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QSC AG

Annual Report Apr 17, 2019

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Annual Report

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QSC AG

Köln

Konzern-Jahresfinanzbericht zum 31.12.2018

Geschäftsbericht 2018

SICHTBARE FORTSCHRITTE:

WACHSTUM IN DER CLOUD.

KENNZAHLEN

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In Mio. € 2018 2017 2016 2015 2014
Umsatz 366,8 357,9 386,0 402,4 431,4
EBITDA 35,4 38,3 37,1 42,2 35,0
Abschreibungen1 26,9 31,1 50,2 53,3 69,0
EBIT 8,5 7,1 -13,1 -11,1 -34,0
Konzernergebnis 3,3 5,1 -25,1 -13,2 -33,9
Ergebnis je Aktie2(in €) 0,03 0,04 -0,20 -0,11 -0,27
Eigenkapital3 90,2 89,5 86,3 113,8 145,6
Langfristige Schulden3 109,3 147,9 159,3 171,0 180,2
Kurzfristige Schulden3 84,1 59,6 60,4 63,3 79,7
Bilanzsumme3 283,6 297,1 306,0 348,1 405,5
Eigenkapitalquote (in %) 31,8 30,1 28,2 32,7 35,9
Free Cashflow 12,2 12,6 8,4 7,1 -24,9
Liquidität3 53,6 61,9 67,3 74,0 88,1
Investitionen 17,2 19,3 28,4 26,7 30,0
Investitionsquote4(in %) 4,7 5,4 7,4 6,6 7,0
Dividende je Aktie (in €) 0,035 0,03 0,03 0,03 0,10
Xetra-Schlusskurs3(in €) 1,27 1,51 1,92 1,51 1,74
Anzahl der Aktien3(in Stück) 124.172.487 124.172.487 124.172.487 124.162.487 124.142.487
Marktkapitalisierung3 157,7 187,5 238,4 187,5 216,0
Mitarbeiter3 1.282 1.342 1.360 1.454 1.697

Konzernabschlüsse 2014 bis 2018 nach IFRS.

1 Inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.

2 Unverwässert.

3 Zum 31. Dezember.

4 Verhältnis von Investitionen zu Umsatz.

5 Vorschlag an die Hauptversammlung.

QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und begleitet ihre Kunden mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz sicher in das digitale Zeitalter. Die Basis der Digitalisierung ist die Cloud. QSC konnte ihren Umsatz im Segment Cloud im Jahr 2018 Quartal für Quartal steigern und so den Vorjahresumsatz um 31 % übertreffen.

Fortschritte erzielte QSC im Jahr 2018 in allen Geschäftsfeldern. Besonders dynamisch entwickelte sich das Cloud- und IoT-Geschäft, hier lag der Umsatz in jedem Quartal weit über dem Vorjahresniveau.

Intelligente IoT-Lösung für das Energiemanagement

Q-loud präsentierte Anfang Februar eine Komplettlösung für die Erfassung, Analyse und Überprüfung des Energieverbrauchs in Unternehmen mit hohem Automatisierungsgrad. Eine zeitgemäße Lösung gerade für kleinere Betriebe.

Aufrüstung der Unternehmensnetze von Creditreform

Mit bis zu 1.000 Mbit/s kann der Bonitäts- und Inkassodienstleister Creditreform künftig seine Digitalisierungsvorhaben vorantreiben. Der langjährige Großkunde verlängerte und erweiterte im März den entsprechenden Vertrag über Managed Network Services mit QSC.

Einführung von SAP HANA bei SportScheck

Mit der Echtzeitanalyse von Daten will SportScheck, einer der größten Sportartikelhändler Deutschlands, noch schneller und besser auf Kundenbedürfnisse eingehen. QSC begleitet ihn bei der Umstellung seines Datenbanksystems und stellt künftig verschiedene SAP-Systeme aus der Cloud bereit.

Einsatz der "EnergyCam" von Q-loud am Flughafen München

Flughäfen unterliegen besonders strengen Sicherheitsbestimmungen. Umso bemerkenswerter ist, dass am Flughafen München der erste Liveeinsatz von IoT-Geräten mit einem neuen Übertragungsstandard erfolgt. Die "Energy-Cams" von Q-loud digitalisieren seitdem die Daten der analogen Stromzähler und übertragen sie in eine Cloud.

Multi-Cloud kommt bei IKB Leasing zum Einsatz

Im Juni gewann QSC die frühere IKB Leasing, jetzt PEAC Germany, als Kunden. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht die Überführung der bestehenden IT-Landschaft in eine Multi-Cloud-Umgebung. QSC kombiniert hierzu eigene Cloud-Lösungen mit Angeboten großer Public-Cloud-Anbieter.

Imperial Tobacco setzt auf Cloud-und Multi-Cloud-Services

Auch in den kommenden fünf Jahren ist QSC für große Teile des IT-Betriebs und IT-Supports der britischen Imperial Tobacco zuständig. Der neue Vertrag sieht zudem die schrittweise Einführung von Cloud- und Multi-Cloud-Services vor.

Eine Cloud-Lösung für alle Kommunikationskanäle

QSC zählt seit Jahren zu den Vorreitern bei der Verknüpfung von Cloud- und TK-Technologien. Die neue UCC-Lösung (Unified Communications and Collaboration) führt Telefonie, Video und Chat zusammen und ergänzt sie um Videoconferencing, Filesharing und mehr.

Ausgliederung des TK-Geschäfts vollzogen

Nach Zustimmung der Hauptversammlung im Juli 2018 gliederte QSC ihr TK-Geschäft zum 31. August in die 100-prozentige Tochter Plusnet aus. Seitdem ist Plusnet mit einem eigenen Markenauftritt am Markt präsent.

Erste qualifizierte SAP-Leonardo-Lösung in Deutschland

Mit dem QSC-Energy-Management-Cockpit unter Nutzung der neuen SAP-Leonardo-Umgebung unterstrich QSC im September ihre Vorreiterrolle bei der Verknüpfung von IoT- und SAP-Kompetenz. Das Cockpit macht den Energieverbrauch von Unternehmen über mehrere Standorte hinweg in Echtzeit sichtbar.

Zweite Erhöhung der Umsatzprognose

Angesichts des dynamischen Wachstums im Cloud-Geschäft sowie steigender TK-Umsätze erhöhte QSC im November zum zweiten Mal ihre Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2018. Mit 366,8 Mio. € lag der Umsatz 2018 schließlich wie erwartet bei mehr als 360 Mio. €.

QSC ist "Leader" bei Cloud-Diensten für den Mittelstand

Das Marktforschungs- und Beratungshaus ISG zählt QSC zu den deutschen "Leadern" bei Infrastrukturdiensten aus der Cloud. Die Experten sehen QSC zudem als "Rising Star", wenn es um die Unterstützung von Mittelständlern beim Eintritt in das Cloud-Zeitalter geht.

Innovative Tracking-Lösung von Q-loud

Mit dem zigarettenschachtelgroßen NB-IoT-Tracker lassen sich Zustand und Position von Geräten und Maschinen jeglicher Art dauerhaft verfolgen. Der Tracker ist deutlich kostengünstiger und zugleich energiesparender als herkömmliche Lösungen.

" DAS HOHE WACHSTUM DES CLOUD-GESCHÄFTS IST EIN ANFANG. IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR WERDEN WIR DARAUF AUFBAUEN."

Brief an die Aktionäre

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

Fortschritte im Cloud-Geschäft prägten das Geschäftsjahr 2018. Die Umsätze stiegen um 31 % auf 36,5 Mio. €. Im laufenden Jahr erwarten wir eine noch höhere Dynamik: Unser Ziel ist ein Cloud-Umsatz von rund 50 Mio. €, das entspricht einem Anstieg von mehr als 35 %. Unsere frühzeitige Positionierung als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand zahlt sich aus: Immer mehr mittelständischen Unternehmen gelingt mit unserer Unterstützung der Eintritt in das digitale Zeitalter und parallel dazu die Verlagerung ihrer IT in die Cloud.

Mit unseren Cloud-Services gewinnen wir zum einen neue Kunden. 2018 beauftragte uns beispielsweise der Finanzdienstleister PEAC Germany, die frühere IKB Leasing, mit der Überführung seiner IT-Landschaft in eine Multi-Cloud-Umgebung.

Zum anderen migrieren wir die IT bestehender Outsourcing-Kunden und erweitern teilweise auch unser Leistungsspektrum - wie im Fall unseres langjährigen Kunden Imperial Tobacco. Künftig wird QSC nicht nur die deutschen Standorte vernetzen, Applikationen und SAP-Services bereitstellen und den laufenden Betrieb unterstützen. Wir werden vielmehr zusätzlich auch schrittweise Cloud- und Multi-Cloud-Services einführen; traditionelle Outsourcing- und innovative Cloud-Lösungen wachsen nicht nur an dieser Stelle zusammen.

Auch unsere IoT-Tochter Q-loud machte 2018 vielversprechende Fortschritte und stellte ihre Kompetenz in zahlreichen Pilotprojekten unter Beweis. Insbesondere der pragmatische "Retro-fit"-Ansatz, der ältere Geräte mit einfachen Mitteln für die Digitalisierung fit macht, erfreut sich großen Zuspruchs. Hinzu kamen Innovationen wie der "NB-IoT-Tracker". Mit einem integrierten Narrowband-Funkmodul lässt sich dieser Tracker länger und günstiger betreiben als herkömmliche Module und ermöglicht damit über Jahre Positionsbestimmungen sowie Zu-standskontrollen von Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus sind unsere Q-loud-Experten gefragte Ansprechpartner, wenn es um die Verknüpfung von IoT-Lösungen mit SAP-Systemen geht. Mit dem "QSC-Energy-Management-Cockpit" stellte Q-loud beispielsweise im September die erste qualifizierte Lösung für die neue SAP-Leonardo-Umgebung bereit. Sie macht den Energieverbrauch von Unternehmen über mehrere Standorte hinweg in Echtzeit sichtbar.

" TRADITIONELLE OUTSOURCINGUND INNOVATIVE CLOUD-LÖSUNGEN WACHSEN ZUSAMMEN."

" QSC KONNTE DIE URSPRÜNGLICHE PROGNOSE FÜR DEN GESAMTUMSATZ ÜBERTREFFEN."

Viel Aufmerksamkeit erweckte im vergangenen Jahr zudem unser Telekommunikationsgeschäft. Insbesondere eine vorübergehend höhere Nachfrage in der internationalen Sprachterminierung trug dazu bei, dass QSC den TK-Umsatz 2018 deutlich steigern und damit die ursprüngliche Prognose für den Gesamtumsatz übertreffen konnte. Erfreulich entwickelte sich auch das Geschäft mit Stadtwerken und anderen regionalen Anbietern; QSC kann ihre Kompetenz rund um den Netzbetrieb ausspielen und etabliert sich mit ihrem breiten Leistungsspektrum als bevorzugter Partner für kommunale Unternehmen.

Das gesamte TK-Geschäft ist nach Ihrer Zustimmung auf der letztjährigen Hauptversammlung in der 100-prozentigen Tochter Plusnet gebündelt. Im September 2018 haben wir uns entschlossen, Gespräche über einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf dieses Unternehmens aufzunehmen. Anlass waren Interessenbekundungen verschiedener Unternehmen, deren Geschäftsmodell zur Plusnet passt. Es handelt sich um einen ergebnisoffenen Prozess, sprich: Wir verfolgen auch andere strategische Optionen für die Zukunft von Plusnet wie die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts sowie das Eingehen von Kooperationen. Eine Entscheidung hierzu soll bis spätestens Ende Mai und damit rechtzeitig zur diesjährigen Hauptversammlung fallen.

Diese Entscheidung könnte unsere Prognose zum Geschäftsverlauf 2019 beeinflussen. Zum jetzigen Zeitpunkt erwarten wir einen Umsatz von mehr als 350 Mio. €, ein EBITDA von mehr als 65 Mio. € und einen unverändert positiven Free Cashflow. Das EBITDA-Ziel ist nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar, da QSC 2019 erstmals einen neuen IFRS-Standard zur Bilanzierung von Leasingverpflichtungen anwenden muss. Der Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 dürfte sich auf 30 bis 35 Mio. € belaufen.

Die Umsatzentwicklung wird in diesem Jahr erneut von Fortschritten im Cloud-Geschäft geprägt. Dessen hohe Dynamik reicht aber noch nicht aus, um die Rückgänge im traditionellen Outsourcing - bedingt durch den frühzeitig angekündigten Verlust zweier großer Kunden -und die Normalisierung des TK-Geschäfts in der internationalen Sprachterminierung auszugleichen. Im Outsourcing wird daher auch der Umbau der Organisation unter neuer Führung weitergehen. Wir haben einen erfahrenen IT-Manager an Bord geholt, der nicht nur das traditionelle Outsourcing besser aufstellen, sondern es noch stärker als bisher mit dem Cloud-Geschäft verknüpfen wird.

"MIT DER VERTIKALEN ORGANISATION HABEN WIR UNSERE SCHLAGKRAFT SPÜRBAR ERHÖHT."

Bereits im Herbst 2018 konnten wir eine IoT-Expertin der ersten Stunde als neue Geschäftsführerin für Q-loud gewinnen. Sie sieht große Chancen vor allem durch intelligente Industrie-4.0-Lösungen. Q-loud verfügt hier im QSC-Verbund über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Unsere Tochter kann nicht nur mit IT- und Automatisierungskompetenz punkten, sondern auch die Integration von IoT-Lösungen in eine SAP-Umgebung sicherstellen.

Mit der neuen, vertikalen Organisation haben wir unsere Schlagkraft spürbar erhöht. Unsere Geschäftsfelder agieren nun mit erheblich größerer Autonomie, die flachen Hierarchien haben Entscheidungsprozesse beschleunigt. Genau das wiederum fördert die unkomplizierte Zusammenarbeit über die Grenzen von Abteilungen und Geschäftsfeldern hinweg. Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für ihre Leistungen, ihr Engagement und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit danken. Unser besonderer Dank gilt unseren Kunden: Ihr Vertrauen bildet die Basis unseres Erfolgs.

Auch Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, möchten wir danken. Sie haben unser Unternehmen durch die schwierigen Jahre des Umbaus auf dem Weg zu einem ITK- und Cloud-Dienstleister begleitet und warten nun vermutlich mit zunehmender Ungeduld darauf, dass sich dieser Transformationsprozess in steigenden Kursen niederschlägt. Aktuell bestehen aus unserer Sicht noch zwei Hemmnisse: Der Kapitalmarkt wartet auf eine Entscheidung über die Zukunft von Plusnet; und viele Investoren erwarten nachhaltig steigende Umsätze als Voraussetzung für ein Engagement.

Das hohe Wachstum des Cloud-Geschäfts ist ein Anfang. 2019 werden wir darauf aufbauen -mit klaren Entscheidungen und der Ausrichtung von QSC auf einen nachhaltigen Wachstumskurs.

Köln, 20. März 2019

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert Vorstand Finanzen

DER VORSTAND

Jürgen Hermann (geb. 1964), Vorstandsvorsitzender

Die Zukunft von QSC liegt in der digitalen Welt. Daher richtet der QSC-Mann der ersten Stunde seit Übernahme des Vorstandsvorsitzes im Mai 2013 die Strategie konsequent an den Bedürfnissen des deutschen Mittelstands im digitalen Zeitalter aus. Im Mittelpunkt stand von Beginn an die Cloud, die Basis der Digitalisierung von Unternehmen - und genau hier erzielt QSC nun die höchsten Wachstumsraten. Neben der Strategie verantwortet der Wirtschaftswissenschaftler im Vorstand die Schlüsselthemen Innovation und Kommunikation. Nach einigen Jahren in leitender Position bei der Thyssen Telecom AG wechselte er bereits 1997 zur damaligen QS Communication Service GmbH. Als Leiter Finanzen gestaltete er den QSC-Börsengang im April 2000 maßgeblich mit und war von 2009 bis 2013 Finanzvorstand.

Stefan A. Baustert (geb. 1956), Vorstand Finanzen

Eine hohe Veränderungsgeschwindigkeit prägt die digitale Welt. Nur mit einer effizienten Struktur und einer soliden Finanzierung können Unternehmen in diesem Umfeld nachhaltig Erfolg haben. Genau darauf achtet der Diplom Kaufmann seit seinem Amtsantritt Anfang 2015. Neben Finanzen ist Stefan A. Baustert im Vorstand auch für Einkauf, Personal und Investor Relations zuständig. Zu seinen bisherigen beruflichen Stationen zählen der Vorstandsvorsitz bei der börsennotierten Singulus Technologies AG, die kaufmännische Geschäftsführung der E-Plus Mobilfunk GmbH sowie zu Beginn seiner Karriere verschiedene Leitungsfunktionen innerhalb des Thyssen-KruppKonzerns. Zuletzt war er dort Vorstand Finanzen der Tochtergesellschaft Thyssen Telecom AG.

DER AUFSICHTSRAT

Der sechsköpfige Aufsichtsrat besteht aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Am 12. Juli 2018 wählten die Anteilseigner auf der ordentlichen Hauptversammlung in Köln ihre bisherigen Vertreter erneut; ihre Amtszeit endet nun mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022. Im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre beiden Vertreter bestimmt.

Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender

Der promovierte Ingenieur gründete QSC im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2018 hielten beide zusammen 25 % der QSC-Aktien.

Dr. Frank Zurlino, stellvertretender Vorsitzender

Der promovierte Wirtschaftsingenieur wurde im Mai 2013 in den Aufsichtsrat gewählt. Der frühere Leiter Strategieberatung und -entwicklung von IBM Deutschland ist heute Geschäftsführer und Gesellschafter der internationalen Managementberatung Horn & Company.

Gerd Eickers

Der zweite Gründer von QSC wechselte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 wieder in den Aufsichtsrat. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.

Ina Schlie

Die Senior Vice President Digital Government - Head of Government Relations MEE des Softwarekonzerns SAP gehört seit September 2012 dem Aufsichtsrat an. Die langjährige Leiterin der SAP-Konzernsteuerabteilung leitet zudem den Prüfungsausschuss.

Anne-Dore Ahlers (bis 12. Juli 2018)

Die langjährige Betriebsratsvorsitzende ging zum Jahresende 2018 in den Ruhestand. Die QSC-Belegschaft hatte die in Hamburg ansässige IT-Beraterin 2013 für eine 5-jährige Amtsperiode zu einer ihrer beiden Vertreterinnen im Aufsichtsrat gewählt.

Matthias Galler (ab 12. Juli 2018)

Im Juni 2018 wählte die QSC-Belegschaft den in Hamburg ansässigen Betriebsratsvorsitzenden zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats. Der Senior-IT-Consultant ist bereits seit 2002 im Unternehmen tätig.

Cora Hödl

Zur zweiten Vertreterin im Aufsichtsrat wählte die QSC-Belegschaft erneut die Abteilungsleiterin Technik/Infrastruktur & Voice bei der TK-Tochter Plusnet. Die in Köln ansässige Kommunikationselektronikerin arbeitet ebenfalls seit 2002 bei QSC.

Bericht des Aufsichtsrats

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der folgende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018.

Tätigkeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erfüllte auch 2018 alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der QSC AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.

Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. In diesen gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Aktuelle Themen, die zwischen den Aufsichtsratssitzungen entstanden, diskutierten die Vorsitzenden beider Gremien regelmäßig. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Vorstandsberichte beinhalteten auch alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.

Themen des Aufsichtsrats. Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 waren:

1. Die laufende Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die neue, vertikale Organisation.

Der Aufsichtsrat informierte sich fortwährend über die Entwicklung des operativen Geschäfts. Dabei ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand auch regelmäßig über die Personalsituation in einzelnen Bereichen berichten. Darüber hinaus beschäftigte sich das Gremium mit den Auswirkungen der neuen, vertikalen Organisation auf die operative Tätigkeit. Mit ihr sollen die einzelnen Geschäftsbereiche schneller und kundenorientierter am Markt agieren können.

2. Die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation. Einen besonderen Schwerpunkt der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats bildete die Ausgliederung des Telekommunikationsgeschäfts in die Plusnet GmbH. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abschluss eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrags mit der Plusnet GmbH mit Beschluss vom 14. Mai 2018 zu und verabschiedete seinen entsprechenden Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung.

Auch die Hauptversammlung stimmte am 12. Juli 2018 - mit großer Mehrheit - der Ausgliederung zu und die Ausgliederung konnte planmäßig zum 31. August 2018 umgesetzt werden. Da es vonseiten verschiedener Unternehmen, deren Geschäftsmodell zu dem der Plusnet GmbH passt, Interessenbekundungen an einem Erwerb der Plusnet GmbH gab, beschloss der Vorstand, mit geeigneten Interessenten Gespräche über diese strategische Option aufzunehmen. Am 18. September 2018 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über seine Entscheidung, wobei der Aufsichtsrat der Aufnahme von Gesprächen nach intensiver Diskussion zustimmte. In seiner letzten ordentlichen Sitzung im Berichtszeitraum ließ sich der Aufsichtsrat über den Sachstand der Gespräche berichten und beriet gemeinsam mit dem Vorstand über Strategiefragen und Fragen der Unternehmensplanung.

3. Finanzierung. Mit Blick auf die im Mai 2019 fällig werdenden Tranchen des Schuldscheindarlehens ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Stand der Refinanzierung informieren. Bereits im ersten Halbjahr 2018 verhandelte QSC erfolgreich mit ihren kreditgebenden Banken über eine Aufstockung des Konsortialdarlehens aus dem Jahr 2016 von ursprünglich 70 Mio. € auf 100 Mio. € und sicherte damit frühzeitig die Refinanzierung.

4. Vorstandsvergütung. Am 14. März 2018 beriet der Aufsichtsrat über die Zielerreichung und Festlegung der variablen Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 sowie über die neuen Zielvereinbarungen zu den Jahreszielen 2018 und den Mehrjahreszielen für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 und beschloss in diesem Zuge, der entsprechenden Empfehlung des Personalausschusses zu folgen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde ermächtigt, die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat. Anlässlich der in der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 angestandenen Neuwahlen der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat beschäftigte sich der Aufsichtsrat nach Vorberatung im Nominierungsausschuss intensiv mit seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Wiederwahl aller Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Ina Schlie qualifiziert sich aufgrund ihrer vormaligen beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der SAP SE und als ehemalige Referentin einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Finanzexpertin. Mit Ina Schlie und Dr.-Ing. Frank Zurlino wurden zwei im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängige Anteilseignervertreter zur Wahl vorgeschlagen. Alle Kandidaten wurden von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit gewählt.

6. Risikomanagement, Compliance und Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat auch im Jahr 2018 mit den internen Kontrollmechanismen der QSC AG und hierbei insbesondere mit dem Risikomanagementsystem und der Bearbeitung des für 2018 erstellten Revisionsplans. Das Gremium ließ sich auch über das neu eingerichtete Hinweisgebersystem sowie die Umsetzung der Vorgaben der im Mai 2018 in Kraft getretenen neuen Datenschutz-Grundverordnung berichten. Der Aufsichtsrat prüfte das Risikomanagementsystem anhand der vorgelegten Unterlagen und Vorstandsberichte und erörterte die Thematik mit dem Vorstand. Nach Auffassung des Aufsichtsrats arbeiten die internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssysteme zuverlässig.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Durchführung eines Statusverfahrens durch Bekanntmachung des Vorstands vom 16. Januar 2018 nach Maßgabe der aktienrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammen und besteht unverändert aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2018 endete die Amtszeit sowohl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat (Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers, Ina Schlie und Dr.-Ing. Frank Zurlino) als auch der Arbeitnehmervertreter (Anne-Dore Ahlers und Cora Hödl). Die Hauptversammlung am 12. Juli 2018 wählte sämtliche Anteilseignervertreter für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022, entscheidet wieder in den Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmer der QSC AG und ihrer Konzernunternehmen haben Cora Hödl wieder und Matthias Galler als neuen Vertreter der Arbeitnehmer für dieselbe Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat dankt Anne-Dore Ahlers für ihr hohes Engagement in der Aufsichtsratsarbeit und die kollegiale Zusammenarbeit. In seiner konstituierenden Sitzung am 12. Juli 2018 wählte der Aufsichtsrat erneut Dr. Bernd Schlobohm zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Dr.-Ing. Frank Zurlino zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und besetzte die vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüsse wieder.

Aufsichtsratssitzungen und Ausschüsse. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2018 neben den vier turnusmäßigen Präsenzsitzungen auch eine außerordentliche Sitzung als Telefonkonferenz sowie eine konstituierende Sitzung als Präsenzsitzung ab. An diesen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2018 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.

Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr ein Mal und bereitete die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 und über die Zielvereinbarungen mit dem Vorstand für die Jahresziele 2018 sowie die Mehrjahresziele für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 vor. Diesem Ausschuss gehören unverändert Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender), Gerd Eickers und Cora Hödl an. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unverändert Ina Schlie als Vorsitzende und unabhängige Finanzexpertin sowie Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten; er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf, und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Er unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2017 einer Prüfung und beriet in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte. Der Prüfungsausschuss verabschiedete Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung. Den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 sowie die Zwischenmitteilungen zum 31. März bzw. 30. September 2018 erörterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Prüfungsplanung und den -schwerpunkten für das Geschäftsjahr 2018, verhandelte die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und schloss sie ab. Das verpflichtende Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der EU-Abschlussprüfungsverordnung für das Abschlussprüfungsmandat 2018 hatte der Prüfungsausschuss bereits im Geschäftsjahr 2017 durchgeführt. Der Aufsichtsrat war der begründeten Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses gefolgt und schlug der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 vor, erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind unverändert Gerd Eickers als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2018 ein Mal, um die turnusgemäßen Wahlen der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 12. Juli 2018 vorzubereiten. Mitglieder des Strategieausschusses sind unverändert Dr. Bernd Schlobohm als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der QSC AG. Der Ausschuss tagte im Jahr 2018 drei Mal. Er befasste sich insbesondere mit der Ausgliederung des Telekommunikationsgeschäfts in die Plusnet GmbH und den Fortschritten im operativen Geschäft, insbesondere mit der Weiterentwicklung des Cloud-Segments mit seinen beiden Standbeinen Cloud-Services und IoT.

Corporate Governance. Anfang 2018 verabschiedete der Aufsichtsrat, den neuen gesetzlichen Bestimmungen folgend, ein Diversitätskonzept für den Vorstand, über das im Corporate-Governance-Bericht berichtet wird. Der Aufsichtsrat beobachtet laufend den Stand und die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Umsetzung der Empfehlungen des Kodex bei der QSC AG. In seiner Sitzung am 22. November 2018 gab der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ab, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand detailliert - zugleich auch für den Aufsichtsrat - im Corporate-Governance-Bericht im Rahmen des Konzernlageberichts. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Abschlussprüfung. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln prüfte sowohl den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG zum 31. Dezember 2018 als auch den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, ferner den Lagebericht und den Konzernlagebericht. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss nach vorausgegangener Ausschreibung gemäß den Vorgaben der EU-Abschlussprüfungsverordnung und entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 vergeben.

Zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("key audit matters") für das Jahr 2018 zählten für den Jahresabschluss die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Plusnet GmbH und für den Konzernabschluss die Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerte. Der Abschlussprüfer erteilte dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich der jeweiligen Lageberichte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Darüber hinaus erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Abschlussprüfer hat diesen Abhängigkeitsbericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 20. März 2019 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch die nichtfinanzielle Erklärung und Konzernerklärung. Ferner prüfte und diskutierte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er berichtete auch über die Prüfung des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen. Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den gemäß dem HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG für das Geschäftsjahr 2018, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den Lagebericht der QSC AG und den Konzernlagebericht und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch gegen die nichtfinanzielle Erklärung und Konzernerklärung sind nach Prüfung durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der QSC AG an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2019 vor, eine Dividende in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.

Der Aufsichtsrat stimmte ferner dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach eigener Prüfung zu und trat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr anhaltendes Vertrauen trotz des volatilen Börsenumfelds des Jahres 2018. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihre Leistungen und ihre Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Köln, 20. März 2019

Im Namen des Aufsichtsrats der QSC AG

Dr. Bernd Schlobohm, Aufsichtsratsvorsitzender

DIE QSC-AKTIE

Turbulentes Börsenjahr 2018. Die wachsende Rezessionsgefahr in vielen Industriestaaten, drohende Handelskriege, die Diskussionen um den Brexit und weitere externe Faktoren führten 2018 weltweit immer wieder zu Rückschlägen an den Börsen. Selbst gute Unternehmensnachrichten fanden in diesem Umfeld oft nur kurzzeitig Gehör. Der zyklisch geprägte und vom Außenhandel abhängige deutsche Leitindex DAX gab in diesem Umfeld vor allem in der zweiten Jahreshälfte nach und schloss bei 10.559 Punkten, 18 % unter der Vorjahresgröße. Der TecDAX musste in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls erhebliche Rücksetzer hinnehmen; der Index für Technologiewerte blieb aber mit einem Jahresschlussstand von 2.450 Punkten lediglich um 3 % unter dem Vorjahresniveau.

Kursverlauf der QSC-Aktie

(Basis indexiert)

Die QSC-Aktie dagegen konnte ihre zwischenzeitlich erzielten Kursgewinne im vierten Quartal 2018 nicht verteidigen. Sie schloss am 28. Dezember 2018 bei € 1,27, und damit um 16 % unter dem Vorjahreswert. Dem Gesamtmarkt folgend, verlor die QSC-Aktie schon in den ersten Monaten des Jahres 2018 deutlich. Danach entwickelte sie sich insbesondere im Frühjahr und Herbst vorübergehend besser. Die zwischenzeitliche Erholung resultierte auch aus positiven Unternehmensnachrichten. So meldete QSC im ersten, zweiten und dritten Quartal jeweils einen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr und hob daher gleich zweimal im Jahresverlauf die Umsatzprognose an. Im September meldete das Unternehmen zudem die Aufnahme von Gesprächen über einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf der 100-prozentigen TK-Tochter Plusnet. In den Folgewochen stieg der QSC-Kurs bis auf einen Jahreshöchststand von € 1,72, bevor die Aktie stärker noch als der Gesamtmarkt zum Jahresende hin wieder an Wert verlor. Das niedrigere Kursniveau blieb 2018 nicht ohne Einfluss auf das Handelsvolumen: Es belief sich insgesamt auf 103,3 Mio. € nach 258,0 Mio. € im Vorjahr.

Bankhaus Lampe empfiehlt QSC-Aktie zum Kauf. Anfang Juli 2018 gab eine Studie des Bankhauses Lampe mit der Überschrift "Spin-off should trigger revaluation" der Aktie vorübergehend Auftrieb. Der Analyst zeigte darin, welche Chancen die Ausgliederung des TK-Geschäfts der QSC-Aktie eröffne. Sein Fazit: "Kaufen". Im September 2018 hob er sein Kursziel noch einmal um 10 Cent auf nunmehr 2 Euro an. Die anderen vier Analysten, die QSC regelmäßig beobachten, empfehlen, die Aktie zu halten. Mit 5 Analysten erfährt das Unternehmen weiterhin eine für einen Nebenwert vergleichsweise hohe Aufmerksamkeit, zumal seit Anfang 2018 die neuen MiFID-Regelungen den Banken die Vermarktung von Research erschweren.

Finanzinstitute mit Studien zu QSC

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Bankhaus Lampe Independent Research Warburg Research
Commerzbank Oddo BHF

Hohes Gewicht privater Anleger. Die Einschätzung der Mehrzahl der Analysten bestärkte viele Fondsmanager in ihrer abwartenden Haltung. Der Anteil institutioneller Anleger am Streubesitz sank im Jahresverlauf 2018 um 3 Prozentpunkte auf 27 %. Zwei institutionelle Investoren hielten Ende 2018 jeweils mehr als 3 % der QSC-Aktien: der niederländische Fondsanbieter Kempen Capital Management und die US-amerikanische Dimensional Holding. Anfang 2019 informierte Kempen Capital Management QSC darüber, dass man diese meldepflichtige Schwelle unterschritten habe. Das Gros des Streubesitzes befand sich damit auch 2018 in den Händen privater Anleger; laut Aktienbuch entfielen 73 % der QSC-Aktien zum 31. Dezember 2018 auf diese Anlegergruppe. Insgesamt umfasst der Streubesitz 75 % der QSC-Aktien, verteilt auf 27.333 Aktionäre.

Unverändert halten die beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm 25 % der QSC-Aktien. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine Aktie verkauft, sondern im Gegenteil ihren Anteil zwischenzeitlich aufgestockt. 2018 baute zudem der Vorstandsvorsitzende Jürgen Hermann sein Engagement erneut aus und erwarb weitere 200.000 QSC-Aktien. Mit 600.000 Stücken hält er nun knapp 0,5 % der QSC-Aktien.

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2018

QSC zahlt stabile Dividende. Gerade für private Anleger ist die Ausschüttung einer Dividende ein wichtiges Kriterium für ihre Entscheidung, eine Aktie zu erwerben und zu halten. QSC beteiligt seit vielen Jahren ihre Aktionäre am Unternehmenserfolg und hat auch während des tief greifenden Umbaus eine Dividende gezahlt. Für das Geschäftsjahr 2018 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung erneut die Zahlung einer Dividende von 3 Cent je Aktie vor.

Die jährliche ordentliche Hauptversammlung sieht QSC als wichtige Dialogplattform mit ihren Eigentümern. An der letztjährigen Veranstaltung nahmen 225 Aktionäre teil. Mit großer Mehrheit wählten sie die bisherigen vier Vertreter der Anteilseigner erneut in den Aufsichtsrat und billigten auch die Ausgliederung des TK-Geschäfts sowie alle anderen Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit.

Vielfältige Kommunikation mit Investoren. Unterjährig steht QSC per E-Mail und Telefon im ständigen Austausch mit privaten und institutionellen Anlegern. Das Unternehmen nutzt verschiedene Social Media, um interessierte Kapitalmarktteilnehmer auf dem Laufenden zu halten. Im QSC-Blog informiert der IR-Verantwortliche unter anderem über den aktuellen Kursverlauf. Neuigkeiten bieten der IR-Newsletter und der IR-Kanal auf Twitter, und auf SlideShare finden sich sämtliche Präsentationen.

Die zentrale Informationsplattform auf der QSC-Website ist der IR-Auftritt. Er enthält Berichte und Meldungen ebenso wie Angaben zur Aktie, zum Analystenkonsens, zur Corporate Governance und vieles mehr. Hier finden sich auch die Präsentationen sowie Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands aus den Telefonkonferenzen nach Veröffentlichung von Quartalszahlen.

Der Vorstand legt einen Schwerpunkt seiner Investor-Relations-Tätigkeit auf den direkten Kontakt mit institutionellen Anlegern. Dem Dialog mit dieser Zielgruppe dienten unter anderem die Teilnahme an Kapitalmarktkonferenzen von Bankhaus Lampe, Berenberg Bank, Commerzbank und Oddo BHF sowie Roadshows an führenden europäischen Finanzplätzen. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche an den Standorten Köln und Hamburg sowie im Rahmen von Telefonkonferenzen.

Die wichtigsten Fakten zur QSC-Aktie

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Wertpapierkennnummer 513 700
ISIN DE0005137004
Börsenkürzel QSC
Bloomberg-Symbol QSC GR
Reuters-Symbol QSCG.DE
Börsensegment Prime Standard
Börsenplätze Xetra und regionale deutsche Börsen
Designated Sponsorship Oddo Seydler Bank AG
Ausstehende Aktien zum 31. Dezember 2018 124.172.487
Aktientyp Nennwertlose Namens-Stammaktien
Xetra-Schlusskurs am 29. Dezember 2017 € 1,51
Xetra-Höchstkurs im Jahr 2018 € 1,72
Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2018 € 1,24
Xetra-Schlusskurs am 28. Dezember 2018 € 1,27

Konzernlagebericht

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftstätigkeit

QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Die cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden. Das operative Geschäft ist in die nachfolgend beschriebenen vier Segmente unterteilt.

Cloud - der Motor der Digitalisierung. Das wachstumsstärkste Segment umfasst alle Cloud-Services sowie sämtliche Aktivitäten rund um das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT). Mit ihren Cloud-Services unterstützt QSC Unternehmen beim schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter. Die Kunden können alle wesentlichen IT-Funktionen als schlüsselfertige Cloud-Module beziehen: von virtuellen IT-Arbeitsplätzen und anspruchsvollen BusinessApplikationen über flexible IT-Ressourcen bis hin zu umfassenden Kommunikations- und Netzwerkdiensten. Der Kunde entscheidet, welche Infrastruktur er dabei nutzen möchte, da bereits alle Services auf die Abbildung moderner Multi-Cloud-Einsatzszenarien ausgerichtet sind. So kann QSC auch die intelligente Zusammenführung und Orchestrierung ganz unterschiedlicher Cloud-Welten für ihre Kunden übernehmen.

Das in der QSC-Tochter Q-loud gebündelte IoT-Portfolio beruht ebenfalls im Kern auf eigenen Entwicklungen. Kunden können damit ihre Produkte und Geschäftsmodelle schnell, risikolos, skalierbar und sicher in das Internet der Dinge bringen. Das umfangreiche und abgestimmte Portfolio richtet sich an mittelständische Unternehmen und beinhaltet Hard- und Softwareleistungen ebenso wie Integration, Fertigung und Betrieb.

Outsourcing - Schritt für Schritt in das digitale Zeitalter. Das Segment Outsourcing umfasst in erster Linie IT-Dienstleistungen und Angebote zur Datenspeicherung für Unternehmen; zudem beinhaltet es die IP-VPN-Vernetzung von Outsourcing-Kunden. Bei der Ausgestaltung der IT-Prozesse haben die Kunden die volle Wahlfreiheit und bestimmen selbst über Richtung und Geschwindigkeit der Transformation ihrer IT in die digitale Welt. Zu den Outsourcing-Diensten zählen das Management von Basis-IT- und Querschnittsdiensten, geschäftskritischer Applikationen, stationärer und mobiler Endgeräte sowie moderne Collaboration-Lösungen und ein professionelles IT-Service-Management mit 24/7-Service. Auf Wunsch übernimmt QSC auch die Betriebsverantwortung für die gesamte Infrastruktur.

Consulting - auf dem Weg zu digitalen Geschäftsprozessen. QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Als SAP-Full-Service-Dienstleister und langjähriger zertifizierter SAP-Partner verfügt das Unternehmen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei der Verwaltung von Softwarelizenzen. Zudem hat QSC früh auf die Integration cloudbasierter Anwendungen gesetzt, insbesondere auf die neue Business-Suite S/4HANA. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie SharePoint, Skype for Business und Azure sowie ein eigenes Multi-Cloud-Consulting.

Telekommunikation (TK) - mehr als Sprach- und Datendienste. QSC verfügt über umfangreiche Erfahrung im Betrieb sämtlicher Breitbandtechnologien und eine eigene bundesweite Netzinfrastruktur. Zudem betreibt das Unternehmen Netze von Drittanbietern inklusive aller netznahen Dienstleistungen sowie des gesamten Produkt- und Kundenmanagements. Das Segment Telekommunikation enthält darüber hinaus das Colocation-Geschäft. Dieses eröffnet Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur. Das Angebot besteht aus klassischen Produkten wie Racks und Cages und reicht bis zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter. Abgerundet wird das Portfolio durch Managementpakete und Securitykonzepte.

TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland. Alle Segmente nutzen die QSC-eigene IT- und TK-Infrastruktur in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren im Bundesgebiet. QSC verfügt an 6 Standorten über Rechenzentren mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Alle Rechenzentren unterliegen den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen. Sie bilden über ein hochperformantes Backbone einen georedundanten Verbund und erfüllen damit höchste Ansprüche an Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit.

Die Rechenzentren von QSC

Bereits 2006 begann QSC als erster Netzbetreiber in Deutschland mit dem Ausbau des eigenen Datennetzes zu einem Next Generation Network (NGN) und kann auf dieser Basis Sprache IP-basiert übertragen sowie die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicherstellen. Traditionell betreibt das Unternehmen darüber hinaus ein bundesweites DSL-Netzwerk und eines der größten Richtfunk-AccessNetze in Deutschland.

Markt und Wettbewerbsposition

Fokus auf dem deutschen Mittelstand. QSC konzentriert sich auf mittelständische Unternehmenskunden mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügt QSC dank der eigenen mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über eine hohe Akzeptanz. QSC bietet dieser Zielgruppe ein solch breites Leistungsspektrum, wie es in der Regel nur Konzerne offerieren. Zahlreiche Auszeichnungen unterstreichen die gute Positionierung von QSC insbesondere bei Cloud-Technologien. So zählt das Marktforschungs- und Beratungshaus ISG das Unternehmen zu den marktführenden Anbietern von Infrastrukturdiensten aus der Cloud und bezeichnet es als "Rising Star", wenn es darum geht, Mittelständler beim Einstieg in die Cloud beratend und mit Migrationsdiensten zu unterstützen.

Vertrieb von QSC

Um die Bedürfnisse von Mittelständlern optimal erfüllen zu können, nutzt QSC zwei Vertriebskanäle: Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team Mittelständler mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen. Der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf Unternehmen mit 50 bis 200 Arbeitsplätzen; vor allem im TK-Geschäft arbeitet das Unternehmen mit zahlreichen Vertriebspartnern, Internet-Service-Providern (ISP) und nationalen wie internationalen Carriern zusammen.

Strategie

Orientierung an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen. Die Strategie von QSC ist auf die nachhaltige Schaffung von Werten ausgelegt. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Hier markiert die Digitalisierung einen fundamentalen Umbruch; sie lässt neue Geschäftsmodelle entstehen, beschleunigt Innovationszyklen und macht interne Prozesse effizienter. Zugleich steigen die Ansprüche von Kunden und Beschäftigten an Produkte und Services: Sie erwarten, immer schneller und zu jeder Zeit an jedem Ort bedient zu werden. Nur mit der sukzessiven Einführung digitaler Prozesse können Unternehmen diesen Anforderungen genügen und dabei effizient und ressourcenschonend agieren. Die IT übernimmt hier eine neue Rolle: Sie ist nicht länger Dienstleister, sondern strategischer Treiber für Innovationen. Um diesen Wandel bewältigen zu können, benötigen vor allem mittelständische Unternehmen erfahrene Dienstleister an ihrer Seite. Im Markt hebt sich QSC mit ihrem konsequent auf mittelständische Bedürfnisse ausgerichteten Portfolio ab. QSC berät, konzipiert, implementiert und betreibt sämtliche Digitalisierungsprozesse für und mit ihren Kunden. Im Mittelpunkt stehen oft Cloud-Technologien, denn die Cloud ist die IT-Architektur des digitalen Zeitalters. Nur sehr große Unternehmen können entsprechende Lösungen im eigenen Haus betreiben; der Mittelstand vertraut auf die Leistungskraft und technische Kompetenz von Dienstleistern als Integratoren - und genau hierfür ist QSC bestens aufgestellt.

Klare Positionierung im wachstumsstarken IoT-Markt. Die Digitalisierung ist mit der exponentiell zunehmenden Vernetzung von Geräten im Internet of Things verbunden. QSC hat den Trend zur Vernetzung frühzeitig erkannt und verfügt heute mit Q-loud über eine etablierte Tochter in diesem wachstumsstarken Markt. Q-loud konzentriert sich auf die sogenannte Smartification, die Vernetzung von Produkten und Maschinen im Internet der Dinge - angefangen bei der Projektplanung über die Implementierung bis hin zur Fertigung entsprechender Sensoren und Endgeräte. Auch bei Lösungen rund um das Thema Energieeffizienz für Industrie und Gewerbe ist Q-loud ein anerkannter Spezialist. Ein weiteres Standbein bildet das IoT-Cloud-Enabling: Q-loud berät und unterstützt bei der Skalierung von Produktion und Prozessen via IoT-Technologie. In den vergangenen zwei Jahren war die QSC-Tochter bereits an zahlreichen Pilotprojekten im deutschen Mittelstand beteiligt; ein Übergang in den Regelbetrieb eröffnet erhebliche Potenziale für eine Skalierung von Produkten und Prozessen.

Consulting und Colocation ebnen Weg in das digitale Zeitalter. Auch das Consulting spielt bei der Digitalisierung mittelständischer Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn zu den Schwerpunkten der Services zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen und die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung bei SAP hin zur Business-Suite S/4HANA vorbereitet und unterstützt nun vor allem größere Mittelständler bei der intelligenten Erfassung und Nutzung großer Datenmengen. Auf dem Weg in das digitale Zeitalter ist eine sichere und flexible IT-Infrastruktur unabdingbar. Genau diese stellt QSC mit ihren Colocation-Services bereit, deren Basis die hochperformanten und sicheren Rechenzentren in Deutschland sind. Hinzu kommen TK-Dienste, mit denen QSC als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland höchste Q-loud-Ende-Qualität bei der Datenübermittlung gewährleisten kann. Auch im TK-Geschäft liegt der Schwerpunkt auf Firmenkunden.

Mehr Agilität, Geschwindigkeit und Flexibilität. Mit Blick auf die hohe Dynamik der Märkte entwickelt QSC ihre Strategie ständig weiter. Durch die Vertikalisierung ihrer Organisation schärfte QSC Ende 2017 das Profil in ihren fünf Kernkompetenzfeldern Cloud und IT-Outsourcing, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation. Schon im ersten Jahr verhalf die neue Organisation dem Unternehmen zu mehr Agilität - Geschwindigkeit und Flexibilität stiegen spürbar an. Dies schafft eine gute Grundlage für die angestrebte nachhaltige Wertsteigerung in den kommenden Jahren.

Die vertikale Organisation von QSC

Forschung und Entwicklung

Schwerpunkt auf Qualitäts- und Prozessinnovationen. QSC ist in hochdynamischen Märkten aktiv; schon deshalb sind Innovationen ein integraler Bestandteil des operativen Geschäfts. Im Mittelpunkt stehen Qualitäts- und Prozessinnovationen, die beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen IT- und TK-Systeme von Kunden in das Diensteportfolio von QSC sowie deren kontinuierliche Optimierung gewährleisten. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden. Aus diesem Austausch ergeben sich auch Impulse für neue Produkte und Dienste. Vor diesem Hintergrund versteht QSC Forschung und Entwicklung (FuE) als Querschnittsaufgabe und ordnet ihr keine gesonderten Ressourcen zu; deshalb unterbleibt der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl.

Auch das FuE-Budget gibt nur begrenzt Aufschluss über das Innovationsgeschehen. QSC erfasst hier vorrangig Arbeiten rund um die Weiterentwicklung ihres Cloud- und IoT-Portfolios. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich 2018 auf 7,9 Mio. € nach 4,7 Mio. € im Vorjahr. Hiervon wurden 2,0 Mio. € (2017: 0,2 Mio. €) aktiviert.

Intelligente Verknüpfung von IoT- und SAP-Know-how. Bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste verbindet QSC zunehmend das Know-how verschiedener Geschäftsbereiche. Ein Beispiel dafür ist das im September 2018 vorgestellte QSC-Energy-Management-Cockpit - die erste qualifizierte Lösung für die Cloud- und Entwicklungsplattform SAP Leonardo in Deutschland. Dieses Cockpit macht den Energieverbrauch von Unternehmen über mehrere Standorte hinweg und in Echtzeit sichtbar. Dazu stattet die QSC-IoT-Tochter Q-loud herkömmliche Strom- und Gaszähler mit ihren "EnergyCams" aus. Diese Kameras lesen die Zählerstände aus, digitalisieren sie und übermitteln die Daten über ein IoT-Modul an eine Cloud-Plattform. Das Q-loud QSC-Energy-Management-Cockpit bereitet die Daten auf und stellt sie übersichtlich dar. Verarbeitet werden die Daten in der In-Memory-Datenbank SAP HANA oder wahlweise in anderen Cloud-Umgebungen.

Bei dieser Entwicklung setzte QSC auf den "Open Innovation Process" und konnte so Kundenwünsche bereits in der Konzeptionierungsphase und beim Entwicklungsprozess berücksichtigen. Solche agilen Arbeitsmethoden prägen zunehmend das Innovationsgeschehen im Unternehmen.

Organisation

Flächendeckende Präsenz im deutschen Markt. Die QSC AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 10 Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet. Es gibt vier wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:

Am 12. Juli 2018 genehmigte die ordentliche Hauptversammlung die Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigene Gesellschaft, die 100-prozentige QSC-Tochter Plusnet GmbH. Der entsprechende Handelsregistereintrag erfolgte am 31. August 2018.
Plusnet hält 100 % der Anteile an der Ventelo GmbH, die bestehende Kunden mit TK-Diensten versorgt.
Ventelo wiederum hält 100 % der Anteile an der Netzgesellschaft Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG.
In der Q-loud GmbH bündelt QSC bereits seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten.

Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2018 findet sich unter Ziffer 34 des Konzernanhangs.

Steuerung

Steuerung über finanzielle Leistungsindikatoren. Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der Segmente. Dahinter steht ein System aus Profit-, Cost- und Servicecentern. Als Steuerungsgrößen kommen auf Konzernebene die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren zum Einsatz: Umsatz, EBITDA und Free Cashflow. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.

Die Steuerungsgrößen von QSC

Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Amortisierung von abgegrenzter nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung sowie außerplanmäßiger Wertminderung auf kundenbezogenes Vorratsvermögen und Amortisierung und außerplanmäßiger Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität/-verschuldung aus dem operativen Geschäft ab.

Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Er ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Die Segmentmarge ergibt sich aus dem Verhältnis vom Segmentbeitrag zum jeweiligen Umsatz.

Monatsberichte sind zentrales Steuerungsinstrument. Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Diese stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-täglichen Vorstandssitzungen und die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab Seite 82 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.

CORPORATE GOVERNANCE

Corporate-Governance-Bericht (ungeprüft*)

Transparente Führung und Kontrolle. Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen erfordert gute Corporate Governance. Vorstand und Aufsichtsrat von QSC legen schon daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen vollständig um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den gesetzlich geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB.

LEITUNG UND KONTROLLE (ungeprüft*)

QSC hat eine duale Führungsstruktur. Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte.

Der Vorstand sorgt im gesamten Konzern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Auf den Seiten 59 bis 62 dieses Geschäftsberichts finden sich nähere Informationen zum Compliance-Management-System. Seit Dezember 2017 ist mit einem elektronischen Hinweisgebersystem sichergestellt, dass Beschäftigte und Dritte geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben können. Darüber hinaus sorgt der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling; mehr Informationen dazu bietet der Risikobericht auf den Seiten 82 bis 88.

Zweiköpfiger Vorstand entscheidet einstimmig. Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Dies gilt nicht bei einem zweiköpfigen Vorstand, hier ist Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Gesamtvorstands. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz) und Stefan A. Baustert (Finanzen). Anfang 2018 hatte der Aufsichtsrat - neuen gesetzlichen Bestimmungen folgend - für das Gremium ein Diversitätskonzept verabschiedet. Es legt die Kriterien für die künftige Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition fest. Im Mittelpunkt stehen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen. Zudem soll bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand künftig auf Diversität geachtet werden; zu würdigen ist dabei, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommt. Das vollständige Diversitätskonzept für den Vorstand findet sich unter www.qsc.de/diversität.

Zeitnahe Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.

Sechsköpfiger Aufsichtsrat übt Kontrolle aus. Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Im Juli 2018 bestätigte die Hauptversammlung die bisherigen vier Vertreter der Anteilseigner in dem Gremium mit großer Mehrheit; bereits im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre Vertreter bestimmt. Die Amtszeit dieses Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

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Nominierungsausschuss Personalausschuss Prüfungsausschuss Strategieausschuss
Gerd Eickers (Vors.) Dr. Bernd Schlobohm (Vors.) Ina Schlie (Vors.) Dr. Bernd Schlobohm (Vors.)
Dr. Frank Zurlino Gerd Eickers Dr. Bernd Schlobohm Dr. Frank Zurlino
Cora Hödl Dr. Frank Zurlino

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 14 bis 20. Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats schließt QSC eine D&O-Versicherung ab, die, wie vom Kodex gefordert, einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. QSC begrenzt die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte, da das Unternehmen eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.

Aufsichtsrat erfüllt sämtliche Zielvorgaben für seine Zusammensetzung. Im Mai 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil. Das vollständige Dokument findet sich unter www.qsc.de/diversität. Danach soll das Gremium insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Neben einem detaillierten Kompetenzprofil legt das Dokument auch Grundsätze für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die angemessene Beteiligung von Frauen, die Mitgliedschaft ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie eine Altersgrenze fest. Die Ziele entsprechen den Empfehlungen des Kodex in Ziffer 5.4.1 - mit zwei Ausnahmen: Es gibt keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange ihm die einzelnen Mitglieder angehören sollen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat zudem entschieden, eine Abweichung von der Empfehlung des Kodex zu erklären, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, seinen Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen offenzulegen. Nach Auffassung von QSC regelt diese Empfehlung nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe tatsächlich offenzulegen sind. Die selbst gesetzten Ziele erfüllten im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl der bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018 amtierende als auch der seitdem tätige Aufsichtsrat. Dem Gremium gehörten bzw. gehören mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an. Ina Schlie, die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP, verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung; ihre Mitgliedschaft gewährleistet zugleich den selbst gesetzten Mindestanteil von Frauen im Aufsichtsrat (16,6 %). Mit Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers gehören dem Gremium höchstens zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an. Bei der Wahl im Sommer 2018 waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre.

Im Vorfeld hatte sich der Aufsichtsrat bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Er veröffentlichte darüber hinaus, wie vom Kodex vorgesehen, vor der Wahl Lebensläufe der Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gaben. Diese Lebensläufe sind auf der Website einsehbar (www.qsc.de/aufsichtsrat) und werden jährlich aktualisiert.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG (ungeprüft*)

Umfassende und transparente Kommunikation mit dem Kapitalmarkt. Das Unternehmen nutzt die eigene Website, um zeitnah über alle für den Kapitalmarkt relevanten Entwicklungen berichten zu können. Interessierte finden dort Ad-hoc- und Pressemitteilungen, Publikationen, aktuelle Präsentationen und einen Finanzkalender. Auf der Website stellt QSC auch alle relevanten Unterlagen für die Hauptversammlung bereit.

Ein Bestandteil transparenter Kommunikation ist die zeitnahe Information über Erwerb und Veräußerung von QSC-Aktien durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen. Eine Übersicht über die Transaktionen im Geschäftsjahr 2018 findet sich unter www.qsc.de/Q-loud.

Kontinuierlicher Dialog mit Anteilseignern. Die wichtigste Veranstaltung für den Dialog mit Anteilseignern ist die jährliche Hauptversammlung. Bei der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 am 12. Juli des vergangenen Jahres in Köln waren gut 32 % des Grundkapitals präsent. Abwesende Aktionäre konnten ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Aktionäre billigten sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit. Wie in den Vorjahren sorgte der Versammlungsleiter für eine zügige Abwicklung. Auf eine Internetübertragung wurde verzichtet, da die damit verbundenen Kosten sowie rechtliche Unsicherheiten gegenüber dem eventuellen Nutzen für abwesende Aktionäre weiterhin überwogen. Im Jahresverlauf führt QSC den Dialog mit Anteilseignern vor allem bei Treffen mit Investoren und Analysten im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen, auch in Verbindung mit Kapitalmarktkonferenzen von Banken. Telefonkonferenzen am Tag der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen gewährleisten die aktuelle Information aller Interessierten. Die jeweiligen Präsentationen samt einem Mitschnitt der Ausführungen des Vorstands macht das Unternehmen allen Anteilseignern zugänglich. Weitere Informationen zu den Investor-Relations-Aktivitäten finden sich in den Ausführungen zur QSC-Aktie auf den Seiten 21 bis 24 dieses Geschäftsberichts.

Erklärung zur Unternehmensführung (ungeprüft*)

Ausführungen nach § 289f und § 315d HGB. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB beschränkt sich die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf die Vorlage und nicht auf die Inhalte der nachfolgenden Angaben.

Erklärung nach § 161 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 22. November 2018 folgende Entsprechenserklärung veröffentlicht.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017

Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3).

QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
Keine betragsmäßige Höchstgrenze für einzelne variable Vergütungsteile und die Vergütung eines Vorstandsmitglieds insgesamt und hierauf bezogen keine Darstellung der erreichbaren Maximalvergütung im Vergütungsbericht (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 und Ziffer 4.2.5, Absatz 3 [erster Spiegelstrich] und Absatz 4).

Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, die vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben können, soweit dies nach den Mustertabellen gefordert wird. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen.
Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 2).

Der Aufsichtsrat von QSC hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.
Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8).

Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

Köln, 22. November 2018

Für den Vorstand Jürgen Hermann

Für den Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm

Relevante Unternehmensführungspraktiken. QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die transparente Führung und Kontrolle des gesamten Unternehmens; schon daher stehen die internen Richtlinien im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Dessen wesentliche Inhalte fassen die QSC-Compliance-Grundsätze im "Code of Conduct" zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Der "Code of Conduct" findet sich auf der Website unter www.qsc.de/ Q-loudf-conduct.

Selbstverständlich erfordert Compliance die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems. Weitere Ausführungen zur Compliance bei QSC enthält die nichtfinanzielle Erklärung auf den Seiten 53 bis 69.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Corporate-Governance-Bericht beschreibt auf den Seiten 36 und 37 die Arbeitsweise des Vorstands; Ausführungen zum Aufsichtsrat finden sich auf den Seiten 37 und 38 sowie im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 14 bis 20.

Diversität nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat mindestens 16,6 % betragen soll. Grundsätzlich sieht er die Beteiligung von Frauen als gemeinsame Verantwortung von Anteilseignerund Arbeitnehmerseite. Da der Aufsichtsrat keinen Einfluss auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter hat, übernimmt die Seite der Vertreter der Anteilseigner die Aufgabe, dieses Ziel zu erreichen. Mit Ina Schlie gehört dem Aufsichtsrat auch nach der Neuwahl im Juli 2018 eine Vertreterin an; hinzu kommt eine Vertreterin der Arbeitnehmerseite. Mit einer Frauenquote von 33 % erfüllt auch der neue Aufsichtsrat die selbst gesetzten sowie die gesetzlichen Vorgaben. Für den Vorstand liegt die selbst gesetzte Zielgröße bei 0 %. Der Aufsichtsrat hatte diese Größe im Geschäftsjahr 2017 angesichts der hohen IT- und Techniklastigkeit von QSC bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bildeten zwei männliche Vertreter den Vorstand. Bei den beiden obersten Führungsebenen wird eine Zielgröße für Managerinnen von jeweils 15 % angestrebt. Zum Jahresende 2018 waren jeweils 12 % der Führungskräfte der ersten und zweiten Führungsebene weiblich.

Vergütungsbericht

Transparente Darstellung der Vergütung der Organe. Zu einer guten Corporate Governance zählt die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Danach legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Bei der Beurteilung von deren Angemessenheit orientiert er sich an den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Er berücksichtigt zudem die Üblichkeit der Vergütung mit Blick auf das Vergleichsumfeld und die Vergütungsstruktur im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen. Die Gesamtvergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Hoher Anteil der Jahreszielvergütung der Vorstände ist leistungsbezogen. Das Vergütungssystem für den QSC-Vorstand setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen.

Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung soll einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"). Ihre Höhe richtet sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives"). Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren. Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und soll insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Zielerreichung wird grundsätzlich ermittelt, nachdem der jeweilige Konzernabschluss festgestellt wurde, der für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevant ist. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt. Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.

Variable Vergütung setzt Erreichen von Mindestzielen voraus. Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für das Erreichen jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.

Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Haltebzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.

Vergütung des Vorstands für das Jahr 2018. Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 belief sich auf T € 1.132 im Vergleich zu T € 2.412 im Geschäftsjahr 2017. Dieser deutliche Rückgang der Gesamtvergütung war wesentlich bedingt durch das Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern zum Ende des Geschäftsjahres 2017; im Geschäftsjahr 2018 waren nur noch zwei Vorstandsmitglieder im Amt. Außerdem berücksichtigte die Gesamtvergütung des Geschäftsjahres 2017 die variable Vergütung für die Mehrjahresziele 2015 bis 2017. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die Tabelle auf den Seiten 46 und 47. Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds Stefan A. Baustert hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Personalausschusses beschlossen, ausnahmsweise von dem durch die Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem abzuweichen. Die fixe Vergütung von Stefan A. Baustert wurde ab dem 1. Januar 2018 erhöht und beträgt für die Laufzeit des Anstellungsvertrags zukünftig 54,5 % der Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung), und damit mehr als 50 %.

Diese Ausnahmeregelung wurde beschlossen, da die Erhöhung der Fixvergütung ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung von Stefan A. Baustert zur Verlängerung seines Dienstvertrags war und der Aufsichtsrat wie der Personalausschuss der Auffassung sind, dass die Fortführung der Vorstandstätigkeit von Stefan A. Baustert im Interesse der Gesellschaft ist. In den für das Geschäftsjahr 2018 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart.

Das Jahresziel 2018 knüpfte an den Free Cashflow des Konzerns im Geschäftsjahr 2018 an und wurde vollständig erreicht.

Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge zum Ende des Bemessungszeitraums im Jahr 2020 sowie an den im Segment Cloud im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatz an. Zum Jahresende 2018 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Zielwerte nicht vollständig erreicht werden können. Der auf die Mehrjahresziele entfallende Teil der variablen Vergütung wird erst nach Ablauf des Bemessungszeitraums als Bestandteil der Gesamtvergütung berücksichtigt, wenn die vereinbarten Mehrjahresziele erreicht wurden. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit. Allen Vorstandsmitgliedern ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden. Diese Abfindung beträgt beim Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann wie im Vorjahr T € 600 und beim Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert T € 550 (2017: T € 500). Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. T € 550 nicht überschreiten.

Angaben zu ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018 T € 4 (2017: T € 942). Es handelte sich hierbei um eine nachträglich geleistete Versicherungsprämie.

Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag betrug T € 1.839 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.695. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands betrug T € 80.

Aktien und Wandlungsrechte der Vorstandsmitglieder. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:

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Aktien Wandelschuldverschreibungen
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
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Jürgen Hermann 600.000 400.000 350.000 350.000
Stefan A. Baustert 40.000 40.000 200.000 200.000
Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001
Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001

1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2018 Aktienkäufe über die Börse getätigt. (Siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website unter www.qsc.de/Q-loud.)

Gewährte Zuwendungen

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Jürgen Hermann
in T€ Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013
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2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 300 300 300 300
Nebenleistungen 33 32 32 32
Summe 333 332 332 332
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 150 150 0 225
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 150 - - -
Long-Term Incentive (2018 - 2020)3 - 150 0 225
Gesamtvergütung gemäß DCGK 653 632 332 782
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -150 -150
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -150 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -150
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 189 168
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 146 85
Gesamtbezüge 688 585
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 38 22

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Stefan A. Baustert
in T€ Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015
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2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
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Festvergütung 250 300 300 300
Nebenleistungen 35 36 35 35
Summe 285 336 335 335
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 125 125 0 187
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 125 - - -
Long-Term Incentive (2018 - 2020)3 - 125 0 187
Gesamtvergütung gemäß DCGK 555 586 335 709
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -125 -125
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -125
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 208 140
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 122 71
Gesamtbezüge 635 547
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 39 39

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Udo Faulhaber
in T€ Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
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2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
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Festvergütung 250 - - -
Nebenleistungen 31 - - -
Summe 281 - - -
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 125 - - -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 125 - - -
Long-Term Incentive (2018 - 2020)3 - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 551 - - -
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 125 -
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 76 -
Gesamtbezüge 502 -
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 59 -

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Felix Höger
in T€ Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
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2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
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Festvergütung 300 - - -
Nebenleistungen 42 - - -
Summe 342 - - -
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 150 - - -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 150 - - -
Long-Term Incentive (2018 - 2020)3 - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 662 - - -
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -150 -
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -150 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 150 -
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 75 -
Gesamtbezüge 587 -
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 63 -

Zufluss

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Jürgen Hermann Stefan A. Baustert Udo Faulhaber
in T€ Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
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2017 2018 2017 2018 2017 2018
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Zufluss
Festvergütung 300 300 250 300 250 -
Nebenleistungen 33 32 35 36 31 -
Summe 333 332 285 336 281 -
Sondertantieme1 20 - 70 - 20 -
Einjährige variable Vergütung 189 168 158 140 125 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 146 85 122 71 76 -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 688 585 635 547 502 -

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Felix Höger
in T€ Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
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2017 2017 2018
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Zufluss
Festvergütung 300 -
Nebenleistungen 42 -
Summe 342 -
Sondertantieme1 20 -
Einjährige variable Vergütung 150 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 75 -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 587 -

> Die Fußnotenziffern werden auf Seite 48 erläutert.

< Erläuterungen zu den Fußnotenziffern von Seite 46/47:

1 Gemäß den mit den Vorstandsmitgliedern geschlossenen Dienstverträgen kann der Aufsichtsrat einzelnen Mitgliedern des Vorstands in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen über die jeweils vereinbarte fixe und variable Vergütung hinaus eine angemessene Tantieme in bar gewähren.

2 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2015 - 2017) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasste die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpften an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Während die vertraglich vereinbarte Untergrenze für das Teilziel Konzern-EBITDA erreicht wurde, konnte die Untergrenze für das Teilziel Cloud-Umsatz nicht erreicht werden, was zu einem vollständigen Ausfall der auf letztgenanntes Teilziel entfallenden variablen Vergütung führte. Die Zielvereinbarung für das Long-Term Incentive (2015- 2017) regelt, dass bei Eintreten wesentlicher Sondereffekte für die Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums, die für die Feststellung der Zielerreichung maßgeblich sind, sich der Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder darüber verständigen, ob und wie diese Sondereffekte für Zwecke der Zielerreichung neutralisiert werden. Auf Vorschlag des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat im März 2018 beschlossen, wesentliche Sonderbelastungen bei der Berechnung des Konzern-EBITDA 2017 zu neutralisieren. Hierdurch erhöhte sich der Grad der Zielerreichung und die daraus resultierende variable Vergütung für das Teilziel Konzern-EBITDA.

3 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2018 - 2020) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2020 sowie an den im Segment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Zum Jahresende 2018 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Zielwerte nicht vollständig erreicht werden können.

4 Diese Vergütungen gelten nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erst zum Ende des jeweiligen dreijährigen Bemessungszeitraums als gewährt, da die aufschiebenden Bedingungen der Zielerreichung erst zu diesem Zeitpunkt als erfüllt gelten.

Satzung legt Vergütungssystem des Aufsichtsrats fest. Die Mitglieder des QSC-Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Satzung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der jeweilige Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:

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Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 Aktien
2018 2017 31.12.2018 31.12.2017
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Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 95 (25) 95 (25) 15.519.910 15.519.910
Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender 60 (10) 60 (10) 10.000 10.000
Gerd Eickers 40 (5) 40 (5) 15.577.484 15.577.484
Ina Schlie 45 (10) 45 (10) - -
Cora Hödl2 40 (5) 40 (5) - -
Anne-Dore Ahlers2(bis 12. Juli 2018) 18 - 35 - - -
Matthias Galler2(ab 12. Juli 2018) 17 - - - - -
Insgesamt 315 (55) 315 (55)

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Wandelschuldverschreibungen
31.12.2018 31.12.2017
--- --- ---
Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 132.000 132.000
Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender - -
Gerd Eickers - -
Ina Schlie - -
Cora Hödl2 4.100 4.100
Anne-Dore Ahlers2(bis 12. Juli 2018) 2.7003 2.700
Matthias Galler2(ab 12. Juli 2018) 2.700 2.700
Insgesamt

1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.

2 Arbeitnehmervertreter.

3 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.

Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. QSC unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.

Übernahmerechtliche Angaben

Übliche Regelungen für ein börsennotiertes Unternehmen. Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2018 betrug € 124.172.487 und war eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 27.333 Aktionäre.

Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 % am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG bzw. § 34 WpHG in der seit 3. Januar 2018 gültigen Fassung) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,50 % direkt und 12,55 % indirekt);
Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (indirekt);
Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,55 % direkt und 12,50 % indirekt).

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.

Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2017. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.

Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.

Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Juli 2023 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.

Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundenen Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.

Kapitalgrenzen für den Ausschluss des Bezugsrechts. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20 % des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut 5 Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018: 54 Mio. €) abgeschlossen; sie ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt.

QSC hat im Geschäftsjahr 2018 mit 6 Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen 100 Mio. € beträgt. Er sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt, wobei Kontrolle das Recht oder die faktische Möglichkeit bedeutet, einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auszuüben, und "gemeinsam handelnd" die diesem Begriff in § 2 Abs. 5 des WpÜG zugewiesene Bedeutung hat.

Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.

NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ungeprüft*)

Grundlagen

QSC denkt und handelt nachhaltig. Langfristiger unternehmerischer Erfolg setzt nachhaltiges Denken und Handeln voraus. Dieses beschränkt sich nicht nur auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei QSC genießen daher seit Gründung Arbeitnehmer-, soziale und Umweltbelange einen hohen Stellenwert; die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend berichtet QSC gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 315b und 315c HGB über diese und weitere aus Unternehmenssicht wichtige nichtfinanzielle Themen. Die Ausführungen nutzen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Rahmenwerk.

Da die Schaffung nachhaltiger Werte im Mittelpunkt der Strategie steht, sieht QSC allerdings keine Veranlassung, eine gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen und in vollem Umfang den gesetzlichen, auf global tätige Unternehmen zugeschnittenen Vorgaben zu entsprechen. (Mehr zur Strategie auf den Seiten 31 und 32.) QSC verfügt zwar über vielfältige Prozesse, Programme und Ansätze, um Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die aufwendige Erarbeitung dedizierter Konzepte im Sinne von § 315c i. V. m. § 289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu jedem einzelnen der in § 289c Abs. 1 HGB genannten Aspekte wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zudem spielt das Thema bei den Stakeholdern, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus steuert QSC ausschließlich über finanzielle Leistungsindikatoren. (Mehr zur Steuerung auf den Seiten 34 und 35.)

Inhaltlich geht QSC dagegen zum Teil deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus; das zeigen insbesondere die nachfolgenden Ausführungen zu Arbeitnehmerbelangen, Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt liegt bereits in der Natur des Geschäftsmodells begründet. QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und erleichtert ihm den Übergang in das neue, in vielerlei Hinsicht ressourcenschonende Zeitalter.

Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Angesichts der vielfältigen Anknüpfungspunkte sieht QSC dieses Thema als Querschnittsaufgabe und verzichtet darauf, dafür eine eigene Stelle einzurichten. Nachhaltigkeit berührt vielmehr den Alltag nahezu jedes Beschäftigten und wird in der täglichen Arbeit gelebt. Entsprechende Regeln enthält bereits der "Code of Conduct" -das sind die allgemeingültigen Verhaltensgrundsätze von QSC -, zum Beispiel: "Wir tragen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt" oder "Wir verurteilen jede Form von Bestechung und Korruption". (Vgl. www.qsc.de/code-of-conduct.)

Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit wird durch dessen Zuordnung zu den Aufgabengebieten des Vorstandsvorsitzenden unterstrichen. Ihm arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller relevanten Bereiche zu. Die Beteiligten achten darauf, dass die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit in das Chancen- und Risikomanagement des Unternehmens einfließen. So ist gewährleistet, dass neu auftretende Chancen und Risiken, die sich durch die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit ergeben, frühzeitig identifiziert, erfasst und bewertet werden. Weitere Informationen zum Chancenmanagement finden sich auf Seite 92 dieses Berichts; der Risikobericht umfasst die Seiten 82 bis 88.

* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte aus Sicht der Stakeholder und QSCs. Eine wichtige Aufgabe der oben beschriebenen Arbeitsgruppe ist es, auf der Basis des DNK-Kriterienkatalogs festzulegen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wesentlich sind. In diese Überlegungen fließen sowohl die Perspektive von QSC als auch die der wichtigsten Stakeholder ein. Das Unternehmen tauscht sich mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertriebspartnern und Beschäftigten regelmäßig aus. Neben der direkten Ansprache durch den Vertrieb gibt es zahlreiche Dialogforen für Kunden auf allen Ebenen - das Spektrum reicht vom fachlichen Austausch bis hin zu Treffen auf Vorstands- und Geschäftsführerebene. Der Partnervertrieb veranstaltet regelmäßig Roadshows und Konferenzen. Die zentrale Kommunikationsplattform für die Beschäftigten ist das Intranet; hinzu kommen Präsenzveranstaltungen in Form von Mitarbeiterversammlungen und Networking-Events.

Alle Aspekte, die aus Sicht der Stakeholder und QSCs wesentlich sind, fasst die unten abgebildete Wesentlichkeitsmatrix zusammen. Diese Matrix hat vier Schwerpunkte: Arbeitnehmerbelange, Datenschutz und Informationssicherheit, Kundenmanagement sowie ressourcenschonender Einsatz von Energie. Andere Themenfelder sind dagegen trotz ihrer unbestrittenen Bedeutung nicht wesentlich für QSC, insbesondere weil hiermit keine wesentlichen Risiken für die Geschäftstätigkeit bzw. die Geschäftsbeziehungen, Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind.

Die Wesentlichkeitsmatrix von QSC

Arbeitnehmer- und soziale Belange

Erfolg von QSC beruht auf Engagement und Leistungswillen aller Beschäftigten. Schon deshalb genießen Arbeitnehmer- und soziale Belange im Unternehmen einen hohen Stellenwert. Die Personalstrategie zielt darauf ab, bestehende Fach- und Führungskräfte zu binden und weiterzuentwickeln sowie genügend Nachwuchskräfte und Spezialisten zu rekrutieren. Sie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen immer neuen Anforderungen von Kunden im digitalen Zeitalter und dem Anspruch, vor allem die eigenen Beschäftigten für diese Herausforderungen zu qualifizieren. Denn der Fachkräftemangel zählt zu den wesentlichen Risiken für QSC, wie im Risikobericht auf Seite 87 näher erläutert.

Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte das Unternehmen 1.282 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.342 ein Jahr zuvor. Dabei gewann QSC im Jahresverlauf 177 neue Fach- und Führungskräfte insbesondere für das Cloud-, IoT- und Consultinggeschäft hinzu; 237 Beschäftigte verließen das Unternehmen.

Vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeiterzufriedenheit. QSC bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an attraktiven Standorten in ganz Deutschland einen Arbeitsplatz mit Zukunft, charakterisiert durch ein angenehmes Arbeitsklima, flache Hierarchien sowie moderne und flexible Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen legt größten Wert auf den Dialog mit und eine faire Beziehung zu allen Beschäftigten.

Es hat zahlreiche Networking-Formate etabliert, um den Zusammenhalt zu stärken: Das Spektrum reicht von Teambuilding-Maßnahmen über Vorstandsfrühstücke bis hin zu einem Sommerfest. Alles zusammengenommen bildet eine gute Grundlage für die Bindung von Fach- und Führungskräften und deren Zufriedenheit.

Fünf Leitsätze prägen die Unternehmenskultur. QSC legt Wert auf agile, transparente Prozesse und eine lebendige Kommunikation. Daher gestaltet das Unternehmen das Miteinander interaktiv und fördert bzw. fordert Eigeninitiative und neues Denken. Dies spiegeln auch die Unternehmensleitsätze wider, die "High 5". Sie sind die Basis der Unternehmenskultur und der Leitfaden für das Handeln nach innen und außen:

1. Wir wollen gewinnen! Wir arbeiten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Für unsere Kunden sind wir die bessere Entscheidung.

2. Wir gestalten Wandel! Wir arbeiten in der spannendsten Branche der Welt.

Die Arbeit mit neuen Technologien und Allianzen ist der Motor unseres Geschäfts.

3. Wir achten aufeinander! Wir arbeiten in einer dynamischen Zeit und in einer komplexen Welt. Bei aller Mobilität, Flexibilität und Intensität achten wir auf unsere persönliche Gesundheit sowie die unserer Kolleginnen und Kollegen.

4. Wir arbeiten ergebnisorientiert! Wir arbeiten mit dem Ziel, dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften. Unsere Prozesse sind effizient.

5. Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung! Jeder tickt anders. Gegenseitiges Verständnis ist für uns der Kitt, mit dem wir unsere Unterschiedlichkeit als Kraftquelle nutzen.

Ausbildung und duales Studium sichern Nachwuchs. Nachhaltiges Handeln im Personalbereich ist nach Überzeugung von QSC unabdingbar mit einem hohen Engagement in der Ausbildung verbunden. Die Unterstützung junger Menschen beim Einstieg in das Berufsleben dient zugleich der Nachwuchssicherung in Zeiten des Fachkräftemangels. QSC eröffnet zwei Wege in den Berufseinstieg: Auf der einen Seite bietet das Unternehmen eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung sowie für Informatikkaufleute, IT-Systemelektroniker/-innen und Kaufleute für das Büromanagement. Auf der anderen Seite ermöglicht es ein duales Studium in den Bereichen Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre. Dabei arbeitet QSC mit der Nordakademie in Elmshorn und der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Köln zusammen. Ende 2018 beschäftigte das Unternehmen 60 Auszubildende und 17 duale Studenten. Hinzu kamen 34 Studenten, die bei QSC arbeiten und zusätzlich ein Fachstudium absolvieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr übernahm QSC 20 junge Menschen (4 duale Studenten und 16 Auszubildende) nach Ende ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung. Für 2019 ist die Einstellung von 30 Berufseinsteigern (davon 6 duale Studenten und 24 Auszubildende) geplant. Das Unternehmen vermarktet die Chancen einer betrieblichen Ausbildung aktiv. Der frühzeitigen Ansprache dienen Schülerpraktika, Schulkooperationen und die Beteiligung an bundesweiten Zukunftstagen für Mädchen und Jungen ("Girls' Day" und "Boys' Day").

Gezielte Rekrutierung von Talenten. Die eigene Ausbildung und duale Studiengänge decken nur einen Teil des Fachkräftebedarfs. Zusätzlich rekrutiert das Unternehmen daher Hochschulabsolventen sowie erfahrene Fach- und Führungskräfte. Im Wettbewerb um die besten Köpfe profitiert das Unternehmen von seiner flächendeckenden Präsenz mit attraktiven Standorten, vielfältigen Maßnahmen zur Schärfung des Profils als Arbeitgeber sowie Kooperationen mit Hochschulen und anderen Institutionen wie Umschulungsträgern und Arbeitsagenturen. Das bei Arbeitgeberbewertungen führende Portal Kununu führt QSC als "Open Company" und als "Top Company". QSC-Beschäftigte erhalten eine Prämie, wenn sie neue Kollegen gewinnen. Für das Consulting hat QSC ein eigenes SAP-Juniorenprogramm für Hochschulabsolventen aufgesetzt. Mit seinem umfassenden Schulungs- und Coachingkonzept erleichtert es den derzeit 24 Teilnehmern den Berufseinstieg und bereitet sie optimal auf die herausfordernden Tätigkeiten im SAP-Consulting vor. Mit diesem gut angenommenen Juniorenprogramm erhöht QSC ihre Attraktivität als Arbeitgeber in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels.

QSC-Academy ist Herzstück der Mitarbeiterentwicklung. Im digitalen Zeitalter endet das Lernen nicht mit der Ausbildung; erst die kontinuierliche Weiterbildung hilft Beschäftigten, ihr Potenzial voll zu entfalten. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber bietet QSC ein breites Trainingsspektrum. Das Herzstück ist die QSC-Academy mit ihrem breit gefächerten Seminarangebot. Es umfasst eine Vielzahl von hochwertigen Lernlösungen zur Entwicklung der Fach-, Methoden-und Sozialkompetenz jedes Beschäftigten. Durch einen modernen Mix aus Präsenzveranstaltungen, Webinaren und Onlinetrainings wird den unterschiedlichen Möglichkeiten und Vorlieben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung getragen. Im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitergespräche werden Kompetenzen beurteilt, Potenziale erfasst und ein möglicher Entwicklungsbedarf festgehalten. Daraus ergeben sich gezielte Trainingsmaßnahmen, die die Beschäftigten persönlich oder fachlich weiterbringen. Im schnelllebigen digitalen Umfeld sind vor allem gezielte Trainings und Zertifizierungen für neue Themen gefragt, um auf schnelle Veränderungen am Markt zügig reagieren zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt und fördert QSC auch Erst- und Masterstudiengänge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr begannen Fachkräfte ein Bachelor- oder Masterstudium in den Fächern "Wirtschaftsinformatik/IT-Management", "Software-System-Entwicklung" und "Business Administration".

Ihre Führungskräfte begleitet QSC kontinuierlich, fördert so ein einheitliches Führungsverständnis und unterstützt sie beim Umgang mit Herausforderungen. Über alle Standorte hinweg gibt es eine Plattform, auf der Impulse zu Themen wie Führung und "Arbeit 4.0" gegeben sowie die Vernetzung und kollegiale Beratung gefördert werden. Darüber hinaus befassen sich Führungskräfte auch bereichsintern sehr intensiv mit der Frage, welchen Einfluss Führungskultur und -verhalten auf Arbeitsatmosphäre und Produktivität haben und wie diese den Erfolg des Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Unabhängig davon bringen sich alle Führungskräfte durch den Besuch von Seminaren regelmäßig auf den neuesten Stand bei Themen wie Arbeitsrecht oder Compliance.

Beratung bei beruflichen, persönlichen und gesundheitlichen Fragen. Das Engagement der Beschäftigten hängt nicht allein von ihrer fachlichen Qualifikation ab. Seit Jahren unterstützt QSC daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung beruflicher, persönlicher und gesundheitlicher Fragen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit dem Fürstenberg-Institut zusammen. Die persönliche oder telefonische Beratung durch die Spezialisten ist für QSC-Beschäftigte und deren Familienangehörige kostenfrei; das Institut ist zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Führungskräfte können das Fürstenberg-Institut auch für ein persönliches Coaching nutzen.

Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die Beratung durch das Fürstenberg-Institut ist nur ein Baustein des Gesundheitsschutzes bei QSC. Regelmäßig veranstaltet das Unternehmen Gesundheitstage und arbeitet hier mit externen Partnern zusammen. Zu den weiterhin gut angenommenen Angeboten zählen eine kostenlose Grippeschutzimpfung sowie Augenuntersuchungen; QSC fördert in Kooperation mit einer großen Optikerkette den Erwerb von Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Schließlich unterstützt das Unternehmen seine Beschäftigten durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und leistet Hilfestellung bei der Wiederherstellung und beim Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

Attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert QSC die persönliche Situation aller Beschäftigten und berücksichtigt ihre Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten eines Mittelständlers. Die durchgängig flexible Arbeitszeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt keine Kernarbeitszeiten, es steht den Mitarbeitern frei, einen Teil der Arbeit in Absprache mit den Vorgesetzten von zu Hause aus zu erledigen. Derzeit sind ca. 8 % der Beschäftigten sogar überwiegend im Homeoffice tätig; insbesondere junge Eltern nutzen die Homeoffice-Regelungen. QSC begrüßt jeden neuen Erdenbürger mit einem einmaligen Bruttozuschuss von € 1.000 sowie dem QSC-Bobbycar. Am Standort Hamburg stehen zudem einige Kitaplätze zur Verfügung. Das Fürstenberg-Institut berät Eltern bei Fragen rund um die Kinderbetreuung. Falls die reguläre Betreuung für Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren ausfällt, besorgen die Experten beispielsweise eine Notbetreuung; selbst Ad-hoc-Einsätze für ein krankes Kind daheim lassen sich organisieren.

Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Ein verantwortungsvolles Handeln als Arbeitgeber schließt selbstverständlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben sowie grundlegender Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus. Die ILO nennt vier Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Alle vier Normen sind in Deutschland gesetzlich klar geregelt und werden von QSC ohne Einschränkung befolgt.

Vielfalt und Antidiskriminierung. In Deutschland ist das Thema Diskriminierung jüngst im Zuge der Diversity-Debatte in den Vordergrund gerückt. QSC lehnt jede Form von Diskriminierung entschieden ab und erklärt schon in ihren fünf Leitsätzen: "Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung!" Die Vielfalt der QSC-Belegschaft spricht für sich: Zwar haben nur 4 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen ausländischen Pass, doch der Anteil derer mit ausländischen Wurzeln ist um ein Vielfaches höher. Der Frauenanteil an der Belegschaft bleibt mit 22 % vergleichsweise niedrig. Dies liegt nach wie vor überwiegend an den unterschiedlichen Vorlieben beider Geschlechter bei der Berufswahl. In technischen Ausbildungs- und Studiengängen finden sich in der Regel erheblich weniger Frauen als Männer.

QSC stellt sich dieser Herausforderung und beteiligt sich an mehreren Initiativen, um Frauen für technische Berufe zu interessieren. Dazu zählen der "Girls' Day", der Schülerinnen einen ersten Einblick in die Berufswelt in einem technisch orientierten Unternehmen bietet, sowie Schüler- und Studentenpraktika.

Achtung der Arbeitnehmerrechte. QSC verfügt seit der Wahlperiode 2018 über einen 13-köpfigen Betriebsrat sowie über einen 9-köpfigen Betriebsrat bei der TK-Tochter Plusnet und bezieht diese Gremien bei allen Personal- und sozialen Themen frühzeitig ein. Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll; so stehen die Vorstände regelmäßig auf Einladung der Betriebsräte bei Betriebsversammlungen Rede und Antwort. QSC achtet über Gesetze und Betriebsvereinbarungen hinaus auf das Wohlergehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Dies erfolgt in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit den Betriebsräten. Bei angedachten Organisationsänderungen werden die Betriebsräte ebenso zeitnah eingebunden wie bei Sonderprojekten - so geschehen bei der Einrichtung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei den Aktivitäten rund um die Ausgliederung von Plusnet.

QSC unterliegt keinem Tarifvertrag. In Abstimmung mit dem Betriebsrat schafft das Unternehmen aus eigener Kraft eine attraktive Arbeitsumgebung und ein marktorientiertes Vergütungssystem. Letzteres orientiert sich bei Vergütung und Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen sowie an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung.

Soziale Belange - Konzentration auf das nähere Umfeld. Das gesellschaftliche Engagement von QSC konzentriert sich traditionell auf das regionale Umfeld. Das Unternehmen leistet beispielsweise Sach- und Geldspenden an Organisationen in der näheren Umgebung, zum Beispiel die Kita Nord in Hamburg. In der Hansestadt zählt QSC auch zu den Partnern des "Hamburger Wegs"; dieser entwickelt und fördert Talente in der Stadt mit Schwerpunkt auf den Bereichen Bildung, Soziales und Sport.

Als Mittelständler kann QSC nur sehr bedingt Einfluss auf politische Themen nehmen. Das Unternehmen ist Mitglied im VATM, dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, und beschäftigt eine eigene Regulierungsexpertin für den Dialog mit Entscheidern vor allem in Berlin und Brüssel.

Compliance

Unternehmenserfolg erfordert Rechtschaffenheit, Ethik und persönliche Verantwortung.

Alle Mitarbeiter sind daher ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet. QSC achtet strikt darauf, dass alle Mitarbeiter und Organe zu jeder Zeit geltende Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze einhalten. Compliance definiert das Verhalten aller Beschäftigten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Kollegen, Investoren, Führungskräften sowie dem gesellschaftlichen Umfeld. Das Unternehmen untersagt jederzeit und überall alle Handlungen, die Gesetze, interne Richtlinien oder die eigenen Verhaltensregeln missachten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Da Compliance darauf abzielt, unrechtmäßige und nicht integre Geschäftsentscheidungen zu verhindern, werden entsprechende Überlegungen bereits im Vorfeld in Geschäftsprozesse integriert. Dies reduziert Haftungsrisiken und verbessert die Wahrnehmung von QSC als verlässlichem Partner insbesondere bei mittelständischen Kunden.

Compliance-Management-System gewährleistet Integrität und rechtskonformes Handeln.

Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, um Integrität und rechtskonformes Verhalten im gesamten Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern sicherzustellen. Zu den Grundelementen gehören

die Etablierung einer Compliance-Kultur,
klar definierte Compliance-Ziele,
die kontinuierliche Identifizierung und Bewertung der Compliance-Risiken,
ein Compliance-Programm, das auf die Begrenzung der Compliance-Risiken und damit auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen ausgerichtet ist,
eine in die Unternehmensorganisation integrierte, der Unternehmensgröße der QSC-Gruppe angemessene Compliance-Organisation,
eine adressatengerechte Compliance-Kommunikation sowie
die ständige Überwachung und Verbesserung des CMS.

Das CMS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es reagiert genauso auf Veränderungen im Geschäftsumfeld wie auf Impulse aus den Compliance-Prozessen. Feststellungen aus den Wirksamkeitsprüfungen der Internen Revision werden ebenso berücksichtigt wie Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Wirksamkeit des CMS wird auch im Rahmen der Prüfungen der Internen Revision regelmäßig überwacht.

Regelmäßige Risikoinventur. Mindestens jährlich werden die Risiken identifiziert und bewertet, die das Erreichen der Compliance-Ziele gefährden können. Die regelmäßige Risikoinventur hilft auch beim Priorisieren von geeigneten Maßnahmen zur Prävention von unrechtmäßigem Handeln. Diese Maßnahmen sind Grundlage für das Compliance-Programm. Es enthält unter anderem unternehmenseinheitliche oder geschäftsbereichs- bzw. abteilungsbezogene Vorgaben und Handlungsempfehlungen in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Die Compliance-Grundsätze schreiben klare Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Dem dienen interne Regelungen zum Beispiel zum Risiko-und Notfallmanagement, zu Datenschutz und Informationssicherheit, zum Insiderhandelsverbot, zu Geschenken, Einladungen und Events sowie zum Umgang mit Beratern. Alle internen Vorgaben sind für die Beschäftigten jederzeit im Intranet des Unternehmens einsehbar.

Vorstandsvorsitzender ist für Compliance verantwortlich. Die Verantwortung für das CMS ist unmittelbar beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Der Vorstand hat die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung eines CMS in der Aufbau- und Ablauforganisation eindeutig zugewiesen. Bei der Gestaltung der Compliance-Aufbauorganisation wurde vor dem Hintergrund einer nach wie vor eher mittelständischen Unternehmensgröße, einer nicht besonders hoch ausgeprägten Risikoneigung in der Geschäftstätigkeit sowie einer derzeit eher nationalen Kundenzielgruppe ein zentraler Ansatz gewählt.

Als Compliance-Beauftragter fungiert der Leiter des Zentralbereichs Interne Revision und Compliance ("Leiter Compliance"), der organisatorisch unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden angebunden ist; hierdurch wird insbesondere die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt. Der Leiter Compliance ist für die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des CMS verantwortlich und berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden bzw., nach Abstimmung mit dem Vorstand, regelmäßig auch an den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss. Bei wesentlichen Compliance-Problematiken, in die der Vorstand unmittelbar involviert ist, ist der Compliance-Beauftragte berechtigt und verpflichtet, den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses unmittelbar zu informieren. Der Leiter Compliance wird in seiner Arbeit unterstützt durch andere Mitarbeiter des Bereichs Interne Revision und Compliance und befindet sich in enger und regelmäßiger Abstimmung mit den Leitern der Bereiche Recht, Personal und IT-Security.

Intranet informiert ausführlich über Compliance-Themen. Intern informiert der Bereich Interne Revision und Compliance grundsätzlich über das Intranet über Compliance-Themen, jeweils in enger Abstimmung mit der Unternehmenskommunikation. Es gibt hierfür eine eigenständige Bereichsseite. Auf dieser werden für die Mitarbeiter neben fachrelevanten Inhalten insbesondere auch Berichtspflichten sowie Berichtswege für Compliance-Angelegenheiten erläutert. In bedeutenden Fällen wird die standardmäßige Intranetkommunikation durch gesonderte Informations-E-Mails an alle Mitarbeiter ergänzt. Ein Schulungsprogramm ergänzt die Kommunikation und sensibilisiert alle Beschäftigten für das Thema.

Trotz sämtlicher Präventionsmaßnahmen lassen sich Gesetzesverstöße und schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Alle erkannten Verstöße sind durch die Führungskraft des Beschäftigten und den Bereichsleiter in der Regel an den Leiter Personal zu melden, bei schwerwiegenden Verstößen auch an die Geschäftsbereichsleiter. Bei wesentlichen compliancerelevanten Verstößen erfolgt darüber hinaus eine Information des Leiters Compliance. Regelmäßig wird dieser beispielsweise über den Umfang und den Grund arbeitsrechtlicher Maßnahmen informiert, die die Personalabteilung auslöste. Im Dezember 2017 hat QSC das institutionalisierte elektronische Hinweisgebersystem "Safe Channel" implementiert. Hierüber können neben Mitarbeitern auch Externe, zum Beispiel Geschäftspartner oder Kunden, Hinweise auf regelwidriges Verhalten geben. Vertraulichkeit ist garantiert; die Hinweise können auch anonym gegeben werden. Speziell geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen gehen jedem seriösen und ausreichend konkreten Hinweis konsequent nach.

Interne Verhaltensrichtlinien. Die Compliance-Richtlinien von QSC enthalten interne Verhaltensregeln und Leitlinien für das geschäftliche Handeln. Sie gelten für jedes Unternehmensmitglied. Rechtmäßiges Verhalten genießt dabei höchste Priorität. Es ist Teil der Unternehmenskultur von QSC und eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere wird jede Form der Bestechung und Korruption verurteilt. Geschäfte werden ausschließlich auf rechtmäßige Weise abgeschlossen. Bestechung oder Bestechlichkeit werden weder bei den Mitarbeitern noch bei Vertriebs- oder Kooperationspartnern geduldet, und bereits der bloße Anschein einer Einflussnahme auf oder durch Geschäftspartner soll vermieden werden. (Vgl. den vollständigen "Code of Conduct" unter www.qsc.de/code-of-conduct.)

Zero-Tolerance-Grundsatz gilt uneingeschränkt. Bei der Sanktionierung von Compliance-Verstößen verfolgt QSC den Grundsatz der Zero Tolerance: Kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Richtlinien wird geduldet und deshalb jeder Verstoß unverzüglich und in angemessener, nachvollziehbarer Art und Weise ohne Ansehen von Person und Position sanktioniert. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Sanktion werden die tatsächlichen Umstände, die zum Verstoß geführt haben, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Verstoßes berücksichtigt. Für die Sanktionierung ist ausschließlich der Vorstand zuständig; er kann aber die Bestimmung von Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen mit als eher gering vermuteter Auswirkung an Bereichs- oder Abteilungsleiter delegieren.

Regelmäßige Zertifizierungen. Eine gute Compliance geht Hand in Hand mit funktionierenden Managementsystemen. Auch deshalb lässt QSC ihre nach international anerkannten Normen aufgestellten Managementsysteme regelmäßig extern zertifizieren. Die beiden folgenden Zertifikate sind von zentraler Bedeutung:

ISO 9001. QSC betreibt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001:2015, dessen Wirksamkeit sie jährlich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüfen lässt. Der Geltungsbereich des Zertifikats umfasst alle Geschäftsfelder. Es stellt die beständige Erfüllung der Kundenanforderungen sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen von QSC sicher. So eröffnet es Chancen, auf möglichst effiziente Weise die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu erhöhen und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
ISO 27001. Die Rechenzentren in Hamburg, Köln, München und Nürnberg sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und belegen damit, dass ihre Informationssicherheitssysteme der in diesem Bereich international führenden Norm entsprechen. Eine externe Zertifizierungsgesellschaft prüft dies jährlich.

Datenschutz

QSC erfüllt die wohl strengsten Datenschutzanforderungen der Welt. Datenschutz besitzt für QSC schon standortbedingt oberste Priorität. Denn als deutsche Firma unterliegt das Unternehmen den europäischen Datenschutzanforderungen, den wohl strengsten weltweit. Zudem sind die Daten das Wertvollste, was Kunden QSC anvertrauen. Schon daher setzt das Unternehmen alles daran, die Erwartungen der Kunden nicht nur zu erfüllen, sondern ihr Vertrauen weiter auszubauen.

QSC hat in einer Datenschutzrichtlinie die anzuwendenden Regeln bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen festgeschrieben. Das gilt im Besonderen für Daten von Kunden, Aktionären und sonstigen Dritten sowie Vertrags- oder Geschäftspartnern, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Systemen, die eine Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von QSC-Beschäftigten ermöglichen oder personenbezogene Daten von Beschäftigten erfassen, speichern, verarbeiten oder nutzen, gilt die "Rahmenbetriebsvereinbarung zu Einführung und Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen".

Alle personenbezogenen Daten sind gegen Gefährdungen eines unzulässigen Zugriffs geschützt. Hierzu hat QSC geeignete technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen implementiert, die auch den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Weitergabe sowie den Schutz vor versehentlichem Verlust bzw. versehentlicher Veränderung oder Zerstörung sicherstellen. Sie beziehen sich auf die Sicherheit schutzwürdiger Daten sowohl bei elektronischer Verarbeitung als auch in Papierform. Diese technisch-organisatorischen und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen sind Teil eines integrierten Informationssicherheitsmanagements und werden kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst.

Konzernbeauftragter verantwortet das Thema Datenschutz. Ein Konzernbeauftragter für den Datenschutz, der vom Vorstand bestellt wird, überwacht als internes, fachlich weisungsunabhängiges Organ die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Er koordiniert die Zusammenarbeit und Abstimmung bei allen wichtigen Fragen des Datenschutzes. Zudem werden von ihm Datenschutzkontrollen und -audits initiiert bzw. die externen Audits der QSC-Kunden fachlich begleitet. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird durch Datenschutzkoordinatoren in den Konzerngesellschaften unterstützt. Die Datenschutzkoordinatoren sind vor Ort Ansprechpartner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Datenschutz.

Die Fachbereiche sind verpflichtet, die Datenschutzkoordinatoren über neue Verarbeitungen personenbezogener Daten zu informieren. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird an der Entwicklung neuer Produkte und Dienste frühzeitig beteiligt, um sicherzustellen, dass diese mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen im Einklang sind. Durch diese Vorabprüfung werden aufwendige Nachbesserungen nahezu vermieden.

Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und der geltenden Datenschutzgesetze wird durch regelmäßige Datenschutzaudits überprüft. Auch Kunden führen regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung des hohen Datenschutzniveaus bei QSC zu überprüfen. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen auch externe Datenschutzprüfungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Bundesnetzagentur im Geschäftsbereich Telekommunikation statt.

Regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt eine datenschutzrechtliche Schulung. Danach erfolgen regelmäßig Hinweise auf spezielle Datenschutzthemen im Kunden- und Personalbereich. Im Zusammenhang mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde das Datenschutz-Know-how aller Beschäftigten durch eine intensive Schulung noch einmal aufgefrischt.

Informationssicherheit

IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil der Geschäftspolitik. Informations- und Datensicherheit ist für IT-Unternehmen wie QSC das Nachhaltigkeitsthema schlechthin. Nur wer zu jeder Zeit und an jedem Ort die Sicherheit der Daten gewährleisten kann, verdient das Vertrauen der Kunden und schafft sich erst damit eine Basis für nachhaltiges Handeln und Wirtschaften. Die Daten- und Informationssicherheit ist daher eine ganzheitliche, dauerhafte und strategische Aufgabe der gesamten QSC-Organisation und wird als integraler Bestandteil der Geschäftspolitik verstanden und gelebt. Welche wesentlichen Risiken eventuelle Schwächen bergen können, beschreibt der Risikobericht auf den Seiten 82 bis 88.

QSC verfügt über ein integriertes Informationsschutzkonzept. Es gewährleistet, dass alle schützenswerten Informationen - die von Kunden genauso wie die eigenen - mit allen angemessenen, technisch und organisatorisch verfügbaren Mitteln gesichert und vor unzulässiger Verarbeitung, Unvollständigkeit, Verfälschung, Preisgabe, Zerstörung, Verlust und Missbrauch sowie Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt sind. Dank des Informationsschutzkonzepts kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Aktion mit welcher Person verbunden ist. Es schützt die Informations- und Übertragungsanlagen vor unzulässigem Gebrauch und stellt die geforderte Einsatzbereitschaft jederzeit sicher.

Prävention und Eigenverantwortung haben Vorrang. Die Gesamtverantwortung für die Bereiche Informationssicherheit und Datenschutz obliegt dem Vorstand. Generell gibt er Prävention und Eigenverantwortung Vorrang gegenüber Kontrolle und Überwachung. Da technische Maßnahmen allein die Sicherheit niemals gewährleisten können, werden alle Mitarbeiter regelmäßig und stufengerecht informiert und geschult. Die Verantwortung für die Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Geschäftsbereiche. Alle Mitarbeiter haben durch Unterschrift in separaten Verpflichtungserklärungen zugesichert, die Regeln zur Wahrung der Informationssicherheit, zum Datengeheimnis und zum Datenschutz, insbesondere das Post- und Fernmelde- sowie das Sozialgeheimnis, einzuhalten. Externe Mitarbeiter werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zusätzlich schriftlich verpflichtet, ausschließlich Systeme, Dienste und Applikationen zu nutzen, die zur Erfüllung ihres Auftrags bei QSC zwingend notwendig sind.

Chief Information Security Officer verantwortet Informationssicherheit. Für die IT-Sicherheit ist operativ die dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellte Stabsabteilung Informationssicherheit unter der Leitung des Chief Information Security Officers (CISO) verantwortlich. Sie gewährleistet die Entwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie und der damit verbundenen Standards, ihre ständige Fortschreibung und eine kontinuierliche Kommunikation in das Unternehmen hinein. Sie verantwortet sowohl die Einführung von Sicherheitsprogrammen entsprechend den geschäftlichen Bedürfnissen als auch die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz des Unternehmens.

QSC erfüllt die vom Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI) im IT-Sicherheitsgesetz geforderten und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWg) übernommenen Maßnahmen und Verfahren für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Es werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen Störungen umgesetzt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen oder durch äußere Angriffe und Auswirkungen von Katastrophen bedingt sein können (Business-Continuity-Management). Darüber hinaus unterliegt QSC als Telekommunikationsdienstleister dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und trifft alle erforderlichen technischen Maßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie gegen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Telekommunikations- und Datennetze sind gegen unerlaubte Zugriffe gesichert. Hierzu verfügt QSC über ein von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigtes Sicherheitskonzept, das den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes entspricht.

Eigene Datensicherungskonzepte für alle Systeme und Anwendungsdaten. Alle relevanten Server und alle Clients sind stets mit aktuell gehaltenen Virenschutzprogrammen ausgestattet. Für alle System- und Anwendungsdaten gibt es Datensicherungskonzepte. Eine Kommunikation von außen (WAN, Internet) über das interne Netz bzw. innerhalb des internen Netzes (LAN) ist nur über Netzzugänge möglich, die durch Firewalls abgesichert sind. Zugriffe von RemoteAccess-Terminals werden nur mittels spezieller Sicherheitsverfahren (Call-back-Verfahren, Einsatz von Token und/oder Einwahl über VPN) für den Netzzugang und für die Systeme der Unternehmensgruppe autorisiert. Alle Mitarbeiter, die einen berechtigten Remote-Zugriff haben, müssen sich mit einer Benutzerkennung und einem Kennwort authentifizieren. Die zur Verfügung gestellte QSC-eigene Hardware darf ohne weitere Schutzmaßnahmen nur in den dafür vorgesehenen Netzwerken eingesetzt werden. Die Verwendung in anderen, fremden Netzwerken (Homeoffice, Kundennetze, Hotels, Hotspots, Mobilfunk etc.) ist nur unter Nutzung der voreingestellten Sicherheitsmaßnahmen zulässig.

Die Infrastruktur von QSC unterliegt sehr hohen Sicherheitsansprüchen. Gebäude werden permanent überwacht, das Gelände, das Äußere der Gebäude und einige sensible Bereiche im Innern werden durch eine Videoüberwachungsanlage kontrolliert. Der Zutritt zum Gebäude wird durch ein Zutrittskontrollsystem überwacht. In einzelnen Bereichen sind zusätzlich Personenvereinzelungsanlagen installiert. Zutrittsberechtigungen werden über einen Workflow beantragt und müssen von den Gebäudebereichsverantwortlichen genehmigt werden. Brand-, Wasser- und Einbruchmeldeanlagen sind in den Rechenzentren installiert und werden rund um die Uhr vom Wachdienst kontrolliert. Löschanlagen zur Brandbekämpfung sind ebenfalls installiert. Zur Gewährleistung der Stromversorgung verfügen die Rechenzentren über separate Hauseinführungen durch zwei getrennte Netze, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung je Stromkreis sowie Dieselmotoren für spezielle Bereiche als unabhängige Notstromaggregate.

Regelmäßige Audits überprüfen Einhaltung der Konzepte und Standards. Der Zustand der IT-Sicherheit insgesamt, die Sicherheitskonzepte und die Realisierung von Schutzmaßnahmen werden regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, von einer kompetenten und unabhängigen Stelle durch interne Audits überprüft. Dazu kann auch eine externe Revisionsstelle verpflichtet werden. Ebenso wird alle zwei Jahre die Notfallvorsorge geprüft.

Kunden- und Qualitätsmanagement

Rund 30.000 Kunden vertrauen QSC. Auf die Produkte und Dienste von QSC setzen insgesamt rund 30.000 Unternehmen mittlerer Größe. Ihre Zufriedenheit bildet die Basis für den nachhaltigen Erfolg von QSC; ein exzellenter Service und anhaltend hohe Qualität sind die Grundlage der täglichen Zusammenarbeit. Dabei spricht QSC Unternehmen, die über mehr als 200 IT-Arbeitsplätze verfügen, mit eigenen Mitarbeitern an, kleinere Firmen werden in der Regel durch Vertriebspartner betreut.

Thematisch gliedert sich das Portfolio in einzelne Geschäftsbereiche; mit flachen Hierarchien erreicht QSC eine größere Markt- und Kundennähe und gewährleistet eine mit den spezifischen Anforderungen der Teilmärkte vertraute Kundenansprache. Jeder Geschäftsbereich bildet eigene, speziell geschulte Vertriebs- und Kundenberater aus, die in engem Kontakt mit den Kunden stehen und in enger Absprache flexibel auf ihre Bedürfnisse reagieren. Genau diese Nähe und der unkomplizierte Umgang miteinander werden von den Kunden besonders geschätzt und heben aus ihrer Sicht QSC von den größeren Wettbewerbern positiv ab. Weitere Wettbewerbsvorteile aus Sicht der Kunden sind das umfassende Leistungsspektrum rund um die Digitalisierung, die hohe Beratungskompetenz, eine konstant hohe Service- und Betriebsqualität sowie die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Vor diesem Hintergrund legt QSC besonders großen Wert auf eine kompetente Beratung und einen schnellen und hochwertigen Kundensupport. Das Unternehmen kommuniziert mit seinen Kunden über vielerlei Kontaktstellen - vom Vertrieb und Vertriebspartner über das Servicemanagement und den Support bis hin zum Beschwerde- und Produktmanagement. Darüber hinaus hält QSC eine breite Palette von Kontaktkanälen bereit, über die Kunden und andere Interessierte laufend Informationen und Unterstützung erhalten: Das Spektrum für den direkten Dialog reicht von der Website, zielgruppengerechten Extranets, Blogs und Mailings über verschiedene Kundenevents und Messeauftritte bis hin zu telefonischen Hotlines und allen relevanten Social-Media-Kanälen.

Regelmäßige Ermittlung der Kundenzufriedenheit. Regelmäßige, durch ein unabhängiges Institut durchgeführte Kundenumfragen flankieren den täglichen Kontakt mit Kunden und anderen Interessierten. Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit erfolgt anhand telefonisch durchgeführter Interviews. Anhand eines fest definierten Fragebogens werden alle Stationen innerhalb der "customer journey" thematisiert, von der Akquisition und dem Angebot über die Bereitstellung bis hin zum Kundensupport sowie Beschwerde- und Reklamationsmanagement inklusive Weiterempfehlungsbereitschaft.

Die Umfragen werden vom Qualitätsmanagement in Auftrag gegeben. Ziel ist, das aktuelle Verhältnis von Kundenerwartung zu Bedürfniserfüllung durch QSC zu erkennen, Stärken und Schwächen sichtbar zu machen, Potenziale für Leistungs- und Prozessverbesserungen zu ermitteln und Trends bei den Kundenerwartungen zu erkennen. Befragt werden Schlüsselkunden und Partner aus allen Geschäftsbereichen. Die Ergebnisse werden vom internen Qualitäts- und Prozessmanagement und vom Vorstand evaluiert. Die ermittelten zentralen Handlungsfelder zur Verbesserung im Kundenkontakt, Erleben der Marke QSC und Förderung der Kundenbindung werden in neue Qualitätsziele übersetzt und münden somit in verschiedene Maßnahmen für die Organisation - von der Produktentwicklung bis zur Unternehmenskommunikation. Ziel ist eine stetige Steigerung der Kundenzufriedenheit. Insofern sind die Kundenumfragen neben internen Maßnahmen ein wesentlicher Bestandteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei QSC.

Hoher Qualitätsanspruch. Das Ziel von QSC ist, Kunden vollständig zufriedenzustellen. Als agiler Dienstleister begegnet das Unternehmen seinen Kunden auf Augenhöhe, versteht sie durch den fortlaufenden Dialog und geht individuell auf ihre Bedürfnisse ein. Eine eigene Qualitätspolitik schafft den dafür erforderlichen Rahmen; sie ist für alle Beschäftigten verpflichtend und wird regelmäßig überprüft.

QSC ist sich bewusst, dass sie als Digitalisierer für den Mittelstand die Qualität der Leistung und Geschäftsprozesse der Kunden unmittelbar beeinflusst. Daher sind Informationssicherheit und Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen integrale Bestandteile des Qualitätsanspruchs und des Kundenversprechens. Das Unternehmen entwickelt und schult kontinuierlich die Fähigkeit aller Beschäftigten, kunden- und qualitätsorientiert zu denken und zu handeln, und sichert auch so seinen Qualitätsanspruch.

Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems werden regelmäßig im Rahmen der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 überprüft. Wichtige Beiträge leisten auch die Ergebnisse der regelmäßigen Kundenbefragungen.

Regelmäßige Festlegung von Qualitätszielen. Einmal jährlich legt der Vorstand Qualitätsziele im Einklang mit der Qualitätspolitik und der Unternehmensstrategie fest. Sie berücksichtigen auch die Erkenntnisse des jährlichen Managementreviews, der Kundenzufriedenheitsstudie und des Risikoberichts. Die unternehmensweiten Qualitätsziele werden von den Geschäftsbereichen in operative Qualitätsziele übersetzt. 2018 standen drei Ziele im Fokus:

eine höhere Kundenorientierung und schnellere Problemlösung,
ein verbindliches und verlässliches Handeln sowie eine proaktivere Kommunikation mit Kunden,
eine höhere Kundenwahrnehmung von QSC als innovativem, auf Augenhöhe agierendem Dienstleister.

Umwelt

Klares Bekenntnis zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung beinhaltet einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Digitalisierung kann hierzu wesentliche Beiträge leisten. Als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand trägt QSC erheblich zu einem umweltschonenden Betrieb bei Kunden bei. Denn mit der Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit für die Herstellung und den Transport vieler Güter, gleichzeitig reduziert sie die Reisetätigkeit. Ressourcenschonende Digitalisierung reicht beispielsweise von digitalen (statt auf Papier gedruckten) Medien über Fernwartung und -steuerung bis hin zum Ersetzen von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen.

Ressourcenschonendes Handeln und Wirtschaften. Natürlich setzt sich QSC auch selbst intensiv mit den Möglichkeiten eines ressourcenschonenden Handelns und Wirtschaftens auseinander. Zahlreiche Angebote ermuntern Beschäftigte hierzu, das Spektrum reicht von Dienstfahrrädern, Fahrausweisen für den Nahverkehr und Carsharing-Angeboten über Videokonferenzräume bis hin zu einer das papierlose Büro fördernden Arbeitsumgebung. Darüber hinaus sensibilisiert QSC ihre Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema und fördert entsprechende Fortbildungen. Den Schwerpunkt legt QSC auf umfassende Maßnahmen zur kontinuierlichen Optimierung des Energieeinsatzes. Andere natürliche Ressourcen haben dagegen für das operative Geschäft kaum eine Bedeutung.

Kontinuierliche Reduzierung des Energieverbrauchs in den Rechenzentren. Beim Thema Energie arbeitet QSC ständig daran, den Verbrauch vor allem in den Rechenzentren zu reduzieren. Dort setzt das Unternehmen nur Hardwaresysteme ein, die den neuesten Standard bei der Energieeffizienz erfüllen. Die Infrastrukturanlagen (Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen) verwenden eine intelligente, prozessorgestützte Regelungstechnik, die laufend Energieaufwände überprüft. Ein wichtiger Stellhebel ist zudem die zunehmende Nutzung einer "shared cloud" - an die Stelle dedizierter Rechnerkapazitäten für jeden Kunden treten gemeinsam genutzte Computer.

Hinzu kamen auch 2018 zahlreiche Projekte zur Reduzierung des Stromverbrauchs. So wurden in Hamburg zwei Rechenzentrumsräume mit drehzahlgeregelten Umluftkühlgeräten umgerüstet. Dies führte zu einem sinkenden Stromverbrauch. Nach und nach wird nun die Drehzahleinstellung aller Umluftkühlgeräte gesenkt. Hinzu kommt ein laufendes Programm zur Betriebsoptimierung der Kältemaschinen. Das Ziel: ein um 3 % bis 5 % verringerter Stromverbrauch. Selbstverständlich durchlaufen alle größeren Gesellschaften regelmäßig Energieaudits durch zertifizierte externe Energieberater gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Diese Audits bilden eine gute Grundlage für das frühzeitige Erkennen möglicher Optimierungspotenziale und die Priorisierung entsprechender Maßnahmen.

Strom zu 100 % aus regenerativen Energiequellen. Der Betrieb von Rechenzentren bleibt auch bei fortlaufender Optimierung energieintensiv. Der entsprechende Strom stammt seit 2018 ausschließlich aus regenerativen Quellen. Lieferant sind die Stadtwerke Neumünster: Sie bieten zu 100 % Strom aus kohlendioxidfreier und umweltfreundlicher Wasserkraft sowie aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken, die ausschließlich mit biogenen Brennstoffen arbeiten.

Ressourcenschonender Einkauf. Der Bezug von Strom aus regenerativen Quellen ist nur ein Baustein des nachhaltigen Einkaufs. Die zentrale Einkaufsrichtlinie schreibt vor, dass bei allen Beschaffungsvorgängen auf den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu achten ist. Der Grundgedanke nachhaltigen Wirtschaftens und steigender Energieeffizienz soll im Beschaffungsprozess stets berücksichtigt werden. Umgesetzt werden diese Vorgaben unter anderem durch den Erwerb von Hardware nach den neuesten Energieeffizienzstandards sowie eine moderne Firmenwagenflotte.

Sämtliche Lieferanten werden regelmäßig bewertet und müssen die unternehmensweit geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen beachten. So kann QSC eine gleichbleibend hohe Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten - ein weiterer wichtiger Baustein des nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodells.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtaussage/tatsächlicher vs. prognostizierten Geschäftsverlauf

QSC steigert 2018 den Umsatz um knapp 9 Mio. €. Dank deutlicher Zuwächse im Cloud- und TK-Geschäft konnte QSC ihren Umsatz im Jahr 2018 auf 366,8 Mio. € steigern nach 357,9 Mio. € im Vorjahr. Der Umsatz lag deutlich über dem ursprünglich prognostizierten Niveau von 345 bis 355 Mio. € und übertraf auch die im November 2018 erneut angehobene Umsatzprognose von mindestens 360 Mio. €. Beim EBITDA und beim Free Cashflow erreichte QSC ihre zu Jahresbeginn genannten Ziele: Das EBITDA lag mit 35,4 Mio. € im Rahmen der prognostizierten Spanne von 35 bis 40 Mio. €; der Free Cashflow erreichte 12,2 Mio. €, und damit mehr als 10 Mio. € wie prognostiziert.

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Ziele Ergebnisse 2018
Umsatz ≥ 360 Mio. €* 366,8 Mio. €
EBITDA 35 -40 Mio. € 35,4 Mio. €
Free Cashflow > 10 Mio. € 12,2 Mio. €

* Erhöhte Umsatzprognose.

Gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Deutsche Wirtschaft wächst langsamer. QSC konzentriert sich auf den deutschen Markt. Dort schwächte sich der über viele Jahre anhaltende Aufschwung 2018 allerdings ab. Das Bruttoinlandsprodukt stieg nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr um 1,5 % nach 2,2 % im Vorjahr. Wachstumsimpulse kamen vor allem aus dem Inland: Die privaten und staatlichen Konsumausgaben stiegen erneut, wenn auch schwächer als in den Vorjahren. Erheblich stärker legten die Bruttoinvestitionen zu - sie erhöhten sich um 4,8 %.

ITK-Markt wächst 2018 um 2 %. Analog zur Gesamtwirtschaft schwächte sich 2018 auch im deutschen ITK-Markt das Wachstum ab. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom stiegen die Umsätze um 2,0 % auf 166,0 Mrd. €. Wachstumstreiber blieb das IT-Geschäft, die IT-Umsätze in Deutschland erhöhten sich im vergangenen Jahr um 3,1 % auf 89,9 Mrd. €.

Dabei verzeichnete das für QSC besonders relevante Geschäft mit IT-Services ein Wachstum von 2,3 %. Die Umsätze im deutschen TK-Markt stabilisierten sich 2018 zumindest. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sieht die Umsätze mit 59,4 Mrd. € auf Vorjahresniveau. Im Festnetzgeschäft blieben die Umsätze mit 32,8 Mrd. € ebenfalls konstant, wobei Kabelnetzbetreiber Marktanteile von TK-Anbietern gewannen.

Der deutsche ITK-Markt (in Mrd. €)

Drei weitere Trends im deutschen TK-Markt sind für QSC relevant: Erstens stieg erneut die Zahl der über Call-by-Call und Preselect abgewickelten Sprachminuten; QSC ist traditionell in diesem Geschäftsfeld aktiv. Zweitens gewinnen DSL-Anschlüsse über Bitstrom-Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom zulasten anderer Verbindungsvarianten, wie sie auch QSC über viele Jahre anbot, weiter an Bedeutung. Und drittens erhöht sich kontinuierlich die Zahl der deutschen Haushalte, die Glasfaseranschlüsse nutzen können. In diesem Geschäftsfeld baut sich QSC durch Kooperationen mit Stadtwerken und regionalen Versorgern eine gute Marktposition auf.

Zwei von drei Unternehmen in Deutschland nutzen die Cloud. Ein entscheidender Wachstumstreiber im deutschen IT-Markt ist unverändert die Cloud; Cloud-Technologien kommen dem jüngsten "Cloud-Monitor" von KPMG zufolge mittlerweile in zwei von drei Unternehmen zum Einsatz. Zunehmend diversifizieren die Firmen ihre Cloud-Strategie und setzen unterschiedliche Modelle ein. QSC hat sich auf diesen Trend frühzeitig vorbereitet - mit ihrem Multi-Cloud-Consulting sowie der Fähigkeit zur Integration verschiedener Cloud-Welten in die eigenen Cloud-Services.

Zahl der Unternehmen mit IoT-Projekten verdoppelt sich. Zu den Pionieren zählt QSC auch im deutschen IoT-Markt. Einer Umfrage des Marktforschers IDG Research Services zufolge setzten 44 % der Unternehmen hierzulande im vergangenen Jahr ein IoT-Projekt um; 2017 waren es erst 21 %. Die Anwendungsgebiete sind vielfältig: 28 % der Projekte beschäftigen sich mit Industrie 4.0 - und damit mit vernetzter Fertigung -, 27 % mit Logistik und 26 % mit Qualitätskontrolle. Mit ihrer breiten Aufstellung entspricht die QSC-Tochter Q-loud den vielfältigen Anforderungen des Marktes.

Regulatorische Rahmenbedingungen

TK-Markt bleibt in zentralen Teilen reguliert. Der deutsche TK-Markt unterliegt in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen zu geringeren Vorleistungskosten führen.

Genehmigung der Zuführungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz. Am 18. Dezember 2018 veröffentlichte die Bundesnetzagentur mit einer vorläufigen Genehmigung die ab dem 1. Januar 2019 für zwei Jahre gültigen Zuführungs- und Terminierungsentgelte der Telekom. Nach diesem Beschluss erfolgte eine Absenkung der Terminierungsentgelte um 20 %, während die Zuführungsentgelte sogar um 43 % abgesenkt wurden. Grund für den Rückgang bei den Terminierungsentgelten war die Absenkung des als Vergleichsmaßstab herangezogenen europäischen Durchschnittsentgelts. Bei den Zuführungsentgelten resultierte der Rückgang aus der fortschreitenden Migration weg vom öffentlich vermittelten Telefonnetz PSTN (Public Switched Telephone Network), und somit aus der nur noch teilweisen Berücksichtigung diesbezüglicher Kosten. Dies unterstützt eine effizientere Migration vom PSTN zum NGN.

Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk. Bereits am 6. März 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2019. Damit betragen diese seit dem 1. Dezember 2018 nur noch 0,95 Cent/Min.

Genehmigung der L2-BSA-Entgelte. Mit Beschlüssen vom 8. März 2018 und 17. Dezember 2018 hat die Bundesnetzagentur die Entgelte für den L2-BSA-Zugang bzw. erstmalig für L2-BSA-Super-Vectoring genehmigt; dabei handelt es sich um Vorleistungsprodukte auf Bitstrombasis. Die Entgelte für den L2-BSA-Zugang wurden hierbei minimal gesenkt.

Genehmigung der CFV-Ethernet-2.0-Entgelte. Mit Beschluss vom 4. Oktober 2018 hat die Bundesnetzagentur erstmalig die Entgelte für das CFV-Ethernet-2.0-Produkt vorläufig genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein Geschäftskundenprodukt auf der BNG-Plattform (Broadband Network Gateway) der Telekom, das Anfang des Jahres 2019 an den Start ging.

Regulierungsverfügung Markt 4. Auf der Basis der 2016 verkündeten Marktdefinition für Markt 4 hat die Bundesnetzagentur am 20. Dezember 2018 eine Regulierungsverfügung erlassen, die die Telekom wie bisher zum Angebot von klassischen und ethernetbasierten Mietleitungen sowie nativem Ethernet verpflichtet. Darüber hinaus wurden der Telekom Zugangsverpflichtungen zum Ethernet VPN 1.0 und 2.0 sowie zum Ethernet P2MP 1.0 und 2.0 auferlegt. Soweit die Telekom zukünftig weitere hochqualitative Bitstromprodukte entwickelt, sind auch diese von der Zugangsverpflichtung erfasst.

Geschäftsverlauf

Zuwächse im Cloud- und TK-Geschäft. Das operative Geschäft von QSC entwickelte sich 2018 in Teilen besser, als ursprünglich erwartet. Das gilt allen voran für das Segment TK: Hier stieg der Umsatz um 6 % auf 200,9 Mio. €. Noch höhere prozentuale Zuwächse erzielte das Segment Cloud: Hier erhöhte sich der Umsatz 2018 um 31 % auf 36,5 Mio. €. Dagegen gaben die Umsätze im Segment Outsourcing deutlich und im Segment Consulting leicht nach.

Cloud-Umsatz steigt um 31 %. Das jüngste Segment von QSC steigerte den Umsatz 2018 auf 36,5 Mio. € nach 27,8 Mio. € im Vorjahr. Die anhaltend hohe Wachstumsdynamik beruht auf Erfolgen der beiden Standbeine Cloud-Services sowie IoT-Produkte und -Dienste. Bei den Cloud-Services unterstützt QSC zum einen bestehende Outsourcing-Kunden dabei, ihre IT-Lösungen aus dem klassischen On-Premise-Umfeld in die Cloud zu übertragen. Zum anderen entscheiden sich neue Kunden für einige oder sämtliche Bausteine der QSC-eigenen Cloud-Lösung.

Umsatz Cloud (in Mio. €)

Anfang Juni 2018 beauftragte beispielsweise PEAC Germany, die frühere IKB Leasing, QSC mit der Überführung ihrer bestehenden IT-Landschaft in eine Multi-Cloud-Umgebung. Das Unternehmen bezieht künftig klassische IT-Applikationen sowie branchenspezifische Anwendungen zentral aus der QSC-eigenen Cloud. Microsoft-Anwendungen werden dagegen aus der globalen Microsoft-Office-365-Cloud bereitgestellt. Deren Integration und Management übernimmt ebenfalls QSC als zertifizierter Cloud-Solution-Partner von Microsoft. Damit orchestriert und verantwortet QSC künftig das Multi-Cloud-IT-Betriebsmodell von PEAC Germany.

IoT-Tochter Q-loud punktet mit Innovationen. Die QSC-Tochter Q-loud bewies 2018 in zahlreichen Projekten ihre umfassende Software- und Hardwarekompetenz rund um das Internet of Things. Ihre "EnergyCam" kam beispielsweise in einem Projekt am Flughafen München bei analogen Strom- und Gaszählern zum Einsatz. Die "EnergyCams" lesen die Zählerstände mittels Kamera und Texterkennung (OCR) aus und übertragen sie in kurzen Zeitintervallen sicher an eine zentrale IoT-Plattform.

Mit dem im September 2018 vorgestellten QSC-Energy-Management-Cockpit unterstrich Q-loud ihre Kompetenz im Energiesektor. Mit dieser Innovation gelang es Q-loud als erstem Unternehmen in Deutschland, die neue SAP-Leonardo-Umgebung für die Qualifizierung einer Ende-zu-Ende-IoT-Lösung zu nutzen. Das SAP-basierte QSC-Energy-Management-Cockpit macht den Energieverbrauch von Unternehmen über mehrere Standorte hinweg in Echtzeit sichtbar.

Im Dezember 2018 stellte das Unternehmen mit dem NB-IoT-Tracker eine weitere Innovation vor. Das zigarettenschachtelgroße Gerät erlaubt es Unternehmen, Zustand und Position von Geräten und Maschinen beispielsweise in der Logistik, Agrartechnik, im Bauwesen oder in der Industrie dauerhaft zu verfolgen. Die Q-loud-Innovation nutzt hierbei - anders als Lösungen von Wettbewerbern - ein Narrowband-Funkmodul. Diese Technologie ist auch an schwer zugänglichen Orten sowie innerhalb geschlossener Gebäude erreichbar, verlängert die Batterielaufzeit und ist erheblich günstiger als der Einsatz von GSM- oder LTE-Technologien.

Bedeutung des traditionellen Outsourcings geht zurück. Die Umsätze im Segment Outsourcing blieben 2018 mit 91,0 Mio. € erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau von 102,0 Mio. €. Der Rückgang resultierte zum einen aus Veränderungen im Kundenkreis; 2017 hatte sich ein großer Kunde entschieden, künftig mit einem weltweit operierenden IT-Dienstleister zusammenzuarbeiten. Hinzu kommt die laufende Migration bestehender Kunden in die Cloud.

Umsatz Outsourcing (in Mio. €)

In welchem Maße traditionelles Outsourcing und Cloud-Services zusammenwachsen, unterstreicht die erneute Verlängerung des Vertrags mit Imperial Tobacco im Juni 2018. Auch in den kommenden fünf Jahren übernimmt QSC danach große Teile des IT-Betriebs und IT-Supports. Dies schließt die Vernetzung aller deutschen Standorte, die Bereitstellung von Applikationen sowie SAP-Services mit ein. Darüber hinaus unterstützt QSC Imperial Tobacco künftig bei der Umsetzung der globalen Digitalisierungsstrategie. Hierfür werden schrittweise Cloud- und Multi-Cloud-Services eingeführt und die konzerneigenen IT-Ressourcen im Datacenter- und Hosting-Umfeld optimiert.

Consulting legt Schwerpunkt auf Einführung von S/4HANA. Im Segment Consulting erzielte QSC 2018 einen Umsatz von 38,4 Mio. € nach 39,4 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Schwerpunkt lag unverändert auf Beratungsleistungen rund um SAP-Software, insbesondere auf der Einführung der neuen Softwaregeneration S/4HANA. Derzeit gibt es allerdings für dieses Thema nicht genügend Experten im Markt; der Umsatzrückgang ist auch eine Folge des spürbaren Fachkräftemangels. QSC setzte daher im abgelaufenen Geschäftsjahr verstärkt auf die eigene Aus- und Fortbildung und qualifizierte eine steigende Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die S/4HANA-Beratung.

Umsatz Consulting (in Mio. €)

Die bestehende S/4HANA-Kompetenz überzeugte 2018 verschiedene Unternehmen. So erweiterte der langjährige Kunde SportScheck im ersten Quartal 2018 seinen Vertrag. QSC stellt dem Sportartikelhändler künftig auch diverse SAP-Systeme auf der Basis von SAP HANA über die QSC-eigene Cloud-Plattform zur Verfügung und begleitet die Migration der bestehenden Datenbanksysteme.

Deutliche Zuwächse im TK-Geschäft. Der Umsatz im TK-Segment stieg 2018 auf 200,9 Mio. € gegenüber 188,7 Mio. € im Vorjahr. Das Wachstum resultierte vor allem aus Erfolgen im internationalen Terminierungsgeschäft mit Wiederverkäufern; QSC profitiert hier von einer temporär günstigen Marktkonstellation und der dauerhaft äußerst effizienten Kostenstruktur des eigenen Next Generation Networks. Hinzu kam eine leicht steigende Nachfrage von Firmenkunden nach TK-Diensten. Im ersten Quartal 2018 erweiterte unter anderem der Bonitäts- und Inkassodienstleister Creditreform seinen Vertrag. Zu den zentralen Leistungen von QSC zählt das zentrale Management und Monitoring der heterogenen Netzinfrastrukturen, unabhängig vom Accessanbieter und der zugrunde liegenden Technologie.

Umsatz Telekommunikation (in Mio. €)

Eine zunehmend wichtige Rolle spielt die Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern und Stadtwerken im Zuge ihres Glasfaserausbaus. 2018 vereinbarte QSC unter anderem mit dem Energieversorger "eins" die Lieferung von Voice-Diensten in Chemnitz. Dort hat bereits rund die Hälfte der Betriebe und Haushalte Zugang zu einem Glasfasernetz. Mit einer Kooperation mit Zattoo TV Solutions erweiterte QSC zudem ihr Leistungsspektrum für diese Partner. Sie können nun auch ein Triple-Play-Angebot vermarkten, bestehend aus IP-basierten Daten-, Sprach- und TV-Diensten. QSC ergänzt dazu ihre bestehenden White-Label-Lösungen um die IPTV-Dienste des europaweit führenden Anbieters Zattoo.

Ausgliederung des TK-Geschäfts von Hauptversammlung gebilligt. Am 12. Juli 2018 genehmigte die ordentliche Hauptversammlung die Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigene Gesellschaft, die 100-prozentige QSC-Tochter Plusnet. Der entsprechende Handelsregistereintrag erfolgte zum 31. August 2018. Schon im Vorfeld hatte die größere Eigenständigkeit der neuen Tochter zu einem Freisetzen interner Wachstumskräfte geführt.

Angesichts Interessenbekundungen verschiedener Unternehmen an einem Erwerb von Plusnet beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 18. September 2018, mit geeigneten Interessenten Gespräche über diese strategische Option aufzunehmen. Eine Voraussetzung für einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf ist, dass dieser zu sehr attraktiven Bedingungen erfolgen kann. Unverändert bleiben auch alle anderen strategischen Optionen offen, dazu zählen die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts sowie das Eingehen von Kooperationen.

Wesentliche Leistungsindikatoren

Umsatz erhöht sich 2018 auf 366,8 Mio. €. QSC steigerte im abgelaufenen Geschäftsjahr wie erläutert (vgl. die Ausführungen zum Geschäftsverlauf auf den Seiten 73 bis 75) den Umsatz auf 366,8 Mio. € nach 357,9 Mio. € im Vorjahr.

EBITDA summiert sich 2018 auf 35,4 Mio. €. Das EBITDA belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 35,4 Mio. € im Vergleich zu 38,3 Mio. € im Jahr 2017. Der Rückgang resultierte unter anderem aus dem veränderten Umsatzmix: 2018 stieg vor allem der Anteil des vergleichsweise margenschwachen TK-Geschäfts mit Wiederverkäufern deutlich; dagegen gingen die eher margenstarken Outsourcing-Umsätze zurück. Die EBITDA-Marge erreichte daher 10 % nach 11 % im Jahr 2017.

Free Cashflow erreicht 2018 eine Höhe von 12,2 Mio. €. QSC erwirtschaftete 2018 einen Free Cashflow von 12,2 Mio. € nach 12,6 Mio. € im Vorjahr. Das Unternehmen berechnet diese zentrale Steuerungsgröße aus der Veränderung der Nettoverschuldung vor Akquisitionen und Ausschüttungen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe der Einflussgrößen an den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 2017.

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In Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Liquidität 53,6 61,9
Langfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten -100,0 -135,2
Kurzfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten -20,0 -1,6
Zinstragende Finanzierungsschulden -120,0 -136,8
Nettoverschuldung -66,4 -74,9

Danach reduzierte sich die Liquidität im Jahresvergleich um 8,3 Mio. € auf 53,6 Mio. €. Im gleichen Zeitraum führte QSC ihre zinstragenden Finanzierungsschulden um 16,8 Mio. € auf 120,0 Mio. € zurück. Diese Reduzierung resultierte aus der vorzeitigen Rückzahlung aller variabel verzinslichen Fünf-Jahres-Tranchen des Schuldscheindarlehens, die ursprünglich im Mai 2019 fällig geworden wären; im Gegenzug nahm QSC das Konsortialdarlehen teilweise in Anspruch (vgl. Seite 80).

Die Nettoverschuldung ging damit zum 31. Dezember 2018 um 8,5 Mio. € auf -66,4 Mio. € zurück. Da der Free Cashflow die Finanzkraft des operativen Geschäfts darstellt, bereinigt QSC diese Größe um Auszahlungen für Akquisitionen und Ausschüttungen. Die Ausschüttung der Dividende von € 0,03 je Aktie nach der Hauptversammlung im Juli 2018 führte zu einem Mittelabfluss von 3,7 Mio. €. Berücksichtigt man diese Zahlung, ergibt sich ein Free Cashflow von 12,2 Mio. €. Anders als im Vorjahr betrachtet QSC Investitionen nicht mehr als wesentlichen Leistungsindikator (vgl. zu den Investitionen Seite 81).

Ertragslage

Konstante Bruttomarge. Angesichts höherer Umsätze stiegen 2018 auch die Kosten der umgesetzten Leistungen. Sie beliefen sich auf 298,8 Mio. € im Vergleich zu 291,1 Mio. € im Vorjahr. Der Bruttogewinn verbesserte sich auf 68,0 Mio. € gegenüber 66,8 Mio. € im Jahr 2017. Die Bruttomarge blieb mit 19 % konstant.

Die Marketing- und Vertriebskosten erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 29,7 Mio. € nach 28,5 Mio. € im Vorjahr. Dieser Anstieg resultierte unter anderem aus der neuen, vertikalen Organisation, die den einzelnen Geschäftsbereichen erheblich mehr Freiraum für eigene Vertriebsaktivitäten gibt. Die allgemeinen Verwaltungskosten blieben mit 30,9 Mio. € auf dem Vorjahresniveau von 30,7 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge saldierten sich 2018 auf 1,0 Mio. € nach -0,4 Mio. € im Vorjahr.

Die Personalkosten, ein wichtiger Bestandteil aller großen Kostenpositionen, reduzierten sich im vergangenen Geschäftsjahr auf 101,4 Mio. € gegenüber 106,9 Mio. € im Jahr 2017. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte das Unternehmen 1.282 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.342 ein Jahr zuvor. Weitere Ausführungen zu den Beschäftigten enthält die nichtfinanzielle Erklärung auf den Seiten 55 bis 59.

Höhere Ertragskraft des operativen Geschäfts. Die operative Ertragskraft lässt sich besser erfassen, wenn man - wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung - die Abschreibungen und nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung getrennt ausweist. Im vorliegenden Konzernabschluss sind sie IAS 1 folgend Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen. Die nachfolgende verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält die Abschreibungen als eigene Position.

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In Mio. € 2018 2017
Umsatzerlöse 366,8 357,9
Kosten der umgesetzten Leistungen* -276,7 -266,1
Bruttoergebnis vom Umsatz 90,2 91,8
Marketing- und Vertriebskosten* -28,3 -27,2
Allgemeine Verwaltungskosten* -27,5 -27,0
Sonstiges betriebliches Ergebnis 1,0 0,7
EBITDA 35,4 38,3
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer
aktienbasierter Vergütung) -26,9 -31,1
Operatives Ergebnis (EBIT) 8,5 7,1

* Exklusive Abschreibungen und nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.

Operatives Ergebnis (EBIT) steigt um 20 % auf 8,5 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich das EBITDA auf 35,4 Mio. € nach 38,3 Mio. € (vgl. die Ausführungen zu den Leistungsindikatoren auf den Seiten 76 und 77). Die Abschreibungen gingen wie erwartet weiter zurück und reduzierten sich auf 26,9 Mio. € nach 31,1 Mio. € im Vorjahr. Dies ermöglichte erneut eine Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT) - von 7,1 Mio. € im Jahr 2017 auf 8,5 Mio. €. Das Finanzergebnis blieb mit -4,4 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis vor Ertragsteuern stieg danach auf 4,1 Mio. € gegenüber 2,7 Mio. € im Vorjahr. Im Vergleich zu 2017 verbuchte QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr einen geringeren positiven Effekt aus latenten Steuern. Der Konzerngewinn erreichte daher 3,3 Mio. € im Vergleich zu 5,1 Mio. € im Vorjahr.

Ertragslage nach Segmenten

Dynamisches Cloud-Geschäft stellt Skalierbarkeit unter Beweis. Das jüngste und prozentual wachstumsstärkste Segment von QSC gewann 2018 deutlich an Ertragskraft. Binnen eines Jahres stieg die Segmentmarge des Cloud-Geschäfts auf 16 % nach 2 % im Jahr 2017; der Segmentbeitrag erhöhte sich auf 5,7 Mio. € nach 0,5 Mio. € im Jahr 2017. Der hohe Anstieg resultierte zum einen aus den deutlich gestiegenen Umsätzen; binnen eines Jahres wuchsen sie um 8,7 Mio. € auf 36,5 Mio. €. Zum anderen zeigt sich nun die Skalierbarkeit des Cloud-Geschäfts: Die Kosten der umgesetzten Leistungen stiegen 2018 lediglich um 2,0 Mio. € auf 24,1 Mio. €.

Segmentmarge Cloud

Umbau im Outsourcing setzt sich fort. Angesichts rückläufiger Umsätze setzte QSC im Jahr 2018 den Umbau im Outsourcing fort und reduzierte unter anderem die Mitarbeiterzahl deutlich. Damit zusammenhängende einmalige Aufwendungen führen dazu, dass die Kosten der umgesetzten Leistungen erst zeitverzögert den Umsätzen folgen. Sie sanken auch daher im Jahr 2018 lediglich um 4,5 Mio. € auf 73,9 Mio. € - der Umsatz verringerte sich im gleichen Zeitraum um 11,0 Mio. € auf 91,0 Mio. €. In der Folge gaben Bruttoergebnis und Segmentbeitrag deutlich nach. Letzterer erreichte im vergangenen Geschäftsjahr 11,5 Mio. € nach 17,3 Mio. € ein Jahr zuvor; die Segmentmarge fiel um 4 Prozentpunkte auf 13 %.

Segmentmarge Outsourcing

Attraktive Marge im personalintensiven Consulting. Das Consulting-Geschäft von QSC litt 2018 unter dem spürbaren Fachkräftemangel. In dieser Situation setzte das Unternehmen zum einen seine Anstrengungen fort, eigene Experten aus- und weiterzubilden. Zum anderen wurde die Auslastung der bestehenden Beraterinnen und Berater optimiert. In der Folge blieben die Kosten der umgesetzten Leistungen mit 31,5 Mio. € unter der Vorjahresgröße von 32,9 Mio. €. Trotz leicht rückläufiger Umsätze gelang es so, das Bruttoergebnis um 0,4 Mio. € auf 6,9 Mio. € zu steigern. Da das Consulting in der neuen, vertikalen Organisation seine Vertriebsanstrengungen intensivierte, blieb der Segmentbeitrag mit 5,4 Mio. € konstant. Mit 14 % erwirtschaftete das Consulting jedoch unverändert eine attraktive Marge im personalintensiven Beratungsgeschäft.

Segmentmarge Consulting

TK-Geschäft erzielt die höchsten Margen. Die deutlich höheren TK-Umsätze gingen 2018 mit steigenden Kosten der umgesetzten Leistungen einher: Sie erhöhten sich auf 147,2 Mio. € nach 132,7 Mio. € im Vorjahreszeitraum. In diesem überproportionalen Anstieg spiegeln sich die wachsenden Umsätze mit Wiederverkäufern in der internationalen Sprachterminierung wider; dieses Geschäft ist von hohen Vorleistungen geprägt. In der Folge blieb das Bruttoergebnis mit 53,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 56,0 Mio. €. Der Segmentbeitrag summierte sich 2018 auf 39,2 Mio. € nach 41,5 Mio. € im Vorjahr. Die Segmentmarge lag mit 20 % aber unverändert so hoch wie in keinem anderen Segment.

Segmentmarge Telekommunikation

Finanzlage

Zwei zentrale Ziele des Finanzmanagements. Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an. QSC verfügte auch 2018 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen, und zwei infolge der vorzeitigen Rückzahlung des Schuldscheindarlehens frei stehende Derivate mit einer Laufzeit bis Mai 2019. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement bietet der Konzernanhang unter Ziffer 41.

Drei Quellen der Finanzierung. Die Finanzierung von QSC basiert auf drei Säulen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; zweitens nutzt das Unternehmen die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens und drittens bestand zum 31. Dezember 2018 ein Konsortialdarlehen in Höhe von 100,0 Mio. €. Im ersten Halbjahr 2018 hatte QSC mit ihren kreditgebenden Banken erfolgreich über eine Aufstockung des entsprechenden Konsortialdarlehens aus dem Jahr 2016 von ursprünglich 70,0 Mio. € auf nunmehr 100,0 Mio. € verhandelt und damit frühzeitig die Rückzahlung der im kommenden Jahr fälligen Tranchen des Schuldscheindarlehens sichergestellt. Im vierten Quartal 2018 löste QSC dann alle im kommenden Jahr fälligen variabel verzinslichen Tranchen in Höhe von insgesamt 76,5 Mio. € vorzeitig ab und beanspruchte hierfür das Konsortialdarlehen mit 65,0 Mio. €.

Hohe Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich 2018 auf 34,1 Mio. € nach 39,3 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erreichte -17,7 Mio. € im Vergleich zu -21,8 Mio. € im Jahr 2017. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -24,7 Mio. € gegenüber -23,4 Mio. € im Jahr zuvor. Daraus ergibt sich eine Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um -8,3 Mio. €. Zum 31. Dezember 2018 wies QSC Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 53,6 Mio. € aus im Vergleich zu 61,9 Mio. € ein Jahr zuvor.

Vermögenslage

Investitionen von 17,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2018. QSC investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr 17,2 Mio. € nach 19,3 Mio. € im Vorjahr. Hiervon entfielen 46 % auf kundenbezogene Investitionen wie Kundenanschaltungen und entsprechende Hardware, 36 % auf Technik und 18 % auf immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzen. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag 3,1 Mio. € (Bilanzstichtag 2017: 1,9 Mio. €).

Planmäßige Abschreibungen reduzieren langfristige Vermögenswerte. Innerhalb der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 verringerte sich der Wert der langfristigen Vermögenswerte auf 166,6 Mio. € nach 174,9 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Der Rückgang resultierte vor allem aus planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich auf 117,0 Mio. € nach 122,2 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 3,8 Mio. € auf 56,1 Mio. € stand ein Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 8,3 Mio. € auf 53,6 Mio. € gegenüber.

Eigenkapitalquote steigt auf 32 %. Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2018 leicht auf 90,2 Mio. € nach 89,5 Mio. € zum Stichtag des Vorjahres. Dieser Anstieg resultierte vor allem aus Veränderungen bei den sonstigen Rücklagen sowie der Kapitalrücklage. Angesichts der geringeren Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Eigenkapitalquote um 2 Prozentpunkte auf 32 %.

Der Wert der langfristigen Schulden sank zum 31. Dezember 2018 auf 109,3 Mio. € im Vergleich zu 147,9 Mio. € zum Jahresende 2017. Diese Größe enthält im Wesentlichen die im Mai 2021 fällig werdenden letzten Tranchen des Schuldscheindarlehens über 35,0 Mio. € sowie 65,0 Mio. € aus dem Konsortialdarlehen. Zum 31. Dezember 2017 hatte das 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen mit einem Wert von 135,0 Mio. € diese Position noch dominiert. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 auf 84,1 Mio. € nach 59,6 Mio. € zum 31. Dezember 2017, und zwar aus zwei Gründen. Erstens stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten auf 58,0 Mio. € nach 46,9 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Zweitens erhöhten sich die anderen finanziellen Verbindlichkeiten auf 20,0 Mio. € nach 1,6 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Diese Position enthält die im Mai 2019 fällig werdende festverzinsliche Tranche des Schuldscheindarlehens.

RISIKOBERICHT

Risikomanagement

Risikomanagement bildet wichtige Grundlage für nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet eine wichtige Grundlage für den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement sorgt dafür, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Dieses Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken und unterstützt bei QSC sowie allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.

Organisation und Verfahren

Fokussierung auf wesentliche Risiken. QSC hat ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert, um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken. Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.

Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.

Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.

Zentrales Risikomanagement ist ständiger Ansprechpartner. Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner. Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_RISK TO CHANCE") einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht. Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Ab der Seite 162 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Angabepflichten hinsichtlich der Finanzinstrumente nach IFRS 7.

Bewertungsmethodik

Risiken anhand Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen klassifiziert. Die Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

Klassifizierung von Risiken

Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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sehr gering: nicht einmal in 5 Jahren
gering: nicht öfter als einmal in 5 Jahren
mittel: durchschnittlich einmal jährlich
hoch: öfter als einmal im Jahr
sehr hoch: einmal im Quartal oder mehr

Schadensklasse (geschätzter Schaden im Fall des Risikoeintritts)

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unwesentlich: unter € 50.000
gering: € 50.000 bis € 250.000
mittel: € 250.000 bis € 1.000.000
schwerwiegend: über € 1.000.000
bestandsgefährdend: aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten

Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie QSC konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe.

Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Sie dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken.

Nettobewertung der Risiken maßgeblich. Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit ("sehr gering" oder "gering") werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen. Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. regulatorische Risiken) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.

Ergänzende Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB

Ständige Beobachtung der Risiken in der Rechnungslegung. Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.

Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:

QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet.
QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling.
QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein.
Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften.
Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht.
Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken.

Mit d iesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend, trotz der enormen Komplexität von IFRS, das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.

Einzelrisiken

Konzentration auf tatsächliche Risikolage. Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".

Umsatzrückgang im konventionellen TK-Geschäft. Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz geht tendenziell zurück und der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts sinkt. Der harte Preiswettbewerb und Regulierung belasten die Umsätze zusätzlich. Zudem arbeitet QSC im Wiederverkäufergeschäft mit marktstarken Partnern zusammen, die mittlerweile zum Teil über eigene TK-Infrastrukturen verfügen, die sie künftig verstärkt nutzen könnten. Auch im ADSL-Geschäft gibt es einige marktstarke Wiederverkäufer, mit denen QSC zusammenarbeitet. Das Unternehmen sieht sich auch hier einem harten Preiswettbewerb ausgesetzt. Zudem sinkt aufgrund des gestiegenen Bandbreitenbedarfs und der in der Folge steigenden Nutzung von VDSL- und Kabelanschlüssen der Umsatz.

Durch den Ausbau des IT- und Cloud-Geschäfts verringert QSC seit Jahren die Abhängigkeit vom konventionellen TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem Geschäftsfeld begegnete QSC darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten Next Generation Networks (NGN). Das Unternehmen prüft zugleich, ob und in welchem Maße es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen das Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann. Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt für Privatkunden auch in den kommenden Jahren fortsetzen und der Margendruck sich weiter verschärft. Dagegen bietet die Zusammenführung von Sprach- und Datennetzen auf IP-Basis neue Möglichkeiten zur Optimierung und Flexibilisierung von TK-Infrastrukturen. Zudem gewinnt die Telekommunikation als Rückgrat der Digitalisierung derzeit generell spürbar an Bedeutung. QSC hat deshalb beschlossen, das TK-Geschäft durch die Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft zu stärken, um neue Chancen am Markt besser nutzen zu können.

Sicherheit. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit gehört zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC. Im Mittelpunkt der IT-Sicherheitsstrategie von QSC steht daher der Schutz von Unternehmensdaten sowie personenbezogener Kunden- und Mitarbeiterdaten mit allen Mitteln, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen. In jüngster Zeit hat sich die Gefahr von außen, beispielsweise in Form von DDoS-, Viren- oder Trojanerattacken, erhöht. QSC begegnet diesen Angriffen durch den Einsatz intelligenter und zugleich wirtschaftlicher Abwehrkonzepte.

Abhängigkeit von Geschäftspartnern. Die Umsätze mit Wiederverkäufern im Segment Telekommunikation werden mit nur wenigen, aber großen Voice- und DSL-Wiederverkäufern erzielt. Der Verlust eines dieser Geschäftspartner würde zu einer spürbaren Reduzierung des Umsatzes führen, mit allerdings nur geringerem Einfluss auf die Profitabilität, da es sich bei diesen Umsätzen im Wesentlichen um Umsätze mit eher niedriger Marge handelt. Auch im Segment Outsourcing werden wesentliche Umsätze mit einigen wenigen Großkunden erzielt. Ein Wegfall eines dieser Kunden hätte spürbaren Einfluss auf Umsatz und Profitabilität. QSC begegnet diesem Risiko vor allem mit einer sorgfältigen Pflege der seit Jahren gewachsenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.

Fachkräftemangel und Know-how. Wie alle IT- und TK-Anbieter benötigt QSC qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio betreiben und weiterentwickeln zu können. Angesichts des Mangels insbesondere an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Verschärft wird dieses Risiko noch durch Eigenkündigungen von Mitarbeitern, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Mitarbeiter über spezielles Know-how verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Infolge des Fachkräftemangels kann es zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer IT- und TK-Applikationen kommen. QSC begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.

Gesamtaussage

QSC kann mögliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechend handeln. Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.

PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT

Gesamtaussage

Anhaltend hohes Wachstum im Cloud-Geschäft. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet QSC einer ersten, vorsichtigen Prognose zufolge einen Umsatz von mehr als 350 Mio. €, ein EBITDA von mehr als 65 Mio. € und unverändert einen positiven Free Cashflow; Letzterer wird sich mindestens im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich bewegen. Die erstmalige Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 führt 2019 zu einer deutlichen Erhöhung des ausgewiesenen EBITDA; nach derzeitiger Einschätzung beziffert QSC den Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf 30 bis 35 Mio. €. Zudem führt die Anwendung des IFRS-16-Standards zu höheren Verbindlichkeiten, die auch zukünftig nicht in der Nettoverschuldung - und damit nicht im Free Cashflow - berücksichtigt werden.

Beim Umsatz erwartet das Unternehmen ein beschleunigtes Wachstum im Segment Cloud, das Ziel liegt bei rund 50 Mio. €. Diese anhaltende Dynamik reicht indes noch nicht aus, um die Rückgänge im traditionellen Outsourcing - bedingt durch den bereits angekündigten Verlust zweier großer Kunden - und die Normalisierung des TK-Geschäfts mit Wiederverkäufern auszugleichen.

Für das TK-Geschäft prüft QSC unabhängig davon derzeit mehrere strategische Optionen. Dazu zählen ein möglicher mehrheitlicher oder vollständiger Verkauf der TK-Tochter Plusnet, die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts sowie das Eingehen von Kooperationen. Das Unternehmen strebt eine Entscheidung hierzu bis spätestens Ende Mai 2019 an und wird danach seine vorsichtige Prognose je nach strategischer Option aktualisieren.

Künftige Rahmenbedingungen

2,5 % Wachstum im deutschen IT-Markt erwartet. Für 2019 prognostiziert die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um nur noch 1,0 % nach 1,5 % im Jahr 2018. Die Gefahren für die deutsche Wirtschaft verdeutlicht ein sinkender ifo-Geschäftsklimaindex. Insbesondere die Erwartungen der beteiligten Unternehmen verschlechterten sich zu Jahresbeginn 2019 erheblich. Diesem Abschwung kann sich auch die ITK-Branche nicht entziehen. Nach dem 2%igen Umsatzplus im vergangenen Jahr erwartet der Branchenverband Bitkom für das laufende Jahr einen Anstieg der ITK-Umsätze um nur noch 1,5 % auf 168,5 Mrd. €. Mit 2,5 % dürfte dabei das Wachstum im IT-Geschäft erneut höher ausfallen als im TK-Geschäft mit 1,1 %.

Der deutsche IT-Markt (in Mrd. €)

Cloud und IoT bleiben Wachstumstreiber im IT-Markt. Innerhalb des IT-Marktes bleiben Cloud-und IoT-Technologien unverändert Wachstumstreiber. Dies zeigte unter anderem eine Befragung von eco - Verband der Internetwirtschaft Ende 2018. Zu den wichtigsten Digitalisierungstrends im deutschen Mittelstand zählen danach IT-as-a-Service und hier allen voran Multi-Cloud-Ansätze, Cloud-Security sowie Edge-Services, also die Vernetzung von Maschinen und Geräten im Internet of Things. Welchen Stellenwert IoT mittlerweile genießt, unterstreicht die Internet-of-Things-Studie 2019 des Marktforschers IDG. Danach planen knapp 60 % der befragten Unternehmen, ihre IoT-Investitionen in den kommenden Jahren stark oder sogar sehr stark zu steigern. Im Mittelpunkt stehen Cloud-Services, Datensicherheit sowie Smartification - und damit drei Schwerpunkte von QSC und ihrer IoT-Tochter Q-loud.

Erwartete Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Dezentraler Vertrieb setzt neue Impulse. Eine vertikale Organisation stärkt seit Anfang 2018 die Autonomie der Geschäftsfelder; sie sind seitdem für Vertrieb und Technik selbst verantwortlich. Diese höhere Flexibilität und Agilität gibt den Geschäftsfeldern den erforderlichen Freiraum, um bestehende Kunden weiterzuentwickeln und neue Kunden zu gewinnen. In besonderer Weise profitiert hiervon das Segment Cloud, das Wachstum dürfte sich hier im laufenden Jahr noch einmal beschleunigen. Im Wesentlichen zwei Faktoren verhindern, dass diese Dynamik 2019 zu einem höheren Gesamtumsatz führt: Erstens haben sich zwei große Outsourcing-Kunden entschieden, ab Anfang 2019 mit einem anderen Anbieter zusammenzuarbeiten. Und zweitens dürfte sich die Nachfrage von TK-Wiederverkäufern nach internationaler Sprachterminierung normalisieren.

Das ausgewiesene EBITDA wird sich im laufenden Jahr aufgrund der erstmaligen Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 deutlich erhöhen. QSC erwartet ein EBITDA von mehr als 65 Mio. € im Vergleich zu 35,4 Mio. € im Vorjahr. Der Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 dürfte sich hierbei auf 30 bis 35 Mio. € belaufen. Mit dem neuen Standard wird erstmals das auch von QSC genutzte operative Leasing beim Leasingnehmer bilanziell erfasst und wie jede Investition abgeschrieben. Unter sonst gleichen Bedingungen steigen damit die Abschreibungen, während der operative Aufwand entsprechend sinkt.

QSC plant unverändert mit einem positiven Free Cashflow. Wie schon in den Vorjahren erwartet QSC auch 2019 einen positiven Free Cashflow. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC damit für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.

Erwartete Ertragslage nach Segmenten

Zweigeteilte Entwicklung der Segmente. Einer hohen Dynamik im Cloud-Geschäft und einer Erholung des Consultings wird im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich ein Umsatzrückgang in den beiden anderen Segmenten gegenüberstehen. Die nachfolgenden Aussagen zur Profitabilität der einzelnen Segmente erfolgen ohne Berücksichtigung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16.

Beschleunigtes Wachstum im Cloud-Geschäft. Für das laufende Geschäftsjahr strebt QSC im Segment Cloud einen Umsatz von rund 50 Mio. € und damit ein Wachstum von mehr als 35 % an. Damit erhöht sich die Dynamik im jüngsten Segment des Unternehmens noch einmal - 2018 stieg der Cloud-Umsatz um 31 %. Zu diesem hohen Wachstum werden die beiden Standbeine Cloud-Services und IoT wichtige Beiträge leisten. Bei der IoT-Tochter Q-loud dürften sich aus den zahlreichen Pilotprojekten der vergangenen Jahre nach und nach größere Aufträge entwickeln. Zusätzliche Impulse geben selbst entwickelte Innovationen wie der NB-IoT-Tracker und das QSC-Energy-Management-Cockpit. Bei den Cloud-Services wird sich zum einen die Migration bestehender Outsourcing-Kunden fortsetzen. Zum anderen wird QSC in diesem zukunftsträchtigen Geschäftsfeld neue mittelständische Kunden gewinnen. Höhere Umsätze gehen im skalierbaren Cloud-Geschäft mit überproportional steigenden Ergebnisbeiträgen einher.

Bedeutung des traditionellen Outsourcings geht zurück. Wie in den vergangenen Jahren werden auch 2019 cloudbasierte Bezugsmodelle bei bestehenden Kunden das traditionelle Outsourcing Schritt für Schritt ersetzen. Zudem enden wie angekündigt gleich zwei große Verträge. Die Outsourcing-Umsätze werden daher auch 2019 deutlich zurückgehen. Vor diesem Hintergrund setzt QSC den Umbau der Organisation fort und verstärkt zugleich ihre Anstrengungen, neue mittelständische Kunden in diesem Geschäftsfeld zu gewinnen. Unabhängig davon bleibt die Segmentmarge angesichts des Umbaus der Organisation und des anhaltend harten Preiswettbewerbs unter Druck; der Segmentbeitrag wird daher deutlich zurückgehen.

Consulting kehrt auf Wachstumskurs zurück. Im laufenden Geschäftsjahr erwartet QSC wieder deutlich steigende Consulting-Umsätze und auch einen deutlichen Anstieg des Segmentbeitrags. Das Segment hat die vorübergehende Schwächephase genutzt, um die Auslastung der eigenen Beschäftigten zu optimieren und die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu intensivieren. So ist das Consulting nun gut aufgestellt, um an der wachsenden Nachfrage nach SAP-Beratungsleistungen, insbesondere rund um den Einsatz der HANA-Technologie, zu partizipieren. Trotz unverändert hoher Personalintensität plant das Segment Consulting weiterhin mit einer zweistelligen Segmentmarge.

TK-Geschäft mit Wiederverkäufern normalisiert sich. Insbesondere im ersten Halbjahr 2018 profitierte QSC von einer zeitweilig höheren Nachfrage von Wiederverkäufern nach internationaler Sprachterminierung. Diese Nachfrage dürfte sich im laufenden Geschäftsjahr normalisieren und auf dem Niveau des zweiten Halbjahres 2018 stabilisieren. Im TK-Geschäft mit Firmenkunden geht QSC dagegen von einem leichten Anstieg der Umsätze aus. Insgesamt dürfte der TK-Umsatz im laufenden Geschäftsjahr daher unter dem Niveau des Vorjahres bleiben; der Segmentbeitrag dürfte leicht nachgeben.

Chancenmanagement

Dynamisches Marktumfeld eröffnet immer wieder neue Chancen. QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand und zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die dieser Zielgruppe sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung ihrer IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten. Das dynamische Marktumfeld eröffnet immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über die bestehenden Chancen; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich regelmäßig damit.

Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2019 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

Einzelchancen

Zusätzliche Kunden für Cloud- und Outsourcing-Services. QSC baut ihr cloudbasiertes Portfolio kontinuierlich aus und befindet sich im Gespräch mit zahlreichen potenziellen Firmenkunden. Erfahrungsgemäß vergeht zwischen der Ansprache und ersten Umsätzen erhebliche Zeit; daher plant QSC bei Neukunden im Cloud-Geschäft generell nur mit moderaten Zuwächsen. Da die IT vieler Mittelständler angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an Grenzen stößt, könnte die tatsächliche Nachfrage die Erwartungen übertreffen.

Chancen ergeben sich in diesem Zusammenhang auch für das traditionelle Outsourcing-Geschäft. Denn viele Mittelständler sehen sich angesichts des technischen Fortschritts zwar gezwungen, beim Betrieb ihrer IT vermehrt mit Dienstleistern zusammenzuarbeiten, scheuen jedoch den vollständigen Übergang in eine Cloud-Infrastruktur. QSC hat in jüngster Zeit den Outsourcing-Vertrieb neu aufgestellt und könnte auf dieser Basis mehr Kunden gewinnen, als aktuell geplant.

Mehr IoT-Projekte im Regelbetrieb. QSC hat sich sehr früh mit einem umfassenden Portfolio im IoT-Markt positioniert. Derzeit konzentrieren sich viele Mittelständler in der Zusammenarbeit mit QSC noch auf Pilotprojekte. Wenn gleich mehrere Projekte in den Regelbetrieb übergehen, könnte dies einen nicht geplanten Umsatzschub auslösen. Dies gilt auch für den Fall, dass Mittelständler stärker als geplant das umfassende IoT-Know-how von QSC bei der Massenfertigung vernetzter Geräte nutzen.

Chancen ergeben sich zudem aus einer raschen Verbreitung von QSC-eigenen Innovationen wie dem NB-IoT-Tracker. QSC plant bei solchen Eigenentwicklungen in der Phase der Markteinführung nur mit sehr moderaten Umsätzen. Insbesondere das Interesse großer Player am Markt könnte höhere Zuwächse ermöglichen.

Schnelle Implementierung neuer SAP-Lösungen. Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird auch 2019 das Geschäft im Segment Consulting antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen die Erwartungen eventuell übersteigen. Gleiches gilt für die Unterstützung von Firmenkunden beim Einsatz der neuen Entwicklungsumgebung SAP Leonardo. QSC verfügt bei dieser und weiteren SAP-Lösungen über gewachsene Kompetenz im eigenen Haus und kann insbesondere durch eine Verknüpfung ihres IoT- und SAP-Know-hows Mittelständlern einen Mehrwert liefern, wie es sonst nur wenige Anbieter am Markt können.

Weiterentwicklung von Plusnet. Nach der Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigenständige Gesellschaft verfolgt QSC mehrere strategische Optionen. Eine Option ist ein möglicher mehrheitlicher oder vollständiger Verkauf von Plusnet. Würde diese Option Realität, stünden QSC erheblich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um ihre anderen Geschäftsbereiche und insbesondere das Cloud- und IoT-Geschäft zu stärken. Eine andere Option besteht im Eingehen von Kooperationen. Mit geeigneten Kooperationspartnern bestünde die Chance, dass sich die Umsätze von Plusnet im laufenden Jahr besser entwickeln als erwartet. Die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts birgt ebenfalls Chancen. Das gilt beispielsweise für eine vertiefte Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Citycarriern sowie die Gewinnung weiterer Firmenkunden.

FINANZBERICHT

KONZERNABSCHLUSS

Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Anhang-Nr. 2018 2017
Umsatzerlöse 6 366.843 357.867
Kosten der umgesetzten Leistungen 7 -298.821 -291.059
Bruttoergebnis vom Umsatz 68.022 66.808
Marketing- und Vertriebskosten 8 -29.678 -28.546
Allgemeine Verwaltungskosten 9 -30.893 -30.739
Sonstige betriebliche Erträge 11 2.164 2.484
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11 -1.140 -2.898
Operatives Ergebnis (EBIT) 8.475 7.109
Finanzerträge 12 138 247
Finanzierungsaufwendungen 12 -4.504 -4.658
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.109 2.698
Ertragsteuern 38 -833 2.425
Konzernergebnis 3.276 5.123
Zuordnung des Konzernergebnisses
Eigentümer des Mutterunternehmens 3.518 5.336
Nicht beherrschende Anteile -242 -213
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € 13 0,03 0,04
Ergebnis je Aktie (verwässert) in € 13 0,03 0,04

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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2018 2017
Konzernergebnis 3.276 5.123
Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderungen
Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus leistungsorientierten Pensionsplänen 42 848
Steuereffekt -11 -275
Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 31 573
Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Zeitwertbewertung Cashflow-Hedge 1.063 945
Steuereffekt -344 -306
Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 719 639
Sonstiges Ergebnis 750 1.212
Gesamtergebnis 4.026 6.335
Zuordnung des Gesamtergebnisses
Eigentümer des Mutterunternehmens 4.268 6.548
Nicht beherrschende Anteile -242 -213

Konzern-Bilanz

Eurobeträge in Tausend (T €)

VERMÖGENSWERTE

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Anhang-Nr. 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 15 50.211 57.481
Grundstücke und Bauten 15 22.291 23.528
Geschäfts- oder Firmenwert 16 55.568 55.568
Andere immaterielle Vermögenswerte 17 24.411 25.349
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 1.953 2.461
Vorauszahlungen 19 3.353 2.549
Sonstige langfristige Vermögenswerte 430 156
Aktive latente Steuern 38 8.417 7.806
Langfristige Vermögenswerte 166.634 174.898
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 56.057 52.278
Vorauszahlungen 19 5.657 6.809
Vorratsvermögen 20 670 649
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 21 959 569
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22 53.618 61.881
Kurzfristige Vermögenswerte 116.961 122.186
BILANZSUMME 283.595 297.084
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Anhang-Nr. 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 23 124.172 124.172
Kapitalrücklage 24 144.119 143.787
Sonstige Rücklagen 26 -1.531 -2.281
Konzernbilanzverlust -175.819 -175.612
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 90.941 90.066
Nicht beherrschende Anteile -780 -538
Eigenkapital 90.161 89.528
Schulden
Langfristige Schulden
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 27 100.036 135.244
Pensionsrückstellungen 28 5.545 5.924
Sonstige Rückstellungen 29 2.922 3.031
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 30 454 3.357
Passive latente Steuern 38 352 392
Langfristige Schulden 109.309 147.948
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 30 58.042 46.896
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 27 20.013 1.577
Sonstige Rückstellungen 29 2.655 7.388
Steuerrückstellungen 29 1.631 1.669
Rechnungsabgrenzungsposten 31 1.784 2.078
Kurzfristige Schulden 84.125 59.608
Schulden 193.434 207.556
BILANZSUMME 283.595 297.084

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital
Sonstige Rücklagen
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Anhang-Nr. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) Cashflow-Hedge-Rücklage Konzernbilanzverlust
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Saldo zum 1. Januar 2018 124.172 143.787 -1.350 -931 -175.612
Konzernergebnis - - - - 3.518
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 26 - - 31 719 -
Gesamtergebnis - - 31 719 3.518
Dividendenausschüttung - - - - -3.725
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 36 - 332 - - -
Saldo zum 31. Dezember 2018 124.172 144.119 -1.319 -212 -175.819
Saldo zum 1. Januar 2017 124.172 143.217 -1.923 -1.570 -177.223
Konzernergebnis - - - - 5.336
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 26 - - 573 639 -
Gesamtergebnis - - 573 639 5.336
Dividendenausschüttung - - - - -3.725
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 36 - 570 - - -
Saldo zum 31. Dezember 2017 124.172 143.787 -1.350 -931 -175.612

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Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital
Sonstige Rücklagen
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Anhang-Nr. Gesamt Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
--- --- --- --- ---
Saldo zum 1. Januar 2018 90.066 -538 89.528
Konzernergebnis 3.518 -242 3.276
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 26 750 - 750
Gesamtergebnis 4.268 -242 4.026
Dividendenausschüttung -3.725 - -3.725
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 36 332 - 332
Saldo zum 31. Dezember 2018 90.941 -780 90.161
Saldo zum 1. Januar 2017 86.673 -325 86.348
Konzernergebnis 5.336 -213 5.123
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 26 1.212 - 1.212
Gesamtergebnis 6.548 -213 6.335
Dividendenausschüttung -3.725 - -3.725
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 36 570 - 570
Saldo zum 31. Dezember 2017 90.066 -538 89.528

Konzern-Kapitalflussrechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Anhang-Nr. 2018 2017
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 32
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.109 2.698
Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen 10, 15, 17 26.587 30.578
Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen 828 716
Gewinn (Verlust) aus Anlagenabgang -26 13
Gezahlte Ertragsteuern -1.889 -4.572
Erhaltene Ertragsteuern 10 4.091
Erhaltene Zinsen 92 850
Nettofinanzierungsaufwendungen 4.365 4.411
Veränderung der Rückstellungen 28, 29 -6.698 -5.737
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 -3.767 -6.634
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunger 30 9.832 12.201
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden 682 682
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 32 34.125 39.297
Cashflow aus Investitionstätigkeit 33
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 1 -8.354 -6.417
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -9.439 -14.990
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 92 38
Veräußerung eines Tochterunternehmens abzüglich veräußerter liquider Mittel - -430
Cashflow aus Investitionstätigkeit 33 -17.701 -21.799
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 33
Auszahlungen der Dividende 23 -3.725 -3.725
Rückzahlungen (Ausgabe) von Wandelschuldverschreibungen 27 -2 5
Aufnahme von Darlehen 27 65.000 -
Rückzahlungen von Darlehen 27 -81.412 -12.820
Gezahlte Zinsen -4.253 -5.507
Tilgung von Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 27 -295 -1.351
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 33 -24.687 -23.398
Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -8.263 -5.900
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar 61.881 67.781
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 22 53.618 61.881

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

Informationen zum Unternehmen

Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Eine cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und Gewinn- und Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz der QSC AG bilden dabei die Grundlage für höchste Gewinn- und-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.

QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 im Prime Standard notiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315e Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.

QSC erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2018 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2018 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).

Im Konzernabschluss verwendet QSC grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente, Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen.

Das Geschäftsjahr von QSC und der einbezogenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "Konzern") entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1 % auftreten.

Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 20. März 2019 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein.

Die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

2 KONSOLIDIERUNG

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der QSC AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die QSC AG als Mutterunternehmen.

Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Nr. 34 näher erläutert.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen der Anteile des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass ein Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:

(a) Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, betreffen folgende Posten:

Ausweis des Geschäftsbereichs Telekommunikation. Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. September 2018 kommuniziert finden Gespräche mit geeigneten Interessenten über einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf der Plusnet GmbH statt. Nach Überprüfung durch den Vorstand zum Stichtag 31. Dezember 2018 lagen die Voraussetzungen zur Anwendung von IFRS 5 zum Bilanzstichtag nicht vor.

Leasingverhältnisse. QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt und inwieweit die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist, basiert auf einer Ermessensentscheidung. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Leasingverbindlichkeiten auf T € 76 (2017: T € 371).

Factoring. Im Rahmen eines Factoringabkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Eine Ermessensentscheidung besteht im Hinblick auf den Umfang der Übertragung des bestehenden Risikos. QSC bilanziert die Forderungen nach Maßgabe des "continuing involvement" in Höhe von T € 236 (2017: T € 158).

(b) Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Posten:

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten. QSC ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. QSC überprüft mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte den Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs") bestimmt, der sich als Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsmittelflüsse dieser Einheiten ergibt. Die Gruppen von CGUs entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Sofern der erzielbare Betrag der Gruppe von CGUs den Buchwert dieser Einheiten unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2018 wird ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T € 55.568 (2017: T € 55.568) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 16 dargestellt.

Des Weiteren werden bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für Wertminderungsbedarf die entgeltlich erworbenen Kundenstämme auf deren Werthaltigkeit überprüft. Die Wertermittlung erfolgt nach der Residualwertmethode (Multi-Period-Excess-Earnings-Methode). Zum 31. Dezember 2018 werden Kundenstämme in Höhe von T € 13.910 (2017: T € 15.965) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 17 dargestellt.

Aktive latente Steuern. QSC erfasst aktive latente Steuern für alle temporären Differenzen und für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich zu nutzen sind.

Die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfordert eine Schätzung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zugrunde liegenden Steuerplanungsstrategien. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG sowie sämtlicher im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen auf 520 Mio. € (2017: 523 Mio. €) sowie die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 508 Mio. € (2017: 510 Mio. €). Zum 31. Dezember 2018 sind aktive latente Steuern in Höhe von T € 8.417 (2017: T € 7.806) und passive latente Steuern in Höhe von T € 352 (2017: T € 392) bilanziert. Weitere Einzelheiten sind im Anhang unter Nr. 38 dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. QSC weist die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen aus. Die Wertberichtigung von zweifelhaften Forderungen erfolgt auf der Grundlage von regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T € 58.010 (2017: T € 54.739). Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 18 dargestellt.

Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist.

Solche Schätzungen unterliegen Unsicherheiten im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Höhe der Verpflichtung. Zum 31. Dezember 2018 sind sonstige Rückstellungen sowie Steuerrückstellungen in Höhe von T € 7.208 (2017: T € 12.088) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 29 dargestellt.

Für die betriebliche Altersversorgung existieren Einzelzusagen, bei denen es sich um leistungsorientierte Pensionszusagen handelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne und wird auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bestimmt. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital und somit im sonstigen Ergebnis erfasst. Weitere Einzelheiten, insbesondere die gewählten Parameter, sind im Anhang unter Nr. 28 dargestellt.

4 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Aufwands- und Ertragsrealisierung. QSC realisiert Umsatzerlöse mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des zugesagten Guts oder der zugesagten Dienstleistung auf den Kunden. Der Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:

Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach Leistungserbringung erfasst.
Erträge aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten (typisierte Vertragslaufzeit) periodisch ab. Korrespondierend werden Aufwendungen aktivisch abgegrenzt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als sonstiger betrieblicher Ertrag im Verlauf der Perioden erfasst, in denen QSC die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt.
QSC erfasst Zinserträge, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Basis eines Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf dessen Nettobuchwert abgezinst werden). Unter den Zinserträgen wird auch die Aufzinsung der Finanzierungsleasingforderungen aus Mehrkomponentenverträgen ausgewiesen.
Mehrkomponentenverträge teilen sich in einen Dienstleistungsanteil und eine Hardwareüberlassung auf. Beide Komponenten haben einen eigenständigen Wert und einen verlässlich feststellbaren Zeitwert. Für die Hardwareüberlassung führt die Anwendung der Vorschrift des IFRIC 4 dazu, dass der Konzern bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auftritt. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich auf identifizierbare Vermögenswerte, die ausschließlich vom Kunden genutzt werden können. Beim Dienstleistungsvertrag werden die Umsatzerlöse für die zu erbringenden Serviceleistungen nach Leistungserbringung auf die Vertragslaufzeit verteilt. Für den Teil des Mehrkomponentenvertrags, der als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert wurde, werden die Umsatzerlöse zu Beginn des Vertrags und der Zinsanteil über die Laufzeit des Vertrags realisiert.

In diesen Fällen werden die von den Kunden (Leasingnehmern) geschuldeten Beträge aus Finanzierungsleasing als abgezinste Forderungen erfasst. Bei Bewertung der Hardwareüberlassung als Operating-Leasing-Verhältnis werden die Umsatzerlöse monatlich gemäß der Vertragslaufzeit erfasst. Die Aufteilung der Gesamtleistung der Verträge auf die jeweiligen Komponenten erfolgt nach der Residualwertmethode.
Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung der QSC wie folgt:

Das Segment Cloud enthält alle Cloud-Services sowie sämtliche Aktivitäten rund um das Internet of Things (IoT). Die Umsatzerlöse werden entsprechend der Leistungserbringung und damit grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst. Ferner generiert das Segment Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware und Software.

Das Segment Outsourcing umfasst in erster Linie IT-Dienstleistungen sowie Angebote zur Datenspeicherung für Unternehmen sowie entsprechende Hardware-Verkäufe; zudem beinhaltet es die IP-VPN-Vernetzung von Outsourcing-Kunden. Die Umsatzerlöse aus IT-Dienstleistungen werden entsprechend der Leistungserbringung, d.h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst.

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware bzw. aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich als Verkauf anzusehen sind, werden realisiert, sobald die Hardware an den Kunden versandt wurde und es keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens gibt, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Sämtliche Kosten aus diesen Verpflichtungen werden bei der Realisierung des entsprechenden Umsatzerlöses erfasst. Umsatzerlöse aus Miet- und Leasinggeschäften, die wirtschaftlich nicht als Verkauf anzusehen sind, werden linear über den Mietzeitraum erfasst.

Im Segment Consulting berät QSC Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Die Umsatzerlöse aus den entsprechenden Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, das heißt grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen für nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst.

Das Segment Telekommunikation bietet ein breites Portfolio von Sprach- und Datendiensten. Zudem betreibt das Unternehmen Netze von Drittanbietern inklusive aller netznahen Dienstleistungen sowie des gesamten Produkt- und Kundenmanagements. Die Umsätze werden mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung realisiert. Die erbrachten Dienstleistungen beziehen sich entweder auf die Nutzung durch den Kunden (Telefonminuten / Verbrauchte Einheiten), den Zeitablauf oder andere vereinbarte Tarifmodelle.

Fremdwährungsumrechnung. QSC bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst QSC erfolgswirksam.

Sachanlagen. QSC setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:

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Nutzungsdauer in Jahren
Sachanlagen
Gebäude 8 bis 33
Netzwerke und technische Anlagen 2 bis 27
Einbauten auf fremden Grundstücken 4 bis 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15

Fremdkapitalkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte. Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert QSC unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Der Konzern testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.

Andere immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Eine solche Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für solche Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.

Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Gesellschaft schreibt Lizenzen über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren und Software über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren ab. Einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen schreibt sie über die durchschnittliche Kundenvertragslaufzeit von 24 Monaten ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der 2011 vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der IP Partner AG und der INFO AG identifiziert wurden, betragen für Kundenstämme 10 bis 20 Jahre.

Finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 bewertet QSC zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL).

Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind.

Bei der erstmaligen Erfassung bewertet QSC die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. QSC erfasst alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten bilanziell am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Bei diesen marktüblichen Käufen und Verkäufen handelt es sich um Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorgeschrieben ist.

Kredite und Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung bewertet QSC zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Eine Überfälligkeit von 180 Tagen wird für sämtliche Forderungen als Hinweis auf eine Erhöhung des Ausfallrisikos angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.

Sonstige Vermögenswerte in Form von Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen, die nicht als Plan Assets im Sinne des IAS 19 zu klassifizieren sind, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft aktiviert. Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Forderungen" und "Kurzfristige Forderungen" ausgewiesen.

Vertragsvermögenswerte. Die Bilanzierung von Vertragsvermögenswerten wird nach IFRS 15 vorgenommen. Hierbei werden die angefallenen Kosten zur Vertragserlangung bzw. Erfüllung aktiviert und über die erwartete Vertragslaufzeit abgeschrieben. Übersteigen die Kosten die zu erwarteten Erlöse, so wird der hieraus entstehende Verlust direkt als solcher erfasst.

Vorauszahlungen. Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.

Vorratsvermögen. Die Vorräte bewertet QSC mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Waren erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern QSC für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.

Rückbauverpflichtungen. Für die Verpflichtung des Rückbaus von Hauptverteiler-Kollokationen nach Beendigung der voraussichtlichen Mietlaufzeit werden Rückstellungen passiviert.
Abfindungen. Für bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Gewährung von Abfindungszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden Rückstellungen passiviert.
Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden.

Pensionen. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst QSC direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Nr. 28 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.

Aktienoptionsprogramme. Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von QSC eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst QSC mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 36 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.

Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst QSC keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären. Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt QSC diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre, und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.

Leasingverhältnisse. QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses.

QSC als Leasingnehmer. Unter Anwendung von IAS 17 werden Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen sind, aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Dauer des Leasingvertrags abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und über die Vertragslaufzeit jeweils um den Tilgungsanteil der geleisteten Leasingraten gemindert. Verträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind, betreffen im Wesentlichen Vereinbarungen über EDV-Hardware und Rechenzentrumstechnologie. Die Leasinggegenstände werden mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Leasingzahlungen über die unkündbare Grundmietzeit bilanziert. Bei Finanzierungsleasingverträgen werden die Zahlungen nach der Effektivzinsmethode in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgungen aufgeteilt, sodass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird.

Finanzierungsaufwendungen werden aufwandswirksam erfasst. Die Finanzierungsleasingverträge von QSC haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Als Operating-Leasing-Verhältnisse klassifiziert QSC Leasingverträge, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken beim Leasingnehmer liegen. Leasingzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst.
QSC als Leasinggeber. Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Der einheitliche Kundenvertrag wird dann in einen Dienstleistungsvertrag für die zu erbringenden Serviceleistungen und in ein Handelsgeschäft für die überlassene Hardware zerlegt.

Bei Finance-Lease-Verhältnissen wird die Leasingkomponente als abgezinste Forderung unter der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen, die Umsatzerlöse für das Handelsgeschäft werden im Jahr des Vertragsabschlusses in voller Höhe vereinnahmt. Auf die Leasingkomponente entfallende Zahlungen der Kunden werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt und entsprechend erfasst. Die Umsatzerlöse für die Serviceleistungen werden pro rata temporis über die Vertragslaufzeit erfasst. Zahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam als Ertrag erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten. QSC bewertet verzinsliche Darlehen bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten; danach erfolgt eine Bewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden.

Derivative Finanzinstrumente. QSC hat seit 2014 derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps abgeschlossen, die zur Sicherung des Risikos von Schwankungen der Zinszahlungen dienen. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist der beizulegende Zeitwert positiv, werden sie als Vermögenswerte ausgewiesen, ist der beizulegende Zeitwert negativ, erfolgt der Ausweis als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt. Soweit Derivate zur Absicherung eines Zahlungsstromrisikos eingesetzt werden (Cashflow-Hedges), wird die Sicherungsbeziehung dokumentiert und die Effektivität der Sicherungsbeziehung zu jedem Stichtag gemessen. Der effektive Teil der Wertveränderungen des Sicherungsinstruments wird in der Gesamtergebnisrechnung als im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderung gezeigt. Ineffektivitäten aus der Sicherungsbeziehung werden ergebniswirksam erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Ergebnis beeinflusst.

Rechnungsabgrenzungsposten. Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten periodisch ab.

Steuern. QSC erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. QSC erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:

passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts,
passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls nicht das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern ist und sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren.

Aktive latente Steuern erfasst QSC für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.

Aktive und passive latente Steuern bemisst QSC anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst.

Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

5 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die folgenden Änderungen der Rechnungslegungsstandards waren im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwenden. Nachfolgend werden die Änderungen und Auswirkungen für den QSC-Konzernabschluss dargestellt.

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Standard / Interpretation Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments Erstmalige Anwendung1
IFRS 9 Finanzinstrumente 1.1.2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.1.2018
Amendments to IFRS 2 Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen 1.1.2018
Amendment to IFRS 15 Klarstellungen zum IFRS 15 1.1.2018
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen 1.1.2018
Improvements to IFRS 2014 - 2016 Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 1.1.2018

1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

IFRS 9 Finanzinstrumente. IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 und enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter auch ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.

QSC wendet für den Übergang die vollständig retrospektive Methode an, und macht von der Ausnahme Gebrauch, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Einstufung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. IFRS 9 erfordert umfangreiche neue Angaben, insbesondere zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, zum Kreditrisiko und zu erwarteten Kreditausfällen.

1. Einstufung - finanzielle Vermögenswerte und Schulden. QSC verfügt aus dem Anwendungsbereich des IFRS 9 im Wesentlichen über finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die originäre Schuldinstrumente sind. Der Marktwert der Zinsswaps ohne Sicherungsbeziehung ist unwesentlich. IFRS 9 regelt vor allem die Folgebewertung für finanzielle Vermögenswerte neu. IFRS 9 enthält drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten ist weitgehend unverändert.

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Bisherige Kategorie IAS 39 Neue Kategorie IFRS 9
Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen FVOCI
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zinsswaps - Hedge-Accounting Beizulegender Zeitwert/ Sicherungsinstrumente Beizulegender Zeitwert/ Sicherungsinstrumente
Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Schulden Sonstige finanzielle Schulden
Andere finanzielle Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Schulden Sonstige finanzielle Schulden

Die Einstufungskategorie resultiert aus den Steuerungsvorgaben für finanzielle Schuldinstrumente ("business model") und dem Zahlungsstromkriterium ("basic loan feature/SPPI"). Im Unterschied zu IAS 39 werden unter IFRS 9 Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen des Factorings zum Verkauf angeboten (vgl. Anhang-Nr. 18). Sie erfüllen damit nicht die Anforderungen an das Geschäftsmodell "Halten" und werden somit als FVOCI eingestuft. Ihre Bewertung erfolgt erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei. Für die QSC sind die Veränderungen nicht einschlägig.

2. Wertminderungen. IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Neben der Würdigung der Informationen über vergangene Ereignisse und der gegenwärtigen Bedingungen sind auch Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen zu berücksichtigen. Basierend auf der nachfolgend beschriebenen Wertminderungsmethodik ergeben sich keine Änderungen der Wertminderungsaufwendungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Die geschätzten erwarteten Forderungsausfälle wurden auf der Grundlage des vereinfachten Modells auf der Basis von Erfahrungen mit tatsächlichen Forderungsausfällen berechnet. Für Zwecke des Kreditrisikomanagements und der Ermittlung der Wertberichtigung nimmt QSC die Unterteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in zwei Gruppen vor: Forderungen aus dem Projektgeschäft und übrige Forderungen.

Forderungen aus dem Projektgeschäft, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen Großkunden und weisen historisch auf der Basis der letzten vier Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von unter 0,02 % aus. Sofern sich also die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird gestützt auf historischen Erfahrungswerten und aus Wesentlichkeitsgründen von einer Wertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Sofern die Forderungen über 180 Tage überfällig sind, unterliegen sie der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert. Die übrigen Forderungen werden für die Ermittlung der Ausfallrisiken und der Wertberichtigung weiter in Risikogruppen anhand der Endkundenstruktur segmentiert. Diese Risikogruppen werden aufgrund historischer Erfahrungswerte wertberichtigt. Wenn sie mehr als 180 Tage überfällig sind, werden diese Forderungen individuell wertberichtigt.

In der Vergangenheit entsprachen die vorgenommenen Wertberichtigungen annähernd den eingetretenen Forderungsausfällen, sodass es keine Auswirkung aus der Einführung von IFRS 9 gibt.

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit Mehrkomponentenverträgen stehen, sind inhaltlich mit den Forderungen aus Projektgeschäft verbunden und werden aufgrund geringer Ausfallrisiken lediglich bei Bekanntgabe von Zahlungsschwierigkeiten wertberichtigt. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel binnen 90 Tagen von den Kunden beglichen. Die Entwicklung der Kreditqualität korreliert nur schwach mit dem Bruttoinlandsprodukt, sodass nur eine deutliche Änderung oder Identifikation eines höher korrelierten Parameters eine Auswirkung auf die konkrete Wertberichtigung haben wird.

Die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 führt zu keinen zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen.

Zahlungsmittel. Die Anwendung der Wertminderungsvorschrift des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 führt zu keiner wesentlichen Wertminderung. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden ausschließlich mit kurzfristiger Laufzeit bei deutschen Kreditinstituten hinterlegt, die zum 31. Dezember 2018 mit Investment-Grade-Ratings von den Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's bewertet waren.
Hedge-Accounting. Für das Zins-Hedge-Accounting nimmt QSC das Wahlrecht in Anspruch, weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 zu bilanzieren, und behält sich vor, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf die Bilanzierung nach IFRS 9 umzustellen.

IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (einschließlich des Amendments to IFRS 15 vom April 2016). IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse zu erfassen sind. Dabei sieht der neue Standard ein einheitliches, fünfstufiges Modell zur Realisierung von Erlösen vor, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.

QSC wendet IFRS 15 erstmalig für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an, geht hierbei nach der sogenannten modifizierten retrospektiven Methode vor und stellt die Vergleichsperioden in Übereinstimmung mit den Vereinfachungen des IFRS 15 dar. Gemäß dieser vereinfachten Vorgehensweise zur Erstanwendung werden die am 1. Januar 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge so bilanziert, als wären sie von Beginn an in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS 15 bilanziert worden. Ein möglicher kumulierter Effekt aus der Umstellung auf IFRS 15 wird im Rahmen dieser Vorgehensweise erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Es werden somit die Vergleichszahlen vorangegangener Perioden nicht angepasst, indes werden die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ergebenden Veränderungen von Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Berichtsperiode 2018 erläutert. Für QSC haben sich keine wesentlichen Umstellungseffekte ergeben.

Amendments to IFRS 2 - Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen im Rahmen der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich, die Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen, die einen Nettoausgleich für einzubehaltende Steuern vorsehen, sowie die Bilanzierung bei einer Änderung der Klassifizierung der Vergütung von "mit Barausgleich" in "mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente".

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen.

IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird.

Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Improvements to IFRS 2014 - 2016 - Änderungen an IFRS 1 und IAS 28. Durch die Annual Improvements to IFRS (2014 - 2016) wurden drei IFRS geändert, von denen die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwenden waren: In IAS 28 wird klargestellt, dass das Wahlrecht zur Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, das von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, je Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden kann.

Darüber hinaus erfolgte die Streichung der befristeten Erleichterungsvorschriften in IFRS 1. Appendix E (IFRS 1.E3 - E7) für erstmalige IFRS-Anwender.

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den QSC-Konzern-abschluss derzeit geprüft.

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Standard /Interpretation Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments Erstmalige Anwendung1
EU-Endorsement bereits erfolgt
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1.1.2019
Amendments to IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung 1.1.2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1.1.2019
EU-Endorsement noch ausstehend
Amendments to IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1.1.2020
Amendments to IAS 1 and 8 Definition von wesentlich 1.1.2020
Amendments to IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 1.1.2019
Framework Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept Framework
Improvements to IFRS 2015 - 2017 Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 1.1.2019

1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

(a) EU-Endorsement bereits erfolgt

IFRS 16 Leasingverhältnisse. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht ("right-of-use asset"), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Auf der Leasingnehmerseite entfällt damit die bestehende Unterscheidung in Operating Lease und Finance Lease. Der Ansatz der Leasingverbindlichkeit erfolgt in Höhe des unter Berücksichtigung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes ermittelten Barwerts der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit werden über die Vertragslaufzeit um Abschreibungen bzw. Tilgungen reduziert. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasing-Verhältnisse einstufen.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasing-Verhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig für Unternehmen, die IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 oder davor anwenden. Der Konzern wird IFRS 16 nicht vorzeitig anwenden. QSC wird IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode anwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019 erfasst ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen.

Im Rahmen einer umfassenden Vertragsanalyse wurde der Gesamtumfang der nach IFRS 16 zu bewertenden Verträge identifiziert, nach der Vertragsart gruppiert und entsprechend der Vertragslaufzeit aufgeteilt. Für die Erfassung der Leasingverhältnisse wurde eine neue Vertragsdatenbank und für deren Abbildung und Bewertung eine neue Software implementiert. Die Untersuchung umfasste alle wesentlichen Verträge, die der Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 unterliegen.

Folgende Vertragsarten wurden identifiziert:

Mietverträge für Teilnehmeranschlussleitungen
Mietverträge für Dark-Fibre-Leitungen
Mietverträge für Richtfunkantennen
Mietverträge für Kollokationsflächen
Mietverträge für Rechenzentrumsflächen
Mietverträge für Pkw
Mietverträge für Hardware und Software
Mietverträge für Büroräume und Pkw-Stellplätze

Die Anwendung des IFRS 16 führt zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. QSC erwartet zum 1. Januar 2019 die folgenden wesentlichen Auswirkungen aus der Umstellung, wobei für die formulierten Erwartungen zu den Bilanzpositionen jeweils mögliche Abweichungen von +/-5 Prozentpunkte zu berücksichtigen sind.

Die Erhöhung der Bilanzsumme zum 1. Januar 2019 infolge der Aktivierung von Nutzungsrechten in Höhe von 106 Mio. € und der im Wesentlichen korrespondierenden Erhöhung der Leasingverbindlichkeit. Hinsichtlich der Verpflichtungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen, welche im Anhang dargestellt werden, (siehe Anhang Nr. 40) geht die QSC davon aus, dass die wesentlichen Unterschiede zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 aus den ausgeübten Wahlrechten für Leasinggegenstände mit geringem Wert und Verträge mit kurzer Laufzeit (von 12 Monaten oder weniger) sowie abweichende Beurteilungen von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen hervorgehen.
In der Gewinn- und-Verlust-Rechnung werden die operativen Leasingaufwände entlastet, stattdessen werden höhere Abschreibungen in Höhe von 30,2 Mio. € und Zinsaufwände in Höhe von 3,5 Mio. € erfasst, was zu einer voraussichtlichen EBITDA Verbesserung um 33,7 Mio. € führen wird, wobei die erwarteten Auswirkungen im Wesentlichen auf den Bestand zum 1. Januar 2019 zurückzuführen sind.
Aus dem geänderten Ausweis der Leasingaufwendungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen wird sich entsprechend der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit verbessern und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verschlechtern.

Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten werden wie folgt ausgeübt:

Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Leasingverträge über geringwertige Wirtschaftsgüter werden nicht als Leasingverhältnis behandelt, sondern stellen auch zukünftig laufendem Aufwand dar.
Kurzfristige Leasingverhältnisse werden nicht in der Bilanz angesetzt.
Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38.
Der Leasingstandard wird am 1. Januar 2019 auf alle bestehenden Verträge angewendet, die in den Anwendungsbereich fallen.

Darüber hinaus werden zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wie folgt in Anspruch genommen:

Leasingverhältnisse, deren Restlaufzeit zum 1. Januar 2019 weniger als 12 Monate beträgt, werden als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert und die damit verbundenen Kosten entsprechend in den Angaben als Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse ausgewiesen.

Die neue Definition eines Leasingverhältnisses als Leasinggeber hat für die QSC insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9 - Prepayment Features with Negative Compensation. Die Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2019 erstmalig anzuwenden. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt, wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen.

Die Interpretation ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

(b) EU-Endorsement ist noch ausstehend

Amendments to IFRS 3 - Definition eines Geschäftsbetriebs. Mit der Änderung stellt das IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Weiterhin wird im Hinblick auf die Leistungen (Output) nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt; der Verweis auf Kostenreduktionen entfällt. Die neuen Vorschriften enthalten darüber hinaus auch einen optionalen "Konzentrationstest", der eine vereinfachte Identifikation eines Geschäftsbetriebs ermöglichen soll. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020 liegt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Amendments to IAS 1 and IAS 8 - Definition von "wesentlich". Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genauer umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Amendment to IAS 19 - Planänderung, -kürzung oder -abgeltung. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen auf der Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten.

Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf der Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. Die Änderung ist - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Framework: Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept. Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt "Status and purpose of the conceptual framework" sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu "The reporting entity" und "Presentation and disclosure" enthalten; der Abschnitt "Recognition" wurde um "Derecognition" ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert. So wurde beispielsweise die Unterscheidung von "income" in "revenues" einerseits und "gains" andererseits aufgegeben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Improvements to IFRS 2015 - 2017 - Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23.

Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015 - 2017) wurden vier IFRSs geändert. In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten.

In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem sie zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet. IAS 12 wird dahin gehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind, wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen.

Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung

6 UMSATZERLÖSE

QSC erzielte Umsätze mit Wiederverkäufern in Höhe von T € 118.107 (2017: T € 107.222) und Umsätze mit Endkunden in Höhe von T € 248.736 (2017: T € 250.645). Wiederverkäufer bieten den Endverbrauchern die Produkte und Dienstleistungen von QSC unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung an.

Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen neuer Mehrkomponentenverträge betrugen im Jahr 2018 T € 227 (2017: T € 2.866).

In den nachfolgenden Tabellen werden die Umsatzerlöse nach geografischen Regionen und nach Vertriebskanälen unterteilt. Ferner erfolgt eine Überleitung der aufgegliederten Umsätze nach den Segmenten, die unter Punkt 35 behandelt werden.

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In T € Geografische Region
Deutschland Außerhalb Deutschlands Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Segmente
Telekommunikation 184.202 181.953 16.709 6.783 200.911 188.736
Outsourcing 88.746 98.148 2.287 3.803 91.033 101.951
Consulting 36.486 36.949 1.908 2.458 38.394 39.407
Cloud 35.841 27.503 664 270 36.505 27.773
345.275 344.553 21.568 13.314 366.843 357.867

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In T € Vertriebskanal
Endkunde Wiederverkäufer Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Segmente
Telekommunikation 82.804 81.514 118.107 107.222 200.911 188.736
Outsourcing 91.033 101.951 - - 91.033 101.951
Consulting 38.394 39.407 - - 38.394 39.407
Cloud 36.505 27.773 - - 36.505 27.773
248.736 250.645 118.107 107.222 366.843 357.867

QSC macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15.121 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Umsatzerlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen werden.

7 KOSTEN DER UMGESETZTEN LEISTUNGEN

Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 7.910 (2017: T € 4.671) wurden im Geschäftsjahr 2018 als Entwicklungskosten T € 2.009 (2017: T € 216) aktiviert.

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In T € 2018 2017
Bezogene Leistungen 162.653 148.318
Aufbau, Betrieb und Wartung der Infrastruktur 43.315 41.538
Abschreibungen 22.004 24.743
Personalkosten 70.697 76.234
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 152 226
Kosten der umgesetzten Leistungen 298.821 291.059

8 MARKETING- UND VERTRIEBSKOSTEN

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In T € 2018 2017
Personalkosten 16.951 16.288
Provisionszahlungen 5.632 7.048
Sonstige Marketing- und Vertriebskosten 3.003 1.460
Wertberichtigungen und Kulanzleistungen 549 3
Werbeaufwand 2.165 2.366
Abschreibungen 1.299 1.296
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 79 85
Marketing- und Vertriebskosten 29.678 28.546

In den Provisionszahlungen für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von T € 1.398 enthalten, die gemäß IFRS 15.70 an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen darstellen und mit Erstanwendung des IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 nunmehr umsatzmindernd erfasst werden. Die entsprechenden Provisionszahlungen 2018 belaufen sich auf T € 1.369.

9 ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

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In T € 2018 2017
Sonstige allgemeine Verwaltungskosten 14.127 13.212
Personalkosten 13.381 13.828
Abschreibungen 3.284 3.440
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 101 259
Allgemeine Verwaltungskosten 30.893 30.739

10 ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGSAUFWAND

Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Funktionsbereiche:

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In T € 2018 2017
Kosten der umgesetzten Leistungen 22.004 24.743
Marketing- und Vertriebskosten 1.299 1.296
Verwaltungskosten 3.284 3.440
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 1.100
Abschreibungen und Wertminderungen 26.587 30.579

11 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

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In T € 2018 2017
Andere sonstige betriebliche Erträge 1.682 1.727
Erträge aus Förderprojekten 453 721
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 29 36
Sonstige betriebliche Erträge 2.164 2.484

In den anderen sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind im Wesentlichen Erträge aus Mehrwertdiensten gegenüber Dritten in Höhe von T € 873 (2017: T € 1.191), Rückerstattungen ehemaliger Provisionspartner in Höhe von T € 458 (2017: T € 0) und periodenfremde Erträge in Höhe von T € 37 (2017: T € 213).

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In T € 2018 2017
Andere sonstige betriebliche Aufwendungen 1.113 1.749
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen 27 49
Wertminderungen auf Kundenstämme - 1.100
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.140 2.898

Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Mehrwertdiensten in Höhe von T € 974 (2017: T € 1.202) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T € 122 (2017: T € 8).

12 FINANZERGEBNIS

Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T € 4.504 (2017: T € 4.658) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen sowie Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von T € 4.121 (2017: T € 4.246). Ferner sind in den Zinsaufwendungen Aufwendungen aus Finanzierungsverträgen in Höhe von T € 11 enthalten (2017: T € 25). Der Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen beträgt T € 90 (2017: T € 105). Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zurechenbar gewesen wären, fielen nicht an.

13 ERGEBNIS JE AKTIE

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stückaktien im Geschäftsjahr.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2018 waren 124.172.487 Stückaktien im Umlauf. Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien nach Bereinigung aller Verwässerungseffekte aus den im Rahmen der Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.

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In T € 2018 2017
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (unverwässert) 3.518 5.336
Aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit gezeichneten Wandelschuldverschreibungen - -11
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (verwässert) 3.518 5.325

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Stückaktie 2018 2017
Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (unverwässert) 124.172.487 124.172.487
Auswirkung der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen - 337.500
Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (verwässert) 124.172.487 124.509.987

Die Auswirkungen der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen aus Aktienoptionsprogrammen sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktienbasierten Vergütungen berücksichtigen nur solche Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Wandlungsbedingungen am Bilanzstichtag erfüllt waren, auch wenn die Wartezeit zur Wandlung noch nicht abgelaufen ist.

14 PERSONALKOSTEN UND MITARBEITER

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In T € 2018 2017
Löhne und Gehälter 87.468 92.401
Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) 6.693 6.801
Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) 6.455 6.709
Aufwendungen für Altersversorgung 413 439
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 332 570
Personalkosten 101.361 106.920

Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 2.984 (2017: T € 5.019).

Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.306 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2017: 1.356). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung in die wesentlichen Funktionsbereiche:

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2018 2017
Marketing und Vertrieb 200 187
Technik und Consulting 987 1.056
Verwaltung 110 104
Stabsstellen 9 9
Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnitt) 1.306 1.356

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

15 SACHANLAGEN

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In T € Grundstücke und Bauten Netzwerk und technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Bruttowert 1.1.2017 30.049 400.188 57.025 487.262
Zugänge - 11.020 2.193 13.213
Abgänge -11 -163.323 -32.077 -195.411
Umbuchungen - 3 -5 -2
Bruttowert 31.12.2017 30.038 247.888 27.136 305.062
Zugänge - 9.091 368 9.459
Abgänge -417 -235 -91 -743
Umbuchungen - -24 24 -
Bruttowert 31.12.2018 29.621 256.720 27.437 313.778
Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2017 5.690 346.870 47.789 400.349
Zugänge 820 16.007 2.228 19.055
Abgänge - -163.287 -32.064 -195.351
Umbuchungen - -2 2 -
Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2017 6.510 199.588 17.955 224.053
Zugänge 820 14.704 1.972 17.496
Abgänge - -182 -91 -273
Umbuchungen - - - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2018 7.330 214.110 19.836 241.276
Buchwerte zum 31.12.2017 23.528 48.300 9.181 81.009
Buchwerte zum 31.12.2018 22.291 42.610 7.601 72.502

Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltenen technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug zum 31. Dezember 2018 T € 100 (2017: T € 471). Während des Geschäftsjahres 2018 erfolgten insgesamt Zugänge in Höhe von T € 9.459 (2017: T € 13.213). Zum 31. Dezember 2018 enthielt der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 381 (2017: T € 169), die aus dem Ausbau von Rechenzentren resultierten.

Die Abschreibungen weist QSC in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.

16 GESCHÄGewinn- und FIRMENWERT

Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren die Segmente Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud. Die Gruppen von CGUs, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert systematisch überwacht wird.

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist wie folgt den Segmenten zugeordnet.

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In T € 2018 2017
Telekommunikation 20.844 20.844
Consulting 10.409 10.409
Cloud 24.315 24.315
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts 55.568 55.568

Der dem Segment Outsourcing zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2016 vollständig wertgemindert.

Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt QSC als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen im ITK-Markt wie auch in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen.

Das Segment Telekommunikation setzt sich aus den beiden Bereichen Firmenkunden und Wiederverkäufern zusammen. Die Nachfrage von Firmenkunden nach TK-Diensten stieg 2018 leicht. Hinzu kam eine vorübergehend höhere Nachfrage von Wiederverkäufern in der internationalen Sprachterminierung, die sich jedoch bereits in der zweiten Jahreshälfte wieder normalisierte. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt daher weiterhin bei 0 % (2017: 0 %). Der aus dem höheren Umsatzanteil des traditionell margenschwächeren Wiederverkäufergeschäfts resultierende Rückgang der Segmentmarge kann im Detailplanungszeitraum durch geringere Strukturkosten überkompensiert werden, was zu einem leicht ansteigenden EBIT bei einer stabilen EBIT-Marge führt.

Im Segment Consulting führt vor allem die kundenseitig erforderliche S/4HANA-Umstellung in den Jahren 2019 bis 2021 zu einem deutlichen Umsatzwachstum. Die Umsatzentwicklung und der verstärkte Einsatz interner statt externer Mitarbeiter führen zu einem deutlichen Anstieg von EBIT und EBIT-Marge. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde mit 0,5 % (2017: 0,5 %) in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Das besonders starke Umsatzwachstum im Segment Cloud, vergleichbar mit Umsatzentwicklungen bei innovativen Produktneuentwicklungen, beruht im Wesentlichen auf der neuen Pure-Enterprise-Cloud(PEC)-Plattform. Wachstumstreiber ist neben der Neukundengewinnung vor allem die Migration von Outsourcing-Bestandskunden. Ein weiteres starkes Wachstumsfeld bilden die Aktivitäten der QSC-Tochter Gewinn- und, die Services im Rahmen des Geschäftsfeldes Internet of Things (IoT) anbietet. Der Umsatzprognose folgend steigen auch EBIT und EBIT-Marge entsprechend deutlich an. Da auch über 2021 hinaus von einem Umsatzwachstum auszugehen ist, wird die nachhaltige Wachstumsrate für das Segment Cloud mit 1,0 % (2017: 1,0 %) angesetzt.

Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die segmentspezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der segmentspezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen. Die segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen:

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2018 2017
Telekommunikation 8,64 % 8,84 %
Consulting 10,75 % 8,10 %
Cloud 12,06 % 11,89 %

Der Abzinsungssatz stellt eine Vor-Steuer-Größe dar. Als Basis dient der Zinssatz für Staatsanleihen, die von der Regierung auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cashflows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapitalinvestition und das spezifische Risiko der einzelnen CGU widerspiegelt.

Der Nutzungswert der Gruppen von CGUs Telekommunikation, Consulting und Cloud liegt gemäß folgender Tabelle über dem Buchwert der Vermögenswerte.

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2018 2017
Telekommunikation 128.947 86.341
Consulting 13.323 15.283
Cloud 7.137 27.687

Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Gruppen von CGUs bestehen Prognoseunsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die Preis- und Marktanteilsentwicklung, die bei der Planung der Umsatzerlöse sowie des Bruttoergebnisses vom Umsatz zu berücksichtigen sind, sowie auf die Investitionsquote und den Abzinsungszinssatz.

Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden diverse Szenarioanalysen durchgeführt. Ein Wertminderungsbedarf in der Gruppe von CGUs würde sich - unter (sonst) gleichen Umständen - ergeben, wenn im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzerlöse wie folgt unter den angenommenen Planumsätzen lägen:

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2018 2017
Telekommunikation -15,7 % -11,1 %
Consulting -3,5 % -3,4 %
Cloud -1,8 % -5,1 %

17 ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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In T € Lizenzen Erworbene Software Selbst geschaffene Software Kundenanschaltungen Kundenstämme Marken
Bruttowert 1.1.2017 2.140 33.203 8.659 147.757 36.223 2.426
Zugänge 96 1.259 143 4.473 - 200
Abgänge -377 -19.221 - -89.060 - -
Umbuchungen - 2 - - - -
Bruttowert 31.12.2017 1.859 15.243 8.802 63.170 36.223 2.626
Zugänge 89 2.559 497 4.915 - 100
Abgänge - -34 - - - -
Umbuchungen - - - - - -
Bruttowert 31.12.2018 1.948 17.768 9.299 68.085 36.223 2.726
Abschreibungen und Wertberichtigungen
1.1.2017 1.493 29.204 8.659 141.664 16.985 2.426
Zugänge 107 2.711 10 5.311 3.273 -
Abgänge -330 -19.221 - -89.060 - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2017 1.270 12.694 8.669 57.915 20.258 2.426
Zugänge 114 1.892 10 4.914 2.055 100
Abgänge - -22 - - - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2018 1.384 14.564 8.679 62.829 22.313 2.526
Buchwerte zum 31.12.2017 589 2.549 133 5.255 15.965 200
Buchwerte zum 31.12.2018 564 3.204 620 5.256 13.910 200

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In T € Sonstige Summe
Bruttowert 1.1.2017 15.971 246.379
Zugänge 21 6.192
Abgänge -3.927 -112.585
Umbuchungen - 2
Bruttowert 31.12.2017 12.065 139.988
Zugänge 5 8.165
Abgänge - -34
Umbuchungen - -
Bruttowert 31.12.2018 12.070 148.119
Abschreibungen und Wertberichtigungen
1.1.2017 15.168 215.599
Zugänge 112 11.523
Abgänge -3.873 -112.484
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2017 11.407 114.639
Zugänge 6 9.091
Abgänge - -22
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2018 11.413 123.708
Buchwerte zum 31.12.2017 658 25.349
Buchwerte zum 31.12.2018 657 24.411

Die Kundenanschaltungen betreffen einmalige Provisionszahlungen an Händler und Distributoren für jede neue Kundenleitung und werden zusammen mit den Installationskosten innerhalb der immateriellen Vermögenswerte aktiviert und über eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2018 enthielt der Posten "Erworbene Software" Anlagen im Bau in Höhe von T € 2.401 (2017: T € 511) und der Posten "Selbst geschaffene Software" Anlagen im Bau in Höhe von T € 294 (2017: T € 0).

18 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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In T € 2018 2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.953 2.461
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 56.057 52.278
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.010 54.739

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen auf der Bilanzierung von Leasingforderungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen. Für die ausgewiesenen Forderungen bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Die Buchwerte entsprechen den Zeitwerten.

Es werden in der Regel Vollamortisationsverträge ohne Kaufoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von 36 bis 48 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Konzern die Möglichkeit der Vertragsverlängerung oder Veräußerung der Leasinggegenstände, für die keine Kaufoption eingeräumt wurden. Es werden keine Restwerte garantiert.

Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

Die Forderungen aus dem Projektgeschäft, die nicht mehr als 180 Tage überfällig sind, resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen Großkunden und weisen historisch auf der Basis der letzten vier Jahre hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit eine sehr geringe Verlustrate von unter 0,02 % aus. Sofern sich also die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird gestützt auf historischen Erfahrungswerten und aus Wesentlichkeitsgründen von einer Wertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Sofern die Forderungen über 180 Tage überfällig sind, unterliegen sie der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.

Die übrigen Forderungen werden für die Ermittlung der Ausfallrisiken und der Wertberichtigung weiter in Risikogruppen anhand der Endkundenstruktur segmentiert. Diese Risikogruppen werden aufgrund historischer Erfahrungswerte wertberichtigt. Wenn die übrigen Forderungen mehr als 180 Tage überfällig sind, werden diese Forderungen individuell wertberichtigt. Zum 31. Dezember 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 3.689 (2017: T € 3.196) wertgemindert. Das Einzelwertberichtigungskonto entwickelte sich wie folgt:

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In T € 2018 2017
Wertberichtigung 1. Januar 3.196 3.397
Aufwandswirksame Zuführungen 859 64
Verbrauch - -
Auflösung -366 -265
Wertberichtigung 31. Dezember 3.689 3.196

Die Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistung zum 31. Dezember 2018 ergibt sich wie folgt:

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In T € Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
Forderungen aus dem Projektgeschäft
weniger als 180 Tage überfällig 0,02 % 24.552 -4 nein
mehr als 180 Tage überfällig 85,71 % 222 -190 ja
Übrige Forderungen
weniger als 180 Tage überfällig 0,73 % 33.202 -241 nein
mehr als 180 Tage überfällig 71,03 % 752 -534
mehr als 365 Tage überfällig 91,57 % 2.971 -2.721 ja
Summe 61.699 -3.689

Die Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar:

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In T € 2017
Bruttoforderungen
davon wertgemindert 3.792
davon weder überfällig noch wertgemindert 47.207
davon überfällig, jedoch nicht wertgemindert
< 90 Tage 6.925
91 - 120 Tage -
> 120 Tage 11
Bruttoforderungen 57.935

Im Rahmen eines Factoringabkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Bis zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von 15,7 Mio. € (2017: 10,5 Mio. €) übertragen. Bei einem Ausfall wird das Factoringinstitut den auf dem Reservekonto hinterlegten Betrag in Höhe des Ausfalls vereinnahmen (Reservekonto 2018: T € 236, 2017: T € 158). Des Weiteren ist im Factoringvertrag geregelt, dass die Leistungen aus der Warenkreditversicherung jeweils in Höhe der Ansprüche aus den verkauften Forderungen an das Factoringinstitut abgetreten werden. Der Nominalbetrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Forderungen. Die übertragenen Forderungen sind mit Ausnahme des zurückbehaltenen Ausfallrisikos ausgebucht worden.

19 VORAUSZAHLUNGEN

Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 3.353 (2017: T € 2.549) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 5.657 (2017: T € 6.809) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge, Leitungen, Mieten für Technikräume und Versicherungen.

20 VORRATSVERMÖGEN

Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2018 beträgt T € 670 (2017: T € 649) und enthält im Wesentlichen zur Veräußerung bestimmte technische Handelswaren in Höhe von T € 612 (2017: T € 622), sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von T € 23 (2017: T € 27) sowie geleistete Anzahlungen in Höhe T € 35 (2017: T € 0).

21 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen T € 959 (2017: T € 569) und bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T € 381 (2017: T € 181), Sicherheiten in Höhe von T € 236 (2017: T € 158), die aufgrund der verkauften Forderungen in ihrer Verfügung beschränkt sind, und debitorischen Kreditoren in Höhe von T € 43 (2017: T € 18). Darüber hinaus bestehen sonstige langfristige Vermögenswerte in Höhe von T € 430 (2017: T € 156).

In den sonstigen Vermögenswerten sind Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 in Höhe von T € 410 enthalten; hiervon sind T € 287 langfristig und T € 123 kurzfristig. Sie werden über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages abgeschrieben.

22 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Bilanzstichtag 2018 T € 53.618 (2017: T € 61.881) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen zusammen.

23 GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 124.172.487. Es setzt sich aus 124.172.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.

Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Ausschüttung einer Dividende für das Vorjahr in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie (T € 3.725).

24 KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018 T € 144.119 (2017: T € 143.787). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus den Aktienoptionsprogrammen enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung in Höhe von T € 332.

25 GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITAL

Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.

Die bedingten Kapitalien VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitalien VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.

Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.

Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.

26 SONSTIGE RÜCKLAGEN

Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.

Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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In T € 2018 2017
Sonstige Rücklagen
Versicherungsmathematische Verluste aus Pensionsplänen -1.319 -1.350
Zeitwertänderung Cashflow-Hedge -212 -931
Sonstige Rücklagen -1.531 -2.281

Es handelt sich jeweils um Werte nach Berücksichtigung von latenten Steuern.

27 ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:

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In T € 2018 2017
Langfristige Schulden
Gesicherte Bankdarlehen 100.000 135.130
Wandelschuldverschreibungen 36 38
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 76
Langfristige Schulden 100.036 135.244

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In T € 2018 2017
Kurzfristige Schulden
Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen 19.937 1.282
Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 76 295
Kurzfristige Schulden 20.013 1.577

Hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen wird auf die Erläuterungen unter Nr. 36 verwiesen. Die ausstehenden Schulden weisen folgende Konditionen auf:

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In T € Nominalzinssatz Fälligkeit 2018 2017
Langfristige Schulden
Gesicherte Bankdarlehen 100.000 135.130
davon variabel verzinslich 76.000 87.500
Schuldscheindarlehen Tranche 1 6-M-Euribor + 1,4 % 2019 - 56.500
Schuldscheindarlehen Tranche 2 3-M-Euribor + 1,2 % 2019 - 20.000
Schuldscheindarlehen Tranche 3 6-M-Euribor + 1,8 % 2021 11.000 11.000
Konsortialdarlehen Fazilität 1 3-M-Euribor + 1,75 % 2021 35.000 -
Konsortialdarlehen Fazilität 2 3-M-Euribor + 1,55 % 2021 30.000 -
davon festverzinslich 24.000 47.630
Schuldscheindarlehen Tranche 4 2,29 % 2019 - 23.500
Schuldscheindarlehen Tranche 5 3,05 % 2021 24.000 24.000
Weiteres gesichertes Bankdarlehen 4,15 % 2019 - 130
Wandelschuldverschreibungen 3,50 % ab 2019 36 38
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 7,14 % 2019 76
Langfristige Schulden 100.036 135.244
Kurzfristige Schulden
gegenüber Kreditinstituten 19.937 1.282
davon festverzinslich
Schuldscheindarlehen Tranche 4 2,29 % 2019 19.000 -
weiteres gesichertes Bankdarlehen 4,15 % 2019 (Vj.: 2018) - 281
Zinsverbindlichkeiten 2019 (Vj.: 2018) 937 1.001
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 7,14 % 2019 (Vj.: 2018) 76 295
Kurzfristige Schulden 20.013 1.577
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten gesamt 120.049 136.821

In den Geschäftsjahren 2017 und 2018 erfolgten bereits vor Fälligkeit Tilgungen der Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T € 10.000 (2017) bzw. T € 81.411 (2018). Am 11. März 2016 schloss die QSC AG einen Konsortialkreditvertrag in Höhe von T € 70.000 mit einer Laufzeit bis zum 11. März 2021 ab. Am 5. Juli 2018 wurde die Kreditzusage dieses Vertrags bei gleicher Restlaufzeit um T € 30.000 erhöht. Bis zum Bilanzstichtag sind zwei Ziehungen in Gesamthöhe von T € 65.000 erfolgt.

Die abgeschlossenen Darlehensverträge dienen der allgemeinen Betriebsmittelfinanzierung. Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge setzt voraus, dass QSC während des Zeitraums der Darlehensgewährung bestimmte Finanzkennzahlen in Bezug auf das EBITDA sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten einhält. Dies war im Geschäftsjahr 2018 der Fall.

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In T € 2018 2017
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Künftige Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs und Mietkaufverträgen
bis zu einem Jahr 76 306
1 bis 5 Jahre - 76
über 5 Jahre - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 76 382
Zinsanteil - 11
Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen 76 371

Die Finanzierungsleasingverhältnisse betreffen technische Anlagen.

28 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

QSC hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden. Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von QSC gewährt wurden, gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG sowie Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von QSC, Plusnet und Ventelo in Vorjahren gegeben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko. Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind erstmals die im Jahr 2018 neu veröffentlichten Richttafeln 2018 G (2017: 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Aus dieser Umstellung resultiert ein versicherungsmathematischer Verlust von T € 91.

QSC erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste beträgt 2018 T € 1.319 (2017: T € 1.350). Die Summe der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2018 T € 31 (2017: T € 573).

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In T € 2018 2017
Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar 7.674 8.674
Dienstzeitaufwand - -
Zinsaufwand 120 130
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) -73 -865
aufgrund der Veränderungen der demografischen Annahmen 91 -
aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen -220 -812
aufgrund von Anpassungen ("experience adjustments") 55 -53
Pensionszahlungen -268 -265
Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember 7.453 7.674
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar -1.749 -1.541
Zinserträge -30 -25
Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind 32 16
Zahlung aus dem Fondsvermögen - -
Auszahlungen 46 6
Beiträge durch die Gesellschaft -206 -205
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember -1.907 -1.749
Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 5.545 5.924
Abzinsungsfaktor 1,79 % 1,58 %
Gehaltssteigerungsrate 2,00 % 2,00 %
Rententrend 1,00 % 1,00 %

Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:

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In T € 2018 2017
Pensionsaufwand
Dienstzeitaufwand - -
Zinsaufwand 120 130
Erfolgswirksame Erträge des Fondsvermögens -30 -25
Pensionsaufwand 90 105

Für 2019 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 251 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 205 erwartet.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:

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In T € Veränderung der Pensionsverpflichtung PensionsVerpflichtung
Veränderung Rechnungszinssatz + 0,5 % -318 7.134
Veränderung Rechnungszinssatz - 0,5 % 828 8.280

Am 31. Dezember 2018 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 14,7 Jahren (2017: 15,9 Jahre).

Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2018 T € 6.693 (2017: T € 6.801).

29 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN UND STEUERRÜCKSTELLUNGEN

(a) Sonstige Rückstellungen

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In T € Restrukturierung Abfindungen Prozessrisiken Rückbau Sonstige Summe
Stand zum 1. Januar 2018 1.238 5.092 279 3.031 779 10.419
Gebildete Rückstellungen - 1.503 9 33 - 1.545
Verwendete Rückstellungen -1.238 -3.830 -81 -164 -213 -5.526
Aufgelöste Rückstellungen - -260 -192 - -431 -883
Aufzinsung - - - 22 - 22
Stand zum 31. Dezember 2018 - 2.505 15 2.922 135 5.577
Langfristig - - - 2.922 - 2.922
Kurzfristig - 2.505 15 - 135 2.655
Stand zum 31. Dezember 2018 - 2.505 15 2.922 135 5.577

Restrukturierung. Der im Jahr 2016 beschlossene Restrukturierungsplan wurde vollumfänglich im Jahr 2018 abgeschlossen.

Abfindungen. Im Laufe des Jahres 2018 wurden Rückstellungen in Höhe von T € 1.503 für die Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiviert, deren Verwendung im Jahr 2019 erfolgen wird. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge. Zum Bilanzstichtag bestehen auch noch aus dem Jahr 2017 resultierende Verpflichtungen, deren Inanspruchnahme im Jahr 2019 erfolgen wird.

Prozessrisiken. Die letztjährig gebildeten Rückstellungen zu Prozessrisiken in Höhe von T € 279 wurden nahezu vollständig in Anspruch genommen bzw. durch Wegfall respektive Verständigung erfolgswirksam aufgelöst. Zum Bilanzstichtag bestehen lediglich Prozessrisiken in Höhe von T € 15 (2017: T € 279).

Rückbau. Die langfristigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen über aktiv genutzte Hauptverteilungsflächen und Wireless-Local-Loop-Standorte in Höhe von T € 2.922 (2017: T € 3.031).

Sonstige. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen beinhalten Provisionsrückstellungen in Höhe von T € 135 (2017: T € 400).

(b) Steuerrückstellungen

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In T € Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer Summe
Stand zum 1. Januar 2018 599 1.070 1.669
Gebildete Rückstellungen 511 535 1.046
Verwendete Rückstellungen -352 -730 -1.082
Aufgelöste Rückstellungen - -2 -2
Stand zum 31. Dezember 2018 758 873 1.631

30 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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In T € 2018 2017
Langfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100 1.640
Sonstige Verbindlichkeiten 354 1.717
Langfristig 454 3.357
Kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46.575 34.873
Sonstige Verbindlichkeiten 11.467 12.023
Kurzfristig 58.042 46.896

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Aufwendungen für Markenrechte.

31 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Einmalige Umsatzerlöse aufgrund von Kundeninstallationen werden passivisch abgegrenzt und über eine Laufzeit von 24 Monaten anteilig erfolgswirksam aufgelöst. Einnahmen von Kunden werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung erfolgt ist, ebenfalls passivisch abgegrenzt.

Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Als Finanzschulden im Sinne der Finanzierungsrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bezeichnet. Zinseinnahmen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während Zinszahlungen unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.

32 CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2018 T € 34.125 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um T € 5.172 vermindert.

Ursächlich hierfür waren insbesondere ein Rückgang der Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr sowie deutlich geringere Ertragsteuererstattungen im Vergleich zu 2017.

33 CASHFLOWS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT UND FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2018 T € -17.701 (2017: T € -21.799). Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf niedrige Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen zurückzuführen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2018 T € -24.687 (2017: T € -23.398). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von T € -81.411 (2017: T € -12.820), die die Aufnahme von Darlehen in Höhe von T € 65.000 (2017: T € 0) deutlich übersteigt, Zinszahlungen in Höhe von T € -4.253 (2017: T € -5.507) sowie aus der Auszahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende in Höhe von T € -3.725 (2017: T € -3.725).

Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

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In T € 31.12.2017 Zahlungswirksame Veränderungen Nicht zahlungswirksame Veränderungen 31.12.2018
Umgruppierungen Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten
Langfristiges Darlehen 135.130 -16.130 -19.000 - 100.000
Kurzfristiges Darlehen 281 -281 19.000 - 19.000
Leasingverbindlichkeiten 371 -295 - - 76
Vermögenswerte zur Absicherung von langfristigen Darlehen -931 - - 719 -212
Finanzverbindlichkeiten 134.851 -16.706 - 719 118.864

Sonstige Erläuterungen

34 TOCHTERUNTERNEHMEN

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Unternehmen:

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In T € Anteil

in %
Eigenkapital 31.12.2018 Jahresergebnis 2018
Tochterunternehmen, Sitz, Land
(Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss)
Plusnet GmbH, Köln, Deutschland 100,00 186.930 51
Ventelo GmbH, Köln, Deutschland 100,00 142.238 -2, 5, 7
Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 3.780 -3, 6
Plusnet Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 27 14
BroadNet Deutschland GmbH, Köln, Deutschland 100,00 3.757 152, 7, 8
IP Colocation GmbH, Köln, Deutschland 100,00 2.922 304
Q-DSL home GmbH, Köln, Deutschland 100,00 1.293 -2, 7
010090 GmbH, Köln, Deutschland 100,00 156 -2, 7
01012 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 27 -2, 7
Broadnet Services GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 -2, 7
01098 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 -2, 7
010052 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 -2, 7
010088 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 -2, 7
01052 Communication GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 -2, 7
Q-loud GmbH, Köln, Deutschland 100,00 399 -1.391
T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 25 502
T&Q Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 43 29
F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 -14 -152
F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 36 210
fonial GmbH, Köln, Deutschland 74,90 -3.108 -9622
T&Q Netz GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland 50,00 - -9

1 Ergebnisabführungsvertrag mit der QSC AG seit 1. Januar 2018 - für die Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

2 Die Anteile werden von der Plusnet GmbH gehalten.

3 Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten.

4 Die Anteile werden von der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG gehalten.

5 Für die Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

6 Für die Gesellschaft wird § 264b HGB in Anspruch genommen.

7 Ergebnisabführungsvertrag mit der Plusnet GmbH.

8 Der Gewinnabführungsvertrag wird aufgrund § 301 AktG nicht durchgeführt.

9 Die Anteile werden von der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.

10 Die Anteile werden von der F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.

Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten.

35 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Daraus resultieren die Segmente Cloud, Outsourcing, Consulting und Telekommunikation.

Cloud. Im Segment Cloud fasst QSC sämtliche Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud (PEC) sowie das Internet of Things (IoT) zusammen. Die seit 2015 selbst entwickelte Pure Enterprise Cloud beruht auf einem modularen Baukastensystem aus Cloud-Technologien, Softwarelösungen und Servicekomponenten sowie Netzwerk- und Infrastrukturdiensten. Weiterhin gehören die in der QSC Tochter Q-loud gebündelten IoT-Geschäftsaktivitäten zum Segment Cloud. Q-loud bietet Unternehmen ein umfangreiches Produkt- und Serviceangebot zur Realisierung der Vernetzung von Geräten sowie von digitalen Geschäftsmodellen im Internet der Dinge. Das Ende-zu-Ende-Angebot umfasst Transformationsberatung, Software- und Hardwarekompetenz, Standard-Hardware, eine eigene IoT-Plattform, Sicherheitslösungen sowie die Fertigung sogenannter Smart Products.

Outsourcing. Das Segment Outsourcing umfasst die herkömmliche Auslagerung von IT-Dienstleistungen und Datenspeicherung von Unternehmen an QSC. Soweit Outsourcing-Leistungen an die Cloud erbracht werden, erfolgt die Zuordnung zum Segment Cloud. Neben den angebotenen IT-Leistungen werden im Segment Outsourcing auch die zugrunde liegenden IP-VPNs mit einbezogen, die für die Sicherstellung einer Ende-zu-Ende-Qualität erforderlich sind.

Consulting. QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. Als SAP-Full-Service-Dienstleister erbringt QSC in diesem Segment Leistungen in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Das Leistungsspektrum der Microsoft-Beratung erstreckt sich von der Anforderungsanalyse über die Beratung, Konzeption und Implementierung bis hin zum Betrieb und zur laufenden Optimierung.

Telekommunikation (TK). QSC deckt in diesem Segment ein breites Spektrum von Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation ab. Dazu gehören Internetanbindung mit asymmetrischen ADSL2+-Leitungen oder symmetrischen SDSL-Leitungen sowie Premiumzugänge über Richtfunknetze. QSC bietet in diesem Segment sogenannte All-IP-Telefonieanschlüsse (Voice over IP) und entsprechende Telefonanlagen an. Weitere Formen der Sprachtelefonie, darunter Open-Call-by-Call- und Preselect-Angebote sowie Mehrwertdienste, runden das Angebot ab.

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In T € Telekommunikation Outsourcing Consulting Cloud Konzern
Geschäftsjahr 2018
Umsatzerlöse 200.911 91.033 38.394 36.505 366.843
Kosten der umgesetzten Leistungen -147.204 -73.866 -31.528 -24.067 -276.665
Bruttoergebnis vom Umsatz 53.707 17.167 6.866 12.438 90.178
Marketing- und Vertriebskosten -14.505 -5.618 -1.420 -6.757 -28.300
Segmentbeitrag 39.202 11.549 5.446 5.681 61.878
Allgemeine Verwaltungskosten -27.508
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) -26.919
Sonstiges betriebliches Ergebnis 1.024
Operatives Ergebnis (EBIT) 8.475
Finanzerträge 138
Finanzierungsaufwendungen -4.504
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.109
Ertragsteuern -833
Konzernergebnis 3.276

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In T € Telekommunikation Outsourcing Consulting Cloud Konzern
Geschäftsjahr 2017
Umsatzerlöse 188.736 101.951 39.407 27.773 357.867
Kosten der umgesetzten Leistungen -132.722 -78.385 -32.865 -22.118 -266.090
Bruttoergebnis vom Umsatz 56.014 23.566 6.542 5.655 91.777
Marketing- und Vertriebskosten -14.526 -6.276 -1.187 -5.177 -27.166
Segmentbeitrag 41.488 17.290 5.355 478 64.611
Allgemeine Verwaltungskosten -27.040
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) -31.148
Sonstiges betriebliches Ergebnis 686
Operatives Ergebnis (EBIT) 7.109
Finanzerträge 247
Finanzierungsaufwendungen -4.658
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.698
Ertragsteuern 2.425
Konzernergebnis 5.123

Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik.

Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf der Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Investitionen, Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.

In den Erlösen sind T € 18.339 mit Kunden aus der EU (im Wesentlichen Belgien [T € 7.712], Großbritannien [T € 3.450], Niederlande [T € 3.431] und Österreich [T € 1.319]) und T € 3.228 mit Kunden außerhalb der EU (im Wesentlichen USA [T € 1.654]) enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.

36 AKTIENOPTIONSPROGRAMME

Seit 1999 hat QSC insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Berater und Lieferanten vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand; bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten ist zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der QSC AG entscheidet allein der Aufsichtsrat.

Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind die Aktienoptionspläne AOP 2006, AOP 2012 und AOP 2015 aktiv.

Ausstehende Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006 können noch längstens bis Mai 2019 gewandelt werden. Das Wandlungsrecht im Rahmen des AOP 2006 darf nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist: Entweder hat sich der Börsenpreis der Aktie zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts relativ gesehen besser entwickelt als der Vergleichsindex TecDAX oder der Börsenpreis der Aktie ist zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts um mindestens 10 % gestiegen.

Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des AOP 2012 konnten letztmalig am 15. Mai 2017 gezeichnet werden. Zeichnungen im AOP 2015, das allein Vorstandsmitgliedern zugänglich ist, sind noch bis zum 26. Mai 2020 möglich; im Geschäftsjahr 2018 wurden allerdings keine neuen Wandelschuldverschreibungen zugeteilt.

Das Wandlungsrecht im Rahmen der AOP 2012 und 2015 darf - frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren - nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20 % höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ gesehen besser entwickelt als der TecDAX.

Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst.

Für das AOP 2006 und das AOP 2015 waren in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 keine Optionswerte zu ermitteln.

Die Optionswerte für die Wandelschuldverschreibungen des AOP 2012 wurden zuletzt im Geschäftsjahr 2017 zum Gewährungszeitpunkt mithilfe des Black-Scholes-Optionspreismodells unter Berücksichtigung folgender Bewertungsannahmen errechnet.

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2018 2017
AOP 2012
Durchschnittliche erwartete Laufzeit AOP 2012 - 8 Jahre
Durchschnittlicher risikofreier Anlagenzins - 0,08 %
Volatilität (1 Jahr) - 38,47 %
Durchschnittlicher Optionswert in € - 0,73
Optionswert für die in der Periode gewährten Wandelschuldverschreibungen in € - 521.210

Die Ermittlung der Volatilität erfolgte auf der Basis der täglichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum von zwölf Monaten.

Die zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen aller Programme verteilen sich wie folgt:

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Anzahl der Wandelschuldverschreibungen Gewichteter Ausübungspreis

in €
Ausstehend zum 31. Dezember 2016 3.207.529 2,30
im Jahr 2017 neu ausgegeben 718.200 1,76
im Jahr 2017 verfallen -127.500 2,00
im Jahr 2017 ausgeübt - -
Ausstehend zum 31. Dezember 2017 3.798.229 2,21
im Jahr 2018 neu ausgegeben - -
im Jahr 2018 verfallen -233.900 2,29
im Jahr 2018 ausgeübt - -
Ausstehend zum 31. Dezember 2018 3.564.329 2,20

Im Geschäftsjahr 2018 konnten keine Wandelschuldverschreibungen gezeichnet werden. Die Bandbreite der Ausübungspreise der ausstehenden 3.564.329 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,10 und € 4,59 und die Restzeit zur Ausübung reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens 14. Mai 2025. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern. Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2025.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 war für insgesamt 1.926.929 Stück der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die festgelegte Sperrfrist von vier Jahren zwar abgelaufen, eine Ausübung wegen der nicht vollständig erfüllten Anleihebedingungen aber nicht möglich. Im Geschäftsjahr 2018 betrug der Aufwand aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung T € 332 (2017: T € 570).

37 GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:

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In T € 2018 2017
Vergütung der Mitglieder des Managements
Kurzfristig fällige Leistungen 1.290 2.308
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen 431 -458
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 942
Anteilsbasierte Vergütung 61 199
Vergütung der Mitglieder des Managements 1.786 2.991

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) beinhaltet Gehälter, Aufwandsvergütungen, Abfindungen, Sachleistungen sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Aktienoptionsprogrammen. Andere langfristig fällige Leistungen betreffen den variablen Vergütungsanspruch aus den Mehrjahreszielen des Vorstands.

Der für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesene Betrag von T € 431 steht in Höhe von T € 275 im Zusammenhang mit den Mehrjahreszielen für den Bemessungszeitraum 2018 bis 2020 und berücksichtigt außerdem in Höhe von T € 156 die im Mai 2018 durch den Aufsichtsrat beschlossene Erhöhung des Vergütungsanspruchs der Vorstandsmitglieder für den Bemessungszeitraum 2015 bis 2017.

Der für das Vorjahr ausgewiesene Betrag betrifft den zum Ende des Geschäftsjahres 2017 ermittelten variablen Vergütungsanspruch für den Bemessungszeitraum 2015 bis 2017 in Höhe von T € 419, nachdem für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 zunächst ein vorläufiger Aufwand von insgesamt T € 877 berichtet wurde.

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 tätige Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über Stimmrechtsanteile des Unternehmens aus 640.000 Aktien. Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens verfügen über insgesamt 31.107.394 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 25,05 %.

Im Jahr 2018 unterhielt die QSC AG Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats Gesellschafter sind. Als nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit diesen Gesellschaften unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Bei den folgenden Gesellschaften sind Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats von QSC Gesellschafter:

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In T € Umsatzerlöse Aufwendungen Erhaltene Zahlungen Geleistete Zahlungen
Geschäftsjahr 2018
IN-telegence GmbH 179 136 235 160
Teleport Köln GmbH 13 1 16 2
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - 179 - 208
Geschäftsjahr 2017
IN-telegence GmbH 262 115 346 125
Teleport Köln GmbH 16 1 20 2
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - 154 - 203

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In T € Forderungen Schulden
31. Dezember 2018
IN-telegence GmbH 16 13
Teleport Köln GmbH 3 -
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - 16
31. Dezember 2017
IN-telegence GmbH 38 12
Teleport Köln GmbH 3 -
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - 12

Die IN-telegence GmbH ist ein Anbieter von Mehrwertdiensten im Telekommunikationsbereich und nimmt im Wesentlichen Netzwerkdienstleistungen von QSC in Anspruch. In geringem Umfang nehmen Tochtergesellschaften der QSC AG auch die Mehrwertdienste von IN-telegence in Anspruch. Die Teleport Köln GmbH unterstützt QSC bei der Installation von Endkundenanschlüssen und nimmt Telekommunikationsdienstleistungen von QSC in Anspruch. Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH berät QSC bei der Entwicklung von Konzepten und Software im Zusammenhang mit Cloud-Diensten.

38 LATENTE UND LAUFENDE STEUERN

Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete QSC einen Gesamtsteuersatz von 32,52 % (2017: 32,40 %). Der latente Steueraufwand und -ertrag für die Periode und die Zuordnung der temporären Differenzen stellt sich wie folgt dar:

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In T € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
2018 2018 2017 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Aktive und passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 1 6.177 546 7.114 392 570
Sachanlagen 1.324 1.144 1.292 1.456 343 -363
Sonstige Vermögenswerte 582 - 597 - -15 149
Sonstige Forderungen 4.524 353 2.000 797 2.422 -1.199
Vorräte - - 324 - -324 249
Rechnungsabgrenzung - 215 - 226 11 127
Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen 1.260 44 1.635 - -408 748
Marktpreisänderungen Derivate 218 - 524 - 39 46
Sonstige Schulden 38 5.082 117 3.198 -1.417 914
Summe der latenten Steuern auf temporäre Differenzen 7.947 13.015 7.035 12.791 1.043 1.242
Summe der latenten Steuern auf Verlustvorträge 13.133 - 13.170 - -37 1.602
Summe der latenten Steuern vor Saldierung 21.080 13.015 20.205 12.791
Saldierung 12.663 12.663 12.399 12.399
Summe der latenten Steuern 8.417 352 7.806 392

Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen 2018 T € 8.705 (2017: T € 3.545). Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem angenommenen Steuersatz multipliziert.

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In T € 2018 2017
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.109 2.698
Steuersatz 32,52 % 32,40 %
Erwarteter Steueraufwand 1.336 874
Steuerliche Auswirkungen von Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge -14 -3.001
nicht abziehbaren Betriebsausgaben 287 339
periodenfremden Erträgen -749 -537
Steuersatzänderungen -33 -35
sonstigen Effekten 6 -65
Übergeleiteter Steueraufwand 833 -2.425

Der übergeleitete Steueraufwand setzt sich zusammen aus laufendem Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von insgesamt T € 1.839 (davon T € 595 laufender Aufwand für Vorjahre) sowie aus latentem Steuerertrag in Höhe von T € 1.006 (2017: T € 2.844). Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Steueraufwand in Höhe von T € 355 (2017: Steueraufwand T € 581) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten bzw. Neubewertungen von derivativen Finanzinstrumenten direkt im Eigenkapital erfasst. Zum 31. Dezember 2018 belaufen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG auf 362 Mio. € (2017: 370 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 349 Mio. € (2017: 356 Mio. €).

Diese steuerlichen Verluste können grundsätzlich unbegrenzt mit den künftig zu versteuernden Ergebnissen der Unternehmen, in denen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der QSC AG in Höhe von insgesamt 13,1 Mio. €, (2017: 13,2 Mio. € für die QSC AG) angesetzt sind, genutzt werden. Bei Ansatz und Bewertung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von insgesamt 39,2 Mio. € auf Ebene der QSC AG, (2017: 39,0 Mio. € für die QSC AG) genutzt werden können.

Für gewerbesteuerliche Zwecke wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 41,8 Mio. € auf der Ebene der QSC AG, (2017: 42,2 Mio. € für die QSC AG) genutzt werden können.

Die mittelfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nachhaltig steuerliche Gewinne erzielt werden; jedoch wurden aufgrund der Historie und der aus der Transformationsphase der Unternehmensgruppe herrührenden Planungsunsicherheiten nur diejenigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt, die für einen absehbaren Zeitraum von 3 Jahren (2017: 3 Jahre) erwartet werden. Für die verbleibenden, noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt.

39 RECHTSSTREITIGKEITEN

Weder die QSC AG noch ihre Konzerngesellschaften sind an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.

40 LEASINGVERHÄLTNISSE UND KÜNFTIGE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer. Der Konzern hat verschiedene Operating-Leasing-Vereinbarungen als Leasingnehmer abgeschlossen. Diese betreffen im Wesentlichen Technik- und Büroräume, technische Geräte und Fuhrpark.

Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel abgeschlossen, teilweise mit Verlängerungsoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von zwei bis fünf Jahren.

Zum 31. Dezember bestanden folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen.

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In T € 2018 2017
Operating-Leasing-Verträge
bis 1 Jahr 31.303 12.171
1 bis 5 Jahre 45.364 20.265
über 5 Jahre 2.813 3.395
Operating-Leasing-Verträge 79.479 35.831

Im Geschäftsjahr 2018 erfasste QSC Aufwendungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen in Höhe von T € 12.321 (2017: T € 8.380), die unter den Kosten der umgesetzten Leistungen und allgemeiner Verwaltung ausgewiesen werden.

Leasingverhältnisse als Leasinggeber - Operating Lease. Operating-Leasingähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsfläche, Plattenspeicher und gemeinsam genutzte Hardwareressourcen vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen. Der Konzern erhält folgende künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Komponenten aus Operating-Leasing-Vereinbarungen.

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In T € 2018 2017
Operating-Leasing-Verträge
bis 1 Jahr 27.714 27.509
1 bis 5 Jahre 41.654 42.928
über 5 Jahre 17.884 1.816
Operating-Leasing-Verträge 87.253 72.253

Bei der Bewertung der künftigen Mindestleasingzahlungen wurden alle Kunden berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits Leistungen erbracht wurden und deren Zahlungen zum Bilanzstichtag bereits vertraglich zugesichert waren. Im Jahr 2018 wurden T € 28.776 (2017: T € 29.197) als Mietzahlungen in den Umsatzerlösen erfasst.

Leasingverhältnisse als Leasinggeber - Finance Lease. Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei speziellen Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Die künftigen Mindestleasingzahlungen der Kunden aus Finanzierungsleasingverhältnissen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

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In T € 2019 2020 - 2022 ab 2023 Gesamt
Zukünftig erhaltende Mindestleasingzahlungen
Leasingzahlungen 906 1.653 - 2.559
Abzinsungsbeträge -15 -13 - -28
Barwerte 891 1.640 - 2.531

Im Jahr 2018 wurden T € 2.488 (2017: T € 4.443) als Mietzahlungen erfasst.

Bestellobligo. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen beträgt zum Bilanzstichtag T € 3.111 (2017: T € 1.914) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen.

41 ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS UND DER KAPITALSTEUERUNG

Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist QSC einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. QSC begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungs- und Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung. Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement finden sich im Konzernlagebericht. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Schulden gegenüber Kreditinstituten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2018 fand kein Handel mit Derivaten statt.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken sind im Folgenden dargestellt.

Marktzinsrisiko. QSC ist dem Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt. Dieses Risiko resultiert aus den variabel verzinsten kurzfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten sowie der zu variablen Zinsen angelegten Liquidität. Der Anteil des variabel verzinslichen Fremdkapitals am gesamten verzinslichen Fremdkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 63,3 %. Das Schuldscheindarlehen hat zum 31. Dezember 2018 ein Gesamtvolumen von T € 54.000 (im Jahr 2018 wurden T € 81.000 zurückgezahlt). Es besteht aus drei Tranchen mit Laufzeiten von 5 bzw. 7 Jahren mit einer variablen Verzinsung (T € 11.000 in einer Tranche) bzw. einer festen Verzinsung (T € 43.000 in zwei Tranchen). Zeitgleich mit der Platzierung des ursprünglichen Schuldscheindarlehens hat QSC zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Tranchen drei Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt T € 87.500 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 (nominal: T € 76.500) bzw. 20. Mai 2021 (nominal: T € 11.000) abgeschlossen.

Nach vorzeitiger Tilgung der Darlehen erfüllt nur noch der Zinsswap mit Laufzeit bis zum 20. Mai 2021 (nominal: T € 11.000) die Voraussetzungen des IAS 39 zum Hedge-Accounting (Cashflow-Hedges). Die Bilanzierung des Hedge-Accountings erfolgt weiterhin nach IAS 39, weil QSC das entsprechende Wahlrecht des IFRS 9 ausgeübt hat. Dieser Zinsswap ist hinsichtlich der Laufzeit und variablen Zinssätze kongruent zur gesicherten Tranche des Schuldscheindarlehens. Die zugrunde liegende Effektivitätsmessung wird zu jedem Bilanzstichtag auf der Basis der hypothetischen Derivate-Methode durchgeführt.

Der negative Marktwert aller Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt T € 672 (2017: T € 1.617) und wird gemäß den ihnen zugrunde liegenden Laufzeiten in den sonstigen langfristigen bzw. kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis ab oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral erfasste Wertänderung der Zinsswaps im Geschäftsjahr 2018 beträgt vor latenten Steuern T € 1.063 (2017: T € 945). Dieser Effekt resultiert zum einen aus der direkten Erfassung der Wertänderung des Cashflow-Hedges, zum anderen aus der Auflösung der Hedge-Beziehung der Swaps, die nicht mehr die Voraussetzungen des IAS 39 erfüllen.

Im Berichtszeitraum wurden T € 24 (2017: T € 135) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, die aus Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehung des Cashflow-Hedges resultieren. Die erwarteten Zahlungen aus der Sicherungsbeziehung umfassen die Zinszahlungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft, die über die Laufzeit laufend anfallen und im Zinsaufwand enthalten sind.

Durch den Zinsswap werden die Zahlungsströme aus der variabel verzinsten Tranche des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert. Faktisch zahlt QSC somit auf die variabel verzinsliche Tranche des Schuldscheindarlehens unter Berücksichtigung der Sicherungsbeziehung einen Festzins in Höhe von 2,935 %, sodass sich Änderungen des Marktzinssatzes per Saldo nicht im Zinsaufwand niederschlagen. Jedoch hätte eine Änderung des Zinsniveaus von +/-100 Basispunkten eine Änderung des Fair Values des Sicherungsinstrumentes um T € 222 bzw. T € -230 zur Folge, was sich in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechneten Ergebnis und damit im Eigenkapital auswirken würde.

Für die beiden anderen Swaps hätte eine Änderung des Zinsniveaus von +/-100 Basispunkten eine Änderung des Fair Values um T € 51 bzw. T € -51 zur Folge, die sich erfolgswirksam auf die Gewinn- und-Verlust-Rechnung auswirken würde.

Darüber hinaus verfügt QSC über Kreditzusagen aus einem am 11. März 2016 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag. Die Höhe dieses Konsortialdarlehensvertrags auf revolvierender Basis beträgt T € 70.000, die Laufzeit endet am 11. März 2021. Am 5. Juli 2018 wurde die Kreditzusage dieses Vertrags bei gleicher Restlaufzeit um T € 30.000 erhöht. Bis zum Bilanzstichtag sind zwei Ziehungen in Gesamthöhe von T € 65.000 erfolgt. Der Zinssatz beträgt Euribor zzgl. eines Margenzuschlags, der von der Finanz- und Ertragslage des Konzerns abhängig ist. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze bezogen auf die zum 31. Dezember 2018 variabel verzinste Liquidität.

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Erhöhung / Verringerung in Basispunkten Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern

in T€
2018 + 100 41
2018 - 100 -54
2017 + 100 330
2017 - 100 -6

Kreditrisiko. QSC ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden sowie durch Emittenten ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an, Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Nr. 18 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht QSC davon aus, dass diese realisierbar sind.

Liquiditätsrisiko. Der Konzern überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit. Der Konzern strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Liquiditätsbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Schulden und Finanzierungsverträgen an.

In Bezug auf das zum Bilanzstichtag bestehende Schuldscheindarlehen muss QSC aufgrund der vollständigen Absicherung des Zinsänderungsrisikos durch den gegenläufigen Zinsswap (Cashflow-Hedge) faktisch für den Zeitraum bis 2019 einen Festzins in Höhe von T € 1.490 p. a. und danach in Höhe von T € 1.055 p. a. zahlen. QSC hat die Absicht, die Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit des jeweiligen Grund- und Sicherungsinstrumentes aufrechtzuerhalten, sodass die erwarteten Cashflows aus dem gesicherten Schuldscheindarlehen aus den laufenden Zinszahlungen und der Rückführung der Schulden aus den Grundinstrumenten bei jeweiliger Fälligkeit resultieren. Entsprechend werden in nachfolgender Darstellung die Cashflows aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemeinsam dargestellt.

Der Zinsaufwand aus dem Konsortialdarlehen hängt von der Entwicklung des Euribor-Zinssatzes ab, auf der Basis des Euribor-Zinssatzes vom 31. Dezember 2018 resultiert ein Zinsaufwand in Höhe von T € 1.078 p. a.

Zum 31. Dezember 2018 weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.

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In T € Buchwert Fällig bis Ende 2019 Fällig bis Ende 2020 Fällig bis Ende 2021 Fällig bis Ende 2022 Fällig bis Ende 2023
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 76 76 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46.675 46.575 100 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 119.937 22.236 2.132 100.818 - -
Zinsswap, Cashflow-Hedge* 354 - - - - -
Zinsswaps, sonstige 318 318 - - - -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 2.559 2.526 8 - 8 4
Zum 31. Dezember 2018 169.919 71.732 2.241 100.818 8 4

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In T € Fällig nach 2023 Summe
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen - 76
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 46.675
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 125.186
Zinsswap, Cashflow-Hedge* - -
Zinsswaps, sonstige - 318
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 13 2.559
Zum 31. Dezember 2018 13 174.815

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In T € Buchwert Fällig bis Ende 2018 Fällig bis Ende 2019 Fällig bis Ende 2020 Fällig bis Ende 2021 Fällig bis Ende 2022
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 371 306 76 - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36.513 34.873 1.640 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 136.412 3.541 101.980 982 35.367 -
Zinsswaps, Cashflow-Hedge* 1.617 - - - - -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 755 718 4 8 - 8
Zum 31. Dezember 2017 175.668 39.438 103.700 990 35.367 8

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In T € Fällig nach 2022 Summe
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen - 382
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 36.513
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 141.869
Zinsswaps, Cashflow-Hedge* - -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 17 755
Zum 31. Dezember 2017 17 179.519

* In der Zahlungsreihe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden neben den entsprechenden Bilanzpositionen auch die entsprechenden Zinsswaps mit berücksichtigt.

Kapitalsteuerung. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von QSC ist es, sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichend Eigenkapital verfügt, ein hohes Bonitätsrating erhält und in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit unabhängig und flexibel auszuüben. Die Überwachung erfolgt hierbei mithilfe der Kennzahlen Eigenkapitalquote und Nettoliquidität. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Die Nettoliquidität ergibt sich aus der Differenz zwischen dem verzinslichen Fremdkapital und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (ohne die in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente).

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In T € 2018 2017
Kapitalsteuerung
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen -76 -371
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -119.937 -136.412
Verzinsliches Fremdkapital -120.013 -136.783
Zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53.618 61.881
Zuzüglich zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte - -
Nettoliquidität -66.395 -74.902
Eigenkapital 90.161 89.528
Bilanzsumme 283.595 297.084
Eigenkapitalquote 32 % 30 %

42 FINANZINSTRUMENTE

Angaben zur Bilanz. Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen. Dies gilt insoweit nicht für die innerhalb der anderen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltenen Gewinn- und Konsortialdarlehen, bei denen der Marktwert zum 31. Dezember 2018 den Buchwert um 1,1 Mio. € übersteigt.

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In T € Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert -erfolgsneutral Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente Beizulegender Zeitwert -erfolgswirksam Sonstige finanzielle Schulden
31. Dezember 2018
Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 53.618 x
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.953 x
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen x 56.057
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zinsswaps - Hedge-Accounting 354 x
Zinsswaps - Sonstige 318 x
Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 49.198 x
Andere finanzielle Verbindlichkeiten -120.048 x

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In T € Buchwert Fortgeführte Anschaffungskosten (2017: Kredite und Forderungen) Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Schulden
31. Dezember 2017
Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61.881 x
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.461 x
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.278 x
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zinsswaps - Hedge-Accounting 1.617 x
Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 37.330 x
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 136.820 x

Angaben zum beizulegenden Zeitwert bei wiederkehrender Bemessung. Die QSC AG stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 erfolgten keine Umgruppierungen.

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Klasse Stufe der Bewertungshierarchie Buchwert in T € zum 31.12.2018 Beizulegender Zeitwert in T € zum 31.12.2018 Beschreibung der Bewertungstechnik
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 56.057 56.057 Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie FVOCI liegen individuelle Wertberichtigungen zugrunde.
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 1.953 1.953 Die Bewertung erfolgt, indem die erwarteten Zahlungsströme auf der Basis der vertraglichen Regelungen zunächst prognostiziert und dann risikoadjustiert diskontiert werden. Der Zeitwert entspricht näherungsweise dem Buchwert.
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 2 120.048 120.948 Die hier ausgewiesenen anderen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen fast ausschließlich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt, indem die erwarteten Zahlungsströme auf der Basis der vertraglichen Regelungen zunächst prognostiziert und dann risikoadjustiert diskontiert werden. Die risikoadjustierte Diskontierung beinhaltet einen Interbankenzins (6-M-Euribor) und den Gewinn- und Risikoaufschlag, der aus Credit-Default-Swap-Sätzen einer Peergroup abgeleitet wurde. Die Peergroup weist ein BBB-Rating auf.
Zinsswaps - mit und ohne Hedge-Accounting 2 354 354 Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis ab oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte.
Zinsswaps - ohne Hedge-Accounting 2 318 318

Angaben zur Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung. In der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.

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In T € Zinserträge/ Zinsaufwendungen Fair-Value-Änderung Wertberichtigungen Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen Nettoergebnis 2018 Nettoergebnis 2017
Kredite und Forderungen 109 - -493 49 -335 357
Sonstige finanzielle Schulden, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet -3.057 - - - -3.057 -2.673
Beizulegender Zeitwert
- Sicherungsinstrumente -1.009 -24 - - -1.033 -1.231
Beizulegender Zeitwert - erfolgswirksam -96 - - - -96 -

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In T € Zinserträge/ Zinsaufwendungen Fair-Value-Änderung Wertberichtigungen Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen Nettoergebnis 2017 Nettoergebnis 2016
Kredite und Forderungen 113 - 201 43 357 214
Sonstige finanzielle Schulden, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet -2.673 - - - -2.673 -4.234
Beizulegender Zeitwert
- Sicherungsinstrumente -1.097 -135 - - -1.231 -851

43 ERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.

44 HONORARE WIRTSCHAFTSPRÜFER

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichts der QSC AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmungen einschließlich mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte. Die anderen Bestätigungsleistungen entfallen auf eine Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) bei Dienstleistungsunternehmen nach ISAE 3402, auf die Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen zu Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Bedingungen sowie die prüferische Durchsicht einer Special Purpose Combined Financial Information. Die sonstigen Leistungen betreffen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit regulatorischen Fragestellungen.

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In T € 2018
Honorare des Abschlussprüfers
Abschlussprüfungsleistungen 309
Andere Bestätigungsleistungen 235
Steuerberatungsleistungen -
Sonstige Leistungen 15
Honorare des Abschlussprüfers 559

45 VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 beläuft sich auf T € 1.132 im Vergleich zu T € 2.412 im Vorjahr. Sie verteilt sich auf eine Festvergütung von T € 600 (2017: T € 1.100), Nebenleistungen von T € 68 (2017: T € 140) sowie variable Vergütungen von T € 464 (2017: T € 1.172).

Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann der Vergütungstabelle, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten ist, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018 T € 4 (2017: T € 942).

Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:

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Aktien Wandelschuldverschreibungen
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Jürgen Hermann 600.000 400.000 350.000 350.000
Stefan A. Baustert 40.000 40.000 200.000 200.000
Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001
Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001

1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2018 Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Gewinn- und auf der QSC-Website).

Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zur Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.

Die versicherungsmathematischen Barwerte der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands betragen T € 1.919 vor Verrechnung der Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen in Höhe von von T € 1.695.

46 RISIKEN

Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.

47 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,03 je Aktie vorzuschlagen.

48 ORGANE

Vorstand. Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 waren:

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Vorstandsmitglied
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert Vorstand Finanzen

Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 waren:

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Aufsichtsratsmitglied
Dr. Bernd Schlobohm Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Frank Zurlino Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellv. Vorsitzender
Ina Schlie SVP Digital Government - Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf
Gerd Eickers Kaufmann
Anne-Dore Ahlers (bis 12. Juli 2018) Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung
Matthias Galler (ab 12. Juli 2018) Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrats IT der QSC AG, Arbeitnehmervertretung
Cora Hödl Abteilungsleiterin Technik / Infrastruktur & Voice bei der Plusnet GmbH, Arbeitnehmervertretung

Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beaute Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland tätig.

Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland tätig.

Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland tätig.

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2022 entscheidet.

Köln, 20. März 2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert Vorstand Finanzen

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, 20. März 2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert Vorstand Finanzen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die QSC AG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der QSC AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts, die im Konzernlagebericht in den Abschnitten "Nichtfinanzielle Erklärung", "Erklärung zur Unternehmensführung" und "Corporate-Governance-Bericht" enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung und Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 4. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sind im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 16 dargestellt.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

In der Konzern-Bilanz der QSC AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von EUR 55,6 Mio ausgewiesen. Dies entspricht 19,6 % der Bilanzsumme.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente Telekommunikation, Consulting und Cloud überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft den Nutzungswert. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2018.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente für die nächsten drei Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert. Da QSC bei der Durchführung des Wertminderungstests von einem externen Sachverständigen unterstützt wurde, haben wir uns zusätzlich von der Kompetenz, den Fähigkeiten und Objektivität des beauftragten Sachverständigen überzeugt und uns ein Verständnis von der Art seiner Tätigkeit verschafft.

Außerdem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die den segmentspezifischen Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter des Sachverständigen, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Ausgehend vom verwendeten Bewertungsmodell des Mandanten haben wir die methodische Vorgehensweise und rechnerische Richtigkeit im Rahmen einer Kontrollrechnung untersucht. Zusätzlich haben wir uns kritisch mit der Beurteilung des Bewertungsmodells durch den Sachverständigen auseinandergesetzt und dessen Ergebnisse mit unseren eigenen Erkenntnissen abgeglichen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.

Durch einen Vergleich des rechnerisch abgeleiteten Werts des Eigenkapitals, der sich aus der Summe der Nutzungswerte abzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten ergibt, mit der Marktkapitalisierung der Anteile der QSC AG (zum 31. Dezember 2018) wurden die Ergebnisse der Berechnung abschließend gewürdigt.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auch untersucht, ob alle relevanten Vermögenswerte und Schulden vollständig berücksichtigt und sachlich angemessen auf die einzelnen operativen Segmente allokiert wurden.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.

Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind vollständig und sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die nichtfinanzielle Konzernerklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung,
die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Januar 2019 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.

Köln, den 20. März 2019

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Salzmann, Wirtschaftsprüferin

Gall, Wirtschaftsprüfer

KALENDER

Quartalsmitteilung Q1 2019

13. Mai 2019

Hauptversammlung

29. Mai 2019

Quartalsbericht Q2 2019

5. August 2019

Quartalsmitteilung Q3 2019

11. November 2019

KONTAKT

QSC AG

Arne Thull

Leiter Investor Relations

Mathias-Brüggen-Straße 55

50829 Köln

T +49 221 669 - 8724

F +49 221 669 - 8009

[email protected] www.qsc.de

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IMPRESSUM

Verantwortlich

QSC AG, Köln

Gestaltung

sitzgruppe, Düsseldorf

Fotografie

Marcus Pietrek, Düsseldorf

Druck

das druckhaus, Korschenbroich

Weitere Informationen unter www.qsc.de

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