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PVA TePla AG — Governance Information 2018
May 21, 2019
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Governance Information
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PVA TePla AG
Wettenberg
Jahresabschluss zum 31.12.2018
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018
der PVA TePla AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands der PVA TePla AG kontinuierlich überwacht und regelmäßig beratend begleitet. Er hat sich bei den Aufsichtsratssitzungen mit den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandergesetzt und Anregungen eingebracht. Grundlage hierfür waren die ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form, erstatteten Berichte des Vorstands. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die maßgeblichen finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen des Konzerns und der Geschäftsfelder sowie andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -planung, die Strategie, das Risikomanagement und die Compliance unterrichtet. Über eine Vielzahl nicht zustimmungspflichtiger Geschäfte hat der Vorstand den Aufsichtsrat informiert und diese mit ihm diskutiert. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat hat die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Sofern erforderlich, geschah dies auch im Umlaufverfahren. Neben den Sitzungen und Berichten haben sich sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch seine Aufsichtsratskollegen in Gesprächen mit dem Vorstand regelmäßig über die aktuelle Situation informiert.
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Die Sitzungen des Aufsichtsrats waren von offenem und intensivem Austausch mit dem Vorstand geprägt.
Die Aufsichtsratsmitglieder konnten sich auf die Sitzungen und Beschlüsse anhand der Unterlagen, die vom Vorstand im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden waren, umfassend vorbereiten.
Der Aufsichtsrat trat 2018 zu vier ordentlichen und einer außerordentlichen, telefonischen Aufsichtsratssitzung(en) zusammen. An diesen Sitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Ausschüsse wurden aufgrund der Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern nicht gebildet. Alle Fragen, die von Ausschüssen zu behandeln gewesen wären, wurden im Gesamtplenum behandelt.
INTERESSENKONFLIKTE
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten.
SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat sich in allen seinen Aufsichtsratssitzungen intensiv mit der Auftrags-, Umsatz- und Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften beschäftigt. Die Markt- und Wettbewerbssituation, die Chancen und Risiken in den Produktbereichen wurden eingehend zusammen mit dem Vorstand und den Geschäftsführern erörtert.
Als weiteres Thema wurden die Personalentwicklung in den Führungsebenen der Tochtergesellschaften als auch die Besetzung des Vorstands besprochen.
In der außerordentlichen, telefonischen Aufsichtsratssitzung am 24. Januar 2018 erläuterte der Vorstand gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern den Kooperationsvertrag mit einer Tochtergesellschaft der Golden Concord Ltd. - Gruppe (GCL) zur Bereitstellung von Technologie für die Produktion von Kristallzuchtanlagen, der zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Zudem wurde eine Erklärung zur Festlegung der Ziele und des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats entsprechend den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodes beschlossen.
In der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung 2018 am 23. März wurden ausführlich der Konzernabschluss 2017, die Markt-, Geschäftssituation und die Auftragserwartung der Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr besprochen. Führungsfragen in einzelnen Tochtergesellschaften einschließlich der Bestellung eines Geschäftsführers standen im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung.
Auf der Aufsichtsratssitzung am 18./19. Juni 2018 wurde wiederum intensiv über die Geschäftssituation sowie vorhandene Projekte der einzelnen Tochtergesellschaften gesprochen. Des Weiteren wurden M&A Projekte, insbesondere die Übernahme der SPA Software Entwicklungs GmbH und Fragen zur Datenschutzgrundverordnung erörtert. Der Aufsichtsrat genehmigt den Kauf der SPA Software Entwicklungs GmbH.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. September 2018 wurde ausführlich über die Geschäftsentwicklung, insbesondere Umsatzentwicklung, Auftragseingang, Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften im laufenden Jahr gesprochen. M&A Projekte sowie Fragen zur Liefersicherheit strategisch wichtiger Bauteile standen im Mittelpunkt der weiteren Diskussion. Der Corporate Governance Kodex und notwendige Aktualisierungen der Entsprechenserklärung wurden erörtert.
Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 28. November 2018 stand die Unternehmensplanung für die Jahre 2019 - 2021 für die Holding sowie die einzelnen Tochtergesellschaften. Der Vorstand sowie die Geschäftsführer der umsatzstärksten Tochtergesellschaften unterrichteten den Aufsichtsrat unter anderem mit einer umfassenden Budgetplanung der Tochtergesellschaften für die kommenden Jahre. Die Einzelbudgets wurden verabschiedet.
CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Sitzung am 28. November 2018 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die aktualisierte gemeinsame Entsprechenserklärung ist im Dezember 2018 der Öffentlichkeit auf der Internetseite https://www.pvatepla.com/investor-relations/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. Abweichungen von diesem Kodex sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und begründet worden.
Über Corporate Governance berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, gemäß Ziffer 3.10 des Kodex auf der Internetseite der Gesellschaft unter: https://www.pvatepla.com/investor-relation s/corporate-governance.
Der Hauptversammlung wurde die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Prüfers im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt und ausgewertet. Nach einem Beschluss des Aufsichtsrats erbringt der Abschlussprüfer nur durch den Aufsichtsrat genehmigte Beratungsleistungen für den Konzern. Nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat den Auftrag an den Abschlussprüfer erteilt und das Prüfungshonorar festgelegt. Ebenso wurden die Schwerpunkte der Prüfungen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2018 zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer abgestimmt.
Die Selbstevaluierung wurde anhand eines detaillierten Fragenkatalogs und von Interviews durchgeführt und somit die gemäß Corporate Governance Kodex vorgesehene Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats vorgenommen.
ABHÄNGIGKEITSBERICHT
Der Vorstand hat für das Berichtsjahr einen Abhängigkeitsbericht gem. § 312 Abs. 3 AktG erstellt. Dieser Bericht wurde von der "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren." Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet, der diesen und die darin aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen einer eigenständigen Prüfung gem. § 314 Abs. 2 AktG unterzog. Diese führte zu keinen Beanstandungen. In der Sitzung am 26. März 2019 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.
PRÜFUNG VON JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS
Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31.12.2018 sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der PVA TePla AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit dem HGB bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt. Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die Abschlüsse nebst Lageberichten sowie die jeweiligen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Mitglied des Aufsichtsrats übersandt. Diese hat der Aufsichtsrat ausgewertet und in der Sitzung vom 26. März 2019 ausführlich erörtert. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, den ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Veränderung in der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstand.
DANK
Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern der PVA TePla-Gruppe für ihre engagierten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Wettenberg, im März 2019
Für den Aufsichtsrat
Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PVA TePla AG
Corporate Governance Bericht
1. Aktionäre
Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Ihre Stimmrechte können sie eigenhändig oder über Stimmrechtsvertreter gemäß ihren Weisungen wahrnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden vom Vorstand ernannt und im Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Einladungsunterlagen veröffentlichen wir auf unserer Website.
2. Transparenz im Kapitalmarkt
Die Transparenz unternehmerischer Entscheidungen hat bei Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG einen hohen Stellenwert. Ein zeitnaher Dialog mit den Aktionären der Gesellschaft, dem Kapitalmarkt und der interessierten Öffentlichkeit soll ein umfassendes Bild unseres Unternehmens liefern. Alle hierfür relevanten Unterlagen, insbesondere Quartals- und Geschäftsberichte, Dokumente zur Hauptversammlung, Adhoc-Meldungen, Pressemitteilungen, Finanzkalender, Mitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz und Informationen zu unseren Geschäftsbereichen werden regelmäßig und zeitnah veröffentlicht und sind auf unserer Internetseite (www.pvatepla.com) der Öffentlichkeit zugänglich. Zudem wird Analysten und institutionellen Investoren im Rahmen von Roadshows, Konferenzen, der Analysten- und Bilanzpressekonferenz, regelmäßigen Telefonkonferenzen und in Einzelgesprächen die Gelegenheit gegeben, sich umfassend über die Marktpositionierung, strategische Aufstellung und die Perspektiven unseres Unternehmens zu informieren. Die entsprechenden Präsentationen sind auch auf der Website der PVA TePla für Interessenten einsehbar.
3. Konzern- Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f i.v.m. § 315d HGB
3.1. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PVA TePla AG gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG mit Sitz in Wettenberg erklären hiermit, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuell veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird. Hiervon ausgenommen sind folgende Kodexregelungen:
1. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.3. Satz 3 vor, dass Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
Sowohl in der Holdinggesellschaft als auch in den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe besteht die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen außerhalb eines geschützten Hinweissystems bekannt zu geben.
Begründung: Der Vorstand beabsichtigt derzeit nicht, ein geschütztes Hinweissystem einzurichten. Für Beschäftigte in unserem Unternehmen bestehen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen beim Betriebsrat zur Anzeige zu bringen. Dadurch können diese Verstöße auf vertrauliche Weise bekannt gemacht werden. Bei der Interessensabwägung wurde maßgeblich mitberücksichtigt, dass die Risiken ihres Missbrauchs und die Schaffung einer Atmosphäre des Misstrauens mit negativen Auswirkungen auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation überwiegen.
2. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.5. vor, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.
Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/-innen und wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung auf Vielfalt achten.
Begründung: Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Zum 30. September 2018 besteht ein Frauenanteil von 29%. Für den zukünftigen Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird bis zum 31. Dezember 2021 eine Zielgröße zwischen 30 Prozent und 50 Prozent angestrebt.
3. Der Kodex sieht unter der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 vor, die Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die variablen Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll.
Für Herrn Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2018 ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Für Herrn Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2018 ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal250 TEUR beträgt.
Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand der PVA TePla AG sehen in der Vorstandsvergütung mit festen, kurz- und langfristigen Gehaltsbestandteilen ein dem Geschäftsumfeld des Unternehmens angemessenes Vergütungsmodell.
4. Der Kodex sieht unter Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 3 vor, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt und entlässt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.
Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten.
Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Für die Besetzung des Vorstands, der nur aus wenigen Mitgliedern besteht und dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören, wird zum derzeitigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2021 in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen besonders berücksichtigt werden.
5. Für den Aufsichtsrat empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.3 die Bildung von Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfügt über keine gesonderten Ausschüsse.
Begründung: Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet. Die in Ziffer 5.3 aufgeführten Themenkomplexe für zu bildende Ausschüsse werden vom Aufsichtsratsplenum behandelt.
6. Der Kodex sieht unter der Ziffer 5.4.1. Absatz 2 vor, u.a. eine Altersgrenze sowie eine unternehmensspezifische Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen. Weiterhin sieht der Kodex unter der Ziffer 5.4.1. Absatz 3 vor, dass der Aufsichtsrat für die vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat Zielgrößen festlegt.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.
Begründung: Eine von vorneherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Aufsichtsrat in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat zum derzeitigen Zeitpunkt für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen im Aufsichtsrat angemessen vertreten sein sollen, bei den Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung Frauen besondere Berücksichtigung finden.
Wettenberg, November 2018
für den Vorstand:
Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands
für den Aufsichtsrat:
Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats
3.2. Unternehmensführungspraktiken
Die PVA TePla übt ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Dies umfasst z.B. die landesspezifisch gültige Gesetzgebung, den Corporate Governance Kodex und die Satzung des Unternehmens. Die Umsetzung erfolgt durch die organisatorischen Regelungen im Unternehmen. Darüber hinaus sind das Vorleben durch die Führungskräfte, eine offene und faire Kommunikation auf und zwischen allen Ebenen im Unternehmen sowie eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten wichtige Voraussetzungen für unsere Geschäftstätigkeit. Weiterführende formelle Regelungen werden nicht angewendet. Aufgrund der Inhalte unserer Unternehmenstätigkeit - der Konstruktion von innovativen Hightech-Systemen und dem damit verbundenen Umfeld (z.B. Teilezukauf i.d.R. von Industriebetrieben aus entwickelten Ländern, geringe Umweltrisiken) erachten wir dies derzeit für angemessen.
3.3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Der Vorstand der PVA TePla AG legt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation fest. Hierzu zählt insbesondere die Steuerung des Konzerns einschließlich seiner Finanzressourcen, die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche, die Personalplanung sowie die Präsentation des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle das Unternehmen betreffenden relevanten Planungen. Geschäfte und Maßnahmen, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, werden diesem rechtzeitig vorgelegt.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
Für den Konzern, legt der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die drei Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit zusammen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Außerdem besteht ein Katalog von Geschäftsvorfällen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
Vorstandssitzungen, an denen auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnehmen, finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen werden protokolliert, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält jeweils eine Kopie des Protokolls.
Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Führung und Koordinierung des Konzernvorstands. Er repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgabenbereiche gemäß Aufgabenverteilungsplan sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Angesichts der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet.
Aufsichtsrat
Gemäß den gesetzlichen Regelungen überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand in der Ausübung seiner Tätigkeit und der Führung des Unternehmens. Dabei begleitet er insbesondere den Vorstand in kritischer Diskussion grundsätzlicher Fragen der Ausrichtung des Unternehmens. Dazu zählen speziell die jährliche Unternehmensplanung und die Aufstellung der Abschlüsse, aber auch grundlegende Themen der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG besteht aus drei Mitgliedern, die sich in vier ordentlichen Sitzungen im Jahr über die wirtschaftliche Situation und den Geschäftsverlauf im Unternehmen detailliert informieren lassen. Aufgrund dieser Mitgliederzahl entfällt die Einrichtung von Ausschüssen. Die Organisation der Aufsichtsratsarbeit ist in einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrates schriftlich fixiert. Herr Dr. Hebestreit erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats vorliegen müssen.
Regelmäßige Monatsberichte mit der Erläuterung wesentlicher unternehmerischer Kennziffern von Seiten des Vorstandes geben dem Aufsichtsrat Einsicht in den Verlauf der Geschäftssituation. Neben den Sitzungen und Berichten informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand.
Ziele des Aufsichtsrats zu seiner Zusammensetzung
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Ziele zu seiner Zusammensetzung:
A. Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums
a. Kompetenzprofil
Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des PVA TePla-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse
| ― | in der Führung eines mittelgroßen, international tätigen Konzerns; |
| ― | im Anlagenbau und insbesondere im Projektgeschäft mit zum Teil global führenden Unternehmen; |
| ― | auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche; |
| ― | auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Führungskräfteentwicklung; in den wesentlichen Märkten, in denen die PVA Gruppe tätig ist.; |
| ― | im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung; |
| ― | im Controlling/Risikomanagement und |
| ― | auf dem Gebiet Governance/Compliance. |
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, vertraut sein.
b. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte
Mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder soll unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig.
Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.
Dem Aufsichtsrat soll nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören.
c. Alters-, Regel-Grenze und Vielfalt (Diversity)
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Eine von vorneherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.
B. Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder
a. Allgemeines Anforderungsprofil
Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und allgemeine Kenntnisse im Spezialmaschinenbau verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen.
Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Regel der vom Deutschen Corporate Governance Kodex unter Ziffer 5.4.5 empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen.
b. Zeitliche Verfügbarkeit
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, und ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts vorzusehen ist. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden.
Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen, gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium zum Ziel haben und insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der Kandidaten achten.
4. Aktienbesitz von Organmitgliedern
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| Vorstand | ||
|---|---|---|
| Aktien | Aktien | |
| --- | --- | --- |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Alfred Schopf | 60.000 | 54.900 |
| Oliver Höfer | 1.100 | 1.100 |
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| Aufsichtsrat | ||
|---|---|---|
| Aktien | Aktien | |
| --- | --- | --- |
| 31.12.2017 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Alexander von Witzleben | 49.650 | 99.650 |
| Dr. Gernot Hebestreit (Marion Hebestreit) | 38.000 | 35.545 |
| Prof. Dr. Markus H. Thoma | 0 | 0 |
5. Risiko- und Chancenmanagement
Der Risikokreis entspricht dem Konzern-Konsolidierungskreis. Das Risikomanagement erfolgt in der PVA TePla AG, ihren Tochtergesellschaften und Geschäftsprozessen auf Basis der organisatorischen Grundlagen dezentral. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein zentraler Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA-Gruppe zu informieren. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.
Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.
In regelmäßigen Zeitabständen wird auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements kontrolliert und entsprechend angepasst.
Mit der Durchführung der internen Revision im Rahmen eines seit vielen Jahren etablierten Systems wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurde ein mittelfristiger Plan abgestimmt, auf dessen Basis alle Bereiche der PVA-Gruppe systematisch einem Audit unterzogen werden.
Das Chancenmanagement ist ebenfalls integraler Bestandteil der konzernweiten Steuerung. Die einzelnen Chancenbereiche werden im Rahmen des Strategieprozesses identifiziert und bewertet. Ebenso wie Risiken werden Chancen dezentral erhoben und gesteuert. Über ein regelmäßiges Reporting wird frühzeitig erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung erforderlich machen.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren EDV-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten, die Verwendung eines konzernweit vereinheitlichten Berichts- und Formularwesens und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.
Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und ggf. durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist in diesem Fall dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.
Der Prozess der Konzernrechnungslegung und Konsolidierung basiert auf der dezentralen Erstellung der Abschlüsse durch die einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschlüsse werden nach konzerneinheitlichen Standards aufgestellt und in ebenfalls konzerneinheitlich definierten Datenformaten weitergeleitet. Das zentrale Buchhaltungssystem ist mit dem ERP-System über umfassende Schnittstellen verbunden.
Der gesamte Prozess wird durch das zentrale Konzernrechnungswesen und -controlling gesteuert und kontrolliert. Hier erfolgen ebenfalls inhaltliche und formale Kontrollen der Daten. Alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Zusätzlich werden die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS vom Abschlussprüfer im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit geprüft.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein Internes Kontrollsystem noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
6. Abschlussprüfer
Der Konzernabschluss der PVA TePla AG wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Einzelabschluss der PVA TePla AG entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abschlussprüfer werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.
Für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Prüfung der Abschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main". Die Abschlüsse wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
der PVA TePla AG, Wettenberg
1. Die Gesellschaft
Die PVA TePla AG (nachfolgend "PVA TePla") ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Wettenberg bei Gießen. Seit 21. Juni 1999 besteht ein Listing an der Deutschen Börse.
Die Gesellschaft fungiert als Führungs- und Funktionsholding und organisiert die Technologie und das damit verbundene geistige Eigentum der PVA Gruppe. Weiterhin besteht die Geschäftstätigkeit darin, den Alt-Auftragsbestand abzuarbeiten, der im Rahmen der Umstrukturierung im Geschäftsjahr 2015 nicht an die operativen Tochtergesellschaften übertragen wurde. Die Gesellschaft erzielt ihre Umsätze im Wesentlichen aus Pacht- und Serviceverträgen, die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen wurden. So bestehen die Umsätze bzw. Pachterträge aus Mietverträgen, aus Sachanlagen und aus der Verpachtung geistigen Eigentums. Umsätze aus der Herausgabe von Lizenzen zur Nutzung des geistigen Eigentums werden ebenfalls mit Dritten erzielt, solche hatten im Geschäftsjahr einen wesentlichen Einfluss auf Umsatz und Ertrag. Zentrale Serviceleistungen wie zum Beispiel Qualitätsmanagement, Buchhaltung und Controlling werden den Tochtergesellschaften in Rechnung gestellt. Ein weiterer wesentlicher Teil des Jahresüberschusses setzt sich aus Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisabführungsverträge zusammen, die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen sind.
Das Kapitalmanagement der PVA TePla hat das primäre Ziel, die zur Erreichung der Wachstums- und Renditeziele notwendige finanzielle Flexibilität sicherzustellen und auf dieser Basis die Steigerung des Unternehmenswerts zu ermöglichen. Inhalt des Kapitalmanagements ist das Eigenkapital des Unternehmens sowie das zur Finanzierung des Geschäftes benötigte Fremdkapital. Zur Steuerung der Liquiditätslage wird - neben der Überwachung der Zahlungsziele von Kunden und Lieferanten, insbesondere bei den Tochterunternehmen - laufend der Liquiditätsbestand sowie die Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien und Avallinien überwacht und eine rollierende Liquiditätsvorschau ermittelt. Quartalsweise wird zudem die Nettofinanzposition - als Saldo aus kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und dem Kassenbestand - berichtet.
2. Konzernverhältnisse
Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Zahl der Tochtergesellschaften der PVA TePla auf 14 Gesellschaften.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2018:
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| Name | Sitz | Kapitalanteil |
|---|---|---|
| PVA TePla America. Inc. | Corona/ CA, USA | 100% |
| PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH | Jena, Deutschland | 100% |
| PVA TePla Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100% |
| PVA Industrial Vacuum Systems GmbH | Wettenberg, Deutschand | 100% |
| PVA Crystal Growing Systems GmbH | Wettenberg, Deutschand | 100% |
| PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH | Wettenberg, Deutschand | 100% |
| PVA TePla (China) Ltd. | Peking, VR China | 100% |
| PVA Control GmbH | Wettenberg, Deutschand | 100% |
| PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd | Hsinchu City, Taiwan | 100% |
| PVA TePla Analytical Systems GmbH | Westhausen, Deutschland | 100% |
| PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH | Jena, Deutschland | 100% |
| Xi'an HuaDe CGS Ltd. | Xi'an, VR China | 51% |
| PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd. | Xi'an VR, China | 100% |
| PVA SPA Software Entwicklungs GmbH | Coburg, Deutschland | 100% |
Im Juli 2018 wurden 100% der Anteile der SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg, übernommen.
Darüber hinaus haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 2017 keine weiteren Änderungen ergeben.
3. Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen beziehen sich in erster Linie auf die Tochtergesellschaften der PVA TePla AG. Da die PVA TePla jedoch ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften erwirtschaftet, sind diese Rahmenbedingungen auch für die Holding von Bedeutung.
Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Die Weltkonjunktur hat im Verlauf des Jahres 2018 leicht an Dynamik eingebüßt. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte hat sich die wirtschaftliche Stimmung eingetrübt. Im Gesamtjahr 2018 dürfte das globale Wachstum laut Internationalem Währungsfonds preisbereinigt 3,7% (VJ: 3,7%) betragen haben. Dabei verstärkten sich die regionalen Unterschiede: Das Expansionstempo in den USA erhöhte sich, angeschoben von kräftigen fiskalischen Impulsen, während die Konjunktur im Euroraum und in Japan merklich an Schwung verlor. Auch in China ließen die Wachstumskräfte etwas nach. Der Welthandel wuchs mit 4,0% wesentlich schwächer als im Vorjahr.
Die weltweite Industrieproduktion expandierte noch im ersten Quartal 2018 kräftig, danach fielen die Zuwachsraten jedoch deutlich niedriger aus. Der globale Maschinenbau-Umsatz legte 2018 preisbereinigt um rund 3% zu.
Nachdem der Aufschwung im Euroraum bereits im ersten Halbjahr 2018 spürbar an Schwung verloren hatte, war die Entwicklung im zweiten Halbjahr nochmals verhaltener. Die Wachstumsdelle war zwar wesentlich durch einen starken Rückgang der Automobilproduktion bedingt, der mit der Einführung neuer Standards für die Abgasmessung in Zusammenhang steht und zum Teil temporärer Natur ist. Doch spricht auch die Stagnation am Arbeitsmarkt mit einer zuletzt unveränderten Arbeitslosenquote von 8,1% dafür, dass sich die Konjunktur abkühlt. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts lag 2018 bei 2,0% gegenüber 2,5% im Jahr 2017.
Die Wirtschaft in Deutschland ist im dritten Quartal 2018 erstmals seit 2015 wieder geschrumpft, gefolgt von einem Nullwachstum im vierten Quartal. Ausschlaggebend für die schwache Entwicklung sind die Probleme der Autoindustrie, schwache Exporte sowie ein geringerer privater Konsum und stagnierende Staatsausgaben. Im Gesamtjahresvergleich verringerte sich die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts auf 1,4% gegenüber 2,2% im Vorjahr.
Die US-Wirtschaft befindet sich in einem Aufschwung, der mittlerweile knapp zehn Jahre andauert. Mit einem Zuwachs von 2,9% (VJ: 2,3%) konnte die gesamtwirtschaftliche Produktion in diesem Jahr recht kräftig zulegen. Eine beständige Zunahme der Beschäftigung und steigende Einkommen stützen den privaten Verbrauch im Prognosezeitraum; auch die rege Investitionstätigkeit der Unternehmen dauert angesichts steuerlicher Anreize und gut ausgelasteter Kapazitäten zunächst an.
In Japan schwächte die wirtschaftliche Dynamik im zweiten Halbjahr 2018 deutlich ab. Sowohl die Inlands- als auch Auslandsnachfrage gingen zurück, wobei das Exportgeschäft starke Einbußen verzeichnete. Das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts schwächte deutlich auf lediglich 0,8% gegenüber 1,8% in 2017 ab.
Der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in der VR China verringerte sich im Jahr 2018 auf 6,6%, nach 6,9% im Jahr 2017. Die Abflachung der Wirtschaftsdynamik steht im Einklang mit dem Ziel der Behörden, einen sozial und ökologisch nachhaltigeren wirtschaftlichen Entwicklungspfad einzuschlagen. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Verschuldung in den vergangenen Jahren lag ein Fokus der Wirtschaftspolitik darauf, die Kreditvergabe zu drosseln und Überhitzungserscheinungen in großstädtischen Immobilienmärkten einzudämmen. Die für 2019 angekündigten Steuersenkungen und öffentlichen Ausgabenprogramme signalisieren keine grundsätzliche wirtschaftspolitische Kehrtwende, da sie in erster Linie die befürchteten Auswirkungen US-amerikanischer Strafzölle abfedern sollen. Die zuletzt wieder expansivere Wirtschaftspolitik macht jedoch deutlich, dass sich die Regierung einer unerwünscht starken konjunkturellen Verlangsamung entgegen stemmen wird.
Entwicklung der Branchen
Die Geschäftssituation in den für die PVA TePla-Gruppe besonders relevanten Märkten war im abgelaufenen Geschäftsjahr äußerst positiv. Die Anlageninvestitionen im Halbleitermarkt stiegen deutlich an. Der Hartmetallmarkt verzeichnete insbesondere in Europa wieder Kapazitätserweiterungen.
Der globale Maschinenbauumsatz ist laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) im Jahr 2018 zum zweiten Mal in Folge um preisbereinigt rund 3% gewachsen. Überdurchschnittlich gut hat sich der Maschinenbau dabei in den USA, Deutschland und Japan entwickelt. In den USA sorgte die Ende 2017 beschlossene Steuerreform für eine rege Investitionstätigkeit. In den meisten EU-Ländern haben sich die Investitionen in Ausrüstungsgüter dynamisch entwickelt. Vielerorts herrscht eine hohe Kapazitätsauslastung. Gleichzeitig profitiert der Maschinenbau weiter vom Trend zur Digitalisierung und neuen Verarbeitungstechnologien.
Der globale Umsatz im Halbleiterausrüstungsmarkt hat laut dem Branchenverband SEMI im Jahr 2018 mit 62,1 Mrd. US-Dollar einen neuen Rekord aufgestellt. Das Wachstum reichte mit 9,7% allerdings nicht an den außerordentlich starken Vorjahreswert von rund 37% heran. Alle Bereiche der Halbleiterausrüstung zeigten deutliche Wachstumsraten, wobei die Test- und Inspektionssysteme mit 15,6% das größte Wachstum zeigten.
4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2018 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von 17,3 Mio. EUR (VJ: 9,3 Mio. EUR) erzielt. Diese wurden im Geschäftsjahr wesentlich durch den Transfer von geistigem Eigentum geprägt. Weiterhin enthalten diese im wesentlichen Umfang Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften im In- und Ausland.
Die Materialaufwendungen liegen bei 0,6 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR). Die Personalaufwendungen haben sich auf 4,4 Mio. EUR (VJ: 3,5 Mio. EUR) erhöht. Die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR lagen auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,5 Mio. EUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr (1,2 Mio. EUR) reduziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 5,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert (4,1 Mio. EUR). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen Wechselkursgewinne in Höhe von 0,2 Mio. EUR sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für auftragsbezogene Risiken sowie für den Wegfall von künftigen Patentaufwendungen (0,1 Mio. EUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raumkosten, Kosten für IT-Infrastruktur, Beratungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Gruppenfinanzierung. Des Weiteren enthalten diese Wechselkursverluste in Höhe von 0,3 Mio. EUR.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften betrugen 6,0 Mio. EUR (VJ: 8,2 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften betrugen 6,1 Mio. EUR (VJ: 2,0 Mio. EUR). Der Zinsaufwand belief sich auf 1,0 Mio. EUR (VJ: 0,9 Mio. EUR). Die Zinserträge erreichten 0,3 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR). Insgesamt erzielte die PVA TePla AG ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 6,2 Mio. EUR (VJ: 6,2 Mio. EUR) und ein Jahresergebnis in Höhe von 5,2 Mio. EUR (VJ: 5,5 Mio. EUR).
Vergleich der Ertragslage mit der Prognose für 2018
Für das Geschäftsjahr 2018 hatte die Geschäftsleitung aufgrund der im März 2018 geschlossenen Kooperationsvereinbarung eine wesentliche Steigerung des Umsatzes und des operativen Ergebnisses (EBITDA) erwartet. Diese wesentliche Steigerung wurde sowohl für den Umsatz als auch das operative Ergebnis (EBITDA) erfüllt.
Finanzlage
Der im März 2018 unterzeichnete Konsortialdarlehensvertrag über 12,0 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 68,0 Mio. EUR Avallinie sowie einer Erhöhungsoption für weitere Avallinien von 35 Mio. EUR bzw. Barlinien von bis zu 10 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten, verlängerbar um weitere 24 Monate, verleiht der PVA TePla-Gruppe den erforderlichen finanziellen Spielraum für die solide Finanzierung des künftigen Wachstums (s. Finanz- und Vermögenslage). Eine Verlängerungsoption von weiteren 12 Monaten wurde im ersten Quartal 2019 bereits in Anspruch genommen. Daneben verfügt die PVA TePla AG über eine langfristig zugesagte Immobilienkreditlinie über aktuell 3,0 Mio. EUR, die jederzeit für Betriebsmittelzwecke in Anspruch genommen werden kann und sich halbjährlich um TEUR 333 reduziert.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme der PVA TePla AG zum 31. Dezember 2018 ist gegenüber dem Vorjahreswert von 80,4 Mio. EUR auf 93,2 Mio. EUR angestiegen.
Der Wert des Anlagevermögens beträgt insgesamt 36,7 Mio. EUR (VJ: 35,2 Mio. EUR). Der Wert des Sachanlagevermögens hat sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen von 19,9 Mio. EUR (VJ) leicht auf 18,7 Mio. EUR reduziert. Der Wert der Finanzanlagen ist, durch die teilweisen Rückzahlungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie den Erwerb der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH um 2,6 Mio. EUR auf 17,7 Mio. EUR angestiegen.
Der Gesamtwert der Vorräte hat sich auf 0,0 Mio. EUR (VJ: 0,2 Mio. EUR) reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von 0,0 Mio. EUR auf 3,9 Mio. EUR erhöht und resultieren in voller Höhe aus einem Kundenvertrag.
Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist von 12,7 Mio. EUR (VJ) auf 11,7 Mio. EUR gesunken. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände hat sich von 0,1 Mio. EUR auf nun 3,7 Mio. EUR stark erhöht. Die im Geschäftsjahr aktivierten Wertpapiere in Höhe von 4,2 Mio. EUR (VJ: 0 Mio. EUR) betreffen Geldanlagen, die nicht als liquide Mittel zu qualifizieren sind. Der Wert der liquiden Mittel ist aufgrund der erhaltenen Anzahlungen in den Tochtergesellschaften in Verbindung mit dem bestehenden Cashpool-Vertrag auf 32,9 Mio. EUR (VJ: 32,1 Mio. EUR) leicht gestiegen.
Die Passivseite der Bilanz zeigt einen Anstieg der Verbindlichkeiten auf 40,8 Mio. EUR (VJ: 35,3 Mio. EUR). Die Veränderung begründet sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 4,1 Mio. EUR. Die Pensionsverpflichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mio. EUR. Es werden nur noch die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern ausgewiesen, die bis zum 31. Dezember 2014 das Renteneintrittsalter erreicht haben oder mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschieden sind. Neue Pensionszusagen werden generell nicht mehr gegeben. Die sonstigen Rückstellungen sind auf 2,7 Mio. EUR (VJ: 2,0 Mio. EUR) gestiegen. Dies begründet sich im Wesentlichen durch gestiegene Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile. Die Steuerrückstellungen betragen 1,5 Mio. EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR).
Das Eigenkapital beträgt 40,5 Mio. EUR (VJ: 35,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt 43,5% (VJ: 44,0%). Der Bilanzgewinn liegt bei 16,6 Mio. EUR (VJ: 11,4 Mio. EUR).
Auftragsbestand
Der Auftragsbestand der PVA TePla AG lag 2018 bei 9,0 Mio. EUR (VJ: 7,3 Mio. EUR).
Investitionen
Die Investitionen der PVA TePla AG lagen im Geschäftsjahr 2018 bei 3,1 Mio. EUR (VJ: 0,4 Mio. EUR). Dies beinhaltet im Wesentlichen den Erwerb der SPA Software Entwicklungs GmbH.
Mitarbeiter
Die PVA TePla AG beschäftigte zum Jahresende 2018 insgesamt 35 Mitarbeiter (VJ: 35 Mitarbeiter).
5. Vergütungsbericht
Der folgende Bericht erläutert die Struktur und die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Vergütung des Vorstands
Für Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2018 ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Für Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2018 ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 250 TEUR beträgt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Entsprechend dieser Bestimmung beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 100. Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 nicht gewährt.
6. Übernahmerelevante Angaben
Im Folgenden sind die nach § 289a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Zum 31. Dezember 2018 setzt sich das gezeichnete Kapital der PVA TePla AG aus 21.749.988 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR zusammen.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien liegen nicht vor.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hatte am 31. Dezember 2018 die PA Beteiligungsgesellschaft mbH, Wettenberg, einen Anteil von mehr als 10% an den Stimmrechten.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.
Stimmrechtskontrolle von am Kapital des Unternehmens beteiligten Arbeitnehmern
Es liegt keine Stimmrechtskontrolle von am Kapital des Unternehmens beteiligten Arbeitnehmern vor.
Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder
Die Bestellung der Vorstände der PVA TePla AG erfolgt gemäß § 84 AktG und nach § 6 Artikel 2 der Satzung der PVA TePla AG. Dort ist Folgendes geregelt:
Artikel 2: Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestimmung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands.
Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe oder zum Aktienrückkauf
Zum 31. Dezember 2018 hat der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung, im Rahmen des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.874.994,00 neue Aktien bis zum 20. Juni 2022 auszugeben nicht ausgeübt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand hat des Weiteren die Ermächtigung der Hauptversammlung, Aktien der Gesellschaft in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals bis zum 18. Juni 2023 zurückzukaufen.
Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Die aktuellen Rahmenvereinbarungen mit den Banken gehen von einer im Wesentlichen unveränderten Struktur der Gesellschafterverhältnisse aus und sehen für den Fall des Kontrollwechsels Neuverhandlungen bzw. in einem Fall ein Kündigungsrecht seitens der Bank vor. Ebenfalls sehen die Bestimmungen für ein öffentlich gefördertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt ein Sonderkündigungsrecht des Fördergebers im Fall des Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus liegen keine Vereinbarungen der Gesellschaft vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Change of Control-Klausel
Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150% des Abfindungs-Caps (Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen) nicht überschreiten sollen.
7. Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Vergütungsbericht sind als Teil des Corporate Governance Berichts auf der Internetseite der PVA TePla AG im Bereich "Investor Relations - Corporate Governance" oder direkt unter dem Link: https://www.pvatepla.com/investor-relations/corporate-governance einsehbar. Der Vergütungsbericht enthält die Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems gemäß § 315a Absatz 2 HGB und ist auch Bestandteil des Jahresabschlusses 2018 der PVA TePla AG.
Abhängigkeitsbericht
Die PA Beteiligungsgesellschaft mbH verfügte auf der Hauptversammlung 2018 der PVA TePla AG über die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand der PVA TePla AG hat daher für das Geschäftsjahr 2018 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2018 enthält folgende Schlusserklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen oder unterlassene Maßnahmen haben nicht vorgelegen.
8. Chancen- und Risikobericht
Die Geschäftsfelder der PVA-Gruppe sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unter einem Risiko wird die Möglichkeit verstanden, dass Ereignisse oder Handlungen die Gruppe oder eines der Geschäftsfelder daran hindern, seine avisierten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für die PVA-Gruppe wichtig, Chancen für das Unternehmen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe zu sichern. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Chancen und Risiken werden im Folgenden dargestellt.
Beurteilung Eintrittswahrscheinlichkeit / Mögliches Ausmaß
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| Stufe | Eintrittswahrscheinlichkeit | ||
|---|---|---|---|
| Unwahrscheinlich | 0% | Eintrittswahrscheinlichkeit | <= 20% |
| Möglich | 20% < | Eintrittswahrscheinlichkeit | <= 70% |
| Wahrscheinlich | 70% < | Eintrittswahrscheinlichkeit | <=100% |
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| Stufe | Mögliches Ausmaß | ||
|---|---|---|---|
| Niedrig | 0 EUR < | Ausmaß | <500 TEUR |
| Mittel | 500 TEUR < = | Ausmaß | <1.000 TEUR |
| Hoch | Ausmaß | >=1.000 TEUR |
Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Stufen "Unwahrscheinlich", "Möglich" und "Wahrscheinlich", sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos. Die Bewertung über das mögliche Ausmaß bezieht sich auf das operative Ergebnis (EBITDA) der PVA-Gruppe.
Risiko- und Chancenstrategie
Die Risiko- und Chancenstrategie ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand und die unternehmerische Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern. Die daraus resultierende Strategie bewertet die Risiken und die Chancen unternehmerischen Handelns. In den Kernkompetenzfeldern der Gesellschaft bzw. des Konzerns gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Hierzu zählt vor allem der Abschluss geeigneter Versicherungen. Dieser Prozess wird in enger Zusammenarbeit mit einem versierten und spezialisierten Versicherungsmakler durchgeführt und regelmäßig auf seine Effizienz geprüft und gegebenenfalls optimiert.
Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- bzw. Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Dazu steht den Geschäftsführern und Mitarbeitern ein "Risikohandbuch" mit Verfahrensanleitungen für ein ordnungsgemäßes und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement zur Verfügung. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die Gesamtheit aller risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen, d.h. die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Berichterstattung und Überwachung von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung definierter Risikokategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet.
Risiko- und Chancenmanagement
Der Risikokreis entspricht dem Konzern-Konsolidierungskreis. Das Risikomanagement erfolgt in der PVA TePla AG, ihren Tochtergesellschaften und Geschäftsprozessen auf Basis der organisatorischen Grundlagen dezentral. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein zentraler Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA-Gruppe zu informieren. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.
Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.
Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.
In regelmäßigen Zeitabständen wird auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements kontrolliert und entsprechend angepasst.
Mit der Durchführung der internen Revision im Rahmen eines seit vielen Jahren etablierten Systems wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurde ein mittelfristiger Plan abgestimmt, auf dessen Basis alle Bereiche der PVA-Gruppe systematisch einem Audit unterzogen werden.
Das Chancenmanagement ist ebenfalls integraler Bestandteil der konzernweiten Steuerung. Die einzelnen Chancenbereiche werden im Rahmen des Strategieprozesses identifiziert und bewertet. Ebenso wie Risiken werden Chancen dezentral erhoben und gesteuert. Über ein regelmäßiges Reporting wird frühzeitig erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung erforderlich machen.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB)
Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren EDV-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten , die Verwendung eines konzernweit vereinheitlichten Berichts- und Formularwesens und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.
Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und ggf. durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist in diesem Fall dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.
Der Prozess der Konzernrechnungslegung und Konsolidierung basiert auf der dezentralen Erstellung der Abschlüsse durch die einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschlüsse werden nach konzerneinheitlichen Standards aufgestellt und in ebenfalls konzerneinheitlich definierten Datenformaten weitergeleitet. Das zentrale Buchhaltungssystem ist mit dem ERP-System über umfassende Schnittstellen verbunden.
Der gesamte Prozess wird durch das zentrale Konzernrechnungswesen und -controlling gesteuert und kontrolliert. Hier erfolgen ebenfalls inhaltliche und formale Kontrollen der Daten. Alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Zusätzlich werden die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS vom Abschlussprüfer im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit geprüft.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein Internes Kontrollsystem noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Beschreibung der Chancen und Risiken
Die PVA-Gruppe unterscheidet zwischen Geschäftschancen und -risiken sowie operationellen und finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken. Diese stellen die wesentlichen Bereiche für die Unternehmensgruppe dar. Nicht in allen Teilbereichen sind Chancen und Risiken gleichermaßen vorhanden. Grundsätzlich erfolgt im Folgenden eine Nettodarstellung der Risiken (nach Maßnahmen).
Geschäftschancen und -risiken
Risiken und Chancen aus den Absatzmärkten
Das Risiko in den von der PVA-Gruppe bearbeiteten Märkten liegt besonders in den Schwankungen der Investitionstätigkeit der Kunden, der globalen Konjunkturentwicklung und damit auch im weiteren Sinne von politischen Entwicklungen sowie einem zunehmenden weltweiten Konkurrenz- und Preisdruck. Aussagen über die zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente oder wirtschaftspolitischer Entscheidungen in Schwellenländern lassen sich nicht mit hinreichender Präzision und Eintrittswahrscheinlichkeit treffen.
Es gibt darüber hinaus auch eine Vielzahl von Risiken auf der Ebene internationaler Politik: Dazu zählen u.a. der Nordkorea-Konflikt, die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen der EU und der Türkei, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nach wie vor ungeklärte Brexit, die mögliche Eskalation protektionistisch motivierter Handelskonflikte nicht nur seitens der USA sowie die starken Spannungen zwischen Saudi-Arabien, Israel und dem Iran.
Das Halbleitergeschäft, eine wichtige Branche für den GB Semiconductor Systems, ist traditionell gekennzeichnet durch eine hohe Zyklizität. Obwohl der Halbleitermarkt in den letzten Jahrzehnten eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate weit über den meisten sogenannten Old-Economy-Branchen aufwies, umfasst dieser Durchschnitt sowohl starke Wachstums- als auch Rezessionsjahre. Insbesondere die Investitionen in neue Silizium-Waferkapazitäten, ein wichtiger Teilmarkt für die PVA-Gruppe, unterlagen in den vergangenen Jahren starken Schwankungen.
Im GB Industrial Systems liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei Anlagen zum Sintern von Hartmetall mit einem hohen Anteil in China. In diesem Produktbereich ist seit 2012 eine deutlich stärkere Volatilität zu registrieren. Die Einführung neuer Technologien, die zur Substitution vorhandener Materialien führt, können Märkte nachhaltig beeinflussen.
In Märkten wie der Hartmetallherstellung, der Halbleiterindustrie und der Photovoltaik bietet die PVA-Gruppe Prozesstechnologien an, die auch in Zukunft fester Bestandteil der jeweiligen Wertschöpfungsketten bleiben werden. Im Bereich der Wärmebehandlungsanlagen können sich in der Applikation "Diffusionsschweißen" neue Anwendermärkte entwickeln. Die Luftfahrtindustrie oder z.B. auch der Formgebungsbau sind Beispiele für Märkte, in denen solche Prozesse zur Anwendung kommen können.
In der Halbleiterindustrie können diese Prozesstechnologien z.B. Kristallzuchtanlagen zum Ziehen von hochreinen Silizium- oder Siliziumkarbid-Kristallen für die Hochleistungselektronik - insbesondere in der E-Mobilität - oder Analysesysteme für die zerstörungsfreie Qualitätsüberprüfung in der LED- oder MEMS-Fertigung sein. Auch die immer weiter zunehmende Verringerung der Strukturbreiten in der Chip-Fertigung wird die Nachfrage nach Inspektionssystemen zur Überprüfung der Qualität von Chips steigen lassen. Seit 2017 haben die Investitionen der großen Waferhersteller wieder deutlich zugenommen. Der Aufbau einer eigenen Waferproduktion für die Halbleiterindustrie in China stellt für die PVA-Gruppe eine große Wachstumschance dar und wird durch die ersten Aufträge in 2018 auch bereits untermauert. Siliziumkarbid für die Hochleistungselektronik ist von großer Bedeutung für eine Vielzahl von Industrien wie Automobilindustrie und Regenerative Energien. Durch die vorhandene Anlagentechnologie bei der PVA-Gruppe ergeben sich in den nächsten Jahren große Absatzmöglichkeiten in mehreren lokalen Märkten.
Die Nachfrage nach Plasmaanlagen und Analysesystemen korreliert mit der Entwicklung von Halbleitermärkten (z.B. MEMS, LED, OLED/PLED, IGBT). Durch das mittelfristig unterstellte Wachstum des Halbleitermarkts sowie neue Applikationen für Plasmaanlagen im Halbleiter/Life Science/Industrial-Bereich kann weiteres Wachstum für diese Produktbereiche der PVA-Gruppe erwartet werden. Der Markt für Halbleiter wird mittelfristig verstärkt wachsen, getrieben durch die sich beschleunigende Vernetzung von Milliarden von Geräten in der Industrie und im Privatbereich (Stichworte: "Internet der Dinge, Industrie 4.0"). Auch im Budget für das Jahr 2019 wurden Umsätze aus Neu- und Weiterentwicklungen moderat und mit kleinen Stückzahlen unterstellt, um eine hohe Abhängigkeit von Anlagen mit einem jungen und wenig prognostizierbaren Produktlebenszyklus zu vermeiden.
Konjunkturelle Risiken und Chancen
Für 2019 wird vonseiten des IWF ein weltwirtschaftliches Wachstum von real 3,5% unterstellt. Trotz dieses positiven Ausblicks bleibt die Gesamtwirtschaftslage jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet. Welche Implikationen die aktuellen politischen Entwicklungen - als Beispiel sei hier nur das Thema Brexit und mögliche Handelssanktionen zwischen einzelnen Ländern erwähnt - für die Weltwirtschaft besitzen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig unabsehbar. Die Schuldenkrise etablierter Industrieländer, aber auch von Schwellenländern schwelt weiter und kann die Konjunktur in Mitleidenschaft ziehen. Für die PVA-Gruppe ist insbesondere der chinesische Markt im Bereich Vakuumanlagen und Kristallzuchtanlagen von großer Bedeutung. Mit der Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung in China im Laufe der letzten Jahre und der bestehenden Korrelation zwischen den in Anlagen der PVA-Gruppe hergestellten Produkten und dem Ausbau der Infrastruktur besteht die Möglichkeit einer Investitionszurückhaltung. Die von westlicher Seite erhobenen Sanktionen gegenüber Russland betreffen einen ebenfalls für die PVA-Gruppe interessanten Markt, zumal es von russischer Seite nach wie vor Anzeichen von verstärkten Bemühungen um eine Vertiefung bzw. Ausbau der technologischen Basis im Land gibt.
Den Risiken aus den Absatzmärkten und konjunkturellen Risiken begegnet die PVA-Gruppe durch Diversifizierung des Leistungsangebots in verschiedene Branchen wie Halbleiter, Photovoltaik, Werkzeug- und Hartmetalltechnik, Herstellung hochwertiger Metalle und Keramiken, Automobil- und Flugzeugindustrie, Elektro- und Elektronikindustrie. Zyklische, absehbare Schwankungen des Marktvolumens werden vornehmlich durch Zukauf oder Reduzierung von Fremdleistungen ausgeglichen, wobei bei einer unerwartet großen Nachfrage das Risiko von Produktionsengpässen auftreten kann. Die Strategie einer relativ niedrigen Fertigungstiefe erlaubt hier zeitnahe Reaktionen. Auch werden in der PVA-Gruppe hochwertige Lohnarbeiten - wie Plasmabehandlung, Hochvakuumlöten und Wärmebehandeln von Bauteilen - angeboten, die erfahrungsgemäß in Zeiten geringer Investitionsneigung von den Kunden verstärkt nachgefragt werden.
Konjunkturelle Chancen bestehen in Entwicklungen, welche zum Übertreffen des im Prognosebericht unterstellten Wachstums führen können, etwa aufgrund der Deeskalation von politischen Konflikten, der unerwartet schnellen Beilegung von Handelsstreitigkeiten oder einer vorteilhaften Brexit-Regelung, welche zu geringeren Marktverwerfungen führt.
Risiken und Chancen aus technologischen Entwicklungen
Das Risiko von Auftragsverlusten durch eine unerwartete, neu am Markt auftauchende (Seiteneinsteiger-) Technologie wird durch ständige Beobachtung neuer branchenspezifischer Forschungs- und Technologiearbeiten und veröffentlichter Ergebnisse sowie Gespräche mit den Schlüsselkunden und Forschungsinstituten weltweit verfolgt und eingeschätzt. Die technologische Weiterentwicklung der Produkte wird neben der laufend vorgenommenen Entwicklungstätigkeit u. a. in betriebseigenen Labors sowie durch das Betreiben eigener Dienstleistungszentren, in denen Werkstoffe und Materialien für Kunden prozessiert werden, zusätzlich gesichert. In hohem Maße kommen dort die Entwicklungsabteilungen des Unternehmens mit neuesten Anforderungen an die Werkstoff- und Materialbeschaffenheit von Seiten der Kunden in Kontakt. Die technische Komplexität der Produkte und der schnelle technologische Fortschritt beinhalten Risiken im Hinblick auf den Bereich Forschung und Entwicklung. Der mittel- und langfristige Erfolg hängt davon ab, dass innerhalb angemessener Zeitspannen marktfähige Produkte entwickelt werden, die zeitnah ausreichende Umsätze generieren, so dass der Cash Flow die Innenfinanzierung des Konzerns sichert. Die technische Komplexität unserer Produkte und die hohen Kundenanforderungen bergen unter Umständen ebenfalls Risiken, die sich in erhöhten Gewährleistungsaufwendungen niederschlagen können.
Projekte mit besonderen, jenseits des üblichen Zuschnitts liegenden technologischen Herausforderungen können ggf. Abwicklungsrisiken bergen. Diesen Risiken wird durch die Einführung eines engmaschigen Projektcontrollings entgegengewirkt. Ebenfalls kommt nach gründlicher Abwägung der Risiken und Chancen ein Verzicht in Betracht, sollte ein Projekt dem geforderten Risikoprofil nicht entsprechen.
Als Anbieter von Technologie zur Herstellung und Bearbeitung von Materialien, Teilen und Baugruppen für Branchen, bei deren Herstellung Vakuum und hohe Temperatur eine entscheidende Rolle spielen, besteht die Chance, dass sich durch neue Anwendungsfelder für in unseren Anlagen hergestellte Materialien ein zusätzlicher Bedarf entwickelt. Auch können neue Anforderungen an Materialien notwendig werden, die einen neuen Anlagentypus in den Spezialgebieten der PVA-Gruppe erforderlich machen. Aufgrund des Klimawandels stehen Energieeinsparungen zur Verlangsamung des globalen Temperaturanstiegs im Vordergrund. Neue Materialien, die zu einer erheblichen Erhöhung der Lebensdauer von Geräten und Strukturen führen, tragen im besonderen Maße zu den Energieeinsparungen bei. Aber auch neue Materialien für die Leichtbauweise leisten Ihren Beitrag zur Energieeffizienz. Daher können sich für die Prozess- und Anlagentechnik der Gruppe die Chancen auf verstärkte Entwicklung und Produktion dieser Materialien weltweit erheblich erhöhen.
Risiken aus Handelsbarrieren
Als international tätige Unternehmensgruppe mit hohem Exportanteil ist die PVA-Gruppe grundsätzlich anfällig für Handelsbarrieren oder Sanktionen im Bereich der Zollpolitik. Aufgrund der aktuellen außenpolitischen Entwicklungen ist tendenziell eine Verschärfung in diesen beiden Feldern zu erkennen. Dies betrifft insbesondere Russland, aber zukünftig unter Umständen - abhängig von der politischen Entwicklung - auch andere Regionen, so auch die USA. Die PVA-Gruppe prüft stets die Notwendigkeit von Ausfuhrgenehmigungen und sichert bei Risikoaufträgen das politische Risiko ggf. über Investitionsgüterkreditversicherungen ab. Grundsätzlich bleibt aber eine Anfälligkeit gegenüber Handelsbarrieren, da Abschlüsse von Versicherungen bei einer Verschärfung von politischen Risiken nur begrenzt möglich sind. Die PVA-Gruppe begegnet dieser möglichen Entwicklung durch den Betrieb regionaler Tochtergesellschaften in wichtigen Märkten, so dass alternativ entsprechende Lieferketten in den relevanten Ländern aufgebaut und eventuell auftretende Handelsbarrieren umgangen werden können.
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| Risikokategorie | Eintrittswahrscheinlichkeit | Ausmaß | Chancenkategorie | Ausmaß |
|---|---|---|---|---|
| Risiken aus den Absatzmärkten | Wahrscheinlich | Hoch | Chancen aus Absatzmärkten | Hoch |
| Konjunkturelle Risiken Global | Möglich | Mittel | ||
| Konjunkturelle Risiken China | Möglich | Hoch | ||
| Risiken aus technologischen Entwicklungen | Möglich | Hoch | Chancen aus technologischen Entwicklungen | Hoch |
| Risiko aus Handelsbarrieren | Möglich | Hoch |
Operationelle Chancen und Risiken
Risiken im Bereich Vertrieb
In einigen Regionen arbeiten die Tochtergesellschaften der PVA TePla AG mit Handelsgesellschaften zusammen und sind in gewissem Umfang von deren Vertretertätigkeit abhängig. Durch den Aufbau einer weiteren Tochtergesellschaft in China konnten weitere eigene Vertriebswege, insbesondere im Bereich Semiconductor, aufgebaut werden. Die Vertriebsstrategie wird zudem regelmäßig überprüft.
Durch Lieferverzögerungen bestehen ggf. Pönalrisiken bzw. Mehraufwendungen. Durch ein verstärktes Projektmanagement sollen Lieferverzögerungen vermindert und Durchlaufzeiten weiter verbessert werden.
Risiken aus Zulieferungen
Grundsätzlich wird dem Risiko von Terminverzögerungen oder Lieferausfällen durch die Auswahl und Qualifikation von Lieferanten und einer intensiven Begleitung unserer Lieferanten begegnet. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten lässt sich grundsätzlich nicht ausschließen, wird mehrheitlich aber dadurch begrenzt, dass möglichst mehrere Lieferanten für wichtige Komponenten qualifiziert werden und die Zulieferungen auf diese Lieferanten aufgeteilt werden. Das Ausfallrisiko von Lieferanten (z.B. durch Insolvenzen) wird durch Betrachtung der wirtschaftlichen Lage des Lieferanten und durch eine gezielte Auswahl und Qualifizierung alternativer Lieferanten, erheblich reduziert. Bei allen bedeutenden Zulieferern wird auf ein geeignetes Qualitätssicherungssystem und eine angemessene Haftungsdeckung durch Versicherungen geachtet.
Durch die sehr hohe Marktnachfrage kommt es insbesondere im Bereich der Kesselproduktion bei Zulieferern zu Produktionsengpässen. Die PVA-Gruppe versucht durch die Erschließung weiterer Lieferanten diesem Engpass zu entgehen. Auch ein Ausbau der eigenen Wertschöpfungskette kommt eventuell in Betracht.
Risiken im Bereich Kapazitätsplanung
Durch den weiter angestiegenen Auftragsbestand im Produktbereich Kristallzuchtanlagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 sind die für deren Fertigung zuständigen Mitarbeiter ausgelastet, so dass Produktionsengpässe nicht ausgeschlossen werden können. Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Leiharbeitern und ggf. Fremdfirmen sowie eines Personal-Poolings innerhalb des Konzerns können Kapazitäten eingesetzt werden, ohne dass es durch Personalaufbau zukünftig zu Überkapazitäten kommt.
Personalrisiken
Der Erfolg der PVA-Gruppe ist wesentlich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Know-how abhängig. Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte ist in den Branchen und in den Regionen, in denen die PVA-Gruppe tätig ist, jedoch sehr stark. Der künftige Erfolg der Unternehmensgruppe hängt insofern auch davon ab, inwiefern es gelingt, weiteres Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Eine strategische Personalplanung, sowohl für Fachpersonal als auch für die Führungsebene, sowie Kooperationen mit deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sollen dieser Entwicklung vorbeugen. Die demografische Entwicklung zwingt das Unternehmen zudem, mit den Veränderungen durch eine älter werdende Belegschaft umzugehen und einen qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern. Im Falle einer höheren Fluktuation ist der Verlust von Know-how, insbesondere in den Bereichen Engineering und Inbetriebnahme, wahrscheinlich. Durch Dokumentation des Know-hows, die Ausweitung der Redundanzen und das Führen von Mitarbeitergesprächen soll diesem Risiko vorgebeugt werden. Bei Eintritt des Risikos ist in Abhängigkeit von der Tragweite der Personalengpässe mit einer Auswirkung auf die unternehmerische Tätigkeit und folglich auch auf das Ergebnis der PVA-Gruppe zu rechnen.
Risiken in Verbindung mit IT
Das Ausfallrisiko von EDV-Anlagen und die Bedrohung durch Softwareviren und andere Schadsoftware (z.B. sogenannte Trojaner) werden durch regelmäßige und angemessene Datensicherung, durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen externe Einflüsse (z.B. laufend aktualisierter Virenschutz, Firewall) und durch geeignete Zugangskontrollen und Passwortänderungen reduziert. Aufgrund der Zunahme von Gefährdungen durch Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffe ("Enterprise Down") wurden weitere Vorkehrungen zur Abwehr bspw. in Form von zusätzlichen Mitarbeiter-Schulungen und zusätzlichen Sicherheitsprogrammen implementiert. Trotz aller Vorkehrungen können Störungen in der Informationstechnologie und dadurch negative Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse sowie unberechtigte Datenzugriffe nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Risiken aus Rechtstreitigkeiten
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten der PVA TePla AG bzw. deren Tochtergesellschaften.
Die internationale Geschäftstätigkeit der PVA TePla AG und deren Tochtergesellschaften führt dazu, dass die Unternehmen verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bereiche nationale und internationale Vertragsgestaltung und Besteuerung. Aus diesen Bereichen können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Ertrags- oder die Vermögenslage ergeben. Die Minimierung des Risikos aus Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt grundsätzlich über die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen. Bei besonderen Verträgen erfolgt die Prüfung des Vertragswerks zunächst unternehmensintern und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines externen Rechtsberaters. Das zur Beurteilung des täglichen Geschäfts erforderliche Fachwissen wird durch qualifizierte Mitarbeiter eingebracht. Produkthaftungsrisiken werden durch entsprechende Versicherungen abgedeckt.
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| Risikokategorie | Eintrittswahrscheinlichkeit | Ausmaß |
|---|---|---|
| Risiken im Bereich Vertrieb | Wahrscheinlich | Hoch |
| Risiken aus Zulieferungen | Wahrscheinlich | Hoch |
| Risiken aus dem Bereich Personal | Möglich | Hoch |
| Risiken im Bereich Kapazitätsplanung | Wahrscheinlich | Mittel |
| Risiken in Verbindung mit IT | Möglich | Hoch |
| Rechtsstreitigkeiten | Unwahrscheinlich | Niedrig |
Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken
Liquiditätsrisiken und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen
Durch den Abschluss eines Konsortialdarlehensvertrages im März 2018 über 12,0 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 68,0 Mio. EUR Avallinien sowie einer Erhöhungsoption für weitere Avallinien von 35 Mio. EUR bzw. Barlinien von 10 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten verfügt die PVA TePla AG über eine stabile Finanzierungsstruktur. Eine Verlängerungsoption für weitere 12 Monate wurde nach dem Bilanzstichtag beantragt und genehmigt. Daneben verfügt die PVA TePla AG über eine langfristig zugesagte Immobilienkreditlinie über aktuell 3,0 Mio. EUR, die jederzeit für Betriebsmittelzwecke in Anspruch genommen werden kann und sich halbjährlich um TEUR 333 reduziert. Der Gruppe stehen damit aktuell ausreichende Kreditlinien zur Finanzierung des Geschäfts einschließlich der Ausweitung des Geschäftsvolumens als auch ausreichende Avallinien zur Gewährung von Anzahlungsgarantien für Kunden zur Verfügung.
Der Konsortialdarlehensvertrag definiert Kreditvereinbarungsbedingungen, sog. Financial Covenants, zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Im Fall von Planverfehlungen besteht das Risiko für die Abweichung von den vertraglich definierten Kreditvereinbarungsbedingungen (Financial Covenants Breach) mit der Folge eines möglichen außerordentlichen Kündigungsrechts für die Darlehensgeber. Auch wenn sich aus heutiger Sicht keine Hinweise ergeben, dass sich negative Planabweichungen und damit künftig ein Financial Covenants Breach ergeben könnten, bleibt ein Restrisiko, dass im Fall einer Verfehlung die zugesagten Bar- und Avallinien signifikant reduziert oder vollständig gekündigt werden könnten. Da der Konzern selbst für diesen Fall über Finanzierungsalternativen verfügt, sieht der Vorstand aus heutiger Sicht keine Gefahr für eine kurz- oder mittelfristige Zahlungsunfähigkeit der PVA-Gruppe.
Risiken aus steuerlichen Themen
Aufgrund des Umfangs von Großaufträgen aus dem Ausland hat die Komplexität der zugehörigen steuerlichen Themen zugenommen. Dazu zählen insbesondere die Themenkreise Verrechnungspreise im Geschäft zwischen den Gesellschaften der PVA-Gruppe und Umsatzsteuern, vor allem auf Dienstleistungen und steuerliche Regelungen für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden. Diese Themen werden in enger Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern bearbeitet, sodass keine nennenswerten Risiken erkennbar sind. Es ist aber ein zunehmender Aufwand für diese Beratungen, die interne Bearbeitung und die Umsetzung der Regelungen mit den zugehörigen Registrierungen zu beobachten.
Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Im Rahmen der eigentlichen Geschäftstätigkeit der PVA-Gruppe entstehen Finanzinstrumente (z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit werden Finanzinstrumente eingesetzt (z.B. Darlehen von Banken), oder aber es entstehen hieraus Finanzinstrumente (z.B. Anlage kurzfristig überschüssiger Liquidität). Zusätzlich werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus der Geschäftstätigkeit (z.B. Wechselkursrisiken) oder aus der Finanzierung (z.B. Zinsrisiken) zu beseitigen oder zu begrenzen. Ein isolierter Einsatz von Finanzinstrumenten ohne Verbindung zur eigentlichen Geschäftstätigkeit erfolgt nicht. Im Folgenden werden die Chancen und Risiken der einzelnen relevanten Kategorien von Finanzinstrumenten dargestellt (weitere Angaben hierzu siehe Textziffer 24. des Konzernanhangs):
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Die Liquiditäts- und Kreditrisiken für die Finanzierung des Geschäftsbetriebs werden bei Großaufträgen durch Kunden- und Lieferantenfinanzierung gesenkt. Dabei wird meist eine mehrstufige Anzahlungsregelung, für Einzelsysteme beginnend mit durchschnittlich 30% bei Auftragseingang, vertraglich vereinbart. Darüber hinaus werden gegen Forderungsausfälle in der Regel Zahlungssicherheiten (z.B. Akkreditive) vereinbart und ein Forderungscontrolling durchgeführt.
Sonstige Forderungen:
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Positionen besteht kein nennenswertes Marktrisiko.
Geleistete Anzahlungen:
Anzahlungen werden von den einzelnen Konzernunternehmen im Wesentlichen nur bei Lieferanten für größere Zulieferungen/Hauptkomponenten geleistet, grundsätzlich erfolgen auf der Beschaffungsseite Anzahlungen gegen eine entsprechende Anzahlungsbürgschaft. Aufgrund dieser Absicherung besteht für den Konzern kein erkennbares Risiko.
Finanzverbindlichkeiten:
Eine ausführliche Darstellung der Finanzverbindlichkeiten findet unter Textziffer 12. des Konzernanhangs statt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Hier handelt es sich um kurzfristige Positionen, die überwiegend in EUR valutieren. Ein relevantes Markt- und Kreditrisiko liegt somit nicht vor.
Sonstige Verbindlichkeiten:
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Positionen besteht kein nennenswertes Marktrisiko.
Zinssicherung:
Ein Teil der Darlehen zur Finanzierung der Neubauten wurde als Darlehen mit nominell variablen Zinssätzen abgeschlossen und durch entsprechende Zinssicherungsgeschäfte hinterlegt, die diese Darlehen zu synthetischen Festzinsdarlehen ergänzen.
Im Hinblick auf die Risiken dieser Finanzinstrumente verweisen wir daher auf unsere obigen Ausführungen zu Finanzverbindlichkeiten.
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| Risikokategorie | Eintrittswahrscheinlichkeit | Ausmaß |
|---|---|---|
| Liquiditätsrisiken | Unwahrscheinlich | Niedrig |
| Risiken aus Financial Covenant Breaches | Unwahrscheinlich | Hoch |
| Risiken aus steuerlichen Themen | Möglich | Mittel |
| Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten | Unwahrscheinlich | Mittel |
9. Gesamtaussage des Vorstands
In seiner Funktion als Verantwortlicher für das Risikomanagement überprüft der Vorstand der PVA TePla AG die Risiko- und Chancensituation der Unternehmensgruppe. Das sich daraus ergebende Fazit wird wie folgt zusammengefasst:
Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2018 hat sich das grundsätzliche Risikoprofil der Gruppe gegenüber 2017 nicht verändert. Die wesentlichen Risiken entstammten den oben beschriebenen Entwicklungen der Märkte, der damit verbundenen zyklischen Investitionsbereitschaft der Kunden, der technologischen Entwicklung, des Lieferantenrisikos und der Risiken aus Handelsbarrieren. Dieser Entwicklung wird entgegengewirkt, indem vertriebsseitig weiter an einer stärkeren Präsenz in zukünftig an Attraktivität zunehmenden Märkten gearbeitet wird. Das Personalrisiko, das IT-Sicherheitsrisiko, Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen sind gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr unverändert geblieben. Erkenntnisse über existenzgefährdende Risiken liegen nicht vor.
Allen sonstigen Risiken messen wir aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, einer geringen Schadenshöhe oder aufgrund von eingeleiteten Gegenmaßnahmen aus heutiger Sicht nur ein geringes Restrisiko bei. Die dargestellten Chancen stellen für die PVA-Gruppe Potenziale und gleichzeitig Herausforderungen dar. Mit der grundsätzlich flexibel ausgerichteten Produktionsstruktur sind die Unternehmen der PVA-Gruppe gut auf die umfassende Nutzung von Chancen vorbereitet.
10. Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2019 wird ein wesentlicher Rückgang der Umsatzerlöse und des operativen Ergebnisses (EBITDA) erwartet.
Bilanz
der PVA TePla AG
AKTIVA
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 325 | 132 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 325 | 132 |
| Sachanlagen | 18.665 | 19.923 |
| Grundstücke | 17.993 | 18.616 |
| technische Anlagen und Maschinen | 267 | 635 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 404 | 382 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1 | 290 |
| Finanzanlagen | 17.716 | 15.118 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.863 | 14.072 |
| Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 853 | 1.046 |
| Summe Anlagevermögen | 36.706 | 35.173 |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 0 | 242 |
| unfertige Erzeugnisse | 1.914 | 1.375 |
| geleistete Anzahlungen | 0 | 242 |
| abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen | -1.914 | -1.375 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 19.282 | 12.782 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.878 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 11.746 | 12.665 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 3.658 | 117 |
| davon aus Steuern TEUR 3.654 (VJ: TEUR 55) | ||
| Wertpapiere | 4.164 | 0 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 32.914 | 32.096 |
| Summe Umlaufvermögen | 56.360 | 45.120 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 89 | 136 |
| Summe Aktiva | 93.155 | 80.429 |
| PASSIVA | ||
| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 21.750 | 21.750 |
| Kapitalrücklage | 2.175 | 2.175 |
| Gewinnrücklagen | 22 | 22 |
| Bilanzgewinn | 16.592 | 11.406 |
| Summe Eigenkapital | 40.539 | 35.353 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 7.639 | 7.172 |
| Steuerrückstellungen | 1.460 | 593 |
| sonstige Rückstellungen | 2.685 | 1.997 |
| Summe Rückstellungen | 11.784 | 9.762 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.000 | 3.796 |
| davon Verb, aus Lieferungen und Leistungen TEUR 0 (VJ: TEUR 110) | ||
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.711 | 2.333 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 173 | 105 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 35.415 | 26.150 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 533 | 2.930 |
| davon aus Steuern TEUR 129 (VJ: TEUR 2.927) | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 40.832 | 35.314 |
| Summe Passiva | 93.155 | 80.429 |
Gewinn- und Verlustrechnung
der PVA TePla AG
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2018 | 01.01. - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 17.299 | 9.252 |
| Veränderungen des Bestands an unfertigen Leistungen | 539 | -835 |
| Gesamtleistung | 17.838 | 8.417 |
| sonstige betriebliche Erträge | 478 | 1.184 |
| Materialaufwand | -609 | -675 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -1 | -113 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -608 | -562 |
| Personalaufwand | -4.389 | -3.541 |
| Löhne und Gehälter | -3.335 | -2.816 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung | -1.054 | -725 |
| davon für Altersvorsorgeaufwendungen TEUR -680 (VJ: TEUR -384) | ||
| Abschreibungen | -1.048 | -1.076 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.251 | -4.083 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 7.019 | 226 |
| Finanzergebnis | -861 | 5.940 |
| Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen aus verbundenen Unternehmen | 6.029 | 8.204 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 290 | 677 |
| davon von verbundenen Unternehmen TEUR 284 (VJ: TEUR 677) | ||
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -66 | 0 |
| Aufwendungen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen an verbundenen Unternehmen | -6.122 | -1.994 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -992 | -947 |
| davon an verbundene Unternehmen TEUR -523 (VJ: TEUR -154) | ||
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR -259 (VJ: TEUR -272) | ||
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -867 | -598 |
| Ergebnis nach Steuern | 5.291 | 5.568 |
| sonstige Steuern | -105 | -81 |
| Jahresüberschuss/ - fehlbetrag | 5.186 | 5.487 |
| Gewinnvortrag | 11.406 | 5.919 |
| Bilanzgewinn | 16.592 | 11.406 |
Anlagespiegel
der PVA TePla AG
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 01.01.2018 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2018 | Stand 01.01.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.522 | 138 | 168 | 0 | 1.828 | 1.390 |
| Summe | 1.522 | 138 | 168 | 0 | 1.828 | 1.390 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke | 25.394 | 10 | 61 | 0 | 25.465 | 6.778 |
| technische Anlagen und Maschinen | 1.577 | 19 | 21 | 1.066 | 551 | 942 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.081 | 139 | 12 | 4 | 2.228 | 1.699 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 290 | 0 | -262 | 27 | 1 | 0 |
| Summe | 29.342 | 168 | -168 | 1.097 | 28.245 | 9.419 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 26.976 | 2.791 | 0 | 0 | 29.767 | 12.904 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.046 | 0 | 0 | 193 | 853 | 0 |
| Summe | 28.022 | 2.791 | 0 | 193 | 30.620 | 12.904 |
| Summe Anlagevermögen | 58.886 | 3.097 | 0 | 1.290 | 60.693 | 23.713 |
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| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 113 | 0 | 1.503 | 325 | 132 |
| Summe | 113 | 0 | 1.503 | 325 | 132 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke | 694 | 0 | 7.472 | 17.993 | 18.616 |
| technische Anlagen und Maschinen | 112 | 770 | 284 | 267 | 635 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 129 | 4 | 1.824 | 404 | 382 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 1 | 290 |
| Summe | 935 | 774 | 9.580 | 18.665 | 19.923 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 12.904 | 16.863 | 14.072 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 853 | 1.046 |
| Summe | 0 | 0 | 12.904 | 17.716 | 15.118 |
| Summe Anlagevermögen | 1.048 | 774 | 23.987 | 36.706 | 35.173 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
der PVA TePla AG, Wettenberg
A. Allgemeine Grundlagen
Der Jahresabschluss der PVA TePla AG (Amtsgericht Gießen, HRB 6845) wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die PVA TePla AG ist als kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB eine große Kapitalgesellschaft.
Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um linear ermittelte planmäßige Abschreibungen angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Anschaffungskosten von geringwertigen Vermögensgegenständen bis zu 800 EUR werden sofort abgeschrieben, alle darüber liegenden Anschaffungswerte werden aktiviert und planmäßig über ihre Laufzeit abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen, im Finanzanlagevermögen ggf. auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall der Wertminderungs-Gründe erfolgen entsprechende Zuschreibungen.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 3 HGB geboten ist.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Aktive latente Steuern resultieren aus temporären und quasipermanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Rückstellungen sowie aus bestehenden Verlustvorträgen. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich unter der Verwendung eines Steuersatzes von 29,0%, der Ansatz unterbleibt jedoch in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB in Höhe derjenigen Erfüllungsbeträge gebildet worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Im Einzelnen liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:
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| in % | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Einkommenstrend | 3,00 | 3,00 |
| Rententrend | 1,25 | 1,25 |
| Fluktuationsrate | 1,50 | 1,50 |
| Rechnungszins für Anwärter | 3,21 | 3,68 |
| Rechnungszins für Rentner | 3,21 | 3,68 |
Für die Abzinsung wird weiterhin gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angewandt, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 789 (Vj. TEUR 728) (Unterschiedsbetrag). Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB.
Die Rückstellungen für Jubiläen werden versicherungsmathematisch auf Basis eines Zinssatzes von 2,32% bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
5. Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit größer 1 Jahr werden Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und Anschaffungskostenprinzip (§ 253 I HGB) beachtet.
6. Ermessensspielräume
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der PVA TePla AG Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen.
Im Falle von Bündelgeschäften erfolgt eine Einzelbetrachtung der Realisierbarkeit der einzelnen im Vertrag enthaltenen Komponenten. Die Umsatz- und Ertragsrealisierung dieser Komponenten erfolgt im Zeitpunkt des jeweiligen Nutzenzuflusses. Die Bewertung der Komponenten wird anhand der jeweiligen Einzelveräußerungspreise vorgenommen. Die Ermittlung dieser Einzelveräußerungspreise erfolgt durch Markt- und Kostenbetrachtungen. Sind solche Betrachtungen für eine im Vertrag enthaltene Komponente nicht möglich, so wird die Bewertung zum Residualwert vorgenommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (vgl. Anlage zum Anhang) dargestellt.
Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt:
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| Name | Sitz | Kapitalanteil | Eigenkapital 31.12.2017 | Ergebnis 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| PVA TePla America. Inc. | Corona/ CA, USA | 100% | 6.391 | 65 |
| PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH | Jena, Deutschland | 100% | 3.172 | 0 |
| PVA TePla Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100% | 800 | 19 |
| PVA Industrial Vacuum Systems GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 500 | 0* |
| PVA Crystal Growing Systems GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 250 | 0* |
| PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 250 | 0* |
| PVA TePla (China) Ltd. | Peking, VR China | 100% | 81 | -58 |
| PVA Control GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 100 | 0* |
| PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd. | Hsinchu City, Taiwan | 100% | 373 | 99** |
| PVA TePla Analytical Systems GmbH | Westhausen, Deutschland | 100% | 2.408 | 0* |
| PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH | Jena, Deutschland | 100% | 26 | 0* |
| Xi'an HuaDe CGS Ltd. | Xi'an, VR China | 51% | -511 | 0*** |
| PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd. | Xi'an VR, China | 100% | -68 | -201 |
| PVA SPA Software Entwicklungs GmbH | Coburg, Deutschland | 100% | 742 | 343 |
** mittelbare Beteiligung über Tochtergesellschaften
*** operativer Geschäftsbetrieb eingestellt
Im Juli 2018 wurden 100% der Anteile der SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg, übernommen.
Darüber hinaus haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 2017 keine weiteren Änderungen ergeben.
Die zum 31. Dezember 2018 bilanzierten Ausleihungen (TEUR 853) bestehen gegenüber einer Tochtergesellschaft der PVA-Gruppe und haben sich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.046) aufgrund von Rückzahlungen reduziert.
2. Vorräte
Im Vorratsvermögen der PVA TePla AG sind unfertige Erzeugnisse (TEUR 1.914, VJ TEUR 1.375) ausgewiesen, die aus Aufträgen resultieren, die vor dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen wurden und seitens der PVA TePla AG noch nicht abgewickelt werden konnten. Die erhaltenen Anzahlungen, die auf die erstellten unfertigen Erzeugnisse entfallen, wurden mit TEUR 1.914 (VJ TEUR 1.375) offen von den Vorräten abgesetzt.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.878 (VJ: TEUR 0) resultieren in voller Höhe aus einem Kundenvertrag.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 912 (VJ TEUR 607) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 6.030 (VJ TEUR 8.204) aus Ergebnisabführungsverträgen, in Höhe von TEUR 4.804 (VJ TEUR 3.775) aus sonstigen Forderungen und in Höhe von TEUR 0 (VJ TEUR 79) aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte.
Es bestehen wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
4. Eigenkapital
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| in TEUR | Stand 01.01.2018 | Jahresergebnis | Ausschüttung /Dividende | Zuführung in Rücklagen | Entnahmen aus Rücklagen | Stand 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 21.750 | 0 | 0 | 0 | 0 | 21.750 |
| Kapitalrücklage | 2.175 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.175 |
| Gewinnrücklage | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| Bilanzgewinn | 11.406 | 5.186 | 0 | 0 | 0 | 16.592 |
| Gesamt | 35.353 | 5.186 | 0 | 0 | 0 | 40.539 |
Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.749.988 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 EUR. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind voll eingezahlt.
Ein bedingtes Kapital besteht zum 31. Dezember 2018 nicht.
Die Hauptversammlung der PVA TePla AG hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 10.874.994 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre - soweit dies gesetzlich zulässig ist - auszuschließen. Kapitalerhöhungen wurden aus diesem genehmigten Kapital in 2018 nicht beschlossen.
5. sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus personalbezogenen Rückstellungen, Rückstellungen für derivative Finanzinstrumente, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für ausstehende Kaufpreiszahlungen aus Unternehmensakquisitionen zusammen.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (VJ TEUR 333). Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen diese TEUR 2.333 (VJ TEUR 2.768). Die restlichen Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in der Form eines durch Grundschulden besicherten Immobiliendarlehen welches zum Stichtag auf TEUR 3.000 valutiert. Das Darlehen hat eine Restlaufzeit bis Januar 2023 und wird halbjährlich mit einem Betrag von TEUR 333 getilgt. Weiterhin verfügt die PVA TePla AG über zwei Betriebsmittellinien in Höhe von TEUR 2.667 bzw. TEUR 12.000, die zum Stichtag nicht in Anspruch genommen wurden. Diese Kreditlinien haben eine Restlaufzeit bis 2022 bzw. März 2023.
Das Grundvermögen ist mit Grundschulden in Höhe von TEUR 18.000 belastet.
Für die oben angeführte Grundschuld wurden eine Abtretung der Rückgewähransprüche sowie eine Einmalvalutierungserklärung zwischen den betroffenen Banken geschlossen. Die Grundschuld besichert damit erstrangig die Ansprüche aus der Immobilienfinanzierung.
Die aktivisch von den Vorräten abgesetzten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.625 (VJ TEUR 3.708) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 487 (VJ TEUR 427) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 6.121 (VJ TEUR 1.994) aus Ergebnisabführungsverträgen und in Höhe von TEUR 28.807 (VJ TEUR 23.727) aus sonstigen Verbindlichkeiten.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Geschäftstätigkeit der PVA TePla AG besteht in der Durchführung ihrer Holdingfunktion, der Abarbeitung des im Rahmen der Umstrukturierung im Geschäftsjahr 2015 nicht an die operativen Tochtergesellschaften übertragenen Alt-Auftragsbestandes sowie der Organisation der Technologie und des damit verbundenen geistigen Eigentums.
1. Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2018 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 17.299 (VJ: TEUR 9.252) erzielt. Diese wurden im Geschäftsjahr wesentlich durch den Transfer von geistigem Eigentum geprägt. Weiterhin enthalten diese im wesentlichen Umfang Weiterbelastungen an Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Auf weitere Angaben zur Aufgliederung der Umsatzerlöse wird unter Bezugnahme auf die Schutzvorschriften gem. § 286 Abs. 2 HGB verzichtet, da der Gesellschaft ansonsten erhebliche Nachteile entstehen würden.
2. sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Wechselkursgewinne (TEUR 197; VJ: TEUR 511) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 146) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 31.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Raumkosten, Kosten für IT-Infrastruktur, Beratungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Gruppenfinanzierung. Des Weiteren enthalten diese Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 253 (VJ: TEUR 415) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 71.
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 259 Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
E. Ergänzende Angaben
1. Personal
Im Jahresdurchschnitt waren 34 Mitarbeiter in der Gesellschaft tätig.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kreditlinien werden in der Regel einheitlich für die Gruppe auf Basis einer ebenfalls einheitlichen Bonitätsbeurteilung der Gruppe vereinbart. Die Kreditzusage erfolgt an die PVA TePla AG mit einer fallweisen Nutzungsmöglichkeit auch für Tochtergesellschaften. In diesen Fällen ist in der Regel die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der PVA TePla AG für die Inanspruchnahme durch die Tochtergesellschaften notwendig.
Aus dem Konsortialdarlehensvertrag vom 22. März 2018 ergeben sich Haftungsverhältnisse aufgrund der Inanspruchnahme von Avallinien durch Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 61.115.
Alle Schuldner, für die eine Haftung übernommen wurde und eine Rücknahmeverpflichtung vorliegt, haben ihre Tilgungsverpflichtungen bislang uneingeschränkt erfüllt. Uns liegen keine Erkenntnisse und Risiken vor, dass sich daran etwas ändern wird. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den vorangehend beschriebenen Mithaftungen wird als gering eingestuft.
Gegenüber den Beteiligungsgesellschaften PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena, PVA Control GmbH, Wettenberg, PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen, PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena, PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg, und PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg und PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg, bestehen zum Bilanzstichtag Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB beträgt TEUR 844 per 31. Dezember 2018. Diese beinhalten finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen, aus längerfristigen Dienstleistungsverträgen sowie aus Leasingverpflichtungen und gliedern sich wie folgt:
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| Restlaufzeiten | Nominalwert TEUR |
|---|---|
| bis ein Jahr | 613 |
| über ein bis fünf Jahre | 231 |
| über fünf Jahre | 0 |
3. Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung des Zinsrisikos für die Finanzierung der Investition in neue Gebäude am Standort Wettenberg wurden zwei Zinssicherungsgeschäfte mit einem ursprünglichen Volumen von TEUR 10.000 abgeschlossen. Der noch offene Betrag dieser Sicherungsgeschäfte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 3.000 (VJ TEUR 3.667).
Die PVA TePla AG hat mit Wirkung zum 3. März 2014 zwei festverzinsliche und durch Grundschulden besicherte Immobiliendarlehen für den Neubau in Wettenberg über insgesamt TEUR 5.684 gekündigt und in einem neuen variabel verzinslichen Darlehen über TEUR 6.000 mit einer Laufzeit bis Januar 2023 zusammengefasst. Der Darlehensbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf einen Betrag von TEUR 3.000.
Das Darlehen - mit gleichem Restbuchwert zum Bilanzstichtag wie oben genannte Zinssicherungsgeschäfte - wurde in einem sog. "Hedge Accounting" mit den Zinssicherungsgeschäften zusammengefasst, sodass die Immobilienfinanzierung zu einer geringeren Volatilität im Bereich des Zinsaufwands führt. Am Tag der Ausreichung des neuen Darlehens wurde der gültige beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte in Höhe von TEUR -861 letztmalig festgestellt und wird seitdem über dessen Restlaufzeit ratierlich aufgelöst. Hiervon sind seither kumuliert 471 TEUR ertragswirksam aufgelöst worden. Der Zeitwert zum 31. Dezember 2018 beläuft sich auf -327 TEUR.
Die Ermittlung der prospektiven und auch retrospektiven Effektivität erfolgt in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 35 anhand der Critical Term Match Methode.
4. Gesellschaftsorgane
Der Vorstand besteht aus:
Alfred Schopf, Vaihingen an der Enz (Vorstandsvorsitzender)
Diplom-Betriebswirt
Oliver Höfer, Jena (Vorstand Produktion und Technologie)
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 1.243. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens, Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile gestalten sich für jedes Vorstandsmitglied unterschiedlich und sind betragsmäßig begrenzt.
Für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Alfred Schopf und für den Vorstand Produktion und Technologie, Herrn Oliver Höfer, gelten jeweils die folgenden Bonusregelungen:
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| (a) | Eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-EBIT bemisst und betragsmäßig begrenzt ist. |
| (b) | Eine langfristige Bonuskomponente, die sich an der Marktkapitalisierung der PVA TePla AG bemisst und betragsmäßig begrenzt ist. |
Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Vorstandsmitglieder auf dieser Basis folgende Bezüge:
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| Sonstige | Erfolgsabhängige Komponente | Gesamt | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gehalt | Bezüge | gesamt | davon lfr.* | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schopf | 240 | 36 | 427 | 167 | 703 | 420 |
| Höfer | 200 | 15 | 325 | 125 | 540 | 353 |
| Ehemalige Mitglieder | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 90 |
| Gesamt | 440 | 51 | 752 | 292 | 1.243 | 863 |
* Die Auszahlung der langfristigen Vergütung erfolgt nach einer an die Vertragslaufzeit gekoppelten Bindungsfrist unter Berücksichtigung der Marktkapitalisierung
Die aufgeführten Werte für die erfolgsabhängige Komponente beinhalten die im Jahr 2018 für das Geschäftsjahr 2017 gewährten und um die im Geschäftsjahr 2017 gebildete und ausgewiesene Rückstellung verminderten Beträge. Hinzu kommt die im Jahr 2018 für das Geschäftsjahr 2018 gebildete Rückstellung.
Langfristig fällige Leistungen fallen im Zusammenhang mit der oben dargestellten langfristigen erfolgsabhängigen Komponente an. Alle anderen aufgeführten Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Für alle derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen.
Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 nicht gewährt. Die Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeiten vor, deren Höhe - je nach Dienstvertrag - auf bis zu zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und der damit evtl. einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150 % des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen.
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Jahr 2018 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 74 geleistet. Zum Bilanzstichtag besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung von TEUR 1.778.
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Alexander von Witzleben, Weimar (Vorsitzender)
| ― | Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats) |
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| ― | KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats) |
| ― | Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| ― | Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) |
| ― | Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) |
Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen (stellvertretender Vorsitzender)
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | Comvis AG, Essen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund
| ― | Professor für Plasma- und Raumfahrtphysik an der Universität Gießen |
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium) |
Vergütung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit je Geschäftsjahr eine fixe Gesamtvergütung in Höhe von EUR 100.000.
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| in TEUR | Fix 31.12.2018 | Variabel 31.12.2018 | Fix 31.12.2017 | Variabel 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Alexander von Witzleben | 50 | 0 | 50 | 0 |
| Prof. Dr. Gernot Hebestreit | 25 | 0 | 25 | 0 |
| Prof. Dr. Markus H. Thoma | 25 | 0 | 25 | 0 |
| Gesamt | 100 | 0 | 100 | 0 |
Die Aufteilung dieser Gesamtvergütung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt in der Weise, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den doppelten Betrag eines einfachen Aufsichtsratsmitgliedes erhält. Bei unterjährigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat erhält dieses eine zeitanteilige Vergütung.
Zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung von Organmitgliedern wurde eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde für diese Versicherung eine Prämie in Höhe von TEUR 2 (VJ TEUR 2) gezahlt.
5. Nahestehende Unternehmen und Personen
Innerhalb des Geschäftsjahres wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen durchgeführt.
6. Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB betrug TEUR 149. Hiervon entfallen TEUR 147 auf Abschlussprüfungsleistungen (davon TEUR 31 für das Vorjahr) und TEUR 2 auf sonstige Leistungen.
7. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Die nach § 161 AktG / § 285 Nr. 16 HGB vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären unter www.pvatepla.com in der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht.
8. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Im Geschäftsjahr 2018 sind bei der PVA TePla AG folgende Mitteilungen gemäß § 33 WpHG eingegangen:
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| Mitteilungspflichtiger und Sitz | Aktionär | Grund der Mitteilung | Datum der Schwellenberührung | Stimmrechtsanteil | Anzahl der Stimmrechte | Datum Zurechnung gem. § 34 WpHG in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Oddo BHF Asset Management SAS, Paris, Frankreich | Verkauf | 05.02.2018 | 2,62 | 570.788 | 2,62 | |
| Lazard Frère Gestion S.A.S., Paris, Frankreich | Verkauf | 07.03.2018 | 2,86 | 622.788 | 0,00 | |
| Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, USA | Kauf | 13.07.2018 | 10,10 | 2.197.036 | 0,00 | |
| OppenheimerFunds, Inc., Denver, Colorado, USA | Oppenheimer Global Opportunities Fund | Kauf | 13.07.2018 | 10,1 | 2.197.036 | 0,00 |
| Christian Graf Dürckheim | Verkauf | 09.08.2018 | 2,48 | 538.491 | 0,00 | |
| Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, USA | Verkauf | 10.10.2018 | 8,16 | 1.775.000 | 0,00 | |
| Oppenheimer International Small-Mid Company Fund, Wilmington, Delaware, USA | Kauf | 10.10.2018 | 4,60 | 1.000.000 | 0,00 | |
| Fund Partner Solutions (Europe) S.A., Luxemburg | Quaero Capital Funds (Lux) SICAV | Bestellung als Verwaltungsgesellschaft der Quaero Capital Funds (Lux) SICAV | 01.12.2016 | 6,42 | 1.396.711 | 6,42 |
| Fund Partner Solutions (Europe) S.A., Luxemburg | Quaero Capital Funds (Lux) SICAV | Verkauf | 21.11.2017 | 4,77 | 1.036.711 | 4,77 |
| Fund Partner Solutions (Europe) S.A., Luxemburg | Verkauf | 13.12.2017 | 2,89 | 627.711 | 2,89 |
9. Konzernabschluss
Die PVA TePla AG erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S. 1) i. V. m.§ 315e Abs. 1 HGB, in den die in Abschnitt B.1. Beteiligungsverhältnisse genannten verbundenen Unternehmen einbezogen sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
10. Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 16.592 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wettenberg, den 26. März 2019
PVA TePla AG
Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands
Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 2018
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Wettenberg, 26. März 2019
PVA TePla AG
Der Vorstand
Alfred Schopf
Oliver Höfer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die PVA TePla AG, Wettenberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der PVA TePla AG, Wettenberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PVA TePla AG, Wettenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
| ― | Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen |
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum 31. Dezember 2018 werden im Finanzanlagevermögen der PVA TePla AG, Wettenberg, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 16,9 Mio. (18% der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die Angaben der Gesellschaft zum Finanzanlagevermögen sind in den Abschnitt B.1. und C.1. des Anhangs enthalten.
Zum Abschlussstichtag wurde seitens der PVA TePla AG, Wettenberg, eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Zur Bestimmung des beizulegenden Wertes wird mithilfe von Discounted Cashflow Verfahren ein Gesamtunternehmenswert berechnet, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich für die Beteiligungsbuchwerte der PVA TePla AG, Wettenberg, kein Wertberichtigungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme, des verwendeten Diskontierungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der mit den zugrunde gelegten Annahmen verbundenen erheblichen Unsicherheiten und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der PVA TePla AG, Wettenberg, als Finanzholding war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns von der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte überzeugt. Wir haben beurteilt, ob das für die Ermittlung des Gesamtunternehmenswerts jeweils herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet und die Berechnungen in dem Modell korrekt erfolgen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen. Hierzu haben wir überprüft, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Prämissen der Planung gestützt. Aufgrund der Tatsache, dass bereits relativ geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse der Gesellschaft haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet, die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu prüfen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)" verwiesen wird. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Am 19. Juni 2018 wurden wir von der Hauptversammlung als Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend am selben Tag vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der PVA TePla AG, Wettenberg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Carl-Markus Groß.
Frankfurt am Main, 26. März 2019
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Marcus Grzanna, Wirtschaftsprüfer
Carl-Markus Groß, Wirtschaftsprüfer