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QSC AG

Audit Report / Information Feb 17, 2017

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Audit Report / Information

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QSC AG

Köln

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der QSC AG, Köln, zum Abschlussstichtag 31.12.2014 fehlerhaft ist:

1. 1. Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und damit das Jahresergebnis zu hoch ausgewiesen. Bei stetiger Anwendung des Vorjahresplanungshorizonts hätte sich ein um i.H.v. ca. 11,6 Mio. Euro niedrigeres Jahresergebnis ergeben.

Die Ausweitung des Planungshorizonts für die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge von drei auf vier Jahre im Vergleich zum Vorjahr durch einfache Übernahme der Planzahlen 2017 in das Planjahr 2018 ist nicht sachgerecht, zumal sich das Unternehmen in einer Transformationsphase mit erhöhter Unsicherheit befindet.

Dies verstößt gegen IAS 1.15, wonach Abschlüsse die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dazustellen haben sowie gegen IAS 12.37 i.V.m. IAS 12.34 in Bezug auf den zu hohen Umfang der ausgewiesenen latenten Steueransprüche.
2. Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 sind der Geschäfts- oder Firmenwert und die damit korrespondierende Verbindlichkeit um 0,9 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.

Die Bargründung des Tochterunternehmens fonial GmbH stellt keinen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 dar, da es an der Übernahme eines bestehenden Geschäftsbetriebs mangelt. Die an den Mindestgesellschafter zu leistende Zahlung von 0,9 Mio. Euro entspricht wirtschaftlich der Vergütung einer zukünftigen Arbeitsleistung.

Die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes verstößt gegen IFRS 3.3 i.V.m. IFRS 3.Anhang A, wonach nur dann ein Unternehmenszusammenschluss vorliegt, wenn die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden einen Geschäftsbetrieb darstellen.

Köln, im Februar 2017

QSC AG

Der Vorstand

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