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PVA TePla AG Annual Report 2017

Apr 18, 2018

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Annual Report

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PVA TePla AG

Wettenberg

Jahres (Einzel-) abschluss zum 31.12.2017

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands der PVA TePla AG kontinuierlich überwacht und regelmäßig beratend begleitet. Er hat sich bei den Aufsichtsratssitzungen mit den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandergesetzt und Anregungen eingebracht. Grundlage hierfür waren die ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form, erstatteten Berichte des Vorstands. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die maßgeblichen finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen des Konzerns und der Geschäftsfelder sowie andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -planung, die Strategie, das Risikomanagement und die Compliance unterrichtet. Über eine Vielzahl nicht zustimmungspflichtiger Geschäfte hat der Vorstand den Aufsichtsrat informiert und diese mit ihm diskutiert. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat hat die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Sofern erforderlich, geschah dies auch im Umlaufverfahren. Neben den Sitzungen und Berichten haben sich sowohl der Aufsichtsratsvorsitzende als auch seine Aufsichtsratskollegen in Gesprächen mit dem Vorstand regelmäßig über die aktuelle Situation informiert.

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Die Sitzungen des Aufsichtsrats waren von offenem und intensivem Austausch mit dem Vorstand geprägt. Die Aufsichtsratsmitglieder konnten sich auf die Sitzungen und Beschlüsse anhand der Unterlagen, die vom Vorstand im Vorfeld zur Verfügung gestellt worden waren, umfassend vorbereiten.

Der Aufsichtsrat trat 2017 zu vier ordentlichen und einer außerordentlichen, telefonischen Aufsichtsratssitzung(en) zusammen. An diesen Sitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Ausschüsse wurden aufgrund der Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern nicht gebildet. Alle Fragen, die von Ausschüssen zu behandeln gewesen wären, wurden im Gesamtplenum behandelt.

INTERESSENKONFLIKTE

Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind nicht aufgetreten.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Der Aufsichtsrat hat sich in allen seinen Aufsichtsratssitzungen intensiv mit der Auftrags-, Umsatz- und Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften beschäftigt. Die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Chancen und Risiken in den Produktbereichen wurden eingehend zusammen mit dem Vorstand und den Geschäftsführern erörtert. Als weiteres Thema wurden die Personalentwicklung in den Führungsebenen der Tochtergesellschaften als auch die Besetzung des Vorstands besprochen.

In der außerordentlichen, telefonischen Aufsichtsratssitzung am 20. Februar 2017 wurde unter Teilnahme aller Aufsichtsratsmitglieder der Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied Alfred Schopf eingehend erörtert und genehmigt. Darüber hinaus wurde über die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Abschlusses 2017 berichtet und als Ergebnis "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" vorgeschlagen.

In der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung 2017 am 24. März wurden ausführlich der Konzernabschluss 2016, die Markt-, Geschäftssituation und die Auftragserwartung der Tochtergesellschaften im laufenden Geschäftsjahr besprochen. Führungsfragen in einzelnen Tochtergesellschaften einschließlich der Bestellung eines Geschäftsführers sowie die Verlängerung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags standen im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung.

Auf der Aufsichtsratssitzung am 20./21. Juni 2017 wurde wiederum intensiv über die Geschäftssituation der einzelnen Tochtergesellschaften und über die Möglichkeiten von Produktionsverlagerungen im Falle von Kapazitätsengpässen einzelner Gesellschaften gesprochen. Geschäftsführertätigkeiten in einzelnen Tochtergesellschaften sowie Fragen der Corporate Governance wie "Diversity" und "Ziele des Aufsichtsrats" wurden erörtert. Ebenso wurden mögliche Akquisitionen von Unternehmen behandelt.

In der Aufsichtsratssitzung am 18. September 2017 wurde ausführlich über die Geschäftsentwicklung, insbesondere Umsatzentwicklung, Auftragseingang, Ergebnissituation der einzelnen Tochtergesellschaften sowie über Fragen der Kapazitätsplanung gesprochen. Die verschiedenen Optionen einer Zusammenarbeit zwischen der Tochtergesellschaft PVA Crystal Growing Systems und der Golden Concord Group (GCL) wurden intensiv erörtert sowie der Stand von möglichen Unternehmensübernahmen von Seiten des Vorstands dargestellt.

Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 30. November 2017 stand die Unternehmensplanung für die Jahre 2018 - 2020 für die Holding sowie die einzelnen Tochtergesellschaften. Der Vorstand sowie die Geschäftsführer der umsatzstärksten Tochtergesellschaften unterrichteten den Aufsichtsrat unter anderem mit einer umfassenden Budgetplanung der Tochtergesellschaften für die kommenden Jahre. Die Einzelbudgets wurden verabschiedet. Des Weiteren wurde der Aufbau einer Dependance in Indien, die schwerpunktmäßig den Halbleitermarkt abdecken soll, sowie der geplante Kooperationsvertrag mit der Golden Concord Group (GCL) behandelt. Eingehend wurden die Entwicklung und die vorgestellten Anpassungen des Risikomanagementsystems vom Vorstand ausführlich erläutert und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Sitzung am 30. November 2017 unter anderem über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex beraten.

In der Aufsichtsratssitzung wurde diese diskutiert und die bestehende Fassung bis zur Klärung von Detailfragen weiterhin für gültig erklärt. Die aktualisierte Fassung der Entsprechenserklärung wurde Anfang 2018 beschlossen. Abweichungen von diesem Kodex sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert und begründet worden. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, gemäß Ziffer 3.10 des Kodex auf der Internetseite der Gesellschaft unter: http://www.pva-tepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/corporate-governance.

Der Hauptversammlung wurde die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Prüfers im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überzeugt und eine entsprechende Unabhängigkeitserklärung eingeholt und ausgewertet. Nach einem Beschluss des Aufsichtsrats erbringt der Abschlussprüfer keine Beratungsleistungen für den Konzern. Nach der Zustimmung durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat den Auftrag an den Abschlussprüfer erteilt und das Prüfungshonorar festgelegt. Ebenso wurden die Schwerpunkte der Prüfungen des Jahres- und des Konzernabschlusses 2017 zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer abgestimmt.

Die Selbstevaluierung wurde anhand eines detaillierten Fragenkatalogs und von Interviews durchgeführt und somit die gemäß Corporate Governance Kodex vorgesehene Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats vorgenommen.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat für das Berichtsjahr einen Abhängigkeitsbericht gem. § 312 Abs. 3 AktG erstellt. Dieser Bericht wurde von der "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren." Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet, der diesen und die darin aufgeführten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen einer eigenständigen Prüfung gem. § 314 Abs. 2 AktG unterzog. Diese führte zu keinen Beanstandungen. In der Sitzung am 23. März 2018 hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

JAHRESABSCHLUSS

Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31.12.2017 sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der PVA TePla AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit dem HGB bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden ist und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt. Der Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die Abschlüsse nebst Lageberichten sowie die jeweiligen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Mitglied des Aufsichtsrats übersandt. Diese hat der Aufsichtsrat ausgewertet und in der Sitzung vom 23. März 2018 ausführlich erörtert. In dieser Sitzung hat der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, den ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Vorstand Finanzen Henning Döring hatte den Aufsichtsrat Ende 2016 um sein vorzeitiges Ausscheiden gebeten, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Der Aufsichtsrat hat dem mit Wirkung zum 28. Februar 2017 zugstimmt. Das Vorstandsresort Finanzen wurde interimsweise dem Vorstandsvorsitzenden Peter Abel übertragen. Zum 1. April 2017 wurde Alfred Schopf zum Vorstand Finanzen (CFO) berufen. Nach Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juni hat Alfred Schopf zusätzlich den Vorstandsvorsitz (CEO) von Peter Abel übernommen, der somit aus dem Vorstand ausschied, dem Unternehmen aber weiterhin als Berater für Unternehmensstrategie zur Verfügung steht. Der Vorstand der PVA TePla AG setzt sich somit aus dem Vorstandsvorsitzenden (CEO) Alfred Schopf und dem Vorstand für Produktion und Technologie (COO) Oliver Höfer zusammen.

Im Berichtszeitraum kam es zu keiner Veränderung in der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

DANK

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern der PVA TePla-Gruppe für ihre engagierten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Wettenberg, im März 2018

Für den Aufsichtsrat

Alexander von Witzleben, Vorsitzender des Aufsichtsrats der PVA TePla AG

Corporate Governance Bericht

1. Aktionäre

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Ihre Stimmrechte können sie eigenhändig oder über Stimmrechtsvertreter gemäß ihren Weisungen wahrnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden vom Vorstand ernannt und im Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Einladungsunterlagen veröffentlichen wir auf unserer Website.

2. Transparenz im Kapitalmarkt

Die Transparenz unternehmerischer Entscheidungen hat bei Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG einen hohen Stellenwert. Ein zeitnaher Dialog mit den Aktionären der Gesellschaft, dem Kapitalmarkt und der interessierten Öffentlichkeit soll ein umfassendes Bild unseres Unternehmens liefern. Alle hierfür relevanten Unterlagen, insbesondere Quartals- und Geschäftsberichte, Dokumente zur Hauptversammlung, Adhoc-Meldungen, Pressemitteilungen, Finanzkalender, Mitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz und Informationen zu unseren Geschäftsbereichen werden regelmäßig und zeitnah veröffentlicht und sind auf unserer Internetseite (www.pvatepla.com) der Öffentlichkeit zugänglich. Zudem wird Analysten und institutionellen Investoren im Rahmen von Roadshows, Konferenzen, der Analysten- und Bilanzpressekonferenz, regelmäßigen Telefonkonferenzen und in Einzelgesprächen die Gelegenheit gegeben, sich umfassend über die Marktpositionierung, strategische Aufstellung und die Perspektiven unseres Unternehmens zu informieren. Die entsprechenden Präsentationen sind auch auf der Website der PVA TePla für Interessenten einsehbar.

3. Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. 315d HGB

3.1. Gemeinsame Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der PVA TePla AG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der PVA TePla AG mit Sitz in Wettenberg erklären hiermit, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der aktuell veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird. Hiervon ausgenommen sind folgende Kodexregelungen:

1. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.3. Satz 3 vor, dass Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Sowohl in der Holdinggesellschaft als auch in den Tochtergesellschaften der PVA TePla-Gruppe besteht die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen außerhalb eines geschützten Hinweissystems bekannt zu geben.

Begründung: Der Vorstand beabsichtigt derzeit nicht, ein geschütztes Hinweissystem einzurichten. Für Beschäftigte in unserem Unternehmen bestehen Möglichkeiten, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen beim Betriebsrat zur Anzeige zu bringen. Dadurch können diese Verstöße auf vertrauliche Weise bekannt gemacht werden. Bei der Interessensabwägung wurde maßgeblich mitberücksichtigt, dass die Risiken ihres Missbrauchs und die Schaffung einer Atmosphäre des Misstrauens mit negativen Auswirkungen auf Betriebsklima und Mitarbeitermotivation überwiegen.

2. Der Kodex sieht unter Ziffer 4.1.5. vor, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) zu achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest.

Der Vorstand besetzt Führungspositionen nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/-innen und wird bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung auf Vielfalt achten.

Begründung: Für die PVA TePla AG - einer reinen Führungs- und Funktionsholding von mittelständischen Tochtergesellschaften im Bereich Spezialmaschinenbau - existiert unterhalb der Vorstandsebene nur eine Führungsebene. Die Zielgröße i.S. des Gesetzes für den Frauenanteil auf dieser Führungsebene betrug bis Mitte 2017 11 Prozent. Zum 30. Juni 2017 besteht ein Frauenanteil von 43%. Für den zukünftigen Frauenanteil an der Führungsebene unterhalb des Vorstands wird bis zum 31. Dezember 2021 eine Zielgröße zwischen 30 Prozent und 50 Prozent angestrebt.

3. Der Kodex sieht unter der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 vor, die Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die variablen Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll.

Im 2017 abgeschlossenen Vorstandsvertrag für Herrn Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2017 neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis nach Steuern orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Ab dem Geschäftsjahr 2018 ist neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt. Im 2016 abgeschlossenen Vorstandsvertrag für Herrn Oliver Höfer ist ab dem Geschäftsjahr 2017 eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die auf den Betrag der jährlichen Festvergütung begrenzt ist.

Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand der PVA TePla AG sehen in der Vorstandsvergütung mit festen, kurz- und langfristigen Gehaltsbestandteilen ein dem Geschäftsumfeld des Unternehmens angemessenes Vergütungsmodell.

4. Der Kodex sieht unter Ziffer 5.1.2 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 sowie Absatz 2 Satz 3 vor, dass der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt und entlässt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest.

Der Aufsichtsrat besetzt Vorstandspositionen insbesondere nach fachlicher und persönlicher Eignung der Kandidaten/innen. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auch auf den Frauenanteil achten.

Begründung: Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Vorstand in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Für die Besetzung des Vorstands, der nur aus wenigen Mitgliedern besteht und dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören, wird zum derzeitigen Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2021 in Bezug auf eine bestimmte Frauenquote die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen in Vorständen angemessen vertreten sein sollen, Frauen besonders berücksichtigt werden.

5. Für den Aufsichtsrat empfiehlt der Kodex in Ziffer 5.3 die Bildung von Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG verfügt über keine gesonderten Ausschüsse.

Begründung: Aufgrund der geringen Größe des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern werden bei der PVA TePla AG keine Ausschüsse gebildet. Die in Ziffer 5.3 aufgeführten Themenkomplexe für zu bildende Ausschüsse werden vom Aufsichtsratsplenum behandelt.

6. Der Kodex sieht unter der Ziffer 5.4.1. Absatz 2 vor, u.a. eine Altersgrenze sowie eine unternehmensspezifische Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen. Weiterhin sieht der Kodex unter der Ziffer 5.4.1. Absatz 3 vor, dass der Aufsichtsrat für die vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat Zielgrößen festlegt.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.

Begründung: Eine von vorneherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat nicht nur darauf achten, dass die bestellten Personen über die persönlichen und fachlichen Eignungen und Erfahrungen verfügen, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderlichen sind. Er wird auch anstreben, dass der Aufsichtsrat in der Person seiner Mitglieder durch eine Vielfalt (Diversity) von Meinungen und Erfahrungen geprägt ist. Der Aufsichtsrat, dem zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Frauen angehören und der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, hat zum derzeitigen Zeitpunkt für eine bestimmte Frauenquote bis zum 31. Dezember 2021 die Zielgröße von 0 definiert. Dennoch sollen nach Meinung des Aufsichtsrats unter dem Gesichtspunkt, dass auch Frauen im Aufsichtsrat angemessen vertreten sein sollen, bei den Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung Frauen besondere Berücksichtigung finden.

Wettenberg, Januar 2018

für den Vorstand:

für den Aufsichtsrat:

Alfred Schopf Vorsitzender des Vorstands

Alexander von Witzleben Vorsitzender des Aufsichtsrats

3.2. Unternehmensführungspraktiken

Die PVA TePla übt ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen der jeweils gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Dies umfasst z.B. die landesspezifisch gültige Gesetzgebung, den Corporate Governance Kodex und die Satzung des Unternehmens. Die Umsetzung erfolgt durch die organisatorischen Regelungen im Unternehmen. Darüber hinaus sind das Vorleben durch die Führungskräfte, eine offene und faire Kommunikation auf und zwischen allen Ebenen im Unternehmen sowie eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten wichtige Voraussetzungen für unsere Geschäftstätigkeit. Weiterführende formelle Regelungen werden nicht angewendet. Aufgrund der Inhalte unserer Unternehmenstätigkeit - der Konstruktion von innovativen Hightech-Systemen und dem damit verbundenen Umfeld (z.B. Teilezukauf i.d.R. von Industriebetrieben aus entwickelten Ländern, geringe Umweltrisiken) erachten wir dies derzeit für angemessen.

3.3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand

Der Vorstand der PVA TePla AG legt die unternehmerischen Ziele, die strategische Ausrichtung, die Unternehmenspolitik sowie die Konzernorganisation fest. Hierzu zählt insbesondere die Steuerung des Konzerns einschließlich seiner Finanzressourcen, die Koordination und Überwachung der Geschäftsbereiche, die Personalplanung sowie die Präsentation des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle das Unternehmen betreffenden relevanten Planungen. Geschäfte und Maßnahmen, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, werden diesem rechtzeitig vorgelegt.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Für den Konzern, legt der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die drei Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit zusammen mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Außerdem besteht ein Katalog von Geschäftsvorfällen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.

Vorstandssitzungen, an denen auch die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilnehmen, finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen werden protokolliert, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält jeweils eine Kopie des Protokolls.

Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Führung und Koordinierung des Konzernvorstands. Er repräsentiert Gesellschaft und Konzern gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die nicht nur Unternehmens- oder Konzernteile betreffen. Darüber hinaus hat er eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Aufgabenbereiche gemäß Aufgabenverteilungsplan sowie die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens. Angesichts der geringen Anzahl von Vorstandsmitgliedern sind keine Ausschüsse des Vorstands eingerichtet.

Aufsichtsrat

Gemäß den gesetzlichen Regelungen überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand in der Ausübung seiner Tätigkeit und der Führung des Unternehmens. Dabei begleitet er insbesondere den Vorstand in kritischer Diskussion grundsätzlicher Fragen der Ausrichtung des Unternehmens. Dazu zählen speziell die jährliche Unternehmensplanung und die Aufstellung der Abschlüsse, aber auch grundlegende Themen der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat der PVA TePla AG besteht aus drei Mitgliedern, die sich in vier ordentlichen Sitzungen im Jahr über die wirtschaftliche Situation und den Geschäftsverlauf im Unternehmen detailliert informieren lassen. Aufgrund dieser Mitgliederzahl entfällt die Einrichtung von Ausschüssen. Die Organisation der Aufsichtsratsarbeit ist in einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrates schriftlich fixiert. Herr Dr. Hebestreit erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats vorliegen müssen.

Regelmäßige Monatsberichte mit der Erläuterung wesentlicher unternehmerischer Kennziffern von Seiten des Vorstandes geben dem Aufsichtsrat Einsicht in den Verlauf der Geschäftssituation. Neben den Sitzungen und Berichten informiert sich der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand.

Ziele des Aufsichtsrats zu seiner Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen im Bereich des Hochtechnologie-Anlagenbaus erforderlich sind

Vor diesem Hintergrund beschließt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Ziele zu seiner Zusammensetzung:

A. Anforderungen an die Zusammensetzung des Gesamtgremiums

a. Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des PVA TePla-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse

in der Führung eines mittelgroßen, international tätigen Konzerns;
im Anlagenbau und insbesondere im Projektgeschäft mit zum Teil global führenden Unternehmen;
auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche;
auf den Gebieten Produktion, Vertrieb, Führungskräfteentwicklung; in den wesentlichen Märkten, in denen die PVA TePla-Gruppe tätig ist.;
im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung;
im Controlling/Risikomanagement und
auf dem Gebiet Governance/Compliance.

Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit den relevanten Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, vertraut sein.

b. Unabhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte

Mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder soll unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig.

Alle Aufsichtsratsmitglieder sollen ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.

Dem Aufsichtsrat soll nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören.

c. Alters-, Regel-Grenze und Vielfalt (Diversity)

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht eine Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder des Aufsichtsrats vor, jedoch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Eine von vorneherein festgelegte Grenze für die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint dem Aufsichtsrat aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Erfahrung, Expertise und Effizienz nicht sachgerecht, zumal die im Gesetz festgelegte jeweilige Amtsdauer für Aufsichtsräte einen überschaubaren Zeitrahmen für das Mandat vorgibt. Hinsichtlich des Themas Gleichstellung von Männern und Frauen lässt sich der Aufsichtsrat für seine Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder an die Hauptversammlung insbesondere von der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten/innen leiten. Bei gleicher Eignung wird der Aufsichtsrat die Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und dabei auf den Frauenanteil achten.

B. Anforderungen an einzelne Aufsichtsratsmitglieder

a. Allgemeines Anforderungsprofil

Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung und allgemeine Kenntnisse im Spezialmaschinenbau verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen.

Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Regel der vom Deutschen Corporate Governance Kodex unter Ziffer 5.4.5 empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen.

b. Zeitliche Verfügbarkeit

Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, und ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts vorzusehen ist. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden.

Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen, gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium zum Ziel haben und insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der Kandidaten achten.

4. Vergütungsbericht

Der folgende Bericht erläutert die Struktur und die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Vergütung des Vorstands

Im 2017 abgeschlossenen Vorstandsvertrag für Herrn Alfred Schopf ist für das Geschäftsjahr 2017 neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis nach Steuern orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Ab dem Geschäftsjahr 2018 ist neben dem Fixum eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte, variable Gehaltskomponente vereinbart, die maximal die Höhe des jährlichen Fixums beträgt. Darüber hinaus besteht eine am Aktienkurs der PVA TePla AG auf mehrjähriger Bemessungsgrundlage orientierte, variable Gehaltskomponente, die maximal 500 TEUR beträgt.

Im 2016 abgeschlossenen Vorstandsvertrag für Herrn Oliver Höfer ist ab dem Geschäftsjahr 2017 eine am operativen Konzernergebnis (EBIT) orientierte variable Gehaltskomponente vereinbart, die auf den Betrag der jährlichen Festvergütung begrenzt ist.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Entsprechend dieser Bestimmung beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 auf TEUR 100. Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016 nicht gewährt.

5. Aktienbesitz von Organmitgliedern

Vorstand

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Aktien 31.12.2017 Aktien 31.12.2016
Alfred Schopf 54.900 0
Oliver Höfer 1.100 1.100

Aufsichtsrat

scroll

Aktien 31.12.2017 Aktien 31.12.2016
Alexander von Witzleben 99.650 99.650
Dr. Gernot Hebestreit (Marion Hebestreit) 35.545 8.000
Prof. Dr. Markus H. Thoma 0 0

6. Risikomanagement

Das Risikomanagement erfolgt in den Unternehmensbereichen bzw. künftig in den Tochtergesellschaften und Geschäftsprozessen auf Basis der organisatorischen Grundlagen dezentral. Die Bereichsleitungen bzw. künftig die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein zentraler Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA TePla zu informieren. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.

Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.

Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.

In regelmäßigen Zeitabständen wird auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements kontrolliert und entsprechend angepasst.

Ebenso wurde ab dem Jahr 2007 ein System der internen Revision eingerichtet. Mit der Durchführung wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurde ein mittelfristiger Plan abgestimmt, auf dessen Basis alle Bereiche der PVA TePla-Gruppe systematisch einem Audit unterzogen werden.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren EDV-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten, die Verwendung eines konzernweit vereinheitlichten Berichts- und Formularwesens und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.

Der Prozess der Konzernrechnungslegung und Konsolidierung basiert auf der dezentralen Erstellung der Abschlüsse durch die einzelnen Konzerngesellschaften. Diese Abschlüsse werden nach konzerneinheitlichen Standards aufgestellt und in ebenfalls konzerneinheitlich definierten Datenformaten weitergeleitet. Das zentrale Buchhaltungssystem ist mit dem ERP-System über umfassende Schnittstellen verbunden.

Der gesamte Prozess wird durch das zentrale Konzernrechnungswesen und -controlling gesteuert und kontrolliert. Hier erfolgen ebenfalls inhaltliche und formale Kontrollen der Daten. Alle in den Prozess eingebundenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Zusätzlich werden die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS vom Abschlussprüfer im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit geprüft.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein Internes Kontrollsystem noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

7. Abschlussprüfer

Der Konzernabschluss der PVA TePla AG wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Einzelabschluss der PVA TePla AG entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abschlussprüfer werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.

Für das Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Prüfung der Abschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main". Die Abschlüsse wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der PVA TePla AG

Die Gesellschaft

Die PVA TePla AG (nachfolgend "PVA TePla") ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Wettenberg bei Gießen. Seit 21. Juni 1999 besteht ein Listing an der Deutschen Börse.

Die Gesellschaft fungiert als Führungs- und Funktionsholding und erzielt ihre Umsätze im Wesentlichen aus Pacht- und Serviceverträgen, die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen worden sind. So fließen Umsätze bzw. Pachterträge aus Mietverträgen, aus Sachanlagen und aus der Verpachtung intellektuellen Eigentums. Zentrale Serviceleistungen wie zum Beispiel Qualitätsmanagement, Buchhaltung, Controlling werden den Tochtergesellschaften in Rechnung gestellt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden nur noch solche Aufträge für Produktionsanlagen der Produktbereiche Vakuum, Kristallzucht und Plasma von der AG abgerechnet, die bis zum 31. Dezember 2014 direkt bei der AG bestellt worden waren (sog. Altauftragsbestand). Seit dem 1. Januar 2015 erfolgen die Bestellungen von Produktionsanlagen direkt bei den Tochtergesellschaften. Die Umsätze der AG enthalten somit im Geschäftsjahr 2017 nur noch unwesentliche Anteile aus dem operativen Geschäft vor dem Start der Neuorganisation. Aus diesem Geschäft wird die AG in den Folgejahren - es handelt sich um einen langlaufenden Liefervertrag - endgültig herauswachsen. Ein wesentlicher Teil des Jahresüberschusses setzt sich aus den Erträgen der Ergebnisabführungsverträge zusammen, die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossen sind.

Das Kapitalmanagement der PVA TePla hat das primäre Ziel, die zur Erreichung der Wachstums- und Renditeziele notwendige finanzielle Flexibilität sicherzustellen und auf dieser Basis die Steigerung des Unternehmenswerts zu ermöglichen. Inhalt des Kapitalmanagements ist das Eigenkapital des Unternehmens sowie das zur Finanzierung des Geschäftes benötigte Fremdkapital. Zur Steuerung der Liquiditätslage wird - neben der Überwachung der Zahlungsziele von Kunden und Lieferanten, insbesondere bei den Tochterunternehmen - laufend der Liquiditätsbestand sowie die Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien und Avallinien überwacht und auf monatlicher Basis eine rollierende Liquiditätsvorschau ermittelt. Quartalsweise wird zudem die Nettofinanzposition - als Saldo aus kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten und dem Kassenbestand - berichtet.

Konzernverhältnisse

Zum 31. Dezember 2017 belief sich die Zahl der Tochtergesellschaften der PVA TePla auf 13 Gesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2017:

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Name Sitz Kapitalanteil
PVA TePla AG
PVA Industrial Vacuum Systems GmbH Deutschland 100%
PVA Crystal Growing Systems GmbH Deutschland 100%
PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH Deutschland 100%
PVA TePla Analytical Systems GmbH Deutschland 100%
PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH Deutschland 100%
PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH Deutschland 100%
PVA TePla (China) Ltd. VR China 100%
PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd. Taiwan 100%
PVA TePla Singapore Pte. Ltd. Singapur 100%
PVA Control GmbH Deutschland 100%
PVA TePla America Inc. USA 100%
Xi'an HuaDe CGS Ltd. VR China 51%
PVA Semiconductor Systems Xi'an Ltd. VR China 100%

Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen beziehen sich in erster Linie auf die Tochtergesellschaften der PVA TePla AG. Da die PVA TePla jedoch ihre wesentlichen Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften erwirtschaftet, sind diese Rahmenbedingungen auch für die Holding von Bedeutung.

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Der konjunkturelle Aufschwung hat 2017 an Dynamik und Breite gewonnen. In vielen Ländern haben die Wirtschaftsdaten positiv überrascht und die Prognosen übertroffen. 2017 dürfte das globale Wachstum laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) preisbereinigt 3,7 % betragen haben, nach 3,2 % im Jahr 2016. In den Industrieländern kam es zu einer deutlichen Wachstumsbeschleunigung von 1,7 % 2016 auf 2,3 % 2017. In den Schwellen- und Entwicklungsländern hat die wirtschaftliche Entwicklung mit 4,7 % das Wachstumstempo des Vorjahres um 0,3 Prozentpunkte übertroffen.

Nach einer längeren Phase der Schwäche haben sich der Welthandel und die industrielle Produktion 2017 deutlich belebt. Der Welthandel dürfte um 4,7 % zugelegt haben, die Industrieproduktion um 3,5 %. Folglich hat sich die Auslastung der Industriekapazitäten merklich verbessert und die konjunkturelle Schwächephase in der Investitionskonjunktur wurde überwunden.

Auch die deutsche Wirtschaft erlebte 2017 einen kräftigen Aufschwung. Insgesamt wuchs das Bruttoinlandsprodukt um 2,2 % und damit stärker als im Durchschnitt der letzten zehn Jahre (+1,3 %). Getragen wurde der Aufschwung von einem robusten privaten Konsum (+2,0 %), den Staatsausgaben (+1,4 %) sowie den Bauinvestitionen (+2,6 %). Zudem investierten die Unternehmen wieder mehr in Ausrüstungen, so dass diese einen überdurchschnittlichen Zuwachs hinlegten (+3,5 %). Allerdings blieb diese Wachstumsrate hinter den früher typischerweise in einem Aufschwung erreichten Plusraten zurück. In diesem guten konjunkturellen Umfeld stieg auch die Beschäftigung im Jahresdurchschnitt um 1,5 % im Vergleich zu 2016 und somit um 653.000 auf knapp 44,3 Millionen Erwerbstätige. Das entspricht der höchsten Zunahme seit dem Jahr 2007.
Die EU und der Euro-Raum wuchsen 2017 so stark wie seit zehn Jahren nicht mehr. Laut Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft, expandierte das Bruttoinlandsprodukt sowohl in der EU als auch in der Euro-Zone um real 2,5 %. In nahezu allen Volkswirtschaften der Euro-Zone hat die Konjunktur erkennbar an Fahrt gewonnen. Impulse kamen sowohl aus dem Auslandsgeschäft als auch von der Binnenwirtschaft. Die Industrieproduktion stieg um geschätzt 2,7 % gegenüber dem Vorjahr. Kapazitätsauslastung, Beschäftigung und Investitionen nahmen zu.
Nach einem schwachen Jahresauftakt hat die Konjunktur in der US-Wirtschaft im Jahresverlauf 2017 zunehmend an Schwung gewonnen. Die gesamtwirtschaftliche Wirtschaftsleistung stieg um 2,3 %, nach nur 1,5 % im Vorjahr. Konsum und Investitionen haben gleichermaßen dazu beigetragen.
In Japan kam es 2017 zu einer Wachstumsbeschleunigung. Das BIP-Wachstum dürfte 1,8 % betragen haben, eine Verdopplung gegenüber den 0,9 % im Vorjahr. Durch die expansive Wirtschaftspolitik erlebten neben dem privaten Konsum auch die Investitionen einen Aufschwung.
Die Wirtschaft in der VR China wuchs laut IWF 2017 um 6,8 %. Das chinesische Statistikamt spricht von einem Zuwachs um 6,9 %. Demnach ist die Wirtschaft wieder etwas stärker gewachsen als im Vorjahr. Zum Jahresende verringerten sich die Zuwachsraten bei Investitionen, Industrieproduktion und den Einzelhandelsumsätzen. Im Kampf gegen die Luftverschmutzung hat die Regierung am Ende des dritten und zu Beginn des vierten Quartals zahlreiche Firmen geschlossen und verlangt von diesen Modernisierungsmaßnahmen, um die Umweltverschmutzung zu reduzieren.
In Indien soll das Wachstumstempo mit real 6,7 % (Fiskaljahr 2017/2018) hoch bleiben, fällt jedoch erneut niedriger aus als im Vorjahr. Nach der Blitz-Bargeldreform im November 2016 hat die Einführung der landesweiten Mehrwertsteuer im Juli 2017 die Wirtschaft temporär belastet. Die Erholung der Rohstoffpreise hat bei der Überwindung der Rezession in Russland und Brasilien geholfen. Laut dem IWF dürfte die Wirtschaftsleistung in Russland um 1,8 % und in Brasilien um 1,1 % gestiegen sein.

Entwicklung der Branchen

Die Geschäftssituation in den für die PVA TePla-Gruppe besonders relevanten Märkten war im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv. Der Hartmetallmarkt verzeichnete in Europa und Asien wieder Kapazitätserweiterungen. Die Anlageninvestitionen im Halbleitermarkt stiegen deutlich an.

Das Jahr 2017 wurde für den deutschen Maschinenbau - dank der weltweit gestiegenen Nachfrage nach Investitionsgütern - zu einem ersten Aufschwungsjahr. So stieg die reale Produktion in der Branche nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt um 3,1 %. Das Wachstum der Produktion resultierte fast ausschließlich aus den gestiegenen Exporten. Sie erreichten einen Wert von 167 Mrd. EUR (Schätzung). Damit konnte das Vorjahresniveau um mehr als 7 % übertroffen werden. Der stärkste Wachstumsschub geht auf Lieferungen nach China und in die USA zurück. Die EU-Partnerländer waren ebenfalls mit wenn auch geringeren Plusraten dabei. Insgesamt gesehen fand das Wachstum auf den Exportmärkten auf breiter regionaler Basis statt, nachdem die Ausfuhr in viele Entwicklungs- und Schwellenländer wie Russland oder Brasilien im vergangenen Jahr wieder auf Wachstumskurs einschwenkte.
Der Auftragseingang übertraf 2017 sein Vorjahresniveau um real 8 %. Die Inlandsnachfrage stieg immerhin um 5 %, die Orders aus dem Ausland konnten sogar 10 % zulegen. Hier gab es eine nur noch ganz leichte Spreizung: Während die Bestellungen aus den Euro-Partnerländern ihr Vorjahresniveau um 11 % steigern konnten, wuchsen die Aufträge aus den Nicht-Euro-Ländern um 9 %.

In Deutschland steht für die Elektronikindustrie für das gesamte Jahr 2017 ein branchenweites Umsatzplus von 7,2 % zu Buche. Die Auslandserlöse (+8,8%) zogen dabei kräftiger an als die Inlandserlöse (+5,3%). Die preisbereinigte Produktion der Elektroindustrie wuchs von Januar bis November 2017 um 4,6 % gegenüber Vorjahr. Besonders stark zeigte sich erneut der Export: Von Januar bis November 2017 nahmen die gesamten Branchenausfuhren um 10,1 % gegenüber Vorjahr auf 183,3 Milliarden EUR zu. Im gesamten vergangenen Jahr kamen sie schätzungsweise nahe an die 200-Milliarden-Euro-Marke heran und verzeichneten damit den nunmehr vierten Rekord in Folge. Die meisten Exporte gingen 2017 nach China, gefolgt von den USA und Frankreich. Die Branchenausfuhren nach China stiegen zwischen Januar und November des vergangenen Jahres um 18,1 % gegenüber Vorjahr auf 17,4 Milliarden EUR.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2017 hat die PVA TePla AG Umsatzerlöse in Höhe von 9,3 Mio. EUR (VJ: 26,5 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse kommen im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 0,8 Mio. EUR (VJ: 16,6 Mio. EUR) aus der Abwicklung von Altauftragsbeständen, wohingegen sich aus dem Bereich der Serviceleistungen ein Umsatz in Höhe von 8,5 Mio. EUR (VJ: 9,4 Mio. EUR) ergibt. Die Materialaufwendungen sind auf 0,7 Mio. EUR (VJ: 3,7 Mio. EUR) zurückgegangen. Dies begründet sich in dem weiter verminderten Anteil des operativen Geschäftes aus den Altauftragsbeständen im Vergleich zum Vorjahr. Die Personalaufwendungen haben sich auf 3,5 Mio. EUR erhöht (VJ: 2,9 Mio. EUR). Die planmäßigen Abschreibungen liegen auf Vorjahresniveau. Außerplanmäßige Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr nicht vor (VJ: 143 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1,2 Mio. EUR lagen über dem Vorjahreswert (0,6 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 4,1 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (4,9 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Auflösungen aus Rückstellungen (0,6 Mio. EUR; VJ: 0,1 Mio. EUR) sowie Erträge aus Kursdifferenzen (0,5 Mio. EUR; VJ: 0,4 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Raumkosten (1,0 Mio. EUR; VJ: 1,2 Mio. EUR), Verwaltungskosten (0,9 Mio. EUR; VJ: 0,9 Mio. EUR), Kursdifferenzen (0,4 Mio. EUR; VJ: 0,5 Mio. EUR), sonstige Weiterbelastungen von Tochtergesellschaften (0,4 Mio. EUR; VJ: 0,8 Mio. EUR), Instandhaltungsaufwendungen (0,3 Mio. EUR; VJ: 0,3 Mio. EUR) sowie Vertriebskosten (0,2 Mio. EUR; VJ: 0,2 Mio. EUR).

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften betrugen 8,2 Mio. EUR (VJ: 1,7 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus den Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften betrugen 2,0 Mio. EUR (VJ: 4,7 Mio. EUR). Der Zinsaufwand belief sich auf 0,9 Mio. EUR (VJ: 0,8 Mio. EUR). Die Zinserträge erreichten 0,7 Mio. EUR (VJ: 1,0 Mio. EUR). Insgesamt erzielte die PVA TePla AG ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 6,2 Mio. EUR (VJ: -0,6 Mio. EUR) und ein Jahresergebnis in Höhe von 5,5 Mio. EUR (VJ: -0,7 Mio. EUR).

Vergleich der Ertragslage mit der Prognose für 2017

Für das Geschäftsjahr 2017 ist die PVA TePla AG aufgrund des Wechsels im Geschäftszweck der Gesellschaft von einem deutlichen Rückgang des Umsatzes gegenüber 2016 ausgegangen. Der Umfang der Management- und Serviceleistungen war dabei zusammen mit den Erträgen aus Miet- und Betriebspachtverträgen auf 7 - 10 Mio. EUR und die Umsätze für Altaufträge auf 0,7 Mio. EUR geschätzt worden. Die tatsächlichen Umsätze lagen mit 0,8 Mio. EUR für die Altaufträge und 8,4 Mio. EUR für die Serviceleistungen und Erträge aus Miet- und Betriebspachtverträgen auf Prognose-Niveau. Infolgedessen war auch der operative Gewinn vor Ergebnisabführungsverträgen mit 0,2 Mio. EUR, wie prognostiziert, ausgeglichen.

Finanzlage

Im August 2015 wurde ein Konsortialdarlehensvertrag über 7,5 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 27,5 Mio. EUR Avallinien sowie einer Erhöhungsoption für weitere Avallinien von 20 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten unterzeichnet. Diese Erhöhungsoption wurde zum 31.12.2017 vollständig in Anspruch genommen. Zum Stichtag waren die Barlinien in Höhe von 0,0 Mio. EUR (VJ: 2,7 Mio. EUR) und die Avallinien in Höhe von 40,9 Mio. EUR (VJ: 19,3 Mio. EUR) in Anspruch genommen. Weiterhin besteht ein durch Grundschulden besicherter und zum Stichtag nicht gezogener Kreditrahmen von aktuell 3,3 Mio. EUR (VJ: 4,0 Mio. EUR, in voller Höhe gezogen), der sich bis Dezember 2022 planmäßig und halbjährig um 0,3 Mio. EUR reduziert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der PVA TePla AG zum 31. Dezember 2017 ist gegenüber dem Vorjahreswert von 60,1 Mio. EUR auf 80,4 Mio. EUR angestiegen.

Der Wert des Anlagevermögens beträgt insgesamt 35,2 Mio. EUR (VJ: 34,5 Mio. EUR). Der Wert des Sachanlagevermögens hat sich aufgrund der planmäßigen Abschreibungen von 20,6 Mio. EUR (VJ) leicht auf 19,9 Mio. EUR reduziert. Der Wert der Finanzanlagen ist, durch die teilweisen Rückzahlungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie die Einlage einer Forderung in die Kapitalrücklage gegenüber der Tochtergesellschaft PVA Analytical Systems GmbH um 1,4 Mio. EUR auf 15,1 Mio. EUR angestiegen.

Der Gesamtwert der Vorräte lag mit 0,2 Mio. EUR um 0,8 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von 0,2 Mio. EUR auf 0,0 Mio. EUR reduziert. Der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen ist auf 12,7 Mio. EUR (VJ: 22,3 Mio. EUR) gesunken. Der Wert der sonstigen Vermögensgegenstände hat sich auf 0,1 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR) leicht erhöht. Der Wert der liquiden Mittel ist aufgrund der erhaltenen Anzahlungen in den Tochtergesellschaften in Verbindung mit dem bestehenden Cash-pool-Vertrag auf 32,1 Mio. EUR (VJ: 1,8 Mio. EUR) gestiegen.

Die Passivseite der Bilanz zeigt einen Anstieg der Verbindlichkeiten auf 35,3 Mio. EUR (VJ: 20,6 Mio. EUR). Die Veränderung begründet sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 20,0 Mio. EUR, der wiederum aus einem bei den Tochtergesellschaften vereinnahmten erhöhten Volumen an erhaltenen Anzahlungen in Verbindung mit den geschlossenen Cash-pool Vereinbarungen entstand, sowie einer diesen Anstieg kompensierenden Senkung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 7,3 Mio. EUR.

Die Pensionsverpflichtungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. EUR. Es werden nur noch die Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern ausgewiesen, die bis zum 31. Dezember 2014 das Renteneintrittsalter erreicht haben. Neue Pensionszusagen werden generell nicht mehr gegeben. Die sonstigen Rückstellungen sind auf 2,0 Mio. EUR (VJ: 2,7 Mio. EUR) gesunken. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die gesunkenen Rückstellungen für Gewährleistungen und ausstehende Rechnungen. Die Steuerrückstellungen betragen 0,6 Mio. EUR (VJ: 0,0 Mio. EUR). Das Eigenkapital beträgt 35,4 Mio. EUR (VJ: 29,9 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 44,0% (VJ: 49,7%). Der Bilanzgewinn liegt bei 11,4 Mio. EUR (VJ: 5,9 Mio. EUR).

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand der PVA TePla AG lag bei 7,3 Mio. EUR (VJ: 7,8 Mio. EUR).

Investitionen

Die Investitionen der PVA TePla AG lagen im Geschäftsjahr 2017 bei 0,4 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR).

Mitarbeiter

Die PVA TePla AG beschäftigte zum Jahresende 2017 insgesamt 35 Mitarbeiter (VJ: 31 Mitarbeiter).

Übernahmerelevante Angaben

Im Folgenden sind die nach § 289a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2017 setzt sich das gezeichnete Kapital der PVA TePla AG aus 21.749.988 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR zusammen.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien liegen nicht vor.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hatte am 31. Dezember 2017 die PA Beteiligungsgesellschaft mbH, Wettenberg, einen Anteil von mehr als 10% an den Stimmrechten.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht.

Stimmrechtskontrolle von am Kapital des Unternehmens beteiligten Arbeitnehmern

Es liegt keine Stimmrechtskontrolle von am Kapital des Unternehmens beteiligten Arbeitnehmern vor.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder

Die Bestellung der Vorstände der PVA TePla AG erfolgt gemäß § 84 AktG und nach § 6 Artikel 2 der Satzung der PVA TePla AG. Dort ist Folgendes geregelt:

Artikel 2: Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestimmung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe oder zum Aktienrückkauf

Zum 31. Dezember 2017 hat der Vorstand die Ermächtigung der Hauptversammlung, im Rahmen des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.874.994,00 neue Aktien bis zum 20. Juni 2022 auszugeben. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand hat des Weiteren die Ermächtigung der Hauptversammlung, Aktien der Gesellschaft in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals bis zum 18. Juni 2018 zurückzukaufen.

Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die aktuellen Rahmenvereinbarungen mit den Banken gehen von einer im Wesentlichen unveränderten Struktur der Gesellschafterverhältnisse aus und sehen für den Fall des Kontrollwechsels Neuverhandlungen bzw. in einem Fall ein Kündigungsrecht seitens der Bank vor. Ebenfalls sehen die Bestimmungen für ein öffentlich gefördertes Forschungs- und Entwicklungsprojekt ein Sonderkündigungsrecht des Fördergebers im Fall des Kontrollwechsels vor. Darüber hinaus liegen keine Vereinbarungen der Gesellschaft vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

Change of Control-Klausel

Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150% des Abfindungs-Caps (Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen) nicht überschreiten sollen.

Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB

Ziel der von uns eingerichteten Methoden und Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und der rechtlichen und satzungsgemäßen Vorschriften sollen durch das installierte Interne Kontrollsystem (IKS) gewährleistet werden. Wir achten auf eine adäquate Trennung von Funktionen, zudem haben wir angemessene Kontrollspannen eingeführt. Darüber hinaus achten wir auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten, mit der Maßgabe, dass Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung gebündelt werden. Zudem haben wir Kontrollen in die Arbeitsabläufe eingebaut. Zentrale Bestandteile dieser Strukturen und Kontrollen sind die strikte Einhaltung des Vieraugenprinzips in allen wesentlichen Prozessabläufen des Rechnungswesens, wirksame und genau definierte Zugriffsberechtigungen in unseren EDV-Systemen, stichprobenweise Kontrollen der Mitarbeiter aller Ebenen durch die jeweiligen Vorgesetzten, die Verwendung eines konzernweit vereinheitlichten Berichts- und Formularwesens und die Regelung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Einbeziehung der wesentlichen operativen Unternehmensprozesse im Rahmen unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen im Bereich des internen Kontrollsystems stellt im Rechnungslegungsprozess die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher.

Neben diesen in der Organisation implementierten Kontrollen werden die einzelnen Funktionsbereiche ebenfalls durch Vorgesetzte und gegebenenfalls auch durch die interne Revision überwacht. Die interne Revision ist dann dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations- und Prüfrechte.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder ein Internes Kontrollsystem noch ein Risikomanagementsystem absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Vergütungsbericht sind als Teil des Corporate Governance Berichts auf der Internetseite der PVA TePla AG im Bereich "Investor Relations - Corporate Governance" oder direkt unter dem Link: www.pvatepla.com/pva-tepla-service/investor-relations/corporate-governance einsehbar. Der Vergütungsbericht enthält die Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems gemäß § 289a Abs. 2 HGB und ist auch Bestandteil des Konzernabschlusses 2017 der PVA TePla AG.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 863. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens, Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile gestalten sich für jedes Vorstandsmitglied unterschiedlich.

Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Peter Abel, existiert keine variable, Erfolgs- oder sonstige Bonusvergütung.

Für den Vorstandsvorsitzenden Alfred Schopf gilt die folgende Bonusregelung: Eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-Jahresüberschuss bemisst und betragsmäßig beschränkt ist. Ein langfristiger Bonus in Höhe von 1% der Marktkapitalisierungssteigerung zum Ende der Vertragslaufzeit.

Für den Vorstand Produktion und Technologie, Herrn Oliver Höfer, gilt die folgende Bonusregelung: Eine kurzfristige Bonuszahlung die sich auf einen Prozentsatz am EBIT bemisst und betragsmäßig begrenzt ist. Weiterhin wurde eine Einmalzahlung zur Abgeltung bestehender langfristiger Tantiemeansprüche aus Altverträgen vereinbart.

Für den ehemaligen Finanzvorstand, Herrn Henning Döring, wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-Jahresüberschuss bemisst und betragsmäßig beschränkt ist, ausgezahlt.

Im Geschäftsjahr 2017 erhielten die Vorstandsmitglieder auf dieser Basis folgende Bezüge:

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Gehalt

TEUR
Sonstige Bezüge

TEUR
Erfolgsabhängige Komponente

TEUR
Gesamt 2017

TEUR
Gesamt 2016

TEUR
Abel 60 0 0 60 120
Schopf 180 10 230*) 420 0
Höfer 180 17 156 353 256
Döring 30 0 0 30 344
Gesamt 450 27 386 863 720

*) Die Auszahlung der langfristigen Vergütung erfolgt nach einer Bindungsfrist von drei Jahren unter Berücksichtigung der Marktkapitalisierung

Die aufgeführten Werte für die erfolgsabhängige Komponente beinhalten die im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016 gewährten und um die im Geschäftsjahr 2016 gebildete und ausgewiesene Rückstellung verminderten Beträge. Hinzu kommt die im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2017 gebildete Rückstellung.

Die erfolgsabhängige Komponente für den Vorstand beinhaltet im Geschäftsjahr 2017 eine langfristige, erfolgsabhängige Komponente in Höhe von TEUR 84.

Langfristig fällige Leistungen fallen im Zusammenhang mit der oben dargestellten langfristigen erfolgsabhängigen Komponente an. Alle anderen aufgeführten Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Versorgungszusagen bestehen lediglich aus der Vergangenheit herrührend für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Peter Abel, in Höhe von 611 TEUR (VJ TEUR 547). Für alle weiteren derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen.

Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 nicht gewährt. Die Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeiten vor, deren Höhe - je nach Dienstvertrag - auf bis zu zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und der damit evtl. einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150% des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen.

Für weitere ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Jahr 2017 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 66 geleistet. Zum Bilanzstichtag besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung von TEUR 684.

Abhängigkeitsbericht

Die PA Beteiligungsgesellschaft mbH verfügte auf der Hauptversammlung 2017 der PVA TePla AG über die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand der PVA TePla AG hat daher für das Geschäftsjahr 2017 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Bericht für das Geschäftsjahr 2017 enthält folgende Schlusserklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen oder unterlassene Maßnahmen haben nicht vorgelegen."

Chancen und Risikobericht

Die Geschäftsfelder der PVA TePla-Gruppe sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unter einem Risiko wird die Möglichkeit verstanden, dass Ereignisse oder Handlungen die Gruppe oder eines der Geschäftsfelder daran hindern, seine avisierten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig ist es für die PVA TePla-Gruppe wichtig, Chancen für das Unternehmen zu identifizieren, um diese zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensgruppe zu sichern. Eine Verrechnung von Chancen und Risiken erfolgt nicht. Chancen und Risiken werden im Folgenden dargestellt.

Beurteilung Eintrittswahrscheinlichkeit / Mögliches Ausmaß

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Stufe Eintrittswahrscheinlichkeit
Unwahrscheinlich 0% Eintrittswahrscheinlichkeit <20%
Möglich 20%< Eintrittswahrscheinlichkeit <70%
Wahrscheinlich 70%< Eintrittswahrscheinlichkeit <100%

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Stufe Mögliches Ausmaß
Niedrig 0 EUR< Ausmaß <500 TEUR
Mittel 500 TEUR< Ausmaß <1.000 TEUR
Hoch Ausmaß >1.000 TEUR

Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit gemäß den Stufen Unwahrscheinlich, Möglich und Wahrscheinlich, sowie des möglichen Ausmaßes des Risikos. Die Bewertung über das mögliche Ausmaß bezieht sich auf das operative Ergebnis (EBIT) des PVA TePla-Konzerns.

Risiko- und Chancenstrategie

Die Risiko- und Chancenstrategie ist in die Unternehmensstrategie eingebettet und darauf ausgerichtet, den Bestand und die unternehmerische Weiterentwicklung des Unternehmens zu sichern. Die daraus resultierende Strategie bewertet die Risiken und die Chancen unternehmerischen Handelns. In den Kernkompetenzfeldern der Gesellschaft bzw. des Konzerns gehen wir angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst ein, wenn sie gleichzeitig einen angemessenen Ertrag erwarten lassen oder unvermeidbar sind. Risiken in unterstützenden Prozessen übertragen wir gegebenenfalls auf andere Risikoträger. Hierzu zählt vor allem der Abschluss geeigneter Versicherungen. Dieser Prozess wird in enger Zusammenarbeit mit einem versierten und spezialisierten Versicherungsmakler durchgeführt und regelmäßig auf seine Effizienz geprüft und gegebenenfalls optimiert.

Andere Risiken, die keinen Zusammenhang mit Kern- bzw. Unterstützungsprozessen haben, werden dagegen - soweit dies möglich ist - vermieden. Dazu steht den Geschäftsführern und Mitarbeitern ein "Risikohandbuch" mit Verfahrensanleitungen für ein ordnungsgemäßes und in die Zukunft gerichtetes Risikomanagement zur Verfügung. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die Gesamtheit aller risikobezogenen Aktivitäten und Maßnahmen, d.h. die Identifikation, Bewertung, Steuerung, Berichterstattung und Überwachung von Risiken ab. Dabei werden unter Beachtung definierter Risikokategorien Risiken der Geschäftsfelder, der operativen Einheiten sowie der zentralen Bereiche identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet.

Risikomanagement

Das Risikomanagement erfolgt in der PVA TePla AG, ihren Tochtergesellschaften und Geschäftsprozessen auf Basis der organisatorischen Grundlagen dezentral. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführer sind damit für zentrale Aufgaben innerhalb des Risikomanagementsystems verantwortlich. Die frühzeitige Erfassung von Risiken ist ein zentraler Punkt des Risikomanagementsystems, um insbesondere den Vorstand laufend über den aktuellen Stand der Risiken innerhalb der PVA TePla zu informieren. Die Berichterstattung wird durch vom Management festgelegte Wertgrenzen gesteuert. Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zum Vermeiden, Reduzieren und Absichern von Risiken zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Die wesentlichen Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen werden turnusmäßig überwacht.

Die Risikoberichte werden regelmäßig zentral zusammengefasst und analysiert und dann von Vorstand und Aufsichtsrat geprüft und diskutiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine spontane konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das System umfasst auch eine jährliche Risikoinventur, in der die relevanten Risiken für den Konzern erfasst und in ihrer Relevanz und ihren möglichen Auswirkungen bewertet werden. Maßnahmen, die zur Reduzierung der erfassten Risiken dienen, werden definiert und in ihrer Umsetzung nachverfolgt.

Das Risikomanagementsystem ermöglicht es dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die zuvor beschriebenen wesentlichen Merkmale des Risikomanagementsystems finden konzernweit Anwendung. Bezogen auf die Prozesse in der Rechnungslegung bedeutet dies, dass die identifizierten Risiken insbesondere hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die Berichterstattung in den jeweiligen Finanzberichten untersucht und bewertet werden. Hierdurch sollen frühzeitig wichtige Informationen über mögliche Fair-Value-Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert, drohende Wertminderungen angezeigt und wichtige Informationen zur Einschätzung der Notwendigkeit der Bildung und Auflösung von Rückstellungen gewonnen werden.

In regelmäßigen Zeitabständen wird auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements kontrolliert und entsprechend angepasst.

Ebenso wurde ab dem Jahr 2007 ein System der internen Revision eingerichtet. Mit der Durchführung wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wurde ein mittelfristiger Plan abgestimmt, auf dessen Basis alle Bereiche der PVA TePla-Gruppe systematisch einem Audit unterzogen werden.

Beschreibung der Chancen und Risiken

Die PVA TePla-Gruppe unterscheidet zwischen Geschäftschancen und-risiken sowie operationellen und finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken. Diese stellen die wesentlichen Bereiche für die Unternehmensgruppe dar. Nicht in allen Teilbereichen sind Chancen und Risiken gleichermaßen vorhanden. Grundsätzlich erfolgt im Folgenden eine Nettodarstellung der Risiken (nach Maßnahmen).

Geschäftschancen und -risiken

Einschätzung deutsche Konjunktur

Angesichts des anhaltenden Aufschwungs rechnet die Bundesregierung für 2018 mit einer Zuwachsrate von 2,4%. Der Boom im Wohnungsbau und Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sorgen weiterhin für volle Auftragsbücher, so dass auch die Unternehmen mehr investieren. Noch einmal Schub bekommt die deutsche Wirtschaft auch vom dynamischen Export und kräftigen privaten Verbrauch. Für die Exporte in die USA und in die EU-Partnerländer (ohne das Vereinigte Königreich) erwarten die Experten des VDMA eine etwa gleich hohe Wachstumsrate wie 2017. Die Maschinenausfuhr nach China dürfte weiterwachsen, allerdings ist hier ein Tempoverlust wahrscheinlich. Denn das 2017 erreichte Lieferniveau ist hoch und der Strukturwandel in der chinesischen Wirtschaft begünstigt Konsumgüter und Dienstleistungen. Natürlich gibt es auch Chancen dafür, dass es 2018 zu einer kräftigeren wirtschaftlichen Belebung kommt. Eine Bedingung für ein solches Positivszenario wäre, dass die chinesische Regierung das Reformtempo weiter drosselt, um keine Verluste bei der Wachstumsdynamik zu erleiden. Mit der Folge, dass die deutschen Maschinenexporte nach China nahezu ungebremst weiter zulegen. Die Beschäftigung dürfte in diesem konjunkturellen Umfeld weiter steigen, wenngleich eine neue Rekordbeschäftigung zu einer zunehmend angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt führen wird. Dieser Engpass wird in einigen Bereichen zu erhöhten Produktionsbehinderungen beitragen. Für 2018 ist mit einem Plus von knapp 500 Tausend Personen auf 44,8 Millionen Erwerbstätigen zu rechnen.

Einschätzung Weltwirtschaft

Viele Frühindikatoren zeigen die Fortsetzung des globalen Aufschwungs an. Für 2018 erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) ein weltwirtschaftliches Wachstum von real 3,9%. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Summe wird - trotz abermals leichter Wachstumsverlangsamung in China auf 6,6% (nach 6,8% 2017) - eine leicht beschleunigte Dynamik von 4,9% vorhergesagt. In Brasilien soll die Wirtschaft leicht beschleunigt mit 1,9% wachsen. In Russland wird ein BIP-Plus von 1,7% erwartet. Für Indien prognostizieren die Konjunkturforscher für das Finanzjahr 2018/2019 eine Belebung des Wirtschaftswachstums auf 7,4%.

Nach aktuellen Schätzungen dürfte sich die Entwicklung 2018 in den Industrieländern mit 2,3% in analogem Wachstumstempo wie im Vorjahr fortsetzen, bei sehr unterschiedlichen nationalen Entwicklungen. Die USA sind mit einem gigantischen Steuersenkungspaket in das Jahr 2018 gestartet, deren Herzstück die Senkung der Unternehmenssteuer auf 21% ist. Dadurch wird eine deutliche Stimulierung der Investitionstätigkeit erwartet, die sich sowohl in den USA als auch bei wichtigen Handelspartnern auswirken sollte. Für die USA wird daher ein beschleunigtes Wirtschaftswachstum von 2,7% erwartet. In Kanada (plus 2,3%), dem Euro-Raum (plus 2,2%), dem Vereinigten Königreich (plus 1,5%) und Japan (plus 1,2%) soll die Wirtschaft wachsen, verglichen mit dem Vorjahr jedoch in einem verminderten Tempo. Gerade im Falle der Euro-Zone und Japan könnte sich die Prognose als zu vorsichtig erweisen. In der Euro-Zone sprechen die Frühindikatoren für ein beschleunigtes Wachstum.

Die Risiken für die globale Wachstumsentwicklung scheinen kurzfristig ausgeglichen zu sein. Eine bessere Entwicklung ist möglich, da sich die zunehmenden wirtschaftlichen Aktivitäten und die guten finanziellen Bedingungen weiter gegenseitig verstärken können.

Risiken aus den Absatzmärkten

Das Risiko in den von der PVA TePla bearbeiteten Märkten liegt besonders in den Schwankungen der Investitionstätigkeit der Kunden, der globalen Konjunkturentwicklung und damit auch im weiteren Sinne von politischen Entwicklungen sowie einem zunehmenden weltweiten Konkurrenz- und Preisdruck. Aussagen über die zukünftige Entwicklung einzelner Marktsegmente oder wirtschaftspolitischer Entscheidungen in Schwellenländern lassen sich nicht mit hinreichender Präzision und Eintrittswahrscheinlichkeit treffen.

Es gibt darüber hinaus auch eine Vielzahl von Risiken auf der Ebene internationaler Politik: Dazu zählen u.a. der Nordkorea-Konflikt, die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen der EU und der Türkei, die künftige Lage in Spanien (Katalonien-Konflikt), das weiter drohende Damoklesschwert des Protektionismus, nicht nur aus den USA, Sanktionen der USA gegenüber Russland und seinen Geschäftspartnern im Ausland sowie die starken Spannungen zwischen Saudi-Arabien, Israel und dem Iran.

Das Halbleitergeschäft, eine wichtige Branche für die Gruppe, ist traditionell gekennzeichnet durch eine hohe Zyklizität. Obwohl der Halbleitermarkt in den letzten Jahrzehnten eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate weit über den meisten sogenannten Old-Economy-Branchen aufwies, umfasst dieser Durchschnitt sowohl starke Wachstums- als auch Rezessionsjahre. So ist die Investitionstätigkeit im Halbleitermarkt in den Jahren 2011 bis 2016 stagnierend bis rückläufig gewesen, um ab 2017 laut Marktforschungsinstituten wieder deutlich anzusteigen. Insbesondere die Investitionen in neue Waferkapazitäten - ein wichtiger Teilmarkt für die PVA TePla - unterlagen in den vergangenen Jahren starken Schwankungen. 2017 haben die Investitionen der großen Waferhersteller wieder deutlich zugenommen.

Im GB Industrial Systems liegt der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bei Anlagen zum Sintern von Hartmetall mit einem hohen Anteil in China. In diesem Produktbereich ist seit 2012 eine deutlich stärkere Volatilität zu registrieren. Die Einführung neuer Technologien, die zur Substitution vorhandener Materialien führt, können Märkte nachhaltig beeinflussen.

Chancen aus den Absatzmärkten

In Märkten wie der Hartmetallherstellung, der Halbleiterindustrie und der Photovoltaik bietet die PVA TePla-Gruppe Prozesstechnologien an, die auch in Zukunft fester Bestandteil der jeweiligen Wertschöpfungsketten bleiben werden. Im Bereich der Wärmebehandlungsanlagen können sich in der Applikation "Diffusionsschweißen" neue Anwendermärkte entwickeln. Die Luftfahrtindustrie oder z.B. auch die Werkzeugindustrie sind Beispiele für Märkte, in denen solche Prozesse zur Anwendung kommen können. In der Halbleiterindustrie können diese Prozesstechnologien z.B. Kristallzuchtanlagen zum Ziehen, von hochreinen Silizium- oder Siliziumcarbid-Kristallen für die Hochleistungselektronik -insbesondere in der E-Mobilität - oder Analysesysteme für die zerstörungsfreie Qualitätsüberprüfung in der LED- oder MEMS-Fertigung sein. Auch die immer weiter zunehmende Verringerung der Strukturbreiten in der Chip-Fertigung wird die Nachfrage nach Inspektionssystemen zur Überprüfung der Qualität von Chips steigen lassen. Die Nachfrage nach Plasmaanlagen und Analysesystemen korreliert mit der Entwicklung von Halbleitermärkten (z.B. MEMS, LED, OLED/PLED, IGBT). Durch das mittelfristig unterstellte Wachstum des Halbleitermarkts sowie neue Applikationen für Plasmaanlagen im Halbleiter/Life Science/Industrial-Bereich kann weiteres Wachstum für diese Produktbereiche der PVA TePla erwartet werden. Der Markt für Halbleiter wird mittelfristig verstärkt wachsen, getrieben durch die sich beschleunigende Vernetzung von Milliarden von Geräten in der Industrie und im Privatbereich (Stichworte: "Internet der Dinge, Industrie 4.0"). Auch im Budget für das Jahr 2018 wurden Umsätze aus Neu- und Weiterentwicklungen moderat und mit kleinen Stückzahlen unterstellt, um eine hohe Abhängigkeit von Anlagen mit einem jungen und wenig prognostizierbaren Produktlebenszyklus zu vermeiden. Es wurden budgetseitig die weiteren Chancen aus Großaufträgen im Halbleitermarkt nicht berücksichtigt.

Konjunkturelle Risiken

Für 2018 wird von Analystenseite ein weltwirtschaftliches Wachstum von real 3,9% unterstellt. Trotz dieses positiven Ausblicks bleibt die Gesamtwirtschaftslage jedoch mit großen Unsicherheiten behaftet. Welche Implikationen die aktuellen politischen Entwicklungen in einer Reihe von westlichen Ländern - als Beispiel sei hier nur das Thema Brexit erwähnt - für die Weltwirtschaft besitzt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig unabsehbar. Die Schuldenkrise der etablierten Industrieländer schwelt weiter und kann die wirtschaftliche Entwicklung der Schwellenländer - ein ausgesprochen wichtiger Markt für die PVA TePla-Gruppe - in Mitleidenschaft ziehen. Für die PVA TePla ist insbesondere der chinesische Markt im Bereich Vakuumanlagen von großer Bedeutung. Mit der Verlangsamung der konjunkturellen Entwicklung in China im Laufe der letzten Jahre und der bestehenden Korrelation zwischen den in Anlagen der PVA TePla hergestellten Produkten und dem Ausbau der Infrastruktur besteht die Möglichkeit einer Investitionszurückhaltung. Die von westlicher Seite erhobenen Sanktionen gegenüber Russland betreffen einen für die PVA TePla-Gruppe interessanten Markt, zumal es von russischer Seite Anzeichen von verstärkten Bemühungen um eine Vertiefung bzw. Ausbau der technologischen Basis im Land gibt.

Den Risiken aus den Absatzmärkten und konjunkturellen Risiken begegnet die PVA TePla-Gruppe durch Diversifizierung des Leistungsangebots in verschiedene Branchen wie Halbleiter, Photovoltaik, Werkzeug- und Hartmetalltechnik, Herstellung hochwertiger Metalle und Keramiken, Automobil- und Flugzeugindustrie, Elektro- und Elektronikindustrie. Zyklische, absehbare Schwankungen des Marktvolumens werden vornehmlich durch Zukauf oder Reduzierung von Fremdleistungen ausgeglichen, wobei bei einer unerwartet großen Nachfrage das Risiko von Produktionsengpässen auftreten kann. Die Strategie einer relativ niedrigen Fertigungstiefe erlaubt hier zeitnahe Reaktionen. Auch werden im PVA TePla-Konzern hochwertige Lohnarbeiten - wie Plasmabehandlung, Hochvakuumlöten und Wärmebehandeln von Bauteilen - angeboten, die erfahrungsgemäß in Zeiten geringer Investitionsneigung von den Kunden verstärkt nachgefragt werden.

Risiken aus technologischen Entwicklungen

Das Risiko von Auftragsverlusten durch eine unerwartete, neu am Markt auftauchende (Seiteneinsteiger-) Technologie oder auch durch neue Wettbewerber wird durch ständige Beobachtung neuer branchenspezifischer Forschungs- und Technologiearbeiten und veröffentlichter Ergebnisse sowie Gespräche mit den Schlüsselkunden, Forschungsinstituten sowie der Märkte weltweit verfolgt und eingeschätzt. Die technologische Weiterentwicklung der Produkte wird neben der laufend vorgenommenen Entwicklungstätigkeit u. a. in betriebseigenen Labors sowie durch das Betreiben eigener Dienstleistungszentren, in denen Werkstoffe und Materialien für Kunden prozessiert werden, zusätzlich gesichert. In hohem Maße kommen dort die Entwicklungsabteilungen des Unternehmens mit neuesten Anforderungen an die Werkstoff- und Materialbeschaffenheit von Seiten der Kunden in Kontakt. Die technische Komplexität der Produkte und der schnelle technologische Fortschritt beinhalten Risiken im Hinblick auf den Bereich Forschung und Entwicklung. Der mittel- und langfristige Erfolg hängt davon ab, dass innerhalb angemessener Zeitspannen marktfähige Produkte entwickelt werden, die zeitnah ausreichende Umsätze generieren, so dass der Cash Flow die Innenfinanzierung des Konzerns sichert. Die technische Komplexität unserer Produkte und die hohen Kundenanforderungen bergen unter Umständen ebenfalls Risiken, die sich in erhöhten Gewährleistungsaufwendungen niederschlagen können. "Sonderprojekte" mit besonderen technologischen Herausforderungen können ggf. Abwicklungsrisiken bergen. Diesen Risiken wird durch die Einführung eines engmaschigen Projektcontrollings entgegengewirkt. Auf Hochrisikoprojekte muss darüber hinaus unter Umständen verzichtet werden.

Chancen aus technologischen Entwicklungen

Als Anbieter von Technologie zur Herstellung und Bearbeitung von Materialien, Teilen und Baugruppen für Branchen, bei deren Herstellung Vakuum und hohe Temperatur eine entscheidende Rolle spielen, bestehen die Chancen, dass sich durch neue Anwendungsfelder für in unseren Anlagen hergestellte Materialien ein zusätzlicher Bedarf entwickelt. Auch können neue Anforderungen an Materialien notwendig werden, die einen neuen Anlagentypus in unseren Spezialgebieten erforderlich machen. Aufgrund des Klimawandels stehen Energieeinsparungen zur Verlangsamung des globalen Temperaturanstiegs im Vordergrund. Neue Materialien, die zu einer erheblichen Erhöhung der Lebensdauer von Geräten und Strukturen führen, tragen im besonderen Masse zu den Energieeinsparungen bei. Aber auch neue Materialien für die Leichtbauweise leisten Ihren Beitrag zur Energieeffizienz. Daher wird sich die Chance für unsere Prozess- und Anlagentechnik für die Entwicklung und Produktion der zu entwickelnden Materialien weltweit erheblich erhöhen.

Risiken aus Handelsbarrieren

Als international tätige Unternehmensgruppe mit hohem Exportanteil ist PVA TePla grundsätzlich anfällig für Handelsbarrieren oder Sanktionen im Bereich der Zollpolitik. Aufgrund der aktuellen außenpolitischen Entwicklungen ist tendenziell eine Verschärfung im Bereich der Sanktionspolitik zu erkennen. Dies betrifft insbesondere Russland, aber zukünftig unter Umständen - abhängig von der politischen Entwicklung - auch andere Regionen, so auch die USA. Die PVA TePla prüft stets die Notwendigkeit von Ausfuhrgenehmigungen und sichert bei Risikoaufträgen das politische Risiko über Investitionsgüterkreditversicherungen ab. Grundsätzlich bleibt aber eine Anfälligkeit gegenüber Handelsbarrieren, da Abschlüsse von Versicherungen bei einer Verschärfung von politischen Risiken nur begrenzt möglich sind. Die PVA TePla begegnet dieser möglichen Entwicklung durch den Betrieb von Tochtergesellschaften in wichtigen Märkten, so dass alternativ entsprechende Lieferketten in den relevanten Ländern aufgebaut und eventuell auftretende Handelsbarrieren umgangen werden können.

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Risikokategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß Chancenkategorie Ausmaß
Risiken aus den Absatzmärkten wahrscheinlich Hoch Chancen aus den Absatzmärkten Hoch
Konjunkturelle Risiken Global Möglich Mittel
Konjunkturelle Risiken China Möglich Hoch
Risiken aus technologischen Entwicklungen Möglich Hoch Chancen aus technologischen Entwicklungen Hoch
Risiko aus Handelsbarrieren Möglich Hoch

Operationelle Chancen und Risiken

Risiken im Bereich Vertrieb

In einigen Regionen arbeiten die Tochtergesellschaften der PVA TePla mit Handelsgesellschaften zusammen und sind in gewissem Umfang von deren Vertretertätigkeit abhängig. Durch den Aufbau einer weiteren Tochtergesellschaft in China konnten weitere eigene Vertriebswege, insbesondere im Bereich Semiconductor, aufgebaut werden. Darüber hinaus ist die Gründung einer weiteren Gesellschaft in Planung. Die Vertriebsstrategie wird zudem regelmäßig überprüft.

Durch Lieferverzögerungen bestehen ggf. Pönalrisiken bzw. Mehraufwendungen. Durch ein verstärktes Projektmanagement sollen Lieferverzögerungen vermindert und Durchlaufzeiten weiter verbessert werden.

Risiken aus Zulieferungen

Grundsätzlich wird dem Risiko von Terminverzögerungen oder Lieferausfällen durch die Auswahl und Qualifikation von Lieferanten und einer intensiven Begleitung unserer Lieferanten begegnet. Die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten lässt sich grundsätzlich nicht ausschließen, wird mehrheitlich aber dadurch begrenzt, dass möglichst mehrere Lieferanten für wichtige Komponenten qualifiziert werden und die Zulieferungen auf diese Lieferanten aufgeteilt werden. Das Ausfallrisiko von Lieferanten (z.B. durch Insolvenzen) wird durch Betrachtung der wirtschaftlichen Lage des Lieferanten und durch eine gezielte Auswahl und Qualifizierung alternativer Lieferanten, erheblich reduziert. Bei allen bedeutenden Zulieferern wird auf ein geeignetes Qualitätssicherungssystem und eine angemessene Haftungsdeckung durch Versicherungen geachtet.

Risiken im Bereich Kapazitätsplanung

Durch den sehr stark angestiegenen Auftragsbestand im Produktbereich Kristallzuchtanlagen zum Ende des Geschäftsjahrs 2017 sind die für deren Fertigung zuständigen Mitarbeiter ausgelastet, so dass Produktionsengpässe nicht ausgeschlossen werden können. Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit Leiharbeitern und ggf. Fremdfirmen sowie eines Personalpoolings innerhalb des Konzerns können Kapazitäten eingesetzt werden, ohne dass es durch Personalaufbau zukünftig zu Überkapazitäten kommt.

Personalrisiken

Der Erfolg der PVA TePla Gruppe ist wesentlich von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Know-how abhängig. Der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte ist in den Branchen und in den Regionen, in denen PVA TePla tätig ist, jedoch sehr stark. Der künftige Erfolg der Unternehmensgruppe hängt insofern auch davon ab, inwiefern es gelingt, weiteres Fachpersonal einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Eine strategische Personalplanung, sowohl für Fachpersonal als auch für die Führungsebene, Kooperationen mit deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten soll dieser Entwicklung vorbeugen. Die demografische Entwicklung zwingt das Unternehmen zudem, mit den Veränderungen durch eine älter werdende Belegschaft umzugehen und einen qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs zu sichern. Im Falle einer höheren Fluktuation ist der Verlust von Knowhow, insbesondere in den Bereichen Engineering und Inbetriebnahme, wahrscheinlich. Durch Dokumentation des Knowhows, Ausweitung der Redundanzen und Führung von Mitarbeitergesprächen soll diesem Risiko vorgebeugt werden. Bei Eintritt des Risikos ist in Abhängigkeit von der Tragweite der Personalengpässe mit einer Auswirkung auf die unternehmerische Tätigkeit und folglich auch auf das Ergebnis der PVA TePla-Gruppe zu rechnen.

Risiken in Verbindung mit IT

Das Ausfallrisiko von EDV-Anlagen und die Bedrohung durch Softwareviren und andere Schadsoftware (z.B. sogenannte Trojaner) werden durch regelmäßige und angemessene Datensicherung, durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen externe Einflüsse (z.B. laufend aktualisierter Virenschutz, Firewall) und durch geeignete Zugangskontrollen und Passwortänderungen reduziert. Aufgrund der Zunahme von Gefährdungen durch Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffe ("Enterprise Down") wurden weitere Vorkehrungen zur Abwehr bspw. in Form von zusätzlichen Mitarbeiter-Schulungen und zusätzlichen Sicherheitsprogrammen implementiert. Trotz aller Vorkehrungen können Störungen in der Informationstechnologie und dadurch negative Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse sowie unberechtigte Datenzugriffe nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Risiken aus Rechtstreitigkeiten

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten der PVA TePla AG bzw. deren Tochtergesellschaften. Eine Tochtergesellschaft der PVA TePla AG, die PVA TePla America, Inc., war mit einem Gerichtsverfahren wegen behaupteter Mängel einer Plasmaanlage konfrontiert. Diese gerichtliche Auseinandersetzung wurde in 2017 ohne wesentliche Auswirkungen auf die Ertragslage beendet.

Die internationale Geschäftstätigkeit der PVA TePla AG und deren Tochtergesellschaften führt dazu, dass die Unternehmen verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Bereiche nationale und internationale Vertragsgestaltung und Besteuerung. Aus diesen Bereichen können sich unmittelbare Auswirkungen auf die Ertrags- oder die Vermögenslage ergeben. Die Minimierung des Risikos aus Liefer- und Leistungsverträgen erfolgt grundsätzlich über die Verwendung von standardisierten Auftrags- und Geschäftsbedingungen. Bei besonderen Verträgen erfolgt die Prüfung des Vertragswerks zunächst unternehmensintern und gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines externen Rechtsberaters. Das zur Beurteilung des täglichen Geschäfts erforderliche Fachwissen wird durch qualifizierte Mitarbeiter eingebracht. Produkthaftungsrisiken werden durch entsprechende Versicherungen abgedeckt.

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Risikokategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Risiken im Bereich Vertrieb wahrscheinlich Hoch
Risiken aus Zulieferungen Möglich Hoch
Risiken im Bereich Kapazitätsplanung Möglich Hoch
Risiken aus dem Bereich Personal Möglich Hoch
Risiken in Verbindung mit IT möglich Hoch
Rechtstreitigkeiten Unwahrscheinlich Niedrig

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Liquiditätsrisiken und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen

Durch den Abschluss eines Konsortialdarlehensvertrages im August 2015 über 7,5 Mio. EUR Mischlinie (Bar- und Avallinien) und 27,5 Mio. EUR Avallinien sowie einer bereits in Anspruch genommenen Erhöhungsoption für weitere Avallinien von 20 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 36 Monaten verfügt die PVA TePla AG über eine stabile Finanzierungsstruktur. Verhandlungen zur Verlängerung dieser Finanzierungsstruktur wurden bereits eingeleitet. Daneben verfügt die PVA TePla über eine langfristig zugesagte Immobilienkreditlinie über aktuell 3,3 Mio. EUR, die jederzeit für Betriebsmittelzwecke in Anspruch genommen werden kann und sich halbjährlich um TEUR 333 reduziert. Der Gruppe stehen damit aktuell ausreichende Kreditlinien zur Finanzierung des Geschäfts einschließlich der Ausweitung des Geschäftsvolumens als auch ausreichende Avallinien zur Gewährung von Anzahlungsgarantien für Kunden zur Verfügung.

Der Konsortialdarlehensvertrag definiert Kreditvereinbarungsbedingungen, sog. Financial Covenants, zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Im Fall von Planverfehlungen besteht das Risiko für die Abweichung von den vertraglich definierten Kreditvereinbarungsbedingungen (Financial Covenants Breach) mit der Folge eines möglichen außerordentlichen Kündigungsrechts für die Darlehensgeber. Auch wenn sich aus heutiger Sicht keine Hinweise ergeben, dass sich negative Planabweichungen und damit künftig ein Financial Covenants Breach ergeben könnten, bleibt ein Restrisiko, dass im Fall einer Verfehlung die zugesagten Bar- und Avallinien signifikant reduziert oder vollständig gekündigt werden könnten. Da der Konzern selbst für diesen Fall über Finanzierungsalternativen verfügt, sieht der Vorstand aus heutiger Sicht keine Gefahr für eine kurz- oder mittelfristige Zahlungsunfähigkeit der PVA TePla-Gruppe.

Risiken und Chancen aus Veränderungen von Devisenkursen

Trotz der Absicherung von Wechselkursrisiken in einzelnen Geschäften besteht das Risiko einer Verschlechterung der Wechselkursrelation speziell zwischen Euro und US-Dollar und einer daraus gegebenenfalls resultierenden Verschlechterung unserer Position gegenüber Wettbewerbern aus diesem Währungsraum bzw. des sich daraus ergebenden Preisdrucks. Dem Risiko schwankender Wechselkurse wird im Wesentlichen durch entsprechende Sicherungsgeschäfte entgegengewirkt.

Für die sich in Bezug auf die Umrechnung des bei ausländischen Konzerngesellschaften außerhalb der Eurozone gebundenen Netto-Vermögens und deren Erträge und Aufwendungen entstehenden Bewertungsänderungen werden im Konzern in der Regel keine Maßnahmen zur Absicherung getroffen. Die weiterhin zu beobachtende Tendenz eines "schwächeren" Euro im Vergleich zum US-Dollar stärkt unsere Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern aus dem Dollar-Währungsraum.

Risiken aus steuerlichen Themen

Aufgrund des Umfangs von Großaufträgen aus dem Ausland hat die Komplexität der zugehörigen steuerlichen Themen zugenommen. Dazu zählen insbesondere die Themenkreise Verrechnungspreise im Geschäft zwischen den Gesellschaften der PVA TePla-Gruppe und Umsatzsteuern, vor allem auf Dienstleistungen und steuerliche Regelungen für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden. Wir bearbeiten diese Themen in enger Zusammenarbeit mit unseren steuerlichen Beratern und sehen keine nennenswerten Risiken. Es ist aber ein zunehmender Aufwand für diese Beratungen, die interne Bearbeitung und die Umsetzung der Regelungen mit den zugehörigen Registrierungen zu beobachten.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Im Rahmen der eigentlichen Geschäftstätigkeit der PVA TePla entstehen Finanzinstrumente (z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit werden Finanzinstrumente eingesetzt (z.B. Darlehen von Banken) oder es entstehen auch hieraus Finanzinstrumente (z.B. Anlage kurzfristig überschüssiger Liquidität). Zusätzlich werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Risiken aus der Geschäftstätigkeit (z.B. Wechselkursrisiken) oder aus der Finanzierung (z.B. Zinsrisiken) zu beseitigen oder zu begrenzen. Ein isolierter Einsatz von Finanzinstrumenten ohne Verbindung zur eigentlichen Geschäftstätigkeit erfolgt nicht. Im Folgenden werden die Chancen und Risiken der einzelnen relevanten Kategorien von Finanzinstrumenten dargestellt (weitere Angaben hierzu siehe Textziffer 27. des Konzernanhangs):

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die Liquiditäts- und Kreditrisiken für die Finanzierung des Geschäftsbetriebs werden bei Großaufträgen durch Kunden- und Lieferantenfinanzierung gesenkt. Dabei wird meist eine mehrstufige Anzahlungsregelung, für Einzelsysteme beginnend mit durchschnittlich 30% bei Auftragseingang, vertraglich vereinbart. Darüber hinaus werden gegen Forderungsausfälle in der Regel Zahlungssicherheiten (z.B. Akkreditive) vereinbart und ein Forderungscontrolling durchgeführt.

Sonstige Forderungen: Aufgrund der Kurzfristigkeit der Positionen besteht kein nennenswertes Marktrisiko.

Geleistete Anzahlungen: Anzahlungen werden von den einzelnen Konzernunternehmen im Wesentlichen nur bei Lieferanten für größere Zulieferungen/Hauptkomponenten geleistet, grundsätzlich erfolgen auf der Beschaffungsseite Anzahlungen gegen eine entsprechende Anzahlungsbürgschaft. Aufgrund dieser Absicherung besteht für den Konzern kein erkennbares Risiko.

Finanzverbindlichkeiten:

Der wesentliche Inhalt dieses Postens sind die zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln aufgenommenen Bankdarlehen.
Diese Darlehen sind entweder mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit vereinbart oder im Falle von Darlehen mit nominell variablen Zinssätzen teilweise mit entsprechenden Zinssicherungsgeschäften hinterlegt, die diese Darlehen zu synthetischen Festzinsdarlehen ergänzen.
Mit Wirkung zum 3. März 2014 wurden zwei festverzinsliche und durch Grundschulden besicherte Immobiliendarlehen für den Neubau in Wettenberg über insgesamt 5.684 TEUR gekündigt und in einem neuen Darlehen über 6.000 TEUR mit einer Laufzeit bis Dezember 2022 zusammengefasst. Das neue Darlehen wurde mit einem bereits existierenden Zinssicherungsgeschäft über insgesamt 6.000 TEUR synchronisiert.
Da die Marktzinssätze zum Bilanzstichtag erneut niedriger waren als die den oben genannten Sicherungsgeschäften zugrundeliegenden Zinssätze, enthält der Konzernabschluss übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 462 (VJ: TEUR 647), im Einzelabschluss der PVA TePla AG wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 488 (VJ: TEUR 585) notwendig.
Ein langfristig zugesagtes Darlehen zur Finanzierung der Gebäude am Standort Wettenberg wurde nicht in Anspruch genommen. Dieses Darlehen mit nominell variablem Zinssatz ohne entsprechendes Zinssicherungsgeschäft birgt - bei Inanspruchnahme - ein geringes Marktrisiko aus Änderungen der entsprechenden Marktzinssätze.
Aufgrund des aktuellen sehr niedrigen Zinsniveaus und einem mittelfristig nicht zu erwartendem Anstieg der Marktzinsen wird aktuell von einer Zinssicherung für diese Darlehen abgesehen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Hier handelt es sich um kurzfristige Positionen, die überwiegend in EUR valutieren. Ein relevantes Markt- und Kreditrisiko liegt somit nicht vor.

Sonstige Verbindlichkeiten: Aufgrund der Kurzfristigkeit der Positionen besteht kein nennenswertes

Marktrisiko.

Wechselkurssicherung:

Der Konzern - dies gilt auch für die PVA TePla AG - realisiert einen Großteil seiner Umsätze im Ausland. Die Fakturierung der Aufträge auch außerhalb des Euroraums erfolgt überwiegend in EUR. Anderenfalls wird im Einzelfall die Absicherung von Währungsschwankungen durch Devisentermingeschäfte gewährleistet. Da es sich in Verbindung mit dem Grundgeschäft um geschlossene Positionen handelt, bei denen Zahlungsbeträge und -termine aufeinander abgestimmt sind, besteht kein nennenswertes Marktrisiko. Die Kalkulationen der Grundgeschäfte basieren auf den jeweiligen abgesicherten Terminkursen.
Bedingt durch die bereits oben genannte weltweite Lieferantenauswahl erfolgt teilweise eine Beschaffung in Fremdwährungen. Über Natural Hedging (natürliche Absicherung) werden US-Dollar-Bestände für Zahlungsverpflichtungen im geringeren Ausmaß genutzt. Sonstige Fremdwährungsverpflichtungen und größere US-Dollar-Zahlungen werden über Devisentermingeschäfte gesichert, die dem Grundgeschäft in ihrer Zahlungsstruktur entsprechen und damit das Wechselkursrisiko vermeiden. Zu den Risiken im Bereich der Zulieferung/Materialbeschaffung verweisen wir auf die obigen Ausführungen.

Zinssicherung:

Ein Teil der Darlehen zur Finanzierung der Neubauten wurde als Darlehen mit nominell variablen Zinssätzen abgeschlossen und durch entsprechende Zinssicherungsgeschäfte hinterlegt, die diese Darlehen zu synthetischen Festzinsdarlehen ergänzen.
Im Hinblick auf die Risiken dieser Finanzinstrumente verweisen wir daher auf unsere obigen Ausführungen zu Finanzverbindlichkeiten.

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Risikokategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Ausmaß
Liquiditätsrisiken Unwahrscheinlich Niedrig
Risiken aus Financial Covenants Breaches Unwahrscheinlich Hoch
Risiken aus Veränderungen von Devisenkursen Unwahrscheinlich Niedrig
Risiken aus steuerlichen Themen Unwahrscheinlich Niedrig
Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Unwahrscheinlich Mittel

Gesamtaussage des Vorstands

In seiner Funktion als Verantwortlicher für das Risikomanagement überprüft der Vorstand der PVA TePla AG die Risiko- und Chancensituation der Unternehmensgruppe. Das sich daraus ergebende Fazit wird wie folgt zusammengefasst.

Zusammenfassung

Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2017 hat sich das grundsätzliche Risikoprofil der Gruppe gegenüber 2016 nicht verändert. Die wesentlichen Risiken entstammten den oben beschriebenen Entwicklungen der Märkte, der damit verbundenen zyklischen Investitionsbereitschaft der Kunden, der technologischen Entwicklung, des Lieferantenrisikos und der Risiken aus Handelsbarrieren. Dieser Entwicklung wird entgegengewirkt, indem vertriebsseitig weiter an einer stärkeren Präsenz in zukünftig an Attraktivität zunehmenden Märkten gearbeitet wird. Das Personalrisiko, das IT-Sicherheitsrisiko, Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Risiken aus der Verfehlung von Kreditvereinbarungsbedingungen sind gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr unverändert geblieben. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährden können, werden durch geeignete Gegenmaßnahmen überwacht. Allen sonstigen Risiken messen wir aufgrund einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, einer geringen Schadenshöhe oder aufgrund von eingeleiteten Gegenmaßnahmen aus heutiger Sicht nur ein geringes Restrisiko bei. Die dargestellten Chancen stellen für die PVA TePla-Gruppe Potentiale und gleichzeitig Herausforderungen dar. Mit der grundsätzlich flexibel ausgerichteten Produktionsstruktur sind die Unternehmen der PVA TePla-Gruppe gut auf die Realisierung von Chancen vorbereitet.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2018 wird aufgrund der im März 2018 geschlossenen Kooperationsvereinbarung eine wesentliche Steigerung des Umsatzes und des operativen Ergebnisses (EBITDA) erwartet.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter 2017

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Wettenberg, den 23. März 2018

PVA TePla AG

Der Vorstand

Alfred Schopf

Oliver Höfer

Bilanz zum 31.12.2017

AKTIVA

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR
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A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 132 184
2. geleistete Anzahlungen 0 50
132 234
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.616 19.310
2. technische Anlagen und Maschinen 635 770
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 382 493
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 290 25
III. Finanzanlagen 19.923 20.598
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.072 12.432
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.046 1.231
15.118 13.663
35.173 34.495
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 1.375 2.211
2. geleistete Anzahlungen 242 242
1.617 2.453
abzüglich erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -1.375 -1.415
242 1.038
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 242
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.665 22.322
3. sonstige Vermögensgegenstände 117 26
davon aus Steuern TEUR 55 (Vj. TEUR 16)
12.782 22.590
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 32.096 1.801
45.120 25.429
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 136 197
80.429 60.121
PASSIVA
31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 21.750 21.750
II. Kapitalrücklage 2.175 2.175
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 22 22
IV. Bilanzgewinn 11.406 5.919
35.353 29.866
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.172 6.981
2. Steuerrückstellungen 593 0
3. sonstige Rückstellungen 1.997 2.680
9.762 9.661
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.796 11.094
davon Verb. aus Lieferungen und Leistungen TEUR 110 (VJ. TEUR 0)
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.333 2.269
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 105 651
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.150 6.104
5. sonstige Verbindlichkeiten 2.930 476
davon aus Steuern TEUR 2.927 (Vj. TEUR 468)
35.314 20.594
80.429 60.121

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

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01.01.2017 bis 31.12.2017

TEUR
01.01.2016 bis 31.12.2016

TEUR
1. Umsatzerlöse 9.252 26.465
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -835 -12.033
3. sonstige betriebliche Erträge 1.184 582
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -113 -1.845
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -562 -1.886
-675 -3.731
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.816 -2.492
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -725 -430
- davon für Altersversorgung TEUR -384 (Vorjahr TEUR -50)
-3.541 -2.922
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.076 -1.289
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -4.083 -4.923
8. Erträge auf Grund von Gewinnabführungsverträgen aus verbundenen Unternehmen 8.204 1.735
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 677 957
- davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 676 (Vorjahr TEUR 957)
10. Aufwendungen auf Grund von Gewinnabführungsverträgen an verbundenen Unternehmen -1.994 -4.690
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -947 -788
- davon an verbundene Unternehmen TEUR 154 (Vorjahr EUR 0)
- davon Aufwendungen aus der Aufzinsung TEUR -272 (Vorjahr TEUR -268)
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -598 2
13. Ergebnis nach Steuern 5.568 -635
14. sonstige Steuern -81 -113
15. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 5.487 -748
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.919 6.667
17. Bilanzgewinn 11.406 5.919

Anlagespiegel zum 31.12.2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2017

TEUR
Zugänge 2017

TEUR
Umbuchungen 2017

TEUR
Abgänge 2017

TEUR
Stand 31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.472 1 57 8 1.522
2. erhaltene Anzahlungen 50 0 -50 0 0
1.522 1 7 8 1.522
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.502 0 0 108 25.394
2. technische Anlagen und Maschinen 1.578 0 0 1 1.577
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.389 19 8 335 2.081
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 25 279 -14 0 290
29.494 298 -6 444 29.342
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.336 1.640 0 0 26.976
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.231 0 0 185 1.046
26.567 1.640 0 185 28.022
57.582 1.939 1 637 58.886

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kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2017

TEUR
Zugänge 2017

TEUR
Abgänge 2017

TEUR
Stand 31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.287 110 7 1.390
2. erhaltene Anzahlungen 0 0 0 0
1.287 110 7 1.390
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.192 694 108 6.778
2. technische Anlagen und Maschinen 808 134 0 942
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.895 137 333 1.699
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
8.895 965 441 9.419
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.904 0 0 12.904
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0
12.904 0 0 12.904
23.087 1.075 448 23.713

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Restbuchwerte
31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 132 184
2. erhaltene Anzahlungen 0 50
132 234
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.616 19.310
2. technische Anlagen und Maschinen 635 770
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 382 493
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 290 25
19.923 20.598
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.072 12.432
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.046 1.231
15.118 13.663
35.173 34.495

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der PVA TePla AG, Wettenberg

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PVA TePla AG (Amtsgericht Gießen, HRB 6845) wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die PVA TePla AG ist als kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB eine große Kapitalgesellschaft.

Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die in diesem Anhang verwendeten Tabellen und Zahlen basieren auf genau ermittelten Werten, die nachträglich auf TEUR gerundet wurden. Rundungsdifferenzen innerhalb der Tabellen lassen sich daher nicht immer vermeiden.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar vermindert um linear ermittelte planmäßige Abschreibungen angesetzt. Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht in Anspruch genommen. Noch für den Altauftragsbestand angefallene Forschungs- und Entwicklungskosten werden sofort im Aufwand erfasst. Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände, technischen Anlagen und Maschinen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 - 15 Jahre. Die Nutzungsdauer der Gebäude ist mit 25 bis 33 Jahren angesetzt. Mietereinbauten werden gegebenenfalls über eine kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Abschreibungen von geringwertigen Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten von bis zu 410 EUR werden sofort abgeschrieben, alle darüber liegenden Anschaffungswerte werden aktiviert und planmäßig über ihre Laufzeit abgeschrieben.

Liegt eine dauerhafte Wertminderung vor, werden die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen waren im Berichtsjahr keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag vorzunehmen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert nach § 253 Abs. 3 HGB geboten ist.

Der Wertansatz der Altbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnisse beinhaltet den Materialaufwand, angefallene Fertigungslöhne und die Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für das gesamte Vorratsvermögen gilt, dass Bewertungsrisiken aufgrund der Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit, niedrigerer Reproduktionskosten oder gesunkener Wiederbeschaffungskosten bzw. nicht kostendeckender Verkaufspreise angemessen durch Einzelabschläge berücksichtigt sind.

Geleistete Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nennwert bilanziert.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Aktive latente Steuern

Diese resultieren aus temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschieden zwischen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung der Rückstellungen sowie aus bestehenden Verlustvorträgen. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich unter der Verwendung eines Steuersatzes von 29,0 %, der Ansatz unterbleibt jedoch in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 HGB.

Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 1 HGB in Höhe derjenigen Erfüllungsbeträge gebildet worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen gemäß den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst werden, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hatte sich zum 1. Januar 2010 eine Minderung von TEUR 22 ergeben, die in die Gewinnrücklage eingestellt wurde.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.

Im Einzelnen liegen der Berechnung folgende versicherungsmathematische Prämissen zugrunde:

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31.12.2017

%
31.12.2016

%
Einkommenstrend 3,00 3,00
Rententrend 1,25 1,25
Fluktuationsrate 1,50 1,50
Rechnungszins für Anwärter 3,68 4,01
Rechnungszins für Rentner 3,68 4,01

Für die Abzinsung wird weiterhin gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angewandt, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellungen für Pensionen (Bewertungsänderung) in Höhe von TEUR 728 (Vj. TEUR 621) (Unterschiedsbetrag).

Die Rückstellungen für Jubiläen werden versicherungsmathematisch auf Basis eines Zinssatzes von 2,8% bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bewertungseinheiten

Derivative Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Während des Geschäftsjahres erfolgte die Einbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum jeweiligen amtlichen Mittelkurs des Tages des Geschäftsvorfalls. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Angaben zu den Positionen der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (vgl. Anlage zum Anhang) dargestellt.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen mit mindestens 20% beteiligt:

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Name Sitz Kapitalanteil Eigenkapital 31.12.2016

TEUR
Ergebnis 2016

TEUR
PVA TePla America Inc. Corona/ CA, USA 100% 6.697 28
PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH Jena, Deutschland 100% 3.172 0 (*
PVA TePla Singapore Pte. Ltd. Singapur 100% 823 250
PVA Industrial Vacuum Systems GmbH Wettenberg, Deutschland 100% 500 0(*
PVA Crystal Growing Systems GmbH Wettenberg, Deutschland 100% 250 0(*
PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH Wettenberg, Deutschland 100% 250 0(*
PVA TePla (China) Ltd. Peking, VR China 100% 146 -3
PVA Control GmbH Wettenberg, Deutschland 100% 100 0 (*
PVA Metrology & Plasma Solutions Taiwan Ltd. Hsinchu City, Taiwan 100% 291 131(**
PVA TePla Analytical Systems GmbH Westhausen, Deutschland 100% 908 0(*
PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH Jena, Deutschland 100% 26 0(*
Xi'an HuaDe CGS Ltd. Xi 'an, VR China 51% -545 -115(***
Vakuum Anlagenbau Service GmbH Hanau, Deutschland 100% Siehe unten(***
Semiconductor Systems Xi'an Ltd. Xi 'an, VR China 100% 0 000

(* wegen Ergebnisabführungsvertrag (ggf. mit bestehender Ausschüttungssperre)

(** mittelbare Beteiligung über Tochtergesellschaften

(*** operativer Geschäftsbetrieb eingestellt

Die Beteiligung an der Vakuum Anlagenbau Service GmbH (100%, nach Abzug eigener Anteile) wurde in 2002 in voller Höhe abgewertet. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde über das Vermögen der Gesellschaft am 25. April 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug am 31. Dezember 2002 -448 TEUR, das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2002 belief sich auf -630 TEUR. Gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 25. August 2017 wurde die Gesellschaft am 25. August 2017 von Amts wegen gelöscht.

Gegenüber der PVA TePla Analytical Systems GmbH wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Forderungsverzicht in Höhe von TEUR 1.500 durchgeführt. Dieser wurde in die Kapitalrücklage eingestellt und erhöhte den Beteiligungsbuchwert der Gesellschaft entsprechend.

Darüber hinaus haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 2016 keine weiteren Änderungen ergeben.

Vorräte

Im Vorratsvermögen der PVA TePla AG sind unfertige Erzeugnisse (TEUR 1.375, Vj. TEUR 2.211) ausgewiesen, die aus Aufträgen resultieren, die vor dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen wurden und seitens der PVA TePla AG noch nicht abgewickelt werden konnten. Die erhaltenen Anzahlungen, die auf die erstellten unfertigen Erzeugnisse entfallen, wurden mit TEUR 1.375 offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 607 (VJ TEUR 1.053) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 8.204 (VJ TEUR 1.585) aus Ergebnisabführungsverträgen, in Höhe von TEUR 3.775 (VJ TEUR 19.607) aus sonstigen Forderungen und in Höhe von TEUR 76 (VJ TEUR 76) aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen in der Regel weniger als ein Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr bestanden zum Stichtag nicht (VJ TEUR 0).

In dem Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von TEUR 37 (VJ TEUR 102) enthalten.

Eigenkapital

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01.01.2017

TEUR
Jahresergebnis

TEUR
Ausschüttung/ Dividende

TEUR
Zuführung Rücklagen

TEUR
Entnahmen aus Rücklagen

TEUR
31.12 .2017

TEUR
Gezeichnetes Kapital 21.750 0 0 0 0 21.750
Kapitalrücklage 2.175 0 0 0 0 2.175
Gewinnrücklage 22 0 0 0 0 22
Bilanzgewinn 5.919 5.487 0 0 0 11.406
29.866 5.487 0 0 0 35.353

Die Gewinnrücklage resultiert aus dem Geschäftsjahr 2010, in welchem sich durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG im Zusammenhang mit den langfristigen Archivierungsrückstellungen eine Minderung in Höhe von TEUR 22 ergeben hat, die als Gewinnrücklage eingestellt wurde.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 21.749.988 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 EUR. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind voll eingezahlt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen nach Maßgabe des vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgegebenen Durchschnitts von sieben Geschäftsjahren und des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ist gem. § 253 Abs. 6 HGB regelmäßig zu ermitteln. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag von TEUR 728 (Vj. TEUR 621).

Ein bedingtes Kapital besteht zum 31. Dezember 2017 nicht.

Auf der Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 wurde die alte Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Gültigkeit bis 30. Juni 2017 zu erhöhen, aufgehoben. Gleichzeitig hat die Hauptversammlung der PVA TePla AG den Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Juni 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 10.874.994 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.874.994 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre - soweit dies gesetzlich zulässig ist - auszuschließen. Kapitalerhöhungen wurden aus diesem genehmigten Kapital in 2017 nicht beschlossen.

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus personalbezogenen Rückstellungen (TEUR 808), Rückstellungen für derivative Finanzinstrumente (TEUR 488), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 122) und Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 87) zusammen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEUR 333 (VJ TEUR 1.000), sowie mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von TEUR 2.768 (VJ TEUR 3.682). Die restlichen Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in der Form eines durch Grundschulden besicherten Immobiliendarlehen welches zum Stichtag auf TEUR 3.667 valutiert. Das Darlehen hat eine Restlaufzeit bis Januar 2023 und wird halbjährlich mit einem Betrag von TEUR 333 getilgt. Weiterhin verfügt die PVA TePla AG über zwei Betriebsmittellinien in Höhe von TEUR 3.333 bzw. TEUR 7.500, die zum Stichtag nicht in Anspruch genommen wurden. Diese Kreditlinien haben eine Restlaufzeit bis 2022 bzw. August 2018.

Zur Absicherung zweier Darlehen in Höhe von TEUR 7.000 (EUR 3,3 Mio. Betriebsmittel und EUR 3,7 Mio. Immobilienfinanzierung) ist das Grundvermögen mit Grundschulden in Höhe von TEUR 18.000 belastet.

Für die oben angeführte Grundschuld wurde im Rahmen des im August 2015 abgeschlossenen Konsortialkreditvertrages eine Abtretung der Rückgewähransprüche sowie eine Einmalvalutierungserklärung zwischen den betroffenen Banken geschlossen. Die Grundschuld besichert damit erstrangig die Ansprüche aus dem oben angeführten Vertragsverhältnis und erst zweitrangig die Ansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag.

Die wesentlichen Warenlager der PVA TePla AG wurden im Rahmen eines Konsortialdarlehensvertrages sicherungsübereignet. Darüber hinaus bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Konzerngesellschaften wurden im Rahmen eines Konsortialdarlehensvertrages zediert.

Die teilweise aktivisch von den Vorräten abgesetzten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.708 (VJ TEUR 3.684) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 428 (VJ TEUR 247) aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 1.994 (VJ TEUR 4.723) aus Ergebnisabführungsverträgen und in Höhe von TEUR 23.727 (VJ TEUR 1.135) aus sonstigen Verbindlichkeiten.

2. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2017 noch teilweise durch die Abwicklung der Aufträge geprägt, die bis zum 31.12.2014 direkt bei der PVA TePla AG beauftragt wurden. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die einzelnen Regionen und Geschäftsbereiche wie folgt:

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Region TEUR Geschäftsbereich TEUR
Asien 227 Industrial Systems
Deutschland 9.022 Semiconductor Systems 792
Übriges Europa 0 Holding 8.460
Übrige 3
9.252 9.252

Materialaufwand

Der deutliche Rückgang des Materialaufwandes in Höhe von TEUR 3.056 auf TEUR 675 begründet sich im weiteren Rückgang des operativen Geschäftes und der höheren Ausprägung der Holdingfunktion.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Geschäftsjahr 2017 Wechselkursgewinne in Höhe von TEUR 511 enthalten. Weiterhin enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge Auflösungen aus Rückstellungen durch den Wegfall auftragsbezogener Risiken sowie den Wegfall von Risiken aufgrund von Rechtsstreitigkeiten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Wechselkursverluste in Höhe von TEUR 415. Die Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 619 auf TEUR 1.329 begründet sich im Wesentlichen im Rückgang der Geschäftstätigkeit in Singapur.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

Im Berichtsjahr sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 28 angefallen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 23 enthalten.

Personalaufwand

Der Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 619 auf TEUR 3.541 begründet sich in erhöhten Rückstellungen für Tantiemen sowie einer Erhöhung der Vorstandsvergütung.

Auf- und Abzinsung von Rückstellungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 272 Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

In den Steueraufwendungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2 für Vorjahre enthalten.

C. Ergänzende Angaben

1. Personal

Im Jahresdurchschnitt waren 33 (VJ 30) Mitarbeiter in der Gesellschaft tätig.

2. Außerbilanzielle Geschäfte

Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB zum 31. Dezember 2017 bestehen ausschließlich aus Leasingverträgen für Kfz, Maschinen und Büroausstattung (sog. "Operate-Leasing") mit künftigen Verpflichtungen in Höhe von 198TEUR (Nominalwert). Die damit verbundenen für Leasingverträge typischen Risiken bestehen insbesondere aus den ungewissen Kosten im Fall der Rückgabe. Die Chancen bestehen vor allem aus der Schonung der Liquidität und der sicheren Kalkulationsgrundlage.

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Restlaufzeiten Nominalwert
- bis ein Jahr 70 TEUR
- über ein bis fünf Jahre 127 TEUR
- über fünf Jahre 0 TEUR

3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse

Im Geschäftsjahr 2010 hat die LWT zur Finanzierung eines weiteren Lötofens einen Mietkaufvertrag mit einer Laufzeit bis September 2018 abgeschlossen, für welchen die PVA TePla AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat. Der Restbuchwert des Darlehens zum 31. Dezember 2017 beträgt 82 TEUR.

Aus dem Konsortial-Kreditvertrag vom 21. August 2015 ergeben sich Haftungsverhältnisse aufgrund von Avalnutzungen durch Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 40.917.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements der PVA TePla-Gruppe werden die Kreditlinien in der Regel einheitlich für die Gruppe auf Basis einer ebenfalls einheitlichen Bonitätsbeurteilung der Gruppe vereinbart. Die Kreditzusage erfolgt dann an die PVA TePla AG mit einer fallweisen Nutzungsmöglichkeit auch für Tochtergesellschaften. In diesen Fällen ist dann in der Regel die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung der PVA TePla AG für die Inanspruchnahme durch die Tochtergesellschaften notwendig.

Alle Schuldner, für die eine Haftung übernommen wurde, eine Rücknahmeverpflichtung vorliegt, eine Patronatserklärung abgegeben und gebürgt wurde, haben ihre Tilgungsverpflichtungen bislang uneingeschränkt erfüllt. Uns liegen keine Erkenntnisse und Risiken vor, dass sich daran etwas ändern wird. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den vorangehend beschriebenen Mithaftungen wird als gering eingestuft.

Gegenüber den Beteiligungsgesellschaften PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena, PVA Control GmbH, Wettenberg, PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen, PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena, PVA Crystal Growing Systems GmbH, Wettenberg, und PVA Industrial Vacuum Systems GmbH, Wettenberg und PVA Metrology & Plasma Solutions GmbH, Wettenberg bestehen zum Bilanzstichtag Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB beträgt 143 TEUR per 31. Dezember 2017. Diese beinhalten finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen sowie aus längerfristigen Vereinbarungen in der Beschaffung mit Ausnahme der unter C.3. genannten Leasingverpflichtungen und gliedern sich wie folgt:

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Restlaufzeiten Nominalwert
- bis ein Jahr 143 TEUR
- über ein bis fünf Jahre 0 TEUR
- über fünf Jahre 0 TEUR

4. Derivative Finanzinstrumente Wechselkurssicherung

In Einzelfällen werden Anlagenverkäufe in Fremdwährung kontrahiert. Zur Absicherung der Wechselkursrisiken werden in diesen Fällen grundsätzlich Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Nettorisikoposition einer Gruppe von Grundgeschäften (Forderungen und zukünftige Forderungen aus schwebenden Absatzgeschäften in fremder Währung sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus schwebenden und Einkaufsgeschäften in fremder Währung) wird durch einzelne oder mehrere Sicherungsinstrumente zwecks Risikominimierung gesichert (Makro-Hedge).

Per 31. Dezember 2017 waren zehn Devisentermingeschäfte für Kundenaufträge von Tochtergesellschaften mit einem Nominalwert von TEUR 2.092 offen.

Der Zeitwert der Devisentermingeschäfte beläuft sich auf 23 TEUR und ergibt sich aus der Differenz der Bewertung dieser Geschäfte zu dem am Bilanzstichtag geltenden Devisentermin-kurs für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs.

Zinssicherung

Zur Absicherung des Zinsrisikos für die Finanzierung der Investition in neue Gebäude am Standort Wettenberg wurden zwei Zinssicherungsgeschäfte mit einem ursprünglichen Volumen von TEUR 10.000 abgeschlossen. Der noch offene Betrag dieser Sicherungsgeschäfte zum Stichtag 31. Dezember 2017 beträgt TEUR 3.667 (VJ TEUR 4.333).

Die PVA TePla AG hat mit Wirkung zum 3. März 2014 zwei festverzinsliche und durch Grundschulden besicherte Immobiliendarlehen für den Neubau in Wettenberg über insgesamt TEUR 5.684 gekündigt und in einem neuen Darlehen über TEUR 6.000 mit einer Laufzeit bis Januar 2023 zusammengefasst. Der Darlehensbetrag beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf einen Betrag von TEUR 3.667.

Das Darlehen - mit gleichem Restbuchwert zum Bilanzstichtag wie oben genannte Zinssicherungsgeschäfte - wurde in einem sog. "Hedge Accounting" mit den Zinssicherungsgeschäften zusammengefasst, sodass die Immobilienfinanzierung zu einer geringeren Volatilität im Bereich des Zinsaufwands führt. Am Tag der Ausreichung des neuen Darlehens wurde der gültige beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte in Höhe von TEUR -861 letztmalig festgestellt und wird seitdem über dessen Restlaufzeit ratierlich aufgelöst. Hiervon sind seither kumuliert 399 TEUR ertragswirksam aufgelöst worden, so dass sich der verbliebene noch aufzulösende Zeitwert auf -462 TEUR beläuft.

Die Ermittlung der prospektiven und auch retrospektiven Effektivität erfolgt in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 35 anhand der Critical Term Match Methode.

5. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Am 05. März 2018 schloss die PVA TePla AG ein Technologie und Kooperationsagreement mit Xuzhou Jingrui Semiconductor Equipment Technology Company Co., Ltd., China, einem Unternehmen der Golden Concord Ltd. - Gruppe (GCL). Durch diese Vereinbarung werden deutliche Liquiditäts- und Ergebnissteigerungen erwartet.

6. Gesellschaftsorgane

Der Vorstand besteht aus:

Alfred Schopf, Vaihingen an der Enz (01.04.2017-21.06.2017 Finanzvorstand; Vorstandsvorsitzender ab 22.06.2017)

Diplom-Betriebswirt

Peter Abel, Wettenberg (Vorstandsvorsitzender, bis 21.6.2017)

Diplom-Ingenieur

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Xi'an HuaDe CGS Corp., Xi'an, VR China (Aufsichtsratsvorsitzender)

Oliver Höfer, Jena (Vorstand Produktion und Technologie)

Henning Döring, Gießen (Vorstand Finanzen bis 28.02.2017)

Dipl.-Kfm., M.A., M.Sc.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 863. Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen Nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens, Zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile gestalten sich für jedes Vorstandsmitglied unterschiedlich.

Für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Peter Abel, existiert keine variable Erfolgs- oder sonstige Bonusvergütung.

Für den Vorstandsvorsitzenden Alfred Schopf gilt die folgende Bonusregelung: Eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-Jahresüberschuss bemisst und betragsmäßig beschränkt ist. Ein langfristiger Bonus in Höhe von 1% der Marktkapitalisierungssteigerung zum Ende der Vertragslaufzeit.

Für den Vorstand Produktion und Technologie, Herrn Oliver Höfer, gilt die folgende Bonusregelung: Eine kurzfristige Bonuszahlung die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-EBIT bemisst und betragsmäßig begrenzt ist. Weiterhin wurde eine Einmalzahlung zur Abgeltung bestehender langfristiger Tantieme Ansprüche aus Altverträgen vereinbart.

Für den ehemaligen Finanzvorstand, Herrn Henning Döring, wurde für das Geschäftsjahr 2017 eine kurzfristige Bonuszahlung, die sich auf einen Prozentsatz am Konzern-Jahresüberschuss bemisst und betragsmäßig beschränkt ist, gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2017 erhielten die Vorstandsmitglieder auf dieser Basis folgende Bezüge:

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Gehalt

TEUR
Sonstige Bezüge

TEUR
Erfolgsabhängige Komponente

TEUR
Gesamt 2017

TEUR
Gesamt 2016

TEUR
Abel 60 0 0 60 120
Schopf 180 10 230*) 420 0
Höfer 180 17 156 353 256
Döring 30 0 0 30 344
Gesamt 450 27 386 863 720

*) Die Auszahlung der langfristigen Vergütung erfolgt nach einer Bindungsfrist von drei Jahren unter Berücksichtigung der Marktkapitalisierung

Die aufgeführten Werte für die erfolgsabhängige Komponente beinhalten die im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016 gewährten und um die im Geschäftsjahr 2016 gebildete und ausgewiesene Rückstellung verminderten Beträge. Hinzu kommt die im Jahr 2017 für das Geschäftsjahr 2017 gebildete Rückstellung.

Die erfolgsabhängige Komponente für den Vorstand beinhaltet im Geschäftsjahr 2017 eine langfristige, erfolgsabhängige Komponente in Höhe von TEUR 84.

Langfristig fällige Leistungen fallen im Zusammenhang mit der oben dargestellten langfristigen erfolgsabhängigen Komponente an. Alle anderen aufgeführten Bezüge sind kurzfristig fällig. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht gezahlt. Versorgungszusagen bestehen lediglich aus der Vergangenheit herrührend für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Peter Abel, in Höhe von 611 TEUR (VJ TEUR 547). Für alle weiteren derzeitigen Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszusagen.

Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 nicht gewährt. Die Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeiten vor, deren Höhe - je nach Dienstvertrag - auf bis zu zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) und der damit evtl. einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder Leistungen, die 150 % des Abfindungs-Caps nicht überschreiten sollen.

Für weitere ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden im Jahr 2017 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 66 geleistet. Zum Bilanzstichtag besteht für derartige Pensionsverpflichtungen eine Rückstellung von TEUR 684.

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Alexander von Witzleben, Weimar (Vorsitzender)

Feintool International Holding AG, Lyss (Präsident des Verwaltungsrats)

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats)
Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG-Arbonia-Forster-Holding AG)
Artemis Holding AG, Aarburg/Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats)
Looser Holding AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats)

Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen (stellvertretender Vorsitzender)

Global Leader - Clients and Markets,

Grant Thornton International Limited, London/ Großbritannien

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Comvis AG, Essen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund

Professor für Plasma- und Raumfahrtphysik an der Universität Gießen

Weitere Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)

Vergütung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit je Geschäftsjahr eine fixe Gesamtvergütung in Höhe von EUR 100.000.

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TEUR 01.01. -31.12.2017 Fixe Vergütung 01.01. -31.12.2017 Variable Vergütung 01.01. -31.12.2016 Fixe Vergütung 01.01. -31.12.2016 Variable Vergütung
Alexander von Witzleben 50 0,00 50 0,00
Dr. Gernot Hebestreit 25 0,00 25 0,00
Prof. Dr. Markus H. Thoma 25 0,00 25 0,00
Summe 100 0,00 100 0,00

Die Aufteilung dieser Gesamtvergütung unter den Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt in der Weise, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den doppelten Betrag eines einfachen Aufsichtsratsmitgliedes erhält. Bei unterjährigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat erhält dieses eine zeitanteilige Vergütung.

Zur Deckung der zivilrechtlichen Haftung von Organmitgliedern wurde eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017 wurde für diese Versicherung eine Prämie in Höhe von TEUR 2 (VJ TEUR 3) gezahlt.

7. Nahestehende Unternehmen und Personen

Innerhalb des Geschäftsjahres wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen durchgeführt.

8. Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB betrug TEUR 134. Hiervon entfallen TEUR 134 auf Abschlussprüfungsleistungen (davon TEUR 23 für das Vorjahr).

9. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die nach § 161 AktG / § 285 Nr. 16 HGB vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären unter www.pvatepla.com in der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht.

10. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zum 31. Dezember 2017 hat die Herrn Peter Abel gehörende PA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wettenberg eine Beteiligung von mehr als 25% an der PVA TePla AG.

Folgende bis zum 31. Dezember 2016 bei der PVA TePla AG eingegangene Stimmrechtsmitteilungen haben weiterhin Gültigkeit:

Herr Peter Abel, Wettenberg, hat uns nach den §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpHG mitgeteilt, das sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. November 2002 die Schwelle von 25% überschritten hat und nunmehr 29,99% beträgt. Davon sind ihm 29,32% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpHG zuzurechnen.

Am 18. September 2014 hat uns Herr Christian Graf Dürckheim, Schweiz, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PVA TePla AG, Wettenberg, Deutschland, am 08.09.2014 die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag 4,01% der Gesamtmenge der Stimmrechte der genannten Gesellschaft (dies entspricht 872.070 Stimmrechten) beträgt.

Im Geschäftsjahr 2017 sind bei der PVA TePla AG darüber hinaus folgende Stimmrechtsmitteilungen eingegangen:

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oddo BHF Asset Management, Paris

Datum der Schwellenberührung: 21.11.2017

Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechte

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 3,08 % 0 % 3,08 % 21749988
Letzte Mitteilung n/a% n/a% n/a% n/a%

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

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absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 6.701.830 0 3,08 % 0 %
Summe 6.701.830 3,08 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quaero Capital SA, Genf, Schweiz

Datum der Schwellenberührung: 21.11.2017

Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Namen der Aktionäre: Quaero Capital Funds (Lux)

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 4,77 % 0,00 % 4,77 % 21749988
Letzte Mitteilung 5,53 % n/a % 4.10 %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 1.036.711 4,77 %
Summe 1.036.711 4,77 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quaero Capital Funds (Lux), Luxembourg Datum der Schwellenberührung: 21.11.2017

Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Namen der Aktionäre: Quaero Capital Funds (Lux)

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 4,77 % 0,81 % 4,77 % 21749988
Letzte Mitteilung 5,53 % n/a % 4,10 %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 0 1.036.711 0 % 4,77 %
Summe 1.036.711 4,77 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oppenheimer-Funds, Inc., Denver, Colorado, USA

Namen der Aktionäre:

Oppenheimer Global Opportunities Fund

Datum der Schwellenberührung: 29.11.2017

Grund der Mitteilung:

a) Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 3,13 % 0,00 % 3,13 % 21749988
Letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 0 680.387 0 % 3,13 %
Summe 680.387 3,13 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, USA

Datum der Schwellenberührung: 29.11.2017 Grund der Mitteilung:

a) Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 3,13 % 0,00 % 3,13 % 21749988
Letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 0 680.387 3,13 % %
Summe 680.387 3,13 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Quaero Capital SA, Genf, Schweiz Datum der Schwellenberührung: 13.12.2017

Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 2,89 % 0,00 % 2,89 % 21749988
Letzte Mitteilung 4,77 % n/a % 4,77 %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- --- ---
DE0007461006 0 627.711 0 % 2,89 %
Summe 627.711 2,89 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: OppenheimerFunds, Inc., Denver, Colorado, USA

Namen der Aktionäre:

Oppenheimer Global Opportunities Fund

Datum der Schwellenberührung: 21.12.2017

Grund der Mitteilung:

b) Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 5,29 % 0,00 % 5,29 % 21749988
Letzte Mitteilung 3,13 % n/a % 3,13 %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 0 1.150.355 0 % 5,29 %
Summe 1.150.355 5,29 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, USA

Datum der Schwellenberührung: 21.12.2017

Grund der Mitteilung:

b) Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte Instrumente Summe Anteile Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 5,29 % 0,00 % 5,29 % 21749988
Letzte Mitteilung 3,13 % n/a % 3,13 %

Stimmrechte (§§ 21,22 WpHG)

scroll

absolut in %
ISIN direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0007461006 0 1.150.355 0 % 5,29 %
Summe 1.150.355 5,29 %

Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %

Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Stimmrechte in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

11. Konzernabschluss

Die PVA TePla AG erstellt einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. EG Nr. L 243 S. 1) i. V. m. § 315e Abs. 1 HGB, in den die in Abschnitt C.1. Beteiligungsverhältnisse genannten verbundenen Unternehmen einbezogen sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

12. Gewinnverwendung/Bilanzgewinn

Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 11.425, der in Höhe von TEUR 728 ausschüttungsgesperrt ist, auf neue Rechnung vorzutragen.

Wettenberg, den 23. März 2018

PVA TePla AG

Alfred Schopf Vorsitzender des Vorstands

Oliver Höfer Vorstand Produktion und Technologie

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Wettenberg, 23. März 2018

Alfred Schopf Vorsitzender des Vorstands

Oliver Höfer Vorstand Produktion und Technologie

Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die PVA TePla AG, Wettenberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PVA TePla AG, Wettenberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PVA TePla AG, Wettenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)" verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§289f HGB)" verwiesen

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum 31. Dezember 2017 werden im Finanzanlagevermögen der PVA TePla AG, Wettenberg, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 14,1 Mio. (17% der Bilanzsumme) ausgewiesen.

Die Angaben der Gesellschaft zum Finanzanlagevermögen sind in den Abschnitt A.2. und B.1. des Anhangs enthalten.

Zum Abschlussstichtag wurde seitens der PVA TePla AG, Wettenberg, eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Zur Ermittlung des beizulegenden Wertes wird mithilfe von Discounted Cashflow Verfahren ein Gesamtunternehmenswert ermittelt, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich für die Beteiligungsbuchwerte der PVA TePla AG, Wettenberg, kein Wertberichtigungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsströme, des verwendeten Diskontierungszinssatzes sowie der Wachstumsrate abhängig. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der mit den zugrunde gelegten Annahmen verbundenen erheblichen Unsicherheiten und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der PVA TePla AG, Wettenberg, als Finanzholding war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns von der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte überzeugt. Wir haben beurteilt, ob das für die Ermittlung des Gesamtunternehmenswerts jeweils herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet und die Berechnungen in dem Modell korrekt erfolgen. Der Schwerpunkt unserer Prüfung lag auf der kritischen Auseinandersetzung mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten zentralen Annahmen. Hierzu haben wir überprüft, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Prämissen der Planung gestützt. Aufgrund der Tatsache, dass bereits relativ geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die Berechnungsergebnisse der Gesellschaft haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht grundsätzlich geeignet, die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen zu prüfen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht,
die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht in Abschnitt "Erklärung zur Untemehmensführung (§289f HGB)" verwiesen wird.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lageberichtaufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Juni 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der PVA TePla AG, Wettenberg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Carl-Markus Groß."

Frankfurt am Main, 23. März 2018

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

Marcus Grzanna, Wirtschaftsprüfer

Carl-Markus Groß, Wirtschaftsprüfer