cashflow aus der Investitionstätigkeit etwa doppelt so hoch wie im Vorjahr (2018: -5,7 Mio. €). 2018 führte der Verkauf zweier nicht betriebsnotwendiger Grundstücke zu einem einmaligen Mittelzufluss in Höhe von 4,8 Mio. €. Insgesamt wurde ein Free Cashflow in Höhe von 8,5 Mio. € erzielt (2018: 12,6 Mio. €).
Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2018 war ein Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung gegenüber der Hauptversammlung 2019 entbehrlich. Im Berichtsjahr wurde daher keine Dividende ausgeschüttet. Korrespondierend zum höheren Cashflow wirkte sich die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 als Mittelabfluss mit -7,1 Mio. € im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aus, der sich dennoch auf -8,3 Mio. € verringerte (2018: -14,0 Mio. €). Die verbliebenen im Berichtsjahr generierten liquiden Mittel wurden zur Verringerung der Finanzschulden genutzt.
Zum 31. Dezember 2019 verfügte R. STAHL über Finanzmittel in Höhe von 15,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 14,6 Mio. €).

Rating
Wie bereits in den Jahren zuvor haben wir auch im Berichtsjahr keine Bonitätsanalyse bei externen Ratingagenturen beauftragt.
Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage
2019 mit deutlicher verbesserter Profitabilität und wieder zweistelliger Marge
Im Berichtsjahr kamen wir mit den aus unserem Effizienzprogramm R. STAHL 2020 abgeleiteten strategischen Maßnahmen weiter sehr gut voran. Strukturelle Verbesserungen und ein konsequentes Angebots- und Auftragsmanagement hatten im Berichtsjahr 2019 eine deutlich gestiegene Ertragslage zur Folge. Neben Effizienzsteigerungen in den betrieblichen Abläufen wirkte sich vor allem der nachhaltige Fokus auf Aufträge mit für unser Geschäft angemessener Profitabilität aus. Zwar verringerte sich hierdurch der Umsatzanteil für Lieferungen in Großprojekte, doch konnte dieser teilweise durch kleinere, aber margenstärkere Aufträge kompensiert werden.
Mit 274,8 Mio. € blieb der Umsatz um 1,9 % hinter dem Vorjahr (2018: 280,1 Mio. €). Aus regionaler Sicht verzeichneten dabei Deutschland und Asien Rückgänge um 11,1 % bzw. 9,1 %, während die Zentralregion um 4,1 % und die Region Amerika um 10,6 % zulegen konnte. Leicht über dem Vorjahr lag 2019 der Auftragseingang, der sich um 0,5 % auf 271,3 Mio. € erhöhte (2018: 270,0 Mio. €).
Durch den vorteilhaften Produktmix und Kosteneinsparungen konnte der leichte Umsatzrückgang ergebnisseitig mehr als ausgeglichen werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das EBITDA vor Sondereinflüssen auf 30,4 Mio. € verdoppelt (2018: 15,2 Mio. €). Darin enthalten ist auch ein positiver Beitrag in Höhe von 7,6 Mio. € aus der erstmals im Berichtsjahr anzuwendenden neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Auch die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen legte deutlich zu und wurde 2019 mit 11,0 % wieder zweistellig (2018: 5,4 %). Mit 6,0 Mio. € bewegten sich die Sondereinflüsse im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 6,2 Mio. €). Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2018 Erträge in Höhe von 2,5 Mio. € aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten waren. Der Restrukturierungsaufwand ging 2019 auf 6,1 Mio. € (2018: 8,6 Mio. €) vor allem aufgrund von um 1,7 Mio. € rückläufigen Rechts- und Beratungskosten sowie um 0,5 Mio. € geringeren Abfindungen erwartungsgemäß zurück. Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf 1,3 Mio. €, ein Plus von 8,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (2018: -7,0 Mio. €).
Mit 8,5 Mio. € wurde im Berichtsjahr ein solider Free Cashflow erzielt (2018:12,6 Mio. €) -trotz eines nahezu verdoppelten Cashflows aus der Investitionstätigkeit. Während die Entwicklung im Vorjahr im Wesentlichen von der Freisetzung gebundener Mittel aus dem Working Capital und der Veräußerung zweier nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke profitierte, wirkten sich 2019 vor allem die weitere Margenverbesserung sowie Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 positiv auf den Free Cashflow aus. Durch den Netto-Mittelzufluss 2019 ging die Nettoverschuldung zum Ende des Berichtszeitraums weiter auf 4,2 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 5,5 Mio. €). Die Verringerung der Eigenkapitalquote auf 22,5 % zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2018: 27,3 %) war im Wesentlichen getrieben von der Bilanzverlängerung im Zusammenhang mit der neuen Leasingbilanzierung und einem Wiederanstieg der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.
Mit dem Abschluss eines neuen Konsortialkreditvertrags wurde im Dezember 2019 die langfristige Finanzierung des Konzerns gesichert. Der neue Vertrag umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Mit den vereinbarten Konditionen reduzieren sich die Fremdkapitalkosten für R. STAHL auf ein wieder marktübliches, aktuell niedriges Niveau. Die Ablösung des im September 2015 geschlossenen zuvor bestehenden Konsortialkreditvertrags erfolgte zum Ende des Berichtszeitraums.
R. STAHL verfügt über eine sehr solide Vermögens- und Finanzlage. Im Berichtsjahr haben wir unsere Margenstruktur deutlich verbessert. Zusammen mit der anhaltend niedrigen Nettoverschuldung und der langfristig gesicherten Finanzierung zu attraktiven Fremdkapitalkosten haben wir uns damit für das laufende Jahr eine gute Basis zur Umsetzung weiterer Effizienzmaßnahmen geschaffen. Gleichzeitig sehen wir in unserem Geschäft sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig attraktive Wachstumsfelder. Unser operatives Ziel zur Etablierung marktführender Kostenstrukturen haben wir im Berichtsjahr durch ein Bündel an strategischen Initiativen für künftiges Wachstum ergänzt.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER R. STAHL AG
Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Organisation und die Ressourcenverteilung des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL-Konzerns bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Daher gelten insbesondere die Aussagen im vorliegenden Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG.
Der Jahresabschluss der R. STAHL AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Ertragslage
Die R. STAHL AG erzielt Umsatz aus Vermietung sowie aus Leistungsverrechnung der erbrachten kaufmännischen und organisatorischen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften. 2019 belief sich der Umsatz der R. STAHL AG auf 9,2 Mio. € (2018: 9,6 Mio. €). Der Rückgang ist auf geringere Mieteinnahmen aufgrund des im Vorjahr erfolgten Verkaufs eines Grundstücks zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich aus gleichem Grund auf 2,0 Mio. € (2018: 2,9 Mio. €), da im hohen Vorjahreswert der einmalige Ertrag aus dem Grundstücksverkauf enthalten war. Vor allem ein geringerer Rechts- und Beratungsaufwand hatte im Berichtsjahr einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 13,7 Mio. € zur Folge (2018: 16,3 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich leicht auf -10,3 Mio.€ (2018: -11,8 Mio. €).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gingen 2019 leicht auf 0,3 Mio. € zurück (2018: 0,4 Mio. €). Insgesamt niedrigere Ausschüttungen von Beteiligungen führten im Berichtszeitraum zu einer Verringerung des Beteiligungsergebnisses auf 2,5 Mio. € (2018: 3,3 Mio. €). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen wurden in Höhe von 8,2 Mio. € erzielt (2018: 5,1 Mio. €). Der Anstieg liegt in der verbesserten Ergebnissituation der R. STAHL Schaltgeräte GmbH begründet. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge verringerten sich auf 0,2 Mio. € (2018: 1,3 Mio. €). Der hohe Vorjahreswert war vor allem durch erhaltene Zinsen im Rahmen einer Steuererstattung beeinflusst. Deutlich rückläufig waren die Abschreibungen auf Finanzanlagen mit 1,4 Mio. € (2018: 3,5 Mio. €). Aufwendungen aus Verlustübernahmen fielen nicht an (2018: 2,3 Mio. €). Mit 2,8 Mio. € ging der Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr leicht zurück (2018: 3,2 Mio. €).
Die verbesserte Ertragslage hatte eine Steuerlast in Höhe von 0,1 Mio. € zur Folge. Im Vorjahr führte eine Gutschrift bei den Steuern vom Einkommen zu einem Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern von -4,1 Mio. € (2018: -10,7 Mio. €) und ein Jahresfehlbetrag von -4,1 Mio. € (2018: -10,8 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 resultierte daraus ein Bilanzverlust in Höhe von -18,8 Mio. € (31. Dezember 2018: -14,7 Mio. €).
Finanzlage
In der R. STAHL AG wird über ein Cash-Pooling der Finanzmittelbestand der deutschen Tochtergesellschaften zusammengeführt. Die Mittelzuflüsse kommen insbesondere von der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln. Die flüssigen Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,8 Mio. €). Dividendenzahlung an die Aktionäre erfolgte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr.
Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Bilanzsumme der R. STAHL AG auf 97,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 97,1 Mio. €).
Das Anlagevermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Ende des Vorjahres leicht auf 82,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 84,9 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund rückläufiger Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie einem Rückgang der Beteiligungen. Einen deutlichen Anstieg verzeichnete das Umlaufvermögen auf 14,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 12,1 Mio. €). Bedingt durch eine Pfandleistung zur Besicherung der Inanspruchnahme für Avale erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände auf 3,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,0 Mio. €). Der Kassenbestand ging zum Ende des Berichtszeitraums auf 0,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 2,8 Mio. €).
Aufgrund des Jahresfehlbetrags verringerte sich das Eigenkapital der R. STAHL AG zum Bilanzstichtag auf 34,8 Mio. € (31. Dezember 2018: 38,9 Mio. €). Daraus ergab sich ein Rückgang der Eigenkapitalquote auf 35,8 % zum Jahresende (31. Dezember 2018: 40,0 %).
Die Rückstellungen lagen mit 17,8 Mio. € leicht unter dem Niveau zum Ende des Vorjahres (31. Dezember 2018: 18,3 Mio. €). Während bei den Pensionsrückstellungen ein Anstieg um 0,3 Mio. € zu verzeichnen war, konnten die übrigen Rückstellungen um 0,8 Mio. € zurückgeführt werden.
Vor allem höhere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen führten zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten auf 44,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 39,9 Mio. €).
Nachhaltigkeit
Verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung erfordert im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance das integre und rechtskonforme Verhalten aller Stakeholder. Es bildet die essentielle Grundlage eines langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolgs.
Wir bei R. STAHL verstehen unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) als langfristiges Engagement zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen weltweit und zum nachhaltigen Umgang mit der Umwelt-ein Anspruch, den unsere sicherheitstechnischen Produkte und Lösungen bereits von Hause aus erfüllen. Unser Ziel ist es, nachhaltig Werte für unsere Stakeholder zu schaffen und materielle Beiträge für die ökologische und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört die laufende Auseinandersetzung mit unserem Tun und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der einzuhaltende hohe Standard nachhaltigen Handelns für in Deutschland ansässige börsennotierte Gesellschaften ergibt sich dabei aus der geltenden Rechtsordnung und insbesondere dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus haben wir weitere konzernweit gültige Richtlinien implementiert, wie z. B. die für alle Mitarbeiter verbindliche Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct), deren Einhaltung wir durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System sicherstellen. Durch die in unserer Organisation verankerte Autoritätsmatrix und das Vier-Augen-Prinzip, nach dem rechtsverbindliche und finanziell wirksame Entscheidungen nicht von einem Einzelnen, sondern nur von zwei autorisierten befugten Personen getroffen werden dürfen, tragen wir zur Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinien bei.
Die Steuerung des R. STAHL-Konzerns erfolgt im Sinne eines gewinnorientierten Unternehmens in erster Linie nach finanziellen Zielen. Daneben können auch nichtfinanzielle Ziele einfließen. So tragen wir unserer unternehmerischen Verantwortung Rechnung, die wir im gemeinsamen Kontext ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns verstehen (CSR - Corporate Social Responsibility). Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit unseren Sta- keholdern - allen voran unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Aktionären, Finanzinstituten und der interessierten Öffentlichkeit - nimmt dabei einen hohen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein. Da unternehmerischer Erfolg untrennbar mit dem Engagement kreativer und motivierter Mitarbeiter verbunden ist, legen wir als Teil unserer Personalstrategie großen Wert auf attraktive und gute Beschäftigungsbedingungen unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die ausgezeichnete Qualität unserer Produkte, die sich durch kompromisslose Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie hohe Wertigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Als führendes Technologieunternehmen in unserer Branche wollen wir auch künftig die Entwicklung des technischen Fortschritts vorantreiben und dieses Vertrauen mit herausragenden, innovativen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung auch in Zukunft sichern. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns dabei auch zum Ziel, den hohen Qualitätsanspruch unserer Produkte durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen zu erreichen.
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 ist R. STAHL gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Konzernerklärung“ in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Berichtspflichtig im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c HGB sind dabei unternehmensbezogene Angaben zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Aspekte sind elementare Teile unserer nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten, über die wir im Rahmen unserer zurückliegenden Konzernlageberichte schon länger berichten. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung macht R. STAHL für 2019 wie bereits im Vorjahr von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Berichtsjahr 2019 wurde am 13. März 2020 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMEN/VERANTWORTUNG veröffentlicht.
Erklärung zur Unternehmensführung
Seit dem Geschäftsjahr 2009 sind alle deutschen Aktiengesellschaften nach § 289f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Unsere Entsprechenserklärung ist auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance öffentlich zugänglich.
Ergänzende Angaben
AKTIONÄRSRECHTE UND -PFLICHTEN
Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.
Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.
Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalseite und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.
BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich zwingend andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Anderenfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat nach § 12 Abs. 6 der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig.
Ergänzend bestimmt die Satzung in § 6, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge mit ihnen entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. August 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 3.300.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Weiterhin wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
| • | für Spitzenbeträge, |
| • | bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, |
| • | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet. Auf die vorgenannte Begrenzung von 10 % sind anzurechnen: |
| a) | eigene Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, |
| b) | Aktien, die aufgrund einer eventuell künftig erteilten Ermächtigung zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. |
Ferner wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN
Die R. STAHL AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden den Mitgliedern des Vorstands und Arbeitnehmern keine Entschädigungen im Falle eines Übernahmeangebots zugestanden.
VERGÜTUNGSSYSTEMATIK FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernanhang unter dem Punkt Verwaltungsorgane der R. STAHL AG angegeben, sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts.
Nachtragsbericht
Die nach dem 31. Dezember 2019 eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des R. STAHL-Konzerns oder der R. STAHL AG zu erwarten ist, sind unter dem Punkt SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN / EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG im Konzernanhang beschrieben.
Risikobericht
Im vorliegenden Bericht werden Risiken als interne und externe Ereignisse oder Entwicklungen betrachtet, die sich auf das Erreichen von Zielen und Planwerten des R. STAHL-Konzerns negativ auswirken können.
Beschreibung des Risikomanagement-Systems
Das in die Aufbau- und Ablauforganisation des R. STAHL-Konzerns eingebettete Risikomanagement-System (RMS) ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen für alle Gesellschaften und Zentralfunktionen. Es umfasst die Gesamtheit der installierten IT-Systeme, Prozesse, Abläufe, Anweisungen und Verhaltensregeln, die in allen unseren Gesellschaften weltweit als gültige Standards implementiert sind, und es unterliegt einem laufenden Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Zu seinen Bestandteilen zählen insbesondere die konzernweite Risikoberichterstattung auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ein einheitlicher Planungs- und Controlling-Prozess sowie das interne Überwachungssystem, bestehend aus dem internen Kontrollsystem mit konzerneinheitlichen Richtlinien und der internen Revision.
Darüber hinaus ergänzt ein Compliance-Management- das Risiko-Management-System. Die Gesamtheit der implementierten Systeme ermöglicht es der Konzernleitung, für erkannte Risiken frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risiko-Management-System wird hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt sowie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch den Abschlussprüfer geprüft.
Risikoberichterstattung/Frühwarnsystem
Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in acht Risikobereiche unterteilt ist: Makroumwelt/Länderrisiken, Markt/Wettbewerb, Strategie, unterstützende Prozesse/IT, Leistungswirtschaft, Personal, Finanzwirtschaft und Compliance.
Die Risikoverantwortlichen (risk owner) in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden quartalsweise neu erkannte, bestehende sowie beseitigte Risiken. Des Weiteren erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Risikomanagement-Beauftragten und die Unternehmensleitung bei Identifizierung wesentlicher bzw. kritischer Risiken oder bei wesentlichen Veränderungen bereits identifizierter Risiken. Der Risikomanagement-Prozess wird durch eine IT-Applikation unterstützt.
Der Risikomanagement-Beauftragte erstellt basierend auf den bereitgestellten Informationen der Risikoverantwortlichen einen Risikobericht, der neben der Beschreibung der Risiken auch potentielle Risikowerte, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie den Maßnahmenplan zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung der Risiken beinhaltet.
Der Zeitraum der Risikoeinschätzung ist identisch mit dem Berichtszeitraum des Lageberichts.
Risikobewertung
Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotential ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren auf Bereichs- wie auch Einzelgesellschaftsebene sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Beschreibung |
|---|---|
| 0 bis 10 % | sehr unwahrscheinlich |
| 11 bis 20 % | unwahrscheinlich |
| 21 bis 50 % | möglich |
| 51 bis 90 % | wahrscheinlich |
| 91 bis 100 % | sehr wahrscheinlich |
Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko als ein Ereignis definiert, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt. Ein sehr wahrscheinliches Risiko ist ein Ereignis, mit dessen Eintritt innerhalb eines bestimmten Zeitraums fast sicher zu rechnen ist.
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| Schadensausmaß | Definition der Auswirkungen |
|---|---|
| Unbedeutend | Unbedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow |
| Gering | Geringe negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow |
| Medium | Einige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow |
| Hoch | Erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow |
| Kritisch | Schädigende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow |
Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow werden die Risiken aggregiert auf Konzernebene als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. Dieser Klassifizierung liegen nachfolgende Wertintervalle für den Nettoschadenserwartungswert (Nettorisiko x Eintrittswahrscheinlichkeit) zugrunde:
| • | gering < 1,5 Mio. € |
| • | mittel 1,5 Mio. € bis 5,0 Mio. € |
| • | hoch > 5,0 Mio. € |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einstufung bezogen auf die einzelnen Risikobereiche:
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| Risikobereich | Eintrittswahrscheinlichkeit | Nettoschadenserwartungswert |
|---|---|---|
| Makroumwelt/Länderrisiken | möglich | gering |
| Markt/Wettbewerb | möglich | gering |
| Unterstützende Prozesse | möglich | gering |
| Strategie | unwahrscheinlich | gering |
| Leistungswirtschaft | unwahrscheinlich | mittel |
| Personal | wahrscheinlich | gering |
| Finanzwirtschaft | möglich | gering |
| Compliance | unwahrscheinlich | gering |
Bedeutende und insbesondere bestandsgefährdende Risiken werden umgehend dem Vorstand bzw. der Konzernleitung mitgeteilt. Die Risikoverantwortlichen der Berichtseinheiten sind verpflichtet, den Vorstand und den Risikomanagement-Beauftragten unverzüglich über zeitkritische oder wesentliche Risiken in Kenntnis zu setzen. Die quartalsweise Auswertung aller Risiken dient der Unternehmensleitung als Grundlage, um frühzeitig auf kritische Situationen reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Regelmäßig wird eine Zusammenfassung aller Risiken der Konzerngesellschaften erstellt, in der alle gemeldeten und bewerteten Risiken aggregiert sind, um das Gesamtrisiko für den Konzern ermitteln zu können. Durch die regelmäßige Berichterstattung wird der Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss ebenfalls kontinuierlich über die aktuelle Risikosituation der R. STAHL-Gruppe und deren Entwicklung im Zeitablauf informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems.
Controlling
Die Mitarbeiter im Zentralbereich Konzerncontrolling sind die Ansprechpartner für unsere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das Konzerncontrolling stellt die notwendigen IT-Systeme zur Erfassung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten zur Verfügung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften werden im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung analysiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Soll-Ist-Vergleichen liegt. Monatlich wird hierzu im Konzerncontrolling eine Forecast-Betrachtung erstellt und damit eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende und voraussichtliche Planabweichungen und daraus eventuell resultierenden Risiken gewährleistet.
Internes Überwachungssystem
Ein weiterer Bestandteil unseres Risikomanagement-Systems ist das interne Kontrollsystem, das im R. STAHL-Konzern die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen beinhaltet, deren Ziele sind:
| • | die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, |
| • | die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Berichterstattung sowie |
| • | die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Standards sowie der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance). |
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig von der internen Revision überprüft.
Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess
Wesentliches Element des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Konzern- Rechnungslegungsprozess ist die konzernweit gültige IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorgibt. Die Konzernabschlusserstellung wird unterstützt durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware. Sämtliche in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen berichten in einheitlicher Form an die Muttergesellschaft.
Weitere wesentliche Instrumentarien zur Sicherstellung des Rechnungslegungsprozesses sind:
| • | die konzernweit gültigen Standards für den Finanz- und Verwaltungsbereich, |
| • | die eindeutige Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten, |
| • | die Nutzung einheitlicher ERP-Systeme und Standardsoftware sowie |
| • | detaillierte Berechtigungskonzepte. |
Diese Maßnahmen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrevision.
Interne Revision
Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse zu verbessern und damit Mehrwert zu schaffen. Sie dient den Zielen der Organisation, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität und Effizienz der internen Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und dabei hilft, diese ständig weiter zu verbessern. Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der R. STAHL AG. Prüfungen erfolgen auf Basis eines jährlichen risikoorientierten Prüfungsplans. Die Neubesetzung der seit Beginn des laufenden Jahres vakanten Position wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 erfolgen.
Compliance-Management, Code of Conduct
Zur Vermeidung von Verstößen gegen Antikorruptions-, Kartell- oder auch Datenschutzgesetze und um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, haben wir im Rahmen des bestehenden Compliance-Managements entsprechende Regelungen installiert. Unsere Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstand zugeordnet, und der Compliance-Beauftragte ist in die Geschäftsprozesse sowie in das Berichts- und Kontrollwesen eingebunden. Compliance ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und im täglichen Handeln selbstverständlich.
RISIKOSITUATION IM KONZERN
Makroumwelt und Länderrisiken
Aufgrund unserer internationalen Geschäftsaktivitäten können sich Risiken aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in einzelnen Regionen oder Ländern ergeben, was Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage der R. STAHL-Gruppe nehmen kann.
Insbesondere durch die Lage im Mittleren Osten, in Russland und in der Ukraine sowie aus den laufenden wirtschaftspolitischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen in den USA und Großbritannien oder auch aus einer weiteren Eskalation des Handelskonflikts zwischen China und den USA können sich Risiken für einzelne Tochtergesellschaften ergeben. Dank unserer internationalen Diversifikation können wir auf regionale Marktentwicklungen flexibel vor Ort reagieren und so ungünstige Entwicklungen kompensieren. Vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen achten wir zudem auf unsere Kostenstrukturen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der R. STAHL-Gruppe zu sichern.
Schließlich birgt unsere internationale Ausrichtung in unterschiedlichen Jurisdiktionen auch ein Rechtsrisiko. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ist es grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die R. STAHL AG und ihre Tochtergesellschaften Partei eines Gerichtsverfahrens werden. Hier können negative Entscheidungen zu Lasten der jeweils betroffenen Gesellschaft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit gab es nur wenige solche Fälle. Die Gesellschaften von R. STAHL verteidigen sich in solchen Verfahren jedoch in der tatsächlich und rechtlich gebotenen Weise, im Bedarfsfall tragen wir einem drohenden Kostenrisiko durch entsprechende Rückstellungen Rechnung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarten wir hieraus jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des R. STAHL-Konzerns.
Markt und Wettbewerb
R. STAHL ist mit attraktiven Produkten und Lösungen in dynamischen Märkten aktiv. Dabei hängt unser Geschäft stark vom Investitionsklima in unseren Kundenbranchen ab, zu denen insbesondere der Öl- und Gassektor, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie die Nahrungsmittelbranche und der Schiffsbau gehören. Da die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Unternehmen im Öl- und Gassektor naturgemäß im hohen Maße von den mitunter volatilen Preisentwicklungen von Erdöl und Erdgas abhängt, können sich Preisveränderungen dieser Rohstoffe grundsätzlich auch in den Investitionsentscheidungen der Unternehmen auswirken. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einerseits fließen in die Investitionsbereitschaft der Unternehmen im Öl- und Gassektor neben der Preisentwicklung von Erdöl und Erdgas auch deren Herstellkosten ein. Im Zuge des Rückgangs des Ölpreises in den Jahren 2015 bis 2017 gelang es vielen Unternehmen mit vergleichsweise aufwendigen Herstellmethoden (insbesondere Extraktion aus Schiefergestein („Fracking“) und (Tief-)Seebohrungen), ihre Herstellkosten deutlich zu senken und so ihr Geschäftsmodell robuster gegenüber Preisrückgängen aufzustellen. Andererseits ist bei Investitionsausgaben zwischen Wartungsinvestitionen und dem Neuanlagenbau zu unterscheiden. Da anstehende Wartungsinvestitionen aufgrund der hohen Bedeutung für die Anlagensicherheit nur in begrenztem Umfang zeitlich verschoben werden können und auch Baustopps von bereits im Bau befindlichen Neuanlagen wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen sinnvoll sind, entfalten kurzfristige Preisveränderungen von Erdöl und Erdgas hierauf in der Regel keine unmittelbare Wirkung. Demgegenüber sind bei längeren Perioden niedriger Preisniveaus zeitliche Verschiebungen bei der Realisierung geplanter Neuanlagen denkbar, was sich mit zeitlichem Verzug auf die Auftragsentwicklung bei R. STAHL auswirken kann.
Um dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auch durch neue Anbieter im Komponentengeschäft zu begegnen, festigen wir unsere Marktposition durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Technologien, durch die Entwicklung von Produkten, die aufgrund ihrer effizienzsteigernden und kostensenkenden Eigenschaften von unseren Kunden geschätzt werden, sowie durch eine regionale Diversifikation.
Auch im Systemgeschäft, in dem dank höherer Markteintrittsbarrieren das Konkurrenzrisiko geringer ist, ist nicht generell auszuschließen, dass neue Wettbewerber auftreten. Daneben können sich bestehende Wettbewerber durch Allianzen oder andere Maßnahmen Marktvorteile verschaffen. Den Herausforderungen des Marktes begegnen wir mit unserem exzellenten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung.
Wir verfügen über eine exzellente Position im weltweiten Markt für Explosionsschutzlösungen, in dem vor allem die Sicherheit der eingesetzten Produkte höchste Priorität besitzt. Bezogen auf die gesamten Investitionskosten explosionsgeschützter Anlagen liegt dabei der Kostenbeitrag für den Explosionsschutz oft nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund der hohen Wertschöpfung, den unsere Lösungen unseren Kunden bieten, ist daher unser Geschäft vergleichsweise wenig preisgetrieben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation unserer Abnehmerbranchen und dem Marktauftritt unserer Wettbewerber besteht grundsätzlich dennoch das Risiko von Preisdruck, der sich negativ auf unsere Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken kann. Diesem Risiko begegnen wir einerseits durch die fortlaufende Entwicklung technisch differenzierter Lösungen, die unseren Kunden einzigartigen Zusatznutzen bieten. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unseres laufenden Effizienzprogramms R. STAHL 2020 an der nachhaltigen Schaffung marktführender Kostenstrukturen, die uns auch in konjunkturellen Schwächephasen eine ausreichende Profitabilität sichern.
Nicht zuletzt birgt R. STAHLs internationale Aufstellung das Risiko, dass Kunden regionale Anbieter bevorzugen, weil sie deren Produkte besser kennen, ein höheres Vertrauen in deren Produkteigenschaften haben oder aus politischen Gründen wie geltender Marktembargos oder der Marktabschottung bestimmter Länder hierzu angehalten sind. Da R. STAHL als Teil seiner Geschäftsstrategie auch eine Verbreiterung der Kundenbasis anstrebt, ist der Aufbau von Bekanntheit und Reputation entscheidend. Dazu beschäftigen wir eine angemessene Anzahl hochqualifizierter Vertriebsexperten, sind international auf Messen vertreten und bieten eigene Seminare an, um Kunden die für den Explosionsschutz relevanten Informationen zu vermitteln und im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Auf diese Weise bauen wir auch unsere Position gegenüber lokalen Wettbewerbern aus.
Strategische Risiken
Bei der Erschließung neuer Märkte und Branchen sowie beim Ausbau bestehender Vertriebsgebiete - auch durch Akquisitionen - können sich neue Risiken ergeben, die im Vorfeld nicht vollständig einschätzbar sind. Wir analysieren das Risikopotential einzelner Märkte und Branchen in den unterschiedlichsten Regionen und berücksichtigen dieses bei der Risikobeurteilung. Die Risiken im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Unternehmens behandeln wir mit der entsprechenden Sorgfalt.
Darüber hinaus bestehen Beschaffungsrisiken. So können die Einkaufspreise je nach Marktsituation Schwankungen unterliegen und unsere Kostenstrukturen beeinflussen. Auch besteht grundsätzlich das Risiko einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit wichtiger Ausgangsmaterialien. Wir beugen diesen Risiken durch konsequentes Kostenmanagement und internationale Beschaffung vor. Unabhängig davon kann auch umgekehrt eine rückläufige Nachfrage bei unseren Lieferanten deren Insolvenzrisiko und damit unser Beschaffungsrisiko prinzipiell erhöhen. Wir minimieren dieses Risiko durch aktives Monitoring von Finanzdaten der wichtigsten Zulieferer und indem wir Preisverhalten und Lieferleistung beobachten. Ferner verringern wir durch Second-Source-Freigaben die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten.
Des Weiteren stellt eine zunehmende technologische Akzeptanz von Produkten aus China und anderen asiatischen Ländern auch im europäischen Umfeld eine Wettbewerbssituation dar, die wir beobachten, um keine Marktverluste zu riskieren. Als nach wie vor eher gering stufen wir das Risiko von Produkt- und Markenpiraterie ein. Ständige Verbesserungen unserer Kernprodukte und Produktionstechnologien sowie unser Spezialwissen und unsere Erfahrung verringern das Risiko, dass R. STAHL-Produkte in vergleichbarer Qualität kopiert werden. Im Bereich Explosionsschutz zählen Qualität sowie Funktions- und Zertifizierungssicherheit zu den wesentlichen Kaufkriterien.
Risiken aus unterstützenden Prozessen
Im Bereich Explosionsschutz geht es in erster Linie um die Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt - daher hat die Qualität unserer Produkte oberste Priorität. Produktfehler führen zwar nicht zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen, können jedoch unseren Ruf in hohem Maße schädigen. Eine zentrale Rolle hinsichtlich der Risikominimierung im Bereich der Produktqualität spielt daher ein konsequentes Qualitätsmanagement mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess. Die Qualitätskontrolle jeder gefertigten Komponente und jeder Systemlösung ist für die meisten unserer Produkte unerlässlich. Darüber hinaus unterliegen auch zugelieferte Bestandteile sowie deren Lieferanten strengen Qualitätsanforderungen und werden sorgfältig kontrolliert. Auch wenn diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, verschaffen unsere hohen Qualitätsstandards sowie unsere Explosionsschutz-Expertise R. STAHL Wettbewerbsvorteile, die Absatz und Image unseres Angebots positiv beeinflussen.
Im Zuge des wachsenden Konkurrenzdrucks in allen Branchen der Elektronikindustrie gewinnen Lieferzeit und Liefertreue fortwährend an Bedeutung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu lange Lieferzeiten oder nicht eingehaltene Liefertermine stellen prinzipiell Risiken für die Kundenbindung und damit für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Unsere Wettbewerbsfähigkeit sowie unsere Logistik-, Fertigungs- und Abwicklungsprozesse weiter auszubauen, um eine marktführende Liefertreue zu erreichen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Lean-Management-Maßnahmen im Rahmen von R. STAHL 2020.
Die in R. STAHL 2020 zusammengefassten Effizienzmaßnahmen sind strukturell und prozessual tiefgreifend und beziehen alle wesentlichen Funktionsbereiche des Konzerns mit ein. Derartig umfangreiche Veränderungen bergen grundsätzlich das Risiko temporärer Störungen in den betrieblichen Abläufen mit der Folge negativer Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag.
Diesem Risiko begegnen wir durch eine enge Überwachung und Steuerung der Einzelmaßnahmen und den regelmäßigen Abgleich der Soll- mit den Ist-Zuständen. Bei Bedarf werden entsprechende Handlungen abgeleitet.
Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologien
Im internationalen Handel und der industriellen Produktion nimmt die Digitalisierung von Prozessen stetig zu. Damit steigen die für die Abwicklung unserer Geschäftsprozesse essenziellen Datenmengen, die digital erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Zur Gewährleistung der notwendigen Verfügbarkeit müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen das Risiko des technischen Ausfalls von IT-Systemen und Datennetzen sowohl aufgrund technischer Fehler als auch externer Einwirkung (z. B. Brand, Hochwasser, Diebstahl) getroffen werden. Diesem Risiko begegnen wir durch die zentrale Datenverarbeitung auf redundanten Serversystemen und Datenspeichern an räumlich voneinander getrennten Orten sowie Datensicherungs- und Wiederherstellungsprozessen, die schnelle Datenwiederherstellungen ermöglichen.
Trotz des weltweit gestiegenen Risikos von Cyber-Attacken ist es R. STAHL bisher gelungen, schädigende Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Um den Konzern auch weiterhin von Risiken wie dem Verlust oder der Verfälschung von Daten sowie daraus resultierender Betriebsunterbrechungen zu schützen, arbeiten wir intensiv an unseren IT-Sicherheitsprozessen sowie Vorbeuge- und Abwehrmaßnahmen und passen diese regelmäßig an die sich verändernden Anforderungen und Gefahren an. Dabei arbeiten wir eng mit externen IT-Sicherheitsspezialisten zusammen, um unsere Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und deren Erkenntnisse aus anderen Sicherheitsvorfällen in unseren Prozessen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Neben der Datensicherheit hat Datenschutz bei R. STAHL einen hohen Stellenwert. Der Schutz von personenbezogenen Daten gehört dabei seit jeher zu den Grundsätzen unserer Geschäftspolitik und wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung und Überwachung der Vorgaben aus der DSGVO sowie weiteren länderspezifischen Gesetzen zum Datenschutz. Personenbezogene Daten aus der EU werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert.
Neben Prozessen und technisch-, organisatorischen Maßnahmen kommt beim Thema Datensicherheit und Datenschutz den Mitarbeitern eine große Bedeutung zu. Entsprechend schulen wir unsere Mitarbeiter bei der Einstellung sowie anlassbezogen bei Veränderungen zu Datensicherheits- und Datenschutzaspekten um sie im Umgang mit Daten, IT Systemen und Risiken zu sensibilisieren und eine angemessene Achtsamkeit zu erreichen.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Mit internationalen Produktionsstandorten stellt sich R. STAHL der wachsenden Anforderung der Kunden weltweit an die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern vor Ort und kurzen Lieferzeiten. Dem durch die Dezentralisierung der Produktion vorhandenen Risiko von Schwankungen lokaler Auslastung und Kosten begegnen wir mit einer zentralen Produktionssteuerung (Global Operations) mit globaler Verantwortung zur effizienten Ressourcensteuerung über alle Fertigungsstandorte. Darüber hinaus hat die Konzernfunktion Global Operations 2018 mit der Einführung von Lean-Management-Methoden in allen Produktionsstandorten zur Verbesserung unserer Prozesse und Kosten begonnen.
Personalrisiken
Expertenwissen und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den aktuell starken Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt können sich Risiken bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter sowie der langfristigen Bindung unserer Belegschaft an das Unternehmen ergeben.
Um diesen Risiken entgegenzuwirken legen wir zur nachhaltigen Steuerung unserer Personalressourcen einen besonderen Schwerpunkt auf Ausbildung. Mit der Fokussierung auf technische Kompetenzen bildet R. STAHL fünfzehn Berufsbilder aus, die die durch den Fachkräftemangel entstehenden Lücken schließen.
Darüber hinaus können sich Risiken durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Diese Risiken mindern wir durch Personalentwicklungsmaßnahmen, die das Ziel haben, Leistungsträger an das Unternehmen zu binden.
Finanzwirtschaftliche Risiken und Steuerrisiken
Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten können sich Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, und Liquiditätsrisiken ergeben, die wir durch Einsatz marktüblicher Finanzinstrumente begrenzen.
Da Wechselkursentwicklungen aufgrund der Vielzahl der beeinflussenden Faktoren oft durch hohe Volatilität gekennzeichnet sind, ist eine sichere Währungsprognose generell schwierig. Den sich aus der unvorhersehbaren Änderung von Wechselkursen wichtiger Währungen ergebenden Risiken begegnen wir daher mit einer Reihe von Maßnahmen: Langfristige und strategische Maßnahmen sind hierbei vor allem Produktionskapazitäten in den für uns wichtigen Währungsräumen wie beispielsweise den USA. Nachteilige währungsgetriebene Veränderungen bei der Umsatzentwicklung werden so durch entsprechende lokale Kostenvorteile gedämpft (natural hedge). Darüber hinaus sichern wir opportunistisch die vorhandenen und geplanten Fremdwährungspositionen durch Devisentermingeschäfte ab. Insbesondere die Entwicklung des US-Dollars, der den Großteil unseres Fremdwährungsvolumens einnimmt und darüber hinaus auch die Entwicklung anderer Währungen beeinflusst, ist für uns relevant.
Zur Finanzierung unserer geschäftlichen Aktivitäten nehmen wir grundsätzlich fristenkongruent Fremdkapital auf. Ein sich aus variierenden Zinssätzen ergebendes Risiko sichern wir bei Bedarf über derivative Finanzinstrumente ab. Die Finanzierung unserer Immobilien erfolgt regelmäßig zu Festzinssätzen. Grundsätzlich sind die Laufzeiten der Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte an den Grundgeschäften ausgerichtet. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung sowie die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt.
Im Dezember 2019 hat die R. STAHL AG vorzeitig einen neuen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen. Dieser umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können.
Dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit unserer Kunden begegnen wir mit einem gezielten Monitoring der Zahlungsverhalten. Im Bedarfsfall nehmen wir Wertberichtigungen vor.
Eine detaillierte Beschreibung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsinstrumente sowie weitere Angaben zu den Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sind im Konzernanhang unter den Punkten Derivative Finanzinstrumente und Management von Finanzrisiken zu finden.
Aufgrund unserer weltweiten Geschäftstätigkeit unterliegt der R. STAHL Konzern einer Vielzahl von länderspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage sowie gegebenenfalls abweichenden Auslegungen gesetzlicher Vorschriften durch die Finanzverwaltung können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen.
Darüber hinaus kann fehlende oder unzureichende Transparenz in Folge hoher Komplexität interner Prozesse dazu führen, dass steuerlich relevante Informationen nicht entsprechend weitergeleitet und gewürdigt werden, sodass es zu Unstimmigkeiten in der Steuererklärung kommt. Derartiges Fehlverhalten innerhalb der steuerlichen Behandlung kann neben nachteiligen Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage und daraus resultierende Steuernachzahlungen auch die strafrechtliche Verfolgung des Managements zur Folge haben.
Um die sich ergebenden Risiken zu minimieren werden steuerlich relevante Sachverhalte durch die zentrale Konzernsteuerabteilung analysiert und beurteilt, falls notwendig auch in Zusammenarbeit mit externen Beratern. Darüber hinaus arbeitet R. STAHL an der Implementierung eines funktionsfähigen Tax-Compliance-Management-Systems um sicherzustellen, dass auch zukünftig alle relevanten Steuergesetze eingehalten und alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
Compliance-Risiken
Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt R. STAHL den deutschen Rechtsvorschriften zur Unternehmensführung sowie den Anforderungen weiterer Rechtssysteme. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signifikant verschärft, insbesondere durch die striktere Anwendung bestehender Gesetze sowie die Erweiterung und Verschärfung von Straftatbeständen. Beispielhaft sind hier die Antikorruptionsge- setze in Deutschland, in den USA (Foreign Corrupt Practices Act) und in Großbritannien (Bribery Act) zu nennen. Alle diese Regelungen sind sehr komplex. Jede Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften oder jede gegen unser Unternehmen vorgebrachte Beschuldigung eines Gesetzes Verstoßes, ob gerechtfertigt oder nicht, könnte sich in erheblichem Maße negativ auf unser Ansehen und auf unseren Geschäftserfolg auswirken.
Eine exakte Bewertung dieser Risiken ist aufgrund der Vielzahl von relevanten gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der großen Anzahl möglicher Verstöße schwierig. Wir prüfen laufend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie neue Entwicklungen im Compliance-Umfeld, die in unserer Branche oder in der Wirtschaft allgemein auftreten. Im internationalen Kontext unterstützen uns teils spezialisierte Kanzleien vor Ort, teils lokale Kooperationspartner renommierter deutscher oder Niederlassungen internationaler Kanzleien. Auf Basis dieser Informationen und anderer verfügbarer Quellen bringen wir unsere Compliance-Regeln kontinuierlich auf den neuesten Stand. Um möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass unsere Beschäftigten unsere Verhaltensrichtlinie („Code of Conduct“) kennen und sie einhalten, weisen wir unsere Führungskräfte einmal jährlich auf unsere Antikorruptionsrichtlinien hin wie auch auf deren Pflicht, ihre Mitarbeiter darin zu schulen.
Bei neuen Mitarbeitern gehört die Kenntnisnahme der Verhaltensrichtlinie zum Einstellungsprozess. Der Konzern-Compliance-Beauftragte koordiniert alle Maßnahmen in diesem Bereich. Trotz der bestehenden Compliance-Regeln und vorhandener interner Kontrollsysteme kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen unsere Kontrollmechanismen vorsätzlich umgehen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl wir den Eintritt dieses Risikos als relativ gering einschätzen, wären damit negative Auswirkungen auf das Ansehen unseres Unternehmens, unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verbunden.
Externe Risiken
Bedingt durch unser weltweites Netzwerk an Produktions- und Vertriebsstandorten ist R. STAHL in unterschiedlichem Maße externen Risiken ausgesetzt, die sich sowohl regional als auch global entwickeln können. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege und Pandemien wie die zurzeit bestehende schnelle und nur schwer zu bremsende Ausbreitung des erstmals im Dezember 2019 in China aufgetretenen Corona-Virus (SARS-CoV-2).
Diese Risiken können unsere unternehmerische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, zu Versorgungsengpässen, Produktionsausfällen, Störungen in der Lieferkette und einem Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führen und so die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ beeinflussen.
Zur Eindämmung der sich aus diesen Risiken ergebenden Folgen haben wir für unsere Standorte Pläne und Maßnahmen erarbeitet und kommuniziert. Um die Auswirkungen einer Pandemie auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter und auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren, haben wir an unserem Verwaltungsstandort in Waldenburg die Arbeitsgruppe Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz installiert, die im Bedarfsfall ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen sicherstellt. Ziel ist dabei insbesondere eine Unterbrechung von Übertragungswegen durch Regelungen zur Kontaktminimierung, erhöhte Hygiene, Reisebeschränkungen und definierte Prozesse im Umgang mit Verdachtsfällen. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsstandorten durch Naturkatastrophen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Da R. STAHL über Produktionsstandorte auf verschiedenen Kontinenten verfügt, ist unsere Produktions- und Lieferfähigkeit in Abhängigkeit der Schwere des eintretenden Risikos auch dann zumindest teilweise gewährleistet, wenn einzelne Standorte ausfallen sollten. Allerdings lassen sich naturgemäß Risiken, die sich aus Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder Pandemien ergeben können, nie vollständig ausschließen.
Welche Auswirkungen das Corona-Virus auf die wirtschaftliche Entwicklung und die globalen Lieferketten im laufenden Jahr und darüber hinaus haben wird, ob und in welcher Höhe es Aufholeffekte zu der sich seit Jahresbeginn verlangsamenden weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt, lässt sich zurzeit nicht vorhersagen. Seit Ende Februar 2020 hat sich die anfänglich auf Asien beschränkte Verbreitung des Corona-Virus international beschleunigt und neben weiten Teilen von Europa auch Amerika erfasst. An den weltweiten Kapitalmärkten hat diese Entwicklung bereits zu erheblichen Kursrückgängen geführt. Sollte sich die aktuelle Lage hin zu einer länger anhaltenden Pandemie entwickeln, so könnte sich dadurch das weltweite Wirtschaftswachstum deutlich abschwächen, gegebenenfalls bis hin zu einer Rezession. Sofern Behörden zum Gesundheitsschutz Quarantänemaßnahmen verhängen oder den Personen- und Güterverkehr einschränken, kann es zu Versorgungsengpässen bei Rohstoffen, Produktionsausfällen sowie zu Störungen in den Logistikketten kommen. Die Situation entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Wir können deshalb den weiteren Fortgang aktuell nicht verlässlich abschätzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass R. STAHL von solchen Risiken betroffen sein könnte, erachten wir derzeit als hoch. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte und Vertriebsniederlassungen tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Schäden auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen. Wir gehen aber davon aus, dass die Verbreitung des Corona-Virus große Auswirkung auf die Ergebnisentwicklung des R. STAHL-Konzerns haben könnte.
GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL-KONZERNS
Vorstand und Aufsichtsrat von R. STAHL halten das Risikomanagement-System für geeignet, die vorhandenen Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und zu analysieren, um sie adäquat zu steuern. Nach sorgfältiger Würdigung der Gesamtrisikolage sind die Verantwortlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernlageberichts die bestehenden Risiken sowohl im Rahmen von Einzelbetrachtungen als auch kumuliert begrenzt sind. Aus heutiger Sicht sieht der Vorstand keine Risiken, denen R. STAHL nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann, die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags-, Vermögens- und/oder Finanzlage des Konzerns auswirken könnten. Zwar hat sich wie oben beschrieben die Unsicherheit mit Blick auf eine prognostizierbare gesamtwirtschaftliche Entwicklung gegenüber dem Vorjahr nicht unerheblich erhöht. Darüber hinaus haben auch die Absatzmarktrisiken zugenommen. Damit ist nach unserer Einschätzung auch das Gesamtrisiko im Vergleich zum Jahr 2020 gestiegen. Dank unseres umfassenden Produktportfolios und unserer guten regionalen Aufstellung sehen wir aber Chancen, unsere führende Marktposition auszubauen. Wir bleiben zuversichtlich, dass R. STAHL strategisch und finanziell so gut aufgestellt ist, um die Chancen, die sich uns bieten, nutzen zu können.
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN IM EINZELABSCHLUSS UND IM KONZERN
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Zinsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Währungs-, Liquiditäts- sowie Kredit- und Zinsrisiken wurde bereits im Risikobericht unter Finanzwirtschaftliche Risiken ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken besteht. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Punkt Derivative Finanzinstrumente zu finden.
Chancen- und Prognosebericht
CHANCEN
Zur Identifizierung und Wahrnehmung der sich uns eröffnenden Chancen beobachten wir fortlaufend die Entwicklungen in unseren Märkten. Darüber hinaus erhalten wir aus dem Dialog mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern frühzeitig wertvolle Informationen zu Branchentrends und den steigenden Anforderungen, die Kunden an unsere Produkte stellen. Die sich daraus ergebenden Chancen und Potentiale fließen in die strategische Ausrichtung von R. STAHL sowie in die Allokation der unternehmensweiten Ressourcen ein. Die Chancen werden getrennt vom Risikomanagement-Prozess erhoben.
Langfristige Chancen
Die wachsende Weltbevölkerung und der sich daraus ergebende stetig steigende Energiebedarf bieten langfristige Wachstumschancen für R. STAHL. Neben der voranschreitenden industriellen Entwicklung, insbesondere in den Schwellenländern, führt dabei vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern zu einem kontinuierlichen Anstieg der Energienachfrage. Mit in den westlichen Industrienationen zunehmender gesellschaftlicher Ablehnung des Energieträgers Kohle wird die Energieversorgung dabei zunehmend durch Erdgaskraftwerke oder die Verbrennung von Erdöl sichergestellt. Aber auch den klimapolitisch geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachten wir als Chance: Um mit diesen volatilen Energieträgern eine stabile Versorgung sicherzustellen, müssen effiziente technische Möglichkeiten geschaffen werden, die die wetter- und tageszeitabhängige elektrische Energie aus Wind- und Sonnenkraft zeitlich längerfristiger speichern können. Zu den künftig aussichtsreichsten Möglichkeiten gehört hierbei die Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie in Form von Wasserstoff, Methan oder Methanol und deren bedarfsmäßige Wiederverstromung. Da alle diese Trägerstoffe in hohem Mäße explosionsfähig sind, kann sich daraus langfristig ein entsprechender Bedarf für Explosionsschutzlösungen nicht nur für deren Produktion, sondern auch für Transport und Rückverstromung ergeben. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten eines pipelinegebundenen Transports auf dem Landweg gewinnt dabei zunehmend der Schiffstransport mittels LNG-Tankern an Bedeutung, für die R. STAHL ein breites Spektrum explosionsgeschützter Ausrüstung anbietet. In diesem Zusammenhang bieten sich auch gleichsam Chancen in den vor- und nachgelagerten Prozessen der Flüssiggaswertschöpfungskette (Gasverflüssigung und Wiedervergasung).
Neben einem steigenden Bedarf an Energie bringt das Wachstum der Weltbevölkerung auch eine höhere Nachfrage nach Produkten aus allen anderen Bereichen des Lebens wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wohnraum, Bekleidung oder Mobilität mit sich. Davon profitieren sowohl die Nahrungsmittel- als auch die chemische Industrie, denen R. STAHL maßgeschneiderte Explosionsschutzlösungen für ihre Produktionsanlagen bietet. Wir gehen von einem noch stärkeren Anstieg des Bedarfs an Pharma-Produkten aus, da nicht nur die Zahl der Menschen auf der Erde wächst, sondern auch deren Lebenserwartung und Gesundheitsbewusstsein.
Schließlich führt auch der politische und gesellschaftliche Wille nach einer Etablierung und Durchsetzung ausreichend hoher Sicherheitsstandards in der Prozessindustrie sowie die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes zu wachsender Nachfrage nach Explosionsschutzlösungen weltweit.
Mittelfristige Chancen
Mittelfristig ergeben sich für R. STAHL Chancen aus dem Ausbau der Marktposition und der Erschließung neuer Märkte. Hierzu haben wir im Berichtszeitraum eine Reihe von Maßnahmen zur strategischen Marktbearbeitung definiert, die darauf abzielen, regionale Marktpotentiale quantifizieren und darauf aufbauend Ressourcen zielgerichtet allokieren zu können. In diesem Zusammenhang treiben wir auch unsere Zulassungen als qualifizierter Lieferant bei neuen Kunden voran und schaffen so mittelfristig Möglichkeiten für den Ausbau regionaler Marktanteile. Daneben spielt für uns auch eine kontinuierliche, zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsarbeit, mit der wir uns in der Vergangenheit starke Positionen in zahlreichen Produktbereichen erarbeitet haben, eine Schlüsselrolle.
Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen an die Betreiber technischer Anlagen sehen wir zudem die Chance, über unser Angebot an ganzheitlichen individuellen Systemlösungen Wachstum zu generieren. Auf diesem Gebiet ist R. STAHL schon heute weltweit führend. In eine ähnliche Richtung zielt die Ausweitung unseres Produktangebots um Dienstleistungen, die unsere Kunden aufgrund zunehmender Regulierung und limitierten eigenen Kapazitäten bei uns nachfragen. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Fokussierung unserer Kunden auf das eigene Kerngeschäft und die damit einhergehende Auslagerung von Engineering- und Maintenance-Funktionen. Ebenso stellen Schulungsangebote und Services, die das Sicherheitsmanagement der Prozessanlagen erleichtern, attraktive Wachstumschancen für uns dar.
Aus regionaler Sicht bietet uns die fortschreitende Öffnung weiterer Märkte für nach IECEx zertifizierte Produkte und Lösungen, die sich auch in internationalen Projekten immer mehr durchsetzen, weiteres Wachstumspotential. Ein wichtiger regionaler Zielmarkt ist für uns Osteuropa, wo wir uns durch die 2016 getätigte dortige Beteiligung an ZAVOD Goreltex einen verbesserten Zugangsweg etabliert haben. Ferner sehen wir mittelfristige Chancen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Über die Übernahme unseres südafrikanischen Partner ESACO (Pty.) Ltd durch Erhöhung unserer Beteiligung auf 70 % haben wir hierzu im Berichtsjahr die Weichen gestellt.
Signifikante mittelfristige Chancen zur Erhöhung unserer Produktivität und Profitabilität sehen wir in der Optimierung der betrieblichen Strukturen und Prozesse im Rahmen unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020. Über die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Schaffung konzernweit einheitlicher Standards und der Digitalisierung und Verschlankung interner Abläufe stellen wir weltweit kurze Lieferzeiten sicher und adressieren so zentrale Bedürfnisse unserer Kunden. In die gleiche Richtung zielen wir mit dem Ausbau der Automatisierung in unserer Produktion in Richtung „Industrie 4.0“.
Kurzfristige Chancen
Unter der Voraussetzung einer wachsenden Weltwirtschaft ergeben sich für uns kurzfristige Chancen aus einer steigenden Investitionstätigkeit in Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie deren Nachfolgeprodukte. Als kurz- bis mittelfristige Chance betrachten wir im Zusammenhang mit der fortschreitenden industriellen Digitalisierung das enorme Nachfragepotential für unsere Automatisierungslösungen, das sich unseres Erachtens weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen etablieren wird.
Bei der Verfolgung unserer Chancen berücksichtigen wir grundsätzlich unsere finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken sind dem Risikobericht zu entnehmen.
PROGNOSE
Als international aufgestellter Spezialanbieter im Bereich der Elektronikindustrie produzieren und vermarkten wir unsere Produkte und Lösungen weltweit. Unser Geschäft hängt daher von den Entwicklungen der Weltkonjunktur sowie einiger wesentlicher Fremdwährungen ab, insbesondere vom US-Dollar. Branchenseitig haben neben der Öl- und Gasindustrie die Chemie- und Pharmaindustrie die für unser Geschäft größte Bedeutung.
Weltwirtschaft: Prognose für 2020 zu Jahresanfang noch optimistisch, ab März deutliche Eintrübung aufgrund zunehmender Ausbreitung des Corona-Virus
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Einschätzung vom Januar 2020 für das laufende Jahr mit einem leichten Anstieg des Wachstums der Weltwirtschaft auf 3,3 %, getragen von einer Wiederzunahme des globalen Handels und der Produktionsaktivitäten. Als Gründe sah der IWF neben der anhaltend lockeren Geldpolitik der Notenbanken vor allem eine Abkühlung des Handelskonflikts zwischen Amerika und China sowie den - nach Jahren des politischen Stillstands - nunmehr vollzogenen Austritt des Vereinten Königreichs aus der Europäischen Union.
Prognose zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2020 ggü. Vorjahr (in %)
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| Welt | +3,3 |
|---|---|
| Industrieländer | +1,6 |
| USA | +2,0 |
| Euroraum | +1,3 |
| Deutschland | +1,1 |
| Frankreich | +1,3 |
| Italien | +0.5 |
| Spanien | +1,6 |
| Japan | +0,7 |
| Vereinigtes Königreich | +1,4 |
| Kanada | +1,8 |
| Schwellenländer | +4,4 |
| Asien | +5,8 |
| China | +6,0 |
| Indien | +5,8 |
| Russland | +1,9 |
| Lateinamerika | +1,6 |
Quelle: World Economic Outlook, International Monetary Fund, January 2020
Für die Industrieländer erwartete der IWF noch im Januar 2020 für das laufende Jahr einen weiteren - wenn auch sich verlangsamenden - Rückgang des Wachstums auf 1,6 %. Eine stärkere Abkühlung sah der IWF für die USA voraus, deren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts sich auf 2,0 % verringern sollte. Demgegenüber wurde für die Wirtschaft im Euroraum ein leichtes Plus auf 1,3 % prognostiziert, getragen von einem stabilen Wachstum in Frankreich sowie einer Belebung in Deutschland und Italien.
Für die Schwellenländer ging der IWF im Januar 2020 mit 4,4 % von einem wieder steigenden Wachstum aus (2018: 3,7 %). Während sich China mit einer Steigerung um voraussichtlich 6,0 % leicht unter dem Vorjahr entwickeln sollte, wurde für Indien mit einer Belebung auf 5,8 % gerechnet.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts lag seitens des IWF noch keine aktualisierte quantitative Einschätzung für die Entwicklung der Weltwirtschaft 2020 vor. Fest steht indes schon heute, dass die Ausbreitung des Corona-Virus zu einem deutlichen Rückgang führen wird. Für die Entwicklung in Deutschland hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 30. März 2020 in einem Sondergutachten ausgeführt, dass eine Rezession im ersten Halbjahr 2020 nicht mehr vermeidbar sei. Ferner werden drei Szenarien für die Jahre 2020 und 2021 entworfen, die sich im Wesentlichen in Dauer, Ausmaß und Wirkung der zur Eindämmung des Corona-Virus getroffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen unterscheiden. Im derzeit wahrscheinlichsten Basisszenario würde das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr um 2,8 % schrumpfen und im Folgejahr um 3,7 % zulegen. Dem liegt die Annahme einer Normalisierung der wirtschaftlichen Lage im Verlauf des kommenden Sommers zugrunde. Das zweite Risikoszenario geht von einem Rückgang des BIP um 5,4 % im Jahr 2020 und einem Wachstum von 4,9 % im Folgejahr aus. Im ungünstigsten der drei Szenarien reduziert sich das BIP im laufenden Jahr um 4,5 % mit einem nur geringen Wiederanstieg um 1 % im kommenden Jahr.
Nachfrage nach Öl im ersten Quartal rückläufig, Preis unter Druck
In ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarktes vom Januar 2020 sah die OPEC für das laufende Jahr noch eine weiter zunehmende Nachfrage nach Rohöl um 1,2 Mio. Bar- rel/Tag. Damit hätte der weltweite Bedarf erstmals die Grenze von 100 Mio. Barrel/Tag überschritten - eine Nachfragemenge, die die OPEC 2019 eigentlich schon für das Berichtsjahr erwartet hatte, mit 99,8 Mio. Barrel/Tag aber auch nur knapp verfehlt wurde.
Gemäß ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarktes vom Februar 2020 hat die OPEC das Mengenwachstum im laufenden Jahr auf rund 1,0 Mio. Barrel/Tag zurückgenommen. Jüngere Aussagen der OPEC lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts nicht vor. Die durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus bedingte rückläufige Nachfrage nach Erdöl wirkt sich seit März 2020 erheblich auf die Preisentwicklung aus und führte seit Jahresbeginn 2020 zu einem Rückgang von 65 US$/Barrel für Rohöl der Sorte Brent auf unter 25 US$/Barrel bis Mitte März. Den am 1. April 2020 von Rystad Energy veröffentlichten Schätzungen zufolge wird die weltweite Nachfrage nach Rohöl - in Abhängigkeit vom Umfang behördlich veranlasster Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus - im laufenden Jahr zwischen 6,4 % und 8,5 % unter derjenigen des Vorjahres liegen. Eine Rückkehr zum letztjährigen durchschnittlichen Nachfrageniveau von 100 Mio. Barrel/Tag wird unter günstigsten Umständen frühestens ab September 2020 erwartet. Wie sich diese Szenarien auf die Preisentwicklung im laufenden Jahr auswirken werden, ist derzeit nicht absehbar, zumal der Ölpreis in hohem Maße auch von politischen Entwicklungen beeinflusst ist. Zwar haben die vorgenannten Ereignisse bis zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts noch keine signifikante Auswirkung auf unser Geschäft gezeigt. Sollte der Ölpreis jedoch über einen längeren Zeitraum auf dem derzeit sehr niedrigen Niveau bleiben oder weiter sinken, wird sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in einer gebremsten Umsatz- und Ertragsentwicklung in unserem Geschäft niederschlagen.
Gedämpfter Ausblick auch für die Branchen Chemie, Pharma und Elektronik
Der Verband der chemischen Industrie (VCI) ging in seiner Einschätzung vom Dezember 2019 für das laufende Jahr mit 0,5 % von einem sehr moderaten Zuwachs der deutschen Chemie- und Pharmaproduktion aus. Bei konstantem Preisniveau wurde dabei für die Chemische Industrie ein leichter Volumenrückgang um 0,5 % erwartet, während die Pharmazie um 2,0 % zulegen sollte, vor allem durch eine stärkere Auslandsnachfrage. Risiken für den konjunkturellen Ausblick sah der Verband in seiner Einschätzung vom Dezember 2019 insbesondere in einer erneuten Eskalation internationaler Handelskonflikte, der weiteren Abschwächung im Investitionsgüterbereich, zunehmenden Auswirkungen einer rückläufigen Industrieproduktion auf die Gesamtwirtschaft etwa auf den Arbeitsmarkt, der Finanzmarktstabilität und in geopolitischen Risiken.
Im März 2020 hat der VCI die Erwartungen für das laufende Jahr insbesondere mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzbaren Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus gedämpft und einen Rückgang der Chemie-Produktion um 1,5 % prognostiziert unter Verweis darauf, dass auch diese Prognose unter einem erheblichen Vorbehalt stehe.
Im Juli 2019 hatte der ZVEI für den weltweiten Elektronik-Markt 2020 einen Zuwachs von 3 % prognostiziert. Dabei wurde für die Schwellenländer - bislang Wachstumstreiber - ein Rückgang auf rund 5 % erwartet, den Industrieländern traute der ZVEI im laufenden Jahr ein Wachstum von 2 % auf dem Niveau des Vorjahres zu. Für Deutschland wurde 2020 nach der rückläufigen Entwicklung im Berichtsjahr wieder mit einer Rückkehr in die Wachstumszone und einem Plus von 1 % gerechnet.
In seiner im März 2020 veröffentlichten Meldung hat der ZVEI darüber berichtet, dass die deutsche Elektronikindustrie mit rückläufigem Auftragseingang in das neue Jahr gestartet ist. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Entwicklung noch keine Effekte des Coronavirus enthalten seien. Eine quantitative Anpassung der Prognose des ZVEI für die Elektronikbranche für das Jahr 2020 erfolgte bis zum Zeitpunkt des vorliegenden Berichts noch nicht.
Prognose für 2020 vor dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Lage mit erheblichen Unsicherheiten behaftet
Noch zu Jahresbeginn sind wir davon ausgegangen, dass nach der rückläufigen Entwicklung 2019 für das laufende Jahr von einer insgesamt wieder stärkeren konjunkturellen Belebung ausgegangen werden kann. Dieser Einschätzung lag insbesondere ein Wachstum der Weltwirtschaft zugrunde. Auch wenn die sektoralen Ausblicke noch uneinheitlich waren, hatten wir insgesamt eine steigende Nachfrage nach unseren Produkten und Lösungen erwartet. Wachstumschancen sahen wir überdies im Zusammenhang mit weiteren Fortschritten bei der Verbesserung unserer Vertriebs- und Produktionsprozesse und sich daraus ergebenden Marktanteilsgewinnen und kürzeren Lieferzeiten. Daher gingen wir davon aus, durch Umsatzwachstum und fortgesetzte Effizienzsteigerungen auch unsere Ertragsmarge weiter ausbauen zu können. Dies hätte sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr beim EBITDA vor Sondereinflüssen in einem Anstieg im mittleren einstelligen Millionenbereich niederschlagen sollen. Dabei waren wir von einer schwächeren ersten Jahreshälfte ausgegangen, der eine stärkere zweite hätte folgen sollen.
Die zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts weltweit von Behörden und Zentralbanken getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und dessen wirtschaftlicher Folgen, darunter weltweite Grenzschließungen, nationale Einreiseverbote, Ausgangssperren, deutliche Zinssenkungen und die Bereitstellung von Hilfsprogrammen im Umfang dreistelliger Milliardenbeträge, vermitteln einen Eindruck über das hohe Maß der dadurch bedingten aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung von R. STAHL für das laufende Jahr ist vor diesem Hintergrund kaum möglich. Zwar lässt der gute Auftragseingang der zurückliegenden Monate derzeit noch keine unmittelbaren, gravierenden Auswirkungen auf unser Geschäft erkennen, doch wird der Gesamtverlauf des Geschäftsjahres 2020 maßgeblich auch von dem Erfolg aller Bemühungen geprägt sein, die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus unter Kontrolle zu bekommen und so das öffentliche Leben und das Wirtschaftsgeschehen zu normalisieren. Wie, wann und in welchem Umfang dies gelingen wird, ist derzeit allerdings nicht prognostizierbar. Zwar sehen wir derzeit keine kurzfristigen Auswirkungen des in den vergangenen Wochen deutlich rückläufigen Ölpreises auf unser Geschäft. Sollte sich der Ölpreis jedoch über einen längeren Zeitraum auf dem derzeit sehr niedrigen Niveau oder darunter bewegen, halten wir in der zweiten Jahreshälfte einen Rückgang der Nachfrage auch nach unseren Produkten für wahrscheinlich.
Mit Blick auf die Jahresprognose 2020 lässt sich der derzeit eingeschränkten Visibilität in die Entwicklungen unserer Märkte nur mit Szenario-Betrachtungen begegnen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtig von uns für möglich erachteten Szenarien erwarten wir für das laufende Jahr einen Umsatz zwischen 260 Mio. € und 275 Mio. € bei einem EBITDA vor Sondereinflüssen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
Während wir den R. STAHL-Konzern insbesondere zur Erfolgsmessung der laufenden Effizienzmaßnahmen im Wesentlichen anhand des EBITDA vor Sondereinflüssen steuern, wird die Fähigkeit der R. STAHL AG zur Ausschüttung von Dividenden maßgeblich vom Jahresergebnis bestimmt. Für 2020 gehen wir für die R. STAHL AG von einem Jahresfehlbetrag im einstelligen Millionenbereich aus. Dies vorausgesetzt, ist für 2020 keine Dividendenausschüttung zu erwarten.
Stabile Finanz- und Vermögenslage, voraussichtlich wieder zunehmende Investitionen
Die Eigenkapitalquote des R. STAHL-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 22,5 %. Unter der Voraussetzung, dass sich hinsichtlich der Bewertung unserer Pensionsverpflichtungen keine gegenläufigen Effekte ergeben, rechnen wir mit einer im laufenden Jahr zumindest stabilen Eigenkapitalquote.
Auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung unserer Abläufe hatten wir zu Jahresbeginn den Ausbau der Automatisierung in der Produktion geplant, was mit einer Erhöhung der Investitionsausgaben 2020 verbunden gewesen wäre. Abhängig von der Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr werden wir mit Blick auf den Erhalt unserer finanziellen Stabilität unsere geplanten Investitionsausgaben falls erforderlich im gebotenen Umfang adjustieren. Wir gehen 2020 von einem positiven Free Cashflow aus.
Leichte Zunahme der Nettofinanzverbindlichkeiten erwartet
Da für das laufende Jahr weder Dividendenzahlungen noch derzeit Eigenkapitalmaßnahmen geplant sind, rechnen wir mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf Vorjahresniveau. Zusammen mit der für 2020 erwarteten Entwicklung des Free Cashflow wird dies im laufenden Jahr zu einer geringen Zunahme der Nettofinanzverbindlichkeiten führen.
GESAMTEINSCHÄTZUNG
Prognosefähigkeit in aktueller weltwirtschaftlicher Lage stark eingeschränkt, Umsatz und Ertrag unter Vorjahr erwartet
Auf der Basis des guten Auftragseingangs in den ersten Monaten des laufenden Jahres und trotz der aktuell sehr hohen Unsicherheit der weltwirtschaftlichen Entwicklung rechnen wir derzeit für das laufende Jahr mit einem Umsatz zwischen 260 Mio. € und 275 Mio. € und einem EBITDA vor Sondereinflüssen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das laufende Jahr eine stabile Eigenkapitalquote und einen positiven Free Cashflow. Von einer leichten Zunahme gehen wir bei den Nettofinanzverbindlichkeiten aus.
Dieser Prognose liegen die heute aus unserer Sicht wahrscheinlichsten Entwicklungen unserer Märkte zugrunde. Änderungen der Rahmenbedingungen durch wirtschaftliche oder geopolitische Entwicklungen, beispielsweise eine weitere Abkühlung der Weltkonjunktur im Zusammenhang mit der weiteren Verbreitung des Corona-Virus, einem über einen längeren Zeitraum sehr niedrigen Ölpreis, eine Verschärfung von Handelskonflikten oder die Entstehung regionaler Krisenherde, können sich negativ auf unsere Märkte und somit auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Eine umfassende Beschreibung der möglichen Risiken, die die vorliegende Prognose beeinflussen können, befindet sich im Risikobericht.
Waldenburg, 3. April 2020
R. Stahl Aktiengesellschaft
Dr. Mathias Hallmann, Vorstand
An die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
| 1. | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| 2. | Ansatz und Werthaltigkeit Aktiver latenter Steuern |
| 3. | Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards „IFRS 16 -Leasingverhältnisse“ |
WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE
Sachverhalt
Im Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 10,7 Mio. ausgewiesen, die 4,1 % der Konzernbilanzsumme ausmachen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGU) mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden mindestens einmal jährlich sowie ergänzend bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt dabei mittels eines Bewertungsmodells nach dem sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten bedurfte die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in den Abschnitten (5) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und (20) Immaterielle Vermögenswerte des Konzernanhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests beurteilt. Wir haben ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung abgestimmt und anhand einer Analyse von Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit und im laufenden Geschäftsjahr die Planungstreue der Gesellschaften überprüft. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Bei wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerten, deren CGU eine geringe Planungstreue aufwiesen, wurden insbesondere das unterstellte Umsatzwachstum und die erwartete Kostenstruktur kritisch auf Belastbarkeit geprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Unsere Prüfung umfasste auch die von der R. Stahl Aktiengesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsanalysen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Veränderungen der Kapitalkosten, der unterstellten Umsatzwachstumsraten und der erwarteten Kostenstruktur.
ANSATZ UND WERTHALTIGKEIT AKTIVER LATENTER STEUERN
Sachverhalt
Im Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 12,4 Mio. ausgewiesen, wovon EUR 1,1 Mio. auf Verlustvorträge entfallen. Entsprechend IAS 12.34 darf ein latenter Steueranspruch nur in dem Umfang bilanziert werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Diese Beurteilung setzt grundsätzlich eine steuerliche Ergebnisplanung für zukünftige Besteuerungsperioden voraus, die ihrerseits auf belastbaren Unternehmensplanungen beruht. Die Einschätzung, ob trotz Vorliegen einer Verlusthistorie ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet werden kann, ist stark ermessensbehaftet. Aus diesem Grund war die Prüfung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von besonderer Bedeutung und stellte für uns einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu den latenten Steuern sind in den Abschnitten [5] Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und [17] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des Konzernanhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
Den Ansatz und die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern haben wir auf Basis der Unternehmensplanungen und der darauf aufbauenden steuerlichen Ergebnisplanungen der jeweiligen Gesellschaften bzw. des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises beurteilt. Dabei haben wir die Angemessenheit der Annahmen der gesetzlichen Vertreter und die Planungssystematik — insbesondere bei Gesellschaften mit Verlusthistorie — kritisch gewürdigt und die Unternehmensplanungen mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Konzernplanung abgestimmt. Unter Einbeziehung unserer Steuerspezialisten haben wir die Ableitung der steuerlichen Ergebnisplanung aus der Unternehmensplanung nachvollzogen und die der Planung zugrunde liegenden steuerlichen Sachverhalte beurteilt.
ERSTANWENDUNG DES NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS „IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSE“
Sachverhalt
Zum 31. Dezember 2019 werden im Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft Nutzungsrechte in Höhe von EUR 32,8 Mio. sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 31,8 Mio. ausgewiesen. Der Anteil der Leasingverbindlichkeiten an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 12,3 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.
Aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards „IFRS 16 - Leasingverhältnisse“ ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte des Geschäftsjahres und deren Fortschreibung zum Bilanzstichtag. Der Konzern wendet den neuen Standard modifiziert retrospektiv an.
Die Bestimmung der Leasinglaufzeit und des als Diskontierungszins verwendeten Grenzfremdkapitalzinssatzes können ermessensbehaftet sein und auf Schätzungen beruhen. Zudem erfordern die Ermittlung des Erstanwendungseffekts des IFRS 16 sowie die standardkonforme Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte die Erfassung umfangreicher Daten aus den Leasingverträgen. Diese Daten sind die Grundlage der Bewertung und Buchung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte.
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie der Notwendigkeit von Ermessensentscheidungen durch das Management liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor.
Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu „IFRS 16 - Leasingverhältnisse“ sind in den Abschnitten [1] Grundlagen der Aufstellung, [20] Immaterielle Vermögenswerte, [21] Sachanlagen und [31] Leasingverbindlichkeiten des Konzernanhangs enthalten.
Prüferische Reaktion
In einem ersten Schritt haben wir uns ein Verständnis über den Prozess des Konzerns zur Implementierung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 verschafft. Im Anschluss daran haben wir die Bilanzierungsanweisungen, die der Implementierung zugrunde lagen, im Hinblick auf Vollständigkeit und Konformität mit IFRS 16 analysiert.
In Stichproben haben wir die Leasingverträge darauf hin geprüft, ob die relevanten Daten richtig und vollständig erfasst wurden. Sofern Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der Leasinglaufzeit getroffen wurden, haben wir diese daraufhin überprüft, ob die zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar und konsistent zu anderen getroffenen Annahmen im Abschluss sind.
Wir haben die den Grenzfremdkapitalzinssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zudem haben wir das Berechnungsmodell für den Zinssatz auf Angemessenheit gewürdigt und die Ermittlung der Grenzfremdkapitalzinssätze risikoorientiert nachvollzogen.
Den durch die R. Stahl Aktiengesellschaft ermittelten Wertansatz der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte haben wir rechnerisch nachvollzogen. Dafür haben wir für teilweise repräsentativ und teilweise risikoorientiert ausgewählte Leasingverträge die durch das IT-System vorgenommene Bewertung und Buchung der Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte gewürdigt. Die Würdigung unter risikoorientierten Gesichtspunkten umfasste dabei die Würdigung der richtigen Bewertung bei Änderungen oder Neueinschätzungen hinsichtlich der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung.
Soweit zur Ermittlung und Zusammenführung der relevanten Daten IT-Verarbeitungssysteme zum Einsatz kamen, haben wir unter Einbindung unseres IT-Prüfungstools die korrekte Berücksichtigung der Parameter und rechnerische Richtigkeit der Ermittlung geprüft.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| • | die in Abschnitt „Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Konzernerklärung |
| • | auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung |
| • | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNBSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Oktober 2019 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der R. Stahl Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Will.
Stuttgart, 3. April 2020
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer
gez. Markus Will, Wirtschaftsprüfer
Angabe gemäß § 328 HGB
Der Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2019 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. April 2020 gebilligt worden.
Waldenburg, im Dezember 2019
Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG haben am 10. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben:
Seit Abgabe der letztjährigen, im Dezember 2018 aktualisierten Entsprechenserklärung wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der folgenden Punkte entsprochen:
3.8 Absatz 3
In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt (Anmerkung: d.h. von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung) vereinbart werden.
Die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht einen Selbstbehalt in Form eines Fixbetrages vor. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Höhe der Selbstbehalte ist aus Sicht der Gesellschaft aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat eine solche Differenzierung akzeptiert, da er zum Selbstbehalt bei Vorstandsmitgliedern vergleichbare Regelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen hat.
4.1.3 Satz 3
Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Bereits bei Einführung der Verhaltensrichtlinie von R. STAHL im Jahr 2009 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Schaffung eines anonymen Hinweisgebersystems entschieden, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passen würde. Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung festgehalten. Hinweise zu Regelverstößen sind erwünscht und willkommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch ausdrücklich dazu aufgefordert. In der Verhaltensrichtlinie selbst ist klargestellt, dass niemandem diesbezüglich Nachteile entstehen dürfen. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die- oder derjenige sich nicht namentlich zu einer Meldung bekennen sollte.
4.2.3 Absatz 3
Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.
Soweit es sich bei den Versorgungszusagen zugunsten einzelner (früherer) Mitglieder des Vorstands um beitragsorientierte Zusagen handelt, gibt es kein „angestrebtes Versorgungsniveau“, da nur das Beitragsvolumen garantiert wird und nicht die Höhe der späteren Leistung im Versorgungsfall. Im Zusammenhang mit aktuellen Vorstandsverträgen werden (wie aus dem Vergütungsbericht ersichtlich) keine Versorgungszusagen mehr gemacht.
4.2.5 Absatz 3
Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:
| ― | die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, |
| ― | der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren. |
| ― | bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. |
Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.
Soweit die an dieser Stelle im Kodex erwähnten Elemente des Vergütungssystems für den Vorstand vertraglich vereinbart und somit vorhanden sind, werden sie tabellarisch sowie im Text des Vergütungsberichts der Gesellschaft dargestellt. Die Zahlungsbeträge - auch die der Vergangenheit - werden genannt. Ebenso werden die Bestandteile der jeweiligen Versorgungszusagen einschließlich der Höhe der Rückstellungen und ihrer Zuführung im Berichtsjahr, des Personal- und Zinsaufwands unter Angabe der Beträge beschrieben.
Das Vergütungssystem für den Vorstand besteht nur aus wenigen, einfach nachzuvollziehenden Leistungen. Deshalb sind die dem Kodex in der Anlage beigefügten Tabellen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat hier kein geeignetes Mittel, dieses Vergütungssystem einfacher, verständlicher und transparenter darzustellen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin an der bisher bewährten Form des Vergütungsberichts festhalten und die empfohlenen Mustertabellen nicht anwenden.
5.1.2 Absatz 2, Satz 3
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.
Eine Altersgrenze für Vorstände war und ist nicht festgeschrieben. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund.
5.3.3
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.
Einen Nominierungsausschuss im obengenannten Sinne gibt es bei R. STAHL nicht. Wir sind der Meinung, dass die Größe unseres Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten rechtfertigt.
5.4.1 Absatz 2, Satz 1 und 2
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.
Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde und wird keine Altersgrenze berücksichtigt. Nicht das Alter, sondern die Kompetenz und Gesundheit sind maßgeblich. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge tragen wird. Im Übrigen hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, sich abstrakt ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und konkrete Ziele im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Zahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt zu geben. Vielmehr werden diese durchaus auch aus Sicht des Gremiums wichtigen Kriterien - nach Festlegung der gewünschten Kompetenzen im Einzelfall - bei der intensiven und abwägenden Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt.
5.4.3 Satz 3
Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.
Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt dem Aufsichtsrat in eigener Verantwortung, da er die Eignung der Kandidaten am besten einschätzen kann. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.
5.4.6 Absatz 2, Satz 2
Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.
Die derzeitige, zuletzt von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 geänderte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Höhe der ausgezahlten Dividende, soweit sie 20 % vom Grundkapital je Aktie übersteigt. Sie ist begrenzt auf das Doppelte der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Damit erfüllt die geltende variable Vergütung nicht das Kriterium der „Nachhaltigkeit“ im Sinne dieser Empfehlung. Aufgrund des Gleichlaufs der variablen Vergütung mit den Interessen der Aktionäre hält der Aufsichtsrat die variable Vergütung in der bestehenden Form jedoch weiterhin für angemessen.
7.1.2 Satz 3
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.
Konzernabschlüsse und -lageberichte werden gemäß der gesetzlichen Fristen binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die wesentlichen finanziellen Eckdaten eines Geschäftsjahres veröffentlichen wir vorab in Anlehnung an den zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlung binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende.
Verpflichtende unterjährige Finanzinformationen werden - wenn nicht durch gesetzliche Fristen anders bestimmt - im zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlungen veröffentlicht.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der R. Stahl Akiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Waldenburg, 3. April 2020
R. Stahl Aktiengesellschaft
Dr. Mathias Hallmann, Vorstand
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