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PVA TePla AG — Annual Report 2019
Apr 28, 2020
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Annual Report
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PVA TePla AG
Wettenberg
Jahresabschluss zum 31.12.2019
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019
der PVA TePla AG
Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 ihre Fertigungskapazitäten durch eine wichtige strategische Akquisition ausgebaut. Zur Optimierung der Lieferketten wurden die Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers übernommen. Im Mittelpunkt des Geschäftsjahres standen die Abwicklung großer Aufträge sowie größere Auftragseingänge, die die Produktionskapazitäten bis in das Geschäftsjahr 2021 auslasten. Das Tochterunternehmen PVA Crystal Growing Systems GmbH hatte einen langfristigen Rahmenvertrag mit einem asiatischen Kunden für Lieferungen von Kristallzuchtanlagen für 300 mm Wafer geschlossen. Der Auftragseingang des ersten Teilauftrags erfolgte im ersten Quartal 2019. Darüber hinaus bestehen weitere Lieferverträge mit asiatischen Kunden aus der Halbleiterindustrie. Ebenfalls im ersten Quartal 2019 hat das Tochterunternehmen PVA Industrial Vacuum Systems GmbH einen Großauftrag zur Lieferung von Lötanlagen erhalten.
Der Aufsichtsrat hat die Vorbereitungen und Verhandlungen im Rahmen der Akquisition eng begleitet und dem Vertragsabschluss zugestimmt.
Durch die Wahrnehmung der großen Wachstumschancen in attraktive und zukunftsorientierte Wachstumsmärkte wie die Halbleiterindustrie - insbesondere in den Bereichen Wafer und Metrologie - sowie den verstärkten Fokus auf die operativen Kosten konnte eine wachsende Profitabilität erreicht werden.
In all diesen Wachstumsmärkten hat sich die PVA TePla-Gruppe dank führender Technologien eine ausgezeichnete Position erarbeitet. Die sich dadurch ergebenen Chancen wird das Unternehmen auch zukünftig konsequent nutzen.
Trends wie die zunehmende Digitalisierung, E-Mobilität mit den entsprechenden Ladestationen, Erneuerbare Energien und weitere Miniaturisierung werden das Wachstum der PVA TePla-Gruppe unterstützen. Elektrofahrzeuge, kompakte Netzteile für Smartphones, Rechenzentren und beispielsweise auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen benötigen effiziente und zuverlässige Leistungshalbleiter.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2019 nahm der Aufsichtsrat unter meinem Vorsitz seine Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung uneingeschränkt wahr.
Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten, so dass der Aufsichtsrat sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugen konnte.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Der Vorstand unterrichtete das Gremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte, die Unternehmensplanung sowie die strategische Weiterentwicklung der PVA TePla-Gruppe. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat sich regelmäßig mit dem Vorstand über die Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance im Unternehmen beraten. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands wurden die Geschäftsentwicklung sowie für das Unternehmen wichtige Ereignisse ausführlich erörtert. Den jeweiligen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.
Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von verantwortungsvollem und zielgerichtetem Handeln. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt.
Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich zusammen mit meinen Aufsichtsratskollegen auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei erörterten wir neben der aktuellen Geschäftslage und wichtigen Geschäftsvorfällen insbesondere Fragen möglicher Akquisitionen.
Interessenskonflikte
Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten.
Schwerpunkte der Beratungen im Plenum
Der Aufsichtsrat tagte im Jahr 2019 in vier ordentlichen Sitzungen am 26. März, 25./26. Juni, 18. September und 20. November und in einer telefonischen Sitzung am 22. Februar, bei denen alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder anwesend waren.
In Vorbereitung auf diese Sitzungen erhielten alle Aufsichtsratsmitglieder detaillierte Quartalsberichte zur Lage der PVA TePla-Gesellschaften sowie weitere Informationen, wie interne Kontrollberichte und Sitzungsprotokolle. Anhand von aktuellen Finanzzahlen sowie jeweils aktualisierten Prognoseberichten und Entwicklungsplänen (Aufträge, Umsätze, Wettbewerb, Marktanteile) konnte sich der Aufsichtsrat vor und während der Sitzungen ein ausreichendes Bild von der Geschäftslage machen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Budgetplanungen wurden dabei ausführlich erläutert und begründet.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat intensiv über die Optimierung des Technologieportfolios und damit einhergehender Maßnahmen beraten, um so in den von den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe adressierten Kernmärkten langfristiges und profitables Wachstum zu sichern.
Als weiteres Thema wurden die Personalentwicklung in den Führungsebenen der Tochtergesellschaften als auch die Besetzung des Vorstands besprochen.
Sitzungen des Aufsichtsrats in 2019
In der telefonischen Sitzung am 22. Februar 2019 wurden Änderungen der Vorstandsdienstverträge beschlossen und über den Entwurf der Aktionärsrichtlinie informiert.
In der Sitzung vom 26. März 2019 standen der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und die entsprechenden Erörterungen und Beschlussfassungen im Vordergrund. Darüber hinaus befassten wir uns mit dem vorliegenden Entwurf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2019, den wir freigaben. Ein Schwerpunkt bildeten die Ausführungen des Vorstands zum Thema Digitalisierung und der Aufbau einer eigenständigen Kesselfertigung.
In der Sitzung vom 25./26. Juni 2019 haben wir uns wiederum intensiv mit der Geschäftssituation sowie vorhandenen Projekten der einzelnen Tochtergesellschaften beschäftigt. Des Weiteren wurden M&A Projekte, insbesondere die Übernahme des italienischen Kesselbauers, behandelt. Die Risikoberichterstattung der Tochterunternehmen sowie Nachfolgeplanungen für Führungspersonal stellten einen weiteren Schwerpunkt dar.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. September 2019 haben wir ausführlich über die Geschäftsentwicklung, insbesondere Umsatzentwicklung, Auftragseingang, Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften im laufenden Jahr gesprochen. Fragen zur strategischen Ausrichtung der PVA TePla-Gruppe durch M&A Projekte wurden intensiv diskutiert. Der Corporate Governance Kodex und der Status der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie wurden erörtert.
In der Aufsichtsratssitzung am 20. November 2019 stand die Unternehmensplanung für die Jahre 2010 - 2022 für die Holding sowie die einzelnen Tochtergesellschaften im Vordergrund. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem umfassend über den Stand der Großprojekte informieren. Die Einzelbudgets wurden verabschiedet. Fragen zum Risikomanagement sowie Fragen der Personalplanung wurden eingehend erörtert. Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir verabschiedet.
Corporate Governance und Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Sitzung am 20. November 2019 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die aktualisierte gemeinsame Entsprechenserklärung ist im Dezember 2019 der Öffentlichkeit auf der Internetseite https://www.pvatepla.com/investor-relations/corporate-governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. Abweichungen von diesem Kodex sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und begründet worden.
Über Corporate Governance berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, gemäß Ziffer 3.10 des Kodex auf der Internetseite der Gesellschaft unter: https://www.pvatepla.com/investorrelations/corporate-governance.
Der Hauptversammlung wurde die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Prüfers im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt und ausgewertet. Nach einem Beschluss des Aufsichtsrats darf der Abschlussprüfer ebenfalls bestimmte Due Diligence-Leistungen inklusive in diesem Kontext anfallenden Nebenleistungen, Schulungsleistungen sowie sonstige Beratungsleistungen erbringen. Nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat den Auftrag an den Abschlussprüfer erteilt und das Prüfungshonorar festgelegt. Ebenso wurden die Schwerpunkte der Prüfungen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019 zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer abgestimmt.
Die Selbstevaluierung wurde anhand eines detaillierten Fragenkatalogs und von Interviews durchgeführt und somit die gemäß Corporate Governance Kodex vorgesehene Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats vorgenommen.
Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand hat für das Berichtsjahr einen Abhängigkeitsbericht gem. § 312 Abs. 3 AktG erstellt. Dieser Bericht wurde von der "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren." Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet, der diesen und die darin aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen einer eigenständigen Prüfung gem. § 314 Abs. 2 AktG unterzog. Diese führte zu keinen Beanstandungen. In der Sitzung am 20. März 2020 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.
Abschlussprüfung und Jahresabschluss
Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31.12.2019 sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der PVA TePla AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit dem HGB bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt. Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die Abschlüsse nebst Lageberichten sowie die jeweiligen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Mitglied des Aufsichtsrats übersandt. Diese hat der Aufsichtsrat ausgewertet und in der Sitzung vom 20. März 2020 ausführlich erörtert. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, den ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand
Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Veränderung in der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020
Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen ganz erhebliche konjunkturelle Unsicherheiten, vor allem bedingt durch die Corona-Pandemie. Je nach Intensität und Weiterentwicklung dieser Pandemie könnten sich vor diesem Hintergrund erhebliche Auswirkungen auf Produktion, Absatz- und Beschaffungsmarkt ergeben und somit in der Folge, zumindest im ersten Halbjahr, zu erheblichen Nachfrage- und Produktionsverschiebungen führen. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen und nicht finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die PVA TePla-Gruppe ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich. Der Aufsichtsrat wird in engem Kontakt mit dem Vorstand stehen und ihn in allen Belangen unterstützen, um die Auswirkungen auf das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Dank des Aufsichtsrats
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit für ihren tatkräftigen Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr sowie den Mitarbeitervertretern für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen der Gesellschaft.
Wettenberg, im März 2020
Für den Aufsichtsrat
Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PVA TePla AG
Erklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB
A. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PVA TePla AG gem. § 161 AktG
B. Unternehmensführungspraktiken
C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
D. Diversitätskonzept
Die Unternehmensführung der PVA TePla AG als börsennotierte Deutsche Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in Deutschland wird in erster Linie durch das Aktiengesetz (AktG), die Satzung der PVA TePla AG und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
A. Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PVA TePla AG gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG mit Sitz in Wettenberg erklären hiermit, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuell veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird. Hiervon ausgenommen sind folgende Kodexregelungen:
1. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.3. Satz 3 vor, dass Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
Sowohl in der Holdinggesellschaft PVA TePla AG als auch in den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe besteht die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen außerhalb eines geschützten Hinweissystems bekannt zu geben.
Begründung: Der Vorstand beabsichtigt derzeit nicht, ein geschütztes Hinweissystem einzurichten. Für Beschäftigte in unserem Unternehmen bestehen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen beim Betriebsrat zur Anzeige zu bringen. Dadurch können diese Verstöße auf vertrauliche Weise bekannt gemacht werden. Bei der Interessensabwägung wurde maßgeblich mitberücksichtigt, dass die Risiken ihres Missbrauchs und die Schaffung einer Atmosphäre des Misstrauens mit negativen Auswirkungen auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation überwiegen.
2. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.5. vor, bei der Besetzung von Führungsposttionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.
Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen und wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung auf Vielfalt achten.
Begründung: Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Zum 30. September 2019 besteht ein Frauenanteil von 50%. Für den Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird in Zukunft angestrebt, den Anteil in dieser Höhe zu halten.
3. Der Kodex sieht unter der Ziffer 4.2.3Abs. 2 vor, die Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die variablen Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll.
Für Herrn Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2019ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des 1,58 fachen des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Für Herrn Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2019ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 250 TEUR beträgt.
Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand der PVA TePla AG sehen in der Vorstandsvergütung mit festen, kurz- und langfristigen Gehaltsbestandteilen ein dem Geschäftsumfeld des Unternehmens angemessenes Vergütungsmodell.
4. Der Kodex sieht unter Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 3 vor, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt und entlässt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.
Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten.
Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlich sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Für die Besetzung des Vorstands, der nur aus wenigen Mitgliedern besteht und dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören, wird zum derzeitigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2021 in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen besonders berücksichtigt werden.
5. Für den Aufsichtsrat empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.3 die Bildung von Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfügt über keine gesonderten Ausschüsse.
Begründung: Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet. Die in Ziffer 5.3 aufgeführten Themenkomplexe für zu bildende Ausschüsse werden vom Aufsichtsratsplenum behandelt.
6. Der Kodex sieht unter der Ziffer 5.4.1 Absatz 2 vor, u.a. eine Altersgrenze sowie eine unternehmensspezifische Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen. Weiterhin sieht der Kodex unter der Ziffer 5.4.1 Absatz 3 vor, dass der Aufsichtsrat für die vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat Zielgrößen festlegt.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.
Begründung: Eine von vornherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlich sind. Er wird auch anstreben, dass der Aufsichtsrat in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat zum derzeitigen Zeitpunkt für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen im Aufsichtsrat angemessen vertreten sein sollen, bei den Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung Frauen besondere Berücksichtigung finden.
Wettenberg, im November 2019
für den Vorstand: Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands
für den Aufsichtsrat: Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats
B. Unternehmensführungspraktiken
Die PVA TePla AG übt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Dies umfasst z.B. die landesspezifisch gültige Gesetzgebung, die Erklärung zur Unternehmensführung und die Satzung des Unternehmens. Die Umsetzung erfolgt durch die organisatorischen Regelungen im Unternehmen. Darüber hinaus sind das Vorleben durch die Führungskräfte, eine offene und faire Kommunikation auf und zwischen allen Ebenen im Unternehmen sowie eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten wichtige Voraussetzungen für unsere Geschäftstätigkeit. Weiterführende formelle Regelungen werden nicht angewendet. Aufgrund der Inhalte unserer Unternehmenstätigkeit - der Konstruktion von innovativen Hightech-Systemen und dem damit verbundenen Umfeld (z.B. Teilezukauf i.d.R. von Industriebetrieben aus entwickelten Ländern, geringe Umweltrisiken) erachten wir dies derzeit für angemessen.
Die Satzung des Unternehmens kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.pvatepla.com/fileadmin/user upload/Gruppenwebsite/downloads/pva-tepla-ag-satzung-2017-dt.pdf
C. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
1. Vorstand
Der Vorstand der PVA TePla AG legt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation fest. Hierzu zählt insbesondere die Steuerung des Konzerns einschließlich seiner Finanzressourcen, die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche, die Personalplanung sowie die Präsentation des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle das Unternehmen betreffenden relevanten Planungen. Geschäfte und Maßnahmen, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, werden diesem rechtzeitig vorgelegt.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
Für den Konzern legt der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die zwei Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit zusammen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Außerdem besteht ein Katalog von Geschäftsvorfällen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
Vorstandssitzungen, an denen auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnehmen, finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen werden protokolliert, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält jeweils eine Kopie des Protokolls.
Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Führung und Koordinierung des Konzernvorstands. Er repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmensoder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgabenbereiche gemäß Aufgabenverteilungsplan sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Angesichts der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet.
Diversität im Unternehmen
Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG setzen auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bilden für die PVA TePla-Gruppe die Grundlage eines leistungsfähigen und erfolgreichen Unternehmens. Die Aktivitäten haben zum Ziel, die richtigen Menschen zur Bewältigung unserer Herausforderungen zusammenzubringen, eine Arbeitskultur zu schaffen, welche die Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte fördert. Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Ende September 2019 besteht ein Frauenanteil von 50%. Für den Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird in Zukunft angestrebt, den Anteil in dieser Höhe zu halten.
Diversität im Vorstand
Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat somit nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehören dem Vorstand zwei männliche Mitglieder an und bis zum 31. Dezember 2021 wurde in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen in Zukunft besonders berücksichtigt werden.
2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung der der Gesellschaft gewählt werden. Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind unter www.pvatepla.com/ueber-pva-tepla/ verfügbar. Gemäß den gesetzlichen Regelungen überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand in der Ausübung seiner Tätigkeit und der Führung des Unternehmens. Dabei begleitet er insbesondere den Vorstand in kritischer Diskussion grundsätzlicher Fragen der Ausrichtung des Unternehmens. Dazu zählen speziell die jährliche Unternehmensplanung und die Aufstellung der Abschlüsse, aber auch grundlegende Themen der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat lässt sich in vier ordentlichen Sitzungen im Jahr über die wirtschaftliche Situation und den Geschäftsverlauf im Unternehmen detailliert informieren. Im Falle von besonderen unternehmensexternen oder -internen Vorkommnissen hält der Aufsichtsrat zudem außerordentliche Sitzungen ab. Aufgrund der geringen Zahl an Mitgliedern (drei Mitglieder) entfällt die Einrichtung von Ausschüssen.
Die Organisation der Aufsichtsratsarbeit ist in einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrates schriftlich fixiert. Herr Prof. Dr. Hebestreit erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats vorliegen müssen.
Regelmäßige Berichte mit der Erläuterung wesentlicher unternehmerischer Kennziffern von Seiten des Vorstandes geben dem Aufsichtsrat Einsicht in den Verlauf der Geschäftssituation. Neben den Sitzungen und Berichten informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Aufgabe des Vorstands ist es, dem Aufsichtsrat eine ausreichende Anzahl geeigneter Kandidaten vorzuschlagen. Vorstandspositionen können sowohl mit im Unternehmen entwickelten Kandidaten besetzt werden als auch aus dem externen Umfeld stammen.
Die langfristige Nachfolgeplanung der PVA TePla AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie. Grundlage für aus dem Unternehmen stammende Kandidaten ist eine systematische Managemententwicklung mit den folgenden wesentlichen Elementen:
| ― | Frühzeitige Identifizierung geeigneter Kandidaten unterschiedlicher Fachrichtungen und unterschiedlichen Geschlechts |
| ― | Systematische Entwicklung der Führungskräfte durch die erfolgreiche Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung, möglichst in verschiedenen Geschäften, Regionen und Funktionen |
| ― | Nachgewiesener, erfolgreicher strategischer sowie operativer Gestaltungswille und Führungsstärke, insbesondere unter herausfordernden Geschäftsbedingungen |
Unabhängig von einzelnen Kriterien ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Würdigung der einzelnen Persönlichkeit ausschlaggebend für eine Bestellung in den Vorstand der PVA TePla AG sein kann. Folgende Kriterien erachtet der Aufsichtsrat für den Vorstand als Ganzes für Wesentlich:
| ― | Langjährige Führungserfahrung in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Arbeitsgebieten |
| ― | Internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft und/oder beruflicher Tätigkeit |
| ― | Eine ausgewogene Altersstruktur, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen |
Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus den für die Führung einer Holding mit mehreren Tochtergesellschaften notwendigen Arbeitsfeldern. Der Vorstand besteht zum 31. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern.
Transparenz der Ausschussmitglieder
Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet.
Die Namen der Aufsichtsratsmitglieder lauten wie folgt:
Alexander von Witzleben, Aufsichtsratsvorsitzender Prof. Dr. Markus H. Thoma, Aufsichtsrat Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Aufsichtsrat
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG ist so zusammengesetzt, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Ziele zu seiner Zusammensetzung beschlossen:
Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums
a. Kompetenzprofil
Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des PVA TePla-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines mittelgroßen, international tätigen Konzerns; im Anlagenbau und insbesondere im Projektgeschäft mit zum Teil global führenden Unternehmen; auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche; auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Führungskräfteentwicklung; in den wesentlichen Märkten, in denen die PVA TePla - Gruppe tätig ist; im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung; im Controlling/Risikomanagement und auf dem Gebiet Governance/Compliance. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, vertraut sein.
b. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte
Mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig. Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Dem Aufsichtsrat soll nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören.
c. Alters-, Regel-Grenze und Vielfalt (Diversität)
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat.
Alexander von Witzleben (Vorsitzender) gehört seit 2004, Prof. Dr. Gernot Hebestreit seit 2008 und Prof. Dr. Markus H. Thoma seit 2014 dem Aufsichtsrat der PVA TePla AG an.
Eine von vornherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Alexander von Witzleben, gehört seit 2004 dem Aufsichtsrat an. Mit einer grundsätzlich kritischen Grundhaltung gegenüber dem Vorstand zeigen alle Mitglieder des Aufsichtsrats im Austausch mit dem Vorstand, dass sie über eine eigenständige Haltung in allen relevanten Fragen der Unternehmensführung verfügen und zu einem eigenständigen Urteil gelangen.
Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.
Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder
a. Allgemeines Anforderungsprofil
Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und allgemeine Kenntnisse im Spezialmaschinenbau verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen. Aufsichtsratsmitglieder sollen der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen.
b. Zeitliche Verfügbarkeit
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, und ausreichend Zeit für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts vorzusehen ist. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen, gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium zum Ziel haben und insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der Kandidaten achten.
D. Diversitätskonzept
Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfolgt für die Zusammensetzung des Vorstands, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2020) aus zwei Personen besteht, folgendes Konzept:
Bei Abwägungen, welche Persönlichkeiten den Vorstand als Gremium am besten ergänzen würden, berücksichtigt der Aufsichtsrat auch Vielfalt (Diversity). Unter Vielfalt als Abwägungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs-, Bildungs- und Lebenserfahrungen, auch im internationalen Bereich, Alter und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere auch folgende Gesichtspunkte:
| ― | Vorstandsmitglieder sollen über langjährige Führungserfahrung verfügen. |
| ― | Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über technischen Sachverstand, insbesondere über Kenntnisse und Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Spezialmaschinen aller Art und sonstigen technischen Erzeugnissen, sowie über internationale Erfahrung verfügen. |
| ― | Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen. |
| ― | Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. |
Unabhängig von einzelnen Kriterien ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Würdigung der einzelnen Persönlichkeit ausschlaggebend für eine Bestellung in den Vorstand der PVA TePla AG sein kann. Folgende Kriterien erachtet der Aufsichtsrat für den Vorstand als Ganzes für Wesentlich:
| ― | Langjährige Führungserfahrung in naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Arbeitsgebieten |
| ― | Internationale Erfahrung aufgrund von Herkunft und/oder beruflicher Tätigkeit |
| ― | Eine ausgewogene Altersstruktur, um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten und eine reibungslose Nachfolgeplanung zu ermöglichen |
Die Anzahl der Vorstandsmitglieder ergibt sich aus den für die Führung einer Holding mit mehreren Tochtergesellschaften notwendigen Arbeitsfeldern. Der Vorstand besteht zum 31. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern.
Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt (2020) aus drei Personen besteht, strebt angesichts der unternehmensspezifischen Situation, des betriebenen Unternehmensgegenstands sowie der Größe der Gesellschaft als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt:
Aufseiten der Anteilseigner sollen alle Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat vertreten sein, insbesondere ohne solche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.
Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit Erfahrung in einem international tätigen Unternehmen nach Möglichkeit im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus vorweisen. Des Weiteren muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist, vertraut sein.
Der Aufsichtsrat wird bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf die Vielfalt (Diversity) in Form von Alter, Bildungs-, Berufshintergrund, Internationalität und den Frauenanteil achten.
Konzernlagebericht
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Berichterstattendes Unternehmen
Die PVA TePla AG, Wettenberg (im Folgenden "PVA TePla AG") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Gießen unter der Nummer HRB 6845 registriert und hat ihren Sitz in 35435 Wettenberg, Deutschland. Die Aktien der PVA TePla AG sind seit dem 21. Juni 1999 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN: DE0007461006).
Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden "PVA TePla-Gruppe") produzieren und veredeln als Technologieunternehmen Werkstoffe, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Verfahren, Erzeugnissen, Systemen und Dienstleistungen der Werkstofftechnologie, der Plasma- und Ionenstrahltechnologie, der Mess-und Inspektionstechnik für feinstrukturierte Gegenstände sowie der Vakuumtechnik. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Standorte in Deutschland, Italien, den USA, China, Taiwan und Singapur.
Grundlagen der Darstellung
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die PVA TePla AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nach den geltenden Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Als Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 hat die Hauptversammlung am 26. Juni 2019 di e Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, gewählt. Es bestehen keine geschäftlichen, persönlichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der PVA TePla-Gruppe andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Prüfer begründen könnten. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat nicht an der Buchführung oder der Aufstellung des Jahres- oder Konzernabschlusses der PVA TePla AG mitgewirkt.
Für das Geschäftsjahr 2019 wurde von der Möglichkeit eines zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch »Lagebericht«) Gebrauch gemacht. Der vorliegende Lagebericht fasst insoweit den Lagebericht der PVA TePla AG und den Konzernlagebericht der PVA TePla-Gruppe zusammen und wurde gemäß §§289, 289a, 289f, 315, 315a und 315d HGB sowie nach den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 17 und 20 aufgestellt.
Unterscheidung zwischen Mutterunternehmen und Konzern
Um zu verdeutlichen, welche Angaben sich auf das Mutterunternehmen und welche sich auf die Gruppe beziehen, verwenden wir für das Mutterunternehmen stets "PVA TePla AG". Für Angaben, die die Gruppe betreffen, verwenden wir "PVA TePla-Gruppe" oder "Konzern". Wo vorstehende Unterscheidungen nicht zur Anwendung kommen und keine anderen gesonderten Hinweise erfolgen, betreffen die Angaben gleichermaßen die Gruppe wie das Mutterunternehmen.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr 2019 der PVA TePla AG begann am 1. Januar 2019 und endete am 31. Dezember 2019. Die korrespondierende Vorjahresperiode (im Folgenden auch kurz "VI") umfasst demnach den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.
Rundungsdifferenzen
Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.
Vorausschauende Aussagen
Der vorliegende Lagebericht enthält vorausschauende Aussagen. Diese Aussagen geben eigene Einschätzungen und Annahmen -auch solche von Dritten (wie zum Beispiel statistische Daten in Bezug auf die Branche und auf globale wirtschaftliche Entwicklungen) - zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getroffen wurden, oder zum Datum dieses Berichts. Vorausschauende Aussagen sind stets mit Unsicherheiten verbunden. Sollten sich die Einschätzungen und Annahmen als nicht oder nur teilweise zutreffend erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen - auch deutlich - abweichen.
2. GRUNDLAGEN DES KONZERNS
2.1. Konzernstruktur und Organisation
Rechtliche Konzernstruktur
Die PVA TePla AG fungiert als Führungs- und Funktionsholding der PVA TePla-Gruppe und ist für die Steuerung und Führung der PVA TePla-Gruppe verantwortlich. Weiterhin organisiert sie die Technologie und das damit verbundene geistige Eigentum der PVA TePla-Gruppe. Die PVA TePla AG übernimmt überdies unter anderem die Aufgaben der strategischen Ausrichtung, beispielsweise der Ausweitung des Produktportfolios, Akquisitionen und Finanzfragen der gesamten Gruppe. Ebenso ist die Holding für Corporate Identity, Investor Relations und Marketing verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt die PVA TePla AG die Finanzierung von strategisch bedeutsamen Entwicklungsprojekten der operativen Tochterunternehmen.
Die PVA TePla AG ist in der Regel alleinige Anteilseignerin an den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die PVA TePla AG beherrscht unmittelbar (bzw. mittelbar) zum 31. Dezember 2019 acht inländische (VJ: acht) und sechs ausländische (VJ: sechs) Tochterunternehmen (China, Italien, Singapur, Taiwan und USA). Ausleihungen der Holding erfolgten nur an Tochterunternehmen und deren Tochterunternehmen. Die Holding refinanziert sich im Wesentlichen durch Umlage der umlagefähigen Kosten auf die operativen Gesellschaften, durch Vermietung von Gebäuden, durch Verpachtung geistigen Eigentums (auch an Dritte), durch Zinserträge aus den Ausleihungen an Tochterunternehmen sowie durch bestehende Ergebnisabführungsverträge. Zentrale Serviceleistungen wie zum Beispiel Qualitätsmanagement, Buchhaltung oder Controlling werden den Tochterunternehmen in Rechnung gestellt.
Im Berichtsjahr wurde die PVA Italy S.r.l., Bozen in Italien, gegründet und im ersten Halbjahr 2019 per Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der PVA TePla AG einbezogen. Weiterhin veräußerte die PVA TepPla AG im Geschäftsjahr 2019 sämtliche Anteile an dem bisherigen 51%igen Tochterunternehmen Xi'an HuaDe CGS Ltd. Xi'an, VR China. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe haben sich hieraus nicht ergeben. Für weiterführende Erläuterungen wird auf die Ausführungen zum Konsolidierungskreis im Konzernanhang in Abschnitt "C. Konsolidierungskreis, Konsolidierungsgrundsätze und Währungsumrechnung" verwiesen.
Geschäftstätigkeit
Die PVA TePla-Gruppe mit Hauptsitz in Wettenberg, Deutschland, ist ein technologisch führender, unabhängiger Anbieter von Systemen für die Herstellung und Bearbeitung von Hightech-Werkstoffen, die zum Beispiel unter hoher Temperatur, Vakuum, hohem Druck und im Plasma prozessiert werden.
Mit ihren Halbleiter-Systemen für die Front- und Backend-Produktion ist die PVA TePla-Gruppe ein bedeutender Technologiepartner und Systemzulieferer der globalen Halbleiterindustrie. Damit nimmt sie auch eine wichtige Position in der Wertschöpfungskette wachstumsstarker Industrien wie der Mikro- und Hochleistungselektronik oder der Elektromobilität ein. Mit Anlagensystemen für die industrielle Kristallzucht, Qualitätsinspektion, Plasmareinigungssystemen sowie der dazugehörigen Software und Prozesstechnologie stellt sie der Halbleiterindustrie ein umfangreiches Verfahrens- und Produktspektrum zur Verfügung.
Daneben ist die PVA TePla-Gruppe ein Hersteller von Industriesystemen, insbesondere Vakuum-Sinteranlagen für die Herstellung von Strukturwerkstoffen und Hartmetallwerkzeugen, Graphitreinigungs- und Beschichtungsöfen sowie Löt- und Diffusionsschweißsystemen.
Die PVA TePla-Gruppe agiert als Systemlieferant für ihre Kunden. Einen Großteil der erforderlichen Komponenten kauft sie zu und setzt dabei ausschließlich auf qualitätsgeprüfte Sublieferanten. Da sie in der Produktion eine geringe Wertschöpfungstiefe besitzt, kann die PVA TePla-Gruppe ihre Kapazitäten in Abhängigkeit von der Auftragslage flexibel steuern. Das ermöglicht ihr, ihren Wachstumskurs bei begrenztem Investitionsvolumen sowie einer vergleichsweise geringen Kapitalbindung zu forcieren. Eine eigene Teilefertigung findet in geringem Umfang statt. Die Produktion und Montage der Anlagen und Systeme sowie das Dienstleistungsgeschäft (Contract Processing) erfolgen zum Großteil im Inland an den Standorten Wettenberg, Westhausen, Jena und Coburg. Im Ausland wird an den Standorten Corona (USA) sowie Schio (Italien) produziert, der durch die in 2019 neugegründete Tochtergesellschaft PVA Italy S.r.l. hinzukam.
Dass ein signifikanter Teil der Aufträge durch Vorauszahlungsvereinbarungen abgedeckt ist, wirkt sich positiv auf die Liquiditätssteuerung der Gruppe aus. Auf diese Weise sowie durch ein gruppenweites Cash Clearing kann die PVA TePla-Gruppe kurzfristige bankenseitige Fremdfinanzierungen auf ein Minimum begrenzen.
Geschäftssegmente
Die PVA TePla-Gruppe gliedert ihre Geschäftsaktivitäten in die beiden Geschäftsbereiche (GB) Semiconductor Systems und Industrial Systems. Führung, Planung und Steuerung der PVA TePla-Gruppe erfolgen basierend auf diesen beiden Geschäftsbereichen. Sie bilden damit für Zwecke der Segmentberichterstattung die beiden Geschäftssegmente.
Im GB Semiconductor Systems sind folgende Technologiefelder zusammengefasst:
| ― | Kristallzucht-Anlagen: die Silizium-Wafer-Technologie für die Mikroelektronik, die Siliziumkarbid-Wafer-Technologie für die Hochleistungselektronik und weitere Kristallzuchttechnologien für eine Vielzahl von Applikationen |
| ― | Metrologie-Systeme: die Technologie der zerstörungsfreien Qualitätsprüfung von Wafern und von komplexen Halbleiterbauteilen |
| ― | Plasma-Anlagen: Produktionstechnologien für Mikrosensoren (MEMS, Micro-Electronical-Mechanical-Systems) und für starke Lichtquellen aus Halbleiter-Dioden (HB LED - High Brightness Light Emitting Diodes) sowie die Technologie zur Herstellung ultra-dünner Wafer |
Der GB Industrial Systems beinhaltet im Wesentlichen folgende Technologiefelder:
| ― | Industrieanlagen: Technologien für Strukturwerkstoffe in der Luft- und Raumfahrt, der Energietechnik und für Hartmetallwerkzeuge |
| ― | Dienstleistungs-Kompetenzzentrum für Vakuumprozesstechnik - insbesondere im Vakuumlöten, der Vakuumwärmebehandlung und dem Diffusionsschweißen |
Nachfolgend werden die organisatorischen Einheiten und die Zuordnung der Tochterunternehmen zu den Geschäftsbereichen dargestellt.
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| PVA TePla AG (Holding) | |
| Semiconductor Systems | Industrial Systems |
| > PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg | > PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg |
| >PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd., Hsinchu, Taiwan | > PVA Control GmbH, Wettenberg |
| > PVA TePla America Inc., Corona, Kalifornien, USA | > PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena |
| > PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen | > PVA TePla (China) Ltd., Peking, VR China |
| > PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg | > PVA Italy srl., Bozen, Italien |
| > PVA TePla Singapore Pte. Ltd., Singapur | |
| > PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena | |
| > PVA Semiconductor Systems Xiän Ltd, VR China | |
| > PVA SPA Software Entwicklungs GmbH, Coburg |
Mitarbeiter
Personalentwicklung
Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der PVA TePla-Gruppe ist nur mit einem Team von hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern realisierbar. Die konsequente und vorausschauende Personalentwicklung bildet daher eine tragende Säule unserer Wachstumsstrategie. Wir wollen so den hohen Leistungswillen unserer Mitarbeiter im Hinblick auf herausragende Servicequalität und große Kundenzufriedenheit erhalten und fördern. Zudem ist es für uns wichtig, unsere Personalressourcen entsprechend unseren Wachstumsplänen zu steuern. Der Fachkräftemangel hat sich im Geschäftsjahr 2019 weiter erhöht. Die Personalmärkte erweisen sich als überaus eng. Daher haben wir uns im Personal-Recruiting breiter aufgestellt und zudem unsere Ausbildungsaktivitäten deutlich forciert.
Um unsere Ausbildungsplätze für Fachinformatiker Systemintegration, Industriekaufleute, Mechaniker und Mechatroniker zu besetzen, gehen wir unter anderem Schul- und Hochschulpatenschaften ein und bieten Schülern und Studenten Orientierungstage und Praktika an. Für Auszubildende haben wir zudem spezifische Ausbildungsprogramme entwickelt, um unseren hohen Bedarf an praxisnah ausgebildetem Nachwuchs zu decken. Darüber hinaus kooperieren wir mit Hochschulen bei der Ausbildung von Studenten (Bachelor of Science) und betreuen unter anderem auch Semester-, Bachelor- und Masterarbeiten.
Gleichfalls wollen wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber für bestehende und zukünftige Kollegen weiter steigern. Die spannenden Aufgabenfelder, die die PVA TePla-Gruppe bietet, werden dabei von Mitarbeitern und Bewerbern ebenso geschätzt wie flexible Arbeitszeiten, die Homeoffice-Kultur, Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und viele weitere Benefits wie das JobRad (Fahrräder und E-Bikes - steuerlich gefördert: der Arbeitgeber least das JobRad. Dem Arbeitnehmer steht das Rad zur freien Verfügung).
Hinzu kommt eine attraktive Bezahlung mit mehr als zwölf Gehältern, die stetig an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Durch unsere Maßnahmen zur Personalentwicklung konnten wir die Anzahl und Qualität der Bewerbungen auf unsere vielen offenen Stellen insgesamt weiter erhöhen.
Vielfalt im Unternehmen ("Diversity")
Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen, die bei der PVA TePla-Gruppe arbeiten, bilden die Grundlage für die Leistungsfähigkeit und den Erfolg des Unternehmens. Indem wir die Vielfalt in unserem Unternehmen fördern, können wir die richtigen Menschen zusammenbringen und eine Arbeitskultur schaffen, welche die Leistungsfähigkeit, Motivation und Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte fördert.
Personalbestand
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 beschäftigte die PVA TePla-Gruppe 528 Mitarbeiter (VJ: 470 Mitarbeiter). Im GB Semiconductor Systems ist die Mitarbeiterzahl von 250 zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 auf 268 zum Geschäftsjahresende 2019 angestiegen. Dies lag an der erforderlichen Aufstockung der personellen Kapazitäten für die Abarbeitung des hohen Auftragsbestands. Die Mitarbeiterzahl im GB Industrial Systems stieg auf 221 zum Ende des Geschäftsjahres 2019 (VJ: 185). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen in der erstmaligen Einbeziehung des italienischen Tochterunternehmens PVA Italy S.r.l. sowie die Einstellung weiteren Fachpersonals begründet.
Mit 479 Mitarbeitern (VJ: 422 Mitarbeiter) war der weitaus größte Teil in Europa beschäftigt. In Nordamerika lag die Mitarbeiterzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 25 (VJ: 24) und in Asien bei 24 (VJ: 24).
24 Mitarbeiter (VJ: 20 Mitarbeiter) befanden sich zum Jahresende 2019 in einer kaufmännischen oder gewerblichen Ausbildung. Die PVA TePla AG beschäftigte zum Jahresende 2019 insgesamt 39 Mitarbeiter (VJ: 35 Mitarbeiter).
2.2. Strategie
Wesentliche marktseitige Einflussfaktoren
Die PVA TePla-Gruppe agiert in hochattraktiven Wachstumsmärkten. Für die Herstellung von Hightech-Werkstoffen sind Prozesse im Vakuum, bei hoher Temperatur, hohem Druck sowie im Plasma unentbehrlich. Dass wir eine führende Position in diesen Technologiefeldern einnehmen, unterstützt auf lange Sicht die Nachfrage nach unserem Leistungsspektrum.
Bedeutender Wachstumstreiber ist der für die wachsende Mikro- und Hochleistungselektronik erforderliche Kapazitätsaufbau im Bereich der Wafer-Herstellung. Sowohl die etablierten Wafer-Hersteller als auch neue Marktteilnehmer unternehmen Anstrengungen, die Waferproduktion deutlich zu erweitern. Aufgrund der führenden Marktposition erwartet die PVA TePla-Gruppe, von dieser Entwicklung [stark] zu profitieren und den Absatz von Silizium- Kristallzuchtanlagen deutlich zu steigern.
Die hohe Nachfrage nach elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellt einen weiteren wichtigen Wachstumshebel dar. Marktprognosen zufolge wird dabei im Bereich der bordeigenen und stationären Ladeinfrastruktur verstärkt Siliziumkarbid (SiC) zum Einsatz kommen, da dieses Material im Vergleich zu Silizium überlegene Materialeigenschaften aufweist. Als einziger unabhängiger Anbieter von Kristallzuchtanlagen für SiC erwartet die PVA TePla-Gruppe auch aus dem Aufbau der SiC-Waferkapazität einen deutlichen Nachfrageschub.
Die zerstörungsfreie Vermessung und Inspektion von Materialien und Bauteilen gehört insbesondere in der Halbleiterindustrie zu den wichtigsten Prozessschritten in der Produktion. Die immer strenger werdenden Design Rules in der Halbleiterindustrie werden auch in der Zukunft den Bedarf an Metrologiesystemen erhöhen. Die PVA TePla-Gruppe ist mit ihrer großen Bandbreite an verschiedenen Technologien auch in diesem Bereich exzellent aufgestellt.
Strategie
Die wert- und wachstumsorientierte Strategie der PVA TePla-Gruppe ist darauf ausgerichtet, möglichst umfassend von den positiven, langfristigen Trends in den Abnehmermärkten zu profitieren und bei jederzeit begrenzten Risiken ein im Branchenvergleich deutlich überproportionales Wachstum zu erzielen. Dies erreichen wir vor allem durch die fortlaufende Weiterentwicklung unserer Technologiepalette, die Verstärkung unserer Vertriebsanstrengungen in Wachstumsmärkten und die Festigung von strategischen Partnerschaften mit Zulieferern und Kunden. Dabei gilt es zugleich, die Profitabilität im Projekt- und Servicegeschäft zu erhöhen, die Kapitalbindung über das Geschäftsmodell einer geringen Wertschöpfungstiefe in der Produktion auf angemessenem Niveau zu halten sowie die Finanz-, Vermögens- und Liquiditätslage vorausschauend zu steuern.
Zur Weiterentwicklung der Technologiepalette entsprechend der Kundenanforderungen fokussieren sich Forschung und Entwicklung im Wesentlichen auf Produktivitäts- und Volumensteigerungen im Herstellungsprozess von Hochleistungs-Werkstoffen -auch unter Nutzung alternativer Fertigungstechnologien. Hinzu kommen Verfeinerung und Automatisierung von Metrologiesystemen zur noch detaillierteren Materialinspektion und Fertigungslinienkontrolle sowie die nahtlose Einbindung von Anlagentechnologie und Softwaresteuerung in die Infrastrukturumgebung der Kunden im Sinne der Industrie 4.0-Anforderungen (siehe Abschnitt "2.4. Forschung und Entwicklung").
Die PVA Tepla-Gruppe verfolgt das Ziel, ein überproportionales Wachstum im Bereich von Zukunftstechnologien insbesondere im GB Semiconductor Systems zu erreichen. Hierdurch wird die Profitabilität zukünftig kontinuierlich gesteigert werden können.
2.3. Steuerungssystem - finanzielle Ziele
Die PVA TePla-Gruppe wird vom Vorstand der PVA TePla AG geführt. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die Ziele und die strategische Ausrichtung fest und steuert die Umsetzung der Wachstumsstrategie. Bestellt, überwacht und beraten wird der Vorstand vom Aufsichtsrat der PVA TePla AG. Primäres Ziel der Unternehmensentwicklung ist es, den Unternehmenswert mit Blick auf alle Stakeholder zu steigern und profitabel zu wachsen. Die zur Steuerung der operativen Einheiten erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab.
Zur wert- und wachstumsorientierten Steuerung des Konzerns verwendet die PVA TePla-Gruppe ausschließlich finanzielle Steuerungsgrößen. Die Planung und Steuerung basiert vor allem auf der Umsatz- und Ergebnisentwicklung. Als bedeutsamste Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten auch im Geschäftsjahr 2019 die beiden folgenden finanziellen Leistungsindikatoren, die monatlich (auch auf Segmentebene) ermittelt werden:
| ― | Umsatzerlöse |
| ― | (das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste) Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA, EBITDA-Marge) |
Die beiden bedeutsamsten Steuerungsgrößen werden gruppenweit durchgängig nach einheitlicher Systematik ermittelt, analysiert und geplant und im Hinblick auf die Erreichung der finanziellen Ziele überwacht. Detaillierte Angaben zur Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren befinden sich im Wirtschaftsbericht und im Prognosebericht. Auf der Ebene von Tochterunternehmen kommen zudem weitere finanzielle Leistungsindikatoren zur Feinsteuerung zum Einsatz (unter anderem Auftragseingang und Auftragsbestand).
2.4. Forschung und Entwicklung
Die konzernweiten Kosten für Forschung und Entwicklung (F&E) erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 4,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Produkt- und Prozessweiterentwicklungen in den beiden Geschäftsbereichen der PVA TePla-Gruppe fast ausschließlich im Rahmen von Kundenaufträgen durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Aufwendungen werden daher nur zu einem geringen Teil in den Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen. Die PVA TePla-Gruppe aktiviert keine Entwicklungskosten, sodass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Periode als Aufwand erfasst werden, in der sie anfallen. Es wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Konzernanhang in Textziffer "3. Forschungsund Entwicklungs-Kosten" verwiesen.
Die F&E-Aktivitäten der PVA TePla-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 umfassten neben Entwicklungsarbeiten für neue Produkte kontinuierliche Verbesserungsprogramme für bereits bestehende Produktlinien. Ziel der Entwicklungsarbeiten ist in der Regel, die Costs-of-Ownership für Kunden zu reduzieren. Forschungsarbeiten werden auch im Rahmen öffentlich geförderter Projekte und auch in Kooperation mit Kunden durchgeführt.
Beispielhaft für unsere F&E-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2019 stehen die folgenden Projekte:
Im Produktbereich der Siliziumkristallisation wurde in einem vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) geförderten Projekt eine neue, kostenoptimierte Züchtungsanlage für die Waferindustrie entwickelt.
Für die Kristallisation von Siliziumcarbid wird in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Forschung an der Optimierung eines 6" Demonstrationsprozesses (SiC-Kristalldurchmesser von 150mm) gearbeitet. Zugleich wird die Anlagenkonfiguration mit Hinblick auf eine kostenoptimierte Massenproduktion bei Kunden weiterentwickelt. Zudem arbeitete das F&E-Team an alternativen Heiz-und Regelprozessen für die Prozesszone der Anlage.
Im Produktbereich Vakuumanlagen hat die PVA TePla-Gruppe in 2019 Entwicklungsarbeiten im Hinblick auf die Optimierung der Diffusionsschweißanlagen und den zugehörigen Prozessen durchgeführt. Schwerpunkt war hierbei eine neue Anlagenvariante für das Diffusionsschweißen von Leichtmetalllegierungen, speziell für Thermomanagement-Anwendungen in der Hochleistungselektronik. Die Produktoptimierung zielt darauf ab, durch eine deutlich verbesserte Wärmeübertragung die Prozesszeiten für das Diffusionsschweißen drastisch zu reduzieren und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Verfahren zu erhöhen. In einem weiteren Projekt zur Anlagenoptimierung wurde die Dauerfestigkeitseigenschaften von unterschiedlichen Pressstempeln der Anlagen untersucht.
Auch wurde eine Konzeptstudie für eine neue Hoch-Vakuum-Lötanlage entwickelt. Der anwendungstechnische Hintergrund dieser Studie ist das Hochtemperaturlöten von Baugruppen für die Hochleistungselektronik. Diese werden in zukünftigen Generationen der Elektromobilität zur Anwendung kommen. Die detailtechnische Ausgestaltung des neuen Anlagenkonzeptes soll in den nächsten drei Jahren über ein öffentlich gefördertes Forschungsprojekt erfolgen, welches zum Jahresende 2019 beim BMWi eingereicht wurde.
3. WIRTSCHAFTSBERICHT
3.1. Überblick über den Geschäftsverlauf
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen beziehen sich in erster Linie auf die Tochterunternehmen der PVA TePla AG. Da die PVA TePla AG jedoch ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochterunternehmen erwirtschaftet, sind diese Rahmenbedingungen nicht nur für die PVA TePla-Gruppe insgesamt, sondern auch für die Holding von Bedeutung.
Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Die globalen Wirtschaftsaussichten sind instabil und das BIP-Wachstum hat sich dementsprechend in 2019 schwach entwickelt. In fast allen Volkswirtschaften war eine Verlangsamung zu beobachten und der Welthandel stagniert. Die seit Mitte des Jahres 2019 andauernde Verschärfung der handelspolitischen Spannungen beeinträchtigt zunehmend das Vertrauen und die Investitionstätigkeit. Die Einkommen der privaten Haushalte und die Konsumausgaben werden nach wie vor durch die günstigen Arbeitsmarktbedingungen gestützt.
Nach Angaben der OECD betrug das globale BIP-Wachstum 2019 2,9% gegenüber 3,5% im Jahr 2018. Sowohl in fortgeschrittenen als auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften war in der Breite eine Verlangsamung zu beobachten. Die industrielle Produktion stieg im Jahr 2019 um geschätzt 0,8% (2018: 3,1%). Der Welthandel war außergewöhnlich schwach, kam Ende des Jahres 2018 zum Stillstand und blieb im ersten Halbjahr 2019 verhalten. Insgesamt ist das Wachstum des Welthandelsvolumens (Waren und Dienstleistungen) in 2019 Schätzungen der OECD zufolge auf 1,2% zurückgegangen. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 2009.
| ― | Das BIP-Wachstum im Euroraum ging im Jahr 2019 auf 1,1% gegenüber 1,9% im Vorjahr zurück. Anhaltende Spannungen im Welthandel, die weiterhin nicht geklärten künftigen Beziehungen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs sowie die insgesamt schwache Entwicklung in der Industrie führten im gesamten Euroraum zu einem Konjunkturabschwung. |
| ― | Im Jahr 2019 konnte die deutsche Wirtschaft eine Rezession um Haaresbreite vermeiden. Das BIP wuchs lediglich um 0,5% (Vorjahr 1,5%). Diese deutliche Wachstumsverlangsamung ist auf den Außenbeitrag zurückzuführen. Anhaltende Handelsstreitigkeiten und die Unsicherheit wegen des Brexits haben die Aussichten für die exportabhängige deutsche Wirtschaft verschlechtert. Die Exportaufträge sind gegenüber ihrem Höchststand im vierten Quartal 2018 um rund 9% zurückgegangen. |
| ― | Auch das Wirtschaftswachstum der USA schwächte sich deutlich ab, wenn auch nicht so stark wie in Deutschland. Mit Blick auf das Jahr 2019 ist von einem Anstieg von 2,3% auszugehen, gegenüber 2,9% im Vergleich mit dem Jahr 2018. Die Lockerungen der Federal Reserve haben sich positiv auf die Konjunktur ausgewirkt und die Verbraucher verschafften sich zusätzliche Mittel, indem sie zunehmend Hypotheken auf ihre Wohnimmobilien aufnahmen. |
| ― | Die chinesische Wirtschaft ist im dritten Quartal 2019 so langsam gewachsen wie seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr. Amtlichen Angaben zufolge erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Volksrepublik zwischen Juli und September um 6,0%, das war der niedrigste Anstieg seit 27 Jahren. Geschwächt ist Chinas Wirtschaft vor allem durch den Handelskonflikt mit den USA und eine sich abschwächende Binnennachfrage. Über das Gesamtjahr 2019 betrachtet ist das BIP Chinas um 6,2% gewachsen gegenüber 6,6% in 2018. |
| ― | In Japan verharrt im Jahr 2019 das Wirtschaftswachstum wie im Vorjahr bei niedrigen 0,8%. Zu einer schwachen Binnennachfrage belastete die andauernde Exportschwäche das Wachstum zusätzlich. Gründe hierfür sind die Verlangsamung der chinesischen Konjunktur sowie der von Amerika angezettelte Handelsstreit mit China. |
Branchenentwicklung
Während sich die Geschäftssituation in den für die PVA TePla-Gruppe besonders relevanten Teilmärkten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 äußerst positiv entwickelte, herrschte in den übergeordneten Märkte Zurückhaltung. Der Markt für Vakuumanlagen verzeichnete insbesondere in Europa wieder Kapazitätserweiterungen. Die Anlageninvestitionen im Halbleitermarkt waren dagegen deutlich rückläufig.
| ― | Der Welt-Maschinenumsatz dürfte im Jahr 2019 laut des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) preisbereinigt auf dem Niveau des Vorjahres stagniert haben. An den TOP-5-Standorten (VR China, USA, Deutschland, Japan, Italien), die für gut 70% des Welt-Maschinenumsatzes stehen, war der Jahresabschluss voraussichtlich lediglich in China positiv. |
| ― | Die Ausgaben für Wafer-Fabrikationsausrüstungen sind im Jahr 2019 laut den Marktforschungsinstituten Gartner und VLSI um 17% gefallen. Dieser Rückgang ist in erster Linie auf den Bereich Memory zurückzuführen, der unter einem Überangebot und Preisverfall litt. |
Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019
Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 ihre Fertigungskapazitäten durch eine wichtige strategische Akquisition ausgebaut: Um die Lieferketten zu optimieren und Engpässe in der Bauteilbeschaffung zu vermeiden, übernahm sie die Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers. Die an diesem neuen Standort produzierten doppelwandigen Kessel, besonders Edelstahlkessel, sind das zentrale Bauteil für Vakuum- und Hochtemperatur- sowie einer Vielzahl von Kristallzuchtanlagen. Kessel müssen fertigungstechnisch höchsten Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen genügen. Aufgrund der seit einiger Zeit steigenden Kundennachfrage nach Vakuum- und Kristallzuchtanlagen stärkt die PVA TePla-Gruppe den bestehenden Lieferantenpool durch eine eigene Fertigung.
Im Oktober 2018 hatte das Tochterunternehmen PVA Crystal Growing Systems GmbH einen langfristigen Rahmenvertrag mit einem asiatischen Kunden für Lieferungen von Kristallzuchtanlagen für 300 mm Wafer in vier Tranchen geschlossen. Der Auftragseingang des ersten Teilauftrags in Höhe von rund 28 Mio. EUR erfolgte im ersten Quartal 2019. Die Lieferung der ersten Kristallzuchtanlagen startet im Mai 2020.
Im ersten Quartal 2019 hat das Tochterunternehmen PVA Industrial Vacuum Systems GmbH einen Auftrag zur Lieferung von Lötanlagen in Höhe von rund 14 Mio. EUR erhalten. Die Anlagen werden im laufenden Geschäftsjahr 2020 an den Kunden ausgeliefert.
Die PVA TePla-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 erstmals IFRS 16 "Leasingverhältnisse" angewendet. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses der PVA TePla-Gruppe sind auf die Leasingnehmerbilanzierung zurückzuführen und hier im Speziellen auf diejenigen Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnis im Sinne von IAS 17 zu klassifizieren waren und ab dem Geschäftsjahr 2019 (erstmals) bilanziell zu erfassen sind. Dies deshalb, da IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell einführt, wonach Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht aktivieren und eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit für alle ausstehenden Leasingzahlungen zu passivieren haben (sog. Nutzungsrechtmodell). Demzufolge entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse. Die Erstanwendung führte insgesamt unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla-Gruppe, die größte Auswirkung ergab sich mit einer Erhöhung der Abschreibungen und damit des EBITDA von 0,7 Mio. EUR .
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns
Die PVA TePla-Gruppe blickt auf ein sehr gutes Geschäftsjahr 2019 zurück. Sowohl der Umsatz mit 131,0 Mio. EUR als auch das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) mit 16,2 Mio. EUR lagen deutlich über dem Vorjahr und den Erwartungen für 2019. Das bestätigt die solide wirtschaftliche Lage der PVA TePla-Gruppe und eröffnet weiteres Wachstumspotenzial.
In allen Produktbereichen lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin auf dem sehr hohen Niveau des Vorjahres. Der Auftragsbestand im Konzern von 170,6 Mio. EUR zum Jahresende 2019 wird wesentlich zu den Umsatzzielen des Geschäftsjahres 2020 beitragen und reicht bis in das Geschäftsjahr 2021 hinein.
Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet, dass sowohl die hohen konjunkturellen Unsicherheiten als auch die Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus das globale Wachstum im Geschäftsjahr 2020 erheblich belasten könnten. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich. Dennoch sieht der Vorstand zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts die wirtschaftliche Lage der PVA TePla-Gruppe auch über das Ende des Geschäftsjahres 2020 hinaus als nicht gefährdet an.
Vergleich der tatsächlichen Entwicklung mit dem im Prognosebericht 2018 prognostizierten Geschäftsverlauf
Prognose und tatsächliche Entwicklung der PVA TePla-Gruppe
Für das Geschäftsjahr 2019 hatte die PVA TePla-Gruppe einen Konzernumsatz in einer Größenordnung von 125 Mio. EUR und ein von Zinsen und Steuern unbeeinflusstes Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) in einer Größenordnung von 15,0 Mio. EUR erwartet. Mit der Veröffentlichung der Geschäftszahlen zum dritten Quartal 2019 am 8. November 2019 hat der Vorstand der PVA TePla AG auf Basis der nachhaltig guten Geschäftsentwicklung die Prognose für das Gesamtjahr 2019 angehoben und einen Konzernumsatz in einer Größenordnung von 130,0 Mio. EUR sowie ein operatives Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von rund 16,0 Mio. EUR prognostiziert.
Mit einem Konzernumsatz von 131,0 Mio. EUR und einem EBITDA von 16,2 Mio. EUR, entsprechend einer EBITDA-Marge von 12,4%, wurde die ursprüngliche Prognose demnach für die PVA-Gruppe deutlich übertroffen.
Prognose und tatsächliche Entwicklung der PVA TePla AG
Für das Geschäftsjahr 2019 hatte die Geschäftsleitung einen wesentlichen Rückgang der Umsatzerlöse und des operativen Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) prognostiziert. Dieser wesentliche Rückgang konkretisierte sich sowohl mit Blick auf den Umsatz als auch mit Blick auf das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA). Der Umsatz der PVA TePla AG ist im Geschäftsjahr 2019 auf 10,8 Mio. EUR (VJ: 17,3 Mio. EUR) und somit im Vorjahresvergleich um 37,6% gesunken. Korrespondierend dazu hat sich im Geschäftsjahr 2019 auch das von Zinsen und Steuern unbeeinflusste Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) um 88,9% von 8,1 Mio. EUR in 2018 auf 0,9 Mio. EUR reduziert.
3.2. Ertragslage der Gruppe
Umsatzentwicklung
Regionale Umsatzentwicklung
Die PVA TePla-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Konzernumsatz in Höhe von 131,0 Mio. EUR (VJ: 96,8 Mio. EUR). Damit lag der Umsatz mit 35% deutlich über dem Niveau des Vorjahrs. Der Umsatzanteil für Deutschland stieg durch die erfolgreiche Abwicklung eines Großauftrags im Halbleitersegment auf 40% (VJ: 21%) an. Auf den asiatischen Markt entfielen 33% (VJ: 55%) des Gesamtumsatzes. 16% (VJ: 18%) des Konzernumsatzes wurden im europäischen Ausland erzielt. Die Region Nordamerika konnte im aktuellen Geschäftsjahr auf 10% (VJ: 5%) ausgebaut werden. Die übrigen Regionen trugen erneut mit 1% zum Konzernumsatz bei.
Umsatzentwicklung in den Segmenten
Der Umsatz im GB Semiconductor Systems konnte im Geschäftsjahr 2019 auf 85,8 Mio. EUR (VJ: 59,5 Mio. EUR) und damit um 44% gesteigert werden. Die wesentlichen Wachstumstreiber waren Umsätze mit Kristallzuchtanlagen für die Halbleiter-Waferindustrie sowie Metrologiesysteme. Insgesamt trug der GB Semiconductor Systems 65% zum Gesamtumsatz der PVA TePla-Gruppe bei.
Der GB Industrial Systems steigerte seinen Segmentumsatz ebenfalls und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ein Plus von 21% auf 45,2 Mio. EUR (VJ: 37,3 Mio. EUR). Der Anteil des GB Industrial Systems am Gesamtkonzernumsatz lag bei 35% (VJ: 39%). Sinteranlagen für die Werkzeugmaschinenindustrie machten den überwiegenden Teil des Anlagenumsatzes aus. Der übrige Umsatz verteilt sich auf das weitere Produktportfolio, wie zum Beispiel auf Systeme zum Vakuum-Löten von Metallen und Keramiken, Anlagen zum Reinigen von Graphit oder auf Plasmanitrieranlagen zum Härten von Stahloberflächen.
Auftragslage
Im Geschäftsjahr 2019 konnten aus dem laufenden operativen Geschäft Neuaufträge mit einem Volumen von 131,1 Mio. EUR gewonnen werden (VJ: 135,0 Mio. EUR). Das Book-to-Bill-Ratio liegt bei 1,0 (VJ: 1,4). Die Book-to-Bill-Ratio stellt das Verhältnis vom Auftragseingang zum Umsatz innerhalb eines bestimmten Zeitraums dar: Bei einem Book-to-Bill-Ratio größer als 1 sind die Auftragseingänge höher als der Umsatz, so dass in Zukunft von steigenden Umsätzen auszugehen ist; liegt das Book-to-Bill-Ratio dagegen unterhalb von 1, sind künftig tendenziell sinkende Umsätze zu erwarten.
Der GB Semiconductor Systems erzielte mit 81,6 Mio. EUR einen Auftragseingang auf Vorjahresniveau (VJ: 82,1 Mio. EUR) und trug damit zu rund 62% zum Konzern-Auftragseingang bei. Kristallzuchtanlagen verzeichneten den höchsten Zuwachs. Metrologiesysteme wurden ebenfalls stark nachgefragt und waren die zweitgrößte Produktgruppe im GB Semiconductor Systems.
Der GB Industrial Systems erreichte im Geschäftsjahr 2019 mit einem Auftragseingang in Höhe von 49,5 Mio. EUR ebenfalls das Vorjahresniveau (VJ: 52,9 Mio. EUR) und trug damit 38% zum Konzern-Auftragseingang bei. Rund 75% der Bestellungen für Vakuumanlagen kamen aus dem Ausland. Hier trugen Lötanlagen im Geschäftsjahr 2019 am meisten zum Auftragseingang bei. Sinteranlagen für die Werkzeugmaschinenindustrie sowie Hochtemperatur-Anlagen machten ebenfalls einen wesentlichen Anteil aus.
Der Auftragsbestand der PVA TePla-Gruppe blieb im Geschäftsjahr 2019 mit 170,6 Mio. EUR (VJ: 171,5 Mio. EUR) stabil auf hohem Niveau. Im Geschäftsjahr 2019 konn ten ein neuer Großauftrag zur Lieferung von Kristallzuchtanlagen sowie ein größerer Auftrag zur Fertigung von Lötanlagen hinzugewonnen werden. Das übrige Auftragsvolumen wurde im normalen operativen Geschäftsbetrieb akquiriert. Der GB Semiconductor Systems verfügt zum 31. Dezember 2019 über einen Auftragsbestand von 114,1 Mio. EUR (VJ: 118,8 Mio. EUR), während er im GB Industrial Systems auf 56,5 Mio. EUR (VJ: 52,7 Mio. EUR) angestiegen ist.
Ergebnisentwicklung
Das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) steigerte sich deutlich auf 16,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresergebnis (12,3 Mio. EUR). Das im Prognosebericht 2018 auf 15 Mio. EUR bezifferte Ergebnisziel des von Zinsen und Steuern unbeeinflussten Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (EBITDA) wurde somit übertroffen. Die EBITDA-Marge lag mit 12,4% (VJ: 12,7%) auf Vorjahresniveau. In Übereinstimmung mit IFRS 16 wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmalig Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen aktiviert, welche zu einer Erhöhung des Abschreibungsvolumens und somit zu einer Erhöhung des EBITDA in Höhe von 0,7 Mio. EUR führten. Hohes Wachstum verzeichnete das Unternehmen ebenfalls beim operativen Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT): Es kletterte auf 12,3 Mio. EUR (VJ: 9,5 Mio. EUR), was einer EBIT-Marge von 9,4% (VJ: 9,8%) entspricht. Das Konzernergebnis nach Steuern übertraf mit 7,7 Mio. EUR ebenfalls das Vorjahresergebnis (6,0 Mio. EUR). Die Umsatzrendite nach Steuern lag mit 5,9% (VJ: 6,2%) geringfügig unter dem Vorjahresniveau.
Der Anstieg des Konzernumsatzes wirkte sich auch positiv auf das Bruttoergebnis aus, das sich deutlich auf 37,7 Mio. EUR erhöhte (VJ: 31,1 Mio. EUR). Die Bruttomarge für das operative Anlagengeschäft konnte ebenfalls weiter verbessert werden, blieb jedoch mit 28,8% hinter der von wesentlichen Lizenzzahlungen geprägten Marge des Vergleichszeitraums von 32,1% zurück.
Die Vertriebskosten lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 12,1 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau (10,2 Mio. EUR). Im Verhältnis zum Umsatzanstieg entwickelten sie sich aber leicht unterproportional. Die Verwaltungskostenquote lag auf einem stabilen Niveau von 7%, absolut lagen die Vertriebskosten in 2019 bei 8,8 Mio. EUR (VJ: 6,7 Mio. EUR). Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wurden im Geschäftsjahr 2019 plangemäß erhöht und lagen bei 4,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR). Von den For-schungs- und Entwicklungsinvestitionen profitierten insbesondere die Bereiche Kristallzucht sowie Metrologie. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen lag mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 bei +0,2 Mio. EUR (VJ: -1,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3,1 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Fördermitteln im Rahmen der F&E-Projekte (1,0 Mio. EUR; VJ: 0,7 Mio. EUR), Erträge aus Kursdifferenzen (0,7 Mio. EUR; VJ: 0,4 Mio. EUR) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,3 Mio. EUR; VJ: 0,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in 2019 mit 2,8 Mio. EUR (VJ: 3,4 Mio. EUR) deutlich unter dem Vorjahresniveau und resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen (0,9 Mio. EUR; VJ: 0,7 Mio. EUR) sowie aus der Abwertung lang- und kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (0,8 Mio. EUR; VJ: 2,1 Mio. EUR). In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der PVA TePla-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 wurden in Übereinstimmung mit IFRS 16 anstelle der Leasingaufwendungen für bisherige Operating-Leasingverhältnisse in Höhe von 741 TEUR insgesamt Abschreibungen in Höhe von 700 TEUR sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 36 TEUR realisiert.
Im GB Semiconductor Systems konnte das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) auf 12,7 Mio. EUR (VJ: 10,6 Mio. EUR) gesteigert werden. Im GB Industrial Systems verzeichneten wir ebenfalls einen Anstieg auf 3,5 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR). Die "Kosten der Holding" betrugen 3,9 Mio. EUR (VJ: 3,2 Mio. EUR).
Der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen lag mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 insgesamt bei -0,5 Mio. EUR (VJ: -0,5 Mio. EUR), darin enthalten sind -0,2 Mio. EUR (VJ: -0,2 Mio. EUR) für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen sowie -0,2 Mio. EUR (VJ: 0,2 Mio. EUR) für Zinszahlungen in Verbindung mit lang- und kurzfristigen Kreditfinanzierungen. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) betrug 11,8 Mio. EUR (VJ: 9,0 Mio. EUR) und das Ergebnis nach Steuern 7,7 Mio. EUR (VJ: 6,0 Mio. EUR). Die Ertragsteueraufwendungen in Höhe von 4,1 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR) setzen sich aus den laufenden Steueraufwendungen/Steuererstattungen in Höhe von -1,9 Mio. EUR (VJ: -1,0 Mio. EUR) und latenten Steueraufwendungen in Höhe von -2,2 Mio. EUR (VJ: -2,0 Mio. EUR) zusammen.
3.3. Vermögens- und Finanzlage der PVA TePla-Gruppe
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements der Pva TePla-Gruppe
Finanzmanagement bedeutet bei der PVA TePla-Gruppe vor allem Liquiditäts- und Kapitalstrukturmanagement sowie das Management von Zinsen und Währungen. Das Finanzmanagement der PVA TePla-Gruppe verfolgt dabei das Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens durch Sicherstellung ausreichender Liquidität zu wahren. Dadurch soll die Finanzkraft der Gruppe jederzeit auf hohem Niveau gehalten werden. Risiken sollen weitestgehend vermieden oder wirkungsvoll abgesichert werden. Die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sind in Abschnitt "4. Chancen- und Risikobericht" dargestellt. Die PVA TePla-Gruppe tätigt keine spekulativen Termingeschäfte und nutzt nur bei Bedarf derivative Finanzinstrumente.
Grundlagen der Finanzierung und wesentliche Finanzierungsmaßnahmen
Für die solide Finanzierung des künftigen Wachstums hat die PVA TePla-Gruppe im März 2018 einen Konsortialdarlehensvertrag über 12,0 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 68,0 Mio. EUR Avallinien sowie einer Erhöhungsoption für weitere Avallinien von bis zu 35 Mio. EUR bzw. Barlinien von bis zu 10 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten, verlängerbar um weitere 24 Monate, unterzeichnet (siehe Abschnitte "Vermögenslage" sowie "Finanzlage"). Die beiden Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten wurden im ersten Quartal 2019 und 2020 bereits in Anspruch genommen. Weitere Finanzierungsrahmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR stehen als Betriebsmittelfinanzierung bzw. 2,3 Mio. EUR als Gebäudefinanzierung zur Verfügung.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme der PVA TePla-Gruppe erhöhte sich zum 31. Dezember 2019 auf 180,9 Mio. EUR (VJ: 162,2 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte liegen zum 31. Dezember 2019 mit 52,0 Mio. EUR leicht über dem Vorjahresniveau (VJ: 47,3 Mio. EUR). Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 leicht auf 11,5 Mio. EUR (VJ: 11,1 Mio. EUR). Der in den immateriellen Vermögenswerten enthaltene Geschäfts- und Firmenwert unterliegt mindestens einmal jährlich einer Werthaltigkeitsüberprüfung. Im Geschäftsjahr 2019 wurden weiterhin in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmalig Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von 2,2 Mio. EUR aktiviert. Das Sachanlagevermögen bewegte sich mit 30,2 Mio. EUR in etwa auf Vorjahresniveau (29,6 Mio. EUR). Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte (3,0 Mio. EUR; VJ: 0,1 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Geldanlagen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die latenten Steueransprüche lagen bei 5,1 Mio. EUR (VJ: 6,5 Mio. EUR).
Den Investitionen standen im Geschäftsjahr 2019 Abschreibungen in Höhe von 3,9 Mio. EUR (VJ: 2,8 Mio. EUR) gegenüber, welche in Höhe von 0,7 Mio. EUR mit der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten zusammenhängen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 mit 129,0 Mio. EUR (VJ: 114,9 Mio. EUR) deutlich über Vorjahresniveau. Durch die weitere Abarbeitung von Großaufträgen, welche zu wesentlichen Teilen erst zum Zeitpunkt der Endabnahme abgerechnet werden, stieg das Vorratsvermögen auf 65,2 Mio. EUR (VJ: 41,0 Mio. EUR) an. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich zum 31. Dezember 2019 von 25,8 Mio. EUR (VJ) auf 27,4 Mio. EUR erhöht. Die Vertragsvermögenswerte (10,5 Mio. EUR; VJ: 7,4 Mio. EUR) werden im Geschäftsjahr 2019 unter Anpassung der Vorjahresdarstellung erstmals separat ausgewiesen, um eine transparentere Darstellung der mittels POC-Methode zeitraumbezogen realisierten Fertigungsaufträge zu gewährleisten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 25,6 Mio. EUR (VJ: 40,0 Mio. EUR).
Finanzlage
Die langfristigen Schulden liegen zum 31. Dezember 2019 mit 23,4 Mio. EUR (VJ: 20,9 Mio. EUR) leicht über dem Vorjahresniveau. Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich in geringem Maße auf 17,2 Mio. EUR (VJ: 15,2 Mio. EUR). Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten betragen 3,2 Mio. EUR (VJ: 2,3 Mio. EUR). Der Anstieg der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist in Höhe von 1,6 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR) auf die in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmals erfolgte Passivierung von Verpflichtungen aus Leasingverträgen zurückzuführen. Die latenten Steuerschulden liegen mit 2,8 Mio. EUR (VJ: 2,6 Mio. EUR) nahezu auf Vorjahresniveau.
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 auf 100,2 Mio. EUR (VJ: 90,5 Mio. EUR). Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen liegen am Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 3,6 Mio. EUR (VJ: 2,4 Mio. EUR). Hierin enthalten sind insbesondere Rückstellungen für Gewährleistungen. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2019 auf 1,3 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR) angestiegen. Dies begründet sich in Höhe von 0,6 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR) ebenfalls auf die in Übereinstimmung mit IFRS 16 erstmals erfolgte Passivierung von Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern erhöhten sich im Wesentlichen durch höhere Ergebnisbeteiligungen auf 4,1 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 10,8 Mio. EUR (VJ: 8,9 Mio. EUR). Die Vertragsverbindlichkeiten lagen zum 31. Dezember 2019 mit 78,6 Mio. EUR über denen des Vorjahres mit 72,5 Mio. EUR.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren Avallinien in Höhe von 49,7 Mio. EUR (VJ: 61,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Ein durch Grundschulden besicherter Kreditrahmen wurde zu diesem Stichtag in Höhe von 2,3 Mio. EUR (VJ: 3,0 Mio. EUR) beliehen, dieser reduziert sich bis Dezember 2022 alle sechs Monate planmäßig um 333 TEUR.
Das Eigenkapital erhöhte sich aufgrund des Konzerngesamtergebnisses in Höhe von 6,6 Mio. EUR (VJ: 6,2 Mio. EUR) deutlich auf 57,3 Mio. EUR (VJ: 50,8 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote stieg am Ende des Geschäftsjahres 2019 auf 31,7%(VJ: 31,3%).
Liquiditätslage
Im Geschäftsjahr 2019 reduzierte sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit durch die weitere Abarbeitung des hohen Auftragsbestandes auf -0,6 Mio. EUR (VJ: 11,7 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit ist in den Produktbereichen Vakuumanlagen und Kristallzuchtanlagen aufgrund der Projektstruktur und Zahlungsmodalitäten der Aufträge stichtagsbezogen starken Schwankungen unterworfen. Zu Beginn der Aufträge erhalten wir nennenswerte Anzahlungen, die bei großen Aufträgen den gesamten Cash-Flow positiv beeinflussen. Während der Bearbeitung der Aufträge ist der Cash-Flow negativ, wohingegen zeitnah zur Lieferung die Restzahlung bis auf eine geringe Restrate erfolgt.
Durch Geldanlagen mit einer Restlaufzeit größer drei Monaten (9,0 Mio. EUR) zur Reduktion von Negativzinsen, Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (2,6 Mio. EUR) sowie den Unternehmenserwerb eines renommierten Kesselbauers (0,9 Mio. EUR) belief sich der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit auf -12,5 Mio. EUR (VJ: -3,8 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit lag bei -1,4 Mio. EUR (VJ: -0,9 Mio. EUR) und umfasst die planmäßige Tilgung der lang- und kurzfristigen Darlehen in Höhe von -0,7 Mio. EUR (VJ: -0,8 Mio. EUR) sowie Tilgungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von -0,7 Mio. EUR (VJ: 0 Mio. EUR). Die Zinszahlungen betrugen -0,1 Mio. EUR (VJ: -0,1 Mio. EUR).
Durch den Rückgang der Zahlungsmittel (unter Berücksichtigung der Wechselkursänderungen) um 14,4 Mio. EUR auf 25,6 Mio. EUR und die noch frei verfügbaren Kreditlinien in Höhe von 14,0 Mio. EUR verfügt die PVA TePla-Gruppe zum Bilanzstichtag 2019 über frei verfügbare liquide Mittel in Höhe von 39,6 Mio. EUR.
Zum 31. Dezember 2019 weist die PVA TePla-Gruppe eine positive Nettofinanzposition (Saldo aus Zahlungsmitteln und kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 21,0 Mio. EUR (VJ: 37,0 Mio. EUR) aus.
3.4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PVA TePla AG
Der Jahresabschluss der PVA TePla AG wird - im Gegensatz zum Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB zugrunde liegen, wie sie in der EU anzuwenden sind - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§242 bis 256a und der §§264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Da die PVA TePla AG ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochterunternehmen erwirtschaftet, zeigt sich im Jahresabschluss der PVA TePla AG ein ganz ähnlicher Geschäftsverlauf wie im Konzernabschluss der PVA TePla-Gruppe.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2019 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von 10,8 Mio. EUR (VJ: 17,3 Mio. EUR) erzielt. Diese wurden im Wesentlichen mit Weiterbelastungen an Tochterunternehmen im In- und Ausland erzielt.
Die Materialaufwendungen liegen im Geschäftsjahr 2019 mit 0,5 Mio. EUR auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr (VJ: 0,6 Mio. EUR). Die Personalaufwendungen haben sich durch höhere Ergebnisbeteiligungen auf 4,6 Mio. EUR (VJ: 4,4 Mio. EUR) erhöht. Die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR lagen 2019 in etwa auf Vorjahresniveau (VJ: 1,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,6 Mio. EUR sind im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. EUR) leicht gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2019 mit 5,7 Mio. EUR ebenfalls geringfügig über dem Vorjahreswert (5,3 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen in 2019 im Wesentlichen auf Wechselkursgewinne (0,3 Mio. EUR), Erträge in Verbindung mit verjährten Verbindlichkeiten sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem Bewirtschaftungskosten von Immobilien, Kosten für IT-Infrastruktur sowie Beratungskosten. Des Weiteren enthält dieser Aufwandsposten Wechselkursverluste in Höhe von 0,3 Mio. EUR.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochterunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2019 12,3 Mio. EUR (VJ: 6,0 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften lagen bei 0,0 Mio. EUR (VJ: 6,1 Mio. EUR). Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf 0,6 Mio. EUR (VJ: 1,0 Mio. EUR). Die Zinserträge erreichten 0,2 Mio. EUR (VJ: 0,3 Mio. EUR). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag lagen bei -1,8 Mio. EUR (VJ: -0,9 Mio. EUR). Insgesamt erzielte die PVA TePla AG ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 10,1 Mio. EUR (VJ: 5,3 Mio. EUR) und ein Jahresergebnis in Höhe von 9,9 Mio. EUR (VJ: 5,2 Mio. EUR).
Der Auftragsbestand der PVA TePla AG lag am Ende des Geschäftsjahres 2019 bei 7,3 Mio. EUR (VJ: 9,0 Mio. EUR).
Vermögenslage
Die Bilanzsumme der PVA TePla AG ist zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahreswert von 93,2 Mio. EUR auf 97,9 Mio. EUR angestiegen.
Der Wert des Anlagevermögens beträgt Ende des Geschäftsjahres 2019 insgesamt 35,9 Mio. EUR (VJ: 36,7 Mio. EUR). Das Sachanlagevermögen hat sich von 18,7 Mio. EUR im Vorjahr leicht auf 17,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 reduziert, im Wesentlichen bedingt durch planmäßige Abschreibungen. Der Wert der Finanzanlagen beläuft sich in etwa auf Vorjahresniveau (17,6 Mio. EUR; VJ: 17,7 Mio. EUR). Die teilweisen Rückzahlungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die Gründung der PVA Italy S.r.l. mit einem Kapital von 0,1 Mio. EUR gleichen sich weitgehend aus.
Der Gesamtwert der Vorräte hat sich vor Verrechnung mit den Anzahlungen zum 31. Dezember 2019 auf 2,3 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR) erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von 3,9 Mio. EUR (VJ) auf 2,4 Mio. EUR reduziert und resultieren in voller Höhe aus einem Kundenvertrag.
Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist mit Blick auf den 31. Dezember 2019 von 11,7 Mio. EUR (VJ) auf 30,0 Mio. EUR angestiegen. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände hat sich von 3,7 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR verringert. Der Bestand der liquiden Mittel ist in Verbindung mit den bestehenden Cashpool-Verträgen leicht auf 26,3 Mio. EUR (VJ: 32,9 Mio. EUR) zurückgegangen.
Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz der PVA TePla AG zeigt zum 31. Dezember 2019 einen Rückgang der Verbindlichkeiten auf 35,9 Mio. EUR (VJ: 40,8 Mio. EUR). Die Veränderung resultiert vor allem aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, insbesondere aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen, in Höhe von 3,6 Mio. EUR. Die Finanzverbindlichkeiten wurden planmäßig um weitere 0,7 Mio. EUR reduziert. Die Pensionsverpflichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. EUR. Es werden nur noch die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern ausgewiesen, die bis zum 31. Dezember 2014 das Renteneintrittsalter erreicht hatten. Neue Pensionszusagen werden generell nicht mehr gegeben. Die sonstigen Rückstellungen sind mit Blick auf den 31. Dezember 2019 auf 3,1 Mio. EUR (VJ: 2,7 Mio. EUR) gestiegen. Dies begründet sich im Wesentlichen durch gestiegene Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile. Die Steuerrückstellungen betragen 0,6 Mio. EUR (VJ: 1,5 Mio. EUR).
Das Eigenkapital der PVA TePla AG ist zum 31. Dezember 2019 auf 50,5 Mio. EUR gestiegen (VJ: 40,5 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 51,5% (VJ: 43,5%). Der Bilanzgewinn liegt mit 26,5 Mio. EUR weit über dem des Vorjahres (16,6 Mio. EUR).
Die Investitionen der PVA TePla AG lagen im Geschäftsjahr 2019 bei 0,4 Mio. EUR (VJ: 3,1 Mio. EUR).
Gewinnverwendung
Der Einzelabschluss der PVA TePla AG weist zum 31. Dezember 2019 (nach handelsrechtlichen Vorschriften) einen Jahresüberschuss in Höhe von 9,9 Mio. EUR (VJ: 5,2 Mio. EUR) sowie einen Bilanzgewinn in Höhe von 26,5 Mio. EUR (VJ: 16,6 Mio. EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn für einen Vortrag auf neue Rechnung in gleicher Höhe zu verwenden. Für das Geschäftsjahr 2019 soll keine Dividende ausgeschüttet werden. Entnahmen aus der Kapital- sowie der Gewinnrücklage wurden nicht getätigt.
Gesamtbeurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet, dass sowohl die hohen konjunkturellen Unsicherheiten als auch die Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus das globale Wachstum im Geschäftsjahr 2020 erheblich belasten könnten. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich. Dennoch sieht der Vorstand zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts die wirtschaftliche Lage der PVA TePla AG auch über das Ende des Geschäftsjahres 2020 hinaus als nicht gefährdet an.
4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Die Geschäftsfelder der PVA TePla-Gruppe sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Als Risiko gilt dabei die Möglichkeit, dass Ereignisse oder Handlungen die Gruppe oder eines der Geschäftsfelder daran hindern, avisierte Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für die PVA TePla-Gruppe wichtig, Chancen für das Unternehmen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe zu sichern. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Chancen und Risiken werden im Folgenden dargestellt.
Risiko- und Chancenstrategie
Die Risiko- und Chancenstrategie ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand und die unternehmerische Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern. Die daraus resultierende Strategie bewertet die Risiken und die Chancen unternehmerischen Handelns. In den Kernkompetenzfeldern der Gesellschaft bzw. der Gruppe gehen wir angemessene, überschau- und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Hierzu zählt vor allem der Abschluss geeigneter Versicherungen. Dieser Prozess wird in enger Zusammenarbeit mit einem versierten und spezialisierten Versicherungsmakler durchgeführt und regelmäßig auf seine Effizienz geprüft und gegebenenfalls optimiert.
Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- bzw. Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Dazu steht den Geschäftsführern und Mitarbeitern ein "Risikohandbuch" mit Verfahrensanleitungen für ein ordnungsgemäßes und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement zur Verfügung. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die Gesamtheit aller risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen ab, d.h. die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Berichterstattung und Überwachung von Risiken. Dabei werden unter Beachtung definierter Risikokategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet.
Risiko- und Chancenmanagement
Der Risikokreis entspricht dem Konsolidierungskreis der PVA TePla-Gruppe. Das Risikomanagement erfolgt in der PVA TePla AG, ihren Tochterunternehmen und in den Geschäftsprozessen dezentral auf Basis der organisatorischen Grundlagen. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein wichtiger Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA TePla-Gruppe zu informieren. Aufgabe der Verantwortlichen ist darüber hinaus, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.
Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.
Das Risikomanagementsystem, welches ebenfalls das Compliance-Management-System umfasst, ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.
Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagementsystems wird in regelmäßigen Zeitabständen auf Vorstandsebene kontrolliert und entsprechend angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat legen regelmäßig Bereiche fest, in denen die PVA TePla-Gruppe einer internen Revision unterzogen wird. Für diese Prüfungen werden bedarfsweise externe Gesellschaften hinzugezogen.
Das Chancenmanagement ist ebenfalls integraler Bestandteil der konzernweiten Steuerung. Die einzelnen Chancenbereiche werden im Rahmen des Strategieprozesses identifiziert und bewertet. Ebenso wie Risiken werden Chancen dezentral erhoben und gesteuert. Über ein regelmäßiges Reporting wird frühzeitig erkannt, ob Markt- und Wettbewerbsentwicklungen oder konzerninterne Ereignisse eine Neubewertung erforderlich machen.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte "Interne Kontrollsystem" (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren IT-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.
Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und gegebenenfalls durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist in diesem Fall dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.
Der Prozess der Konzernrechnungslegung und Konsolidierung basiert auf der dezentralen Erstellung der Abschlüsse durch die einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschlüsse werden nach konzerneinheitlichen Standards aufgestellt und in ebenfalls konzerneinheitlich definierten Datenformaten weitergeleitet. Das zentrale Buchhaltungssystem ist mit dem ERP-System über umfassende Schnittstellen verbunden.
Der gesamte Prozess wird durch das zentrale Konzernrechnungswesen und -controlling gesteuert und kontrolliert. Hier erfolgen ebenfalls inhaltliche und formale Kontrollen der Daten. Alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiter erhalten regelmäßige Schulungen. Zusätzlich prüft der Abschlussprüfer die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein IKS noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Risiken aus Finanzinstrumenten sind im Konzernanhang in Textziffer "20. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" detailliert erläutert.
Risikobewertung
Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos (wirtschaftliche Relevanz), jeweils gemäß den Stufen "gering", "mittel" und "hoch".
Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftstätigkeit
Die PVA TePla-Gruppe unterscheidet zwischen Geschäftschancen und -risiken sowie operationellen und finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken. Diese stellen die wesentlichen Bereiche für die Unternehmensgruppe dar. Nicht in allen Teilbereichen sind Chancen und Risiken gleichermaßen vorhanden. Grundsätzlich erfolgt im Folgenden eine Nettodarstellung der Risiken (nach Maßnahmen).
GESCHÄFTSCHANCEN UND -RISIKEN
Absatzmärkte
Das Risiko in den von der PVA TePla-Gruppe bearbeiteten Märkten liegt besonders in den Schwankungen der Investitionstätigkeit der Kunden, die wiederum in Abhängigkeit von globalen oder regionalen Konjunkturentwicklungen stehen. Damit besitzen auch im weiteren Sinne politische Entwicklungen wie Handelskonflikte eine besondere Bedeutung. Aussagen über die zukünftige Entwicklung von einzelnen Marktsegmenten oder von wirtschaftspolitischen Entscheidungen in Schwellenländern lassen sich nicht mit hinreichender Präzision und Eintrittswahrscheinlichkeit treffen. Ein zunehmender, weltweiter Konkurrenz- und Preisdruck kommt hinzu.
Auf der Ebene internationaler Politik besteht eine Vielzahl von Risiken, die hier nur ansatzweise angerissen werden können. Dazu zählen unter anderem die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen der EU und der Türkei, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nach wie vor ungeklärte Brexit bzw. dessen nachfolgend zu verhandelnder Vertrag, der die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU regelt, die mögliche Eskalation protektionistisch motivierter Handelskonflikte nicht nur seitens der USA sowie die Spannungen zwischen dem Iran und einer Reihe von Staaten sowie der NordkoreaKonflikt.
Bei länger anhaltenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft durch das Coronavirus könnte es zu deutlichen Auswirkungen auf den Umsatz und den Auftragseingang der PVA TePla-Gruppe kommen. Aus dem Ausbruch des Coronavirus können sich nach unserer gegenwärtigen Einschätzung gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben, die zu signifikanten Rückgängen des Wirtschaftswachstums (vor allem mit Blick auf Asien, Europa und Nordamerika) führen könnten. Die Auswirkungen der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts beginnenden Pandemie auf die PVA TePla-Gruppe sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten seriös nicht abschätzbar. Risiken für die PVA TePla-Gruppe können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch zu erheblichen Beeinträchtigungen der Produktion, des Beschaffungsmarkts und der Zulieferkette führen.
Das Halbleitergeschäft, eine wichtige Branche für den GB Semiconductor Systems, ist traditionell gekennzeichnet durch hohe Zyklizität. Obwohl der Halbleitermarkt in den letzten Jahrzehnten eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate weit über den meisten etablierten-Branchen aufwies, umfasst dieser Durchschnitt sowohl starke Wachstums- als auch Rezessionsphasen. Insbesondere die Investitionen in neue Silizium-Waferkapazitäten, ein wichtiger Teilmarkt für die PVA TePla-Gruppe, unterlagen immer starken Schwankungen.
Die Investitionen werden in Prozesstechnologien getätigt. Dazu gehören zum Beispiel Kristallzuchtanlagen zum Ziehen von hochreinen Silizium- oder Siliziumkarbid-Kristallen für die Hochleistungselektronik - insbesondere in der E-Mobilität - oder Metrologiesysteme für die zerstörungsfreie Qualitätsüberprüfung in der LED- oder MEMS-Fertigung. Die weiter fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft macht immer größere Kapazitäten zur Herstellung von Halbleitermaterial notwendig. Auch die zunehmende Verringerung der Strukturbreiten in der Chip-Fertigung wird die Nachfrage nach Metrologiesystemen zur Überprüfung der Qualität von Chips steigen lassen. Seit dem Jahr 2017 haben die Investitionen der großen Wafer- und Chiphersteller wieder deutlich zugenommen.
Der Aufbau einer eigenen Waferproduktion für die Halbleiterindustrie in China stellt für die PVA TePla-Gruppe eine große Wachstumschance dar. Dieses Potenzial wurde durch die ersten Aufträge in den Jahren 2018 und 2019 bereits untermauert. Siliziumkarbid für die Hochleistungselektronik ist von großer Bedeutung für eine Vielzahl von Industrien wie die Automobilindustrie und der Bereich Regenerative Energien. Durch die vorhandene Anlagentechnologie bei der PVA TePla-Gruppe ergeben sich in den nächsten Jahren große Absatzchancen in gleich mehreren Regionen
Die Nachfrage nach Plasma- und Metrologiesystemen korreliert mit der Entwicklung der Absatzmärkte in der Halbleiterindustrie (zum Beispiel MEMS, LED, OLED/PLED, IGBT). Durch das mittelfristig unterstellte Wachstum des Halbleitermarkts sowie neue Applikationen für Plasmaanlagen im Halbleiter/Life Science/Industrial-Bereich kann weiteres Wachstum für diese Produktbereiche der PVA TePla-Gruppe erwartet werden. Getrieben durch die sich beschleunigende Vernetzung von Milliarden von Geräten in der Industrie und im Privatbereich, wird der Markt für Halbleiter mittelfristig verstärkt wachsen, (Stichworte: "Internet der Dinge, Industrie 4.0").
Im GB Industrial Systems liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei Anlagen zum Sintern von Hartmetall. In diesem Produktbereich ist seit einigen Jahren eine deutlich stärkere Volatilität zu registrieren. Die Einführung neuer Technologien, die zur Substitution vorhandener Materialien führt, könnte Märkte nachhaltig beeinflussen.
In Märkten wie der Werkzeugindustrie, der Elektroindustrie und der Halbleiterindustrie bietet die PVA TePla-Gruppe Prozesstechnologien an, die auch in Zukunft fester Bestandteil der jeweiligen Wertschöpfungsketten bleiben werden. Im Bereich der Wärmebehandlungsanlagen entwickeln sich in der Applikation "Diffusionsschweißen" neue Anwendermärkte. Die Luftfahrtindustrie, die Halbleiterindustrie oder zum Beispiel auch der Formgebungsbau sind Beispiele für Bereiche, in denen solche Prozesse zur Anwendung kommen können.
Konjunktur
Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für das Jahr 2020 ein BIP-Wachstum von 3,3%, d.h. einen um 0,4%-Punkte höheren globalen Wirtschaftszuwachs als 2019. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird in Summe eine beschleunigte Dynamik von 4,4% vorhergesagt. In China wird sich das Wirtschaftswachstum voraussichtlich weiter verlangsamen. Mit 6,0% bleibt es aber überdurchschnittlich hoch. Das zwischen den USA und China vereinbarte Handelsabkommen "Phase-1-Deal" dürfte laut IWF die kurzfristige konjunkturelle Schwäche mildern. Der konjunkturelle Ausblick wurde zu einem Zeitpunkt getätigt, als die Pandemie und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft noch nicht hervortraten. Abzuwarten bleibt, wie stark das Coronavirus das globale Wirtschaftswachstum schmälern wird. Die ökonomischen Konsequenzen für Deutschland und die PVA TePla-Gruppe selbst und für die globalen Wertschöpfungsketten können zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht beziffert werden.
In den Industrieländern dürfte sich die expansive Entwicklung im Jahr 2020 mit 1,6% fast im Tempo des Vorjahres fortsetzen. Für die USA wird ein Plus von 2,0% und somit abermals eine überdurchschnittliche Entwicklung prognostiziert. Hingegen liegen die Erwartungen für das Vereinigte Königreich bei 1,4%, für die Euro-Zone bei 1,3%, wobei sich Deutschland mit 1,1% Zuwachs abermals unterdurchschnittlich entwickeln soll, und für Japan bei 0,7%.
Für die PVA TePla-Gruppe ist insbesondere der chinesische Markt im Bereich Vakuumanlagen und Kristallzuchtanlagen von großer Bedeutung. Mit der Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung in China im Laufe der letzten Jahre und der bestehenden Korrelation zwischen den in Anlagen des Geschäftsbereichs Industrial Systems hergestellten Produkten und dem Ausbau der Infrastruktur besteht die Möglichkeit einer Investitionszurückhaltung. In den asiatischen Schwellenländern wird sich das Wachstum voraussichtlich deutlich verringern. Der Vorstand der PVA TePla AG erwartet zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass die Nachfrage und die Produktion in China wegen des Ausbruchs des Coronavirus erheblich schwächer als im Vorjahr zunehmen werden. Der damit einhergehende geringere Importbedarf Chinas wird auch die Konjunktur in den asiatischen Nachbarländern belasten. Allein der schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbare deutliche Rückgang des chinesischen BIP-Wachstums im ersten Quartal 2020 wird zu einer zeitlichen Verschiebung von Projekten mit chinesischen Unternehmen führen. Diese Projekte werden in den Folgequartalen nach Entspannung der Lage fortgeführt werden.
Ein bedeutendes makroökonomisches Risiko ergibt sich daraus, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus über längere Zeit beibehalten oder ausgebaut werden und sich infolgedessen das chinesische und globale Wirtschaftswachstum weiter abschwächen. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet der Vorstand der PVA TePla AG daher mit einem deutlich langsameren Wachstum der Weltwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr. Die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich sehr hoch sein und Nachfrage- und Produktionsausfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus könnten das globale Wachstum erheblich belasten.
Den Risiken aus den Absatzmärkten und konjunkturellen Risiken begegnet die PVA TePla-Gruppe durch Diversifizierung des Leistungsangebots in verschiedenen Branchen wie Halbleiter, Photovoltaik, Werkzeug- und Hartmetalltechnik, Herstellung hochwertiger Metalle und Keramiken, Automobil- und Flugzeugindustrie sowie Elektro- und Elektronikindustrie. Zyklische, absehbare Schwankungen des Marktvolumens werden vornehmlich durch Zukauf oder Reduzierung von Fremdleistungen ausgeglichen, wobei bei einer unerwartet großen Nachfrage das Risiko von Produktionsengpässen auftreten könnte. Die Strategie einer relativ niedrigen Fertigungstiefe erlaubt hier eine zeitnahe Reaktion. Auch werden in der PVA TePla-Gruppe hochwertige Lohnarbeiten -wie Plasmabehandlung, Hochvakuumlöten und Wärmebehandeln von Bauteilen - angeboten, die erfahrungsgemäß in Zeiten geringer Investitionsneigung von den Kunden verstärkt nachgefragt werden.
Konjunkturelle Chancen bestehen in Entwicklungen, die zum Übertreffen des im Prognosebericht unterstellten Wachstums führen können, etwa aufgrund der Deeskalation von politischen Konflikten, der unerwartet schnellen Beilegung von Handelsstreitigkeiten oder einer vorteilhaften Brexit-Regelung, welche zu geringeren Marktverwerfungen als erwartet und oben beschrieben führt.
Technologie
Das Risiko von Auftragsverlusten durch eine unerwartete, neu am Markt auftauchende (Seiteneinsteiger-) Technologie wird weltweit verfolgt und eingeschätzt. Hierzu beobachten wir ständig neue branchenspezifische Forschungs- und Technologieentwicklungen sowie dazu veröffentlichte Ergebnisse und stehen in engem Kontakt mit Schlüsselkunden und Forschungsinstituten weltweit. Die technologische Weiterentwicklung der Produkte sichern wir zusätzlich durch die laufend vorgenommenen Entwicklungstätigkeit unter anderem in betriebseigenen Entwicklungszentren sowie durch den Betrieb eigener Dienstleistungszentren, in denen Werkstoffe und Materialien für Kunden prozessiert werden. Hier kommen die Entwicklungsabteilungen des Unternehmens in hohem Maße mit neuesten Anforderungen an die Werkstoff- und Materialbeschaffenheit von Seiten der Kunden in Kontakt. Die technische Komplexität der Produkte und der schnelle technologische Fortschritt beinhalten Risiken im Hinblick auf den Bereich Forschung und Entwicklung. Der mittel- und langfristige Erfolg hängt davon ab, dass innerhalb angemessener Zeitspannen marktfähige Produkte entwickelt werden, die zeitnah ausreichende Umsätze generieren, so dass der Cash-Flow die Innenfinanzierung des Konzerns sichert. Die technische Komplexität unserer Produkte und die hohen Kundenanforderungen bergen unter Umständen ebenfalls Risiken, die sich in erhöhten Gewährleistungsaufwendungen niederschlagen können.
Projekte mit besonderen, jenseits des üblichen Zuschnitts liegenden technologischen Herausforderungen können gegebenenfalls Abwicklungsrisiken bergen. Diesen Risiken wird durch die Einführung eines engmaschigen Projektcontrollings entgegengewirkt. Ebenfalls kommt nach gründlicher Abwägung der Risiken und Chancen ein Verzicht in Betracht, sollte ein Projekt dem geforderten Risikoprofil nicht entsprechen.
Als Anbieter von Technologien zur Herstellung und Bearbeitung von Materialien, Teilen und Baugruppen für Branchen, in deren Herstellung Vakuum und hohe Temperatur eine entscheidende Rolle spielen, besteht die Chance, dass sich durch neue Anwendungsfelder für in unseren Anlagen hergestellte Materialien ein zusätzlicher Bedarf entwickelt. Auch können neue Anforderungen an Materialien notwendig werden, die einen neuen Anlagentypus in den Spezialgebieten der PVA TePla-Gruppe erforderlich machen. Aufgrund des Klimawandels stehen Energieeinsparungen zur Verlangsamung des globalen Temperaturanstiegs im Vordergrund. Neue Materialien, die zu einer erheblichen Erhöhung der Lebensdauer von Geräten und Strukturen führen, tragen im besonderen Maße zu den Energieeinsparungen bei. Aber auch neue Materialien für die Leichtbauweise leisten ihren Beitrag zur Energieeffizienz. Daher können sich für die Prozess- und Anlagentechnik der Gruppe die Chancen auf verstärkte Entwicklung und Produktiondieser Materialien weltweit erheblich erhöhen.
Handelsbarrieren
Als international tätige Unternehmensgruppe mit hohem Exportanteil ist die PVA TePla-Gruppe grundsätzlich anfällig für Handelsbarrieren oder Sanktionen im Bereich der Zollpolitik. Aufgrund der außenpolitischen Entwicklungen ist tendenziell eine Verschärfung in diesen beiden Feldern zu erkennen. Dies betrifft Russland, aber zukünftig unter Umständen - abhängig von der politischen Entwicklung - auch andere Regionen, so auch die USA. Die PVA TePla-Gruppe prüft stets die Notwendigkeit von Ausfuhrgenehmigungen und sichert bei Risikoaufträgen das politische Risiko gegebenenfalls über Investitionsgüterkreditversicherungen ab. Grundsätzlich bleibt aber eine Anfälligkeit gegenüber Handelsbarrieren, da Abschlüsse von Versicherungen bei einer Verschärfung von politischen Risiken nur begrenzt möglich sind. Die PVA TePla-Gruppe begegnet dieser möglichen Entwicklung durch den Betrieb regionaler Tochterunternehmen in wichtigen Märkten, so dass alternativ entsprechende Lieferketten in den relevanten Ländern aufgebaut und eventuell auftretende Handelsbarrieren umgangen werden können.
OPERATIONELLE CHANCEN UND RISIKEN
Vertrieb
In einigen Regionen arbeiten die Tochterunternehmen der PVA TePla AG mit Handelsgesellschaften zusammen und sind in gewissem Umfang von deren Vertretertätigkeit abhängig. Durch unsere in den für die PVA TePla-Gruppe wesentlichen Absatzmärkten aktiven Tochtergesellschaften werden unsere Vertriebsaktivitäten aktiv unterstützt und reduzieren eine Abhängigkeit. Die Vertriebsstrategie wird zudem regelmäßig überprüft.
Durch Verzögerungen bei der Auslieferung von Anlagen bestehen gegebenenfalls Pönalrisiken bzw. Mehraufwendungen. Durch ein verstärktes Projektmanagement sollen Lieferverzögerungen vermindert und Durchlaufzeiten weiter verbessert werden. Der Vertrieb könnte durch Reisebeschränkungen einzelner Länder oder Ländergruppen im Rahmen von staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden und den Absatz unserer Produkte beeinträchtigen.
Beschaffungsmärkte
Grundsätzlich wird dem Risiko von Terminverzögerungen oder Lieferausfällen durch die sorgfältige Auswahl und intensive Begleitung der Lieferanten begegnet. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten lässt sich grundsätzlich nicht ausschließen, wird mehrheitlich aber dadurch begrenzt, dass möglichst mehrere Lieferanten für wichtige Komponenten qualifiziert werden und die Zulieferungen auf diese Lieferanten aufgeteilt werden. Das Ausfallrisiko von Lieferanten (zum Beispiel durch Insolvenzen) wird durch Betrachtung der wirtschaftlichen Lage des Lieferanten und durch eine gezielte Auswahl und Qualifizierung alternativer Lieferanten, erheblich reduziert. Bei allen bedeutenden Zulieferern wird auf ein geeignetes Qualitätssicherungssystem und eine angemessene Haftungsdeckung durch Versicherungen geachtet.
Durch die sehr hohe Marktnachfrage ist es insbesondere im Bereich der Kesselproduktion bei Zulieferern immer wieder zu Produktionsengpässen gekommen. Durch die Übernahme der Aktivitäten eines renommierten und weltweit anerkannten italienischen Kesselherstellers im Geschäftsjahr 2019 verfügt die PVA TePla-Gruppe fortan über eine eigenständige Kesselproduktion. Zudem wird durch die Erschließung weiterer Lieferanten versucht, die Zuliefererbasis weiter zu stärken.
Durch das Coronavirus kann es zumindest in der ersten Jahreshälfte des Geschäftsjahrs 2020 zu Verzögerungen in der Beschaffung einzelner Komponenten kommen. Die PVA Italy S.r.l. ist als einer der Kesselhersteller der PVA TePla-Gruppe in Norditalien ansässig, das zum Berichtszeitpunkt in besonderem Maße von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
Kapazitätsauslastung
Durch den hohen Auftragsbestand im Produktbereich Kristallzuchtanlagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 sind die für deren Fertigung zuständigen Mitarbeiter weitgehend ausgelastet, so dass Produktionsengpässe nicht ausgeschlossen werden können. Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Leiharbeitern und gegebenenfalls Fremdfirmen sowie eines Personal-Poolings innerhalb des Konzerns können Kapazitäten eingesetzt werden, ohne dass es durch Personalaufbau zukünftig zu Überkapazitäten kommt.
Personal
Der Erfolg der PVA TePla-Gruppe ist wesentlich von seinen Mitarbeitern und deren Know-how abhängig. Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte ist in den Branchen und in den Regionen, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist, jedoch sehr stark und es besteht ein grundsätzliches Risiko der Fluktuation. Der künftige Erfolg der Unternehmensgruppe hängt insofern auch davon ab, inwiefern es gelingt, weiteres Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Eine strategische Personalplanung, sowohl für Fachpersonal als auch für die Führungsebene, sowie Kooperationen mit deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sollen dieser Entwicklung vorbeugen. Die demografische Entwicklung zwingt das Unternehmen zudem, mit den Veränderungen durch eine älter werdende Belegschaft umzugehen und einen qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern. Weiterhin soll diesem Risiko durch Dokumentation des Know-hows, die Ausweitung der Redundanzen und das Führen von Mitarbeitergesprächen vorgebeugt werden. Bei Eintritt des Risikos ist in Abhängigkeit von der Tragweite der Personalengpässe mit einer Auswirkung auf die unternehmerische Tätigkeit und folglich auch auf das Ergebnis der PVA TePla-Gruppe zu rechnen.
Informationstechnologie
Bei der PVA TePla-Gruppe mit ihren global agierendem und auf Wachstum ausgerichteten Unternehmen kommt der konzernweit in allen Geschäftsbereichen eingesetzten Informationstechnologie (IT) eine sehr große und stetig wachsende Bedeutung zu. Risiken bestehen hier im Hinblick auf die drei Schutzziele:
| ― | Vertraulichkeit |
| ― | Integrität |
| ― | Verfügbarkeit |
Diese umfassen insbesondere den unbefugten Zugriff, die Modifikation und den Abzug sensibler elektronischer Unternehmensoder Kundendaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen und Katastrophen. Der integre Umgang mit Daten gewährleistet die Korrektheit und Unversehrtheit von Daten sowie die fehlerfreie Funktionsweise von Systemen. Der hohe Anspruch an die Qualität unserer Produkte gilt auch für den Umgang mit den Daten unserer Kunden und Mitarbeiter. Dabei haben die Werte Datensicherheit, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung oberste Priorität. Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmens- und Kundendaten begegnen wir mit dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien, zum Beispiel Firewall- und Intrusion-Prevention-Systemen, sowie der mehrfachen Absicherung der Zugriffe. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht.
Mit einer redundanten Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sichern wir uns gegen Risiken ab, die im Störungs- oder Katastrophenfall eintreten können. Im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards setzen wir marktübliche Technologien zur Absicherung unserer IT-Landschaft ein, die - um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern - kontinuierlich standardisiert und erneuert werden. Die fortlaufende Steigerung der Automatisierung erhöht die Prozesssicherheit und Qualität der Verarbeitung. Die Weiterentwicklung und der konzernweite Einsatz der IT-Governance-Prozesse, insbesondere die weitere Vereinheitlichung des IT-Risikomanagement-Prozesses, tragen zusätzlich dazu bei, Risiken früh zu erkennen und effektiv zu reduzieren.
Schwerpunkt unserer IT-Sicherheitsprogramme ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der konzernweiten Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört derzeit unter anderem der Aufbau eines IT-Sicherheitsleitstands. Dieser soll Cyberattacken frühzeitig erkennen und somit dazu beitragen, dass wir Angriffen mit modernsten Abwehrverfahren begegnen können. Die PVA TePla AG und deren Tochterunternehmen ergänzen die technischen Maßnahmen, indem das Unternehmen seine Mitarbeiter konsequent sensibilisiert und schult.
Trotz aller Vorkehrungen können Störungen in der Informationstechnologie und dadurch negative Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse sowie unberechtigte Datenzugriffe nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Rechtsstreitigkeiten
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten der PVA TePla AG bzw. deren Tochterunternehmen.
Die internationale Geschäftstätigkeit der PVA TePla AG und deren Tochterunternehmen führt dazu, dass die Unternehmen verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bereiche nationale und internationale Vertragsgestaltung und Besteuerung. Aus diesen Bereichen können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Ertrags- oder die Vermögenslage ergeben. Die Minimierung des Risikos aus Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt grundsätzlich über die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen. Bei besonderen Verträgen erfolgt die Prüfung des Vertragswerks zunächst unternehmensintern und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines externen Rechtsberaters. Das zur Beurteilung des täglichen Geschäfts erforderliche Fachwissen wird durch qualifizierte Mitarbeiter eingebracht. Produkthaftungsrisiken werden durch entsprechende Versicherungen abgedeckt.
FINANZWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN
Steuerrecht
Aufgrund des Umfangs des Auslandsgeschäftes hat die Komplexität der zugehörigen steuerlichen Themen zugenommen. Dazu zählen insbesondere die Themenkreise Verrechnungspreise im Geschäft zwischen den Gesellschaften der PVA TePla-Gruppe und Umsatzsteuern, vor allem auf Dienstleistungen und steuerliche Regelungen für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden. Diese Themen werden in enger Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern bearbeitet, sodass keine nennenswerten Risiken erkennbar sind. Es ist aber ein zunehmender Aufwand für diese Beratungen, die interne Bearbeitung und die Umsetzung der Regelungen mit den zugehörigen Registrierungen zu beobachten.
Gesamtaussage des Vorstands
In seiner Funktion als Verantwortlicher für das Risikomanagement überprüft der Vorstand der PVA TePla AG die Risiko- und Chancensituation der Unternehmensgruppe. Das sich daraus ergebende Fazit wird wie folgt zusammengefasst:
Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019 hat sich das grundsätzliche Risikoprofil der Gruppe gegenüber dem Jahr 2018 nicht verändert. Die wesentlichen Risiken entstammten den oben beschriebenen Entwicklungen der Märkte, der damit verbundenen zyklischen Investitionsbereitschaft der Kunden, der technologischen Entwicklung, des Lieferantenrisikos und der Risiken aus Handelsbarrieren. Dieser Entwicklung wirken wir entgegen, indem der Vertrieb weiter an einer stärkeren Präsenz in zukünftig an Attraktivität zunehmenden Märkten arbeitet. Das Personalrisiko, das IT-Sicherheitsrisiko, Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen sind gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr unverändert geblieben. Erkenntnisse über existenzgefährdende Risiken liegen nicht vor.
Allen sonstigen Risiken messen wir aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, einer geringen Schadenshöhe oder aufgrund von eingeleiteten Gegenmaßnahmen aus heutiger Sicht nur ein kleines Restrisiko bei. Die dargestellten Chancen stellen für die PVA TePla-Gruppe Potenziale und gleichzeitig Herausforderungen dar. Mit der grundsätzlich flexibel ausgerichteten Produktionsstruktur sind die Unternehmen der PVA TePla-Gruppe gut darauf vorbereitet, sich bietende Chancen umfassend zu nutzen.
5. PROGNOSEBERICHT
Der Prognosebericht beschreibt die erwartete Entwicklung sowohl der PVA TePla AG als auch der PVA TePla-Gruppe im Geschäftsjahr 2020. Die Aussagen in diesem Abschnitt wurden auf der Basis der aktuellen Konzern- und Kundenportfolios und aufgrund von Annahmen über die zukünftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung getroffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können, wie im Projektgeschäft nicht unüblich, wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen im Nachhinein als unzutreffend erweisen.
Die PVA TePla AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen fortzuschreiben und an künftige Entwicklungen anzupassen. Ferner übernimmt sie keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die tatsächliche Entwicklung der Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit den Annahmen und Schätzungen übereinstimmen wird.
5.1. Ausblick auf die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds
Die OECD sieht aktuell in der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Die am 11. März 2020 von der WHO als Pandemie eingestufte Verbreitung von Covid-19 wird zu wirtschaftlichen Brüchen führen. Wesentliche Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und werden voraussichtlich zu einer wesentlichen Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Die OECD ging im Rahmen ihrer Konjunkturprognose von Anfang März 2020 für den günstigsten Fall (nur schwachen Virusverbreitung über China hinaus) davon aus, dass sich das weltweite Wirtschaftswachstum in der ersten Jahreshälfte 2020 voraussichtlich als Folge von unterbrochenen Lieferketten, einem Rückgang des Tourismus und einer Verschlechterung des Geschäftsklimas stark verringern dürfte . (Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft von bereits geringen 2,9 Prozent in 2019 auf 2,4 Prozent in 2020). Für den mittlerweile eingetretenen Fall einer ausgedehnten Verbreitung von Covid-19 im AsienPazifik-Raum und den Industriestaaten ging die OCED davon aus, dass sich das globale Wirtschaftswachstum auf 1,5 Prozent vermindern würde. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der Vertrauensverlust würden sich nach Einschätzungen der OECD derart auf Produktion und Konsum auswirken, dass einige Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen könnten, so auch Japan und die Eurozone.
Euroraum
Für den Euroraum erwartet der IWF für das Jahr 2020 eine leichte Wachstumsbeschleunigung von 1,3% gegenüber 1,1% in 2019. Unterstellt wird ein leichter Anstieg der externen Nachfrage, die für eine Stabilisierung des Wachstums sorgen soll. Das Lohnwachstum stützt ebenso die Ausgaben der privaten Haushalte.
Deutschland
Für Deutschland erwartet der IWF für das Jahr 2020 Wachstumsraten von 1,1%. Vor allem die von den USA ausgehenden Handelsstreitigkeiten mit China, der bevorstehende Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) belasten demnach die Stimmung. Insbesondere im Autosektor bzw. bei Autozulieferern bestehen strukturelle Herausforderungen. Zudem sorgt die sich immer stärker öffnende Lücke zwischen klimapolitischen Forderungen bzw. Versprechungen der Politik und den bisher überschaubaren Maßnahmen mit begrenzter Wirkung für Unsicherheit und lässt die Befürchtung aufkommen, dass die Wirtschaft künftig durch striktere Maßnahmen belastet wird. Insgesamt könnten eine erneute Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China, höhere US-Zölle auf europäische Autoimporte oder Probleme bei der Aushandlung eines Handelsabkommens nach dem Brexit ausreichen, um die deutsche Wirtschaft (doch noch) in eine Rezession zu stürzen. Daraus ergibt sich, dass die Konjunktur weiterhin sehr anfällig erscheint.
USA
Die US-Wirtschaft wird voraussichtlich 2020 mit einem Wachstum von 2% schwächer als im entsprechenden Vorjahr wachsen, aber immerhin setzt sie die elfjährige Wachstumsphase fort. Die von der fiskalischen Lockerung ausgehenden Impulse werden aller Wahrscheinlichkeit nach allmählich abklingen. Getragen wird das Wachstum vom privaten Konsum auf Grund steigender Reallöhne. Insgesamt jedoch bremsen höhere Zölle und die zunehmende Unsicherheit das Wachstum der Unternehmensinvestitionen.
China
Nach 6,6% im Jahr 2019 werden die Wachstumsaussichten für China mit Blick auf 2020 auf deutlich unter 5% abgesenkt. Neben dem Coronavirus drohen durch den US-chinesischen Handelskonflikt und den damit verbundenen Negativeffekten dem Export Chinas weiterhin erhebliche Risiken.
Schwellenländer
Für die Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Wachstum von 4,4% für 2020 erwartet. Auch hier birgt ein Scheitern der Handelsgespräche zwischen den USA und China ein großes konjunkturelles Risiko. Hinzukommende politische Risiken schränken die Wachstumsmöglichkeiten weiter ein.
5.2. Ausblick auf die Branchenentwicklung
Für das Jahr 2020 rechnen die Volkswirte des VDMA mit einem Produktionsrückgang von real 2%. Im Jahresverlauf - vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2020 - kann es zu einer leichten Belebung des Produktionswachstums kommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich insbesondere der Handelskrieg zwischen den USA und China nicht weiter verschärft. Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist nach wie vor durch ein hohes Maß an Unsicherheit gekennzeichnet.
Für den globalen Halbleitermarkt rechnet der Branchenverband ZVEI für das Jahr 2020 mit einer verhaltenen Entwicklung, jedoch mit moderat wachsenden Umsätzen in der Größenordnung von 4%. Grundsätzlich sieht sich in den kommenden Jahren der Halbleitermarkt einer positiven Entwicklung gegenüber, da Halbleiter in alle Winkel des technischen Lebens vordringen.
Wie bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gilt auch bei der Branchenentwicklung, dass die Auswirkungen durch die Pandemie auf die Branchen weltweit nicht abschätzbar sind und bei der Erstellung des Lageberichts noch nicht berücksichtigt werden konnten.
5.3. Voraussichtliche Unternehmensentwicklung
Für das Geschäftsjahr 2020 bestehen bedingt durch die Corona-Pandemie (Covid-19) konjunkturelle Unsicherheiten. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Vorstands der PVA TePla AG wird es dadurch bedingt zumindest im ersten Halbjahr 2020 zu erheblichen Verschiebungen von Projektrealisierungen kommen. Abweichend von der ursprünglich im November 2019 getroffenen Prognose ist abhängig von dem weiteren Verlauf der COVID-19-Krise mit einem Umsatz und Ergebnis auf Vorjahresniveau oder niedriger zu rechnen. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die PVA TePla-Gruppe ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich.
6. VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und enthält sowohl die Grundzüge der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat als auch einen Ausweis von Höhe und Struktur der Vergütung. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§289a Abs. 2, 314 Abs. 1 Nr. 6a und b, 315a Abs. 2 HGB. Die PVA TePla AG weist in diesem Vergütungsbericht sowohl die Vergütung des Vorstands als auch die Vergütung des Aufsichtsrats individualisiert aus.
6.1. Vorstand
Mitglieder des Vorstands
| ― | Alfred Schopf (Vorsitzender des Vorstands), Vorstandsmitglied seit 2017, bestellt bis 2021 |
| ― | Oliver Höfer (Vorstand Produktion und Technologie), Vorstandsmitglied seit 2013, bestellt bis 2021 |
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Ziel des Systems der Vorstandsvergütung bei der PVA TePla AG ist es, einen Anreiz für die langfristige und auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens, Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile gestalten sich für jedes Vorstandsmitglied unterschiedlich und sind betragsmäßig begrenzt.
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Das Aufsichtsratsplenum beschließt und überprüft auf regelmäßiger Basis das Vergütungssystem für den Vorstand und beschließt über die Vorstandsverträge.
Für den Vorstandsvorsitzenden Alfred Schopf und für den Vorstand Produktion und Technologie, Herrn Oliver Höfer, gelten jeweils die folgenden Bonusregelungen:
(a) Eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-EBIT bemisst und betragsmäßig begrenzt ist.
(b) Eine langfristige Bonuskomponente, die sich an der Marktkapitalisierung der PVA TePla AG bemisst und betragsmäßig begrenzt ist.
Für Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2019ff. neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des 1,58 fachen des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Für Oliver Höfer ist für das Geschäftsjahr 2019ff. eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 250 TEUR beträgt.
Die Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeiten vor, deren Höhe - je nach Dienstvertrag - auf bis zu zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und der damit evtl. einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150 % des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen.
Vergütung des Vorstands
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im aktuellen Geschäftsjahr 1.323 TEUR (VJ: 1.243 TEUR). Im Geschäftsjahr 2019 erhielten die Vorstandsmitglieder auf dieser Basis folgende Bezüge:
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| Erfolgsabhängige Komponente | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| [in TEUR] | Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Langfr. Vergütung* | Sonstige Bezüge | Summe 2019 | Summe 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schopf | 250 | 372 | 167 | 36 | 825 | 703 |
| Höfer | 200 | 200 | 83 | 15 | 498 | 540 |
| Summe | 450 | 572 | 250 | 51 | 1.323 | 1.243 |
* Die Auszahlung der langfristigen Vergütung erfolgt nach einer an die Vertragslaufzeit gekoppelten Bindungsfrist unter Berücksichtigung der Marktkapitalisierung
Die aufgeführten Werte für die erfolgsabhängige Komponente beinhalten die im Jahr 2019 für das Geschäftsjahr 2018 gewährten und um die im Geschäftsjahr 2018 gebildete und ausgewiesene Rückstellung verminderten Beträge. Hinzu kommt die im Jahr 2019 für das Geschäftsjahr 2019 gebildete Rückstellung.
Die oben dargestellte langfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente sowie alle anderen aufgeführten Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Für alle derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen.
Reale Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2019 gewährt.
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt 119 TEUR (VJ: 74 TEUR) geleistet. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung im Konzernabschluss von 2.403 TEUR (VJ: 2.064 TEUR).
Mit Blick auf den Jahresabschluss der PVA TePla AG wurden für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von 119 TEUR (VJ: 74 TEUR) geleistet. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung im Jahresabschluss von 1.953 TEUR (VJ: 1.778 TEUR).
6.2. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats
| ― | Alexander von Witzleben, Weimar, Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied seit 2004, bestellt bis 2023 |
Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats)
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats)
Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG-Arbonia-Forster-Holding AG)
Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)
| ― | Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen, stellvertretender Vorsitzender, Aufsichtsratsmitglied seit 2008, bestellt bis 2023 |
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (Partner, Mitglied des Vorstands)
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
Comvis AG, Essen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)
| ― | Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund, Aufsichtsratsmitglied seit 2014, bestellt bis 2023 |
Professor für Plasma- und Raumfahrtphysik an der Universität Gießen
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)
Grundzüge des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in §14 der Satzung der PVA TePla AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Festvergütung in Höhe von insgesamt 25 TEUR (zuzüglich etwaig geschuldeter Umsatzsteuer), die nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2-fache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats das 1-fache der vorstehenden festen Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht während des gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Erfolgsabhängige Bestandteile sind in der Vergütung des Aufsichtsrats nicht enthalten.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge für den Aufsichtsrat betrugen für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 100 TEUR (VJ: 100 TEUR). Die Auszahlung der erfolgsunabhängigen Gesamtbezüge des Aufsichtsrats erfolgt im darauffolgenden Geschäftsjahr. Zum 31. Dezember 2019 sind die Bezüge des Geschäftsjahres 2019 in dem Bilanzposten »Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten« ausgewiesen.
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| [in TEUR] | Fixe Vergütung | Variable Vergütung | Summe 2019 | Summe 2018 |
|---|---|---|---|---|
| von Witzleben | 50 | 0 | 50 | 50 |
| Hebestreit | 25 | 0 | 25 | 25 |
| Thoma | 25 | 0 | 25 | 25 |
| Summe | 100 | 0 | 100 | 100 |
7. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN
Angaben nach §§289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS (NR. 1)
Das gezeichnete Kapital der PVA TePla AG in Höhe von 21.749.988 EUR zum 31. Dezember 2019 setzt sich aus 21.749.988 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie zusammen.
BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN (NR. 2)
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, insbesondere keine Beschränkungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können.
DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10% DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN (NR. 3)
Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hielten die PA Beteiligungsgesellschaft mbH, Wettenberg, Deutschland sowie die AIM International Mutual Funds (Invesco International Mutual Funds), Wilmington, Delaware, USA, am 31. Dezember 2019 einen Anteil von mehr als 10% des Grundkapitals und der Stimmrechte an der PVA TePla AG.
INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN (NR. 4)
Aktien an der PVA TePla AG mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.
ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE BEI ARBEITNEHMERBETEILIGUNG (NR. 5)
Es sind keine Arbeitnehmer am Grundkapital der PVA TePla AG beteiligt, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben können.
GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND DIE ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG (NR. 6)
a) Ernennung von Vorstandsmitgliedern
Die Bestellung der Vorstände der PVA TePla AG erfolgt gemäß §84 AktG und nach §6 Artikel 2 der Satzung der PVA TePla AG. Dort ist Folgendes geregelt:
"Artikel 2: Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestimmung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands."
b) Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands kann der Aufsichtsrat gemäß §84 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist nach §84 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Widerruf der Vorstandsbestellung ist nach §84 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz wirksam, bis seine Unwirksamkeit rechtskräftig festgestellt ist.
c) Änderung der Satzung der Gesellschaft
Nach §179 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist jedoch gemäß §179 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Nach §179 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz bedarf ein Beschluss der Hauptversammlung über die Änderung der Satzung grundsätzlich einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Nach §179 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit, bestimmen und weitere Erfordernisse aufstellen. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung sieht §14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung vor, dass Beschlüsse, durch die die Satzung der Gesellschaft geändert werden soll, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE ODER ZUM AKTIENRÜCKKAUF (NR. 7)
Zum 31. Dezember 2019 hat der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung, im Rahmen des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.874.994,00 neue Aktien bis zum 20. Juni 2022 auszugeben. Der Vorstand hat des Weiteren die Ermächtigung der Hauptversammlung, Aktien der Gesellschaft in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals bis zum 18. Juni 2023 zurückzukaufen.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 8)
Die aktuellen Rahmenvereinbarungen mit den Banken gehen von einer im Wesentlichen unveränderten Struktur der Gesellschafterverhältnisse aus und sehen für den Fall des Kontrollwechsels Neuverhandlungen bzw. in einem Fall ein Kündigungsrecht seitens der Bank vor. Ebenfalls sehen die Bestimmungen für ein öffentlich gefördertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt ein Sonderkündigungsrecht des Fördergebers im Fall des Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus liegen keine Vereinbarungen der Gesellschaft vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN IM FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS (NR. 9)
Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150% des Abfindungs-Caps (Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen) nicht überschreiten sollen.
8. ABHÄNGIGKEITSBERICHT
Die PA Beteiligungsgesellschaft mbH verfügte in der Vergangenheit über die Mehrheit der auf der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen. Der Vorstand der PVA TePla AG hat daher für das Geschäftsjahr 2019 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.: "Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des §312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen oder unterlassene Maßnahmen haben nicht vorgelegen."
9. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die PVA TePla-Gruppe bekennt sich zu den anerkannten Standards der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und richtet Leitung und Kontrolle entlang der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aus. Die angewendeten Standards sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f i.V.m. §315d HGB zusammengefasst. Die PVA TePla AG veröffentlicht die Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB) respektive Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§315d HGB) auf ihrer Homepage unter https://www.pvaTePla.com/investor-relations/corporate-governance. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG, die unter https://www.pvaTePla.com/investor-relations/corporate-governance abgerufen werden kann.
10. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der AG vermitteln und im Konzernlagebericht sowie im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns und der Gesellschaft beschrieben sind."
Wettenberg, 20. März 2020
PVA TePla AG
Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands
Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie
Bilanz
der PVA TePla AG
Aktiva
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 434 | 325 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 434 | 325 |
| Sachanlagen | 17.873 | 18.665 |
| Grundstücke | 17.296 | 17.993 |
| technische Anlagen und Maschinen | 231 | 267 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 346 | 404 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 1 |
| Finanzanlagen | 17.565 | 17.716 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.913 | 16.863 |
| Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 652 | 853 |
| Summe Anlagevermögen | 35.872 | 36.706 |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 0 | 0 |
| unfertige Erzeugnisse | 2.310 | 1.914 |
| geleistete Anzahlungen | 0 | |
| abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen | -2.310 | -1.914 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 34.593 | 19.282 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.400 | 3.878 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 30.027 | 11.746 |
| sonstige Vermögensgegenstände | 2.166 | 3.658 |
| davon aus Steuern TEUR 2.153 (VJ: TEUR 3.654) | ||
| Wertpapiere | 1.003 | 4.164 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 26.300 | 32.914 |
| Summe Umlaufvermögen | 61.896 | 56.360 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 168 | 89 |
| Summe Aktiva | 97.936 | 93.155 |
| PASSIVA | ||
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 21.750 | 21.750 |
| Kapitalrücklage | 2.175 | 2.175 |
| Gewinnrücklagen | 22 | 22 |
| Bilanzgewinn | 26.534 | 16.592 |
| Summe Eigenkapital | 50.481 | 40.539 |
| Rückstellungen | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 7.891 | 7.639 |
| Steuerrückstellungen | 557 | 1.460 |
| sonstige Rückstellungen | 3.107 | 2.685 |
| Summe Rückstellungen | 11.555 | 11.784 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.333 | 3.000 |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.315 | 1.711 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 449 | 173 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 31.792 | 35.415 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 11 | 533 |
| davon aus Steuern TEUR 0 (VJ: TEUR 129) | ||
| Summe Verbindlichkeiten | 35.900 | 40.832 |
| Summe Passiva | 97.936 | 93.155 |
Gewinn- und Verlustrechnung
der PVA TePla AG
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2019 | 01.01. - 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 10.754 | 17.299 |
| Veränderungen des Bestands an unfertigen Leistungen | 396 | 539 |
| Gesamtleistung | 11.150 | 17.838 |
| sonstige betriebliche Erträge | 609 | 478 |
| Materialaufwand | -496 | -609 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -210 | -1 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -286 | -608 |
| Personalaufwand | -4.590 | -4.389 |
| Löhne und Gehälter | -3.641 | -3.335 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung | -949 | -1.054 |
| davon für Altersvorsorgeaufwendungen TEUR -523 (VJ: TEUR -680) | ||
| Abschreibungen | -989 | -1.048 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.725 | -5.251 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -41 | 7.019 |
| Finanzergebnis | 11.960 | -861 |
| Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen aus verbundenen Unternehmen | 12.314 | 6.029 |
| sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 238 | 290 |
| davon von verbundenen Unternehmen TEUR 232 (VJ: TEUR 284) | ||
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -9 | -66 |
| Aufwendungen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen an verbundenen Unternehmen | -6.122 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -583 | -992 |
| davon an verbundene Unternehmen TEUR -180 (VJ: TEUR -523) | ||
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung TEUR -243 (VJ: TEUR -259) | ||
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -1.814 | -867 |
| Ergebnis nach Steuern | 10.105 | 5.291 |
| sonstige Steuern | -163 | -105 |
| Jahresüberschuss/ - fehlbetrag | 9.942 | 5.186 |
| Gewinnvortrag | 16.592 | 11.406 |
| Bilanzgewinn | 26.534 | 16.592 |
Anlagespiegel
der PVA TePla AG
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 01.01.2019 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2019 | Stand 01.01.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.828 | 242 | 1 | 196 | 1.875 | 1.503 |
| geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 1.828 | 242 | 1 | 196 | 1.875 | 1.503 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke | 25.465 | 0 | 0 | 0 | 25.465 | 7.472 |
| technische Anlagen und Maschinen | 551 | 2 | 0 | 1 | 552 | 284 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.228 | 62 | 0 | 130 | 2.160 | 1.824 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1 | 0 | -1 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 28.245 | 64 | -1 | 131 | 28.177 | 9.580 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 29.767 | 50 | 0 | 0 | 29.817 | 12.904 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 853 | 0 | 0 | 201 | 652 | 0 |
| Summe | 30.620 | 50 | 0 | 201 | 30.469 | 12.904 |
| Summe Anlagevermögen | 60.693 | 356 | 0 | 528 | 60.521 | 23.987 |
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| kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | Restbuchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 134 | 196 | 1.441 | 434 | 325 |
| geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 134 | 196 | 1.441 | 434 | 325 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke | 697 | 0 | 8.169 | 17.296 | 17.993 |
| technische Anlagen und Maschinen | 38 | 1 | 321 | 231 | 267 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 120 | 130 | 1.814 | 346 | 404 |
| geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Summe | 855 | 131 | 10.304 | 17.873 | 18.665 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 12.904 | 16.913 | 16.863 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 652 | 853 |
| Summe | 0 | 0 | 12.904 | 17.565 | 17.716 |
| Summe Anlagevermögen | 989 | 327 | 24.649 | 35.872 | 36.706 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
der PVA TePla AG, Wettenberg
A. Allgemeine Grundlagen
Die PVA TePla AG, Wettenberg (im Folgenden "PVA TePla AG") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister am Amtsgericht Gießen unter der Nummer HRB 6845 registriert und hat ihren Sitz in 35435 Wettenberg, Deutschland. Der Jahresabschluss der PVA TePla AG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die PVA TePla AG ist als kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB eine große Kapitalgesellschaft.
Das Geschäftsjahr der PVA TePla AG stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - wie im Vorjahr - die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um linear ermittelte planmäßige Abschreibungen angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Anschaffungskosten von geringwertigen Vermögensgegenständen bis zu 800 EUR werden sofort abgeschrieben, alle darüber liegenden Anschaffungswerte werden aktiviert und planmäßig über ihre Laufzeit abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen, im Finanzanlagevermögen ggf. auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgen entsprechende Zuschreibungen.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 3 HGB geboten ist.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen beziehungsweise niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Latente Steuern resultieren aus temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Rückstellungen sowie aus bestehenden Verlustvorträgen. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich unter der Verwendung eines Steuersatzes von 29%. In Anwendung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden aktive und passive Latenzen verrechnet. Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang. Ein Ansatz des Überhangs der aktiven latenten Steuer erfolgte in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bilanzstichtag nicht.
3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB in Höhe derjenigen Erfüllungsbeträge gebildet worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Im Einzelnen liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:
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| in % | 31.12.2019 |
|---|---|
| Einkommenstrend | 3,00 |
| Rententrend | 1,25 |
| Fluktuationsrate | 1,50 |
| Rechnungszins für Anwärter | 2,71 |
| Rechnunqszins für Rentner | 2,71 |
Für die Abzinsung wird weiterhin gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angewandt, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 677 (Unterschiedsbetrag). Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB.
Die Rückstellungen für Jubiläen werden versicherungsmathematisch auf Basis eines Zinssatzes von 1,97% bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
5. Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit größer 1 Jahr werden Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB) beachtet.
6. Ermessensspielräume
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss das Management der PVA TePla AG Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die Ansätze und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum als auch die Angabe von Risiken und Unsicherheiten beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von diesen Einschätzungen abweichen.
Im Falle von Bündelgeschäften erfolgt eine Einzelbetrachtung der Realisierbarkeit der einzelnen im Vertrag enthaltenen Komponenten. Die Umsatz- und Ertragsrealisierung dieser Komponenten erfolgt im Zeitpunkt des jeweiligen Nutzenzuflusses. Die Bewertung der Komponenten wird anhand der jeweiligen Einzelveräußerungspreise vorgenommen. Die Ermittlung dieser Einzelveräußerungspreise erfolgt durch Markt- und Kostenbetrachtungen. Sind solche Betrachtungen für eine im Vertrag enthaltene Komponente nicht möglich, so wird die Bewertung zum Residualwert vorgenommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (vgl. Anlage zum Anhang) dargestellt.
Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt:
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| Name | Sitz | Kapitalanteil | Eigenkapital 31.12.2018 | Ergebnis 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| PVA TePla America. Inc. | Corona/ CA, USA | 100% | 6.720 | 193 |
| PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH | Jena, Deutschland | 100% | 3.172 | 0 * |
| PVA TePla Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100% | 976 | 150 |
| PVA Industrial Vacuum Systems GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 500 | 0 * |
| PVA Crystal Growing Systems GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 250 | 0 * |
| PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 250 | 0 * |
| PVA TePla (China) Ltd. | Peking, VR China | 100% | 134 | 54 |
| PVA Control GmbH | Wettenberg, Deutschland | 100% | 100 | 0 * |
| PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd. | Hsinchu City, Taiwan | 100% | 485 | 105 ** |
| PVA TePla Analytical Systems GmbH | Westhausen, Deutschland | 100% | 2.408 | 0 * |
| PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH | Jena, Deutschland | 100% | 26 | 0 * |
| PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd. | Xi'an VR, China | 100% | -136 | -69 |
| PVA SPA Software Entwicklungs GmbH | Coburg, Deutschland | 100% | 757 | 15 |
| PVA Italy S.r.l. | Bozen, Italien | 100% | 0 | 0 |
* wegen Ergebnisabführungsvertrag (ggf. mit bestehender Abführungssperre)
** mittelbare Beteiligung über Tochterunternehmen
Im Mai 2019 wurde die PVA Italy S.r.l., Bozen/Italien gegründet.
Im Geschäftsjahr 2019 veräußerte die PVA TePla AG die bisher gehaltenen 51% an der Xi'an HuaDe CGS Ltd., Xi'an, VR China.
Darüber hinaus haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 2018 keine weiteren Änderungen ergeben.
Die zum 31. Dezember 2019 bilanzierten Ausleihungen (TEUR 652) bestehen gegenüber einem Tochterunternehmen der PVA-Gruppe.
2. Vorräte
Im Vorratsvermögen der PVA TePla AG sind unfertige Erzeugnisse (TEUR 2.310) ausgewiesen, die aus Aufträgen resultieren, die vor dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen wurden und seitens der PVA TePla AG noch nicht abgewickelt werden konnten. Die erhaltenen Anzahlungen, die auf die erstellten unfertigen Erzeugnisse entfallen, wurden mit TEUR 2.310 offen von den Vorräten abgesetzt.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.400 resultieren in voller Höhe aus einem Kundenvertrag.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 751 aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 12.314 aus Ergebnisabführungsverträgen und in Höhe von TEUR 16.962 aus sonstigen Forderungen.
Es bestehen wie auch im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
4. Eigenkapital
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| in TEUR | Stand 01.01.2019 | Jahresüberschuss | Ausschüttung/ Dividende | Zuführung in Rücklagen | Entnahmen aus Rücklagen | Stand 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 21.750 | 0 | 0 | 0 | 0 | 21.750 |
| Kapitalrücklage | 2.175 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.175 |
| Gewinnrücklage | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| Bilanzgewinn | 16.592 | 9.942 | 0 | 0 | 0 | 26.534 |
| Gesamt | 40.539 | 9.942 | 0 | 0 | 0 | 50.481 |
Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.749.988 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 EUR. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind voll eingezahlt.
Ein bedingtes Kapital besteht zum 31. Dezember 2019 nicht.
Die Hauptversammlung der PVA TePla AG hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 10.874.994 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre - soweit dies gesetzlich zulässig ist - auszuschließen. Kapitalerhöhungen wurden aus diesem genehmigten Kapital in 2019 nicht beschlossen.
5. Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus personalbezogenen Rückstellungen, Rückstellungen für derivative Finanzinstrumente, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für ausstehende Kaufpreiszahlungen aus Unternehmensakquisitionen zusammen.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen diese TEUR 1.666 (VJ: TEUR 2.333). Die restlichen Verbindlichkeiten weisen, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in der Form eines durch Grundschulden besicherten Immobiliendarlehen welches zum Stichtag auf TEUR 2.333 valutiert. Das Darlehen hat eine Restlaufzeit bis Januar 2023 und wird halbjährlich mit einem Betrag von TEUR 333 getilgt. Weiterhin verfügt die PVA TePla AG über zwei Betriebsmittellinien in Höhe von TEUR 2.000 bzw. TEUR 12.000, die zum Stichtag nicht in Anspruch genommen wurden. Diese Kreditlinien haben eine Restlaufzeit bis 2022 bzw. März 2024.
Das Grundvermögen ist mit Grundschulden in Höhe von TEUR 18.000 belastet.
Für die oben angeführte Grundschuld wurden eine Abtretung der Rückgewähransprüche sowie eine Einmalvalutierungserklärung zwischen den betroffenen Banken geschlossen. Die Grundschuld besichert damit erstrangig die Ansprüche aus der Immobilienfinanzierung.
Die aktivisch von den Vorräten abgesetzten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (TEUR 2.310) sowie die passivisch ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (TEUR 1.315; VJ: TEUR 1.711) haben, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 66 aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 31.726 aus sonstigen Verbindlichkeiten.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die PVA TePla AG fungiert als Führungs- und Funktionsholding der PVA TePla-Gruppe und ist für die Steuerung und Führung der PVA TePla-Gruppe verantwortlich. Weiterhin organisiert sie die Technologie und das damit verbundene geistige Eigentum der PVA TePla-Gruppe. Die PVA TePla AG übernimmt überdies unter anderem die Aufgaben der strategischen Ausrichtung, beispielsweise der Ausweitung des Produktportfolios, Akquisitio-nen und Finanzfragen der gesamten Gruppe. Ebenso ist die Holding für Corporate Identity, Investor Relations und Marketing verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt die PVA TePla AG die Finanzierung von strategisch bedeutsamen Entwicklungsprojekten der operativen Tochterunternehmen.
1. Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2019 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 10.754 erzielt. Diese enthalten Miet- und Pachteinnahmen von Tochterunternehmen (TEUR 1.955), Erträge aus der Vermietung von geistigem Eigentum an Tochterunternehmen (TEUR 2.863), Lizenzeinnahmen (TEUR 1.724) sowie sonstige Weiterbelastungen an Tochterunternehmen (TEUR 4.212). Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2019 wurden in Höhe von TEUR 8.754 in Deutschland, in Höhe von TEUR 1.985 in Asien sowie in Höhe von TEUR 15 in Nordamerika erzielt.
2. Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Wechselkursgewinne (TEUR 258; VJ: TEUR 197) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 114) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 14 (VJ: TEUR 31).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Gebäudekosten, Kosten für IT-Infrastruktur, Beratungskosten sowie Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen. Des Weiteren enthalten diese Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 300 (VJ: TEUR 253)sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 46 (VJ: TEUR 71).
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 243 (VJ: TEUR 259) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.
E. Ergänzende Angaben
1. Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren 39 Mitarbeiter in der Gesellschaft tätig.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Kreditlinien werden in der Regel einheitlich für die PVA TePla-Gruppe auf Basis einer ebenfalls einheitlichen Bonitätsbeurteilung der Gruppe vereinbart. Die Kreditzusage erfolgt an die PVA TePla AG mit einer fallweisen Nutzungsmöglichkeit auch für Tochterunternehmen. In diesen Fällen ist in der Regel die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der PVA TePla AG für die Inanspruchnahme durch die Tochterunternehmen notwendig.
Aus dem Konsortialdarlehensvertrag vom 22. März 2018 ergeben sich Haftungsverhältnisse aufgrund der Inanspruchnahme von Avallinien durch Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 49.726.
Alle Schuldner, für die eine Haftung übernommen wurde und eine Rücknahmeverpflichtung vorliegt, haben ihre Tilgungsverpflichtungen bislang uneingeschränkt erfüllt. Uns liegen keine Erkenntnisse und Risiken vor, dass sich daran etwas ändern wird. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den vorangehend beschriebenen Mithaftungen wird als gering eingestuft.
Gegenüber den Beteiligungsgesellschaften PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena, PVA Control GmbH, Wettenberg, PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen, PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena, PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg, und PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg und PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg, bestehen zum Bilanzstichtag Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB beträgt TEUR 946 per 31. Dezember 2019. Diese beinhalten finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen, aus längerfristigen Dienstleistungsverträgen sowie aus Leasingverpflichtungen und gliedern sich wie folgt:
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| Restlaufzeiten | Nominalwert TEUR |
|---|---|
| bis ein Jahr | 640 |
| über ein bis fünf Jahre | 290 |
| über fünf Jahre | 16 |
3. Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung des Zinsrisikos für die Finanzierung der Investition in neue Gebäude am Standort Wettenberg wurden zwei Zinssicherungsgeschäfte mit einem ursprünglichen Volumen von TEUR 10.000 abgeschlossen. Der noch offene Betrag dieser Sicherungsgeschäfte zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt TEUR 2.333.
Die PVA TePla AG hat mit Wirkung zum 3. März 2014 zwei festverzinsliche und durch Grundschulden besicherte Immobiliendarlehen für den Neubau in Wettenberg über insgesamt TEUR 5.684 gekündigt und in einem neuen variabel verzinslichen Darlehen über TEUR 6.000 mit einer Laufzeit bis Januar 2023 zusammengefasst. Der Darlehensbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf einen Betrag von TEUR 2.333.
Das Darlehen - mit gleichem Restbuchwert zum Bilanzstichtag wie oben genannte Zinssicherungsgeschäfte - wurde in einem sog. "Hedge Accounting" mit den Zinssicherungsgeschäften zusammengefasst, sodass die Immobilienfinanzierung zu einer geringeren Volatilität im Bereich des Zinsaufwands führt. Am Tag der Ausreichung des neuen Darlehens wurde der gültige beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte in Höhe von TEUR -861 letztmalig festgestellt und wird seitdem über dessen Restlaufzeit ratierlich aufgelöst. Hiervon sind seither kumuliert 649 TEUR ertragswirksam aufgelöst worden. Der Zeitwert zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf -212 TEUR.
Die Ermittlung der prospektiven und auch retrospektiven Effektivität erfolgt in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 35 anhand der Critical Term Match Methode.
4. Organe
Mitglieder des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Vorstand folgende Mitglieder an:
| ― | Alfred Schopf, Vaihingen an der Enz (Vorstandsvorsitzender) |
| ― | Oliver Höfer, Jena (Vorstand Produktion und Technologie) |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.323. Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 nicht gewährt. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Für alle derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.
Bezüge der früheren Mitglieder des Vorstands
Für ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Geschäftsjahr 2019 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 119 geleistet. Zum Bilanzstichtag besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung von TEUR 1.953.
Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder
Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:
Alexander von Witzleben, Weimar (Vorsitzender)
| ― | Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats) |
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
| ― | KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats) |
| ― | Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| ― | Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO a.i.) (ehemals AFG-Arbonia-Forster-Holding AG) |
| ― | Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) |
Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen (stellvertretender Vorsitzender)
| ― | Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf (Partner und Mitglied des Vorstands) |
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | Comvis AG, Essen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund
| ― | Physikalisches Institut der Universität Gießen, Gießen (Head of research group "Plasma and Astronautics Physics") |
Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:
| ― | Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium) Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder |
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Geschäftsjahr 2019 eine fixe Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 100. Individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.
5. Nahestehende Unternehmen und Personen
Innerhalb des Geschäftsjahres 2019 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen durchgeführt.
6. Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB betrug TEUR 216. Hiervon entfallen TEUR 186 auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 3 auf andere Bestätigungsleistungen sowie TEUR 27 auf sonstige Leistungen.
7. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PVA Tepla AG haben die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGC) gemäß §161 AktG (§ 285 Nr. 16 HGB) abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.
Die vollständige Erklärung ist auf der Homepage des Unternehmens (https://www.pvatepla.com/investor-relations/corporate-governance/) dauerhaft zugänglich. Dort sind ebenso die Entsprechenserklärungen der letzten Geschäftsjahre verfügbar.
8. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Im Geschäftsjahr 2019 sind bei der PVA TePla AG folgende Mitteilungen gemäß § 33 WpHG eingegangen:
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| Mitteilungspflichtiger und Sitz | Aktionär | Grund der Mitteilung | Datum der Schwellenberührung | Stimmrechtsanteil in % |
Anzahl der Stimmrechte | Datum Zurechnung gem. § 34 WpHG in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| OppenheimerFunds, Inc., Denver, Colorado, | Oppenheimer Global Opportunities Fund, Oppenheimer International Small-Mid | |||||
| USA | Company Fund | Kauf | 12.03.2019 | 15,29 | 3.325.000 | 15,29 |
| Oppenheimer International Small-Mid Company Fund, Wilmington, Delaware, USA | Kauf | 12.03.2019 | 5,86 | 1.275.000 | 5,86 | |
| AIM International Mutual | Acquisition | |||||
| Funds (Invesco International Mutual Funds), Wilmington, Delaware, USA | and Merger with Oppenheimer Funds, Inc. | 24.05.2019 | 15,30 | 3.327.523 | 15,30 |
9. Konzernabschluss
Die PVA TePla AG erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S. 1) i. V. m. § 315e Abs. 1 HGB, in den die in Abschnitt B.1. Beteiligungsverhältnisse genannten verbundenen Unternehmen einbezogen sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
10. Nachtragsbericht
Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2020 bestehen ganz erhebliche konjunkturelle Unsicherheiten, vor allem bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus. Nach gegenwärtiger Einschätzung des Vorstands der PVA TePla AG könnte es dadurch bedingt zumindest im ersten Halbjahr 2020 zu erheblichen Verschiebungen von Projektrealisierungen kommen. Je nach Intensität der Coronakrise könnten sich in der Folge Nachfrage- und Produktionsausfälle ergeben. Eine seriöse Schätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen ist aufgrund der aktuellen Dynamik und der nicht absehbaren Dauer dieser Situation derzeit nicht möglich.
Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind bei der PVA TePla AG keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens gehabt hätten.
11. Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 26.534 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wettenberg, den 20. März 2020
PVA TePla AG
Alfred Schopf, Vorsitzender des Vorstands
Oliver Höfer, Vorstand Produktion und Technologie
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Wettenberg, 20. März 2020
PVA TePla AG
Der Vorstand
Alfred Schopf
Oliver Höfer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die PVA TePla AG, Wettenberg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der PVA TePla AG, Wettenberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Lagebericht) der PVA TePla AG, Wettenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB) " verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO ") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts " unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
| ― | Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen |
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum 31. Dezember 2019 werden im Finanzanlagevermögen der PVA TePla AG, Wettenberg, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 16,9 Mio. (17,3% der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die Angaben der Gesellschaft zum Finanzanlagevermögen sind in den Abschnitt B.1. und C.1. des Anhangs enthalten.
Zum Abschlussstichtag wurde seitens der PVA TePla AG, Wettenberg, eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Zur Bestimmung des beizulegenden Wertes wird mithilfe von Discounted Cashflow Verfahren ein Gesamtunternehmenswert berechnet, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Im Geschäftsjahr 2019 ergab sich für die Beteiligungsbuchwerte der PVA TePla AG, Wettenberg, kein Wertberichtigungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme, des verwendeten Diskonti erungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der mit den zugrunde gelegten Annahmen verbundenen erheblichen Unsicherheiten und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der PVA TePla AG, Wettenberg, als Finanzholding war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns von der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte überzeugt. Wir haben beurteilt, ob das für die Ermittlung des Gesamtunternehmenswerts jeweils herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet und die Berechnungen in dem Modell korrekt erfolgen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen. Hierzu haben wir überprüft, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Prämissen der Planung gestützt. Aufgrund der Tatsache, dass bereits relativ geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse der Gesellschaft haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet, die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu prüfen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) " verwiesen wird. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 20. März 2020
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
Marcus Grzanna, Wirtschaftsprüfer
Carl-Markus Groß, Wirtschaftsprüfer