Annual Report • Apr 9, 2020
Annual Report
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Zurück auf Wachstumskurs. Der Verkauf des Telekommunikationsgeschäfts zum 30. Juni 2019 markiert für QSC den Beginn einer neuen Ära. Seitdem steigt der Umsatz von Quartal zu Quartal. Die Wachstumsstrategie "2020plus" setzt ehrgeizige Ziele für die kommenden drei Jahre.


QSC WÄCHST NUN VON JAHR ZU JAHR. 2022 WOLLEN WIR EINEN UMSATZ VON 200 MIO. € ERZIELEN - BEI EINER EBITDA-MARGE VON MEHR ALS 10 % UND EINEM NACHHALTIG POSITIVEN FREE CASHFLOW.
QSC ist ein Cloud, SAP und IoT-Anbieter und bietet immer mehr Leistungen "as-a-Service". Sie sind für Kunden individuell abrufbar und schnell erweiterbar. So steigt der Anteil wiederkehrender Umsätze, die Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells wächst.
Wir fokussieren uns auf die drei Schlüsselbranchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Dank unserer langjährigen Kundenbeziehungen kennen wir die Bedürfnisse in diesen Branchen sehr genau und verfügen über ein im Marktvergleich herausragendes Portfolio.
Wir decken die gesamte digitale Wertschöpfungskette ab - von der Sensorik über Applikationen bis hin zur Cloud - und sorgen dafür, dass ihre Glieder reibungslos ineinandergreifen. Der Einsatz von KI und Data-Analytics macht sie noch zukunftsfähiger. Diese integrierte Kompetenz unterscheidet uns vom Wettbewerb.
Wir stärken unsere Software- und Technologiekompetenz durch die Entwicklung digitaler Services und gezielte Akquisitionen. Bei Zukäufen sind für uns Startups und etablierte Spezialisten in einer attraktiven Marktnische interessant. Startups sollten wichtige Technologien oder Softwarelösungen in unser Portfolio einbringen.
Die operative Führung von QSC liegt in den Händen einer starken siebenköpfigen Geschäftsleitung. Neben dem Vorstand gehören ihr die Verantwortlichen für die drei Wachstumsmärkte Cloud, SAP und IoT sowie für die Funktionen Technik, Vertrieb, Branchenlösungen, Innovationsmanagement und Finanzen an.
Der langjährige Mitgestalter von QSC konzentriert sich als Vorstand besonders auf strategische Themen und Kommunikation.
Der erfahrene Consultant verantwortet das wachsende SAP-Geschäft und koordiniert das Innovationsgeschehen.
Der CFO ist nicht nur für Finanzen, sondern auch für Personal, Recht, Interne Revision & Compliance sowie Einkauf zuständig.
Der IT-Veteran treibt den Ausbau von Branchenlösungen sowie das strategische Partnermanagement entschlossen voran.
Die Geschäftsführerin von Q-loud leitet das zukunftsträchtige IoT-Geschäft rund um die Sensorik und Edge-Computing.
Der Experte für IT-Infrastruktur ist verantwortlich für das Colocation-Geschäft und erster Ansprechpartner bei sämtlichen Technologiethemen.
Der Vollprofi in Sachen Cloud- und IT-Outsourcing treibt das Wachstum des gesamten Cloud-Geschäfts voran und leitet auch den Vertrieb.
Der QSC-Mann der ersten Stunde bahnt dem Unternehmen den Weg in eine neue Wachstumsära. Nach dem erfolgreichen Verkauf des TK-Geschäfts im Frühsommer 2019 kann er die Umsetzung seiner Wachstumsstrategie "2020plus" nun beschleunigen. Neben der Strategieplanung konzentriert sich der Wirtschaftswissenschaftler vor allem auf Kommunikation und Investor Relations. Nach einigen Jahren in leitender Position bei der Thyssen Telecom AG wechselte er bereits 1997 zur damaligen QS Communication Service GmbH. Als Leiter Finanzen gestaltete er den QSC-Börsengang im April 2000 mit. Er wurde 2009 Finanzvorstand und trieb bereits von 2011 an als Vorstandsvorsitzender der übernommenen INFO AG unsere IT-Strategie voran. 2013 übernahm er dann den QSC-Vorstandsvorsitz von Mitgründer Dr. Bernd Schlobohm.
" FÜR MICH STEHT WACHSTUM AN ERSTER STELLE. "
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
seit wenigen Wochen beherrscht nur ein Thema unseren Alltag und die Kapitalmärkte: die Corona-Pandemie. Seit dem 17. März 2020 arbeitet auch QSC mit Ausnahme des Objektschutzes komplett im Home-Office. Dabei geht es ausschließlich darum, den Betrieb für unsere Kunden so gut wie möglich aufrechtzuerhalten, ohne die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder unserer Kunden zu gefährden. Die Digitalisierung hilft uns dabei: die Vernetzung durch Tools wie Skype, SharePoint, Teams oder klassisch via Telefonie - kurz: der digitale Arbeitsplatz. Dies betrifft nicht nur die operativen Meetings und den Betrieb der Systeme, sondern auch die Betreuung unserer Bestands- und Neukunden. Als Digitalisierer für den Mittelstand verfügt QSC über alle Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb trotz der widrigen Umstände aufrechtzuerhalten.
Keiner weiß, wie lange die Krise andauert und mit welchen Folgen wir noch zu kämpfen haben. Aber: Erstens ist unser Unternehmen mit einer soliden und gesunden Bilanz bestens gerüstet. Wir verfügen zum Jahresende 2019 über eine Eigenkapitalquote von 71 % und die Nettoliquidität beträgt 66 Mio. €. Zweitens basiert unser Geschäftsmodell zu gut 75 % auf wiederkehrenden und plattformbasierten Umsätzen, das garantiert Kontinuität. Und drittens gehen wir davon aus, dass jeder nach dem Ende der Krise die Vorteile und die Bedeutung einer digitalisierten Wirtschaft hautnah erfahren hat. Dies wird auch die Nachfrage nach unserer Digitalisierungskompetenz weiter beschleunigen.
Natürlich können auch wir derzeit noch nicht alle Auswirkungen abschätzen. Aktuell halten wir aber unsere Prognose für das laufende Geschäftsjahr und auch unsere Wachstumsstrategie "2020plus" weiterhin für realistisch und halten daran fest.
Wir verfügen über ein Portfolio, das sowohl die klassischen Lösungen in der IT eines Unternehmens repräsentiert als auch hoch innovativ ist. Die Bedürfnisse unserer mittelständischen Kunden werden damit in jeder Hinsicht erfüllt. Zudem stellen wir dieses Portfolio zunehmend "as-a-Service" bereit und bieten somit den Mittelständlern die gewünschte Flexibilität bei Einführung und Betrieb digitaler Technologien. Gleichzeitig erhöht sich für QSC der Anteil der wiederkehrenden Umsätze und damit die Planbarkeit des Geschäfts.
" 75 PROZENT UNSERER UMSÄTZE SIND WIEDERKEHREND UND PLATTFORMBASIERT. DAS GARANTIERT KONTINUITÄT. "
" WIR TREIBEN DIE ENTWICKLUNG NEUER DIGITALER SERVICES VORAN UND INVESTIEREN IN AKQUISITIONEN. "
Die digitale Wertschöpfungskette kann ohne Technologie nicht umgesetzt werden, und dazu gehören auf jeden Fall die drei Schlüsseltechnologien IoT, SAP und Cloud. Mit unserem Know-how in Sachen Sensorik und Edge-Computing können Kunden Daten problemlos erfassen. Unsere Experten für SAP-, Microsoft- und Spezialsoftware unterstützen sie dabei, diese Daten effizient und intelligent zu verarbeiten. Und dank unseres Cloud-Know-hows können Kunden diese Daten sicher speichern und zu jeder Zeit und an jedem Ort abrufen. Wir bieten also die komplette digitale Wertschöpfungskette und sorgen auch dafür, dass ihre Glieder reibungslos ineinandergreifen. Zudem sichern wir uns durch die kreative Kombination aller Komponenten und die Integration weiterer Technologien wie der künstlichen Intelligenz einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.
Diese integrierte Lösungskompetenz vermarkten wir mit einem effizienten Go-to-Market-Ansatz, indem wir uns im Produktmanagement und Vertrieb auf die Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie fokussieren. Hier kennen wir die Kundenbedürfnisse aus zahlreichen Projekten sehr genau und verfügen bereits heute über ein einzigartiges Portfolio, um die Digitalisierung in diesen Branchen voranzutreiben. Unser Vertrieb ist dabei regional organisiert, damit wir die handelnden Personen und die jeweiligen Ausschreibungen kennen und uns frühzeitig einbringen können. Dieser unternehmensweite Vertriebsansatz wird gezielt durch die Kollegen aus dem Fachvertrieb der jeweiligen Technologie unterstützt und ergänzt.
Die operative Führung unseres Unternehmens liegt in den Händen einer starken siebenköpfigen Geschäftsleitung. Ihr gehören die Verantwortlichen für unsere drei Geschäftsfelder IoT, SAP und Cloud sowie für die Funktionen Technik, Vertrieb, Branchenlösungen, Innovationsmanagement und Finanzen an. Das gibt mir den Freiraum, mich auf die Unternehmensstrategie sowie die Kommunikation zu konzentrieren. Ich möchte an dieser Stelle meinem mehrjährigen Vorstandskollegen Stefan Baustert herzlich danken, der Ende 2019 einvernehmlich ausgeschieden ist.
Unsere solide Bilanz bietet uns den notwendigen Handlungsspielraum für die Weiterentwicklung unseres Geschäfts. Damit können wir die Entwicklung neuer digitaler Services vorantreiben, aber auch in Akquisitionen investieren. Zum einen wollen wir uns an weiteren Start-ups beteiligen, die eine für uns wichtige Technologie beherrschen oder bereits eine selbst entwickelte Softwarelösung vermarkten. Diesen Start-ups bieten wir die weitere Finanzierung sowie etablierte Vertriebsstrukturen. Wir engagieren uns dabei zunächst mit einer Minderheitsbeteiligung mit der Option, die Mehrheit zu übernehmen - wenn sich das Geschäftsmodell als tragfähig erweist. Das sichert uns alle Chancen und begrenzt gleichzeitig die Risiken. Genau diesem Konzept sind wir erstmals im November 2019 bei aiXbrain gefolgt. Mit aiXbrain verfügen wir nun über ausbaufähige Lösungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Produktion. Zum anderen ist auch die Übernahme etablierter Spezialisten, die bereits erfolgreich am Markt positioniert sind, eine Option. Dies impliziert bestehende Kundenbeziehungen, nachhaltige Umsätze sowie positive Ergebnisse.
" WIR SCHLAGEN ERNEUT DIE AUSSCHÜTTUNG EINER DIVIDENDE VON 3 CENT JE AKTIE VOR. "
Mein besonderer Dank gilt dem gesamten QSC-Team, das den tief greifenden Wandel unseres Unternehmens mit aller Kraft voranbringt. Wir haben in den vergangenen Jahren intern und beim Recruiting vor allem auf IT-nahe Skills geachtet und Softwareentwickler, Cloud-Architekten, SAP- und IoT-Spezialisten eingestellt. Mit innovativen Ansätzen im Recruiting sowie der Einführung der neuen Arbeitgebermarke werden wir die Position von QSC als attraktivem Arbeitgeber weiter stärken und im Wettbewerb um Talente punkten.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, hinter Ihnen liegen keine einfachen Jahre. Unsere Aktie hat sich nicht so entwickelt, wie Sie und ich uns das gewünscht hätten. Der laufende Umbau unseres Unternehmens hielt vor allem institutionelle Anleger davon ab, in die QSC-Aktie zu investieren. In den vergangenen Monaten haben wir auf Kapitalmarktkonferenzen, in vielen Gesprächen und Interviews das Entwicklungspotenzial von QSC intensiv vermarktet und um Vertrauen geworben. Dazu gehört auch die Dividendenkontinuität: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2019 erneut die Ausschüttung einer Dividende von 3 Cent je Aktie vor. In diesen Wochen überschatten leider die Auswirkungen des Coronavirus auf die Weltwirtschaft und die Gefahr einer längeren Rezession die positiven Ansätze. Immerhin empfehlen aber mit der Commerzbank und dem Bankhaus Lampe nun zwei renommierte Häuser unsere Aktie zum Kauf.
Vor uns liegt noch viel Arbeit. Aber die Strategie stimmt und die Ziele sind klar: Wir wollen 2022 bei einem Umsatz von 200 Mio. € einen nachhaltig positiven Free Cashflow sowie eine EBITDA-Marge von mehr als 10 % erzielen. Qualitativ setzen wir auf unser innovatives Portfolio, die integrierte Technologiekompetenz, den klaren Branchenfokus sowie das Vertrauen dank langjähriger Kundenbeziehungen.
Für mich steht in den nächsten Jahren, auch als Aktionär, Wachstum an erster Stelle. Denn mit steigenden Umsätzen wird sich unsere Strategie in einer höheren Unternehmensbewertung und damit auch in höheren Kursen widerspiegeln.
In diesen bewegten Zeiten wünsche ich Ihnen vor allem eines: Bleiben Sie gesund!
Köln, 25. März 2020
Jürgen Hermann, Vorstand
Der sechsköpfige Aufsichtsrat besteht aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Am 12. Juli 2018 wählten die Anteilseigner auf der ordentlichen Hauptversammlung in Köln ihre bisherigen Vertreter erneut; ihre Amtszeit endet nun mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022. Im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre beiden Vertreter bestimmt.
Der promovierte Ingenieur gründete QSC im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2019 hielten beide zusammen 25 % der QSC-Aktien.
Der promovierte Wirtschaftsingenieur wurde im Mai 2013 in den Aufsichtsrat gewählt. Der frühere Leiter Strategieberatung und -entwicklung von IBM Deutschland ist heute Geschäftsführer und Gesellschafter der internationalen Managementberatung Horn & Company.
Der zweite Gründer von QSC wechselte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 wieder in den Aufsichtsrat. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des deutschen TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.
Die Diplom-Volkswirtin gehört seit September 2012 dem Aufsichtsrat an. Die langjährige Leiterin der SAP-Konzernsteuerabteilung leitet zudem den Prüfungsausschuss.
Im Juni 2018 wählte die QSC-Belegschaft den in Hamburg ansässigen Betriebsratsvorsitzenden zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats. Der Senior-IT-Consultant ist bereits seit 2002 im Unternehmen tätig.
Zur zweiten Vertreterin im Aufsichtsrat wählte die QSC-Belegschaft erneut die Abteilungsleiterin Technik/Infrastruktur & Voice bei der TK-Tochter Plusnet. Die in Köln ansässige Kommunikationselektronikerin schied mit dem Plusnet-Verkauf aus dem Gremium aus.
Die ehemalige Leiterin des zentralen Prozess- und Qualitätsmanagements rückte im Juli 2019 als zweite Vertreterin der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat nach. Seit Januar 2020 verantwortet die Biologin vom Standort Köln aus die Corporate Social Responsibility des Unternehmens.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
der folgende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019.
Der Aufsichtsrat erfüllte auch im Geschäftsjahr 2019 alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der QSC AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.
Soweit der Aufsichtsrat nichts anderes bestimmt hatte, haben die Mitglieder des Vorstands an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
In den gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Darüber hinaus tauschten sich die Vorsitzenden beider Gremien auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über aktuelle unternehmensbezogene Themen aus.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete insbesondere auch Informationen über Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der internen Unternehmensplanung sowie gegenüber den öffentlich kommunizierten finanziellen Unternehmenszielen. Die entsprechenden Vorstandsberichte enthielten alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.
Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren:
Der Verkauf der TK-Tochter Plusnet GmbH und ihrer Beteiligungen nahm in der ersten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2019 breiten Raum bei den Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ein. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand regelmäßig über den Stand der Verhandlungen und hier insbesondere die vertraglich von QSC zu übernehmenden Risiken informieren. Mit Beschluss vom 5. Mai 2019 stimmte das Gremium dem Verkauf aller Anteile an der Plusnet GmbH an die EnBW Telekommunikation GmbH zu den vom Vorstand ausgehandelten und dem Aufsichtsrat vorgelegten Konditionen zu, insbesondere dem Kaufpreis (Equity-Value) in Höhe von 229 Mio. €. Der Kaufvertrag wurde am 6. Mai 2019 notariell beurkundet und am 30. Juni 2019 durch Übertragung der Anteile an der Plusnet GmbH auf die EnBW Telekommunikation GmbH vollzogen.
Frühzeitig setzte sich der Aufsichtsrat mit der Strategie und der Organisation des Unternehmens nach einem etwaigen Verkauf des Telekommunikationsgeschäfts auseinander. Die Branchenfokussierung war ebenso ein Thema wie die damit zusammenhängende Neuaufstellung des Vertriebs und die Stärkung der Zusammenarbeit mit strategischen Partnern. Nach dem Verkauf stand zudem die Verschlankung der Verwaltung zur Anpassung an die neue Unternehmensgröße auf der Agenda.
Gemeinsam mit dem Vorstand beschäftigte sich das Gremium mit den Wachstumsperspektiven des Unternehmens nach einem Verkauf des TK-Geschäfts. Die Basis der Diskussion bildete die Wachstumsstrategie des Vorstands. Fortwährend informierte sich der Aufsichtsrat zudem über die Entwicklung des operativen Geschäfts und nahm dazu über die Monatsberichte hinaus Einblick in die Vertriebspipeline.
Ein Bestandteil der neuen Wachstumsstrategie sind Zukäufe. Der Aufsichtsrat unterstützt die Entscheidung des Vorstands, sich dabei einerseits auf den Erwerb zusätzlichen Technologie-Know-hows und andererseits auf softwarebasierte, skalierfähige Geschäftsmodelle zu konzentrieren. Der Vorstand berichtete dem Gremium regelmäßig über mögliche Akquisitionskandidaten. In seiner Sitzung am 8. August 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb von 25,1 % der Anteile an der Aachener aiXbrain GmbH zu.
Die im März 2018 für einen Performancezeitraum bis zum Ablauf das Geschäftsjahres 2020 festgelegten Mehrjahresziele und das im März 2019 festgelegte (Ein-)Jahresziel für die variable Vergütung des Vorstands knüpften jeweils maßgeblich an Konzernkennzahlen an, die durch den Vollzug des Verkaufs der Plusnet GmbH zum 30. Juni 2019 und deren Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis erheblich beeinflusst wurden. Der Aufsichtsrat hat eine nachträgliche Anpassung des (Ein-)Jahresziels für das Geschäftsjahr 2019 sowie der festgelegten Mehrjahresziele vorgenommen, um die variable Vergütung für den Vorstand weiterhin an sachgerechten, anspruchsvollen Erfolgszielen auszurichten.
Im vierten Quartal 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden des Finanzvorstands Stefan Baustert. Nach fünfjähriger Tätigkeit und abgeschlossener Transformation verließ Baustert das Unternehmen in gegenseitigem Einvernehmen zum 31. Dezember 2019. Sein Verdienst ist es vor allem, QSC mit großer Konsequenz und Weitsicht für eine neue Wachstumsära fit gemacht zu haben. Für diese Leistungen dankt ihm der Aufsichtsrat außerordentlich.
Der Aufsichtsrat entschied, dass die Position nicht neu besetzt werden soll und dass Jürgen Hermann damit ab dem 1. Januar 2020 die QSC AG als Alleinvorstand vertritt. Gleichzeitig begrüßt der Aufsichtsrat die Absicht des Alleinvorstands, die Geschäftsbereichsleitungen unterhalb des Vorstands künftig noch stärker in die Führung des Unternehmens einzubeziehen.
Im Zuge einer internen, durch den Vorstand beauftragten Überprüfung wurde festgestellt, dass im Geschäftsjahr 2018 im Segment Cloud fälschlicherweise Umsatzerlöse erfasst wurden, die zum Buchungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Umsatzlegung nicht erfüllten. QSC hat diesen Fehler aus dem Geschäftsjahr 2018 unverzüglich nach seiner Aufdeckung im Rahmen der Erstellung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 nach IAS 8 rückwirkend korrigiert und die Vergleichsbeträge für die früher dargestellten Perioden entsprechend angepasst. Des Weiteren wurde der die Q-loud GmbH betreffende Sachverhalt durch die Interne Revision und externe Berater aufgearbeitet und bewertet. Der Aufsichtsrat hat sich über die Ergebnisse der im Oktober 2019 abgeschlossenen Überprüfung und die durch den Vorstand der QSC eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Prozesse und Sanktionen eingehend informiert.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe der aktienrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und besteht unverändert aus vier Vertretern der Aktionäre sowie zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind unverändert der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Bernd Schlobohm, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Frank Zurlino sowie Gerd Eickers und Ina Schlie. Arbeitnehmervertreter sind Matthias Galler sowie seit dem 1. Juli 2019 Martina Altheim. Die vorherige Arbeitnehmervertreterin Cora Hödl schied zum 30. Juni 2019 mit dem Verkauf der Plusnet GmbH, bei der sie beschäftigt ist, aus dem Aufsichtsrat aus. An ihre Stelle rückte ab dem 1. Juli 2019 die von den Arbeitnehmern bereits im Geschäftsjahr 2018 als Ersatzmitglied gewählte Martina Altheim nach.
Der Aufsichtsrat dankt Cora Hödl für ihr hohes Engagement in der Aufsichtsratsarbeit und die kollegiale Zusammenarbeit.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2019 neben den vier turnusgemäßen Präsenzsitzungen auch fünf außerordentliche Sitzungen als Telefonkonferenzen ab. An allen Aufsichtsratssitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2019 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.
Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr drei Mal. Neben der Vorbereitung der Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2018 und über die Zielvereinbarungen mit dem Vorstand für die Jahresziele 2019 bzw. 2020 befasste sich der Personalausschuss insbesondere mit der Vorbereitung der Beschlüsse über die Zustimmung zur Niederlegung des Vorstandsmandats durch Stefan Baustert und den Abschluss des entsprechenden Aufhebungsvertrags. Dem Ausschuss gehören unverändert Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender) und Gerd Eickers an. Cora Hödl war bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat am 30. Juni 2019 ebenfalls Mitglied des Personalausschusses. Sie wurde im Anschluss durch entsprechende Wahl des Aufsichtsratsplenums durch Martina Altheim ersetzt.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unverändert Ina Schlie als Vorsitzende und unabhängige Finanzexpertin sowie Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten; er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf, und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer.
Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Er unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2018 einer Prüfung und beriet in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte. Der Prüfungsausschuss verabschiedete Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung. Den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 sowie die Zwischenmitteilungen zum 31. März bzw. 30. September 2019 erörterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss. In diesem Zusammenhang befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit der Fehlerkorrektur bei der Umsatzlegung im Segment Cloud im Halbjahresfinanzbericht und ließ sich im weiteren Fortgang über die interne Überprüfung des zugrunde liegenden Sachverhalts und deren Ergebnisse berichten. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Prüfungsplanung und den -schwerpunkten für das Geschäftsjahr 2019, verhandelte die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und schloss sie ab. Zudem befasste er sich regelmäßig mit dem Verkauf der Plusnet GmbH und dessen Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen von QSC.
Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind unverändert Gerd Eickers als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2019 nicht, da keine Wahlen zum Aufsichtsrat anstanden.
Mitglieder des Strategieausschusses sind unverändert Dr. Bernd Schlobohm als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der QSC AG. Der Ausschuss tagte im Jahr 2019 ein Mal. Er befasste sich insbesondere mit den Folgen aus dem Verkauf der Plusnet GmbH sowie mit der vom Vorstand der QSC AG entwickelten zukünftigen Wachstumsstrategie.
Der Aufsichtsrat beobachtet laufend den Stand und die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Umsetzung der Empfehlungen des Kodex bei der QSC AG. In seiner Sitzung am 21. November 2019 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand zu den Empfehlungen des Kodex vom 7. Februar 2017 die jährlich aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ab, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist.
Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand detailliert - zugleich auch für den Aufsichtsrat - im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.
Auf entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 vorgeschlagen, erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung hat der Prüfungsausschuss den Prüfungsauftrag an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte sowohl den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG zum 31. Dezember 2019 als auch den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, ferner den Lagebericht und den Konzernlagebericht.
Zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("key audit matters") für das Jahr 2019 zählten die Umsatzrealisierung (QSC AG und QSC-Konzern) und die Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerte (QSC-Konzern).
Der Abschlussprüfer erteilte dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der jeweiligen Lageberichte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Darüber hinaus erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Abschlussprüfer hat diesen Abhängigkeitsbericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 25. März 2020 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Ferner prüfte und diskutierte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung am 25. März 2020 über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er berichtete auch über die Prüfung des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen.
Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den gemäß dem HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG für das Geschäftsjahr 2019, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den Lagebericht der QSC AG und den Konzernlagebericht und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der QSC AG an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 vor, eine Dividende in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.
Ferner stimmte der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu und trat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben seien.
Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch den gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht für das Geschäftsjahr 2019. Dieser wird bis spätestens Ende April 2020 auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Der Aufsichtsrat kam in der Sitzung am 25. März 2020 zu dem Ergebnis, dass keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erhoben werden.
Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr anhaltendes Vertrauen in den Jahren des Umbaus von QSC. Mit der neuen Wachstumsära sollte nun auch eine Zeit steigender Kurse für unsere Aktie beginnen. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihre Leistungen und ihre Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Köln, 25. März 2020
QSC AG
Im Namen des Aufsichtsrats
Dr. Bernd Schlobohm, Aufsichtsratsvorsitzender
Im Februar und März 2020 mussten die Kapitalmärkte weltweit ihre im vergangenen Jahr erzielten Kursgewinne wieder abgeben. Der DAX lag am 20. März 2020, dem Tag der Fertigstellung des Aktienkapitels dieses Geschäftsberichts, bei 8.929 Punkten, und damit um 33 % unter dem Niveau des Jahresendes 2019 bzw. 15 % unter dem Jahresendstand 2018. Der TecDAX hielt sich vergleichsweise besser, er büßte gegenüber seinen Jahresendständen 2019 und 2018 "nur" 22 % bzw. 4 % ein. Auslöser des massiven Kursverfalls war die rasante Ausbreitung des Coronavirus rund um den Globus, die dadurch erforderlichen drastischen Beschränkungen des öffentlichen Lebens und in der Folge die Angst vor einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Zuvor hatte insbesondere die ultralockere Geldpolitik großer Zentralbanken dazu geführt, dass große Leitindizes nicht nur in Deutschland neue historische Höchststände verzeichneten. Der DAX erreichte sein Allzeithoch von 13.795 Punkten am 17. Februar 2020, und damit kurz vor Beginn des "Coronacrashs".
(Basis indexiert)

Bis Anfang März 2020 konnte sich die QSC-Aktie den Rückgängen an den weltweiten Kapitalmärkten noch entziehen. Doch in den besonders turbulenten zwei Wochen ab dem 9. März 2020 verlor auch sie an Wert und notierte am 20. März bei € 0,87; sie verlor damit 17 % gegenüber dem Jahresschlusskurs 2019 von € 1,05 und 31 % seit Jahresende 2018. In den ersten Wochen des Jahres 2020 hatte die QSC-Aktie noch deutlich zugelegt und in der Spitze € 1,41 erreicht. Der deutliche Kurszuwachs binnen weniger Wochen resultierte im Wesentlichen aus der wachsenden Zuversicht von Investoren, dass unsere Wachstumsstrategie "2020plus" aufgeht. Von Herbst 2019 an hatten Vorstand und Investor Relations entsprechende Gespräche mit Investoren vertieft. Sie erläuterten auch auf Konferenzen und in Interviews die bislang erreichten Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie. Anfang Februar 2020 wurden diese Fortschritte dann mit der Veröffentlichung erster vorläufiger Zahlen für 2019 und einer Umsatzprognose für 2020 untermauert. Das Vertrauen der Investoren wuchs; erste institutionelle Anleger bauten kleinere Positionen auf. Doch dann stoppte der Coronacrash die Aufwärtsbewegung.
Der Kursverlauf 2019 war noch durch die abwartende Haltung vor allem institutioneller Anleger geprägt worden. Zwar sorgte im April 2019 die Meldung über die Aufnahme von Verhandlungen über den Verkauf von Plusnet für einen kurzzeitigen Schub. Binnen eines Monats stieg der Kurs um mehr als 30 % und erreichte am 7. Mai 2019 mit € 1,70 seinen Jahreshöchststand. Doch danach wurde die Zurückhaltung der Institutionellen wieder spürbar. In zahlreichen Gesprächen nach dem Plusnet-Verkauf begrüßten in- und ausländische Fondsmanager zwar fast einhellig die neue Ausrichtung und die Strategie unseres Unternehmens. Einen Kauf unserer Aktie machten sie jedoch von sichtbaren Fortschritten im operativen Geschäft der "neuen" QSC abhängig. Die daher vorerst noch geringe Nachfrage ließ den Kurs in der zweiten Jahreshälfte abbröckeln. Gegen Jahresende 2019 verstärkte sich noch der Druck durch einen Leerverkauf von knapp 1 % aller QSC-Aktien; unsere Aktie schloss zum Jahrestiefstkurs.
Die operativen Fortschritte im Herbst und Winter 2019/2020 registrierten auch die Analysten aufmerksam, die unsere Aktie regelmäßig beobachten. Anfang März 2020 sprach mit der Commerzbank ein zweites Institut eine Kaufempfehlung für QSC aus; das Bankhaus Lampe riet schon länger zum Kauf. Die anderen Analysten stuften die QSC-Aktie weiterhin als haltenswert ein.
Mit fünf Analysten erhielt unsere Aktie auch 2019 eine für einen Nebenwert hohe Aufmerksamkeit. Nach dem Ausscheiden ihres Analysten stellte die Oddo BHF im vierten Quartal 2019 zwar die Coverage ein; dafür konnten wir mit der europaweit tätigen Mainfirst Bank AG einen neuen Finanzdienstleister gewinnen, der voraussichtlich ab April 2020 regelmäßig Studien zu QSC veröffentlichen wird.
Das Engagement institutioneller Investoren zeigte sich erst wieder in den ersten Wochen des Jahres 2020. Im Jahresverlauf 2019 war ihr Anteil am Streubesitz laut Aktienbuch noch um 4 Prozentpunkte auf 23 % gesunken. Nur die US-amerikanische Dimensional Holding lag über der meldepflichtigen Schwelle von 3 %. Mit 77 % befand sich damit Ende 2019 das Gros des Streubesitzes in den Händen privater Anleger. Insgesamt umfasst der Streubesitz knapp 75 % der QSC-Aktien, verteilt auf 25.872 Aktionärinnen und Aktionäre.

Rund 25 % der QSC-Aktien halten die beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine Aktie verkauft, sondern im Gegenteil ihren Anteil zwischenzeitlich immer wieder aufgestockt. Zuletzt geschah dies im Juni 2019, nach der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018.
Unser Vorstand Jürgen Hermann zählt bei QSC wie die beiden Gründer zu den Mitarbeitern der ersten Stunde. Er verwendet seit Jahren seine variable Vergütung für den Erwerb weiterer Anteile an QSC. Unabhängig von einer Bonuszahlung platzierte er im März 2020 eine interessenwahrende Order zum kursschonenden Kauf von bis zu 330.000 Aktien im Zeitraum vom 12. März 2020 bis 9. April 2020. Er macht damit noch einmal deutlich, welche Chancen sich seiner Überzeugung nach aus der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus" für unser Unternehmen und unsere Aktie ergeben. Wenn die interessenwahrende Order vollständig ausgeführt ist, wird Jürgen Hermann eine Million QSC-Aktien halten.
Die Wachstumsstrategie "2020plus" war neben dem Plusnet-Verkauf im vergangenen Jahr das dominierende Thema in der Investor-Relations-Arbeit. Wir stellten die neue Strategie unter anderem auf Kapitalmarktkonferenzen der Berenberg Bank, der Commerzbank, von Oddo BHF sowie der beiden auf Small- und Mid-Caps spezialisierten Finanzdienstleister GBC Research und Montega vor. Im November 2019 präsentierte der Vorstand unser Unternehmen darüber hinaus auf dem Deutschen Eigenkapitalforum. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche an den Standorten Köln und Hamburg sowie im Rahmen von Telefonkonferenzen. Diese Gespräche schafften das erforderliche Vertrauen der Investoren in die neue Strategie und bilden eine gute Basis für eine erneute Aufwärtsbewegung unserer Aktie nach Überwindung des Coronacrashs.
Mit der neuen Wachstumsstrategie geht ein klares Bekenntnis des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes einher. Seiner Überzeugung nach bietet die konsequente Umsetzung dieser Strategie den Aktionären sehr gute Möglichkeiten, durch höhere Kurse am Wertzuwachs von QSC zu partizipieren. Dessen ungeachtet legt er im aktuellen Börsenumfeld Wert auf die kontinuierliche Ausschüttung einer Dividende. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung daher erneut eine Dividende von 3 Cent je Aktie vor.
Alle Interessierten finden alle relevanten Informationen zu unserer Aktie in unserem IR-Auftritt innerhalb der QSC-Website (www.qsc.de/de/investor-relations). Er bietet Berichte und Meldungen ebenso wie Angaben zur Aktie, zum Analystenkonsens, zur Corporate Governance und vieles mehr. Er enthält auch die Präsentationen sowie Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands aus den Telefonkonferenzen nach Veröffentlichung von Quartalszahlen.
Die IR-Abteilung steht darüber hinaus per E-Mail und Telefon im ständigen Austausch mit privaten und institutionellen Anlegern. Interessierte Kapitalmarktteilnehmer hält sie mit verschiedenen Newslettern und Social Media auf dem Laufenden; dazu zählen vor allem der IR-Newsletter und der IR-Kanal auf Twitter.
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| Wertpapierkennnummer | 513 700 |
| ISIN | DE0005137004 |
| Börsenkürzel | QSC |
| Bloomberg-Symbol | QSC GR |
| Reuters-Symbol | QSCG.DE |
| Börsensegment | Prime Standard |
| Börsenplätze | Xetra und regionale deutsche Börsen |
| Designated Sponsorship | Mainfirst Bank AG |
| Oddo Seydler Bank AG | |
| Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2019 | 124.172.487 |
| Aktientyp | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Xetra-Schlusskurs am 28. Dezember 2018 | € 1,27 |
| Xetra-Höchstkurs im Jahr 2019 | € 1,70 |
| Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2019 | € 1,05 |
| Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2019 | € 1,05 |
Unser Unternehmen ermöglicht seinen Kunden, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle hochflexibel und effizient zu digitalisieren. Dafür verfügen wir über langjährige Technologie- und Anwendungserfahrung in den Bereichen Cloud, Colocation, SAP und Internet of Things (IoT). Unser Leistungsportfolio entspricht den Bedürfnissen des Mittelstands im Zeitalter der Digitalisierung: von standardisierten Pay-as-you-use-Services bis zu individualisierten Komplettlösungen für die Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Alle Angebote zeichnen sich durch Ende-zu-Ende-Qualität und hohe Sicherheit aus; die Kundenbeziehungen sind geprägt von Unternehmertum, Serviceorientierung und einem Umgang auf Augenhöhe. So zeigt QSC dem Mittelstand Wege zu integrierten digitalen Lösungen, setzt sie um und betreibt sie. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Realisierung neuer Arbeits-, Fertigungs- und Vertriebsformen für das digitale Zeitalter; unser Unternehmen bietet beispielsweise seit Jahren das komplette Leistungsspektrum rund um den digitalen Arbeitsplatz.
Bis zum 30. Juni 2019 gehörten auch Telekommunikations(TK)-Dienste zu unserem Leistungsspektrum. Mit dem Verkauf der dafür verantwortlichen Tochtergesellschaft Plusnet GmbH verabschiedete sich QSC aus diesem Geschäftsbereich. Der entsprechende Vertrag mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einer Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, wurde am 6. Mai 2019 geschlossen (vgl. "Geschäftsverlauf" ab Seite 53). Der Verkauf von Plusnet markierte zugleich einen Meilenstein auf dem Weg in eine neue Wachstumsära: Seitdem konzentrieren wir uns auf das wachsende Cloud-, SAP- und loT-Geschäft mit mittelständischen Unternehmen (vgl. "Strategie" ab Seite 28).
Das operative Geschäft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr über die vier nachfolgend erläuterten Segmente gesteuert. Ab 2020 fassen wir das Geschäft in zwei Segmenten zusammen: "Cloud & IoT" (beinhaltet auch Outsourcing und Colocation) und "SAP".
Das seit Jahren wachstumsstärkste Segment umfasst Cloud- und IoT-Services. Die Cloud-Services helfen Unternehmen beim schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter. Die Kunden können alle wesentlichen IT-Funktionen als schlüsselfertige Cloud-Module beziehen: von virtuellen IT-Arbeitsplätzen über anspruchsvolle Business-Applikationen bis hin zu flexiblen IT-Ressourcen. Der Kunde kann entscheiden, welche Infrastruktur er dabei nutzen möchte, denn alle Services sind bereits auf die Abbildung moderner Multi-Cloud-Einsatzszenarien ausgerichtet.
Die IoT-Aktivitäten sind in der Tochtergesellschaft Q-loud gebündelt. Q-loud bietet die komplette Bandbreite, die Softwarekompetenz, die Hardware vom Sensor bis zum Gateway, die sichere Übertragung der Daten sowie deren Speicherung. Damit ist Q-loud ein gefragter Partner für IoT-Anwendungen in der Gebäudetechnik. Neuestes Geschäftsfeld ist der deutsche Maschinenbau, für den Q-loud ein Edge-Gateway entwickelt hat, das relevante Maschinendaten sammelt und via Cloud-Technologie der jeweiligen Unternehmens-IT verfügbar macht. Diese unmittelbare Koppelung von IoT- und Cloud-Technologie ist ein großer Wettbewerbsvorteil.
Das Segment Outsourcing enthält sämtliche Services im Rahmen einer klassischen Unternehmens-IT. Bei der Ausgestaltung ihrer IT-Prozesse haben die Kunden die volle Wahlfreiheit und bestimmen selbst Richtung und Geschwindigkeit der Transformation ihrer Prozesse in die digitale Welt. Zu den Outsourcing-Diensten zählen das Management von Basis-IT- und Querschnittsdiensten, geschäftskritischer Applikationen und stationärer wie mobiler Endgeräte sowie moderne Collaboration-Lösungen und ein professionelles IT-Servicemanagement mit 24/7-Service. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Betriebsverantwortung für die gesamte Infrastruktur.
Unsere Experten beraten Unternehmen bei der Digitalisierung sowie Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Wir sind SAP-Gold-Partner sowie SAP-Recognized-Expertise-Partner für SAP HANA und Retail und verfügen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei Lizenz- und Mietmodellen. QSC unterstützt Kunden beispielsweise beim Einsatz innovativer SAP-Lösungen wie SAP Customer Activity Repository, SAP Leonardo, SAP Analytics Cloud und allen voran bei der Migration zu SAP S/4HANA. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie Sharepoint, Skype for Business und Azure sowie ein eigenes Multi-Cloud-Consulting.
Traditionell machten der Betrieb von Breitbandtechnologien und eine eigene bundesweite Netzinfrastruktur einen Großteil unseres Portfolios aus. Dieses Geschäft wurde zum 30. Juni 2019 veräußert. Das verbleibende Colocation-Geschäft auf der Basis eigener Rechenzentren eröffnet Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur. Das Angebot reicht von klassischen Produkten wie der Vermietung von Rechenzentrumsfläche über das Management von Racks und Cages bis hin zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter. Abgerundet wird dieses Portfolio durch Managementpakete und Securitykonzepte.
Die Segmente nutzen die firmeneigene Infrastruktur in Deutschland, allen voran die TÜV- und ISO-zertifizierten Rechenzentren im Bundesgebiet. Wir betreiben Rechenzentren an 4 Standorten mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Alle Rechenzentren unterliegen den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen. Sie bilden über ein hochperformantes Backbone einen georedundanten Verbund und erfüllen damit höchste Ansprüche an Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit.
Wir konzentrieren uns auf mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügen wir dank unserer mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über hohe Akzeptanz. Um noch besser als bisher auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden eingehen zu können, konzentrieren wir uns bei der Entwicklung des Portfolios und im Vertrieb nun auf drei Schlüsselbranchen: Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Hier verfügen wir bereits heute über einen guten Kundenstamm und entsprechendes Branchen-Know-how. Hinzu kommt eine enge Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie SAP und Microsoft.
Zahlreiche Auszeichnungen belegen unsere branchenübergreifend gute Positionierung insbesondere bei Cloud-Technologien. Gleich dreimal zeichnete beispielsweise das Beratungshaus ISG 1 im Sommer 2019 unser Unternehmen als "Leader" im Bereich "Private/Hybrid Cloud" aus. Bei Diensten in den Kategorien "Managed Services", "Managed Hosting" sowie "Colocation" zählen wir laut ISG zu den Anbietern mit dem attraktivsten Angebot und der größten Wettbewerbsfähigkeit. Die QSC-eigene Cloud trägt zudem das Gütesiegel "Trusted Cloud" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei der Vergabe des Siegels werden strenge Kriterien unter anderem an die Sicherheit, Qualität und Rechtskonformität der Cloud-Lösungen angelegt. Im Consulting unterstreichen zahlreiche SAP-Zertifizierungen unsere Leistungsstärke.
Die im Mai 2019 vorgestellte Wachstumsstrategie "2020plus" setzt klare Ziele: für das Jahr 2022 einen Umsatz von 200 Mio. €, einen nachhaltig positiven Free Cashflow sowie eine EBITDA-Marge von mehr als 10 %. Auf dem Weg dorthin sieht die Strategie ein zweistelliges Umsatzwachstum pro Jahr und eine Steigerung des Umsatzes von Quartal zu Quartal vor. Mit diesem stetigen Wachstum und einem ganz auf Digitalisierung ausgerichteten Geschäftsmodell schafft QSC eine überzeugende Basis für eine kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes. Kernelemente unseres Geschäftsmodells sind:
| ― | Attraktives Portfolio. Software-basierte Services, Intellectual Property und langfristige Kundenverträge sorgen für wiederkehrende Umsätze und hohe Kundenbindung. |
| ― | Top-Innovationen. Das Leistungsportfolio deckt die digitale Wertschöpfungskette ab, von der Sensortechnologie über SAP-Anwendungen bis hin zu Cloud-Szenarien, und verbindet die Glieder dieser Wertschöpfungskette intelligent. |
| ― | Effizientes Go-to-Market. Produktentwicklung, Partnermanagement und Vertrieb fokussieren sich auf die drei Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. |
| ― | Erfahrenes Managementteam. Die gebündelte Branchen-, Technologie- und Vertriebsexpertise der Geschäftsleitung sichert die Umsetzung der Wachstumsstrategie. |
| ― | Solide Bilanz. Die hohe Eigenkapitalquote und die verfügbare Liquidität ermöglichen die Unterstützung der Strategie durch gezielte Akquisitionen. |
1 ISG Provider Lens, Private/Hybrid Cloud - Data Center Services & Solutions, Germany 2019.
Die neue Wachstumsstrategie entspricht den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Dieser erkennt die Digitalisierung zunehmend als Chance für neue Geschäftsmodelle, höhere Kundenbindung sowie höhere Effizienz der Prozesse. QSC beherrscht sämtliche hierfür erforderlichen Technologien:

Jede Digitalisierung beginnt mit dem Erfassen von Daten; dafür braucht es Sensortechnologien, Hard- und Software für Devices und Edge-Computing. Das beherrscht unsere loT-Tochter Q-loud. Diese Datenmengen gilt es im zweiten Schritt betriebswirtschaftlich zu nutzen - ein Thema für unsere Experten für SAP-, Microsoft- und Spezialsoftware. Drittens müssen sämtliche Daten dauerhaft und sicher gespeichert werden und gleichzeitig immer und überall verfügbar sein - das erledigen unsere Cloud-Spezialisten. Mit diesen drei Schritten lässt sich im Prinzip jeder Geschäftsprozess digital abbilden. Unser Unternehmen bietet damit die komplette digitale Wertschöpfungskette, von Edge-Computing bis Cloud-Computing, und sorgt gleichzeitig dafür, dass die einzelnen Glieder reibungslos ineinandergreifen. Unser wachsendes Know-how rund um künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen erleichtert die technologieübergreifende lntegration und beschleunigt die Digitalisierung im Mittelstand.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Wir verfügen über die Mittel, um in den kommenden Jahren den Umsatz mit zweistelligen Zuwachsraten zu steigern und im Jahr 2022 einen geplanten Umsatz von 200 Mio. € zu erzielen. Kontinuierliche Investitionen in Wachstum werden die Dynamik der Umsatzsteigerungen von Jahr zu Jahr beschleunigen. Unsere steigende Entwicklungs- und Softwarekompetenz wird nach unserer Planung über die Zeit den Anteil skalierbarer Produkte am Umsatz vergrößern und die Margen stetig erhöhen.
Wir sind in hochdynamischen Märkten aktiv und setzen modernste Technologien ein; daher sind Innovationen ein integraler Bestandteil des operativen Geschäfts. Zumeist handelt es sich um Qualitäts- und Prozessinnovationen, um beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen Systeme von Kunden in unser Portfolio sowie deren kontinuierliche Optimierung zu gewährleisten. Hinzu kommt die Einbindung neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz in bestehende oder neue Lösungen. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden und setzen Impulse für neue Produkte und Dienste.
Forschung und Entwicklung (FuE) ist für uns eine Querschnittsaufgabe ohne gesonderte Ressourcen; deshalb unterbleibt auch der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl. Auch das FuE-Budget gibt nur begrenzt Aufschluss über das Innovationsgeschehen. QSC erfasst hier vorrangig Arbeiten rund um die Weiterentwicklung ihres IoT-Portfolios und der Branchenlösungen. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich 2019 auf 3,6 Mio. € nach 7,9 Mio. € im Vorjahr. Hiervon wurden 0,4 Mio. € (2018: 2,0 Mio. €) aktiviert. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich 2019 auf 0,8 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €).
Gleichzeitig arbeitet in unseren Geschäftsbereichen eine wachsende Zahl von Entwicklern. Sie entwerfen Cloud-Architekturen, programmieren Anwendungen und binden Apps auch von Dritten in Systeme unserer Kunden ein. Über die Zeit wächst mit ihrer Arbeit unser geistiges Eigentum, das IP (Intellectual Property). Aktuelle Beispiele sind die Entwicklung eines digitalen Regals für den Einzelhandel sowie eine auf künstlicher Intelligenz basierende Lösung zur Planung und Steuerung von Industrieprozessen. Letztere stammt von unserer neuen Beteiligung aiXbrain (siehe dazu Seite 54). Das Ziel des Teams aus Mathematikern, Informatikern und Ingenieuren ist die Entwicklung einer selbstlernenden Software, die die Komplexität industrieller Prozesse digital beherrschbar macht. Auch bei künftigen Akquisitionen steht der Erwerb von Technologie-Know-how und damit IP im Fokus. Mit wachsendem IP und entsprechenden Produkten wird sich die Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells erhöhen.
Schon deshalb genießen Arbeitnehmerbelange in unserem Unternehmen traditionell einen hohen Stellenwert. Zum 31. Dezember 2019 waren 902 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; ein Jahr zuvor waren es 1.282. Der Rückgang erklärt sich im Wesentlichen aus dem Plusnet-Verkauf zum 30. Juni 2019.
Erstmals fassen wir ausführliche Informationen zu Arbeitnehmer- und sozialen Belangen sowie weiteren nichtfinanziellen Themen wie Datenschutz und Informationssicherheit, Kundenzufriedenheit und -bindung, Servicequalität, Energieeffizienz der Rechenzentren, ethische Geschäftspraktiken und Compliance in einem eigenen nichtfinanziellen Bericht zusammen. Dieser Bericht wird Ende April 2020 auf unserer Website unter www.qsc.de/ir-publikationen veröffentlicht und dort dauerhaft zugänglich gemacht.
Unser Unternehmen hat seinen Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 8 Niederlassungen im Bundesgebiet. Nach dem Verkauf des TK-Geschäfts mit den drei wesentlichen Tochtergesellschaften Plusnet GmbH, Ventelo GmbH und Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG gibt es nur noch eine wesentliche Beteiligung: die Q-loud GmbH. Sie bündelt seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten.
Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2019 findet sich unter Ziffer 37 des Konzernanhangs.
Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der Segmente. Dahinter steht ein System aus Profit-, Cost- und Servicecentern. Als Steuerungsgrößen kommen auf Konzernebene die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren zum Einsatz: Umsatz, EBITDA und Free Cashflow. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.

Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Amortisierung von abgegrenzter nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung sowie außerplanmäßiger Wertminderung auf kundenbezogenes Vorratsvermögen und Amortisierung und außerplanmäßiger Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität/-verschuldung vor Akquisitionen und Ausschüttung einschließlich Desinvestitionen ab. Ab dem Geschäftsjahr 2020 werden zur Berechnung der Liquidität auch Finanzanlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten dazugerechnet. Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Er ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Segmentmarge ergibt sich aus dem Verhältnis vom Segmentbeitrag zum jeweiligen Umsatz.
Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Diese stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für Vorstand und Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab Seite 62 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen setzt gute Corporate Governance voraus. Vorstand und Aufsichtsrat legen auch daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen vollständig um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den gesetzlich geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB.
Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte.
Der Vorstand sorgt im gesamten Konzern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Es besteht ein umfassendes Compliance-Management-System. Ein elektronisches Hinweisgebersystem stellt sicher, dass Beschäftigte und Dritte geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben können. Darüber hinaus sorgt der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling; mehr Informationen dazu bietet der Risikobericht auf den Seiten 62 bis 68.
Im Geschäftsjahr 2019 gab es zwei Vorstandsmitglieder: Jürgen Hermann (Vorsitz) und Stefan A. Baustert (Finanzen). Nach dem Ausscheiden von Stefan A. Baustert zum 31. Dezember 2019 besteht der Vorstand ab dem 1. Januar 2020 aus einer Person, Jürgen Hermann. Die derzeitige Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist daher aus Sicht des Aufsichtsrats derzeit nicht erforderlich.
Den gesetzlichen Bestimmungen folgend hatte der Aufsichtsrat Anfang 2018 für das Gremium ein Diversitätskonzept verabschiedet. Es legt die Kriterien für die künftige Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition fest. Im Mittelpunkt stehen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen. Zudem soll bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand künftig auf Diversität geachtet werden; zu würdigen ist dabei, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen. Das vollständige Diversitätskonzept für den Vorstand findet sich unter www.qsc.de/diversität.
Der Aufsichtsrat hat auch eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Sie regelt unter anderem die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen; im Geschäftsjahr 2019 war im zweiköpfigen Vorstand Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Vorstands. Bei mehreren Mitgliedern regelt ein Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche dann im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.
Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Im Juli 2018 bestätigte die Hauptversammlung die bisherigen vier Vertreter der Anteilseigner im Gremium mit großer Mehrheit; bereits im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre Vertreter bestimmt. Da einer der Arbeitnehmervertreter mit dem Plusnet-Verkauf aus dem Unternehmen ausschied, rückte zum 1. Juli 2019 die von den Arbeitnehmern bereits im Geschäftsjahr 2018 als Ersatzmitglied gewählte Martina Altheim nach. Die Amtszeit des gesamten Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet.
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| Nominierungsausschuss | Personalausschuss | Prüfungsausschuss | Strategieausschuss |
|---|---|---|---|
| Gerd Eickers (Vors.) | Dr. Bernd Schlobohm (Vors.) | Ina Schlie (Vors.) | Dr. Bernd Schlobohm (Vors.) |
| Dr. Frank Zurlino | Gerd Eickers | Dr. Bernd Schlobohm | Dr. Frank Zurlino |
| Martina Altheim | Dr. Frank Zurlino |
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 13 bis 19. Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wird eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die, wie vom Kodex gefordert, einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Die Haftung pro Jahr ist jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte begrenzt, da QSC eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
Im Mai 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil. Das vollständige Dokument findet sich unter www.qsc.de/diversität. Demnach soll das Gremium insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Neben einem detaillierten Kompetenzprofil legt das Dokument auch Grundsätze für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die angemessene Beteiligung von Frauen, die Mitgliedschaft ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie eine Altersgrenze fest. Die Ziele entsprechen den Empfehlungen des Kodex in Ziffer 5.4.1 - mit zwei Ausnahmen: Es gibt keine Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange ihm die einzelnen Mitglieder angehören sollen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat zudem entschieden, bei Wahlvorschlägen von der Empfehlung des Kodex abzuweichen, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, zu seinen Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenzulegen. Nach unserer Auffassung regelt diese Empfehlung nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe tatsächlich offenzulegen sind. Die selbst gesetzten Ziele erfüllte der Aufsichtsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dem Gremium gehören mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an. Ina Schlie, die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP, verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung; ihre Mitgliedschaft gewährleistet zugleich den selbst gesetzten Mindestanteil von Frauen im Aufsichtsrat (16,6 %). Mit Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers gehören dem Gremium höchstens zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an. Bei der Wahl im Juli 2018 waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre.
Im Vorfeld hatte sich der Aufsichtsrat bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand bewältigen können. Er veröffentlichte darüber hinaus, wie vom Kodex vorgesehen, vor der Wahl Lebensläufe der Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gaben. Diese Lebensläufe sind auf der Unternehmenswebsite einsehbar (www.qsc.de/aufsichtsrat) und werden jährlich aktualisiert.
QSC nutzt die eigene Website, um zeitnah über alle für den Kapitalmarkt relevanten Entwicklungen berichten zu können. Interessierte finden dort Ad-hoc- und Pressemitteilungen, Publikationen, aktuelle Präsentationen und einen Finanzkalender. Auf der Website stellen wir auch alle relevanten Unterlagen für die Hauptversammlung bereit.
Ein Bestandteil transparenter Kommunikation ist die zeitnahe Information über Erwerb und Veräußerung von QSC-Aktien durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen. Eine Übersicht der Transaktionen im Geschäftsjahr 2019 findet sich unter www.qsc.de/directors-dealings.
Die wichtigste Veranstaltung für den Dialog mit Anteilseignern ist die jährliche Hauptversammlung. Bei der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 am 29. Mai 2019 in Köln waren knapp 34 % des Grundkapitals präsent. Abwesende Aktionäre konnten ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Aktionäre billigten sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit. Wie in den Vorjahren sorgte der Versammlungsleiter für eine zügige Abwicklung.
Auf eine Internetübertragung wurde verzichtet, da die damit verbundenen Kosten sowie rechtliche Unsicherheiten gegenüber dem eventuellen Nutzen für abwesende Aktionäre weiterhin überwogen. Die Vorstandsreden wurden per Video aufgezeichnet und nach der Hauptversammlung unter www.qsc.de/hv online gestellt.
Im Jahresverlauf erfolgt der Dialog mit Anteilseignern vor allem im Rahmen von Roadshows sowie in Einzelgesprächen, auch in Verbindung mit Kapitalmarktkonferenzen von Banken. Telefonkonferenzen am Tag der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen gewährleisten die aktuelle Information aller Interessierten. Die jeweiligen Präsentationen samt einem Mitschnitt der Ausführungen des Vorstands werden allen Anteilseignern zugänglich gemacht. Weitere Informationen zu den Investor-Relations-Aktivitäten finden sich in den Ausführungen zur QSC-Aktie auf den Seiten 20 bis 23 dieses Geschäftsberichts.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB beschränkt sich die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf die Vorlage und nicht auf die Inhalte der nachfolgenden Angaben.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 21. November 2019 folgende Entsprechenserklärung veröffentlicht.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
| ― | Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3). QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält. |
| ― | Vorstand besteht zukünftig nicht mehr aus mehreren Personen (Kodex Ziffer 4.2.1). Nach dem Ausscheiden von Stefan Baustert aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2019 wird der Vorstand ab dem 1. Januar 2020 aus einer Person, dem Vorstandsmitglied und derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann, bestehen. Die derzeitige Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist aus Sicht des Aufsichtsrats derzeit nicht erforderlich. |
| ― | Kein Ausschluss einer nachträglichen Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8). Die Vorstandsdienstverträge sehen eine variable Vergütung vor, deren Höhe sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und auf einen dreijährigen Performancezeitraum bezogenen Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives") richtet. Die im März 2018 für einen Performancezeitraum bis zum Ablauf das Geschäftsjahres 2020 festgelegten Mehrjahresziele und das im März 2019 festgelegte (Ein-)Jahresziel knüpften jeweils maßgeblich an Konzernkennzahlen an, die durch den Vollzug des Verkaufs der Plusnet GmbH im Juni 2019 und deren Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis jeweils erheblich beeinflusst wurden. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass aus diesem Grund eine nachträgliche Anpassung des (Ein-)Jahresziels für das Geschäftsjahr 2019 sowie der festgelegten Mehrjahresziele erforderlich war, um sowohl die kurzfristige als auch die langfristige variable Vergütung für den Vorstand weiterhin an sachgerechten, anspruchsvollen Erfolgszielen auszurichten. Vor diesem Hintergrund wurde der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8 des Kodex nicht gefolgt; künftig soll ihr indes grundsätzlich weiter entsprochen werden. |
| ― | Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 2). Der Aufsichtsrat von QSC hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen. |
| ― | Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8). Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden. |
Köln, 21. November 2019
Für den, Vorstand
Jürgen Hermann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bernd Schlobohm
QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die transparente Führung und Kontrolle des gesamten Unternehmens; schon deshalb stehen die internen Richtlinien im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Dessen wesentliche Inhalte fassen die QSC-Compliance-Grundsätze im "Code of Conduct" zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Der "Code of Conduct" findet sich auf der Unternehmenswebsite unter www.qsc.de/code-of-conduct.
Selbstverständlich erfordert Compliance die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.
Der Corporate-Governance-Bericht beschreibt auf den Seiten 33 und 34 die Arbeitsweise des Vorstands; Ausführungen zum Aufsichtsrat finden sich auf den Seiten 34 und 35 sowie im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 13 bis 19.
Der Aufsichtsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat mindestens 16,6 % betragen soll. Grundsätzlich sieht er die Beteiligung von Frauen als gemeinsame Verantwortung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite. Da der Aufsichtsrat keinen Einfluss auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter hat, übernimmt die Seite der Vertreter der Anteilseigner die Aufgabe, dieses Ziel zu erreichen. Mit Ina Schlie gehört dem Aufsichtsrat auch nach der Neuwahl im Juli 2018 eine Vertreterin an; hinzu kommt eine Vertreterin der Arbeitnehmerseite. Mit einer Frauenquote von 33 % erfüllt auch der neue Aufsichtsrat die selbst gesetzten sowie die gesetzlichen Vorgaben. Für den Vorstand liegt die selbst gesetzte Zielgröße bei 0 %. Der Aufsichtsrat hatte diese Größe im Geschäftsjahr 2017 angesichts der hohen IT- und Technikfokussierung des Unternehmens bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bildeten zwei männliche Vertreter den Vorstand; seit 1. Januar 2020 besteht der Vorstand aus einem Mann. Für die beiden obersten Führungsebenen liegt die Zielgröße für Managerinnen bei jeweils 15 %. Zum Jahresende 2019 waren 16 % der Führungskräfte der ersten und 13 % der zweiten Führungsebene weiblich.
QSC erstellt gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-) Bericht außerhalb des Konzernlageberichts. Dieser gesonderte Bericht wird bis Ende April 2020 auf unserer Website unter www.qsc.de/ir-publikationen veröffentlicht und dort dauerhaft zugänglich gemacht. Der Bericht enthält die Ausführungen zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 315c HGB i. V. m. § 289c HGB und wird vom Aufsichtsrat geprüft.
Da jeder langfristige unternehmerische Erfolg auf nachhaltigem Denken und Handeln beruht, räumt unser Unternehmen seit Gründung Arbeitnehmer- und Umweltbelangen einen hohen Stellenwert ein; der Schutz der Umwelt, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Bestechung und Korruption sind eine Selbstverständlichkeit. Dennoch haben wir bisher darauf verzichtet, Konzepte im Sinne von § 315c i. V. m. § 289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu entwerfen.
Während des tief greifenden Umbaus unseres Unternehmens waren andere Aufgaben vorrangig und banden die erforderlichen Ressourcen. Zugleich stand bereits zum damaligen Zeitpunkt die Schaffung nachhaltiger Werte im Mittelpunkt unserer Strategie, und es gab viele Prozesse, Programme und Ansätze zur Förderung und Gewährleistung nachhaltigen Denkens und Handelns.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Nach Abschluss der Umbauphase bauen wir nun unsere CSR-Aktivitäten aus. Zum 1. Januar 2020 wurde eine neue Stelle für CSR geschaffen, um sämtliche Aktivitäten zu koordinieren und neue Impulse zu setzen. Die CSR-Managerin wird zum einen alle Geschäftsbereiche fachlich unterstützen und zum anderen im laufenden Jahr gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachhaltigkeitsstrategie und ein entsprechendes Programm erarbeiten. Sie wird dazu mit der bereits bestehenden Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, der Vertreter aller relevanten Unternehmensbereiche angehören (Corporate Social Responsibility, Qualitäts- und Prozessmanagement, Investor Relations, Personal, Zentraleinkauf, Interne Revision & Compliance, Unternehmenskommunikation, Marketing, Datacenter-Services und Colocation). Die Arbeitsgruppe übt eine Multiplikatorenfunktion aus und hat bereits bisher eine hohe Aufmerksamkeit für das Thema im gesamten Unternehmen sichergestellt. In einem ersten Schritt hat das interdisziplinäre Team die vorhandene Wesentlichkeitsanalyse überarbeitet und erweitert. Danach stehen die folgenden Themen im Fokus unserer CSR-Aktivitäten: Datenschutz und Informationssicherheit, Kundenzufriedenheit und -bindung, Servicequalität, Energieeffizienz der Rechenzentren, Mitarbeiterbindung und -entwicklung, Ausbildung und Nachwuchssicherung, ethische Geschäftspraktiken und Compliance.
Zu einer guten Corporate Governance zählt die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Danach legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Bei der Beurteilung von deren Angemessenheit orientiert er sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Er berücksichtigt zudem die Üblichkeit der Vergütung mit Blick auf das Vergleichsumfeld sowie die Vergütungsstruktur im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen. Die Gesamtvergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.
Ein hoher Anteil der Jahreszielvergütung der Vorstände ist leistungsbezogen. Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich zusammen aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen.
Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung soll einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Fixvergütung berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Sie wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"). Ihre Höhe richtet sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives"). Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und / oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und / oder weitere Bedingungen vereinbaren.
Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und soll insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Zielerreichung wird grundsätzlich jeweils nach Feststellung des Konzernabschlusses ermittelt, der für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevant ist. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.
Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und / oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 auf Vorschlag seines Personalausschusses ausnahmsweise von dem durch die Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem abgewichen. Im Zuge der Vertragsverlängerung mit Stefan A. Baustert wurde vereinbart, dass seine fixe Vergütung ab dem 1. Januar 2018 für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags 54,5 % der Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) und damit mehr als 50 % beträgt. Die Ausnahmeregelung wurde beschlossen, da die Erhöhung der Fixvergütung ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung von Stefan A. Baustert zur Verlängerung seines Dienstvertrags war, und Aufsichtsrat wie Personalausschuss zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung der Auffassung waren, dass die Fortführung der Vorstandstätigkeit von Stefan A. Baustert im Interesse der Gesellschaft liegt.
Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und / oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch können sich sowohl der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung als auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf T € 929 im Vergleich zu T € 1.132 im Vorjahr.
Der Rückgang der Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahr ist wesentlich bedingt durch die geringere auf das Jahresziel des Vorstands bezogene variable Vergütung. Außerdem enthielt die variable Gesamtvergütung des Vorjahres eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt T € 156 für die Mehrjahresziele 2015 bis 2017. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die Tabelle auf der Seite 44.
In den für das Geschäftsjahr 2019 geschlossenen Zielvereinbarungen waren für alle im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Das Jahresziel wurde im August 2019 nachträglich angepasst, um die Auswirkungen des zum 30. Juni 2019 erfolgten Verkaufs aller Anteile an der Plusnet angemessen zu berücksichtigen.
Das ursprüngliche sowie das geänderte Jahresziel 2019 knüpften jeweils an die Höhe der Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 an; dieses im August 2019 angepasste Ziel wurde zu 90 % erreicht.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge zum Ende des Bemessungszeitraums im Jahr 2020 sowie an den im Segment Cloud im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatz an. Die Ansprüche auf den Teil der variablen Vergütung, der auf die Mehrjahresziele entfällt, entstehen für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums. Der auf die Mehrjahresziele entfallende Teil der variablen Vergütung wird aber erst nach Ablauf des Bemessungszeitraums als Bestandteil der Gesamtvergütung berücksichtigt, wenn die vereinbarten Mehrjahresziele erreicht wurden. Zum Jahresende 2019 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die vereinbarten Mindestzielwerte unterschritten würden, was zu einem vollständigen Ausfall der auf die Mehrjahresziele bezogenen variablen Vergütung führen würde.
Falls die Bestellung zum Vorstandsmitglied während des dreijährigen Bemessungszeitraums für die Mehrjahresziele vorzeitig endet, wird ein etwaiger auf das Geschäftsjahr, in dem das Vorstandsmitglied ausscheidet, entfallender variabler Vergütungsanteil pro rata temporis berechnet, wobei die Zieltantieme entsprechend zeitanteilig gekürzt wird. Die Abrechnung kann in diesem Fall nach freier Wahl der Gesellschaft im Wege einer vorzeitigen Abrechnung erfolgen, wobei sich der Aufsichtsrat und das Vorstandsmitglied auf eine fiktive Zielerreichung verständigen. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gewährt.
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| Jürgen Hermann | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T € | Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018 | 2019 | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 32 | 32 | 32 | 32 |
| Summe | 332 | 332 | 332 | 332 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2018 - 2020) 1 | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 632 | 632 | 332 | 782 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020) 2 | -150 | -150 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 168 | 136 | ||
| zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017) 3 | 85 | - | ||
| Gesamtbezüge | 585 | 468 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 22 | 0 |
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| Stefan A. Baustert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T € | Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018 | 2019 | 2019 (Min.) | 2019 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 36 | 36 | 36 | 36 |
| Summe | 336 | 336 | 336 | 336 |
| Einjährige variable Vergütung | 125 | 125 | 125 | 125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2018 - 2020) 1 | 125 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 586 | 461 | 461 | 461 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -125 | -125 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020) 2 | -125 | - | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 140 | 125 | ||
| zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017) 3 | 71 | - | ||
| Gesamtbezüge | 547 | 461 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 39 | 30 |
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| Jürgen Hermann | Stefan A. Baustert | |||
|---|---|---|---|---|
| in T € | Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 32 | 32 | 36 | 36 |
| Summe | 332 | 332 | 336 | 336 |
| Einjährige variable Vergütung | 168 | 136 | 140 | 125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017) 3 | 85 | - | 71 | - |
| Long-Term Incentive (2018 - 2020) 2 | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 585 | 468 | 547 | 461 |
1 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2018 - 2020) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2020 sowie an den im Segment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Zum Jahresende 2019 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Mindestzielwerte unterschritten würden.
2 Diese Vergütungen gelten nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erst zum Ende des jeweiligen dreijährigen Bemessungszeitraums als gewährt, da die aufschiebenden Bedingungen der Zielerreichung erst zu diesem Zeitpunkt als erfüllt gelten.
3 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2015 - 2017) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasste die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Auf Vorschlag des Personalausschusses beschloss der Aufsichtsrat im März 2018, wesentliche Sonderbelastungen bei der Berechnung des Konzern-EBITDA 2017 zu neutralisieren. Hierdurch erhöhte sich der Grad der Zielerreichung. Die Auszahlung des Anpassungsbetrags erfolgte im Geschäftsjahr 2018.
Dem Vorstand Jürgen Hermann ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen eine Abfindung zugesagt worden. Diese Abfindung beträgt innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre unverändert T € 600. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 nicht überschreiten.
Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019 T € 550 (2018: T € 4).
Das Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert hat sein Mandat zum 31. Dezember 2019 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2019 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit ist ihm eine Abfindung von T € 550 zugesagt worden.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 2.442 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.910.
Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 109.
Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 670.000 | 600.000 | 150.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert | ||||
| (bis 31. Dezember 2019) | 40.000 1 | 40.000 | 200.000 1 | 200.000 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Jürgen Hermann hat in den beiden vergangenen Kalenderjahren folgende Aktienkäufe über die Börse getätigt:
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| Anzahl der erworbenen Aktien (in Stück) | Anschaffungsvolumen (in T €) | |
|---|---|---|
| Februar 2018 | 100.000 | 152 |
| September 2018 | 100.000 | 145 |
| Juni 2019 | 70.000 | 96 |
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite unter www.qsc.de/directors-dealings verwiesen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Satzung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der jeweilige Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 | Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 95 | (25) | 95 | (25) | 15.769.910 | 15.519.910 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | 60 | (10) | 60 | (10) | 10.000 | 10.000 |
| Gerd Eickers | 40 | (5) | 40 | (5) | 15.777.484 | 15.577.484 |
| Ina Schlie | 45 | (10) | 45 | (10) | - | - |
| Matthias Galler (ab 12. Juli 2018) 2 | 35 | - | 17 | - | - | - |
| Martina Altheim (ab 1. Juli 2019) 2 | 20 | (3) | - | - | - | - |
| Cora Hödl (bis 30. Juni 2019) 2 | 20 | (2) | 40 | (5) | - | - |
| Anne-Dore Ahlers (bis 12. Juli 2018) 2 | - | - | 18 | - | - | - |
| Insgesamt | 315 | (55) | 315 | (55) |
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| Wandelschuldverschreibungen | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | - | 132.000 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | - | - |
| Gerd Eickers | - | - |
| Ina Schlie | - | - |
| Matthias Galler (ab 12. Juli 2018) 2 | 2.700 | 2.700 |
| Martina Altheim (ab 1. Juli 2019) 2 | 1.900 | - |
| Cora Hödl (bis 30. Juni 2019) 2 | - | 4.100 |
| Anne-Dore Ahlers (bis 12. Juli 2018) 2 | - | 2.700 3 |
| Insgesamt |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.
2 Arbeitnehmervertreter/in.
3 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Schlobohm und Eickers haben im Kalenderjahr 2019 folgende Aktienkäufe über die Börse getätigt:
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| Anzahl der erworbenen Aktien (in Stück) | Anschaffungsvolumen (in T €) | |
|---|---|---|
| Dr. Bernd Schlobohm (Juni 2019) | 250.000 | 339 |
| Gerd Eickers (Juni 2019) | 200.000 | 271 |
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite unter www.qsc.de/directors-dealings verwiesen.
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt.
Darüber hinaus gibt es eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2019 betrug € 124.172.487 und war eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 25.872 Aktionäre.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.
Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 34 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,41 % der Stimmrechte (davon 12,70 % direkt und 12,71 % indirekt); |
| ― | Gerd Eickers, Deutschland, 25,41 % der Stimmrechte (indirekt); |
| ― | Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,41 % der Stimmrechte (davon 12,71 % direkt und 12,70 % indirekt). |
Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 12. März 2020. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Juli 2023 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 42.751.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.
Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC oder verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und / oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20 % des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
Unser Unternehmen entwickelte sich im vergangenen Jahr mit seiner Konzentration auf Cloud-, SAP- und IoT-Anwendungen konsequent weiter. Es erreichte sämtliche Ziele, die es nach dem vorzeitigen Abschluss der Plusnet-Transaktion und Entkonsolidierung zum 30. Juni 2019 genannt hatte: Der Umsatz summierte sich mit 238,0 Mio. € auf mehr als 235 Mio. €; das EBITDA entsprach mit 140,3 Mio. € der genannten Zielgröße von mehr als 140 Mio. € und der Free Cashflow lag mit 136,4 Mio. € bei mehr als 130 Mio. €. Die am 23. Mai 2019 veröffentlichte erste Prognose nach dem Plusnet-Vertragsabschluss war noch von einer Entkonsolidierung zum 31. Juli 2019 ausgegangen, und damit von einem Umsatz von mehr als 255 Mio. € und einem EBITDA von mehr als 145 Mio. €. Die am 27. Februar 2019 publizierte Prognose hatte noch die Geschäftstätigkeit von Plusnet für das gesamte Jahr 2019 berücksichtigt.
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| Ziele 2019 | Ergebnisse 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Umsatz | > 235 Mio. € | 238,0 Mio. € | √ |
| EBITDA | > 140 Mio. € | 140,3 Mio. € | √ |
| Free Cashflow | > 130 Mio. € | 136,4 Mio. € | √ |
Seit dem erfolgreichen Plusnet-Verkauf ist unser Unternehmen wieder auf Wachstumskurs. Vergleichbar berechnet stieg der Umsatz kontinuierlich von 30,1 Mio. € im zweiten Quartal auf 32,3 Mio. € im dritten Quartal auf 33,1 Mio. € im vierten Quartal 2019. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2019 betrug 133 Mio. € und bildet eine solide Grundlage für das für 2020 und darüber hinaus geplante Wachstum.
Unser Unternehmen fokussiert sich auf den deutschen Markt. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird hier maßgeblich von den Außenhandelsaktivitäten beeinflusst. Rückläufige Wachstumsraten in wichtigen Absatzmärkten, Unsicherheiten über den Brexit sowie drohende Handelskriege dämpften im vergangenen Jahr den Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts: Es stieg um 0,6 % nach 1,5 % im Vorjahr. Wachstumsimpulse kamen in erster Linie aus dem Inland.
2 Bundesminister für Wirtschaft und Energie, 29.01.2019, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/ 20200129-altmaier-legt-jahreswirtschaftsbericht-vor.html.
Zu den Wachstumstreibern im Inland zählte der für unser Unternehmen nun allein relevante IT-Markt. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom stiegen die IT-Umsätze im Jahr 2019 um 2,9 % auf 92,9 Mrd. €. Während das Hardwaregeschäft lahmte, legten die Softwareumsätze binnen eines Jahres um 6,3 % zu; die Umsätze mit IT-Services stiegen um 2,4 %.
(in Mrd. €)

Bis zum 30. Juni 2019 waren wir auch noch im deutschen TK-Markt und hier insbesondere im Geschäft mit TK-Diensten tätig. Wie schon 2018 stagnierten auch im vergangenen Jahr in Deutschland Bitkom-Angaben zufolge die Umsätze mit TK-Diensten.
Unser Unternehmen ist nun vorrangig in drei besonders attraktiven IT-Märkten aktiv: Cloud, SAP und IoT. Dem KPMG-Cloud-Monitor 4 zufolge nutzen mittlerweile 73 % der Unternehmen Cloud-Lösungen; vor vier Jahren waren es erst 54 %. Dabei wächst sowohl die Popularität von Private- als auch Public-Cloud-Lösungen. Unsere Multi-Cloud-Kompetenz entspricht diesen Anforderungen des Marktes.
Im SAP-Umfeld nehmen Unternehmen nach anfänglichem Zögern die Einführung von S/4HANA in Angriff. Nach Angaben der deutschsprachigen Anwendergruppe 5 von SAP hat bislang erst jedes zehnte Unternehmen den Wechsel vollzogen. 9 % wollen jedoch das Thema dieses Jahr angehen und weitere 40 % planen den Umstieg in den kommenden Jahren. Wir haben uns frühzeitig auf diese Umstellung vorbereitet und können nun Unternehmen umfassend begleiten.
Auch unsere IoT-Tochter Q-loud bewegt sich in einem Wachstumsmarkt. Der "Internet of Things 2020"-Studie von IDG zufolge hat mittlerweile nahezu jedes zweite Unternehmen Projekte im Internet der Dinge verwirklicht; ein Jahr zuvor waren es erst 44 %. Die Relevanz und die Nutzung von IoT-Lösungen steigt damit in der Wirtschaft wie erwartet langsam, aber kontinuierlich. Gerade in mittelständischen Betrieben denken Verantwortliche häufig in längeren Zeiträumen und führen IoT-Lösungen eher schrittweise ein. Unabhängig davon wächst die Relevanz des Themas der IDG-Befragung zufolge unablässig. 2019 sprachen 56 % der Unternehmen bereits von einer hohen oder sogar sehr hohen Relevanz. Für das Jahr 2022 sind sogar neun von zehn Unternehmen davon überzeugt, dass IoT in ihrem Haus eine wichtige Rolle spielen wird.
3 Bitkom, ITK-Marktzahlen, Januar 2020.
4 KPMG, Cloud-Monitor 2019.
5 Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) e. V., https://www.dsag.de/pressemitteilungen/switch-s4hana-complete.
Q-loud ist darauf vorbereitet. Seit Gründung konnte unsere Tochter bereits 600.000 Industrie-Devices ins Internet der Dinge bringen. Dabei handelte es sich um so unterschiedliche Dinge wie Fenster, Türen, Heizungen, Kühlsysteme, Pumpen, Walzen, Ventile, Rohre und sogar Gullydeckel. Quer durch alle Branchen beschäftigen sich Unternehmen darüber hinaus immer stärker mit der Integration von IoT-Anwendungen in die Cloud. Auch auf diesem Gebiet zählen wir zu den Vorreitern im deutschen Markt und vernetzen unsere Cloud-, SAP- und IoT-Kompetenz bereits in Kundenprojekten.
Bis zum Verkauf des TK-Geschäfts zum 30. Juni 2019 war unser Unternehmen auch in einem Markt aktiv, der in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegt. Entscheidungen dieser Behörde sowie der EU-Kommission hatten in der Vergangenheit erheblichen Einfluss auf den operativen Geschäftsverlauf und bargen auch Risiken. Nach dem Verkauf sind diese Themen nicht mehr relevant.
Der vollständige Verkauf der Telekommunikationstochter Plusnet GmbH markiert für unser Unternehmen einen Meilenstein auf dem Weg in eine neue Ära. Am 6. Mai 2019 schlossen wir mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einer Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, einen entsprechenden Vertrag. Nach der Zustimmung durch das Bundeskartellamt wurde die Transaktion bereits zum 30. Juni 2019 vollendet - und damit einen Monat früher als noch im Mai geplant. Der Kaufpreis belief sich auf 229 Mio. €.
Mit Plusnet wurde ein Unternehmen veräußert, das im Jahr 2018 einen Umsatz von 231,5 Mio. € erzielte. Diese Umsätze entfielen zu 79 % auf das Segment Telekommunikation, zu 18 % auf das Segment Outsourcing (VPN-Geschäft) und zu 3 % auf das Segment Cloud (Cloud-Telefonie). Da der hohe Umsatz- und Ergebnisanteil Jahresvergleiche erschwert, konzentriert sich die nachfolgende Diskussion der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Teil auf die Entwicklung im Geschäftsjahr 2019. Zu berücksichtigen sind bei Vergleichen darüber hinaus die Geschäftsbeziehungen unseres Unternehmens mit Plusnet seit dem 1. Juli 2019. So beziehen einige Plusnet-Kunden weiter IT-Dienste von QSC wie auch QSC-Kunden noch TK-Leistungen von Plusnet erhalten. Zudem haben wir in der zweiten Jahreshälfte Verwaltungsleistungen für Plusnet erbracht.
Der Plusnet-Verkaufserlös dient dazu, die Wachstumsstrategie "2020plus" beschleunigt umzusetzen. Sie beruht auf fünf Säulen: einem attraktiven Geschäftsportfolio; Innovationen und neuen Technologien; einem klaren Branchenfokus und starken Partnern; einer schlagkräftigen operativen Führungsmannschaft sowie einer wertschöpfenden Investitions- und Akquisitionspolitik (vgl. die Ausführungen zur Strategie ab der Seite 28). Darüber hinaus haben wir den Verkaufserlös genutzt, um die noch Ende 2018 bestehende externe Verschuldung in Höhe von 120,0 Mio. € vollständig zurückzuführen.
Neben der Entwicklung innovativer Services sind Investitionen in Technologieunternehmen ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie. Bereits im November 2019 gelang ein erster Erfolg -der Erwerb von 25,1 % der Anteile an der aiXbrain GmbH, einem Spezialisten für Prozessanalytik und künstliche Intelligenz (KI) im produzierenden Gewerbe. aiXbrain ist eine Ausgründung des Instituts für Theoretische Informationstechnik der RWTH Aachen. Ein Team aus Mathematikern, Informatikern und Ingenieuren entwickelt dort KI-Bausteine und -Komplettlösungen für das produzierende Gewerbe. aiXbrains selbstlernende Software übernimmt die Orchestrierung selbst hochkomplexer Produktionsprozesse, bildet dazu den Status quo digital ab und analysiert ihn unter anderem auf verborgenes Prozesswissen (Process-Mining).
Seit dem Plusnet-Verkauf erzielt unser Unternehmen wieder steigende Umsätze: 32,3 Mio. € im dritten Quartal und 33,1 Mio. € im vierten Quartal 2019. Besonders hohe Zuwächse erzielte das Segment Cloud mit seinen Standbeinen Cloud-Services und IoT. Der Umsatz stieg hier im dritten Quartal um gut ein Viertel auf 10,2 Mio. € und im vierten Quartal um weitere 8 % auf 11,0 Mio. €. Für das Gesamtjahr 2019 beläuft sich der Umsatz im Segment Cloud auf 42,1 Mio. € nach 33,0 Mio. € (angepasst gemäß IAS 8, wie im Konzernanhang unter Ziffer 6 erläutert). Im Jahr 2018 hatte noch ganzjährig das Geschäft mit Cloud-Telefonie zu diesem Segment gezählt.
(in Mio. €)

* QSC-Umsatz ohne Plusnet.
Vor allem das Geschäft mit Cloud-Services entwickelte sich 2019 sehr positiv; das Team konnte neue Kunden gewinnen, die Beziehungen mit bestehenden Kunden ausbauen und weitere Outsourcing-Kunden bei der Migration ihrer IT in die Cloud unterstützen. Im Mai 2019 beauftragte uns beispielsweise der Schweizer Stahlkonzern Schmolz + Bickenbach mit dem Aufbau einer Multi-Cloud. In einem ersten Schritt wurden dazu für mehr als die Hälfte der Business-Units verschiedene IT-Systeme in unsere QSC-Enterprise-Cloud migriert. Im Dezember 2019 erhielten wir einen Auftrag des Modeaccessoire-Anbieters beeline für den Betrieb sämtlicher SAP-Anwendungen in der Cloud. Dazu verlagert das Handelshaus mit 23.000 Verkaufsflächen in 47 Ländern seine betriebswirtschaftlichen Kernsysteme aus der SAP-HANA-Enterprise-Cloud (HEC) sowie von verschiedenen Dienstleistern und eigenen Ressourcen in unsere QSC-Enterprise-Cloud.
Die Fressnapf-Gruppe, Europas führende Fachhandelskette für Tiernahrung und -zubehör, erweiterte und verlängerte ihren Vertrag bis 2023. Zentrales Thema ist hierbei die Migration der SAP-Systeme sowie weiterer IT-Lösungen in die Cloud. Künftig wird die SAP-Umgebung in der SAP-HANA-Enterprise-Cloud betrieben. Wir sind Generalunternehmer für den SAP-Betrieb sowie das Application-Management.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Auch im IoT-Geschäft überzeugten wir 2019 neue Kunden und vertieften die Beziehung zu ihnen. So wird unser Unternehmen künftig eine der deutschlandweit größten IoT-Plattformen im Energiesektor betreiben. Mit der Entwicklung und dem anschließenden Betrieb beauftragte uns der Energiedienstleister Techem, einer der großen deutschen Anbieter für Energiedienstleistungen in Gebäuden. Er setzt künftig noch stärker auf eine vernetzte Geräteinfrastruktur und datenbasierte Lösungen. Der IoT-Hub von Q-loud soll perspektivisch als einzige Datendrehscheibe Informationen für unterschiedliche Cloud-Umgebungen und dezentrale Systeme von Techem bereitstellen.
Zwei Faktoren erschweren den Jahresvergleich der Umsätze im Outsourcing. Zum einen enthielt dieses Segment bis 30. Juni 2019 noch Umsätze aus der Vermarktung von IP-VPN-Lösungen in Höhe von 19,5 Mio. €. Zum anderen treiben wir die Migration unserer Outsourcing-Kunden in die Cloud voran. Die Outsourcing-Umsätze summierten sich daher im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 50,0 Mio. € nach 91,0 Mio. € im Jahr 2018.
Diese Entwicklung verdeckt die Erfolge im operativen Geschäft. Denn seit 2018 konnten unsere Outsourcing-Experten alle auslaufenden Verträge verlängern und zum Teil sogar erweitern.
Die Umsätze im Segment Consulting stiegen 2019 um 10 % auf 42,4 Mio. €. Der Großteil der Umsätze stammt aus Betriebs- und Beratungsleistungen rund um SAP-Software. Seit Mitte 2019 führen wir beispielsweise bei der schnell wachsenden Baumarktkette Fishbull die neue Softwaregeneration S/4HANA ein. Den neuen Kunden überzeugte unter anderem das über Jahre aufgebaute Know-how im Handel mit Kunden wie Fressnapf und SportScheck.
Seit August 2019 setzt auch der Wärmemessdienstspezialist Brunata-Metrona Hürth auf unsere SAP-Kompetenz und beauftragte uns mit dem Application-Management sämtlicher SAP-Anwendungen. Hierbei kommen modernste, cloudbasierte Application-Services zum Einsatz. In einem ersten Schritt haben wir die benötigten SAP-Systeme aus unserer QSC-Enterprise-Cloud zur Verfügung gestellt.
Das Gros ihrer Umsätze erzielte die zum 30. Juni 2019 veräußerte Plusnet mit TK-Diensten. Daher lagen die Umsätze im TK-Segment im Geschäftsjahr 2019 mit 103,5 Mio. € nur halb so hoch wie 2018 (200,9 Mio. €).
Nach dem Plusnet-Verkauf beinhaltet das Segment Telekommunikation das Colocation-Geschäft rund um Rechenzentrumsdienstleistungen. Die Stabilität dieses Geschäftsfelds unterstreicht die im Juli 2019 erfolgte Verlängerung des Colocation-Vertrags mit DATEV um zehn Jahre. Bereits seit 2011 stellen wir dem Spezialisten für Softwarelösungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ein eigenes Rechenzentrum bereit.
Mit einem Umsatz von 238,0 Mio. € im Gesamtjahr 2019 nach 363,4 Mio. € im Jahr zuvor lag unser Unternehmen voll im Rahmen seiner Erwartungen. Bei dem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2018 noch Umsätze in Höhe von 231,5 Mio. € auf Plusnet entfielen, während in den ersten sechs Monaten 2019 Umsätze in Höhe von nur noch 110,6 Mio. € auf Plusnet entfielen (vgl. die Gesamtaussage auf der Seite 51 sowie die Ausführungen zum Geschäftsverlauf auf den Seiten 53 bis 56).
Das EBITDA stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 140,3 Mio. € im Vergleich zu 35,3 Mio. € im Jahr 2018. Der Anstieg ist eine Folge der aus dem Plusnet-Verkauf stammenden hohen sonstigen betrieblichen Erträge (vgl. Ziffer 2 im Konzernanhang) in Höhe von 135,3 Mio. €.
Der Free Cashflow stieg ebenfalls aufgrund von Effekten aus dem Plusnet-Verkauf im abgelaufenen Jahr auf 136,4 Mio. € gegenüber 12,2 Mio. € im Vorjahr. Diese Größe wird aus der Veränderung der Nettoliquidität/-verschuldung vor Akquisitionen und Ausschüttungen berechnet und berücksichtigt nicht den Einfluss des neuen Leasingstandards IFRS 16 auf die Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die relevanten Einflussgrößen an den beiden Stichtagen 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018:
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| In Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Liquidität | 66,0 | 53,6 |
| Langfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten | - | -100,0 |
| Kurzfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten | - | -20,0 |
| Zinstragende Finanzierungsschulden | - | -120,0 |
| Nettoliquidität/-verschuldung | 66,0 | -66,4 |
Die Liquidität stieg 2019 infolge des Plusnet-Verkaufs auf 66,0 Mio. € nach 53,6 Mio. € im Vorjahr. Der Kaufpreis wurde zudem zur Rückzahlung sämtlicher zinstragender Finanzierungsschulden genutzt; zum 31. Dezember 2018 hatten sich die lang- und kurzfristigen anderen finanziellen Verbindlichkeiten noch auf 120,0 Mio. € belaufen.
Die Nettoliquidität/-verschuldung veränderte sich damit 2019 um 132,4 Mio. €. Da der Free Cashflow die Finanzkraft des operativen Geschäfts darstellt, wird diese Größe um Auszahlungen für Akquisitionen und Ausschüttungen bereinigt. Die Ausschüttung der Dividende von € 0,03 je Aktie nach der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 führte zu einem Mittelabfluss in Höhe von 3,7 Mio. €. Die Beteiligung an aiXbrain im November 2019 erforderte 0,2 Mio. €. Daraus ergibt sich gerundet ein Free Cashflow in Höhe von 136,4 Mio. €.
Einem Umsatz von 238,0 Mio. € standen im Geschäftsjahr 2019 Kosten der umgesetzten Leistungen von 208,8 Mio. € gegenüber. Im Vorjahr hatten sich Letztere bei höheren Umsätzen noch auf 295,4 Mio. € summiert. Nach dem Plusnet-Verkauf gingen vor allem die Kosten für bezogene Leistungen deutlich zurück, da das TK-Geschäft stark von Vorleistungen großer Netzbetreiber wie der Deutschen Telekom geprägt war.
Bei dem Vergleich ist darüber hinaus die erstmalige Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 zu berücksichtigen (vgl. Ziffer 19 im Konzernanhang). Mit dem neuen Standard wird das operative Leasing beim Leasingnehmer bilanziell erfasst und wie jede Investition abgeschrieben. Unter sonst gleichen Bedingungen steigen damit die Abschreibungen und Zinsen, während der operative Aufwand und hier insbesondere die Kosten der umgesetzten Leistungen entsprechend sinken. Da das Leasing vor allem im TK-Geschäft zum Einsatz kam, kommen die daraus resultierenden Effekte vor allem im Konzernabschluss 2019 zum Tragen; ab 2020 spielt das Leasing für unser Geschäft nur noch eine untergeordnete Rolle.
Die Marketing- und Vertriebskosten reduzierten sich 2019 auf 22,8 Mio. € nach 29,7 Mio. € ein Jahr zuvor. Erheblichen Anteil daran hatte der Wegfall des größten Teils der Provisionszahlungen im zweiten Halbjahr 2019; das TK-Geschäft hatte stark mit Vertriebspartnern zusammengearbeitet. Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich dagegen auf 38,7 Mio. € nach 30,9 Mio. € im Jahr 2018. Der Anstieg resultiert zum einen aus einmaligen Transaktionskosten im Umfeld der Plusnet-Transaktion. Zum anderen haben wir in der zweiten Jahreshälfte in erheblichem Umfang noch Verwaltungsleistungen für Plusnet erbracht. Die entsprechenden Erträge von insgesamt 2,8 Mio. € sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
Insgesamt weist die Gewinn- und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Entkonsolidierung von Plusnet sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 139,1 Mio. € aus (2018: 2,2 Mio. €). Der Großteil der einmaligen Erträge beruht auf Buchgewinnen aus der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem im Rahmen der Transaktion abgehenden Nettovermögen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 18,9 Mio. € nach 1,1 Mio. € im Jahr 2018 erklären sich aus einer einmaligen Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie einmaligen Kosten im Umfeld der Plusnet-Transaktion.
Das EBITDA lässt sich besser erfassen, wenn man - wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung - die Abschreibungen und nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütungen in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung getrennt ausweist. Im vorliegenden Konzernabschluss sind sie IAS 1 folgend Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen. Die nachfolgende verkürzte Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthält die Abschreibungen als eigene Position. Daraus ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein EBITDA von 140,3 Mio. € im Vergleich zu 35,3 Mio. € im Jahr 2018.
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| In Mio. € | 2019 | 20182 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 238,0 | 363,4 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen 1 | -177,8 | -273,3 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 60,2 | 90,1 |
| Marketing- und Vertriebskosten 1 | -22,0 | -28,3 |
| Allgemeine Verwaltungskosten 1 | -32,3 | -27,5 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 134,4 | 1,0 |
| EBITDA | 140,3 | 35,3 |
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -52,4 | -26,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 87,9 | 8,4 |
1 Exklusive Abschreibungen und nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.
2 Berichtigt (siehe Konzernanhang Ziffer 6).
Die planmäßigen Abschreibungen selbst stiegen 2019 auf 38,2 Mio. € im Vergleich zu 26,9 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg resultiert zum einen aus der erstmaligen Anwendung des Leasingstandards IFRS 16; die entsprechenden Abschreibungen beliefen sich 2019 auf 19,9 Mio. €. Zum anderen wurde die Planung nach dem Plusnet-Verkauf grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Daraus ergab sich eine unter Ziffer 18 im Konzernanhang näher erläuterte außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 14,2 Mio. €.
Das operative Ergebnis (EBIT) verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 87,9 Mio. € gegenüber 8,4 Mio. € im Jahr 2018. Die Finanzierungsaufwendungen erhöhten sich aus zwei Gründen im gleichen Zeitraum auf 6,1 Mio. € nach 4,5 Mio. € im Jahr 2018. Zum einen war die vollständige Rückführung der Verschuldung zur Jahresmitte 2019 mit einmaligen Kosten verbunden. Zum anderen enthält diese Größe 2019 erstmals Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 von 2,1 Mio. €. Der hohe Steueraufwand von 8,4 Mio. € nach 0,8 Mio. € im Vorjahr erklärt sich aus der unter Ziffer 41 im Konzernanhang erläuterten Anpassung der Berechnung latenter Steuern an die neue Unternehmensgröße nach dem Plusnet-Verkauf, wodurch sich die zukünftigen geplanten steuerlichen Ergebnisse vermindern. In der Folge ergibt sich für 2019 ein Konzerngewinn von 73,5 Mio. € im Vergleich zu 3,2 Mio. € im Jahr 2018.
Trotz deutlich gestiegener Investitionen in künftiges Wachstum erzielte das wachstumsstärkste Segment auch 2019 einen Bruttogewinn und einen positiven Segmentbeitrag. Die Investitionen in Innovationen und neue Mitarbeiter führten sowohl zu einem Umsatzanstieg auf 42,1 Mio. € als auch zu einem Anstieg der Kosten der umgesetzten Leistungen auf 33,6 Mio. €. Daraus ergab sich 2019 ein Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von 8,5 Mio. € im Vergleich zu 12,4 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Segmentbeitrag lag bei leicht rückläufigen Marketing- und Vertriebskosten bei 2,0 Mio. € gegenüber 5,6 Mio. € im Jahr 2018.
Umsätzen in Höhe von 50,0 Mio. € standen 2019 Kosten der umgesetzten Leistungen von 37,5 Mio. € gegenüber. Daraus ergibt sich ein Bruttogewinn in Höhe von 12,5 Mio. €. Im Jahr zuvor lag dieser Wert bei einem Umsatz von 91,0 Mio. € bei 17,2 Mio. €; der Rückgang resultiert im Wesentlichen, wie bereits erläutert, aus der Migration von Outsourcing-Kunden in die Cloud sowie dem Verkauf des im Outsourcing enthalten gewesenen IP-VPN-Geschäfts zum 30. Juni 2019. Zugleich intensivierte das Outsourcing seine Vertriebsanstrengungen und konnte auch so sämtliche bestehenden Verträge verlängern und zum Teil sogar erweitern; die Marketing- und Vertriebskosten erhöhten sich auf 6,7 Mio. € nach 5,6 Mio. € im Jahr 2018. Daraus ergibt sich ein Segmentbeitrag in Höhe von 5,8 Mio. € nach 11,5 Mio. € im Vorjahr. Die Segmentmarge lag mit 12 % nur geringfügig unter dem Vorjahreswert von 13 %.
Der 10-prozentige Umsatzanstieg im Consulting auf 42,4 Mio. € ging 2019 mit höheren Kosten der umgesetzten Leistungen einher. Sie beliefen sich auf 39,3 Mio. € nach 31,5 Mio. € im Jahr 2018. Angesichts der steigenden Nachfrage stockte das Consulting sein Team auf, qualifizierte es gezielt für den S/4HANA-Einsatz und setzte vermehrt externe Experten in Projekten ein. Der Bruttogewinn belief sich daher auf 3,1 Mio. € nach 6,9 Mio. € im Jahr 2018. Der Erfolg am Markt ist auch eine Folge eines erweiterten Marketings; die entsprechenden Kosten stiegen 2019 auf 2,2 Mio. € nach 1,4 Mio. € im Vorjahr. Daraus ergibt sich ein Segmentbeitrag von 0,9 Mio. € nach 5,4 Mio. € im Jahr 2018.
Nach dem Plusnet-Verkauf bestand das Segment Telekommunikation in der zweiten Jahreshälfte aus dem Colocation-Geschäft. Von dem Gesamtumsatz im Jahr 2019 von 103,5 Mio. € entfielen 17 % auf dieses margenträchtige Geschäftsfeld. Im Gesamtjahr 2019 prägte jedoch das zum 30. Juni 2019 veräußerte TK-Geschäft die Ertragslage in diesem Segment. Es erzielte 2019 insgesamt einen Bruttogewinn von 36,0 Mio. € nach 53,7 Mio. € und einen Segmentbeitrag von 29,5 Mio. € nach 39,2 Mio. € im Vorjahr.
Das Colocation-Geschäft bildet seit dem ersten Quartal 2020 mit dem bisherigen Cloud- und Outsourcing-Segment das neue Segment "Cloud & IoT". Damit tragen wir der veränderten Steuerung des Unternehmens nach dem Plusnet-Verkauf sowie der Tatsache Rechnung, dass Kunden zunehmend Leistungen aus diesen Geschäftsfeldern kombinieren. Hinzu kommt das Segment "SAP".
Das Finanzmanagement diente auch 2019 einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität wird ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen angelegt. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement enthält der Konzernanhang unter Ziffer 43.
Traditionell nutzte unser Unternehmen neben dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auch Bankdarlehen sowie ein Schuldscheindarlehen. Der Plusnet-Kaufpreis ermöglichte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine vollständige Rückführung der zinstragenden Bankverbindlichkeiten; zum 31. Dezember 2018 hatte unsere Bilanz noch Schulden in Höhe von 120,0 Mio. € ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt nun vorrangig aus der bestehenden Liquidität; zum 31. Dezember 2019 weist die Bilanz liquide Mittel in Höhe von 66,0 Mio. € aus.
Einmalige Effekte im Umfeld der Plusnet-Transaktion führten zu gravierenden Veränderungen der Relationen in der Kapitalflussrechnung. So lag der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 2019 bei -17,7 Mio. € nach 34,1 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit stieg auf 173,2 Mio. € nach -17,7 Mio. €, da hier die Einzahlungen aus dem Plusnet-Verkauf nach Abzug liquider Mittel erfasst wurden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich infolge der Rückzahlung sämtlicher Bankverbindlichkeiten auf -143,1 Mio. € nach -24,7 Mio. € im Jahr zuvor.
Ohne Berücksichtigung von IFRS 16 summierten sich die Investitionen 2019 auf 12,0 Mio. € nach 17,2 Mio. € im Vorjahr. Hiervon entfielen nur noch 28 % (2018: 46 %) auf kundenbezogene Investitionen; das TK-Geschäft bedingte fortlaufende Investitionen in Kundenanschaltungen und entsprechende Hardware. Das Gros der Investitionen entfiel 2019 mit 58 % auf Technik und sonstige Sachanlagen; 14 % waren für den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände wie Lizenzen erforderlich.
Insbesondere die Entkonsolidierung von Plusnet verringerte die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 auf 225,1 Mio. € im Vergleich zu 281,4 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Auf der Aktivseite ging vor allem der Wert der langfristigen Vermögenswerte zurück. Er belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 111,7 Mio. € gegenüber 166,6 Mio. € ein Jahr zuvor. Durch den Plusnet-Verkauf sowie laufende Abschreibungen verringerte sich hierbei der Wert der Sachanlagen auf 30,3 Mio. € nach 50,2 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Der Geschäfts- oder Firmenwert ging aus zwei Gründen binnen Jahresfrist auf 18,4 Mio. € nach 55,6 Mio. € zurück: Erstens entfällt größtenteils der auf das TK-Geschäft entfallende Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2019. Zweitens erfolgte eine unter Ziffer 18 im Konzernanhang näher erläuterte Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 14,2 Mio. €. Erstmals weist die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 Vermögenswerte aus Nutzungsrechten in Höhe von 19,1 Mio. € aus. Dieser Ausweis ergibt sich aus der erstmaligen Anwendung des Leasingstandards IFRS 16, der unter Ziffer 19 des Konzernanhangs näher erläutert wird. Mit 113,4 Mio. € lag der Wert der kurzfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 dagegen nur geringfügig unter der Vorjahresgröße von 114,8 Mio. €. Höheren liquiden Mitteln standen im Wesentlichen geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber. Hinzu kam ein im Wesentlichen aus der Plusnet-Transaktion resultierender Anstieg der kurzfristigen Vermögenswerte auf 12,6 Mio. € nach 1,0 Mio. € zum 31. Dezember 2018.
Auf der Passivseite der Konzernbilanz veränderte der erfolgreiche Plusnet-Verkauf die Relationen grundlegend. Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2019 auf 160,2 Mio. € nach 90,1 Mio. € ein Jahr zuvor; die Eigenkapitalquote verbesserte sich binnen eines Jahres auf 71 % nach 32 % zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Dieser Anstieg resultiert in erster Linie aus dem hohen einmaligen Konzerngewinn im abgelaufenen Geschäftsjahr; der Konzernbilanzverlust lag danach zum 31. Dezember 2019 noch bei -106,0 Mio. € gegenüber -175,9 Mio. € zum 31. Dezember 2018.
Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 enthält nur noch Schulden in Höhe von 64,9 Mio. € im Vergleich zu 191,3 Mio. € zum 31. Dezember 2018 - eine Folge der vollständigen Rückführung der Bankverbindlichkeiten. Unter den langfristigen Schulden werden jetzt in erster Linie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 16,7 Mio. € sowie Pensionsrückstellungen in Höhe von 6,3 Mio. € erfasst. Bei den kurzfristigen Schulden dominieren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten; sie summierten sich zum 31. Dezember 2019 auf 28,6 Mio. € im Vergleich zu 55,9 Mio. € zum Bilanzstichtag 2018.
Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet eine wichtige Grundlage für den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement sorgt dafür, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz unseres Unternehmens darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Dieses Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken und unterstützt in der AG sowie allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.
Wir haben ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert, um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken. Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Risikoverringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Es übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche einen Kompaktbericht (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_RISK TO CHANCE") und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mit einem ausführlichen Risikobericht. Zudem dient das zentrale Risikomanagement als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und /oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Ab der Seite 145 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Angabepflichten hinsichtlich der Finanzinstrumente nach IFRS 7.
Die Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand unseres Unternehmens gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

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| sehr gering: | nicht einmal in 5 Jahren |
| gering: | nicht öfter als einmal in 5 Jahren |
| mittel: | durchschnittlich einmal jährlich |
| hoch: | öfter als einmal im Jahr |
| sehr hoch: | einmal im Quartal oder mehr |
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| unwesentlich: | unter € 50.000 |
| gering: | € 50.000 bis € 250.000 |
| mittel: | € 250.000 bis € 1.000.000 |
| schwerwiegend: | über € 1.000.000 |
| bestandsgefährdend: | aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten |
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie unser Unternehmen konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg und terroristische Angriffe.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Sie dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken.
Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit ("sehr gering" oder "gering") werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen.
Als Ergebnis der Risikobewertung weisen wir im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fassen einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. "Fachkräftemangel") zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Dieses RMS ist durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
| ― | Unser Unternehmen verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet. |
| ― | Unser Unternehmen gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling. |
| ― | Unser Unternehmen setzt firmenweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein. |
| ― | Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften. |
| ― | Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht. |
| ― | Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. |
Mit diesen Maßnahmen schaffen wir die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindern weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch", die in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt sind.
Unser Unternehmen benötigt qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio betreiben und weiterentwickeln zu können. Angesichts des Mangels insbesondere an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen; das gilt für das Cloud- und Outsourcing-Geschäft genauso wie für das SAP-Consulting. Verschärft wird dieses Risiko durch Eigenkündigungen von Mitarbeitern, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Mitarbeiter über spezielles Know-how verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Infolge des Fachkräftemangels kann es zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer Applikationen kommen. Zudem lassen sich nicht alle Wachstumschancen realisieren.
Unser Unternehmen begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.
Die laufende Digitalisierung ist mit einer hohen Innovationsgeschwindigkeit verbunden. Wir entwickeln neue digitale Services und konzentrieren uns hierbei auf unsere drei Schlüsselbranchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Solche Innovationen eröffnen unserem Unternehmen vielfältige Chancen, können sich aber auch als Risiko erweisen, wenn es zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und bei der Markteinführung kommt. Solche Verzögerungen können sich unter anderem aus langwierigen Abstimmungsprozessen mit Entwicklungspartnern und Pilotkunden, aber auch aus fehlenden internen Ressourcen ergeben. Wir begrenzen dieses Risiko, das aktuell besonders das Energiegeschäft betrifft, durch die fokussierte Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern, den Einsatz externer Experten sowie, soweit möglich, die Rekrutierung zusätzlicher Spezialisten für die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle.
Nachdem im Dezember 2019 in China erste Krankheitsfälle infolge des Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt geworden waren, breitete sich der Virus in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres weltweit aus. In Europa beschränken insbesondere seit März 2020 die durch die Regierungen eingeleiteten Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung das öffentliche Leben massiv und beginnen, die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen stark zu beeinflussen. Es ist derzeit nicht möglich, zu prognostizieren, wie lange die Corona-Pandemie das öffentliche und wirtschaftliche Leben lähmen wird. Doch der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet bereits mit einem sinkenden Wachstum der Weltwirtschaft durch die Auswirkungen von COVID-19.
Für unser Unternehmen besteht das Risiko, dass in der aktuellen Ausnahmesituation Kunden IT- und Digitalisierungsprojekte, die keine unbedingte Priorität haben, zeitlich verschieben, verschlanken oder sogar stoppen könnten. Diese reduzierte Nachfrage sowie die temporären Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen könnten die Umsatz- und Ergebnisentwicklung in unseren beiden Segmenten "Cloud & IoT" und "SAP" negativ beeinflussen. Zudem könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten aufseiten unserer Kunden das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen. Wir begegnen diesem Risiko mit einem unverändert strikten Forderungsmanagement und einem sehr engen Kontakt mit unseren Kunden. Die in der Regel langfristigen Kundenbeziehungen und ein hoher Anteil wiederkehrender Umsätze dürften unser Geschäftsmodell in den kommenden Monaten stabilisieren. Zugleich wird sich nach Überwindung der Pandemie die Digitalisierung im Mittelstand beschleunigen. Die Nachfrage insbesondere nach virtuellen Arbeitsplätzen könnte deutlich steigen und unserem Unternehmen neue Umsatz- und Ergebnispotenziale eröffnen.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen unseres Unternehmens und Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Das laufende Geschäftsjahr steht ganz im Zeichen der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Wir planen, unser attraktives Geschäftsportfolio rund um Cloud-, SAP- und IoT-Anwendungen auszubauen und um weitere Innovationen sowie neue Technologien zu erweitern. Der klare Branchenfokus, die enge Zusammenarbeit mit starken Partnern und eine wertschaffende Investitions- und Akquisitionspolitik schaffen eine gute Basis für das geplante zweistellige Umsatzwachstum über das Jahr 2020 hinaus.
Wir erwarten nach einer starken Auftragsentwicklung im Jahr 2019 für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatzzuwachs von mindestens 13 % auf mehr als 143 Mio. € 6 . Wie geplant, wird unser Unternehmen weiter in künftiges Wachstum investieren, neue digitale Services entwickeln und zusätzliche Software- und weitere S/4HANA-Spezialisten rekrutieren. Vor diesem Hintergrund plant QSC mit einem negativen EBITDA von bis zu -5 Mio. € und, bedingt durch den Verkauf von Plusnet im Geschäftsjahr 2019, mit einem stark rückläufigen, negativen Free Cashflow von bis zu -16 Mio. €. Ab dem vierten Quartal 2020 plant QSC, wieder ein nachhaltig positives EBITDA zu erzielen.
Diese Prognose berücksichtigt nicht die eventuellen Auswirkungen eines wirtschaftlichen Abschwungs infolge der Corona-Pandemie. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war es noch zu früh, die wirtschaftlichen Konsequenzen für unser Unternehmen abzuschätzen. Weitere Informationen zu den Risiken einer Corona-Pandemie finden sich im Risikobericht auf Seite 67.
Die Bundesregierung erwartete zu Jahresbeginn 2020, und damit vor Ausbruch der Corona-Pandemie, für das laufende Geschäftsjahr eine Erholung der Konjunktur und prognostizierte in ihrem Jahreswirtschaftsbericht einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,1 % nach 0,6 % im Jahr 2019 7 . Die IT-Branche wird einer Prognose des Branchenverbands Bitkom 8 zufolge mehr als doppelt so schnell wachsen, die Umsätze dürften 2020 um 2,7 % auf 95,4 Mrd. € steigen.
(in Mrd. €)

6 Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt der Umsatz - ohne das zum 30. Juni 2019 veräußerte TK-Geschäft - 127,4 Mio. €.
7 Bundesminister für Wirtschaft und Energie, 29.01.2019, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/ 2020/20200129-altmaier-legt-jahreswirtschaftsbericht-vor.html.
8 Bitkom, ITK-Marktzahlen, Januar 2020.
Innerhalb des IT-Marktes konzentrieren wir uns auf die drei zukunftsträchtigen Teilmärkte Cloud, SAP und IoT. Die laufende Digitalisierung bei deutschen Unternehmen wird voraussichtlich 2020 zu einer weiter steigenden Nachfrage nach Cloud-Services führen. Im SAP-Consulting nimmt die Migration auf die neue Softwaregeneration S/4HANA Fahrt auf 9 , und im IoT-Markt gehen immer mehr Pilotprojekte in den Regelbetrieb über (weitere Informationen unter "Rahmenbedingungen" auf den Seiten 51 bis 53).
Die dynamische Entwicklung des operativen Geschäfts erfordert im Jahr 2020 kontinuierliche Investitionen, einerseits in innovative Services, andererseits in bestehende und neue Beschäftigte. Dessen ungeachtet erwarten wir im Jahresverlauf eine Verbesserung der operativen Ertragskraft und bereits für das vierte Quartal 2020 wieder ein nachhaltig positives EBITDA. Der entscheidende Grund dafür liegt in der Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells: Höhere Umsätze gehen nicht mit entsprechenden steigenden Kosten einher.
Das geplante Wachstum für 2020 und darüber hinaus will unser Unternehmen aus eigener Kraft finanzieren; zum Jahresende 2019 wies die Konzernbilanz eine Nettoliquidität in Höhe von 66,0 Mio. € aus. Neben der Entwicklung innovativer Services sind Investitionen in Technologieunternehmen die Basis für die Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Hierbei sind sowohl Beteiligungen an innovativen Startups denkbar - vergleichbar mit dem Engagement an aiXbrain im November 2019 - als auch Übernahmen etablierter Spezialisten. Entscheidend ist dabei immer, unsere Software- und Technologiekompetenz zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu erzeugen.
Die Segmentberichterstattung erfolgt seit 2020 nach den beiden Segmenten "Cloud & IoT" und "SAP". In beiden Segmenten erwarten wir deutliche Umsatzzuwächse und planen mit Investitionen in künftiges Wachstum. Wir planen, neue Cloud-, SAP- und IoT-Experten zu rekrutieren, diese intern wie extern weiterzuqualifizieren und Mittel für die Entwicklung innovativer Services bereitzustellen. Dessen ungeachtet gehen wir davon aus, dass beide Segmente im laufenden Geschäftsjahr einen positiven Segmentbeitrag erzielen.
9 Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) e. V., https://www.dsag.de/pressemitteilungen/switch-s4hana-complete.
Wir konzentrieren uns auf drei wachsende Märkte: Cloud, SAP und IoT. Deren Wachstumsdynamik eröffnet uns immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für die Identifikation und Wahrnehmung dieser Chancen liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, des Marketings und verschiedener Markt- und Wettbewerbsanalysen.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichten wir über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2020 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Nachfolgend sind die Einzelchancen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für unser Unternehmen dargestellt.
Da im Geschäft mit Cloud-Services zwischen der ersten Ansprache der Kunden und ersten Umsätzen erfahrungsgemäß erhebliche Zeit vergeht, planen wir im Neukundengeschäft traditionell mit nur moderaten Zuwächsen. Doch die IT vieler Mittelständler stößt angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an ihre Grenzen. Daher könnte die tatsächliche Nachfrage die Erwartungen übertreffen.
Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird auch 2020 das Geschäft im Segment "SAP" antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungs- und Implementierungsleistungen die Erwartungen eventuell übersteigen.
Wir decken als einer von wenigen mittelständischen Anbietern in Deutschland die digitale Wertschöpfungskette im industriellen Umfeld ab - von der Erfassung der Daten über deren Verarbeitung bis hin zur Speicherung in der Cloud. Mit einem neuen Vertriebsansatz werden wir diese integrierte Kompetenz im laufenden Geschäftsjahr verstärkt vermarkten. Die Umsätze könnten schneller als erwartet steigen, wenn daraus bereits im laufenden Geschäftsjahr mehrere große Aufträge erwachsen.
Derzeit konzentrieren sich viele unserer IoT-Kunden auf Pilotprojekte und erproben mit unseren Experten die Möglichkeiten des industriellen Einsatzes dieser innovativen Technologie. Sofern mehr Projekte als geplant in den Regelbetrieb übergehen, könnte dies einen zusätzlichen Umsatzschub auslösen. Dies gilt auch für den Fall, dass Mittelständler stärker als geplant unser umfassendes IoT-Know-how bei der Massenfertigung vernetzter Geräte nutzen.
Systematisch bauen wir unsere Softwarekompetenz entlang der digitalen Wertschöpfungskette aus. Unsere Entwickler arbeiten zum einen an maßgeschneiderten Lösungen für unsere Kunden, zum anderen nutzen sie dieses Know-how, um eigene Produkte voranzutreiben. Zu Jahresbeginn 2020 beschäftigen sich SAP- und IoT-Teams beispielsweise mit einem zentral gemanagten digitalen Regal für den Handel sowie einer selbstlernenden Software, die die Komplexität industrieller Prozesse digital beherrschbar macht. Letzteres liegt federführend in der Hand unserer neuen Beteiligung aiXbrain. Falls diese oder andere Produkte früher zur Marktreife gelangen und auf rasches Interesse am Markt stoßen, könnten sich daraus zusätzliche Chancen für Umsatz- und Ergebnisbeiträge ergeben.
Der Bedarf an Daten aus Maschinen und Sensoren steigt signifikant. Diese Datenmengen und die erforderlichen geringen Latenzzeiten sind durch Cloud-Architekturen allein nicht darstellbar. Daher wird die Verarbeitung der Daten an den "Rand" (engl. edge) des Netzwerks verlagert, also direkt an die Datenquelle; beim Edge-Computing spielt künstliche Intelligenz eine wesentliche Rolle. Wir entwickeln derzeit auf der Basis eines bereichsübergreifenden Ansatzes ein modernes Edge-Computing-Netzwerk. Es besteht die Chance, dass sich aus dieser Arbeit bereits im laufenden Geschäftsjahr erste Anknüpfungspunkte für Umsätze mit neuen und bestehenden Kunden ergeben.
Eurobeträge in Tausend (T €)
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| Anhang-Nr. | 2019 | 2018 berichtigt* | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7 | 238.047 | 363.386 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 8 | -208.818 | -295.428 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 29.229 | 67.958 | |
| Marketing- und Vertriebskosten | 9 | -22.787 | -29.678 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 10 | -38.722 | -30.893 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 12 | 139.068 | 2.164 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 12 | -18.851 | -1.140 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 87.937 | 8.411 | |
| Finanzerträge | 13 | 87 | 138 |
| Finanzierungsaufwendungen | 13 | -6.108 | -4.504 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 14 | -16 | - |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 81.900 | 4.045 | |
| Ertragsteuern | 41 | -8.357 | -833 |
| Konzernergebnis | 73.543 | 3.212 | |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 73.619 | 3.454 | |
| Nicht beherrschende Anteile | -76 | -242 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | 15 | 0,59 | 0,03 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | 15 | 0,59 | 0,03 |
* Siehe Konzernanhang Ziffer 6.
Eurobeträge in Tausend (T €)
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| 2019 | 2018 berichtigt* | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 73.543 | 3.212 |
| Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderungen | ||
| Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) aus leistungsorientierten Pensionsplänen | -1.314 | 42 |
| Steuereffekt | 438 | -11 |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | -876 | 31 |
| Posten, die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | ||
| Zeitwertbewertung Cashflow-Hedge | 318 | 1.063 |
| Steuereffekt | -106 | -344 |
| Posten, die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können | 212 | 719 |
| Sonstiges Ergebnis | -664 | 750 |
| Gesamtergebnis | 72.879 | 3.962 |
| Zuordnung des Gesamtergebnisses | ||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 72.955 | 4.204 |
| Nicht beherrschende Anteile | -76 | -242 |
* Siehe Konzernanhang Ziffer 6.
Eurobeträge in Tausend (T €)
Aktiva
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| Anhang-Nr. | 31.12.2019 | 31.12.2018 berichtigt* | |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 17 | 30.341 | 50.211 |
| Grundstücke und Bauten | 17 | 21.498 | 22.291 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 18 | 18.365 | 55.568 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | 19 | 19.127 | - |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 20 | 15.911 | 24.411 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 14 | 202 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | - | 1.953 |
| Vorauszahlungen | 22 | 1.401 | 3.353 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 24 | 4.819 | 430 |
| Latente Steueransprüche | 41 | - | 8.417 |
| Langfristige Vermögenswerte | 111.664 | 166.634 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 31.034 | 53.822 |
| Vorauszahlungen | 22 | 3.525 | 5.710 |
| Vorratsvermögen | 23 | 228 | 670 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 24 | 12.610 | 959 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 25 | 66.031 | 53.618 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 113.428 | 114.779 | |
| BILANZSUMME | 225.092 | 281.413 | |
| Passiva | |||
| Anhang-Nr. | 31.12.2019 | 31.12.2018 berichtigt * | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 26 | 124.172 | 124.172 |
| Kapitalrücklage | 27 | 144.132 | 144.119 |
| Sonstige Rücklagen | 29 | -2.147 | -1.531 |
| Konzernbilanzverlust | -105.989 | -175.883 | |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 160.168 | 90.877 | |
| Nicht beherrschende Anteile | - | -780 | |
| Eigenkapital | 160.168 | 90.097 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 19 | 16.698 | - |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | 25 | 100.036 |
| Pensionsrückstellungen | 31 | 6.293 | 5.545 |
| Sonstige Rückstellungen | 32 | 548 | 2.922 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 33 | - | 454 |
| Latente Steuerschulden | 41 | - | 352 |
| Langfristige Schulden | 23.564 | 109.309 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 33 | 28.593 | 55.924 |
| Leasingverbindlichkeiten | 19 | 5.501 | - |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | - | 20.013 |
| Sonstige Rückstellungen | 32 | 7.030 | 2.655 |
| Steuerrückstellungen | 32 | 54 | 1.631 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 34 | 182 | 1.784 |
| Kurzfristige Schulden | 41.360 | 82.007 | |
| Schulden | 64.924 | 191.316 | |
| BILANZSUMME | 225.092 | 281.413 |
* Siehe Konzernanhang Ziffer 6.
Eurobeträge in Tausend (T €)
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| Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anhang-Nr. | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Saldo zum 1. Januar 2019 (vor Korrektur) | 124.172 | 144.119 | -1.319 | |
| Korrektur | 6 | - | - | - |
| Saldo zum 1. Januar 2019 (nach Korrektur) | 124.172 | 144.119 | -1.319 | |
| Konzernergebnis | - | - | - | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 29 | - | - | -876 |
| Gesamtergebnis | - | - | -876 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 2 | - | - | 48 |
| Dividendenausschüttung | 26 | - | - | - |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 39 | - | 13 | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2019 | 124.172 | 144.132 | -2.147 | |
| Saldo zum 1. Januar 2018 | 124.172 | 143.787 | -1.350 | |
| Konzernergebnis (korrigiert) | 6 | - | - | - |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 29 | - | - | 31 |
| Gesamtergebnis | - | - | 31 | |
| Dividendenausschüttung | 26 | - | - | - |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 39 | - | 332 | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2018 | 124.172 | 144.119 | -1.319 |
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| Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| --- | --- | --- |
| Cashflow-Hedge-Rücklage | Konzernbilanzverlust | |
| --- | --- | --- |
| Saldo zum 1. Januar 2019 (vor Korrektur) | -212 | -175.819 |
| Korrektur | - | -64 |
| Saldo zum 1. Januar 2019 (nach Korrektur) | -212 | -175.883 |
| Konzernergebnis | - | 73.619 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 212 | - |
| Gesamtergebnis | 212 | 73.619 |
| Änderung Konsolidierungskreis | - | - |
| Dividendenausschüttung | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2019 | -105.989 | |
| Saldo zum 1. Januar 2018 | -931 | -175.612 |
| Konzernergebnis (korrigiert) | - | 3.454 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 719 | - |
| Gesamtergebnis | 719 | 3.454 |
| Dividendenausschüttung | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2018 | -212 | -175.883 |
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| Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital Gesamt | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|---|---|
| Saldo zum 1. Januar 2019 (vor Korrektur) | 90.941 | -780 | 90.161 |
| Korrektur | -64 | - | -64 |
| Saldo zum 1. Januar 2019 (nach Korrektur) | 90.877 | -780 | 90.097 |
| Konzernergebnis | 73.619 | -76 | 73.543 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | -664 | - | -664 |
| Gesamtergebnis | 72.955 | -76 | 72.879 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 48 | 856 | 904 |
| Dividendenausschüttung | -3.725 | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 13 | - | 13 |
| Saldo zum 31. Dezember 2019 | 160.168 | 160.168 | |
| Saldo zum 1. Januar 2018 | 90.066 | -538 | 89.528 |
| Konzernergebnis (korrigiert) | 3.454 | -242 | 3.212 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 750 | - | 750 |
| Gesamtergebnis | 4.204 | -242 | 3.962 |
| Dividendenausschüttung | -3.725 | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 332 | - | 332 |
| Saldo zum 31. Dezember 2018 | 90.877 | -780 | 90.097 |
Eurobeträge in Tausend (T €)
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| Anhang-Nr. | 2019 | 2018 berichtigt* | |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 35 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 81.900 | 4.045 | |
| Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 11, 17, 20 | 18.253 | 26.587 |
| Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts | 18 | 14.172 | - |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 19 | 19.939 | - |
| Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 485 | 828 | |
| Gewinn aus Verkauf von Tochterunternehmen | 2 | -135.253 | - |
| Verlust (Gewinn) aus Anlagenabgang | 239 | -26 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -1.744 | -1.889 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 61 | 10 | |
| Erhaltene Zinsen | 10 | 92 | |
| Gezahlte Zinsen im Rahmen von Leasingverhältnissen (IFRS 16) | 19 | -2.051 | - |
| Nettofinanzierungsaufwendungen | 13 | 6.022 | 4.365 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 14 | 16 | - |
| Veränderung der Rückstellungen | 31, 32 | 1.341 | -6.698 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 24.269 | -1.532 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33 | -33.827 | 7.714 |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden | -11.542 | 629 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 35 | -17.710 | 34.125 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 36 | ||
| Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -4.256 | -8.354 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -8.179 | -9.439 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | -218 | - | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 33 | 92 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen nach Abzug liquider Mittel | 2 | 185.813 | - |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 36 | 173.193 | -17.701 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 36 | ||
| Auszahlung der Dividende | 26 | -3.725 | -3.725 |
| Rückzahlungen von Wandelschuldverschreibungen | 30 | -11 | -2 |
| Einzahlung Darlehen ehemaliges Tochterunternehmen | 3.430 | - | |
| Aufnahme von Darlehen | 30 | 23.000 | 65.000 |
| Rückzahlungen von Darlehen | 30 | -142.000 | -81.412 |
| Gezahlte Zinsen | -4.993 | -4.253 | |
| Auszahlung aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | |||
| (2018: Finanzierungsleasingverbindlichkeiten) | 19 | -18.771 | -295 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 36 | -143.070 | -24.687 |
| Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.413 | -8.263 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 53.618 | 61.881 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 25 | 66.031 | 53.618 |
* Siehe Konzernanhang Ziffer 6.
Die QSC AG ist der Digitalisierer für den Mittelstand und ermöglicht ihren Kunden, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle hochflexibel und effizient weiterzuentwickeln. QSC verfügt über langjährige Technologie- und Anwendungserfahrung in den Bereichen Cloud und Colocation, SAP und Internet of Things. Das umfassende Leistungsportfolio entspricht den Bedürfnissen des Mittelstands im Zeitalter der Digitalisierung: von standardisierten Pay-as-you-use-Services bis hin zu individualisierten Komplettlösungen für die Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Alle Angebote zeichnen sich durch Ende-zu-Ende-Qualität und hohe Sicherheit aus; die Kundenbeziehungen sind geprägt von Unternehmertum, Serviceorientierung und einem Umgang auf Augenhöhe.
QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 im Prime Standard notiert.
Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315e Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.
QSC erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2019 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2019 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Im Konzernabschluss verwendet QSC grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Dies ist der erste Konzernabschluss, in dem IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet wurde. Die damit zusammenhängenden Änderungen der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sind in Ziffer 19 dargestellt.
Das Geschäftsjahr von QSC und der einbezogenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "QSC") entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1 % auftreten. Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 25. März 2020 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein.
Die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der QSC AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die QSC AG als Mutterunternehmen.
Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem QSC die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Ziffer 37 näher erläutert.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen der Anteile von QSC an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Mit Kaufvertrag vom 6. Mai 2019 wurde mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einem Tochterunternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ein Vertrag über den vollständigen Verkauf der Plusnet GmbH geschlossen. Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 30. Juni 2019. Die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endete mit Ablauf des 30. Juni 2019, zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Entkonsolidierung. Der Verkauf umfasste auch sämtliche direkte und indirekte Beteiligungen der Plusnet GmbH, namentlich seien erwähnt: Die Ventelo GmbH, die Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG, die Plusnet Verwaltungs GmbH, die BroadNet Deutschland GmbH, die Q-DSL home GmbH, die 010090 GmbH, die 01012 Telecom GmbH, die Broadnet Services GmbH, die 01098 Telecom GmbH, die 010052 Telecom GmbH, die 010088 Telecom GmbH, die 01052 Communication GmbH, die T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, die T&Q Verwaltungs GmbH, die F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, die F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH, die fonial GmbH sowie die T&Q Netz GmbH & Co. KG.
Für den Verkauf der Anteile wurde insgesamt folgender Kaufpreis vereinnahmt:
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| In T€ | |
|---|---|
| In bar | 224.385 |
Der Gewinn aus dem Verkauf ermittelt sich wie folgt:
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| In T€ | |
|---|---|
| Sachanlagen | -16.390 |
| Vermögenswerte aus Nutzungsrechten | -77.964 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | -5.593 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -35.339 |
| Vorauszahlungen | -2.387 |
| Sonstige Vermögenswerte | -1.303 |
| Vorratsvermögen | -95 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -38.573 |
| Leasingverbindlichkeiten | 78.049 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 2.569 |
| Pensionsrückstellungen | 63 |
| Sonstige Rückstellungen | 2.730 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 25.869 |
| Passive latente Steuern | 417 |
| Steuerrückstellungen | 102 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1.744 |
| Abgang Geschäfts- oder Firmenwert | -23.031 |
| Gewinn aus Verkauf vor Transaktionskosten | 135.253 |
In der Kapitalflussrechnung ist die Veräußerung der Plusnet GmbH nebst ihren Tochterunternehmungen wie folgt berücksichtigt:
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| In T€ | |
|---|---|
| In bar zu entrichtender Kaufpreis | 224.385 |
| Abzüglich veräußerter liquider Mittel | -38.572 |
| Zufluss von Zahlungsmitteln | 185.813 |
Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass ein Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:
Anhangangabe 7 - Umsatzerlöse: Bestimmung des Leistungsfortschritts bei Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden
Anhangangabe 7 - Umsatzerlöse: Bestimmung der Allokation des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
Anhangangabe 19 - Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist
Anhangangabe 18 und 20 - Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte: Wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben
Anhangangabe 19 - Bestimmung der Diskontierungszinssätze bei der Berechnung des Barwerts der Leasingverbindlichkeiten
Anhangangabe 21 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Bewertung der Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate
Anhangangabe 41 - Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können
Anhangangabe 31 - Bewertung Pensionsrückstellungen: Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen
Anhangangabe 32 - Ansatz und Bewertung von Rückstellungen: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenabflusses
QSC realisiert Umsatzerlöse mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden. Der Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:
| ― | Bei der Erbringung von Dienstleistungen fließt den Kunden in der Regel der Nutzen aus der Leistung von QSC zu und der Kunde nutzt gleichzeitig die Leistung, während sie erbracht wird (IFRS 15.35a). Auf dieser Basis erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen. |
| ― | Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen im Regelbetrieb von IT-Services macht QSC vereinfachend von der Vorschrift des IFRS 15.B16 Gebrauch, wonach Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden, den die QSC den Kunden in Rechnung stellen darf, da QSC Anspruch auf eine Gegenleistung in einer Höhe hat, die direkt dem Wert der von QSC bereits erbrachten Leistungen entspricht. |
| ― | Bei der Erbringung von Transitionsleistungen (im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Auslagerung von IT-Infrastrukturen), die der Erbringung von Dienstleistungen des Regelbetriebs von IT-Services vorausgehen, werden Umsätze auf Basis des Leistungsfortschritts realisiert. Der Leistungsfortschritt wird hierbei auf Basis der Methode der erreichten Leistungsziele (milestones reached) als konkreter Ausprägung der outputbasierten Methode bestimmt. |
| ― | Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen im Regelbetrieb von IT-Services sind grundsätzlich den einzelnen Leistungsverpflichtungen Einzelveräußerungspreise vertraglich zugeordnet. Eine Allokationsnotwendigkeit entfällt somit. |
| ― | Bei Transitionsleistungen werden die eigenständigen Meilensteine mit ihren erwarteten Kosten zzgl. Marge (IFRS 15.79b Expected-cost-plus-a-margin-Ansatz) bewertet und der Transaktionspreis auf dieser Basis auf die einzelnen Meilensteine aufgeteilt. |
| ― | Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als sonstiger betrieblicher Ertrag im Verlauf der Perioden erfasst, in denen QSC die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. |
| ― | QSC erfasst Zinserträge, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Basis eines Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf dessen Nettobuchwert abgezinst werden). Unter den Zinserträgen wird auch die Aufzinsung der Finanzierungsleasingforderungen aus Mehrkomponentenverträgen ausgewiesen. |
| ― | Mehrkomponentenverträge teilen sich in einen Dienstleistungsanteil und eine Hardwareüberlassung auf. Beide Komponenten haben einen eigenständigen Wert und einen verlässlich feststellbaren Zeitwert. Für die Hardwareüberlassung führt die Anwendung der Vorschrift des IFRS 16 dazu, dass QSC bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auftritt. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich auf identifizierbare Vermögenswerte, die ausschließlich vom Kunden genutzt werden können. Beim Dienstleistungsvertrag werden die Umsatzerlöse für die zu erbringenden Serviceleistungen nach Leistungserbringung auf die Vertragslaufzeit verteilt. Für den Teil des Mehrkomponentenvertrags, der als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert wurde, werden die Umsatzerlöse zu Beginn des Vertrags und der Zinsanteil über die Laufzeit des Vertrags realisiert. In diesen Fällen werden die von den Kunden (Leasingnehmern) geschuldeten Beträge aus Finanzierungsleasing als abgezinste Forderungen erfasst. Bei Bewertung der Hardwareüberlassung als Operating-Leasingverhältnis werden die Umsatzerlöse monatlich gemäß der Vertragslaufzeit erfasst. Die Aufteilung der Gesamtleistung der Verträge auf die jeweiligen Komponenten erfolgt nach der Residualwertmethode, da jene den wirtschaftlichen Gehalt der Verträge am zutreffendsten widerspiegelt. |
| ― | Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. |
Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung von QSC wie folgt:
Das Segment Cloud enthält alle Cloud-Services sowie sämtliche Aktivitäten rund um das Internet of Things (IoT). Die Umsatzerlöse werden entsprechend der Leistungserbringung und damit grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst. Ferner generiert das Segment Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware und Software.
Das Segment Outsourcing umfasst in erster Linie IT-Dienstleistungen sowie Angebote zur Datenspeicherung für Unternehmen sowie entsprechende Hardware-Verkäufe; zudem beinhaltet es die IP-VPN-Vernetzung von Outsourcing-Kunden. Die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistungen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware bzw. aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich als Verkauf anzusehen sind, werden realisiert, sobald die Hardware an den Kunden versandt wurde und es keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens gibt, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Sämtliche Kosten aus diesen Verpflichtungen werden bei der Realisierung des entsprechenden Umsatzerlöses erfasst. Umsatzerlöse aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich nicht als Verkauf anzusehen sind, werden linear über den Mietzeitraum erfasst.
Im Segment Consulting berät QSC Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Die Umsatzerlöse aus den entsprechenden Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, das heißt grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen für nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst.
Das Segment Telekommunikation offerierte bis zur Veräußerung zum 30. Juni 2019 ein breites Portfolio von Sprach- und Datendiensten. Die Umsätze wurden mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung realisiert. Die erbrachten Dienstleistungen bezogen sich entweder auf die Nutzung durch den Kunden (Telefonminuten/Verbrauchte Einheiten), den Zeitablauf oder andere vereinbarte Tarifmodelle. Das verbleibende Angebot umfasst die Vermietung von Rechenzentrumsfläche über das Management von Racks und Cages.
Die Umsatzerlöse aus den entsprechenden Miet- und Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, das heißt grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst.
Fremdwährungsumrechnung. QSC bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst QSC erfolgswirksam.
Sachanlagen. QSC setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Sachanlagen | |
| Gebäude | 8 - 50 |
| Netzwerke und technische Anlagen | 2 - 25 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 4 - 20 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 15 |
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.
Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert QSC unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden.
QSC testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Eine solche Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für solche Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.
Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Gesellschaft schreibt erworbene Software über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der 2011 vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der IP Partner AG und der INFO AG identifiziert wurden, betragen für Kundenstämme 10 bis 20 Jahre.
Die Anteile von QSC an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen QSC einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt QSC fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition von QSC beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Die Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthält den Anteil von QSC am Erfolg des assoziierten Unternehmens. Unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erfasste Änderungen werden von QSC in Höhe ihres Anteils ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst und - sofern erforderlich - in die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals aufgenommen.
QSC verfügt aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 über finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die originäre Schuldinstrumente sind. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Sinne von IFRS 9 bewertet QSC wie folgt:
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| Kategorie IFRS 9 | |
|---|---|
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten (i. Vj.: FVOCI) |
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| und sonstigen Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Die Einstufungskategorie resultiert aus den Steuerungsvorgaben für finanzielle Schuldinstrumente ("business model") und dem Zahlungsstromkriterium ("basic loan feature/SPPI").
Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind.
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet QSC die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. QSC erfasst alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten bilanziell am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem QSC die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Bei diesen marktüblichen Käufen und Verkäufen handelt es sich um Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorgeschrieben ist.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung bewertet QSC zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen und unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Vermögenswerte" und "Kurzfristige Vermögenswerte" ausgewiesen.
Auf Basis des Modells der erwarteten Kreditausfälle des IFRS 9 sind neben der Würdigung der Informationen über vergangene Ereignisse und der gegenwärtigen Bedingungen auch Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen zu berücksichtigen.
Die geschätzten erwarteten Forderungsausfälle werden auf der Grundlage des vereinfachten Modells für die gesamte Restlaufzeit auf Basis von Erfahrungen mit tatsächlichen Forderungsausfällen berechnet. Für Zwecke des Kreditrisikomanagements und der Ermittlung der Wertberichtigung nimmt QSC nach dem Verkauf der Plusnet GmbH und damit des wesentlichen Teils des Segments Telekommunikation zum 30. Juni 2019 keine Unterteilung mehr nach Kundengruppen vor (im Vorjahr Unterscheidung Projektgeschäft (QSC) und übrige Forderungen (Telekommunikation)), da nunmehr alle Forderungen homogene Risikomerkmale aufweisen.
QSC bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für:
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, |
| ― | Vertragsvermögenswerte (sofern vorliegend), |
| ― | sonstige Forderungen inklusive Forderungen aus Leasingverhältnissen. |
Die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 führt zu keiner wesentlichen Wertminderung für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese werden ausschließlich mit kurzfristiger Laufzeit bei deutschen Kreditinstituten hinterlegt, die zum 31. Dezember 2019 mit Investment-Grade-Ratings von den Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's bewertet waren.
QSC bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt QSC angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen von QSC und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
QSC nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 180 Tage überfällig ist.
QSC betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an QSC zahlen kann, ohne dass QSC auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der QSC einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste.
QSC schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten.
Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
| ― | Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners |
| ― | Ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 180 Tagen |
| ― | Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht |
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn QSC nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. QSC führt eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt.
Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Eine Überfälligkeit von 180 Tagen wird für sämtliche Forderungen als Hinweis auf eine Erhöhung des Ausfallrisikos angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, weisen historisch auf Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von unter 0,02 % aus. Eine Risikovorsorge wird in Höhe der oben erwähnten Verlustrate von 0,02 % auf diesen Forderungsbestand gebildet.
QSC erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln.
Die Bilanzierung von Vertragsanbahnungskosten wird nach IFRS 15 vorgenommen. Hierbei werden die angefallenen Kosten zur Vertragserlangung bzw. Erfüllung aktiviert und über die erwartete Vertragslaufzeit abgeschrieben. Übersteigen die Kosten die zu erwarteten Erlöse, so wird der hieraus entstehende Verlust direkt als solcher erfasst.
Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Die Vorräte bewertet QSC mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Zahlungsmittel, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen, werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn QSC eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern QSC für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.
| ― | Abfindungen. Für bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Gewährung von Abfindungszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden Rückstellungen passiviert. |
| ― | Rückbauverpflichtungen. Für die Verpflichtung Mietflächen in einem Rechenzentrum nach Beendigung der voraussichtlichen Mietlaufzeit in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückzugeben, werden Rückstellungen passiviert. |
| ― | Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald QSC einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. |
Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst QSC direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 31 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von QSC eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst QSC mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Ziffer 39 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.
Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst QSC keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären. Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt QSC diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre, und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.
QSC hat IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode angewendet. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019 erfasst ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen. Die Details der Rechnungslegungsmethoden nach IAS 17 und IFRS 4 werden separat dargestellt.
Bisher bestimmte QSC bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält ein Leasingverhältnis enthielt oder war. QSC beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie nachfolgend erläutert.
Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich QSC, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. QSC wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnis nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.
Bei Vertragsbeginn beurteilt QSC, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt QSC die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt QSC das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für gemietete Rechenzentrumsflächen und für die geschlossene Nichtleasingkomponenten bei gemieteten Kraftfahrzeugen hat QSC jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
Am Bereitstellungsdatum erfasst QSC einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit.
Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraumes linear abgeschrieben. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig erfasst wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiters bestimmen lässt, mit dem QSC eigenen Grenzfremdkapitalzinssatz. In der Regel verwendet QSC seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt QSC Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
| ― | feste Zahlungen, |
| ― | variable Zahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, |
| ― | Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird. |
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexänderung verändern sowie wenn QSC seine Einschätzung über die Ausübung einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat.
Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:
| ― | Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. |
| ― | Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte werden nicht als Leasingverhältnis behandelt, sondern stellen auch zukünftig laufendem Aufwand dar. |
| ― | Kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) werden nicht in der Bilanz angesetzt. |
| ― | Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38. |
| ― | Konzerninterne Leasingverhältnisse - der internen Steuerung entsprechend - werden gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich auch zukünftig wie operative Mietverhältnisse dargestellt. |
Darüber hinaus werden zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wie folgt in Anspruch genommen:
| ― | Leasingverhältnisse, deren Restlaufzeit zum 1. Januar 2019 weniger als 12 Monate beträgt, werden als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und die damit verbundenen Kosten entsprechend in den Angaben als Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse ausgewiesen. |
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt QSC das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet QSC IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Wenn QSC als Leasinggeber auftritt, wird bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis eingestuft.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat QSC eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt QSC bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.
QSC bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn QSC als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. QSC stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage des Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, stuft QSC das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
QSC wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
Grundsätzlich haben sich die für QSC als Leasinggeber anzuwendenden Rechnungslegungsmethoden nach IFRS 16 nicht von denen in der Vergleichsperiode unterschieden. Hiervon ausgenommen sind in der aktuellen Berichtsperiode abgeschlossene Unterleasingverhältnisse, die als Finanzierungsleasing eingestuft werden.
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, hat QSC wie folgt eingeschätzt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt:
―
Die Erfüllung der Vereinbarung hing von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte ab und
―
die Vereinbarung übertrug ein Recht auf Nutzung des Vermögenswertes. Eine Vereinbarung übertrag das Recht auf Nutzung eines Vermögensamtes, wenn das Folgende erfüllt war:
| ― | Der Käufer hatte die Fähigkeit oder das Recht, den Vermögenswert zu betreiben, wobei er mehr als nur einen geringfügigen Betrag des Ausstoßes erhielt oder kontrollierte. |
| ― | Der Käufer hatte die Fähigkeit oder das Recht, den physischen Zugang zu dem Vermögenswert zu bestimmen, während er mehr als nur einen geringfügigen Betrag des Ausstoßes erhielt oder kontrollierte. |
| ― | Tatsachen und Umstände wiesen auf die Unwahrscheinlichkeit hin, dass andere Parteien einen mehr als geringfügigen Betrag des Ausstoßens übernehmen würden und der Preis pro Einheit weder vertraglich pro Produktionseinheit festgelegt war noch dem aktuellen Marktpreis je Einheit des Ergebnisses entsprach. |
Unter Anwendung von IAS 17 wurden Gegenstände, die QSC als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen waren, aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Dauer des Leasingvertrags abgeschrieben. Entsprechend wurde die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entstand, passiviert und über die Vertragslaufzeit jeweils um den Tilgungsanteil der geleisteten Leasingraten gemindert. Verträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen waren, betrafen im Wesentlichen Vereinbarungen über EDV-Hardware und Rechenzentrumstechnologie. Die Leasinggegenstände wurden mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Leasingzahlungen über die unkündbare Grundmietzeit bilanziert. Bei Finanzierungsleasingverträgen wurden die Zahlungen nach der Effektivzinsmethode in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgungen aufgeteilt, sodass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wurde.
Finanzierungsaufwendungen wurden aufwandswirksam erfasst. Die Finanzierungsleasingverträge von QSC hatten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte QSC Leasingverträge, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken beim Leasingnehmer lagen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse wurden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst.
Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 trat QSC bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Der einheitliche Kundenvertrag wurde dann in einen Dienstleistungsvertrag für die zu erbringenden Serviceleistungen und in ein Handelsgeschäft für die überlassene Hardware zerlegt.
Bei Finance-Lease-Verhältnissen wurde die Leasingkomponente als abgezinste Forderung unter der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen, die Umsatzerlöse für das Handelsgeschäft wurden im Jahr des Vertragsabschlusses in voller Höhe vereinnahmt. Auf die Leasingkomponente entfallende Zahlungen der Kunden wurden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt und entsprechend erfasst. Die Umsatzerlöse für die Serviceleistungen wurden pro rata temporis über die Vertragslaufzeit erfasst. Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen wurden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam als Ertrag erfasst.
QSC bewertete bis zur vollständigen Rückzahlung verzinsliche Darlehen bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten; danach erfolgte eine Bewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste wurden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden.
QSC hatte derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps abgeschlossen, die zur Sicherung des Risikos von Schwankungen der Zinszahlungen dienten. Derivative Finanzinstrumente wurden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. War der beizulegende Zeitwert positiv, wurden sie als Vermögenswerte ausgewiesen, war der beizulegende Zeitwert negativ, erfolgte der Ausweis als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wurde auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt.
Soweit Derivate zur Absicherung eines Zahlungsstromrisikos eingesetzt wurden (Cashflow-Hedges), wurde die Sicherungsbeziehung dokumentiert und die Effektivität der Sicherungsbeziehung zu jedem Stichtag gemessen. Der effektive Teil der Wertveränderungen des Sicherungsinstruments wurde in der Gesamtergebnisrechnung als im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderung gezeigt. Ineffektivitäten aus der Sicherungsbeziehung wurden ergebniswirksam erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge wurden in der Periode in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Ergebnis beeinflusste. Mit der vollständigen Rückzahlung der verzinslichen Darlehen im Geschäftsjahr 2019 wurden auch die derivativen Finanzinstrumente gekündigt.
Bis zur Veräußerung der Plusnet-Gesellschaften grenzte QSC einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen anteilig über deren Laufzeit periodisch ab.
Erhaltene Einmalzahlungen, denen noch keine Gegenleistungen gegenüberstehen, werden in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst und über die vereinbarte Vertragsdauer als Umsatz realisiert.
QSC erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
QSC erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:
| ― | passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, |
| ― | passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls nicht das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern ist und sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren. |
Aktive latente Steuern erfasst QSC für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| ― | aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.
Aktive und passive latente Steuern bemisst QSC anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn QSC einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen listen die jüngsten Änderungen an den Standards auf, die in Geschäftsjahren beginnend am 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden sind.
| ― | IFRS 16 Leasingverhältnisse |
| ― | IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
| ― | Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichszahlung |
| ― | Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
| ― | Änderungen an IAS 19 Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen |
| ― | Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2015 - 2017 (Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23) |
IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Mit Ausnahme des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse (Ziffer 19) haben die Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Die nachfolgend aufgeführte Tabelle gibt einen Überblick über die jüngsten Änderungen an den IFRS, die für Geschäftsjahre beginnend nach dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind und die in Geschäftsjahren beginnend am 1. Januar 2019 vorzeitig angewendet werden können.
QSC hat die neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet. Die geänderten Standards und Interpretationen haben voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
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| Erstmalige Anwendung | Neue oder geänderte Standards und Interpretationen |
|---|---|
| 1.1.2020 | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards |
| 1.1.2020 | Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs |
| 1.1.2020 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von "wesentlich" |
| 1.1.2020 | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 IBOR-Reform |
| 1.1.2021 | IFRS 17 Versicherungsverträge 1 |
| noch offen 2 | Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen |
1 Das Board hat im Juni 2019 einen Exposure-Draft "Änderungen an IFRS 17" mit dem Vorschlag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17 Versicherungsverträge um ein Jahr zu verschieben, veröffentlicht, sodass er für Gesellschaften mit Geschäftsjahren beginnend am oder nach dem 1. Januar 2022 anwendbar wäre. Eine frühzeitige Anwendung von IFRS 17 ist nur zulässig bei gleichzeitiger Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente.
2 Der Erstanwendungszeitpunkt für diese Änderung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Im Zuge einer internen Überprüfung wurde festgestellt, dass im Segment Cloud fälschlicherweise Umsatzerlöse erfasst wurden, die die Voraussetzungen für die Umsatzlegung nicht erfüllen. Daher wurden im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T € 3.457 sowie korrespondierende Kosten der umgesetzten Leistungen in Höhe von T € 3.393 zu hoch ausgewiesen.
QSC korrigiert diesen Fehler aus dem Geschäftsjahr 2018 nach IAS 8 rückwirkend und passt die vergleichenden Beträge für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 an. Für das Geschäftsjahr 2018 ergab sich aufgrund des Fehlers eine seinerzeit unzutreffend erfasste positive Ergebniswirkung von T € 64, die zu einer Erhöhung des Konzerneigenkapitals in entsprechender Höhe führte. Weitere Angaben enthalten die nachfolgenden Tabellen.
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| In T € | Ursprünglich berichtet | Fehlerkorrektur | Berichtigter Wert |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | 166.634 | - | 166.634 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 56.057 | -2.235 | 53.822 |
| Vorauszahlungen | 5.657 | 53 | 5.710 |
| Übrige kurzfristige Vermögenswerte | 55.247 | - | 55.247 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 116.961 | -2.182 | 114.779 |
| VERMÖGENSWERTE | 283.595 | -2.182 | 281.413 |
| Eigenkapital | |||
| Konzernbilanzverlust | -175.819 | -64 | -175.883 |
| Übriges Eigenkapital | 266.760 | - | 266.760 |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 90.941 | -64 | 90.877 |
| Nicht beherrschende Anteile | -780 | - | -780 |
| EIGENKAPITAL | 90.161 | -64 | 90.097 |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | 109.309 | - | 109.309 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 58.042 | -2.118 | 55.924 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 26.083 | - | 26.083 |
| Kurzfristige Schulden | 84.125 | -2.118 | 82.007 |
| SCHULDEN | 193.434 | -2.118 | 191.316 |
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| In T € | Ursprünglich berichtet | Fehlerkorrektur | Berichtigter Wert |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 366.843 | -3.457 | 363.386 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -298.821 | 3.393 | -295.428 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 68.022 | -64 | 67.958 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 4.109 | -64 | 4.045 |
| Ertragsteuern | -833 | - | -833 |
| Konzernergebnis | 3.276 | -64 | 3.212 |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 3.518 | -64 | 3.454 |
| Nicht beherrschende Anteile | -242 | - | -242 |
| Ergebnis je Aktie in € (auf €-Cent gerundet) | |||
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | 0,03 | 0,00 | 0,03 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | 0,03 | 0,00 | 0,03 |
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| In T € | Ursprünglich berichtet | Fehlerkorrektur | Berichtigter Wert |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 3.276 | -64 | 3.212 |
| Sonstiges Ergebnis | 750 | - | 750 |
| Gesamtergebnis | 4.026 | -64 | 3.962 |
| Zuordnung des Gesamtergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 4.268 | -64 | 4.204 |
| Nicht beherrschende Anteile | -242 | - | -242 |
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| In T € | Ursprünglich berichtet | Fehlerkorrektur | Berichtigter Wert |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 4.109 | -64 | 4.045 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -3.767 | 2.235 | -1.532 |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9.832 | -2.118 | 7.714 |
| Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Schulden | 682 | -53 | 629 |
| Weitere Cashflows | 23.269 | - | 23.269 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 34.125 | - | 34.125 |
Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen neuer Mehrkomponentenverträge betrugen im Jahr 2019 T € 1.085 (2018: T € 227).
In den nachfolgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen unterteilt. Ferner erfolgt eine Überleitung der aufgegliederten Umsätze nach den Segmenten, die unter Ziffer 38 behandelt werden.
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| In T € | Geografische Region | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Außerhalb Deutschlands | Gesamt | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 2018* | 2019 | 2018 | 2019 | 2018* | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmente | ||||||
| Telekommunikation | 99.073 | 184.202 | 4.462 | 16.709 | 103.535 | 200.911 |
| Outsourcing | 49.410 | 88.746 | 603 | 2.287 | 50.013 | 91.033 |
| Consulting | 39.819 | 36.486 | 2.578 | 1.908 | 42.397 | 38.394 |
| Cloud | 39.529 | 32.384 | 2.573 | 664 | 42.102 | 33.048 |
| 227.831 | 341.818 | 10.216 | 21.568 | 238.047 | 363.386 |
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| In T € | Vertriebskanal | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Endkunde | Wiederverkäufer | Gesamt | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 2018* | 2019 | 2018 | 2019 | 2018* | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmente | ||||||
| Telekommunikation | 48.731 | 82.804 | 54.804 | 118.107 | 103.535 | 200.911 |
| Outsourcing | 50.013 | 91.033 | - | - | 50.013 | 91.033 |
| Consulting | 42.397 | 38.394 | - | - | 42.397 | 38.394 |
| Cloud | 42.102 | 33.048 | - | - | 42.102 | 33.048 |
| 183.243 | 245.279 | 54.804 | 118.107 | 238.047 | 363.386 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
QSC macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.121 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Umsatzerlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen werden.
Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 3.625 (2018: T € 7.910) wurden im Geschäftsjahr 2019 als Entwicklungskosten T € 410 (2018: T € 2.009) aktiviert.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bezogene Leistungen | 85.926 | 159.260 * |
| Aufbau, Betrieb und Wartung der Infrastruktur | 25.494 | 43.315 |
| Abschreibungen | 31.056 | 22.004 |
| Personalkosten | 66.397 | 70.697 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | -55 | 152 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 208.818 | 295.428 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Personalkosten | 14.341 | 16.951 |
| Provisionszahlungen | 2.888 | 5.632 |
| Sonstige Marketing- und Vertriebskosten | 2.266 | 3.003 |
| Wertberichtigungen und Kulanzleistungen | 437 | 549 |
| Werbeaufwand | 2.064 | 2.165 |
| Abschreibungen | 781 | 1.299 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 10 | 79 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 22.787 | 29.678 |
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige allgemeine Verwaltungskosten | 15.793 | 14.127 |
| Personalkosten | 16.516 | 13.381 |
| Abschreibungen | 6.355 | 3.284 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 58 | 101 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 38.722 | 30.893 |
Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Funktionsbereiche:
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 31.056 | 22.004 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 781 | 1.299 |
| Verwaltungskosten | 6.355 | 3.284 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14.172 | - |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 52.364 | 26.587 |
Der Anstieg der Abschreibungen resultiert in Höhe von T € 19.939 aus der Abschreibung der ab dem 1. Januar 2020 anzuwendenden Aktivierung von Nutzungsrechnungen.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewinn Verkauf Plusnet-Gesellschaften | 135.253 | - |
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 3.623 | 1.682 |
| Erträge aus Förderprojekten | 164 | 453 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 28 | 29 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 139.068 | 2.164 |
In den anderen sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungsverträgen gegenüber ehemaligen Tochtergesellschaften in Höhe von T € 2.819 (2018: T € 0), Erträge aus Mehrwertdiensten in Höhe von T € 395 (2018: T € 873) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von T € 124 (2018: T € 37) enthalten.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Veräußerungskosten für Plusnet-Gesellschaften | 3.262 | - |
| Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.150 | 1.113 |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 267 | 27 |
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert | 14.172 | - |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18.851 | 1.140 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen eine Abschreibung auf den Firmenwert für das Segment Cloud in Höhe von T € 14.172 (nähere Erläuterungen finden sich im Anhang unter Ziffer 18).
Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Mehrwertdiensten in Höhe von T € 414 (2018: T € 974), Fremdleistungen im Zusammenhang mit korrespondierenden anderen sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T € 361 (2018: T € 0) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T € 113 (2018: T € 122).
Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T € 6.108 (2018: T € 4.504) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen sowie Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von T € 3.749 (2018: T € 4.121) sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen nach dem neuen Leasingstandard IFRS 16 in Höhe von T € 2.051. Der Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen beträgt T € 94 (2019: T € 90). Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zurechenbar gewesen wären, fielen nicht an.
Am 7. November 2019 hat die QSC AG 25,15 % der Anteile an der am 7. Juni 2019 gegründeten aiXbrain GmbH erworben. Gegenstand der aiXbrain GmbH mit Sitz in Aachen ist die Erbringung von auf Methoden der künstlichen Intelligenz basierenden IT-Dienstleistungen jedweder Art, von Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit oder in Bezug auf IT-Dienstleistungen.
Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen der aiXbrain GmbH zusammen.
Die Tabelle zeigt auch eine Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils von QSC an der aiXbrain GmbH. Die Informationen für das in der Tabelle dargestellte Geschäftsjahr 2019 beinhalten die Ergebnisse der aiXbrain GmbH ab dem Erwerbszeitraum bis zum 31. Dezember 2019.
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| In T € | 2019 |
|---|---|
| Eigentumsanteil | 25,15 % |
| Langfristige Vermögenswerte | 4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 164 |
| Langfristige Schulden | - |
| Kurzfristige Schulden | -13 |
| Nettovermögen (100 %) | 155 |
| Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen | 39 |
| Umsatzerlöse ab Erwerbszeitpunkt (100 %) | 8 |
| Ergebnis ab Erwerbszeitpunkt (100 %) | -63 |
| Anteil QSC am Gesamtergebnis | -16 |
Bei der Beteiligung handelt es sich nicht um eine strategische Beteiligung, sondern um eine Finanzbeteiligung. Das Ergebnis der aiXbrain GmbH stammt aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Ein sonstiges Ergebnis ist nicht angefallen. Zu weiteren Informationen wird auf Ziffer 40 verwiesen.
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stückaktien im Geschäftsjahr.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 waren 124.172.487 Stückaktien im Umlauf. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte aus den im Rahmen der Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (unverwässert) | 73.619 | 3.454 * |
| Aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit gezeichneten Wandelschuldverschreibungen | - | - |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (verwässert) | 73.619 | 3.454 * |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
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| Stückaktie | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (unverwässert) | 124.172.487 | 124.172.487 |
| Auswirkung der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen | - | - |
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (verwässert) | 124.172.487 | 124.172.487 |
Die Auswirkungen der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen aus Aktienoptionsprogrammen sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktienbasierten Vergütungen berücksichtigen nur solche Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Wandlungsbedingungen am Bilanzstichtag erfüllt waren, auch wenn die Wartezeit zur Wandlung noch nicht abgelaufen ist.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 85.131 | 87.468 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) | 5.606 | 6.693 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) | 6.183 | 6.455 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 334 | 413 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 13 | 332 |
| Personalkosten | 97.267 | 101.361 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 7.112 (2018: T € 2.984).
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte QSC durchschnittlich 1.091 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2018: 1.306). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung auf die wesentlichen Funktionsbereiche:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Marketing und Vertrieb | 145 | 200 |
| Technik und Consulting | 836 | 987 |
| Verwaltung | 101 | 110 |
| Stabsstellen | 9 | 9 |
| Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnitt) | 1.091 | 1.306 |
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| In T € | Grundstücke und Bauten | Netzwerk und technische Anlagen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2018 | 30.038 | 247.888 | 27.136 | 305.062 |
| Zugänge | - | 9.091 | 368 | 9.459 |
| Abgänge | -417 | -235 | -91 | -743 |
| Umbuchungen | - | -24 | 24 | - |
| Bruttowert 31.12.2018 | 29.621 | 256.720 | 27.437 | 313.778 |
| Zugänge | 11 | 7.575 | 620 | 8.206 |
| Abgänge | - | -580 | -93 | -673 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | - | -177.393 | -6.557 | -183.950 |
| Umbuchungen | - | -170 | 170 | - |
| Bruttowert 31.12.2019 | 29.632 | 86.152 | 21.577 | 137.361 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2018 | 6.510 | 199.588 | 17.955 | 224.053 |
| Zugänge | 820 | 14.704 | 1.972 | 17.496 |
| Abgänge | - | -182 | -91 | -273 |
| Umbuchungen | - | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2018 | 7.330 | 214.110 | 19.836 | 241.276 |
| Zugänge | 804 | 9.895 | 1.767 | 12.466 |
| Abgänge | - | -573 | -87 | -660 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | - | -161.090 | -6.470 | -167.560 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2019 | 8.134 | 62.342 | 15.046 | 85.522 |
| Buchwerte zum 31.12.2018 | 22.291 | 42.610 | 7.601 | 72.502 |
| Buchwerte zum 31.12.2019 | 21.498 | 23.810 | 6.531 | 51.839 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von T € 8.206 (2018: T € 9.459) getätigt. Zum 31. Dezember 2019 enthielt der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 352 (2018: T € 381), die aus dem Ausbau von Rechenzentren resultierten.
Die Abschreibungen weist QSC in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2019 T € 18.365 (2018: T € 55.568). In Zusammenhang mit der Veräußerung der Plusnet GmbH erfolgte im Rahmen der Entkonsolidierung zum 30. Juni 2019 der Abgang eines Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von T € 23.031, der in Höhe von T € 19.950 das Segment Telekommunikation und in Höhe von T € 3.081 das Segment Cloud betraf. Bei der Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2019 wurde im Segment Cloud ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 14.172 ermittelt, der in der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren die Segmente Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud.
Die Gruppen von CGUs, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert systematisch überwacht wird.
Unter Berücksichtigung des Wertminderungsbedarfs im Segment Cloud ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes wie folgt den Segmenten zugeordnet.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 894 | 20.844 |
| Consulting | 10.409 | 10.409 |
| Cloud | 7.062 | 24.315 |
| Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts | 18.365 | 55.568 |
Der dem Segment Outsourcing zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T € 10.622 wurde im Geschäftsjahr 2016 vollständig wertgemindert.
Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt QSC als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen wie auch in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen.
Nach dem Verkauf von Plusnet beinhaltet das Segment Telekommunikation das Colocation-Geschäft, das auf der Basis eigener Rechenzentren den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur anbietet. Das Angebot in diesem Geschäftsbereich reicht von klassischen Produkten wie Vermietung von Rechenzentrumsfläche über das Management von Racks und Cages bis hin zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt annahmegemäß bei 1,0 %. Die steigenden Umsatzerlöse mit einer Verbesserung der Segmentmarge bei gleichzeitig leicht sinkenden Strukturkosten führen über die Planjahre zu einem soliden Anstieg des EBITDA und somit der EBITDA-Marge.
Das im Jahr 2019 im Segment Consulting erzielte Umsatzwachstum soll sich auch im Detailplanungszeitraum fortsetzten. Vor allem die kundenseitig erforderliche S/4HANA-Umstellung führt in den Planjahren zu einem deutlichen Umsatzwachstum. Die Umsatzentwicklung und der verstärkte Einsatz interner statt externer Mitarbeiter führen zu einem deutlichen Anstieg von EBITDA und EBITDA-Marge. Die nachhaltige Wachstumsrate wird für das Segment Consulting in Höhe von 0,5 % (2018: 0,5 %) unterstellt.
Das besonders starke Umsatzwachstum im Segment Cloud, vergleichbar mit Umsatzentwicklungen bei innovativen Produkt- bzw. Serviceneuentwicklungen, beruht im Wesentlichen auf der Cloud-Plattform. Der Wachstumseffekt durch die Migration von Outsourcing-Bestandskunden in die Cloud nimmt jedoch stetig ab. Ein weiteres starkes Wachstumsfeld bilden die Aktivitäten der QSC-Tochter Q-loud, die Services im Rahmen des Geschäftsfeldes Internet of Things (IoT) anbietet. Korrespondierend zu dem Umsatzwachstum steigen EBITDA und EBITDA-Marge über den Planungszeitraum deutlich an. Entsprechend der Umsatzerwartung wird für das Segment Cloud eine nachhaltige Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (2018: 1,0 %) angesetzt. Für das Segment Cloud wurde ein Nutzungswert in Höhe von T € 44.192 ermittelt. Im Vergleich zu den Planungsprämissen im Vorjahr geht die aktuelle Planung in diesem Geschäftsbereich von höheren Kosten aus. Ferner werden höhere Investitionen unterstellt. In diesem Zusammenhang ergibt sich in diesem Segment ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 14.172. Der Wertminderungsaufwand wird vollständig dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die segmentspezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der segmentspezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen. Die segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 7,12 % | 8,64 % |
| Consulting | 9,36 % | 10,75 % |
| Cloud | 10,67 % | 12,06 % |
Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar. Als Basis dient der Zinssatz für Staatsanleihen, die von der Regierung auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cashflows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird angepasst um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapitalinvestition und das spezifische Risiko der einzelnen CGU widerspiegelt.
Es werden in diesem Jahr hinsichtlich der Veräußerung von Plusnet abweichende Vergleichsunternehmen im Segment Telekomunikation herangezogen.
Der Nutzungswert der Gruppen von CGUs Telekommunikation und Consulting liegt gemäß folgender Tabelle über dem Buchwert der Vermögenswerte.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 1.584 | 128.947 |
| Consulting | 3.675 | 13.323 |
Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Gruppen von CGUs bestehen Prognoseunsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die Preis- und Marktanteilsentwicklung, die bei der Planung der Umsatzerlöse sowie des Bruttoergebnisses vom Umsatz zu berücksichtigen sind, sowie auf die Investitionsquote und den Abzinsungszinssatz.
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden diverse Szenarioanalysen durchgeführt. Ein Wertminderungsbedarf in der Gruppe von CGUs würde sich - unter (sonst) gleichen Umständen -ergeben, wenn im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzerlöse wie folgt unter den angenommenen Planumsätzen lägen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Telekommunikation | -0,7 % | -15,7 % |
| Consulting | -0,8 % | -3,5 % |
Durch den erfassten Wertminderungsaufwand für das Segment Cloud war der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert. Demzufolge würde eine etwaige ungünstige Entwicklung einer wesentlichen Annahme zu einer weiteren Wertminderung führen.
Als Leasingnehmer least QSC Rechenzentrumsflächen, Büroräume, Pkw-Stellplätze, Dark-Fibre-Leitungen und Personenkraftfahrzeuge. Bis zur Veräußerung der Plusnet-Gesellschaften zum 30. Juni 2019 wurden auch Teilnehmeranschlussleitungen, Richtfunkantennen, Kollokationsflächen und IT-Ausstattung angemietet. QSC hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf der Einschätzung, ob mit dem Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden. Gemäß IFRS 16 bilanziert QSC für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen.
Beim Übergang der Leasingverhältnisse, die bisher nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden, wurden die Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von QSC zum 1. Januar 2019.
Die Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeiten, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen.
QSC hat seine Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Überganges auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. QSC hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat QSC:
| ― | Anwendung eines einzigen Abzinsungssatzes für ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge (zum Beispiel Immobilienverträge mit ähnlicher Restlaufzeit), |
| ― | bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt und |
| ― | bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt (zum Beispiel IT-Ausstattung). |
Der nachfolgenden Tabelle können die Laufzeiten der zum 31. Dezember 2019 gültigen Verträge entnommen werden:
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| Laufzeit in Jahren | |
|---|---|
| Vertragsart | |
| Mietverträge für Rechenzentrumsflächen | 1 - 6 Jahre |
| Mietverträge für Büroräume | 1 - 6 Jahre |
| Mietverträge für Pkw-Stellplätze | 1 - 6 Jahre |
| Mietverträge für Dark-Fibre-Leitungen | 2 Jahre |
| Mietverträge für Personenkraftfahrzeuge | 1 - 4 Jahre |
Eine Reihe von Leasingverträgen, im Wesentlichen von Immobilien, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Es werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Nur bei hinreichender Sicherheit werden Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen bei der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
QSC schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen bei den wesentlichen Leasingverträgen ausgeübt werden, zu einer undiskontierten Leasingverbindlichkeit in Höhe von 27,7 Mio. € führen würden.
QSC leaste eine Reihe von Vorrichtungen für Rechenzentren, die nach IAS 17 als Finanzierungsleasing eingestuft wurden. Für diese Mitte des Jahres 2019 ausgelaufenen Finanzierungsleasingverträge wurde der Buchwert des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit zum 1. Januar 2019 mit dem Buchwert des Leasinggegenstands und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt angesetzt.
Die folgende Tabelle zeigt die Eröffnungswerte, die Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungsbeträge für das nach den jeweiligen Klassen zugrunde liegende Nutzungsrecht.
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| In T € | Immobilien | Technische Anlagen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2019 | 52.555 | 58.224 | 1.088 | 111.867 |
| Zugänge | 4.587 | 6.624 | 211 | 11.422 |
| Abgänge | -2.733 | -4.529 | -26 | -7.288 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -31.233 | -61.001 | -601 | -92.835 |
| Umbuchungen | - | 1.739 | - | 1.739 |
| Bruttowert 31.12.2019 | 23.176 | 1.057 | 672 | 24.905 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2019 | - | - | - | - |
| Zugänge | 6.857 | 12.697 | 385 | 19.939 |
| Abgänge | -85 | -8 | -4 | -97 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -1.585 | -13.166 | -120 | -14.871 |
| Umbuchungen | - | 806 | - | 806 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2019 | 5.187 | 330 | 261 | 5.778 |
| Buchwerte zum 31.12.2018 | - | - | - | - |
| Buchwerte zum 31.12.2019 | 17.989 | 727 | 411 | 19.127 |
Die Umbuchungen bei den technischen Anlagen erfolgten zwischen den Immateriellen Vermögenswerten (dort Kundenanschaltungen) und den Nutzungsrechten.
In der Gewinn- und-Verlust-Rechnung über die Abschreibungen hinausgehend erfasste Beträge:
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| In T € | 2019 |
|---|---|
| 2019 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 | |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 2.051 |
| Zinserträge aus dem Unterleasingverhältnisses von Nutzungsrechten bei Finanzierungsleasing | 9 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 114 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 98 |
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| In T € | 2018 |
|---|---|
| 2018 - Operating-Leasingverhältnisse nach IAS 17 | |
| Leasingaufwand | 12.321 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
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| In T € | 2019 |
|---|---|
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 18.771 |
QSC hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit seinem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung 3,53 %.
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| In T € | 1.1.2019 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018, | |
| wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben | 79.479 |
| Verbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben - korrigiert * | 126.687 |
| Abgezinst mit dem Grenzkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 | 112.089 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 | 76 |
| gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist | -204 |
| gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet | -18 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 111.943 |
* Die Angabe der Operating-Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018 wurde korrigiert, da in der Vorjahresangabe die angemieteten Teilnehmeranschlussleitungen nicht enthalten waren.
Die Laufzeiten der Leasingverbindlichkeiten können der Tabelle zu Ziffer 43 entnommen werden.
Operating-Leasing-ähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsfläche vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen. Im Jahr 2019 wurden T € 26.315 (2018: T € 28.776) Leasingerträge in den Umsatzerlösen erfasst. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenen, nicht diskontierten Leasingzahlungen.
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| In T € | 2019 |
|---|---|
| Operating-Leasingverträge | |
| Weniger als 1 Jahr | 23.910 |
| 1 bis 2 Jahre | 13.548 |
| 2 bis 3 Jahre | 8.721 |
| 3 bis 4 Jahre | 7.694 |
| 4 bis 5 Jahre | 6.215 |
| Über 5 Jahre | 24.322 |
| Operating-Leasingverträge | 84.411 |
QSC tritt bei speziellen Mehrkomponentengeschäften und Untermietverträgen als Leasinggeber auf. Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen dar:
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| In T € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zukünftig zu erhaltende Mindestleasingzahlungen | ||||||
| Leasingzahlungen | 1.581 | 1.460 | 1.106 | 30 | 8 | 4.186 |
| Abzinsungsbeträge | -30 | -14 | -7 | -1 | - | -52 |
| Barwerte | 1.551 | 1.446 | 1.099 | 29 | 8 | 4.135 |
Im Jahr 2019 wurden T € 1.619 (2018: T € 2.488) als Mietzahlungen erfasst.
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| In T € | Lizenzen | Erworbene Software | Selbst geschaffene Software | Kundenanschaltungen | Kundenstämme | Marken |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2018 | 1.859 | 15.243 | 8.802 | 63.170 | 36.223 | 2.626 |
| Zugänge | 89 | 2.559 | 497 | 4.915 | - | 100 |
| Abgänge | - | -34 | - | - | - | - |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Bruttowert 31.12.2018 | 1.948 | 17.768 | 9.299 | 68.085 | 36.223 | 2.726 |
| Zugänge | 71 | 1.655 | 17 | 2.087 | - | - |
| Abgänge | - | -266 | - | -2 | - | - |
| Umbuchungen | - | -1.445 | 1.445 | -1.739 | - | - |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -1.934 | -10.448 | - | -68.431 | - | |
| Bruttowert 31.12.2019 | 85 | 7.264 | 10.761 | - | 36.223 | 2.726 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||||||
| 1.1.2018 | 1.270 | 12.694 | 8.669 | 57.915 | 20.258 | 2.426 |
| Zugänge | 114 | 1.892 | 10 | 4.914 | 2.055 | 100 |
| Abgänge | - | -22 | - | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||||||
| 31.12.2018 | 1.384 | 14.564 | 8.679 | 62.829 | 22.313 | 2.526 |
| Zugänge | 61 | 849 | 741 | 1.977 | 2.056 | 100 |
| Abgänge | - | -249 | - | -808 | - | - |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -1.360 | -9.867 | - | -63.998 | - | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||||||
| 31.12.2019 | 85 | 5.297 | 9.420 | - | 24.369 | 2.626 |
| Buchwerte zum 31.12.2018 | 564 | 3.204 | 620 | 5.256 | 13.910 | 200 |
| Buchwerte zum 31.12.2019 | 1.967 | 1.341 | - | 11.854 | 100 |
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| In T € | Sonstige | Summe |
|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2018 | 12.065 | 139.988 |
| Zugänge | 5 | 8.165 |
| Abgänge | - | -34 |
| Umbuchungen | - | - |
| Bruttowert 31.12.2018 | 12.070 | 148.119 |
| Zugänge | - | 3.830 |
| Abgänge | - | -268 |
| Umbuchungen | - | -1.739 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -706 | -81.519 |
| Bruttowert 31.12.2019 | 11.364 | 68.423 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||
| 1.1.2018 | 11.407 | 114.639 |
| Zugänge | 6 | 9.091 |
| Abgänge | - | -22 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||
| 31.12.2018 | 11.413 | 123.708 |
| Zugänge | 3 | 5.787 |
| Abgänge | - | -1.056 |
| Abgänge durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -701 | -75.926 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||
| 31.12.2019 | 10.715 | 52.512 |
| Buchwerte zum 31.12.2018 | 657 | 24.411 |
| Buchwerte zum 31.12.2019 | 649 | 15.911 |
Die Umbuchungen der Kundenanschaltungen erfolgten zwischen den Immateriellen Vermögenswerten und den Nutzungsrechten.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 1.953 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.034 | 53.822 * |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.034 | 55.775 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
Die vormals unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Mehrkomponentenverträge wurden erstmalig den sonstigen Vermögenswerten zugeordnet (siehe Ziffer 24). Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.
Die Forderungen, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen Großkunden und weisen historisch auf Basis der letzten fünf Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von unter 0,02 % aus. Sofern sich also die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird gestützt auf historischen Erfahrungswerten und aus Wesentlichkeitsgründen von einer Einzelwertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Für diese Forderungen wird eine Risikovorsorge für einen erwarteten Ausfall in Höhe der oben erwähnten Verlustrate von 0,02 % auf diesen Forderungsbestand gebildet. Sofern die Forderungen über 180 Tage überfällig sind, unterliegen sie der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Zum 31. Dezember 2019 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 213 (2018: T € 3.689) wertgemindert. Die Einzelwertberichtigungen und die Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle entwickelten sich wie folgt:
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Wertberichtigung 1. Januar | 3.689 | 3.196 |
| Aufwandswirksame Zuführungen | 427 | 859 |
| Verbrauch | -129 | - |
| Auflösung | -63 | -366 |
| Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -3.711 | - |
| Wertberichtigung 31. Dezember | 213 | 3.689 |
Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistung zum 31. Dezember 2019 ergibt sich wie folgt:
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| In T € | Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) | Bruttobuchwert | Wertberichtigung | Beeinträchtigte Bonität |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen | ||||
| Erwarteter Kreditausfall | 0,02 % | 31.006 | -6 | nein |
| Einzelwertberichtigung | 85,94 % | 241 | -207 | ja |
| Summe | 31.247 | -213 | 31.034 |
Im Geschäftsjahr 2019 gab es Zahlungseingänge in Höhe von T € 35 auf abgeschriebene Forderungen mit einem Buchwert von T € 68.
Das mit der NORD LB Luxemburg S.A. Covered Bond Bank bestehende Factoringabkommen wurde zum 30. Juni 2019 gekündigt.
Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 1.401 (2018: T € 3.353) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 3.525 (2018, berichtigt: T € 5.710) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Service und Wartungsverträge.
Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2019 beträgt T € 228 (2018: T € 670) und enthält in die Produktion einfließende Materialien und zur Veräußerung bestimmte technische Handelswaren in Höhe von T € 206 (2018: T € 612), sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von T € 22 (2018: T € 23).
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von T € 12.610 (2018: T € 959) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Plusnet GmbH aus dem Ergebnisabführungsvertrag für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 in Höhe von T € 8.795 (2018: T € 0), Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von T € 1.698 (2018: T € 891 - ehemals Ausweis unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe T € 1.004 (2018: T € 381) und geleistete Barkautionen in Höhe von T € 978 (2018: T € 3). Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen umfassen Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften in Höhe von T € 832 (2018: T € 891) und Forderungen aus Untermietverträgen in Höhe von T € 738 (2018: T € 0).
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T € 4.819 (2018: T € 430) beinhalten im Wesentlichen geleistete Barkautionen in Höhe von T € 2.105 (2018: T € 71) und Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von T € 2.455 (2018: T € 1.640 - ehemals Ausweis unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen umfassen Forderungen aus Mehrkomponentengeschäften in Höhe von T € 777 (2018: T € 1.640) und Forderungen aus Untermietverträgen in Höhe von T € 1.507 (2018: T € 0).
In den Vermögenswerten sind Vertragsanbahnungskosten in Höhe von T € 287 (2018: T € 410) enthalten; hiervon sind T € 164 (2018: T € 287) langfristig und T € 123 (2018: T € 123) kurzfristig. Sie werden über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages abgeschrieben.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Bilanzstichtag 2019 T € 66.031 (2018: T € 53.618) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen zusammen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 124.172.487. Es setzt sich aus 124.172.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Ausschüttung einer Dividende für das Vorjahr in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie (T € 3.725).
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 T € 144.132 (2018: T € 144.119). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus den Aktienoptionsprogrammen enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung in Höhe von T € 13.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 42.751.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.
Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.
Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.
Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.
Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| Versicherungsmathematische Verluste aus Pensionsplänen | -3.186 | -1.943 |
| Zeitwertänderung Cashflow-Hedge | - | -313 |
| Latente Steuern | 1.039 | 725 |
| Sonstige Rücklagen | -2.147 | -1.531 |
Bedingt durch die im Jahr 2019 vollständig getilgten Bankdarlehen bestehen die anderen finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag nunmehr nur noch aus Wandelschuldverschreibungen (siehe Ziffer 39).
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||
| Gesicherte Bankdarlehen | - | 100.000 |
| Wandelschuldverschreibungen | 25 | 36 |
| Langfristige Schulden | 25 | 100.036 |
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden | ||
| Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen | - | 19.937 |
| Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | - | 76 |
| Kurzfristige Schulden | - | 20.013 |
Hinsichtlich der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wird auf die Erläuterung unter Ziffer 19 verwiesen.
QSC hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden. Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von QSC gewährt wurden, gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG sowie Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von QSC in Vorjahren gegeben wurden.
Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten QSC mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko. Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die im Jahr 2018 neu veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln.
QSC erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste nach Steuern beträgt 2019 T € 2.147 (2018: T € 1.319). Die Summe der versicherungsmathematischen Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2019 T € 876 (2018: Gewinn T € 31).
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 7.452 | 7.674 |
| Entkonsolidierung | -110 | - |
| Zinsaufwand | 130 | 120 |
| Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) | 1.315 | -73 |
| aufgrund der Veränderungen der demografischen Annahmen | - | 91 |
| aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen | 1.263 | -220 |
| aufgrund von Anpassungen ("experience adjustments") | 52 | 55 |
| Pensionszahlungen | -364 | -268 |
| Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 8.423 | 7.452 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | -1.907 | -1.749 |
| Zinserträge | -36 | -30 |
| Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den | ||
| Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind | 1 | 32 |
| Auszahlungen | 17 | 46 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | -205 | -206 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | -2.130 | -1.907 |
| Pensionsrückstellung zum 31. Dezember | 6.293 | 5.545 |
| Abzinsungsfaktor | 0,54 % | 1,79 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,00 % | 2,00 % |
| Rententrend | 1,00 % | 1,00 % |
Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Pensionsaufwand | ||
| Zinsaufwand | 130 | 120 |
| Erfolgswirksame Erträge des Fondsvermögens | -36 | -30 |
| Pensionsaufwand | 94 | 90 |
Für 2020 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 260 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 205 erwartet.
Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
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| In T € | Veränderung der Pensionsverpflichtung | Pensionsverpflichtung |
|---|---|---|
| Veränderung Rechnungszinssatz +0,5 % | -639 | 7.784 |
| Veränderung Rechnungszinssatz -0,5 % | 720 | 9.143 |
Am 31. Dezember 2019 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 15,1 Jahren (2018: 14,7 Jahre).
Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2019 T € 5.606 (2018: T € 6.693).
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| In T € | Restrukturierung | Abfindungen | Rückbau | Belastende Verträge | Prozessrisiken | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | - | 2.505 | 2.922 | - | 15 | 135 |
| Gebildete Rückstellungen | 4.565 | 1.363 | - | 190 | 1 | - |
| Verwendete Rückstellungen | - | -1.379 | - | - | -2 | - |
| Aufgelöste Rückstellungen | - | -7 | - | - | - | - |
| Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | - | -100 | -2.482 | - | -13 | -135 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 4.565 | 2.382 | 440 | 190 | 1 | |
| Langfristig | - | - | 440 | 108 | - | - |
| Kurzfristig | 4.565 | 2.382 | - | 82 | 1 | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 4.565 | 2.382 | 440 | 190 | 1 | - |
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| In T € | Summe |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 5.577 |
| Gebildete Rückstellungen | 6.119 |
| Verwendete Rückstellungen | -1.381 |
| Aufgelöste Rückstellungen | -7 |
| Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -2.730 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 7.578 |
| Langfristig | 548 |
| Kurzfristig | 7.030 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 7.578 |
Der Vorstand hat im Laufe des Jahres 2019 beschlossen, im Verwaltungsbereich und im Outsourcing-Segment die Kostenstruktur weiter zu optimieren. Für erwartete Kosten für Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung der Arbeitsverhältnisse erfasste QSC eine Rückstellung in Höhe von T € 4.565. Mit den Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Verwaltungsbereich bereits im Laufe des Jahres 2019 begonnen. Der Abschluss sämtlicher Restrukturierungsmaßnahmen wird bis Ende 2020 erwartet.
Im Laufe des Jahres 2019 wurden Rückstellungen in Höhe von T € 1.363 für die Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiviert, deren Verwendung im Jahr 2020 erfolgen wird. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge.
Zum Bilanzstichtag bestehen auch noch aus dem Jahr 2018 resultierende Verpflichtungen, deren Inanspruchnahme im Jahr 2020 erfolgen wird.
Die Rückbauverpflichtung in Höhe von T € 440 (2018: T € 2.922) bezieht sich auf ein gemietetes Rechenzentrum, dessen Mietlaufzeit am 30. April 2023 endet.
Die belasteten Verträge betreffen im Wesentlichen Mietnebenkosten einer gemieteten Immobilie, deren Mietsache nur noch in vermindertem Umfang genutzt werden kann. Die Mietlaufzeit der belastenden Verträge endet am 31. Dezember 2022.
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| In T € | Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag | Gewerbesteuer | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 758 | 873 | 1.631 |
| Gebildete Rückstellungen | 27 | 27 | 54 |
| Verwendete Rückstellungen | -623 | -564 | -1.187 |
| Aufgelöste Rückstellungen | -134 | -208 | -342 |
| Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | -1 | -101 | -102 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 27 | 27 | 54 |
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 100 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | 354 |
| Langfristig | - | 454 |
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| In T € | 2019 | 2018* |
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.350 | 44.457 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 488 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 17.755 | 11.467 |
| Kurzfristig | 28.593 | 55.924 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
In den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sind die an die Gesellschafterin der Plusnet GmbH bei Vereinnahmung abzuführenden Ergebnisabführungsansprüche von QSC gegenüber der Plusnet GmbH für deren Rumpfwirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 in Höhe von T € 8.795 sowie Personalverbindlichkeiten in Höhe von T € 7.357 (2018: T € 6.643).
Im Voraus zahlbare Entgelte, denen keine Dienstleistung oder die Übertragung eines Guts gegenübersteht, werden zeitproportional über die Vertragslaufzeit bzw. den Zeitraum, für die die jeweilige Kundenbeziehung voraussichtlich bestehen wird, abgegrenzt.
Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten umfasst neben der Rückzahlung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erstmalig die Auszahlung aus der Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Zinseinnahmen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während Zinszahlungen unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 T € -17.710 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T € 51.835 vermindert.
Ursächlich hierfür war im Wesentlichen das um den Gewinn aus dem Verkauf der Plusnet-Gesellschaften bereinigte Ergebnis vor Ertragsteuern im Vergleich zu 2018.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 T € 173.193 (2018: T € -17.701) Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist auf den Verkauf der Plusnet GmbH zurückzuführen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 T € -143.070 (2018: T € -24.687). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von T € -142.000 (2018: T € -81.412).
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| In T € | 1.1.2019 | Zahlungswirksame Veränderungen | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | Abgang durch Entkonsolidierung / Verkauf Plusnet | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | |||||
| Langfristiges Darlehen | 100.000 | -100.000 | - | - | - |
| Kurzfristiges Darlehen | 19.000 | -19.000 | - | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 111.943 | -18.771 | 7.075 | -78.049 | 22.198 |
| Vermögenswerte zur Absicherung von langfristigen Darlehen | -212 | - | 212 | - | - |
| Finanzverbindlichkeiten | 230.731 | -137.771 | 7.287 | -78.049 | 22.198 |
Der Konzernabschluss umfasst folgende Unternehmen:
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| In T € | Anteil in % |
Eigenkapital 31.12.2019 | Jahresergebnis 2019 |
|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen, Sitz, Land | |||
| (Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss) | |||
| IP Colocation GmbH, Nürnberg, Deutschland | 100,00 | 3.341 | 419 |
| Q-loud GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 2.187 | -3.148 |
Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten.
Zum Verkauf und zur Entkonsolidierung der Plusnet GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zum 30. Juni 2019 verweisen wir auf die Angaben in Ziffer 2.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Daraus resultieren die Segmente Cloud, Outsourcing, Consulting und Telekommunikation.
Das Segment Cloud umfasst Cloud- und IoT-Services. Die Cloud-Services helfen Unternehmen beim schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter. Die Kunden können alle wesentlichen IT-Funktionen als schlüsselfertige Cloud-Module beziehen: von virtuellen IT-Arbeitsplätzen über anspruchsvolle Business-Applikationen bis hin zu flexiblen IT-Ressourcen. Die IoT-Aktivitäten sind in der Tochtergesellschaft Q-loud gebündelt. Q-loud bietet die komplette Bandbreite, die Softwarekompetenz, die Hardware vom Sensor bis zum Gateway, die sichere Übertragung der Daten sowie deren Speicherung.
Das Segment Outsourcing enthält sämtliche Services im Rahmen einer klassischen Unternehmens-IT. Soweit Outsourcing-Leistungen in der Cloud erbracht werden, erfolgt die Zuordnung zum Segment Cloud. Zu den Outsourcing-Diensten zählen das Management von Basis-IT- und Querschnittsdiensten, geschäftskritischer Applikationen und stationärer wie mobiler Endgeräte sowie moderne Collaboration-Lösungen und ein professionelles IT-Service-Management mit 24/7-Service.
Das Segment Consulting umfasst die Beratung von Unternehmen bei der Digitalisierung sowie Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. QSC verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei Lizenz- und Mietmodellen.
Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie Share-point, Skype for Business und Azure sowie ein eigenes Multi-Cloud-Consulting.
Traditionell machte der Betrieb von Breitbandtechnologien und eine eigene bundesweite Netzinfrastruktur einen Großteil des Portfolios im Segment Telekommunikation aus. Dieses Geschäft wurde zum 30. Juni 2019 veräußert. Das verbleibende Colocation-Geschäft auf der Basis eigener Rechenzentren eröffnet Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur. Das Angebot reicht von klassischen Produkten wie Vermietung von Rechenzentrumsfläche über das Management von Racks und Cages bis hin zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter.
Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik.
Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf der Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Investitionen, Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.
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| In T € | Telekommunikation | Outsourcing | Consulting | Cloud | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 | |||||
| Umsatzerlöse | 103.535 | 50.013 | 42.397 | 42.102 | 238.047 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -67.489 | -37.479 | -39.259 | -33.589 | -177.816 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 36.046 | 12.534 | 3.138 | 8.513 | 60.231 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -6.574 | -6.696 | -2.204 | -6.521 | -21.995 |
| Segmentbeitrag | 29.472 | 5.838 | 934 | 1.992 | 38.236 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -32.311 | ||||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -52.377 | ||||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 134.389 | ||||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 87.937 | ||||
| Finanzerträge | 87 | ||||
| Finanzierungsaufwendungen | -6.108 | ||||
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | -16 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 81.900 | ||||
| Ertragsteuern | -8.357 | ||||
| Konzernergebnis | 73.543 |
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| In T € | Telekommunikation | Outsourcing | Consulting | Cloud angepasst | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018 | |||||
| Umsatzerlöse | 200.911 | 91.033 | 38.394 | 33.048 | 363.386 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -147.204 | -73.866 | -31.528 | -20.674 | -273.272 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 53.707 | 17.167 | 6.866 | 12.374 | 90.114 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -14.505 | -5.618 | -1.420 | -6.757 | -28.300 |
| Segmentbeitrag | 39.202 | 11.549 | 5.446 | 5.617 | 61.814 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -27.508 | ||||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -26.919 | ||||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 1.024 | ||||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 8.411 | ||||
| Finanzerträge | 138 | ||||
| Finanzierungsaufwendungen | -4.504 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 4.045 | ||||
| Ertragsteuern | -833 | ||||
| Konzernergebnis | 3.212 |
In den Erlösen sind T € 8.428 mit Kunden aus der EU (im Wesentlichen Großbritannien [T € 2.917], Niederlande [T € 1.895] und Belgien [T € 1.171]) und T € 1.787 mit Kunden außerhalb der EU (im Wesentlichen Schweiz [T € 1.507]) enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Das Colocation-Geschäft bildet ab dem ersten Quartal 2020 mit dem bisherigen Cloud- und Outsourcing-Segment das neue Segment "Cloud & IoT". Damit trägt QSC der veränderten Steuerung des Unternehmens nach dem Plusnet-Verkauf und der Tatsache Rechnung, dass Kunden zunehmend Leistungen aus diesen Geschäftsfeldern kombinieren. Hinzu kommt das Segment "SAP".
Seit 1999 hat QSC insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Berater und Lieferanten vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand; bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten war zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der QSC AG entscheidet allein der Aufsichtsrat.
Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind die Aktienoptionspläne AOP 2012 und AOP 2015 aktiv. Ausstehende Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006 konnten bis Mai 2019 gewandelt werden, das AOP 2006 ist damit beendet.
Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des AOP 2012 konnten letztmalig am 15. Mai 2017 gezeichnet werden. Zeichnungen im AOP 2015, das allein Vorstandsmitgliedern zugänglich ist, sind noch bis zum 26. Mai 2020 möglich; im Geschäftsjahr 2019 wurden keine neuen Wandelschuldverschreibungen zugeteilt oder gezeichnet.
Das Wandlungsrecht im Rahmen der AOP 2012 und 2015 darf - frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren - nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20 % höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ besser entwickelt als der TecDAX.
Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst.
Für das AOP 2012 und das AOP 2015 waren in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 keine Optionswerte zu ermitteln.
Die zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der aktiven Programme verteilen sich wie folgt:
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| Anzahl der Wandelschuldverschreibungen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
|
|---|---|---|
| Ausstehend zum 31. Dezember 2017 | 3.798.229 | 2,21 |
| im Jahr 2018 neu ausgegeben | - | - |
| im Jahr 2018 verfallen | -233.900 | 2,29 |
| im Jahr 2018 ausgeübt | - | - |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2018 | 3.564.329 | 2,20 |
| im Jahr 2019 neu ausgegeben | - | - |
| im Jahr 2019 verfallen | -1.062.829 | 2,53 |
| im Jahr 2019 ausgeübt | - | - |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2019 | 2.501.500 | 2,06 |
Die Bandbreite für die Ausübungspreise der ausstehenden 2.501.500 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,10 und € 4,59, und die Restzeit zur Ausübung reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens zum 14. Mai 2025. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern. Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2025.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 war für insgesamt 1.450.800 Stück der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die festgelegte Sperrfrist von vier Jahren zwar abgelaufen, eine Ausübung wegen der nicht vollständig erfüllten Anleihebedingungen aber nicht möglich. Deshalb waren zum Bilanzstichtag keine Aktienoptionen unmittelbar ausübbar.
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Aufwand aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung T € 13 (2018: T € 332).
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vergütung der Mitglieder des Managements | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 1.244 | 1.290 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 150 | 431 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 550 | 4 |
| Anteilsbasierte Vergütung | 30 | 61 |
| Vergütung der Mitglieder des Managements | 1.974 | 1.786 |
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) beinhaltet Gehälter, Aufwandsvergütungen, Abfindungen, Sachleistungen sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Aktienoptionsprogrammen.
Andere langfristig fällige Leistungen betreffen den variablen Vergütungsanspruch aus den Mehrjahreszielen des Vorstands.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 tätige Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über Stimmrechtsanteile des Unternehmens aus 710.000 Aktien; ein Mitglied des Vorstands (40.000 Aktien) ist zum 31. Dezember 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens verfügen über insgesamt 31.557.394 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 25,4 %.
Im Jahr 2019 unterhielt die QSC AG Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats Gesellschafter sind. Als nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit diesen Gesellschaften unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Bei den folgenden Gesellschaften sind Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats von QSC Gesellschafter:
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| In T € | Umsatzerlöse | Aufwendungen | Erhaltene Zahlungen | Geleistete Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 | ||||
| IN-telegence GmbH | 134 | 81 | 97 | 91 |
| Teleport Köln GmbH | 6 | 1 | 8 | 1 |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 86 | - | 102 |
| Geschäftsjahr 2018 | ||||
| IN-telegence GmbH | 179 | 136 | 235 | 160 |
| Teleport Köln GmbH | 13 | 1 | 16 | 2 |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 179 | - | 208 |
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| In T € | Forderungen | Schulden |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | ||
| IN-telegence GmbH | 78 | 18 |
| Teleport Köln GmbH | 2 | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 16 |
| 31. Dezember 2018 | ||
| IN-telegence GmbH | 16 | 13 |
| Teleport Köln GmbH | 3 | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 16 |
Die IN-telegence GmbH ist ein Anbieter von Mehrwertdiensten im Telekommunikationsbereich und nahm im Wesentlichen Netzwerkdienstleistungen einer ehemaligen Tochtergesellschaft von QSC in Anspruch, die wiederum Mehrwertdienste von IN-telegence in Anspruch nahm. Die Teleport Köln GmbH unterstützte einer ehemaligen Tochtergesellschaft bei der Installation von Endkundenanschlüssen und nahm auch Telekommunikationsdienstleistungen einer ehemaligen Tochtergesellschaft in Anspruch. Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH berät QSC beim Produktmanagement von IoT- und Industrie-4.0-Produkten.
QSC hat sich gegenüber der aiXbrain GmbH verpflichtet, ein Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu T € 120 zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung des Nachrangdarlehens erfolgt, ggf. in mehreren Tranchen, auf Abruf des Darlehensnehmers. Das Nachrangdarlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 30. November 2023. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses wurde keine Auszahlung vorgenommen.
Es bestehen ferner noch Optionsvereinbarungen für den Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile (Call-Optionen), die mit der Übernahme von Darlehensverträgen verbunden sind, sowie eine Put-Option für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, wenn zuvor Call-Optionen gezogen wurden.
Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete QSC einen Gesamtsteuersatz von 32,61 % (2018: 32,52 %). Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern entfällt zum Bilanzstichtag auf folgende Bilanzpositionen und Verlustvorträge:
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| In T€ | Aktiv 2019 | Passiv 2019 | Aktiv 2018 | Passiv 2018 | Entkonsolidierung | Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktive und passive latente Steuern | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | - | 5.292 | 1 | 6.177 | - | 885 |
| Sachanlagen | 1.195 | 6.196 | 1.324 | 1.144 | 751 | -5.932 |
| Sonstige Vermögenswerte | 639 | - | 582 | - | - | 57 |
| Sonstige Forderungen | - | 1.266 | 4.524 | 353 | -1.313 | -4.124 |
| Vorräte | - | - | - | - | - | - |
| Rechnungsabgrenzung | - | - | - | 215 | 55 | 160 |
| Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen | 957 | - | 1.260 | 44 | -596 | -81 |
| Marktpreisänderungen Derivate | - | - | 218 | - | - | -116 |
| Sonstige Schulden | 7.018 | 2 | 38 | 5.082 | 1.542 | 10.518 |
| Summe der latenten Steuern | ||||||
| auf temporäre Differenzen | 9.809 | 12.756 | 7.947 | 13.015 | 439 | 1.367 |
| Summe der latenten Steuern auf Verlustvorträge | 2.947 | - | 13.133 | - | - | -10.186 |
| Summe der latenten Steuern vor Saldierung | 12.756 | 12.756 | 21.080 | 13.015 | ||
| Saldierung | 12.756 | 12.756 | 12.663 | 12.663 | ||
| Summe der latenten Steuern | - | - | 8.417 | 352 |
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| In T€ | Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung 2018 |
|---|---|
| Aktive und passive latente Steuern | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 392 |
| Sachanlagen | 343 |
| Sonstige Vermögenswerte | -15 |
| Sonstige Forderungen | 2.422 |
| Vorräte | -324 |
| Rechnungsabgrenzung | 11 |
| Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen | -408 |
| Marktpreisänderungen Derivate | 39 |
| Sonstige Schulden | -1.417 |
| Summe der latenten Steuern | |
| auf temporäre Differenzen | 1.043 |
| Summe der latenten Steuern auf Verlustvorträge | -37 |
| Summe der latenten Steuern vor Saldierung | |
| Saldierung | |
| Summe der latenten Steuern |
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen 2019 T € 154 (2018: T € 8.705). Diese Schuld wurde jedoch gemäß IAS 12.39 nicht angesetzt, da QSC die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmt und die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem Steuersatz von QSC multipliziert.
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| In T € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Überleitungsrechnung | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 81.900 | 4.045 * |
| Steuersatz | 32,61 % | 32,52 % |
| Erwarteter Steueraufwand | 26.708 | 1.315 |
| Steuerliche Auswirkungen von | ||
| Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge | 16.561 | -14 |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwert | 4.591 | - |
| nicht abziehbaren Betriebsausgaben | 312 | 287 |
| steuerfreien Erträgen | -38.399 | - |
| periodenfremden Erträgen | -665 | -749 |
| Steuersatzänderungen | -21 | -32 |
| sonstigen Effekten | -730 | 26 |
| Übergeleiteter Steueraufwand | 8.357 | 833 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
Der übergeleitete Steueraufwand setzt sich zusammen aus einem laufenden Ertrag für Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre in Höhe von insgesamt T € 462 sowie aus einem latenten Steueraufwand in Höhe von T € 8.819 (2018: T € 1.006 Steuerertrag). Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Steuerertrag in Höhe von T € 438 (2018: Steueraufwand T € 11) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie ein Steueraufwand in Höhe von T € 106 im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (2018: Steueraufwand T € 344) direkt in den sonstigen Rücklagen erfasst.
Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG auf 408 Mio. € (2018: 362 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 393 Mio. € (2018: 349 Mio. €).
Die Verlustvorträge der Q-loud GmbH betragen zum 31. Dezember 2019 für Zwecke der Körperschaftsteuer T € 5.258 (2018: T € 2.143) und für Zwecke der Gewerbesteuer T € 5.251 (2018: T € 2.143).
Auf unbegrenzt vortragsfähige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von 404 Mio. € (2018: 478 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 389 Mio. € (2018: 464 Mio. €) wurden keine latenten Steuern angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist.
Weder die QSC AG noch ihre Konzerngesellschaften sind an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.
Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist QSC einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. QSC begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungs- und Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung. Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht.
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingverbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit von QSC. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2019 fand kein Handel mit Derivaten statt.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken von QSC umfassen Kredit- und Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken sind im Folgenden dargestellt.
QSC ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren.
Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Ziffer 21 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht QSC davon aus, dass diese realisierbar sind.
QSC überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit.
Zum jeweiligen Bilanzstichtag weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden von QSC nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.
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| In T€ | Buchwert | Fällig bis Ende 2020 | Fällig bis Ende 2021 | Fällig bis Ende 2022 | Fällig bis Ende 2023 | Fällig bis Ende 2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus Leasingverträgen | 22.198 | 5.501 | 5.050 | 4.449 | 2.063 | 2.043 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.350 | 10.350 | - | - | - | - |
| Vertragsverbindlichkeiten | 488 | 488 | - | - | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 8.958 | 8.933 | - | 7 | 4 | 7 |
| Zum 31. Dezember 2019 | 41.994 | 25.272 | 5.050 | 4.456 | 2.067 | 2.050 |
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| In T€ | Fällig nach 2024 | Summe |
|---|---|---|
| Schulden aus Leasingverträgen | 3.092 | 22.198 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 10.350 |
| Vertragsverbindlichkeiten | - | 488 |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 7 | 8.958 |
| Zum 31. Dezember 2019 | 3.099 | 41.994 |
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| In T€ | Buchwert | Fällig bis Ende 2019 | Fällig bis Ende 2020 | Fällig bis Ende 2021 | Fällig bis Ende 2022 | Fällig bis Ende 2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | 76 | 76 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen * | 44.557 | 44.457 | 100 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 119.937 | 22.236 | 2.132 | 100.818 | - | - |
| Zinsswaps, Cashflow-Hedge * | 354 | - | - | - | - | - |
| Zinsswaps, sonstige | 318 | 318 | - | - | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 2.559 | 2.526 | 8 | - | 8 | 4 |
| Zum 31. Dezember 2018 | 167.801 | 69.613 | 2.241 | 100.818 | 8 | 4 |
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| In T€ | Fällig nach 2023 | Summe |
|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | - | 76 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen * | - | 44.557 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 125.186 |
| Zinsswaps, Cashflow-Hedge * | - | - |
| Zinsswaps, sonstige | - | 318 |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 13 | 2.559 |
| Zum 31. Dezember 2018 | 13 | 172.696 |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von QSC ist es, sicherzustellen, dass QSC über ausreichend Eigenkapital verfügt, ein hohes Bonitätsrating erhält und in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit unabhängig und flexibel auszuüben. Die Überwachung erfolgt hierbei mithilfe der Kennzahl Eigenkapitalquote und Nettoliquidität. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme.
Die Nettoliquidität ergibt sich aus der Differenz zwischen dem verzinslichen Fremdkapital und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.
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| In T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kapitalsteuerung | ||
| Schulden aus Leasingverträgen * | - | -76 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | -119.937 |
| Verzinsliches Fremdkapital | - | -120.013 |
| Zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 66.031 | 53.618 |
| Nettoliquidität | 66.031 | -66.395 |
| Eigenkapital | 160.168 | 90.097 ** |
| Bilanzsumme | 225.092 | 281.413 ** |
| Eigenkapitalquote | 71 % | 32 % |
* Im Jahr 2018 "Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen". Die Schulden aus Leasingverträgen sind nicht Bestandteil der Kapitalsteuerung.
** Berichtigt (siehe Ziffer 6).
Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen.
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| In T€ | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert -erfolgsneutral | Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | Beizulegender Zeitwert -erfolgswirksam |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 66.031 | x | |||
| Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen | 4.153 | x | |||
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.034 | x | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 19.283 | x | |||
| Vertragsverbindlichkeiten | 488 | x | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 22.198 | x | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 25 | x |
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| In T € | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert -erfolgsneutral | Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | Beizulegender Zeitwert -erfolgswirksam |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2018 | |||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 53.618 | x | |||
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.953 | x | |||
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen * | 53.822 | x | |||
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Zinsswaps - Hedge-Accounting | 354 | x | |||
| Zinsswaps - Sonstige | 318 | x | |||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten * | 47.080 | x | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 120.048 | x |
* Berichtigt (siehe Ziffer 6).
Die QSC AG stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 erfolgten keine Umgruppierungen.
Bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden bis zum Juni 2019 im Rahmen eines Factoringabkommens fortlaufend verkauft. Da kein Factoring mehr stattfindet, wurden die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reklassifiziert und fallen nunmehr in die Bewertungskategorie Fortgeführte Anschaffungskosten. Bei der Bewertung zum "beizulegenden Zeitwert - erfolgsneutral" im Vorjahr entsprach der beizulegende Zeitwert dem Buchwert und somit besteht zu der aktuellen Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten kein wesentlicher Unterschied.
In der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.
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| In T€ | Zinserträge/ Zinsaufwendungen | Fair-Value-Änderung | Wertberichtigungen | Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen |
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 41 | - | -235 | 35 |
| Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -5.411 | - | - | - |
| Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | -472 | - | - | - |
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| In T€ | Nettoergebnis 2019 | Nettoergebnis 2018 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -159 | -335 |
| Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -5.411 | -3.057 |
| Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | -472 | -1.033 |
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| In T€ | Zinserträge/ Zinsaufwendungen | Fair-Value-Änderung | Wertberichtigungen | Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen |
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | 109 | - | -493 | 49 |
| Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -3.057 | - | - | - |
| Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | -1.009 | -24 | - | - |
| Beizulegender Zeitwert - erfolgswirksam | -96 | - | - | - |
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| In T€ | Nettoergebnis 2018 | Nettoergebnis 2017 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -335 | 357 |
| Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | -3.057 | -2.673 |
| Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | -1.033 | -1.231 |
| Beizulegender Zeitwert - erfolgswirksam | -96 | - |
Der Nettoergebnis aus dem Sicherungsinstrument im Geschäftsjahr 2019 resultiert aus dem Zinsswap, der im Zusammenhang mit der vollständigen Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten aufgelöst wurde.
Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Abhängigkeitsberichts der QSC AG sowie Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des internen Kontrollsystems nach ISAE 3402.
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| In T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Honorare des Abschlussprüfers | ||
| Abschlussprüfungsleistungen | 267 | 309 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 51 | 235 |
| Sonstige Leistungen | - | 15 |
| Honorare des Abschlussprüfers | 318 | 559 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf T € 929 im Vergleich zu T € 1.132 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von T € 600 (2018: T € 600), Nebenleistungen von T € 68 (2018: T € 68) sowie variable Vergütungen von T € 261 (2018: T € 464).
Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie zu Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt.
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019 T € 550 (2018: T € 4).
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 670.000 | 600.000 | 150.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert | 40.000 1 | 40.000 | 200.000 1 | 200.000 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2019 Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts entnommen werden.
Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zu der Anzahl der Aktien und der Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt. Die versicherungsmathematischen Barwerte der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands betragen T € 2.551 vor Verrechnung der Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen von T € 1.910.
Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,03 je Aktie vorzuschlagen.
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 waren:
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| Vorstandsmitglied | |
|---|---|
| Jürgen Hermann | Vorstandsvorsitzender |
| Stefan A. Baustert | Vorstand Finanzen (ausgeschieden zum 1. Januar 2020) |
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren:
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| Aufsichtsratsmitglied | |
|---|---|
| Dr. Bernd Schlobohm | Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Dr. Frank Zurlino | Geschäftsführer bei Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, Deutschland sowie Geschäftsführer bei der neuland.digital GmbH, Düsseldorf, Deutschland; stellv. Aufsichtsratsvorsitzender |
| Ina Schlie | Diplom-Volkswirtin |
| Gerd Eickers | Selbstständiger Telekommunikationsberater |
| Matthias Galler | Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrats IT der QSC AG, Arbeitnehmervertretung |
| Cora Hödl (bis 30. Juni 2019) | Abteilungsleiterin Technik / Infrastruktur & Voice bei der Plusnet GmbH, Arbeitnehmervertretung |
| Martina Altheim (ab 1. Juli 2019) | Leiterin Corporate Social Responsibility bei der QSC AG, Arbeitnehmervertretung |
Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland tätig.
Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland tätig.
Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland tätig.
Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand wegen der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO diese Ausbreitung nunmehr als Pandemie ein.
Der weitere Verlauf der Pandemie und ihre Folgen auf den Geschäftsverlauf der QSC werden laufend überwacht. QSC sieht auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen das Risiko, dass in der aktuellen Ausnahmesituation Kunden IT- und Digitalisierungsprojekte, die keine unbedingte Priorität haben, zeitlich verschieben, verschlanken oder sogar stoppen könnten. Diese reduzierte Nachfrage sowie die temporären Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen könnten die Umsatz- und Ergebnisentwicklung in unseren beiden Segmenten "Cloud & loT" und "SAP" negativ beeinflussen. Zudem könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten aufseiten unserer Kunden das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen.
Die QSC bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich.
Darüber hinaus sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
Köln, 25. März 2020
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, 25. März 2020
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann
An die QSC AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der QSC AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 4. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sind im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 19 dargestellt.
In der Konzern-Bilanz der QSC AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von EUR 18,4 Mio ausgewiesen. Dies entspricht 8,2 % der Bilanzsumme.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente Telekommunikation, Consulting und Cloud überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit legt die Gesellschaft den Nutzungswert zugrunde. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2019.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente für die nächsten drei Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde nach dem Verkauf der wesentlichen Bestandteile des Geschäftssegments Telekommunikation die Unternehmensplanung grundlegend aktualisiert und überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde die Ergebnisplanung für das Geschäftssegment Cloud gegenüber der Planung des Vorjahres zurückgenommen. Die Reduzierung der erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse des Geschäftssegments Cloud führt zu Wertminderungen auf die Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von EUR 14,2 Mio. Sollten sich die Ergebnisaussichten stärker als erwartet verschlechtern oder ein Anstieg des Abzinsungssatzes zu verzeichnen sein, sind weitere Wertminderungen erforderlich.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung in den Geschäftssegmenten Telekommunikation und Consulting nicht erkannt wird und die zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung im Segment Cloud nicht in angemessener Höhe erfasst wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert. Da QSC bei der Durchführung des Wertminderungstests von einem externen Sachverständigen unterstützt wurde, haben wir uns zusätzlich von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des beauftragten Sachverständigen überzeugt und uns ein Verständnis von der Art seiner Tätigkeit verschafft.
Außerdem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die den segmentspezifischen Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter des Sachverständigen, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Ausgehend vom verwendeten Bewertungsmodell des Mandanten haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit beurteilt. Zusätzlich haben wir uns kritisch mit der Beurteilung des Bewertungsmodells durch den Sachverständigen auseinandergesetzt und dessen Ergebnisse mit unseren eigenen Erkenntnissen abgeglichen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben. Der risikoorientierte Schwerpunkt unserer Analysen lag dabei auf dem Geschäftssegment Cloud, weil bei diesem für möglich gehaltene Änderungen der Bewertungsannahmen zu einer Änderung des Wertminderungsbedarfs geführt hätten.
Durch einen Vergleich des rechnerisch abgeleiteten Werts des Eigenkapitals, der sich aus der Summe der Nutzungswerte abzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten ergibt, mit der Marktkapitalisierung der Anteile der QSC AG (zum 31. Dezember 2019) wurden die Ergebnisse der Berechnung insgesamt beurteilt.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.
Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 4.
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 238,0 Mio. Die QSC AG und ihre Tochtergesellschaften erfassen Umsätze, wenn sie durch Übertragung einer zugesagten Dienstleistung oder eines zugesagten Guts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllen. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den die QSC AG erwartungsgemäß Anspruch hat.
Grundsätzlich erfüllt die QSC AG die Leistungsverpflichtung und erfasst den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn das Kriterium erfüllt ist, dass dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er gleichzeitig die Leistung nutzt, während diese erbracht wird. Es werden unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und den Ermessensspielräumen bei der Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden.
Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt.
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Auslegung der Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 15 und der entsprechenden konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie gewürdigt. Für risikoorientiert ausgewählte Verträge haben wir die sachgerechte Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie und die Umsatzrealisierung entsprechend der zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen beurteilt sowie die bedeutsamen Ermessensentscheidungen wie die Auswahl des Fortschrittsmaßes und die Schätzung des Grads des erreichten Leistungsfortschritts gewürdigt.
Aufbauend auf den zuvor erlangten Erkenntnissen haben wir die sachgerechte Ermittlung des jeweiligen Grades der erreichten Fertigstellung sowie die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung beurteilt.
Die Vorgehensweise der QSC AG zur zeitraumbezogenen Erfassung von Umsatzerlösen ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | Die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Konzernlagebericht enthalten ist, |
| ― | den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellendem gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, und |
| ― | die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2019 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Köln, den 25. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Salzmann, Wirtschaftsprüferin
Gall, Wirtschaftsprüfer
11. Mai 2020
20. Mai 2020
10. August 2020
9. November 2020
QSC AG
Arne Thull
Leiter Investor Relations
Mathias-Brüggen-Straße 55
50829 Köln
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QSC AG, Köln
sitzgruppe, Düsseldorf
Jan Northoff, Hamburg
Marcus Pietrek, Düsseldorf (Seite 13)
das druckhaus, Korschenbroich
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