AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

QSC AG

Governance Information Jan 21, 2022

343_cgr_2022-01-21_63f08cbe-ec29-4b71-8708-7523f9428660.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Verhaltenskodex für Geschäftspartner von q.beyond1

q.beyond bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Ehrlichkeit und Integrität in Bezug auf unsere gesamten Geschäftsaktivitäten sehen wir als unverhandelbare Verpflichtung an, denn wir gewichten einwandfreies Geschäftsverhalten höher als kurzfristige Geschäftserfolge.

Die im Code of Conduct von q.beyond formulierten Verhaltensgrundsätze basieren auf unseren Unternehmenswerten, Verhaltenskodizes, Regeln und Richtlinien sowie internationalen Rahmenwerken, z.B. der Vereinten Nationen oder der OECD.

Die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex zusammengefassten Grundsätze zur Geschäftsethik, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung erwarten wir auch von allen Geschäftspartnern2 , einschließlich Lieferanten, Dienstleistern und Beratern, die in unsere Wertschöpfungsprozesse zur Erbringung unserer Leistungen direkt oder indirekt eingebunden sind. Sie stellen nach unserer Auffassung die Mindeststandards für die Zusammenarbeit dar.

1. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Rechtsvorschriften

Integrität im Geschäftsverkehr

Der Geschäftspartner hält sich an alle relevanten Gesetze und Rechtsvorschriften in den Ländern, in denen er tätig ist und ergreift geeignete Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Gesetze und Rechtsvorschriften sicherzustellen. Sollten lokale Rechtsvorschriften weniger restriktiv sein als die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze, so erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, mindestens die Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes einzuhalten.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Der Geschäftspartner beachtet uneingeschränkt die Normen des jeweils geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechts sowie anderer auf ihn jeweils anwendbarer Gesetze und Vorschriften, die sich z.B. mit Monopolen, unlauterem Wettbewerb, Handels- und Wettbewerbsbeschränkungen sowie Beziehungen zu Wettbewerbern und Kunden befassen.

Korruptionsbekämpfung

_____

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, jede Form des korrupten Verhaltens zu unterlassen. Es dürfen Zuwendungen zum persönlichen Vorteil, wie z.B. Geschenke, Bestechungsgelder, Schmiergelder oder sonstigen Geldzahlungen oder Wertgegenstände an irgendwelche Personen, u. a. Beamte, Mitarbeiter oder Vertreter von staatlichen, öffentlichen oder internationalen Organisationen oder sonstige Dritte im

2 Zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form der Ansprache verwendet. Damit werden alle Geschlechter gleichzeitig angesprochen. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1 q.beyond AG und ihre verbundenen Unternehmen

öffentlichen oder privaten Sektor, aber auch an Beschäftigte der q.beyond, weder geleistet, genehmigt noch angeboten werden.

Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Der Geschäftspartner hält einschlägige gesetzliche Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein.

2. Geschäftsinformationen, Datenschutz und geistiges Eigentum

Der Geschäftspartner ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass von ihm über vertrauliche Geschäftsinformationen oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten zur q.beyond bekannt werden, Stillschweigen bewahrt wird und dass diese von ihm nicht in unzulässiger Weise verwendet oder gegenüber Dritten offengelegt werden. Im Bedarfsfall schließen wir hierzu bilaterale Geheimhaltungsvereinbarungen, die dies konkretisieren.

Der Geschäftspartner wird die jeweils geltenden Datenschutzgesetze einhalten und die einschlägigen Vorgaben zur Sicherstellung einer angemessenen Informationssicherheit anwenden. Wenn der Geschäftspartner personenbezogene Daten der Mitarbeiter der q.beyond oder von deren Kunden verarbeitet, wird der Geschäftspartner eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit q.beyond abschließen, soweit das nach geltendem Recht erforderlich ist.

Rechte an geistigem Eigentum sind vom Geschäftspartner zu respektieren; Technologie- und Knowhow-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.

3. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen

Der Geschäftspartner bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und sorgt in seinem Einflussbereich für gesunde und faire Arbeitsbedingungen.

Der Geschäftspartner folgt den Leitprinzipien der international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards, formuliert z. B. von den Vereinten Nationen. Er trägt in zumutbarer Art und Weise dafür Sorge, dass weder er noch andere von ihm in die Leistungserbringung involvierte Beteiligte Menschenrechtsverletzungen begehen oder sich daran beteiligen.

Der Geschäftspartner hält sich an alle jeweils anwendbaren arbeitsrechtlichen Gesetze sowie grundlegende Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization (ILO)) ein. In Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen umfassen diese unter anderem, aber nicht darauf beschränkt:

  • Das Verbot von Zwangsarbeit, einschließlich aller Formen von moderner Sklaverei, des Menschenhandels sowie unethischer Rekrutierungspraktiken.
  • Das Verbot der Kinderarbeit.
  • Ein integratives und kooperatives Umfeld ohne Repressalien, frei von Gewalt und Belästigung.

  • Die Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexuelle Identität oder Orientierung, Religion oder Weltanschauung, sozialen Status oder rassistisch motivierte Diskriminierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

  • Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung entspricht sämtlichen jeweils anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung. Die gesetzlichen Mindestnormen in Bezug auf die Höhe von Arbeitsvergütungen und Sozialleistungen werden beachtet.
  • Angemessene Arbeitszeiten und ausreichende Ruhezeiten entsprechend den jeweils geltenden Gesetzen und Branchenstandards.
  • Die Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den lokal geltenden Gesetzen.
  • Sichere und gesunde Arbeitsumgebungen. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden getroffen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie entsprechende Maßnahmen informiert und geschult.

4. Ökologische Verantwortung

Der Geschäftspartner bekennt sich zur Übernahme von Verantwortung für den Schutz der Umwelt und der Menschen und ergreift alle angemessenen Maßnahmen, seine Geschäftsprozesse auf sichere und verantwortungsvolle Weise zu betreiben.

Nationale, subnationale, regionale und lokale auf den Geschäftspartner anwendbare Vorschriften sowie freiwillige, auf den Geschäftspartner anwendbare Umweltvereinbarungen mit Aufsichtsbehörden sind dabei einzuhalten.

Die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards wie EMAS oder ISO 14001 wird empfohlen.

5. Interessenkonflikte

q.beyond und der Geschäftspartner vermeiden jegliche Tätigkeiten und Situationen, die zu einem Konflikt zwischen den privaten Interessen eines Beschäftigten von q.beyond oder des Geschäftspartners und des Geschäftsinteresses von q.beyond oder des Geschäftspartners führen können. Sobald ein Geschäftspartner von einem Interessenkonflikt Kenntnis erhält, informiert er q.beyond unverzüglich.

6. Sorgfaltspflichten bezüglich Lieferketten und Konfliktmineralien

Der Geschäftspartner unterhält Sorgfaltspflichtenprozesse, um Risiken für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen in seinen Lieferketten zu ermitteln, zu verhindern und zu minimieren, einschließlich geeigneter Beschwerdemechanismen und Berichterstattung.

Der Geschäftspartner wird alle auf ihn anwendbaren Gesetze in Bezug auf Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einhalten.

Der Geschäftspartner stellt sicher, dass keine Produkte an q.beyond geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen.

7. Produktintegrität

Der Geschäftspartner entwickelt, fertigt und liefert Produkte, die den jeweiligen Anforderungen an den letzten Stand der Technik bezüglich Produktintegrität entsprechen. Die Produkte erfüllen alle notwendigen Anforderungen in Bezug auf

  • Produktsicherheit zur Vermeidung von Risiken für die Gesundheit von Menschen und die Sicherheit der Umwelt,
  • Produktkonformität in Bezug auf die Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Standards,
  • Produkt-Cyber-Sicherheit, also den Schutz vor unbefugter Manipulation.

8. Unternehmenskontinuität

Der Geschäftspartner unterhält ein angemessenes Risikomanagement, d.h. er identifiziert und bewertet kontinuierlich seine Geschäftsrisiken, um Auswirkungen von Störungen und Unterbrechungen auf die mit q.beyond unterhaltenen Geschäftsbeziehungen zu minimieren. Der Geschäftspartner führt angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung durch und verfügt über verlässliche Backup- und Kontinuitätspläne, die regelmäßig getestet werden.

9. Beschwerdemechanismen

q.beyond hat ein Hinweisgebersystem implementiert (https://qbeyond.integrityline.org). Hiermit bietet q.beyond allen Außenstehenden, aber auch den Mitarbeitern, die Möglichkeit, jeden Verdacht im Hinblick auf unrechtmäßiges Handeln zu melden.

Jeder Geschäftspartner und seine jeweiligen Mitarbeiter werden ermutigt, einen Verstoß oder konkreten Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex oder andere Rechtsvorschriften zu melden. Vertraulichkeit ist garantiert, Hinweise können auch anonym gegeben werden.

Geschäftspartner sollten im Einklang mit ihren eigenen Sorgfaltspflichten auch eigenständige Beschwerdemechanismen bereitstellen.

10. Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner

q.beyond erachtet die Vorgaben dieses Verhaltenskodex für Geschäftspartner als wesentlich für die Geschäftsbeziehung zwischen q.beyond und dem Geschäftspartner, behält sich jedoch eine Anpassung zu gegebener Zeit vor.

Als Geschäftspartner von q.beyond erklären Sie sich damit einverstanden, die Verhaltensgrundsätze zu erfüllen. Ferner verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zur Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze, sofern sie in die Erbringung der vertraglich mit uns vereinbarten Leistung eingebunden sind.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Einhaltung dieses Verhaltenskodex in unsere regelmäßige Geschäftspartnerbewertung einfließt und nach Auffassung von q.beyond eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme bzw. die Aufrechterhaltung langfristiger Geschäftsbeziehungen mit q.beyond darstellt.

Fehlverhalten und Verstöße gegen Verhaltensanforderungen sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Richtlinien können nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für unser ganzes Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Daher tolerieren wir kein Fehlverhalten. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für q.beyond deshalb Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen vertraglichen Vereinbarungen zu beenden.

__________________ ____________________________________ _____________________________

Ort/Datum Vor- und Zuname (in Blockbuchstaben) Unterschrift

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.