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PVA TePla AG Governance Information 2019

Apr 6, 2020

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Governance Information

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PVA TePla AG

Wettenberg

Konzernjahresabschluss zum 31.12.2019

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

der PVA TePla AG

Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 ihre Fertigungskapazitäten durch eine wichtige strategische Akquisition ausgebaut. Zur Optimierung der Lieferketten wurden die Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers übernommen. Im Mittelpunkt des Geschäftsjahres standen die Abwicklung großer Aufträge sowie größere Auftragseingänge, die die Produktionskapazitäten bis in das Geschäftsjahr 2021 auslasten. Das Tochterunternehmen PVA Crystal Growing Systems GmbH hatte einen langfristigen Rahmenvertrag mit einem asiatischen Kunden für Lieferungen von Kristallzuchtanlagen für 300 mm Wafer geschlossen. Der Auftragseingang des ersten Teilauftrags erfolgte im ersten Quartal 2019. Darüber hinaus bestehen weitere Lieferverträge mit asiatischen Kunden aus der Halbleiterindustrie. Ebenfalls im ersten Quartal 2019 hat das Tochterunternehmen PVA Industrial Vacuum Systems GmbH einen Großauftrag zur Lieferung von Lötanlagen erhalten.

Der Aufsichtsrat hat die Vorbereitungen und Verhandlungen im Rahmen der Akquisition eng begleitet und dem Vertragsabschluss zugestimmt.

Durch die Wahrnehmung der großen Wachstumschancen in attraktive und zukunftsorientierte Wachstumsmärkte wie die Halbleiterindustrie - insbesondere in den Bereichen Wafer und Metrologie - sowie den verstärkten Fokus auf die operativen Kosten konnte eine wachsende Profitabilität erreicht werden.

In all diesen Wachstumsmärkten hat sich die PVA TePla-Gruppe dank führender Technologien eine ausgezeichnete Position erarbeitet.

Die sich dadurch ergebenen Chancen wird das Unternehmen auch zukünftig konsequent nutzen.

Trends wie die zunehmende Digitalisierung, E-Mobilität mit den entsprechenden Ladestationen, Erneuerbare Energien und weitere Miniaturisierung werden das Wachstum der PVA TePla-Gruppe unterstützen. Elektrofahrzeuge, kompakte Netzteile für Smartphones, Rechenzentren und beispielsweise auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen benötigen effiziente und zuverlässige Leistungshalbleiter.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 nahm der Aufsichtsrat unter meinem Vorsitz seine Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung uneingeschränkt wahr.

ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten, so dass der Aufsichtsrat sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen konnte.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete das Gremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung der PVA TePla-Gruppe.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich regelmäßig mit dem Vorstand über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance im Unternehmen beraten. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands wurden die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Ereignisse ausführlich erörtert. Den jeweiligen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt.

Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich zusammen mit meinen Aufsichtsratskollegen auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei erörterten wir neben der aktuellen Geschäftslage und wichtigen Geschäftsvorfällen insbesondere Fragen möglicher Akquisitionen.

INTERESSENKONFLIKTE

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNGEN IM PLENUM

Der Aufsichtsrat tagte im Jahr 2019 in vier ordentlichen Sitzungen am 26. März, 25./26. Juni, 18. September und 20. November und in einer telefonischen Sitzung am 22. Februar, bei denen alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder anwesend waren.

In Vorbereitung auf diese Sitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Quartalsberichte zur Lage der PVA TePla-Gesellschaften sowie weitere Informationen, wie interne Kontrollberichte und Sitzungsprotokolle.

Anhand von aktuellen Finanzzahlen sowie jeweils aktualisierten Prognoseberichten und Entwicklungsplänen (Aufträge, Umsätze, Wettbewerb, Marktanteile) konnte sich der Aufsichtsrat vor und während der Sitzungen ein ausreichendes Bild von der Geschäftslage machen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Budgetplanungen wurden dabei ausführlich erläutert und begründet.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv über die Optimierung des Technologieportfolios und damit einhergehender Maßnahmen beraten, um so in den von den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe adressierten Kernmärkten langfristiges und profitables Wachstum zu sichern.

Als weiteres Thema wurden die Personalentwicklung in den Führungsebenen der Tochtergesellschaften als auch die Besetzung des Vorstands besprochen.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS IN 2019

In der telefonischen Sitzung am 22. Februar 2019 wurden Änderungen der Vorstandsdienstverträge beschlossen und über den Entwurf der Aktionärsrichtlinie informiert.

In der Sitzung vom 26. März 2019 standen der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und die entsprechenden Erörterungen und Beschlussfassungen im Vordergrund. Darüber hinaus befassten wir uns mit dem vorliegenden Entwurf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019, den wir freigaben. Ein Schwerpunkt bildeten die Ausführungen des Vorstands zum Thema Digitalisierung und der Aufbau einer eigenständigen Kesselfertigung.

In der Sitzung vom 25./26. Juni 2019 haben wir uns wiederum intensiv mit der Geschäftssituation sowie vorhandenen Projekten der einzelnen Tochtergesellschaften beschäftigt.

Des Weiteren wurden M&A Projekte, insbesondere die Übernahme des italienischen Kesselbauers, behandelt. Die Risikoberichterstattung der Tochterunternehmen sowie Nachfolgeplanungen für Führungspersonal stellten einen weiteren Schwerpunkt dar.

In der Aufsichtsratssitzung am 19. September 2019 haben wir ausführlich über die Geschäftsentwicklung, insbesondere Umsatzentwicklung, Auftragseingang, Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften im laufenden Jahr gesprochen. Fragen zur strategischen Ausrichtung der PVA TePla-Gruppe durch M&A Projekte wurden intensiv diskutiert. Der Corporate Governance Kodex und der Status der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wurden erörtert.

In der Aufsichtsratssitzung am 20. November 2019 stand die Unternehmensplanung für die Jahre 2020 - 2022 für die Holding sowie die einzelnen Tochtergesellschaften im Vordergrund. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem umfassend über den Stand der Großprojekte informieren. Die Einzelbudgets wurden verabschiedet. Fragen zum Risikomanagement sowie Fragen der Personalplanung wurden eingehend erörtert. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir verabschiedet.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Sitzung am 20. November 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die aktualisierte gemeinsame Entsprechenserklärung ist im Dezember 2019 der Öffentlichkeit auf der Internetseite https://www.pvatepla. com/investor-relations/ corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. Abweichungen von diesem Kodex sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und begründet worden. Über Corporate Governance berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, gemäß Ziffer 3.10 des Kodex auf der Internetseite der Gesellschaft unter: https://www.pvatepla.com/investor-relations/ corporate-governance.

Der Hauptversammlung wurde die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Prüfers im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt und ausgewertet. Nach einem Beschluss des Aufsichtsrats darf der Abschlussprüfer ebenfalls bestimmte Due Diligence-Leistungen inklusive in diesem Kontext anfallenden Nebenleistungen, Schulungsleistungen sowie sonstige Beratungsleistungen erbringen.

Nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat den Auftrag an den Abschlussprüfer erteilt und das Prüfungshonorar festgelegt. Ebenso wurden die Schwerpunkte der Prüfungen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019 zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer abgestimmt.

Die Selbstevaluierung wurde anhand eines detaillierten Fragenkatalogs und von Interviews durchgeführt und somit die gemäß Corporate Governance Kodex vorgesehene Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats vorgenommen.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat für das Berichtsjahr einen Abhängigkeitsbericht gem. § 312 Abs. 3 AktG erstellt. Dieser Bericht wurde von der "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren." Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet, der diesen und die darin aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen einer eigenständigen Prüfung gem. § 314 Abs. 2 AktG unterzog. Diese führte zu keinen Beanstandungen. In der Sitzung am 20. März 2020 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

ABSCHLUSSPRÜFUNG UND JAHRES-ABSCHLUSS

Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31.12.2019 sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der PVA TePla AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit dem HGB bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt. Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die Abschlüsse nebst Lageberichten sowie die jeweiligen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Mitglied des Aufsichtsrats übersandt. Diese hat der Aufsichtsrat ausgewertet und in der Sitzung vom 20. März 2020 ausführlich erörtert. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

Mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, den ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Veränderung in der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

DANK DES AUFSICHTSRATS

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihren tatkräftigen Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr sowie den Mitarbeitervertretern für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen der Gesellschaft.

Wettenberg, im März 2020

Für den Aufsichtsrat

Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PVA TePla AG

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB

A. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PVA TePla AG gem. § 161 AktG

B. Unternehmensführungspraktiken

C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

D. Diversitätskonzept

Die Unternehmensführung der PVA TePla AG als börsennotierte Deutsche Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in Deutschland wird in erster Linie durch das Aktiengesetz (AktG), die Satzung der PVA TePla AG und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

A. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PVA TePla AG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG mit Sitz in Wettenberg erklären hiermit, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuell veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird. Hiervon ausgenommen sind folgende Kodexregelungen:

1. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.3. Satz 3 vor, dass Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Sowohl in der Holdinggesellschaft PVA TePla AG als auch in den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe besteht die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen außerhalb eines geschützten Hinweissystems bekannt zu geben.

Begründung: Der Vorstand beabsichtigt derzeit nicht, ein geschütztes Hinweissystem einzurichten. Für Beschäftigte in unserem Unternehmen bestehen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen beim Betriebsrat zur Anzeige zu bringen. Dadurch können diese Verstöße auf vertrauliche Weise bekannt gemacht werden. Bei der Interessensabwägung wurde maßgeblich mitberücksichtigt, dass die Risiken ihres Missbrauchs und die Schaffung einer Atmosphäre des Misstrauens mit negativen Auswirkungen auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation überwiegen.

2. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.5. vor, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.

Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen und wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung auf Vielfalt achten.

Begründung: Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Zum 30. September 2019 besteht ein Frauenanteil von 50%. Für den Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird in Zukunft angestrebt, den Anteil in dieser Höhe zu halten.

3. Der Kodex sieht unter der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 vor, die Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die variablen Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll.

Für Herrn Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2019ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des 1,58 fachen des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Für Herrn Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2019ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 250 TEUR beträgt.

Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand der PVA TePla AG sehen in der Vorstandsvergütung mit festen, kurz- und langfristigen Gehaltsbestandteilen ein dem Geschäftsumfeld des Unternehmens angemessenes Vergütungsmodell.

4. Der Kodex sieht unter Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 3 vor, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt und entlässt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.

Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten.

Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlich sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Für die Besetzung des Vorstands, der nur aus wenigen Mitgliedern besteht und dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören, wird zum derzeitigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2021 in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen besonders berücksichtigt werden.

5. Für den Aufsichtsrat empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.3 die Bildung von Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfügt über keine gesonderten Ausschüsse.

Begründung: Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet. Die in Ziffer 5.3 aufgeführten Themenkomplexe für zu bildende Ausschüsse werden vom Aufsichtsratsplenum behandelt.

6. Der Kodex sieht unter der Ziffer 5.4.1 Absatz 2 vor, u.a. eine Altersgrenze sowie eine unternehmensspezifische Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen. Weiterhin sieht der Kodex unter der Ziffer 5.4.1 Absatz 3 vor, dass der Aufsichtsrat für die vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat Zielgrößen festlegt.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.

Begründung: Eine von vornherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlich sind. Er wird auch anstreben, dass der Aufsichtsrat in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat zum derzeitigen Zeitpunkt für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen im Aufsichtsrat angemessen vertreten sein sollen, bei den Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung Frauen besondere Berücksichtigung finden.

Wettenberg, im November 2019

für den Vorstand

Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands

für den Aufsichtsrat

Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Unternehmensführungspraktiken

Die PVA TePla AG übt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Dies umfasst z.B. die landesspezifisch gültige Gesetzgebung, die Erklärung zur Unternehmensführung und die Satzung des Unternehmens. Die Umsetzung erfolgt durch die organisatorischen Regelungen im Unternehmen. Darüber hinaus sind das Vorleben durch die Führungskräfte, eine offene und faire Kommunikation auf und zwischen allen Ebenen im Unternehmen sowie eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten wichtige Voraussetzungen für unsere Geschäftstätigkeit. Weiterführende formelle Regelungen werden nicht angewendet. Aufgrund der Inhalte unserer Unternehmenstätigkeit - der Konstruktion von innovativen Hightech-Systemen und dem damit verbundenen Umfeld (z.B. Teilezukauf i.d.R. von Industriebetrieben aus entwickelten Ländern, geringe Umweltrisiken) erachten wir dies derzeit für angemessen.

Die Satzung des Unternehmens kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.pvatepla.com/fileadmin/user upload/Gruppenwebsite/downloads/pva-tepla-ag-satzung-2017-dt.pdf

C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

1. Vorstand

Der Vorstand der PVA TePla AG legt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation fest. Hierzu zählt insbesondere die Steuerung des Konzerns einschließlich seiner Finanzressourcen, die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche, die Personalplanung sowie die Präsentation des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle das Unternehmen betreffenden relevanten Planungen. Geschäfte und Maßnahmen, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, werden diesem rechtzeitig vorgelegt.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Für den Konzern legt der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die zwei Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit zusammen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Außerdem besteht ein Katalog von Geschäftsvorfällen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

Vorstandssitzungen, an denen auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnehmen, finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen werden protokolliert, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält jeweils eine Kopie des Protokolls.

Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Führung und Koordinierung des Konzernvorstands. Er repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmensoder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgabenbereiche gemäß Aufgabenverteilungsplan sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Angesichts der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet.

Diversität im Unternehmen

Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG setzen auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bilden für die PVA TePla-Gruppe die Grundlage eines leistungsfähigen und erfolgreichen Unternehmens. Die Aktivitäten haben zum Ziel, die richtigen Menschen zur Bewältigung unserer Herausforderungen zusammenzubringen, eine Arbeitskultur zu schaffen, welche die Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte fördert. Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Ende September 2019 besteht ein Frauenanteil von 50%. Für den Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird in Zukunft angestrebt, den Anteil in dieser Höhe zu halten.

Diversität im Vorstand

Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat somit nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehören dem Vorstand zwei männliche Mitglieder an und bis zum 31. Dezember 2021 wurde in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen in Zukunft besonders berücksichtigt werden.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung der der Gesellschaft gewählt werden. Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind unter www.pvatepla.com/ueber-pva-tepla/ verfügbar. Gemäß den gesetzlichen Regelungen überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand in der Ausübung seiner Tätigkeit und der Führung des Unternehmens. Dabei begleitet er insbesondere den Vorstand in kritischer Diskussion grundsätzlicher Fragen der Ausrichtung des Unternehmens. Dazu zählen speziell die jährliche Unternehmensplanung und die Aufstellung der Abschlüsse, aber auch grundlegende Themen der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat lässt sich in vier ordentlichen Sitzungen im Jahr über die wirtschaftliche Situation und den Geschäftsverlauf im Unternehmen detailliert informieren. Im Falle von besonderen unternehmensexternen oder -internen Vorkommnissen hält der Aufsichtsrat zudem außerordentliche Sitzungen ab. Aufgrund der geringen Zahl an Mitgliedern (drei Mitglieder) entfällt die Einrichtung von Ausschüssen.

Die Organisation der Aufsichtsratsarbeit ist in einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrates schriftlich fixiert. Herr Prof. Dr. Hebestreit erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats vorliegen müssen.

Regelmäßige Berichte mit der Erläuterung wesentlicher unternehmerischer Kennziffern von Seiten des Vorstandes geben dem Aufsichtsrat Einsicht in den Verlauf der Geschäftssituation. Neben den Sitzungen und Berichten informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidaten vorzuschlagen. Vorstandspositionen können sowohl mit im Unternehmen entwickelten Kandidaten besetzt werden als auch aus dem externen Umfeld stammen.

Die langfristige Nachfolgeplanung der PVA TePla AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie. Grundlage für aus dem Unternehmen stammende Kandidaten ist eine systematische Managemententwicklung mit den folgenden wesentlichen Elementen:

Frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten unterschiedlicher Fachrichtungen und unterschiedlichen Geschlechts
Systematische Entwicklung der Führungskräfte durch die erfolgreiche Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung, möglichst in verschiedenen Geschäften, Regionen und Funktionen
Nachgewiesener, erfolgreicher strategischer sowie operativer Gestaltungswille und Führungsstärke, insbesondere unter herausfordernden Geschäftsbedingungen

Unabhängig von einzelnen Kriterien ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Würdigung der einzelnen Persönlichkeit ausschlaggebend für eine Bestellung in den Vorstand der PVA TePla AG sein kann. Folgende Kriterien erachtet der Aufsichtsrat für den Vorstand als Ganzes für Wesentlich:

Langjährige Führungserfahrung in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Arbeitsgebieten
Internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft und/oder beruflicher Tätigkeit
Eine ausgewogene Altersstruktur, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus den für die Führung einer Holding mit mehreren Tochtergesellschaften notwendigen Arbeitsfeldern. Der Vorstand besteht zum 31. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern.

Transparenz der Ausschussmitglieder

Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet.

Die Namen der Aufsichtsratsmitglieder lauten wie folgt:

Alexander von Witzleben, Aufsichtsratsvorsitzender

Prof. Dr. Markus H. Thoma, Aufsichtsrat

Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Aufsichtsrat

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG ist so zusammengesetzt, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus erforderlich sind.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Ziele zu seiner Zusammensetzung beschlossen:

Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums

a. Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des PVA TePla-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines mittelgroßen, international tätigen Konzerns; im Anlagenbau und insbesondere im Projektgeschäft mit zum Teil global führenden Unternehmen; auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche; auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Führungskräfteentwicklung; in den wesentlichen Märkten, in denen die PVA TePla - Gruppe tätig ist; im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung; im Controlling/Risikomanagement und auf dem Gebiet Governance/Compliance. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, vertraut sein.

b. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte

Mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig. Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Dem Aufsichtsrat soll nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören.

c. Alters-, Regel-Grenze und Vielfalt (Diversität)

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat.

Alexander von Witzleben (Vorsitzender) gehört seit 2004, Prof. Dr. Gernot Hebestreit seit 2008 und Prof. Dr. Markus H. Thoma seit 2014 dem Aufsichtsrat der PVA TePla AG an.

Eine von vornherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Alexander von Witzleben, gehört seit 2004 dem Aufsichtsrat an. Mit einer grundsätzlich kritischen Grundhaltung gegenüber dem Vorstand zeigen alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Austausch mit dem Vorstand, dass sie über eine eigenständige Haltung in allen relevanten Fragen der Unternehmensführung verfügen und zu einem eigenständigen Urteil gelangen.

Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.

Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder

a. Allgemeines Anforderungsprofil

Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und allgemeine Kenntnisse im Spezialmaschinenbau verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen. Aufsichtsratsmitglieder sollen der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen.

b. Zeitliche Verfügbarkeit

Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, und ausreichend Zeit für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts vorzusehen ist. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen, gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium zum Ziel haben und insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der Kandidaten achten.

D. Diversitätskonzept

Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfolgt für die Zusammensetzung des Vorstands, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2020) aus zwei Personen besteht, folgendes Konzept:

Bei Abwägungen, welche Persönlichkeiten den Vorstand als Gremium am besten ergänzen würden, berücksichtigt der Aufsichtsrat auch Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs-, Bildungs- und Lebenserfahrungen, auch im internationalen Bereich, Alter und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:

Vorstandsmitglieder sollen über langjährige Führungserfahrung verfügen.
Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Spezialmaschinen aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen, sowie über internationale Erfahrung verfügen.
Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.
Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Unabhängig von einzelnen Kriterien ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Würdigung der einzelnen Persönlichkeit ausschlaggebend für eine Bestellung in den Vorstand der PVA TePla AG sein kann. Folgende Kriterien erachtet der Aufsichtsrat für den Vorstand als Ganzes für Wesentlich:

Langjährige Führungserfahrung in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Arbeitsgebieten
Internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft und/oder beruflicher Tätigkeit
Eine ausgewogene Altersstruktur, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen

Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus den für die Führung einer Holding mit mehreren Tochtergesellschaften notwendigen Arbeitsfeldern. Der Vorstand besteht zum 31. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern.

Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2020) aus drei Personen besteht, strebt angesichts der unternehmensspezifischen Situation, des betriebenen Unternehmensgegenstands sowie der Größe der Gesellschaft als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt:

Aufseiten der Anteilseigner sollen alle Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat vertreten sein, insbesondere ohne solche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.

Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit Erfahrung in einem international tätigen Unternehmen nach Möglichkeit im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus vorweisen. Des Weiteren muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist, vertraut sein.

Der Aufsichtsrat wird bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf die Vielfalt (Diversity) in Form von Alter, Bildungs-, Berufshintergrund, Internationalität und den Frauenanteil achten.

Lagebericht und Konzernlagebericht

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Berichterstattendes Unternehmen

Die PVA TePla AG, Wettenberg (im Folgenden "PVA TePla AG") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Gießen unter der Nummer HRB 6845 registriert und hat ihren Sitz in 35435 Wettenberg, Deutschland. Die Aktien der PVA TePla AG sind seit dem 21. Juni 1999 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN: DE0007461006).

Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden "PVA TePla-Gruppe") produzieren und veredeln als Technologieunternehmen Werkstoffe, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Verfahren, Erzeugnissen, Systemen und Dienstleistungen der Werkstofftechnologie, der Plasma- und Ionenstrahltechnologie, der Mess- und Inspektionstechnik für feinstrukturierte Gegenstände sowie der Vakuumtechnik.

Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Standorte in Deutschland, Italien, den USA, China, Taiwan und Singapur.

Grundlagen der Darstellung

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die PVA TePla AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nach den geltenden Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Als Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 hat die Hauptversammlung am 26. Juni 2019 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gewählt.

Es bestehen keine geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der PVA TePla-Gruppe andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Prüfer begründen könnten. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat nicht an der Buchführung oder der Aufstellung des Jahres- oder Konzernabschlusses der PVA TePla AG mitgewirkt.

Für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Möglichkeit eines zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch "Lagebericht") Gebrauch gemacht. Der vorliegende Lagebericht fasst insoweit den Lagebericht der PVA TePla AG und den Konzernlagebericht der PVA TePla-Gruppe zusammen und wurde gemäß §§289, 289a, 289f, 315, 315a und 315d HGB sowie nach den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 17 und 20 aufgestellt.

Unterscheidung zwischen Mutterunternehmen und Konzern

Um zu verdeutlichen, welche Angaben sich auf das Mutterunternehmen und welche sich auf die Gruppe beziehen, verwenden wir für das Mutterunternehmen stets "PVA TePla AG" Für Angaben, die die Gruppe betreffen, verwenden wir "PVA TePla-Gruppe" oder "Konzern" Wo vorstehende Unterscheidungen nicht zur Anwendung kommen und keine anderen gesonderten Hinweise erfolgen, betreffen die Angaben gleichermaßen die Gruppe wie das Mutterunternehmen.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr 2019 der PVA TePla AG begann am 1. Januar 2019 und endete am 31. Dezember 2019. Die korrespondierende Vorjahresperiode (im Folgenden auch kurz "VJ") umfasst demnach den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Rundungsdifferenzen

Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.

Vorausschauende Aussagen

Der vorliegende Lagebericht enthält vorausschauende Aussagen. Diese Aussagen geben eigene Einschätzungen und Annahmen - auch solche von Dritten (wie zum Beispiel statistische Daten in Bezug auf die Branche und auf globale wirtschaftliche Entwicklungen) - zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getroffen wurden, oder zum Datum dieses Berichts. Vorausschauende Aussagen sind stets mit Unsicherheiten verbunden. Sollten sich die Einschätzungen und Annahmen als nicht oder nur teilweise zutreffend erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen - auch deutlich - abweichen.

2. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

2.1. Konzernstruktur und Organisation

Rechtliche Konzernstruktur

Die PVA TePla AG fungiert als Führungs- und Funktionsholding der PVA TePla-Gruppe und ist für die Steuerung und Führung der PVA TePla-Gruppe verantwortlich. Weiterhin organisiert sie die Technologie und das damit verbundene geistige Eigentum der PVA TePla-Gruppe.

Die PVA TePla AG übernimmt überdies unter anderem die Aufgaben der strategischen Ausrichtung, beispielsweise der Ausweitung des Produktportfolios, Akquisitionen und Finanzfragen der gesamten Gruppe. Ebenso ist die Holding für Corporate Identity, Investor Relations und Marketing verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt die PVA TePla AG die Finanzierung von strategisch bedeutsamen Entwicklungsprojekten der operativen Tochterunternehmen.

Die PVA TePla AG ist in der Regel alleinige Anteilseignerin an den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die PVA TePla AG beherrscht unmittelbar (bzw. mittelbar) zum 31. Dezember 2019 acht inländische (VJ: acht) und sechs ausländische (VJ: sechs) Tochterunternehmen (China, Italien, Singapur, Taiwan und USA). Ausleihungen der Holding erfolgten nur an Tochterunternehmen und deren Tochterunternehmen. Die Holding refinanziert sich im Wesentlichen durch Umlage der umlagefähigen Kosten auf die operativen Gesellschaften, durch Vermietung von Gebäuden, durch Verpachtung geistigen Eigentums (auch an Dritte), durch Zinserträge aus den Ausleihungen an Tochterunternehmen sowie durch bestehende Ergebnisabführungsverträge. Zentrale Serviceleistungen wie zum Beispiel Qualitätsmanagement, Buchhaltung oder Controlling werden den Tochterunternehmen in Rechnung gestellt.

Im Berichtsjahr wurde die PVA Italy S.r.l., Bozen in Italien, gegründet und im ersten Halbjahr 2019 per Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der PVA TePla AG einbezogen. Weiterhin veräußerte die PVA TepPla AG im Geschäftsjahr 2019 sämtliche Anteile an dem bisherigen 51%igen Tochterunternehmen Xi'an HuaDe CGS Ltd. Xi'an, VR China. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe haben sich hieraus nicht ergeben. Für weiterführende Erläuterungen wird auf die Ausführungen zum Konsolidierungskreis im Konzernanhang in Abschnitt "C. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung" verwiesen.

Geschäftstätigkeit

Die PVA TePla-Gruppe mit Hauptsitz in Wettenberg, Deutschland, ist ein technologisch führender, unabhängiger Anbieter von Systemen für die Herstellung und Bearbeitung von Hightech-Werkstoffen, die zum Beispiel unter hoher Temperatur, Vakuum, hohem Druck und im Plasma prozessiert werden.

Mit ihren Halbleiter-Systemen für die Front- und BackendProduktion ist die PVA TePla-Gruppe ein bedeutender Technologiepartner und Systemzulieferer der globalen Halbleiterindustrie. Damit nimmt sie auch eine wichtige Position in der Wertschöpfungskette wachstumsstarker Industrien wie der Mikro- und Hochleistungselektronik oder der Elektromobilität ein. Mit Anlagensystemen für die industrielle Kristallzucht, Qualitätsinspektion, Plasmareinigungssystemen sowie der dazugehörigen Software und Prozesstechnologie stellt sie der Halbleiterindustrie ein umfangreiches Verfahrens- und Produktspektrum zur Verfügung.

Daneben ist die PVA TePla-Gruppe ein Hersteller von Industriesystemen, insbesondere Vakuum-Sinteranlagen für die Herstellung von Strukturwerkstoffen und Hartmetallwerkzeugen, Graphitreinigungs- und Beschichtungsöfen sowie Löt- und Diffusionsschweißsystemen.

Die PVA TePla-Gruppe agiert als Systemlieferant für ihre Kunden. Einen Großteil der erforderlichen Komponenten kauft sie zu und setzt dabei ausschließlich auf qualitätsgeprüfte Sublieferanten. Da sie in der Produktion eine geringe Wertschöpfungstiefe besitzt, kann die PVA TePla-Gruppe ihre Kapazitäten in Abhängigkeit von der Auftragslage flexibel steuern. Das ermöglicht ihr, ihren Wachstumskurs bei begrenztem Investitionsvolumen sowie einer vergleichsweise geringen Kapitalbindung zu forcieren. Eine eigene Teilefertigung findet in geringem Umfang statt. Die Produktion und Montage der Anlagen und Systeme sowie das Dienstleistungsgeschäft (Contract Processing) erfolgen zum Großteil im Inland an den Standorten Wettenberg, Westhausen, Jena und Coburg. Im Ausland wird an den Standorten Corona (USA) sowie Schio (Italien) produziert, der durch die in 2019 neugegründete Tochtergesellschaft PVA Italy S.r.l. hinzukam.

Dass ein signifikanter Teil der Aufträge durch Vorauszahlungsvereinbarungen abgedeckt ist, wirkt sich positiv auf die Liquiditätssteuerung der Gruppe aus. Auf diese Weise sowie durch ein gruppenweites Cash Clearing kann die PVA TePla-Gruppe kurzfristige bankenseitige Fremdfinanzierungen auf ein Minimum begrenzen.

Geschäftssegmente

Die PVA TePla-Gruppe gliedert ihre Geschäftsaktivitäten in die beiden Geschäftsbereiche (GB) Semiconductor Systems und Industrial Systems. Führung, Planung und Steuerung der PVA TePla-Gruppe erfolgen basierend auf diesen beiden Geschäftsbereichen. Sie bilden damit für Zwecke der Segmentberichterstattung die beiden Geschäftssegmente.

Im GB Semiconductor Systems sind folgende Technologiefelder zusammengefasst:

Kristallzucht-Anlagen: die Silizium-Wafer-Technologie für die Mikroelektronik, die Siliziumkarbid-Wafer-Technologie für die Hochleistungselektronik und weitere Kristallzuchttechnologien für eine Vielzahl von Applikationen
Metrologie-Systeme: die Technologie der zerstörungsfreien Qualitätsprüfung von Wafern und von komplexen Halbleiterbauteilen
Plasma-Anlagen: Produktionstechnologien für Mikrosensoren (MEMS, Micro-Electronical-Mechanical-Systems) und für starke Lichtquellen aus Halbleiter-Dioden (HB LED - High Brightness Light Emitting Diodes) sowie die Technologie zur Herstellung ultra-dünner Wafer

Der GB Industrial Systems beinhaltet im Wesentlichen folgende Technologiefelder:

Industrieanlagen: Technologien für Strukturwerkstoffe in der Luft- und Raumfahrt, der Energietechnik und für Hartmetallwerkzeuge
Dienstleistungs-Kompetenzzentrum für Vakuumprozesstechnik - insbesondere im Vakuumlöten, der Vakuumwärmebehandlung und dem Diffusionsschweißen

Nachfolgend werden die organisatorischen Einheiten und die Zuordnung der Tochterunternehmen zu den Geschäftsbereichen dargestellt.

PVA TePla AG (Holding)

SEMICONDUCTOR SYSTEMS

PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg

PVA TePla America Inc., Corona, Kalifornien, USA

PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen

PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg

PVA TePla Singapore Pte. Ltd., Singapur

PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena

PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd., Xi'an, VR China

PVA SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg

INDUSTRIAL SYSTEMS

PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg

PVA Control GmbH, Wettenberg

PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena

PVA TePla (China) Ltd., Peking, VR China

PVA Italy s.r.l., Bozen, Italien

Mitarbeiter Personalentwicklung

Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der PVA TePla-Gruppe ist nur mit einem Team von hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern realisierbar. Die konsequente und vorausschauende Personalentwicklung bildet daher eine tragende Säule unserer Wachstumsstrategie. Wir wollen so den hohen Leistungswillen unserer Mitarbeiter im Hinblick auf herausragende Servicequalität und große Kundenzufriedenheit erhalten und fördern. Zudem ist es für uns wichtig, unsere Personalressourcen entsprechend unseren Wachstumsplänen zu steuern. Der Fachkräftemangel hat sich im Geschäftsjahr 2019 weiter erhöht. Die Personalmärkte erweisen sich als überaus eng. Daher haben wir uns im Personal-Recruiting breiter aufgestellt und zudem unsere Ausbildungsaktivitäten deutlich forciert.

Um unsere Ausbildungsplätze für Fachinformatiker Systemintegration, Industriekaufleute, Mechaniker und Mechatroniker zu besetzen, gehen wir unter anderem Schul- und Hochschulpatenschaften ein und bieten Schülern und Studenten Orientierungstage und Praktika an.

Für Auszubildende haben wir zudem spezifische Ausbildungsprogramme entwickelt, um unseren hohen Bedarf an praxisnah ausgebildetem Nachwuchs zu decken. Darüber hinaus kooperieren wir mit Hochschulen bei der Ausbildung von Studenten (Bachelor of Science) und betreuen unter anderem auch Semester-, Bachelor- und Masterarbeiten.

Gleichfalls wollen wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber für bestehende und zukünftige Kollegen weiter steigern. Die spannenden Aufgabenfelder, die die PVA TePla-Gruppe bietet, werden dabei von Mitarbeitern und Bewerbern ebenso geschätzt wie flexible Arbeitszeiten, die Home-office-Kultur, Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und viele weitere Benefits wie das JobRad (Fahrräder und E-Bikes - steuerlich gefördert: der Arbeitgeber least das JobRad. Dem Arbeitnehmer steht das Rad zur freien Verfügung).

Hinzu kommt eine attraktive Bezahlung mit mehr als zwölf Gehältern, die stetig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Durch unsere Maßnahmen zur Personalentwicklung konnten wir die Anzahl und Qualität der Bewerbungen auf unsere vielen offenen Stellen insgesamt weiter erhöhen.

Vielfalt im Unternehmen ("Diversity")

Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen, die bei der PVA TePla-Gruppe arbeiten, bilden die Grundlage für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg des Unternehmens. Indem wir die Vielfalt in unserem Unternehmen fördern, können wir die richtigen Menschen zusammenbringen und eine Arbeitskultur schaffen, welche die Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte fördert.

Personalbestand

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 beschäftigte die PVA TePla-Gruppe 528 Mitarbeiter (VJ: 470 Mitarbeiter). Im GB Semiconductor Systems ist die Mitarbeiterzahl von 250 zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 auf 268 zum Geschäftsjahresende 2019 angestiegen. Dies lag an der erforderlichen Aufstockung der personellen Kapazitäten für die Abarbeitung des hohen Auftragsbestands. Die Mitarbeiterzahl im GB Industrial Systems stieg auf 221 zum Ende des Geschäftsjahres 2019 (VJ: 185). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen in der erstmaligen Einbeziehung des italienischen Tochterunternehmens PVA Italy S.r.l. sowie die Einstellung weiteren Fachpersonals begründet.

Mit 479 Mitarbeitern (VJ: 422 Mitarbeiter) war der weitaus größte Teil in Europa beschäftigt. In Nordamerika lag die Mitarbeiterzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 25 (VJ: 24) und in Asien bei 24 (VJ: 24).

24 Mitarbeiter (VJ: 20 Mitarbeiter) befanden sich zum Jahresende 2019 in einer kaufmännischen oder gewerblichen Ausbildung.

Die PVA TePla AG beschäftigte zum Jahresende 2019 insgesamt 39 Mitarbeiter (VJ: 35 Mitarbeiter).

2.2. Strategie

Wesentliche marktseitige Einflussfaktoren

Die PVA TePla-Gruppe agiert in hochattraktiven Wachstumsmärkten.

Für die Herstellung von Hightech-Werkstoffen sind Prozesse im Vakuum, bei hoher Temperatur, hohem Druck sowie im Plasma unentbehrlich.

Dass wir eine führende Position in diesen Technologiefeldern einnehmen, unterstützt auf lange Sicht die Nachfrage nach unserem Leistungsspektrum.

Bedeutender Wachstumstreiber ist der für die wachsende Mikro- und Hochleistungselektronik erforderliche Kapazitätsaufbau im Bereich der Wafer-Herstellung. Sowohl die etablierten Wafer-Hersteller als auch neue Marktteilnehmer unternehmen Anstrengungen, die Waferproduktion deutlich zu erweitern. Aufgrund der führenden Marktposition erwartet die PVA TePla-Gruppe, von dieser Entwicklung [stark] zu profitieren und den Absatz von Silizium-Kristallzuchtanlagen deutlich zu steigern.

Die hohe Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellt einen weiteren wichtigen Wachstumshebel dar. Marktprognosen zufolge wird dabei im Bereich der bordeigenen und stationären Ladeinfrastruktur verstärkt Siliziumkarbid (SiC) zum Einsatz kommen, da dieses Material im Vergleich zu Silizium überlegene Materialeigenschaften aufweist. Als einziger unabhängiger Anbieter von Kristallzuchtanlagen für SiC erwartet die PVA TePla-Gruppe auch aus dem Aufbau der SiC-Waferkapazität einen deutlichen Nachfrageschub.

Die zerstörungsfreie Vermessung und Inspektion von Materialien und Bauteilen gehört insbesondere in der Halbleiterindustrie zu den wichtigsten Prozessschritten in der Produktion. Die immer strenger werdenden Design Rules in der Halbleiterindustrie werden auch in der Zukunft den Bedarf an Metrologiesystemen erhöhen. Die PVA TePla-Gruppe ist mit ihrer großen Bandbreite an verschiedenen Technologien auch in diesem Bereich exzellent aufgestellt.

Strategie

Die wert- und wachstumsorientierte Strategie der PVA TePla-Gruppe ist darauf ausgerichtet, möglichst umfassend von den positiven, langfristigen Trends in den Abnehmermärkten zu profitieren und bei jederzeit begrenzten Risiken ein im Branchenvergleich deutlich überproportionales Wachstum zu erzielen. Dies erreichen wir vor allem durch die fortlaufende Weiterentwicklung unserer Technologiepalette, die Verstärkung unserer Vertriebsanstrengungen in Wachstumsmärkten und die Festigung von strategischen Partnerschaften mit Zulieferern und Kunden.

Dabei gilt es zugleich, die Profitabilität im Projekt- und Servicegeschäft zu erhöhen, die Kapitalbindung über das Geschäftsmodell einer geringen Wertschöpfungstiefe in der Produktion auf angemessenem Niveau zu halten sowie die Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage vorausschauend zu steuern.

Zur Weiterentwicklung der Technologiepalette entsprechend der Kundenanforderungen fokussieren sich Forschung und Entwicklung im Wesentlichen auf Produktivitäts- und Volumensteigerungen im Herstellungsprozess von Hochleistungs-Werkstoffen - auch unter Nutzung alternativer Fertigungstechnologien. Hinzu kommen Verfeinerung und Automatisierung von Metrologiesystemen zur noch detaillierteren Materialinspektion und Fertigungslinienkontrolle sowie die nahtlose Einbindung von Anlagentechnologie und Softwaresteuerung in die Infrastrukturumgebung der Kunden im Sinne der Industrie 4.0-Anforderungen (siehe Abschnitt "2.4. Forschung und Entwicklung").

Die PVA Tepla-Gruppe verfolgt das Ziel, ein überproportionales Wachstum im Bereich von Zukunftstechnologien insbesondere im GB Semiconductor Systems zu erreichen. Hierdurch wird die Profitabilität zukünftig kontinuierlich gesteigert werden können.

2.3. Steuerungssystem - finanzielle Ziele

Die PVA TePla-Gruppe wird vom Vorstand der PVA TePla AG geführt. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die Ziele und die strategische Ausrichtung fest und steuert die Umsetzung der Wachstumsstrategie. Bestellt, überwacht und beraten wird der Vorstand vom Aufsichtsrat der PVA TePla AG. Primäres Ziel der Unternehmensentwicklung ist es, den Unternehmenswert mit Blick auf alle Stakeholder zu steigern und profitabel zu wachsen. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab.

Zur wert- und wachstumsorientierten Steuerung des Konzerns verwendet die PVA TePla-Gruppe ausschließlich finanzielle Steuerungsgrößen. Die Planung und Steuerung basiert vor allem auf der Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Als bedeutsamste Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten auch im Geschäftsjahr 2019 die beiden folgenden finanziellen Leistungsindikatoren, die monatlich (auch auf Segmentebene) ermittelt werden:

Umsatzerlöse
(das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste) Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA, EBITDA-Marge)

Die beiden bedeutsamsten Steuerungsgrößen werden gruppenweit durchgängig nach einheitlicher Systematik ermittelt, analysiert und geplant und im Hinblick auf die Erreichung der finanziellen Ziele überwacht. Detaillierte Angaben zur Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Wirtschaftsbericht und im Prognosebericht. Auf der Ebene von Tochterunternehmen kommen zudem weitere finanzielle Leistungsindikatoren zur Feinsteuerung zum Einsatz (unter anderem Auftragseingang und Auftragsbestand).

2.4. Forschung und Entwicklung

Die konzernweiten Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 4,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Produkt- und Prozessweiterentwicklungen in den beiden Geschäftsbereichen der PVA TePla-Gruppe fast ausschließlich im Rahmen von Kundenaufträgen durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Aufwendungen werden daher nur zu einem geringen Teil in den Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen.

Die PVA TePla-Gruppe aktiviert keine Entwicklungskosten, sodass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Periode als Aufwand erfasst werden, in der sie anfallen. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Konzernanhang in Textziffer "3. Forschungs- und EntwicklungsKosten" verwiesen.

Die F&E-Aktivitäten der PVA TePla-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 umfassten neben Entwicklungsarbeiten für neue Produkte kontinuierliche Verbesserungsprogramme für bereits bestehende Produktlinien. Ziel der Entwicklungsarbeiten ist in der Regel, die Costs-of-Ownership für Kunden zu reduzieren. Forschungsarbeiten werden auch im Rahmen öffentlich geförderter Projekte - und auch in Kooperation mit Kunden - durchgeführt.

Beispielhaft für unsere F&E-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 stehen die folgenden Projekte:

Im Produktbereich der Siliziumkristallisation wurde in einem vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) geförderten Projekt eine neue, kostenoptimierte Züchtungsanlage für die Waferindustrie entwickelt.

Für die Kristallisation von Siliziumcarbid wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Forschung an der Optimierung eines 6" Demonstrationsprozesses (SiC-Kristalldurchmesser von 150mm) gearbeitet. Zugleich wird die Anlagenkonfiguration mit Hinblick auf eine kostenoptimierte Massenproduktion bei Kunden weiterentwickelt. Zudem arbeitete das F&E - Team an alternativen Heiz- und Regelprozessen für die Prozesszone der Anlage.

Im Produktbereich Vakuumanlagen hat die PVA TePla-Gruppe in 2019 Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf die Optimierung der Diffusionsschweißanlagen und den dazugehörigen Prozessendurchgeführt. Schwerpunkt war hierbei eine neue Anlagenvariante für das Diffusionsschweißen von Leichtmetalllegierungen, speziell für Thermomanagement-Anwendungen in der Hochleistungselektronik. Die Produktoptimierung zielt darauf ab, durch eine deutlich verbesserte Wärmeübertragung die Prozesszeiten für das Diffusionsschweißen drastisch zu reduzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Verfahren zu erhöhen.

In einem weiteren Projekt zur Anlagenoptimierung wurde die Dauerfestigkeitseigenschaften von unterschiedlichen Pressstempeln der Anlagen untersucht.

Auch wurde eine Konzeptstudie für eine neue HochVakuum-Lötanlage entwickelt. Der anwendungstechnische Hintergrund dieser Studie ist das Hochtemperaturlöten von Baugruppen für die Hochleistungselektronik. Diese werden in zukünftigen Generationen der Elektromobilität zur Anwendung kommen. Die detailtechnische Ausgestaltung des neuen Anlagenkonzeptes soll in den nächsten drei Jahren über ein öffentlich gefördertes Forschungsprojekt erfolgen, welches zum Jahresende 2019 beim BMWi eingereicht wurde.

3. WIRTSCHAFTSBERICHT

3.1. Überblick über den Geschäftsverlauf

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen beziehen sich in erster Linie auf die Tochterunternehmen der PVA TePla AG. Da die PVA TePla AG jedoch ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochterunternehmen erwirtschaftet, sind diese Rahmenbedingungen nicht nur für die PVA TePla-Gruppe insgesamt, sondern auch für die Holding von Bedeutung.

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die globalen Wirtschaftsaussichten sind instabil und das BIP-Wachstum hat sich dementsprechend in 2019 schwach entwickelt. In fast allen Volkswirtschaften war eine Verlangsamung zu beobachten und der Welthandel stagniert. Die seit Mitte des Jahres 2019 andauernde Verschärfung der handelspolitischen Spannungen beeinträchtigt zunehmend das Vertrauen und die Investitionstätigkeit. Die Einkommen der privaten Haushalte und die Konsumausgaben werden nach wie vor durch die günstigen Arbeitsmarktbedingungen gestützt.

Nach Angaben der OECD betrug das globale BIP-Wachstum 2019 2,9% gegenüber 3,5% im Jahr 2018. Sowohl in fortgeschrittenen als auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften war in der Breite eine Verlangsamung zu beobachten.

Die industrielle Produktion stieg im Jahr 2019 um geschätzt 0,8% (2018: 3,1%). Der Welthandel war außergewöhnlich schwach, kam Ende des Jahres 2018 zum Stillstand und blieb im ersten Halbjahr 2019 verhalten. Insgesamt ist das Wachstum des Welthandelsvolumens (Waren und Dienstleistungen) in 2019 Schätzungen der OECD zufolge auf 1,2% zurückgegangen. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 2009.

Das BIP-Wachstum im Euroraum ging im Jahr 2019 auf 1,1% gegenüber 1,9% im Vorjahr zurück. Anhaltende Spannungen im Welthandel, die weiterhin nicht geklärten künftigen Beziehungen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs sowie die insgesamt schwache Entwicklung in der Industrie führten im gesamten Euroraum zu einem Konjunkturabschwung.
Im Jahr 2019 konnte die deutsche Wirtschaft eine Rezession um Haaresbreite vermeiden. Das BIP wuchs lediglich um 0,5% (Vorjahr 1,5%). Diese deutliche Wachstumsverlangsamung ist auf den Außenbeitrag zurückzuführen. Anhaltende Handelsstreitigkeiten und die Unsicherheit wegen des Brexits haben die Aussichten für die exportabhängige deutsche Wirtschaft verschlechtert. Die Exportaufträge sind gegenüber ihrem Höchststand im vierten Quartal 2018 um rund 9% zurückgegangen.
Auch das Wirtschaftswachstum der USA schwächte sich deutlich ab, wenn auch nicht so stark wie in Deutschland. Mit Blick auf das Jahr 2019 ist von einem Anstieg von 2,3% auszugehen, gegenüber 2,9% im Vergleich mit dem Jahr 2018. Die Lockerungen der Federal Reserve haben sich positiv auf die Konjunktur ausgewirkt und die Verbraucher verschafften sich zusätzliche Mittel, indem sie zunehmend Hypotheken auf ihre Wohnimmobilien aufnahmen.
Die chinesische Wirtschaft ist im dritten Quartal 2019 so langsam gewachsen wie seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr. Amtlichen Angaben zufolge erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Volksrepublik zwischen Juli und September um 6,0%, das war der niedrigste Anstieg seit 27 Jahren. Geschwächt ist Chinas Wirtschaft vor allem durch den Handelskonflikt mit den USA und eine sich abschwächende Binnennachfrage. Über das Gesamtjahr 2019 betrachtet ist das BIP Chinas um 6,2% gewachsen gegenüber 6,6% in 2018.
In Japan verharrt im Jahr 2019 das Wirtschaftswachstum wie im Vorjahr bei niedrigen 0,8%. Zu einer schwachen Binnennachfrage belastete die andauernde Exportschwäche das Wachstum zusätzlich. Gründe hierfür sind die Verlangsamung der chinesischen Konjunktur sowie der von Amerika angezettelte Handelsstreit mit China.

Branchenentwicklung

Während sich die Geschäftssituation in den für die PVA TePla-Gruppe besonders relevanten Teilmärkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 äußerst positiv entwickelte, herrschte in den übergeordneten Märkte Zurückhaltung. Der Markt für Vakuumanlagen verzeichnete insbesondere in Europa wieder Kapazitätserweiterungen. Die Anlageninvestitionen im Halbleitermarkt waren dagegen deutlich rückläufig.

Der Welt-Maschinenumsatz dürfte im Jahr 2019 laut des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) preisbereinigt auf dem Niveau des Vorjahres stagniert haben. An den TOP-5-Standorten (VR China, USA, Deutschland, Japan, Italien), die für gut 70% des Welt-Maschinenumsatzes stehen, war der Jahresabschluss voraussichtlich lediglich in China positiv.
Die Ausgaben für Wafer-Fabrikationsausrüstungen sind im Jahr 2019 laut den Marktforschungsinstituten Gartner und VLSI um 17% gefallen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf den Bereich Memory zurückzuführen, der unter einem Überangebot und Preisverfall litt.

Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019

Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 ihre Fertigungskapazitäten durch eine wichtige strategische Akquisition ausgebaut: Um die Lieferketten zu optimieren und Engpässe in der Bauteilbeschaffung zu vermeiden, übernahm sie die Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers. Die an diesem neuen Standort produzierten doppelwandigen Kessel, besonders Edelstahlkessel, sind das zentrale Bauteil für Vakuum- und Hochtemperatur- sowie einer Vielzahl von Kristallzuchtanlagen. Kessel müssen fertigungstechnisch höchsten Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen genügen. Aufgrund der seit einiger Zeit steigenden Kundennachfrage nach Vakuum- und Kristallzuchtanlagen stärkt die PVA TePla-Gruppe den bestehenden Lieferantenpool durch eine eigene Fertigung.

Im Oktober 2018 hatte das Tochterunternehmen PVA Crystal Growing Systems GmbH einen langfristigen Rahmenvertrag mit einem asiatischen Kunden für Lieferungen von Kristallzuchtanlagen für 300 mm Wafer in vier Tranchen geschlossen. Der Auftragseingang des ersten Teilauftrags in Höhe von rund 28 Mio. EUR erfolgte im ersten Quartal 2019. Die Lieferung der ersten Kristallzuchtanlagen startet im Mai 2020.

Im ersten Quartal 2019 hat das Tochterunternehmen PVA Industrial Vacuum Systems GmbH einen Auftrag zur Lieferung von Lötanlagen in Höhe von rund 14 Mio. EUR erhalten. Die Anlagen werden im laufenden Geschäftsjahr 2020 an den Kunden ausgeliefert.

Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 erstmals IFRS 16 "Leasingverhältnisse" angewendet. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der PVA TePla-Gruppe sind auf die Leasingnehmerbilanzierung zurückzuführen und hier im Speziellen auf diejenigen Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnis im Sinne von IAS 17 zu klassifizieren waren und ab dem Geschäftsjahr 2019 (erstmals) bilanziell zu erfassen sind. Dies deshalb, da IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell einführt, wonach Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht aktivieren und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle ausstehenden Leasingzahlungen zu passivieren haben (sog. Nutzungsrechtmodell).

Demzufolge entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse. Die Erstanwendung führte insgesamt unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe, die größte Auswirkung ergab sich mit einer Erhöhung der Abschreibungen und damit des EBITDA von 0,7 Mio. EUR .

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns

Die PVA TePla-Gruppe blickt auf ein sehr gutes Geschäftsjahr 2019 zurück. Sowohl der Umsatz mit 131,0 Mio. EUR als auch das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) mit 16,2 Mio. EUR lagen deutlich über dem Vorjahr und den Erwartungen für 2019. Das bestätigt die solide wirtschaftliche Lage der PVA TePla-Gruppe und eröffnet weiteres Wachstumspotenzial.

In allen Produktbereichen lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin auf dem sehr hohen Niveau des Vorjahres. Der Auftragsbestand im Konzern von 170,6 Mio. EUR zum Jahresende 2019 wird wesentlich zu den Umsatzzielen des Geschäftsjahres 2020 beitragen und reicht bis in das Geschäftsjahr 2021 hinein.

Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet, dass sowohl die hohen konjunkturellen Unsicherheiten als auch die Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus das globale Wachstum im Geschäftsjahr 2020 erheblich belasten könnten. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich. Dennoch sieht der Vorstand zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts die wirtschaftliche Lage der PVA TePla-Gruppe auch über das Ende des Geschäftsjahres 2020 hinaus als nicht gefährdet an.

Vergleich der tatsächlichen Entwicklung mit dem im Prognosebericht 2018 prognostizierten Geschäftsverlauf

Prognose und tatsächliche Entwicklung der PVA TePla-Gruppe

Für das Geschäftsjahr 2019 hatte die PVA TePla-Gruppe einen Konzernumsatz in einer Größenordnung von 125 Mio. EUR und ein von Zinsen und Steuern unbeeinflusstes Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) in einer Größenordnung von 15,0 Mio. EUR erwartet. Mit der Veröffentlichung der Geschäftszahlen zum dritten Quartal 2019 am 8. November 2019 hat der Vorstand der PVA TePla AG auf Basis der nachhaltig guten Geschäftsentwicklung die Prognose für das Gesamtjahr 2019 angehoben und einen Konzernumsatz in einer Größenordnung von 130,0 Mio. EUR sowie ein operatives Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von rund 16,0 Mio. EUR prognostiziert.

Mit einem Konzernumsatz von 131,0 Mio. EUR und einem EBITDA von 16,2 Mio. EUR, entsprechend einer EBITDA-Marge von 12,4%, wurde die ursprüngliche Prognose demnach für die PVA-Gruppe deutlich übertroffen.

Prognose und tatsächliche Entwicklung der PVA TePla-Gruppe

Für das Geschäftsjahr 2019 hatte die Geschäftsleitung einen wesentlichen Rückgang der Umsatzerlöse und des operativen Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) prognostiziert. Dieser wesentliche Rückgang konkretisierte sich sowohl mit Blick auf den Umsatz als auch mit Blick auf das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA). Der Umsatz der PVA TePla AG ist im Geschäftsjahr 2019 auf 10,8 Mio. EUR (VJ: 17,3 Mio. EUR) und somit im Vorjahresvergleich um 37,6% gesunken. Korrespondierend dazu hat sich im Geschäftsjahr 2019 auch das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) um 88,9% von 8,1 Mio. EUR in 2018 auf 0,9 Mio. EUR reduziert.

3.2. Ertragslage der Gruppe Umsatzentwicklung

Regionale Umsatzentwicklung

Die PVA TePla-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernumsatz in Höhe von 131,0 Mio. EUR (VJ: 96,8 Mio. EUR). Damit lag der Umsatz mit 35% deutlich über dem Niveau des Vorjahrs. Der Umsatzanteil für Deutschland stieg durch die erfolgreiche Abwicklung eines Großauftrags im Halbleitersegment auf 40% (VJ: 21%) an. Auf den asiatischen Markt entfielen 33% (VJ: 55%) des Gesamtumsatzes. 16% (VJ: 18%) des Konzernumsatzes wurden im europäischen Ausland erzielt. Die Region Nordamerika konnte im aktuellen Geschäftsjahr auf 10% (VJ: 5%) ausgebaut werden. Die übrigen Regionen trugen erneut mit 1% zum Konzernumsatz bei.

Umsatzentwicklung in den Segmenten

Der Umsatz im GB Semiconductor Systems konnte im Geschäftsjahr 2019 auf 85,8 Mio. EUR (VJ: 59,5 Mio. EUR) und damit um 44% gesteigert werden. Die wesentlichen Wachstumstreiber waren Umsätze mit Kristallzuchtanlagen für die Halbleiter-Waferindustrie sowie Metrologiesysteme. Insgesamt trug der GB Semiconductor Systems 65% zum Gesamtumsatz der PVA TePla-Gruppe bei.

Der GB Industrial Systems steigerte seinen Segmentumsatz ebenfalls und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ein Plus von 21% auf 45,2 Mio. EUR (VJ: 373 Mio. EUR). Der Anteil des GB Industrial Systems am Gesamtkonzernumsatz lag bei 35% (VJ: 39%). Sinteranlagen für die Werkzeugmaschinenindustrie machten den überwiegenden Teil des Anlagenumsatzes aus. Der übrige Umsatz verteilt sich auf das weitere Produktportfolio, wie zum Beispiel auf Systeme zum Vakuum-Löten von Metallen und Keramiken, Anlagen zum Reinigen von Graphit oder auf Plasmanitrieranlagen zum Härten von Stahloberflächen.

Auftragslage

Im Geschäftsjahr 2019 konnten aus dem laufenden operativen Geschäft Neuaufträge mit einem Volumen von 131,1 Mio. EUR gewonnen werden (VJ: 135,0 Mio. EUR). Das Book-to-Bill-Ratio liegt bei 1,0 (VJ: 1,4). Die Book-to-Bill-Ratio stellt das Verhältnis vom Auftragseingang zum Umsatz innerhalb eines bestimmten Zeitraums dar: Bei einem Book-to-Bill-Ratio größer als 1 sind die Auftragseingänge höher als der Umsatz, so dass in Zukunft von steigenden Umsätzen auszugehen ist; liegt das Book-to-Bill-Ratio dagegen unterhalb von 1, sind künftig tendenziell sinkende Umsätze zu erwarten.

Der GB Semiconductor Systems erzielte mit 81,6 Mio. EUR einen Auftragseingang auf Vorjahresniveau (VJ: 82,1 Mio. EUR) und trug damit zu rund 62% zum Konzern-Auftragseingang bei. Kristallzuchtanlagen verzeichneten den höchsten Zuwachs. Metrologiesysteme wurden ebenfalls stark nachgefragt und waren die zweitgrößte Produktgruppe im GB Semiconductor Systems.

Der GB Industrial Systems erreichte im Geschäftsjahr 2019 mit einem Auftragseingang in Höhe von 49,5 Mio. EUR ebenfalls das Vorjahresniveau (VJ: 52,9 Mio. EUR) und trug damit 38% zum Konzern-Auftragseingang bei. Rund 75% der Bestellungen für Vakuumanlagen kamen aus dem Ausland. Hier trugen Lötanlagen im Geschäftsjahr 2019 am meisten zum Auftragseingang bei. Sinteranlagen für die Werkzeugmaschinenindustrie sowie Hochtemperatur-Anlagen machten ebenfalls einen wesentlichen Anteil aus.

Der Auftragsbestand der PVA TePla-Gruppe blieb im Geschäftsjahr 2019 mit 170,6 Mio. EUR (VJ: 171,5 Mio. EUR) stabil auf hohem Niveau. Im Geschäftsjahr 2019 konnten ein neuer Großauftrag zur Lieferung von Kristallzuchtanlagen sowie ein größerer Auftrag zur Fertigung von Lötanlagen hinzugewonnen werden. Das übrige Auftragsvolumen wurde im normalen operativen Geschäftsbetrieb akquiriert. Der GB Semiconductor Systems verfügt zum 31. Dezember 2019 über einen Auftragsbestand von 114,1 Mio. EUR (VJ: 118,8 Mio. EUR), während er im GB Industrial Systems auf 56,5 Mio. EUR (VJ: 52,7 Mio. EUR) angestiegen ist.

Ergebnisentwicklung

Das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) steigerte sich deutlich auf 16,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresergebnis (12,3 Mio. EUR). Das im Prognosebericht 2018 auf 15 Mio. EUR bezifferte Ergebnisziel des von Zinsen und Steuern unbeeinflussten Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) wurde somit übertroffen. Die EBITDA-Marge lag mit 12,4% (VJ: 12,7%) auf Vorjahresniveau. In Übereinstimmung mit IFRS 16 wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmalig Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen aktiviert, welche zu einer Erhöhung des Abschreibungsvolumens und somit zu einer Erhöhung des EBITDA in Höhe von 0,7 Mio. EUR führten. Hohes Wachstum verzeichnete das Unternehmen ebenfalls beim operativen Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT): Es kletterte auf 12,3 Mio. EUR (VJ: 9,5 Mio. EUR), was einer EBIT-Marge von 9,4% (VJ: 9,8%) entspricht.

Das Konzernergebnis nach Steuern übertraf mit 7,7 Mio. EUR ebenfalls das Vorjahresergebnis (6,0 Mio. EUR). Die Umsatzrendite nach Steuern lag mit 5,9% (VJ: 6,2%) geringfügig unter dem Vorjahresniveau.

Der Anstieg des Konzernumsatzes wirkte sich auch positiv auf das Bruttoergebnis aus, das sich deutlich auf 377 Mio. EUR erhöhte (VJ: 31,1 Mio. EUR). Die Bruttomarge für das operative Anlagengeschäft konnte ebenfalls weiter verbessert werden, blieb jedoch mit 28,8% hinter der von wesentlichen Lizenzzahlungen geprägten Marge des Vergleichszeitraums von 32,1% zurück.

Die Vertriebskosten lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 12,1 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (10,2 Mio. EUR). Im Verhältnis zum Umsatzanstieg entwickelten sie sich aber leicht unterproportional. Die Verwaltungskostenquote lag auf einem stabilen Niveau von 7%, absolut lagen die Vertriebskosten in 2019 bei 8,8 Mio. EUR (VJ: 6,7 Mio. EUR). Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wurden im Geschäftsjahr 2019 plangemäß erhöht und lagen bei 4,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR). Von den Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen profitierten insbesondere die Bereiche Kristallzucht sowie Metrologie. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen lag mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 bei +0,2 Mio. EUR (VJ: -1,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3,1 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Fördermitteln im Rahmen der F&E-Projekte (1,0 Mio. EUR; VJ: 0,7 Mio. EUR), Erträge aus Kursdifferenzen (0,7 Mio. EUR; VJ: 0,4 Mio. EUR) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,3 Mio. EUR; VJ: 0,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in 2019 mit 2,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR) deutlich unter dem Vorjahresniveau und resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen (0,9 Mio. EUR; VJ: 0,7 Mio. EUR) sowie aus der Abwertung lang- und kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (0,8 Mio. EUR; VJ: 2,1 Mio. EUR). In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der PVA TePla-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wurden in Übereinstimmung mit IFRS 16 anstelle der Leasingaufwendungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Höhe von 741 TEUR insgesamt Abschreibungen in Höhe von 700 TEUR sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 36 TEUR realisiert.

Im GB Semiconductor Systems konnte das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) auf 12,7 Mio. EUR (VJ: 10,6 Mio. EUR) gesteigert werden. Im GB Industrial Systems verzeichneten wir ebenfalls einen Anstieg auf 3,5 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR). Die "Kosten der Holding" betrugen 3,9 Mio. EUR (VJ: 3,2 Mio. EUR).

Der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen lag mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 insgesamt bei -0,5 Mio. EUR (VJ: -0,5 Mio. EUR), darin enthalten sind -0,2 Mio. EUR (VJ: -0,2 Mio. EUR) für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen sowie -0,2 Mio. EUR (VJ: 0,2 Mio. EUR) für Zinszahlungen in Verbindung mit lang- und kurzfristigen Kreditfinanzierungen.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 11,8 Mio. EUR (VJ: 9,0 Mio. EUR) und das Ergebnis nach Steuern 77 Mio. EUR (VJ: 6,0 Mio. EUR). Die Ertragsteueraufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR) setzen sich aus den laufenden Steueraufwendungen/Steuererstattungen in Höhe von -1,9 Mio. EUR (VJ: -1,0 Mio. EUR) und latenten Steueraufwendungen in Höhe von -2,2 Mio. EUR (VJ: -2,0 Mio. EUR) zusammen.

3.3. Vermögens- und Finanzlage der PVA TePla-Gruppe

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements der PVA TePla-Gruppe

Finanzmanagement bedeutet bei der PVA TePla-Gruppe vor allem Liquiditäts- und Kapitalstrukturmanagement sowie das Management von Zinsen und Währungen. Das Finanzmanagement der PVA TePla-Gruppe verfolgt dabei das Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens durch Sicherstellung ausreichender Liquidität zu wahren. Dadurch soll die Finanzkraft der Gruppe jederzeit auf hohem Niveau gehalten werden. Risiken sollen weitestgehend vermieden oder wirkungsvoll abgesichert werden. Die Finanzierungsund Liquiditätsrisiken sind in Abschnitt "4. Chancen- und Risikobericht" dargestellt. Die PVA TePla-Gruppe tätigt keine spekulativen Termingeschäfte und nutzt nur bei Bedarf derivative Finanzinstrumente.

Grundlagen der Finanzierung und wesentliche Finanzierungsmaßnahmen

Für die solide Finanzierung des künftigen Wachstums hat die PVA TePla-Gruppe im März 2018 einen Konsortialdarlehensvertrag über 12,0 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 68,0 Mio. EUR Avallinien sowie einer Erhöhungsoption für weitere Avallinien von bis zu 35 Mio. EUR bzw. Barlinien von bis zu 10 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten, verlängerbar um weitere 24 Monate, unterzeichnet (siehe Abschnitte "Vermögenslage" sowie "Finanzlage"). Die beiden Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten wurden im ersten Quartal 2019 und 2020 bereits in Anspruch genommen. Weitere Finanzierungsrahmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR stehen als Betriebsmittelfinanzierung bzw. 2,3 Mio. EUR als Gebäudefinanzierung zur Verfügung.

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme der PVA TePla-Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2019 auf 180,9 Mio. EUR (VJ: 162,2 Mio. EUR).

Die langfristigen Vermögenswerte liegen zum 31. Dezember 2019 mit 52,0 Mio. EUR leicht über dem Vorjahresniveau (VJ: 47,3 Mio. EUR). Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 leicht auf 11,5 Mio. EUR (VJ: 11,1 Mio. EUR). Der in den immateriellen Vermögenswerten enthaltene Geschäfts- und Firmenwert unterliegt mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsüberprüfung. Im Geschäftsjahr 2019 wurden weiterhin in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmalig Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von 2,2 Mio. EUR aktiviert. Das Sachanlagevermögen bewegte sich mit 30,2 Mio. EUR in etwa auf Vorjahresniveau (29,6 Mio. EUR). Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte (3,0 Mio. EUR; VJ: 0,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Geldanlagen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die latenten Steueransprüche lagen bei 5,1 Mio. EUR (VJ: 6,5 Mio. EUR).

Den Investitionen standen im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen in Höhe von 3,9 Mio. EUR (VJ: 2,8 Mio. EUR) gegenüber, welche in Höhe von 0,7 Mio. EUR mit der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten zusammenhängen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 mit 129,0 Mio. EUR (VJ: 114,9 Mio. EUR) deutlich über Vorjahresniveau. Durch die weitere Abarbeitung von Großaufträgen, welche zu wesentlichen Teilen erst zum Zeitpunkt der Endabnahme abgerechnet werden, stieg das Vorratsvermögen auf 65,2 Mio. EUR (VJ: 41,0 Mio. EUR) an. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich zum 31. Dezember 2019 von 25,8 Mio. EUR (VJ) auf 274 Mio. EUR erhöht. Die Vertragsvermögenswerte (10,5 Mio. EUR; VJ: 74 Mio. EUR) werden im Geschäftsjahr 2019 unter Anpassung der Vorjahresdarstellung erstmals separat ausgewiesen, um eine transparentere Darstellung der mittels POC-Methode zeitraumbezogen realisierten Fertigungsaufträge zu gewährleisten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 25,6 Mio. EUR (VJ: 40,0 Mio. EUR).

Finanzlage

Die langfristigen Schulden liegen zum 31. Dezember 2019 mit 23,4 Mio. EUR (VJ: 20,9 Mio. EUR) leicht über dem Vorjahresniveau. Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in geringem Maße auf 17,2 Mio. EUR (VJ: 15,2 Mio. EUR). Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten betragen 3,2 Mio. EUR (VJ: 2,3 Mio. EUR). Der Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist in Höhe von 1,6 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR) auf die in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmals erfolgte Passivierung von Verpflichtungen aus Leasingverträgen zurückzuführen. Die latenten Steuerschulden liegen mit 2,8 Mio. EUR (VJ: 2,6 Mio. EUR) nahezu auf Vorjahresniveau.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 auf 100,2 Mio. EUR (VJ: 90,5 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen liegen am Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 3,6 Mio. EUR (VJ: 2,4 Mio. EUR). Hierin enthalten sind insbesondere Rückstellungen für Gewährleistungen.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2019 auf 1,3 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR) angestiegen. Dies begründet sich in Höhe von 0,6 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR) ebenfalls auf die in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmals erfolgte Passivierung von Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern erhöhten sich im Wesentlichen durch höhere Ergebnisbeteiligungen auf 4,1 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 10,8 Mio. EUR (VJ: 8,9 Mio. EUR). Die Vertragsverbindlichkeiten lagen zum 31. Dezember 2019 mit 78,6 Mio. EUR über denen des Vorjahres mit 72,5 Mio. EUR.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren Avallinien in Höhe von 49,7 Mio. EUR (VJ: 61,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Ein durch Grundschulden besicherter Kreditrahmen wurde zu diesem Stichtag in Höhe von 2,3 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR) beliehen, dieser reduziert sich bis Dezember 2022 alle sechs Monate planmäßig um 333 TEUR.

Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Konzerngesamtergebnisses in Höhe von 6,6 Mio. EUR (VJ: 6,2 Mio. EUR) deutlich auf 573 Mio. EUR (VJ: 50,8 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote stieg am Ende des Geschäftsjahres auf 2019 31,7% (VJ: 31,3%).

Liquiditätslage

Im Geschäftsjahr 2019 reduzierte sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit durch die weitere Abarbeitung des hohen Auftragsbestandes auf -0,6 Mio. EUR (VJ: 11,7 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit ist in den Produktbereichen Vakuumanlagen und Kristallzuchtanlagen aufgrund der Projektstruktur und Zahlungsmodalitäten der Aufträge stichtagsbezogen starken Schwankungen unterworfen. Zu Beginn der Aufträge erhalten wir nennenswerte Anzahlungen, die bei großen Aufträgen den gesamten Cash-Flow positiv beeinflussen. Während der Bearbeitung der Aufträge ist der Cash-Flow negativ, wohingegen zeitnah zur Lieferung die Restzahlung bis auf eine geringe Restrate erfolgt.

Durch Geldanlagen mit einer Restlaufzeit größer drei Monaten (9,0 Mio. EUR) zur Reduktion von Negativzinsen, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (2,6 Mio. EUR) sowie den Unternehmenserwerb eines renommierten Kesselbauers (0,9 Mio. EUR) belief sich der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit auf -12,5 Mio. EUR (VJ: -3,8 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei -1,4 Mio. EUR (VJ: -0,9 Mio. EUR) und umfasst die planmäßige Tilgung der lang- und kurzfristigen Darlehen in Höhe von -0,7 Mio. EUR (VJ: -0,8 Mio. EUR) sowie Tilgungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von -0,7 Mio. EUR (VJ: 0 Mio. EUR). Die Zinszahlungen betrugen -0,1 Mio. EUR (VJ: -0,1 Mio. EUR).

Durch den Rückgang der Zahlungsmittel (unter Berücksichtigung der Wechselkursänderungen) um 14,4 Mio. EUR auf 25,6 Mio. EUR und die noch frei verfügbaren Kreditlinien in Höhe von 14,0 Mio. EUR verfügt die PVA TePla-Gruppe zum Bilanzstichtag 2019 über frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von 39,6 Mio. EUR.

Zum 31. Dezember 2019 weist die PVA TePla-Gruppe eine positive Nettofinanzposition (Saldo aus Zahlungsmitteln und kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 21,0 Mio. EUR (VJ: 37,0 Mio. EUR) aus.

3.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla AG

Der Jahresabschluss der PVA TePla AG wird - im Gegensatz zum Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB zugrunde liegen, wie sie in der EU anzuwenden sind -unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§242 bis 256a und der §§264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Da die PVA TePla AG ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochterunternehmen erwirtschaftet, zeigt sich im Jahresabschluss der PVA TePla AG ein ganz ähnlicher Geschäftsverlauf wie im Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von 10,8 Mio. EUR (VJ: 173 Mio. EUR) erzielt. Diese wurden im Wesentlichen mit Weiterbelastungen an Tochterunternehmen im In- und Ausland erzielt.

Die Materialaufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2019 mit 0,5 Mio. EUR auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr (VJ: 0,6 Mio. EUR). Die Personalaufwendungen haben sich durch höhere Ergebnisbeteiligungen auf 4,6 Mio. EUR (VJ: 4,4 Mio. EUR) erhöht. Die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR lagen 2019 in etwa auf Vorjahresniveau (VJ: 1,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,6 Mio. EUR sind im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. EUR) leicht gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 5,7 Mio. EUR ebenfalls geringfügig über dem Vorjahreswert (5,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in 2019 im Wesentlichen auf Wechselkursgewinne (0,3 Mio. EUR), Erträge in Verbindung mit verjährten Verbindlichkeiten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem Bewirtschaftungskosten von Immobilien, Kosten für IT-Infrastruktur sowie Beratungskosten. Des Weiteren enthält dieser Aufwandsposten Wechselkursverluste in Höhe von 0,3 Mio. EUR.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochterunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2019 12,3 Mio. EUR (VJ: 6,0 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften lagen bei 0,0 Mio. EUR (VJ: 6,1 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf 0,6 Mio. EUR (VJ: 1,0 Mio. EUR). Die Zinserträge erreichten 0,2 Mio. EUR (VJ: 0,3 Mio. EUR). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag lagen bei -1,8 Mio. EUR (VJ: -0,9 Mio. EUR). Insgesamt erzielte die PVA TePla AG ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 10,1 Mio. EUR (VJ: 5,3 Mio. EUR) und ein Jahresergebnis in Höhe von 9,9 Mio. EUR (VJ: 5,2 Mio. EUR).

Der Auftragsbestand der PVA TePla AG lag am Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 7,3 Mio. EUR (VJ: 9,0 Mio. EUR).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der PVA TePla AG ist zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahreswert von 93,2 Mio. EUR auf 97,9 Mio. EUR angestiegen.

Der Wert des Anlagevermögens beträgt Ende des Geschäftsjahres 2019 insgesamt 35,9 Mio. EUR (VJ: 36,7 Mio. EUR). Das Sachanlagevermögen hat sich von 18,7 Mio. EUR im Vorjahr leicht auf 179 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 reduziert, im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Abschreibungen. Der Wert der Finanzanlagen beläuft sich in etwa auf Vorjahresniveau (17,6 Mio. EUR; VJ: 17,7 Mio. EUR). Die teilweisen Rückzahlungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die Gründung der PVA Italy S.r.l. mit einem Kapital von 0,1 Mio. EUR gleichen sich weitgehend aus.

Der Gesamtwert der Vorräte hat sich vor Verrechnung mit den Anzahlungen zum 31. Dezember 2019 auf 2,3 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR) erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von 3,9 Mio. EUR (VJ) auf 2,4 Mio. EUR reduziert und resultieren in voller Höhe aus einem Kundenvertrag.

Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Blick auf den 31. Dezember 2019 von 11,7 Mio. EUR (VJ) auf 30,0 Mio. EUR angestiegen. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände hat sich von 3,7 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR verringert. Der Bestand der liquiden Mittel ist in Verbindung mit den bestehenden Cashpool-Verträgen leicht auf 26,3 Mio. EUR (VJ: 32,9 Mio. EUR) zurückgegangen.

Finanzlage

Die Passivseite der Bilanz der PVA TePla AG zeigt zum 31. Dezember 2019 einen Rückgang der Verbindlichkeiten auf 35,9 Mio. EUR (VJ: 40,8 Mio. EUR). Die Veränderung resultiert vor allem aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen, in Höhe von 3,6 Mio. EUR. Die Finanzverbindlichkeiten wurden planmäßig um weitere 0,7 Mio. EUR reduziert.

Die Pensionsverpflichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. EUR. Es werden nur noch die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern ausgewiesen, die bis zum 31. Dezember 2014 das Renteneintrittsalter erreicht hatten. Neue Pensionszusagen werden generell nicht mehr gegeben. Die sonstigen Rückstellungen sind mit Blick auf den 31. Dezember 2019 auf 3,1 Mio. EUR (VJ: 2,7 Mio. EUR) gestiegen. Dies begründet sich im Wesentlichen durch gestiegene Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile. Die Steuerrückstellungen betragen 0,6 Mio. EUR (VJ: 1,5 Mio. EUR).

Das Eigenkapital der PVA TePla AG ist zum 31. Dezember 2019 auf 50,5 Mio. EUR gestiegen (VJ: 40,5 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 51,5% (VJ: 43,5%). Der Bilanzgewinn liegt mit 26,5 Mio. EUR weit über dem des Vorjahres (16,6 Mio. EUR).

Die Investitionen der PVA TePla AG lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 0,4 Mio. EUR (VJ: 3,1 Mio. EUR).

Gewinnverwendung

Der Einzelabschluss der PVA TePla AG weist zum 31. Dezember 2019 (nach handelsrechtlichen Vorschriften) einen Jahresüberschuss in Höhe von 9,9 Mio. EUR (VJ: 5,2 Mio. EUR) sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von 26,5 Mio. EUR (VJ: 16,6 Mio. EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn für einen Vortrag auf neue Rechnung in gleicher Höhe zu verwenden. Für das Geschäftsjahr 2019 soll keine Dividende ausgeschüttet werden. Entnahmen aus der Kapital- sowie der Gewinnrücklage wurden nicht getätigt.

Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet, dass sowohl die hohen konjunkturellen Unsicherheiten als auch die Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus das globale Wachstum im Geschäftsjahr 2020 erheblich belasten könnten.

Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich. Dennoch sieht der Vorstand zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts die wirtschaftliche Lage der PVA TePla AG auch über das Ende des Geschäftsjahres 2020 hinaus als nicht gefährdet an.

4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die Geschäftsfelder der PVA TePla-Gruppe sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Als Risiko gilt dabei die Möglichkeit, dass Ereignisse oder Handlungen die Gruppe oder eines der Geschäftsfelder daran hindern, avisierte Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für die PVA TePla-Gruppe wichtig, Chancen für das Unternehmen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe zu sichern. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Chancen und Risiken werden im Folgenden dargestellt.

Risiko- und Chancenstrategie

Die Risiko- und Chancenstrategie ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand und die unternehmerische Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern. Die daraus resultierende Strategie bewertet die Risiken und die Chancen unternehmerischen Handelns. In den Kernkompetenzfeldern der Gesellschaft bzw. der Gruppe gehen wir angemessene, überschau- und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Hierzu zählt vor allem der Abschluss geeigneter Versicherungen. Dieser Prozess wird in enger Zusammenarbeit mit einem versierten und spezialisierten Versicherungsmakler durchgeführt und regelmäßig auf seine Effizienz geprüft und gegebenenfalls optimiert.

Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- bzw. Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Dazu steht den Geschäftsführern und Mitarbeitern ein "Risikohandbuch" mit Verfahrensanleitungen für ein ordnungsgemäßes und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement zur Verfügung. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die Gesamtheit aller risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen ab, d.h. die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Berichterstattung und Überwachung von Risiken. Dabei werden unter Beachtung definierter Risikokategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet.

Risiko- und Chancenmanagement

Der Risikokreis entspricht dem Konsolidierungskreis der PVA TePla-Gruppe. Das Risikomanagement erfolgt in der PVA TePla AG, ihren Tochterunternehmen und in den Geschäftsprozessen dezentral auf Basis der organisatorischen Grundlagen. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein wichtiger Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA TePla-Gruppe zu informieren. Aufgabe der Verantwortlichen ist darüber hinaus, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.

Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht.

Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.

Das Risikomanagementsystem, welches ebenfalls das Compliance-Management-System umfasst, ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.

Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagementsystems wird in regelmäßigen Zeitabständen auf Vorstandsebene kontrolliert und entsprechend angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat legen regelmäßig Bereiche fest, in denen die PVA TePla-Gruppe einer internen Revision unterzogen wird. Für diese Prüfungen werden bedarfsweise externe Gesellschaften hinzugezogen.

Das Chancenmanagement ist ebenfalls integraler Bestandteil der konzernweiten Steuerung. Die einzelnen Chancenbereiche werden im Rahmen des Strategieprozesses identifiziert und bewertet. Ebenso wie Risiken werden Chancen dezentral erhoben und gesteuert. Über ein regelmäßiges Reporting wird frühzeitig erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung erforderlich machen.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte "Interne Kontrollsystem" (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren IT-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und gegebenenfalls durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist in diesem Fall dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.

Der Prozess der Konzernrechnungslegung und Konsolidierung basiert auf der dezentralen Erstellung der Abschlüsse durch die einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschlüsse werden nach konzerneinheitlichen Standards aufgestellt und in ebenfalls konzerneinheitlich definierten Datenformaten weitergeleitet. Das zentrale Buchhaltungssystem ist mit dem ERP-System über umfassende Schnittstellen verbunden.

Der gesamte Prozess wird durch das zentrale Konzernrechnungswesen und -controlling gesteuert und kontrolliert. Hier erfolgen ebenfalls inhaltliche und formale Kontrollen der Daten. Alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen. Zusätzlich prüft der Abschlussprüfer die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein IKS noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Konzernanhang in Textziffer "20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" detailliert erläutert.

Risikobewertung

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos (wirtschaftliche Relevanz), jeweils gemäß den Stufen "gering" "mittel" und "hoch"

Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftstätigkeit

Die PVA TePla-Gruppe unterscheidet zwischen Geschäftschancen und -risiken sowie operationellen und finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken. Diese stellen die wesentlichen Bereiche für die Unternehmensgruppe dar. Nicht in allen Teilbereichen sind Chancen und Risiken gleichermaßen vorhanden. Grundsätzlich erfolgt im Folgenden eine Nettodarstellung der Risiken (nach Maßnahmen).

GESCHÄFTSCHANCEN UND -RISIKEN

Absatzmärkte

Das Risiko in den von der PVA TePla-Gruppe bearbeiteten Märkten liegt besonders in den Schwankungen der Investitionstätigkeit der Kunden, die wiederum in Abhängigkeit von globalen oder regionalen Konjunkturentwicklungen stehen. Damit besitzen auch im weiteren Sinne politische Entwicklungen wie Handelskonflikte eine besondere Bedeutung.

Aussagen über die zukünftige Entwicklung von einzelnen Marktsegmenten oder von wirtschaftspolitischen Entscheidungen in Schwellenländern lassen sich nicht mit hinreichender Präzision und Eintrittswahrscheinlichkeit treffen. Ein zunehmender, weltweiter Konkurrenz- und Preisdruck kommt hinzu.

Auf der Ebene internationaler Politik besteht eine Vielzahl von Risiken, die hier nur ansatzweise angerissen werden können. Dazu zählen unter anderem die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen der EU und der Türkei, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nach wie vor ungeklärte Brexit bzw. dessen nachfolgend zu verhandelnder Vertrag, der die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU regelt, die mögliche Eskalation protektionistisch motivierter Handelskonflikte nicht nur seitens der USA sowie die Spannungen zwischen dem Iran und einer Reihe von Staaten sowie der Nordkorea-Konflikt.

Bei länger anhaltenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft durch das Coronavirus könnte es zu deutlichen Auswirkungen auf den Umsatz und den Auftragseingang der PVA TePla-Gruppe kommen. Aus dem Ausbruch des Coronavirus können sich nach unserer gegenwärtigen Einschätzung gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben, die zu signifikanten Rückgängen des Wirtschaftswachstums (vor allem mit Blick auf Asien, Europa und Nordamerika) führen könnten. Die Auswirkungen der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts beginnenden Pandemie auf die PVA TePla-Gruppe sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten seriös nicht abschätzbar. Risiken für die PVA TePla-Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Produktion, des Beschaffungsmarkts und der Zulieferkette führen.

Das Halbleitergeschäft, eine wichtige Branche für den GB Semiconductor Systems, ist traditionell gekennzeichnet durch hohe Zyklizität. Obwohl der Halbleitermarkt in den letzten Jahrzehnten eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate weit über den meisten etablierten-Branchen aufwies, umfasst dieser Durchschnitt sowohl starke Wachstums- als auch Rezessionsphasen.

Insbesondere die Investitionen in neue Silizium-Waferkapazitäten, ein wichtiger Teilmarkt für die PVA TePla-Gruppe, unterlagen immer starken Schwankungen.

Die Investitionen werden in Prozesstechnologien getätigt. Dazu gehören zum Beispiel Kristallzuchtanlagen zum Ziehen von hochreinen Silizium- oder Siliziumkarbid-Kristallen für die Hochleistungselektronik - insbesondere in der E-Mobilität - oder Metrologiesysteme für die zerstörungsfreie Qualitätsüberprüfung in der LED- oder MEMS-Fertigung. Die weiter fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft macht immer größere Kapazitäten zur Herstellung von Halbleitermaterial notwendig. Auch die zunehmende Verringerung der Strukturbreiten in der Chip-Fertigung wird die Nachfrage nach Metrologiesystemen zur Überprüfung der Qualität von Chips steigen lassen. Seit dem Jahr 2017 haben die Investitionen der großen Wafer- und Chiphersteller wieder deutlich zugenommen.

Der Aufbau einer eigenen Waferproduktion für die Halbleiterindustrie in China stellt für die PVA TePla-Gruppe eine große Wachstumschance dar. Dieses Potenzial wurde durch die ersten Aufträge in den Jahren 2018 und 2019 bereits untermauert. Siliziumkarbid für die Hochleistungselektronik ist von großer Bedeutung für eine Vielzahl von Industrien wie die Automobilindustrie und der Bereich Regenerative Energien. Durch die vorhandene Anlagentechnologie bei der PVA TePla-Gruppe ergeben sich in den nächsten Jahren große Absatzchancen in gleich mehreren Regionen.

Die Nachfrage nach Plasma- und Metrologiesystemen korreliert mit der Entwicklung der Absatzmärkte in der Halbleiterindustrie (zum Beispiel MEMS, LED, OLED/PLED, IGBT). Durch das mittelfristig unterstellte Wachstum des Halbleitermarkts sowie neue Applikationen für Plasmaanlagen im Halbleiter/Life Science/Industrial-Bereich kann weiteres Wachstum für diese Produktbereiche der PVA TePla-Gruppe erwartet werden. Getrieben durch die sich beschleunigende Vernetzung von Milliarden von Geräten in der Industrie und im Privatbereich, wird der Markt für Halbleiter mittelfristig verstärkt wachsen, (Stichworte: "Internet der Dinge, Industrie 4.0").

Im GB Industrial Systems liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei Anlagen zum Sintern von Hartmetall. In diesem Produktbereich ist seit einigen Jahren eine deutlich stärkere Volatilität zu registrieren. Die Einführung neuer Technologien, die zur Substitution vorhandener Materialien führt, könnte Märkte nachhaltig beeinflussen.

In Märkten wie der Werkzeugindustrie, der Elektroindustrie und der Halbleiterindustrie bietet die PVA TePla-Gruppe Prozesstechnologien an, die auch in Zukunft fester Bestandteil der jeweiligen Wertschöpfungsketten bleiben werden. Im Bereich der Wärmebehandlungsanlagen entwickeln sich in der Applikation "Diffusionsschweißen" neue Anwendermärkte. Die Luftfahrtindustrie, die Halbleiterindustrie oder zum Beispiel auch der Formgebungsbau sind Beispiele für Bereiche, in denen solche Prozesse zur Anwendung kommen können.

Konjunktur

Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für das Jahr 2020 ein BIP-Wachstum von 3,3%, d.h. einen um 0,4%-Punkte höheren globalen Wirtschaftszuwachs als 2019. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird in Summe eine beschleunigte Dynamik von 4,4% vorhergesagt. In China wird sich das Wirtschaftswachstum voraussichtlich weiter verlangsamen. Mit 6,0% bleibt es aber überdurchschnittlich hoch. Das zwischen den USA und China vereinbarte Handelsabkommen "Phase-1-Deal" dürfte laut IWF die kurzfristige konjunkturelle Schwäche mildern. Der konjunkturelle Ausblick wurde zu einem Zeitpunkt getätigt, als die Pandemie und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft noch nicht hervortraten. Abzuwarten bleibt, wie stark das Coronavirus das globale Wirtschaftswachstum schmälern wird. Die ökonomischen Konsequenzen für Deutschland und die PVA TePla-Gruppe selbst und für die globalen Wertschöpfungsketten können zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht beziffert werden.

In den Industrieländern dürfte sich die expansive Entwicklung im Jahr 2020 mit 1,6% fast im Tempo des Vorjahres fortsetzen. Für die USA wird ein Plus von 2,0% und somit abermals eine überdurchschnittliche Entwicklung prognostiziert.

Hingegen liegen die Erwartungen für das Vereinigte Königreich bei 1,4%, für die Euro-Zone bei 1,3%, wobei sich Deutschland mit 1,1% Zuwachs abermals unterdurchschnittlich entwickeln soll, und für Japan bei 0,7%. Für die PVA TePla-Gruppe ist insbesondere der chinesische Markt im Bereich Vakuumanlagen und Kristallzuchtanlagen von großer Bedeutung. Mit der Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung in China im Laufe der letzten Jahre und der bestehenden Korrelation zwischen den in Anlagen des Geschäftsbereichs Industrial Systems hergestellten Produkten und dem Ausbau der Infrastruktur besteht die Möglichkeit einer Investitionszurückhaltung. In den asiatischen Schwellenländern wird sich das Wachstum voraussichtlich deutlich verringern.

Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass die Nachfrage und die Produktion in China wegen des Ausbruchs des Coronavirus erheblich schwächer als im Vorjahr zunehmen werden. Der damit einhergehende geringere Importbedarf Chinas wird auch die Konjunktur in den asiatischen Nachbarländern belasten. Allein der schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbare deutliche Rückgang des chinesischen BIP-Wachstums im ersten Quartal 2020 wird zu einer zeitlichen Verschiebung von Projekten mit chinesischen Unternehmen führen. Diese Projekte werden in den Folgequartalen nach Entspannung der Lage fortgeführt werden.

Ein bedeutendes makroökonomisches Risiko ergibt sich daraus, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-virus über längere Zeit beibehalten oder ausgebaut werden und sich infolgedessen das chinesische und globale Wirtschaftswachstum weiter abschwächen. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet der Vorstand der PVA TePla AG daher mit einem deutlich langsameren Wachstum der Weltwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr. Die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich sehr hoch sein und Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus könnten das globale Wachstum erheblich belasten.

Den Risiken aus den Absatzmärkten und konjunkturellen Risiken begegnet die PVA TePla-Gruppe durch Diversifizierung des Leistungsangebots in verschiedenen Branchen wie Halbleiter, Photovoltaik, Werkzeug- und Hartmetalltechnik, Herstellung hochwertiger Metalle und Keramiken, Automobil- und Flugzeugindustrie sowie Elektro- und Elektronikindustrie. Zyklische, absehbare Schwankungen des Marktvolumens werden vornehmlich durch Zukauf oder Reduzierung von Fremdleistungen ausgeglichen, wobei bei einer unerwartet großen Nachfrage das Risiko von Produktionsengpässen auftreten könnte. Die Strategie einer relativ niedrigen Fertigungstiefe erlaubt hier eine zeitnahe Reaktion. Auch werden in der PVA TePla-Gruppe hochwertige Lohnarbeiten - wie Plasmabehandlung, Hochvakuumlöten und Wärmebehandeln von Bauteilen - angeboten, die erfahrungsgemäß in Zeiten geringer Investitionsneigung von den Kunden verstärkt nachgefragt werden.

Konjunkturelle Chancen bestehen in Entwicklungen, die zum Übertreffen des im Prognosebericht unterstellten Wachstums führen können, etwa aufgrund der Deeskalation von politischen Konflikten, der unerwartet schnellen Beilegung von Handelsstreitigkeiten oder einer vorteilhaften Brexit-Regelung, welche zu geringeren Marktverwerfungen als erwartet und oben beschrieben führt.

Technologie

Das Risiko von Auftragsverlusten durch eine unerwartete, neu am Markt auftauchende (Seiteneinsteiger-) Technologie wird weltweit verfolgt und eingeschätzt. Hierzu beobachten wir ständig neue branchenspezifische Forschungs- und Technologieentwicklungen sowie dazu veröffentlichte Ergebnisse und stehen in engem Kontakt mit Schlüsselkunden und Forschungsinstituten weltweit. Die technologische Weiterentwicklung der Produkte sichern wir zusätzlich durch die laufend vorgenommenen Entwicklungstätigkeit unter anderem in betriebseigenen Entwicklungszentren sowie durch den Betrieb eigener Dienstleistungszentren, in denen Werkstoffe und Materialien für Kunden prozessiert werden. Hier kommen die Entwicklungsabteilungen des Unternehmens in hohem Maße mit neuesten Anforderungen an die Werkstoff- und Materialbeschaffenheit von Seiten der Kunden in Kontakt. Die technische Komplexität der Produkte und der schnelle technologische Fortschritt beinhalten Risiken im Hinblick auf den Bereich Forschung und Entwicklung.

Der mittel- und langfristige Erfolg hängt davon ab, dass innerhalb angemessener Zeitspannen marktfähige Produkte entwickelt werden, die zeitnah ausreichende Umsätze generieren, so dass der Cash-Flow die Innenfinanzierung des Konzerns sichert. Die technische Komplexität unserer Produkte und die hohen Kundenanforderungen bergen unter Umständen ebenfalls Risiken, die sich in erhöhten Gewährleistungsaufwendungen niederschlagen können.

Projekte mit besonderen, jenseits des üblichen Zuschnitts liegenden technologischen Herausforderungen können gegebenenfalls Abwicklungsrisiken bergen. Diesen Risiken wird durch die Einführung eines engmaschigen Projektcontrollings entgegengewirkt. Ebenfalls kommt nach gründlicher Abwägung der Risiken und Chancen ein Verzicht in Betracht, sollte ein Projekt dem geforderten Risikoprofil nicht entsprechen.

Als Anbieter von Technologien zur Herstellung und Bearbeitung von Materialien, Teilen und Baugruppen für Branchen, in deren Herstellung Vakuum und hohe Temperatur eine entscheidende Rolle spielen, besteht die Chance, dass sich durch neue Anwendungsfelder für in unseren Anlagen hergestellte Materialien ein zusätzlicher Bedarf entwickelt.

Auch können neue Anforderungen an Materialien notwendig werden, die einen neuen Anlagentypus in den Spezialgebieten der PVA TePla-Gruppe erforderlich machen. Aufgrund des Klimawandels stehen Energieeinsparungen zur Verlangsamung des globalen Temperaturanstiegs im Vordergrund. Neue Materialien, die zu einer erheblichen Erhöhung der Lebensdauer von Geräten und Strukturen führen, tragen im besonderen Maße zu den Energieeinsparungen bei. Aber auch neue Materialien für die Leichtbauweise leisten ihren Beitrag zur Energieeffizienz. Daher können sich für die Prozess- und Anlagentechnik der Gruppe die Chancen auf verstärkte Entwicklung und Produktion dieser Materialien weltweit erheblich erhöhen.

Handelsbarrieren

Als international tätige Unternehmensgruppe mit hohem Exportanteil ist die PVA TePla-Gruppe grundsätzlich anfällig für Handelsbarrieren oder Sanktionen im Bereich der Zollpolitik. Aufgrund der außenpolitischen Entwicklungen ist tendenziell eine Verschärfung in diesen beiden Feldern zu erkennen. Dies betrifft Russland, aber zukünftig unter Umständen - abhängig von der politischen Entwicklung - auch andere Regionen, so auch die USA. Die PVA TePla-Gruppe prüft stets die Notwendigkeit von Ausfuhrgenehmigungen und sichert bei Risikoaufträgen das politische Risiko gegebenenfalls über Investitionsgüterkreditversicherungen ab. Grundsätzlich bleibt aber eine Anfälligkeit gegenüber Handelsbarrieren, da Abschlüsse von Versicherungen bei einer Verschärfung von politischen Risiken nur begrenzt möglich sind. Die PVA TePla-Gruppe begegnet dieser möglichen Entwicklung durch den Betrieb regionaler Tochterunternehmen in wichtigen Märkten, so dass alternativ entsprechende Lieferketten in den relevanten Ländern aufgebaut und eventuell auftretende Handelsbarrieren umgangen werden können.

OPERATIONELLE CHANCEN UND RISIKEN

Vertrieb

In einigen Regionen arbeiten die Tochterunternehmen der PVA TePla AG mit Handelsgesellschaften zusammen und sind in gewissem Umfang von deren Vertretertätigkeit abhängig. Durch unsere in den für die PVA TePla-Gruppe wesentlichen Absatzmärkten aktiven Tochtergesellschaften werden unsere Vertriebsaktivitäten aktiv unterstützt und reduzieren eine Abhängigkeit. Die Vertriebsstrategie wird zudem regelmäßig überprüft.

Durch Verzögerungen bei der Auslieferung von Anlagen bestehen gegebenenfalls Pönalrisiken bzw. Mehraufwendungen. Durch ein verstärktes Projektmanagement sollen Lieferverzögerungen vermindert und Durchlaufzeiten weiter verbessert werden. Der Vertrieb könnte durch Reisebeschränkungen einzelner Länder oder Ländergruppen im Rahmen von staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden und den Absatz unserer Produkte beeinträchtigen.

Beschaffungsmärkte

Grundsätzlich wird dem Risiko von Terminverzögerungen oder Lieferausfällen durch die sorgfältige Auswahl und intensive Begleitung der Lieferanten begegnet. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten lässt sich grundsätzlich nicht ausschließen, wird mehrheitlich aber dadurch begrenzt, dass möglichst mehrere Lieferanten für wichtige Komponenten qualifiziert werden und die Zulieferungen auf diese Lieferanten aufgeteilt werden. Das Ausfallrisiko von Lieferanten (zum Beispiel durch Insolvenzen) wird durch Betrachtung der wirtschaftlichen Lage des Lieferanten und durch eine gezielte Auswahl und Qualifizierung alternativer Lieferanten, erheblich reduziert. Bei allen bedeutenden Zulieferern wird auf ein geeignetes Qualitätssicherungssystem und eine angemessene Haftungsdeckung durch Versicherungen geachtet.

Durch die sehr hohe Marktnachfrage ist es insbesondere im Bereich der Kesselproduktion bei Zulieferern immer wieder zu Produktionsengpässen gekommen. Durch die Übernahme der Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers im Geschäftsjahr 2019 verfügt die PVA TePla-Gruppe fortan über eine eigenständige Kesselproduktion. Zudem wird durch die Erschließung weiterer Lieferanten versucht, die Zuliefererbasis weiter zu stärken.

Durch das Coronavirus kann es zumindest in der ersten Jahreshälfte des Geschäftsjahrs 2020 zu Verzögerungen in der Beschaffung einzelner Komponenten kommen.

Die PVA Italy S.r.l. ist als einer der Kesselhersteller der PVA TePla-Gruppe in Norditalien ansässig, das zum Berichtszeitpunkt in besonderem Maße von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Kapazitätsauslastung

Durch den hohen Auftragsbestand im Produktbereich Kristallzuchtanlagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 sind die für deren Fertigung zuständigen Mitarbeiter weitgehend ausgelastet, so dass Produktionsengpässe nicht ausgeschlossen werden können.

Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Leiharbeitern und gegebenenfalls Fremdfirmen sowie eines Personal-Poolings innerhalb des Konzerns können Kapazitäten eingesetzt werden, ohne dass es durch Personalaufbau zukünftig zu Überkapazitäten kommt.

Personal

Der Erfolg der PVA TePla-Gruppe ist wesentlich von seinen Mitarbeitern und deren Know-how abhängig. Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte ist in den Branchen und in den Regionen, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist, jedoch sehr stark und es besteht ein grundsätzliches Risiko der Fluktuation. Der künftige Erfolg der Unternehmensgruppe hängt insofern auch davon ab, inwiefern es gelingt, weiteres Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Eine strategische Personalplanung, sowohl für Fachpersonal als auch für die Führungsebene, sowie Kooperationen mit deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sollen dieser Entwicklung vorbeugen. Die demografische Entwicklung zwingt das Unternehmen zudem, mit den Veränderungen durch eine älter werdende Belegschaft umzugehen und einen qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern. Weiterhin soll diesem Risiko durch Dokumentation des Know-hows, die Ausweitung der Redundanzen und das Führen von Mitarbeitergesprächen vorgebeugt werden. Bei Eintritt des Risikos ist in Abhängigkeit von der Tragweite der Personalengpässe mit einer Auswirkung auf die unternehmerische Tätigkeit und folglich auch auf das Ergebnis der PVA TePla-Gruppe zu rechnen.

Informationstechnologie

Bei der PVA TePla-Gruppe mit ihren global agierendem und auf Wachstum ausgerichteten Unternehmen kommt der konzernweit in allen Geschäftsbereichen eingesetzten Informationstechnologie (IT) eine sehr große und stetig wachsende Bedeutung zu. Risiken bestehen hier im Hinblick auf die drei Schutzziele:

Vertraulichkeit
Integrität
Verfügbarkeit

Diese umfassen insbesondere den unbefugten Zugriff, die Modifikation und den Abzug sensibler elektronischer Unternehmens- oder Kundendaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen und Katastrophen. Der integre Umgang mit Daten gewährleistet die Korrektheit und Unversehrtheit von Daten sowie die fehlerfreie Funktionsweise von Systemen. Der hohe Anspruch an die Qualität unserer Produkte gilt auch für den Umgang mit den Daten unserer Kunden und Mitarbeiter. Dabei haben die Werte Datensicherheit, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung oberste Priorität. Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmens- und Kundendaten begegnen wir mit dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien, zum Beispiel Firewall- und Intrusion-Prevention-Systemen, sowie der mehrfachen Absicherung der Zugriffe. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht.

Mit einer redundanten Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sichern wir uns gegen Risiken ab, die im Störungs- oder Katastrophenfall eintreten können. Im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards setzen wir marktübliche Technologien zur Absicherung unserer IT-Landschaft ein, die - um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern - kontinuierlich standardisiert und erneuert werden. Die fortlaufende Steigerung der Automatisierung erhöht die Prozesssicherheit und Qualität der Verarbeitung. Die Weiterentwicklung und der konzernweite Einsatz der IT-Governance-Prozesse, insbesondere die weitere Vereinheitlichung des IT-Risikomanagement-Prozesses, tragen zusätzlich dazu bei, Risiken früh zu erkennen und effektiv zu reduzieren.

Schwerpunkt unserer IT-Sicherheitsprogramme ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der konzernweiten Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört derzeit unter anderem der Aufbau eines IT-Sicherheitsleitstands. Dieser soll Cyberattacken frühzeitig erkennen und somit dazu beitragen, dass wir Angriffen mit modernsten Abwehrverfahren begegnen können. Die PVA TePla AG und deren Tochterunternehmen ergänzen die technischen Maßnahmen, indem das Unternehmen seine Mitarbeiter konsequent sensibilisiert und schult.

Trotz aller Vorkehrungen können Störungen in der Informationstechnologie und dadurch negative Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse sowie unberechtigte Datenzugriffe nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Rechtsstreitigkeiten

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten der PVA TePla AG bzw. deren Tochterunternehmen.

Die internationale Geschäftstätigkeit der PVA TePla AG und deren Tochterunternehmen führt dazu, dass die Unternehmen verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bereiche nationale und internationale Vertragsgestaltung und Besteuerung. Aus diesen Bereichen können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Ertrags- oder die Vermögenslage ergeben. Die Minimierung des Risikos aus Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt grundsätzlich über die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen. Bei besonderen Verträgen erfolgt die Prüfung des Vertragswerks zunächst unternehmensintern und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines externen Rechtsberaters. Das zur Beurteilung des täglichen Geschäfts erforderliche Fachwissen wird durch qualifizierte Mitarbeiter eingebracht. Produkthaftungsrisiken werden durch entsprechende Versicherungen abgedeckt.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

Steuerrecht

Aufgrund des Umfangs des Auslandsgeschäftes hat die Komplexität der zugehörigen steuerlichen Themen zugenommen. Dazu zählen insbesondere die Themenkreise Verrechnungspreise im Geschäft zwischen den Gesellschaften der PVA TePla-Gruppe und Umsatzsteuern, vor allem auf Dienstleistungen und steuerliche Regelungen für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden. Diese Themen werden in enger Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern bearbeitet, sodass keine nennenswerten Risiken erkennbar sind. Es ist aber ein zunehmender Aufwand für diese Beratungen, die interne Bearbeitung und die Umsetzung der Regelungen mit den zugehörigen Registrierungen zu beobachten.

Gesamtaussage des Vorstands

In seiner Funktion als Verantwortlicher für das Risikomanagement überprüft der Vorstand der PVA TePla AG die Risiko- und Chancensituation der Unternehmensgruppe. Das sich daraus ergebende Fazit wird wie folgt zusammengefasst:

Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019 hat sich das grundsätzliche Risikoprofil der Gruppe gegenüber dem Jahr 2018 nicht verändert. Die wesentlichen Risiken entstammten den oben beschriebenen Entwicklungen der Märkte, der damit verbundenen zyklischen Investitionsbereitschaft der Kunden, der technologischen Entwicklung, des Lieferantenrisikos und der Risiken aus Handelsbarrieren. Dieser Entwicklung wirken wir entgegen, indem der Vertrieb weiter an einer stärkeren Präsenz in zukünftig an Attraktivität zunehmenden Märkten arbeitet. Das Personalrisiko, das IT-Sicherheitsrisiko, Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen sind gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr unverändert geblieben. Erkenntnisse über existenzgefährdende Risiken liegen nicht vor.

Allen sonstigen Risiken messen wir aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, einer geringen Schadenshöhe oder aufgrund von eingeleiteten Gegenmaßnahmen aus heutiger Sicht nur ein kleines Restrisiko bei. Die dargestellten Chancen stellen für die PVA TePla-Gruppe Potenziale und gleichzeitig Herausforderungen dar. Mit der grundsätzlich flexibel ausgerichteten Produktionsstruktur sind die Unternehmen der PVA TePla-Gruppe gut darauf vorbereitet, sich bietende Chancen umfassend zu nutzen.

5. PROGNOSEBERICHT

Der Prognosebericht beschreibt die erwartete Entwicklung sowohl der PVA TePla AG als auch der PVA TePla-Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Die Aussagen in diesem Abschnitt wurden auf der Basis der aktuellen Konzern- und Kundenportfolios und aufgrund von Annahmen über die zukünftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung getroffen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können, wie im Projektgeschäft nicht unüblich, wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen im Nachhinein als unzutreffend erweisen.

Die PVA TePla AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an künftige Entwicklungen anzupassen. Ferner übernimmt sie keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die tatsächliche Entwicklung der Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit den Annahmen und Schätzungen übereinstimmen wird.

5.1. Ausblick auf die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds

Die OECD sieht aktuell in der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Die am 11. März 2020 von der WHO als Pandemie eingestufte Verbreitung von Covid-19 wird zu wirtschaftlichen Brüchen führen. Wesentliche Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und werden voraussichtlich zu einer wesentlichen Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Die OECD ging im Rahmen ihrer Konjunkturprognose von Anfang März 2020 für den günstigsten Fall (nur schwachen Virusverbreitung über China hinaus) davon aus, dass sich das weltweite Wirtschaftswachstum in der ersten Jahreshälfte 2020 voraussichtlich als Folge von unterbrochenen Lieferketten, einem Rückgang des Tourismus und einer Verschlechterung des Geschäftsklimas stark verringern dürfte. (Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft von bereits geringen 2,9 Prozent in 2019 auf 2,4 Prozent in 2020). Für den mittlerweile eingetretenen Fall einer ausgedehnten Verbreitung von Covid-19 im Asien-Pazifik-Raum und den Industriestaaten ging die OCED davon aus, dass sich das globale Wirtschaftswachstum auf 1,5 Prozent vermindern würde.

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der Vertrauensverlust würden sich nach Einschätzungen der OECD derart auf Produktion und Konsum auswirken, dass einige Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen könnten, so auch Japan und die Eurozone.

Euroraum

Für den Euroraum erwartet der IWF für das Jahr 2020 eine leichte Wachstumsbeschleunigung von 1,3% gegenüber 1,1% in 2019. Unterstellt wird ein leichter Anstieg der externen Nachfrage, die für eine Stabilisierung des Wachstums sorgen soll. Das Lohnwachstum stützt ebenso die Ausgaben der privaten Haushalte.

Deutschland

Für Deutschland erwartet der IWF für das Jahr 2020 Wachstumsraten von 1,1%. Vor allem die von den USA ausgehenden Handelsstreitigkeiten mit China, der bevorstehende Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) belasten demnach die Stimmung. Insbesondere im Autosektor bzw. bei Autozulieferern bestehen strukturelle Herausforderungen. Zudem sorgt die sich immer stärker öffnende Lücke zwischen klimapolitischen Forderungen bzw. Versprechungen der Politik und den bisher überschaubaren Maßnahmen mit begrenzter Wirkung für Unsicherheit und lässt die Befürchtung aufkommen, dass die Wirtschaft künftig durch striktere Maßnahmen belastet wird. Insgesamt könnten eine erneute Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China, höhere US-Zölle auf europäische Autoimporte oder Probleme bei der Aushandlung eines Handelsabkommens nach dem Brexit ausreichen, um die deutsche Wirtschaft (doch noch) in eine Rezession zu stürzen. Daraus ergibt sich, dass die Konjunktur weiterhin sehr anfällig erscheint.

USA

Die US-Wirtschaft wird voraussichtlich 2020 mit einem Wachstum von 2% schwächer als im entsprechenden Vorjahr wachsen, aber immerhin setzt sie die elfjährige Wachstumsphase fort. Die von der fiskalischen Lockerung ausgehenden Impulse werden aller Wahrscheinlichkeit nach allmählich abklingen. Getragen wird das Wachstum vom privaten Konsum auf Grund steigender Reallöhne.

Insgesamt jedoch bremsen höhere Zölle und die zunehmende Unsicherheit das Wachstum der Unternehmensinvestitionen.

China

Nach 6,6% im Jahr 2019 werden die Wachstumsaussichten für China mit Blick auf 2020 auf deutlich unter 5% abgesenkt. Neben dem Coronavirus drohen durch den US-chinesischen Handelskonflikt und den damit verbundenen Negativeffekten dem Export Chinas weiterhin erhebliche Risiken.

Schwellenländer

Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Wachstum von 4,4% für 2020 erwartet. Auch hier birgt ein Scheitern der Handelsgespräche zwischen den USA und China ein großes konjunkturelles Risiko. Hinzukommende politische Risiken schränken die Wachstumsmöglichkeiten weiter ein.

5.2. Ausblick auf die Branchenentwicklung

Für das Jahr 2020 rechnen die Volkswirte des VDMA mit einem Produktionsrückgang von real 2%. Im Jahresverlauf - vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2020 - kann es zu einer leichten Belebung des Produktionswachstums kommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich insbesondere der Handelskrieg zwischen den USA und China nicht weiter verschärft. Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist nach wie vor durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet.

Für den globalen Halbleitermarkt rechnet der Branchenverband ZVEI für das Jahr 2020 mit einer verhaltenen Entwicklung, jedoch mit moderat wachsenden Umsätzen in der Größenordnung von 4%. Grundsätzlich sieht sich in den kommenden Jahren der Halbleitermarkt einer positiven Entwicklung gegenüber, da Halbleiter in alle Winkel des technischen Lebens vordringen.

Wie bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gilt auch bei der Branchenentwicklung, dass die Auswirkungen durch die Pandemie auf die Branchen weltweit nicht abschätzbar sind und bei der Erstellung des Lageberichts noch nicht berücksichtigt werden konnten.

5.3. Voraussichtliche Unternehmensentwicklung

Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen bedingt durch die Corona-Pandemie (Covid-19) konjunkturelle Unsicherheiten. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Vorstands der PVA TePla AG wird es dadurch bedingt zumindest im ersten Halbjahr 2020 zu erheblichen Verschiebungen von Projektrealisierungen kommen. Abweichend von der ursprünglich im November 2019 getroffenen Prognose ist abhängig von dem weiteren Verlauf der COVID-19-Krise mit einem Umsatz und Ergebnis auf Vorjahresniveau oder niedriger zu rechnen. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die PVA TePla-Gruppe ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich..

6. VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und enthält sowohl die Grundzüge der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat als auch einen Ausweis von Höhe und Struktur der Vergütung. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§289a Abs. 2, 314 Abs. 1 Nr. 6a und b, 315a Abs. 2 HGB. Die PVA TePla AG weist in diesem Vergütungsbericht sowohl die Vergütung des Vorstands als auch die Vergütung des Aufsichtsrats individualisiert aus.

6.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands

Alfred Schopf (Vorsitzender des Vorstands), Vorstandsmitglied seit 2017, bestellt bis 2021
Oliver Höfer (Vorstand Produktion und Technologie), Vorstandsmitglied seit 2013, bestellt bis 2021

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Ziel des Systems der Vorstandsvergütung bei der PVA TePla AG ist es, einen Anreiz für die langfristige und auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens, Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile gestalten sich für jedes Vorstandsmitglied unterschiedlich und sind betragsmäßig begrenzt.

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Das Aufsichtsratsplenum beschließt und überprüft auf regelmäßiger Basis das Vergütungssystem für den Vorstand und beschließt über die Vorstandsverträge.

Für den Vorstandsvorsitzenden Alfred Schopf und für den Vorstand Produktion und Technologie, Herrn Oliver Höfer, gelten jeweils die folgenden Bonusregelungen:

1. Eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-EBIT bemisst und betragsmäßig begrenzt ist.

2. Eine langfristige Bonuskomponente, die sich an der Marktkapitalisierung der PVA TePla AG bemisst und betragsmäßig begrenzt ist.

Für Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2019ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des 1,58 fachen des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt.

Für Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2019ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 250 TEUR beträgt.

Die Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeiten vor, deren Höhe - je nach Dienstvertrag - auf bis zu zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und der damit evtl. einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150 % des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 1.323 TEUR (VJ: 1.243 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Vorstandsmitglieder auf dieser Basis folgende Bezüge:

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Erfolgsabhängige Komponente
[in TEUR] Fixe Vergütung Variable Vergütung Langfr. Vergütung* Sonstige Bezüge Summe 2019 Summe 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Schopf 250 372 167 36 825 703
Höfer 200 200 83 15 498 540
Summe 450 572 250 51 1.323 1.243

*) Die Auszahlung der langfristigen Vergütung erfolgt nach einer an die Vertragslaufzeit gekoppelten Bindungsfrist unter Berücksichtigung der Marktkapitalisierung

Die aufgeführten Werte für die erfolgsabhängige Komponente beinhalten die im Jahr 2019 für das Geschäftsjahr 2018 gewährten und um die im Geschäftsjahr 2018 gebildete und ausgewiesene Rückstellung verminderten Beträge. Hinzu kommt die im Jahr 2019 für das Geschäftsjahr 2019 gebildete Rückstellung.

Die oben dargestellte langfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente sowie alle anderen aufgeführten Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Für alle derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen.

Reale Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2019 gewährt.

Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt 119 TEUR (VJ: 74 TEUR) geleistet. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung im Konzernabschluss von 2.403 TEUR (VJ: 2.064 TEUR).

Mit Blick auf den Jahresabschluss der PVA TePla AG wurden für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von 119 TEUR (VJ: 74 TEUR) geleistet.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung im Jahresabschluss von 1.953 TEUR (VJ: 1.778 TEUR).

6.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats

Alexander von Witzleben, Weimar, Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied seit 2004, bestellt bis 2023 Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats)

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats)

Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG-Arbonia-Forster-Holding AG)

Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)
Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen, stellvertretender Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied seit 2008, bestellt bis 2023

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Partner, Mitglied des Vorstands)

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Comvis AG, Essen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund, Aufsichtsratsmitglied seit 2014, bestellt bis 2023 Professor für Plasma- und Raumfahrtphysik an der Universität Gießen

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)

Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung der PVA TePla AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von insgesamt 25 TEUR (zuzüglich etwaig geschuldeter Umsatzsteuer), die nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2-fache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats das 1-fache der vorstehenden festen Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Erfolgsabhängige Bestandteile sind in der Vergütung des Aufsichtsrats nicht enthalten.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge für den Aufsichtsrat betrugen für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 100 TEUR (VJ: 100 TEUR). Die Auszahlung der erfolgsunabhängigen Gesamtbezüge des Aufsichtsrats erfolgt im darauffolgenden Geschäftsjahr. Zum 31. Dezember 2019 sind die Bezüge des Geschäftsjahres 2019 in dem Bilanzposten "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

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[in TEUR] Fixe Vergütung Variable Vergütung Summe 2019 Summe 2018
von Witzleben 50 0 50 50
Hebestreit 25 0 25 25
Thoma 25 0 25 25
Summe 100 0 100 100

7. ÜBERNAHME RELEVANTE ANGABEN

Angaben nach §§289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (NR. 1)

Das gezeichnete Kapital der PVA TePla AG in Höhe von 21.749.988 EUR zum 31. Dezember 2019 setzt sich aus 21.749.988 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zusammen.

BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN (NR. 2)

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, insbesondere keine Beschränkungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10% DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN (NR. 3)

Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hielten die PA Beteiligungsgesellschaft mbH, Wettenberg, Deutschland sowie die AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds), Wilmington, Delaware, USA, am 31. Dezember 2019 einen Anteil von mehr als 10% des Grundkapitals und der Stimmrechte an der PVA Te-Pla AG.

INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN (NR. 4)

Aktien an der PVA TePla AG mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE BEI ARBEITNEHMERBETEILIGUNG (NR. 5)

Es sind keine Arbeitnehmer am Grundkapital der PVA TePla AG beteiligt, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND DIE ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (NR. 6)

a) Ernennung von Vorstandsmitgliedern

Die Bestellung der Vorstände der PVA TePla AG erfolgt gemäß §84 AktG und nach §6 Artikel 2 der Satzung der PVA TePla AG. Dort ist Folgendes geregelt:

"Artikel 2: Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestimmung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands."

b) Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß §84 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein solcher Grund ist nach §84 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Widerruf der Vorstandsbestellung ist nach §84 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz wirksam, bis seine Unwirksamkeit rechtskräftig festgestellt ist.

c) Änderung der Satzung der Gesellschaft

Nach §179 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß §179 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Nach §179 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz bedarf ein Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung der Satzung grundsätzlich einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nach §179 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen und weitere Erfordernisse aufstellen. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung sieht §14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung vor, dass Beschlüsse, durch die die Satzung der Gesellschaft geändert werden soll, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE ODER ZUM AKTIENRÜCKKAUF (NR. 7)

Zum 31. Dezember 2019 hat der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung, im Rahmen des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.874.994,00 neue Aktien bis zum 20. Juni 2022 auszugeben. Der Vorstand hat des Weiteren die Ermächtigung der Hauptversammlung, Aktien der Gesellschaft in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals bis zum 18. Juni 2023 zurückzukaufen.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 8)

Die aktuellen Rahmenvereinbarungen mit den Banken gehen von einer im Wesentlichen unveränderten Struktur der Gesellschafterverhältnisse aus und sehen für den Fall des Kontrollwechsels Neuverhandlungen bzw. in einem Fall ein Kündigungsrecht seitens der Bank vor. Ebenfalls sehen die Bestimmungen für ein öffentlich gefördertes Forschungsund Entwicklungsprojekt ein Sonderkündigungsrecht des Fördergebers im Fall des Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus liegen keine Vereinbarungen der Gesellschaft vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN IM FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 9)

Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150% des Abfindungs-Caps (Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen) nicht überschreiten sollen.

8. ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Die PA Beteiligungsgesellschaft mbH verfügte in der Vergangenheit über die Mehrheit der auf der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen. Der Vorstand der PVA TePla AG hat daher für das Geschäftsjahr 2019 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.: "Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des §312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen oder unterlassene Maßnahmen haben nicht vorgelegen."

9. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die PVA TePla-Gruppe bekennt sich zu den anerkannten Standards der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und richtet Leitung und Kontrolle entlang der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aus. Die angewendeten Standards sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f i.V.m. §315d HGB zusammengefasst. Die PVA TePla AG veröffentlicht die Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB) respektive Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§315d HGB) auf ihrer Homepage unter https://www.pvaTePla.com/ investor-relations/corporate-governance. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG, die unter ht-ps://www.pvaTePla. com/investor-relations/corporate-governance abgerufen werden kann.

10. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der AG vermitteln und im Konzernlagebericht sowie im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind."

Wettenberg, 20. März 2020

Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands

Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie

Konzernabschluss

KONZERNBILANZ

Aktiva

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in TEUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 8 11.471 11.072
Nutzungsrechte 9 2.175 0
Sachanlagen 10 30.185 29.581
Finanzielle Vermögenswerte 11 3.014 110
Latente Steueransprüche 14 5.124 6.527
Summe langfristige Vermögenswerte 51.969 47.290
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 12 65.217 41.002
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 13 27.378 25.780
Vertragsvermögenswerte 13 10.458 7.350
Ertragsteueransprüche 341 719
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente G 25.570 40.014
Summe kurzfristige Vermögenswerte 128.964 114.865
Summe Aktiva 180.933 162.155
PASSIVA
In TEUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital H 21.750 21.750
Rücklagen H 35.565 29.131
Den Aktionären der PVA TePla AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 57.315 50.881
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter H 0 -84
Summe Eigenkapital 57.315 50.797
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen 16 17.223 15.195
Sonstige Rückstellungen 17 62 520
Finanzverbindlichkeiten 15 3.231 2.333
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 114 259
Latente Steuerschulden 14 2.761 2.583
Summe langfristige Schulden 23.961 20.890
Kurzfristige Schulden
Sonstige Rückstellungen 17 3.552 2.385
Finanzverbindlichkeiten 15 1.308 670
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 18 4.050 3.001
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.792 8.918
Vertragsverbindlichkeiten 19 78.605 72.492
Ertragsteuerverbindlichkeiten 620 1.588
Sonstige Verbindlichkeiten 1.300 1.414
Summe kurzfristige Schulden 100.227 90.468
Summe Passiva 180.933 162.155

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR Anhang 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Umsatzerlöse 1 130.968 96.783
Herstellungskosten des Umsatzes -93.271 -65.729
Bruttoergebnis vom Umsatz 37.697 31.054
Vertriebskosten -12.120 -10.195
Allgemeine Verwaltungskosten -8.760 -6.662
Forschungs- und Entwicklungskosten 2 -4.753 -3.438
Sonstige betriebliche Erträge 3 3.085 2.114
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3 -2.844 -3.405
* davon Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten -820 -2.131
Betriebsergebnis (EBIT) 12.305 9.468
Finanzierungserträge 4 127 179
Finanzierungsaufwendungen 4 -612 -658
Finanzergebnis -485 -479
Ergebnis vor Steuern 11.820 8.989
Ertragsteuern 5 -4.107 -3.021
Ergebnis nach Steuern 7.713 5.968
Davon
Ergebnisanteil der Aktionäre der PVA TePla AG 7.629 5.968
Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter 84 0
Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert)
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR 6 0,35 0,27
Ergebnis je Aktie (verwässert) in EUR 6 0,35 0,27

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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in TEUR 01.01. - 31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Ergebnis nach Steuern 7.713 5.968
davon auf Aktionäre der PVA TePla AG entfallend 7.629 5.968
davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend 84 0
direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können
Währungsdifferenzen 337 170
Ertragsteuern 0 0
Veränderungen des im Eigenkapital erfassten Betrags (Währungsdifferenzen) 337 170
Summe der Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können 337 170
Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Ergebnis aus Pensionsrückstellungen -2.117 34
Ertragsteuern 614 -10
Veränderungen des im Eigenkapital erfassten Betrags (Pensionsrückstellungen) -1.503 24
Summe der Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden -1.503 24
Gesamtergebnis 6.547 6.162
davon auf Aktionäre der PVA TePla AG entfallend 6.463 6.162
davon auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend 84 0

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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in TEUR 01.01.-31.12.2019 01.01. - 31.12.2018
Ergebnis nach Steuern 7.713 5.968
Anpassungen des Ergebnisses nach Steuern für die Überleitung zum Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit:
+ Ertragsteuern 4.107 3.021
- Finanzierungserträge -127 -179
+ Finanzierungsaufwendungen 612 658
\= Betriebsergebnis (EBIT) 12.305 9.468
+/- Ertragsteuerzahlungen -2.507 664
+ Abschreibungen 3.907 2.809
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 13 2
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 99 1.892
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -23.768 -37.273
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 628 -319
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 8.732 34.411
\= Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit -591 11.654
- Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen abzüglich erworbener Zahlungsmittel -850 -1.633
- Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -2.648 -2.250
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -9.000 0
+ Zinseinzahlungen 11 44
\= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -12.487 -3.839
- Auszahlungen für die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten -663 0
- Auszahlungen für die Tilgung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten -668 -771
- Zinsauszahlungen -92 -90
\= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -1.423 -861
Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -14.501 6.954
+/- Einfluss von Wechselkursänderungen auf die flüssigen Mittel 57 43
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 40.014 33.017
\= Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode 25.570 40.014

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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Sonstige Rücklagen Auf Aktionäre der PVA TePla AG entfallendes Eigenkapital
in TEUR Ausgegebene Stückaktien Gewinnrücklagen Währungsumrechnung Pensionsrückstellungen
--- --- --- --- --- --- ---
Anzahl
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 01.01.2018 21.749.988 21.750 22.875 -49 -4.363 45.213
Umstellungseffekte IFRS 15 * -494 0 0 -494
Stand 01.01.2018 (angepasst) 21.749.988 21.750 27.381 -49 -4.363 44.719
Gesamtergebnis 5.968 170 24 6.162
Stand 31.12.2018 21.749.988 21.750 33.349 121 -4.339 50.881
Stand 01.01.2019 21.749.988 21.750 33.349 121 -4.339 50.881
Umstellungseffekte IFRS 16 * -29 0 0 -29
Stand 01.01.2019 (angepasst) 21.749.988 21.750 33.320 121 -4.339 50.852
Gesamtergebnis 7.629 337 -1.503 6.463
Stand 31.12.2019 21.749.988 21.750 40.949 458 -5.842 57.315

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in TEUR Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Summe Eigenkapital
Stand 01.01.2018 -84 45.129
Umstellungseffekte IFRS 15 * 0 -494
Stand 01.01.2018 (angepasst) -84 44.635
Gesamtergebnis 0 6.162
Stand 31.12.2018 -84 50.797
Stand 01.01.2019 -84 50.797
Umstellungseffekte IFRS 16 * 0 -29
Stand 01.01.2019 (angepasst) -84 50.768
Gesamtergebnis 84 6.547
Stand 31.12.2019 0 57.315

* Zur weiteren Erläuterung siehe Textziffer H des Konzernanhangs

Konzernanhang

A. GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG

Sitz und Rechtsform des Unternehmens

Die PVA TePla AG, Wettenberg (im Folgenden "PVA TePla AG") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Gießen unter der Nummer HRB 6845 registriert und hat ihren Sitz in 35435 Wettenberg, Deutschland. Die Aktien der PVA TePla AG sind im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN: DE0007461006).

Geschäftstätigkeit und Geschäftssegmente

Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden "PVA TePla-Gruppe") veredeln und stellen als Technologieunternehmen Werkstoffe her, die u.a. in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Verfahren, Erzeugnissen, Systemen und Dienstleistungen der Werkstofftechnologie, der Plasma- und Ionenstrahltechnologie, der Mess- und Inspektionstechnik für feinstrukturierte Gegenstände sowie der Vakuumtechnik. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Standorte in Deutschland, Italien, den USA, China, Taiwan und Singapur.

Die Gruppe gliedert ihre Geschäftsaktivitäten in die beiden Geschäftsbereiche (GB) Industrial Systems und Semiconductor Systems. Führung, Planung und Steuerung der PVA TePla-Gruppe erfolgen basierend auf diesen beiden Geschäftsbereichen, die für Zwecke der Segmentberichterstattung insoweit die beiden Geschäftssegmente bilden. Der Geschäftsbereich Semiconductor Systems fokussiert sich auf die Produktion von Kristallzuchtanlagen für die Herstellung von Silizium-Kristallen, während der Geschäftsbereich Industrial Systems Vakuum-Sinteranlagen produziert, welche für die Produktion von Hartmetall-Werkzeugen eingesetzt werden. Die Maschinen arbeiten dabei mit Vakuum, Temperatur, Plasma und Druck.

Rechnungslegungsstandards und allgemeine Grundlagen der Darstellung

Der Konzernabschluss der PVA TePla AG für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr 2019 wurde unter Anwendung von § 315e HGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden berücksichtigt. Überdies wurden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten des Handelsgesetzbuchs (HGB) erfüllt, insbesondere zur Erstellung eines Konzernlageberichts.

Das Geschäftsjahr der PVA TePla AG und ihrer Tochtergesellschaften stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt. Sofern zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung oder aus Wesentlichkeitsgründen Posten der Konzernbilanz und/oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst wurden, werden diese im Konzernanhang gesondert ausgewiesen. Eine Erläuterung der angewandten Rechnungslegungsmethoden in Bezug auf einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfolgt innerhalb der einzelnen Textziffern des Konzernanhangs zusammen mit den jeweils einschlägigen spezifischen Anhangangaben.

Die Darstellung in der Konzernbilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig klassifiziert, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines längeren normalen Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich als langfristige Posten in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Die Berichtswährung und die funktionale Währung des Konzernabschlusses der PVA TePla-Gruppe ist der Euro (EUR). Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben.

Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.

Der Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurde am 20. März 2020 vom Vorstand der PVA TePla AG freigegeben und zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

B. ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Erstmals im Geschäftsjahr 2019 angewandte neue und geänderte Standards und Interpretationen

Die im Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen des Vorjahres (Geschäftsjahr 2018). Davon abweichend hat die PVA TePla-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 die nachfolgend aufgeführten, von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommenen, neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals angewendet.

Die Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" im Geschäftsjahr 2019 führte insgesamt zu nicht ganz unerheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe. IFRS 16 wurde von der PVA TePla-Gruppe zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode umgesetzt. Die Vergleichsinformationen wurden in Übereinstimmung mit den Übergangsregelungen nicht angepasst. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten ist dadurch nur geringfügig beeinträchtigt.

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Standard/ Interpretation Titel Erstanwendung PVA TePla-Gruppe Übernahme durch EU Auswirkungen PVA TePla-Gruppe
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019 erfolgt am 31. Oktober 2017 Beschreibung unterhalb der Tabelle
Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1. Januar 2019 erfolgt am 22. März 2018 keine Auswirkungen
Änderungen an IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 1. Januar 2019 erfolgt am 13. März 2019 keine Auswirkungen
Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1. Januar 2019 erfolgt am 8. Februar 2019 keine Auswirkungen
Jährliche Verbesserungen Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017: Änderungen zu IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 1. Januar 2019 erfolgt am 14. März 2019 keine Auswirkungen
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019 erfolgt am 23. Oktober 2018 keine wesentlichen Auswirkungen

Die PVA TePla-Gruppe agiert im Rahmen ihrer Geschäftstransaktionen als Leasingnehmer von Sachanlagen sowie in geringem Umfang als Leasinggeber in Zusammenhang mit der Vermietung eigener Anlagen und Gebäude. Die mit der Erstanwendung von IFRS 16 verbundenen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe beschränken sich weitgehend auf die Leasingnehmerbilanzierung.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Leasingbilanzierung (so unter anderem IAS 17 und IFRIC 4) und führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, wonach Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht aktivieren und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle ausstehenden Leasingzahlungen zu passivieren haben (sog. Nutzungsrechtmodell). Demzufolge entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der PVA TePla-Gruppe sind auf die Leasingnehmerbilanzierung zurückzuführen und hier im Speziellen auf diejenigen Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnis im Sinne von IAS 17 zu klassifizieren waren und ab dem Geschäftsjahr 2019 (erstmals) bilanziell zu erfassen sind. Demgegenüber bleibt für Leasinggeber die Klassifizierung nach IAS 17 in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse auch künftig nach IFRS 16 erhalten. Mit Blick auf die Leasinggeberbilanzierung haben sich durch die Erstanwendung von IFRS 16 somit nicht ganz unerhebliche Auswirkungen ergeben. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich ausschließlich auf die Leasingnehmerbilanzierung.

Die Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts ermitteln sich im Rahmen der Erstbewertung aus dem Barwert aller künftigen Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Leasingzahlungen bei oder vor Beginn des Leasingverhältnisses sowie den Kosten für die Vertragserfüllung und den geschätzten Kosten für den Rückbau oder die Wiederherstellung des Leasingvermögenswerts. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die Leasing-Nutzungsrechte werden in der Bilanz separat unter dem Posten "Nutzungsrechte" ausgewiesen und im Anhang in den diesbezüglichen Erläuterungen in Textziffer 9. dezidiert aufgegliedert. Der Ausweis der Abschreibungen und Wertminderungen betreffend die bilanziell aktivierten Nutzungsrechte erfolgt innerhalb der Funktionskosten. Die Abschreibungen der Nutzungsrechte erfolgt im Regelfall planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Ausnahmsweise werden davon abweichend Nutzungsrechte in den spezifischen Konstellationen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasingvermögenswerts abgeschrieben, in denen die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch die Übertragung des Eigentums an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses umfassen oder die Ausübung einer Kaufoption hochwahrscheinlich ist.

Der erstmalige Ansatz der innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit um den jährlichen Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Der Ausweis der hieraus resultierenden Zinsaufwendungen erfolgt innerhalb des Finanzergebnisses ("Finanzierungsaufwendungen"). Im Gegensatz dazu wurden nach der alten Rechtslage gemäß IAS 17 die Leasingaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen vollständig in den Funktionskosten erfasst. Dies führt zu einer betragsmäßig nicht ganz unerheblichen Erhöhung des EBITDA in den kommenden Geschäftsjahren ab 2019. In der KonzernGewinn- und Verlustrechnung der PVA TePla-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wurden anstelle der Leasingaufwendungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Höhe von 741 TEUR insgesamt Abschreibungen in Höhe von 700 TEUR sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 36 TEUR realisiert. Mit Blick auf die Konzern-Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen ab dem Geschäftsjahr 2019 den Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit und nicht wie bisher den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit. Ebenso wird im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2019 zusätzlich der Zinsanteil der Leasingzahlungen ausgewiesen. Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit verbesserte sich dadurch im Geschäftsjahr 2019 um 699 TEUR.

Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Vermögenswerte aus der Aktivierung von Nutzungsrechten und der Passivierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,9 Mio. EUR angesetzt. Die sich dabei ergebende Differenz in Höhe von 29 TEUR wurde zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2019 erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. Es bestanden zum Übergangszeitpunkt keine Finanzierungsleasingverhältnisse gemäß IAS 17. Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 hat die PVA TePla-Gruppe von den folgenden praktischen Erleichterungen Gebrauch gemacht:

Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurde nicht erneut beurteilt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IFRS 16 wird somit nur auf Verträge angewendet, die zum oder nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung geschlossen (oder geändert) werden.
Bei Leasingverhältnissen, die zuvor gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden, wurde die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der noch ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 2,2%.
Leasingverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2019 enden, werden unabhängig von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt, d.h. es wurden keine Nutzungsrechte angesetzt, sondern die vereinbarten Leasingraten wurden (ggf. unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen) direkt im Aufwand erfasst.
Es wurden keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse betreffend Leasinggegenstände von geringem Wert bilanziert, sondern die vereinbarten Leasingraten (ggf. unter Berücksichtigung von Periodenabgrenzungen) direkt im Aufwand erfasst.
Bei der Bewertung der Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 blieben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen wurde der aktuelle Kenntnisstand zum Umstellungszeitpunkt berücksichtigt.

Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die Textziffern 9, 15 und 21.

Die nachstehende Tabelle fasst die oben beschriebenen Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 1. Januar 2019 zusammen.

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IFRS 16 Auswirkungen Konzernbilanz [in TEUR] Anhang 31.12.2018 (wie bisher berichtet) Anpassungseffekte IFRS 16 01.01.2019
AKTIVA
Nutzungsrechte 9. 0 1.870 1.870
Summe Aktiva 0 1.870 1.870
PASSIVA
Gewinnrücklagen 33.349 -29 33.320
Finanzverbindlichkeiten (langfristig) 15. 2.333 782 3.115
Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig) 15. 670 1.117 1.787
Summe Passiva 36.352 1.870 38.222

Die nachstehenden Tabellen fassen die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 zusammen.

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IFRS 16 Auswirkungen Konzernbilanz [in TEUR] Anhang 31.12.2019 (wie bisher berichtet) Anpassungseffekte IFRS 16 31.12.2019 (ohne Anwendung IFRS 16)
AKTIVA
Nutzungsrechte 9. 2.175 2.175 0
Summe Aktiva 2.175 2.175 0
PASSIVA
Gewinnrücklagen 35.565 -29 35.536
Finanzverbindlichkeiten (langfristig) 15. 3.231 1.565 1.667
Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig) 15. 1.308 639 669
Summe Passiva 40.104 2.175 37.872

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IFRS 16 Auswirkungen Konzern-GuV [in TEUR] Anhang 01.01. bis 31.12.2019 (wie bisher berichtet) Anpassungseffekte IFRS 16 01.01. bis 31.12.2019 (ohne Anwendung von IFRS 16)
Herstellungskosten des Umsatzes -93.271 -41 -93.312
Finanzierungsaufwendungen 4. -612 +36 -576
Ertragsteuern 5. -4.107 0 -4.107
Ergebnis nach Steuern 7.713 -5 7.708
Ergebnis je Aktie 6. 0,35 0,35

Darüber hinaus haben sich im Geschäftsjahr 2019 für die PVA TePla-Gruppe keine wesentlichen Änderungen aus erstmalig anzuwendenden Standards oder Interpretationen ergeben.

Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 hat die PVA TePla AG zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit die Struktur und Gliederung ihrer Konzernbilanz verändert ("Ausweisänderungen"). In diesem Kontext wurden unter anderem neue Posten eingefügt, Postenbezeichnungen geändert und Umgruppierungen einzelner Posten durchgeführt. Die PVA TePla-Gruppe passt ihre Konzernbilanz dadurch an den in der Unternehmenspraxis üblicherweise vorzufindenden Ausweis an und verbessert insoweit die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen der gleichen Branche. Dadurch bedingt haben sich entsprechende Umgliederungen ergeben, die zwangsläufig zu einer Anpassung der Vorjahreswerte geführt haben. Die strukturellen Änderungen haben indes keine wesentliche Auswirkung auf die im IFRS-Konzernabschluss dargestellten Informationen. Nennenswert sind in diesem Zusammenhang lediglich die beiden nachfolgend aufgeführten Umgliederungen:

Die bisher im Bilanzposten "Abgegrenzte Schulden" im Kurzfristbereich ausgewiesenen bilanziellen Abgrenzungsposten wurden im Geschäftsjahr 2019 in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Die bisher im Bilanzposten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" im Kurzfristbereich enthaltenen "Vertragsvermögenswerte" werden ab dem Geschäftsjahr 2019 in einem separaten Bilanzposten im Kurzfristbereich ausgewiesen. Die Vorjahreswerte 2018 wurden entsprechend angepasst.

Erstmals im Geschäftsjahr 2018 angewandte neue und geänderte Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmals die beiden Standards IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" angewendet.

Die Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" im Geschäftsjahr 2018 hatte insgesamt keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe.

Die neuen Vorschriften zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten haben zu keinen Änderungen bei der Bewertung und dem Ausweis geführt. Die finanziellen Vermögenswerte werden gem. IFRS 9 der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Lediglich die derivativen Finanzinstrumente werden unverändert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit Blick auf die finanziellen Verbindlichkeiten führte die Erstanwendung von IFRS 9 ebenfalls zu keinen Auswirkungen bei der Bewertung und dem Ausweis. Die neuen Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten haben sich zum 1. Januar 2018 mit Blick auf die finanziellen Vermögenswerte der PVA TePla-Gruppe wie folgt ausgewirkt:

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[in TEUR] Klassifizierung gem. IFRS 9 Bewertungskategorie gem. IAS 39 Buchwert gem. IFRS 9 Buchwert gem. IAS 39
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente fortgeführte Anschaffungskosten Kredite und Forderungen 33.017 33.017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgeführte Anschaffungskosten Kredite und Forderungen 11.280 * 11.280
Langfristige finanzielle Vermögenswerte fortgeführte Anschaffungskosten Kredite und Forderungen 1.739 1.739
positive Marktwerte Derivate (ohne Hedge-Beziehung) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 23 23

* ohne Anpassungseffekte IFRS 15

Durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat sich der Bestand an Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2018 geringfügig erhöht und sich entsprechend der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geringfügig vermindert. Erwartete Verluste sind künftig bereits bei der Einbuchung des finanziellen Vermögenswertes zu erfassen (sog. expected credit loss model). Bisher galt unter IAS 39, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, wenn ein objektiver Indikator besteht, z.B. bei einer bereits überfälligen Forderung (sog. incurred loss model). Der Erfassungszeitpunkt für Wertminderungen war unter IAS 39 somit jeweils später als unter dem neuen Standard. Die PVA TePla-Gruppe wendet mit Blick auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz an und bewertet die einschlägigen Wertminderungen fortlaufend in Bezug auf die Gesamtlaufzeit. Mit Blick auf den nur unwesentlichen Anpassungsbetrag durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat die PVA TePla AG in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 keine Anpassung der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 vorgenommen.

Da die PVA TePla-Gruppe aktuell die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) nach IAS 39 nicht angewendet hat, ergeben sich aus den grundlegenden Änderungen des Hedge Accounting keine Änderungen bei der Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9. Der neue Rechnungslegungsstandard eröffnet jedoch neue Möglichkeiten zur künftigen Abbildung von Absicherungen als bilanzielle Sicherungsbeziehung.

Insgesamt hat die Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" im Geschäftsjahr 2018 somit zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe geführt. Gleichwohl könnten sich abhängig von künftigen Vereinbarungen bzw. Transaktionen wesentliche Auswirkungen von IFRS 9 auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Infolge der Einführung von IFRS 9 hat die PVA TePla-Gruppe Folgeänderungen zu IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt, wonach die Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 9 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.

Die Erstanwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" im Geschäftsjahr 2018 hat bei einzelnen Kundenverträgen im Vergleich zur bisherigen Umsatzrealisierung zu nicht unerheblichen Periodenverschiebungen der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Umsatzerlöse geführt. IFRS 15 wurde von der PVA TePla-Gruppe zum 1. Januar 2018 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode umgesetzt. Hierbei wurde der Standard auf neue und bestehende Verträge angewendet, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren.

IFRS 15 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Umsatzrealisierung (so unter anderem IAS 11 und IAS 18) und legt einen umfassenden Rahmen fest, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Kernstück des IFRS 15 ist ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Nach der Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen einzelner Kundenverträge folgen in weiteren Schritten die Ermittlung des Transaktionspreises je Kundenvertrag und dessen Allokation auf die zuvor separierten Leistungsverpflichtungen. Der Umsatz wird nach Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen in Höhe des jeweils zugeordneten Transaktionspreises zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert.

Die PVA TePla-Gruppe stellt ihren Kunden in längerfristigen Fertigungsprozessen Anlagen zur Erzeugung und Bearbeitung hochwertiger Werkstoffe her, die z.B. unter hoher Temperatur, Vakuum, hohem Druck und im Plasma prozessiert werden. Die Erstanwendung von IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018 führte bei der PVA TePla-Gruppe zu folgenden spezifischen Auswirkungen:

In Übereinstimmung mit den bisherigen Regelungen IAS 11/IAS 18 realisierte die PVA TePla-Gruppe nahezu sämtliche Anlagenverkäufe im Segment Industrial zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer entsprechend dem Leistungsfortschritt (sog. POC-Methode). Die Anwendung der POC-Methode ist ab dem Geschäftsjahr 2018 gem. IFRS 15.35c nur noch dann zulässig, wenn ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und zusätzlich (im Falle einer zu unterstellenden kundenseitigen Vertragskündigung) ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags besteht. Im Umstellungszeitpunkt (1. Januar 2018) erfüllten nicht alle Kundenverträge, deren Umsatzerlöse bisher nach der POC-Methode erfasst wurden, die Kriterien einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gem. IFRS 15, sodass einzelne Kundenverträge demzufolge auf eine Zeitpunktrealisierung bei Übergang der maßgeblichen Risiken und Chancen (in der Regel zum Zeitpunkt der Abnahme) umgestellt werden mussten. Insgesamt führte dies im Vergleich zur bisherigen Umsatzrealisierung zu nicht unerheblichen Periodenverschiebungen der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Umsatzerlöse.
Demgegenüber waren im Umstellungszeitpunkt (1. Januar 2018) die Anpassungsbeträge durch die Abgrenzung weiterer Leistungsverpflichtungen (z.B. durch über die gesetzlichen Regelungen hinausgehender Gewährleistungszusagen oder durch ggf. zu separierender Installationsleistungen) unwesentlich (sog. Mehrkomponentenverträge). Ebenso führten auch die Neuregelungen zur Bilanzierung von Vertragskosten (Vertragserlangungskosten/Vertragserfüllungskosten) zu keinen Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen. Zum Umstellungszeitpunkt (1. Januar 2018) bestanden überdies keine signifikanten Finanzierungskomponenten.
Die Erstanwendung von IFRS 15 hat zu Änderungen im Ausweis der Bilanzposten geführt. Gemäß IFRS 15 werden Forderungen dann erfasst, soweit Waren oder Dienstleistungen erbracht oder Vorauszahlungen von Kunden fällig sind. Rechtsansprüche auf eine Gegenleistung von Kunden dürfen nur dann als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden, wenn der Rechtsanspruch unbedingt ist. Vor diesem Hintergrund werden die vormals als separater Bilanzposten ausgewiesenen aktivischen Salden aus POC-Verträgen ("Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen"; per 1.1.2018 in Höhe von 6.137 TEUR) künftig als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen, sofern die Kriterien einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gem. IFRS 15.35c erfüllt sind (und somit die POC-Methode zur Anwendung gelangt). Ebenso als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen werden künftig noch nicht geleistete Kundenanzahlungen, soweit am Abschlussstichtag aus Sicht der PVA TePla-Gruppe bereits ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Zahlung besteht (per 1.1.2018 in Höhe von 1.780 TEUR). Die passivischen Salden aus POC-Verträgen (per 1.1.2018 in Höhe von 979 TEUR) werden künftig ebenso wie die bisher separat im Bilanzposten "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" ausgewiesenen Anzahlungen aus Verträgen mit Kunden (per 1.1.2018 in Höhe von 37.050 TEUR) im neuen Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 15 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.

Die nachstehende Tabelle fasst die oben beschriebenen Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 1. Januar 2018 zusammen.

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IFRS 15 Auswirkungen Konzernbilanz [in TEUR] 31.12.2017 (wie bisher berichtet) Anpassungseffekte IFRS 15 01.01.2018
AKTIVA
Unfertige Erzeugnisse 8.459 +2.889 11.348
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 6.137 -6.137 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte 11.280 +5.787 17.067
Summe Aktiva 25.876 + 2.539 28.415
PASSIVA
Gewinnrücklagen 27.876 -494 27.382
Latente Steuerschulden 1.376 -203 1.173
Verpflichtungen aus Fertigungsaufträgen 979 -979 0
Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 37.050 -37.050 0
Vertragsverbindlichkeiten 0 +41.265 41.265
Summe Passiva 67.281 + 2.539 69.820

Die nachstehenden Tabellen fassen die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 zusammen.

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IFRS 15 Auswirkungen Konzernbilanz [in TEUR] 31.12.2018 (wie berichtet) Anpassungseffekte IFRS 15 31.12.2018 (ohne Anwendung von IFRS 15)
AKTIVA
Unfertige Erzeugnisse 27.355 -15.823 11.532
Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 0 +6.216 6.216
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte 22.119 -7.350 14.769
Summe Aktiva 49.474 -16.957 32.517
PASSIVA
Gewinnrücklagen 33.349 +4.197 37.546
Latente Steuerschulden 2.583 + 1.714 4.297
Verpflichtungen aus Fertigungsaufträgen 0 +36.438 36.438
Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen 0 + 13.187 13.187
Vertragsverbindlichkeiten 72.493 -72.493 0
Summe Passiva 108.425 -16.957 91.468

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IFRS 15 Auswirkungen Konzern-GuV [in TEUR] 01.01. bis 31.12.2018 (wie berichtet) Anpassungseffekte IFRS 15 01.01. bis 31.12.2018 (ohne Anwendung von IFRS 15)
Umsatzerlöse 96.783 + 18.124 114.907
Herstellungskosten des Umsatzes -65.729 -12.909 -78.638
Ertragsteuern -3.021 -1.512 -4.533
Ergebnis nach Steuern 5.968 +3.703 9.671
Ergebnis je Aktie 0,27 0,44

Künftig verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Verlautbarungen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die PVA TePla-Gruppe beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung dieser neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen.

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Standard/ Interpretation Titel Erstanwendung PVA TePla-Gruppe Übernahme durch EU Auswirkungen PVA TePla-Gruppe
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021 nein keine Relevanz
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform 1. Januar 2020 erfolgt am 15. Januar 2020 keine wesentlichen Auswirkungen
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020 nein keine wesentlichen Auswirkungen
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 1. Januar 2020 erfolgt am 10. Dezember 2019 keine Auswirkungen
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards 1. Januar 2020 erfolgt am 6. Dezember 2019 keine Auswirkungen

C. KONSOLIDIERUNGSKREIS, KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Konsolidierungskreis

In den vorliegenden Konzernabschluss werden die PVA TePla AG und ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, über die sie Beherrschung ausüben kann ("PVA TePla-Gruppe"). Beherrschung liegt vor, wenn die PVA TePla AG eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei einem Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der (mittelbaren oder unmittelbaren) Stimmrechte zur Beherrschung führt. Die Abschlüsse von in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt des Beginns der Möglichkeit der Ausübung von Beherrschung bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Möglichkeit der Ausübung von Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.

In den Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe zum 31. Dezember 2019 wurden neben der PVA TePla AG acht inländische (Vorjahr: acht) und sechs ausländische (Vorjahr: sechs) Tochterunternehmen auf Basis der Vollkonsolidierung einbezogen:

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Anteil am Eigenkapital [in %] Gesellschaft Sitz unmittelbare Beteiligung 31.12.2019 mittelbare Beteiligung 31.12.2019
PVA Industrial Vacuum Systems GmbH Wettenberg, Deutschland 100
PVA Crystal Growing Systems GmbH Wettenberg, Deutschland 100
PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH Wettenberg, Deutschland 100
PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd. Hsinchu, Taiwan 100
PVA TePla Analytical Systems GmbH Westhausen, Deutschland 100
PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH Jena, Deutschland 100
PVA Control GmbH Wettenberg, Deutschland 100
PVA SPA Software Entwicklungs GmbH Coburg, Deutschland 100
PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH Jena, Deutschland 100
PVA TePla America Inc. Corona / CA, USA 100
PVA TePla Singapore Pte. Ltd. Singapur 100
PVA TePla (China) Ltd. Peking, VR China 100
PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd. Xi'an, VR China 100
PVA Italy S.R.L. Bozen, Italien 100

Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die folgenden inländischen Tochterunternehmen der PVA TePla AG machen von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch und sind für das Geschäftsjahr 2019 von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen:

PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg
PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg
PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg
PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen
PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena
PVA Control GmbH, Wettenberg
PVA SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg
PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena

Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2019

Im Mai 2019 wurde die PVA Italy S.r.l., Bozen/Italien, gegründet, an der die PVA TePla AG unmittelbar 100% der Anteile hält. Im November 2019 erwarb die PVA Italy S.r.l. die beiden Teilbetriebe "Kesselbau" der LAINOX S.r.l. und der SAP S.r.l. Mit dieser Akquisition verantwortet das italienische Tochterunternehmen künftig die Behälterbaufertigung für die beiden Geschäftsbereiche der PVA TePla-Gruppe.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der beiden Teilbetriebe setzten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen:

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[TEUR] 1. November 2019
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 727
Sachanlagen 391
Summe Vermögenswerte 1.118
Schulden
Sonstige Rückstellungen 268
Summe Schulden 268
Identifizierbares Nettovermögen (beizulegender Zeitwert) 850
Geschäfts- und Firmenwert aus dem Unternehmensteilerwerb 0
Gesamte Gegenleistung (Kaufpreis) 850

Wesentliche Unterschiede der beizulegenden Zeitwerte zu den Buchwerten entfielen auf den Ansatz von bisher nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerten (427 TEUR), welche sich insbesondere aus bisher nicht aktiviertem Know How ergeben. Der mit liquiden Mitteln zu leistende Gesamtkaufpreis betrug 850 TEUR welcher dem Nettomittelabfluss aus dem Unternehmensteilerwerb entspricht.

Der Umsatzbeitrag der Teilbetriebserwerbe beläuft sich für die Periode seit der Erstkonsolidierung bis zum 31. Dezember 2019 auf 0 TEUR, der Ergebnisbeitrag auf -30 TEUR. Da die beiden Teilbetriebe nur konzerninterne Geschäftstransaktionen tätigen, hätte sich der Umsatzbeitrag auch dann auf 0 TEUR belaufen, wenn die beiden Teilbetriebserwerbe bereits ab dem 1. Januar 2019 abgebildet worden wären.

Weiterhin veräußerte die PVA TePla AG im Geschäftsjahr 2019 sämtliche Anteile an dem bisherigen 51%igen Tochterunternehmen Xi'an HuaDe CGS Ltd. Xi'an, VR China zu einem Kaufpreis von 100 Renminbi (CNY). Diese chinesische Gesellschaft war sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Vorjahr nicht mehr operativ tätig und befand sich in Abwicklung. Der Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 315 TEUR ist zum Großteil auf die erfolgswirksame Realisierung der bisher erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen im Posten "Währungsumrechnung" erfassten Fremdwährungsverluste (231 TEUR) zurückzuführen.

Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2018

Im Juli 2018 erwarb die PVA TePla AG 100% der Anteile der SPA Software Entwicklungs GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung und der Vertrieb von Software für Computeranlagen sowie die Konzeption und der Vertrieb von Analyseanlagen. Mit der Akquisition wird das Portfolio der PVA TePla-Gruppe im Bereich Software- und Applikationsentwicklung sinnvoll ergänzt.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg zum 30. Juni 2018 setzten sich wie folgt zusammen:

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[TEUR] 30. Juni 2018
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 2.453
Sachanlagen 312
Vorräte 98
Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 870
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 367
Latente Steueransprüche 80
Sonstige Vermögenswerte 37
Summe Vermögenswerte 4.217
Schulden
Pensionsrückstellungen 303
Sonstige Rückstellungen 358
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 359
Finanzielle Verbindlichkeiten 6
Ertragsteuerverbindlichkeiten 71
Latente Steuerschulden 710
Sonstige Schulden 100
Summe Schulden 1.907
Identifizierbares Nettovermögen (beizulegender Zeitwert) 2.310
Geschäfts- und Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb 90
Gesamte Gegenleistung (Kaufpreis) 2.400

Wesentliche Unterschiede der beizulegenden Zeitwerte zu den Buchwerten entfielen auf den Ansatz von bisher nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerten (2.448 TEUR), welche sich insbesondere aus bisher nicht aktivierter Software ergeben. Der mit liquiden Mitteln zu leistenden Gesamtkaufpreis betrug 2.400 TEUR, von denen 2.000 TEUR im Geschäftsjahr 2018 und weitere 400 TEUR im Geschäftsjahr 2019 zu leisten waren bzw. sind. Unter Berücksichtigung der erworbenen Zahlungsmittel von 367 TEUR beträgt der Nettomittelabfluss aus dem Unternehmenserwerb 1.633 TEUR.

Der Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill) in Höhe von 90 TEUR resultiert aus erwarteten Synergieeffekten in Bezug auf die Integration veräußerter Anlagen in die Fertigungsprozesse unserer Kunden und dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten, die nicht die Bedingungen für einen separaten Ansatz erfüllten.

Der Umsatzbeitrag des Unternehmenskaufs beläuft sich für die Periode seit der Erstkonsolidierung bis zum 31. Dezember 2018 auf 1.205 TEUR, der Ergebnisbeitrag auf 81 TEUR. Wäre die SPA Software Entwicklungs GmbH bereits seit dem 1. Januar 2018 vollkonsolidiert worden, so hätte sich mit Blick auf das Geschäftsjahr 2018 der Umsatzbeitrag auf 3.360 TEUR und der Ergebnisbeitrag auf 41 TEUR belaufen.

Die SPA Software Entwicklungs GmbH wurde mit Wirkung zum 03. September 2018 in PVA SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg umfirmiert.

Darüber hinaus haben sich gegenüber dem Konzernabschluss 2018 keine weiteren Änderungen ergeben.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Abschlüsse der PVA TePla AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden unter Beachtung einheitlich geltender Ansatz- und Bewertungsgrundsätze zum Abschlussstichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2019) aufgestellt. Ansatz-, Bewertungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze wurden von allen in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften stetig angewendet. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Bei den erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen wurden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualverbindlichkeiten entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt allokiert. Auf stille Reserven und Lasten, die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckt wurden, sind latente Steuern angesetzt worden, sofern diese Aufdeckung nicht auch steuerlich nachvollzogen wurde. Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Behandlung der korrespondierenden Vermögenswerte und Schulden fortgeführt. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.

Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt die PVA TePla-Gruppe erneut, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden korrekt identifiziert wurden.

Des Weiteren überprüft die PVA TePla-Gruppe die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung noch immer die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet und in der Konzernbilanz der PVA TePla-Gruppe im Eigenkapital unter dem separaten Posten "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen. In Folgeperioden erfolgt eine Fortschreibung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter unter Berücksichtigung von laufenden Gewinnen und Verlusten, Ausschüttungen sowie Währungsdifferenzen.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst.

Währungsumrechnung

Die in den Abschlüssen der einzelnen Tochterunternehmen der PVA TePla AG erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Die Berichtswährung des Konzernabschlusses der PVA TePla-Gruppe ist der Euro (EUR).

Transaktionen in Fremdwährungen werden zum aktuellen Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam berücksichtigt und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen respektive unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Die Umrechnung der Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung des Konzerns (Euro) abweicht, wird wie folgt vorgenommen: Die Vermögenswerte und Schulden werden zu dem am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurs (Mittelkurs), das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittswechselkurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die aus Wechselkursveränderungen zwischen einzelnen Geschäftsjahren entstehen, werden grundsätzlich erfolgsneutral in den "Sonstige Rücklagen" im Eigenkapital erfasst.

Kursentwicklung der wichtigsten Kurse in Relation zum Euro

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EUR = 1 Durchschnittskurs Stichtagskurs
2019 2018 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- ---
USA (USD) 1,11960 1,18149 1,12340 1,1450
China (CNY) 7,73388 7,80735 7,82050 7,8751
Dänemark (DKK) 7,46607 7,45318 7,47150 7,4673
Singapur (SGD) 1,52721 1,59285 1,51110 1,5591
Taiwan (TWD) 34,59500 35,55000 33,54000 35,0750

D. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN DES MANAGEMENTS SOWIE SCHÄTZUNSICHERHEITEN

Im Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.

Wesentliche Ermessensausübungen des Managements sowie Schätzunsicherheiten betreffen insbesondere die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten (siehe Textziffer 8.), Wertberichtigungen auf Forderungen (siehe Textziffer 13. und Textziffer 20.), den Ansatz von latenten Steueransprüchen auf Verlustvorträge (siehe Textziffer 14.) sowie die Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeiten von Pensionsrückstellungen (siehe Textziffer 16.) respektive von sonstigen Rückstellungen (siehe Textziffer 17). Bei der Beurteilung dieser Ermessensausübungen sowie Schätzunsicherheiten orientiert sich das Management an Erfahrungswerten der Vergangenheit, Einschätzungen von Experten (Juristen, Ratingagenturen, Verbänden) und dem Ergebnis sorgfältiger Abwägung verschiedener Szenarien. Die außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegenden tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können wesentlich von den geäußerten Entwicklungen und Annahmen abweichen. Die PVA TePla-Gruppe überprüft daher fortlaufend die vorgenommenen Schätzungen und getroffene Annahmen. Schätzungsänderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam erfasst.

Wesentliche Ermessensausübungen bei der Umsatzrealisierung werden im Rahmen der Bestimmung des Erfüllungszeitpunktes der Leistungsverpflichtungen, bei der Bestimmung des Transaktionspreises und im Rahmen der Allokation des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen vorgenommen. Die aus Verträgen mit Kunden der PVA TePla-Gruppe resultierenden Leistungsverpflichtungen in Zusammenhang mit Anlagenfertigungen und Dienstleistungen werden in Abhängigkeit der spezifischen Fakten und Umstände im Einzelfall entweder zeitraumbezogen über die Leistungserbringung entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert (sog. POC-Methode), oder zeitpunktbezogen erfasst, sobald die Lieferungen oder Leistungen erbracht sind.

Bei kundenspezifischen Anlagenfertigungen ist dabei die Ermessensentscheidung zu treffen, ob im konkreten Einzelfall ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und zusätzlich (im Falle einer zu unterstellenden kundenseitigen Vertragskündigung) ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags besteht. Bei Anwendung der POC-Methode ist zur Bestimmung des Leistungsfortschritts die Methode zu bestimmen, die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst. In der PVA TePla-Gruppe kommen zur Ermittlung von Erlösen aus kundenspezifischen Anlagenfertigungen indes im Wesentlichen inputbasierte Methoden zur Anwendung, allen voran die sog. Cost-to-Cost-Methode. Dabei wird der Fertigstellungsgrad entsprechend dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten ermittelt. Nach Auffassung des Managements ist die Cost-to-Cost-Methode grundsätzlich am besten geeignet, den Fortschritt bei den zeitraumbezogen zu realisierenden Anlagenfertigungen zu ermitteln, da ein unmittelbarerer Zusammenhang zwischen dem Kostenverlauf der Gruppe und der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden besteht. Bei Vorliegen mehrerer Leistungsverpflichtungen ist das geschätzte Vertragsentgelt auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen auf Basis der jeweiligen relativen Einzelveräußerungspreise zu allokieren. Nur in den Fällen, in denen die Preise einzelner Güter und Dienstleistungen am Markt nicht direkt beobachtet werden können, schätzt die PVA TePla-Gruppe die Einzelveräußerungspreise mittels anderer adäquater Methoden. In der PVA TePla-Gruppe kommen dabei in Abhängigkeit der spezifischen Fakten und Umstände im Einzelfall die folgenden Methoden zur Anwendung: Adjusted-market-assessment-Ansatz, Expected-cost-plus-a-margin-Ansatz oder (bei Vorliegen bestimmter restriktiver Voraussetzungen) die Residualmethode. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind grundsätzlich signifikante Finanzierungskomponenten zu berücksichtigen, sofern Leistungs- und Zahlungszeitpunkte nicht mehr als ein Jahr voneinander abweichen. Die Bestimmung, ob im Einzelfall (überhaupt) eine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt, bedarf einer Würdigung sämtlicher relevanter Fakten und Umstände im jeweils vorliegenden Einzelfall.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die PVA TePla-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse vor allem aus dem Verkauf von Anlagen bzw. von Systemen ("Anlagen/ Systeme"). Hinzu kommen Serviceleistungen und die Lieferung von Ersatzteilen (zusammengefasst als "After-Sales-Service/IP") und Dienstleistungen für Kunden an eigenen Anlagen ("Contract Processing"). Die üblichen Vertragslaufzeiten und Zahlungsbedingungen von Kundenverträgen dieser Tätigkeitsbereiche der PVA TePla-Gruppe sind nachfolgend aufgeführt, wenngleich einzelne Verträge von diesen Vertragsbedingungen abweichen können.

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Tätigkeitsbereiche Vertragslaufzeiten Zahlungsbedingungen
Anlagen/Systeme 3 - 18 Monate 30-40% bei Auftragseingang; 50-65% bei Lieferung; 5-10% bei Abnahme
After-Sales-Service/IP 1 - 6 Wochen 100% bei Lieferung (z.B. Ersatzteile) bzw.
Contract Processing 1 - 4 Wochen 100% bei Erbringung der Dienstleistung (z.B. Lohnbearbeitung; Reparaturen)

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Umsatzaufgliederung nach Tätigkeitsbereichen [in TEUR] 2019 in % 2018 in %
Anlagen / Systeme 107.099 80 62.914 65
After Sales / IP 18.783 16 29.093 30
Contract Processing 4.325 3 4.105 4
Sonstiges 761 1 670 1
Summe 130.968 100 96.783 100

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Umsatzaufgliederung nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung [in TEUR] 2019 in % 2018 in %
zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung 111.258 85 80.564 83
zeitraumbezogene Umsatzrealisierung 19.710 15 16.219 17
Summe 130.968 100 96.783 100

Für weitere Umsatzaufgliederungen wird auf die Segmentberichterstattung in Textziffer 19. verwiesen.

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kundenspezifische Anlagenfertigungen (POC-Methode) [in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Auftragserlöse aus kundenspezifischen Anlagenfertigungen 19.710 16.219
Auftragskosten -16.070 -13.422
Ausgewiesene Gewinne aus kundenspezifischer Anlagenfertigung 3.640 2.797

Weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr waren signifikante Finanzierungskomponenten in den Verträgen mit Kunden vereinbart.

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Zum Abschlussstichtag noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen
[in TEUR] davon voraussichtlich in < 12 Monaten erfüllt davon voraussichtlich in >12 Monaten erfüllt
--- --- ---
Gesamtumfang der zum 31.12.2019 kontrahierten, aber noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen 119.844 50.732
Gesamtumfang der zum 31.12.2018 kontrahierten, aber noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen 84.129 87.383

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bewertet, den die PVA TePla-Gruppe zu erhalten und zu realisieren erwartet, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt. Die Übertragung der Verfügungsmacht kann zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zeitraumbezogen erfolgen. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung von Erlösminderungen wie Gutschriften, Handelsrabatten und ähnliches ausgewiesen. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind grundsätzlich signifikante Finanzierungskomponenten zu berücksichtigen, sofern Leistungs- und Zahlungszeitpunkte nicht mehr als ein Jahr voneinander abweichen.

Die Verträge mit Kunden enthalten regelmäßig verschiedene Leistungsversprechen (Produkte und Dienstleistungen), die ggf. als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen sind und diesen in der Folge ein Teil des Vertragspreises zuzuordnen ist. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung betrachtet wird, kann indes mit nicht unerheblichen Ermessensausübungen verbunden sein. Werden an einen Kunden mehrere Lieferungen oder Leistungen erbracht, sind diese vertraglich entweder in separaten Einzelverträgen spezifiziert oder in einem einheitlichen Vertragswerk bestehend aus mehreren Leistungsverpflichtungen zusammengefasst. Sofern Lieferungen oder Leistungen in separaten Einzelverträgen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Kunden kontrahiert werden, sind diese bei wirtschaftlichen Interdependenzen zu einem Mehrkomponentenvertrag zusammenzufassen.

Die aus Verträgen mit Kunden der PVA TePla-Gruppe resultierenden Leistungsverpflichtungen in Zusammenhang mit Anlagenfertigungen werden nur dann zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer entsprechend dem Leistungsfortschritt realisiert (sog. POC-Methode), wenn ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und zusätzlich (im Falle einer zu unterstellenden kundenseitigen Vertragskündigung) ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags besteht. Anderenfalls werden die Umsatzerlöse zeitpunktbezogen realisiert, sobald die Lieferungen oder Leistungen erbracht sind, der Gefahrenübergang erfolgt ist und keine technischen Risiken oder besonderen gegenläufigen vertragliche Regelungen vorliegen. Erträge aus Dienstleistungen werden in Abhängigkeit der spezifischen Fakten und Umstände im Einzelfall zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert.

Bei Anwendung der POC-Methode erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend dem Leistungsfortschritt. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird dabei zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer in den Umsatzerlösen erfasst. Zur Bestimmung des Leistungsfortschritts eines spezifischen Projekts wird die Methode angewendet, die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst, wobei sowohl input- als auch outputbasierte Methoden konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und in ähnlichen Umständen Anwendung finden können.

In der PVA TePla-Gruppe kommen zur Ermittlung von Erlösen aus längerfristigen kundenspezifischen Anlagenfertigungen indes im Wesentlichen inputbasierte Methoden zur Anwendung, allen voran die sog. Cost-to-Cost-Methode. Dabei wird der Fertigstellungsgrad entsprechend dem Verhältnis der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten ermittelt. Der Ausweis der mittels POC-Methode zu erfassenden Umsatzerlöse erfolgt entweder unter dem Bilanzposten "Vertragsvermögenswerte" oder unter dem Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten" Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten einschließlich Gewinnanteile) die erhaltenen Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch als "Vertragsvermögenswerte" Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser passivisch unter dem Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten (POC-Methode)" ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte (aber noch nicht geleistete) Anzahlungsrechnungen werden unter den "Vertragsvermögenswerten" und den "Vertragsverbindlichkeiten" bilanziert. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse sowie in Übereinstimmung mit IFRS 15 die Vertragsmodifikationen, d.h. Vertragsänderungen und Nachträge angesetzt. Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten respektive kurzfristigen Schulden ausgewiesen, da sich diese in der PVA TePla-Gruppe im Allgemeinen innerhalb eines Jahres realisieren.

2. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGS KOSTEN

Die PVA TePla-Gruppe betreibt Hightech-Maschinenbau in Einzel- und Kleinserienfertigung. Bei der Weiterentwicklung der Produkte sind Forschung (im Hinblick auf neue Verfahren und Prozesse) sowie Entwicklung neuer Produktmerkmale eng verzahnt. Die Aktivitäten beider Bereiche sind iterativ eng vernetzt, so dass sich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und damit die Forschungs- und Entwicklungskosten in der Regel nicht verlässlich voneinander trennen lassen.

Überdies ist die Einschätzung des voraussichtlichen Nutzens aufgrund ungewisser zukünftiger Marktentwicklungen zu unsicher. Vor diesem Hintergrund aktiviert die PVA TePla-Gruppe keine Entwicklungskosten, sodass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Periode als Aufwand erfasst werden, in der sie anfallen.

In geringem Umfang arbeiten der PVA TePla-Gruppe renommierte Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen (Dienstverträge) zu. Sofern aus dieser Zusammenarbeit hinreichende Erfahrungswerte über die Verwertbarkeit der Entwicklungsergebnisse vorliegen und die sonstigen Ansatzkriterien gemäß IAS 38 erfüllt sind, erfolgt eine Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Forschungs- und Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 4.753 TEUR (VJ 3.438 TEUR) enthalten. Damit zusammenhängende Erträge aus Fördermitteln für Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.025 TEUR (VJ 574 TEUR) erfasst.

3. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

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[in TEUR] 2019 2018
Fördermittel für Forschungs- und Entwicklungsprojekte 1.025 574
Währungskursgewinne 715 425
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 276 344
Sachbezüge (u.a. Firmenwagen) 262 183
Versicherungsentschädigungen 20 18
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 19 14
Übrige sonstige betriebliche Erträge 768 556
Sonstige betriebliche Erträge 3.086 2.114

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[in TEUR] 2019 2018
Aufwendungen aus der Bildung von Wertberichtigungen -820 -2.131
Währungskursverluste -895 -642
Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -8 -16
Verlust aus der Entkonsolidierung -231 0
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen -890 -616
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.844 -3.405

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge weist die PVA TePla-Gruppe sämtliche Erträge aus, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, allerdings keinen Bezug zu ihrem Kerngeschäft aufweisen. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt.

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weist die PVA TePla-Gruppe sämtliche Aufwendungen aus, die funktional weder der Herstellung noch der Verwaltung respektive dem Vertrieb eindeutig zuordenbar sind. Hierunter fallen auch nur indirekt mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbundene Aufwendungen, soweit diese nicht zwingend dem Finanzierungsbereich zuzuordnen sind.

4. FINANZERGEBNIS

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[in TEUR] 2019 2018
Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten 115 135
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 44
Finanzierungserträge 126 179

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[in TEUR] 2019 2018
Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten -138 -171
Nettozinsaufwand Pensionsrückstellungen -295 -238
Zinsaufwendungen für Darlehen gegenüber Kreditinstituten -133 -183
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten -36 -
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -10 -66
Finanzierungsaufwendungen -612 -658

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Innerhalb der Finanzierungserträge bzw. -aufwendungen weist die PVA TePla-Gruppe sämtliche Erträge bzw. Aufwendungen aus, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren und nicht im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen. Finanzierungserträge und -aufwendungen werden in der Regel unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht ergebniswirksam erfasst.

5. ERTRAGSTEUERN

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[in TEUR] 2019 2018
Tatsächliche Steueraufwendungen -1.917 -960
Laufende Steueraufwendungen -1.487 -1.015
Periodenfremder Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) -430 55
Aufwendungen (-)/Erträge (+) für latente Steuern -2.190 -2.061
Ergebnis aus steuerlichen Verlustvorträgen -2.818 -1.802
Wertberichtigung auf aktivierte latente Steueransprüche 0 0
Übrige latente Steuern 628 -259
Ertragsteuern -4.107 -3.021

Latente Steuern in Höhe von 614 TEUR (VJ -10 TEUR) wurden direkt im Eigenkapital erfasst, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren. Diese sind in voller Höhe auf im Eigenkapital erfasste Effekte für Pensionsrückstellungen zurückzuführen.

Die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwendungen ist der nachfolgenden Überleitungsrechnung zu entnehmen. Zur Ermittlung der erwarteten Steueraufwendungen wurde der für das Geschäftsjahr 2019 gültige Steuersatz von 29% (VJ 29 %) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. Dieser Steuersatz ist ein kombinierter Ertragsteuersatz aus dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % (VJ 15 %) zzgl. 5,5 % (VJ 5,5 %) Solidaritätszuschlag und einem effektiven Gewerbesteuersatz in Höhe von 13,4 % (VJ 13,4 %). Die für ausländische Gesellschaften zu Grunde gelegten landesspezifischen Ertragsteuersätze liegen im Geschäftsjahr 2019 unverändert zum Vorjahr zwischen 17,0% und 26,1%.

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[in TEUR] 2019 % 2018 %
Ergebnis vor Steuern 11.820 8.989
Erwartete Steueraufwendungen -3.428 -29 -2.607 -29
Steuersatzdifferenzen ausländischer Tochterunternehmen 7 0 12 0
Im Ausland zu zahlende Steuer -38 0 0 0
Steuersatzdifferenzen aus unterschiedlichen Gewerbesteuer-Hebesätzen -4 0 -1 0
Steuersatzänderungen -2 0 32 0
Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen -463 -4 -707 -8
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge 86 1 230 3
Auswirkungen in Zusammenhang mit latenten Steueransprüchen aus Verlustvorträgen 434 5 165 2
Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern -435 -4 0 0
Steuernachzahlungen(-)/ Steuererstattungen^) für Vorjahre -430 -4 55 1
Sonstige Steuereffekte 166 1 -200 -2
Tatsächliche Steueraufwendungen -4.107 -35 -3.021 -34

Die latenten Steuern wurden nach dem Zeitpunkt ihrer Realisierung mit dem genannten Steuersatz bzw. für die ausländischen Gesellschaften mit den landesspezifischen Steuersätzen bewertet. Die latenten Steuern aus Steuersatzdifferenzen ausländischer Gesellschaften ergeben sich dadurch, dass Tochterunternehmen der PVA TePla-Gruppe außerhalb von Deutschland anderen Steuersätzen als in Deutschland unterliegen.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten oder in Kürze gelten werden, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Regelungen ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit).

Bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 14. verwiesen.

Sonstige Steuern, wie z.B. Verkehrssteuern oder Steuern auf Vermögen und Kapital, werden als operative Aufwendungen ausgewiesen.

6. ERGEBNIS JE AKTIE

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2019 2018
Zählergröße [in TEUR]:
Ergebnis nach Steuern vor Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter 7.713 5.968
Nennergröße [in Aktien]:
gewichtete durchschnittliche Anzahl in Umlauf befindlicher nennwertloser Stückaktien 21.749.988 21.749.988
Ergebnis je Aktie [in EUR]:
(unverwässert/verwässert) 0,35 0,27

Es bestanden weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr ausgegebene Optionen, die Mitarbeiter, Vorstände oder Aufsichtsräte zum Erwerb von Aktien der PVA TePla AG berechtigen würden. Somit ergeben sich mit Blick auf das Ergebnis je Aktie zum 31. Dezember 2019 respektive zum 31. Dezember 2018 keine Verwässerungseffekte.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien der PVA TePla AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien dividiert, die sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befinden.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien der PVA TePla AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien dividiert, die sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben.

7. ERGÄNZENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE ART DER AUFWENDUNGEN

Materialaufwendungen

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[in TEUR] 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren -74.601 -48.663
Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.240 -3.903
Materialaufwendungen -80.841 -52.566

Die Materialaufwendungen sind in den Herstellungskosten des Umsatzes enthalten. Die Materialquote (Materialaufwendungen / Gesamtumsatz) lag im Geschäftsjahr 2019 bei 61,7% im Vergleich zu 54,3% im Vorjahr.

Personalaufwendungen

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[in TEUR] 2019 2018
Löhne und Gehälter -34.004 -28.584
Soziale Abgaben -6.054 -5.175
Personalaufwendungen -40.058 -33.759

Im Verhältnis zum Umsatz reduzierten sich die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2019 auf 30,6% im Vergleich zu 34,9% im Vorjahr. Der absolute Anstieg ist im Wesentlichen auf Neueinstellungen sowie erhöhte Vorstandsbezüge zurückzuführen. In den sozialen Abgaben sind im Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von 291 TEUR (VJ 368 TEUR) enthalten.

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Mitarbeiterzahl nach Funktionsbereichen (Jahresdurchschnittswerte) 2019 2018
Produktion und Service 269 229
Konstruktion, Forschung und Entwicklung 87 81
Verwaltung 63 56
Vertrieb 82 73
Summe 501 439

In den Mitarbeiterzahlen des Geschäftsjahres 2019 sind 14 Aushilfskräfte (VJ 10 Aushilfskräfte) enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer wurde ohne Berücksichtigung von Organmitgliedern, Auszubildenden/ Trainees sowie geringfügig Beschäftigten, in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmern und Langzeitkranken ermittelt.

Abschreibungen und Wertminderungen

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[in TEUR] 2019 2018
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -655 -463
Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte - -
davon: Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte - -
Abschreibungen auf Nutzungsrechte -700 -
Abschreibungen auf Sachanlagen -2.552 -2.346
Wertminderungen auf Sachanlagen - -
Abschreibungen und Wertminderungen -3.907 -2.809

F. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

8. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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[in TEUR] Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 12.658 5.596 18.254
Fremdwährungsdifferenzen 0 3 3
Veränderung Konsolidierungskreis 90 2.453 2.543
Zugänge 0 424 424
Abgänge 0 -19 -19
Umbuchungen 0 2 2
31.12.2018 12.748 8.459 21.207
01.01.2019 12.748 8.459 21.207
Fremdwährungsdifferenzen 0 2 2
Veränderung Konsolidierungskreis 0 727 727
Zugänge 0 326 326
Abgänge 0 -208 -208
Umbuchungen 0 0 0
31.12.2019 12.748 9.306 22.054
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
01.01.2018 4.850 4.819 9.669
Fremdwährungsdifferenzen 0 3 3
Zugänge 0 463 463
Abgänge 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0
31.12.2018 4.850 5.285 10.135
01.01.2019 4.850 5.285 10.135
Fremdwährungsdifferenzen 0 1 -1
Zugänge 0 655 655
Abgänge 0 -208 -208
Umbuchungen 0 0 0
31.12.2019 4.850 5.733 10.583
Nettobuchwerte
31.12.2018 7.898 3.174 11.072
31.12.2019 7.898 3.573 11.471

Die immateriellen Vermögenswerte der PVA TePla-Gruppe bestehen im Wesentlichen aus Software sowie aus Geschäfts- oder Firmenwerten, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen als der Teil des Kaufpreises entstanden, der den beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens überstieg.

Die Nutzungsdauer der bilanzierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte, sofern diese begrenzt ist, beträgt rund 51 Monate.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde auf Ebene der nachfolgend aufgeführten, kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) innerhalb der PVA TePla-Gruppe und somit auf der niedrigsten Ebene durchgeführt, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden.

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Cash Generating Unit (CGU) [in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen 4.831 4.831
PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg 2.734 2.734
PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg 193 193
PVA SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg 90 90
PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg 50 50
PVA America Ltd., Corona, USA 0 0
Geschäfts- oder Firmenwerte 7.898 7.898

Im GB Semiconductor Systems erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte getrennt für vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten. Neben der PVA TePla Analytical Systems GmbH mit Sitz in Westhausen wird seit 2015 die PVA Crystal Growing Systems GmbH mit Sitz in Wettenberg als eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheit behandelt. Auf diese Gesellschaft ist der Geschäfts- oder Firmenwert aus der PVA TePla AG nach der Verpachtung des Geschäftsbetriebs übergegangen.

Ebenso seit 2015 wird ferner die PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg als eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheit behandelt. Auf diese Gesellschaft ist der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Munich Metrology GmbH nach der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2015 übergegangen. Im Geschäftsjahr 2018 kam der Geschäfts- und Firmenwert der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH mit Sitz in Coburg hinzu, die ebenso als eigenständige zahlungsmittelgenerierende Einheit behandelt wird.

Im GB Industrial Systems besteht mit der PVA Industrial Vacuum Systems GmbH mit Sitz in Wettenberg nur eine separate zahlungsmittelgenerierende Einheit. Auf diese Gesellschaft ist der Geschäfts- oder Firmenwert aus der PlaTeG GmbH nach deren Verschmelzung im Geschäftsjahr 2015 übergegangen.

Der erzielbare Betrag wird für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit als Nutzungswert mit Hilfe der sog. "Discounted Cash Flow"-Methode ermittelt. Zu den wesentlichen Annahmen gehören Annahmen bezüglich Auftragseingangs-, Umsatz-, Margen-, Investitions- und Personalentwicklung. Die Werte dieser Angaben beruhen auf Vergangenheitserfahrungen und berücksichtigen ebenso absehbare künftige Entwicklungen. Die den wesentlichen Planungsparametern (wie z.B. Umsatzwachstum, Cashflows, Abzinsungssätze) zugrunde liegenden Annahmen spiegeln die Erfahrungen der Vergangenheit wider und wurden übereinstimmend mit den externen Informationsquellen getroffen. Die Planung basiert auf einem Finanzplanungshorizont von drei Jahren. Für den nachfolgenden Zeitraum wird für Zwecke der Werthaltigkeitstests eine Wachstumsrate der Cashflows in Höhe von 1% (VJ 1%) angesetzt. Der zugrunde gelegte Wechselkurs von US-Dollar zu Euro beträgt 1,1549 (VJ 1,1450). Die Cashflows werden unter Berücksichtigung spezifischer Steuerwirkungen mit den segmentspezifisch gewichteten Kapitalkosten der Gesellschaften abgezinst (WACC-Ansatz). Den größten Einfluss auf die Werthaltigkeit haben die Parameter Marktrisikoprämie und Beta-Faktor. Die Kapitalkosten vor Steuern für die betrachteten Einheiten lagen bei rund 12% (VJ rund 17%).

Für Cash Generating Units mit signifikantem Goodwill wurden folgende Entwicklungen unterstellt:

Im Produktbereich der Messsysteme (Analytical Systems) wird in den nächsten drei Jahren aufgrund der weiterhin erhöhten Investitionsaktivität der Halbleiterbranche und dem weiteren Greifen von Vertriebsaktivitäten von einem mittleren geometrischen Umsatzwachstum (CAGR-Ermittlung) in Höhe von 9% (VJ 6%) ausgegangen (in der ewigen Rente 1%). Im Produktbereich der Kristallzuchtanlagen (Crystal Growing Systems) wird von einem deutlich erhöhten Umsatzniveau für die Jahre 2020 und 2021 ausgegangen, welches sich in der ewigen Rente wieder auf das aktuelle Niveau reduziert.

Aus der Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr der Bedarf an einer Erfassung von Wertminderungsaufwendungen. Die Konzernleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte deren erzielbaren Beträge übersteigen.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerts entsprechen dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt. Voraussetzung für die Aktivierung eines selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerts ist, dass aus diesem Vermögenswert aller Wahrscheinlichkeit nach der PVA TePla-Gruppe ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und sich die Kosten verlässlich ermitteln lassen.

Entwicklungsprojekte werden ausschließlich dann aktiviert, wenn die in IAS 38.57 genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Forschungs- und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden in deren Entstehungsperiode aufwandswirksam erfasst. Erfüllt ein selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswert die Ansatzvoraussetzungen, so wird dieser beim erstmaligen Ansatz mit den Herstellungskosten bewertet.

Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht fertig gestellt sind, werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Für die Zwecke der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte unterscheiden die IFRS zwischen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer. Im Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe bestehen - mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten - nur immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer. Diese werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die planmäßige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer erfolgt linear über die vertragliche bzw. geschätzte Nutzungsdauer. Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind den nutzenden Funktionsbereichen zugeordnet. Die einschlägigen Nutzungsdauern werden jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den zukünftigen Erwartungen angepasst. Die von der PVA TePla-Gruppe angesetzten Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte bewegen sich innerhalb eines Zeitraums von drei bis acht Jahren.

Entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus der Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen entstehen, werden in der Konzernbilanz der PVA TePla-Gruppe als separater Aktivposten ausgewiesen. Für selbst geschaffene (originäre) Geschäfts- oder Firmenwerte besteht demgegenüber ein Aktivierungsverbot.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte der PVA TePla-Gruppe wird einmal jährlich (jeweils im 4. Quartal) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts gemindert sein könnte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt in einem einstufigen Verfahren auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde.

Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so wird eine ergebniswirksame Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der Wertminderungsaufwand wird dabei zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert und für darüber hinausgehende Beträge unter Beachtung spezifischer Restriktionen anteilig auf die Vermögenswerte der CGU verteilt. Eine spätere Wertaufholung bei Wegfall der Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist nicht zulässig.

Der erzielbare Betrag wird für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit als Nutzungswert mit Hilfe der sog. "Discounted Cash Flow"-Methode ermittelt. Die PVA TePla-Gruppe legt ihren Wertminderungsbeurteilungen detaillierte Budget- und Prognoserechnungen für ihre zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Derartige Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Ab dem vierten Jahr wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows angewandt. Der Diskontierungssatz basiert auf den segmentspezifisch gewichteten Kapitalkosten der Gesellschaften (WACC-Ansatz) und beinhaltet eine angemessene Risikoprämie.

Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechte

Für Nutzungsrechte, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer prüft die PVA TePla-Gruppe zu jedem Abschlussstichtag, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Deuten Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hin, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte, so wird dieser einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus werden immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist oder die noch nicht betrieblich genutzt werden, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Im Rahmen dieses Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des zu testenden Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Wertansätze aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung ist der Betrag, der durch den Verkauf eines Vermögenswerts in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) ermittelt, der dieser Vermögenswert zuzuordnen ist. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so wird eine ergebniswirksame Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Wertminderungsaufwendungen werden in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Entfallen die Voraussetzungen für eine bereits in Vorjahren durchgeführte Wertminderung auf Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer, so wird eine ergebniswirksame Wertaufholung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen. Wertaufholungen werden in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen.

9. NUTZUNGSRECHTE

Die aktivierten Nutzungsrechte entfallen auf die von der PVA TePla-Gruppe im Rahmen von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer angemieteten Gebäude und einzelne Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die PVA TePla-Gruppe hat an den Standorten, München, Jena, Westhausen, Coburg, Corona/Kalifornien (USA), Beijing (China) sowie in Singapur von Dritten zu üblichen Vertragsbedingungen Räumlichkeiten für Produktion und Verwaltung angemietet.

Überdies least die PVA TePla-Gruppe eine begrenzte Anzahl von Firmenfahrzeuge, so u.a. verschiedene Poolfahrzeuge sowie Firmenwagen für Vorstände, Geschäftsführer sowie vereinzelt für Mitarbeiter mit einem hohen Anteil an Außeneinsätzen.

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[in TEUR] Grundstücke und Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019
Erstanwendung IFRS 16 1.334 536 1.870
Fremdwährungsdifferenzen 8 0 8
Veränderung Konsolidierungskreis - - -
Zugänge 544 453 997
Abgänge - - -
Umbuchungen - - -
31.12.2019 1.886 989 2.875
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
01.01.2019
Erstanwendung IFRS 16 - - -
Fremdwährungsdifferenzen - - -
Zugänge 368 332 700
Abgänge - - -
Umbuchungen - - -
31.12.2019 368 332 700
Nettobuchwerte
31.12.2019 1.518 657 2.175

Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2018 wurden die Leasingzahlungen betreffend als Leasingnehmer abgeschlossene Operating-Leasingverhältnisse in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses als betrieblicher Aufwand des einschlägigen Funktionsbereichs erfasst. Es wird auf die einschlägigen Ausführungen in Abschnitt "B. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie in Textziffer 15 und 21 verwiesen.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Ein Leasingverhältnis stellt gemäß IFRS 16 eine Vereinbarung dar, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Dies gilt auch für Vereinbarungen, in denen die Übertragung eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben ist. Die PVA TePla-Gruppe agiert im Rahmen ihrer Geschäftstransaktionen als Leasingnehmer von Sachanlagen. Nur in geringem Umfang agiert die PVA TePla-Gruppe als Leasinggeber in Zusammenhang mit der Vermietung eigener Anlagen und Gebäude.

Mit Blick auf die als Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingverhältnisse aktiviert die PVA TePla-Gruppe ein Nutzungsrecht und passiviert eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen linear als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ergeben sich aus dem Barwert aller künftigen Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Leasingzahlungen bei oder vor Beginn des Leasingverhältnisses sowie den Kosten für die Vertragserfüllung und den geschätzten Kosten für den Rückbau oder die Wiederherstellung des Leasingvermögenswerts. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter (planmäßiger) Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die Leasing-Nutzungsrechte werden in der Bilanz separat unter dem Posten "Aktivierte Nutzungsrechte" ausgewiesen. Der Ausweis der Abschreibungen und Wertminderungen betreffend die bilanziell aktivierten Nutzungsrechte erfolgt innerhalb der Funktionskosten. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasingvermögenswerts, sofern die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch die Übertragung des Eigentums an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses umfassen oder die Ausübung einer Kaufoption hochwahrscheinlich ist. In allen anderen Fällen werden die Nutzungsrechte planmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Der erstmalige Ansatz der innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit um den jährlichen Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Der Ausweis der hieraus resultierenden Zinsaufwendungen erfolgt innerhalb des Finanzergebnisses.

Bezüglich der Wertminderung von Leasing-Nutzungsrechten wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 8. verwiesen.

Mit Blick auf die als Leasinggeber abgeschlossenen Leasingverhältnisse wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 10. verwiesen.

10. SACHANLAGEN

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[in TEUR] Grundstücke Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 33.387 8.907 6.380 271 48.945
Fremdwährungsdifferenzen 4 70 6 0 80
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
Zugänge 72 959 1.922 169 3.122
Abgänge 0 -1.147 -406 -23 -1.576
Umbuchungen 0 0 15 -17 -2
31.12.2018 33.463 8.789 7.917 400 50.569
01.01.2019 33.463 8.789 7.917 400 50.569
Fremdwährungsdifferenzen 2 31 0 0 33
Veränderung Konsolidierungskreis 0 342 92 0 434
Zugänge 0 1.434 1.609 92 3.136
Abgänge 0 -14 -908 0 -922
Umbuchungen 0 403 0 -403 0
31.12.2019 33.465 10.985 8.710 89 53.249
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
01.01.2018 10.485 5.597 3.436 0 19.518
Fremdwährungsdifferenzen 4 64 4 0 72
Zugänge 958 671 717 0 2.346
Abgänge 0 -831 -117 0 -948
Umbuchungen 0 -2 2 0 0
31.12.2018 11.447 5.499 4.042 0 20.988
01.01.2019 11.447 5.499 4.042 0 20.988
Fremdwährungsdifferenzen 2 28 2 0 32
Zugänge 941 738 873 0 2.552
Abgänge 0 -6 -502 0 -508
Umbuchungen 0 0 0 0 0
31.12.2019 12.390 6.259 4.415 0 23.064
Nettobuchwerte
31.12.2018 22.016 3.290 3.875 400 29.581
31.12.2019 21.075 4.726 4.295 89 30.185

Die PVA TePla-Gruppe hat im Rahmen staatlicher Wirtschaftsförderungsprogramme von verschiedenen öffentlichen Stellen u.a. Fördermittel für die Errichtung von Fertigungsstätten erhalten. Erhaltene Investitionszuschüsse und steuerfreie Investitionszulagen werden von dem Buchwert der einschlägigen Vermögenswerte abgesetzt.

Zur Absicherung der beiden Darlehen der PVA TePla AG zur Finanzierung der Neubauten in Wettenberg ist das Grundvermögen mit Grundschulden in Höhe von 18.000 TEUR belastet. Eines dieser Darlehen valutiert zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 mit 2.333 TEUR (VJ 3.000 TEUR) und hat eine Restlaufzeit bis Januar 2023. Das zweite Darlehen ist zum Stichtag - wie im Vorjahr - nicht gezogen (2.000 TEUR).

Für die ausgewiesenen Sachanlagen bestehen keine weiteren wesentlichen Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen.

Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen wurden weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr erfasst.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter linearer Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten beinhalten dabei die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Erhaltene Investitionszuschüsse und steuerfreie Investitionszulagen werden von dem Buchwert der einschlägigen Vermögenswerte abgesetzt. Erstreckt sich die Anschaffungs- oder Herstellungsphase von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen längeren Zeitraum, so werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des IAS 23 aktiviert. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Sachanlagen entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der PVA TePla-Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können.

Die Abschreibungen erfolgen linear über die erwartete Nutzungsdauer, bei Mietereinbauten bzw. Einbauten in Mieträumen gegebenenfalls entsprechend der kürzeren Dauer des Mietvertrages. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sind den nutzenden Funktionsbereichen zugeordnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

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Jahre
Gebäude 25 - 33
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 14

Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen werden als Periodenaufwand gebucht. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die zugehörigen kumulierten Abschreibungen werden bei einer Verschrottung oder Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens ausgebucht und eventuelle Buchgewinne oder -verluste erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Wertminderung von Sachanlagen

Bezüglich der Wertminderung von Sachanlagen wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 8. verwiesen.

Leasingverhältnisse als Leasinggeber

Mit Blick auf die als Leasinggeber abgeschlossenen Leasingverträge erfolgt eine Klassifizierung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Im Geschäftsjahr 2019 waren wie im Vorjahr sämtliche als Leasinggeber abgeschlossene Leasingverträge der PVA TePla-Gruppe als Operating-Leasingverhältnisse zu behandeln mit der Folge, dass die Leasingobjekte in der Konzernbilanz der PVA TePla-Gruppe im Sachanlagevermögen zu bilanzieren und die Leasingraten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bei Anfall ratierlich als sonstige betriebliche Erträge zu erfassen waren.

11. LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Finanzielle Vermögenswerte, langfristig (Bruttowert) 5.021 2.017
abzgl. Wertminderungen -2.007 -1.907
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 3.014 110

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden im Wesentlichen langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten Anlagenverkäufen ausgewiesen. Ebenso unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden bereits fällige bzw. in Kürze fällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn deren Realisierung erwartungsgemäß nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird sowie Festgelder mit einer Rest-Laufzeit über 12 Monaten.

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[in TEUR] 2019 2018
Wertminderungen am 1. Januar 1.907 0
Kursdifferenzen 0 0
Zuführungen 100 1.907
Verbrauch 0 0
Auflösungen 0 0
Wertminderungen am 31. Dezember 2.007 1.907

Die im Geschäftsjahr 2019 erfassten Wertminderungen in Höhe von 100 TEUR (VJ 1.907 TEUR) wurden im Rahmen einer besonderen Überprüfung der Ausfallrisiken erfasst.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Die finanziellen Vermögenswerte der PVA TePla-Gruppe bestehen neben derivativen Finanzinstrumenten im Wesentlichen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie aus kurz- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit resultieren. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der PVA TePla-Gruppe ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem Dritten zu erhalten.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert in eine der folgenden Kategorien eingestuft und bewertet:

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten;
Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden;
Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden; oder
erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn dieser im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen und die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeiten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei den von der PVA TePla-Gruppe gehaltenen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich überwiegend um nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen. Dementsprechend werden diese finanziellen Vermögenswerte, bei denen es sich insbesondere um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und um Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente handelt, der Bewertungskategorie "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Wertminderungen werden für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Sie werden zu jedem Stichtag an das jeweils geänderte Kreditrisiko der jeweiligen Finanzinstrumente seit Ersterfassung angepasst und bemessen sich in der Regel an der Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste.

Liegen objektive substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vor, wird dieser einzeln auf Wertminderung geprüft. Derartige Hinweise für das Vorliegen einer Wertminderung sind beispielsweise eine Verschlechterung der Bonität eines Schuldners und damit verbundene Zahlungsstockungen oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Für Finanzforderungen und sonstige Forderungen erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste in Abhängigkeit von Ausfallrisiken entweder auf Basis der Ausfälle, die in den nächsten zwölf Monaten oder in der verbleibenden Restlaufzeit erwartet werden. Zu jedem Stichtag wird geprüft, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt.

Für die Beurteilung des jeweiligen Kreditrisikos werden quantitative und qualitative Informationen wie z.B. Daten zu Credit Default Swaps, historische Erfahrungen und zukunftsorientierte Annahmen berücksichtigt. Letztere umfassen branchen- und länderspezifische Erwartungen zur Entwicklung des Kreditrisikos.

Auf eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos können u.a. folgende Information oder Erwartungen hinweisen:

Signifikante Änderung des externen oder internen Bonitätsratings des Finanzinstruments;
nachteilige Änderungen der geschäftlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die einen signifikanten Einfluss auf die Kreditfähigkeit des jeweiligen Kunden hat;
Hinweise auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden; oder
die Nichteinhaltung von Zahlungszielen.

Hiervon abweichend wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein vereinfachtes Modell zur Erfassung des erwarteten Kreditverlusts auf Basis einer Wertberichtigungsmatrix angewandt. Es wird auf die einschlägigen Erläuterungen unter Textziffer 13. verwiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Die PVA TePla-Gruppe schließt in Einzelfällen Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Wechselkursrisiken in Zusammenhang mit Verkäufen in Fremdwährung ab (Wechselkurssicherung). Ebenso werden zur Absicherung des Zinsrisikos für die Finanzierung der Investitionen in neue Gebäude Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen (Zinssicherung). Derartige Derivate werden sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Die PVA TePla-Gruppe macht von dem Wahlrecht der Designation einer entsprechenden Sicherungsbeziehung (sog. Hedge Accounting) keinen Gebrauch.

Bei Wechselkurssicherungen werden die aus Wechselkursveränderungen resultierenden Bewertungseffekte auf den beizulegenden Zeitwert des Derivats als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder sonstigen betrieblichen Erträge erfasst. Demgegenüber werden die entsprechenden Marktwertveränderungen bei Zinssicherungen ergebniswirksam im Finanzergebnis abgebildet ("Finanzierungserträge" bzw. "Finanzierungsaufwendungen"). Sämtliche derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz bei einem positiven Marktwert unter den "sonstigen Forderungen" bei einem negativen Marktwert unter den "sonstigen Verbindlichkeiten" (jeweils im Kurzfristbereich) ausgewiesen.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die PVA TePla-Gruppe bewertet bestimmte Finanzinstrumente zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld getätigt wird.

Die PVA TePla-Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Konzernabschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte (nicht berichtigte) Preise
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

12. VORRÄTE

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19.351 15.793
Unfertige Erzeugnisse 50.694 28.276
Fertige Erzeugnisse und Waren 512 567
Bruttowert 70.557 44.636
abzgl. Wertminderungen -5.340 -3.634
Vorräte 65.217 41.002

Im Geschäftsjahr 2019 wurden erfolgswirksame Veränderungen von Wertminderungen in Höhe von -2.686 TEUR (VJ: +624 TEUR) erfasst.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Anwendung der Durchschnittskostenmethode oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen. Dabei werden fixe Gemeinkosten auf Grundlage der Normalauslastung der Produktionsanlagen berücksichtigt.

Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten (Leerkosten) werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten über dem erwarteten Nettoveräußerungswert liegen. Der Nettoveräußerungswert stellt dabei den voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten dar.

13. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN SOWIE VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffend Produktverkäufe und Dienstleistungen 14.645 15.129
Geleistete Anzahlungen 4.034 7.046
Sonstige kurzfristige Forderungen 9.474 3.965
Vertragsvermögenswerte 10.458 7.350
Bruttowert 38.611 33.490
Abzgl. Wertminderungen -776 -360
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte 37.835 33.130

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen auf.

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Angefallene Auftragskosten einschließlich Gewinnanteile (POC-Methode) 15.507 9.264
abzgl. dafür erhaltene Anzahlungen -8.336 -5.048
Zwischensumme 7.170 4.216
Unbedingte Zahlungsansprüche (Anzahlungsrechnungen) 3.287 3.134
Vertragsvermögenswerte 10.458 7.350

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[in TEUR] 2019 2018
Wertminderungen am 1. Januar -360 -329
Zuführungen -720 -224
Verbrauch + 188 +22
Auflösungen + 116 + 171
Wertminderungen am 31. Dezember -776 -360

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, mit dem Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung (Transaktionspreis) angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich nicht abgezinst, da diese regelmäßig keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten und in der Regel innerhalb eines Jahres fällig sind.

Unter den Vertragsvermögenswerten werden die zeitraumbezogen mittels POC-Methode zu bilanzierenden kundenspezifischen Anlagenfertigungen ausgewiesen, bei denen die angefallenen Auftragskosten einschließlich Gewinnanteilen die erhaltenen Anzahlungen übersteigen.

Die Folgebilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich gebildeter Wertminderungen). Zur Ermittlung der Wertminderungen wendet die PVA TePla-Gruppe eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste auf Basis kalkulierter Verlustraten an (sog. expected credit loss model). Danach werden die Wertminderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix ermittelt, die auf den bisherigen Erfahrungen mit Kreditverlusten basieren und um zukunftsbezogene Faktoren anzupassen sind, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine besondere Überprüfung der Ausfallrisiken auf Basis des jeweiligen Einzelfalls.

Zu den Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität zählen insbesondere signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern sich in den Folgeperioden herausstellt, dass die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine Wertaufholung bis maximal der Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam vorgenommen. Der Ausweis der Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Erträge aus Wertaufholungen erfolgt saldiert und wird innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen ("Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten").

14. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/-SCHULDEN

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31.12.2019 31.12.2018
[in TEUR] Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden Latente Steueransprüche latente Steuerschulden
--- --- --- --- ---
Anlagevermögen 64 679 639 791
Vorräte 595 11 255 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 1.177 0 1.104
Steuerliche Verlustvorträge 1.834 0 3.712 0
Pensionsrückstellungen 2.419 0 1.875 0
Sonstige Rückstellungen 114 690 24 517
Sonstige 98 205 22 171
Summe 5.124 2.761 6.527 2.583
Saldo latente Steuern 2.363 3.944

Die steuerlichen Verlustvorträge werden basierend auf einem Mehrjahresbudget auf ihre mögliche Inanspruchnahme hin überprüft und unter Anwendung eines unternehmensspezifischen Steuersatzes aktiviert. Sofern sich aus dieser Betrachtung eine Möglichkeit der Inanspruchnahme in einem Zeitraum von 2-5 Jahren ergibt wurden Verlustvorträge aktiviert. Da eine Inanspruchnahme der Verlustvorträge innerhalb des Prognosezeitraums wahrscheinlich ist, wurden diese vollständig als werthaltig eingestuft. Diese Verlustvorträge betreffen die deutschen Gesellschaften in Höhe von 1.107 TEUR (VJ 11.849 TEUR) sowie die PVA TePla America Inc., Corona/USA in Höhe von 3.729 TUSD (VJ 1.575 TUSD) . Die steuerlichen Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften entfallen ausschließlich auf das Mutterunternehmen PVA TePla AG, Wettenberg sowie das Tochterunternehmen PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg und wurden vollständig aktiviert.

Auf Unterschiede zwischen Buchwerten der IFRS-Einzelbilanzen und Steuerbuchwerten der Beteiligungsansätze (Outside Basis Differences) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die PVA TePla AG in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 unter Anwendung der Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der IFRS-Bilanz gebildet. Temporäre Differenzen führen bei Realisierung des Vermögenswerts bzw. Erfüllung der Schuld zu steuerpflichtigen oder steuerlich abzugsfähigen Beträgen. Steuerpflichtige temporäre Differenzen führen zum Ansatz einer latenten Steuerschuld, steuerlich abzugsfähige temporäre Differenzen führen zum Ansatz von latenten Steueransprüchen. Daneben sind latente Steueransprüche grundsätzlich auf Verlustvorträge zu erfassen, sofern damit zu rechnen ist, dass diese in der Zukunft wahrscheinlich genutzt werden können. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Stichtag überprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden ergebniswirksam berücksichtigt. Latente Steueransprüche und -schulden werden gemäß IAS 12 nicht abgezinst und in der Bilanz stets als langfristige Vermögenswerte und Schulden klassifiziert.

Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst.

Die Schätzungen hinsichtlich latenter Steuern auf Verlustvorträge sind in hohem Maße von der Ertragsentwicklung der betreffenden Steuersubjekte abhängig. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können demzufolge von den Schätzungen abweichen.

15. FINANZVERBINDLICHKEITEN

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31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
[in TEUR] kurzfristig langfristig Summe kurzfristig langfristig Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 639 1.565 2.204 - - -
Darlehen gegenüber Kreditinstituten 669 1.666 2.335 670 2.333 3.003
Summe 1.308 3.231 4.539 670 2.333 3.003

Die PVA TePla AG verfügt über einen Finanzierungsrahmen in Form eines Konsortialkreditvertrages in Höhe von 12,0 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinie) und 68,0 Mio. EUR Avalkreditrahmen sowie eine Erhöhungsoption für weitere Avallinien von 35,0 Mio. EUR bzw. Barlinien von bis zu 10,0 Mio. EUR.

Die Verzinsung erfolgt mit EURIBOR zuzüglich einer gestaffelten Marge, die sich am Verschuldungsgrad orientiert. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 waren, wie im Vorjahr, keine Barlinien gezogen, die Avallinien wurden in Höhe von 49,7 Mio. EUR (VJ 61,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Der Konsortialdarlehensvertrag definiert Kreditvereinbarungsbedingungen zur Einhaltung gängiger Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants). Diese Financial Covenants waren sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Vorjahr eingehalten.

Weitere Finanzierungsrahmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR bzw. 2,3 Mio. EUR stehen als Betriebsmittelfinanzierung zur Verfügung. Diese sind zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 nicht (VJ 0,0 Mio. EUR) bzw. in Höhe von 2,3 Mio. EUR (VJ 3,0 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Von diesem Betrag wurden 1,7 Mio. EUR (VJ 2,3 Mio. EUR) in den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Der durchschnittlich gewichtete Zins der langfristigen Darlehen gegenüber Kreditinstituten betrug 0,33% (VJ 0,53%). Durch die planmäßige Tilgung dieser Darlehen haben sich diese langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 1.666 TEUR (VJ 2.333 TEUR) verringert.

Die Tilgungsverpflichtungen aus den langfristigen Darlehen gegenüber Kreditinstituten strukturieren sich wie folgt:

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[in TEUR] 2019 2018
Fälligkeit
Bis ein Monat 336 337
Über ein, bis drei Monate 0 0
Über drei Monate, bis ein Jahr 333 333
über ein, bis fünf Jahre 1.666 2.333
über fünf Jahre 0 0

Die Zahlungsverpflichtungen aus den bilanzierten Leasingverhältnissen strukturieren sich wie folgt:

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[in TEUR] 2019 2018
Fälligkeit
Bis ein Monat 61 0
Über ein, bis drei Monate 121 0
Über drei Monate, bis ein Jahr 504 0
über ein, bis fünf Jahre 1.357 0
über fünf Jahre 285 0

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Die finanziellen Verbindlichkeiten der PVA TePla-Gruppe bestehen neben derivativen Finanzinstrumenten vor allem aus Darlehen gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn die PVA TePla-Gruppe vertraglich dazu verpflichtet ist, Zahlungsmittel oder sonstige finanzielle Vermögenswerte auf einen Dritten zu übertragen. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei deren erstmaliger Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet (ggf. abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten).

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Hierunter fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel unverzinslich sind und eine Fälligkeit von 30 bis 60 Tagen aufweisen. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die einer Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen wird auf die einschlägigen Ausführungen zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 9. verwiesen.

16. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Höhe der Leistungen hängt in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab.

Pensionszusagen bestehen in den in Deutschland ansässigen Gesellschaften PVA TePla AG, PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, PVA Crystal Growing Systems GmbH, PVA SPA Software Entwicklungs GmbH und PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH. Es handelt sich ausschließlich um Altzusagen. Neue Pensionszusagen werden nicht mehr gewährt. Es bestehen keine Pensionsverpflichtungen im Ausland. In der PVA TePla-Gruppe existiert kein wesentliches Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen.

Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden versicherungsmathematische Gutachten eingeholt. Die biometrischen Parameter wurden gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Risiken aus der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen betreffen Risiken aus der Änderung von versicherungsmathematischen Parametern, die in nachfolgender Tabelle dargestellt sind. Das signifikanteste Änderungsrisiko betrifft den Rechnungszins.

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[in %] 31.12.2019 31.12.2018
Einkommenstrend 3,00 3,00
Rententrend 1,25 1,25
Fluktuationsrate 1,50 1,50
Rechnungszins 0,78% - 1,00% 1,74% - 2,17%

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[in TEUR] 2019 2018
Anwartschaftsbarwert am 01.01. 15.195 14.339
Zugang durch Unternehmenserwerb 0 303
Laufender Dienstzeitaufwand für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen der Mitarbeiter 147 142
Zinsaufwand 284 238
Änderung Rechnungslegungsschätzung 0 106
Rentenzahlungen -523 -447
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) 2.120 -34
Anwartschaftsbarwert am 31.12. 17.223 15.195

Der laufende Dienstzeitaufwand ist im Wesentlichen in den Herstellungskosten des Umsatzes sowie in den Verwaltungskosten erfasst.

Es ist am Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 davon auszugehen, dass 580 TEUR (VJ 552 TEUR) innerhalb der nächsten zwölf Monate und 16.643 TEUR (VJ 14.643 TEUR) später (zum Teil sehr langfristig) zu erfüllen sind. Am 31. Dezember 2019 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 16,1 Jahren.

Sensitivitätsanalysen

Bei Beibehaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierten Verpflichtungen mit den nachstehenden Beträgen wie folgt beeinflusst:

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[in TEUR] Erhöhung Minderung
Abzinsungssatz (0,25% Veränderung) -644 682
Zukünftige Rentensteigerungen (0,25% Veränderung) 567 -544

Beitragsorientierte Pläne

Beitragsorientierte Pläne sind für die PVA TePla AG in Form der gesetzlich bestimmten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung, Beiträgen zu Unterstützungskassen sowie in Form von Beiträgen zu Direktversicherungen relevant. Im Geschäftsjahr 2019 wurden hierfür Aufwendungen in Höhe von 2.810 TEUR geleistet (VJ 2.156 TEUR).

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Die Pensionsrückstellungen betreffen ausschließlich leistungsorientierte Versorgungspläne. Bei diesen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Die bilanzierten Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Modellen ermittelt, die auf wesentlichen Annahmen wie z.B. Diskontierungsfaktoren, Sterblichkeitsraten, Gehalts- und Rententrends beruhen. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten (exklusive der Zinsaufwendungen) werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Bestandteil der sonstigen Rücklagen und werden in den Folgeperioden nicht mehr ergebniswirksam in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Personalaufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt.

Der Zinsaufwand wird durch Multiplikation des Diskontierungszinssatzes mit der Pensionsverpflichtung ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten sowohl den Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung) als auch den Zinsaufwand.

Die PVA TePla-Gruppe weist den Dienstzeitaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der operativen Aufwendungen aus, der Zinsaufwand wird innerhalb der Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen oder Planabgeltungen werden unmittelbar ergebniswirksam erfasst.

Die Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden ergebniswirksam als Personalaufwand in den einschlägigen Funktionsbereichen erfasst, wenn die Arbeitsleistung durch die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer erbracht wurde.

17. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

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[in TEUR] 01.01.2019 Veränderung Konsolidierungskreis Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2019
Gewährleistungen 1.437 -342 -343 -43 1.216 1.925
Nachlaufende Kosten 96 0 -86 0 191 201
Archivierung 53 0 -5 0 7 54
Pönale 0 0 0 0 48 48
Übrige 1.319 -77 -436 -201 780 1.387
Summe 2.905 -419 -870 -244 2.243 3.615

Im Allgemeinen beinhalten die Verträge mit Kunden Mängel- und Gewährleistungsfristen im Anschluss an die Fertigstellung der spezifischen Projekte. Diese Verpflichtungen werden nicht als separate Leistungsverpflichtungen betrachtet und daher geschätzt in die Gesamtkosten der Verträge einbezogen. Soweit erforderlich, werden Beträge im Einklang mit IAS 37 unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen sind langfristige Anteile in Höhe von 63 TEUR enthalten (VJ 520 TEUR). Diese entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Archivierung. Alle anderen sonstigen Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten zudem Rückstellungen für Mitarbeiter in Höhe von 392 TEUR sowie variable Vergütungsbestandteile für Vorstandsmitglieder in Höhe von 625 TEUR.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Eine Rückstellung wird gemäß IAS 37 dann angesetzt, wenn eine der Gesellschaften der PVA TePla-Gruppe eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der als Rückstellung zu passivierende Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen zum Abschlussstichtag erforderlich ist.

Rückstellungen, die nicht bereits im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Abschlussstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen angesetzt. Zur Ermittlung des Barwerts einer Rückstellung werden Zinssätze vor Steuern verwendet, welche die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigen. Im Falle einer Diskontierung wird die durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzierungsaufwand erfasst. Die Schätzungen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Rückerstattungsansprüche (z.B. aufgrund von Versicherungsverträgen) werden nur dann als gesonderter Vermögenswert aktiviert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird der Aufwand aus der Passivierung einer Rückstellung abzüglich der Erstattungen ausgewiesen.

18. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Vertragsverbindlichkeiten (POC-Methode) 4.296 8.374
Erhaltene Anzahlungen betreffend Produktverkäufe und Dienstleistungen 74.309 64.119
Vertragsverbindlichkeiten 78.605 72.493

Von den im Bilanzposten "Vertragsverbindlichkeiten" passivisch abgegrenzten Kundenanzahlungen per 1. Januar 2019 (VJ 1. Januar 2018) in Höhe von 72.493 TEUR (VJ 41.265 TEUR) wurden im Geschäftsjahr 2019 36.152 TEUR (VJ 13.405 TEUR) als Umsatzerlöse erfasst.

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Erhaltene Anzahlungen 9.647 16.975
abzgl. angefallene Auftragskosten einschließlich Gewinnanteile (POC-Methode) -5.351 -8.601
Vertragsverbindlichkeiten (POC-Methode) 4.296 8.374

In den Vertragsverbindlichkeiten (POC-Methode) enthalten sind am Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 ausstehende Kundenanzahlungen mit rechtlich durchsetzbarem Zahlungsanspruch in Höhe von 4.195 TEUR (VJ 3.134 TEUR).

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden die zeitraumbezogen mittels POC-Methode zu bilanzierenden kundenspezifischen Anlagenfertigungen ausgewiesen, bei denen die erhaltenen Anzahlungen die angefallenen Auftragskosten einschließlich Gewinnanteilen übersteigen. Ebenfalls unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen werden von Kunden erhaltene Anzahlungen betreffend Produktverkäufe und Dienstleistungen, die nicht mittels POC-Methode bilanziert werden.

G. ERLÄUTERUNGEN ZUR

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Bankguthaben 23.558 34.839
Kassenbestände 9 11
Geldanlagen 2.003 5.164
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Bilanz) 25.570 40.014
Kontokorrentkredite - -
Finanzmittelfonds (Kapitalflussrechnung) 25.570 40.014

Die Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beinhalten nur zahlungswirksame Anschaffungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 0,7 Mio. EUR (VJ 1,0 Mio. EUR) aus dem Vorratsvermögen in die Sachanlagen umgegliedert. Dieser Sachverhalt war nicht zahlungswirksam.

Nachfolgend sind die Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt, deren Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung bisher oder künftig als Zahlungsflüsse aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden.

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nicht zahlungswirksame Veränderungen
[in TEUR] 31.12.2018 zahlungswirksame Veränderungen Unternehmenserwerbe Währungseffekte
--- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2.333 - - -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 670 -667 - -
Summe 3.003 -667 - -

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nicht zahlungswirksame Veränderungen
[in TEUR] Übrige Veränderungen 31.12.2019
--- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten +898 3.231
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten + 1.305 1.308
Summe 2.203 4.539

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nicht zahlungswirksame Veränderungen
[in TEUR] 31.12.2017 zahlungswirksame Veränderungen Unternehmenserwerbe Währungseffekte
--- --- --- --- ---
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 3.001 - - -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 883 -771 - -
Summe 3.884 -771 - -

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nicht zahlungswirksame Veränderungen
[in TEUR] Übrige Veränderungen 31.12.2018
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Langfristige Finanzverbindlichkeiten -668 2.333
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten +558 670
Summe -110 3.003

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestände, sofort verfügbare Bankguthaben und sofort verfügbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen und ab dem Erwerbszeitpunkt gerechnet eine Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten aufweisen. Die Bewertung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Es wird auf die einschlägigen Erläuterungen unter Textziffer 11. verwiesen.

In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme des Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der PVA TePla-Gruppe während des Geschäftsjahres darzustellen. Es werden drei Bereiche unterschieden: die betriebliche Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Die Ermittlung des Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode durch Korrektur des Ergebnisses nach Ertragsteuern um nicht zahlungswirksame Geschäftsvorfälle sowie um dem Investitions- bzw. dem Finanzierungsbereich zuzuordnende Geschäftsvorfälle. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit wird ebenso wie der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, d.h. durch Gegenüberstellung der Bruttoein- und -auszahlungen.

H. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNEIGEN-KAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der PVA TePla AG ist zum 31. Dezember 2019 in 21.749.988 nennwertlose Stückaktien (VJ 21.749.988 nennwertlose Stückaktien, auf den Inhaber lautende Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR eingeteilt.

Bedingtes und genehmigtes Kapital

Es besteht zum 31. Dezember 2019 kein bedingtes Kapital.

Auf der Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 wurde die alte Ermächtigung des Vorstands aufgehoben, das Grundkapital der Gesellschaft mit Gültigkeit bis 30. Juni 2017 zu erhöhen. Gleichzeitig hat die Hauptversammlung der PVA TePla AG den Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 10.874.994 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre - soweit dies gesetzlich zulässig ist - auszuschließen. Kapitalerhöhungen wurden aus diesem genehmigten Kapital weder in 2018 noch in 2019 beschlossen.

Gewinnverwendung

Der Einzelabschluss der PVA TePla AG (nach handelsrechtlichen Vorschriften) weist zum 31. Dezember 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.942 TEUR (VJ 5.186 TEUR) sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von 26.534 TEUR (VJ 16.592 TEUR) aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 26.534 TEUR für einen Vortrag auf neue Rechnung in gleicher Höhe zu verwenden. Entnahmen aus der Kapitalrücklage sowie der Gewinnrücklagen wurden nicht getätigt.

I. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

19. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die PVA TePla-Gruppe ist in die Geschäftsbereiche (GB) Industrial Systems und Semiconductor Systems unterteilt. Führung, Planung und Steuerung der PVA TePla-Gruppe erfolgen basierend auf diesen beiden Geschäftsbereichen. Die Segmentberichterstattung folgt insoweit der den internen Managementberichtssystemen der PVA TePla-Gruppe zu Grunde liegenden Organisationsstruktur.

Umsatzaufgliederung nach Geschäftsbereichen

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[in TEUR] 2019 2018
Segmenterlöse Außenumsatz Innenumsatz Außenumsatz Innenumsatz
--- --- --- --- ---
Industrial Systems 45.170 3.795 37.323 3.245
Semiconductor Systems 85.798 714 59.460 813
Summe PVA TePla-Gruppe 130.968 4.509 96.783 4.058

Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, die auch mit Konzernfremden vereinbart werden.

Betriebsergebnis nach Geschäftsbereichen

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[in TEUR] 2019 2018
Segmentergebnis
Industrial Systems 3.485 2.111
Semiconductor Systems 12.741 10.620
Holdingkosten -3.922 -3.224
Konsolidierung 1 -39
Summe PVA TePla-Gruppe 12.305 9.468

Überleitung Segmentergebnis auf das Ergebnis nach Steuern

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[in TEUR] 2019 2018
Betriebsergebnis (EBIT) 12.305 9.468
Finanzergebnis -486 -479
Ergebnis vor Steuern 11.820 8.989
Ertragsteuern -4.107 -3.021
Ergebnis nach Steuern 7.713 5.968

Im aktuellen Geschäftsjahr sind keine Wesentlichen nicht zahlungswirksame Segmentaufwendungen im Bereich Semiconductor Systems entstanden (VJ: 1.907 TEUR).

Umsatzaufgliederung nach Regionen

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[in TEUR] 2019 in % 2018 in %
Asien 43.899 33 53.411 55
Deutschland 52.536 40 20.522 21
Europa (ohne Deutschland) 21.291 16 17.107 18
Nordamerika 12.510 10 5.037 5
Übrige 732 1 706 1
Summe PVA TePla-Gruppe 130.968 100 96.783 100

In den Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 sind in Höhe von 33,9 Mio. EUR (VJ 10,1 Mio. EUR) Umsatzerlöse mit einem Kunden der Gruppe mit einem Umsatzanteil über 10% am Gesamtumsatz enthalten, die das Segment Semiconductor Systems betreffen.

20. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU FINANZINSTRUMENTEN

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die finanziellen Verbindlichkeiten der PVA TePla-Gruppe bestehen neben derivativen Finanzinstrumenten vor allem aus Darlehen gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe. Die finanziellen Vermögenswerte der PVA TePla-Gruppe bestehen neben derivativen Finanzinstrumenten im Wesentlichen aus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie aus kurz- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unmittelbar aus ihrer operativen Geschäftstätigkeit resultieren.

Die PVA TePla-Gruppe ist im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Ausfall-, Liquiditäts- und Marktrisiken (Währungs- und Zinsrisiken). Eine Darstellung des Risikomanagementsystems hinsichtlich der Ziele, Methoden und Prozesse erfolgt im Risikobericht als Bestandteil des Konzernlageberichts. Das finanzielle Risikomanagement erfolgt nach den von der Gesellschaft festgelegten Grundsätzen. Diese regeln die Absicherung von Währungs-, Zins- und Kreditrisiken, das Management der Zahlungsmittel sowie die kurz- und langfristige Finanzierung. Ziel ist die Reduktion der Finanzrisiken unter Abwägung der Sicherungskosten und der dabei einzugehenden Risiken. Wenn angebracht, werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Grundgeschäften abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d.h. für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz.

Um das Kontrahentenrisiko zu minimieren, werden Transaktionen ausschließlich mit erstklassigen Gegenparteien getätigt. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen direkt dem Vorstand.

Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die PVA TePla-Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit ausgesetzt, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten.

Die PVA TePla-Gruppe gewährt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Lieferkredite an ein breites Spektrum von Kunden. Das maximale Ausfallrisiko wird theoretisch durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. In der PVA TePla-Gruppe wurden für Risiken aus kurz- und langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2019 erfolgswirksame Wertminderungen in Höhe von 820 TEUR (VJ 2.131 TEUR) zugeführt, wodurch bekannte Risiken abgedeckt wurden. Risiken aus geleisteten Anzahlungen werden durch Anzahlungsbürgschaften vermieden, für sonstige Forderungen existieren keine erkennbaren Risiken. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 liegen in der PVA TePla-Gruppe keine anderen wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen vor.

Die Kreditwürdigkeit der Kunden wird regelmäßig geprüft. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen und Vertragsvermögenswerte standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht.

Die PVA TePla-Gruppe stellt mit entsprechenden Kontrollverfahren sicher, dass Dienstleistungen nur an Kunden erbracht werden, die sich in der Vergangenheit als kreditwürdig erwiesen haben, und dass sich das bei diesen Transaktionen bestehende Ausfallrisiko innerhalb eines angemessenen Rahmens bewegt. Ausfallrisiken wird mittels angemessener Wertminderungen Rechnung getragen. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen für verschiedene (nach Kriterien wie der geografischen Region, der Produktart, dem Kundentyp und der Bonitätseinstufung) zu Gruppen zusammengefasste Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern bestimmt. Die Berechnung umfasst das wahrscheinlichkeitsgewichtete Ergebnis unter Berücksichtigung des Zinseffekts sowie angemessener und belastbarer Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Gegebenheiten und künftig zu erwartende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zum Abschlussstichtag verfügbar sind.

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Wertberichtigungsmatrix
[in TEUR] 31.12.2019 Einzelwertberichtigt nicht überfällig < 30 Tage überfällig 30 - 90 Tage überfällig >90 Tage überfällig
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobuchwert) 14.645 1.138 4.006 4.368 2.104 3.029
Vertragsvermögenswerte (Bruttobuchwert) 10.458 - 10.458 - - -
gewogene durchschnittliche Ausfallrate (in %) GJ 2019 - - 0,2% 0,3% 0,4% 0,5%
gewogene durchschnittliche Ausfallrate (in %) GJ 2018 - - 0,4% 0,5% 0,7% 0,9%
Wertminderung -776 -711 -29 -13 -8 -15

Liquiditätsrisiken

Die PVA TePla-Gruppe misst der jederzeitigen Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit höchste Bedeutung zu. Zwecks Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie einer größtmöglichen finanziellen Flexibilität wird eine revolvierende Liquiditätsplanung für die PVA TePla-Gruppe erstellt. Sofern erforderlich, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmittel vorgehalten.

Bezüglich der Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten wird auf die entsprechenden Erläuterungen zu den Bilanzposten in Textziffer 15. verwiesen. Fälligkeitsanalysen der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten wird im nachfolgenden Abschnitt dargestellt.

Marktrisiken

Das Marktrisiko besteht darin, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen Währungs- und Zinsänderungsrisiken.

Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Wechselkursschwankungen haben Auswirkungen auf die Darstellung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des in Euro erstellten Konzernabschlusses der PVA TePla AG, sofern Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf andere Währungen als Euro lauten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows der Gruppe wesentlich beeinflussen.

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung (EUR) abgewickelt werden. Diese geplanten Transaktionen betreffen insbesondere geplante Umsätze, die in USD fakturiert werden. Zur Steuerung des Währungsrisikos versucht die PVA TePla-Gruppe Mittelzu- und -abflüsse möglichst zeitnah und Währungsadäquat durchzuführen.

Die PVA TePla AG, die PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH sowie die PVA TePla Analytical Systems GmbH schließen Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Zahlungsansprüchen ab. Diese derivativen Finanzinstrumente haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr und sichern zum 31. Dezember 2019 Zahlungsansprüche in einem Volumen von 979 TEUR (VJ 2.090 TEUR) ab.

Nachfolgend sind die erwarteten Nettoauszahlungen aus den Währungssicherungsinstrumenten dargestellt.

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Erwartete Nettoauszahlungen
Bis zu einem Monat -3 19
Länger als einen Monat und bis zu drei Monaten -3 46
Länger als drei Monate und bis zu einem Jahr -1 0
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 0

Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten werden in den deutschen Gesellschaften in der funktionalen Währung (EUR) erfasst. Somit können Fremdwährungsrisiken nur aus den Finanzinstrumenten und Vermögenswerten der einzelnen Auslandsgesellschaften herrühren, die sich erfolgsneutral in den Währungsrücklagen niederschlagen würden. Daher erfolgt nachfolgend lediglich eine eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse.

Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2019 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital um 345 TEUR niedriger (um 422 TEUR höher) gewesen (31. Dezember 2018: 278 TEUR niedriger (339 TEUR höher)).

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen anderen, für das Unternehmen relevanten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10% aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital um 120 TEUR niedriger (um 149 TEUR höher) gewesen (31. Dezember 2018: 85 TEUR niedriger (105 TEUR höher)).

Zinsänderungsrisiken ergeben sich mit Blick auf langfristig variabel verzinsliche Verbindlichkeiten. Derartige Risiken werden von der PVA TePla-Gruppe ggf. durch Zinssicherungsmaßnahmen und eine laufende Beobachtung der weltweiten Zinspolitik minimiert.

Die Gesellschaft unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone. Unter Berücksichtigung der gegebenen und der geplanten Schuldenstruktur setzt die Gesellschaft Zinsderivate (Zinsswaps) ein, um Zinsänderungsrisiken entgegenzuwirken.

Nachfolgend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse der Zinsänderungsrisiken. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisbestandteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar.

Sensitivitätsanalysen wurden für Finanzderivate (Swaps) durchgeführt, die nicht in einer effektiven Sicherungsbeziehung stehen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis um 27 TEUR (VJ 50 TEUR) gestiegen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis um 28 TEUR (VJ 52 TEUR) geringer gewesen.

Zur Absicherung des Zinsrisikos für die Finanzierung der Investition in neue Gebäude am Standort Wettenberg wurden Zinssicherungsgeschäfte mit einem Volumen von ursprünglich 11.600 TEUR abgeschlossen. Der noch offene Betrag dieser Sicherungsgeschäfte zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 beträgt 2.333 TEUR (VJ 3.000 TEUR). Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.

Nachfolgend sind die erwarteten Nettoauszahlungen aus den Zinssicherungsinstrumenten dargestellt.

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Erwartete Nettoauszahlungen
Bis zu einem Monat -54 -68
Länger als einen Monat und bis zu drei Monaten 0 0
Länger als drei Monate und bis zu einem Jahr -45 -58
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren -114 -194
Länger als fünf Jahre 0 -7

Die noch verbleibenden Zinssicherungsinstrumente und die unterliegenden Darlehen wurden 2007 auf Basis des jeweiligen Zinsniveaus abgeschlossen. Diese sichern eine langfristige, flexible Finanzierung der Neubaumaßnahmen am Standort Wettenberg.

Die PVA TePla AG hat mit Wirkung zum 3. März 2014 zwei festverzinsliche und durch Grundschulden besicherte Immobiliendarlehen für den Neubau in Wettenberg über insgesamt 5.684 TEUR gekündigt und in einem neuen Darlehen über 6.000 TEUR mit einer Laufzeit bis Januar 2023 zusammengefasst. Das neue Darlehen wurde mit bestehenden Zinssicherungsgeschäften über insgesamt 6.000 TEUR synchronisiert. Eine Effektivität zwischen neuem Grundgeschäft und bestehendem Sicherungsgeschäft konnte nach IFRS zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 jedoch nicht erreicht werden. Der negative Marktwert dieser Sicherungsgeschäfte valutierte zum 31. Dezember 2019 auf -212 TEUR (VJ -327 TEUR); Marktwertveränderungen in Höhe von 127 TEUR wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam in den Finanzerträgen erfasst (VJ 135 TEUR).

Die entsprechende Gegenbuchung der Marktwerte der Zinsderivate sowie der hierauf entfallenden latenten Steuern erfolgt in den sonstigen kurz- bzw. langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie den latenten Steueransprüchen bzw. latenten Steuerschulden, je nach Marktwertveränderung.

Kategorien von Finanzinstrumenten

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31.12.2019 Buchwert je Bewertungskategorie
Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten
--- --- --- --- ---
[in TEUR] erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu fortgeführten Anschaffungskosten
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte - 3.014 - -
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 8 19.870 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 25.570 - -
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - - - 3.231
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - - 114 -
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - - - 1.308
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - 10.792
Sonstige kurzfristigen Verbindlichkeiten - - 99 -
Summe 8 48.454 213 15.331

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31.12.2019
--- --- ---
[in TEUR] keiner Bewertungskategorie zugehörig (kein Anwendungsbereich von IFRS 7) Summe Buchwerte
--- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte - 3.014
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 7.500 27.378
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 25.570
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - 3.231
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 114
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - 1.308
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 10.792
Sonstige kurzfristigen Verbindlichkeiten 1.200 1.299
Summe 8.700 72.706

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31.12.2018 Buchwert je Bewertungskategorie
Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten
--- --- --- --- ---
[in TEUR] erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu fortgeführten Anschaffungskosten
--- --- --- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte - 110 - -
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1 14.769 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 40.014 - -
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - - - 2.333
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - - 259 -
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - - - 670
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - 8.918
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten - - 68 -
Summe 1 54.893 327 11.921

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31.12.2018
--- --- ---
[in TEUR] keiner Bewertungskategorie zugehörig (kein Anwendungsbereich von IFRS 7) Summe Buchwerte
--- --- ---
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte - 110
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 11.010 25.780
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 40.014
Langfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - 2.333
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 259
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten - 670
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 8.918
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.346 1.414
Summe 12.356 79.498

Die Buchwerte stellen in allen Bewertungskategorien einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Daher wurde auf eine gesonderte Darstellung von Buchwerten und Marktwerten verzichtet. Die bei der PVA TePla AG zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sind der "Stufe 2" zugeordnet, auf welcher die Bewertung der Finanzinstrumente anhand von Börsen- oder Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen erfolgt, die auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren. Sowohl für Devisentermingeschäfte als auch für Zinssicherungsgeschäfte wurden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten -192 -189
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte -722 -1.982
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -134 -183
Summe -1.048 -2.354

Das Nettoergebnis für die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist auf die Marktwertveränderungen derivativer Sicherungsinstrumente zurückzuführen. Die Veränderungen derivativer Sicherungsinstrumente beinhalten nicht zahlungswirksame Bewertungsänderungen in Höhe von 127 TEUR (135 TEUR), alle anderen Veränderungen waren zahlungswirksam.

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement der PVA TePla-Gruppe hat das primäre Ziel einer Sicherstellung der zur Erreichung der Wachstums- und Renditeziele notwendigen finanziellen Flexibilität. Der Fokus des Kapitalmanagements liegt auf dem Eigenkapital des Unternehmens sowie auf dem zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit benötigten Fremdkapital. Die PVA TePla-Gruppe steuert die Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Die wesentliche Kennzahl zur Kapitalsteuerung ist die Eigenkapitalquote. Konkret erfolgt die Steuerung über eine Optimierung der Rendite und eine Begrenzung der Mittelbindung. Weitere Ziele der Kapitalsteuerung sind die Sicherstellung der Liquidität der Gruppe durch die Vereinbarung angemessener und ausreichender Kreditlinien und die Aufrechterhaltung der bisherigen Anzahlungsquote sowie die Optimierung des Finanzergebnisses zur Verbesserung der Rendite.

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[in TEUR] 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital 57.315 50.797
Bilanzsumme 180.933 162.155
Eigenkapitalquote 31,7% 31,3%

Im Geschäftsjahr 2019 stieg das Eigenkapital auf 57315 TEUR (VJ 50.797 TEUR).

21. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die PVA TePla-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Dem Management sind keine Ereignisse bekannt, die die Ertrags-, Liquiditäts- oder Finanzlage wesentlich beeinträchtigen würden. Den Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wird durch die Bildung geeigneter Rückstellungen Rechnung getragen.

Die Aufwendungen für nicht bilanzierte Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2019 220 TEUR, wovon 71 TEUR auf kurzfristige Leasingverhältnisse und 149 TEUR auf Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert entfallen.

Einzelne Immobilien-Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen nach dem Ende der Grundlaufzeit (einschließlich sich daran anschließender automatisch verlängernder Mietzeiträume), die jeweils in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden.

Des Weiteren wird auf die einschlägigen Ausführungen in Abschnitt "B. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Textziffer 9 und 15 verwiesen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Rahmenverträgen des Einkaufs sowie aus sonstigen Verträgen (z.B. Wartungsverträge, Sicherheitsdienst) belaufen sich insgesamt auf folgende Volumina:

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[in TEUR] Rahmenverträge des Einkaufs Sonstige Verträge
Restlaufzeiten
Bis ein Jahr 386 1.007
Über ein, bis fünf Jahre 190 144
Über fünf Jahre 0 1

22. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen, die auf die PVA TePla AG zumindest einen maßgeblichen Einfluss nehmen können oder der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die PVA TePla AG unterliegen. Nahestehend sind darüber hinaus Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen, deren nahe Familienangehörige sowie Unternehmen, die von dieser Personengruppe beherrscht, gemeinsam beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.

Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr bestanden Geschäftsbeziehungen zwischen der PVA TePla AG und dem Hauptaktionär Peter Abel, der einen maßgeblichen Einfluss auf die PVA TePla AG ausüben kann, im Zusammenhang mit einem bestehenden Beratervertrag. Das Volumen der Geschäftstransaktionen belief sich auf 448 TEUR (VJ 357 TEUR). Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von 312 TEUR (VJ 200 TEUR).

Weitere Transaktionen mit nahestehenden Parteien betreffen mit Blick auf die PVA TePla-Gruppe die Geschäftsvorfälle mit den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zur Erläuterung des Volumens dieser Geschäftsvorfälle wird auf die Darstellung der Umsatzerlöse in der Segmentberichterstattung in Textziffer 19. verwiesen, die auch die konzerninternen Umsätze enthält. Alle konzerninternen Transaktionen werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses vollständig eliminiert. Insofern ergeben sich diesbezüglich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der PVA TePla-Gruppe.

Mitglieder des Vorstands

Alfred Schopf (Vorsitzender des Vorstands)

Oliver Höfer (Vorstand Produktion und Technologie)

Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder

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[in TEUR] 2019 2018
Kurzfristig fällige Leistungen 1.323 951
Anteilsbasierte Vergütungen 0 0
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Andere langfristig fällige Leistungen 0 292
Summe 1.323 1.243

Langfristig fällige Leistungen fallen im Zusammenhang mit der langfristigen erfolgsabhängigen Komponente an. Alle anderen Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Für alle derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen. Reale Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands weder im Geschäftsjahr 2019 noch im Vorjahr gewährt. Unübliche Transaktionen mit nahestehenden Personen sind nicht erfolgt.

Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt 119 TEUR (VJ: 74 TEUR) geleistet. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung von 2.403 TEUR (VJ: 2.064 TEUR).

Detaillierte Informationen zu dem Vergütungssystem und den Vergütungsbestandteilen sind im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts der PVA TePla-Gruppe dargestellt.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Alexander von Witzleben, Weimar (Vorsitzender)

Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats)

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats)
Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO a.i.) (ehemals AFG-Arbonia-Forster-Holding AG)
Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)

Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen (stellvertretender Vorsitzender)

Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf (Partner und Mitglied des Vorstands)

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Comvis AG, Essen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund

Physikalisches Institut der Universität Gießen, Gießen (Head of research group "Plasma and Astronautics Physics")

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)

Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder

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[in TEUR] 2019 2018
Fixe Vergütung 100 100
Variable Vergütung 0 0
Summe 100 100

Erfolgsabhängige Bestandteile sind in der Vergütung des Aufsichtsrats nicht enthalten.

Detaillierte Informationen zu dem Vergütungssystem und den Vergütungsbestandteilen sind im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts der PVA TePla-Gruppe dargestellt.

Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden

Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind solche, die die PVA TePla AG beherrschen, gemeinsam mit anderen Unternehmen beherrschen oder auf die PVA TePla AG maßgeblichen Einfluss ausüben. Ebenso gelten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen als der PVA TePla AG nahestehend sowie bei Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen diese auch im Verhältnis zueinander. Gleiches gilt auch für nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen. Nahestehend sind darüber hinaus das Management in Schlüsselpositionen, dessen nahe Familienangehörige sowie Unternehmen, die von dieser Personengruppe beherrscht, gemeinsam beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden.

23. HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

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[in TEUR] 2019 2018
Abschlussprüfung 269 243
Sonstige Bestätigungsleistungen 3 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 27 2
Summe 297 245

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der Ebner Stolz GmbH & Co. KG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der PVA TePla AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen ihrer Tochterunternehmen einschließlich mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte. Die sonstigen Leistungen beinhalten im Wesentlichen Beratungsleistungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Due Diligence etc.)

Von den oben angeführten Kosten des Geschäftsjahres 2019 entfallen 54 TEUR (VJ 31 TEUR) auf das Vorjahr.

24. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PVA TePla AG haben die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGC) gemäß §161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.

Die vollständige Erklärung ist auf der Homepage des Unternehmens (www.pvaTePla.com/investor-relations/corporate-governance) dauerhaft zugänglich. Dort sind ebenso die Entsprechenserklärungen der letzten Geschäftsjahre verfügbar.

25. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2020 bestehen ganz erhebliche konjunkturelle Unsicherheiten, vor allem bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Vorstands der PVA TePla AG könnte es dadurch bedingt im ersten Halbjahr 2020 zu erheblichen Verschiebungen von Projektrealisierungen kommen. Je nach Intensität der Coronakrise könnten sich in der Folge Nachfrage- und Produktionsausfälle ergeben. Eine Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich.

Wettenberg, 20. März 2020

Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands

Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Wettenberg, 20. März 2020

Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands

Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PVA TePla AG, Wettenberg

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der PVA TePla AG, Wettenberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der PVA TePla AG, Wettenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt 1 verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt 1 verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Umsatzrealisierung

2) Bewertung der unfertigen Erzeugnisse

Zu 1) Umsatzrealisierung

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der PVA TePla AG werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von EUR 131,0 Mio. ausgewiesen.

Voraussetzung für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung (POC-Methode) von Anlagenaufträgen ist gem. IFRS 15.35 c), dass ein Vermögenswert ohne alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird und zusätzlich ein juristisch durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen inklusive eines angemessenen Gewinnaufschlags besteht. Bei Anwendung der POC-Methode erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend dem Leistungsfortschritt. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird dabei zeitraumbezogen über die Fertigungsdauer in den Umsatzerlösen erfasst und der Fertigungsfortschritt anhand der bisher erfassten Auftragskosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtauftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt.

Des Weiteren enthalten die Verträge mit Kunden regelmäßig verschiedene Leistungsversprechen, die ggf. als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen sind und denen ein Teil des Vertragspreises zuzuordnen ist.

Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 sind in den Abschnitten A. 2) und C. 17) des Konzernanhangs enthalten.

Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung betrachtet wird sowie die Ermittlung der erwarteten Auftragskosten im Rahmen der Cost-to-Cost-Methode ist mit Ermessensausübungen des Vorstands verbunden. Des Weiteren kann die einzelvertragliche Würdigung ob die Voraussetzungen des IFRS 15.35 c) zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung erfüllt sind sowie die Aufteilung des Kaufpreises auf die Leistungsverpflichtungen komplexe Beurteilungen durch den bilanzierenden erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben eine Beurteilung der grundsätzlichen Bilanzierungsmethoden nach Anlagentypen sowie der im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nach der Cost-to-Cost Methode verwendeten Berechnungsmodelle vorgenommen. Des Weiteren würdigten wir die Rechtslage in einzelnen Ländern bzw. prüften in Stichproben auf einzelvertraglicher Basis ob ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen gemäß IFRS 15.37 besteht.

Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben zu Mehrkomponentenverträgen und den hier vorgenommenen Allokationen des Erlöses auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt.

Hinsichtlich der Prüfung von Schätzungen der erwarteten Herstellungskosten im Rahmen der Cost to Cost Methode verweisen wir auf den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt 2) Bewertung der unfertigen Erzeugnisse.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung ergeben.

Zu 2) Bewertung der unfertigen Erzeugnisse

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der PVA TePla AG, Wettenberg, werden unter dem Bilanzposten "Unfertige Erzeugnisse" Vermögenswerte in Höhe von EUR 48,0 Mio. ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Die Bewertung der Vorräte unterliegt hinsichtlich der Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge sowie der noch zu erwartenden Auftragskosten und -erlöse Ermessensentscheidungen des Managements. Vor diesem Hintergrund, der Bedeutung für die Ermittlung des Fertigungsfortschritts im Zuge der anteiligen Umsatzrealisation bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung nach IFRS 15 auf Basis der Cost-to-Cost Methode und aufgrund der betragsmäßigen Höhe war die Bewertung der "Unfertigen Erzeugnisse" von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Vorratsbewertung sind in Abschnitt F. 12 des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Zunächst beurteilten wir die korrekte Übernahme der Herstellungskosten aus den vorgelagerten Systemen. Anschließend prüften wir die bei der Bewertung verwendeten Fertigungsstundensätze und Materialgemeinkostensätze hinsichtlich der bei deren Ermittlung berücksichtigten Kosten als auch der ggf. zu eliminierenden Leerkosten. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen des Managements kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Die in die Berechnung der Stundensätze und Gemeinkostenzuschläge einfließenden Parameter haben wir auf eine korrekte Ableitung aus dem Rechnungswesen hin untersucht.

Des Weiteren fokussierten sich unsere Prüfungshandlungen auf eine korrekte Bewertung der unfertigen Erzeugnisse mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Hierzu prüften wir die erwarteten Veräußerungserlöse mit ggf. bereits vertraglich vereinbarten Entgelten bzw. den Entgelten bei vergleichbaren Anlagentypen in Stichproben. Hinsichtlich der erwarteten Auftragskosten werteten wir Risikoberichte, Protokolle zu Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie Auftragscontrollingberichte aus und diskutierten diese Sachverhalte und Einschätzungen mit dem Management sowie weiteren benannten Mitarbeitern. Die Prognosegüte der erwarteten Herstellungskosten wurde ergänzend auf Basis beendeter Aufträge durch einen Vergleich der erwarteten mit den tatsächlich angefallenen Herstellungskosten in Stichproben beurteilt.

Zur Identifikation von Aufträgen mit potentiellen Kostensteigerungen wurden darüber hinaus Massendatenanalysen der Herstellungskosten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostenarten und ihrem erwarteten Anfall im zeitlichen Fertigungsverlauf durchgeführt. Auffälligkeiten wurden anschließend kritisch hinterfragt und mit den auftragsverantwortlichen Mitarbeitern erörtert.

Wir haben keine wesentlichen Fehler in den angewandten Bewertungsmethoden oder in den Berechnungen festgestellt und halten die getroffenen Annahmen für ausgewogen und angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt 1 verwiesen wird,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks und
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Am 26. Juni 2019 wurden wir von der Hauptversammlung als Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend am selben Tag vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der PVA TePla AG, Wettenberg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Carl-Markus Groß.

Frankfurt am Main, 20. März 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**