Annual Report • Apr 25, 2018
Annual Report
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| in Mio. € | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 357,9 | 386,0 | 402,4 | 431,4 | 455,7 |
| EBITDA | 38,3 | 37,1 | 42,2 | 35,0 | 77,8 |
| Abschreibungen1 | 31,1 | 50,2 | 53,3 | 69,0 | 51,3 |
| EBIT | 7,1 | -13,1 | -11,1 | -34,0 | 26,5 |
| Konzernergebnis | 5,1 | -25,1 | -13,2 | -33,9 | 23,6 |
| Ergebnis je Aktie2 (in €) | 0,04 | -0,20 | -0,11 | -0,27 | 0,19 |
| Eigenkapital3 | 89,5 | 86,3 | 113,8 | 145,6 | 193,2 |
| Langfristige Schulden3 | 147,9 | 159,3 | 171,0 | 180,2 | 103,3 |
| Kurzfristige Schulden3 | 59,6 | 60,4 | 63,3 | 79,7 | 95,5 |
| Bilanzsumme3 | 297,1 | 306,0 | 348,1 | 405,5 | 392,0 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 30,1 | 28,2 | 32,7 | 35,9 | 49,3 |
| Free Cashflow | 12,6 | 8,4 | 7,1 | -24,9 | 25,6 |
| Liquidität3 | 61,9 | 67,3 | 74,0 | 88,1 | 59,0 |
| Investitionen | 19,3 | 28,4 | 26,7 | 30,0 | 39,6 |
| Investitionsquote4 (in %) | 5,4 | 7,4 | 6,6 | 7,0 | 8,7 |
| Dividende je Aktie (in €) | 0,035 | 0,03 | 0,03 | 0,10 | 0,10 |
| Xetra-Schlusskurs3 (in €) | 1,51 | 1,92 | 1,51 | 1,74 | 4,30 |
| Anzahl der Aktien3 (in Stück) | 124.172.487 | 124.172.487 | 124.162.487 | 124.142.487 | 124.057.487 |
| Marktkapitalisierung3 | 187,5 | 238,4 | 187,5 | 216,0 | 533,4 |
| Mitarbeiter3 | 1.342 | 1.360 | 1.454 | 1.697 | 1.689 |
Konzernabschlüsse 2013 bis 2017 nach IFRS.
1 Inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.
2 Unverwässert.
3 Zum 31. Dezember.
4 Verhältnis von Investitionen zu Umsatz.
5 Vorschlag an die Hauptversammlung.
QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand in Deutschland und bietet sämtliche Bausteine für das digitale Zeitalter aus einer Hand: Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation. Eine neue, vertikale Organisation stärkt seit Anfang 2018 diese Geschäftsbereiche. Sie bringt mehr Agilität, eine größere Kundennähe und eine höhere Dynamik - drei entscheidende Stellhebel für den Erfolg im digitalen Zeitalter.
Bausteine für das digitale Zeitalter. Unsere rund 30.000 Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand - sicher und in höchster Ende-zu-Ende-Qualität.
QSC AG
Consulting
SAP-Services
SAP S4/HANA
SAP-Application-Management
Multi-Cloud-Consulting
Telekommunikation
All-IP-Lösungen
Standortvernetzungen
Breitbandleitungen
Open Access
Cloud
IT-Outsourcing
Pure Enterprise Cloud
Multi-Cloud-Lösungen
Digital Workplace
Internet of Things
IoT-Cloud
Smart Products
IoT-Enabler
Industrie 4.0
Colocation
Colocation-Services
Virtual Datacenter
Security-Konzepte
Rechenzentrumsbetrieb
» MIT DER NEUEN ORGANISATION WOLLEN WIR 2018 NEUE KUNDEN IN ALLEN GESCHÄFTSBEREICHEN GEWINNEN.«
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
wie angekündigt, gelang uns 2017 nach drei schwierigen Jahren die Rückkehr in die Gewinnzone. Unser Unternehmen schreibt wieder schwarze Zahlen. Auch die anderen Messgrößen für den operativen Erfolg, das EBITDA und das EBIT, verbesserten sich. Der Free Cashflow übertraf sogar unsere ursprünglichen Erwartungen deutlich.
QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und bietet Unternehmen sämtliche Bausteine für das digitale Zeitalter rund um die Themen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation. Mit diesem umfangreichen Portfolio können wir uns mit den Großen der Branche vergleichen. Wir differenzieren uns dabei vom Wettbewerb, weil wir mit unseren Kunden auf Augenhöhe agieren und für sie auf Wunsch auch individuelle Lösungen erstellen. Dieser mittelständische Ansatz, verbunden mit persönlichen Kontakten auf der Managementebene, ist ein wichtiges und oft entscheidendes Kriterium für den Vertriebserfolg.
Der Markt ist durch eine noch nie dagewesene Dynamik und Innovationsgeschwindigkeit geprägt. Die verschiedenen Teilmärkte, in denen QSC agiert, erfordern dabei immer größeres Expertenwissen, und die Kunden erwarten in immer kürzeren Abständen die Entwicklung spezifischer Angebote. Es ist inzwischen sogar fast die Regel, dass es für verschiedene Themen in den Unternehmen verschiedene Ansprechpartner gibt. Daher haben wir im November 2017 beschlossen, unseren Geschäftsbereichen mehr Freiraum bei der Gestaltung ihres jeweiligen Marktangangs und der Marktbearbeitung zu geben. Sie verfügen jetzt jeweils über einen eigenen Vertrieb und eine eigene Technik und sind für Umsatz und Ergebnis verantwortlich.
Die neue, vertikale Organisation mit ihren flachen Hierarchien bringt drei entscheidende Vorteile: mehr Agilität, eine größere Kundenorientierung und eine höhere Dynamik. Die agile Organisationsstruktur reagiert flexibel und proaktiv auf die Kundenwünsche. Produkte und Lösungen werden schnell und passgenau bereitgestellt und die Reaktionszeit auf veränderte Rahmenbedingungen ist deutlich kürzer. Die stärkere Kundenorientierung ist der zweite große Vorteil: Die Geschäftsbereiche arbeiten nun mit hoher Autonomie nah am Kunden. Die Transparenz in allen Abläufen, der intensive Dialog mit den Kunden sowie schnelle Feedbackmechanismen bilden die Grundlage für Qualität und Vertrauen. Die höhere Dynamik, Vorteil Nummer drei, basiert auf den gewachsenen Entscheidungs- und Verantwortungsspielräumen in den Geschäftsbereichen. Die Entwicklung und Einführung innovativer Produkte wird durch die Nutzung der Kompetenz und Ideen jedes einzelnen Mitarbeiters verbessert und beschleunigt.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Veränderungsbereitschaft bedanken. Das große Engagement und die Bereitschaft, den Wandel voranzutreiben, waren in den vergangenen Jahren keine Selbstverständlichkeit. Dieser Dank gilt auch unseren rund 30.000 Kunden, insbesondere für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Sie stehen auch zukünftig in unserem Fokus. Unser besonderer Dank gilt Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Bereitschaft, den Wandel von QSC zu begleiten und mit Geduld mitzutragen.
Mit der neuen Organisation wollen wir im Jahr 2018 neue Kunden in allen fünf Geschäftsbereichen gewinnen und die Bestandskunden sichern. Der Wachstumsmotor bleibt das Cloud-Geschäft mit seinen beiden Standbeinen Cloud-Services und IoT. Die Cloud ist ohne Frage die Basistechnologie des digitalen Zeitalters. Und QSC baut und betreibt für jeden Kunden die Cloud-Lösung, die seine Bedürfnisse am besten erfüllt. In vielen Fällen kommt dabei vorrangig unsere Pure Enterprise Cloud zum Einsatz; bei der "Frankfurter Leben"-Gruppe stellt sie seit vergangenem Jahr ihre Fähigkeit, neue Geschäftsmodelle zu unterstützen, eindrucksvoll unter Beweis. Verstärkt wollen aber Mittelständler unsere Lösung mit Standardanwendungen großer Anbieter wie Amazon und Microsoft kombinieren. Genau das ermöglicht der 2017 vorgestellte Multi-Cloud-Hub; er macht die Pure Enterprise Cloud zum zentralen Drehkreuz für verschiedene Cloud-Welten.
Im IoT-Geschäft erwarten wir, dass weitere Projekte in den Regelbetrieb übergehen. Schon heute kommt unsere in großen Teilen selbst entwickelte Technologie bei der Steuerung von Fenstern und Türen, Heizungen und Industrietoren zum Einsatz. Sowohl Energieunternehmen als auch Experten für Feinstaubmessung nutzen das Know-how unserer IoT-Tochter Q-loud. Ein gutes Fundament, auf dem sich in diesem Wachstumsmarkt aufbauen lässt. Wir werden in diesem Bereich zukünftig auch verstärkt mit großen Partnern zusammenarbeiten, um gemeinsam konkrete Projekte im IoT-Bereich zu realisieren.
Gut positioniert ist auch das SAP-Consulting. Es hat sich frühzeitig mit einem eigenen Kompetenzcenter auf die Umstellung auf S4/HANA vorbereitet, und immer mehr Unternehmen beginnen mit der umfangreichen Umstellung ihrer Systeme. Die sich daraus ergebenden Chancen sind bereits Anfang 2018 durch steigende Auftragseingänge belegt worden. Neue Kunden stehen ebenfalls im Fokus der Colocation-Services. Schon heute schätzen viele Unternehmen die Flexibilität und Individualität dieser Lösungen; zu den Kunden zählen Onlinedienste mit ihren hohen Ansprüchen an die Verfügbarkeit genauso wie Banken mit ihren extrem hohen Sicherheitsanforderungen. Im traditionellen Outsourcing erleben wir derzeit einen Trend hin zu mehr Individualität. Chancen ergeben sich vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, deren IT an Grenzen stößt und die noch den kompletten Übergang in das Cloud-Zeitalter scheuen. Aber auch größere Unternehmen suchen nach individuellen Lösungen, mit denen sie die Vorzüge der unterschiedlichen Cloud-Welten nutzen können. Gemeinsam mit unseren Bestandskunden arbeiten wir konsequent an der sukzessiven Migration der bestehenden Dienste in die Cloud.
In der Telekommunikation beginnt eine ganz neue Ära. Derzeit sortiert sich der Festnetzmarkt in Deutschland neu und der Glasfaserausbau gewinnt an Dynamik. Hinzu kommt der Siegeszug der Cloud-Technologie, die sowohl die Telefonie als auch die Vernetzung erobert. QSC ist für diesen Wandel sehr gut aufgestellt und genießt ein hohes Ansehen im Markt, das durch konkrete Projekte belegt wird. So migrieren wir derzeit die SDSL-Anschlüsse der Firmenkunden von Telefónica Deutschland auf unser Netz. Wir betreiben für mehrere Stadtwerke Glasfasernetze und speisen sie zum Teil auch mit Sprach-, Daten- und IPTV-Funktionalitäten. Und unsere Technologie steckt hinter dem neuen Angebot der cloudbasierten Telefonanlage von NetCologne. Aber auch bei unseren Bestandskunden in der klassischen Vernetzung von Standorten konnten wir durch zukunftssichere Konzepte Verträge erfolgreich verlängern und sogar erweitern.
Um künftige Chancen angesichts dieser strukturellen Marktveränderungen schnell und flexibel nutzen zu können, haben wir beschlossen, das TK-Geschäft in eine eigene Gesellschaft auszugliedern. Wir möchten Sie bei der nächsten Hauptversammlung bitten, dieser Ausgliederung zuzustimmen. Die neue Struktur wird das Eingehen von Kooperationen und Beteiligungen erleichtern und die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle beschleunigen. Damit hat QSC alle Möglichkeiten, von der neuen Ära zu profitieren.
Mit der Rückkehr in die Gewinnzone haben wir einen wichtigen Meilenstein beim Umbau von QSC erreicht. Dies und die Tatsache, dass wir zum dritten Mal in Folge unsere kommunizierten Ziele erreicht haben, erhöht das Vertrauen bei unseren Investoren. Das ist positiv, genügt aber noch nicht, wie der Kursverlauf unserer Aktie zeigt. Die Investoren erwarten als Grundlage für eine nachhaltige Ergebnissteigerung ein Umsatzwachstum auch auf Konzernebene. Wir haben keine Zweifel, dass wir uns mit den vielfältigen Wachstumschancen in den verschiedenen Bereichen genau in diese Richtung bewegen. Die neuen, schlanken Strukturen mit der klaren Kundenorientierung werden diesen Weg weiter ebnen. Die Positionierung von QSC als Digitalisierer für den Mittelstand ist unverändert richtig. Wir werden die Wachstumschancen nutzen und die noch bestehenden Herausforderungen meistern. Gemeinsam mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Interesse aller Aktionärinnen und Aktionäre.
Köln, 26. März 2018
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen
Die Zukunft von QSC liegt in der digitalen Welt. Seit der Übernahme des Vorstandsvorsitzes im Mai 2013 treibt Jürgen Hermann, QSC-Mann der ersten Stunde, daher die Ausrichtung des Unternehmens als Digitalisierer für den Mittelstand mit aller Kraft voran. Neben der Strategie verantwortet der studierte Wirtschaftswissenschaftler im Vorstand auch die Schlüsselthemen Innovation und Kommunikation. Nach einigen Jahren in leitender Position bei der Thyssen Telecom AG wechselte er bereits 1997 zur damaligen QS Communication Service GmbH. Als Leiter Finanzen gestaltete er den QSC-Börsengang im April 2000 maßgeblich mit und war von 2009 bis 2013 Finanzvorstand.
Der Erfolg von QSC im digitalen Zeitalter basiert auf einer effizienten Struktur. Genau diese hat Stefan A. Baustert seit seinem Amtsantritt Anfang 2015 geschaffen. Neben dem Bereich Finanzen ist der Diplom-Kaufmann im Vorstand auch für Einkauf, Personal und Investor Relations zuständig. Zu seinen bisherigen beruflichen Stationen zählen der Vorstandsvorsitz bei der börsennotierten Singulus Technologies AG, die kaufmännische Geschäftsführung der E-Plus Mobilfunk GmbH sowie zu Beginn seiner Karriere verschiedene Leitungsfunktionen innerhalb des Thyssen-Krupp-Konzerns. Zuletzt war er dort Vorstand Finanzen der Tochtergesellschaft Thyssen Telecom AG.
Der sechsköpfige Aufsichtsrat besteht aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Am 29. Mai 2013 wählten die Anteilseigner auf der ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß ihre vier Vertreter mit einer Amtszeit von jeweils fünf Jahren. Im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre beiden Vertreter bestimmt.
Der promovierte Ingenieur gründete QSC im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2017 hielten beide zusammen 25 % der QSC-Aktien.
Der promovierte Wirtschaftsingenieur wurde im Mai 2013 in den Aufsichtsrat gewählt. Der frühere Leiter Strategieberatung und -entwicklung von IBM Deutschland ist heute geschäftsführender Partner bei der internationalen Managementberatung Horn & Company.
Der zweite Gründer von QSC wechselte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 wieder in den Aufsichtsrat. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.
Die Senior Vice President Digital Government - Head of Government Relations MEE der SAP SE gehört seit September 2012 dem Aufsichtsrat an. Die langjährige Leiterin der SAP-Konzernsteuerabteilung leitet zudem den Prüfungsausschuss.
Die QSC-Belegschaft wählte im April 2013 die in Hamburg ansässige Betriebsratsvorsitzende zu einer ihrer beiden Vertreterinnen im Aufsichtsrat. Die Datenverarbeitungskauffrau verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung als IT-Consultant.
Zur zweiten Vertreterin im Aufsichtsrat wählte die QSC-Belegschaft die heutige Abteilungsleiterin Infrastruktur & Voice. Die Kommunikationselektronikerin arbeitet seit 2002 bei QSC und ist in der Kölner Zentrale tätig.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
der folgende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017.
Tätigkeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erfüllte auch 2017 alle gesetzes- und satzungsmäßigen Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der QSC AG. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. In diesen gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Aktuelle Themen, die zwischen den Aufsichtsratssitzungen anfielen, diskutierten die Vorsitzenden beider Gremien in regelmäßigen Gesprächen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Vorstandsberichte beinhalteten auch alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.
Themen des Aufsichtsrats. Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 waren:
1. Die laufende Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Der Aufsichtsrat informierte sich fortwährend über die Entwicklung des operativen Geschäfts und hier insbesondere über die Fortschritte im Segment Cloud.
2. Die Vertikalisierung der Organisation. Breiten Raum in der Diskussion nahm auch die vom Vorstand angestrebte Stärkung der fünf Geschäftsbereiche Cloud, Colocation, Consulting, Internet of Things und Telekommunikation ein. Intensiv beschäftigte sich der Aufsichtsrat zudem mit der geplanten Ausgliederung des TK-Geschäfts.
3. Vorstand. Mit Beschluss vom 14. November 2017 verlängerte der Aufsichtsrat die Bestellung von Jürgen Hermann zum Vorstand und Vorstandsvorsitzenden im Anschluss an das Auslaufen seiner bisherigen Bestellung zum 31. März 2018 bis zum 31. März 2021. Mit Beschluss vom 17. August 2017 verlängerte der Aufsichtsrat die Bestellung von Stefan A. Baustert zum Vorstand im Anschluss an das Auslaufen seiner bisherigen Bestellung zum 31. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Beide Beschlüsse beinhalteten auch die entsprechende Verlängerung der bestehenden Anstellungsverträge. Auf Wunsch der bisherigen Vorstandsmitglieder Felix Höger und Udo Faulhaber stimmte der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 14. November 2017 der Niederlegung ihrer Vorstandsmandate zum 31. Dezember 2017 zu und beschloss die vorzeitige Aufhebung der Vorstandsanstellungsverträge. Der Aufsichtsrat dankt Felix Höger und Udo Faulhaber für ihre Tätigkeit. Sie haben unter anderem mit der Entwicklung des neuen Cloud-Serviceportfolios, der Standardisierung der gesamten IT-Leistungserbringung und der Fokussierung des Vertriebs auf mittelständische Unternehmen den Wandel von QSC zum Digitalisierer für den Mittelstand entscheidend mitgestaltet.
4. Weiterentwicklung der Ziele für den Aufsichtsrat. Zwei Jahre nach der letzten Anpassung der erstmalig im Geschäftsjahr 2012 festgelegten Ziele beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut mit diesem Thema und erstellte zugleich, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen, ein Kompetenzprofil. Dieses legt detailliert die Anforderungen an die Zusammensetzung des Gremiums fest. Außerdem wurden erneut Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat und neue Fristen für deren Erreichung bestimmt.
Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Jahr 2017 mit den internen Kontrollmechanismen der QSC AG und hierbei insbesondere mit dem Risikomanagementsystem sowie der rechtskonformen Unternehmensführung und Compliance. Der Aufsichtsrat prüfte diese anhand der vorgelegten Unterlagen und Vorstandsberichte und erörterte die Thematik mit dem Vorstand. Nach Auffassung des Aufsichtsrats arbeiten die internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssysteme zuverlässig.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat setzte sich 2017 unverändert aus vier Vertretern der Anteilseigner zusammen, und zwar dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Bernd Schlobohm, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr.-Ing. Frank Zurlino, Ina Schlie und Gerd Eickers, sowie aus den beiden Vertreterinnen der Arbeitnehmer, Anne-Dore Ahlers und Cora Hödl.
Aufsichtsratssitzungen und Ausschüsse. Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2017 neben den vier turnusmäßigen Präsenzsitzungen auch zwei außerordentliche Sitzungen ab, davon jeweils eine als Präsenzsitzung bzw. als Telefonkonferenz. An diesen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2017 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.
Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr drei Mal. Diesem Ausschuss gehören Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender), Gerd Eickers und Cora Hödl an. Neben der Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2016 und über die Zielvereinbarungen mit dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 befasste sich der Personalausschuss insbesondere mit der Vorbereitung der Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Verlängerung der Vorstandsmandate von Jürgen Hermann und Stefan A. Baustert sowie über die Zustimmung zur Niederlegung der Vorstandsmandate durch Felix Höger und Udo Faulhaber und den Abschluss der entsprechenden Aufhebungsverträge.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Ina Schlie als Vorsitzende und unabhängige Finanzexpertin sowie Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten; er befasst sich auch mit der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung, ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf, und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer.
Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Er unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2016 einer Prüfung, beriet eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte in Gegenwart des Abschlussprüfers und verabschiedete Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung. Die zu veröffentlichenden Zwischenfinanzberichte und -mitteilungen erörterte der Vorstand mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Prüfungsplanung und den -schwerpunkten für das Geschäftsjahr 2017, verhandelte die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und schloss sie ab.
Da QSC gesetzlich verpflichtet war, das Abschlussprüfungsmandat 2018 öffentlich auszuschreiben, führte der Prüfungsausschuss im Zeitraum April bis Juli 2017 eine entsprechende Ausschreibung durch. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens legte der Ausschuss dem Aufsichtsratsplenum eine begründete Empfehlung mit zwei Vorschlägen für den vom Aufsichtsrat zu fassenden Beschluss über den an die Hauptversammlung zu richtenden Wahlvorschlag in Bezug auf den Abschlussprüfer vor. Im Rahmen dieser Vorschläge wurde vom Prüfungsausschuss der gesetzlichen Regelung folgend auch eine begründete Präferenz abgegeben, und zwar zugunsten des bisherigen Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln. In seiner Sitzung vom 17. August 2017 folgte der Aufsichtsrat dieser Empfehlung und beschloss einen entsprechenden Wahlvorschlag an die ordentliche Hauptversammlung 2018. Vor dem Hintergrund der im Februar 2017 erfolgten Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex befasste sich der Prüfungsausschuss eingehend mit der sich daraus ergebenden Empfehlung bzw. Anregung, Beschäftigten bzw. auch Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit einzuräumen, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, und empfahl dem Vorstand, ein entsprechendes Hinweisgebersystem einzuführen.
Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Gerd Eickers als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Da im Geschäftsjahr 2017 keine Wahlen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat anstanden, tagte der Ausschuss im Berichtsjahr nicht.
Mitglieder des Strategieausschusses sind Dr. Bernd Schlobohm als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der QSC AG. Der Ausschuss tagte im Jahr 2017 zwei Mal. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit Chancen und Risiken der vom Vorstand angestrebten Stärkung der fünf Geschäftsbereiche Cloud, Colocation, Consulting, Internet of Things und Telekommunikation durch Vertikalisierung dieser Geschäftsbereiche.
Corporate Governance. Der Aufsichtsrat beobachtet laufend die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und dessen Umsetzung bei der QSC AG. Dem Kodex folgend, überprüfte der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit. Defizite wurden nicht festgestellt. In seiner Sitzung am 23. November 2017 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist.
Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand detailliert - zugleich auch für den Aufsichtsrat - im Corporate-Governance-Bericht im Rahmen des Konzernlageberichts.
Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.
Abschlussprüfung. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln prüfte sowohl den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG zum 31. Dezember 2017 als auch den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017, ferner den Lagebericht und den Konzernlagebericht. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 vergeben.
Zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) für das Jahr 2017 zählten für den Jahresabschluss die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Ventelo GmbH und für den Konzernabschluss die Werthaltigkeit der bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerte. Der Abschlussprüfer erteilte dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der jeweiligen Lageberichte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Darüber hinaus erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Abschlussprüfer hat diesen Abhängigkeitsbericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 14. März 2018 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung und Konzernerklärung. Ferner prüfte und diskutierte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Er berichtete auch über die Prüfung des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen.
Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der QSC AG für das Geschäftsjahr 2017 nach HGB, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den Lagebericht der QSC AG und den Konzernlagebericht und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch gegen die nichtfinanzielle Erklärung und Konzernerklärung sind nach Prüfung durch den Aufsichtsrat keine Einwendungen zu erheben. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der QSC AG an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2018 vor, eine Dividende in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.
Der Aufsichtsrat stimmte ferner dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach eigener Prüfung zu und trat dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr anhaltendes Vertrauen in einer Zeit des tief greifenden Wandels bei QSC. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihre engagierte Arbeit und ihre Bereitschaft, diesen Wandel zu gestalten und voranzutreiben.
Köln, 14. März 2018
Im Namen des Aufsichtsrats der QSC AG
Dr. Bernd Schlobohm, Aufsichtsratsvorsitzender
Rekordjagd an den Börsen, Rückschlag für QSC. Die QSC-Aktie konnte 2017 nicht an die gute Entwicklung aus dem Vorjahr mit einem Kursplus von 27 % anknüpfen. Vielmehr musste sie diese Gewinne wieder abgeben und schloss am 29. Dezember 2017 bei € 1,51. Mit einem Kursrückgang von 21 % entwickelte sich die Aktie erheblich schwächer als die maßgeblichen Indizes. Der DAX legte im Jahresverlauf um 13 % zu, der TecDAX gewann sogar 40 % hinzu. Angesichts niedriger Zinsen und einer guten Konjunktur erreichten die Börsen im Jahresverlauf 2017 in vielen Märkten neue Rekordwerte.
Von dieser Rekordjagd konnte die QSC-Aktie nicht profitieren, da viele Investoren insbesondere die Entwicklung des Gesamtumsatzes kritisch sahen. Die zentrale Bedeutung dieser Größe zeigte sich bereits in den ersten drei Monaten. Nachdem das Unternehmen am 6. März 2017 seine Prognose für das laufende Geschäftsjahr vorgelegt hatte, fiel die Aktie auf einen Jahrestiefststand von € 1,45. QSC erwartete zwar für 2017 einen steigenden Free Cashflow und eine verbesserte EBITDA-Marge, prognostizierte jedoch zugleich einen niedrigeren Gesamtumsatz - eine Folge vor allem markt- und regulierungsbedingt rückläufiger TK-Umsätze mit Wiederverkäufern.

Im Frühjahr richtete sich die Aufmerksamkeit vorübergehend stärker auf die verbesserte Finanz- und Ertragslage sowie die operativen Fortschritte insbesondere im Cloud-Geschäft. Ende Mai 2017 erreichte die Aktie bei € 2,15 ihren Jahreshöchststand. Auch danach war der volatile Kursverlauf von der ambivalenten Haltung vieler Investoren geprägt: Sie registrierten zwar weiterhin die Fortschritte beim Umbau und die Dynamik im Cloud-Geschäft, sahen aber die Umsatzentwicklung unverändert kritisch. Zudem fehlten Meldungen zu Neuaufträgen, und damit Anzeichen für wieder steigende Umsätze in den kommenden Jahren. Bis zum Jahresende konnte sich die Aktie von dem zweiten Rücksetzer Anfang November 2017 nicht mehr erholen und schloss auf dem Stand von Ende 2015.
Analysten empfehlen, QSC-Aktie zu halten. Einhellig fiel das Urteil der fünf Analysten aus, die QSC regelmäßig beobachten: Sie alle empfahlen zum Jahresende 2017, die Aktie zu halten. Die Deutsche Bank sowie Hauck & Aufhäuser stellten im Jahresverlauf 2017 die Coverage ein. Mit fünf Analysten erfährt QSC aber weiterhin eine für einen Nebenwert vergleichsweise hohe Aufmerksamkeit.
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| Bankhaus Lampe | Independent Research | Warburg Research |
| Commerzbank | Oddo BHF |
Institutionelle Investoren warten ab. Nicht zuletzt die Einschätzung der Analysten veranlasste viele Fondsmanager im vergangenen Jahr, sich bei QSC zurückzuhalten. Der Anteil institutioneller Anleger am Streubesitz sank in der Folge im Jahresverlauf 2017 um 8 Prozentpunkte auf 30 %. Zum 31. Dezember 2017 hielten private Anleger damit laut Aktienbuch 70 % des Streubesitzes. Insgesamt umfasst diese Größe 75 % der QSC-Aktien, Ende 2017 verteilt auf 28.950 Anleger. 25 % der QSC-Aktien befinden sich unverändert im Eigentum der beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine Aktie verkauft, sondern im Gegenteil ihren Anteil zwischenzeitlich aufgestockt.
Zwei Investoren hielten Ende 2017 jeweils mehr als 3 % der QSC-Aktien: der niederländische Fondsanbieter Kempen Capital Management sowie die US-amerikanische Dimensional Holding. Kempen hatte QSC im Oktober 2017 darüber informiert, dass man die ebenfalls meldepflichtige Schwelle von 5 % unterschritten habe.

Reger Handel mit QSC-Aktien. Trotz der Zurückhaltung vieler Investoren wurde die QSC-Aktie auch 2017 an den deutschen Börsen rege gehandelt: Pro Tag wechselten im Durchschnitt 580.000 Aktien den Besitzer. Insgesamt lag das Handelsvolumen mit 258,0 Mio. € im vergangenen Jahr trotz der rückläufigen Kurse über dem Vorjahresniveau von 240,6 Mio. €.
Hohes Interesse, zurückhaltende Kaufbereitschaft, enttäuschender Kursverlauf. Auf diesen kurzen Nenner lässt sich das Börsenjahr 2017 für QSC bringen. Das hohe Interesse spiegelte sich in zahlreichen Anfragen, Investorengesprächen und Roadshows im Jahresverlauf 2017 wider. Die Nachfragen bezogen sich insbesondere auf den Ausbau des Cloud-Geschäfts, die sich aus der Ausgliederung ergebenden Chancen im TK-Geschäft sowie die Entwicklung des Gesamtumsatzes.
Dem Dialog mit Investoren diente unter anderem die Teilnahme von Vorstand und Investor Relations an Kapitalmarktkonferenzen von Bankhaus Lampe, Berenberg Bank, Commerzbank und Oddo BHF sowie Roadshows an führenden europäischen Finanzplätzen wie Frankfurt, London und Zürich. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche an den Standorten Köln und Hamburg sowie im Rahmen von Telefonkonferenzen.
Am Tag der Veröffentlichung von Quartalszahlen stellte sich der Vorstand in Telefonkonferenzen den Fragen von Analysten und Investoren. Die Präsentationen sowie Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands stellte QSC zeitnah auf die Website. Generell ist der IR-Auftritt auf der QSC-Website die zentrale Informationsplattform. Hier finden sich neben Finanzberichten und -präsentationen sowie IR-Mitteilungen auch ein Finanzkalender, Analysteneinschätzungen und die Unterlagen zur Hauptversammlung. Zudem nutzt QSC verschiedene Social Media, um interessierte Kapitalmarktteilnehmer auf dem Laufenden zu halten. So finden sich auf Slideshare sämtliche Präsentationen. Twitter dient ebenso wie der IR-Newsletter der zeitnahen Information über Neuigkeiten.
Erneut 3 Cent Dividende je Aktie. Insbesondere private Anleger nutzen auch die jährliche Hauptversammlung, um mehr über QSC und die Aktie zu erfahren. An der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2017 in Köln nahmen rund 220 Aktionärinnen und Aktionäre teil. Sie billigten unter anderem mit großer Mehrheit den Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende in Höhe von 3 Cent je Aktie auszuzahlen. Beide Gremien werden der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juli 2018 die Ausschüttung einer Dividende in gleicher Höhe für das Geschäftsjahr 2017 vorschlagen.
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| Wertpapierkennnummer | 513 700 |
| ISIN | DE0005137004 |
| Börsenkürzel | QSC |
| Bloomberg-Symbol | QSC GR |
| Reuters-Symbol | QSCG.DE |
| Börsensegment | Prime Standard |
| Börsenplätze | Xetra und regionale deutsche Börsen |
| Designated Sponsorship | Oddo Seydler Bank AG |
| Ausstehende Aktien per 31. Dezember 2017 | 124.172.487 |
| Aktientyp | Nennwertlose Namens-Stammaktien |
| Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2016 | € 1,92 |
| Xetra-Höchstkurs im Jahr 2017 | € 2,15 |
| Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2017 | € 1,45 |
| Xetra-Schlusskurs am 29. Dezember 2017 | € 1,51 |
QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Die cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden. Das operative Geschäft ist in die folgenden vier Segmente unterteilt:
Cloud - das Herzstück der Digitalisierung. In ihrem jüngsten und wachstumsstärksten Segment fasst QSC die Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud sowie das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) zusammen. Die Pure Enterprise Cloud mit ihren schlüsselfertigen Services, die nach dem Baukastenprinzip individuell zusammengestellt werden, ermöglicht Unternehmen einen schnellen Start bei der Ausgestaltung ihrer Cloud-Strategie. Darüber hinaus bündelt sie unterschiedliche Cloud-Welten auf einer Plattform.
Auch das in der QSC-Tochter Q-loud gebündelte IoT-Portfolio beruht im Wesentlichen auf eigenen Entwicklungen. Es enthält alle wichtigen Leistungsmerkmale skalierbarer IoT-Lösungen. Das Spektrum reicht von der Beratung über Hard- und Softwareentwicklung, Standardprodukte wie Sensoren und Adapter, Komponenten wie Chips und Protokolle sowie eine selbst entwickelte, hochskalierbare IoT-Cloud mit einer dokumentierten Programmierschnittstelle bis hin zu Fertigungsleistungen.
Outsourcing - breites Leistungsspektrum bis zur Migration in die Cloud. Das Segment Outsourcing umfasst in erster Linie die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Datenspeicherung von Unternehmen durch QSC. Die Kunden haben die volle Wahlfreiheit bei Geschwindigkeit und Richtung der eigenen Transformation: Das Leistungsspektrum reicht von sehr individuellen ITK-Outsourcing-Lösungen bis zu einer sukzessiven oder vollständigen Migration in die Cloud auf der Basis standardisierter Services. In allen Fällen profitieren die Kunden von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz von QSC gepaart mit der Agilität, Verlässlichkeit und dem Serviceverständnis eines mittelständisch geprägten IT-Dienstleisters. QSC erbringt die kompletten Dienstleistungen in Ende-zu-Ende-Qualität auf der Basis eigener Rechenzentren und ihrer Netzinfrastruktur. Daher enthält dieses Segment auch die IP-VPN-Vernetzung von Outsourcing-Kunden.
Consulting - Prozessbegleiter in der digitalen Welt. QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen und legt dabei den Schwerpunkt auf SAP-Technologien. Als SAP-Full-Service-Dienstleister und langjähriger SAP-Partner verfügt das Unternehmen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Schon früh hat QSC zudem auf die Integration cloudbasierter Anwendungen, insbesondere der neuen Business-Suite S/4HANA, gesetzt. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie SharePoint, Skype for Business und Azure.
Telekommunikation (TK) - Sprach- und Datendienste aus einer Hand. QSC verfügt über jahrzehntelange Expertise bei Voice-over-IP sowie beim Betrieb von Breitbandtechnologien wie DSL, Glasfaser, Standleitungen (Leased Lines) und Richtfunk. Darüber hinaus hat QSC als einer der ersten Anbieter eine Open-Access-Plattform entwickelt, die die Zusammenschaltung verschiedenster Breitbandnetze mit unterschiedlichsten Anforderungen ermöglicht. Zudem enthält dieses Segment das Colocation-Geschäft, das Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur eröffnet. Das Angebot besteht aus klassischen Produkten wie Racks und Cages und reicht bis zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter.
Rechenzentren und ein All-IP-Netz in Deutschland. Alle Geschäftsbereiche nutzen die QSC-eigene IT- und TK-Infrastruktur im Bundesgebiet und können so höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Das Herzstück der Infrastruktur bilden TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren im Bundesgebiet. QSC verfügte Ende 2017 über Rechenzentren an 6 Standorten (Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürnberg, Oberhausen) mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Das Unternehmen unterliegt an allen Standorten den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen.

Die Anbindung der Rechenzentren erfolgt über eine hochmoderne Infrastruktur. Dazu zählen eines der modernsten und leistungsfähigsten Kernnetze in Deutschland mit Verbindungskapazitäten von 100 GBit/s und ein Next Generation Network (NGN); Letzteres stellt die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicher. Traditionell betreibt QSC darüber hinaus ein bundesweites DSL-Netzwerk, eines der größten Richtfunk-Access-Netze in Deutschland sowie bereits seit 2006 ein flächendeckendes All-IP-Sprachnetz.
Deutscher Mittelstand steht im Fokus. QSC konzentriert sich auf mittelständische Unternehmenskunden mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügt QSC dank der eigenen mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über eine hohe Akzeptanz. Um die Bedürfnisse von Mittelständlern optimal erfüllen zu können, nutzt QSC zwei Vertriebskanäle: Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team Mittelständler mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen; der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf Unternehmen mit 50 bis 200 Arbeitsplätzen. QSC arbeitet hier seit Jahren mit über 200 Vertriebspartnern, mehr als 150 Internet-Service-Providern (ISP) und nationalen sowie internationalen Carriern zusammen.

Umfassendes Leistungsspektrum ist wichtiger Wettbewerbsvorteil. QSC deckt die wesentlichen Anforderungen des Mittelstands im digitalen Zeitalter mit eigenen Lösungen aus einer Hand ab: Vielfältige Cloud-Szenarien unter Nutzung der Pure Enterprise Cloud unterstützen die Modernisierung der IT; das umfangreiche IoT-Portfolio dient der Vernetzung von Maschinen und Geräten; die SAP-Kompetenz (insbesondere bei SAP HANA) stellt die intelligente Verarbeitung der ständig wachsenden Datenmengen sicher, und das All-IP-Know-how im Telekommunikationsbereich sorgt für eine reibungslose und sichere Sprach- und Datenkommunikation. Gerade die Kombination eines solch breiten Portfolios, wie es in der Regel nur große Konzerne bieten, mit der Flexibilität und Agilität eines mittelständischen Anbieters ist in den Augen der Kunden die entscheidende Stärke von QSC. Es ist auch diese Kombination aus Know-how und mittelständischer Servicequalität, die als Alleinstellungsmerkmal von QSC im deutschen Markt wahrgenommen wird.
Digitalisierung markiert fundamentalen Umbruch im Mittelstand. Die Strategie von QSC ist auf die nachhaltige Schaffung von Werten ausgelegt. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Hier markiert die Digitalisierung einen fundamentalen Umbruch; ihr Einzug in die Kernprozesse stellt Unternehmen in jeder Branche vor große Herausforderungen. Sie benötigen erfahrene Dienstleister an ihrer Seite, um die Chancen des digitalen Zeitalters ergreifen und den Wandel bewältigen zu können; ihre bisherigen, oft proprietären IT-Lösungen stoßen angesichts des rasanten technischen Fortschritts an Grenzen. QSC setzt genau hier an und begleitet mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg in das digitale Zeitalter -Schritt für Schritt und als zuverlässiger Partner auf Augenhöhe.
Die Abkehr von proprietären IT-Lösungen geht mit dem Vordringen der Cloud-Technologie einher; die Cloud ist die IT-Architektur des digitalen Zeitalters. Ihr zentrierter Ansatz erfüllt die wachsenden Erwartungen an die Agilität, Sicherheit und Kundenorientierung von IT-Lösungen. Kunden wollen zu jeder Zeit an jedem Ort über jedes denkbare Endgerät mit einem Unternehmen interagieren können - und dies unter Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards. Solche Cloud-Lösungen können nur sehr große Unternehmen im eigenen Haus betreiben; der Mittelstand wird auf die Leistungskraft und technische Kompetenz von Dienstleistern vertrauen. QSC ist hierfür bestens aufgestellt. Das Unternehmen zählt im deutschen Markt zu den wenigen Komplettanbietern dieser Dienstleistungen und verfügt über ein Serviceportfolio, das sämtliche Kompetenzen verbindet und damit die Digitalisierung entscheidend erleichtert.
Klare Positionierung im wachstumsstarken IoT-Markt. Die Digitalisierung ist mit der exponentiell zunehmenden Vernetzung von Geräten im Internet of Things verbunden. QSC hat den Trend zur Vernetzung frühzeitig erkannt und verfügt heute mit Q-loud über eine etablierte Tochter in diesem wachstumsstarken Markt. Q-loud konzentriert sich auf drei Geschäftsfelder: Erstens die sogenannte Smartification, das heißt sensorgestützte Lagerhaltung und Echtzeitnachverfolgung von Gütern mit Zustandsüberwachung. Zweitens Lösungen rund um das Thema Energieeffizienz für Unternehmen und private Haushalte, und hier insbesondere eine transparente Messung sowie ein effizientes Energiemanagement. Das dritte Standbein bildet das IoT-Cloud-Enabling: Q-loud berät und unterstützt beim Aufbau und Betrieb von IoT-Plattformen. Derzeit ist das Unternehmen an zahlreichen Pilotprojekten beteiligt; ein Übergang in den Regelbetrieb eröffnet erhebliche Potenziale für eine Skalierung von Produkten und Prozessen.
Alle Geschäftsfelder leisten Beitrag zur Digitalisierung. Auch das Consulting spielt bei der Digitalisierung mittelständischer Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn zu den Schwerpunkten der Services zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen sowie die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung von SAP hin zur Business-Suite S/4HANA vorbereitet und unterstützt nun vor allem größere Mittelständler bei der intelligenten Erfassung und Nutzung großer Datenmengen.
Den Grundstein für jede digitale Transformation legt QSC mit TK-Dienstleistungen. Denn ohne einen reibungslosen Netzbetrieb kommt kein digitales Geschäftsmodell aus. QSC kann als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland höchste Ende-zu-Ende-Qualität bei der Datenübermittlung gewährleisten. Auch in diesem Bereich liegt der Schwerpunkt auf Firmenkunden.
Die Bedeutung des angestammten Geschäfts mit Wiederverkäufern, die vor allem Privatkunden bedienen, nimmt ab. Auf dem Weg in die Digitalisierung ist darüber hinaus eine sichere und flexible IT-Infrastruktur ein Muss. Genau diese stellt QSC mit ihren Colocation-Services bereit. Ihre Basis bilden die hochperformanten und sicheren Rechenzentren in Deutschland.
QSC wird agiler und orientiert sich noch stärker an Kundenbedürfnissen. Mit Blick auf die hohe Dynamik der Märkte entwickelt QSC ihre Strategie ständig weiter. Angesichts steigender Entwicklungsgeschwindigkeiten sowie immer spezifischerer Kundenanforderungen entschied sich das Unternehmen Ende 2017 zu einer Vertikalisierung der Organisation. Dabei werden zukünftig Vertrieb und Betrieb den fünf Kernkompetenzfeldern Cloud und IT-Outsourcing, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation zugeordnet. Um die sich bietenden Chancen optimal nutzen zu können, beschloss der Vorstand zudem die Ausgliederung des Telekommunikationsgeschäfts in eine eigene Gesellschaft; dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018.
Von der neuen Organisation verspricht sich QSC vor allem mehr Agilität, das heißt eine höhere Geschwindigkeit und mehr Flexibilität. Hinzu kommt eine stärkere Kundenorientierung, da eine vertikale Organisation mit flachen Hierarchien schneller auf Kundenwünsche reagieren kann. Intern entfacht der Umbau eine neue Dynamik; in flachen Hierarchien und mit agilen Methoden lässt sich die Kreativität und Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser für neue Geschäftsideen nutzen. Mit der Vertikalisierung schafft QSC somit eine gute Grundlage für die angestrebte nachhaltige Wertsteigerung in den kommenden Jahren.

Forschung und Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Geschäftstätigkeit von QSC in hochdynamischen Märkten erfordert ständige Innovationen. Im Mittelpunkt stehen Qualitäts- und Prozessinnovationen, die beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen IT- und TK-Systeme von Kunden in das Diensteportfolio von QSC sowie deren kontinuierliche Optimierung gewährleisten. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden. Aus diesem Austausch ergeben sich auch Impulse für neue Produkte und Dienste. Vor diesem Hintergrund versteht QSC Forschung und Entwicklung (FuE) als Querschnittsaufgabe und ordnet ihr keine gesonderten Ressourcen zu; der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl unterbleibt daher.
Auch das FuE-Budget gibt nur begrenzt Aufschluss über das Innovationsgeschehen. QSC erfasst hier vorrangig Arbeiten für die Pure Enterprise Cloud sowie das IoT-Portfolio. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich 2017 auf 4,7 Mio. € nach 5,1 Mio. € im Vorjahr. Hiervon wurden 0,2 Mio. € (2016: 0,0 Mio. €) aktiviert.
Innovationen vor allem im Segment Cloud. Einen Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten bildete im abgelaufenen Geschäftsjahr die Fertigstellung des Multi-Cloud-Hubs für eine sichere Hochgeschwindigkeitsanbindung an Private und Public Clouds. QSC reagierte damit frühzeitig auf die wachsende Popularität der Cloud-Lösungen großer Anbieter wie Amazon und Microsoft, und schuf hierfür sichere und konsistente Netzdienste. Der neue Multi-Cloud-Hub erlaubt einen Echtzeitzugriff auf Daten und Anwendungen aus der Public Cloud und schirmt diese Informationen gegenüber dem öffentlichen Internet ab.
Die Tochter Q-loud erleichterte 2017 mit zahlreichen Innovationen Kunden den Einstieg in das IoT-Zeitalter. Ein gutes Beispiel ist das IoT-Developer-Kit. Es verbindet eine verbreitete Plattform mit einfachen Programmiermöglichkeiten sowie einem funktionierenden Ökosystem mit QSC-eigenem Know-how; so können Mittelständler in einer sicheren Umgebung ganz einfach erste Schritte in das Internet of Things machen.
Netzwerk von Innovationspartnern für das IoT-Geschäft. Wichtiger noch für künftigen Erfolg im IoT-Geschäft ist der Aufbau eines Netzwerks von Innovationspartnern. Q-loud hat mittlerweile auf vier Ebenen ein solches Netzwerk etabliert: Es gibt Hardware-, Lösungs-, Cloud- und Infrastrukturpartner. Hardwarepartner integrieren die IoT-Security-Komponenten und zum Teil auch die IoT-Funkprotokolle von Q-loud in ihre Sensoren oder Geräte. Lösungspartner ergänzen ihre vorhandenen Innovationen mit QSC-eigenen IoT-Funktionen. Cloud- und Infrastrukturpartner gewährleisten deren reibungslosen Betrieb.
Für die Zusammenarbeit mit Partnern schuf Q-loud mehrere Integrationspunkte. Dazu zählt ein Standardmikroprozessor, auf den Zertifikate (Identity) und Schlüssel (Security) geladen werden. Damit lassen sich bestehende Geräte schnell und einfach "smartifizieren". Über eine öffentlich dokumentierte Datenschnittstelle (REST-API) können Softwarepartner ihre (Branchen-)Lösungen schnell und einfach mit einer Vielzahl von Sensoren oder auch Gateways verbinden. Zudem unterstützt Q-loud etablierte Industriestandards wie Azure oder SAP Leonardo. Dank OpenStack lässt sich die Q-loud-IoT-Plattform zudem bei den unterschiedlichsten Infrastructure-as-a-Service-Anbietern betreiben.
Flächendeckende Präsenz im deutschen Markt. Die QSC AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 10 Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet. Es gibt drei wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:
| ― | Die Ventelo GmbH bietet mittleren und größeren Unternehmen unter anderem direkte Festnetzanschlüsse, Preselect und Call-by-Call sowie Mehrwertdienste. |
| ― | Ventelo hält 100 % der Anteile der Netzgesellschaft Plusnet Infrastruktur GmbH &Co. KG. Diese betreibt ein bundesweites DSL-Netz. |
| ― | In der Q-loud GmbH bündelt QSC seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten (www.q-loud.de). |
Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2017 findet sich unter Ziffer 34 des Konzernanhangs. Im August 2017 beschloss der Vorstand, das TK-Geschäft in eine eigene Gesellschaft auszugliedern. Nähere Informationen zur Ausgliederung finden sich im Kapitel "Geschäftsverlauf" auf Seite 73.
Steuerung über finanzielle Leistungsindikatoren. Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der vier Segmente Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation. Dahinter steht ein System aus Profit-, Cost- und Servicecentern. Als Steuerungsgrößen kommen die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren auf Konzernebene zum Einsatz: Umsatz, EBITDA, Free Cashflow und Investitionen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen
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| Umsatz | EBITDA | Free Cashflow | Investitionen |
| Konzern |
Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Amortisierung von abgegrenzter nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung sowie außerplanmäßiger Wertminderung auf kundenbezogenes Vorratsvermögen und Amortisierung und außerplanmäßiger Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität/-verschuldung aus dem operativen Geschäft ab. Bei den Investitionen stellt QSC auf den Zeitpunkt und nicht auf den Zahlungsfluss ab und erfasst unter dieser Größe kundenbezogene und sonstige Investitionen sowie Investitionen in die Infrastruktur.
Monatsberichte sind zentrales Steuerungsinstrument. Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Diese stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-tägigen Vorstandssitzungen und die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab Seite 81 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Transparente Führung und Kontrolle. Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen setzt gute Corporate Governance voraus. Vorstand und Aufsichtsrat legen schon daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle von QSC. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen konsequent um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den nach Ziffer 4.2.5 des Kodex geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315 Abs. 5 HGB.
QSC verfügt über eine duale Führungsstruktur. Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte.
Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Dies gilt nicht bei einem zweiköpfigen Vorstand; hier ist Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Gesamtvorstands. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand aus vier Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz), Stefan A. Baustert (Finanzen), Udo Faulhaber (Vertrieb und Consulting) und Felix Höger (Technologie und Operations); die beiden Letztgenannten schieden zum Jahresende aus dem Unternehmen aus.
Aufsichtsrat verabschiedet Diversitätskonzept für den Vorstand. Den neuen gesetzlichen Bestimmungen folgend, verabschiedete der Aufsichtsrat Anfang 2018 das nachfolgende Diversitätskonzept für den Vorstand.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen grundlegende Eignungskriterien dar. Dies vorausgeschickt, beschließt der Aufsichtsrat der QSC AG folgendes Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands:
(1) Die Mitglieder des Vorstands sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
(2) Daher soll gewährleistet sein, dass die nachfolgenden Kenntnisse bzw. Erfahrungen bei den Mitgliedern des Vorstands vorhanden sind:
| ― | Die Mitglieder des Vorstands sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Cloud-, IT- und Telekommunikationsgeschäft, und hierbei insbesondere mit dem Marktumfeld, den einzelnen Geschäftsfeldern, den Kundenbedürfnissen (insbesondere von mittelständischen Unternehmen) und dem Marktsegment, in dem die QSC AG tätig ist, vertraut sein; |
| ― | zumindest bei einzelnen Mitgliedern Kenntnisse im Bereich Kapitalmarkt und Finanzierung; |
| ― | Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung beim das Ressort Finanzen verantwortenden Vorstandsmitglied; |
| ― | zumindest bei einzelnen Mitgliedern Erfahrung in der Führung eines mittelständischen Unternehmens. |
(3) Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand soll auch auf Diversität (Diversity, Vielfalt) geachtet werden. Es soll auch gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen.
(4) Für den Anteil von Frauen im Vorstand hat der Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung festgelegt, auf die verwiesen wird.
(5) Mitglied des Vorstands soll in der Regel nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder soll daher bei Festsetzung der Bestellungsdauer entsprechend berücksichtigt werden.
Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im besten Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Derzeit gehören dem Vorstand der QSC AG zwei fachlich und persönlich in unterschiedlichen Bereichen qualifizierte Mitglieder an. Dem Diversitätskonzept wird nach Auffassung des Aufsichtsrats derzeit bereits genügt.
Zeitnahe Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.
Sechsköpfiger Aufsichtsrat übt Kontrolle aus. Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 12 bis 17.
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| Nominierungsausschuss | Personalausschuss | Prüfungsausschuss | Strategieausschuss |
|---|---|---|---|
| Gerd Eickers (Vors.) | Dr. Bernd Schlobohm (Vors.) | Ina Schlie (Vors.) | Dr. Bernd Schlobohm (Vors.) |
| Dr. Frank Zurlino | Gerd Eickers | Dr. Bernd Schlobohm | Dr. Frank Zurlino |
| Cora Hödl | Dr. Frank Zurlino |
Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats schließt QSC eine D&O-Versicherung ab, die, wie vom Kodex gefordert, einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. QSC begrenzt die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte, da das Unternehmen eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
Aufsichtsrat beschließt Kompetenzprofil. In seiner Sitzung vom 27. Mai 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil. Der amtierende Aufsichtsrat entsprach im Geschäftsjahr 2017 allen genannten Zielen. Ihm gehörten mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an; die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Auch bei den Vorschlägen für die anstehende Neuwahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 orientiert sich das Gremium an dem nachfolgenden Kriterienkatalog. Der Aufsichtsrat wird seinen Vorschlägen jeweils einen Lebenslauf beifügen, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt. Das Unternehmen trägt zudem selbstverständlich den gesetzlichen Angabepflichten nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Rechnung, entspricht aber aufgrund fehlender Konkretisierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Ziffer 5.4.1 des Kodex zur Offenlegung persönlicher und geschäftlicher Beziehungen.
Vor dem Hintergrund
| ― | seiner eigenen Größe (sechs Mitglieder, davon vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer), |
| ― | des Geschäftsfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist, |
| ― | der Größe und des Zuschnitts der Gesellschaft, |
| ― | der nationalen Ausrichtung der Tätigkeit der Gesellschaft sowie |
| ― | der Börsennotierung der Gesellschaft und ihrer gegenwärtigen Aktionärsstruktur |
hat der Aufsichtsrat am 23. Mai 2017 beschlossen, für seine Zusammensetzung folgende konkrete Ziele anzustreben:
Der Aufsichtsrat der QSC AG strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands sicherstellt. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung sowie die beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.
Kompetenzprofil der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die folgenden Kriterien erfüllen:
| ― | Unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung |
| ― | Fähigkeit, die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zu bewertenden Geschäftsentscheidungen beurteilen zu können |
| ― | Fähigkeit, die Jahresabschlussunterlagen gegebenenfalls mithilfe des Abschlussprüfers bewerten zu können |
| ― | Bereitschaft und Fähigkeit zu ausreichendem inhaltlichem Engagement |
| ― | Keine Ausübung von Organ- oder Beratungsfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern der QSC AG |
Altersgrenze. Zur Wahl in den Aufsichtsrat sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die jünger als 75 Jahre sind.
Kompetenzprofil des Gremiums insgesamt. Der Aufsichtsrat sollte in seiner Gesamtheit über die für die Geschäftstätigkeit der QSC AG erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Daher soll gewährleistet sein, dass die nachfolgenden Kenntnisse zumindest bei einzelnen Mitgliedern im Aufsichtsrat vorhanden sind:
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Cloud-, IT- und Telekommunikationsgeschäft, und hierbei insbesondere mit dem Marktumfeld, den einzelnen Geschäftsfeldern, den Kundenbedürfnissen und dem Marktsegment, in dem die QSC AG tätig ist, vertraut sein. Daher sollen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder ausgeprägte Erfahrungen in diesen Geschäftsbereichen haben. |
| ― | Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. |
| ― | Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf den deutschen Mittelstand verfügen. |
Unabhängigkeit. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängige Mitglieder angehören, von denen mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen soll.
Angemessene Beteiligung von Frauen. Die Beteiligung von Frauen wird grundsätzlich als gemeinsame Verantwortung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite angesehen. Der Anteil von weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat soll mindestens 16,6 % betragen. Diese Zielgröße soll im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 erreicht werden. Da der Aufsichtsrat auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter keinerlei Einfluss hat, übernimmt die Seite der Anteilseignervertreter die Aufgabe, dieses Ziel bei der Aufstellung der Kandidatenliste mit Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter zu berücksichtigen.
Ehemalige Vorstandsmitglieder. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der QSC AG angehören.
Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen. Die Ziele in Bezug auf die angemessene Beteiligung von Frauen sowie auf die Altersgrenze stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Ziele stets gewährleistet sein müssen und entsprechend qualifizierte Kandidaten für das Aufsichtsratsamt im Bedarfszeitpunkt zur Verfügung stehen. Der Aufsichtsrat überprüft die vorgenannten Ziele regelmäßig. Er veröffentlicht seine Zielsetzung und den Stand ihrer Umsetzung jährlich im Corporate-Governance-Bericht.
Website informiert zeitnah über alle relevanten Entwicklungen. QSC kommuniziert transparent und umfassend mit dem Kapitalmarkt. Das Unternehmen nutzt die eigene Website, um über alle relevanten Entwicklungen zeitnah zu berichten. Interessierte finden dort Ad-hoc- und Pressemitteilungen, Publikationen, aktuelle Präsentationen und einen Finanzkalender. Auf der Website stellt QSC auch alle relevanten Unterlagen für die Hauptversammlung bereit.
Ein Bestandteil transparenter Kommunikation ist die zeitnahe Information über Erwerb und Veräußerung von QSC-Aktien durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen. Eine Übersicht über die Transaktionen im Geschäftsjahr 2017 findet sich unter www.qsc.de/directors-dealings.
Kontinuierlicher Dialog mit Kapitalmarktteilnehmern. Die wichtigste Veranstaltung für den Dialog mit Anteilseignern ist die jährliche Hauptversammlung. Bei der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016 am 24. Mai des vergangenen Jahres in Köln waren 41 % des Grundkapitals präsent. Abwesende Aktionäre konnten ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Aktionäre billigten sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit. Wie in den Vorjahren sorgte der Versammlungsleiter für eine zügige Abwicklung. Auf eine Internetübertragung wird verzichtet, da die damit verbundenen Kosten sowie rechtliche Unsicherheiten gegenüber dem eventuellen Nutzen für abwesende Aktionäre überwiegen.
Im Jahresverlauf führt QSC den Dialog mit Anteilseignern vor allem bei Treffen mit Investoren und Analysten im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen, auch in Verbindung mit Kapitalmarktkonferenzen von Banken. Telefonkonferenzen am Tag der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen gewährleisten die aktuelle Information aller Interessierten. Die jeweiligen Präsentationen samt einem Mitschnitt der Ausführungen des Vorstands macht das Unternehmen allen Anteilseignern zugänglich. Weitere Informationen zu den Investor-Relations-Aktivitäten finden sich in den Ausführungen zur QSC-Aktie auf den Seiten 18 bis 21 dieses Geschäftsberichts.
Ausführungen nach § 289f und § 315 Abs. 5 HGB. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist Bestandteil des Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB beschränkt sich die Prüfung durch den Abschlussprüfer auf die Vorlage und nicht auf die Inhalte der nachfolgenden Angaben.
Erklärung nach § 161 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. November 2017 folgende Entsprechenserklärung veröffentlicht.
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
| ― | Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3). QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung seit dem 1. Juli 2010 für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält. |
| ― | Einräumung der Möglichkeit für Beschäftigte, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, bis Ende 2017 geplant (Kodex Ziffer 4.1.3, Satz 3). Nach dieser neuen Empfehlung soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Hierunter wird gemeinhin ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System verstanden, in dem Beschäftigten ermöglicht wird, bestimmte Verstöße anonym bzw. unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität mitteilen zu können. Bisher bestand bei QSC kein derartiges Hinweisgebersystem. Nach Einführung der neuen Empfehlung hat QSC die Möglichkeiten, der Empfehlung zu folgen, geprüft, und der Vorstand hat bereits mit den notwendigen Schritten begonnen, ein entsprechendes Hinweisgebersystem in Form einer elektronischen Kommunikationsplattform einzurichten, das auch Dritten zugänglich gemacht und noch im Kalenderjahr 2017 aktiv geschaltet werden soll. |
| ― | Keine betragsmäßige Höchstgrenze für einzelne variable Vergütungsteile und die Vergütung eines Vorstandsmitglieds insgesamt und hierauf bezogen keine Darstellung der erreichbaren Maximalvergütung im Vergütungsbericht (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 und Ziffer 4.2.5, Absatz 3 [erster Spiegelstrich] und Absatz 4). Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, die vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben können, soweit dies nach den Mustertabellen gefordert wird. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen. |
| ― | Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 2). Der Aufsichtsrat von QSC hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft aber auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen. |
| ― | Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8). Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich dafür entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden. |
Köln, 23. November 2017
Für den Vorstand
Jürgen Hermann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bernd Schlobohm
Relevante Unternehmensführungspraktiken. QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die Führung und Überwachung des gesamten Unternehmens; die internen Richtlinien stehen daher im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Die wesentlichen Inhalte dieses Wertesystems fassen die QSC-Compliance-Grundsätze im "Code of Conduct" zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Der "Code of Conduct" wurde auf der Website unter www.qsc.de/code-of-conduct veröffentlicht.
Generell erfordert Compliance die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich daher Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich dabei unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems. Weitere Ausführungen zur Compliance bei QSC enthält die nichtfinanzielle Erklärung auf den Seiten 65 bis 67.
Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Corporate-Governance-Bericht beschreibt auf den Seiten 32 und 33 die Arbeitsweise des Vorstands; Ausführungen zum Aufsichtsrat finden sich auf den Seiten 34 und 35 sowie im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 12 bis 17.
Diversität nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG - Geschlechterparität im Aufsichtsrat. Im Jahr 2015 legte QSC erstmals, gesetzlichen Vorgaben folgend, für die Zeit bis zum 30. Juni 2017 Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen fest. Der Mindestanteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat sollte danach 16,6 % betragen. Im Geschäftsjahr 2017 bestand das Kontrollgremium aus drei Frauen und drei Männern. Auch für die kommenden fünf Jahre strebt der Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 16,6 % an. Informationen zu weiteren Zielen finden sich auf Seite 35 dieses Berichts.
Für den Vorstand wurde eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da die Amtszeit der ausschließlich männlichen Mitglieder erst nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Stichtag 30. Juni 2017 endete. In seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 beschloss der Aufsichtsrat angesichts der hohen IT- und Techniklastigkeit von QSC auch für die kommenden fünf Jahre, und damit bis zum 30. Juni 2022, eine Zielgröße von 0 %.
Für die obersten Führungsebenen hatte sich das Unternehmen 2015 einen Frauenanteil von 5 % (erste Führungsebene) und 10 % (zweite Führungsebene) zum Ziel gesetzt. Diese Größen spiegeln ebenfalls die hohe IT- und Techniklastigkeit des Unternehmens sowie die Tatsache wider, dass sich zum Teil nur Männer um offene Positionen bewerben. QSC übertraf diese Quoten zur Jahresmitte 2017 mit 15 % in der ersten und 13 % in der zweiten Führungsebene. Mit Blick darauf beschloss der Vorstand, im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 nun für beide Führungsebenen einen Frauenanteil von 15 % anzustreben.
Leistungsorientiertes Vergütungssystem. Einen wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance bildet die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe. Das nachfolgend näher erläuterte Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Unverändert legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.
Maximal 50 % der Jahreszielvergütung der Vorstände sind fix. Das Vergütungssystem für den Vorstand der QSC AG setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen.
Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung macht einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) aus. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"), deren Höhe sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Einjahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives") richtet. Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren.
Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und macht insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) aus. Die Zielerreichung wird grundsätzlich nach der Feststellung des jeweils für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevanten Konzernabschlusses ermittelt. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.
Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.
Variable Vergütung setzt Erreichen von Mindestzielen voraus. Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der vom Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte-bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.
Vergütung des Vorstands für das Jahr 2017. Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf T € 2.412 im Vergleich zu T € 1.973 im Vorjahr.
Der Anstieg der Gesamtvergütung ist durch den gegenüber dem Vorjahr höheren Grad der Zielerreichung für das Jahresziel sowie die nach Ende des Bemessungszeitraums festgestellte variable Vergütung für die Mehrjahresziele bedingt.
Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die Tabelle auf den Seiten 44 und 45.
In den für das Geschäftsjahr 2017 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Außerdem hat der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine Sonderprämie von je T € 20 als Barvergütung gewährt. Das Jahresziel 2017 knüpft an den Free Cashflow des Konzerns im Geschäftsjahr 2017 an; dieses Ziel wurde vollständig erreicht.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im Segment Cloud im gleichen Geschäftsjahr erzielten Umsatz an. Das Mehrjahresteilziel in Bezug auf das Konzern-EBITDA wurde nicht zu 100 % erreicht, insoweit besteht auch nur ein anteiliger Tantiemeanspruch. Die Untergrenze für das Mehrjahresteilziel für den Umsatz im Segment Cloud wurde dagegen verfehlt, die variable Vergütung für dieses Mehrjahresteilziel entfiel daher vollständig. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.
Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit. Allen Vorstandsmitgliedern ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden; diese beträgt beim Vorsitzenden des Vorstands Jürgen Hermann T € 600 und beim Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert T € 500. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. T € 500 nicht überschreiten.
Angaben zu ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2017 T € 942 (2016: T € 0).
Das Vorstandsmitglied Udo Faulhaber hat sein Mandat zum 31. Dezember 2017 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2017 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Faulhaber eine Abfindung von T € 292 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersvorsorge, Kfz-Nutzung) in Höhe von T € 16 zugesagt worden.
Das Vorstandsmitglied Felix Höger hat sein Mandat ebenfalls zum 31. Dezember 2017 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2017 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Höger eine Abfindung von T € 600 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersvorsorge, Kfz-Nutzung, Versicherungsprämien) in Höhe von T € 34 zugesagt worden.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.879 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.486. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 82.
Aktien und Wandlungsrechte der Vorstandsmitglieder. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 400.000 | 400.000 | 350.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert | 40.000 | 40.000 | 200.000 | 200.000 |
| Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
| Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Kalenderjahr 2017 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe und -verkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).
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| Gewährte Zuwendungen in T€ |
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | 2016 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 31 | 33 | 33 | 33 | 35 | 35 |
| Summe | 331 | 333 | 333 | 333 | 285 | 285 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | 20 | 20 | 50 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 | 125 | 125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 150 | 150 | 0 | 225 | 125 | 125 |
| Aktienoptionsplan 20153 | - | - | - | - | 67 | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 631 | 653 | 353 | 803 | 652 | 555 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | -175 | -125 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -150 | -150 | -125 | -125 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 128 | 189 | 156 | 208 | ||
| zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 146 | 0 | 122 | ||
| Gesamtbezüge | 459 | 688 | 508 | 635 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 38 | 38 | 39 | 39 |
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| Gewährte Zuwendungen in T€ |
Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 | Udo Faulhaber Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 250 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 35 | 35 | 31 | 31 | 31 | 31 |
| Summe | 285 | 285 | 281 | 281 | 281 | 281 |
| Sondertantieme1 | 20 | 20 | - | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 125 | 187 | 125 | 125 | 0 | 187 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 0 | 187 | 125 | 125 | 0 | 187 |
| Aktienoptionsplan 20153 | - | - | 73 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 430 | 679 | 604 | 551 | 301 | 675 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -125 | -125 | ||||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -125 | -125 | ||||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 106 | 125 | ||||
| zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 76 | ||||
| Gesamtbezüge | 460 | 502 | ||||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 14 | 59 |
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| Gewährte Zuwendungen in T€ |
Felix Höger Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 42 | 42 | 42 | 42 |
| Summe | 342 | 342 | 342 | 342 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 77 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 719 | 662 | 362 | 812 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||
| nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -150 | -150 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 128 | 150 | ||
| zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 75 | ||
| Gesamtbezüge | 547 | 587 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 15 | 63 |
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| Zufluss in T€ |
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 | Udo Faulhaber Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | ||||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 250 | 250 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 31 | 33 | 35 | 35 | 31 | 31 |
| Summe | 331 | 333 | 285 | 285 | 281 | 281 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | - | 70 | - | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 128 | 189 | 106 | 158 | 106 | 125 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 0 | 146 | 0 | 122 | 0 | 76 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 459 | 688 | 391 | 635 | 387 | 502 |
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| Zufluss in T€ |
Felix Höger Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017 | |
|---|---|---|
| 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- |
| Zufluss | ||
| Festvergütung | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 42 | 42 |
| Summe | 342 | 342 |
| Sondertantieme1 | - | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 128 | 150 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 0 | 75 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 0 | 0 |
| Sonstiges | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 470 | 587 |
1 Gemäß den mit den Vorstandsmitgliedern geschlossenen Dienstverträgen kann der Aufsichtsrat einzelnen Mitgliedern des Vorstands in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen über die jeweils vereinbarte fixe und variable Vergütung hinaus eine angemessene Tantieme in bar gewähren.
2 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasste die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpften an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Während die vertraglich vereinbarte Untergrenze für das Teilziel Konzern-EBITDA erreicht wurde, konnte die Untergrenze für das Teilziel Cloud-Umsatz nicht erreicht werden, was zu einem vollständigen Ausfall der auf letztgenanntes Teilziel entfallenden variablen Vergütung führte.
3 Die Vorstandsmitglieder Stefan A. Baustert, Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Geschäftsjahr 2016 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 verwiesen.
4 Diese Vergütungen gelten nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erst zum Ende des Geschäftsjahres 2017 als gewährt, da die aufschiebenden Bedingungen der Zielerreichung erst zu diesem Zeitpunkt als erfüllt gelten.
Aufsichtsratsvergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Bestimmung in der Satzung der QSC AG eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 |
Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 95 | (25) | 95 | (25) | 15.519.910 | 15.519.910 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | 60 | (10) | 60 | (10) | 10.000 | 10.000 |
| Gerd Eickers | 40 | (5) | 40 | (5) | 15.577.484 | 15.577.484 |
| Ina Schlie | 45 | (10) | 45 | (10) | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 35 | - | 35 | - | - | - |
| Cora Hödl2 | 40 | (5) | 40 | (5) | - | - |
| Insgesamt | 315 | (55) | 315 | (55) |
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| Anzahl der Wandelschuldverschreibungen | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 132.000 | 132.000 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | - | - |
| Gerd Eickers | - | - |
| Ina Schlie | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 2.700 | 2.700 |
| Cora Hödl2 | 4.100 | 4.100 |
| Insgesamt |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.
2 Arbeitnehmervertreter.
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden auch keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. QSC unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
Übliche Regelungen für ein börsennotiertes Unternehmen. Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2017 beträgt € 124.172.487 und ist eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister zum 31. Dezember 2017 auf 28.950 Aktionäre.
Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 % am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG bzw. § 34 WpHG in der seit 3. Januar 2018 gültigen Fassung) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,50 % direkt und 12,55 % indirekt); |
| ― | Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (indirekt); |
| ― | Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,55 % direkt und 12,50 % indirekt). |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2017. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. Mai 2018 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.
Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundenen Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Kapitalgrenzen für den Ausschluss des Bezugsrechts. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären - gleich auf welcher Rechtsgrundlage - für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut 5 Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Mio. € (zum Stichtag: 135 Mio. €) abgeschlossen; diese ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt. QSC hat im Geschäftsjahr 2016 mit 6 Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen zum Stichtag 70 Mio. € beträgt; dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt, wobei Kontrolle das Recht oder die faktische Möglichkeit bedeutet, einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auszuüben, und "gemeinsam handelnd" die diesem Begriff in § 2 Abs. 5 des WpÜG zugewiesene Bedeutung hat.
Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
QSC handelt nachhaltig. Langfristiger unternehmerischer Erfolg setzt nachhaltiges Denken und Handeln voraus. Dieses beschränkt sich nicht auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei QSC genießen daher seit Gründung auch Arbeitnehmer-, soziale und Umweltbelange einen hohen Stellenwert; die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind seit Unternehmensgründung eine Selbstverständlichkeit. Erstmals fasst QSC diese und weitere Themen nun gemäß den neuen gesetzlichen Vorschriften nach §§ 315b und 315c HGB in einer nichtfinanziellen Erklärung zusammen. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB beschränkt sich die Prüfung durch den Abschlussprüfer allein auf die Vorlage dieser Erklärung und erstreckt sich nicht auf deren Inhalt.
Nachhaltiges Handeln schafft nachhaltige Werte - und diese stehen seit jeher im Mittelpunkt der Strategie von QSC. (Mehr zur Strategie auf den Seiten 27 bis 29.) Das Unternehmen sieht auch daher derzeit keine Veranlassung, eine gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen und in vollem Umfang den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, die auf große, global tätige Unternehmen zugeschnitten sind. QSC verfügt zwar zu allen Aspekten, auf die sich die neue, nichtfinanzielle Erklärung mindestens zu beziehen hat, und darüber hinaus zu weiteren Nachhaltigkeitsaspekten über vielfältige Prozesse, Programme und Ansätze. Die aufwendige Erarbeitung dedizierter Konzepte im Sinne von § 315c i. V. m. § 289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu jedem einzelnen der in § 289c Abs. 1 HGB genannten Aspekte wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, zumal das Thema bei den Stakeholdern bisher, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hat. Zudem erfolgt die Steuerung des Unternehmens ausschließlich über finanzielle Leistungsindikatoren. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für das Unternehmen nicht von Bedeutung und existieren folglich nicht. (Mehr zur Steuerung auf Seite 31.) Von daher unterbleibt auch eine Einbindung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütungssysteme für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hoher Stellenwert von Arbeitnehmerbelangen, Compliance und Datensicherheit. Inhaltlich geht QSC bereits seit Jahren zum Teil deutlich über die neuen Vorgaben hinaus. Die folgenden Ausführungen nutzen den Deutschen Nachhaltigkeits-Kodex (DNK) als Rahmenwerk. Welchen Stellenwert nichtfinanzielle Themen besitzen, unterstreichen insbesondere die Ausführungen zu Arbeitnehmerbelangen, Compliance, Datenschutz und -sicherheit. Hier bestehen seit Jahren bewährte Strukturen, Prozesse und Regelwerke. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt liegt im Übrigen schon in der Natur des Geschäftsmodells begründet. QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und erleichtert ihren Kunden mit Produkten und Dienstleistungen den Übergang in das digitale Zeitalter. (Mehr zur Strategie auf den Seiten 27 bis 29.)
* Die mit dem Wort "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitte wurden vom Abschlussprüfer inhaltlich nicht geprüft.
Angesichts der vielfältigen Anknüpfungspunkte betrachtet QSC das Thema Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe und verzichtet darauf, eine eigene Stelle einzurichten. Nachhaltigkeit berührt vielmehr den Alltag nahezu jedes Beschäftigten und wird in der täglichen Arbeit gelebt. Entsprechende Verhaltensregeln sind bereits im "Code of Conduct" - den allgemeingültigen Verhaltensgrundsätzen - verankert, zum Beispiel: "Wir tragen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt" oder "Wir verurteilen jede Form von Bestechung und Korruption". (Vgl. den vollständigen "Code of Conduct" unter www.qsc.de/code-of-conduct.)
Vorstandsvorsitzender verantwortet Nachhaltigkeit. Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit unterstreicht dessen Zuordnung zu den Aufgabengebieten des Vorstandsvorsitzenden. Ihm arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller relevanten Bereiche zu wie Datenschutz, Einkauf, Interne Revision und Compliance, Investor Relations, Personal, Prozess- und Qualitätsmanagement, Regulierung und Unternehmenskommunikation. Die Beteiligten achten darauf, dass die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit in das Chancen- und Risikomanagement des Unternehmens einfließen. So ist gewährleistet, dass neu auftretende Chancen und Risiken, die sich durch die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit ergeben, frühzeitig identifiziert, erfasst und bewertet werden. Weitere Informationen zum Chancenmanagement finden sich auf Seite 92 dieses Berichts; der Risikobericht umfasst die Seiten 81 bis 88.
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte aus Sicht der Stakeholder und QSC. Die oben beschriebene Arbeitsgruppe legte auf der Basis des DNK-Kriterienkatalogs im abgelaufenen Geschäftsjahr fest, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wesentlich sind. In diese Überlegungen floss sowohl die Perspektive von QSC als auch die der wichtigsten Stakeholder wie Kunden, Vertriebspartner und Mitarbeiter ein. Das Unternehmen tauscht sich mit allen wichtigen Stakeholdern regelmäßig aus. Neben der direkten Ansprache durch den Vertrieb gibt es zahlreiche Dialogforen für Kunden auf allen Ebenen - das Spektrum reicht vom fachlichen Austausch bis hin zu Treffen auf Vorstands- und Geschäftsführerebene. Der Partnervertrieb veranstaltet regelmäßig Roadshows sowie Konferenzen. Die zentrale Kommunikationsplattform für die Beschäftigten ist das Intranet; hinzu kommen Präsenzveranstaltungen in Form von Mitarbeiterversammlungen und Networking-Events. Alle Aspekte, die aus Sicht der Stakeholder und QSCs wesentlich sind, fasst die nebenstehend abgebildete Wesentlichkeitsmatrix zusammen. Diese Matrix zeigt vier Schwerpunkte: Datensicherheit und Datenschutz, Kundenmanagement, Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern sowie ressourcenschonender Einsatz von Energie. Über diese sowie weitere Aspekte wird nachfolgend berichtet. Andere Aspekte bzw. Themenfelder sind dagegen trotz ihrer unbestrittenen Bedeutung nicht wesentlich für QSC, insbesondere weil hiermit keine wesentlichen Risiken für die Geschäftstätigkeit von QSC bzw. deren Geschäftsbeziehungen, Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind. Das gilt etwa für das vom Gesetzgeber explizit genannte Thema Menschenrechte. Da QSC ausschließlich in Deutschland ansässig und überwiegend hier tätig ist, unterliegt das Unternehmen in vollem Umfang der deutschen Gesetzgebung. Diese schützt die Menschenrechte umfassend und gewährleistet, dass jedes hier operierende Unternehmen sie ohne Einschränkung beachtet.

IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil der Geschäftspolitik. Datensicherheit ist für IT-Unternehmen wie QSC das Nachhaltigkeitsthema schlechthin. Nur wer zu jeder Zeit und an jedem Ort die Sicherheit der Daten gewährleisten kann, verdient das Vertrauen der Kunden und schafft sich damit erst eine Basis für nachhaltiges Handeln und Wirtschaften. Die Daten- und Informationssicherheit ist daher eine ganzheitliche, dauerhafte und strategische Aufgabe der gesamten QSC-Organisation, die als integraler Bestandteil der Geschäftspolitik verstanden und gelebt wird. Welche wesentlichen Risiken eventuelle Schwächen bergen können, beschreibt der Risikobericht auf den Seiten 81 bis 88.
QSC verfügt über ein integriertes Informationsschutzkonzept. Es gewährleistet, dass alle schützenswerten Informationen - die von Kunden genauso wie die eigenen - mit allen angemessenen, technisch und organisatorisch verfügbaren Mitteln gesichert und vor unzulässiger Verarbeitung, Unvollständigkeit, Verfälschung, Preisgabe, Zerstörung, Verlust und Missbrauch sowie Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt sind. Dank des Informationsschutzkonzepts kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Aktion mit welcher Person verbunden ist. Es schützt die Informations- und Übertragungsanlagen vor unzulässigem Gebrauch und stellt die geforderte Einsatzbereitschaft jederzeit sicher.
Prävention und Eigenverantwortung haben Vorrang. Die Gesamtverantwortung für die Bereiche Daten- und Informationssicherheit sowie Datenschutz obliegt dem Vorstand. Generell gibt er Prävention und Eigenverantwortung Vorrang gegenüber Kontrolle und Überwachung. Da technische Maßnahmen allein die Sicherheit niemals gewährleisten können, werden alle Mitarbeiter regelmäßig und stufengerecht informiert und geschult. Die Verantwortung für die Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Geschäftsbereiche. Alle Mitarbeiter haben durch Unterschrift in separaten Verpflichtungserklärungen zugesichert, die Regeln zur Wahrung der Informationssicherheit, zum Datengeheimnis und zum Datenschutz, insbesondere das Post- und Fernmelde- sowie das Sozialgeheimnis, einzuhalten. Externe Mitarbeiter werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zusätzlich schriftlich verpflichtet, ausschließlich Systeme, Dienste und Applikationen zu nutzen, die zur Erfüllung ihres Auftrags bei QSC zwingend notwendig sind.
Chief Information Security Officer verantwortet Informationssicherheit. Für die IT-Sicherheit ist operativ die dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellte Stabsabteilung Informationssicherheit unter der Leitung des Chief Information Security Officers (CISO) verantwortlich. Sie stellt die Entwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie und der damit verbundenen Standards, ihre ständige Fortschreibung und eine kontinuierliche Kommunikation in das Unternehmen hinein sicher. Sie ist sowohl für die Einführung von Sicherheitsprogrammen entsprechend den geschäftlichen Bedürfnissen als auch für die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz des Unternehmens verantwortlich.
QSC erfüllt die vom Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI) im IT-Sicherheitsgesetz geforderten und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWg) übernommenen Maßnahmen und Verfahren für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Es werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen Störungen umgesetzt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen oder durch äußere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein können (Business-Continuity-Management). Darüber hinaus unterliegt QSC als Telekommunikationsdienstleister dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und trifft alle erforderlichen technischen Maßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie gegen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Telekommunikations- und Datennetze sind gegen unerlaubte Zugriffe gesichert. Hierzu verfügt QSC über ein von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigtes Sicherheitskonzept entsprechend den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigene Datensicherungskonzepte für alle Systeme und Anwendungsdaten. Alle relevanten Server und alle Clients sind mit stets aktuell gehaltenen Virenschutzprogrammen ausgestattet. Für alle System- und Anwendungsdaten gibt es Datensicherungskonzepte. Eine Kommunikation von außen (WAN, Internet) über das interne Netz bzw. innerhalb des internen Netzes (LAN) ist nur über Netzzugänge möglich, die durch Firewalls abgesichert sind. Zugriffe von Remote-Access-Terminals werden nur mittels spezieller Sicherheitsverfahren (Call-back-Verfahren, Einsatz von Token und/oder Einwahl über VPN) für den Netzzugang und für die Systeme der Unternehmensgruppe autorisiert. Alle Mitarbeiter, die einen berechtigten Remote-Zugriff haben, müssen sich mit einer Benutzerkennung und einem Kennwort authentifizieren. Die zur Verfügung gestellte QSC-eigene Hardware darf ohne weitere Schutzmaßnahmen nur in den dafür vorgesehenen Netzwerken eingesetzt werden. Die Verwendung in anderen, fremden Netzwerken (Homeoffice, Kundennetze, Hotels, Hotspots, Mobilfunk etc.) ist nur unter Nutzung der voreingestellten Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
Die Infrastruktur von QSC unterliegt sehr hohen Sicherheitsansprüchen. Gebäude werden permanent überwacht, das Gelände, die Außenhaut der Gebäude und einige sensible Bereiche innerhalb der Gebäude werden durch eine Videoüberwachungsanlage kontrolliert. Der Zutritt zum Gebäude wird durch ein Zutrittskontrollsystem überwacht. In einzelnen Bereichen sind zusätzlich Personenvereinzelungsanlagen installiert. Zutrittsberechtigungen werden über einen Workflow beantragt und müssen von den Gebäudebereichsverantwortlichen genehmigt werden. Brand-, Wasser- und Einbruchmeldeanlagen sind in den Rechenzentren installiert und werden rund um die Uhr vom Wachdienst überwacht. Löschanlagen zur Brandbekämpfung sind ebenfalls installiert. Um die Stromversorgung zu gewährleisten, verfügen die Rechenzentren über separate Hauseinführungen durch zwei getrennte Netze, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung je Stromkreis sowie Dieselmotoren für spezielle Bereiche als unabhängige Notstromaggregate.
Regelmäßige Audits überprüfen Einhaltung der Konzepte und Standards. Der Zustand der IT-Sicherheit insgesamt, die Sicherheitskonzepte und die Realisierung von Schutzmaßnahmen werden regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, von einer kompetenten und unabhängigen Stelle durch interne Audits überprüft. Dazu kann auch eine externe Revisionsstelle verpflichtet werden. Ebenso wird alle zwei Jahre die Notfallvorsorge geprüft.
Die Rechenzentren in Hamburg, Köln, München und Nürnberg sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und stellen damit unter Beweis, dass sie auf der Basis der in diesem Bereich international führenden Norm über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen; die Prüfung wird jährlich von einer externen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt, zuletzt im September 2017.
QSC erfüllt die wohl strengsten Datenschutzanforderungen der Welt. Datenschutz besitzt für QSC schon standortbedingt oberste Priorität. Denn als deutsche Firma unterliegt das Unternehmen den europäischen Datenschutzanforderungen, den wohl strengsten weltweit. Zudem sind die Daten das Wertvollste, was Kunden QSC anvertrauen. Schon daher setzt das Unternehmen alles daran, die Erwartungen der Kunden nicht nur zu erfüllen, sondern ihr Vertrauen weiter auszubauen.
QSC hat in einer Datenschutzrichtlinie die anzuwendenden Regeln bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen festgeschrieben, im Besonderen Daten von Kunden, Aktionären und sonstigen Dritten sowie Vertrags- oder Geschäftspartnern, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationgesetzes (TKG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Systemen, die eine Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von QSC-Beschäftigten ermöglichen oder personenbezogene Daten von Beschäftigten erfassen, speichern, verarbeiten oder nutzen, gilt die "Rahmenbetriebsvereinbarung zu Einführung und Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen".
Alle personenbezogenen Daten sind gegen Gefährdungen eines unzulässigen Zugriffs geschützt. Hierzu hat QSC geeignete technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen implementiert, die auch den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Weitergabe sowie den Schutz vor versehentlichem Verlust bzw. versehentlicher Veränderung oder Zerstörung sicherstellen. Sie beziehen sich auf die Sicherheit schutzwürdiger Daten sowohl bei elektronischer Verarbeitung als auch in Papierform. Diese technisch-organisatorischen und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen sind Teil eines integrierten Informationssicherheitsmanagements und werden kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst.
Konzernbeauftragter verantwortet das Thema Datenschutz. Ein Konzernbeauftragter für den Datenschutz, der vom Vorstand bestellt wird, überwacht als internes, fachlich weisungsunabhängiges Organ die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Er koordiniert die Zusammenarbeit und Abstimmung bei allen wichtigen Fragen des Datenschutzes. Zudem werden von ihm Datenschutzkontrollen und -audits initiiert bzw. die externen Audits der QSC-Kunden fachlich begleitet. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird durch Datenschutzkoordinatoren in den Konzerngesellschaften unterstützt. Die Datenschutzkoordinatoren sind vor Ort Ansprechpartner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Datenschutz.
Die Fachbereiche sind verpflichtet, die Datenschutzkoordinatoren über neue Verarbeitungen personenbezogener Daten zu informieren. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird an der Entwicklung neuer Produkte und Dienste frühzeitig beteiligt, um sicherzustellen, dass diese mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen im Einklang sind. Entgegen einer nachträglichen Abnahme hinsichtlich der Produktentwicklung werden bei dieser Vorabprüfung aufwendige Nachbesserungen nahezu vermieden.
Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und der geltenden Datenschutzgesetze wird durch regelmäßige Datenschutzaudits überprüft. Auch Kunden führen regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung des hohen Datenschutzniveaus bei QSC zu überprüfen. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen auch externe Datenschutzprüfungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Bundesnetzagentur im Geschäftsbereich Telekommunikation statt.
Schulung aller Mitarbeiter mit Blick auf die neue DSVGO. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt eine datenschutzrechtliche Schulung. Danach erfolgen regelmäßig Hinweise auf spezielle Datenschutzthemen im Kunden- und Personalbereich. Im Vorfeld der im Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), die von der EU im Mai 2016 verabschiedet wurde, ist eine Auffrischung des Know-hows aller Beschäftigten geplant.
Bereits frühzeitig wurde ein Projektteam etabliert, das QSC auf die neuen Vorschriften vorbereitet. Die Projektgruppe unter der Führung des QSC-Datenschutzbeauftragten wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die teilweise deutlich erhöhten Dokumentationsanforderungen zeitgerecht im Unternehmen umgesetzt werden können.
Regelmäßige Zertifizierungen. QSC lässt ihre nach international anerkannten Normen aufgestellten Managementsysteme regelmäßig extern zertifizieren. Die beiden folgenden Zertifikate sind von zentraler Bedeutung:
| ― | ISO 9001. QSC betreibt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001:2015, dessen Wirksamkeit sie jährlich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüfen lässt. Der Geltungsbereich des Zertifikats umfasst alle Geschäftsfelder. |
| ― | ISO 27001. Die Rechenzentren in Hamburg, Köln, München und Nürnberg sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und stellen damit unter Beweis, dass sie auf der Basis der in diesem Bereich international führenden Norm über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. Die Prüfung wird jährlich von einer externen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt, zuletzt im September 2017. |
Eigene Vertriebs- und Kundenberater in jedem Geschäftsbereich. Auf die Produkte und Dienste von QSC setzen rund 30.000 Unternehmenskunden unterschiedlichster Größe. Unternehmen mit bis zu 200 IT-Arbeitsplätzen werden in der Regel durch Vertriebspartner betreut; Unternehmen mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen spricht QSC mit eigenen Mitarbeitern an. Um hier eine dezidierte und auf die jeweiligen thematischen Herausforderungen passende Kundenansprache zu gewährleisten, verfügt jeder Geschäftsbereich von QSC über eigene, speziell geschulte Vertriebs- und Kundenberater.
Das umfassende, moderne Leistungsspektrum rund um die Digitalisierung, hohe Beratungskompetenz und konstant hohe Service- und Betriebsqualität sowie die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bilden aus Sicht der Kunden die wesentlichen Wettbewerbsvorteile von QSC. Aus diesem Grund legt QSC besonders großen Wert auf eine kompetente Beratung und einen schnellen und hochwertigen Kundensupport durch ihre Mitarbeiter.
So ist es selbstverständlich, dass QSC grundsätzlich über alle direkten Kontaktstellen (Vertrieb, Vertriebspartner, Servicemanagement, Support, Beschwerdemanagement, Produktmanagement) mit ihren Kunden kommuniziert. Darüber hinaus hält das Unternehmen eine breite Palette von weiteren Kontaktkanälen bereit, über die Kunden und andere Interessierte laufend Informationen und Unterstützung erhalten: Von der Website über zielgruppengerechte Extranets, Blogs und Mailings über verschiedene Kundenevents und Messeauftritte bis hin zu telefonischen Hotlines und allen gängigen Social-Media-Kanälen bietet QSC Möglichkeiten zum direkten Dialog.
Kundenzufriedenheit wird kontinuierlich erfasst. Regelmäßige, durch ein unabhängiges Institut durchgeführte Kundenumfragen flankieren den alltäglichen Kontakt mit Kunden und anderen Interessierten. Diese Umfragen messen die Kundenzufriedenheit sowie die Qualität des Akquisitionsprozesses ("Customer Journey") und des Kundensupports und werden vom Qualitätsmanagement der QSC AG in Auftrag gegeben. Ziel ist es, das Verhältnis von Kundenerwartung zur Bedürfniserfüllung durch QSC zu erkennen, Stärken und Schwächen sichtbar zu machen, Potenziale für Leistungs- und Prozessverbesserungen zu ermitteln und Trends bei den Kundenerwartungen zu erkennen. Befragt werden Schlüsselkunden und Partner aus allen Vertriebssegmenten. Die Ergebnisse werden vom internen Qualitäts- und Prozessmanagement und vom Vorstand evaluiert und in verschiedene Maßnahmen für die Organisation - von der Produktentwicklung bis zur Unternehmenskommunikation - überführt, um so eine stetige Optimierung des Kundenmanagements unternehmensweit zu gewährleisten.
Personalstrategie setzt auf Mitarbeiterbindung und -entwicklung. Der Erfolg von QSC beruht auf dem Engagement und dem Leistungswillen aller Beschäftigten. Schon von daher genießen Arbeitnehmer- und soziale Belange traditionell einen hohen Stellenwert. Die Personalstrategie zielt darauf ab, bestehende Fach- und Führungskräfte zu binden und weiterzuentwickeln sowie genügend Nachwuchskräfte und Spezialisten zu rekrutieren. Sie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen immer neuen Anforderungen von Kunden im digitalen Zeitalter und dem Anspruch, vor allem die eigenen Beschäftigten für diese Herausforderungen zu qualifizieren. Denn der Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt zählt zu den wesentlichen Risiken für QSC, wie im Risikobericht auf Seite 88 näher erläutert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erreichte QSC die Ziele im Personalbereich. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte das Unternehmen insgesamt 1.342 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.360 ein Jahr zuvor. Dabei gewann QSC im Jahresverlauf 229 neue Fach- und Führungskräfte insbesondere für das Cloud-, IoT- und Consultinggeschäft; 247 Beschäftigte verließen das Unternehmen.
Vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeiterzufriedenheit. QSC bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an attraktiven Standorten in ganz Deutschland einen Arbeitsplatz mit Zukunft, charakterisiert durch ein angenehmes Arbeitsklima, flache Hierarchien sowie - wie nachfolgend näher erläutert - moderne und flexible Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen legt größten Wert auf den Dialog mit und eine faire Beziehung zu allen Beschäftigten. Es hat zahlreiche Networking-Formate etabliert, um den Zusammenhalt zu stärken: Das Spektrum reicht von Teambuilding-Maßnahmen über Vorstandsfrühstücke bis hin zum Sommerfest. Alles zusammengenommen bildet eine gute Grundlage für die Bindung von Fach- und Führungskräften und deren Zufriedenheit.
Fünf Leitsätze prägen die Unternehmenskultur. QSC legt Wert auf transparente, agile Prozesse und eine lebendige Kommunikation. Daher gestaltet das Unternehmen das Miteinander interaktiv und fördert bzw. fordert Eigeninitiative und neues Denken. Dies spiegeln auch die folgenden Unternehmensleitsätze wider, die "High 5". Sie sind die Basis der Unternehmenskultur und der Leitfaden für das Handeln nach innen und außen:
1. Wir wollen gewinnen! Wir arbeiten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Für unsere Kunden sind wir die bessere Entscheidung.
2. Wir gestalten Wandel! Wir arbeiten in der spannendsten Branche der Welt. Die Arbeit mit neuen Technologien und Allianzen ist der Motor unseres Geschäfts.
3. Wir achten aufeinander! Wir arbeiten in einer dynamischen Zeit und in einer komplexen Welt. Bei aller Mobilität, Flexibilität und Intensität achten wir auf unsere persönliche Gesundheit sowie die unserer Kolleginnen und Kollegen.
4. Wir arbeiten ergebnisorientiert! Wir arbeiten mit dem Ziel, dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften. Unsere Prozesse sind effizient.
5. Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung! Jeder tickt anders. Gegenseitiges Verständnis ist für uns der Kitt, mit dem wir unsere Unterschiedlichkeit als Kraftquelle nutzen.
Ausbildung und duales Studium sichern Nachwuchs. Nachhaltiges Handeln im Personalbereich ist nach Überzeugung von QSC unabdingbar mit einem hohen Engagement in der Ausbildung verbunden. Die Unterstützung junger Menschen beim Einstieg in das Berufsleben dient zugleich der eigenen Nachwuchssicherung in Zeiten eines deutlichen Fachkräftemangels.
QSC bietet zwei Wege für den Berufseinstieg: eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung, eine Berufsausbildung zum Informatik- und IT-System-Kaufmann oder Kaufmann für Büromanagement sowie ein duales Studium in den Bereichen Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre. Ende 2017 beschäftigte das Unternehmen 60 Auszubildende und 20 Studenten. Beim dualen Studium arbeitet QSC mit der Nordakademie in Elmshorn, der Fachhochschule Wedel, der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Köln sowie der Wirtschaftsakademie Kiel zusammen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr übernahm QSC 16 junge Menschen nach dem Ende ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums. Für 2018 ist die Einstellung von 30 Berufseinsteigern geplant. Das Unternehmen vermarktet die Chancen einer betrieblichen Ausbildung aktiv und beteiligt sich hierfür unter anderem an Ausbildungsmessen in Köln und Hamburg. Der frühzeitigen Ansprache dienen darüber hinaus Schülerpraktika, Schulkooperationen und die Beteiligung an bundesweiten Zukunftstagen für Mädchen und Jungen ("Girls' Day" und "Boys' Day").
Gezielte Rekrutierung von Talenten. QSC deckt einen guten Teil des Fachkräftebedarfs durch die eigene Ausbildung. Zusätzlich rekrutiert das Unternehmen aber auch Hochschulabsolventen und erfahrene Fach- wie Führungskräfte. Im Wettbewerb um die besten Köpfe profitiert das Unternehmen von seiner Bekanntheit als börsennotiertes Unternehmen, seiner flächendeckenden Präsenz mit attraktiven Standorten sowie vielfältigen Maßnahmen zur Schärfung des Profils als Arbeitgeber. Das bei Arbeitgeberbewertungen führende Portal Kununu führt QSC beispielsweise als "Open Company" und als "Top Company". QSC-Beschäftigte erhalten eine Prämie, wenn sie neue Kollegen gewinnen.
Für das Consulting hat QSC ein eigenes SAP-Juniorenprogramm für Hochschulabsolventen aufgesetzt. Mit seinem umfassenden Schulungs- und Coachingkonzept erleichtert es den derzeit 20 Teilnehmern den Berufseinstieg.
QSC-Academy ist Herzstück der Mitarbeiterentwicklung. Im digitalen Zeitalter endet das Lernen längst nicht mehr mit der Ausbildung; erst die kontinuierliche Weiterbildung hilft Beschäftigten, ihr Potenzial voll zu entfalten. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber bietet QSC ein breites Trainingsspektrum. Das Herzstück ist die QSC-Academy mit ihrem breit gefächerten Seminarangebot. Es umfasst eine Vielzahl von hochwertigen Lernlösungen zur Entwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz jedes Beschäftigten. Im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitergespräche werden Kompetenzen beurteilt, Potenziale erfasst und ein möglicher Entwicklungsbedarf festgehalten. Daraus ergeben sich gezielte Trainingsmaßnahmen, die die Beschäftigten persönlich oder fachlich weiterbringen. Im schnelllebigen digitalen Umfeld sind vor allem gezielte Trainings und Zertifizierungen für neue Themen gefragt, um auf die schnellen Veränderungen am Markt genauso zügig reagieren zu können.
Vor diesem Hintergrund begrüßt und fördert QSC auch Erst- und Masterstudiengänge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr begannen Fachkräfte unter anderem ein Masterstudium in den Fächern "Wirtschaftsinformatik/IT-Management", "Management" sowie "Unternehmensrecht, Mergers & Acquisitions".
Frühzeitig bereitet das Unternehmen potenzielle Führungskräfte auf ihre neue Verantwortung vor. Über alle Standorte und Hierarchieebenen hinweg gibt es ein integriertes Entwicklungsprogramm für Führungskräfte. Es zielt darauf ab, Talente frühzeitig zu erkennen und zu fördern und bei aller Vielfalt ein einheitliches Führungsverständnis zu schärfen. Darüber hinaus befassen sich Führungskräfte auch bereichsintern sehr intensiv mit dem Thema, welchen Einfluss Führungskultur und -verhalten auf Arbeitsatmosphäre und Produktivität haben. Unabhängig davon bringen sich alle Führungskräfte durch den Besuch von Seminaren regelmäßig auf den neuesten Stand bei Themen wie Arbeitsrecht und Compliance.
Beratung bei beruflichen, persönlichen und gesundheitlichen Fragen. Das Engagement der Beschäftigten hängt nicht allein von ihrer fachlichen Qualifikation ab. Seit Jahren unterstützt QSC daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung beruflicher, persönlicher und gesundheitlicher Fragen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit dem Fürstenberg-Institut zusammen. Die persönliche oder telefonische Beratung durch die Spezialisten ist für QSC-Beschäftigte kostenfrei; das Institut ist zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Führungskräfte können das Fürstenberg-Institut auch für ein persönliches Coaching nutzen.
Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die Beratung durch das Fürstenberg-Institut ist nur ein Baustein des Gesundheitsschutzes bei QSC. Regelmäßig veranstaltet das Unternehmen Gesundheitstage und arbeitet dabei mit externen Partnern zusammen. Zu den weiterhin gut angenommenen Angeboten zählen beispielsweise eine kostenlose Grippeschutzimpfung sowie Augenuntersuchungen; QSC fördert in Kooperation mit einer großen Optikerkette den Erwerb von Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert QSC die persönliche Situation aller Beschäftigten und berücksichtigt ihre Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten eines Mittelständlers. Die durchgängig flexible Arbeitszeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt keine Kernarbeitszeiten, es steht den Mitarbeitern frei, einen Teil der Arbeit in Absprache mit den Vorgesetzten von zu Hause aus zu erledigen; derzeit sind ca. 8 % der Beschäftigten sogar überwiegend im Homeoffice tätig.
Insbesondere junge Eltern nutzen die Homeoffice-Regelungen. QSC begrüßt jeden neuen Erdenbürger mit einem einmaligen Bruttozuschuss von € 1.000 sowie dem QSC-Bobbycar. Am Standort Hamburg stehen zudem einige Kitaplätze zur Verfügung. Das Fürstenberg-Institut berät Eltern bei Fragen rund um die Kinderbetreuung. Falls die reguläre Betreuung für Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren ausfällt, organisieren die Experten beispielsweise eine Notbetreuung; selbst Ad-hoc-Einsätze für ein krankes Kind daheim lassen sich organisieren.
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Ein verantwortungsvolles Handeln als Arbeitgeber schließt selbstverständlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben sowie grundlegender Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus. Die ILO nennt vier Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Alle vier Normen sind in Deutschland gesetzlich klar geregelt und werden von QSC ohne jegliche Einschränkung befolgt.
Vielfalt und Antidiskriminierung. In Deutschland ist das Thema Diskriminierung jüngst im Zuge der Diversity-Debatte in den Vordergrund gerückt. QSC lehnt jede Form von Diskriminierung entschieden ab und hat schon in ihren fünf Leitsätzen klar erklärt: "Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung!" Die Vielfalt der QSC-Belegschaft spricht für sich: 4 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen ausländischen Pass, aber natürlich ist der Anteil derer mit ausländischen Wurzeln um ein Vielfaches höher. Der Frauenanteil an der Belegschaft bleibt mit 20 % zwar vergleichsweise niedrig. Dies resultiert jedoch vor allem aus den nach wie vor unterschiedlichen Vorlieben beider Geschlechter bei der Berufswahl. In technischen Ausbildungs- und Studiengängen finden sich in der Regel erheblich weniger Frauen als Männer.
QSC stellt sich dieser Herausforderung und beteiligt sich an mehreren Initiativen, um Frauen für technische Berufe zu interessieren. Dazu zählen die "Girls' Days", die Schülerinnen einen ersten Einblick in die Berufswelt in einem technisch orientierten Unternehmen bieten, sowie Schülerund Studentenpraktika. QSC beteiligt sich auch an PepperMINT, einem Cross-Mentoring-Pro-gramm für das Rheinland mit Schwerpunkt auf der Förderung weiblicher Führungskräfte.
Achtung der Arbeitnehmerrechte. QSC verfügt über einen 17-köpfigen Betriebsrat und bezieht diesen bei allen Personal- und sozialen Themen frühzeitig ein. Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll; so stehen die Vorstände regelmäßig auf Einladung des Betriebsrates bei Betriebsversammlungen Rede und Antwort. QSC achtet über Gesetze und Betriebsvereinbarungen hinaus auf das Wohlergehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Dies erfolgt in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit dem Betriebsrat. Angedachte Organisationsänderungen erfolgen unter zeitnaher Einbindung des Betriebsrates genauso wie alle Sonderprojekte, z. B. die Einrichtung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
QSC unterliegt keinem Tarifvertrag. In Abstimmung mit dem Betriebsrat schafft das Unternehmen aus eigener Kraft eine attraktive Arbeitsumgebung und ein marktorientiertes Vergütungssystem. Letzteres orientiert sich bei der Vergütung und den Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen und an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung.
Soziale Belange - Konzentration auf das nähere Umfeld. Das gesellschaftliche Engagement von QSC konzentriert sich traditionell auf das regionale Umfeld. Das Unternehmen leistet beispielsweise Sach- und Geldspenden an Organisationen in der näheren Umgebung wie die Kita Nord in Hamburg. In der Hansestadt zählt QSC auch zu den Partnern des "Hamburger Wegs"; dieser entwickelt und fördert Talente in der Stadt mit Schwerpunkt auf den Bereichen Bildung, Soziales und Sport.
Als Mittelständler kann QSC nur sehr bedingt Einfluss auf politische Themen nehmen. Das Unternehmen ist Mitglied im VATM, dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, und beschäftigt eine eigene Regulierungsexpertin für den Dialog mit Entscheidern vor allem in Berlin und Brüssel.
Klares Bekenntnis zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung beinhaltet selbstverständlich einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Digitalisierung kann hierzu wesentliche Beiträge leisten; als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand trägt QSC erheblich zu einem umweltschonenden Betrieb bei Kunden bei. Denn mit der Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit für die Herstellung und den Transport vieler Güter, gleichzeitig reduziert sie die Reisetätigkeit von Menschen. Ressourcenschonende Digitalisierung reicht beispielsweise von digitalen (statt auf Papier gedruckten) Medien über Fernwartung und -steuerung bis hin zum Ersetzen von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen.
Ressourcenschonendes Handeln und Wirtschaften. Natürlich setzt sich QSC auch selbst intensiv mit den Möglichkeiten eines ressourcenschonenden Handelns und Wirtschaftens auseinander. Zahlreiche Angebote ermuntern Beschäftigte hierzu, das Spektrum reicht von Dienstfahrrädern, Fahrausweisen für den Nahverkehr und Carsharing-Angeboten über Videokonferenzräume bis hin zu einer das papierlose Büro fördernden Arbeitsumgebung; mit Letzterem gelang zuletzt - je nach Standort - eine Reduzierung des Papierverbrauchs um bis zu 30 %. Darüber hinaus sensibilisiert QSC ihre Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema und fördert auch eine Weiterbildung zum international anerkannten Energiemanager (IHK), d. h. eine berufsbegleitende Ausbildung im Bereich energieeffizienter Technik.
Den Schwerpunkt legt QSC auf umfassende Maßnahmen zur kontinuierlichen Optimierung des Energieeinsatzes. Andere natürliche Ressourcen wie Wasser haben dagegen für das operative Geschäft kaum eine Bedeutung. Da QSC überwiegend Mietobjekte nutzt, ist das Unternehmen bei den Themen Wasser, Boden und Entsorgung auch nur eingeschränkt handlungsfähig. Im Dialog mit den Vermietern bestehen an allen Standorten Lösungen, die gleichermaßen effizient und ressourcenschonend sind.
Beim Thema Energie arbeitet QSC kontinuierlich daran, den Verbrauch vor allem in den Rechenzentren zu reduzieren. Das Unternehmen setzt dort nur Hardwaresysteme ein, die den neuesten Standard bei der Energieeffizienz erfüllen. Die Infrastrukturanlagen (Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen) verwenden eine intelligente, prozessorgestützte Regelungstechnik, die laufend Energieaufwände überprüft. Ein wichtiger Stellhebel ist zudem die zunehmende Verwendung einer sogenannten "shared cloud" - an die Stelle dezidierter Rechnerkapazitäten für jeden Kunden treten gemeinsam genutzte Computer. Dadurch sinkt der Hardwareeinsatz und in der Folge auch der Stromverbrauch deutlich.
Zahlreiche Projekte zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die nachfolgend beschriebenen Projekte aus dem Geschäftsjahr 2017 unterstreichen die kontinuierlichen Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz. So erbrachte der Austausch der Klimatechnik an einem der beiden Hamburger Standorte eine Stromeinsparung von bis zu 50 %. Die konsequente Einhausung der Gänge erbrachte dort sogar Einsparungen von ca. 60 %. Zudem wurden Systeme für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ausgetauscht, was 10 % der bisher aufgewendeten Energie erspart. In Nürnberg wurden neben Rechnern und Batterien auch ältere Klimaschränke ersetzt; allein Letzteres führt zu Einsparungen in Höhe von ca. € 150.000 pro Jahr.
Zudem durchlaufen alle größeren Gesellschaften regelmäßig Energieaudits durch zertifizierte externe Energieberater gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Diese Audits bilden eine gute Grundlage für die frühzeitige Erkennung möglicher Optimierungspotenziale und die Priorisierung entsprechender Maßnahmen.
Strom zu 100 % aus regenerativen Energiequellen. Der Betrieb von Rechenzentren bleibt auch bei fortlaufender Optimierung energieintensiv. QSC hat sich daher entschieden, an allen Rechenzentrumsstandorten ab 2018 Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen zu nutzen. Er stammt von den Stadtwerken Neumünster und kommt zu 100 % aus kohlendioxidfreier und umweltfreundlicher Wasserkraft sowie aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken, die ausschließlich mit biogenen Brennstoffen arbeiten.
Ressourcenschonender Einkauf. Der Bezug von Strom aus regenerativen Quellen ist nur ein Baustein des nachhaltigen Einkaufs. Die zentrale Einkaufsrichtlinie schreibt vor, dass bei allen Beschaffungsvorgängen auf den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu achten ist. Dem Grundgedanken nachhaltigen Wirtschaftens und steigender Energieeffizienz soll im Beschaffungsprozess stets Rechnung getragen werden. Ihren Niederschlag finden diese Vorgaben unter anderem im Erwerb von Hardware nach den neuesten Energieeffizienzstandards sowie in einer Firmenwagenflotte, die - anders als bei vielen anderen Unternehmen - bei den Emissionswerten das EU-Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bereits erfüllt. Sämtliche Lieferanten werden regelmäßig bewertet und müssen die unternehmensweit geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen beachten. So kann QSC eine gleichbleibend hohe Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten - ein weiterer wichtiger Baustein des nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodells.
Alle Mitarbeiter sind ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet. Rechtschaffenheit, Ethik und persönliche Verantwortung sind ein Schlüssel zum Unternehmenserfolg. QSC achtet daher strikt darauf, dass alle Mitarbeiter und Organe zu jeder Zeit geltende Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze einhalten. Compliance definiert das Verhalten aller Beschäftigten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Kollegen, Investoren, Führungskräften sowie dem gesellschaftlichen Umfeld. Das Unternehmen unterbindet jederzeit und überall alle Handlungen, die Gesetze, interne Richtlinien oder die eigenen Verhaltensregeln missachten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
Compliance-Management-System gewährleistet Integrität und rechtskonformes Handeln. Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, um Integrität und rechtskonformes Verhalten im gesamten Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern sicherzustellen. Zu den Grundelementen gehören
| ― | die Etablierung einer Compliance-Kultur, |
| ― | klar definierte Compliance-Ziele, |
| ― | die kontinuierliche Identifizierung und Bewertung der Compliance-Risiken, |
| ― | ein Compliance-Programm, das auf die Begrenzung der Compliance-Risiken und damit auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen ausgerichtet ist, |
| ― | eine in die Unternehmensorganisation integrierte, der Unternehmensgröße der QSC-Gruppe angemessene Compliance-Organisation, |
| ― | eine adressatengerechte Compliance-Kommunikation sowie |
| ― | die ständige Überwachung und Verbesserung des CMS. |
Compliance zielt darauf ab, unrechtmäßige und nicht integre Geschäftsentscheidungen zu verhindern, und integriert dafür entsprechende Überlegungen bereits im Vorfeld in Geschäftsprozesse. Dies reduziert Haftungsrisiken für das Unternehmen und verbessert die Wahrnehmung von QSC als verlässlichem Partner insbesondere bei mittelständischen Kunden.
Regelmäßige Risikoinventur. Mindestens jährlich werden die Risiken identifiziert und bewertet, die das Erreichen der Compliance-Ziele gefährden können. Die regelmäßige Risikoinventur hilft auch beim Priorisieren von geeigneten Maßnahmen zur Prävention von unrechtmäßigem Handeln. Diese Maßnahmen sind Grundlage für das Compliance-Programm. Es enthält unter anderem unternehmenseinheitliche oder geschäftsbereichs- bzw. abteilungsbezogene Vorgaben und Handlungsempfehlungen in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Die Compliance-Grundsätze schreiben klare Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Dem dienen interne Regelungen zum Beispiel zum Risiko- und Notfallmanagement, zu Datenschutz und Informationssicherheit, zum Insiderhandelsverbot, zu Geschenken, Einladungen und Events sowie zum Umgang mit Beratern. Alle internen Vorgaben sind für die Beschäftigten im Intranet des Unternehmens jederzeit einsehbar.
Vorstandsvorsitzender ist für Compliance verantwortlich. Die Verantwortung für das CMS ist unmittelbar beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Der Vorstand hat die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung eines CMS in der Aufbau- und Ablauforganisation eindeutig zugewiesen. Bei der Gestaltung der Compliance-Aufbauorganisation wurde vor dem Hintergrund einer nach wie vor eher mittelständischen Unternehmensgröße, einer nicht besonders hoch ausgeprägten Risikoneigung in der Geschäftstätigkeit sowie einer derzeit eher nationalen Kundenzielgruppe ein zentraler Ansatz gewählt.
Als Compliance-Beauftragter fungiert der Leiter des Stabsbereichs Interne Revision und Compliance ("Leiter Compliance"). Durch diese organisatorische Anbindung unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden wird die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt. Der Leiter Compliance ist für die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des CMS verantwortlich und berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden bzw., nach Abstimmung mit dem Vorstand, regelmäßig auch an den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss. Bei wesentlichen Compliance-Problematiken, in die der Vorstand unmittelbar involviert ist, ist der Compliance-Beauftragte berechtigt und verpflichtet, unmittelbar den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu informieren. Der Leiter Compliance wird in seiner Arbeit unterstützt durch andere Mitarbeiter des Bereichs Interne Revision und Compliance und befindet sich in enger und regelmäßiger Abstimmung mit den Leitern der Bereiche Recht, Personal und IT-Security.
Intranet informiert ausführlich über Compliance-Themen. Intern informiert der Bereich Interne Revision und Compliance grundsätzlich über das Intranet über Compliance-Themen, jeweils in enger Abstimmung mit der Unternehmenskommunikation. Es gibt hierfür eine eigenständige Bereichsseite. Auf dieser werden für die Mitarbeiter neben fachrelevanten Inhalten insbesondere auch Berichtspflichten sowie Berichtswege für Compliance-Angelegenheiten erläutert. In bedeutenden Fällen wird die standardmäßige Intranet-Kommunikation durch gesonderte Informations-E-Mails an alle Mitarbeiter ergänzt. Ein umfassendes Schulungsprogramm ergänzt die Kommunikation und sensibilisiert alle Beschäftigten für das Thema.
Trotz sämtlicher Präventionsmaßnahmen lassen sich Gesetzesverstöße und schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Alle erkannten Verstöße sind durch die Führungskraft des Beschäftigten und den Bereichsleiter in der Regel an den Leiter Personal zu melden, bei schwerwiegenden Verstößen auch an die Geschäftsbereichsleiter. Bei wesentlichen compliancerelevanten Verstößen erfolgt darüber hinaus eine Information des Leiters Compliance. Regelmäßig wird dieser beispielsweise über den Umfang und den Grund arbeitsrechtlicher Maßnahmen informiert, die die Personalabteilung auslöste.
Im Dezember 2017 hat QSC das institutionalisierte, elektronische Hinweisgebersystem "Safe Channel" implementiert. Hierüber können neben Mitarbeitern auch Externe, zum Beispiel Geschäftspartner oder Kunden, Hinweise auf regelwidriges Verhalten geben. Vertraulichkeit ist garantiert; die Hinweise können auch anonym gegeben werden. Speziell geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen gehen jedem seriösen und ausreichend konkreten Hinweis konsequent nach.
Interne Verhaltensrichtlinien. Die Compliance-Richtlinien von QSC enthalten interne Verhaltensregeln und Leitlinien für das geschäftliche Handeln. Sie gelten für jedes Unternehmensmitglied. Rechtmäßiges Verhalten genießt dabei höchste Priorität. Es ist Teil der Unternehmenskultur von QSC und eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere wird jede Form der Bestechung und Korruption verurteilt. Geschäfte werden ausschließlich auf rechtmäßige Weise abgeschlossen. Bestechung oder Bestechlichkeit werden weder bei den Mitarbeitern noch bei Vertriebs- oder Kooperationspartnern geduldet, und bereits der bloße Anschein einer Einflussnahme auf oder durch Geschäftspartner soll vermieden werden. (Vgl. den vollständigen "Code of Conduct" unter www.qsc.de/code-of-conduct.)
Zero-Tolerance-Grundsatz gilt uneingeschränkt. Bei der Sanktionierung von Compliance-Verstößen verfolgt QSC den Grundsatz der Zero Tolerance: Kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Richtlinien wird geduldet und deshalb jeder Verstoß unverzüglich und in angemessener und nachvollziehbarer Art und Weise ohne Ansehen von Person und Position sanktioniert. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Sanktion werden die tatsächlichen Umstände, die zum Verstoß geführt haben, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Verstoßes berücksichtigt. Für die Sanktionierung ist ausschließlich der Vorstand zuständig; er kann aber die Bestimmung von Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen mit als eher gering vermuteter Auswirkung an Bereichs- oder Abteilungsleiter delegieren. Das CMS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es reagiert auf die Veränderungen im Geschäftsumfeld genauso wie auf Impulse aus den Compliance-Prozessen. Feststellungen aus den Wirksamkeitsprüfungen der Internen Revision werden ebenso berücksichtigt wie Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Wirksamkeit des CMS wird auch im Rahmen der Prüfungen der Internen Revision regelmäßig überwacht.
QSC kehrt in die schwarzen Zahlen zurück. Mit 5,1 Mio. € erwirtschaftete QSC erstmals seit vier Jahren wieder einen Konzerngewinn; auch die anderen Ergebnisgrößen stiegen. Die deutliche Verbesserung der Ertrags- und Finanzkraft wird durch den 50-prozentigen Anstieg des Free Cashflows auf 12,6 Mio. € unterstrichen. Der Umbau der Organisation trägt sichtbar Früchte. Dessen Fortschritte belegt auch der Umsatzanstieg im jüngsten Segment Cloud um 54 % auf 27,8 Mio. €.
Mit einem Jahresumsatz von insgesamt 357,9 Mio. €, einem EBITDA von 38,3 Mio. € und einem Free Cashflow von 12,6 Mio. € erreichte QSC 2017 ihre Ziele.
Deutsche Wirtschaft auf Wachstumskurs. QSC ist vorrangig auf dem deutschen Markt tätig. Hier setzte sich 2017 der Aufschwung fort; das Bruttoinlandsprodukt stieg um 2,2 %, und damit stärker als im Vorjahr. Vor allem die Ausgabenfreude der privaten Haushalte trieb die Konjunktur an. Zudem erhöhten sich die Bruttoanlageinvestitionen deutlich: Viele Unternehmen erweiterten ihre Kapazitäten mit Blick auf die hohe Nachfrage im In- und Ausland.
Steigende Nachfrage nach IT-Lösungen. Viele Unternehmen investierten zudem verstärkt in digitale Technologien. Die Umsätze im deutschen IT-Markt wuchsen auch deshalb erneut stärker als die Gesamtwirtschaft; nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom stiegen sie im Jahr 2017 um 3,9 % auf 86,2 Mrd. €. Vergleichsweise verhalten entwickelten sich die IT-Services, hier nahmen die Umsätze um 2,3 % auf 39,0 Mrd. € zu. Mit einem Plus von 6,3 % wuchsen die Softwareumsätze fast dreimal so schnell.

Rückläufiges Geschäft mit TK-Diensten. Der deutsche TK-Markt befindet sich dagegen weiter in schwierigem Fahrwasser. Nach Angaben des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) summierten sich die Umsätze im deutschen TK-Geschäft 2017 auf 58,8 Mrd. € nach 59,7 Mrd. € im Vorjahr. Insbesondere das Festnetzgeschäft, in dem auch QSC tätig ist, schrumpft. Die Umsätze sanken 2017 markt- und regulierungsbedingt um 0,6 Mrd. € auf 27,1 Mrd. €. Interessanterweise zeichnet sich im Call-by-Call- und Preselect-Geschäft eine Bodenbildung ab; die Zahl der Sprachminuten erhöhte sich erstmals seit 2014 wieder.
Milliardenzuwächse im Cloud-Geschäft. Nach Schätzungen der Experton Group stiegen die Cloud-Umsätze mit Geschäftskunden in diesem für QSC entscheidenden Markt im vergangenen Jahr um 31 % auf 15,1 Mrd. €. Mittlerweile nutzen zwei von drei Unternehmen Cloud-Dienste oder planen deren Einsatz - und das immer häufiger mit Unterstützung externer Dienstleister. Laut einer Umfrage von Bitkom Research im Auftrag von KPMG betreiben nur noch 13 % der Unternehmen Private Clouds vollständig in Eigenregie; vor vier Jahren war dieser Anteil noch doppelt so hoch. Stattdessen setzten sich hybride Lösungen aus Private- und Public-Cloud-Elementen durch; genau darauf konzentriert sich QSC.

IoT-Umsätze steigen 2017 um 21 %. Auch mit ihrem Produkt- und Serviceangebot für das Internet of Things entspricht QSC aktuellen Markttrends. Bitkom zufolge stieg der Umsatz mit Indus-trie-4.0-Lösungen, d. h. mit der Digitalisierung und Vernetzung der Produktion, in Deutschland im Jahr 2017 um 21 % auf 5,9 Mrd. €. Wichtige Bestandteile seien sowohl Serviceleistungen - von der Beratung über die Systemintegration bis zur Entwicklung individueller Softwarelösungen - als auch die Bereitstellung von Hardware. Mit ihrem umfangreichen IoT-Portfolio deckt die 100-prozentige QSC-Tochter Q-loud beide Zukunftsmärkte ab.
TK-Markt bleibt in zentralen Teilen reguliert. Der für QSC relevante deutsche TK-Markt unterliegt in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Bis 1998 agierte die Deutsche Telekom als Monopolist auf dem deutschen Markt; sie verfügt aus dieser Zeit unter anderem noch über eine flächendeckende, größtenteils kupferbasierte Infrastruktur in alle Haushalte. Insbesondere bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - die Distanz zwischen dem Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und dem jeweiligen Kundenanschluss - sind alternative Anbieter unverändert auf die Nutzung dieser zu Monopolzeiten errichteten Infrastruktur angewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen zu geringeren Vorleistungskosten führen.
Genehmigung der Zuführungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz. Am 21. Juli 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 für zwei Jahre gültigen Zuführungs- und Terminierungsentgelte der Telekom Deutschland. Nach diesem Beschluss erfolgte eine Absenkung der Terminierungsentgelte um über 58 %, während die Zuführungsentgelte nur marginal abgesenkt wurden. Grund hierfür waren die erstmalige Anwendung der EU-Terminierungsempfehlung und der darin enthaltene unterschiedliche Kostenmaßstab für Terminierung und Zuführung. Bei der Zuführung wurden zugleich die Tarifzonen wie auch Wandlungsentgelte für Verbindungen zwischen NGN- und herkömmlichen PSTN-Netzen abgeschafft. Dies unterstützt eine effizientere Migration von PSTN zu NGN.
Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk. Am 6. März 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2019. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der europäischen Terminierungsempfehlung sieht die Genehmigung eine auf drei Jahre gestaffelte Absenkung vor: bis 2017 um ca. 34 % auf 1,1 Cent/Min., bis 2018 auf 1,07 Cent/Min., zuletzt bis auf 0,95 Cent/Min.
Genehmigung der Entgelte für Mietleitungen. Mit endgültigem Beschluss vom 28. Juni 2017 hat die Bundesnetzagentur die Bereitstellungsentgelte für Mietleitungen ab dem 1. Juli 2017 neu genehmigt. Hierbei kam es bei den Entgeltpositionen für die Bereitstellung der Anschlusslinie und Kollokationszuführung zu leichten Erhöhungen.
Regulierungsverfügung Markt 4. Auf der Basis der 2016 erlassenen Marktdefinition für Markt 4 hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Regulierungsverfügung vorgelegt, der die Telekom Deutschland GmbH nicht nur wie bisher zum Angebot von klassischen sowie ethernetbasierten Mietleitungen verpflichtet, sondern nun auch natives Ethernet ausdrücklich umfasst. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Telekom auch ein sogenanntes High-Level-Bitstream-Access-Produkt anbieten muss, das insbesondere auf die Anforderungen von Geschäftskunden zugeschnitten ist. Allerdings sieht der Entwurf diese Verpflichtung unter dem Vorbehalt, dass die Telekom dieses Produkt auch für sich selbst einführt. Das Konsultationsverfahren wurde durchgeführt, ein Ergebnis ist noch offen.
Regulierungsverfügung Markt 1. Nach der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Regulierungsverfügung für Markt 1 bleibt die Telekom Deutschland GmbH weiterhin nicht nur zur Terminierung in ihr Festnetz, sondern auch zum Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten und zur Betreiber(vor)auswahl verpflichtet.
Operatives Geschäft verläuft weitgehend wie erwartet. Die vier Segmente von QSC entwickelten sich 2017 weitgehend wie geplant. Hohe Umsatzzuwächse erzielte das Unternehmen im Segment Cloud. Im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern kam es erwartungsgemäß zu markt- und regulierungsbedingten deutlichen Einbußen.
Cloud-Umsatz steigt um 54 %. Das jüngste Segment Cloud erzielte 2017 einen Umsatz von 27,8 Mio. € nach 18,1 Mio. € im Vorjahr. Das Wachstum dokumentiert das hohe Interesse von Mittelständlern an Cloud-Lösungen. Im Juni 2017 entschloss sich beispielsweise die "Frankfurter Leben"-Gruppe, künftig ihre gesamte IT-Umgebung als Service von QSC zu beziehen. Die Run-off-Plattform für den deutschen Lebensversicherungsmarkt benötigte eine hochskalierbare IT-Plattform, mit der sich Applikationen und Daten von Versicherern schnell integrieren lassen. Genau das gewährleistet die offene, flexible Architektur der Pure Enterprise Cloud.

QSC baut ihr Portfolio kontinuierlich aus. Seit August bietet das Unternehmen einen Multi-Cloud-Hub für die sichere Hochgeschwindigkeitsanbindung an Private und Public Clouds. QSC vereint dabei unter anderem die Netzdienste Microsoft Azure ExpressRoute und Amazon Direct Connect. Der Multi-Cloud-Hub sorgt für den Echtzeitzugriff auf Daten und Anwendungen und schirmt die Informationen gegenüber dem öffentlichen Internet ab.
Auch im IoT-Geschäft, dem zweiten wesentlichen Wachstumstreiber, stieg 2017 die Nachfrage deutlich. Bereits im Januar 2017 vereinbarte die für diesen Bereich zuständige Tochter Q-loud eine weitreichende Kooperation mit Schüco, einem der weltweit führenden Anbieter von Fenster-, Tür- und Fassadensystemen. Q-loud entwickelt und produziert unter anderem eine neue Hardware zur zentralen Steuerung und Überwachung von Schüco-Produkten und betreibt eine entsprechende IoT-Plattform. Im weiteren Jahresverlauf lag ein Schwerpunkt auf Lösungen für den Energiesektor bzw. die Messung des Energieverbrauchs. Bei der ZF Friedrichshafen kommen beispielsweise in einem Projekt mit "Meine-Energie" sogenannte "EnergyCams" zum Einsatz. Diese erfassen den Stromverbrauch direkt am Zähler und übermitteln ihn an eine zentrale Leitstelle. Durch eine solche Vernetzung von End- und Messgeräten lässt sich der Verbrauch größerer Abnehmer äußerst effizient optimieren.
Bedeutung des traditionellen Outsourcings geht zurück. Die Umsätze im Segment Outsourcing blieben 2017 mit 102,0 Mio. € erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau von 117,4 Mio. €. Bei der Auslagerung und Übernahme von ITK-Dienstleistungen setzte QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend auf eine cloudbasierte Bereitstellung entsprechender Services und bot auch bestehenden Kunden einen schrittweisen Übergang in das industrialisierte und standardisierte Outsourcing - und damit in die Pure Enterprise Cloud. Diese Migration beeinträchtigte ebenso den Umsatz wie die Entscheidung eines global agierenden Kunden, ab der zweiten Jahreshälfte 2017 anstelle von QSC mit einem weltweit operierenden IT-Dienstleister zusammenzuarbeiten.

Consulting auf hohem Niveau. Nach mehreren Wachstumsjahren entwickelte sich das Consulting 2017 verhalten und blieb mit einem Umsatz von 39,4 Mio. € nach 40,3 Mio. € leicht unter den Erwartungen. 85 % dieser Umsätze wurden mit Beratungsleistungen rund um SAP-Soft-ware erwirtschaftet. QSC profitiert hier insbesondere von der umfassenden Kompetenz beim Einsatz der neuen Produktfamilie S/4HANA.

Unterstrichen wird die Leistungsstärke rund um SAP durch die Tatsache, dass QSC Ende Juni von dem Softwarekonzern die Auszeichnung "SAP Recognized Expert" in der Kategorie Retail in Deutschland erhielt. Diese Zertifizierung beruht auch auf Kundenbefragungen und dokumentiert das tief greifende Verständnis der QSC-Berater für die Bedürfnisse von Einzelhändlern. QSC war zu diesem Zeitpunkt einer von nur zwei Anbietern in Deutschland mit dieser besonderen Kompetenz im Handel.
Darüber hinaus erweitert das Consulting ständig das Leistungsspektrum. Seit dem dritten Quartal 2017 bietet das Unternehmen "Process Mining" an und nutzt dazu die Technologie des in diesem Bereich marktführenden Unternehmens Celonis. Zuvor hatte QSC bereits das Multi-Cloud-Consulting eingeführt, ein Beratungsangebot für den Aufbau komplexer Cloud-Szenarien. Damit kann das Unternehmen nun Mittelständler noch besser bei der Planung und dem Management umfassender Cloud-Lösungen unter Einbindung von Public-Cloud- sowie Software-as-a-Service-Angeboten unterstützen.
Stabiles TK-Geschäft mit Firmenkunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte QSC im TK-Geschäft mit Firmenkunden einen Umsatz von 92,0 Mio. € nach 91,8 Mio. € im Jahr zuvor. In dem kompetitiven und preissensitiven Markt profitierte das Unternehmen insbesondere von seiner All-IP-Kompetenz. Hinzu kam eine steigende Nachfrage nach Colocation-Services. Die TK-Umsätze mit Wiederverkäufern dagegen sanken im Jahr 2017 in einem hart umkämpften Markt um 21,7 Mio. € auf 96,7 Mio. €. Erschwerend wirkte sich hier die erneut verschärfte Regulierung aus; insgesamt waren damit im abgelaufenen Geschäftsjahr ergebnisneutrale Umsatzeinbußen in Höhe von rund 15 Mio. € verbunden. Der Umsatz im Segment Telekommunikation blieb auch deshalb mit insgesamt 188,7 Mio. € unter der Vorjahresgröße von 210,2 Mio. €.

QSC plant Ausgliederung des TK-Geschäfts. Um die Chancen im TK-Geschäft noch besser nutzen zu können, entschied der Vorstand Ende August 2017, dieses in eine eigene Tochter auszugliedern. QSC wird in dieser Gesellschaft den Netzbetrieb, die Netzservices sowie das gesamte Management der Vor- und Endprodukte für Geschäftskunden und Wiederverkäufer inklusive Kunden- und Partnermanagement, Vertrieb und Marketing zusammenfassen. Dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018.
QSC stärkt Geschäftsbereiche und verändert Vorstand. Angesichts des wachsenden Bedarfs an digitalen Services und immer spezifischerer Kundenerwartungen beschloss der QSC-Vorstand im November 2017 zudem eine Vertikalisierung der Organisation. Die einzelnen Geschäftsbereiche erhalten unter anderem die Leitung des jeweiligen Vertriebs und ihrer Technik. Mit der Einführung der neuen Organisation und Führungsstrukturen schieden Udo Faulhaber, Vorstand für Vertrieb und Consulting, und Felix Höger, Vorstand für Technologie und Operations, zum Jahresende 2017 aus dem Unternehmen aus.
Der Umsatz beläuft sich 2017 auf 357,9 Mio. €. QSC erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 357,9 Mio. € im Vergleich zu 386,0 Mio. € im Vorjahr. Das Unternehmen steigerte den Umsatz nach einem verhaltenen Beginn in der zweiten Jahreshälfte und profitierte dabei vom kontinuierlichen Wachstum im Segment Cloud sowie von Erfolgen im TK-Geschäft.
EBITDA steigt auf 38,3 Mio. €. Trotz des Umsatzrückgangs steigerte QSC 2017 das EBITDA auf 38,3 Mio. € nach 37,1 Mio. € im Vorjahr. Die EBITDA-Marge stieg um 1 Prozentpunkt auf 11 %.
Free Cashflow verbessert sich auf 12,6 Mio. €. QSC konnte 2017 den Free Cashflow um 50 % auf 12,6 Mio. € deutlich verbessern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe der Einflussgrößen an den beiden Stichtagen 31. Dezember 2016 und 2017.
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| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Liquidität | 61,9 | 67,3 |
| Langfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten | -135,2 | -145,8 |
| Kurzfristige andere finanzielle Verbindlichkeiten | -1,6 | -5,4 |
| Zinstragende Finanzierungsschulden | -136,8 | -151,2 |
| Nettoverschuldung | -74,9 | -83,8 |
Die Nettoverschuldung sank 2017 um 8,9 Mio. € auf -74,9 Mio. €. Da QSC beim Ausweis des Free Cashflows seit jeher auf die Finanzkraft des operativen Geschäfts abstellt, wird diese Größe um darüber hinausgehende Maßnahmen wie Akquisitionen und Dividenden korrigiert. Die Ausschüttung der Dividende von € 0,03 je Aktie für das Geschäftsjahr 2016 führte im Jahr 2017 zu einem Mittelabfluss in Höhe von 3,7 Mio. €. Korrigiert man die Nettoverschuldung um diese Position, ergibt sich ein Free Cashflow von 12,6 Mio. €.
2017 investiert QSC 19,3 Mio. €. Der deutliche Anstieg des Free Cashflows ist neben der verbesserten Ertragslage auch eine Folge der moderaten Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Sie beliefen sich auf 19,3 Mio. € im Vergleich zu 28,4 Mio. € im Jahr 2016. 41 % hiervon entfielen auf Infrastruktur und Technik, 40 % waren kundenbezogen. Die verbleibenden 19 % entfielen auf sonstige Sachanlagen sowie Lizenzen. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag 1,9 Mio. € (Bilanzstichtag 2016: 2,1 Mio. €).
Bruttomarge bleibt konstant. Angesichts rückläufiger Umsätze gingen auch die Kosten der umgesetzten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr zurück. Sie beliefen sich auf 291,1 Mio. € im Vergleich zu 312,6 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Bruttogewinn erreichte 66,8 Mio. € gegenüber 73,4 Mio. € im Jahr 2016. Die Bruttomarge blieb mit 19 % konstant.
Die beiden anderen großen Kostenpositionen Vertriebs- sowie Verwaltungskosten blieben ebenfalls unter dem Niveau des Vorjahres. Die Marketing- und Vertriebskosten beliefen sich 2017 auf 28,5 Mio. € im Vergleich zu 34,7 Mio. € ein Jahr zuvor. Einen erheblichen Anteil an dem Rückgang hatten niedrigere Provisionszahlungen an Vertriebspartner. Die allgemeinen Verwaltungskosten summierten sich auf 30,7 Mio. € nach 36,6 Mio. € im Jahr 2016. Hier machte sich insbesondere die schlankere Organisation positiv bemerkbar. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken auf 2,9 Mio. € nach 17,8 Mio. € im Jahr 2016; im Vorjahr waren einmalige Abschreibungen auf Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 15,2 Mio. € angefallen. Im Jahr 2017 wurden demgegenüber Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,1 Mio. € erfasst.
Die Personalkosten, ein wichtiger Bestandteil aller großen Kostenpositionen, blieben 2017 mit 106,9 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 112,4 Mio. €. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte das Unternehmen 1.342 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.360 ein Jahr zuvor. Weitere Ausführungen zu den Mitarbeitern enthält die nichtfinanzielle Erklärung auf den Seiten 58 bis 62.

Höhere Ertragskraft des operativen Geschäfts. Die operative Ertragskraft lässt sich besser erfassen, wenn man - wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung - die Abschreibungen und nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung getrennt ausweist. Im vorliegenden Konzernabschluss sind sie IAS 1 folgend Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen. Die nachfolgende verkürzte Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält die Abschreibungen als eigene Position.
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| in Mio. € | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 357,9 | 386,0 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen* | -266,1 | -282,9 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 91,8 | 103,1 |
| Marketing- und Vertriebskosten* | -27,2 | -33,0 |
| Allgemeine Verwaltungskosten* | -27,0 | -31,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2,5 | 2,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen* | -1,8 | -3,9 |
| EBITDA | 38,3 | 37,1 |
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -31,1 | -50,2 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7,1 | -13,1 |
* Exklusive Abschreibungen und nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.
Das EBITDA stieg danach im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz rückläufiger Umsätze um 1,2 Mio. € auf 38,3 Mio. €. Die Abschreibungen gingen wie erwartet deutlich zurück und beliefen sich auf 31,1 Mio. € nach 50,2 Mio. € im Vorjahr. Das höhere EBITDA und niedrigere Abschreibungen führten 2017 zu einer signifikanten Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT): Es stieg auf 7,1 Mio. € im Vergleich zu -13,1 Mio. € im Jahr 2016.
Auch das Finanzergebnis verbesserte sich infolge rückläufiger zinstragender Finanzverbindlichkeiten 2017 auf -4,4 Mio. € nach -5,8 Mio. € im Jahr 2016. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erreichte danach 2,7 Mio. € gegenüber -18,9 Mio. € im Vorjahr. Bei den Ertragsteuern machte sich 2017 ein positiver Effekt aus latenten Steuern auf Verlustvorträge bemerkbar; daher stieg diese Größe auf 2,4 Mio. € nach -6,1 Mio. € im Vorjahr. All diese positiven Entwicklungen zusammen führten dazu, dass QSC erstmals seit 2013 wieder einen Konzerngewinn erwirtschaften konnte: Er stieg auf 5,1 Mio. € im Vergleich zu -25,1 Mio. € im Jahr 2016. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von € 0,04 gegenüber € -0,20 im Vorjahr.
Wachstumsstarkes Cloud-Geschäft erzielt erstmals positiven Segmentbeitrag. Im abgelaufenen Geschäftsjahr baute QSC das Cloud-Geschäft weiter aus; die Kosten der umgesetzten Leistungen stiegen dementsprechend um 6,9 Mio. € auf 22,1 Mio. €. Da die Umsätze jedoch erheblich stärker zulegten, konnte das Segment sein Bruttoergebnis fast verdoppeln: Es erreichte 5,7 Mio. € nach 2,9 Mio. € im Jahr 2016. Angesichts nahezu stabiler Marketing- und Vertriebskosten verbesserte sich auch der Segmentbeitrag deutlich: Mit 0,5 Mio. € nach -2,2 Mio. € erwirtschaftete das jüngste Segment von QSC erstmals auf Jahresbasis einen positiven Segmentbeitrag.

Personalintensives Consulting steigert Segmentmarge. Wie der Umsatz blieben auch die Kosten der umgesetzten Leistungen im Beratungsgeschäft leicht unter dem Vorjahresniveau: Sie summierten sich auf 32,9 Mio. € gegenüber 33,6 Mio. € ein Jahr zuvor. Das Bruttoergebnis blieb daher mit 6,5 Mio. € - nach 6,7 Mio. € im Jahr 2016 - nahezu unverändert. Da im Consulting zugleich weniger Marketing- und Vertriebskosten anfielen, verbesserte sich der Segmentbeitrag leicht auf 5,4 Mio. € gegenüber 5,2 Mio. € im Vorjahr. Die entsprechende Marge stieg um 1 Prozentpunkt auf 14 %.

Outsourcing steht unter Druck. Im traditionellen Outsourcing verschärft sich von Jahr zu Jahr der Preiswettbewerb. Vertragsverlängerungen lassen sich nur mit entsprechenden Zugeständnissen erreichen. Diese Entwicklung beeinflusst zunehmend die Ertragslage: Das Bruttoergebnis sank 2017 auf 23,6 Mio. € nach 31,6 Mio. € im Vorjahr. Auch der Segmentbeitrag blieb mit 17,3 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert von 24,3 Mio. €. Die herausfordernde Situation im Outsourcing unterstreicht der Rückgang der Segmentmarge auf 17 % nach 21 % im Jahr 2016.

TK-Geschäft erzielt die höchsten Margen. Das Segment Telekommunikation umfasst das margenstarke Geschäft mit Firmenkunden sowie das margenschwache Geschäft mit Wiederverkäufern. Die Entwicklung verläuft zweigeteilt: Während die Umsätze mit Firmenkunden steigen, verliert das Wiederverkäufergeschäft markt- und regulierungsbedingt an Bedeutung. Diese Verschiebung führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Margen im TK-Geschäft.
Zwar verringerte sich das Bruttoergebnis 2017 angesichts insgesamt rückläufiger Umsätze auf 56,0 Mio. € nach 61,9 Mio. €; die Bruttomarge stieg jedoch um 1 Prozentpunkt auf 30 %. Das gleiche Bild ergibt sich beim Segmentbeitrag: In absoluten Zahlen blieb er mit 41,5 Mio. € leicht unter dem Vorjahreswert von 42,7 Mio. €; die entsprechende Marge stieg dagegen um 2 Prozentpunkte auf 22 %. In keinem anderen Segment erwirtschaftet QSC eine ähnlich hohe Marge

Zwei zentrale Ziele im Finanzmanagement. Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken.
Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an; daher waren 2017 wie in den Vorjahren keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen notwendig. QSC verfügte auch 2017 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement bietet der Konzernanhang unter Ziffer 41. Bei der Finanzierung setzt das Unternehmen vorwiegend auf drei Quellen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; zweitens nutzt QSC die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens, und drittens bestand zum 31. Dezember 2017 eine laufende Kreditlinie über 70 Mio. €. Letztere wurde zum 31. Dezember 2017 außer für Avale nicht in Anspruch genommen.
Hohe Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erreichte 2017 mit 39,3 Mio. € eine ähnliche Höhe wie im Vorjahr (40,3 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit blieb dagegen mit -21,8 Mio. € deutlich unter der Vorjahresgröße von -26,0 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit stieg auf -23,4 Mio. € im Vergleich zu -20,5 Mio. € im Jahr 2016, da QSC vermehrt Darlehen zurückzahlte. Daraus ergibt sich eine Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf -5,9 Mio. € nach -6,2 Mio. € im Vorjahr. Zum 31. Dezember 2017 wies QSC Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 61,9 Mio. € aus.
QSC ist fristenkongruent finanziert. QSC achtet traditionell auf eine fristenkongruente Finanzierung der Vermögenswerte und verfügt über eine solide Bilanzstruktur. Zum 31. Dezember 2017 deckten Eigenkapital und langfristige Schulden den Wert der langfristigen Vermögenswerte zu 136 %; im Vorjahr lag diese Kennzahl bei 133 %. Die langfristigen Vermögenswerte beanspruchten 59 % der Bilanzsumme. Insbesondere Abschreibungen auf Sachanlagen sowie andere immaterielle Vermögenswerte minderten ihren Wert zum 31. Dezember 2017 auf 174,9 Mio. € nach 185,0 Mio. € zum Vorjahresstichtag.
Der Wert der kurzfristigen Vermögenswerte stieg demgegenüber zum 31. Dezember 2017 auf 122,2 Mio. € im Vergleich zu 121,0 Mio. € ein Jahr zuvor. Maßgeblichen Anteil daran hatte der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 52,3 Mio. € nach 45,8 Mio. € zum 31. Dezember 2016. Demgegenüber reduzierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 61,9 Mio. € gegenüber 67,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016.
Konzerngewinn stärkt Eigenkapital. Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2017 auf 89,5 Mio. € im Vergleich zu 86,3 Mio. € Ende 2016. Das gezeichnete Kapital belief sich wie im Vorjahr auf 124,2 Mio. €; die Kapitalrücklage erhöhte sich bedingt durch nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütungen um 0,6 Mio. € auf 143,8 Mio. €. Der Konzernbilanzverlust reduzierte sich zum 31. Dezember 2017 auf -175,6 Mio. € nach -177,2 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Dem Konzerngewinn von 5,1 Mio. € stand dabei die Dividendenzahlung von 3,7 Mio. € gegenüber; QSC bucht diese Ausschüttung direkt gegen das Eigenkapital.
Schuldscheindarlehen gewährleistet langfristige Finanzierung. QSC senkte die langfristigen Schulden zum 31. Dezember 2017 auf 147,9 Mio. € nach 159,3 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Der Großteil entfiel mit 135,2 Mio. € auf andere finanzielle Verbindlichkeiten; diese beinhalten in erster Linie das 2014 über 5 bzw. 7 Jahre aufgenommene Schuldscheindarlehen. 2017 zahlte QSC 10,0 Mio. € aus diesem Darlehen vorzeitig zurück.
Die kurzfristigen Schulden beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 59,6 Mio. € gegenüber 60,4 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten um 9,4 Mio. € auf 46,9 Mio. € stiegen, gingen die anderen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die sonstigen Rückstellungen deutlich zurück.
QSC erreicht alle Ziele. In dem weitgehend planmäßig verlaufenen Geschäftsjahr 2017 erreichte QSC sämtliche zu Jahresbeginn genannten Zielgrößen und übertraf sie beim Free Cashflow deutlich. QSC hatte in der Anfang März 2017 vorgelegten Prognose einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. €, ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. €, einen Free Cashflow leicht über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. € sowie Investitionen von bis zu 30 Mio. € prognostiziert. Angesichts der guten unterjährigen Entwicklung und moderater Investitionen erhöhte das Unternehmen mit Vorlage der Neunmonatszahlen Anfang November 2017 die Free-Cashflow-Prognose auf 10 bis 11 Mio. €, und übertraf diese Zielgröße mit 12,6 Mio. € letztendlich noch einmal. Bei den Investitionen dagegen blieb das Unternehmen mit 19,3 Mio. € deutlich unter dem Zielwert. Bei den beiden anderen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA bewegte sich QSC mit 357,9 Mio. € bzw. 38,3 Mio. € innerhalb der zu Jahresbeginn genannten Spannen.
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| Ziele | Ergebnisse 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Umsatz | 355-365 Mio. € | 357,9 Mio. € | √ |
| EBITDA | 36 -40 Mio. € | 38,3 Mio. € | √ |
| Free Cashflow | 10 -11 Mio. €* | 12,6 Mio. € | √ |
| Investitionen | bis zu 30 Mio. € | 19,3 Mio. € | √ |
* Erhöhte Free-Cashflow-Prognose.
Risikomanagement ist Grundlage für Entscheidungen. Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement muss daher dafür sorgen, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken. Das einheitliche Risikomanagement unterstützt bei QSC und allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.
Einheitliches und integriertes Risikomanagementsystem. Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen, hat QSC ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert und es im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter optimiert. Der Einsatz einer bereits seit Jahren bewährten Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken. Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse im Unternehmen. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Bewusstsein aller Verantwortlichen für das Risikomanagement. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
In das RMS sind alle Unternehmensbereiche einbezogen. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Quartalsweise erstellte Risikoberichte an den Vorstand. Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner. Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "Risk to Chance", R2C) einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Ab der Seite 161 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Angabepflichten hinsichtlich der Finanzinstrumente nach IFRS 7.
QSC klassifiziert Risiken anhand Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen. Die Risikomanagementsoftware R2C unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

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| Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|
| sehr gering: | nicht einmal in 5 Jahren |
| gering: | nicht öfter als einmal in 5 Jahren |
| mittel: | durchschnittlich einmal jährlich |
| hoch: | öfter als einmal im Jahr |
| sehr hoch: | einmal im Quartal oder mehr |
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| Schadensklasse (geschätzter Schaden im Falle des Risikoeintritts) | |
|---|---|
| unwesentlich: | unter € 50.000 |
| gering: | € 50.000 bis € 250.000 |
| mittel: | € 250.000 bis € 1.000.000 |
| schwerwiegend: | über € 1.000.000 |
| bestandsgefährdend: | aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten |
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie QSC konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Diese dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken.
Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung von QSC betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit (gering oder unwesentlich) werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen.
Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. regulatorische Risiken) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Ständige Beobachtung der Risiken in der Rechnungslegung. Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
| ― | QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet. |
| ― | QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling. |
| ― | QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein. |
| ― | Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften. |
| ― | Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht. |
| ― | Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. |
Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend, trotz der enormen Komplexität von IFRS, das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Tatsächliche Risikolage im Fokus. Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".
Umsatzrückgang im konventionellen TK-Geschäft. Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz geht tendenziell zurück und der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts sinkt. Der harte Preiswettbewerb und Regulierung belasten die Umsätze zusätzlich; über die damit zusammenhängenden Risiken informiert gesondert der Abschnitt "Regulatorische Risiken".
Im Wiederverkäufergeschäft arbeitet QSC zudem mit marktstarken Partnern zusammen. Diese verfügen mittlerweile zum Teil über eigene TK-Infrastrukturen, die sie künftig verstärkt nutzen könnten. Auch im ADSL-Geschäft gibt es einige marktstarke Wiederverkäufer, mit denen QSC zusammenarbeitet. Das Unternehmen sieht sich auch hier einem harten Preiswettbewerb ausgesetzt. Zudem sinkt aufgrund des gestiegenen Bandbreitenbedarfs und in der Folge der steigenden Nutzung von VDSL- und Kabelanschlüssen der Umsatz.
Durch den Ausbau des IT- und Cloud-Geschäfts verringert QSC seit Jahren die Abhängigkeit vom konventionellen TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem Geschäftsfeld begegnete QSC darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten Next Generation Networks (NGN). Das Unternehmen prüft zugleich, ob und in welchem Maße es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen das Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann. Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt für Privatkunden auch in den kommenden Jahren fortsetzen und der Margendruck sich weiter verschärft.
Dagegen bietet die Zusammenführung von Sprach- und Datennetzen auf IP-Basis neue Möglichkeiten, TK-Infrastrukturen zu optimieren und zu flexibilisieren. Zudem gewinnt die Telekommunikation als Rückgrat der Digitalisierung derzeit generell spürbar an Bedeutung. QSC hat deshalb beschlossen, das TK-Geschäft durch die Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft zu stärken, um neue Chancen am Markt besser nutzen zu können.
Ausbleibender Erfolg in neuen Geschäftsfeldern. QSC verfolgt die Strategie, vor allem Mittelständlern den Übergang in das digitale Zeitalter zu erleichtern, und sieht die Cloud als die IT-Architektur für das neue Zeitalter. Das Unternehmen erweitert daher systematisch sein Leistungsspektrum vor allem um cloudbasierte Produkte und Dienste. Solche Innovationen sind nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko. Es kann zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und in der Folge zu einer verspäteten Markteinführung kommen. Eine eventuell noch fehlende Akzeptanz der Innovationen am Markt kann dazu führen, dass Umsatz- und Ergebnisbeiträge später als erwartet realisiert werden. Das Gleiche gilt bei einem Ausbleiben der Migration von Bestandskunden. Eine zu starke Fokussierung auf die neuen Geschäftsfelder kann zudem zur Folge haben, dass Bestandskunden im Segment Outsourcing nicht optimal betreut werden, was im schlimmsten Fall zur Kündigung von Verträgen führen kann.
Darüber hinaus reduzieren Verzögerungen bei der Realisierung der erwarteten Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Wachstumssegment Cloud auch den finanziellen Spielraum für strategische Investitionen und erhöhen die Verwundbarkeit in zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Schwächephasen.
QSC begegnet diesem Risiko durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit möglichen Partnern und Pilotkunden noch vor der Markteinführung neuer Produkte. Zugleich hat das Unternehmen mit der Pure Enterprise Cloud ein modulares Serviceportfolio geschaffen, das neue cloudbasierte Produkte und Dienstleistungen integriert und einen äußerst effizienten Betrieb dieser Anwendungen ermöglicht. Darüber hinaus verstärkt das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr seine Anstrengungen, bestehende Kunden im Outsourcing optimal zu betreuen und hier auch wieder neue Kunden zu gewinnen.
Betriebsstabilität. Die IT- und die TK-Branche befinden sich in einem strukturellen Wandel. Insbesondere bei der Auslagerung der IT von Unternehmen an Spezialisten wird eine immer höhere technische und betriebliche Qualität zu immer geringeren Kosten erwartet, ohne dass es zu Abstrichen bei der Ausrichtung auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden kommen soll. Diesen hohen Anforderungen müssen Dienstleister wie QSC durch einen stabilen Betrieb bei gleichzeitig kostengünstiger Produktion sowie schneller und effizienter Erfüllung von Kundenwünschen genügen. Fehlende Zuverlässigkeit in der Betriebsstabilität kann zu Umsatz- und Kundenverlusten führen sowie die Geschäftsausweitung beeinträchtigen.
QSC schafft durch eine fortlaufende Optimierung der Organisationsstruktur im Betrieb sowie durch betriebsstabilisierende Maßnahmen die Voraussetzungen dafür, den Kundenerwartungen in vollem Umfang zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem umfassende und effektive Notfallpläne; sie gewährleisten jederzeit die Erhaltung der vollständigen Leistungsfähigkeit bzw. deren umgehende Wiederherstellung ohne Nachteile für den Kunden nach einem kriminellen Angriff.
Sicherheit. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehören zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC, da ansonsten ein Reputationsverlust droht. Die IT-Sicherheitsstrategie setzt daher alles daran, Unternehmensdaten sowie personenbezogene Kunden- und Mitarbeiterdaten mit allen angemessenen Mitteln, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen, zu schützen. Frühzeitig hat sich QSC auch auf die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung vorbereitet und bringt bis zu deren Einführung noch einmal das Wissen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Datenschutz auf den neuesten Stand.
Regulatorische Risiken. QSC ist weiterhin auf dem regulierten deutschen TK-Markt aktiv. Dort gibt es unverändert eine Tendenz seitens der Politik und damit indirekt der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission, die Zugangsregulierung auf verschiedenen Märkten einzuschränken oder zu beenden und sich fortan auf eine Beobachtung dieser Märkte zu beschränken, um gegebenenfalls nachträglich auf der Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts einschreiten zu können. Es besteht das Risiko, dass die Zahl der regulierten Märkte in den kommenden Jahren weiter sinkt. Dies könnte die Preisgestaltungsspielräume der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf Märkten, die bereits der Regulierung entzogen sind, vergrößern. Weiterhin besteht das Risiko, dass in bestimmten regulierten Vorleistungsmärkten, insbesondere Bitstrom und TAL, eine Regionalisierung dergestalt vorgenommen wird, dass bestimmte Vorleistungen in stärker wettbewerblich ausgeprägten geografischen Teilmärkten wie Ballungsräumen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ende der Regulierung auf verschiedenen Märkten zeigen, dass eine öffentliche Beobachtung des Wettbewerbsverhaltens der DTAG nicht ausreicht, um diese von einer Ausnutzung neu gewonnener Spielräume abzuhalten. QSC geht aber davon aus, dass die anhaltende öffentliche Diskussion und die Aufbereitung entsprechender Fälle ein wettbewerbskonformes Verhalten fördern und ansonsten die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Zudem ist QSC mit ihrer eigenen Infrastruktur in einem deutlich geringeren Maße als die meisten anderen ITK-Anbieter von den Wiederverkaufspreisen der DTAG für Sprach- und Datendienste abhängig. Dennoch kann insbesondere eine aggressive Preispolitik der DTAG im Vorleistungs- und Endkundenmarkt jenseits der kartellrechtlichen und regulatorischen Grenzen oder in nicht länger regulierten Märkten die Margensituation auf dem deutschen TK-Markt negativ beeinflussen. Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch die permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren.
Abhängigkeit von Geschäftspartnern. Die Umsätze mit Wiederverkäufern im Segment Telekommunikation werden mit nur wenigen, aber großen Voice- und DSL-Wiederverkäufern erzielt. Der Verlust eines dieser Geschäftspartner würde zu einer spürbaren Reduzierung des Umsatzes führen, mit allerdings nur geringerem Einfluss auf die Profitabilität, da es sich bei diesen Umsätzen im Wesentlichen um Umsätze mit eher niedriger Marge handelt. Auch im Segment Outsourcing werden wesentliche Umsätze mit einigen wenigen Großkunden erzielt. Ein Wegfall eines dieser Kunden hätte spürbaren Einfluss auf Umsatz und Profitabilität. QSC begegnet diesem Risiko vor allem mit einer sorgfältigen Pflege der seit Jahren gewachsenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.
Fachkräftemangel. Wie alle IT- und TK-Anbieter benötigt QSC qualifizierte Fachkräfte, um ihr Produktportfolio zu betreiben und weiterzuentwickeln. Angesichts des Mangels an IT-Spezia-listen am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Dieses Risiko besteht voraussichtlich auch 2018 und darüber hinaus. Es kann dadurch zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer IT-Applikationen kommen. QSC begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.
QSC kann mögliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechend handeln. Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Vertikale Organisation erhöht Schlagkraft des Vertriebs. QSC erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von 345 bis 355 Mio. €, ein EBITDA von 35 bis 40 Mio. € sowie einen Free Cashflow von mehr als 10 Mio. €. Diese Prognose beinhaltet einen deutlichen Umsatzanstieg im Segment Cloud sowie Zuwächse in den beiden zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern Consulting und TK für Firmenkunden. Dem gegenüber stehen überwiegend marktbedingte Rückgänge im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern und im traditionellen Outsourcing. Die neue, vertikale Organisation mit ihren flachen Hierarchien und klaren Verantwortlichkeiten sowie die geplante Ausgliederung des TK-Geschäfts erhöhen, auch über 2018 hinaus, die Schlagkraft des Vertriebs und eröffnen QSC neue Wachstumsmöglichkeiten.
Breit angelegter Aufschwung geht weiter. Für 2018 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 2,4 %; damit würde sich das Wachstumstempo noch einmal beschleunigen. Wie schon im Vorjahr prognostiziert der Branchenverband Bitkom eine etwas weniger dynamische Entwicklung der ITK-Branche: Die Umsätze dürften um 1,7 % auf 164,0 Mrd. € steigen. Grund hierfür seien stagnierende TK-Umsätze; angesichts des harten Preiswettbewerbs erwartet Bitkom Umsätze ungefähr in Vorjahreshöhe von knapp 66 Mrd. €. Der IT-Markt profitiere dagegen von der Digitalisierung und werde auch daher im laufenden Jahr der Bitkom-Prognose zufolge um 3,1 % auf 88,8 Mrd. € wachsen.

Hohe Dynamik in zwei Kerngeschäftsfeldern von QSC. Cloud und IoT bleiben wichtige Wachstumstreiber im deutschen IT-Markt. Die Experton Group, Teil des international führenden Marktforschers ISG, prognostiziert für 2018 einen Anstieg der Cloud-Umsätze mit Geschäftskunden um 30 % auf 19,7 Mrd. €. In verstärktem Maße setzten auch kleine und mittlere Unternehmen auf diese Zukunftstechnologie. Das Gleiche gelte für IoT-Produkte und -Services. Hier könnten sich die Umsätze laut einer Studie von eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Beratungsgesellschaft Arthur D. Little bis 2022 auf circa 16,8 Mrd. € mehr als verdoppeln; die jährliche Wachstumsrate dürfte bei knapp 20 % liegen. In beiden Zukunftsmärkten ist QSC gut positioniert.

Neue Wachstumsimpulse und anhaltende Kostendisziplin. Mit der neuen, vertikalen Organisation stärkt QSC ihre Geschäftsfelder. Sie übernehmen die Leitung von Vertrieb und Technik und können so schneller und flexibler auf Kundenbedürfnisse eingehen. Darüber hinaus erwartet QSC hiervon auch mehr Agilität sowie neue Wachstumsimpulse. Alle Geschäftsfelder werden bestehende Kunden weiterentwickeln und neue Kunden gewinnen. Marktbedingt dürfte sich dessen ungeachtet die zweigeteilte Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Einem deutlichen Wachstum im Segment Cloud sowie Zuwächsen im Consulting und im TK-Geschäft mit Firmenkunden werden Rückgänge im Outsourcing und im TK-Geschäft mit Wiederkäufern gegenüberstehen; in beiden Fällen herrscht ein harter Preis- und Verdrängungswettbewerb. Insgesamt erwartet QSC daher für 2018 einen Umsatz von 345 bis 355 Mio. € nach 357,9 Mio. € im vergangenen Jahr.
Das EBITDA dürfte sich in einer Spanne von 35 bis 40 Mio. € bewegen. Tendenziell gewinnt QSC Umsätze in margenstärkeren Geschäftsfeldern und verliert sie in margenschwächeren. Das Unternehmen wird den Ausbau der Wachstumsbereiche fortsetzen und hier unter anderem zusätzliche Fach- und Führungskräfte rekrutieren. Eine unternehmensweit hohe Kostendisziplin und eine zunehmende Standardisierung und Automatisierung gewährleisten derweil eine stabile Ertragskraft.
Free Cashflow von mehr als 10 Mio. € geplant. Angesichts der stabilen Ertragskraft und moderater Investitionen erwartet QSC für 2018 einen Free Cashflow von mehr als 10 Mio. €. Damit wird das Unternehmen die Nettoverschuldung erneut reduzieren. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.
Anhaltendes Wachstum in der Cloud. Die höchsten Umsatzzuwächse erwartet QSC auch 2018 im Segment Cloud. Wichtige Impulse werden das Neu- und Bestandskundengeschäft mit der Pure Enterprise Cloud sowie das IoT-Projektgeschäft liefern. Aus den zahlreichen Pilotprojekten der IoT-Tochter Q-loud dürften sich im laufenden Jahr erste größere Aufträge ergeben. Auch im Cloud-Geschäft sind neue Vertragsabschlüsse mit mittelständischen Unternehmen zu erwarten; hinzu kommen die Vertiefung der Geschäftsbeziehung zu bestehenden Kunden sowie die Migration von Outsourcing-Kunden. Obwohl QSC weiter in den Ausbau dieses wachstumsstarken Segments investieren wird, ist ein weiter steigender Segmentbeitrag geplant.
Neuer Schwung im Consulting. Nach der Seitwärtsbewegung im vergangenen Jahr geht QSC 2018 wieder von steigenden Umsätzen im Consulting aus. Das Unternehmen wird insbesondere von der umfassenden SAP-Kompetenz und der umfangreichen Erfahrung beim Einsatz der HANA-Technologie profitieren; hinzu kommt ein wachsendes Interesse am Multi-Cloud-Consulting. Trotz hoher Personalintensität plant das Segment Consulting erneut mit einer zweistelligen Segmentmarge.
Veränderter Fokus im traditionellen Outsourcing. Wie schon 2017 werden cloudbasierte Bezugsmodelle bei bestehenden Kunden zunehmend das traditionelle Outsourcing ersetzen. Voraussichtlich ab der Jahresmitte endet zudem ein großer Vertrag, nachdem sich der global aufgestellte Kunde für einen internationalen IT-Dienstleister entschieden hat. Die Umsätze im Outsourcing werden daher 2018 weiter sinken. Neue Chancen ergeben sich aus einer verstärkten Vermarktung von Outsourcing-Lösungen ohne Personalübernahme im mittelständischen Umfeld. QSC zielt hier insbesondere auf Unternehmen, die den Einstieg in das Cloud-Zeitalter bis heute scheuen, aber mit ihrer proprietären IT zunehmend an Grenzen stoßen. Wie schon im Vorjahr dürfte der harte Preiswettbewerb die Segmentmarge belasten.
Geplante Ausgliederung stärkt TK-Geschäft. Im Segment Telekommunikation wird sich die seit Jahren zweigeteilte Entwicklung fortsetzen. Einem leicht wachsenden Geschäft mit Firmenkunden wird marktbedingt ein rückläufiges Geschäft mit Wiederverkäufern gegenüberstehen. Die Vertikalisierung der Organisation und vor allem die geplante Ausgliederung des TK-Geschäfts vergrößern derweil den Handlungsspielraum der Verantwortlichen. Sie können unter anderem Chancen der Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken eruieren, die Vermarktung von Colocation-Services forcieren und das bestehende umfassende IP-Know-how bei der Ansprache von Mittelständlern noch besser einsetzen. Dies kommt insbesondere dem margenstarken TK-Geschäft mit Firmenkunden zugute. QSC erwartet auch daher, dass dieses Segment weiterhin die höchsten Margen erwirtschaften wird.
Dynamik im digitalen Zeitalter eröffnet immer wieder neue Chancen. QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand und zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die Unternehmen sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung ihrer IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten. Das dynamische Marktumfeld eröffnet immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über die bestehenden Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich regelmäßig damit. Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2018 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Zusätzliche Kunden für Cloud-Services. QSC baut ihr cloudbasiertes Portfolio ständig aus und befindet sich im Gespräch mit zahlreichen Firmenkunden. Erfahrungsgemäß vergeht zwischen der ersten Ansprache und ersten Umsätzen eine lange Zeit, daher plant QSC bei Neukunden im Cloud-Geschäft nur mit moderaten Zuwächsen. Da die IT vieler Mittelständler angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an Grenzen stößt, könnte die Nachfrage diese Erwartung übersteigen.
Mehr loT-Projekte im Regelbetrieb. QSC hat sich sehr früh mit einem umfangreichen Produkt- und Serviceangebot im zukunftsträchtigen IoT-Markt positioniert. Noch stehen viele Mittelständler beim Thema IoT am Anfang und starten erst einmal mit Pilotprojekten; wenn gleich mehrere Projekte in den Regelbetrieb übergehen, könnte dies einen nicht geplanten Umsatzschub auslösen. Das gilt auch für den Fall, dass Mittelständler das umfassende IoT-Know-how von QSC bei der Massenfertigung vernetzter Geräte verstärkt nutzen.
Technologiesprung auf SAP S/4HANA. Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird das Wachstum im Segment Consulting 2018 antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen die in die Planung eingeflossenen Erwartungen eventuell übersteigen. Als Digitalisierer für den Mittelstand besitzt QSC ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und könnte darüber hinaus von dem Zusammenspiel von Beratungs- und Umsetzungsleistungen profitieren.
Ablösung der ISDN-Telefonanlagen. Im Zuge der Aufrüstung der deutschen TK-Infrastruktur mit IP-Technologie werden herkömmliche Anschlüsse abgeschaltet. Danach funktionieren die immer noch weitverbreiteten ISDN-Telefonanlagen nicht mehr ohne Weiteres. Je rigoroser Wettbewerber ihre Kunden zu einem Umstieg auf die IP-Technologie drängen, desto größer die Chancen für QSC. Denn zum einen bietet das Unternehmen schon heute ein breites Spektrum IP-basierter Telefonanlagen für Geschäftskunden jeder Größenordnung. Zum anderen verfügt QSC über umfassendes Know-how bei der Integration herkömmlicher Telefonanlagen in All-IP-Lösungen. So können Mittelständler bestehende Systeme weiter nutzen und Investitionen vermeiden.
Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken. Der beginnende Aufbau von Glasfasernetzen auf kommunaler Ebene könnte QSC im laufenden Jahr und darüber hinaus neue Möglichkeiten zu einer vertieften Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken eröffnen. Denkbar ist unter anderem der Betrieb hochmoderner kommunaler TK-Infrastrukturen, wie QSC ihn bereits heute beispielsweise in Marburg und Kassel möglich macht. Mit Glasfasernetzen wollen auch weitere Städte aus eigener Kraft die Attraktivität ihres Standorts erhöhen und benötigen dazu einen technologischen Partner. QSC verfügt auch über das erforderliche Know-how bei Open-Access-Plattformen, mit denen sich technologieübergreifend Netze und Services in einer Region integrieren lassen.
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| Anhang-Nr. | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6 | 357.867 | 385.979 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 7 | -291.059 | -312.598 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 66.808 | 73.381 | |
| Marketing- und Vertriebskosten | 8 | -28.546 | -34.683 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 9 | -30.739 | -36.647 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 11 | 2.484 | 2.698 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 11 | -2.898 | -17.849 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7.109 | -13.100 | |
| Finanzerträge | 12 | 247 | 196 |
| Finanzierungsaufwendungen | 12 | -4.658 | -6.030 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.698 | -18.934 | |
| Ertragsteuern | 38 | 2.425 | -6.120 |
| Konzernergebnis | 5.123 | -25.054 | |
| Zuordnung des Konzernergebnisses | |||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 5.336 | -24.839 | |
| Nicht beherrschende Anteile | -213 | -215 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | 13 | 0,04 | -0,20 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | 13 | 0,04 | -0,20 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 5.123 | -25.054 |
| Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderungen | ||
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus leistungsorientierten Pensionsplänen | 848 | -744 |
| Steuereffekt | -275 | 241 |
| Posten, die nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | 573 | -503 |
| Posten, die anschließend möglicherweise in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | ||
| Zeitwertbewertung Cashflow-Hedge | 945 | 8 |
| Steuereffekt | -306 | -2 |
| Posten, die anschließend möglicherweise in die | ||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden | 639 | 6 |
| Sonstiges Ergebnis | 1.212 | -497 |
| Gesamtergebnis | 6.335 | -25.551 |
| Zuordnung des Gesamtergebnisses | ||
| Eigentümer des Mutterunternehmens | 6.548 | -25.336 |
| Nicht beherrschende Anteile | -213 | -215 |
VERMÖGENSWERTE
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| Anhang-Nr. | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 15 | 57.481 | 62.554 |
| Grundstücke und Bauten | 15 | 23.528 | 24.359 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 16 | 55.568 | 55.568 |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 17 | 25.349 | 30.779 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 2.461 | 2.435 |
| Vorauszahlungen | 19 | 2.549 | 3.161 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 156 | 190 | |
| Aktive latente Steuern | 38 | 7.806 | 5.926 |
| Langfristige Vermögenswerte | 174.898 | 184.972 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 52.278 | 45.816 |
| Vorauszahlungen | 19 | 6.809 | 5.107 |
| Vorratsvermögen | 20 | 649 | 73 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 21 | 569 | 1.533 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22 | 61.881 | 67.336 |
| Zwischensumme kurzfristige Vermögenswerte | 122.186 | 119.865 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | 1.166 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 122.186 | 121.031 | |
| BILANZSUMME | 297.084 | 306.003 | |
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | |||
| Anhang-Nr. | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 23 | 124.172 | 124.172 |
| Kapitalrücklage | 24 | 143.787 | 143.217 |
| Sonstige Rücklagen | 26 | -2.281 | -3.493 |
| Konzernbilanzverlust | -175.612 | -177.223 | |
| Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens | 90.066 | 86.673 | |
| Nicht beherrschende Anteile | -538 | -325 | |
| Eigenkapital | 89.528 | 86.348 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 135.244 | 145.815 |
| Pensionsrückstellungen | 28 | 5.924 | 7.133 |
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 3.031 | 3.050 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 30 | 3.357 | 2.525 |
| Passive latente Steuern | 38 | 392 | 775 |
| Langfristige Schulden | 147.948 | 159.298 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige Verbindlichkeiten | 30 | 46.896 | 37.520 |
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 1.577 | 5.355 |
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 7.388 | 11.724 |
| Steuerrückstellungen | 29 | 1.669 | 2.166 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 31 | 2.078 | 2.441 |
| Zwischensumme kurzfristige Schulden | 59.608 | 59.206 | |
| Schulden i. Z. m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | - | 1.151 | |
| Kurzfristige Schulden | 59.608 | 60.357 | |
| Schulden | 207.556 | 219.655 | |
| BILANZSUMME | 297.084 | 306.003 |
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| Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anhang-Nr. | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Versicherungs- mathematische Gewinne (Verluste) |
Cashflow- Hedge- Rücklage | Konzern- bilanzverlust |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Saldo zum 1. Januar 2017 | 124.172 | 143.217 | -1.923 | -1.570 | -177.223 | |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | 5.336 | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 26 | - | - | 573 | 639 | - |
| Gesamtergebnis | - | - | 573 | 639 | 5.336 | |
| Dividendenausschüttung | - | - | - | - | -3.725 | |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 36 | - | 570 | - | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2017 | 124.172 | 143.787 | -1.350 | -931 | -175.612 | |
| Saldo zum 1. Januar 2016 | 124.162 | 142.702 | -1.420 | -1.576 | -149.986 | |
| Konzernergebnis | - | - | - | - | -24.839 | |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 26 | - | - | -503 | 6 | - |
| Gesamtergebnis | - | - | -503 | 6 | -24.839 | |
| Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb | - | - | - | - | 1.327 | |
| Ausübung von Wandelschuldverschreibungen | 36 | 10 | 7 | - | - | - |
| Dividendenausschüttung | - | - | - | - | -3.725 | |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 36 | - | 508 | - | - | - |
| Saldo zum 31. Dezember 2016 | 124.172 | 143.217 | -1.923 | -1.570 | -177.223 |
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| Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| Gesamt | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital | |
| --- | --- | --- | --- |
| Saldo zum 1. Januar 2017 | 86.673 | -325 | 86.348 |
| Konzernergebnis | 5.336 | -213 | 5.123 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.212 | - | 1.212 |
| Gesamtergebnis | 6.548 | -213 | 6.335 |
| Dividendenausschüttung | -3.725 | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 570 | - | 570 |
| Saldo zum 31. Dezember 2017 | 90.066 | -538 | 89.528 |
| Saldo zum 1. Januar 2016 | 113.882 | -110 | 113.772 |
| Konzernergebnis | -24.839 | -215 | -25.054 |
| Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | -497 | - | -497 |
| Gesamtergebnis | -25.336 | -215 | -25.551 |
| Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb | 1.327 | - | 1.327 |
| Ausübung von Wandelschuldverschreibungen | 17 | - | 17 |
| Dividendenausschüttung | -3.725 | - | -3.725 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 508 | - | 508 |
| Saldo zum 31. Dezember 2016 | 86.673 | -325 | 86.348 |
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| Anhang-Nr. | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 32 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.698 | -18.934 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen 10, 15, | 17 | 30.578 | 39.027 |
| Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts | 16 | - | 10.622 |
| Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen | 716 | 1.147 | |
| Verlust (Gewinn) aus Anlagenabgang | 13 | -8 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -4.572 | -2.140 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 4.091 | 390 | |
| Erhaltene Zinsen | 850 | 117 | |
| Nettofinanzierungsaufwendungen | 4.411 | 5.834 | |
| Veränderung der Rückstellungen 28, | 29 | -5.737 | 3.212 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | -6.634 | 4.256 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.201 | -6.487 | |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden | 682 | 3.255 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 32 | 39.297 | 40.291 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | ||
| Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | -6.417 | -6.561 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen | -14.990 | -19.525 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 38 | 52 | |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens | |||
| abzüglich veräußerter liquider Mittel | -430 | - | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 33 | -21.799 | -26.034 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 33 | ||
| Auszahlungen der Dividende | -3.725 | -3.725 | |
| Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen | 27 | 5 | 6 |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien | - | 17 | |
| Rückzahlungen von Darlehen | 27 | -12.820 | -8.318 |
| Gezahlte Zinsen | -5.507 | -5.677 | |
| Tilgung von Schulden aus Finanzierungs- und | |||
| Finanzierungsleasingverträgen | 27 | -1.351 | -2.761 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 33 | -23.398 | -20.458 |
| Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -5.900 | -6.201 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 67.781 | 73.982 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 22 | 61.881 | 67.781 |
Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Eine cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz der QSC AG bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.
QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003, nach der Neuordnung des Aktienmarktes, im Prime Standard notiert.
Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315e Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.
QSC erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2017 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2017 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Im Konzernabschluss verwendet QSC grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente; Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.
Das Geschäftsjahr von QSC und der einbezogenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "Konzern") entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1 % auftreten.
Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 13. März
2018 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der QSC AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die QSC AG als Mutterunternehmen.
Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Nr. 34 näher erläutert.
Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen der Anteile des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass ein Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:
Leasingverhältnisse. QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt und inwieweit die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist, basiert auf einer Ermessensentscheidung. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Leasingverbindlichkeiten auf T € 371 (2016: T € 1.722).
Factoring. Im Rahmen eines Factoringabkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Eine Ermessensentscheidung besteht im Hinblick auf den Umfang der Übertragung des bestehenden Risikos. QSC bilanziert die Forderungen nach Maßgabe des "continuing involvement" in Höhe von T € 158 (2016: T € 198).
Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten. QSC ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. QSC überprüft mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte den Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs") bestimmt, der sich als Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsmittelflüsse dieser Einheiten ergibt. Die Gruppen von CGUs entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Sofern der erzielbare Betrag der Gruppe von CGUs den Buchwert dieser Einheiten unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2017 wird ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T € 55.568 (2016: T € 55.568) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 16 dargestellt.
Des Weiteren werden bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für Wertminderungsbedarf die entgeltlich erworbenen Kundenstämme auf deren Werthaltigkeit überprüft. Die Wertermittlung erfolgt nach der Residualwertmethode (Multi-Period Excess Earnings Method). Zum 31. Dezember 2017 werden Kundenstämme in Höhe von T € 15.965 (2016: T € 19.238) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 17 dargestellt.
Aktive latente Steuern. QSC erfasst aktive latente Steuern für alle temporären Differenzen und für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich zu nutzen sind.
Die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfordert eine Schätzung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zugrunde liegenden Steuerplanungsstrategien. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG sowie sämtlicher im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen auf 523 Mio. € (2016: 529 Mio. €) sowie die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 510 Mio. € (2016: 518 Mio. €). Zum 31. Dezember 2017 sind aktive latente Steuern in Höhe von T € 7.806 (2016: T € 5.926) und passive latente Steuern in Höhe von T € 392 (2016: T € 775) bilanziert. Weitere Einzelheiten sind im Anhang unter Nr. 38 dargestellt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. QSC weist die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen aus. Die Wertberichtigung von zweifelhaften Forderungen erfolgt auf der Grundlage von regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T € 54.739 (2016: T € 48.251). Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 18 dargestellt.
Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist.
Solche Schätzungen unterliegen Unsicherheiten im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Höhe der Verpflichtung. Zum 31. Dezember 2017 sind sonstige Rückstellungen sowie Steuerrückstellungen in Höhe von T € 12.088 (2016: T € 16.940) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 29 dargestellt.
Für die betriebliche Altersversorgung existieren Einzelzusagen, bei denen es sich um leistungsorientierte Pensionszusagen handelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne und wird auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bestimmt. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital und somit im sonstigen Ergebnis erfasst. Weitere Einzelheiten, insbesondere die gewählten Parameter, sind im Anhang unter Nr. 28 dargestellt.
Fertigungsaufträge. Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurde nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gemäß IAS 11 vorgenommen, soweit ein kundenspezifischer Fertigungsauftrag vorlag. Die anteilige Gewinnrealisierung folgt dabei dem Fertigstellungsgrad, der auf Schätzungen der erwarteten Gesamtkosten beruht. Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Forderungen aus Fertigungsaufträgen T € 0 (2016: T € 163). Die Verbindlichkeiten aus PoC betrugen T € 487 (2016: T € 0).
Aufwands- und Ertragsrealisierung. QSC erfasst Erträge, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und sich die Höhe der Erträge verlässlich bestimmen lässt. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bemessen. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und andere Abgaben bleiben unberücksichtigt.
Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:
| ― | Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach Leistungserbringung erfasst. Leistungen, die nicht abgeschlossen sind bzw. nicht über den gesamten Berichtszeitraum erbracht wurden, weist QSC zum Bilanzstichtag anteilig entsprechend dem Leistungsfortschritt aus. |
| ― | Erträge aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten (typisierte Vertragslaufzeit) periodisch ab. Korrespondierend werden Aufwendungen aktivisch abgegrenzt. |
| ― | Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als sonstiger betrieblicher Ertrag im Verlauf der Perioden erfasst, in denen QSC die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. |
| ― | Fertigungsaufträge werden nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) bilanziert. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "Fertigungsaufträge". |
| ― | QSC erfasst Zinserträge, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Basis eines Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf dessen Nettobuchwert abgezinst werden). Unter den Zinserträgen wird auch die Aufzinsung der Finanzierungsleasingforderungen aus Mehrkomponentenverträgen ausgewiesen. |
| ― | Mehrkomponentenverträge teilen sich in einen Dienstleistungsanteil und eine Hardwareüberlassung auf. Beide Komponenten haben einen eigenständigen Wert und einen verlässlich feststellbaren Zeitwert. Für die Hardwareüberlassung führt die Anwendung der Vorschrift des IFRIC 4 dazu, dass der Konzern im Konzernsegment Outsourcing bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auftritt. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich auf identifizierbare Vermögenswerte, die ausschließlich vom Kunden genutzt werden können. Beim Dienstleistungsvertrag werden die Umsatzerlöse für die zu erbringenden Serviceleistungen nach Leistungserbringung auf die Vertragslaufzeit verteilt. Für den Teil des Mehrkomponentenvertrags, der als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert wurde, werden die Umsatzerlöse zu Beginn des Vertrags und der Zinsanteil über die Laufzeit des Vertrags realisiert. In diesen Fällen werden die von den Kunden (Leasingnehmern) geschuldeten Beträge aus Finanzierungsleasing als abgezinste Forderungen erfasst. Bei Bewertung der Hardwareüberlassung als Operating-Leasing-Verhältnis werden die Umsatzerlöse monatlich gemäß der Vertragslaufzeit erfasst. Die Aufteilung der Gesamtleistung der Verträge auf die jeweiligen Komponenten erfolgt nach der Residualwertmethode. |
| ― | Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. |
Fremdwährungsumrechnung. QSC bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst QSC erfolgswirksam.
Sachanlagen. QSC setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Sachanlagen | |
| Gebäude | 8 bis 33 |
| Netzwerke und technische Anlagen | 2 bis 27 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 4 bis 20 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
Fremdkapitalkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte. Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert QSC unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden.
Der Konzern testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.
Andere immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Eine solche Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für solche Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres.
Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Gesellschaft schreibt Lizenzen über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren und Software über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren ab. Einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen schreibt sie über die durchschnittliche Kundenvertragslaufzeit von 24 Monaten ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der 2011 vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der IP Partner AG und der INFO AG identifiziert wurden, betragen für Kundenstämme 10 bis 20 Jahre.
Finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 klassifiziert QSC als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind.
Bei der erstmaligen Erfassung bewertet QSC die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. QSC erfasst alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten bilanziell am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Bei diesen marktüblichen Käufen und Verkäufen handelt es sich um Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorgeschrieben ist.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung. Nach der erstmaligen Erfassung bewertet QSC diese Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Eine Überfälligkeit von 90 Tagen wird für sämtliche Forderungen - mit Ausnahme des Projektgeschäfts -als objektiver Hinweis nach IAS 39.58 angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst. Die Forderungen aus dem Projektgeschäft unterliegen der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Sonstige Vermögenswerte in Form von Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen, die nicht als Plan Assets im Sinne des IAS 19 zu klassifizieren sind, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft aktiviert. Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Forderungen" und "Kurzfristige Forderungen" ausgewiesen.
Fertigungsaufträge. Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurde nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gemäß IAS 11 vorgenommen, soweit ein kundenspezifischer Fertigungsauftrag vorlag. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigungsgrads, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Aufträge wird nach dem Cost-to-Cost-Verfahren (IAS 11.30a) ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtauftragserlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen dem Auftrag direkt zurechenbare Kosten sowie Fertigungsgemeinkosten. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, so werden die erwarteten Verluste sofort als Aufwand erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen gekürzt.
Vorauszahlungen. Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Vorratsvermögen. Die Vorräte bewertet QSC mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Waren erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Rückstellungen. Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern QSC für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.
| ― | Restrukturierungsmaßnahmen. Eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. |
| ― | Rückbauverpflichtungen. Für die Verpflichtung des Rückbaus von Hauptverteiler-Kollokationen nach Beendigung der voraussichtlichen Mietlaufzeit werden Rückstellungen passiviert. |
Pensionen. Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst QSC direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Nr. 28 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Aktienoptionsprogramme. Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von QSC eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst QSC mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 36 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.
Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst QSC keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären. Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt QSC diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre, und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.
Leasingverhältnisse. QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses.
| ― | QSC als Leasingnehmer. Unter Anwendung von IAS 17 werden Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen sind, aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Dauer des Leasingvertrags abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und über die Vertragslaufzeit jeweils um den Tilgungsanteil der geleisteten Leasingraten gemindert. Verträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind, betreffen im Wesentlichen Vereinbarungen über EDV-Hardware und Rechenzentrumstechnologie. Die Leasinggegenstände werden mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Leasingzahlungen über die unkündbare Grundmietzeit bilanziert. Bei Finanzierungsleasingverträgen werden die Zahlungen nach der Effektivzinsmethode in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgungen aufgeteilt, sodass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden aufwandswirksam erfasst. Die Finanzierungsleasingverträge von QSC haben eine Restlaufzeit von 2 Jahren. Als Operating-Leasing-Verhältnisse klassifiziert QSC Leasingverträge, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken beim Leasingnehmer liegen. Leasingzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. |
| ― | QSC als Leasinggeber. Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Der einheitliche Kundenvertrag wird dann in einen Dienstleistungsvertrag für die zu erbringenden Serviceleistungen und in ein Handelsgeschäft für die überlassene Hardware zerlegt. Bei Finance-Lease-Verhältnissen wird die Leasingkomponente als abgezinste Forderung unter der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen, die Umsatzerlöse für das Handelsgeschäft werden im Jahr des Vertragsabschlusses in voller Höhe vereinnahmt. Auf die Leasingkomponente entfallende Zahlungen der Kunden werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt und entsprechend erfasst. Die Umsatzerlöse für die Serviceleistungen werden pro rata temporis über die Vertragslaufzeit erfasst. Zahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam als Ertrag erfasst. |
Finanzielle Verbindlichkeiten. QSC bewertet verzinsliche Darlehen bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten; danach erfolgt eine Bewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden.
Derivative Finanzinstrumente. QSC hat seit 2014 derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps abgeschlossen, die zur Sicherung des Risikos von Schwankungen der Zinszahlungen dienen. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist der beizulegende Zeitwert positiv, werden sie als Vermögenswerte ausgewiesen, ist der beizulegende Zeitwert negativ, erfolgt der Ausweis als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt.
Soweit Derivate zur Absicherung eines Zahlungsstromrisikos eingesetzt werden (Cashflow-Hedges), wird die Sicherungsbeziehung dokumentiert und die Effektivität der Sicherungsbeziehung zu jedem Stichtag gemessen. Der effektive Teil der Wertveränderungen des Sicherungsinstruments wird in der Gesamtergebnisrechnung als im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderung gezeigt. Ineffektivitäten aus der Sicherungsbeziehung werden ergebniswirksam erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Ergebnis beeinflusst.
Rechnungsabgrenzungsposten. Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten periodisch ab.
Steuern. QSC erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. QSC erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:
| ― | passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts, |
| ― | passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls nicht das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern ist und sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren. |
Aktive latente Steuern erfasst QSC für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| ― | aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.
Aktive und passive latente Steuern bemisst QSC anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Die folgenden Änderungen der Rechnungslegungsstandards waren im Geschäftsjahr 2017 erstmalig anzuwenden. Nachfolgend werden die Änderungen und Auswirkungen für den QSC-Konzernabschluss dargestellt.
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| Standard / Interpretation | Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments | Erstmalige Anwendung1 |
|---|---|---|
| Amendments to IAS 7 | Angabeninitiative | 1.1.2017 |
| Amendments to IAS 12 | Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste | 1.1.2017 |
| Improvements to IFRS 2014 - 2016 | Änderungen zu IFRS 12 | 1.1.2017 |
1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Amendments to IAS 7 - Angabeninitiative. Mit der Änderung werden die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens verbessert. Das Unternehmen macht Angaben über die Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte werden ebenfalls in die Angaben einbezogen.
Es werden zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen, Änderungen der beizulegenden Zeitwerte und übrige Änderungen angegeben.
Der Konzern stellt in einer Überleitungsrechnung die Veränderungen zwischen dem Anfangs- und dem Endbestand der betroffenen Finanzverbindlichkeiten dar.
Amendments to IAS 12 - Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste. Die Änderungen verdeutlichen die Bilanzierung der latenten Steueransprüche für nicht realisierte Verluste bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten.
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.
Improvements to IFRS 2014 - 2016 - Änderungen zu IFRS 12. Durch die Annual Improvements to IFRSs (2014 - 2016) wurden drei IFRSs geändert. Lediglich die Änderung an IFRS 12 war 2017 anzuwenden.
Es wird klargestellt, dass die Angaben nach IFRS 12 grundsätzlich auch für solche Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen gelten, die als zur Veräußerung gehalten im Sinne des IFRS 5 klassifiziert werden; eine Ausnahme hiervon bilden die Angaben nach IFRS 12.B10-B16 (Finanzinformationen).
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG, da im Geschäftsjahr 2017 keine Sachverhalte nach IFRS 5 bestanden.
Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den QSC-Konzern-abschluss derzeit geprüft.
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| Standard /Interpretation | Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments | Erstmalige Anwendung2 |
|---|---|---|
| EU-Endorsement bereits erfolgt | ||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1.1.2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.1.2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1.1.2019 |
| Amendments to IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge | 1.1.2018 |
| Amendment to IFRS 15 | Klarstellungen zum IFRS 15 | 1.1.2018 |
| Improvements to IFRS 2014 - 2016 | Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 | 1.1.2018 |
| EU-Endorsement noch ausstehend | ||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1.1.2021 |
| Amendments to IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen | 1.1.2018 |
| Amendments to IFRS 9 | Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung | 1.1.2019 |
| Amendments to IFRS 10 and IAS 28 | Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | - 3 |
| Amendments to IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.1.2019 |
| Amendments to IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.1.2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 1.1.2018 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1.1.2019 |
| Improvements to IFRS 2015 - 2017 | Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 | 1.1.2019 |
| Amendments to IAS 19 | Bewertung von Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf der Basis aktualisierter Annahmen | 1.1.2019 |
2 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
3 Am 17. Dezember 2015 hat das IASB beschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt dieses Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
IFRS 9 Finanzinstrumente. IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 und enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter auch ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.
QSC beabsichtigt, für den Übergang die vollständig retrospektive Methode anzuwenden, und wird von der Ausnahme Gebrauch machen, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Einstufung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich in den sonstigen Rücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst.
IFRS 9 erfordert umfangreiche neue Angaben, insbesondere zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, zum Kreditrisiko und zu erwarteten Kreditausfällen. Die Beurteilung durch den Konzern beinhaltete eine Analyse zur Identifizierung, ob Datenlücken gegenüber dem derzeitigen Verfahren bestehen.
QSC ist verpflichtet, IFRS 9 Finanzinstrumente zum 1. Januar 2018 anzuwenden.
1. Einstufung - finanzielle Vermögenswerte und Schulden. QSC hat ausschließlich finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die originäre Schuldinstrumente sind, im Scope des IFRS 9. Der IFRS 9 regelt vor allem die Folgebewertung für finanzielle Vermögenswerte neu.
IFRS 9 enthält drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten ist weitgehend unverändert.
Die Einstufungskategorie resultiert aus den Steuerungsvorgaben für finanzielle Schuldinstrumente ("business model") und dem Zahlungsstromkriterium ("basic loan feature/SPPI"). Im Unterschied zu IAS 39 werden unter IFRS 9 Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt.
Auf der Grundlage unserer Beurteilung sind wir der Meinung, dass die Einstufungsanforderungen keine Auswirkungen auf die originären Schuldinstrumente von OSC haben werden. Insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Bankkredite werden nach wie vor zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei. Für die QSC sind die Veränderungen nicht einschlägig.
2. Wertminderungen. IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Neben der Würdigung der Informationen über vergangene Ereignisse und der gegenwärtigen Bedingungen sind auch Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen zu berücksichtigen.
Basierend auf der nachfolgend beschriebenen Wertminderungsmethodik geht die QSC von keinen Änderungen der Wertminderungsaufwendungen aus.
| ― | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Die geschätzten erwarteten Forderungsausfälle wurden auf der Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Forderungsausfällen berechnet. QSC nimmt die Unterteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in zwei Gruppen vor: Forderungen aus dem Projektgeschäft und übrige Forderungen. Forderungen aus dem Projektgeschäft werden hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit grundsätzlich individuell betrachtet. Sofern sich jedoch die Bonität des Kunden in den ersten 180 Tagen nach Leistungserbringung nicht signifikant ändert, wird gestützt auf historischen Erfahrungswerten von einer Wertberichtigung in den ersten 180 Tagen abgesehen. Die übrigen Forderungen werden aufgrund historischer Erfahrungswerte grundsätzlich in voller Höhe wertberichtigt, wenn sie mehr als 90 Tage überfällig sind. In der Vergangenheit entsprachen die vorgenommenen Wertberichtigungen annähernd den eingetretenen Forderungsausfällen, sodass die bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahezu dem Fair Value entsprachen, siehe folgende Tabellen. |
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| Geschäftsjahr | Forderungen Projektgeschäft in T€ |
tatsächlicher Wertminderungsbedarf in T€ |
Verlustquote |
|---|---|---|---|
| 2015 | 24.712 | 46 | 0,2 % |
| 2016 | 19.313 | 56 | 0,3 % |
| 2017 | 21.692 | 29 | 0,1 % |
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| Geschäftsjahr | Forderungen übrige in T€ |
tatsächlicher Wertminderungsbedarf in T€ |
Verlustquote |
|---|---|---|---|
| 2015 | 28.575 | - | 0,0 % |
| 2016 | 28.938 | 481 | 1,7 % |
| 2017 | 33.047 | - | 0,0 % |
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit Mehrkomponentenverträgen stehen, sind inhaltlich mit den Forderungen aus Projektgeschäft verbunden und werden aufgrund geringer Ausfallrisiken lediglich bei Bekanntgabe von Zahlungsschwierigkeiten wertberichtigt. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel binnen 90 Tagen von den Kunden beglichen.
Die Entwicklung der Kreditqualität korreliert nur schwach mit dem Bruttoinlandsprodukt, sodass nur eine deutliche Änderung oder Identifikation eines höher korrelierten Parameters eine Auswirkung auf die konkrete Wertberichtigung haben wird.
QSC ist der Auffassung, dass die Wertminderungen für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 weder steigen noch volatiler werden, somit führt die Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zu keinen zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen.
| ― | Zahlungsmittel. QSC ist der Auffassung, dass die Anwendung der Wertminderungsvorschrift des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 zu keiner wesentlichen Wertminderung führt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden ausschließlich mit kurzfristiger Laufzeit bei deutschen Kreditinstituten hinterlegt, die zum 31. Dezember 2017 mit Ratings von A-1 bis A-2 bzw. A-/- von den Ratingagenturen Standard &Poor's bzw. Fitch bewertet werden. |
| ― | Hedge-Accounting. Für das Zins-Hedge-Accounting nimmt QSC das Wahlrecht in Anspruch, weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 zu bilanzieren, und behält sich vor, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf die Bilanzierung nach IFRS 9 umzustellen. |
IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers (einschließlich des Amendments to IFRS 15 vom April 2016). IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse zu erfassen sind. Dabei sieht der neue Standard ein einheitliches, fünfstufiges Modell zur Realisierung von Erlösen vor, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.
IFRS 15 ist verpflichtend erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. QSC wird den neuen Standard erstmalig für das am 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden und sieht vor, hierbei nach der sog. modifizierten retrospektiven Methode vorzugehen und somit die Vergleichsperioden in Übereinstimmung mit den Vereinfachungen des IFRS 15 darzustellen. Gemäß dieser vereinfachten Vorgehensweise zur Erstanwendung werden die am 1. Januar 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge so bilanziert, als wären sie von Beginn an in Übereinstimmung mit den Regelungen des IFRS 15 bilanziert worden. Ein möglicher kumulierter Effekt aus der Umstellung auf IFRS 15 wird im Rahmen dieser Vorgehensweise erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Es werden somit die Vergleichszahlen vorangegangener Perioden nicht angepasst, indes werden die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ergebenden Veränderungen von Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Berichtsperiode 2018 erläutert.
QSC hat Untersuchungen zur Identifizierung von Auswirkungen des neuen Standards sowie zur Sicherstellung der Vollständigkeit identifizierter Auswirkungen des IFRS 15 durchgeführt und Analysen hinsichtlich ihrer Materialität vorgenommen. Die durchgeführten Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben ergeben, dass diese unter Berücksichtigung der folgenden beiden Ausnahmen unwesentlich sein werden und sich kein kumulierter Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 zum Zeitpunkt der Erstanwendung ergeben wird, welcher als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts angemessener Eigenkapitalbestandteile zu erfassen wäre. Die beiden Ausnahmen beziehen sich zum einen auf den Ausweis in der Bilanz (Einführung der neuen Posten Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten) und zum anderen auf die sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht erweiterten Angabepflichten im Konzernanhang. Der Notwendigkeit, anfallende zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrages mit einem Kunden als Vermögenswert zu aktivieren, sofern davon auszugehen ist, dass diese Kosten zurückerlangt werden, kommt QSC bereits im Rahmen der aktuell anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften nach.
IFRS 16 Leasingverhältnisse. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht ("right-of-use asset"), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.
IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
Der Standard ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig für Unternehmen, die IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 oder davor anwenden. Der Konzern wird IFRS 16 nicht vorzeitig anwenden.
Der Konzern hat eine erste Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss abgeschlossen, eine detaillierte Beurteilung ist noch nicht erfolgt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung wird von zukünftigen wirtschaftlichen Bedingungen abhängen, etwa von dem Zinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019, der Zusammensetzung des Leasingportfolios zu diesem Zeitpunkt, der Einschätzung des Konzerns über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und dem Ausmaß, in dem der Konzern Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen in Anspruch nimmt. QSC beabsichtigt, IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte der sonstigen Rücklagen zum 1. Januar 2019 erfasst ohne eine Anpassung der Vergleichsinformationen.
Amendments to IFRS 2 - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen im Rahmen der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich, die Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen, die einen Nettoausgleich für einzubehaltende Steuern vorsehen, sowie die Bilanzierung bei einer Änderung der Klassifizierung der Vergütung von "Mit Barausgleich" in "Mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente".
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Amendments to IFRS 9 - Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung. Die Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden.
Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - zum 1. Januar 2019 erstmalig anzuwenden.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen. IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 Ertragsteuern regelt, wie tatsächliche und latente Steuern zu bilanzieren sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
Improvements to IFRS 2015 - 2017 - Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015 - 2017) wurden vier IFRSs geändert.
In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit ("joint operation") beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten.
In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung ("joint control") an einem Geschäftsbetrieb, an dem er zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ("joint operation") beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet. IAS 12 wird dahin gehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen.
Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf der Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die vorliegende Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf der Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind.
Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.
QSC erzielte Umsätze mit Wiederverkäufern in Höhe von T € 107.222 (2016: T € 126.556) und Umsätze mit Endkunden in Höhe von T € 250.645 (2016: T € 259.423). Wiederverkäufer bieten den Endverbrauchern die Produkte und Dienstleistungen von QSC unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung an.
Die Umsätze aus Fertigungsaufträgen betrugen im Geschäftsjahr T € 1.479 (2016: T € 535). Wesentliche Verluste ergaben sich aus den Fertigungsaufträgen nicht. Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen neuer Mehrkomponentenverträge betrugen im Jahr 2017 T € 2.866 (2016: T € 2.266). Zur Aufteilung der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (vgl. Anhang unter Nr. 35).
Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 4.671 (2016: T € 5.144) wurden im Geschäftsjahr 2017 als Entwicklungskosten T € 216 (2016: T € 0) aktiviert.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bezogene Leistungen | 148.318 | 161.648 |
| Aufbau, Betrieb und Wartung der Infrastruktur | 41.538 | 43.067 |
| Abschreibungen | 24.743 | 29.432 |
| Personalkosten | 76.234 | 78.196 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 226 | 255 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | 291.059 | 312.598 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Personalkosten | 16.288 | 16.996 |
| Provisionszahlungen | 7.048 | 10.894 |
| Sonstige Marketing- und Vertriebskosten | 1.460 | 2.238 |
| Wertberichtigungen und Kulanzleistungen | 3 | 539 |
| Werbeaufwand | 2.366 | 2.298 |
| Abschreibungen | 1.296 | 1.614 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 85 | 104 |
| Marketing- und Vertriebskosten | 28.546 | 34.683 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Sonstige allgemeine Verwaltungskosten | 13.212 | 15.083 |
| Personalkosten | 13.828 | 16.739 |
| Abschreibungen | 3.440 | 4.676 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 259 | 149 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 30.739 | 36.647 |
Die Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Funktionsbereiche:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Abschreibungen Kosten der umgesetzten Leistungen | 24.743 | 29.432 |
| Abschreibungen Marketing- und Vertriebskosten | 1.296 | 1.614 |
| Abschreibungen allgemeine Verwaltungskosten | 3.440 | 4.676 |
| Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand | 1.100 | 13.927 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 30.579 | 49.649 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 1.727 | 2.455 |
| Erträge aus Förderprojekten | 721 | 211 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 36 | 32 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.484 | 2.698 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwert | - | 10.622 |
| Wertminderungen auf Kundenstämme | 1.100 | 3.305 |
| Andere sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.749 | 3.882 |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 49 | 40 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.898 | 17.849 |
In den anderen sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Mehrwertdiensten gegenüber Dritten in Höhe von T € 1.191 (2016: T € 1.614) und periodenfremde Erträge in Höhe von T € 213 (2016: T € 87) enthalten.
Die anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Mehrwertdiensten in Höhe von T € 1.202 (2016: T € 1.629), sowie Aufwendungen in Höhe von T € 319 (2016: T € 1.889) für den Rückbau von stillgelegten Technikflächen.
Die Finanzierungsaufwendungen in Höhe von T € 4.658 (2016: T € 6.030) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen sowie Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von T € 4.246 (2016: T € 4.907). Ferner sind in den Zinsaufwendungen Aufwendungen aus Finanzierungsverträgen in Höhe von T € 25 enthalten (2016: T € 96). Der Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen beträgt T € 105 (2016: T € 135). Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zurechenbar gewesen wären, sind nicht angefallen.
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stückaktien im Geschäftsjahr.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2017 waren 124.172.487 Stückaktien im Umlauf.
Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Konzernergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien nach Bereinigung aller Verwässerungseffekte aus den im Rahmen der Aktienoptionsprogramme ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (unverwässert) | 5.336 | -24.839 |
| Aktienbasierte Vergütungen im Zusammenhang mit gezeichneten Wandelschuldverschreibungen | -11 | -276 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Konzernergebnis (verwässert) | 5.325 | -25.115 |
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| Stückaktie | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (unverwässert) | 124.172.487 | 124.164.987 |
| Auswirkung der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen | 337.500 | 539.100 |
| Gewichteter Durchschnitt der Stückaktien (verwässert) | 124.509.987 | 124.704.087 |
Die Auswirkungen der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen aus Aktienoptionsprogrammen sowie der damit in Zusammenhang stehenden aktienbasierten Vergütungen berücksichtigen nur solche Wandelschuldverschreibungen, bei denen die Wandlungsbedingungen am Bilanzstichtag erfüllt waren, auch wenn die Wartezeit zur Wandlung noch nicht abgelaufen ist.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 92.401 | 98.150 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) | 6.801 | 6.872 |
| Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) | 6.709 | 6.527 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 439 | 382 |
| Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung | 570 | 508 |
| Personalkosten | 106.920 | 112.439 |
Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 5.019 (2016: T € 8.699).
Im Geschäftsjahr 2017 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.356 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2016: 1.384). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung in die wesentlichen Funktionsbereiche.
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Marketing und Vertrieb | 187 | 198 |
| Technik und Consulting | 1.056 | 1.055 |
| Verwaltung | 104 | 121 |
| Stabsstellen | 9 | 10 |
| Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnitt) | 1.356 | 1.384 |
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| in T€ | Grundstücke und Bauten | Netzwerk und technische Anlagen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2016 | 30.012 | 380.322 | 57.024 | 467.358 |
| Zugänge | 37 | 20.504 | 584 | 21.125 |
| Abgänge | - | -745 | -368 | -1.113 |
| Umbuchungen | - | 107 | -107 | - |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | - | -108 | -108 |
| Bruttowert 31.12.2016 | 30.049 | 400.188 | 57.025 | 487.262 |
| Zugänge | - | 11.020 | 2.193 | 13.213 |
| Abgänge | -11 | -163.323 | -32.077 | -195.411 |
| Umbuchungen | - | 3 | -5 | -2 |
| Bruttowert 31.12.2017 | 30.038 | 247.888 | 27.136 | 305.062 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2016 | 4.860 | 328.957 | 45.997 | 379.814 |
| Zugänge | 830 | 18.700 | 2.134 | 21.664 |
| Abgänge | - | -790 | -270 | -1.060 |
| Umbuchungen | - | 3 | -3 | - |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | - | -69 | -69 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2016 | 5.690 | 346.870 | 47.789 | 400.349 |
| Zugänge | 820 | 16.007 | 2.228 | 19.055 |
| Abgänge | - | -163.287 | -32.064 | -195.351 |
| Umbuchungen | - | -2 | 2 | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2017 | 6.510 | 199.588 | 17.955 | 224.053 |
| Buchwerte zum 31.12.2016 | 24.359 | 53.318 | 9.236 | 86.913 |
| Buchwerte zum 31.12.2017 | 23.528 | 48.300 | 9.181 | 81.009 |
Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltenen technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug zum 31. Dezember 2017 T € 471 (2016: T € 842).
Während des Geschäftsjahres 2017 erfolgten insgesamt Zugänge in Höhe von T € 13.213 (2016: T € 21.125). Zum 31. Dezember 2017 enthielt der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 169 (2016: T € 2.366), die aus dem Ausbau von Rechenzentren resultierten.
Die Abschreibungen weist QSC in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.
Zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten sind Grundstücke mit Grundschulden belastet (vgl. Anhang unter Nr. 27).
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren die Segmente Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud.
Die Gruppen von CGUs, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert systematisch überwacht wird.
Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts ist wie folgt den Segmenten zugeordnet:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 20.844 | 20.844 |
| Consulting | 10.409 | 10.409 |
| Cloud | 24.315 | 24.315 |
| Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts | 55.568 | 55.568 |
Der dem Segment Outsourcing zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2016 vollständig wertgemindert.
Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt QSC als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse aus der fortgesetzten Nutzung der CGUs, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt sowohl die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen im ITK-Markt als auch vergangene Erfahrungen.
Das Segment Telekommunikation setzt sich aus den beiden Bereichen Firmenkunden und Wiederverkäufern zusammen. Im Wiederverkäuferbereich führen die Regulierung und der marktbedingte Rückgang im margenschwachen Voice- und ADSL2+-Geschäft zu einem weiteren starken Umsatzrückgang. Dem gegenüber steht eine leichte Steigerung des Umsatzniveaus für den Firmenkundenbereich. Der resultierende Margenrückgang im Segment kann nur teilweise durch geringere Strukturkosten im Detailplanungszeitraum kompensiert werden, was zu einem leichten Rückgang des EBIT bei einer stabilen EBIT-Marge führt. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt bei 0 % (2016: 0 %).
Im Segment Consulting führt vor allem die kundenseitig erforderliche S/4HANA-Umstellung in den Jahren 2018 bis 2020 zu einem deutlichen Umsatzwachstum. Die Umsatzentwicklung und der verstärkte Einsatz interner statt externer Mitarbeiter führen zu einem deutlichen Anstieg von EBIT und EBIT-Marge. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde mit 0,5 % (2016: 0,5 %) in der Unternehmensplanung berücksichtigt.
Das besonders starke Umsatzwachstum im Segment Cloud, vergleichbar mit Umsatzentwicklungen bei innovativen Produktneuentwicklungen, beruht im Wesentlichen auf der neuen Pure-Enterprise-Cloud(PEC)-Plattform. Wachstumstreiber ist neben der Neukundengewinnung vor allem die Migration von Outsourcing-Bestandskunden. Ein weiteres starkes Wachstumsfeld bilden die Aktivitäten der QSC-Tochter Q-loud, die Services im Rahmen des Geschäftsfeldes Internet of Things (IoT) anbietet. Der Umsatzprognose folgend steigen auch EBIT und EBIT-Marge entsprechend deutlich an. Da auch über 2020 hinaus von einem Umsatzwachstum auszugehen ist, wird die nachhaltige Wachstumsrate für das Segment Cloud mit 1,0 % (2016: 1,0 %) angesetzt.
Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die segmentspezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der segmentspezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen.
Die segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 8,84 % | 9,07 % |
| Consulting | 8,10 % | 9,22 % |
| Cloud | 11,89 % | 12,00 % |
Der Abzinsungssatz stellt eine Vorsteuergröße dar. Als Basis dient der Zinssatz für Staatsanleihen, die von der Regierung auf dem relevanten Markt und in der gleichen Währung wie die zugrunde liegenden Cashflows ausgegeben werden. Dieser Abzinsungssatz wird bereinigt um einen Risikozuschlag, der das erhöhte allgemeine Risiko einer Eigenkapitalinvestition und das spezifische Risiko der einzelnen CGU widerspiegelt.
Der Nutzungswert der Gruppen von CGUs Telekommunikation, Consulting und Cloud liegt gemäß folgender Tabelle über dem Buchwert der Vermögenswerte.
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 86.341 | 64.532 |
| Consulting | 15.283 | 8.984 |
| Cloud | 27.687 | 27.181 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Telekommunikation | -11,1 % | -8,6 % |
| Consulting | -3,4 % | -2,4 % |
| Cloud | -5,1 % | -6,4 % |
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| Lizenzen | Erworbene Software | Selbstgeschaffene Software | Kundenanschaltungen | Kundenstämme | Marken | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2016 | 2.059 | 31.999 | 16.019 | 142.175 | 36.223 | 2.426 |
| Zugänge | 81 | 1.471 | - | 5.582 | - | - |
| Abgänge | - | -267 | -4.606 | - | - | - |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | - | -2.755 | - | - | - |
| Bruttowert 31.12.2016 | 2.140 | 33.203 | 8.659 | 147.757 | 36.223 | 2.426 |
| Zugänge | 96 | 1.259 | 143 | 4.473 | - | 200 |
| Abgänge | -377 | -19.221 | - | -89.060 | - | - |
| Umbuchungen | - | 2 | - | - | - | - |
| Bruttowert 31.12.2017 | 1.859 | 15.243 | 8.802 | 63.170 | 36.223 | 2.626 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2016 | 1.390 | 24.552 | 15.456 | 135.209 | 11.315 | 2.426 |
| Zugänge | 103 | 4.919 | 58 | 6.455 | 5.670 | - |
| Abgänge | - | -267 | -4.606 | - | - | - |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | - | -2.249 | - | - | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2016 | 1.493 | 29.204 | 8.659 | 141.664 | 16.985 | 2.426 |
| Zugänge | 107 | 2.711 | 10 | 5.311 | 3.273 | - |
| Abgänge | -330 | -19.221 | - | -89.060 | - | - |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2017 | 1.270 | 12.694 | 8.669 | 57.915 | 20.258 | 2.426 |
| Buchwerte zum 31.12.2016 | 647 | 3.999 | - | 6.093 | 19.238 | - |
| Buchwerte zum 31.12.2017 | 589 | 2.549 | 133 | 5.255 | 15.965 | 200 |
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| Sonstige | Summe | |
|---|---|---|
| Bruttowert 1.1.2016 | 15.871 | 246.772 |
| Zugänge | 106 | 7.240 |
| Abgänge | - | -4.873 |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | -6 | -2.761 |
| Bruttowert 31.12.2016 | 15.971 | 246.379 |
| Zugänge | 21 | 6.192 |
| Abgänge | -3.927 | -112.585 |
| Umbuchungen | - | 2 |
| Bruttowert 31.12.2017 | 12.065 | 139.988 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2016 | 15.013 | 205.361 |
| Zugänge | 157 | 17.363 |
| Abgänge | - | -4.873 |
| Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | -2 | -2.251 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2016 | 15.168 | 215.599 |
| Zugänge | 112 | 11.524 |
| Abgänge | -3.873 | -112.484 |
| Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2017 | 11.407 | 114.639 |
| Buchwerte zum 31.12.2016 | 803 | 30.779 |
| Buchwerte zum 31.12.2017 | 658 | 25.349 |
Die Kundenanschaltungen betreffen einmalige Provisionszahlungen an Händler und Distributoren für jede neue Kundenleitung und werden zusammen mit den Installationskosten innerhalb der immateriellen Vermögenswerte aktiviert und über eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschrieben. Bei aktivierten Kundenstämmen wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von T € 1.100 erfasst. Dabei handelt es sich um die Kundenbeziehungen der INFO AG, die im Rahmen einer Kaufpreisallokation infolge des Unternehmenszusammenschlusses im Jahr 2011 erfasst worden sind und die Segmente Outsourcing, Consulting und Cloud betreffen. Der Wertminderungsbedarf ergibt sich aufgrund sinkender Umsatzerlöse mit Bestandskunden insbesondere im Geschäftsbereich Outsourcing. Die Wertermittlung erfolgte nach der Residualwertmethode.
Bei der Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes wurden Parameter angesetzt, die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts abgeleitet worden waren.
Die Eigenkapitalkosten wurden auf der Basis des Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) unter Heranziehung der Parameter Basiszins, Marktrisikoprämie und Betafaktoren der Vergleichsunternehmen bestimmt. Für die Berechnung der Fremdkapitalkosten wurde der Fremdkapital-Spread auf der Basis der Marktdaten ermittelt. Der Buchwert vor Wertminderung der zu berichtigenden Kundenstämme betrug zum 31. Dezember 2017 T € 4.572. Der erzielbare Betrag beträgt T € 3.472. Somit ergibt sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 1.100.
Den Wertminderungsaufwand weist QSC in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.461 | 2.435 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 52.278 | 45.816 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 54.739 | 48.251 |
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen auf der Bilanzierung von Leasingforderungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen. Für die ausgewiesenen Forderungen bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Die Buchwerte entsprechen den Zeitwerten.
Es werden in der Regel Vollamortisationsverträge ohne Kaufoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von 36 bis 48 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Konzern die Möglichkeit der Vertragsverlängerung oder Veräußerung der Leasinggegenstände, für die keine Kaufoption eingeräumt wurde. Es werden keine Restwerte garantiert.
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unfertige Aufträge ausgewiesen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert werden. Der Posten setzt sich aus den bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten und den anteilig, entsprechend der Cost-to-Cost-Methode realisierten Auftragsgewinnen für die jeweiligen Aufträge zusammen. Erhaltene Anzahlungen für die bilanzierten Aufträge wurden in Höhe von T € 1.684 (2016: T € 107) abgesetzt. Im Rahmen der Bewertung von Fertigungsaufträgen wurden im Geschäftsjahr Abwertungen in Höhe von T € 103 (2016: T € 2) vorgenommen.
Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von T € 0 (2016: T € 163) werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Sämtliche Forderungen - mit Ausnahme des Projektgeschäftes -, die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe in die Wertberichtigung eingestellt. Die Forderungen aus dem Projektgeschäft unterliegen der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Zum 31. Dezember 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 3.196 (2016: T € 3.397) wertgemindert. Das Einzelwertberichtigungskonto entwickelte sich wie folgt:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Wertberichtigung 1. Januar | 3.397 | 3.434 |
| Aufwandswirksame Zuführungen | 64 | 210 |
| Verbrauch | - | -2 |
| Auflösung | -265 | -245 |
| Wertberichtigung 31. Dezember | 3.196 | 3.397 |
Die Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Bruttoforderungen | ||
| davon wertgemindert | 3.792 | 4.041 |
| davon weder überfällig noch wertgemindert | 47.207 | 41.301 |
| davon überfällig, jedoch nicht wertgemindert | ||
| < 90 Tage | 6.925 | 6.306 |
| 91 - 120 Tage | - | - |
| > 120 Tage | 11 | - |
| Bruttoforderungen | 57.935 | 51.648 |
Im Rahmen eines Factoringabkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von 10,5 Mio. € (2016: 13,2 Mio. €) übertragen.
Im Falle eines Ausfalls wird das Factoringinstitut den auf dem Reservekonto hinterlegten Betrag in Höhe des Ausfalls vereinnahmen (Reservekonto 2017: T € 158, 2016: T € 198). Des Weiteren ist im Factoringvertrag geregelt, dass die Leistungen aus der Warenkreditversicherung jeweils in Höhe der Ansprüche aus den verkauften Forderungen an das Factoringinstitut abgetreten werden.
Der Nominalbetrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Forderungen.
Die übertragenen Forderungen sind mit Ausnahme des zurückbehaltenen Ausfallrisikos in Höhe von T € 158 (2016: T € 198) ausgebucht worden.
Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 2.549 (2016: T € 3.161) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 6.809 (2016: T € 5.107) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsverträge, Leitungen, Mieten für Technikräume und Versicherungen.
Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2017 beträgt T € 649 (2016: T € 73) und enthält die im Vorrat befindlichen Warenbestände in Höhe von T € 622 (2016: T € 48) sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von T € 27 (2016: T € 25).
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen T € 569 (2016: T € 1.533) und bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T € 181 (2016: T € 77), Sicherheiten in Höhe von T € 158 (2016: T € 198), die aufgrund der verkauften Forderungen in ihrer Verfügung beschränkt sind, und debitorischen Kreditoren in Höhe von T € 18 (2016: T € 377).
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Bilanzstichtag T € 61.881 (2016: T € 67.781 inklusive der in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Liquidität) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen zusammen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt wie im Vorjahr € 124.172.487. Es setzt sich aus 124.172.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.
Im Geschäftsjahr erfolgte die Ausschüttung einer Dividende für das Vorjahr in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie (T € 3.725).
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2017 T € 143.787 (2016: T € 143.217). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus den Aktienoptionsprogrammen enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung in Höhe von T € 570.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.
Die bedingten Kapitalien VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitalien VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.
Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.
Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt. Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| Versicherungsmathematische Verluste aus Pensionsplänen | -1.350 | -1.923 |
| Zeitwertänderung Cashflow-Hedge | -931 | -1.570 |
| Sonstige Rücklagen | -2.281 | -3.493 |
Es handelt sich jeweils um Werte nach Berücksichtigung von latenten Steuern.
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||
| gegenüber Kreditinstituten | 135.130 | 145.412 |
| Wandelschuldverschreibungen | 38 | 33 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 76 | 370 |
| Langfristige Schulden | 135.244 | 145.815 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden | ||
| gegenüber Kreditinstituten | 1.282 | 4.003 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 295 | 1.352 |
| Kurzfristige Schulden | 1.577 | 5.355 |
Hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen wird auf die Erläuterungen unter Nr. 36 verwiesen. Die ausstehenden Schulden weisen folgende Konditionen auf:
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| in T€ | Nominalzinssatz | Fälligkeit | 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||||||
| Gesicherte Bankdarlehen | 135.130 | 145.412 | ||||
| davon variabel verzinslich | 87.500 | 87.500 | ||||
| Schuldscheindarlehen Tranche 1 | 6-M-Euribor + 1,4 % | 2019 | 56.500 | 56.500 | ||
| Schuldscheindarlehen Tranche 2 | 3-M-Euribor + 1,2 % | 2019 | 20.000 | 20.000 | ||
| Schuldscheindarlehen Tranche 3 | 6-M-Euribor + 1,8 % | 2021 | 11.000 | 11.000 | ||
| davon festverzinslich | 47.630 | 57.912 | ||||
| Schuldscheindarlehen Tranche 4 | 2,29 % | 2019 | 23.500 | 33.500 | ||
| Schuldscheindarlehen Tranche 5 | 3,05 % | 2021 | 24.000 | 24.000 | ||
| Weiteres gesichertes Bankdarlehen | 4,15 % | 2019 | 130 | 412 | ||
| Wandelschuldverschreibungen | 3,50 % | ab 2019 (Vj.: ab 2018) | 38 | 33 | ||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 7,14 % | 2019 (Vj.: 2018 u. 2019) | 76 | 370 | ||
| Langfristige Schulden | 135.244 | 145.815 | ||||
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| gegenüber Kreditinstituten | 1.282 | 4.003 | ||||
| Weiteres gesichertes Bankdarlehen | 4,15 % | 2018 (Vj.: 2017) | 281 | 2.820 | ||
| Zinsverbindlichkeiten | 2018 (Vj.: 2017) | 1.001 | 1.183 | |||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 7,14 % | 2018 (Vj.: 2017) | 295 | 1.352 | ||
| Kurzfristige Schulden | 1.577 | 5.355 | ||||
| Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten gesamt | 136.821 | 151.170 |
Zur Sicherung der Darlehensverbindlichkeiten ist ein Grundstück mit Grundschulden in Höhe von T € 23.000 belastet (gelöscht per 4. Januar 2018).
Zudem ist zur Sicherung der Darlehensverbindlichkeiten ein Betriebsgelände in Höhe von T € 2.300 belastet, und es besteht diesbezüglich eine Sicherungsabtretung für sämtliche Ansprüche auf Miet- und Pachtzins gegenüber der kreditgebenden Bank.
In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 erfolgten bereits vor Fälligkeit Tilgungen der Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von T € 5.000 (2016) bzw. T € 10.000 (2017).
Die abgeschlossenen Darlehensverträge dienen der allgemeinen Betriebsmittelfinanzierung. Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge setzt voraus, dass QSC während des Zeitraums der Darlehensgewährung bestimmte Finanzkennzahlen in Bezug auf das EBITDA sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten einhält. Dies war im Geschäftsjahr 2017 der Fall.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||
| Künftige Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs- und Mietkaufverträgen | ||
| bis zu einem Jahr | 306 | 1.377 |
| 1 bis 5 Jahre | 76 | 382 |
| über 5 Jahre | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 382 | 1.759 |
| Zinsanteil | 11 | 37 |
| Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen | 371 | 1.722 |
Die Finanzierungsleasingverhältnisse betreffen technische Anlagen.
QSC hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden.
Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von QSC gewährt wurden, sowie gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG, und Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von QSC und Ventelo in Vorjahren gegeben wurden.
Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko. Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
QSC erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste beträgt 2017 T € 1.350 (2016: T € 1.923). Die Summe der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2017 T € 573 (2016: T € -503).
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar | 8.674 | 8.044 |
| Dienstzeitaufwand | - | - |
| Zinsaufwand | 130 | 165 |
| Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) | -865 | 722 |
| aufgrund der Veränderungen der demografischen Annahmen | - | - |
| aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen | -812 | 737 |
| aufgrund von Anpassungen ("experience adjustments") | -53 | -15 |
| Pensionszahlungen | -265 | -258 |
| Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember | 7.674 | 8.674 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | -1.541 | -1.352 |
| Zinserträge | -25 | -31 |
| Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind | 16 | 23 |
| Zahlungen aus dem Planvermögen | - | - |
| Transfer | - | 20 |
| Auszahlungen | 6 | 1 |
| Beiträge durch die Gesellschaft | -206 | -203 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | -1.750 | -1.541 |
| Pensionsrückstellung zum 31. Dezember | 5.924 | 7.133 |
| Abzinsungsfaktor | 1,58 % | 1,51 % |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,00 % | 2,00 % |
| Rententrend | 1,00 % | 2,00 % |
Aufwendungen aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Zinserträgen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Pensionsaufwand | ||
| Dienstzeitaufwand | - | - |
| Zinsaufwand | 130 | 165 |
| Zinserträge | -25 | -31 |
| Pensionsaufwand | 105 | 134 |
Für 2018 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 267 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 207 erwartet.
Eine Veränderung der wesentlichen oben genannten, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:
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| in T€ | Veränderung der Pensionsverpflichtung | Pensionsverpflichtung |
|---|---|---|
| Veränderung Rechnungszinssatz + 0,5 % | -540 | 7.134 |
| Veränderung Rechnungszinssatz - 0,5 % | 606 | 8.280 |
Am 31. Dezember 2017 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 15,9 Jahren (2016: 16,0 Jahre).
Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2017 T € 6.801 (2016: T € 6.872).
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| in T€ | Restrukturierung | Abfindungen | Prozessrisiken | Belastende Verträge | Rückbau | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 3.186 | 2.230 | 1.357 | 798 | 6.242 | 961 |
| Gebildete Rückstellungen | - | 4.807 | 153 | - | 311 | 247 |
| Verwendete Rückstellungen | -1.948 | -1.784 | -97 | -430 | -269 | -157 |
| Aufgelöste Rückstellungen | - | -161 | -1.134 | -368 | - | -272 |
| Aufzinsung | - | - | - | - | 27 | - |
| Umklassifizierung in Schuld | - | - | - | - | -3.280 | - |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 1.238 | 5.092 | 279 | 3.031 | 779 | |
| Langfristig | - | - | - | - | 3.031 | - |
| Kurzfristig | 1.238 | 5.092 | 279 | - | - | 779 |
| 1.238 | 5.092 | 279 | - | 3.031 | 779 |
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| in T€ | Summe |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 14.774 |
| Gebildete Rückstellungen | 5.518 |
| Verwendete Rückstellungen | -4.685 |
| Aufgelöste Rückstellungen | -1.935 |
| Aufzinsung | 27 |
| Umklassifizierung in Schuld | -3.280 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 10.419 |
| Langfristig | 3.031 |
| Kurzfristig | 7.388 |
| 10.419 |
Restrukturierung. Der Vorstand hat im Laufe des Jahres 2016 angesichts des anhaltenden Umsatz- und Margendrucks im Telekommunikations- und vor allem im Outsourcing-Segment beschlossen, die Kostenstruktur weiter zu optimieren. Nach der Ankündigung des Plans erfasste der Konzern eine Rückstellung in Höhe von T € 3.186 für erwartete Restrukturierungskosten einschließlich Kosten für Vertragsbeendigungen und Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge. Mit den Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Laufe des Jahres 2017 begonnen. Der Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen wird bis Ende 2018 erwartet.
Abfindungen. Im Laufe des Jahres 2017 wurden Rückstellungen in Höhe von T € 4.807 für die Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiviert, deren Verwendung im Jahr 2018 erfolgen wird. Die geschätzten Kosten basieren auf den Bedingungen der entsprechenden Verträge.
Prozessrisiken. Aus den letztjährig gebildeten Rückstellungen zu Prozessrisiken in Höhe von T € 1.357 wurden infolge von mit Kunden erzielten Verständigungen T € 1.134 ertragswirksam aufgelöst. Die zum Bilanzstichtag passivierte Verpflichtung in Höhe von T € 279 resultiert weitestgehend aus einer mit einem Kunden geschlossenen Vereinbarung aus Schadensersatzverpflichtungen.
Rückbau. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Vereinbarungen über den pauschalierten Rückbau von Hauptverteiler-Kollokationen geschlossen. Die aus den Vereinbarungen konkretisierte, mit einem festen Fälligkeitsdatum versehene Schuld in Höhe von T € 3.280 wurde den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zugeordnet. Die langfristigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen über aktiv genutzte Hauptverteilungsflächen und Wireless-Local-Loop-Standorte in Höhe von T € 3.031.
Sonstige. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Provisionsrückstellungen in Höhe von T € 400 (2016: T € 582) sowie Rückzahlungsansprüche von Kunden in Höhe von T € 379 (2016: T € 379).
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| in T€ | Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag | Gewerbesteuer | Zinsen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 464 | 1.162 | 540 | 2.166 |
| Gebildete Rückstellungen | 264 | 382 | - | 646 |
| Verwendete Rückstellungen | -129 | -164 | -455 | -748 |
| Aufgelöste Rückstellungen | - | -310 | -85 | -395 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 599 | 1.070 | - | 1.669 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.640 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.717 | 2.525 |
| Langfristig | 3.357 | 2.525 |
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 34.873 | 24.890 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 12.023 | 12.630 |
| Kurzfristig | 46.896 | 37.520 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Aufwendungen für den Rückbau von Hauptverteiler-Kollokationen.
In den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind per 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen in Höhe von T € 487 (2016: T € 0) enthalten.
Einmalige Umsatzerlöse aufgrund von Kundeninstallationen werden passivisch abgegrenzt und über eine Laufzeit von 24 Monaten anteilig erfolgswirksam aufgelöst. Einnahmen von Kunden werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung erfolgt ist, ebenfalls passivisch abgegrenzt.
Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Als Finanzschulden im Sinne der Finanzierungsrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bezeichnet. Zinseinnahmen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während Zinszahlungen unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 T € 39.297 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr geringfügig um T € 994 vermindert.
Ursächlich hierfür waren insbesondere der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Rückgang der Rückstellungen und der sonstigen Vermögenswerte und Schulden. Dies überwiegt insgesamt den Effekt aus dem gegenüber dem Vorjahr deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 T € -21.799 (2016: T € -26.034). Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf niedrige Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen zurückzuführen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 T € -23.398 (2016: T € - 20.458). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von T € -12.820 (2016: T € -8.318), Zinszahlungen in Höhe von T € -5.507 (2016: T € -5.677) sowie aus der Auszahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende in Höhe von T € -3.725 (2016: T € -3.725).
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 31.12.2016 | Zahlungswirksame Veränderungen | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umgruppierungen | Beizulegender Zeitwert | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten | |||||
| Langfristiges Darlehen | 145.412 | -10.000 | -282 | - | 135.130 |
| Kurzfristiges Darlehen | 2.820 | -2.820 | 282 | - | 281 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.722 | -1.351 | - | - | 371 |
| Vermögenswerte zur Absicherung von langfristigen Darlehen | -1.570 | - | - | 639 | -931 |
| Finanzverbindlichkeiten | 148.384 | -14.171 | - | 639 | 134.851 |
Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Unternehmen:
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| in T€ | Anteil in % |
Eigenkapital 31.12.2017 | Jahresergebnis 2017 |
|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen, Sitz, Land (Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss) | |||
| Ventelo GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 142.238 | - 1 |
| Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland | 100,00 | 4.312 | -2, 5 |
| Plusnet Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 26 | 13 |
| BroadNet Deutschland GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 3.742 | 611, 4 |
| IP Colocation GmbH, Nürnberg, Deutschland | 100,00 | 2.618 | 314 |
| Q-DSL home GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 1.293 | -1 |
| 010090 GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 156 | -1 |
| T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | 505 |
| T&Q Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 40 | 26 |
| 01012 Telecom GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 27 | -1 |
| F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland | 100,00 | 1 | -5 |
| Broadnet Services GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | -1 |
| 01098 Telecom GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | -1 |
| 010052 Telecom GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | -1 |
| 010088 Telecom GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | -1 |
| 01052 Communication GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 25 | -1 |
| Q-loud GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 1.790 | 546 |
| F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 34 | 27 |
| Plusnet GmbH, Köln, Deutschland | 100,00 | 994 | -5 |
| fonial GmbH, Köln, Deutschland | 74,90 | -2.146 | -850 |
| T&Q Netz GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Deutschland | 50,00 | - | -6 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit der QSC AG - für die Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
2 Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten.
3 Die Anteile werden von der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG gehalten.
4 Der Gewinnabführungsvertrag wird aufgrund § 301 AktG nicht durchgeführt.
5 Für die Gesellschaft wird § 264b HGB in Anspruch genommen.
6 Die Anteile werden von der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.
7 Die Anteile werden von der F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.
Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten.
Im Januar 2017 wurden sämtliche Gesellschaftsanteile an der FTAPI Software GmbH veräußert. Zum letztjährigen Bilanzstichtag wurden die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft innerhalb der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte/Schulden in Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die tengo GmbH, Köln und die tengo Vermögensverwaltungs GmbH, Köln wurden nach Maßgabe der jeweiligen Verschmelzungsverträge vom 3. Mai 2017 sowie der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 3. Mai 2017 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 3. Mai 2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in die Broadnet NGN GmbH, Köln übertragen. Die Verschmelzungen wurden durch Eintragungen in die jeweiligen Handelsregister am 11. Mai 2017 wirksam. Die Broadnet NGN GmbH, Köln wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 31. Mai 2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme in die QSC AG übertragen. Die Verschmelzung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 6. Juli 2017 wirksam.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 5. Oktober 2017 hat die QSC AG die Plusnet GmbH gegründet und mit einem Stammkapital von T € 999 versehen. Das Stammkapital ist von der QSC AG als Bareinlage geleistet worden. Die Plusnet GmbH wurde am 24. Oktober 2017 im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln eingetragen.
Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Daraus resultieren die Segmente Cloud, Outsourcing, Consulting und Telekommunikation.
Cloud. Im Segment Cloud fasst QSC sämtliche Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud (PEC) sowie das Internet of Things (loT) zusammen. Die seit 2015 selbst entwickelte Pure Enterprise Cloud beruht auf einem modularen Baukastensystem aus Cloud-Technologien, Softwarelösungen und Servicekomponenten sowie Netzwerk- und Infrastrukturdiensten. Weiterhin gehören die in der QSC Tochter Q-loud gebündelten IoT-Geschäftsaktivitäten zum Segment Cloud. Q-loud bietet Unternehmen ein umfangreiches Produkt- und Serviceangebot zur Realisierung der Vernetzung von Geräten sowie von digitalen Geschäftsmodellen im Internet der Dinge. Das Ende-zu-Ende-Angebot umfasst Transformationsberatung, Software- und Hardwarekompetenz, Standard-Hardware, eine eigene IoT-Plattform, Sicherheitslösungen sowie die Fertigung sogenannter Smart Products.
Outsourcing. Das Segment Outsourcing umfasst die herkömmliche Auslagerung von IT-Dienstleistungen und Datenspeicherung von Unternehmen an QSC. Soweit Outsourcing-Leistungen an die Cloud erbracht werden, erfolgt die Zuordnung zum Segment Cloud. Neben den angebotenen IT-Leistungen werden im Segment Outsourcing auch die zugrunde liegenden IP-VPNs mit einbezogen, die für die Sicherstellung einer Ende-zu-Ende-Qualität erforderlich sind.
Consulting. QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. Als SAP-Full-Service-Dienstleister erbringt QSC in diesem Segment Leistungen in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Das Leistungsspektrum der Microsoft-Beratung erstreckt sich von der Anforderungsanalyse über die Beratung, Konzeption und Implementierung bis hin zum Betrieb und zur laufenden Optimierung.
Telekommunikation (TK). QSC deckt in diesem Segment ein breites Spektrum von Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation ab. Dazu gehören Internet-Anbindung mit asymmetrischen ADSL2+-Leitungen oder symmetrischen SDSL-Leitungen sowie Premiumzugänge über Richtfunknetze. QSC bietet in diesem Segment sogenannte All-IP-Telefonie-Anschlüsse (Voice over IP) und entsprechende Telefonanlagen an. Weitere Formen der Sprachtelefonie, darunter Open-Call-by-Call- und Preselect-Angebote sowie Mehrwertdienste, runden das Angebot ab.
Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik.
Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf der Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Investitionen, Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.
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| in T€ | Telekommunikation | Outsourcing | Consulting | Cloud | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 | |||||
| Umsatzerlöse | 188.736 | 101.951 | 39.407 | 27.773 | 357.867 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -132.722 | -78.385 | -32.865 | -22.118 | -266.090 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 56.014 | 23.566 | 6.542 | 5.655 | 91.777 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -14.526 | -6.276 | -1.187 | -5.177 | -27.166 |
| Segmentbeitrag | 41.488 | 17.290 | 5.355 | 478 | 64.611 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -27.040 | ||||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -31.148 | ||||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 686 | ||||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7.109 | ||||
| Finanzerträge | 247 | ||||
| Finanzierungsaufwendungen | -4.658 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.698 | ||||
| Ertragsteuern | 2.425 | ||||
| Konzernergebnis | 5.123 |
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| in T€ | Telekommunikation | Outsourcing | Consulting | Cloud | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2016 | |||||
| Umsatzerlöse | 210.194 | 117.439 | 40.252 | 18.094 | 385.979 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -148.272 | -85.878 | -33.565 | -15.194 | -282.909 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 61.922 | 31.561 | 6.687 | 2.900 | 103.070 |
| Marketing- und Vertriebskosten | -19.202 | -7.222 | -1.474 | -5.068 | -32.966 |
| Segmentbeitrag | 42.720 | 24.339 | 5.213 | -2.168 | 70.104 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -31.823 | ||||
| Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) | -50.157 | ||||
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | -1.224 | ||||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | -13.100 | ||||
| Finanzerträge | 196 | ||||
| Finanzierungsaufwendungen | -6.030 | ||||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -18.934 | ||||
| Ertragsteuern | -6.120 | ||||
| Konzernergebnis | -25.054 |
In den Erlösen sind T € 11.525 mit Kunden aus der EU (im Wesentlichen Großbritannien T € 3.888, Niederlande T € 3.298 und Österreich T € 1.379) und T € 1.789 mit Kunden außerhalb der EU (im Wesentlichen Schweiz T € 997) enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Seit 1999 hat QSC insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Berater und Lieferanten vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand; bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten war zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der QSC AG entscheidet allein der Aufsichtsrat.
Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen.
Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 sind die Aktienoptionspläne AOP 2006, AOP 2012 und AOP 2015 aktiv.
Ausstehende Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006 können noch längstens bis Mai 2019 gewandelt werden. Das Wandlungsrecht im Rahmen des AOP 2006 darf nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist: Entweder hat sich der Börsenpreis der Aktie zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts relativ gesehen besser entwickelt als der Vergleichsindex TecDAX oder der Börsenpreis der Aktie ist zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts um mindestens 10 % gestiegen. Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des AOP 2012 konnten letztmalig am 15. Mai 2017 gezeichnet werden. Zeichnungen im AOP 2015, das Vorstandsmitgliedern allein zugänglich ist, sind noch bis zum 26. Mai 2020 möglich. Das Wandlungsrecht im Rahmen der beiden AOP darf - frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren - nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20 % höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ besser entwickelt als der TecDAX.
Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst.
Für das AOP 2006 waren in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 keine Optionswerte zu ermitteln. Die Optionswerte für die Wandelschuldverschreibungen der AOP 2012 und AOP 2015 wurden zum Gewährungszeitpunkt mithilfe des Black-Scholes-Optionspreis-Modells unter Berücksichtigung folgender Bewertungsannahmen errechnet.
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| AOP2012 | ||
| Durchschnittliche erwartete Laufzeit AOP 2012 | 8 Jahre | 8 Jahre |
| Durchschnittlicher risikofreier Anlagenzins | 0,08 % | -0,25 % |
| Volatilität (1 Jahr) | 38,47 % | 41,43 % |
| Durchschnittlicher Optionswert in € | 0,73 | 0,81 |
| Optionswert für die in der Periode gewährten Wandelschuldverschreibungen in € | 521.210 | 264.579 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| AOP2015 | ||
| Durchschnittliche erwartete Laufzeit AOP 2015 | - | 8 Jahre |
| Durchschnittlicher risikofreier Anlagenzins | - | 0,24 % bis -0,16 % |
| Volatilität (1 Jahr) | - | 41,71 % bis 44,08 % |
| Durchschnittlicher Optionswert in € | - | 0,54 |
| Optionswert für die in der Periode gewährten Wandelschuldverschreibungen in € | - | 217.238 |
Die Ermittlung der Volatilität erfolgte auf der Basis der täglichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum von zwölf Monaten.
Im Geschäftsjahr 2017 sind nur Zeichnungen von Wandelschuldverschreibungen aus dem Aktienoptionsplan 2012 erfolgt.
Die zum 31. Dezember 2017 bzw. 31. Dezember 2016 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen aller Programme verteilen sich wie folgt:
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| Anzahl der Wandelschuldverschreibungen | Gewichteter Ausübungspreis in € |
|
|---|---|---|
| Ausstehend zum 31. Dezember 2015 | 2.679.712 | 2,54 |
| im Jahr 2016 neu ausgegeben | 727.000 | 1,49 |
| im Jahr 2016 verfallen | -189.183 | 2,60 |
| im Jahr 2016 ausgeübt | -10.000 | 1,98 |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2016 | 3.207.529 | 2,30 |
| im Jahr 2017 neu ausgegeben | 718.200 | 1,76 |
| im Jahr 2017 verfallen | -127.500 | 2,00 |
| im Jahr 2017 ausgeübt | - | - |
| Ausstehend zum 31. Dezember 2017 | 3.798.229 | 2,21 |
Die Bandbreite für die Ausübungspreise der ausstehenden 3.798.229 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,10 und € 5,00, und die Restzeit zur Ausübung reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens 14. Mai 2025. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern. Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2025.
Zum Bilanzstichtag waren von den ausstehenden Wandelschuldverschreibungen unverändert 492.029 Stück unmittelbar ausübbar, die verbleibenden Wandelschuldverschreibungen unterliegen den festgelegten Sperrfristen.
Im Geschäftsjahr betrug der Aufwand aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung T € 570 (2016: T € 508).
Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) beinhaltet Gehälter, Aufwandsvergütungen, Abfindungen, Sachleistungen sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Aktienoptionsprogrammen.
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| in T€ 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Vergütung der Mitglieder des Managements | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 2.308 | 2.022 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | - |
| Andere langfristig fällige Leistungen | -458 | 550 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 942 | - |
| Anteilsbasierte Vergütung | 199 | 106 |
| Vergütung der Mitglieder des Managements | 2.991 | 2.678 |
Andere langfristig fällige Leistungen betreffen den variablen Vergütungsanspruch aus den Mehrjahreszielen des Vorstands. Der nach Ende des Bemessungszeitraums (Geschäftsjahre 2015 bis 2017) festgestellte und im Geschäftsjahr 2018 zur Auszahlung kommende variable Vergütungsanspruch aus diesem Mehrjahresziel beträgt T € 419, nachdem in den beiden Vorjahren zunächst ein vorläufig ermittelter Aufwand von insgesamt T € 877 (2015: T € 327; 2016: T € 550) berichtet wurde.
Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 tätige Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über Stimmrechtsanteile des Unternehmens aus 440.000 Aktien. Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens verfügen über insgesamt 31.107.394 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 25,05 %.
Im Jahr 2017 unterhielt QSC Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats Gesellschafter sind. Als nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit diesen Gesellschaften unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen.
Bei den folgenden Gesellschaften sind Mitglieder des Managements und Aufsichtsrats von QSC Gesellschafter:
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| in T€ | Umsatzerlöse | Aufwendungen | Erhaltene Zahlungen | Geleistete Zahlungen |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 | ||||
| IN-telegence GmbH | 262 | 115 | 346 | 125 |
| Teleport Köln GmbH | 16 | 1 | 20 | 2 |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 154 | - | 203 |
| Geschäftsjahr 2016 | ||||
| IN-telegence GmbH | 422 | 170 | 498 | 203 |
| Teleport Köln GmbH | 25 | 1 | 32 | 1 |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 170 | - | 169 |
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| in T€ | Forderungen | Schulden |
|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | ||
| IN-telegence GmbH | 38 | 12 |
| Teleport Köln GmbH | 3 | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 12 |
| 31. Dezember 2016 | ||
| IN-telegence GmbH | 73 | - |
| Teleport Köln GmbH | 4 | - |
| QS Communication Verwaltungs Service GmbH | - | 31 |
Die IN-telegence GmbH ist ein Anbieter von Mehrwertdiensten im Telekommunikationsbereich und nimmt im Wesentlichen Netzwerkdienstleistungen von QSC in Anspruch. In geringem Umfang nehmen Tochtergesellschaften der QSC AG auch die Mehrwertdienste von IN-telegence in Anspruch. Die Teleport Köln GmbH unterstützt QSC bei der Installation von Endkundenanschlüssen und nimmt Telekommunikationsdienstleistungen von QSC in Anspruch. Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH berät QSC bei der Entwicklung von Konzepten und Software im Zusammenhang mit Cloud-Diensten.
Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete QSC einen Gesamtsteuersatz von 32,40 % (2016: 32,32 %). Die Veränderung beruht im Wesentlichen auf gestiegenen Gewerbesteuerhebesätzen. Der latente Steueraufwand und -ertrag für die Periode und die Zuordnung der temporären Differenzen stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2017 | 2016 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive und passive latente Steuern | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 546 | 7.114 | 859 | 7.996 | 570 | 3.024 |
| Sachanlagen | 1.292 | 1.456 | 2.119 | 1.920 | -363 | -313 |
| Sonstige Vermögenswerte | 597 | - | 448 | - | 149 | 66 |
| Sonstige Forderungen | 2.000 | 797 | 2.896 | 494 | -1.199 | 1.510 |
| Vorräte | 324 | - | 74 | - | 249 | -198 |
| Rechnungsabgrenzung | - | 226 | 6 | 358 | 127 | -354 |
| Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen | 1.635 | - | 1.162 | - | 748 | 11 |
| Marktpreisänderungen Derivate | 524 | - | 784 | - | 46 | 6 |
| Sonstige Schulden | 117 | 3.198 | 205 | 4.201 | 914 | -203 |
| Summe der latenten Steuern auf temporäre Differenzen | 7.035 | 12.791 | 8.553 | 14.970 | 1.242 | 3.550 |
| Summe der latenten Steuern auf Verlustvorträge | 13.170 | - | 11.568 | - | 1.602 | -8.105 |
| Summe der latenten Steuern vor Saldierung | 20.205 | 12.791 | 20.121 | 14.970 | ||
| Saldierung | 12.399 | 12.399 | 14.195 | 14.195 | ||
| Summe der latenten Steuern | 7.806 | 392 | 5.926 | 775 |
Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen 2017 T € 3.545 (2016: T € 5.926).
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem angenommenen Steuersatz multipliziert.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Überleitungsrechnung | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 2.698 | -18.934 |
| Steuersatz | 32,40 % | 32,32 % |
| Erwarteter Steueraufwand | 874 | -6.119 |
| Steuerliche Auswirkungen von Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge | -3.001 | 6.739 |
| Effekten aus der Veränderung von permanenten Differenzen | - | 3.433 |
| nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalgesellschaften | - | 1.202 |
| nicht abziehbaren Betriebsausgaben | 339 | 713 |
| steuerfreien Erträge | - | -196 |
| periodenfremden Erträgen (Aufwendungen) | -537 | 322 |
| Steuersatzänderungen | -35 | -21 |
| Sonstigen Effekten | -65 | 47 |
| Übergeleiteter Steueraufwand | -2.425 | 6.120 |
Der übergeleitete Steueraufwand setzt sich zusammen aus insgesamt T € 419 laufendem Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag (davon T € 537 laufender Ertrag für Vorjahre) sowie T € 2.844 latentem Steuerertrag (2016: T € 4.555 latenter Steueraufwand). Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Steueraufwand in Höhe von T € 581 (2016: Steuerertrag T € 239) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten direkt im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG auf 370 Mio. € (2016: 374 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 356 Mio. € (2016: 362 Mio. €).
Diese steuerlichen Verluste können grundsätzlich unbegrenzt mit künftig zu versteuernden Ergebnissen verrechnet werden. Bei QSC sind zum 31. Dezember 2017 aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. € angesetzt (2016: 11,5 Mio. € für die QSC AG und 0,1 Mio. € für die FTAPI Software GmbH). Bei Ansatz und Bewertung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von insgesamt 39,0 Mio. € auf der Ebene der QSC AG, (2016: 33,6 Mio. € für die QSC AG und 0,2 Mio. € für die FTAPI Software GmbH) genutzt werden können.
Für gewerbesteuerliche Zwecke wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 42,2 Mio. € auf der Ebene der QSC AG, (2016: 37,4 Mio. € für die QSC AG und 0,2 Mio. € für die FTAPI Software GmbH) genutzt werden können. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nachhaltig steuerliche Gewinne erzielt werden; jedoch wurden aufgrund der Historie und der aus der Transformationsphase der Unternehmensgruppe herrührenden Planungsunsicherheiten nur diejenigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt, die für einen absehbaren Zeitraum von 3 Jahren (2016: 3 Jahre) erwartet werden. Für die verbleibenden, noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt. Aufgrund der Veräußerung der Anteile an der FTAPI Software GmbH wurden, abweichend zum Vorjahr, keine die FTAPI Software GmbH betreffenden laufenden und latenten Steueransprüche oder -schulden zum 31. Dezember 2017 bilanziert.
Weder die QSC AG noch ihre Konzerngesellschaften sind an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer. Der Konzern hat verschiedene Operating-Leasing-Vereinbarungen als Leasingnehmer abgeschlossen. Diese betreffen im Wesentlichen Technik- und Büroräume, technische Geräte und Fuhrpark.
Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel, teilweise mit Verlängerungsoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen.
Zum 31. Dezember bestanden folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operating-Leasing-Verträge | ||
| bis 1 Jahr | 12.171 | 30.071 |
| 1 bis 5 Jahre | 20.265 | 28.359 |
| über 5 Jahre | 3.395 | - |
| Operating-Leasing-Verträge | 35.831 | 58.430 |
Das Vorjahr umfasste auch Verpflichtungen, die aus Vertragsverhältnissen hinsichtlich Mietleitungen ("leased lines") resultieren.
Im Geschäftsjahr 2017 erfasste QSC Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von T € 8.380 (2016: T € 26.588), die unter den Kosten der umgesetzten Leistungen ausgewiesen werden.
Leasingverhältnisse als Leasinggeber - Operating Lease. Operating-Leasing-ähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsfläche, Plattenspeicher und gemeinsam genutzte Hardwareressourcen vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen. Der Konzern erhält folgende künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Komponenten aus Operating-Leasing-Vereinbarungen.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Operating-Leasing-Verträge | ||
| bis 1 Jahr | 27.509 | 24.071 |
| 1 bis 5 Jahre | 42.928 | 32.858 |
| über 5 Jahre | 1.816 | 5.978 |
| Operating-Leasing-Verträge | 72.253 | 62.907 |
Bei der Bewertung der künftigen Mindestleasingzahlungen wurden alle Kunden berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits Leistungen erbracht wurden und deren Zahlungen zum Bilanzstichtag bereits vertraglich zugesichert waren. Im Jahr 2017 wurden T € 29.197 (2016: T € 29.176) als Mietzahlungen in den Umsatzerlösen erfasst.
Leasingverhältnisse als Leasinggeber - Finance Lease. Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei speziellen Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Die künftigen Mindestleasingzahlungen der Kunden aus Finanzierungsleasingverhältnissen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:
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| in T€ | 2018 | 2019 - 2022 | ab 2023 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Zukünftig erhaltende | ||||
| Mindestleasingzahlungen | ||||
| Leasingzahlungen | 2.379 | 2.487 | - | 4.866 |
| Abzinsungsbeträge | -24 | -26 | - | -50 |
| Barwerte | 2.355 | 2.461 | 4.816 |
Im Jahr 2017 wurden T € 4.443 (2016: T € 5.129) als Mietzahlungen erfasst.
Bestellobligo. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag T € 1.914 (2016: T € 2.070) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen.
Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist QSC einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. QSC begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungs- und Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung. Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement befinden sich im Konzernlagebericht.
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Schulden gegenüber Kreditinstituten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2017 fand kein Handel mit Derivaten statt.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken sind im Folgenden dargestellt.
Marktzinsrisiko. QSC ist dem Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt. Dieses resultiert aus den variabel verzinsten kurzfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten sowie der zu variablen Zinsen angelegten Liquidität. Der Anteil des variabel verzinslichen Fremdkapitals am gesamten verzinslichen Fremdkapital beträgt zum 31. Dezember 2017 64,0 %.
Das Schuldscheindarlehen hat per 31. Dezember 2017 ein Gesamtvolumen von T € 135.000 (im Jahr 2017 wurden T € 10.000 zurückgezahlt). Es besteht aus fünf Tranchen mit Laufzeiten von 5 bzw. 7 Jahren und einer variablen (T € 87.500 in drei Tranchen) bzw. festen (T € 47.500 in zwei Tranchen) Verzinsung. Zeitgleich mit der Platzierung des Schuldscheindarlehens hat QSC zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Tranchen drei Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt T € 87.500 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 (nominal: T € 76.500) bzw. 20. Mai 2021 (nominal: T € 11.000) abgeschlossen.
Die Zinsswaps erfüllen die Voraussetzungen des IAS 39 zum Hedge Accounting (Cashflow-Hedges). Die Zinsswaps sind hinsichtlich der Laufzeit und variablen Zinssätze kongruent zu den gesicherten Tranchen des Schuldscheindarlehens. Die zugrunde liegende Effektivitätsmessung wird zu jedem Bilanzstichtag auf der Basis der hypothetischen Derivate-Methode durchgeführt. Der negative Marktwert der Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.617 (2016: T € 2.425) und wird in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral erfasste Wertänderung der Zinsswaps im Geschäftsjahr 2017 beträgt vor latenten Steuern T € 945 (2016: T € 8).
Im Berichtszeitraum wurden T € 135 (2016: T € 0) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, die aus Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehung resultieren. Die erwarteten Zahlungen aus der Sicherungsbeziehung umfassen die Zinszahlungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft, die über die Laufzeit laufend anfallen und im Zinsaufwand enthalten sind.
Durch die Zinsswaps werden die Zahlungsströme aus den variabel verzinsten Tranchen des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert. Faktisch zahlt QSC somit auf die variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens unter Berücksichtigung der Sicherungsbeziehung einen Festzins in Höhe von 2,26 %, sodass sich Änderungen des Marktzinssatzes per Saldo nicht im Zinsaufwand niederschlagen. Jedoch hätte eine Änderung des Zinsniveaus von +/-100 Basispunkten eine Änderung des Fair Values der Sicherungsinstrumente um T € 471 bzw. T € -2.802 zur Folge, was sich in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechneten Ergebnis und damit im Eigenkapital auswirken würde.
Darüber hinaus verfügt QSC über Kreditzusagen aus einem am 11. März 2016 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag. Die Höhe dieses Konsortialdarlehensvertrags auf revolvierender Basis beträgt T € 70.000, die Laufzeit endet am 11. März 2021. Zum 31. Dezember 2017 wurden aus diesem Vertrag keine Darlehensbeträge in Anspruch genommen. Der Zinssatz beträgt Euribor zzgl. eines Margenzuschlags, der von der Finanz- und Ertragslage des Konzerns abhängig ist.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze bezogen auf die zum 31. Dezember 2017 variabel verzinste Liquidität.
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| Erhöhung / Verringerung in Basispunkten | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern in T€ |
|
|---|---|---|
| 2017 | + 100 | 330 |
| 2017 | - 100 | -6 |
| 2016 | + 100 | 542 |
| 2016 | - 100 | -10 |
Kreditrisiko. QSC ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden sowie durch Emittenten ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an, Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren.
Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Nr. 18 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht QSC davon aus, dass diese realisierbar sind.
Liquiditätsrisiko. Der Konzern überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit. Der Konzern strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Liquiditätsbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Schulden und Finanzierungsverträgen an.
In Bezug auf das Schuldscheindarlehen muss QSC aufgrund der vollständigen Absicherung des Zinsänderungsrisikos durch gegenläufige Zinsswaps (Cashflow-Hedge, faktisch für die Zeiträume bis 2019 einen Festzins in Höhe von T € 3.248 p. a. und danach in Höhe von T € 981 p. a. zahlen. QSC hat die Absicht, die Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit der jeweiligen Grund- und Sicherungsinstrumente aufrechtzuerhalten, sodass die erwarteten Cashflows aus dem gesicherten Schuldscheindarlehen aus den laufenden Zinszahlungen und der Rückführung der Schulden aus den Grundinstrumenten bei jeweiliger Fälligkeit resultieren. Entsprechend werden in nachfolgender Darstellung die Cashflows aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemeinsam dargestellt. Zum 31. Dezember 2017 weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.
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| in T€ | Buchwert | Fällig bis Ende 2018 | Fällig bis Ende 2019 | Fällig bis Ende 2020 | Fällig bis Ende 2021 | Fällig bis Ende 2022 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | 371 | 306 | 76 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 36.513 | 34.873 | 1.640 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 136.412 | 3.541 | 101.980 | 982 | 35.367 | - |
| Zinsswaps* | 1.617 | - | - | - | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 755 | 718 | 4 | 8 | 8 | |
| Zum 31. Dezember 2017 | 175.668 | 39.438 | 103.700 | 990 | 35.367 | 8 |
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| in T€ | Fällig nach 2022 | Summe |
|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | - | 382 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 36.513 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 141.869 |
| Zinsswaps* | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 17 | 755 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 17 | 179.519 |
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| in T€ | Buchwert | Fällig bis Ende 2017 | Fällig bis Ende 2018 | Fällig bis Ende 2019 | Fällig bis Ende 2020 | Fällig bis Ende 2021 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | 1.722 | 1.377 | 306 | 76 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24.890 | 24.890 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 149.415 | 6.393 | 3.770 | 112.052 | 982 | 35.367 |
| Zinsswaps* | 2.425 | - | - | - | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 1.994 | 1.867 | 100 | 10 | 8 | - |
| Zum 31. Dezember 2016 | 180.446 | 34.527 | 4.175 | 112.138 | 990 | 35.367 |
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| in T€ | Fällig nach 2021 | Summe |
|---|---|---|
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | - | 1.758 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 24.890 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 158.564 |
| Zinsswaps* | - | - |
| Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden | 9 | 1.994 |
| Zum 31. Dezember 2016 | 9 | 187.206 |
* In der Zahlungsreihe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden neben den entsprechenden Bilanzpositionen auch die Zinsswaps mit berücksichtigt.
Kapitalsteuerung. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von QSC ist es, sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichend Eigenkapital verfügt, ein hohes Bonitätsrating erhält und in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit unabhängig und flexibel auszuüben. Die Überwachung erfolgt hierbei mithilfe der Kennzahlen Eigenkapitalquote und Nettoliquidität. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Die Nettoliquidität ergibt sich aus der Differenz zwischen dem verzinslichen Fremdkapital und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (ohne die in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente).
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kapitalsteuerung | ||
| Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen | -371 | -1.722 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -136.412 | -149.415 |
| Verzinsliches Fremdkapital | -136.783 | -151.137 |
| zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61.881 | 67.336 |
| Nettoliquidität | -74.902 | -83.801 |
| Eigenkapital | 89.528 | 86.348 |
| Bilanzsumme | 297.084 | 306.003 |
| Eigenkapitalquote | 30 % | 28 % |
Angaben zur Bilanz. Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen. Dies gilt insoweit nicht für das innerhalb der anderen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltene Schuldscheindarlehen, bei dem der Marktwert zum 31. Dezember 2017 den Buchwert um 3,6 Mio. € übersteigt.
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| in T€ | Buchwert | Kredite und Forderungen | Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | Sonstige finanzielle Schulden |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | ||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61.881 | x | ||
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.461 | x | ||
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 52.278 | x | ||
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Zinsswaps - Hedge Accounting | 1.617 | x | ||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 37.330 | x | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 136.820 | x |
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| in T€ | Buchwert | Kredite und Forderungen | Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente | Sonstige finanzielle Schulden |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2016 | ||||
| Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 67.336 | x | ||
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.435 | x | ||
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 45.816 | x | ||
| Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Zinsswaps - Hedge Accounting | 2.425 | x | ||
| Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 26.051 | x | ||
| Andere finanzielle Verbindlichkeiten | 151.169 | x |
Angaben zum beizulegenden Zeitwert bei wiederkehrender Bemessung. Die QSC AG stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 erfolgten keine Umgruppierungen.
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| Klasse | Stufe der Bewertungshirachie | Beizulegender Zeitwert in T € zum 31.12.2017 | Beschreibung der Bewertungstechnik |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2 | 140.049 | Die Bewertung erfolgt, indem die erwarteten Zahlungsströme auf Basis der vertraglichen Regelungen zunächst prognostiziert und dann risikoadjustiert diskontiert werden. Die risikoadjustierte Diskontierung beinhaltet einen Interbankenzins (6-M-Euribor) und den QSC spezifischen Risikoaufschlag, der aus credit default swap-Sätzen einer Peergroup abgeleitet wurde. Die Peergroup weißt ein BBB-Rating auf. |
| Zinsswaps - Hedge Accounting | 2 | 1.617 | Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte. |
Angaben zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.
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| in T€ | Zinserträge/ Zinsaufwendungen | Fair-Value- Änderung | Wertberichtigungen | Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen | Nettoergebnis 2017 | Nettoergebnis 2016 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 113 | - | 201 | 43 | 357 | 214 |
| Sonstige finanzielle Schulden, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | -2.673 | - | - | - | -2.673 | -4.234 |
| Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente | -1.097 | -135 | - | - | -1.231 | -851 |
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| in T€ | Zinserträge/ Zinsaufwendungen | Fair-Value- Änderung | Wertberichtigungen | Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen | Nettoergebnis 2016 | Nettoergebnis 2015 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 147 | - | 37 | 30 | 214 | 1.123 |
| Sonstige finanzielle Schulden, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | -4.234 | - | - | - | -4.234 | -5.197 |
| Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente | -851 | - | - | - | -851 | -652 |
Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der QSC AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmungen einschließlich mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte. Außerdem wurde eine Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) bei Dienstleistungsunternehmen nach ISAE 3402 durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine vertragliche Prüfung über die Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Bedingungen durchgeführt. Die sonstigen Leistungen betreffen Beratungsleistungen in Form eines qualitätssichernden Reviews der von der QSC AG erstellten Bilanzierungsrichtlinien sowie sonstige prüfungsnahe Beratungsleistungen.
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| in T€ | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Honorare des Abschlussprüfers | ||
| Abschlussprüfungsleistungen | 367 | 494 |
| (davon aus Vorjahren) | (6) | (150) |
| Andere Bestätigungsleistungen | 1 | 10 |
| Steuerberatungsleistungen | - | 45 |
| Sonstige Leistungen | 23 | 24 |
| Honorare des Abschlussprüfers | 391 | 573 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf T € 2.412 im Vergleich zu T € 1.973 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von T € 1.100 (2016: T € 1.100), Nebenleistungen von T € 140 (2016: T € 138), variable Vergütungen von T € 1.172 (2016: T € 518) sowie aktienbasierte Vergütungen in Höhe von T € 0 (2016: T € 217). Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt. Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2017 T € 942 (2016: T € 0).
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 400.000 | 400.000 | 350.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert | 40.000 | 40.000 | 200.000 | 200.000 |
| Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
| Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Kalenderjahr 2017 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe und -verkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zu der Anzahl der Aktien und der Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.
Die versicherungsmathematischen Barwerte der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands betragen T € 1.960 vor Verrechnung der Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen von T € 1.486.
Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,03 je Aktie vorzuschlagen.
Vorstand. Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 waren:
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| Vorstandsmitglied | |
|---|---|
| Jürgen Hermann | Vorstandsvorsitzender |
| Stefan A. Baustert | Vorstand Finanzen |
| Udo Faulhaber | Vorstand Vertrieb und Consulting (bis 31. Dezember 2017) |
| Felix Höger | Vorstand Technologie und Operations (bis 31. Dezember 2017) |
Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 waren:
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| Aufsichtsratsmitglied | |
|---|---|
| Dr. Bernd Schlobohm | Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Dr. Frank Zurlino | Geschäftsführender Partner bei Horn &Company, stellv. Vorsitzender |
| Ina Schlie | SVP Digital Government - Government Relations MEE, SAP SE |
| Gerd Eickers | Kaufmann |
| Anne-Dore Ahlers | Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung |
| Cora Hödl | Abteilungsleiterin Infrastruktur &Voice im Bereich Telekommunikation, Arbeitnehmervertretung |
Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2017 entscheidet.
Köln, 13. März 2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, 13. März 2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen
An die QSC AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der QSC AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts, die im Konzernlagebericht in den Abschnitten "Nichtfinanzielle Erklärung", "Erklärung zur Unternehmensführung" und "Corporate-Governance-Bericht" enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung und Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 4. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sind im Konzern-Anhang unter der Anhang-Nr. 16 dargestellt.
In der Konzern-Bilanz der QSC AG werden Geschäfts- oder Firmenwerte in einem Umfang von EUR 55,6 Mio ausgewiesen. Dies entspricht 18,7 % der Bilanzsumme.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich auf Ebene der Geschäftssegmente Telekommunikation, Consulting und Cloud überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen Geschäftssegments verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft den Nutzungswert. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember 2017.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Geschäftssegmente für die nächsten drei Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt. Die Sensitivitätsberechnungen der Gesellschaft ergaben, dass eine für möglich gehaltene Änderung der Umsatzentwicklung eine Abwertung auf den erzielbaren Betrag verursachen würde.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht vollständig und sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den operativen Planungsverantwortlichen erörtert. Da QSC bei der Durchführung des Wertminderungstests von einem externen Sachverständigen unterstützt wurde, haben wir uns zusätzlich von der Kompetenz, den Fähigkeiten und Objektivität des beauftragten Sachverständigen überzeugt und uns ein Verständnis von der Art seiner Tätigkeit verschafft.
Außerdem haben wir eine Abstimmung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die den segmentspezifischen Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter des Sachverständigen, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen. Zusätzlich haben wir uns kritisch mit der Beurteilung des Bewertungsmodells durch den Sachverständigen auseinandergesetzt und dessen Ergebnisse mit unseren eigenen Erkenntnissen abgeglichen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen wesentlicher bewertungsrelevanter Annahmen auf den Nutzungswert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.
Durch einen Vergleich des rechnerisch abgeleiteten Werts des Eigenkapitals, der sich aus der Summe der Nutzungswerte abzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten ergibt, mit der Marktkapitalisierung der Anteile der QSC AG (zum 31. Dezember 2017) wurden die Ergebnisse der Berechnung abschließend gewürdigt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auch untersucht, ob alle relevanten Vermögenswerte und Schulden vollständig berücksichtigt und sachlich angemessen auf die einzelnen operativen Segmente allokiert wurden.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.
Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind vollständig und sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die nichtfinanzielle Konzernerklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2017 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Köln, den 13. März 2018
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Salzmann, Wirtschaftsprüferin
Klaaßen, Wirtschaftsprüfer
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Verantwortlich
QSC AG, Köln
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Fotografie
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Druck
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