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PVA TePla AG AGM Information 2010

Mar 17, 2010

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AGM Information

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### PVA Jena Immobilien GmbH

#### Jena

#### Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Unter Bezugnahme auf § 264 (3) HGB und auf die entsprechende Angabe im Anhang des Konzernabschlusses der PVA TePla AG teilen wir mit, dass wir auf die Offenlegung des Jahresabschlusses für das am 31.12 2009 endende Geschäftsjahr verzichten und legen den Beschluss nachfolgend vor.

Niederschrift über die Gesellschafterversammlung der PVA Jena Immobilien GmbH vom 12.01.2010

Wir, die unterzeichnenden Peter Abel und Arnd Bohle, sind gesamtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der PVA TePla AG. Diese ist die alleinige Gesellschafterin der PVA Jena Immobilien GmbH. Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschafts­vertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung halten wir hiermit eine Gesellschafterversammlung der PVA Jena Immobilien GmbH am Sitz ihrer Gesellschafterin ab.

Die PVA TePla AG, Wettenberg, ist alleinige Gesellschafterin der PVA Jena Immobilien GmbH, Jena (künftig als „Gesellschaft“ bezeichnet). Zwischen der PVA TePla AG und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund dessen ist die PVA TePla AG zum Ausgleich eines etwa entstehenden Verlustes bei der Gesellschaft verpflichtet.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der PVA TePla AG nach den Vorschriften des Dritten Buchs Zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2009 einbezogen.

Auf dieser Basis beschließt die PVA TePla AG einstimmig:

der Befreiung der PVA Jena Immobilien GmbH von den Vorschriften des Ersten, des Dritten und des Vierten Unterabschnittes des zweiten Abschnitts, Drittes Buch des Handelsgesetzbuches für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB zugestimmt.

Wettenberg, 12.01.2010

PVA TePla AG

Peter Abel

Arnd Bohle